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Full text of "Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins N.F. 21 (1906)"

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Zeitschrift  fur 
die  Geschichte 


Oberrheins 


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IN  COMMEMOIUTION  OF    THE  VISIT    OF 
HIS     ROYAL  HIGHNESS 

PRINCE  HENRY  OF  PRUSSIA 

MARCH   SIXTH,  1902 

ON  BEHALF  OF  HIS  MAJESTY 

THE  GERMAN  EMPEROR 


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Zeitschrift 


fiir  die 


Geschichte  des  Oberrheins, 

Neue  Folge.     Band  XXI. 


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o 


Zeitschrift 


fur  die 


Geschichte  des  Oberrheins 

herausgegeben 
von  der 

Badisohen  Historisohen  Kommission. 


Neue  Folge.    Band  XXI. 

[Der  ganxen  Reihe  60.  Band.] 


Heidelberg. 
Carl    Winter's  Universitatsbuchhandlung. 

iqo6. 


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€ 


J2.>v  '[-'[-  .  I-  i^r 


a./.  \f...  I'^tf 


Harvard  College  Library 

AUG  3    1907 

Hohenzollern  Collection 
Gift  of  A.  C.  Coolidge 


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In  halt. 


Seite 
Bericht  ttber  die  vierundzwanzigste  Plenarsitzung  der  Badischen  Histo- 

rischen  Kommission  vom   io/ii.  November  1905,  erstattet  von 

dera  stellvertretenden  Sekretar  der  Kommission 1 

Eine   papstliche   Steuer   far   das   Bistura   Strassburg   im  Jahre   1 37 1, 

von  Hans  Kaiser 8 

Verhandlungen    Kdnig   Ruprechts   von    der    Pfalz   mit   Papst   Inno- 

zenz  VII.  vom  Jahre  1405,  von  Gustav  Sommcrfcldt     .     .  30 

Kleine  Funde  zum  elsflssischen  Humanismus,  von  Joseph  Knepper  40 

Wilhelm   von  Oranien   und  Strassburg  1568  und   1569,   von  Alcuin 

Hollaender 50 

Die    Biihl  -  Stollhofener    Lin i en    im   Jahre    1703,    von    Eugen    von 

MUller.     Mit  einem  Plane  auf  3  Blftttern 99 

Der  Anted  der  Stadt  Villi n gen  und  des  oberen  Schwarzwalds  an  den 

Ereignissen  in  Wurttemberg  zur  Zeit   der  Vertreibung  Herzogs 

Ulrich  1 5 19— 1522,  von  Christian  Roder 169 

Ein  Erbschaftsprozess  vom  Jahre  1304,  von  Heinrich  Maurer  .     .  199 

Vorsichtsmassregeln  gegen  Pest  und  ansteckende  Krankheiten  im  alten 

Strassburg,  von  G.  Schickele 212 

Wimpfelings  kirchliche  Unterwerfung,  von  Paul  Kalkoff  ....  262 

Der  Feldzug  des  Jahres  1622  am  Oberrhein.    Ladenburg  und  Hagenau, 

von  Karl  Freiherrn  von  Reitzenstein     ...      271,  400,  624 
Die  Sendung   des   Freih.   v.  Reibeld    nach    Basel.     Ein   Beitrag  zur 

Geschichte    der    pfalz-bayrischen    Politik    wahrend    des    ersten 

Koalitionskrieges,  von  Karl  Hauck 296 

Heinrich   Louffenberg    von    Freiburg    und    sein    Gesundheitsregimem 

(1429),  von  Karl  Baas 363 

Die  Strassburger  Rheinfahre  im  Mittelalter,  von  Johannes  Beinert  390 

Beinheim,  ein  elsassisclier  Etappenort  im   18.  Jahrhundert,  von  Karl 

Engel 421 

Die  Belagerung    von    Neubreisach    im   Jahre    181 5,    von  Max    von 

Gulat-Wellenburg 441 

Badische  Geschichtsliteratur  des  Jahres  1905,   zusammengestellt   von 

Fritz  Frankhauser 463 

Die  Schenkung  der  Mark  Maursmunster,  von  E.  Hcrr.       Mit  einer 

Tafel  Abbildungen  . 527 

Zur  Geschichte  der  drei  Renchbader  Griesbach,  Petersthal  und  Anto- 

gast  unter  wurttembergischer  Herrschaft,  von  Rudolf  KrauSS  601 


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VI 

Seite 
Elsassische  Geschichtsliteratur  dcs  Jahres  1905,  zusammengestellt  von 

Hans  Kaiser 642 

Miszellen: 

Zur    Lebensgeschichte   dcs   Dominikanerchronisten  Johannes 

Meyer,  von  Peter  P.  Albert 504 

J.  G.  von  Herder  und  die  Universitat  Heidelberg  1803,  mit- 

geteilt  von  Karl  Obser 510 

Eine   ungedruckte  Urkunde   des  Papstes    Innocenz  III,   von 

Hermann  Baier 689 

Zur     Lebensgeschichte     Dr.     Noe     Meurers,     von      Hans 

Hausrath 690 

"Nekrologe: 

Theodor  Ludwig  f.,  von  Gustav  Meinecke 138 

Friedrich  von  Weech  j\,  von  Karl  Obser 323 

Zeitsch  riftenschau 147,  345,  512,  693 

Alemannia  N.F.  VI;  VII,  1  und  2.  148,  345,  693.  —  Annales 
de  l'Est  et  du  Nord  I,  4;  II,  I.  3.  153,  348,  697.  —  Basler 
Zeitschrift  fur  Geschichte  und  Altertumskunde  V,  1  und  2.  152, 
096.  —  Freiburger  Diozesanarchiv  N.F.  VI.  150.  —  Freiburger 
Miinsterblatter  I,  2;  II,  1.  694.  -  Jahrbuch  fur  Geschichte, 
Sprache  und  Literatur  Elsass-Lothringens  XXI.  153.  —  Mann- 
heimer  Geschichtsbl&tter  VI,  11  — 12;  VII,  1—9.  151,  345,  512, 
695.  —  Neues  Archiv  fur  die  Geschichte  der  Stadt  Heidel- 
berg und  der  rheinischen  Pfalz.  VIII,  1.  512.  —  Revue 
catholique  d' Alsace  N.S.  XXIV,  9—12;  XXV,  1—7.  154, 
349,  514,  698.  —  Revue  d' Alsace.  N.S.  VI,  9—12;  VII,  1—8. 
*54>  348,  513,  697.  -  Schau-in's-Land  XXXII.  147;  XXXIII, 
1.  694.  —  Schriften  des  Vereins  fur  Geschichte  des  Bodensees  und 
seiner  Umgebung  XXXIV.  148.  —  Strassburger  Didzesanblatt. 
III.  F.  II,  6—12;  III,  1—7.  155,  348,  513,  697.  —  Thur- 
gauische  Beitrage  zur  vaterlandischen  Geschichte  XLV.  347. 

Literaturnotizen 155,  349,  515,  698 

Barbey,  Madame  Atkyns  et  la  prison  du  temple  1758—1836. 
352.  —  Bauer,  Vom  Bodensee.  701.  —  Beemelmans,  Zur  Ge- 
schichte der  vorderftsterreichischen  Munzstatte  Ensisheim  in 
Oberelsass.  354.  —  Besay  u.  Reinfried,  Zur  Jubelfeier  des 
25jahrigen  Bestehens  des  Handel-  und  Gewerbevereins  Biihl. 
162.  —  Beyerle,  Ergebnisse  einer  alamannischen  Urbarforschung. 
701.  —  Boegner,  Les  catechisir.es  de  Calvin.  526.  —  Bossert, 
Aufenthalt  des  Humanisten  Theodor  Reysmann  in  Tiibingen. 
525.  —  Carlebach,  Badische  Rechtsgeschichte  I.  Ausgehendes 
Mittelalter  und  Rezeption  des  rSmischen  Rechts.  702.  —  Car- 
tellieri,  "Ober  Wesen  und  Gliederung  der  Geschichtswissen- 
schaft.  159.  —  Dengel,  Politische  und  kirchliche  Tatigkeit 
Garampis  in  Deutschland  1761  — 1763.  700.  -  Diehl,  Martin 
Butzers  Bedeutung   fur   das   kirchliche  Leben    in  Hessen.    165. 


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VII 


—  Escbcr,  Das  schweizerische  Fussvolk  im  15.  und  im  An  fang 
des  16.  Jahrhunderts  II.  522.  —  Fester,  Bericht  des  »Univer- 
sitats-Bereisers«  Fiiedr.  Gedicke  an  Friedrich  Wilhelm  II.  1789. 
525.  —  Ficker  u.  Winckelmann ,  Handschriftenproben  des 
16.  Jahrhunderts  nach  Strassburger  Originalen.  II.  155.  — 
Flamm,  Der  wirtschaftliche  Niedergang  Freiburgs  im  Breisgau 
und  die  Lage  des  st&dtischen  Grundeigentums  im  14.  u.  15.  Jahr- 
hundert.  164.  —  Geier,  Die  Durchfuhrung  der  kirchlichen 
Reformen  Josephs  II.  im  vorderosterreichischen  Breisgau.  356. 

—  Gerold,  Geschichte  der  Kircbe  St.  Niklaus  in  Strassburg.  162. 

—  Ginsburger,  Die  Juden  in  Rufach.  706.  —  Gotze,  Die  hoch- 
deutschen  Drucker  der  Reformationszeit.  525.  —  Gutmann, 
Die  Kunsttdpferei  des  18.  Jahrh.  im  Grossh.  Baden.  711.  — 
Habler  und  Heitz,  Hundert  Kalender-Inkunabeln.  705.  — 
Hasenclever,  Sleidan-Studien.  351.  —  Hauber,  Stellungnahme 
der  Orden  und  Stifter  des  Bis  turns  Konstanz  im  Kampfe  Lud- 
wigs  des  Bayern  mit  der  Kurie.  705.  —  Hauck,  Elisabeth, 
KSnigin  von  Bahmen ,  Kurffcrstin  von  der  Pfalz  in  ihren 
letzten  Lebensjahren.  699.  —  Hilstenbeck,  Johann  Wilhelm, 
K.urforst  v.  d.  Pfalz,  vom  Ryswicker  Frieden  bis  zum  spanischen 
Erbfolgekrieg.  159.  —  Hirsch,  Das  Bruchsaler  Schloss  im 
XIX.  Jahrhundert.  524.  —  Hunn ,  Quellenkritische  Unter- 
suchungen  zur  Petershauser  Chronik.  515.  —  Jacob,  Bismarck 
und  die  Erwerbung  Elsass-Lothringens  1870  71.  160.  —  Janitsch, 
Bildnis  Sebastian  Brants  von  Albrecht  Dfirer.  708.  —  Kaiser 
u.  Wiegand ,  Anleitung  zum  Ordnen  und  Beschreiben  von 
Archiven  von  S.  Muller,  J.  A.  Feith  und  R  Fruin  Th.  Az. 
Fiir  deutsche  Archive  bearbeitet.  158.  —  Kalkoff,  Zur  Lebens- 
geschichte  Albrecht  Diirers.  358.  —  Kartels,  Herdern  bei  Frei- 
burg i.  Br.  522.  —  Kelter,  Briefwechsel  zwischen  Matthias 
Bernegger  u.  Johann  Freinsheim  1629  u.  1633 — 1636.  168.  — 
Kisky,  Die  Domkapitel  der  geistlichen  Kurfiirsten  in  ihrer 
personlichen  Zusammensetzung  im  14.  und  15.  Jahrh.  706.  — 
Knepper,  Das  Schul-  und  Unterrichtswesen  im  Elsass  von  den 
Anfangen  bis  gegen  das  Jahr  1530.  359.  —  Koeniger,  Bur- 
chard  I.  von  Worms  und  die  deutsche  Kirche  seiner  Zeit  (1000 
— 1025).  354.  —  Krollmann,  Selbstbiographie  Fabians  zu  Dohna. 
698.  —  Lang,  Ettlinger  Linien.  700.  —  Leidinger,  Regesta 
Dalbergiana.  714.  —  Marcel,  Inventaire  des  papiers  manuscrits 
de  Robert  de  Cotte  premier  architecte  du  Roi  (1656 — 1735)  et 
de  Jules-Robert  de  Cotte  (1683 — *7°7)-  52<>.  —  Marz,  Die 
Fayencefabrik  zu  Mosbach  in  Baden.  711.  —  Mulsow,  Brom- 
bach  im  Wiesental.  361.  —  Niese,  Zur  Geschichte  des  deut- 
schen  Soldrittertums  in  Italien.  354.  —  v.  Oechelhauser,  Aus 
Anselm  Feuerbachs  Jugendjahren.  166.  —  v.  Oechelhauser, 
Kunst  den  k  miller  des  Grossh.  Baden.  IV,  4.  707.  —  Reper- 
torium  des  Staatsarchivs  zu  Basel.  156.  —  Rieder,  Der  Gottes- 
u-eund    vom  Oberland.    519.    —    Roth,    Die   Rechtsverhaltnisse 


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vni 

Seite 
der    landesherrlichen    Beam  ten    in    der    Markgrafechaft    Baden- 

Durlach   im    1 8.  Jahrhundert.    523.    —  Rott,    Ott-Heinrich  und 

die  Kunst.  708.  —  Schaus,  Zehn  KSnigsurkunden  fur  Reichs- 

burgmannen  des  hessischen  und  pfalzischen  Gebiets  1 277 — 1323. 

159.  —  Steinacker,   Regesta  Habsburgica  I.    349.  —  Strickler, 

Aus   der    Zeit    des    Rastatter  ^Congresses.    522.    —    Stutz,    Das 

habsburgische  Urbar   und    die  Anfange   der  Landeshoheit.  353. 

—  Teichmann,  Die   kirchliche   Haltung  des   Beatus   Rhenanus. 

167.  —  Thiele,  Zur  Cbersiedelung  der  franzGsischen  Gemeinde 

Mannheims    nach    Magdeburg.     706.    —    Tobler,     Aus     Karl 

Mathys    Schweizerzeit.    352.    —    Vigener,    Synodalstatuten    des 

Erzbischofs  Gerlach    von  Mainz   von   1355    unc*   !35^-    5*8.  — 

Vogt,    Erzbischof  Mathias    von  Mainz    (132 1  — 1328).    516.    — 

v.  Wieser,  Grammatica  figurata   des  Mathias  Ringmann  (Phile- 

sius  Vogesigena).    525.    —    Winkler,    Die  Judengasse    und    die 

Synagoge    in  Rufach.    706.    —    Zedler,    Verbleib    der    altesten 

Gutenbergtype.    168.  —  Zeller,  Das  Heidelberger  Schloss.    165. 

Mitteilungen  der  Badischen  Historischen  Kommission  Nr.  28: 

Bench t   uber   die    Ordnung   und  Verzeichnung   der    Archive 

und  Registraturen    der  Gemeinden,    Pfarreien   usw.    durch    die 

Pfleger    der  Badischen  Historischen  Kommission mi 

I.  Archivalien    aus    samtlichen  Gemeinden    des  Amtsbezirks  Sins- 
heim,    verzeichnet   von    dtm  Pfleger  Pfarrer  Wilhclm  Wchn 

in  Ehrstfdt mi3 

II.  Graflich    von    Berlichingen'sches  Archiv    in    Neunstetten,    Amt 
Boxberg,  verzeichnet  von  dem  Pfleger  Pfarrer  Otto  Hagmaier 

in  Neunstetten 0147 

III.  Archivalien  aus  samtlichen  Gemeinden  des  Amtsbezirks  Wert- 
heim,  verzeichnet  von  dem  Pfleger  Dr.  Karl  Wagner  f  lu 
Wertheim mm 


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IX 


Mitarbeiter  dieses  Bandes  der  Zeitsclirift. 

Albert,  Professor  Dr.  Peter  P.,  Stadtarchivra  t  Freiburg  i.  Br. 
Baas,  Professor  Dr.  Karl,  Augenarzt  Karlsruhe. 

Baier,     Dr.     Hermann,     Hilfsarbeiter     am 

Generallandesarchiv  Karlsruhe. 

Beixert,    Dr.  Johannes,    Lehramtspraktikant  Mannheim. 
Bern  ays,  Dr.  Jakob,  Archivassistent  am  Stadt- 

archiv  Strassburg  i.  E. 

Bossert,  D.  Dr.  Gustav,  Pfarrer  Nabern  i.  W. 

Dieterich,  Dr.  Julius  R.,  Archivrat  Darmstadt. 

Ehrler,  Dr.,  Vorstand  des  Statistischeri  Amts  Freiburg  i.  Br. 
Engel,  Dr.  Karl,  Oberlehrer  am  Lyceum       Colmar. 
Frankhauser,  Fritz,  Archivassessor  Karlsruhe. 

Fueter,  Dr.  Eduard,  Privatdozent  Zurich. 

Geier,  Dr.  Fritz,  Rechtspraktikant  Uberlingen. 

v.  Gulat-Wellenburg,  Max,  Oberamtmann  Karlsruhe. 
Hauck,  Dr.  Karl  Miinchen. 

Hausrath,  Dr.  Hans,  Professor  an  d.  Tech- 

nischen  Hochschule  Karlsruhe. 

Herr,  E.,  Pfarrer  Zehnacker  i.  E. 

Hirsch,  Dr.  Fritz,  Bezirksbauinspektor  Bruchsal. 

Hollaender,  Professor  Dr.  Alcuin  Strassburg  k  E. 

Kaiser,    Dr.  Hans,    Archivdirektor  Strassburg  i.  E. 

Kalkoff,  Professor  Dr.  Paul,  Oberlehrer        Breslau. 
Knepper,  Dr.  Joseph,  Oberlehrer  am  bisch6fl. 

Gymnasium  Bitsch  i.  L. 

Krauss,  Dr.  Rudolf,  Archivrat  Stuttgart. 

Krieger,  Dr.  Albert,  Geh.  Archivrat  Karlsruhe. 

Maurer,  Professor  Heinrich  Mannheim. 

Meixecke,  Dr.  Gustav,  Universitatsprofessor  Freiburg  i.  Br. 
v.  Muller,   Eugen,  General   d.  Artillerie  u. 

Generaladjutant   Sr.    K.  H.    d.    Gross- 

herzogs  Karlsruhe. 

Obser,  Dr.  Karl,  Geh.  Archivrat.  Archivdirektor  Karlsruhe, 
v.  Reitzensteix,  Karl  Freiherr,  Major  z.  D.  Mttnchen. 
Rieder,  Dr,  Karl,  Pfarrverweser  Scherzingen. 

Roder,  Professor  Dr.  Christian  Uberlingen. 

Schickele,  Dr.  G.,  Privatdozent  Strassburg  i.  E. 

Schorbach,  Dr.  Karl,  Universitfltsbibliothekar  Strassburg  i.  E. 
Sommerfeldt,  Dr.  Gustav,  Oberlehrer  Konigsberg  i.  Pr. 

Sopp,  Dr.  Karl,    Hilfsarbeiter  der  Badischen 

Historischen  Kommission  Karlsruhe. 

Stieda,    Dr.  Wilhelm,    Universitcitsprofessor     Leipzig. 


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Werminghoff,  Dr.  Albert,   Universitatspro- 

fessor  Greifswald. 

Wiegand,  Dr.  Wiihelm,  Universitatsprofessor  Strassburg  i. 

Wille,  Dr.  Jakob,  Geh.  Hofrat,  Universitats- 

professor  und  Oberbibliothekar  Heidelberg. 


Redaktion. 


Archivdirektor  Geh.  Archivrat  Dr.  Obser. 
Universitatsprofessor  Dr.  Wiegand. 
Fur  die  »Mitteilungew:   Archivdirektor  Dr.  Obser. 


Redaktionsausschuss. 

Universitatsprofessor  a.  D.  Geh.  Hofrat  Dr.  Dove. 
Universitatsprofessor  Geh.  Hofrat  Dr.  Marcks. 
Archivdirektor  Geh.  Archivrat  Dfe.  Obser. 
Universitatsprofessor  Dr.  Wiegand. 


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Bericht 

iiber  die 

vierundzwanzigste  Plenarsitzung 

der 

Badischen  Historischen  Kommission. 


Karlsruhe,  im  November  1905.     Die  Plenarsitzung  der 
Badischen   Historischen  Kommission    fand    dieses  Jahr   am 
10.  und   11.  November  statt.    Anwesend  waren  die  ordent- 
lichen  Mitglieder:  die  Professoren  Geh.  Rat  Dr.  Schroder, 
Geh.    Hofrat   Dr.   Marcks,    Dr.  Rathgen,    Dr.    Hampe, 
Dr.  Gothein  aus  Heidelberg;  die  Professoren  Geh.  Hofrat 
Dr.    Dove,   Hofrat  Dr.    Finke,    sowie   Stadtarchivrat   Dr. 
Albert    aus    Freiburg;     Professor    Dr.    Stutz   aus    Bonn; 
Archivdirektor    Geh.    Archivrat   Professor    Dr.    Wiegand 
aus     Strassburg;     Archivrat    Dr.    Tumbult    aus     Donau- 
eschingen;    Geh.   Rat    Dr.   Wagner,   Geh.    Archivrat   Dr. 
Obser  und  Archivrat  Dr.  Krieger  aus  Karlsruhe;  ferner 
die  ausserordentlichen  Mitglieder  Professor  Dr.  Roder  aus 
Uberlingen,  Professor  Maurer  und  Professor  Dr.  Walter 
aus  Mannheim,  Universitatsbibliothekar  Professor  Dr.  Pfaff 
aus  Freiburg  i.  Br.     Die    ordentlichen   Mitglieder   Archiv- 
direktor Geh.  Rat   Dr.  von  Weech  aus  Karlsruhe,   Geh. 
Kirchenrat  Professor  Dr.  Hausrath  und  Oberbibliothekar 
Professor  Dr.  Wille  aus  Heidelberg,  Professor  Dr.  Fuchs 
aus    Freiburg    i.    Br.    und    das    ausserordentliche    Mitglied 
Professor  Dr.  Brunner  aus  Pforzheim  waren  am  Erscheinen 
verhindert. 

Als  Vertreter  der  Grossh.  Regierung  waren    zugegen 
der  Staatsminister  und  Prasident  des  Ministeriums  der  Justiz, 

Zcitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  i.  I 


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2  Bericht 

des  Kultus  und  des  Unterrichts,  Seine  Exzellenz  Geh.  Rat 
Dr.  Freiherr  von  Dusch  und  Geh.  Oberregierungsrat 
Dr.  Bohm. 

Geh.  Hofrat  Professor  Dr.  von  Simson  aus  Freiburg 
hat,  infolge  seines  Ausscheidens  aus  dem  badischen  Staats- 
dienst  und  seiner  Ubersiedelung  nach  Berlin,  sein  Mandat  als 
ordentliches  Mitglied  der  Kommission  zur  Verfugung  gestellt. 

Den  Vorsitz  fuhrte  der  Vorstand,  Geh.  Hofrat  Professor 
Dr.  Dove  aus  Freiburg  i.  Br.  Den  durch  Krankheit  arn 
Erscheinen  verhinderten  Sekretar  Geh.  Rat  Dr.  von  Weech 
vertrat  Geh.  Archivrat  Dr.  Obser. 

Vor  Eintritt  in  die  Tagesordnung  widmete  der  Vor- 
sitzende  dem  Andenken  des  am  16.  Oktober  d.  J.  ver- 
storbenen  ausserordentlichen  Mitglieds  der  Kommission 
Professors  Dr.  Theodor  Ludwig  aus  Strassburg,  sowie 
des  am  9.  Januar  verstorbenen  korrespondierenden  Mit- 
gliedes  Stadtarchivars  Dr.  Josef  Geny  aus  Schlettstadt, 
deren  Verdienste  um  die  Wissenschaft  er  riihmend  hervor- 
hob,  Worte  warmer  Anerkennung. 

Hilfsarbeiter  Dr.  Wilhelm  Luhe  ist  mitdem  15.  Junid.  J. 
aus  dem  Dienste  der  Kommission  ausgeschieden. 

Seit  der  letzten  Plenarsitzung  sind  nachstehende 
Veroffentlichungen  der  Kommission  im  Buchhandel 
erschienen : 

Badische  Neujahrsblatter.  N.  F.  Achtes  Blatt. 
Die  Besitznahme  Badens  durch  die  Romer,  bearbeitet 
von  Ernst  Fabricius.     Heidelberg,  C.  Winter. 

Oberbadisches  Geschlechterbuch.  II.  Band, 
7.  (Schluss-)Lieferung,  bearbeitet  von  Julius  Kindler 
von  Knobloch.     Heidelberg,  C.  Winter. 

Topographisches  Worterbuch  des  Grossherzog- 
tums  Baden.  Zweite  Auflage.  II.  Band,  2.  (Schluss-) 
Halbband,  bearbeitet  von  Albert  Krieger.  Heidelberg, 
C.  Winter. 

Regesten  der  Bischofe  von  Konstanz.  II.  Band, 
7.  (Schluss-)Lieferung,  bearbeitet  von  Karl  Rieder.  Inns- 
bruck, Wagner. 

Oberrheinische  Stadtrechte.  II.  Abteilung,  Schwa- 
bische  Rechte,  1.  Heft,  bearbeitet  von  Christian  Roder. 
Heidelberg,  C.  Winter. 


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uber  die  XXIV.  Plenarsitzung.  7 

Badische  Biographien.  V.  Teil.  1891  — 1901. 
7. — 10.  Lieferung.  Im  Auftrag  der  Kommission  heraus- 
gegeben  von  Friedrich  von  Weech  und  Albert  Krieger. 
Heidelberg,  C.  Winter. 

Zeitschrift  fiir  die  Geschichte  des  Oberrheins. 
N.  F.  XX  nebst  den 

Mitteilungen  der  Bad.  Hist.  Kommission.  Nr.  27. 
Heidelberg,  C.  Winter. 

Nachstehende  Ubersicht  zeigt  den  Stand  der  ein- 
zelnen  Unternehmungen  der  Kommission,  uber  die 
in  der  Plenarsitzung  Bericht  erstattet,  beraten  und 
beschlossen  wurde. 


I.  Quellen-  und  Regestenwerke. 

Von  den  Regesten  der  BischOfe  von  Konstanz 
ist  die  7.  Lieferung  des  II.  Bandes  mit  den  von  Dr. 
K.  Rieder  bearbeiteten  Nachtrcigen,  dem  Orts-  und  Per- 
sonenregister,  sowie  dem  Sachregister  im  Laufe  desjahres 
ausgegeben  vvorden.  Fiir  den  III.  Band  wird  ein  Arbeits- 
plan  von  ihm  im  nachsten  Jahr  vorgelegt  werden. 

Von  den  ROmischen  Quellen  zur  Konstanzer 
Bistumsgeschichte,  mit  deren  Herausgabe  ebenfalls  Dr. 
K.  Rieder  betraut  ist,  befindet  sich  der  erste  Band  unter 
der  Presse  und  wird  im  Laufe  desjahres  1906  erscheinen, 
der  II.  Band  wird  1907  folgen.  Zum  Abschluss  der  Vor- 
arbeiten  hat  sich  K.  Rieder  im  September  dieses  Jahres 
nochmalszu  einem  langeren  Aufenthalte  nach  Rom  begeben. 

Der  Druck  des  von  Archivassessor  Frankhauser 
bearbeiteten  Registers  zum  III.  Bande  der  Regesten  der 
Markgrafen  von  Baden  und  Hachberg  wird  in  den 
nachsten  Wochen  beginnen.  Die  Vorarbeiten  fur  die 
1.  Lieferung  des  IV.  Bandes  sind  von  ihm  schon  erheblich 
gefordert.  Um  eine  rasche  und  gleichm£ssige  Fortfuhrung 
der  Regesten  zu  ermoglichen,  wird  Archivrat  Dr.  Krieger 
die  Regesten  des  M.  Christof,  die  den  V.  Band  bilden 
sollen,  bearbeiten.  Zur  Sammlung  des  Materials  ist  fiir 
das  nachste  Jahr  der  Besuch  einiger  Archive  in  Aussicht 
genommen. 


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4  Bericht 

Die  Fortfuhrung  der  Regesten  der  Pfaftgrafen 
am  Rhein  wird  Dr.  jur.  Graf  von  Oberndorff  unter 
Leitung  von  Oberbibliothekar  Professor  Dr.  Wille  uber- 
nehmen;  er  hat  mit  den  Vorarbeiten  fur  Band  II.  bereits 
begonnen. 

In  der  Sammlung  der  Oberrheinischen  Stadt- 
rechte  wird  das  von  Dr.  Koehne  unter  Leitung  von  Geh. 
Rat  Professor  Dr.  Schroder  bearbeitete  7.  Heft  der 
frankischen  Abteilung,  das  die  Stadte  Bruchsal, 
Philippsburg  (Udenheim),  Rotenberg,  Obergrombach  und 
Steinbach  umfasst,  demnachst  ausgegeben  werden.  Fur 
das  8.  Heft,  welches  die  Stadtrechte  von  Neudenau,  Oster- 
burken,  Griinsfeld,  Unterowisheim ,  des  Dorfes  Dilsberg, 
das  voriibergehend  Stadtrecht  besass,  und  schliesslich  das 
Stadtrecht  des  jetzt  wurttembergischen  Besigheim  enthalten 
soil,  wurde  mit  der  Sammlung  des  Materials  begonnen. 
In  der  unter  Leitung  von  Professor  Dr.  Stutz  stehenden 
schwabischen  Abteilung  ist  das  von  Professor  Dr. 
Roder  bearbeitete  Stadtrecht  von  Villingen  als  erstes 
Heft  erschienen.  Das  zweite  Heft  mit  dem  von  Dr.  jur. 
Geyer  bearbeiteten  Stadtrecht  von  Uberlingen  wird  im 
Laufe  des  Jahres  1906  zur  Ausgabe  gelangen. 

Die  Bearbeitung  des  Nachtragsbandes  zur  Politischen 
Korrespondenz  Karl  Friedrichs  von  Baden  wird 
Geh.  Archivrat  Dr.  Obser  voraussichtlich  noch  vor  Jahres- 
schluss,  unter  Zuziehung  eines  Hilfsarbeiters,  in  Angriff 
nehmen.  Zur  Erg&nzung  und  Vervollstandigung  des  Mate- 
rials wird  er  im  nachsten  Jahre  dem  Archive  des  Aus- 
wartigen  Amts  in  Paris  einen  Besuch  abstatten. 

An  der  Herausgabe  der  Korrespondenz  des  Fiirst- 
abts  Martin  Gerbert  von  St.  Blasien  hat  Dr.  Liihe 
bis  zu  seinem  Austritt  aus  dem  Dienste  der  Kom mission 
unter  Leitung  von  Geh.  Rat  Dr.  von  Weech  weiter 
gearbeitet. 

Von  den  Denkwiirdigkeiten  des  Markgrafen 
Wilhelm  von  Baden  wird  der  erste,  von  Geh.  Archivrat 
Dr.  Obser  bearbeitete  Band,  der  die  Zeit  von  der  Geburt 
des  Markgrafen  (1792)  bis  zum  Tode  des  Grossherzogs 
Karl  (Dez.  1818)  umfassen  wird,  im  Januar  1906  ausgegeben 
werden. 


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iiber  die  XXIV.  Plenarsitzung.  c 

II.  Bearbeitungen. 

Von  der  von  Archivrat  Dr.  Krieger  bearbeiteten 
2.  Auflage  des  Topographischen  WOrterbuchs  des 
Grossherzogtums  Baden  ist  im  abgelaufenen  Jahre  der 
2.  (Schluss-)Halbband  des  II.  Bandes  erschienen. 

Das  Manuskript  des  II.  Bandes  der  Wirtschafts- 
geschichte  des  Schwarzvvaldes  und  der  angren- 
zenden  Lande  wird  durch  Professor  Dr.  Gothein  im 
kommenden  Jahre  zum  Abschluss  gebracht  werden. 

Zur  Vervollstandigung  des  Materials  fur  die  Ge- 
schichte  der  rheinischen  Pfalz  gedenkt  Professor 
Dr.  Wille  im  kommenden  Jahre  das  Haus-  und  Staats- 
archiv  in  Munchen  zu  besuchen. 

Von  dem  Oberbadischen  Geschlechterbuch,  be- 
arbeitet  von  Oberstleutnant  a.  D.  Kindler  v.  Knob  loch,  ist 
die  7.  (Schluss-)  Lieferung  des  II.  Bandes  erschienen;  das 
Manuskript  fur  die  erste  Lieferung  des  III.  Bandes  ist 
abgeschlossen ,  das  Material  fur  weitere  Lieferungen  ge- 
sammelt  und  gesichtet. 

Von  dem  von  Geh.  Rat  Dr.  von  Weech  und 
Archivrat  Dr.  Krieger  herausgegebenen  V.  Bande  der 
Badischen  Biographien  ist  die  7.— 10.  Lieferung  im 
Buchhandel  erschienen.  Der  Abschluss  des  Bandes  wird 
noch  im  Laufe  dieses  Jahres  erfolgen. 

Der  Bearbeiter  der  Geld-  und  Munzgeschichte  der 
im  Grossherzogtum  Baden  vereinigten  Territorien, 
Dr.  Cahn  in  Frankfurt  a.  M„  hat  in  diesem  Jahre  die 
Archive  in  Karlsruhe,  Konstanz  und  Uberlingen  durch- 
forscht  und  wird  im  Laufe  des  nachsten  die  Miinzkabinette 
in  Stuttgart  und  Munchen  besuchen.  Die  Ausgabe  des 
ersten,  die  Bodenseegebiete  behandelnden  Heftes  ist  fur 
1907  in  Aussicht  genommen. 

Die  Sammlung  und  Zeichnung  der  Siegel  der  Badi- 
schen Gemeinden  wurde  fortgesetzt.  Der  Zeichner, 
Fritz  Held,  hat  im  abgelaufenen  Jahre  fur  4  Stadt- 
und  30  Landgemeinden  bzw.  Nebenorte  neue  Siegel  und 
Wappen  entworfen. 

Von  der  VerOffentlichung  der  Siegel  der  Badischen 
Stadte  befindet  sich   das    dritte   Heft,   welches    die  Siegel 


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6  Bericht 

der  in  den  Kreisen  Freiburg,  Villingen  und  Lorrach  liegen- 
den  Stadte  bringen  wird,  in  Vorbereitung. 

Die  Vorarbeiten  fur  die  vom  Grossh.  Statistischen 
Landesamt  bearbeiteten  Grundkarten  des  Grossher- 
zogtuins  Baden  nahern  sich  ihrem  Ende. 


III.  Ordnung  und  Vcrzeichnung  der  Archive  der 
Gemeinden,  Pfarreien  usw. 

Die  Pfleger  der  Kom mission  waren  auch  im  ab- 
gelaufenen  Jahre  unter  der  Leitung  der  Oberpfleger 
Professor  Dr.  Roder,  Stadtarchivrat  Dr.  Albert,  Univer- 
sitatsbibliothekar  Professor  Dr.  Pfaff,  Archivrat  Dr. 
Krieger  und  Professor  Dr.  Walter  tiitig.  -  Vgl.  den 
Bericht  in  den  »Mitteilungen  der  Badischen  Historischen 
Kommission«  Nr.  28,  S.  mi  ff. 


IV.  Periodische  Publikationen. 

Von  der  Zeitschrift  fur  die  Geschichte  des 
Oberrheins,  Neue  Folge,  ist  unter  Redaktion  von 
Geh.  Archivrat  Dr.  Obser  und  Archivdirektor  Geh.  Archiv- 
rat Professor  Dr.  Wiegand  der  XX.  Band  (der  ganzen 
Reihe  59.  Band)  erschienen;  dem  Bande  ist  ein  systema- 
tisches  Inhaltsverzeichnis  iiber  die  ersten  20  Bande  der 
Neuen  Folge  beigegeben  worden.  In  Verbindung  mit  der 
Zeitschrift  wurde  Nr.  27  der  »Mitteilungen  der  Badi- 
schen Historischen  Kommission«  ausgegeben. 

Am  Register  zu  Band  1—39  der  Zeitschrift 
fiir  die  Geschichte  des  Oberrheins  hat  Dr.  Karl 
Sopp  weiter  gearbeitet. 

Das  Neujahrsblatt  fur  1905  »Die  Besitznahme 
Badens  durch  die  ROmer«,  bearbeitet  von  Professor 
Dr.  Ernst  Fabricius  in  Freiburg,  ist  im  Dezember  1904 
erschienen.  Fiir  1906  hat  Dr.  Karl  Hauck  in  Miinchen 
»Rupprecht,  der  Kavalier,  Pfalzgraf  bei  Rhein(i6i9 
— 1682)«  als  Neujahrsblatt  bearbeitet. 


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iiber  die  XXIV.  Plenarsitzung.  7 

V.  Antrage. 

Der  im  Vorjahre  von  Geh.  Hofrat  Professor  Dr. 
Marcks,  Geh.  Kirchenrat  Professor  Dr.  Hausrath  und 
Professor  Dr.  Hampe  eingebrachte  Antrag  auf  Heraus- 
gabe  des  Briefvvechsels  der  Bruder  Ambrosius  und 
Thomas  Blarer  war  einer  Subkommission  zur  eingehen- 
den  Beratung  uberwiesen  worden.  Gemass  dem  Antrage 
derselben  beschloss  die  Kommission  die  Herausgabe  des 
Briefwechsels  bis  zum  Jahre  1548  einschliesslich  in  ihr 
Arbeitsprogramm  aufzunehmen  und  dem  Stadtarchivar  zu 
St.  Gallen,  Dr.  Traugott  Schiess,  zu  ubertragen. 


VI.  Wahlcn. 

Die  Kommission  beschloss,  Seiner  Koniglichen  Hoheit 
dem  Grossherzog  zur  Allerhochsten  Ernennung  als  ordent- 
liches  Mitglied  den  oidentlichen  Professor  der  Geschichte 
an  der  Universitat  Freiburg,  Geh.  Hofrat  Professor  Dr. 
Georg  von  Below,  vorzuschlagen.  Die  Ernennung  er- 
folgte  mit  Allerhochster  Staatsministerialentschliessung  vom 
30.  November   1905. 

Ausserdem  hat  die  Kommission  den  Archivassessor 
Fritz  Frankhauser  in  Karlsruhe  zu  ihrem  ausserordent- 
lichen,  sowie  den  Archivassistenten  Dr.  Hans  Kaiser  in 
Strassburg  zu  ihrem  korrespondierenden  Mitglied  erwahlt. 
Die  Wahlen  wurden  durch  Erlass  des  Grossh.  Ministeriums 
der  Justiz,  des  Kultus  und  Unterrichts  vom  6.  Dezember 
1905   bestatigt. 


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Eine  papstliche  Steuer 
fiir  das  Bistum  Strassburg  im  Jahre  1371. 

Von 

Hans  Kaiser. 

Mit  Personenverzeichnis. 


Wahrend  die  von  L.  Dacheux  in  den  Mitteilungen  der 
Gesellschaft  fiir  Erhaltung  der  geschichtlichen  Denkm&ler 
im  Elsass  II.  Folge  18,  S.  433  ff.  verOffentlichte  und  in 
ihrer  Bedeutung  eingehend  gewiirdigte  Steuerrolle  des 
Bistums  Strassburg  aus  dem  Jahre  1464  als  das  alteste 
Verzeichnis  dieser  und  ahnlicher  Art  bis  vor  kurzem 
angesehen  werden  konnte,  gab  mir  die  VerOffentlichung 
der  Abrechnung  uber  die  Ktinig  Sigmund  im  Jahre  1419 
aus  dem  Zehnten  des  Bistums  zugeflossenen  Summen 
bereits  Gelegenheit,  diese  Vorstellung  als  irrig  darzutun. 
Schon  damals  konnte  ich  aueh  kurz  darauf  hinweisen l), 
dass  noch  altere  Aufzeichnungen  vorhanden  sind:  mit  dem 
Verzeichnis  des  Konigszehnten  sind  zusammengebunden 
die  Abrechnung  iiber  die  Ertrage  einer  papstlichen  Steuer 
aus  dem  Jahre  137 1  und  des  Bienniums  von  1394.  Die 
erstere  soil  im  folgenden  einer  Untersuchung  unterzogen 
werden,  die  feststellen  mochte,  welche  Ergebnisse  fiir  die 
Geschichte  des  Bistums,  besonders  die  kirchliche  Einteilung 
desselben,  aus  den  Eintragen  zu  gevvinnen  sind. 

Das  Verzeichnis  von  1371  besteht  aus  80  nicht  nume- 
rierten  Seiten,  deren  letzte  unbeschrieben  ist.  Ein  die 
Bestimmung  des  Hefts  kundgebendes  Deckblatt  findet  sich 
nicht;  dass  aber  die  erhobenen  Summen  fur  die  Kurie 
bestimmt    waren ,    geht    u.    a.    aus    einer    Bemerkung    des 

l)  Mitteilungen  der  Badischen  historischen  Kom mission  23,  S.  83  f. 


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Eine  papstliche  Steuer  fiir  das  Bistum  Strassburg   1 37 1 .  g 

viertletzten  Blattes  deutlich  hervor:  Presens  imposicio  facta 
est  accione  procuracionis  sedis  apostolice  et  imposita  fuit 
circa  diem  ascensionis  domini  anno  LXX  prime  Die  Ein- 
teilung  ist  folgende:  Stifter,  M&nnerkl6ster,  FrauenklOster, 
Erzpriesteramter.  Bei  der  letzten  Kategorie  folgen  unter 
dem  Stichwort  des  betrefFenden  Erzpriesteramts  zun&chst 
samtliche  Kirchen  des  Bistums,  dann  in  besonderen  Ab- 
schnitten  die  Kaplaneien  und  Primissariate,  endlich  die 
Plebanate.  Zwischen  Kirchen  und  Kaplaneien  sind  die 
exempten  Kloster  und  die  Beneficia  noviter  registrata  ein- 
getragen,  auf  die  wir  noch  zu  sprechen  kommen. 

Wenden  wir  uns  zunachst  der  kirchlichen  Einteilung 
des  Bistums  zu.  Die  Bezeichnung  der  einzelnen  Erzpriester- 
amter war  in  den  Jahren  der  uns  bekannten  Steuerver- 
zeichnisse  folgende: 

1419 

Schlettstadt 

Heiligenstein 

Bischofsheim 

Bolsenheiin 

Molsheim 

Mannolsheim 

Mackenheim 

Rheinau 

Uhlweiler 

Sufflenheim 

St.    Laurentius  — 

Sand  I  Offenburg 

—  J  Ottersweier 

Haslach  Lahr 

In  dem  Jahrhunderr,  das  zwischen  der  Anlage  des 
ersten  und  des  dritten  Verzeichnisses  liegt,  sind  natiirlich 
einzelne  geistliche  Stellen  eingegangen,  andere  neu  dazu- 
gekommen,  doch  kann  man  im  allgemeinen  nicht  sagenf 
dass  Umfang  und  Bestandteile  der  einzelnen  Erzpriester- 
amter eine  wesentliche  Veranderung  erfahren  hatten.  Die 
Pfarreien  des  Erzpriesteramts  von  St.  Laurentius  sind  in- 
zwischen  unter  die  anderen  Landkapitel  aufgeteilt.  die  offen- 
barallzu  umfangreichen  Bezirke  Waldulm  —  Fautenbach  — 
Sand  in  zwei,  Offenburg  und  Ottersweier »),   zerlegt  worden. 


i37' 

Scherweiler 

Waif 

Rosheim 

Geispolsheim 

ScharTacbbergheim   oder  Sulz 

Maursmiinster 

Jebsheim 

Diebolsheim 

Pfaffenhofen 

Beinheim 

St.  Laurentius 

Waldulm  oder  Fautenbach 

Ettenheim   oder   Kippenheim 


1464 
Scherweiler  oder   Schlettstadt 
Blienschweiler 
Bruderbeig 

Benfeld  oder  Bohenheim 
Molsheim    oder  Dangolsheim 
Zabern  oder  Betbur 
Markolsheim 
Rheinau 
Ingweiler 
Betschdorf 


')  Eine  geographische  Scheidung,  bei  der  die  n6rdlichen   Pfarreien  <iem 
Erzpriesteramt  Ottersweier,  die  siidlichen  06Fenburg  zugeteilt  sind. 


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JO  Kaiser. 

Erheblichere  Verschiebungen  haben  eigentlich  nur  im 
Besitzstand  der  Erzpriesteramter  Beinheim  -  Sufflenheim- 
Betschdorf  und  Pfaffenhofen  -  Uhlweiler  -  Ingweiler  statt- 
gefunden,  bei  letzterem  Bezirk  immerhin  in  nicht  unbe- 
trachtlicher  Zahl »).  Fur  eine  sp&terhin  einmal  im  Zusammen- 
hang  vorzunehmende  Erforschung  der  kirchlichen  Einteilung" 
des  Bistums  bietet  also,  wie  man  sieht,  die  Vergleichung 
der  genannten  Verzeichnisse  mancherlei  Material2). 

Die  eingegangenen  Summen  betragen  1371  fur  die 
einzelnen  Erzpriesteramter: 

1.  Scherweiler 26  it   10  (i     6  *s 

2.  Waif 26  it   16  £     8  *s 

3.  Rosheim 26  tf  —  (J  —  * 

4.  Geispoisheim 18  it     3  ft  10  * 

5.  Scharrachbergheim   oder  Sulz     34  U     3  /?  10  „% 

6.  Maursmiinster 39  it   18  ft     9  *s 

7.  Jebsheim 12  /t  -  f(     4  ^ 

8.  Diebolsheim 15  it  16  /?     8  /. 

9.  Pfaffenhofen 43  #     8  0   1 1   *s 

10.  Beinheim 24  /T  6  (i  8  ^ 

11.  St.  Laurentius 17  <t  n  f/  4  -s 

12.  Waldulm  oder  Fautenbach     .  28  it  18  p  4  *s 

13.  Ettenheim  oder  Kippenheim  -  27  iff  5  0  IO  *'• 

Die  Ertragnisse  der  Kollekte  von  1464  sind  fur  die 
an  erster  bis  fiinfter  und  von  siebenter  bis  achter  Stelle 
genannten  Erzpriesteramter  -  dem  Gesamtverhaltnis  ent- 
sprechend  —  doppelt  so  hoch  als  die  von  1371.  Fast  um 
das  Dreifache  ungefahr  werden  die  Summen  von  1371  ein 
Jahrhundert  spater  ubertroffen  in  den  iiberrheinischen  Be- 
zirken.  Dagegen  sind  14O4  die  Einnahmen  aus  den  drei 
elsassischen  Erzpriesteramtern  Pfaffenhofen-Ingweiler,  Bein- 
heim-Betschdorf  und  Maursmunster-Zabern    auf  die  Halfte 

»)  Vgl.  auch  unten  S.  11.  —  2>  Eine  genaue  Vergleichung  ergibt,  dass 
die  beiden  Verzeichnisse  von  137 1  und  1464  —  auch  hinsichtlich  der  iiussern 
Einteilung  —  die  grosste  Ahnlichkeit  miteinander  aufweisen.  Bei  ihnen 
konnen  wir  ungefahr  sicher  sein,  dass  sie  die  bestehenden  geistlichen  Stellen 
wirklich  aufzahlen,  was  bei  dem  Verzeichnis  des  Konigszehnten  keineswegs 
immer  der  Fall  ist.  Fur  die  bisher  sehr  luckenhafte  Kenntnis  der  drei 
nordlichen  elsassischen  Erzpriesteramter  bedeuten  somit  die  Angaben  des 
Verzeichnisses     von     1 37 1     einen    wirklichen    Gewinn,    zumal    die    aus    dem 


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Eine  papstliche  Steuer  fur  das  Bistum  Strassburg   1 37 1.  11 

gesunken,  ohne  Zweifel  eine  Folge  der  schon  oben  f)  fest- 
gestellten  Veranderungen  im  Besitzstand  der  beiden  erst- 
genannten  Bezirke.  Da  aber  der  Prozentsatz  der  bischof- 
lichen  Erhebung  sicherlich  ein  hoherer  gewesen  ist  als  der 
papstliche,  —  viele  geistliche  Stellen  versleuern  1464 
genau  den  dreifachen  Betrag  —  ist  dieser  starke  Riick- 
gang  gleichwohl  hochst  auffallend.  Genau  bestimmt  werden 
kann  der  Prozentsatz  nicht,  wie  unten  weiter  ausgefuhrt 
werden  wird. 

Der  individuellen  Angaben  gibt  es  bei  der  Aufzahlung 
der  geistlichen  Stellen  nur  wenige.  Es  versteuert  der 
Kirchherr,  der  Kaplan,  der  Pleban  etc.,  die  Namen  sind 
den  Empfangern  gleichgiiltig.  Eine  Ausnahme  macht  allein 
die  Rubrik  >Beneficia  noviter  registrata«,  in  der  sich  genaue 
Angaben  uber  die  zeitigen  Inhaber  der  betreffenden  Pfrtin- 
den  finden.  Die  Uberschrift  schliesst  natiirlich  nicht  aus, 
dass  die  genannten  Benefizien  schon  langere  Zeit  vor  der 
Erhebung  bestanden  haben,  sondern  zeigt  nur  an,  dass 
dieselben  nunmehr  zum  ersten  Male  besteuert  sind 2).  An- 
gesichts  der  Wichtigkeit,  die  diesem  Teile  des  Verzeich- 
nisses  fur  die  Alsatia  Sacra  zukommt,  werden  wir  den- 
selben  anhangsweise  zum  Abdruck  bringen. 

Wie  gewohnlich  sind  auch  in  diesem  Falle  nicht  samt- 
liche  Summen  eingegangen:  der  Quittungsvermerk  hinter 
dem  verzeichneten  Geldbetrag  fehlt  zu  wiederholten  Malen. 
Der  Gesamteingang  betrug  399  it  10  fi  4  -a -f- 489*2  Aor. 
8  grofi.  +  5  it   1 6  *  Arg. 

Gehen  wir  der  Frage  nach,  bei  welcher  Gelegenheit 
diese  papstliche  Abgabe  erhoben  wurde,  welcher  Charakter 
ihr  eigen  war,  —  so  zeigt  schon  die  Datierungsangabe 
unseres  Verzeichnisses,  dass  an  den  von  Papst  Gregor  XI. 
bald  nach  seinem  Regierungsantritt  der  Christenheit  auf- 
erlegten  Zehnten  nicht  gedacht  werden  kann;  auch  diirfte 

Nachlass  Grandidiers  veroffentlichten  Aufzeichnungen  (Mitteilungen  der  Gesell- 
schaft  ffir  Erhaltung  der  geschichilichen  Denkmiiler  im  Elsass  II.  Folge  18, 
^  363  ff.)  doch  nur  cinen  sehr  unvollkommenen  Ersatz  des  Fehlenden 
gewahren  konnten. 

])  S.  10.  —  2)  Auch  1464  ist  in  solchen  Fallen  bei  der  betreffenden 
Pfrunde  stets  der  Zusatz  ^Beneficiurr.  novum «  gemacht,  vgl.  Dacheux  a.  a.  O. 
s-  434- 


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12  Kaiser. 

auf  die  auf  dem  vorletzten  Blatt  sich  findende  Angabe 
»Hec  sunt  exposita  ex  parte  subskiii  papali  (!)  ad  colli- 
gendum* Gewicht  zu  legen  sein.  Es  kann  also  nur  eine 
der  sogenannten  freiwilligen  Beisteuern  gemeint  sein, 
und  um  welche  es  sich  handelt,  zeigt  deutlich  die  Er- 
wahnung  des  papstlichen  Legaten  Cabrespinus  (Johannes 
de  Cabrespino,  Domherr  von  Narbonne)  und  des  Bischofs 
von  Augsburg  (Johannes  Schadland):  eben  diese  Manner 
werden  am  12.  Juli  1371  mit  der  Erhebung  der  Beisteuer 
in  Bohmen,  Polen  und  Ungarn  betraut,  die  fur  die  Bischofe 
und  Abte  den  dritten  Teil  ihres  Commune  Servitium  und 
fur  die  iibrigen  Inhaber  kirchlicher  Amter  und  Pfrunden 
das  Doppelte  der  bei  der  Visitation  zu  entrichtenden  Pro- 
curatio  betrugi).  Als  dieser  Auftrag  zur  Kenntnis  der 
beiden  Kollektoren  gelangte,  war  die  Sammlung  in  Sud- 
westdeutschland  bereits  in  vollem  Gange;  ob  sie  zu  einer 
Tatigkeit  im  fernen  Osten  uberhaupt  noch  gekommen  sind, 
ist  mindestens  fraglich,  da  gleich  darauf  in  Polen  und 
Ungarn  ein  anderer  Kollektor,  Petrus  Stephani,  erscheint2). 

Dass  die  Erhebung  des  Subsidiums  im  Strassburger 
Bistum  nach  denselben  Grundsatzen  vor  sich  gehen  sollte, 
die  fur  die  Sammlung  in  Bohmen,  Polen  und  Ungarn  vor- 
geschrieben  waren,  bedarf  des  Beweises  nicht.  Ob  aber 
der  dritte  Teil  des  Servitiums,  das  wieder  meist  ein  Drittel 
vom  Gesamteinkommen  betrug,  und  das  Doppelte  der  im 
Jahre  1338  von  Benedikt  XII.  genau  bestimmten  Pro- 
curatio  in  der  Tat  eingegangen  ist,  muss  immerhin  unent- 
schieden  bleiben,  da  Teile  dieser  Taxe  erlassen  werden 
konnten  und  in  der  Tat  erlassen  worden  sind3).  Somit 
wird  man  mit  untruglicher  Gewissheit  aus  den  angegebenen 
Summen  einen  Schluss  auf  das  wirkliche  Einkommen  der 
kirchlichen  Wurdentrager  nicht  ziehen  konnen. 

Zum  Schluss  mogen  einige  kurze  Bemerkungen  uber 
die  an  der  Einsammlung  des  Subsidiums  beteiligten  Per- 
sonen  noch  Platz  finden.  Wie  auch  anderwarts  iiblich 
war,  scheinen  die  Kollektoren  mit  dem  eigentlichen  Sammel- 


l)  Kirseh,  Die  Kollektorien  in  Deutschland  wahrend  des  XIV.  Jahr- 
hunderts,  S.  XLVIII.  Cber  die  Procuratio  ebenda  S.  XX  f.  und  LV.  — 
*)  Ebenda  S.  XLVIII.  —  3)  Ebeuda  S.  LV. 


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Eine  papstliche  Steuer  fur  das  Bistum  Strassburg   1371.  13 

geschaft  sich  nicht  befasst  zu  haben,  dies  besorgten  viel- 
mehr  zwei  Strassburger,  Johann  Eschbach  und  Johann 
Zeinheim1).  Die  von  ihnen  vereinnahmten  Summen  werden 
zumeist  an  Johann  Merswin,  den  bekannten,  auch  bei 
anderen  Gelegenheiten  mit  ihnen  arbeitenden  Strassburger 
Bankier2),  abgefuhrt.  Am  31.  Oktober  1371  —  dies  ist  das 
letzte  Datum,  das  in  dem  Verzeichnis  vorkommt  —  war  der 
weitaus  bedeutendste  Teil  der  Einnahme  bei  ihm  hinter- 
legt,  in  Summa  343  U  10  /?  2  *s  -f-  294  flor. 


Incipiunt  beneficia  noviter  registrata. 

Chorus  Argentinensis. 

Primo  in  ecclesia  Argentinensi  vicarius  imperatoris   18  ft. 

Item  capellanus  domini  episcopi  Volzo    16  p. 

Item  Conradus  de  Stocka  8  ($. 

Item  Johannes  Mennelin  4  /?  minus   2   *s. 

Item  Petrus  Kremer  8  (j. 

Item  Heinricus  de  Kirwilr  7J/2  (i  <&. 

Item  Kuso  thuribilarius    10  ft. 

Item  Hugo  Sturm    10  (i. 

Item  Petrus  de  Windecke    10  /?. 

Item  Johannes  de  Stille    10  /3. 

Item  Johannes  de  Arnolczheira  6^4^. 

Item  Otto  de  Richenhoven  5  ft  minus  4  -a. 

Item  Hugo  camerarius  5^4^. 

Item  Getzo  de  Morsraunster  5^4^. 

Item  Johannes  de  Boppfingen  4  ft. 

Item  Dietscho  de  Novillari  3  /Sf  8  ^. 

Item  Johannes  de  Zabern  6  ($  minus  4  **. 

Item  Erhardus  de  Augusta  4  (j  8  -A. 

Item  Johannes  Bulin  7  ^. 


l)  Vgl.  Strassburger  U.B.  VII,  Nr.  1254.  Ob  Johann  Eschbach,  des 
Bischofs  Kiichcnmeister,  mit  dem  gleichnamigen  Pfriindner  an  St.  Thomas 
(Strassb.  UB.  VII,  passim)  und  Pfarrer  in  Rheinbischofsheim  (Kirsch,  Die 
papstlichen  Annaten  in  Deutschland  wahrend  des  XIV.  Jahrhunderts  S.  98) 
identisch  ist,  kann  nicht  mit  Sicherheit  entschieden  werden.  Joh.  Zeinheim 
wird  als  6rTentlicher  Notar  und  Chorpfriindner  bezeichnet  (Strassb.  UB.  VII, 
Nr.  865  und  unten  S.  14).  —  2)  Vgl.  iiber  ihn  und  seine  geschaftlichen 
Beziehungen  zu  weltlichen  und  geistlichen  Herren  Ph.  Strauch  in  der  Real- 
enzyklopadie  fiir  protestantische  Theologie  und  Kirche3   17,  S    206. 


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I  a  Kaiser. 

Item  dictus  Ostertag  <\  ft  S  **,. 

Item  Johannes  de  Wihcrsheim   5  ft. 

Item  Nicolaus   Virnkorn   ^  ft  A    <*s. 

Item  Petrus  Kofman   6  ft. 

Item   Eberhardus  de   Engen  4   (J   2   ^. 

Item  Marquardus  Springer  5  ft. 

Item  Nicolaus  rector  in  Richenbach   5/^4   *v 

Item   Hermannus  de  Bitsche   2   ^. 

Item  Johannes  Seller  3  ft. 

Item  Reimboldus  Sufte   2l/2  /*. 

Item   Hugo  de   Wasselnheim  5   ft  4   -a. 

Item   Waltherus  Aurifaber   7   pf. 

Item  Nicolaus  Panifcx  4   ft. 

Item   Conradus  Dux  4  ft. 

Item  Petrus  de   Buggenheim   3  ^. 

Item  Heinricus   Wurmelin   3   ft 

Item  Nicolaus  de  Serraersheim   3   ^ 

Item  Ulricus  de   Urach   5  pf. 

Item  magister  Bernhardus l)  6  ft. 

Item  Nicolaus  de  Benefelt  6  pf  8   *s. 

Item  Johannes  Huber  4   pf. 

Item  Johannes  Faber  3  ft. 

Item   Hugo  camerarius  domini  episcopi  4   ft. 

Item  Heinricus  de  Leymen  3  ft  8   «*s. 

Item  Johannes   Walteber   21/2  ft. 

Item   Guntherus  Stoffer  4  ft  2  *s. 

Item  Ulricus  de  Sindelfingen  3  ft. 

Item   Frischo  de  Pfaftenhoven  6  ft. 

Item  Anshelmus  Billung  4  ft. 

Item  Ulmannus  Storckelin   21'2  ft. 

Item   Andreas  Faber   5  ft. 

Item  Fridericus  Klosener  6  ft. 

Item  Johannes  filius  Erbonis  militis   7  ft. 

Item  Johannes  Sturme   7   pf. 

Item  magister  Johannes  de  Hagenoia   5   ft. 

Item   Gozelinus  Sturme   7   pf. 

Item  Johannes  Zeinheim   2   ^4   *s. 

Item  Heinricus  Ryfelden   3^4   *s. 

Item  Nicolaus   Ersthein   3^4  »s. 

Item  Johannes  Smidelin   3^4  -^. 

Item  Johannes  Lampreht  3  p(  4  vs. 

Item   Guntherus  de   Hagenoia   7   /*. 

Summa    16  ft   10  ft  S   a. 
Item  Johannes  Hemmerlin  4   ft. 
Item   Heinricus  cappellanus   sancte  Anne   4   ft. 
Item  Nicolaus  Humbrecht  cappellanus  sancti  Egidii   2   ft. 

l)  Cbergeschrieben  a.   m.:  Egeno. 


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Eine  papstliche  Steuer  fiir  das  Bistum  Strassburg   137 1.  j^ 

Item  Bernhardus  sancti   Mauricii   2  ft  8  a. 

Item  Johannes  cappellanus  eiusdem  altaris  3  ff  8  *s. 

Item    Johannes    cappellanus   altaris    sancte    Odilie    2  ft  8   *%. 

Item  Johannes  zu  dem  Storken  cappellanus  altaris  sancte 
Katherine  4  ft. 

Item  Johannes  cappellanus  in  curia  dominorum  de  Kyburg  16  a. 

Item  Johannes  Hocherlze    cappellanus    eiusdem    altaris  4  ft. 

Item  Wernherus  cappellanus  eiusdem  altaris  2   ft  8   a. 

Item  cappellanus  altaris  sancti  Egidii   2  ft  8  & 

Item  Johannes  Sigebot  cappellanus  altaris  quondam  dicti 
Zuner  3^4^. 

Item  Ottelinus  de  Uttenheim  cappellanus  altaris  sancti  Leon- 
hardi   3  ft  4  -a. 

Item  Hugo  VValdeber  cappellanus  altaris  sancti  Mathie  3  ft  8  &. 

Item  cappellanus  altaris  sancte  Agnetis  fundati  per  dictum 
GrimoltV)  4  ft. 

Item  cappellanus  altaris  sancti  Eley  4  ft  8  *s. 

Item  cappellanus  altaris  sancti  Stephani  2  /i  4  -a. 

Item  Johannes  cappellanus  altaris  sancte  Richardis  5  pT  8  a. 

Item    cappellanus    altaris    sancti  Johannis  Baptiste  2  ft  8   *\. 

Item  Johannes  Mittelhus  cappellanus  altaris  sancti  Petri  et 
Pauli  4  ft. 

Item  Johannes  Kfiffer  cappellanus  altaris  sancti  Jacobi  3^4  «s. 

Item  Johannes  Babest  cappellanus  altaris  sancte  Katherine  4  ft. 

Item  Wolfelinus  cappellanus  altaris  sancti  Fabiani   2  ft. 

Item  cappellanus  altaris  zft  der  Losunge  2  ft  8  a. 

Item  Johannes  Frilleman  cappellanus  altaris  sancte  Kathe- 
rine 9  ft. 

Item  Johannes  zftm  Trubel  cappellanus  sancti  Oswaldi  2  ft  8  .*%. 

Item  Johannes  cappellanus  eiusdem  altaris  3  /?  4  «*. 

Item  Johannes  Eckendorf  cappellanus  cappelle  sancti  Micha- 
helis  2   /?. 

Item  Roseb6me  .... 

Item  dictus  de  Berse  cappellanus  altaris  sancti  Oswaldi  3  ft  4  <»%. 

Item  Fridericus  in  Widensal  cappellanus  altaris  sancti  Nicolai 

Item  Hermannus  cappellanus  beate  Marie  virginis  4  /?. 

Item  Ludowicus  Bock  cappellanus  altaris  sancte  Marie  vir- 
ginis 6  ft  8  j>. 

Item  dictus  Spehte  capellanus  altaris  sancte  Marie  3^4^. 

Item  Henricus  Alrich  4  ft. 

Item  dictus  Ymmeler  cappellanus  altaris  sancti  Petri  et 
Pauli  4(/8i 

Item  Hugo  cappellanus  altaris  beate  Marie  virginis  4  ft. 

Item  Hermannus  cappellanus  sancte  Marie  Magdalene  2^4  a. 

l)  Hs.:  fundalam  per  dictam  Grimin.  Zur  Sache  vgl.  Strassburger 
UB.   VII,  Nr.  316. 


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16  Kaiser. 

Item    dictus    Atzenheim    cappellanus    altaris    sancti    Georgii 
4  pf  8  <&. 

Item     Nicolaus     cappellanus    altaris    sancti    Erhardi    antiqui 
hospitalis  2  p  8  J>. 

Item  cappellanus  cappelle  sancti  Nicolai  in  dem  Gieften  6  /?  8  *s. 

Item  Hugo  cappellanus  sancti  Gregorii  4  p. 

Item  Rudolfus  cappellanus   monasterii   sancte  Agnetis  20  j>. 

Item  cappellanus  Petrus  eiusdem  monasterii  3  p  4  -a. 

Item  Fritscho  cappellanus  cappelle  sancti  Erhardi  3  p. 

Item  Johannes  de  Utenheim  cappellanus  eiusdem  cappelle  3  /S. 

Item  Fridericus  Gerter  3  p. 

Item  Ulricus  cappellanus  monasterii  sancte  Katherine  2  p  4  -*. 

Item    Nicolaus    cappellanus    altaris    sancti    Mathei    eiusdem 
monasterii  4  |3  8  -A, 

Item  cappellanus  altaris  sancti  Mathei  in    monasterio    sancti 
Marci   2  (j  8  ^. 

Item    Johannes    de    Sarburg    cappellanus    monasterii    sancti 
Marci  3  p. 

Item    in    monasterio    sancte    Katherine     cappellanus    altaris 
sancti  Johannis  ewangeliste    1   p. 

Item  G6tzo  cappellanus    sancti  Luce    ewangeliste    in    mona- 
sterio sancti  Marci  3  p. 

Item    dictus    Roppenheim    cappellanus    eiusdem    monasterii 
3  p  8  *. 

Item  monasterii  sancti  Nicolai    predictus    cappellanus   altaris 
decern  milium  martirum  3^4^. 

Summa  9  S    i  1   p  8  j>. 

In   ecclesia  sancti  Thome. 

Item  Johannes  Kuffer  ammissarius  2^8^. 

Item  Heinricus  de  Rynowe  5  /?  8  <&. 

Item  dictus  Groserbe   3  pf  8  **. 

Item  Johannes  Hilteprant    cappellanus    altaris    sancti  Martini 
2  p  8  a. 

Item  Conradus  de  Hassia  5  p. 

Item  Johannes  de  Stille  2  p  8  *&. 

Item  Johannis  Panifex  2  p  8  a. 

Item  in    monasterio    sancti  Marci    cappellanus   altaris    sancti 
Johannis  ewangeliste  4  p. 

Item   cappellanus  altaris  sancti  Mathei  in   monasterio    sancti 
Marci   2  p  8  &. 

Item  dictus  de  Acher  ammissarius   2  p  8  &. 

Item  Albertus  de  Rotwilr  5  £  8  **. 

Item  Erhardus  Maler  2   p  8  >a. 

Item  magister  Petrus  Dieraeringen   3  p. 

Item  Johannes  Zurner  4  p. 

Item  Hartmannus  Eschbach  3^6^,. 

Item   Conradus  Ockenfus  4  p. 

Item  cappellanus  altaris  sancte  Sophie  4^8^.. 


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Eine  p3pstliche  Steuer  fur  das  Bistum  Strassburg   1371.  17 

Item  Nicolaus  Hunckeler  4  (j. 

Item  cappellanus  altaris  sancti  Egedii  3^4^,. 

Item  Heinricus  de  Wingersheim  3  /?. 

Item  Hugo  de  Lutenheim ')  4  j?  4  -A. 

Item  dictus  Epficher  4  /?  4  **. 

Item  cappellanus  altaris  sancti  Florencii  4  p. 

Item  Nicolaus  cappellanus  altaris  sancti  Nicolai  4  p. 

Item  capellanus  altaris  sepulcri  domini  4  p. 

Item  cappellanus  hospitalis  quondam  Phine   2  p  8  j>. 

Item  Petrus  de  Orswilr  cappellanus  dicti  hospitalis   2  p  8  **. 

Item  prebenda  quondam  dicti  Demandach,  cappellanus  altaris 
Petri  et  Pauli   3  p. 

Item  cappellanus  altaris  Luce  ewangeliste  in  monasterio  sancti 
Marci   2  p  8  a. 

Item  Gotzo  capellanus  eiusdem  altaris  4  /?. 

Item  cappellanus  cappelle  sancte  Walpurgis  2  p. 

Item  Andreas  cappellanus  altaris  Sch6phelin  4  p  4  **. 

Item  Nicolaus  Sternemberg  cappellanus  monasterii  sancte 
Elizabeth  2  p  4  **. 

Item  Johannes  Panifex  cappellanus  eiusdem    monasterii  .  .  . 

Cappellani  ecclesie  sancti  Nicolai  ultra  Pruscham. 

Item    Johannes    Bernhart     cappellanus     sancti     Panthelonis 

3  £  4  **• 

Item  Jacobus  cappellanus  altaris  eiusdem  2  p  8  J>. 

Item  Nicolaus  de  Wasselnheim  cappellanus  sancti  Arbogasti 

Item  dictus  de  Hagenoia  cappellanus  altaris  sancti  Nicolai 
2  p  8  a. 

Item  dictus  Bletze  capellanus  altaris  sancti  Nicolai  2^4^. 

Item  dictus  Sehselsheim  cappellanus  altaris  sancte  Marie  2  £4  **. 

Item  cappellanus  altaris  sancte  Katherine  3  /?  4  **. 

Item  Johannes  Sutor  cappellanus  altaris  sancti  Nicolai  2  p  $  &. 

Item  Rulinus  dictus  Zisemus  cappellanus  altaris  sancti 
Nicolai  .  .  . 

Item  Lawelinus  de  Rapoltzwilr  cappellanus  altaris  sancti 
Arbogasti  3  /?  4  *a. 

Item  Petrus  cappellanus  altaris  sancti  Pantheolonis  4  p. 

Item  cappellanus  altaris  eiusdem  20  *&. 

Item  Johannes  Buhart  cappellanus  altaris  eiusdem  2  p  8  **. 

Item  cappellanus  sancte  Barbare  hospitalis  novi  5  p. 
Summa  7  it  9  p  8  **. 

In  parrochia  sancti  Petri  junioris. 

Item  Johannes  Schultheise*).    Schotto  4  p  8  **. 


l)  Im  Worte  Korrekturen;  ursprdnglich :  Lutenbach,  dann  verbessert  in 
Lutenheim,  darauf  diese  Verbesserung  wieder  getilgt.  Bestimmt  nach  Strassb. 
UB.  VII.  —  2)  Joh.  Schultheise  erst  getilgt,  dann  wiederhergestellt. 
Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh    N.F.  XXI.  1.  2 


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l3  Kaiser. 

Item  Johannes  GroBclaus  2  /£  4  -a. 

Item  turibilarius  31  2  /?  2  -A. 

Item  Johannes  Northeira  7  ft. 

Item  dictus  Winrich  7  /?. 

Item  Johannes  Faber  3  /*  8  **. 

Item  Ulraannus  de  Godertheim  3^4^. 

Item  ammissarius  ibidem  3   /3  4  a. 

Item  dictus  Closeman  3^2  /*• 

Item  Franciscus  de  Hagenoia  4  ft 

Item  Nicolaus  de  Wagen  2  /?  4  «&. 

Item  dictus  de  Kunheim  2  /}  8  -A. 

Item  Albertus  de  Rynowe  3  /?  8  -a. 

Item  Johannes  Westhoven  3  jtf  4  <a. 

Item  Erhardus  zu  dem  Krebis  3  /^. 

Item    dictus    Swebelin    cappellanus    beate    Marie   Magdalene 

2  ft   4    -A. 

Item  dictus  G6tzo  M61bruge  2  /?  4   ,a. 
Item  Conradus  Schilling  4  ft  8  ,a. 
Item  Johannes  Dalheim   3  p?  8  **. 
Item  Sigelinus  de  Offeinburg  4  ^  8  -a 
Item  Conradus  Sigelin  de  Ehenheim   2   /*. 
Item  Cuno  de  Atzenheim  6  ft  8  j>. 
Item  dictus  Wisgerwer  2  /3. 
Item  VVilhelmus  de  Ringendorf  3  /?  8  .A. 
Item    Johannes    de     Luterburg     cappellanus     sancti    Jacobi 
4  /?  8  ,A. 

Item    Johannes    Fl&nheira    cappellanus    altaris    sancti    Petri 

3  /*  4  a. 

Item  Heinricus  cappellanus  altaris  sancti  Nicolai  3  ff. 

Item  Gotzo  cappellanus  beate  Margarete   2  ft. 

Item  Nicolaus  Kneht  cappellanus  altaris  sancti  Nicolai  5  ft. 

Item  dictus  Kleinerbe  cappellanus  altaris  sancti  Oswaldi 
3  P  8  A 

Item  Johannes  Camerer  cappellanus  in  Rottenkirche  .  .  . 

Item   Dietricus  Kamraerer  .  .  . 

Item  Johannes  cappellanus  monasterii  sancte  Clare  in  honore 
omnium  sanctorum  4  ji. 

Item  prebenda  fundata  per  Lapponem  in  predicto  mona- 
sterio  5  /?  4  -a. 

Item  prebenda  fundata  per  dictum  Maler  in  predicto  mona- 
sterio  5  /?  4  ,a. 

Item  cappellanus  hospicii  exilii  in  foro  wini   3^4^. 

Item  magister  Bernhardus  cappellanus  altaris  monasterii 
sancte   Clare   3  ji. 

Cappellani  monasterii  Penitencium. 

Item  Johannes  Obesser  cappellanus  altaris  sancti  Nicolai 
apud  Penitentes  2  ft  8  a. 


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Eine  papstliche  Steuer  fiir  das  Bistum  Strassburg   1371.  iq 

Item  Conradus  cappellanus  altaris  sancti  Johannis  Bap- 
tiste   20  **. 

Item   Nicolaus    cappellanus   altaris   sancti    Nicolai   2  ft  8  &. 

Item  Johannes  Waldeberg  cappellanus  sancti  Johannis  Bap- 
tiste  2  /3. 

Item    Johannes    Taler    cappellanus    cappelle    sancte    crucis 

Item  Johannes  Criegesheim  cappellanus  eiusdem  cappelle 
2  ft  8  a. 

Cappellani  ad  omnes  sanctos. 

Item  Sygelinus  de  Munrenwilr  cappellanus  omnium  sanc- 
torum 4  ft. 

Item  dictus  Lampreht  4  ft. 

Item  Judocus  cappellanus  omnium  sanctorum  4  pf  4  *s. 

Item  Petrus  Roppenheim  4  ft. 

Item  Johannes  de  Bischoviswilr  4  ft. 

Item  Wolfelinus  cappellanus  dicti  de  Girbaden  4^4^. 

Item  Heinricus  cappellanus  Ulrici  dicti  Byschof  4  ft  4  *s. 

Item  Johannes  Gerter  4   ft. 

Item  Heinricus  dictus  Krebis  3  ft. 

Item  Weltinus  cappellanus  de  Rechberg  4^4^. 
Summa  9  H   10  ft  2  a. 

Item  parrochia  sancti  Stephani. 

Item  Petrus    dictus  Jouch    cappellanus    sancti  Stephani  5  ft. 

Item  Heinricus  Kalkenstein  cappellanus  altaris  beate  Marie 
virginis  3  ft. 

Item  Rudolfus  Grummolt  cappellanus  cappelle  sancti  Micha- 
helis  3  /?  4  **. 

Item  Johannes  cappellanus  altaris  sancti  Johannis  Baptiste 
2  0  8*. 

Item  ammissarius  2  ft  4  *s. 

Item  Nicolaus  thuribilarius  2  ft. 

Item  Johannes  de  Dubingheim  cappellanus  altaris  aposto- 
lorum  5  ft. 

Item  Johannes  Schellemberg  cappellanus  altaris  apostolorum 

2  ft  4  a. 

Item  Petrus  de  Berstete  cappellanus  altaris  X  milium  mar- 
tirura  in  monasterio  sancti  Nicolai   2  ft  8  j>. 

Item    Nicolaus     Mecke     cappellanus    altaris     super    arabone 

3  £  4  «*. 

Item    Burkardus    cappellanus   Petri    et    Pauli    super   ambone 

3   /M  <*• 

Item   Conradus    Ettendorf   cappellanus   altaris    predict!    3  ft. 
Item  Nicolaus  Mastrich  cappellanus  sancti  Nicolai   2  ft  8  a. 
Item  Hugo  cappellanus  sancte  crucis  3  ft  4  a. 
Item  dictus  Geburlin  cappellanus  sancte  crucis  3  /?  4  ^,. 
Item  Ludowicus  cappellanus  cappelle  in  Augia  2  ft  8  a. 
Item  Burkardus  cappellanus  cappelle  predicte  3  ft. 


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20  Kaiser. 

Item  Heinricus  cappellanus  beati  Nicolai  4  /?. 
Item  V&lkelinus  cappellanus   X    milium    virginum    2  (j  8  j>. 
Item  Lawelinus  cappellanus  monasterii  sancti  Johannis  1 6  -a. 
Item  dictus  Peigerlin  cappellanus  eiusdem  monasterii  20  -a. 

Summa  3  it  2  a. 
Item  parrochia  sancti  Martini. 
Item  Nicolaus  Rebestock  cappellanus  altaris  sancti  Florencii 

2  /3  8  a. 

Item  Rftdolfus  cappellanus  altaris  sancti  Nicolai  32  a. 

Item  Wernherus  de  Haselahe  cappellanus  sancti  Nicolai  3  /?. 

Item  Johannes  Albus  cappellanus  altaris  beate  Marie  vir- 
ginis  2  /3. 

Item  Franciscus  cappellanus  sancti  Oswaldi  3  (i. 

Item  Nicolaus  Spanner  cappellanus  Symonis  et  Jude  aposto- 
lorum  3  /?  8   a. 

Item  dictus  Kacheler  cappellanus  Petri  et  Pauli  apostolorum 
2/3  8**. 

Item  Gerlacus  cappellanus  beate  Marie  virginis  28  A. 

Item  cappellanus  cappelle  sancti  Judoci  Anshelmus  3  (j. 

Item  Andreas  cappellanus  altaris  beate  Marie  virginis  2  p  8  A. 

Item  Johannes  Ingenheira   2  ft  4  A. 

Item    Eberhardus    cappellanus    altaris    beate    Marie    virginis 

3  §  4  <*• 

Item    Johannes     Zimberman     cappellanus     cappelle     sancti 

Johannis  3  /?. 

Item  Fridericus  Kestelin  cappellanus  altaris  beate  Marie 
virginis  4  /?. 

Item  Erhardus  zu  dem  Krefle  cappellanus  altaris  sancte 
Marie  2  (t  8  a. 

Item  dictus  Bentze  2  |ff  8  a. 

Item  parrochia  sancti  Petri  senioris. 

Item  cappellanus  altaris  beate  Marie   20  a. 

Item  premissarius  sancti  Petri  senioris  2  ft  8  a. 

Item  parrochia  sancte  Aurelie. 

Item  premissarius  ecclesie  ibidem  2  /?  4  a. 

Item  Nicolaus  cappellanus  sancti  Galli   20  a. 

Item  cappellanus  sancti  Galli  inclusorii   15  a. 

Item  Heinricus  cappellanus  sancti  Michahelis  3  /?. 

Item  Wernherus  procurator  domine  abbatisse  in  Esch6\ve, 
cappellanus  sancti  Michahelis  3  (2  4  A. 

Item  Johannes  de  Selfie  cappellanus  sancti  Michahelis  3  (j  4  a. 

Item  Conradus  J5uch  cappellanus  beate  Marie  in  ecclesia 
sancte  Aurelie  4  £. 

Item  Berhtoldus  cappellanus  in  Schaftolczheim  3  /?  4  a. 

Item  Heinricus  cappellanus  monasterii  sancte  Margarete  16  a. 

Item  cappellanus  altaris  X  milium  martirum  in  monasterio 
predicto  2  /?  4  a. 


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Eine  papstliche  Steuer  fiir  das  Bistum  Strassburg  137 1 .  2  I 

Item  Johannes  Gebelin    cappellanus    in   monasterio  Theuto- 
nicorum  2  p  8  **. 

Item  Jacobus  cappellanus  eiusdem  monasterii  3  /?  4  **. 

Parrochia  sancti  Andree. 

Item    Johannes    de    Baldeburne    cappellanus    altaris    sancti 
Michahelis  2  (j  4  **. 

Item  Wilhelmus  cappellanus   altaris    sancti  Nicolai  3  /?  4  **. 

Item  Boldo  cappellanus  beate  Marie  virginis  3  /?  4  **. 

Item  Berhtoldus    cappellanus   beate  Marie  virginis  3  /?  4  **. 

Item  cappellanus  cappelle  sancti  Anthonii  4  /¥. 

Item  Wilhelmus  de  Criegesheim   16  **. 

Item  Johannes  de  Ehenheim  cappellanus   cappelle    in    curia 
domini  de  Bitsche  3^4^,. 

Item   Nicolaus   dictus   Abbet    cappellanus    predicte    cappelle 
6  /?  8  -a. 

Item  premissarius  in  Dingesheim  4  /¥. 

Item  cappellanus  in  Schaftolczheim  3  £  4  .a. 
Summa  5  U  14  /?  3  **. 


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22 


Kaiser. 


Personenverzeichnis. 


Abbct,  Nicolaus  —  capl.  cap.  in  curia 

domini  de  Bitsch  21. 
Achern  (— er)  i.  Baden. 

dictus  de  —  ammissarius  s.  Thome 
16. 
Albus,  Johannes  —  capl.  s.  Martini  20. 
Alrich,  Henricus  —  capl.  eccl.  A.  15. 
Andreas  —  capl.  s.  Martini  20. 

—  capl.  s.  Thome   17. 
Anshelmus  —  capl.  s.  Martini  20. 
Arnolczheim  s.  Ernolsheim. 
Atzenheim  —  capl.  eccl.  A.    16. 
Atzenheim  =  Hohatzenheim,  Kt.  Hoch- 

felden. 

Cuno  de  —  preb.  s.  Petri  jun.   18. 
Augia  s.  Ruprechtsau. 
Augsburg  (Augusta). 

Erhardus  de  —  preb.  chori  eccl.  A. 

Aurifaber,    Waltherus   —   preb.    chori 

eccl.  A.   14. 
Babest,  Johannes  —  capl.  eccl.  A.    1  5. 
Balbronn  (Baldeburne),  Kt.  Wasseln- 

heim. 
Johannes    de    —    capl.    s.    Andree 

21. 
Panifex,  Johannes  —  preb.  s  Thome  1 6. 

capl.  mon.  s.  Elisab.   17. 

—  Nicolaus  —  preb.  chori  eccl.  A.  14. 
Peigerlin  —  capl.  mon.  s.  Johannis  20. 
Benfeld  (— nefelt). 

Nicolaus  de   —   preb.  chori  eccl.  A 
14. 
Bentze  —  preb.  s.  Martini  20. 
Bernhardus,  capl.  eccl.  A.    15. 

—  capl.  mon.  s.  Clare   18. 

—  preb.  chori  eccl.  A.   14. 
Bernhart,   Johannes   —  capl.  s.  Nico- 

lai   17. 
Berse  s.  Borsch. 


Berstett  (— stete),  Kt.  Truchtersheim. 

Petrus  de  —  capl.  mon.  s.  Nico- 

lai    19. 
Bertholdus     —     capl.     in     SchafTols- 

heim   20. 

—  capl.  s.  Andree  21. 

Billung,    Anshelmus    —    preb.    chori 

eccl.  A.   14. 
Byschuf  s.  Mulnheim. 
Bischweiler  (— schoviswilr)   i.    Elsass. 

Johannes  de  —  preb.  omn.  sanct.  19. 
Bitsch  ( — sche)  i.  Lothr. 

dominus  de  —  21. 

—  Hermannus    de  preb.    chori 
eccl.  A.   14. 

Bletze   —   capl.  s.  Nicolai   17. 
Bock,  Ludowicus  —  capl.  eccl.  A.   1 5. 
Boldo  —  capl.  s.  Andree  21. 
BOrsch  (Berse),  Kt.  Rosheim. 

dictus  de  —  capl.  eccl.  A.   15. 
Bopfingen  ( — ppf— ),  OA.  Neresheim. 
Johannes  de  — ,    preb.    chori    eccl. 

A.    13. 
Buggenheim  s.  Saarunion. 
Buhart,  Johannes  —  capl.  s.  Nicolai  17. 
Biilin,   Johannes   —   preb.    chori   eccl. 

A.   13. 
Burkardus  —  capl.  cap.  in  Ruprechtsau 

19. 

—  capl.  s.  Stephani   19. 
Kacheler  —  capl.  s.  Martini  20. 
Camerer,    Kammerer  —  Dietricus   18. 

Johannes  —  capl.  in  Rottenkirche  18. 
Kestelin,  Fridericus   —   capl.    s.  Mar- 
tini 20. 
Kyburg  i.  d.  Schweiz. 

domini  de  —    15. 
Kienheim    (Kunh— ),    Kt     Truchters- 
heim. 
dictus  de  —  preb.  s.  Petri  jun.   18. 


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Eine  papstliche  Steuer  fur  das  Bistum  Strassburg   1371. 


23 


Kirwciler  (— wilr),  Kt.  Buchsweiler. 
Heinricus  de  —  preb.  chori  eccl. 
A.  13. 
Kleinerbe  —  capl.  s.  Petri  jun.  18. 
Closeman  —  preb.  s.  Petri  jun.  18. 
Klosener,    Fridericus   —   preb.    chori 

eccl.  A.   14. 
Kneht,    Nicolaus    —    capl.    s.    Petri 

jun.   18. 
K6fman,    Petrus  —  preb.   chori  eccl. 

A.   14. 
Conradus  —  capl.    mon.    s.  Clare   19. 
Krebis  zu  dem,  Kre[b]Be  zu  dem. 
Erhardus  —  capl.  s.  Martini  20. 
preb.  s.  Petri  jun.   18. 
—  Heinricus  —  preb.  omn.  sanct.  19. 

Kremer,    Petrus  —  preb.    chori    eccl. 

A.   13. 
Criegesheim  s.  Griesheim. 
Criegesheim,   Johannes   —  capl.    cap. 

s.  crucis   19. 
Kfiffer,  KufFer,   Johannes  —  ammiss. 

s.  Thome  16.    capl.  eccl.  A.    15. 
Kuso    —    thuribilarius ,    preb.    chori 

eccl.  A.   13. 
Taler,  Johannes  —  capl.  cap.  s.  crucis 

19. 
Dalheim,  Johannes  —  preb.   s.    Petri 

jun.   18. 
Demandach   17. 
Diem erin gen,  Petrus  —  preb.  s.  Thome 

16. 
Dingsheim  ( — gesh — ),  Kt.  Truchters- 

heim. 
primissarius  21. 
Trubel,   Johannes  z&m  —    capl.   eccl. 

A.    15. 
Duppigheim    (Dubingh — ),    Kt.    Geis- 

polsheim. 
Johannes  de  —  capl.  s.  Stephani  19. 
Dux,    Conradus  —    preb.    chori    eccL 

A.    14. 
Eberhardus  —  capl.  s.  Martini  20. 
Eckendorf,  Johannes  —  capl.  eccl.  A. 

»5- 
Egeno  —  preb.  chori  eccl.  A.   14. 


Ehnheim  (Ehenh— ),  Ober-  od.  Nieder- 

ehnheim,  Kt.  Oberehnheim. 
Johannes  de  —  capl.   cap.  in  curia 

domini  de  Bitsch  21. 
Engen  i.  Baden. 

Eberhardus    de    — ,     preb.     chori. 

eccl.  A.    14. 
Epficher  —   preb.  s.  Thome   17. 
Ersthein,     Nicolaus    —    preb.    chori 

eccl.  A.    14. 
Erbonis,     Johannes    —    preb.    chori 

eccl.  A.   14. 
Ernolsheim   (Arnolczh — ),    Kt.    Mols- 

heim  od.  Zabern? 
Johannes    de    —    preb.    chori    eccl. 

A.    13. 
Eschau  (EschSwe),  Kt.  Geispolsheim. 

procur.  abbat.  s.  Wernherus. 
Eschbach,    Hartmannus    —    preb.    s. 

Thome   16. 
Ettendorf,      Conradus     —     capl.      s. 

Stephani   19. 
Faber,  Andreas  —  preb.  chori  eccl.  A. 

14. 
—  Johannes  —  preb.  chori  eccl.  A. 
14.     preb.  s.  Petri  jun.   18. 
Falkenstein ,    Heinricus    —    capl.    s. 

Stephani  19. 
Virnkorn,    Nicolaus    —    preb.    chori 

eccl.  A.   14. 
Volkelinus  —  capl.  mon.  s.  Nicolai  20. 
Volzo  —  capl.    episcopi,   preb.   chori 

eccl.  A.   13. 
Franciscus  —  capl.  s.  Martini  20. 
Frilleman,  Johannes  —  capl.  eccl.  A. 

15. 
Fritscho  —  capl.  cap.  s.  Erhardi   16. 
Gebelin,  Johannes  —  capl.  mon.  Theu- 

tonic.  20. 
Geburlin  —  cap.  s.  Stephani   19. 
Gerlacus  —  capl.  s.  Martini  20. 
Gerter,  Fridericus  —    16. 

-   Johannes  —  preb.  omn.  sanct.  19. 
Geudertheim  (God  — ),    Kt.    Brumath. 
Ulmannus    de    — ,    preb.    s.    Petri 
jun.   18. 


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24 


Kaiser. 


Girbaden  s.  Miilnheim. 
G6dertheim  s.  Geudertheim. 
G6tzo,  Gotzo  —  capl.  mon.  s.  Marci 
16.   17. 

—  capl.  s.  Petri  jun.   18. 
Griesheim  (Criegesh — ),  Kt.  Truchttrs- 

heim. 
Wilhelmus  de —  preb.  s.  Andree  21. 
Grimolt  15. 

s.  Grummolt. 
Groserbe  —  preb.  s.  Thome   16. 
GroBclaus,  Johannes  —  preb.  s.  Petri 
jun.   18. 

Grummolt,      Rudolfus     —     capl.     s. 
Stephani   19. 

Hagenau  ( — noia). 

dictus  de  — ,    capl.    s.    Nicolai    17. 
Franciscus    de    — ,    preb.    s.    Petri 

jun.   18. 
Guntherus  de  — ,    preb.   chori  eccl. 

A.   14. 
Johannes  de  — ,  preb.  chori  eccl.  A. 
14. 
Haslach  (—  selahe),  Kt.  Molsheim. 

Wernherus  de  —  capl.  s.  Martini  20. 
Hassia 

Conradus  de  —  preb.  s.  Thome  16. 
Heinricus  —  capl.  eccl.  A.   14. 

—  capl.  mon.  s.  Margarete  20. 

—  capl.  omn.  sanct.   19 

—  capl.  s.  Aurelie  20. 

—  capl.  s.  Petri  jun.   18. 
Hemmerlin,  Johannes  —  preb.  eccl.  A. 

14. 
Herm annus  —  capl.  eccl.  A.   15. 
Uilteprant,  Johannes  —  capl.  s.  Thome 

16. 
Hochertze,  Johannes  —  capl.  eccl.  A. 

»5- 
Hfrber,  Johannes  —  preb.  chori  eccl. 

A.   14. 
Hugo    —  cam  era  ri  us    episcopi,    preb. 

chori  eccl.  A.  13.  14. 

—  capl.  eccl.  A.   15.   16. 

—  capl.  s.  Stephani   19. 
Humbrecht,  Nicolaus  —  capl.  eccl.  A. 

»4- 


Hunckeler,  Nicolaus  —  preb.  s.  Thome 

17- 
Jacobus  —  capl.  mon.  Theutonic.   21. 

—  capl.  s.  Nicolai   17. 
Ymmeler  —  capl.  eccl.  A.   15 

imperatoris  vicarius,  preb.  chori  eccl. 
A.    13. 
Ingenheim,  Johannes  —  preb.  s.  Mar- 
tini 20. 
Johannes  —  capl.  eccl.  A.    15. 

—  capl.  mon.  s.  Clare   18. 

—  capl.  s.  Stephani   19. 

Jftuch,  Conradus  —  capl.  s.  Aurelie  20. 

—  Petrus   —   capl     s.    Stephani   19. 
Judocus  —  capl.  omn.  sanct.   19. 
Lampreht  —  preb.  omn.  sanct.    19. 
Lampreht,   Johannes    —    preb.    chori 

eccl.  A.   14. 
Lappo   18. 
Lauterburg  (Lut — )  i.  Elsass. 

Johannes  de  —  capl.  s.  Petri  jun.  18. 
Lawelinus  —  -  capl.  mon.  s.  Johannis  20. 
Leimen  ( — y — ),  Kt.  Hiiningen. 

Heinricus  de  —  preb.  chori  eccl.  A. 

14- 
Littenheim    (Lutenh — ),    Kt.    Zabern. 

Hugo  de  —  preb.  s.  Thome  17. 
Ludowicus  —  capl.  cap.  in  Ruprechtsau 

19. 
Lutenheim  s.  Littenheim. 
Maler  18. 

Maler,  Erhardus  —  preb.  s.  Thome  16. 
Mastrich,  Nicolaus  —  capl.  s.  Stephani 

19. 
Maursmunster  (Morsmunster). 

Getzo  de  — ,  preb.  chori  eccl.  A.  13. 
Mecke,  Nicolaus  —  capl.  s.  Stephani  1  q. 
Mennelin,   Johannes    —    preb.    chori 

eccl.  A.   13. 
Mittelhus,  Johannes  —  capl.  eccl.  A.  15. 
M6lbruge,    G&tzo    —    preb.    s.    Petri 

jun.   18. 
Morsmunster  s.  Maursmunster. 
Mulnheim-Bischof,  Ulricus   19. 
Miilnheim-Girbaden   19. 
Miilnheim -Rechberg   19. 
Miinchweier  (Munrenwilr),    A.  Etten- 

heim. 


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Eine  p&pstliche  Steuer  fur  das  Bistum  Strassburg  137 1. 


25 


Sygelinus  de  —  capl.  omn.  sanct.  19. 

Neuweilcr  (Novillare),  Kt.  Lutzelstein. 

Dietscho  de  —  preb.  chori  eccl.  A. 

U- 
Nicolaus  —  capl.    ant.    hosp.    A.    16. 

—  cap],  mon.  s.   Katherine   16. 

—  capl.  mon.   s.  Clare  19. 

—  capl.  s.  Galli  incl.  20. 

—  capl.  s.  Thome   17. 

—  rector  in  RJchenbach,  preb.  chori 
eccl.  A.    I  4. 

—  thuribilarius  s.  Stephani   19. 
Northeim,  Johannes  —  preb.  s.  Petri 

jun.   18. 
Novillare  s.  Nenweiler. 
Obesser,    Johannes  —  capl.    mon.    s. 

Marie  Magdalene   18. 
Ockeufus,  Conrad  us  —  preb.  s.  Thome 

16. 
Offenburg  ( — einb — )  i.  Baden. 

Sigelinus  de  —  preb.  s.  Petr.  jun.  18. 
Orschweiler  (Orswilr),  Kt.  Schlettstadt. 
Petrus   de    —    capl.    hosp.    quond. 
Phine   17. 
Ostertag   —   preb.   chori    eccl.  A.    14. 
Petrus  —   capl.   mon.    s.  Agnetis    16. 
—  cap.  s.  Nicolai   17. 
Pfaffenhofen  (— v — ),  Kt.  Buchsweiler. 
Frischo  de  —  preb.  chori  eccl.  A.  14. 
Rappoltsweiler  tRapoltzwilr),    O.-Els. 
Lawelinusde  —  capl.  s.  Nicolai  17. 
Rebestock,  Nicolaus  —  capl.  s.  Mar- 
tini 20. 
Rechberg  s.  MQlnheim. 
Reichen  bach    (Richenb— ),    A.    Lahr. 

rector  s.  Nicolaus. 
Rekhshofen     (Richenhoven) ,     Kt. 
Niederbronn. 
Otto  de  —  preb.  chori  eccl.  A.  13. 
Rheinau  (Rynowe),  Kt.  Benfeld. 
Albertusde  —  preb.  s.  Petri  jun.  18. 
Heinricus  de  —  preb.  s.  Thome  16. 
Rich—  s.  Reich—. 
Ryfelden,   Heinricus    —    preb.    chori 

eccl.  A.  14. 
Ringendorf,  Kt.  Hochfelden. 
Wilhelmus    de   —    preb.    s.    Petri 
jun.  18. 


Ryn6we  s.  Rheinau. 

Roppenheim  —  capl.  mon.  s.  Marci  16. 

Roppenheim,    Petrus    —    preb.  omn. 

sanct.   19. 
Roseb6me  —  capl.  eccl.  A.   15. 
Rotweil  (Rotwilr),  A.  Breisach? 

Albertus  de  —  preb.  s.  Thome  16. 
Rudolf  us  —  capl.  mon.  s.  Agnetis   16. 

—  capl.  s.  Martini  20. 
Ruprechtsau  (Augia),  capella. 

capl.  s.  Burkardus.   Ludowicus. 
Saarburg  (Sarb — )  i.  Lothr. 
Johannes  de  —  capl.  mon.  s.  Marci 
16. 
Saarunion  (Buggenheim). 

Petrus  de  —  preb.  chori  eccl.  A.  14. 
SchafTolsheim  (Schaftolczh\  Kt.  Schil- 
tigheim  oder  Hagenau? 
capl.  21. 
s.  Bertholdus. 
Schellemberg ,   Johannes    —    capl.    s. 

Stephani   19. 
Schilling,    Conradus   —  preb.  s.  Petri 

jun.   18. 
Schotto  —  preb.  s.  Petri  jun.   17. 
Schultheise  Johannes  —  preb.  s.  Petri 

jun.   17. 
Sehselsheim   —  cap.  s.  Nicolai   17. 
Seiler,  Johannes  —  preb.  chori  eccl.  A. 

14. 
Selz  (— IBe)  i.  Elsass. 

Johannes  de  —  capl.  s.  Aurelie  20. 
Sermersheim,  Kt.  Benfeld. 

Nicolaus  de  —  preb.  chori  eccl.  A.  1 4 . 
Sigebot,  Johannes  —  capl.  eccl.  A.  15. 
Sigelin,    Conradus,    de    Ehenheim    — 

preb.  s.  Petri  jun.   18. 
Sindelfingen,  O.A.  Boblingen. 

Ulricus  de  —  preb.  chori  eccl.  A  14. 
Smidelin,    Johannes    —    preb.    chori 

eccl.  A.   14. 
Spanner,    Nicolaus    —    capl.    s.    Mar- 
tini 20. 
Spehte  —  capl.  eccl.  A.   15. 
Springer,    Marquardus  —  preb.   chori 

eccl.  A.   14. 
Sternemberg,  Nicolaus  —  cap.  mon.  s. 
Elisab.  17. 


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2b 


Kaiser. 


Still  (—lie),  Kt.  Molsheim. 

Johannes  de  —  preb.  chori  eccl.  A. 
13.     preb.  s.  Thome  16. 
Stockach  (— cka)  im  Hegau. 

Conradus  de  —  preb.  chori  eccl.  A. 
13- 
Stoffer,     Guntherus    —    preb.     chori 

eccl.  A.   14. 
Storckelin,    Ulmannus  —  preb.   chori 

eccl.  A.   14. 
Storken,    Johanues    zu    dem  —   capl. 
eccl.  A.   15. 

Strassburg. 

Kirchen,  Kl5ster,  Spitaler. 
s.  Agnetis  monasterium. 
capl.  s.  Petms.  Rudolfus. 

Allerheiligen,  Omnium  sancto- 
rum ecclesia. 

capl.  s.  Heinricus.  Judocus.  Miinch- 
weier.  Weltinus.  Wolfelinus. 

prebendarii  s.  Bischweiler.  Krebis. 
Gerter.  Lampreht.  Koppenheim. 

s.  Andreas,  Pfarrkirche. 
altare  b.  Marie  virg. 

capl.  s.  Bertholdus.  Boldo. 
altare  s.  Michahelis. 

capl.  s.  Balbronn. 
altare  s.  Nicolai. 

capl.  s.  Wilhelmus. 
capella  s.  Anthonii  21. 
prebendarii  *..  Griesheim. 

s.  Aurelia,  Pfarrkirche. 
altare  b.  Marie  virg. 

capl.  s.  J6uch. 
altare  s.  Michahelis. 

capl.  s.  Heinricus.  Selz.  Wern- 
herus. 
primissarius  20. 

s.  Clare  monasterium. 
altare  omnium  sanctorum. 

capl.  s.  Johannes, 
capl.  s.  Bernhardus. 
prebende   18. 

Deutschordenshaus. 
capl.  s.  Gebelin.  Jacobus. 


Domkapitel. 

prebendari  chori  s.  Augsburg. 
Aurifaber.  Benfeld.  Bernhardus. 
Billung.  Bitsch.  Bopfingen. 
Bulin.  Kirweiler.  Klosener.  K6f- 
man.  Kremer.  Kuso.  Dux.  Egeno. 
Engen.  Ersthein.  Erbonis.  Er- 
nolsheim.  Faber.  Virnkorn. 
Volzo.  Hagenau.  Huber.  Hugo, 
imperatoris  vicarius.  Lampreht. 
Leimen.  Maursmunster.  Menne- 
lin.  Neuweiler.  Nicolaus.  Oster- 
tag.  Panifex.  Pfaffenhofen. 
Reichshofen.  Ryfelden.  Saar- 
union.  Seiler.  Sermersheim.  Sin- 
delfingen.  Smidelin.  Springer. 
Still.  Stockach.  Stoffer.  Storkelin. 
Sturm.  SuBe.  Urach.  Walteber. 
Wafielnheim.  Weyersheim.  Win- 
deck.  Wurmelin.  Zabern.  Zein- 
heim. 
s.  Elisabeth,  monasterium. 

capl.  s.  Panifex.  Sternemberg. 
s.  Galli  inclusorium. 
capl.  20. 
s.  Nicolaus. 
hospicium  in  foro  vini. 

capl.   18. 
s.  Johannis  monasterium. 

capl.  s.  Peigerlin.  Lawelinus. 
s.  Katherine  mon, 
capl.  s.  Ulricus. 
altare  s.  Joh.  evangel.   16. 
altare  s.  Mathei. 
capl.  s.  Nicolaus. 
s.  Marci  monasterium. 

capl.   s.    Roppenheim,    Saarburg. 
altare  s.  Johannis  evang.   16. 
altare  s.  Luce  17. 
capl.  s.  G6tzo. 
altare  s.  Mathei   16. 
s.  Margarete  monasterium. 
altare   10 000  martirum  20. 
capl.  s.  Heinricus. 
s.  Marie  Magdalene  monasterium. 
(Penitentes). 
altare  s.  Johannis  Baptiste. 

capl.    s.  Conradus.  Waldeberg. 


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Eine  papstliche  Steuer  fiir  das  Bistum  Strassburg   137 1. 


27 


altare  s.  Nicolai. 

capl.  s.  Nicolaus.  Obesser. 

Strassburg. 
s.  Martin,   Pfarrkirche. 
altare  s.  Florencii. 

capl.  s.  Rebestock. 
altare  b.  Marie  virg. 

capl.  s.  Albus.  Andreas.  Keste- 
lin.  KreBe.  Eberhardus.  Ger- 
lacus. 
altare  s.  Nicolai. 

capl.  s.  Haslach.  Rudolfus. 
altare  s.  Oswaldi. 

capl.  s.  Franciscus. 
altare  s.  Petri  et  PaulL 

capl.  s.  Kacheler. 
altare  s.  Symonis  et  Jude. 

capl.  s.  Spanner, 
capella  s.  Johannis. 

capl.  s.  Zimberman. 
capella  s.  Judoci. 

capl.  s.  Anshelmus. 
prebendarii  s.  Bentze.  Ingenheim. 

Miinster. 
altare  s.  Agnetis   15. 
altare  s.  Anne. 

capl.  s.  Heinricus. 
altare  s.  Egidii. 

capl.  15. 

s.  Humbrecht. 
altare  s.  Eligii   15. 
altare  s.  Fabiani. 

capl.  s.  Wolfelinus. 
altare  s.  Georgii. 

capl.  s.  Atzenheim. 
capella  s.  Gregorii. 

capl.  s.  Hugo, 
altare  s.  Jacobi. 

capl.  s.  Kuffer. 
altare  s.  Johannis  Baptiste   15. 
altare  s.  Katherine. 

capl.    s.  Babest.  Frilleman.    zu 
dem  Storken. 
altare    in     curia    dominorum    de 
Kyburg. 

capl.    s.    Hochertze.   Johannes. 

Wernherus. 


altare  s.  Leonhardi. 

capl.  s.  Uttenheim. 
altare  zu  der  Losunge  15. 
altare  s.  Marie  virg 

capl.  s.  Bock.  Herman nus. 
Hugo.  Spehte. 
altare  s.  Marie  Magdalene. 

capl.  s.  Hermannus. 
altare  s.  Mathie. 

capl.  s.  Waldeber. 
altare  s.  Mauricii. 

capl.  s.  Bernhardus.  Johannes, 
altare  s.  Michahelis. 

capl.  s.  Eckendorf. 
altare  s.  Nicolai. 

capl.  s.  Widensolen. 
altare  s.  Odilie. 

capl.  s.  Johannes, 
altare  s.  Oswaldi. 

capl.  s.  B6rsch.  Trubel.  Johannes, 
altare  s.  Petri  et  Pauli. 

capl.  s.  Ymmeler.  Mittelhus. 
altare  s.  Richardis. 

capl.  s.  Johannes, 
altare  s.  Stephani   15. 
altare  quondam  d.  Zuner. 

capl.  s.  Sigebot. 

s.  Nicolai  monasteiium. 
altare   10  OOO  martirum   16. 
capl.  s.  Berstett.   V6lkelinus. 

s.  Nicolaus,  Pfarrkirche. 
altare  s.  Arbogasti. 

capl.    s.  Rappoltsweiler.   Was- 
selnheim. 
altare  s    ICatherine  17. 
altare  s.  Marie. 

cap.  s.  Sehselsheim. 
altare  s.  Nicolai. 

capl.  s.  Bletze.  Hagenau.  Sutor. 
Zisemus. 
altare  s.  Panthaleonis   17. 

capl.  s.  Bern  hart.  Buhart.  Jaco- 
bus. Petrus. 

Alt  s.  Peter,  Pfarrkirche. 
altare  b.  Marie  20. 
primissarius  20. 


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28 


Kaiser. 


Strassburg. 

Jung    s.    Peter,    Stift  und  Pfarr- 
kirche. 
altare  s.  Margarete. 

capl.  d.  G6tzo. 
altare  s.  Marie  Magdalene. 

capl.  s.  Swebelin. 
altare  s.  Nicolai. 

capl.  s.  Heinricus.  Kneht. 
altare  s.  Oswaldi. 

capl.  s.  Kleinerbe. 
altare  s.  Petri. 

capl.  s.  Flftnheim. 
ammissarius   18. 
thuribilarius  18. 

prebepdarii  Atzenheim.  Kien 
heim.  Closeman.  Krebis.  Dal 
heim.  Faber.  Geudertheim.  Groft 
claus.  Hagenau.  M61brflge.  Nort 
heim.  Offenburg.  Panifex.  Rhei 
nau.  Ringendorf.  Schilling. 
Schotto.  Schultheise.  Sigelin 
Wagen.  Westhoven.  Winrich 
Wisgervver. 

Rottenkirche  ecclesia. 
capl.  s.  Camerer. 

s.  Stephan,  Pfarrkirche. 
altare  apostolorum. 

capl.  s.  Duppigheim.  Schellem 
berg, 
altare  s.  crucis. 

capl.  s.  Geburlin.  Hugo, 
altare  s.  Joh.  Bapt. 

capl.  s  Johannes, 
altare  b.  Marie  virg. 

capl.  s.  Falkenstein. 
altare  s.  Nicolai. 

capl.  s.  Heinricus.  Mastrich. 
altare  Petri  et  Pauli  super  ambone. 

capl.   s.  Burkardus.    Ettendorf. 
Mecke. 
ammissarius   19. 
capella  s.  Michahelis. 

capl.  s.  Grummolt. 
thuribilarius  s.  Nicolaus. 
Spital,  Grofies. 

altare  s.  Barbare  17. 


altare   s.  Erhardi    ant.  hospitalis. 
capl.  s.  Nicolaus. 
Spital,  Phinenspital. 
capl.   17. 

s.  Orschweiler. 
s.  Thomas,  Stift-  und  Pfarrkirche. 
altare  s.  Egidii   17. 
altare  s.  Florenui    17. 
altare  s.  Martini. 

cap.  s.  Hilteprant. 
altare  s.  Nicolai. 

capl.  s.  Nicolaus. 
altare  s.  Petri  et  Pauli   17. 
altare  Schflphelin. 

capl.  s.  Andreas, 
altare  sepulcri  domini   17. 
altare  s.  Sophie   16. 
ammissarius  s.  Achern,  KurTer. 
I  capella  s.  Walpurgis   17. 

!  prebenda  s.  Demandach. 

I  prebendarii    Diemeringen.    Esch- 

I  bach.  Groserbe.  Hassia.  Huncke- 

ler.  Littenheim.    Maler.    Ocken- 
fus.     Rheinau.     Rotweil.     Still. 
Wingersheim.   Zurner. 
Kapellen. 

capella  in  curia  domini  de  Bitsch. 

capl.  s.  Abbet.  Ehnheim. 
capella  s.  crucis. 

cap.  s.  Criegesheim.  Taler. 
capella  s.  Erhardi. 

capl.  s.  Fritscho.  Uttenheim. 
capella  s.  Nicolai  in  dem  Giessen 
16. 
Sturm,  Sturme. 

—  Gftzelinus  —  preb.  chori  eccl.  A. 

14- 

—  Hugo  —  preb.  chori  eccl.  A.   13. 

—  Johannes  —  preb.  chori  eccl.  A. 
14. 

SuBe  Reinboldus  —  preb.  chori  eccl. 

A.   14. 
Sutor,  Johannes  —  capl.  s.  Nicolai   17. 
Swebelin  —  cap.  s.  Petri  jun.  18. 
Ulricus  —  capl.  mon.  s.  Katherine   16. 
Urach  i.  Wflrttemb. 

Nicolaus  de  — ,  preb.  chori  eccl.  A. 

14. 


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Eine  papstliche  Steuer  fiir  das  Bistum  Strassburg  1371. 


29 


Uttenheim,  Kt.  Erstein. 
Johannes  de — ,  capl.cap.  Erhardi  16. 
(Jttelinus  de  — ,   capl.  eccl.  A.    15. 
Wagen,  Kt.  St.  Gallen. 

Nicolaus  de  — ,  preb.  s.  Petri  jun.  18. 
Waldeber,  Walteber. 

Hugo  —  capl.  eccl.  A.   15. 
Johannes  —  preb.  chori  eccl.  A.   14. 
Waldeberg,  Johannes   —  capl.   mon. 

s.  Clare  19. 
Wasselnheim. 

Hugo  de  — ,  preb.  chori  eccl.  A.  14. 
Nicolaus  de  — ,  cap.  s.  Nicolai   17. 
Weyersheim(Wiherfh-),  Kt.  Brumath. 
Johannes  de  — ,  preb.  chori  eccl.  A. 
14. 
Weltinus  —  capl.  omn.  sanct. 
Wernherus  —  capl.  eccl.  A.   15. 
—  procur.  abb.  in  Eschau  20. 
capl.  s.  Aurelie  20. 
Westhoven,  Johannes  —  preb.  s.  Petri 

jun.   18. 
Widensolen  ( — sal),   Kt.  Andolsheim. 
Fridericus  in  —  capl.   eccl.  A.    15. 


"Wihersheim  s.  Weyersheim. 
Wilhelmus  —  capl.  s.  Andree  21. 
Windeck  (—eke),  A.  Buhl. 

Petrus  de  —  preb.  chori  eccl.  A.  13. 
Wingersheim,  Kt.  Hochfelden. 

Heinricus  de  —  preb.  s.  Thome.  17. 
Winrich  —  preb.  s.  Petri  jun.   18. 
Wisgerwer  —  preb.  s.  Petri  jun.   18. 
Wolfelinus  —  capl.  eccl.  A.   15. 

—  capl.  omn.  sanct.   19. 
Wurmelin,    Heinricus   —  preb.    chori 

eccl.  A.   14. 
Zabern  i.  Els. 
Johannes    de  — ,    preb.   chori   eccl. 

A.   13. 
Zeinheim,    Johannes    —    preb.    chori 

eccl.  A.   14. 
Zimberman ,    Johannes     —     capl.     s. 

Martini  20. 
Zisemus,    Rftlinus  —    cap.    s.  Nicolai 

17- 
Zftner   15. 
Zurner,  Johannes  —   preb.  s.  Thome 

16. 


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Verhandlungen  Konig  Ruprechts  von  der  Pfalz 

mit 

Papst  Innozenz  VII.  vom  Jahre  1405. 

Von 

Gustav  Sommerfeldt. 


Recht  muhselig  waren  die  Pourparlers  gewesen,  die 
dem  Kftnige  Ruprecht  in  mehrj&hrigem  Unterhandeln  durch 
verschiedene  Gesandte  schliesslich  am  1.  Oktober  1403  die 
Approbation  seitens  der  Kurie  gebracht  batten.  Indem 
Bonifaz  IX.  ein  Jahr  darauf  am  1.  Oktober  1404  zu  Rom 
starb  und  in  dem  Kardinal  Kosimo  de  Migliorati  aus  Sul- 
mona  am  17.  Oktober  1404  ein  Mann  gewahlt  wurde,  unter 
dem  Kauflichkeit  und  Faulnis  in  den  oberen  Kirchenstellen 
einen  noch  hoheren  Grad  erreichten  als  unter  Bonifaz, 
musste  es  Ruprechts  Bemiihen  sein,  den  Einfluss  auf  die 
kirchlichen  Angelegenheiten  in  der  Weise,  wie  er  ihn  1403 
sich  gesichert  hatte,  unter  dem  neuen  Regime  auch  weiter 
auszuuben.  Zu  diesem  Zweck  schickte  Ruprecht  noch  im 
Oktober  seinen  bei  mancherlei  italienischen  Angelegen- 
heiten schon  erprobten  Protonotar  und  Doktor  decretorum 
Ulrich    von    Albeck1)    nach    Rom.      Die    alle    Einzelheiten 


l)  Seine  Familie  stammt  aus  dem  wtirttembergischen,  bei  Ulm  gelegenen 
Albeck  her.  Er  besass,  als  er  in  Ruprechts  Diensten  stand,  zwei  Dom- 
herrenstellen  zu  Speyer  und  Basel.  "Ober  UJrichs  Taligkeit  in  der  Kanzlei 
Ruprechts  in  der  Zeit  seit  15.  Aug.  1401:  Th.  Lindner,  Das  Urkunden- 
wesen  Karls  IV.  und  seiner  Nachfolger,  1346—1437.  Stuttgart  1882.  S.  32, 
vgl.  iiber  ihn  auch  das  Chronicon  episcoporum  Verdensium  bei  G.  G.  Leibniz, 
Scriptores  Brunsvicenses  Bd.  II,  Hannover  1 7 10.  S.  221,  wo  aber  nur  von 
Ulrichs  Streitigkeiten  mit  dem  Gegenbischof  in  Verden  Heinrich  Graf  von 
Hoya  die  Rede  ist. 


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Ruprecht  von  der  Pfalz  u.  Papst  Innozenz  VII.  i.  J.   1405.  31 

betreffende  Instruktion,  die  Ruprecht  ihm  mitgab,  liegt 
gedruckt  vor  in  ^Deutsche  Reichstagsaktenc  Bd.  V  (Gotha 
1885),  S.  552—  555.  Ulrich  blieb  als  standiger  Vertreter 
bis  in  das  folgende  Jahr  hinein  in  Italien  und  nahm  Ver- 
anlassung,  in  wiederholten  Briefen  an  Ruprecht  iiber  das 
gefallige  Entgegenkommen  zu  berichten,  das  Innozenz  VII. 
in  den  von  Ulrich  zum  Vortrag  gebrachten  Angelegen- 
heiten  gezeigt  hatte. 

Als  wenig  spater,  wohl  Anfang  des  Jahres  1405,  das, 
wie  sich  nachher  herausstellte,  unbegrundete  Gerucht  sich 
verbreitete,  der  Bischof  von  Verden,  Konrad  von  Soltau 
—  er  hatte  ehemals  als  Professor  an  der  Heidelberger 
Hochschule  gewirkt  —  sei  gestorben !),  schrieb  Ruprecht 
unterm  7.  Marz  1405  an  Innozenz  und  empfahl  ihm  fur 
das  Verdener  Bistum  den  Ulrich  von  Albeck,  dessen 
Geschicklichkeit  und  grosse  Kenntnisse  er  nochmals  hervor- 
hob*).  Zugleich  kiindigte  Ruprecht  das  demnachstige 
Abgehen  einer  eigentlichen  Begrussungsgesandtschaft  an 
Innozenz  VII.  an3)  und  Hess  eine  Instruktion  fur  die  Beauf- 
tragten  ausarbeiten  *).  Die  Namen  dieser  sind  aus  den 
Reichstagsakten  nicht  ersichtlich,  es  scheint  Matth£us  von 
Krakau,  Theologieprofessor  zu  Heidelberg  und  Beichtvater 


*)  L.  Schmitz,  Konrad  von  Soltau.  Dissertation.  Leipzig  1891. 
S.  62,  Anm.  6.  —  2)  Deutsche  Reichstagsakten  V,  S.  680.  Nach  Konrads 
Ableben  (11.  Jan.  1407)  ist  Ulrich  von  Albeck  dann  wirklich  Bischof  von 
Verden  geworden.  Cber  die  wichtigen  von  ihm  auf  dem  Pisaner  Konzil  am 
15.  April  1409  vorgetragenen  24  Artikel  —  die  Reichstagsakten  VI,  S.  521  ff. 
geben  nur  die  daran  sich  schliessende  Etwiderung  des  Bolognesers  Petrus  de 
Ancarano  —  handelte  ausfiihrlich  F.  Bliemet  zrieder,  Ein  kanonistischer 
Traktat  fur  das  Pisaner  Konzil.  Graz  1902.  S.  71,  Anm.  5  und  Bliemet  z- 
rieder,  Das  Generalkonzil  im  grossen  abendlandischen  Schisma.  Pader- 
born  1904.  S.  298.  Vorausgegangene  Beziehungen  Ulrichs  zu  Herzog  Leopold 
von  Osterreich  seit  1402  und  Auftrage  Ruprechts  seit  1403  bei  K.  Ho  fie  r, 
Ruprecht  von  der  Pfalz  genannt  Clem,  romischer  Konig,  1400 — 14 10.  Frei- 
burg 1 86 1.  S.  281,  409  und  L.  Frey,  Verhandlungen  mit  der  Kurie  iiber 
die  Approbation  Ruprechts  von  der  Pfalz.  Diss.  Leipzig  1886.  S.  63.  Er 
wurde  14 17  dann  nach  Seckau  (Steyermark)  transferiert,  wo  er  die  Kar- 
dinalswurde  erhielt  und  1431  gestorben  ist.  —  s)  Deutsche  Reichstagsakten, 
ebenda.  —  *)  Gedruckt  nach  J.  Janssen,  Frankfurts  Rcichstagskorrespon- 
denz,  1376-1519.  Bd.  I.  Freiburg  1863.  S.  767 — 771:  Deutsche  Reichstags- 
akten V,  S.  680—683,  undatiert. 


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32 


Sommerfeldt. 


Kdnig  Ruprechts,  an  der  Spitze  gestanden  zu  haben '). 
In  einem  Bericht,  den  der  Magister  und  Doktor  decretorum 
Nikolaus  von  Battenberg  und  Magister  Konrad  von  Soest 
als  Uberbringer  eines  Rotulus  der  Universitat  Heidelberg 
am  28.  Mai  1405  von  Rom  aus  an  ihre  Universitat 
erstatteten  *),  wird  erwahnt,  dass  Gesandte  Konig  Ruprechts 
sich  zu  dieser  Zeit  in  Viterbo  befanden  und  noch  nicht 
nach  Rom  gekommen  seien,  da  sie  auf  das  Eintreffen  des 
Magisters  Matthaus  warteten3)  (eo,  quod  magister  Matheus 
nondum  venit,  quod  totum  factum  est  propter  mutationem 
domini  nostri  pape,  quam  facere  intendebat.  Sed  tracta- 
tibus  intervenientibus  Romani  concordati  sunt  cum  papa, 
et  remansit). 

Mit  den  drei  Heidelberger  Gesandtschaften  aber  nicht 
genug,  bevollmachtigte  Ruprecht  von  eben  diesem  Orte 
aus  am  22.  November  1405  noch  eine  neue  sich  nach 
Italien,  speziell  nach  Tuszien  und  der  Lombardei,  aufzu- 
machen,  um  dort  zu  unterhandeln  und  Vertrage  einzu- 
gehen,  mit  wem  sie  als  rechte  Prokuratoren  es  fur 
angemessen  erachten  wiirden.  Ware  die  Vollmachts- 
urkunde,  die  sich  im  Wortlaut  im  pfalzischen  Kopialbuch 
des  Generallandesarchivs  zu  Karlsruhe  115  fol.  302  erhalten 
hat,  im  einzelnen  bekannt,  so  wiirden  wir  uber  die  Ab- 
sichten  Ruprechts  genauer,  als  es  jetzt  der  Fall  ist,  urteilen 
kOnnen.  In  dem  Regest  aber,  das  in  Reichstagsakten  V, 
S.  688  nach  Janssen,  Reichstagskorrespondenz  Bd.  I, 
S.    780    mitgeteilt    ist,    sind    wir    uber    die    wesentlichsten 


*)  Matthaus  kehrte  frtihzeitig  nach  Deutschland  zuriick,  er  erscheint  am 
19.  Juli  1405  zu  Augsburg  im  Gefolge  Ruprechts:  Deutsche  Reichstags- 
akten V,  S.  662.  Innozenz  befand  sich,  als  Matthaus  den  Auftrag  ausrichtete, 
noch  in  Rom,  von  wo  er  am  6.  August  1405  infolge  heftigen  Aufruhrs  der 
Partei  der  Kolonna  nach  Viterbo  floh.  —  *)  E.  Winkelmann,  Urkunden- 
buch  der  Universitat  Heidelberg  Bd.  I.  Heidelberg  1886.  S.  100.  Nikolaus 
Petri  de  Battenberg  war  in  der  zweiten  Halfte  des  Jahres  1404  Rektor  der 
Universitat  Heidelberg.  G.  TSpke,  Matrikel  der  Universitat  Heidelberg 
Bd.  I.  Heidelberg  1884.  S.  93.  8)  Mit  welchem  Grund  Sommerlad,  Matth. 
v.  Kr.  S.  42  hieraus  folgert,  dass  Matthaus  eben  damals  von  den 
andern  Gesandten  getrennt  den  Auftrag  in  Rom  ausgerichtet  habe,  ist  nicht 
ersichtlich.  Er  kann  vielmehr  bis  Mai  durch  dringende  Geschafte  zuruck- 
gehalten  worden  sein. 


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Ruprecht  von  der  Pfalz  u.  Papst  Innozenz  VII.  i.  J.   1405.  -2 

Punkte  auf  Vermutungen  angewiesen  l).  Die  Ungenauigkeit 
dieses  Regestes  ergibt  sich  schon  daraus,  dass  dort  nicht 
einmal  die  Namen  der  am  22.  November  Beauftragten 
erschtfpfend  angegeben  sind.  Nur  Erzbischof  Johann  von 
Riga  und  Doktor  Ulrich  von  Albeck  werden  in  Reichs- 
tagsakten  V,  S.  688  genannt.  —  Die  Ansprache,  die  Albeck 
aber  am  21.  Dezember  1405  vor  Papst  Innozenz  —  dieser 
hatte  sich  von  Viterbo  nach  Rom  zuriickbegeben  — 
hielt,  und  die  in  Bonn,  Universitatsbibliothek  Kodex  594, 
fol.  151a — 153b  vorliegt,  ergibt,  dass  als  dritter  Gesandter 
noch  Heinrich  von  Hessen  faus  Altendort),  Magister  der 
Artistenfakultat  zu  Heidelberg  und  Bakkalar  der  theolo- 
gischen  Fakultat2)  ebenda  im  Dezember  1405  vor  Inno- 
zenz VII.  erschienen  ist. 


J)  Auch  bei  W.  Moye,  Johann  von  Wallenrod,  Erzbischof  von  Riga 
und  Bischof  von  Liittich.  Dissertation.  Halle  1894.  S.  30 — 31  ist  daher  nur 
Unvollkommenes  iiber  den  Gegenstand  angegeben.  2)  An  der  Heidelberger 
Universitat  bekleidete  Heinrich,  der  durch  eine  Domherrnstelle  in  Worms 
versorgt  war,  1400,01  und  141  I  das  Rektorat.  Vorher  hatte  er  als  Magister 
artium  dieselbe  Wflrde  an  der  Kolner  Universitat  in  der  zweiten  Halfte  des 
Jahres  1392  gehabt  (Matrikel  der  Universitat  K6ln,  1389-1559,  bearb.  von 
H.  Keussen.  Bd.  I,  Bonn  1892.  S.  55).  Immatrikuliert  war  er  in  Kfiln  seit 
1389.  und  zwar  als  Henricus  de  Oldendorp  baccalareus,  Maguntinensis 
dioecesis  (Keussen,  ebenda  I,  S.  13).  Die  Notiz  lehrt  uns,  dass  er  seine 
Anfangsstudien  ausserhalb  absolviert  haben  muss,  und  wir  erfahren  den  Ort 
seiner  Geburt.  F.  J.  von  Bianco,  Versuch  einer  Geschichte  der  ehemaligen 
Universitat  und  der  Gymnasien  der  Stadt  K6ln.  K6ln  1833.  S.  486,  vgl. 
auch  S.  450,  471  u.  484  nennt  ihn  ubereinstimmend  zum  23.  Marz  1398 
Henricus  de  Aldendorff  alias  dictus  de  Hassya.  Unter  diesem  Oldendorp  = 
Aldendorflf  will  Keussen  a.  a.  O.  I,  Registerband  (Bonn  1892)  S.  157  (vgl. 
S  5)  Allendorf  bei  Rinteln  verstanden  wissen,  anscheinend  ohne  rechten 
Grund.  Denn  im  weitesten  Sinne  selbst  wird  man  Rinteln  nicht  mehr  zu 
Hessen  rechnen  diirfen,  noch  weniger  bei  dem  obigen  Zusammenhang  zur 
Mainzer  DiSzese  zahlen.  Es  wird  daher  vielmehr  Altendorf  bei  Wolfhagen 
(westlich  von  Kassel)  gemeint  sein.  Heinrich  von  Altendorf  starb  am 
12.  August  1427  in  der  Kartause  zu  Monikhausen  bei  Arnheim  im  Geldern- 
schen  (O  Hart  wig,  Henricus  de  Hassia,  dictus  de  Langenstein.  Marburg 
1857.  II,  S.  2;  A.  Budinszky,  Die  Universitat  Paris  und  die  Fremden  an 
derselben  im  Mittelalter.  Berlin  1876.  S.  132;  Keussen  a.  a.  O.  I,  S.  13 
Anm.).  Als  Werke  Heinrichs  werden  bei  Bellarminus,  De  scriptoribus 
ecclesiasticis  und  Petr.  Sutor,  De  scriptoribus  Cartusianis  Liber  2,  Cap.  7 
genannt:  1.  Libri  in  maghtrum  sententiarum,  2.  In  Genesim,  Exodum  etc., 
3.  Dialogus  inter  episcopum  et  presbyterum,  4.  Sermones  varii,  5.  Regulae 
ad  discernendum  peccatum  lethale  a  veniali. 

Zeitschr.  t.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  1.  3 


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34 


Sommerfeldt. 


Die  Rede  verdeutlicht  in  interessanter  Weise  die  in 
ihrer  Festigkeit  schon  ziemlich  erstarkten  Beziehungen  des 
Konigs  zu  Innozenz  und  fuhrt  uns  die  Meinung  eines  ein- 
flussreichen  Rechtsgelehrten  iiber  das  Schisma  vor.*  Wir 
finden  durchgehends  Ubereinstimmungen  mit  dem,  was 
deutsche  Theologen  bei  ahnlichen  Anlassen  so  oft  vor  den 
Papsten  in  nicht  minder  beredter  und  nachdrucklicher 
Weise  geaussert  hatten.  Die  Bonner  Handschrift,  auf  der 
der  nachstehende  Text  der  Ansprache  beruht,  gehorte  im 
17.  Jahrhundert  dem  Jesuitenkolleg  zu  Koblenz;  sie  ist  ein 
Miszellankodex  auf  Papier,  in  den  ersten  Jahrhunderten  des 
15.  Jahrhunderts  geschrieben,  und  bietet  in  der  zweiten 
Halfte,  wo  sie  eine  fur  sich  getrennte  Blattzahlung  auf- 
weist,  noch  verschiedene  andere  Ansprachen  und  Abhand- 
lungen,  die  die  grosse  Kirchenspaltung  betrefTen.  —  Die 
von  etwas  spaterer  Hand  des  15.  Jahrhunderts  fol.  151  ff. 
am  Rande  gemachten  Zusatze  zum  Text  der  Rede  sind. 
soweit  moglich,  in  diesen  von  mir  eingefugt  worden. 


»Collacio,  quam  fecit  Ulricus  de  Albeck  coram  papa  Inno- 
centio  VII.  anno  domini  1405  ipsa  die  Thome  martiris,  dum 
erat  missus  in  ambasiatorem ')  regis  Romanorum  Ruperti 2).  — 
Sanctissime  pater  ac  metuendissime  domine!  Devotissimus  vester 
filius  princeps  gloriosissimus  dominus  Rupertus  Romanorum  rex 
semper  augustus  ad  pedes  vestre  sanctitatis  se  et  sua,  quod  est 
tocius  orbis  regnum,  sincerissima  devocione  recommendat  offerens 
se  et  sua  cum  pura  cordiali  obediencia  ad  singula  vestre  sancti- 
tatis beneplacita  atque  grata3).  Et  licet,  pater  sancte,  quociens 
cogito  loqui  coram  vestra  sanctitate,  non  immerito  mens  stupescat, 
animus,  vox  raucescat,  lingua4)  turbetur  atque  facies  erubescat 
propter  eiusdem  sublimitatem  ac  excellenciam,  tamen  dum  vestre 
sanctitatis  benignitatem  et  clemenciam  contemplor,  audacie  michi 
vires  reviviscunt,  ut  eciam,  quod  incumbit,  confidencius  valeam 
perorare,  et  hinc  capta  benivolencia  ac  humiliter  petita  licencia. 
Et  ideo  ut  de  presenti  vicem    oratoris    teneam,    assumo    verbum, 

J)  Da  Wortverkiirzung ,  kann  auch  ambasiatam  gclesen  werden.  — 
*)  Die  Uberschrift  von  anderer  Hand  des  15.  Jahrhunderts  in  blasser  Tinte. 
—  s)  Bis  hierher  genaue  Anlelinung  an  den  Wortlaut  der  Rede,  die  Konrad 
von  Soltau  in  Ruprechts  Auftrag  urn  Mitte  Februar  1401  vor  Papst 
Bonifaz  IX.  hielt;  siehe  Deutsche  Reichstagsakten  IV,  S.  19  und  Schmitz 
a.  a.  O.  S.  46  Anm.  i.  Ohne  Datierung  ist  Soltaus  Rede  auch  in  Krakau, 
Jagell.  Bibl.  Kodex  326,  fol.  92  b— 93  b  anzutreffen.  —  4)  Kod.:  ligwa. 


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Ruprecht  von  der  Pfalz  u.  Papst  Innozenz  VII.  i.  J.    140$.  3^ 

quod  scribitur  Jeremie  3:  Ecce  nos  venimus  ad  te,  quia  tu  es 
dominus  noster.  In  quibus  verbis  duo,  quantum  ad  propositum 
sufficit,  sunt  consideranda:  prirao  in  missorum  comparicione 
destinanter  obediencia  figuratur,  secundo  invocantis  sollicitudine 
prelacionis  excellencia  demonstratur.  Dixi  prirao,  quod  in  mis- 
sorum comparicione  destinanter  obediencia  figuratur.  Ecce  enim, 
beatissirae  pater,  ut  facta  est  vox  egregiorum  ambasiatorum  vestre 
sanctitatis  in  auribus  regiis,  qui  inter  cetera  turn  per  litteras 
vestre  sanctitatis  turn  vive  vocis  oraculo  significaverunt  supremum 
eius  desiderium  ac  inclinacionem  cordialem,  quam  haberet  vestra 
sanclitas  super  lugubri  scissura  de  vinea  domini  Sabaoth  viis, 
modis  et  formis  honestis  pariter  atque  iustis  exstirpanda,  per 
quam  navicula  Petri  pene  per  medium  laceratur,  exultavit  et 
letatus  est  rex  gaudio  magno,  et  benedixit  domino  coram  uni- 
versa  multitudine  et  ait:  benedictus  es,  domine  deus  Israhel 
patris  nostri,  ab  eterno  in  eternum,  tua  est,  domine,  magnificencia 
et  potestas  et  gloria  atque  victoria  et  tibi  in  manu  tua  virtus  et 
potencia,  in  manu  tua  magnitudo  et  imperium.  Nunc  ergo, 
deus  noster,  confitebimur  tibi  et  laudamus  nornen  tuum  inclitum1), 
quia  prophetam  suscitasti  de  medio  fratrum  et  posuisti  verba 
tua  in  ore  eius,  ut  volentibus  eum  in  nomine  tuo  loquentem 
audire  eructaverit  verbum  bonum  ac  omni  suavitate  repletum, 
quod  a  corde  non  est  dubium  processisse,  per  quod  immaculata 
columba  non  ruga  turpis  nee  macula  despectabilis,  sancta  mater 
ecclesia,  tua  carissima  sponsa,  reformari  valeat.  Et  oravit  illud, 
quod  scribitur  1.  Paralipom.  ultimo2):  domine  deus  Abraham  et 
Jacob  et  Isaak,  custodi  banc  voluntatem  cordis  eius  et  semper 
in  veneracionem  tui  mens  ista  permaneat,  ut  res  tam  salubris, 
tam  pia,  tamque  sancta  peroptatum  sorciatur  effectum.  Et  quia, 
pater  sancte,  predict!  vestre  sanctitatis  ambassiatores,  prout 
habuisse  dixerunt  in  commissis,  desideraverunt,  quatenus  regia 
maiestas  in  predicta  materia  consulere  ac  super  hoc  suos  ora- 
tores  ad  pedes  vestre  sanctitatis  dirigere  ac  destinare  dignaretur, 
idcirco  prelibatus  serenissimus  princeps  fidelissimus  sancte  matris 
ecclesie  et  vestre  sanctitatis  zelator  attendens,  quod  obediencia 
melior  est  quam  victima,  que  sola  tenet  palmam,  et  per  quam 
domatur  ferocitas  animorum,  ostenditur  mentis  humilitas,  conpri- 
muntur  vicia,  exhilarantur  virtutes,  ordo  servatur  in  cunctis,  regna 
florent,  ampliantur  urbes,  et  mencium  tranquillitas  conservatur, 
tamquam  obediens  et  devotus  filius  reverendissimum  in  Christo 
patrem  ac  dominum  Johannem  archiepiscopum  Rigensem,  vene- 
rabilem  et  peritum  magistrum  Henricum  de  Hassia,  baccalareum 
in  sacra  pagina,  atque  me3),  nos  servulos  suos,  ad  pedes  vestre 
sanctitatis    destinavit,    et    ecce    nos,     nos     inquam     humillimi    et 

l)  f.  Chron.  29,  10—13.  —  *)  1.  Chron.  29,  18.  —  s)  Die  Namen  der 
Gesandten  und  die  Worte  —  atque  me  am  Rande  des  Kodex  von  etwas 
spaterer  Hand  nachgetragen. 

3* 


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3  6  Sommerfeldt. 

devotissimi  eius  servuli,  nomine  regie  maiestatis  humiliter  rogamus 
et  petimus,  quatenus  sanctitas  vestra  placeat  contemplando  specu- 
lari  et  speculando  contemplari,  quantum  bonum  ex  prosecucione 
preconcepti  desiderii  vestre  sanctitatis  non  est  dubium  resultet, 
circa  sanctam  ecclesiam  matrem  nostram  compati  ac  compaciendo 
tlere  infelicem  ac  flebilem  statum  et  infelix  discidium  unitatis,  in 
quo  fundamenta  morum,  non  mencium,  evertuntur,  ecclesia  quo- 
que  mater  nostra  *),  que  nos  Christo  concepit,  martirum  sanguine 
parturivit,  in  sempiternam  vitam  peperit  et  fidei  lacte  nutrivit  et 
nutrit.  Et  indubie  credit  excellencia  regalis,  quod  ad  hoc  tam 
salutiferum  negocium  dirigendum  moverint  animum  vestre  sancti- 
tatis multa  mala,  que  hactenus  pullularunt  in  dei  ecclesia,  que 
proch  dolor  per  multa  iam  tempora  suo  in  exteriori  regimine 
quodammodo  malignorum  diris  aculeis  pungebatur,  torsionibus 
variis  conquassabatur  et,  que  libera  semper  extitit,  in  servitutem 
redigebatur,  que  vitam  semper  promittebat,  fere  in  mortem  duce- 
batur,  que  tympano  et  psalterio  exultabat,  horridis  cornu  et  tuba, 
quasi  deliquerit,  deluditur,  que  insuper  pacem  procurat,  a  suis 
filiis  et  germanis  et  collateralibus  affligitur;  et  quamvis  divisionem 
non  caperet,  quantum  fuit  in  nomine,  crebras  in  partes  divide- 
batur  et  cruento  pugione  sectabatur.  Deus  eciam  offendebatur, 
res  publica  ledebatur,  proximus  ad  malum  ducebatur,  materia 
delinquendi  tribuebatur,  mens  utriusque  iuris  pervertebatur,  obe- 
diens,  qui  premio  remunerandus  fuit,  opprimebatur  et  puniebatur, 
inobediens  vero,  qui  pena  debebat  affici,  de  sua  excogitata 
malicia  gloriabatur.  Notorium  fuit  enira  toti  mundo,  quod  hinc 
hereses  pullulabant,  hinc  rebelliones,  hinc  violencie,  hinc  intru- 
siones  a  beneficiis,  hinc  symonie,  hinc  usure,  hinc  adulteria, 
hinc  sacrilegia,  hinc  homicidia  impune  a  perversis  et  deura  non 
timentibus  hominibus  committebantur2)  et  infinita  animarum  pro- 
curabantur  pericula,  que,  eciam  si  mens  humana  concipere 
posset,  nimis  longum  foret  per  singula  explicare,  ut  eciam  illud, 
quod  olim  predictum  est,  dicere  potuisset8).  Ecce  in  pace 
amaritudo  mea  amarissima4),  in  pace,  inquam,  que  est  a  paganis 
et  ab  hereticis,  sed  non  profecto  a  filiis,  vox  plangentis  in  tem- 
pore isto:  filios  enutrivi  et  exaltavi ,  ipsi  autem  spreverunt  me, 
sprevernnt  et  maculaverunt  a  turpi  vita,  a  turpi  questu,  a  turpi 
commercio,  a  negocio  denique  perambulante  in  tenebris,  et  iam 
restaret5):  de  medio  fieret  demonium  meridianum  ad  seducendos, 
si  qui  in  Christo  residui  fuissent  adhuc  permanentes  in  simpli- 
citate  sua,  Bernardus  in  sermone  33.  circa  finera:  Sed  quia 
ecclesia    hoc    habet    proprium:     dum    prosequitur,     floret,     dum 


*)  Am  Rande  von  derselben  spiiteren  Hand:  contra  omnes  de  ecclesia; 
auch  zahlreiche  andere  Nachtriige  am  Rande  von  derselben  Hand.  — 
2)  Durchstrichen :  hinc  ledebatur  iusiicia.  —  8)  Oberschrieben  ttber  possit.  — 
4)  Am  Rande:  cuius  fuit.  —   5)  Oberschrieben  iiber  iam  superest,  ut. 


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Ruprecht   von    der    Pfalz  u.  Papst  Innozenz  VII.  i.  J.   1405.  37 

opprimitur,    crescit,     dum    contempnitur,     proficit,     dum    leditur, 
vincit,  dum  arguitur,   intelligit,  tunc  stat,  cum  superari  videtur. 

Sed  per  dei  graciatn  prelibatus  vestre  sanctitatis  filius  dominus 
noster  sperat1)  attenta  vestre  sanctitatis  bona  voluntate  nunc 
adesse  tempus  acceptabile  et  diem  salutis,  in  quo  transactis 
raotibus  impiorum  animorum,  qui  recencioribus  factis  solebant 
turbulencius  excitari,  egregie  luculenta  bonitas  apparuerit,  yemps- 
que  transient,  quando  operari  nemo  poterat,  ymber  quoque,  qui 
sua  inundacione  operiebat  terram,  culturas  impediebat,  et  vel 
sata  necabat  vel  sen*  vetabat,  ac  nonnullorum  ventosa  loquacitas, 
que  sterilitatern  magis  intulil  ecclesie  quam  fertilitatem.  Js  namque 
ymber  excurrerit,  abierit  et  recesserit,  et  nunc  flores  appareant 
in  terra  nostra  vernalem  profecto  temperiem  adesse  signantes 
operandi  commoditateni ,  frugura  ac  fructuum  vicinitatem  circa 
reformacionern  navicule  sancti  Petri,  que  in  altum  huius  seculi 
ita  natat,  ut  pereunte  mundo  omnes,  quos  suscepit,  illesos  con- 
serve^ cuius  figuram  videmus  in  veteri  testamento.  Sicut  enim 
Noe  in  archa  naufragante  mundo,  quos  susceperat,  cunctos 
incolumes  reservabat,  ita  et  Petri  ecclesia  omnes,  quos  com- 
plectitur,  conservat  illesos,  et  sicud  adhuc  in  transacto  diluvio 
ad  archam  Noe  columba  signum  pacis  detulit,  ita  in  transacto 
iudicio  Christus  ad  ecclesiam  Petri  pacis  gaudium  defert2),  quia 
ipse  columba  et  pax  est,  et  ipse  promisit:  iterum,  inquit,  videbo 
vos,  et  gaudebit  cor  vestrum,  quam  utique  dilexit  et  semetipsum 
dedit  pro  ilia  atque  suis  humeris  ferre  dignatus  est,  que  eciam 
non  confunditur  dicere:  dominus  sollicitus  est  mei,  nee  se 
existimat  errare,  cum  dicit,  dominus  retribuet  pro  me. 

Dixi  secundo,    quod  in  verbis  preassumptis  invocantis    solli- 

citudine  prelacionis  excellencia    demonstratur,    quia    venimus    ad 

te;    ad    te,    inquam,    beatissime    pater,    qui    es   Christi    vicarius, 

sacerdos  magnus,    summus  pontifex,    princeps  apostolorum,    pri- 

matu  Abel,   gubernatu  Noe,    patriarchatu    Abraham,    ordine    IVIel- 

chisedech,  dignitate  Aaron,  auctoritate  Moyses,  judicatu  Samuel, 

potestate  Petrus,  unccione  Christus,    cui  oves  omnes  tradite  sunt 

indistincte ,   ut  sitis  non  modo  ovium ,    sed  et  pastorum  omnium 

unus  pastor  et   sponsus    ecclesie    dei,    in    qua    omnis    sacramenti 

terminatur  auctoritas,    que    mater   et    virgo    corpore    casta,    prole 

fecunda,  sponsa   Christi  filios  deo  spiritualiter  parit,  que  parvulos 

lacte   verborum    eius    spiritualiter  nutrit,    que  pueros  sapienciam 

docet,   que  adolescentes  a  luxuria  atque  impudicicia  sua    sancta 

castitate  custodit,    que  iuvenes    robore    virtutis    contra    dyabolum 

annat,  que  senes  prudenciam  docet,  que  seniori  etate   provectos 

venerabiles  facit,  per  quam  invenes  et  virgines,    senes  cum  iuni- 

oribus,  etas  et  utrique  sexus  laudant  nomen  domini,  qui  errantes 

filios  revocat,    mortuos  graviter  dolet,  secum  perse verantes    inde- 

ficienter  pascit.     Hane  sponsam  vestram,  beatissime  pater,  matrem 

')  Durchstrichen :  Sperat  sublimitas  regia.  —  *)  Kod.:  deffert. 


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18  Sommerfeldt. 

nostram  instanter  exoramus:  nolite  deserere  coctidie  vos  requi- 
rentem,  rependite  vicera,  amate  sponsam,  tanta  est,  talis  est, 
regia  prole  est,  fecunda  est;  non  earn  paciamini  aut  filiorura 
raalorum  aut  pessimorum  servorum  iniuriis  atque  insidiis  raacerari, 
sed  agite  causam  eius,  exercete  eius  amplissimam  dignitatem ')» 
preconceptam  optimam  voluntatem  realiter  effectui  ruancipari 
dignetur*)  vestra  sanctitas,  quam  ex  eo  credimus  mo  tarn  et 
sollerter  advertisse,  quod  alibi  scribitur:  o  quam  est  illorum 
dampnabilis  inconstancia,  qui  bona  facere  deliberant  et  effectui 
non  mancipant,  et  illud  Bemardi  super  Canticis  sermone  75 
circa  finera,  ubi  dicit:  amice,  ad  quid  venisti?  Nisi  fallor,  ad 
solam  civitatis  custodiam.  Quod  ut,  quantum  satis  est,  procuretur, 
opus  est  viro  forti  ad  propulsandas  iniurias,  spiritual  ad  dephen- 
dendas  insidias,  fideli,  qui  non,  que  sua  sunt,  querat.  Alioquin 
improbe  satis  preesse  affectat,  quibus  prodesse  non  curat,  et 
quorum  non  zelat  salutem,  subieccionem  nimis  ambiciose  vendicat 
sibi,  ut  idem  in  sermone  24.  circa  medium.  Ad  huius  autem 
negocii  direccionera  et  efficaciam  prelibatus  dominus  noster  rex 
toto  posse,  ct  quantum  in  eo  est,  assisteie  conatur*)  et  pro 
tanto,  ut  vestra  sanctitas  videat  eius  puram  intencionem  super 
facto  preiacentis  materie4),  non  semel  sed  pluries  habuit  tractatum 
cum  fidelibus  et  viris  litteratis,  atque  in  certain  viam  oculos 
racionis  direxit,  per  quam  iuxta  suum  videre  facilius  esset  deve- 
nire  ad  sedacionem  istius  pestiferi  scisraatis,  salva  tamen  semper 
vestre  sanctitatis  deliberacione  saniori5),  quam  ut  adimpleret, 
votum  et  desiderium  eiusdem  nobis  iniunxit  per  modum  consilii 
vestre  sanctitati  significare.  Ad  quod  faciendum  humiliter  nos 
orTerimus  tempore  et  loco  vestre  sanctitati  oportunis. 

Vos  ergo,  beatissime  pater,  prout  instancius  exhortamur, 
disposicionem  habilitantem  designate,  prosecucionem  indesinentem 
demonstrate,  fructum  proficientem  declarate  circa  vineam  domini 
Sabaoth,  quam  domini  plantatam  manu,  redemptam  sanguine, 
rigatam  verbo,  propagatam  gracia,  fecundatam  spiritu  non  ambi- 
gimus.  Taliter  enim  ad  perfeccionem  rei  per  ordinem  perve- 
nietis,  ut  post  bonum  desiderium,  quod  corde  quis  concipit, 
per  indesinentem  investigacionem  proficiat  et  ad  profectum  boni 
opens  usque  perducat,  et  ita  presumimus  vestre  sanctitatis  fac- 
turam,  et  ex  eo  moveri,  quod  alibi  scribitur:  videmus,  quod  ad 
finem  debemus  producere,  que  prudentum  intencio  visa  est 
suscepisse,  quia,  sicut  perfecta  laudem  generant,  sic  et  vitu- 
peracionem,  que  in  mediis  conatibus  egra  deseruntur.  Cui  con- 
cordat   canon    dicens,    quod    perfecta    videri    non    possunt,    nisi 


')  Am  Rande:  Hoc  autem  indubie  fiendum.  —  2)  dignetur  von  spaterer 
Hand  durchstrichen.  —  3)  Am  Rande:  et  bonum  est  assisteie  ei,  qui  per  se 
est  inclinatus.  —  *)  Am  Rande:  misit  nos  ad  obediendum,  ut  predixi.  pocius 
quam  consulendum,  nobisque  iniunxit.  —  l)  Am  Rande:  super  isto  facto 
loqui  cum  vestra  sanctitate,  et  eidem  suum  videri  significare. 


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Ruprecht  von  der  Pfalz  u.  Papst  Innozenz  VII.  i.  J.   1405.  39 

perfeccionis  opere  complearitur,  nee  sufficit  semel  vel  secundo 
operari,  quod  est  bonum,  nisi  addantur  incessanter  nova  prioribus, 
quatenus  seminans  in  benediccionibus  de  benediccionibus  et 
metas  alioquin  iacet,  et  marcet  flos  boni  open's,  atque  in  brevi 
ononis  ex  eo  nitor  exterminatur,  et  vigor,  si  non  aliis  superiectis 
pietatis  actibus  continuo  reparetur,  secundum  Bernardum  in  ser- 
rnone  47.  post  principium:  inutiliter  enim  flos  apparet,  ubi  non 
sequitur  fructus.  Nemo  enim  habens  aratrum  in  manu  et  respiciens 
retro  aptus  est  regno  dei,  et  non  qui  incepit,  sed  qui  perseve- 
raverit,  hie  salvus  erit.  Et  eonsiderat  vestra  sanetitas  eciaru, 
prout  eeiam  verisimiliter  est,  quod  vestra  sanetitas  prudenter 
prospexerit,  dominus  noster  rex  Romanorum  timet  et  formidat, 
quod,  sicut  per  divulgacionem  gloriosissimi  vestri  nominis  ac 
bone  voluntatis  tota  adherencia  vestre  sanetitati,  ymmo  totus 
mundus  est  consolatus  sperans  indubie  unionem  in  dei  ecclesia, 
et  quod  benedietus  dominus  deus  Jsrahel  post  multa  suspiria  et 
gemitus  multos  visitaverit  plebem  suara,  atque  propter  hoc  erexerit 
cornu  salutis  in  domo  David  pueri  sui,  ut  sic  illud  prophetieum 
impleatur:  populus  geneium,  qui  ambulabat  in  tenebris,  vidit 
lucem  magnam,  et  habitantibus  in  regione  umbre  mortis  lux  orta 
est  eis.  Ita  a  contrario,  nisi  vestra  sanetitas  operam  daret  exe- 
cueioni,  contrarius  posset  quodammodo  effectus  resultare,  in 
desperaeionem  prolabatur,  et  regnum  in  se  divisum  desoletur, 
domusque  super  domum  cadat,  et  nostra  saneta  Jherusalem  in 
ruinam,  novuraque  scisma  in  dei  ecclesia  generetur,  membraque 
corporis  abinvicem  lacerentur. 

Ergo,  pater  sancte,  rogamus  tercio  vestram  sanetitatem  instan- 
tissime  et  per  viscera  misericordie  dei  nostri,  qui  nos  ex  alto, 
ut  firmiter  credimus,  visitavit  volens  omnem  nostrum  curare  lan- 
guorem,  quatenus  non  attenta  mundana  gloria  et  seculi  pompa 
ad  gloriam  et  honorem  sancte  et  individue  trinitatis,  gloriosissime 
virginis  Marie  et  tocius  celestis  curie  triumphantis  ac  ad  exal- 
tacionem  orthodoxe  fidei  nostre,  et  sancte  matris  ecclesie  huius- 
modi  salutari  negocio  efficaciter  intendatis  erraticasque  oves  ad 
ovilis  unitatem  reducatis,  ut  et  nos  cum  ipsis,  et  ipse  nobiscum 
in  unitate  vite  et  spiritus  ambulemus  atque  unice  colurabe,  sancte 
matri  ecclesie,  sic,  ut  predixi,  amanti,  sic  proficient!,  sic  consu- 
lenti  inseparabiliter  inhereamus,  ut  siraul  cum  ilia  et  per  illarn 
deo  patri  peipetuo  coniungi  mereamur,   quod  nobis  concedat  etc.« 


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Kleine  Funde  zum  elsassischen  Humanismus. 

Von 
Joseph  Knepper. 

Ich  bringe  in  folgendem  zunachst  ein  paar  unge- 
druckte  und  meines  Wissens  bisher  noch  nicht  verwertete 
Briefe  Wimpfelings.  Sie  finden  sich  im  Manuskriptbande 
Nr.  164a  der  Strassburger  Stadtbibliothek ,  enthaltend 
J.  J.  Oberlins  Notitiae  ad  Wimphelingium.  Zunachst  haben 
wir  da  einen  Originalbrief  von  der  bekannten,  gegen 
Schluss  fast  stets  fluchtig  werdenden  Hand  Wimpfelings, 
datiert  vom  1.  Dezember  1508.  Der  Inhalt  des  Schreibens 
ist  fur  den  gereizten  und  leidenschaftlichen  Kampfer  in 
Wimpfeling,  aber  auch  fur  den  nachtraglich  nur  zu  gut 
seinen  Fehltritt  fuhlenden  Menschen  bezeichnend.  Der 
Kampf,  der  sein  ganzes  Leben  vergiftete,  gait  u.  a. 
gewissen  Monchen,  nicht  dem  Monchtum  schlechthin.  Und 
wie  kleinlich  und  schrullenhaft,  wie  direkt  gehassig  und 
bissig  er  hier  oft  kampft,  mag  man  aus  den  Belegen 
meiner  Wimpfelingbiographie  ersehen.  Der  ruhelose,  so 
viel  geplagte,  so  vielfach  auch  missverstandene  Mann  ver- 
zehrte  sich  formlich  in  diesem  Antagonismus,  ohne  eben 
—  das  Schicksal  seines  Lebens  und  Muhens!  —  etwas 
Nennenswertes  zu  erreichen.  Die  Franziskaner  hatten  es 
ihm  namentlich  angetan,  und  von  seinem  bekannten  Kon- 
flikt  mit  Murner  an  bis  in  seine  spaten  Tage  hat  er  mit 
ihnen  ungezahlte  Fehden  ausgefochten.  Zwischentrager 
mochten  dabei  ihre  Rolle  spielen,  und  haufig  genug  wurde 
manches  herbe  Wort,  von  ihm  ahnungslos  oder  in  frohlicher 
Laune,  beim  »nachtlichen«  Becher  oder  in  intimem  Kreise 
hingeworfen,    von    iibereifrigen    Freunden    oder    auch    ver- . 


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Funde  zum  elsassischen  Humanismus.  a  i 

steckten  Feinden  in  die  Presse  lanciert,  wo  es  sich  dann 
in  dem  jeweiligen  Wimpfelingschen  Drucke  breit  machte. 
Dass  tatsachlich  so  etwas  vorkommen  konnte,  sehen  wir 
mit  Interesse  aus  unserm  Briefe,  dessen  ganzer  Ton  uns 
den  Schreiber  nach  seiner  typischen  Eigenart  so  nahe 
bringt,  wie  nur  weniges,  was  seine  Hand  hinterlassen.  Er 
war  —  wir  wurden  sagen  —  ein  braver  Kerl  trotz  alledem. 
Der  Brief  lautet  (unter  Auflosung  der  Abkiirzungen): 

Hunc  Petrum  de  Aquila1)  Lego  ad  Doraum  Sancti  Ulrici 
prope  Barrhe2)  Argent,  dioces.  fratribus  S.  Francisci  obseruan- 
tibus  quos  ab  ineunte  etate  dilexi,  non  obstantibus  uerbis  qui- 
busdam  ineptissimis  et  stultissimis3)  de  S.  Francisco  impressis, 
nescio  si  mea  aut  leuiusculi  sodalicii  quondam  mei  inter  noc- 
turna  poccula  culpa  et  i^nauia  aut  forte  impressorura,  in  quorum 
officina  pleraque  in  meis  lucubraciunculis  addita  immutata  et 
deprauata  sunt.  Que  ad  me  attinent  quibus  optimis  et  fruga- 
lissimis  Fratribus  stomachus  moueri  posset:  ego  per  praesentes 
reuoco  retractarique  et  dispungi  exopto  atque  ex  toto  corde 
desidero.  Deus  scit  me  illorum  partes  et  praecipue  sentenciam 
de  purissimo  S.  Marie  Virginis  conceptu  semper  contra  eciam 
quoscunque  fouisse:  eciam  contra  f.  Wygandum  coram  Illustri 
Argent,  ecclesie  capitulo  astitisse.  Oro  bonos  fratres,  ut  ad  d. 
deum  pro  me   praeces  effundant. 

Manu  mea  propria  Ja.   Wympheling 
de  Schletstat  christiane  Theologie  li- 
centiates.   Anno  christi  Millesimo  quingen- 
tesimo  octavo  Kalen.  decembr. . 

Die  beiden  folgenden  Briete  derselben  Sammlung  sind 
Kopien  Wimpfelingscher  Schreiben.  Sie  fuhren  uns  mitten 
hinein  in  den  Kampf,  den  der  zeitlebens  unter  dem  Drucke 
materieller  Notlage  seufzende  Humanist  fur  die  Erlangung 
einer  nur  halbwegs  ausreichenden  Versorgung  durch  ein 
Kirchenamt  fubren  musste.     Das  Gluck  Hess  ihn   jedesmal 

*)  Petrus  von  Aquila,  bedeu'.ender  Scotist,  verfasste  einen  Kommentar 
in  q'iatuor  libros  sententiarum  (erster  Druck  Speier  1488).  —  2)  Das  Franzis- 
kanerkloster  St.  Ulrich  bei  Barr  bestand  bis  zur  EinfUhrung  des  Protestan- 
tismus.  —  *)  Vielleicht  sind  seine  allerdings  h6chst  frappierenden  Worte 
gemeint,  die  er  aus  Anlass  einer  Anderung  des  Grabdenkmals  Friedrichs  von 
der  Pfah  niederschrieb  (s.  meine  Wimpfelingbiographie  S.  188).  Man  habe 
sich  beikommen  lassen,  den  hi.  Ambrosius  oder  den  hi.  Augustinus  fortzu- 
nehraen  und  dafUr  »effigies  cuiusdam  fraticelli,  quern  Franciscum  vocant«  an 
die  Stelle  zu  setzen,  »ut  monstro  similis  sit  ilia  societas.  Hohe,  quae  con- 
ventio,  quae  comparatio  Francisci  ad  Ambrosium  vel  Augustinum.< 


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42  Knepper. 

auch  hier  schnode  im  Stiche,  ja  es  duldete  sogar,    dass  in 
einer  besonders  heissen  Episode  dieses  Kampfes  der  nimmer- 
satte  papstliche  Zeremonienmeister  Joh.  Burchard  Wimpfe- 
lings    gefahrlicher    Konkurrent    wurde,    vor    dem    er,    der 
keine    Spur   von    einem    Diplomaten    besass,    natiirlich    das 
Feld  raumen  musste.    Das  geschah  im  Jahre  1504.    Lange 
vorher     schon,     namlich     in     den     achtziger    Jahren     des 
15.    Jahrhunderts,    hatte    sich  Wimpfeling    iibrigens    durch 
seine  Prokuratoren  in  Rom  ein  paar  Exspektanzen  sichern 
lassen1),    und  dass  er  in  dieser  ganzen  Zeit  sein  Ziel  nicht 
aus  dem  Auge  liess,  zeigen  eben  unsere  Briefe.    Tnteressant 
aber  und  neu   ist   die  Tatsache,    dass   er   sein  Augenmerk 
gerade    auf  St.    Fides    in    Schlettstadt    richtete.     Er    lebte 
damals    in  Speier    und    zwar    wohl    sicher    ohne    offizielles 
Amt;    die  Dompredigerstelle  hatte  er    zweifelsohne    langst 
niederlegt.     Jahre  reicher  Tatigkeit   auf  dem   Katheder   in 
Heidelberg  lagen  hinter  ihm,   und   an  Sorgen    und  Miihen 
hatte  es  ihm  schon  dazumal  nicht  gefehlt.     Da   mochte   in 
ihm,   der  stets   mit   grosser  Liebe   an   seiner  Heimat  hing, 
der  Wunsch  aufsteigen,   wenn    eben    mOglich,   im  Genusse 
einer    bescheidenen    Pfrunde    seine    Tage    in    Schlettstadt 
zuzubringen.     Tatigkeit  und  Anregung  gabs   da  ja  fur  ihn 
in  Hulle   und  Fulle,   und    so    eine  Stellung   schien    fur  ihn 
wie   geschaffen.     Zugleich    hatte   er   dadurch    die  MOglich- 
keit,    seiner    hochbetagten    Mutter    und    uberhaupt    seinen 
Verwandten,  an  denen  alien    er    sehr    hing,    mit  Rat    und 
Tat  zur  Seite  zu  stehen.     An   seine  Schwester  Magdalena, 
die  nicht   lange   vorher    in    zweiter  Ehe   den  Backer  Hans 
Meyer  geheiratet  hatte,  mochte  er  dabei  besonders  denken. 
Ihr  Sohn    aus   erster  Ehe,    der   spatere    bekannte  Sekretar 
am  kaiserlichen  Hofe,  Jakob  Spiegel,  war  damals  ungefahr 
sechs  Jahre  alt. 

So  verstehen  wir  die  Sehnsucht  des  Vielgewanderten 
nach  Ruhe  auf  heimischer  Scholle,  wie  sie  uns  aus  dem 
zweiten  Briefe  so  deutlich  entgegentritt.  Sein  jetziger 
Rivale,  der  den  Stubengelehrten  wieder  mit  leichter  Muhe 
auf  die  Seite  zu  schieben  wusste,  war  Johann  de  Monachis, 
der  von  dem  Commendatarpropst  Kardinal  Olivieri  Carafa 

')  S.  uber  die  ganze  Affaire  die  Belege  in  meiner  W.-B.  S.   176. 


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Funde  zum  els&ssischen  Humanismus. 


43 


als  Statthalter  von  St.  Fides  eingesetzt  vvurde.  Viel  Gemut 
und  zarte  RQcksicht  scheint  er  nicht  besessen  zu  haben, 
denn  es  wurden  u.  a.  gegen  ihn  bald  Klagen  erhoben 
wegen  seines  unbarmherzigen  Vorgehens  gegen  Leute,  die 
ihre  Zinsen  nicht  bezahlen  konnten,  so  dass  gar  der  Magi- 
strat  sich  direkt  bei  Carafa  beschwerte  •).  Dass  der  durch 
Erfahrungen  aus  seinem  Freundeskreise  langst  gewitzigte 
Wimpfeling  unter  demselben  Datum  gleich  zwei  Bitt- 
schreiben  loslasst,  wird  man  aus  der  verzweifelten  Lage 
seiner  Sache  verstehen.  An  Carafa  wandte  er  sich  selbst- 
verstandlich  zunachst  direkt,  dann  aber  wurde  ein  indirekter 
Sturmlauf  auf  ihn  unternommen  durch  Anrufung  der  Ver- 
mittlung  eines  ihm  personlich  bekannten  und  befreundeten 
Kanonikers,  der  bei  Carafa  lebte.  Dass  der  biedere  Pada- 
goge  in  seiner  Not  gar  den  Pegasus  besteigt,  den  er  nie 
recht  zu  reiten  verstanden  hat,  diirfen  wir  ihm  nicht  ver- 
ubeln:  es  gehorte  so  zum  guten  Geschmacke  damals,  und 
im  vorliegenden  Falle  konnten  ja  ein  paar  Verse,  die  ein 
wenig  viel  Weihrauch  streuten,  nicht  schaden.  Die  Hebe 
Not  guckt  aus  allem  heraus! 

i.  Jacobi  Wimphelingii  epistola  ms.  ad  Oliuerium  Alba- 
nensem  episcopum  S.  S.  Eccles.  Rom.  Cardinalera 
Neapolit.  (ex  libro  olim  Apriraonast.  in  quo  Sermones 
S.   Augustini  ad  Heremitas.  a.  a.)2). 

1489  Kal.  Febr. 

In  Christo  patri  ac  domino  domino  Oliverio  Albanensi 
episcopo  sacrosanctae  Romanae  ecclesiae  cardinali  Neapolitano 
vulgariter  nuncupato  domino  colendissimo  gratiosissimoque. 

Reverendissime  metuendissimeque  pater.  Ignotus  ego  et 
obscurus  urgeor  obruente  me  negotio  vestram  reverendissimam 
paternitatem  suppliciter  inuocare:  quam  pro  maximarum  ampli- 
tudine  virtutum  et  eximio  defensande  equitatis  feruore  mihi  iam 
demum  opem  ferre  speravi:  Ecclesie  parrochialis  in  Sletstat  Rectori 
(biennio  jam  pene  lapso)  de  modica  mihi  capellania  ibidem  con- 
sulere  providereque  visum  fuit:  ego  forte  fortuitu  presens  tanta 
rectoris  liberalitate  permotus  adquieui.  verum  inuestiture  et 
possessioni  que  turn  nactus  eram  minime  confidens  euestigio 
curaui  apostolicam  quoque  provisionem  consequi:  neque  sciens 
neque   timens  quempiam  qui  se  de  hac    re    posthac    foret   intro- 

l)  S.  Geny,  Die  Rcichsstadt  Schlettstadt  .  .  .  1900,  S.  18.  —  *)  An 
ciner  anderen  Stelle  heisst  es  von  diesen  beiden  Briefen:  »Excerpsi  e  libro 
olim  bibl.  Aprimonast.  nunc  in  Bibl.  centrali   Argent.« 


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44  Knepper. 

missurus:  sicque  dum  capellaniam  ipsam  accedente  prouisione 
possiderem:  irrupit  post  interuallum  anni  ferme  dimidii:  Joannes 
De  Monacis  Procurator  Domus  Sancte  iidis  atque  nullius  judicii 
auctoritate  sed  propria  quadam  pompa  et  apparatu :  assistentibus 
sibi  nonnullis  indulgentiarum  questoribus:  jus  rneura  aufferre 
palara  conatus  est:  absentera  me  et  inscium  eiecit:  atque  per 
insolentiam  destituit:  Ego  harum  rerum  iraperitus  quippe  qui 
quatuor  iam  lustra  philosophic  sacratissimisque  litteris  operam 
dedi:  neque  ad  beneficia  litibus  adscendi:  neque  me  quempiam 
nee  a  quoquam  in  jus  unquam  me  tractura  aut  lacessitum 
meraini,  coactus  taraen  pertinacia  et  importunitate  hominis 
coram  officiali  Argentinensi  causam  hanc  versare  coepi:  Illic 
comprobata  liquida  possessione  et  evectione  mea:  necdum 
Joannes  de  Monacis  saciatus  est  nisi  maiores  raolestias  afferat: 
litem  sese  diu  mansuram  jactans  contexere:  perceptorum  me 
fructuum  darano  et  grauissimis  expensis  que  longe  denique  futura 
beneficioli  emolimenta  transcendere  constat:  quotidie  afrlcit  et 
onerare  non  cessat:  Cum  itaque  videam  hominem  ipsum  presidio 
vestre  maiestatis  de  qua  plurimum  jactat  magis  quam  juri  suo 
confidere  et  moliri  ut  causam  jugiter  suspensam  cum  graui 
jactura  rerum  mearum  in  longum  differat  nihil  restare  opinatus 
sum:  quam  ut  laudatissimam  celsitudinem  vestram  enixe  depre- 
carer:  obsecrarem  sedulo  et  flexo  mentis  poplite  constanter  invo- 
carera:  Nam  cum  sese  Joannes  inter  familiam  V.  R.  P.  asscriptum 
et  sola  se  vestre  raagnificentissirae  dominationis  summa  auctoritate 
tutandum  glorietur,  volui  ego  amplissimam  vestram  P.  de  his 
rebus  cerciorem  efficere  ut  non  prius  torvo  et  sinistro  cuiusvis 
suasu  flectatur  quam  merita  et  acta  cause  lucidissimamque  veri- 
tatem  cognoscat  et  discemat:  quodsi  ordine  rei  perspecto  visum 
fuerit  me  jure  prevalere,  turn  demura  integerriraa  vestra  maiestas 
Joanni  De  monacis  uti  facilime  poterit  persuadere  velit  ut  injustam 
indignamque  litem  deserat  mihique  tranquillitate  reddita  quas 
egre  perpessus  sum  iacturas  resarciat:  quamquam  V.  R.  P. 
pro  metuendissima  maiestate  id  egregie  posse  et  pro  solita  man- 
suetudine  facile  velle  certo  credo,  maiori  taraen  spe  fiduciaque 
releuor  dum  ne  a  Rme  V.  Paternitatis  familiaribus  aut  procura- 
toribus  quosuis  iniuriam  pati  equo  animo  sustinere  consuerit: 
Tantum  est  justicie  decus  Tanta  virtutum  claritas  Tantus  equi- 
tatis  amor  in  colendissima  maiestate  vestra  quam  moneat  et 
impellat  innocencia  mea.  Jus  quesitum:  Nacta  possessio:  Labor 
quoque  quem  aliquando  pro  honore  Romane  ecclesie  et  sacro- 
sancti  coetus  cardinalium  suscepi:  Patria  denique  ex  que  ego 
natus  et  in  qua  V.  R.  P.  prepositure  pro  mentis  prefecta  est: 
Amor  postremo  illustrem  vestram  pietatem  prouocet  quo  doctos 
quoslibet  diligere  fertur,  non  quod  ego  doctus  sed  quod  doc- 
trinis  optimis  tantisper  operam  impenderim:  pro  quacunque  vestre 
gloriosissime  magnificencie  in  hac  re  diligencia  ego  meme  non 
secus    ac    mancipium   obsequentissimum    deditissimumque    vestre 


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Funde  zum  elsassischen   Humanismus.  u 

justissime  celsitudini  semper  exhibebo  quam  deus  clementissimus 
pro  falcienda  instituendaque  foeliciter  ecclesia  salvam  ac  illesam 
longa  secula  conseruare  dignetur.  Ex  inclyta  urbe  Argent. 
Kal.  Febr.  anni  Dei  natiuitatis  MCCCC  octagesimi  noni. 
Ve  Re  pis  humilimus  capeilanus  Jacobus  VV.  Sletstatus  diuinarum 
litterarum  baccalaureus  formatus  *). 

2.  Jacobi     Wimphelingi     epistola     ms.     ad     Antonium     de 
Petronis  Canonicum  b.  Mariae   Virginis  rotunde. 

(Ex    bibliotheca    olira    Apriraonast.    in    quo  Sermones 
S.  Augustini  ad  Hereraitas.  a.  a.    1489.   Kal.   Febr.) 

Justissimarum  legum  Doctissimo  Domino  Anthonio  De  Petronis 
Canonico  beate  Marie  virginis  rotunde  in  palatio  Rmi  Dni  Car. 
Neapolitani  comoranti  Dno  preceptori  et  refugio  singulariter 
colendo  |  A.  W.     Sletst.  | 

S.  d.  p.  Integritas  tua  vir  prestantissime  facit  ut  non  verear: 
vel  locorum  interuallo:  uel  temporis  diuturnitate  tuam  in  me 
beneuolenciam  esse  labefactatam:  hoc  de  inconstanti  falsoque 
amico  timendum:  de  te  autem  viro  optimo  grauissimoque  stabilis 
amicioia  speranda  est:  quod  audaciam  quandam  indidit  mihi,  te 
ut  confidences  adhorter  inuocem  sollicitem :  quippe  qui  et  mihi 
pro  vetere  beneuolencia  velis:  et  pro  singulari  coniunctione  cum 
Reuerendissimo  domino  cardinali  Neapolitano  bene  facere  possis: 
Turbat  me  et  turbauit  diu  Johannes  De  Monacis  procurator 
domus  sancte  fidis  in  quadam  capellania  ecclesie  parochialis  in 
Sletstat:  quam  antehac  possederat  Johannes  udalrici  Archipres- 
biter:  suapte  mihi  de  ista  prouidit  rector:  ego  tamen  mox  operam 
dedi  per  nuncium  proprium  ut  prouisionem  apostolicam  nan- 
ciscerer:  Nactus  sum,  possedi  tranquille:  huius  rei  haud  ignarus 
Joannes  procurator  S.  fidis  scripsit  ad  urbem:  postea  et  ipse 
(credo)  ingressus  processum  quendam  asportauit  interuenientibus 
quibusdam  indulgenciarum  apostolicarum  disseminatoribus  se 
possessorem  capellanie  palara  predicauit:  me  eiecit:  fructus  per- 
cipit:  depulit  subsitutum  a  me:  ne  celebraret:  minatus  eum 
citare  in  urbem:  Ego  juri  meo  confisus  caepi  negocium  vertere 
coram  officiali  argentinensi  possessionem  meam  probaui:  nee 
dum  admittor  gloriatur  ille  sex  aduc  annis  litem  se  suspensurum 
sola  quadam  temeritate  non  juris  presidio  ductus:  cum  itaque 
tantilium  beneficiolum  indignum  tantis  sit  expensis  et  utrique 
nostrum  indecorum  profundere  irustra  pecunias:  visum  est  mihi 
consultum  Rum  Dn«m  Cardinalem  et  te  quoque  implorare  ut  si 
is  continuaturus  litem  in  urbem  traxerit,  Rma  dni  Cardinalis 
Paternitas  et  tua  Prudencia  sese  de  actis  cause   cerciorem    effici 

')  Er  hatte  hier  alien  Grand,  diesen  Begriff  zu  urgieren,  wie  er  das 
auch  in  seiner  eigenen  Lebensskizze  (s.  meine  Wimpfelingbiographie  S.  20) 
tut.  Es  konnte  ihm  ja  nur  zur  Empfehlung  gereichen,  dass  er  als  baccal. 
formatus  »omnes  actus  scholasticos  confecit  ad  licentiam  obtinendam«. 


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46  JCnepper. 

sustineant:  Et  si  minus  digne  vexatum  me  judicaueritis:  turn 
demum  Rma  Dni  Neapolitan!  dominacio  dignetur  adhortari 
Joannem  sue  Rme  Pis  procuratorem  ut  me  sinat  pacifice  uti  jure 
meo:  hoc  te  precor  obsercro  moneo  vir  colendissime:  per  nostram 
amiciciam:  per  meam  in  te  singularera  obseruanciam:  per  inte- 
gritatem  tuam  atque  fidem:  per  spem  in  te  meam.  Ex  litteris 
Rmi  Dni  Cardinalis  clarius  rem  ipsam  cognosces:  Tu  quoque 
Rmo  Dno  loquere:  pro  me  intercede  et  me  commenda:  Bene- 
iicium  est  paruulum  immo  pene  nullum:  At  ego  suscepi  ut  quan- 
doque  in  patriam  veniens  non  instar  laid:  sed  ut  sacerdos 
religione  indutus  cborum  petere  et  diuinis  interesse  possem  et 
tandem  quoque  residuos  vite  dies:  cum  parente  mea:  et  sanguine 
conjunctissirais  foeliciter  et  placabiliter  concludere:  Non  enim 
semper  apud  exteros  vitam  agere  institui:  exilio  iam  |  si  extra 
natale  solum  degere  exulare  est  |  24  annos  versatus  sum.  Nulla 
mihi  pene  dies  a  studio  vel  philosophic  uel  diuinarum  litterarum 
libera  fuit:  vellem  quandoque  cupitam  patriam  repetere  si  fata 
sinerent  id  ut  fiat  tu  in  hac  re  me  plurimum  adiuuare  potes: 
Cudi  carmen  in  laudes  Regine  caeli1).  Id  precipuis  quibusdam 
singulariterque  commendatis  destinare  statui:  e  quorum  coetu 
Rmus  dnus  meus  Neapolitanus  peculiariter  mihi  delectus  est: 
Inter  ceteras  versus  quibus  summum  pontificem  et  Rum  Dnum 
Marcum  Patriarcham  alloquor  hij  sequuntur:  Ecclesieque  basis 
Holiueri  Neapolitane  a  Sletstat  veniens  excipe  raunus  iners.  Tu 
doctus  pater  es.  Tu  spes  gratissima  vatum.  Defensorque  sacre 
relligionis  ades.  Te  fontem  aonium  et  doctam  coluisse  raineruam 
Te  iura  et  leges  perdidicisse  iuuat:  Ergo  eciara  nostras  pater  o 
doctissime  musas  Et  placido  vultu  carmina  nostra  legas:  Vale 
optime  vir  et  jus  meum  tuere  fac  redire  in  pristinam  tranquillitatcm 
carmen  ipsum  in  laudes  regine  caeli  videbis  quandoque  et  spero 
tibi  lectu  jucundum  esse  futurum  Vale  iterura  et  esto  memor  mei. 
Ex  Argent.  Kal.  Febr.  Anno  pietatis  LXXXIX. 


Auf  den  genannten  Originalbrief  Wimpfelings  folgt 
in  unserm  Bande  ein  ebensolcher  von  der  Hand  des  Beatus 
Rhenanus.  Sovveit  ich  sehe  und  erfahre,  ist  auch  dieses 
Schreiben  noch  unbenutzt  geblieben.  Sein  Inhalt  ist  nicht 
ohne  Interesse.  Wir  wissen,  dass  Beatus  Rhenanus  in  den 
Religionswirren  jener  Tage  —  der  Brief  datiert  vom 
Jahre  1523  —  eine  unentschiedene  Stellung  einnahm. 
Manches   spricht    dafur,    dass    er    zur   neuen  Lehre    neigte, 

l)  War  das  Wimpfelings  grosses  Gedicht  De  triplici  candore  Mariae 
oder  eines  der  vielen  kleinen  tiber  denselben  Gegenstand?  Eine  nahere 
Bestimniung  ist  mir  fur  den  Augenblick  nicht  moglich. 


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Funde  zum  elsassischen  Humanismus.  iy 

manches  aber  l&sst  uns  auch  wieder  das  Gegenteil  ver- 
muten.  Man  geht  sicher  nicht  fehl  in  der  Annahme,  dass 
er  zeitlebens  Katholik  geblieben  ist,  wenn  er  auch  —  eine 
Art  Erasmischer  Natur  in  diesem  Betracht  —  zeitweise 
ein  Schwanken  und  eine  Unentschiedcnheit  zeigte,  die  so 
manchem  echten  und  rechten  Stubengelehrten  jener  Zeit 
eigen  war.  Rhenan  war  eben  keine  Natur,  die  in  solch 
schwerer  Zeit  mit  nicht  missverstandlicher  Geradheit  und 
Entschiedenheit  ihren  Weg  gewahlt  hatte.  So  beurteilt 
er  auch  im  vorliegenden  Briefe  Zwingli  und  sein  Auf- 
treten  in  einer  Art,  die  uns  eigentlich  nichts  verrat.  Das- 
selbe  gilt  von  seinen  Worten  iiber  die  fromme  Zuricher 
Biirgerschaft. 

Wohl  aber  zeigt  er  sich  offensichtlich  und  aufrichtig 
emport  liber  das  Volk,  das  ewig  torichte,  das  aus  lauter 
Irrwahn  und  Missverstandnis  blind  darauf  los  wute  und 
in  seinem  Eifer  fur  die  religiose  Neuerung  gar  keine 
Grenze  kenne.  Man  kann  diesen  Standpunkt  bei  ihm 
psychologisch  durchaus  verstehen:  was  er  vom  Volke,  d.  h. 
von  der  breiten  Masse,  sah  und  horte,  musste  den  fein- 
fiihligen  Gelehrten  verletzen.  Die  Schandung  von  Heiligen- 
bildern  und  sonstigen  Gegenstanden  der  Andacht  belegt 
er  deshalb  mit  nachdrucklichem  Tadel  und  er  meint,  wie 
er  h6re,  missfalle  das  auch  dem  Zwingli,  der  fur  der- 
gleichen  Dinge  keine  Verantwortung  ubernahme.  Hochst 
abfallig  spricht  er  sich  nun  gegen  die  Volksverhetzer  aus, 
die  dem  gewohnlichen  Manne  durch  ihre  masslosen 
Schimpfereien  auf  alles  Ehrwurdige  und  Heilige,  das  jahr- 
hundertelang  verehrt  worden  sei,  alle  Achtung  und  Scheu 
vor  dem  Geweihten,  speziell  den  Zeremonien,  benahmen. 
Die  Art  und  Weise,  wie  solche  Volksverderber  gerade  in 
den  Wirtshausem  ihr  Geschaft  machen,  wird  anschaulich 
dargestellt.  Was  wir  sonst  —  z  B.  iiber  die  Krankheit 
des  Papstes,  sowie  iiber  die  Huttens  und  dessen  Ende  — 
erfahren,  ist  ja  nur  mehr  oder  weniger  gelegentliche 
Bemerkung,  aber  immerhin  nicht  ohne  Interesse. 

S.  P.  D.  Iterum  coraraendo  tibi  causam  raeara,  quara  tamen 
puto  te  iam  explicuisse  si  id  modo  licuit  per  occupationes  quibus 
in  negociis  dominorum  tuorum  cottidie  distringeris.  Nam  de 
huraanitate  tua  quae  mihi    satis  perspecta  est  obsequioque    nihil 


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48  Knepper. 

prorsus  dubito.  Mitto  Paraphrasim  in  Lucam,  ut  fuerara  polli- 
citus.  Mitto  quoque  epistolam  Regis  Gallorum  ad  Cardinales 
scriptam  magna  libertate.  Similem  aiunt  etiam  ad  ipsura  Ponti- 
ficera  cum  adhuc  viueret  datum  fuisse l).  Obiit  is  decimo  quarto 
die  Septembris  qui  dicatus  fuit  exaltatae  Cruci,  synanche  quara 
Latini  vocant  anginam.  Morbus  hie  collura  inuadere  solet,  sic 
ut  hominera  praefocet.  Itaque  diebus  aliquot  per  fistulam  iramissus 
est  cibus.  Laborauerat  paulo  ante  profluuio  ventris  ex  cervisiae 
potu,  quam  gentili  more  auidius  hauserat  dum  caloribus  aestiui 
temporis  offensus  refrigerium  captat.  unde  debilitas  non  modica 
accidit.  Simili  ferme  morbo  quantum  ad  deglutiendi  cibi  diffi- 
cultatem  attinet  periit  Huttenus  in  insula  lacus  Thuregiensis  quam 
vernacula  lingua  die  UiTnow  vocat,  Suitensiura  ditionis,  vigesimo 
nono  die  Augusti.  Poenituerat  eum  iam  propemodum  et  scriptae 
et  aeditae  illius  Tragicae  Expostulations  cum  Erasmo.  Et  erat 
eos  Zuinglius  facile  reconciliaturus  ut  suis  nuper  ad  Erasmum 
litteris  testatus  est.  Hie  Zuinglius  quanquam  modeste  et  pru- 
denter  (ut  aiunt?)2)  apud  Thuregium  concionatur  et  jam  tertium 
ut  arbitror  annum,  tamen  populus  sui  similis  est  stultus  et  ad 
omnem  licentiam  vergens.  Nuper  illic  quidam  in  ampullam 
vitream  quae  ante  Eucharistiam  pendet,  cum  detraxisset  excreauit 
et  mox  reposuit.  Alii  duo  deiectum  Christi  crucifixi  simulachrum 
liqueum  quod  extra  portam  superiorem  oppidi  maioris  erectum 
stabat  IMaria  et  Johanne  cinctum  securi  conciderunt  inspicien- 
tibus  mulierculis  quae  obiter  transibant  et  ualde  eiulantibus. 
Haec  plurimum  Zuinglio  displicent  ut  audio  qui  negat  haec  se 
autore  gesta.  Displicent  etiam  piis  ac  Euangelii  amantibus 
ciuibus  quorum  Thuregii  mira  copia.  Sed  non  vacant  culpa 
qui  plebem  ad  contemptum  ceremoniarum  suapte  sponte  iam 
labascentium  et  forte  nimium  (est  enim  aliquatenus  illis  populo 
opus)  sic  inducendam  putant,  ut  negent  quicquam  uspiam  sacri 
esse,  et  quicquid  ab  horainibus  quantumcunque  Sanctis  vel  insti- 
tutum  est  vel  tanquam  per  manus  receptum  id  citra  iudicium 
abolendum  asserunt,  praesertim  animis  mortalium  in  fide  et 
charitate  nondura  satis  confirmatis.  Id  quod  a  laicis  passim  fit 
dum  iam  parum  sobrii,  post  pocula  scilicet,  in  tabernis  raerca- 
toriis  de  re  ecclesiastica  in  melius  reformanda,  pro  suo  quisque 
adfectu,  disputant.  Porro  non  ferent  hoc  impune  qui  christi 
simulachrum  tam  licenter  tractarunt,  ut  dixi,  et  postea  exusserunt, 
iam  enim  plus  quam  mensem  agunt  in  carcere  et  adhuc  aliam 
sententiam  expectant  quae  tamen  (ut  multorum  spes  est)  mitis 
erit.  Tertius  ille,  templi  concacator,  aufugit  quem  ipsi  Lantz- 
knechtum  fuisse  praedicant  hoc  est  nostratem.  Haec  res  in 
causa     est,     ut    iterum     disputationem    instituerint    Thuregienses 

!)  Betrifft  die  erbitterte  Fehde  zwischen  Franz  I.  und  Hadrian  VI. 
Ersterer  drohte  diesem  schliesslich  das  Schicksal  Bonifaz'  VIII.  an.  — 
')  Durch  Zusammenkleben  der  Blatter  kaum  leserlich. 


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Funde  zum  elsassischec  Humanismus. 


49 


conuocatis  episcopis  Constantiensi,  Basiliensi,  Curiensi  etiam 
Archiepiscopo  Mogontino  et  duodecim  Heluetiarum  civitatum 
presbyteris  legatis.  Paucos  adfuturos  coniicio  nam  episcopi  per 
literas  responderunt  praesertim  Constantiensis.  Ex  hinc  ciuitatis 
nomine  nemo  missus  est.  Det  deus  populo  suo  pacem.  Bene 
Vale  vir  clarissime.     Basilea  pridie  Simonis  et  Iudae. 

Beatus  Rhenanus  ex  animo 
An.  M.  D.  XXIII.  tuus. 

Als  eine  Art  Nachschrift  folgt  auf  der  Ruckseite  des 
Briefes  noch  das  kurze  Billet: 

Thuregienses  miranda  moliuntur  sublaturi  simulachra  e 
templis  et  missas  abrogaturi.  nescio  an  omnia  tu  sis  probaturus. 
Cetera  (?) ')  sane  Eluetii  non  poterant  alia  via  magis  alienari  a 
negocio  Lutherano  quam  hoc  pacto,  cui  sunt  alioqui  infestissimi 
excepto  oppido  S.  Galli  et  hiis  qui  Abbatis  cellam  incolunt. 
Bernae  nuper  res  parum  abfuit  a  tumultu.  Det  deus  populo  suo 
pacem.  Bene  Vale  vir  Clarissime.  Postridie  omnium  Sanctorum. 
An.  M.  D.  XXIII.  Beat.  Rhenanus  ex 

animo  tuus. 

Das  kleine  Briefchen  bestarkt  ganz  den  Eindruck  des 
grosseren  Schreibens.  Wer  der  Adressat  der  beiden  Briefe 
war,  kann  natiirlich  nur  vermutet  werden.  Nach  allem 
diirfen  wir  wohl  an  Butzer  denken. 

J)  Durch  Korrektur  entstellt. 


Zcitschr.  f.  Gesch.  d.  Obcrrh.  N.F.  XXI.  i. 


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Wilhelm  von  Oranien  und  Strassburg 

1568  und   1569. 
Von 

Alcuin   Hollaender. 


Der  Feldzug  Wilhelms  von  Oranien  im  Herbste  1568, 
der  Beginn  des  niederlandischen  Freiheitskrieges,  hat  bereits 
eine  eingehende  Behandlung  gefunden1);  doch  endigt  die- 
selbe  mit  dem  Ubertritt  des  Prinzen  auf  franzosisches 
Gebiet.  Sein  Aufenthalt  im  Elsass,  das  seine  zuchtlosen 
Scharen  und  die  gegen  sie  anruckenden  franzosischen 
Truppen  derart  verwusteten,  dass  damals  die  Besorgnis 
laut  wurde,  das  Land  wurde  sich  davon  kaum  in  fiinfzig 
Jahren  erholen  konnen2),  ist  bisher  noch  nicht  dargestellt 
vvorden.  Und  doch  gab  gerade  diese  triibe  Zeit  dem 
grossen  Oranier  Gelegenheit,  seine  hervorragenden  Eigen- 
schaften,  vor  allem  seine  unerschtitterliche  Standhaftigkeit 
zu  betatigen,  mit  der  er  trotz  aller  Misserfolge  das  grosse 
Ziel,  das  er  sich  gesteckt  hatte,  die  Befreiung  des  Vater- 
landes  von  der  spanischen  Fremdherrschaft  zu  erreichen 
suchte. 

Fur  die  von  mir  geschilderte  Zeit  liegt  ein  iiberaus 
reiches  gedrucktes  Quellen material  vor8).    Daneben  kamen 

l)  E.  Teubner,  Der  Feldzug  Wilhelms  von  Oranien  gegen  den  Herzog 
von  Alba  im  Herbste  1568.  Hallesche  Abhandlungen  z.  neueren  Geschichte 
Heft  28.  -  *)  Eidgen.  Abschiede  IV,  2,  415.  1569  Febr.  6  und  Languetus 
ad  Camerarium  S.  76:  »Totus  ille  pulcherrimus  tractus  Germaniae  a  Selestadio 
ad  Moguntiam  est  plane  direptus  et  spoliatus  et  praesertim  ea  quae  pertinent 
ad  Argentoratensem,  Spiiensem  et  Wormatiensem  episcopos  et  ad  comites 
qui  ea  loca  inhabitant*.  —  8)  Ich  erw&hne  hier  u.  a  die  Korrespondenz  des 
Kardinals  von  Granvella,  die  Briefe  der  Konigin  Katharina  von  Medici,  die 
State  Papers,  Prinsterers  Archives  de  la  Maison  d'Orange-Na^sau,  Kluckhohns 


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Wilhelm  von  Oranien  und  Slrassburg  1568  u.   1569.  cj 

fur  mich  an  erster  Stelle  die  handschriftlichen  Schatze  des 
hiesigen  Stadtarchivs  in  Betracht.  Leider  sind  aber  die 
Ratsprotokolle  fur  unsere  Zeit  sehr  unsorgfaltig  gefuhrt 
und  zeigen  so  bedauernswerte  Lucken,  dass  ich  den  Rand- 
bemerkungen  eines  spateren  Archivars  aus  vollem  Herzen 
beipflichten  muss,  der  einmal  ganz  verzweifelt  ausruft: 
•Uberaus  gute  nachrichtung,  pfuy  teufeU,  ein  ander- 
mal:  >ein  ausfurlich  relation;  wers  raten  kOnnt,  der  wer 
geschwindt*  *).  — 

Noch  ehe  die  Schreckensherrschaft  Albas  im  August 
1567  uber  die  Niederlande  hereinbrach,  hatte  der  damals 
34Jahrige  Graf  Wilhelm  von  Oranien  diese  verlassen  und 
sich  nach  seinen  deutschen  Besitzungen  begeben.  Als  Alba 
im  Dezember  seine  niederlandischen  Guter  einzog  und  seinen 
Sohn,  den  Grafen  Philipp  von  Buren,  nach  Spanien  bringen 
liess,  beschloss  Wilhelm  mit  Waffengewalt  fur  sein  gutes 
Recht  einzutreten. 

Da  in  Frankreich  am  23.  Marz  1568  der  Friede  von 
Longjumeau  abgeschlossen  war,  nahmen  die  entlassenen 
Kriegsleute  gem  neuen  Dienst*).  Schon  Ende  April 
begannen  die  ersten  militarischen  Operationen.  Am  2$.  Mai 
lieferte  ein  Bruder  Oraniens,  der  streitbare  Graf  Ludwig, 
den  Spaniern  unter  Aremberg  bei  Heiligerlee  ein  sieg- 
reiches  Gefecht,  in  dem  der  spanische  Anfuhrer,  aber  auch 
Ludwigs  jungerer  Bruder,  der  2  7jahrige  Adolf,  den  Tod 
auf  dem  Schlachtfelde  fanden.  Diesen  Sieg  seiner  Gegner 
beantvvortete  Alba  damit,  dass  er  nur  wenige  Tage  spater 
die  seit  dem  9.  September  des  verflossenen  Jahres  ver- 
hafteten  Grafen  Egmont  und  Hoorn  in  Briissel  das  Schafott 
besteigen  liess.  Darauf  setzte  sich  der  spanische  Feldherr 
selbst  Ende  Juni  mit  seinen  Truppen  gegen  die  Auf- 
standischen  in  Bewegung,  und  es  gelang  ihm,  dem  Sieger 

Briefe  des  Kurfurstcn  Friedrichs  des  Frommen  und  Languets  epistolae  secretae 
sowie  seine  epistolae  ad  Camerarium.  Von  Oranien  selbst  sind  nur  cinige 
wenige  Briefe  aus  jencr  Zeit  vorhanden  (vgl.  Gachard,  corresp.  de  Guillaume 
ie  Taciturne  3,  XIV).  Unter  den  Chroniken  enthalt  die  auf  der  hiesigen 
Stadtbibliothek  (Nr.  272)  aufbewahrte  ungedruckte  Chronik  Oseae  Schadaei 
wertvolle  Angaben. 

')  Strassb.  Stadtarchiv  R.  u.  21.  1568  Sept.  4  u.  Okt.  6.  —  •)  v  Bezold, 
Briefe  des  Pfalzgrafen  Joh.  Casimir   1,  28. 

4* 


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52  Hollaender. 

von  Heiligerlee  im  Norden  Frieslands  bei  Jemmingen  am 
21.  Juli  eirte  schwere  Niederlage  beizubringen. 

Inzwischen  war  Wilhelm  von  Oranien,  der  in  Deutsch- 
land  weilte,  unablassig  bemuht  gewesen.  auf  diplomatischem 
Wege  die  Gerechtigkeit  seiner  Sache  zu  verfechten,  Ver- 
bundete  zu  gewinnen  und  namentlich  die  fur  die  Auf- 
stellung  einer  grossen  Kriegsmacht  notigen  Geldmittel  auf- 
zubringen1),  wobei  er  aber  bei  der  scheinbaren  Aussichts- 
losigkeit  seiner  Unternehmung  und  dem  Kleinmut  der 
deutschen  Fiirsten  und  Stadte  mit  den  grOssten  Schwierig- 
keiten  zu  kampfen  hatte. 

Nach  verschiedenen  Berichten 2)  weilte  Oranien  anfangs 
Juni  in  Strassburg,  um  daselbst  Geld  aufzunehmen  und 
mit  den  Obersten  des  von  dem  jungen  Pfalzgrafen  Johann 
Casimir  aus  Frankreich  herausgefuhrten  Kriegsvolks  zu 
unterhandeln.  In  der  Tat  gliickte  es  ihm,  die  anf&nglichen 
Bedenken  der  Casimirschen  Kriegsleute,  die  uber  die 
saumige  Entrichtung  des  ihnen  vom  franzOsischen  Feldzuge 
noch  zustandigen  Soldes  zu  klagen  hatten,  in  betreff  seiner 
eigenen  Zahlungsfahigkeit  zu  zerstreuen  und  einen  grossen 
Teil  von  ihnen  anzuwerben 3). 

Weiteres  konnen  wir  leider  aus  unsern  fur  diese  Zeit 
besonders  luckenhaften  Ratsprotokollen  iiber  den  damaligen 

0  Vgl.  >La  confession  du  Sgr.  de  Villers*  Corresp.  du  Cardinal  de 
Granvelle  3,  6n.  —  2)  So  schreibt  Languet  am  9.  Juni  68  »Putatur  Orangius 
heri  venisse  Heidelbergam  cum  duce  Casimiro.  Ante  aliquot  dies  profectus 
erat  Argentoratum,  ut  ibi  militum  istorum  praefectos  convenireU.  Ahnlich 
Calendar  of  State  Papers  1568  Juni  29.  —  Noch  genauere  Angaben  finden 
wir  in  der  Stedelschen  Chronik  S.  473 :  »Juni  2  ist  Herzog  Job.  Casimir  der 
Pfalzgraf  in  der  Widerkunft  aus  Frankreich  in  Strassburg  eingeritten,  lag  in 
Villingers  Haus  bei  Jung  St.  Peter;  und  am  Samstag  (5.  Juni)  ritt  er  mit 
dem  Prinzen  von  Uranien,  der  von  dem  K6nig  aus  Hispanien  vertrieben 
worden,  wider  aus  der  Stadu.  Dagegen  bezeichnet  die  Chronik  Buhelers 
(nr.  455)  den  Rappoltsteiner-  und  Landspergerhof  als  Quartier  des  Pfalz- 
grafen. Vgl.  auch  die  allerdings  etwas  verwirrte  Angabe  der  Collect. 
Specklins  Nr.  2458,  der  Oranien  1568  mit  Joh.  Casimir  »aus  dem  Krieg  in 
Frankreich*  nach  Strassburg  kommen  lasst.  Ebenso  wird  in  einem  an 
Bullinger  gerichteten  Strassburger  Brief  vom  5.  Juni  (Koch,  Quellen  z. 
Geschichte  Maximilians  II.  2,  137)  die  damalige  Anwesenheit  Oraniens  in 
Strassburg  ausdriicklich  hervorgehoben.  —  ')  Corresp.  de  Granvelle  3,  275 
u.  287,  v.  Bezold  1,  28  und  Soldan,  Geschichte  des  Protestantismus  in  Frank- 
reich 2,  307. 


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Wilhelm  von  Oranien  und  Strassburg  1568  u.   1569.  n 

Aufenthalt  Oraniens  in  Strassburg  nicht  entnehmen,  desto 
mehr  iiber  denjenigen  Joh.  Casimirs,  der  auch  im  Zechen 
ein  getreuer  Sohn  seines  Vaters,  des  trefflichen  Friedrichs 
des  Frommen  gewesen  ist,  welcher  bekanntlich  einmal  in 
seinen  Tagebuchern  eintrug:  »Gestern  abermalen  voll 
gewest,  heute  das  Trinken  auf  ein  Vierteljahr  verredet*1). 
Am  5.  Juni  teilt  namlich  der  im  Dienste  der  Stadt  auf 
diplomatischem  Gebiete  beschaftigte  Dr.  Bernhard  Botz- 
heim*)  dem  Rate  mit:  »Sein  gnadiger  Fiirst  und  Herzog 
Johann  Casimir  habe  ihm  aufgetragen,  meinen  Herrn  guten 
Tag  und  gnadigen  Gruss  zu  sagen,  und  weil  Ihre  furstliche 
Genaden  nachten  mit  den  Herren  guter  Ding  und  bezecht 
gewesen  und  nit  wisse,  wie  sie  ihren  Abschied  genommen, 
so  bitt  sie,  so  etwas  Ungebuhrliches  furgegangen,  solches 
dem  Trunk  zuzugeben  und  bedank  sich  m.  hn.  aller 
erzeigten  Freundschaft,  und  nachdem  sein  Herr  Vater  Ihrer 
furstlichen  Genaden  zwei  schone  Hirsche  geschickt,  so 
wolle  sie  dieselben  meinen  Herren  verehrt  und  gebeten 
haben,  die  miteinander  zu  essen  und  ihrer  Genaden  in 
besten  eingedenk  zu  sein*. 

Am  30.  Juni  gab  Dr.  Jacob  Schwarz,  der  Abgesandte 
eines  Bruders  Oraniens,  des  Grafen  Johann  von  Nassau,  »des 
bedachtsamen  Diplomaten  der  werdenden  Republik«8),  vor 
dem  Rate  folgende  Erklarung  ab:  »Es  seien  Irer  Gnaden 
und  derselben  Brudern  Sachen  fiirgefallen,  in  denen  sie 
eine  ansehnliche  Summe  Gelds  vonnoten.  Weil  aber  sein 
Herr  in  sein  em  Vorrat  durch  das,  was  seinem  Bruder, 
dem  Prinzen,  begegnet,  entblGsst,  habe  er  sich  mit  den 
Edeln  von  Wilsperg,  die  iiber  solches  verfugten,  in  Ver- 
bindung  gesetzt  und  sich  auf  deren  ausdruckliches  Ver- 
langen  zu  ihrer  Sicherung  mit  goldenen  und  silbernen 
Pfanden  und  Kleinoten  im  Wert  von  23000  Gulden  hierher- 
begeben.    Jetzt   aber    wollten   die  Wilsperg   nichts    darauf 


*)  Treitschke,  Histor.  Aufsiitze  2,  412.  —  *)  ftber  seine  PcrsOnlichkeit 
vgl.  Ficker  und  Winckelmann,  Handschriftenproben  des  16.  Jahrh.  S.  33: 
»Auf  besonders  vertrautem  Fusse  stand  er  mit  dem  Churfiirsten  von  der 
Pfalz,  der  ihm  auch  den  Ratstitcl  verlieh*.  Nach  der  Stedelschen  Chronik 
wohnte  Joh.  Casimir  Dez.  1576  in  Botzheims  Haus  bei  Jung  St.  Peter.  — 
s)  Treitschke  a.  a.  O.  2,  431.  —  Nach  Ritter,  Deutsche  Geschichte  1,  369, 
verwaltete  er  das  im  Reiche  liegende  Gebiet  des  Hauses. 


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54 


Hollaender. 


leihen.  Daher  bate  er  im  Namen  seines  Herren  und  dessen 
Bruder  die  Stadt,  die  Kleinodien  als  Unterpfand  anzu- 
nehmen  und  sich  dafur  den  Wilsperg  fur  die  von  ihnen  zu 
leihende  Geldsumme  zu  verburgen. 

Die  mit  der  Berichterstattung  fiber  die  Angelegenheit 
beauftragten  Herren  sprachen  sich  im  Rate  dahin  aus: 
»Wiewohl  es  der  richtigste  Weg  ware,  sich  dieser  Sachen 
g&nzlich  zu  entschlagen,  so  sei  doch  darauf  zu  sehen,  was 
das  fiir  Gefahr,  die  nicht  allein  die  Fursten  und  Grafen, 
sondern  alle  Evangelischen  der  Religion  und  beide  der 
Teutschen  Libertat  und  Freiheit  betreffen  tate.  So  sei  es 
nicht  unbillig,  diesen  bedrangten  Fursten  und  Grafen  in 
dieser  &ussersten  Not  neben  christlichen  Mitleiden  auch 
christliche  Hilfe  zu  erzeigen  und  zu  beweisen.  Immerhin 
schliigen  sie  einen  anderen  Weg  vor:  Man  sollte  sich  mit 
den  Wilsperg  nicht  einlassen,  falls  aber  ein  anderer  Furst 
oder  Graf,  welcher  der  Stadt  annehmlich,  sich  derselben 
verschreiben  wollte,  diesem  20000  Gulden  fiir  ein  Jahr  zu 
5  °/0  vorschiessen.  Der  m6ge  dann  auch  die  Cleinodien  als 
Unterpfand  nehmem. 

Die  darauf  vom  Rate  vorgeschlagenen  Personlichkeiten 
wie  der  Herzog  von  Wurttemberg,  der  Markgraf  von  Baden 
und  der  Kurfurst  von  der  Pfalz  werden  von  dem  Oranischen 
Unterhandler  abgelehnt,  da  man  sie  ohnehin  urn  ein  An- 
lehen  anzusprechen  gedachte.  Trotzdem  halt  man  in 
Strassburg  namentlich  an  dem  Kurfursten  fest,  und  erst 
wenn  von  diesem  oder  dem  Grafen  Ludwig  Casimir  von 
Hohenlohe  nichts  zu  erhalten  ware,  wollte  man  in  Gottes 
Namen  dem  von  Dr.  Schwarz  in  erster  Linie  gewunschten 
Grafen  Albrecht  von  Nassau1)  das  Geld  leihen,  »jedoch 
gegen  niemand  vermelt  seim. 

Da  Ende  Juli  von  einer  Assekuration  des  Kurfursten 
fur  Geld,  das  ihm  von  Strassburg  aus  geschickt  werden 
soil,    die  Rede   ist2),    durfen   wir   wohl    annehmen,    dass   er 

')  Es  ist  jedenfalls  der  Graf  Albrecht  von  Nassau- Weilburg  und  Saar- 
briicken,  ein  Schwager  Oraniens,  der  fur  sehr  reich  gait,  und  dessen  Kredit 
der  letztere  daher  fur  sich  in  Anspruch  nahm  (Corresp.  de  Granvelle  3,  615). 
—  *)  R.  11.  21.  68  Juli  24.  —  Am  6.  Juli  1569  schreibt  Pfalzgraf  Friedrich 
dem  Rate  der  20000  Gulden  halben,  die  man  ihm  1568  geliehen,  dieselben 
mit  gebuhrendem   Inteiesse    auf  Jacobi    nachstkunftig    wiederum    zu    erstatten. 


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Wilhelm  von  Oranien  und  Strassburg   1568  u.   1569.  cc 

die  Mittelsperson  gewesen  ist,  durch  die  Oranien  ein  Vor- 
schuss  gemacht  wurde1).  Dies  geschah  aber  so  heimlich, 
dass  der  stets  gut  unterrichtete  Granvella  am  31.  Juli  wohl 
schreiben  konnte:  »Ohne  Geld  kann  Oranien  nicht  Krieg 
fuhren  und  solches  hat  er  weder  in  Strassburg  noch  in 
Frankfurt  bekommen1). 

Wenn  so  Strassburg  auch  nicht  offen  fur  Oranien  ein- 
zutreten  wagte,  so  erfreute  sich  dieser  doch  der  Sympathie 
von  Rat  und  Btirgerschaft.  So  forderte  die  Stadt  irn 
November  das  befreundete  Basel  auf,  bei  den  funf  katho- 
lischen  Orten  darauf  hinzuwirken ,  dass  dem  spanischen 
Konige  die  Anvverbung  von  Kriegsvolk  nicht  gestattet 
wurde3).  Im  Oktober  wurde  den  Biirgern  untersagt,  bei 
den  Rheingrafen,  die  fiir  den  franzosischen  Konig  Wer- 
bungen  veranstalteten,  Dienst  zu  nehmen*).  Oranien  sclbst 
sandte,  als  er  im  September  ins  Feld  zog,  den  jungsten 
seiner  BrQder,  den  1550  geborenen  Grafen  Heinrich,  der 
1574  auf  der  Mooker  Heide  fiir  das  Vaterland  sein  Helden- 
blut  verspritzte,  nach  Strassburg,  um  sich  hier  den  Studien 
hinzugeben5). 

Im  Gegensatz  zu  Strassburg  liessen  weder  der  Kur- 
furst  August  von  Sachsen  noch  der  Landgraf  Wilhelm  von 
Hessen  dem  Oranier,  obwohl  sie  ihm  durch  seine  zweite 
Frau,  die  Tochter  von  Moritz  von  Sachsen,  verwandschaft- 
lich  nahestanden,  eine  finanzielle  Unterstiitzung  zuteil 
werden6).     Der    Hesse    verbot    sogar    seinem    Oberst    von 

*)  Doch  geht  Teubner  a.  a.  O.  S.  19  zu  weit,  wenn  er  schreibt:  »Die 
noligsten  Geldmittel  hatten  verschiedene  deulsche  Fiirsten  und  Reichsstadte, 
vor  allem  Strassburg  aufgebrachU.  —  *)  Corresp.  3,  301.  Auch  die  prote- 
stantischen  Stadte  der  Schweiz  verweigerten  Ende  Juni  jedes  Darlehen  (Koch 
a.  a.  O.  2,  137).  —  »)  Koch  a.  a.  O.  2,  134.  —  4)  R.  u.  21.  Okt.  18.  — 
*)  Am  27.  Sept.  1  568  erhielt  Hans  von  Estaubeck,  der  Hofmeister  der  jungen 
Grafen  Heinrich  von  Nassau  und  Philipp  von  Hanau,  die  Erlaubnis,  mit  den 
beiden  Herren  eigene  Haushaltung  zu  ftihren  »so  lang  es  meiner  herren 
gelegenheitc.  Heinrich  verliess  bereits  im  Februar  1569  die  Stadt,  um  mit 
seinen  Brudern  im  Heere  des  Pfalzgrafen  Wolfgang  den  franzdsischen  Feld- 
zug  mitzumachen.  Im  September  verbreitete  sich  in  Deutschland  das  falsche 
Gertcht,  dass  er  bei  Poitiers  den  Tod  gefunden  habe  (Languet,  ep.  seer.  1,  117). 
—  &)  v.  Bezold  !,  48.  Mit  Recht  hat  Treitschke  auf  die  verkommene 
Generation  der  damaligen  deutschen  Fttrsten  und  auf  die  »vollendete  Nichtig- 
keit€  der  Albertinischen  Politik  hingewiesen  (Hist.  u.  polit.  Aufsatze  2,  412). 


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c5  Hollaender. 

Rolshausen  bei  Oranien  Dienst  zu  nehmen1)  und  der 
Wurttemberger  Herzog  Christof  erklarte  im  Juli1):  Er 
habe  mit  Oranien  wohl  Mitgefuhl,  halte  aber  Hilfeleistung 
fur  bedenklich.  Er  verkenne  weder  die  der  christlichen 
Religion  noch  der  deutschen  Freiheit  drohende  Gefahr, 
dass  aber  Alba  ungereizt  weiter  um  sich  greifen  werde, 
glaube  er  nicht;  nur  wenn  man  sich  einmische,  werde 
man  sich  in  die  grosste  Gefahr  begeben.  »Soviel  den 
Prinzen  anlanget,  der  w&re  kein  Kriegsmann;  er  h£tte 
sich  mit  etlichen  liederlichen  Leuten  eingelassen,  mit  denen 
werde  es  ihm  nicht  wohlgehen«3). 

Allein  trotz  der  schweren  Niederlage  seines  Bruders 
Ludwig  bei  Jemmingen,  trotz  der  Schwierigkeit,  die  fur 
die  Anwerbung  und  Besoldung  einer  grosseren  Kriegs- 
macht  nOtigen  Geldmittel  aufzubringen ,  verlor  Oranien 
keinen  Augenblick  den  Mut,  sondern  beschloss  im  Ver- 
trauen  auf  Gottes  Hilfe  den  Kampf  gegen  die  spanische 
Gewaltherrschaft  aufzunehmen 4). 

Im  September  sammelte  er  im  Trierschen  Gebiet  ein 
Heer  von  etwa  30000  Mann  mit  ansehnlichem  Geschutz. 
Anfang  Oktober  gelang  es  ihm  trotz  der  Nahe  Albas  die 
Maas  zu  iiberschreiten. 

Inzwischen  batten  wohl  unter  dem  Eindruck  des  tat- 
kraftigen  Vorgehens  des  spanischen  Statthalters  in  den 
Niederlanden  die  franzosischen  Machthaber  einen  neuen 
Religionskrieg  hervorgerufen.  Fuhlte  man  doch  in  beiden 
Landern,  dass  fur  dieselben  Giiter  gefochten  wurde.  Der 
Friede  von  Longjumeau  war  von  keiner  der  Parteien 
gehalten  worden.  In  den  Sommermonaten  desjahres  1568 
herrschte  in  Frankreich  vollstandige  Anarchie;  fortwahrend 
kam  es  zu  ZusammenstOssen  und  Gewaltt&tigkeiten 6).    Um 

l)  Menzel,  Wolfgang  von  Zweibriicken  S.  497.  —  2)  Kluckhohn 
a.  a.  O.  2,  232/33.  —  s)  Im  Gegen satz  zu  solchen  Anscbauungen  scbrieb  am 
17.  August  der  engliscbc  Agent  Dr.  Mundt  aus  Strassburg:  »Es  ist  klar,  dass 
aile  protestantise  ben  Fflrsten  zusammengehen  miissen,  wenn  sie  Glauben, 
Land  und  Herrschaft  behaupten  wollen,  wobei  England  ibre  Hauptstutze 
sein  sollte«  (State  Papers  S.  523).  —  */  So  heisst  es  in  seinem  Briefe  vom 
31.  Juli:  »Et  suis  encoires  delibere  avecq  1'ayde  de  Dieu  de  pousser  oultre*. 
Prinsterer,  archives  3,  277.  —  &)  Vgl.  fttr  das  Folgende  die  treffliche  Ein- 
leitung  zu  den  »Lettres  de  Catberine  de  Medicis  3,  XXII  ff.  und  Soldan 
a.  a.  O.  2,  300  f. 


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Wilhelm  von  Oranien  und  Strassburg   1568  u.   1569.  cy 

den  unhaltbaren  Zustanden  ein  Ende  zu  bereiten,  beschloss 
Katharina  von  Medici  nach  dem  Beispiele  Albas  durch 
einen  Gewaltstreich  sich  der  Haupter  der  Hugenotten,  des 
Prinzen  Conde  und  des  Admirals  Coligny,  zu  bemach- 
tigen.  Diese  aber  waren  auf  der  Hut;  es  gelang  ihnen, 
die  Hochburg  des  franzOsischen  Protestantism  us ,  La 
Rochelle,  zu  erreichen.  Von  hier  aus  versprachen  sie 
sich  mit  Oranien  gegenseitige  Unterstutzung  zur  Er- 
kampfung  der  Gewissensfreiheit  in  den  Niederlanden  und 
in  Frankreich ').  Eine  allgemeine  Schilderhebung  fand  in 
letzterem  Lande  statt;  von  alien  Seiten  erhielten  die  huge- 
nottischen  Fuhrer  Zulauf.  Zu  Ross  und  zu  Wagen,  mit 
Weib  und  Kind  zogen  die  bedrohten  Glaubensbruder 
ihnen  zu. 

Auch  an  den  Grenzen  der  Niederlande  wurde  gerustet, 
wo  die  Herren  von  Genlis,  Bouchavannes,  Lannoy  und 
Morvilliers  die  Fahne  des  Aufstandes  entfalteten.  Diese 
zogen  mit  ungefahr  2000  Mann,  darunter  viele  Reiter, 
unter  Pliinderung  von  Kirchen  und  Klostern  Oranien  zu, 
mit  dem  sie  sich  am  22.  Oktober  vereinigten. 

Andere  Hugenotten,  denen  die  Moglichkeit  fehlte,  zu 
Conde  oder  zu  Oranien  zu  gelangen,  waren  nach  Strass- 
burg gefluchtet.  Unter  ihnen  befanden  sich,  wie  eine 
Chronik  meldet,  auch  »Markgrafen  und  geborene  Herren*2). 

So  baten  am  11.  Oktober  die  Herren  von  Bethune, 
d'Amboise,  d'Esternay,  de  Ragnier  und  der  Marquis  von 
Renela),  ihnen  als  vertriebenen  Christen  mit  Frauen  und 
Kindern  eine  Zeit  lang  Hospitium  zu  gewahren  und  sie 
um  gebuhrenden  Zins  in  eigener  Behausung  wohnen  zu 
lassen,  bis  sie  sich  bei  bester  Gelegenheit  zum  Prinzen 
von  Conde  begeben  konnten,  wahrend  ihre  Familien  bis 
zum  Frieden  in  Strassburg  bleiben  eollten. 


')  Der  Vertragsentwurf  1st  mitgeteilt  bei  Prinsterer,  Archives  3,  282. 
—  *)  Chronik  Schadaei  S.  248;  ahnlich  Biiheler  S.  121  22.  Am  12.  Oktober 
schreibt  Mundt  aus  Strassburg:  »Many  French  gentlemen  are  come  hither 
who  be  compelled  to  fly  and  leave  there  houses  because  they  cannot  come  to 
the  prince*  (State  Papers  S.  563).  —  *)  Antoine  de  Clermont,  marquis  de 
Renel,  frere  uterin  du  prince  de  Porcian  (Mem.  de  la  Huguerye  3,  116;  vgl. 
iiber  ihn  auch  v.  Bezold  a.  a.  O.  3,  98). 


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eg  Hollaender. 

Alle  AnkGmmlinge  mussten,  urn  Herberge,  Schutz  und 
Schirm  zu  erhalten,  feierlich  geloben,  der  Stadt  Strassburg 
treu  und  hold  zu  sein,  Schaden  zu  wehren,  Nutzen  zu 
fordern,  alien  Ordnungen  der  Stadt  nachzukommen,  in 
alien  Angelegenheiten  hier  Recht  zu  geben  und  zu  nehmen, 
fur  Kaufe  und  Verkaufe  Zoll  und  Ungelt  zu  entrichten, 
nichts  zu  praktizieren,  was  der  Stadt  zu  Schaden  gereichen 
konnte,  auch  von  Graben  und  Wallen  sich  fernzuhalten  *). 
Zwei  Pradikanten,  die  sich  ebenfalls  in  die  Stadt  gefluchtet 
hatten1),  sollten  sich  der  Kirchen-  und  Schulgeschafte,  auch 
aller  Konventikel  enthalten. 

Die  lutherische  Engherzigkeit,  die  nach  dem  Tode 
Jacob  Sturms  in  dem  einst  so  toleranten  Strassburg  ihren 
Einzug  gehalten  hatte,  tritt  in  dem  ablehnenden  Verhalten 
des  Rats  gegeniiber  folgender  Eingabe  der  Fliichtigen 
zutage:  tWeil  sie  in  ihrem  Elend  auch  Trost  und  Ver- 
mahnung  bedurfen,  der  Mensch  aber  nicht  allein  am  Leib, 
sondern  auch  an  der  Seelen  gespeist  werden  miisse,  so 
baten  sie,  ihnen  die  Zeit  ihrer  Habitation  alhie  einen  Platz 
anzuweisen,  darin  sie  ihre  Vermahnungen,  Gebet  und 
Gesang  halten  und  nicht  ohne  alle  Religion  und  Gottes- 
dienst  bleiben  mOchten;  bitten  sonderlich  zu  erwagen,  was 
fur  Gelegenheit  es  um  einen  bedrangten  und  aus  seinem 
Vaterlande  vertriebenen  Menschen  habe«3j. 

Nur  den  vornehmen  Herren  war  gestattet,   in    eigener 


')  Vgl.  der  Welschen  Register  (Str.  St.  G.  u.  P.  64).  Hier  findet  sich 
ein  Verzeichnis  »der  Fran/osen  und  anderer  auslandischer,  so  anno  68  von 
meinen  hn.  uf  und  angenomen  mit  anzeige,  bei  welchen  burgern  und  welchen 
orten  sie  sich  alhie  niedergelassen*.  Unter  ihnen  sind  neben  den  oben 
Genannten  noch  bemerkenswert  der  Gcneraleinnehmer  der  Champagne  Claude 
Pioche,  die  Herren  von  Salena,  Chastellet,  Dully  und  Hassonville.  —  *)  Es 
waren  dies  Joh.  Locketus  und  Francois  de  la  Chapelle.  —  •)  R.  u.  21. 
Okt.  9.  Ende  Dezember  erhalt  der  Rat  die  Anzeige,  dass  die  Welschen 
Konventikel  halten.  Ein  Schuhmacher  meldet,  als  er  dem  Marquis  von  Renel 
am  Sonntag  Morgen  einen  Roller  gebracht,  sei  cr  zur  Predigt  gekommen,  da 
Garnerius  eine  Vermahnung  getan ,  sie  nachmals  mit  einander  heimlich 
gesungen  und  gebetet.  Ein  Goldschmied  sagt  aus:  er  sei  in  der  Frau  von 
Malberg  Behausung  wahrend  der  Predigt  gewesen;  traktierten  vom  Kreuz 
und  der  Verfolgung  der  Kirche,  trosten  einander  am  Gotteswort,  reichen  aber 
keine  Sakramente.  Darauf  beschliesst  der  Rat:  Man  soils  dabei  lassen,  aber 
darauf  acht  geben,  dass  die  Sakramente  nicht  gespendei  werden. 


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Wilhelm  von  Oranien  und  Strassburg  1568  u.   1569.  eg 

Behausung    zu    wohnen,    alle    anderen    batten    bei    sfeilen 
Wirtem  ihr  Quartier  zu  nehmen1). 

Die  Kriegsfuhrung  Albas  war  inzwischen  eine  hin- 
haltende  gewesen.  Vorsichtig  wich  dieser  Meister  der 
Kriegskunst  jedem  Zusammenstoss  mit  dem  ihm  an  Truppen- 
zahl  uberlegenen  Gegner  aus,  in  dessen  schlechtbezahltem 
Heere,  das  an  dem  Notwendigsten  Mangel  litt,  bald 
Meutereien  ausbrachen.  So  kam  es  einmal  zwischen  den 
Franzosen,  Wallonen  und  Deutschen  zu  einem  blutigen 
Zusammenstoss,  bei  dem  Oranien,  der  schlichten  wollte, 
beinahe  selbst  urns  Leben  kam,  und  etwa  100  Mann, 
darunter  der  Befehlshaber  der  Artillerie,  auf  dem  Platze 
blieben2).  Daher  sah  sich  Oranien  schliesslich  genOtigt, 
am  17.  November  bei  St.  Quentin  die  franzosische  Grenze 
zu  iiberschreiten,  um  auf  den  Rat  des  Franzosen  Genlis 
die  Vereinigung  mit  der  hugenottischen  Hauptarmee  zu 
such  en,  die  von  Sudwesten  her  gegen  die  Loire  heran- 
riickte,  um  die  Verbindung  mit  ihm  und  dem  Pfalz- 
grafen  Wolfgang  von  Zweibriicken  zu  bewirken,  der  am 
29.  Oktober  mit  einem  Bevollmachtigten  Condes  einen 
Allianzvertrag  abgeschlossen  hatte  und  den  Hugenotten 
ebenfalls  ein  Hilfsheer  zuzufuhren  sich  anschickte8). 

')  So  audi  der  Gcneraleinnehmer  Pioche  trotz  seiner  Beschwerde,  dass 
er  fur  eine  Stube  und  zwei  Kammern  im  »Wilden  Mann«  wdchentlich  zwei 
Taler  zu  bezahlen  und  dabei  20  Personen  taglich  auf  seine  Kosten  zu 
bekostigen  habe.  Ein  anderer,  Wilhelm  von  Salena,  suchte  das  Verbot  des 
Rats  dadurch  zu  umgehen,  dass  er  ein  eigenes  Haus  mietete  »und  einen 
armen  tropfen,  so  burger,  pro  forma  zu  sich  genommen,  also  meinen  herren 
ein  aug  zu  veikleben*.  Demselben  Salena  hatte  der  Rat  schon  vorher 
geboten  »neben  anderen  praktiken  des  zeitung  hin  und  wider  sehreibens* 
sich  zu  enthalten.  Am  2.  Dezember  wurden  die  Wohnungen  aller  an- 
wesenden  Franzosen  aufgezeichnet.  Die  meisten  lagen  in  den  Wirts- 
hausern  zur  Blume,  zum  Dieffenkeller,  goldenen  Apfel,  Tannenfels,  Geist 
und  Wilden  Mann;  einige  wohnten  bei  der  Frau  von  Malberg.  — 
*)  Teubner  S.  25.  —  8)  Den  Inhalt  der  Kapitulation  gibt  Schhchtegroll, 
Herzog  Wolfgang  S.  67.  In  der  Urkunde  heisst  es  u.  a.:  Der  Gesandte 
Francourt  soil  sich  verwenden,  dass  die  Strassburger  Kaufleute  Ingolt,  Wolf, 
Brechter,  Wiker  und  Israel  Minkel  unter  der  Btirgschaft  Georg  Obrechts 
dem  Herzog  400000  rheinische  Gulden  vorschiessen.  —  Am  II.  Oktober 
trug  ein  Abgesandter  des  Pfalzgrafen  Wolfgang  dem  Strassburger  Rate  vor: 
»Sein  Herr  beabsichtige,  den  bed  rang  ten  Christen  in  Frankreich  zu  Hilfe  zu 
ziehen,  bitte  fur  den  Anzug  um  20000  Gulden  bis  Johanni  oder  Weihnachten 


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5o  Hollaender. 

Diese  gefahrdrohende  Vereinigung  zu  hintertreiben. 
musste  das  Hauptaugenmerk  der  franzOsischen  Machthaber 
bilden.  Wahrend  die  Armee  Condes  durch  ein  Heer  unter 
dem  jungen  Herzog  von  Anjou  beobachtet  und  in  Schach 
gehalten  vvurde,  zog  man  gegen  die  von  Osten  her  an- 
drangenden  Feinde  in  der  Umgegend  von  Paris  neue 
Streitkrafte  zusammen. 

So  hatte  der  Marschall  Cosse  mit  15  Kompanien 
Gensdarmes  und  2000  Mann  Fussvolk  gegeniiber  Oranien 
an  der  Oise  eine  Aufnahmestellung  genommen,  und  der 
Herzog  von  Nemours  bei  Chateau-Thierry  andere  Truppen 
gesammelt,  wahrend  der  Herzog  von  Aumale  in  Lothringen 
liber  eine  ansehnliche  Streitmacht  kommandierte  *).  Ausser- 
dem  erwartete  man  aus  Deutschland  den  Zuzug  von 
5600  Reitern,  unter  deren  Anfuhrern  wir  ausser  dem 
Markgrafen  Philibert  von  Baden,  zwei  Rheingrafen  und 
die  Grafen  Philipp  und  Albrecht  von  Dietz,  Sohne  des 
Landgrafen  Philipp  von  Hessen  von  der  Margarete  von 
Sahla  finden.  Ende  November  setzten  diese  Geschwader 
bei  Walluf  uber  den  Rhein3). 

auf  gebuhrendes  Interesse  und  genugsame  Versicherung*.  Es  wurde  ihm 
geantwortet:  Man  sei  auch  durch  allerhand  Ausgaben  beladen,  wiirde  daher 
selbst  Geld  aufnehmen  miissen.  »Da  man  aber  Ir.  Gnaden,  auch  der  Sache 
gewogen,  wolle  man,  wo  Ire  Gnaden  eingesessene  Burger  zu  Burgen  oder 
goldene  oder  silberne  Pfand  geben,  Irer  f.  Gnaden  von  der  Miinze  die  halbe 
Summe  auf  Weihnachten  oder  Johanni  zu  5%  voistrecken*.  In  der  Tat 
verburgten  sich  die  Doktoren  Gremp,  Andernach  und  Mundt  fur  den  Pfalz- 
giafen,  der  selbst  in  der  Stadt  anwesend  war,  und  zwar  nicht  wie  der  Miinze 
Brauch  zusammen,  sondern  auf  ihr  Ansuchen  mit  der  Erlaubnis  des  Rats, 
»um  die  Genade,  die  man  bei  dem  Fiirsten  erlangt,  nicht  zu  vers-cherzene. 
jeder  fur  sich  fiir  die  Summe  von  4000  Gulden  ^R-  u-  21).  Von  diesen 
Verhandlungen  scheint  Languetus  nichts  crfahren  zu  haben;  denn  er  schreibt 
(ep.  seer.  1,  86):  »Bipontinus  aliquoties  ab  Argentoratensibus  petiit  mutuo 
pecuniae  summam  non  ita  magnam,  paratus  ipsis  partem  ditionis  oppignerare, 
sed  nihil  potuit  impetrare«. 

')  Nach  englischen  Quellen  (State  Papers  1568  S.  576)  bestand  dieselbe 
aus  18  Kompanien  Gensdarmes  und  25  Fahnlein  Fussvolk,  nach  Thuan  ed. 
1626  II,  44  S.  561  aus  3  Kompanien  Gensdarmes,  6  Schwadronen  leichter 
Kavalleric  und  10  Fahnlein  Fussvolk.  —  2)  Vgl.  Thuan  a.  a.  O.,  Haberlio, 
Neueste  Teutschc  Reichsgeschichte  7,  496  und  Soldan  2,  345.  Der 
lulherische  Markgraf  von  Baden  empfing  ebenso  wie  die  Sohne  Philipps  als 
Offiziere  des  franzosischen  Kdnigs  am  3.  Oktober  1569  auf  dem  Schlachtfelde 
von  Montcontour  im  Kampfe  gegen  ihre  deutschen   Landsleute  im  Heere  der 


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Wilhelm   von  Oranien  unci  Strassburg   1568  11.   1569.  5| 

Damals  erschien  ein  Buchlein,  in  dem  ein  unbekannter 
Skribent  seine  vvarnende  Stimme  vernehmen  liess  und 
alle  frommen  teutschen  Kriegsleute  ermahnte,  in  gegen- 
wartiger  Kriegsriistung  sich  nicht  zu  den  Papstlichen  in 
Frankreich  zu  schlagen  oder  ihre  Religionsverwandten 
morderisch  zu  uberfallen.  Die  rOmischen  Kaiser  und 
Papste  batten  in  den  vorigen  Zeiten  die  Teutschen  nicht 
anders  unter  ihr  Joch  bringen  kOnnen,  als  wenn  sie 
Uneinigkeit  und  Blutvergiessen  unter  ihnen  angerichtet 
hatten.  Sie  sollten  lieber  gegen  die  Turken  ziehen,  als 
ihre  Glaubensgenossen  verderben  zu  helfen,  sich  selbst 
unter  einander  aufzufressen ,  ihr  eigenes  Verderben  zu 
befOrdern  und  anderen  Volkern    ein  Schauspiel   zu   geben. 

Diese  Schrift  scheint  doch  solchen  Eindruck  gemacht 
zu  haben,  dass  die  angegriffenen  Herren  es  fur  nOtig 
hielten,  sich  vor  der  Offentlichkeit  zu  rechtfertigen.  Sie 
seien,  hiess  es  in  ihrem  Ausschreiben,  der  Augsburger 
Konfession  zugetan  und  beabsichtigten  gegen  ihr  Vater- 
land  nichts  zu  unternehmen.  Ihre  Bestallung  und  Eid 
aber  verpflichteten  sie  der  Krone  Frankreich,  die  Teutsch- 
land  zu  jeder  Zeit  geholfen  (sic!),  gegen  ihre  rebellischen 
Untertanen  beizustehen,  die  unter  dem  Schein  der  ver- 
worfenen  und  gottlosen  Religion  der  Calvinischen  Sekten 
sich  unterstanden ,  dem  KOnige  die  Krone  von  seinem 
Haupte  abzunehmen  und  einem  andern  aufzusetzen,  was 
aber  der  Augsburgischen  Konfession  ungemass,  da  Gott 
in  seinem  Wort  befohlen ,  dass  man  der  Obrigkeit ,  wenn 
sie  auch  ihre  Gewalt  missbrauchte ,  Ehre  und  Gehorsam 
erzeigen  solle.  Sonst  sei  ja  zu  besorgen,  dass  der  gemeine 
Mann  in  Teutschland  sich  gegen  hohen  und  niedern  Stands 
Personen  ahnliches  unterfangen  mochte1). 

Hugenotten  die  Todeswunde.  Hier  fielen  auch  die  Obersten  der  beiden 
Fussregimenter  des  Pfalzgrafen  Wolfgang,  die  Herren  von  Geroldseck  und 
Granweil.  ^Frankreich  hiess  damals  der  Kirchhof  des  deutschen  Adels. 
Deutsche  »Lansquenets«  und  >Reitres«  kampfen  in  beiden  Lagern  der  Fran- 
zosen,  der  Landsmann  wider  den  Landsmann,  Katholiken  und  Protestanten 
gemeinhin  bunt  durcheinander*  (Treitschke,  Historische  und  politische  Auf- 
s^tze  2,  412). 

l)  Vgl.  Schadaus,  Sleidanus  con  tin.  II  4,  139  und  Haberlin  a.  a.  O.  7, 
498.  Ein  ahnliches  Gutachten  gab  damals  der  Hofprediger  des  Pfalzgrafen 
Wolfgang,  Hesshusius,  ab  (Menzel  a.  a.  O.  S.  507).    Hatte  doch  selbst  Luther 


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0  2  Hollaender. 

Wie    schon    oben    erwahnt,    hatte    im     Oktober    eine 
grossc    Anzahl    Franzosen ,    darunter    nicht    wenige    Vor- 
nehme,    in    Strassburg  Aufnahme    gefunden,    die    zur    Be- 
schwerde    der    Burger    in    den    Gassen    bewaffnet    einher- 
stolzierten    und    often    erklarten,    dass    sie    bei    der    ersten 
besten    Gelegenheit    Conde    zuziehen    wiirden.      Ende    des 
Monats  kommt  ein  Schiff    voll  Franzosen    in    die  Stadt,   in 
Matzenheim  sollten  noch  300  Mann  liegen,  die  ihren  Oberst 
in  Strassburg   zu    finden    gedachten.     Auch    der   Amtmann 
von  Herrenstein    weiss    vom   Durchzuge    welscher    Haufen 
zu    berichten,    die,    da    sie    keinen    Sold    erhielten,    wenig 
zahlten.     Der  ervvartete  Oberst  war    ein  Herr  La  Coche1). 
Derselbe  hatte  in  der  Nahe  von  Grenoble  ein  aus  7  F&hn- 
lein  bestehendes  Regiment  gebildet.    Da  es  ihm  unmOglich 
schien.    sich    mit    seinen    geringen  Streitkraften    zu    Conde 
durchzuschlagen ,    zogen    seine  Leute   in    einzelnen    Haufen 
durch  Savoyen,    das  Gebiet    von    Genf    und    die    Franche- 
Comte2).     Nachdem  sie  durch  die  Vermittlung  Oraniens  in 
Basel    einen  Vorschuss    erhalten    hatten,    marschierten    sie 
rheinabwarts.      Zwei    Meilen    vor    Strassburg    stiessen    ein 
Fahnlein  Schweizer  und  eine  Schwadron  Reiter  zu   ihnen. 
Ebenso  schloss  sich    ihnen    eine  Anzahl    der    in    der  Stadt 
sich  aufhaltenden  franzosischen  Edelleute  an,  und  die  nun- 
mehr  9  Fahnlein  starke  Truppe  riickte   uber   die  Zaberner 

einst  liber  den  Untergang  Zwinglis  triumphiert  und  war  damit  unzufrieden, 
dass  die  siegreichen  Kantone  seinen  Anhangern  ihre  Religion  lassen  wollten, 
die  doch  nur  eine  Gotteslasterung  sei!  (Hausrath,  Luthers  Leben  2,  330). 
Im  Gegensatz  zu  dem  hier  mit  aller  SchSrfe  betonten  lutherischen  Stand- 
punkt  von  dem  leidenden  Gehorsam  der  Untertanen  gegenuber  der  von  Gott 
eingesetzten  Obrigkeit,  wird  in  den  unter  dem  Eindruck  der  Greuel  der 
Bartholomausnacht  im  Lager  der  Reformierten  entstandenen  Flugschriftcn, 
so  in  Hotmans  P'ranco-Gallia  und  in  den  »Vindiciae  contra  Tyrannos*  (nach 
Elkan,  Publizistik  der  Bartholomausnacht,  von  Duplessis-Mornay  verfasst)  das 
Heil  des  Volkes  als  oberstes  Gesetz,  und  der  Widerstand  der  Untertanen 
gegen  die  Obergriffe  tyrannischer  Herrscher  als  durchaus  berechtigt  hin- 
gestellt. 

*)  Pierre  de  Theys,    seigneur  d'Hercules  dit    la  Coche  (De  Ruble  Anm. 
zu  d'Aubigne,  hist.  univ.  3,  64).  *)  Das  Folgende  beruht    auf    dem    aus- 

fiihrlichen,  hochst  anschaulichen  und  offenbar  auf  die  Mitteilungcn  von 
Augenzeugen  zuriickgehenden  Bericht  von  La  Popeliniere,  La  vraie  et  entiere 
histoire  des  troubles  etc.  6,  182  und  desselben  Histoire  de  France  16,  90  f., 
die  wohl  auch  Tiuians  Darstellung  (II,  44,  561)  zu  Grunde  liegt. 


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Wilhelm  von  Oranien  und  Strassburg   1568  u.   1569.  63 

Steige  nach  Lothringen,  wo  sie  nach  Plunderung  des 
Klosters  Hessen  in  St.  Quirin  Quartier  bezogen *).  Von 
hier  aus  machten  sie  SlreifzQge  in  das  Gebiet  des  Metzer 
Bischofs,  wobei  sie  tiberall  Lebensmittel  hinwegfuhrten 
und  verschiedene  Schlosser  in  Brand  steckten.  Als  sich 
darauf  der  in  der  Umgegend  von  Toul  mit  stattlicher 
Heeresmacht  stehende  Herzog  von  Aumale  gegen  sie  in 
Bewegung  setzte2),  riickten  sie  von  St.  Quirin  durch  das 
Tal  der  weissen  Saar  in  das  Breuschtal,  wo  sie  das  teils 
den  Rheingrafen,  teils  Lothringen  gehorende  Furstentum 
Salm,  sowie  bischoflich  Strassburger  Gebiet,  wie  das  Has- 
lacher  Stift  brandschatzten8).  Ihren  Stutzpunkt  batten  sie 
in  Neuburg*),  dem  heutigen  Bourg-Bruche,  von  dem  aus 
eine  Strasse  uber  die  Steiger  Hohe  nach  Weiler  und  von 
da  nach  Markirch  fiihrt,  wohin  sie  abzuriicken  gedachten. 
Trotz    der    in    jenen    Tagen    gefallenen    grossen    Schnee- 

l)  Am  8.  November  erhielt  man  in  Strassburg  vom  Bischof  Erasmus 
die  Mitteilung:  >Das  welsche  Kriegsvolk,  das  den  Rhein  herab  und  tiber  die 
Steige  gezogen,  babe  ein  zeitlang  zu  Hessen  gelegen,  dasselbe  Kloster 
gepltindert,  von  dannen  auf  St.  Quirin,  da  sie  gleicher  gestalt  hausen,  gezogen. 
Sei  zu  besorgen,  so  sie  irgend  vertrieben  wurden,  sie  mdchten  gleichergestalt 
hieraussen  unterstehen  fuxzunehmen.  Er  hielte  daher  eine  Tagung  der 
elsassischen  Stande  fiir  n6tig«.  Der  Rat  antwortete  darauf:  Dass  das  Volk 
zum  Teil  hier  durch,  teils  voriiber  gezogen;  wieviel  sie  seien,  wisse  man 
nicht;  sie  batten  auch  der  Stadt  Dorfer  nicht  verschont.  Weil  sie  aber 
hinuber,  glaubte  man  nicht,  dass  sie  wieder  zuriickkehren  wurden  (R.  u.  21). 
—  2)  Claude  de  Lorraine,  Herzog  von  Aumale,  geb.  1523,  war  ein  jungerer 
Bruder  des  bekannten  Verteidigers  von  Metz,  Franz  von  Guise.  Wahrend 
der  Belagerung  dieser  Stadt  durch  Karl  V.  geriet  er  in  die  Gefangenschaft 
des  wilden  Markgrafen  Albrecht  Alcibiades  (vgl.  dariiber  Jahrb.  f.  lothr. 
Gesch.  7,  95),  der  ihn  auf  die  Plassenburg  bringen  Hess,  die  der  Herzog  erst 
nach  Ablauf  eines  Jahres  nach  Zahlung  einer  hohen  Ranzion  verliess.  Aus 
dem  Gemetzel  der  Bartholom&usnacht  soil  er  sich  bemiiht  haben,  eine  Anzahl 
von  Hugenotten  zu  retten.  Er  fand  am  14.  MSrz  1573  vor  den  Maucrn  von 
La  Rochelle  den  Soldatentod.  —  9)  »ln  diesem  1568  jar  zog  ein  welsch 
volk  in  dis  land  und  namen  das  Kloster  St.  Kiiren  ein,  und  musste  der 
propst  im  hemd  entlaufen,  und  pliinderten  alles.  Darnach  zogen  sie  in  das 
Breuschtal  und  wollten  das  Stift  Haslach  auch  plundern.  Da  rissen  die 
Stiftsherrn  daselbst  bei  nacht  aus«  (Chronik  Schadaei).  —  4)  Le  due  d' Aumale 
(Hist,  des  princes  de  Conde  2,  47)  schreibt  hierzu  wortlich:  »La  Coche,  ne 
pouvant  trouver  d'issue  pour  sortir  du  Dauphine,  s'etait  decide  a  gagner 
Geneve,  esperant  pouvoir  deboucher  par  la  Franche-Comte  .  .  .  .  et  arriver 
jusqu'a  Conde.  Mais  atteint  pres  de  Neufch&tel  (sic !)  par  d'Aumale,  qui  etait 
alle  en  Lorraine,  il  venait  d'dlre  tue«. 


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64  Hollaender. 

massen,  welche  die  Wege  schwer  passierbar  machten,  war 
es    dem    Herzog    von    Aumale    gelungen,    mit    Hilfe    von 
Landleuten,    die    ihn    auf    den    Protestanten    unbekannten 
Wegen  gefuhrt  hatten,   die  Fiihlung  mit  dem   Feinde  auf- 
recht  zu  erhalten.     Es  war  am  Morgen  des  12.  November, 
wahrend  ein  dichter  Nebel  das  Tal  bedeckte,  als  200  seiner 
Hakenschiitzen    unter    de  Gohas    in    den  Flecken  Neuburg 
einzudringen  suchten;  ihr  Angriff  wurde  zuriickgeschlagen. 
An  demselben  Morgen  war  der  Herr   von  Hassonville  mit 
20  Pferden    nach    Strassburg    geritten,    urn    mit    den    dort 
befindlichen    Franzosen    Rats    zu    pflegen ,     wahrend     die 
Herren   von  Clervant1),   Chartres    und    andere    sich   bereits 
auf  dem  Wege  nach  Markirch  befanden,  wohin  die  Haupt- 
macht    ihnen    folgen    sollte.      Sie    waren    noch    nicht    weit 
gekommen,    als  sie   auf   einen  Bauernhaufen    stiessen,    der 
sich     in     einem     von     zwei     Bachen     durchflossenen      Tal 
gesammelt  und  durch  gefalltes  Holz  alle  Wege  unpassier- 
bar    gemacht    hatte.      Ihre    Bitte,    sie    gegen    Entrichtung 
einer  Geldsumme  durchzulassen,  beantworteten  die  Bauern 
mit  Schiissen  und  Steinwiirfen,  so  dass  den  Reitern  nichts 
iibrig  blieb,  als  nach  Neuburg  zuriickzukehren.    Hier  hatte 
der  Kampf  inzwischen  von  neuem  begonnen,  da  de  Gohas 
Verst&rkungen    herangezogen    hatte.     Wegen    der    ungiin- 
stigen  Terrainverhaltnisse   konnte   die  Reiterei   der    Huge- 
notten  nicht  zur  Verwendung  kommen,  der  Flecken  wurde 
genommen,    und  La  Coche  sah  sich    genotigt,    sich  in    den 
nahen  Wald  zuriickzuziehen ,   in    dem    er    nicht    allein    von 
den  Aumalischen,    sondern  auch  von  den  von  alien  Seiten 
herbeigeeilten     Landleuten      arg     bedrangt     wurde.       Da 
beschloss  eine  Anzahl  der  hugenottischen  Edelleute,   unter 
ihnen    die    Herren    von    Clervant    und  Chartres,    sich    mit 
blanker    WafTe    den    Weg    zu    bahnen,    der    ihnen    vorher 
verlegt  worden  war,    oder  kampfend   zu   fallen.     Mit  Hilfe 
von    100  Hakenschiitzen    gelang   es   ihnen   unter   manchen 
Verlusten  die  Markircher  Strasse  zu  gewinnen,  wahrend  ihre 
Gegner  die  Zahl  der  gegen  La  Coche  vorgehenden  Angreifer 


*)  Claude  Antoine  de  Vienne,  seigneur  de  Clervant,  war  schon  1560  in 
Strassburg  »zu  einem  inwoner  uf  und  angenommen*  (Hollaender,  Ein  An- 
schlag  gegen  die  Unabhangigkeit  Strassburgs  1579;  vgl.  diese  Zeitschrift 
N.F.  XVII  2,  298). 


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Wilhelm  von  Oranien  und  Strassburg   1568  u.    1569.  65 

verstarkten.  Hier  kam  es  zu  einem  erbitterten  Hand- 
gemenge.  Der  Kampf,  der  mit  Tagesanbruch  begonnen, 
dauerte  bis  zum  Abend.  Auf  beiden  Seiten  gab  es  grosse 
Verluste.  Wahrend  (nach  La  Popeliniere)  der  Herzog  von 
Aumale  300  seiner  Leute  einbiisste,  und  ebensoviele  Bauern 
fielen,  verloren  die  Hugenotten  fast  alle  Anfuhrer  und  den 
dritten  Teil  der  Mannschaft1).  La  Coche  selbst  geriet  nach 
tapferer  Gegenwehr  mit  mehreren  seiner  Offiziere  in  Ge- 
fangenschaft  und  wurde  einige  Tage  spater  in  Metz,  wohin 
er  gefuhrt  worden  war,  auf  hinterlistige  Weise  ermordet. 
Dieselben  Landleute  ubrigens,  die  den  Sieg  der  Aumalischen 
entschieden  hatten,  machten  sich  kein  Gewissen  daraus, 
auch  die  von  ihren  Fahnen  abgekommenen  Katholiken 
zu  erschlagen  und  auszuplundern.  Die  fluchtigen  Huge- 
notten irrten  auf  gut  Gliick  die  ganze  Nacht  umher, 
einige  kamen  nach  Markirch,  andere  eilten  auf  Strass- 
burg,  um  die  Ungliicksbotschaft  hier  zu  verkunden2). 

In    die    Stadt    wurden    ausser    den    vornehmen    Fran- 
zosen,  die  zu  Pferde  kamen,  nur  Kranke  und  Verwundete 

')  In  betreff  der  Verluste  schwanken  die  Berichte.  Wahrend  nach  den 
Chroniken  von  Biiheler  und  Schadiius  800  Hugenotten  gefallen  sein  sollen, 
beziffert  der  Marquis  von  Renel  (R.  u.  21.  Nov.  16)  ihre  Zahl  auf  60  bis 
70;  von  den  Aumalischen  seien  120  uud  ebensoviele  Bauern  getStet.  Thuan  II, 
44,  561,  der  von  La  Coche  sagt:  »circumventus  potius  quam  victus  est«, 
spricht  von  1 20  gefallenen  Hugenotten.  Naturlich  wurde  der  Erfolg  Aumales 
von  dem  franzflsischen  Hofe  moglichst  aufgebauscht,  so  dass  der  englische 
Gesandte  in  Paris  am  22.  Nov.  nach  London  berichtete:  »The  king  has  sent 
him  word  that  M.  d' Aumale  has  defeated  2500  near  Strasbourgc  (State  Papers 
1568  S.  577).  —  2)  Friese  (Neue  vaterlandische  Geschichte  der  Stadt  Strass- 
burg  2,  299),  der  das  Gefecht  »auf  der  Wiese  an  der  Brucke  vor  Schirmeck* 
sich  abspielen  lasst,  schreibt  noch:  »Auf  der  Flucht  mischten  sich  auch  die 
Bauern  in  diesen  Streit,  behandelten  aber  beide  Parteien  als  Feinde  und 
toteten  viele.  Die  Steintaler  Bauern  erbeuteten  eine  Fahne  der  Hugenotten 
und  eine  schSne  polierte  Sturmhaube  von  feinem  Stahl.  Letztere  verkauften 
sie  in  Schlettstadt  ftir  zwei  Krontaler;  demnach  wurde  sie  um  80  ausgelflst, 
soil  aber  ihrem  wahren  Wert  nach  auf  1000  Kronen  geschatzt  worden  sein*. 
Die  Chronik  Oseae  Schadaei  Appendix  S.  74  berichtet:  »Anno  1568  den 
12.  november  wurden  etliche  100  Welsche,  welche  ein  Hauptmann  dem  von 
Conde  zugut  in  Strassburg  hat  angenommen,  hinter  Mutzig  auf  einer  weiten 
Matten,  als  sie  in  Frankreich  ziehen  wollten,  von  100  Reitern  des  K6nigs, 
so  von  Metz  kommen,  angegriffen  und  mit  Hilfe  etlicher  Landleute  geschlagen, 
dan  sie  mit  Kraut  und  Lot  nit  genugsam  versehen  waren.  Sonst  durft  sich 
das  Spiel  umgewandt  haben;  denn  sie  wehrten  sich  tapfer*. 
Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXL  1.  c 


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66  Hollaender. 

aufgenommen,  die  von  vier  welschen  Chirurgen  im  Spital 
besorgt  wurden;  den  andern,  die  sich  auf  den  Feldern 
gelagert  und  daselbst  Feuer  angemacht  batten,  wurde  aus 
St.  Marx  und  der  »Ellenden  Herberge«  Brot  binausgesendet. 
Mit  ibrem  Fiibrer,  dem  Marquis  von  Renel,  wurde  unter- 
bandelt,  dass  er  die  Knecbte  baldigst  uber  den  Rbein 
weisen  mdchte;  sonst  ware  zu  befurcbten,  dass  Aumale 
von  neuem  erscbiene,  urn  sie  zu  verfolgen  und  das  Land 
zu  plundern,  womit  weder  den  Condescben  nocb  dem 
Landvolk  gebolfen  ware. 

Der  Marquis  erklarte  bierauf:  Die  Knecbte  wtirden  ibr 
»Ubergewebrt  bei  einem  Kaufmann  lassen,  nur  das  Seiten- 
gewebr  mitnebmen  und  sicb  dann  rottenweise  auf  ver- 
scbiedenen  Strassen  verlaufen.  Ausserdem  gab  er  folgende 
Scbilderung  des  Vorfalls:  Der  Bischof  batte  mit  ibm  und 
dem  Kapitan  La  Cocbe  verhandelt,  sie  sollten  seine  und 
des  Stifts  Haslacb  Untertanen  verscbonen  und  auf  Lune- 
ville  riicken;  er  wolle  sie  mit  Proviant  versorgen.  Damit 
batten  sie  sich  abweisen  lassen  und  keinen  weitern  Scbaden 
getan,  als  dass  ungefabr  zwei  Hauser  daselbst  verbrannt, 
die  er  aber  bezablt;  dessen  babe  er  Urkund  von  dem 
Amtmann  zu  Scbirmeck.  Er  babe  aber  von  etlicben,  die 
von  den  Feinden  gefangen  und  wieder  entfloben,  gebOrt: 
Die  Aumaliscben  batten  geaussert,  dass  ibr  Herr  nicht 
willens  gewesen,  berauszuzieben;  es  babe  ihm  aber  der 
Biscbof  entboten,  dass  er  kommen  solle;  die  Manner  seien 
eingescblossen ,  konnten  nirgends  entrinnen1);  wie  denn 
auch  die  W  alder  »verhauen«  gewesen  sind,  und  nicbt  weniger 
als  5  oder  600  bewaffnete  Bauern  im  Tal  versammelt,  die 
vielleicbt  mebr  Scbaden  getan  als  der  andere  Feind. 

Der  Rat  bestimmte,  dass  wer  von  den  Kranken  ins 
Spital  begebrte,  dort  aufgenommen,  und  wer  nackend  und 
barfuss  vor  den  Toren  erscbiene,  bereingelassen,  aber  bal- 
digst wieder  fortgescbickt  werden  sollte. 

Am  24.  November  erhielt  man  ein  Schreiben  des 
Biscbofs     Erasmus,     in     dem     dieser     energisch     dagegen 


*)  Diesel  be  Beschuldigung  wird  erhoben  in  der  Chronik  Schadaei 
Appendix  S.  74:  *es  soil  bischof  Erasmus  dazu  geholfen  haben,  welches  ihm 
klein  lob  bracht«. 


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Wilhelm  von  Oranien  und  Strassburg   1568  u.   1569.  67 

protestierte,  dass  er  und  seine  Diener  an  der  Niederlage 
der  Condeschen  Schuld  triigen1),  worauf  ihm  geantwortet 
wurde,  dass  seine  Untertanen  jedenfalls  dazu  geholfen 
hatten,  woraus  dann  nicht  allein  ihnen,  sondern  auch  den 
Nachbarn  grosser  Schaden  entstehen  mochte. 

Nur  wenige  Tage  darauf,  am  27.  November,  starb  der 
schon  einige  Zeit  durch  Krankheit  ans  Bett  gefesselte 
Kirchenfurst,  ein  Mann  von  versohnlicher  Gesinnung,  der 
es  verstanden  hatte,  sein  Bistum  w&hrend  der  Stiirme  der 
Reform ationszeit  mit  sicherer  Hand  zu  verwalten  und  dabei 
mit  der  Stadt  Strassburg  stets  in  gutem  Einvernehmen  zu 
bleiben2). 

Inzwischen  hatte  Oranien  sich  veranlasst  gesehen,  seinen 
ursprunglichen  Plan  der  Vereinigung  mit  der  hugenottischen 
Hauptmacht  aufzugeben,  weniger  aus  Besorgnis  vor  den 
schwachen  Streitkraften,  die  ihm  der  Marschall  de  Cosse 
entgegenstellen  konnte3),  oder  infolge  der  Versprechungen, 
die  ihm  durch  dessen  Abgesandten,  den  Herrn  de  Favelles, 
im  Namen  des  KOnigs  gemacht  wurden,  als  durch  die  in 
seinem  zuchtlosen  Heere,  das  noch  dazu  durch  einen 
andern    franzosischen  Emissar,    den   Obersten   Kaspar    von 


l)  Vgl.  auch  Guillimanni  commentarius  de  episcopis  Argentinensibus 
1608  S.  454,  der  den  ftberfall  geschehen  lassl:  eo  ipso  tempore,  quo  Erasmus 
lecto  fixus,  morbo,  quo  extinctus  est,  decumbebaU.  —  «)  Thuan  II,  44,  528 
widmet  ihm  folgenden  Nachruf:  »Vir  pietate  et  eruditione  praedicandus ;  dum 
vixit,  pads,  quam  et  religiosissime  coluit,  studiosus,  ut  qui  concordiam 
ecclesiae  ex  Patrum  auctoritate,  abjectis,  quae  prava  consuetudine  irrepserant, 
faciendam  censebaU.  Am  29.  Januar  1569  erklarte  der  Graf  Eberhard  von 
Manderscheidt,  der  Bruder  des  neugewahlten  Bischofs:  Der  letztere  sei  von 
seinen  Raten  berichtet  worden,  wie  Rat  und  Stadt  Strassburg  mit  seinen 
beiden  VorgSngern  in  guter  Nachbarschaft  gestanden,  sich  freundlich  und 
nachbarlich  mit  einander  gehalten  und  jederzeit  die  Mittel  und  Wege  fur- 
geilommen,  dass  zwischen  ihnen  Ruhe  und  Einigkeit  erhalten  worden.  — 
s)  Am  18.  Januar  schrieb  Katharina:  »Der  Prinz  hai  auf  die  Nachricht  von 
unserm  Vormarsche  einen  solchen  Schrecken  bekommen,  dass  er  sich  iiber 
die  Mosel  zuriickgezogen  hat  (Lettres  de  Catherine  3,  XXXIX).  Ahnlich 
>autet  ein  Schreiben  Karls  IX.  vom  20.  Januar  (La  Bibl.  nat.  a  Paris  2, 
278),  in  dem  der  Kdnig  trotzdem  dringend  die  spanische  Hilfe  erbittet.  Hegte 
man  doch  gerade  am  Pariser  Hofe  vor  Oranien  die  grOssten  Besorgnisse 
<Lettres  de  Cath.  3,  209  und  State  Papers  1568  Nov.  25:  »They  have  drawn 
the  victuals  into  Paris  for  ten  leagues'  compass  about  the  town,  so  as  they 
seem  greatly  to  fear  the  Prince  of  Orange's  coming*). 

5* 


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68  Hollaender. 

Schomberg,  bearbeitet  worden  war,  ausbrechenden  Meute- 
reien.  Letzterer  sprach  Oranien  gegeniiber  sein  Erstaunen 
aus,  dass  er  ohne  Kriegserkl&rung  in  Frankreich  ein- 
gebrochen  sei.  Wenn  er  aber  nach  Deutschland  ziehen 
wollte,  wurde  man  ihm  nichts  in  den  Weg  legen,  sondern 
seine  Truppen  noch  dazu  bezahlen.  Oranien  erklarte  hierauf: 
er  handle  aus  Mitleid  mit  den  franzosischen  Reformierten, 
denen  der  KOnig  die  gegebenen  Edikte  nicht  hielte.  In- 
zwischen  suchte  Schomberg  Oraniens  Offiziere  zum  Abfall 
von  ihrem  Feldherrn  zu  bewegen,  indem  er  ihnen  das 
Gltick  der  Koniglichen  und  die  ungiinstige  Lage  der 
Rebellen  vor  Augen  fiihrte.  Sofort  entstanden  Meutereien. 
Vergeblich  suchte  Oranien  sie  zur  Vereinigung  mit  Conde 
zu  bestimmen.  Sie  erklarten,  gegen  Alba  und  nicht  gegen 
den  franzOsischen  KOnig  angeworben  zu  sein,  und  ver- 
langten  ihren  Sold  und  Riickkehr  in  die  Heimat.  So 
musste  der  Prinz  nachgeben,  indem  er  scheinbar  auf  Schom- 
bergs  Ideen  einging1). 

In  der  Tat  zog  er  von  Bar  le  Due,  wo  die  Verhand- 
lungen  stattgefunden  hatten,  iiber  Vaucouleurs  nach  Toul. 
Hier  verliess  er  nach  Uberschreitung  der  Mosel  am 
13.  Januar  das  franzOsische  Gebiet,  das  er  am  17.  November 
betreten  hatte  und  riickte  nach  Baccarat,  wohin  sich  auch 
die  in  Strassburg  befindlichen  vornehmen  Franzosen 
begaben 2). 

Die  Langsamkeit  seines  Abzugs  erklarte  Oranien 
spater  dem  Kurfursten  von  der  Pfalz  dam  it,  dass  er  wider 
seinen  Willen  seinen  deutschen  Reitern  habe  folgen  und 
mit  ihnen  auf  deutschen  Boden  iibertreten  miissen.  Dabei 
sei  er  aber  mit  dem  Abzug  und  dem  Abdanken  seiner 
Leute  mOglichst  langsam  verfahren,  damit  Herzog  Wolf- 
gang seine  Musterplatze  desto  besser  habe  halten  kOnnen, 
und  des  KOnigs  und  des  Herzogs  von  Aumale  Truppen 
aufgehalten  warden,    da  sie  nicht  gewusst,    woran    sie   mit 


')  Thuan  II,  43,  523;  Prinsterer  3,  312;  Lettres  de  Catherine  3,  XXXIX. 
Am  ausfiihrlichsten  behandelt  den  Riickzug  Oraniens  aus  Frankreich  Languet 
ad  Camerarium  Idib.  Febr.  1569.  —  *)  Nach  La  Popeliniere,  Hist,  de 
France  16,  91  musste  Oranien  8  Tage  am  linken  Moselufer  verweilen,  weil 
der  Cbergang  iiber  den  infolge  Schneefalls  stark  angeschwollenen  Strom 
grosse  Schwierigkeiten  bot. 


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Wilhelm  von  O  rani  en  und  Strassburg  1568  u.   1569.  60 

ihm  waren1).  In  der  Tat  beabsichtigten  Oranien  und  der 
Pfalzgraf  Wolfgang,  Aumale  in  die  Mitte  zu  nehmen  und 
entweder  zur  Schlacht  oder  zur  Ubergabe  zu  zwingen, 
worauf  man  dann  Conde  zu  Hilfe  Ziehen  wollte*).  Freilich 
war  es  damals  dem  Pfalzer  aus  Mangel  an  Geld  nicht 
moglich,  zur  Ausfuhrung  dieses  Planes  beizutragen**). 

Auf  die  Klagen  Albas,  dass  der  Marschall  Cosse  zu 
langsam  gegen  Oranien  vorgehe*),  hatte  die  KOnigin 
Katharina  selbst  Truppen  versammelt  und  zog  mit  diesen 
in  Begleitung  des  jungen  KOnigs  und  des  Hofes  iiber 
Epernay,  Chalons,  Joinville,  Toul  und  Nancy  nach  Metz,  wo 
sie  am  22.  Februar  anlangte,  um  hier  bis  in  die  erste 
Halfte  des  April  zu  bleiben.  Hier  traf  sie  mit  der  ver- 
witweten  Herzogin  von  Lothringen,  der  Tochter  Christians  II. 
von  Danemark  und  Nichte  Karls  V.  zusammen,  einer  Dame, 
welche  in  jener  Zeit  bei  Friedensschltissen  und  Heirats- 
verbindungen  gekrOnter  Haupter  als  geschickte  Vermitt- 
lerin  eine  geschatzte  Rolle  spielte6).  Diesmal  handelte  es 
sich  um  die  Verheiratung  von  Katharinas  Sohn,  Karl  IX., 
mit  Anna,  der  altesten  Tochter  des  Kaisers  Maximilian  II., 
wahrend  gleichzeitig  der  vor  wenigen  Monaten  durch  den 
Tod  ihrer  Tochter  Elisabeth  zum  Witwer  gewordene 
spanische  Konig  Philipp  II.  durch  die  Hand  ihrer  jiingsten 
Tochter    Margarethe    begliickt    werden    sollte6).     Da    aber 

x)  Kluckhohn  2,  287.  —  2)  Koch,  Quellen  z.  Gesch.  Maximilians  II. 
2,  141.  —  8)  Menzel  a.  a.  O.  S.  515.  —  4)  Am  6.  Januar  1 569  schrieb  der 
spanische  Gesandte  in  Paris  an  Alba:  »Les  marechaux  de  Vieilleville, 
Damville  et  de  Montmorency  se  demenent  comme  des  diables  pour  decider  le 
roy  a  faire  la  paix.  Leur  but,  je  n'en  doute  pas,  c'est  de  s'allier 
au  prince  d'Orange,  puis,  apres,  tomber  sur  nous  dans  les  Flandres 
(Lettres  de  Catherine  3,  XXXVII).  —  6)  Selbstverstandlich  kann  es  sich 
hier  nur  um  diese  interessante  Frau  (vgl.  iiber  dieselbe  Simonsfeld,  Mail&nder 
Briefe  i.  Abhandlungen  der  Konigl.  bayr.  Akademie  t902,  2,  541)  und  nicht, 
vrie  Corresp.  de  Granvelle  3,  514  Anm.  angenommen  wird,  um  die  Herzogin 
Claude  von  Lothringen,  eine  Tochter  Katharinas,  handeln.  Auch  in  den 
Lettres  de  Catherine  3,  XXXIX  ist  von  der  »duchesse  douairiere*  die  Rede. 
—  •)  Am  18.  Oktober  1568  hatte  sie  die  Nachricht  von  dem  Tode  Elisabeths 
erhalten.  Wenige  Stunden-  darauf  erklarte  sie  ihrem  Conseil:  »Von  Golt 
allein  erwarte  ich  Trost.  Ich  werde  mich  lediglich  der  Verteidigung  seiner 
Sache  und  der  meines  Sohnes  widmen.  Die  Hugenotten  sollen  sich  nicht 
fiber  diese  Nachricht  freuen.  Gleich  darauf  aber  ftigte  sie  hinzu:  »Der  Kdnig 
von  Spanien  darf  nicht  Witwer  bleiben;    ich    habe    nur   den    einen  Wunsch, 


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70 


Hollaender. 


Philipp  von  diesem  Plane  nicht  erbaut  war,  sondern  die 
Osterreichische  Anna  fur  sich  selbst  begehrte,  auch  Alba 
die  zugesagten  Hilfstruppen  nicht  schickte,  trat  damals 
zwischen  den  Kronen  Spanien  und  Frankreich  eine  Ent- 
fremdung  ein  Jj.  Wahrend  der  franzttsische  Gesandte  am 
Madrider  Hofe  Ende  Februar  seine  Regierung  vor  den 
Versprechungen  Philipps  II.  und  Albas  warnt*),  heisst  es 
in  einem  etwas  spateren  Brtisseler  Briefer  »Der  franzosische 
Hof  weilt  in  Metz;  hier  tanzt  man  Ballet.  Ich  furchte, 
dass  sie  sich  untereinander  vergleichen,  und  wir  die  Ge- 
foppten  sein  werden.  Die  Konigin  Katharina  und  die 
Herzogin  von  Lothringen  sollen  die  Pfalzgrafen  Johann 
Casimir  und  Wolfgang  zu  sich  eingeladen  haben;  jeden- 
falls  wird  da  etwas  zusammengebraut.  Die  Konigin-Mutter 
soil  librigens  schwer  erkrankt  sein.  Das  gabe  eine  schOne 
Seele  fur  das  Paradies,  wenn  man  sie  dort  gebrauchen 
konnte*5). 

Anfang  des  Jahres  1569  befand  sich  Oraniens  Heer  in 
einem  geradezu  bejammernswerten  Zustande.  Schon  in 
Vitry  hatte  der  grosste  Teil  seiner  Infanterie  sich  ver- 
laufen,  die  Pferde  seiner  Reiterei  die  Hufeisen  verloren*). 
>Oraniens  Fussvolkc,  schreibt  am  27.  Januar  der  Sch wager 
Granvellas,  Don  Fernand  de  Lannoy,  »ist  so  gut  wie  auf- 
gelost,  seine  Artillerie  geniigt  gerade  fiir  ein  altes  Stadt- 
tor;  die  Franzosen,  die  er  bei  sich  hat,  taugen  wenig,  sind 
schlecht  bewafFnet,  kurz:  eine  zusammengelaufene  Canaille. 
Sie  haben  Maas  und  Mosel  iiberschritten  und  stehen  jetzt 
ohne  Proviant  und  Geld  in  grosser  Not  bei  Rambervilliers 
und  Baccarat.  Der  Prinz  selbst  ist  krank  und  nicht  ohne 
Grund  ganz  verzweifelt;  man  hat  ihn  in  einer  Sanfte  iiber 
die  Briicke  von  Charm  es  tragen  sehen.  Ein  Gliick  ware 
es  fur  ihn  zu  sterben ;  denn  er  stirbt  taglich  einen  hundert- 

dass  raeine  Tochter  den  Platz  ihrer  Sch  wester  einnimmU  (Lettres  de  Cathe- 
rine 3,  XXXIII  u.  XXXIX). 

l)  Baumgarten,  Vor  der  Bartholomausnacht  S.  4.  —  *)  »I1  est  trop 
veritable,  que  ceste  Majeste  (Phil.  II.)  m'avoit  promis  par  plusieurs  fois,  que 
le  due  d'Albe  fairoit  merveille  de  vous  secourir  de  sa  person ne  et  de  ses 
forces  contre  le  prince  d'Orange:  ce  qui  n'a  este  accomply,  ny  je  croy  qu'ils 
tiendront  rien  qu'ils  vous  promettenU.  -  s)  Corresp.  de  Granvelle  3,  513* 
—  *)  Corresp.  de  Granvelle  3,  440. 


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Wilhelm  von  Oranien  und  Strassburg   1568  u.   1569.  71 

fachen  Tod,   wenn  er  sich  so  seines  Guts  und   seiner  Ehre 
beraubt  siehU1). 

Bereits  am  7.  Januar  hatte  man  von  Strassburg  nach 
Zabern  und  Saarburg  Stadtdiener  ausgesendet,  um  iiber 
Aumales  und  Oraniens  Bewegungen  unterrichtet  zu  sein. 
Am  14.  meldeten  die  bischoflichen  Rate  von  Zabern,  dass 
das  Aumalesche  Kriegsvolk,  das  in  der  Herrschaft  Turken- 
stein  bis  Saarburg  gelegen,  aufbreche  und  dem  Herzoge, 
der  bei  Vic  sein  Hauptquartier  babe,  zuziehe.  Der  Prinz 
von  Oranien  solle  das  Stadtchen  Vaucouleurs  geplundert 
haben  und  in  der  Nahe  von  Toul  liegen,  des  Vorhabens, 
nach  Deutschland  zu  riicken2).  Am  21.  erfahrt  man,  dass 
von  dem  Oranischen  Haufen  3000  Reiter  ins  Elsass  ziehen 
sollten,  um  hier  bezahlt  zu  werden,  am  25.,  dass  Oranien 
bei  Saarburg  stande  und  demnachst  mit  dem  ganzen  Heere 
iiber  die  Steige  zu  kommen  gedachte.  Dasselbe  melden 
am  27.  die  Amtleute  von  Herrenstein  und  Wasselnheim, 
und  dass  bereits  die  Fouriere  fur  eine  500  Mann  starke 
Fahne  Reiter  und  fur  ein  Fahnlein  Fussvolk  in  letzterem 
Orte  eingetroffen  seien3). 

Gerade  in  jenen  Tagen  wurde  Strassburgs  Burger- 
schaft  durch  eine  andere  Angelegenheit  in  Aufregung 
gehalten. 

Am  26.  Januar  farid  die  Wahl  eines  neuen  Bischofs 
statt4).     Bewaffnete  Burger    bewachten   die  Stadttore,   den 

»)  Conesp.  de  Granvelle  3,  452.  —  -)  Str.  St.  AA.  1598.  —  3)  Die 
Chronik  Schadaei  S.  264  berichtet,  dass  Oranien  am  28.  Jannar  im  Elsass 
erschienen  und  vier  Wochen  im  Lande  geblieben  sei.  Seine  Truppen  batten 
sich  von  Zabern  bis  auf  eine  Meile  von  Strassburg  gelagert.  Ober  den 
Zustand  der  letzteren  heisst  es  in  einem  Briefe  vom  4.  Febr.  (Corresp.  de 
Granvelle  3,  465):  »On  dit  que  le  prince  d'Orange  est  a  Strasbourc,  aussi  bien 
empesche  pour  donner  argent  a  ses  gens.  II  n'i  a  plus  que  I  Vm  reytcrs  et  IIIm  Fran- 
cois et  mille  chevaux  Francois  et  encore  cela  mal  en  ordre.  Ses  gens  de  pie 
Alemans  sont  este  combatu  du  t'roid  et  de  faim ,  que  sont  tous  malade  et 
ensi  tous  defets;  les  uns  se  meurent,  les  autres  s'en  vontt  (Corresp.  de  Gran- 
velle 3,  465).  --  4)  Fur  das  Folgende  vgl.  Schadaus,  Sleidan.  contin.  II  5, 
147  (der  ubrigens  die  Wahl  irrtumlich  auf  den  27.  ansetzt),  die  ausfuhrliche 
Schilderung  in  der  Chronik  Biihelers  S.  121  und  den  Collectaneen  Specklins 
S.  382,  sowie  die  Protokolle  von  R.  u.  21.  —  Am  19.  Januar  iiberreichte 
Dr.  Joh.  Marbach  dem  Rate  eine  »vast  lange  schrift,  in  der  gemeine  kirchen- 
diener  alhie  m.  hn.  der  furstehenden  wahl  eines  neuen  bischofs    halben    ihres 


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j2  Hollaender. 

Bischofshof,  den  Bruderhof  und  das  Miinster ').  Am  Vor- 
mittag  versammelten  sich  die  Domherren  und  der  Rat  im 
Chor  des  Gotteshauses,  urn  einer  Predigt  des  Superinten- 
denten  Dr.  Joh.  Marbach  uber  das  Thema:  »Was  ein 
Bischof  sei,  und  wie  er  sein  sollte«  zuzuhoren.  Er  sprach 
von  dem  Ursprung  des  bischoflichen  Standes,  von  den 
Tugenden  und  Eigenschaften,  die  der  Apostel  Paulus  von 
jedem  rechten  und  christlichen  Bischof  fordere,  und  er- 
mahnte  die  Domherren,  nicht  statt  eines  getreuen  Bischofs 
einen  Mietling  oder  Wolf  zu  wahlen.  Dabei  erwahnte  er 
die  ungewohnliche  jungste  Winterkalte,  das  grosse  Ge- 
w£sser,  den  ungestiimen  Wind,  die  schwere  Kriegs- 
empOrung  und  andere  Wunderzeichen  am  Himmel  und 
alien  Elementen  und  sonderlich  das  Wetter,  welches  ver- 
gangenen  Jahres  oft  ins  Miinster  geschlagen  und  den 
Chor  getrofFen  und  angeziindet  und  jetzt  neulich  erst  am 
13.  Januar  zur  Winterszeit  in  unnaturlicher  Weise2),  wo- 
durch  Gott  zu  erkennen  gegeben,  dass  die  Axt  schon  an 
den  Baum  gesetzt,  und  jedermann  sich  zur  Busse  ermahne, 
auch  sonderlich  die  Herren  des  Stifts  warne,  christlich  mit 
der  Wahl  vorzugehen  und  der  Strassburgischen  Kirchen 
und  dem  ganzen  Bistum  einen  gottesfurchtigen  und  recht 
evangelischen  Bischof  zu  erwahlen,  damit  auch  die  christ- 
liche  Gemeinde  das  Tedeum  laudamus  aus  frOhlichem  Herzen 
singen  mOge. 

Darauf  begaben  sich  die  Domherren  in  die  Capitel- 
stube,  wahrend  der  Rat  auf  dem  Chore,  das  Volk  im 
Schiff  des    Miinsters   blieb.     Grosse    HofFnung   gewahlt   zu 

ampts  und  wess  sie  sich  zu  verhalten  schuldig,  erinnern*.  Es  wurde  ihm 
darauf  kurz  erwidert:  »M.  hn.  hetten  ihren  schriftlichen  furtrag  gehort,  halten 
es  nicht  anders,  denn  dass  es  guter,  christlicher  meinung  von  ihnen  geschehen. 
Es  wiirden  sich  aber  m.  hn.  aller  gebuhr  verhalten  und  an  dem,  was  ihnen 
zu  tun  gebuhrt,  nichts  vers&umen*. 

l)  Eine  tJbersicht  fiber  alle  vom  Rat  getroffenen  Anordnungen  finden 
wir  R.  u.  21.  Januar  21.  —  2)  In  der  Tat  enthalten  die  Collect.  Speckl. 
S.  382  den  Eintrag:  »Anno  1569,  den  13.  januarii  ward  es  fein  still 
wetter.  Indes  kompt  ein  grausamer  donderstreich,  schlug  in  die  cron  und 
lief  das  feuer  hinab  durch  den  gang  bis  hinden  ins  chor  und  ward  darvor 
noch  darnach  nichts  gehort,  dann  es  ganz  still  war  und  d  rue  ken  wetter. 
Dawil  man  aber  ein  bischof  waelen  sollte,  hielten  solches  etliche  nicht  fur 
ein  gut  zeichen*. 


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Wilhelm  von  Oranien  und  Strassburg  1568  u.   1569.  7? 

werden  hatte  sich  der  Dompropst  Herzog  Reichart,  der 
Bruder  des  KurfQrsten  von  der  Pfalz,  gemacht,  der  fast 
40  Jahre  dem  Stift  angehort  hatte,  und  auch  Pfalzgraf 
Wolfgang  und  der  Strassburger  Rat  scheinen  sich  fur  ihn 
bemuht  zu  haben.  Gegen  alles  Erwarten  aber  fiel  die 
Mehrheit  der  Stimmen  nicht  auf  ihn,  sondern  auf  den 
Grafen  Johann  von  Manderscheid.  Diese  Entscheidung 
wurde  dem  Einfluss  des  Kaisers  zugeschrieben,  welcher  der 
Wahl  des  Pftlzers  entgegengewirkt  habe.  Gleich  nach 
Feststellung  des  Ergebnisses  soil  Herzog  Reichart  zornig 
die  Capitelstube  mit  den  Worten  verlassen  haben:  »Heut 
ein  PfafF  und  nimmermehr« J). 

Als  bald  darauf  die  Oranischen  Truppen  das  Bistum 
Strassburg  unter  dem  Vorwande,  dass  der  verstorbene 
Bischof  im  November  die  Hugenotten  dem  Herzoge  von 
Aumale  in  die  Hande  geliefert  hatte,  greulich  verwusteten, 
wurde  es  offen  ausgesprochen,  dass  hier  ein  Racheakt  des 
Pfalzgrafen  Reichart  wegen  der  ihm  zuteil  gewordenen 
Zurucksetzung  vorlage2). 

Dem  neuerwahlten  Bischof,  der  ubrigens  das  Ver- 
sprechen  abgab,  in  seines  Vorgangers  Fusstapfen  zu  treten 
und  das  alte  nachbarliche  Verhaltnis  mit  der  Stadt  fort- 
zusetzen,  wurde  auf  seine  Bitte  wegen  der  unruhigen  Zeiten 
erlaubt,  statt  nach  Zabern  zu  gehen,  mit  Raten  und  Hof- 
gesind  zunachst  in  Strassburg  zu  bleiben8).  Von  hier 
begab  er  sich  bereits  am  1.  Februar  nach  Ettenheim.  Erst 
am  28.  Marz  melt  er  seinen  feierlichen  Einzug  in  Zabern*). 


')  Pfalzgraf  Richard  geb.  1521,  heiratete  30.  Aug.  1569  eine  Grafin 
von  Wied,  nach  deren  Tode  eine  Herzogin  von  Wirtemberg  und  nach  deren 
Abscheiden  eine  Tochter  des  Pfalzgrafen  Georg  Hans.  —  f)  »Praetexunt  suae 
crudelitati,  quod  ministri  episcopi  nuper  vita  defuncti  ante  tres  menses  pro- 
diderint  Aumalio  quosdam  Gallos  profugos.  Sed  multi  existimant  ipsos  eo 
inductos  a  Richardo  Palatino  irritato  repulsa,  quam  nuper  passus  est  in 
petitione  ejus  episcopatus,  qucm  sibi  certe  promiserat;  sed  canonici  prae- 
tulerunt  ei  comitem  a  Manderscheid,  quamvis  meo  judicio  rectius  fecissent,  si 
ita  turbato  rerum  statu,  et  praesertim  in  illis  locis,  Richardum  elegissent:  nam 
is  auctoritate  fa m ilia e  potuisset  eos  defendere  et  reddere  tutos  a  militum  incur- 
sionibus,  quibus  posthac  semper  erunt  obnoxii;  sed  aiunt  imperatorem  omnino 
prohibuisse  ne  ipsum  eligerenU  (Languetus  ad  Camerarium  Idibus  Febr.  1569). 
—  8)  R.  u.  21.  Jan.  29.  —  4)  »Die  Ursach,  dass  er  sich  so  lang  in  Etten- 
heim ufgehalten,  ist  dann  den  abend  zuvor,    als  er  am  morgen  erwahlt  ward, 


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74  Hollaender. 

Schon  auf  die  erste  Nachricht  vom  Herannahen  der 
Oranischen  Truppen  hatte  man  in  Strassburg  allerhand 
Massregeln  zur  Verwahrung  der  Stadt  getroffen.  Jetzt 
sandte  man  zum  Prinzen  wegen  Schonung  des  Landes. 
Zwischen  den  vornehmen  Hugenotten  in  der  Stadt  und 
ihren  unter  Genlis  heranruckenden  Landsleuten  entwickelte 
sich  ein  reger  Verkehr.  Am  24.  Januar  verabschiedete 
sich  vom  Rat  der  Marquis  von  Renel,  der  aber  seine 
Familie  in  der  Stadt  zunickliess.  Als  der  Herr  von  Hasson- 
ville,  der  bereits  Mitte  Januar  Oranien  entgegengeritten 
war,  mit  15  Pferden  in  Strassburg  wieder  Einlass  finden 
will,  wird  ihm  dieser  verwehrt,  da  er  beschuldigt  wird,  an 
der  Pliinderung  verschiedener  Kloster  beteiligt  gewesen 
zu  sein,  und  der  Rat  aus  der  Stadt  »kein  Raubhaus* 
machen  will.  Schliesslich  wird  ihm  auf  die  Verwendung 
der  Herren  Esternay  und  Clervant  doch  die  Aufnahme 
gewahrt,  ebenso  dem  Herrn  von  Genlis  und  Oraniens 
Feldmarschall  Dietrich  von  SchOnberg.  Den  beiden  letzteren 
wird  der  Wein  verehrt,  »da  an  ihnen  in  jetziger  zeit  vil 
gelegen,  und  sie  vil  schaden  abwenden  kOnnem.  Gleich- 
zeitig  wird  ihnen  aber  ein  Verzeichnis  der  DOrfer  der  Stadt 
iiberreicht,  damit  sie  dieselben  verschonen.  SchOnberg  ritt 
von  Strassburg  nach  Bergzabern  zum  Pfalzgrafen  Wolf- 
gang, zu  dem  sich  in  jenen  Tagen  auch  Oranien  mit  seinen 
Briidern  zu  einer  Besprechung  begeben  hatte1). 

Am  31.  Januar  kommt  eine  Anzahl  niederlandischer 
Grafen  in  die  Stadt,  unter  ihnen  Wilhelm  von  der  Marck, 
Peter  von  Brandenburg  und  der  Herr  von  Carloo*),  denen 


der  prinz  von  Uranien  mit  seinem  volk  ankommen,  der  hat  sie  nit  bezalen 
konnen,  ist  uf  Zabem  zugezogen,  aber  nit  in  die  stadt  gelassen  worden.  Da 
sind  sie  um  den  Kochersperg  in  den  dSrfern  herum  gelegen  iiber  den  armen 
leuten  bis  uf  den  son  tag  den  13.  februarii,  sind  irer  uf  die  10  000  zu  ross 
und  fuss  gewesen  und  doch  nit  bezahlt  worden,  dann  gedachter  prinz  selbst 
nichts  zu  bezahlen  gehabt;  darum  hat  er  sich  in  die  stadt  getan.  Gott  geb 
wer  sie  bezahlu.     Chronik  Biihelers  S.   122. 

l)  Menzel  a.  a.  O.  S.  516.  —  *)  Uber  diese  vgl.  Corresp.  de  Gran- 
velle  3,  611  f.).  Der  Graf  von  der  Marck,  dem  spater  als  Fiihrer  der  Meer- 
geusen  die  Einnahme  von  Briel  gelang,  hatte  gelobt,  sich  nicht  eher  das 
Haar  schneiden  zu  lassen,  als  bis  er  den  Tod  von  Egmont  und  Hoorn 
geracht  (Teubner  a.  a.  O.  S.  68). 


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Wilhelm  von  Oranien  und  Strassburg  1568  u.   1569.  7  c 

ebenfalls  »weil   man    jetzo    irer    gnaden    leben    muss«,    der 
Wein  verehrt  wird. 

Aber  obwohl  man  den  fremden  Herren  auf  jede  Weise 
entgegenkommt,  auch  ihre  Knechte  hereinlasst,  damit  sie 
in  der  Stadt  Einkaufe  machen  und  ihre  Gaule  beschlagen 
kOnnen,  wird  das  Unwesen  auf  dem  Lande  tagtaglich 
schlimmer.  Strassburger  Burger,  die  im  Oranischen  Heere 
Dienste  genommen,  pliindern  die  Bauern,  bringen  geraubtes 
Vieh  herein  und  Ziehen  wieder  hinaus,  um  ihr  rauberisches 
Handwerk  fortzusetzen.  Einer,  der  nicht  wieder  herein- 
gelassen  wird,  erklart,  dass  er  jetzt  in  den  DOrfern  sechs- 
mal  soviel  Schaden  tun  wolle.  Da  klagt  der  Schult- 
heiss  von  Marlenheim:  »Die  Dorfer  ringsum  liegen  voll 
Welscher,  die  richten  grossen  Schaden  an,  und  obwohl 
man  die  Salvaguardia  angeschlagen,  haben  sie  einen  armen 
Bauern,  der  viel  Kinder  hat,  erschossen;  in  summa  es  ist 
ein  jammer  zum  erbarmen!«  In  Dossenheim  zwingt  ein 
Wachtmeister  den  Schultheiss,  ihm  den  Kirchhof  aufzu- 
schliessen,  wo  sie  ihre  Frucht,  Wein  und  »andere  armut« 
liegen  haben.  Da  beschweren  sich  die  Bewohner  von 
Zehnacker:  »Nicht  genug,  dass  eine  Fahne  Reiter  und  ein 
Fahnlein  Fussvolk  bei  ihnen  gelegen,  was  sie  gekonnt 
aufgefressen  oder  weggeftihrt,  kommen  jetzo  andere  in 
ihren  Ort,  laden  alles  auf,  fiihrens  hinweg,  greifen  das  vieh 
auch  an,  also  dass,  wo  ihnen  nicht  geholfen,  sie  sich  nicht 
erhalten  konnen.t  Ahnliche  Klagen  kommen  aus  Dett- 
weiler,  Duttlenheim  und  anderen  Ortschaften.  Die  Knechte 
hausen  wie  in  Feindesland  und  verfolgen  die  Bauern  bis 
Eckbolsheim,  ja  selbst  bis  an  die  Tore  des  Strassburger 
Gutleuthauses. 

Weil  alle  Beschwerden  des  Rats  bei  den  Obersten, 
die  offenbar  jede  Autorit&t  Ciber  ihr  unbezahltes  Kriegs- 
volk  eingebiisst  haben,  fruchtlos  sind,  und  seine  Abge- 
sandten  von  einem  zum  andern  geschickt  werden,  indem 
die  Welschen  erklaren,  die  Ubelt&ter  seien  Deutsche, 
denen  sie  nichts  zu  sagen  hatten,  die  Deutschen  behaupten, 
das  Unheil  k&me  von  den  Welschen,  schreitet  der  Rat 
schliesslich  ein,  besetzt  die  Tore  mit  bewaffneten  Biirgern, 
nimmt    drei    Fahnlein    Fussvolk     von    je    400    Mann     an, 


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76 


Hollaender. 


legt  nach  Eckbolshcim  und  ins  Gutleuthaus  Hakenschtitzen 
und  lasst  von  ihnen  die  Umgegend  abstreifen !). 

Da  trifft  am  6.  Februar,  einem  Sonntage,  die 
Schreckensnachricht  ein,  dass  der  franzosische  Konig  und 
der  Herzog  von  Aumale  mit  Heeresmacht  heranzogen,  und 
fur  sie  bereits  in  Blankenburg2),  Rambervilliers  und  Saar- 
burg  »Kommiss  und  etlich  vil  tausend  brot  zu  backen 
bestellt  worden  sei«8). 

Daraufhin  erklarten  die  Herren  XIII:  AVenn  der  K6nig 
seinen  Fuss  ins  Land  setzen  wurde,  ware  nicht  allein  das 
Gut,  sondern  auch  Leib  und  Leben  in  Gefahr;  daher  sollte 
man  die  Untertanen  verwarnen.  Bern  und  Basel  wurde 
geschrieben:  »Man  versahe  sich  zu  ihnen,  dass,  wenn  diese 
Stadt  Not  angienge,  man  meine  Herren  mit  Hilfe  und  Rat 
nit  verlassen  wurde,  wie  meine  Herren  in  gleichem  Fall 
auch  geneigt  waren«4).  Den  in  Strassburg  anwesenden 
Welschen  soil  nahegelegt  werden,  sich  anderswohin  zu 
begeben,  wo  sie  sicherer  waren. 

l)  Vgl.  R.  u.  21  und  Specklins  collect.  S.  382.  —  *)  Blamont.  — 
s)  In  der  Tat  schrieb  die  KOnigin  Katharina  am  10.  Februar  ihrem  Gesandten 
am  englischen  Hofe:  Oranien  und  Genlis  hatten  sich  nach  Deutschland  gerettet 
und  wtirden  von  Aumale  verfolgt;  sie  erwarte  stiindlich  die  Nachricht  von 
der  Vernichtung  der  Feinde.  Ausserdem  riicke  ihr  Sohn,  der  KSnig,  mit 
einem  zweiten  Heere  heran,  so  dass  den  deutschen  Ftirsten  wohl  die  Lust 
vergehen  wiirde,  die  Rebellen  zu  unterstutzen  (Lettres  3,  225).  —  *)  In  dem 
Schreiben  der  Strassburger  an  Bern,  das  sich  im  dortigen  Staatsarchiv 
(Teutschland :  Strassburg  11)  befindet,  heisst  es:  Am  26.  Januar  und  den 
folgenden  Tagen  sei  der  Prinz  von  Oranien  mit  seinem  Kriegsvolk  fiber  die 
Zaberner  Steige  gezogen,  hat  sich  in  dieses  Land  in  ihre  und  ihrer  Nachbarn 
Flecken  und  Dorfer  gelegt,  wo  die  Kriegsleute,  da  sie  etliche  Monate  nicht 
bczahlt  worden,  ganz  jammerlich  haushielten.  Desgleichen  sei  der  Durchzug 
des  Herzogs  Wolfgang  zu  erwarten.  Ebenso  sei  der  franzfisische  KSnig  im 
Begriff  nach  Metz  zu  ziehen  und  der  Herzog  von  Aumale  in  dies  Land. 
Obwohl  sie  nun  mit  den  beiden  letzteren  in  ungutem  nichts  zu  tun  hatten, 
seien  sie  doch  des  Vorhabens,  vermittelst  gSttlicher  Hilfe  auf  ihre  Stadt  gute 
Sorge  und  Achtung  zu  haben.  Sie  hatten  aber  das  Vertrauen  zu  ihnen  in 
Bern:  »Wo  uns  oder  unsere  stadt  ohne  unser  verschulden  einige  not  angehn, 
etwas  beschwerlichs,  tatlichs  oder  feindlichei  gegen  uns  fiirgenommen  werden 
sollte,  ir  werdet  von  wegen  der  alten,  wohlhergebrachten,  hoch  vertrauten 
nachbarschaft,  damit  wir  zu  beiden  teilen  und  unsere  vorfahren  nun  lange 
unvordenkliche  jahr  her  bestandig  einander  verwandt  und  zugetan  gewesen, 
uns  an  allem  guten,  getreuen,  nachbarlichen  rat,  hilf  und  beistand  nicht 
verlassen«.     Auf  dieses  Schreiben  hat  mich   Dr.  Kaiser   aufmerksam  gemacht. 


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Wilhelm  von  Oranien  und  Strassburg   1568  u.   1569.  77 

Die  Stadt  selbst  wird  in  volligen  Verteidigungszustand 
versetzt,  die  meisten  Tore  werden  geschlossen,  Walle  und 
Wehren  ausgebessert,  die  Burger  und  Landsknechte,  die  mit 
dem  groben  Geschutz  umzugehen  wissen,  aufgeschrieben, 
ein  Verkaufsverbot  fur  Pulver  und  Waffen  wird  erlassen,  fur 
einen  Vorrat  von  Mehl  und  Brennholz  gesorgt,  die  Wagen 
der  Landleute  werden  aus  den  engen  Strassen  auf  die  Pl&tze 
geschafft  und  an  den  Aus-  und  Einfliissen  der  Gewasser 
Ketten  und  Pfahle  angebracht.  Auch  wird  die  Stadt  in 
fiinf  Quartiere  eingeteilt,  damit  in  Feuer-  und  Kriegsnoten 
alle  Wehren,  Walle,  Bollwerke,  Rundelen,  Tiirme  und 
Briicken  mit  Biirgern  versehen  sind.  Zu  Herrn  Claus  von 
Hattstatt  wird  ein  reitender  Bote  gesandt,  er  moge  sich 
aufs  eiligste  hierherverfugen  und  als  Oberster  gebrauchen 
lassen.  Auf  seinen  Rat  bin  soil  dann  noch  weiteres  Kriegs- 
volk  angenommen  werden. 

Die  Vergangenheit  dieses  erprobten  Kriegsmanns,  dessen 
Stammburg  auf  der  Hone  der  Vogesen  zwischen  Sulzbach 
im  Munstertale  und  Herlisheim  sich  erhob,  war  eine  viel 
bewegte1).  1536  begegnen  wir  ihm  als  Hauptmann  unter 
dem  Grafen  Wilhelm  von  Fiirstenberg  in  franzosischen, 
1539  m  sachsischen  Diensten;  in  dem  kritischen  Mai  1552, 
als  Heinrich  II.  in  das  Elsass  eindrang,  hatte  er  den  Ober- 
befehl  in  Strassburg.  Die  hier  entlassenen  Kriegsknechte 
fiihrte  er  dem  Kaiser  zu,  als  dieser  gegen  Metz  zog,  und 
machte  die  Belagerung  dieser  Stadt  mit2).  In  besonderer 
Gunst  stand  er  beim  Konig  Ferdinand,  der  ihn  einen 
ageschickten,  kriegserfahrenen  Hauptmann«  nennt.  Nach- 
dem  er  sechs  Jahre  lang  als  Oberst  des  deutschen  Fuss- 
volks  der  Krone  Spanien  gedient,  und  als  solcher  in  der 
Schlacht  bei  St.  Quentin  mitgek£mpft  hatte,  nahm  er  1568 
seinen  Wohnsitz  in  Basel3).  Kaum  aber  Hess  Oranien  die 
Werbetrommel  gegen  Alba  riihren,  so  stellte  der  ruhelose 

')  Literatur  iiber  Hattstatt  habe  ich  zusammengestellt,  ^Strassburg  im 
franzdsischen  Kriege  1552  S.  34*.  —  2)  Bei  dieser  Gelegenheit  tritt  er  Offers 
hervor  (vg).  meinen  Aufsatz  in  dem  Jahrbuch  der  Gesellschaft  f.  lothr. 
Geschichte  VII,  166  »Archival.  Beitrage  z.  Belagerung  von  Metz«).  —  *)  Am 
19.  Marz  1561  bittet  er  Strassburg,  seine  natiirlichen  Kinder  weitere  5  Jahre 
in  Schirm  zu  nehmen;  auch  will  er  sein  Testament  bei  der  Stadt  hinter- 
legen  (R.  u.  21). 


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78  Hollaender. 

Hattstatt  ihm  ein  aus  12  Fahnlein  bestehendes  Regiment 
Fussvolk,  das  er  im  Elsass  zusammengebracht  hatte,  zur  Ver- 
fugung*).  Aber  nur  kurze  Zeit  fiihrte  er  sein  Kommando; 
denn  als  die  Ensisheimer  Regierung  ihn  bei  Strafe  der 
Konfiskation  seiner  oberelsassischen  Lehen  zuruckrief, 
leistete  er  dieser  Aufforderung  Folge2),  was  ihm  von  vielen 
sehr  verdacht  wurde8). 

Am  7.  Februar  ersuchte  der  Prinz  von  Oranien  durch 
Vermittlung  des  Pfalzgrafen  Reichart  den  Rat,  ihm  mit 
24  Pferden  die  Aufnahme  zu  gestatten  und  sein  schadhaft 
gewordenes  Geschutz  in  der  Stadt  durch  deren  Werkleute 
ausbessern  zu  U.ssen.  Wahrend  ihm  die  erste  Bitte  ge- 
wahrt  wurde ,  liess  man  die  Geschutze  nicht  herein ,  ver- 
sprach  ihm  aber  ihre  Instandsetzung  ausserhalb  der  Mauern. 
Dienstag  den  8.  Februar  ritt  Oranien  in  die  Stadt  ein,  die 
ihm  am  Abend  das  Furstengeschenk  reichen  liess. 

Inzwischen  mehrten  sich  die  aus  der  Umgegend  iiber 
Vergewaltigung  einlaufenden  Beschwerden.  Auf  »klag- 
liche«  Briefe  aus  Dorlisheim4)  und  von  der  bischftflichen 
Regierung  liess  der  Rat  den  vornehmen  welschen  Herren 
vorhalten:  »Meine  Herren  hatten  bisher  mit  ihnen  Mitleid 
gehabt  und  ihnen  viel  Gutes  erwiesen,  weshalb  ihre  Nation 
desto  weniger  Ursache  gehabt,  also  in  dem  Lande  zu 
hausen.  Nun  erfahre  man,  dass  von  dieser  Nation  draussen 
ganz  unchristlich,  tyrannisch,  jammerlich  und  ubel  ge- 
handelt  werde,    und  zwar  nicht  allein    im  Bistum,    sondern 


%)  Am  28.  Juli  1568  beschliesst  der  Strassburger  Rat:  »Da  der  Oberst 
Hattstatt,  der  bisher  der  Stadt  zum  besten  gedient,  einen  Zug  fOr  die  Hand 
genommen  hat,  solle  man  sich  nach  einer  andern  Pers6nlichkeit  umsehen, 
mit  der  man  wahrend  seiner  Abwesenheit  im  Fall  der  Not  versehen  ware*. 
—  8)  So  Specklin  S.  382  im  Gegensatz  zu  Corresp.  de  Granvelle  3,  336  (H. 
le  sert  contre  la  deffense  que  luy  a  faicte  Parchiduc,  que  luy  a  a  ceste  cause 
confisque  aucuns  chateaux  et  fiefs*).  Am  17.  August  schreibt  Dr.  Mundt: 
»Soldiers  who  would  go  to  serve  Orange  be  apprehended  in  the  Archduke 
Ferdinands  and  his  friends'  countries*  (State  papers  S.  523).  —  *)  »Nicolaus 
ab  Astat,  qui  in  hac  infelice  Orangii  expeditione  non  respondit  spei,  quam 
de  eo  plurimi  conceperant  (Languetus  ad  Camer.  S.  76).  —  4)  Die  Abge- 
sandien  kSnnen  bei  dem  dort  liegenden  Wallonenoberst  nichts  ausrichten. 
Auch  die  Bewohner  von  Ittenheim  klagen:  Die  Reiter  seien  abgezogen, 
dafttr  Landsknechte  gekommen,  die  ubel  hausen  und  drohen,  das  Dorf  zu 
verbrennen  und  »an  den  himmel  zu  henken«.     R.  u.  21.  Febr.  8. 


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Wilhelm  von  Oranien  und  Strassburg  1568  u.   1 569.  -jg 

auch  in  der  Stadt  DOrfern.  Bistum  und  Stadt  seien 
einander  zugetan !).  Sie  sollten  daher  in  beiden  Gebieten 
die  Tyrannei  abschaffen,  damit  meine  Herren  nicht 
gegen  sie  vornehmen  miissten,  was  ihnen  beschvverlich 
fallen  diirfte.  Auch  der  Prinz  von  Oranien  sollte  durch 
seinen  Rat  Dr.  Schwarz  an  die  von  ihm  gemachten  Zu- 
sicherungen  gemahnt  werden. 

Von  Tag  zu  Tag  nimmt  die  Zahl  der  in  der  Stadt 
sich  aufhaltenden  Fremden  zu;  so  sind  in  der  Nacht  vom 
10.  zum  11.  Februar  dem  Ammeister  gegen  600  mit 
300  Pferden  angemeldet.  Da  bittet  der  Oberst  von  Rols- 
hausen  mit  30  Pferden  durch  die  Stadt  passieren  zu  durfen, 
der  Graf  Albrecht  von  Nassau  um  Aufnahme  mit  10  reisigen 
und  24  Wagenpferden  nebst  6  Reisewagen;  solche  sollten 
dann  zu  Schiff  den  Rhein  hinabgefuhrt  werden.  Im  Spital 
liegen  450  Kranke;  taglich  melden  sich  neue  zur  Auf- 
nahme. Das  welsche  Volk  des  Herrn  von  Genlis  rottet 
sich  zusammen,  der  Prinz  von  Oranien  hat  seine  Obersten 
und  Hauptleute  in  die  Stadt  beschieden,  angeblich  um 
mit  ihnen  wegen  der  Abdankung  der  Knechte  Riicksprache 
zu  nehmen.  Zu  ihrer  Anwerbung  ist  ein  Abgesandter  des 
Pfalzgrafen  Wolfgang,  der  Freiherr  Quirin  Gangolf  zu 
Geroldseck,  eingetroffen.  Unter  diesen  Umst£nden,  da  »von- 
noten  aufsehens  zu  habenc,  beschloss  der  Rat,  keine 
fremden  Kriegsleute  mehr  hereinzulassen  und  die  anwesen- 
den  Gaste  aufzufordern,  die  Stadt  zu  verlassen. 

Mitten  in  dieser  Unruhe  wurde  am  1 1 .  Februar  nach- 
mittags  dem  Rate  durch  den  Hauptmann  Hieronymus 
Wuest  folgendes  Schreiben  des  Herzogs  von  Aumale  tiber- 
reicht2):  Er  habe  von  seinem  Konige  den  Befehl  erhalten, 
rebellische  Untertanen  Sr.  Mt.  zu  verfolgen,  wie  er  bereits 
friiher  andere  angegriffen,  die  sich  in  diese  Berge  zuriick- 
gezogen  hatten.  Um  keinen  unbegriindeten  Argwohn  auf- 
kommen  zu  lassen,  wenn  er  sich  vielleicht  genOtigt  sahe, 
noch  weiter  vorzugehen,  habe  er  die  Erklarung  abzugeben, 


')  Als  mm  4.  Februar  ein  Oberst  den  Rat  auffordert,  ihm  etliche  DOrfer, 
die  Pfaffen  and  Mttnchen  zustandig,  zu  benennen,  um  seine  Leute  dahin  zu 
leges,  wird  ihm  die  Auskunft  verweigert.  —  *)  Str.  St.  AA.  1855.  Das 
Schreiben  ist  am  8.  Februar  in  Rouville  bei  Rambervilliers  ausgestellt. 


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go  Hollaender. 

dass  seine  Truppen  nichts  gegen  das  Reich  und  dessen 
Stande  unternehmen  wurden,  und  diese  keinen  Grund  zu 
Beschwerden  haben  sollten,  da  er  strenge  Justiz  halten 
werde.  Ubrigens  habe  sein  Konig  dem  Erzkanzler  des 
Reichs,  dem  Kurfursten  von  Mainz,  durch  ein  besonderes 
Ausschreiben  seine  gute  Meinung  ofFenbart *).  Er  erwarte, 
dass  Strassburg  eine  so  schlechte  Sache  nicht  unterstutzen 
wiirde,  da  der  Krieg  wegen  der  Nachbarschaft  sonst  viele 
nachteilige  Folgen  haben  konnte.  Cberdies  hatten  gegen- 
uber  der  Rebellion  alle  Fiirsten  und  Stande  dieselben 
Interessen.  Er  hege  daher  zu  ihnen  das  feste  Vertrauen, 
dass  sie  gegen  alle,  die  zu  gunsten  dieser  Rebellen  gegen 
des  Konigs  Majestat  Streitkrafte  aufzustellen  beabsichtigten, 
sofort  Massregeln  ergreifen  wurden,  und  erwarte  in  dieser 
Beziehung  unverzugliche  Ant  wort. 

Noch  bedenklicher  lautete  der  mundliche  Bescheid  des 
Hauptmanns  Wuest2):  »Nachdem  der  franzOsche  Konig 
erfahren,  dass  aufruhrerische  Untertanen,  die  aus  seinen 
Landen  entwichen,  unter  dem  Vorwande,  als  ob  sie  der 
christlichen  Religion  wegen  vertrieben,  sich  hier  »eingetan 
und  eingeflickt*  und  Schutz  und  Schirm  bei  einer  Stadt 
Strassburg  erlangt  hatten,  fordere  er  diese  auf,  solche 
Rebellen  auszuweisen,  damit  er  sich  nicht  veranlasst  sahe, 
etwas  Beschwerliches  gegen  die  befreundete  Stadt  vorzu- 
nehmen.  Auch  die  Oranischen  hatten  sich  vernehmen 
lassen,  sie  wurden  hier  Unterkunft  finden.  Die  Welschen, 
die  hier  gewesen,  wie  Hassonville,  Heraucourt  u.  a.  hatten 
in  Lothringen  iibel  gehaust  und  dort  mehrere  KlOster 
geplundert.  Jetzt  lagen  sie  an  der  111,  und  die  Oranischen 
bei  ihnen.  Auch  sollte  der  Pfalzgraf  Wolfgang  in  der 
Nahe  Strassburgs  Kriegsvolk  sammeln,  die  Welschen  und 
Oranischen  sich  dazu  schlagen,  und  die  Stadt  Strassburg, 
die  ebenfalls  Kriegsvolk  angenommen  habe,    sie  bezahlen. 


!)  Briefe  des  franzfisischen  Konigs  und  des  Herzogs  von  Aumale  an 
die  zu  C6ln  versammelten  Kreisobersten  erwahnt  Kurfurst  Friedrich  am 
16.  Febr.  (Kluckhohn  2,  294);  auch  ging  eine  franzosische  Gesandtschaft  in 
dieser  Angelegenheit  an  den  Kaiser  (Corresp.  de  Granvelle  3,  489  Anm.)  — 
2)  »Hieronymi  Wuesten,  des  Herzogs  von  Aumale  Hauptmanns,  Anzeige  uber 
seines  Herrn  Kriegsrustung*  Str.  St.  A  A   1855. 


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Wilhelm  von   Oranien  und  Strassburg  1568  u.    1569.  81 

Man  erkl&rte  ihm  darauf :  Die  Stadt  habe  nichts  bezahlt 
und  gedachte  auch  nichts  zu  zahlen;  auch  hier  sei  man 
damit  unzufrieden,  dass  das  fremde  Volk  im  Lande.  im 
ubrigen  sei  Strassburg  eine  Freistadt,  die  jeden,  der  sich 
friedlich  verhielte,  sein  Geld  verzehren  liesse.  Das  Kriegs- 
volk  habe  man  lediglich  deshalb  angenommen,  damit  die 
Fremden  in  der  Stadt  nicht  zu  machtig  wurden. 

Fur  alle  Falle  aber  beschloss  der  Rat,  da  Aumale 
schon  am  n&chsten  Tage  nach  Einartzhausen  »)  kommen 
sollte,  »was  zur  Verwahrung  der  Stadt  von  noten,  Tag 
und  Nacht  furderlichst  ins  Werk  zu  richten*.  Ausser  dem  Ant- 
wortschreiben  an  Aumale  sollte  den  benachbarten  Fiirsten, 
wie  dem  Kurfursten  von  der  Pfalz2),  dem  Markgrafen  von 
Baden  und  dem  Herzog  von  VVirtemberg,  sowie  den  Stadten 
Basel  und  Bern  geschrieben,  dem  bischoflichen  Rat  Dr. 
Welsinger,  den  Pfalzgrafen  Reichart  und  Georg  Hans, 
sowie  dem  Herrn  von  Geroldseck  mundliche  Mitteilung 
gemacht  und  eine  besondere  Botschaft  zum  Kreistag  nach 
Frankfurt  gesendet  werden.  Die  Geschutze  wurden  auf 
die  Walle  gefuhrt  und  zu  den  bereits  vorhandenen 
3  Fahnlein  noch  7  weitere  aufgestellt,  die  Schoffen 
uber  die  Sachlage  unterrichtet,  und  die  Burger  selbst  auf 
den  Zunftstuben  ermahnt,  in  diesen  sorglichen  Zeiten 
treulich  zusammen  zu  halten  und  sich  mit  rechtschaffener 
Busse  zu  dem  Allmachtigen  zu  bekennen.  Ein  jeder  hatte 
auf  .seinen  Befehl  zu  achten,  denselben  treulich  zu  erfullen 
und  der  Obrigkeit  gehorsam  zu  sein.  Unberufene  sollten 
nicht  auf  die  Walle  laufen,  damit  die,  die  dahin  beschieden, 
nicht  gehindert  wurden;    sie  sollten  auf  das  Feuer  achten, 

')  Pfalzgraf  Georg  Hans  legte  hier  1570  die  Stadt  Pfalzburg  an,  deren 
Bewohnern  er  besondere  Freiheiten  und  Rechte  versprach.  —  '*)  Der 
K.nrfurst  Friedrich  hatte  schon  seit  einiger  Zeit  das  Anriicken  des  fran- 
zOsischen  Heeres  mit  Besorgnis  beobachtet  und  setzte  sich  daher  jetzt,  zumal 
da  ihm  verschiedene  seiner  Besitzungen  im  Westrich  gepliindert  wurden,  mit 
den  rheinischen  MitkurfBrsten,  dem  Kurfursten  August  von  Sachsen,  dem 
Landgrafen  von  Hessen  und  dem  Kaiser  wegen  kriegerischer  Vorkehrungen 
in  Verbindung,  da  der  franzdsische  KSnig  zu  beabsichtigen  scheine,  seine 
Grenzen  auszudehnen  und  seinen  Fuss  weiter  ins  Reich  zu  setzen.  Nament- 
lich  schlug  er  vor,  4000  der  von  Oranien  entlassenen  Reiter  in  Dienst  zu 
nehmen,  freilich  ohne  irgend  etwas  durchsetzen  zu  kOnnen  (Kluck- 
Hohn  2,  289  f.). 

Zeuschr.  f.  Gesch.  d.  Obcrrh.  N.F.  XXI    1.  6 


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$2  Hollaender. 

und  ein  jeder,  wenn  etwa  ein  Aufruhr  entstande,  auf  den 
ihm  bestimmten  Alarmplatz  eilen.  Gegeniiber  den  Kriegs- 
leuten  der  neu  angeworbenen  Fahnlein  sollten  sie  sich 
»freundlich  und  schiedlich«  verhalten  *). 

Endlich  wurde  den  Welschen,  weil  eine  Burgerschaft 
»per  fas  aut  non  fas«  ihretwegen  eine  Beschwerde  habe, 
auch  der  Herzog  von  Aumale  auf  sie  deute,  auf  ihren 
Herbergen  mitgeteilt:  Sie  hatten  sich  zu  erinnern,  dass 
man  sie  auf  ihr  Ansuchen  aus  gutherzigem,  christlichem 
Mitleiden  allhie  zu  wohnen  angenommen;  das  hatte  man 
gern  getan  und  wollte  ihnen  auch  in  Zukunft  alien  guten 
Willen  beweisen.  Nun  standen  aber  die  Sachen  gefahrlich, 
da  der  franzdsische  Konig  mit  grosser  Heeresmacht  ins 
Land  riickte;  was  daraus  erfolgen  mochte,  hatten  sie  selbst 
zu  erachten.  Deshalb  glaube  der  Rat,  dass  es  ihnen 
nutzlich  sein  durfte,  sich  anderswohin,  wo  sie  sicherer  als 
hier  waren,  zu  begeben,  und  zwar  sobald  als  moglich2*. 
Auf  eine  Eingabe  der  Franzosen,  dass  sich  die  Ausweisung 
nur  auf  die  Kriegsleute  selbst  erstrecken  mochte,  wurde 
der  Ratsbeschluss  dahin  erweitert:  »Nur  Frauen  und  Kinder, 
sowie  ganz  alte  Manner  und  Kranke  seien   hier  zu  lassen, 

ebenso  seien  den  sgeborenen  Frauen*  je  ein  Hofmeister  und 
zwei  Diener  zu  gestatten;    auch  die  Kirchendiener  durften 

bleiben,   sie  zu  trosten.    Alle  anderen  aber  hatten  bis  zum 

1 6.  Februar  die  Stadt  zu  verlassen3). 


*)  Auf  eine  Eingabe  des  bekannten  Arztes  Michael  Toxites,  ihm  keine 
Knechte  ins  Haus  zu  legen,  da  er  ausser  seiner  Studierstube  nur  noch  einen 
Raum  hatte,  in  dem  seine  schwer  erkrankte  Frau  seit  $  Wochen  darnieder- 
lage,  wurde  b.stimmt:  Alle  Wittfrauen,  junge  und  alte,  reiche  und  arme, 
sollen  von  der  Einquartierung  verschont  bleiben,  ebenso  Kindbetterinnen, 
Kranke,  Regiments-  und  Ratsherren  und  die  Kanzleipersonen;  sonst  soil 
niemand  frei  sein.  —  *-')  Ober  diese  Ausweisung  berichtet  Biihelers  Chronik 
S.  122:  »Da  liess  der  Rat  14  Februars  alien  franzSsischen  Herren  den 
Schirm  aufkunden,  binnen  3  Tagen  sollten  sie  die  Stadt  verlassen*,  und  Lan- 
guetus  (ep.  seer.  1,  86):  »Argentoratenses  jusserunt  omnes  exteros  excedere,  tarn 
Gallos  quam  eos,  qui  ad  Bipontinum  et  ad  Orangium  pertinent*.  Der  Rektor 
Johann  Sturm  schoss  damals  verschiedenen  franzosischen  Herren  Geld  vor, 
das  er  sich  selbst  hatte  leihen  miissen  (Ch.  Schmidt,  Jean  Sturm  S.  157  f.). 
—  -:)  Am  1 1 .  Marz  richteten  verschiedene  franzosische  Herren  an  den  Am- 
meister  folgenden  Brief:  Im  Begriffe  zum  Hecre  des  Herzogs  Wolfgang  zu 
stossen,    um  mit  ihm    dem  Prinzen  Conde   und    dessen  Mitverwandten    zuzu- 


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Wilhelm  von  Oranien  und  Strassburg   1568  u.    1569.  83 

Grttssere  Schwierigkeiten  als  mit  den  Franzosen 
machten  die  Unterhandlungen  mit  Oranien  und  dessen 
Obersten,  Rittmeistern  und  Hauptleuten,  welche  sich  fort- 
zuziehen  weigerten  f  so  lange  sich  der  Prinz  in  der  Stadt 
noch  aufhielte.  Deshalb  sollte  dem  letzteren  mitgeteilt 
werden:  Nachdem  Ihre  furstliche  Gnaden  in  das  Land 
gekommen,  sei  diesem  grosser  Schaden  begegnet.  Nun 
liessen  sich  seine  Befehlsleute  horen,  dass  sie  hier  bezahlt 
werden  sollten;  dess  seien  sie  vertrdstet.  Das  ware  dem 
Rate  beschwerlich,  da  er  nichts  davon  wisse.  Deshalb 
bitte  und  begehre  man,  dass,  da  der  Herzog  von  Aumale 
sich  der  Stadt  nahere,  und  Gefahr  im  Verzuge,  Ihre  f. 
Gnaden  sobald  als  moglich  Strassburg  verlassen  mochten. 
Weil  nun  anzunehmen,  dass,  wenn  der  Prinz  hinauszoge, 
seine  Befehlsleute  ihm  folgen  wiirden,  sollte  man  sie  nicht 
mit  Gewalt  hinaustreiben.  Wer  aber  fortgeritten  ware, 
sollte  nicht  mehr  hereingelassen  werden. 

Schon  am  15.  Februar  hatte  der  Stadtadvokat  Dr. 
Ludwig  Gremp  von  Freudenstein l)  den  Auftrag  erhalten, 
wegen  der  Abreise  des  Prinzen  mit  dessen  Rat,  Dr.  Schwarz, 
zu  verhandeln,  wobei  sich  aber  letzterer  dariiber  beschwerte, 
da  sein  Herr  >ein  armer,  vertriebener  FursU.  Daraufhin 
liess  der  Rat  alle  Beschwerden,  die  der  Stadt  aus  des 
Prinzen  Anwesenheit  begegnet  »aufs  glimpflichste«  auf- 
zeichnen  und  wies  die  Herren  Abraham  Held  und  Joh. 
Schenkbecher  an,  unter  Hinzuziehung  des  Dr.  Gremp2), 
da  jene  erklarten,  nicht  beredt  genug  zu  sein,  das  Schrift- 
stuck    dem    Prinzen    Donnerstag    den    17.    nachmittags    zu 


ziehen,  die  mit  Gefahr  ihres  Lebens  Gottes  Sache  erhalten  wollten,  dankten 
sie  der  Stadt  dafOr,  dass  sie  ihre  Frauen  und  Kinder  in  Schutz  und  Schirm 
genommen,  »und  wollet  sie  nicht  als  Fremde,  sondern  als  Schafe  der  Herde, 
die  einen  Hiiter  mit  euch  erkennen,  tractieren  und  haltenc,  und  so  Gott 
ihnen  seine  Gnade  zu  teil  werden  liesse,  wie  er  ihnen  bisher  soviel  Beistand 
getan,  wollten  sie  sich  dafttr  dankbar  erweisen  (Str.  St.  A  A   1855). 

])  »Derselbe  war  nach  dem  Tode  Jacob  Sturms  1553  ohne  Zweifel  der 
befahigtste  und  einflussreichste  Politiker  Strassburgsc  (Ficker  und  Winckel- 
mann  a.  a.  O.  S.  28).  —  *)  Dr.  Gremp,  bei  dem  der  Rat  unter  der  Hand 
hatte  anfragen  lassen ,  »ob  er  nit  vermerke,  ob  der  prinz  zu  verrticken 
willensc,  machte  Schwierigkeiten,  sich  zu  der  Sendung  gebrauchen  zu  lassen, 
da  er  lange  Zeit  Diener  des  Hauses  Nassau  gewesen. 

6* 


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3^  Hollaender. 

iibergeben   oder  ihm   miindlich   den  Inhalt   desselben   mit- 
zuteilen  J). 

In  diesen  Tagen  war  der  junge  Pfalzgraf  Georg  Hans 
von  Veldenz2)  mit  45  Pferden  in  Strassburg  eingeritten. 
Der  Oberst  von  Hattstatt,  der  das  Kommando  iiber  das 
jetzt  aus  10  Fahnlein  bestehende  stadtische  Kriegsvolk 
fuhrte,  hielt  sich  fur  verpflichtet ,  den  Rat  vor  den  Um- 
trieben  dieses  Fursten  zu  warnen.  Es  sei  sicher,  dass  er 
mit  den  abgedankten  Oranischen  Reitern  praktiziere,  um 
dieselben  im  Auftrage  Aumales  in  franzosische  Bestallung 
zu  bringen8),  wonach  er  schon  fruher  getrachtet,  was 
Kaiser,  Reich  und  der  Stadt  zu  Schaden  gereichen  durfte. 
Er  wollte  sich  gegen  seinen  Vetter,  den  Pfalzgrafen  Wolf- 
gang gebrauchen  lassen.  Man  sollte  ihm  daher  entweder 
den  Eintritt  in  die  Stadt  verwehren  oder  ihn  in  derselben 
festhalten.  Denn  £s  sei  beschwerlich ,  dass  der  Konig  in 
der  Stadt  seine  Leute  hatte,  die  hier  praktizierten.  Georg 
Hans  habe  schon  friiher  mit  den  Reitern  gehandelt,  aber 
zu  wenig  geboten;  jetzt  aber  st£nde  er  mit  ihnen  in  voller 
Unterhandlung, 

Nach  allem ,  was  wir  iiber  des  Pfalzgrafen  sonstiges 
Verhalten  wissen*),  erscheint  der  Verdacht  Hattstatts  durch- 
aus  begnindet.  Der  damals  erst  26  Jahre  alte  Furst  bezog 
schon  seit  funf  Jahren  von  der  Krone  Frankreich  eine 
Pension  von  jahrlich  4000  livres&).  Im  Dezember  1567 
und  Januar  1568  unterhandelte  er  mit  Frankreich  wegen 
Anwerbung  von  Kriegsvolk,  bald  darauf  mit  Oranien,  und 
als  dieser  sein  Anerbieten  zuriickwies,  mit  Alba6).  Damals 
forderte  ihn  Pfalzgraf  Wolfgang  auf,  >sich  nicht  wider 
unsere    wahre  Religion,    auch    etliche  Stande    des    Reichs 


J)  Am  21.  Februar  war  der  Frinz  noch  in  Strassburg  (Kervyn  de 
Lettenhove,  Les  Huguenots  et  les  Gueux  2,  166).  —  *)  Eine  treffliche 
Charakteristik  dieses  »unruhigen  und  geldgierigen«  Fursten  gibt  v.  Bezold, 
Das  Bundnisrecht  der  deutschen  Reichsfiirsten  S.  32.  —  8)  Nach  einer 
anderweitigen  Mitteilung  sollte  Georg  Hans  das  Anrittgeld  fiir  1500  Pferde, 
die  dem  franzOsischen  Konige  zugefuhrt  werden  sollten,  erhalten  haben  (R.  u. 
21.  Febr.  15).  —  *)  Vgl.  u.  a.  Hollaender,  Ein  Anschlag  auf  die  Unab- 
hangigkeit  Strassburgs  1579  (diese  Zeitschr.  N.F.  XVII,  2).  —  *)  v.  Bezoldr 
Briefe  des  Pfalzgrafen  Joh.  Casimir  3,  641  Anm.  4.    —   6)  Prinsterer  3,   172. 


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Wilhelm  von  Oranien  und  Strassburg  1568  u.    1569.  3  c 

teutscher  Nation,  unsers  geliebten  Vaterlands,  dem  Papst- 
tum  zu  gutem  gebrauchen  zu  lassenc1). 

Der  Rat  dankte  dem  Obersten  fur  seine  Mitteilung, 
bat  ihn  aber,  sich  nicht  an  die  Reiter  selbst,  sondern  an 
des  Prinzen  Obersten  und  Rittmeister  zu  wenden,  dass  sie 
sich  nicht  gegen  ihr  Vaterland  anwerben  lassen  wollten. 
Der  Pfalzgraf  sollte  nicht  mehr  in  die  Stadt  aufgenommen, 
seine  hier  anwesenden  Leute  aber  aufgefordert  werden, 
dieselbe  zu  verlassen.  Der  Kurfurst  Friedrich  und  der 
Pfalzgraf  Wolfgang  wurden  von  des  Veldenzers  Praktiken 
unterrichtet. 

Auch  ein  im  »Essigkrug«  wohnender  Graf  de  Gruyers, 
der  gut  franzdsisch  gesinnt,  des  Konigs  Diener  und  nach- 
teiliger  Anschlage  verdachtig  sein  sollte,  wurde,  da  die 
damals  in  Strassburg  weilende  Berner  Gesandtschaft  aufs 
nachdrucklichste  vor  ihm  warnte,  aus  der  Stadt  ausge- 
wiesen  *). 

Am  15.  erschien  der  Hauptmann  Wuest  aufs  neue  mit 
einem  Schreiben  Aumales  vom  14.  Februar,  in  welchem 
der  Herzog  den  Empfang  der  Antwort  des  Rates  bestatigte 
und  die  Stadt  in  der  Erwartung,  dass  sie  ihren  Ver- 
sprechungen  nachkommen  wurde,  seines  Wohlwollens  ver- 
sicherte3).  Der  mit  dem  Hauptmann  verwandte  SchafFner 
des  Frauenwerks  erhielt  den  Auftrag,  auf  ihn  acht  zu 
haben,  >dass  er  nit  viel  vagiere*.  und  ihm  zu  verstehen  zu 
geben,  »dass  m.  hn.  vielleicht  nicht  gem  sahen,  dass  fremde 
leut  viel  hin  und  wieder  auf  den  strassen  gehen«.  Ausser- 
dem  sollte  der  SchafFner  ihn  unter  Zuziehung  einiger  guter 
Freunde  einladen  und  dabei  auszuhorchen  suchen.  In  dem 
Bericht  des  Schaffners4)  heisst  es:  »Er  habe  bei  Tisch  sich 


l)  Prinsterer  3,  261.  —  *)  Als  der  Rat  erfahrt,  dass  der  Graf  der 
Aufforderung  nicht  nachkomme,  erhalten  zwei  Stadtdiener  den  Auftrag,  ihm 
mitzuteilen,  er  solle  sein  Pferd  satteln  lassen,  aufsteigen  und  alsbald  hinweg- 
reiten.  Sie  haben  zu  warten,  bis  es  geschieht.  —  8)  Str.  St.  A  A  1855.  »Er 
wolle  m.  hn.  im  werk  zu  erkennen  geben,  was  er  inen  zuvor  zugesagt, 
nemlich  nit  allein  gegen  meine  hn  ,  sondern  dem  heiligen  reich,  fursten, 
stetten  und  gliedern  desselben  den  guten  willen  und  nachbarschaft,  so  allezeit 
zwischen  der  krone  Frankreich  und  dem  h.  reich  gewesen,  zu  continuiren; 
versieht  sich,  man  werde  dem  kOnig  nit  ursach  geben,  sich  ob  mein  hn.  zu 
beschweren  oder  zu  beklagen,  sondern  das  ir.  Mt.  wol  mit  inen  zufrieden  sein 
moge*.     (R.  u.  21.  Febr.   16).   —  *)  Str.  St.  A  A   1855. 


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86  Hollaendcr. 

bemiiht,  etwas  uber  die  Aumalischen,  die  bei  St.  Johann 
lagen,  zu  erfahren  und  audi  auf  die  Oranischen  die  Rede 
gebracht,  jener  aber  sich  des  Schlafens  angenommen  und, 
so  man  ihm  schon  einen  gebracht,  Wasser  getrunken,  also 
dass  bei  Tisch  gar  nichts  von  ihm  zu  erfahren  gewesen*. 
Nachher  aber  habe  er  erklart,  dass  Aumale  die 
rebellischen  Welschen  und  Oraniens  Kriegsvolk,  das  sich 
im  Strassburger  Bistum  gelagert,  zu  trennen  oder  zu 
schlagen  begehrte.  Auf  des  Schaffners  Hinweis,  dass  sie 
solches  ebensogut  in  Frankreich  hatten  abmachen  kOnnen, 
und  Kaiser  und  Reich  damit  wenig  einverstanden  sein 
wurden,  hatte  er  erwidert:  es  ginge  die  Rede,  dass  der 
Kaiser  dem  Konig  seine  Tochter  vermahlen  wolle,  und 
die  Bestrafung  der  Rebellen  mit  seiner  Genehmigung 
erfolge.  Das  Aumalische  Kriegsvolk  bestande  aus  24  Fahn- 
lein,  meistens  Gascognern  und  Schutzen,  die  mit  Rauben 
viel  Schaden  taten;  so  hatten  sie  dem  Pfalzgrafen  Georg 
Hans  etliche  Dorfer  gepliindert !)»  desgleichen  Berlingen2) 
mit  Feuer  angesteckt.  Auf  seine  Frage,  wie  er,  Wuest, 
solchen  Tyrannen  und  blutdurstigen  Hauptern,  die  sich 
wider  das  Wort  des  Herrn  setzten,  dienen  konnte,  hatte 
dieser  erklart:  er  habe  hier  bei  der  Stadt  keinen  Dienst 
erlangen  konnen,  habe  nichts  anders  als  Kriegen  gelernt, 
sei  mit  Markgraf  Albrecht  hochloblichen  Andenkens  und 
andern  Potentaten  in  Frankreich  gewesen.  Aumale  habe 
ihm  die  Vertrostung  getan,  dass  er,  falls  der  Konig  ein 
deutsches  Regiment  aufrichten  wurde,  vor  andern  Haupt- 
leuten  bedacht  vverden  sollte.  Ubrigens  wollte  er,  weil  er 
ein  Kind  und  Burger  von  Strassburg  sei,  der  Stadt  in 
keinerWeise schaden,  was  man  kiinftig  noch  erfahren  sollte3). 
Anfang  Februar  hatte  der  neuerwahlte  Bischof  Johann 
von  Manderscheid    einen  Landtag    der   elsassischen  Stande 

')  Vgl.  dariiber  audi  Kluckhohn  2,  296:  »Den  Hauptleuten  Auinales 
soil  im  Herausziehen  lurgehalten  worden  sein,  das  sie  im  Teutschen  land 
sollen  pliindern,  wie  die  Teutschen  in  Frankreich  getan*.  —  2)  Dorf  in  der 
Grafschaft  Liitzelstein.  —  s)  Trotz  dieser  Versicherung  muss  Wuest  dem 
Rate  doch  sehr  verdachtig  erschienen  sein;  denn  als  der  Hauptmann  am 
24.  Februar  von  neuem  nach  Strassburg  kommt,  werden  ihm  in  seiner  Her- 
berge  zwei  Stadtdiener  zugeordnet,  die  Tag  und  Nacht  nicht  von  seiner  Seite 
weichen  sollen,  bis  er  die  Stadt  wieder  verlassen. 


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Wilhelm   von  Oranien  und  Strassburg   1568  u.   1509.  87 

auf  den  14.  Februar  nach  Strassburg  ausgeschrieben '). 
Hier  beschloss  man,  an  den  Herzog  von  Aumale  und  den 
franzOsischen  Konig  Botschaften  zu  senden  mit  der  Bitte, 
von  jeder  Feindseligkeit  gegen  das  Land  Abstand  nehmen 
zu  wollen,  »diweil  dieser  stend  und  oberkeit  meinung  nie 
gewesen,  auch  noch  nit  sei,  sich  irer  kon.  Mt.  rebellen  zu 
beladen  noch  viel  weniger  inen  beistand  zu  tun«.  Herzog 
Wolfgang  sollte  mit  Riicksicht  darauf,  dass  Aumale  nach 
Deutschland  herausgezogen ,  und  man  des  franzosischen 
Konigs  taglich  gewartig  sein  musse,  auch  fast  kein  Pro- 
viant  mehr  im  Lande  zu  haben,  ersucht  werden,  dasselbe 
mit  Musterplatzen  und  Durchziigen  zu  verschonen.  Fernet* 
wurde  der  Kreisoberst  des  oberrheinischen  Kreises,  Graf 
Ernst  von  Solms,  aufgefordert,  in  gegenwartiger  Not  ver- 
moge  der  Reichs-  und  Kreisabschiede  sein  Amt  wahrzu- 
nehmen.  An  den  Kaiser  endlich  richtete  man  folgendes 
Schreiben2):  Dass  des  Prinzen  von  Oranien  Kriegsvolk  zu 
Ross  und  Fuss,  Deutsche  und  Welsche,  unversehenlich  in 
dieses  Land  eingefallen  seien  und  wegen  nicht  erfolgter 
Bezahlung  in  DOrfern  und  Flecken  dieser  Stande  Untertanen 
sich  gelagert  und  dermassen  erbarmlich  und  jammerlich 
gehaust  hatten,  dass  nicht  allein  aller  Proviant  hinvveg- 
gefuhrt,  sondern  auch  iiber  solches  den  armen  Untertanen 
das  Ihrige  gewalttatigerweise  genommen  worden,  und  also 
solches  Unheil  von  Flecken  zu  Flecken  gegangen  sei  und 
ginge,  bis  sie  alle  zu  endlichem  Verderben  gebracht  seien. 
Dazu  hielte  Herzog  Wolfgang  seine  Musterplatze  im  Lande 
ab,  ebenso  fanden  fortwahrend  Durchzuge  seines  Kriegs- 
volks  statt.  lnfolge  dessen  hatte  sich  der  Herzog  von 
Aumale  ebenfalls  mit  Heeresmacht  in  dieses  Land  begeben 
und   den  Pass  uber  das  Gebirge  und  die  Steige  bei  Zabern 


')  In  der  Instruktion  der  Abgeordneten  Strassburgs  heisst  es:  1.  »Durch 
was  mittel  und  weg  das  Uranisch,  deutsch  und  welsch  kriegsvolk  zu  ross 
und  fuss,  so  nun  bis  in  die  dritte  woch  mit  mercklichem  scbaden  diss  landes 
darinnen  gelegen,  daraus  wieder  zu  bringen.  2.  Welchergestalt  der  durchzug 
und  musterplatz  herzogs  Wolfgang  abzustellen  und  kiinftige  durchzuge  zu 
verhindem.  3.  Weil  der  konig  von  Frankreich  und  herzog  von  Aumale  mit 
kriegsmacht  dem  lande  zuiiicken,  wie  sich  gemeine  stande  gegeneinander  zu 
verhalten*.  —  2)  Str  St.  AA  1982  befinden  sich  die  Konzepte  dieses  und 
tier  iibrigen  Schreiben. 


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88  Hollaender. 

besetzt;  der  Nachzug  des  franzosischen  Hauptheeres  unter 
dem  KOnige  stande  bevor,  der  seine  rebellischen  Unter- 
tanen  aufsuchen  und  zu  gebiihrendem  Gehorsam  bringen 
wolle.  Sie  selbst  hatten  zu  solchem  Uberfall  keinen  An- 
lass  gegeben,  auch  ihre  Pflichten  gegen  Kaiser  und  Reich 
stets  erfullt.  Daher  b&ten  sie  in  dieser  Not  den  Kaiser 
urn  seinen  vaterlichen  Rat,  Hilfe  und  Rettung,  damit 
diesem  Land  und  dessen  Standen  und  Obrigkeiten  ge- 
holfen,  und  diese  vor  endlichem  Verderben  behutet  werden 
mOgen. 

Bei  dieser  Gelegenheit  offenbarte  sich  die  ganze 
Schwache  und  Erbarmlichkeit  des  Reichs  und  seiner 
Stande »). 

Der  Pfalzgraf  Wolfgang  Hess  sich  durch  den  lauen 
Protest  von  seinen  Massnahmen  in  keiner  Weise  abhalten. 
Vom  Kreisobersten  erhielt  man  am  16.  Marz,  nachdem  das 
Kriegsvolk  schon  l&ngst  den  elsassischen  Boden  verlassen 
hatte,  folgenden  Bescheid:  »Es  sei  zu  erbarmen,  dass  das 
geliebte  vaterland  zu  nit  geringer  verkleinerung  aller  ganz 
wol  geordneter  reichsconstitutionen  so  jemmerlich  ohne 
einige  erhebliche  ursachen  in  boden  verderbt  werden  sollte*. 
Am  14.  kamen  die  Obersten  der  benachbarten  vier 
Kreise  in  Bhigen  zusammen,  um  zu  beraten,  wie  diesen 
hochgefahrlichen  Dingen  zu  begegnen.  Sie  sollten  sich 
solch  kleinen  Verzugs  nicht  beschweren,  »dann  nit  mOglich 
ehe  und  zuvor  wir  wissen,  was  andere  kreise  bei  diesem 
grossen  werk,  so  nit  in  eines  oder  zweier  kreise  vermogen 
beruht,  zu  tun  bedacht  sind,  unsers  gemiits  gegen  euch  zu 
resolvieren«2). 

Der  Kaiser  endlich,  der  damals  die  Verheiratung  seiner 
Tochter  mit  Karl  IX.  betrieb,  und  dem  ausserdem  durch 
einen    besonderen  Abgesandten    beruhigende  Erklarungen 


J)  Ich  verweise  hier  auch  auf  v.  Bezold,  Das  Biindnisrecht  der  deut- 
schen  Reichsfiirsten  5.  33:  »Wie  die  hohe  und  hSchsle  Aristokratie  so  ver- 
kauften  sich  auch  der  mittlere  und  niedere  Adel  und  die  Untertanen  an 
fremde  Kriegsherren.  Das  Kriegshandwerk  hatte  einen  goldenen  Boden,  und 
Deutschland  wurde  seit  dem  16.  Jahrhundert  zum  allgemeinen  Werbeplatz. 
"Oberall  draussen  waren  die  militarischen  Krafte  unserer  Nation  anzutreffen, 
nur  f(lr  das  Reich  schienen  sie  nicht  vorhanden  zu  sein«.  —  a)  Str.  St. 
AA    1982. 


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Wilhelrn  von  Oranien  und  Strassburg  1568  u.   1569.  89 

gemacht  worden  waren,  hiitete  sich  wohlweislich ,  es  mit 
dem  franzosischen  Hofe  zu  verderben  und  liess  des  deut- 
schen  Reiches  Boden  vom  fremden  Kriegsvolk  heimsuchen 
und  verwusten.  Venibten  doch  die  Franzosen  die  scheuss- 
lichsten  Greuel  von  Unzucht  und  Totschlag,  »senkten  vilen 
die  fuess  ans  feuer,  gelt  von  inen  zu  haben«,  und  raubten 
aus  einem  einzigen  Dorfe  im  Lutzelsteinschen  80  Pferde 
und  600  Stuck  Vieh1).  Ein  Adliger  aus  dem  Julicher 
I^ande  der  unter  Oranien  gedient,  wird  von  den  Aumalischen 
ausgeplundert,  in  ein  en  Schvveinestall  gesteckt,  ganz  aus- 
gezogen  und  nackt  fortgeschickt,  so  dass  ihm  infolge  der 
Winterkalte  die  Zehen  erfrieren,  und  man  sie  ihm  halb 
abschneiden  muss*).  Am  16.  Februar  meldet  der  Amt- 
mann  von  Herrenstein,  dass  die  Aumalischen  rauben,  plun- 
dern ,  das  Volk  erschiessen  und  ranzionieren ,  auch  mit 
den  Weibsleuten  unchristlich  handeln.  Indessen  trotz  der 
beweglichsten  Vorstellungen  des  Kurfursten  Friedrich  liess 
sich  der  Kaiser  nicht  einmal  zu  einer  Antwort  an  diesen 
herbei  und  ordnete  erst  Ende  Marz  Kommissarien  ab,  die 
mit  den  Raten  der  rheinischen  Kurfursten  wegen  des  fran- 
zOsischen  Einfalls  Riicksprache  nehmen  sollten8). 

Wahrend  der  Kaiser  und  die  Mehrzahl  der  deutschen 
Fursten  sich  gegeniiber  der  Verletzung  deutschen  Gebiets 
zu  tatkraftigem  Einschreiten  nicht  aufzuraffen  vermochten  *), 
regte  es  sich  machtig  im  Volke.  >In  ganz  Deutschlandc, 
heisst  es  in  einem  Brusseler  Briefe  vom  13.  Marz,  »herrscht 
grosse  Erbitterung.  Uberall  in  den  Schenken  singt  man 
Lieder  uber  die  Tyrannei  der  Wallonen  und  Spanier.  Die 
Pradikanten   regen   in   ihren  Predigten    das  Volk   auf  und 

l)  Kluckhohn  2,  293  f.  und  Ritter,  Deutsche  Geschichte  1,  430. 
—  2)  R.  u.  21.  Jan.  24.  —  8)  Damals  soil  der  Kaiser  auch,  nach  einer 
Mitteilung  des  Savoyischen  Gesandten  in  Wien,  dem  Kfcnige  Karl  IX. 
seine  Unzufriedenheit  mit  dem  Verhalten  Aumales  zu  erkennen  gegeben  und 
unter  Umstanden  ein  bewaffnetes  Einschreiten  in  Aussicht  gestellt  haben. 
Auch  habe  er  den  Deutschen  im  franzSsischen  Heere  befohlen,  aus  dem- 
selben  auszuscheiden  (Corresp.  de  Granvelle  3,  489  Anm.  —  4)  Seiner 
Entrustung  uber  dieses  Verhalten  der  Fursten  gibt  Languet  Ausdruck  in  den 
Worten :  >Jam  saltern  deceret  Germanicos  principes  cogitare  de  defendenda 
Germania,  in  qua  audet  Aumalius  grassari  incendiis,  non  tarn  fiducia  suarum 
virium,  quam  incuriae  ipsorum,  ut  nihil  durius  dicam*  (Ad  Camer.  6  Jd. 
Mart.  69). 


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go  Hollaender. 

warnen  es,  in  spanische  Kriegsdienste  zu  treten.  Freilich, 
so  lange  wif  Geld  haben,  wird  es  uns  an  Mannschaft  nicht 
fehlen«I). 

Zu  der  von  den  elsassischen  Standen  beschlossenen 
Sendung  an  Aumale  und  den  franzdsischen  Konig  war 
von  Strassburg  der  Junker  Georg  Schorp  bestimmt  worden. 
Auf  dem  Wege  nach  Zabern  wurde  er,  wie  der  ihn 
begleitende  Stadtdiener  spater  meldete,  unmittelbar  vor 
dieser  Stadt  von  etwa  sechzig  Hakenschiitzen  angehalten 
und  auf  welsch  angerufen2).  Als  die  Abgesandten  weiter 
reiten  wollten,  entrissen  ihnen  die  Welschen,  wie  sie  ver- 
nommen,  dass  sie  von  Strassburg  waren,  unter  dem  Rufe, 
»Hugenott,  Hugenott«,  ihre  »Faustlinge«  und  hielten  ihnen 
die  Rohre  gegen  den  Leib,  so  dass  sie  schon  geglaubt, 
ihr  letztes  Stundlein  sei  gekommen.  Schliesslich  fuhrte 
man  sie  durch  die  von  Aumalischem  Kriegsvolk  besetzte 
Vorstadt3)  an  das  rechte  Stadttor  von  Zabern,  wo  sie  durch 
Vermittlung  des  Bruders  des  Bischofs  und  des  Hauptmanns 
Wuest  freigelassen  wurden.  Wie  sie  jetzt  erfuhren,  waren 
die  Welschen  auf  die  Strassburger  so  aufgebracht,  weil 
man  ihnen  beim  Vorbeiziehen  bei  Wasselnheim  von  dessen 
Mauern  aus  etliche  Knechte  und  ein  Pferd  erschossen 
hatte*).  Der  Junker  verfiel  infolge  des  Schreckens  und  der 
Aufregung  in  Krankheit  und  wurde  in  einer  Sanfte  nach 
Strassburg  gebracht,  wo  er  bald  darauf  starb5). 

*)  Corresp.  de  Granvelle  3,  514.  —  8)  Ober  das  Folgende  vgl.  Str.  St. 
AA  1855  und  1982,  sowie  R.  u.  21  Febr.  23.  —  3)  Am  22.  Febr.  schrieben 
die  bischdrlichen  Rate,  sie  seien  in  Zabern  von  den  Anmalischen  allenthalben 
umgeben  und  so  gut  wie  belagert.  —  4)  Die  Wasselnheimer  freilich  leugneten 
dies  Vorkommnis.  Nur  seien,  als  einige  Aumalische  Reiter  vor  dem  Flecken 
gehalten,  mehrere  Schiisse  mit  dem  Geschiitz  abgegeben  worden,  worauf  jene 
sich  getrennt  (Str.  St.  AA  1855).  Der  Strassburger  Rat  erteilte  darauf  den 
Amtleuten  von  Herrenstein  und  Wasselnheim  die  Anweisung,  dass  sie  wohl 
schiessen  mogen,  aber  sehen,  dass  es  ohne  Schaden  abging,  damit  dem  Flecken 
nicht  etwa  ein  unwiederbringlicher  Nachteil  daraus  erfolge.  In  der  Tat  befanden 
sich  die  Amtleute  der  beiden  Strassburger  Schltisser  in  sehr  gefahrdeter 
Lage.  In  beide  batten  sich  die  Untertanen  aus  Furcht  vor  den  Franzosen 
hineingefltichtet,  so  dass  bald  an  Proviant  und  Wasser  Mangel  herrschte.  In 
das  Wasselheimer  Schloss  wurde  eine  Anzahl  Hakenscliiitzen,  aus  jedem 
Fahnlein  vier  »geschlachte  Gesellen«>  hinausgelegt.  —  &)  Ende  Februar  heisst 
es  in  den  Protokollen  bei  Gelegenheit  eines  Leichenbegangnisscs:  »Halten 
wie  jiingst  mit  dem  Schorpen  selig,  da  m.  hn.  nur  bis  an  das  tor  gegangen*. 


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Wilhelm  von  Oranien  und  Strassburg  1568  u.   1569.  gi 

Aumale  selbst  beeilte  sich,  sobald  er  Nachricht  von 
dem  argerlichen  Vorfall  erhalten,  dem  Strassburger  Rat 
sein  Bedauern  auszusprechen.  Die  Ubeltater  sollten  ihrer 
Strafe  nicht  entgehen.  Strassburgs  Gesandte  wiirden  bei 
ihm  jederzeit  einen  guten  Etnpfang  finden,  damit  die 
Stadt  sahe,  dass  er  sein  Versprechen  zu  halten  gedachte, 
wie  er  sich  auch  auf  die  von  ihnen  gegebenen  Zusicherungen 
verliesse. 

Ubrigens  kam  es  zu  der  von  dem  elsassischen  Land- 
tag in  Aussicht  genommenen  Gesandtschaft  an  Aumale 
und  den  Kdnig  iiberhaupt  nicht,  da  niemand  ausser  dem 
Bischof,  dem  Kapitel  und  der  Stadt  Bevollmachtigte 
schickte,  und  eine  derartige  mangelhafte  Vertretung,  wie 
die  bischoflichen  Rate  meinten,  >ein  schlechtes  Ansehen« 
gehabt  hatte. 

Aumale  verliess  ausserdem  bereits  am  i.  Marz  Lixheim, 
da  am  20.  Februar  Pfalzgraf  Wolfgang  mit  seinem  Heere 
von  Bergzabern  aufgebrochen  war,  und  nickte  nach  Saar- 
werden,  indem  er  seine  im  Elsass  liegenden  Truppen  an 
sich  heranzog1).  Sogleich  zeigten  sich  bei  Herrenstein 
wieder  die  Condeschen,  die  von  alien  Seiten  her  Proviant 
herbeischleppten,  so  dass  die  Klage  laut  wurde,  >dass  den 
armen  leuten  nur  die  haut  am  leibe  bleiben  werde*.  — 

Mitte  Februar  war  der  grosste  Teil  des  Oranischen 
Kriegsvolks  tiber  die  Grafenstadener-  und  Rheinbrucke 
gezogen.  Nur  einige  Haufen  waren  noch  in  der  Umgegend 
Strassburgs  zuriickgeblieben  f  deren  Gewalttatigkeiten  der 
Rat  jetzt  energisch  entgegentrat.  Als  Oranische  Reiter  in 
Illkirch  ihr  Unwesen  treiben,  zwei  ebensolche  Fahnlein  in 
Schiltigheim  einbrechen,  die  Ortschaft  plundern  und  er- 
klaren,  nicht  eher  weichen  zu  wollen,  als  bis  der  Prinz  sie 
bezahlt,  befiehlt  der  Rat  sie  notigenfalls  durch  das  stadtische 
Kriegsvolk  herausschlagen  zu  lassen. 

')  Nach  einer  Mitteilung  des  Pfalzgrafen  Wolfgang  herrschte  z  wise  hen 
den  Deutschen  und  Welschen  in  dem  Aumalischen  Kriegsvolk  Uneinigkeit 
und  Meuterei,  indem  die  ersteren  sich  weigerten,  auf  deutschem  Boden  zu 
fechten  (R.  u.  21.  Febr.  19).  —  Kervyn  de  Lettenhove  a.  a.  O.  2,  182 
lasst  Wolfgang  den  Rhein  iiberschreiten  (sic!),  um  aui  der  Pfalz  nach 
Hagenau  zu  marschieren.  Am  15.  Marz  befand  er  sich  Ubrigens  nicht  mehr 
hier,  sondern  bereits  in  Reichenwcier  (Schlichtegroll  S.  71). 


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92 


Hollaender. 


In  der  Stadt  selbst  kam  es  jetzt  zwischen  dem  Rat 
und  dem  Obersten  Hattstatt  zu  allerhand  Misshelligkeiten. 
Bei  der  Aufrichtung  der  neuen  Fahnlein  hatte  der  letztere, 
der  mit  Oranien  noch  immer  in  engen  Beziehungen 
gestanden  zu  haben  scheint,  wohl  urn  demselben  bei  der 
Entlassung  seines  Kriegsvolks  behilflich  zu  sein,  gegen 
den  Willen  des  Rats  eine  grossere  Anzahl  seiner  Knechte 
angeworben  *),  die  zum  grossen  Leidwesen  der  Burger 
mit  ihren  »jungen  und  tross*  in  den  Strassen  umher- 
stolzierten  und  allerhand  ansteckende  Krankheiten,  die  sie 
sich  wahrend  des  anstrengenden  Winterfeldzuges  zuge- 
zogen,  in  die  Hauser  brachten2).  So  beschwerten  sich  die 
Burger  >so  enge  hiittlein  und  etwa  vil  gesind  und  kinder 
haben:  obgleich  die  knecht  gesund  bei  inen  ingefuert, 
fallen  sie  doch  unversehens  nider,  teils  an  der  Breune, 
teils  an  der  roten  Ruhr,  und  wissen  sie  nicht,  wo  sie  mit 
inen  hinsollen«3).  Entgegen  den  Anordnungen  des  Rats 
hatte  der  Oberst  verschiedene  Oranische  Rittmeister  in  die 
Stadt  hereingelassen.  Den  an  den  Toren  die  Aufsicht 
fuhrenden  Ratsherren  wurde  von  den  Landsknechten 
geradezu  der  Gehorsam  verweigert,  da  sie  ihnen  nicht 
geschworen  hatten.  Als  dem  Obersten  Vorstellungen 
gemacht  wurden,  legte  er  sein  Kommando  nieder,  das 
einem  Strassburger,  Georg  von  Kippenheim,  ubertragen 
wurde4).  Die  angeworbenen  Oranischen  Knechte  wurden 
wieder  ausgemustert,  die  Strassburger  unter  ihnen  sollten 
als  Burger  ihren  Dienst  tun.  — 

Am  15.  Februar  waren  auf  Hattstatts  Veranlassung 
50  dem  Prinzen  zugehorige  Zentner  Pulver  samt  der 
»Arkeley  und  etlichen  Stuck  Biichsen ,  darunter  4  Doppel- 
kartaunen«   aus  Osthausen    in    die    Stadt    gefuhrt    worden. 


l)  So  wird  unter  den  stadtischen  Hauptleuten  auch  Veit  Schoner 
genannt,  der  unter  Oranien  ein  Regiment  Fussvolk  angefuhrt  hatte  (R.  u.  21. 
Febr.  13).  —  «)  R.  u.  21.  Febr.  16  u.  21.  —  *)  Das  Spital  ist  dermassen 
mit  Kranken  tiberfiillt,  dass  haufig  drei  in  einem  Bett,  und  neben  den  Betten 
etliche  auf  dem  Boden  liegen.  Auch  das  Gesinde  im  Spital  ist  meistens 
krank  (R.  u.  21.  Febr.  2i).  Im  Herbste  desselben  Jahres  brach  in  Strass- 
burg  eine  Seuche  aus,  die  viele  Opfer  forderte  (Hollaender,  Hubertus  Lan- 
guetus  in  Strassburg,  diese  Zeitschr.  N.F.  X,  i,  47,  und  Briefe  u.  Akten  z. 
Gesch.  des   16.  Jahrh.   5,  474).  —  4)  R.  u.   21.    Febr.  28  u.  Marz  7. 


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Wilhelm  von  Oranien  und  Stiassburg   1568  u.   1569.  gi 

damit  es  dem  Feinde  nicht  in  die  Hande  fiele1).  Oranien 
erklarte  sich  bereit,  Geschiitz  und  Munition  zu  verkaufen, 
ijm  mit  dem  Erlos  seinen  Hauptleuten  eine  Abschlags- 
zahlung  zu  leisten;  den  Rest  wollte  er  ihnen  in  den  fol- 
genden  Jahren  in  einzelnen  Raten  jedesmal  Ostern  ent- 
richten*).  Nach  langeren  Verhandlungen  wurde  ihm  das 
Pulver,  der  Zentner  zu  12  Gulden,  vom  Rate  abgekauft, 
wahrend  ihm  fur  jeden  Zentner  des  Geschutzes  15  Gulden 
vorgestreckt  wurden;  die  Losung  sollte  ihm  bis  Johanni 
vorbehalten  bleiben.  Die  fur  das  Geschiitz  und  die  Munition 
ausgemachte  Pfandsumme  wurde  sp&ter  von  dem  Pfalz- 
grafen  Johann  Casimir,  dem  Oranien  seine  Artillerie  uber- 
lassen  hatte,  erlegt  und  anfangs  1570  dessen  Abgesandten 
zur  Fortschaffung  vom  Rate  ubergeben*). 

Die      Oranien     fur     sein     Geschiitz      vorgeschossenen 
Gelder  reichten    indessen    bei    weitem    nicht  aus,    die  For- 


')  Oraniens  Artillerie  bestand  aus  4  Belagerungsgeschiitzen  (Kartaunen), 
nebst  6  Falconetten  (batards)  und  einigen  kleineren  Stticken  (Teubner  S.  19). 
—  2)  Nach  Thuan  II,  43,  523  bezahlte  er  den  Reitern  einen  dreimonatlichen 
Sold;  das  ttbrige  sollten  sie  im  Laufe  der  nachsten  12  Jahre  erhalten.  Als 
Unterpfand  wurden  ihnen  seine  Besitzungen  verschrieben.  —  3)  Bereits  am 
4.  April  schrieb  Oranien  dem  Rat  aus  Jussey,  dass  Herzog  Johann  Casimir 
sich  bereit  erklart  habe,  das  Geschfitz,  das  er,  der  Prinz,  Strassburg  pfand- 
weise  iibergeben  habe,  wieder  auszuldsen.  Man  sollte  daher  dem  Herzoge 
solches  Geschiitz  samt  zugehoriger  Munition  nebst  seiner  Verschreibung  gegen 
Zahlung  des  Pfandgeldes  von  3400  Gulden  unweigerlich  folgen  lassen  (R. 
u.  21.  Juni  18).  —  4)  Als  am  11.  Juli  1569  die  Leute  Joh.  Casimiis  in 
Strassburg  das  Geschiitz  in  Empfang  nehmen  wollen,  erklart  der  Rat,  dass 
man  nicht  mit  Nachen  zur  Hinabfertigung  so  grosser  Stiicke  versehen  sei. 
Auch  bittet  man  den  Pfalzgrafen,  »um  allerlei  Geschrei,  seltsame  Reden  und 
Argwohn  zu  vermeiden«,  noch  einige  Wochen  warten  zu  wollen,  »wiirden 
doch  in  wenigen  Tagen  etlicher  Kur-  und  Fursten  Gesandte  in  die  Stadt 
kommen,  auch  sei  des  Kaisers  Botschaft  bereits  anwesend*  (tiber  diese  Tagung 
vgl.  Hollaender,  Hub.  Languetus  in  Strassburg  S.  44).  Dann  scheinen  neue 
Schwierigkeiten  entstanden  zu  sein;  denn  anfang  Februar  1570  ersuchte  der 
Kurfurst  Friedrich  Strassburg,  16  Biichsen,  gross  und  klein,  die  seinem  Sohne 
Joh.  Casimir  gehflrig,  zollfrei  passieren  zu  lassen,  worauf  ihm  geantwortet 
wurde:  Dieweil  das  Geld  daftir  bezahlt  und  wieder  erlegt,  sei  kein  Bedenkenr 
Ir.  furstl.  Gnaden  das  Oranische  Geschiitz  auszuliefern ;  doch  soil  man  den 
Pfalzgrafen  bitten,  die  unversehens  nach  Frankreich  »verfuerte<  Vergleichungs- 
schrift  dem  Rate  schleunigst  zuzustellen.  Bei  der  EinschirTung  der  Stiicke 
erklarte  der  Kranmeister,  dass  sein  Kran  bis  20  Zentner  tragen  kdnne;  es 
waren  aber  darunter  vier  Geschutze  gegen  48  Zentner  schwer. 


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94 


Hollaender. 


derungen  der  Hauptleute,  die  sich  trotzig  weigerten,  die 
Stadt  zu  verlassen,  zu  befriedigen.  Deshalb  sah  sich  der 
Prinz  damals  genotigt,  auch  sein  Tafelgeschirr  und  »Gezelt« 
in  Strassburg  zu  verpfanden  l  . 

Da  Oranien  auch  in  den  nachsten  Jahren  nicht  in  der 
Lage  war,  sein  Eigentum  wieder  auszulosen,  wurde  der 
ganze  Hausrat   1573  in  Strassburg  Offentlich  verkauft. 

Die  Chronik  Schadaei  (Appendix  S.  125)  enthalt  das 
kulturhistorisch  interessante  Inventar: 

»Ao.  1573  1.  Julii  ward  uf  der  Beckenstuben  zu  Strassburg 
vil  herrlicher  silberner  und  guldener  geschirr,  so  des  printz  von 
Uranien  gewesen,  verkauft  als: 

1.  Zwei  grosser  uberguldter  fasser,  wurden  geschatzt  fur 
5000  kronen. 

2.  Sechs  par  kandten,  je  ein  par  grosser,  dann  das  ander, 
doch  alle  gewaltig  gross  und  verguldt. 

3.  Zwei  grosse  geschirr,   Bieren  genant,   verguldt. 

4.  Drey  gewaltige  plalten  verguldt,  und  zwo,  die  etwas 
klciner  dann  die  andern  drey,  auch  verguldt. 

5.  Zwo  grossse  flaschen  mit  ringen,  wurden  geacht  uf 
2400  fl. 

6.  Ein  grosser  becher  als  ein  Morselstein,  den  die  von 
Medices  dem  printz  geschenkt. 

7.  Andere  zwo  grosse  flaschen  mit  ketten. 

8.  Vier  grosse  leuchter,  die   halten  gewapnete  manner. 

9.  Zwo  grosse  giesskannen,  wie   blumenkruge. 

10.  Ein  guldene  kett  mit  ring,  wie  eins  fuhrmanns  kett. 

1 1 .  Zwolf  grosser  Doplet,  darunder  sieben  uberauss  gross. 

12.  Ein  grosse  schal  uf  ein  fuss  fast  elenhoch.  Item  ein 
andere  grosse  schal  in  form  eines  taufsteins. 

1 3.  Dreissig  zimlich  grosse  schalen,  darunder  zwolf  mit  fussen. 

14.  Zwen  schone  blumenkrug. 

15.  Ein  herrlich  handvass. 

16.  Zwo  schoner  durchsichtiger  kannen,  so  inwendig  kristal- 
linen  waren  und  mit  durchbrochener  arbeit  uberzogen.  Item  ein 
breit  kandtlich  nach  dem  andern  proportioniert.     Diese  geschirr 


!)  Vgl.  Chronik  Schadaei  S.  264:  »Es  liheten  die  hn.  von  Strassburg 
dem  Prinzen  auch  etlich  gelt  uf  sein  silbergesehirr  und  16  stuck  geschdtz, 
damit  er  sein  volk  ein  wenig  stillu.  Ahnlich  La  Popeliniere  16,  92:  »Enfin 
le  Prince  fut  contraint  laisser  son  artillerie  et  autres  siens  riches  meubles  a 
ceux  de  Strasbourg  qui  luy  assisterent  d'une  somme  de  deniers  qu'il  donna 
aux  colonels*  und  Thuan  II,  43,  523:  »Et  supellectile  omni  divendita,  ut  duces, 
si  non  plene  eis  satisfaceret,  saltern  ea  liberalitatis  ostentatione  in  praesens 
pacatos,  in  posterum  benevolos  haberet*. 


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Wilhclm  von  Oranien  und  Strassburg  1 568  u.    1569.  g^ 

alle  waren  verguldt,  mit  erhabener  kostlicher  arbeit  wohl  gezieret. 
Nun  folgen  die  silbergeschirr  unverguldt: 

1.  Zwen  lange   kirchleuchter. 

2.  Ein  sehr  grosse  schal  uf  eim  sehr  hohen  fuss. 

3.  Ein  kostlich  salzfass  vornen  mit  einem  kristallinen  spiegel. 

4.  Zwo  zimliche  kannen  und  zwo  zimliche  flaschen. 

5.  Zwdlf  gleichformige  schalen. 

6.  Zwolf  leuchter  uf  tischen  zu  gebrauch. 

7.  Drei  platten  Schusseln. 

8.  Funf  dutzet  Deller. 

9.  VTier  halbmassige  kannen. 

10.  Zwey  dutzet  ldffel. 

1 1 .  Zwey  dutzet  gemeine  Drinkbecher. 

12.  Ein  hubsch  sacramentheuslin.  —  Diese  geschirr  waren 
etwas  schlechter  von  arbeit,  aber  doch  wegen  der  grosse  kost- 
bar,  wiewol  gegen  das  guldene  und  vergulte  nicht  zu  schetzen, 
deshalben  es  auch  vom  selbigen  abgesondert  und  gleichsam 
hinter  dem  offen  hat  stehen  mussen. 

Mehr  ist  dagewesen  viel  herlicher  schoner  tapezerey,  von 
teuern  gezelten,  kostlich  lotter-  und  himmelbetten,  sowohl  guldene 
stuck  als  sammetne  und  seidene,  auch  zum  teil  mit  edelgestein 
geziert  und  schone  bildnussen.  Andere  tapezerei  ist  weiter  uf 
der  Freyburger  stub  gewesen,  zwar  gegen  dem  vorigen  nicht  zu 
vergleichen,  doch  teuer  und  lieblich  anzusehen,  von  den  kost- 
lichsten  gemelden  darin  gewiirkt,  als  obs  darangemalt  were, 
beydes  der  uralten  grafen  und  grafinnen  von  Nassaw  und  andern 
ihres  geschlechts,  und  dieses  war  sehr  viel.  Man  sagte  auch 
von  ein  kostlich  demant,  so  bei  den  geschirren  were,  den  ver- 
kaufte  man  fur  1 1 000  fl.  einem  Italiener.  Summa  es  war  alles 
feil,  und  wurde  doch  der  wenigste  teil  alda  verkauft«. 

Die  Lage  Oraniens  war  Ende  Februar  geradezu  eine 
verzweifelte.  »Der  Prinz  von  Oranienc,  heisst  es  in  einetn 
Briisseler  Briefe  vom  27.  Februar,  »ist  noch  in  Strassburg, 
wo  er  sein  Geschutz  verpfandet  hat;  er  wird  in  seineni 
Quartier  von  seinen  unbezahlten  Hauptleuten  taglich  be- 
droht,  so  dass  er  fast  von  Sinnen  ist.  Sein  Bruder  Johann 
hat  sich  in  Verkleidung  nach  Dillenburg  gefluchtet,  wo 
er  allerdings  sicherer  ist,  als  sein  Bruder  in  Strassburg1). 
Ganz  ahnlich  lauten  die  Nachrichten  des  den  Nassauer 
Brudern    treu  ergebenen    Languet:    Oranien    ist    ganz   ver- 


!)  Corresp.  de  Granvelle  3,  487.  —  Am  15.  Fcbr.  bittet  Oranien  den 
Rat,  den  kranken  Hofmeister  seines  Bruders  Johann,  Georg  von  Ulm,  an 
dem  On,  wo  er  ist,  bleiben  zu  lassen. 


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g6  Hollaender. 

loren.  Nicht  allein,  dass  seine  Kriegsleute  ihn  in  Stich 
lassen;  sie  drohen  ihm  sogar,  ihn  ermorden  und  sodann 
seine  deutschen  Besitzungen  verwusten  zu  wollen.  Einige 
seiner  Geschwader  sind  in  des  KOnigs  Dienst  getreten '). 
^Oranien«,  schreibt  Alba  am  10.  Marz  an  Philipp  II.,  »ist 
ein  toter  Mann,  ohne  jeden  Einfluss  und  KrediU2).  Geradezu 
verachtlich  spricht  von  ihm  sein  alter  Gegner,  der  Kardinal 
Granvella:  »Oranien  hatte,  da  er  vom  Kriegshandwerk 
nichts  verstande,  die  Hoffhungen  seiner  Anhanger  arg 
getauscht.  In  der  Erinnerung  an  seine  friiheren  Be- 
ziehungen  zu  ihm,  tate  ihm  der  arme  Herr  leid,  der  sein 
Lebtag  nicht  mehr  das  Haupt  wurde  hochtragen  konnen. 
jetzt  moge  er  sich  bei  denen  bedanken,  die  ihm  zu  der 
deutschen  Heirat  zugeredet  hatten*8). 

In  der  Tat  hatte  Oranien  in  jenen  Tagen  noch  den 
Schmerz  zu  uberwinden,  dass  seine  Gattin,  die  Tochter  des 
Kurfiirsten  Moritz  von  Sachsen,  sein  »malum  domesticum*. 
wie  sie  in  Briisseler  Briefen4)  genannt  wird,  die,  wie  es 
sich  spater  herausstellte,  in  leichtfertige,  niedere  Gesell- 
schaft  geraten  war  und  strafliche  Beziehungen  zu  dem 
Vater  des  Malers  Rubens  unterhielt 5),  sich  vollstandig  von 
ihm  abwandte.  So  soil  sie  den  Brief,  durch  welchen 
Oranien  sie  zu  sich  nach  Strassburg  entbot,  um  ihm  in 
den  schweren  Tagen,  die  er  jetzt  durchzumachen  hatte,  zur 
Seite  zu  stehen,  zerrissen,  die  Stiicke  mit  Fussen  getreten 
und  ausgerufen  haben:  am  liebsten  sahe  sie  ihn  tot  vor 
sich  liegen6). 


*)  Lauguet  ad  Camer.  6  Jd.  Mart.  1569.  Der  Prinz  hatte  sogar  ver- 
sprechen  miissen,  im  Falle  er  seinen  Verpflichtungen  bis  zu  einem  bestimmten 
Termine  nicht  wiirde  nachkommen  konnen,  sich  in  Frankfurt  oder  einer 
anderen  deutschen  Stadt  als  Geisel  zu  stellen  (Prinsterer  3,  338).  —  2)  Kervyn 
de  Lettenhove  a.  a.  O.  2,  168.  —  •)  Corresp.  de  Granv.  3,  498,  526,  529. 
—  4)  Corresp.  de  Granv.  3,  408.  —  5)  Wenzelburger,  Geschichte  der 
Niederlande  2,  293.  —  f)  Corresp.  de  Granv.  3,  513.  —  Wie  schwer  Oranien 
unter  dieser  Entfremdung  lilt,  geht  aus  einem  Schreiben  hervor,  dass  er 
spater  im  November  an  sie  richtete:  Wenn  er  darauf  beslande,  dass  sie  zu 
ihm  nach  Dillenburg  kame,  so  geschahe  es,  weil  er  es  Gott  und  del  Liebe, 
die  er  zu  ihr  hatte,  schuldig  ware,  »uf  das  wan  heut  oder  morgen  sich 
etwas  mocht  zudragen,  das  ich  in  meinem  gewissen  mocht  zufrieden  sein, 
das  ich  Euch  des,  was  Ir  vor  Gott  und  der  werlt  mir  verplich  seit,  vermanet 
habe  und  sunderlich  mehr  in  disser  zeit  als  in    einer   andre,    dweil   Ir   selbst 


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Wilhelm  von  Oranien  und  Strassburg   1568  11.   1569.  gj 

In  den  letzten  Februartagen  verliess  Oranien  in  heim- 
licher  Flucht  vor  seinen  aufstandischen  deutschen  Ritt- 
meistern  Strassburg  zu  Wasser  in  einer  gedeckten  Barke1). 
Aber  seine  Gegner  batten  zu  friib  frohlockt,  wenn  sie 
geglaubt,  dass  er  an  seiner  Sacbe  verzweifeln  wtirde. 
Gerade  im  Ungluck  bewies  Oranien  die  Grosse  seines 
Charakters.  Nur  wenige  Wochen  nacb  seiner  heimlichen 
Entfernung  aus  Strassburg  finden  wir  ibn  mit  seinen 
Brudern  Ludwig  und  Heinrich  von  Nassau  an  der  Spitze 
von  1200  Reitern  und  800  Mann  Fussvolk,  von  denen  der 
grosste  Teil  aus  Franzosen  bestand,  im  Heere  des  Pfalz- 
grafen  Wolfgang,  dessen  Avantgarde  er  fortan  bildet2). 
Nach  La  Noue  soil  er  auf  dem  Zuge  des  Pf&lzers  die 
eigentliche  Fiihrung  gehabt  haben,  wenn  auch  nach  dem 
plotzlichen  Tode  Wolfgangs  der  nominelle  Oberbefehl  auf 
den  Grafen  Volrad  von  Mansfeld  iiberging. 

In  jenem  Sommer  lagen  Oranien  und  seine  Briider 
auch  einige  Tage  in  der  Abtei  des  bekannten  sittenlosen 
Spotters,  des  gut  koniglich  gesinnten  Herrn  von  Brantdme, 
der  uns  folgende  anziehende  Schilderung  von  seinem  Feinde 
entworfen  hat3).  >Ich  sah  alle  diese  Herren  bei  mir,  ohne 
dass  mir  oder  meinem  Hause  der  geringste  Schaden  zu- 
gefugt  worden  ware.  In  der  Kirche  wurde  nicht  ein  ein- 
ziges  Heiligenbild  zerschlagen,  nicht  einmal  eine  Fenster- 
scheibe  beschadigt.  Mit  dem  Prinzen  selbst,  der  von  grosser 
und  gefalliger  Gestalt  ist  und  sich  vorzuglich  uber  alles 
unterhalten  konnte,  hatte  ich  in  einer  Allee  meines  Gartens 

wisst,  in  was  gefahr  und  elend  ich  itzunder  bin,  wo  in  dan  kein  grflsserer 
trost  zu  finden  ist,  dan  wan  ain  man  befindt  und  sicht,  das  seine  hausfraw 
beweist,  das  sie  mit  gedult  ires  herren  creutz,  das  Gott  im  hat  zugeschickt, 
gern  wil  mit  helfen  dragen,  sunderlich  wan  es  im  darum  komt,  da  er  hat 
gemaint  Gottes  ehr  zu  befordren  und  seines  vaterlands  freiheit  zu  suchen*. 
(Prinsterer  3,  330). 

l)  Vgl.  uber  seine  Flucht  die  Chronik  Schadaei  S  264  und  die  Corresp. 
tie  Granvelle  3,  526  u.  535.  —  *)  Languet  ad  Camer.  S.  72,  Corresp.  de 
Granvelle  3,  537,  Haberlin  8,  12.  Unter  den  franzdsischen  Herren  werden 
genannt:  de  Morvilliers,  Renelf  Clervant,  Hassonville,  Dully,  Mouy,  die 
beiden  Biiquemauts,  von  denen  der  jtingere  das  Fussvolk  kommandierte, 
Esternay,  Feuquieres,  Autricourt  und  Lanty.  Der  Herr  von  Genlis,  ihr 
Oberanfuhrer,  starb  in  Bergzabern  (SchlichtegrolJ,  Herzog  Wolfgang  S.  70).  — 
3)  Brant6me,  CEuvres  2,   175. 

Zeitschr.  i.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  1.  7 


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q8  ;Hollaender. 

eine  langere  Auseinandersetzung.  Er  sprach  sich  tiber  die 
Ursachen  des  Misslingens  seiner  Unternehmung  aus,  die 
namentlich  aus  Mangel  an  Geld  gescheitert  ware.  Aber 
er  wiirde  auf  dem  einmal  eingeschlagenen  Wege  nicht 
innehalten  und  »seinen  Flug  von  neuem  beginnenc 

In  der  Tat  verliess  er  im  September  kurz  vor  der 
Schlacht  von  Moncontour,  in  der  seine  Briider  durcti 
Tapferkeit  sich  auszeichneten,  und  die  hauptsachlich  durch 
die  Meuterei  der  deutschen  Landsknechte  fur  die  Huge- 
notten  verloren  ging,  das  Heer,  da  er  seine  Anwesenheit 
in  Deutschland  fur  notwendig  erachtete,  durchquerte  in 
Bauernkleidung,  nur  von  fiinf  Getreuen  begleitet,  ganz 
Frankreich  und  kehrte  so  unter  tausend  Gefahren  und 
Miihseligkeiten  in  seine  Nassauischen  Besitzungen  zuruck, 
um  hier  eine  neue  Schilderhebung  vorzubereiten  *). 

l)  Vgl.  Haberlin  8,  475,  Prinsterer  3,  323  und  La  Popeliniere  19,  128. 
Anders  Brantdme  (2,  185),  der  ihn  von  La  Rochelle  aus  zur  See  nach 
Deutschland  zunickkehren  lasst. 


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Die  Biihl-Stollhofener  Linien  im  Jahre  1703. 

Von 
Eugen   von   Miiller. 

Mit  einem  Plane. 


Fiir  den  Feldzug  1703  gab  Ludwig  XIV.  dem  Marschall 
Marquis  de  Villars  den  bestimmten  Auftrag,  sich  mit  dem 
Kurfursten  Max  Emanuel  von  Baiern  in  Schwaben  zu 
vereinigen.  Schon  Anfang  Februar  setzte  sich  der  Mar- 
schall in  den  Besitz  des  Oberrheins,  eroberte  die  Festung 
Kehl  und  plante  von  hier  aus  einen  Marsch  uber  Pforz- 
heim nach  der  Donau,  da  in  der  frtihcn  Jahreszeit  die 
Passe  des  Schwarzwaldes  noch  nicht  gangbar  waren. 

Nach  diesen  Riickschlagen  benutzte  Markgraf  Ludwig 
Wilhelm  von  Baden,  der  Oberbefehlshaber  des  deutschen 
Heeres,  eine  Operationspause,  welche  nach  dem  Falle  von 
Kehl  eintrat,  um  Truppen  aus  der  Rheinpfalz  und  den 
Winterquartieren  am  Neckar  heranzuziehen  und  vom 
Buhlertal  bis  Stollhofen  eine  befestigte  Linie  anzulegen. 
Hinter  derselben  stellte  er  sich  dem  Vormarsche  der 
Franzosen  nach  der  Donau  entgegen. 

Diese  Biihl-Stollhofener  Verschanzungen  gehoren  zu 
den  interessantesten  »Linien«  jener  Kriegsperiode,  weniger 
weil  ihnen  die  damaligen  Verhaltnisse  eine  grosse  strate- 
gische  Wichtigkeit  beilegten,  als  weil  ihre  ungemein 
geschickte  Anlage  ihnen  eine  ausserordentliche  taktische 
Widerstandsfahigkeit  verliehen  hat. 

Ihrer  Beschreibung  gilt  der  erste  Teil  der  nachstehen- 
den  Abhandlung,  wahrend  der  zweite  Teil  sich  mit  den 
kriegerischen  Operationen  im  Friihjahr  1703  am  Oberrhein 
und  dem  vergeblichen  AngrifFe  der  Marschalle  Villars  und 

7* 


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IOO  von   Mtiller. 

Tallard  auf  die  eben  erbauten  Linien,  dem  ersten  und 
letzten  Versuche,  sich  ihrer  mit  sttirmender  Hand  zu 
bemachtigen,  befassen  wird. 


I.  Teil.     Beschreibung. 

Wenn  die  Beschreibung  einer  etwa  zwanzig  Kilometer 
langen,  befestigten  Front  in  die  Einzelheiten  der  ver- 
schiedenen  Verteidigungsanlagen  eingeht,  so  entstehen  natur- 
gemass  Langen  und  Schwierigkeiten.  Nun  sind  allgemeine, 
teilweise  auch  ungenaue  Schilderungen  der  Buhl-Stollhofener 
Linien  schon  mehrfach  verOffentlicht  worden.  Deshalb 
kam  es  hier  auf  eine  moglichst  sorgfaltige  Feststellung 
der  Lage  und  Beschaffenheit  der  einzelnen  Werke  an. 
Als  Grundlage  diente  dabei  ein  von  dem  Major  Albert 
Elster  im  Juli  1703  aufgenommener  und  dem  Markgrafen 
Friedrich  Magnus  von  Baden-Durlach  gewidmeter  Riss, 
der  sich  heute  im  Karlsruher  Generallandesarchiv  befindet1). 
Durch  steten  Hinweis  auf  die  Beziehungen  der  fortifika- 
torischen  Massnahmen  zum  Gelande  suchte  ich  die  Schil- 
derung  von  kaum  zu  vermeidender  Schwerfalligkeit  frei 
zu  halten.  Am  meisten  aber  wird  der  Leser  fur  seine 
Miihe  entschadigt  werden,  wenn  er  bei  einem  Gang  durch 
das  »goldene  Land*  um  Buhl  meine  Angaben  prufend  mit 
seinen  eigenen  Beobachtungen  vergleicht. 

Die  Biihl-Stollhofener  Befestigungslinien  zogen  sich 
von  der  Stelle,  wo  heute  der  Bahnhof  Oberthal  liegt,  nach 
den  drei  Hohen  des  Klotzberges,  welche  man  als  die 
vordersten  Auslaufer  des  Hornisgrindemassivs  ansehen 
kann.  Sie  krOnten  dann  einen  der  Rebhiigel,  welche  den 
eigentlichen  Schwarzwaldbergen  vorgelagert  sind  —  die 
Brombacher  Hohe,  und  erreichten  vor  Buhl  die  Rhein- 
ebene. 

Die  Verschanzungen  schlossen  dieses  Stadtchen  gegen 
Suden  und  Westen  ab  und  nahmen  von  hier  die  kiirzeste 
Linie  nach  dem  Dorfe  Vimbuch,  das  zu  einem  sehr  wider- 
standsfahigen  Stiitzpunkt  eingerichtet  war.  Von  Vimbuch 
im    rechten  Winkel    nach    Westen    abbiegend,    gewannen 


Vgl.  die  beiliegende  Karte,  die  im  folgenden  stets  heranzuziehen  ist. 


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Die  BClhl-Stollhofener  Linien  im  Jahre   1703.  jqi 

die  Befestigungen  den  Lauf  des  Sulzbachs.  In  der  hier 
beginnenden  Moorniederung  des  Rheintals  bestanden  die 
Verteidigungsanlagen  nur  aus  einzelnen  Schanzen. 

Stollhofen  diente  als  befestigter  Stutzpunkt.  Es  liegt 
am  ostlichen  Rande  einer  Sanddiine,  welche  den  Rheinlauf 
begleitet.  Uber  diese  Sanddiine  hinweg  fuhrte  wieder  eine 
zusammenhangende  Schanzenfront  bis  an  den  Rhein  und 
bildete  nach  Westen  den  eigentlichen  Abschluss  der  Biihl- 
Stollhofener  Linien. 

Diese  Befestigungen  batten  nur  die  Bedeutung  einer 
Sperre  der  recbtsrheinischen  Talebene. 

Der  Rbeinlauf  abwarts  war  wobl  durcb  einzelne 
Redouten  und  Batterien  besetzt  und  etwa  zwei  Meilen 
nordlicher  scblossen  die  Weissenburger  Linien,  welcbe  langs 
der  Lauter  vom  Rbein  bis  in  die  Vogesen  sich  ausdehnten, 
aucb  die  linksseitige  Talebene  ab.  Allein  diese  Befestigungen 
standen  in  keinem  unmittelbaren  Zusammenhang  mit  den 
Biibl-Stollhofener  Linien,  weder  was  ihre  strategiscbe  Ten- 
denz  nocb  ihre  taktische  Widerstandskraft  anbelangt.  Der 
Rheinstrom  gewahrte  damals  einen  so  starken  Flanken- 
schutz,  dass,  als  im  Jabr  1703  die  Weissenburger  Linien 
und  selbst  Landau  verloren  gingen,  die  Verteidigungs- 
fahigkeit  der  Biibl-Stollhofener  Linien  und  ihr  strategisches 
Gewicht  um  nichts  gemindert  schien. 

Noch  merkwlirdiger  ist  in  dieser  Beziehung  die  Be- 
deutung von  Fort  Louis.  Diese  franzosische  Festung  lag 
auf  einer  Rheininsel  unmittelbar  hinter  der  rechten  Flanke 
der  Biibl-Stollhofener  Linie.  Sie  war  bis  zum  Frieden  von 
Ryswik  mit  dem  rechten  Rheinufer  durcb  eine  Brucke 
verbunden.  Trotzdem  hat  Fort  Louis  auf  Angriff  und 
Verteidigung  der  Biihl-Stollhofener  Linie  niemals  einen 
nennenswerten  Einfluss  ausgeiibt. 

Schon  aus  dieser  iibersichtlichen  Schilderung  ist  zu 
erkennen,  dass  die  Biihl-Stollhofener  Linie  in  drei  unter 
sich  sehr  verschiedene  Teile  zerfallt: 

1.  im  Gebirge,  wo  Wall  —  teilweise  mit  aufgeschich- 
tetem  Mauerwerk  —  Spitzgraben  und  ausgedehnte 
Verhaue  als  Hindernismittel  dienen, 

2.  auf  den  Vorhtigeln  des  Schwarzwaldes ,  wo  ein 
sorgfaltig    ausgedachtes    System    von    Wallen    mit 


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102  von  Mflller. 

pallisadierten  Graben,  grosser  und  kleinerFlankierung" 

Anwendung  findet, 
3.  in   der  Ebene,  wo    man   die   gunstigen  Wasserver- 

haltnisse  dem  Verteidiger  dienstbar  gemacht  hat. 
Gehen    wir   zur  Schilderung   der   einzelnen  Abschnitte 
uber. 

1.  Gebirge. 

Hier    fallt    zunachst    die    eigenartige    Gestaltung    der 

linken  Flanke  auf.     Bei  einer  fruheren  Anlage   bildete  die 

Burg    Windeck    den    Abschluss    des    linken    Fliigels    der 

Befestigungen.      Damit    war    eine    Umgehung    der    linken 

Flanke,   trotz   der   Verhaue,    nicht   ausgeschlossen,    —   und 

entscheidend,  wenn  der  Angreifer  das  Biihler  Tal  gewonnen 

hatte.    Bei  der  neuen  Anlage  verkiirzte  der  Erbauer  seine 

Front  bis  zum  Biihlerstein,    zog    aber    im    rechten   Winkel 

eine   befestigte  Flanke   bis  Obertbal.     Dort  ist  eine   scharf 

markierte  Talenge,    aber    auch    eine    sehr    ausgesprochene 

Talstufe,    oberhalb   welcher    das  Tal    steiler    und    ungang- 

barer    wird.      Tatsachlich    zwang    diese    Massnahme    den 

Angreifer    bei    einer    Umgehung    durchs    Gebirge     viel 

weiter   auszuholen,    wahrend   das  Eingreifen    der  Reserven 

des     Verteidigers,      welche     sich     ungefahr     bei     Biihl- 

Altschweier,  im  Mittelpunkt  des  Bogens,  aufstellen  konnten, 

verkiirzt  und    erleichtert   wurde.     Dazu   kommt,    dass   die- 

jenigen   Truppen    des  Angreifers,    welche    auf   muhsamem 

Weg  iiber   den  Pass   am  Lochkopf  oder   bei  Neusatz  Eck 

aus  der  Rheinebene  ins  Biihler  Tal    vorgedrungen    waren, 

fur    ihre  Verbindungen    mit   der   Hauptarmee   besorgt   sein 

mussten,    um  so  mehr,    als    der  Markgraf   auf  den  Hohen 

des    oberen  Biihler    Tals    Landsturm    und    Truppen    unter 

dem    Grafen    Prosper    von    Furstenberg    aufgestellt    hatte, 

welche  den  Angreifer,    der  das  Biihler   Tal  iiberquerenden 

Flanke    im    Riicken    bedrohten.      Es    ist    dies    ein    inter- 

essantes  Beispiel,    wie    eine    geschickte  Beschrankung    der 

Frontausdehnung    die    Verhaltnisse    vollig    um-    und    alle 

Nachteile  dem  Angreifer  zuwendet. 

Uber  dem  heutigen  Bahnhof  Oberthal  lagen  zu  beiden 
Seiten  Befestigungen.  Auf  dem  rechten  Ufer  war  dies 
nur  ein    kleiner,    aber   ziemlich    unzuganglicher  Posten    an 


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Die  Biihl-Stollhofener  Linien  im  Jahre   1703.  iq* 

dem  felsigen  Berghang.  Auf  der  linken  Talseite  setzten 
sich  die  Befestigungen  als  eine  zusammenhangende  Reihe 
von  Fleschen  und  Lttnetten  bis  zum  Biihlerstein  fort  — 
zunachst  nahezu  auf  der  KammhOhe  eines  schmalen,  steilen 
Talriegels;  dann  bei  Rossbuhl,  mehr  den  Abfall  des  Berges 
umfassend. 

Auf  dem  Biihlerstein,  nebenbei  bemerkt,  einem  der 
schOnsten  Aussichtspunkte  des  nordlichen  Schwarzwalds, 
lag  ein  Fort  mit  zwei  Halbbastionen.  Der  enge  Raum 
und  die  Trummerreste  lassen  vermuten,  dass  hier  vielfach 
Mauerwerk  verwendet  wurde.  Trotzdem  hake  ich  dafur, 
dass  nicht  mehr  wie  50 — 60  Mann  in  dieser  Schanze  unter- 
gebracht  werden  konnten.  Ich  versuchte  die  dargestellte 
Form  nach  den  Elsterschen  Angaben  und  den  vorhandenen 
Resten  einzuzeichnen '). 

Noch  kleiner,  aber  gleichfalls  mit  Mauerwerk  -  und 
wohl  ein  Haus  oder  einen  Turm  einschliessend  -  ist  das 
Fort  auf  dem  »Steinernen  Tisch«  angelegt  gewesen,  wahrend 
die  noch  gut  erhaltene  Stemschanze  auf  dem  vordern 
Klotzberg  wieder  etwas  geraumiger  und  anscheinend  ohne 
Mauerwerk  war. 

Den  Abschluss  der  Befestigungen  dieser  hohen  Wald- 
berge  bildet  eine  kleine  Redoute  auf  einem  nach  Hohbaum 
hinabstreichenden  Vorsprung  des  Klotzberg es. 

Selbstverstandlich  war  der  Wald  vor  den  Befestigungs- 
fronten  abgeholzt  und  die  gefallten  Baume  zu  Verhauen 
beniitzt. 

Bei  diesen  Bergbefestigungen  ist  bemerkenswert,  dass 
die  Verbindungslinien  zwischen  den  Stutzpunkten  nicht 
der  kiirzesten  Linie,  also  dem  Bergstrich,  sondern  mehr 
der  horizontalen  Kurve  folgen,  also  den  Berg  gewisser- 
massen  umkreisen.  Dadurch  sichert  sich  der  Verteidiger 
die  fur  den  Schwacheren  doppelt  wichtige  Beweglichkeit 
bei  der  Verschiebung  seiner  Krafte  in  der  Front,  und  der 
Angreifer  muss  entweder  steil  den  Abhang  hinaufsturmen, 
oder  er  kommt,  wenn  er  durch  die  Einmuldung  nach  der 
HOhe  gelangen  will,    in  eine  von  beiden  Seiten   flankierte 

')  Der  Grossh.  Forstmeister  Freiherr  von  Glaubitz  liess  an  dem 
-Biihlerstein*  eine  Inschrift  anbringen,  welche  sich  auf  die  Ereignisse  des 
Jahres   1703  bezieht. 


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104  von  Mflller. 

und  durch  den  Stiitzpunkt  geschlossene  Sackgasse.  Bei 
einem  Abgehen  der  Linien  im  Gel£nde  fallt  dies  viel  deut- 
licher  in  die  Augen,  als  auf  dem  Plane. 

Ein  ahnliches  Prinzip  kam  bei  dem  Anschluss  der 
Bergbefestigung  an  die  Verschanzung  der  Brombacher 
Htthe  zur  Anwendung.  Der  direkte  Abschluss  des  Sattels 
zwischen  dem  Klotzberg  und  der  Brombacher  Hohe  ware 
eine  flankierte  Kourtine  quer  iiber  den  Weg  Gucken— Hoh- 
baum  gewesen  --  eine  immerhin  schwache  Front.  Nun 
musste  man  bei  den  ortlichen  Verhaltnissen,  gedeckter 
Annaherung  etc.  damit  rechnen,  gerade  hier  angegriffen 
zu  werden.  Man  stellte  deshalb,  wie  man  zu  sagen  pflegt, 
das  Ding  auf  den  Kopf  und  Hess  den  Sattel  ganz  offen. 
Aber  man  baute,  ahnlich  wie  ich  es  oben  gezeigt  habe, 
jedoch  in  kombinierter  Weise,  eine  Sackgasse,  eine  hohle 
Flanke,  aus  welcher  eine  zuruckgezogene,  wohl  auch 
maskierte,  Batterie  die  etwa  200  Meter  breite  Sattelhohe 
unter  iiberraschendes  und  wirksames  Feuer  nehmen  konnte. 
—  Diese  Fiihrung  der  Linie  brachte  auch  eine  offensive 
Tendenz  zum  Ausdruck.  Sie  schuf  einen  grossen  Ausfall- 
hof,  in  welchem  die  Truppen  des  Verteidigers  sich  gedeckt 
sammeln  konnten,  um  einem  Angriff  des  Klotzberges  oder 
der  Brombacher  Hohe  in  die  Flanke  zu  stossen.  Auch 
hier  gibt  erst  der  Augenschein  im  Gelande  die  voile  Er- 
kenntnis  der  bemerkenswerten  Anlage. 

2.  Brombacher  Hohe. 

Die  Befestigung  der  Brombacher  Hohe  begann  mit 
einem  starken  Bastion,  unter  welchem  der  schon  erwahnte 
Weg  Gucken— Hohbaum  vorbeifuhrte  und  endigte  mit  dem 
auf  die  Kuppe  »Sch&nzle«  weit  vorspringenden  Kronwerk, 
dem  >Fort«.  Da  das  Tal  des  Rungsbachle  im  toten 
Winkel  lag,  wurde  ein  Halbmond  bis  an  den  Rand  des 
Steilabfalles  zwischen  Einsiedel  und  Gucken  vorgeschoben. 
Die  in  diesem  Abschnitt  besonders  bedrohliche  Angriffs- 
richtung  ging  iiber  Brombach  auf  Kappelwindeck.  Sie 
konnte  von  dem  Halbmond  aus  und  dann  auch  von  der 
machtigen  linken  Flanke  des  Kronwerks  unter  Feuer 
genommen  werden.    Dass  man  mit  der  Wahrscheinlichkeit 


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Die  Btihl-Stollhofener  Linien  im  Jahre  1703.  105 

eines  AngrifFs  in  dieser  Richtung  rechnete,   zeigt  der  Ab- 
schluss  des  Kronwerkes  nach  ruckwarts. 

Die  Verbindung  zwischen  dem  Kronwerk  und  dem 
Stadtchen  Biihl  wurde  durch  eine  mit  Bastion  und  Liinetten 
verstarkte  Front  hergestellt. 


3.  Rheinebene. 

Ein  Blick  auf  die  Karte  zeigt,  dass  die  Rheinebene 
zwischen  Kehl  und  Rastatt  von  einer  breiten  Senke  durch- 
zogen  wird,  welche  im  allgemeinen  die  Mittellinie  zwischen 
Gebirge  und  Rheinstrom  einh&lt  und  die  Talebene  in  drei 
sehr  verschiedene  Abschnitte  teilt.  Sie  ist  von  dem 
Niederungsgebiet  des  Rheinlaufs  durch  eine  leichte  diinen- 
artige  Sandwelle  getrennt,  auf  welcher  die  sogenannte 
Rheinstrasse  von  Strassburg  nach  Frankfurt  ftihrt.  Nach 
Osten  dagegen  vermittelt  eine  glacisartige  Hebung  des 
Gelandes  den  Ubergang  zu  den  Vorhugeln  des  Schwarz- 
waldes.  Naturgemass  kann  es  sich  hier  immer  nur  urn 
einige  Meter  handeln.  Diese  geringen  Hohenunterschiede 
geniigen,  dass  auch  in  der  Rheinebene  drei  sehr  ver- 
schiedene Methoden  der  Befestigung  in  die  Erscheinung 
treten,  bei  denen  die  Ausniitzung  des  lokalen  Wasser- 
reichtums  eine  Hauptrolle  spielt. 

a.  In  dem  ostlichen  Abschnitt  der  Ebene  verzichtete 
der  Erbauer  der  Linien  nicht  auf  die  Anlage  geschlossener 
Schanzenfronten.  Allein  er  fullte  den  Graben  derselben 
mit  dem  im  Fruhjahr  besonders  reichlich  zustromenden 
Wasser  und  versumpfte  die  tiefer  liegenden  Wiesen  des 
Vorgelandes.  Dadurch  wurden  die  wenig  hoher  liegenden 
Ackerwellen,  auf  welchen  eine  teilweise  Annaherung  an 
die  Linien  moglich  war,  vollig  isoliert.  Auf  grossen  Urn- 
wegen  nur  konnte  man  von  der  einen  Hohenwelle  auf  die 
andere  gelangen,  so  dass  Uberraschung  und  Einheitlich- 
keit  bei  einem  Angriif  auf  diesen  Abschnitt  der  Linie  fast 
ausgeschlossen  waren. 

b.  In  der  Senke  selbst  vertraute  der  Erbauer  auf  die 
Ungangbarkeit  der  vorliegenden  Moorwalder  —  Abts- 
moor,  Grubhurst,  hohler  Wald  etc.  —  Nur  einzelne 
geschlossene    Werke   sperrten    die    durchfuhrenden   Wege, 


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I06  von  M tiller. 

schiitzten  die  Schleusen  und  sicherten  den  Zusammenhang 
der  Verteidigung. 

c.  Im  Westen  dienten  die  gestauten  und  versumpften 
Bachl&ufe,  welche  in  ihrem  Abfluss  zum  Rhein  den  Dunen- 
zug  durchgespult  hatten  zur  Verstarkung  der  unmittelbar 
hinter  ihnen  angelegten  Schanzlinien. 

Versuchen  wir  nun  die  Darstellung  der  einzelnen  Ab- 
schnitte  in  der  Rheinebene. 

a.  Ostlicher  Abschnitt: 
von   Btihl  bis  zur  Btiicke  iiber  den  Sulzbach. 

Man  kann  Btihl  als  den  linken  Fliigelpunkt  der  Be- 
festigungen  in  der  Rheinebene  bezeichnen.  Das  Stadtchen 
war  offen  und  nicht  besonders  verteidigungsf&hig.  Nur 
von  Westen  her  erschwerten  nasse  Wiesen  die  Annaherung. 
Vor  dem  Stadtturm  am  Sudausgang  war  eine  geraumige 
Lunette  aufgeworfen.  Sie  diente  zur  Sicherung  des  Ver- 
kehrs.  Dann  umschloss  die  Schanzenlinie  in  engem  Bogen 
die  Slid-  und  Westfront  des  Stadtchens  und  erreichte 
wenig  westlich  von  dem  jetzigen  Pfarrhaus  den  Weg 
Buhl— Oberweier  (jetzt  Bahnhofstrasse).  Sie  folgte  diesem 
Weg  bis  zum  Bahnhof,  wo  ihr  eine  grosse  Lunette  vor- 
gebaut  war  und  nahm  von  hier,  wie  jetzt  die  Kleinbahn, 
die  Richtung  nach  dem  Weg  Buhl— Vimbuch,  vor  welchem 
sie  bis  gegen  Vimbuch  herlief.  Zur  Verstarkung  des 
letztern  Abschnitts  lagen  drei  Ltinetten  und  ein  Hornwerk 
vor  der  eigentlichen  Wallinie. 

Am  meisten  aber  wurde  seine  Widerstandskraft  durch 
die  Ausnutzung  der  zahlreichen  Wasserlaufe  in  der  Rhein- 
ebene vermehrt. 

Wo  die  Stadtumwallung  von  Buhl  die  Buhlot  iiber- 
schreitet,  war  die  erste  Schleuse  angebracht.  Diese 
Schleuse  druckte  dasWasser  der  Buhlot  in  den  Befestigungs- 
graben.  Zweifellos  bezeichnet  der  von  hier  ungefahr  der 
Schulstrasse  und  dann  der  Bahnhofstrasse  entlang  fuhrende 
Graben  die  Lage  der  frtiheren   Schanzenlinie. 

Eine  zvveite  Schleuse,  zwischen  Buhl  und  Vimbuch 
gelegen,  sperrte  den  Rittgraben. 

Das  Dorf  Vimbuch  musste  deshalb  besonders  stark 
geschiitzt  werden  ,    weil  die  kurzeste  Verbindung  zwischen 


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Die  Biihl-Stollhofener  Linien  im  Jahre   1703.  107 

den  Flugeln  der  Linie  durch  Vimbuch  fuhrte  und  weil 
das  trockene  Vorgelande  die  Annaherung  an  das  Dorf 
begiinstigte.  Ein  Teil  von  Vimbuch  war  mit  einem 
flachen  Hornwerk  umgeben.  Den  Kern  der  Befestigung 
bildete  die  Kirche. 

Das  Dorf  ist  durch  zwei  nicht  unbedeutende  Bach- 
laufe  eingeschlossen.  Der  Sandbach,  welcher  von  Buhl 
kommt,  fliesst  der  Ostseite,  der  Dorfbach,  welcher  in  den 
Wiesen  bei  Oberweier  beginnt,  der  Westseite  des  Dorfes 
entlang.  Letztere  war  die  damalige  Frontseite.  —  Der 
starkere  Wasserlauf,  der  Sandbach,  wurde  oberhalb  Vim- 
buch durch  eine  grosse  Schleuse  gesperrt  und  versumpfte 
teilweise  die  Sandmatten  und  einen  schmalen  Gelande- 
streifen  vor  der  Front  des  Dorfes.  Ein  Sagewerk  (Tenaille), 
hinter  dem  Dorfbach  liegend,  deckte  diese  Schleuse. 

Der  Dorfbach  "wurde  durch  eine  weit  zuriickgezogene, 
nOrdlich  Vimbuch  hefindliche  Schleuse  gestaut;  er  fiillte 
den  Graben  der  Dorf  befestigung  und  iiberschwemmte  den 
nordwestlichen  Teil  Vimbuchs,  der  damals  nur  aus  wenigen 
Hiitten  bestand  und  ausserhalb  der  Befestigung  lag. 

Von  einer  Redoute  bei  Vimbuch  zog  sich  eine  zu- 
sammenhangende  bastionierte  Front  auf  der  H6he  des 
NeuScker  parallel  mit  der  Romerstrasse  nach  der  Sulzbach- 
briicke,  wo  eine  Sternschanze  ihrem  rechten  Flugel  An- 
lehnung  hot.  Neben  der  Abwehr  gegen  ein  immerhin 
recht  erschwertes  Vorgehen  von  Balzhofen  her,  hatten 
diese  Schanzen  wohl  hauptsachlich  die  Aufgabe,  einen 
Angriff  auf  Vimbuch  zu  flankieren. 

An  der  eben  erwahnten  Brucke  war  eine  grosse 
Schleuse  in  den  Sulzbach  gebaut.  lhre  Stauwirkung  war 
sehr  bedeutend  und  erstreckte  sich  bis  in  das  Dorf  Balz- 
hofen hinein. 

Ein  gegen  Kinzhurst  vorgeschobenes  Hornwerk  sicherte 
die  Brucke  und  die  Schleuse.  Die  Flanken  des  Horn- 
werks  wurden  teils  durch  eigens  angelegte  Erdwerke, 
teils  durch  die  erwahnte  Sternschanze  vom  rechten  Ufer 
des  Sulzbaches  aus  bestrichen. 

Zu  erwahnen  ist  noch  eine  bastionierte  Redoute,  welche 
von  friiheren  Zeiten  her  westlich    von  Kinzhurst    lag.     Sie 


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log  von  M tiller. 

war    halb    verfallen,    aber    noch    als    vorgeschobener    Be- 
obachtungsposten  zu  verwenden. 


b.  Senke,  von  der  Sulzbachbriicke  bis  Stollhofen. 

Wir  treten  nunmehr  in  das  Gebiet  der  Senke  mit  den 
unpassierbaren  Moorwaldern.  Hier  —  zwischen  der  grossen 
Sulzbachbriicke  und  Stollhofen  —  beschrankten  sich  die 
Verteidigungsanstalten  darauf,  dass  man  das  moorige 
Gelande  vor  der  Front,  sowie  die  durchfuhrenden  Wege 
unter  Wasser  setzte.  Dies  geschah  durch  den  Bau  von 
fiinf  Schleusen,  welche  man  je  nach  ihrer  Lage  in  ver- 
schiedener  Weise  geschutzt  hatte.  Die  beiden  oberen 
Schleusen,  gleich  nOrdlich  der  Sulzbachbrucke,  waren  durch 
ofFene  Erdwerke  gedeckt.  Das  Tal  ist  hier  sehr  schmal, 
die  gegen liber  liegende  Hohe  ermoglicht  eine  gedeckte 
Annaherung  an  die  beiden  Schleusen  und  ein  Weg,  der 
damals  von  Kinzhurst  nach  Weitenung  ftihrte,  uberschritt 
bei  der  unteren  Schleuse  den  Bachabschnitt.  Bekanntlich 
ist  durch  die  Rheinkorrektion  der  Stand  des  Grundwassers 
in  der  Rheinebene  gesunken  und  ohne  Zweifel  wird  damals 
die  schmale  Einmuldung,  durch  welche  der  Sulzbach  seinen 
vielgewundenen  Lauf  nimmt,  viel  weniger  passierbargewesen 
sein  wie  heute.  Auch  hatte  man  aus  dem  nahe  gelegenen 
Vimbuch  bei  einem  Angriff  gegen  diesen  Abschnitt  Truppen 
bald  zur  Hand.  Immerhin  bleiben  die  geringfugigen 
Verschanzungen  unterhalb  der  Sulzbachbrucke  bemer- 
kenswert. 

Die  nachste  Schleuse  lag  bei  Leiberstung.  Die  Urn- 
gebung  dieses  Dorfes  lasst  sich  mit  einer  flachen  Insel 
vergleichen.  Ihr  Ackerboden  erhebt  sich  wenig  aus  dem 
Moorland  und  tritt  bei  dem  Dorfe  hart  an  den  Sulzbach 
heran.  Hier  iiberschreitet  ein  Weg  den  Bach  und  das 
siidlich  gelegene  Moor  in  der  Richtung  auf  Schwarzach. 
Diesen  Obergang  und  die  Schleuse  deckte  ein  ziemlich 
grosses  tenailliertes  Fiinfeck. 

Ungefahr  in  der  Mitte  zwischen  Leiberstung  und 
Stollhofen  greift  ein  Vorsprung  der  Sanddune,  welche 
die  moorige  Senke  im  Westen  begrenzt,  bis  an  das  rechte 
Ufer  des  Sulzbachs  vor.     An  dieser  Stelle    lag   friiher   der 


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Die  Btihl-Stollbofener  Linien  im  Jahre   1703.  100 

Hartinger  Hof1).  Derselbe  war  in  Form  einer  Stern- 
schanze  befestigt  und  gewahrte  auch  einer,  etwas  auf- 
warts  liegenden  Schleuse  einen  gewissen  Schutz.  Diese 
und  die  bei  Leiberstung  liegende  Schleuse  wurden  durch 
zwei  in  den  Moorwald  vorgeschobene  und  befestigte  Wach- 
posten  gesichert. 

Unterhalb  des  Hartinger  Hofs  vereinigen  sich  der 
Abbach,  welcher  an  dem  Dorfe  Oberbruch  vorbeifliesst 
und  der  Sulzbach. 

Eine  grosse  Schleuse  bei  Stollhofen  bildete  den  Ab- 
schluss  des  Stausystems  der  den  Moorabschnitt  durch- 
fliessenden  B£che.  Ihre  Anlage  gehOrte  zu  der  Befestigung 
dieses  Stadtchens  und  war  mit  einem  Sperrdamm  nordlich 
Stollhofens  kombiniert. 

Solche  Sperrdamme  hat  der  Erbauer  der  Buhl-Stoll- 
hofener  Linien  mehrfach  angewandt  und  mit  dem  Schleusen- 
system  in  der  Senke  in  Wechselwirkung  gebracht.  Urn 
das  nordlich  des  Sulzbaches  liegende  Gelande  vor  Ver- 
sumpfung  zu  bewahren,  welche  die  Querverbindung  hinter 
der  Linie  Vimbuch-Stollhofen  unterbrochen  hatte,  wurden 
quer  uber  die  tiefer  liegenden  Wiesen-  und  Bruchabschnitte 
Schutzdamme  aufgeworfen  —  so  ostlich  der  Sulzbachbriicke, 
ferner  »die  lange  Speck*  l&ngs  des  Weges  Weitenung — 
Leiberstung,  die  Niederung  des  G&nsebruchel  und  des 
Bruchwaldes  absperrend,  durch  welchen  der  ausserordent- 
lich  wasserreiche  Schinlingraben  fliesst  und  schliesslich  ein 
zwei  Kilometer  langer  Uferdamm  auf  dem  Nordrande  des 
Sulzbaches  zwischen  Leiberstung  und  dem  Hartinger  Hof. 

Es  ist  unschwer  zu  erkennen,  dass  die  beiden  grossen 
Damme  rechts  und  links  von  Leiberstung  noch  eine 
besondere  Bedeutung  gewinnen  mussten,  wenn  es  dem 
Feinde  gelang,  bei  Buhl  oder  bei  Stollhofen  die  Schanzen- 
linien  zu  forzieren.  Wurden  nach  dem  gegliickten  Durch- 
bruch  des  Feindes  die  Staudamme  durchstochen,  so  uber- 
fluteten    die    zuriickgehaltenen    Wassermassen   den    ganzen 

l)  Der  Hartinger  Hof  diente  wahrscheinlich  einem  Jagdhuter  zur 
Wohnung  und  war  ein  Schalterhaus  an  dem  Wildgatter,  welches  den  grossen 
Wildpark  der  Mark  gr  a  fen  von  Baden-Baden  nach  Siiden  zwischen  Biihl  und 
Stollhofen  abschloss. 


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I  jo  von  Mtiller. 

ntirdlichen  Verlauf  der  Senke  bis  zur  Oos  und  erleichterten 
dem  Feldherrn  die  weiteren  Massnahmen  der  Verteidigung 
oder  den  Abzug  des  nicht  geschlagenen  Flugels. 

Stollhofen  bildete  den  westlichen  Sttitzpunkt  der  Linie. 
Eine  Besichtigung  des  Stadtchens  ist  deshalb  interessant, 
weil  in  seiner  jetzigen  Form,  einigen  Mauerresten  und 
dem  Strassenzug,  die  Grundlinien  der  fruheren  Befestigung 
noch  deutlich  zu  erkennen  sind.  Deshalb  wurde  dem 
Plane  ein  Grundriss  dieser  Festung  beigefugt.  Die  Wider- 
standskraft  Stollhofens  lag  iibrigens  nicht  in  seinen  Mauern, 
sondern  darin,  dass  das  Stadtchen  rings  von  leicht  zu  ver- 
sumpfendem  Vorlande  umgeben  war.  Eine  Annaherung 
von  Suden  durch  den  hohlen  Wald  ist  noch  heute  aus- 
geschlossen.  Die  geringsten  Schwierigkeiten  im  Gelande 
fand  der  AngrifF,  wenn  er  auf  der  Diinenwelle  langs  der 
Rheinstrasse  vorging,  bis  er  auch  hier  an  den  gestauten 
Bachen  zum  Stehen  kam. 


c.  Diinenwelle  bei  Stollhofen  und  Anschluss  an  den  Rhein. 

Bei  Stollhofen  nahm  der  Sulzbach  den  betrachtlichen 
Abfluss  aus  dem  hohlen  Wald,  sowie  eine  Abzweigung 
des  Schvvarzbaches  auf  und  teilte  sich  selbst  in  zwei  Arme. 

Der  nordliche  Arm  (jetzt  Muhlbach  genannt)  hat 
seinen  damaligen  Lauf  beibehalten.  Er  fliesst,  nachdem 
er  die  Sanddune  durchquert  und  das  Niederungsgebiet  des 
Rheines  erreicht  hat  am  Fuss  der  steilabfallenden  Sand- 
dune  entlang  in  nordlicher  Richtung  dem  Rheine  zu. 
Auf  seinem  tiberhohten  rechten  Ufer  war  eine  zusammen- 
hangende  Schanzenlinie  von  unregelmassigen  Bastionen 
aufgeworfen,  welche,  dem  Hochufer  folgend,  als  eine  gegen 
den  Rhein  gerichtete  Flanke  bis  zur  Heckenmuhle  weiter 
gefuhrt  war.  Fur  diese  Schanzen  bildete  der  nOrdliche 
Arm  des  Sulzbaches  den  nassen  Graben.  Zu  seiner 
Stauung  war  am  Westrand  der  Sanddune  eine  Schleuse 
angelegt. 

Der  sudliche  Arm  des  Sulzbaches  (jetzt  Griesbach 
oder  Landhagbach  genannt)  war  gleichfalls  auf  seinem 
rechten  Ufer  befestigt.  Zunachst  bei  Stollhofen  lehnte  sich 
die  Verschanzung    der   Stadtmuhle    an    ihn.     Dann    folgte 


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Die  Buhl-Stollhofener  Linien  im  Jahre   1703.  1  1  1 

eine  vielgezackte  Befestigung  seinem  Lauf  bis  zu  der  Stelle  in 
der  Rheinniederung,  wo  dieser  Arm  gleichfalls  sich  nach 
Norden  wendet.  Die  Befestigungenhatten  die  ungefahre  Form 
und  Bedeutung  eines  dem  Hauptwall  vorgelegenen  Sage- 
werks  und  die  Aufgabe,  die  erw£hnte  Schleuse  zu  decken. 

Auch  der  Griesbach  konnte  durch  eine  Schleuse  gestaut 
werden,  welche  an  dessen  nttrdlicher  Wendung  errichtet  war. 

Noch  muss  einer  dritten  Schleuse  Erw&hnung  geschehen. 
Sie  lag  etwas  unterhalb  des  Punktes,  wo  die  beiden  Arme 
des  Sulzbaches  sich  wieder  vereinigen;  ihre  Sperrung  machte 
das  zwischen  Rhein  und  der  rechten  Flanke  liegende  Vor- 
land  unpassierbar. 

Der  Hauptarm  des  Schwarzbaches,  welcher  von  Siiden 
kommt  und  in  der  Gegenwart  diese  Richtung  behalt. 
bog  damals  in  der  Hone  von  Stollhofen  nach  Westen 
ab,  direkt  dem  Rheine  zu.  Hinter  seinem  sumpfigen 
Flussbett  war  eine  mit  Fleschen  verstarkte  Schanzenfront 
bis  zum  Rhein  aufgeworfen,  womit  der  rechte  Flugel  der 
gesamten  Buhl-Stollhofener  Linie  seinen  Abschluss  fand. 

Gerade  in  diesem  westlichen  Teil  der  Linie  sind  iibrigens 
Gelande  und  Wasserlaufe  so  ver£ndert,  dass  sich  die  Lage 
der  Befestigungen  kaum  mehr  bestimmen  l&sst. 

Am  Rheine  lagen  nun  noch  einige  Redouten,  Schar- 
tacken  und,  Fort  Louis  gegenuber,  eine  Batterie.  Diese 
Werke  gehorten  nicht  eigentlich  zur  Buhl-Stollhofener 
Linie,  sondern  sie  machten  einen  Teil  der  allgemeinen 
Rheinsicherung  aus,  wie  sie  ziemlich  nutzlos  von  Breisach 
bis  nach  Speier  angelegt  war. 

Das  Fort  Mutin  ist  auf  dem  Elsterschen  Plane  nicht 
angegeben,  wohl  aber  auf  andern  Darstellungen  der  Buhl- 
Stollhofener  Linien  aus  der  gleichen  Zeit  (1703)  Auch 
erw&hnt  Villars  dieses  Fort  in  einem  Operationsentwurf 
fur  den  Marsch  nach  Baiern  im  Jahre   1703. 

Wir  sind  damit  am  Ende  der  Beschreibung  der  Buhl- 
Stollhofener  Linie  angelangt  —  sie  war  eine  der  beruhm- 
testen  unter  den  damals  so  haufig  gebauten  Befestigungs- 
linien.  Funf  Jahre  lang  lag  sie  im  Bereich  der  hin-  und 
herwogenden  Operationen.  Erst  nach  dem  Tode  des  Mark- 
grafen  fand  der  franzosische  Feldherr  den  Weg  zu  ihrer 
Uberwaltigung.     Wenn    sie    einen    bestimmenden    Einfluss 


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112  vonMtiller. 

auf  die  einzelnen  kriegerischen  Unternehmungen  auch 
nicht  ausiibte,  so  setzte  sie  dem  Operationsgebiet  bis  zum 
Jahre   1707  doch  seine  nordliche  Grenze. 

Wie  in  seinen  frttheren  Feldzugen  auf  dem  deutschen 
Kriegstheater  beniitzte  der  Markgraf  auch  die  Btihl-Stoll- 
hofener  Linie  zunachst,  urn  sich  einen  gesicherten  Ver- 
sammlungsraum  zu  schaffen  fur  seine  jedes  weitere  Jahr 
des  Krieges  langsamer  und  unvollstandiger  ins  Feld 
nickenden  Kontingente. 

Nachdem  der  Markgraf  im  Fruhjahr  1 703  den  AngrifF 
der  sehr  iiberlegenen  Franzosen  abgeschlagen  hatte,  hielt 
er  sich  nicht  fiir  stark  genug,  um  dem  abziehenden  Gegner 
aus  den  Buhl-Stollhofener  Schanzen  nachzustossen,  und  als 
Marschall  Villars  nun  seinen  kiihnen  Marsch  durch  das 
Kinzigtal  nach  Baiern  antrat,  versagte  auch  die  »strate- 
gische  Flankenstellung*  der  Armee  des  Markgrafen.  Die 
franzosischen  Operationslinien  waren  zu  weit  entfernt,  ihr 
Rheiniibergang  bei  Kehl  gesichert  und  eine  der  deutschen 
weit  uberlegene  Armee  deckte  die  riickwartigen  Ver- 
bindungen. 

Ebensowenig  gltickte  die  Ausniitzung  der  Biihl-Stoll- 
hofener  Linie  fur  eine  aktive  Kriegfuhrung.  Der  Versuch 
des  Markgrafen,  durch  starke  Truppenentsendungen  von 
Buhl  sich  dem  Marschall  Villars  in  den  Engpassen  des 
Schwarzvvalds  vorzulegen,  misslang.  Gleich  erfolglos  war 
im  Jahr  1704  ein  gemeinsamer  Vorstoss  des  Markgrafen 
mit  den  hinter  der  Linie  und  den  in  Schwaben  stehenden 
Truppen  gegen  die  Vereinigung  des  Marschalls  Tallards 
(Dreisamtal)  mit  dem  Kurfiirsten  Max  Emanuel  bei 
Villingen. 

Das  ungiinstige  Starkeverhaltnis,  die  Schwierigkeiten 
der  Wege  und  der  Verpflegung,  sowie  die  Umstandlich- 
keit  des  deutschen  Oberbefehls  hemmten  seine  Schritte. 

Als  dann  im  Juni  1704  die  grosse  Konzentration  der 
alliierten  Streitkrafte  an  der  Donau  stattfand,  deckte  Prinz 
Eugen  von  Savoyen  hinter  der  Btihl-Stollhofener  Linie 
den  Anmarsch  Marlboroughs »).     Allein  auch  er  vermochte 

»)  Prinz  Eugen  von  Savoyen  stand  mit  28000  Mann  hinter  den  »badischen 
Linien*  60000  Franzosen  gegenuber. 


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Die  Biihl-Stollhofener  Linien  im  Jahre  1703.  113 

nicht  den  zweiten  Marsch  Tallards  durch  den  Schwarzwald 
(Elztal)  zu  hindern. 

Die  Franzosen  standen  von  einem  zweiten  AngrifF  auf 
die  Biihl-Stollhofener  Schanzen  ab,  aber  sie  legten  die 
Marschlinien  ihrer  Armeen  nach  Baiern  durch  die  Taler 
des  siidlichen  Schwarzwalds. 

Uber  diese  passive  Einwirkung  auf  die  Operationen 
ging  die  Bedeutung  der  Biihl-Stollhofener  Linie  nicht 
hinaus.  Spater,  nach  der  Schlacht  bei  Hochstadt,  zog  sich 
der  Krieg  auf  das  linke  Rheinufer  und  die  Rolle  der 
Schanzenlinie  war  nahezu  ausgespielt. 

Bei  den  Franzosen  hatten  die  befestigten  Linien  ge- 
ringern  Kredit 1).  Marschall  Villars  hat  die  Aufstellung  von 
Armeen  hinter  Schanzen  scharf  verurteilt.  Trotzdem  musste 
er  zugeben,  dass  der  Markgraf  mit  viel  weniger  und  viel 
schlechtern  Truppen  ihm  bei  Buhl  den  bequemeren  Weg 
nach  Baiern  iiber  Pforzheim  versperrt  habe.  Dies  bestatigt 
der  Opera tionsentwurf  des  Marschalls  Tallard2)  fiir  eine 
spatere  Periode  des  Jahres  1703. 

Weniger  wie  die  strategische  Bedeutung  der  Biihl- 
Stollhofener  Linie  hat  uns  bei  der  vorstehenden  Studie  die 
Linie  selbst  und  ihre  Fiihrung  durch  das  Gel&nde  inter- 
essiert. 

Mag  man  nun  die  Aufstellung  von  Truppen  hinter 
Schanzen  fiir  eine  ruckstandige  Kriegfuhrung  halten  oder 
fiir  die  gebotene  Auskunft  eines  erprobten  Generals:  wir 
bewundern  riickhaltlos  an  Ort  und  Stelle  die  ausserordent- 
lich  geschickte  Erkenntnis  und  Ausniitzung  der  Hilfsmittel 
des  Gelandes,  den  grossen  Zug,  sowie  die  sichere  Be- 
schrankung  auf  das  Notwendige  und  Zweckm&ssige  bei 
der  Anlage  der  Werke.  Damals  waren  die  Heerfuhrer 
ihre  eigenen  und  ausgezeichnete  Feldingenieure. 

*)  Ein  interessantes  Beispiel  fiir  zweckdienliche  Anwendung  von  ver- 
schanzten  Linien  gibt  der  Feldzug  Boufflers  und  Villeroys  1 703  in  Flandern. 
Auch  Marschall  Villars  stellte  1703  seine  Armee  monatelang  hinter  die 
Befestigungslinien  zwischen  Lauingen  und  Dillingen,  als  die  Kriegsftihrung 
in  Baiern  bald  genug  auf  dem  toten  Punkte  angekommen  war.  —  *)  M6moire 
Tallards  vom   10.  Juli    1703  bei  Pelet,  III.  891. 

Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  1.  8 


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von    Miiller. 


II.  Tcil. 
Der  Angriff  auf  die  Buhl-Stollhofener  Linie  im  Jahre  1703. 

Die  Erftffhung  des  Feldzugs  am  Oberrhein  1703  war 
far  die  deutschen  Truppen  uberraschend  und  ungunstig. 

Erst  Ende  November  1702  hatten  dieselben  ihre  Winter- 
quartiere  bezogen »).  Der  obere  Schvvarzwald,  der  Breisgau 
und  das  vorderosterreichische  Gebiet  waren  mit  kaiser- 
lichen  Regimentern  belegt;  schwabische  und  oberrheinische 
Kreistruppen  iiberwinterten  teils  in  der  obern  Markgraf- 
schaft,  teils  zwischen  Elz  und  Murg  unter  Befehl  des  Mark- 
grafen  von  Baden- Durlach;  niedersachsische  und  pfalzer 
Regimenter  lagen  in  den  Quartieren  zwischen  der  Lauter 
und  der  Nahe2).  Hier  fuhrte  Feldmarschall  Baron  v.  Thungen, 
Gouverneur  von  Philippsburg,  den  Befehl.  Der  Ober- 
kommandierende,  Generalleutnant  Markgraf  Ludwig  Wil- 
helm  von  Baden-Baden,  hatte  sein  Hauptquartier  in  Rastatt. 

Schon  Mitte  Februar  wurden  die  deutschen  Truppen 
aus  ihrer  Ruhe  aufgescheucht. 

Am  1 2.  Februar  uberschritt  eine  Armeeabteilung  Villars 
bei  Hiiningen,   am   15.  eine  zvveite  bei  Neuenburg  und  am 

')  An  einschlagiger  Literatur  wurde  im  folgenden  benutzt:  v.  Noorden, 
Europ.  Geschichte  im  achtzehnten  Jahrhundert.  Erste  Abteilung.  I.  Bd. ;  — 
Onno  Klopp,  Der  Fall  des  Hauses  Stuart,  Bd.  10—12.  —  Kiiegsgeschichtliche 
Abteilung  des  k.  u.  k.  Kriegsarchivs :  Feldziige  des  Prinzen  Eugen  von 
Savoyen.  Der  spanisclie  Erbfolgekrieg,  Bd.  V.  —  Osterreichische  militarische 
Zeitschrift,  J.  1846,  Bd.  I.  Heller:  Der  Feldzug  des  Jahres  1703;  —  Badischer 
Militar-Almanach,  J.  1 856;  —  v.  ROder,  Kriegs-  u.  Staatsschriflen  des  Mark- 
grafen   Ludwig  Wilhelm  von  Baden  iiber  den  spanischen  Erbfolgekrieg,  Bd.  I; 

—  Theatrum  Europaeum,  Bd.  XVI;  —  de  Vogue,  Memoires  du  Marechal  de 
Villars,  II;  —  Pelet,  Memoires  militaires  idatifs  a  la  succession  d'Espagne  sous 
Louis  XIV,  Bd.  Ill;  —  de  Boislisle,  Memoires  de  Saint-Simon,  Bd.  XI,  XII; 

—  de  Lamberty,  Memoires  pour  servir  a  1'histoire  du  XVIII  siecle,  Bd.  II;  — 
Du  Mont,  Histoire  militaire  du  Prince  Eugene  de  Savoie,  du  Prince  et  Due 
de  Marlborough  et  du  Prince  de  Nassau-Frise ;  —  Wolseley,  Life  of  the  Duke 
of  Marlborough.  —  8)  t)ber  die  territorial  geltend  gemachten  Schwierigkeiten 
bei  der  Unterbringung  der  Regimenter  schreibt  Markgraf  Ludwig  Wilhelm: 
»allein  ich  habe  noch  nicht  anderst  gesehen  noch  gelernt,  als  dass  man  die 
Soldaten  auf  die  Erd  setzen:  und  nicht  in  die  Luft  unterbringen  kann,  also 
auch  dazu  die  notigen  Distrikt  sein  mussen.*  Archiv  f.  Ostr.  Geschichte 
Bd.    37.    S.  218. 


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Die  Biihl-Stollhofener  Linien  im  Jahre   1703.  1  1  ^ 

18.  Februar  der  Marschall  Marquis  de  Villars  selbst  init 
dem  Rest  seiner  Truppen  und  dem  Artillerietrain  bei  Alten- 
heim  den  Rhein.  In  raschem  Vorgehen  trieben  die  Fran- 
zosen  die  zerstreuten  deutschen  Abteilungen  vor  sich  her 
und  iiberrumpelten  die  befestigte  Kinziglinie.  Kaum  gluckte 
es  den  Deutschen,  ihre  Artillerie  zuruck  zu  bringen. 

Die  franzosische  Armee  war  nach  ihrer  Vereinigung 
42  Bataillone  und  63  Eskadrons  stark. 

Markgraf  Ludwig  Wilhelm  gab  seinen  mehr  oder 
weniger  versprengten  Regimentern  den  Befehl,  sich  hinter 
der  Buhl-Stollhofener  Linie  zu  sammeln,  welche  schon  im 
Jahre  1701  begonnen  aber  nicht  ausgebaut  worden  war. 
Dahin  wurden  auch  die  nachsten,  auf  dem  linken  Rhein- 
ufer,  in  der  Pfalz  und  in  Schwaben  verfiigbaren  Truppen 
herangezogen. 

Kurflirst  Max  Emanuel  von  Baiern,  Frankreichs  Ver- 
bundeter,  befand  sich  1703  in  einer  ungemein  schwierigtMi 
Lage.  Schon  mit  Beginn  des  Jahres  sollte  nach  dem 
kaiserlichen  Kriegsplan  ein  entscheidender  Schlag  gegen 
ihn  eingeleitet  werden.  Nur  baldige  Unterstutzung  ver- 
mochte  ihn  auf  der  Seite  Frankreichs  festzuhalten. 

Hatte  Marschall  Villars  noch  im  Winter  den  Rhein 
uberschritten,  so  konnte  dies  nur  in  der  Absicht  geschehen 
sein,  dem  Kurfursten  die  dringend  erbetene  und  von  dem 
Konig  zugesagte  Hilfe  zu  bringen.  Die  Schwarzwaldpasse 
waren  in  dieser  Jahreszeit  noch  voll  Schnee  und  ungang- 
bar.  Die  einzig  benutzbare  Marschstrasse  nach  Schwaben 
fuhrte  liber  Pforzheim.  Deren  Zugaag  sperrten  die  Buhl- 
Stollhofener  Linien.  Markgraf  Ludwig  Wilhelm  hatte 
somit  guten  Grund  anzunehmen,  dass  die  franzosischen 
Heeresbewegungen  auf  einen  Angriflf  der  Buhl-Stollhofener 
Linien  abhoben.  Kundschafternachrichten  und  aufgefangene 
Briefe  bestatigten  diese  Meinung.  Marschall  Villars  war 
aber  zunachst  darauf  bedacht,  einen  Stiitzpunkt  auf  dem 
rechten  Rheinufer  zu  gewinnen.  Er  begann  deshalb  am 
20.  Februar  die  Belagerung  von  Kehl  und  beschriinkte 
die  Operationen  im  freien  Felde  auf  die  Auspliinderung 
des  unteren  Kinzigtals.  Am  12.  Marz  wurde  Kehl  genommen. 
lndessen  hatte  dieser  kurze  Feldzug  die  Leistungsfahigkeit 
der  franzosischen  Armee   so   sehr  verbraucht,    dass  Villars 

8* 


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1  i5  von    Mftller. 

sich  veranlasst  sah,  die  gesamten  Truppen  Qber  den  Rhein, 
in  Erholungsquartiere  zwischen  Zabern  und  Strassburg, 
zunickzufOhren.  Seine  Berichte  geben  von  dem  Zu- 
stand  der  Armee  das  trubste  Bild  und  seiner  grossen  per- 
sonlichen  Unzufriedenheit  Ausdruck.  Erst  der  bestimmte 
Befehl  des  Konigs,  welcher  auch  den  Marschall  Graf 
Tallard  an  den  Rhein  beorderte,  veranlassten  Villars,  mit 
seiner  nunmehr  retablierten  Armee  am  13.  April  in  drei 
Kolonnen  bei  Neuenburg,  Kappel  und  Strassburg  auf  das 
rechte  Rheinufer  uberzugehen.  Seine  bei  Herbolzheim 
vereinigten  Krafte  beliefen  sich  nun  auf  54  Bataillone, 
86  Eskadronen  und  70  Geschtitze1). 

Villars  beschloss  nach  einer  voraufgegangenen  Ver- 
abredung  mit  Tallard,  zunachst  den  Markgrafen  in  den 
Buhl-Stollhofener  Linien  anzugreifen2). 

Am  18.  April  traf  die  Armee  Villars  in  der  Gegend 
um  Achern,  Tallard  mit  18  Bataillonen  und  23  Eskadronen 
in  Strassburg  ein,  im  ganzen  gegen  50000  Mann. 

Sehr  ungiinstig  lagen  die  Verhaltnisse  bei  der  Armee 
des  Markgrafen8).  Er  musste  seine  Truppen  wegen  Mangel 
an  Fuhrwerk  und  der  notwendigsten  Heeresausstattung  als 
fur  den  Bewegungskrieg  unfahig  bezeichnen  und  sich  aus- 
schliesslich  auf  Verteidigungsanstalten  beschranken. 


!)  Herbolzheim  war  als  Vereinigungspunkt  gewahlt,  um  den  Feind  zu 
tauschen  —  ein  von  Villars  stets  angewandles  und  sorgsam  ausgedachtes 
Verfahren  —  er  schrieb  dariiber  an  Chamillard  (Memoires,  Appendice  II, 
276):  »vous  savez  bien,  Monsieur,  que,  sans  le  secret,  on  ne  reussit  k 
rien,  surtout  dans  la  guerre*.  —  *)  Villars,  Memoires,  Appendice  II, 
270.  An  Prinz  Conty  vom  14.  April  1703:  >.  .  .  .  Sagen  Sie  Ihnen 
(meinen  Feinden)  endlich,  dass  es  das  Kliigste  ist,  wenn  man  eine  feindliche 
Armee  und  einen  guten  General  gegenuber  hat,  welcher  unsere  Plane  durch- 
kreuzen  kann,  man  ihn  auf  such  en  muss  und  ihn  zur  Schlacht  zwingen. 
Wenn  ich  in  der  gegenwartigen  Ausfiihrung  dieser  Absicht  einige  Fehler 
mac  he,  so  schicken  Sie  mir  die  grossen  Klugredner  hierher.  Wir  werden 
sie  vor  die  Schanzen  des  Markgrafen  von  Baden  fuhren  und  uns  zu  recht- 
fertigen  suchen.  Sie  werden  in  den  Batterien  leichter  zu  flberzeugen  sein, 
als  auf  den  Terrassen  von  Marly  und  Versailles.  —  8)  Heller,  Ost.  M. 
Zeitschr.  1846  I.  S.  167.  Brief  des  F.M.L.  Graf  Leiningen  an  Prinz  Eugen: 
^Ich  habe  die  Gnad*  Ihro  hochfiirstliche  Durchlaucht  deu  Herren  General- 
leutnant  schon  langstens  zu  kennen,  aber  niemals  so  constemiert  gesehen  als 
anjetzo,  weilen  man  denselben  also  abandonieret*.  Vgl.  Theat.  Europ.  1703 
S.  40  etc.,  Antrag  des  Churrheinischen  Kreises. 


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Die  Buhl-Stollhofener  Linien  im  Jahre   1703.  117 

Das  Kinzigtal  und  die  sudlicheren  Schwarzwaldpasse 
wurden  gesperrt,  Villingen  erhielt  eine  kleine  Garnison 
kaiserlicher  Truppen  und  die  Mehrzahl  der  unter  dem 
hollandischen  Generalleutnant  Goor  von  der  Mosel  an- 
marschierten  Truppen  (16  Bataillone  hollandischer-  und 
hollandischer  Mietstruppen),  sowie  kaiserliche  und  pfalzische 
Reiterei  wurden  in  einem  Lager  nOrdlich  Lauterburg  ver- 
einigt  und  so  zur  Verwendung  auf  dem  einen  oder  dem 
andern  Ufer  des  Rheines  bereit  gehalten.  tTberall  aber 
herrschte  der  Mangel  und,  selbst  in  letzter  Stunde,  eine 
verhangnisvolle  Lassigkeit,  dem  Feldherrn  die  zum  Krieg- 
fuhren  unentbehrlichen  Mittel  zur  Verfugung  zu  stellen. 

Nur  an  der  Biahl-Stollhofener  Linie  wurde  unter  den 
Augen  des  Markgrafen  mit  Eifer  gearbeitet.  Dahin  zog 
auch  der  Markgraf  zunachst  sieben  hollandische  Bataillone 
aus  dem  Lager  bei  Lauterburg.  Ihnen  folgte  spater  der  Feld- 
marschall  Thungen  mit  alien  an  der  Lauter  entbehrlichen 
Truppen,  sobald  sich  die  Absicht  des  Feindes  weiter 
geklart  hatte.  Der  Markgraf  verfugte  nun  iiber  rund 
25000  Mann  mit  etwa  30  Geschiitzen.  Am  16.  April  ver- 
legte  er  sein  Hauptquartier  von  Rastatt  nach  Buhl. 

Die  Verteilung  der  Truppen  hinter  der  Linie  vermochte 
ich  nicht  durchweg  festzustellen.  Die  Kommandobestimmung 
der  Generale  gibt  der  Markgraf  in  seinem  Bericht  vom 
26.  April  wie  folgt  an. 

Den  rechten  Flugel  bei  Stollhofen  kommandierte  Feld- 
marschall  Thttngen,  dem  die  Feldmarschalleutnants  Furst 
von  Leiningen  und  Erbprinz  von  Baden-Durlach  unterstellt 
waren.  Im  Zentrum  fuhrte  Feldzeugmeister  Furst  von 
Hohenzollern  und  unter  ihm  bei  Vimbuch  der  Wurzbur- 
gische  General  Fuchs »)  den  Befehl.  Der  Abschnitt  von 
Buhl  bis  zum  Gebirge  stand  unter  Generalleutnant  Goor 
mit  den  beiden  hollandischen  Brigaden  Wielkens  und  Bein- 
heim.  Die  Verteidigung  des  linken  Flugels  und  der  Flanke 
war  dem  Feldmarschalleutnant  Baron  Johann  Ernst  von 
Bibra  mit  meist  pfalzer  Truppen  ubertragen.  Bei  Buhl 
scheint  eine  Reserve  von  pfalzer  und  aus  den  beiden 
hollandischen    Brigaden    ausgeschiedenen    Bataillonen    ge- 

l)  Freiherr  Fuchs  von  Bimbach  und  Dornheim. 


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Ijg  von   M tiller. 

standen  zu  haben.  Hinter  der  Mitte  —  und  zwar  aus 
Verpflegungsrucksichten  etwas  weit  ab  —  lagerte  die 
Hauptmasse  der  Reiterei  unter  Feldmarschalleutnant  Baron 
Zandt,  dem  Generalfeldwachtmeister  Prinz  Alexander  von 
Wiirttemberg  und  dem  kurmainzischen  General  Baron  Carl 
Sigmund  von  Bibra.  Feldzeugmeister  Graf  Prosper  von 
Fiirstenberg,  der  sich  schon  beim  Abzug  von  der  Kinzig 
ausgezeichnet  hatte,  hielt  die  nahen  Schwarzwaldpasse 
besetzt.  Von  dort  aus  belastigte  er  in  sehr  wirksamer 
Weise  die  rechte  Flanke  und  den  Rucken  der  franzosischen 
Armee1). 

Nachdem  Villars  die  deutschen  Kavallerieposten  zuruck- 
gedrangt  hatte,    unternahm    er   noch   am  Nachmittage   des 

1 8.  April  von  Sasbach  aus  eine  Erkundung  der  Linien  bei 
Buhl.  Von  den  Hohen  bei  Rittersbach  iibersieht  man 
weithin  die  Stellung  des  Markgrafen.  Auf  der  ganzen  Front 
wurde  geschanzt,  allein  hinter  derselben  waren  nur  wenige 
und  kleine  Truppenlager  zu  sehen.  Tatsachlich  riickten 
auch  die  beiden  hollandischen  Brigaden  erst  in  der  Nacht 
vom    1 8./ 19.  bei  Buhl  in  die  Stellung  ein. 

Diese  Wahrnehmungen  erfullten  Villars  mit  voller 
Zuversicht2)  und  er  beschloss  den  sofortigen  Angriff,  ohne 
Tallard  abzuwarten.  Hatte  doch  Villars  auch  die  Meldung 
erhalten,  dass  Thtingen  sich  anschicke,  aus  dem  Lager 
nordlich  Lauterburg  auf  das  rechte  Rheinufer  iiberzugehen 
und  die  —  falsche  —  Kundschafternachricht,  dass  der 
kaiserliche  Feldmarschall  Graf  Styrum  von  der  Donau  her 
im  Anmarsch  sei. 

Seinem  Entschluss  gemass   ging  Marschall  Villars   am 

19.  April  mit  der  Armee  bis  hart  an  die  feindliche 
Front  heran  und  bezog  in  den  Einmuldungen  der  Reb- 
berge,  westlich  von  Hollebach  und  um  Rittersbach  vier 
Lager.  Ein  funftes  Lager  bei  Oberweier  sicherte  uber 
Balzhofen  und  Moos  die  Verbindung  mit  dem  anmar- 
schierenden  Marschall  Tallard. 

Bei  der  Burggasse,  nur  400 — 500  Schritte  von  den 
feindlichen  Schanzen  entfernt,    liess  Villars  seine    schweren 

')  Marechal  de  Villars,  M£moires,  II.  80.  —  *)  Ebenda,  Schreiben 
an  Chamillard  v.  18.  April  1703:  *bis  jetzt  gewahre  ich  nichts,  was  mich 
hindern  sollte,  alles  zu  hoffen^. 


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Die  Buhl-Stollhofener  Linien  im  Jahre   1703.  1  iq 

Batterien  auffahren  und  das  Geschutzfeuer  erftffnen.  Trotz- 
dem  der  Marschall  dem  Gegner  so  nahe  und  bedrohlich 
auf  den  Leib  ruckte,  hatte  er  nicht  die  Absicht,  hier  einen 
Durchbruch  zu  versuchen.  Es  kam  ihm  nur  darauf  an, 
die  Truppen  des  Feindes  und  seine  Aufmerksamkeit  in 
der  Front  zu  bannen. 

Wahrend  seine  Batterien  die  Brombacher  Hohe  und 
die  an  den  Schanzen  arbeitenden  hollandischen  Truppen 
unter  Feuer  nahmen,  erklommen  25  franzosische  Bataillone 
die  Passhohe  des  Neusatzer  Kcks,  um  eine  Umgehung  des 
feindlichen  linken  Flugels  auszufuhren.  Diese  25  Bataillone, 
fast  die  gesamte  Infanterie  das  I.  Treffens  unter  General- 
leutnant  Blainville  und  den  Generalen  Chatnarande  und 
Lee,  waren  in  der  letzten  Morgenstunde  von  Ottersweier 
auf  Bad  Hub  und  Neusatz  abgebogen.  Ihre  Aufgabe 
bestand  zunachst  darin,  das  Biihlertal  und  dann  tiber 
Alschweier  das  Rheintal  zu  gewinnen.  Die  Anlage  und 
der  Yerlauf  dieser  Unternehmung  machen  es  glaubhaft, 
dass  Villars  von  der  erst  nachtraglich  angelegten  Flanke 
keine  Kenntnis  hatte.  Er  gab  sich  daher  der  trugenden 
Hoffnung  bin,  durch  diese  Umgehung  leichtes  Spiel  in  der 
Front  zu  bekommen.  Fast  die  Halfte  seiner  Infanterie 
und  sein  bester  Generalleutnant  sollten  diese  weit  aus- 
holende  Entsendung  zur  Ausfuhrung  bringen. 

Allein  schon  der  Marsch  durch  das  Hubtal  nach  der 
Passhohe  nahm  eine  ganz  ungewohnliche  Zeit  in  Anspruch. 
An  manchen  Stellen  scheint  der  Weg  unterbrochen  und 
versumpft,  an  andern  durch  Verhaue  gesperrt  gewesen  zu 
sein.  Auch  war  in  den  letzten  Tagen  zwei  Fuss  Schnee 
im  Gebirge  gefallen.  Als  Blainville  am  Abend  im  obern 
Biihlertal  ankam  —  neun  Stunden  habe  er  gebraucht, 
schreibt  Villars  —  sah  er  vor  sich  eine  machtige  Schanzen- 
front,  vvelche  vom  Biihlerstein  quer  zum  Tal  und  iiber 
dieses  hinweg  zog  und  mit  Truppen  stark  besetzt  erschien. 
Von  einer  Umgehung  und  Uberraschung  des  Feindes  war 
keine  Rede  mehr. 

Die  Burg  Windeck  war  durch  den  Markgrafen  Ludwig 
Wilhelm  mit  einem  vorgeschobenen  Posten  besetzt  gewesen. 
Bei  der  Annaherung  der  gesamten  franzosischen  Armee 
hatte  der  hier  befehlende  Leutnant  die  Burg  geraumt  und 


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I  20  von   Mflller. 

sich  auf  die  Hauptstellung  zuriickgezogen *).  Dadurch  kam 
wohl  die  Nachricht  vom  Marsche  der  Kolonne  Blainville 
fruhzeitig  ins  deutsche  Imager.  Ubrigens  war  derselbe  auch 
vom  Biihlerstein  aus  zu  beobachten.  So  fand  Feldmarschall- 
leutnant  Bibra  Zeit  genug,  sich  gegen  einen  Angriff  zu 
rusten  und  mehrere  Bataillone  von  Biihl  zu  seiner  Ver- 
starkung  nach  dem  linken  Fliigel  und  der  Flanke  heran- 
zuziehen.  Unter  andern  scheinen  hier  die  Bataillone 
Varennes  (Preussen),  Barbo  und  Venningen  (Pfalzer)  von 
dem  hollandischen  Hilfskorps  verwendet  worden  zu  sein*). 

Blainville  war  nicht  in  der  Lage,  noch  am  Abend 
etwas  zu  unternehmen.  Er  blieb  die  Nacht  im  Gebirge 
und  erstattete  dem  Marschall  Meldung  von  der  ver&nderten 
Sachlage. 

Es  kommt  der  Klarheit  der  Darstellung  zu  gut,  werih 
wir  die  weiteren  Schicksale  der  franzttsischen  Umgehungs- 
kolonne  im  Zusammenhange  schildern. 

Villars  schickte  am  20.  den  ersten  Offizier  seines  Stabes, 
General  Tressemane  mit  dem  gemessenen  Befehl  an  Blain- 
ville, sofort  und  mit  aller  Entschiedenheit  zum  Angriff  zu 
schreiten.  Blainville  war  indessen  durch  ein  verlustreiches 
Feuergefecht  in  seiner  Meinung  bestarkt  worden,  dass  die 
befestigte  Stellung  des  Feindes  mit  den  ihm  zur  Verfugung 
gestellten  Mitteln  nicht  erobert  werden  konnte.  Es  ist 
dabei  wohl  auch  die  Frage  aufgeworfen  worden,  durch 
eine  noch  weitere  Umgehung8)  niber  eine  andere  iiber  die 
letzte  hinaussteigende  H6he«  das  Tal  von  Neuweier  und 
bei  Steinbach  die  Rheinebene  zu  gewinnen.  Allein  Blain- 
ville hielt  dies  fur  untunlich  und  zu  gewagt,  denn  schon 
machten  sich  vom  Gebirge  her  die  Ftirstenbergischen  Truppen 
lastig  und  bedrohten  seinen  Riicken  und  die  Verbindung 
mit  der  Hauptarmee  im  Rheintal.  So  kehrte  Majorgeneral 
Tressemane*)  mit  dem  unerfreulichen  Bericht  zu  Villars 
zuruck,    dass  die   Umgehung  missgliickt    sei.   —  Aber    der 


*)  Theatrum  Eur.  1703  S.  44.  Die  Burg  wurde  spater  wieder  von  den 
Deutschen  besetzt.  —  *)  Lamberty,  II.  582  —  8)  Theat.  Europ.  1703.  S.  44. 
Vgl.  auch  Prinz  Eugen,  Bd.  V,  312.  —  4)  M6moires  de  Saint  Simon  XI, 
267;  hier  wird  der  Name  de  Tressemanes-Chasteuil  geschrieben  —  die  oben- 
stehende  Schreibweise  ist  den  Memoires  de  Villars  entnommen 


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Die  Buhl-Stollhofener  Linien  im  Jahre  1703.  12  \ 

Marschall  war  nicht  willens  von  seinem  Plane  abzu- 
lassen,  —  urn  so  mehr,  als  er  sich  inzwischen  von  den 
grossen  Schwierigkeiten  eines  Angriffs  auf  die  Front  der 
Linie  uberzeugt  hatte.  In  grOsster  Eile1)  begab  er  sich 
selbst  zu  Blainville.  Es  scheinen  dort  harte  Worte2) 
gefallen  zu  sein.  Nochmals  gingen  die  franzosischen 
Bataillone  gegen  die  Schanzen  vor,  in  welche  der  »ver- 
zagte*  Feind  nicht  einmal  gewagt,  »seine  Geschiitze  ein- 
zufuhrem.  (!)  Allein  der  Angriff  kam,  ehe  er  die  Linien 
erreicht  hatte,  wieder  zum  Stehen,  und  schliesslich  musste 
sich  Villars  der  Auffassung  Blainvilles  anschliessen  und 
den  Ruckzug  nach  dem  Rheintal  befehlen.  Am  21.  April 
ruckte  Blainville  wieder  bei  der  Armee  ein8). 

Blainville  war  ein  General,  der  fruher  und  im 
Verlaufe  dieses  Feldzugs  Proben  von  grosser  Tatkraft 
und  Unternehmungslust  gab  und  bei  der  Katastrophe 
von  HOchstadt  (1704)  einen  ruhmvollen  Soldatentod  starb. 
Villars  bezeichnet  seine  eigenen  Truppen  als  viel  besser 
und  zahlreicher  als  die  feindlichen,  aber  die  Generale 
beschuldigt  er  der  Schlaffheit *).  Alles  habe  er  tun,  jede 
Hohe  selbst  erkunden  miissen.  Nur  im  Soldaten  erkenne 
er  noch  den  Franzosen.  Diese  Ausbriiche  hilflosen  Unmuts 
und  die  uns  uberlieferten  Tatsachen  erklaren  indessen  nicht 
vollstandig  den  Blainvilleschen  Misserfolg,  vvenn  auch  der 
erfahrene  Soldat  darin  die  Gefahren  jeder  weiten  und 
isolierten  Entsendung  und  den  haufigen  Umschlag  der 
FlankenstOsse  erkennen  wird.  Ausschliesslich  auf  Rech- 
nung  Villars  ist  aber  der  Fehler  zu  setzen,  dass  er  eine 
Umgehung  untemahm,  ohne  den  Feind  in  der  Front  nach- 
driicklich  anzufassen. 

In  der  Front  scheinen  sich  die  Franzosen  am  20.  April 
ruhig  verhalten,  aber  zum  Angriff  bereit  gestellt  zu  haben, 
indem  sie  den  Erfolg  Blainvilles  abwarteten.  Nur  das 
Artilleriefeuer    gegen    Buhl    und    die    Brombacher    Hohe 


')  Memoires  de  Villars  II,  App.  289.  Villars  sagt,  er  habe  nur 
Vi  Stunden  dazu  gebraucht.  —  *)  Brief  Villars  an  Cham i Hard  vom  25.  April 
"703-  Memoires  de  Villars  II,  App.  289,  ebenda  S.  78  u.  80.  —  s)  M6moires 
de  Villars,  II,  80;  Prinz  Eugen,  V,  314;  v.  R6der,  I,  93,  155;  Memoires 
de  St.  Simon  XI.  268.  —  «)  Memoires  de  Villars,  II,  App.  290. 


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122  von    M tiller. 

dauerte  mit  unverminderter  Heftigkeit  an.  Die  an  Kaliber 
und  Zahl  bedeutend  starkere  Artillerie  der  Franzosen  hatte 
bald  die  Uberlegenheit  im  Geschutzkampf  gewonnen. 
Nachdem  einige  deutsche  Geschiitze  demontiert  waren,  zog 
der  Markgraf  seine  Artillerie  zeitweilig  zuriick1).  »Trotz- 
dem  hat  sich  der  Feind  nit  getraut,  mit  mehrerem  Nach- 
druck  zu  attaquiren«2).  Nur  die  Vorwachen  drangte  er 
bis  in  die  Graben  der  Befestigungen  zuriick. 

Villars  hatte  zwei  Generale,  Marquis  de  Cheyladet  (von 
der  Kavallerie  des  rechten  Fliigels,  II.  TrefFen)  und  den 
Brigadier  de  Heron  (von  der  Kavallerie  des  linken  Fliigels, 
I.  TrefFen),  beauftragt,  AngrifFsbatterien  zu  bauen3).  Daruber 
verging  der  20.,  21.  und  sogar  der  22.  April.  Nach  der 
Schilderung  eines  hollandischen  Offiziers  sollen  die  Fran- 
zosen am  21.  April  70  Geschiitze  ganz  nahe  an  den  Linien 
in  Position  gehabt  haben4),  denen  der  Markgraf,  wohl  auf 
der  Brombacher  Hohe,  nur  6  bis  7  —  nach  den  Villarsschen 
Angaben  nur  halb  so  viel  Geschiitze  —  entgegenstellen 
konnte.  In  einem  Schreiben  an  die  Generalstaaten  vom 
22.  April  gab  der  Markgraf  diesem  Mangel  an  Kampf- 
mitteln  einen  sehr  ernsten  Ausdruck: 

Im  Verlauf  dieser  Tage  scheint  die  franzOsische  Armee 
folgende  Aufstellung  eingenommen  zu  haben5): 

1.  Die  beiden  TrefFen  des  rechten  Kavallerieflugels 
und  der  Rest  der  Infanterie  des  I.  TrefFens  (eine  Brigade 
zu  fiinf  Bataillonen)  bei  Rittersbach  «). 

2.  Fiinf  Infanteriebrigaden  (ebenfalls  je  fiinf  Bataillone 
stark)  des  I.  TrefFens  im  Buhlertal  und  nach  Ruckkehr 
von  dort  bei  Rittersbach. 


l)  Lamberty  II,  581  u.  f.  —  2)  Roder  1,  S.  155  u.  Prinz  Eugen  V,  699, 
Bericht  des  Markgrafen.  —  8)  Pelet  III,  935,  Villars  Ansicht  fiber  die  Aus- 
bildung  der  Offiziere:  »je  pris  la  liberte  de  lui  (au  roi)  dire  que  les 
ofrkiers  de  cavalerie  devaient  apprendre  aussi  l'infanterie  etc.*  Memoires  de 
Saint-Simon  XI,  266.  Cheyladet  hatte  bis  zum  Brigadier  bei  der  Infanterie 
gedient  (Rgt.  Noailles  &  Maine).  —  4)  Nach  dem  Elsterschen  Plane  waren 
gegen  die  Brombacher  H6he  vier  Batterien  gebaut:  eine  zu  8,  zwei  zu  6 
und  eine  zu  4  Geschiitzen.  —  b)  Vgl.  Pelet  III.  938.  Ordre  de  bataille. 
—  6)  Nach  dem  Elsterschen  Plan  hat  die  Kavallerie  wahrscheinlich  in  zwei 
Treffen  direkt  nordlich  Rittersbach  gelagert,  —  abziiglich  einige  Dragoner- 
schwadionen,  welche  mit  Blainville  marschiert  sein  mogen. 


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Die  Buhl-Stollhofener  Linien  im  Jahre   1703.  123 

3.  Die  Infanterie  des  II.  Treffens  und  das  I.  Treffen 
des  linken  Kavalleriefltigels  im  Lager  bei  Oberweier  '). 

4.  Das  II.  Treffen  des  linken  Kavalleriefltigels  unter 
Generalleutnant  de  Rosel1)  scheint  zur  Verbindung  mit 
Marschall  Tallard  entsendet  worden  zu  sein.  Denn 
endlich  war  auch  diese  Armeeabteilung  im  Operations- 
bereiche  eingetroffen. 

Bis  zum  20.  April  hatte  sirh  Tallard  durch  den  Rhein- 
iibergang  bei  Strassburg  aufhalten  lassen3).  Am  21.  April 
erreichte  er  das  15  Kilometer  nordlich  von  Kehl  liegende 
Freistett;  seine  Vortruppen  tiberschritten  die  Rench  bei 
Memprechtshofen.  Am  22.  April  riickte  er  in  ein  Lager  bei 
Lichtenau  (10  Kilometer  Marsch).  Wahrend  dieses  Marsches 
scheint  General  de  Rosel  zu  ihm  gestossen  zu  sein.  Tallard 
ging  nun  mit  Rosel,  24  Eskadronen  und  einem  Grenadier- 
bataillon  seiner  Armeeabteilung  vorauf,  um  die  feindliche 
Stellung  zu  erkunden.  Bei  Kloster  Schwarzach  stiessen 
die  franzOsischen  Eskadrons  auf  feindliche  Kavallerie, 
welche  sie  »bis  unter  die  Musketen  der  Linie«  zuruck- 
drangten.  Nachdem  der  Marschall  das  Angriffsfeld  und 
die  feindliche  Stellung  aus  nachster  Nahe  in  Augenschein 
genommen  hatte,  schickte  er  merkwiirdigerweise  seine 
Vortruppen  bis  in  das  Lager  von  Lichtenau  zurtick.  Fur 
seine  Person  ritt  er  nach  Moos  zu  einer  Besprechung  mit 
Villars. 

Kaum  hatten  die  Franzosen  das  Geliinde  vor  der 
Schanzenfront  geraumt,  als  Feldmarschall  Thiingen  das- 
selbe  wieder  in  Besitz  nahm  und  seine  Reiterei  bis  an  das 
feindliche  Lager  streifen  liess4). 

Was  Tallard  in  Moos  berichtet  haben  wird,  konnte 
Villars  wenig  Zuversicht  auf  ein   wirksames  Eingreifen  der 

')  Bei  Vimbuch  kampften  die  Regimenter  Poitou  und  Chartres,  welche 
nach  der  Ordre  de  bataille  im  II.  Treffen  standen.  Vgl.  Bad.  Militaralmanach 
1856.  —  Markgraf  Ludwig  Wilhelm  erwahnt,  dass  zahlreiche  Kavallerie  die 
Batterien  bei  Vimbuch  gedeckt  habe.  Vgl.  Prinz  Eugen  V,  700.  —  f)  de 
Rosel  wird  vom  22.  an  bei  Tallard  und  dort  auch  eine  grossere  Anzahl  von 
Eskadrons  aufgefiihrt,  als  Tallard  mit  iiber  den  Rhein  gebracht  halte.  — 
s)  Heller,  O.M.Z.  1846.  I,  177,  *und  dadurch  die  Meinung  Villars  schon 
jetzt  bestatigt,  dass  kein  Verlass  auf  ihn  sei«.  —  4)  Heller,  O.M.Z.  1846.  I, 
184.  Trotz  einem  schvveren  Anfall  von  Chiragra  fuhrte  Thtingen  den  Ober- 
befehl  auf  dem  rechten  Fliigel  weiter. 


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I  2 a  von    Mttller. 

auf  der  Rheinstrasse  anmarschierenden  Armeeabteilung 
geben.  Rechtsdurchden  moorigen  >Hohlen  Waldf,  links  durch 
die  sumpfige  Niederung  des  Schwarzbachs  eingeengt,  blieb 
fur  den  Angriff  auf  Stollhofen  nur  ein  Entwicklungsraum 
von  500  Meter  Frontbreite  iibrig1),  der  ausserdem  in  seiner 
ganzen  Tiefe  keine  Deckung  bot.  War  der  Angriff  bis 
an  die  feindlichen  Schanzen  vorgedrungen ,  so  fand  er 
dort  an  den  versumpften  Bachlaufen  (Sulzbach,  Landgraben 
oder  Landhagbach,  Schwarzbach)  ein  kaum  zu  iiberwindendes 
Hindernis.  Trotzdem  endigte  die  Unterredung  der  beiden 
Marschalle  mit  dem  Entschluss,  am  folgenden  Tage  entweder 
die  Linien  zu  nehmen ,  oder  sich  so  nahe  vor  denselben 
festzusetzen,  dass  der  Sturm  am  24.  April  auf  der  ganzen 
Front  durchgefiihrt  werden  konnte.  Der  Markgraf  be- 
richtet  von  dieser  Unterredung  der  beiden  feindlichen 
Generale:  »der  Ursachen  selbigen  Tages  nichts  weiter 
passierU.  Nur  gegen  die  Brombacher  Hohe  donnerten 
den  ganzen  Tag  die  franzttsischen  Geschiitze.  —  Als 
iibrigens  der  Anmarsch  Tallards  sich  fuhlbar  machte  und 
die  Truppenverschiebungen  nach  Oberweier  etc.  die  Mitte 
der  Befestigungslinie  zu  bedrohen  schienen,  liess  der  Mark- 
graf fruh  am  22.  April  die  Schleuse  bei  Sellingen  (Nr.  16) 
und  drei  Schleusen  zwischen  Oberbruch  und  Buhl  (wahr- 
scheinlich  Nr.  5,  4  u.  3)  schliessen.  Uberhaupt  hatte  sich 
im  deutschen  Lager,  wo  man  die  Vorgange  beim  Feind 
unter  scharfer  Beobachtung  hielt,  die  Auffassung  verstarkt, 
dass  nach  den  vergangenen  ereignislosen  Tagen  ein  ent- 
scheidender  Angriff  des  Feindes  bevorstiinde.  Liess  auch 
sein  unsicheres  Herumtasten  an  der  deutschen  Front  einen 
bestimmten  Schluss  auf  Ort  und  Zeit  des  Angriffs  nicht 
zu,  so  gaben  doch  die  Gestaltung  des  Gelandes  und  die 
Verteilung  der  franzosischen  Streitkrafte  Anhaltspunkte 
genug,  wo  man  sich  besonders  vorzusehen  hatte. 

General  Goor  warf  deshalb  in  der  Nacht  vom  22^2^  April 
an  einer  Stelle  der  Brombacher  Hohe,  wo  er  die  Front 
fur  besonders  bedroht  und  schwach  hielt  »hundert  Schritte« 
hinter  der    ersten  Linie   eine   zweite    auf2).     Es    kann    dies 


*)  Prinz  Eugen  V,  317,  hier  wird  der  Ausdruck  »Damnu  gebraucht.  — 
2)  Lamberty  II,  585. 


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Die  Biihl-Stollhofener  Linien  im  Jahre   1703.  125 

hinter  dem  fSchanzelt  gewesen  sein  (h) l)  oder  —  was  ich 
fur  wahrscheinlicher  halte  —  hinter  dem  Sattel  zwischen 
Gucken  und  Hohbaum  auf  dem  vom  vorderen  Klotzberg 
gegen  Kappel-Windeck  streichenden  Abhang  (Batterie  F). 

Der  Markgraf  selbst  begab  sich  friih  morgens  am  23. 
nach  Vimbuch. 

Als  ob  Villars  die  Musterkarte  von  Fehlern  vervoll- 
standigen  wollte,  deren  eine  unsichere  Heeresleitung  sich 
schuldig  machen  kann,  berief  er  auf  den  Morgen  des 
2$.  April  seine  Generale  zu  einem  Kriegsrat.  Man  konnte 
dieses,  gerade  Villars  Wesen  widersprechende  Verfahren 
als  die  mundliche  Ausgabe  des  Angriffsbefehls  ansehen, 
wenn  es  Villars  in  einem  Briefe  an  Chamillard  und  in 
seinen  Memoiren  nicht  als  Kriegsrat  bezeichnet2)  und 
wenn  die  Versammlung  in  ihrem  Verlaufe  nicht  zu  einer 
Abstimmung  iiber  den  AngrifF  gefuhrt  hatte.  Villars 
musste  es  erleben,  dass  die  samtlichen  Generalleutnants 
der  Infanterie  (5)  sich  gegen  den  Angriff  aussprachen. 
Xur  die  drei  anwesenden  Generalleutnants  der  Kavallerie 
-  du  Bourg8),  tder  Einzige,  der  etwas  verstand«,  Magnac 
und  Lanion  —  und  die  Marechaux  de  camp  (Generalmajore) 
stellten  sich  auf  die  Seite  des  Heerfiihrers.  Villars  bestand 
schliesslich  auf  seiner  Absicht  anzugreifen.  Als  aber  die 
Befehle  zum  Angriff,  schon  zum  zweitenmal,  an  die  Truppen 
ausgegeben  waren,  machten  die  Generale  neue  Schwierig- 
keiten,  welche  wieder  Verzftgerungen  und  Unsicherheit 
zur  Folge  hatten.  >So  hat  man  den  23.*  —  wie  der  Mark- 
graf berichtet  —  »bis  gegen  Abend  den  Feind  in  con- 
tinuirlichen  movementen  gesehen«,  und  auch  was  sp&ter 
geschah,  best&tigt  den  Eindruck  mangelnder  Nachhaltigkeit 


l)  Vgl.  den  beigefugten  Plan.  —  *)  Memoires  de  Villars,  II,  76  fT.;  II, 
Append.  289.  »Si,  apres  Kell  [Kehl],  le  roi  m'avait  honore  de  quelque 
elevation,  Ton  se  seroit  dit  a  soi-mftme:  suivons  notre  genie  et  les  veritables 
raisons  de  guerre;  ne  soyons  pas  retenus  par  des  craintes  basses:  au  pis  aller 
que  me  feront  ces  miserables!  Je  me  trouve  toujours  une  dignite  qui 
etablie  ma  famille,  sur  cela  on  marche.  Mais  avec  une  malheureuse  petite 
fortune  a  peine  commencee,  chancelante,  ebranlee  dans  les  occasions  qui 
devraient  raffermir  on  dit:  ne  faisons  rien  qu'a  la  pluralite  des  voix  et 
on  ne  fait  rien  qui  vaille«  (Villars  a  Chamillard  2.  mai  1703).  —  :t)  Memoires 
de  Villars,  II,  Append.  290. 


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126  von    M tiller. 

bei  den  Franzosen.  Indessen  scheint  es  auf  der  ganzen 
Front  noch  am  Abend  des  23.  zu  vereinzelten  Vorstossen 
gekommen  zu  sein. 

Tallard  setzte  sich  am  gleichen  Abend  wieder  in  den 
Besitz  der  Ubergange  uber  den  Schwarzbach,  wo  er  einen 
befestigten  Posten  wegnahm.  H inter  diesem  Abschnitt 
stellte  er  wahrend  der  Nacht  4000  Mann  Infanterie  und 
2000  Reiter  bereit,  um  am  24.  bei  Tagesanbruch  zum 
Angriff  des  Stollhofener  Flugels  zu  schreiten. 

Auch  im  Hornwerk  an  der  Sulzbachbriicke  bei  Kinz- 
hurst  soil  der  Erbprinz  von  Baden-Durlach  einen  heftigen 
Angriff  zu  bestehen  gehabt  haben1),  den  ich  iibrigens  in 
keinem  Originalbericht  erwahnt  finde. 

Am  nachhaltigsten  gestaltete  sich  der  abendliche  An- 
griff auf  Vimbuch.  Zunachst  brachten  die  Franzosen  20 
bis  30  Geschiitze  gegen  das  Dorf  ins  Feuer,  welche  sie 
durch  zahlreiche  Kavallerie  deckten.  Dann  gingen  einige 
Brigaden  »mit  grossem  Geschrei  und  Stuckschiessem  zum 
Sturme  vor.  Der  Besitz  des  Dorfes  war  aufs  ausserste 
gefahrdet,  um  so  mehr,  als  die  Besatzung  unzureichend 
und  ohne  Artillerie  war2).  Der  Markgraf  raumte  zunachst 
den  ausserhalb  der  Befestigungen  liegenden  Teil  von 
Vimbuch,  welcher  in  Flammen  aufging,  und  beschrankte 
sich  auf  die  Verteidigung  der  Walle.  Ferner  Hess  er  die 
Reiterei  absitzen  und  neben  die  Infanterie  zum  Feuer- 
gefecht  an  die  Brustwehr  treten.  So  gelang  es,  die  Fran- 
zosen von  den  Schanzen  abzuschlagen;  allein  sie  setzten 
sich  in  dem  teilweise  brennenden  Dorfe  fest  und 
begannen  bei  sinkender  Nacht  einen  neuen  Sturmlauf. 
In  diesem  kritischen  Augenblick  traf  das  hollandische 
Bataillon  von  Haidenbrecht,  welches  der  Markgraf  einige 
Stunden  vorher  von  Stollhofen  herangerufen  hatte  »just  a 
tempo«  ein  und  vereitelte  den  letzten  Angriff.  Doch  etwa 
sechzig  Schritte  vor  den  Schanzen  hielten  die  Franzosen 
nochmals  Stand  und  begannen  sich  --  ein  ganz  modernes 
Verfahren   —  unter  dem  Schutze   der  Dunkelheit   in    einer 

*)  Heller,  Ostr  Mil.  Zeitschrift  1846  Bd.  1.  184.  —  *)  Nach  einem  Bericht 
Goors  an  die  Generalstaaten  vom  25.  April  stand  »ein  Bataillon  Anspach 
oder  Janus*  in  Vimbuch.  Ausserdem  war  auch  Reiterei  unter  dem  Fursten 
von   Hohen^ollern  dorthin  gezogen  worden.     Lamberty,  a.  a.  O. 


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Die  Buhl-Stollhofener  Linien  im  Jahre   1703.  127 

Frontausdehnung  von  mehr  als  1000  Schritten  einzugraben1). 
Hier  war  es  wohl  auch,  wo  Villars  seine  Batterien 
»a  demie  portee  de  pistolet«  vor  den  deutschen  Schanzen 
auffahren  Hess1). 

Ungefahr  zur  gleichen  Stunde  scheint  auch  ein  Angriff 
gegen  den  Sattel  zwischen  der  Brombacher  Hone  und  dem 
Klotzberg  angesetzt  worden  zu  sein.  Er  hat  sich  jeden- 
falls  nicht  uber  den  Nachdruck  einer  Demonstration  er- 
hoben.  Weder  der  Markgraf  noch  General  Goor,  der  dort 
kommandierte,  erwahnen  diesen  Angriff.  Er  ist  aber  auf 
einem  hollandischen  Kupferstich  der  Buhl-Stollhofener 
Linien  dargestellt3),  und  der  hollandische  Offizier,  welchen 
Goor  mit  seinem  wortkargen  Gefechtsbericht  an  die  General- 
staaten  schickte,  erzahlt  seinen  Verlauf.  Dreizehn  Bataillone 
Franzosen  seien  zum  Angriff  gegen  eine  schwache  Stelle 
der  Befestigung  vorgebrochen.  Jeder  Soldat  habe  eine 
Faschine  getragen.  Allein  General  Goor  habe  in  der  Xacht 
hinter  der  ursprtinglichen  Linie  einen  zweiten  Abschnitt 
aufwerfen  lassen4).  Dies  habe  die  Stiirmenden  verwirrt 
und  zum  Stehen  gebracht  und  nach  der  dritten  Salve 
seien  alle  weggelaufen.  Ich  erwahne  diesen  Angriff  nach 
vorstehenden  Angaben  deshalb,  weil  er  in  einigen  Schil- 
derungen  als  die  zweite  Umfassung  durch  das  Gebirge 
dargestellt  ist,  was  nicht  zutrifft6). 

Nach  dem  Bericht  des  Markgrafen  und  den  Schreiben 
Villars  kann  es  keinem  Zweifel  unterliegen,  dass  am  Nach- 
mittag  des  23.  April  eine  ahnlich  starke  Kolonne  wie  am 
19.  unter  den  Generalen  Clerambault,  Chamarande  und  Tot 
wieder  uber  die  Passhohe  des  Neusatzer  Ecks  nach  dem 
Buhlertal  aufgebrochen  ist.  Wohl  mochte  Villars  hoffen, 
da  sich  jetzt  der  Kampf  uber  die  ganze  Front  in  der  Ebene 
ausgebreitet  hatte,  die  von  ihren  Verteidigern  entblosste 
Flanke    uberraschend    zu    nehmen.     Allein    Feldmarschall- 


l)  Nach  einer  auf  dem  Elsterschen  Plane  gezogenen  Linie  scheint  dies 
»RetranchemenU  auf  dem  Ebhurst,  nordlich  von  Balzhofen  begonnen  und  im 
Bogen  bis  siidlich  der  Kirche  von  Vimbuch  gereicht  zu  haben,  dem  Rande 
des  festen  Gelandes  folgend.  —  s)  Bericht  Villais  an  den  K6nig  vom  23.  April. 
Prinz  Eugen,  V,  313  u.  a.  O.  —  3)  Bei  Du  Mont,  Histoire  militaire  du 
Prince  Eugene,  La  Haye  1729.  —  «)  Vgl.  oben  S.  124  Anm.  2.  —  5)  Bad. 
Milit.  Almanach  J.   1856;   Heller,  Ost.   Milit.  Zeitschrift   1846. 


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1  28  von   Mttllcr. 

leutnant  Bibra  hatte  sich  »vorgesehen«,  und  die  franzosischen 
Generale  befanden  sich  im  Buhlertal  zum  zweitenmal  vor 
einer  ihnen  unlosbar  scheinenden  Aufgabe.  Die  Meldung 
des  Generalleutnants  Clerambault  uber  diesen  Stand  der 
Umgehung  scheint  zwei  Stunden  nach  Mitternacht  (also  am 
24.  April)  im  Hauptquartier  Villars  eingetroffen  und  nicht 
ohne  Einfluss  auf  den  weitern  Verlauf  des  Tages  gewesen 
zu  sein.  Villars  legte  eben  auf  die  Angriffe  gegen  die 
beiden  Fliigel  des  Markgrafen  ein  besonderes  Gewicht  und 
hielt  sie  fur  aussichtsvoller  als  seine  Vorstosse  gegen  die 
Mitte  der  feindlichen  Befestigungen  zwischen  Vimbuch 
und  der  Brombacher  Hohe.  Auch  die  Darstellung  im 
Berichte  des  Markgrafen  scheint  dies  zu  bestatigen. 

Jedenfalls  war  bis  zum  Morgen  des  24.  April  nirgends 
ein  nennenswerter  Vorteil  gewonnen  und  die  zweite  Um- 
gehung ins  Biihlertal  so  viel  wie  missgliickt. 

Alle  Berichte  stimmen  uberein,  dass  am  24.  die  feind- 
liche  Armee  in  voller  Schlachtordnung  vor  »der  ganzen 
Linie  sich  pr&sentiert«  habe. 

Marschall  Tallard  iiberschritt  bei  Tagesanbruch  den 
Schwarzbach.  Der  HauptangrifF  erfolgte,  wie  das  Vor- 
gehen  am  22.,  auf  der  Hoh  Hard,  der  schmalen  Sanddiine, 
welche  dem  Rhein  parallel  lauft.  Er  kam  wieder  im 
Geschutz-  und  Musketenfeuer  vor  den  Wallen  Stollhofens 
und  der  westlichen  Anschlusslinie  zum  Stehen. 

Gleichzeitig  richtete  Tallard  einen  zweiten  AngrifF 
durch  den  Hohlen  Wald  und  von  Schwarzach  aus  liber  die 
Lochmatten  (Tiefe  Loch)  gegen  die  Hartinger  Schanze1). 
Auch  dieser  Versuch  misslang,  da  die  franzOsischen  Truppen 
in  dem  morastigen  Boden  nicht  vorwarts  kamen.  Dem 
Marschall  Tallard  wurde  dabei  ein  Pferd  unter  dem  Leib 
erschossen.  Schon  um  9  Uhr  morgens  zog  er  seine 
Truppen  aus  dem  Feuer  und  hinter  den  Schwarzbach 
zuriick.  Dort  stellte  er  zunachst  seine  Batterien  auf  und 
marschierte  unter  ihrem  Schutze    bis    in    sein    altes  Lager 


*)  Vgl.  Prinz  Eugen,  V.  317,  »Waldschanze«.  Datnit  kann  nur  die 
Hartinger  oder  Hartunger  Schanze  gemeint  sein.  Sie  lag  am  Wald  rand, 
ausserhalb  des  Wildgatters  und  von  Schwarzach  aus  gesehen  scheinbar  im 
Wald.  Damals  fiihrte  von  Schwarzach  ein  Weg  nach  dem  Hartinger  Hof 
(s.  Prinz  Eugen,  V,  Tafel  IV). 


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Die  Buhl-Stollhofener  Linien  im  Jahrc  1703.  J29 

bei  Freistett.  Am  Abend  des  folgenden  Tages  hatte  er 
schon  wieder  den  Rhein  passiert  und  Strassburg  erreicht. 
Villars  sollte  sich  griindlich  verrechnen,  wenn  er  glaubte, 
dass  Tallard  bei  Stollhofen  die  Kastanien  aus  dem  Feuer 
holen  wurde. 

Energischer,  wenn  audi  nicht  gliicklicher  als  am  vor- 
hergehenden  Abend  spielten  sich  am  24.  April  die  Kampfe 
bei  Vimbuch  ab,  wo,  wie  es  scheint,  Villars  personlich 
anwesend,  und  was  von  Truppen  verfugbar  war,  heran- 
gezogen  hatte.  Am  frUhen  Morgen  —  »eine  Stunde  in 
Tag*  erneuerten  die  Franzosen  ihre  Angriffe.  Allein  der 
Markgraf  hatte  die  Nacht  beniitzt,  um  den  bedrohten 
Posten  durch  zwei  pf&lzer  Bataillone  und  das  kaiserliche 
Dragonerregiment  Styrum,  welches  von  Stollhofen  heran- 
gezogen  wurde,  zu  verstarken.  So  gelang  es  den  fiinfmal 
wiederholten  Ansturm  der  Franzosen  abzuschlagen.  Nach 
diesem,  einem  missgluckten  Uberfall  gleichenden  Angriff 
hat  der  Feind  »die  Linien  vollig  verlassen  und  sich  wiederum 
zuriick  in  sein  Lager  gezogem. 

Auch  gegen  die  Brombacher  Hohe  scheinen  am  24. 
friih  franzosische  Bataillone  demonstriert  zu  haben,  aber 
so  schwachlich,  dass  davon  in  den  Gefechtsberichten  kaum 
Erwahnung  geschieht.  Der  mehrerw&hnte  hollandische 
Offizier  spricht  von  »einem  Angriff*;  im  Badischen  Militar- 
Almanach  wird  erz&hlt,  die  Franzosen  hatten  nicht  ver- 
mocht,  angesichts  ihrer  Gegner  in  die  tiefeingeschnittenen 
Schluchten  hinabzusteigen ,  was  auf  das  Gel£nde  vor  dem 
linken  Fliigel  der  Brombacher  Hohe  passen  wurde.  Der 
Markgraf  bemerkt,  der  Feind  hatte  sich  »zwar  auch  pra- 
sentiert,  aber  weiter  nichts  als  mit  Stiickschiessen  tentiert*. 
Goor  erwahnt  gar  nichts  iiber  diesen  Vorgang. 

Schliesslich  ist  noch  der  Verlauf  des  Flankenstosses 
im  Buhlertal  zu  schildern. 

Auch  hier  begann  mit  grauendem  Tag  der  Angriff. 
Die  Franzosen  beschrankten  sich  indessen  auf  ein  Feuer- 
gefecht  mit  den  vorgeschobenen  Abteilungen  des  Ver- 
teidigers.  Die  in  den  Schanzen  bereit  stehenden  Bataillone 
des  Feldmarschalleutnants  Bibra  anzugreifen ,  haben  sie 
sich  »nicht  getraut«  und  kehrten  unverrichteter  Sache  in 
das  Lager  bei  Ottersweier-Rittersbach  zuruck,  »und  ist  also 

Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.   1.  9 


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>30 


von    M  ii  1 1  e  r. 


diesen  Tag  ferner  nichts  passiert,  als  dass  von  alien  Orten 
die  canonada  continuiert  worden*1). 

Das  ist  das  Ende  des  Villarsschen  Angriffs  auf  die 
Biihl-Stollhofener  Linie.  In  der  Nacht  vom  24.  25.  April 
zogen  die  Franzosen  ihre  Geschutze  aus  den  Batterien. 
Villars  schrieb  am  25.  noch  den  mehrerwahnten  lamen- 
tablen  Brief  an  den  Kriegsminister  Chamillard,  ging  dann 
mit  der  Armee  bis  in  ein  Lager  bei  Sasbach  und  am  26. 
bis  in  die  Gegend  von  Offenburg  zurtick. 

Infolge  der  graulichen  Verwiistungen  des  Landes  vor 
und  wahrend  der  Belagerung  von  Kehl,  welche  Villars 
selbst  ein  betriibendes  Zeichen  der  Indisziplin  seiner  Truppen 
nennt2),  und  da  der  immer  tatige  Feldzeugmeister  Fiirsten- 
berg  vom  Gebirge  aus  den  Franzosen  die  Zufuhren  von 
Strassburg  abschnitt,  war  ein  so  empfindlicher  Mangel  an 
Lebensmitteln  und  Fourage  eingetreten,  dass  nach  dem 
erfolglosen  Angriff  ein  schleuniger  Abzug  diese  unriihm- 
liche  Affaire  beschloss.  Der  Markgraf  hielt  sich  nicht  in 
der  Lage,  seinem  Gegner  an  der  Klinge  zu  bleiben  und 
nachzustossen. 

Erstaunlich  ist  und  fur  die  Beurteilung  der  fran- 
zOsischen  Fiihrer  und  Truppen  sehr  bemerkenswert ,  wie 
nach  diesem  vollig  zerfahrenen  und  verungltickten  Angriff 
auf  den  Markgrafen,  Villars  seine  Armee  sofort  vor  die 
ungemein  schwierige  Aufgabe  stellt,  durch  Forcierung  der 
Schwarzwaldpasse  (Kinzig-  und  Gutachtal)  die  Vereinigung 
mit  dem  Kurfursten  Max  Emanuel  an  der  Donau  (Ehingen) 
zu  erreichen.  Ihm  gait  es.  das  stark  erschiitterte  Zutrauen 
seines  Konigs  wieder  zu  gewinnen.  Der  deprimierten  und 
zerrtitteten  Armee  stellte  er  neue  Ziele,  festigte  die  Disziplin, 

!)  Der  Markgraf  spendet  in  seinem  Bericht  an  den  Kaiser  vom  26.  April 
1703  seinen  Generalen  und  Truppen  grosses  Lob:  *besonders  habe  ich  bei 
der  Herrn  General  Staateu  Truppen  unter  dem  Commando  des  General 
Wachtmeisters  Goor  und  beede  Brigadier  Wilkens  und  Beinheim  nebst  einer 
grossen  Standthaflftigkeit  auch  eine  grosse  facilitat  in  alien  sachen  und  sonder- 
lichen  Eyfer,  das  gemeine  Wesen  zu  erhalsen,  gefunden*  etc.  Roder  I,  156. 
—  *)  Pelet,  III,  516;  —  Memoires  de  Villars,  II,  Append.  278,  Le  lendemain 
(23.  Febr.)  Monsieur  le  marechal  de  Villars  poussa  jusqu'a  Haslach;  les 
marodeurs  Py  avaient  devance.  Jamais  l'indiscipline  parmi  les  trouppes  n'avait 
et6  portee  a  un  tel  point;  jamais  aussi  la  terreur  n'avait  ete  aussi  grande 
dans  le  pays:  tout  etait  desert  (An  den   KSnig,   2.  Marz   1703). 


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Die  Buhl-Stollhofener  Linien  im  Jahre  1703.  ni 

hob  das  Selbstvertrauen  und  die  Unternehmungslust,  welcher 
auch  das  Kriegsgluck  sich  wieder  zugesellte. 

Dem  Markgrafen  machte  man  zum  schvveren  Vor- 
wurf1),  dass  er  bis  zum  Juni  bei  Buhl  stehen  blieb  und, 
anstatt  den  Gegner  einzeln  anzufassen  oder  eine  neue 
Kombination  der  getrennten  deutschen  Armeen  vorzu- 
nehmen,  nur  immer  die  Linien  verstarkte.  Ihm  gegen- 
iiber  war  Tallard  zuruckgehalten  worden,  um  die  Ver- 
bindungen  mit  Villars  zu  decken.  Da  ist  es  nun  inter- 
essant  zu  lesen,  was  Villars  uber  das  Verhalten  Tallards 
sagt2):  »Cependant  le  marechal  de  Villars  voyait  avec 
une  peine  extreme  que  depuis  le  1  mai  qu'il  avait  force 
les  passages  des  montagnes  noires  jusqu'a  la  fin  de  juillet 
le  marechal  de  Tallard,  qui  avait  60  bataillons  et  pres  de 
100  escadrons  n'avait  rien  fait*. 

Tallard  gibt  dazu  in  einem  Mernoire  vom  10.  Juli 
1703  seinem  Standpunkt  Ausdruck3):  »Le  Marechal  de 
Villars  a  marche  aux  lignes  de  Biihl  avec  54  bataillons  des 
meilleures  troupess  du  roi.  Monsieur  de  Tallard  en  avait 
quinze  avec  lui.  Cela  faisait  69.  Les  ennemis  n'avaient 
pas  plus  de  bataillons  qu'ils  n'en  ont,  puisque  M.  de  Bade 
n'en  a  emmene  avec  lui  que  cinq,  qui  sont  repares  par  les 
cinq  qui  viennent  d'arriver.  Ajoutez  a  cela  qu'ils  ont 
infiniment  travaille  depuis  ce  temps-la  et  principalement 
sur  les  hauteurs  qui  etait  leur  faible  et  le  roi  trouvera  que 
ce  serait  risquer  apres  un  prejuge  comme  celui-la,  de  se 
rapprocher  une  seconde  fois  des  lignes  pour  les  attaquer 
avec  apparence  d'etre  oblige  de  s'en  retirer;  ainsi  Ton  ne 
s'arretera  pas  d'avantage  sur  cet  article-la.« 

Das  ist  die  Meinung  zweier  Generale  zu  einer  Zeit, 
als  sie  gegen  den  Markgrafen  im  Felde  standen4),  und  ich 
fuhre  sie  an,  um  bei  aller  Anerkennung  der  nachtraglich 
prufenden,  theoretischen  Kritik,  ihrer  Notwendigkeit  und 
ihrer  lehrhaften  Nutzlichkeit  die  beruhmten  Gegner  des 
Markgrafen  zu  seiner  Rechtfertigung  aufzurufen. 

Kritik  uben  kann  man  nach  Theorien,  Kriegfuhren 
nur  in  klarer  Erkenntnis  der  vorliegenden  Verhaltnisse. 

')  Vgl.  auch  Noorden,  a.  a.  O.  Abt.  I  Bd.  2  S.  510.    Zur  allgemeinen 

Kennzeichnung.  —  2)  M6moires  de  Villars  II,  103.  —  *\  Pelet,  III,  891.  — 
4)  Tallard  mit  nahezu  dreifacher  Cberlegenheit. 

9* 


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'32 


von    M  ii  1 1  e  r. 


Erlauterung  des  Planes  und  Erklarung  der  Zeichen. 


Der  beiliegende  Plan  der  Buhl-Stollhofener  Linien  ist  ent- 
standen,  indem  das  Gelande  mit  der  Zeichnung  des  Majors 
Elster  in  der  Hand  abgegangen  wurde.  Wo  sich  noch  Reste 
der  Befestigungslinien  fanden,  wurden  diese,  sonst  die  Elster- 
schen  Angaben  nach  dem  Augenschein  in  die  badische  Karte 
i  :  25000  eingepasst.  An  einzelnen  Stellen  musste  der  deutlichen 
Darstellung  halber  der  Grundriss  der  Linien  vereinfacht  werden. 
Es  geschah  dies  unter  sorgfaltiger  Wahrung  der  Eigenart  der 
Befestigung  in  ihren  verschiedenen  Abschnitten. 

Sind  noch  —  selbst  geringe  —  Andeutungen  der  Schanzen- 
linien  vorhanden,  so  ist  dies  nachstehend  vermerkt. 

Von  den  Schleusen  haben  sich  keine  Reste  erhalten.  Auch 
bei  der  Regulierung  der  Bache  ist  nichts  gefunden  worden. 


A.  Anfang    der    Befestigungslinie,    uber    dem    Bahnhof 

»Oberthal«.  —   Auf    dem    rechten    Talrand    keine, 
auf     der    Bergnase    (311,8)     der    linken    Talseite 
schwache  Spuren. 
A. — B.  Die  Schanzen  Ziehen  sich  zunachst  ungefahr  auf  der 

Kammlinie  uber  426,  dann  westlich  Rossbuhl  und 
des  Weges  Rossbuhl  —  Schonbucher  Rutte  vorbei 
nach  der  Bergkuppe  Buhlerstein  —  in  den  Wein- 
bergen  eingeebnet,  im  Walde  fast  durchweg  erhalten. 

B.  Redoute  mit  zwei  Halb-Bastionen    auf   dem  »Buhler- 

stein«  (523,8)  wahrscheinlich  mit  gemauerter  Front 
—  Grundriss  noch  erkennbar,  Mauerreste. 
Zwischen  B.  und  C.    Im  Sattel:  Kourtine  mit  Flanken  —  ver- 
schwunden. 

C.  Kleine  Redoute  mit  gemauertem  Blockhaus  auf  dem 

»Steinernen  Tisch«  (516,8   —  wenig  Reste. 

D.  Sternschanze  auf  dem  »vorderen  Klotzberg«  —  noch 

deutlich  erkennbar;    weniger    deutlich   die  Verbin- 
dungslinie    zwischen  C.    und  D.    und    zwischen  D. 
und  E. 
Burg  Windeck  (376,5)  vorgeschobener  Posten  ohne  Zusammen- 
hang  mit  der  Schanzenlinie. 


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Die  Biihl-Stollhofener  Linien  im  Jahre   1703.  11^ 

E.  Kleine  Redoute  auf  einera  Vorsprung  des  Klotzbergs 

gegen  Hohbaum  —  verschwunden.  Diese  Redoute 
bildete  mit  dem  gegenuber  liegenden  Bastion  der 
Befestigung  G.  der  »Brombacher  H6he«,  welche 
zwischen  dem  Tal  von  Kappelwindeck  und  dem 
Tal  des  von  Riegel  komraenden  Rungsbachles  liegt, 
den  Abschluss  des  Sattels,  uber  welchen  der  Weg 
von  Gucken  nach  Hohbaum  fuhrt. 

F.  Batterie  von  vier  Geschutzen  am  Weg  von  Oberdorf 

nach  dem  *  Zinken  Klotzberg  —  verschwunden. 
Diente  zur  Bestreichung  des  oben  erwahnten 
Sattels. 

G.  Befestigung    des    Hdhenruckens    (227)    »Brombacher 

H6he«  zwischen  Brombach  und  Hohbaum;  am 
»Einsiedelhof«  ein  iiber  die  Linie  bis  an  den  Steil- 
abfall  vorgeschobener  Halbmond,  wohl  zur  bessern 
Bestreichung  des  Rungsbachletals  —  spurlos  ver- 
schwunden. 

H.  Bastioniertes  Fort  auf  dem  »Schanzle«  (160,2);  dieses 

Fort  bildete  den  Abschluss  der  Befestigungen  des 
Brombacher  Hdhenruckens;  weit  vorspringend  flan- 
kiert  es  die  Annaherung  an  die  Schanzenlinie. 
Das  Fort  ist  nach  ruckwarts  durch  die  tenaillierte 
Linie 

h.  gedeckt  —  keine  Reste. 

I.  Verbindungslinie  in  der  Ebene  (140,5)  zwischen  dem 

Fort  H.  und  Buhl  durch  eine  vorliegende  Flesche 
verstarkt  —  keine  Reste. 

K.  Stadtbefestigung  von  Buhl,  Wall  (Mauer)  und  Graben. 

Vor  dem  sudlichen  Stadttor  lag  eine  Lunette  zur 
Deckung  des  Ausgangs  und  Bildung  eines  Waflfen- 
platzes.  Der  Torturm  stand  200 a  sudlich  des 
jetzigen  Rathauses  von  Buhl.  Wo  die  Befestigung 
nach  Norden  abbiegt  lag  vor  der  Ecke  gleichfalls 
eine  kleine  Lunette.  Die  Befestigung  uberschritt 
dann  den  Sandbach  und  folgte  der  Umfassung  des 
Stadtchens  (jetzt  ungefahr:  Graben  an  der  Schul- 
strasse)  bis  zur  jetzigen  Bahnhofstrasse  —  keine 
Reste,  meist  uberbaut. 

L.  Befestigungslinie    langs    der    Bahnhofstrasse,    westlich 

des  jetzigen  Stationsgebaudes  (135,9)  durch  eine 
Flesche  gedeckt  —  keine  Reste,  durch  die  Strasse 
nach  dem  Bahnhof  uberbaut. 

1.  Schleuse,    wahrscheinlich  bestimmt  den  Sandbach  zu 

stauen,  dass  er  den  Graben  vor  der  Front  L.  mit 
Wasser  fullte;  vgl.  den  jetzigen  Wasserlauf  an  der 
Schul-  und  Bahnhofstrasse. 


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134 


von    M  ii  1 1  e  r. 


M.  N.  O.  Drei  vorliegende  Fleschen  zur  Verstarkung  der  Linie, 
welche  vom  jetzigen  Bahnhof  Buhl  sich  nach  der 
(jetzigen)  Landstrasse  Buhl — Vimbuch  zog,  dieselbe 
bei  der  »Froschbachle«-Brucke  erreichte  und  der 
Strassenflucht  bis  gegen  Vimbuch  folgte  —  keine 
Reste. 

2.  Schleuse  am  Rittgraben  (133,6). 

P.  In    die    nassen  Wiesen    vorgebautes    Hornwerk;    die 

Linien  folgen  nun  dera  rechten  Ufer  des  Sand- 
baches  bis  Vimbuch  —   vollig  verschwunden. 

R.  Vorgeschobenes  Sagewerk  zur  Deckung  der  Schleuse 

des  Sandbaches  —  verschwunden. 

3.  Schleuse  des  Sandbaches  (133,6).    Wahrend  der  Sand- 

bach  ostlich  an  Vimbuch  vorbeifliesst,  nimmt  der 
Dorfbach  seinen  Lauf  am  westlichen  Rande  des 
Dorfes  entlang;  er  wurde  durch  die  weit  zuriick- 
liegende  Schleuse, 

4.  welche   sich  nordlich  von  Vimbuch  befand,  gesperrt, 

und  in  die  Befestigungsgraben  vom  Vimbuch  gestaut. 
I\lit  diesen  beiden  Schleusen  konnten  die  Wiesen 
bis  Balzhofen  und  teilweise  das  Dorf  selbst  ver- 
sumpft  werden. 

5.  Hornwerk  bei  der  Kirche  von   Vimbuch,   Befestigung 

des  damals  aus  wenigen  Hausern  bestehenden 
Dorfes.  Die  ausserhalb  der  Schanzen  liegenden 
Hiitten  wurden  abgebrannt —  von  den  Befestigungen 
ist  keine  Spur  vorhanden.  Die  Kirche  ist  ganz 
neu,  das  Pfarrhaus  tragt  die  Jahreszahl  1732,  ein 
Torbogen  1755.  Vimbuch  hat  sich  sehr  ausgedehnt, 
besonders  nach  Norden. 

T.  Redoute  nordlich   Vimbuch  und  daran    anschliessend 

eine  bastionierte  Linie,  welche  iiber  die  Gelande- 
welle  »Neuacker«  wegftihrte  bis  zu 

U.  Sternschanze  amSulzbach  —  alles  vollig  verschwunden. 

V.  Briicke  iiber  den  Sulzbach. 

5.  Grosse  Schleuse  an  der  Sulzbachbriicke  (129,8). 
W.                 Briickenkopf    —   Hornwerk    —    vollig    verschwunden. 

Westlich  Kinzhurst  lag  eine  schon  damals  verfallene 
bastionierte  Redoute ,  welche  1 703  nicht  in  das 
Befestigungssystem  eingezogen  war,  aber  zeitweilig 
als  vorgeschobener  Posten  diente  —  ihre  Lage  ist 
noch  erkennbar  (Sandgrube). 

6.  Damm  zur    Trockenhaltung    der    Wiese    »Gemarkung 

Neuweier«,  uber  welche  wahrscheinlich  der  Ver- 
bindungsweg  von  Leiberstung  nach  Vimbuch  fuhrte, 
—   verschwunden. 


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Die  Biihl-Stollhofener  Linien  im  Jahre   1703.  135 

X.  Brustwehr,  welche  zur  Bestreichung  der  rechten  Flanke 

des  Hornwerks  W.  diente;  scheinbar  zwei  hinter- 
einander  liegende  Linien  —  kaum  erkennbar. 

Y.  Ganz    flacher    Halbmond    zum   Schutze    der   Schleuse 

Nr.   7  —   nicht  mehr  erkennbar. 

7.  Schleuse  des  Sulzbaches. 

Z.  Zwei  offene  Erdwerke,  Flesche  und  gebrochene  Linie, 

welche  zur  Deckung  der  Schleuse  Nr.  8  und  zum 
Schutze  gegen  einen  Ubergang  fiber  den  Sulzbach 
dienten  -  kaum  mehr  erkennbar. 
Dem  damaligen  Wege  Oberbruch— Weitenung  folgend, 
konnte  der  Angreifer,  gedeckt  durch  die  Hohenwelle 
150,1,  bis  hart  an  den  Bachabschnitt  gelangen. 

8.  Schleuse  des  Sulzbaches  (126,6). 

Die  lange  Speck.  (126,6).  Damm  zur  Sicherung  der  Quer- 
verbindung  hinter  der  Befestigungslinie  und  um 
das  Verlaufen  des  gestauten  Wassers  zu  ver- 
hindern   —   verschwunden. 

Sulzbach.  Neuerdings  durchweg  reguliert  und  mit  Dammen 
eingefasst. 

A.  a.  Sternschanze    auf    der  Gelandewelle    ostlich    Leiber- 

stung  mit  einem  bis  an  die  Niederung  des  Sulz- 
bachs  vorspringenden  Hornwerk,  zur  Sperrung  des 
Weges  Schwarzach — Leiberstung  und  zum  Schutz 
der  Schleuse  Nr.  9.  Ober  die  Lage  dieser  Schanze 
geben  die  im  Ackerfeld  nahezu  ausgeflachten  Linien 
noch  einige  Andeutung. 

9.  Schleuse  von  Leiberstung. 

B.  b.  Damm    zwischen    Leiberstung    und     dem    Hartinger 

(Hartunger)  Hof,  zur  Sicherung  der  Querverbindung 
durch  die  »Riedmatten«  und  zur  Stauung  —  durch 
die   Wasserbauten  am  Sulzbach  abgetragen. 

10.  Schleuse  des  Sulzbaches. 

Im  ^Grubhurst«  scheinen  zwei  verschanzte  Posten  zur 
Bewachung  der  Schleusen  9  und  10  aufgestellt 
gewesen  zu  sein  —  kleine  Redouten  jetzt  noch 
erkennbar. 

C.  C.  Sternschanze,    in  welcher  der  Hartinger  Hof  lag,    am 

jetzigen  Zusammenfluss  des  Abbaches  und  des 
Sulzbaches  —  Schanze  und  Hof  vollstandig  ver- 
schwunden. Das  Waldstiick  nordlich  hat  noch 
den  Naraen  Hartunger  Busch. 
Stollhofen.  ( 1 26,1 )  befestigtes  Stadtchen,  von  nassem  Graben 
und  surapfigen  Wiesen  umgeben  —  beigefugt  ein 
Plan  vom  Jahr  1689.  —  Gegen  Siiden  war  um 
die    Stadt    eine    Art    verstiirktes    Glacis    langs    des 


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136  von   Miiller. 

Sulzbaches  angelegt.  Die  damalige  Befestigung 
lasst  sich  heute  noch  an  der  Form  des  Stadtkerns, 
dem  Strassenzug  und  an  einzelnen  Mauerstucken 
erkennen;  das  verstarkte  Glacis  ist   verschwunden. 

11.  Schleuse  von  Stollhofen. 

12.  Sperrdamm  und  Schanze  bei  der  Stollhofener  Muhle. 

13.  Sperrdamm    nordlich    Stollhofen,    zur    Sperrung    des 

Bannwaldgrabens  und  um  den  Zugang  von  Norden 
vor  Versumpfung  zu  schutzen,  —  nicht  mehr  er- 
kennbar.  Stollhofen  liegt  nur  126,1,  die  Wiesen 
am  Sulzbach  etwa   125  m  hoch. 

D.  d.  Befestigungen    zwischen    Stollhofen    und    der    Heck- 

muhle  —  nicht  mehr  erkennbar. 

E.  e.  An    dem    »Landgraben«    vorgeschobene    Linie,    zur 

Deckung  der  den  Sulzbach  sperrenden  grossen 
Schleuse  Nr.  14  —  nicht  mehr  festzustellen.  Der 
»Landgraben«  (Namen  »Landhagbach«  noch  erhalten) 
wird,  besonders  im  Fruhjahr,  aus  dem  »Hohlen 
Wald«  mit  betrachtlichen  Wassermengen  gespeist; 
er  nahm  eine  Abzweigung  des  Sulzbaches  auf, 
vereinigte  sich  mit  dem  Schwarzbach  und  mun- 
dete,  nachdem  ein  Arm  in  nordlichem  Abfluss 
(jetzt  Griesbach)  sich  von  ihm  getrennt  hatte, 
seiner  westlichen  Richtung  folgend,  in  den  Rhein. 
—  Diese  Bachlaufe  sind  jetzt  vielfach  ganz  ge- 
andert. 

14.  Grosse  Schleuse. 

F.  f.  Linie,    welche    nach    der   Vereinigung   von    Schwarz- 

bach und  Landgraben  diesem  bis  zur  Einmundung 
in  den  Rhein  folgte  —  nicht  mehr  erkennbar; 
auch  der  Wasserlauf  hat  eine  andere  Richtung 
und  das  Gelande  eine  wesentliche  Umgestaltung 
erhalten. 

15.  Schleuse  am  Dammhaus  (124,7),    welche    den    oben 

erwahnten  Arm  (jetzt  Griesbach)  sperrte. 

16.  Grosse  Schleuse  mit  Damm,  bei  der  damaligen  Wieder- 

vereinigung  des  Sulzbaches  (Muhlbach)  mit  dem 
jetzt  Griesbach  genannten  Arm. 

G.  g.  Redoute    am    Rhein  —  in    der  Richtung    gegen    die 

lnsel  von  Dahlunden. 
K.  k.  Geschutztes  Blockhaus  am  Rhein. 

L.  1.  Geschutzte  Blockhauser  bei  Sollingen,  mit  Anschluss- 

linien    -    meist  vollig  verschwunden. 
Fort  Mutin  zwischen  Sollingen  und  Hugelsheira  am  Hochufer  — 

Spuren  im  Ackerfeld  erhalten.    Das  Fort  Mutin  ist 

in  dem  Elsterschen  Plane   nicht   angegeben,    wohl 


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Die  Biihl-Stollhofener  Linien  im  Jahre  1703.  137 

aber  in  dem  Plan  der  Biihl-Stollhofener  Linien, 
welcher  auf  Tafel  IV  den  »Feldzugen  des  Prinzen 
Eugen  von  Savoyen«,  kriegsgeschichtliche  Abteilung 
des  k.  u.  k.  Kriegsarchivs,  beiliegt.  —  Villars 
spricht  von  einem  »fort  que  les  ennemis  ont  devant 
fort  Louis*  (Brief  Vs.  an  Chamillard  vom  27.  3. 
1703,  Pelet,  memoires  militaires  111,  545).  Im 
Jahre  1707  nach  der  Einnahme  der  Linien  Hess 
Villars  die  nach  dem  Ryswicker  Frieden  abge- 
brochene  Brucke  bei  Fort  Louis  wieder  herstellen 
und  baute  zu  ihrem  Schutze  hier  auf  dem  rechten 
Rheinufer  ein  Fort. 


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Theodor  Ludwig  y. 

Von 

Friedrich  Meinecke. 


Unter  den  Verlusten ,  vvelche  die  jungere  Generation  der 
Geschichtsforscher  und  akademischen  Geschichtslehrer  Deutsch- 
lands  in  den  letzten  zwei  Jahren  erlitten  hat,  ist  der  Tod  Theodor 
Ludwigs  vielleicht  der  schmerzlichste.  Er  war  nicht  nur  ein 
ungewohnlich  tuchtiger  Forscher,  sondern  eine  bedeutende  wissen- 
schaftliche  Personlichkeit,  die  in  ihrem  eigenartigen  feinen  Glanze 
allerdings  nur  einem  kleinen  Kreise  erst  bekannt  war,  die  aber 
—  daran  ist  gar  kein  Zweifel  —  im  schonsten  Aufstiege  zu  einer 
allgemeineren  und  durchgreifenderen  Wirksamkeit    begriffen  war. 

Zwei  Bemerkungen  allgemeiner  Art  raochte  ich  der  Skizze 
seines  Lebensganges  vorausschicken.  Man  muss  einmal  an  die 
inneren  Schwierigkeiten  erinnern,  rait  denen  heute  ein  aufstreben- 
der  Historiker  zu  kampfen  hat.  Er  muss  heute  beinahe  not- 
wendig  damit  beginnen,  sich  zu  konzentrieren  und  isolieren  in 
eng  begrenzten  Studien.  Es  treten  bestimmte  Aufgaben  und 
Fragestellungen  der  ziinftigen  Wissenschaft  an  ihn  heran,  denen 
er  zunachst  rait  gebundener  Marschroute  folgen  muss.  Editionen 
und  spezialisierte  Aktenstudien  —  in  der  Regel  nicht  selbst 
gewahlte,  sondern  ubertragene  oder  anerapfohlene  Arbeiten  — 
absorbieren  gewohnlich  die  ersten  beiden  Lustren  der  eigenen 
Forschertatigkeit.  Die  Wissenschaft,  zur  Arbeitsorganisation  und 
zum  Grossbetriebe  geworden,  lastet  heute  auf  dem  einzelnen 
Forscher  gerade  in  seinen  frischesten  Entwicklungsjahren  am 
slarksten.  Man  sollte  sich  der  Wissenschaft,  wie  manchen  anderen 
Kulturgiitern  gegenuber,  als  Herr  und  als  Diener,  frei  und  unfrei 
zugleich  fuhlen  konnen.  Heute  dauert  es  lange ,  bis  man  zur 
freien  Selbstbestimmung  seines  wissenschaftlichen  Lebens  kommen 
kann.  Mancher  bedarf  ihrer  wohl  nie,  mancher  wiederum  wahnt 
sie  von  vornherein  zu  besitzen ,  wenn  seine  Erstlingsarbeit  mit 
kuhnera  Mute  ein  raoglichst  mniversalgeschichtliches«  Thema  ergriff. 
Aber    die  Schlechtesten    sind    es  wohl    nicht,    die    in    der  Mitte 


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Theodor  Ludwig.  j?g 

zwischen  beiden  sich  langsara  und  rauhevoll  zur  inneren  wissen- 
schaftlichen  Freiheit  durcharbeiten  mtissen  und  das  Wort 
umkehren  konnen :  »Beim  ersten  sind  wir  Knechte ,  das  zweite 
steht  uns  frei.«  Solch  Einer  war  Theodor  Ludwig.  Der 
Tod  hat  ihn  hinweggerissen  eben  als  das  aussere  Ziel  seines 
Strebens,  das  ordentliche  akademische  Lehramt,  ihm  ganz  nahe 
riickte.  Das  innere  Ziel,  die  Harrnonie  zwischen  dem,  was  die 
strenge  Wissenschaft  von  uns  verlangt  und  dem,  was  wir  fur 
unser  eigenes  geistiges  Leben  von  der  Wissenschaft  verlangen 
durfen,  hatte  er  erreicht.  Allerdings  so,  wie  man  es  zu  erreichen 
pflegt,  mitten  im  Kampfe  und  Zweifel,  denn  die  Arbeit  an  seinem 
ersten  grosseren  Werke,  der  badischen  Verwaltungsgeschichte, 
war  trotz  jahrelanger  Vorbereitung  immer  noch  erst  in  dem 
bangen  Stadium,  wo  der  erforschte  Inhalt  seine  Form  erhalten 
soil,  und  es  scheint  selbst  mitunter  die  Frage  ihn  beunruhigt  zu 
haben,  ob  er  seine  Arbeit  nicht  an  einen  allzusproden  Gegen- 
stand  gesetzt  habe,  ob  er  seinen  Stoff  nicht  hoher  hatte  greifen 
durfen. 

Dass  er  aber  der  Mann  war,  auch  aus  diesera  Stoffe  etwas 
zu  machen,  was  uber  die  Grenzen  einer  guten  und  sorgfaltigen 
Territorialgeschichte  hinausging,  zeigen  alle  seine  friiheren  Arbeiten, 
die  durchweg  ein  Stuck  Landesgeschichte  und  allgemeine  Ge- 
schichte  zugleich  waren.  Und  hier  mochten  wir  die  zweite  all- 
gemeine Bemerkung  einflechten,  die  auch  dazu  dienen  soil,  das 
Lebenswerk  Ludwigs  in  den  richtigen  Zusaramenhang  zu  stellen. 
Diese  Verbindung  territorialgeschichtlicher  Studien  mit  universal- 
geschichtlichen  Fragestellungen,  die  Ludwig  mit  einer  hervor- 
stechenden  Kunst  und  Begabung  ubte,  war  etwas,  was  die  Zeit 
verlangte ,  was  dem  Stande  unserer  geschichtswissenschaftlichen 
Bewegung  entsprach.  In  unserem  Streben ,  auch  die  tieferen 
geschichtlichen  Schichten  des  modernen  Kultur-  und  Staatslebens 
zu  erkennen,  konnen  wir  gar  nicht  anders  als  zum  einzelnen 
Territorium ,  selbst  mitunter  bis  zur  einzelnen  Geraeinde  hinab- 
steigen.  Wir  durfen  bei  ihr  nicht  ausschliesslich  und  nicht  zu 
lange  verweilen,  aber  wir  konnen  zuweilen  gerade  durch  langes 
Vrerweilen  etwas  herausholen,  was  Licht  wirft  uber  weite  Strecken. 
Diese  Tendenz  der  Forschung  ist  im  Grunde  dieselbe  Tendenz, 
die  den  einzelnen  Arbeiter  zwingt,  Entsagung  zu  tiben  und  sich 
zu  opfern  fur  die  Aufgaben,  die  ihm  die  Wissenschaft  aufdriingt. 
Aber  die  Wafte,  die  uns  verwundet,  hat  auch  die  Kraft  uns  zu 
heilen,  wenn  wir  nur  selbst  die   Kraft  haben,  sie  zu  ergreifen. 

Theodor  Ludwig  ist  am  25.  Mai  1868  in  Emmendingen, 
dem  altbadischen  Stiidtchen  an  der  Grenze  des  Breisgaus,  geboren 
als  Sohn  des  Apothekenbesitzers  Ludwig.  Er  besuchte  zuerst 
die  hohere  Biirgerschule  seiner  Heimat,  von  1 88 1  bis  Juli  1886 
das  Gymnasium  des  uahen  Freiburg,  um  sich  dann  dem  geschicht- 
lichen und  staatswissenschaftlichen  Studium  zu  widmen,  von  vorn- 
herein    wohl    mit    dem   Wunsche,    dereinst    nur    der  Wissenschaft 


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HO 


M  e  i  n  e  c  k  e. 


zu  leben.  £r  studierte  zwei  Semester  in  Freiburg,  drei  Semester 
sodann  in  Berlin,  dann  wieder  bis  zum  Herbste  1892  in  Berlin 
und  das  letzte  Jahr  1892,93  in  Strassburg.  Ein  nicht  unerheb- 
licher  Teil  dieser  Studienzeit  war  schon  durch  Krankheit 
absorbiert.  Zu  den  Lehrern,  die  am  starksten  auf  ihn  wirkten, 
zahlte  er  selbst  Bresslau,  Koser,  Varrentrapp,  spiiter  besonders 
G.  F.   Knapp. 

Unter  Bresslaus  Leitung  entstand  in  Strassburg  seine  Erst- 
lingsschrift  »Die  Konstanzer  Geschichtsschreibung  bis  zum  18. 
Jahrhundert«,  mit  der  er  am  4.  November  1893  (mit  der  Note 
summa  cum  laude  fur  die  mundliche  Prufung)  promovierte  und 
die  1894  im  Druck  erschien.  Diese  Arbeit  erwuchs  zunachst 
aus  einem  quellenkritischen  Problem,  an  dem  —  ich  furchte 
nicht  missdeutet  zu  werden  —  ein  Bravourstiick  methodischer 
Quellenkritik  geleistet  werden  kann.  Es  gait,  aus  den  Benutzungen 
in  spateren  Chroniken  usw.  ein  aiteres  verloren  gegangenes 
Geschichtswerk ,  die  Chronik  des  Konstanzer  Sackelmeisters 
Johannes  Stetter  zu  rekonstruieren.  Ludwig  loste  nicht  nur  diese 
Aufgabe  mit  dem  zugleich  exakten  und  kombinierenden  Sinne, 
der  dazu  ndtig  ist,  sondern  schmolz  seine  quellenkritischen 
Ergebnisse  zugleich  in  ein  Stuck  landesgeschichtlicher  Historio- 
graphie  um,  wobei  ihm  auch  der  Rat  des  gelehrtesten  Kenners 
deutscher  Geschichtsschreibung,  seines  Strassburger  Lehrers 
Varrentrapp  zu  Statten  kam.  So  entfaltet  sich  inmitten  der 
strengen  Untersuchung  ein  mit  offenbarer  Liebe  gezeichnetes, 
lebensvolles  Bild  des  geistigen  und  personlichen  Hintergrundes 
der  stadtgeschichtlichen  Aufzeichnungen.  »Eine  gleichsam  per- 
sonliche  Verbindung«,  sagt  er  z.  B.  von  den  alteren  burgerlichen 
Chronisten,  »besteht  zwischen  Stoff  und  Erzahler;  eben  auf  ihr 
beruht  mit  der  Reiz  der  Naivetat,  welcher  den  Hervorbringungen 
ihren  anmutigen  Schmuck  verleiht.«  Sehr  fein  wird  dann  die 
Invasion  des  kosmopolitisch  gefarbten  Humanismus  in  die  Kon- 
stanzer Geschichtsschreibung,  ihr  Verfall  in  der  zweiten  Halfte 
des  16.  Jahrhunderts  unter  dem  Drucke  der  Gegenreformation 
und  der  osterreichischen  Herrschaft,  und  ihr  spater  Nachtrieb 
im  17.  und  18.  Jahrhundert  dargestellt.  Jede  einzelne  Erschei- 
nung,  aus  welchera  Lager  sie  auch  stamrote,  fasste  er  mit  einer 
gewissen  noblen  Gesinnung  auf.  Einem  der  alteren  Chronisten 
hatte  sein  Vorganger  in  der  Konstanzer  Quellenforschung  das 
Priidikat  »Geschwatz«  erteilt.  Ludwig  wies  dies  Urteil  uber  ihn 
hoflich  ab  und  charakterisierte  ihn :  »Er  erhob  sich  nicht  iiber 
seinen  Stoff  um  ihn  zu  beherrschen,  sondern  liess  sich  in  ruhiger 
Freude  gleichsam    von  seinera  Strom  mit  fortfiihren.« 

Der  heimatlichen  Landesgeschichte  gait  auch  sein  zweites 
Werk,  »Der  badische  Bauer  im  1 8.  JahrhunderU,  das  im  Sommer 
1896  in  Strassburg  erschien.  Aber  in  der  neuen  Seite,  die  er 
sich  jetzt  herausgriff,  bekundete  er  seine  Absicht,  den  Kreis 
seiner    sachlichen    lnteressen    zu  erweitern,    wiederum  jedoch  im 


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Theodor  Ludwig.  j  a  i 

Anschluss  an  bestiromte  Schulen  und  wissenschaftliche  Richtungen. 
Seine  kritische  und  literarische  Erziehung  hatte  er  sich  von 
Bresslau  und  Varrentrapp  geben  lassen,  den  Sinn  fur  die 
soziale  und  wirtschaftliche  Struktur  seines  heimatlich-territorialen 
Lebens  liess  er  sich  von  Georg  Friedrich  Knapp,  dem  Meister 
der  Agrargeschichte  entwickeln.  »Der  Ort«f  sagt  er  in  der  Vor- 
rede,  »an  welchem  meine  Arbeit  erscheint,  bezeugt  auch  ausserlich 
ihren  Anschluss  an  jene  Untersuchungen ,  welche  sich  bei  voller 
Freiheit  im  einzelnen  doch  nach  bestimmter  Methode  und  geleitet 
von  gewissen  Grundsatzen  die  systematische  Erforschung  der 
deutschen  Agrarverfassung  zur  Aufgabe  gestellt  haben.«  Oberall 
spurt  roan  auch  die  Schule  Knapps,  deren  Starke  es  ist,  zunachst 
im  kleinsten  Punkte  die  grosste  Kraft  zu  sammeln,  von  den 
genau  zu  erkennenden  Zustanden  des  ancien  regime  eines  Terri- 
toriums  auszugehen,  sie  durchsichtig  zu  beschreiben  und  zugleich 
konstruktiv  zusammenzufassen  und  dann  die  konstruierten  Linien 
hinuberzufuhren  in  die  Perspektive  der  allgemeinen  Entwicklung. 
Neben  Knapp  war  es  vor  allem  Werner  Wittich,  der  durch  seine 
gleichzeitig  damals  dem  Abschluss  sich  nahernden  Forschungen 
uber  die  nordwestdeutsche  Grundherrschaft  die  sudwestdeutsche 
Forschung  Ludwigs,  wie  dieser  selbst  gestand,  unvergleichlich 
forderte.  Wittich  hatte  schon  in  seinem  1892  erschienenen 
Artikel  >Gutsherrschaft«  (Handworterbuch  der  Staatswissenschaften 
4,  234),  seine  eigenen  Resultate  mit  denen  seines  Lehrers  ver- 
einigend,  ein  summarisches  Gesamtbild  der  alteren  deutschen 
guts-  und  grundherrlichen  Verfassung  gegeben ,  aber  von  den 
Verhaltnissen  Sud-  und  Mitteldeutschlands  zu  Ende  des  18.  Jahr- 
hunderts  gestehen  mussen,  dass  ihre  Kenntnis  noch  durchaus 
luckenhaft  und  unvollstandig  sei.  Ludwig  fiillte  diese  Liicke 
fur  den  Sudwesten  Deutschlands  nun  aus  in  einer  Weise ,  die 
wohl  jedem  Leser  seines  Buches  unvergesslich  ist,  roit  einer,  ich 
mochte  sagen,  architektonischen  Sicherheit  und  Schonheit,  die 
auf  jedes  uberfliissige  Ornament  verzichtet  und  nur  durch  Glie- 
derung  und  Linien  wirkt.  Leibherrschaft,  Gerichtsherrschaft  und 
Grundherrschaft  sind  die  drei  Teile  des  Gebaudes,  die  der 
Blick  sofort  erfasst,  und  die  Gerichtsherrschaft  gleichsam 
der  Mittelbau,  in  dem  noch  das  starkste  Leben  herrscht, 
wahrend  die  beiden  anderen  Institute,  vor  allem  die  Leibherr- 
schaft, einen  altertumlichen  und  verfallenen  Eindruck  machen. 
Eine  Hauptfrage ,  die  Knapp  gestellt  hatte ,  was  denn  die  sud- 
deutsche  Leibeigenschaft  eigentlich  gewesen  sei,  wurde  jetzt 
anschaulich  beantwortet.  Sie  stellte  sich  heraus  als  eine  erstarrte 
Antiquitat,  als  eine  nicht  sehr  betrachtliche  Einnahmequelle  fiir 
den  Leibherrn ,  als  ein  Institut,  das  mehr  durch  den  Namen, 
als  durch  den  Inhalt  gehassig  war.  Die  Frohnden,  die  der 
badische  Bauer  dem  Markgrafen  zu  leisten  hatte,  leistete  er  ihm 
nicht  als  seinem  Leibherrn,  sondern  als  seinem  Gerichtsherm. 
Aus  der  Gerichtsherrschaft,  die  auf  das  karolingische  Grafenamt 


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I  i  2  M  e  i  n  e  c  k  e. 

zuruckgeht,  war  hier,  wie  wohl  uberall  in  Deutschland,  die 
rnodernere  Landesherrlichkeit  herausgewachsen ,  aber  auch  von 
dera  hoheren  Standpunkte  der  Landesherrlichkeit  aus  hielt  der 
Markgraf  seine  landlichen  Untertanen  vorzugsweise  durch  die 
Klammem  zusammen,  die  ihm  jene  drei  alten  Institute  der  Leib-f 
Gerichts-  und  Grundherrschaft  gaben.  Auch  die  Grundherrschaft 
war  hier,  wo  der  Markgraf  zwar  nicht  der  einzige,  aber  der 
weitaus  grosste  Grundherr  seines  Landes  war,  ein  mehr  poli- 
tisches,  als  soziales  und  wirtschaftliches  lnstitut  geworden.  Der 
Bauer  der  Rheinebene  war  in  der  Regel  der  wirkliche  Eigen- 
tumer  seines  Gutes,  der  dera  Grundherrn  nur  Natural-  und  Geld- 
abgaben  schuldete  und  wiederura  dienten  die  Gerichtsfrohnden 
wesentlich  dazu ,  die  Naturalabgaben  in  die  landesherrlichen 
Speicher  zu  fuhren.  So  ist  es  schliesslich  der  Landesherr,  bei  dem 
die  meisten  Faden  zusammenlaufen,  der  mit  seinem  Beamten- 
staate  unmittelbar  iiber  den  Bauern  sitzt,  im  scharfsten  Kontrast 
zura  Nordosten  Deutschlands,  wo  sich  der  Grundherr  zum  Guts- 
herrn  entwickelt  und  sich  zwischen  Bauer  und  Landesherren  ein- 
geschoben  hat.  Das  wesentliche  war  eben ,  dass  im  Sudwesten 
die  Tendenz  zum  politischen  Ausbau  der  patrimonialen  Insti- 
tutionen  iiberwog,  im  Nordosten  die  Tendenz  zu  ihrer  wirt- 
schaftlichen  Ausnutzung.  Dieser  Zustand  Badens,  dass  Leib-, 
Gerichts-  und  Grundherrschaft  iiber  eine  und  dieselbe  Bauernschaft 
in  weitem  Umfange  in  der  Hand  des  Landesherrn  vereinigt  lag, 
war  aber,  wie  Ludwig  klarlegen  konnte,  nicht  alt,  er  war  die 
Frucht  einer  konsequenten  Politik  der  Landesherren  im  16.  und 
17.  Jahrhundert,  wahrend  fruher  namentlich  die  Leib-  und  die 
Gerichtsherrschaft  sich  stark  durchkreuzt  hatte. 

So  scharf  und  genau  und  zugleich  mit  so  weiten  geschicht- 
lichen  Ausblicken  war  dieses  Spiel  und  Gegenspiel  der  drei 
altertumlichen  Institute  noch  nie  dargestellt  worden.  Damit  ist 
freilich  nicht  gesagt,  dass  Ludwig  der  eigentliche  Entdecker 
dieses  Verhaltnisses  war.  Wir  wollen  hier  nicht  die  Ansatze  zu 
seiner  Erkenntnis  in  der  alteren  Literatur  untersuchen,  sondern 
nur  auf  diejenigen  Forschungen  hindeuten,  die  nachweisbar 
Ludwigs  Untersuchung  unmittelbar  befruchtet  haben.  Das  war 
einmal  jener  schon  genannte  Aufsatz  Wittichs  iiber  Gutsherr- 
schaft  von  1892,  in  dem  das  Thema  vora  Dreiklang  der  Leib-, 
Gerichts-  und  Grundherrschaft  schon  angeschlagen  wird,  und 
dann  eine  vorzugliche  und  lehrreiche  Spezialuntersuchung  des 
Wiirttembergers  Theodor  Knapp  »Uber  die  vier  Dorfer  der 
Reichsstadt  Heilbronn«,  die  1894  als  Programm  des  Heilbronner 
Gymnasiums  erschienen  war,  wo  mit  etwas  anderer  Terminologie, 
aber  sachlich  ubereinstimraend  die  charakteristische  Durchkreuzung 
der  drei  Abhangigkeitsverhaltnisse  und  die  schattenhafte  Natur 
der  Leibeigenschaft  nachgewiesen  wurde  (mit  geringen  Anderungen 
wieder  abgedruckt  in  Th.  Knapps  Gesammelten  Beitragen  zur 
Rechts-    und    Wirtschaftsgeschichte    vornehmlich    des    deutschen 


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Theodor  Ludwig.  143 

Bauernstandes.  (1902  S.  iff.)1).  »Diese  Studies  schrieb  Ludwig 
selbst  am  9.  Februar  1896  an  Theodor  Knapp,  »sowie  der  Nach- 
trag  dazu,  welcher  in  den  Wurttembergischen  Geschichtsquellen 
erschienen  ist,  wurden  besonders  fur  raich  von  grosser  Bedeutung. 
Ich  tat  damals  eben  die  ersten  Schritte  zu  einer  ahnliehen 
Arbeit,  fur  welche  nun  lhre  Schrift  eine  vortreffliche  Anleitung 
bedeutete.« 

Ludwig  hatte  auch  seinem  ganzen  Charakter  nach  nie  ver- 
gessen  konnen,  was  er  seinem  Lehrer  und  seinen  Vorlaufern  in 
der  Forschung  verdankte.  Aber  er  nahm  doch  auch  seine  eigene 
Stellung  inmitten  der  agrarhistorischen  Schule  Strassburgs  ein. 
In  manchen  Beziehungen,  so  urteilte  Below  (Hist.  Zeitschr.  84, 
504)  musse  man  Wittichs  Buch  am  hochsten  unter  den  von 
G.  F.  Knapp  angeregten  Arbeiten  stellen ,  in  anderer  Hinsicht 
aber  durfte  Ludwigs  Arbeit  die  Palme  gebuhren.  »Sie  zeigt  die 
weitesten  Gesichtspunkte ;  Ludwig  ist  am  meisten  allgeraeiner 
Historiker,  nicht  vorwiegend  Wirtschafts-  bzw.  Rechtshistoriker.« 
Dies  Zeug  zum  allgemeinen  Historiker  bewies  vor  allem  die 
Darstellung  der  Reforratatigkeit  des  Markgrafen  Karl  Friedrich 
und  seiner  Rate.  Hier  wird  uns  ein  Kapitel  aus  der  Geschichte 
des  aufgeklarten  Despotismus  gegeben,  wie  es  feiner  und  geist- 
voller  nicht  oft  geboten  worden  ist.  Das  Weltweite  und  all- 
gemein  Menschliche  in  kleinen  Verhaltnissen  und  territorialer 
und  wohl  auch  menschlicher  Beschranktheit  wirken  zu  sehen 
und  es  elegant,  liebevoll  und  innerlich  unabhangig  zugleich  zu 
erzahlen,  dazu  gehorte  eine  ganz  kongeniale  Begabung.  Wer 
Ludwig  kannte,  sieht  seine  Personlichkeit  hinter  diesen  Kapiteln, 
den  peinlich  sauberen,  korrekten  und  etwas  steifen  Mann  mit 
der  badischen  Klangfarbe  seiner  Stimrae,  der  nicht  in  die  grosse 
Welt  zu  gehdren  schien  und  dessen  Worte  doch  sogleich  eine 
vornehme  Bildung,  einen  universal  gerichteten  und  fest  strebenden 
Geist  verrieten. 

Carl  Neumann  hat  einmal  den  Unterschied  von  grenz- 
deutschen  und  binnendeutschen  Charakteren  entwickelt;  jene 
Ziehen   mehr   aus   der    europaischen    und  vor  allem  romanischen 

l)  Nebenbei  gesagt,  ein  klassisches  Beispiel  dafur,  was  intensive  Arbeit 
aus  einem  engbegrenzten  Gegenstand  gewinnen  kann,  wenn  sie  im  Zusam- 
menhang  mit  der  allgemeinen  Forschung  vorgeht.  Theodor  Knapp  war,  wie 
er  mir  freundlichst  mitteilt,  zu  seiner  Heilbronner  Studie  durch  die  Lektiire 
von  G.  F.  Knapps  Buch  uber  die  Bauernbefreiung  in  Preussen  angeregt 
worden.  Er  hat  dann  bekanntlich  seine  Studien  in  schOnster  Weise  fort- 
gesetzt.  In  einem  noch  vor  Ludwigs  Buch  Uber  den  badischen  Bauer  ent- 
standenen,  durch  Zufall  erst  1897/98  erschienenen  Aufsatze  tiber  Leibeigen- 
schaft  (Gesammelte  Beitrage  346  ff.)  wird  das  Verhaltnis  der  drei  Institute 
auch  schon  eindringender  entwickelt.  Ludwig  selbst  hat  an  Th.  Knapps 
Arbeiten  auch  weiterhin  den  lebhaftesten  Anteil  genommen.  Vgl.  seine  Notiz 
in  der  Hist.  Zeitschr.  85.  377;  89.  507. 


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144  Meinecke. 

Kultur  ihre  Nahrung,  diese  aus  dem  heiraatlichen  Erdreich. 
Ludwig  hatte  von  beiden  etwas  an  sich  und  neigte,  gewiss  auch 
rait  angeregt  durch  sein  Leben  in  Strassburg,  in  steigendem 
Masse  dazu,  insbesondere  aus  der  franzosischen  Geschichte  und 
aus  der  feineren  franzosischen  Literatur  zu  lernen.  Tiefen  Ein- 
druck  machte  namentlich  Sorels  Werk  L'Europe  et  la  revolution 
francaise  auf  ihn  mit  seiner  Kraft  der  Zusammenballung  politischer, 
geistiger  und  sozialer  Momente  und  seiner  glanzenden  Kon- 
struktionsgabe ,  an  der  er  sich  erfreute,  ohne  sich  von  ihr  je 
schlechthin  blenden  zu  lassen.  Er  fand  in  Strassburg  ein  Theraa, 
das  seine  letzten  Studien  aufs  glucklichste  verband  mit  dem 
Wunsche,  in  den  volleren  Strom  der  europaischen  Staaten- 
geschichte  einmal  einzulenken.  Seine  1898  veroffentlichte  Schrift 
»Die  deutschen  Reichsstande  im  Elsass  und  der  Ausbruch  der 
Revolutionskriege«  stellte  diese  viel  behandelte  Frage  zum  ersten- 
male  auf  die  breite  Basis  einer  Untersuchung  dessen,  was  aus 
den  deutschen  Reichsstanden  und  Landesherren  in  der  Zeit 
zwischen  1648  und  1789  eigentlich  geworden  war.  Hier  konnten 
die  Ergebnisse  seiner  badischen  Agrarstudien  ihm  den  Weg 
bahnen.  Die  Dinge  hatten  sich  hier  wohl  etwas  anders  gestaltet, 
weil  es  in  diesen  kleinen  elsassischen  Herrschaften  nicht  zur 
vollen  Ausbildung  des  typischen  deutschen  Territorial staats  ge- 
kommen  war  und  weil  der  franzosische  Staat  hier  dazwischen 
gefahren  war,  aber  so  erofFneten  sich  ihm  die  interessantesten 
Ausblicke  auf  die  Herrschaftsmaximen  des  alten  franzosischen 
Staates,  auf  den  seltsamen  Zwitterzustand  des  Elsass  und  auf  den 
spezifischen  elsassischen  Sondergeist,  der  sich  daraus  entwickelte. 
Er  konnte  nachweisen,  dass  aus  Landesherren,  Fursten  und  Reichs- 
rittern  sehr  angesehene  Rentenempfanger  geworden  waren,  die 
nebenbei  noch  einige  offentliche  Funktionen  ausubten;  er 
konnte  aber,  was  mit  blosser  solider  Aktenforschung  nicht  zu 
sehen  war,  auch  wahrnehmen,  dass  auf  der  Fortdauer  dieser 
verkruppelten  Herrenrechte  »der  Zusammenhang  der  Provinz 
nicht  nur  mit  dem  Reich  —  denn  dies  wollte  wenig  genug 
besagen  —  sondern  mit  dem  Deutschtum  uberhaupt  beruhte«. 
Daraus  ergab  sich  dann  die  eigentliche  Bedeutung  dessen,  was 
die  Nationalversammlung  gegen  diese  Herrenrechte  vornahm. 
>lhr  Streich  gait  in  erster  Linie  auch  hier  nur  dem  Feudalstaat; 
aber  der  Stoss  drang,  wie  Hamlets  Degenstich,  durch  diese 
diinne  Decke  und  traf  dahinter  die  Hauptsache  selbst,  die 
deutsche  Sonderstellung  eines  grossen  Teils  der  alten  Provinz 
Elsass  im  ancien  r£gime.«  Diese  und  andere  tiefere  Gegensatze, 
die  in  die  Frage  hineinspielten ,  erfasste  Ludwig  mit  Geist  und 
Scharfe,  aber  verlor  nicht  das  Augenmass  fur  ihre  reale  Bedeu- 
tung, fur  ihren  Einfluss  auf  den  Ausbruch  der  Revolutionskriege. 
Er  urteilte  schliesslich  gegen  Sore!  und  im  Sinne  Sybels,  aber 
mit  wesentlich  vertiefter  Sachkenntnis  und  Auffassung ,  dass  die 
Elsiisser    Frage    kein    schlechthin    unlosbarer    Konflikt    zwischen 


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Theodor  Ludwig.  hc 

Deutschland  und  Frankreich  gewesen  sei,  dass  sie  ohne  den 
Eintritt  anderer  Komplikationen  vermutlich  doch  —  durch 
materielle  Entschadigung  der  benachteiligten  Stande  —  aus  der 
Welt  geschafft  worden  ware. 

Diese  drei  Schriften  sind  das  bleibende  Vermachlnis  Lud- 
wigs  an  unsere  Wissenschaft ').  Sie  sind  noch  nicht  das  Beste, 
was  er  mit  seinem  TaJente  iiberhaupt  hatte  schaffen  konnen. 
Ich  glaube  auch  nicht,  dass  die  »Geschichte  der  badischen  Ver- 
waltung  in  der  Entstehungszeit  des  Grossherzogtumss  die  ihn  in 
den  letzten  Jahren  seines  Lebens  intensiv  beschaftigte,  es  schon 
geworden  ware.  Gewiss  ware  das  Problem,  das  seiner  zweiten 
und  dritten  Schrift  zu  Grunde  lag,  die  Umbildung  des  ancien 
rdgime  durch  die  modernen  Ideen  und  Machte ,  hier  in  noch 
grosserem  Stile  und  mit  weiterem  Hintergrunde  behandelt  worden, 
aber  die  Schwierigkeit,  den  Stoff  zu  bewaltigen  und  zu  ver- 
geistigen  ware  hier  auch  grosser  gewesen.  Schon  im  »Badischen 
Bauer*,  und  namentlich  in  den  »Elsassischen  Reichsstanden«  finden 
sich  Partien,  die  etwas  zu  peinlich  an  minder  wesentlichem  Detail 
hangen  bleiben,  und  die  hinterlassenen  Bruchstucke  seiner  badi- 
schen Verwaltungsgeschichte  scheinen  nach  dem  Urteil  derer,  die 
sie  gelesen  haben,  nicht  fiber  die  erste  vorlaufige  Zusammen- 
fassung  des  Stoffes  hinauszukommen 2).  Gerade  der  allgemeine 
Historiker  hat  es  schwerer  als  der  Rechts-  und  Wirtschafts- 
historiker,  solche  vasten  Materien  geistig  zu  formen,  weil  er 
sich  nicht  auf  einige  wohl  durchgebildete  Kategorien  beschranken 
will,  sondern  die  Fulle  der  lebendigen  Anschauung,  oder  trockener 
gesagt ,  das  personliche  und  sachliche  Detail  starker  auf  sich 
wirken  lasst,  weil  er  Dinge  in  ihm  sieht,  deren  Erkenntniswert 
er  wohl  fuhlt,  die  er  nur  nicht  gleich  in  Kategorien  fassen  kann. 
Dies  eben  ist  es  nicht  zum  geringsten,  was  den  VVeg  des  all- 
gemeinen  Historikers  von  heutzutage  so  erschwert.  Er  kann, 
wie  es  Ludwig  getan  hat,  ausserordentlich  viel  lernen  von  den 
mehr    systematisch    vorgebildeten    Historikern    des    Rechts ,    der 


')  Von  seinen  kleinen  Arbeiten  seien  noch  genannt:  I.  Einige  unbekannte 
Konstanzer  Chroniken  des  Generallandesarchivs.  Zeilschr.  f.  Gesch.  d.  Ober- 
rheins  1895;  2.  Ein  wiederaufgefundener  Band  der  Mainzer  Erzbistums- 
chronik  des  Grafen  Wiihelm  Werner  von  Zimmern  (ebenda  1897);  3.  Die 
Umwalzungen  in  Bohmens  l&ndlicher  Verfassung  seit  1618.  Schmollers  Jahr- 
buch  1896;  4.  Neue  Briefe  Napoleons  I.  Preuss.  Jabrbticher  1901.  5.  Akten- 
stiicke  zur  Geschichte  der  badischen  Konkordatsbestrebungen  unter  Napoleon  I. 
Deutsche  Zeitschr.  f.  Kirchenrecht  1902;  6.  Neue  Forschungen  zur  Vor- 
geschichte  der  franz6sischen  Revolution.  Hist.  Zeitschr.  Bd.  96.  Fur  die 
Histor.  Zeitschr.  hat  er  von  1898  — 1903  auch  die  Zeit  1555 — 1648  in  den 
>Notizen  und  Nachrichten«  bearbeitet.  —  *)  Ludwig  hat  das  selbst  geffihlt,  wie 
sein  vor  dem  Tode  ausgesprochener  Wunsch  bezeugt,  sie  vernichten  zu  lassen. 
Seine  reichen,  sorgfaltig  geordneten  Excerpte  aus  den  Pariser  Archiven  werden 
dagegen  erhalten  bleiben  und  sind  dem  Karlsruher  Archiv  iiberwiesen  worden. 
Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  1.  I0 


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J46  Meinecke. 

Wirtschaft  usw.,  aber  er  wird  sich  —  und  auch  das  hat  Ludwig 
getan  —  ihnen  nicht  ganz  und  gar  hingeben  konnen,  sondern 
nach  dera  schwereren  und  hoheren  Ziele  streben,  Fulle  der  An- 
schauung  mit  Allgemeinheit  der  Anschauung  zii  verbinden.  Wie 
heute  die  Dinge  liegen,  ist  das  vielleicht  nur  durch  starkere 
philosophische  Durchdringung  des  geschichtlichen  Stoffes  moglich. 
Oft  hat  sich  Ludwig  in  vertrautem  Gesprach  uber  diese  Dinge 
ausgesprochen,  und  ich  finde  nun  in  einem  Briefe,  den  er  vier 
Monate  vor  seinera  Tode,  am  9.  Juni  1905  an  seinen  alten 
Lehrer  Varrentrapp  schrieb ,  ein  schlichtes  und  ergreifendes 
Zeugnis  daruber:  »Je  langer  man  Geschichte  treibt,  desto  starker 
wachst  das  Bediirfnis  nach  einer  uber  die  Einzelerkenntnis  hinaus- 
gehenden  allgemeinen  Anschauung.  Zu  den  vielen  Verlusten, 
welche  mir  meine  fruheren  Gesundheitsumstande  verursacht  haben, 
rechne  ich  ganz  besonders  den  Mangel  an  philosophischer  Durch- 
bildung.  Ihm  ist  vielleicht  nie  und  gewiss  nicht  jetzt  abzuhelfen. 
Die  Beurteilung  der  allgemeinen  Verhaltnisse  leidet  infolgedessen 
an  einem  gewissen  Schwanken ,  welches  immer  unangenehm 
empfunden  wird  und  auch  den  wissenschaftlichen  Erzeugnissen 
den  eigentlichen  Nachdruck  benimmt.« 

Ein  tiefes  seelisches  Bediirfnis,  aber  mit  schwerblCitiger 
Hypochondrie  vermischt,  spricht  aus  solchen  Worten.  Seine 
leidige  Kranklichkeit  hat  ihm  seit  seiner  Studentenzeit  viel 
Lebensmut  und  Freudigkeit  geraubt  und  seine  Arbeiten  wieder- 
holt  storend  unterbrochen.  Sie  hat  auch  seine  Lehrtatigkeit  in 
Strassburg  stark  gehemmt.  Er  habilitierte  sich  am  29.  Mai  1897 
und  wurde  im  Juni  1902  zum  ausserordentlichen  Professor  er- 
nannt.  Seine  Vorlesungen ,  die  er  sehr  sorgfaltig  vorbereitete, 
umfassten  verschiedene  Gebiete  der  neueren  Geschichte;  beson- 
dere  Liebe  wendete  er  auf  sein  Kolleg  uber  neuere  franzosische 
Geschichte.  In  seinem  letzten  Lebensjahre,  in  dem  er  uns  alien 
gesunder  und  frischer  vorkam ,  hatte  er  auch  die  Freude  eines 
durchschlagenden  Lehrerfolgs  als  Leiter  des  Proseminars  fur 
neuere  Geschichte.  lm  Herbste  1905  dachte  man  in  Giessen 
wie  in  Freiburg,  wo  die  Lehrstuhle  der  neueren  Geschichte 
vakant  waren,  ernstlich  an  ihn.  Da  ergriff  ihn  der  tuckische 
Typhus,  dem  er  in  der  Fruhe  des  16.  Oktober  1905  erlag. 
Zwei  Tage  darauf  begruben  wir  ihn  auf  dem  Hugelfriedhof 
seiner  Vaterstadt  Emmendingen  und  waren  uns  voll  Trauer 
bewusst,  dass  er  auch  uns,  seinen  Freunden,  noch  nicht  alles 
gesagt  hatte,  was  sein  scheues  und  zartes  Inuere  bewegte.  Aber 
es  gibt  eine  geistige  Sprache ,  in  der  wir  nun  den  Abgeschie- 
denen  mit  uns  sprechen  horen.  Mochte  sie  auch  ein  wenig 
aus  diesen  Zeilen  nachklingen. 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 

Von  Veroffentlichungen  der  Badischen  Historischen 
Kommission  sind  erschienen: 

Neujahrsblatter  der  Badischen  Historischen  Kommission. 
Neue  Folge.  9.  1906.  Rupprecht  der  Kavalier,  Pfalz- 
graf  bei  Rhein  (1619  — 1682)  von  Karl  Hauck.  Heidel- 
berg-,   Winter. 

Badi  sch  e  Bio  graph  ien.  V.  Teil.  1891  — 1902. 
Herausgegeben  von  Friedrich  von  Weech  und  Albert 
Krieger.  Heft  9  (Sehring — Weickum).  Heidelberg,  Winter. 

Oberrheinische  Stadtrechte.  Erste  Abteilung. 
Frankische  Rechte.  Siebentes Heft:  Bruchsal,  Rothen- 
berg,  Philippsburg  (Udenheim),  Obergrombach  und 
Steinbach,  bearbeitet  von  Karl  Koehne.  Heidelberg, 
Winter. 

Schau-ins-Land.  32.  Jahrlauf  (1905).  Max  Stork:  Sant 
J6rg  am  Oberrhein  S.  1  —36.  Behandelt  in  funf  Abschnitten 
1.  Georgslegende  und  Georgssage;  2.  S.  Georg  und  die  Kreuz- 
zuge;  3-  S.  Georg,  der  Patron  der  Freiburger  Kramerzunft; 
4.  Ausgang  der  Verehrung  des  Heiligen;  5.  Art  der  Darstellung 
und  Tracht.  Beigegeben  sind  dem  sehr  reich  illustrierten  Auf- 
satze  ein  Verzeichnis  der  >Orte  der  GeorgsdarstelIungen«  und 
Mitteilungen  fiber  die  in  der  Stadtbibliothek  Augsburg  befindliche 
Handschrift  des  Spiels  »Vom  hlg.  Georg  und  der  Konigstochter 
von  Lybia«,  von  dem  Proben  mitgeteilt  werden.  —  Rudolf 
Siefert:  Beitrage  zur  Ortsgeschiehte  von  Breitnau  S.  37 
— 42.  Kurze  historische  Notizen  fiber  die  Besitzverhaltnisse  von 
Breitnau,  uber  die  Pfarrei,  fiber  die  Kirche,  uber  das  am  Ein- 
gang  zur  Sakristei  befindliche  Grabdenkmal  der  Helene  Schnewelin 
von  Landeck  und  fiber  die  an  der  westlichen  Aussenwand  des 
Kirchturms  eingemauerte  Kreuzigungsgruppe.  —  F.  Leonhard: 
Tafelgemalde  in  Breitnau  S.  43 — 45.  Beschreibung  eines 
aus  dem  Ende  des  15.  Jahrh.  stammenden  und  die  Enthauptung 
Johannis  des  Taufers  darstellenden  Gemaldes  in  der  Kirche  zu 
Breitnau.  —  Karl  Gageur:  Freiburger  literarische  Unter- 
nehmungen  in  den  Kriegsjahren   1814  15  S.  46 — 52.     Ent- 

10* 


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jig  Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 

halt  in  einem  ersten  Teil  Mitteilungen  uber  die  von  Bartholomaus 
Herder  im  Auftrag  des  Hauptquartiers  der  Verbundeten  und 
unter  osterreichischer  Zensur  herausgegebenen  und  von  Karl  von 
Rotteck  redigierten  >Teutschen  Blatter*,  deren  erste  Nummer  am 
6.  Januar,  deren  letzte  am  30.  Juni  18 14  erschien;  der  zweite 
Abschnitt  behandelt  die  Tatigkeit  Herders  als  Kriegsbericht- 
erstatter  im  Jahre  1815;  die  von  ihm  damals  geleitete  Feld- 
druckerei  ist  das  erste  bis  jetzt  bekannte  Beispiel  einer  fliegen- 
den  Kriegsberichterstattung. 


Schriften  des  Vereins  fur  Qeschichte  des  Bodensees 
und  seiner  Umgebung.  34.  Heft.  (1905).  E.  Knapp:  Zu- 
stande  und  Begebenheiten  im  letzten  Halbjahrhundert 
der  Reichsstadt  Buchhorn.  Erste  Halfte:  1752 — 1773. 
S.  3—17.  Ein  wenig  erfreuliches  Bild  aus  dem  Leben  einer 
durch  schlechte  Verfassung  und  Verwaltung  und  durch  die 
innerhalb  des  Magistrats  und  der  Burgerschaft  bestehenden  Par- 
teiungen  und  Zwistigkeiten  heruntergekommenen  kleinen  Reichs- 
stadt. —  E.  Fraas:  Geologischer  Ausblick  vom  Bodensee 
nach  den  Alpen  S.  18—22.  —  Konrad  Beyerle:  Grund- 
herrschaft  und  Hoheitsrechte  des  Bischofs  von  Kon- 
stanz  in  Arbon  S.  25 — 146  (Fortsetzung,  vgl.  diese  Zeitschr. 
N.F.  XIX,  341).  III.  Beschreibung  und  Inhaltsangabe  des  auf 
Veranlassung  Bischof  Heinrichs  II.  von  Klingenberg  1302  ange- 
legten  Konstanzer  Urbars,  das  hierauf,  unter  steter  Vergleichung 
mit  dem  Arboner  Urbar  von  1546,  nach  folgenden  Gesichts- 
punkten  besprochen  wird:  die  grundherrlichen  Abgaben  (Bischofs- 
zins,  Vogteilasten);  die  kirchlichen  Gefalle  (Gross-  und  Klein- 
zehnten);  die  Einzelguter  der  Arboner  Grundherrschaft  nach  Art, 
Umfang  und  Entstehungszeit;  Hone  und  Art  der  Belastung  der 
Einzelguter;  Verwaltung  der  Grundherrschaft;  Rekonstruktion  der 
karolingischen  Grundherrschaft  Arbon.  (Schluss  folgt).  In  den 
Beilagen  werden  mitgeteilt:  das  Stadtrechtsweistum  der  Burger 
von  Arbon  von  1255;  Ausziige  aus  den  Urbaren  von  1302  und 
1546;  das  Rodel  der  Kirche  St.  Martin  von  1477;  die  OfFnungen 
von  Arbon  und  Egnach  von  1484  und  1544;  die  beiden 
Urkunden  von  1282  und  1285,  durch  die  das  Bistum  die  Rechte 
des  Ritter  Marquart  von  Kemnat  und  der  Herren  v.  Bodman  an 
der  Herrschaft  Arbon  zuruckkaufte;  der  Eidgenossische  Schieds- 
spruch  von  1574  uber  die  Hoheitsrechte  des  Bischofs  und  der 
Stadt  Arbon  und  schliesslich  der  durch  Bern  und  Zurich  ver- 
mittelte  Traktat  von  1728  zur  Beseitigung  der  zwischen  Bistum 
Konstanz  und  Arbon  bestehenden  Zwistigkeiten. 

Alemannia.  N.F.  Band  6,  Heft  1 — 3.  Richard  Krebs; 
Die  Weistiimer  des  Gotteshauses  und  der  Gotteshaus- 
leute  von  Araorbach.  Schlussbemerkungen  S.  1 — 24.  Be- 
merkungen    iiber   die  Uberlieferung,    die   Form,    den    Inhalt    und 


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Zeitschriflenschau  und   Literaturnotizen.  ijq 

die  innere  Kntwicklung  des  Weistums,  uber  seine  Fortbildung 
und  sein  allmahliges  Verschwinden  auf  Grund  der  in  den  Biinden  3 
und  4  der  N.F.  der  Alemannia  niitgeteilten  Weistumer  und 
Urkunden.  —  Karl  Baas:  Gesundheitspflege  ira  mittel- 
alterlichen  Freiburg  i.  Br.  S.  25 — 48,  104 — 152.  Handelt 
in  drei  Kapiteln  uber  die  allgeraeine  Anlage  der  Stadt  in  gesund- 
heitlicher  Hinsicht,  uber  Arzte,  Wundarzte,  Apotheker  und  »son- 
stiges  HeilpersonaU  und  schliesslich  uber  Heil-  und  Pflege- 
anstalten.  —  B.  Kahle:  Ober  einige  Volksliedervarianten 
S.  49  —  56.  —  Oskar  Haffner:  Die  Pflege  der  Volkskunde 
in  Baden  S.  57 — 62,  238-240.  Bietet  eine  gedrangte  Ober- 
sicht  uber  die  Beantwortung  der  Fragebogen,  die  1893  durch 
die  »Vereinigung  fur  Volkskunde  in  Baden*  an  die  Pfarrer  und 
Volksschullehrer  des  Landes  versandt  worden  sind.  —  Paul 
Beck:  Briefwechsel  zwischen  Schubart  und  Lavater 
uber  den  Wundertater  Gassner  S.  63 — 6q.  Der  Brief- 
wechsel, der  durch  einen  scharfen  AngrirT  Sch.'s  auf  den  von  L. 
verehrten  Exorzisten  G.  veranlasst  wurde,  enthalt  einen  Brief 
L.  an  Sch.  nebst  zwei  Verteidigungsschreiben  des  letzteren.  — 
F.  G.  G.  Schmidt:  Christian  Gottfried  Bockhs  Altdeut- 
sches  Glossarium  S.  70  —  76.  Mitteilungen  aus  der  bis  jetzt 
unbekannten,  friiher  im  Besitz  von  W.  v.  Lexer  befindlichen 
Handschrift  des  sonst  nur  als  padagogischen  und  theologischen 
Schriftsteller  bekannten  Verfassers.  —  Wilhelm  Groos:  Aus- 
wanderer  aus  den  Amtern  Emmendingen  und  Karls- 
ruhe in  der  sudungarischen  Gemeinde  Franzfeld  S.  8i 
— 103.  In  der  Hauptsache  Auszuge  aus  der  (1893)  gedruckten 
Geschichte  des  Ortes;  zum  ScUusse  eine  Zusammenstellung  der 
in  Fr.  nachweisbaren  Familien  badischen  Ursprungs.  —  Fridrich 
Pfaff:  Dorfspruche  oder  Ortslitaneien  aus  dem  badischen 
Oberland  S.  153  — 160.  Kurze  Bemerkungen  uber  einige 
bestimmte  Formen  des  Dorfspruchs.  —  Karl  Bertsche:  Die 
volkstiimlichen  Personennamen  einer  oberbadischen 
Stadt  S.  161 — 224.  Handelt  in  einem  ersten  Teil  zunachst 
uber  Entstehung  der  Ruf-  und  Schimpfnamen  im  allgemeinen, 
dann  speziell  uber  die  in  Mohringen  gebrauchlichen  Ruf-  und 
Schimpfnamen.  —  Fridrich  Pfaff:  Freiburger  Bruchstuck 
einer  mitteldeutschen  Stephanuslegende  S.  225  —  227.  — 
Julius  Miedel:  Noch  einmal  der  Name  Achalm  S.  228 
—  2 $2.  Zusamraengesetzt  aus  Ach  und  Walm  =  Sprudel,  Quelle; 
Achalm  ~  bei  den  Wasserquellen.  —  Hermann  Mayer: 
Sprachliches  aus  den  Senatsprotokollen  der  Universita  t 
Freiburg  S.  233—  234.  Filz  --  Verweis,  Beifils  —  Beitrag,  Unter- 
stiitzung.  —  Karl  Baas:  Notiz  uber  Heinrich  Louffen- 
bergs  Gesundheitsregiment  (1429)  S.  234  —  237.  Eine  bis- 
her  nicht  beachtete,  im  Jahr  1491  zu  Augsburg  gedruckte 
Inkunabel  der  bis  jetzt  nur  aus  einer  Munchener  Handschrift 
bekannten  Schrift  befindet  sich  im  Freiburger  Stadtarchiv. 


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I  co  Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 

Freiburger  Dittzesan-Archiv.  N.F.  Band  6.  (1905). 
Christian  Roder:  Das  Benediktinerkloster  St.  Georgen 
auf  dem  Schwarzwald,  hauptsachlich  in  seiner  Be- 
ziehung  zur  Stadt  Villingen  S.  1 — 76.  Behandelt  in 
4  Kapiteln,  unter  Benutzung  des  gedruckten  Materials  und  der 
im  Villinger  Stadtarchiv  und  Karlsruher  Generallandesarchiv 
befindlichen  handschriftlichen  Quellen ,  die  Zeit  von  der  Grun- 
dung  des  Klosters  bis  zur  Besitznahme  durch  Wurttemberg 
(1084— 1535),  die  erste  Obersiedelung  des  Konvents  nach 
Villingen  und  seine  zeitweilige  Ruckkehr  nach  St.  Georgen 
(1536—1648),  die  dauernde  VTerlegung  nach  Villingen  (1648 
— 1806)  und  seine  Aufhebung  i.  J.  1806.  —  Marian  Gloning: 
Stephan    I.    Jung.      Abt    des    Reichsstifts    Salem    (1698 

—  1725)  S.  77-124.  Eine  sehr  oberflachliche  Arbeit,  fur  die 
der  Verfasser  nur  vereinzelt  neues  Material  benutzt  hat;  wenn 
eine  abschliessende  Biographie  des  »dritten  Stifters«  von  Salem 
vielleicht  auch  nicht  beabsichtigt  war,  so  ist  es  doch  sehr 
bedauerlich,  dass  u.  a.  dem  Verfasser  Abt  Stephans  eigene  Auf- 
zeichnungen  iiber  die  ersten  1 2  Jahre  seiner  Regierung,  sowie 
die  seines  Kammersekretars  Vogler  iiber  Stephans  Visitations- 
reise  nach  Baiern  i.  J.  1714  (Karlsruhe,  Generallandesarchiv 
Hs.  451  u.  452)  vollig  entgangen  sind,  dass  er  uberhaupt  von 
der  Existenz  des  Salemer  Archivs  in  Karlsruhe  nichts  weiss.  — 
K.  Reinfried,  Die  ehemaligen  Burgkaplaneien  auf  Alt- 
und  Neuwindeck  in  der  Ortenau  S.  125— -139.  Zusammen- 
stellung  einiger  geschichtlicher  Daten  nach  dem  im  Karlsruher 
Generallandesarchiv  vorhandenen  Urkunden-   und  Aktenmaterial. 

—  Julius  Mayer:  Vollstandiger  Unterricht  allesdessen, 
was  die  Laienbriider  zu  St.  Peter  zu  beobachten  haben. 
Geschrieben  von  Br.  H[einrich]  R[auscher]  i.  J.  1782 
S.  140—  244.  Gewahrt  einen  interessanten  und  sehr  genauen 
Einblick  in  das  innere  Klosterleben  am  Ende  des  XVIII.  Jahrh. 

—  Hermann  Oechsler:  Die  Jahrtagstiftung  des  Land- 
kapitels  Breisach  S.  245  —  257.  —  Jakob  Albert  Prailes  f: 
Die  Einfiihrung  der  Reformation  in  Hardheira  (Amt 
Buchen)  S.  258 — 341.  Die  Arbeit  bietet  keine  abgerundete 
Darstellung,  sondern,  wie  ausdrucklich  hervorgehoben  ist,  nur 
Materialien  zur  Kirchengeschichte  Hardheims  von  etwa  1550 
— 16 1 5.  Eingefuhrt  wurde  die  Reformation  in  H.  durch  Wolf 
von  Hardheim  1555  oder  1556  unter  steten  Reibereien  mit 
Wiirzburg;  nachdem  die  Familie  mit  seinem  Sohne  Georg  Wolf 
1607  ausgestorben  war,  verlor  der  Protestantismus  immer  mehr 
an  Boden.  Benutzt  sind  fur  die  Arbeit  die  Archive  von  Karls- 
ruhe, Stuttgart,  Wiirzburg  usw.  —  J.  Sauer:  Die  Abteikirche 
in  Schwarzach  S.  342  —  368.  Fortsetzung;  behandelt  im  An- 
schlusse  an  die  vorjahrigen  Ausfuhrungen  (vgl.  diese  Zs.  XX, 
318),  die  Innenausstattung  und  die  Restauration  der  Kirche.  — 
Gustav  Merk:    Der  Pfeffertag    in  Ravensburg.     Ein  Bei- 


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ZeiUchriftenschau  und  Literaturnotizen. 


'51 


trag  zur  Geschichte  des  offentlichen  Armenwesens 
S.  369  —  379.  Kurze  Geschichte  der  sog.  Pfefferstiftung,  einem 
von  Frick  und  Ita  Huntpis  gestifteten  Jahrtag.  —  J.  Sauer: 
Kirchliche  Denkmalskunde  und  Denkraalspflege  in  der 
Erzdiozese  Freiburg  1902/05  S.  380  —  395.  Bericht  uber 
die  in  dem  angegebenen  Zeitraum  gemachten  Funde,  uber  die 
Versuche  zur  Erhaltung  alter  Monumente  und  iiber  die 
erschienene  Literatur.  —  C.  Krieg:  Ein  Studienzeugnis  des 
Piaristengyninasiums  zu  Rastatt  S.  396 — 397.  Abdruck  eines 
in  mehrfacher  Hinsicht  interessanten  Zeugnisses  aus  d.  J.  1758. 
—  Literarische  Anzeigen  S.  398 — 406. 


Mannheimer  Geschichtsbl&tter.  Jahrg.  VI.  ^1905).  Nr.  11 
W.  Caspari:  Der  Rheiniibergang  des  v.  Sackenschen 
Korps  bei  Mannheim  am  1.  Januar  1814  Sp.  247 — 257. 
Die  Darstellung  beruht  auf  den  Werken  von  v.  Janson  und  Weil, 
auf  den  Tagebuchern  des  Generals  Oldwig  v.  Natzmer  und  den 
nooh  ungedruckten  Aufzeichnungen  des  spatern  Kaisers  Wil- 
helm  I.  —  Die  wirtschaftliche  Lage  der  Pfalz  nach  dem 
Frieden  von  Ryswik  Sp.  257—260.  Gutachten  des  Hof- 
kammerrats  Johann  Christian  Zwengel  vom  6.  April  1699.  — 
Miszellen.  Die  Zollfreiheit  und  der  Mannheimer  Btirger- 
eid  Sp.  260—261.  Zur  Vermeidung  von  Zollunterschleifen 
mussten  die  Mannheimer  Burger  bei  Warenein-  und  Ausfuhren 
beschworen,  dass  sie  nur  Waren  Mannheimer  Burger  bei  sich 
hatten.  —  Die  Komodienhutte  auf  dem  Marktplatz 
Sp.  262  —  263.  Betrifft  die  von  dem  Schauspielleiter  Sebastiani 
auf  dem  Marktplatz  erbaute  und  von  ihm  und  Theobald  Marchand 
zu  Schauspielzwecken  benutzte  Bretterbude.  —  Ein  Streik  der 
Zimraergesellen  i.  J.  1784  Sp.  263.  —  J.  Klenck:  Eine 
Steuerverweigerung  im  Scharhof  Sp.  263 — 264.  —  A11- 
stellungsurkunde  des  Kirchheimer  Centbiittels  Sp.  264 
—  265.  Anstellungsurkunde  fiir  den  Centbuttel  Adam  Gilg  vom 
Jahre   1518. 

Nr.  12.  Eroffnung  des  Stadtgeschichtlichen  Museums 
Sp.  272 — 278.  Bericht.  —  Friedrich  Walter:  Eine  Mann- 
heimer Gesellenordnung  vom  Jahre  1718  Sp.  278  —  285. 
Abdruck  »Der  ehrbaren  Hafnergesellen  ZunftartikeU  mit  erlautern- 
den  Anmerkungen.  -  Hans  von  M  ullenheim-Rechberg: 
Die  Uberfiihrung  der  Leiche  der  Kurfiirstin  Elisabeth 
Augusta  von  Weinheim  nach  Heidelberg  Sp.  285—288. 
Seit  Januar  1794  residferte  die  Gemahlin  Karl  Theodors  in 
Weinheim,  starb  hier  jedoch  bereits  am  19.  August  d.  J.;  die 
Beisetzung  erfolgte  in  Heidelberg.  —  Friedrich  von  Weech  f 
Sp.  188.  —  Miszellen.  Aus  den  Leidenstagen  der  Pfalz 
im  30jahrigen  Krieg  Sp.  288—290.  Schreiben  des  bairischen 
Statthaltereirates  Georg  Friedrich  Jsselbach  an  Kurfiirst  Maxi- 
milian von   Baiern  vom   27.  November  1635.    —  Saramlung  der 


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152 


Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 


Weistumer  unter  Karl  Theodor  Sp.  290.  Die  von  dem 
Kurfursten  angeordnete  Sammlung  der  Grenz-,  Gerichts-  und 
sonstiger  Weistumer  hatte  nur  teilweisen  Erfolg.  —  Adolf 
Kleebach:  Nachtrag  zur  Geschichte  des  Rheiniiber- 
gangs  1814  Sp.  296.  Nachtrag  zur  Abhandlung  von  Caspari 
in  Nr.  11.  —  Die  Kaferthaler  Kirchen  Sp.  290  —  291. 
Kurze  historische  Notizen. 

Basler  Zeitschrift  fur  Geschichte  und  Altertumskunde. 
Bd.  V,  Heft  1  (1905).  Ferdinand  Holzach:  Ober  die  poli- 
tischenBeziehungen  der  Schweiz  zu  Oliver  Cromwell, 
S.  1 — 58.  (Schluss;  vgl.  diese  Zs.  XX,  684).  Behandelt  in 
dem  dritten  Abschnitt  Cromwells  Eingreifen  zum  Schutze  der 
Waldenser  und  in  dem  vierten  und  letzten  Abschnitt  die  Haltung 
Englands  wahrend  des  ersten  Villmergerkrieges.  —  Alfred 
Korte:  Puttenfries  vom  ehemaligen  Hause  Walter  Bock- 
lins  S.  59 — 65.  Abbildung  und  Beschreibung  des  Frieses,  der, 
fruher  allgemein  Arnold  Bocklin  zugeschrieben,  ein  Werk  seines 
Bruders  des  Hafnermeisters  Walter  B.  ist.  —  Rudolf  Lugin- 
buhl:  Der  Galgenkrieg  1531  S.  66 — 95.  In  den  Streitig- 
keiten  des  Jahres  1 53 1 ,  die  aus  den  Grenzstreitigkciten  zwischen 
Basel  und  Solothurn  wegen  der  von  Basel  beanspruchten,  von 
Solothurn  bestrittenen  hohen  Gerichtsbarkeit  (Landgrafschaft) 
uber  einige  solothurnische  Grenzorte  entstanden ,  behielt  Basel 
formell  recht,  unterlag  jedoch  materiell,  indem  es  die  hohe 
Gerichtsbarkeit  in  den  bestrittenen  Orten  verlor.  —  Karl  Stehlin: 
Basler  Baumeister  des  XV.  Jahrh.  S.  96 — 122.  Biographische 
Notizen  iiber  Jakob  Sarbach  genannt  Labahurlin,  Rumann  Fasch, 
Hans  von  Nussdorf,  Hans  Niesenberger.  —  Theodor  von 
Liebenau:  Das  Hiingeseil  am  untern  Hauerstein  S.  123 
—  126.  Mitteilung  eines  Vertrages,  der  147 1  durch  Schultheiss 
und  Rate  zu  Solothurn  zwischen  dem  Kloster  St.  Urban  und 
den  das  Hangeseil  (Beforderungsmittel)  bedienenden  Knechten 
aus  der  Herrschaft  Gosgen  geschlossen  wurde.  —  Karl  Gauss: 
Pfarrer  Jeremias  Braun  von  Basel  S.  127  — 192.  Ein  sehr 
interessantes  und  lehrreiches  Kapitel  aus  der  Leidensgeschichte 
der  Toggenburger  reformierten  Gemeinden  nach  dem  ersten 
Vilmergerkriege  (1657).  —  H.  Diibi:  Die  Befreiung  der 
Waldstatte  im  Lichte  einer  theologischen  Mahnschrift 
der  Reformationszeit  S.  193 — 204.  Analyse  des  ersten 
Buches  der  jetzt  in  der  Berner  Stadtbibliothek  aufbewahrten 
handschriftlichen  Schweizerchronik  Rudolf  Gwalthers.  —  Fritz 
Fleiner:  Ein  politischer  Briefwechsel  zwischen  Johann 
Caspar  Bluntschli  und  Wilhelm  Wackernagel  S.  205 — 266. 
Zeitgeschichtlich  interessanter  Briefwechsel  aus  den  Jahren  1833 
— 1862.  —  Hans  Joneli:  Die  Gewaltmittel  der  Basler 
Revolutionsfuhrer  von  1798  S.  267 — 274.  Eine  Aufreizung 
der  Landgemeinden    sollte    den    Forderungen    der    Revolutions- 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 


'53 


fuhrer  den  gehdrigen  Nachdruck  verleihen.  —  Fritz  Vischer: 
Bericht  eines  franzosischen  Generals  iiber  die  poli- 
tische  Lage  der  Schweiz  im  Jahre  1804  S.  275  —  284. 
Bericht  des  Generals  und  Diplomaten  Horace  Sebastiani  an 
Napoleon  I.,  reich  an  Einzelbeobachtungen.  —  In  den  Miszellen 
veroffentlicht  E.  A.  Stuckelberg  auf  S.  285  ein  Basler 
Wappen  in  einer  Brusseler  Handschrift  (mit  Abbildung); 
auf  S.  286 — 290  gibt  August  Huber:  Kinige  Mitteilungen 
uber  Peter  Ochs,  dessen  Sturz  iru  Jahre    1799  betrefTend. 

Jahrbuch  ftir  Geschichte,  Sprache  und  Literatur  Elsass- 
Lothringens:  XXI.  Jahrgang.  1905.  Walter:  Der  Ursprung 
des  Klosters  Klingental  und  sein  Zinshof  in  Rufach, 
S.  9 — 2  2t  fuhrt  aus,  dass  als  die  urspriingliche  Heimat  der 
Klingentaler  Klosterfrauen  nicht  Hausern  bei  Egisheim,  sondern 
der  gletehnamige  abgegangene  Ort  im  Pfaflenheiraer  Gemeinde- 
bann  zu  betrachten  ist,  und  behandelt  Einkiinfte  und  Rechte  des 
Rufacher  Hofs.  —  Hertzog:  Inventare  des  fruheren  Fran- 
ziskanerklosters  von  Colmar,  S.  23 — 44,  aus  dem  Jahre 
1542;  Abdruck  und  Erlauterungen.  —  Beemelroans:  Beitrag 
zur  Geschichte  des  Rathauses  in  Ensisheim,  S.  45 — 58, 
aktenmassige  Darstellung  (1532 — 1547),  aus  der  u.  a.  hervor- 
geht,  dass  die  Baukosten  z.  T.  aus  den  Kdnig  Ferdinand 
bewilligten  Turkenhilfsgeldern  bestiitten  wurden.  —  Tschamber: 
Verein  zur  Landesrettung,  gegrundet  zu  Strassburg  am 
Mittwoch  nach  Matthai  im  Jahre  1572,  S.  59  —  77,  Abdruck 
des  Landtagsbeschlusses  nach  einer  Kopie  des  Basler  Staats- 
archivs.  —  Klassert:  Entehrung  Maria  durch  die  Juden, 
eine  antisemitische  Dichtung  Thomas  Murners,  S.  78 
— 155,  Wiedergabe  der  zeitgeschichtlich  bemerkenswerten,  wahr- 
scheinlich  im  Jahre  1515  entstandenen  Dichtung,  die  mit  grosser 
Wahrscheinlichkeit  Murner  zugeschrieben  wird.  —  Teichmann: 
Johannes  Zschorn  aus  Westhofen,  S.  161 — 238,  schildert 
den  Lebensgang  und  die  literarische  Bedeutung  des  aus  Eilen- 
burg  stammenden  Diakonus  und  Schulmeisters  in  W.,  der  die 
Aethiopica  Historia  ubersetzt  und  ein  von  T.  eingehend  auf 
seinen  literarischen  Wert  untersuchtes  Kaiserbuchlein  verfasst  hat. 
—  Zeyer:  Karoline  Herder  (geb.  Flachsland)  und  ihre 
Verwandten,  S.  239 — 240,  Mitteilungen  aus  den  Kirchenbuchern 
von  Reichenweier.  —  Herr:  Eine  Urkunde  des  Konrad 
Dangkrotzheim,  S.  256 — 264,  Abdruck  einer  Urkunde  von 
1420.  —  Kassel:  Inschriften  im  Elsass,  S.  265 — 347, 
eine  dankenswerte  neue  Arbeit  des  um  die  Pflege  der  Heimat- 
kunde  verdienten  Verfassers. 


Annales  de  l'Est  et  du  Nord:  Band  1.  Jahr  1905.  Heft  4. 
In  der  Bibliographic  eine  kritische  Besprechung  von  Naue, 
Die    Denkmaler    der    vorromischen    Metallzeit    im    Elsass    durch 


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•54 


Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 


Ch.  Pfister;  im  Abschnitt:  Recueils  p£riodiques  et  Societes 
savantes  eine  ausfuhrliche  Inhaltsangabe  der  Revue  d'Alsace, 
Jahrgang    1904  durch  J.  Joachim. 


Revue  d'Alsace:  Nouvelle  Serie.  Band  6.  Jahr  1905. 
September-Dezember-Hefte.  Schwartz:  Les  finances  de  Stras- 
bourg en  1689—  1690,  S.  455 — 461,  Abdruck  von  Aktenstucken 
aus  dem  Pariser  Kriegsarchiv.  —  [Berth ele]:  Les  Andre, 
fondeurs  de  cloches  a  Colmar  au  XlVe  et  XVe  siecles, 
S.  462—466,  berichtigt  nach  Gerard  (Les  artistes  de  PAlsace 
pendant  le  moyen-age)  die  Angaben  in  de  Champeaux'  Dicti- 
onnaire  des  fondeurs.  —  Adam:  Nos  chaudronniers  (Suite 
et  fin),  S.  467 — 496,  592  —  611,  vgl.  diese  Zeitschrift,  Bd.  20, 
S.  508  u.  684;  mit  einer  Zusammenstellung  der  Handwerks- 
meister.  —  Chevre:  Les  suffragants  de  Bale  au  XVlle  siecle 
(Suite),  S.  497—512,  612 — 628.  —  Ehrhard:  Corfespon- 
dance  entre  le  due  d'Aiguillon  et  le  prince-coadjuteur 
Louis  de  Rohan  (Suite),  S.  513 — 529,  Mai-Juni  1772.  —  De 
Dartein:  L'^vangeliaire  d'Erkanbold,  S.  530  —  537,  beginnt 
mit  der  Beschreibung  der  im  Besitz  der  Mulhauser  Industriellen 
Gesellschaft  befindlichen  Handschrift.  —  Gasser:  Les  cirae- 
tieres  de  Soultz,  S.  538 — 542,  Zusammenstellung  einiger  zeit- 
lich  mit  dem  16.  Jahrhundert  beginnender  Nachrichten.  —  [A.  J. 
Ingold]:  Souvenirs  de  18 1 6.  Journal  d'un  habitant  de 
Cernay:  M.  de  Latouche,  S.  543 — 548,  enth.  die  bis  Mitte 
Januar  verzeichneten  Ereignisse.  —  Untereiner:  Courtes 
reflexions  a  propos  de  deux  articles  de  C.  Obereiner, 
£•  549~~555»  nimmt  die  Ebene  bei  Stotzheim  als  Schauplatz 
der  Ariovistschlacht  an  und  sucht  das  Lugenfeld  zwischen  Breisach 
und  Logelnheim.  —  Reuss:  Londres  et  l'Angleterre  en 
1700,  ddcrites  par  un  commis-negociant  strasbourgeois, 
S.  561  —  591,  Ausziige  aus  dem  >Reiss-Journal«  Eberhard  Zetzners. 
—  Hoffmann:  Les  elections  aux  etats-generaux  (Colmar- 
Belfort)  (Suite),  S.  629 — 648.  —  Oberreiner:  Un  mot  k 
propos  de  article  de  M.  L.  G.  Unterreiner,  S.  649 — 653. 
Bucher-  und  Zeitschriftenschau,  S.  556 — 560,  657  —  661.  — 
Supplement.  Bibliotheque  de  la  »Revue  d'Alsace*.  —  Hanauer: 
Le  protestantisme  de  Haguenau,  S.  337 — 358,  Schluss.  — 
Journal  du  palais  du  Conseil  souverain  d'Alsace  par 
Val.  Michel  Antoine  Holdt,  publie  par  Angel  Ingold. 
Tome  II,  S.  65—  1 12. 

Revue  catholique  d'Alsace:  Nouvelle  Serie.  Band  24. 
Jahr  1905.  September-November-Hefte.  A.  M.  P.  Ingold: 
Notice  sur  M.  le  chanoine  Mechler,  directeur  du  Semi- 
naire  de  Strasbourg,  S.  650 — 660.  Abdruck  der  ersten  beiden 
Kapitel  aus  einem  inzwischen  erschienenen  Buch  iiber  M.  — 
X.:    M.    le    vicaire    general    Rapp  (Suite),    S.  661—669,  S63 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen.  jrr 

—  870,  enth.  die  Aufzeichnungen  aus  dem  Jahre  1876.  —  Levy: 
La  suppression  des  processions  dans  la  Haute-Alsace 
pendant  la  grande  revolution  ( 1 79 1  —  1799)  (Fin),  S.  670 
— 678,  Abdruck  weiterer  Aktenstucke  aus  dem  Colmarer  Bezirks- 
archiv.  —  Krcener:  Jean  Hanser  37c  abbe  de  Lucelle 
(1605 — 1625)  (Suite),  S.  724 — 734,  Obernahrae  der  Kloster- 
leitung  durch  H.  —  Adam:  La  premiere  municipality  de 
Saverne    et    le    cardinal    de    Rohan    (Suite    et   fin),    S.  735 

—  743.  847—862. 

Strassburger  Diozesanblatt:  Dritte  Folge:  Band  2.  Jahr 
1905.  Sechstes—  elftes  Heft.  Herber:  Ludwig  XIV.  und 
Strassburg  bis  1681,  S.  415 — 432,  464—471,  497 — 504,  zu- 
sammenfassende  Darstellung,  in  der  die  neuere  Literatur  ausser 
der  fur  den  Aufsatz  zu  spat  erschienenen  grundlegenden  Arbeit 
von  Overmann:  Die  Abtretung  des  Elsass  an  Frankreich  ver- 
wertet  ist. 

J.  Ficker  und  O.  Winckelmann,  Handschriftenproben 
des  sechzehnten  Jahrhunderts  nach  Strassburger  Origi- 
nalen,  102  Tafeln  in  Lichtdruck  mit  Text.  Zweiter  Band.  Tafel 
47—102:    Zur  geistigen  Geschichte.     Strassburg,    Trubner   190,5. 

Ober  Zweck  und  Anlage  des  Werks  ist  in  der  Besprechung 
des  ersten  Bandes  (vgl.  diese  Zeitschrift  N.  F.  XV11,  S.  1 78  ff.) 
das  Erforderliche  gesagt  worden.  Die  Anzeige  des  zweiten 
Bandes,  der  versprochenermassen  die  Schriftproben  der  fur  das 
geistige  Leben  Strassburgs  bedeutsamen  Manner  darbietet,  wird 
daher  mit  einem  Hinweis  auf  die  Forderung  sich  begnugen 
konnen,  die  der  Wissenschaft  durch  die  den  Tafeln  beigegebenen, 
z.  T.  sehr  eingehenden  biographischen  Artikel  zu  teil  geworden 
ist.  Auch  wer  speziell  uber  das  Zeitalter  der  Reformation 
arbeitet,  wird  doch  erstaunt  sein  ob  der  Fulle  ausgepragter 
Personlichkeiten ,  die  Strassburg  in  jener  Zeit  zu  einem  Brenn- 
punkt  geistigen  Lebens  in  Siidwestdeutschland  gemacht  haben. 
In  sieben  grossen  Gruppen  werden  dieselben  vorgefuhrt:  1.  Ver- 
treter  der  alten  Kirche;  2.  Die  Reformatoren  und  ihre  theologi- 
schen  Heifer;  3.  Dissenters;  4.  Lehrer  und  Gelehrte  der  Refor- 
mation, Arzte,  Diplomaten;  5.  Prediger,  Lehrer  und  Gelehrte 
der  spateren  Zeit;  6.  Kunstler,  Chronisten;   7.  Drucker. 

Die  Aufgabe  der  Verfasser  war  grossenteils  eine  recht 
dornenvolle,  zumal  grade  den  von  der  Forschung  weniger  bis- 
her  behandelten  Mannern  vielfach  eine  unglaubliche  Beweglich- 
keit  eigen  gewesen  ist,  ihre  Spuren  also  in  den  verschiedensten 
Gegenden  zu  verfolgen  waren.  Geben  die  Lebensbilder  fiir  cm- 
zelne  Personlichkeiten  geradezu  Grundlegendes ,  so  muss  ander- 
seits  darauf  hingewiesen  werden,  dass  die  Darbietungen  der 
Verfasser  auch  bei  bekannten  und  bekannteren  Vertretern 
des    Strassburger    Protestantismus    durchaus    selbstandigen    Wert 


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1^6  Zeitschriftcnschau  und  Literaturnotizen. 

besitzen  und  stellenweise  geradezu  einer  gerechteren  Beurteilung 
vorarbeiten.  A!s  einen  Musterartikel  in  letzterer  Hinsicht  raochten 
wir  das  Lebensbild  Joh.  Marbachs  (T.  89)  bezeichnen,  dessen 
diploraatische  Gewandtheit  und  hervorragende  Begabung  fur 
Organisation  in  kurzen  Satzen  vortrefflich  charakterisiert  sind. 

Zu  Paul  Volz,  als  dessen  Geburtsdatum  vorsichtig  die  Zeit 
vor  1480  angegeben  ist  (T.  51),  mag  bemerkt  werden,  dass  er 
selbst  in  einem  Zeugenverhor  Ende  1521  sein  Alter  auf  48 
Jahre  angibt,  also  1473  geboren  sein  durfte  (Strassburger  Bezirks- 
archiv,  Aust.  m.  Baiern:  Akten  von  Elsass-Lothringen  Nr.  i, 
fol.  203).  Im  ubrigen  soil  auf  Einzelheiten  nicht  eingegangen, 
vielmehr  zum  Schluss  der  Bitte  Ausdruck  verliehen  werden,  es 
mochten  die  Lebensbilder  vornehmlich  des  zweiten  Bandes  recht 
bald  auch  gesondert  erscheinen,  da  die  Verbreitung  der  Hand- 
schriftenproben  des  Preises  wegen  im  allgemeinen  auf  wissen- 
schaitliche  Institute  sich  beschranken  durfte.  Und  noch  einen 
anderen  Wunsch  hatten  wir  auf  dem  Herzen:  dass  namlich  die 
vorliegende  Veroffentlichung  nicht  eine  Einzelerscheinung  bleiben, 
sondern  in  anderen  Landschaften  Nachfolge  finden  moge.  Ob 
stets  in  gleicher  Ftille  wie  hier  geboten  werden  soil,  wird  ja  von 
Fall  zu  F'all  entschieden  werden  mussen;  jedenfalls  verdienen 
die  Verfasser  den  Dank  der  elsassischen  Geschichtsforschung, 
dass  sie  in  dieser  Hinsicht  die  Grenzen  nicht  zu  enge  gesteckt 
haben.  Hans  Kaiser. 

Repertorium  des  Staatsarchivs  zu  Basel.  Basel.  Hel- 
bing  u.  Lichtenhahn  vormals  Reich-Detloff.  1904.  LXV1II  -f  834  S. 
-f-  8  Tafeln.  Nachdem  man  in  Frankreich  und  Belgien  schon 
langst  mit  der  Veroffentlichung  von  Archivinventaren  voran- 
gegangen  war,  ist  man  auch  in  Deutschland  in  den  letzten  Jahren 
diesem  Beispiele  gefolgt.  Die  Stadtarchive  von  Frankfurt  und 
Koln  haben  mit  der  Veroffentlichung  ihrer  Archivinventare 
begonnen;  die  preussische  Archiverwaltung  hat  von  einzelnen 
der  ihr  unterstellten  Archive  kurze  Bestandsubersichten  bereits 
veroffentlicht,  fur  andere  sind  sie  in  Vorbereitung.  Die  Bear- 
beitung  eines  auf  breitester  Grundlage  beruhenden  Inventars  ist 
von  dem  Karlsruher  Generallandesarchiv  in  Angriff  genommen 
worden  und  auch  von  dem  wurttembergischen  Staatsarchiv  wird, 
nach  dem  in  Balde  zu  erwartenden  Abschluss  des  wurttember- 
gischen Urkundenbuchs  die  Veroffentlichung  von  Archivinventaren 
geplant.  —  Nunmehr  hat  auch  eines  der  grossten  und  wich- 
tigsten  schweizerischen  Archive,  das  Staatsarchiv  zu  Basel,  sein  von 
dem  jetzigen  Archivvorstand  Rudolf  Wackernagel  bearbeitetes 
»Archivrepertorium«  im  Drucke  vorgelegt.  —  Seiner  Anlage  nach 
steht  das  Basler  Repertorium  in  der  Mitte  zwischen  den  von 
der  preussischen  Archivverwaltung  herausgegebenen  Archivuber- 
sichten  und  den  Karlsruher  Archivinventaren.  Es  will  einerseits 
mehr     bieten    als    eine    »summarische    Lfbersicht,    die    nur    zur 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 


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Orientierung  ausreichen  kann«;  andrerseits  wird  auch  niit  Absicht 
vermieden,  die  einzelnen  Archivabteilungen  unter  Eingehen  auf 
die  einzelnen  Stiicke  oder  Nummern  nach  ihrem  Inhalt  zu 
charakterisieren  und  zu  beschreiben;  das  Repertorium  »nennt  die 
samtlichen  Rubriken  und  Unteirubriken ,  nach  denen  der  Stoff 
zerfallt,  bis  hinab  zur  letzten,  nicht  mehr  geteilten  Einheit,  und 
gibt  auf  diese  Weise  den  gesamten  Inhalt  des  Archivs  so  wieder, 
dass  er  fur  die  amtliche  Beniitzung  sofort  und  ohne  jede 
Hemmung  verfugbar  ist  und  dass  auch  die  wissenschaftliche 
Forschung  zu  ermessen  vermag,  was  und  wie  vieles  vorliegt, 
welche  Arbeitsgebiete  und  Fundgruben  sich  hier  6ffnen.«  —  Dem 
ersten  der  beiden  gesteckten  Ziele,  die  amtliche  Benutzung  sofort 
und  ohne  jede  Hemmung  zu  ermoglichen,  wird  das  Basler  Reper- 
torium im  vollsten  Masse  gerecht.  Die  Frage  aber,  ob  die 
wissenschaftlichen  Beniitzer,  die  Historiker,  die  Diplomatiker,  die 
Palaographen  usw.  immer  zu  ihrem  Rechte  kommen,  wird  man 
verneinen  mussen.  Am  ehesten  noch  der  neuere  Historiker  und 
der  Wirtschaftshistoriker,  sicherlich  nicht  der  mittelalterliche  oder 
der  Lokalhistoriker.  Mit  der  Angabe,  dass  sich  im  Basler  Staats- 
archiv  4153  stadtische  Pergamenturkunden  befinden,  die  von 
1 1 80 — 1785  reichen,  wird  niemand  etwas  anfangen  konnen;  bei 
den  Missiven  erfahren  wir  nur  das  Datum  des  ersten  und  letzten 
Eintrags;  aus  den  Angaben,  dass  im  Lehensarchiv  uber  die 
Familie  Munch  von  Lowenberg  14  Pergamenturkunden  aus  den 
Jahren  1504 — 1747  und  Akten  aus  den  Jahren  1482—  1801, 
dass  im  Adelsarchiv  uber  die  Familie  Barenfels  19  Urkunden 
aus  den  Jahren  1407 — 1661  und  Akten  aus  den  Jahren  151 1 
— 1836,  dass  in  der  Abteilung  Stadte  und  Dorfer  iiber  Alten- 
steig  Akten  aus  dem  Jahre  1777,  uber  Balingen  aus  den  Jahren 
1 761  — 18 10  vorhanden  sind,  lasst  sich  nichts  entnehmen;  eher 
genugen  schon  die  Angaben  iiber  die  Falkensteinschen  und 
Hattstattschen  Archivalien  im  Adelsarchiv.  Mit  diesen  Bemer- 
kungen  soil  nicht  etwa  ein  Vorwurf  gegen  das  Repertorium 
erhoben  werden.  Wackernagel  hat  in  der  Einleitnng  ausdriicklich 
erklart,  dass  nach  seiner  Ansicht  bei  der  Veroffentlichung  des 
Repertoriums  ein  zu  tiefes  Eingehen  auf  Details  vermieden 
werden,  dass  das  Repertorium  dem  Benutzer  die  Kenntnis  der 
vorhandenen  Stoffe  in  seiner  Gesamtheit  vermitteln  soil.  Neben 
das  Repertorium  sollen  erschopfende  Quellenpublikationen  und 
Darstellungen  treten,  aber  man  wird  mit  Recht  bezweifeln,  ob  es 
moglich  sein  wird,  auch  nur  die  wichtigsten  Materialien  aus 
unsern  grossen  Archiven  durch  Quellenpublikationen  erschopfend 
mitzuteilen.  Es  muss  ferner  auch  ausdriicklich  anerkannt  werden, 
dass  das  Repertorium  in  der  Form,  die  ihm  Wackernagel  gegeben 
hat,  eine  ausserordentliche  Arbeitsleistung  darstellt,  dass  es  fur 
jeden  Forscher  auf  dem  Gebiete  der  oberrheinischen  Geschichte 
ein  unentbehrliches  Hilfsmittel  ist,  dass  es  ihm  wertvolle  Finger- 
zeige  und  Anhaltspunkte  bieten  wird ,    ob  und  wo    er   im  Basler 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 


Staatsarchive  etwas  fur  seine  Zwecke  finden  kann  und  wird.  — 
Ausserordentlich  erleichtert  wird  die  Benutzung  des  Repertoriums 
durch  ein  eingehendes,  sorgfaltig  gearbeitetes  Register.  —  In 
einer  grdsseren  Einleitung  gibt  Wackernagel  noch  eine  Geschichte 
des  Archivs  und  Mitteilungen  iiber  seinen  heutigen  Zustand,  uber 
die  Hilfssammlungen  und  das  Archivgebaude;  ferner  sind  die 
Gesetze,  Verordnungen  und  Beschlusse  betreflfend  das  Staats- 
archiv  abgedruckt.  Aus  der  Geschichte  des  Archivs  ware  hervor- 
zuheben,  dass  dasselbe  durch  Krieg,  Brand,  Fluchtungen  und 
Verschleuderungen  kaum  gelitten  hat;  eine  Reihe  z.  T.  aus- 
gezeichneter  Archivare,  von  denen  ich  hier  nur  Gerster  und 
Bruckner  hervorhebe,  haben  sich  um  seine  Ordnung  grosse  Ver- 
dienste  erworben;  im  19.  Jahrhundert  sind  zahlreiche  in  Basel 
zerstreute  staatliche,  kirchliche  und  Privatarchive  mit  ihm  ver- 
einigt  worden.  Im  Jahre  1878  trat  Wackernagel  an  die  Spitze 
des  Archivs  und  fiihrte  in  rastloser,  aufopfernder  Tatigkeit  eine 
vdllige  Neuordnung  desselben  durch,  die  nunmehr  mit  der  Ver- 
offentlichung  des  Archivreportoriums  einen  gewissen  Abschluss 
erreicht  hat.  Auf  die  Grundsatze  einzugehen,  die  Wackernagel 
bei  dieser  Neuordnung  zu  Grunde  gelegt  hat,  muss  ich  mir 
leider  mit  Rucksicht  auf  den  zu  Gebote  stehenden  Raum  ver- 
sagen;  im  allgemeinen  wird  man  sich  mit  ihnen  einverstanden 
erklaren  konnen.  Seit  1899  befindet  sich  das  Staatsarchiv  in 
einem  eigens  erbauten,  alien  modernen  Anforderungen  geniigen- 
den  Neubau,  in  dessen  innere  Plinrichtung  die  beigegebenen 
Tafeln  einen   lehrreichen  Einblick  gewahren.  Fr. 


Anleitung  zum  Ordnen  und  Beschreiben  von 
Archiven  von  S.  Muller,  J.  A.  Feith  und  R.  Fruin  Th.  Az. 
Fur  deutsche  Archivare  bearbeitet  von  Hans  Kaiser. 
Mit  einem  Vorwort  von  Wilhelm  Wiegand.  Leipzig, 
Harrassowitz.  Groningen,  Erven  B.  van  der  Kamp.  1905. 
VIII  -f-  136  S.  Indem  Hans  Kaiser  das  vorliegende  Buch  durch 
seine  Obersetzung  dera  deutschen  Publikum  bekannt  gemacht 
hat,  hat  er  sich  ein  unbestreitbares  Verdienst  erworben.  In 
Deutschland  besitzen  wir  bis  jetzt  leider  keine  brauchbare  Archiv- 
lehre;  die  fruheren  Darstellungen  iiber  diesen  Gegenstand  sind 
veraltet,  die  neueren,  wie  die  Archivlehre  von  Loner  oder  der 
Katechismus  der  Registrator-  und  Archivkunde  von  Leist  und 
Holtzinger,  entsprechen  in  keiner  Weise  den  Anforderungen,  die 
man  an  ein  derartiges  Buch  zu  stellen  berechtigt  ist.  —  Die 
hollandische  »Handleiding«  ist  hervorgegangen  aus  den  Beratungen 
der  Vereinigung  hollandischer  Archivare,  ihr  Hauptvorzug  besteht 
darin,  dass  in  ihr  zum  erstenmal  der  Versuch  gemacht  ist,  das 
richtige  System  fiir  die  Einteilung,  Ordnung  und  Beschreibung 
eines  Archivs,  das  Provenienzprinzip,  nach  alien  Richtungen  hin 
zu  begriinden,  auszubauen  und  zur  Geltung  zu  bringen.  Aller- 
dings  ist  die  Lektiire  des  Buches  keine  Jeichte;  die  hollandischen 


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Zeitschriftenschau  und   Literaturnotizen.  j  c^g 

Archivverhaltnisse,  die  ihm  stets  zu  Grunde  gelegt  sind,  unter- 
scheiden  sich,  schon  durch  ihre  historische  Entwicklung,  nicht 
unwesentlich  von  den  deutschen;  raanche  der  gebrauchten 
termini  technici  werden  in  dem  Buche  in  einera  andern  Sinne 
gebraucht,  als  wir  ihm  unterzulegen  gewohnt  sind;  fur  andere 
hat  sich  uberhaupt  kein  entsprechender  deutscher  Ausdruck 
gefunden.  so  dass  sie  dem  Leser  haufig  erst  im  Verlaufe  der 
Lekture  klar  werden.  Trotzdem  wird  die  »Anleitung«  nicht  nur 
dem  Fachmanne  reiche  Belehrung  gewahren,  sie  wird  vor  alien 
Dingen  auch  fur  diejenigen  ein  unentbehrliches  Hilfsmittel  werden, 
die  ohne  fachmannische  Vorbildung  im  Nebenberuf  und  im  Auf- 
trag  von  historischen  Kommissionen  Archivalien  zu  sammeln,  zu 
ordnen  und  zu  verzeichnen  haben.  Fr, 

Die  von  Alexander  Cartellieri  am  12.  November  1904 
gehaltene  akademische  Antrittsrede:  »Ober  Wesen  und  Glie- 
derung  der  Geschichtswissenschaft«  Leipzig,  Dyck.  1905. 
$2  S.)  entwickelt  keine  neuen  Gesichtspunkte,  ist  aber  imraerhin 
geeignet,  den  Anfanger  in  das  Studium  der  Geschichte  einzu- 
fuhren.  Auf  eine  Definition  der  Geschichte  folgen  eng  umrissene 
Ausfuhrungen  uber  die  dem  Historiker  zu  Gebote  stehenden 
Hilfsmittel,  tiber  Geschichtsforschung,  Geschichtsdarstellung, 
Geschichtsphilosophie  und  Bedeutung  der  Geschichte.  Beigegeben 
ist  ein  nach  subjektiven  Gesichtspunkten  ausgewahltes  Literatur- 
verzeichnis,  das  aber  auf  Vollstandigkeit  selbstverstandlich  keinen 
Anspruch  erhebt.  Fr. 

Nach  einem  Kopiar  des  Staatsarchivs  zu  Wiesbaden  und 
modernen,  zu  Dusseldorf  bewahrten  Abschriften,  die  einer  ehe- 
dem  in  der  Habelschen  Sammlung  befindlichen  Handschrift  ent- 
nommen  sind,  veroflentlicht  E.  Schaus  in  den  Mitteilungen 
des  Instituts  fur  osterreichische  Geschichtsforschung 
26,  S.  545-552  zehn  Konigsurkunden  fiir  Reichsburg- 
mannen  des  hessischen  und  pfalzischen  Gebiets  aus  der 
Zeit  von    1277 — 1323.  H.  K. 

Auf  Grund  ungedruckter  Materialen  aus  dem  Miinchener 
Staatsarchiv  liefert  Adolf  Hilstenbeck  (Johann  Wilhelm,  Kur- 
furstv.  d.  Pfalz,  vom  Ryswi  eke  r  Fried  en  bis  zum  span  ischen 
Erbfolgekrieg)  in  den  »Forschungen  zur  Geschichte  Bayerns< 
Heft  3  u.  4  wertvolle  Beitrage  zu  der  bisher  noch  so  wenig 
gekannten  Lebensgeschichte  des  Kurfursten  Johann  Wilhelm 
v.  d.  Pfalz.  Die  Hilstenbecksche  Arbeit  umfasst  die  Jahre  vom 
Ryswicker  Frieden  bis  zum  Ausbruch  des  spanischen  Erbfolge- 
krieges  und  zeigt  auf  jeder  Seite  die  vollige  Hingabe  des  Pfalzer 
Kurfursten  an  die  politischen,  wie  personlichen  Wunsche  des 
Kaisers.  Als  nach  dem  Tode  Ernst  Augusts  von  Hannover  1698 
das  Bistum  Osnabruck   erledigt    war,    hatte  Johann  Wilhelm    am 


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1  60  Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 

liebsten  einen  seiner  zahlreichen  Bruder  dort  untergebracht,  aber 
gern  Hess  er  diese  Kandidatur  zu  Gunsten  des  vom  Kaiser 
gewunschten  Bewerbers  fallen;  deutlicher  noch  trat  diese  Ge- 
sinnung  Johann  Wilhelms  hervor,  als  er  die  Vermahlung  des 
altesten  Sohnes  Leopolds,  des  nachmaligen  Kaisers  Josephs  I. 
mit  einer  braunschweigischen  Prinzessin  durchsetzte,  trotz  der 
Bitten  seiner  Schwester,  der  Konigin  von  Spanien,  die  eine  hes- 
sische  Prinzessin  gern  in  Wien  gesehen  hatte  und  trotz  der 
Drohungen  Ludwigs  XIV.,  der  durch  eine  Verschwagerung  mit 
dem  Kurhause  Hannover  den  Kaiser  im  Reiche  zu  machtig 
werden  sah.  Eine  solche  Haltung,  die  das  Haus  Habsburg  seit 
Jahrhunderten  nicht  mehr  bei  den  Kurfursten  von  der  Pfalz 
erlebt  hatte,  war  dem  Kaiser  doppelt  wertvoll  in  einer  Zeit,  wo 
die  nahende  spanische  Erbfolge  ein  Zusammenfassen  aller  Krafte 
gegen  den  franzosischen  Mitbewerber  erforderlich  machte.  Am 
17.  Dezember  1698  kam  in  Wien  zwischen  dem  Kaiser  und 
dem  personlich  anwesenden  Kurfursten  ein  Biindnis  zu  Stande, 
das  die  Pfalzer  Truppen  bedingungslos  an  die  Seite  des  Kaisers 
stellte.  Ganz  selbstlos  war  freilich  diese  Hingabe  nicht.  Dort 
im  Westen,  in  den  spanischen  Niederlanden,  wo  Max  Emanuel 
von  Bayern  als  Statthalter  sass,  hatte  sich  eine  gute  Versorgung 
fur  den  altesten  Bruder  des  Kurfursten,  den  Pfalzgrafen  Karl 
Philipp  schaffen  lassen  und  diese  Hoffnung  mag  doppelt  in 
Johann  Wilhelm  erwacht  sein,  als  der  Ausbruch  des  Erbfolge- 
krieges  den  Kurfursten  von  Bayern  zu  Ludwig  XIV.  fuhrte. 
Durch  das  Biindnis  mit  dem  Kaiser  und  ein  Abkommen,  das  er 
jetzt  mit  den  Generalstaaten  traf,  suchte  er  seine  niederrheini- 
schen  Staaten  gegen  Kurkoln  und  Frankreich  zu  schiitzen  und 
schloss  sich  als  Erster  der  Reichsstande  der  grossen  Allianz  an. 
Hier  orient  die  Darstellung  ab,  doch  ware  zu  wiinschen,  dass 
Hilstenbeck  auch  uber  die  Stellung  des  Kurfursten  wahrend 
des  Krieges  berichten  wollte.  K.  Hauck. 


Bismarck  und  die  Erwerbung  Elsass-Lothringens 
1870/71  von  Dr.  Karl  Jacob.  Strassburg,  E.  van  Hauten,  1905. 
VIII,   148  u.  56*  S. 

Eine  Huldigung  fur  Bismarcks  uberragendes  staatsmannisches 
Genie  bedeutet  das  Buchlein,  entstanden  in  dem  Tiibinger 
Historikerkreise,  dem  Vorwiirfe  aus  unserer  neuesten  Geschichte 
besonders  willkommen  sind.  Es  will  einmal  die  Motive  darlegen, 
welche  Bismarck  bei  der  Erwerbung  von  Elsass-Lothringen  be- 
stimmt  haben,  und  sodann  seinen  Anteil  an  der  ersten  Gestaltung 
und  Entwicklung  des  Reichslandes.  Man  wird  diesen  Versuch 
als  wohl  gelungen  bezeichnen  durfen.  In  gefalliger  Darstellung 
und  mit  Beherrschung  des  gesamten  Quellenmaterials  entwickelt 
Jacob,  wie  Bismarck  den  von  der  nationalen  Stromung  getragenen 
Gedanken  des  Wiedergewinns  der  alten  Grenzlande,  der  sich 
alsbald  mit    der  Idee  von    der  Wiedererstehung  von  Kaiser    und 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen.  161 

Reich  eng  verschlang,  geteilt,  aufgegriffen,  formuliert  und  durch 
die  Widerstande  verschiedenster  Art,  nicht  ohne  eignes  leises 
Schwanken  um  Metz,  durchgesetzt  und  zur  glucklichen  Losung 
gefuhrt  hat.  Selbstverstandlich  hat  der  Verf.  ausser  der  reich- 
haltigen  Memoirenlitteratur  auch  die  Zeitungen  jener  Zeit  durch- 
forscht,  leidermusste  er  sich,  durch  lokale  Verhaltnisse  gezwungen, 
auf  die  Allgemeine  Zeitung  und  den  Schwabischen  Merkur  be- 
schriinken.  Grade  bei  der  starken  Beeinflussung  der  Presse 
durch  Bismarck  und  bei  der  riihrigen  Arbeit,  die  M.  Busch 
nach  den  Weisungen  des  Kanzlers  auf  diesem  Gebiet  entfaltete, 
hatten  der  Untersuchung  hier  viel  weitere  Grenzen  gesteckt 
werden   konnen. 

Man  wird  sagen  diirfen,  dass  etwa  seit  Mitte  August  1870, 
also  schon  sehr  fruh ,  in  den  leitenden  deutschen  Kreisen  die 
Erwerbung  Elsass-Lothringens  als  Siegespreis  festtand,  Mitte 
September  wurde  sie  auch  den  europaischen  Machten  bereits 
als  solcher  bezeichnet.  Wie  es  dann  Bismarck  gelang,  sie  end- 
lich  auch  den  franzosischen  Unterhandlern,  insbesondere  Thiers, 
annehmbar  zu  machen,  vor  allem,  mit  welch  massvoller  Besonnen- 
heit  er  alien  Obertreibungen  von  militarischer  Seite  her  und 
alien  Depressionen  im  eigenen  Lager  gegemiber  die  ursprung- 
liche  Forderung  festzuhalten  und  zu  begriinden  wusste,  hat  J. 
in  einleuchtender  Weise  dargestellt.  Naturlich  darf  man  nie 
dabei  vergessen,  dass  das  letzte  Wort  noch  nicht  gesagt  ist  und 
dass  uns  keineswegs  alle  Vorgange  der  Versailler  Monate  schieier- 
los  enthullt  sind.  Insbesondere  gilt  dies  fur  die  Verhandlungen 
und  Zettelungen,  welche  um  die  Form  der  Angliederung  der 
Grenzlande,  um  die  namentlich  von  suddeutschen  Patrioten  warm 
befurwortete  preussische  Annexion,  um  die  Begehrlichkeit  Bayerns 
nach  territorialem  Gewinn  gespielt  haben.  Z.  hat  hier  mit  Vor- 
liebe  aus  dem  der  Konirolle  stark  bediirftigen  Buche  von  Ottokar 
Lorenz  geschopft  und  auch  in  der  Scharfe  des  Urteils  sich  von 
ihm  vielfach  beeinflussen  lassen.  Ob  mit  Recht,  mochte  ich  dahin- 
gestellt  sein  lassen.  Daseine  scheintsicher,  dass  Bismarck  schon  fruh- 
zeitig,  bereits  im  August,  die  Gestaltung  Elsass-Lothringens  als 
Reichsland  ins  Auge  gefasst  und  dass  er  unentwegt  daran  fest- 
gehalten  hat,  ebenso  dass  er  sich  fur  die  weitere  Entwicklung 
moglichst  freie  Hand  sichern  wollte.  Ob  seine  Gedankengange 
dabei  aus  seinen  Reichstagsreden  erschopfend  entwickelt  werden 
konnen,  wie  es  J.  versucht,  mochte  ich  bezweifeln.  Hier  wie 
sonst  wird  die  Aktenforschung  einmai,  wenn  sie  erst  freigegeben 
ist ,  noch  sehr  erhebliche  Nachtrage  und  Korrekturen  zur  bis- 
herigen  Anschauung  liefern  konnen.  Auch  ob  Bismarcks  An- 
sichten  durchweg  stichhaltig  waren,  hatte  eine  kritische  Erwagung 
immerhin  verdient.  Uber  seine  Auffassung  des  Elsasser  Parti- 
kularismus  als  Vorstufe  zum  deutschen  Patriotismus ,  namentlich 
aber  uber  seine  Befristung  des  Germanisationswerkes  u.  a.  kann 
man    erheblich    anderer    Meinung    sein.     Eine    Fortsetzung    der 

Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  i.  U 


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It) 2  Zeitschriftenschau  und  Literaturnotuen. 

Studie  bis  zur  Einsetzung  der  Statthalterschaft,  wie  sie  der  Verf. 
in  Aussicht  stellt,  wird  jedenfalls  derartige  Bedenken  nicht  ausser 
Acht  lassen  durfen  und  zudem  meines  Erachtens  in  umfassendem 
Masse  sich  auf  die  Akten  stutzen  mussen,  wenn  sie  nicht  bloss 
die  grobsten  Richtlinien  der  Entwicklung  ziehen  will. 

W.    Wiegand. 

»Zur  Jubelfeier  des  25Jahrigen  Bestehens  des  Handel-  und 
Gewerbevereins  Buhl*  ist  eine  Festschrift  erschienen,  in  deren 
erstem  Teil  E.  Be  say  die  Entstehung  und  Entwicklung  des 
Vereins  schildert,  wahrend  K.  Rein  fried  ina  zweiten  Abschnitte 
Gewerbe  und  Zunfte,  Markt  und  Verkehr  in  Alt-Buhl  auf  Grund 
archivalischer  Forschungen  von  der  Dorfordnung  von  1488  bis 
ins   19.  Jahrhundert  behandelt.  K.  O, 

Th.  Gerold,  Geschichte  der  Kirche  St.  Niklaus  in 
Strassburg.  Ein  Beitrag  zur  Kirchengeschichte  Strassburgs. 
Strassburg.  J.  H.  Ed.  Heitz  (Heitz  und  Mundel)  1904.  XIX  und 
176  S.  gr.   8°. 

Wie  R.  Reuss  in  seinem  lehrreichen  Vorwort  tiber  die 
Geschichtsschreiber  der  Strassburger  protestantischen  Kirchen, 
rait  dem  er  das  vorliegende  Werk  einleitet,  bemerkt,  ist  die 
Nikolauskirche  die  cinzige,  deren  Schicksale  bisher  nicht  ge- 
schildert  waren.  Diese  Lucke  hat  jetzt  der  Verfasser,  der  seit 
mehr  als  40  Jahren  als  Geistlicher  an  der  Kirche  tatig  ist,  aus- 
gefiillt.  Nach  einem  kurzen  Oberblick  uber  das  Mittelalter,  der 
nicht  uber  die  Ergebnisse  von  Ch.  Schmidt  (Histoire  du  chapitre 
de  St.  Thomas  de  Strasbourg  pendant  le  moyen-lge.  S.  256  ff.), 
hinauskommen  konnte ,  wird  die  Darstellung  mit  der  Einfuhrung 
der  Reformation  ausfuhrlicher.  Aus  den  Akten  des  Kirchen- 
archivs,  des  Thomasarchivs  und  den  Ratsprotokollen,  wie  aus 
den  oft  sehr  interessanten  Eintragen  der  Kirchenbucber  hat  der 
Verf.  ein  reiches  Material  zusammengebracht,  auf  Grund  dessen 
er  die  Geschicke  der  Kirche  bis  in  die  neueste  Zeit  verfolgt. 
Zum  Schluss  behandelt  er  auch  die  franzosische  lutherische  Ge- 
meinde,  die  seit  der  ersten  Halfte  des  18.  Jahrhunderts  ihren 
Gottesdienst  in  der  Nikolauskirche  abhielt.  Die  Einteilung  des 
Stoffes  hatte  manchmal  etwas  geschickter  sein  konnen.  Da  der 
Verf.  sehr  praktisch  am  Schlusse  Verzeichnisse  der  Pfarrer  und 
Heifer  anfugt,  wobei  er  kurz  ihren  Lebensgang  mitteilt,  war  es 
nicht  notig,  die  Darstellung  mit  der  ein  wenig  schematischen 
Aufzahlung  dieser  meistens  recht  unbedeutenden  Manner  zu  be- 
lasten.  Nur  auf  die  hervorragenderen,  iiber  die  wirklich  etwas 
zu  berichten  war,  brauchte  eingegangen  zu  werden. 

Sehr  seltsam  mutet  es  ferner  an,  wenn  G.  ganz  ausserlich 
mit  dem  Jahre  1700  einen  Abschnitt  beginnt  und  von  dem 
entscheidenden  Wendepunkte  in  der  Geschichte  der  Strassburger 
protestantischen  Kirche,  dem  Obergange  der  Stadt  an  Frankreich, 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen.  163 

mit  keinem  Worte  die  Rede  ist.  Wenn  auch  die  Nikolaus- 
kirche  den  Protestanten  ganz  verblieb,  die  Nikolausgemeinde 
hatte  unter  den  Bedruckungen ,  mit  denen  die  neue  Regierung 
die  Protestanten  heimsuchte  und  tiber  die  besonders  Reuss  aus- 
fuhrlich  gehandelt  hat,  grade  so  zu  leiden  wie  jede  andere.  Es 
genugt,  an  die  Schicksale  des  hervorragendsten  der  damaligen 
Gemeindemitglieder,  des  Auiuieisters  Dominik  Dietrich,  zu  erinnern, 
die  G.  allerdings  nicht  erwahnt.  Aber  auch  raehreres,  was  er 
beigebracht  hat,  wird  erst  durch  den  Hinweis  auf  den  Qm- 
schwung  von  1681  recht  verstandlich.  So  durfte  das  An- 
wachsen  der  St.  Nikolausgemeinde  am  Anfang  des  18.  Jahrhun- 
derts  mit  den  Beeintrachtigungen  zusammenhiingen ,  die  die 
Protestanten  in  andern  Kirchen  (Miinster,  Jung-  und  Alt  St.  Peter) 
erfahren  hatten.  Auch  die  schwachliche  Haltung  des  Ober- 
kirchenpflegers  bei  der  Anstellung  eines  zweiten  Heifers  (S.  55), 
wie  die  grosse  Vorsicht  bei  der  Wiederaufnahme  eines  Burgers, 
der  sich  schon  mit  den  Jesuiten  eingelassen  hatte  (S.  65),  zeigt 
klar,  unter  welchem  Druck  die  Protestanten,  auch  in  St.  Nikolaus, 
damals  standen.  Daran  durfte  der  Geschichtsschreiber  um  so 
weniger  vorbeigehen,  als  er  sein  Buch  sehr  richtig  als  »Beitrag 
zur  Kirchengeschichte  Strassburgs«  angesehen  wissen  will. 

Eine  sehr  nutzliche  Vorarbeit  dazu  sind  die  schon  erwahnten 
Verzeichnisse  der  Pfarrer  und  Heifer.  Dass  fur  die  erste  Halfte 
des  16.  Jahrhunderts  einzelne  Irrturuer  mit  unterlaufen,  kann 
nicht  Wunder  nehmen,  da  man  schon  im  18.  Jahrhundert,  trotz 
des  damals  noch  viel  reichlicher  vorhandenen  Materials,  iiber 
die  Reihenfolge  und  Amtsdauer  der  altesten  Prediger  nicht  raehr 
ganz  im  klaren  war.  So  ist  Steinlin  1531,  wie  S.  18  richtig 
bemerkt  ist  (nicht  1530,  wie  es  S.  141  wohl  nur  durch  einen 
Druckfehler  heisst),  von  St.  Nikolaus  nach  St.  Aurelien  versetzt 
worden;  aber  er  ersetzte  dort  nicht  Bucer,  sondern  Pollio,  der 
schon  im  April  1529  an  Bucers  Stelle  getreten  war.  (MGEDE. 
XIX  166  nr.  4776,  195  nr.  4914  und  202  nr.  4948).  Steinlin 
starb  erst  im  November  1549.  nicht  1 537- J)  Marx  Heyland  kara 
nicht  erst  1548  nach  Strassburg  (S.  147),  sondern  wurde,  da  er 
von  dem  Herzog  von  Wurttemberg  in  Calw  entlassen  werden 
sollte,  schon  am  8.  Dezember  [1540]2)  von  Bedrotus  an  Capito 
zur  Anstellung  empfohlen.  1543  war  er  bereits  in  Strassburg, 
und    Bucer    wunschte,    ihm    die    Pfarre    von  Jung   St.  Peter    zu 

')  XXI  1549.  fol  448  u.  Knod,  die  Stittsherren  von  St.  Thomas  S.  25. 
Er  war  aber  1 5 17  noch  nicht  I'farrer  von  St.  Nicolaus,  wie  Knod  angibt. 
In  der  Urkunde  ist  15 17  nur  verschrieben  fiir  1527.  —  *)  Den  Brief  (jetzt 
St.A.VDG.  Bd.  69),  dem  die  Jahresangabe  fehlt,  setzt  Knod  S.  44  ins  Jahr 
1 53 1.  Aber  schon  das  in  der  Nachschrift  erwShnte  Vorgehen  des  Herzogs 
von  Wurtemberg  zeigt,  dass  er  nicht  vor  1534  geschrieben  sein  kann.  Da 
nach  der  Adresse  Capito  in  Worms  ist.  wo  er  sich  nachweislich  Ende  1540 
aufhielt,  wird  man  das  Schreiben  diesem  Jahre  zuweisen  diirfen. 

11* 


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164  Zeitschriftenschau  uiid  Literaturnotizen. 

ubertragen  (Ep.  Buceri  III  nr.  34.  Horning,  Urkundliches  uber 
die  Jung  St.  Peterkirche  II6).  Im  Juli  1546  wird  er  als 
Heifer  von  St.  Aurelien  erwahnt  (XXI  1546  fol.  400),  von  wo 
er  Anfang  1550  auf  Wunsch  der  Pfarrkinder  nach  St.  Nikolaus 
kam.  Am  16.  Oktober  desselben  Jahres  starb  er  (Thes.  Baum. 
XX  227).  — 

G.'s  Buch  ist  rnit  einer  Reihe  von  Illustrationen  geschrauckt. 
Das  Bild,  das  zwischen  S.  32  und  33  von  Job.  Marbach  geboten 
wird,  weicht  aber  von  dem  durch  Horning  veroffentlichten  auf- 
fallend  ab.  Es  stellt  auch,  wovon  man  sich  durch  das  Original 
im  Kapitelsaal  des  Thomasstifts  uberzeugen  kann,  nicht  Job. 
Marbach,  sondern  seinen  Sohn,  den  Professor  der  Theologie, 
Philipp  Marbach,  dar,  der  zu  der  Nikolauskirche  keine  Be- 
ziehungen  hatte.  J.   Bernays. 

Der  wirtschaftliche  Niedergang  Freiburgs  im  Breis- 
gau  und  die  Lage  des  stadtischen  Grundeigentums  im 
14.  und  15.  Jahrhundert.  Ein  Beitrag  zur  Geschichte  der 
geschlossenen  Stadtwirtschaft  von  Dr.  Hermann  Flamm  (Volks- 
wirtschaftliche  Abhandlungen  der  badischen  Hochschulen  VIII. 
Bd.   2-  Erganzungsband).      Karlsruhe    1905. 

Der  Verfasser,  der  sich  schon  vor  Jahren  durch  seine 
geschichtliche  Ortsbeschreibung  um  die  stadtische  Geschichte 
Freiburgs  verdient  gemacht  hat,  gibt  in  dem  genannten  als  staats- 
wissenschaftliche  Dissertation  erschienenen  Werk  auf  Grund  des 
im  Freiburger  Stadtarchiv  vorhandenen  Quellenmaterials  eine 
eingehende  Darstellung  der  wirtscha  ft  lichen  Entwicklung  Frei- 
burgs von  seiner  Grund ung  bis  in  die  Mitte  des  16.  Jahrhun- 
derts  und  kommt  dabei  zu  dem  Ergebnis,  dass  vom  Ende  des 
14.  bis  in  den  Anfang  des  16.  Jahrhunderts  ein  auf fal lend  um- 
fassender  wirtschaftlicher  Niedergang  geherrscht  habe ,  dessen 
Ursachen  im  ersten  Buch  seiner  Arbeit  naher  untersucht  werden. 
In  den  beiden  ersten  Kapiteln  wird  das  Vorgehen  der  Landes- 
fursten  gegen  die  Stadte,  und  der  Riickgang  der  stadtischen 
Bevolkerung  vom  Flnde  des  14.  bis  zum  Anfang  des  16.  Jahr- 
hunderts geschildert;  im  dritten  wird  die  Entwicklung  und  Aus- 
bildung  der  geschlossenen  Stadtwirtschaft  als  das  Produkt  der 
konkurrenz-  und  kapitalfeindlichen  Politik  der  Ziinfte  dargetan, 
wobei  die  Verfassungsgeschichte  der  Stadt  und  ihre  Handels- 
und  Gewerbepolitik,  sowie  die  Entstehung  und  Organisation  der 
Ziinfte  bis  in  das  16.  Jahrhundert  hmein  beleuchtet  werden. 
Der  Verfasser  sucht  den  Nachweis  zu  erbringen,  dass  die  ge- 
schlossene  Stadtwirtschaft  im  nationalokonomischen  Sinne  erst 
unter  dem  Regiment  der  Ziinfte  entstanden  ist,  die  die  bisher 
existierende  freie  Konkurrenz  in  Handel  und  Gewerbe,  insbesondere 
den  Zwischen-  und  Hausierhandel  mit  alien  Mitteln  bekampften. 

Das  zweite  Buch  behandelt  zur  Veranschaulichung  des 
Riickgangs    die    Lage    des     stadlischen    Grundbesitzes     seit     der 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen.  i5^ 

zweiten  Halfte  des  14.  Jahrhunderts,  indem  das  erste  Kapitel 
die  Schicksale  der  Liegenschaftswerte  und  das  zweite  die  bau- 
liche  Entwicklung  Freiburgs  bis  in  den  Anfang  des  16.  Jahr- 
hunderts verfolgt.  Das  dritte  Kapitei  will  einen  Einblick  in  die 
Reformbestrebungen  auf  dem  Gebiete  des  stadtischen  Grund- 
eigentumsrechts  gewahren,  wahrend  das  Schlusskapitel  eine  kurze 
Rekapitulation  unter  Hinweisung  auf  die  Allgemeinheit  der  Ver- 
breitung  ahnlicher  Zustande  enthalt. 

Die  Arbeit  zeugt  von  scharfem  kritischem  Geist,  hervor- 
ragendem  Fleiss  und  tiefem  Eindringen  in  die  einschlagige  wirt- 
schaftsgeschichtliche  Litteratur.  Wenn  auch  manche  Ausfuhrungen 
vom  rein  historischen  Standpunkt  aus  als  anfechtbar  erscheinen 
mogen,  weil  sie  sich  eben  nur  als  Vermutungen  darstellen  und 
quellenmassig  nicht  belegt  werden  konnen  —  so  z.  B.  hinsicht- 
lich  der  ganzen  Periode  vor  1 350  — ,  so  bieten  sie  auf  der 
andem  Seite  doch  wertvolle  Anhaltspunkte  und  Winke  fur  ein 
gedeihliches  Weiterforschen  auf  dem  Gebiete  der  raittelalter- 
lichen  Wirtschaftsgeschichte  der  oberrheinischen  Stadte.  Nur 
auf  Grund  eingehender  und  zuverlassiger  Flinzelstudien  uber 
jede  Stadt  lassen  sich  auf  diesem  bisher  noch  viel  zu  wenig 
beachteten,  aber  ausserst  dankbaren  Arbeitsfelde  sichere  Resultate 
erzielen.  Auch  hierin  liegt  ein  Verdienst  der  vorliegenden 
Dissertation.  Dr.  Ehrler. 

In  den  »Schriften  des  Vereins  fur  Reformations- 
geschichte«  XXIJ,  2  (Halle  1904)  hndet  sich  ein  Vortrag  von 
Wilhelm  Diehl  abgedruckt,  welcher  »Martin  Butzers  Be- 
deutung  f u r  das  kirchliche  Leben  in  Hessen*  erortert. 
Gegeniiber  den  vielfachen  ungunstigen  Urteilen,  die  uber  Butzers 
Einfluss  auf  die  Politik  Philipps  des  Grossmiitigen  und  die  Re- 
formation in  Hessen  gefallt  worden  sind,  hebt  der  Verfasser  die 
Verdienste  hervor,  die  sich  Butzer  unstreitig  um  das  kirchliche 
Leben  in  Hessen  erworben  hat.  Die  »Ordnung  der  christ- 
lichen  Kirchenzucht*,  die  sogenannte  Ziegenhainer  Zucht- 
ordnung  vom  Jahre  1538  ist  ein  Werk  Butzers,  fiir  dessen 
Durchfiihrung  er  bis  zum  Jahre  1540  tatig  war.  Seine  Institutionen 
haben  in  der  Folge  fiir  die  Hebung  des  Gemeindelebens  und  des 
Schulwesens  in  Hessen  segensreiche  Fnichte  gezeitigt.        —  h. 

Adolf  Zeller:  Das  Heidelberger  Schloss,  Werden, 
Zerfall  und  Zukunft,  in  12  Vortragen  dargestellt,  Karlsruhe, 
G.  Braun  1905.  —  Ein  dankenswertes  Unternehmen.  Das 
monumentale  Schlosswerk  von  Koch  und  Seitz  hat  die  Verbrei- 
tung  nicht  gefunden ,  die  es  verdiente ,  es  ist  zu  gross  und  zu 
teuer.  So  konnten  denn  auch  die  in  siebenjahriger  Arbeit  ent- 
standenen  Aufnahmen  des  ehemaligen  Schlossbaubureaus,  von 
denen  das  genannte  Werk  r.ur  eine  Auswahl  wiedergibt ,  trotz 
ihres  Alters    noch    bei    den  Mitgliedern    der  Schlossbaukonferenz 


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1  66  Zeitschr  if  tense  hau  und  Literaturnotizen. 

voni  1 7 . / 1 8 .  April  1902  Sensation  erregen.  Geh.  Regierungsrat 
Lutsch,  der  preussische  Konservator  der  Kunstdenkraaler ,  eine 
seiner  Stellung  nach  gewiss  kompetente  Personlicbkeit,  bezeich- 
nete  Methode  und  graphische  Darstellung  der  Schlossaufnahmen 
von  Koch  und  Seitz  —  vgl.  die  Schultesche  Besprechung  in 
dieser  Zeitschrift  N.F.  Bd.  VI,  S.  522,  die  dem  Buche  aber  in 
keiner  Weise  gerecht  wird  —  fur  so  sorgfaltig  und  sachgemass, 
wie  er  sie  in  seiner  ganzen  Praxis  noch  nicht  gesehen  habe. 
Und  Albrecht  Haupt  (»Zur  Baugeschichte  des  Heidelberger 
Schlosses«;  Frankfurt  1902)  urteilt  daruber:  »Das  Werk  des 
Schlossbaubureaus  ist  eine  kunstlerische  und  kunsthistorische 
Tat  ersten  Ranges,  wie  mich  dunkt  eine  der  vorzuglichsten  und 
gewissenhaftesten  zeichnerischen  Veroffentlichungen ,  welche  je 
uber  historische  Bauwerke  erschienen  sein  mogen;  ich  betrachte 
es  sogar  als  das  grosste  in  erhaltendem  und  erkennendem  Sinne, 
was  bisher  fur  das  Heidelberger  Schloss  geschehen  ist.«  Ein 
solches  Werk  durch  auszugsweise  Wiedergabe  in  handlicher  und 
billiger  Form  popular  zu  macben ,  ist  an  sich  schon  lebhaft  zu 
begriissen.  In  dieser  Hinsicht  mochte  die  Zellersche  Arbeit  mit 
Essenweins  »Romanischer  und  gotischer  Baukunst*  (Handbuch 
der  Architektur  II  4  a  Heft  1  Stuttgart)  zu  vergleichen  sein, 
durch  die  Viollet  le  Dues  herrliche  Rekonstruktionen  erst  in 
weitere  Kreise  getragen  wurden. 

Die  Ausstattung  ist  vortrefflich.  Die  aus  Koch-Seitz  ent- 
nommenen  Zeichnungen  werden  durch  eine  grosse  Anzahl  sehr 
guter  in  Lichtdruck  wiedergegebener  Photographien  erganzt. 
Dazu  kommen  die  viel  genannten  und  viel  umstrittenen  alten 
Stadt-  und  Schlossansichten.  Mit  besonderer  Sorgfalt  ist  das 
gesamte  Rekonstruktionsmaterial  des  Ottheinrichsbaues  zusammen- 
gestellt,  die  verschiedenen  Projekte,  wie  sie  vor  und  nach  dem 
Wetzlarer  Fund  von  Berufenen  und  Unberufenen  entworfen 
wurden,  alles  Dinge,  die  da  und  dort  schon  publiziert  sind,  bis- 
her aber  nur  mit  grossem  Zeitverlust  zusammengesucht  werden 
konnten. 

Als  etwas  neues  sind  einige  photographische  Innenansichten 
des  renovierten  Friedrichsbaues  dargestellt.  Wenngleich  sich 
der  Verfasser  durch  deren  Aufnahme  als  Bewunderer  Schafers 
bekennt,  so  bewahrt  er  doch  im  ganzen  dasjenige  Mass  von 
Objektivitat,  das  im  Streit  um  das  Heidelberger  Schloss  beson- 
ders  wohltut  und  dem  Leser  die  Bildung  eigenen  Urteiles 
ermoglicht.  Das  Buch  ist  im  richtigen  Augenblick  erschienen, 
es  ist  zu  wunschen,  dass  es  auch  in  weiten  Kreisen  Verbreitung 
finden  nioge.  H — . 

Mit  welcher  Bitterkeit  Anselin  Feuerbach  in  seinem  »Ver- 
machtnis«  seiner  Karlsruher  Erlebnisse  gedenkt,  mit  welcher 
Scharfe  Jul.  Allgeyer  in  seiner  Lebensbeschreibung  die  Be- 
ziehungen  des  Kunstlers  zu  Karlsruhe  behandelt,  ist  zur  Gemige 


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Zeilschriftenschau  und   Ltteraturnolizen. 


•  67 


bekannt.  Demgegenuber  unternimrat  A.  v.  Oechelhauser  (A us 
Anselm  Feuerbachs  Jugendjahren,  Leipzig,  Seemann,  1905. 
Mit  8  Abbildungen)  den  dankenswerten  Versuch,  auf  Grund  der 
Akten  der  Generalintendanz  der  Grossh.  Zivilliste  die  Verhalt- 
nisse  in  das  richtige  Licht  zu  setzen  und  mit  raancherlei  Vor- 
urteilen  aufzuraumen,  die  sich  eingeburgert  haben.  Aus  seinen 
klaren  Darlegungen  und  den  von  ihm  in  vollem  Wortlaute  mit- 
geteilten  Briefen  und  Aktenstucken  ergibt  sich,  dass  Allgeyers  Dar- 
stellung  von  Parteilichkeit  und  Einseitigkeit  nicht  frei  zu  sprechen 
ist  und  im  einzelnen  vielfach  der  Korrektur  bedarf.  Dass  in 
Karlsruhe  ein  grosser  Teil  des  Publikums  dem  jungen  Kunstler, 
wie  dies  auch  anderen  Meistern  dort  begegnet  ist,  verstandnislos 
gegenuberstand ,  dass  unter  den  dortigen  Kunstlern  selbst  eine 
Clique  ihn  anfeindete,  dass  K.  F.  Lessing,  wie  sein  Gutachten 
uber  das  Dantebild  beweist,  seine  Bedeutung  vollig  verkannte, 
wird  allerdings  einzuraumen  sein,  ebenso  unbestreitbar  aber  zeigt 
es  sich ,  dass  Schirmer  sich  in  der  wohlwollendsten ,  uneigen- 
nutzigsten  Weise  des  aufstrebenden  Talentes  angenomrnen  und 
dass  vor  a  Hera  der  kunstsinnige  Regent  und  Landesherr  die  Be- 
gabung  des  jungen  Feuerbach  richtig  zu  wiirdigen  gewusst,  ihm 
durch  eine  hochherzige  Tat  in  entscheidender  Stunde,  indem  er 
ihm  ein  Stipendium  zu  einer  Reise  nach  Venedig  gewahrte,  die 
Wege  zu  seiner  kunstlerischen  Ausbildung  geebnet  und  ihn  auch 
spaterhin ,  soweit  es  die  verfugbaren  Mittel  erlaubten,  durch 
Ankauf  des  Dantebildes  und  anderer  Gemalde  in  wohlmeinendster 
Weise  gefordert  und  unterstutzt  hat.  Dies  haben,  wie  sich  aus 
den  vorliegenden  Briefen  ergibt,  Feuerbach  selbst  und  seine 
treffliche  Mutter  Henriette  ruckhaltlos  aufs  dankbarste  anerkannt. 
Wenn  freilich  der  Verf.  auch  fur  Kreidel  eine  Lanze  zu  brechen 
sucht,  so  vermag  ich  ihm  hierin  nicht  zu  folgen.  Kreidel  war, 
wie  auch  von  anderer  Seite  bezeugt  wird,  jedes  kunstlerischen 
Verstandnisses  bar  und  seine  bureaukratischen  Verkehrsformen 
nicht  immer  die  angenehmsten:  wenn  man  Schreiben,  wie  das 
S.  54  mitgeteilte  liest,  wird  man  wohl  verstehen,  dass  der  leicht 
reizbare  Kunstler  dariiber  in  Erregung  geraten  konnte.  Ver- 
geblich  sucht  man  nach  Obersendung  der  »Poesie«  in  seinen 
Briefen  nach  einem  Worte,  das  nahegelegen  hatte,  und  man 
wird  das  Gefuhl  nicht  los,  dass  wenn  die  Korrespondenz  mit 
dem  jungen  Meister  taktvolleren  Handen  anvertraut  gewesen  ware, 
diesem  manche  Verstimmung  und  manche  Enttauschung  erspart 
geblieben  ware.  —  Die  anregende  Schrift,  in  der  wir  einen 
wertvollen  Beitrag  zu  Feuerbachs  Jugendgeschichte  begrussen,  ist 
vom  Verleger  aufs  vornehmste  ausgestattet  worden.        K.   Obser. 

Die  kirchliche  Haltung  des  Beatus  Rhenanus  be- 
handelt  W.  Teichmann  in  der  Zeitschrift  fur  Kirchen- 
geschichte  26,  S.  363 — 381.  Er  charakterisiert  den  Humanisten 
als  Reformkatholiken,    der    also    gegen    Ende    seines   Lebens  — 


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1 68  Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 

die  Fehler  beider  Richtungen  gewahrend  —  innerlich  weder  auf 
Seiten  des  Katholizismus  noch  der  neuen  Lehre  gestanden  hatte. 
>Mehr  von  wissenschaftlichem  als  von  eigentlich  religiosem  In- 
teresse  erfiillt,  blieb  er  da,  wo  man  sich  mit  seiner  ausserlichen 
Zugehorigkeit  zufrieden  gab.«  H.   K. 


Edmund  Kelter  veroffentlicht  in  der  vom  Wilhelm-Gym- 
nasium  zu  Hamburg  herausgegebenen ,  ausschliesslich  Beitrage 
zur  Gelehrtengeschichte  des  1 7.  Jahrhunderts  enthaltenden  Fest- 
schrift zur  Begriissung  der  48.  Versammlung  deutscher  Philologen 
und  Schulmanner  (Hamburg,  Lutcke  &  Wulff  1905.  206  S.)  auf 
S.  1 — 72  den  die  Jahre  1629  sowie  1633 — 1636  umfassenden 
Briefwechsel  zwischen  Matthias  Bernegger  und  Johann 
Freinsheim,  wie  er  in  den  beiden  bekannten  Konzeptbiichern 
der  Wolf-Uffenbachschen  Sammlung  erhalten  ist.  Diese  Briefe 
bieten  nicht  nur  ganz  allgemein  betrachtet  ein  Zeitbild  von  her- 
vorragender  kulturgeschichtlicher  Bedeutung,  sondern  vermogen 
auch  ,  wie  dies  bei  Berneggers  Beruf  und  Neigung  verstandlich 
ist,  unsere  Kenntnis  von  der  rein  politischen  Geschichte  Strass- 
burgs  um  mancherlei  neue  Zuge  zu  bereichern.  Die  reichhaltigen 
Erlauterungen  sind  —  einem  immer  mehr  leider  sich  einburgern- 
den  Brauche  gemass  —  an  den  Schluss  gesetzt,  was  die  Be- 
nutzung  ungemein  erschwert.  ff.  Kaiser. 

Uber  den  »Verbleib  der  altesten  Gutenbergtype« 
handelt  G.  Zedler  im  Zentralblatt  fiir  Bibliothekswesen  XXI 
(1904)  S.  388  —  96.  Bisher  war  nur  bekannt,  dass  Gutenbergs 
Urtype,  an  deren  Herstellung  er  zweifellos  schon  in  Strassburg 
gearbeitet  hat,  schliesslich  von  Mainz  nach  Bamberg  kam  und 
dort  von  Albrecht  Pfister  zum  Druck  mehrerer  Werke  verwendei 
wurde.  Aber  Pfister  besass  nur  die  gegossenen  Lettern ,  nicht 
die  Matrizen,  so  dass  er  eine  Erneuerung  und  Erganzung  seiner 
Schrift  nicht  vornehmen  konnte.  Zedler  ist  jetzt  zu  der  Annahme 
gelangt,  dass  die  Matrizen  der  altesten  Gutenbergtype  in  die 
Hande  Peter  Schoffers  in  Mainz  gelangten,  und  zwar  nach 
des  Erfinders  Tode.  Er  stiitzt  sich  dabei  auf  die  hubsche  Be- 
obachtung,  dass  der  Buchstabe  w  der  Gutenbergschen  Urtype 
in  den  Schofferschen  Missaldrucken  immer  aufs  neue  wieder- 
kehrt.  Als  Schdffer  die  Typen  der  42zeiligen  Bibel  erwarb, 
wird  er  auch  gleichzeitig  die  Matrizen  der  altesten  Gutenberg- 
Lettern  ubernomraen  haben.  — h. 


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Prof 1 1  der  Linie. 

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Der  Anteil 

der  Stadt  Villingen  und  des  oberen  Schwarzwalds 

an  den  Ereignissen  in  Wiirttemberg  zur  Zeit  der 

Vertreibung  Herzogs  Ulrich  1519 — 1522  *)• 


Von 

Christian  Roder. 


Herzog  Ulrich  (geb.  1487),  welcher  1503  die  selbstandige 
Regierung  in  Wiirttemberg  angetreten  hatte,  —  vorher 
stand  er  unter  Vormundschaft,  da  sein  Vater  Heinrich  zer- 
rutteten  Geistes  bis  zu  seinem  Ende  15 19  auf  dem  Schlosse 
Urach  in  Gewahrsam  blieb  —  entsprach  den  auf  ihn 
gesetzten  Hoffnungen  keineswegs.  Leidenschaftlich,  prunk- 
siichtig  und  verschwenderisch,  erregte  er  bald  die  allge- 
meine  Unzufriedenheit  seines  Landes,  welches  er  so  in 
Schulden  brachte,  dass  sich  ein  grosser  Teil  der  Unter- 
tanen  15 14  im  sog.  »Armen  Konrad«  gegen  ihn  erhob2). 
Dazu  kamen  seine  nichts  weniger  als  musterhaften  haus- 
lichen  Verhaltnisse.  In  einem  unlautern  ehelichen  Handel 
stach  er  seinen  Freund  Hans  von  Hutten  auf  der  Jagd 
nieder  (Mai  15 15),  wodurch  er  sich  die  Feindschaft  des 
Huttenschen  Geschlechts  auf  den  Hals  lud;  seine  Gemahlin 
Sabine,  Tochter  des  Herzogs  Albrecht  von  Baiern-Mimchen, 
die  ihm  allerdings  aufgenotigt  worden  war  —  die  Ver- 
lobung  mit  der  sechsjahrigen  Prinzessin  fand  1498  statt  — 


J)  Ch.  Fr.  v.  Stalin,  Wirtembergische  Geschichte  IV  S.  157  if.  — 
Heinrich  Hugs  Villinger  Chronik  von  1495  bis  1533,  herausgegeben 
von  Chr.  Roder,  Tiibingen  1883.  —  Stadtarchiv  Villingen  Lit.  X. 
(damnter  viele  Korrespondenzen).  —  *)  In  Hornberg  erregte  einen  Bauern- 
aufstand  der  Ratschreiber  Lukas  Straubinger. 

Zeitschr.  f.  Gcsch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  a.  12 


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170 


Roder. 


und  mit  welcher  er  fast  nichts  als  ein  gleich  auf  brausendes 
Wesen  gemein  hatte,  misshandelte  er  so,  dass  sie  im 
November  15 15  auf  immer  nach  Miinchen  zu  ihrer  Mutter 
und  ihrem  Bruder,  Herzog  Wilhelm,  floh,  der  dem  Wiirttem- 
berger  von  da  an  fortwahrend  grollte1).  Dies  und  andere 
Gewalttaten  veranlassten  den  Kaiser  Maximilian,  der  ihm 
wegen  seines  Austritts  aus  dem  Schwabischen  Bund  (15 12) 
ohnedies  nicht  hold  sein  konnte,  ihn  zweimal  (Oktober  15 16 
und  Juli  15 18)  in  die  Acht  zu  erklaren,  ohne  dass  dieselbe 
jedoch  streng  ausgefiihrt  wurde. 

Das  kurze,  nicht  ganz  halbjahrige  Zwischenreich 
zwischen  dem  Tode  Maximilians  (Januar  15 19)  und  der 
Erwahlung  Karls  V.  zum  deutschen  Konig,  in  welcher 
Pfalzgraf  Ludwig  Reichsverweser  fur  die  Rheinlande, 
Schwaben  und  Franken  war,  benutzte  Herzog  Ulrich  zu 
einem  mutwilligen  Handstreich,  der  die  schlimmsten  Folgen 
fur  ihn  herbeifuhren  sollte.  Zwei  Papiermacher  hatten  in 
der  Reichsstadt  Reutlingen  am  18.  Januar  15 19  in  einem 
Wirtshause  Ulrichs  Vogt  und  Forstmeister  der  nahen  Burg 
Achalm  erstochen.  Dem  Herzog  wurde  die  Kunde  davon 
gebracht,  als  er  tags  darauf  zu  Stuttgart  feierlich  das 
Begrabnis  des  Kaisers  beging.  Sogleich  liess  er  im  ganzen 
Lande  Sturm  schlagen  und  ein  Aufgebot  gegen  Reutlingen 
ergehen,  indem  er  diese  Stadt  in  ganz  ungerechter  Weise 
und  ohne  vorherige  Absage  fur  die  zwei  Frevler  biissen 
lassen  wollte.  Seine  wahre  Absicht  zielte  aber  dahin,  die 
von  wiirttembergischem  Gebiet  umgebene  Reichsstadt 
seinem  eigenen  Lande  einzuverleiben.  Der  im  kalten 
Winter  unternommene  Versuch  gelang  anfangs.  Die  sieben 
reutlingischen  Dorfer  wurden  weggenommen;  die  stark 
beschossene  Stadt  widerstand  zwar  anfangs,  indem  sie 
Ulrichs  Aufforderung  zur  Ubergabe  spottisch  dahin  beant- 
wortete,  er  solle  am  nachsten  Freitag  wieder  kommen,  da 
wollten  sie  eine  Gans  mit  einander  essen.  Da  aber  der 
Ruf  der  Reutlinger  an  die  Reichsstadte  um  schleunige 
Hilfe  ohne  Erfolg  blieb,  so  gaben  sie  am  28.  Januar  den 
Widerstand  auf.  Den  zwei  Papiermachern,  welche  daselbst 
im   Asyl    (wohl    in   einem    Kloster)    verweilten    und    deren 


*)  Siehe  unten  Beilage  I. 


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Villingens  Anteil  an  d.  Ereignissen  in  Wiirttemberg  1 510 — 22.         1  n  \ 

Auslieferung  der  Herzog  besonders  sich  ausbedungen  hatte, 
gelang  es,  nach  Rottweil  sich  zu  retten  (3.  Februar);  ein 
Geistlicher,  welcher  »sich  so  redlich  gehalten  mit  Schiessen, 
dass  ihm  der  Herzog  ebenfalls  ungnadig  war«,  kam  auf 
dem  Wege  nach  Freiburg  auch  durch  Villingen  und 
erzahlte  hier,  wie  sich  alles  zu  Reutlingen  zugetragen 
hatte1).  Der  Schw£bische  Bund  konnte  diesem  Bruche 
des  Landfriedens,  dessen  einziger  Beschutzer  und  Hand- 
haber  er  zur  Zeit  war  —  Pfalzgraf  Ludwig  stand  mehr 
auf  der  Seite  Ulrichs  —  nicht  ruhig  zusehen ;  er  beschloss, 
besonders  auf  Veranlassung  des  Herzogs  Wilhelm  von 
Baiern-Mtinchen,  mit  bewaffneter  Macht  gegen  den  Ruhe- 
stOrer  vorzugehen,  und  erliess  am  28.  Februar  eine  hierauf 
beziigliche  Erklarung  an  alle  Stande  des  Reichs,  auf  deren 
Mithilfe  er  rechnete.  Sein  aus  den  Kontingenten  der  Herren 
und  der  Reichsst&dte  bestehendes  Heer,  22000  Mann  zu 
Fuss  und  3000  Mann  zu  Ross,  sammelte  sich  anfangs  Marz 
zu  Ulm.  Zum  obersten  Feldhauptmann  wurde  Herzog 
Wilhelm  von  Baiern  ernannt.  Der  Bund  hatte  leichtes 
Spiel,  da  die  UnterstQtzung,  auf  welche  Ulrich  gehofft 
hatte,  insbesondere  jene  von  KOnig  Franz  I.  von  Frank- 
reich,  grosstenteils  ausblieb.  Nur  12000  von  Eberhard  von 
Reischach  geworbene  Schweizer  —  Hug  gibt  ihre  Zahl 
wohl  zu  hoch  auf  16000  Mann  an  —  zogen  ihm  zu,  und 
zwar  vom  Randen  her  iiber  Tuttlingen,  Krauchenwies  gen 
Blaubeuren  (3  Std.  w.  von  Ulm),  wo  Ulrich  seine  Streit- 
krafte,  im  ganzen  26000  Mann 2),  zusammenzog.  Aber  von 
Osterreich  und  dem  Schwabischen  Bund,  hauptsachlich 
durch  Geldversprechungen  gewonnen,  riefen  die  Eid- 
genossen  ihre  Leute  unter  Androhung  der  »Verlierung  von 
Leib  und  Leben«  wiederholt  zuruck.  »Da  weinte  der  Herzog 
wie  ein  Kind*  und  jene  zogen,  nachdem  sie  schon  einen 
Soldvorschuss  —  »jeder  13  dicke  Pfennig*  —  erhalten 
hatten,  »aus  dem  Feld  alle  wieder  heim  wie  tausend  Teufelc 
Am  Donnerstag  nach  Reminiscere  (24.  Marz)  erliess  der 
Bund  von  Ulm  aus  eine  (gedruckte)  Bekanntmachung  an 
alle  Stande  und  Einwohner  von  Wurttemberg,  in  welcher 

')  Offenbar  hat  Hug  seine  Erzahlung  von  diesem  Augenzeugen.  — 
*)  Die  von  Hug  S.  73  angegebene  Zahl  >mehr  als  60000  ist  offenbar 
zu  hoch. 

12* 


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172 


Roder. 


er  mit  Hinweisung  auf  die  ungerechten  Handlungen  des 
Herzogs,  »deren  keines  Aufhorens«  sei,  die  Acht  und  Aber- 
acht  liber  diesen  verhangte,  die  Untertanen  aller  Pflichten 
ledig  erklarte  und  sie  einlud,  sich  in  das  Feldlager  des 
Herzogs  Wilhelm  zu  verfGgen.  Am  26.  Marz  schickte 
dieser  den  Absagebrief  durch  10  junge  Knappen  in  bunten 
WappenrGcken,  indem  vier  je  einen  beteiligten  Fursten, 
einer  den  Schw&bischen  Bund,  einer  das  Haus  Osterreich, 
vier  je  100  Edelleute  darstellten,  an  Herzog  Ulrich  nach 
Stuttgart;  funf  Tage  darauf  sandte  auch  dieser  einen 
Knappen  mit  seinem  Feindesbrief  an  den  Bund. 

Am  28.  Marz  rQckte  das  Bundesherr  von  Langenau 
(n.-6.  von  Ulm)  durch  die  Filstalgegend  nach  Stuttgart, 
das  sich  am  7.  April  ergab.  Die  Stadt  Tiibingen  kapi- 
tulierte  am  21.  April,  das  Schloss  daselbst,  wohin  Herzog 
Ulrich  seine  beiden  Kinder,  Anna  und  Christoph,  verbracht 
hatte  —  er  selbst  war  am  7.  April  Hilfe  beim  Pfalzgrafen 
Ludwig,  jedoch  erfolglos,  suchend,  entwichen  —  fiel  nach 
mehrtagiger  Beschiessung  am  25.  April  an  den  Bund.  Mit 
der  Ubergabe  von  Asperg  am  26.  Mai  konnte  der  Feldzug 
als  beendigt  angesehen  werden. 

Die  Kunde  von  den  Vorg£ngen  bei  Reutlingen  hatte 
sich  schnell  auch  auf  den  oberen  Schwarzwald  verbreitet. 
Nach  Villingen  kam  sie,  abgesehen  von  miindlichen 
Berichten,  durch  mehrere  Schreiben  aus  der  Wiirttemberg 
benachbarten  Grafschaft  Hohenberg,  so  aus  Rottenburg  vom 
Statthalter  Sebastian  Bombast  v.  Hohenheim,  vom  Obervogt 
der  oberen  Herrschaft  Hohenberg,  Lazarus  von  Suntheim, 
und  vom  Rat  in  Rottenburg  (d.d.  21.,  26.,  30.  Januar  und 
2.  Februar).  Da  man  hier  die  Kriegsst£rke  des  Herzogs 
Ulrich  uberschatzte ,  so  mochte  wohl  einige  Besorgnis 
mancher  Gemuter  sich  bem&chtigt  haben.  Die  Gemarkung 
Villingen  selbst  grenzte  im  Norden  bei  MOnchweiler  und 
im  Osten  bei  Schwenningen  an  wiirttembergisches  Gebiet, 
das  damals  befestigte  Tuttlingen  ist  nur  5  Stunden  ent- 
fernt,  die  Gefahr  eines  "Oberfalls  von  dieser  Seite  her  lag 
nahe;  dass  man  die  Stadt  in  guten  Verteidigungszustand 
setzte,  erschien  somit  als  ein  Gebot  der  Notwendigkeit. 
Durch  den  einflussreichen  kaiserlichen  Hofrat,  Propst  Bal- 
thasar  Merklin    von  Waldkirch,    unterstiitzt,    wandte    sich 


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Viltingens  Anteil  an  d.  Ereignissen  in  Wttrttemberg  1 519 — 22.  172 

der  Magistrat  um  Versehung  mit  gutem  Geschutz  an  die 
Regierung  in  Innsbruck  und  erhielt  bald  darauf  die  Zu- 
sage  seiner  Bitte.  Am  4.  Marz  schickte  er  den  Hans 
Mutlar  —  Schwager  des  Chronisten  Hug  —  mit  zwei  Spital- 
wagen  nach  Ulm,  um  die  Stucke  dort  abzuholen.  Es 
waren  zwei  dem  Kaiser  gehorende  Notschlangenbiichsen, 
die  dort  in  Verwahrung  lagen  und  nun  der  Stadt  gegen 
einen  Revers  leihweise  (iberlassen  wurden.  Jede  schoss 
eine  eiserne  Kugel  von  siebenthalb  Pfund.  Auch  Graf 
Friedrich  von  FQrstenberg  traf  Verteidigungsanstalten. 
Am  21.  Februar  ersuchte  er  die  Villinger  um  Uberlassung 
ihres  Buchsenmeisters  Balthasar  Kantengiesser  auf  etliche 
Tage  zur  Besichtigung  und  Ordnung  des  Geschtitzwesens 
(Buchsen,  Pulver  und  »MOdelt  zum  Kugelgiessen)  auf  dem 
Fiirstenberg;  und  auf  die  Anfrage  der  Villinger  an  den 
Grafen,  wessen  sie  sich  zu  ihm  in  der  Not  versehen  und 
getrOsten  konnten,  erklarte  derselbe  in  einem  Eilbrief  vom 
6.  Marz  abends  6  Uhr,  er  wolle  sein  »Vermogen  Leibs  und 
Gutst  zu  ihnen  setzen.  Auch  Lutz  von  Landau  —  fur 
seine  Burg  Blumberg  —  und  der  Vogt  zu  Triberg,  Bene- 
dikt  Wachter,  erbaten  sich  ( 1 .  Marz)  zum  genannten  Zweck 
den  Bttchsenmeister.  Der  Vogt  von  Triberg  schickte  zudem 
einen  leeren  Trog  nach  Villingen  und  ersuchte  den  Rat, 
notigenfalls  Kleider  und  Kleinode  in  die  Stadt  flGchten  zu 
diirfen.  Aber  die  hier  gehegten  Besorgnisse  zerstreuten 
sich  bald,  es  kam  nur  zu  einigen  Streifen  der  Wurttem- 
berger1).  In  grosserer  Besorgnis  schwebte  man  vor  den 
Schweizern,  die  vom  Schwabenkrieg  her  noch  in  unan- 
genehmem  Andenken  standen.  Am  5.  Marz  berichtete 
Hans  v.  Schellenberg  aus  Htifingen,  er  habe  tags  zuvor 
zu  Diessenhofen  bei  3000  derselben  gegen  Tuttlingen 
Ziehen    sehen,    12000  bis  15000    k£men    von    alien    Seiten 


*)  So  schrieb  der  jungere  Gangolf,  Herr  der  Orte  Hohengeroldseck  und 
Sulz  (am  Neckar),  deren  er  sich  bemachtigt  hatte,  am  24.  Februar  an  den 
Villinger  Schultheissen  Betz,  der  sich  gerade  im  Hohenbergischen  Oberndorf 
aufhielt,  tags  zuvor  h&tten  etwa  40  feindliche  Reisige  und  200  zu  Fuss  bei 
Sulz  Bauernleute  auf  dem  Felde  angehalten,  ihnen  die  Pfluge  ausgespannt, 
15  von  der  aus  dem  Schlosse  zu  Sulz  herbeieilenden  Besatzung  gefangen  und 
zwei  getdtet,  seien  aber  dann  eilig  gegen  Dornstetten  (n.  w.)  abgezogen. 


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'74 


Roder. 


zusammen,  deren  Hauptleute  zu  Randeck  l&gen.  (Siehe 
oben  S.   171.) 

Am  9.  April  fertigten  Schultheiss,  Biirgermeister  und 
Rat  den  Hans  Mutlar  wieder  nach  Ulm  ab,  urn  bei  den 
Bundesherren  Weisung  beziiglich  ihres  ferneren  Verhaltens 
einzuholen.  Es  lag  n&mlich  eine  Schwierigkeit  beziiglich 
der  benachbarten  Reichsstadt  Rottweil  vor.  Diese  sagte 
ebenfalls  dem  Herzog  Ulrich  ab,  wobei  sie  ihr  Augenmerk 
auf  die  umliegenden  wurttembergischen  Orte  gerichtet 
hatte,  in  deren  Besitz  sie  so  auf  leichte  Weise  zu  gelangen 
hoffte.  AUein  nicht  im  Auftrage  des  Schwabischen  Bundes, 
zu  dessen  Mitgliedern  sie  nicht  gehorte,  wollte  sie  vor- 
gehen,  sondern  als  zugewandter  Ort  der  schweizerischen 
Eidgenossenschaft,  welcher  sie  am  6.  April  dieses  Jahres 
»auf  ewig«  beigetreten  war1).  Am  12.  April  erging  nun 
der  Befehl  des  Bundes  an  die  von  Villingen,  falls  Rottweil 
Wiirttemberg  angreife,  sogleich  Hornberg  und  Schiltach 
—  das  auch  zum  Amte  Hornberg  gehOrte  —  und  andere 
nahe  gelegene  Orte  in  des  Bundes  Namen  einzunehmen2). 
Am  14.  April  kam  Hans  Mutlar  mit  diesem  Schreiben  von 
Ulm  zuriick. 

Noch  an  demselben  Abend  trat  der  Rat  zu  einer 
Sitzung  zusammen  und  erliess  ein  Aufgebot  an  die  Biirger- 
schaft  zum  bewaifneten  Auszug  mit  der  Weisung,  zuerst 
nach  dem  Kloster  St.  Georgen  zu  Ziehen,  dasselbe  gutlich 

')  Mit  den  Eidgenossen  hatte  Rottweil  scbon  1463  ein  Biindnis 
geschlossen  —  damals  gegen  den  Grafen  Eberhard  im  Bart  von  Wiirttem- 
berg —  das  von  da  an  von  Zeit  zu  Zeit  erneuert  wurde.  H.  Ruckgaber, 
Geschichte  d.  Reichsstadt  Rottweil  II  2  S.  175  ff.  219  ff.;  Chr.  Fr.  v.  Stalin 
IV  S.  179.  —  2)  Das  Schreiben  des  Bundes  lautet:  AVeylend  r6.  kay.  m. 
hochloblicher  gedechtnus,  auch  churfursten,  fursten  vnd  anderer  stend  des 
bundts  zu  Swaben  bottschaften,  haubtlewt  vnd  ratt,  yetz  zu  Vim  versambelt. 
Vnsern  giinstlichen  gr&s  vnd  friintlich  dienst  zuvor.  Ersamen  weissen, 
besonder  lieben  vnd  gutten  frundt.  Vns  langt  an,  wie  die  von  Rotweyl  dem 
hertzogen  von  Wirttemberg  ain  veindtschafft  zuschreyben  vnd  ine  angreyffen 
wftllen.  Darumb  so  ist  vnser  ernstlich  beger  vnd  guttlich  bitt,  so  sy  der- 
gleichen  furnemen,  das  ir  zu  stund  auf  sein  vnd  Hornberg  vnd  Schilltach 
vnd  anders,  so  euch  gelegen  ist,  in  gemains  bundts  namen  vnd  handen  ein- 
nemen.  Das  w6Hen  wir  erkennen  vnd  solichs  vmb  ewch  friintlich  verdienen. 
Datum  afftermontag  nach  judica  (Apr.  12)  anno  XIX.  Den  ersamen,  weysen, 
vnsern  besondern  lieben  vnd  guten  friinden  burgermaisler  vnd  ratt  der  statt 
Villingen. « 


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Villingens  Anteilan  d.Ereignissen  in  Wurttemberg  1519—22.  jyc 

aufzufordern  und,    wenn    dieses    nicht   verfinge,    »mit    dem 
Geschiitz  den  Ernst  zu  brauchen*. 

Wie  befohlen  war,  wurde  am  nachsten  Morgen  noch 
bei  Nacht  um  1  Uhr  —  es  war  an  einem  Freitag  —  eine 
Messe  gehalten,  welcher  die  Mannschaft  anwohnte,  dann 
zog  sie,  300  zu  Ross  und  zu  Fuss  in  Kriegsbereitschaft 
mit  Harnisch,  Biichsen,  Spiess  und  Schwert  unter  dem 
Stadtbanner  zum  Riettor  (westl.)  hinaus,  dem  ausseren 
Stadtgraben  entlang  auf  den  Weg  nach  MOnchweiler. 
Hauptmann  war  Bernhard  Maler.  An  Geschiitz  fuhrten 
sie  zwei  Schlangenbuchsen  und  25  steinerne  Kugeln  fiir 
jede  mit  sich.  Ein  Bote,  der  Metzger  Jakob  Schmid, 
wurde  nach  Triberg  abgefertigt,  um  dem  dortigen  Vogt 
das  Vorhaben  der  Villinger  zu  eroffnen  und  ihn  zu  er- 
suchen,  dass  er  mit  seinem  Kontingente  zu  St.  Georgen 
eilends  zu  ihnen  stosse.  Auf  dem  Wege  durch  den  Wald 
oberhalb  Monchweiler,  als  sie  Peterzell  vor  sich  hatten, 
ermahnte  sie  der  Hauptmann  zu  guter  Zucht  und  Ord- 
nung,  und  nun  marschierten  sie  bei  Tagesanbruch  sieben 
Mann  hoch  in  einem  Glied  mit  aufgerecktem  Fahnlein, 
unter  Pfeifen  und  Trommeln  durch  das  genannte  Dorf. 
Dann  gingen  sie  frohlich  hinauf  dem  Kloster  zu.  Dem 
iiber  den  ungewohnlichcn  Besuch  sicher  iiberraschten  Abte 
Nikolaus  Schwander  brachte  eine  Abordnung  den  Befehl 
des  Bundes  zur  Kenntnis  und  erklarte  ihm:  wenn  er  sein 
Gotteshaus,  seine  Gerichte  und  Vogteien  freiwillig  her- 
gebe,  auch  dem  Schwabischen  Bund,  dem  Hause  Oster- 
reich  und  der  Stadt  Villingen  Gehorsam  schwore,  so  wollten 
sie  ihn  bei  dem  Seinigen  belassen;  tue  er  dies  aber  nicht, 
so  wiirden  sie  es  »mit  Totschlag,  Brand  und  allem,  was 
zu  Krieg  und  Mannschlacht  diene,  zuwegebringen.  Dar- 
nach  moge  er  sich  richtem.  Der  Abt  begehrte  eine  kurze 
Bedenkzeit,  um  sich  mit  seinem  Konvente  zu  besprechen. 
Dies  wurde  ihm  bewilligt.  Unterdessen  hatten  die  Villinger 
auf  dem  Berg  das  Geschiitz  gegen  das  Kloster  gerichtet. 
Nach  gepflogener  Beratung  mit  den  Konventherren  gab 
der  Abt  die  Antwort:  Obwohl  sie  es  nicht  gern  taten,  so 
willigten  sie  doch,  dem  Zwange  sich  fugend,  in  die  For- 
derung  ein.  Nun  sprach  Dietrich  Icher  den  Monchen  die 
Eidesformel  vor,  und  diese,  die  rechte  Hand  auf  die  linke 


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176  Rodcr. 

Brust  legend,  leisteten  den  Schwur,  »die  Geistlichen  auf 
das  hi.  Evangelium,  die  Weltlichen  mit  aufgehobenen 
Fingern«.  Es  war  um  die  achte  Stunde  morgens.  Hierauf 
zogen  die  Villinger  mit  ihren  Biichsen  und  aufgerecktem 
Fahnlein  in  den  Klosterhof  selbst.  Der  Abt  Offnete  ihnen 
alle  Schlosser  am  Keller  und  am  Haberkasten,  hiess  sie 
sich  zu  Tisch  setzen  und  gab  ihnen  das  Morgenessen, 
namlich  jedem  einen  Haring,  Wein  und  Brot  genug;  den 
Wein  trug  man  in  Kiibeln  und  »Geltent  auf.  »Und  war 
der  Abt  froh,  dass  die  Villinger  vor  denen  von  Rottweil 
gekommen  warenc,  meint  Hug,  der  diesen  Zug  mitmachte. 

An  demselben  Tag  morgens  um  3  Uhr,  kurz  nach  dem 
Auszug  erschienen  zwei  Boten  von  Rottweil  vor  der  Stadt 
Villingen  am  Bickentor  und  begehrten  Einlass,  da  sie  mit 
dem  Rate  zu  sprechen  wiinschten.  Dies  wurde  ihnen 
bewilligt.  Man  erklarte  ihnen  aber,  dass  der  Rat,  weil 
nicht  vollzcthlig,  jetzt  nicht  in  der  Lage  sei,  ihnen  zu  ant- 
worten,  man  werde  jedoch  ohne  Verzug  nach  den  fehlenden 
Mitgliedern  schicken.  Sodann  verabschiedete  man  sie. 
Hierauf  fertigten  die  anwesenden  Ratsfreunde  ihren  Amts- 
genossen  Jakob  BOsinger  nach  St.  Georgen  ab,  wo  er 
kurz  nach  dem  Morgenessen  ankam.  Auf  seinen  Bericht 
kehrten  die  18  am  Zuge  beteiligten  Ratsmitglieder  nach 
Villingen  zuriick.  Nach  ihrer  Ankunft  hier  um  zwei  Uhr 
nachmittags  begaben  sie  sich  sogleich  im  Harnisch,  wie 
sie  waren,  auf  das  Rathaus  und  berieten,  was  beziiglich 
der  Rottweiler  zu  tun  sei.  Noch  an  demselben  Abend  um 
vier  Uhr  schickten  sie  drei  Abgeordnete:  Hans  Stark,  Alt- 
schultheiss,  Hans  Schlich,  Richter,  und  den  Stadtschreiber 
Heinrich  Schwenninger  zur  naheren  Erkundigung  nach 
Rottweil,  indem  sie  unter  Vorweisung  des  Bundesbriefs  den 
dortigen  Rat  zugleich  wissen  liessen,  auf  welche  Orte  sie 
es  abgesehen  hatten,  um  ein  gegenseitiges  Hiniibergreifen 
zu  vermeiden.  Worin  die  Antwort  der  Rottweiler  bestand, 
ist  nicht  gesagt;  wahrscheinlich  teilten  sie  den  Villingern 
mit,    welche    Orte    sie    ihrerseits    einzunehmen    gedachten. 

Bei  der  Ankunft  der  Boten  abends  in  Rottweil  waren 
die  dortigen  Burger  und  die  Landschaft  in  volier  Kriegs- 
riistung,  so  dass  jene  erst  tags  darauf  verhOrt  wurden. 
Noch  an  demselben  Abend  gleich    nach  Torschluss   zogen 


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Villingens  Anteil  an  d.  Ereignissen  in  Wtirttemberg  1519—22.         177 

die  Rottweiler  zu  Ross  und  Fuss  in  das  wttrttembergische 
Amt  Tuttlingen  und  nahmen  in  der  Nacht  die  Orte 
Schwenningen ,  Trossingen,  Thuningen,  Thalheim,  Bal- 
dingen  und  Biesingen  in  Besitz.  »Da  schwuren  ihnen  die 
Bauem,  die  daheim  waren,  etliche  liefen  den  Waldern  zu, 
die  schwuren  nicht.  Und  hatten  die  von  Rottweil  alle  an 
ihnen  weisse,  grosse  Schweizerkreuze  (auf  den  Kleidern), 
und  wo  sie  in  ein  Dorf  kamen,  schrien  sie:  »Hie  gut 
Schwitz  Grund  und  Boden;  und  war  gar  ein  grosser  Uber- 
mut  in  ihnen,  da  von  nicht  zu  schreiben  istc,  bemerkt  Hug. 
Hierauf  zogen  sie  vor  Tuttlingen  und  die  dortige  das 
Stadtchen  uberragende  Burg  Honberg  und  forderten  sie 
zur  Obergabe  auf.  Aber  die  von  Tuttlingen  und  die  auf 
dem  Honberg  erwiderten,  wenn  man  sie  aufforderte  im 
Namen  des  loblichen  Bundes  zu  Schwaben  und  des  Hauses 
Osterreich,  so  wollten  sie  ihnen  eine  gebuhrende  Antwort 
geben;  sofern  aber  das  nicht  ware,  so  soil  ten  sie  sich 
heimmachen,  oder  sie  wtlrden  unter  sie  schiessen,  dass  es 
dunste  (krachte)c     Auf  dieses  zogen  die  Rottweiler  ab. 

Als  diese  M&hr  in  der  Nacht  von  Schwenningen  herein 
nach  Villingen  auf  die  »Fttllec  (den  die  Stadt  umgebenden 
Festungswall)  gebracht  worden  war,  hielt  man  sogleich 
Rat  und  schickte  einen  Mann  zum  Riettor  hinaus  gen 
Schwenningen.  Derselbe  best&tigte  die  Nachricht  und 
meldete  noch,  die  von  Rottweil  hatten  alle  Schwenninger 
Bauern  mit  sich  hinweggefuhrt,  ohne  ihnen  tibrigens  etwas 
zu  nehmen. 

Da  der  Rat  zu  Villingen  auf  alle  Falle  seine  Streit- 
krafte  zu  verstarken  wQnschte,  so  gebot  er  den  Maiern 
—  den  Inhabern  der  st&dtischen  Gftter  —  aus  dem  Brigach- 
tal,  70  an  Zahl,  am  folgenden  Tag,  Samstag  den  16.  April 
friih,  wohlgenlstet  mit  Harnisch  und  Gewehr  in  der  Stadt 
sich  einzufinden.  Sie  erschienen  schon,  bevor  es  5  Uhr 
schlug;  dazu  kam  noch  ein  Nachschub  aus  den  Zttnften. 
Mit  ihnen  zogen  die  Ratsmitglieder,  welche  am  Freitag  in 
St.  Georgen  gewesen  waren,  wieder  aus.  Die  ganze  Truppe 
betrug  100  Mann;  sie  nahmen  eine  gute  Schiangenbiichse 
und  einen  mit  Brot  beladenen  Karren  mit.  Ihre  Absicht 
war,  die  wurttembergischen  Orte  Erdmansweiler,  Weiler 
und  Burgberg  einzunehmen.     Als  sie  morgens  6  Uhr  zum 


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i78 


Roder. 


oberen  Tor  hinausrttckten,  fertigten  sie  den  Ratsfreund 
Hans  Wescher  nach  St.  Georgen  ab,  um  dem  Hauptzug, 
welchem  am  Freitag  n  Uhr  sich  noch  300  Tribergische 
angeschlossen  hatten,  Bericht  iiber  die  Lage  zu  erstatten. 
Nach  der  Besitznahme  der  genannten  Orte  wollten  sie 
dann  gemeinsam  nach  Schiltach  ziehen.  Sie  waren  aber 
nicht  wenig  erstaunt,  als  sie  eine  halbe  Stunde  nordlich 
von  der  Stadt  hinter  den  Ziegelhtitten  das  Wiesentalchen 
hinaufmarschierend  von  zwei  ihnen  am  Haslach-Weiher !) 
begegnenden  Frauen  erfuhren,  die  von  Rottweil  hatten 
schon  in  der  Nacht  die  drei  Dorfer  Erdmannsweiler,  Weiler 
und  Burgberg  besetzt,  die  Bauern  schwflren  lassen  und 
mit  sich  hinweggefuhrt.  Darauf  gaben  die  Hintersten  des 
Zugs  den  Vortrabern  mit  einem  Hut  an  einem  langen 
Spiess  das  Zeichen  zur  Umkehr  und  jene  erklarten,  ein 
Bauer  habe  ihnen  dasselbe  gesagt.  Nun  schlugen  sie  eine 
mehr  nordwestliche  Richtung  ein  und  kamen  auf  dem 
kiirzesten  Weg  iiber  den  sog.  Schoren  (ostlich  von  Peter- 
zell)  nach  Martinsweiler,  wo  ihnen  Hans  Schlich  auf  der 
Riickkehr  von  Rottweil  begegnete.  Von  da  ging  es  nach 
dem  nahen  Buchenberg,  wo  man  wartete,  Brot  ab  dem 
Karren  ass  und  -  in  Ermangelung  des  Weins  —  Wasser 
dazu  trank.  Um  sich  zu  erkundigen,  wo  der  grosse  Zug 
der  Villinger  stand,  schickten  sie  zwei  Reiter  nach 
St.  Georgen.  Unterdessen  meldeten  aber  drei  Bauern  von 
Waldau2),  derselbe  habe  iiber  den  Brogen  —  zerstreute 
Hauser  s.-w.  von  Buchenberg  —  und  das  Hard  den  Marsch 
(nOrdlich)  gegen  Schiltach  angetreten.  Nun  gait  es,  den 
Hauptzug  schnell  zu  benachrichtigen,  und  von  weiterem 
unnutzem,  ja  unter  Umst£nden  gefahrlichem  Vomicken  ab- 
zuhalten.  Auf  dem  Hard  angekommen,  erfuhren  die  hundert, 
dass  der  Hauptzug  schon  iiber  Sulgen  hinaus  geriickt  sei 
und  bei  Hinter- Aichhalden  stehe.  Heinrich  Hug,  der 
Berichterstatter,  ging  demselben  eilig  nach,  indem  er  die 
ubrigen  mit  der  Biichse  folgen  liess.  Er  traf  jenen  an  dem 
Wald  oberhalb  der  Steig.  Der  Hauptmann  Bernhard  Maler 
bildete  nun  sofort  einen  sog.  verlorenen  Haufen  (ein 
Detachement)    von    60    Mann,    die    er    vorausschickte,    um 

l)  Die  Damme  dieses  Weihers   sind    noch    vorhanden.    —    *)  Burg   bei 
St.  Georgen. 


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Villingens  Anteil  an  d.  Ereignisscn  in  Wtlrttemberg  x  5 1 9 — 22.  1  7  n 

auszukundschaften,  ob  die  Rottweiler  wirklich  Schiltach 
schon  eingenommen  hatten,  und  das  Ergebnis  dem  grossen 
Haufen  zuriickzumelden,  damit  dieser  im  bejahenden  Falle 
sich  stracks  Hornberg  zuwenden  kOnne.  Als  diese  Mann- 
schaft  unten  an  die  Steige  kam,  sah  sie  sich  auf  einmal 
mitten  unter  denen  von  Rottweil.  Diese  waren  also  am 
Freitag  Abend  mit  zwei  Abteilungen  ausgezogen,  von 
denen  die  eine  sich  sudlich  gegen  Trossingen  wandte,  die 
andere  eine  nordwestliche  Richtung  einschlug,  Schiltach 
und  das  eine  Stunde  nordlich  davon  gelegene  Alpirs- 
bach  einnahm,  wahrend  die  Villinger  den  Freitag  bei 
St.  Georgen  zubrachten  und  erst  Samstag  morgens  gegen 
Schiltach  riickten. 

Die  Rottweiler  fragten  den  verlorenen  Haufen,  in 
welcher  Absicht  die  Villinger  da  seien.  »Sprachen  die 
unsern«,  fahrt  Hug  fort,  >sofern  nicht  sie  schon  Schiltach 
eingenommen  hatten,  hatten  wir  es  getan  laut  Befehl,  den 
wir  vorweisen  kOnnten.  Jedoch  wollten  wir  sie  daran 
nicht  saumen  und  irren.  Und  waren  die  von  Rottweil  im 
Tal  und  wir  oben  auf  der  Steig.  Da  machten  wir  mit 
unserm  Haufen  —  es  ist  der  Hauptzug  gemeint  — ,  dem 
sich  wohl  unterdessen  die  hundert  des  Nachzugs  ange- 
schlossen  hatten,  eine  sehr  wohl  gestellte  Schlachtordnung 
zu  je  15  Mann  in  einem  Glied,  und  wir  hatten  auf  der 
rechten  Seite  einen  schttnen  Wald  mit  allem  Vorteil,  und 
mussten  die  von  Rottweil  uns  gerade  unter  die  Augen 
heranziehen;  und  wir  hatten  unser  Geschiitz  auf  unserer 
linken  Seite  in  sie  gerichtet  fur  den  Fall,  dass  etwas  Ernst 
daraus  wurde.  Hierauf  kam  der  Hauptmann  der  Rott- 
weiler mit  Namen  Heinrich  Friburger  und  hielt  Riick- 
sprache  mit  unserm  Hauptmann,  und  sie  erboten  sich 
gegenseitig  guter  Nachbarschaft.  Auf  die  Frage  des  Rott- 
weiler Biirgermeisters  nach  unserm  Vorhaben  sagten  wir, 
wir  wollten  den  nachsten  Weg  gen  Hornberg;  beliebe  es 
ihnen,  mit  uns  zu  ziehen,  so  wollten  wir  sie  nicht  ver- 
schmahen  —  eine  jedenfalls  nicht  ernst  gemeinte  Hoflich- 
keitsbezeugung.  Dafur  sagten  sie  uns  Dank  und  wunschten 
uns  Gluck.  Dem  Ersuchen  des  Biirgermeisters,  ihm  zu 
vergOnnen,  dass  er  unsere  Heeresordnung  besehe,  ent- 
sprachen    unsere  Oberen    gerne    mit    dem    Erbieten,    nicht 


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180  Roder. 

nur  er,  sondern  wer  Lust  habe,  moge  in  unsere  Ordnung 
reiten  und  sie  wohl  beschauen.  Auf  solches  ritten  ein 
Herr  (Georg)  von  Zimmern  und  viele  andere  Edelleute  mit 
ihm,  die  alle  mit  grossen,  weissen  Kreuzen  an  den  Kleidern 
bezeichnet  waren,  heran.  Die  besahen  unsern  Haufen,  der 
gegen  800  Mann  stark  war,  indem  auch  die  von  Monch- 
weiler  und  Stockburg  und  andere  im  Haufen  stand  en. 
H&tten  schon  2000  Mann  wider  uns  sein  wollen,  so  hatten 
wir  es  mit  Gottes  Hilfe  mit  ihnen  aufgenommen,  eine  so 
wohl  gemachte  Ordnung  war  est. 

Das  verzog  sich  bis  zum  Sonnenuntergang.  Beide 
Hauptleute,  der  von  Rottweil  und  der  von  Villingen, 
eroffneten  sich  nun  ihr  Vorhaben;  jener  erklarte,  er  beab- 
sichtige  mit  seinem  Haufen,  der  auch  wohl  800  Mann 
stark  war  *),  nach  Seedorf  (eine  Stunde  Ostlich)  oder  noch 
auf  reichsstadtischen  Boden  zu  ziehen,  dieser,  er  wolle  noch 
bis  Aichhalden  —  das  nachste  n.-w.  gelegene  Dorf  —  vor- 
rilcken,  um  dort  Nachtrast  zu  halten.  Nun  schieden  sie 
von  einander.  Mit  aufgerecktem  Fahnlein,  unter  Pfeifen 
und  Trommelschlag  rtickten  die  Villinger,  als  es  schon 
finster  war,  in  Aichhalden  ein.  Man  zttndete  Feuer  an, 
kochte  und  verzehrte  das  Nachtessen,  ein  gutes  Habermuss 
mit  Wein  und  Brot,  und  legte  sich  zur  Ruhe  nieder. 

Schon  um  ein  Uhr  nach  Mitternacht  schlug  es  mit 
der  Trommel  auf.  Das  Ziel  war  Hornberg.  Zur  grosseren 
Sicherheit  bediente  man  sich  einiger  Kundschafter,  welche 
die  besten  und  nSchsten  Wege  kannten.  Nun  ging  es 
mit  dem  ganzen  Zug  wieder  eine  Stunde  zuriick  in  siid- 
licher  Richtung  bis  Hard,  dann  von  dort  westlich  liber 
die  Hofe  Altenburg  nach  Tennenbronn,  wo  man  das 
Morgenessen  einnahm  und  das  Hochamt  in  der  Kirche 
—  es  war  Palmsonntag  —  besuchte.  Eine  zusammen- 
gerufene  »Gemeinde«  der  Villinger  und  der  Triberger  Rott- 
meister  beriet,  was  zunachst  zu  tun  sei,  und  beschloss,  einen 
»verlorenen  Haufen«  dem  Hauptzug  vorauszuschicken,  der 
Hornberg  zur  tJbergabe   auffordern   solle.     »Und   wir  ver- 


l)  Bernhard  Maler  schatzte  ihn  in  einem  Brief  an  den  Villinger  Rat 
vom  Palmabend  (16.  April)  auf  600  Mann  »wol  gerist  mit  laiteren,  schuflen, 
axen,  zimerliiten.* 


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Villingens  Anteil  an  d.  Ereigoissen  in  Wurttemberg  1 5  x 9 — 22.         1 8 1 

ordneten«,  fahrt  der  Chronist  fort,  »einen  von  Villingen, 
Michel  Gerait,  der  stand  in  des  Rats  Ungnade  und  bat 
nun,  man  mOge  ihn  auffordern  lassen  —  was  nicht  unge- 
fahrlich  war  — ,  damit  er  des  Rats  Gnade  wieder  erwerbe. 
Man  gab  ihm  noch  einen  von  Triberg  bei.  Diese  zwei 
zogen  mit  dem  verlorenen  Haufen;  und  als  sie  gar  nahe 
an  die  Stadt  Homberg,  —  die  damals  mit  Mauern  ver- 
sehen  war  —  kamen,  machten  sie  Halt  und  die  zwei  gingen 
mit  dem  Befehl,  den  wir  vom  Bund  hatten,  zur  Stadt. 
Jeder  nahm  ein  Stablein  in  die  Hand  und  sie  liefen  ohne 
Wehr,  indem  sie  schrien:  Fried,  Fried,  Fried!  Da  schrien 
die  im  St&dtlein  auch  so.  Die  zwei  traten  nun  an  die 
Stadtmauer  und  erOffneten  jenen:  Die  Herren  von  Villingen 
seien  da  mit  ganzer  Macht  auf  Befehl  des  lobl.  Bunds  zu 
Schwaben  und  vom  Hause  Osterreich  und  begehrten, 
Sprache  und  Rede  mit  ihnen  zu  halten,  was  sie  ihnen 
giitlich  zulassen  mOchten.  Denn  sofern  sie  das  nicht  taten, 
wiirden  sie  ernstlich  mit  ihnen  handeln.  Daraufhin  gingen 
die  Burger  schnell  zu  Rat  und  sagten  ja.  Sie  sollten  nur 
nach  den  Hauptleuten  schicken,  damit  sie  Riicksprache 
mit  denselben  nehmen  und  erfahren  konnten,  was  deren 
Befehl  und  Meinung  seic 

Mittlerweile  erschienen,  von  Villingen  angekommen, 
vor  der  Stadt  beim  »Kappelec,  da,  wo  sich  die  Wege 
teilen  (n.o.  vor  der  Stadt),  der  Schultheiss  Betz  und  Jakob 
Bosinger.  Diese  ritten  mit  dem  Hauptmann  Maler  und 
mit  anderen  Verordneten  in  die  Stadt  und  forderten  diese 
noch  einmal,  wie  auch  die  beiden  SchlOsser  auf1),  im 
Namen  des  Schw&bischen  Bundes,  des  Hauses  Osterreich 
und  der  Stadt  Villingen  zu  schworen2).  Es  wurde  ihnen 
von  den  Hauptleuten  zugesichert,  wenn  sie  dieses  taten, 
wolle  man  die  auf  den  Schlossern  mit  dem  ihrigen  abziehen 
lassen,  auch  die  Einwohner  der  Stadt  bei  ihrer  Habe,  ihren 


')  Hornberg  hatte  zwei  Burgen.  Die  eine,  welche  damals  des  Kellers 
Schloss  hiess,  weil  dieser  darin  seine  Wohnung  hatte,  stand  da,  wo  jetzt 
noch  die  Ruine  mit  dem  Turm  sich  erhebt;  auf  der  dahinter  liegenden  An- 
hohe  war  die  zweite  Burg,  das  Junker-Schloss  —  Sitz  des  Obervogts  — ,  das 
jetzt  fast  ganz  verschwunden  ist.  —  *)  Dass  die  Hornberger  auch  den 
Villingern  schwSren  sollten,  entsprach  jedenfalls  nicht  dem  Auftrage  des 
Bundes. 


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182  Roder. 

alten  Gewohnheiten  und  guten  Brauchen  erhalten  und 
handhaben,  wie  es  auch  mit  St.  Georgen  geschehe.  Da- 
gegen  drohte  man,  sie  im  Weigerungsfalle  mit  Totschlag, 
mit  Feuer  und  Geschiitz  dazu  zu  bringen ,  so  dass  ihnen 
ihre  Hartnackigkeit  schwer  zu  stehen  komme  und  sie 
dann  keineswegs  mehr  auf  Gnade  rechnen  kOnnten.  Die 
Burger  gingen  nun  wieder  zu  Rat,  willigten  ihrerseits  in 
die  tFbergabe  und  erkl&rten,  auch  die  auf  den  SchlOssern 
dazu  ermahnen  zu  wollen.  Der  Keller  (Amtmann)  auf 
dem  vordern  Schlosse  wollte  zwar  lange  nicht  aufgeben, 
endlich  um  funf  Uhr  nachmittags  tat  er  es.  »Wahrend 
dieser  Zeit«,  so  erzahlt  Hug,  »hielt  der  grosse  Haufe  an 
der  Steig  und  die  Mannschaften  batten  viele  Feuer  —  denn 
es  war  um  diese  Zeit  noch  ziemlich  kiihl  — ,  und  war  uns 
die  Weile  lang,  indem  wir  nicht  wussten,  wie  es  in  der 
Stadt  und  auf  den  Schlossern  gehe.  Und  als  es  um  funf 
Uhr  nachmittags  war,  fing  der  auf  dem  hintern  Schloss 
—  es  war  der  Obervogt  Hans  von  Weitingen  —  an  zu 
schiessen  unter  unsern  Haufen ,  dass  die  Aste  ab  den 
Baumen  spritzten.  Doch  schoss  er  nicht  uber  zwei  Schusse 
gef&hrlich,  die  anderen  —  gegen  hundert  —  gingen  alle 
weit  uber  das  Ziel  hinaus.  Also  kam  die  Botschaft  zu 
uns  im  Hauptzug,  die  Stadt  und  das  eine  Schloss  hatten 
aufgegeben.  Da  zogen  wir  frOhlich  in  die  Stadt,  gegen 
tausend  Mann«.  Hierauf  fertigte  man  den  Schultheissen 
Betz  mit  noch  anderen  nach  Villingen  ab,  um  die  nOtigen 
Urkunden,  wie  verabredet  war,  aufzusetzen.  Diese  ritten 
sogleich  weg,  kamen,  als  es  nachts  zwOlf  Uhr  schlug,  an 
das  Tor  zu  Villingen  und  richteten  sodann  den  Auftrag 
aus.  Um  sieben  Uhr  morgens  waren  sie  wieder  zuruck 
in  Hornberg. 

Am  Montag  nach  dem  Palmsonntag  (18.  April)  morgens 
um  sechs  Uhr  gab  auch  das  hintere  Schloss  auf.  Noch 
an  demselben  Nachmittag  um  zwei  Uhr  schwuren  auch 
die  Leute  aus  dem  Amt  Hornberg,  da  man  die  erwachsenen 
mannlichen  Person  en  alle  hiezu  aufgeboten  hatte.  H.  Hug 
hatte  die  Schwurformel  verfasst,  der  Schultheiss  Betz  ver- 
las  sie.  Um  vier  Uhr  schenkten  die  Villinger  denen  von 
Triberg  10  Gulden  »zum  Vertrinken«  und  fertigten  sie 
unter    warmen  Dankesworten    ab    nach   Hause.     Um    ftinf 


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Villingens  Aoteil  an  d.  Ereignissen  in  Wurttemberg  15 19 — 22.         1 83 

Uhr  besetzten  sie  beide  Schlosser,  und  zwar  das  hintere 
mit  \2  Mann  unter  dem  Hauptmann  Bernhard  Maler,  das 
vordere  mit  ebenso  viel  unter  Eucharius  Lasser,  einem 
Vetter  des  Heinrich  Hug.  Die  Schlosser  waren  wohl  ver- 
sehen  mit  Wein,  Brot,  Fleisch,  sieben  Tonnen  Pulver  und 
vielem  Geschutz. 

Nachts  kam  ein  Larm  nach  Hornberg,  die  von  Rott- 
weil  wollten  gegen  die  Villinger  ziehen,  weshalb  die  Mann- 
schaft  2>/2  Stunden  in  Kriegsbereitschaft  blieb.  Das  Gerucht 
verbreitete  sich  Dienstag  morgen  bis  nach  Waldkirch.  Es 
bestatigte  sich  aber  nicht.  Daher  zogen  die  Villinger,  mit 
Ausnahme  der  Besatzung,  tags  darauf,  Dienstag  den 
19.  April,  von  Hornberg  ab  und  kehrten  nach  Hause 
zurtick,  wo  ihnen  ein  ehrenvolier  Empfang  zuteil  wurde. 
Jenes  Gerucht  beruhte  auf  einer  Verwechslung.  Wohl 
setzten  die  Rottweiler  eine  neue  Kriegsriistung  ins  Werk, 
aber  diese  war  nicht  gegen  die  Villinger  gerichtet.  Sie 
rttckten  namlich  am  Mittwoch  nach  dem  Palmtag  (20.  April) 
2500  Mann  stark,  wor unter  jedenfalls  die  von  Schiltach 
zurtickgekehrte  Abteilung  sich  befand,  mit  Geschutz,  Zelten 
und  vielem  Belagerungswerkzeug  vor  Tuttlingen.  Die 
Stadt  wurde  beschossen  und  erwiderte  das  Feuer.  Nach 
wenigen  Stunden  aber  wurde  den  Tuttlingern  ein  Waffen- 
stillstand  [»Friede«]  bis  zum  Griindonnerstag  morgen  be- 
willigt.  Bis  dahin  sollten  sie  sich  erkl&ren,  ob  sie  aufgeben 
wollten,  oder  nicht.  Unterdessen  —  es  muss  am  Mittwoch 
Abend  gewesen  sein  —  war  der  Vogt  der  benachbarten 
Osterreichischen  Herrschaft  Nellenburg,  Hans  Jakob  von 
Landau,  von  Stockach  her  mit  16  Reitern  angekommen 
und  in  die  Stadt  Tuttlingen  eingelassen  worden.  Er  iiber- 
nahm  sie  fur  den  Schw&bischen  Bund  und  fur  das  Haus 
Osterreich  und  liess  die  Einwohner  sogleich  schwdren.  Als 
nun  der  Griindonnerstag-Morgen  anbrach,  schrien  die  Tutt- 
linger  uber  die  Stadtmauer  hinaus:  »Hie  gut  Osterreich 
Grund  und  Bodenlc  Auch  traf  die  Kunde  ein,  Gangolf, 
Freiherr  von  Geroldseck,  Herr  zu  Sulz,  und  Graf  Joachim 
von  Zollern  (siehe  oben)  hatten  denen  von  Tuttlingen  die 
Stadt  »abgeredet«  —  jedenfalls  fiir  den  Bund  und  fur  Oster- 
reich —  und  seien  mit  600  Mann  von  Balingen  her  im 
Anzug;    im    ganzen    seien  6000  Mann    vorn   Schwabischen 


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184  Rodcr. 

Bund  gegen  die  Rottweiler  aufgeboten.  Zudem  erhielten 
diese  von  den  Eidgenossen  den  Befehl,  »eilends  abzuziehenc, 
oder  sie  wiirden  »Streiche  auflesen«.  Das  verfehlte  seine 
Wirkung  nicht,  die  Rottweiler  brachen  sofort  auf.  Den 
Belagerungspark,  zu  dessen  Beforderung  vor  Tuttlingen 
sie  il/2Tage  gebraucht  hatten,  schleppten  sie  nun  in  sechs 
Stunden  davon.  Darauf  erschienen  die  beiden  Btlrger- 
meister  von  Zfirich  und  Schaffhausen  in  der  Stadt  Rott- 
weil  mit  der  Botschaft  der  Eidgenossen,  sie  durfe  auf  keine 
Unterstiitzung  von  ihrer  Seite  rechnen;  denn  habe  sie  den 
Krieg  mit  Wtirttemberg  ohne  ihren  Rat  und  ihr  Wissen 
angefangen,  so  solle  sie  ihn  auch  ohne  ihre  Hilfe  aus- 
machen.  Daher  knttpften  die  Rottweiler  alsobald  Unter- 
handlungen  mit  dem  Schwabischen  Bunde  an  —  der  gerade 
mit  der  Belagerung  von  Tiibingen  besch&ftigt  war  —  um 
wenigstens  die  anderen  von  ihnen  eingenommenen  Orte 
sich  zu  sichern.  Jedenfalls  war  ihr  Versuch,  sich  des 
wichtigen  Postens  von  Tuttlingen  zu  bem£chtigen ,  ge- 
scheitert. 

Nachdem  die  Viilinger  St.  Georgen  und  das  Amt 
Hornberg  fur  den  Schwabischen  Bund  eingenommen  hatten, 
suchten  sie,  was  natiirlich  war,  aus  dem  Gelingen  des  Unter- 
nehmens  fiir  sich  moglichst  grossen  Nutzen  zu  Ziehen.  Ihr 
Wunsch  ging  nun  dahin,  dass  ihnen  die  Verwaltung  des 
Eroberten  iiberlassen  werde;  insbesondere  bemiihten  sie 
sich  um  die  Erlangung  der  Kastenvogtei  des  Klosters 
St.  Georgen,  wodurch,  so  bemerkten  sie,  lange  Irrungen, 
die  schon  ihre  Vorfahren  wegen  der  Purschgerechtigkeit 
mit  den  Rottweilern  gehabt,  aufhoren  wttrden.  (Schreiben 
des  Rats  vom  20.  Juli  15 19  an  Propst  Balthasar  Merklin 
um  Befiirwortung  seines  Gesuchs  bei  dem  Kdnig  und 
dessen  Kommissaren  und  an  das  vorderOsterr.  Regiment 
zu  Ensisheim  von  demselben  Datum).  Freilich  durften  sich 
die  Viilinger  keiner  grossen  Hoffnung  nach  dieser  Rich- 
tung  hingeben.  Die  Hauptsache,  worauf  es  der  Oster- 
reichischen  Regierung  eben  ankam,  war,  jenes  Gebiet  dem 
Schwabischen  Bund  zu  entziehen  und  an  ihr  Herrscher- 
haus  zu  bringen.  Und  sie  kann  von  dem  Vorwurfe,  hie- 
bei  ein  Doppelspiel  getrieben  zu  haben,  nicht  freigesprochen 
werden.     In    einem    aus  Augsburg  vom    letzten    Juli  15 19 


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Villingens  Anteil  an  d.  Ereignissen  in  Wttrttemberg  1 5 1 9 — 22.         185 

datierten  Schreiben  befehlen  die  kOniglichen  »Kommissare 
und  Gewalthaberc  Martin  (Lang),  Kardinal  von  Salzburg, 
Wernher,  Bischof  zu  Trient,  Maximilian  v.  Zevenbergen  l) 
(Cyprian)  von  Serntein  (Kanzler),  (Jakob)  Villinger  (Schatz- 
meister),  (Johann)  Renner  (Geheimschreiber)  und  Niclas 
Ziegler  dem  BOrgermeister  und  Rat  der  Stadt  Villingen, 
jedoch  unter  dem  Siegel  der  Verschwiegenheit, 
Schloss  und  Stadt  Hornberg  dem  Schwabischen  Bund  auf 
dessen  Ersuchen  ohne  Bewilligung  des  Konigs  nicht  abzu- 
treten  und  ersteres  in  ordentlichen  Verteidigungszustand 
zu  setzen2)  —  sie  meinten  wohl,  urn  es  nOtigenfalls  mit 
Gewalt  zu  behaupten.  Bis  zur  LOsung  der  vorliegenden 
Frage  betrachtete  sich  der  Rat  von  Villingen  tatsSchlich 
als  Inhaber  der  St.  Georger  Klostervogtei  und  des  Amts 
Hornberg.  An  ihn  wandte  sich  denn  auch  das  Kloster 
wiederholt  um  Vertretung  seiner  Interess^n,  anerkannte 
somit  die  neue  Ordnung8). 


*)  In  Nordbrabant,  verdeutscht  »von  Siebenbergen«,  ein  hervorragender 
Staatsmann,  v.  Stalin  a.  a.  O.  S.  167.  —  2)  Das  Schreiben  lautet:  (Augsburg 
15 1 9  Juli  31.)  »Vnsern  grues  vnd  friindtlich  dienst  zuvor,  besonder  lieben 
vnd  gut  frfindt:  Ah  ir  in  dem  vergangen  wirtembergischen  krieg  sloss  vnd 
slat  Hornburg  [sic!],  auch  die  castvogtey  vber  sant  Jorigen  gotzhaws  im 
Swartzwald  eingenomen  vnd  noch  innenhabt  vnd  ir  aber  villeicht  durch  die 
piintischen  angeuiecht  werden  in6chten,  solch  sloss  vnd  stat  Hornburg  wider 
abzutretten,  darauf  emphelhen  wir  euch  anstat  vnd  in  namen  vnsers  aller- 
genedigisten  herren  des  Romischen  vnd  Hispanischen  kflnigs  etc.  ernstlichen, 
das  ir  solh  sloss  vnd  stat  Hornburg,  auch  die  bemelt  castvogtey  vber  sant 
Jorigen  gotzhawfi  im  Swartzwald  ausserhalben  wissen  vnd  bevelch  ewr  herr- 
schaft  von  Osterreich  keins  wegs  abtrettet,  sonder  mit  allem  vleiss  vnderstet, 
dasselb  sloss  vnd  stat  Hornburg  vleissig  zu  bewarn;  wo  ir  aber  ye  nit  wol 
getraweten,  die  stat  zu  behalten,  doch  in  allweg  das  sloss  Hornburg  mit 
vleiss  verwaret  vnd  euch  hierinnen  nichts  irren  noch  verhindern  lasset;  dann 
euch  deshalben,  als  wir  achten,  nichtz  zugezogen  wirdet.  Woken  wir  euch 
nit  verhalten  vnd  ir  tuet  daran  bertirter  Kn.  m.  ernstlich  mainung;  wellet 
auch  solh  vnser  schreiben  in  geheim  halten,  dann  solht  dem  haws  von 
6sterreich  vnd  euch  zu  guetem  beschicht.  Dat.  Augspurg  am  lesten  tag 
Juli  anno  XIX.  Romischer  vnd  Hispanischer  Kn.  m.  commissari  vnd  gewalt- 
haber :  Martmus  cardi.  von  Salzburg,  Wernher  bischoff  zue  Trient,  Maximilian 
v.  Zevenberghen,  C.  v.  Serntein,  J.  Villinger,  Jo.  Renner,  Niclas  Ziegler. 
Den  erbern,  weisen,  vnsern  besondern  lieben  vnd  gftten  frtlnden  burgermaister 
vnd  rat  der  stat  Villingen.*  Orig.  Papier.  —  *)  So  beklagt  sich  Abt  Nikolaus 
in  einem  am  Palmabend  nachts  11  Ubr  (16.  April)  15 19  geschriebenen  Brief 
an  den  Rat  zu  Villingen,  dass  Graf  Joachim  von  Zollern  dem  Gotteshaus 
Zeitachr.  f.  Geach.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  a.  1 3 


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186  Roder. 

In  Hornberg  hatte  der  Rat  den  Eucharius  Lasser  als 
»Hauptmann  und  Obervogtc  aufgestellt,  welcher  von  da  an 
mit  ihm  in  fortw£hrendem  brieflichem  Verkehr  stand.  Die 
wiirttembergischen  Beamten,  welche  der  neuen  Herrschaft 
nicht  gehuldigt  batten,  wurden  entlassen,  so  der  Obervogt 
Hans  v.  Weitingen,  der  sich  mit  seiner  Familie  nach  Rott- 
weil  begab,   wo  er   das  Biirgerrecht   besass1),   und   dessen 


aus  dessen  Ddrfern  Leidringen  und  Rotenzimmern  (6*11.  von  Oberndorf) 
70  Stuck  Vieh  weggefiihrt  habe.  Worauf  der  Graf  dem  Rat  erklirte,  (d.d. 
Balingen  18.  April),  er  habe  von  dem  osterreichischen  Schirra  fiber  das 
Kloster  nichts  gewusst;  zudem  befenden  sich  viele  aus  jenen  Dflrfern  unter 
der  wiirttembergischen  Besatzung  zu  Tubingen,  seien  also  Feinde.  Der  Rat 
waudte  sich  deswegen  auch  an  den  Herzog  Wilhelm  von  Baiern,  den  Haupt- 
mann  des  Schwftbischen  Bundes.  Sp&ter,  am  29.  Oktober,  beschwerte  sich 
der  Abt  beim  Rat  zu  Villingen  fiber  die  Wegnahme  seiner  zwei  Dorfer 
Herbertshofen  und  Dintenhofen  (s.  w.  von  Ehingen  a.  d.  Donau)  durch  die 
Ehinger.  Der  Rat  vertrat  die  Beschwerde  beim  Schw&bischen  Bund.  (Die 
von  Ehingen  begrfindeten  ihr  Vorgehen  damit,  dass  sie  es  aus  Befehl  ihrer 
Obern  und  in  einer  abgesagten  Fehde  getan  h&tten.  Schreiben  vom 
3.  Dezember  1519).  Auf  die  wiederholte  Forderung  des  Wilhelm  Truch- 
sessen  zu  Waldburg  namens  des  Bundes  an  Abt  Nikolaus,  seinen  Teil  der 
Landsteuer  mit  70  fl.  zur  Unterhaltung  des  Kriegsvolks  zu  bezahlen  (Schreib. 
vom  13.  Juli  1520),  stellten  die  Villinger  als  »Schirmherren«  des  Klosters 
jenen  vor,  die  Bezahlung  sei  demselben  unmOglich,  weil  es  in  den  vergangenen 
Jahren  »in  den  Grund  verbranntc  und  im  gegenwfirtigen  Aufruhr  »so  gar  ver- 
derbt  und  verarmu  sei,  dass,  wenn  ihm  nicht  geholfen  werde,  »der 
Goltesdienst  abgehen  und  das  Gotteshaus  leer  und  ode  stehen  musse. 
(26.  Januar  1520). 

*)  Obervogt  Hans  v.  Weitingen  verlangte  vom  Villinger  Rat  die  Aus- 
folgung  seiner  im  »Schloss  und  Gesafi«  zu  Hornberg  zuriickgelassenen  Habe, 
und  es  kam  zu  langen  Verhandlungen  deswegen  zwischen  beiden  Teilen.  Durch 
schiedgerichtliche  Vermittlung  des  Jdrg  v.  Zimmern  und  des  Hans  Moser, 
beide  Richter  zu  Rotiweil,  verglichen  sie  sich  dahin,  dass  die  Villinger  dem 
v.  Weitingen  das  Weggenommene  zurtickgaben  und  fur  Proviant  ihm  70  fl. 
bezahlten.  Urk.  v.  Valentinstag  (14.  Febr.)  1520.  Unter  den  GegenstSnden 
zShlt  der  Obervogt  u.  a.  auf:  Betten  Kocbgescbirr  (Pfannen,  eherne  und 
kupfeme  Kessel),  3  >schwinspies,  3  hellenbarthen,  glange  spies,  1  schlach- 
schwert.  Item  3  ynsne  (eiserne)  beler,  ain  grosse  vnd  ain  klaine  erin 
schlangen  (Schlangenbiichse),  daniff  sin  wauppen  staut,  2  kuglen  vnd  bulfer- 
laden,  1  insine  schlangen,  1  klaine  messine  handbuchs.  —  2  ber£(Pirsch-)hut, 
2  armbrost  mit  ir  zugeh6rd,  wildgarn  vnd  sail  vnd  hund;  messgewand  vnd 
alw;  das  klain  terfelin,  das  man  zemen  legen  kan  (Diptychon),  die  stainenen 
hailigen,  alterkerzen  vnd  wachsstOckec  — ;  Wein,  3  »ochsen,  tiir  gemacht 
(gedorrtes  Fleisch),  6  schwin  gemetzget,  500  aiger,  das  fischhus;  2  seek  saltz, 
hat  der  alt  vogt  vB  der  Gfitach  von  Sultz  bracht,    item  2  schiben    saltz,    hat 


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Villingens  Antcil  an  d.  Ereignissen  in  Wfirttemberg  1 5 1 9 — 22.  1 87 

Unterbeamter,  der  Keller  Konrad  Clander.  Aber  Lasser 
beschwerte  sich  mehr  als  einmal  uber  mangelhafte  Zucht 
seiner  Mannschaft,  die  nicht  viel  tauge;  er  verlangt  wenig- 
stens  vier  tuchtige  Knechte  fttr  jedes  der  beiden  SchlOsser 
und  einen  guten  Schreiber  —  er  erhielt  den  Johann  Kungt 
den  spateren  Stadtschreiber  — ,  auch  einen  sonst  zuver- 
lassigen  Mann,  dem  er  nOtigenfalls  die  Schlussel  anver- 
trauen  konne,  da  er  bisweilen  in  Geschaften  in  das  Amt 
hinausreiten  milsse.  Auch  ilber  die  Schwierigkeit  des  Ein- 
zugs  der  Gefalle  an  Frttchten  und  Geld  klagt  er.  Hin- 
sichtlich  des  Gerichtswesens  gingen  die  Befugnisse  des 
vorigen  Obervogts  nun  an  den  Rat  von  Villingen  iiber, 
der  denn  auch  zu  wiederholten  Malen  als  Richter  ttber  die 
Leute    des    Hornberger    Amts    erscheint1).      Mit    Strenge 


der  Schernlin  von  Schiltach  geschickl;  1  cast  mit  mel;  1  ingeschlagnen  hirfi 
(Hirsch)  in  aim  fasslin;  ettlich  hirsgehirn;  ain  t rumen  vnd  min  waupen  daruf, 
ain  trumen  zargc 

*)  So  beschwerten  sich  die  Einwohner  der  Gemeinde  Gutach  1519 
(das  n ah  ere  Datum  ist  nicht  angegcben)  gegen  Homberg  u.  a.  uber  den  Ein- 
zug  von  Zinsen  und  Giilten.  Sie  erkl&rten,  zu  Gutach  sei  seither  niemand 
leibeigen,  sondern  jedermann  frei  und  ledig  gewesen;  sie  beanspruchten  des- 
halb  das  Recht,  zu  fischen  in  der  Gutach  und  in  den  Runsen  und  Neben- 
b&chlein,  auch  das  Recht  zu  jagen,  mit  Ausnahme  des  Hochwilds,  wie  vor 
altemher.  Sie  weigern  sich,  nach  Hornberg  Fronen  zu  leisten,  ausgenommen 
was  auf  die  Schldsser  gehdre.  (Dieselbe  Klage  wegen  Fronen  im  Stadtlein 
Hornberg  hatten  sie  schon  1507  (25.  Mai)  beim  Herzog  Ulrich  erhoben). 
Wenn  man  ihnen  die  Unterhaltung  der  zwei  Briicken  der  Landstrasse  im 
Gutachtale  zumute,  so  verlangten  sie  auch  das  Recht  der  Zollerhebung.  Sie 
w  oil  ten  auch  nicht  vor  das  Stadtgericht  zu  Hornberg  gezogen  werden,  da  sie 
von  altersher  zu  Muhlenbach  (also  zum  fiirstenbergischen  Stab  Haslach) 
gehdrten.  Das  Gericht  in  Kirn  bach  brachte  1519  eben falls  eine  Klage 
beim  Rat  von  Villingen  an,  und  zwar  uber  den  dortigen  Vogt  Bernhard 
Vischer,  auch  dessen  Bruder  und  Bruderssohn  wegen  kdrperlicher  Miss- 
handlung  der  armen  Leute,  wegen  Nichterfullens  eines  von  ihren  Eltern  vor 
dem  Priester  und  dem  Gerichtspersonal  gemachten  Testaments  zu  zugunsten 
der  dortigen  Kirche,  ferner  wegen  argerlichen  Lebens  des  gen.  Vogts,  indem 
er  des  Junker  Obervogts  Hans  (von  Weitingen)  »sin  kebsenc  bei  sich  hause, 
und  weil  er  dem  gemeinen  Mann  einrede,  der  Herzog  von  Wurttemberg 
werde  mit  einer  grossen  Macht  Volks  wiederkommen  und  die  AbtHinnigen 
kdpfen  und  vierteilen.  Auch  um  die  Regelung  der  unerfreulichen  Pfarrver- 
haltnisse  zu  Kirnbach  wurde  der  Rat  von  dem  dortigen  Vogt,  Gericht  und 
den  Kirchgenossen  ersucht,  indem  diese  vorbrachten,  dass  ihre  Pfarrkirche 
seit  langer  Zeit  wegen  Abgangs  einer  Pfarrwohnung  (durch  Krieg,  Un- 
wetter  u.  a.)    nicht  besetzt  gewesen    sei    und    nur    provisorisch  (von  Wolfach 

■3* 


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188  Roder. 

begegnete  er  etwaigen  Versuchen,  sein  Ansehen  herab- 
zusetzen,  obwohl  gewiss  nicht  gel£ugnet  werden  konnte, 
dass  bei  dem  raschen  Wechsel  der  Herrschaft  die  Hand- 
habung  der  Offentlichen  Ordnung  gar  manches  zu  wttnschen 
iibrig  Hess1). 

Noch  nicht  ganz  vier  Monate  waren  seit  der  Besitz- 
ergreifiing  von  St.  Georgen  und  Hornberg  durch  die 
Villinger  vergangen,  als  auf  einmal  wie  ein  Lauffeuer  die 
Kunde  sich  verbreitete,  Herzog  Ulrich  sei  mit  Heeres- 
macht  in  sein  Land  zurQckgekehrt  und  habe  sogar  Stutt- 
gart wieder  erobert.  So  war  es  in  der  Tat.  Der  ver- 
triebene  Ftlrst  hatte  in  der  Pfalz  Truppen  gesamraelt  und 
urn  die  Mitte  des  Monats  August  15 19  in  der  Gegend  von 
Pforzheim  die  wtlrttembergische  Grenze  uberschritten. 
Indem  ihm  die  Landleute  in  Menge  zustromten,  rftckte  er 
tiber  Leonberg  gegen  Stuttgart  vor  und  hielt  am  15.  August 
dort  seinen  Einzug. 

In  Villingen  erfuhr  man  das  Ereignis  schon  am  fol- 
genden  Tag  durch  einen  Brief  des  Grafen  Joachim  von 
Zollern,  Erbkammerers  und  Hauptmanns  der  Osterreichischen 
Herrschaft  Hohenberg,  vom  15.  August,  in  dem  der  Graf 
zugleich  um  bewaffheten  Zuzug  bat,  falls  Hohenberg  an- 
gegrifFen  werde.  Herzog  Ulrich  forderte  noch  an  dem- 
selben  Tage  durch  ein  Ausschreiben  sein  Land  zur  Neu- 
huldigung  auf,  die  von  einem  grossen  Teile  sogleich 
geleistet  wurde.  Eine  solche  Aufforderung  gelangte  auch 
nach  Hornberg.  Keller,  Gericht,  Rat  und  Gemeinde 
daselbst  sollten  unverztiglich  das  Amt   zu   sich  bescheiden 


aus)  versehen  werde,  »den  Untertanen,  lebendigen  und  toten,  an  pfarrlichen 
und  chrisUichen  Ordnungen  zu  Schad  und  Nachteil*.  Der  Rat  sagte  seine 
Unterstutzung  zu,  nachdem  die  Gemeinde  versprochen  batte,  eine  neue  Pfarr- 
wohnung  zu  bauen  (Angabe  des  Pfarreinkommens),  so  dass  sie  daon  befugt 
sei,  einen  tauglichen,  geschickten  und  gelebrten  Priester  (dem  Bischof)  zu 
nominieren.     Perg.-Urk.  von  St.  Katharinenabend  (24.  November)  1519. 

')  Konrad  Zimmennann,  Wirt  von  Gutach,  hatte  1519  andere  gegen 
die  Villinger  aufgebracht  und  offenUich  geredet:  »Xun  miefi  gott  er- 
barmen,  das  wir  ain  herschaft  vberkomen  baben,  die  vns  rechtos  lassen 
w6U<,  und  war  deshalb  von  den  Villingern  in  das  Gefangnis  zu  Hornberg 
gelegt  worden,  aus  welchem  er  auf  Fiirsprache  der  Priesterscbaft,  des  Rats 
und  Gerichts  zu  Hornberg  u.  a.  gegen  SchwOrung  einer  Urfebde  entlassen 
wurde. 


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Vittingens  Anteil  an  d.  Ereignissen  in  Wiirttemberg  15 19 — 22.  1 80 

und  ihm  als  dem  rechten  naturlichen  Herrn  Erbhuldigung 
tun  lassen1).  Der  Herzog  erwartete  Antwort  mit  dem 
Bo  ten.  Diese,  im  Einvernehmen  mit  dem  Rat  von 
Villingen  am  Donnerstag  nach  Assumptions  (18.  August) 
abgefasst  und  von  »Hauptmann  (Lasser),  Gericht  und  Rat 
zu  Hornbergc  unterzeichnet,  lautete  dahin,  dass  sie,  nach- 
dem  der  Bund  Stadt,  Schloss  und  Amt  Hornberg  dem 
Herzog  mit  Heeresgewalt  »abgedrungent  habe,  was  ihnen 
»von  Herzen  leid  gewesen  und  noch  sei«,  und  sie  in  des 
Bundes  Gehorsam  und  Eidespflichten  stiinden,  das  Amt 
wider  diese  Verpflichtung  und  ohne  Wissen  ihrer  Oberen 
nicht  zu  sich  bescheiden  kOnnten. 

Der  Bund  traf  nun,  wenn  auch  nicht  sehr  rasch,  die 
notigen  Massregeln  gegen  den  Herzog.  Die  Stande  des- 
selben  erliessen  ein  Aufgebot  auf  den  12.  September;  dem 
Breisgau,  zu  dem  man  nun  auch  Villingen  rechnete,  wurde 
die  Stellung  von  dritthalbhundert  Kriegsknechten  auferlegt. 
Die  Villinger,  wie  noch  andere  Osterreichische  Stande, 
mussten  laut  Befehl  ihrer  Regierung  auf  den  6.  September 
ihre  Ratsbotschaft  nach  Ensisheim  schicken,  wo  sie  die 
geeigneten  Weisungen  erhielten.  Der  Bund  trat  nun  am 
12.  September  zu  Ulm  zusammen,  Herzog  Wilhelm  von 
Baiern  wurde  wieder  zum  Feldhauptmann  gew&hlt.  Mitte 
September  z&hlte  das  Bundesheer  10000  Mann  zu  Fuss 
und  1700  Mann  zu  Ross,  wozu  noch  weitere  5000  Mann 
kamen.  Ausserdem  lagen  ttberall  in  den  festen  Platzen 
bttndische  Besatzungen,  die  den  Zuzug  zum  Herzog  Ulrich 
erschwerten.  Dessen  Streitmacht,  8000  Mann,  bestand 
grosstenteils  aus  schnell  mit  Spiess,  Schwert  und  Harnisch 
ausgertisteten  Bauern,  das  Geschutz  war  mangelhaft  und 
es  fehlte  dem  Herzog  an  Geld.  Seine  Versuche  der  Ge- 
winnung  von  Tubingen  (18.  u.  19.  August),  von  Besigheim 
(24.  August)  und  Urach  (4.  September)  misslangen.  Letzteres 
wurde  vom  Obervogt  Dietrich  Spat  verteidigt.  Es  heisst, 
er  habe  dem  Herzog  die  Tore  geoffnet  und  dieser  habe 
die  Stadt  sction  mit  40  Reitern  betreten;  da  sei  er  von 
einem  alten  Bauern  zur  Vorsicht  gewarnt  worden,   »er  sei 


')  Das  Schreiben    d.d.  Stuttgart    auf   Assumptions  Maria   (15.    August 
1519)  hat  nur  die  Unterschrift :  »Cantzler«. 


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190 


Roder. 


sonst  ein  Gefangener,  denn  es  sei  eine  gegen  ihn  angelegte 
Sach«.  Ulrichs  Gesuch  urn  Zuzug  an  die  Schweizer,  >seine 
getreuen  Bundesgenossen«,  in  welchem  er  sich  besonders 
klagend  uber  die  Rottweiler  ausliess,  die  ohne  Ursache 
feindlich  an  ihm  gehandelt  hatten,  blieb  ohne  den  ge- 
wiinschten  Erfolg  >).  Die  Erbitterung  der  wiirttembergischen 
Landsknechte  gegen  die  Schweizer  war  so  gross,  dass  sie, 
sobald  einer  derselben  zu  ihnen  kam,  ihn  sollen  in  Stucke 
gehauen  haben.  Die  Belagerung  von  Esslingen  musste 
Ulrich  aufgeben,  da  das  am  7.  Oktober  dort  anriickende 
Bundesheer  ihn  einzuschliessen  drohte2);  das  Aufwerfen 
von  Schanzen  zwischen  Ober-  und  Untertiirkheim  niitzte 
nichts;  weil  der  Sold  nicht  bezahlt  werden  konnte,  rissen 
viele  von  seinem  Voik  aus,  so  dass  Ulrich  die  Hoffnung, 
etwas  auszurichten,  aufgab,  und  am  15.  Oktober  das  Heil 
wieder  in  der  Flucht  suchte. 

Aber  man  musste  gleichwohl  allenthalben  auf  der  Hut 
sein  vor  dem  unberechenbaren  Mann.  Auch  Villingen 
wurde  wiederholt  zu  fleissiger  Kundschaft  aufgefordert,  so 
von  dem  Bttndischen  Statthalter  und  den  Raten  in  Stutt- 
gart, die  den  Villingern  ihr  »sonderes  Vertrauenc  aus- 
drilckten  (9.  und  11.  November  15 19)  und  von  den  oster- 
reichischen  Regierungen  zu  Ensisheim  und  Innsbruck.  Die 
Stadt  solite  far  alle  F&lle  100  bewaffnete  Mann  in  Bereit- 
schaft  halten.  (Schreiben  aus  Innsbruck  vom  13.  November). 
Hauptsachlich  besorgte  man,  Herzog  Ulrich  werde  sich 
wieder  an  die  Eidgenossen  wenden  und  geworbene  Streit- 
krafte  von  ihnen  in  der  N&he  des  Schwarzwalds  sammeln. 
Am  17.  November  (Donnerstag  nach  Othmari)  berichtete 
der  Villinger  Rat  dem  Schwabischen  Bund,  es  liege  am 
Tag,  dass  Herzog  Ulrich  mit  etlichen  Reitern ,  besonders 
Eck  von  Reyschach,  am  vergangenen  Tag  um  St.  Blasien 

l)  Eine  Abschrift  des  Schreibens  an  die  Schweizer  d.d.  Groningen 
Donnerstag  nach  Bartholomtus  (25.  August)  1 5 19  ist  mitgeteilt  in  einem  an 
den  Villinger  Rat  gerichteten  Brief  (vom  1.  September)  des  Propstes  Bal- 
thasar  Merklin,  der,  aus  dem  Etschland  kommend,  in  der  Schweiz  in  den 
Besitz  desselben  gelangt  war.  —  f)  Schreiben  des  Villinger  Altschultheissen 
Jakob  Betz  aus  Oberndorf  nach  Villingen  vom  27.  September.  Er  hatte 
die  Erzahlung  iiber  Ulrich  (beziiglich  Urachs)  von  dem  vormaligen  Stutt- 
garter  Schulmeister  Hermann,  der  nachher  Burger  zu  Oberndorf  wurde. 


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Villingens  Anteil  an  d.  Ereignissen  in  Wiirttemberg  1 5 1 9 — 22.  1  q  j 

und  zu  Neuenzell  [Unteribach]  eine  starke  halbe  Meile 
von  St.  Blasien  iiber  Nacht  gewesen  sei,  urn  vermutlich 
gegen  Basel  zu  gehen,  —  was  in  der  Tat  auch  der 
Fall  war. 

Die  vom  Schwabischen  Bund  auf  dem  Tag  zu  Esslingen 
am  26.  Oktober  1519  eingesetzte  neue  Regierung,  bestehend 
aus  dem  Statthalter  Wilhelm  Truchsess  von  Waldburg  und 
sechs  Raten  erfreute  sich  nur  eines  kurzen  Daseins.  Der 
Bund  trat  namlich,  wohl  in  der  Voraussicht,  dass  er  bald 
sich  auflOsen  dttrfte,  auf  dem  Reichstag  zu  Augsburg  am 
6.  Februar  1520  Wiirttemberg  an  Konig  Karl  V.  als 
Erzherzog  von  Osterreich  ab  gegen  Bezahlung  von 
220000  fl.  Kriegskosten ').  Das  Land  erhielt  nun  ein  neues 
Regiment  (Zevenbergen,  Renner,  Gregor  Lamparter),  wobei 
den  St£nden  ihre  Rechte  gewahrt  blieben.  Sogleich  er- 
folgte  auch  die  Huldigung  der  Untertanen  fur  Karl  V.  und 
das  Haus  Osterreich.  Am  28.  Februar  1520  schrieb  die 
Regierung  an  Amtmann,  Gericht  und  Rat  von  Hornberg, 
nachdem  Wiirttemberg  dem  KOnig  zugestellt  sei,  so  solle 
der  Huldigung  wegen  ein  allgemeiner  Landtag  gehalten 
werden,  weshalb  eine  Kommission  von  zweien  aus  ihnen, 
auf  den  5.  M&rz  in  Stuttgart  erscheinen  solle.  Die  Hul- 
digung in  Hornberg  nahmen  im  Auftrage  des  Konigs 
Frischhans  v.  Bodman,  Obervogt  zu  Balingen,  Hans  Un- 
gelter,  Biirgermeister  von  Esslingen,  und  Ulrich  Winsel- 
huser,  Biirgermeister  von  Stuttgart,  am  5.  M&rz  (Montag 
nach  Reminiscere)  von  morgens  6  Uhr  an  entgegen,  nach- 
dem alle  mannlichen  Amtsverwandten,  jung  und  alt,  »was 
zu  dem  Sakrament  ging«,  in  die  Amtsstadt  gcladen  worden 
waren. 

Was  die  Villinger  gleich  anfangs  erstrebt  batten:  die 
Gewinnung  der  Kastenvogtei  des  Klosters  St.  Georgen 
und  der  Verwaltung  des  Amts  Hornberg,  konnten  sie 
nicht  erreichen.  Weder  die  Ratsbotschaft  an  den  Kaiser 
nach  Worms  im  Dezember  1520  und  Januar  1521  —  die 
Abgesandten  waren  Jakob  Betz  und  Eucharius  Lasser*)  — 


l)  Ch.  F.  v.  Stalin  IV  S.  197.  —  *)  Die  Villinger  Ratsbotschaft  betraf 
nicht  nur  diese  Angelegenheit,  sondern  auch  den  damals  schwebenden  Streit 
mit  Rottweil  wegen  der  Freipursch  —  in  Worms  war  gleichzeitig  auch  eine 
Abordnung  von  Rottweil,  die  funf  Wochen  sich  daselbst    aufhielt  — ;    schon 


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192 


Roder. 


noch  eine  solche  an  den  Statthalter  und  die  Rate  in  Stutt- 
gart vermochten  etwas  zu  erlangen.  Am  14.  Marz  (Mitt- 
woch  nach  Oculi)  1520  erhielt  der  Rat  die  schriftliche 
Nachricht,  weil  Wurttemberg  dem  Konig  zugestellt  worden 
sei  und  laut  Vertrag  von  Tubingen  unzertrennt  gelassen 
werden  musse,  so  wttssten  sie  nicht  anders  zu  handeln,  als 
auch  St.  Georgen  und  Hornberg  an  sich  zu  nehmen,  indem 
sie  die  Hoffhung  ausdrttckten,  dass  die  Villinger,  weil  sie 
als  des  Hauses  Osterreich  Zugehorige  jedenfalls  auch 
dessen  »Aufgang,  Ehre  und  Wohlfahrt  gern  sahem,  hierin 
keine  Irrung  suchen  werden.  Man  werde  sie  fur  ihre 
noch  nicht  gedeckten  Ausgaben  in  dieser  Sache  dermassen 
halten,  dass  sie  kein  Missfallen  daran  haben  dUrften,  umso- 
weniger,  als  einer  von  Villingen  namens  Stehelin  zum 
Vogt  in  Hornberg  bestimmt  sei. 

Natiirlich  fugten  sich  die  Villinger  der  obrigkeitlichen 
Anordnung,  gegen  welche  billigerweise  auch  nichts  ein- 
zuwenden  war.  Die  vom  Rat  eingereichte  Forderung  des 
Kostenersatzes  ttber  die  Einnahmen  hinaus  belief  sich  auf 

io68»/8  A.1)- 

Die  Kastenvogtei  ging  jetzt  an  die  osterreichische 
Regierung  in  Stuttgart,  die  Verwaltung  des  Amts  Horn- 
berg an  den  neuen  Obervogt  liber.  Das  Amt  —  einst- 
weilen  noch  mit  Ausnahme  von  Schiltach  —  huldigte 
am    30.    Juli  1520    dem   Konig    Karl   und   dessen    Bruder 


dort  teilte  Dr.  Jak.  Stttrzel  den  Villingern  mit,  dass  die  Regierung  in  Stutt- 
gart die  Weisung  erhalten  habe,  ihre  Stadt  fttr  die  erlittenen  Kosten  zu  ent- 
schadigen.  Schreiben  der  beiden  Abgeordneten  an  den  Rat  vom  Freitag  vor 
Dreikonig  (4.  Januar)   152 1. 

l)  Die  Forderung  der  Villinger  enthielt  folgende  Posten:  Fur  Unter- 
haltung  von  815  Knechten  im  Feld  und  »am  Abzugc  8  Tage  lang,  jedem 
1  fl.  =  815  fl.  Den  Hauptleuten,  dem  Ffihndrich,  den  Weibeln,  Ftihrern, 
Spielleuten  und  Reisigen  als  zweifachen  Sdldnern  48  fl.  (Es  waren  also 
24  Personen).  Nach  dem  Abzug  fiir  Unterhaltung  eines  Hauptmanns  in 
jedem  Schloss  und  etlicher  Knechte  (der  eine  Hauptmann  blieb  nur  14  Tage) 
monatlich  4  fl.  =*  52  fl.  Fiir  Botschaften  durch  Knechte  177  fl.  An  Rosslohn 
beim  Zug  fiir  die  Buchsen,  und  was  ins  Feld  gehdrt,  22 y4  fl.  Reitlohn  fur 
Herren  und  Knechte  21  f  fl.  27  kr.  Botenlohn  24!/8  fl.  Sold  fflr  die  Knechte 
in  beiden  Schl6ssern  80  fl.  7  kr.  Wein  fttr  das  Schloss  20  fl.  Fttr  Knechte 
und  Wachter  in  beiden  Schldssern  20  fl.  Wogegen  die  Einnahmen  der 
Villinger  nur  2t6  fl.  3  Ort  und  2l/a  kr.  betrugen. 


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Villingens  Anteil  an  d.  Ereigniasen  in  Wurttemberg  15 19 — 22.  1  q 2 

Ferdinand  als  ErzherzOgen  von  Osterreich  *).  Eucharius 
Lasser  und  die  seitherige  Besatzung  der  dortigen  SchlOsser 
kehrten  nach  Villingen  zurftck1). 

Auch  die  von  Rottweil  eingenommenen  Orte  mussten 
an  Osterreich  abgetreten  werden.  Die  Reichsstadt  weigerte 
sich  zwar  anfangs,  auf  die  Forderung  einzugehen,  gab  aber 
doch  schliesslich  nach  und  begnQgte  sich  durch  den  mit  Erz- 
herzog  Ferdinand  am  6.  Oktober  1522  geschlossenen  Ver- 
trag  mit  einer  Geldentsch&digung  von  4500  fl.  Mit  Recht 
wurde  n&mlich  von  den  kaiserlichen  Raten  geltend  gemacht, 
dass  Rottweil  jene  Orte  eigenm&chtig  weggenommen  habe 
und  von  niemand  hierzu  befugt  gewesen  sei.  Auch  be- 
zfiglich  der  freien  Pirsch  wurden  der  Reichsstadt  Vorteile 
gewahrt.  Am  9.  Oktober  1522  schwuren  nun  auch  die 
Untertanen  von  Rosenfeld,  Schiltach,  Alpirsbach  und  Tutt- 
lingen  dem  Hause  Osterreich,  und  zwar  dem  Erzherzog 
Ferdinand8). 

Die  Erwerbung  Wflrttembergs  h&tte  ohne  Zweifel  die 
Machtstellung  des  Hauses  Habsburg  ganz  bedeutend  ver- 
starkt,  wenn  es  diesem  moglich  gewesen  ware,  den  Besitz 
festzuhalten.  Aber,  wie  leicht  vermutet  werden  konnte, 
Herzog  Ulrich  setzte  alle  Hebel  in  Bewegung,  um  wieder 
zu  dem  Seinigen  zu  gelangen.  Flttchtig  irrte  er  umber 
von  Ort  zu  Ort;  bald  treffen  wir  ihn  in  der  Schweiz,  bald 
in  Mompelgard,  das  ihm  allein  noch  geblieben  war,  bald 
auf  dem  Hohentwiel,   wo  er  seit  dem  Vertrag  mit  Hans 


*)  Die  Huldigungsformel  lautet:  »Ir  werden  globen  vnd  sw5ren, 
daz  ir  dem  allerdurchluchtigesten ,  grofimachtigesten  fursten  vnd  herren 
Karolen,  erwOltem  romischem  kunig  zuo  Hyspanien,  baiden  Sicilien  vnd 
Jherusalem,  ouch  dem  durchlflchtigesten  fursten  vnd  herren  herren  Ferdi- 
nanden,  printzen  zuo  Hyspanien,  baiden  gepiudern,  ertzherzogen  zuo  Oster- 
rich,  vnseren  allergned.  vnd  naturlichen  erbherren  vnd  landsfursten  vnd  nach 
ir  baider  may.  vnd  ftirstlichen  gnaden  abgang  iren  erben,  fursten  zuo  Oster- 
rich  vnd  dem  hus  Osterrich  gtotriiw  sin,  allzitt  dero  nutz  vnd  fromen  ftirderen 
vnd  schaden  verwarnen,  wenden  vnd  verhftten,  darzuo  der  obgem&Iten  k6n. 
mayest.  als  regierendem  vnd  geputtendem  herren  gehorsam  vnd  gewartig  sin 
wollen,  als  den  das  mit  racht  von  alters  herkomen  vnd  ain  yeder  getruwer 
vnderthon  sinem  herren  schuldig  vnd  verhunden  ist;  als  euch  gott  naif  vnd 
die  hailigen.  Actum  mentag  nach  Jacobi  (Juli  30)  anno  XX°.«  —  *)  Siehe 
unten  Beilage  II.  —  *)  Ruckgaber,  Gesch.  der  Stadt  Rottweil  II  2  S.  178. 
Hugs  Chronik  S.  92. 


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194 


Roder. 


Heinrich  von  Klingenberg  (6.  Januar  151 1)  das  Offnungs- 
recht  besass,  bald  in  der  Pfalz,  fortw&hrend  das  Ziel  der 
Wiedergewinnung  des  ihm  weggenommenen  Landes  ver- 
folgend.  Vom  Hohentwiel  riickte  er  anfangs  Marz  1525 
in  kiihnem  Zug  mit  geworbenen  Truppen,  meist  Schweizern, 
rasch  iiber  Mohringen,  Tuttlingen,  Spaichingen,  Balingen, 
Herrenberg  bis  nach  Stuttgart,  wo  aber  auf  cinmal  die 
Schweizer  von  ihm  abfielen,  so  dass  er  wieder  zur  Flucht 
genOtigt  wurde  (am  14.  und  15.  Marz  war  er  im  Frauen- 
kloster  Rottenmunster,  an  den  zwei  folgenden  Tagen  in 
Rottweil).  Im  Monat  darauf  verband  er  sich  sogar  mit 
den  verbruderten  Bauern  des  Hegaus  und  des  Schwarz- 
walds.  Aber  sowohl  dieses  Mittel  als  die  Versuche  im 
November  1530  und  Januar  1531  scblugen  fehl. 

Die  Auflosung,  d.  i.  die  Nichtwiedererneuerung  des 
Schw£bischen  Bundes,  der  am  2.  Februar  1534  abge- 
laufen  war,  die  Folge  verschiedener  zusammenwirkender 
Ursachen,  als  deren  erste  die  Eifersucht  auf  das  Haus 
Habsburg  hervortritt,  anderte  auf  einmal  die  Sachlage1). 
Denn  jetzt  war  den  Osterreichern ,  die  zurzeit  einzig  vor- 
handene  Stiitze,  Wurttemberg  zu  behaupten,  entzogen. 
Der  von  Herzog  Ulrich  um  Hilfe  angerufene  Landgraf 
Philipp  von  Hessen,  welchem  reiche  Geldspenden  des  fran- 
zOsischen  Konigs  Franz  I.  zuflossen,  ruckte,  nachdem  an- 
fangs Mai  auch  Graf  Wilhelm  von  Fiirstenberg  mit  iiber 
1000  meist  im  Elsass  angeworbenen  Kriegsknechten  bei 
Gernsheim  zu  ihm  gestossen  war*),  mit  20000  Mann 
schnell  in  Wurttemberg  ein  und  besiegte  am  13.  Mai 
1534  bei  Laufen  am  Neckar  die  viel  schwacheren 
Truppen  des  Konigs  Ferdinand  vollstandig.  Alsbald  hul- 
digte  das  ganze  Land,  auch  der  obere  Schwarzwald  mit 
Hornberg  und  St.  Georgen  wieder  dem  Herzog  Ulrich  und 
dessen  Sohn  Christoph.  Am  29.  Juni  desselben  Jahres 
kam  der  Vertrag  von  Kaaden  (in  Bohmen)  zustande, 
welcher  Wurttemberg  dem  Herzog  Ulrich,  allerdings  nicht 
unmittelbar,  sondern  als  Afterlehen  von  Osterreich  —  das 


>)  Ch.  F.  v.  Stalin  IV  S.  354  ff.  —  *)  Miinch,    Geschichte  der  Grafen 
von  Fiirstenberg  II  S.  33  ff. 


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Villingens  Anteil  an  d.  Ereignissen  in  Wtirttemberg  1 5 1 9 — 22.  1  g  e 

einzige  Beispiel  dieser  Art  — ,   zusprach.     Damit   war  das 
Land  endgiiltig  fur  Osterreich  verloren. 


Beilage  I.    (Zu  Seite  170). 


Als  der  erste  Versuch  des  Kaisers  Maximilian,  den  Herzog 
Wilhelm  von  Baiern  und  die  Huttenschen  mit  Herzog  Ulrich  zu 
versohnen,  erfolglos  war,  indem  jene  am  1.  Februar  15 16  eine 
Vereinigung  schlossen  und  sich  zum  Kriege  gegen  Ulrich  rusteten, 
traf  man  auch  in  Wurttemberg  alle  Vorsichtsmassregeln,  wie  sie 
fur  die  einzelnen  Orte  fur  zweckmassig  befunden  wurden,  obwohl 
der  Kaiser  beiden  Teilen  die  Einstellung  der  Rustungen  befohlen 
hatte1).  Am  24.  Juni2)  uberschickte  Hans  v.  Weitingen,  »Vogt 
am  Schwarzwald«,  dem  Konrad  Lander  (auch  Gander),  Keller, 
dem  Schultheissen  und  Gericht  zu  Horn  berg  eine  Zuschrift 
Ulrichs  aus  Stuttgart  vom  20.  Juni  (Freitag  nach  Vitus)  15 16 
mit  12  Artikeln,  deren  Verkundigung  und  Beobachtung  mm 
desto  mehr  Hut,  Acht  und  Aufsehen  zu  haben*  dem  Amte  ein- 
gescharft  wurde,  namlich: 

1.  Die  Torwarte  sollen  auf  die  Fremden  ernstlich  achtgeben, 
sie  nach  ihrer  Herberge  fragen,  keinen  Unbekannten  in  die 
Stadt  lassen  ohne  Erlaubnis  eines  Amtmanns  oder  Burgschaft 
eines  Burgers;  dem  Amtmann  mussen  sie  jede  Nacht  anzeigen, 
wen  sie  an  demselben  Tag  eingelassen  haben. 

2.  Die  Torwarte  und  »Zuhuter«  sollen  bestandig  »den  Har- 
nisch  an  ihrem  Leib  und  ihre  Wehr  in  den  Handen  haben«. 

3.  Da  das  »Seelhaust,  in  welchem  man  Bettler  und  andere 
arme  Leute  zu  beherbergen  pflegt,  vor  der  Stadt  gelegen  ist,  so 
soil  fCirder  kein  Bettler  oder  »Landrecke  (landtregk)  in  die  Stadt 
gelassen  werden.  Auch  darf  man  einen  nicht  langer  als  eine 
Nacht  dort  beherbergen  und  nicht  vor  einem  Monat  wieder 
hineinlassen.  Ebenso  ist  es  mit  den  Bettlern  in  alien  Vorstadten 
und  Dorfern  zu  halten, 

4.  auch  in  »Sondersiechen-Hausern«;  ein  Sondersich  darf  vor 
Ablauf  von   14  Tagen  nicht  wieder  beherbergt  werden. 

5.  In  Stadten  und  Dorfern  soil  jeder  sein  Haus,  seine 
Scheuern,  Stalle  u.  a.,  die  bisher  nicht  zugeschlossen  (beschlitzt) 
gewesen  sind,  zugeschlossen  machen  und  jede  Nacht  zuge- 
schlossen halten. 

»)  Ch.  F.  v.Stalin  IV  S.  127.  —  *)  Stadtarchiv  Villingen  Lit.  X. 
(Siehe  fiber  diese  Archivalien  Beilage  II). 


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Iq6  Roder. 

6.  In  Stadten  und  Ddrfern  wird  alien,  »so  mit  ihrem  wandel 
die  hdlzer  und  das  feld  gebrauchen«,  insbesondere  den  Feld- 
schutzen,  befohlen,  fleissig  auf  solche  zu  sehen,  die  zu  Ross 
oder  Fuss  kommen,  und  sie  der  Obrigkeit  anzuzeigen. 

7.  Auch  die  Wirte  sollen  alle  nacht,  wenn  sie  fremde  Gaste 
haben,  dieses  dem  Amtmann  anzeigen  und  den  Gas  ten  sagen, 
dass  sie  nachts  in  der  Herberge  bleiben  mogen.  Ebenfalls 
sollen  die  Stadtknechte  nachts  fleissig  aufsehen  haben. 

8.  In  Stadten  und  Dorfern  durfen  keine  Bettler  oder  solche, 
die  das  Almosen  heischen,  in  ein  Haus  oder  in  einen  »stadel« 
(Okonomiegebaude)  gehen,  sondern  sie  sollen  es  vor  dem  Hause 
heischen,  bei  Gefangnisstrafe.  Niemand  darf  fremden  Schfllern, 
sei  es,  dass  sie  Almosen  nehmen  oder  nicht,  ohne  Wissen  der 
Obrigkeit  Aufenthalt  geben,  damit  man  Kenntnis  habe,  wo  her 
ein  jeder  geburtig  sei. 

9.  In  der  nachsten  Ernte  darf  keine  gebundene  Garbe 
ubernacht  (draussen)  gelassen  werden;  geschieht  es  doch,  so 
ist  sie  vor  dem  Aufladen  wieder  aufzubinden.  Ebenso  soil  man 
auch  das  Heu  und  Ohmd,  das  ubernacht  an  Schochen  gestanden, 
vor  dem  Einfuhren  zerwerfen  und  untersuchen. 

10.  In  alien  Vorstadten  und  Dorfern  soli  man  »mit  guter 
Achtung«  wachen;  Bettler  oder  arme  Leute  darf  man  in  Vor- 
stadten und  Ddrfern  weder  in  Scheuern  noch  Stalle  legen,  son- 
dern soil  sie  in  den  Hausern  behalten,  damit  man  »eines  jeden 
wesens,  auch  haltung«  gewahr  werde. 

1 1 .  Es  soil  in  alien  Flecken,  wo  es  noch  nicht  geschehen 
ist,  eine  Feuerordnung  gemacht  werden. 

12.  Alle  fremden  Schnitter,  Mader  und  Taglohner  sollen, 
bevor  man  sie  zur  Arbeit  annimmt,  dem  Amtmann  Gelubde  fur 
ihren  Gnadigen  Herrn  (den  Herzog)  ablegen  und  den  Amtleuten 
wie  andern  gehorsam  sein. 


Beilage  II.    (Zu  Seite  193). 


Beim  Abzuge  von  Hornberg  oder  vielleicht  schon  vorher 
nahmen  die  Villinger  einen  Teil  der  Hornberger  Amtsre gi- 
st rat  ur  mit  sich  nach  Villingen,  wo  diese  Schriften  bis  auf 
den  heutigen  Tag  im  Stadtarchiv  und  mit  diesem  vereinigt 
(Lit.  X)  aufbewahrt  sind.     Es  sind: 

a)  Urfehden  von  1449— 1517,  meist  vor  dem  Vogt  und 
Gericht  zu  Hornberg  geschworen  wegen  verschiedener  Vergehen. 
Davon  mogen  hier  zwei  Stucke  hervorgehoben  werden:  1478 
August  7:   Peter   Huger   war   Gefangener   des   Grafen    Eberhard 


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Villingens  Anteil  an  d.  Ercignissen  in  Wurttemberg  1 5 1 9 — 22.  i  n  7 

von  Wurttemberg  im  Turme  zu  Hornberg  und  zum  Tode  ver- 
urteilt,  wurde  aber  von  Frau  Barbel  von  Falkenstein,  geb. 
von  Re ch berg  von  Hohenrechberg,  dem  Nachrichter  ab  der 
Hand  genommen  *)  und  schwort  nun,  das  wurttembergische  Gebiet 
zu  verlassen,  »uber  Rhein*  zu  gehen  und  sein  Lebenlang  nicht 
mehr  dorthin  zuruckzukehren,  ausser  mit  Erlaubnis  seines  gna- 
digen  Herrn.  —  1498  Februar  3:  Sebastian  Beliger  von  Immen- 
stadt,  Verweser  der  Pfarrkirche  zu  Neubausen  (b.  Villingen),  ist 
in  des  Grafen  Eberhard  und  Hug  von  Landenbergs,  Bischofs 
zu  Konstanz,  Strafe  und  Gefangnis  zu  Hornberg  gekommen, 
weil  er  »mit  gespannter  Arm b rust  bei  Nacht  und  Nebel  auf 
freier  K6nigsstrasse«  auf  wurttembergische  arme  Leutete  wartete 
und  sie  erschiessen  wollte,  auch  weil  er  vor  ihre  Hauser  ritt 
und  ihnen  Fehde  und  Feindschaft  ansagte. 

b)  Ilornberger  Akten,  meist  Urteile,  von  1456 — 15 18.  Be- 
merkenswert  darunter  ist  ein  schiedsgerichtlicher  Spruch 
des  Abts  Georg  von  St.  Georgen  und  des  Junkers  Hans  von 
Emershofen  zu  Hornberg  vom  1.  Juli  1494  in  einer  Klagsache 
der  Witwe  und  der  Verwandtschaft  des  Hans  Valat  aus  dera 
Tennenbrunn  gegen  die  Gebruder  Hans,  Simon  und  Martin  die 
Allgeuer,  welche  jenen  erschlagen  hatten.  Die  Tater  wurden  zu 
folgendem  verurteilt:  Sie  sollen  zu  Gottes  und  aller  Heiligen 
Ehre  und  zu  des  Erschlagenen  Trost  auf  Dienstag  nach  St. 
Gallentag  (14.  Oktober)  zu  Thennenbrunn  in  der  Pfarrkirche, 
wo  in  gev  eihtem  Kirchhof  des  Erschlagenen  Leichnam  begraben 
liegt,  mit  30  Priestern  eine  Messe  und  zwei  gesungene  Amter 
begehen  lassen  und  dazu  30  Mann,  von  denen  jeder  eine 
lVspfundige  brennende  Kerze  tragt,  bestellen;  und  sie  sollen 
samt  den  Kerzentragern  dabei  zu  >frumen«  und  zu  Opfer  gehen, 
dann  nach  den  Messen  und  Amtern  die  »Besserung«  (Gaben, 
besonders  an  Wein  und  Brot)  nach  Landesbrauch  fiber  dem 
Grab  vollbringen  bis  zur  »benugung«  des  Pfarrers  zu  Thennen- 
brunn. Konnen  sie  so  viele  Priester  auf  diesen  Tag  nicht  haben, 
so  sollen  sie  die  fehlenden  auf  den  folgenden  Tag  zu  den 
Messen,  wobei  auch  die  gleichen  Kerzen  zu  brennen  sind, 
bestellen.  Auf  den  Tag  der  Besserung  sollen  die  Tater  ein 
steinernes  Kreuz  von  der  Lange,  Dicke  und  Grosse  nach  Landes- 
brauch an  einem  Ort  aufsetzen,  wo  es  den  Verwandten  beliebt, 
mit  30  Mannern,  von  denen  jeder  4  Heller  auf  das  Kreuz  legt, 
welches  Geld  Uns.  Lieben  Frau  im  Thennenbrunn  fur  Licht  und 
andere  Gotteszierde  gehdrt.  Ferner  sollen  die  Tater  fur  des 
Erschlagenen  Seele  vier  Wallfahrten  vollbringen,  und  zwar  eine 
zu  U.  L.  Frau  gen  Aachen,  die  drei  andern  zu  U.  L.  Frau  gen 
Einsiedeln,  was  jedesmal  an  dem  betr.  Orte  brieflich  bestatigt 
werden  muss.     Damit   sie    des  Entleibten  Seele    nicht    ganz    ver- 

l)  Dasselbe    tat    die    von    Falkenstein   am    8.  April  1509    zu  Villingen. 
Hug  S.  39.     Siehe  Freiburger  Diflzesan-Archiv  V  (N.F.)  S.  247. 


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198 


Roder. 


gessen,  ist  abgeredet,  dass  sie  an  eine  grosse  Jahrzeit  fur  Hans 
Valat  6  rh.  fl.  geben,  und  zwar  2  fl.  nach  Thennenbrunn,  2  fl. 
an  U.  L.  Frau  nach  Falkenstein  (bei  Schramberg)  und  2  fl.  nach 
Schramberg.  Die  Jahrzeit  muss  in  der  genannten  Pfarrkirche 
»Seelbucher«  eingeschrieberr  wexden.  Die  Tater  bezahlen  ausser- 
dem  der  Herrschaft  und  dem  Gericht  aHe  Kosten  und  Schaden 
und  den  Verwandten  des  Erschlagenen  zu  besonderem  Abtrag 
auf  den  Tag  der  Besserung  6  rh.  fl.  (Perg.-Orig.  mit  den  Siegeln 
der  beiden  Schiedsrichter). 

Auch  fiber  einen  Fall  der  Umgehung  des  Asylrechts  berichten 
die  Akten.  Claus  Nieff  aus  dem  Geroldsbach,  wurttembergischer 
Untertan,  war  wegen  mehrerer  Handel  1507  von  Frau  von  Rech- 
berg,  Herri n  zu  Schramberg,  daselbst  gefanglich  eingezogen 
worden,  entkam  aber  aus  dem  Gefangnis  und  floh  in  die  Pfarr- 
kirche zu  Thennenbrunn.  Da  gingen  nun  der  dortige  Vogt  und 
mehrere  Leute  gegen  ihn  vor,  versperrten  die  Turen  der  Kirche 
mit  Seilen  und  Balken  und  belagerten  ihn  gewaltsam.  Erst 
dem  Keller  von  Hornberg  gelang  es,  ihn  aus  der  Freiheit  (d.  i. 
aus  dem  Asyl)  zu  bringen,  indem  er  das  Recht  fur  ihn  verbfirgte 
(d.  i.  daffir  einstand,  dass  der  Angcklagte  sich  dem  Rechte  nicht 
entziehen  werde). 

c)  Musterrodel  des  Amts  Hornberg  von  1516 — 1518.  Die 
Gesamtzahl  der  Knechte  betrug  im  Jahre  15 18  401,  und  zwar 
.55  mit  Bfichsen,  270  mit  Spiessen,  76  mit  Hellebarden.  Genaue 
Listen  mit  Angabe  der  Bewaffnung  fiber  die  einzelnen  Ortschaften, 
namlich:  Hornberg  54  Mann  (5  Bfichsenschfitzen,  35  Langspiesse, 
14  Hellebarden),  Schiltach  65  Mann  (8  Bfichsen,  47  Langspiesse, 
1  »trummen«,  9  Hellebarden),  Gutach  134  Mann  (30  Bfichsen, 
76  Langspiesse,  28  Hellebarden),  Reichenbach  50  Mann,  Kfirn- 
bach  20  Mann,  Thennenbrunn  31  Mann,  Peterzell  30  Mann, 
Buchenberg  27  Mann,  Weiler  und  Erdmannsweiler  25  Mann, 
Sulgen   13  Mann. 

d)  Ein  Rent-  und  Gfiltenbuch  fiber  das  Amt  Hornberg 
(Anfang  des   16.  Jahrh.). 

e)  Verzeichnis  der  herzoglich  wfirttembergischen  Eigenleute 
im  Amt  Hornberg  (zu  Sulgen  ca.  25,  darunter  der  Vogt,  zu  Peter- 
zell 13,  Weiler  24,  Buchenberg  7,  Waldau  32,  Thennenbrunn  84, 
jedesmal  ohne  Einrechnung  der  Kinder).     Anfang  des  16.  Jahrh. 


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Ein  Erbschaftsprozess  vom  Jahre  1304. 

Von 
Heinrich  Maurer. 


NacbstehendeUrkunde  befindet  sich  auf  einem  urspriing- 
lich  70  cm  langen  und  49  cm  breitem  Pergamentblatt,  das 
aber  im  Jahre  1662  zerschnitten  und  zu  UmschlcLgen  fQr 
zwei  Gultbeschreibungen  des  Klosters  Adelhausen  bei  Frei- 
burg verwendet  ward.  Bei  dieser  Gelegenheit  ist  von  der 
oberen  Blatthalfte  ein  9  cm  breiter  Streifen  rechts  weg- 
geschnitten  worden,  auf  dem  sich  in  jeder  Zeile  6 — 8  Worte 
befanden,  von  der  unteren  rechts  und  links  je  ein  Streifen 
von  der  halben  Breite.  Desgleichen  ist  von  der  ersten 
Blatthalfte  unten  und  von  der  zweiten  oben  je  eine  Zeile 
weggefallen. 

Auf  jedes  der  beiden  so  beschnittenen  Pergament- 
blatter  war  zur  Verst&rkung  ein  Bogen  Schreibpapier 
mittels  Mehlkleister  auf  die  Schriftseite  aufgeklebt.  Dieser 
Umstand  hat  zur  Erhaltung  der  Schrift  wesentlich  bei- 
getragen.  Nur  auf  den  Bruchstellen  in  der  Mitte  der  Per- 
gamente  war  jeweils  ein  zweifingerbreiter  Streifen  etwas 
vermodert  und  die  Worte  schwer  lesbar.  Doch  ist  es 
mir  gelungen,  auch  hier  jedes  Wort  zweifellos  zu  ent- 
ziffern. 

Mehr  Schwierigkeit  machte  die  Erganzung  der  fehlen- 
den  6 — 8  Worte  in  jeder  der  70  Zeilen.  Ich  glaube  bei 
der  Mehrzahl  derselben  das  Richtige  nicht  nur  dem  Sinne, 
sondern  auch  dem  Wortlaute  nach  getroffen  zu  haben. 

Die  Urkunde  enthalt  das  Urteil  eines  Schiedsgerichts 
in  Erbstreitigkeiten  zwischen  der  Witwe  des  Erblassers 
und  seinen  Yerwandten.  Ausgefertigt  ward  es  zu  Frei- 
burg,   wahrscheinlich    im  Kloster   des  Dominikanerordens. 


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200  Maurer. 

Die  Urkunde  ist  von  rechtsgeschicbtlicher  Bedeutung, 
einmal  weil  sie  die  Anspruche  der  Parteien  und  deren 
Begriindung,  sowie  das  Urteil  und  die  Entscheidungs- 
grunde  ausfiihrlich  mitteilt,  sodann  hauptsachlich  weil  sie 
in  einer  verhaltnismassig  noch  frtihen  Zeit  das  Eindringen 
des  rOmischen  Rechts  in  Deutschland  und  dessen  Kampf 
mit  dem  einheimischen  Recht  hell  beleuchtet.  Letzteres 
wird  verworfen,  das  rOmische  an  seine  Stelle  gesetzt.  Das 
einheimische ,  d.  h.  das  Freiburger  Stadtrecht,  wird  eine 
corruptela  genannt,  a  iure  (dem  rOmischen  Recht)  mani- 
festissime  reprobata,  eine  consuetudo  irrationabilis,  die  vom 
romischen  Recht  verworfen  wird,  und  von  keinem  gottes- 
fiirchtigen  und  vemunftigen  Menschen  berticksichtigt  werden 
sollte  (non  debet  ab  aliquibus  deum  timentibus  aut  ratione 
utentibus  observari).  Dem  einheimischen  Recht  steht  also 
das  romische  feindlich  gegeniiber,  das  nicht  nur  im  gesunden 
Menschenverstande,  sondern  auch  in  der  christlichen  Reli- 
gion seine  Stdtzen  finde1). 

Der  Gegenstand  des  Schiedsgerichts  war  folgender: 
Zu  Adelhausen2)  bei  Freiburg  lebte  am  Ende  des  13.  Jahr- 
hunderts  ein  Freiburger  Burger  aus  dem  adeligen  Ge- 
schlechte    der    Kiichelin,    Ritter    Hugo    Kucheli»),    mit 

')  Geheimer  Hofrat  Professor  Dr.  Schroder  von  Heidelberg,  dem  kh  die 
Urkunde  vorlegte,  schrieb  mir:  »dieselbe  verdient  in  hohem  Grade  die  Ver- 
offentlichung,  denn  sie  zeigt  in  einer  sonst  kaum  belegten  Weise,  wie  die 
Geistlicbkeit  selbst  in  rein  weltlichen  Sacben  sicb  liber  das  heimische  Recht 
als  etwas  Irrationelles  hinwegsetzte  und  sich  an  das  rOmische  Recht  hielt. 
Besonders  auffallend  ist  es,  dass  auch  die  Witwe  Mechthild  sich  ganz  auf 
den  Standpunkt  des  rOmischen  Rechtes  stellte,  offenbar  infolge  eines  rOmisch 
geschulten  Beraters,  der  ihre  Erklarungen  ihr  in  den  Mund  gelegt  hate  — 
2)  Eine  ehemalige  Ortschaft  auf  dem  linken  Ufer  der  Dreisam,  Freiburg 
gegeniiber.  Jetzt  uberbaut.  —  8)  Die  Kiichelin  stammen  von  Waldkirch, 
woselbst  sie  die  sog.  Kiichlinsbuig  besassen.  In  Ktichlinsbergen  am 
Kaiserstuhl  hatten  sie  das  Schultheissenamt  iiber  den  Stift-Andlauischen 
Fronhof  als  Lehen  vom  Stift  und  den  Herren  Osenberg.  Vgl.  Maurer, 
Die  Stift-Andlauischen  FronhOfe  im  Breisgau,  diese  Zeitschr.  Bd.  34,  122. 
In  der  Mitte  des  13.  Jahrhunders  finden  sie  sich  als  Burger  von  Freiburg. 
Dominus  Heinricus  miles  dictus  Chfichelin  war  1269  Schultheiss  von  Fr. 
Zeitschr.  9,  450.  Sein  Bruder  Konrad  1245  Zeitschr.  9,  255.  Zur  Zeit  dieses 
Rechtsstreites  lebten  ausser  den  beiden  genannten  Brudern  des  verstorbenen 
Ritters  Hugo  noch  seine  Vettern  Egenolf  und  Konrad,  und  Johannes  Herrn 
Egelolfs  Sohn.  Zeitschr.  9,  239  f.  439,  Poinsignon,  Urk.  des  hi.  Geist- 
Spitals  zu  Fr.  Bd.  I. 


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Ein  Erbschaftsproxess  vom  Jahre  1304.  201 

seiner  Gemahlin  Mechthildis.  Aus  ihrer  Ehe  waren 
zwei  Kinder  entsprossen,  ein  Sohn  Hugo,  von  den  Eltern 
Hiigelin  genannt,  und  eine  Tochter,  deren  Namen  nicht 
genannt  wird.  Als  die  Kinder  herangewachsen  und  die 
Tochter  schon  verheiratet  war,  starb  der  Sohn  plotzlich, 
wahrend  der  Vater  zu  Adelhausen  krank  darnieder  lag. 
Dieser  Todesfall  scheint  auf  den  Vater  einen  nieder- 
schmetternden  Eindruck  gemacht  zu  haben.  Er  hatte  noch 
zwei  Bruder,  Rudolf  und  Konrad,  beide  Mitglieder  des 
Ritterordens  der  Deutschen  Herren  in  Freiburg.  Diesen 
vermachte  er,  mit  Umgehung  seiner  Frau,  seine  Besitzungen 
»jenseits  des  Kaiserstuhls* l)  und  setzte  den  ersteren,  Rudolf, 
ferner  den  ehemaligen  Lektor  der  Dominikaner  in  Frei- 
burg, Johannes  von  Haslach,  und  eine  vornehme  Dame, 
Margaretha,  Gemahlin  des  Ritters  Rudolf  Turner,  zu 
seinen  Testamentsvollstreckern  ein.  Kurz  vor  seinem  Tode, 
^wahrend  er  aber  noch  gehen  konnte,  wie  die  Klager 
behaupteten,  wahrend  er  nicht  mehr  gut  (parum)  gehen 
konnte,  wie  die  Witwe  feststellte,  ubergab  er  zu  Adel- 
hausen seinen  Testamentsvollstreckern  alle  seine  Guter, 
Fahrnisse  und  Liegenschaften  ohne  Unterschied,  um  davon 
100  Mark  Silber  unter  seine  Freunde  zu  verteilen  oder 
sonst  zu  frommen  Zwecken  zu  verwenden  und  vom  Ubrigen 
seine  Schulden  zu  bezahlen  und  den  Schaden  zu  vergiiten, 
den  er  sein  Lebtag  irgend  einem  Menschen  zugefugt  hatte. 
Soweit  ware  alles  in  Ordnung  gewesen ,  obgleich  er 
seine  Frau  bei  seiner  letzten  Willenserkl&rung  nicht  bedacht 
hatte.  Allein  diese  war  reich,  ihr  eingebrachtes  Vermdgen 
betrug  iiber  400  M.  S.,  und  sie  konnte  sich  eines  Ver- 
machtnisses  ihres  Mannes  schon  entraten,  ohne  Mangel 
leiden  zu  mussen.  Als  aber  Hugo  gestorben  war  und  die 
Vollstrecker  seines  letzten  Willens  Besitz  von  der  Hinter- 
lassenschaft  ergreifen  wollten ,  da  stellte  sich  heraus,  dass 
die  Hinterlassenschaft  kaum  die  Schulden  deckte.  Die 
Witwe  zog  daher  mit  Erm&chtigung  des  Richters  ihr 
eigenes  eingebrachtes  Vermogen  aus  der  Erbschaftsmasse 
heraus  und  verwehrte  den  Testamentsvollstreckern,  ihre 
Fahrnisse  in  Besitz  zu  nehmen,   da  sie  ihr  fiir  ihre  Mitgift 


l)  Wahrscheinlich  zu  Kiichlinsbergen. 
Zeitschr.  t.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  a. 


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202  Maurer. 

Pfand  seien.  Den  Testamentsvollstreckern  gelang  es  nur, 
die  jenseits  des  Kaiserstuhls  gelegenen  Giiter  im  Wert 
von   1 20  M.  S.  sich  anzueignen. 

Nun  war  guter  Rat  teuer.  Es  erhob  sich  die  wichtige 
Frage:  wer  bezahlt  die  Schulden?  Die  Testamentsvoll- 
strecker  behaupteten,  die  Witwe  miisse  zahlen,  da  nach 
Freiburg  er  Recht  ihr  Gatte  berechtigt  gewesen  ware,  iiber 
sein  und  seiner  Frau  VermOgen  wahrend  der  Ehe  unbedingt 
zu  verfiigen J).  Dazu  erklarte  ausserdem  der  Lektor  Johannes 
von  Haslach,  die  Witwe  habe  noch  bei  Lebzeiten  ihres 
Mannes  ihm,  dem  Lektor,  das  feierliche  Versprechen 
gegeben,  fQr  die  Schulden  jenes  aufzukommen.  Die  Witwe 
bestritt,  dass  ihr  verstorbener  Mann  berechtigt  gewesen 
ware,  iiber  ihre  Mitgift  zu  verfiigen,  vielmehr  seien  sogar 
seine  eigenen  Giiter  ihr  dafiir  haftbar.  Was  ihr  dem  Lektor 
gegebenes  Versprechen  betreffe,  so  sei  sie  in  der  Tat 
gewillt  gewesen,  dieses  zu  erfiillen,  selbstverst&ndlich  unter 
Zuziehung  der  Giiter  ihres  Mannes.  Nachdem  dieser  aber 
anderweitig  iiber  letztere  verfiigt  habe,  sei  sie  von  ihrem 
Versprechen  entbunden. 

Der  Streit  scheint  einige  Jahre  gewahrt  zu  haben, 
denn  Hugo  KOcheli  starb  bald  nach  dem  10.  M£rz  1299*), 
vielleicht  schon  im  Jahre  1300.  Ein  Kompromissversuch 
zwischen  Verwandten  der  beiden  Parteien,  den  Herren 
Konrad  Kiicheli  und  Johann  Sneweli,  Rittern8),  war 
gescheitert,  letzterer  inzwischen  gestorben  und  erst  im 
Juni  des  Jahres  1304  ward  das  schiedsgerichtliche  Urteil 
gefallt. 

Die  Richter  (arbitri,  arbitratores  seu  amicabiles  com- 
positores),  waren  geistliche  Herren  aus  Freiburg,  zwei 
Dominikaner,  der  Prior  Johannes  Abbas4),  der  Subprior 

1  In  Betracht  kommen  hier  die  Paragr.  18  und  43  des  Freib.  Stadt- 
rechts.  Zeitschr.  1  Neue  Folge  S.  195,  198.  —  »)  Poinsignon,  Urk.  41.  — 
8)  Johannes  Sneweli,  in  den  Urkunden  jener  Zeit  haufig  erw&hnt,  war  ohne 
Zweifel  ein  naher  Verwandter  Mechthilds,  letztere  also  eine  Snewelin.  — 
*)  Bruder  Johannes,  Prediger  Ordens,  Sohn  der  Frau  Adelheid,  Johanns  des 
Tolers  sei.  Witwe.  Nachste  »Vatermagen«:  Herr  Burkhard  Meinwart,  Ritter 
und  Johannes  Sneweli,  Herru  Joh.  Sneweli  seligen  altester  Sohn.  13.  Okt. 
1308.     Poinsignon  64. 


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Ein  Erbschaftsprozess  vom  Jahre   1 304.  203 

Heinrich  Soumar1)  und  ein  Weltgeistlicher,  Magister 
Brunward,  Pfarrer  von  Gruningen*).  Alle  scheinen  tuch- 
tige  Juristen  gewesen  zu  sein,  namentlich  Pfarrer  Brun- 
ward, der  wahrscheinlich  in  Paris  oder  Bologna  promoviert 
hatte.  Mit  den  Pandekten  zeigen  sie  sich  ebenso  vertraut 
wie  mit  dem  kanonischen  Recht  und  dem  »Orakelc  des 
g6ttlichen  Wortes.  Der  Witwe  werden  Mitgift  und  die 
res  parafernales 8)  zugesprochen ,  aber  als  Schiedsrichter 
miissen  sie  den  Testamentsvollstreckern  ausser  einigen 
sussen  Worten  auch  eine  greif  bare  Gabe  ge\v£hren,  damit 
diese  nicht  gar  unzufrieden  sind.  Deswegen  verurteilen 
sie  die  Witwe  zur  Entrichtung  von  10  M.  S.  an  die  Voll- 
strecker  des  letzten  Willens. 


j 304  funi  24.  Bruder  fohann,  gen.  Abt,  Prior  und  Bruder 
Heinrich  Somari,  Subprior  der  Bruder  des  Predigerordens  in 
Freiburg  und  Magister  Brunward,  Rector  der  Kirche  in  Gruningen 
fallen  einen  Schiedsspruch  in  Sac  hen  des  Bruders  J  oh.  von  Has  lac  h, 
vormals  Lectors  der  Bruder  des  Predigerordens  in  Freiburg,  Bruder 
Rudolfs,  gen.  Kilchli,  vom  Deutschen  Orden  in  Freiburg,  und  der 
Frau  Margarete,  Gemahlin  des  Ritters  Rudolf  Turner,  Testa- 
mentsvollstreckern des  Ritters  Hugo  Kiichlin  selig,  einerseits  und 
der  Frau  Mechthild ,  Wiitzve  des  verstorbenen  Ritters  Hugo 
Kuchlin,  anderseits. 

[In  nomine  Ste  et  indiuidue  trinitatis  U]niversis  presentium 
inspectoribus  fratei  Johannes  dictus  Abbas,  prior  fratrum,  et 
frater  Henricus  Somarius,  subprior  fratrum  ordinis  predicatorum 
domus  Friburgensis,  et  magister  Brunwardus,  rector  ecclesie  in 
Gruningen  |  [gratiam  apud  deum  patrem  et  beate  uirjginis  filium 
in  salutem.  Quia  super  causis  et  controuersiis,  quae  inter  reue- 
rendos  in  Christo  fratrem  Joh.  de  Hasela4),  quondam  lectorem 
fratrum  ordinis  predicatorum  in  Friburg,  et  fratrem  Rudolfum 
dictum  Kucheli,  ordinis  Theutonicorum  |  [in  predicta  civitate,  et 
dominam  Margaretham,  u]xorem  domini  R.  Turnarii  militis5), 


l)  Heinrich  der  Sftmer,  der  Prediger,   18.  Febr.   1326,    Poinsignon   193. 

—  *)  Zeitschr.  II,  439.  —  GriiningeD,  ausgeg.  Dorf  bei  Rimsingen,  nicht 
<das  bei  Villingen.  —  8)  res  parafernales  (von  cptQvrj,  Mitgift)  dicuntur  res, 
quas  mulieres  extra  dotem  inferunt  in  do  mum  viri,  puta  lectus,  vestes,  lintea 
et  alia  eiusmodi.    —    4)  Haslach  bei  Freiburg,    jetzt  mit    der  Stadt  vereinigt. 

—  *)  Die  Turner  sind  ein  bekanntes  Freib.  Patriziergeschlecht.  tTber  Rudolf 
-vgl.  Zeitschr.  11,  439.  460,  Poinsignon  36,  58.  Seine  Gemahlin  Margarethe 
war  sicherlich  eine  Kiichlin,  vielleicht  die  Schwester  Hugos. 


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204 


Maurer. 


executores   ultime    uoluntatis   seu    manufideles    quondam    domini 

Hugonis   Kuchelini    militis,    ex    una,    et    do  mi  nam    Mehthildim, 

relictam  eiusdem  domini  Hugonis,  ex  parte  altera,  dudum  fuerunt 

uel  diu[tius   mote  sunt   questiones,    que]    competunt   uel    moueri 

possent  in  nos  tanquam  in    arbitros,    arbitratores   seu    amicabiles 

compositores,  extitit  ab  ipsis  pat ti bus  compromissum,   at  easdem 

causas  et  actiones  terminaremus  per  viam  iuris  et  pads  prout  nobis 

secundum    deum    melius    uideretur.      Nos    [igitur    arbitratores   a 

supra  nominates  partibus  proponi  fecimus,  que  proponere  contra 

se  mutuo  habuerunt.  |  Dicebat  itaque  frater  Rudolf  us  predictus, 

quod  dominus  Hugo  bone  memorie  dictus  Kucheli  adhuc  superstes 

sibi  ac  fratri  CXtarado,  fratri  suo  de  ordine  Theutonicorum,   suis 

germa[nis    tradidit    et    donauit    omnia    bona    sua]    habita    ultra 

montera,  qui  dicitur  Keiserstul,  et  possessionem  eorundem  bono- 

rum  corporaliter  intraverunt.     Item  dicebant   frater  Johannes    de 

Hasela  quondam  lector  et  dictus  frater  R.  ac  domina  Margareta, 

uxer    Turnarii    prefati,    quod  ante    dictus    dominus   [Hugo    bone 

memorie  sibi  tra]didit  preterea  in  Adilnhusen,  quando  ambulare  l) 

ualuit,  omnia  bona  sua  mobilia  et  immobilia  indistincte,  quorum 

tunc  iuris  dominium  habuit,  committens  ipsis  tanquam  suis  manu- 

fidelibus,    ut  de  illis  omnibus  siue  suis  siue  uxoris   sue    legitime 

[indistincte  pro  salute  anime  sue    centu]m    marcas   amicis    et   in 

pias  causas  distribuerent  et  debita  sua  soluerent  ac   dampna    ab 

eo  cuicunque,  ubicunque  et  quacunque  illata,  plenarie  resarcirent 

secundum  ordinationem  et  uoluntatem  suam,    quam   eis  in  parte 

uiua  uoce  expressit  et  scriptis  [mandauit.    Postulabant  igitur  ante 

dicti  e]xecutores  manufideles,    quod   prefata   relicta   omnia   bona 

mobilia  et  immobilia,    que  habuit  et  possedit  quondam  dominus 

Hugo,    maritus  suus  cum  de    hac   uita    decessit,    eis    traderet   et 

libere    resignaret,    nullumque    impedimentum    prestaret    [eis    ut 

secundum  ius  ciuitatis  Friburgensis  ip]sius  testatoris   adimplerent 

ultimam    uoluntatem.     Petebant    et    iam    iure    quo    supra    o nines 

fructus,    quos  prefata  relicta   post   mortem   mariti    sui    de    bonis 

suis  quibuscunque  et    ubicunque    sitis    percepit,    cum    integritate 

sibi  restitui,    eo  quod  ad  ipsos  et   non   ad   [relictam,    uel    tradi- 

tione  ips]a  uel  donationibus   ipsis,    ut   premissum   est,    facta   uel 

factis,  pertineant,   cum  ipse    dominus  Hugo    bona    sua   et   uxoris 

sue    omnia    cum    vixit    et    ambulare    ualuit    ipsis    licite    donare 

potuerit  et  quibuscunque  aliis  donare  potuisset  de  [iure  vel  con- 

suetudine    opidi    Friburgjensis ,     cuius    ipse     civis     et    municeps 

fuerat  quoad  vixit.    Est  autem  talis  consuetudo  in  opido  Fribur- 

gensi,    quod    quilibet    aduena    aut    indigena,    municeps    civitatis, 

bona  sua  siue  uxoris  sue  quecunque,    postquam   cum   eadem   ut 

')  Dieser  Znsate  war  von  grosser  Bedeatung  fur  die  Rechtsgiltigkeit 
des  letzten  Willens.  Vgl.  Freib.  Stadtrecht  §  52:  nullus  in  Jecto  egritudinis 
sine  manu  heredum  suorum  alicui  aliquid  potest  conferre  nisi  quinqae  solidos 
vel  equivalens. 


W 


Ein  Erbschaflsprozess  vom  Jahre  1304.  205 

uul  [gariter  dicitur  contraxit,  ilia  scien]  te  uel  incia,  potest  disci- 
pare,  alienare  uel  donare  pro  libito  cuicunque.  Dicebant  preterea, 
quod  dato  et  non  concesso,  quod  ipsi  bona  predicta  petere  iure 
quo  supra  non  possent,  ipsa  tunc  relicta  omnia  debita  mariti  sui 
integral  iter  [etiam  de  bonis  ipsius  deberet]  soluere  et  lesis  ab 
eo  satisfacere  ubicunque,  quia  ipsa  relicta,  cum  maritus  suus 
alia  uice  adbuc  filio  suo  uiuente  infirmaretur,  promisit  fratri 
Johanni  lectori  prenominato,  fide  data,  quod  siue  idem  maritus 
suus  conualesceret  siue  non  [conualesceret  de  infirmitate  sua 
omnibus  et  ubique  p]ro  eo  integraliter  expedire,  nee  ab  ilia 
fide  seu  promissione  fuit  postea  absoluta. 

Item  et  hoc  ipsum  petebant  alia  ratione;  dicebant  enim,  quod 
pre  fata  relicta  hereditatem  mariti  sui  adierit  nee  inuentarium  infra 
tempus  a  lege  statutum  fecerit,  quare  [se  ad  honorem  debitorum 
omnium  mari]ti  sui  soluendorum  tacite  obligauit,  et  hec  omnia 
suprascripta,  prout  petita  sunt,  petebant  per  nostram  sententiam 
uel  arbitrium  declarari  aut  sic  debere  fieri  iudicari.  —  Ad  hec 
memorata  relicta    sepefati    domini  Hugonis    ut    sequitur    respon- 

debat  [ [Se  attulisse  domino]  Hugoni  marito  suo  circa 

quadringentas  marcas  in  pecunia  et  in  ualore  siue  de  bonis  pro- 
fectitiis  siue  aduentitiis,  que  de  iure  sibi  deberent  omnia  esse 
salua,  et  pro  illis  bona  mariti  sui  omnia  fuerunt  sibi  tacite  iuris 
beneficio  obli[gata.  Quare  maritus  suus  siue  de  bonis]  ipsius 
siue  uxoris  nemini  quicquam  dare  debuit  uel  ipsam  in  nullo 
gravare  quantum  ad  bona  sua,  Verum  etiam  debuit  de  bonis 
et  rebus  propriis  bona  sua  siue  aduentitia  et  profectitia  merito 
resarcire.  Unum  cum  debita  sint  legatis  merito  preferenda,  [turn 
quod,  manufidelibus  e]xpressam  non  habentibus  ypothecam  et 
multo  magis  titulo  gratuito  petentibus,  contra  deum  et  salutem 
suam  maritus  suus  fecerit,  quando  fratribus  R.  et  C.  ordinis 
Theutonicorum,  germanis  suis.  bona  sita  ultra  montem  dictum 
Keiserstul  gra[tuito  donavit.  Non  enim  posse]  firmitate  subsistere 
quicquid  militat  contra  deum,  precipue  cum  non  debeant  religiosi 
aliena  iactura  clitari,  uerum  non  ualuit  ulla  donatio  talker  attemp- 
tata.  Quia  et  si  de  illis  soluere  debita  intenderent,  primo  sibi 
satisfacere  debuissent,  cum  ilia  [bona  sibi  essent  pro  bonis  suis 
obliga]ta;  si  uero  amicis  et  in  pias  causas  distribuere  uoluerint, 
non  licuit  nisi  pro  debitis,  inter  que  sua  erant  precipua,  expeditis. 

Quod  autem  secundo  in  Adilnhusen  in  loco  egritutudinis 
et  quando  parum  ambulare  ualuit,  suis  manufidelibus  seu  [exe- 
cutoribus  ultime  uoluntatis  bona  s]ua  indistincte  dicitur  donauisse, 
ei  nequaquam  dicebat  officere,  quia  ilia  donatio,  in  quantum  ei 
preiudicat,  nulla  fuit,  quia  dotem  aut  bona  sua  nemini  ea  inuita 
dare  ualuit  uel  donare,  nee  ipsa  etiam  potuisset,  sicut  ei  iuris- 
periti  retulerant  consen[tienter  affirmantes.  Quare  sal]ue  rema- 
neant  dotes  sue  non  obstante  consuetudine  ciuitatis  uel  cpidi 
Friburgensis ,     cui     predict!     manufideles    innituntur,     cum    non 


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206  Maurer. 

possit  dici  consuetudo,  sed  potius  corruptela,  sitque 
a  iure,  ut  ei  dicebatur,  manifestissime  re  probata. 

Ad  hoc  [quod  lector  prenominatus  ab  ea  postulabat,  ut  s]iue 
maritus  suus  bone  mem  one  moreretur  siue  conualesceret  de 
infirmitate,  qua  tunc  tenebatur,  pro  ipso  satisfaceret  omnibus  et 
ubique,  breuiter  respondebat,  quod  tunc  libenter  fecisset,  si  ipse 
maritus,  qui  potens  super  ipsam  fuerat,  permisisset,  et  in  [man us 
eius  dedisset  bona  que  possedjit,  quod  per  hoc  potuit,  quia 
bona  sua  et  mea  lectori  et  aliis  dedit,  in  quantum  potuit,  et 
amicis  suis  legauit,  quare  ipsa  ultro  ad  satisfaciendum  pro  eo 
obligata  non  fuit,  sed  illi  potius,  quibus  bona  sua  tradidit  et 
commisit.  Nam  quam  cito  dominus  Hugo  sibi  bona  [sua  dederat, 
a  promissione,  quam  lector]i  fecerat,  liberata  fuit,  quia  semper 
intentionis  sue  fuerat,  principaliter  de  bonis  mariti  sui  satisfacere, 
que1)  etiam  sibi  ex  toto  commisit,  cum  se  pro  eo  taliter  obli- 
gauit.  Porro  quod  preterea  dicebatur,  bona  mariti  sui  iure  here- 
ditario  adiisse  et  propter  non  factum  in[uentarium  earn  esse  ad 
satisfaciendum  omnibus]  indistincte  et  ad  soluendum  legata  et 
alia  ad  explendam  eius  uoluntatem  per  omnia  obligata,  ex  parte 
ipsius  relicte  respondebatur,  quod  bona  predicta  non  occupauit, 
non  adiit  tamquam  heres,  sed  ea,  que  nunquam  possidere 
desierat,  auctoritate  iudicis  detinuit  et  reti[nuit  pro  bonis  suis  et 
profectitiis]  et  aduentitiis,  que  se  ad  quadringentas  fere  marcas 
extendunt,  iuris  et  legis  auctoritate  et  benencio  obligata.  Et  quod 
adhuc  de  dote  et  aliis  rebus  suis  per  bona  eadem  sibi  extat, 
minime  satisfacimus.  Dicebat  quod  prefati  manufideles  ad  satis- 
faciendum omnibus  et  ubique  de  bonis  ma]riti  sui,  cum  de 
illis  longe  ultra  centum  uiginti  marcas,  ut  asseruit,  occupauerint 
aut  habere  potuerint,  quantum  ad  residuum  teneantur  petens 
hoc  per  nostram  sententiam  declarari. 

Preterea  dicebat  sepefatus  frater  R.  quod  ante  dicta 
domina  relicta  [domini  Hugonis  bone  memorie  equum,  qui  tr]i- 
ginta  marcas  ualuit,  uiolenter  detinuit  et  uendidit,  ex  quo  se  plus 
quam  in  triginta  marcis  argenti  ponderis  Friburgensis  dampnifi- 
catum  astruxit;  unde  petebat,  sibi  illas  triginta  marcas  ad  minus 
ab  ipsa  relicta  restitui,  et  ad  [soluenda  debita  impendi.  Contra 
h]ec  uero  supradicta  domina  respondens,  equum,  de  quo  fit 
mentio,  tenuisse  et  uendidisse  se  non  negauit,  sed  dixit,  quod 
hoc  fecit  propter  diuersas  questiones,  quas  cum  ipso  fratre  R. 
occasione  illius  equi  tunc  habuit,  et  quod  super  illo  equo  et 
aliis  questionibus  occasione  [ilia  ab  ea  et  a  fratre  Rud.  ante- 
dicto  in]  dominum  Johannem  Snewelinum  bone  memorie  et 
dominum  C.  Kuchelinum,  milites,  compromissum  fuit,  per  quos 
et  super  eodem  equo  et  aliis  controuersiis  occasione  ipsius 
subortis  finaliter  sustentatum  extitit  et  pronuntiatum;  iuxta  eiusdem 


')  Die  Signatur    im   Text    muss    mit    quas    aufgelGst    werden,    der    Zu- 
sammenhang  aber  erfordert  quae. 


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Ein  Erbschaftsprozess  vom  Jahre  1304.  207 

pronuntiationis  tenor  [em  se  equum  ilium  detinuisse  et  vendidisse 
septem  m]arcis,  quas  petiit,  coram  nobis  eidem  reddere  iustitie 
com  piemen  turn. 

Petebat  insuper  prenominatas  frater  R.  a  relicta  eadem 
qaendam  equum  ambulantem  *),  quern  tres  marcas  asserebat 
ualuisse,  quando  eum  amisit,  ut  asseruit,  per  eandem.  Ad  hec 
ipsa  dicebat,  quod  equus  ille  [nihil  ad  se  pertineret,  quod  maritus 
suus  eum]  Hiigelino  filio  suo  dederat,  quando  uixit,  sed  quicquid 
de  hoc  sit,  equus  ille  non  sibi  sed  marito  suo  propter  aliena 
debita  ablatus  fuerat,  quando  uixit,  verumtamen,  cum  de  iure, 
ut  dixit,  debita  mariti  soluere  non  debeat,  asseruit,  quod  pro 
illo  equo  respondere  sibi  nullatenus  teneatur.  Alia  [que  ab 
parte  utraque  sunt  dicta  uolumus]  honestius  expedire  quam 
redigere  in  scripturam.  Hec  igitur  sunt  que  presentes  proposu- 
erant  hinc  et  inde  renontiantes  omnibus  aliis  questionibus  et 
actionibus,   quas  nunc  coram  nobis  [ 

] 

sacratum  ex  duobus  in  carne  una,  domenice  uocis  id  attestante 
oraculo,  fecit  et  statuit  esse  unum,  propter  quod  et  iuxta  cano- 
nicas  sanctiones  nurus,  hoc  est  uxor  filii,  non  est  nisi  filia  paren- 
tibus  filii  nuncupanda,  deuotionem  ac  deuotam  intentionem 
reuerendorum  in  Christo  fratris  (Job.  de  Hasela,  ordinis  fratrum 
prejdicatorum  in  Friburg,  et  fratris  R.  Kuchelini  ac  domini  Mar- 
garete,  uxoris  domini  R.  Turnarii,  manufidelium  domini  Hugonis 
Kuchelini  pie  recordationis,  que  uolebant,  petebant  et  desidera- 
bant,  ut  prenominata  relicta  ipsius  domini  Hugonis  pro  ipso 
utpofte  marito  suo,  cui  erat  nupt]a,  cuique  multis  temporibus 
amicabiliter  coniuxit  et  cui  liberos  dante  domino  peperit  et  etiam 
educauit,  debita  et  legata  iuxta  suam  ordinationem  solueret  et 
dampna  ab  eo  cuicunque  i  I  lata  refunderet  etiam  de  suis  bonis 
omnibus,  aut  potius  his  ipsis  de  eisdem  bonis  suis  committeret 
faciend[um,  quod  maritus  suus  ordinauerat,  in  h]ac  parte  labores 
uoluntarios  appetentes,  ualde  in  domino  commendamus.  Quia 
pium  est  etiam  cessante  omni  debito  pro  amicis  eleemosinam 
elargiri,  non  est  potior  eleemosina  quam  amicorum  soluere  debita 
defunctorum,  et  eorum  explere  ultimam  uoluntatem!  Verumtamen 
quia  regularit[er  iudex  legibus  et  iure  etiam  injuitus  cogitur  et 
quia  passim  iura  clamant  mulieribus  dotes  et  res  alias  aduentitias 
seu  paraffernales  saluas  consistere,  precipue  ubi  bona  uiri  suffi- 
ciunt  ad  debita  omnia  persoluenda,  presertim  ubi  debita  non 
sunt  pro  communi  militate  uel  consensu  contracta,  sed  ex  delicto 
[quodam  exorta,  .  .  .  N]os  super  hiis  omnibus  auditis  partibus 
principalibus  uisis,  instructis  et  examinatis  testibus,  quos  hincinde 
producere  voluerunt;  item  rationibus  et  allegationibus,  quas  partes 
ambe  in  scriptis  aut  uiua  uoce  curabant  proponere ,  plene  dis- 
cussis,  factaque  diligenti  inquisitione  si[mul  accito  .  .  .  fac]toque 


!)  Passg&oger. 


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208  Maurer. 

consilio  peritorum  et  eorum  precipue,  qui  raagis  deum  habere 
pre  oculis  videbantur,  quia  inuenimus  ipsius  domine  Meh- 
thildis,  relicte  quondam  domini  Hugonis  predicti,  inten- 
tionem  melius  et  fortius  testibus,  iure  et  ratione  fun- 
da  tarn,  quia  prout  superius  fuit  ex  parte  ipsius  propos[itum  est, 
bona  et  profecticia  et  aduentitia,  que  habjuisse  dinoscitur,  sibi 
merito  deberent  remanere  uel  etiam  restitui  integraliter  de  iure 
canonico  et  civili,  nisi  forte  preter  ea,  quae  coram  nobis  hucus- 
que  sunt  proposita,  contra  ipsam  posset  aliud  rationabiliter  alle- 
gari.  Donationes  enim,  quas  supradictis  suis  ex[ecutoribus  ultime 
uoluntatis  dominus  Hugo]  bone  memorie  fecisse  proponitur, 
primo  secundum  deum  et  ius,  prout  facte  sunt,  non  possunt 
subsistere,  quia  de  bonis  alienis,  puta  de  uxoris  sue  pecunia, 
comparatis  et  emendatis  et  de  bonis  uxori  pro  dote  et  rebus 
suis  paraffernalibus  tacite  obligatis,  fuerunt  [illicita,  non  ualente] 
opidi  Friburgensis  consuetudine,  quae  pro  il lis  donationibus 
allegatur,  quod  ilia  consuetudo,  cum  sit  ir rationabilis, 
immo  potius  corruptela  et  a  iure  penitus  reprobata, 
nulli  iuri  preiudicat,  non  debet  etiam  ab  aliquibus 
deum  timentibus  aut  ratione  utentibus  obseruari.  [Deinde 
quod  predicta  relicta  bona  sua  post]  mortem  sui  mariti  tanquam 
heres  non  adiit,  sed  bona,  quae  nunquam  possidere  desierat 
tamquam  sua,  hoc  est  de  dote  et  bonis  suis  comparata  et  emen- 
data  et  pro  rebus  suis  sibi  tacite  obligata,  iussu  et  auctoritate 
iudicis  detinuit,  ut  probauit,  in  quibus  maritus  s[uus  bone 
memoria  iure  non  potuit  uel  de  rebus]  uel  de  bonis  eius 
aut  sibi  taliter  obligatis  cuiquam  contra  uoluntatem  ipsius  elee- 
mosinam  facere  uel  donare,  quod  iuxta  canonem  qui  male  recipit, 
ut  bene  dispenset,  se  ipsum  non  iuvat  sed  decipit,  non  decens 
est  legata  petere,  quae  testator  ipse,  si  uiueret  non  posset  licite 
[facere.  Preterea  autem  comlperimus,  dominum  Hugonem  pre- 
tactum,  tempore  quo  decessit  turn  ex  aduocatia,  que  sue  dispo- 
sition! per  omnia  subfuit,  dudum  ex  aliis  rebus  mobilibus  et 
immobilibus  tantum  habuisse  in  bonis,  ut  de  hiis  rite  uenditis, 
preter  bona  uxoris,  et  lesis  et  creditoribus  confferre  et  debita 
sua  soluere  potuisset;  quod  preter]  omnia  fieri  debuit  et  est 
adhuc,  si  fieri  poterit,  faciendum,  cum  debitum  quemlibet  obliget 
et  indebitum  etiam  solutum  interdum  legitime  repetatur,  et  quod 
ipsa  relicta  preter  ea,  que  pro  ipso  marito  suo  coacta  et  attracta 
iam  solvit,  nequaquam  tamen  de  bon[is  suis  profectitiis  et  adven- 
titiis  et  de]  rebus  aliis,  quae  ei  a  parentibus  provenerunt,  sibi 
satisfacere  possit,  computatis  etiam  omnibus  quae  suis  consan- 
guineis  et  filie,  cui  et  pater  pro  medietate  saltim  providere 
debuit,  est  largita:  in  nomine  domini  significando  pronuntiamus, 
memoratam  dominam  Me[htildim,  uxorem  domini  Hugonjis  Kuche- 
lini  sepius  nominati  de  suis  bonis  profectitiis  et  aduentitiis  ad 
soluendum  debita  et  legata  mariti  sui  et  ad  satisfaciendum  lesis 
pro  ipso  fuisse  et  fore  nullatenus  obligatam;  uerum  tamen,  quia, 


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Ein  Erbschaftsprozest  vom  Jabre  1304.  20Q 

ut  premisimus,  bona  sua  adhoc  ei  [con  ting  ere  uel  remanere 
debent,  perjsententiam  diffinitam  seu  arbitrium  concorditer  libe- 
ramus  et  liberam  esse  pronuntiamus  ab  omni  honore  debitorum 
ab  ipso  domino  Hugone  quondam  marito  suo  quocunque  casu 
seu  modo  contractorum  nee  non  legatorum  ipsius  et  earn  au[o- 
camus  Hberamus  et  absoluimus  ab]  omni  impetidone  predictorum 
manufidelium  seu  executorum  ultime  uoluntatis  ipsius  domini 
Hugonis  et  euacuamus  et  irritam  pronuntiamus  omnem  actionem, 
quam  in  hac  parte  aut  super  hiis  predicti  manufideles  mouerant 
aut  mouere  p[ossunt,  et  omnes  impetitiones  eorum  de  dojnatio- 
nibus  sepius  recitatis,  quas  in  quantum  memorate  relicte  preiu- 
dicant,  pronuntiamus  et  difftnimus  penitus  care  re  robore  firmitatis. 
Verumtamen  quia  in  donationibus  plena  et  in  testament! s  plenior 
uel  plenissima  est  interpretatio  satienda  et  ut  [omnia  fiant,  que 
dominus  H.  bone  memorie  recte  facere  pjotuit,  pronuntiamus  et 
difftnimus  promissas  donationes  et  commissiones ,  quo  ad  ipsos 
manufideles,  habere  omnimodam  firmitatem,  ita  ut  de  bonis  dicti 
domini  Hugonis,  que  ad  eos  peruenerunt  aut  adhuc  saluis  rebus 
ipsius  relicte  peruenient  illis1),  siue,  quae  iam  uendidit,  tenet 
uel  possidet  uel  ei  a[diudicata  sunt  de  bonis  mariti  sui,  siue 
que  ei]  pro  suis  bonis  profectitiis  et  aduentitiis  adiudicamus,  in 
soluenda  debita  et  legata,  in  quantum  rerum  facilitas  et  eorum 
possibilitas  se  extendit,  commissum  sibi  officium  exequantur  et 
eius  ultimam  adimpleant  uoluntatem. 

Item  super  petitionem  fratris  R.  quam  contra  iam  dictam 
relictam  super  quodam  dextrario*),  [qui  triginta  marcas  ualuit  ut 
dicit  et  de  quo  a]lia  uice  in  hac  causa  inter  eos  fuit  in  arbitros 
compromissum  et  per  eosdem  etiam  finaliter  et  provide  arbi- 
tratum,  et  quod  eadem  relicta  arbitrio  obediuit  et  predictus 
frater  R.  eidem  laudo8)  ab  ipso  ut  inuenimus  emologato  parere 
neglexit,  diffinientes  concorditer  pronuntiamus,  ipsam  relictam 
eidem  [fratri  R.  predicto  non  pecuniam  pref]atam,  nisi  quantum 
ex  uenditione  ipsius  septem  raarcis  argenti  et  decern  libris  den. 
brisgaug.  et  expensis,  quas  cum  eodem  equo  necessario  fieri 
oportebat,  postquam  ipse  frater  R.  in  exequendo  arbitrium  negli- 
gens  extitit,  super  quibus  expensis  ipsius  relicte  uel  Str6pharii«) 
iuramento  stari  uolumus ,  pro  de[xtrario  soluere  teneri ,  pre- 
dicto fratri  R.J  ad  ipsam  aut  alium  quemlibet  pro  ipsa  per- 
petuum  silentium  imponentes.  Equum  uero  tres  marcas  ualentem, 
ut  asserit,  si  iuste  petitur,  inter  domini  Hugonis  bone  memorie 
debita  computamus,  quod  ei  ablatus  fuerat  quando  uixit,  nee  in 
ablatione  culpam  habuit  domina  raemorata.  Ceterum  licet  supra- 
dicta  domina  prout   s[upra   declaravimus    soluere   uel   impendere 


!)  Auf  salvis  rebus  zu  bexiehen.  —  *)  Ritterpferd.  —  8)  laudum  =  sen- 
tentia  arbitri.  —  *)  Der  Str6phar  und  Lutfiit  sin  Brftder  Zeitschr.  4,  366. 
Die  meisten  Freiburger  hatten  ttbernamen.  Herr  Gottfried  von  Schlettstadt 
hiess  der  Str6sser.     Poinsignon  29.  47. 


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2io  Maurer. 

de  bonis  suis  projmarito  suo  nulli  amplius  teneatur,  tamen  quia, 
ut  longe  supra  tactum  est,  pium  est  pietatem  facere  pro  amicis 
et  maxime  pro  defunctis,  qui  relictis  omnibus  nihil  diuitiarum 
secum  in  manibus  portauerunt,  sed  expectant  miserabiliter  uiuo- 
rum  eleemosinis  ac  suffrages  consolari,  idcirco  iuris  rigore  relicto 
ad  pietatis  et  [amoris  uincula  concurrimus.  Quare  sub  fo]rma 
compromissi  liceat  prelibatam  relictam  rogamus  concorditer  et 
ei  iniungimus  sub  pena  in  ipso  compromisso  adiecta,  ut  ante 
dictis  manufidelibus  seu  executoribus  ultime  uoluntatis  mariti  sui 
decern  marcas  argenti  de    bonis   suis   et   sibi   per   nos   adiucatis 

contribuat,  ita  [ut in    festo  ....  priores    quinque   et]    in 

festo  beati  Martini  proximo  quinque  residuas  plene  soluat.  Super 
omnibus  autem  questionibus  ipsis  partibus  hincinde  competen- 
tibus  nunc  tacitis  et  non  motis  uel  de  quibus  in  nostro  arbitrio 
non  fecimus  mentionem,  eisdem  partibus  et  singulis  ex  ipsis 
perpetuo  silentium  imponimus,  statuentes,  uj  que  pars  alteram 
uel  intra  urbem  uel]  extra  deinceps  impetierit  super  ipsis,  uel 
nostras  sententias  prelibatas  in  toto  uiolauerit  uel  uiolari  fecerit 
uel  in  parte,  ipso  facto  periurium  incurrat  et  parti  impetite 
seu  nostre  diffinitioni,  compositioni  et  arbitrio  obtemperanti 
a  tempore  transgressionis,  impetitionis  seu  uiolationis  i[nfra  .  .  . 
libras  po]nderis  Friburgensis  et  hospitali  pauperum  in  Friburgo 
tantundem  soluere  integraliter  teneatur,  super  que  a  parte  parti 
soluenda,  ut  dictum  est,  infra  triduum  a  tempore  nostre  pronun- 
tiationis  et  publicationis  hincinde  fideiussores  ydoneos  sub  eadem 
pena  et  sub  debito  prestite  fidei  [partes  ambe  constituere  debent]. 
In  huius  igitur  nostre  sententie,  pronuntiationis ,  compositionis 
et  arbitrii  per  nos  arbitros  seu  arbitrators  et  amicabiles  com* 
positores  sepius  nominatos  concorditer  facti  seu  lati  euidentiam, 
nos  frater  Johannes,  prior  fratrum  ordinis  predicatorum  in  Fri- 
burg  et  magister  Brunwardus,  rector  [ecclesie  in  Gruningen 
sigilla  nostra  fecimus  pre]sentibus  apponenda.  Ego  uero  frater 
H.  Somarius,  subprior  fratrum  ante  dictorum  ordinis  et  conuentus, 
quod  sigillum  proprium  non  habeo,  sigillis  honorandorum  uirorum 
domini  Wernheri  prepositi  ecclesie  omnium  sanctorum  in  Fri- 
burg1)  et  domini  Johannis,  cantoris  ecclesie  Columbarensis2)  nee 
non  domini  H.  de  Merdingen  [canonici  ecclesie  Sti.  Stephani 
Constantiensis  sum]  contentus.  Nos  itaque  Wernherus  propositus 
et  Johannes  cantor  ecclesie  Columbarensis  et  H.  de  Merdingen, 
canonicus  ecclesie  sancti  Stephani  Constantiensis,  predicti  ad 
petitionem  memorati  fratris  H.  Somarii,  subprioris  fratrum  predi- 


*)  Probst  Werner  des  von  Ritter  Johannes  Ammann  im  Jahr  1300 
gestifteten  Augustinerklosters  Allerheiligen  zu  Freiburg  war  vorher  Prior  im 
Kloster  Marbach  im  Eltass.  Zeitschr.  u,  241.  —  *)  Johannes  von  Berg- 
heim,  Sanger  zu  Colmar.  Zeitschr.  11,  439.  Er  war  der  Bruder  des  Rilters 
Ludwig  von  Bergheim,  Besitzers  des  Schlosses  Limberg  am  Rhein  bei  dem 
Kaiserstuhl.     11,  243. 


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Ein  Erbschaftsprozess  vom  Jahre  1304.  211 

catorum  in  Friburg,  sigilla  nostra  append[enda  duximus  presen- 
tibus.  Facta  est  rejcitatio  et  publicatio  in  scriptis  per  nos  arbi- 
tros  sepius  recitatos  anno  domino  M.CCC.  quarto  in  die  beati 
Johannis  Baptiste  presentibus  partibus  principalibus  nee  non 
testibus  infra  scriptis,  uidelicet  fratre  Berhtoldo  lectore,  fratre 
Cunrado  de  Rosenuelt1),  [fratribus  de  ordine  predicatorum  domus 
Friburgensis]  fratre  B\  de  Owe>  gardiano  fratrum  minorum  domus 
Friburgensis,  fratre  B\  de  Nouo  castro,  ordinis  eiusdem,  fratre  C. 
dicto  Hauener  et  fratre  Eigelward  dicto  Uilmeder,  sacerdotibus 
ordinis  fratrum  Theutonicorum,  domino  Johanne  cantore  ecclesie 
Columbariensis,  domino  H.  de  [Merdingen,  canonico  ecclesie 
Sti  Stephani  Constantiensis ,  domino  Johanne]  dicto  Sneweli, 
rectore  ecclesie  in  Rati2),  domino  C.  Snewelino,  domino  Ege- 
nolfo  Kuchelino,  domino  C.  Kuchelino,  domino  C.  Kozzone, 
domino  Rudolfo  Turnario,  militibus,  domino  B\  Turnario,  C. 
dicto  Cilige8),  Lutfrido  fratre  suo  et  aliis  pluribus  clericis  et 
laycis  person  is  fide  dignis. 


!)  Die  Rosenfeld  waren  ein  Freib.  Geschlecht.  Poinsignon  I,  583  ff. 
Rosenfeld  im  O.A.  Sulz.  —  *)  Herr  Johannes  Snewelin,  Kirchherr  in  Reute 
(bei  Emmendingen)  Zeitschr.  11,  439,  Poinsignon  I,  24,  64.  —  s)  Der  Zilige, 
Ciligo,  d.  h.  der  Kleine,  war  der  erste  Biirgermeister  der  Geroeinde  in  Frei- 
burg i.  J.  1293.  Diesen  Beinamen  hatten  damals  noch  verschiedene  andere 
Biirger,  z.  B.  Conrad  TrOsch,  Rudolf  Wollebe  u.  a.  (vgl.  Poinsignon  a.  a.  O. 
8.  35.  36.). 


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Vorsichtsmassregeln  gegen  Pest 

und 

ansteckende  Krankheiten  im  alten  Strassburg 

Von 
G.  Schickele. 


Wenn  man  die  Fortschritte  ttberblickt,  welche  im 
Laufe  der  letzten  Jahrzehnte  in  der  Erkenntnis  und  Be- 
k&mpfung  der  ansteckenden  Krankheiten  gemacht  worden 
sind,  sollte  man  es  fur  unmflglich  halten,  dass  die  ver- 
gahgenen  Jahrhunderte  mit  ihren  beschrankteren  Kennt- 
nissen  Massregeln  finden  konnten  zur  erfolgreichen 
Bekampfung  dieser  Krankheiten.  Die  gute  Kranken- 
beobachtung  der  alten  Arzte,  ihr  logisch  geschultes 
Denken  wies  ihnen  Wege,  um  der  schrankenlosen  Ver- 
breitung  der  Erkrankungen  in  kuhnem  Versuche  entgegen- 
zutreten.  Gleichzeitig  kam  ihnen  auch  der  Umstand  zu 
gute,  dass  damals  der  Verkehr  die  grossen  Handelsstrassen 
zog  und  dem  heutigen  gegeniiber  gering  war.  Eine  Ab- 
sperrung  der  Wege  war  deshalb  leichter  durchzufuhren 
als  dies  heute  der  Fall  ware.  Ausserdem  waren  alle  jene 
Gegenden  von  vornherein  geschutzter,  welche  abseits  der 
grossen  Verkehrsstrassen  lagen.  Diese  beiden  Griinde 
machen  es  einigermassen  verstandlich,  dass  grossere  Stadte 
und  Landesbezirke  sich  durch  gewissenhaft  eingehaltene 
Absperrungsmassregeln  vor  der  Einschleppung  anstecken- 
der  Krankheiten  schiitzen  konnten.  Das  alte  Strassburg 
bietet  hierfur  ein  gutes  Beispiel.  Als  in  den  Jahren  1665 
und  1666  die  Pest  von  Holland  her  in  die  Rheinlande 
hereinbrach  und  weiter  den  Rhein  heraufwanderte,  wurden 


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Vorsichtsmassregeln  gegen  Pest  in  Strassburg.  2  1 3 

uberall  strenge  Vorschriften  erlassen,  um  das  Einschleppen 
der  Krankheit  zu  verhindern.  Im  Elsass  und  in  Strass- 
burg waren  diese  von  Erfolg.  Ebenso  in  manchen  an- 
grenzenden  Landern. 

An  diese  Tatsachen  soil  mein  Versuch  ankniipfen,  eine 
Ubersicht  der  vom  Rate  der  Stadt  Strassburg  erlassenen 
Verordnungen  gegen  die  ansteckenden  Krankheiten  zu 
geben,  zu  verfolgen,  wie  sich  das  Bedurfnis  entwickelte, 
genaue  Massregeln  zu  erlassen,  wie  diese  sich  aus  den 
arztlichen  Anschauungen  ergaben  und  wie  fur  ihre  Durch- 
fuhrung  gesorgt  wurde.  Bei  dieser  Untersuchung  muss 
man  sich  von  vornherein  darauf  gefasst  machen,  dass  das 
Ergebnis  nur  sehr  unvollstandig  sein  kann.  Dies  liegt  an 
den  zu  Gebote  stehenden  Quellen.  Am  meisten  Material 
findet  sich  in  den  Ratsprotokollen  der  Stadt.  Diese  sind 
leider  gerade  aus  jener  Zeit,  in  der  die  Pest  in  Strassburg 
herrschte  —  im  14.  und  15.  Jahrhundert  —  nicht  mehr 
erhalten.  Die  Beschreibungen  und  Angaben  der  Chroniken 
sind  nicht  genttgend.  Arbeiten  von  Arzten  oder  anderen 
Gelehrten  uber  diese  Fragen  existieren  nur  in  beschrankter 
Zahl,  teils  aus  spateren  Zeiten,  teils  ohne  wesentlich  neues 
zu  bringen.  Die  Offentlichen  Verordnungen,  die  an  den 
Toren  der  Stadt  angeschlagen  wurden,  sind  nur  noch 
sparlich  erhalten;  eben falls  nur  aus  spateren  Jahren.  Somit 
grenzt  sich  meine  Aufgabe  dahin  ab,  an  der  Hand  der 
vom  Anfange  der  Neuzeit  bis  zum  Ende  des  18.  Jahr- 
hunderts  herrschenden  arztlichen  Lehren  die  Verhandlungen 
und  Verordnungen  des  Rates  der  Stadt  bei  Anbruch  der 
Gefahr  zu  studieren.  Fur  die  Tatigkeit  der  Arzte  und  das 
Verhalten  der  Obrigkeit  bei  schon  ausgebrochener  Epidemie 
finden  sich  wenig  Anhaltspunkte.  Zum  Teil  kann  man 
darauf  schliessen  aus  den  an  den  Toren  aufgehangten  Vor- 
schriften fur  Reisende,  zum  Teil  werden  einige  diesbezug- 
liche  Beobachtungen  im  folgenden  mitunterlaufen.  Aus 
der  Zeit  des  Mittelalters ,  als  Pest  und  Seuchen  tausende 
hinwegrafften ,  wttrden  sich  meiner  Ansicht  keine  Spuren 
einer  system atischen  Bekampfung  finden  lassen,  selbst 
wenn  alle  Quellen  noch  vorlagen.  Konsequent  durch- 
gefuhrte  Massregeln  finden  sich  ja  erst  im  17.  Jahrhundert 
und  diese  ergaben  sich  erst  aus  unzahligen  Sitzungen  und 


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214 


Schickel*. 


Besprechungen  der  Arzte  und  des  Rates  der  Stadt.  Solcher 
Mtthe  und  Zeit  hatte  es  nicht  bedurft,  wenn  schon  aus 
vergangenen  Jahren  ausgearbeitete  Vorschriften  vorgelegen 
waren.  Man  hatte  sie  wieder  hervorgeholt ,  wie  dies 
200  Jahre  spater  gemacht  wurde,  und  sie  notigenfalls  erg&nzt. 
Aber  gerade  daraus,   dass  nachweisbar  erst  Ende  des 

16.  und  im  Verlauf  des  17.  Jahrhunderts  alle  Verordnungen 
langsam  ausgearbeitet,  alle  Vorsichts-(Isolier-)massregeln 
Schritt  fiir  Schritt  uberlegt  und  besprochen  wurden,  mochte 
ich  schliessen,  dass  in  friiherer  Zeit  kein  Versuch  gemacht 
worden  ist,  die  Einschleppung  von  epidemischen  Krank- 
heiten  zu  verhindern.  Wir  wurden  also  vergeblich  danach 
suchen  wollen  in  den  Jahren,  in  denen  die  Pest  im  Elsass 
wiitete.  Die  arm  en  Menschen  waren  von  der  einbrechen- 
den  Geissel  derart  niedergeschmettert,  dass  sie  unfahig 
waren,  auch  nur  einen  Versuch  zu  machen,  Widerstand  zu 
leisten. 

Endlich  berechtigt  mich  zu  diesen  Folgerungen  auch 
noch  das  Verhalten  der  Arzte.  Wenn  auch  im  Altertum 
schon  die  Lehre  von  der  Kontagion  der  Pest  bekannt  war, 
wenn  sie  auch  in  den  Medizinschulen  Italiens  hie  und  da 
gelehrt  wurde,  wenn  auch  die  eine  oder  andere  Stadt 
(Florenz,  Venedig)  hieraus  die  Konsequenz  der  Absperrung 
zu  ziehen  schien:  ein  Gemeingut  der  Arzte  war  diese  An- 
sicht  nicht  geworden,  all  gem  ein  anerkannt  war  sie  nicht 
derart,  dass  aus  dem  Bedurfnis  der  Laien  und  der  Fiirsorge 
einer  Stadtverwaltung  heraus  sich  Absperrungsmassregeln 
von  selbst  hatten  ergeben  mtissen.     Wir  sehen  ja  noch  im 

17.  Jahrhundert,  wie  energisch  der  Rat  Strassburgs  auf  die 
Durchfiihrung  seiner  Verordnungen  dringen  musste,  wie 
diese  z.  T.  als  Last  und  nicht  zum  Allgemeinwohl  dienlich 
empfunden  wurden. 

Erst  im  Verlaufe  des  16.  Jahrhunderts  gewann  die 
Lehre,  dass  manche  Krankheiten,  z.  B.  die  Pest,  sich  durch 
Ansteckung  gesunder  Personen  verbreiten,  inehr  Anh&nger. 
Eine  Absperrung  der  Kranken  wurde  jedoch  nicht  durch- 
gefiihrt  und  obwohl  immer  mehr  Arzte  sich  zu  dieser 
Anschauung  bekannten,  kam  es  nicht  zu  entsprechenden 
obrigkeitlichen  Verordnungen.  Zum  Teil  lag  dies  vielleicht 
daran,   dass  die  Arzte  selbst  diesen  Punkt  nicht  geniigend 


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Vorsichtsmassregeln  gegen  Pest  in  Strassburg.  2  1 5 

in  den  Vordergrund  treten  liessen.  Sie  waren  noch  zu 
sehr  in  die  Annahme  der  »Geissel  Gottes«  und  des  Ein- 
flusses  der  Gestirne  u.  a.  vertieft.  Valastus  de  Tarenta1)* 
von  dem  die  alteste  Abhandlung  iiber  die  Pest  aus  Strass- 
burg stammt,  redet  viel  von  der  >influentiac  der  Gestirne. 
Trotzdem  vertritt  er  die  klare  Ansicht,  dass  schon  der 
»ausgeblosene  Atemc  des  Kranken  oder  des  zur  Krankheit 
Disponierenden  >corruptusc  sei.  Von  solchen  Leuten  solle 
man  sich  femhalten.  Fast  in  alien  damaligen  Abhand- 
lungen  ist  die  »Strafe  Gottest  der  erste  Punkt  in  der 
Aetiologie  der  Pest.  In  zweiter  Linie  ist  von  »vergifteter 
Luft«  die  Rede.  Feuchte  Jahreszeiten,  viel  Regen,  Un- 
sauberkeit,  liederliches  Leben  sind  weitere  Ursachen.  Wid- 
mann*)  halt  es  f&r  schadlich  tarn  mondes  schein  zu  sein«, 
ebenso  Imsser8),  wenn  der  Mond  auf  einen  Schlafenden 
schein  t.  Widmann  empfiehlt  die  H&user  sauber  zu  halt  en, 
die  schlechte  Luft  in  den  »heimlichen  Gemachenc  und  in 
der  Nahe  der  FriedhOfe  zu  meiden,  ebenso  »alle  warm  weich 
windec  und  solche,  welche  aus  Gegenden  kommen,  in  denen 
Leute  sterben.  Deshalb  soil  man  die  Fenster  schliessen. 
Sogar  Win t her  von  Andernach,  dessen  Anschauungen 
vielleicht  die  besten  sind  unter  den  Arzten  des  16.  Jahrh., 
gibt  als  wichtige  Ursache  Sonnenfinsternis  und  Zusammen- 
kunft  der  Planeten  an. 

Wenn  auch  die  Lehre  der  Kontagiositat  von  keinem 
Autor  ausfiihrlicher  besprochen  wird,  kann  doch  kein 
Zweifel  bestehen,  dass  sie  in  der  zweiten  Halfte  des  16. 
Jahrh.  Gemeingut  der  Strassburger  Arzte  war.  Urn  nur 
einige  Beispiele  zu  bringen  sei  Win  the  r  v.  Andernach3) 
erwahnt,  der  annimmt,  dass  Winde  die  verseuchte  Luft  in 
andere  noch  gesunde  Gegenden  wehen.  Insbesondere  sieht 
er  in  dem  Kranken  und  in  seiner  Umgebung  grosse  Gefahr: 
die  Gem&cher,  in  denen  er  liegt,  die  stete  Beriihrung  des 
Kranken  durch  das  Wartepersonal,  der  Gebrauch  seiner 
Kleider,  seines  Bettzeuges  usw.  durch  Gesunde,  diese  alle 


l)  Tractatus  de  epidemia  et  peste.  Argentor.  1497?  —  *)  Regiment, 
*wie  man  sich  in  pestilentzischer  lufft  halten  soil.  Strassburg.  1519.  — 
*)  Pestilentzbilchlein  fiir  die  armen  Handwerks-  und  Bauersleut.  Strass- 
burg 1582.  *)  Guinterius  Andern.  Johann.,  Bericht,  Regiment  und  Ordnung 
*wie  .  .  .  die  Pestilentz zu  erkennen.     Strassburg  1564. 


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2ib  Schickele. 

sind  Quellen  der  Verbreitung  der  Krankheit,  Imsser') 
widmet  den  Krankenwartern  ein  besonderes  Kapitel.  Er 
gibt  zu  bedenken,  dass  alles,  was  vom  Kranken  kommt, 
nicht  allein  giftig,  sondern  auch  erblich  ist  (in  unserm 
Sinne  ansteckend,  iibertragbar),  namlich  Atem,  Schweiss, 
Dampfe,  Stuhlgang,  Ham,  Geschwiire,  Bettgewand  u.  a.  m. 
Um  sich  vor  dem  Atem  des  Kranken  zu  schutzen,  rede 
man  von  der  Seite  mit  ihm,  nicht  ins  Angesicht,  verbinde 
sich  die  Nase  und  schopfe  Ofters  frische  Luft  an  einem 
Fenster.  Die  Zimmerluft  soil  oft  durch  Ausr&uchern  und 
Ausstreuen  wohlriechender  Pflanzen  gereinigt  werden.  Mit 
Essig  und  Wasser  besprengte  Tiicher  sollen  vor  dem 
Krankenbett  aufgehangt  und  oft  bewegt  werden.  Kranken- 
warter  sollen  immer  etwas  im  Munde  tragen  (Liebstockel-, 
Osterlutzeywurzel  u.  a.),  auch  Nase  und  Mund  ofters  damit 
bestreichen.  Ferner  wird  ihnen  geraten,  Hande  und  An- 
gesicht oft  mit  Essig  und  wohlriechenden  Krauterw&ssern 
zu  reiben.  Geschwure  des  Kranken  diirfen  nur  angeriihrt 
werden,  wenn  des  Warters  Hande,  Mund  und  Nase  mit 
Essig  und  Theriak  bestrichen  sind  und  die  Nase  verbunden 
ist.  Die  Leibw&sche  des  Kranken  muss  vor  dem  Wieder- 
gebrauch  gewaschen  und  ausger^uchert  werden,  ebenso 
Ess-  und  Trinkgeschirre.  Solcher  Vorschriften  sind  noch 
viele.  Alles  in  allem  Desinfektionsmassregeln  primitiver  Art. 
Winther  v.  Andernach hatte  schon  in  der  zweiten  Halfte 
des  1 6.  Jahrh.  in  Strassburg  die  Forderung  aufgestellt,  dass 
Leute,  welche  aus  verseuchten  Gegenden  kommen,  von 
dem  Verkehr  mit  pestfreien  Stadten  ausgeschlossen  werden 
sollen,  dass  ihnen  ein  besonderer  Ort  in  der  N&he  der 
Stadt  zum  Wohnen  anzuweisen  sei,  wenn  sie  nun  einmal 
der  Not  halber  sich  authalten  mussten.  Ferner  riet  er, 
bezahlte  Arzte  und  Chirurgen,  besondere  W&rter  fiir  die 
Pestkranken  zu  ernennen,  die  sich  von  Gesunden  fern  halten 
mussten.  Damit  die  Leute  kenntlich  w&ren,  welche  mit 
Pestkranken  in  Beriihrung  kommen,  sollten  sie  einen  weissen 
Stab  tragen,  auch  wenn  sie  noch  gesund  sind.  Winther  ver- 
weist  auf  die  in  Venedig  gehandhabte  Vorsicht,  Pestkranke 
40  Tage  lang  ausserhalb  der  Stadt  unterzubringen.  Werden 

')  1.  c. 


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Voisichtsmassregeln  gegen  Pest  in  Strassburg.  2  1 7 

sie  wieder  gesund,  dann  mussen  sie  nochmals  40  Tage 
anderswo  zubringen,  bevor  ihnen  der  Eintritt  in  die  Stadt 
gestattet  wird.  Diese  letztere  Massregel  wird  damit  be- 
griindet,  dass  solche  Menschen  trotz  ihrer  Genesung  noch 
Gift  in  sich  tragen.  Offenbar  stiitzt  sich  Winther  hierbei 
auf  seine  eigene  Erfahrung.  Diese  Anschauung  entspricht 
auch  unsern  modernen  Kenntnissen. 

Im  Laufe  des  16.  und  17.  Jahrh.  stehen  die  meisten 
Arzte  auf  dem  Grundsatze :  praeservatio  dignior  curatione. 
Aus  diesem  ergeben  sich  schrittweise  alle  Vorsichtsmass- 
regeln.  Sie  wurden  jedoch  erst  viele  Jahre  nach  den 
Ermahnungen  Winthers  u.  a.  ergriffen  und  erst  in  der 
zweiten  Halfte   des    17.  Jahrh.   grundsatzlich    durchgefuhrt. 

Es  ware  zu  weitlaufig,  die  Lehre  der  Pest  und  der 
ansteckenden  Kranhheiten  zu  erortern,  wie  sie  am  Ende 
des  16.  Jahrh.  angenommen  wurde.  Vielleicht  hat  aber 
eine  kurze  Wiedergabe  der  Beschreibung  der  Pest  durch 
Winther  v.  Andernach1)  allgemeineres  Interesse. 

Die  Pest  ist  an  sich  und  in  ihren  Eigenschaften  sehr 
verschieden.  Die  Arten  (spezies)  der  Pest  sind  »infinitae 
propemodum,  ut  quae  partim  a  materia  quam  inficere 
consueverunt ,  partim  a  morbis,  qui  eis  coniungi,  vel 
a  casibus,  qui  supervenire  solent,  accipiuntur.  Alia  namque 
humores,  nempe  sanguinem,  vel  bilem  flavam,  vel  atram, 
vel  pituitatem  lue  sua  inficit,  alia  spiritus,  alia  officinas 
ipsorum  invadit.  Nonnulla,  febris  est,  nonnulla  febrem  habet 
sociam ;  nonnulla  febri  caret,  praesertim  initio,  quae  postea  illi 
succedit,  cuius  rei  causa  nonnulli  febribus  ipsam  annumerant.* 
Winther  wendet  sich  entschieden  gegen  die  Autoren, 
vvelche  in  der  Pest  nur  eine  besondere  Fiebererkrankung 
sehen ,  deshalb  von  einer  febris  pestilentialis  reden.  Er 
verteidigt  im  Gegenteil  den  Grundsatz,  dass  Fieber  eine 
Begleiterscheinung  ist,  vielfach  auch  ganz  fehlen  kann. 
Manchmal  ist  hohes  Fieber  vorhanden,  manchmal  leichtes, 
bald  eine  continua,  bald  eine  febris  intermittens  oder  hectica. 
Allerdings  kann  die  Pesterkrankung  mit  ihrem  Fieber 
andern    fieberhaften    Krankheiten    in    manchem    gleichen. 


*)    1.    c.    und    De    pestilentia    commentarius Argentinae    1565, 

Lazarus  von  Schwendi  gewidmet. 

Zeitschr.  f.  Gescb.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  a.  I  5 


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2i8  Schickele. 

Aber  im  allgemeinen  verlauft  sie  doch  im  Gegensatz  zu 
diesen  zuweilen  rascher  und  stiirmischer,  zuweilen  aber  auch 
langsamer  und  verborgener.  Ferner  geht  sie  mit  einer 
grosseren  Depression  des  Gemiites  einher  und  das  Charak- 
teristische  ist:  ihr  Gift  wandert  schnell  nach  dem  Herzen. 
Diese  Auffassung  teilen  die  ipeisten  Autoren,  dass  das 
Herz  recht  fruh  leidet.  Winther  ist  der  Ansicht,  dass  bei 
gesundem  Herz  das  Gift  weiter  wandert,  nach  der  Leber, 
dem  Gehirn,  in  die  Gliedmassen,  in  die  Leistengegend,  und 
sich  dort  festsetzen  kann.  Sind  aber  alle  Organe  krank, 
dann  bleibt  das  Gift  im  Korper,  es  entstehen  keine  Abscesse, 
Pusteln,  es  entweicht  nicht  mit  dem  Stuhlgang  oder  dem 
Schweiss;  son  dem  es  totet  den  Menschen  in  der  kttrzestcn 
Zeit,  wenn  ihm  nicht  mit  kraftigen  Mitteln  geholfen  wird. 
Je  nachdem  welche  humores  von  dem  Pestgift  angegriffen 
werden,  £ndert  sich  das  Krankheitsbild  und  der  Verlauf. 
Der  grosste  Teil  der  Kranken  geht  zu  Grunde,  cum  (pestifera 
lues)  biliosos  humores  invadit.  Dringt  das  Gift  in  das  Blut 
ein,  dann  sterben  auch  viele,  aber  langsamer.  Diese  leiden 
unter  haufigen  Schweissausbrttchen ,  zahlreichen  Durch- 
fellen,  Entziindungen  der  Leisten-  und  Achseldriisen ,  an 
parotis-Abscessen  und  hohem  Fieber.  Zuweilen  verbreitet 
sich  ein  Ausschlag  (pustulae)  Qber  den  Kflrper;  die  Kranken 
sind  schlatlos,  zuweilen  benommen  (ohne  Besinnung). 
Manche  dagegen  verfallen  in  einen  anhaltenden  Schlaf. 
Dies  ist  der  Fall,  wenn  das  Pestgift  in  der  Zirbeldruse  und 
im  Gehirn  Platz  ergriffen  hat.  Der  Korper  ist  dann  danieder- 
geschlagen,  die  Gliedmassen  schlaff.  Ausgedehnte  Pusteln 
zeigen  an,  dass  das  Blut  auch  infiziert  ist.  Durch  diese 
Krankheitsform  werden  zartere  Naturen,  Kinder  und  Jung- 
linge,  vielfach  hinweggerissen. 

Wenn  der  humor  melancholicus  vom  Gifte  ergriffen 
ist,  sind  die  Kranken  traurig  und  niedergeschlagen,  klagen 
liber  Kopfschmerzen ,  sind  benommen.  Sind  jedoch  die 
Lebensgeister  infiziert,  sterben  die  Leute  plotzlich  oder  in 
der  kiirzesten  Zeit.  Es  treten  keine  Pusteln  und  keine 
Abscesse  auf.  Setzt  sich  das  Gift  in  dem  Herzen  nieder, 
dann  tritt  ein  hektisches  Fieber  auf,  m&ssigen  Grades,  das 
das  Herz  aufzehrt.  Die  Kranken  fuhlen  nicht,  dass  sie 
fiebern,   haben    kein  Bedurfnis   nach   dem  Arzte.     Die   all- 


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Vorsichtsmassregeln  gegen  Pest  in  Strassburg.  2  I O 

gemeinen  K6rperkr£fte  werden  jedoch  vttllig  geschw&cht, 
samtliche  Kranke  gehen  zu  Grunde. 

Der  Gang  der  Infektion  ist  im  allgemeinen  folgender: 
1st  das  Gift  eingeatmet  worden  (»ex  aegri  anhelitu  con- 
tagium  per  asperam  arteriam,  illis  —  hominibus  —  autem 
tanquam  fomitibus  inhaerens,  per  externos  corporis  meatus, 
ubi  incaluerint,  facile  attrahunt«),  dann  infiziert  es  »spiritum 
vitalem,  deinde  naturalem  et  animalem,  postea  cordis 
humores,  unde  spirituum  materia  suppeditatur,  alieno  calore, 
qui  putredinis  autor  est,  accendit,  putrefacitque;  tandem  ubi 
ardorem  in  totum  corpus  attulerit,  febres  pestilentes, 
lethaliaque  tubercula  gignit.«  Sind  die  Lebensgeister  und 
das  Herz  schwer  ergriffen,  dann  verfallen  die  Kttrperkrafte, 
isucci  autem  corporis  efferuntur,  quod  subtile  in  ipsis  est 
discutitur,  quod  crassum  et  grave,  contumaciter  haeret.c 
Von  diesen  wichtigsten  Statten  des  KOrpers  wird  das  Gift 
weiter  getrieben  und  es  ergreift  diese  oder  jene  humores. 
Je  nachdem  tritt  dann  hohes  Fieber  ein ,  starke  Kopf- 
schmerzen,  Anschwellungen  (tubercula),  Driisen,  Abscesse, 
Carbunkel,  Entziindungen  einzelner  Organe,  Pusteln  an 
verschiedenen  Kdrperstellen.  Hieraus  entwickeln  sich  dann 
die  einzelnen  Symptome  und  der  Verlauf  der  Erkrankung. 

Die  meisten  Autoren  der  vergangenen  Jahrhunderte 
sind  mit  diesen  Auffassungen  einig  und  alle  heben  die 
innigste  Beziehung  zwischen  der  Pestinfektion  und  dem 
Herzen  hervor.  Von  seiner  Resistenzfehigkeit  hangt  zum 
Teil  das  Schicksal  des  Kranken  ab.  Der  Arzt  aber  soil 
hierauf  und  auf  die  Symptome  achten,  aus  welchen  zu 
erkennen  ist,  in  welchen  Orten  das  Gift  sich  lokalisiert, 
damit  er  weiss,  welche  Mittel  er  aus  der  Unmenge  des 
Arzneischatzes  anwenden  soil. 

Aus  diesen  zum  Teil  unvollstandigen  Zitaten  ergibt 
sich  in  grossen  Linien  der  Gedankengang,  aus  dem  sich 
die  Anwendung  von  Verhutungsmassregeln  gegen  die 
Pestinfektion  ableitet.  Je  nach  den  Lehren  der  Arzte  waren 
diese  verschieden.  Wir  kOnnen  aus  den  Verordnungen  der 
einzelnen  Jahrhunderte  nachtraglich  auf  den  Stand  der 
diesbeziiglichen  medizinischen  Kenntnisse  schliessen. 

Es  ware  zu  erwarten  gevvesen,  dass  der  Rat  der  Stadt 
Strassburg  aus  den  Anschauungen  seiner  Arzte,  besonders 

'5% 


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220  Schickele. 

aus  den  klaren  Schriften  Winthers  v.  Andernach  den  Schluss 
ziehen  wiirde,  den  ansteckenden  Krankheiten  entgegen- 
zutreten.  Dieser  Erfolg  kam  jedoch  in  ganzer  Ausdehnung 
erst  nach  vielen  Jahren.  Wenigstens  muss  man  heute  so 
urteilen  nach  den  noch  erhaltenen  Schriften.  Allerdings 
hatte  ich  grosse  Neigung  zu  glauben,  dass  schon  1541,  als 
die  Pest  im  ganzen  Elsass  und  in  Lothringen  wiitete,  die 
Ansteckungsgefahr  erkannt  war.  Winther  war  in  diesem 
Jahre  noch  in  Metz.  Hier  lernte  er  die  Pest  kennen  und 
behandeln.  Erst  1544  kam  er  nach  Strassburg  *),  1541  hatte 
die  Pest  viele  Opfer  in  Strassburg  gefordert  (vgl.  die  Chro- 
niken  von  Goldmeyr,  Hedio,  die  Thanner  Chronik  u.  a.). 
Schon  1540  war  der  einreissenden  Erkrankungen  wegen 
das  Gymnasium  in  das  Karthauserkloster  bei  Eckbolsheim 
verlegt  worden2j.  Als  dies  1541  wiedergeschehen  sollte, 
stellten  sich  dem  Schwierigkeiten  entgegen  und  die  Schule 
kam  nach  Gengenbach  (Baden).  Johann  Sturm  schreibt 
hieriiber  ausfuhrlich  an  seinen  Freund  Camerarius  und 
zahlt  eine  grosse  Zahl  von  Professoren  und  Schulern  auf, 
die  an  der  Pest  starben »).  Seine  Beschreibung  der  Kranken 
mit  ihren  schwarzen  Beulen  und  der  rasche  fieberhafte 
Verlauf  der  Krankheit  deckt  sich  mit  den  Berichten  der 
Zeitgenossen.     (Hedio.) 

In  den  Ratsprotokollen  findet  sich  nur  eine  einzige 
Stelle,  die  Bezug  auf  die  Epidemie  hat.  (XXI,  p.  365.)  In 
der  Sitzung  vom  22.  August  wird  angeordnet,  dass  die 
Kranken  des  Pestilenzhauses  nicht  unter  die  des  Spitals 
gelegt  werden  sollen.  Eine  weitere  Notiz  ist  schwer  zu 
lesen,  vielleicht  so  zu  verstehen,  dass  eine  Baracke  gebaut 
werden  solle  in  der  Nahe  der  Spitalgrube.  Es  ist  wohl 
ziemlich  sicher  anzunehmen,  dass  dies  zur  Isolierung  der 
Kranken  ausgefuhrt  werden  sollte.  Aus  diesen  Zeilen 
mOchte  ich  entnehmen,  dass  die  Verbreitung  der  Pest  durch 
Ansteckung  erkannt  war,  dass  der  Rat  die  Isolierung  der 
Kranken  schon  durchgefuhrt  hatte.  Allerdings  ist  dies  die 
einzige  genauere  Bemerkung,  die  sich  feststellen  liess  und 
auch  in  den  nachfolgenden  Jahren,  bis   1665,  ist  von  einem 


l)  Bernays,  Winther  von  Andernach.  Jahrbuch  fur  Geschichte  des  Ober- 
rheins.  18,  p.  34.  *)  Schmitt,  Histoire  du  gymnase.  8)  Fournier  &  Engel, 
p    40.     1897  and  Ratsprotok.  XXI,  p.  359. 


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Vorsichtsmassregeln  gegen  Pest  in  Strassburg.  2  2  I 

Pestilenzhaus,  einem  Pestlazaret  oder  ahnlichem  keine  Rede 
mehr.  Sollte  Winther  1564  Ansichten  und  Vorsichts- 
massregeln, die  er  schon  vorgefunden  hatte,  nur  aufgefrischt 
haben  oder  wurden  sie  ein  zweites  Mai  von  ihm  ganz 
unabhangig  von  den  friiheren  ausgesprochen?  Die  Frage 
muss  offen  bleiben.  Tatsache  ist  nur,  dass  erst  100  Jahre 
spater  ein  Pestlazaret  neu  eingerichtet  wurde,  dass  in  der 
Zwischenzeit  nie  von  einem  solchen  die  Rede  und  dass 
erst  1663/66  ausflihrliche  Absperrungsverordnungen  aus- 
gearbeitet  wurden.  —  Im  Laufe  des  Jahres  1541  scheinen 
die  Arzte  sehr  in  Anspruch  genommen  worden  zu  sein. 
Uber  manche  von  ihnen  laufen  Beschwerden  ein,  dass  sie 
nicht  zu  den  Erkrankten  gehen  wollen  *).  Die  Arzte  ver- 
wahren  sich  gegen  solche  Anschuldigungen.  Der  Rat 
legte  die  Angelegenheit  gutlich  bei.  Die  Prediger  werden 
verwarnt,  welche  von  den  Kanzeln  herunter  zu  haufig  und 
zu  ausfuhrlich  iiber  den  Verlauf  der  Krankheit  in  der 
Stadt  berichten.  Sie  sollten  die  Leute  nicht  so  erschrecken. 
In  derselben  Sitzung')  werden  die  Grubenknechte  ange- 
wiesen,  die  Leichen  mOglichst  nur  nachts  zu  transportieren, 
tagsuber  dieses  zu  vermeiden,  dafur  aber  die  Gassen 
ordentlich  sauber  zu  halten  und  fur  die  Entfernung  der 
Kehrichthaufen  zu  sorgen.  Wenn  aber  Leichen  im  Laufe 
des  Tages  begraben  werden  mlissen,  dann  sollen  die  Bahren 
nicht  durch  die  gangbarsten  Gassen,  um  tdie  Pfalz  und  das 
Miinster  herum  und  bis  in  das  Herz  der  Stadt«,  gefuhrt 
werden,  insbesondere  in  Anbetracht  der  grossen  Hitze8). 
In  der  Sitzung  vom  5.  September  ds.  Js.*j  wird  die  Bezahlung 
der  Arzte  geregelt.  Fur  den  ersten  Gang  soil  der  Arzt 
einen  Gulden  erhalten,  dafiir  ist  er  aber  verpflichtet,  eine 
ganze  Woche  lang  den  Kranken  zu  besuchen.  Wird  sein 
Besuch  linger  gewiinscht,  dann  darf  er  2  Schilling  taglich 
beanspruchen. 

Im  Jahre  1552  hat  die  Pest  ebenfalls  in  Strassburg 
geherrscht.  Bernays5)  hat  dies  festgestellt  und  auf  die 
Briefe    der    Theologen    verwiesen.      Krieger*)     l&sst     die 


»)  XXI,  pp.  354,  356.  (XXI  =  Protokolle  der  Sitzungen  der  »Ral 
und  Einundzwanziger*.)  *)  XXI  p.  356.  8)  XXI  p.  357.  17*  August. 
4)  XXT  p.  387.  •)  Bernays,  Winther  von  Andernach.  1.  c.  •)  Statistische 
Mitteilungen  fiber  die  Geschichte  der  Volksseuchen.  1.  Teil.  1879. 


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222  Schickele. 

Frage  hierilber  offen.  Es  findet  sich  in  Sleidans  Brief- 
wechsel1)  die  Notiz,  dass  Dryander  1552  und  seine  Frau 
1553  an  der  Pest  gestorben  ist.  Ebenso  im  Diarium 
Johannis  Marbachii*):  den  30.  Nov.  1552  ist  peste  gottselig 
gestorben  d.  Franziscus  Dryander;  in  demselben  Jahre 
starb  noch  Bernhard,  Pfarrer  zu  St.  Oschwald,  ebenfalls 
an  der  Pest. 

Man  wird  wohl  annehmen  durfen,  dass  die  Pest  fast 
die  ganzen  Jahre  hindurch  in  Strassburg  und  der  Umgegend 
geherrscht  hat.  Die  Todesf&lle  haben  bald  nachgelassen, 
bald  zugenommen  oder  aber,  wenn  die  Krankheit  erloschen 
war,  wurde  sie  von  Reisenden  wieder  eingeschleppt.  Aber 
gerade  fur  diese  Verbreitung  der  Krankheit  durch  Leute, 
die  von  anderswo,  aus  infizierter  Gegend  kommen,  haben 
wir  in  den  Ratsprotokollen  auch  der  folgenden  Jahre 
keinen  Anhaltspunkt.  In  der  Sitzung  vom  23.  Juli  1564 
wird  aufmerksam  gemacht,  dass  die  tsterbenden  leufftc 
zunehmen. 8)  In  der  nachsten  Sitzung  vom  27.  Juli  wird 
erkannt,  dass  das  Tanzen  abgestellt  werden  soil,  dass  bei 
Hochzeiten  weniger  Leute  einzuladen  sind,  statt  60  nur  30. 
Die  Apothekerherren,  die  damals  die  Sanitatspolizei  leiteten, 
sollten  Anordnungen  treffen  fur  die  Sauberkeit  der  Gassen. 
Die  Leichenbegangnisse  sollten  moglichst  schnell  und  ein- 
fach  erledigt,  keine  Kr&nze  mehr  auf  die  Bahren  gelegt 
werden.  Die  Totengr&ber  diirfen  keine  2  Leichen  gleich- 
zeitig  begraben,  sie  waren  denn  in  demselben  Haus.  Der 
SpendschafFner  von  St.  Marx  muss  noch  4  Tr&ger  anstellen, 
damit  Leichen  nicht  wieder  24  Stunden  stehen  bleiben, 
wie  es  anscheinend  vorgekommen  war,  da  niemand  zu 
dieser  Besorgung  gefunden  wurde4).  —  FQr  die  Bader 
werden  besondere  Verordnungen  getroffen.  Den  Badern 
wurde  verboten,  Leute,  die  krank  sind,  in  das  Bad  zu 
lassen.  Es  war  gemeldet  worden,  dass  Leute,  die  >von  der 
jetzigen  Krankheit  ufFston,  wann  eh  sy  recht  heil,  yn  die 
aussern  Bader  gon  und  andere  noch  Inficiren.*  Im  Speier- 
bad   sollte   es   in   dieser  Beziehung   am   argsten  sein.     Die 


*)  Baumgarten ,  Slerdmns  Diiefwecbsch  p.  274.  •)  St.  Thomas- Archiv. 
Diarium  Joh.  Marb.  pag.  2,  3.  8)  1564.  XXI.  p.  298.  4)  XXf.  1564. 
Sitzungen  vom  7.  VIII.;   19.  VIII.;  21.  VIII.;  23.  VIII.;  28.  VIII. 


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Vorsichtsmassregeln  gegen  Pest  in  Strassburg.  223 

IIIerHerren  werden  dazu  angeordnet,  diese  Ubelstande  in 
Augenschein  zu  nehmen  und  die  Wasser  der  Badstuben 
hinten  hinauszulassen  (wohl  in  den  Graben),  und  wenn  es  sie 
bediinkt,  auch  die  Bauherm  dazu  zu  nehmen.  Die  Pradi- 
kanten  endlich  werden  beauftragt,  sich  bei  den  Leuten, 
die  Hochzeit  machen  wollen,  zu  erkundigen,  ob  sie  auch 
recht  gesund  seien.  Es  ware  namlich  vorgekommen,  dass 
manche  zu  fruh  aufgestanden  w£ren.  Ein  solcher  hatte 
dazu  noch  Hochzeit  gehalten  und  sei  dann  10  Tage  spater 
gestorben.  Die  Pfarrer  sollen  uberhaupt  Pestkranke  den 
Apothekerherren  melden,  da  sie  doch  zu  vielen  Kranken 
kommen. 

Das  Jahr  1564  war  nach  alien  Chroniken  ein  furcht- 
bares  fiir  Strassburg  und  das  ganze  Elsass.  In  Strassburg 
starben  4777  Personen  (Collect.  Wenker). 

In  dieses  Jahr  f&llt  eine  Neuausgabe  des  Pestregimentes 
von  Winther  von  Andernach.  Winther  hattc  die  Pest  1541 
in  Metz  kennen  gelernt  und  damals  sein  erstes  Buch 
dariiber  geschrieben.  Ausserdem  wird  er  in  Strassburg 
Kenntnisse  gesammelt  haben,  da  er  von  1544  ab  hier 
wohnte  >).  Die  Arzte  der  Stadt  waren  vom  Rate  der  Stadt 
zur  Abfassung  einer  gemeinverstandlichen  Schrift  iiber  die 
Pest  aufgefordert  worden  und  sie  hatten  sich  an  Winther 
gewandt,  ein  Zeichen  des  hohen  Rufes,  dessen  er  sich 
erfreute.  Die  ausfuhrlichen  Verhandlungen  zwischen  dem 
Rat  der  Stadt  und  den  Arzten  und  Apothekern  finden  sich 
bei  Bernays*.  Winther  wurde  vom  Rate  fUr  sein  Buch 
belohnt,  da  man  ausserdem  Wert  darauf  iegte,  einen  so 
ausgezeichneten  Arzt  zu  behalten. 

Das  Pestregiment  Winthers  ist  fur  Strassburg  von 
grosser  Bedeutung  gewesen.  Flir  uns  ist  es  von  ebensolchem 
Interesse.  Es  ist  jedenfalls  fiir  die  nachsten  Jahre,  vielleicht 
bis  gegen  das  Ende  des  17.  Jahrhunderts  tonangebend 
geblieben.  Brunschwig  hatte  64  Jahre  friiher  fur  seine 
Zeit  relativ  fortgeschrittene  Anschauungen  vertreten.  Er 
war  jedoch  nicht  bekannt  geworden.  Wiewohl  er  vielleicht 
selbst  von  der  Ansteckungsgefahr  der  Pest  iiberzeugt  war, 
hebt  er  gerade  diesen  Punkt  wenig  hervor.    Fiir  Strassburg 


l)  Bernays,  1.  c.  p.  34.     *)  1.  c.  p.  53  Anm.   I. 


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224 


Schickele. 


hat  er  nicht  viel  Erfolg  gehabt.  Fries  und  Brunfels 
(Spiegel  der  Artzney  1529)  erw&hnen  ihn  nicht,  sprechen 
uberhaupt  auch  nicht  von  Contagion.  Sie  kennen  nur  *bose 
dempff*  in  der  Luft,  Bodenausdunstungen,  wo  organische 
Stoffe  verwesen,  als  Ursache  der  Pest.  Sie  bedeuten  also 
einen  Ruckschritt  der  medizinischen  Anschauungen  unter 
den  Arzten.  Allerdings  darf  man  vielleicht  nicht  zu  sehr 
verallgemeinern ;  denn  1541  treten  die  Rate  fur  Isolierung 
der  Pestkranken  ein.  Ob  hier  eine  Divergenz  zwischen 
den  Gelehrten  und  dem  gesunden  Verstande  der  einfachen 
Leute  bestand,  diirfte  nicht  zu  beantworten  sein. 

In  seinem  Pestregiment  kundet  Winther  dem  Volke 
in  klaren  Worten  die  Ansteckungsgefahr  der  Pest.  Seine 
Lehren  sind  offenbar  die  Folgerungen  aus  einer  grossen 
Erfahrung  und  uberlegter  Krankenbeobachtung.  Dass  seine 
Lehren  geschatzt  wurden,  beweist  das  Pestregiment  von 
1610,  das  eine  Neuausgabe  von  1564  ist  ohne  wesentliche 
Anderungen.  Aber  immerhin  bleibt  die  Tatsache  unver- 
standlich,  dass  der  Rat  der  Stadt  die  wichtige  Forderung 
Winthers  nicht  befolgte,  Fremde  aus  verseuchten  Gegenden 
von  dem  Eintritt  in  die  Stadt  auszuschliessen.  Es  hat  den 
Anschein,  als  ob  unter  dem  Einflusse  Winthers  fur  die 
Hygiene  der  Stadt  mehr  getan  worden  ware.  Massregeln 
gegen  Fremde  finden  wir  jedoch  erst  wahrend  des  30jahri- 
gen  Krieges. 

1582  war  die  Pest  auch  wieder  in  Strassburg.  In  der 
Sitzung  vom  7.  Aug.  wurden  die  Apothekerherren  auf- 
gefordert,  ihres  Amtes  zu  walten,  und  sich  zu  erkundigen, 
welche  Massregeln  1564  ergriffen  worden  seien,  und  dem- 
entsprechend  anzuordnen.  1)  Mehrere  Ratssitzungen  zeigen, 
dass  die  grassierende  Krankheit  zu  verschiedenen  Sorgen 
Anlass  gab;  deshalb  werden  die  Burger  auch  wieder 
ermahnt,  das  Tanzen  und  Trinken  bleiben  zu  lassen,  auch 
zu  den  Hochzeiten  nicht  zu  viel  Personen  einzuladen.  Man 
mftge  mehr  in  die  Kirche  gehen.  Heinrich  Naf,  Mitglied 
des  kleinen  Rates,  bittet  um  Urlaub  von  dessen  Sitzungen. 
Er  sei  in  seiner  Herberge  derart  heimgesucht,  dass  viele 
Personen  schon  gestorben,  dass  noch  mehrere  auf  den  Tod 

l)  XXI.   1582.  p.  386. 


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Vorsichtsmassregeln  gegen  Pest  in  Strassburg.  225 

krank  lagen.  Es  wird  ihm  gesagt,  er  moge  auf  einen 
Monat  sein  Wirtshaus  (Herberge)  schliessen,  nicht  so  sehr 
tihm  selbst  zum  Besten,  sondern  auch  zu  desto  weniger 
Abscheuc. 

Im  Anfang  des  17.  Jahrhunderts  brach  wiederum  eine 
grOssere  Pestepidemie  in  Strassburg  und  der  Umgegend 
aus.  In  diese  Zeit  fallt  die  2.  Ausgabe  des  Pestregiments 
Winthers  von  Andernach.  In  den  Ratsprotokollen  finden 
sich  nur  wenige  Bemerkungen  iiber  die  Krankheit.  Diese 
betrefFen  nur  Aufforderungen  an  die  Prediger,  die  Biirger 
zur  Frommigkeit  zu  ermahnen,  zu  gottgefalligem  Lebens- 
wandel,  da  doch  die  Pest  in  erster  Linie  eine  Strafe  Gottes 
sei  und  durch  liederiiches  Leben  verbreitet  werde.  Diese 
Ermahnungen  werden  immer  wiederholt  und  wechseln  ab 
mit  den  Klagen  iiber  die  Unsauberkeit  der  Gassen.  Die 
Horblohner  und  die  sonst  dazu  gestellten  Leute  werden 
zum  so  und  so  vielten  Male  zu  eifriger  Arbeit  ermahnt. 
Stete  Verweise  auf  die  Polizeiordnungen  und  Androhung 
von  Strafen  sind  gewohnlich. 

Auch  im  Verlaufe  des  3ojahrigen  Krieges  finden  sich 
keine  weiteren  Verordnungen.  Uberhaupt  sind  die  XXI. 
Protokolle  sehr  arm  an  Besprechungen  hygienischen  Inhalts. 
Es  wird  die  Leichenpolizei  und  die  Strassenaufsicht  strenger 
gehandhabt  und  damit  ists  fertig. 

Es  lag  jedoch  auf  der  Hand,  dass  die  Personen  an 
massgebender  Stelle  auf  die  Vermehrung  der  Kranken 
und  der  ansteckenden  Krankheiten  w&hrend  der  Kriegs- 
jahre  aufmerksam  wurden.  In  erster  Linie  dachten  sie 
hierbei  an  die  zahlreichen  Fremden,  besonders  Soldaten, 
welche  in  die  Stadt  kamen.  Seit  den  Jahren  1622  ff. 
besch&ftigt  sich  der  Rat  oft  mit  den  hergezogenen  Soldaten. 
Er  ordnet  an,  dass  ihrer  nicht  zu  viel  eingelassen  werden 
sollen,  nicht  mehr  als  100 — 150  im  Tage1).  Auch  der 
Fremden  nimmt  er  sich  an,  die  keine  Unterkunft  haben, 
der  Kranken,  welche  von  auswarts  kommen.  Er  ordnet 
ihre  Verbringung  in  das  Spital  an.  Die  kranken  Burger 
aber  sollen  zu  Hause  liegen  bleiben  *),  nicht  ihre  Nachbarn 
in  Gefahr  bringen.     Die  Aufnahme   der   kranken  Soldaten 

')  XXI.  1622.  p.  233.     *)  XXI.  1634.  pp.  250,  253. 


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226  Schickele. 

wird  an  den  Toren  verboten ')  bzw.  deren  "Oberweisung  in 
das  Spital  angeordnet.  Da  dieses  vielfach  besetzt  war, 
wurde  noch  die  Carthaus  und  St.  Claus  in  undis  zur  Ver- 
fiigung  gestellt,  ebenso  fur  die  sonstigen  obdachlosen 
Krankcn1).  Ob  gerade  mit  der  letzteren  Anordnung  eine 
Isolierung  der  Kranken  beabsichtigt  war,  lasst  sich  nicht 
nachweisen.  Man  war  jedenfalls  um  die  Kranken  sehr 
bemiiht.  Es  wurden  an  sie  unentgeltlich  Arzneien  verteilt3). 

Merkwiirdigerweise  finden  wir  von  den  Strassburger 
Arzten  wenige  Arbeiten  uber  die  Pest  und  die  ansteckenden 
Krankheiten.  Einige  Dissertationen,  die  aus  der  Mitte  des 
17.  Jahrhunderts  noch  vorhanden  sind,  bringen  nichts 
neues;  sie  beschranken  sich  auf  die  Wiedergabe  der  alten 
(hippokratischen  etc.  .  .  .)  Lehren;  das  wenige  Neue  ist 
wohl  fremden  Einflussen  (Winther  v.  Andernach?)  zuzu- 
schreiben.  In  der  zweiten  Halfte  des  17.  Jahrh.  geschieht 
plotzlich  ein  grosser  Umschwung  in  der  Bekampfung  der 
ansteckenden  Krankheiten.  Der  Rat  von  Strassburg  fongt 
an  energischer  vorzugehen,  als  in  den  Jahren  1665  und  1666 
die  Pest  wieder  in  die  Rheinlande  und  in  das  Elsass  ver- 
schleppt  wurde.  Jetzt  endlich  zog  der  Rat  der  Stadt  die 
Folgerungen  aus  den  Lehren  Winthers  v.  Andernach, 
die  dieser  vor  iiber  100  Jahren  schon  ausgesprochen  hatte. 
Durch  alle  Erlasse  des  Rates  zieht  sich  als  Grundgedanke: 
praeservatio  dignior  curatione  und  wachsame  Absperrung 
der  Stadt  ist  das  einzige  sichere  Mittel  gegen  Einschleppung 
der  Krankheit. 

In  der  zweiten  Halfte  des  Jahres  1665  komraen  die 
ersten  Berichte  iiber  das  Einbrechen  der  Pest  in  die  Rhein- 
lande. Durch  ein  von  Algier  kommendes  Schiff4)  soil 
Amsterdam  infiziert,  von  hier  aus  Holland  und  der  Rhein 
ergriffen  und  auch  London  und  England  verseucht  worden 
sein.  Ein  Brief  vom  16.  Oktober  1665  von  der  Stadt  Basel  an 
den  Strassburger  Rat  tibersendet  die  Abschrift  eines  Briefes 
von  Mailand,  der  meldet,  dass  die  Pest  in  England  aus- 
gebrochen  sei.     In  Basel,  Mailand,   Luzern  u.  a.  O.  waren 


*)  M.  O.  Tom.  X,  S.  68  (Mandatenordnungcn).  *)  XXI.  1634.  P-  254- 
s)  XXI.  1636.  p.  154.  Pfarrer  und  Vikare  bitten  um  Arzneien  und  Alexi- 
pharmaca,  da  in  dieser  Zeit  viele  Kranke,  notdurftig,  liegen.  *)  Haeser, 
Geschieht e  der  Medizin  III  p.  412. 


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Vorsichtsmassregeln  gegen  Pest  in  Strassburg.  227 

schon  Massregeln  er  griff  en.  Strassburg  beschliesst  dasselbe 
zu  tun;  es  soil  darauf  geachtet  werden,  dass  michts  ver- 
d£chtigest  durchgelassen  werde.  Die  weiteren  Ausffthrungen 
werden  den  Verordnetenherren  ftberlassen.  Diese  melden 
am  23.  Oktober,  dass  die  Pest  in  Koln  sei1).  Der  Rat 
verordnet*),  dass  aus  der  verseuchten  Gegend  kommenden 
Leute  und  Waren  in  die  Stadt  keinen  Einlass  erhalten 
durfen;  dass  auch  die  Durchreise  verboten  wird.  Der 
Stadtphysikus  und  Professor  der  Medizin  Sebiz  der  Altere 
wird  aufgefordert ,  mehrere  der  altesten  Arzte  der  Stadt 
zu  berufen  und  geeignete  Vorschlage  zu  machen.  In  der 
Stadt  soil  m&glichste  Sauberkeit  gehalten  werden;  die 
Gassen  sind  zweimal  wochentlich  zu  s&ubern.  Schweine 
und  G&nse  sollen  aus  der  Stadt  entfernt  werden.  In  den 
Hausern,  in  deren  Nahe  oder  in  denen  uble  Geriiche  sind 
und  faulende  Materien  liegen,  muss  mit  Wachholderholz 
ger&uchert  werden.  An  den  Stadttoren  darf  kein  Reisender 
eingelassen  werden  ohne  Attest  »des  gesunden  lufft  halberc 
Den  Schiffs-  und  Fuhrleuten  ist  verboten,  Fremde  iiberzu- 
setzen,  zu  befordern  und  in  die  Nahe  der  Stadt  zu  bringen. 
Die  Kaufleute  sind  von  diesen  Massregeln  zu  benach- 
richtigen  und  sollen  sich  dementsprechend  verhalten. 
Ausserhalb  der  Stadt  ist  ein  Platz  zu  bestimmen,  an  dem 
alle  Waren,  die  aus  verd&chtigen  Gegenden  kommen,  aus- 
gepackt  werden  und  14  Tag  an  der  Luft  liegen  bleiben. 
Packete,  die  durch  die  Post  kommen,  mtissen  vor  der 
Er6ffnung  ger&uchert  werden.  Allerorts  sollen  diese  Mass- 
regeln verkundet  werden  (Nachbarst&dte  und  -Provinzen), 
damit  sie  alien  bekannt  seien  und  niemand  sich  ilber  ihre 
Strenge  beklage.  Auch  der  Stadt  Basel  soil  hiervon  Mit- 
teilung  geschehen.  Die  an  den  Toren  der  Stadt  auszu- 
fuhrenden  Verordnungen  liegen  den  Oberwachtherren, 
alle  die  Schiffahrt  betreffenden  den  Oberkaufhausherren  ob. 
Die  gewissermassen  extemporierten  vorlaufigen  Ver- 
ordnungen des  Rates  enthalten  fast  alles  Wesentliche,  was 
in  der   damaligen  Zeit   in  Betracht   kommen   konnte.     Sie 


l)  Erster  Todesfall  i.  K.  am  26.  Juli  1665  (Schrohc,  Kurmainz  in  den 
Pcstjahren  1666  u.  67.  1903,  in  Pastor,  Erl.  u.  Erg.  zu  Janssens  Gesch.  d. 
d.  Volk.  III).  —  *)  XXI.  1665.  p.   162  ff. 


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228  Schickelc. 

geben  in  grossen  Ziigen  den  ganzen  Plan  der  Sicherheits- 
posten  wieder,  mit  denen  sich  die  Stadt  umgab.  Auf 
dieser  Basis  wurde  weiter  gearbeitet. 

Nach  einigen  Tagen  melden  die  XV,  dass  alle  Anord- 
nungen  befolgt  worden  sind1).  Insbesondere  erklaren  sich 
die  Kaufleute  mit  allem  einverstanden,  bitten  jedoch  einen 
Ort  zum  Ausladen  der  Waren  zu  wahlen,  wo  dies  mOglichst 
leicht  vor  sich  gehen  kOnnte.  Nach  l&ngeren  Verhand- 
lungen  und  mehreren  Ortsbesichtigungen  einigt  man  sich 
fur  die  Herberge  zum  Jager  auf  dem  Michelfelde.  Der 
leitende  Gedanke  hierfiir  war:  i.  eine  geniigende  Ent- 
fernung  von  der  Stadt,  2.  eine  ziemliche  Abgelegenheit 
von  den  Vororten  (die  Ruprechtsau  war  in  Betracht 
gekommen),  menschlichen  Wohnungen  und  Verkehr.  Ob 
dieser  Ort  gleich  von  Anfang  an  gewahlt  wurde,  ist  nicht 
sicher  zu  sagen.  Die  Verordnetenherren  hatten  vorge- 
schlagen,  in  der  Nahe  der  Wanzenau  die  Waren  auszu- 
packen  und  zu  sortieren.  Hier  sollte  alles  Verdachtige 
und  Emballierte  auf  ein  besonderes  Schiff  gelegt  und  mit 
diesem  in  den  vollen  Rhein  an  die  Rheinbriicke  gefahren, 
dann  ausgeladen  und  in  eine  Scheune  bei  dem  Kochhaus 
gebracht  werden2).  Die  anderen  Waren  (z.  B.  solche,  die 
in  Fassern  verpackt  sind)  brauchen  nicht  ausgeladen  zu 
werden  und  kttnnen  in  die  Stadt  kommen.  Bei  diesen 
Bestimmungen  blieb  es  im  Laufe  des  Jahres  1665  fur  den 
Schiffsverkehr.  Als  Dauer  der  Absperrung  waren  40  Tage 
festgesetzt  worden.  Es  wird  keine  besondere  Verordnung 
fur  die  Schiffsleute  erlassen.  Wahrscheinlich  mussten  sie 
eben  so  lange  wie  die  Waren  ausserhalb  der  Stadt  bleiben. 
Man  darf  dies  wohl  annehmen  nach  den  Massregeln,  die 
1666  fur  sie  ergriffen  wurden. 

Innerhalb  der  Stadt  scheint  die  Ausftihrung  der  Ver- 
ordnungen  auf  einige  Schwierigkeiten  gestossen  zu  sein. 
Zuerst  baten  die  Miiller,  die  das  Privileg  des  Schweine- 
haltens  hatten,  ihnen  dieses  Recht  zu  belassen8);  bald 
schliessen  sich  ihnen  die  Gartner  an.  Mit  Rticksicht  darauf, 
dass  in  den  Jahren   1626,   1633  und   1636,  wo  die  Pest  auch 


»)  XXI.   1665.  28/X.  p.  164  ff.  —  *)  XXI.  p.  165.  —  >)  XXI.  Sitzung 
vom  7.  Nov. 


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Vorsichtsmassregeln  gegen  Pest  in  Strassburg.  229 

herrschte,  das  Schweinehalten  geduldet  worden  war,  wird 
es  auch  jetzt  diesen  beiden  Innungen  zugelassen.  Allen 
andern  Leuten  ist  das  Halten  jeglichen  Viehes  verboten. 
Insbesondere  soil  darauf  geachtet  werden,  dass  nur  gesundes 
Vieh  durch  Handler  und  Metzger  in  die  Stadt  gefiihrt 
werde,  da  auf  dem  Lande  zurzeit  zahllose  Tiere  sterben. 
Mittlerweile  hatte  Dr.  Sebiz  »monita«  vorgelegt.  Obwohl 
diese  nach  Ansicht  des  Rates  besonders  fur  den  Fall 
berechnet  waren,  dass  die  Pest  schon  eingeschleppt  ware, 
schien  es  doch  ratsam,  ihnen  jetzt  schon  Geltung  zu 
geben. 

1.  Gassen  und  Markte  sind  sauber  zu  halten  und  zwei- 
mal  wochentlich  zu  kehren. 

2.  Es  darf  kein  Urin  auf  die  Gassen  ausgeschuttet 
werden. 

3.  Aller  Unrat  auf  den  Gassen  und  in  den  Graben, 
insbesondere  die  Misthaufen  sind  zu  entfernen. 

4.  Es  ist  darauf  zu  achten,  dass  das  Schweinefleisch 
gesund  ist. 

5.  Die  alten  Lumpen,  die  zur  Anfertigung  des  Papieres 
gebraucht  werden,  durfen  nicht  auf  die  Gassen  oder 
in  die  Wassergr£ben  geschuttet  werden,  sondern 
sind  alsbald  abzufuhren. 

Diese  Vorschriften  sind  also  nur  allgemein  hygienischen 
Inhalts  und  eigentlich  nichts  anderes  als  der  Inhalt  der 
unzahligen,  anscheinend  immer  ohne  dauernden  Erfolg 
wiederholten  Dekrete  betr.  die  Misthaufen  in  der  Stadt. 
Die  Metzger  erhoben  jedoch  Einspruch  gegen  die  Ent- 
fernung  der  tOchsenmisthaufenf.  Ebenso  wollten  sie  ihre 
SenklOcher  in  der  grossen  Metzig  nicht  abstellen.  Der 
Rat  holt  die  Ansicht  des  Dr.  Sebiz  ein.  Die  Motivierung 
der  Metzger,  dass  die  Misthaufen  Praeservativa  gegen  die 
Kontagion  seien,  wird  von  diesem  jedoch  nicht  geteilt. 
Schliesslich  lasst  der  Rat  die  Misthaufen  fur  die  Metzger 
doch  zu  in  der  Uberzeugung,  dass  das  Handwerk  darunter 
leiden  kOnnte,  in  Anbetracht  der  mehrerforderlichen  Arbeit 
zum  FortschafFen  derselben.  Sie  durften  aber  nicht  zu 
gross  sein  und  mussten  moglichst  sauber  gehalten  werden. 
Auch  die  Senklocher  kOnnten  bleiben.  Die  Cloaken  seien 
aber  sorgfaltig  zu  reinigen. 


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230 


Schickele. 


Offenbar  hielt  es  der  Rat  noch  nicht  f&r  notig,  die 
Verordnungen  in  ihrer  vollen  Scharfe  auszufQhren,  da  die 
Pest  noch  aus  weiter  Entfernung  gemeldet  wurde.  Auch 
in  dem  aussern  Verkehr  war  er  darauf  bedacht,  ein  zu 
hartes  Vorgehen  mGglichst  zu  vermeiden.  Ermahnungen 
und  Drohungen  schienen  vorlaufig  zu  geniigen.  Fur  die 
Gberwachung  der  Sauberkeit  der  Stadt  ist  zum  erstenmal 
in  der  Sitzung  vom  22.  Januar  1666  von  den  Konta- 
gionsherren  die  Rede. 

Im  Anfange  des  Jahres  1666  beschaftigt  vor  allem  den 
Rat  das  GerQcht,  dass  in  Strassburg  selbst  die  Pest  auf- 
getreten  sei.  Die  Stadt  wurde  tverschrienc.  Es  entstand 
darob  ein  reger  brieflicher  Verkehr  mit  den  umliegenden 
Stadten  und  Amtern.  Strassburg  schickte  Atteste  seiner 
Arzte,  dass  die  Luft  rein  sei,  Auszuge  aus  den  Sterbe- 
registern  zum  Nachweis,  dass  keine  grossere  Zahl  von 
Todesfallen  vorgekommen  ware.  Andere  Stadte  tun  das 
gleiche.  Besonders  Frankfurt  schreibt  immer  wieder,  dass 
bei  ihnen  alles  gesund  sei.  Die  Stadte  tauschen  ihre  Mass- 
regeln  aus,  die  gegen  die  Einschleppung  der  Krankheit 
getroffen  worden  sind1). 

Es  war  von  grosser  Bedeutung,  dass  der  Ruf  der 
»gesunden  Luft*  einer  Stadt  aufrecht  erhalten  wurde.  Der 
ganze  Handelsverkehr  hing  natiirlich  davon  ab.  Fremde 
Kaufleute  kamen  nicht,  eigene  Kauf leute  wurden  anderswo 
ausgeschlossen,  wenn  der  Ort  als  verdachtig  gait.  Deshalb 
geht  ein  reges  Hinundherschreiben  unter  den  Rheinstadten, 
ob  man  die  Ostermessen  besuchen  kOnnte,  insbesondere 
die  Frankfurter  Messe.  Die  meisten  Stadte,  unter  ihnen 
auch  Strassburg,  lassen  ihre  Kaufleute  ziehen,  ermahnen 
sie  jedoch,  keine  verdachtige  Orte  zu  beriihren  und  bei 
ihrer  Rtickkehr  ein  Gesundheitsattest  vorzuweisen,  widrigen- 
falls  sie  eine  Quarantane  (von  40  Tagen)  auszuhalten 
hatten. 

Im  Juni  melden  die  Nachrichten,  dass  die  Kontagion 
den  Rhein  heraufvvandere  und  immer  naher  ziehe. 

Jetzt  entfaltete  der  Rat  der  Stadt  Strassburg  seine 
ganze  Energie,  um  der  Einschleppung  mOglichst  zu  wehren. 


»)  XXI.    1666.  pag.  26  ff. 


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Vorsichtsmassregeln  gegen  Pest  in  Strassburg.  23  I 

In  der  Sitzung  vom   18.  Juni  wird  sofort  beschlossen: 

1.  alle  umliegenden  Stadte  und  Herrschaften  zu  benach- 
richtigen,  dass  ohne  Gesundheitsattest  niemand  in 
die  Stadt  eingelassen  wird. 

2.  An  die  Stadttore,  Zolle  und  Wirtshauser  werden 
gedruckte  Mandate  verteilt  mit  ausfuhrlichen  Ver- 
haltungsmassregeln. 

3.  Alle  Einlass  Begehrenden  werden  an  die  3  Haupt- 
tore:  Weiss-,  Stein-  und  Metzgertor  verwiesen,  von 
wo  bestimmt  werden  wird,  was  zu  tun  ist.  Zwei- 
mal  t£glich  werden  die  Tore  von  zwei  XVcr  Mit- 
gliedern  revidiert. 

4.  Es  ist  besonders  auf  Handwerksburschen  zu  achten, 
die  aus  der  Fremde  kommen,  und  auf  Barbiere,  die 
viel  mit  Kranken  zu  tun  haben. 

5.  Alle  Personen  in  der  Stadt,  die  verd&chtig  er- 
scheinen,  sind  aufzugreifen  und  genau  zu  unter- 
suchen. 

6.  Die  Soldaten  zu  Kehl,  Grafenstaden,  auf  den  Wachen, 
ebenso  die  Zollner,  sind  bei  Verlust  ihres  Dienstes 
zu  ermahnen,  alles  verdachtige  Gesindel  aufzu- 
greifen und  sich  nach  ihren  Gesundheitsattesten  zu 
erkundigen. 

Nicht  minder  scharf  waren  die  Bestimmungen  ftir  den 
Verkehr  zu  Wasser.  Schiffe,  die  aus  infizierter  Gegend 
kamen,  mussten  mit  ihrer  Mannschaft  40  Tage  vor  der 
Stadt  liegen  bleiben.  Es  ist  leicht  verst&ndlich,  dass  die 
durch  diese  Verordnung  betroffenen  Kaufleute  sich  ihr 
durch  alle  mftglichen  Einw&nde  zu  entziehen  suchten.  Zum 
Teil  waren  diese  auch  richtig,  so  dass  der  Rat  ein  Einsehen 
hatte.  So  wurde  schon  einige  Tage  nach  der  obigen 
Sitzung  die  Modifikalion  zugelassen,  dass  alle  Schiffe, 
deren  Schiffsleute  die  Handtreue  geben  konnten,  dass  die 
Frachtgtiter  schon  eine  Quarantine  ausgehalten  hatten, 
und  unterwegs  nicht  ein-  oder  ausgeladen  waren,  in  die 
Stadt  fahren  durften.  Die  Bemannung  jedoch  wurde  nicht 
eingelassen  und  musste  40  Tage  vor  der  Stadt  aus- 
halten  1). 

l)  XXI.   1666.  p.   126. 


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2$2  Schickele. 

Nach  einiger  Zeit  schon  hatte  sich  eine  ziemliche 
Anzahl  von  Schiffen  und  Schiffsleuten  vor  der  Stadt  ange- 
sammelt.  Ausschreitungen  von  seiten  dieser  nicht  beschaf- 
tigten  Leute  waren  nicht  zu  vermeiden.  In  der  Tat  wird 
auch  dem  Rat  berichtet1),  dass  die  Schiffer  »bis  vor  den 
Rechen  gefahren  sind,  dort  unter  den  Contreescarpes 
liegem,  dass  die  Angehorigen  der  Schiffer  aus  der  Stadt 
zu  ihnen  kommen,  dort  essen  und  trinken.  Die  Schiffer 
selbst  seien  sehr  ungehalten  und  drohten  trotz  alien  Mass- 
regeln  in  die  Stadt  zu  dringen.  Auch  in  Kehl  richteten 
die  unter  Quarantine  stehenden  Leute  grosse  Unordnung 
an.  Sie  kehrten  in  die  Wirtshauser  ein,  so  dass  die  Gefahr 
einer  Einschleppung  der  Seuche  in  Kehl  vorlage. 

Der  Rat  sch&rfte  als  Antwort  auf  diesen  Bericht  dem 
Wachtpersonal  die  Einhaltung  der  erlassenen  Vorschriften 
nochmals  ein.  Die  Schiffsleute  aber  sollten  sich  beruhigen 
und  sich  von  der  Stadt  entfernen  bei  Strafe  ihr  Biirger- 
recht  zu  verlieren.  Kiinftighin  sei  zu  sorgen,  dass  sie  nicht 
mehr  so  nahe  an  die  Stadt  heranfuhren.'  Damit  war  jedoch 
die  Ordnung  unter  dem  Schiffsvolk  noch  nicht  wiederher- 
gestellt.  Die  umliegenden  Dorfer  wie  Bischheim  und  Hon- 
heim2)  konnten  durch  die  herumziehenden  Schiffer  ange- 
steckt  werden.  Es  waren  wohl  Pfahle  gesteckt  worden, 
uber  die  hinaus  die  Schiffer  sich  nicht  entfernen  durften, 
aber  sie  hielten  sich  nicht  daran.  Im  Laufe  der  nachsten 
Wochen  wurde  bestimmt,  dass  die  einheimischen  Schiffer 
ausser  ihrer  Reisezeit  nur  20  Tage  vor  der  Stadt  zu  liegen 
brauchten,  fremde  mussten  aber  die  40  Tage  einhalten8). 
Spater  wurde  die  Vergunstigung  der  20  Tage  auf  alle 
die  ausgedehnt,  welche  auf  ihrer  Reise  keine  Nachricht 
von  den  Sperrmassregeln  erhalten  hatten4). 

Schon  im  Jahre  1665  war  verlangt  worden,  dass,  aus 
infizierter  Gegend  kommende  Waren  ausgeladen,  aus- 
gepackt  und  40  Tage  an  die  freie  Luft  geh&ngt  wurden. 
Trotz  der  geeigneten  Unterkunft  (s.  u.)  kamen  bald  Klagen, 
dass  die  Waren  dabei  zu  sehr  litten,  auch  dass  manche 
Waren    schon    ihrer    Natur    nach    keiner    so    langen    Zeit 


i)  XXI.  1666.  p.  130b.  -  *)  XXI.  p.  154b.  — »)  p.  232.  — «)  XXI. 

P.  174  b. 


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Vorsichtsmassregeln  gegcn  Pest  in  Strassburg.  233 

bedurften.  Deshalb  wurde  fttr  Eisen,  Stahl,  Blei  usw.  eine 
Verkiirzung  der  Frist  auf  20  Tage  zugelassen.  Dagegen 
solle  besondere  Vorsicht  fttr  Wolle  angewandt  werden,  die 
die  giftige  Materie  besonders  anz&ge.  Auch  das  40  Tage 
lange  Aushangen  der  Waren  an  der  freien  Luft  wurde 
dahin  modifiziert,  dass  die  Waren  nicht  mehr  einzeln  aus- 
gepackt  zu  werden  brauchten,  dass  man  nur  die  Ballen 
offhen  und  ein  Packet  nach  dem  andern  ausrauchern  solle. 
Im  tibrigen  mussten  aber  die  40  Tage  eingehalten  werden. 
Wenn  aber  glaubwtlrdige  Atteste  eingebracht  wurden,  dass 
die  Waren  aus  unverdachtigen  Orten  kamen  und  unter- 
wegs  nichts  aus-  oder  eingeladen  worden  waren,  dann 
kOnnten  sie  eingelassen  werden,  nach  vorheriger  aus- 
giebiger  Raucherung  und  Auswechseln  der  Verpackung. 
(Bericht  des  Rates  an  die  Basler  Kaufleute,  XXI.  p.  225). 
Werden  aber  innerhalb  der  Stadt  Waren  oder  Personen 
gefunden,  die  aus  den  verdachtigen  Gegenden  stammen 
und  sich  unerlaubter  Weise  dort  befinden,  so  sollen  diese 
aus  der  Stadt  entfernt  und  die  dafur  Verantwortlichen 
bestraft  werden. 

tTber  den  Ort,  an  derri  die  Quarantine  gehalten  wurde, 
sind  die  Angaben  nicht  recht  deutlich.  Es  scheint  sicher, 
dass  die  Schiffer  und  die  zurQckgehaltenen  Schiffe  vor 
dem  Rheinrechen  lagen.  Wahrscheinlich  waren  hier  auch 
Hutten  errichtet  worden,  in  denen  die  Schiffer  unter- 
gebracht  wurden.  Auf  dem  Michelfelde  befanden  sich  die 
grossen  Scheunen,  in  denen  die  Waren  abgeladen,  aus- 
gepackt,  gerauchert  wurden  und  an  der  Luft  liegen  blieben. 
Wie  sich  aus  den  Berichten  der  XVer  ergibt  (s.  u.),  waren 
diese  Hutten  auch  zum  Wohnen  eingerichtet.  In  ihnen 
werden  sich  wohl  Reisende  und  Kaufleute  aufgehalten 
haben.  Cber  die  Regelung  des  Verkehrs  mit  alien  diesen 
Leuten,  insbesondere  wie  sie  mit  Nahrungsmitteln  usw. 
versehen  wurden,  konnten  keine  Angaben  in  den  Proto- 
kollen  und  Verordnungen  gefunden  werden.  An  den 
Toren  der  Stadt  wurde  strenge  Wacht  gehalten.  Auch 
an  den  Nebentoren  wie  am  Fischertor  wurden  Wachter 
mit  speziellen  Instruktionen  aufgestellt  *).    Mitte  Juli  zirku- 


»)  XXI.  1.  VIII.  1666. 
Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  a. 


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234 


Schickele. 


lierte  das  Geriicht,  dass  ein  Offizier  an  einem  Tore  einen 
Kolner  Handwerksburschen  in  die  Stadt  eingelassen  habe. 
Der  Rat  ordnete  eine  strenge  Untersuchung  an  und  ein- 
tretenden  Falles  sollte  durch  eine  scharfe  Bestrafung  des 
Offiziers  ein  Exempel  statuiert  werden. 

Die  Absperrmassregeln  erstreckten  sich  auch  auf  das 
vom  Lande  kommende  Vieh.  Jenseits  vom  Rhein  wutete 
ein  grosses  Sterben  unter  dem  Vieh.  Deshalb  wurden  Tiere 
nur  auf  ein  Gesundheitsattest  eingelassen  oder  wenn  sie 
nachgewiesenermassen  zwei  Monate  vor  der  Stadt  gelegen 
hatten. 

Innerhalb  der  Stadt  selbst  waren  ausgiebige  Vorsichts- 
massregeln  ergrifFen  worden.  Die  im  vorigen  Jahre  noch 
erlaubten  Schweine,  G&nse  und  Misthaufen  mussten  dies- 
mal  weichen  !).  Die  zwei  schon  in  friiheren  Pestjahren  zu 
spezieller  Uberwachung  beorderten  XVe*  Herren  bekamen 
jetzt  als  tKontagionsherrem  eine  selbst£ndigere  Stellung2). 
Es  wurden  ihnen  mehr  Rechte  zugestanden  zur  Anordnung 
ihnen  notig  erscheinender  Massregeln  bis  auf  wichtigere 
Sachen,  iiber  die  sie  an  den  Rat  zu  berichten  hatten. 

Unter  dem  Vorsitze  des  Stadtphysikus  Sebiz  sen.  war 
ein  Collegium  medicum  einberufen  worden,  das  sich  aus 
den  DDr.  Sebiz  Albert  (jun.),  Kieffer,  Beza,  Jundter  und 
Dunkel  zusammensetzte.  Es  war  ihm  als  erste  Aufgabe 
gestellt  worden,  sich  anderorts  iiber  die  eingeschlagene 
Kur  zu  informieren  und  iiber  deren  Erfolge.  Die  Chirurgi 
sollten  von  dem  Kollegium  bestimmt  werden8).  Schon  in 
der  Sitzung  vom  1 6.  Juli  war  die  Frage  eines  Pestlazaretts 
aufgeworfen  worden.  Erst  in  der  Sitzung  vom  8.  Sep- 
tember wurde  als  solches  das  Kloster  Set.  Niklaus  in 
undis  vorgeschlagen.  Die  notigen  Reparaturen  wurden 
angeordnet.  Es  sollte  iiber  die  Ernennung  geeigneter 
Arzte,  Chirurgen  und  eines  Kaplans  beratschlagt  werden. 
Vorl&ufig  wurde  bestimmt,  bis  etwa  eine  Kollekte  unter 
den  Burgern  das  nOtige  Geld  beschafft  hatte,  dass  St. 
Marx  fur  den  Unterhalt  der  Bedienten  und  fur  die  Be- 
sorgung  der  Medikamente  aufkommen  sollte.    Die  Karthaus 


»)  XXL  p.   137.    —    *)  XXL    1.  VIII.  66.    —    »)  XXL    Sitzung  vera 
August. 


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Vorsichtsmassregeln  gegen  Pest  in  Strassburg.  235 

(bei  Eckbolsheim)  lieferte  die  FrQchte,  das  Mehreren- 
spital  die  Betten,  Gettich  und  andere  Mobilien,  der  Stadt- 
keller  den  Wein,  der  Haagemeister  das  Holz.  Als  Pesti- 
lenzarzt  wurde  Dr.  Geidelin  vorgeschlagen  (XXI,  p.  196) 
mit  dem  jedoch  keine  Einigung  zu  erzielen  war.  Es  wurde 
Dr.  Schillings  ernannt  (p.  204),  der  auf  ein  Vierteljahr 
angestellt  wird.  Als  Lohnung  wurden  ihm  2  Fuder  Holz, 
200  Wellen  und  wochentlich  1  Schilling  zuerkannt.  Als 
Chirurg  wurde  Sartory  ernannt.  Es  waren  noch  Kopp 
und  Duttmar  in  Betracht  gekommen.  Als  Gehalt  sollte 
er  2  Schilling  bekommen.  Kaplan  wurde  Sam.  Friedrich 
Geroldt;  er  sollte  mit  seiner  Frau  in  das  Lazaret  Ziehen, 
die  dort  vorlaufig  die  Haushaltungsgeschafte  ubernehmen 
sollte.  Es  wurden  ihm  3  Schilling  wochentlichen  Gehalts 
zuerkannt. 

Die  nachstwichtige  Tat  des  Collegium  medicum  bestand 
in  der  Abfassung  eines  Pestregimentes1).  Dieses  zeichnet 
sich  durch  eine  einfache  Kiirze  aus.  Wie  die  Einleitung 
sagt,  ist  das  Biichlein  fur  die  Burger  und  Untertanen  der 
Stadt  Strassburg  geschrieben  worden,  »dieweilen  der  Hebe 
Gott  aus  hochbeweglichen  Ursachen,  etliche,  nicht  gar 
weit  von  hinnen  gelegene  Ort,  mit  gemeldter  Seuche  heim- 
suchen  willc  In  diesen  Zeilen  werden  die  BQrger  der  Stadt 
gelehrt,  was  die  Pest  ist,  wie  man  sie  erkennen  kann,  wie 
sie  sich  verbreitet,  auf  welche  Art  man  sich  schQtzen  und 
kurieren  soil*). 

Man  wird  wohl  mit  der  Annahme  nicht  fehlgehen, 
dass  dies  Pestregiment  iiberall  verbreitet  und  verteilt 
wurde.  Wahrscheinlich  wurden  solche  Exemplare  auch  an 
die  anderen  Stadte  geschickt,  wenn  im  brieflichen  Verkehr 
die  Pestfrage  und  die  Abwehrmassregeln  besprochen 
wurden.  Die  meisten  grosseren  Stadte  werden  £hnliche 
Verordnungen  durch  ihre  Arzte  haben  ausarbeiten  lassen. 
Einige  sind  ja  erhalten  und  bekannt 

1)  Kurtzer  Bericht,  wie  man  sich  zur  Zeit  der  grassirenden  Pestilentz, 
sowohl  in  der  Praeservation  und  derselben  Verhfitung,  als  in  der  Curation 
und  dero  Heylung  mit  leiblichen  und  naturlichen  Mitteln  erzeigen  und  ver- 
nalten  soil.  Aufi  v&tterlicher  und  wohlmeynender  Vorsorg  und  Bevelch 
Eines  Hochldbl.  und  Ehrsamen  Magistrats  zu  Strafiburg.  Gestellet  durch 
die  Medicinae  Doctores  daselbsten.  Gedruckt  bey  den  Carolischen  Erben,  1666. 
—  *)  s.  Anhang. 

16* 


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236  Schickele. 

I'm  Laufe  desjahres  1666  tritt  das  Collegium  medicum 
noch  Ofter  in  Tatigkeit.  Es  werden  ihm  wohl  alle  ein- 
schl£gigen  Fragen  jederzeit  vorgelegt  worden  sein.  So 
vvird  seine  Ansicht  dariiber  eingeholt,  ob  Wein,  der  aus 
angeblich  unverdachtigen  Orten  kommt,  in  die  Stadt 
transportiert  werden  darf »).  Die  medici  Sebiz  und  Dttnkel 
sind  dagegen,  B6za  aber  daffar.  Da  der  Rat  der  Stadt 
aber  den  Attesten  der  Verkaufer,  dass  der  Wein  wirklich 
aus  krankheitsfreien  Orten  kommt,  keinen  Glauben  schenkt, 
muss  er  doch  20  Tage  vor  der  Stadt  liegen  bleiben.  — 
Gegen  Ende  des  Jahres  wird  beratschlagt,  wie  man  sich 
der  bevorstehenden  Weihnachtsmesse  gegentiber  zu  ver- 
halten  habe.  In  einer  Ratssitzung*)  wird  (iber  den  Vor- 
trag  des  Collegium  medicum  berichtet.  Im  Anschluss  an 
diesen  wird  folgendes  beschlossen: 

1.  Alles  Gesindel,  das  ohne  genQgende  Gesundheits- 
und  Herkunftsatteste  sich  an  den  Toren  einstellt, 
ist  abzuweisen.  Das  Spitaltor  soil  gesperrt  werden. 
Der  Wasenmeister  erhalt  den  Befehl,  wahrend  der 
Messzeit  sich  des  Fahrens  durch  das  Metzgertor  zu 
enthalten. 

2.  Das  Metzger-,  Weissturm-  und  Stein  tor  bleiben  allein 
dem  Verkehr  offen.  Strengste  Wachsamkeit  und 
Verdoppelung  der  Schoffen  wird  angeordnet. 

&.  Die  Tore  sollen  in  regelmassigen  Zeitraumen  durch 
die  Santtatsherren  visitiert  werden. 

4.  Die  Wirte  in  der  Stadt  diirfen  nur  solche  Leute 
aufnehmen,  deren  Papiere  in  Ordnung  sind. 

5.  Ausserdem  soil  bei  den  Wirt  en  eine  Kontrolle  ein- 
gefQhrt  werden.  Alle  Persbnen  in  Gasthausern, 
deren  Scheine  nicht  in  Ordnung  befunden  werden, 
sind  aus  der  Stadt  zu  entfernen  und  die  Wirte  zu 
bestrafen. 

Femer  wird  bestimmt,    dass   die    an    den  Toren 
eingelassenen  Personen   gedruckte  Zettel  zur  Legi- 
timation erhalten  sollen. 
Durch  diese  strengen  Massregeln  wurde  von  der  Stadt 
jede  kranke  oder  krankheitsverdachtige  Person  ferngehalten. 


»)  XXI.   1666.  p.  235.  -  «)  XXI.  p.  238. 


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Vonrichtsmassregeln  gegen  Pest  in  Strassburg.  237 

In  der  nachsten  Umgebung  war  jedoch  die  Durchfuhrung 
der  Verordnungen  schwerer.  Von  Kehl  kommen  wieder 
Klagen1),  dass  alien  Anordnungen  zum  Trotz  Fuhrleute 
durchgelassen  werden,  die  aus  verdachtigen  Gegenden 
kommen.  Der  Rat  droht  mit  schweren  Geldstrafen  und 
ordnet  an,  dass  die  Fuhrleute  ihre  Waren  in  die  Quaran- 
tanehutten  ablegen  mtissen.  Besonderen  Vergtinstigungen 
oder  VerkQrzung  der  Quarantanefrist  war  der  Rat  im  all- 
gemeinen  anscheinend  abgeneigt.  Eine  Frau  hatte  sich  an 
den  Rat  gewandt  mit  der  Bitte,  ihren  Mann,  Hans  Bal- 
thasar,  der  auf  dem  Markt  zu  Worms  gewesen  war,  jetzt 
schon  einzulassen,  da  er  schon  vier  Wochen  vor  der  Stadt 
liege.  Der  Rat  (17,  Dezember  1666)  lehnt  aber  die  Bitte 
ab,  der  Mann  muss  die  vollen  sechs  Wochen  aushalten 
und  es  wird  verboten,  kOnftig  derartige  Supplikationen 
vorzubringen. 

Zu  Anfang  des  Jahres  1667  kommen  vom  Rhein, 
Wiirttemberg,  Baden,  Pfalz  und  den  Stadten  der  Um- 
gebung Nachrichten,  dass  die  Seuche  erloschen  sei.  Es 
werden  Atteste  von  den  Arzten  geschickt  und  an  die 
Stadt  die  Bitte  gerichtet,  man  mOge  die  Burger  und  Kauf- 
leute  wieder  einlassen.  Der  Rat  verhielt  sich  noch  vor- 
sichtig  und  erst  in  den  Sitzungen  vom  6.  und  13.  April 
wird  beschlossen,  den  freien  Verkehr  wieder  herzustellen. 
Die  Vorschriften  innerhalb  der  Stadt  werden  aufgehoben, 
so  z.  B.  kftnnen  Metzger  und  Gartner  wieder  ihre  Mist- 
haufen  anlegen.  Das  Personal  der  Quarantanehiitten  und 
des  Pestlazaretts  soil  entlassen  werden.  Ftir  die  Instand- 
haltung  des  Lazaretts  ist  jedoch  zu  sorgen. 

Es  ist  selbstverstandlich,  dass  die  Durchfuhrung  der 
Isoliermassregeln  sehr  kostspielig  war,  insbesondere  die 
Errichtung  und  Unterhaltung  der  Quarantanebaracken. 
Es  bedurfte  eines  eigenen  Personals  und  ausserdem  waren 
in  Anbetracht  der  Vermehrung  und  Verscharfung  der 
Wachtposten  zahlreiche  Leute  nOtig.  Die  Regelung  dieser 
finanziellen  Angelegenheiten  lag  den  XVem  ob.  Leider 
ist  in  deren  Protokollen  nicht  viel  hieriiber  zu  finden2). 
Den  inspizierenden  SchOffen  wurde  pro  Tag  2  p  Ratsgeld 


l)  XXI.  p.  243.  —  •)  XV.   1666.  pp.   107,   108,  121,  209,  219. 


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238  Schickcle. 

gegeben.  Die  an  den  Quarant£nehutten  beschfiftigten 
Wachter  und  Knechte  erhielten  4  Rth.  wGchentlich.  Zu 
dem  Bau  von  zwei  grossen  Scheunen,  in  denen  die  ver- 
d&chtigen  Waren  und  die  Reisenden  untergebracht  wurden, 
waren  400  Frcs.  n&tig  gewesen.  Die  Scheunen  waren 
derart  eingerichtet ,  dass  man  darin  wohnen  konnte,  auch 
waren  sie  geheizt  und  beleuchtet.  Fur  ein  halbes  Jahr 
waren  zu  letzterem  Zwecke  100  Frcs.  ausgegeben  worden. 
Nach  langeren  Verhandlungen  wurde  von  den  XV  dem 
Rate  vorgeschlagen,  zur  Deckung  der  bei  der  Quarantine 
entstandenen  Unkosten  die  Kaufleute  und  ihre  Waren  zu 
besteuern.  Fur  die  von  den  Schiffen  ausgeladenen  Waren 
sollten  4  p  pro  Zentner  erhoben  werden ,  fur  die  auf  den 
Schiffen  gebliebenen  2  /?.  Der  Rat  fand  aber,  dass  eine 
solche  Taxe  bei  den  Kaufleuten  grosse  lamentationes 
erregen  wurde.  Deshalb  solle  alles,  was  >der  Kaufleute 
halber  angewandt  worden  ist,  fur  sich  berechnet  werden, 
und  zwar  nicht  auf  das  hochste,  dass  dann  mit  den  Kauf- 
leuten (zwecks  Verteilung  der  Unkosten)  gutlich  traktiert 
werden  sollc1).  Nach  einiger  Zeit  einigte  sich  der  Rat  mit 
den  XVem  dahin,  dass  die  Waren  in  fiinf  Klassen  ein- 
geteilt  werden  sollten  nach  ihrem  jeweiligen  Werte.  Die 
erste  Klasse  zahlt  8  fi  pro  Zentner,  zweite  Klasse  4  /?, 
bloss  die  H&lfte,  wenn  die  Waren  nicht  ausgeladen  worden 
waren,  die  dritte  Klasse  3  /?,  nicht  ausgeladen  1  /?  6  -*, 
die  vierte  Klasse  2  /?,  nicht  ausgeladen  1  /?,  die  funfte 
Klasse  1  /?,  nicht  ausgeladen  6  *&.  Welche  Waren  in  die 
verschiedenen  Klassen  verteilt  wurden,  steht  nicht  in  den 
Protokollen.  Ob  endlich  die  Kosten  durch  diese  Be- 
steuerung  gedeckt  wurden,  lasst  sich  auch  nicht  feststellen. 

Nach  den  Ratsprotokollen  kann  man  schliessen,  dass 
alle  Verordnungen  iiber  die  DurchfQhrung  der  Quarantane- 
vorschriften  ziemlich  griindlich  befolgt  worden  sind.  Das 
Pestlazaret  ist  nicht  nachweisbar  in  Aktion  getreten,  da 
die  Pest  nicht  nach  Strassburg  verschleppt  worden  ist.  Ob 
verd&chtige  Kranke  in  ihm  aufeenommen  und  behandelt 
worden  sind,  lasst  sich  nicht  feststellen.  Wahrscheinlich 
war  dies  der  Fall. 


XXI.  p.  237.  1666. 


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Vorsichtsmassregeln  gegen  Pest  in  Strassburg.  239 

Im  Laufe  der  n&chsten  Jahre  tritt  eine  ziemliche  Ruhe 
ein.  Man  hort  nur  gelegentlich  noch  von  Seuchen  reden. 
Einige  Male  jedoch  im  letzten  Viertel  des  17.  Jahrhunderts 
tauchen  wieder  ernstere  Gertichte  auf,  die  den  Rat  zur 
Erneuerung  vergessener  Massregeln  veranlassen.  Das  Colle- 
gium sanitatis  wachte  iiber  die  allgemeine  Sauberkeit  in 
der  Stadt.  Es  wechselt  seit  1673  jahrlich  und  wird  am 
Anfang  des  Jahres  festgesetzt.  So  best  eh  t  es  1673  (XXI. 
Sitzung  vom  13.  Januar)  aus  dem  Ammeister  Egon,  dem 
XHIer  Mulb  und  dem  XXIcr  Albrecht  Wessner.  Auf  den 
Vorschlag  des  Ammeisters  wird  beschlossen,  dass  dieses 
Collegium  ambulatorium  sein  soil  derart,  dass  alle  Jahre 
zwei  Herren  abgehen  und  neugew£hlt  werden  sollen. 

1674  verbreitete  sich  das  Gerticht,  dass  in  Kurbaiern 
eine  ansteckende  Krankheit  grassiere.  Trotzdem  von  Niirn- 
berg  aus  versichert  wird,  dass  es  keine  kontagiOse  Krank- 
heit ist  und  dass  alle  Vorsichtsmassregeln  ergriffen  worden 
sind,  werden  die  Vorschriften  an  den  Toren  der  Stadt 
wieder  verscharft,  Fremde  nur  gegen  Vorzeigen  gultiger 
Passe  oder  nach  einer  geniigendeu  Quarantine  eingelassen. 
Dem  Horblohner  werden  Extrabelohnungen  in  Aussicht 
gestellt,  wenn  er  seinen  Dienst  auf  das  piinktlichste  ver- 
sieht.  Er  soil  ferner  einen  Vorrat  von  Wachholderreiser 
anschaffen,  so  dass  man  sie  sofort  im  Notfalle  gebrauchen 
kann.  Endlich  solle  Dr.  Sebitz  wieder  mit  den  medici 
beraten,  welche  Vorsorge  zu  trefFen  sei. 

Im  Monat  August  dieses  Jahres  1)  wird  die  Stadt  durch 
die  Kunde  erschreckt,  dass  in  der  n&chsten  Umgebung,  in 
Wantzenau ,  Gambsheim ,  Drusenheim ,  Offendorf ,  Kill- 
stett  u.  a.  eine  ansteckende  Krankheit  ausgebrochen  sei. 
Manche  Leute  sollten  grosse  Hitze  plOtzlich  bekommen 
und  dann  schnell  sterben;  andere  aber  von  Sinnen  werden 
und  herumlaufen  ohne  zu  wissen,  wo  sie  sind.  Diese 
sturben  langsamer.  Dr.  Sebiz  wurde  um  seine  Ansicht 
befragt  und  er  sagte,  dass  es  nach  der  Beschreibung  eine 
ansteckende  Seuche  sein  musste,  er  hatte  ahnliches  noch 
nicht  gesehen.  Jedenfalls  musste  man  die  geschaftlichen 
Verbindungen  abbrechen,  da  die  Gefahr  der  Einschleppung 

>)  XXI.  1674.  p.  357  ff. 


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240  Schickcle. 

in  die  Stadt  doch  gross  sei.  Dies  wurde  erst  nach  einigem 
Widerstreben  vom  Rat  in  Aussicht  genommen  und  in  der 
Ruprechtsau  Quarant&nehutten  gebaut.  In  den  n&chsten 
Tagen  kamen  Leute  aus  diesen  Orten  und  zeigten  sich 
den  Arzten,  die  nichts  Krankes  an  ihnen  feststellen  konnten. 
Erst  am  24.  August  wird  von  dem  Resultat  der  genaueren 
arztlichen  Untersuchung  in  den  verdachtigen  Orten  in  der 
Ratssitzung  berichtet.  Die  Arzte  erklaren  die  Krankheit 
fur  eine  febris  putrida  continua;  petechien  und  bubonen 
seien  nicht  dabei,  wohl  aber  eine  Malignitat,  jedoch  nicht 
sehr  gross,  weil  die  Leute  erst  nach  4  bis  5  Wochen  lang- 
sam  stiirben.  (DDr.  Sebiz,  Beza,  Geidelin,  Hamerer).  Die 
Ursache  dieser  Krankheit  sehen  die  Arzte  darin,.  dass  die 
Landleute  bei  der  grossen  Hitze  aus  Pfutzen  und  Mist- 
lachen  getrunken  hatten  und  dass  so  ein  Verderben  des 
Magens  entstanden  w&re.  Die  Kranken  selbst  und  solche, 
die  mit  ihnen  verkehren,  mussten  gemieden  und  tunlichst 
abgesperrt  werden.  Der  Rat  beschliesst  deshalb,  besondere 
Hutten  zu  bauen  »hinter  dem  Ziegelofen*  mit  moglichst 
viel  Platz,  wo  die  Kranken  hinkommen  und  gepflegt 
werden  soil  ten. 

Nach  den  nicht  geniigenden  Beschreibungen  in  den 
Ratsprotokollen  kann  man  die  Krankheit  nicht  sicher 
benennen.  Vielleicht  handelt  es  sich  um  einen  Typhus 
(Abdominaltyphus).  Jedenfalls  verdient  die  Ansicht  und 
Ermahnung  der  Stadt&rzte  hervorgehoben  zu  werden, 
welche  eine  Isolierung  der  Kranken  und  des  Warteper- 
sonals  fur  nOtig  hielten,  nicht  weniger  aber  der  Entschluss 
des  Rates,  diesen  Vorschlag  durchfuhren  zu  lassen. 

Es  ist  leider  unmoglich  gewesen,  etwas  iiber  den 
weiteren  Verlauf  dieser  Krankheit  zu  erfahren.  Das  Ge- 
nicht  hatte  verbreitet,  dass  diese  Seuche  von  Philippsburg 
kame  und  von  den  zahlreichen  Soldaten,  die  dort  und  in 
der  Gegend  vorbeizogen  oder  lagerten,  eingeschleppt  ware. 
Als  jedoch  Offiziere  von  Philippsburg  nach  Strassburg 
kamen,  wurden  wohl  Bedenken  gegen  ihre  Aufnahme 
erhoben;  der  Rat  konnte  sich  aber  vorlaufig  nicht  ent- 
schliessen,  ihnen  den  Zutritt  zu  verweigern,  um  nicht  Un- 
willen  zu  erregen.  Er  begnOgte  sich  mit  Verscharfung 
der  Vorschriften  an  den  Toren  und  der  Sauberkeitserlasse 


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Vorsichtsmassregeln  gegen  Pest  in  Strassburg.  94  I 

in  der  Stadt.  Auch  gegen  die  Misthaufen  in  den  Gassen 
und  auf  der  Almend  scheint  endlich  scharf  vorgegangen 
worden  zu  sein.  Eine  Verordnung1)  vom  11.  November 
1674  ordnete  deren  Entfernung  innerhalb  von  14  Tagen 
an.  Aus  denselben  Grunden  wird  am  9.  Januar  1675  ver- 
boteu2),  Kleider,  Weisszeug,  alte  Lumpen  der  (wohl  in  den 
Isolierbaracken)  Gestorbenen  oder  Kranken  in  die  Stadt 
zu  schleppen  und  zu  verkaufen,  da  so  ein  grosses  Ungliick 
entstehen  kOnnte.  Aus  dem  Erlass  ist  zu  entnehmen,  dass 
in  der  Nachbarschaft  eine  »gef&hrliche  Krankheit  ein- 
gerissen  war«;  ob  dieselbe  wie  August  1674,  l£sst  sich  nicht 
feststellen. 

Die  Nachrichten,  dass  irgendwo  eine  Seuche  aus- 
gebrochen  sei,  wiederholen  sich  immer  wieder  in  Abstanden 
von  einigen  Jahren.  Es  wird  dann  wieder  auf  die  Ver- 
ordnungen  vom  Jahre  1666  verwiesen  und  die  Burger,  die 
auf  Reisen  gehen  wollen,  werden  zu  gehorigen  Vorsichts- 
massregeln den  anderen  Staaten  und  St&dten  gegeniiber 
aufgefordert.  Ein  Erlass  vom  27.  September  16798)  be- 
richtet  iiber  Nachrichten,  die  der  Rat  aus  mehreren  Orten 
in  Italien  und  Deutschland  erhalten  hat  iiber  die  in  Oster- 
reich  und  Ungarn  grassierende  Kontagion  und  iiber  die  von 
jenen  Stadten  getrofFenen  Massregeln.  Da  diese  St&dte 
den  Reisenden  nur  gegen  gtiltige  Gesundheitsatteste  Ein- 
tritt  gestatten,  werden  alle  Kaufleute  vom  Rate  auf- 
gefordert, sich  mit  den  entsprechenden  Papieren  zu  ver- 
sehen,  um  nicht  an  Leib  und  Gut  Strafe  zu  gewartigen. 

Strassburg  macht  hiervon  Mitteilung  an  die  umliegen- 
den  Stadte  und  Staaten*)  und  unterh&lt  einen  eifrigen 
Briefverkehr,  von  dem  in  zahlreichen  Ratssitzungen  die 
Rede  ist.  Da  aus  diesen  Protokollen  nichts  neues  zu  ent- 
nehmen ist,  unterlasse  ich  es,  darauf  einzugehen.  Neben 
manchem  Unwesentlichen  wird  auch  berichtet,  dass  Brei- 
sach,  Schlettstadt,  der  Herzog  von  Wurttemberg  u.  a. 
fihnliche  Verordnungen  an  ihre  Burger  und  Untertanen 
erlassen  haben. 


')  M.  O.  t.  32.  —  *)  M.  O.  t.  32.  fol.   114.    --    s)  M.  O.  t.  32.  fol.  128. 
*)  XXI.  1679.  pp.  267,  276,  281  ff.,  —  447. 


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242 


Schickclc. 


Auch  im  Laufe  d.  J.  1680  wird  ein  solcher  Briefwechsel 
weiter  geffrhrt.  Im  KurfQrstentum  Sachsen  und  Meissen 
ist  die  Kontagion  ausgebrochen  und  im  Rat  wird  berichtet, 
dass  die  vorderosterreichische  Regierung  diese  Gegenden 
mit  dem  Banne  belegt  habe1)*  ja,  dass  sie  weder  Waren 
noch  Person  en  von  dorther  passieren  lasse,  selbst  wenn 
sie  Gesundheitsatteste  haben.  Der  Rat  von  Strassburg 
ordnet  Gebete  in  den  Kirchen  fair  Sachsen-Meissen  an. 

Die  Eintrittsbedingungen  in  die  Stadt  werden  gerade 
mit  Riicksicht  auf  die  bevorstehende  Weihnachtsmesse 
wieder  erschwert  (Passe,  Torwacht!).  Ausserdem  triflFt  in 
jener  Zeit  ein  Schreiben  vom  Kurfursten  Max  Emanuel  in 
Baiern  ein,  das  besagt,  dass  man  alle  aus  Frankreich 
kommenden  Waren  drei  Tage  luften  und  sie  dann  mit 
einem  dies  bezeugenden  Scheine  versehen  soil,  widrigen- 
falls  er  sie  nicht  seine  Grenzen  passieren  lasse.  Einige 
Tage  spater  ordnet  der  Rat  der  Stadt  an,  dass  alle  Waren 
und  Personen,  welche  keine  genilgenden  Gesundheitsatteste 
haben,  in  geeignete  Schuppen,  bzw.  ins  Lazarett  unter- 
gebracht  werden  sollen.  Hier  soil  erst  nach  gnindlicher 
Revision  iiber  ihr  Schicksal  entschieden  werden. 

Mit  dem  Jahre  1680  scheinen  die  sonst  von  den  ein- 
zelnen  Stadten  und  kleineren  Herrschaften  des  Elsasses 
selbst£ndig  nach  Dafurhalten  ausgefQhrten  Verordnungen 
in  grosserem  Masstabe  und  einheitlich  erlassen  worden  zu 
sein.  Strassburg  wird  ja  von  altersher  der  Umgebung 
zum  Beispiel  gedient  haben  und  in  der  Tat  sind  von  der 
Provinz  die  dort  gegebenen  Erlasse  nachgeahmt  worden; 
jetzt  aber  scheint  der  praetor  regius  die  notigen  Verord- 
nungen fur  das  ganze  Elsass  erlassen  zu  haben.  Schon 
anfangs  1680  ist  in  einer  Ratssitzung  von  einem  Brief  von 
Mr  de  la  Grange  die  Rede*),  in  dem  angeordnet  wird, 
dass  Anstalten  im  Elsass  gemacht  werden  sollen,  dass 
niemand  ohne  Gesundheitszettel  passieren  darf. 

In  den  nachsten  Jahren  und  im  folgenden  Jahrhundert 
werden  manche  Erlasse  von  dem  praetor  regius  aus- 
gegeben.  Sie  galten  wahrscheinlich  fiir  das  ganze  Elsass, 
insofern  es  franzOsisch  war.    Die  Massregeln,  welche  fruher 


»)  XXI.   1680.  p.  253  ff.  -   t)  XXL   1680.  p.  173. 


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Vorsichtsmassregeln  gegen  Pest  in  Strassburg.  243 

an   den   Toren   der  Stadt  Strassburg   angewandt   wurden, 

galten   jetzt   auch    fQr    die  Grenzen    des   Landes.     In    den 

Grenzfestungen   und  an   den  Obergangsstellen   des  Rheins 

wurden  die  Erlasse  angeschlagen.     In  dem  Prfttorialarchiv 

und    vereinzelt    im    hiesigen    Bezirksarchiv    (unter   C.  399) 

sind   zahlreiche   Verordnungen   und   Reste   diesbezttglicher 

Briefwechsel    erhalten.     Die   Grunds&tze,    nach    denen    die 

Reisenden    untersucht    werden,    bleiben    dieselben    wie    in 

Strassburg   im    letzten    Drittel    des    17.   Jahrhunderts.     Es 

kommt  darauf  an,  den  Eintritt  von  Personen  oder  Sachen 

zu    vermeiden,    die    aus    verseuchten    Gegenden    kommen. 

Die    scharfe    Revision    der    Pfisse    und    Gesundheitsatteste, 

wenn   n&tig   eine   Quarantine,   sind   die  Mittel,   mit   denen 

gearbeitet  wird.     Es    wird   jedoch    immer    hervorgehoben, 

dass  man  bei  der  Durchfuhrung   dieser  Grunds&tze   darauf 

achten  soil,  den  Handelsverkehr  im  Lande  moglichst  wenig 

zu     erschweren,     die    Einwohner     nicht     unnOtig    zu     er- 

schrecken    usw.      Ausserdem    werden    in     der    Mitte    des 

18.  Jahrhunderts  von  der  kOniglichen  Intendanz  aus  Medi- 

kamente  in  grosser  Menge  an  Stadte  und  Gemeinden  ver- 

teilt  mit  den  notigen  Anweisungen  versehen.    Diese  Mass- 

regel,   welche  besonders  den  Armen  zugute  kommen  soil, 

ist    vom    franzOsischen    Hof   in    Paris    ausgegangen.      Sie 

erstreckt  sich  wohl    auf  alle  Provinzen    des   franzOsischen 

Reiches.     Einige   Briefe    hiertiber    sind    noch    im    hiesigen 

Bezirksarchiv  zu  finden  (C.  399)  nebst  einigen  Exemplaren 

der  gedruckten  Inhaltsangabe  der  zur  Verteilung  gelangten 

Medikamentenkasten.     Es   sind   die  »remedes   de  Monsieur 

Helvetiusc,  die  angeblich  seit  fiber  20  Jahren  erprobt  sind. 

Ihre  Aufzahlung  bietet  nichts  besonderes,   es  sind  die   von 

den  Arzten  jener  Zeit  angewandten  Mittel  bei  Fieber,   all- 

gemeinen  Magen-DarmstOrungen  usw.    (poudres  vomitives, 

febrifuges,  purgatives,  hydragogues;  une  fiole  d'or  potable 

contre  les  apoplexies,  elixir  theriacal,  absinthe,  pierre  bleue 

pour  les  yeux,  Alkermes,  lilium  de  Paracelse,  quinquina  usw.). 

Jedenfalls  war  mit  diesen  Erlassen  ein  grosser  Schritt  getan 

zur  allgemeinen  DurchfOhrung  einer  wirksamen  Bekampfung 

ansteckender    Krankheiten.     Wie    sehr    die    gewissenhafte 

Erledigung    dieser   Gesundheitsmassregeln    der   Regierung 

am  Herzen  lag,  ersieht  man  aus  den  Briefen   und  Verord- 


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244 


Schickele. 


nungen,  die  sicher  nur  zum  geringsten  Teile  erhalten  oder 
aufbewahrt  worden  sind. 

Im  Jahre  1 7 1 3  scheint  die  Furcht  vor  der  Einschleppung 
der  in  Ungarn,  Bohmen,  Siebenbiirgen  und  den  angrenzen- 
den  Landern  wiitenden  Pest  besonders  gross  gewesen  zu 
sein.  Die  Stadte  und  Regierungen  teilen  sich  die  Nach- 
richten  mit,  die  sie  erfahren,  und  schicken  Abschriften  ihrer 
Offentlichen  Verordnungen.  Ich  glaube,  dass  der  Grund 
des  Austausches  der  offentlichen  Massregeln  weniger  in 
der  gegenseitigen  Belehrung  lag,  als  vielmehr  darin,  den 
Nachbarstaat  zu  iiberzeugen,  wie  grundliche  und  energische 
Vorsicht  jeweils  getroffen  sei,  und  dadurch  eine  Garantie 
zu  erhalten  fur  das  Weiterbestehen  des  gegenseitigen 
geschaftlichen  Verkehrs.  Schon  zu  Anfang  1713  war  vom 
franz&sischen  Hofe  ein  Erlass  fur  das  ganze  Reich  er- 
gangen  1),  der  besagte,  dass  jeder  Verkehr  mit  Ungarn 
unterbleiben  solle,  dass  alle  von  Deutschland  kommenden 
Waren  und  Reisenden  nur  mit  Gesundheitspassen  versehen 
passieren  dtirften.  Die  Offiziere,  die  in  ungarischen  Diensten 
gestanden  hatten ,  mussten  eine  Bescheinigung  vorweisen, 
dass  sie  schon  eine  Quarantine  Qberstanden  hatten.  Aus 
dem  Ende  desselben  Jahres  ist  eine  ausfuhrliche  Verord- 
nung  erhalten,  die  ich  inhaltlich  vollig  wiedergeben  mochte, 
da  sie  einen  guten  Beweis  gibt  von  der  ausgezeichneten 
Kontrolle,  die  in  der  Stadt  uber  die  zugezogenen  Reisenden 
bestand.  Anderseits  ersieht  man  daraus,  wie  sehr  jene  Zeit 
von  der  Kontagion  der  Pest  iiberzeugt  und  bestrebt  war, 
die  den  Gegenst&nden  anhaftenden  Keime  zu  tOten. 

Den  an  den  Toren  befindlichen  Wachtern  wurde  folgen- 
des  anbefohlen:  1.  Es  muss  von  OfFnung  bis  Schliessung 
der  Tore  immer  jemand  am  Tore  sein.  2.  Alle  ankommen- 
den  Reisenden  sind  iiber  ihre  Herkunft  und  uber  das  Ziel 
der  Reise  genau  zu  befragen,  insbesondere  ob  sie  auch 
aus  Gegenden  k&men,  in  denen  keine  Kontagion  herrsche. 
Alles  dies  miisse  durch  Atteste  bescheinigt  werden, 
widrigenfalls  den  Reisenden  der  Eintritt  zu  verbieten  sei. 
3.  Jedem  in  die  Stadt  eingelassenen  Reisenden  wird  eine 
Blechmarke   gegeben ,   ohne   die    er   in   keinem  Wirtshaus 

l)  A  A.  2417;  6./I-  u.   1 8. /V.  1713.     Archiv  des  kgl.  Praetors. 


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Vorsichtsmasircgcln  gegen  Pest  in  Strassburg.  245 

aufgenommen  werden  darf.  Diese  Marken  sind  mit  den 
ordentlichen  Nachtzetteln  (von  den  Gastwirten)  dem 
regierenden  Ammeister  am  Abend  zu  uberbringen.  Wenn 
sich  aber  jemand  ohne  genttgende  Legitimation  ein- 
geschliclien  hat,  soil  er  vor  den  Ammeister  gefQhrt  und 
visitiert,  darauf  exemplarisch  bestraft  und  aus  der  Stadt 
gewiesen  werden.  Auch  die  Burger,  welch e  solche  Leute 
leichtsinnig  aufhehmen,  sollen  bestraft  werden.  4.  Lieder- 
liches  Gesindel,  Vaganten,  Bettler,  Juden  sowohl  Manner 
als  Frauen,  sind,  selbst  wenn  sie  Gesundheitsatteste  bei- 
bringen  k&nnen,  abzuweisen.  5.  Kranke,  welche  aus  der 
Umgegend  in  das  Spital  gebracht  werden  sollen,  k&nnen 
eingelassen  werden,  sobald  aus  ihren  Bescheinigungen  ihre 
Herkunft  und  die  Art  ihrer  Krankheit  zu  ersehen  ist. 
6.  Leute,  welche  aus  infizierten  Orten  oder  aus  deren  Nahe 
kommen,  werden  an  den  Toren  abgewiesen,  selbst  wenn 
sie  Atteste  vorweisen  und  sogar  eine  Quarant&ne  tiber- 
standen  haben.  7.  Will  sich  jemand  aus  der  Stadt  fQr 
kurze  Zeit  entfernen,  so  wird  ihm  ein  Zeichen  mitgegeben, 
ohne  das  er  nicht  mehr  eingelassen  werden  kann.  8.  Alle 
ankommenden  Waren  und  Fuhrleute  sind  genau  zu  revi- 
dieren.  Lumpen,  altes  Papier  usw.  darf  nicht  passieren. 
9.  Auch  Vieh,  das  in  die  Stadt  getrieben  wird,  darf  nur 
eingelassen  werden,  wenn  seine  Herkunft  bescheinigt  ist 
und  kein  Verdacht  einer  Krankheit  vorliegt.  Haute  werden 
nur  in  ganz  trockenem  Zustande  eingelassen.  10.  Briefe, 
Papiere,  Packete  usw.  mftssen  in  Essig  getaucht  und  be- 
rauchert  werden.  Dies  gilt  fur  alle  aus  Deutschland 
kommenden  Briefe,  ob  aus  infizierten  Orten  oder  nicht. 
Die  BQrger  sollen  dies  selbst  tun,  wenn  es  nicht  schon  an 
den  Toren  geschehen  ist.  1 1.  Wer  aus  infizierten  Gegenden 
kommt,  wird  abgewiesen,  er  konne  denn  nachweisen,  dass 
er  sicher  schon  anderswo  eine  Quarantine  ausgehalten  habe. 
12.  Waren,  welche  nicht  schon  unter  quarant.  gelegen 
sind,  werden  verbrannt.  13.  Die  gardes  und  consignes 
miissen  sich  eidlich  verpflichten,  alien  diesen  Vorschriften 
getreulich  nachzukommen. 

Aus  dem  18.  Jahrhundert  finden  sich  im  Praetorial- 
archiv  noch  einige  Schriftstiicke,  welche  eine  Vorstellung 
von    dem   ausgedehnten  Briefverkehr   geben   mit   den   an- 


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246  Schickcle. 

grenzenden  deutschen  und  Osterreichischen  Staaten,  mit 
dem  franzOsischen  Hofe,  mit  Italien,  sogar  mit  Russ- 
land  u.  a.  m.  In  den  zwei  ersten  Dezennien  kommt 
immer  wieder  die  Nachricht,  dass  in  Ungarn,  Bohmen, 
Siebenbiirgen,  Steiermark,  Karnten,  in  der  Walachei  usw. 
pestilenzialische  Krankheiten  herrschen.  Alle  St&dte  ver- 
doppeln  ihre  Wachsamkeit  und  schreiben  sich  gegenseitig, 
wie  sie  sich  schtttzen  und  wahren.  In  Strassburg  berichtet 
der  praetor  an  den  Minister  in  Paris  uber  die  auswartigen 
Nachrichten  und  die  Massregeln,  welche  getroffen  worden 
sind.  In  einem  solchen  Briefe,  ebenso  wie  in  je  einem 
von  Basel  und  Nurnberg  wird  hervorgehoben ,  dass  diese 
pestilenzialischen  Krankheiten  von  den  Juden  herein- 
geschleppt  und  verbreitet  werden1).  In  einem  Briefe  vom 
Kaiser  Karl  VI.  vom  24.  Juli  17 15  wird  angesichts  der  in 
Ungarn,  Bohmen  usw.  herrschenden  Krankheiten  alien 
Juden  verboten,  selbst  wenn  sie  mit  Passen  versehen  sind, 
in  Osterreich  zu  reisen  und  Waren  zu  verhandeln.  Ferner 
diirfen  die  Einwohner  der  infizierten  Orte  diese  nicht  ver- 
lassen;  tun  sie  dies  doch,  dann  werden  sie  an  dem  Ort,  wo 
sie  aufgegriffen  werden,  gehenkt2). 

Im  Laufe  der  nachsten  Jahre  (1720,  21  u.  ff.)  kam 
Strassburg  in  manche  Schwierigkeiten.  In  jener  Zeit  wQtete 
die  Pest  in  Marseille.  Seitdem  das  Elsass  zu  Frankreich 
gehflrte,  war  der  Handel  zwischen  beiden  reger  geworden. 
Es  war  deshalb  selbstverstandlich,  dass  die  fremden  Staaten 
auch  Strassburg  grosseres  Misstrauen  entgegenbrachten, 
dass  also  alle  Erlasse  gegen  die  aus  Frankreich  kommenden 
Waren  auch  Strassburg  betrafen.  Ein  vom  Kaiser  Karl  VI. 
an  den  Kurfiirsten  von  Mainz  gerichteter  Brief  vom 
20.  November  17218)  gibt  hieriiber  Aufklarung.  Die 
Republik  Venedig  hatte  Graubiindnerischen  Offizieren, 
welche  aus  den  durchseuchten  Gegenden  Sudfrankreichs 
kamen,  den  Durchritt  durch  ihre  Territorien  verboten.  Der 
Gesundheitsrat  der  Stadt  Venedig  hatte  zu  verstehen 
gegeben,  dass  man  Waren  aus  Deutschland  die  Aufnahme 
in  ihr  Gebiet  versagen  wiirde.  In  Anbetracht  dessen  ordnet 
der  Kaiser  an,   dass  alle  aus  Frankreich    und   der  Schweiz 


!)  AA.  2417.  —  *)  eod.  1.  —  »)  AA.  2417. 


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Vorsichtsmassrcgeln  gegen  Pest  in  Strassburg.  247 

kommenden  Waren  auf  das  genaueste  durchforscht  werden 
sollen,  dass  wenn  notig,  die  Einfuhr  derselben  verboten 
werde.  Auf  die  gewissenhafte  Durchfiihrung  dieser  Ver- 
ordnung  legt  der  Kaiser  besonderen  Wert,  weil  der  Weiter- 
bestand  des  Geschaftsverkehrs  mit  Venedig  ftir  die  deut- 
schen  Staaten  von  grosser  Bedeutung  sei.  Auch  die  Stadt 
Frankfurt  hatte  Bedenken  gegen  den  weiteren  Verkehr 
mit  Strassburg  erhoben.  Nach  einem  l&ngeren  Briefwechsel 
blieb  er  bestehen,  aber  nur  unter  gewissen  Bedingungen, 
welche  der  Magistrat  von  Frankfurt  in  einem  vom  30.  August 
1 72 1   datierten  Briefe  mitteilt1): 

1.  Die  von  Frankreich  kommenden  Waren  diirfen  nicht 
in  Strassburg  eingelassen  werden,  selbst  wenn  sie  mit 
Gesundheitspassen  versehen  sind.  2.  Von  Strassburg  kom- 
mende  Waren  werden  in  Frankfurt  eingelassen,  wenn 
bescheinigt  wird,  dass  sie  nur  aus  Strassburg  oder  dem 
Elsass  stammen.  3.  Personen  werden  in  Frankfurt  ein- 
gelassen, wenn  sie  nachweisen,  dass  sie  40  Tage  lang  in 
Strassburg  oder  dem  Elsass  sich  aufgehalten  haben. 

So  streng  diese  Verordnungen  waren,  scheint  der  Rat 
doch  darauf  eingegangen  zu  sein,  weil  der  Handel  der  Stadt 
sonst  zu  sehr  gefahrdet  worden  ware.  Wahrscheinlich  be- 
fand  sich  der  Rat  auch  unter  dem  Einflusse  einer  einige 
Tage  vorher  (25.  August)  von  den  Kaufleuten  eingereichten 
Denkschrift  (Memoire  du  corps  des  marchands  de  la  ville 
de  Strasbourg.  25  aout  17212).  In  ihr  beklagen  diese 
sich  bitter  uber  die  vom  Kaiser  erlassenen  strengen  Vor- 
schriften,  durch  die  der  Handel  mit  den  jenseits  des  Rheins 
gelegenen  L£ndern  ausserordentlich  erschwert,  wenn  nicht 
fast  unmoglich  gemacht  wurde.  Es  wird  deutlich  aus- 
gesprochen,  dass  der  Kaiser  durch  diese  unnOtige  Harte 
keine  andere  Absicht  habe,  als  den  Verkehr  mit  Frankreich 
ganz  auszuschalten. 

Auch  die  Fursten  der  angrenzenden  Lander  verfuhren 
streng.  In  einem  vom  22.  Oktober  1721  datierten  Erlasse 
untersagte  der  Kurfiirst  von  Baiern  jeden  Handel  mit  dem 
Elsass.  Der  Kurfiirst  von  Mainz  sagt  in  einem  Brief  an 
seinen    in    Strassburg    weilenden    Rat    Stehlin,     dass     in 


»)  AA.  2417.  -  *)  AA.  2417. 


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248  Schickele. 

Strassburg  die  von  Frankreich  kommenden  Waren  in 
einem  isogenannten  Lazarett*  eingeschlossen  und  sp&ter 
ohne  Gesundheitsatteste  weiterbefordert  wtirden.  Dies  habe 
den  Kaiser  zu  den  erw&hnten  Verordnungen  veranlasst. 
Der  Kurfiirst  selbst  geht  eben  so  streng  gegen  die 
Stadt  vor. 

Zwischen  der  Intendanz  des  Elsasses  und  dem  fran- 
zosischen  Hofe  wurde  wegen  dieser  Fragen  ein  reger 
Briefwechsel  gefuhrt,  von  dem  einige  Kopien  erhalten  sind 
(AA.  2417).  Es  mag  nur  der  von  d'Armenonville  am 
31.  Dezember  1721  an  den  praetor  regius  gerichtete  Brief 
erwahnt  werden.  In  diesem  Sussert  jener  die  Ansicht, 
dass  die  Vorschriften  des  Kurfursten  von  Mainz  wohl  nicht 
auf  das  peinlichste  durchgefQhrt  wurden;  man  brauche 
sich  nicht  zu  sehr  zu  angstigen.  Sollte  dies  aber  wider 
Erwarten  der  Fall  sein,  dann  mtisse  sich  Strassburg  dem 
Kurftirsten  gegeniiber  und  den  aus  seinen  Gegenden  kom- 
menden Waren  eben  so  verhalten. 

Die  Regierungen  werden  wohl  im  Laufe  der  n£chsten 
Zeit  milder  verfahren  sein,  als  das  Erloschen  der  Pest  in 
Marseille  bekannt  wurde.  In  einem  Erlass  des  Bischofs 
von  Konstanz  und  des  Herzogs  von  Wurttemberg l)  heisst 
es,  dass  die  Absperrmassregeln  jetzt  nicht  mehr  so  streng 
zu  sein  brauchten.  Gegen  die  aus  dem  Elsass  kommenden 
Waren  sei  aber  Vorsicht  immer  noch  am  Platze,  jedenfalls 
seien  sie  ohne  Gesundheitsbescheinigung  abzuweisen.  Was 
im  tibrigen  aus  infizierten  Orten  komme,  diirfe  selbst  mit 
Pass  nicht  eingelassen  werden,  wohl  aber  die  aus  gesunden 
Gegenden  eingeftihrten  Waren. 

Dem  Verlaufe  der  Pestepidemie  in  Marseille  waren 
die  Strassburger  Arzte  mit  Interesse  gefolgt.  Zur  allge- 
meinen  Belehrung  seiner  Kollegen  gab  172 1  Professor 
Boeder  einige  lehrreiche  Beobachtungen  heraus2).  Es 
sind  Briefe,  die  von  Arzten  aus  Siidfrankreich  (Marseille, 
Montpellier,  Valence)  stammen,  die  z.  T.  an  Mr  Maugue, 
Conseiller  medecin  du  Roy,  Inspecteur  general  des  hopi- 
taux  de  Sa  Majeste  en  Alsace,  gerichtet  sind.    Es  war  die 


l)  A  A.  2417.  —  •)  Recueil  des  observations  qui  ont   ete  faites  sur  la 
maladie  de  Marseille  etc.  .  .  .  Strasbourg  172 1. 


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Vorsichtsmassregeln  gegen  Pest  in  Strassburg.  240 

Absicht  des  letzteren,  durch  diesen  Briefwechsei  sich  uber 
die  Beobachtungen  aufklaren  zu  lassen,  welche  uber  das 
Wesen  der  Pest  in  Marseille  gesammelt  worden  vvaren. 
In  den  Antworten  auf  die  an  ihn  gerichteten  Briefe  ver- 
tritt  Maugue  mehrfach  seine  eigene  Ansicht,  die  von  anderen 
wesentlich  abweicht.  Diese  scheint  von  der  medizinischen 
Fakultat  Strassburgs  geteilt  worden  zu  sein;  er  erwahnt 
beilaufig,  dass  die  Fakultat  den  benachbarten  deutschen 
Universitaten  davon  Mitteilung  gemacht  habe. 

Nach  der  popularen  Anschauung  war  die  Pest  durch 
die  Bemannung  eines  aus  dem  Orient  kommenden  Handels- 
schiffes  nach  Marseille  gebracht  worden.  In  mehreren 
dieser  erw£hnten  Briefe  spricht  sich  Deidier,  professeur 
en  medecine  de  l'universit6  de  Montpellier,  z.  T.  gegen 
diese  Ansicht  aus.  Vielmehr  glaubt  er,  dass  schlechte 
Nahrungsmittel,  Hungersnot,  Unordnung,  Angst  und  die 
Unregelmassigkeit  der  Jahreszeiten  die  Ursache  der  Krank- 
heit  ist  (p.  8).  Man  braucht  dann  kein  seminium  pestis  an- 
zunehmen.  Die  Autopsien  haben  ihn  zu  der  Uberzeugung 
gebracht,  dass  in  den  verschiedenen  befallenen  KOrper- 
teilen  ein  Stillstand  der  Blutzirkulation  eintritt,  da  die  Ein- 
geweide  entzundet  oder  gangranOs  sind.  Diese  Erscheinung 
scheint  in  einer  Eindickung  des  Blutes  ihre  Ursache  zu 
haben.  Die  Blutveranderung  fuhrt  er  auf  eine  Indigestion 
zuriick  infolge  Genusses  schlechter  Nahrung.  Die  .Ursache 
der  Entstehung  der  Krankheit  liegt  also  in  dem  Individuum 
selbst.  Die  Krankheit  wird  nicht  Obertragen,  weder  durch 
Keime  in  der  Luft,  noch  durch  Kontakt.  Wohl  aber  kann 
sie  mehrere  Personen  gleichzeitig  befallen,  die  unter  gleich 
schlechten  Ernfthrungsbedingungen  leben  oder  deren  Ver- 
dauungsfunktion  und  Lebenssafte  in  gleicher  Art  durch 
schlechte  Ausdiinstungen  sumpfiger  Gegenden  etc.  beein- 
trachtigt  werden.  Diese  Umstande  konnen  den  Gedanken 
an  eine  Kontagion  nahelegen;  Deidier  kann  sich  aber  bei 
genauerer  Beobachtung  und  Uberlegung  nicht  dafiir  ent- 
scheiden.  Deshalb  halt  er  auch  eine  Isolierung  von  Kranken 
nicht  fur  notig.  Maugue  schliesst  sich  ihm  vOllig  an.  Er 
prazisiert  seine  Ansicht  in  seinem  letzten  Briefe  (p.  125), 
dass  die  Lehre  der  Kontagion  voll  unergrundlicher  Geheim- 
nisse  sei.     Die  Pest  ist  in   erster  Linie  eine  Krankheit  der 

Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  a.  17 


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250 


Schickelc. 


Armen  (schlechte  Nahrung,  Ilnsauberkeit  etc.  .  .  .).  Wenn 
auch  die  Reichen  davon  befallen  werden,  so  kommt  dies 
daher,  dass  durch  ungesunde  Ausdttnstungen  von  Siimpfen, 
herumliegenden  Leichnamen  usw.  das  Blut  geschadigt  wird 
(»qu'il  —  le  sang  *  -  s'aigrit,  qu'il  se  fond,  ou  qu'il  se  coagule, 
suivant  la  quality  des  matieres  qui  s'y  m&lentc  p.  123). 
Endlich  tragen  noch  Schrecken  und  Abscheu  das  ihrige 
dazu  bei. 

Dies  war  also  die  Ansicht  der  medizinischen  Fakultat 
Strassburgs  im  Jahre  1721!  Dieser  Schluss  ist  berech- 
tigt,  da  Professor  Boeder  die  Ansicht  von  Mr.  Maugue 
wohl  geteilt  hat,  da  er  sie  ohne  Kommentar  herausgibt. 
Gegentiber  den  Lehren  Winthers  von  Andernach  vor 
150  Jahren  ein  grosser  Rflckschritt!  Die  Kontagion 
wurde  nicht  mehr  anerkannt,  die  Notwendigkeit  der  Ab- 
sperrung  der  Kranken  von  den  Gesunden  verworfen.  Es 
ware  von  hOchstem  Interesse,  die  Verschiebung  dieser 
Anschauungen  verfolgen  zu  konnen.  Die  vorhandene 
Literatur  ist  aber  zu  sp&rlich  oder  zu  ungenau. 

Aus  den  Tatsachen  lasst  sich  jedoch  schliessen,  dass 
diese  Ansichten  nicht  Allgemeingut  waren,  insbesondere, 
dass  die  Landesregierungen,  der  Rat  der  Stadt  Strassburg 
sich  nicht  davon  beeinflussen  liessen.  Sie  fuhren  fort,  wie 
seit  Winthers  Zeit  sich  vor  dem  Verkehr  mit  infizierten 
Orten  moglichst  zu  wahren.  Sobald  aber  auch  innerhalb 
der  Stadt  eine  ansteckende  Krankheit  ausbrach,  wurde 
sofort  eine  genaue  Untersuchung  eingeleitet  und  der  Rat 
verlangte  von  den  Arzten  einen  ausfuhrlichen  Bericht. 
Man  findet  vielfach  in  den  Ratsprotokollen  die  Be- 
sprechungen  von  &rztlichen  Gutachten,  dass  die  in  einem 
Hause  ausgebrochene  Krankheit  keine  ansteckende  sei, 
obwohl  schon  mehrere  Personen  gestorben  seien,  dass 
ferner  eine  Absperrung  des  Hauses  nicht  nOtig  sei.  Ob 
aber  die  Kranken,  im  Falle  sie  von  einer  ansteckenden 
Krankheit  befallen  worden  waren,  ins  Spital  oder  etwa  in 
das  Lazaret  St.  Nikolaus  in  undis  transportiert  und  isoliert 
wurden,  kann  nicht  mit  Bestimmtheit  nachgewiesen  werden. 
Ich  halte  es  jedoch  fur  sehr  wahrscheinlich,  dass  entweder 
der  Verkehr  mit  den  Bewohnern  eines  erkrankten  Hauses 
verboten  oder  die  Kranken  in  einem  Spital  isoliert  wurden. 


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Vorsichlsmassregeln  gegen  Pest  in  Strassburg.  2  5  I 

Vielleicht  haben  als  Vorbild  hierftir  die  Anordnungen 
gedient,  die  far  die  Leprosen  galten  und  die  bekanntlich 
sehr  streng  durchgeffthrt  wurden.  Um  eine  drohende 
Gefahr  nicht  zu  tlbersehen,  wurde  auch  gelegentlich  das 
Urteil  der  medizinischen  Fakultat  eingeholt.  So  z.  B.  im 
Jahre  1735,  als  das  Gerttcht  ging,  in  der  Stadt  sei  eine 
kontagiose  Krankheit  ausgebrochen.  Die  Antwort  der 
Fakultat  war  beruhigend:  in  dem  Milit&rspital  handle  es 
sich  um  die  Ruhr  oder  um  hitzige  Fieber  und  in  der  Stadt 
um  febres  exanthematicae  miliares  oder  roten  und  weissen 
Friesel.  Die  Beschreibung  der  Natur  und  des  Verlaufs 
der  Krankheit  ist  gut  und  klar.  Vielleicht  war  es  ein 
Typhus  exanthematicus.  Diese  Krankheit  wird  als  nicht 
kontagios  bezeichnet.  Leider  ist  auch  hier  nicht  festzu- 
stellen,  ob  die  Kranken  isoliert  wurden  oder  nicht. 

Man  ersieht  aber  daraus,  wie  vorsichtig  der  Rat  ge- 
worden  war,  wie  er  sofort  die  Arzte,  den  Stadtphysikus 
an  der  Spitze,  in  Bewegung  setzte,  sobald  ein  verd£chtiges 
Gerdcht  auftauchte.  Aber  auch  in  der  Zeit  der  Ruhe 
wurde  den  gesundheitlichen  Angelegenheiten  der  Stadt 
eine  grOssere  Aufmerksamkeit  zugewandt.  Durch  die 
Erfahrungen  der  vergangenen  Jahrzehnte  war  der  Rat 
anscheinend  zur  Cfberzeugung  gekommen,  dass  eine  allge- 
meine  Hebung  der  hygienischen  Verhaltnisse  in  der  Stadt 
vdnnOten  ware,  dass  ferner  in  einer  mOglichst  grundlichen 
Sauberkeit  der  Strassen,  Gassen,  Graben  usw.  ein  grosser 
Schutz  gegen  ansteckende  Krankheiten  gegeben  sei.  Das 
Collegium  sanitatis  war  mit  der  (Jberwachung  und  Durch- 
fuhrung  dieser  Frage  beauftragt.  In  den  erhaltenen  Pro- 
tokollen  (1740 — 46)  ist  die  T&tigkeit  des  Collegium  zu  ver- 
folgen.  Es  war  sicheflich  kein  Leichtes,  die  Sauberung  der 
Stadt  zu  uberwachen;  es  laufen  stete  Klagen  gegen  den 
Horblohner  ein,  der  das  Gerohr  nicht  in  gentigender  Regel- 
mfissigkeit  abfOhre.  Immer  wieder  mahnt  der  Bote  des 
Collegium,  und  wenn  nichts  mehr  hilft,  treten  energische 
Strafen  ein.  tJber  die  Tatigkeit  des  Collegium  sanitatis 
ist  von  Professor  Strohl1)  ausfuhrlich  referiert  worden. 
Es  geht  daraus  zur  Geniige  hervor,  dass  der  Rat  der  Stadt, 


!)  Gazette  medicale  de  Strasbourg  1879. 


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2c2  Schickele. 

dass  die  Arzte  auf  dem  Standpunkte  standen,  dass  gute 
hygienische  Verhaltnisse  unbedingt  erzielt  werden  mussten. 
Damit  war  der  erste  Schritt  getan  zur  erfolgreichen  Be- 
kampfung  der  ansteckenden  Krankheiten  und  hiermit 
beginnt  der  Ubergang  zu  den  Arbeiten  und  Leistungen 
des  19.  Jahrhunderts,  das  in  dieser  Frage  grossartige  Erfolge 
errungen  hat. 

Erwahnung  verdienen  noch  einige  Schriftsttlcke  aus 
den  Jahren  1770/71.  Sie  haben  allerdings  fflr  Strassburg 
selbst  keine  Bedeutung,  fttr  die  Berichte  liber  die  Pest 
iiberhaupt  mogen  sie  jedoch  interessant  sein.  Gegep  Ende 
1770  hatte  sich  das  Gerilcht  verbreitet,  dass  die  Pest  in 
Osterreich  wute;  Briefe  aus  Wien  bestatigten  dies  und 
meldeten  auch,  dass  eine  ausserordentlich  strenge  Quaran- 
taine  durchgefiihrt  werde.  Die  Einwohner  der  erkrankten 
Ortschaften  diirften  diese  nicht  verlassen.  Kaum  war  es 
gelungen,  der  Krankheit  Herr  zu  werden,  als  sie  wieder 
in  Polen  und  1771  in  Moskau  auftauchte.  "Ober  die  Pest 
in  Moskau  berichten  zwei  ausfuhrliche  Briefe,  der  eine 
von  Moskau  selbst  von  einem  Augenzeugen,  der  andere 
von  Lubeck  nach  Berichten1).  Beide  sind  Abschriften,, 
ihre  Herkunft  nicht  bezeichnet.  Der  Schreiber  von  Moskau 
meldet,  dass  die  Verheerungen  furchtbar  sind.  Er  selbst 
mit  seiner  Familie  halt  sich  ganz  in  seinem  Hause  abge- 
schlossen.  Er  allein  geht  aus,  um  die  nOtigen  Lebens- 
mittel  zu  beschaffen.  Dies  ist  von  vornherein  nicht  gefahr- 
lich,  denn  er  hebt  hervor  —  es  ist  ein  Laie  —  dass  die 
Luft  gottseidank  nicht  infiziert  sei  und  dass  man  nur  durch 
die  Beriihrung  oder  in  allzu  grosser  Nahe  einer  erkrankten 
Person  selbst  krank  werden  konne.  Man  kann  also  zwischen 
den  Zeilen  lesen,  dass  nach  der  Ansicht  des  Briefschreibers 
man  sich  durch  vernunftiges  Verhalten  vor  Erkrankung 
schiitzen  kann.  Das  Volk  aber,  fahrt  der  Schreiber  fort, 
tut  gar  nichts  zu  seinem  eigenen  Schutze.  Es  vernach- 
lassigt  alle  Vorsichtsmassregeln,  deshalb  sterben  auch  die 
Einwohner  haufenweise.  Es  seien  jetzt  schon  70000  ge- 
storben  und  ebensoviel  in  der  Umgebung.  Alle  ofFent- 
lichen  Gebaude  seien   geschlossen.     Die  Pest   in  Marseille 

l)  aa.  2417. 


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Vorsichtsmassregeln  gegen  Pest  in  Strassburg.  253 

war  viel  geringer  gewesen;  diese  jedoch  erinnere  an  die  zu 
Justinians  Zeit  in  Konstantinopel  herrschende  Seuche. 
Merkwurdigerweise  sollen  die  schwangeren  Frauen  nicht 
pestkrank  werden.  Werden  sie  von  der  Krankheit  ergriffen, 
dann  iibertragt  sich  die  Erkrankung  nur  auf  das  Kind. 
Das  Neugeborene  hat  alle  Symptome  eines  Pestkranken; 
es  stirbt  sofort  und  die  Mutter  ist  nicht  infiziert.  »Voi1a 
des  phenomenes  qui  mettent  en  defaut  toutes  les  con- 
naissances  humainest.  Die  Beschreibung  des  Verlaufs  der 
Krankheit  und  deren  Behandlung*  bietet  nichts  besonderes, 
weshalb  ich  von  deren  Wiedergabe  absehe.  Jedenfalls 
besteht  kein  Zweifel,  dass  es  die  richtige  Bubonen- 
pest  war. 

Der  Lubecker  Brief  sagt,  dass  die  Krankheit  durch 
eine  Kiste  mit  alten  Ttichern  und  Kleidern  in  Moskau 
eingeschleppt  worden  sei.  Die  Nachrichten  wiirden  in 
St.  Petersburg  vertuscht.  Die  Zarin  hatte  aber  eine  sehr 
strenge  Absperrung  der  ganzen  Gegend  um  Moskau  herum 
angeordnet.  Es  finden  sich  noch  Abschriften  von  Briefen 
aus  Basel,  Hamburg,  Venedig,  Bern,  welche  diese  Pest  in 
Moskau  betreffen.  Die  Hafenstadte  haben  tiber  die  aus 
russischen  Gegenden  kommenden  Schiffe  eine  Quarantine 
verhangt.  Die  Landstadte  einigen  sich  dahin,  dass  in  An- 
betracht  der  grossen  Entfernung  und  der  bereits  in  Russ- 
land  angeordneten  Absperrung  weitere  Massregeln  unnotig 
seien.  Auch  der  Hof  in  Versailles  ist  dieser  Ansicht.  Alle 
Regierungen  scheinen  aber  nicht  so  gedacht  zu  haben. 
Manche  sahen  in  der  im  fernen  Osten  wiitenden  Seuche 
doch  grosse  Gefahr  und  griffen  zu  strengen  Massregeln. 
Davon  zeugt  folgende  Verordnung1)  vom  n.  Oktober 
1770  (auszugsweise  wiedergegeben): 

Wir  Carl  Theodor  von  Gottes  Gnaden  Pfaltzgraf  bey  Rhein, 

Churfurst  in  Bayern, 

Fugen  hiemit  zu  wissen: 

In  Anbetracht  des  Ausbruchs  der  Pest  in  Polen,  Walachei,  etc. 
.  .  .  wird  verordnet:  1.  Allen  unbekannten  Fremden  wird  das 
Betreten  der  Nebenwege  verboten.   Diese  sollen  kenntlich  gemacht 


')  M.  O.  t.  37.  fol.  36. 


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254 


Schickele. 


werden   mit   einer  Aufschrift:   tDer  Pest   halber   verbotener  Weg 
fur  alle  Fremde  bei  schwerster  Leibes-  und  Geldstrafe. 

(Leute  von  Stand  werden  mit  25  Rth.,  andere  mit  25  Prugeln 
auf  der  Stelle  bestraft.) 

2.  Weder  auf  Wasser-  noch  Landstrassen  ist  der  Durchtritt 
den  sog.  polnischen  oder  andern  Betteljuden  noch  sonstigen 
Landstreichern  zu  gestatten.  Die  Waren,  welche  sie  bei  sich 
fuhren,  sind  zu  verbrennen,  die  Leute  selbst  ausser  des  Landes 
zu  jagen. 

3.  Um  solche  im  Wiederbetretungsfalle  zu  erkennen,  soil 
ihnen  beim  erstmaligen  Aufgreifen  ein  Kreuz  in  den  Oberarm 
eingebrannt  werden.  Werden  sie  zum  2t  Male  ergriffen,  sollen 
sie  gebrandmarket  und  mit  Ruten  gestrichen  werden.  Im  Falle 
eines  ferneren  Betretens  des  Landes  werden  sie  mit  dem  Tode 
bestraft. 

4.  Wer  solche  Leute  beherbergt,  wird  mit  3Jahr.  Zuchthaus- 
strafe  belegt. 

5.  Alle  aus  den  verdachtigen  Gegenden  kommende  Reisende, 
wes  Standes  sie  seien,  ob  mit  oder  ohne  Gesundheitspass,  durfen 
nicht  eingelassen  werden,  ohne  eine  4  2tagige  Quarantine  bestanden 
zu  haben. 

6.  Wird  einer  angetroffen ,  der  nachgewiesenermassen  aus 
einem  mit  der  Pest  befallen  en  Ort  kommt,  so  sollen  seine  Kleider 
und  Waaren  verbrannt,  er  selbst  aber  zum  Strange  oder  »einer 
sonstig  dem  Tode  nahekommenden  Leibesstrafe*  verurteilt  werden. 
Ist  er  aber  (pest-)krank,  dann  muss  er  auf  freiera  Felde  in  einer 
Hutte  gepflegt  werden.  Stirbt  er  an  dem  Obel,  dann  wird  er 
an  entfemter  Stelle  ganz  tief  unter  der  Erde  verscharrt;  sollte 
er  aber  geheilt  werden,  dann  soil  er  zu  einer  noch  zu  verfiigen- 
den  Leibes-  oder  Lebensstrafe  verurteilt  werden. 

7.  Untertanen,  welche  in  die  verdachtigen  Gegenden  reisen 
oder  Waren  versenden  wollen,  haben  sich  mit  den  notigen  Passen 
zu  versehen. 

8.  Waren  aus  den  Pestgegenden  durfen  nur  nach  Aushaltung 
einer  Quarantine  eingelassen  werden. 

9.  Unbekannten  Fremden  soli  von  den  Behorden  kein  Pass 
ausgefertigt  werden. 

10.  Postillone,  Fuhrleute  usw.  durfen  keine  unbekannten 
Personen  unterwegs  aufnehmen.     Das  gleiche  gilt   fur  die  Wirte. 

1 1 .  Zur  Feststellung  der  Personalien  der  Reisenden  sollen 
ruhige,  unparteiische  Leute  gewahlt  werden.  Diese  sollen  mog- 
lichst  griindlich  die  Reisenden  ausfragen. 

12.  Sollte  eiD  Reisender  seinen  Pass  einem  andern  uber- 
lassen,  dann  soil  jener  je  nach  den  Umstanden  mit  schwerster 
Leib-  oder  Geldstrafe  belegt  werden. 

13.  Nach  diesen  Verordnungen  soil  uberall  und  von  alien 
Bearaten  vorgegangen  werden  bei  empfindlicher  Strafe  und 
Dienstentlassung. 


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Vorsichtsraassregeln  gegen  Pest  in  Strassburg.  255 

Diesem  Erlass  werden  noch  Rezepte  angefugt  zur 
Verwahrung  gegen  die  Pest  (tonica  und  leichte  laxantia). 
Auch  im  Elsass  wurde  den  durchreisenden  Kaufleuten  die 
Benutzung  der  Hauptstrassen  allein  geboten.  Eine  vom 
Collegium  sanitatis  erlassene  Verordnung  vom  30.  Oktober 
1770  ordnet  dies  an  und  zugleich,  dass  an  alle  Neben- 
strassen  ein  Pfahl  mit  der  Aufschrift  anzubringen  sei:  Bei 
hoher  Strafe  verbotene  Strasse.  Ausserdem  wird  immer 
wieder  darauf  aufmerksam  gemacht,  dass  jeder,  der  reisen 
will,  sich  mit  Gesundheitsattesten  versehen  soil.  Die  Atteste 
wurden  ausgestellt  von  Offentlichen  Behorden,  gelegentlich 
auch  vom  Pfarrer  des  Ortes.  So  bescheinigt  z.  B.  der 
Pfarrer  Claude  Jeantet  aus  Alt-Munsterol  vom  22.  Mai 
1776,  dass  zwei  seiner  Pfarrkinder  nach  Einsiedeln  pilgern 
wollen  und  dass  weder  im  Orte  noch  in  der  Umgegend 
ansteckende  Krankheiten  herrschen. 

Es  braucht  nicht  nochmals  hervorgehoben  zu  werden, 
dass  die  ansteckenden  Krankheiten  auch  unter  den  Tieren 
bekampft  wurden.  Schon  in  den  Verordnungen  des 
17.  Jahrhunderts  wurde  der  Tierseuchen  Erw&hnung  getan 
(s.  o.).  Die  notigen  Anordnungen  ergaben  sich  von  selbst. 
Im  Praetorialarchiv  ist  eine  ausfuhrliche  Verordnung  betr. 
die  Hundswut  enthalten  vom  6.  November  1784.  Es  sei 
nur  hervorgehoben,  dass  die  Erlaubnis  zum  Halten  von 
Hunden  eingeschr£nkt  wurde,  dass  hohe  Strafen  jene 
betrafen,  welche  einen  tollen  Hund  besassen  oder  von 
einem  solchen  wussten,  ohne  dies  zu  melden.  Jeder  Hund 
musste  alle  6  Monate  inspiziert  werden  und  erhielt  hier- 
bei  eine  Marke.  Hunde  ohne  solche  wurden  eingefangen 
und  getotet.  Auch  gegen  die  Pferdeseuchen  wurden  Mass- 
regeln  getroffen  und  eine  Verordnung  bekannt  gegeben, 
wie  die  Staile  zu  reinigen  seien. 

Mit  diesen  Fortschritten  befinden  wir  uns  auf  dem 
Boden  des  19.  Jahrhunderts.  Mit  den  wachsenden  medi- 
zinischen  Kenntnissen  wurde  die  Bekampfung  der  an- 
steckenden Krankheiten  zielbewusster  und  heute,  wo  wir 
in  dem  Verst&ndnis  ihrer  Entstehung  und  Verbreitung  zu 
bemerkenswerten  Resultaten  gelangt  sind,  durfte  sich  all- 
mahlich  der  Weg  vorzeichnen,  auf  dem  auch  eine  erfolg- 
reiche   Heilung    zu    erwarten    ist.      Dies    ist    der     grosse 


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256  Schickcle. 

Vorsprung,  den  unsere  Zeit  den  vergangenen  Jahrhunderten 
gegeniiber  hat,  die  mehr  instinktiv  in  der  Absperrung  der 
Kranken  den  ersten  richtigen  therapeutischen  Schritt  taten. 
Gerade  deshalb  verdient  die  Energie  und  Umsicht,  mit 
der  die  BehOrden  die  angeordneten  Massregeln  durch- 
fuhrten,  unsere  ganze  Bewunderung. 


A  n  h  a  n  g. 


Ausfuhrliche  Inhaltsangabe 
des  Pestregiments  der  Stadt  Strassburg  aus  dem  Jahre  1666. 

1.  Was  die  Pest  seye?  eine  giftige,  ansteckende,  grassirende 
und  meistens  totliche  Krankheit  des  Herzens,  so  von  einer 
giftige n  und  dem  Herzen  ganz  widrigen  Ursach  ihren 
Ursprung  hat,  ....  des  Herzens  Wirkung  und  vieler 
anderen  Gliedmafien  Kraft    und   Actiones    dergestalt    ver- 

letzet dafi  viel  inficirte  Personen  in  kurzer  Zeit  in 

einer  Stadt,  Flecken,  Dorf,  ja  in  einem  ganzen  Land  ihres 
Lebens  verlustig  werden.  Dahero  die  Pest  auch  ein 
morbus  epidemius,  eine  geraeine  Land  und  Volkkrankheit 
titulirt  wird. 

2.  Woher  sie  komme  und  was  dero  Ursach  seye? 

Es  giebt  geistliche  und  natiirliche  Ursachen.  Geist- 
liche :  Gottes  gerechten  Zorn  und  der  Menschen  vielfaltige 
Siinde.  Natiirliche:  Von  den  Astrologi  beschrieben. 
Wird  nicht  darauf  einj?egangen. 

Die  Medici  halten  dafur,  dass  die  Ursach  vorwiegend 
in  regione  mundi  elementari  oder  sublunari  stecke,  und 
zwar   vorwiegend    in    dem  Lufft  (von    faulen    und   giftigen 

Dunsten  und  Dampfen corrurapirt).     Diese  Dampfe 

entstehen  aus  Hohlen  und  Gruben  (Pfiitzen,  Siirapfen, 
Kot-  und  Mistlachen,  Stallen,  verfaulten  menschlichen  und 
tierischen  Resten,  u.  a.  m.)  und  werden  von  Menschen 
aspirirt.    Ferner  bringen  die  Winde  die  Serainaria  pestifera 


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Vorsichtsmassregeln  gegen  Pest  in  Strassburg.  257 

aus  inficirten  in  gesunde  Orte,  bei  Gelegenheit  von  Erd- 
beben  steigen  faule  Dunste  aus  dem  Boden  auf,  bei 
Hungersnot  und  Teuerungen  essen  die  Menschen  schad- 
liche  Sachen,  nach  denen  giftige  Feuchtigkeiten  im  Leibe 
erwachsen. 

3.  Welches  GliedmaG  in  der  Pestilenz  am  meisten  angefochten 
werde? 

Es  ist  aus  alien  Symptomen  u.  s.  w.  zu  ersehen,  das 
dies  das  Herz  ist. 

4.  Ob  allbereit  ein  Mensch  mit  der  Pest  behaftet  sey? 

Wenn  die  Pest  irgendwo  eingerissen  ist,  dann  ist  zu 
vermuten,  dafi  einer  schon  ergriffen  sein  kann,  wenn  er 
anfangt  zu  klagen.  Dies  ist  jedoch  kein  sicheres  Zeichen, 
es  mussen  andere  Zustande  erst  gefunden  werden.  Meist 
spurt  man  »gehlige  Hitz  oder  Frost  und  Schauder  .... 
Hauptweh,  Mattigkeit,  Ohnmacht,  Neigung  zum  Schlaf  .... 
Abfall  a  Her  Krafte,  sonderlich  des  Herzens  ....  ausserlich 
bubones,  carbunculi  ....  so  sich  gemeiniglich  hinter  den 
Ohren,  an  dem  Hals,  unter  den  Achseln,  bey  der  Scham 
und  Gemache  auch  an  andern  Orten*.  Bei  manchen 
werden  die  »Pestilentzialischen  Flecken,  petechiae  genannt, 
gefunden,  so  in  unterschiedlichen  subjectis  und  corpo- 
ribus  auch  unterschiedliche  farben  haben,  unter  welchen 
die  schwartze  und  bleyfarbige  die  argsten  seind,  bevorab, 
wann  sie  einsmahls  widerumb  verschwinden,  und  sich  in 
den  Leib  begeben.  Die  Zung,  wann  grofie  Hitze  vor- 
handen,  ist  diirr,  rauh,  schrundig  und  Schwartz.  Der 
Puis  lauft  schnell,  ist  aber  gering,  klein  und  ungleich. 
Dem  Harn  ist  nicht  allerdings  zu  trauwen,  jedoch,  wan 
ein  Universal -Corruption  und  Faule  des  Gebliits  vorhanden, 
so  ist  er  roth,  trub,  dick  und  stinkend«. 

5.  Die    Vorbotten,    daraufi    man    conjiciren    kan,    dafi    eine 
Pestilentz  grassiren  werde? 

Wann  die  Vogel  ihre  Nester  verlassen  und  wegfliegen; 
Unfall  unter  dem  Vieh;  wenn  vielerlei  Gewurm,  Kafer, 
Heuschrecken,  Kroten  u.  a.  in  grosser  Menge  gespuret 
werden;  wann  die  Nacht  feurige  Meteora  oder  Chasmata 
gesehen  worden  sind. 

6.  Was  es  wohl   ein  Ende    oder  Aufigang   bey    denen  Pesti- 
feris  haben  werde? 

Die  prognostica  sind  bei  solchen  heftigen  Krankheiten 
wie  bei  der  Pest  sehr  unsicher.  Ja,  auch  den  guten 
Zeichen  soil  man  nicht  zuviel  trauen;  »jedoch,  wenn  sich 
eine  Ohnmacht  iiber  die  andere  erhebt,  wenn  weder 
Speise  noch  Trank,  noch  auch  die  Arzneien  bei  den 
Kranken  bleiben,  sondern  stetiges  Erbrechen  und  Unwillen 
vorhanden,  wann  sich  schwarze,  blaue  oder  bleifarbene 
Flecken  an  dem  Leib  erzeigen,  wann  sich  kleine  Beulen 


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258  Schickelc. 

und  Drusen  heraus  begeben  aber  wiederumb  verschwinden, 
wann  der  Kranke  von  alien  Kraften  kommt,  und  ihm  der 
kalte  Schweift  ausbricht,  so  ist  fiirwar  we  nig  der  Besserung 
und  convalescentz  zu  hoffen«. 


Praeservatio. 

Sie  besteht  in  Reinigung  des  Leibes,  in  Starkung  und  Be- 
kraftigung  des  Herzens,  in  Meidung  boser  oder  vergifteter  Luft 
oder  in  purification  derselben.  Es  ist  besonders  und  jederzeit 
darauf  zu  achten,  dass  die  Luft  gesund  und  rein  erhalten  werde. 
An  alien  Stellen,  in  den  Gassen  und  Hausern,  wo  grosser  Gestank 
entstehen  kann,  sollen  bei  einbrechender  Contagion  Feuer  von 
Wachholder,  Tannen-,  Fohren-,  Fichten-,  Rosmarin,  oder  Eichen- 
holz  angezundet  werden;  in  den  Hausern  und  Kammern  aber 
ein  Raucherwerk  von  Mastix,  Weyrauch,  Wachholder,  gewohnl. 
Rauchkerzen  u.  a.  m.  Ferner  soil  alles  Vieh  vor  die  Stadt 
gebracht  werden.  Das  verkaufte  Fleisch  soil  rein  sein,  von  den 
Metzig-,  Schlag-  und  Bruhausern,  also  von  »Fischmarkt  und  Fronhoff 
taglich  aller  Unrat  abgefiihrt  werden.  »Die  Creutzgang  bey  den 
Kirchen,  wie  auch  die  Kirchen  selbsten,  und  das  Collegium 
praedicatorum,  solten  bey  ernster  Straff,  mit  Urin  und  andern 
excrementis  nit  beschmeist  werden*.  Die  Misthaufen  vom  Gold- 
gieften,  Finkweiler  und  den  Vorstadten  mussen  verschwinden. 
Alles  ubelriechende  (Mistkasten,  alte  Lumpen  u.  a.)  mufi  vor  die 
Stadt  verwiesen  werden.  Die  Cloacae,  deren  Reinigung  ver- 
schoben  werden  kann,  diirfen  vorlaufig  nicht  geoffnet  werden. 
Gesunde  Personen  sollen  sich  von  der  Gemeinschaft 
inficirter  fernhalten,  auch  nicht  in  deren  Gemach 
gehen.  Die  Toten  sollen  bald  begraben  werden,  ihre  Kleider 
nicht  sofort  nach  gesunden  Orten  verschleppt  werden.  Die 
Gewander  der  Toten  diirfen  nicht  an  den  offenen  Schopfbrunnen 
gewaschen  werden.  Fremde,  die  aus  inficirten  Orten  kommen, 
sollen  von  Wirt  en  nicht  angenommen  werden;  andere  mdchte 
man  in  das  dazu  bestimmte  Lazaret  verweisen.  Die  offenen 
Badstuben  sollten  geschlossen  werden;  die  Barbiere  zu  Sauber- 
keit  aufgefordert  werden;  die  Lafieifilein,  damit  die  infi- 
cirten gelassen  worden,  bey  gesunden  nicht  gebraucht 
werden.  Offene  Mahlzeiten,  Hochzeit  und  Tanzen  sind  einzu- 
stellen.  Den  Wirten  ist  anzuzeigen,  daft  Gemacher,  in  denen  der 
Contagion  halber  verdachtige  Gaste  gelegen  haben,  taglich  mehren- 
malc  ausgerauchert  werden  sollen  und  wenigstens  innerhalb 
3 — 4  Wochen  nieroand  darin  logiren  soil.  Die  Bettwasche  muss 
in  den  Hausspeichern  ausgeluftet  werden.  »Die  Totenbahren  und 
Sarck  sollen  inn-  und  aufiwendig  mit  gutem  scharffen  Rauten- 
essig  wol  besprengt  und  mit  Pech  wol  versehen  werden ,  damit 
aufi  denen  darinn  ligenden  leichnamen  kein  boser  Geruch  moge 
die  Lufft  weiters  inficiren*. 


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Vorsichtsmassregeln  gegen  Pest  in  Strassburg.  250 

Schutz-Mittel. 

Eine  grosse  Zahl  solcher  Mittel  werden  angegeben.  Es 
hat  keinen  Zweck  alle  anzufuhren.  Es  seien  nur  die  wichtigsten 
genannt.  An  der  Spitze  stehcn  Theriaca  Andromachi,  Mithri- 
datium  Damocratis,  Antidotum  Matthioli,  Diascordium  Fra- 
castorii,  die  rothe  Gifft-Latwerg  genannt  das  guldene  Ey. 
Von  einem  dieser  Mittel  nimmt  man  Morgens  2 — 3  Messer- 
spitzen  voll  im  Aqua  theriacali  c.  aceto,  aq.  boli,  Aq.  Bar- 
danae  compos.  Augnstanorum.  Man  mag  auch  von  diesen 
Aquis  allein  etliche  ldffel  voll  morgens  einnehmen.  Oder 
man  gebrauche  als  Zusatz  zu  den  obigen  Antidota  destillirte 
Angelic.,  Meisterwurtz-,  Bibinell-,  Melissen-,  Cardobenedikten- 
Wasser.  Es  muss  aber  mit  diesen  Mitteln  abgewechselt  werden, 
darait  sie  nicht  zur  Gewohnheit  werden  und  anstatt  einer  Arznei 
zu  einer  Speise.  Ausser  diesen  Mitteln  mag  man  auch  noch 
pulv.  Pannonicum,  Saxonicum,  bezoarticum  u.  v.  a.  mehr  nehmen 
in  einem  der  Aquae  gelost.  Fur  junge  Knaben  und  Tochterlein 
sind  die  Tabulae  liberantis  gut  oder  Tab.  de  gem  mis,  Tab. 
Bezoar.,  Tab.  manus  Christi  perlatae  u.  8.  w.  Es  werden  auch 
sehr  Pulver  von  Corallen,  Perlen,  Agstein  fur  junge  und  alte 
Leute,  auch  fur  Schwangere  empfohlen. 

Arme  Leute  konnen  sich  mit  Holder-,  Wachholder-  oder 
Attich-muss  behelfen.  »ltem  mit  der  Nuft-Latwerg,  so  vor  viei 
hundert  Jahren  zur  Zeit  der  Pest  gebraucht  und  gut  befunden 
worden«.  Die  beste  Zubereitungsweise  wird  dann  angegeben.  — 
»Der  Knoblauch  ist  der  Bauren  Theriak«. 

Ferner  wird  eine  grofie  Zahl  aufierer  Mittel  genannt,  die 
am  Halse  zu  tragen  sind  oder  vor  die  Nase  zu  halten,  an  die 
Schlafe  zu  streichen,  auf  das  Herz  zu  legen,  auf  den  Puis  zu 
binden  und  wenn  man  ausgeht,  in  den  Mund  zu  nehmen  sind. 
In  diese  ♦Secklein*  werden  meist  Pflanzenbestandteile  oder  heil- 
kraftige  Steine  (Pulver)  eingelegt. 

Im  geeigneten  Falle  ist  auch  ein  Aderlafi  und  Purgation  zu 
gebrauchen.  (s.  spater.) 

Die  Arzneien  richten  aber  allein  nichts  aus,  wenn  nicht 
eine  gute  Diat  in  Essen,  Trinken  und  andern  Sachen  gehalten 
wird. 

Nuchternheit  und  Mafiigkeit  sind  in  erster  Linie  notig.  Als 
Trank  wahle  man  einen  feinen ,  leichten  Weifiwein ,  oder  ein 
gut  gesund  Bier  oder  ein  Wachholderbeerenwasser.  Schlaf  und 
Bewegung  sind  in  mafiigem  Mafie  ndtig.  Fiir  Stuhlgang  mufi 
taglich  Sorge  getragen  werden,  wenn  ndtig  mit  einem  Klystier 
(Gerstenschleim ,  Baumdl,  Rosenhonig  u.  s.  w.  Manna,  Senet, 
Zwetschgen,  u.  s.  w.).  Endlich  sei  man  ruhigen  Gerauts,  da 
erfahrungsgemafi  starke  Gemutsaffekte  auch  gesunde  und  Starke 
Menschen  in  schwere  Krankheit  sturzen  konnen. 


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260  Schickele. 


Curatio. 


Die  Verfasser  des  Pestregiments  wollen  sich  nur  auf  die 
ndtigsten  Angaben  in  dieser  Frage  beschranken.  Der  Patient 
mufi  sich  eben  bei  Zeiten  an  einen  erfahrenen  Arzt  wenden. 
Es  kommen  2  Hauptpunkte  bei  der  Curation  in  Betracht:  Der 
Aderlafi  und  das  Schwitzen.  Ersterer  ist  anzuwenden,  wenn 
eine  starke  Fullung  der  sichtbaren  Venen  vorhanden  ist.  (»Die 
Adern  an  Handen,  Armen,  Fuessen,  und  im  Gesicht  und  Stirne 
grofi  auffgeloffen  und  vollkoramen*).  Es  soli  eine  Ader  am  Arm 
eroffnet  werden  und  je  nach  Alter  und  Kraftezustand  Blut  abge- 
lassen  werden.  Dies  ist  auch  zu  tun  »in  pleuritide,  das  ist  in 
dem  Seitenstechen,  defigleichen  in  schweren  Athem  und  Kaichen, 
Item  in  dem  hitzigen  Halsgeschwur,  Angina  genannt,  welche 
affectus,  so  sehr  gefahrlich,  bey  vielen  pestiferis  sich  erzeigen«. 
Nach  dem  Aderlafi  sind  schweifitreibende  Arzneien  zu  gebrauchen, 
damit  der  Patient  .  2 — 3  Stunden  schwitze  (wenn  notig  heifie 
Steine  oder  mit  heifiem  Wasser  gefulJte  Flaschen  und  Blasen  an 
die  Fufie  legen.)  Ist  gehoriger  Schweifiausbruch  erfolgt,  dann 
soil  er  mit  warmen  Tuchern  abgewischt,  der  Kranke  in  ein 
anderes  gewarmtes  und  wohlgerauchertes  Bett  gelegt  werden. 
Dieses  Schwitzen  ist  raehrere  Tage  zu  wiederholen  »dann  man 
dieser  Krankheit  nicht  zu  viel  trauwen  kan,  bifi  das  Seminarium 
pestiferum  gantz  und  gar  ausgerottet  worden*. 

Es  folgen  zahlreiche  Angaben  fur  die  Wahl  der  Speisen 
und  Getranke,  wobei  auf  die  leichte  Verdaulichkeit  der  ersteren 
und  auf  die  nichtaufregende  Natur  der  letzteren  geachtet  werden 
soil  (»defi  Weines  zur  Zeit  der  Cur  mufi  man  sich  entau6ern«.) 
Endlich  werden  die  einzelnen  Symptomata  besprochen  mit  den 
anzuwendenden  therapeutischen  Mafiregeln:  das  Hitz-  und 
Hauptwehe  (kuhle  Umschlage  auf  Stirn  und  Schlafe),  die 
Braune  (^=  schwarze  Zunge,  Ausspulungen  des  Mundes,  Reini- 
gung  der  Zunge),  das  Erbrechen  (aufierlich  Pflaster  auflegen, 
innerlich  Fruchtsyrup),  Durchbruch  (Abkochungen  von  Beeren, 
Wurzeln  oder  Blattern  u.  s.  w.),  Stuhlgang  (wie  oben  bei  der 
praeservation),  Durst  (sauerliche  Getranke  mit  Pflanzenbestand- 
teilen),  Petechien  (werden  durch  die  Giftlatwergen  und  das 
Schwitzen  vertrieben),  Beulen  und  Anthraces  (sollen  von  er- 
fahrenen Chirurgi  und  Barbieren  curirt  werden). 

Als  Addimentum  werden  noch  3  Fragen  erortert,  »welche 
zwar  allein  in  Medicorum  scholis  ventilirt  werden«: 

»Die  Erste  ist:  Ob  man  die  Aderlafi  in  der  praeservation 
gebrauchen  soil  oder  nicht? 

Die  Andere:  Qb  auch  die  Purgation  in  der  Curation  zu 
admittiren  seye? 

Die  Dritte :  Was  von  derjenigen  Vacuation  zu  halten,  welche 
durch  das  Erbrechen,  salvo  honore,  zu  geschehen  pflegt?« 


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Vorsichtsmassregeln  gegen  Pest  in  Strassburg.  26  I 

Die  erste  Frage  wird  bejaht,  wenn  die  betr.  Person  blut- 
reich  und  auch  des  Aderlassens  gewohnt  ist. 

Die  zweite  Frage  wird  ebf.  bejaht  mit  der  Beschrankung 
jedoch,  daft  die  Mittel  milde  sein  miissen,  da  sie  sonst  die 
Korperkrafte  schwachen  und  das  »gifftige  Seminarium  ad  interiora 
corporis  revociren.« 

Die  dritte  Frage  wird  dahin  beantwortet,  dafi  die  Vomi- 
toria  zu  verwerfen  sind;  werden  sie  in  geringer  Dosis  angewandt, 
helfen  sie  nicht,  in  starkerer  schaden  sie  nur  (Entstehen  eines 
Bruches,  allzugrofie  Anstrengung,  Blutspeyen.) 

Mit  der  Bitte,  Gott  moge  den  praescribirten  remediis  seinen 
Segen  verleihen,  schliefit  das  Pestregiment. 

Im  Anhang  ist  noch  eine  Preis-Taxe  beigegeben  fur  die 
aufgefuhrten  Arzneien. 


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Wimpfelings  kirchliche  Unterwerfung. 

Von 

Paul  Kalkoff. 


Fur  meine  Untersuchung  iiber  »Jakob  Wimpfeling  und 
die  Erhaltung  der  katholischen  Kirche  in  SchlettstadU  im 
XII.  und  XIII.  Bande  dieser  Zeitschrift  konnte  ich  Ab- 
schriften  der  in  einem  Sammelbande  Aleanders1)  befind- 
lichen  Schriftstticke  verwenden,  die  sich  auf  das  fttr  die 
Bestatigung  der  Pfrtindenreform  geforderte  Verbot  der 
lutherischen  Schriften  beziehen.  Es  sind  Kopien,  die  sich 
der  Nuntius,  bevor  er  die  Originale  nach  Rom  weiter- 
beforderte,  von  Wimpfelings  Neffen,  dem  von  ihm  erkauften 
kaiserlichen  Sekretar  Spiegel  anfertigen  liess,  wie  auch 
das  Wasserzeichen  der  Reichskanzlei,  die  gotische  Kaiser- 
krone,  auf  einigen  Bogen  beweist.  Dies  gilt  nun  auch 
von  dem  hier  mitzuteilenden  Schreiben  Wimpfelings,  das 
ich  bei  erneuter  Durchsicht  des  Bandes  noch  vorfand.  £s 
ist  von  demselben  Datum  wie  das  Schreiben  des  Stadtrats 
an  Spiegel,  in  dem  er  auf  die  ihm  von  diesem  tibermittelten 
Mahnungen  des  papstlichen  Vizekanzlers  und  die  Drohungen 
Aleanders  bin  seine  »Unschuld  Luthers  halbt  beteuerte 
und  durch  den  beigelegten  Erlass  gegen  die  verd&chtigen 
Schriften  einem  Fehlschlagen  des  seit  Jahren  mit  so  grossen 
Unkosten    betriebenen    Geschaftes    vorzubeugen    suchte2). 


»)  Cod.  Vat.  6199,  fol.  38.  40—46.  Mitgeteilt  ic  ZGORh.  XIII,  107. 
278.  281  f.  300  f.  Das  Schreiben  des  Stadtrates  an  Spiegel  wie  sein  anti- 
lutherischer  Erlass  an  die  Zunfte  zugleich  in  einer  von  Spiegel  gelieferten 
lateinischen  Fassung.  —  *)  Zur  Lage  in  Schlettstadt  vgl.  Kap.  IV  (Aleanders 
Eingreifen)  a.  a.  O.  XIII,  264  ff,  bes.  278-283.  Danach  bei  J.  Geny,  Die 
Reiclisstadt  Schl.  usw.,  Freiburg  1900,  S.  79—81  und  J.  Knepper,  Jak. 
Wimpfeling,  Freiburg  1902,  S.  315  f. 


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Wimpfelings  kirchliche  Unterwerfung.  263 

Spiegel  muss  also  ausser  der  dringenden  Ermahnung  zu 
vorsich tiger  Zurttckhaltung,  die  er  schon  am  3.  Dezember 
1520  an  die  befreundeten  Gelehrten  seiner  Vaterstadt 
gerichtet  hatteOt  bei  tJbersendung  des  Sequestrations- 
mandats  vom  10.  Marz  seinen  Oheim  noch  besonders  von 
der  erbitterten  Stimmung  Aleanders  gegen  den  Humanisten- 
verein,  die  Schlettstadter  Sodalitat,  als  dessen  Oberhaupt 
er  gelten  musste,  unterrichtet  haben:  der  Nuntius  erwartete 
in  der  Tat  fur  die  der  Reichsstadt  erwiesene  Gunst  nichts 
Geringeres,  als  dass  sie  das  dortige  >Nest  besonders 
schlimmer  lutherischer  Akademiker  s&ubere*,  also  sie  ver- 
banne  und  ihre  Presse  unterdrQcke,  widrigenfalls  der  Papst 
hinreichenden  Grund  habe,  sie  mit  dem  Interdikt  zu  ziich- 
tigen 2). 

Zugleich  hatte  nun  Spiegel,  der  im  Februar  den 
Schlettstadter  Pfarrer  Phrygio  als  den  Verfasser  einer 
scharfen  Invektive  »Von  der  Schlusselgewalt  und  der  Ver- 
dammungsbulle  Leos  X.  gegen  Luther*  an  den  Nuntius  ver- 
raten  hatte,  seinem  Oheim  mitgeteilt,  Aleander  hege  nun- 
mehr  den  Verdacht,  dass  eine  aus  dem  Kreise  der  deut- 
schen  Humanisten  herriihrende  »tolle*  Schm&hschrift,  die 
»Litaneia,  hoc  est  supplicatio  ad  Deum  .  .  .  pro  Germania*8) 
von  ihm  verfasst  worden  sei.  Sie  war  schon  vor  dem 
Erscheinen  Luthers  auf  dem  Reichstage  entstanden  als 
eine  Erwiderung  auf  Aleanders  Aschermittwochsrede 
(13.  Februar),  und  so  berichtet  dieser  denn  auch  am 
5.  Mai,  es  sei  da  eine  »Litanei  der  Deutschen*  erschienen, 
in  der  er  mehrfach  angegriffen  werde,  doch  das  Schlimmste 
sei,  dass  »man  unter  den  &rgsten  Lasterungen  dem  heiligen 
und  unstraf  lichen  Statthalter  Christi  alles  Bose  anwQnsche*; 
und  am  8.  Mai  hielt  er  es  doch  far  nOtig,  die  Litanei,  »in 
der  diese  Spitzbuben  so  lasterlich  vom  Heiligen  Vater 
redem,    einzusenden*).     Die   Nennung    des    mutmasslichen 

!)  ZGORh.  XIII,  273  f.  299  f.  —  *)  Aleander  am  3.  Juni  bei  Ein- 
sendung  der  Schlettstadter  Schriftstucke.  ZGORh.  XIII,  282  f.  Th.  Brieger, 
Aleander  und  Luther  1521,  S.  231.  —  •)  Gedruckt  bei  J.  E.  Kapp,  Kleine 
Nachlese  II,  500  ff.  BOcking,  opera  Hutteni  II,  53  sqq.  —  4)  Vgl.  meine 
Bearbeitung  der  >Depeschen  Aleanders  vom  Wormser  Reichstage*,  2.  Aufl. 
Halle  1897,  S.  66  f.  79.  213.  220.  Der  von  Wimpfeling  gebrauchte  Aus- 
druck  »lamentatio  Germaniae   et  Letaniac    ist    eine    ahnlkh    freie  Wiedergabe 


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264 


Kalkoff. 


Verfassers  unterlasst  er,  weil  er  tiberhaupt  derartige  Mit- 
teilungen,  die  ihn  bei  dem  Einvernehmen  der  deutschen 
Humanisten  mit  romischen  Kurialen  wahrend  seines  Auf- 
enthalts  in  Deutschland  ihrer  Rache  aussetzen  konnten, 
fur  seine  Ruckkehr  nach  Rom  aufsparte. 

Fur  den  heutigen  Beobachter  ist  es  nun  ganz  un- 
zweifelhaft,  dass  bei  der  eleganten  und  frivolen  Form  der 
Satire,  der  Vertrautheit  mit  Personen  und  Verh&ltnissen 
auf  dem  Reichstage,  dem  Appell  an  Hutten  nur  der  in 
Worms  anwesende  kilhne  Westfale  Hermann  von  dem 
Busche1)  als  Verfasser  in  Betracht  kommen  kann.  Der 
damaligen  Kritik  aber  geniigten  -  zumal  bei  dem  Miss- 
trauen  und  der  Leichtglaubigkeit  Aleanders2)  —  weit  ge- 
ringere  Anhaltspunkte,  wie  die  Ausf&lle  gegen  die  Monche, 
die  Habgier  der  romischen  Kurtisanen  und  —  Wimpfelings 
Lieblingsthema  —  die  Konkubinarier,  um  damit  einen  zu 
peinlicher  Verfolgung  ausreichenden  Beweis  der  Autor- 
schaft  zu  begninden.  Spiegel  wird  also  seinem  Oheim 
einen  Wink  gegeben  haben,  dass  es  fQr  ihn  an  der  Zeit 
sei,  solchen  Verdacht  des  Spezialinquisitors8)  fiir  die  luthe- 
rische  Ketzerei  zu  widerlegen  und  sich  durch  eine  unzwei- 
deutige  Erklarung  tiber  sein  Verh&ltnis  zu  Luther  den 
Riicken  zu  decken*).  Wimpfeling  w£hlte  die  minder 
demtttigende  Form  eines  Briefes  an  seinen  Neffen,  den  er 
auch  nicht  mit  seinem  Namen  zu  unterzeichnen  brauchte 
und  den  dieser  vielleicht  auch  nicht  im  Original  nach  Rom 


des  Titels  wie  bei  Aleander  und  bezieht  sich  keineswegs  auf  iwei  verschiedene 
Schriften. 

*)  t)ber  dessen  damalige  umfassende  satirise  he  Polemik  ira  Buude  mit 
Erasmus  vgl.  meine  Untersuchung  im  Archiv  f.  Ref.-G.  I,  Kap.  VI,  S.  58  ff. 
—  *)  Vgl.  seine  Shnliche  Beweisfuhrung  gegen  Erasmus  bei  P.  KalkofF,  Die 
Anfange  der  Gegen  reform  at  ion  in  den  Niederlanden,  Halle  1903,  II,  47  f. 
50  f.  —  *)  Balan,  Mon.  reform.  Lutheranae  p.  17.  —  4)  Dies  wird  auch  der 
Magistrat  von  ihm  verlangt  haben,  der  um  die  schwere  Beschuldiguog  seines 
Mitbiirgers  gewusst  haben  muss;  denn  Wimpfelings  Rechtfertigung  wurde 
seiner  Sendung  an  Spiegel  mit  dem  gleichen  Datum  beigefugt,  und  in  dem 
Schreiben  an  seinen  Sachwalter  in  Rom  versichert  der  Rat  am  14.  Juni,  dass 
ihm  und  dem  Pfarrer,  »auch  anderu,  so  darunder  verdacht  sin«,  in  Luthers 
Sache  Gewalt  und  Unrecht  geschehe.  Giny  S.  81  Anm.  4,  wo  in  den  Fol- 
gerungen  ubersehen  wird,  dass  man  auch  in  der  Schlettstftdter  Ratsstube 
sich  trefflich  aufs  Dissimulieren  verstand. 


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Wimpfelings  kirchliche  Unterwerfung.  265 

befordern  Hess.    Es  genilgte  wohl  vorerst,  wenn  der  Nuntius 
eine  Abschrift  zu  seinen  Akten  nahm. 

Es  war  nun  gewiss  eine  berechtigte  und  loyale  Abwehr 
jener  Beschuldigung,  wenn  er  seine  durch  kOrperliche 
Gebrechen  begrdndete  Unfahigkeit  zu  jeder  schriftsteile- 
rischen  Tatigkeit  betonte  und  darauf  hinwies,  dass  es  ihm 
bei  seiner  stets  bew&hrten  Verehrung  fur  die  geheiligten 
Kultusformen  der  Kirche  nie  beikommen  konnte,  sie  zu  so 
geh&ssigem  Zwecke  zu  missbrauchen.  Auch  durfte  er  mit 
gutem  Gewissen  seine  Anhanglichkeit  an  das  Papsttum  und 
seine  Ehrfurcht  vor  der  Person  des  jeweiligen  Oberhauptes 
der  Kirche  erharten  durch  die  Erinnerung  an  fruhere  lite- 
rarische  Leistungen  wie  sein  Auftreten  gegen  den  Konzils- 
versuch  des  unseligen  Andreas  ZamometiS,  Erzbischofs  von 
Granea1)  (1482),  seine  recht  bedenkliche  Verteidigung  der 
scholastischen  Theologie2)  gegen  das  mit  masslosen 
Schimpfereien  in  rednerischen  Bildern  und  Holzschnitten 
Uberladene  Pamphlet  des  Jakob  Locher  (Philomusus),  seine 
poetische  Bittschrift  an  Julius  IT.  um  Niederschlagung  des 
von  den  Augustinern  gegen  ihn  in  Rom  angestrengten 
Prozesses8),  sein  Gedicht  an  Leo  X.,  eine  Rechtfertigung 
seiner  Angriffe  auf  die  Geistlichkeit  durch  das  Unwesen 
der  Pfriindenh&ufung  und  des  Konkubinats. 

Leidlich  annehmbar  klingt  ja  auch  die  Entschuldigung, 
dass  seine  kirchenpolitischen  Schriften,  die  trotz  ihrer 
Schwachen  den  wirksamsten  Beitrag  bildeten,  den  er  zur 
ersehnten  Kirchenbesserung  geliefert  hatte,  nur  »Divo 
Maximiliano  iubentec  entstanden  seien  (15 10),  wie  auch 
schon  auf  dem  Titelblatte  des  Auszugs  aus  der  pragma- 
tischen  Sanktion  vermerkt  war.  Er  konnte  nun  sehr  wohl 
wissen,  dass  jener  Versuch  eines  kaiserlichen  Vorstosses 
gegen  die  Kurie  mindestens  ebenso  sehr  von  dem  leitenden 
Minister,  dem  Kardinal  Matth£us  Lang,  erst  Koadjutor, 
dann  Erzbischof  von  Salzburg,  gewunscht  und  betrieben 
worden  war:  denn  einen  Hauptpunkt  bildete  die  Forderung, 
der  Papst   miisse  einen  »natus   et  perpetuus  in   Germania 

»)  ZGORh.  XIII,  118  f.  Knepper  S.  34.  Pastor,  Gesch.  der  Papste  II, 
545  ff.  —  «)  in  der  Schrift  »Contra  turpem  libcllum  Philomusit  (15 10);  vgl. 
Knepper  S.  216  ff.  —  3)  Knepper  S.  194  f. 

Zcitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  a.  1 8 


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266  Kalkoff. 

legatusc  ernennen,  dem  alle  bisher  nach  Rom  gehenden 
Geschafte  zu  iibertragen  seien.  Erst  neuerdings  hat  sich 
nachweisen  lassen,  dass  dieses  Streben  des  ehrgeizigen 
Staatsmannes  nach  dieser  politisch  wie  finanziell  gleich 
schwerwiegenden  Stellung  an  der  Spitze  des  deutschen 
Episkopats  bis  zum  Reichstage  von  Worms  eine  wichtige 
Rolle  in  den  Beziehungen  der  Kurie  zum  Reiche  gespielt 
hat1).  Und  Wimpfeling  hat  denn  auch,  wie  es  der  Vor- 
gesetzte  seines  NefFen  zu  hOren  wiinschte,  sich  in  seinem 
Gutachten  dahin  ge£ussert,  dass  der  Erzbischof  von  Salz- 
burg Anspruch  auf  eine  solche  Wiirde  habe2).  Auf  den 
in  Worms  anwesenden  Kifchenf&rsten  durfte  er  sich  aber 
jetzt  nicht  mehr  berufen,  denn  unbequem  war  ja  jenes 
Gutachten  ftir  die  Kurie  erst  geworden  durch  die  von 
Wimpfeling  im  Arger  Qber  die  r&mischen  Missbrauche 
vorgenommene  Veroffentlichung  einzelner  Stiicke  in  den 
Jahren  1513,  15 15  und  zumal  1520,  wenn  auch  der  letzte, 
besonders  auff&llige  Akt  wesentlich  auf  Rechnung  des 
zeitweilig  stellenlosen  Sekret&rs  Spiegel  zu  setzen  war8). 
Und  wenn  er  diese  Polemik  mit  dem  guten  Zweck  der 
Sicherstellung  der  heimischen  Pfarrgeistlichkeit  rechtfertigt, 
so  lasst  er  sich  dabei  durch  den  alten  Hass  gegen  den  so 
oft  von  ihm  befehdeten  Ordensklerus  wieder  zu  einem  gif- 
tigen  Ausfall  fortreissen,  w&hrend  doch  soeben  erst  im 
41.  Artikel  der  Bulle  Exsurge  die  Forderung  der  Auf- 
hebung  der  Bettelorden  verdammt  worden  war. 

Hochst  bedenklich  ist  es  aber,  wenn  er  in  dem  Haupt- 
punkte,  statt  schlechthin  seine  Verwerfung  der  Lehren 
"Luthers  und  Gleichgultigkeit  gegen  seine  Person  zu  ver- 
sichern,  mehr  beweisen  will,    als  dazu  nfitig  war,   und   aus 


!)  Vgl.  meine  Untersuchungen  Arch.  f.  Ref.-G.  I,  387  f.,  Forschungen 
zu  Luthers  r6m.  Frozess,  Rom  1905,  S.  100 — 107  und  »Beziehungen  der 
Hohenzollern  zur  Kurie«  usw.  in  den  »Quellen  u.  Forsch.  aus  ital.  Arch.  u. 
Bibl.  Rom  1906.  —  *)  Knepper  S.  255  rT.  bes.  265.  366  (zum  Texte  vgl. 
ZGORh.  XVIII,  173).  Zugleich  strebte  ja  Lang  nach  dem  Erzbistum  Magde- 
burg, was  W.  gleich  falls  beriick sich  tig  t.  —  Da  diese  Arcana  des  kaiserlichen 
Kabinetts  sich  im  Ernest.  Ges.-Archiv  befinden,  so  sind  sie  eben  auch  wie 
die  Denunziation  Maximilians  gegen  Luther  vom  5.  Aug.  15 18  von  Spiegel 
an  Kursachsen  verkauft  worden.  Forsch.  zu  Luthers  Prozess  S.  11 — 14.  149. 
—  »)  ZGORh.  XII,  597  f.  XIII,  86  if.  119  ff. 


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Wimpfelings  kirchliche  Unterwerfung.  267 

dem  alten  Federkriege  mit  den  Augustinern  von  15051) 
tiber  das  legend&re  MOnchtum  ihres  Heiligen  einen  per- 
sonlichen  Hass  gegen  jedes  Mitglied  des  Ordens  herleitet, 
der  ihn  von  vornherein  zn  jeglicher  Geraeinschaft  mit  dem 
verdachtigen  Monchlein  unfahig  gemacht  habe. 

Denn  diese  Behauptung  steht  in  schroffem  Wider- 
spruch  zu  seinem  Sendschreiben  an  den  Bischof  Christoph 
von  Basel  vom  1.  September  1520,  mit  dem  er  das  von 
ihm  in  Schlettstadt  neu  gedruckte  Manifest  des  Erasmus 
in  Sachen  Luthers,  dessen  Brief  an  den  Erzbischof  von 
Mainz,  begleitete2).  Die  Tragweite  dieser  VerOffentlichung 
ergab  sich  mir  erst  nach  Feststellung  zvveier  Tatsachen: 
einmal,  dass  die  Verdammungsbulle  vom  15.  Juni,  die  Eck 
und  Aleander  erst  Ende  September  nach  Deutschland 
brachten,  schon  Anfang  September  in  den  rheinischen 
Humanistenkreisen  in  einem  Sonderdruck  verbreitet  war 
und  dass  damals  schon  ihre  Bekampfung  eingeleitet  wurde3); 
und  ferner,  dass  man  an  verschiedenen  Stellen  gleichzeitig 
auf  den  Ausweg  verfiel,  vom  Papste  die  Zuriicknahme  des 
angeblich  durch  unlautere  Machenschaften  erwirkten  Urteils 
zu  verlangen:  die  Suspension  der  Bulle  Exsurge  wurde 
der  Kurie  im  Juli  vom  Kurfutsten  Friedrich  vorgeschlagen, 
im  Oktober  von  Erasmus  in  umfassender  pers&nlicher  und 
literarischer  Agitation  betrieben*).  Wenn  also  Wimpfeling 
seinen  alten  Freund  aufforderte,  im  Verein  mit  den  librigen 
deutschen  Bischofen  und  Fursten,  sowie  der  Eidgenossen- 
schaft  den  Papst  von  der  Vernichtung  Luthers  zurtick- 
zuhalten,  so  bedeutete  dies  eben  auch  die  Vervverfung  des 
auf  den  ublen  Einfluss  Unberufener  zuruckgefuhrten  End- 
urteils;  auch  die  Begrandung  geschieht  durchaus  mit  den 
Worten  des  Erasmus,  dass  n&mlich  Luthers  Lehre,  von 
einigen  Sonderlichkeiten  abgesehen,  evangelisch  sei,  wie 
auch  sein  unstraflicher  Lebenswandel  beweise;  und  schliess- 
lich  vertritt  auch  Wimpfeling  wie  Erasmus  und  Kursachsen 
die  Forderung  eines  unparteiischen,  unabhangigen  Schieds- 


l)  Kneppcr  S.  187  ff.  —  *)  ZGORh.  XIII,  117  f.  Knepper  S.  318  f. 
—  *)  Zu  Luthers  r6m.  Prozess.  Z.  f.  K.-G.  XXV,  522—526.  —  *)  Z. 
f.  K.-G.  XXV,  516  ff.  Die  Verroittlungspolitik  des  Erasmus,  Archiv  f. 
Ref.-G.  I,   19—23. 

18- 


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268  Kalkoff. 

gerichts.  Obwohl  die  Bulle  Exsurge  eine  derartige  Be- 
giinstigung  des  Heresiarchen  unzweideutig  verbot  und  mit 
den  gleichen  Strafen  wie  dessen  ausftihrlich  gekenn- 
zeichnete  Irrlehren  bedrohte,  hat  Wimpfeling  somit  noch 
gegen  seine  Ausstossung  aus  der  Kirche  protestiert;  er 
hatte  selbst  angesichts  des  consistorialiter  bekr&ftigten 
papstlichen  Urteils  sich  nicht  uberzeugen  konnen,  dass 
Luthers  Richtung  klie  prinzipielle  Negierung  der  alten 
Kirchec  bedeute  und  hat  schliesslich  seine  Lossagung  von 
ihm  nicht,  wie  sein  neuester  Biograph  meint '),  auf  Grund 
solcher  aus  freien  Stttcken  gewonnenen  Einsicht,  sondern 
erst  unter  dem  Drucke  einer  schlau  berechneten  und 
schwer  zu  widerlegenden  Beschuldigung  schriftlich  be- 
kundet,  wobei  er  jedoch  jeder  Ausserung  fiber  die  Lehre 
Luthers  aus  dem  Wege  ging. 

Dem  geangsteten  Greise  wird  man  seine  kleinlichen 
Ausfliichte  nicht  allzu  hoch  anrechnen.  Dem  Nuntius 
geniigte  diese  Art  der  Unterwerfung;  und  so  hat  wohl 
Aleander  im  Jahre  1523  eine  vielleicht  von  den  in  ihrem 
Pfriindengeschaft  beeintrachtigten  Landsleuten  Wimpfe- 
lings  gegen  ihn  angeregte  Verfolgung  durch  den  Hinweis 
auf  das  folgende  Schriftstuck  fur  uberflQssig  erklart1). 


l)  Knepper  S.  319.  —  *)  In  Ab&nderung  einer  frttheren  Vennutung 
ZGORh.  XIII,  285.  Knepper  S.  321.  Der  rOmische  Prokurator  des  Magi- 
strats,  der  Schlettstadter  Joh.  Mann ,  beschwert  sich  am  3.  September  fiber 
die  Bekfimmernis,  die  ihm  und  andern  Kurtisanen  durch  unwahrhaftige 
Schriftstellerei  »von  etlichen  sunders*  zugefugt  worden  sei.    Geny  S.  82. 


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Wiropfelings  kirchliche  Unterwerfung.  269 


Beilage. 


Schkttstadt,  18.  Mai  1521. 

Ja.  Wimphelingus  Ja.  Spiegel  iureconsulto,  imperiali  secretario, 
nepoti  charissimo  S.  D. 

Mi  fill,  Deum,  qui  omnia  novit,  testor,  conscientiamque  mille 
testes  aequantem  testor,  me  omnium  dialogorum,  invecti varum, 
lamentationis  Germaniae  et  Letaniae  immunem  esse  et  innocen- 
tissimum.  Absit,  ut  senex  ad  octogesimum  vergens  annum  his 
ludicris  me  involvam,  ut  sacras  litteras  a  spiritu  sancto  inspiratas 
ad  prophana  et  secularia  negotia  detorqueam.  Haec  aetas  alios 
mores  exigit.  Meum  esset  nunc,  si  prae  caligine  visus  possem, 
legere  vigilias  defunctorum  et  psalmos  penitentiales  pro  delictis 
iuventutis  meae.  Utinam,  qui  memoria  et  visu  deficio,  vel  horas 
legere  possem;  scribere  quidem  amraodo  nihil  possum,  neque, 
si  possem,  adeo  afficerer  fraticello  illius  praesertim  ordinis,  qui 
me  gravissime  persecutus  est,  ut  pro  eo  quicquam  scriberem. 
Putas  tu,  me  oblitum  esse  livoris  et  persecutionis  fratrum  ordinis 
Augustiniani,  cuius  membrum  est  Lutherus,  qua  me  nuper  fun- 
ditus  exterminare  molitus  est,  cum  nullus  eorum  unquam  mihi 
verbum  fecisset,  also  omechtig  verzagti  b&flwicht,  contra  doctrinam 
Christi:  si  peccaverit  in  te  frater  tuus  etc.  Me  propria  in  per- 
sona vocari  fecerunt  Romam,  in  magnas  impensas  intruserunt,  in 
sermonibus  suis  famam  meam  dilacerarunt.  Ego  patienter  tuli, 
sciens  me  propter  peccata  maiori  dignum  contemptu,  et  ut  clarius 
cognoscas  innocentiam  meam,  legito  libellum  meum  contra  ineptas 
picturas  Philomusi,  legito  epistolas  meas  ad  quendam  ex  muni- 
cipibus  nostris.  Legatur  epistola  mea  pro  Sixto  Quarto  ad  Cra- 
ianensem  legatum;  carmen  meum  ad  Julium  II.,  qui  me  ex 
faucibus  invidiosissimorum  Augustini  fraticellorum  clementer  eripuit; 
legatur  carmen  ad  hunc  Leonem  Decimum  piissimum  Pontificem; 
in  his  animus  meus  deprehendetur. 

Fateor  tamen  ante  annos  decern  et  supra  ad  arduam  Maxi- 
miliani  Caesaris  requisitionem  decerpsisse  epitoma  pragmaticae, 
non  quod  earn  per  omnia  approbem;  addidi  et  gravamina  et 
abusus  quorundam  curialium,  imrao  etiam  eorum,  qui  Romam 
non  adierunt,  solicitante  et  postulante  Caesarea  Maiestate,  cui 
honeste  negare  non  potui,  cum  in  sua  et  imperii  civitate  natus 
sim  et  alitus.  Omnia  tamen  bono  animo  egi,  quippe  ut  divinus 
cultus  augeretur,   animabus  melius  consuleretur,    beneficia  minus 


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270 


Kalkoff. 


decrescerent  et  ut  ad  ilia  docti   etiam   ascendere    possent   et   ut 
in  patria  mea  clerus  etiam  esset  secularis,  quae  quidem  quinque 
monasteriis  gravata,  ne  dicam  contaminata  est. 
Ex  Sletstat,  vigilia  Penthecostes,  anno  XXI. 

Avunculus. 


Kopie,  von  Spiegel  fur  Aleander  hcrgcstcllt,  in  Cod,  Vat. 
6igg,  fol.  42.  Darunter  von  anderer  Hand:  Epistola  excusatoria 
Jacob!  Wimpfelingi  de  Luthero. 


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Der  Feldzug  des  Jahres  1622  am  Oberrhein. 
Ladenburg  und  Hagenau. 

Von 

Karl  Freiherrn  von  Reitzenstein. 


I. 

Zur  Trennung  des  pfalzischen  und  badischen  Heeres. 

Nach  dem  Waffenerfolge,  den  Ernst  von  Mansfeld  bei 
Wiesloch-Mingolsheim  (1622,  27.  April)  fiber  das  bayerisch- 
ligistische  Heer  davontrug,  hatte  die  allgemeine  Kriegslage 
am  Oberrhein  eine  entschiedene  Wendung  zu  gunsten  des 
Pfalzgrafen  Friedrich  genommen.  Stand  doch  nach  dem 
Bundnisvertrag  von  Germersheim !)  (1622,  22.  April)  auch 
Markgraf  Georg  Friedrich  von  Baden-Durlach ,  die  pfal- 
zische  Politik  unterstutzend,  kampfgerustet  im  Felde.  Schon 
trug  das  Haupt  der  Liga,  Maximilian  I.  der  Katholische, 
Besorgnis,  dass  die  feindlichen  Streitkrafte  vom  Kraichgau 
her,  den  mittleren  Neckar  uberschreitend,  durch  Wurttem- 
berg  und  die  Markgrafschaft  Burgau  bis  nach  Bayern  vor- 
brechen  konnten.  Von  hOherer  Warte  aus  erteilte  Maxi- 
milian seinem  in  Wimpfen  befindlichen  Generalleutnant 
Johann  Tserclaes  Freiherrn  von  Tilly  am  4.  Mai  schon 
besondere  Weisungen,  wie  er  sich  im  Verteidigungskriege 
verhalten  sollte2).  Und  gerade  an  diesem  Tage  trat  am 
Kriegsschauplatze    eine    plotzliche  Verschiebung    des    pfal- 

•)  Der  Wortlaut  ist  zu  finden  bei:  Gmelio,  M.,  BeitrSge  zur  Geschwhtc 
der  Schlacht  bei  Wimpfen.  Karlsruhe  1880,  S.  116.  —  *)  Mtinch.  AUg. 
Reichs-A.  30jahr.  Krieg,  Bd.  LXXXV  552.  Maximilian  an  Tilly.  Munchen 
4.  Mai  1622  .  .  .  Nachschrift  Maximilians.  Cone.  Ebenda  Bd.  LXXXVIII 
245.  Munchen  4.  Mai  1022.  Weisung  Maximilians  an  die  Generalkommissare 
Ebenda  Bd.  XV  243.     An  Erzherzog  I^opold  4.  Mai   1622, 


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272 


von  Reitzenstein. 


zischen  Heeres  vom  Elsenzgau  nach  dem  unteren  Neckar 
ein.  Auf  gegnerischer  Seite  vollzogen  Gonzalo  Fernandez 
de  Cordova  und  Tilly  am  3.  und  4.  Mai  bei  Wimpfen  ihre 
Vereinigung1).  Fur  einen  bevorstehenden  Kampf  blieb 
also  Markgraf  Georg  Friedrich  von  Baden  jetzt  auf  seine 
eigenen  Krafte  angewiesen. 

Den  Vorg&ngen,  wie  sie  in  der  Woche  nach  dem 
Treffen  bei  Wiesloch-Mingolsheim  (27.  April  bis  4.  Mai) 
zur  Trennung  der  pfalzischen  von  den  badischen  Streit- 
kraften  fuhrten,  hat  man  bisher  nach  dem  ungiinstigen 
Ausgange  der  Schlacht  bei  Wimpfen  (6.  Mai)  eine  besondere 
Bedeutung  zugemessen  f). 

Die  ersten  Massnahmen  des  Siegers  waren  allerdings 
geeignet,  im  bayerischen  Lager  den  Eindruck  des  Er- 
staunens  zu  erregen.  In  Cfberschatzung  des  Gegners  hatte 
man  eine  nachdrQckliche  Verfolgung  erwartet,  die  ein  Ent- 
rinnen  ausschloss: 

Una  salus  victis  nullam  sperare  salutem! 

Anstatt  sich  dem  Feinde  an  die  Klinge  zu  heften, 
richtete  Mansfeld  seinen  noch  am  27.  April  gegen  9  Uhr 
abends  angetretenen  Riickmarsch  zun£chst  tiber  Langen- 
brticken  nach  Bruchsal. 

Die  Beweggrunde  zu  dieser  nach  der  Kriegslage  an- 
fechtbaren  Handlungsweise  sind  wohl  in  den  Charakter- 
eigenschaften  des  pf&lzischen  Heerfuhrers  zu  suchen.  Mans- 
felds   selbstsdchtige  Bestrebungen   waren,   abgesehen   von 

*)  Munch.  Allg.  Reichs-A.  3qjahr.  Krieg  Bd.  LXXXV  556  Tilly  an 
Maximilian.  Wimpfen  3.  Mai  1622.  Ebeuda  Bd.  LXXXVIII  252.  Die  bayer. 
General •  Kriegskommissare  an  Maximilian.  3.  Mai  1622.  —  f)  Fruhere 
Erorterungen  dieser  Frage  finden  sich  bei:  Gmelin,  M.,  Beit  rage  zur  Geschichte 
der  Schlacht  bei  Wimpfen.  Mit  2  PI  an  en.  Karlsruhe  1880,  S.  160.  Mans- 
feld s  Trennung  von  Georg  Friedrich.  Obser,  K.,  Der  Feldzug  1622  am 
Oberrhein  nach  den  Denkwurdigkeiten  des  Freiherrn  Ulysses  von  Salis- 
Marschlins,  bringt  S.  63  eine  eingehende  Untersuchung :  Vereinigung  Mans- 
felds  mit  dem  Markgraf  en.  Klopp,  On  no,  Der  Dreissigj.  Krieg  bis  zum 
Tode  Gustav  Adolfs  1632,  Paderborn  1893  S.  168,  lasst  eine  Vereinigung 
des  Pfalzgrafen  mit  Markgraf  Georg  Friedrich  nicht  gelten  und  erleichtert 
sich  damit  die  Ldsung  der  Trennungsfrage.  Villermont,  Le  comte  de  Tilly 
ou  la  Guerre  de  trente  ans  1618  — 1632.  Paris,  Tournay  i860,  S.  171. 
Mansfeld  et  le  Margrave  .  .  .  crurent  pouvoir  de  se  separer  sans  peril:  setzt 
xloch  eine  vorher  stattgehabte  Vereinigung  voraus? 


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Der  Feldzug  des  Jahres  1622  am  Oberrhein.  273 

der  Erhebung  zum  Fiirsten1),  auf  die  Erweiterung  seiner 
im  Unterelsass  erst  begrundeten  Lehensherrschaft  Hagenau 
g-erichtet.  Sogleich  nach  der  Ankunft  zu  Bruchsal,  am 
Morgen  des  28.  April,  erklarte  der  willfahrige  Pfalzgraf 
Friedrich  in  der  Domherrnstube  Ernst  von  Mansfeld  in 
Gegenwart  der  Obersten  zum  Fiirsten  unter  Zueignung 
der  kriegsrechtlich  in  Besitz  genommenen  speyerschen 
Gebietsteile,  denen  im  besondern  noch  die  Veste  Rothen- 
burg  und  Grombach  einverleibt  wurden. 

Nach  Verleihung  des  Furstenstandes  wurden  (noch  am 
28.  April  vormittags)  Rat  und  Bdrgerschaft  der  bisherigen 
Residenzstadt  Bruchsal  unter  dem  Druck  der  Waffengewalt 
zur  Ableistung  des  Homagialeides  herangezogen.  Als 
Statthalter  ernannte  Pfalzgraf  Friedrich  den  Obristen  der 
Leibgarde  Heinrich  Grafen  zu  Ortenburg1). 

Inzwischen  hatte  Tilly  seinen  Riickzug  tiber  das  Neckar- 
bergland  nach  Wimpfen  bewerkstelligt.  Hier  trachtete  er 
seine  gef&hrdete  Lage  wieder  zu  festigen. 

Zunachst  nahm  Tilly  Bedacht,  die  verlorene  Verbindung 
mit  Generalkommissar  Alvaro  de  Losada  aufzunehmen3). 
Nach  seiner  Auf  kl&rung  gegen  Nussloch  war  Losada  schon 
am  28.  April  von  Ladenburg  nach  Heppenheim  an  der 
Bergstrasse  zurQckgegangen,  ohne  Fiihlung  mit  Tilly  nur 
anzustreben*). 

')  Nach  einem  »Bericht  auB  der  Konigl.  Mayst  zu  Beheim  KOnig 
Friederichen  Churfursten  Pfalzgraven  Hauptquartier  zu  Brussel  20/30  Aprilis 
1622  von  einem  soldaten  der  dabey  und  mit  gewesene,  wire  die  Erteilung 
-des  Fiirsten titels  an  den  Grafen  Ernst  zu  Mansfeld  schon  am  15.  '25.  April 
erfolgt  (?)  (Munch.  Allg.  Reichs-A.  30JShr.  Krieg  Fasz.  XVIII  1 50  Blatt 
191—197.  —  »)  Obser,  K.,  Der  Feldzug  1622  ...  S.  59.  Mansfelds  Ver- 
halten  nach  der  Schlacht.  Der  erwahnte  >Bericht  aus  dem  Hauptquartier  des  Kur- 
fursten  Friedrich  v.  d.  Pf.  d.d.  Bruchsal  20./30.  April  1622,  setzt  die  »mit  sonder- 
baren  Froloken  der  Unterthanen*  erfolgte  Huldigung  auf  den  20./30.  April  1622. 
—  »)  Mttnch.  Allg.  Reichs-A.  30jfthr.  Kr.  Fasz.  XVII  143  a.  An  Obrist- 
leutnant  von  Eyneiten  nacher  Weinheim.  [Wimpfen]  30.  Aprilis  1622.  — 
4)  Coleccion  de  Documentos  ineditos  para  la  histona  de  Espafia.  Por  los 
Seftores  Marques  de  Miraflores  y  Don  Miquel  Salva.  Tomo  LIV.  Madrid 
1869  p.  173:  Copia  de  carta  aut6grafa  de  don  Alvaro  de  Losada  Laden- 
bourg  27  de  abril  1622.  A  visa  su  marcha  con  las  tropas  hacia  Oppenheim. 
In  diesem  Schreiben  ist  Epenem  fQr  Heppenheim  und  I^aberguerstort  fttr 
Bergstrasse  zu  lesen.  Dann  p.  176:  Copia  de  carta  autograft  de  don  Alvaro 
de  Losada  a  don  Gonzalo  Fernandez  de  C6rdova  Epenem  29.  avril  de  1622. 


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274 


von  Reitzenstein. 


Obwohl  sich  Tilly  balci^  an  C6rdova  in  Oppenheim 
wandte,  urn  den  spanischen  General  zur  schleunigen  Untei> 
stutzung  zu  bewegen *)>  so  suchte  er  doch  auch  kurmain- 
zischfc  Truppeiiteile  •  an  sich  zu  ziehen*).  .  Zur  Sicherung 
der  Nachschube  ordnete  Tilly  an,  dass  die  noch  im  schwa- 
bischen  Kreis  dtirch  den  Virngrund  nach  Krautheim  im 
Anmarsch  begrifFenen  Verst&rkungen  sogleich  den  Riick- 
marsch  nach  Ingolstadt  und  DonauwOrth  antreten  sollten. 
Dagegen  waren  alle  in  diesem  Amt  bereits  eingetrofFenen 
Ersatztruppen  sogleich  nach  Wimpfen  als  Sammelpunkt 
zu  richten8). 

Wie  ersichtlich,  traf  Tilly  bereits  Anstalten,  sich  fiit 
den  Verteidigungskfieg  einzurichten. 

In  der  Absicht,  sich  an  dem  im  Kraichgau  begonnenen 
Festungskrieg  zu  beteiligen,  brach  am  30.  April  das  ptal- 
zische  Heer  von  Bruchsal  auf*).  Das  Hauptquartier  nahm 
mit  40  Kompagnien  zu  Pferd  seine  Richtung  zunachst  nach 
Sinsheim,  vor  welchem  Orte,  in  DCihren,  Georg  Friedrich 
schon  am  29.  April  nachmittags  eingetrofFen  war8). 

Die  im  Felde  steheriden  pfalzischen  und  badischen 
Heereskrafte  hatten  somit  an  der  Elsenz  zum  ersten  Male 
engere  Fiihlung  genommen. 

Noticias  del  movimicnto  dc  sus  tropas.  Villermont  le  comtc  de,  Ernest  de 
Mansfeldt  Bruxelles  1866  T.  II.  p.   10. 

>)  MQnch.  Allg.  Reichs-A.  iojahr.  Kr.  Fasz.  XIV  129.  Tilly  al  Cor- 
dova (Di  Wimpfen  29.  Aprile  1622?).  Dieses  Schreiben  verdient  Beachtung, 
weil  es  eine  kurze  Darstellung  des  Treffens  bei  Wiesloch-Mingolsheini 
(27.  April)  enthalt.  —  *)  Miinch.  Allg.  Reichs-A.  3qjahr.  Kr.  Fasz.  XVII 
143  a.  An  Amptraann  zu  Amorbach  CVyimpfen)  30.  April  1622.  —  *)  In- 
struction vor  Johann  Staudingern  Gelaydts-Gommissario:  waB  des  ankhom men- 
den  Volckhs  halber  zu  verrichten.  De  Dato  Whnpfen  d.  29  Aprilis  1622; 
Munch.  Allg.  Reicbs-A.  30jahr.  Kr.  Fasz.  XVII  143  a  Cone.  vgl.  aucb 
Band  LXXXV  514  der  gleichen  Akten:  Max  an  Tilly.  Munchcn  30.  April 
1622.  Verzaichnis  WaB  fur  Volckh  zu  RoB  und  FuB  Unserm  General- 
leittnant  von  Tilli  zukhoromen  werdet  (2 1  Komp.  z.  Pf.  9  Fahnl.).  —  *)  M.  Geh. 
Staats-A.  K.  schw.  548/16  Protestantische  Korrespondenz  S.  18.  Eigen- 
handiges  Schreiben  des  Pfalzgrafen  Friedrich  an  Herrn  Georg  Erasmus  von 
Tschernenobl.  Bruchsal  20./30.  April  1622  .  .  .  Ich  ziehe  itzunder  dem  Feind 

nach,  Hof  mit  Gottes  Hulft  guten  Succes  unserer  Sachen —  6)  Munch. 

Allg.  Reicbs-A.  30j&hr.  Kr.  Bd.  LXXXVIII  324.  Georg  Friedrich  von 
Baden  an  Statthalter  und  Rate  zu  Udenheim.  Uff  dem  rendez-vous  bey 
Daren  20/30.  April  1622  .  .  .  Als  Wir  gestrigen  Tags  mit  Unserer  beysameiv 
habenden  Armada  dieser  orthen  angelangt  ... 


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Der  Feldzug  des  Jahres  1622  am  Oberrhein.  275 

Im  Lager  des  Pfalzgrafen  baute  man .  nach  der  am 
27.  u.  28.  April  betatigten  Haltung  Georg  Friedrichs  die 
berechtigte  Hoffnung  auf,  daft  er  den  Bayern  auf  den 
Leib  rilcken  werde.  Es  gewirint  sogar  den  Anschein,  als 
ob  die  Bekampfung  Tillys  durch  den  Markgrafen  von 
Baden  allein  auf  einer  Vereihbarung  unter  den  Verbiin- 
deten  beruhe *). 

Georg  Friedrich  nahm  nach  der  Ubergabe  von  Sins- 
heim,  30.  April,  in  der  Tat  seine  Richtung  auf  Wimpfen 
zu,  indem  er  am  1.  Mai  das  badische  Lager  nach  Ehrstadt 
verlegte  a). 

Allein  schon  am  nachsten  Tag  verschob  der  Markgraf 
von  Baden  den  Sitz  seines  Hauptquartiers  von  Ehrstadt 
tiber  Hasselbach  nOrdlich  nach  (Neckar-)Bischofsheim 3). 

Unterdessen  waren  die  Pfalzer  zur  Einschliessung  von 
Eppingen  geschritten.  Hierzu  riickte  der  Hauptteil  der 
Reiterei  (40  Komp.  zu  Pferd)  von  Sinsheim  an4),  wahrend 
Infanterie  und  Artillerie  die  von  Bruchsal  nach  Eppingen 
fQhrenden  Strassen  beniitzten.  Die  plalzische  Heeresleitung, 
welche  sich  am  30.  April  in  Steinsfurth  befand,  verblieb 
auch  am   1.  Mai  in  diesem  Orte. 

')  Munch.  Geh.  Staats-A.  K.  scbw.  548,16  Protest.  Korrespond.  Bl.  52 
Miscellanea  vnderschidlicher  correspondenzen  auss  dem  Reich  und  anderer 
orthen  nacher  Haidlberg  von  vnderschidlichen  Jahren  ergangen:  Bl.  74  No.  133 
Auszug  aus  Biiefen  des  Obristen  Joh.  Georg  Poblis  vnd  Secret;  Weiss:  Schon 
am  28.  od.  29.  April  wird  bestimmt  davon  geschrieben  »doB  Baden  die 
Bayern  rechtschaffen  abzahlen  werde«.  Mtinch.  Allg.  Reichs?A. 
Fasz.  XVIII  150  f.  198.  Extract  d'une  lettre  escrit  de  Mons.  Weis  secre- 
taire de  Son  Ex.  le  General  le  Comte  Mansfeld  au  Baron  de  Winnenberg 
du  date  de  Biussel  ce  19  d'Avril  1622.  Touchant  Monseign.  le  Marquis  de 
Tourlach  j'esperc  qu'il  fera  bien  et  s'avancera  avec  ses  trouppes  pour  donner 
une  brave  cassade  aux  Bavarois  comme  desca  il  en  a  pris  trois  cents  pri- 
sonniers.  '■—  *)  Mlinch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Fasz.  XVIII  150  Bl.  202. 
Johann  Thomas  Eysenschmidt  an  Kanzler  von  der  Grtin.  Schweigern  23.  April 
1622  ...  Badens  F.  Gnaden  haben  mit  deren  armaden  den  Weg  vf  Wimpfen 
genommen,  wir  durch  Richen  .  .  .  Gmelin,  Beitr.  S.  60  (Bericht  Wilhelm  v. 
Sitzingen  S.  15)  und  S.  160  Anm.  55.  —  s)  Manch.  Geh.  Staats-A.  K. 
schw.  31  8  Ostenreich  und  Tirol.  Georg  Friedrich  an  Erzherzog  Leopold  zu 
Osterreich.  Datum  im  Hauptquartier  zu  Bischoffsheim  den  22.  Aprilis 
Anno  1622.  —  4;  Gmelin,  Beitrage  etc.  S.  60.  Wilhelm  von  Sitzingen 
berichtet:  Die  gledchwohl  durch  unsere  (badische)  Armada  nicht  sondern  der 
Rechten  seitten  dem  Holtz  zu  nach  dem  weg  Eppingen  marschirt. 


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276  von  Reitzenstein. 

Erst  am  2.  Mai  begab  sich  Pfalzgraf  Friedrich  mit 
seinem  Stabe  fiber  Richen  in  das  Vorland  von  Eppingen. 
Einige  bis  Treschklingen  vorgeruckte  pfalzische  Truppen- 
teile  verfugten  sich  ebenfalls  nach  dem  Sammelplatz  bei 
dieser  Stadt. 

Nach  der  Einnahme  der  Platze  Eppingen  und  Hils- 
bach  wurde  das  pfalzische  Hauptquartier  ostwarts  nach 
Schweigern  verlegt  und  traf  1 1  1jt  Uhr  nachts  in  diesem 
Unterkunftsorte  ein.  Um  den  gesunkenen  Geist  der 
Knechte  zu  beleben,  soil  sich  Pfalzgraf  Friedrich  vor 
Eppingen  selbst  dahin  geaussert  haben:  »dafi  er  bald  nach 
der  Pfaffengasse  zu  ziehen  gesonnen  sei,  dort  werde  es 
den  Soldaten  wohl  besser  ergehem1).  Jedenfalls  war  um 
diese  Zeit  der  friihere  Plan  einer  gemeinsamen  Besetzung 
der  Reichsstadt  Heilbronn  durch  Pfalz  und  Baden  schon 
aufgegeben2). 

Der  Schluss  ist  berechtigt,  dass  man  pfalzischerseits 
am  3.  Mai,  dem  Ruhetag  in  Eppingen  und  Schweigern, 
bereits  in  Erwagung  zog,  nach  dem  unteren  Neckar  auf- 
zubrechen.  Es  lag  hierbei  die  Absicht  zu  grunde,  Tilly 
zur  Aufgabe  seiner  Stellung  zu  bewegen,  oder  dem  ge- 
schlagenen  Feinde  den  Riickzug  uber  Ladenburg  abzu- 
schneiden.  Ganz  aus  dem  theoretischen  Rahmen  der 
Strategic  fiel  Mansfelds  Unternehmen  nicht  hinaus8). 


»)  Diesen  Ausspruch  des  PfalzgTafen  Friedrich  hat  Jobann  Thomas 
Eysenschmidt  vom  Hdrensagen  berichtet:  Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr. 
Kr.  Fasz.  XVIII  150,  203.  Schweigern  3.  Mai  1622.  —  *)  Munch.  Geh. 
Staats-A.  K.  schw.  548/16.  Protestant.  Korresp.  S.  20.  Zeitung  vom 
25.  April  1622.  Hier  ist  der  Wortlaut:  Und  soil  Pfalzgrav  Durlach  vnd 
Mansfeldt  mit  ihrer  Armee  in  zweyen  Tagen  allda  sein  .  .  .  Im  Vergleich 
mit  Gmelin,  Beitr.  S.  119.  Zeitung  vom  25.  April,  bezieht  sich  wohl  die 
Frist  von  zwei  Tagen  auf  die  Zeit  des  Verweilens  in  Heilbronn  und  nicht 
auf  den  Zeitpunkt  des  Eintreffens?  —  8)  Obige  Ziele  kommen  zum  Ausdruck: 
Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Bd.  LXXXV  563  (Abschrift  in  Fasz. 
XVIII  149  Nr.  4).  Meinem  lieben  Binder  Johann  Loichingern  Salzbeambten 
und  Preugegcnschreibern  zu  Traunstein  zuzustellcn.  [Kriegskommissar  Wolf- 
gang Loichingcr  an  seinen  B ruder  Joh.  Loichinger  in  Traunstein,  Wimpfen 
8.  Mai  1622]  .  .  .  zugleich  auch  nachdeme  Sy  sich  verglichen  dafi  Pfaltz- 
grav  vnd  Manfifelder  mit  thails  volck  wider  zuriickzogen  die  BergstraB  vnd 
den  Rhein  welche  Guarnisonen  mit  Spanischen  volckh  besetzt  auch  wider  ein- 
zunehmen  verhofft  .  .  .  Abdruck  bei  Gmelin,  M.  Beitr.  S.  44  C.  Extract,  deft 
verlautTs  zwischen  Mons:   Diili  vnd  dem  MarggratT  von  Durlach;   ferner:   La 


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Dcr  Feldzug  dcs  Jab  re  i  1622  am  Oberrhein.  277 

Ein  Ratschlag  Tillys  sogar  kann  hier  zu  gunsten  der 
pfalzisch-badischen  Kriegfiihrung  ins  Treffen  gefiihrt  werden. 

Denn  als  es  sich  um  die  erwartete  Annaherung  der 
spanischen  Infanterie  handelte,  zog  Tilly  in  Berechnung, 
dass  der  Feind  nach  der  Eroberung  von  Sinsheim  seinen 
Weg  fiber  das  Neckarbergland  nach  Ladenburg  nehmen 
werde1). 

Der  in  aller  Eile  am  4.  Mai  fiber  Sinsheim  erfolgte 
Abmarsch  des  pfalzischen  Heeres  beruhte  auf  ein  Uber- 
einkommen  mit  dem  verbiindeten  Georg  Friedrich  von 
Baden.  Es  war  unter  der  Voraussetzung  geschlossen,  dass 
Cordova  sich  mit  Tilly  bei  Wimpfen  noch  nicht  vereinigt 
babe.     Sie  hielten  daher  eine  Trennung  fur  gefahrlos. 

Es  ist  nicht  ausgeschlossen,  dass  der  Inhalt  einiger 
am  3.  Mai  von  Obrist  Peblis  n&chst  dem  Briickentor  vor 
Heilbronn  aufgefangener  Schreiben  fur  den  beschleunigten 
Aufbruch  Mansfelds  den  Ausschlag  gab2). 


grande  Et  Signage  Victoire  emportee  en  champ  de  bataille  par  l'armee 
Catholique  sur  l'armee  Protestante  allant  au  n ombre  de  vingt  mille  com- 
batants etc.  etc.  Le  Comte  Palatin  ny  le  comte  de  Mansfeld  ne  se  trou- 
uerent  pas  a  ceste  deffaite  (namlich  bei  Wimpfen)  Us  estoient  allez  auec 
d'autres  trouppes  pour  occuper  le  passage  de  Neccar  a  Ladembourg  pres  de 
Heidelberg  et  empescher  la  retraicle  des  Catholiques  en  cas  qu'ils  eussent 
este  vaincus;  mais  ayant  eu  aduis  contraire  que  leur  armee  estoit  deffaite,  le 
dit  Comte  Palatin  en  retouma  etc.  etc.  Naheres  fiber  diese  Druckschrift  bei 
Gmelin,  Beitrage  etc.  S.  50. 

»)  Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Fasz.  XIV  129  Tilly  al  C6rdova 
Cone.  (Wimpfen  30.  April?).  [Zwar  ohne  Zeitangabe  all  ein  nach  dem  Satz 
.  .  .  tiene  assidiato  Sintzheim  ...  am  30.  April  oder  I.  Mai  als  Antwort 
eines  Schreibens  v.  29.  April  1622  ausgestelh]  e  che  facesse  auanzare  la  sua 
infanteria  uerso  Ladenburg  per  far  testa  al  nemlco  da  quella  parte  caso 
che  hauesse  in  animo  d'andarui  .  .  .  Opel  J.  O.  Der  niedersachsisch-danische 
Krieg  I.  B.  Halle  1872  S.  313  nimmt  irrtumlicherweise  an,  dass  C6rdova 
bei  Ladenburg  den  Neckar  ttberschritten  habe.  —  »)  Munch.  Allg.  Reichs-A. 
30jahr.  K.  Fasz.  XVII  143  a.  An  Herrn  Ambtmann  zu  Neckher  Sulm  zu 
uberantworten  von  Dietrich  Rodewaldt.  Heilbronn  5.  Mai  1622.  ...  in  dieser 
Stunde  werde  ich  von  meinem  schwager  EliaBen  alhier  bench tet,  daB  Junckber 
Walther  Greek  und  Reinbardt  von  Gemmingen  gestern  nach  dem  Thor- 
Sperren  ihme  haben  angezeigt,  wie  daB  verschienen  Dinstag  abend ts  alB  eben 
der  von  Beblitz  vf  hailbronn  zugeritten  ein  Bayrischer  Curier  mit  vielen 
Briefen  vorm  Brucken  Thor  beim  alten  Necker  seinen  Reutern  vnder  die 
hand  kommen  denselben  sehr  vertrundt  (bedrangt)  die  brief  ab:  neben  dem 
Curier  mitgenohmen.     Daruf  gestern   alfibalden  Pfalzgraf  und  Mansfeld t 


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278  von  Reitzenstein. 

Bayerischerseits  blieb  die  am  4.  Mai  angetretene  Be- 
wegung  der  Pfalzer  nicht  unbemerkt.  Aus  den  Meldungen 
gewann  Tilly  den  Eindruck,  dass  Mansfeld  seine  Richtung 
nach  der  Markgrafschaft  Baden-Durlach  genommen   habe. 

Rasch  entschlossen  wollte  Tilly  in  diesem  Falle  am 
5.  Mai  von  Wimpfen  aus  die  Verfolgung  der  Pfalzer  un- 
verzuglich  aufnehmen.  Die  Entfernung  Mansfelds  h&tte 
also  bei  Tilly  in  der  Tat  den  erwunschten  Erfolg  erzielt: 
doch  sicher  ein  Beweis,  dass  das  Vorhaben  der  Verbun- 
deten  der  Lage  entsprechend  war1).  Allein  der  am  4.  Mai 
in  Wimpfen  eingetroffene  Cordova  versagte  seine  Zu- 
stimmung  und  hat  damit  far  den  Sieg  am  6.  Mai  unbewusst 
den  .Grund  gelegt. 

Ob  Georg  Friedrich  und  Mansfeld  am  4.  Mai  uber  die 
Anwesenheit  Cordovas  Kenntnis  besassen,  dafur  fehlen  ein- 
wandfreie  Beweismittel2).  Das  Sammeln  von  Nachrichten 
uber  den  Feind  war  fur  die  Verbundeten  erschwert. 

mit  ihrem  volckh  ufgebrochen  und  eilendts  vf  Sintzen  zu  Marscfairt,  den 
Durlach  mit,  seinem  Volckh,  wie  sie  vorgeben  mit  24  m  Mann  hinderlassen. 
»)  Munch.  AUg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Fasz.  XIV  129.  Tilly  al  C6r- 
dova.  Di  Wimpfen  li  4.  di  Maggio  1622  (Cone,  in  zwei  Teilen).  Intendo 
che'lnimico  (con  buona  parte  della  sua  gente)  si  sia  ritirado  et  habbia  laccuto 
il  suo  Rendevous  a  Eppingen  il  che  mi  far  pensare  che  si  uada  ritirando  nel 
Marchesato  di  Turlach.  II  che  se  fosse  sarei  di  parcre  che  noi  lo 
seguissimo  ancor  domani  per  non  dargli  tempo:  aspettaro  dunque  da 
VSIllsa  in  torno  a  scio  il  suo  parere,  mentre  etc.  In  deutschet  Sprache 
lautet  diese  Ansicht  Tillys  etwa  wie  folgt:  Ich  erfahre,  dass  der  Feind  sich 
[in  ansehnlichcr  Starke]  zuruckgezogen  und  seinen  Sammelplatz  zu  Eppingen 
geraurat  hat,  was  mich  vermuten  lasst,  dass  or  auf  die  Markgrafschaft  (Baden-) 
Durlach  zuruckgeht.  Wenn  das  der  Fall  ware,  dann  wUrde  ich  der  Meinung 
sein,  dass  wir  ihn  noch  morgen  verfolgen,  um  ihm  keine  Zeit  zu 
las  sen.  Ich  werde  also  von  Eurer  Exzellenz  die  Riickant  wort  auf  Gegen- 
wartiges  abwarten.  —  *;  Fur  das  Gegenteil  sprechen:  Munch.  Allg.  Reichs-A. 
jojahr.  Kr.  Fasz.  XIX  159.  Aufgefangene  verschiedene  Correspondenzen 
de  annis  1622  23.  Der  markgraflich  badische  Sekretar  Johann  Abel  an  den 
Wohl-Edlen  Herrn  Johann  von  LeubelAngen  Der  Stadt  Nftrnberg  wohl- 
bestellten  Obristen  zu  Nurnberg.  Durlach  8/18  May  Ao  1622  .  .  .  Weyl 
aber  Don  Cordua  Im  ^Tilly)  mit  2  Regimentern  zu  FuB  vnd  (wie  wir 
hernach  erfahren)  21  Cornet  Reuttern  durch  den  Odenwald  zu  Hilff 
khommen.  Gmelin,  Beitr.  S.  74  (Beschreibung  der  Schlacht  von  Wimpfen 
von  dem  Heilbronner  Ratsherrn  Johann  Philipp  Orth  v.  Jahre  1631)  allein 
das  Herr  marggraf  als  der  ihme  den  gewissen  Sieg  imaginirt  ...  von  dem 
spanischen   succurs    die  gcringste  nachrichtung  gehabt  .  .  .  ferner: 


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Der  Feldzug  des  Jahres   1622  am  Oberihein.  27 Q 

Tilly  dagegen  suchte  mit  Hilfe  seiner  im  Lande  ange- 
kniipften  Verbindungen  zu  ergriinden,  ob  der  pfalzische 
Heerfuhrer  seine  Truppen  von  der  Elsenz  nach  der  Rhein- 
ebene  hin  in  Bewegung  setze.  Auch  diese  Auftr&ge  gingen 
aus  dem  Drange  Tillys  hervor,  den  AngrifFskrieg  wieder 
zu  beginnen1). 

Im  Umkreis  von  Wimpfen,  dem  Stiitzpunkt  Tillys, 
war  insbesondere  das  Gelande  zwischen  Neckar  und  Elsenz 
von  der  bayerischen  Reiterei  aufs  sch&rfste  beobachtet. 
Hierfur  spricht  nicht  allein  die  am  2.  Mai  erfolgte  Gefangen- 
nahme  von  10  badischen  Kundschaftern,  sondern  auch  die 
Unterbindung  des  Verkehrs  zwischen  den  furstlichen 
Bundesgenossen ,  trotzdem  sie  sich  siidwestlich  Wimpfen 
nochmals  genahert  hatten2). 

Denn  das  badische  Heer  war  am  4.  Mai  abends  aus 
der  Zone  Neckarbischofsheim-Ehrstadt  sudlich  nach  Gem- 
mingen  marschiert. 

Georg  Friedrich,  dessen  Hauptquartier  noch  am  4.  Mai 
nach  Schweigern  verlegt  wurde3),    verlangte  jetzt  von  der 

auch  der  \ertr6ste  spanische  succurs  nit  ankommen.  Obser,  Feldzug 
1622  am  Oberrhein  nach:  The  negotiations  of  Sir  Thomas  Roe  in  his  Embassy 
to  the  Ottoman  Porte  from  the  year  162 1  to  1628  etc.  etc.  London  MDCCXL 
T.  I.  S.  40:  Bericht  Francis  Nethersole's  an  Thomas  Roe.  Mannheim 
20.  Mai  1622  .  .  .  Mansfeld  und  Markgraf  Georg  Friedrich  sahen  sich  in  ihrer 
Erwartung  get&uscht,  dass  C6rdova  von  einer  Vereinigung  mit  Tilly  absehen 
werde.  Frankfurt.  Mefire).  1622  (zwischen  Frankfurter  Fasten meB  und 
Herbstmefi)  S.  13. 

*i  Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Fasz.  XVII  143a.  Datum 
Wimpfen  4.  Mai  1622  .  .  .  sonderlich  aber  wohl  in  acht  nehmen,  ob  nit 
etwa  Mansfeldisches  vnd  anderes  feundliches  Volckh  widerumb  zuriickh  vber 
Rhein  setzen  mSchte.  La  Grande  et  Signalee  Victoire  etc.  .  .  .  s'arrestant 
seulement  a  espier  ses  mouvements  et  considerer  sa  mine,  .  .  .  (Gmelin,  Beitr. 
5.  51).  —  *)  Sitzingens  Bericht  in  Gmelin,  Beitr.  etc.  S.  61,  dann:  Mdnch. 
Allg.  Reichs*A.  30jahr.  Kr.  Fasz.  XIX  159.  Aufgefangene  Correspondenzen 
de  anno  1622/23:  Copia.  Schreiben  vom  Pfalzgrafen  Friedrich  an  den 
Markgrafen  von  Baden.  Schweigern  den  24.  April  1622  (nicht  am  29.  April 
wie  unten  am  Rande  spater  irrtumlich  vermerkt).  Friedrich  wollte  zwei  am 
3.  Mai  aufgefangene  Briefe  bayerischen  Ursprungs  dienstbereit  an  Georg 
Friedrich  tibersenden,  ebenso  cinen  die  Stadt  Selz  beruhrenden  Revers.  [Da 
-das  Schreiben  vom  4.  Mai  aus  Schweigern  an  den  Markgrafen  abging,  so 
kdnnrte  man  schliessen,  dass  Georg  Friedrich  noch  nicht  in  diesem  Ort  lag?] 
—  •)  Sitzingen  64  (bei  Gmelin,  Beitr.)  im  Zusammenhalt  mit:  Mflnch.  Allg. 
Reichs-A.  30jfihr.  Kr.  Fasz.  XVII  143  a.  Dietrich  Rodewaldt  an  Herrn 
Amtmann  zu  Neckher  Sulm.     Heilbronn  5.  Mai   1622. 


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280  von  Reitzenstein. 

nahen  Reichsstadt  Heilbronn  Proviant  fittr  seine  Truppen. 
Er  vertrostet  zugleich  die  Stadt,  dass  er  in  kurzester  Zeit 
Heilbronn  besetzen  werde1).  Die  im  Felde  stehenden 
badischen  Streitkrafte  hatten  tibrigens  eine  nicht  unerheb- 
liche  Mehrung  an  Reiterei  erfahren. 

Pfalzgraf  Friedrich  flberliess  vor  seinem  Abschwenken 
gegen  Heidelberg  sein  Regiment  zu  Pferd  Generalleutnant1) 
und  4  franzosische  Kometts  an  den  Markgrafen  von  Baden. 

Verstarkt  durch  diese  Truppenteile  ruckte  Georg 
Friedrich  am  5.  Mai  ttber  Kirchhausen  und  Biberach  in 
das  siidwestliche  Vorland  von  VVimpfen. 

Er  hegte  die  Absicht,  den  belagerungsm&ssigen  An- 
grift  gegen  die  befestigte  Stadt  zu  eroffnen8). 

Ob  nun  die  vollzogene  Trennung  aus  einer  zwischen 
dem  Markgraf  Georg  Friedrich  und  Mansfeld  vorherrschen- 
den  Spannung  abzuleiten  ist*),  dariiber  fehlen  zwar  be- 
stimmte  Anhaltspunkte.  Die  eben  geschilderten  Bewegungen 
im  Kraich-  und  Elsenzgau  lassen  anscheinend  ein  ziel- 
bewusstes  Handeln  der  VerbQndeten  nicht  erkennen. 

Es  waltet  die  Neigung  zum  Festungskrieg  entschieden 
vor,  wobei  jeder  Teil  seinen  eigenen  Wegen  folgt. 


»)  Mttnch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Fasz.  XVII  143  a.  Dietrich 
Rodewaldt  an  den  Amtmann  zu  Neckarsulm.  Heilbronn  5.  Mai  1622. 
.  .  .  Itzt  verlangt  Durlach  fllr  sein  volck  so  noch  zu  Schweigern  und  daselbsten 
herumliegt  auch  Proviant  mit  vertrdsten,  dafi  es  nit  lang  wehren  mdchte  die 
Statt  von  Ihroe  und  seinem  volckh  auch  versichert  sein  soile.  In  Erg&nznng 
zu:  Gmelin,  Betrage  etc  S.  122  u.  123.  Schriftverkehr  zwischen  Markgraf 
Georg  Friedrich  und  der  Stadt  Heilbronn  3.  bis  5.  Mai  1622.  —  *)  Diese 
Benennung  in  der  Designation  des  Obristen  und  Generalkommissart  Pdblis- 
vom  19.  Mai  1622  (Stadtarchiv  Strassburg  A  A.  Actes  constitut.  et  polit. 
Fasz.  2049  28—31).  —  »)  Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Fasz.  XIX 
159.  Sekretar  Abel  an  den  WohlEdlen  Herrn  Jobann  von  Leubelfingen 
Der  Stadt  Nttrnberg  wohlbestellten  Obristen  zu  Niirnberg.  Durlach  8.  May 
Ao  1622.  —  *)  Obser,  K.,  Feldzug  1622  am  Oberrhein  S.  63  fiihrt  hierzu 
den  bisher  nicht  verwerteten  Bericht  Francis  Nethersoles  an  Thomas  Roer 
Mannheim  20.  Mai,  an:  for  want  of  victuals  or  other  priuat  respects  [The 
negotiations  of  Sir  Thomas  Roe  on  his  Embassy  to  the  Ottoman  Port  etc.  I. 
S.  40].  Zu  dieser  Ansicht  Nethersoles  soil  erganzend  wirken:  Fritsch  A.  v.  Tag- 
buch  von  seinen  Thaten  und  Schicksalen  S.  m.  [Es  ist  zu  bemerken,  dass 
sich  Fritsch  in  seinen  Aufzeichnungen  in  mehreren  Punkten  als  unverl&ssig 
erwiesen  hat.] 


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Dcr  Fcldzug  des  Jahrcs   1622  am  Obenhein.  281 

Es  lfisst  sich  auch  nicht  leugnen,  dass  die  Versorgung 
der  seit  1.  Mai  westlich  von  Wimpfen  und  Heilbronn  ver- 
sammelten  Truppenteile  mit  Lebensmitteln  den  Verbundeten 
schwer  fiel.  Denn  ihre  Starke  betrug  30000  Mann.  Allein 
die  sich  ergebenden  Hindernisse  w&ren  zu  uberwinden 
gewesen,  zumal  ja  der  Kriegsschauplatz  in  der  Neckarpfalz, 
einem  befreundeten  Gebiete,  lag1). 

Abgesehen  von  politischen  Gesichtspunkten  liegen  die 
treibenden  Krafte  fQr  eine  Absonderung  des  Markgrafen 
von  Baden  auf  psychischem  Gebiete. 

Georg  Friedrich  war  in  der  Vorstellung  befangen*), 
mit  seinem  trefflich  ausgerusteten  und  vom  besten  Geiste 
beseelten  Heere  dem  Feldherrn  der  Liga  allein  gewachsen 
zu  sein. 

Mansfeld  fiel  dabei  die  Aufgabe  zu,  den  Markgrafen 
zu  entlasten.  Das  Gefuhl  von  Hass  und  Verachtung  fur 
Tilly  war  Georg  Friedrich  fremd.  Und  unbillig  ist  es,  dem 
erprobten  Vorkampfer  der  akatholischen  Partei  die  Rolle 
eines  von  persOnlichen  Interessen  geleiteten,  auf  Mansfelds 
Erfolge  eifersiichtigen  »Condottiere«  aufzupragen 8). 

Der  am  6.  Mai  bei  Wimpfen  iiber  das  badische  Heer 
erfochtene  Sieg  Tillys  und  Cordovas  legte  mit  m£chtigem 
Schlage  den  Irrtum  klar,  der  fiir  eine  Trennung  der  Ver- 
bundeten bestimmend  einwirkte.  Wenn  im  Kriege  das 
Gelingen  den  Masstab  fiir  die  Zulassigkeit  einer  Handlung 
bildet,  so  stellt  sich  die  Zweiteilung  der  pfalzisch-badischen 
Streitkrafte  freilich  als  unabsichtlicher  Fehler  dar. 

Dem  Pfalzgrafen  Friedrich,  der  am  6.  Mai  bei  Heidel- 


')  Gardiner  Sam.  R.  The  history  of  England  from  the  accession  to'  the 
outbreak  of  the  civil  war  (1603— 1642)  Vol.  IV  1621  — 1623  London  1883 
p.  3 10:  »it  was  a  physical  impossibility  to  occupy  the  same  position  for  more  then 
one  or  two  days  without  starvation*  griindet  sich  wohl  auf  den  vorerwahnten : 
Roe  Th.  The  negotiations  of  his  embassy  p.  40.  —  *)  Gmelin,  Beitr.  S.  74 
als  der  ihme  (sich)  den  gewissen  sieg  imaginirt  vf  sein  grofie  macht  und  kriegs- 
praeparatoria  sich  verlassen.  —  »)  Vgl.  dagegen:  Gindely,  Ant.,  Geschichte 
des  dreissigjahrigen  Krieges  2.  Abt.  Die  Strafdekrete  Ferdinands  II.  und 
der  pfalzische  Krieg  (IV.  Band  des  ganzen  Werkes).  Prag  1880.  S.  8. 
Villermont,  le  comte  de,  Ernest  de  Mansfeld.  Bruxelles  1866.  II  6.  Klopp,  O., 
Der  dreissigjahr.  Kr.  2  Bd.  S.   168. 

Zeitscbr.  1.  Gesch.  d.  Obcrrh.  N.F.  XXI.  a.  19 


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282  von  Reitzenstein. 

berg  den  Neckar  (iberschritt *),  kann  die  Nachricht  von  der 
Niederlage  seines  Bundesgenossen  erst  am  7.  Mai  erreicht 
haben.  Urn  diese  Zeit  war  die  Belagerung  von  Laden- 
burg  schon  im  vollsten  Gange. 

II. 
Eroberung  von  Ladenburg. 

(8  Mai   1622). 

Da  von  der  pfalzischen  Kavallerie,  wie  erwahnt,  das 
Regiment  z.  Pf.  Generalleutnant  und  4  franzOsische  Kom- 
pagnien  z.  Pf.  fur  das  badische  Heer  zuruckgelassen  wurden, 
so  standen  unter  Mansfield2)  am  6.  Mai: 

1 1   Regimenter  zu  Fuss  und 

46 — 48  Kompagnien  zu  Pferd. 
8  Geschiitze. 

Die  Gesamtstarke  dieser  Truppen  hat  17500  Mann  an 
Knechten  und  Reitern  keinen falls  iiberschritten3). 


l)  Zum  Aufenthalt  ties  Pfalzgrafen  ist  dienlich:  Miinch.  Geh.  Staats-A. 
K.  schw.  548  16.  Protestant.  Korrespond.  1622—1624  Bl.  21.  Pfalzgraf 
Friedrich  an  Georg  Freiherrn  v.  Windeck  (in  Vaihingen).  Heidelberg  26.  April 
6.  Mai  1622.  Berufung  Tschernembls  in  das  pfalzische  Hauptquartier. 
Dieses  Schreiben  an  Georg  Erasmus  von  Tschernembl,  der  unter  dem  Namen 
v.  Windeck  in  Vaihingen  in  Wiirttemberg  sich  aufhielt,  ist  auf  Bl.  73  des 
gleichcn  Bandes  548/16  mit  16/26  April  1622  bezeichnet.  Es  ist  jedoch 
sehr  unwahrscheinlich,  dass  Pfalzgraf  Friedrich  sich  schon  am  26.  April  in 
Heidelberg  aufhielt  (vgl.  hiezu  Gindely  IV  363  und  Obser,  Feldzug  1622 
s-  55  "•  57)-  —  2)  Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Bd.  LXXXVIII 
398.  Relation  vnd  warhafftige  auBfiihrliche  Erzehlung  deren  bclcgerung  vnd 
einnehmung  der  Statt  Ladenburg:  EylfT  Reg.  Fufivolkh  vnd  uff  ongefehr  ufT 
46  Cornet  Reutern.  Frankfurter  Mefirel.  Von  der  Friihjahrs-  bis  zur  Herbst- 
messe  1622.  S.  8  n  Regimenter  48  Kornetts.  —  s)  Zur  Starke  des  pfal- 
zischen Heeres  am  6.  Mai  1622:  Nach  dem  Berichte  der  bayerischen  General- 
kommissare  F.  v.  Muggenthal,  J.  v.  Starzhausen  und  J.  Ch.  v.  Ruepp  an 
Maximilian.  Wimpfen  29.  April  1622  (Miinch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr. 
B.  LXXXVIII  239)  betrugen  die  pfalzisch-badischen  Streitkrafte  im  ganzen 
400CoMann;  hierbei  sind  jedoch  die  in  den  Platzen  der  Pfalz  und  des  Ober- 
elsass  (9000  Mann),  sowie  der  Markgrafschaft  Baden-Durlach  (4200  Mann) 
zuriickgebliebenen  Besatzungen  eingerechnet.  Es  verblieben  demnach  hochstens 
27000  Mann  fur  den  Fcldkrieg  ubrig.  Von  dieser  Zahl  wurden  auf  die  mark- 
grafliche  Armee  12300  Mann  fallen,  so  dass  sich  fiir  Mansfelds  Heer  noch 
17500  Mann  ergeben.  —  In  einer  spjitern  Meldung  der  Generalkommissare 
an  Maximilian  von  Bayern,  Wimpfen  13.  Mai  1622  (Miinch.  Allg.  Reichs-A. 
30jahr.  Kr.  LXXXVIII  359)  betragt  das  pfaJzische  Heer  »etlich  Tausend 
Mann  zu  RoB  und  (etlichc  Tausend)  zu  Fu6«.  —  In  den  ersten  Monaten  des 


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Der  Fcldzug  des  Jahres   1622  am  Oberrhein.  283 

Bei  der  Zusammensetzung  des  Heeres  kommt  zunachst 
in  Betracht:  das  Hauptquartier  und  der  Generalstab 

600  Mann1) ) 
600  Pferde  J 

Es  folgt  sodann  Artilleriestab  \  95°  JJ?™ 

)  450  Pferde. 

Diese  Angaben  sind  im  Verhaltnis  zur  eben  angegebenen 

Truppcn-  u.  Geschutzzahl  wohl  als  iibertrieben  zu  bezeichnen! 

Infanterie: 

1.  Leibgarde-Regiment  z.  F.  (Obrist  Wilhelm  von 
Goltstein). 

2.  Regiment  z.  F.  Mansfeld,  genannt  das  Weiss  und 
Blaue  oder  Alte  Regiment  (Obristleutnant  Thomas 
Ferentz?) 

3.  Rotes  Regiment  z.  F.  Mansfeld  (Obristleutnant  J.  v. 
Schlammersdorff.) 

4.  Neues  Regiment  z.  F.  Mansfeld  (Obristleutnant 
Philipp  von  der  Lipp  genannt  Hoen  (?).) 

Jahres  1622  wird  das  Heer  Mansfelds  auf  15000  Mann  z.  Pf.  u.  z  F. 
geschatzt  (Munch.  Allg.  Kekhs-A.  30jahr.  Kr.  Fasz.  XVII  143a  P.  S.  nach 
27.  Febr.?  1622).  Frankf.  Mefirel  1622  S.  32  16000  zu  Rofi  u.  zu  FuB. 
Retter,  J.  Fr.  Conr.,  Hessische  Nachrichten,  darinnen  allerhand  Historie  und 
Litteratur  etc.  Erste  Sammlung  Frankfurt  am  Mayn  1738  S.  100  gibt  Mans- 
felds Starke  um  den  31.  Mai  1622  auf  1 6 OOO  Mann  an.  fttterodt,  Graf 
Ernest  zu  Mansfeld  hat  S.  435  fttr  den  13.  Mai  im  Widerspruch  zu  S.  430: 
12500  Mann  zu  Fuss  3000  Reiter.  —  Klopp,  O.,  Der  Dreissigjahrige  Krieg 
S.    163  hat  fur  24.  April  1 2  000  zu  Fuss  6000  zu  Pferd. 

l)  Stadtarchiv  Strassburg  A. A.  Actes  constitutifs  et  politiques.  Fasz. 
2049,  Bl.  28 — 31.  Bericht  wie  starck  die  armee  seye  v.  wie  viel  proviant 
sie  taglich  von  nothen  habe.  Obrist  Georg  Hans  von  Peblis  An  die  Hen-en 
Maister  und  Rath  der  loblichen  Stadt  StraBburg.  Hagenau  9/19  Mai  1622. 
—  Designation  waB  taglich  fur  Proviant  vnd  Fueterung  Auflf  Ihr  Kflnig. 
Mt  Armada  so  vnder  Ihro  Excellentz  vonn  ManBfeld  Commento  Marschiert 
von  nothen.  —  (Dieser  Ausweis  tiagt  zwar  das  Datum  vom  19.  Mai  (n.  K.),  . 
allein  fur  die  Infanterie  ist  nur  das  Schweizerregiment  zu  erganzen.  Bei  der 
Kavallerie  sind  14  Kompagnien  (namlich  das  Regiment  Generalleutnant  Joh. 
Streiff  von  Lauenstein  und  die  Lothringcr  Kompagnien)  abzurechnen.  Die 
im  Grossh.  Generallandesarchiv  als  Eigentum  des  Grossh.  Hausfideikommisses 
aufbewahrten  »Kriegskollektaneen  des  Markgrafen  Georg  Friedrich  von  Baden. 
Durlach  Nr.  40  S.  427  enthalten  cin:  »Verzeichnus  wie  starck  lhr  Kong 
Mayst  zue  Boheimb  Armada  Untter  Dem  Commando  Ihr  Excll.  Herrn  Graven 
zu  ManBfelld    sein  soll«,  welches  unzweifelhaft  dem  Jahre   1622  angehSrt. 

19* 


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284  von  Ke>t*ensteiii. 

5.  Regiment  z.  F.  Mansfeld  (Obristleutnant  Isaak  Lim- 
bach). 

6.  Gelbes    Regiment   z.   F.    Herzog    Franz    Karl    von 
Sachsen-Lauenburg. 

7.  Blaues  Regiment  z.  F.  Herzog  Fried  rich  von  Sachsen- 
Weimar. 

8.  Englisches  Regiment  z.  F.  (Obrist  Andrew  Grey  !).) 

9.  Regiment  z.  F.  Waldmannshausen  (Obrist  Burkhard 
von  Waldmannshausen.) 

10.  Regiment  des  Generalquartiermeisters  und  Obristen 
Hans  Georg  Poblis. 

1 1 .  Schweizer  Regiment  (Obristleutnant  Hieronymus 
Beck  (Ftihrer:  Sergeant-Major  Ulysses  Freiherr  v. 
Salis-Marschlins.) 

Franzosische   (auch    Lothringer)  Fahnlein:    Msr.   de 
Boncourt,  Baron  de  Beauvau,  Mr.  de  Cherisey. 

Kavallerie: 

1.  Leibgarde-Regiment  z.  Pf.  (Obrist  Heinrich  Graf  zu 
Ortenburg.) 

2.  Regiment  z.  Pf.  Mansfeld  (Obristleutnant  Rupprecht 
von  Gyffen.) 

3.  Regiment  z.  Pf.  Mansfeld  (Obristleutnant  Claus  von 
Linstow.) 

4.  Regiment  z.  Pf.  Mansfeld  (Obristleutnant  Daniel  de 
la  Rive.) 

5.  Regiment    z.    Pf.    Sachsen-Weimar    (Obrist    Herzog 
Wilhelm  zu  Sachsen-Weimar.) 

6.  Regiment  z.  Pf.  Sachsen-Lauenburg  (Obrist  Herzog 
Franz  Karl  von  Sachsen-Lauenburg). 

7.  Regiment  z.  Pf.  Oberntraut  (Obrist  Johann  Michael 
von  Oberntraut.) 

*)  Zur  Truppenhilfe  Englands:  Miinch.  Geh.  Staats-A.  K..  schw.  425/7 
Bl.  112  (30).  A  Messieurs  du  Conseil  de  nostre  Gendre  le  Prince  Electeur 
Palatin  a  Heidelberg.  A  New  markett  ce  xm  de  Feurier  1622  huit  mille 
homines  de  pied  et  seize  cents  chevaux.  KOnig  Jakob  I.  von  England  Hess 
gleichzeitig  (1622)  fur  die  Krone  Spanien  2  Regimenter  errichten,  als  deren 
Obristen  glaubenseifrige  Katholiken:  Archibald  Campbell  Earl  of  Argyll  und 
Edward  Lord  de  Vaux  of  Harrowden  genannt  sind.  Siehe  Gardiner,  Sam.  R., 
History  of  England  Vol.  IV  (1621  — 1623).  London  1883  p.  305:  English 
regiments  for  Spain. 


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Der  Feldzug  des  Jahres  1622  am  Oberrhein.  285 

8.  (Englisches)  Regiment  z.  Pf.  Megant  (Obrist  Adrian 
Megant.) 

9.  Regiment  z.  Pf.  Lowenstein   (Obrist  Georg  Ludwig 
Graf  zu  LOwenstein.) 

Um  den  Festungskrieg  gegen  die  an  der  Bergstrasse 
und  namentlich  am  Rheine  zuriickgebliebenen  spanischen 
Truppenteile  zu  decken,  streiften  bald  pfalzische  Reiter 
nordlich  bis  uber  die  Weschnitz  hinaus1).  Sie  uberwachten 
die  im  Odenwald  zum  Main  und  Neckar  fuhrenden  Strassen, 
um  den  Verkehr  der  Kundschafter  mit  Cordova  und  Tilly 
zu  unterbrechen.  Hierbei  wurde  an  der  Bergstrasse  Wein- 
heim  mit  einigen  Kompagnien  besetzt2). 

Ladenburg,  in  flacher,  dicht  bepflanzter  Gegend  zwischen 
Mannheim  und  Heidelberg  am  rechten  Neckarufer  gelegen, 
war  am  14.  November  1621  von  Tilly  ohne  Schwertstreich 
eingenommen  worden. 

Die  Kriegsbrucke,  welche  Generalzeugmeister  Freiherr 
von  Groote,  den  giinstigen  Wasserstand  des  Neckar  be- 
nutzend,  geschlagen  hatte,  war  anfangs  M&rz  1622  nicht 
mehr  vorhanden. 

Der  an  Stelle  des  abwesenden  Gouverneurs  zum  Kom- 
mandanten  von  Ladenburg  ernannte  Obristleutnant  Adolph 
von  Eynatten  des  (spanischen)  Kurassierregiments  Ysen- 
burg*)  war  wenigstens  um  diese  Zeit  bedacht,  mit  dem 
Bau  einer  Brucke  uber  den  Neckar  vorzugehen.  Obwohl 
das  eingetretene  Hochwasser  eine  Verzogerung  verur- 
sachte,  so  war  Eynatten  doch  bestrebt,  die  Kriegsbriicke 
bis  etwa  (Mittwoch)  den   23.  M£rz  fertig  zu  stellen*). 

»)  Mtinch  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Fasz.  XIV  129.  Staffin  au 
Tilly  De  Starcquembourg  ce  8  may  1622  a  12  heures  a  minuict  .  .  .  plus 
outre  parce  que  la  Cavallerie  de  PEnnemy  est  tout  d'alentour  d'icy  et  de 
1'Incertitude  du  Lieu.  Staffin,  der  Kundschafter  in  der  hessischen  Starken- 
burg  bei  Heppcnheim,  ist  wohl  identisch  mit  Charles  Staffin  CapitSn  im 
wallonischen  Terzio  Gulzin  (Col.  de  Doc.  in6dit.  LIV  35 — 38  Muestra  pasada 
a  los  tcrcios  de  infanteria  espafiolen  10  de  enero  1622).  —  *)  M.AUg.RA. 
Fasz.  XVII  141.  C6rdova  al  Baron  xie  Tilly,  De  Weynem  al  10  de  Mayo 
1622.  —  s)  Adlzreiter,  Boicae  gentis  annalium  P.  Ill  96:  Adolphus  ab 
Einoten  vir  rei  militaris  apprime  sciens  et  manu  strenuus  ...  —  4)  Zum 
BiHckenbau  in  Ladenburg:  Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Fasz.  XIV 
129.  d'Eynatten  au  Tilly.  De  Ladenbourgh  le  8«  de  Mars  1622.  —  Ebenda 
d'Eynatten  an  Tilly;  de  Ladenbourgh  le  21  de  Mars  1622. 


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286  von  Reitzenstein. 

Vor  der  veralteten  Stadtbefestigung  *),  welche  Laden- 
burg  umschloss,  zog  sich  zur  Verstarkung  ein  von  zvvei 
Bachen ,  der  Kantel  und  Altenbach,  gespeister  Graben 
hin2).  Jenseits  des  Grabens  breitetc  sich  noch  bedecktes, 
die  Umsicht  vielfach  storendes  Vorgel&nde  aus.  Um  daher 
das  Schussfeld  des  Platzes  frei  zu  halten,  wurden  jetzt  die 
Baume  gefallt  und  alle  Geb&ude,  welche  eine  gedeckte 
Annaherung  batten  begiinstigen  konnen  niedergelegt. 
Hierbei  verschonte  Eynatten  nicht  einmal  die  im  nordlichen 
Vorland  Ladenburgs,  vor  dem  Wormser-  oder  Martinstor 
gestandene  Kirche  zum  hi.  Martin. 

Zum  Schutz  der  Kriegsbnicke  uber  den  Neckar  liess 
der  Kommandant  hinter  einer  am  Ufer  befindlichen  Miihle 
eine  Befestigung  in  Halbmondsform  errichten. 

Mit  dem  Bau  einer  Schanze  hinter  dem  Schlosse  zu 
Ladenburg  begann  der  Verteidiger  am  22.  Marz  und 
stellte  sie  in  vier  Tagen  fertig. 

Schon  um  diese  Zeit,  als  das  pfalzische  Hauptquartier 
sich  in  Germersheim  befand,  sah  der  besorgte  Kommandant 
einem  Angriff  entgegen. 

Hatte  Mansfeld  damals  rasch  gehandelt,  der  Platz 
wurde  sich  bald  ergeben  haben,  denn  die  Vorarbeiten  zur 
wirksamen  Verteidigung  konnten  erst  anfangs  April  be- 
endigt  sein3). 

Die  Kriegsbesatzung  bestand  w&hrend  des  Winters 
1 62 1  22  aus  dem  bayerischen  (vorher  oberosterreichischen) 
Regiment  z.  F.  Schmidt*). 

Obrist  Valentin    Schmidt    von  Wellenstein    erhielt   am 


')  Acta  mansfeldica.  Griindlicher  Bericht  von  des  ManBfelders  Hitter- 
thaten  1623,  S.  134  .  .  .  nach  BeschafFenheit  des  ubel  verwahrten  Orts.  — 
2)  tttterodt,  Ludwig  Graf  zu  Scharffenberg :  Ernest  Graf  zu  Mansfeld  (1586 
—  1626)  Gotha  1867,  S.  432.  —  s)  Munch.  Allg.  Reichs-A.  3qjShr.  Kr. 
Fasz.  XIV  129.  d'Eynatten  au  Tilly.  De  Ladenbourgh  le  25  de  Mars  1622. 
Si  Mansfeldt  me  donne  ancor  temps  de  8  iours  j'espere  etrc  si  bien  provis 
de  retranchements  que  je  ne  craindray  ces  furies  ...  —  4)  Westenrieder, 
Lorenz:  Beitrage  zur  vaterlandischen  Historie,  Geographie  und  Statistik  etc. 
4.  Band.  Miinchen  1792  S.  III.  Tagbuch  des  Augustin  von  Fritsch 
(Obcrstcn  und  Commandanten  der  Stadt  Weyden)  von  seinen  Thaten  und 
Schicksalen  im  dreyfiigjahrigen  Kriegc,  S.   108. 


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Der  Feldzug  dcs  Jahres   1622  am  Oberrhein.  287 

24.  Februar  1622  den  Befehl  sich  zur  Raumung  Laden- 
burgs  in  Bereitschaft  zu  halten1). 

Die  AblOsung  des  Regiments  Schmidt  erfolgte  Ende 
Februar  durch  8  F&hnlein  des  (deutschen)  Regiments  z.  F. 
Ysenburg2),  deren  Starke  an  Knechten  zwischen  700 — 1200 
angegeben  wird. 

Dass  die  bayerische  Heeresleitung  in  Ladenburg  eine 
betrachtliche  Menge  Fruchtvorrate3)  —  3365 */2  Malter  — 
aufgehauft  hatte,  war  Mansfeld  nicht  entgangen. 

Nach  der  am  6.  Mai  zwischen  2  und  3  Uhr  nach- 
mittags  von  Heidelberg  her  erfolgten  Einschliessung  wurden 
noch  am  gleichen  Tage  Anstalten  zu  einer  Beschiessung 
Ladenburgs  getroffen4). 

*)  Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jiihr.  Kr.  Fasz.  XVII  143a.  Den 
24.  Februar  1622    an  Obristen  Schmidt    wegen  Aufbruch  von  Ladenburg.  — 

*)  Nach  Miinch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Fasz.  XIV  129.  (Marsch- 
befehl)  Copie  de  l'ordre  donne  au  comte  d'Ysenbourg  26  fevrier  1622: 
3  conipagnies  de  Winningen  et  celle  d'Ancre,  Compagnie  d'Jsenbourg,  Com- 
pagnie  (Jean?)  de  Nassau,  Comp.  Linsenicq,  Comp.  Kerkem,  Comp.  Breit- 
bach,  Comp.  Huffeling  (im  ganzen  10  Fiihnlein).  Von  ihnen  gehorten  zur 
Ladenburger  Oarnison:  Linzenich,  Breidbach,  Huffeling  (Hofkins),  Knebel, 
Amker,  Gabenheim,  Paul  de  Chastoy  und  1  nicht  naher  bekanntes  Fiihnlein. 
Friisch,  A.  v.,  Tagbuch  hat  2  Regimenter  Spanier;  ebenso  Obser,  K.,  Feld- 
zug 1622  (nach  Salis)  S.  46  2  Regimenter  z.  F.  —  Col.  de  Docum.  ined.  LIV 
188  desquels  il  y  a  avoit,  environ  septiem.  Hans  Christoph  von  Ruepp 
bayer.  Generalkommissar  berichtet  von  1200  Mann  burgundisch  Volk  als 
Kriegsbcsatzung  von  Ladenburg.  (Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr. 
Bd.  LX XX VIII  280.  Ruepp  an  Maximilian.  Wimpfen  23.  May  1622;. 
In  der  ^cdruckten  Relation  des  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Bd.  LXXXVIII 
398  ist  die  Starke  »ongefahr  700  gesunde  Mann«.  Le  Mercure  francois  VIII 
286  de  mil  a  douze  cents  soldats.  —  8)  Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr. 
Bd.  LXXXVIII  284.  Cbergabsbescheinigung  des  bayerischen  Proviant- 
amts-Offiziers  Michael  Morath.  Lautenburg  (Ladenburg)  4.  April  1622. 
3365  Malter  =-  40440  Scheffel.  Obser,  K.,  Feldzug  1622  S.  46  u.  48.  — 
*)  Zur  Belagerung  Ladenburgs:  Miinch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Bd. 
LXXXVIII  397.  Titelblatt  der  Druckschrift:  Griindtliche  |  wathafftige  vnd 
aufifuhiliche  Beschreibung  defi  gantzen  Verlauffs  |  belangendt  die  BelUgerung 
vnnd  Einnehmung  der  Statt  Ladenburg  |  so  den  26.  Aprill  alten  Kalenders 
in  diesem  lauffenden  1622.  Jahr  von  Graff  Ernst  von  Mannfifeldt  belagert  |  vnd 
hernach  den  28.  gedachtes  Monats  vnd  Jahrs  von  Ihm  erobert  worden :  Auch 
waB  sich  Zwischen  J.  Gr.  Gn.  vnnd  Herrn  Adolff  von  Eynetten  |  Grafflichen 
Ysenburgischen  Regiments  Obersten  Leutenant  |  in  wehrender  Belagerung 
begeben  und  zugetragen  Concipirt  oder  gestellt  den  6.  May  altes  |  oder  den 
16.  newes  Calenders   1622.     Und    menniglich    zu    ohnfehlbahrer  Nachrichtung 


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288  von  Reitzenstein. 

Der  Angreifer  brachte  hierzu  7  schwere  Geschutze1) 
hinter  den  Mauerresten  der  abgetragenen  St.  Martinskirche 
in  Stellung. 

Mansfeld  er&ffnete  jedoch  das  Feuer  nicht,  ohne  an 
Obristleutnant  von  Eynatten  die  iibliche  Aufforderung  zur 
Ubergabe  des  Platzes  gerichtet  zu  haben.  Erst  nach  Ab- 
lehnung  des  Antrages  begann  das  Breschieren  der  Stadt- 
mauer  in  der  Nahe  des  Wormser  oder  Martinstores ,  also 
in  der  nordwestlichen  Umfassung. 

Nachdem  die  Batterie  am  6.  Mai  durch  die  Abgabe 
von  121  Schiissen  keinen  nennenswerten  Erfolg  erzielt 
hatte,  so  wurden  am  7.  Mai  noch  90  Schusse  abgefeuert. 
Trotzdem  erwies  sich  die  Stadtmauer  unerheblich  beschadigt, 
weshalb  man  am  8.  Mai  die  Belagerungsartillerie  urn 
vier  Doppelkarthaunen  der  Mannheimer  Bewaffnung  ver- 
st&rkte. 

Die  Wirkung  von  1 1  Geschutzen  *)  verursachte  im  Laufe 
des  8.  Mai  zwei  Wolbungen  in  der  Stadtmauer,  so  dass 
bei  anhaltendem  Beschiessen  eine  gangbare  Bresche  zu 
erwarten  stand. 

Bevor  aber  der  Belagerer  die  entscheidenden  Vor- 
kehrungen  traf,  stellte  er  an  den  Kommandanten  die  noch- 
malige  Anfrage:    ob  er  in  Unterhandlungen    treten  wolle? 


in  often  tlic  hen  Truck  gegeben  Anno  MDCXXII.  Ebendort  398  Relation 
und  warhafftige  aussfurliche  Erzehlung  deren  Belegerung  und  einnehmung  etc. 
(als  Einleitung  zum  Texte).  Collection  de  Documentos  ineditos  para  la 
Historia  de  Espafia.  Correspondencia  de  Don  Gonzalo  Fernandez  de  Cor- 
dova. Tomo  LIV  p.  188 — 193.  Sitio  y  toma  de  Ladenburg  occurrida  en 
8  de  mayo.  1622.  —  Relation  tres  asseuree  du  siege  et  prise  de  la  ville  de 
Ladenburgh  laquelle  a  este  assiege  par  le  comte  de  Mansfeldt  et  son  roi  avec 
onze  regiments  d'infanterie  et  environ  cinquante  cornettes  de  cavallerie  le 
vingt  sixiesme  d'auril  stili  veteri.  Frankfurt.  Mefirel.  1622,  S.  2.  Laden- 
burg vom  Graften  Manfifeld  erobert.  Le  Huictiesme  Tome  dv  Mercvre 
Francois  etc.  A  Paris  MDCXXVI  p.  286.  Ladebourg  assiege.  16.  Mai  fur 
Eroberung  unrichtig.  Obser  Feld/.ug  1622  S.  66.  Schuch,  Christ.  Theophil. 
Politische  und  Kirchengeschichte  von  Ladenburg  und  der  Neckarpfalz. 
Heidelberg  1843.  Die  Zeitangabe  flir  die  Einnahme  (16.  Mai)  ist  unrichtig. 
')  Sergeant  Major  v.  Salis  Marschlins  berichtet  von  12  aus  Mannheim 
herbeigeschaflFten  groben  Geschutzen  (Obser,  Feldzug  1622  S.  46).  —  2)  Nach 
Sitio  y  toma  de  Ladenburg  (Docum.  ined.  LIV  188)  dagegen:  et  avecq  qua- 
torze  autres  grandes  pieces  par  ensemble  tirees,  ebenso  Relation  398  .  .  .  und 
zusammen  mit  14  groben  Stuck  .  .  . 


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Der  Feldzug  des  Jahres  1622  am  Oberrhein.  289 

Im  Weigerungsfalle  wiirde  schonungslos  gegen  die  Stadt 
und  ihre  Besatzung  verfahren  werden.  Des  Verteidigers 
Antwort  lautete  dahin:  dass  er  den  Platz  zu  iibergeben 
geneigt  sei,  wenn  in  vier  Tagen  keine  Entsatztruppen  vor 
Laden  burg  eintr&fen.  W&hrend  dieser  Frist  wollte  Eynatten 
bei  dem  in  Deidesheim  weilenden  Gouverneur  von  Laden- 
burg,  Obrist  Ernest  Graf  zu  Jsenburg,  vorerst  anfragen l). 
Offenbar  baute  der  Kommandant  auf  das  baldige  Heran- 
nahen  Cordovas,  der  durch  Eilboten  Staffin's  aus  Starken- 
burg  iiber  die  Belagerung  verst&ndigt  war. 

Die  Bedingungen,  welche  Graf  zu  Ysenburg  bei  der 
Einnahme  von  Deidesheim  (1621,  10.  Dezember)  gebilligt 
hatte,  sollten  als  massgebend  gelten. 

Da  Eynatten  zugleich  um  Ernennung  bevollmachtigter 
Offiziere  ersuchte,  so  wurde  pfalzischerseits  Obristleutnant 
Burkhard  von  Waldmannshausen  bestimmt. 

Der  Verteidiger  stellte  jetzt  das  Feuer  ein  und  ent- 
sandte  Hauptmann  von  Breidbach  zu  Mansfeld,  um  die 
Unterbrechung  der  Feuert&tigkeit  gegen  den  Platz  zu 
erwirken. 

Seinen  Hauptleuten  empfahl  Eynatten  die  zugeteilten 
Stellungen  dauernd  zu  bewachen. 

Die  Verwahrung  der  erzeugten  Bresche  iibertrug  er 
den  Hauptleuten  Linzenich  und  Knebel;  Paul  de  Chastoy 
sollte  mit  den  herangezogenen  Bewohnern  die  Ausbesserung 
der  Bresche  ubernehmen,  zu  deren  nachdriicklichen  Ver- 
teidigung  noch  12  Hellebarden  bereit  gestellt  wurden. 

Als  Eynatten  in  Erfahrung  brachte,  dass  der  Feind 
versuche,  die  Verteidiger  der  aussersten  Schanze  hinter  der 
Muhle  an  der  Kantelbach  zur  Fahnenflucht  zu  verleiten2), 
begab  er  sich  eilends  zu  jenem  Abschnitt,  um  die  Haupt- 
leute  von  Gabenheim   und  Amker  daruber  zu  vernehmen. 

In  der  Tat  batten  sich  die  Knechte  des  Amkerschen 
Fahnleins  bis  auf  12—15  schon  zum  Feinde  geschlagen. 

»)  Mercure  fran^ois  VIII  287.  —  *)  Die  ^Relation*  im  Miinch.  Allg. 
Reichs-A.  (Bd.  LXXXVIII  397)  sowohl  als  ihre  Urschrift  in  franzOsischer 
Sprache  (Doc.  ined.  LIV  Sitio  y  toma  de  Laden  burg)  berichten  von  der  An- 
wesenheit  eines  jungen  Herzogs  von  Sachsen- Weimar  bei  diesen  Verhand- 
lungen. 


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2QO 


vonReitzenstein. 


Da  Hauptmann  Amker  uberdies  sein  UnvermGgen 
erklarte,dieVerteidigung  fortzusetzen,  so  wurde  das  Aussen- 
werk  hinter  der  Muhle  freiwillig  geraumt  und  der  Rest 
seiner  bisherigen  Besatzung  an  das  Neckartor  zuriick- 
gezogen,  fur  dessen  Verwahrung  noch  ein  Geschutz  mit- 
wirken  sollte. 

Inzwischen  waren  aber  nicht  allein  die  Mannschaften 
des  Hauptmanns  von  Gabenheim  verraterischerweise  zum 
Feinde  ubergegangen ,  sondern  auch  das  Fahnlein  Htiffe- 
ling  hatte  nach  allgemeiner  Einstellung  des  Feuers  seinen 
Posten,  die  Schanze  hinter  dem  Schlosse,  in  Erwartung 
eines  Vergleiches,  verlassen1). 

Das  zum  Bistum  Worms  gehorige  Schloss  in  Laden- 
burg  hatte  sich  schon  um  7  Uhr  morgens  ergeben2). 

Der  ins  pfalzische  Lager  entsandte  Hauptmann  von 
Breidbach  kehrte  mit  dem  Bescheid  zuriick,  dass  Mansfeld 
nur  mit  Obristleutnant  von  Eynatten  selbst  in  Unterhand- 
lungen  treten  werde. 

Wenn  iibrigens  der  pfalzische  Heerfuhrer  auf  Be- 
schleunigung  drang,  so  ist  es  begreiflich.  Befanden  sich 
doch  die  Vortruppen  Cordovas  am  8.  Mai  schon  auf  dem 
Marsche  nach  Hirschhorn8). 

Eynatten  konnte  sich  nicht  langer  verhehlen,  dass 
durch  die  uberhandnehmende  Meuterei  seine  Lage  sich 
verschlimmert  habe. 

Er  beschloss,  sich  zum  Heidelberger  Tor  zu  verfugen 
und  ausserhalb  der  Umfassung  vorerst  mit  Obristleutnant 
von  Waldmannshausen  in  Verbindung  zu  treten. 

Angesichts  der  im  Vorgelande  zum  Angriff  auf  die 
Bresche  bereitstehenden  7  pfalzischen  Kompagnien*)  gab 
Eynatten  die  Behauptung  des  Platzes  auf. 

l)  Obscr,  Feldzug  1622  S.  46.  —  *)  Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr. 
Kr.  Fasz.  XIV  129  Staffin  au  Tilly.  De  Starcqucnbourg  ce  8  May  1622:  le 
fort  s'est  rendu  7  heures  du  matin.  —  s)  Sie  langten  am  9.  Mai  in  Hirsch- 
horn an.  (Zu  entnehmen  dem  Schreiben  C6rdovas  an  Tilly,  Hirschhorn 
10.  Mai  1622:  Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Fasz.  XVII  141.)  — 
*)  Mercure  francois  VIII  287  sept  compagnies  Mansfeldiennes  Doc.  ined.  LIV 
191.  Sitio  y  toma  de  Ladenburg:  sept  regiments  en  bataille.  In  der  Relation 
Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  B.  LXXXVIII  397/7  ist  statt  >Detalie« 
^Battaglia«  zu  lesen. 


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Der  Feldzug  des  Jahres   1622  am  Oberrhein.  20  I 

Durch  Vermittlung  Breidbachs  suchte  er  wenigstens  die 
Feldzeichen  und  die  noch  treugebliebene  Mannschaft  zu  retten. 

Uber  die  von  Obristleutnant  von  Waldmannshausen 
vormittags  (iberbrachten  Bedingungen  wollte  Eynatten  mit 
seinen  Hauptleuten  eben  Beratung  pflegen,  als  er,  sich 
umwendend,  gewahrte,  dass  der  Feind  schon  mit  Macht 
vertragswidrig  gegen  die  Bresche  vorruckte. 

Ein  derartiges  Verfahren  war  bei  der  Nahe  des  Ent- 
satzes  geboten.  Allein  der  Kommandant  erhob  Einspruch 
und  forderte  Aufschub.  um  in  die  Stadt  zuriickkehren  und 
den  Widerstand  fortsetzen  zu  konnen. 

Vergeblich  unternahm  sogar  Waldmannshausen  Ver- 
suche,  die  zum  Sturm  ansetzenden  Kompagnien  zuriickzu- 
halten.  Sie  nahmen  gegen  10  Uhr  gewaltsam  von  der 
Bresche  Besitz,  ohne  in  der  entstandenen  Verwirrung 
erhebliche    Gegenwehr  zu  finden »). 

Um  bei  dieser  Wendung  sein  Verhalten  zu  recht- 
fertigen,  berief  sich  Eynatten,  vvohl  in  seiner  Eigenschaft 
als  Sergeant-Major  des  Platzes*)  auf  zwei  Sergeanten, 
die  er  zu  den  Hauptleuten  Linzenich  und  Knebel  entsandt 
hatte  mit  der  Mahnung,  die  Sturmenden  von  der  Bresche 
kraftig  abzuwehren. 

Ohne  an  Ubergabe  nur  zu  denken,  war  Eynatten 
pflichtgemass  bedacht  gewesen ,  die  Besatzung  zu  aus- 
dauernder  Haltung  zu  ermutigen. 

Nach  seiner  Beteuerung  sind  die  Antr&ge  zu  der  am 
8.  Mai  vormittags  1 1  Uhr  abgeschlossenen  Kapitulation 
zuerst  von  Mansfeld  im  Entwurf  vorgelegt  worden8). 

Noch  waren  die  Verhandlungen  im  Gange,  als  schon 
in  den  H&usern  Ladenburgs  durch  eingedrungene  Knechte 
gepliindert  wurde. 

Viele  der  Verteidiger,  die  sich  nicht  fur  den  Pfalzgrafen 
anwerben   liessen,   erlagen  den  Streichen   des  Eroberers4). 

')  Obser,  Feldzug  1622  S.  46.  —  *)  Zum  Amt  des  Sergeant-Major  einer 
Festung  vgl.  Lavater,  Hans  Konr.  Kriegsbuchlein.  Das  ist  Grundtliche  An- 
leitung  zum  Kriegswesen.  Zurich,  Bey  Joh.  Jak.  Bodmer  1659  S.  33.  — 
*>  Acta  mansfeld.  S.  134  dagegen:  ist  dem  Mansfelder  ein  ehrlicher  accord  prae- 
sentiret  worden.  Der  3.  Mai  bei  Gindely  IV  362  ist  unrichtig.  —  4)  Coll. 
des  mem.  29.  Du  Cornet,  Histoire  des  Guerres  II  37.  400  hommes. 
Obser,  Feldzug  1622  S.  46. 


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292 


von  Reitzenstein. 


Unter  den  Opfern  der  Belagerung  befand  sich  der 
bayerische  Proviantamts-Offizier  Michael  Morath.  Reiche 
Fruchtvorrate  und  nicht  zuletzt  die  Gelder  der  spanischen 
Kriegskasse  wurden  den  Pfalzern  eine  willkommene  Kriegs- 
beute.  Es  wurden  3000  Maker  zum  Teil  nach  Heidelberg 
und  Mannheim  verbracht,  zum  Teil  aber  in  Ladenburg 
zur  Verfugung  des  neuen  Kommandanten  belassen1). 

Bei  der  Ubergabe  der  8  Fahnlein  des  Regiments  z.  Y. 
Ysenburg  fand  sich  Pfalzgrat  Friedrich  selbst  ein2). 

Als  Kriegsbesatzung  wurden  das  Schweizer  Regiment 
Beck  (4  biindnerische  Fahnlein)  und  1  Kompagnie  Dra- 
goner  unter  Obristleutnant  Freiherrn  von  Salis-Marschlins 
als  Sergeant-Major  in  die  eroberte  Stadt  verlegt. 

Es  war  ein  Gebot  der  sp&tern  Kriegslage,  wenn  Pfalz- 
graf  Friedrich  beschloss,  den  Platz  nicht  linger  zu  halten. 
Ladenburg  wurde  in  der  Tat  am   1.  Juli  geraumt3). 

Das  pf&lzische  Heer  verweilte  zwar  den  10.  Mai 
noch  im  Feldlager  vor  Ladenburg*),  doch  zogen  sich  jetzt 
schon  nordlich  entsendete  Abteilungen  nach  Mannheim 
zuruck. 

Am  folgenden  Tage  (u.  Mai)  fand  der  Abbruch  des 
Lagers  bei  Ladenburg  statt,  dem  der  Abmarsch  nach 
Mannheim  folgte5). 

Von  der  ErOffnung  der  eben  geschilderten  Belagerung 
verstandigt,  brachen  Cordova  und  Tilly  vom  8.  Mai  ab 
staffelweise  von  Wimpfen  auf,  urn  gemeinsam  den  Entsatz 
von  Ladenburg  zu  unternehmen. 

Die  an  der  Spitze  marschierenden  spanischen  Truppen- 
teile  trafen  am  9.  Mai  in  Hirschhorn  im  Odenwald  ein 
und  setzten  noch  am  gleichen  Tage   ihre  Bewegung   nach 

«)  Mttnch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Bd.  LXXXVIII  395.  F.  v. 
Muggenthal  an  Maximilian.  Wimpfen  25.  Mai  1622.  Obser,  Feldzug  1622 
S.  48.  —  ■)  Acta  mansfeld.  1 622  S.  134.  Nach  Obser,  Feldzug  1622  S.  46 
war  Pfalzgraf  Friedrich  schon  am  6.  Mai  vor  Ladenburg  gegenwartig.  — 
3)  Munch.  Allg.  Reichs-A.  3ojahr.  Kr.  Bd.  XXXI  345  Pfalzgraf  Friedrich 
an  Heinrich  v.  d.  Merven.  Dat.  in  Unserer  Vestung  Mannheimb  den  1/11.  Juny 
ao  1622.  Ebenda  Bd.LXXIX  38  Mortaigne  an  Maximilian.  Wimpfen  2.  Juli  1622. 
—  *)  Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Bd.  LXXXVIII  290.  Mansfeld  an 
Kriegskommissar  F.  v.  Muggenthal.  Im  Feldlager  vor  Ladenburg  30.  April/ 
10.  Mai  1622.  —  5)  Ebenda  Fasz.  XVII  141.  Cordova  au  Tilly.  De  Weinem 
a   10  de  Mayo   1622.   —  Cordova  al  Tilly  De  Veinem   II   de  Mayo   1622. 


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Dcr  Feldzug  dcs  Jahres   1622  am  Oberrhcin.  20  \ 

Weinheim  an  der  Bergstrasse  fort,  wohin  C6rdova  Offiziere 
zur  Aufklarung  voraus  entsandt  halte1). 

Der  Fall  Ladenburgs  war  dem  spanischen  General- 
kapitan  keinenfalls  verborgen  geblieben. 

Das  nachfolgende  Gros  des  spanischen  Heeres  besetzte 
unter  Cordova  am  nachslen  Tage  —  10.  Mai  —  Hirsch- 
horn  und  seine  Umgebung,  urn  sogleich  nach  Weinheim 
vorzurucken. 

Fur  den  hier  erwarteten  Obrist  Sebastian  Baur  wurde 
der  Befehl  hinterlassen,  in  Waldmichelbach  Quartier  zu 
beziehen.  Sollte  Baur  diesen  Ort  am  10.  Mai  nicht  mehr 
erreichen  kOnnen,  so  ware  in  Schonmattenwag  Halt  zu 
machen. 

Der  Kavallerie  wurden  einige  nOrdlich  Waldmichel- 
bach im  Odenwald  liegende  Ortschaften  zur  Unterkunft 
angevviesen,  wahrend  Cordova  selbst  eine  Archibusier- 
Kompagnie  z.  Pf.  als  Schutzwache  mit  sich  nach  Wein- 
heim nahm. 

Hier  traf  in  der  Nacht  zum  n.  Mai  die  Nachricht  ein, 
dass  Mansfeld  das  feste  Schloss  Stein  angreife  und  den 
Kampf  ungeachtet  der  nachtlichen  Zeit  fortsetze-J. 

Stein,  im  gemeinsamen  Besitz  vonKurpfalz  und  Worms, 
lag  sudlich  der  Weschnitz  vor  ihrer  Einmiindung  in  den 
Rhein. 

Auf  der  Ost-,  Nord-  und  Westseite  von  dem  natiir- 
lichen  Lauf  der  im  Odenwald  entspringenden  Weschnitz 
umspult,  war  der  Graben  vor  der  Sudfront  durch  Ableitung 
dieses  Flusschens  gespeist. 

Im  Bereich  der  Befestigungen  von  Stein  fiihrten  die 
beiden  Strassen  nach  Worms  und  Gernsheim  auf  Brucken 
uber  den  Rheinstrom  und  die  Weschnitz.  Das  Schloss 
bildete    ursprunglich    den    linken    Fliigel    der    von    Bens- 


!)  MQnch.  Allg.  Reichs-A.  3qjahr.  Kr.  Fasz.  XVJI  141.  Cordova  al 
S5r  Baron  de  Tilly  Tenientc  general  de  S(5r  Ducque  di  Bauiera  De  Hirshorn 
a  10  de  Mayo  1622.  —  *)  Miinch.  Allg.  Keichs-A.  30j&hr.  Kr.  Fasz.  XVII 
141.  C6rdova  al  Tilly  De  Weinheim  a  10  de  Mayo  1622  a  las  onze  oras 
de  la  noche.  De  Roubaix  de  Soumoy  irrt  sich  daher,  wenn  er  das  »fort 
chasteau*  fur  das  bischdHiche  Schloss  von  Ladenburg  h3.lt :  Da  Cornet,  Histoirc 
Generale  des  Guerres  de  Savoie  etc.  Bruxelles  1868  S.  38  (Collection  do 
Memoires  relatifs  a  l'histoire  de  Belgiqne  29). 


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294 


vonReitzenstein. 


heim  an  der  Bergstrasse  bis  an  den  Rhein  sich  erstrecken- 
den  Landwehr1). 

Die  Veste  Stein  wurde  1621  im  Oktober  bei  Cordovas 
Einfall  in  die  Unterpfalz  eingenommen.  Sie  besass  1622 
einige  Fahnlein  des  wallonischen  Tercios  Gulzin  als  Kriegs- 
besatzung. 

In  der  begriindeten  Befurchtung,  dass  sich  die  Veste 
nicht  lange  wehren  konnte,  empfahl  Cordova  den  Marsch 
des  bayerisch-ligistischen  Heeres  nach  der  Bergstrasse 
moglichst  zu  beschleunigen.  Mit  vereinten  Kniften  wiirden 
Erfolge  gegen  die  Pfalzer  zu  erzielen  sein. 

Tilly  beliess,  um  seine  riickwartigen  Verbindungen 
besorgt,  den  Obrist-Feldzeugmeister  Levin  von  Mortaigne 
mit  seinem  Regiment  z.  F.  in  Wimpfen.  Nach  Heilbronn 
verlegte  Herzog  Johann  Friedrich  von  Wurttemberg  als 
Obrist  der  schwabischen  Kreistruppen  eine  Garnison. 

Einen  Tagmarsch  hinter  den  Spaniern  verbleibend, 
nahmen  die  bayerisch-ligistischen  Truppen  den  Neckar 
entlang  ihre  Richtung  nach  dem  Odenwald  hin. 

Die  noch  am  8.  Mai  mitternachts  an  Tilly  abgegangene 
Meldung  des  Kommandanten  von  Starkenburg,  Staffin, 
von  der  Ubergabe  Ladenburgs2)  kann  an  das  bayerische 
Hauptquartier  erst  im  Laufe  des  10.  Mai  gelangt  sein. 
Denn  als  sich  Tilly  an  diesem  Tage  in  Mosbach  an  der 
Elz  befand,  gab  or  seinem  Kriegsherrn  gegeniiber  die 
Meinung  kund,  das  bedrangte  Ladenburg  noch  entsetzen 
zu  konnen8). 

Seinen  Marsch  fortsetzend  erreichte  Tilly  uber  Hirsch- 
horn    am    12.    Mai    Weinheim    an    der    Bergstrasse.      Bei 

l)  Hof-  11.  Staats-Bibl.  Miinchen,  Handschr.-Samml.  cod.  germ.  1674. 
Planthae  oder  Grundtrifi  deren  fiirnembsten  Orther  vnnd  Stiitte  in  der  vndern 
Churfstl.  Pfaltz  gelegen  sambt  etlichen  angrent/.enden  so  von  161 8  bifi  jetzt 
schwebenden  1621.  Jahres  zu  bauwen  vnnd  zu  fortificiren  seind  in  Vorschlag 
gewesen  etc.  verfertiget  durch  Lauren tium  Engelhardum  Heidelbergensem  Anno 
Salvatoris  MDCXXI,  fol.  41  Stein.  —  2)  Miinch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr. 
Kr.  Fasz.  XIV  1 29.  Staffin  au  Msr  de  Tilly.  De  Starcquenbourgh  ce  8  May 
1622  a  12  heures  a  minuict:  ce  matin  vers  le  dix  heures  Ladenbourgh  s'est 
rendu  ...  —  »)  Ebenda  Bd.  LXXXV  566.  Tilly  an  Maximilian.  Mosbach 
10.  Mai  1622.  —  Nach  Villermont  le  comte  de,  Ernest  de  Mansfeldt  T.  II. 
Bruxelles  1866  p.  11  hatte  Maximilian  von  Bayern  den  beiden  Heerfuhrern 
C6rdova  und  Tilly  moglichste  Zuriickhaltung  empfohlen? 


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Der  Feldzug  des  Jahres   1622  am  Oberrhein.  295 

seinem  EintrefFen  bot  die  Kriegslage  am  Rheine  insofern 
ein  ver&ndertes  Bild,  als  die  Pf&lzer  das  rechte  Ufer  bereits 
geraumt  hatten. 

Cordova  gelang  es  inzwischen,  den  Kommandanten 
der  Veste  Stein  noch  zu  mahnen,  den  Widerstand  auf 
keinen  Fall  aufzugeben,  da  Truppen  zu  seiner  Hilfe  eiligst 
im  Anzug  seien. 

Allein  trotzdem  setzte  der  Kommandant  die  ange- 
knupften  Verhandlungen  mit  dem  Belagerer  fort.  Hatten 
nicht  seine  untergebenen  Wallonen  —  im  Gegensatz  zur 
versagenden  Besatzung  Ladenburgs  —  gedroht,  ihn  dem 
Feinde  auszuliefern,  wenn  er  das  Parlamentieren  nicht 
unterlasse,  so  ware  Stein  gefallen.  Denn  erst  bei  Ankunft 
des  verheissenen  Entsatzes  zogen  sich  die  Pfalzer  aus  dem 
Vorgel&nde  der  Veste  auf  ihr  Lager  zuriick1). 

Nur  die  Steiner  Briicke  verblieb  im  Besitze  Mans- 
felds2j. 

Die  wallonische  Besatzung  des  festen  Schlosses  Stein 
wurde  durch  ein  Fahnlein  des  (wurzburgischen)  Regi- 
ments z.  F.  Truchsess  abgelOst3). 

Das  Vorhaben  Mansfelds,  sich  der  von  300  Wallonen 
besetzten  Stadt  Oppenheim  und  ihrer  Briicke  zu  bemach- 
tigen,  scheiterte  an  dem  EintrefFen  der  Spanier  und  Bayern 
an  der  Bergstrasse 4). 

')  Collection  de  mem.,  29.  Du  Cornet,  Histoire  des  guerrcs  etc.  II 
p.  38.  —  ?)  Gmelin,  M.,  Beitr.  z.  Gesch.  d.  Schlacht  bei  Wimpfen,  S.  140. 
Pforzheim  18.  Mai  1622.  Contin.  Mansfeld  Kriegsh.  17.  —  *)  Mttnch.  Allg. 
Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Bd.  LXXXVIII  545.  J.  v.  Starzhausen  an  Maxi- 
milian. Pucha  (Buchen)  18.  Juni  1622.  —  4)  Mttnch.  Allg.  Reichs-A. 
30jahr.  Kr.  Fasz.  XIV  129.  Paul  de  Bake  au  Tilly.  A  Gerau  le  10  de  May 
1622:  Et  autres  ont  opinion  qu'ils  pourvoient  bien  aller  vers  Oppenheim 
pour  nous  quitter  le  pont  du  dit  Oppenheim.  Gmelin,  M.t  Beitr.  S.  46.  — 
Die  Abgabe  von  Freudenfeuern  in  Oppenheim,  den  Burgen  am  Rhein  und  an 
der  Bergstrasse  veranlasste  das  irrige  Gerficht,  dass  Gernsheim  belagert  werde 
(Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Fasz.  XVII  141.  C6rdova  al  Tilly. 
Veynem   iide  Mayo   1622). 


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Die  Sendung  des  Freih.  v.  Reibeld  nach  Basel. 

Ein  Beitrag  zur  Geschichte  der  pfalzbayrischen  Politik 
wahrend  des  ersten  Koalitionskricges. 

Von 

Karl  Hauck. 


I. 

Als  die  gewaltigen  Umwalzungen,  die  seit  1789  Frank- 
reich  erschatterten ,  die  Lande  der  geistlichen  KurfQrsten 
ergriffen,  storten  sie  dort  das  behagliche  Stilleben  klein- 
staatlicher  Territorien.  So  viel  es  im  einzelnen  auch  zu 
klagen  gab:  die  neuen  Ideen,  die  GlQck  und  Freiheit  ver- 
sprachen,  wurden  dennoch  keineswegs  sofort  und  freudig 
aufgenommen.  Das  alte  Wort,  dass  unter  dem  Krumm- 
stab  gut  wohnen  sei,  war  kurz  vor  dem  Untergang  dieser 
Gebiete  noch  einmal  zu  voller  Geltung  gelangt;  ruhig  hatte 
man  unter  dem  milden  geistlichen  Szepter  dahin  gelebt 
und  sehnte  sich  nicht  nach  einer  Anderung,  zumal  die 
sttirmische  Gewalt,  mit  der  die  neue  Zeit  sich  ankiindigte, 
das  Phlegma  erschreckte,  das  die  Bevvohner  der  rheinischen 
Gegenden  damals  besassen  !). 

Anders  war  es  in  dem  vierten  rheinischen  Kurfursten- 
tum,  in  Kurpfalz.  Wenn  sich  hier  auch  der  Burger  freier 
fQhlte,  als  in  dem  politisch  so  eng  verbundenen  Bayern 
und    wissenschaftlicher    Forschung    hier    eine    wohnlichere 


*)  Treitschke,  Deutsche  Geschichte  1,  129.  Hierzu  auch  Sorel, 
l'Europe  et  la  revolution  francaise  3,  287  ...  ils  (die  Rheinlfinder  jener 
Zeit)  presentaient  au  plus  haut  degre  cette  inertie  expectante,  que  les  con- 
ventionnels  reprochaient  aux  Flamands. 


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Sendung  des  Freih.  v.  Reibeld  nach  Basel.  297 

St&tte  bereitet  war,  als  dort,  so  lagen  doch  die  Tage,  in 
denen  Karl  Theodor  sagen  konnte:  »fulgent  litora  Rheni« 
in  weiter  Feme.  Es  war  einst  wie  ein  Aufatmen  von 
schwerem  Druck  gewesen,  als  vor  einem  halben  Jahr- 
hundert  nach  dem  tatlosen  Regiment  Karl  Philipps  der 
jugendliche  Karl  Theodor  zur  Regierung  gelangte  und  den 
Bediirfnissen  seines  Landes  und  Volkes  mehr  als  seinen 
eigenen  BedQrfnissen  zu  entsprechen  schien.  Diese  Zeit 
war  l&ngst  dahin.  Iramer  mehr  hatte  er  in  die  Bahnen 
seines  Vorg&ngers  eingelenkt  und  war  mit  zunehmenden 
Jahren,  als  ihn  die  Altersmudigkeit  ilberkam,  wie  jener  ein 
willenloses  Werkzeug  seiner  Umgebung  geworden.  Ihr 
iiberliess  er  stets  mehr  die  Verwaltung  des  Staates,  und 
der  Tross  seines  Hofes,  wie  das  Heer  mittelloser  Beamten 
wussten  sich  auf  Kosten  des  Volkes  gute  Tage  zu  bereiten. 

So  hatte  sich  in  der  Pfalz  eine  tiefgreifende  Unzu- 
friedenheit  angesammelt  und  dem  fremden  Beobachter,  der 
bei  Ausbruch  der  Revolution  die  Pfalz  bereiste,  erschien 
es  angesichts  der  gahrenden  Zustande  unerhort,  dass  hier 
noch  kein  Aufstand  ausgebrochen  war. 

Um  unter  solchen  Verhaltnissen  seine  Lande  mOglichst 
vor  jeder  Ansteckung  durch  die  revolutionaren  Ideen  zu 
bewahren,  erschien  dem  Kurfursten  neben  eineraufsstrengste 
durchgefiihrten  Zensur  und  einer  ausgedehnten  staatlichen 
Aufsicht  uber  jede  Lebensregung  vor  allem  geboten,  den 
zwischen  Osterreich  und  Preussen  ausgebrochenen  Krieg 
mit  der  franzOsischen  Republik  von  seinen  Grenzen  und 
dem  Reiche  fern  zu  halten. 

So  sind  denn  die  ersten  Jahre  des  Koalitionskrieges 
von  dem  angstlichen  Bestreben  Karl  Theodors  erfullt,  sich 
selbst  und  seinem  Lande  die  Neutralitat  zu  bewahren,  und 
er  kam  in  eine  recht  beengte  Lage,  als  w£hrend  dieser 
Verhandlungen  im  Februar  1793  der  Reichskrieg  ausbrach 
und  er  sein  schuldiges  Kontingent  zu  dem  Reichsheere 
stellen  musste.  Wie  ihn  die  fortgesetzten  Beziehungen 
zu  dem  franzosischen  Feldherrn  dem  Kaiser  verdachtig 
machten,  so  erregte  er  auf  der  anderen  Seite  durch  diese, 
wenn  auch  nur  gezwungene  Teilnahme  am  Reichskrieg 
das  Misstrauen  der  Franzosen,  und  es  wollte  ihm  nicht 
gelingen,  ihnen  den  Zwang  der  Verhaltnisse,   unter  denen 

Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  a.  20 


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298 


Hauck. 


er  stehe,  begreiflich  zu  machen.  Ohne  auf  die  Einwendungen 
des  Kurfursten  zu  achten,  bauten  sie  vielmehr  dem  einzigen 
Bollwerke  der  pfalzischen  Festung  Mannheim,  der  in  ihrem 
Wert  sehr  verschieden  beurteilten  Rheinschanze  gegen- 
iiber,  zwei  Batterien  auf,  um  zu  verhindern,  dass  unter 
dem  Schutze  der  Festung  deutsche  Truppen  den  Rhein 
iiberschritten. 

Diesem  Vorgehen  gegeniiber  begntigte  sich  der  Kur- 
fQrst  mit  einer  geringen  Instandsetzung  der  seit  langen 
Jahren  vernachl&ssigten  Mannheimer  Festungswerke,  konnte 
sich  aber  nicht  dazu  verstehen,  Reichstruppen  zum  Schutze 
des  Landes  und  der  Stadt  in  die  Festung  aufzunehmen, 
trotzdem  ihm  der  Erbe  der  Kur,  der  Herzog  Karl  von  Zwei- 
briicken,  warnend  vorstellte,  dass  in  Zeiten  wie  den  gegen- 
wartigen  der  Satz  Geltung  gewinne,  wer  nicht  fur  mich 
ist,  der  ist  wider  mich  —  ein  Satz,  dem  der  Kommandierende 
der  Reichstruppen,  Prinz  Josias  von  Sachsen-Koburg  noch 
versch&rfend  hinzufugte,  dass  dieses  Wort  hier  doppelt  in 
Wirkung  trete,  weil  derjenige  nicht  fur  mich  ist,  der  fur 
mich  zu  sein  die  Pflicht  hat1). 

Ohne  auf  die  Empfindungen  und  Wiinsche  des  Kur- 
fursten weiterhin  Rucksicht  zu  nehmen,  allein  von  der 
Sorge  um  die  Pfalz  und  seinen  eigenen  kleinen  Besitz 
geleitet,  wandte  sich  Herzog  Karl  an  den  kaiserlichen 
General  Wurmser  und  bat  ihn  flehentlich  um  Hilfe  und 
Rettung  fur  Mannheim.  Da  Wurmser  zugleich  den  Auftrag 
des  Kaisers  besass,  die  Stadt  durch  kaiserliche  Truppen 
zu  schiitzen,  so  legte  er  am  30.  Dezember  1793  zwei  Divi- 
sionen  Kavallerie,  zwei  Bataillone  Infanterie  und  etliche 
Stuck  schweres  Geschtitz  in  die  Festung.  Mit  dieser  Mass- 
regel  erkl&rte  sich  der  Kurfiirst  einverstanden,  wies  aber 
das  fortgesetzte  Drangen  des  Kaisers,  die  Garnison  noch 
weiter  zu  verstarken,  mit  dem  unwilligen  Bemerken  zuriick, 
er  werde  sich  bei  etwaigen  weitergehenden  Zudringlich- 
keiten  und  Drohungen  klagend  an  das  Reich  wenden2). 

l)  Bayr.  St.  A.  K.bl.  195/15.  Herzog  Karl  von  Zweibrucken  an  den 
Kurfursten  Karl  Theodor.  Mannheim  15.  Marz  1793.  —  Prinz  Koburg  an 
Lehrbach.  Koblenz  18.  Febr.  1793.  —  »)  K.bl.  384/46.  Der  bayrische 
Minister  Vieregg  an  den  kurpfalzischen  Minister  Gf.  Oberndorff.  Mfinchen 
27.  Febr.   1794. 


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Sendung  dcs  Frcih.  v.  Reibeld  nach  Basel.  209 

Vergegenwartigen  wir  uns  nun  kurz  die  Ereignisse 
des  Jahres  1794.  Die  Niederlande  bildeten  zunachst  den 
Kriegsschauplatz;  seit  Mitte  Marz  befand  sich,  einem  drin- 
genden  Wunsche  des  Erzherzogs  Karl  folgend,  auch  der 
Kaiser  bei  der  Armee.  Nach  erfolgreichem  Beginn  des 
Feldzuges  wandte  sich  das  GlQck:  am  26.  Juni  fiei  bei 
Fleurus  die  Entscheidung,  der  Prinz  von  Koburg  wurde 
durch  Jourdan  vttllig  besiegt  und  kam  wenige  Wochen 
spater  mit  der  Bitte  urn  Enthebung  von  seinem  Armee- 
kommando  der  Entlassung  zuvor,  welche  die  Verbiindeten 
dem  Kaiser  als  Bedingung  ihrer  weiteren  Anteilnahme  am 
Kriege  gestellt  hatten.  Den  Oberbefehl  iibertrug  der 
Kaiser  an  Clerfayt,  den  altesten  seiner  Generale,  bis  er, 
falls  dieser  sich  nicht  bewahre,  Zeit  finde,  andere  Mass- 
regeln  zu  ergreifen.  In  erster  Linie  trug  er  ihm  auf,  fur 
die  Hebung  der  gesunkenen  und  verkommenen  Manneszucht 
bei  den  Offizieren,  wie  bei  den  Soldaten  Sorge   zu  tragen. 

Aber  auch  Clerfayt  kampfte  ungliicklich.  Vor  dem 
andringenden  Feinde  wich  er  iiber  den  Rhein  zuriick  und 
in  den  Herbsttagen  1794  gingen  Belgien  und  das  linke 
Rhein ufer  mit  Ausnahme  einiger  weniger  fester  Platze  dem 
Reiche  verloren. 

Dicse  ungliicklichen  Ereignisse  verfehlten  ihren  Ein- 
druck  auf  Kftnig  Friedrich  Wilhelm  II.  von  Preussen  nicht. 
Einst  hatte  er  sich  fur  den  Krieg  gegen  die  Republik  an 
der  Seite  des  Kaisers  begeistert,  jetzt  aber  kamen  ihm 
doch  Stunden,  wo  er  zweifelte,  ob  es  recht  gewesen,  sich 
in  einen  Krieg  zu  verwickeln,  der  die  Interessen  seines 
Staates  so  wenig  beruhrte;  die  Wirren  in  Polen,  die  zur 
dritten  und  letzten  Teilung  des  Landes  fuhrten,  erforderten 
zudem  seine  ganze  Aufmerksamkeit  und  eine  entsetz- 
liche  Geldnot  lahmte  seine  Bewegungen.  Die  Aussicht, 
bei  der  Friedenssehnsucht  zahlreicher  Stande  »die  Rolle 
des  Friedensfiirsten*  spielen  zu  konnen,  begann  seinem 
Ehrgeiz  zu  schmeicheln  und  machte  ihn  (Ende  November) 
geneigt,  in  Unterhandlungen  mit  Frankreich  zu  treten, 
deren  Ergebnis  der  Friede  von  Basel  war1). 

')  Bail  leu,  Konig  Friedrich  Wilhelm  II.  und  die  Genesis  des  Friedens 
zu  Basel.  Hist.  Ztschr.  74,  273  ff.  Sorel,  l'Europe  et  la  revolution  fran- 
chise 4,  96;   133  ff. 

20* 


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300  Hauck. 

Diese  Verhandlungen  nun  waren  von  weittragender 
Bedeutung  far  die  Pfalz  und  Mannheim;  sie  bahnten  den 
Franzosen  den  Weg  zun&chst  zur  Wegnahme  der  Rhein- 
schanze, von  wo  sie  Stadt  und  Land  aufs  schwerste 
bedrohten;  als  den  Verhandlungen  dann  im  April  der 
Friede  gefolgt  war,  schickten  zahlreiche  Stande  Gesandte 
nach  Basel,  urn  im  Anschluss  an  das  preussische  Abkommen 
auch  ihrerseits  wieder  in  Beziehungen  zu  Frankreich  zu 
treten,  und  die  dadurch  geschaffene  Lage  liess  es  dem 
Kurfiirsten  Karl  Theodor  umsomehr  geboten  erscheinen, 
eine  besondere  Gesandtschaft  in  Basel  zu  unterhalten,  als 
seit  dem  Herbst  1 794  die  Lage  fur  die  Pfalz  und  besonders 
fur  Mannheim  sehr  bedenklich  geworden  war. 

An  den  Fall  der  Festung  Mannheim,  der  unvermeidlich 
war,  wenn  die  auf  dem  gegeniiberliegenden  Ufer,  an  der 
Stelle  des  heutigen  Ludwigshafen  befindliche  Rheinschanze 
genommen  war,  hatten  die  Franzosen  von  jeher  die  grOssten 
Hoffnungen  geknupft;  sie  erwarteten  davon  eine  allgemeine 
Mutlosigkeit  im  Reich,  die  hemmend  und  hindernd  auf 
die  Operationen  Clerfayts  einwirken  miisse,  und  glaubten, 
dass  dann  durch  einen  allgemeinen  Aufstand  in  Suddeutsch- 
land  und  die  Vertreibung  der  kaiserlichen  Truppen  der 
Friede  herbeigefuhrt  werde,  den  sie  bei  der  Zerriittung  der 
inneren  Verhaltnisse  Frankreichs  und  besonders  des  Militar- 
wesens  aufs  innigste  wunschten.  Von  diesen  Gedanken 
geleitet,  drangen  sie  vorwarts  und  es  gelang  ihnenv  am 
Weihnachtsabend  1794  die  Rheinschanze  nach  kurzer  Be- 
schiessung  zu  erobern  *). 

Karl  Theodor  fiihlte  sich  durch  die  Eroberung  der 
Schanze  und  das,  wenn  auch  nur  geringfiigige  Bombarde- 
ment  der  Stadt  schwer  getroffen;  dennoch  waren  es  andere 
Gedanken  und  Sorgen,  die  ihn  in  diesen  Tagen  beschaf- 
tigten  und  sein  politisches  Handeln  lahmten:  vor  der 
Frage  seiner  Wiedervermahlung,  vor  den  Hoffnungen  und 
Erwartungen,  die  er  daran  knupfte,  traten  alle  anderen 
Fragen  bei  ihm  weit  zuriick. 


])  Papiers  de  Barthelemy  4,    409.     Barthelemy   an    den  Wohlfahrtsaus- 
schuss.     Baden   15.  Brumaire  (5.  Nov.)  u.  425.     22.  Brum.  (12.  Nov.). 


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Sendung  des  Freih.  v.  Reibeld  nach  Basel.  301 

Um  so  regsamer  im  Interesse  der  Pfalz  war  der  Herzog 
von  ZweibrQcken.  Von  Kaiser  und  Reich  erwartete  er 
nichts  mehr  —  da  warf  er  sich  vollig  in  die  Arme  Preussens, 
zu  dem  er  seit  Jahren  neigte,  und  allmahlich  spannen  sich 
die  Faden  der  Sonderverhandlungen  mit  Frankreich,  die 
Herzog  Karl  begann  und  die  nach  seinem  bald  darauf 
erfolgten  Tode  von  seinem  Bruder  Max  Joseph  fortgesetzt 
wurden '). 

Ftir  Mannheim  waren  die  ersten  Tage  des  Jahres  1795 
ruhig.  Die  Franzosen  arbeiteten  mit  allem  Eifer  an  der 
Wiederherstellung  der  zerschossenen  Schanze  und  mit 
leeren  Freundschaftsversicherungen  suchten  sie  den  Arg- 
wohn  der  pfalzbayrischen  Regierung  und  vielfache  Be- 
schwerden  fiber  franzOsische  Obergriffe  zu  beschwichtigen. 
Spater  freilich,  als  sie  auf  gute  Beziehungen  zu  Pfalzbayern 
keinen  Wert  mehr  legten,  anderten  sie  ihren  Ton  und 
begegneten  auch  berechtigten  Klagen  mit  schroff  ablehnen- 
den  Antworten*). 

Nach  dem  Abschluss  des  Baseler  Friedens,  der  tibrigens 
in  Frankreich  nur  insoweit  Eindruck  hervorrief,  als  er  die 
Aussicht  auf  einen  allgemeinen  Frieden  erOffnete3),  wurden 
die  Bewegungen  der  Franzosen  gegen  die  Stadt  durch- 
sichtiger,  und  im  Mai  schrieb  Hardenberg  an  den  Erb- 
prinzen  von  Hohenlohe,  dass  sie  einen  grossen  coup  beab- 
sichtigten,  der  sich  wahrscheinlich  gegen  Stadt  und  Festung 
Mannheim  richten  werde*). 

In  gleicher  Sorge  war  das  pf&lzische  Ministerium  und 
Graf  Oberndorff  wandte  sich  mit  der  angstvollen  Frage 
an  den  Kurfursten,  ob  in  dieser  Lage  nicht  doch  ein 
freundschaftlicher  Verkehr  mit  den  Franzosen  angezeigt 
sei,  und  bat  zugleich,  da  sie  mit  allem  Nachdruck  auf  der 

*)  Schon  im  Januar  hatte  Barthelemy  angesichts  der  bevorstehenden 
Wiedervermahlung  Karl  Theodors  auf  die  Notwendigkeit  eines  engeren  Ein- 
vernehmens  mit  dem  Herzog  von  Zweibrucken  hinge wiesen.  Pap.  de  Barthelemy 
4,  555.  Barthelemy  an  den  Wohlfahrtsausschuss.  Basel  23.  nivose.  (12.  Jan.)- 
—  *)  Hierzu  Heigel,  Die  Cbergabe  der  pfalzbayrischen  Festung  Mannheim 
an  die  Franzosen  ...  18  ff.  —  •)  Correspondance  inedite  de  Mallet  du 
Pan  avec  la  cour  de  Vienne  1,  177  ff.  Bern  22.  April  1795.  —  4)  Vivenot, 
Quellen  zur  Geschichte  der  deutschen  Kaiserpolitik  Osterreichs  5,  220  ff. 
Dietrichstein  an  Thugut.     Frankfurt  20.  Mai   1795. 


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302 


Hauck. 


Forderung  bestanden,  die  kaiserlichen  Truppen  aus  der 
Stadt  zu  entfernen,  um  genaue  Verhaltungsmassregeln1). 

Die  Weisungen  aber,  um  die  er  bat,  vermochte  der 
Kurfurst  ihm  nicht  zu  geben.  Vergeblich  hatte  er  sich 
schon  selbst  in  Wien  um  Zuruckziehung  der  kaiserlichen 
Truppen  bemiiht  und  resigniert  und  entmutigt,  ehe  er 
noch  den  Brief  Oberndorffs  erhielt,  durch  Vieregg  an  den 
zvveibriickischen  Minister  Salabert  schreiben  lassen,  dass 
er  das  Ungluck  der  Stadt  nicht  hindern  kflnne;  Vieregg 
fugte  den  Wunsch  hinzu,  es  moge  irgend  jemand  dem 
Kurfursten  Mittel  und  Wege  angeben,  um  der  drohenden 
Gefahr  zu  entgehen. 

Da  Oberndorff  in  diesen  kritischen  Verhaltnissen  zu- 
nachst  sich  selbst  tiberlassen  blieb,  so  wandte  er  sich  durch 
Vermittlung  des  Herzogs  von  Zweibriicken  an  Hardenberg, 
der  sich  auf  der  Reise  nach  Basel  befand,  um  auf  Grund 
eines  Reichstagsbeschlusses  vom  3.  Juli  mit  dem  fran- 
zosischen  Volksreprasentanten  in  Unterhandlungen  uber 
einen  »die  Integritat  und  die  Verfassung  des  deutschen 
Reiches«  sichernden  Frieden*  zu  beginnen.  Diese  Reise 
unterbrach  Hardenberg  in  Mannheim,  um  sich  mit  dem 
Herzog  von  Zweibrucken  zu  besprechen,  und  Oberndorff 
benutzte  die  Gelegenheit,  um  durch  ihn  dem  preussischen 
Bevollm£chtigten  den  Schutz  Mannheims  und  der  Pfalz 
ganz  besonders  zu  empfehlen  und  ihn  zu  bitten,  in  diesem 
Sinne  auf  die  Franzosen  einwirken  zu  wollen. 

Hardenberg  versprach  darauf  seine  Verwendung  und 
Hess  Oberndorff  wissen,  dass  bei  der  im  Reiche  herrschen- 
den  Friedensstimmung  die  Franzosen  kein  Recht  mehr 
hatten,  Feindseligkeiten  gegen  einen  Reichsstand  zu  unter- 
nehmen2).  In  diesem  Sinn  schrieb  er  auch  an  Merlin  de 
Thionville  und  Pichegru,  teilte  ihnen  die  Grunde  seiner 
Reise  nach  Basel  mit  und  kniipfte  daran  die  Hoffnung, 
dass  diese  Mitteilung  einen  etwa  beabsichtigten  Angriff 
auf  Mannheim  verhindern  werde8). 

!)  K.  schw.  271/4.  Oberudorff  an  den  Kurffirsten.  Mannheim  7.  Juli 
1795.  —  *)  K.  schw.  271/4.  Oberndorff  an  Vieregg.  Mannheim  22.  Juli. — 
s)  Vie  et  correspondance  de  Merlin  de  Thionville  2,  229.  K.bl. 
195/21.     Pichegru  an  Hardenberg.     Illkirch  24.  Juli   I79S- 


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Sendung  des  Frcih.  v.  Reibeld  nach  Basel.  303 

Mit  warmen  Worten  erwiderte  Pichegru,  dass  auch  er 
den  Frieden  wolle  und  dass  der  tagliche  Anblick  der 
Kriegsgreuel  diesen  Wunsch  in  ihm  nur  steigern  kOnne. 
Schroffer  erwiderte  Merlin,  dessen  Antwortschreiben  zu- 
gleich  von  dem  Volksrepr&sentanten  Rivaud  unterzeichnet 
war.  Beide  ausserten  zwar  auch  den  Wunsch  nach  Frieden, 
bedauerten  aber,  auf  das  Verlangen  Hardenbergs  nicht 
eingehen  zu  kOnnen,  da  sie  zum  Heere  gesandt  seien,  um 
zu  kampfen,  nicht  aber  um  diplomatische  Verhandlungen 
zu  fuhren1).  Fur  sie,  wie  fur  die  entschiedenere  Richtung 
des  Wohlfahrtsausschusses,  die  in  Paris  zur  Regierung 
gelangt  war,  gab  es  kein  Unterhandeln  mehr,  so  lange 
das  Ziel  ihres  Ehrgeizes,  der  Besitz  des  linken  Rheinufers 
in  Frage  gestellt  war.  Ihre  Politik  wurde  um  so  feind- 
seliger  gegen  das  Reich  (und  Kaiser  und  Reich  waren 
dem  Wohlfahrtsausschuss  identisch)  *),  seit  Osterreich  alle 
Friedensanerbietungen  der  Republik  zurtickwies  und  sich 
seit  Beginn  des  August  mit  vollstem  Eifer  zur  Wiederauf- 
nahme  des  Krieges  anschickte. 


II. 
Zur  Zeit,  da  der  bayrische  Minister  Graf  Vieregg  an 
Salabert  schrieb,  dass  der  Kurfiirst  ftir  jeden  guten  Rat 
dankbar  sei  und  Oberndorff  sich  in  seiner  Hilflosigkeit  an 
Hardenberg  wandte,  um  durch  ihn  auf  die  Franzosen  zu 
Gunsten  Pfalzbayerns  einwirken  zu  lassen,  beschloss  Karl 
Theodor  einen  besonderen  Gesandten  nach  Basel  zu  Bar- 
thelemy  abzuordnen,  um  die  Interessen  seiner  Kurlande 
besser  wahrnehmen  zu  kOnnen,  dann  aber  auch,  um  die 
von  einzelnen  Reichsstanden  in  Basel  gepflogenen  Unter- 
handlungen  im  Auge  zu  behalten  und  ihre  Absichten  und 
Gesinnungen  zu  erforschen. 


l)  Vie  et  correspondance  2,  231  f.  Die  Antwort  (vom  7.  Aug. 
datiert)  verzGgerte  sich  durch  Merlins  Anwesenheit  in  Paris,  von  wo  er  »h5her 
gestimmt«  zurriickkehrte.  —  *)  Hierzu  den  Bericht  des  Wohlfahrtsausschusses 
an  Barthelemy  vom  16.  Juni,  worin  er  erklart,  keine  Verhandlung  der  St&nde 
zulassen  zu  wollen,  con  join  tern  en  t  avec  Tempire,  c'est  a  dire  avec  l*empe- 
reur.  (ErdmannsdCrffer-Obser,  Po).  Korrespondenz  Karl  Friedrichs  II., 
329  f). 


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3°4 


Hauck. 


Der  Mannheimer  Regierungsrat  Ignaz  Freiherr  von 
Reibeld,  den  der  Kurfiirst  zu  seinem  Bevollmachtigten 
bestimmte !)»  sollte  sich  »vorzuglich  mit  Horen  und  Sehen 
abgeben«;  er  betonte  daher  stets,  dass  er  keine  »diplo- 
matische  Existenz«  besitze,  und  pflegte  offiziell  die  ihm 
gemachten  ErOffnungen,  besonders  von  preussischer  Seite 
lediglich  als  Beweis  eines  ihm  geschenkten  Vertrauens 
darzustellen.  Er  hatte  zwei  Instruktionen  erhalten,  eine 
unverfangliche  schriftliche,  die  »allenfalls  jedermann  unbe- 
denklich  vorgezeigt  werden  konne«  und  eine  mundliche 
geheime.  Die  erstere  war  ihm  gegeben  worden,  weil  der 
Kurfiirst  die  Befurchtung  hegte,  der  Kaiser  m&ge,  wenn 
er  iiber  den  Zweck  der  Reise  Reibelds  Verdacht  schOpfe, 
auf  seine  Riickberufung  dringen,  da  die  Friedensverhand- 
lungen  vonseiten  des  Reiches  bereits  offiziell  begonnen 
hatten  und  es  daher  keiner  Sondergesandtschaft  mehr 
bedurfe.  Dann  konnte  der  Gesandte  darauf  hinweisen, 
dass  er  auf  Grund  seiner  Instruktion  lediglich  wegen  des 
Marquisats  Bergen  op  Zoom  in  Basel  sei,  wo  damals  neben 
den  Gesandten  fast  aller  europ&ischen  Staaten  (selbst  ein 
Portugiese  war  dort)  auch  ein  hollandischer  Gesandter 
erwartet  wurde. 

Miindlich  dagegen  hatte  Reibeld  viel  weitergehende 
Weisungen  erhalten.  Bei  schicklichen  Gelegenheiten,  jedoch 
mit  ausserster  Vorsicht  und  ohne  Misstrauen  bei  dem 
kaiserlichen  Residenten  und  anderen  Personen  zu  erwecken, 
sollte  er  sich  zum  Besten  des  Kurfiirsten  und  seiner  Staaten 
bei  Barthelemy,  sowie  den  »ihm  zugegebenen  Individuen* 
verwenden,  »nicht  minder,  wie  ferner  rathlich  und  thunlich 
sich  in  geheime  Unterhandlungen  und  Traktaten  salva 
ratificatione  einlassen.«  Um  aber  jede  Verantwortung 
von  sich  abzulehnen,  zog  Reibeld  vor,  nur  auf  direkte 
Weisungen  des  Kurfiirsten  oder  seiner  Regierung  hin  in 
Unterhandlungen  mit  den  franzosischen  Bevollmachtigten 
einzutreten. 

Am  30.  Juli  1795  traf  Reibeld  in  Basel  ein  —  die 
schlechten  Wege  hatten  seine  Ankunft  sehr  verzOgert  —  und 

*)  Die  Bench te  Reibelds  befinden  sich  im  Miinchener  Staatsarchiv 
Kasten  blau  195)21.  Dazu  Descostes,  La  revolution  fran^aise  vue  de 
Tetranger,  chap.   12. 


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Sendung  des  Freih.  v.  Rcibeld  nach  Basel.  205 

er  blieb  dort,  bis  nach  der  Eroberung  Mannheims  im 
November  der  Zweck  seiner  Anwesenheit  in  Basel  hin- 
fallig  geworden  war.  Um  jedes  Aufsehen  zu  vermeiden, 
stieg  Reibeld  in  einem  sehr  bescheidenen  Gasthofe  ab, 
dessen  Preise  indes  mit  seiner  Einfachheit  keineswegs  in 
Einklang  standen.  Reibeld  hielt  aber  eine  moglichste  Un- 
scheinbarkeit.  um  so  mehr  far  geboten,  als  die  Einwohner 
der  Stadt  die  fremden  Gesandten  aufs  Genaueste  beob- 
achteten  und  aus  jeder  Lebensregung,  die  sie  bei  ihnen 
wahrnahmen,  Berichte  erdichteten,  fur  die  sie  allezeit,  trotz 
der  hohen  Summen,  die  sie  forderten,  bereitwillige  Ab- 
nehmer  fanden1). 

Von  Barthelemy,  sowie  seinen  Gesandtschaftssekretaren 
Bacher  und  Laquiante  wurde  Reibeld  freundlich  und  zuvor- 
kommend  empfangen  und  sie  verhehlten  ihm  nicht,  dass 
sie  lieber  gesehen  hatten,  wenn  von  Kurpfalz  statt  von 
Preussen  die  Einleitung  des  Reichsfriedens  ausgegangen 
ware.  Besonders  Laquiante  hielt  mit  seinen  Sympathien 
fur  die  deutschen  Reichsverhaltnisse  nicht  zuriick,  sein 
Verkehr  mit  den  Abgesandten  war  zeitweilig  derart  freund- 
schaftlich,  dass  es  beim  Wohlfahrtsausschuss  Verdacht 
erregte,  aber  Reibeld  dachte  doch  zu  hoffnungsvoll,  wenn 
er  aus  diesen  Gesinnungen  die  Aussicht  auf  eine  tatkraf- 
tige  Unterstiitzung  seiner  Auftrage  durch  den  Franzosen 
herleitete.  Wohl  hat  Laquiante  stets  das  Beste  gewollt 
und  sich  in  diesem  Sinne  verwendet,  aber  die  Interessen 
Frankreichs  waren  ihm  doch  stets  die  einzig  massgebenden. 
Die  Ruckgabe  der  linksrheinischen  Besitzungen,  um  die  es 
sich  fur  den  KurfQrsten  in  erster  Linie  handelte,  war  auch 
fur  ihn  vOllig  ausgeschlossen2). 

l)  Reibeld  an  den  Kurfiirsten.  Basel  3.  August  1795.  —  2)  Ich  komme 
spater  noch  einmal  darauf  zurtick,  bier  aber  sei  schon  der  Bericht  erwahnt, 
den  Rewbell  am  19.  August  nach  Paris  sandte.  Rewbell  hatte  Laquiante  die 
Notwendigkeit,  das  linke  Rheinufer  fur  Frankreich  zu  erwerben,  in  langerer 
Rede  entwickelt  und  ihn  dabei  scharf  beobachtet.  »Je  sub  oblige,  fahrt  er 
dann  fort,  d'avouer  que  sa  physionomie  paraissait  rayonner  de  joie,  qu'il  me 
disait  a  chaque  instant,  ah  mon  Dieu !  que  vous  me  faites  de  plaisir  par  votre 
opinion,  c'est  bien  la  mienne  tout  entiere,  et  si  vous  voulez  bien  me  le  per- 
mettre,  je  vous  fournirai  quelques  observations,  qui  pourront  vous  servir  de 
reponses  a  quelques  objections,  qu'on  m'a  faites  et  qu'on  ne  manquera  pas  de 
vous  faire,  et  j'ai  prouve  qu'il  etait  d'une  necessite  absolue  pour  la  Republique 


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306  Hauck. 

Weniger  freudig  als  von  den  franzosischen  Bevoll- 
machtigten  wurde  Reibeld  von  den  Vertretern  der  kleineren 
deutschen  Stande  empfangen.  Seine  Anwesenheit  gab  zu 
allerhand  Geriichten  und  boswilligen  Verleumdungen  An- 
lass  und  auch  Hardenberg  wurde  erst  warmer,  als  Reibeld 
auf  sein  Befragen  in  Abrede  stellte,  mit  deni  Abschluss 
eines  Separatfriedens  beauftragt  zu  sein.  Mit  dem  oster- 
reichischen  Gesandten  von  Degelmann,  einem  zugeknopften 
melancholischen  Herrn,  der  grOsseren  Verkehr  nicht  liebte, 
zudem  auch  nach  seiner  eigenen  Ausserung  durch  die 
politischen  Verhaltnisse  von  aller  Welt  »sequestrirt<  war, 
kamen  zwar  engere  Beziehungen  nicht  zu  stande,  doch 
befahl  der  Kurfurst  seinem  Gesandten,  die  Fuhlung  mit 
ihm  nicht  zu  verlieren.  Um  ihm  »allen  Argwohn  eines 
geheirnen,  anstossigen  Auftrages  zu  benehmem,  sollte  er  bei 
passender  Gelegenheit  auf  die  fortgesetzten  Bedrtickungen 
und  Raubereien  der  Franzosen  in  Bergen  op  Zoom  hin- 
weisen,  die  sich  nur  durch  personliche  Besprechung  mit 
den  Vertretern  der  franzosischen  Republik  abstellen  liessen. 

So  zuvorkommend  auch  die  franzosischen  Gesandten 
waren  —  bei  den  Verhandlungen  mit  ihnen  hauften  sich 
doch  unendliche  Schwierigkeiten.  Das  Misstrauen  der  Fran- 
zosen gegen  den  Kurfursten  wegen  der  Aufnahme  kaiser- 
licher  Truppen  in  Mannheim  war  nicht  zu  uberwinden. 
Barthelemy  selbst  sah  zwar  ein ,  dass  Karl  Theodor  dabei 
nur  einem  Zwange  gefolgt  war  und  durch  seine  Teilnahme 
am  Reichskrieg  nur  seine  Pflicht  als  Reichsstand  erfullt 
habe,  aber  die  franzosische  Regierung  war  solchen  Er- 
wagungen  gegenuber  unzug&nglich.  Was  der  Kurfurst 
auch  sagen  mochte:  das  Vertrauen  war  nicht  mehr  herzu- 
stellen  und  mit  kurzen  Worten  lehnte  die  Republik  jedes 
Eingehen  auf  die  Vorschl£ge  ab,  die  Reibeld  ihr  zum 
Schutz  und  zur  Erhaltung  der  pfalzbayrischen  Besitzungen 
auf  dem  linken  Rheinufer  unterbreitete. 

Damals,  am  13.  August,  erschien  im  Moniteur  eine 
Schilderung,  die  in  stromender  Begeisterung  den  Wert  des 

franchise  d'avoir  la  rive  gauche  du  Rhin  pour  limites,  si  elle  ne  voulait  pas 
avoir  une  paix  de  quelques  mois  seuleroent,  mais  une  paix  perpetuelle. 
Sorel,  PAutriche  et  le  comite  de  salut  public  en  1795.  Revue  historique 
18,  309. 


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Scndung  des  Freih.  v.  Reibeld  nach  Basel.  307 

linken  Rheinufers  pries.  Immer  weitere  Massen  wurden 
jetzt  von  dem  Gedanken  ergrifFen,  den  Rhein,  einst 
Deutschlands  Strom,  nun  endgiiltig  zu  Deutschlands  Grenze 
zu  machen;  das  Verlangen  nach  den  rheinischen  Landen, 
nach  ihren  fruchtbaren  gesegneten  Ebenen  und  ihren  wein- 
tragenden  Hugeln  steigerte  sich  mit  jedem  Tage,  selbst 
die  ernsten  Eifelberge  erschienen  als  kttstlicher  Enverb, 
den  man  nicht  verlieren  durfe.  Rivaud,  einer  der  Volks- 
reprasentanten,  hatte  den  Ertrag  der  Ernte  desjahres  1795 
geschatzt  und  dabei  berechnet,  dass  von  dem  Bauernzehnten 
hunderttausend  Mann  voile  neun  Monate  hindurch  ernahrt 
werden  konnten  —  statistische  Berechnungen,  die  grosse 
Gefahren  fur  die  Pfalz  in  sich  trugen. 

Wir  wollen  hier  einen  Augenblick  inne  halten  und 
uns  die  Verhandlungen  vergegenwartigen ,  die  damals 
zwischen  Frankreich  und  Osterreich  urn  des  Friedens 
willen  gefuhrt  wurden  und  in  deren  Mittelpunkt  der  Aus- 
tausch  Bayerns  gegen  das  linke  Rheinufer  stand,  ein 
Plan,  dem  Preussen  zustimmte,  Osterreich  aber  entschieden 
widerstrebte.  Zu  einer  Zeit  also,  wo  Pfalzbayern  sich  bei 
Preussen  und  Frankreich  um  die  Integrity  seines  Besitz- 
standes  bemuhte,  wurde  von  eben  diesen  M&chten  dariiber 
verfugt,  als  sei  er  herrenloses  Gut 

Es  war  den  Franzosen  nicht  leicht  geworden,  Friedens- 
verhandlungen  mit  dem  Kaiser  anzuknupfen;  weit  lieber 
wurden  sie  gesehen  haben,  wenn  er,  von  den  Standen 
allein  gelassen,  bei  ihnen  um  Frieden  nachgesucht  hatte, 
wenn  also  jetzt  schon  die  Konstellation  vorhanden  gewesen 
ware,  wie  sie  zvvei  Jahre  spater  zum  Frieden  von  Campo- 
formio  fuhrte.  In  der  Erwartung  aber,  dass  sich  aus  dem 
Abschluss  zu  Basel  durch  Vermittlung  Preussens  der  Friede 
mit  den  bedeutenderen  Reichsstanden  ergeben  werde,  hatte 
die  Republik  sich  get&uscht  gesehen  und  mit  Preussens 
schwankender  Haltung  unzufrieden,  suchte  sie  jetzt  direkte 
Beziehungen  zu  dem  kaiserlichen  Hofe1). 

Schon  im  Juni  bot  daher  Merlin,  um  fur  Frankreich 
das  linke  Rheinufer  zu  erwerben,  dem  Kaiser  Bayern  an 
und    versprach    ihm    franzosische    Waffenhilfe ,    wenn    sich 

')  Sorcl,  a.  a.  O.  Revue  bistorique   18,  275  f. 


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308  Hauck. 

kriegerische  Verwicklungen  daraus  ergeben  sollten J). 
Monatelang  hat  dieser  Gedanke  den  Gang  der  franzfl- 
sischen  Politik  merklich  beeinflusst;  selbst  in  den  Herbst- 
tagen  1795,  als  der  Krieg  wieder  ausgebrochen  war, 
wurde  dieser  Plan  ernsthaft  erwogen  und  bei  alien  freund- 
schaftlichen  Zusicherungen,  die  Max  Joseph  von  Frankreich 
erhielt,  hat  man  sich  doch  nie  dazu  verstanden,  ihm  den 
Besitz  Bayerns  zu  garantieren  2). 

Freilich  nicht  iiberall  in  Frankreich  fand  dies  »Dessein« 
Beifall  und  Billigung,  und  Barthelemy,  der  ihm  besonders 
feindlich  gegeniiberstand,  warnte  vor  einer  Vergrosserung 
Osterreichs,  die  den  letzten  Schutzdamm  seiner  Geluste 
wegr&ume,  das  deutsche  Gleichgewicht  bedenklich  er- 
schiittere  und  zur  drohenden  Gefahr  fur  Frankreich  und 
ganz  Europa  werden  miisse.  Habe  Osterreich  erst  seinen 
Besitz  erweitert,  so  wolle  Preussen  das  Gleiche  tun  und 
durch  das  Verschwinden  der  kleinen  Stande  werde  nicht 
nur  das  Ubergewicht  Osterreichs  und  Preussens  bedenklich 
verstarkt,  sondern  Frankreich  zudem  seiner  sichersten 
Klientel  beraubt»). 

Preussen  hatte  der  Vergrosserung  Osterreichs  durch 
Bayern  wohl  zugestimmt.  Schon  im  Fruhjahr  1792  hatte 
es  gegen  entsprechende  polnische  Entschadigungen  seine 
Einwilligung  darein  erklart;  in  gleichem  Sinne  ausserte 
sich  jetzt  Graf  Haugwitz  dem  osterreichischen  Gesandten, 
dem    Fiirsten    Reuss    gegeniiber4).      Thugut    aber,    dessen 


*)  Vivenot,  Kaiserpolitik  5,  261  f.  Note  des  Frhrn.  v.  Bender. 
Frankfurt  24.  Juni  1795.  —  8)  Merlin,  Vie  et  correspondance  2,  238. 
Merlin  de  Douai  a  Merlin  de  Thionville.  Paris  25.  Aug.  1795.  Auch 
Sorel,  les  frontieres  constitutionelles.  Rev.  hist.  19,  25.  —  *)  Sorel, 
a.  a.  O.  4,  363  f.;  Pap.  de  Barthelemy  5,  418  f.  Barthelemy  an  den  Wohl- 
fahrtsausschuss.  Basel  19.  August.  Sorel,  Rev.  hist.  19,  31  f.  Ahnlich 
spricht  sich  auch  Caillard  in  einer  Denkschrift  a.  d.  Jahre  1793  aus.  Ranke, 
Hardenberg  1,  126  f.  —  4)  Vivenot,  Kaiserpolitik  5,  322  f.  Fttrst  Reuss 
an  Thugut.  Berlin  11.  August.  Auch  Bailleu,  Preussen  und  Frankreich. 
Publikationen  aus  dem  preussischen  Staatsarchiv.  8,  16  ff.  Bericht  Harden- 
bergs  vom  26.  August  1795.  —  Hardenberg,  der  sich  noch  im  Mai  gegen 
eine  Einverleibung  Bayerns  in  Osterreich  gestraubt  hatte  (Heigel,  a.  a.  O. 
16;  Sorel,  l'Europe  etc.  4,  395)  und  nunmehr  Barthelemy  mitteilte,  dass 
Preussen  sich  durch  eine  Parteinahme  ftlr  Bayern  nimmer  in  einen  Kiieg 
verwickeln  werde,    empfand    sehr    wohl,    wie   entwurdigend    (humiliante)    die 


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Sendung  des  Frcih.  v.  Reibeld  nach  Basel.  30a 

Politik  von  dem  Gegensatz  zu  Preussen  beherrscht  wurde, 
verhielt  sich  vOllig  ablehnend.  Es  war  fur  ihn  ein  nicht 
zu  erorternder  Gedanke,  fiir  Bayern,  auf  dessen  Erwerb 
er  iibrigens  keineswegs  zu  verzichten  gedachte  *),  Preussen 
einen  reichen  polnischen  Ersatz  zu  gew&hren,  hier  gerade 
bot  sich  Gelegenheit,  den  preussischen  Gegner  zu  treffen 
und  zu  seinem  Nachteil  die  besten  Stiicke  der  polnischen 
Beute  fur  sich  selbst  zu  nehmen.  Mit  dieser  Politik  hing 
die  Wiederaufnahme  des  Krieges  zusammen.  Nicht  zum 
wenigsten,  um  der  Zarin  zu  gefallen,  deren  der  Kaiser  bei 
den  H&ndeln  in  Polen  bedurfte,  wurde  jeder  Annaherungs- 
versuch  der  Republik  rauh  zuriickgestossen  und  der  Kampt 
am  Rhein  von  neuem  begonnen,  der  freilich  oft  genug 
mehr  fiir  das  Haus  Osterreich,  als  fiir  das  Reichsgebiet 
gefuhrt  zu  werden  schien2). 

So  waren  die  pfalzbayrischen  Gebiete  von  beiden  Seiten 
umstellt  und  bedroht,  wahrend  der  Gesandte  des  Kur- 
fursten  im  Sprechzimmer  von  Europa  (parloir  de  TEurope) 
weilte,  um  ihre  Integritat  von  der  Republik  zu  erwirken. 
Von  der  Grosse  der  Gefahr,  die  Pfalzbayern  bedrohte, 
wusste  Reibeld  nichts.  Nie  hat  einer  der  franzOsischen 
Bevollmachtigten  auch  nur  andeutungsweise  ein  Wort 
fallen  lassen,  das  dem  ahnungslosen  Gesandten  einen  Ein- 
blick  in  die  wahre  Lage  der  Dinge  gewahrt  h&tte.  Nach 
wie  vor  wurde  lediglich  uber  die  bedingungslose  Hingabe 
Pfalzbayerns  an  die  Republik  verhandelt;  fiir  seine  Land- 
verluste  wiirden  dem  Kurfiirsten  dann  schon  Entschadi- 
gungen  gew&hrt  worden  sein,  Frankreich  aber  hatte  einen 
festen  Ausgangspunkt    gewonnen,    um    den    Lieblingsplan 


Stellung  seines  Konigs  sei,  wenn  er  durch  seine  Haltung  dazu  beitrage,  dass 
Osterreich  sich  durch  Bayern  vergrSssere  und  dadurch  der  Republik  Frank- 
reich auf  Kosten  zahlrcicher  kleiner  Reichstande  den  Besitz  des  linken 
Rheinufers  ermogliche.  In  einera  Augenblick  des  Unwillens  daruber  wollte 
er  seine  Abberufung  erbitten,  damit  ein  solches  Abkommen  ohne  preusiische 
Vermittlung  getroffen  werde  (Pap.  de  Barth.  5,  423  ff.  Barthelemy  an  den 
Wohlfahrtsausschuss.  Basel  22.  Aug.).  Angesichts  der  zu  erwartenden  pol- 
nischen Erwerbungen  hielten  solche  Bedenken  indes  nicht  lange  stand 
(Bailleu  a.  a.  O.). 

J)  Hierzu  Ranke,    Hardenberg   I,    129.  —  *)  Ranke,    Hardenberg   1, 
282  ff.;  auch  Sorel  a.  a.  O.  4,  403  f. 


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3*o 


Hauck. 


von  Sieyes,  die  Dreiteilung  Deutschlands  und  die  Stiftung 
eines  Rheinbundes  der  Verwirklichung  entgegen  zu  fuhren1). 

Die  Stellung  Reibelds  wurde  noch  schwieriger,  seit 
Merlin  aus  Paris  zuruckgekehrt  war.  Wahrend  ihm  fruher 
alles  Diplomatisieren  widerstrebt  hatte2),  griff  er  jetzt  mit 
vollem  Nachdruck  in  die  Verhandlungen  ein  und  Reibeld 
klagte  uber  seinen  Stolz  und  seine  Harte.  Wenn  Merlin 
auch  keinen  Anteil  an  der  Regierung  selbst  hatte,  so 
reichten  doch  die  engen  Beziehungen,  die  ihn  mit  zahl- 
reichen  Mitgliedern  des  Wohlfahrtsausschusses  verknupften, 
zur  Genuge  hin,  die  Pfalz  und  den  ihm  verhassten  Kur- 
fursten zu  schadigen.  Denn  Merlin  Hess  sich  den  Glauben 
nicht  nehmen,  dass  nur  der  Kurfurst  die  Absichten  der 
Franzosen  zu  hintertreiben  und  ihnen  die  geneigten  Stande 
zu  entfremden  suche  und  dieser  Glaube  wurde  von  einer 
kleinen,  aber  sehr  einflussreichen  Partei  in  Paris  geteilt3). 
Gebieterisch  und  fordernd  trat  Merlin  jetzt  dem  Gesandten 
entgegen  und  forderte  zum  Beweise  der  guten  Gesinnung 
des  Kurfursten  und  seiner  Regierung,  den  sofortigen  Ab- 
bruch  der  Beziehungen  zu  Osterreich  und  die  Annahme 
preussischer  Vermittlung  zur  Entfernung  der  kaiserlichen 
Truppen  aus  Mannheim4). 

Die  letztere  Forderung  entsprach  den  innersten  Wiin- 
schen  des  Kurfursten,  aber  er  vermochte  sie  nicht  zu 
erftillen.  Wiederholt  hatte  er  sich  schon  nach  Wien 
gevvandt,  um  die  Zuriickziehung  der  Truppen  zu  erlangen, 
zuletzt  erst  am  3.  August,  jetzt  liess  ihm  der  Kaiser  durch 
den  Fursten  Colloredo  eine  Antvvort  erteilen,  die  fur  immer 


1)  HierzuSorel,  Rev.  hist.  18,  273  ff.  Cber  die  Entschadigungen,  welche 
Sieyes  dem  Kurfiirsten  fur  Bayern  und  die  abgetretenen  linksrheinischen  Be- 
sitzungen  gewahren  wollte  und  die  aus  den  osterreichischen  Enklaven  in  Schwaben 
und  Vorarlberg,  sowie  in  den  Gebieten  einzelner  Bisttimer  bestehen  soil  ten,  Sorel 
Rev.  hist.  17,  25  ff.  —  *)  Hierzu  den  Bericht  Reibelds  vom  14.  Sept.  —  3)  Be- 
nch t  vom  26.  August.  —  Auch  Laquiante  liess  in  einer  spateren  Unterredung 
mit  Reibeld  durchblicken,  dass  der  Friede  mit  Wiirttemberg  sich  nur  deshalb 
verzSgere,  weil  der  Herzog  auf  ein  Vorangehen  des  KurfBrsten  von  der  Pfalz 
warte.  Bericht  vom  14.  September.  —  4)  K.bl.  195  21.  Undatierter  Bericht 
Reccums,  aber  hierhin  gehOrend.  Hierzu  auch  ErdmannsdOrffer- Obser, 
Polit.  Korr.  Karl  Friedrichs  von  Baden  2,  XXVIII  f.  u.  2,  329  f.  Barthe- 
lemy  an  den  preussischen  GeschaftstrSger  Harnier  in  Basel  27.  Juni. 


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Sendung  des  Freih.  v.  Reibeld  nach  Basel.  3  1  1 

die    HofFnung    auf    Gewahr    einer    solchen    Bitte    nieder- 
schlug !). 

Dem  Kaiser  erschien  es  hochbedenklich,  durch  den 
Wegzug  seiner  Truppen  die  Festung  Mannheim,  deren 
Garnison  schon  im  Juli  bedeutend  gemindert  worden  war. 
den  Franzosen  vollig  in  die  Hande  zu  liefern,  zumal  ihm 
das  fortgesetzte  dringende  Verlangen  nach  Raumung  der 
Stadt  keinen  Zweifel  an  feindlichen  Absichten  der  Republik 
gegen  Mannheim  aufkommen  liess.  Er  erinnerte  zugleich 
den  Kurfursten  daran,  dass  die  Stadt  durch  die  Kapitulation 
vom  24.  Dezember  1794  gegen  jede  Beschiessung  geschiitzt 
sei,  solange  der  Krieg  nur  auf  dem  linken  Rheinufer 
gefuhrt  werde,  stellte  ihm  aber  frei,  einen  neuen  Vertrag 
mit  Frankreich  zu  scbliessen,  wenn  er  sich  durch  den 
friiheren  nicht  hinreichend  geschiitzt  glaube.  Nur  musse 
er  sich  die  Genehmigung  eines  solchen  Vertrages  vor- 
behalten,  da  er  es  mit  seiner  Pflicht  als  Reichsoberhaupt 
nicht  vereinigen  konne,  eine  Sonderabkunft  eines  Reichs- 
standes  mit  Frankreich  anzuerkennen,  deren  Zweck  und 
Inhalt  ihm  nicht  mitgeteilt  seien.  Es  erscheine  indes 
wiinschenswert,  den  neuen  Vertrag  sorgf&ltiger  abzufassen 
als  den  fruheren,  damit  er  sich  nicht  ebenso  leicht  zum 
Nachteil  und  Schaden  des  allgemeinen  Wohles  verwenden 
lasse. 

Sehr  niedergedrtickt  libersandte  Karl  Theodor  das 
kaiserliche  Schreiben  an  Reibeld.  Er  mochte  jetzt  wohl 
selbst  einsehen,  dass  nach  Lage  der  Verh&ltnisse  der  Fall 
Mannheims  unvermeidlich  sei  und  wenn  er  sich  auch  in 
dem  Gedanken  gewaltsam  beruhigte,  die  Franzosen  wtirden 
von  jedem  feindlichen  Vorgehen  gegen  seine  pf&lzische 
Residenzstadt  durch  die  Erwagung  abgehalten  werden, 
dass  die  kaiserlichen  Truppen  wider  den  Willen  des  Kur- 
fursten in  Mannheim  verblieben,  so  liess  er  in  Basel 
dennoch  die  Erwartung  aussprechen,  dass  nach  Kriegs- 
brauch  einer  etwaigen  Beschiessung  die  Aufforderung  zur 
Ubergabe  vorausgehen  werde,  die  dann  zur  Vermeidung 
weiterer  Schadigung  der  Stadt  und  des  Landes   mit   einer 

l)  K.bl.   195/21.     Furst  Colloredo   an    Karl  Theodor.     Wien    19.  Aug. 


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312 


Hauck. 


»billigmassigenc  Kapitulation  erwidert  werden  konne  *).  Und 
da  ihm  der  vielverschlungene  Gang  der  Politik  wahrend 
des  Sommers  1795  ebenso  unbekannt  war,  wie  seinem 
Gesandten,  so  ist  nicht  weiter  verwunderlich ,  dass  er  in 
dem  Glauben  lebte,  ein  Waffenstillstand  werde  den  »statum 
quo  antec  wiederherstellen 2). 

Wahrend  Karl  Theodor,  wenn  auch  vergeblich,  in 
Wien  die  Zuriickziehung  der  kaiserlichen  Truppen  aus 
Mannheim  forderte,  suchte  Reibeld  durch  Verhandlungen 
mit  Pichegru  und  Merlin  jedes  feindliche  Vorgehen  der 
Franzosen  gegen  die  Stadt  zu  verhindern. 

In  einem  Landhause  bei  dem  elsassischen  Dorfe  Blotz- 
heim  traf  Reibeld  am  13.  August  mit  Pichegru  zusammen. 
Der  franzOsische  General  hatte  ihn  von  seiner  Ankunft  bei 
der  Armee  in  Kenntnis  setzen  lassen,  und  Reibeld  begab 
sich  sofort  zu  ihm3).  Pichegru  erschien  ihm  kalt  und  wort- 
karg,  in  dem  Wenigen  aber,  was  er  sagte,  offen  und  wahr. 
Wenn  er  auch  die  Bitte  Reibelds,  gegen  Mannheim 
keinerlei  kriegerische  Unternehmungen  zu  richten,  mit  der 
Begrii.ndung  abschlug,  die  Stadt  als  den  Stiitzpunkt  seiner 
Operationen  besitzen  zu  miissen,  so  konnte  Reibeld  ihn 
dennoch  dem  Kurfursten  als  einen  Mann  ruhmen,  der  die 
Gesetze  der  Menschlichkeit  stets  als  erste  Richtschnur 
seines  Handelns  betrachte.  Wie  sehr  ihm  die  Greuel  des 
Krieges  zuwider  seien,  hatte  Pichegru  in  der  Unterredung 
mit  Reibeld  oft  wiederholt,  aber  auch  fur  ihn  gebe  es  die 
Pflicht  des  Gehorsams  und,  wenn  er,  dem  Zwange  folgend, 
der  Stadt  Mannheim  Schaden  zufiigen  miisse,  so  entspreche 
dies  weder  seinen  Wunschen  noch  seinem   Willen*). 

Besonders  drttckend  erschien  dem  Kurfursten  in  dem 
Vertrage,  den  er  einst  mit  der  Republik  geschlossen  hatte, 


»)  K.bl.  195/21  Karl  Theodor  an  Reibeld.  Miinchen  26.  August.  — 
2)  Rewbell  an  den  Wohlfahttsausschuss.  13.  Aug.  .  .  .  tous  les  principaux 
d'empire  et  surtout  l'electeur  palatin  et  les  electeurs  ecclesiastiques  se 
flattent  ouvertement  d'obtenir  un  armistice  et  le  status  quo  .  .  .  Sorel, 
Rev.  hist.  18,  304.  —  »)  K.bl.  195/21.  Bericht  vom  18.  August.  —  <)  In 
diesem  Sinne  hat  Pichegru  spater  der  Stadt  Mannheim  gegenuber  gehan- 
delt  und  dankbar  haben  die  Bewohner  der  Stadt  dies  auch  empfunden,  vgL 
hierzu  Hauck,  Geschichte  der  Stadt  Mannheim  zur  Zeit  ihres  Cbergangs 
an  Baden   124. 


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Sendung  des  Freib.  v.  Reibeld  nach  Basel.  2  1  2 

jener  Artikel,  der  den  Franzosen  das  Recht  gab,  Mann- 
heim zu  beschiessen,  falls  die  Verhaltnisse  den  Obergang 
uber  den  Rhein  notwendig  machten,  und  vergebens  bemiihte 
sich  Reibeld  bei  Pichegru,  dass  er  durch  das  Gewicht  seines 
Ansehens  die  Aufhebung  dieses  Artikels  in  Paris  durch- 
setze.  Durch  seine  milit£rischen  Pflichten,  erklarte  ihm 
der  General,  sei  ihm  verboten,  den  Grunden  der  Befehle 
nachzuforschen,  die  er  erhalte;  er  habe  nur  zu  gehorchen. 
Soviel  diirfe  aber  auch  er  sagen,  dass  die  Entfernung  der 
kaiserlichen  Truppen  aus  Mannheim  und  der  Pfalz  im 
eigensten  Interesse  des  Kurfursten  liege;  erst  dann  lasse 
sich  ein  eintrachtiges  Handeln  zwischen  dem  KurfQrsten 
und  der  Republik  ermoglichen  und  nur  dadurch  konne 
vermieden  werden,  dass  andere  eigenwillig  uber  ihre  ge- 
meinsamen  Interessen  verfiigten. 

Konnte  somit  Reibeld  in  dieser  Unterredung  auch 
keine  greifbaren  Erfolge  erzielen,  so  wusste  er  doch,  dass 
Pichegru  ohne  Not  nichts  Feindliches  gegen  Mannheim 
unternehmen  werde. 

Ebenso  erfolglos  war  wenige  Tage  sp&ter  eine  Be- 
sprechung  mit  Merlin  de  Thionville  >).  T?ber  diese  Be- 
sprechung  hat  Rewbell  ausfuhrlich  an  den  Wohifahrtsaus- 
schuss  berichtet2).  Er  hatte  von  diesem  den  Auftrag 
erhalten,  sich  zur  Moselarmee  zu  begeben,  um  dort  auf 
den  Beginn  der  Feindseiigkeiten  zu  dringen,  zugleich  aber 
sollte  er  die  franzOsischen  Geschaftstrager  in  Basel  beob- 
achten,  denen  man  in  Paris  kein  rechtes  Vertrauen  mehr 
schenkte.  Uber  Strassburg,  wo  er  mit  Merlin  und  Rivaud 
zusammentraf,  reiste  Rewbell  nach  Hiiningen  und  benutzte 
die  Gelegenheit  einer  Einladung  Barthelemys  an  die  drei 
Volksreprasentanten,  um  seinem  geheimen  Auftrag  unauf- 
fallig  nachzukommen.  Mit  stolzem  Selbstgefuhl  berichtet 
Rewbell  von  dem  Aufsehen,  welches  ihr  Erscheinen  (am 
16.  August)  in  Basel  hervorrief,  wie  alles  zusammenstrOmte, 

*)  Vgl.  hieruber  den  Bericht  Reibelds  vom  18.  Aug.  —  *)  Rewbell  an 
den  Wohlfahrtsausschuss  18.  August  1795.  Sorel,  Rev.  hist.  18, 
305  f.  —  Bezeichnend  ist,  dass  man  damals  in  Basel  erzahlte,  Rewbell, 
der  allerdiogs  in  diesen  Tagen  mit  Harden  berg  zusammentraf,  sei  nur  deshalb 
nach  Basel  gekomtnen,  damit  Barthelemy  nicht  allein  die  Ehre  des  von 
Hardenberg  betriebenen  Reichsfriedensschlusses  geniesse. 

Zeiuchr.  f.  Gcsch.  d.  Obcrrh.  N.F.  XXL  a.  2  1 


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3J4.  Hauck. 

um  sie  zu  sehen  und  ihr  Gefolge  anzustaunen,  das,  wie  er 
spottisch  hinzusetzte,  aus  Domestiken  in  Sonntagskleidern 
bestand;  selbst  die  Emigranten  hatten  sich  von  ihrer 
Begnissung  nicht  ausgeschlossen.  Alle  Personen  von  Rang 
und  Stand  erschienen  bei  Barthelemy,  um  den  Franzosen 
ihre  Aufwartung  zu  machen,  unter  ihnen  auch  die  Gesandten 
der  deutschen  Reichsstande,  die  aber  unter  der  Menge  der 
Anwesenden  nicht  sonderlich  zur  Geltung  kamen. 

Bei  dieser  Gelegenheit  fand  eine  Besprechung  Reibelds 
mit  Merlin  statt.  Der  Ton  des  Franzosen  war  frech  und 
herausfordernd  >),  er  machte  sich  lustig  tiber  die  pfalz- 
bayrische  Regierung,  besonders  uber  den  Bruder  des  Ge- 
sandten (den  Oberlandeskommissar  v.  Reibeld  in  Mannheim), 
der  im  letzten  Dezember  noch  verhandelt  habe,  als  schon 
die  Bomben  in  die  Stadt  geflogen  seien.  Mit  verletzender 
Prahlerei  ruhmte  er  die  Erfolge  der  franzosischen  Waffen 
und  schimpfte  auf  den  billigen  Frieden,  den  die  Republik 
kurz  vorher  mit  Spanien  abgeschlossen  hatte,  und  der 
sicherlich  kein  Vorbild  des  deutschen  Friedens  sein  werde, 
da  Frankreich  von  dem  Eroberten  nichts  herausgeben  und 
vor  allem  die  Rheingrenze  behalten  wolle.  Mit  Hohn  und 
Spott  (ibergoss  er  die  deutsche  Zwietracht  und  die  Wichtig- 
tuerei  der  kleinen  und  kleinsten  Stande,  die  &ngstlich  und 
eifrig  ihre  nebensachlichen  Interessen  verteidigten,  w&hrend 
doch  das  Wohl  des  ganzen,  grossen  Reiches  auf  dem 
Spiele  stehe.  Zugleich  kiindigte  er  den  bevorstehenden 
Rheiniibergang  der  Franzosen  an,  der  eine  zweite  Be- 
schiessung  der  Stadt  Mannheim  bringen  werde;  alle 
Vorbereitungen  dazu  seien  schon  getroffen,  mit  taktlosen 
Scherzworten  lud  er  Reibeld  ein,  sie  zu  besichtigen. 

So  unbehaglich  auch  dem  Ptalzer  zu  Mute  war,  so 
bemuhte  er  sich  doch ,  auf  den  Ton  des  Franzosen  einzu- 
gehen,  bis  Merlin  ihn  bei  Seite  nahm  und  ihm  ernsthaft 
erklarte,  dass  die  Republik  mit  dem  Rheiniibergang  nicht 
mehr   zogern   werde.     Endlich   wolle    man   doch    den  Um- 

')  Le  ton  de  Merlin  se  ressent  tout  comme  son  accoutument  du  Jaco- 
binisme  .  .  .  berichtet  Reibeld  (am  18.  Aug.).  Eine  ausgesuchte  Roheit  (une 
rudesse  excessive)  legte  Rewbell  auch  Hardenberg  gegenuber  an  den  Tag 
(Memoires  d'un  homrae  d'etat  3,  221).  Sorel  a.  a.  O.  305  nennt  ihn  le 
rude  et  orgueilleux  democrate. 


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Sendung  dcs  Freih.  v.  Reibeld  nach  Basel.  7  1  = 

trieben  des  Erbstatthalters  der  Niederlande  ein  Ende  machen, 
der  unter  dem  Schutz  der  im  Baseler  Frieden  festgesetzten 
Demarkationslinie  fortwahrend  Unruhen  anstifte  und  ein 
Heer  sammele  aus  Emigranten,  angeblichen  preussischen 
und  holl&ndischen  Deserteurs  und  sonstigem  zusammen- 
gelaufenen  Volk  (et  de  tout  ce  qui  se  peut  rencontrer)  *). 
Zugleich  werde  durch  ein  entschiedeneres  Vorgehen  der 
Friede  nur  beschleunigt,  dessen  auch  die  Franzosen  in 
ihrem  eigenen  Interesse  bedurften.  Gleich  nach  dem  Uber- 
gang  iiber  den  Niederrhein  werde  Mannheim  zur  Kapi- 
tulation  aufgefordert,  als  deren  Hauptartikel  er  die  gemein- 
same  Wiederherstellung  der  zu  Beginn  des  Krieges  abge- 
brochenen  Rheinbriicke  bezeichnete,  wodurch  den  Franzosen 
der  Rheinubergang  erleichtert  werde ;  die  vOllige  Neutralitat 
der  Stadt  und  Festung  verstehe  sich  von  selbst.  Weigere 
sie  sich  ihrer,  so  werde  sie  durch  gluhende  Kugeln  f  die 
man  auf  die  Hauser  und  besonders  auf  das  Schloss  werfe, 
zur  Ubergabe  geneigt  gemacht. 

Vergeblich  bemuhte  sich  Reibeld,  das  drohende  Schick- 
sal  Mannheims  abzuwenden ;  mit  unbeugsamer  Hartn&ckig- 
keit  beharrte  Merlin  auf  dem  Gesagten.  Argerlich  brach 
deshalb  Reibeld  das  Gesprach  ab  und  ging  zu  Rivaud, 
der  in  der  Form  hoflicher  war,  im  Wesen  der  Sache  aber 
mit  Merlin  ubereinstimmte.  Rewbell  war  durch  den  spa- 
nischen  Gesandten  so  in  Anspruch  genommen,  dass  Reibeld 
ihn  nicht  sprechen  konnte. 

Die  Franzosen  waren  nun  nicht  ganz  im  Unrecht, 
wenn  sie,  der  ewigen  Besprechungen  mude,  das  Gewebe 
der  diplomatischen  Verhandlungen ,  an  denen  jetzt  seit 
Jahresfrist  emsig  fortgesponnen  wurde  und  das  ihnen  den 
Blick  auf  den  wahren  Stand  der  Dinge  zu  verschleiern 
drohte,  mit  bewaffneter  Hand  zerreissen  wollten  und  sich 
auf  Bittgesuche,  wie  Reibeld  sie  ihnen  unterbreitete,  nicht 


l)  Hierzu  Pap.  de  Barth.  5,  413.  Der  Wohlfahrtsausscbuss  an  Barthelemy. 
Paris  27.  thermidor.  (14.  Aug.).  —  Das  Treiben  des  Erbstatthalters  hatte  zu 
ernsten  Verstimmungen  gegen  Preussen  gefQhrt,  obwohl  Friedrich  Wilhelm  II. 
trotz  der  Bitten  des  ihm  naheverwandten  Prinzen  sie  keineswegs  untersttitzte 
oder  billigte.  Pap.  de  Barth.  5,  416  f.  Barthelemy  an  den  Wohlfahrtsaus- 
schuss.  Basel  15.  Aug.;  5,  444  Friedrich  Wilhelm  II.  an  den  Prinzen  von 
Oranien.     Potsdam   17.   Aug. 

21* 


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3i6 


Hauck. 


mehr  einliessen.  Seit  dem  Fnihjahr  1794  schien  das  Reich 
den  FriedenswOnschen  der  Republik  ernstlich  entgegen- 
zukommen1),  die  Verhandlungen  der  Wilhelmsbader  Kon- 
ferenzen  verfolgten  den  gleichen  Zweck*)  und  die  sich 
immer  zahlreicher  in  Basel  einfindenden  deutschen  Ge- 
sandten  der  Reichsst£nde  nahrten  in  Frankreich  die  An- 
schauung,  dass  das  Reich  wirklich  den  Frieden  wolle. 

Und  nun  war  trotz   alledem   nur  mit  Preussen  Friede 
geworden  und  es  schien  zweifelhaft,  ob  eine  Einigung  mit 
andern    Standen    zu    erreichen    war.      Dringender    als    je 
bedurfte  die  junge  Republik  der   ausseren  Ruhe,   um   sich 
innerlich  festigen  zu  kOnnen8),  und  wies  daher  einen  bloss 
formellen    Waffenstillstand,    den    Preussen    ihr    vorschlug, 
sofort  und   entschieden   zurtick4).     Die   vollige  Entwertung 
des  Geldes,    die  infolge  der  Oberschwemmung  mit  Assig- 
naten    eingetreten  war,   und    das  fortgesetzte  Wiihlen    der 
Royalisten  forderte   naturgemass  die  Notwendigkeit   einer 
betrachtlichen  Vergrosserung .   um   den    Nationalwohlstand 
zu  heben  und  dadurch  die  Regierung   zu    starken    und   zu 
festigen.     Nichts  schien  dazu  so  geeignet,  wie  der  Erwerb 
des  linken  Rheinufers,  besonders  Belgiens  und  derPfalz5). 
Es  war  nicht  die  Friedensweigerung  allein,  welche  die 
scharfe  Sprache  der  Volksreprasentanten  hervorrief,  es  trat 
der  Verdacht  hinzu,  dass  die  Stande  ein  falsches  Spiel  mit 
ihnen   trieben   und   sie   seit  Monaten   an   der  Nase   herum- 
fuhrten    (les    menaient  par  le   bout    du    nez),  um    nur   auf 
den  Moment  zu  warten,  vereint  mit  Osterreich  uber  Frank- 
reich herfallen  zu  konnen6).    Und  diesem  Verdachte  wurde 
neue  Nahrung  gegeben,    als  Wurmser,    der    bereits    Ende 
Juli  den  Oberbefehl  uber  einen  Teil  der  kaiserlichen  Truppen 
erhalten  hatte,  in  der  zweiten  H&lfte  des  August  am  Ober- 
rhein  seine  Operationen  begann.     Die  Bevollmachtigten  in 

!)  S.  die  Reichstagsakten  vom  April  1794.  Hierzu  auch  »Annalen  des 
Deutschen  Reiches*  5.  Heft.  S.  33  ff.  —  »)  Polit.  Korr.  Karl  Friedrichs 
2,  157  ff.  —  ')  Schmidt,  Tableaux  .  .  .  2,  379  ff  —  «)  Sorel,  Rev. 
hist.  1 8,  297  ff.  Hierzu  auch  Bailleu  a.  a.  O.  20  ff.  Instruktion  far  den 
franzdsischen  Gesandten  in  Berlin,  Caillard.  Paris  10.  September  1795.  — 
5)  Hierzu  die  schon  erwahnte  Denkschrift  Rewbells  an  den  Wohlfahrtsaus- 
schuss  vom  19.  August.  Rev.  hist.  1 8,  307  ff.  —  •)  Bayr.  St.  A.  K.bl.  427/2. 
Salabert  an  Max  Joseph.     Basel  25.  Aug.    1795. 


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Sen  clung  des  Freih.  v.  Reibeld  nach  Basel.  i  1  7 

Basel  fuhlten  sich  dadurch  ernstlich  bedroht,  und  in 
schaumender  Wut  rief  Merlin,  dass  er  mit  keinem  deut- 
schen  Abgesandten  mehr  reden  werde,  so  lange  dieser 
Schuft,  dieser  Wurmser,  noch  am  Rheine  stehe1).  Nur 
mit  Muhe  vermochte  Salabert,  der  Minister  Max  Josephs, 
der  sich  bei  Merlin  befand,  den  furchtbar  erregten  Mann 
zu  beruhigen2). 

In  dem  nunmehr  beginnenden  Kriege  erfuhr  besonders 
Karl  Theodor  die  tiefe  Abneigung  der  Franzosen.  Jedes 
feindliche  Vorgehen  gegen  die  pfalzbayrischen  Lande  wurde 
von  den  franzosischen  Machthabern  geradezu  mit  Jubel 
begleitet.  Dass  unter  solchen  Verh&ltnissen  die  Bemiihungen 
Reibelds  doppelt  ergebnislos  sein  mussten,  kann  nicht 
Wunder  nehmen. 

Umsonst  klagte  er  bei  Barthelemy,  dass  seine  Ver- 
handlungen  mit  Pichegru  und  Merlin  so  ganz  ohne  Erfolg 
gewesen  seien;  achselzuckend  konnte  ihm  Barthelemy  nur 
erwidern,  dass  das  linke  Rheinufer  jetzt  unweigerlich  auch 
von  denen  gefordert  werde,  die  sich  friiher  ablehnend  oder 
gleichgultig  verhalten  batten*).  Laquiante  fiigte  erganzend 
hinzu,  dass  der  Wohlfahrtsausschuss  die  mit  Frankreich 
verbundeten  Reichsstande,  die  durch  den  Anfall  des  linken 
Rheinufers  an  Frankreich  ihrer  dortigen  Besitzungen  ver- 
lustig  gingen,  mit  den  Gebieten  jener  Stande  entschadigen 
wolle,  die  den  bedingungslosen  Anschluss  an  die  Republik 
verweigerten.  Wohlmeinend  riet  er,  aus  dieser  Lage 
Nutzen  zu  ziehen  und  den  Kurfursten  zu  veranlassen,  sich 
unzweideutig  fur  die  Republik  zu  erklaren  und  dadurch 
die  Pfalz  vor  Pliinderung  und  Verwiistung  zu  schiitzen, 
der  sie  rettungslos  ausgesetzt  sein  werde,  wenn  die  Fran- 
zosen demnachst  den  Rhein  iiberschritten  batten*). 


')  Ebeoda  .  .  .  qu'il  ne  voulait  entendre  parler  d'aucun  envoye  alle- 
mand  tant  ce  coquin  de  Wurmser  serait  de  Tautre  c6te  ...  —  *)  Hierzu 
Sorel,  Rev.  hist.  19,  25.  —  l)  S.  hierzu  den  Bericht  Rewbells,  worin 
er  aussert,  dass  nach  den  grossen  Opfern,  die  Frankreich  in  einem  ihm 
aufgezwungenen  Kriege  gebracht  habe,  nur  Verbrecher  oder  DummkOpfe 
<des  scelerats  ou  des  sots)  an  eine  Rtickkehr  in  die  alien  Grenzen  oder  an 
den  Verzicht  auf  die  Rheingrenze  denken  konnten.  —  4)  Bericht  Reibelds 
voro  26.  August. 


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3'8 


Hauck. 


Gegen  Ende  August  rusteten  beide  Parteien  zum 
Kampf.  Wurmser,  dessen  Hauptquartier  in  Freiburg  war, 
traf  alle  Vorbereitungen,  um  auf  den  Wunsch  des  Kaisers 
zu  Beginn  des  September  seine  Unternehmung  gegen  das 
Elsass  zu  beginnen1);  zu  gleicher  Zeit  gingen  die  Fran- 
zosen  unter  Verletzung  der  Demarkationslinie  tiber  den 
Rhein  und  nahmen  am  6.  September  Diisseldorf.  Nach- 
dem  der  Republik  durch  diesen  Rheinubergang  das  for- 
melle  Recht  zur  Eroberung  Mannheims  gegeben  war, 
zOgerte  sie  nicht,  sofort  den  Schlag  gegen  die  Stadt  zu 
fuhren.  Triumphierend  schrieb  Merlin,  die  Dispositionen 
zur  Einnahme  Mannheims  seien  getroffen,  am  12.  werde 
er  dorthin  reisen,  um  die  Stadt,  die  als  Stutzpunkt  ihrer 
Operationen  gegen  Osterreich  dienen  sollte,  zur  Ubergabe 
aufzufordern;  sie  werde  entweder  eingenommen  oder  ver- 
brannt2). 

Angesichts  dieser  Verhaltnisse  kann  man  nicht  ohne 
Teilnahme  das  Ringen  Reibelds  in  Basel  betrachten.  Nie 
kam  ihm  der  Gedanke,  dass  er  eine  verlorene  Sache  ver- 
trete  und  wie  sein  Kurfurst,  so  hielt  auch  er  an  der  freilich 
steis  schwacher  werdenden  Hoffnung  fest,  doch  noch  die 
Verhandlungen  zu  gutem  Ende  zu  fuhren  und  den  Zweck 
seines  Aufenthaltes  in  Basel  zu  erreichsn.  Am  5.  September 
schrieb  ihm  der  Kurfurst,  es  sei  zu  hoffen,  so  traurig  auch 
die  gegenwartigen  Verh&ltnisse  waren,  dass  man  sich  durch 
die  >unter  der  Hand  fortgetrieben  werdende  Negotiation 
beiderseits  n&hern  werde«,  und  verwies  ihn  nochmals  auf 
seine  Instruktionen  vom  Juli,  da  er  ihm  keine  andern  geben 
konne;  mit  Nachdruck  solle  er  stets  die  friedliebende  Ge- 
sinnung  des  Kurfursten  betonen  und  die  Unmoglichkeit, 
sich  bei  der  zerstreuten  Lage  der  pfalzbayrischen  Gebiets- 
teile,  vom  Reichskorper  zu  trennen8). 

An  dem  Tage,  da  Karl  Theodor  dies  schrieb,  tiber- 
schritten  die  Franzosen  bei  Diisseldorf  den  Rhein,  am  folgen- 
den  Tage  ergab  sich  die  Stadt,  zur  gleichen  Zeit  gingen  Merlin 

')  Vive  not,  Kaiserpolitik  5,  346  f.  Thugut  an  L.  Cobenzl.  Wien 
6.  Sept.  1795.  Derselbe,  Thugut,  Clerfayt  und  Wurmser  191  ff.  Wurmser 
an  Thugut.  Freiburg  26.  u.  31.  August.  —  *)  Merlin  de  Thionville  an  den 
Wohlfahrtsausschuss.  Strassburg  11.  Sept.  Merlin,  La  vie  et  correspon dance 
2,  2i9f.  —  s)  K.bl.   195/21.     Karl  Theodor  an  Reibeld.     Miinchen  5.  Sept. 


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Sendung  des  Freih.  v.  Reibeld  nach  Basel.  $\g 

und  Pichegru  zur  Armee  ab,  mit  der  Weisung,  den  ersten 
Stoss  gegen  Mannheim  zu  fiihren1). 

Bis  zur  Verzweiflung  ratios  waren  jetzt  die  Mann- 
heimer  Regierungskreise.  Durch  die  im  Juli  erfolgte  Ver- 
minderung  der  Garnison  war  die  Widerstandskraft  der 
Festung  bedeutend  geschw&cht,  und  seit  einiger  Zeit  bereits 
trieb  sich  allerhand  zweifelhaftes  Volk  darin  herum,  uber 
deren  Einmischung  in  stadtische  Verhaltnisse  OberndorfF 
unlangst  bei  Merlin  Klage  hatte  fiihren  lassen  *).  Als  sich 
nun  jetzt  die  Franzosen  stets  naher  an  die  Stadt  heran- 
schoben,  wandte  er  sich  mit  dringenden  Worten  an  den 
Kurfursten  und  bat  urn  genaue  Verhaltungsmassregeln  bei 
der  so  bedrohlich  nahe  geriickten  Gefahr3). 

Dieser  Bitte  entsprach  Karl  Theodor  in  zwei  Reskripten 
vom  3.  und  12.  September,  die  beide  in  hOchst  tgewundenen 
Ausdriickenc  dem  Minister  die  gewiinschten  Weisungen 
erteilten,  in  ihrer  unklaren  Fassung  aber  das  Haupt- 
gewicht  der  Verantwortung,  wenn  Mannheim  in  feindliche 
Hande  fiel,  auf  die  Schultern  Oberndorffs  luden. 

Als  Reibeld  nachEmpfang  des  kurfurstlichen  Schreibens 
vom  5.  September  zu  Barthelemy  kam,  fand  er  ihn  ver- 
andert.  War  auch  die  alte  freundschaftliche  Gesinnung 
nicht  vOllig  verschwunden,  so  fehlte  doch  der  warme,  oft 
geradezu  herzliche  Ton,  der  frQher  ihre  Besprechungen 
belebt  hatte,  und  tief  und  schmerzlich  empfand  Reibeld 
diese  Wandlung. 

Am  14.  September  hatte  er  die  letzte,  langere  Unter- 
redung  mit  Barthelemy  vor  dem  Falle  der  Stadt4).  Noch 
einmal  kamen  alle  Klagepunkte  der  Republik  gegen  den 
Kurfursten  zur  Sprache.  Zwar  verkannte  Barthelemy  nicht, 
dass  Karl  Theodor  durch  die  so  unglucklich  zerstreute 
Lage  seiner  Lande  zu  grosser  Riicksichtnahme  auf  den 
kaiserlichen  Hof  gezwungen  sei ,  bemerkte  aber,  dass  er 
vergeblich  diesen  Gesichtspunkt  in  Paris  geltend  gemacht 
habe.      Die    Erbitterung    gegen    Osterreich,   das    sich    fort 

>)  Die  J nst miction  Pichegrus  s.  bei  Bonnal,  Les  armees  de  )a  repu- 
blique.  Pieces  justificatives.  S.  249.  —  *)  K..bl.  381/46  Oberndorff  an  den 
zweibriickischen  Unterhandler  Rcccum.  Mannheim  22.  August.  —  8)  Vgl. 
hierzn  und  zn  dem  Nachfolgenden  Heigel  a.  a.  O.  23  ff.  —  *)  Bericht  Reibelds 
vom  14.  Sept. 


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320 


Hauck. 


und  fort  dem  Frieden  entziehe,  sei  dort  zu  gross,  als  dass 
sie  sich  nicht  auch  auf  jene  h&tte  libertragen  miissen, 
durch  deren  Haltung  der  Osterreichischen  Politik  Vorschub 
und  Forderung  geleistet  worden  sei  >)•  Und  als  entschiedene 
Farderung  dieser  Politik  werde  die  Aufnahme  kaiserlicher 
Truppen  in  Mannheim  betrachtet;  sie  erscheine  der  Repu- 
blik  als  eine  der  feindseligsten  Massnahmen,  die  der  Kur- 
furst  iiberhaupt  gegen  sie  habe  unternehmen  konnen.  Der 
Hinweis  auf  seine  Bemtihungen  in  Wien  um  Zurtickziehung 
dieser  Truppen  versch&rfe  nur  noch  die  Animositat  gegen 
ihn,  da  gerade  aus  diesen  vielen  vergeblichen  Versuchen 
die  kaiserliche  Ubermacht  im  Reiche  hervorgehe,  die  nur 
eine  Folge  allzugrosser  Anh&nglichkeit  der  Stande  an  ihr 
Oberhaupt  sei.  Erregter  werdend  fragte  er  den  Gesandten, 
was  die  St&nde  nun  eigentlich  durch  diese  selbstlose  Hin- 
gabe  erreicht  hatten  und  was  die  Pfalz  von  ihren  Feinden 
erwarte,  wenn  schon  ihre  Freunde  sie  einer  solchen  un- 
ermesslichen  Gefahr  ausgesetzt  hatten.  Seine  Gesinnung 
sei  dem  Kurfiirsten  bekannt  und  auch  Reibeld  kenne  sie 
zur  Gentige,  aber  wenn  in  Paris  solches  geltend  gemacht 
werde,  miissten  seine  Einwendungen  wirkungslos  bleiben. 
Barthelemy  wusste,  wie  gereizt  die  Stimmung  seiner 
Regierung  dem  Kurfiirsten  gegenuber  war,  der  sich  jahre- 
lang  ihrem  Werben  gegenuber  ablehnend  verhalten  hatter 
und  wenn  er  jetzt  auf  die  angstvolle  Bitte  Reibelds  hin 
seine  nochmalige  Verwendung  fur  die  pfalzbayrischen  Inter- 
essen  versprach,  so  tauschte  er  sich  dennoch  nicht  uber 
die  Erfolglosigkeit  dieser  Verwendung. 

')  Die  Erbitterung,  von  der  Barthelemy  hier  spricht,  stellte  Theremin, 
der  in  diesen  Wochen,  wenn  auch  nicht  im  A  u  ft  rage,  so  doch  mit  Vorwissen 
verschiedener  Konventsmitglieder  mit  Degelmann  uber  den  Frieden  ver- 
handelte,  entschieden  in  Abrede.  Es  ist  hier  nicht  der  Ort,  auf  diese  Aus- 
fuhrungen  naher  einzugehen.  Der  Austausch  Bayerns  gegen  das  linke  Rhein- 
ufer  stand  bei  alien  diesen  Verhandlungen  im  Vordergrunde  und  bei  alien 
Freundschaftsveisicherungen,  die  der  Herzog  Max  Joseph  von  Zweibrucken 
in  dieser  Zeit  von  der  franzosischen  Republik  empfing,  wurde  doch  sorgfaltig 
vermieden,  trotz  seines  wiederholten  DrSngens,  ihm  den  Besitz  Bayerns  zu 
garantieren.  Hierzu  vgl.  Vivenot,  Thugut,  Clerfayt  und  Wurmser.  Degel- 
mann an  Thugut.  Basel  25.  u.  30.  Sept.  (S.'24-iff.  257  ft)  und  10.  Okt. 
(279  ff.).  Thugut  an  Degelmann.  Wien  11.  Okt.  (S.  282  ff.).  Auch  Sorel, 
Rev.  hist.   19,  40  ff. 


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Sendung  des  Freih.  v.  Reibeld  nach  Basel.  32  I 

In  einer  kurzen  Unterredung,  die  Reibeld  darauf  mit 
Barthelemy  hatte,  legte  dieser  nochmals  die  Gesichtspunkte 
dar,  von  denen  sich  die  franzOsische  Regierung  bei  ihrem 
Verhalten  den  Reichsst£nden  gegenuber  leiten  Hess1).  Er 
wies  auf  die  Bemiihungen  der  franzOsischen  Regierung 
hin,  einen  ehrlichen  Frieden  mit  den  Standen  des  Reiches 
zu  erlangen ;  nachdem  ihr  dieses  misslungen  sei,  musse  sie 
es  jetzt  jedem  uberlassen,  sich,  so  gut  es  gehe,  aus  der 
vom  Kaiser  geschaffenen  Notlage  herauszuziehen.  Doch 
sei  sie  bereit,  trotz  des  Ernstes,  mit  dem  sie  den  Krieg 
fuhren  werde,  dennoch  alien  jenen,  die  durch  Vermittiung 
Preussens  bei  ihr  urn  Frieden  nachsuchten,  den  Frieden 
zu  gewahren*),  die  anderen  freilich  wiirden  rucksichtslos 
und  ohne  Schonung  bekampft  werden.  Wie  so  oft  seit 
den  Rheinbundstagen  des  Jahres  1658  regte  sich  auch 
jetzt  wieder  in  Frankreich  der  Wunsch  nach  einer  deutschen 
Furstenklientel  unter  franzOsischem  Protektorate 8).  Nicht 
nur  Sieyes  vertrat  diesen  Gedanken,  offen  sprach  Barthe- 
lemy dem  pfalzischen  Gesandten  gegenuber  aus,  dass  alle 
Stande,  die  in  der  Reichsverfassung  den  notigen  Schutz 
ihrer  Interessen  nicht  mehr  erblickten,  sich  unter  einander 
vereinigen  sollten,  um  mit  franzosischer  Hilfe  und  unter 
preussischer  Vermittiung  den  Frieden  zu  erzwingen,  wozu 
ihnen  bisher  weniger  der  Wille,  als  die  Kraft  gefehlt  habe. 
Jeder  Separatfrieden ,  fuhr  er  fort,  hOre  auf,  verfassungs- 
widrig  zu  sein,  wenn  es  nicht  mehr  verfassungswidrig  sei, 
dem  Willen  der  Stande  zuwider  die  Annahme  des  gefor- 
derten  Friedens  zu  verweigern  und  den  Krieg  fortzusetzen. 
Zum  Schutze,  nicht  zum  Untergange  der  Glieder  des 
Reiches  sei  die  Verfassung  da  und  ihre  Aufrechterhaltung, 
die  den  engen  Anschluss   an   den  Kaiser  fordere,   sei   nur 


!)  Bericht  Reibelds  vom  16.  Sept.  —  2)  Vgl.  hierzu  auch  die  oft 
erwahnte  Instruktion  an  Caillard.  Bailleu  a.  a.  O.  —  3)  In  seinem  discours 
sur  la  situation  interieure  et  exterieure  de  la  republique  (vom  23.  Aug.  1795) 
sagt  Boissy  d'Anglas,  es  sei  fur  Preussen  ebenso  nfltig,  sich  mit  Frankreich 
gegen  seinen  »ewigen  Fcind*  Osterreich  2U  verbinden,  wie  fiir  die  Reichs- 
stande,  in  Verhandlungen  mit  einer  Macht  einzutreten:  qui  les  a  toujours 
preserves  du  joug  dont  la  coui  de  Vienne  les  a  si  longtemps  menaces. 
Sorel,  Rev.  hist.   18,  315  ff. 


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^22  Hauck. 

geeignet,    den    Standen    neues    Leid    und    neue    Not    zu 
bringen 1). 

Wahrend  somit  Barthelemy  von  dem  engen  Anschluss 
der  Stande  an  Frankreich  den  Sturz  der  Reichsverfassung 
erwartete,  glaubte  Hardenberg,  dass  die  verschiedenen 
Sonderabkommen ,  auf  die  Barthelemy  rechnete,  nur  zur 
Starkung  der  Reichsverfassung  dienen  wurden,  deren  Er 
haltung  tibrigens  im  eigenen  Interesse  Frankreichs  liege, 
und  er  zweifelte  nicht,  dass  Friedrich  Wilhelm  II.,  so 
zunickhaltend  er  sich  auch  in  der  letzten  Zeit  gezeigt  habe, 
dennoch  alien  jenen  Reichsstanden  seine  Vermittlung  an- 
gedeihen  lassen  werde,  die  in  ernster  Friedensabsicht 
Gesandte  nach  Basel  schicken  wurden. 

Als  Reibeld  den  Bericht  uber  seine  Unterredungen 
mit  Barthelemy  am  14.  und  16.  September  dem  Kurfursten 
iibersandte,  bemerkte  er  traurig,  dass  Mannheim  aufs  hochste 
gef&hrdet  erscheine;  wenige  Tage  sp&ter  hatte  es  den  ein- 
ziehenden  Franzosen  seine  Tore  geoffnet  und  jubelnd  schrieb 
Marmont:  Der  Besitz  Mannheims  sichert  uns  den  glan- 
zendsten  Feldzug,  er  gibt  uns  den  Frieden8). 

»)  Vgl.  hierzu  den  Bericht  Hardenbergs.  Basel  13.  Okt.  »le  systeme 
francais  est  de  iaire  des  paix  particulieres  sans  aucune  intervention,  d'isoler, 
de  diviser  les  etats  de  Tempire,  de  s'arranger  separement  avec  eux  sur  les 
cessions,  qu'ils  exigent,  au  moins  provisoirement  (Bailleu  a.  a.  O.  24  ff.). 
Ranke,  Hardenberg  1,  276  f.  Abweichend  von  Hardenberg  berichtet 
Degelmann  an  Thugut.  Basel  30.  Sept.  Vive  not,  Thugut  257  ff.).  — 
*)  Pap.  de  Barth.  5,  455  ft.  Barthelemy  an  den  Wohlfahrtsausschuss.  Basel 
19.  Sept.  Hierzu  auch  Ranke,  Hardenberg  1,  283.  —  3)  Mcmoires  du  due 
de  Raguse  1,  136.  Marmont  an  seinen  Vater.  Hauptquartier  Oberingelheira 
19.  Sept. 


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Friedrich  von  Weech  f- 

Nachruf 


von 
Karl    Obser. 


Die  Badische  Historische  Kommission  hat  zu  Beginn  des 
Winters  einen  schweren  Verlust  erlitten.  Die  charakteristische 
stattliche  Erscheinung  des  Marines,  der  geraume  Zeit  hindurch 
in  vieler  Hinsicht  die  Seele  ihrer  Unternehmungen  war  und  ihre 
Traditionen  in  sich  verkorperte,  wird  kunftig,  von  alien  schmerz- 
lich  vermisst,  in  ihrer  Mitte  fehlen:  Geheime  Rat  Dr.  Friedrich 
von  Weech,  der  seit  ihrem  Bestehen  als  Sekretar  mit  kundiger 
und  sicherer  Hand  ihre  Geschafte  geleitet  und  seit  vier  Jahr- 
zehnten  sein  reiches  Wissen  und  Konnen  in  den  Dienst  der 
heimatlichen  Geschichtsforschung  gestellt,  ist  am  17.  Nov.  v.  J. 
nacrk  langerera  Leiden  verschieden.  So  manchem  aus  dem  Kreise 
der  gelehrten  Korperschaft ,  der  vor  ihm  heirugegangen,  hat  er 
von  dieser  Stelle  aus  den  ehrenden  Nachruf  gewidmet:  mdge  es 
darurn  gestattet  sein,  in  dieser  Zeitschrift,  die  in  ihm  ihren  altesten 
und  treuesten  Mitarbeiter  verliert,  ruckschauend  auch  seines  Lebens 
und  Wirkens  zu  gedenken,  unter  dankbarer  Hervorhebung  ins- 
besondere  der  hervorragenden  Verdienste,  die  er  sich  urn  die 
Badische  Historische  Kommission  erworben! 

Friedrich  von  Weech  gehorte  nicht  von  Geburt  dera  Lande 
an,  das  seine  zweite  Heimat  werden  sollte.  Seine  Vorfahren, 
die  ursprunglich  wohl  als  Freie  auf  der  Leutkircher  Heide  in 
Oberschwaben  sassen,  begegnen  spaterhin  mehrfach  in  vorder- 
osterreichischen  und  bayrischen  Diensten.  Der  Grossvater  und 
Urgrossvater  standen  als  Offiziere  im  bayrischen  Heere;  auch  der 
Vater  griff  zuin  Waffenhandwerk,  nahm  an  den  Befreiungskriegeu 
ruhmlichen  Anteil  und  zog  dann  mit  Konig  Otto  nach  Griechen- 
land,  wo  er  als  konigl.  Hauptmann  im  Sommer  1837  zu  Athen 
starb. 

Wenige  Monale  darauf,  am  16.  Oktober  1837  wurde  ihm 
als  einziger  Sohn  Friedrich  Otto  Aristides  zu  Munchen  geboren. 
Nach  einera  dreijahrigen  Aufenthalt  in  der  geistlichen  Erzichungs- 


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324  Obser. 

anstalt  des  Stiftes  Metten  und  dem  Besuche  verschiedener  Schulen 
seiner  Vaterstadt  verliess  der  begabte  Jungling  im  Sommer  1856 
mit  dem  Zeugnis  der  Reife  das  Kdnigl.  Maximiliansgymnasium. 
Schon  damals  verriet  sich  in  ihm  der  Drang  und  die  Befahigung 
zu  literarischer  Arbeit,  unzweifelhaft  ein  Erbteil  des  Vaters,  der 
auch  auf  diesem  Gebiete  tatig  war,  und  als  angehender  Student 
schickte  er,  wie  er  spater  oft  launig  erzahlt  hat,  ein  Drama, 
»Virginia«  betitelt,  zur  Begutachtung  an  den  Literarhistoriker 
Vilmar,  der  dem  Wunsche  gewissenhaft  nachkam  und  die  Dich- 
tung  einer  wohlwollenden  Prufung  unterzog.  Im  Herbste  1856 
bezog  Weech  die  Universitat  Munchen.  Es  war  die  Zeit,  wo 
unter  dem  Einflusse  Rankes  und  seiner  Schule  die  historischen 
Studien  einen  neuen  gewaltigen  Aufschwung  nahmen  und  Sybel 
und  Cornelius  ihre  fruchtbare  Lehrtatigkeit  an  der  Isar  eroffneten. 
Auch  die  Neigungen  und  lnteressen  Weechs  entschieden  sich 
bald  nach  dieser  Seite,  und  er  widmele  sich  mit  Eifer  dem 
Studium  der  Geschichte  und  ihrer  Hilfswissenschaften.  Es  fuhrte 
ihn  mit  einem  Kreise  begabter,  gleichstrebender  Altersgenossen 
zusammen,  unter  denen  G.  v.  Bezold,  Bernh.  Kugler,  Jul.  Weiz- 
siicker,  Wilh.  Maurenbrecher  u.  A.  ihm  fortan  in  Freundschaft 
verbunden  blieben.  Im  Herbst  1857  siedelte  er  nach  Heidel- 
berg uber,  wo  Ludwig  Haussers  gliinzende  Vortrage  zwei  Semester 
hindurch  ihn  machtig  fesselten  und,  wie  er  gerne  bekannte,  auf 
die  Richtung  seiner  Studien  bestimmenden  Einfluss  ausiibten. 
Auf  Grund  einer  sorgfaltigen  quellenkritischen  Abhandlung  fiber 
Kaiser  Ludwig  den  Bayern  und  Kdnig  Johann  von  Bohmen 
wurde  er  im  Juni  i860  mit  dem  Pradikate  magna  cum  laude 
zum  Doktor  der  Philosophic  promoviert  und  beteiligte  sich 
sodann,  nach  einer  kurzen  Erholungsreise  an  den  Rhein,  die  ihn 
in  nahere  Beziehungen  zu  Joh.  Friedr.  Bohmer  brachte,  unter  der 
Leitung  K.  von  Hegels  im  Vereine  mit  M.  Lexer  und  Th.  von 
Kern  an  der  von  der  konigl.  bayrischen  Akademie  der  Wissen- 
schaften  geplanten  Herausgabe  der  Chroniken  der  deutschen 
Stadte,  bei  der  er  die  Bearbeitung  der  Aufzeichnungen  des 
Erhard  Schurstab  iiber  die  Fehde  der  Stadt  Nurnberg  gegen  den 
Markgrafen  Albrecht  Achilles  von  Brandenburg  ubernahm1).  Ver- 
handlungen  wegen  einer  Habilitierung  in  Tubingen  im  Sommer 
1861,  die  schon  ziemlich  weit  gediehen  waren,  wurden,  obgleich 
Reinh.  Pauli  das  Vorhaben  lebhaft  begunstigte  in  letzter  Stunde 
—  aus  welchem  Grunde  ist  nicht  ersichtlich  —  abgebrochen. 
Er  verliess  Nurnberg  im  Herbste  dieses  Jahres  und  wandte  sich 
nach  Berlin,  wo  er  den  Winter  uber  bei  Ranke,  Droysen, 
Jaffe  u.  A.  Kolleg  horte.  Der  Gedanke  an  eine  akademische 
Laufbahn  war  keineswegs  aufgegeben.  Sein  Augenmerk  fiel 
auf  Freiburg,  wo  die  Verhaltnisse  ihm  giinstig  erschienen,  und 
schon  im  Fruhjahr  1862  liess  er  sich  dort  als  Privatdozent  nieder. 


')  Chroniken  der  deutschen  Stadte.  Band  II.  NGrnberg-Leipzig   1864. 


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Friedrich  von  Weech  f-  325 

In  seinen  Vorlesungen  und  offentlichen  Vortragen  behandelte 
er  die  Geschichte  des  Altertums,  da  11  e ben  aber  auch  mit  beson- 
derer  Vorliebe  wichtige  Abschnitte  aus  der  neueren  Geschichte, 
wie  die  Regierung  Katharinas  II.  von  Russland  und  die  Zeit 
der  Befreinngskriegc l).  Auch  ein  Publikum  uber  badische 
Geschichte  von  1738 — 1830,  das  vielen  Beifall  und  Zuspruch 
fand  ,  kam  schon  im  Wintersemester  1862  zu  Stande: 
das  erste  in  seiner  Art,  das  die  Geschichte  des  Landes 
im  19.  Jahrhundert  zum  Gegenstande  hatte.  Aus  diesen  aka- 
demischen  Vortragen  ist  dann  die  von  echt  nationalem  Geiste 
erfullte  kleine  Schrift  »Baden  unter  den  Grossherzogen  Karl 
Friedrich,  Karl  und  Ludwigc*)  erwachsen,  die  mit  sicherem  Blick 
und  erfreulicher  Offenheit  die  damaligen  Zustande  kennzeichnet 
und,  wenn  gleich  durch  neuere  Forschungen  vielfach  iiberholt, 
auch  heute  noch  Jedem  empfohlen  werden  kann,  der  sich  in 
Kurze  uber  diesen  Zeitraum  heimatlicher  Geschichte  unter- 
richten  will. 

Neben  seiner  akademischen  Tatigkeit  beschaftigten  ihn  die 
grossen  politischen  Fragen  der  Zeit  aufs  angelegentlichste.  In 
einer  Reihe  von  Flugblattern  uber  die  schleswig-holsteinische 
Angelegenheit3)  trat  er  entschieden  fur  die  Rechte  des  Herzogs 
von  Augustenburg  ein;  vorubergehend  war  selbst  von  seinem 
Eintritte  in  dessen  Dienste  die  Rede.  Politik  und  Wissenschaft 
bildeten  auch  das  Band,  das  ihn  damals  mit  Heinrich  von 
Treitschke  verknupfte,  der  infolge  seiner  Berufung  seit  Oktober 
1863  *n  Freiburg  weilte,  den  gleichgesinnten,  nur  um  weniges 
jungeren  Kollegen  schatzen  lernte  und  ihm  fortan,  wie  sein 
Briefwechsel  bezeugt,  zeitlcbens  in  aufrichtiger  Freundschaft 
zugetan  blieb.  In  einer  offentlichen  Versammlung  vom  29.  Nov.  d.  J., 
in  der  auch  Treitschke  das  Wort  ergriff,  begriindete  Weech  eine 
der  Resolutionen,  wonach  der  badischen  Regierung  mit  dem  Dank 
fur  ihre  bisherige  Haltung  das  Vertrauen  ausgesprochen  wurde, 
dass  sie  mit  alien  Mitteln  auch  ferner  fur  das  bedrohte  Bruder- 
volk  eintreten  werde.  Vorzugliche  Berichte  uber  die  Lage  in 
Bayern  und  Baden,  die  in  den  »Grenzboten«  erschienen,  erwiesen 
seine  auch  spaterhin  vielfach  bewahrte  Befahigung  auf  journa- 
listisch-publizistischem     Gebiete    und    sind    als    Stimmungsbiider 


J)  Es  ist  bezeichnend  fur  die  herrschende  Stimmung  jcner  Tage,  wenn 
die  »Breisgauer  Zeitung«  die  Anktindigung  der  letzteren  mit  einem  Ausfalle 
gegen  die  Bismarcksche  Politik  in  Preussen  verbinden  zn  mussen  glaubt.  »In 
der  jetzigen  Zeitlage,  —  heisst  es  da  —  wo  Bismarck  in  Berlin  bald  durch 
frechen  Obermut,  bald  in  feiger  Untenvarfigkeit  gegen  Napoleon  III.  ein 
leichtfertiges  Spiel  mit  den  Geschicken  des  deutschcn  Volkes  treibt,  raft  das 
lebendige  Bild  der  gewaltigen  Taten  des  deutschen  Volksgeistes  bei  jenen 
Kampfen  ein  besonderes  Interesse  hervor«.  —  8)  Freiburg,  Wagner  1863.  — 
')  Schleswig-Holstein,  Bericht  aus  und  von  diesen  deutschen  Landern  1—3. 
Freiburg,  bei  Poppen. 


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326  Obser. 

heute  noch  von  Wert  und  lnteresse.  Wahrend  so  die  Freiburger 
Tage  verstrichen  in  frohlicheni,  vielseitigem  Schaffen  und  an- 
regendem  Verkebre  mit  vertrauten,  gleichgestimmten  Altersgenossen, 
zu  denen  ausser  Treitschke  die  Gebruder  Nokk,  W.  Manz  und 
M.  Frey  zahlten,  wuchs  in  ibm  doch  immer  mehr  der  Wunsch 
nach  einer  gesicberten  Lebensstellung,  der  urn  so  begreiflicber 
war,  als  er  sich  im  August  1862  mit  Therese  Seuffert,  der  fein- 
gebildeten  und  kunstsinnigen  Tochter  des  verdienten  Heraus- 
gebers  des  nach  ihm  benannten  juristischen  »Archivs«  verlobt 
batte  und  sein  eigenes  Heim  zu  grunden  sicb  sebnte.  Da  die 
Aussichten  in  der  akademischen  Laufbabn  ungiinstige  waren, 
zogerte  er  nicbt,  im  Dezember  1864  einem  Rufe  nach  Karlsruhe 
zu  folgen,  der  ihm  mit  dem  Titel  eines  Hofbibliothekars  die 
Stelle  eines  Hilfsarbeiters  an  diesem  Institute  ubertrug;  bald 
darauf,  im  April  1865  fanc*  seine  Vermahlung  statt.  Sein  Wirken 
in  dem  neuen  Amte  war  indes  nicht  von  langer  Dauer.  Der 
Wunsch  Treitschkes,  der  seine  Fabigkeiten  gerne  in  der  Diplo- 
matic verwertet  gesehen  hatte,  ging  freilich  nicht  in  Erfullung, 
aber  im  Dezember  1864  erfolgte  seine  Ernennung  zum  Archivrat 
am  Generallandesarchive  zu  Karlsruhe.  Damit  war  seine  Zukunft 
entschieden  und  es  eroffnete  sich  ihm,  seinen  Neigungen  und 
Anlagen  entsprechend ,  ein  weites  und  reiches  Feld  frucht- 
bringender  Tatigkeit,  auf  dem  fortan  seine  Lebensaufgabe 
lag.  Das  Karlsruher  Archiv  stand  damals  noch  unter  der 
Leitung  von  Fr.  Jos.  Mone.  Die  alte  Erfahrung,  dass  ein  treff- 
licher  Gelehrter  noch  lange  kein  tuchtiger  Archivar  zu  sein 
braucht,  hat  sich  an  ihm  aufs  neue  bewahrt.  Man  wird,  wie 
auch  Weech  dies  in  spateren  Jahren  getan  hat,  den  grossen  und 
bleibenden  wissenschaftlichen  Verdiensten  dieses  hervorragenden 
Mannes  die  gebiihrende  Anerkennung  heute  weniger  als  je  ver- 
sagen,  und  doch  nicht  umhin  konnen,  dem  scharfen  Urteile  bei- 
zustimmen,  das  Roth  von  Schreckenstein  uber  die  drei  Dezennien 
seiner  Archivverwaltung  notgedrungen  gefallt  hat1).  Wer  die 
kleine  Schrift  zur  Hand  nimmt,  die  Schreckenstein  uber  dieses 
Thema  geschrieben,  wird  daraus  ersehen,  wie  erschreckend  reich- 
haltig  das  Kapitel  der  Archivstinden  war,  die  unter  Mones  Ver- 
antwortung  begangen  wurden  und  zum  Teile  leider  uberhaupt 
nicht  mehr  gut  gemacht  werden  konnten.  An  Arbeit  in  Hulle 
und  Fiille  fehlte  es  somit  nicht,  als  Weech  sein  neues  Amt 
antrat,  aber  das  Schicksal  hatte  auch  den  rechten  Mann  an  den 
rechten  Platz  gestellt.  Im  Vereine  mit  Roth  von  Schreckenstein, 
der  1868  als  Nachfolger  Mones  von  Donaueschingen  aus  an  die 
Spitze  des  Generallandesarchives  berufen  wurde,  und  dem  ihm 
gleichfalls  befreundeten,  allzu  fruh  verstorbenen  Kollegen  M.  Gmelin 
iibernahm  er  es  in  den  folgenden  Jahren,  Ordnung  zu  schaffen. 

*)  Das  Generallandesarchiv    in    Karlsruhe    unter   der    Leitung   des    ver- 
storbenen Archivdirektors  Herrn  Dr.  F.  J.  Mone,  Karlsruhe  1871. 


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Friediich  von   Weech  f.  127 

Man  ging  an  die  systeinatische  Sichtung  und  Verzeichnung  der 
reichen  urkundlichen  und  handschriftlichen  Schatze,  die  allzu- 
lange  ungebuhrlich  vernachlassigt  war;  die  ihrer  Herkunft  nach 
zusammengehorigen  Archivabteilungen  wurden ,  wo  sie  getrennt 
waren,  nach  Moglichkeit  wieder  vereinigt;  sorgfaltige  Repertorien 
wurden  angelegt,  durch  die  eine  voile  Obersicht  uber  die  urn- 
fangreichen  Bestande  erst  gewonnen  und  ihre  wissenschaftliche 
Verwertung  erst  ermdglicht  wurde.  Unermiidlich  wirkte  Weech  als 
treibende  Kraft,  (iberall  bewahrte  sich  sein  auf  Einfuhrung  zeit- 
gemasser  Neuerungen  gerichteter  praktischer  Blick  und  ein  ihm 
in  hohem  Masse  eigenes  Organisationstalent,  das  er  auch  ander- 
warts  reichlich  zu  erproben  Gelegenheit  fand.  Wenn  das  Karlsruher 
Archiv  in  den  40  Jahren,  wahrend  deren  er  anfangs  als  Kollegial- 
mitglied  und  nach  Schreckensteins  Riicktritt  vom  Jahre  1885  ab 
als  Direktor  ihm  angehorte,  zu  einem  wissenschaftlichen  Institute 
herangewachsen  ist,  das  in  den  gelehrten  Kreisen  des  In-  und 
Auslandes  hohes  Ansehen  geniesst  und  durch  seine  bewahrten  Ein- 
richtungen  vielfach  vorbildlich  geworden  ist,  so  ist  dies  wesentlich 
sein  Verdienst,  wie  es  auch  ihm  zu  verdanken  ist,  dass  er  im 
Gegensatz  zu  der  erfreulicherweise  selten  gewordenen  Zuriick- 
haltung  mancher  Archivverwaltungen  die  ihm  anvertrauten  Schatze 
durch  liberales  Entgegenkommen  der  wissenschaftlichen  Forschung 
in  weitestem  Umfange  zuganglich  gemacht  und  durch  weit- 
gehende  Erleichterungen  in  der  Archivaiienversendung  innerhalb 
des  Landes  insbesondere  die  lokalgeschichtlichen  Studien  mittel- 
bar  in  hohem  Masse  gefordert  hat. 

Hand  in  Hand  mit  dieser  beruflichen  Arbeit  in  engerem 
Sinne  ging  eine  ausgebreitete  wissenschaftliche  Tatigkeit,  deren 
Umfang  wohl  am  besten  aus  der  am  Schlusse  angefugten  biblio- 
graphischen  Obersicht  zu  ermessen  ist.  In  der  ersten  Zeit  war 
es  noch  vor  allem  die  badische  Geschichte  im  18.  u.  19.  Jahr- 
hundert,  die  ihn  fesselte.  Auf  Grund  der  Karlsruher  Ministerial- 
akten  gab  er  1865  die  ^Cor^espondenzen  und  Aktenstucke  zur 
Geschichte  der  Ministerkonferenzen  von  Karlsbad  und  Wien  in 
den  Jahren  18 19,  1820  und  1834*  heraus,  in  denen  er  den 
Kampf  der  zentrifugalen  partikularistischen  Tendenzen  mit  der 
eine  Starkung  und  Zentralisierung  der  Bundesgewalt  erstrebenden 
Minderheit  der  Bundesstaaten  und  die  schliessliche  Niederlage 
der  konstitutionelien  Partei  vor  Augen  fuhrte.  lhnen  folgte  1868 
seine  zum  Teil  aus  den  hinterlassenen  Papieren  der  Minister 
von  Reitzenstein  und  Nebenius  geschopfte  vortrefflichc  »Ge- 
schichte  der  badischen  Verfassung«,  die  aus  den  Vorstudien 
far  eine  von  ihm  geplante  »Geschichte  des  konstitutionelien 
Lebens  in  Baden*  erwachsen  war,  ein  Werk  von  bleibendem 
Wert,  das  mit  der  vorerwahnten  Schrift  zum  Besten  zahlt,  was 
er  geschrieben  hat.  Noch  im  gleichen  Jahre  erschien  die  von 
Nebenius  verfasste  mustergiiltige  Biographie  »Kari  Friedrichs  von 
Baden«,  die  er  an  Haussers  Stelle  aus  dem  Nachlasse  des  Staats- 


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328  Obser. 

raannes  herausgab  unci  nicht  unwesentlich  erganzte.  Wenn  er 
es  in  der  Vorrede  im  Hinblick  auf  die  Rheinbundsperiode  als 
»eine  schone  und  lohnende  Aufgabe«  bezeichnete,  »auch  das 
Gute  und  Segensreiche  aufzusuchen,  das  jene  Zeit  den  kleineren 
deutschen  Staaten  gebracht  hat«,  so  ist  er  leider  zur  Ausfuhrung 
dieses  Planes  so  wenig  gekommen ,  wie  zu  einer  Lebens- 
beschreibung  von  Nebenius,  die  er  ins  Auge  gefasst  hatte.  Die 
beruflichen  Verpflichtungen,  die  ihn  in  erhohtem  Masse  in  An- 
spruch  nahmen,  gaben  seinen  Studien  eine  andere  Richtung. 
Die  Veroffentlichungen  der  folgenden  Jahre,  die  fast  ausnabmslos 
in  der  »Zeitschrift  fur  die  Geschichte  des  Oberrheins*  erschienen, 
stehen  im  engsten  Zusammenhange  rait  den  umfangreichen 
Repertorisierungsarbeiten,  die  ihm  zufielen  und  deren  Ergebnisse 
er  hier  verwertete.  Dahin  gehort  vor  allem  die  grosse  Serie 
der  wertvollen  Urkunden-  und  Regestenpublikationen,  wie  die 
^Pfalzischen  Regesten  und  Urkunden*,  die  »Regesten  und  Ur- 
kunden der  Markgrafschaft  Baden*  u.  a.,  die  einen  stattlichen 
Teil  dieser  ^Zeitschrift«  fullen,  dahin  gehoren  aber  auch  die 
zahlreichen  kulturgeschichtlichen  Miszellen  und  Veroffentlichungen 
wichtiger  Briefe  und  Aktenstucke,  die  er  mit  kritischem  und 
sachkundigem  Kommentar  versah.  »Es  gibt,  wie  P.  Albert  in 
seinem  Nachrufe1)  zutreffend  hervorhebt,  fast  keine  Periode  der 
badischen  Landes-,  Kirchen-  und  Furstengeschichte,  die  dabei 
nicht  mehr  oder  weniger  nahe  beruhrt  oder  berucksichtigt  ware 
und  zu  neuer  oder  hellerer  Beleuchtung  kame«.  Den  Hohe- 
punkt  hat  VVeechs  literarische  und  wissenschaftliche  Tatigkeit  in 
den  70«r  und  8oer  Jahren  erreicht.  Abgesehen  von  den  Bei- 
tragen  der  ebenerwahnten  Art,  die  er  fur  die  Fachzeitschriften 
schrieb,  und  zahllosen  belehrenden  und  aufklarenden  Artikeln 
und  Aufsatzen,  die  in  belletristischen  Zeitschriften  und  in  der 
Tagespresse  —  u.  a.  in  der  1879  von  ihm  begrundeten  und 
redigierten  »Literarischen  Beilage«  der  Karlsruher  Zeitung  — 
erschienen,  trat  er  in  diesem  Zeitraume  auch  mit  einer  grosseren 
Anzahl  wichtiger  selbstandiger  Publikationen  an  die  Offentlich- 
keit.  Ich  nenne  hier  in  erster  Linie  die  von  ihm  nach  dem 
Vorbilde  der  »Al)gemeinen  Deutschen  Biographies  mit  Hilfe  einer 
stattlichen  Schar  bewahrter  Mitarbeiter  herausgegebenen  »Badischen 
Biographien«,  die  als  das  erste  territoriale  Unternehmen  dieser 
Art  allgemein  vetdiente  Anerkennung  fanden  und,  soweit  es  sich 
um  seinen  personlichen  Anteil  an  den  ersten  Banden  handelt, 
der  ihm  eigenen  Kunst  lebensgeschichtlicher  Darstellung  ein 
glanzendes    Zeugnis    ausstellten2).     Biographische    Essays   biiden 


l)  Alemannia.  Zeitschrift  der  GeseUschaft  far  Geschichtskunde  zu  Frei- 
burg i.  Br.  B.  22,  S.  1  ff.  —  2)  Band  I— IV  1875-  91;  B.  V,  dessen  Heraus- 
gabe  er  mit  A.  Krieger  uhernahm,  ist  noch  nicht  abgeschlossen.  Es  sei  in 
dem  Zusammenhange  auch  an  die  vielfach  trefflichen  Artikel  erinnert,  die  er 
—  uber    80    an    der    Zahl    —   von     1875    an    zur    »Allgemeinen    Deutschen 


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Friedrich  von  Wecch  f.  \2Q 

auch  den  Hauptinhalt  der  unter  dem  Titel:  »Aus  alter  und  neuer 
ZeiU  1878  von  ihm  gesammelten  und  in  Erinnerung  an  die 
Freiburger  Tage  Heinrich  von  Treitschke  gewidmeten  »Vortrage 
und  Aufsatze«1),  die  schon  allein  wegen  der  trefflichen  Studie 
fiber  »Die  Anfange  des  Konstitutionalismus  in  Baden«,  —  das 
Beste,  was  uber  diesen  Gegenstand  je  geschrieben  worden  ist  — 
der  Vergessenheit  entrissen  zu  werden  verdienten.  Wichtige 
Aufzeichnungen  zur  Geschichte  des  dreissigjahrigen  Krieges  in 
der  Bodenseegegend  erschloss  er  in  der  von  dem  wackeren 
Salemer  Konventualen  Sebastian  Burster  verfassten  »Beschreibung 
des  Schwedischen  Krieges  in  den  Jahren  1630 — i647«a),  deren 
Vorrede  sich  an  Gustav  Freytag  wendet.  Fur  die  Kenntnis  der 
kirchlichen,  rechtlichen  und  wirtschaftlichen  Verhaltnisse  des 
genannten  Gebietes  von  der  grossten  Bedeutung  ist  das  monut 
mentale  Urkundenwerk  des  Klosters  Salem,  der  »Codex  Salem  i- 
tanus«,  der  von  Weech  in  mustergul  tiger,  alien  Anforderungen 
der  modernen  Editionstechnik  entsprechender  Weise  in  drei 
stattlichen  Banden  herausgegeben  wurde8)  und  der  geschicht- 
lichen  Forschung  bis  zum  heutigen  Tage  die  allerwesentlichsten 
Dienste  leistete. 

Die  beifallige  Aufnahme,  welche  die  dem  Urkundenbuche 
beigegebenen  Siegelabbildungen  fanden,  bestimmten  ihn  zu  einer 
weiteren  PubJikation  der  »Siegel  von  Urkunden  aus  dem  Grossh. 
Bad.  General-Landesarchiv  zu  Karlsruhe*4),  die,  von  alien  Kennern 
hochgeschatzt,  reiche  Kenntnisse  auf  dem  von  ihm  mit  Vorliebe 
gepflegten  Gebiete  der  sphragistischen  und  heraldischen  Hilfs- 
wissenschaften  in  gleichem  Masse  offenbarten,  wie  spaterhin  seine 
Mitteilungen  »Ober  die  Lehenbucher  der  Kurfiirsten  und  Pfalz- 
grafen  Friedrich  I.  und  Ludwig  V.«&)  und  annliche  Unter- 
suchungen,  die  er  an  anderen  Orten  niedergelegt  hat. 

Mehr  fur  einen  weiteren  Leserkreis  berechnet  waren  sein 
bis  in  die  Gegenwart  reichendes,  vielverbreitetes  Buch  uber 
>Die  Deutschen  seit  der  Reformation  mit  besonderer  Benick- 
sichtigung  der  Kultusgeschichte«  «) ,  sowie  die  beiden  Fest- 
schriften:  »Baden  in  den  Jahren  1852 — 1877s7),  und  »Die 
Zah ringer  in  Baden*®),  von  denen  namentlich  die  letztere  als 
volkstumlich  im  besten  Sinne  bezeichnet  werden  darf.  Auch 
seine  »Badische  Geschichte«9),  bei  der  er  von  einer  streng 
wissenschaftlichen,  auf  erschopfenden  Quellenstudien  beruhenden 


Biographie«   und   spaterhin   auch   zu  Betlelheims   »Biographischem  Jahrbuche« 
beisteuerte. 

%)  Leipzig,  Duncker  und  Hum  blot.  383  S.  —  *)  Nach  einer  Karlsruher 
Handschrift.  Leipzig,  Hirzel,  1875.  270  S.  —  *)  Karlsruhe,  Braun,  1883 
—  1895.  —  *)  Frankfurt,  Keller,  1883—86.  —  B)  Festgabe  fiir  die  Univer- 
sitat  Heidelberg.  Karlsruhe,  D6ring,  1886.  —  •)  Leipzig,  Teubner,  1877.  — 
7)  Karlsruhe,  Bielefeld,  1877.  —  8)  Karlsruhe,  Braun,  1881.  —  9)  Karlsruhe, 
Bielefeld,  1890. 

Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  a.  22 


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330 


Obser. 


Darstellung  absah  und  nur  in  engerera  Rahmen  die  Geschicke 
des  badischen  Furstenhauses  und  der  aitbadischen  Lande  be* 
handelte,  ist  in  diesem  Zusammenhange  anzuffihren.  Die  letzte 
grossere  Aufgabe,  vor  die  er  gestellt  wurde,  war  —  urn  dies 
gieich  vorweg  zu  nehmen  —  die  Abfassang  einer  Geschichte 
seiner  zweiten  Vaterstadt  Karlsruhe1),  die  ihtn  vom  Stadtrate 
dbertragen  wurde.  In  ihr  hat  er  ein  Werk  von  bletbendem 
Werte  gescharTen,  das  dem  Autor  nicht  minder,  wie  der  Stadt, 
der  es  gewidmet  ist,  zur  Ehre  gereicht.  Wenn  infolge  widriger 
Urn  stand  e  die  sp^teren  Bande  nicht  mehr  nberall  auf  der  vollen 
Hohe  stehen,  wie  der  erste,  in  dem  noch  einmal  all©  Vorzuge 
seiner  Arbeits-  und  Schreibweise  sich  vereinigen,  so  hat  wohl 
niemand  dies  mehr  empfunden  als  er  selbst,  und  es  bleibt 
deshalb  zu  bedauern,  dass  ihm  eine  Neubearbcitung  in  einer 
zweiten  Auflage,  fur  die  er  das  Material  schon  gesamraelt  hatte, 
nicht  mehr  vergonnt  war. 

Wir  sind  mit  diesen  Ausfuhrungen  schon  einem  Zeitpunkte 
vorausgeeilt,  mit  dem  in  dem  Leben  und  Wirken  des  Heim- 
gegangenen  ein  neuer  bedeutsamer  Abschnitt  anhebt.  Ist  doch 
im  Fruhjahr  1883  die  Griindung  der  Badischen  Historischen 
Kommission  erfolgt,  die  fur  die  heimatliche  Geschichtsforschung 
epochemachend  geworden  ist  und  auch  seiner  Tatigkeit  neue 
hohe  Ziele  gesteckt  hat.  Als  die  Frucht  wiederholten  person- 
lichen  Gedankenaustausches  mit  dem  ihm  nahestehenden,  alien 
wissenschaftlichen  Bestrebungen  stets  freundlich  gesinnten  Kultus- 
roinister  W.  Nokk  ist,  wohl  wesentlich  auf  seine  Anregung  hin, 
der  Plan  dazu  entstanden.  Wahrend  Eduard  Winkelmann  als 
Vorstand  an  die  Spitze  der  gelehrten  Korperschaft  trat,  uber- 
nahra  Weech  als  Sekretar  die  Fuhrung  der  Geschafte,  und  er 
hat,  durch  das  Vertrauen  der  Mitglieder  immer  wieder  gewahlt, 
dieses  verantwortungsvolle  Amt  ununterbrochen  und  mit  allseitig 
anerkanntein  Erfolge  bis  zu  seinem  Tode  bekleidet.  Die  gewal- 
tige  Arbeit,  die  er  in  dieser  Stellung,  zu  der  er  vermoge  seiner 
grundlichen  Kenntnis  der  Landesgeschichte  wie  kein  anderer 
berufen  war,  und  zeitweise  auch  in  Vertretung  des  Vorsitzenden 
in  langen  Jahren  zu  Nutz  und  Frommen  der  Kommission  geleistet 
hat,  lasst  sich  nur  andeuten.  Wie  iiberall,  wo  es  gait,  Neues 
aufzubauen  und  auszugestalten,  so  hat  sich  auch  hier  sein  an- 
geborenes  Organisationstalent  glanzend  bewahrt.  Und  nicht 
minder  seine  Arbeitskraft!  Allenthalben  in  den  umfangreichen 
Akten  des  Sekretariates  begegnet  man  den  Spuren  seiner  fleissigen 
Hand;  eine  rege  ausgedehnte  Korrespondenz,  die  ihn  in  steter 
Verbindung  mit  den  iibrigen  Mitgliedern  und  dem  stattlichen 
Stabe  von  Hilfsarbeitern  erhielt,  zeugt  von  seinem  unermudlichen 
Eifer  fur  die  Sache,  der  er  diente.  Ein  scharfer,  praktischer 
Blick,  reiche,  vielseitige  Erfahrung,  sowie  voile   Beherrschung  des 


!)  Bd.  I— III.     Karlsruhe,  Macklot   1895  —  1904. 


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Friedrich  von  Wcech  f.  331 

Stoffes  und  Vertrautheit  mit  den  geschaftlichen  Formen  kamen 
ihm  bei  seiner  Amtsfuhrung  im  allgemeinen  sowohl,  wie  ins- 
besondere  auch  bei  den  jahrlichen  Plenarsitzungen  wesentlich  zu 
statten  und  verschafften  ihm  einen  weit  fiber  den  Rahmen  seiner 
Stellung  hinausreichenden  Einfluss  im  Schosse  der  Kommission. 
Auch  an  den  wissenschaftlichen  Bestrebungen  und  Arbeiten  der 
Korperschaft  nahm  er  allezeit  regen,  lebhaften  Antei).  Eine 
Reihe  von  Unternehmungen  sind  ausschliesslich  oder  doch  vor- 
wiegend  auf  seine  Initiative  zuriickzufuhren.  Gleich  in  der  ersten 
Sitzung,  als  ein  reichhaltiges,  in  manchen  noch  unerledigten  Punkten 
auch  heute  noch  beachtenswertes  Arbeitsprogramm  der  Kommission 
aufgestellt  wurde1),  beantragte  er  die  Sammlung  des  gesamten 
Quellenstoffes  zur  alteren  Geschichte  der  Bischofe  von  Kon- 
stanz  in  einem  gross  en  Regestenwerke,  und  auch  der  Antrag 
zu  einer  zweiten  fur  die  Geschichte  des  badischen  Fiirsten- 
hauses  hochbedeutsamen  Publikation  ahnlicher  Art,  der  von  ihm 
geleiteten  »Regesten  der  Markgrafen  von  Baden*  ging  spaterhin  von 
ihm  aus.  Seiner  Anregung  und  Unterstutzung  ist  mehr  oder 
weniger  fernerhin  zu  verdanken  die  Herausgabe  des  »Topo- 
graphischen  Worterbuches  des  Grossherzogtums  Baden«,  des 
»Oberbadischen  Geschiechterbuchs«,  der  »Historisch-statistischen 
Grundkarten  fur  Baden«,  der  seit  1891  erscheinenden  »Neujahrs- 
blatter*,  sowie  der  noch  in  Vorbereitung  befindlichen  »R6mischen 
Quellen  zur  Konstanzer  Bischofsgeschichte*  und  des  »Alpha- 
betischen  Namens-  und  Sachregisters*  der  alteren  Reihe  dieser 
Zeitschrift.  Einige  weitere  Publikationen,  die  er  nicht  selbst 
angeregt  hatte,  wie  die  »Nuntiaturberichte«  aus  Wien  und  Paris 
1685 — 1688,  standen  doch  unter  seiner  kundigen  Leitung. 
Anderes  wieder  hat  er  sich  selbst  als  Aufgabe  vorbehalten.  So 
schrieb  er  zu  den  »Siegeln  der  badischen  Stadte«,  deren  sorg- 
faltige  Auswahl  er  getroffen,  den  erlauternden  Text,  so  iibernahm 
er  gemeinsam  mit  A.  Krieger  die  Fortfiihrung  der  von  ihm 
begrundeten  ^Badischen  Biographien«  in  einem  fiinften  Bande, 
zu  dem  er  zahlreiche  Beitrage  lieferte,  so  bearbeitete  er  in  zwei 
»Neujahrsblattern«  die  Aufzeichnungen  eines  badischen  Offiziers 
iiber  seine  Kriegserlebnisse  in  Spanien  zur  Rheinbundszeit  und 
die  Schilderung  der  Reiseeindnicke ,  die  ein  romischer  Pralat 
des  18.  Jahrhunderts,  Kardinal  Garampi,  am  deutschen  Rheine 
empfangen.  Die  1891  von  ihm  begonnenen  Vorarbeiten  fur  die 
Herausgabe  der  Korrespondenz  des  Fiirstabtes  Gerbert  von 
St.  Blasien,  die  fur  die  Geschichte  der  wissenschaftlich-kunst- 
lerischen,  wie  der  politisch-kirchlichen  Bestrebungen  jener  Zeit 
reichen  Ertrag  verspricht,  riickten  dagegen,  wohl  infolge  geschaft- 
licher  Oberlastung  und  zunehmender  Beschwerden  des  Alters, 
zu  seinem  eigenen  Leidwesen  nur  langsam  vor:  durch  die  bal- 
«dige  Vollendung  des  Werkes,  das  ihm  am  Herzen  lag,  wird  die 

»)  Vgl.  Mitteilungen  der  Bad.  Hist.  Kommission  Nr.   1. 

22* 


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332  Obser. 

Kommission    auch    dem    Toten    gegenuber    eine    werte    Pflicht 
erfullen. 

Nicht  geringe  Verdienste  hat  Weech  sich  auch  urn  die 
Durchfuhrung  der  von  F.  L.  Bnumann  beantragten  und  von  ihm 
lebhaft  befurworteten  Verzeichnung  und  Ordnung  der  Archivalien 
der  Gemeinden ,  Pfarreien  und  Grundherrschaften  des  Landes 
erworben,  eincs  Unternehmens,  das  der  Kommission  allezeit  zur 
hohen  Ehre  gereicht  und  auch  ausserhalb  der  Grenzen  des 
Landes  Beifall  und  Nachahmung  gefunden  hat.  Er  hat  nicht 
nur  die  weit  verzweigte  Organisation  des  Pflegerwesens  geschaffen 
und  die  massgebenden  Instruktionen  entworfen,  sondern  als  Be- 
zirkspfleger  auch  personlich  die  Arbeiten  geleitet  und  in  den 
»Mitteilungen«,  deren  Redaktion  er  mit  kurzer  Unterbrechung  bis 
zum  Tode  fuhrte,  die  Veroffentlichung  ihrer  Ergebnisse  iiberwacht. 
Auch  dies  soil  ihm  unvergessen  sein! 

Mit  dieser  kurzen  Wiirdigung  seines  wissenschaftlichen 
Strebens  und  Wirkens  kann  der  reiche,  vielseitige  Inhalt  seines 
Lebens  selbstverstandlich  nicht  erschopft  werden.  Es  ist  hier, 
wo  wir  es  nur  mit  dem  Gelehrten  zu  tun  haben,  nicht  der  Ort, 
auf  die  segensreiche ,  opferwillige  Tatigkeit  naher  einzugehen, 
die  der  Entschlafene  in  mancherlei  Vertrauensamtern  im  Inter- 
esse  der  Kirche,  Schule  und  Gemeinde,  sowie  auf  dem  weiten 
Gebiete  gemeinnutziger  Unternehmungen,  vor  allem  auch  zur  Zeit 
des  Krieges  gegen  Frankreich  als  Vorstand  des  Mannerhilfsvereins 
und  spaterhin  als  Vorsitzender  des  badischen  Landesverbandes 
im  Dienste  des  Roten  Kreuzes1)  entfaltet  hat.  Nur  daran  darf 
wohl  noch  erinnert  werden,  dass  er  in  Vertretung  David  Muliers 
drei  Semester  hindurch  (Winter  1876  bis  Winter  1877)  auf  Er- 
suchen  der  Direktion  auch  die  geschichtlichen  Vorlesungen  am 
Karlsruher  Polytechnikum  iibernommen  hat. 

Seiner  Arbeit  blieb  die  Anerkennung  nicht  versagt.  Zahi- 
reiche  Beweise  furstlicher  Huld  sind  ihm  zuteil  geworden,  und 
auch  die  Fachgenossen  haben  seine  Verdienste  nach  Gebuhr 
gewiirdigt.  Die  konigl.  bayrische  Akademie  der  Wissenschaften 
nahm  ihn  unter  die  Zahl  ihrer  korrespondierenden  Mitglieder 
auf,  die  Schweizer  geschichtsforschende  Gesellschaft,  in  deren 
befreundetem  Kreise  er  stets  mit  herzlichem  Behagen  verweilte, 
wahlte  ihn  zu  ihrem  Ehrenmitgliede ,  und  landesgeschichtliche 
Vereinigungen,  wie  die  Freiburger  Gesellschaft  fur  Geschichts- 
kunde,  der  kirchengeschichlliche  Verein  des  Erzbistums  Freiburg 
und  der  Verein  fur  Geschichte  der  Baar  bezeugten  ihm  ihren 
Dank  fur  vielfache  Forderung  durch  ahnliche  Ehrungen. 

Schwere  Schicksale  trfibten  seinen  Lebensabend.  Der  Tod 
der  Gattin,  die  lange  Zeit  ihm  sorgend  und  teilnehmend  zur 
Seite  gestanden,  riss  in  seinen  hauslichen  Kreis  eine  tiefe  Lucke. 
Eine  ernste  Erkrankung,  von  der  er  sich  nur  langsam  erholte, 
brachte  ihn  vor  wenigen  Jahren  an  den  Rand  des  Grabes.  In 
den    umsichtigen    Anordnungen    und    muhsamen   Vorbereitungen 


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Fricdrich  von  Weech  f.  333 

fur  die  Obersiedelung  in  das  neue  Archivgebaude,  dessen  Erstellung 
seit  Jahren  den  Gegenstand  seiner  Wunsche  und  Bemuhungen 
bildete  und  das  nach  seinen  sachkundigen  Angaben  ein- 
gerichtet  wurde,  sowie  in  der  verantwortungsvollen  Leitung  des 
schwierigen  Umzuges  erschopften  sich  zusehends  sejne  Krafte. 
Sie  beschleunigten  den  Ausbruch  eines  Leidens,  das  wenige 
Monate  spater  seinem  arbeitsreichen  Dasein  ein  Ziel  setzte.  Em 
Artikel  fur  die  Schlusslieferung  der  »Badischen  Biographien«  uber 
Heinrich  von  Treitschke,  den  Freiburger  Jugendfreund,  war  das 
letzte,  was  in  den  Tagen  der  Krankheit  seiner  Feder  entstammte. 
Noch  steht  das  Bild  seiner  kraftvollen,  schaffensfrohen  Per- 
sonlichkeit  uns  klar  vor  Augen.  Ein  trefflicher  Forscher  und 
Gelehrter,  voll  Geist  und  spruhender  Laune,  voll  vielseitiger 
Interessen,  im  naheren  Verkehr  ein  liebeuswurdiger  Gesell- 
scbafter,  in  dessen  gastlichem  Hause  der  Sinn  fur  alies  Schone 
gepflegt  und  alien  wissenschaftlichen  und  kunstlerischen  Be- 
strebungen  ein  feines  Verstandnis  entgegengebracht  wurde.  Aus- 
gedehnte  Reisen,  die  er  unternommen  und  deren  Eindrucke  er 
—  ich  erinnere  hier  nur  an  die  »Romfahrten« *)  —  lebendig 
und  anregend  in  Wort  und  Schrift  zu  schildern  wusste,  erweiterten 
fruh  schon  den  Kreis  seiner  Bildung  und  Anschauungen ,  und 
gerne  horte  man  ihm  zu ,  wenn  er  aus  dem  reicben  Schatze 
seiner  Erlebnisse  und  Erfahrungen  mitteilte.  Kein  Pedant  und 
kein  Mann  nach  der  Schablone,  weder  im  Parteileben  noch 
sonstwie,  nahm  er  das  Gute,  wo  er  es  fand,  und  liess  auch  als 
Vorgesetzter  jedem,  der  unter  ihm  arbeitete,  freie  Hand,  nach 
seiner  Individuality.  Wohl  waren  bei  seinem  lebhaften  Tem- 
perament und  seinem  stark  ausgepragten  Eigenwillen  Reibungen 
nicht  immer  zu  vermeiden,  aber  im  Grunde  war  er  doch  gutig 
und  wohlmeinend,  und  viele,  die  heute  im  akademischen  Amte 
und  wissenschaftlichen  Berufe  stehen,  haben  bei  seinem  Heim- 
gange  dankbar  der  Forderung  und  Ermunterung  gedacht,  die 
sie  in  jungeren  Jahren  von  ihm  empfangen.  Und  dankbar  wird 
auch  die  Badische  Historische  Kommission  sich  stets  des  Mannes 
erinnern,  der  sich  um  sie  hohe  und  bleibende  Verdienste 
erworben.  Der  Staat  und  die  Wissenschaft  haben  viel  an  ihm 
verloren:  schwer  nur  wird  er  zu  ersetzen  sein. 


>)  Karlsruhe,  Mailer,   1896. 


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334 


Obser. 


Anhang. 


Bibliographische  Ubersicht. 

Zusammenstellung  der  von  Fr.  von    Weech  ver/assten  selb  standi g 
erschienenen  Schriften,  sowxe  der  in  Zeitschriften  und  Zeitungen  ver- 
offenilichten  Abhandlungen  und  Mitteilungen  geschichtlichen  Inherits  l). 

i860. 

Kaiser  Ludwig  der  Bayer  und  K6nig  Johann  von  Bdhmen, 
mit  urkundlichen  Beilagen.  Inauguraldissertation.  Mflnchen, 
Christian  Kaiser. 

1862. 

Sechs  Urkunden  Kaiser  Ludwigs  des  Bay  em  fur  Rotenburg. 
Dreissigster  Jahresbericbt  des  historischen  Vereins  in  Mittelfranken 
1862,  Beilage  III. 

Ein  stadtisches  Gemeinwesen  im  14.  Jahrhundert.  Grenz- 
boten  IV.    1862,  S.  488  ff. 

1863. 

Baden  unter  den  Grossherzogen  Carl  Friedrich,  Carl,  Lud- 
w'g  1 738 — 1830.  Acht  offentliche  Vortrage.  Freiburg  i.  B., 
Fr.  Wagner. 

Erasmus  Schurstab's  Geschlechtsbuch.  Ein  Beitrag  zur  Ge- 
schichte  der  Stadt  Nurnberg  im  14.  und  15.  Jahrhundert.  Ein- 
unddreissigster  Jahresbericht  des  historischen  Vereins  in  Mittel- 
franken   1863.     Beilage  III. 

1864. 

Historische  Darstellung  der  zwischen  Markgraf  Albrecht  von 
Brandenburg  und  Heideck-Nurnberg  gefuhrten  Kriegs-  und  Frie* 
densverhandlungen.  Die  Chroniken  der  deutschen  Stadte  vom 
14.  bis  hVs    16.  Jahrhundert.  II.,  S.  355  ff.  Leipzig,  S.  Hirzel. 

Schleswig-Holstein.  Bericht  aus  und  von  diesen  deutschen 
Landern.   Flugblatter  Nr.    1  —  3.     Freiburg  i.  B.,  H.  Poppen. 

Aus  Bayern.     Grenzboten  II.    1864,  S.    142  ff. 

Bayern  und  der  Thronwechsel.  Grenzboten  III.  1864,  S.  441  ff. 

Ein  siiddeutsches  Sonderbundsproject  vom  Jahre  1815. 
Grenzboten  IV.    1864,  S.  401  ff. 

')  Die  folgende  Zusammenstellung  ist  von  dem  Hilfsarbeiter  der  Bad. 
Histor.  Kommission  Herrn  Dr.  Sopp  angefertigt  worden. 


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Friedrich  von  Weech  J.  lit 

Die  jahrliche  Rechnungsablage  zu  Nurnberg  im  15.  Jahr- 
hundert.  Zweiunddreissigster  Jabresbericht  des  bistoriscben  Vereins 
in  Mittelfranken    1864,  Beilage  HI. 

Kritiscbe  Bemerkungen.  Forschungen  zur  Deutschen  Ge- 
schichte  IV.,  S.  82  ff. 

Kaiser  Ludwig  der  Bayer  und  Papst  Clemens  VI.  v.  Sybel's 
Histor.  Zeitscbrift  XII.,  S.  315  ff. 

1865. 

Zur  Gescbichte  des  Furstenvereins  von  Verona.  Grenz- 
boten  I.   1865,  S.   114*1*. 

Correspondenzen  und  Aktenstiicke  zur  Geschicbte  der  Minister- 
conferenzen  von  Carlsbad  und  Wien  in  den  Jabren  1819,  1820 
und   1834.     Leipzig,  F.  C.  W.  Vogel. 

Atis  Baden.  Grenzboten  I.  1865,  S.  481  if.;  III.  1865, 
S.  547  ff.;  I.   1 866.  S.  476  ff. 

1866. 
Franzdsische  Zustande  wahrend  der  bundert  Tage  und  der 
Occupation,     v.  Sybel's  Histor.  Zeitscbrift  XVI.,  S.  344  ff. 

1867. 

Ludwig  Hausser.  Des  Lahrer  Hinkenden  Boten  illustrirte 
Dorfzeitung,  Band  V,  S.  213 f.,  221  f. 

Gebbard  Leberecbt  v.  Blficher.  Des  Lahrer  Hinkenden 
Boten  Illustrirte  Dorfzeitung,  Band  V.,  S.  347  ff.,  354  ff. 

1868. 

Geschichte  der  Badischen  Verfassung.  Nacb  amtlichen 
Quellen.     Karlsruhe,  A.  Bielefeld. 

Die  Entstehung  der  badischen  Verfassung.  Badische  Chronik. 
Beilage  zur  Karlsruher  Zeitung   1868,  S.    125  f.,  S.    i29ff. 

Der  Versuch  der  Griindung  eines  Instituts  fur  den  Allgemein- 
geist  Deutschlands.  Badische  Chronik.  Beilage  zur  Karlsruher 
Zeitung   1868,  S.    134  f.,    141  ff. 

C.  F.  Nebenius,  Karl  Friedrich  von  Baden.  Aus  dessen 
Nachlass  herausgegeben.     Karlsruhe,  Chr.  Fr.  Miiller. 

1869. 

Briefe  des  Herzogs  Carl  August  von  Sachsen-Weimar  an 
den  Markgrafen  Carl  Friedrich  von  Baden  und  dessen  Minister 
Freiherrn  von  Edelsheim.     Leipzig,  Hvithel  u.  Segler. 

Karl  Mathy.  Des  Lahrer  Hinkenden  Boten  Illustrirte  Dorf- 
zeitung, Band  VI.,  S.   igbff. 

Drei  Briefe  von  Joh.  Heinr.  Voss.  Grenzboten  IV.  1869, 
S.    108  ff. 

Regesten  fiber  die  Hofapotheke  in  Heidelberg.  Z. ')  XXII, 
S.   2i6ff.,  357  ff. 


l)  Z.  bcdcutet  im  Folgenden  stets  Zeitscbrift  f.  d.  Gesch.  des  Oberrbeins. 


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336  Obser. 

Der  Turkenschrecken  in  der  Pfalz  1663.    Z.  XXII,  S.  380 ff. 
Ordnung  der  Schule  zu  Baden   1541.    Z.  XXII,  S.  386  ff. 

1869— 1880. 
Pfelzische    Regesten   und  Urkunden.      Z.    XXII,    S.    177  ff., 
361  ff.,  401  ff.,   XXIII,  S.   i55ff.,   XXIV,  S.  56ff.,  26gff.,   XXVI, 
S.  29  ff.,  XXXII,  S.   igoff. 

1871. 

Regesten  und  Urkunden  zur  Geschichte  des  Klosters  Ur- 
spring.     Z.  XXIII,  S.  39  ff. 

Ein  Bericht  uber  das  Bad  Teinach  aus  dem  Jahre  1647. 
Z.  XXIII,  S.  201  ff. 

Das  Generallandesarchiv  in  Karlsruhe  unter  der  Leitung  des 
verstorbenen  Archivdirektors  Herrn  Dr.  F.  J.  Mone.  Beilage  zur 
Allgemeinen  Zeitung   1871,  Nr.  231,  S.  4101  f. 

1872  (1875). 

Regesten  und  Urkunden  der  Markgrafschaft  Baden-Baden. 
Z.  XXIV.  S.  424  ff.,  XXVII,  S.  99  ff. 

1873. 

Gulten  der  untern  Markgrafschaft  Baden  im  Jahre  1537. 
Z.  XXV,  S.  69  ff. 

Abrechnung  des  pfalzischen  Vizdums  Heinrich  von  Erlickein 
a.  d.  J.    I349-50.     Z.  XXV,  S.  9 iff. 

Ein  Brief  Kaiser  Carl  VI.  an  den  Abt  von  St.  Blasien.  Z. 
XXV.  S.  98  ff. 

Baden-Durlachische  Verordnungen  des  17.  und  18.  Jahr- 
hunderts.     Z.  XXV,  S.    iooff. 

Zur  Geschichte  des  Kurfflrsten  Ottheinrich.  Z.  XXV,  S.  236  ff. 

Schloss  Magdeberg  im  Hegau.     Z.  XXV,   S.   280 ff. 

1874. 
Eine  Urkunde  Kaiser  Heinrichs  VII.    Z.  XXVI,  S.   135^ 
Das  Reissbuch    anno   1504.     Die  Vorbereitungen    der   Kur- 
pfalz  zum  bairischen  Erbfolgekriege.     Z.  XXVI,  S.    1376°. 

Zur  Geschichte  Markgraf  Christofs  I.  von  Baden.    Z.  XXVI, 

s.  392  ff. 

Instructionen    des  Kurfursten    und  Pfalzgrafen    Karl  Ludwig 
fur  die  Erzieher  seiner  Kinder.     Z.  XXVI,  S.  407  ff. 
Verfolgte  Alchymisten.     Z.  XXVI,  S.  468  ff. 

1875. 
Das  Wormser   Synodale    von    1496.     Z.    XXVII,    S.    227  ff., 
385  ff. 


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Friedrich  von  Wecch  f.  \xn 

Sebastian  Burster's  Beschreibung  des  Schwedischen  Krieges 
1630 — 1647.  Nach  der  Original-Handschrift  im  Generallandes- 
archiv  zu  Karlsruhe  herausgegeben.     Leipzig,  S.  Hirzel. 

Robert  von  Mohl.  Besondere  Beilage  zum  Deutschen  Reichs- 
anzeiger  und  Koniglich  Preussischen  Staatsanzeiger.  Nr.  46  vom 
20.  November   1875,  S.  4  ff . 

1875— 1905. 
Badische  Biographien.  Teil   1   und  2  Heidelberg,  Fr.  Basser- 
inann.     Teil  3,    Teil  4  Karlsruhe,   Braun.     Teil  5,    Heidelberg, 
Winter. 

1876. 

Eine  Teufelaustreibung  zu  Baden  im  Jahre  1585.  Z.  XXVIII, 
S.   i79ff. 

Zur  Geschichte  der  Renchbader  Antogast,  Freiersbach,  Gries- 
bach  und  Peterstbal.     Z.  XXVIII,  S.  438  ff. 

Ein  pfalzisches  Steuerbuch  aus  den  Jahren  1350 — 1361. 
Z.  XXVIII,  S.  467  ff. 

1877. 

Baden  in  den  Jahren  1852  bis  1877.  Festschrift  zum  funf- 
undzwanzigjahrigen  Regierungs-Jubilaum  Seiner  Koniglichen  Hoheit 
des  Grossherzogs  Friedrich.     Karlsruhe,  A.  Bielefeld. 

Die  badischen  Landtagsabschiede  von  1554  bis  1668.  Z. 
XXIX,  S.  323  ff. 

1877—1880. 
Kulturgeschichtliche    Miscellen.     Z.    XXIX,    S.  322;    XXX, 
S.  486;  XXX,  S.   284,  448;  XXXIII,  S.   160. 

1878. 

Urkundenbuch  des  Benedictinerklosters  St.  Trudpert.  Z.  XXX, 
S.  7&ff.»  323  ff. 

Rechtsbuch  des  Klosters  Ettenheimmunster.  Z.  XXX,  S.  458  ff. 

Aus  alter  und  neuer  Zeit.  Vortrage  und  Aufsatze.  Leipzig, 
Duncker  und  Humblot. 

Ein  Brief  Karl  Gutzkows  aus  dem  Gefangnisse  zu  Mannheim 
(1836).     Die  Gegenwart,  Band  XIV,  S.  420  f. 

Haushaltungsordnung  des  Benediktinerklosters  Schwarzach 
am  Rhein    von    1654.     Anz.    f.    Kunde    d.    deutschen    Vorzeit. 

J.  1878  sp.  355-360,  383—389. 

Berichte  iiber  Franz  von  Sickingens  Ende  und  die  darauf 
folgenden  Ereignisse.  Forschungen  zur  Deutschen  Geschichte* 
XVIII,  S.  649  ff. 

1879. 

Urkundenarchiv  des  Klosters  Herrenalb.  Nachtrage.  Z.  XXXI, 
S.  237  ff. 

Conradin  Kreutzer.  Badischer  Sangerbote.  Nr.  21 — 24. 
Muliheim,  November,  Dezember   1879,  Sfc  84  ff. 


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338  Obstr. 

Em  ehrengerichtlicher  Spruch  ads  dem  16.  Jahrhundert. 
[Betr.  das  Kloster  St.  Tmdpert.]  Adz.  f.  Kunde  d.  deutschen 
Vorzeit.     J,   1879  Sp.  44 — 45. 

Die  Casa  Zuccari  in  Rom  und  die  Badgetcommission  des 
Reichstages.  Ein  Schmerzensscbrei.  Die  Gegenwart,  Band  XV, 
S.   188  f. 

Ludwig  Spach  zum  Gedachtniss.  Die  Gegenwart,  Band  XVI, 
S.   262  f. 

Die  Deutschen  seit  det  Reformation  mit  besonderer  Beriick- 
Sichtigung  der  Culturgeschichte.  Mit  zahlreichen  Portrats  nach 
den  besten  historisch  treuen  Originalen  und  mit  Vollbildern  von 
bewahrten  Meistern.     Leipzig,  B.  G.  Teubner. 

Der  Componist  des  »Nachtlagers  von  Granada*.  Vorbereitendes 
zur  Feier  seines  Jubilaums.  Gartenlaube  XXVII,  Nr.  47,  S.  785  ff* 

Goethes  Lilli.     Nord  und  Sud  X,   29,  S.  212  ff. 

Ein  Bilderbuch  ohne  Bilder.  Literarische  Beilage  der  Karls- 
ruher  Zeitung   I,  S.  387. 

Graf  Moltke  als  Redner.  Literarische  Beilage  der  Karls- 
ruher  Zeitung.  I,  S.  467. 

Lord  Beaconsfield.  Literarische  Beilage  der  Karlsruher 
Zeitung  1.  S.    1 53  ff.,    163  ff. 

Aus  der  Biographie  des  Prinzen  Albert,  Prinzgemahls  der 
Konigin  von  England.  1.  Literarische  Beilage  der  Karlsruher 
Zeitung  I,  S.   225  ff. 

1880. 

Von  Verona  nach  Laibach.  Literarische  Beilage  der  Karls- 
ruher Zeitung.  II,  S.  8 iff.,  9 if.,  99 ff. 

Aus  dem  Leben  des  Prinzen  Albert,  Prinzgemahls  der 
Konigin  von  England.  II.  Literarische  Beilage  der  Karlsruher 
Zeitung  II,  S.  377  ff. 

Aus  den  Bergen.  I.  Von  Laibach  nach  Villach.  II.  Villach. 
und  Tarvis.  III.  Aus  dem  Pusterthal  zur  Heimath  Tizians.  Lite- 
rarische Beilage  der  Karlsruher  Zeitung  II,  S.  246 ff.;  252  ff.,  259 ff. 

Personal-Status  des  Klosters  Neuburg  bei  Heidelberg  am  Ende 
des   16,  Jahrhunderts.     Z.  XXXII,  S.    183  ff. 

Dr.  Moriz  Gmelin,  Grossherzoglich  badischer  Archivrath. 
(Nekrolog.)     Z.  XXXII,  S.  491  ff. 

Die  Aufhebung  des  Klosters  Herrenalb  durch  Herzog  Ulrich 
von  Wirtemberg.     Z.  XXXIII,  S.  296  f. 

Wappenbrief  Konig  Wenzels  fur  die  Bruder  Hans  und  Claus 
Conczmann  von  Staffurt  in  der  Markgrafschaft  Baden.  1392, 
Februar  14.  Anzeiger  fur  Kunde  der  deutschen  Vorzeit,  N.F., 
27,  Sp.   i64f. 

1880  (1881). 

Sudwestdeutschland  (Baden).  Jahresbericht  der  Geschichts- 
wissenschaft  I.  Jahrgang  1878,  S.  522 ff.;  II.  Jahrgang  1879,  II., 
S.    121  ff.,  III.,  S.   I27f. 


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Friedrich  von  Weech  +. 


339 


1880  (1883). 
Beitrage  zur  Geschichte  der  Volkswirtschaft  and  tur  Sitten- 

geschichte.     Z.  XXXII,  S.  340  ff.;  XXXVI,  S.  461  ff. 

1881. 

Die  Zahringer  in  Baden;  illustfirt  von  Hermann  Gotz. 
Mit  10  Lichtdrucktafeln  und  12  Holsschnitten.  Karlsruhe, 
G,  Braun. 

1882. 

Der  Rotulus  Sanpetrinus  nach  dem  Original  im  Grdssh. 
General-Landesarchiv  zu  Karlsruhe.  Freiburger  Diocesan- Archiv 
XV,  S.    133  ff.     Freiburg  i.  Br.,  Herder. 

Ober  Maltha-Siegel.  Archivalische  Zeitschrift,  VII.,  S.  280  ff. 

Maximilian  Markgraf  von  Baden.  Beilage  zur  Allgemeinen 
Zeitung  1882,  Nr.  80. 

Gustav  Kachel.  Beilage  zur  Allgemeinen  Zeitung  1882, 
Nr.   113. 

1883. 

Das  rote  Kreuz  in  Deutschland.  Vom  Fels  zum  Meer.  1883, 
S.  61  iff. 

Festgabe  der  Stadt  Karlsruhe  zum  23.  September  1883. 
[Zur  Sakularerinnerung  an  die  Aufhebung  der  Leibeigenschaft.] 
Fol.     Karlsruhe,  G.  Braun. 

Eine  furstliche  Hofhaltung  am  Ende  des  16.  Jahrhunderts. 
Z.  XXXVI,  S.    140  f. 

Dr.  Josef  Bader,  Grossherzoglich  badischer  Archivrath  a.  D. 
(Nekrolog.)     Z.  XXXVI,  S.  4760*. 

,883—1885. 
Urkundenbuch     der     Cisterzienserabtei    Salem.     Z.    XXXV, 
S.   iff.;   XXXVII,  S.   i33ff.;   XXXVIII,  S.   iff.,  373^,   XXXIX, 
S.    iff.,    183 ff. 

1883  (1886). 

Siegel  von  Urkunden  aus  dem  Grossherzoglich  Badischen 
Generallandesarchiv  zu  Karlsruhe.  Erste  Serie,  Frankfurt  a.  M», 
Heinrich  Keller   1883.     Zweite  Serie,  ebenda   1886. 

1883  —  1895. 
Codex  diplomaticus  Salemitanus.   Urkundenbuch  der  Cister- 
zienserabtei Salem.  Band  1 — III.  Mit  Siegelabbildungen.  Karlsruhe, 
G.  Braun. 

1884. 
Das  Archiv  der  Stadt  Radolfzell.     Z.  XXXVII,  S.   1  ff. 

1886. 
Die  Kaiserurkunden  von    1200 — 1378    im  Grossh.  General- 
landesarchiv in  Karlsruhe.     Z.  N.F.  I,  S.  61  ff„  336  ff. 


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340 


Obser. 


Drei  Briefe  der  Herzogin  Elisabeth  Charlotte  von  Orleans 
an  den  Markgrafen  Friedrich  Magnus  von  Baden-Durlach.  Z.  N.F. 
I,  S.  2igff. 

Das  Truchsessenamt  des  Hochstifts  Bamberg.  Z.  N.F.  I, 
S.  365  f. 

Ober  die  Lehenbucher  der  Kurfursten  und  Pfalzgrafen 
Friedrich  I.  und  Ludwig  V.  Zur  funfhundertjahrigen  Jubelfeier 
der  Ruprecht-Carls-Universitat  in  Heidelberg  uberreicht  vom 
Grossh.  Generallandesarchiv  und  der  Badischen  Historischen 
KommissioD.     Karlsruhe,  Doering. 

1887. 

Nachtrage  zum  Verzeichnis  der  Kaiserurkunden  von  1200 
— -1378  im  Grossh.  Generallandesarchiv  in  Karlsruhe.  Z.  N.F. 
II.,  S.  498  f. 

Die  Heidelberger  Handschrift  fiber  die  Egg.  6  Lichtdrucke. 
Karlsruhe,  G.  Braun. 

1888. 
Die  Kaiserurkunden   von   1379 — 1437    im  Grossh.  General- 
landesarchiv in  Karlsruhe.  Z.  N.F.  Ill,  S.  423  ff. 

1889. 
Briefe  der  Herzogin  Elisabeth  Charlotte  von  Orleans  an  den 
Markgrafen    Friedrich    Magnus  von    Baden-Durlach    und    an   den 
Kurfursten  Johann  Wilhelm  von  der  Pfalz.  Z.  N.F.  IV,  S.    1 1 5  ff . 

1 890. 
Augusta,     Deutsche    Kaiserin    und    Konigin    von    Preussen. 
Nord  und  Sud  LII,    156,  S.  355  ff. 

1890  (1896). 
Badische  Geschichte.     Karlsruhe,  A.  Bielefeld. 

1892. 

Das  achte  und  neunte  badische  Konstitutionsedikt.  Aus 
den  Akten  des  Grossh.  General-Landesarchivs.  Z.N.F.  VII, 
S.   249  ff. 

Zur  Geschichte  des  Markgrafen  Jacob  III.  von  Baden  und 
Hachberg.     Z.  N.F.  VII,  S.  656  ff. 

Badische  Truppen  in  Spanien  18 10 — 181 3,  nach  den  Auf- 
zeichnungen  eines  badischen  Offiziers.  Mit  einer  Karte.  Badische 
Neujahrsblatter.     Zweites  Blatt.     Karlsruhe,  G.  Braun. 

Romische  Plaudereien.  Karlsruher  Zeitung  1892,  Nr.  235, 
239,  240,  242,  244. 

August  Ottmar  von  Essenwein.  Karlsruher  Zeitung  1892, 
Nr.  346. 

Die  Nachschlagebibliothek  im  Vatican.  Beilage  zur  AH- 
gemeinen  Zeitung,  Nr.   131. 


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Fricdrich  von  Wecch  f.  %ai 

Johannes  Janssens  Leben.  Beilage  zur  Allgeraeinen  Zeitung. 
Nr.  298. 

1893. 

Zur  Geschichte  der  Erziehung  des  Kurfursten  Karl  von  der 
Pfalz  und  seiner  Schwester  Elisabeth  Charlotte.  Z.  N.F.  VIII, 
S.   ioiff. 

Arbeitslohne  beim  Schlossbau  in  Durlach  (1563 — 1565).  Z. 
N.F.  VIII,  S.  519^ 

Papst  Sixtus  V.  fiber  die  Conversion  des  Markgrafen  Jacob  III. 
von  Baden  und  Hachberg.  Z.  N.F.  VIII,  S.  7iof, 

Das  Haupt  des  hi.  Conrad  im  Munsterschatze  zu  Constanz. 
Freiburger  Diozesan-Archiv,  XX11I,  S.  49  ff. 

Ein  Projekt  zur  Reform  der  Reichsjustiz  aus  dem  16.  Jahr- 
hundert.     Neue  Heidelb.  Jahrbucher  III,  Heft  1,  S.    176**. 

Romische  Briefe.  Karlsruher  Zeitung.  1893,  Nr.  53-  57, 
67,   76,  84,  91,   102,    113,   121,   153. 

Villa  Madaraa.     Karlsruher  Zeitung   1893,  Nr.    196. 

Die  »Karlsruher  Zeitung*  vor  hundert  Jahren.  Beilage  zu 
Nr.  340  der  Karlsruher  Zeitung. 

1894. 

Besuche  badischer  Fursten  und  Furstinnen  in  Rom.  Z.  N.F. 
IX,  S.  22 iff. 

Zu  den  Besuchen  badischer  Fursten  und  Furstinnen  in  Rom. 
Z.  N.F.  IX,  S.  516  f. 

Beitrage  zur  Geschichte  der  badischen  Landtage  von  18 19 
—  1845.     Z.  N.F.  IX,  S.  581  ff. 

Georg  v.  Wyss.     Beilage  zur  Allgemeinen  Zeitung,    Nr.  66. 

Aus  dem  Berliner  Museum.  Karlsruher  Zeitung  1894  Nr.  309. 

Aus  dem  Berliner  Museum.  Karlsruher  ZeituDg  1894,  Nr.  309. 

Ober  das  Lehenbuch  des  Bischofs  von  Speyer,  Matthias 
Ramung,  1465 — 1467.  Festschrift  z.  Feier  des  25Jahrigen  Be- 
stehens  des  Vereins  »Herold«.  S.   1  — 14. 

1895. 

Furbitten  fur  die  lebenden  und  verstorbenen  Wohlthater  des 
Klosters  Salem.     Z.  N.F.  X,  S.  279  ff. 

Heinrich  von  Sybel  Ein  Nachruf.  Karlsruher  Zeitung  1895, 
Nr.   212. 

Leopold  von  Ranke.  Zum  hundertjahrigen  Geburtstag 
21.  Dezember   1895.     Karlsruher  Zeitung   1895,  Nr.  410. 

1895  (1897). 
Mitteilungen    aus    dem  Vatikanischen    Archiv.     Z.    N.F.    X, 
S.  632  ff.,  XII,  S.   259  ff. 

1895—1904. 
Karlsruhe.      Geschichte     der    Stadt     und    ihrer    Verwaltung. 
Band  I— 111.  Karlsruhe,   Macklot. 


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342 


Obser. 


1896. 
Eduard  Winkelmann  f.     Z.  N.F.  XI,  S.  331  ff. 
Rom-Fahrten.     Karlsruhe,  Chr.  Fr.  Muller. 
Die    vierte  Versammlung    deutscher    Historiker.     Karlsruher 
Zeitung  1896,  Nr.  453,  455,  456. 

1898. 

Romische  Pralaten  am  Deutschen  Rhein.  1761  — 1764.  Neu- 
jahrsblatter  der  Badischen  Historischen  Kommission.  N.F.  1. 
Heidelberg,  C.  Winter. 

Deutsche  Verse  aus  dem  Cod.  chart.  XXVI  b/49  des 
Stiftsarchivs  zu  St.  Paul  im  Lavanttal,  einem  Formelbuch,  meist 
schweizerischen  In  halts  aus  dem  17.  Jahrhundert.  Alemannia 
XXVI,  S.   276  ff. 

Staatsminister  Dr.  Ludwig  Turban  t  12.  Juni  1898.  Nekrolog. 
Karlsruhe,   G.  Braun. 

1899. 
Monsignore  Garampi  in  Holland  im  Jahre    1764.    Bijdragen 
en  Mededeelingen  van  het  Historisch  Genootschap  (gevestigd  te 
Utrecht).  Amsterdam,  Johannes  Mfiller,  XX,  S.    193  ff. 

1 899— 1 903. 
Siegel  der  badischen  Stadte  in  chronologischer  Reihenfolge. 
Herausgegeben    von    der     Badischen    Historischen    Kommission. 
Der  erlauternde  Text  von  Friedrich  v.  Weech.  Die  Zeichnungen 
von  Fritz  Held.     Zwei  Hefte.     Heidelberg,  C.  Winter. 

1901. 

Zur  Erinnerung  an  Frau  Therese  von  Weech.  O.  Druck- 
ort  etc. 

Lebensbeschreibung  des  badischen  Ministers  Ludwig  Georg 
Winter.  Verfasst  von  Franz  Joseph  Mone  1836.  Aus  dessen 
Nachlass  herausgegeben.     Alemannia  N.F.  II,  S.    1  ff. 

Briefwechsel  Johann  Friedrich  Bohmers  mit  Franz  Joseph 
Mone  und  Fridegar  Mone      Z.  N.F.  XVI,  S.  422  ff.,  650 ff. 

1902. 
Franz  Xaver  Kraus  f.     Z.  N.F.  XVII,  S.    162  ff. 
Karl  Mathy,  Aus  dem  Leben  eines  Schullehrers.    Eingeleitet 
von  Fr.  v.  Weech.     Wiesbadener  Volksbucher  Nr.  49. 

1903. 

Briefe  von  Heidelberger  Gelehrten  an  Franz  Joseph  Mone. 
Z.  N.F.  XVIII,  S.  458  ff. 

Grossherzog  Friedrichs  Personlichkeit.  Alemannia,  N.F.  III., 
S.  8ff. 

Papst  Leo  XIII.  f.  Karlsruher  Zeitung  vom  20.  Juli. 


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Friedrich  von  Weech  f.  343 

1904. 
Staatsminister  Dr.  Wilhelm  Nokk.    Mit  einem  Bild  in  Licht- 
druck.     Heidelberg,  C.  Winter. 

1905. 
Geheimrat  Moriz  Frey  f.     Karlsruher  Zeitung   1905  Nr.  28. 


In  der  Allgemeinen  Deutschen  Biographie  verojfentlichte  F.  von 
Weech  187$ — 7905  folgende  Artikel: 

August  Georg,  Markgraf  von  Baden-Baden.  —  Bader,  Josef.  —  fiaer, 
Franz  Josef.  —  Bassermann,  Friedrich  Daniel.  —  Baumstark,  Anton.  — 
Bayer,  August  von.  —  Beck,  Bernhard  von.  —  Bekk,  Johann  Baptist.  — 
Berlichingen,  Friedrich,  Graf  von.  —  Bernhard  I.,  Markgraf  von  Baden.  — 
Bernhard  II.,  Markgraf  von  Baden.    —    Bernhard  III.,  Markgraf  von  Baden. 

—  Berstett,  Wilhelm  Ludwig  Leopold  Reinhard  Freiherr  von.  —  Blitters- 
dorff,  Friedrich  Landolin  Karl  Freih.  v.  —  Bockh,  Christian  Friedrich  v.  — 
Boll,  Heinrich  Bernhard.    —    Bougine,  Karl  Joseph.   —    Brandes,    Wilhelm. 

—  Burg,  Joseph  Vitus.  —  Dambacher,  Josef.  —  Demeter,  Ignaz  Anton.  — 
Des  Coutres,  Ludwig.  —  Deurer,  Peter  Ferdinand.  —  Diffene,  Heinrich 
Christian.  —  Dumge,  Karl  Georg.  —  Diirr,  Wilhelm.  —  Dusch,  Alexander 
von.  —  Dusch,  Gottfried  Maria  Freiherr  v.  —  Duttlinger,  Johann  Georg.  — 
Ecker,  Alexander.  —  Eichrodt,  Ludwig.  —  Epstein,  Naphtali.  —  Faller, 
Franz  Josef.  —  Feder,  Heinrich  v.  —  Freydorf,  Rudolf  von.  —  Fiirsten- 
berg,  Karl  Egon  Fflrst  zu.  —  Fiirstenberg,  Karl  Egon  (III.)  Fiirst  zu.  — 
Furstenberg,  Karl  Egon  (IV.)  Fiirst  zu.  —  Gayling  von  Altheim,  Christian 
Heinrich  Freiherr.  —  Gerwig,  Robert.  —  Gftler,  Franz  Wilhelm  August, 
Freiherr  von  Ravensburg.  —  Griesselich,  Ludwig.  —  Gmelin,  Dr.  Moriz, 
Archivrat.  —  Hartfelder,  Karl.  —  Hecker,  Friedrich  Franz.  —  Herder,  Ben- 
jamin. —  Hornstein,  Robert  Freiherr  von.  —  Itzstein,  Johann  Adam  v.  — 
Karcher,  Ernst  Friedrich.  —  Karl  Friedrich,  Grossherzog  von  Baden.  — 
Karl  Ludwig  Friedrich,  Grossherzog  von  Baden.  —  Krieg  von  Hochfelden, 
Georg  Heinrich.  —  Leichtlen,  Ernst  Julius.  —  Leopold,  Grossherzog  von 
Baden.  —  Liebenstein,  Ludwig  August  Friedrich  Freiherr  von.  —  Lingg 
von  Linggenfeld,  Job.  Bapt.  Freiherr  v.  —  Ludwig  Wilhelm  August,  Gross- 
herzog von  Baden.  —  Marschall  von  Biberstein,  Karl  Wilhelm  Freiherr.  — 
Mathy,  Karl.  —  Messmer,  Jakob  Friedrich.  —  Meysenburg,  Wilhelm  Frei- 
herr Rivalier  v.  —  Mone,  Franz  Josef.  —  Nebenius,  Karl  Friedrich.  — 
Neuenstein,  Karl  Freiherr  v.  —  Redtenbacher,  Ferdinand  Jakob.  —  Regenauer, 
Franz  Anton.  —  Reichlin-Meldegg,  Karl  Alexander  Freiherr  von.  —  Rochan, 
August  Ludwig  v.  —  Rotteck,  Karl  Wenzeslaus  Rodecker  von.  —  Rotteck, 
Hermann  Rodecker  v.  —  Reitzenstein,  Sigmund  Karl  Johann  Freiherr  v.  — 
Sachsse,  Robert  Karl.  —  Sander,  Adolf.  —  Schnell,  Johannes.  —  Schirmer, 
Johann  Wilhelm.  —  Schreiber,  Alois  Wilhelm.    —    Schreiber,  Johann  Hein- 


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344  Obser. 

rich.  —  Schurstab,  Erhard.  —  Schwarz,  Fricdrich  Heinrich  Christian.  — 
Welckcr,  Karl  Theodor.  —  Winter,  Christian  Fricdrich.  —  Winter,  Ludwig 
Georg.  —  Zell,  Karl. 

Im  Biogr  aphis  chen  J  ah  r  buck  verdffcntliehte  er  t8gy — igo$  die 
Artikcl: 

Baer,  Karl  Anton  Ernst.  —  Bassermann,  Anton.  —  Bechert,  Emil.  — 
Behaghe),  Wilhelm  Jacob.  —  Bingner,  Adrian.  —  ten  Brink,  Kail.  —  Buol- 
Berenberg,  Rudolf  Freiherr  von.  —  Piffene,  Philipp.  —  Eiselein,  Kail.  — 
ErdmannsdSrffer,  Bernhard.  —  Esser,  Hermann.  —  Fiirstenberg,  Karl  Egon, 
Ffirst  zu.  —  Gageur,  Eugen.  —  Gleichauf,  Rudolf.  —  G6tz,  Hermann.  — 
Gruber,  Florian.  —  Heer,  Adolf.  —  Hoffmann,  Adolf.  —  Hohenzollern, 
Furstin  Josephine.  —  Leiner,  Ludwig.  —  Leopoldine  Ffirstin  zu  Hohenlohe- 
Langenburg.  —  Lindau,  Jakob.  —  Malsch,  Jakob.  —  Nokk,  Wilhelm.  —  von 
Regenauer,  Eugen.  —  Turban,  Ludwig  Karl  Friedrich.  —  Vischer,  August. 
—  Walli,  Anton. 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 


Von  Veroffentlichun  gen  der  Badischen  Historischen 
Kommission  ist  erschienen: 

Denkwiirdigkeiten  des  Markgrafen  Wilhelm 
von  Baden.  Bearbeitet  von  Karl  Obser.  Band  I.  1793 
—  18 18.    Mit  1  Portrat  und  2  Karten.    Heidelberg,  Winter. 


Alemannia.  N.  F.  Band  7,  Heft  1.  Peter  P.  Albert: 
Friedrich  von  Weech  und  seine  Verdienste  urn  die 
badische  Geschichtsforschung,  S.  1  — 13.  Nekrolog.  — 
Theobald  Walter:  Das  Minoritenkloster  zu  St.  Katha- 
rina  in  Rufach,  S.  14—65.  Das  muhsam  zusammengetragene 
Material  ist  Ieider  zu  wenig  verarbeitet.  Das  als  Anhang  ge- 
druckte  Inventar  aus  dem  Jahre  1563  ist  bei  der  Armut  des 
Klosters  kulturgeschichtlich  wenig  wertvoll.  Beigefugt  sind  9 
Abbildungen  und  Plane.  —  Othmar  Meisinger:  Volkslieder 
aus  Baden,  S.  66 — 74.  —  Oskar  Haffner:  Die  Pflege  der 
Volkskunde  in  Baden,  S.  75 — 78.  (Fortsetzung).  Vgl.  diese 
Z.    N.  F.    XXI.     S.    149. 


Mannheimer  Geschichtsblatter.  Jahrg.  VII.  (1906).  Nr.  1. 
Julius  Moses:  Johann  Peter  Frank,  Sp.  3  —  11.  Behandelt 
kurz  Leben  und  Wirken  des  in  Rodalben  bei  Pirmasens  ge- 
borenen,  mehrere  Jahre  lang  auch  in  Rastatt  und  Bruchsal 
tatigen  Begrunders  der  Hygiene.  —  Heinrich  Funck:  Auf- 
zeichnungen  eines  jungen  Zurichers  uber  seinen  Auf- 
enthalt  in  Mannheim  ira  Jahre  1782,  Sp.  11  — 15.  Der 
gleichnamige  Sohn  des  Zuricher  Burgermeisters  Johann  Heinrich 
Landolt  macht  in  seinem  Tagebuche  Aufzeichnungen  uber  die 
Bibliothek,  uber  Sammlungen,  uber  die  Stadt  und  ihr  Klima 
und  lasst  schliesslich  auch  der  chronique  scandaleuse  das  Wort. 
—  Miszellen.  Die  Mannheimer  Figaro-Premiere  unter 
Mozarts  Leitung,  Sp.    16  —  17.     Gibt  auch  andere  Daten  uber 

Zeitschr.  f.  Gcsch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  2.  23 


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34& 


Zeitschriftenhchau  und  Litcraturnotizen. 


die  Beziehungen  Mozarts  zu  Mannheim  und  iiber  die  Aufftihrung 
seiner  Werke  im  Nationaltheater.  —  Neujahrsgeschenke, 
Sp.  1 8.  Beispiele  aus  dem  Mannheim  des  18.  und  angehenden 
19.  Jahrhunderts  iiber  die  Unsitte,  hoheren  Beamten  Neujahrs- 
geschenke in  bar  zu  uberreiehen  —  Luise  Wei  land,  Sp. 
18 — 19.  Biographische  Notizen  iiber  die  in  Mannheim  begrabene 
P>zieherin  des  Konigs  Ludwigs  I.  von  Bayern.  —  Ein  Post- 
reiter  oder  Geschiiftsreisender  fiir  den  Odenwald  1432, 
Sp.  19.  —  Aus  der  Geschichte  der  Biirmannschen  Han- 
delsschule,  Sp.  20.  Neuabdruck  eines  Inserats  ira  Mann- 
heimer  Intelligenzblatt  vom  20.  Januar  1807,  in  welchem  die 
Schuler  die  Anstalt  gegen  den  Vorwurf  der  Vernachlassigung 
des  neusprachlichen  Unterrichts  verteidigen.  —  Gegen  die 
Kinder  ball  e,  Sp.  20  —  21.  Abdruck  eines  Erlasses  von  1804. 
Nr.  2.  Johann  Keiper:  Friedrich  Kasimir  Medicus, 
Sp.  27-34.  Kurzes  Lebensbild  des  um  den  Mannheimer 
botanischen  Garten,  um  die  Kaiserslauterer  physikalisch-okono- 
mische  Gesellschaft  und  um  die  Kaiserslauterer  kurpfalzische 
hohe  Schule  der  Kameral-  oder  Staatswirtschaft  hochverdienten 
Mannes.  —  Aus  den  Tagen  der  Pfalzverwiistung  1688/89, 
Sp.  34  —  38.  Neuabdruck  einer  Relation  aus  jenen  Tagen.  Der 
Verfasser  berichtet  uber  die  Vorgange  in  Heidelberg  als  Augen- 
zeuge,  iiber  die  in  Mannheim  vom  Horensagen.  —  W[alter]: 
Eine  politische  Konfiskation  im  Jahre  1760,  Sp.  38 — 41. 
Behandelt  die  Konfiskation  der  Flugschrift :  »Leben  und  Charakter 
des  Konigl.  Polnischen  und  Kurfurstl.  Sachsischen  Premier- 
ministers  Grafen  von  Briihl,  in  vertraulichen  Briefen  entworfen 
1760*.  —  Miszellen.  Aus  der  Hassraersheiraer 
Gemeinderechnung  von  162 1,  Sp.  41 — 43.  Schildert  die 
Kriegsleiden  des  Neckardorfes  nach  den  Angaben  in  der 
Gemeinderechnung.  —  Ein  Schreiben  Tillys  an  die  fran- 
kischen  Reichsritter  des  Kanton  Odenwald,  Sp.  43. 
Auf  eine  Beschwerde  der  Reichsritterschaft  des  Kantons  Oden- 
wald, die  sich  nicht  zu  Lieferungen  fiir  das  Heer  verstehen 
wollte,  antwortet  Tilly,  der  Soldat  konne  nicht  von  der  Luft 
Ieben,  er  erwarte  also  die  Lieferung.  —  Die  letzten  Mit- 
glieder  der  wallonischen  Gemeinde  in  Mannheim  (1809), 
Sp.  43 — 44.  Namensregister  samtlicher  Mitglieder  der  reformier- 
ten  wallonischen  Gemeinde.  —  Eine  Tochter  des  Kur- 
fiirsten  Karl  Theodor,  Sp.  44 — 45.  Nachrut  der  Mannheimer 
Zeitung  fiir  die  1786  verstorbene  illegitime  Tochter  Karl  Theo- 
dors,  Karolina  Josefa  Grahn  von  Heideck,  Gemahlin  des  Grafen 
von  Holnstein.  —  Die  Hemmerschen  Blitzableiter,  Sp.  45. 
Nachtrage  zu  einem  Aufsatz  in  den  Mannheimer  Geschichts- 
blattern  1904,  Nr.  1,  nach  Notizen  der  Mannheimer  Zeitung. 
Vgl.  diese  Z.  N.F.  XIX.  S.  342.  —  Bauholzpreise  vom 
Jahre    1683,  Sp.  45. 


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Zeitschriitenschau  und  Literaturnotizen. 


347 


Nr.  3  und  4.  Festnummer  zur  Erinnerung  an  den 
Bcginn  des  Baues  der  Festung  Mannheim  am  17.  Marz 
1606.  Beigegeben  ist  ein  Plan  der  Stadt  und  Festung  Mann- 
heim mit  der  Zitadelle  Friedrichsburg  urns  Jahr  1620  nach 
Merians  Kupferstich.  —  Das  Tage-  und  Ausgabenbuch 
Friedrichs  IV.  von  der  Pfalz,  Sp.  52 — 71.  Neudruck  des 
von  Wille  in  dieser  Zeitschrift  Band  XXX11I.  (1880)  veroffent- 
lichten  Tage-  und  Ausgabenbuchs.  V0111  Tagebuch  wird  nur  der 
Teil  von  1598  ab  gegeben.  Das  Ausgabenbuch  dagegen  soil 
vollstiindig  gedruckt  werden.  —  Philipp  Kautzmann:  Mar- 
quard  Freher,  Sp.  71  —  75.  Behandelt  in  Kiirze  das  Leben 
Frehers,  eingehender  sein  Hauptwerk,  die  Origines  Palatinae.  — 
Karl  Christ:  Frehers  zeitgenossischer  Bericht  uber  die 
Griindung  der  Stadt  und  Festung  Mannheim,  Sp.  75  —  78. 
Ubersetzung  aus  den  Origines  Palatinae.  —  Fried  rich  Walter: 
Die  Leiter  des  Mannheimer  Festungsbaus,  Sp.  78 — 82. 
Gibt  auf  Grund  bisher  unbekannter  Materialien  Notizen  iiber  die 
beim  Bau  hauptsachlich  tatigen  Beamten,  z.  B.  den  niederlandi- 
schen  Ingenieur  Janson  und  den  Kontrollbeamten  David  Wormser. 
—  Miszellen.  Zur  Griindung  der  Stadt  Mannheim,  Sp. 
82  —  83.  Abdruck  eines  Eintrags  in  die  Annalen  der  Universitat 
Heidelberg.  —  Die  ersten  Schultheissen  der  Stadt  Mann- 
heim, Sp.  83  —  84.  Biographische  Notizen  uber  Jakob  Romer, 
Nicolaus  Heynsius  und  Johann  C.  Raquet.  —  Das  al teste 
Einwohnerverzeichnis  von  Mannheim  (1439).  Gibt  aus 
dem  von  Karl  Christ  im  Neuen  Archiv  fur  die  Geschichte 
Heidelbergs  III.  und  V.  veroffentlichten  Registrura  exactionis 
einen  Abdruck  des  Verzeichnisses  der  Steuerpflichtigen  Mann- 
heims. 


Thurgauische  Beitrgge  zur  vaterlandischen  Geschichte. 

45.  Heft.  (1905).  R.  Wegeli:  Die  Truchsessen  von 
Diessenhofen,  S.  5 — 51.  Dieser  erste  Teil  fuhrt  in  an- 
sprechender  Behandlung  die  Geschichte  der  Truchsessen  bis 
1342,  dem  Tode  Johanns  von  Diessenhofen.  Beigegeben  ist 
eine  Stammtafel  derer  von  Hettlingen,  deren  einer  Zweig  die 
Diessenhofener  Truchsessen  sind,  und  3  Urkunden,  darunter  ein 
Landfriede  von  1333.  —  J.  H.  Thalmann:  Das  Landleben 
im  mittleren  Thurgau  wahrend  der  ersten  Halfte  des 
19.  Jahrhunderts,  S.  52 — 118.  Beschreibung  auf  Grund  eigener 
Erinnerungen.  —  Johannes  Meyer:  Mangolts  Fischbuch, 
S.  119  — 185.  Neudruck  des  Fischbuchs  des  Konstanzer  Chro- 
nisten  mit  kurzem  Glossar.  Der  historische  Teil  der  Vorbe- 
merkung  fusst  auf  Ruppert.  Leider  hat  Meyer  nicht  die  auf 
der  Zuricher  Stadtbibliothek  liegende  Originalhandschrift  ediert. 
—  R.  Wigert:    Thurgauer    Chronik    des   Jahres    1904,    S. 

23* 


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34  8  Zcitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 

186  —  201.  —   J.  Btichi:    Thurgauische  Literatur  aus  dem 
Jahre    1904,  S.  202 — 210. 


Strassburger  Diozesanblatt:  Dritte  Folge:  Band  2.  Jahr 
1905.  Zwolftes  Heft.  Band  3.  Jahr  1906.  Erstes  und  zweites 
Heft.  Wiirtz:  Heinrich  Bryat,  Pfarrer  von  Habsheim, 
S.  564 — 570,  21-36,  weist  diesen  von  ihm  in  einer  fruheren 
Arbeit  biographisch  bearbeiteten  Geistlichen  (vgl.  diese  Zeitschrift 
N.F.  XX,  508)  als  Verfasser  chronikalischer  Aufzeichnungen  nach, 
die  namentlich  fur  die  Zeit  des  Dreissigjahrigen  Krieges  mancherlei 
unbekannte  Tatsachen  uberliefert  haben.  —  Pfleger:  Ober 
Bautains  Stellung  zur  Scholastik,  S.  79 — 88. 


Annalcs  de  l'Est  ct  du  Nord:  Band  2.  Jahr  1906.  Heft  1. 
In  der  Bibliographic  ausfuhrliche  Anzeigen  von  Rieder:  Der 
Gottesfreund  im  Oberland  durch  Chr.  Pfister;  von  Overmann: 
Die  Abtretung  des  Elsass  an  Frankreich  im  westfalischen  Frieden 
und  von  den  Beitragen  zur  Landes-  und  Volkeskunde  von  Elsass- 
Lothringen  Heft  XXVI— XXIX  durch  Th.  Schoell.  In  der  Abtei- 
Iung:  Recueils  periodiques  et  Societes  savantes  ausfuhr- 
liche Analysen  der  lllustrierten  elsassischen  Rundschau,  Jahrgang 
1904  durch  J.  Joachim  und  des  Bulletin  du  Musee  historique  de 
Mulhouse,  Jahrgang   1904  durch  Th.  Schoell. 


Revue  d' Alsace:  Nouvelle  Serie.  Band  7.  Jahr  1906. 
Januar-Februar-Heft.  Oberreiner:  Cernay  aux  XHe  et 
XIIIe  siecles,  S.  5 — 8,  kurze  Bemerkungen  iiber  das  Ver- 
haltnis  der  Grafen  von  Pfirt  zu  Sennheim.  —  Walter:  Notice 
historique  sur  la  cour  colongere  de  Gundolsheim  (1183 
bis  1648,  S.  9  —  20,  mit  Verwertung  archivalischen  Materials  und 
Ausziigen  aus  den  Dinghofordnungen.  —  Laugel:  De  la 
necessite  de  conserver  a  nos  villes  alsaciennes  leur 
veritable  caractere,  S.  21  —53.  —  Schwartz:  Correspon- 
dance  de  Malouet,  S.  54 — 71,  enth.  Briefe  des  genannten 
Strassburger  Prafekten  an  den  Baron  Mounier  mit  vielen  Nach- 
richten  iiber  politische  Personlichkeiten  des  Elsass,  zunachst  aus 
dem  Jahre  1820.  De  Dartein:  L'6vangeliaire  d'Erkanbold 
(Suite),  S.  82  —  92,  handelt  iiber  die  dort  sich  findende  liturgische 
Einteilung  des  Jahres.  —  Gasser:  L'assistance  publique  a 
Soultz,  S.  93 — 105,  anspruchslose  Mitteilungen  iiber  Kranken- 
pflege  und  sonstige  Liebestatigkeit  vom  Mittelalter  bis  ins  19. 
Jahrhundert.  —  Biicher-  und  Zeitschriftenschau,  S.  106 — 112. — 
Supplement.  Bibliotheque  de  la  »Revue  d'Alsace^.  —  Jour- 
nal   du  palais  du    Conseil    souverain    d'Alsace    par  Val. 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 


349 


Michel    Antoine  Holdt,    publie  par  Angel   Ingold.  Tome   II, 
S.   113—176. 

Revue  catholique  d* Alsace:  Nouvclle  Serie.  Band  24. 
Jahr  1905.  Dezember-Heft.  Band  25.  Jahr  1906.  Januar-Heft. 
X.:  M.  Ie  vicaire  general  Rapp  (Suite),  S.  924 — 936,  be- 
ginnt  mit  den  Aufzeichnungen  des  Jahres  1877.  —  Kroener: 
Jean  Hanser  37c  abb£  de  Lucelle  (1605 — 1625)  (Suite), 
S.  937 — 947,  behandelt  die  Tatigkeit  H.'s  als  visitator  provin- 
cialis  fur  die  Cisterzienserkloster  in  Suddeutschland  im  weiteren 
Sinne  und  als  osterreichischer  Beauftragter  fur  Gotteshauser  in 
den  habsburgischen  Gebietsteilen.  —  Delsor:  f  M.  Ie  chanoine 
Alphonse  Adam,  S.  3 — 8,  Nachruf  auf  den  auch  um  die 
elsassische  Geschichte  bemuhten  Stadtpfarrer  und  Stadtarchivar 
von  Zabern. 

Regesta  Habsburgica.  Regesten  der  Grafen  von  Habs- 
burg  und  der  Herzoge  von  Osterreich  aus  dem  Hause  Habsburg. 
Herausgegeben  mit  Unterstutzung  der  kaiserlichen  Akademie  der 
Wissenschaften  und  des  kaiserlich  koniglichen  Ministeriums  fur 
Kultus  und  Unterricht  vom  Institut  fur  osterreichische  Geschichts- 
forschung  unter  Leitung  von  Oswald  Redlich.  I.  Abteilung: 
Pie  Regesten  der  Grafen  von  Habsburg  bis  1281,  bearbeitet 
von  Harold  Steinacker.  Innsbruck,  Verlag  der  Wagnerschen 
Universitiitsbuchhandlung.      1905.     X.  u.   148  S. 

Seit  Birk  im  Anhang  zu  Lichnowskys  Geschichte  des  Hauses 
Habsburg  und  Bohmer  in  den  Regesta  imperii  Regesten  der 
Grafen  von  Habsburg  und  der  habsburgischen  Herzoge  von 
Osterreich  verdffentlichten,  ist  ein  halbes  Jahrhundert  verflossen. 
Zahlreiche  seither  erschienene  Urkundenptiblikationen  und  Archiv- 
verzeichnisse  haben  iramer  deutlicher  gezeigt,  dass  in  den  beiden 
Werken  das  fast  uberreichlich  voihandene  Material  bei  weitem 
nicht  erschopft  war.  Und  doch  wurden  vollstandige  Regesten 
der  Habsburger  nicht  nur  fiir  die  osterreichische  Landesge- 
schichte,  sondern  auch  fur  die  Geschichte  des  Reichs  und  der 
sudwestdeutschen  Territorien  im  spatern  Mittelalter  eine  der  wert- 
vollsten  Grundlagen  abgeben.  Das  Institut  fiir  osterreichische 
Geschichtsforschung  hat  sich  daher  nicht  nur  um  die  eigene 
Stammes-  und  Landesgeschichte  ein  Verdienst  erworben,  als  es 
im  Jahre  1894  beschloss,  die  Neubearbeitung  der  habsburgischen 
Regesten  an  die  Hand  zu  nehmen.  Die  Leitung  des  netien 
Unternehmens  wurde  als  dem  Berufensten  Oswald  Redlich  tiber- 
tragen.  Es  beginnt  mit  den  fruhesten  Notizen  iiber  die  Grafen 
von  Habsburg  und  soil  eventuell  bis  zum  Jahre  1493  als  dem 
aussersten  Zeitpunkte  gefuhrt  werden;  der  Plan,  erst  mit  der 
Erwerbung  Osterreichs   (1 28 1)    anzufangen,    hatte    sich    bald    als 


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■^zq  Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizcn. 

unclurchfiihrbar  erwiesen.  Von  selbst  ergab  sich  dabei  die  zeit- 
liche  Abgrenzung  der  ersten  nun  vorliegenden  Abteilung.  In  ihr 
vereinigte  man  am  naturlichsten  die  Regesten  aus  der  Grafen- 
zeit,  die  der  Herzogszeit  gegenuber  ein  engeres  und  geschlos- 
seneres  Gebiet  umfassen.  Die  Regesten  dieser  Abteilung  beruck- 
sichtigen  dabei  noch  alle  Linien  des  Hauses,  da  erst  die  Wahl 
Rudolfs  IV.  zum  Kdnig  die  tiefe  Scheidung  zwischen  der  eigent- 
lich  sogenannten  habsburgischen  und  der  laufenburgischen  Linie 
herbeifuhrte.  Von  der  Konigswahl  an  sind  selbstverstandlich  nur 
noch  die  Urkunden  Rudolfs  notiert,  die  mit  der  Geschichte 
seiner  Familie  unmittelbar  zusammenhangen.  Fur  die  Anlage 
der  Regesten  waren  ebenso  wie  fiir  die  Druckausstattung  die 
Regesta  imperii  vorbildlich  ;  in  praktischer  Weise  sind  jedoch 
auch  die  Nachrichten  aus  erzahlenden  Quellen,  soweit  sie  sich 
unter  selbstandigen  Daten  einreihen  liessen,  in  die  fortlaufende 
Nuramernzahlung  einbezogen  worden.  Die  Anmerkungen  zu  den 
Regesten  der  ersten  Zeit  sind,  wie  es  bei  dem  sparlichen 
Materia]  naturlich  ist,  teilweise  sehr  ausfuhrlich  gehalten ;  die 
Vorrede  verspricht  ausdriicklich,  dass  es  damit  spater  anders 
werde  gehalten  werden.  Die  Bearbeitung  der  ersten  Abteilung 
wurde  von  Harold  Steinacker  besorgt,  der  seit  1901  als  stan- 
diger  Mitarbeiter  bei  dem  Unternehmen  beschaftigt  ist.  Von 
weiteren  Mitarbeitern  gedenkt  die  Vorrede  vor  allem  des  aar- 
gauischen  Staatsarchivars  Dr.  Herzog,  der  das  Material  seines 
Archives  nicht  nur  fiir  die  Grafen-,  sondern  auch  fur  die  Her- 
zogszeit bearbeitet  hat. 

Die  Bearbeitung  der  Regesten  ist  im  ganzen  wohl  gelungen. 
Der  wesentliche  Inhalt  der  Stiicke  ist  getreu  wiedergegeben, 
die  Literatur  ist  vollstandig  herangezogen,  die  abstufende  Behand- 
lung  der  Urkunden,  die  fur  die  Ausfuhrlichkeit  des  Regestes  die 
Wichtigkeit  des  Stiickes  fiir  die  Geschichte  der  Habsburger 
bestimmend  sein  Iasst,  ist  nach  wohl  uberlegten  Grundsatzen 
vorgenommen  worden.  Dagegen  sind  die  weniger  wichtigen 
Teile  der  Urkunden,  sowie  die  Ortsnamen  vielfach  so  fliichtig 
wiedergegeben,  dass  ausdrucklich  davor  gewarnt  sein  muss, 
irgend  ein  Regest  ohne  Kontrolle  durch  das  Original  zu  be- 
nutzen.  Nur  ein  paar  Proben  :  In  Regest  1 34  sind  die  beiden 
Zeugen  »Lutoldus  de  HengarU,  »Walterus  de  Tegernowe*  auf 
den  einen  »Lutold  von  Tegernau*  zusammengezogen.  In  Nr.  105 
ist  solidus  im  Original  einmal,  ohne  dass  eine  Bemerkung  hinzu- 
gefugt  ware,  mit  »Denar<  iibersetzt ;  der  Flurname  »Eilsmaton< 
(jetzt  »Eien«)  in  derselben  Urkunde  ist  mit  dem  unverstand- 
lichen  »Eltschen«  wiedergegeben.  Der  »flumen  Surannus«  in  der 
als  Nr.  103  excerpierten  Urkunde  hatte  entweder  mit  dem  alten 
Namen  (Surenen)  oder  mit  dem  modernen  (Engelberger  Aa) 
angefuhrt  werden  sollen  und  hatte  nicht  in  das  ganz  unmogliche 
»Suhr«    aufgelost    werden    durfen.     In    Nr.    255    heisst    es,    Graf 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnolizen.  ;c  i 

Gottfried  verzichte  »in  die  Hand  des  Abtes  (von  VVettingen)  und 
des  Kellerraeisters  Heinrichf;  nach  dem  Original  hat  der  Graf 
in  die  Hand  des  Kellermeisters  »Joco  ventrabilis  .  .  .  Conradi 
.  .  .  abbatis*.  verzichtet  u.s.w.  Von  kleineren  Versehen  (wie 
»Kussaberg«  in  Regest  134,  was  weder  der  urkundlichen  noch 
der  niodernen  Form  des  Namens  entspricht)  und  Inkonsequenzen 
(conversus  ist  bald  als  »M6nch«,  bald  a  Is  »Kon  verse*  ubersetzt) 
ist  dabei  noch  ganz  abgesehen.  Es  ist  zu  hoffen,  dass  in  den 
spateren  Teilen  des  Werkes,  die  viel  mehr  als  die  vorliegende 
erste  Abteilung  ungedrucktes  Material  behicksichtigen  miissen, 
solche  Ungenauigkeiten  vermieden  werden  konnen;  was  bei  der 
ersten  Abteilung,  die  ja  vor  allem  eine  Ubersicht  iiber  das  bereits 
gedruckte  Material  zur  Geschichte  der  Grafen  von  Habsburg  zu 
geben  bestimmt  ist,  weniger  schwer  ins  Gewicht  fallt,  wurde 
spater  den  Wert  der  Regesten  in  hohem  Grade  beeintrachtigen. 
Als  zuverlassig  erwiesen  haben  sich  das  Verzeichnis  der 
Aussteller  und  Eropfanger,  sowie  die  Cbersicht  iiber  die  Mit- 
glieder  des  Hauses  Habsburg,  die  dem  Buche  statt  eines  eigent- 
lichen  Registers  beigegeben  sind.  E.  Fueter. 


Eine  willkommene  Erganzung  und  Weiterfiihrung  der  grund- 
legenden  Arbeiten  Hermann  Baumgartens  bildet  die  Hallische 
Habilitationsschrift  von  Adolf  Hasenclever:  Sleidan-Studien 
(Bonn,  Rohrscheid  &  Ebbecke  1905.  58  S.),  in  der  die  Ent- 
wicklung  der  politischen  Ideen  Sleidans  bis  zum  Jahre  1545, 
dem  Hohepunkt  seines  Lebens,  verfolgt  wird.  Drei  einzelne 
Abschnitte  werden  behandelt :  erstens  Sleidans  Brief  an  Rutgerus 
Rescius  (Sommer  1530),  in  dem  der  Briefschreiber  nach  H. 
»mehr  Erasmianer  als  Lutheraner,  mehr  Humanist  als  Protestant* 
zu  sein  scheint  und  daneben  von  seiner  kuhl-kritischen  Haltung 
gegenuber  dem  Kaiser  und  —  was  die  Beurteilung  der  politi- 
schen Lage  uberhaupt  anlangt  —  von  seinem  ruhigen  Wirklich- 
keitssinn  Zeugnis  ablegt.  Erst  der  Aufenthalt  in  Frankreich 
( 1 533 —  !543)  wird  fur  Sleidans  religiose  Entwicklung  entscheidend, 
wie  er  auch  trotz  zeitweiser  Verkennung  der  kaiserlichen  Plane 
fur  ihn  eine  ausserordentliche  Erweiterung  des  politischen  An- 
schauungskreises  bedeutet :  in  dieser  Richtung  bieten  die  Dar- 
legungen  iiber  die  wahrend  dieses  Zeitraums  mit  Calvin  und 
den  Brudern  Du  Bellay  unterhaltenen  Beziehungen  Iehrreiche 
Aufschlusse.  Zum  dritten  werden  ganz  kurz  Sleidans  politische 
Ideen  im  Jahre  1545  geschildert:  seit  dem  Frieden  von  Crespy 
ist  seine  politische  Auffassung  durch  scharfste  Gegnerschaft 
wider  Karl  V.  gekennzeichnet,  die  Einwirkung  Jakob  Sturms 
bringt  die  innere  Entwicklung  zum  Abschluss.  —  Von  den  Bei- 
lagen  heben  wir  das  Verzeichnis  der  nicht  aufgefundenen  Stiicke 
aus  Sleidans  Bricfwechsel    hervor,    das    iiber    200  Nummern  um- 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 


fasst,  ohne  dass  1  eider  der  Hoffnung  Ausdruck  gegeben  werden 
konnte,  diese  empfindlichen  Lucken  durch  weitere  Funde  auch 
nur  einigermassen  auszufullen.  Hans  Kaiser. 


Madame  Atkyns  et  la  prison  du  temple  1758 — 1836 
d'apres  des  documents  in^dits  par  Frederic  Barbey,  Paris, 
librairie  academique  Didier  Perrin  et  Cie.    1905. 

Die  vorliegende  Schrift,  die  sich  mit  einem  Versuche  be- 
schaftigt,  den  die  englische  Schauspielerin  Atkyns  zur  Befreiung 
Ludwigs  XVI.  und  seiner  Familie  aus  dem  Temple  unternahm, 
verdient  auch  an  dieser  Stelle  Erwahnung.  Unter  den  Agenten 
der  Madame  Atkyns  befand  sich  ein  Baron  Auerweck  von 
Steillenfels,  ein  politischer  Abenteurer  mit  diplomatischen  Alluren, 
der  urspriinglich  im  Solde  Englands  stand  und  sich,  nach  ver- 
geblichen  Versuchen  eine  Existenz  zu  gewinnen,  endlich  in 
Schutterwald  etwa  um  1800  niederliess,  nachdem  er  ein  Frau- 
lein  von  Gelb  geheiratet  und  daraufhin  die  badische  Staats- 
angehorigkeit  erworben  hatte.  In  Elgersweier,  wohin  er  spater 
zog,  wurde  er  unter  dem  Verdachte,  dass  er  an  geheimen  Um- 
trieben  gegen  Napoleon  beteiligt  sei,  am  23.  Juli  1807  durch 
einen  franzosischen  Koramissar  verhaftet  und  zuerst  im  Temple 
und  spater  in  Vincennes  gefangen  gesetzt.  Obgleich  ihm  augen- 
scheinlich  nichts  Gravierendes  zur  Last  gelegt  werden  konnte, 
scheiterten  die  Schritte,  die  die  badische  Regierung  und  der 
Gesandte  von  Dalberg  in  Paris  bei  Fouch^  und  dem  Due  de 
Rovigo  behufs  seiner  Freilassung  unternahmen,  an  dem  Wider- 
stand  Napoleons,  dessen  kategorischer  Bescheid  :  »bon  a  retenir 
jusqu'a  la  paix  general e«  uber  sein  Schicksal  entschied.  Erst 
1 8 14,  nach  dem  Sturze  des  ersten  Kaiserreiches,  erfolgte  die 
Freilassung,  die  ihm  die  Ruckkehr  nach  Baden  gestattete.  Die 
Darstellung  dieser  Vorgange  beruht  zum  Teil  auf  den  Akten  des 
Karlsruher  Archivs.  v.   Gulat. 


Gustav  Toblers  Mitteilungen  »Aus  Karl  Mathys 
Schweizerzeit*,  die  als  Neujahrsblatt  des  Histor.  Vereins  des 
Kantons  Bern  erschienen  sind,  kommen  einem  Wunsche  Alfr. 
Sterns  nach,  der  unlangst  die  Sammlung  alter  auf  diesen  Lebens- 
abschnitt  des  hervorragenden  Mannes  bezuglichen  Zeugnisse 
anregte.  Die  Aktenstucke,  die  Tobler  hier  aus  dem  Berner 
Staats-  und  Bundesarchive  verdffentlicht,  beginnen  mit  dem  Ge- 
suche  um  Gewahrung  eines  Asyls,  das  Mathy  im  Mai  1835  an 
den  Kanton  Bern  richtete,  und  reichen  bis  zum  Jahre  1842. 
Die  wenig  riihmliche  Rolle,  die  die  Berner  Regierung  Mathy 
gegeniiber  gespielt,  tritt  bei  den  Verhandlungen  uber  seine  Aus- 
weisung    grell    zu    Tage.      Der    Beschluss    des    Vororts    Luzern, 


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Zeitschriftenscbau  und  Literaturuotizen.  ?c-i 

durch  den  sein  Name  von  der  Liste  der  Ausgewiesenen  ge- 
strichen  wurde,  bedeutete  fur  die  Berner  Be  horde  eine  Nieder- 
lage,  fur  die  sie  sich,  —  zu  ihrein  eigenen  Schaden  —  als  1842 
seine  Ruckkehr  nach  der  Schweiz  in  Aussicht  stand,  durch  Ab- 
lehnung  seines  Gesuches  urn  Einburgerung  zu  rachen  suchte. 
Von  Interesse  sind  die  Ausfuhrungen  uber  Mathys  literarische 
Tatigkeit  in  der  »Jungen  Schweiz*  und  anderen  Blattern.  Die 
Ideen,  fur  die  er  da  eintrat  (Fi nan zre form,  Aufhebung  der 
Zehnten-  und  Binnenzolle,  Vereinheitlichung  von  Munze,  Mass 
und  Gewicht  u.  a.),  sind  bei  der  fortschreitenden  Entwicklung 
der  Dinge  spaterhin   alle  zur  Durchfuhrung  gelangt.  K.   0. 


Stutz,  Dr.  Ulrich,  Das  habsburgische  Urbar  und 
die  Anfange  der  Landeshoheit.  Weimar.  Hermann  Bohlaus 
Nachfolger  (Sonderabdruck  aus  der  Zeitschrift  der  Savigny- 
stiftung  fiir  Rechtsgeschichte.  Band  XXV.  Germanistische  Ab- 
teilung).      70  S. 

Zu  den  zahlreichen  Untersuchungen  uber  die  Anfange  der 
Landeshoheit  hat  Stutz  mit  diesem  Aufsatze  einen  sehr  schatzens- 
werten  Beitrag  geliefert.  Was  nicht  von  alien  Urbaren  gesagt 
werden  kann,  uber  Gerichtswesen  wie  uber  Kirchen,  —  denn  auf 
diese  zwei  Gruppen  beschranken  sich  die  Ausfuhrungen  von  Stutz,  — 
gibt  das  habsburgische  Urbar  gleich  interessante  Aufschlusse.  Die 
hohe  Gerichtsbarkeit  im  alten  Sinne  begann  schon  zu  zerfallen, 
die  Gerichtsbarkeit  uber  Frevel  begann  sich  mit  Zwing  und  Bann 
zu  verschmelzen.  Den  Rechtsboden  fiir  die  hohe  Gerichtsbar- 
keit gibt  die  Landgrafschaft  oder  Grafschaft,  den  Rechtsboden 
fiir  Zwing  und  Bann  dagegen  die  Grundherrschaft  ab.  Beson- 
ders  uberrascht  ist  man,  im  zweiten  Teil  die  hohe  wirtschaftliche 
Bedeutung  der  Kirchen  fiir  die  Habsburger  zu  sehen.  Den  jahr- 
lichen  Ertrag  fiir  die  Herrschaft  berechnet  Stutz  aus  75  Kirchen 
auf  1 1 651/2  Mark  Silbers,  eine  sehr  betrachtliche  Summe,  wenn 
man  bedenkt,  dass  die  ganze  habsburgische  Herrschaft  (gleich- 
falls  nach  der  Stutz'schen  Berechnung)  im  Maximum  etwa  5700 
Mark,  im  Minimum  etwa  2800  Mark  abwarf.  Dabei  sind  die 
allerdings  erheblich  geringeren  Ertrage  aus  den  Vogtabgaben, 
die  von  grosser  Bedeutung  wurden  fiir  die  Entwicklung  eines 
kraftigen  Steuerrechts,  noch  nicht  einmal  mitgerechnet.  Von 
dem  landesherrlichen  Patronat,  den  man  im  Norden  etwa  um 
1300  findet,  meldet  das  Urbar  noch  nichts.  Dieses  steht  prak- 
tisch  auf  dem  Boden  des  Kirchensatzes,  theoretisch  auf  dem 
Boden  des  kanonischen  Patronatsrechtes.  Die  osterreichischen 
Verhaltnisse  des  14.  Jahrhunderts,  wo  das  Haus  Habsburg  sich 
die  Patronate  ratione  ducatus  zuschrieb,  zeigen  jedoch,  dass  nur 
die  Ermordung  Kdnig  Albrechts  eine  ahnliche  Entwicklung  am 
Oberrhein  abschnitt. 


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354 


Zeitschriftenschau  mid  Literaturnotizen. 


Es  ware  sehr  zu  begrussen,    wenn  die  verdienstvolle  Arbeit 
von  Stutz  Anlass  gabe  zu  ahnlichen  Untersuchungen.      H.  B. 


Die  von  Hans  Niese  in  den  Quellen  und  Forschungen 
aus  italienischen  Archiven  und  Bibliotheken  8  (1905),  S.  217 
— 248  gebotenen  Untersuchungen:  Zur  Geschichte  des 
deutschen  Soldrittertums  in  Italien  sind  auch  an  dieser 
Stelle  zu  erwahnen,  da  sie  eine  betrachtliche  Anzahl  der  unter 
den  spateren  Staufern  in  Itaiien  kfimpfenden  Soldner  als  An- 
gehorige  der  oberrheinischen  Gegenden  nachzuweisen  vermogen. 


In  einem  Aufsatz  »Zur  Geschichte  der  vorderoster- 
reichischen  Munzstatte  Ensisheira  in  Oberelsass* 
(Forschungen  und  Mitteilungen  zur  Geschichte  Tirols  und  Vor- 
arlbergs  II  u.  Ill)  behandelt  W.  Beeuaelmanns  kurz  die  Ge- 
schichte dieses  Miinzwerks,  das  von  1584  bis  1632  im  Betrieb 
war,  die  Miinzen,  die  dort  gepragt  wurden,  die  einzelnen  Beam- 
ten  und  den  Betrieb  selber.  Im  Anhang  teilt  er  einige  Amts- 
instruktionen  und  Bestallungen  mit.  W.    W. 

A.  M.  Koeniger,  Burchard  1.  von  Worms  und  die 
deutsche  Kirche  seiner  Zeit  (1000—1025).  Ein  kirchen- 
und  sittengeschichtliches  Zeitbild  (a.  u.  d.  T. :  Veroffentlichungen 
aus  dem  kirchenhistorischen  Seminar  Miiuchen.  II.  Reihe  Nr.  6). 
Miinchen,  J.  J.  Lentner  (E.  Stahl  jun.)    1905.     VII,  244  S. 

In  zwei  Werken  lebt  das  Gedachrnis  des  Bischofs  Burchard 
von  Worms  (f  1025)  fort,  in  seinem  Hofrecht  und  seiner  Samm- 
lung  des  kanonischen  Rechts.  Wahrend  aber  jenes  sich  wieder- 
holter  Erlauterung  zu  erfreuen  hatte,  ist  dieser  erst  durch  A. 
Hauck  die  ihr  gebuhrende  Stellung  in  der  geschichtlichen  Ent- 
wicklung  der  kirchlichen  Verhaltnisse  Deutschlands  zugewiesen 
worden  ;  in  ihr  fand  sich  die  Antwort  auf  die  Frage,  »wie  sich 
der  deutsche  Klerus  und  besonders  das  Episkopat  dem  Gegen- 
satz  gegeniiber  verhielt,  der  zwischen  dem  bestand,  was  in 
Deutschland  als  Recht  geubt  wurde,  und  dem,  was  das  geheiligte 
Ansehen  des  Altertums  als  Recht  der  Kirche  forderte  und  be- 
hauptete«  (vgl.  Berichte  uber  die  Verhandlungen  der  koniglich 
sachsischen  Gesellschaft  der  Wissenschaften  zu  Leipzig,  philol.- 
histor.  Klasse  46,  1894,  S.  65  flf. :  Kirchengeschichte  Deutsch- 
lands III,  3.  und  4.  Aufl.  Leipzig  1906,  S.  437  ft".).  Mit  kurzen 
sicheren  Ziigen  zeichnet  Hauck  den  Zwiespalt,  der  den  Liber 
decretorum  Burchards  durchzieht ;  seine  Anschauung  ist  auch  die 
des  Verfassers  der  vorliegenden  Arbeit,  der  das  Ziel  gesetzt  ist, 
einmal  alle  kirchlichen  Verhaltnisse    Deutschlands    um   das    Jahr 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 


355 


iooo  kennen  zu  lehren,  fur  die  jene  Sammlung  Norraen  auf- 
stellen  will,  sodann  aber  diese  Rechtsregeln  zu  veranschaulichen 
an  der  Hand  der  gleichzeitigen  oder  doch  annahernd  gleich- 
zeitigen  Niederschriften  historiographischer  Art.  Koeniger  gliedert 
den  Stoff  in  vier  Abschnitte  :  er  handelt  von  der  kirchlichen 
Hierarchie  (S.  1 1  ff.),  der  Disziplin  (S.  112  ff.),  dem  Kultus  (S. 
1 65  flf.)  und  schliesslich  den  kirchlich-sozialen  Verhaltnissen  (S. 
203  ff.).  Der  Benutzer  wird  gern  den  umsichtigen  Fleiss  aner- 
kennen,  mit  dem  aus  Burchards  Werk  die  fur  jede  Kategorie 
einschlagigen  Stellen  zusammengetragen,  dann  aber  fur  die  Belege 
wiederum  ihre  Quellen  und  haufig  genug  deren  Uraanderungen 
durch  Burchard  aufgedeckt  sind.  Noch  fehlt  leider  eine  kriti- 
sche  Neuausgabe  des  Liber  decretorum  und  fiir  eine  solche 
bedeutet  die  Studie  jedenfalls  — •  auch  nach  derjenigen  von 
A.  Hauck  —  eine  wertvolle  Vorarbeit;  ihr  Verdienst  ware  noch 
grosser,  hatte  Koeniger  in  einem  Anhang  eine  tabellarische 
Ubersicht  uber  die  von  ihm  und  anderen  Autoren  eruierten 
Quellen  Burchards  geliefert,  und  stets  angemerkt,  welche  Kapitel 
sich  Anderungen  gefallen  lassen  mussten,  und  welcher  Art  diese 
Anderungen  sind.  Jetzt  sind  die  Hinweise  darauf  fiber  das 
ganze  Buch  hin  zerstreut  und  bei  Verwertung  des  Liber  decre- 
torum muss  man  erst  muhsara  suchen,  wo  Koeniger  die  ein- 
schliigige  Stelle  behandelt  hat.  Auch  die  von  Hauck  aufge- 
worfene  Frage  nach  der  Ursprunglichkeit  der  inskriptionen  ist 
von  Koeniger  nicht  naher  untersucht  worden,  und  doch  ware 
ihre  Priifung  notig  gewesen,  da  gerade  auf  ihnen  vielfach  nicht 
unwichtige  Schlusse  aufgebaut  sind.  E.  Friedberg  hat  gegen 
Koeniger  u.  a.  das  Bedenken  erhoben,  sein  Buch  suche  wesent- 
lich  nur  aus  einer  Quelle  heraus  das  Recht  einer  Periode  zur 
Darstellung  zu  bringen  (Deutsche  Zeitschrift  fur  Kirchenrecht 
1905,  S.  466  ff.),  und  auch  ich  mochte  dieses  Bedenken  teilen. 
Nicht  als  ob  ich  undankbar  ware  fur  die  mannigfache  Belehrung, 
die  Koenigers  Untersuchung  dem  Leser  zuteil  werden  lasst, 
sondern  weil  ich  an  nicht  wenigen  Stellen  eine  noch  starkere 
Heranziehung  der  historiographischen  Literatur  gewunscht  hatte. 
So  haufig  z.  B.  die  Lebensbeschreibungen  Bernwards  und 
Godehards  von  Hildesheim  zitiert  werden,  —  sie  sind  nicht 
vollig  ausgeschopft.  Zu  den  Bemerkungen  uber  die  Vierteilung 
der  kirchlichen  Einkiinfte  (S.  52  und  56  Anm.  1)  ware  die 
Bemerkung  im  Leben  des  Erzbischofs  Bruno  von  Koln  (c.  48) 
anzumerken  gewesen,  aus  der  hervorgeht,  dass  neben  jenem 
romischen  Brauch  auch  der  gallo-spanische  einer  Dreiteilung  in 
Deutschland  noch  bekannt  war.  S.  78  ff.  vermisse  ich  bei  der 
Aufzahlung  der  Rechte  der  Metropolitan  einen  Hinweis  auf 
Thietraar  von  Merseburgs  Chronik  (II  c.  32  ed.  Kurze  S.  32), 
da  hier,  wenn  anders  ich  nicht  irre,  zum  ersten  Male  des  Eides 
der  Suffragane  zu  Handen  ihres  Erzbischofs  Erwahnung  geschieht. 


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2c5  Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 

Schade  auch,  dass  ausser  dem  Pallium  (S.  82  f.)  nicht  auch  des 
erzbischoflichen  Vortragskreuzes  gedacht  wird  (vgl  z.  B.  MG. 
Const.  1,  98  zura  Jahre  1049),  dass  Werner  Koeniger  nicht  ein- 
geht  auf  die  bischoflichen  lnsignien  wie  z.  B.  den  Bischofsstab, 
fur  dessen  Verwertung  gerade  aus  den  geschichtlichen  Aufzeich- 
nungen  sich  lehrreiche  Aufschliisse  ergeben ;  endlich  nicht  auf 
die  Konsekrationen  der  deutschen  Bischofe,  fur  die  in  den  Pon- 
tifikalien  ein  noch  nicht  gehobenes  Anschauungsmaterial  vor- 
liegt,  aus  dem  Mitteilungen  zu  machen  ich  mir  fur  eine 
andere  Gelegenheit  vorbehalten  raochte.  Nicht  ausreichend  sind 
S.  94  Anm.  3  die  Ausfuhrungen  uber  die  Pfarreien,  fur  die 
ausser  dem  Buche  von  H.  Schafer  (Pfarrkirche  und  Stift,  1903) 
auch  der  Aufsatz  desselben  Verfassers  in  der  Romischen  Quar- 
talschrift  1905,  S.  25  ff.  zu  verwerten  war.  Nicht  ganz  will  auch 
der  Abschnitt  uber  das  Presbyterkollegium  des  Bischofs  befrie- 
digen  (S.  99  ff.) ;  das  Aachener  Konzil  wurde  im  Jahre  8 1 6 
abgehalten,  nicht  817  (vgl.  MG.  Concilia  II,  307);  die  Trennung 
der  mensa  episcopi  von  der  mensa  canonicorum  wird  nicht 
erwahnt,  ebensowenig  die  Beamten  der  Kollegien  wie  z.  B.  der 
Domprobst,  fur  dessen  Bestellung  sich  in  der  Chronik  Thiet- 
mars  (VII  c.  ed.  Kurze  S.  174)  eine  charakteristische  Stelle 
findet;  man  hort  nichts  von  der  Einfuhrung  des  sog.  Gnaden- 
jahres,  fur  dessen  Einrichtung,  soweit  ich  sehen  kann,  der  von 
W.  von  Brunneck  (Zur  Geschichte  und  Dogmatik  der  Gnaden- 
zeit,  1905)  ubersehene  Bericht  der  Annales  Augustani  zum  Jahre 
1029  (iMG.  SS.  HI,  125;  vgl.  Steichele's  Archiv  III,  100)  der 
alteste  uberhaupt  erhaltene  ist.  Meine  kleinen  Nachtriige  sollen 
nicht  den  Eindruck  des  Makelns  um  jeden  Preis  erwecken,  son- 
dern  das  Interesse  bekunden,  das  Koenigers  Arbeit  geweckt  hat; 
wie  E.  Friedberg  mochte  ich  sie  einen  Baustein  nennen  zu  einer 
Geschichte  des  deutschen  Kirchenrechts  und  gleich  ihm  dieser 
Empfindung  der  Dankbarkeit  gegenuber  dem  Verfasser  Ausdruck 
geben  A.  Werminghoff. 

Fr.  Geier.  Die  Durchfuhrung  der  kirchlichen  Re- 
formen  Josephs  II.  im  vorderoserreichischen  Breisgau. 
(Kirchenrechtliche  Abhandlungen  herausg.  von  Dr.  Ulrich  Stutz. 
1 6./ 1 7.  Heft)  Stuttgart   1905. 

Die  kirchenrechtlichen  Abhandlungen,  durch  deren  Heraus- 
gabe  sich  Prof.  Stutz  dauernde  Verdienste  erwirbt,  konnen  schon 
auf  eine  Reihe  gediegener  Arbeiten  zuriickblicken,  bei  denen 
teils  der  rein  wissenschaftliche,  toils  der  juristisch-praktische  Zweck 
in  den  Vordergrond  tritt,  wahrend  andere  wieder  beides  in 
schonster  Weise  mit  einander  vereinigen.  Zu  den  Veroffent- 
lichungen  letzterer  Art  gehort  diejenige  von  Geier,  der  sich  mit 
anerkennenswertem  Fleiss  und  Sachverstandnis  durch  das  uberaus 
umfangreiche    Aktenmaterial    durcharbeitete ,     um     ein    bis    jetzt 


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Zeitschriftenschau  und  Literatumotizen.  ^cy 

vdllig  brach  gelegenes  Gebiet  zu  bebauen,  dessen  Bedeutung  sich 
bis  auf  die  Gegenwart  erstreckt  fur  alle,  die  fur  die  Frage  nach 
dem  Verhaltnis  der  Kirche  zum  Staat  lnteresse  haben.  War 
doch  der  »Josephinisraus«  nichts  anderes  als  das  Bestreben,  dem 
Verhaltnis  von  Kirche  und  Staat  ein  anderes  Geprage  zu  ver- 
leihen,  die  Kirche  in  eine  Staatsanstalt,  die  Geistlichkeit  zu  Staats- 
beamten  umzuwandeln.  Von  Maria  Theresia  wurden  die  Grund- 
lagen  dazu  gelegt,  von  Joseph  II.  das  angefangene  Werk  mit 
Hinwegsetzung  uber  alles  hergebrachte  Recht  durchgefuhrt,  wahrend 
Leopold  die  Verordnungen  seines  Vorgangers  teihveise  wieder 
zu  mildern  suchte,  bis  der  grosse  Korse  kam  und  alles  zerschlug, 
was  an  die  alte  Diozesaneinteilung  und  Diozesanregierung  noch 
erinnerte.  Von  diesem  Hin-  und  Herwogen  gibt  G.  uns  einen 
Abschnitt,  der  den  Erfolg  Josephinischer  Kirchenpolitik  im  Breis- 
gau  behandelt.  Die  Arbeit  entwirft  zunachst  ein  Bild,  wie  das 
Ordenswesen  im  Breisgau  umgestaltet  und  die  Kloster  von  ihren 
auswartigen  Beziehungen  losgelost  wurden;  wie  sodann  der  Breis- 
gau seinen  eigenen  Landesbischof  erhallen  und  schliesslich  auch 
die  Dekanate  territorialisiert  werden  sollten:  Versuche,  von  denen 
der  erste  und  dritte  teilweise  gelang,  der  zweite  aber  ganzlich 
scheiterte.  Der  Umgestaltung  der  kirchlichen  Verfassung  zu 
gunsten  des  Territorialsystems  galten  auch  die  Bestrebungen, 
welche  die  Befugnisse  der  Bischofe  scheinbar  zu  erhohen  suchten, 
urn  diese  spater  samt  ihren  Vorrechten  nur  zu  gefugigeren  Dienern 
des  Staates  zu  machen.  Hervorgehoben  seien  die  tief  ein- 
schneidenden  Verordnungen  uber  die  geistliche  Gerichtsbarkeit, 
uber  das  landesherrliche  Placet  und  das  Besteuerungsrecht  der 
Bischofe,  wobei  vor  allem  §  10,  »die  Einstellung  der  Abgaben 
der  Geistlichen  an  die  Bischofe*,  Erwahnung  verdient.  Der 
Josephinischen  Klosterpolitik,  die  mit  der  Aufhebung  einer  Reihe 
von  Breisgauischen  Klostern  ihr  Ziel  erreicht  zu  haben  glaubte, 
ist  ein  eigenes  Kapitel  gewidmet.  Ebenso  lehrreich  sind  die 
weiteren  Kapitel,  welche  von  den  innerkirchlichen  Angelegen- 
heiten  handeln  und  die  Heranbildung  des  Welt-  und  Ordens- 
klerus,  die  Abschaffung  von  Prozessionen,  Wallfahrten,  Bruder- 
schaften,  Feiertage  usw.  sowie  eine  neue  Pfarreinteilung  zum 
Gegenstand  haben.  Sehr  anerkennenswert  ist  bei  der  Behand- 
lung  aller  dieser  Fiagen  die  durchaus  objektive  Schilderung,  bei 
der  das  eigene  Urteil  ganz  zurucktritt  und  nur  die  Quellen 
reden.  Nur  einmai  versucht  der  Verfasser  einer  personlichen 
Meinung  Ausdruck  zu  geben,  indem  er  fur  die  Generalseminare 
eine  Lanze  bricht.  Es  mag  sein,  dass  die  einen  bisher  diese 
Einrichtungen  mit  zu  schwarzen  Augen  ansahen,  wahrend  wieder 
andere  daran  alles  lobenswert  fanden,  allein  zu  einem  abschliessen- 
den  Urteil  mussten  doch  noch  ganz  andere  Momente  in  Betracht 
gezogen  werden,  als  G.  sie  bietet.  —  Formell  liesse  sich  an 
der    Arbeit   aussetzen,    dass    zusammengehorige    Materien    durch 


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358  Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 

die  zu  schablonenmassige  Einteilung  auseinandergerissen  werden, 
was  da  und  dort  zu  Wiederholungen  fuhrt.  Die  Urkundenbei- 
lagen  wiiren  orthographisch  besser  nach  den  Grundsatzen  von 
Weizsacker  behandelt  worden.  Einigere  kleinere  Versehen —  S.  170 
ist  von  einem  Benediktinerstift  *>St. Georg*  inVillingen  die  Rede!  — 
seien  iibergangen.  —  lnhaltlich  kann  die  Arbeit  keine  ab- 
schliessende  Behandlung  des  Themas  bieten,  sie  will  es  jeden- 
falls  auch  nicht.  Zum  richtigen  Verstandnis  der  Reformen 
Josephs  II.  im  Breisgau  mtisste  die  Arbeit  —  G.  deutet  dies 
selbst  bisweilen  an  —  mit  einem  fruheren  Zeitpunkt  einsetzen 
und  die  vorausliegenden  kirchlichen  Verhaltnisse  eingehender 
schildern.  Die  Heranziehung  weiterer  einschlagiger  Litteratur 
wurde  bei  manchen  Fragen  sehr  gute  Dienste  geleistet  haben. 
Sodann  stiitzen  sich  G.'s  Untersuchungen  vorwiegend  auf  die 
Regierungsakten;  durch  die  Akten  der  Kirchenregierung,  der 
Domkapitelsprotokolle  und  anderer  kirchlichen  Archive  wurden 
die  Bemuhungen  des  hoheren  wie  niederen  Klerus  zur  Abwen- 
dung  der  Reformen  in  ein  helleres  Licht  treten.  Ausserordent- 
lich  wertvoll  ware  die  Heranziehung  der  Luzerner,  Kolner  und 
Wiener  Nuntiaturberichte  des  Vat.  Archivs  und  der  anderen 
ital.  Archive,  wie  ich  mich  selbst  durch  Durchsicht  einiger  Bande 
uberzeugte.  Aus  den  unverschleierten  Berichlen  der  Bischofe  von 
Konstanz  und  Basel  an  den  Nuntius  in  Luzern  und  aus  den 
Weisungen,  die  sie  wieder  von  Rom  aus  crhielten,  ersehen  wir 
erst,  wie  tief  einsclineidend  in  das  ganze  kirchliche  System  die 
Reformen  von  Maria  Theresia  und  Joseph  II.  waren.  Trotz 
dieser  unverschuldeten  Mangel  bedeutet  die  Arbeit  G/s  eine 
hochst  wertvolle  Gabe  fur  unsere  kirchliche  Landesgeschichte; 
denn  sie  bildet  die  Grundlage  fiir  eine  spiitere  zusaramenfassende 
Arbeit,  die  sich  die  Geschichte  der  kath.  Kirche  in  den  ein- 
zelnen  badischen  Territorien  im  Aufklarungszeitalter  zum  Gegen- 
stand  wahlen  konnte.  Riedtr. 

Im  Repertorium  fur  Kunstwissenschaft  XX VIII,  474  ff.  bringt 
P.  Kalkoff  in  einem  Aufsatz  »Zur  Lebensgeschichte 
Albrecht  Diirers«  eine  Reihe  wertvoller  Mitteilungen  iiber 
die  Huldigungsreise,  die  im  Auftrag  der  Stadt  Strassburg  im 
Sommer  1520  der  alte  Stadtschreiber  Sebastian  Brant  in  die 
Niederlande  zum  neugewahlten  Kaiser  Karl  V.  unternahm,  uber 
ein  historisches  Werk  aus  der  romischen  Kaisergeschichte,  das 
er  durch  seinen  Sohn  Onufrius  dem  Kaiser  dedizieren  wollte, 
und  iiber  seine  Begegnung  mit  Albrecht  Diirer  sowie  seinen  Ver- 
kehr  mit  dem  Antwerpener  Kreise  von  Erasmianern.  Bei  dieser 
Gelegenheit  hat  Diirer,  scheint  es,  das  Portrat  Sebastian  Brants 
in  das  Skizzenbuch  seiner  niederlandischen  Reise  aufgenommen. 

W.    W. 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 


359 


J.  Knepper1),  Das  Schul-  und  Unterrichtswe  sen 
im  Elsass  von  den  Anfangen  bis  gegen  das  Jahr  1530. 
Mit  12  Abbildungen.  Strassburg,  J.  H.  Ed.  Heitz  (Heitz  und 
Mundel)    1905.     XVI,  459  S.  80. 

Die  Redaktion  der  Zeitschrift  fur  die  Geschichte  des  Ober- 
rheins  hatte  die  Gtite,  das  Buch  von  J.  Knepper  dem  Unter- 
zeichneten  zur  Besprechung  zu  uberweisen  ;  trotz  des  defectus 
scientiae  ubernahm  ich  die  mir  gestellte  Aufgabe,  freilich  rait 
dem  stillen  Vorbehalt,  nur  eine  Inhaltsubersicht  liefern  zu 
konnen,  —  ahnlich  dem  mittelalterlichen  Bischof,  der  ja  auch 
sich  strauben  musste,  fiel  die  VVahl  des  Konigs  oder  des  Dom- 
kapitels  auf  ihn,  da  er  nur  auf  solche  Weise  den  Verdacht  der 
Simonie  beseitigen  zu  konnen  vermeinte.  Ich  bekenne  gem, 
aus  der  vorliegenden  Arbeit  Belehrung  und  Anregung  erhalten 
zu  haben ;  denn  sie  macht  den  achtunggebietenden  Versuch, 
die  zerstreuten  Beitrage  zur  lokalen  Schul-  und  Unterrichtsge- 
schichte  zusammenzufassen  zu  einer  Darstellung  der  Schul-  und 
Unterrichtsverhaltnisse  im  Elsass  tiberhaupt,  ohne  dass  sie  des- 
halb  auf  eine  selbstandige  Durchforschung  der  —  fur  grosse 
Strecken  allerdings  iiberaus  diirftigen  —  Quellen  verzichtet 
hatte;  sie  weitet  sich  uberdies  aus  zu  einer  Schilderung  des 
geistigen  Lebens  im  Elsass  wahrend  des  Mittelalters,  derart, 
dass  sein  Bild,  weil  mit  wohltuender  Liebe  zum  Gegenstande 
und  mit  Geschick  gezeichnet,  auch  den  fesselt,  der  bisher  nur 
im  allgemeinen,  an  der  Hand  von  Buchern  wie  denen  von 
Specht,  Kaufmann  und  Paulsen,  den  Fragen  mittelalterlicher  und 
neuerer  Bildungsgeschichte  naher  getreten  war.  Der  Verfasser 
weiss  temperamentvoll  zu  schreiben  und  zur  Mitarbeit  anzu- 
rcgen,  gleichzeitig  aber  den  Stoff  zu  beleben  durch  eingestreute 
Beispiele,  sei  es  durch  die  Erlauterung  des  Murbacher  Biblio- 
thekskataloges,  den  erst  H.  Bloch  richtig  bestimmt  hatte,  sei  es 
durch  Hinweise  auf  Unterrichtsraittel  wie  z.  B.  die  Grammatica 
figurata  des  Ringmann  Philesius  aus  dem  Jahre  1509,  sei  es 
endlich  durch  Bilder  aus  dem  Leben  und  Wirken  einzelner 
Lehrer  wie  vor  allem  des  Wimpfeling  und  Pellikan. 

Knepper  gliedert  sein  Buch  in  zehn  Abschnitte.  Er  geht 
aus  von  einer  Geschichte  der  Klosterschulen,  unter  denen  die 
der  Dominikaner  und  Franziskaner  besonders  ausfiihrlich  ge- 
wurdigt  werden.  Unter  den  Stiftsschulen  erfahrt  die  von  St. 
Thomas  in  Strassburg  als  typische  Anstalt  sorgfaltige  Behand- 
lung.  Die  eigentumliche  Erscheinung,  dass  Strassburg  keine 
stadtische    Schule  ins    Leben    rief,    wird  ansprechend  begriindet; 

')  Herr  Gymnasiallehrer  Dr.  Knepper  in  Bitsch,  dessen  Studien  zur 
Geschichte  des  Humanismus  noch  mane  he  schone  Frucht  versprachen,  ist  in- 
2wischen  verstorben. 


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^5o  Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 

das  stadtische  Schulwesen  in  Hagenau  und  das  in  der  Herr- 
schaft  Rappoltstein  wird  geschildert,  nicht  minder  die  immerhin 
stattliche  Zahl  von  Schulen  in  kleineren  Stadten  wie  z.  B.  Boll- 
weiler  und  schliesslich  die  Judenschulen  des  Elsass.  Knepper 
geht  in  den  bisher  aufgezahlten  Abschnitten  regelraassig  so  vor, 
dass  er  die  Entwicklung  jeder  Art  von  Schule  verfolgt  von  ihrem 
ersten  Auftreten  an  bis  ins  sechzehnte  Jahrhundert  hinein,  und 
wenngleich  dadurch  sich  mancherlei  Wiederholungen,  Verwei- 
sungen  nacb  vorwarts  und  riickwarts  ergeben,  so  scheint  der 
eingeschlagene  Weg  doch  der  am  besten  begrundete.  Quer- 
durchschnitte  durch  diese  Entwicklungsreihen  zu  ziehen  ware 
darum  gefabrlich  gewesen,  weil  sie  das  Zusammengehorige  ge- 
trennt  und  doch  keine  gehorige  Vorstellung  vermittelt  hatten. 
Den  historischen  —  Knepper  nennt  sie  analytischen  —  Ab- 
schnitten gegenuber  stehen  die  synthetischen.  Wir  erhalten 
Schilderungen  der  elsassischen  Schuldisziplin,  des  Schulhumanis- 
mus,  der  Lehrerschaft  und  ihrer  Stellung  innerhalb  der  grosseren 
Verbande,  Kirche  und  Gemeinde,  schliesslich  Einblicke  in  die 
Fiirsorge  fur  arme  Schiiler,  die  Beteiligung  der  Schulen  an 
kirchlichen  Gottesdiensten,  ihre  festlichen  Veranstaltungen.  Die 
Natur  der  Uberlieferung  bringt  es  mit  sich,  dass  hier  vor  allem 
das  ausgehende  Mittelalter  zu  Wort  kommt ;  aber  Knepper  unter- 
lasst  darum  nicht,  die  Einzelerscheinungen  soweit  nur  irgend 
angangig  rait  den  fruheren  zu  verbinden.  Immerhin  will  uns 
diinken,  als  hatten  gerade  die  letzten  Abschnitte  durch  eine 
straffere  Anordnung  gewinnen  konnen.  Leider  fehlt  auch  eine 
Gesamtwurdigung  aller  der  Verhaltnisse,  die  trotz  mancher  Be- 
miihungen  einzelner  den  Niedergang  des  elsassischen  Schul- 
wesens  um  die  VVende  des  15.  und  10.  Jahrhunderts  verschuldet 
haben:  der  Leser  muss  aus  vielen  Stellen  des  VVerks  eine  An- 
schauung  davon  sich  zu  bilden  versuchen.  Dazu  kommt  eine 
gewisse  Breite  in  der  Anfuhrung  des  Details,  die  freilich  wieder 
begriindet  erscheint  in  der  offensichtlichen  Begeisterung  des 
Verfassers  fur  seinen  Gegenstand;  ihm  geht  das  Herz  auf,  kann 
er  von  den  »Bublein«  im  Wasgau  berichten,  und  er  nimmt  ge- 
mutlichen  Anteil  an  der  alten  Lehrer  Freud  und  Leid.  Gern 
liisst  man  seinen  liebenswiirdigen  Optimismus  auf  sich  wirken, 
der  doch  von  Obertreibungen  sich  im  grossen  und  ganzen  fern- 
zuhalten  versteht,  mag  gleich  der  niichternere  Sinn  nicht  jedem 
Analogieschluss,  nicht  jeder  Verwertung  des  argumentum  ex 
silentio  zur  Schlussfolgerung  Beifall  zollen. 

Wir  merken  zum  Schluss  mehrere  Einzelheiten  an,  die  bei 
der  Lekture  der  ersten  Abschnitte  sich  ergeben.  S.  7  ft.  fallt  die 
zeitlich  allzufruhe  Ansetzung  der  elsassischen  Benediktinerkioster 
auf;  die  nachweisbaren  Daten  finden  sich  in  der  Zusammen- 
stellung  von  O.  Hauck,  Kirchengeschichte  Deutschlands  II  (1900), 
S.   801  f.     Zu  S.    \2   iiber  die  sog.  Statuta  Murbacensia  vgl.  jetzt 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen.  36 1 

auch  MG.  Concilia  II,  307  Anm.  1.  Zu  S.  31  :  eine  Biographie 
des  hi.  Bonifacius,  die  Lullus  verfasst  hatte,  gibt  es  nicht  Zu 
S.  67  ware  ein  Hinweis  auf  das  Buch  von  W.  Kawerau,  Thomas 
Murner  und  die  Kirche  des  Mittelalters,  Halle  1890  erwiinscht 
gewesen.  Zu  S.  98  :  warum  soil  es  eine  Seltenheit  gewesen 
sein,  dass  im  11.  Jahrhundert  eine  hochgestellte  Frau  das 
Deutsche  und  das  Lateinische  vollig  beherrschte?  Zu  S.  108  f. : 
neben  Heddo  von  Strassburg  ware  auch  sein  Nachfolger  Rachio 
zu  erwahnen  gewesen,  dessen  Handschrift  der  Hispana  aus  dem 
Jahre  788  noch  Fr  Maassen  im  Jahre  1864  benutzen  konnte 
(vgl.  ihre  Vorrede  bei  Fr.  Maassen,  Geschichte  der  Quellen  und 
der  Literatur  des  kanonischen  Rechts  I,  Graz  1870,  S.  667). 
Zu  S.  158:  die  angefiihrte  Stelle  der  Constitutiones  Marbacenses 
aus  der  Wende  des  1  1.  u.  12  Jahrhunderts :  Interim  qui  discendi 
studio  dediti  sunt,  in  scholis  discant,  quibus  a  praelato  talis  const  i- 
tuendus  est  vitae  probabilis  f rater,  qui  eorum  curam  summa  gerat 
industria  eosque  ita  arctissime  constringat,  qualiter  ecclesiasticis  imbuti 
doctrinis  et  armis  spiritualibus  induti  et  ecclesiae  utilitatibus  parere 
et  ad  gradus  ecclesiasticos  quandoque  digne  possint  promovcri  ist 
entlehnt  aus  der  Institutio  canonicorum  des  Aachener  Concils 
vom  Jahre  816  c.  135  (MG.  Concilia  II,  413),  nur  dass  hier  es 
heisst :  .  .  .  in  huius  modi  fsc.  pueris  et  adolesceniibus)  custodiendis 
et  spiritaliier  erudiendis  talis  a  praelatis  constituendus  est  vitae  pro- 
babilis f rater,  qui  eorum  curam  summa  gerat  industria  eosque  ita 
artissime  constringat,  qualiter  ecclesiasticis  doctrinis  imbuti  et  armis 
spiritalibus  induti  et  ecclesiae  utilitatibus  decenter  parere  et  ad  gradus 
ecclesiasticos  quandoque  digne  possint  promoveri,  Schliesslich  sei 
gestattet,  auf  die  lehrreichen  Schulordnungen  von  ungefahr  1470 
aufmerksam  zu  machen,  die  E.  Knupfer  im  Urkundenbuch  der 
Stadt  Heilbronn  (Stuttgart  1904),  S.  494  flf.  Nr.  882  und  883 
veroflentlicht  hat.  A.   W. 


Das  kleine  Werk  von  Mulsow  uber  Brombach  (Brombach 
im  Wiesental.  Ein  Beitrag  zur  Heimatkunde.  Lahr, 
Moritz  Schauenburg  1905)  ist  aus  Vortragen  entstanden, 
welche  der  Verfasser,  fruher  Pfarrer  in  Brombach,  vor  einer 
Reihe  von  Jahren  in  seiner  Gemeinde  gehalten  hat.  Mit  der 
Geschichte  des  Ortes  beschaftigen  sich  hauptsachlich  die  beiden 
Abschnitte  ^Brombach  in  Klosterabhangigkeit«  und  »Brombach  in 
Ritterabhangigkeit< ;  aber  auch  sonst  finden  sich,  insbesondere  in 
dem  Kapitel  >Bilder  aus  dem  wirtschaftlichen  und  gcistlichen 
Leben«,  zahlreiche  historische  Ausfuhrungen.  Als  besonders 
dankenswert  sind  u.  a.  die  Zusamraenstellung  der  Brombacher 
Burgernaraen  von  1300  bis  1850  (S.  262  —  266)  und  die  Tabelle 
der  Gewannamen,  der  jetzt  verschwundenen,  wie  der  heute  noch 
gebrauchlichen    (S.    292  —  295)    zu    bezeichnen.     Ausser    den  ge- 


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162  Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 

druckten  Quellen  hat  der  Verfasser  auch  ungedrucktes  Material 
aus  den  Archiven  in  Karlsruhe,  Basel  und  St.  Gallen  heran- 
gezogen.  Die  in  der  Hauptsache  wohlgelungene  Arbeit  wird 
ihren  vornehmlichsten  Zweck,  namlich  den,  das  Interesse  an  der 
geschichtlichen  Vergangenheit  der  Heimat  bei  den  Bewohnern 
des  Dorfes  selbst  zu  wecken  und  lebhaft  zu  erhalten,  sicherlich 
erfullen,  und  unter  diesem  Gesichtspunkt  wird  man  auch  uber 
manche  Langen  des  Biichleins  gerne  hinwegsehen.  — r. 


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Heinrich    Louffenberg  von    Freiburg 
und  sein  Gesundheitsregiment  (1429). 

Von 

Karl  Baas. 


Gelegentlich  meiner  Studien  iiber  die  arztlichen  Ver- 
haltnisse  im  mittelalterlichen  Freiburg,  die  ich  in  der  Ale- 
mannia,  Bd.  21.  1905  niedergelegt  habe,  begegnete  ich 
dem  in  der  Literaturgeschichte  des  Mittel alters  wohl- 
bekannten  Heinrich  Louffenberg:  ein  deutsches  Ge- 
sundheitsregiment desselben  gibt  uns  den  Beweis  auch  der 
medizinischen  Neigungen  und  Beschaftigungen  des  Mannes, 
welch er  sonst  haupts&chlich  als  Dichter  geistlicher  Lieder 
und  religioser  Lehrgedichte  geruhmt  wird. 

Ed.  Richard  Miiller  hat  im  Jahre  1889  eine  mono- 
graphische  Bearbeitung  H.  Louffenbergs  geschrieben  >) ; 
nach  seinen  Darlegungen,  welche  er  auf  die  iibrigen 
bekannten  Lebensdaten  griindet,  fallt  die  Zeit  der  Geburt 
<lesselben  in  die  neunziger  Jahre  des  14.  Jahrhunderts,  »also 
ungefahr  auf  das  Jahr   1390c 

An  diese  ungefahre  Datierung,  welche  in  der  Tat 
nicht  unwahrscheinlich  ist,  mochte  ich  folgende  Vermutung 
anknupfen:  In  dem  alsbald  zu  betrachtenden  Manuskript 
des  Gesundheitsregimentes  kommen  zwei  Jahreszahlen  vor, 
1 39 1  und  1429.  Letztere  ist  in  dem  Werke  selbst  als  das 
Jahr  der  Abfassung  desselben  ausdriicklich  bezeichnet; 
erstere  findet  sich  in  der  meteorologisch-astronomischen 
Einleitung  auf  Blatt  32*  als  Ausgangsziffer  einer  Anweisung 
zur  Berechnung   der  Sonntagsbuchstaben   der   Jahre.     Als 


*)  Ed.  Richard  Miiller,  Heinrich  Loufenberg,  eine  litterar-historische 
Untersuchung.     Berlin   1889. 

Zcitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  3.  24 


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3^4 


Baas. 


solchen  hat  nun  1391  das  A,  in  welchem  Umstand  man 
den  Grund  der  Wahl  dieser  Ziffer  erblicken  kttnnte;  jedoch 
auch  1402,  14 1 3  und  14 19  sind,  abgesehen  von  den  Schalt- 
jahren,  in  der  gleichen  Lage.  Da  also  ein  derartiger  oder 
ein  anderer,  allgemeiner  Grund  fttr  das  Aussuchen  des 
Jahres  1391  nicht  ersichtlich  ist,  so  mochte  ich,  wie  dies 
fQr  1429  gilt,  so  auch  fOr  die  Nennung  von  1391  eine 
auf  die  Person  des  Verfassers  des  Gedichtes  bezugliche 
Ursache  annehmen.  Damit  komme  ich  zu  der  Vermutung, 
die  natiirlich  nichts  mehr  als  eine  solche  sein  will,  dass 
jenes  Jahr  1391  das  Geburtsjahr  Heinrich  Louffen- 
bergs  gewesen  sein  konnte.  — 

Als  Geburtsort  hat  Laufenburg  zu  gelten,  jenes  male- 
rische,  alte  Stadtchen  am  Oberrhein,  dessen  durch  die 
Industrie  bedrohte  Stromschnellen  in  neuerer  Zeit  so  sehr 
das  Interesse  weiterer  Kreise  erregt  haben;  der  Dichter 
selbst  hat  zweimal  in  ausdrucklicher  Weise  seine  Herkunft 
bezeichnet1),  indem  das  Schluss-Akrostichon  des  >Spiegels 
menschlichen  Heils«,  so  wie  des  >Buchs  der  Figurenc  lautete: 
>Heinricus  Loufenberg*,  wahrend  er  sonst  >Louffenberg« 
wie  seinen  feststehenden  Zunamen  gebrauchte.  So  ist  er 
auch  im  Totenbuch  des  Klosters  St.  Johann  zu  Strassburg 
als  »frater  Heinricus  Louffenberg«  aufgefiihrt;  immerhin 
mOchte  ich  darauf  aufmerksam  machen,  dass  der  auf  das 
Akrostichon  des  Gesundheitsregiments  folgende  Vers  »Gut- 
mann  also  heisse  ich«  einen  Wechsel  des  Geschlechtsnamens, 
wie  er  spater  bei  den  Humanisten  haufig  ist,  auch  hier 
als  moglich  erscheinen  lasst.  Im  iibrigen  hat  Ad.  So  ein 
in  seinem  sehr  dankenswerten  >Mitteldeutschen  Namens- 
buch«,  welches  die  sudostdeutsche  Ecke  um  Basel  herum 
umfasst,  nachgewiesen,  dass  schon  im  12.  und  13.  Jahr- 
hundert  der  Name  Laufenberg  in  verschiedener  Schreib- 
weise  in  dem  genannten  Bezirk  mehrfach  vorkommt.  — 
Wo  der  Dichter  nach  Ablauf  seiner  Jugendzeit  gelebt  hat, 
ist  uns  nicht  iiberliefert;  es  ist  lediglich  eine  Annahme,  welche 
sich  auf  die  Deutung  des  in  der  verbrannten  Handschrift 
von  Strassburg  C.  22  enthaltenen,  undeutlich  geschriebenen 


!)    Vgl.    Christ.    Mor.    Engelhardt,    Der   Ritter    von    Stauffenberg. 
Strassburg   1823.  S.   16  Anm.   1. 


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Heinrich  Louffenberg  und  sein  Gesundheitsregiment.  35c 

Wortes  »Zomgenc  griindet,  dass  Louffenberg  im  Jahre  141 1 
in  Zofingen  in  der  Schweiz  sich  aufgehalten  babe. 

Nach  seinem  spateren  Berufe,  in  welchem  er  es  zu 
der  hoheren  Stellung  eines  »decanus  decanatus  et  cappellanus 
ecclesie  par.  beate  Marie  in  Friburg  Const.  dioec.«  >)  gebracht 
hat,  sowie  nach  seinem  litterarischen  Schaffen  miissen  wir 
glauben,  dass  er  sich  nicht  nur  die  ubliche  und  notwendige 
Bildung  der  Kleriker  seiner  Zeit  erworben,  sondern  dass 
er  noch  weiteren  Studien,  und  zwar  auf  dem  Gebiet  der 
Naturwissenschaft  und  Medizin  obgelegen  hat.  Dass 
Louffenberg  eine  Dom-  oder  Klosterschule ,  vielleicbt 
sogar  ein  »studium  generalec  besucht  hat,  gibt  er  selbst  in 
zwei  Versen  seines  Gesundheitsregimentes  auf  Blatt  150b 
zu  erkennen,    wo  er  einem   Wissbegierigen   den  Rat   gibt: 

»Dass  er  var  ze  schule  hin 
»Verrer  denn  ich  bin  gesin.« 

Daraus  schliesse  ich  zugleich,  dass  Louffenberg  seine 
Ausbildung  in  oder  wenigstens  nicht  allzuweit  von  seiner 
Heimat  erhalten  hat,  w&hrend  er  in  der  angefuhrten  Weisung 
an  einen  anderen  vielleicht  an  die  »ferneren«,  damals  be- 
riihmtesten  medizinischen  Fakultaten,  etwa  zu  Paris  oder 
Montpellier  oder  gar  zu  Salerno  gedacht  haben  mag, 
wo  die  arabistische  Heilkunde  herrschte,  welche  auch  in 
dem  »Gesundheitsregimentc  zutage  tritt. 

Wenn  wir  nun  an  die  deutschen  Hochschulen  als 
mOgliche  Statten  seiner  Lernzeit  denken,  so  kommen  fur 
den  Anfang  des  15.  Jahrhunderts  ausser  Wien  und  Prag 
etwa  noch  Heidelberg,  Coin,  Erfurt,  Wiirzburg  oder 
Leipzig  in  Betracht.  Nun  findet  sich  in  der  Heidelberger 
Matrikel  unter  dem  20.  Dezember  14172)  ein  »Heinricus 
Loffenburg  de  Rapperswil  clej.  Constanc.  dyoc.« 
eingetragen,  der  nach  Zeit  und  Umstanden  sehr  stark  an 
unseren  Dichter  denken  lasst;  leider  konnte  ich  aber  trotz 
meiner  Anfragen  in  Rapperswil  selbst,  sowie  in  dem  zu- 
gehOrigen  Kantonsarchiv  in  St.  Gallen  und  in  der  Stifts- 
bibliothek  des  benachbarten  Einsiedeln  gar  nichts  mehr 
iiber     die     PersOnlichkeit     des     ehemaligen     Heidelberger 


l)  Zell,   BischSfliches  Decret  zu  Gunsten  Heinrich  Loufenbergs.     Frei- 
burgcr  DiOzesanarchiv  XX,   304.    —   *)  Toepke,    Matrikel  von  Heidelberg. 

24* 


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366  Baas. 

Studenten  herausbringen.  Trotzdem  mochte  ich  die  M&g- 
lichkeit  der  Identitat  des  Dichters  mit  jenem  Kleriker  nicht 
ganz  von  der  Hand  gewiesen  wissen;  wir  gew£nnen  da- 
durch  auch  eine  neue  Ortliche  und  zeitliche  Angabe  aus 
dem  von  Miiller1)  als  dunkel  bezeichneten  Lebensabschnitt 
von   14 13— 1425. 

In  bestimmter  Weise  ist  bis  jetzt  erst  von  1429  an 
der  Aufenthaltsort  Louffenbergs  bekannt:  denn  fur  diese 
Zeit  zunachst  zeugt  er  selbst  auf  Blatt  156b  der  Handschrift 
seines  Gesundheitsregiments,  welches 

»Wurt  gedichtet  sunderbar 
»Do  man  zelte  tusend  jar 
»Vierhundert  nun  und  zwenzig  me 
>Gott  behut  uns  alle  vor  we 
»Und  welle  uns  geben  ewencklich 
»Ru\ve  by  yme  im  himmelrich.« 

Und  in  einem  Akrostichon  des  Schluss-»r<itschenc  aut 
Blatt  157  findet  sich  Name,  Wohnort  und  Stand  des  Ver- 
fassers:  »Heinrich  Louffenberg  von  Fryburg  ein  priester«. 
Dass  es  sich  dabei  aber  um  Freiburg  im  Breisgau 
handelt,  wird,  abgesehen  von  der  Zugehorigkeit  zur 
Diozese  Konstanz  genau  bestimmt  durch  eine  Deckel- 
aufschrift  der  jetzt  verbrannten  Strassburger  Liederhand- 
schrift,  welche  nach  Wackernagel  lautete:  »Diss  buchelin 
gedihtet  herr  heinrich  16fFenberg  ein  priester  |  ertzpriester 
und  dechan  der  dechanye  ze  friburg  in  brys  |  gowe  etc. 
der  da  no  noh  do  man  zalt  M.C.C.C.C.X.L.V.  jor  gieng  |  von 
der  welt  in  sant  Johans  orden  ze  dem  grunen  werde  ze 
strossburg  bittend  got  fur  in.c 

Wenn  ich  noch  hinzufuge,  dass  nach  dem  Nekro- 
logium  des  genannten  Klosters  Louffenberg  im  Jahre  1460 
am  31.  Marz  daselbst  gestorben  ist,  so  mag  dies  fiir  unsern 
Zweck  geniigen.  — 

Bei  dem  Brande  der  Stadtbibliothek  zu  Strassburg  am 
25. J 26.  August  1870  sind  samtliche  dort  befindliche  Hand- 
schriften  Louffenbergs  verbrannt;  iibrig  ist  allein  das 
in  Munchen  befindliche  Manuskript,  welches  ich  selbst 
benutzen  konnte.     Ed.  Rich.  Miiller  schreibt,   es  sei   das 

l)  L.  c.  p.  27.  —  *)  Ebenda  p.   12. 


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Heinrich  Louflenberg  und  sein  Gesundheitsregiment.  ^5y 

einzige  Werk,  »das  uns  noch  in  der  Originalhandschrift 
erhalten  ist«;  nach  seiner  ganzen  Darstellung  meint  er 
die  Originalhandschrift  Lou  ff  en  bergs  selbst. 

Demgegeniiber  will  ich  gleich  hier  bemerken,  dass 
ich  das  Manuskript  in  der  Hauptsache  fur  eine, 
allerdings  gleichzeitige,  Kopie  halte,  die  von  einem 
unbekannten  Schreiber  in  einer  sehr  gleichmassigen, 
sauberen  Weise  geschrieben  ist. 

Das  Papier  ist  ein  stark  geripptes,  sogenanntes  Ochsen- 
kopfpapier;  die  BlattgrOsse  ist  14/21  cm.  Die  Seiten  sind 
nicht  liniiert;  lediglich  die  Schrift  ist  begrenzt  durch  je 
zwei  feine,  vertikal  und  horizontal  bis  an  den  Blattrand 
durchgehende  Linien.  Zwischen  den  grOsseren  oder  kleineren 
Abschnitten  sind  freie  Raume  gelassen,  in  welchen  mit 
ancierer  Schrift,  als  sie  der  Haupttext  hat,  Angaben  iiber 
den  Gegenstand  von  Bildern  gemacht  werden,  welche 
eigentlich  daselbst  beabsichtigt  waren;  dariiber  folgt  nach- 
her  noch  ein  Wort. 

Von  geringerer  Bedeutung  fur  die  Frage,  ob  Original 
oder  nicht,  mag  sein,  dass  auf  Blatt  41  statt  »synnec  zuerst 
»stymec  steht,  welches  Wort  dann  durchgestrichen  ist;  auf- 
falliger  ist,  wenn  auf  Blatt  134  ein  ganzer  Vers  durch- 
strichen  ist,  der  versehentlich  an  den  falschen  Platz  ge- 
schrieben worden  war  in  folgender  Weise: 

aDer  in  der  wollo  umbo  got 
»Von  sterbeit  und  gebrestens  not 
»Der  in  der  welte  umbe  got.« 

Beweisend  aber  dafiir,  dass  es  sich  urn  eine  Abschrift 
handelt,  scheint  mir,  dass  hinter  Blatt  150  ein  ganzes  Blatt 
ausgeschnitten  ist,  dass  Blatt  151a  dann  wieder  vollig  und 
mehrfach  durchstrichen  ist,  worauf  auf  151^  der  Text  fort- 
fahrt.  Was  aber  aut  151a  gelOscht  ist,  ist  wttrtlich  auf 
Blatt  1 48/ 1 48a  schon  enthalten,  wo  es  auch  hinpasst. 

Nehme  ich  somit  an,  dass  der  Text  des  Gesundheits- 
regiments  nicht  von  Louffenberg  geschrieben  worden 
ist,  so  beziehe  ich  auf  seine  Hand  aber  die  erwahnten 
Einftigungen  zwischen  den  Kapiteln  und  Abschnitten. 

Da  muss  ich  zunachst  etwas  weiter  ausgreifen. 

Auf  dem  ersten  Bild  von  Louffenbergs  gleichfalls 
verbrannten    >Buch    der    Figuren«,    welches    Engelhardt 


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368  Baas. 

auf  Tafel  XIX  seines  genannten  Buches  gerettet  hat,  ist 
der  Dichter  selbst  abgebildet,  wie  er  in  einem  vor  ihm 
liegenden  Manuskript  schreibt.  Seine  Buchstaben  weichen 
von  denjenigen  des  Spruchbandes,  mit  denen  vermutlich 
auch  das  »Buch  der  Figuren«  geschrieben  war,  erheblich 
ab,  zeigen  dagegen  grosse  Ubereinstimmung  und  Ahnlich- 
keit  mit  denjenigen  der  Worte,  welche  in  den  frei- 
gelassenen  R&umen  zwischen  den  Kapiteln  des  Gesund- 
heitsregimentes  stehen,  als  Bezeichnungen  der  Illustrationen, 
die  daselbst  sein  sollten.  Denn  dass  in  der  Vorlage,  d.  h. 
dem  Originalmanuskripte  des  letzteren,  Figuren  sich  be- 
fanden,  bezeugen  jetzt  noch  die  auf  Blatt  51  befindlichen 
Verse,  in  weichen  Louffenberg  den  Hinweis  gibt: 

»Als  dis  figure  dir  zeigen  kan 

♦Die  ich  dir  han  entworffen  hie,« 

woraus  zugleich  geschlossen  werden  konnte,  dass  der 
Dichter  selbst  auch  des  Zeichnens  machtig  war. 

Hat  er  sich  aber,  wie  angegeben,  schreibend  abge- 
bildet oder  auch  abbilden  lassen,  so  ist  es  nicht  zu  unwahr- 
scheinlich,  dass  er  seine  eigene  Handschrift  auf  die  im 
Bilde  vor  ihm  liegenden  Blatter  eingetragen  hat,  resp.  hat 
eintragen  lassen.  Auf  diesem  Wege  komme  ich  somit  zu 
der  Annahme,  dass  das  erhaltene  Miinchener  Manuskript 
eine  unter  den  Augen  des  Dichters  von  einem  andern 
gefertigte  Abschrift  ist,  wahrend  von  ihm  selbst  nur  die 
erwahnten  Figurenbezeichnungen  eingetragen  wurden. 

Indem  ich  noch  hinzufiige,  dass  der  Schriftcharakter 
im  Gesundheitsregiment  sich  wesentlich  unterscheidet  nicht 
nur  von  dem  des  Spruchbandes  im  >Buch  der  Figurem, 
sondern  auch  von  dem  des  »Spiegels  menschlichen  Heilesc1), 
so  wie  von  dem  der  musikalischen  Traktate,  die  Louffen- 
berg abgeschrieben  haben  sollte*),  dass  ausserdem  alle 
diese  Schriftproben  unter  einander  verschieden  sind  und 
somit  wohl  auf  verschiedene  Schreiber  zu  beziehen  sind, 
schliesse  ich  hiermit  diese  mehr  ausserlichen  Betrachtungen, 
um  mich  jenem  erstgenannten  Werke  zuzuwenden. 


*)  Schriftprobe  bei  Chr.  M.  Engelhardt,  Ritter  von  Stauffenberg, 
Tafel  I  Nr.  2.  —  *)  Vgl.  Lippmann,  Bulletin  d.  1.  Soc.  pour  1.  conservat. 
d.  raonum.  histor.  d'Alsace.  II.  Ser.  7.  vol.  1869.  2.  Partie.  (Mit 
Faksimile). 


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Heinrich  Louffenberg  und  sein  Gesundheitsregiment.  369 

Freilich  ist  es  weder  nach  Form  noch  nach  Inhalt 
hervorragender  als  gar  viele  andere  der  in  jener  Zeit  so 
zahlreichen  und  verbreiteten  Regimina  sanitatis;  aber  ab- 
gesehen  davon,  dass  es  das  letzte  ganz  erhaltene  Werk 
des  Dichters  ist,  schien  mir  gleichwohl  eine  Besprechung 
desselben  nicht  ohne  Interesse,  besonders  fur  die  Geschichte 
der  Stadt  Freiburg,  in  der  es  entstand. 

Da  erhebt  sich  nun  zun£chst  die  Frage  nach  den 
Quellen,  aus  welchen  das  Gedicht  geschOpft  ist;  denn  von 
Lou  ff  en  berg  selbst  erfahren  wir  so  gut  wie  gar  nicht, 
wer  seine  Lehrmeister  in  medizinisch-naturwissenschaftlichen 
Dingen  gewesen  sind.  Dass  er  als  einzigen  Autor  »Ari- 
stottiles«  an  einer  Stelle  nennt,  will  gar  nichts  besagen; 
indirekt  nur  gibt  der  Verfasser  zu  erkennen,  dass  er  vieler- 
orts  sich  umgesehen  hat,  wie  wir  aus  den  folgenden  Versen 
auf  Blatt   156  der  Handschrift  entnehmen: 

»Obe  nun  jeroan  hie  beswart,  »Obe  er  hett  kunste  und  wyssheit 

»Das  ich  die  meister  sunderwan  »So  mag  er  balde  vvol  vers  ton 

»Hievor  nit  alle  genant  han  »Das  ich  dis  lere  nit  han  genom 

»Us  den  ich  dis  buchelin  »Denn  us  der  meister  btichen 

»Gedichtet  han  wan  ich  nit  bin  »Von  den  ich  wil  geriichen 

»Von  hoher  kunste   geleret  »Das  su  alle  zite  stroffend   mich 

»Doch  wer  sin  ere  har  keret  »Wo  ich  irret  sunderlich.* 
»Und  merket  was  ich  han  geseit 

Und  wie  er  an  manchen  weiteren  Stellen  von  den 
Meistern  und  den  Biichern  spricht,  die  er  gelesen  habe,  so 
halt  er  sich  denn  auch  fur  sicherlich  gerade  so  gut,  ja 
besser  unterrichtet  als  andere  Heilkunstler  seiner  Zeit 
gewesen  sein  miissen,  von  welchen  er  einige  Zeilen  vor- 
her  sagt: 

»So  hatt  auch  menigartzet gelesen     »So  totet  er  vil  mangen  man 
»ln  hoher  schule   so   lutzel  lere     »Darumbe  das  er  nit  kunste  kan 
»So  er  wanet  er  ernere  »Und  ze  schule  nit  ist  bewert.« 

Aber  trotz  solchen  Selbstbewusstseins  ist  er  doch  wieder 
bescheiden  in  der  Erkenntnis  der  Unvollstandigkeit  seines 
und  des  arztlichen  Wissens  iiberhaupt,  wie  die  folgenden 
Verse  aus  Blatt  155b  dartun: 

»So  wise  wurdt  kein  artzot   nie  »Wonn  kundend  su  das  sunder 

>Der  alle  siechtagen  mocht  ye  [spott 

*Mit  siner  kunste  vertriben  »So  were  einjeglich  artzot  gott.«  — 
»Ir  muss  gar  vil  belyben 


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370 


Baas. 


Im  54.  Bande  der  Wien.  mediz.  Wochenschrift  von 
1904  hat  Gerster  eine  Arbeit  veroffentlicht  unter  dem 
Titel:  »Zur  Geschichte  der  Jatrohygienec  In  der- 
selben  bring!  er  einen  Auszug  aus  dem  Inhalt  einer  Reihe 
von  Kapiteln  des  32.  Buches  der  Speculum  naturale  s. 
maius  tripartitum  des  Vincentius  Bellovacensis, 
der  1264  gestorben  ist.  Dieses  Werk  erfreute  sich  im 
Mittelalter  einer  grossen  Beliebtheit  und  Verbreitung,  wie 
auch  aus  dem  Umstande  hervorgeht,  dass  die  Freiburger 
Bibliothek  es  in  nicht  weniger  als  funf  schOnen  Incunabel- 
drucken  besitzt,  welche  aus  zwei  Freiburger  —  Carthauser- 
und  Dominikanerkloster  —  zwei  Schwarzwalder  —  St.  Trud- 
pert  und  St.  Georgen  —  und  aus  dem  wurttembergischen 
Kloster  Waldsee  stammen.  Und  doch  war  es  zu  allermeist 
eine  blosse  Kompilation  aus  einer  grossen  Anzahl  von 
Schriftstellern,  von  welchen  fur  unsere  Zwecke  besonders 
Avicenna,  Rhases  und  Haly  in  Betracht  kommen. 

Bei  dem  Lesen  der  genannten  Auszuge  fiel  mir  nun 
alsbald  eine  betrachtliche  Ubereinstimmung  mit  Abschnitten 
von  Lou f fen  bergs  Gesundheitsregiment  auf;  ich  verglich 
nun  genauer  und  kam  dadurch  zu  der  Uberzeugung,  dass 
hier  in  der  Tat  eine  Vorlage  unseres  Dichters  gefunden 
sei,  wie  sich  alsbald  bei  der  Gegeniiberstellung  der  be- 
treffenden  Teile  wird  dartun  lassen. 

Vincenz  von  Beauvais  hat  seine  Autoren  mit  ge- 
ringen  Veranderungen  abgeschrieben,  ist  selbst  also  eine 
abgeleitete  Quelle.  Da  musste  man  sich  nun  fragen,  ob 
nicht  vielleicht  Louffenberg  ebenfalls  bis  zu  jenen 
ersten  Stellen  zuriickgegangen  sei,  was  eine  Vergleichung 
seines  Werkes  mit  den  fruher  genannten  medizinischen 
Schriftstellern  erforderte.  Das  Ergebnis  derselben  war,  dass 
Louffenberg  den  Canon  des  Avicenna  benutzt  haben 
muss;  fur  Rhases  fand  ich  weniger  Anhaltspunkte ,  und 
Haly  konnte  ich  vorlaufig  nicht  einsehen.  Von  Avicenna 
aus  aber  noch  weiter  zuriickzugehen,  etwa  bis  auf  Galen, 
hielt  ich  im  vorliegenden  Falle  fur  vOllig  unn6tig. 

Was  ich  fand,  bezieht  sich  nur  auf  wenige  Kapitel 
des  Gesundheitsregiments;  wo  die  Quellen  der  iibrigen 
liegen,  bleibt  einstweilen  noch  verborgen. 


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Heinrich  Louffenberg  und  scin  Gesundheitsregiment.  371 

Ehe  ich  nun  an  die  versprochene  Gegeniiberstellung 
der  Texte  herangehe,  will  ich  iiber  das  ganze  Gedicht 
einiges  vorausschicken. 

Louffenberg  selbst  hat  eine  Inhaltsiibersicht  voran- 
gestellt,  welche  ich  am  besten  unverandert  hierhersetze. 
Sie  lautet: 

Dies  buchelin  genant  das  Regimen  ist  geteilt  in  syben 
stiikelin  oder  Capitel  oder  teile.  Das  erste  seit  von  den 
zwolf  manoten  des  jares  und  ire  eiggenschafft  der  zite  und 
bewegunge  der  sunne  darinne  und  vahet  an  do:  Jenner 
ist  genant  etc.  Das  ander  teil  oder  Capitel  seit  von  der 
syben  planeten  und  der  andern  hymel  influsse  und  eiggen- 
schafft und  vahet  an:  Der  Abraham  etc.  Das  dritte  teil 
und  capitel  seit  von  eigenschafft  der  zwolff  zeichen  und 
irem  influsse  und  vohet  an  do:  Als  nu  davor  etc.  Das 
vierde  teil  seit  von  den  vier  teilen  der  zyten  in  dem  jare, 
von  den  vier  elementen  und  von  den  complexionen  der 
mentschen  ir  eigenschafft  und  neyunge  und  der  teil  vohet 
an:  Nun  lass  ich  dies  etc.  Das  funft  teil  und  capitel  seit 
von  der  ordnung  der  gesuntheit  und  von  sechs  stiikelin 
die  darzu  gehorend  und  vohet  an  do:  Syt  ich  etc.  Das 
nehste  teil  seit  von  ordenung  der  swangern  fr6welin  wie 
man  die  und  die  kindelin  regieren  sol  und  vohet  an  do: 
Als  ich  ze  endt  etc.  Das  sybendt  capitel  leret  wie  sich 
ein  mentsch  halten  sol  in  der  zite  des  gebresten  der  pesti- 
lentz  und  vohet  an  do:  Hie  noch  so  han  etc. 
[Gott  des  vatters  figure.] 

Naturgemass  gibt  das  erste  Kapitel  mit  seinen  Schil- 
derungen  der  Monate  die  beste  Gelegenheit,  das  eigentlich 
dichterische  Vermogen  Louffen bergs  kennen  zu  lernen; 
wie  in  den  beiden  Proben,  die  ich  gebe,  treffen  wir  auch  sonst 
noch  Stellen,  die  von  einem  ausgesprochenen  Naturgefuhl 
zeugen,  ja  einer  gewissen  poetischen  Schdnheit  nicht  ent- 
behren. 

Folgendermassen  wird  der  April  beschrieben: 

[ein   man    sol    reben    schniden]  In  disem  manot  nyrae  dich  an 

Der  vierdt  manot  heissen  sol  Lassen  uff  der  median 

Abrelle  den  bekenne  ich  wol  Nyme  tranke  das  tribe 

Der  sprichet  hie  mit  syner  yl  Unsuberkeit  vom  lybe 

Die  reben  ich  beschnyden  wil  Frisch  fleisch  soltu  essen 


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372 


Baas. 


Der  wurtzlen  vergessen 
Als  garapost  und  retich 
Davor  hiite  besunder  dich 
Wan  es  gebirt  den  bosen  flusse 
Schrepfen  raachtu  alsus 
Abe  wurmut  und  ruten 
Bethonie  sybenelle  kruten 
Machtu  trinken  es  ist  gut 
Und  machet  frische  dir  das  blut 
Disser  manot  machet  vier 
Und  got  die  sunne  hie  in  den 

[stier 
Wann  hie  buwet  der  sumer  glich 
Als  der  stier  das  ertrich 
Und  zuhet  us  rait  siner  krafft 


In  alle  wurtzelen  das  saft 
Und  springet  uff  das  loube  und 

[gras 
Das  lange  zite  verloren  was 
Und  grunend  berg  und  ouch  das 

[tal 
Das  von  dem  winter  was  so  val 
Suss  gat  herfur  das  fogel  gesang 
Mit  raaniger  styme  siissen  clang 
Der  lieplich  abrelle 
Vohet  uns  an  dis  geschelle 
Doch  ist  es  selten  also  fry 
Yme  wonet  schne  und  regen  by. 
[das  zeichen  der  stier.] 


Und    aus    dem    Mai    stammen    die    folgenden    gefuhl- 
v  oil  en  Verse: 


Denne  kompt  der  lieplich  meyge 
Mit  blumlin  menger  ieye 
So  wirt  gezieret  der  erden  plon 
Mit  loube  und  gras  gar  wunder- 

[schon 
Dass  grunet  alle  heyde 
Mit  Juste  der  ougenweide 


Der    wurtzelen    und    der    kruter 

[saft 
Wurket  hie  vil  grosse  kraft 
Susser  lufte  und  senfter  towe 
Zieret  denn  der  velder  owe 
Naturen  kraft  die  reget  sich 
In   alien  dingen   sunderlich.  — 


Wenn  nun  in  dem  ersten  Teil  neben  meteorologisch- 
astronomischen  Betrachtungen  astrologische  Anschauungen 
bereits  iiberall  hervortreten,  so  ist  den  letzteren  das  zweite 
und  dritte  tstiickelinc  sozusagen  ausschliesslich  gewidmet. 
Um  so  mehr  muss  der  Widerspruch  wundernehmen ,  der 
dann  in  Abschnitten  zutage  tritt,  die  etwa  die  Oberschrift 
tragen : 

Hie  merke  wie  der  planeten  influsse  niema 
gezwingen  mag  zu  bosem  oder  gutem  denn  das  die 
planeten  neigent  durch  iren  influsse  zu  viel  dingen 
die  ein  mentsch  mag  tun  oder  lossen  nach  sinem 
willen. 

Oder  (aus  dem  dritten  Teil): 

Hie  merke  wie  ein  mentsch  mag  alle  zite  lossen 
so  es  not  tut  und  wie  ein  mentsch  wol  mag  ander 
leben  denne  das  gestirne  influsset  nach  synem 
eigenen  willen, 


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Heinrich  Louffenbcrg  und  sein  Gesundheitsregiment.  ^73 

welch'   letzteren   Abschnitt  ich   zur  Verdeutlichung   dieses 
Zwiespaltes  ganz  hierhersetzen  will: 

Dis  sind  die  zeichen  alle  Von  der  zwolf  zeichen    kinden 

Zwolf  an  der  zalle  Ir  eigenschaft  natur  und  lybe 

Was  ich  dir  von  den  han  geseit  Do   raerke    gar    eben    was    ich 
Das  merk  rait  gutem  underscheit  [schrybe 

Wenn  ich  dir  lossen  rote  Ich  mein  nit  das  diss  alle 

So  mein  ich  one  note  Gantz  und  gar  an  sii  valle 

Machtu  lassen  denn  ze  stunt  Ich  mein,  das  diser  eigenschafft 

Das  du  blibest  lange  gesunt  Manige  dike  an  in  gehafft 

So  ich  dir  das  verbfite  Und    sie    mag    zu    vil     dingen 
Do  mitte  ich  dir  betute  [neygen 

Obe  es  dir  nit  ein  notturfft    ist  Doch  so  ist  fry  der  eygen 

Und  von  gebresten    nut   gebrist  Wille  den  mag  gezwingen  nicht 

Darumbe  soltu  wissen  sunder  hie  Was  ye  geschaffen  wardt  ze  icht 

Das  ich  dir  verbot  nie  Der    hett    me    muglicheit    und 
Lossen  so  es  zwinget  not  [crafft 

Wo  joch  denne  der  mone  stot  Denn  aller  sternen  eygenschafft. 
Was  du  ouch  hie  macht  vinden 

Mit  dem  vierten  Teil  beginnt  darauf  das  eigentlich 
Medizinische  des  Gedichtes,  zun&chst  mit  den  allgemeinen 
Betrachtungen,  wie  sie  damals  auch  den  »wissenschaftlichen« 
Werken  vielfach  vorangestellt  werden,  iiber  die  Elemente, 
Komplexionen  etc.  Aus  diesem  Abschnitte  gew&hlte  Bei- 
spiele  habe  ich  in  meinem  Aufsatze  iiber  die  »Gesundheits- 
pflege  im  mittelalterlichen  Freiburgc  in  der  Alemannia, 
Bd.  21  veroffentlicht,  auf  welchen  ich  hiermit  verweise. 
Und  nun  folgt  nach  all'  diesen  Einleitungen  das  Gesund- 
heitsregiment, welches  in  der  Hauptsache  aus  diatetischen 
Vorschriften  mit  wenigen,  arzneilichen  Angaben  besteht; 
sein  Inhalt  wird  geniigend  gekennzeichnet,  wenn  ich  die 
Uberschriften  der  einzelnen  Kapitel  aufzahle: 

Wie  man  sich  halten  sol  in  der  tibunge; 

Von  der  spise  wie  man  die  sol  nemen; 

Von  dem  trinken  wie  man  sich  darinne  sol  alle 
zite  halten; 

Von  dem  sloffen  und  wachen; 

Von  lazung  der  uberfltissigkeit; 

Von  baden  wie  man  sich  darinne  sol  halten: 

Von  dem  lassen  des  blutes; 

Wo  man  sol  lossen  fur  yeden  gebr&st; 

Wie  man  das  blut  sol  bekennen; 


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374  Baas- 

Was  eins  lassers  spyse  sol  sin; 

Von  dem  luffte; 

Warumbe  ettlich  sterbend  ettlich  genesend. 

Im  Anschluss  an  diese  letztere  Schlussfrage  wird  nach 
sonstigen  vorausgegangenen  Belehrungen  der  Rat  erteilt, 
dass  man  sein  Gleichgewicht  im  Gemute  bewahren  solle, 
sich  der  Sorgen  erwehre  und  nicht  zu  viel  studiere 
und   denke!  -- 

Lasst  nun  dieser  Teil  nur  recht  unbestimmte  Anklange 
etwa  an  Kapitel  65  bei  Vincenz  von  Beauvais:  >De 
custodia  sanitatis«,  oder  auch  an  Kap.  85:  »De  incolumitatec 
erkennen,  so  ermoglicht  hingegen  der  nun  folgende,  sechste 
Abschnitt  den  bestimmten  Nachweis  der  Quellen  Louffen- 
bergs.  Als  Beispiel  der  Dichtungsweise  setze  ich  ihn  ganz 
hierher  und  fiige  zugleich  in  Parallele  die  lateinischen 
Grundlagen  bei. 

Bei  dem  Abdruck  der  letzteren  bin  ich  folgender- 
massen  verfahren: 

Zunachst  habe  ich  jeweils  die  Kapitel  und  deren  Ober- 
schriften  nach  Vincenz  von  Beauvais  angegeben;  unter 
diesen,  an  den  entsprechenden  Stellen,  sind  dann  die  Ab- 
schnitte  aus  Avicenna,  Rhases  oder  Haly  aufgefuhrt, 
wie  sie  Vine.  v.  B.  zitiert  hat.  Was  nun  den  latei- 
nischen Text  anlangt,  so  bin  ich  Vincenz  von  Beauvais 
gefolgt,  soweit  letzterer  eben  in  Betracht  kam ;  mit  Kursiv- 
schrift  sind  aber  diejenigen  Stellen  hervorgehoben  worden, 
welche  ich  aus  dem  Canon  des  Avicenna  oder  dem  Liber 
Almansoris  des  Rhases  entnahm  und  hinzufugte,  da  sie 
bei  V.  v.  Beauvais  sich  nicht  finden. 

Gleichfalls  in  Kursiv  wurden  dann  im  deutschen  Wort- 
laut  die  Verse  gehalten,  welche  den  soeben  bezeichneten, 
lateinischen  Satzen  entsprachen. 

Nach  diesen  Vorbemerkungen  lasse  ich  nun  beide 
Texte  folgen: 


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Heinrich  Lou ffen berg  und  sein  Gesundhcitsre^iment. 


375 


Hie  vohet  an  wie  sich  die  swangern  frowen  regieren 
sttllent  und  die  kindly :  die  vor  rede  und  ist  das  VI  stiiklin. 


Als  ich  ze  ende  gedichtet  hatt 
Das  regimen  und  den  tractat 
Von  der  pestilentzye  hie  by 
Mit  gottes  hilffe  dem  lobe  sy 
Hienach  unlange  ich  mussig  sass 
Und  wardt  betrachten  alles  das 
Was  ich  hatt  gedichtet  und  geseit 
Von  stuke  ze  stuke  mit  under- 

[scheit 
Besunder  in  dem  regimen 
Wie  ich  do  hat  vil  lere  gen 
Gesunden  yungen  und  den  alten 
Die   mannen    frowen    wie    sich 

[halten 
Sol  gemeinlich  yederman 
Nach  synem  stat  als  ich  denn  han 
Geseit  das  man  es  liset 
Da  wardt  ich  underwiset 
Von  gott  in  myner  synnen  danke 
Wie    doch    min    dichten    were 

[langke 
Bis  har  gesin  an  das  vollend 
So  hett  ich  doch  an  keynem  end 
Geseit  wie  sich  die  frowen  zarte 
Soltent  halten  wol  bewart 
Die  yetz  nun    swanger   worden 

[sindt 
Das  beide  su  und  ouch  die  kind 
Zu  guten  stunden  kament 
Obe  sie  mich  recht  vernament 
Wonn  die  bedurffent  sunderlich 
Das  su  anders  haltend  sich 
An  mangen  stiiken  als  ich  vynden 
An  in  selbe  und  an  den  kinden 
Harumbe  duchte  mich  in  myne 

[mut 
Wie  es  villichte  ouch  were  gut 
Die  ich  hienach  seite  den 
Ouch  ein  sunder  regimen 
Wie  sich  die  halten  soltend 
Obe  su  gebaren  woltend 
Mit  glfike  und  heile  und  lieber 

[stunde 
Das  su  sich  und  die  kindt  gesunde 


Mochtend  deste  bas  regieren 

Und  deste  gerner  hie  studieren 

In  disem  biichelin  besunder 

Wonn    es    ist    nit    ein    cleines 

[wunder 

Wie    ein    mentsch    von    kindes 

Qugent 

Gezogen    werde   ze    krafft    und 

[mugend 

Wonn  doch  die  muter  und  das 

[kint 
Hie  zwuschent   dike    in    sorgen 

[sint 
Und  ist  niitze  das  man  wiisse  wol 
Wie  man  su  beyde  halten  sol 
Hievon  ze  sagend  sunder  hie 
Ruffe  ich  in  an  der  mir  vor  ye 
Geholffen  hett  bis  an  das  ende 
Das  er  mir  aber  hilffe  sende 
Mit  den  ich  mich  hie  wol  bericht 
Wonn  one  sin  hilffe  so  bin  ich 

[nicht 
Und  mag  ouch  mit  gevohen  an 
Sflss  tun  ich  sovil  als  ich  kan 
[ein  frow,  die  swanger  ist]. 

Wie  sich  die  swangern 
frowen  halten  sollent. 
Zem  ersten  wil  ich  wysen 
Was  ich  geschriben  lisen 
Wie  man  die  frowen  sunder  ein 
Halten  soli  gar  schone  und  rein 
So  su  swanger  worden  sind 
Und  empfangen  hant  die  kint 
In  muterlichen  lybe 
Voran  ich  den  beschrybe 
Das  die  vor  zorne  und  schreken 

[sich 
Sollent  huten  sunderlich 
Und  vor  unmut  grosse 
Das  blute  ouch  keine  losse 
Zu  den  adern  denn  zemal 
Denn  so  es  noturfft   wesen   sol 
Oder  so  die  zite  und  stund 


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376 


Baas. 


In  den  vierden  monat  kunt 
Und  die  frowe  starke  sye 
Das  sol  wesen  ouch  do  by 
Vor  vallen  slegen  leyde 
Hiite  sich  mit  underscheide 
Und  was  su  mochte  be s ware n  vil 
Davor  ich  ir  huten  wil 
Schimpfe  und  darzu  froide 
Die  sont  su  haben  beyde 
In  kurtzwil  und   bescheidenheit 
Darzu  so  sye  in  ouch  geseit 
Das  su  sont  stille  halten  sich 
Nit  vil  uben  sunderlich 
Mit  louffen  noch  rait  ryten 
Su  sont  ouch  in  den  ziten 
Ruwen  vil  und  schlaffen  vest 
Das  tut  in  denne  aller  best 
Alle  kelti  sont  su  fliehen 
Und  von  winden  gross  sich  Ziehen 
Dartzu  von  grosser  hitze 
1st  in  ouch  gut  und  nutze 
Was  su  gelustes  kommet  an 
Das  su  des  busse  mdgent    han 
In  trinken  oder  essen 
Su  sont  ouch  nit  vergessen 
Das  su  sich  huten  sond  vor  baden 
Zevil     es    mochte    in     bringen 

[schaden 
Doch  so  ist  es  inen  gesunt 
So  der  hindrost  manot  kunt 
Und  sich  die  zite  nohet  gar 
So  su  des  weiss  und  wurt  gewar 
Denn  soil  ein  bade  sin    gesunt 
Von  ybschen1)  bappellen2)  das 

[kunt 
Berenclow  und  vyol  krut 
Sye  do  by  mit  sunder  trut 
Darinne  sol  ir  bade  sin 
Kurtz  ist  doch  der  wille  myn 
Cleyn  sol  su  erswitzen 
Ze   lange  nit  darinne  sitzen 
Das  su  kein  omecht  komme  an 
Wenn    su   dan    uss    dem    bade 

[wil  gan 
So  sol  man  su  den  salben 


Mit  die  allenthalben 
Das  von  vyol  sye  gemacht 
Oder  populeon*)  geschlacht 
Ouch  sond   alle    fro  wen    wissen 
Das  su  syent  gar  gevlissen 
Mit  essen  trinken  messeclich 
Ze  swanger  zite  sunderlich 
Doch  so  sont  su  dikel  ye 
Essen  trinken  wenig  ye 
Und  keinen  hunger  lyden 
Noch  turst  su  sont  ouch  rayden 
Alle  grobe  herte  spyse 
Von  rindrin  swynin  als  ich  Use 
Gedigen  fleisch  an  einem  rouch 
Bonen  linsen  myde  ouch 
Gersten  rowes  obs  darzu 
Sont  su  myden  spate   unde  fru 
Und  alle  wyger4)  vische 
Su  sont  ob  irem  tische 
Essen  fleisch  von  kelberin,  kitzin 
Und  von  htinre  mag  su  nutzen 
Rephunre  und  die  vogel    cleyn 
Hirtzin  rechin  ich  ouch  meyn 
Eyger  frisch  gesotten  lind 
In  alle  zite  erloubet  sind 
Su  sont  ouch  vor  riive  sich 
Denne  huten  sunderlich 
Und  sont  ouch  zu  der  selben  zit 
Artzenye  von   trank    nemen   nit 
Su  sond  ouch  nit  sin  veste 
One  stiilgang  doch  das  beste 
Das  ich  in  darzu  raten  wil 
Obe  su  wurdent  veste  vil 
So  sol  man  in  behende  gar 
Ein  krutly  kochen  sunderbar 
Von  bynetsche5)  und  von  ancken 

[me 
In  tut  ouch  boser  gesmacke  we 
Den  sont  su  myden  und  ouch  Ian 
Doch  kame  su   ein   omecht    an 
So  hant  die  wysen  uns  geseit 
Das  ein  tuch  sol  sin  bereit 
Genetzet  in  wasser  das  dem  sye 
Von  ochsenzungen  rosen  by 
Der  saffran  sol  das  dritte  sin 


J)  Eibisch.  —  »)  Malva  vulg.  —  8)  Unguent,  pop.  war  lange  in  Gebrauch 

4)  =  Weiher.   —   *)  =  Spinat.  (Lexic.  v.  Diefenbach  u.  Wiilker). 


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Heinrich  Louffenberg  und  sein  Gesundheitsregiment. 


377 


Und  lege  das  uff  das  hertze  hin 
Das  sol  ir  omecht  gar  vertryben 
Als  ich  hore  die  meisterschryben 
Hie  nach  will  ich  dir  sagen 
Das  ye  ze  achte  tagen 
So  sol  man  weschen  yn  die  fusse 
Das  wasser  also  wesen  inusse 
Von  camillen  blumen  reyn 
Steinrut  saltze  ich    darzu    meyn 
Die  soltu  sieden  und   da  mitte 
Wesche  ir  fuss  als  ich  dich  bitte 
Obe  ouch  den  frowen  denne  ze 

[mole 
Kame  ir  zit  so   merk  mich  wol 
So  sond  sy  essen  milche  fry 
Darinne  ein  glygend  ysen  sy 
Erloschen  oder  mach  ein  muss 
Us  der  milch  so  wirt  ir  buss 
Denn  sol  su  ouch  zestundt  han 
Rote  wiser  artzot  wo  su  kan 
Den  frowen  die    ouch    swanger 

[sind 
1st  ouch  gute  als  ich  vind 
Mastix  vischmuntz  dartzu    ouch 
In  ole  wissen  wirrouch 
Gesotten  domit  man  den  magen 
Salben  sol  als  ich  in  sagen 
Ouch  sond  die  frowen  denn  nit 

[vil 
Tryben  dike  der  mynen  spiel 
In  ist  ouch  ettwenn  gute 
Von  vischmuntze   und   wermute 
Von  yeglichem  ein  handt  vol 
In  ole  man  das  syeden  sol 
Das  sol  syeden  halber  in 
Mit  dem  so  ist  der  rate  myn 
Sol  man  salben  in  den  lybe 
Ich   Use   ouch    das  dem   selben 

[wybe 
Sye  ein  latwerge  gut 
Die  man  ir  dann  machen  tut 
In  der  appoteke  die  sye 
Niessen  sol  und  sterken  do  bye 
Hienach  so  schiere  kommet  die 

[zit 
Des  letsten  manots  der  do  git 
Die  frucht  in  dem  su  sol  gebern 
So  sond  su  mir  volgen  gern 


Und  sollent  sich  nit  uben  vil 
Mit  gon  uud  regen  won  ich  wil 
Das  su  sond  stille  weren 
Doch  wenn  su  sont  genesen 
Und  die  zite  nohet  schier 
So  sage  ich  ir  das    su    spatzier 
Und  sol  denne  sunder  won 
Stegen  uff  und  abe  gon 
Ettwie  dik  und  darzu  vil 
Oder  furen  obe  sie  wil 
Das  machet  ir  geburte  licht 
Als  der  meister  lere  gicht 
So  su  denn  yetz  geberen  sol 
So  sprechent  su  in  tuge  ouch  wol 
Niesswurtz  die  su  bereit 
Ze  messend  als  su  hand  geseit 
Wonn  es  die  frowen  sunder  sttirt 
Das  ir  geburte  dester  lichter  wurt 
So  sie  denne  geboren  hatt 
Denn  pflige  ir  wol  das  ist  myn  rat 
Mit  zarter  spyse  mit  edeler  tracht 
Von  hennen  hunre  wolgemacht 
Von  zartem  wyn  wyss  und  ge- 

[recht 
Vor  allem  das  da  ye  erdecht 
So  hute  by   lybe    und  ouch   by 

[leben 
Das  ir  von  honig  nit  werde  geben 
Und  vor  forcht  und  schreken  frye 
Alle  zite  bewaret  sye 
Diss  syge  geseit  insunderheit 
Genug  zu  disen  underscheit 
Darinne  ich  han  den  frowen  gen 
Lere  zu  irem  regimen. 

Wie  man  das  kindlin  halten 

sol  so  es  geboren  ist. 
Hie  nahe  man  geschriben  vyndt 
Wie  man  regieren  sol  die  kindt 
Mit  dem  das  in  gehoret  zu 
Beyde  spate  und  ouch  fru 
Wonn  ir  nature  die  ist  zarte 
Davon  will  ich  das  man  ir  warte 

[ein  kindbetterin]. 
Mit  sunderlicher  hute 
Die  in  ist  nutze  und  gute 
Obe  su  gesunde  sollent  sin 
So  volgend  hie  der  lere  myn 


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378  Baas. 

Zum  ersten  so  die  jungen  kind1)  Das  yme  kelti  und  ander   ding 

Von  mflter  lybe  geboren  sind  Harnach  dester  mynre  schaden 
So  sol  man  dann  zesaraen  stossen  [bring 

Saltz  und  rosen  wol  ze  rnossen  Darnach  als  ich  hie  schribe 

Und  darait  besprengen  reyn  So  sol  man  von  dem  lybe 

Lybe  und  antlit  als  ich  meyn  Den  nabelschniden  sunder  schier 

Das  sterkot  sin  gelider  wol  Funf  vinger  lang  alder  vier 

Davon  die  hut  hert  werden  sol  Und  darnach  umbe  binden 


')  Vincentius  Bello vacensis  Lib.  32.  Capit.  58.  De  suscep- 
tione  nascentis  pucri.  (Aviceniiae  canon,  lib.  I.  serm.  Ill  doctrin.  I 
Capit.  I:  De  regiraine  infantis  ex  quo  nascitur  usque  quo  incedat). 
Infantis  cum  nascitur  plerique  sapientes  dixerunt  uinbilicum  imprimis  debere 
super  quattuor  digitos  incidi  et  cum  lana  munda  bene  retorta   taliter   ut   non 

doleat  ligari:  oleum  quoque  cum  panno  super  eum  imponi 

Et  festinandum  est  etiam  ad  corpus  infantis  salliendum  cum  sale  tenui,  ut 
cutis  eius  indurescat  ....  quoniam  illud,  cum  nascitur,  omnia  que  tangunt 
ipsum,  nociva  sunt  ei:  sive  calida  sive  frigida  sive  aspera  sentiat:  propter 
cutis  eius  subtilitatem  atque  calorem,  quoniam  omne,  quod  ipsum  tangit,  sentit 

durum  et  frigidum  et  asperum Deinde  vero  aqua  tepida  lavetur,  ei  usque 

nares  assidue  digitis,  quorum  ungues  incisi  sunt  purgentur  et  in  eius  oculos  parum 
olei  eiciatur.  Ani  preterea  orificium  minuto  digito  in  circuitu  eius  est  movendum 
ut  aperiatur.  Et  observandum  est,  ne  ipsum  frigus  langat.  Cumque  eius 
ceciderit  umbilicus,    quod  est  post  tres  out  quattuor  dies,    erit   melius    ut   super 

ipsum  ponatur  cinis  code  arum  aut  cinis  calcanei   vitulini Cumque    opus 

erit  ut  fascietur:  nutrix  eius  membra  suaviter  tangere  debet:  et  quod  dilatan- 
dum  est  dilatare:  quod  subtiliandum  subtiliare:  omneque  membrum  secundum 
rlguram  convenientiorem  figurare:  et  hoc  totum  cum  extremitatibus  digitorum 
subtili  compressione:  quod  quidem  multis  vicibus  oportet  facere.  Et  oculos 
eius  suaviter  et  assidue  tergere.  Vesica m  etiam  eius  premere,  ut  facilis  flat 
urinae  exitus:  deinde  manus  illius  extendantur:  brachiaque  eius  ad  genua 
ducantur.  Caput  instita  ligetur:  eique  pileus  im  ponatur,  qui  super  caput 
comprimatur  et  constringatur.  In  domo  praeterea  temperati  aeris,  que  non 
sit  frigida,  ad  dormiendum  ponatur.  Oportet  auteni  ut  domus  umbrae  attineat 
et  tenebrositati  aliquantule:  que  a  superante  radio  non  illuminetur.  Et  cum 
dormierit,  oportet  ut  caput  eius  toto  reliquo  corpore  sit  altius.  Vine.  Bello  v. 
Cap.  79.  De  regimine  infantium  in  dieta  et  moribus.  Aqua  suavi 
et  equali  est  balneandus,  et  id  post  longum  somnum  ipsius:  plurim unique 
bis  aut  ter  in  die  et  ordinate  nee  lavetur  nisi  quousque  corpus  eius  calefiat  et 
rubere  incipiat  .  .  .  Amplius  in  hora  ablutionis  ipsius  studendum  erit,  ut 
ipsius  plantae  ad  dorsum  eius  eleventur.  et  eius  pedes  ad  caput  eius  subtiliter 
et  suaviter  pe?  ducantur;  deinde  mollidus  pannis  exsiccetur  et  suaviter  exter- 
gatur  ....  et  praeter  hoc  totum  incessanter  fricetur  et  prematur  et  figuretur. 
Deinde  ad  ipsum  cum  panno  /addendum  est  redeundum,  paste  a  in  ipsius  nares 

oleum  dulce  projiciatur,   quonium  eius  oculos  lavabit  et  ipsorum  tunicas \ 

Due  quoque  res  iuvamen  ei  conferunt  ad  hoc  ut  fiat  eius  complexio  fortis 
videlicet  motus  lentus  et  vox  cantilene  cum  quibus  debet  dormire.  Ex  quan- 
titate  namque  recipiendi  hec  duo  patet  quantum  sit  aptus  exercitio  ac  musice 
quorum    unum    est    corporis    alteruin    anime.      (Razes    ad    Almansorem, 


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Heinrich  Louffenberg  und  sein  Gesundheitsregiment. 


379 


Mit  linder  wolle    wol    bewinden 
Und  salben  mit  boraole  reyn 
[ein   kind  in  eim  bad], 

Wie  man  das  kindlin  sol 
bad  en. 
Hie    nach    so    iuerke     was    ich 
[denn  meyn 
Das  man  das  kindly  alle  tage 
Baden  sol  als  ich  dir  sage 
In   lawem  wasser  und  dor  nohe 
So   es  usser  dem  wasser  gohe 
Mit  rossdle  soltu  es  zu  stund 
Salben  das  ist  yrae  gesunt 
Ouch  so  soltu  sin  gelider 
Kratzen  uff  und  nyder 
Senfteclich  als  ich  dir  sage 
Wonn  es  die  gelider  sterken  mag 
Den  knebelin  ist  es  sunder  gut 
Wonn  es  die  gelider  krefften  tut 
Ouch  die  wyl  den  jungen  kindt 
Nase  und  oren  linde  sindt 
Und  ouch  die  andern  gelider  sin 
So  machtu  su  truken  dahin 
Und    schiken    denn    nach    der 
[gestalt 
Als  su  sont  sin  so   es  wirdt  alt 
Des  ars  nasslocher,  oren 
Die  soltu  sunder  voren 
Das  man  yme  die  dike  mache  reyn 
Und  wesche  mit  den  vinger  clein 
[wie  man  ein  kind  weg]. 

Wie  man  das  kint  sol  nider 

legen. 
Hie  nach  uber  drige  tage 
Aid  vier  als  ich  dir  sage 


So  der  nabel  sich   ?aol  heil 
Nyme  eiger  schalen  ein  michel  teil 
Die  mache  ze  pulver  und  mit  win 
Sprenge  yme  uff  den  nabel  sin 
Darnach  die  jungen  kinde 
In  reine  tuchly  winde 
Die  sufer  sigent  und  ouch  zart 
Darin  sol  man  su    binden    hart 
Und  sol  in  streken  arme  undbein 
Das  hoptly  soltu  in   ouch    reyn 
Umbe  winden  oder  teken  schon 
Und  ettwas  hoher  ligen  Ion 
Denn  die  andern  gelider  sin 
Und  vohe  denn  an  und  wage  es  hiii 
Und  har  in  einer  waglen  lyse 
Und  singe  darzu  ein  stisse  wyse 
Gar  senfteclich  nit  mit  geschrey 
Das  bringet  nutze  mangerley 
An  dem    kindelin   aller   meyste 
So  erfrowet  es  yme    die    geiste 
Wenne  es  alsus  entschloffen  sy 
So  setze  das  yunge  kindly 
An  eine  kule  vinster  statt 
Da  es  gar  senfte  sin  ruwelin  hatt 
Und  deke  yme  denne  die  oigly  sin 
Das  es  nit  sehe  des  tages  schien 
Das    bringet    den    augen    crafft 
[und  macht 
Darnach  so  es  dann  ist  erwacht 
So  soltu  yme  die  ougen  sin 
Heben  gegen  tages  schin 
Das  es  nach  sloffe  den  sehe  an 
Als  ich  davon  gelesen  han 
Nach    dem    sloffe    mich    denn 
[vernyme 
Ein  bedli  solt  bereit  sin 


Tractat.  IV  Capit.  29).  Post  partum  quoque  statim  aures  infanlis  premende 
sunt  quod  etiam  postea  multoties  est  faciendum.  Observandum  quoque  ne 
lac  aures  eius  in  tret  cum  lactetur;  ut  palatum  eius  cum  melle  tangatur  nares- 
que  cum  aqua  calida  et  uncto  semper  mundificentur  et  mustilagines  emun- 
gantur.  Ipse  quoque  prius  fricandus  est  et  postea  inungendus.  Membraque 
in  unamquamque  partem  tenenda  sunt  et  fascia  cingenda,  caput  eius  et  nares 
et  irons  rectificanda  .  .  .  Oculi  eius  in  primis  diebus  nativitatis  operiendi  sunt 
panno.  Cavendumque  summopere,  ne  stet  in  loco  luminoso,  sed  vitra  pannique 
diversorum  colorum  appendantur  coram  eo.  Utendum  est  etiam  illic  delecta- 
bilibus  cantilenis,  non  aspens  vocibus  neque  raucis.  Et  postquam  appro- 
pinquaverit  loquendi  tempus  .  .  .  (vgl.  spater). 


Zcitschr.  f.  Gesch.  d.  Obcrrh.  N.F.  XXI.  a. 


25 


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38o 


Baas. 


Darinne  sol  es  bliben  hie 
Bis  es  beginne  roten  ye 
Und  hute  besunder  wol  doby 
Das  es  nit  heisse  noch  kalte  sy 
Sunder  lawe  also  wil  ich 
Nach  dem  bade  denn  gelich 
So  salbe  rait  honig  das  kindelin 
Und  mach  im  reyn  die  oren  sin 
Mit  lawen  wasser  ouch  die  ougen 
Darnach  so  soltu  ane  lougen 
Mit  einera  tuehly  sufer  reyn 
Das  kindly  truknen  als  ich  meyn 
Denn  so  kretze  es  hin  und  har 
An  dem  lybe  senfte  gar 
Doch  so  hute  wol  alle  zite 
Das  das  honig  die  muter  nit 
Beruren  mag  suss  oder  so 
Wann    grosser    schade    mochte 
[komen  do 
Darnach  so  soltu  es  ersalben 
An  dem  lybe  mit  bomole  allent- 
[halben 
Denn  sol  man  yme  sine  gelider 
Biegen  hin  her  uff  und  nider 
Die  bein  den  hals  ougen  und  hend 


Die  arme  die  syten  und  die  lend 
Nach  dem  als  stl  sond  sin  gestali 
Der    meister    synne     ouch    wol 
[gevalt 
Das  man  yme    truke    gar    senf- 
[teclich 
Sin  gemachte,  das  es  sich 
Beharnen  moge  ouch  meinet  su 
Das  yme  gesunde  were  daby 
Der  es    ze    niessen    konde    ge- 
[machen 
Es  brachteyme  nutze  vonmangen 
[sachen 
Die  ich  nit  alle  hie  sagen  wil 
Der  rede    wurde   villicht    ze  vil 
[wie  man  ein  kind  spiss]. 

Wie  man  die  kindlin  spisen 
solodersoigeninirjugent1). 
Darnach  machtu  hie  lesen 
Was  denn  sin  spyse  sol  wesen, 
Davon  sage  ich  dir  als  ich  lisen 
Das  man  es  niena  nit  sol  spysen 
Denn  alleine  mit  milch  solang 
Bis  an  der  zanelin  uffgang 


l)  Vine.  Bellovacen.  Cap.  59.  De  ipsius  lactatione.  (Haly  in 
libr.  regal,  disposit.  serm.  III).  Infante  quidem  nato  natura  menstruum 
sanguine m  ad  mamillos  suscitat:  quo  idem  fetus  alebatur  in  matris  utero: 
fitque  lac  quo  nutriatur  infans:  ut  sit  eius  cibus  consonans  ac  priori  conve- 
niens. Hac  de  causa  genitricis  lac  eidem  nato  convenientius  est  ceterarum 
mulierum  lactibus:  quia  consuetudini  eius  est  propinquius.  —  (Avicennae... 
Capit.  [I:  De  regimine  lactationis  et  remotionis  a  lacte).  Infanti 
ergo  lac  ipsius  matris  ad  sugendum  omnibus  modis,  quibus  possibile  est, 
prebeatur.  Ipsum  enim  simile  est  substantiae  praeteritorum  nutrientium 
quibus  in  ventre  alebatur  scilicet  menstruorum,  ipsa  namque  sunt  quae  conver- 
luntur  et  lac  efficiuntur.  Ipse  quoque  magis  illud  recipit:  et  magis  ei  con- 
venit  in  tan  turn  ut  experimento  certificatum  sit  valde  conferre  extremum  mam- 
millae matris  in  os  infantis  ponere  ad  removendam  quidquid  ei  nocet.  Cavendum 
est  tamen  ne  sit  eius  mater  que  lactat  eum  primo :  donee  ipsius  scilicet  matris 
complexio  tempercetur.  Et  melius  quidem  est  ut  parum  ei  mellis  tribuatur; 
el  postea  lactetur.  Ex  lacte  quoque,  quo  puer  sugere  debet  in  mane  bis  aut 
ter  mulcendum  est,  deinde  mamilla  ei  tribuenda  praecipueque  cum  in  lacte 
fuerit  macula  ....  Lac  autem  malum  scilicet  acutum  non  est  infanti  dandum 
a  nutrice,  dum  est  ieiuna.  In  prim  is  quidem  non  multum  lactandus  est: 
eique  bis  aut  ter  in  die  sufficere  debet.  Cumque  post  lactationem  donniturus 
est,  eius  cuna  non  est  vehementur  volvenda,  quia  lac  in  eius  stomacho  conver- 
teretur;  sed  suaviter  movendsu  Fletus  quoque  parvus  ante  lactationem  ei  confert. 


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Heinrich  Louftenberg  und  scin  Gesundheitsregiment. 


381 


Was  man  yme  ander  spyse  git 
Denn  von  milch  vor  diser  zit 
Die  ist  ein  sache  zu    sinen   tot 
Oder  fuget  yme  siechen  not 
Aber  doch  so  soltu  merken 
Das  kein  milch   das   kind   mag 
[sterken 
So  wol  als  von  der  muter  sin 
A  Is  ich  des  underwyset  bin 
Darumbe  so  sol  es  mit  geluste 
Sugen  siner  muter  bruste 
Von  der  so  lebet  es  bas  one  we 
Denn  von  andern  fro  wen  me 
Wonn  es  het  ir  gewonet  zwar 
In  muter  lybe  do  es  war  vor 
Doch  so  sol    die    muter  wissen 
Das  sfl  sol  sin  gevlissen 
Das  su  trinke  asse  als  sie  vor  tet 
Da  su  das  kindt  yme  lybe    het 
Ouch  das  das  kindt  vertowe  wol 
Die  milche  so  sol  sii  es  druraol 
Oder  zwirend  zu  dem  tage 
Soigen  als  ich  leren  mag 
So  lang  bis  es  ersterke  sich 
Denn  so  sol  su  teglich 
Das  kindly  dike  sugen  Ion 
Je  ein  wenig  solt  verston 
Das  es  die  milche  mdge  deste 

[bas 
Vertowen  darurnb  lere  ich    das 
Dartzu  so  were  yme  gute 
Nach  wyser  meister  mute 
Das  yme  wenig  honig  gebe    in 
Vor  der  milch  der  muter  sin 
Ouch  so  sol  denn  alle  morgen 
Die  muter  des  nit  borgen 
Sft  sol  die  groben  milche  voran 
Usser  iren  brusten  Ian 
£  su  das  kindly  sugen  lass 
Dartzu  so  sprichet   ein   meister 

[gross 
Das  es  ouch  syge  gesunde 
Dem  kindle  zur  selben  stunde, 
So  es  suge  das  es  ouch  wein 
Senfteclich  darait  ein  cleyn 
Ouch  sage  ich  hie    mit   under- 

[scheit 
Wie  wol  ich  han  zenachste  geseit 


Das  kein  milch  tiige  dem  kindelin 
Bass  denn  von  der  muter  sin 
So  sol  die  muter  doch  an  stette 
Wenn  su  erste  geboren  hett 
Das  kindlein  soigen  nit  ze  stunt 
Wonn  ir  milch  were  ungesunt 
Von  sache  die   ich  nit  sagen  wil 
Su  sol  beiten  an  das  zil 
Das  die  bruste  sitzent  nider 
Noch  geswulst  so  lange  sider 
Sol  es  ein  ander  frowe  soigen 
Und    denn    die    mutter    sunder 
[tougen 
Ouch  sol  alle  zite  gevlissen  sin 
Ein  frowe  obe  das  kindelin 
Sich  het  ze  vaste  ubersogen 
Das  yme  darnach    werde    under- 

[zogen 
Die  milch  und  ouch  die  bruste 
Ich  wolte  das  raengklich  wuste 
Das  dem  kindly  kamet  we 
Wenn  es  gesuget  zevil  und  me 
Wonn  so  mag  es  vertowen  nicht 
Die  milch  davon  yme  ive  beschicht 

Von  blaste  in  synem  lybe 
Dovon  sollent  die  wybe 
Den  kindlin  nit  gen  zevil 
In  einem   male    als  ich   hie  wil 
Fugt  sich  obe  das  kinde 
Annderes  garen  beginde 
Ze  essende  denne  ich  han  geseit 
Des  gibe  ym  mit  bescheidenheit 
Obe  es  yme  sige  gesunde 
Obe  man  ouch  villicht  funde 
Ein  kind  das  mochte  trinken  win 
Des  mochte  yme  ouch  geben  in 
Doch  selten  und  gar  cleine 
Gemuschet  mit  wasser  reine 
Besunders  obe  man  wol  empfunde 
Das  esyme  wol  tat  ettlich  stunde. 

[wie  man  ein  kind  lert  gon.] 

Wie  man  das  kindly  sol 
halten     so    yme     die    zenly 

uff  gond. 

Denne    wil   ich    dich   hie    leren 

Wie  man  das  kindly  sol    neren 

Und  wie  man  es  darnach  gewone 

25* 


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382 


Baas. 


So  yme  stossent  uff  die  zene 
Hie  von  so  wil  ich  wysen  dich1) 
Das  man  denn  alle   tag  tag  1  ich 
Ir  biller  sol  beryben 
Mit  dingen  ich  hie  schryben 
M it  ancken  schmaltz  von  hennen 
Mit   bomole   das   ich   bekennen 
Oder  ha  sen  hirne  gut 
Wonn  es  den  bilren  wol  tut 
Gleyen  ivurlzen  machtu  nen 
Und  da  robe  dem  kinde  gen 
Das  wendet  eyssen  und  geswer 
Ode  dis  an  den  bilren  wer 
Biller  kdlen  und  den  halse 
Dis  machtu  ouch  salben  als 
Mit  vyol  die,  als  ich  dir  sage 
Das  hoptly  man  yme  weschen  mag 
Mit  wasser  darinne  sye 
Camillen  gesotten  by 
Syn  spyse  sol  sin  lichte 
Heisse  noch  kalte  by  nichte 
Lindes  fleisch  gesotten  wol 
Man  yme  we  nig  geben  sol 
Gesotten  byren  und  gebraten 
Mochte  ich  yn  ouch  wol  geraten 
Ouch  rate  ich  mit  truwen 
Das  man  in  sol  kuwen 
Nusse  und  brote  und  gebe  in 


Me  so  hore  die  lere  min 
Brosem  brotes  genelzet  wol 
Den  man  in  ouch  geben  sol 
In  honigwasser  oder  win 
Der  doch  sol  gemuschet  sin 
Und  sol  man   sie  besunder   nit 
Cberfullen  keine  zit 
Denne  hienach  in  kurtzer  wyl 
So  das  kinde  anvahen  wil 
Reden  oder  machen  wort 
So  wiisse   das  yme  wol    zu  ge- 

[hort 
Das  man   im    zunge    mit   saltze 
[berybe 
Honig  wyrouch  do  by  belybe 
Und  im  wenig  liquiritye 
Die  sol  yme  sin  alles  nutze 
Das  es  vil   e  vohet  reden  an 
Ein  batte  ich  hie   zu  alien  han 
Die  ir  mich  sond  gewaren 
Syde  ich  doch  nit  begaren 
Denn  uwer  kinde  lobe  und  ere 
Yederman  sich  darzu  kere 
Das  er  von  jungen  kindelin 
Mit  worten    wdlle    gezogen   sin 
Wonn  was    su    fruge    begryffent 

[hie 
Dartzu  sint  su  geneyget  ye. 


*)  Et  tunc  guide m  ipsius  gingive  ex  cerebro  leporis  et  adipe  gallinaceo 
fricari  debent;  ob  hoc  enim  origo  fit  facilis.  Cumque  gingive  scinduntur,  caput 
et  collum  ex  oleo  abluto  cum  aqua  calida  conquassato  fricanda  sunt  ....  cum 
autem   iam    possibile  fuerit   ut  cum    eis    mordeat  ....  tunc   ei  dandum    exit 

frustum  radicis  yreos hoc  namque  in  tempore  isto  ei  confert,  et   utcera  in 

gingivis  et  dolorem  prohibet.  Et  similiter  os  eius  fricari  debet  ex  sale  et 
melle,  ne  dolores  isti  accidant.  Postea  iam  cum  bene  nati  fucrint,  aliquid  erit 
dandum  ex  succo  liquiritie  ....  et  praeterea  confert  collum  ipsius  fricari,  cum 
canini  nascuntur  ex  oleo  dulci  aut  alio  dulci  oleo.  —  (Avicenna...  Capit.  Ill 

De   egritudinibus,    que    infantibus    accidunt)    Et   super  caput 

aqua  calida  ab  alto  proficiatur,  in  qua  cocta  camomilla  ....  fuerint.  —  Vine 
Bellovac.  Cap.  79.  Razes  ad  Almansorem.  IV  Cap.  29.)  Et  post- 
quam  appropinquaverit  loquendi  tern  pus  frequenter  eius  linguam  fricet  nutrix. 
Ante  ipsum  quoque  frequenter  loquendum  est  ac  verba  facilia  leviaque 
docendus  est.  Cum  vero  nativitas  dentium  appropinquaverit,  gingive  frequenter 
cum  butiro  et  adipe  gall ine  sunt  fricande  et  aqua  ordei  liniende. 


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Heinrich  Louffenberg  und  sein  Gesundheitsregiment.  sg^ 

Wie  die  amme  sin  sol1).  Soigend  darumb  sachen  sind 

Sydt  ich  davor  unlange  seit  Wonn  ettlich  sint  von  arte 

Wie  dem  kinde  mit  underscheit  So  lyse  und  ouch  so  zarte 

Siner  muter  milch  geware  Das  sus  erlyden  rod  gent  nicht 

Besser  und  gesunder  were  Wie  es  harurabe  yemer  beschicht 

Denne  von  andern  wyben  zwor  Ettlich  mochtend  und  enwellent 

So    sieht    man    dike    doch   wol  Gott  weiss  wol  was  sfl  erzellent 

[furwor  Die  dritten  hant  gebresten  vil 

Das  nit  alle  mutren  ir  kindt  An  der  milch  darumbe   ich   wil 

')  Vine.  Bellovac.  Cap.  59b.  De  eligenda  nutrice  et  eius  regi- 
mine.  Quod  si  forte  aliqua  res  matris  lac  infanti  dare  prohibeat,  ut  debi- 
litas  ipsius,  vel  corruptio  laclis  eius  vel  quia  deliciosa  est,  eligenda  est  nutrix 
etatis  mediocris  scilicet  inter  annos  XXV  et  XXX,  quoniam  haec  est  etas 
iuventutis  et  sanitatis  atque  complementi.  In  ea  quoque  considerande  sunt 
figura  corporis  et  mores  et  forma  mamillarum  et  qualitas  lactis  et  quantitas 
temporis,  quod  fluxit  ab  hora  sui  partus,  scilicet  ut  sint  duo  menses  vel  ad 
minus  mensis  et  dimidius.  Sitque  partus  eius  masculus  et  partus  secundum 
naturale  tempus.  Cumque  secundum  has  conditiones  recepta  fuerit,  oportebit 
ut  eius  nutrientia  renovanda  sunt  bona  ex  tritico  et  spelta,  ct  came  agnorum  et 
edorum  ....  Lactuce  quoque  sunt  nutriens,  quod  laudatur:  et  amigdale  et 
avellane  ....  Dicemus  itaque,  quod  melius  est,  ut  est  etatis  que  est  inter  XXV 
et  XXXV  annos,  quoniam  hec  etas  est  iuventutis  et  sanitatis  et  complementi  .... 
quod  oportet  ipsam  boni  col  oris  esse.  —  Et  pectus  habere  forte  et  amplum  ;  et 
musculosam  et  duram  habere  carnem  inter  pinguedinem  et  mad  em  temperatam 
et  carnosam  non  adipe  abundantem.  Secundum  mores  vero  suos  consideratur, 
quoniam  ipsam  oportet  bonorum  morum  et  laudabilium  esse  ....  Secundum 
qualitatem  vero  lactis  ipsius  consideratur,  quod  oportet,  ut  ipsius  substantia  et 
qualitas  sint  temperata.  Et  eius  color  attineat  albedini,  qui  neque  sit  fuscus 
neque  viridis  neque  citrinus  neque  rubeus,  Eiusque  odor  sit  bonus,  in  quo 
non  sit  amaritudo  neque  salsedo  neque  acredo  . .  . .  Et  oportet,  ut  non  sit  subtile 
fluidum  nee  multum  grossum  caseatum  ....  Et  fortasse  dabitur  ei  ad potandum 
vinum  dulce  aut  mustum  coctum.  Et  praecipiatur  ei,  ut  diu  dormiat  .... 
Nutrietur  iure  facto  ex  ordeo  et  furfure  et  leguminibus  ....  Regimen  autem 
quod  est  tractum  ex  tempore  partus  nutricis  est,  quoniam  oportet  ut  partus  sit 
propinquus,  non  tamen  valde.  Utatur  autem  temperato  exercitio  cibisque 
boni  chimi  nutriatur,  et  omnino  caveat  a  coitu:  quia  sanguinem  menstruum 
permiscet  et  lactis  odorem  corrumpit:  eiusque  quantitatem  minuit.  Fortassis 
autem  et  impregnabitur:  et  tunc  quod  in  sanguine  subtile  est  ad  nutrimentum 
embrionis  redibit,  ipsius  etiam  embrionis  nutrimentum  parum  erit:  eo  quod 
alius  lacte  indiget:  et  sic  utrique  nocumentum  fiat  ....  Cum  ad  sugendum 
ei  datur  vice  una  tantum  ut  satietur,  contingit  extensio  et  infatio  et  ventosi- 
tatum  multitudo  ....  Si  ergo  hoc  accidat,  oportet,  ne  lactetur  et  ut  famelicus 
longo  tempore  teneatur  ....  Razes  ad  Almansorem  (in  IV  partis  cap.  30). 
Nutricem  oportet  esse  iuvenem  bene  coloratam.  Que  cum  sit  alba  rubedinem 
habeat  ammixtam,  pinguedinem  mediocrem,  mammillas  magnas  et  amplum 
pectus  habentem,  non  maculosam  nee  infirmam,  nee  partui  propinquam  nee 
multum  ab  eo  remotam.     Et  hec  quidem  nee  salsa    comedat    nee    acuta    nee 


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384 


Baas. 


Hie  sagen  wie  man  suchen  sol 
Ein  ammen  die  do  furet  wol 
Mit  guter  milch  das  kindelin 
Das  es  deste   lenger   moge    sin 
Gesund  und  ouch  in  leben 
Ein  ammen  sol  man  geben 
Und  userlesen  hie  und  da 
Die  geschiket  sye  also 
An  forme  und  ouch  gestalte 
Das  su  nit  sye  zu  alte 
Noch  zu  junge   als   ich   hie  wil 
Ir  alter  und  ir  yoren  zil 
Syge  nit  under  fiinf  und  zwentzig 

[yor 
Noch      iiber    fiinf    und    dryssig 

[zwor 
Diss  ist  des  rechten  alters    stat 
Das  die  beste  milche  hatt 
Und  dem  kinde  gesunder  ist 
Und  an  gute  rainre  gebrist 
Su  sol  ouch  rosenfarwe  sin 
Ouch    sol    su   nach   dcm   willen 

[myn 
Haben  bruste  starke   und  gross 
Onivel  herte  ze  mittel  moss 
Nut  by  der  gepurte  ze  nahe 
Noch  ze  verre  dovon  ouch 
Die  von  siechtag  sye  gesunt 
An    ougen    lybe    ze   aller  stunt 
Die  ouch  nit  ze  mager  sy 
Noch  ze  veisse  wonn  hie  by 
Soltu  wissen  one  won 
Das  das  kindlin  davon 
Uff  gebresten  wiirt  geneyget 
Der  sich  an  der  ammen  reyget 
Ouch  han  ich  gelesen 
Das  su  solle  wesen 
Zuchtig  guter  sitten  schon 
Wonn  der  kinder  conplexion 


Wirt  verwandelt  dike  von  in 
Als  ich  wol  underwyset  bin 
Das  die  kinde  vil  und  me 
Schlachent  in  ir  arte  e 
Mit  zuchte  oder  unarte 
Denn  nach  der  vatter  parte. 
Darnach  so  soltu  wissen 
Das  man  sol  sin  gevlissen 
Wie  die  milch  ouch  solle  sin 
Die  das  kinde  sol  sugen  in 
Su  sol  sin  heiter  wyssenar 
Die  griine  und  role  ist  dose  gar 
Su  sol  ouch  an  versuchen  sin 
Siisse  und  nit  sure  nach  dem  win 
Ze  dike  nit  noch  ze  dinne 
Un  schmake  sie  mt  gewinne 
Ouch      sol      die      amme      sich 
[spy  sen 
Mit  trachten  die  ich  lisen 
Mit  weissen  brot  mit  fleisch  gut 
Mandel  haselnusse  behut 
Ryss  und  lattich  ouch  sol  sin 
Ir  tranke  wysser  guter  win 
Masseclich  sol  sfl  baden 
Und  sich  nut  iiberladen 
Mit  arbeit  und  mit  iibunge  vil 
Ouch  ich  sfi  hie  leren  wil 
Obe  ir  milch  gebresten  wolte 
Was  su  denne  bruchen  soke 
Denne  sol  su  nit  vergessen 
Su  solle  dike  essen 
Die  spise  die  ich  schryben   hie 
So  wirt  ir  milch  gemeret  ye 
Von  ziseren  und  bonen  vil 
Muss  von  korne  ich  dartzu   wil 
Das  von  milch  gekochet  sy 
Ruwe  und  sloffe  ouch  vil  da  by 
Und  hute  sich  besunder  auch 
Vor  zibellen  und  knobelouch 


acetosa,  nee  stiptica  nee  utatur  porris  nee  cepis,  nee  eruco  nee  alliis. 
Nutrienda  vero  est  cibariis  de  tritico  et  rizi  faxtis,  et  carnibus  iuvenibus  et 
bonis  et  coctura  bene  conditis.  A  coitu  autem  et  menstniomra  provocatione  sibi 
caveat.  Quod  si  lac  eius  minuatur,  pultus  de  farina  fabarum  aut  rizi  aut 
panis  de  simula  sicci  et  lacte  et  zuccaro  facte  ei  tribuatur  ad  sorbendum  .... 
Ipsaque  parum  laborare  rogenda.  Porro  si  multum  subtile  fuerit,  nutrientia 
fortia  et  gros*a  cum  augmento  eius  danda  sunt  et  somnus  augmentandus. 


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Heinrich  Louffenberg  und  sein  Gesundheitsregiment. 


385 


Und  vor  aller  surer  tracht1) 
Und    was    von    pfeffer    sy    ge- 
[macht 
Alle  versaltzen  spise  nicht 
Noch  von  essig  esse  icht 
Ouch  so  sol  su  nit  zevil 
Oben  denne  der  mynne  spil 
Noch  der  frowen  zite  nicht 
Haben  wenn  es  ouch  beschicht 
Das  su  swanger  worden  wer 
So  ist  ir  milch  gar  unwar 
Und  ungesund  dem  kinde 
Als  ichs  geschriben  vinde 
Warumbe    das    weis    ich    ouch 
[gar  wol 
Doch  ich  es  nit  sagen  sol 
[wie  man  ein  kind  entwent]. 

Wie  man  das  kindli  ent- 
wanen  sol  und  halten2). 
Ze  ende  wil  ich  dir   sagen    hie 
Wenn  man  das  kindlin  oder  wie 
Ettwenne  sol  als  ich   denn  kan 
Und  ouch  davon  gelesen  han 
Hievon  die   kunste   der  meister 

[git 


Das  des  kindes  rechte  zit 
Ze  soigend  sigend  zwey  yor 
Wie  doch  das  es  gar  dike  fur  war 
Ettwenet  wirt  von  milche  e 
Hienach  so  sagent  die  meister  me 
Das  man  das  kind  entwanen  sol 
Noch    und    noch    das    tut   yme 

[wol 
Nit  behende  noch  gehe 
Mit  zarter  spise  das  geschache 
Von  zucker  linde  tunkelin 
Sol  man  yme  ye  geben  in 
Und  spyse  die  sich    towe   licht 
Wonn  wisse  obe  es  nit   so  ge- 
[schicht 
So    mag   yme   wol    von    grober 

[tracht 

Der  steine  und  krampfe  werden 

[gemacht 

Doch  so  wil  ich  ouch  hie  sagen 

Das   man    das    kind    in    sumer 

[tagen 
Die  heisse  sind  nit  entwenen  sol 
Wonn  es  yme  sunder  nit  tat  wol 
Me  zu  kulen  frischen  tagen 
Ist  es  besser  als  ich  sagen 


*)  (Haly  in  libro  regalis  dispositions  sermone  III):  Nutrix  a 
XV  annis  ad  XL  eligatur,  que  a  cibis  purgitivis  et  fructibus  ponticis  et 
amaris  et  acerbis  valde  et  huiusmodi  que  lac  corrumpunt  prohibeatur  et  coitu 
quoque  penitus  arceatur.  Hec  est  enim  maxima  causarum  lac  corrumpentium: 
com  mo  vet  enim  sanguinem  menstruum  ad  egressum  et  lac  a  bonitate  sua  mutat. 
Et  si  forte  concipit,  amplius  est  nocumentum  infanti,  quia  sanguis  bonus 
convertitur  ad  cibum  fetus  et  remanet  malus  ....  —  *)  Vine.  Bellovac. 
Cap.  60.  De  infantis  ablactatione  (Avicenna  ubi  supra).  Naturale 
ablactandi  tern  pus  est  duorum  annorura  ....  Post  hec  amovendus  est  a  lacte 
ad  id  quod  est  ex  sorbendi  genere  carniumque  levium  cibo  nutriendus.  Et 
oporlet  etiam  ut  a  lacte  ordinate  amoveatur  et  non  subito  et  ut  Jiant  ei  glandes 
ex  pane  et  zucharo.  Quod  si  pernde  m  ami  Has  petierit  semper  volens  eas 
sugere,    amara    quedam    emplastri    more    sunt    epytimanda.      Sumende    sunt 

mirre    et  mentastri et    ex    eis    more    emplastri    mamille    epithimande. 

(Razes  in  Aim  an  so  rem.  IV  Cap.  29):  Cum  autem  advenerit  tempus  quo 
infans  comedere  incipiat:  de  simula  et  lacte  et  zucharo  fiat  ei  cibus:  quo  se 
ad  aliquid  traiiciendum  disponat.  Caro  quoque  que  est  in  pectore  pulli  teneri 
vel  perdicis  est  ei  tribuenda:  que  postquara  ei  bene  sapuerit;  eaque  appetere 
ceperit;  mamillarum  suctio  paulatim  est  roinuenda.  In  nocte  quoque  eas 
sugere  non  permittatur:  et  hoc  etiam  observandum  est  valde:  ne  in  tempore 
calido  a  lacte  removeatur. 


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386 


Baas. 


Were    es    ouch    obe     dasselbe 
kinde  !) 
Die  bruste  nit  wolte  Ian  geswinde 
Me  es  wolte  sugen  ye 
So  merke  das  ich  dich  leren  hie 
Denn  nyme  inirren  und  darzu 
Miinizen  die  zesammen  tu 
Und  stoss  die  in  einandern  wol 
Ein  pflaster  daruss    werden    sol 
Und  lege   es  uff  die  bruste  hin 
Das  entwenet  das  kindelin 
Wonn  diser  dingen  bitterkeit 
Machet  yme  die  bruste  leit 
Denne  soltu  es  tegelich 
Spysen  trenken  masseclich 
Dike  und  ye  ze  mole  ein  klein 
Obe  es  sol  sin  gesunde  und  rein 
Und  hute  sin  vor  grosser  froide 
Vor  zorne    vor    schrecken    und 
[vor  leyde 
Wann  dise  dinge  als  ich  dir  sagen 
Machent  kinde  vil  siechtagen 
Schloffen  ist  yme  ouch   gesund 
Wenn  es  erwachet  denn  ze  stund 
Sol  man  es  baden   das  wil    ich 
Nach  bade  sol  es  regen  sich 
Mit  schimpfe  und  anderer  kinden 
[spiele 
Ee  das  es  esse  das  selbe  ich  wil 


Darnach  fiber  ein  cleine  zit 
Ist  gut  das  man  yme  essen  git 
Nit  an  stette  noch  sloffen  baden 
Wonn     es    bringet    den    kinde 
[schaden 
Als  ich  dir  wol  erzalen  wolte 
Ouch  so  sprach  ich  das  man  soke 
Das  kindly  nit  uben  ze  vil 
Under  der  vier  yoren  zil 
Und  hiite  sin  besunder  me 
Vor  win  wonn  er  yme  bringet  we 
Doch  ettwenn  selten  sol  es  sin 
Musche  ym  under  wasser  win 
Wenn  es  sin  spise  gessen    hatt 
So  gibe  yme  trinken  an  der  statt 
Wasser  masseclich  dartzu 
Das  es  wol  towe  spat   und    fru 
[ein  schuller]. 

Wie  man  das  kind  leren  sol. 
Also  nyme  zu  von  tage  ze  tag 
Mit  spyse  die  es  denn  essen  mag 
Und  lere  es  zucht  und  alle  ere 
Kein  iippig  wort  rede  das  es  hore 
Wonn  was  es  sicht  und  horet  ye 
Das  behept  es  sunder  hie 
Wenn  es  denn  wirt  sechs  ioren 

[alte*) 
So  wisse  das  mir  denn  wolgevalte 


*)  (Haly,  ubi  supra).  Tempus  ablactionis  duos  annos  non  excedit. 
Tunc  infantem  oportet  assuescere  comestioni:  non  subito  cibum  eius  augendo: 
sed  pedetendim  dando  et  lac  paulatim  minuendo.  Temperatis  temporibus 
ablactetur  ....  Nee  oportet  infantibus  propinari  vinum:  auget  enim  humidi- 
tatem  corporis  eorum:  cum  ipsorum  natura  sit  humida.  Implet  etiam  eorum 
capita  vaporibus  malis:  eorumque  mentes  corrumpit.  —  Vine.  Bell  o v. 
Cap.  81.  De  regimine  puerorum  in  dieta  et  moribus.  (Avi- 
cenna,  Capitulum  quartum:  De  regimine  infantium  cum 
mutantur  ad  etatem  puericie).  Intentia  tota  sit  in  eius  mores  mode- 
rando  et  meliorando:  ne  scilicet  ira  fortis  aut  timor  vehemens  accidat  ei 
neque  tristicia  ....  ex  illorum  consuetudine  ne  cum  accesserit,  sequitur  eos 
complexionis  malicia  ....  Cum  aut  em  a  sommno  puer  excitatur,  balneandus 
est;  et  post  hoc  una  hora  ludere  dimittendus;  deinde  vero  ad  comedendum 
ei  prebeatur  et  postea  prolixius  ludere  permittatur  ....  —  2)  Cum  autem  sex 
habuerit  annos,  magistro  tradendus  est,  qui  eum  doceat  ....  In  hac  etate 
iam  minus  erit  abluendus.  —  (Haly:)  ....  Cumque  fuerit  XII  annorum  tunc 
eum  iam  exercere  oportet  in  his  quibus  est  docendus:  vel  in  quibus  est  ei 
vivendum. 


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Heinrich  Louffenberg  und  sein  Gesundheitsregiment.  387 

Das  man  es  sol  ze  lere  gen  Diss  sye  geseit  zu  einer  lere 

In  der  meister  regimen  Den  mentschen  und  ouch    gott 
Und  denn  so  sol  man  es  nit  me  [zu  ere 

Baden  vil  als  ich  seit  e  Der  hie  durch  mich  diss  alles  tut 

Und  sol  yme  grober  spyse  geben  Er  mache  unns  unser  leben  gut 

Denn  bis  bar  deren  es  mog  leben  Das  unser  ende  in  gnoden  sy 

So  lange  bis  uff  das  zwdlfte  yore  Und  koment  in  die  yerachy 

Denne  so  lere  es  sunderbare  Der  heiligen  engel  ewenklich 

Das  werke  domitte  esalle  sintage  Des     bitte     ich    armer    dichter 
Sich  begon  mit  eren  mag  [dich. 


Wenn  ich  nun  zur  Darlegung  der  Griinde  iibergehe, 
aus  welchen  ich  Vincenz  v.  Beauvais,  sowie  Avicenna 
und  Rhases  als  die  hier  in  Betracht  kommenden  und  bis 
jetzt  nachweisbaren  Quellen  Lou ffenb ergs  ansehe,  so 
habe  ich  zunachst  folgendes  vorauszuschicken. 

Wie  dies  fur  den  »Spiegel  menschlichen  Heils«  und 
»Das  Buch  der  Figuren«  Louffenbergs  bekannt  ist,  so 
handelt  es  sich  auch  bei  dem  Gesundheitsregiment  um  ein 
Werk,  welches  seine  Vorlage  nicht  wortlich  wiedergeben 
sollte  und  konnte,  vielmehr  den  Stoff  in  einer  freieren 
Weise  behandelte,  als  es  etwa  bei  einer  Prosaschrift  auch 
damals  hatte  sein  durfen.  Dass  Louffenberg  aber  die 
Form  des  »Gedichtes«  wahlte,  hat  wohl  seinen  Grund  in 
dem,  resp.  den  Vorbildern,  die  ihm  sicherlich  auch  nicht 
unbekannt  waren,  namlich  den  vielen  Regimina  sanitatis, 
die  von  dem  altesten  Salernitanischen  an  in  sehr  zahl- 
reichen,  dazu  unter  sich  recht  verschiedenen,  poetischen 
Variationen  vorlagen.  Ist  doch  z.  B.  die  Zahl  der  Verse 
von  364  des  eben  genannten,  ursprunglichsten  Lehr- 
gedichtes  auf  3526  angewachsen,  welche  die  durch 
Arnald  v.  Villanova  besorgte  Ausgabe  aufvveist.  Dieser 
Umstand  macht  es  vollig  begreiflich,  dass  auch  Louffen- 
berg sich  in  seiner  Verdeutschung  nicht  sklavisch  an  die 
von  ihm  benutzten  Quellen  hielt,  die  zumal  in  an  sich 
kurzer,  lateinischer  Prosa  geschrieben  waren. 

Gerade  aber  die  Anfangssatze  des  oben  von  mir 
angefuhrten  lateinischen  Textes  stimmen  fast  ganzlich  mit 
den  entsprechenden  deutschen  Versen  iiberein;  ohne  alle 
derartigen  Stellen  aufzahlen  zu  wollen,  die  jeder  Leser 
leicht    selbst    finden    wird,    weise    ich    nur    noch    auf    die 


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388  Baas. 

hiibsche  Verdeutschung  bin,  welche  der  Satz  aus  Rhases 
gefunden  hat:  »Utendum  est  etiam  illic  delectabilibus 
cantilenis,  non  asperis  vocibus  neque  raucisc:  »Und  singe 
darzu  ein  susse  wyse  gar  senfticlich  nit  mit  geschrey*. 
Was  nun  noch  Haly  anlangt,  so  stimmt  seine  Warnung, 
dem  Kinde  Wein  zu  geben  gleichfalls  mit  Louffen- 
bergs  entsprechenden  Versen  gut  iiberein. 

Ich  kOnnte  leicht  die  Belegstellen  vermehren;  doch 
habe  ich  absichtlich  die  angegebenen  drei  gewahlt,  weil 
mir  das  gerade  wichtig  erscheint,  dass  Louffenbergs 
Gedicht  sich  eng  an  die  von  Vincenz  v.  Beauvais  aus- 
gewahlten  Satze  aus  den  vorhin  erwahnten  Autoren  an- 
schliesst.  Es  ware  doch  zu  auffallig,  wenn  der  erstere 
aus  Avicenna,  Rhases  und  Haly,  die  ihm  doch  wohl 
nicht  so  leicht  zuganglich  waren,  gerade  nur  die  Abschnitte 
zur  dichterischen  Bearbeitung  sich  ausgesucht  hatte,  welche 
jener  letztere  in  sein  verbreitetes  Speculum  naturale  auf- 
genommen  hatte.  Viel  naher  scheint  es  mir  zu  liegen, 
dass  man  die  Kenntnis  des  obengenannten  Werkes  bei 
dem  Dichter  daraus  erschliesst. 

Dass  Louffenberg  dann  aber  iiber  Vincenz  v.  Beau- 
vais hinaus  und  bis  zu  dessen  Quellen  selbst  gegangen 
ist,  schliesse  ich  aus  folgenden  Umstanden:  einmal  finden 
sich  Teile  des  Gesundheitsregimentes,  welche  im  Texte  des 
Vine.  v.  B.  keine  Gegenstiicke  haben,  zu  denen  aber 
entsprechende  Parallelen  sich  bei  Avicenna  und  Rhases 
nachweisen  lassen.  Solche  Stellen  sind  die  in  Kursiv 
gekennzeichneten. 

Zweitens  aber  entspricht  die  Aufeinanderfolge  der 
Kapitel  und  ihres  Inhaltes  im  Gesundheitsregiment  dem 
Gedankengang  bei  Avicenna,  lib.  I,  fen.  Ill,  doctrin.  I, 
Cap.  i — 4,  und  nicht  den  Kapiteln  bei  Vine.  v.  B.  Um 
dies  bei  unverandertem  deutschen  Text  zu  zeigen,  habe 
ich,  wie  geschehen,  eine  Umstellung  der  beziiglichen  Kapitel 
des  letzteren  vornehmen  miissen,  so  dass  jetzt  einander 
folgen  die  hierher  gehorigen  Abschnitte  aus  Kap.  58;  79; 
59;  59b;  60;  81,  zwischen  welche  sich  nunmehr  die  aus 
Avicenna  hinzuzunehmenden  Satze  gut  einfiigen. 

Louffenberg  hat  sich  also  in  freierer  Weise  an  die 
ihm    zuganglichen   oder   bekannten  Schriftsteller  gehalten, 


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Heinrich  Louffenberg  and  sein  Gesundheitsregiment.  389 

im  iibrigen  aber  irgend  welches  Neue  dabei  nicht  hervor- 
gebracht.  Bei  dieser  Reproduktion  zeigt  er  jedoch  trotz- 
dem  eine  gewisse  Selbstandigkeit  seines  Denkens  gegeniiber 
manchen ,  >naturwissenschaftlichenc  Anschauungen  seiner 
Vorbilder  oder  seiner  Zeit,  es  ist  immerhin  beachtenswert, 
dass  er  zwar  zuerst,  theoretisch,  die  astrologischen  Lehr- 
meinungen,  wie  sie  die  Heilkunde  beherrschten,  darlegt, 
dann  aber  dennoch  in  der  Praxis  »den  Menschen  will  thun 
lassen  nach  seinem  eigenen  Willenc  — 

Wie  er  nun  seine  Srztlichen  Kenntnisse  betatigt  hat, 
daruber  haben  wir  kein  Zeugnis  mehr;  dass  Louffenberg 
die  Medizin  praktisch  ausubte,  halte  ich  aber  fur  sehr 
wahrscheinlich,  obwohl  er  dann  ein  ziemlich  spates  Bei- 
spiel  eines  Kleriker-Arztes  ware.  Denn  hatte  die  Kirche, 
wie  auf  anderen  Gebieten,  so  auch  in  der  Heilkunde  zwar 
Jahrhunderte  friiher  die  Deutschen  unterrichtet ,  so  war 
bereits  zur  Zeit  Louffenbergs  die  Lehre,  wie  besonders 
die  Ausiibung  der  Medizin  an  die  Laien  iibergegangen. 
Unter  deren  Fiihrung  kam  dann  eine  Renaissance  in  den 
Naturwissenschaften  und  der  Heilkunde  herauf,  welche 
freilich  die  Uberlieferungen  ausloschen  musste,  die  die 
Priester  lange  Jahrhunderte  getreulich  zu  bewahren  geholfen 
hatten  0. 

*)  Seit  der  Niederschrift  dieser  Arbeit  ist  es  rair  (vergl.  S.  367)  gelungen, 
einen  Separatdruck  von  Louffenbergs  Gesundheitsregiment  aufzufinden;  vergl. 
hierfiber  Alemannia  Bd.  21,  Heft  3,  woselbst  auch  einige  der  in  dem 
Munchner  Manuskript  fehlenden  Bilder  wiedergegeben  sind. 


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Die  Strassburger  Rheinfahre  im  Mittelalter. 

Von 

Johannes  Beinert. 


Im  1 6.  Band  dieser  Zeitschrift  (S.  129-138)  hat 
F.  J.  Mone  eine  Aufklarung  iiber  das  Rheinfahr  bei  Kehl 
zu  geben  versucht.  Er  nennt  zwei  Stationen,  an  denen 
die  Rheiniiberfahrten  stattfanden,  eine  obere  zu  den 
Hunden  und  eine  untere  bei  Hundsfeld.  Jene  sei  der 
Strassburger  Abfahrplatz  gewesen,  diese  der  Kehler.  Das 
Dorf  Hundsfeld  verlegt  Mone  an  die  Stelle  der  jetzigen 
Stadt  Kehl  und  macht  das  Hundsfelder  Fahr  identisch  mit 
dem  Kehler.  Hier  sind  zwei  Irrtumer  im  Spiele.  Einmal 
lag  Hundsfeld  fast  eine  Stunde  oberhalb  Kehl  und  zum 
andern  war  das  Fahr  zu  den  Hunden  dasjenige,  das  den 
Verkehr  bei  Kehl  vermittelte.  Es  gab  genau  genommen 
gar  kein  Kehler  Rheinfahr.  Diese  Benennung  ist  dem 
Mittelalter  nicht  gel&ufig.  Kehl  gewann  als  Ubergangs- 
stelle  erst  eine  Bedeutung,  nachdem  die  Stadt  Strassburg 
eine  feste  Rheinbrucke  erbaut  hatte  (1392).  Die  Art  des 
Rheinverkehrs  ist  also  durch  Mones  Ausfuhrungen  nicht 
in  dem  Masse  aufgeklart  worden,  als  es  zu  wunschen 
ware.  Daher  diirfte  eine  neue  Behandlung  dieser  Frage 
geboten  sein. 

Was  noch  heute  die  Darstellung  der  Rheinubergangs- 
verhaltnisse  im  Mittelalter  erschwert,  ist  der  Mangel  einer 
zuverlassigen  Kenntnis  von  den  Stroml&ufen.  Soviel  lasst 
sich  jedoch  fur  unsern  Zweck  feststellen,  dass  der  Rhein 
bei  Strassburg  in  drei  Arme  gegliedert  war,  die  sich  erst 
unterhalb  Ruprechtsau  vereinigten.  Der  ostliche  Rhein 
umstrOmte  die  Au  bei  Iringheim   und  Kehl,   wahrend    der 


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Die  Strassburger  Rheinfahre  im  Mittelalter.  7Q£ 

westliche  etwa  an  der  Stelle  des  jetzigen  Kleinen  Rheins 
bei  Strassburg  floss.  Zwischen  diesen  Stromteilen  lag  der 
Mittelrhein J),  der  das  Strassburger  Word  und  die  Iring- 
heimer  Rheininseln  durchschnitt. 

Wo  aber  der  Talweg  im  13.  und  14.  Jahrhundert  war, 
kann  uns  eine  kurze  Betrachtung  uber  die  an  den  Rhein 
angrenzenden  Gemarkungen  Iringheim  und  Hundsfeld  lehren, 
die  beide  von  dem  Strom  in  spaterer  Zeit  zerstort  wurden 
und  uber  deren  Gebiet  heute  das  Rheinbett  zieht. 

Hundsfeld  und  Iringheim  waren  zwei  bluhende  Dorfer 
am  Rhein,  die  zur  Zeit  des  Bestehens  der  Rheinfahre  oft  ge- 
nannt  werden.  Jenes  stand  unterhalb  Marlen,  dieses  sudwest- 
lich  von  Kehl.  Jedes  Dorf  besass  eine  Pfarrkirche2),  und  be- 
sonders  Hundsfeld  spieit  in  VerkSufen  der  Strassburger  Burger 
einebeachtenswerte  Rolle.  Nach  ihm  benannten  sich  dieEdel- 
knechte  von  Hunisvelt.  Die  Fruchtbarkeit  der  Gemarkung 
wird  im  Mittelalter  geriihmt  und  eine  Reihe  wassersicherer 
Rheingriinde  wurden  mit  dem  Pflug  bebaut.  Diese  sind: 
der  Bannword,  der  OchsenwOrd,  der  Frau  Kutterlin sword, 
der  Gamerhof,  der  KlopferswOrd,  der  Radesword,  und  der 
Schwebelsword  8),  sichere  £eugen,  dass  der  Rhein  um  ein 
gut  Stuck  westlicher  floss  und  diese  Inseln  nur  mit 
schwachen  Armen  umstromte.  Heute  kommt  nur  noch 
der  Flurname  Hundsfeld  fur  ein  kleines  Fleckchen  Feld 
und  Wald  vor.  1580  ging  das  Dorf  infolge  der  Hoch- 
wasser  schaden  ein  und  wurde  Eckartsweier  einverleibt. 

Auch  Iringheim  dehnte  sich  mit  seinem  Feld  gegen 
Strassburg  hin  aus.  Eine  Urkunde  von  1358  (Strb.  Urk. 
VII,  894)  nennt  eine  »augia  ex  opposito  ville  Ieringheim«, 
auf  der  eine  Kapelle  stand,  die  in  diesem  Jahre  vom 
Rhein  so  besch&digt  wurde,  dass  der  Geistliche  keines  der 


*)  1352  wird  der  Ziegelhof  zu  den  Hunden  verkauft  (Strb.  Urk.  =  Strass- 
burger Urkundenbuch  VII,  Nr.  684):  »cum  agris  et  salicibus  estimatis  ad  30 
agros  gin  site  des  wassers  heisset  der  mittel  Rin«.  1356  nennt 
das  Strb.  Urk.  VII,  780  >ein  gartacker  in  augia  nuncupate  R&prechtzowe  sito 
einsite  nebent  dem  mitteln  Ryne«.  Auch  die  1392  erbaute  RheinbrQcke 
bestand  aus  mehreren  einzelnen  Briicken  (Strb.  Urk.  VII,  2706):  infra  pontes 
Reni  —  in  den  Werden.  --  *)  Das  Strb.  Urk.  IV,  I  Abt.  35,  VII,  306, 
894,  684,  1246,  1899  erwahnt  eine  solche.  —  8)  Ruppert,  Geschichte  der 
Mortenau  I,  308. 


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392 


Beinert. 


vier  christlichen  Jahresfeste  dort  feiern  und  selbst  nicht  die 
Sonntagspredigten  abhalten  konnte.  Damals  und  in  den 
nachsten  Jahrzehnten  wurden  die  Au  und  das  Dorf  zer- 
stort.     Um   1500  ist  es  bereits  eingegangen. 

Daraus  geht  hervor,  dass  der  Rhein  seine  Haupt- 
wassermasse  bis  Mitte  des  14.  Jahrhunderts  auf  der  Strass- 
burger  Seite  fuhrte  und  dass  dort  der  Talweg  war.  Der 
Strom  machte  noch  nicht  jenen  grossen  Bogen,  der  vom 
Altenheimer  Hof  in  nordttstlicher  Richtung  ansetzt  und 
dann  unterhalb  des  Hundsfeldes  wieder  nOrdlich  zieht. 
Stets  wechselnde  Rheinarme  haben  auch  schon  fruher 
diese  Strecke  durchschnitten,  aber  der  Hauptstrom  ver- 
schonte  sie  noch  lange  mit  grosseren  Wassermengen.  So 
lag  also  Dorf  Kehl  noch  ein  gutes  StQck  vom  Hauptrhein 
entfernt. 

Um  nun  die  Ortlichkeit  der  Rheiniibergange  genauer 
festzustellen,  wollen  wir  uns  der  in  den  Urkunden  enthal- 
tenen  Angaben  bedienen,  soweit  sie  neue  Anhaltspunkte 
darbieten. 

Die  Kauf-  und  Schenkungsurkunden  erwahnen: 

am    14.   Mai    1277   (Mone   S.   133)   tertiam   partem 
passagii,   siti  in   superiori  parte  Reni   dicti 
zu  den  Hunden, 
1288  (Str.  Urk.  Ill  Nr.  226)  octavam  partem  passagii 
dicti  zu  den  Hunden  in  Reno  versus  Kelle, 
am    18.   Juni    1297    (Mone    S.    133)    partem  —  in 
passagio  Reni  apud  Hunesfelt  et  ad  Canes 
extra  muros  Argentinenses, 
am    15.  Okt.   1300   (Mone   S.  135,   Strb.   Urk.  Ill 
Nr.  382  Anm.  2)  porcionem  in  passagio  Reni, 
quod   appellatur   zft  den  Hunden,   ubi  itur  a 
civitate  Argentina  versus  Offenburg,  et 
in  passagio  apud  Hunevelt, 
am    29.  April  1309   (Mone  S.   136,   Strb.   Urk.  Ill 
Nr.  635)  portionem  in  passagiis  apud  s.  Johan- 
nem  z&  den  Hunden  et  apud  Hunesvelt   vul- 
gariter  an   den  varen   zu   sante  Johannese 
zft  den  Hunden  unde  zh  Hunesvelt, 
am  3.  Febr.  1322  (Strb.  Urk.  Ill,  975)  jus  in  passa- 
gio zfi  den  Hunden  apud  Renum, 


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Die  Stras5>burger  Rheinfahre  im  Mittelalter.  in; 

am  23.  Febr.  1333  (Strb.  Urk.  V,  10).  Und  siillent 
ouch  die  vorgenannten  —  in  Rfiprechtesowe 
die  stege  nutzen.  Wer  aber,  das  die  —  stege 
von  des  Rynes  wegen  zerbrechent  und  enweg 
flfissent,  das  die  nit  me  da  gestan  mochtent 
und  das  var  anderswohin  gande  wurde  ... 

am  6.  Dez.  1337  (Mone  S.  137,  Strb.  Urk.  VII, 
178)  gelt  und  lehen  gelegen  an  dem  obern 
far  des  Rines  zft  den  Hunden, 

am  6.  Okt.  1341  (Strb.  Urk.  VII,  306,  Mone 
S.  138)  octavam  partem  passagii  v.  d.  des 
vars  Reni  zti  den  Hunden  ex  opposito 
villarum  Kenle  et  Yeringheim,  necnon 
octavam  partem  —  passagii  Reni  apud  Hunes- 
velt, 

am  24.  Marz  1344  (Mone  S.  138,  Strb.  Urk.  VII, 
409)  partem  in  passagio  ad  canes  v.  d.  an  dem 
vare  zfi  den  Hunden  necnon  partem  —  in 
passagio  superiori  apud  Hunesvelt, 

am  19.  Juni  1372  (Str.  Urk.  VII,  1526)  2  pfunt  geltz 
an  den  varen  zfi  Kenle  und  zu  Hunsfelt, 

1373  (Strb.  Urk.  VII,  1554)  jus  —  in  passagio  — 
an  dem  mitteln  vare  zft  Kenle  an  dem 
Ryne,  dem  men  sprichet  zfi  den  Hunden, 
necnon  in  passagio  in  Hunesfelt  —  und  das 
ouch  zft  dem  vorgenannt  mitteln  vare 
gehoret, 

1384  (Strb.  Urk.  VII,  2137)  (ganz  derselbe  Wort- 
laut). 

am  29.  Mai  1392  (Strb.  Urk.  VI,  668).  Die  by 
einander  worent  —  von  des  underen  vares 
wegen  .  .  .  und  sollent  ouch  die  10  schillinge  pf. 
abe  sin,  die  in  die  varherren  von  dem  6beren 
vare  jores  gabent  .  .  .  dargegen  sollent  die 
varherren  die  wege  und  stege  machen  in 
Ruprechtzowe. 

Aus  dieser  Zusammenstellung  entnehmen  wir,  dass  es 
vor  etwa  1333  schlechtweg-  nur  zwei  Rheinfahre  gab,  die 
noch  nicht  in  ein  oberes  und  in  ein  unteres  unterschieden 


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394 


Beinert. 


waren.  Das  eine  ist  das  Fahr  zu  den  Hunden,  das 
andere  das  Fahr  bei  Hundsfeld.  Das  erste  ist  kein 
anderes  als  dasjenige,  das  bei  Kehl  landete.  Daher  tragt 
es  einmal  1372  die  Bezeichnung  das  Fahr  zu  Kenle, 
wahrend  die  gewohnliche  Benennung  stets  zu  den  Hunden 
ist.  Die  Lage  dieses  Fahrs  wird  genauer  angegeben  durch 
die  Ortsbestimmungen:  am  Rhein,  bei  Sankt  Johann,  gegen- 
iiber  den  Dorfern  Kehl  und  Iringheim,  am  obern  Teil  des 
Rheins.  Darnach  ist  das  Fahr  genau  zu  bestimmen.  Es 
lag  slidlich  von  Strassburg,  nicht  weit  oberhalb  des  Xlosters 
St.  Johann  zu  den  Hunden,  sonst  h&tte  es  nicht  Dorf  Kehl 
und  Iringheim  gegeniiber  liegen  konnen.  Das  Fahr  bei 
Hundsfeld  ist  schon  wegen  der  Nclhe  Strassburgs  im 
unteren  Gebiet  des  Hundsfelder  Banns  zu  denken;  seine 
Landungsstelle  muss  also  unterhalb  des  Dorfes  auf  einer 
Rheininsel  gewesen  sein.  Dass  das  Hundsfelder  Fahr 
oberhalb  des  Fahrs  zu  den  Hunden  gelegen  ist,  geht  zwar 
genugsam  aus  der  Benennung  hervor,  iiberdies  ist  es  1344 
auch  oberes  Fahr  genannt. 

Nun  taucht  im  Jahr  1333  ein  neues  Rheinfahr  bei 
Ruprechtsau  unterhalb  Strassburg  auf.  Es  wurde  das 
untere  Fahr  genannt.  Die  Fahrgesellschaft  muss  eine 
andere  gewesen  sein,  als  diejenige  der  alteren  Rheinfahre, 
denn  sie  wird  von  jener  unterschieden  (Strb.  Urk.  VI, 
S.  354»  7).  Da  die  £ltere  Fahrgesellschaft  die  Rechte  an 
ihren  beiden  Uberg&ngen  gemeinsam  besass,  so  heissen 
die  Fahre  zu  den  Hunden  und  bei  Hundsfeld  von  jetzt  an 
die  oberen. 

So  wird  in  einer  Urkunde  von  1344  das  Hundsfelder 
Fahr  das  obere  genannt  (Mone  S.  138),  aber  auch  das 
Fahr  zu  den  Hunden  im  Jahre  1337  (Mone  S.  137).  Mone 
wurde  hierdurch  zu  falschen  Schlussen  verleitet,  weil  er  nur 
die  letzte  Urkunde  in  Betracht  zog.  Um  alle  drei  Fahre 
zu  unterscheiden,  bezeichnete  man  das  Fahr  zu  den  Hunden 
als  das  mittlere.  Da  die  beiden  oberen  Stationen  aber 
rechtlich  verbunden  waren  und  ein  und  derselben  Gesell- 
schaft  gehorten,  so  konnte  in  zwei  Urkunden  die  Wendung 
gebraucht  werden: 

Das  mittlere  Fahr  zu  Kehl,  das  man  das  Fahr 
zu    den    Hunden    nennt    und    das    Fahr    zu    Hunds- 


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Die  Strassburger  Rheinfahre  im  Mittelalter.  igc 

feld,    das   auch    zu    dem    genannten    mittleren    ge- 
hort. 

Die  Fahre  zu  Hundsfeld1)  und  zu  den  Hunden2)  sind 
demnach  die  altesten  RheinQbergangsstellen  der  Stadt 
Strassburg. 

Man  darf  mit  Sicherheit  annehmen,  dass  die  Fahre 
selbst  aus  Schiffen  mit  darauf  angebrachter  Briicke  gebaut 
waren.  In  einer  Urkunde  von  1301  (Mone  S.  135  werden 
besondere  Ausgaben  »circa  naves,  pontes,  vias  et  alia 
necessariaf  erwahnt.  Zu  den  wichtigsten  Rechten  der 
Fahre  gehorte  der  mit  ihnen  unzertrennlich  verbundene 
Besitz  von  Grund  und  Boden  bei  den  Landungsstellen  und 
ebenso  der  Wege  an  den  Rhein  und  iiber  die  Rheininseln. 
Bei  Kehl  hatte  sich  die  Fahrgesellschaft  zu  den  Hunden 
einen  grosseren  Grundbesitz,  der  teils  auf  den  Rheininseln 
lag  und  tiber  den  der  Weg  zu  den  Rheinarmen  und  nach 
Dorf  Kehl  fiihrte,  erworben.  Diese  Tatsache  diirfte  auch 
fur  eine  grossere  Entfernung  des  Hauptrheins  von  Kehl 
sprechen. 

Nicht  immer  ist  es  in  den  nachfolgenden  Urkunden- 
stellen  hervorgehoben ,  dass  die  Grundstiicke  mit  dem 
Fahrrecht  zusammenh£ngen,  aber  ihre  stetige  Erwahnung 
beim  Verkauf  desselben  und  oft  genug  der  besondere  Hin- 
weis  berechtigen  immerhin  zu  dieser  Annahme. 

Mit  dem  Fahrrecht  verkauft  man  jeweils: 

1288    (Strb.    Urk.    Ill,    226)    et    medietatem    pra- 
torum,    reddituum    et    censuum,    quos    habet 

')  Dass  auch  Hundsfeld  als  Rheinuberfahrstelle  genannt  wird,  mag 
eine  Bedeutung  fiir  die  friiheste  Geschichte  Strassburgs  haben.  tTber  Hunds- 
feld fiihrte  namlich  die  Strasse  ins  Ried.  Die  Verbindungsstrasse  zwischen 
Marlen  ist  nur  jungen  Datum s.  1578  wurde  sie  angelegt  (siehe  Ruppert, 
Gesch.  der  Mortenau  I,  307)  und  1770  wurde  sie  fiir  den  Durchzug  der 
Maria  Antoinette  in  ihrer  heutigen  Gestalt  gebaut.  Wenn  man  tiber  Gold- 
scheuer  und  Rohrburg  die  Rflmerstrasse  nach  Argentoratum  fiihren  will,  so 
mag  wohl  Hundsfeld  der  Anfangspunkt  gewesen  sein.  Untersuchungen 
dariiber  waren  vielleicht  nicht  aussichtslos.  —  ')  Da  dieser  Ausdruck  eine 
Verdeutschung  des  lateinischen  in  undis  ist  und  bereits  1251  bei  einem  Ver- 
kauf die  Lage  der  Ziegelscheuer  mit  der  Riickubersetzung  apud  canes 
bezeichnet  wird,  so  diirfte  er  schon  sehr  alt  sein.  Jeden falls  ist  er  alter  als 
das  Kloster  Sankt  Johannes  in  undis,  das  erst  1252  erbaut  wurde  (Chroniken 
der  deutschen  Stadte  9,  740,  Strb.  Urk.  I,  S.  271,  23). 

Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  3.  26 


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396  Beinert. 

ultra  Renum  apud  Kelle  et  inter  dictum 
passagium  et  dictam  villain  Kelle, 

am  15.  Oktober  1300  (Mone  135,  Strb.  Urk.  III. 
S.  120,  Anm.  2):  porcionem  —  in  omnibus  atti- 
nenciis  eorundem  passagiorum  videlicet  —  in 
censibus  apud  Kelle  etpratis  iuxtaKelle, 

am  15.  Januar  1316  (Strb.  Urk.  Ill,  814)  et  tertiam 
partem  censuum  annuatim  soivendorum  de 
areis,  pratis  et  aliis  bonis  in  Kenle, 

am  3.  Februar  1322  (Strb.  Urk.  Ill,  975):  jus 
in  uno  prato  zu  Kenle,  —  item  in  censibus 
annuis  5  den.  Arg.  et  quarte  partis  1  caponis 
super  area  ibidem  sita,  spectantibus  ad 
passagium  dictum, 

am  6.  Oktober  1341  (Mone  S.  138,  Strb.  Urk.  VII, 
306)  in  banno  ville  Kenle  in  parochia  Yering- 
heim  —  6  Grundstiicke  mit  Nussb&umen  und 
Weiden  an  dem  Wege  zum  Rheinfahr. 

Daraus  folgt,  dass  zwischen  den  drei  Rheinen  und  bis 
nach  Dorf  Kehl  ein  grosserer  Grundbesitz  in  den  Handen 
der  Fahrherren  war,  der  mit  dem  Fahranteil  jeweils  ver- 
kauft  oder  verpachtet  wurde.  Es  scheint,  dass  das  Eigen- 
tumsrecht  nicht  immer  im  gleichen  Verhaltnisse  mit  dem 
Fahranteil  stand.  Diese  Acker  und  Wiesen  dienten  den 
Uberfahrzwecken.  Wege  und  Stege  mussten  nach  Bediirf- 
nis  iiber  die  Altwasser  eingerichtet  werden.  Selbst  ein 
landschaftliches  Bild  gewinnt  der  Weg  zum  Rheinfahr: 
zu  seiner  Seite  standen  Nussbaume  und  Weiden. 

Auch  das  Rheinfahr  zu  Ruprechtsau  wurde  durch 
Stege  zuganglich  gemacht;  es  scheint  aber  bei  Hochwasser 
in  keiner  gluckiichen  Lage  gewesen  zu  sein  (Strb.  Urk.  V, 
10;  VI,  668). 

Die  Rheintibergange l)  gehorten  dem  Bischof  von  Strass- 
burg  als  oberstem  Lehensherrn.  Nach  Beendigung  des 
Achtkrieges  1393  wird  im  Namen  des  Bischofs  an  die  Stadt 
folgende  Forderung  gestellt: 


l)  Ob  fiber  die  drei  Rheinarme  drei  verschiedene  Fahre  gin  gen,  ist 
nicht  sicher  zu  eimitteln.  Wahrscheinlich  ist,  dass  die  ruhigen  Strom teile 
mittels  Stege  und  Briicken  bereits  tiberschritten  wurden. 


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Die  Strassburger  Rheinfahre  im  Mittelalter  \gj 

(Strb.  Urk.  VI,  722  Nr.  28):  »Mein  herre  sol  auch 
haben  ein  var  am  Reine.  Dasselbe  vare  dy  von  Lichten- 
berg  von  meinem  herren  und  seiner  stift  zu  lehen  haben. 
filr  dasselbe  vare  haben  sy  gemacht  mit  irem  gewalt  ein 
prucke,  damit  sy  wflstent  und  zerst&rend«.  Das  Lichten- 
bergische  Fahr  scheint  kein  anderes  gewesen  zu  sein,  als 
das  bei  Hundsfeld;  denn  in  einer  Urkunde  vom  9.  M&rz 
131 2  (Strb.  Urk.  Ill,  711)  wird  erwahnt,  dass  als  Abgabe 
von  dem  Fahranteil  nicht  mehr  als  »4  den.  Arg.  minus 
uno  quadrante  vulgariter  ein  ort  domino  de  Liehtenberg 
annuatim  debeanturc.  Am  16.  Dezember  1374  verleiht 
Heinrich  von  Liehtenberg  seine  Halfte  am  Rheinfahr  bei 
Hundsfeld  um  jahrlich  24  Pfund  Pfennig  (Mone  S.  139, 
Strb.  Urk.  VII,  1657). 

Dagegen  gehorte  das  Fahr  zu  den  Hunden  zu  einem 
Teil  den  Herren  von  Geroldseck  und  Lahr.  Walther  von 
Geroldseck  belehnt  am  6.  Dezember  1337  den  Strass- 
burger Bilrger  Mosung  mit  dem  Getalle  von  4  Unzen 
Pfennigen  an  diesem  Fahr.  (Mone  S.  138,  Strb.  Urk. 
VII,  178). 

Der  Landungsplatz  des  Fahrs  zu  den  Hunden  war 
Geroldseckisches  Grundeigentum ,  da  Kehl  und  Iringheim 
obigen  Herren  gehorten.  Nach  der  Erbauung  der  ersten 
Jochbrttcke  bei  Kehl  1392  legt  auch  Heinrich  von  Gerolds- 
eck Verwahrung  bei  der  Stadt  Strassburg  wegen  seiner 
Rechte  ein.  (Strb.  Urk.  VI,  736  Nr.  6,  Febr.  1393):  »Dy 
von  Straszpurg  hant  auch  ein  prucken  gemacht  liber  den 
Reyn,  daz  stat  auf  meins  jungherren  (=  Heinrich  von 
Geroldseck)  eygen.  Da  er  und  all  sein  vordern  ie  und  ie 
sint  fiber  gefaren  czoilfreic 

Den  Strassburgischen  Anteil  der  Rheinfahre  und  dann 
auch  die  Lehensteile  der  Herren  von  Liehtenberg  und 
von  Geroldseck  scheinen  in  fruher  Zeit  Strassburger  Kapi- 
talisten  erworben  zu  haben.  In  den  Urkunden  finden  wir 
sie  bereits  als  eine  Art  Aktiengesellschaft  vor.  Das  Fahr 
muss  sehr  lohnend  gewesen  sein;  denn  aus  drei  Urkunden 
(1300,  15.  Okt.  Strb.  Urk.  Ill,  382,  1301,  14.  Dez.  Mone 
S.  135  und  1 341  Strb.  Urk.  VII,  306)  lasst  sich  ermitteln, 
dass  der  Preis  fur  die  Fahre  bei  Hundsfeld  und  zu  den 
Hunden   zusammen   11 20  Pfund  Strassburger  Pfennige   be- 

26* 


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308  Beinert. 

trug.  In  wie  viele  kleine  Teile  das  Recht  an  den  Fahren 
zersplittert  war  und  wie  hoch  der  Kaufpreis  einzelner 
An  teile  stieg,  hat  Mone  (S.  131)  mit  ausfuhrlichen  Be- 
rechnungen  dargestellt,  worauf  hier  verwiesen  sei.  Dar- 
nach  wurde  die  Fahrgerechtigkeit  in  Achtel,  Sechzehntel 
und  Zweiunddreissigstel ,  ja  sogar  in  noch  kleinere  Teile 
zergliedert. 

Gerade  hieraus  kann  man  erkennen,  dass  der  Ver- 
kehr  an  den  beiden  alteren  Fahren  ein  sehr  lebhafter 
gewesen  sein  muss. 

Als  die  Stadt  Strassburg  nach  dem  Achtkriege  im 
Jahre  1393  das  konigliche  Privileg  fttr  die  neu  erbaute 
Rheinbriicke  erlangte  (Strb.  Urk.  VI,  773),  war  -es  mit 
der  Eintr&glichkeit  der  Rheinfahre  vorbei.  Das  alte  System 
hatte  sich  iiberlebt,  und  der  gesamte  Verkehr  wurde  (iber 
die  Rheinbriicke  geleitet.  Trotzdem  lebte  die  alte  Ein- 
richtung  noch  einige  Jahre  weiter,  denn  die  Gegner  der 
Stadt  Strassburg  hassten  die  neue  Briicke.  Sie  hatte  fur 
den  Verkehr  viel  grOsseren  Wert  als  die  Fahre.  Das 
wurde  auch  schon  in  Konig  Wenzels  Privileg  anerkannt: 
»wan  gros  und  vil  wandels  doselbst  uber  den  Rein  ist  — 
und  das  die  Schiffe  uf  dem  vare  von  wassers  und  un- 
witers  wegen  nicht  gefaren  mogen  und  ouch  etwenn 
lute  grossen  schaden  uf  denselben  faren  haben  ge- 
nommem. 

Zunachst  traf  die  Stadt  ein  Abkommen  mit  den  Fahr- 
herren  des  unteren  Rheinfahrs  zu  Ruprechtsau.  Sie  ver- 
sprach,  ihnen  wochentlich  10  Schilling  Pfennige  wegen 
ihres  Fahrs  zu  zahlen;  die  Giiter  sollten  ihnen  verbleiben 
(Strb.  Urk.  VI,  668). 

Im  Jahre  1 396 l)  endlich  hat  die  Stadt  Strassburg  sich 
mit  den  Besitzern  aller  Rheiniibergange  »apud  Hunesvelt, 
Kenle  et  ad  canes  in  Reno  vel  alibi  prope  Argentinam* 
in  der  Weise  geeinigt,  dass  die  Fahrgesellschaften  wegen 
der  neuen  Rheinbriicke  ihre  Rechte  an  den  Magistrat 
abtraten  fur  eine  wfcchentliche  Entschadigung  von  2  Pfund 
und  10  Schilling  Pfennigen.  Sollte  aber  der  Rat  die  Ober- 
gange   fur  weniger   eintraglich   halten,   so   behielt   er  sich 


i)  Str.  Urk.  VI,   12 12. 


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Die  Strassburger  Rheinfahre  im  Mittelalter.  399 

vor,  die  Rechte  wieder  an  die  alten  Fahrbesitzer  zuriick 
zu  geben.  Es  sollte  alsdann  die  Bestimmung  wieder 
gelten,  dass  Personen,  welche  fruher  frei  iibergeftihrt 
wurden,  auch  ferner  diese  Vergunstigung  geniessen  diirfen. 
Wtirde  aber  die  Stadt  von  irgend  jemand  auf  den  Fahren 
»entwertc,  so  sollen  die  Fahrherren  sie  schadlos  halten. 
Die  Briefe  uber  die  Fahrrechte  und  alle  damit  zusammen- 
hangenden  Zinse  und  Einkflnfte  mussten  die  Fahrbesitzer 
an  die  Stadt  aushandigen.  Diesem  Umstand  verdankt 
auch  das  Archiv  der  Stadt  Strassburg  ihre  Urkunden  iiber 
die  Rheinfahre. 


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Der  Feldzug  des  Jahres  1622  am  Oberrhein. 
Ladenburg  und  Hagcnau. 

Von 
Karl  Freiherrn  von  Reitzenstein. 


III. 
Entsatz  von  Hagenau. 

(17./18.  Mai   1622). 

Verhalten   Cordovas  und   Tillys. 

Die  beunruhigenden  Nachrichten,  welche  Graf  Georg 
Ludwig  zu  LOwenstein-Scharffeneck  aus  dem  umlagerten 
Hagenau  entsandte,  veranlassten  Mansfeld  ungesaumt  zur 
Befreiung  dieses  wichtigen  Platzes  nach  dem  Unter-Elsass 
aufzubrechen. 

Die   Sammlung    der    zum    Entsatz    von    Hagenau    be- 
stimmten    pfalzischen    Heereskrafte    fand    am    13.    Mai    in 
Frankenthal  statt,  welchen  bedeutenden  Platz  schon  Kurfiirst 
Friedrich  IV.   als   Realfestung  erklart   hatte.     Das   Haupt- 
quartier   wurde   in    diese   Stadt,    den   Ausgangspunkt   des 
geplanten  Unternehmens  verlegt  !)f  wofur  vorerst 
12000  Mann  Fussvolk  und 
46  Kompanien  zu  Pferd 
zur  Verfugung  standen. 

Schon  im  ersten  Marschquartier,  Speyer — Germersheim, 
wohin  die  Truppen  sich  am   14.  Mai  in  Bewegung  setzten2), 

')  Fur  die  Anwesenheit  des  Pfalzgrafen  Friedrich:  Munch.  Geh.  Staats-A. 
K.  schw.  40/13.  Protestantise  he  Corresponded  1622.  I.e  comte  Palatin  au 
Roy  de  TAngleterre,  Francquedail  le  13  de  May  1622.  Klopp,  O.,  S.  170 
irrt  sich,  wenn  er  den  9abenteuerlichen  Durlacher*  an  dem  Entsatz  von 
Hagenau  Anteil  nehmen  lasst.  —  2)  Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr. 
Fasz.  XVII,  141.    C6rdova  al  Tilly.    Binsheim  (Bensheim)  a  16  de  Mayo  1622. 


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Dcr  Feldzug  dcs  Jahres  1622  am  Oberrhein.  40 1 

trat  insofern  eine  Vermehrung  ein,  als  am  gleichen  Tage 
eine  Anzahl  badischer  und  mansfeldischer  Kornets  bei  Rus- 
heim  uber  den  Rhein  setzten,  urn  sich  dem  Zuge  nach 
Hagenau  anzuschliessen  *).  Durch  diesen  Zuwachs  stieg 
die  Starke  der  Kavallerie  von  46  auf  60  Kompanien2). 

Der  Uberfall,  den  die  bayerische  Garnison  von  Uden- 
heim  (2  Fahnlein  Schmidt)  auf  Graben  und  Rusheim  um 
den  10.  Mai  ausfuhrte,  mochte  der  dort  bereitgestellten 
pf&lzischen  Reiterei  gegolten  haben*). 

Von  Germersheim  brach  das  Entsatzheer  am  15.  Mai 
nach  Langenkandel  auf4). 

Um  sich  der  Obergange  an  der  Lauter  zu  versichern, 
zweigte  Mansfeld  Vortruppen  unter  Oberst  Johann  Michael 
von  Oberntraut  ab.  Diese  aus  Reitern  gebildete  Vorhut 
bestand  aus  dem  Regiment  z.  Pf.  Oberntraut  und  dem 
(englischen)  Regiment  z.  Pf.  Adrian  Meggant. 

Von  Langenkandel  aus  am  Nordrand  des  Bienwaldes 
bis  zur  Lauter  vorruckend,  stiess  Oberst  von  Oberntraut 
bei  Weissenburg  und  Altenstadt  am  15.  Mai5)  auf  geg- 
nerische  Reiterei. 

Um  seinen  politischen  Einfluss  am  Oberrhein  vvieder 
herzustellen,  hatte  Erzherzog  Leopold  V.  zu  Osterreich, 
Statthalter  von  Tirol,  schon  als  Habsburger  ein  begeisterter 
Anhanger   der  Gegenreformation,    mit  Hilfe   des  Papstes6) 


»)  Munch.  ANg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Bd.  LXXXVIII,  323.  Statt- 
halter und  Rate  von  Udenheim  an  Tilly.  Udenheim  14.  Mai  1622;  dann 
Fasz.  XIV,  129.  Tilly  an  Maximilian.  Wimpfen  20.  Mai  1622;  Ebenda 
Fasz.  XVI,  138.  Tilly  an  Maximilian.  Wimpfen  20.  Mai  1622.  Weskamp, 
Dr.  A.,  Das  Hecr  der  Liga  zur  Abwehr  des  Grafen  von  Mansfeld  und  des 
Herzogs  Christian  von  Braunschweig  (1622 — 1623)  Minister  1891,  S.  18:  hier 
diirfte  statt  Sinsheim  Rusheim  zu  lesen  sein.  Georg  Friedrich  war  nicht 
bei  diesen  Truppen.  —  *)  Mttnch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Bd.  LXXXVI, 
46.  Herman  Adolfo  Conte  de  Salm  al  Tilly  (Drusenheim  18  di  Maggio  1622). 
-*-  »)  Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Bd.  LXXXVI,  316.  Friedrich 
Markgraf  von  Baden  an  Statthalter  und  Rate  von  Udenheim.  10.  Mai  1622 
n.  St.  Beschwerde  fiber  den  Angriff  auf  Rusheim  und  Graben.  —  4)  Mflnch. 
Geh.  Staats-A.  K.  schw.  548/16.  Protestant.  Corresp.  fol.  23.  Erlass  des 
Pfalzgrafen  Friedrich.  Langenkandel  16.  Mai  1622.  Ernennung  des  Heinrich 
Bachofen  m  Echt  zum  Obristproviantmeister.  Frank f.  Messrel.  1622  S.  30. 
—  *)  Gindely,  IV,  363  hat  irrttlmlich  den  25.  Mai.  —  fi)  Schnitzer,  Jos., 
Zur  Politik    des    heiligen  Stuhles    in    der    ersten    Halfte    des  Dreissigjahrigen 


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402  vonReitzenstein. 

und  der  katholischen  Machte  ein  ansehnliches  Heer  auf- 
gebracht. 

Seit  8.  Mai  1622 4)  war  Leopold,  des  Reiches  Land- 
vogt  im  Elsass,  mit  der  Belagerung  Hagenaus  beschaftigt. 

Die  Reichsstadt  Hagenau,  das  Haupt  der  Dekapolis, 
wurde  am  3.  Dezember  des  Vorjahres  1621  vom  Grafen 
von  Mansfeld  zur  Obergabe  aufgefordert.  Drei  Tage 
spater  (6.  Dezember)  fand  der  feierliche  Einzug  Mansfelds 
statt*). 

Die  Stadt  war  zur  Zeit  dieser  Besetzung  nach  alter- 
tiimlicher  Art  mit  einer  freistehenden  von  zehn  Turmen 
flankierten  Ringmauer  umgeben.  Zur  Wahrung  der  Sturm- 
freiheit  bildete  vor  dieser  Umwallung  ein  von  der  Moder 
bewasserter  Graben  ein  Ann&herungshindernis.  Fiinf  Tore, 
von  denen  das  Ober-  und  Riistenh£usertor  an  der  wahr- 
scheinlichen  AngrifFsfront  in  Betracht  kommen,  vermittelten 
fiber  Zugbrucken  den  Verkehr  Hagenaus  mit  der  Um- 
gebung.  Spital-  und  Marstellertor  fiihrten  von  der  Nord- 
seite  aus  zu  den  Engwegen  des  heiligen  Forstes.  Zwischen 
dem  Riistenhauser-  und  Spitaltor  betrat  man  durch  die 
Pforten  des  Rottentiirleins  und  Mistores  das  nord&stliche 
Vorland. 

Wenn  Mansfeld  Bedacht  nahm,  die  Widerstandsfahig- 
keit  Hagenaus  zu  erhOhen8),  so  tritt  hierbei  seine  Absicht 
zutage,  diese  Stadt  zum  wehrhaften  Haupt waffenplatz  seines 
im  Unterelsass  gedachten  Besitztums  zu  erheben. 

In  dem  siidlich  der  Moder  gelegenen  Abschnitt  zwischen 
dem  Kieselsteiger-  und  dem  Riistenh&usertor  wurde  vor 
der   alten   Stadtumwallung    ein    doppeltes  Kronwerk    (mit 


Krieges.  Rom  1899.  S.  163.  Ftinf  gleichzeitig  erfolgte  Heiligsprechungen 
ergaben  1622  bedeutende  Sum  men  zur  Unterstiitzung  der  kaiserlichen  Politik. 
l)  In  festo  Apparitionis  Sancti  Michaelis  (Munch.  Geh.  Staats-A.  K. 
scbw.  31/8.  Osterreich  uod  Tirol.  Erzherzog  Leopold  an  Maximilian.  Datum 
im  Lager  vor  Hagenau  den  10.  May  1622.  —  Gindely,  IV,  363  irrt  sich, 
wenn  er  annimmt,  dass  um  diese  Zeit  Mansfeld  das  Rheinufer  wechselte.  — 
*)  Reuss,  Rodolphe,  L' Alsace  au  dix-septieme  siecle,  Paris  1897,  ^g*  60 
(Bibliotheque  de  Tecole  des  hautes  etudes,  CXVI.  Fascicule.  Paris  1897,  I)> 
—  •)  Stieve,  F.f  Ernst  von  Mansfeld  (Sitzungsberichte  der  pbilos.  philol.  u. 
histor.  CI.  d.  K.  B.  Akad.  d.  Wissensch.  Jahrg.  1890,  II.  Mflnchen  1891, 
S.  524). 


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Der  Feldzug  dcs  Jahres  1622  am  Oberrhein.  403 

3  Bastionen)  errichtet,  dessen  ausspringende  Winkel  noch 
durch  Contregarden  verstarkt  waren.  Das  Riistenhauser- 
tor  und  den  Ausfluss  der  Moder  im  Osten  des  Platzes 
schtitzten  Ltinetten.  Auf  dem  Sandbiihl  oder  Hey mel berg 
nOrdlich  des  Spitaltores  sollte  sich  eine  die  Stadt  beherr- 
schende  Sternschanze  als  Citadelle  erheben.  Die  trockenen 
Graben  dieser  Aussen-  und  Vorwerke  erhielten  eine  Breite 
von  20  und  eine  Tiefe  von  4—5  Fuss.  Fur  Herstellung 
der  Befestigungsanlagen  um  Hagenau  erfolgte  ein  tag- 
liches  Aufgebot  von  80  Bauern  zum  Frondienst  *). 

Als  Mansfeld  von  Mitte  Marz  ab  das  Elsass  vertrags- 
gem&ss  zu  raumen  begann,  beliess  er  in  Hagenau  eine 
Besatzung  von  33  Fahnlein  und  300  Reiter.  Die  Gesamt- 
starke  durfte  zwischen  2-  und  3000  Mann  betragen 
haben *). 

Soweit  bekannt,  gehOrte  die  Infanterie  5  pfalzischen 
Besatzungsregimentern  an: 

Regiment  z.  F.  LOwenstein  (Obrist  Georg  Ludwig  Graf 
zu  Lowenstein), 

Regiment  z.  F.  Deroy  (Obrist  Ernest  Deroy), 

Regiment  z.  F.  Wurmbrand  (Obrist  Melchior  Freiherr 
von  Wurmbrand), 


>)  Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Bd.  XV,  158.  Ein  Bericht  aus 
Hagenau  v.  12.  Marz  1622.  —  Ferner:  Frankf.  MeBrel.  1622  S.  30/31  Anno 
MDCXXII  den  28.  April  A.  vnd  8.  May  Neuwen  Calenders  hat  Ihr  Hoch- 
farstl.  D.  Ertzhertzog  Leopold  die  Statt  Hagenau  belftgert  vnd  den  Vor- 
werken  vnd  Verschantzungen  derselben  so  starck  zugesetzt,  dafi  die  Garniscn 
solche  endlich  verlassen  vnd  in  die  Statt  gewichen,  alda  sich  Ritterlich 
gewehret  bis  Ihr  Excell.  der  Graf!  von  Mansfeldt  sie  entsetzt  vnd  der  Ertz- 
hertzog Leopoldus  durch  einen  Eyligen  auffbmch  abgezogen.  Gedruckt  bei 
Jac.  von  der  Heyden.  Diese  Darstellung  ist  in  being  auf  die  Befestigung 
Hagenaus  1 622  ebenso  irrefuhrend  wie :  Vue  cavaliere  du  siege  de  Haguenau. 
Gedruckt  bey  Jac.  v.  der  Heyden  p.  in  fol.  obi.  a  toutes  margues,  von  welcher 
ein  Ausschnitt  in  Berguer,  V:  Histoire  politique  et  r61igieuse  de  Haguenau. 
Tom.  I  288/289  ubernommen  wurde.  Zuverlfttsig  ist  nur:  Merianus  Matthaus 
Topographiae  Alsatiae,  Das  ist  Beschreibung  vnnd  eygentliche  Abbildung  der 
vornehmbsten  Statt  vnnd  Oerther  etc.  Gedruckt  zu  Franckfurt  am  Mayn 
1644.  S.  18/19.  Grundrifi  der  Statt  Hagenaw.  —  *)  Zur  Kriegsbesatzung 
Hagenaus:  Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jfihr.  Kr.  Bd.  XV,  129.  Obristleutnant 
Joh.  Walther  v.  Stinglheim  an  Maximilian.  Schlettstadt  26.  Marz  1622. 
2000  Mann.  —  Ebenda  Bd.  XV,  158  Nachrichten  vom  12.  M&rz  1622  .  .  . 
halts  fiber  3000  Starckh  nit  — . 


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404 


von  Reitzenstein. 


Regiment  z.  F.  Schdn  (Obrist  Christian  Schdn). 

Regiment  z.  F.  Lucar. 

Obrist  von  Linstows  Regiment  z.  Pf.  stellte  sehr  wahr- 
scheinlich  einige  Kompanien  abl). 

Mit  der  Aufgabe  der  Verteidigung  des  Platzes  war 
Graf  Georg  Ludwig  zu  L&wenstein-Scharffeneck  als  Gou- 
verneur  betraut. 

Was  die  Anstrengungen  Erzherzog  Leopolds  betrifft, 
Mansfeld  zu  bekriegen,  so  begann  mit  seiner  Ankunft  in 
Freiburg  (21.  Januar  1622)  die  Sammlung  eines  Heeres  im 
Breisgau  und  der  Grafschaft  Pfirt. 

Die  aus  dem  Reiche,  aus  Italien  und  Graubiindten  all- 
mahlich  anlangenden  Truppenteile  zogen  sich  bei  Freiburg 
zusammen,  wahrend  die  aus  Hochburgund  stammenden 
Tercios  und  Kompanien  zunachSt  in  Belfort  und  Chevre- 
mont  Unterkunft  nahmen. 

Fur  die  rechtsrheinische  Gruppe  bildeten  die  Briicken 
bei  Breisach  und  Rheinau  die  Oberg^nge  in  das  Elsass. 

Zur  Ermittlung  der  im  Elsass  verfugbaren  Truppen- 
starke  des  Erzherzogs  bleibt  zu  erwagen,  dass  Leopold 
nach  einer  Vereinbarung  mit  Mansfeld  nur  2000  Knechte 
und  300  Reiter  hatte  unterhalten  sollen.  Diese  Zahl  er- 
schien  fur  Aufrech  thai  tun  g  der  Ruhe  und  Ordnung  aus- 
reichend 2). 

Trotzdem  beliefen  sich  die  im  Elsass  versammelten 
Streitkrafte  des  Erzherzogs  am  25.  Marz  1622')  an- 
nahernd  auf: 

1200  Pferde  (etwa   15  Kompanien)  und 

7  —  8000  Mann  zu  Fuss  (etwa  75  Fahnlein). 

Da  um  diese  Zeit  die  kaiserlichen  Regimenter  noch 
nicht  vollzahlig  waren,  durfte  nach  ihrem  Eintreffen  (Mitte 
April)  die  Starke  der  Kavallerie  auf  ungefahr  2000  Reiter4), 


')  Nach  Stadtarch.  Strassburg  AA.  Actes  const,  et  polit.  91 7/ 113 
Anklage  gegen  den  Linstowschen  Regimentssekretar.  Hagenau  18.  Nov.  1622. 
—  *)  Miinch.  Geh.  Staats-A.  K.  schw.  31/8.  Osterreich  und  Tirol.  Vertrag 
zwischen  Erzherzog  Leopold  und  Mansfeld  1622  zwischen  10.  u.  17.  Febr. 
Reuss,  Rod.,  L' Alsace  en  dix-septieme  siecle.  p.  62.  —  s)  Miinch.  Allg. 
Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Bd.  XV,  146.  BischSflich  Strassburgische  Rate  an 
Maximilian  von  Bayern,  Schlettstadt  25.  Mftrz  1622.  —  4)  MOnch.  Allg. 
Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Bd.  XV,  215.  Leopold  an  Maximilian,  Molsheira 
15.  April   1622.    —    Continuatio  Manfifeldischer    Kriegshandlung    S.   19    gibt 


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Der  Feldzug  des  Jahrcs  1622  am  Oberihein.  405 

der  Stand  des  Fussvolkes  auf  8 — 9000  Mann  (95  Fahnlein) 
gestiegen  sein. 

Das  Heer  Leopolds  war  kein  einheitliches,  sondern  es 
enthielt  ausser  bischoflichen  auch  kaiserliche  »)i  dann  spa- 
nische  und  bayerische  Truppenteile : 

Generalleutnant  Johann  Baptist  Freiherr  von  Pezzen  zu 
Cro  viana  *). 

Generalquartiermeister-Leutnant  Georg  Honorius  Lim- 
millers). 

Generalwachtmeister  der  Inf.   Freiherr  von  Wateville. 

Infanterie*). 

Bischttfliches  Regiment  Ossa  (Obrist  Wolfgang  Rudolf 

von  Ossa)  6  Fahnlein, 

Kaiserliches  Regiment  Schauenburg   (Obrist   Hannibal 

von  Schauenburg)  6  Fahnlein, 

Kaiserliches  Regiment  Paradeis  (Obrist  Jakob  Heinrich 

Paradeis  de  Erchaide)  10  Fahnlein, 

Bayer.  Regiment  z.  F.  Sulz  (Obrist  Alwig  Graf  Sulz)6) 

6  Fahnlein, 

die  Starke  Leopolds  auf  10000  Mann  an.  —  Le  Mercure  francois  VIII,  288 
hat  fur  das  Belagerungsheer  Leopolds  six  niille  hommes.  Ebenso  Obser, 
Feldzug  1622  S.  47  6000  Mann.     Gindely  IV,  352  hat  11 000  Mann. 

!)  Munch.  Geh.  Staats-A.  K.  schw.  425/7  Bl.  334.  Kays.  Mayst.  schicken 
3000  Mann.  Villermont,  E.  de  Mansfeld  II,  4  2000  hommes  d'inf.,  1000 
chevaux  et  1100  mousquetaires.  —  *)  Signor  Petze  in  der  ^Lista<  des  Mflnch. 
Geh.  Staats-A.  K.  schw.  425  7,420  ist  wohl  identisch  mit  Joh.  Baptist  Frei- 
herr v.  Pezzen  (Neue  Zeitschrift  des  Ferdinandeums  12.  Band.  Innsbruck 
1846.  Erloschene  Edelgeschlechter  Tirols  S.  183.  —  »)  Col.  de  Doc.  ined. 
LIV,  211.  Copia  de  carta  orig.  del  archiduque  Leopold  a  don  Gonzalo 
Fernandez  de  C6rdova,  Benfeld  31  de  mayo  de  1622.  —  4)  Munch.  Geh. 
Staats-A.  K.  schw.  425/7  334  Verzeichnis  Wafi  die  Furstl.  Drchl.  Ertz- 
hertzog  Leopold  zu  Osterreich  Inner  wenig  Tagen  fflr  ein  Armada  zu  Rofi 
vnd  FueB  zusammen  bringen  werde  vnd  volgt  Erstlicher  das  FuBvolckh 
8/18.  Febr.  1622  (21700  zu  FuB  3900  Reiter).  Ebenda  Bl.  335  Verzeichnus 
Was  die  Kays.  Mayst  sampt  Bayern  Ihr  Fr.  Drchtl.  Ertzherzog  Leopold 
sowohl  schicken  als  anwerben  vnd  annehmen  lassen.  Ebenda  Bl.  420.' 
v.  Sturtzel  an  Georg  Friedrich  v.  Baden.  Emmendingen  8  18.  April  1622 
Lista  der  Cauallerie  vnd  Infanterie  so  Ire  Frstl.  Durchl.  Ertzhertzog  Leopoldt 
fiir  diefi  mahl  beysammen  13900  Inf.  2000  Pferdt.  —  5)  2  Fahnlein  Sulz 
liegen  4.  Mai  in  Wanzenau  (Stadt-A.  Strassburg  A  A.  Actes  const,  et  pol. 
917  Bl.  145  Drusenheim  4.  Mai  1622.  4  Fahnlein  waren  1.  Mai  nach  dem 
Pr&ttigau  entsandt:  Munch.  Geh.  Staats-A.  K.  schw.  318.  Osterreich  und  Tirol 
Leopold  an  Maximilian.     Molsheim   1.  Mai   1622. 


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406 


von  Heitzenstein. 


Italienisches  Tercio    Medicis1)     (Obrist    Giovanno    di 

Medicis)  12  F&hnlein, 

Italienisches  Tercio   delli   Monti   (Obrist   Camillo   delli 

Monti)  8  Fahnlein, 

Italienisches  Tercio  Albertini   (Obrist  Ascan   Albertini 

v.  Ichtratzheim)  5  Fahnlein, 

Italienisches  Tercio  Saint  Amour                   5          » 

»  »      Wateville    (Obrist    Philipp    Franz 


v.  Wateville,  Baron  de  Joux) 

6  Fahnlein,  (?) 

Burgundisches  Tercio  Avoni 

6  Fahnlein,  (?) 

»                    »       Roussillon 

5 

»                     »       Wiltz 

5          » 

»                    »       Vernere 

3          * 

Freifahnlein  Zum  Jungen  (Gottfried  von 
und  zum  Jungen) 
Freifahnlein  Ball 

»  Truchsefi  von  Rheinfelden, 

Philipp 
»  Waldmannshausen 

»  Herbstheim  Sebastian 

»  Reinach 

»  Coretto 


7-10 


Kavallerie: 

Regiment  z.  Pf.  Maradas  (Obristleutnant  Philipp  de 
Arey9aga  y  Avandano)1), 

Regiment  z.  Pf.  Gaucher  (Obrist  Johann  Varods  de 
Gaucher), 

Regiment  z.  Pf.  Salm  (Obrist  Wilhelm  Salentin  von 
Salm-ReifFerscheidt), 

Regiment  z.  Pf.  de  Mandre, 


*)  Ossa  gibt  die  Zahl  der  italienischen  Tercios  vor  Hagenau  auf  4,  die 
der  burgundischen  auf  3  an.  (Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Bd. 
LXXXVI,  94,  Ossa  an  Tilly.  Lichtenau  21.  Mai  1622).  —  *)  Munch. 
Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Fasz.  XVII,  140.  Leopold  an  Maximilian,  Ben- 
feld  den  29.  Mai  1622.  Die  Auantagni'schen  Reutter  sollen  zu  Tilly  und 
C6rdova  stossen. 


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Der  Feldzug  des  Jahrcs  1622  am  Oberrhein.  407 

Regiment  z.  Pf.  Heinrich  Julius  zu  Sachsen-Lauenburg 
(Obristleutnant  Johann  MOrder)1), 

Bayerisch-ligistisches  (vorher  Kurmainzisches)  Regi- 
ment z.  Pf.  Cratz  v.  Scharffenstein  (Obristleutnant  von  Bock), 

Vorderosterreichische  Freikompanie  Brion, 

»  »  de  Savoyeux, 

Spanische  Freikompanien, 

Italienische  » 

Der  Artilleriepark  des  Erzherzogs  diirfte  18—20  Ge- 
schiitze  umfasst  haben ,  deren  Verladung  auf  Rheinschiffe 
bei  Breisach  stattfand2). 

Erzherzog  Leopold  hegte  anf&nglich  die  Absicht,  so- 
gleich  nach  den  Osterfeiertagen  (27.  bis  29.  Marz)  mit 
Angriflfsbewegungen  zu  beginnen*). 

In  Erwartung  der  noch  aus  dem  Reich  im  Anzug 
begriffenen  Verst£rkungen  erteilte  er  den  Befehl  zum  Vor- 
rilcken  auf  Hagenau  und  zur  Besetzung  der  umliegenden 
Orte  doch  erst  kurz  vor  dem  10.  April4). 

Einige  Tage  sp&ter  (12.  April)  marschierte  Obrist 
Wolfgang  Rudolf  von  Ossa  mit  den  zur  Berennung 
Hagenaus  bestimmten  Truppen,  von  Benfeld  kommend, 
hart  an  der  Reichsstadt  Strassburg  voruber,  nach  der 
bischoflichen  Wanzenau,  ohne  erst  das  Einverstandnis  des 
Rates  zum  Betreten  des  reichsstadtischen  Gebietes  abzu- 
warten6). 

')  In  Herrlisheim  lagen  am  29.  April  1622  3  Kompanien  Sachsen- 
Lauenburg  (Stadt-A.  Strassburg  A  A.  Actes  const,  et  polit.  917  Bl.  150, 
29.  April  1622).  —  2)  Munch.  Geh.  Staats-A.  K..  schw.  425/7.  Oberst  W.  v. 
Sturtzel  an  Georg  Friedrich  von  Baden.  Emmendingen  8/18.  April  1622.  — 
8)  Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Bd.  XV,  133.  Unterschiedliche  Kund- 
schaften.  —  <)  Ebenda  Bd.  XV,  219.  Leopold  an  Maximilian,  Molsheim 
10.  April  1622  ...  Sonsten  hab  ich  mein  Volckh  bereits  fur  Hagenau 
auanzirt  und  die  ordinanz  geben  die  daselbst  umbliegende  Quarticr  einzu- 
nemen  .  .  .  Ebenda  Bd.  XV,  218  —  221.  Maximilian  an  Leopold,  Miinchen 
19.  April  1622,  Gluckwiinschung  und  Belegerung  Hagenaw.  —  Dafi  Leopold 
erst  nach  dem  Rheiniibergang  Mansfelds  (23.  April)  gegen  Hagenau  vor- 
gerttckt  sei,  wie  Klopp  meint,  kann  nicht  vertrcten  werden  (vgl.  Klopp,  O., 
Der  Dreissigjahrige  Krieg  bis  zum  Erscheinen  Gustav  Adolfs  1618  — 1630. 
Paderborn  1893  S.  170).  —  5)  Jacob,  Dr.  Karl,  Strassburgische  Politik  vom 
Austria  aus  der  Union  bis  zum  Bundnis  mit  Schweden  (1621  — 1630)  Strassburg 
1899,  S.  24  gibt  Jacob  dabei  die  Starke  Ossas  auf  6000  Reiter  und  2000  Mann 
Fussvolk    an.     Die  Zahl    der  Reiter    ist   jedoch    nach    Leopolds    Beiicht    an 


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408  von  Reitzenstein. 

Sein  n&chstes  Ziel  war  Drusenheim,  in  welchem  Orte 
Ossa  ungesaumt  die  nOtigen  Vorarbeiten  zur  Errichtung 
eines  Belagerungsparkes  ttbernahm. 

Zur  Heranfiihrung  grOsserer  Mengen  an  Lebensmitteln, 
dann  der  Geschiitze  bot  sich  Erzherzog  Leopold  zunachst 
die  Wasserstrasse  des  Oberrheins  bis  Drusenheim  dar. 
Ihrer  Benutzung  legte  Strassburg  kein  Hindernis  in  den 
WegO. 

Von  Drusenheim  konnten  bei  hohem  Wasserstand  die 
beladenen  Frachtkahne  den  schiffbaren  untern  Lauf  der 
Moder  befahren,  um  dann  in  Bischweiler  anzulanden.  Auf 
diesen  zu  Pfalz-Zweibrucken  gehOrigen  Platz  fiel  die  Wahl 
zur  Anhaufung  aller  Bedarfsgegenst&nde  filr  den  form- 
lichen  Angriff.  Hierfiir  wurden  eigene  Vorratshauser  er- 
baut.  Das  Schloss  zu  Bischweiler  erhielt  schon  zur  Ver- 
wahrung  des  Munitionslagers  eine  st£ndige  Besatzung  von 
60  Mann2). 

Fur  die  AusrQstung  des  Artillerieparks  gestattete  die 
Reichsstadt  Strassburg  den  Ankauf  von  Pulver  in  den 
Fabriken  auf  ihrem  Gebiete3),  wie  auch  der  stadtische 
Fruchtmarkt  den  KSufern  offen  stand. 

Maximilian  von  Bayern  zu  hoch  gegriffen:  »in  erwegung  Wir  Uns  bisher  in 
allem  an  der  Reiterei  fiber  2000  Mann  stark  nit  be  fun  dene  (Munch.  Allg. 
Reichs-A.  3qjahr.  K.r.  Bd.  XV,  215,  Leopold  an  Maximilian,  Molsheim 
15.  April  1622). 

*)  Stadt-A.  Strassburg  A  A.  Actes  const,  et  polit,  Fasz.  923,  Bl.  39— 46. 
Copia  der  resolution  den  Erzh.  Gesandten  geb.  Den  2.  Aprillis  1622  .  .  . 
Hingegen  erclert  sich  Ein  Rath  zu  unterthenigster  Gestattung  eines  freyen 
und  offenen  Stroms.  Frankfurt.  Mefirel.  1622,  30.  —  *)  Le  Mercure  francos 
VIII,  290.  —  8)  Stadt-A.  Strassburg  AA.  Actes  const,  et  polit.  Fasz.  917, 
Bl.  47  —  51.  Erzherzog  Leopold  an  die  Stadt  Strassburg,  Molsheim  15.  April 
1622.  Ebenda  Fasz.  923,  Bl.  37 — 38.  Verschiedentliche  Punkten  So  die 
Ertzh.  Henn  Gesandten  in  Irer  getanenen  proposition  Herrn  Meister  und 
Rath  alhir  angebracht.  Actum  1.  Aprillis  1622.  Ebenda  Fasz.  923,  Bl.  39 
— 46.  Copia  der  resolution  den  Ertzh.  Gesandten  geben  den  2.  Aprillis 
1622  .  .  .  auch  dafijenige  so  nach  und  nach  in  solcher  Zeit  Gefertigt  und 
durch  Ihr  Hochfurstl.  Drchlt  angehOrige  erkaufft  wiird,  ohnweigerlich 
passim  und  folgen  lassen  .  .  .  Nach  Frankf.  Mefirel.  1622,  S.  29  w&re  Unter- 
stiitzung  anzunehmen.  Jacob,  Dr.  Karl,  Strassburgische  Politik  etc.  S.  27, 
Anm.  4  gegen  Reuss,  Rud.,  Strassburg  im  dreissigjahrigen  Kriege;  Frag- 
mente  aus  der  Strassburgischen  Chronik  des  Malers  Johann  Jakob  Walther. 
Strassburg  1879,  S.  63,  der  ebenfalls  Hilfeleistung  vertritt. 


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Der  Feldzug  des  Jahres   1622  am  Obcrrhein.  400 

Um  die  Schiffahrt  und  die  Parkanlagen  zu  sichern, 
legte  Ossa  um  Drusenheim  und  Bischweiler  Befestigungen 
an,  zu  deren  Schutz  wahrend  der  Nacht  52  Schildwachen  z.  F. 
und   12  Reiter  aufgestellt  wurden. 

Fur  Beobachtung  der  Annaherungswege  aus  Kurpfalz 
schob  Ossa  uber  die  untere  Sauer  hinweg  nach  Hatten, 
an  den  Nordrand  des  ausgedehnten  Hagenauer  Waldes, 
sowie  nach  Lauterburg  Wachposten  vor1),  ungeachtet  in 
Selz  noch  2  pf&lzische  Fahnlein  lagen*). 

Bei  einem  Ausfall,  welchen  6  Kompanien  z.  Pf.  und 
2  Fahnlein  der  Hagenauer  Besatzung  am  13.  April  fiber 
Surburg  in  den  Hattgau  unternahmen,  wurde  das  an  der 
Strasse  von  Drusenheim  nach  Kron-Weissenburg  liegende 
Dorf  Hatten  zerstort3).  Gleichzeitig  drangen  pf&lzische 
Reiter  von  Hagenau  erkundend  bis  Drusenheim  vor. 

Behufs  Verwahrung  seines  Unternehmens  gegen  die 
Pfalzer  forderte  Leopold  kurz  vor  seinem  Aufbruch  von 
Molsheim  den  noch  in  Oppenheim  befindlichen  Cordova 
auf,  sich  der  Rheinbriicke  bei  Mannheim  zu  bemachtigen. 
Die  neue  Brucke  bei  Germersheim  wollte  Leopold  selbst 
besetzen4). 

Das  Vorgehen  des  Markgrafen  Georg  Friedrich  im 
Kraichgau  veranlasste  eine  feindliche  Behandlung  der  links 
des  Rheins  vereinzelt  im  untern  Elsass  gelegenen  zu 
Baden-Durlach  gehOrigen  Orte:  Beinheim  und  Leutenheim 


l)  Stadt-A.  Strassburg  A  A.  Actes  const,  et  polit.  Fasz.  917,  Bl.  18. 
Bericht  an  Erzherzog  Leopold,  Drusenheim  17.  April  1622.  (Dieser  Akt  ist 
irrttimlich  zum  Jahre  1620  eiugelegt).  —  *)  Ebenda  Fasz.  917,  Bl.  140.  An 
Erzherzog  Leopold,  Drusenheim  12.  April  1622.  —  8)  Munch.  Allg.  Reichs-A. 
jojahr.  Kr.  Bd.  XV,  215.  Leopold  an  Maximilian,  Molsheim  15.  April 
1622  .  .  .  und  Wir  dann  von  dem  Unserigen  underhabenden  Kriegsvolckh  ob 
Er  (der  Feind)  gegen  Ihnen  vorgestern  aufi  Hagenau  mit  vdlligen  Haufen 
zue  Rofi  und  zue  Fufi  erzeigt  habe,  mit  mehreren  avisirt  worden.  —  Stadt.A. 
Strassburg  A  A.  Actes  const,  et  polit.  Fasz.  917,  Bl.  18.  Bericht  an  Erz- 
herzog Leopold,  Drusenheim  17.  April  1622.  —  Ebenda  Bl.  140.  Drusen- 
heim 13.  April  1622.  —  *)  Coleccion  de  Docum.  ined.  LIV,  174.  Copia 
de  carta  original  en  cifra  con  la  traduccion  interlineal  del  Archiducque 
Leopoldo  de  Austria  a  don  Gonzalo  Fernandez  de  C6rdova,  teniente  general 
del  ejercito  cesareo  en  el  Palatinado.  Moltzheim  28  de  avril  1622  Invitare  a 
ayudar  a  Tilly  y  tomar  el  puente  de  Gemersheim  (Germersheim). 


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410  von  Rcitzenstein. 

fielen   29.  April   der  Pltinderung   durch   Reiter   des  Regi- 
ments Arey9aga  y  Avandano  anheim>). 

Als  Erzherzog  Leopold  die  wichtige  Nachricht  von  der 
Niederlage  des  Markgrafen  Georg  Friedrich  von  Baden 
erhielt,  befand  er  sich  schon  in  Pfaffenhofen  an  der  Moder, 
wohin  das  Hauptquartier  nach  dem  3.  Mai  von  Molsheim 
verlegt  worden  war. 

Bei  der  Wendung,  welche  die  Kriegslage  am  Ober- 
rhein  durch  die  Schlacht  bei  Wimpfen  (6.  Mai  1622)  ge- 
nommen  hatte,  zogerte  Erzherzog  Leopold  nicht  mehr 
linger  durch  die  Einschliessung  Hagenaus  das  belagerungs- 
massige  Verfahren  gegen  diesen  Platz  zu  beginnen. 

Nachdem  der  Angreifer  zur  Sicherung  von  Flanken 
und  Riicken  schon  anfangs  Mai  sich  Lichtenaus  bemach- 
tigt  hatte2),  ordnete  er  den  Bau  von  zwei  geschlossenen 
Schanzen,  als  Briickenkopf  fur  Drusenheim,  der  Moder- 
miindung  gegeniiber  an8). 

Von  Pfaffenhofen  aus  der  Moder  entlang  vordringend 
gelang  es  dem  Belagerungsheere  sich  am  8.  Mai  auf  dem 
Hungerberg,  der  Angriffsfront  gegeniiber  festzusetzen. 

Das  Hauptquartier  des  Erzherzogs  befand  sich  im 
Scheidhof,  nordlich  von  Kaltenhausen ,  demnach  ostlich 
des  Angriffsfeldes  in  der  Richtung  gegen  den  Belagerungs- 
park  in  Bischweiler4). 


!)  Munch.  Geh.  Staats-A.  K.  schw.  31/8.  Osterreich  und  Tirol.  Erz- 
herzog Leopold  an  den  Markgrafen  Friedrich  von  Baden,  Pfaffenhofen  3.  Mai 
1622.  —  Stadt-A.  Strassburg  AA.  Actes  const,  et  pol.  917  Bl.  75.  Bericht 
vom  29.  April  1622.  —  Kurtze  vnd  doch  eygendliche  Beschreibung :  vnd  dem 
Marggraffen  von  Baden  sein  Land  grossen  Schaden  mit  straiffen  thun  lassen. 
—  2)  Ein  Bericht  im  Stadtarchiv  Strassburg  A  A.  Actes  const,  et  polit. 
Fasz.  917,  Bl.  143.  An  Ir  Drchlt.  Leopold,  1.  May  1622,  bezieht  sich  wohl 
auf  Einnahme  von  Lichtenau.  Munch.  Geh.  Staats-A.  K.  schw.  318.  Oster- 
reich und  Tirol.  Leopold  an  Maximilian,  im  Lager  vor  Hagenau,  10.  Mai 
1622.  —  •)  Ebenda  Fasz.  917,  Bl.  148.  Bericht  an  Erzherzog  Leopold  zu 
Osterreich,  Drusenheim  4.  Mai  1622.  Eine  Redoute  etwa  1000  Schritt  von 
des  Markgrafen  von  Baden  Land,  die  andere  zwischen  Lichtenau  und  dem 
Rhein  aufierhalb  des  Waldes.  —  *)  Frankf.  Mefirel.  1622,  31.  —  Der  Scheid- 
hof ist  auf  dem  Blatt  Hagenau  der  Topographischen  Spezialkarte  von  Mittel- 
europa,  herausg.  v.  d.  kartograph.  Abt.  d.  K.  Preuss.  Landesaufnahme,  nicht 
mehr  angegeben. 


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Der  Feldzug  des  Jahres   1622  am  Oberrhein.  a\i 

Zur  Ausrustung  dieses  Parkes  war  es  ftir  dringend 
n&tig  erachtet,  die  noch  in  Strassburg  lagernden  Vorrate 
an  Munition  heranzufuhren.  Zu  diesem  Zweck  erhoben 
der  Amtmann  von  Benfeld  gemeinsam  mit  dem  Oberkeller 
von  Zabern  am  9.  Mai  morgens  im  Bischofshof  die  vom 
Strassburger  Rat  zuruckgehaltene  Menge  an  Schiess- 
bedarf1),  welche  sodann  auf  ein  Frachtschiff  verladen 
wurde. 

Schon  wollten  die  Strassburger  Burger,  urn  die  Sache 
des  Erzherzogs  nicht  langer  zu  fordern,  die  Munition  in 
die  Breusch  versenken,  als  es  noch  rechtzeitig  gelang,  den 
Kahn  aus  der  Nahe  des  Kaufhauses  zu  entfernen.  Ohne 
dass  es  die  erregten  Burger  bemerkten,  wurde  die  frag- 
liche  Munition  am  Friihmorgen  des  10.  Mai  auf  dem  Rheine 
nach  Drusenheim  verfrachtet. 

Inzwischen  hatte  der  Angreifer  am  Hungerberg  vier 
Batterien  erbaut,  von  denen  drei  mit  je  3  Geschiitzen 
armiert  waren.  Eine  Batterie  am  rechten  Flttgel  des 
Artillerieangriffs  enthielt  4  Geschutze. 

Die  beiden  Batterien  des  rechten  Flugels  nahmen  das 
RQstenhausertor  und  die  vorliegende  Lunette  unter  Feuer, 
wahrend  die  Batterien  am  linken  Fliigel  das  Mittelbastion 
des  Kronwerkes  und  das  Obertor  beschossen2). 

Die  Annaherungsarbeiten  waren  bis  10.  Mai  soweit 
vorgeriickt,  dass  man  erwarten  konnte,  in  den  nachsten 
Tagen  schon  den  aussern  Grabenrand  zu  erreichen8). 

Um  jedoch  das  Verfahren  fur  die  KrOnung  des  Glacis 
abzukiirzen,  ging  die  Infanterie  am  11.  Mai  zu  Sturm- 
angrilfen  uber. 

Hiebei  fiel  Obrist  Giovanno  di  Medicis  an  der  Spitze 
seines  italienischen  Tercios. 


*)  »Requerrant  les  dites  munitions*  lasst  eine  Erhebung  ohne  Kauf  ver- 
muten  (vgl.  Stadt-A.  Strassburg  AA.  Actes  const,  et  polit.  2049  45  Renar 
Hocketh  (?)  an  Msr.  Colinet  En  Lichtenaw  15.  May  1622  St.  Novo.  Ein 
von  2  pfalzischen  Reitern  bei  Frankenthal  aufgefangenes  und  von  Mansfeld 
an  den  Strassburger  Rat  vorgelegtes  Schreiben).  —  *)  Die  Batterietatigkeit 
nach  dem  Plane  in  den  Frankf.  MeBrel.  1622,  S.  30.  —  ■)  Munch.  Geh. 
Staats-A.  K.  schw.  31/8.  Osterreich  u.  Tyrol.  Eigenh£ndiges  Schreiben  des 
Erzherzogs  Leopold  an  Maximilian  von  Bay  em.  Im  Lager  vor  Hagenau 
10.  Mai   1622. 

Zeitschr.  ».  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  3.  27 


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412 


von  Reitzenstein. 


Die  Haltung  der  beteiligten  burgundischen  und  ita- 
lienischen  Tercien  wird  geruhmt;  nicht  minder  die  Wider- 
standskraft  des  Verteidigers.  Bei  der  Ablosung  am  12.  Mai 
nachts  bezog  das  Regiment  z.  F.  Ossa  die  Laufgraben  vor 
der  AngrilFsfront  0. 

Um  den  Fortschritten  des  Angreifers  hemmend  ent- 
gegenzutreten,  unternahm  die  Besatzung  Hagenaus  am 
14.  Mai  nachmittags  1  Uhr  einen  Ausfall,  bei  dessen  kraf- 
tiger  Abwehr  Obristleutnant  Felsch  (Flesch?)  (Amtmann 
zu  Dachstein)  am  Platze  blieb2).  Es  war  nicht  gelungen, 
den  Angreifer  vom  aussern  Grabenrand  an  der  Stidostecke 
der  Umfassung  zu  vertreiben. 

In  wievveit  bei  dem  Kampfe  um  die  Stadt  Irrungen 
politischer  und  religioser  Art  innerhalb  der  BevOlkerung 
einwirkten,  bleibe  dahingestellt 8).  Teilnahmslos  verhielten 
sich  Rat  und  Burgerschaft  in  den  erregten  Zeiten  der 
Besetzung  durch  Mansfeld  keineswegs. 

Die  katholische  Partei  der  belagerten  Stadt  soil 
sich  im  Verein  mit  Einwohnem  mosaischen  Glaubens4) 
dem     Erzherzog     Leopold     auf    arglistige     Art     zur     Er- 


*)  Stadt-A.  Strassburg  AA.  Actcs  const,  et  poKt.  Fasz.  917,  Bl.  138. 
Ossa  an  Erzherzog  Leopold,  Im  Feldlager  bei  Hagenaw  13.  May  1622.  Ver- 
antwortung  Ossas  wegen  Aufnahme  eines  Trompeters  des  Rhein-  und  Wild- 
grafen  Otto  von  Salm-Kyrburg.  —  f)  Zum  11.  bis  13.  Mai  1622:  Stadt-A. 
Strassburg  AA.  Actes  const,  et  polit.  Fasz.  2049,  Bl.  45.  15.  de  May  A. 
1622.  En  Lichtenau  S.  Novo.  S.  F.  G.  v.  Mansfeld  hat  dieses  Schreiben 
communicirt  aufi.  Hagenau  sub  da  to  io  20  May  1622.  Ebenda  Fasz.  2049, 
Bl.  46.  Copia  Schreibens  Renar  Hockets  ahn  N.  Colinet  de  dato  Lichtenau 
vom  15.  May.  N.  St.  Anno  1622.  —  Unter  Herzog  von  Florenz  ist  hier 
wie  bei:  Continuatio  Mans>feldischer  Kriegshandlung  S.  19  Obrist  de  Medicis 
zu  verstehen.  —  8)  Nach  dem  von  pfalzischen  Reitern  bei  Frankenthal  auf- 
gefangenen  Schreiben  Renar  Hockets  an  N.  Colinet  aus  Lichtenau  15.  Mai 
1622  stand  der  Reich sschultheiss  (Stettmeister)  Hagenaus  auf  Seite  des 
jesuitenfreundlichen  Erzherzogs  Leopold.  Vgl.  Berguer,  V.f  Histoire  poli- 
tique et  religieuse  de  Haguenau,  Rixheim  1876  1,  p.  263,  Stettmeister  Bild- 
stein  pendant  1'occupation  du  Mansfeld  u.  p.  258,  Proces  et  condamnation 
des  membres  du  senat.  .  —  *)  Obrist  Wolfgang  Rudolf  von  Ossa  zu  Dahl 
beantragt  dagegen  1622  19.  Aug.  solche  Juden,  welchen  das  BOrgerrecht  in 
Hagenau  nicht  verliehen  war,  auszuweisen  (Naheres  im  Stadt-A.  Strassburg 
A  A.  Actes  const,  et  polit.  917/74.  Ossa  an  Erzherzog  Leopold,  Hagenau 
19.  Aug.  1622). 


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Der  Feldzug.  des  Jahrcs  1622  am  Oberrhein.  a\$ 

oberung  eines  Aussenwerkes  des  Platzes  behilf lich  erwiesen 
haben J). 

Der  Fall  dieses  Aussenwerkes  (wahrscheinlich  der 
Lunette  vor  dem  ROstenhausertor)  ermoglichte  zunachst 
die  tTberschreitung  des  Hauptgrabens  und  die  Einnahme 
des  Torgebaudes.  Von  hier  aus  konnte  sodann,  etwa  eine 
Woche  nach  Beginn  des  Angriffs  (um  den  15.  Mai),  der 
hinter  dem  Tor  befindliche  Turm  besetzt  werden2). 

Da  die  Stadt  nur  mehr  far  zwei  Tage  Proviant  besass 
und  wichtige  Aussen-  und  Vorwerke  in  den  Handen  des 
Belagerers  waren,  so  ist  es  begreiflich,  wenn  der  Ver- 
teidiger  sich  bereit  erwies,  am  17.  Mai  in  Verhandlungen 
iiber  die  Ubergabe  zu  treten.  Die  Stadt  wurde  daher  eng 
umstellt*). 

Inzwischen  hatte  Leopold  am  10.  Mai  500  Reiter 
nordwarts  iiber  die  Lauter  nach  Germersheim  entsandt  um 
die  Aufmerksamkeit  des  Feindes  abzulenken.  Dieses  Vor- 
gehen  Leopolds  auf  dem  linken  Rheinufer  fand  keines- 
wegs  den  Beifall  Maximilians  von  Bay  em ,  der  ein  berech- 
tigtes    Misstrauen    gegeh    die    Kriegfuhrung    Leopolds    im 


')  Continuatio  Mahfifeldisch.  Kriegshandlung:  Das  ist  Kurtze  und  doch 
eygentliche  Beschreibung  etc.  etc.  Gedruckt  im  Jahr  1622,  S.  19:  vnd  weil 
die  Catholische  Herrn  vnd  Bflrger  in  Hagenaw  willens,  gewesen,  dieweil  die 
Besatzung  gar  stare k  aussgefallen,  die  noch  in  der  Statt  bleibende  deren  sehr 
wenig  gewesen  selbst  zu  vberfallen  vnd  zu  erschlagen  vnd  darnach  die  Statt 
zu  versperren  damit  die  aussgefailenen,  nicht  wieder  herein  konten,  ist  solches 
OfTenbahr  worden,  haben  darauff  die  in  der  Schantz  sich  wieder  in  die  Statt 
begeben  vnd  solche  erhalten  miissen,  woriiber  dann  die  Leopoldische,  die  ein 
Schantz  erobert,  auch  wens  den  Catholischen  angangen,  darzu  wieder  ein- 
bekommeh,  derhalben  wirdt  jetzo  starcke  inquisition  darinngehalten,  seindt 
deren  auch  bereit  etliche  eingezogen  worden,  dorffs  jnen  nicht  zum  besten 
aufilauffen  vnd  weil  die  Juden  auch  darzu  geholffen,  werden  sie  auch  schwitzeq 
miissen;  —  2)  Miinch.  Allg.  Reichs.A.  30jahr.  Kr.  Bd.  LXXXVI,  32,  Tilly 
an  Maximilian.  Wimpfen  19.  Mai  1622  vndt  al  be  rait  ainen  halben  Mond 
dem  Feundt  abgetrungen  haben  solle.  Frankf.  Mefirel.  1622,  S.  30.  Bei 
der  bildlichen  Darstellung  der  Belagerung  ist  das  Rustenhausertor  als  be- 
^Chadigt  bezeichnet.  —  »)  Miinch.  Allg.  Reichs-A-  30jahr.  Kr.  Bd.  LXXXVI, 
44.  Herman  Adolf  v.  Salm  an  Tilly.  Drusenheini  18.  Mai  1622.  Ebenda 
3d.  LXXXVI,  4^.  Hermano  Adolfo  conte  di  Salm  al  Tilly.  Di  Drusen: 
heim  li  18  di  Maggio  1622.  Ebenda  Fasz.  XVIII,  150.  Kurpf.  Ratjohann 
Thorn.  Eysenschmidt  an  Kanzler  von  der  Griin.  Hagenau  8  18  Mai  1622. 
Obser,  Feldzug  1622,  S.  48. 

27* 


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a\a  vonReitzenstein. 

Elsass  hegte.  Nach  Ansicht  Maximilians  war  die  Truppen- 
zahl  zu  gering,  die  Vorbewegung  hatte  behufs  Fflhlung* 
mit  Tilly  rechts  des  Rheines  erfolgen  sollen1). 

Noch  vor  der  Ann&herung-  des  Entsatzheeres  zogen 
sich  die  erzherzoglichen  Reiterkompanien  von  Germersheim 
nach  Kron-Weissenburg  zurtlck. 

Es  liegt  nahe,  dass  jetzt  Leopold  diesen  wichtigen 
Platz  als  Eingangspforte  zum  untern  Elsass  mit  500  Reitern 
verst£rkte.  Bei  der  urn  Weissenburg  in  der  Starke  von 
1000  Pferden2)  versammelten  Kavallerie  befand  sich  das 
bayerisch-ligistische  Regiment  z.  Pf.  Cratz»). 

Trotz  der  Mehrung  und  ungeachtet  der  Zusammen- 
setzung  aus  KQrassieren  und  Kroaten  envies  sich  die  vor- 
geschobene  Wacht  an  der  Lauter  dem  Angriff  des 
pf&lzischen  Vortrabs  unter  Obrist  von  Oberntraut  nicht 
gewachsen. 

Die  scharfe  Klinge  und  das  Feuerrohr  des  Gegners 
brachten   die   Reiter  Leopolds  am    15.  Mai  zum  Weichen. 

Wahrend  der  Kampfe  an  der  Lauter  gerieten  Alten- 
stadt  und  andere  Ortschaften  in  der  Umgebung  von  Kron- 
Weissenburg  in  Brand*). 

Unter  Verlust  von  300 — 500  Reitern  wurden  die  Erz- 
herzoglichen gezwungen,  sich  auf  das  Lager  vor  Hagenau 
zuruck  zu  ziehen.  Da  aber  die  Engwege  des  Reichswaldes 
inzwischen  versperrt  wurden,  so  konnten  die  geworfenen 
Schwadronen  ihren  Weg  wohl  nur  fiber  den  Hattgau  auf 
Sufflenheim  nehmen,  um  langs  des  Fallgrabens  die  untere 
Moder  zu  erreichen. 


»)  Munch.  Geh.  Staats-A.  K.  schw.  3 1/8.  Osterreich  u.  Tirol.  Erzherzog 
Leopold  an  Herzog  Maximilian.  Datum  im  Lager  vor  Hagenan  den  10.  Mai 
1622.  Ebenda:  Postskriptum  an  Erzherzog  Leopold,  18.  Mai  1622.  Rand- 
bemerkung:  Diefi  Schreiben  ist  nottwendig  in  Ziffern  zu  sotzen  vnd  nit 
in  so  wichtiger  Sach  zu  trauen.  Leopold  spricht  von  der  Absicht  einer 
»Di version*;  Le  Mercure  francois  VIII,  288,  meldet  dagegen:  pour  le  (Mans- 
feld)  recognoistre.  —  *)  Frankf.  Mefirel.  1622.  30.  —  *)  Munch.  AMg. 
Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Bd.  LXXXVIII.  Vgl.  415—418  Hans  Ulrich  von 
Burhus  an  Maximilian.  Molsheim  31.  Mai  1622.  Item  vor  Weissenburg  Ire 
Pferd  verlohren.  —  *)  Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Fasz.  XVIII, 
150.  221.  J.  Th.  Eysenschmidt  an  v.  d.  Grun,  Hagenau  8/18.  Mai  162a. 
Bei  Obser,  Feldzug  1622,  S.  48  u.  49  ist  der  Angriff  Oberntrauts  in  das 
Vorland  von  Hagenau  verlegt. 


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Der  Feldzug  des  Jahres  162a  am  Oberrhein.  415 

Als  die  feindlichen  Reiter  aus  dem  Felde  geschlagen 
waren.  bezog  das  nachgerttckte  pfalzische  Heer  am  16,  Mai 
sudlich  Weissenburg  ein  Freilager1). 

Mansfeld  verweilte  auch  am  17.  Mai  noch  um  Weissen- 
burg.  Es  verbreitete  sich  bei  seinen  Gegnern  jenseits  des 
Rheines  schon  das  GerQcht,  dass  man  pfalzischer  Seits  von 
einem  Entsatz  Hagenaus  absehen  wollte*). 

Dieser  Aufenthalt  entstand  durch  die  nOtige  Beseitigung 
der  vom  Feinde  angelegten  Verhaue  und  Weg9perren. 
Ein  Aufgebot  von  einigen  hundert  Bauern  der  Umgegend 
sollte  vorerst  den  Engweg  des  Hagenauer  Forstes  in 
Gangbarkeit  bringen8). 

Durch  die  ausgedehnte  Waldzone  langsam  vorrQckend, 
traf  das  Entsatzheer  am  17.  Mai  spat  abends  vor  Hagenau 
ein.  Die  Brucken  uber  die  Wasserlaufe  des  Sauer-,  Biber- 
und  Eberbaches  waren  abgeworfen.  Die  Wiederherstellung 
dieser  tJbergange  verursachte  eine  weitere  Verzogerung 
des  Marsches*). 

Der  Belagerer  stellte  zwar  am  16.  Mai  die  Feuer- 
tatigkeit  seiner  Batterien  noch  nicht  ein.  Allein  die  von 
Weissenburg  her  gefluchteten  Reiterregimenter  hatten  schon 
den  Schrecken  ins  Lager  des  Erzherzogs  getragen. 

Als  aber  am  17.  Mai  abends  der  pf&lzische  Vortrab 
aus    dem    Engweg    des    Hagenauer    Forstes    vorbrechend 


J)  Frankf.  Mefirel.  1622,  30:  den  16.  aber  vor  dem  Hagenawer  Forst 
im  freyen  Feldt  das  Lager  auf geschlagen.  —  f)  Mtinch.  Allg.  Reichs-A. 
30jfthr.  Kr.  Bd.  LXXXV1II,  365.  Statthalter  und  Rftte  von  Udenheim  an 
F.  v.  Muggenthal.  Udenheim  17.  Mai  1622.  Ebenda  Bd.  LXXXVI1I,  367. 
Postskriptum.  —  »)  tttterodt,  Graf  Ernest  v.  Mansfeld  S.  435  seUt  die  Ab- 
rftumung  der  Verhaue  irrtiimlich  vor  dem  Reiterkampf  bei  Weissenburg.  — 
*)  Zum  Anmarsch  des  EntsaUheeres :  Munch.  Allg.  Reichs-A.  39jahr.  Kr. 
Fasz.  XVIII,  150.  221.  J.  Thomas  Eysenschmidt  an  Kaniler  v.  d.  Gran, 
Hagenau  8/18.  Mai  1622.  —  Bayer.  Hof-  u.  Staatsbibl.  Handschr.-Samml. 
Cod.  gall.  544  (bav.  3449  Cim.  IV,  7  K.)  LXXXI  Lettres  autographes  de 
Frederic  V.  Electeur  Palatin  et  Roi  de  Boherae  a  Elisabeth  Princesse 
d'Angleterre,  son  epouse,  Avec  une  lettre  du  Prince,  depuis  Roi  Charles  I.  a 
*a  m6me  Princesse  sa  sceur.  Veroffentlicht  bei  Christoph  von  Aretin,  Beitrftge 
«ur  Gesch.  u.  Literatur  Band  VIII,  1806.  —  1622  Letre  XLVIII:  Frederic 
a  la  Reyne  de  Boheme,  de  Haguenau  8/18.  Mai  1622  .  . .  Hiers,  Je  suis 
arrive  ici.  (Dieser  Brief  ist  bei  Aretin,  a.  a.  O.  nicht  aufgenommen).  — 
fttterodt,  Ernest  Graf  zu  Mansfeld,  S.  435. 


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416  vonReitzenstein. 

plotzlich  am  Hey  mel  berg  erschien,  trat.  vollstandige  Ver- 
wirrung  ein l).  Die  iibereilte  Rtumung  des  AngrifFsfeldes 
erfolgte  in  der  Nacht  vom  17.  auf  den  18.  Mai. 

Denn  Erzherzog  Leopold  konnte  sich  mangels  einer 
vorbereiteten  Kontravallationslinie  in  einen  Kampf  nicht  ein- 
lassen.  Noch  befand  sich  die  Hauptkolonne  des  Pfalzgrafen 
im  Vorriicken,  als  die  Meldung  des  Grafen  zu  Lowenstein 
iiber  den  Ruckzug  des  Belagerungsheeres  Mansfeld  er- 
reichte.  Die  Oberleitung  iibernehmend,  traf  Mansfeld  erst 
am  FrQhmorgen  des  18.  Mai  die  Massnahmen  zur  Ver- 
folgung  des  Gegners2,*. 

Der  Angreifer  hatte  inzwischen  nach  Vernichtung  der 
Lagereinrichtungen  und  Vorr&te  einen  beschleunigten  RQck- 
marsch  angetreten.  Die  in  ihren  Reihen  gelichtete  Infan- 
terie  unter  den  Obristen  Hermann  Adolf  Graf  zu  Salm- 
Reifferscheidt  und  Rudolf  Wolfgang  von  Ossa  erreichte 
am  18.  Mai  langs  der  Moder  zuruckweichend  die  Be- 
festigungen  von  Drusenheim. 

Den  iiber  Kaltenhausen  nachdrangenden  Pfalzern  gebot 
das  Schloss  zu  Bischweiler  einen  ersten  Halt.  Nach  einer 
kurzen  Beschiessung*)  ergab  sich  der  Kommandant  am 
18.  Mai  mit  alien  dort  aufgespeicherten  Lebensmitteln, 
Munitionsgegenst&nden,  Schanzzeug  und  WafFen,  welche 
Vorrate  der  Ausriistung  Hagenaus  zu  statten  kamen.  Nach 
Bewaltigung  des  befestigten  Ortes  Drusenheim,  wohin  sich 
auch  der  Tross  des  Belagerungsheeres  in  Sicherheit  zu 
bringen  suchte*),  drangen  die  Pfalzer  noch  iiber  die  untere 
Zorn  hinaus  bis  Gambsheim  vor5). 


»)  Obscr,  Feldzug  1622,  S.  48.  —  *)  Stadt-A.  Strassburg  AA.  Actcs 
const,  et  polit.  2049,  26.  Mansfeld  an  Meister  und  Rat  der  Reich sstadt 
Strassburg,  Hauptquartier  Hagenau  9/19.  Mai  .  .  .  gestern  (18.  Mai)  morgens 
Erzherzog  Leopold  von  Hagenau  abgetrieben  .  .  .  Obser,  Feldzug  1622,  S.  48. 
Bei  Gardiner,  S.  History  of  England,  IV  (1621  — 1623)  S.  311  ist  der  Rflck- 
zug  Leopolds  nicht  in  der  richtigen  Zeitfolge  anberaumt.  —  s)  Munch.  Allg. 
Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Fasz.  XVII,  140.  Herman  Adolpho  .Conte  de  Salm 
al  Tilly.  Di  Drusenheim  li  18  di  Maggio  1622  (Marzo  ist  ein  Irrturo  des 
Schreibers).  Portraict  de  la  desfaicte  ou  desroute  de  Tarmee  de  l'Archiduc 
Leopoldt  qui  auoit  assieg6  Haguenow  (Le  Mercure  franct>is  VIII,  2S9)  sucht 
die  Verfolgung  darzustellen.  —  *)  Le  Mercure  francois  VIII,  288  >esUnt  an 
nombre  de  deux  mille  tant  soldats  que  vivandiers  y  furent  tous  .taillez  en 
pieces.*  Ctterodt,  Graf  Ernest  v.  Mansfeld,  S.  436.  —  5)  Munch.  Allg.  Reicbs-A. 


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Der  Feldzug  des  Jahres  1622  am  Oberrhein.  417 

Die  am  linken  Moderufer  vorruckenden  pf&lzischen 
Truppenteile  bem&chtigten  sich  der  Kahne  um  die  Flucht 
ihrer  Gegner  uber  den  Rhein  zu  vereiteln.  Das  Versenken 
von  Belagerungsgeschutzen  konnten  sie  jedoch  nicht  mehr 
verhindern,  so  dass  nur  zwei  Doppelkartaunen  und  einige 
Feldstttcke  in  Mansfelds  H&nde  gerieten. 

Erzherzog  Leopold  selbst  war  gerade  noch  rechtzeitig 
am  17.  Mai  nachts  uber  Zabern  (18.  Mai)  nach  Molsheim 
aufgebrochen ;  bei  Ankunft  des  Pfalzgrafen  hatte  er  bereitfe 
das  Lager  verlassen.  Nach  Molsheim  und  der  benach- 
barten  Festung  Dachstein  folgten  die  Reiterregimenter 
Leopolds  am   19.  Mai  nach1). 

Es  lag  vorerst  nicht  in  Leopolds  Kriegsplan,  wenn 
seine  Infanterie  bei  Drusenheim  den  tJbergang  auf  das 
rechte  Rheinufer  nach  Lichtenau  vollzog,  um  sich  mit 
Tilly  zu  vereinigen.  Die  von  hier  am  20.  Mai  unter  Salms 
Fuhrung  rheinaufwarts  nach  Breisach  abmarschierenden 
Truppen  sollten  zur  Landesverteidigung  uber  Rheinau  das 
Elsass  wieder  betreten, 

Salms  Kolonne  bestand  aus  den  kaiserlichen  Regi- 
mentern  z.  F.  Schauenburg  und  Paradeis,  2  Fahnlein  des 
bayerischen  Regiments  z.  F.  Sulz,  4  italienischen  und  3  bur- 
gundischen  Tercios  und  7  Geschutzen2). 

Auf  die  EmpOrung  der  evangelischen  Prattigauer  gegen 
Leopolds  Gewaltherrschaft  (24.  April  1622)  war  bald,  trotz 
der  Zuversicht  eines  Gregors  XV.  s)  der  ungliickliche  Aus- 
gang  der  Belagerung  Hagenaus  gefolgt.  Die  Streitkrafte 
des  Erzherzogs  hatten  im  Elsass  allein  eine  Einbusse  von 
angeblich  3000  Knechten  und  900  Reitern  erlitten*).  Es 
ist   also    wohl  begreiflich,    wenn  Leopold   diese   Ereignisse 


30jahr.  Kr.    Bd.  LXXXVI,    88.    Zeitungen  vom    23.    und    24.  May   1622    so 
dem  Landschreibei  zu  Vdenheim  zugeschriben. 

')  Vgl.  den  Bericht  Ossas  an  Tilly,  Lichtenau  21.  Mai  1622.  (MQnch. 
Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Krieg.  Bd.  LXXXVI,  94).  Die  Nachricht  im  Mer. 
cure  francois  VIII,  290,  und  bei  0tterodt,  Graf  Ernest  v.  Mansfeld  S.  437, 
dass  Leopold  sogleich  uber  den  Rhein  geftuchtet  sei,  ist  nicht  zutreffend.  — 
•)  MOnch.  AUg.  Reichs-A.  30jfthr.  Kr.  Bd.  LXXXVI,  94,  Ossa  an  Tilly, 
Lichtenau  21.  Mai  1622.  —  •)  Schnitzer,  J.,  Zur  Politik  des  heiligen  Stuhles, 
S.   164.  —  *)  Continuatio  Manfif.  Kriegsh.,  S.   19. 


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4 1 8  von  Reitzenstein. 

im  Geiste  der  Zeit  als  ein  gOttliches  Strafgericht  betrach- 
tete,  das  iiber  ihn  hereingebrochen  sei1): 

Dum  Roma  deliberat  Saguntum  perit! 

Wie  ersichtlich  trafen  weder  Cordova  noch  Tilly  tat- 
kraftige  Massregeln,  urn  den  streitbaren  Bischof  von  Passau 
und  Strassburg  aus  der  Klemme  zu  ziehen.  CFber  die  Plane 
Mansfelds  unterrichtet,  sah  C6rdova  die  geschilderte  K&ta- 
strophe  im  Geiste  schon  voraus.  Er  beratschlagte  deshalb 
mit  Tilly,  ob  die  Richtung  auf  Hagenau  aufzunehmen  ware. 

Und  wohl  in  der  Absicht,  sich  der  RheinbrQcke  bei 
Oppenheim  zu  nahern,  verlegte  C6rdova  sein  Hauptquartier 
zwischen  dem  12.  und  16.  Mai  von  Weinheim  nordlich 
nach  Bensheim  an  der  Bergstrasse. 

In  der  Tat  fiihrte  er  auch  den  Uferwechsel  am 
17.  Mai  aus1). 

Jetzt  hatte  niemand  Cordova  ernstlich  behindert,  zu 
gunsten  des  bedrangten  Erzherzogs  Leopold  zu  Osterreich 
das  Schwert  in  die  Wagschale  des  Kampfes  zu  werfen. 

Und  Herzog  Maximilian  von  Bayern  hatte  auch  be- 
stimmt  erwartet,  dass  Cordova  und  Tilly  dem  Bruder  eines 
Ferdinand  II.  Hilfe  bringen  wurden*).  Tilly  suchte  deshalb 
den  spanischen  Generalkapitan  zu  entlasten.  Allein  seine 
Entschuldigungsgrunde  sind  mehr  fur  eine  Anklage  gegen 
C6rdovas  Heerfuhrung  geeignet,    wenn    er  vorbringt,   dass 


*)  Manch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Bd.  XV,  253.  Erzherzog 
Leopold  an  Maximilian,  Molsheim  20.  Mai  1622  .  .  .  Eigenhandige  Nach- 
schrift  des  Erzherzogs:  Ich  glaub  daft  unser  Herr  Gott  vnfi  aller  ordten 
sonderlich  straffen  will.  Ich  khan  E.  L.  gewiB  versichern  daB  mein  volckh  in 
einer  solchen  confussion  ist  daB  nicht  aufizusprechen  vnnd  sonderlich  schmerzt 
mich  hoch  der  Verlust  der  Munition  so  ich  gethan  denn  ich  eine  guette 
anzal  pulfer  und  andere  sachen  verloren.  —  a)  Munch.  Allg.  Reichs-A. 
30JShr.  Kr.  Fasz.  XVII,  141.  Gonzalo  Fern,  de  Cordova  al  Barone  de  Tilli 
en  Binsheim,  16  de  Mayo  1622.  Ebenda  Bd.  LXXXVI,  41.  Tilly  an 
Maximilian,  Datum  20.  Mai  1622  .  .  .  haben  wir  fUr  rhatsamb  erachtet  das 
Don  Gonzalo  sich  gleichfahls  zu  Oppenheim  iiber  Rhein  vnd  ihrae  Manfifeldt 
nachseze  oder  mittl  suchte  wie  er  mit  Sr.  Frst.  Drlt.  sich  conjugirn  mochte  . . . 
—  •)  Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Bd.  LXXXVI,  4—7.  Maximilian 
an  Tilly,  D.  M (inch en  17.  Mai  1622.  Randbemerkung  Maximilians  .  .  .  A1B 
weill  Ich  gleichwohl  erhoffen  Ihr  wert  sampt  dem  Cordua  bereit  darauff 
gedacht  vnd  die  wirkliche  Verordnung  gethan  haben  daB  gedachtem  Erzherzog 
Lbd  Fahls  sich  der  Feindt  dahin  gewent  eilfertig  succuriert  werde  .  .  . 


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Der  Feldzug  des  Jahres  1622  am  Oberrhein.  419 

der  Energie  eines  Mansfeld  gegenliber  kein  Erfolg  mehr 
zu  erwarten  war1). 

Die  uber  den  Rhein  gesetzten  spanischen  Truppen 
verblieben  in  einer  zwischen  Oppenheim  und  Nierstein  sich 
erstreckenden  Zone  vorerst  in  Bereitschaft. 

Nach  einigen  Tagen,  also  jedenfalls  nach  dem  Entsatz 
Hagenaus,  wurde  wegen  Futtermangels  die  spanische 
Kavallerie  in  die  Wetterau  nach  Ober-  und  Nieder-Eschbach 
nOrdlich  von  Bonames  verlegt*). 

Die  Regimenter  z.  F.  dagegen  bezogen  in  den  Amtern 
der  nordlichen  Rheinpfalz  ihre  Quartiere*). 

Um  die  KriegfQhrung  der  katholischen  Partei  am 
Oberrhein  mOglichst  zu  fordern,  raumte  Ludwig  V.  »der 
Fromme*4)  von  Hessen  zwei  seiner  Burgen  fur  spanische 
Kundschafter-Offiziere  ein: 

Starkenburg  dem  Kapit&n  Karl  Stassin,  der  noch  einen 
besondern  Spion  in  Mannheim  unterhielt*);  ferner: 

Schwalheim  in  der  Wetterau  dem  Maestro  de  campo 
Johann  Baptist  de  Capua,  Marquis  de  Campo-Lataro. 

*)  Zur  Rechtfertigung  Cordovas  durch  Tilly:  Mttnch.  Allg.  Reichs-A. 
30jfthr.  Kr.  Bd.  LXXXVI,  41.  Tilly  an  Maximilian,  Wimpfen  20.  Mai 
1622  .  .  .  A1B  aber  Manfifeldt  so  starckh  forthgeruckht  dafi  defi  Don 
Gonzalo  succurs  weith  zu  spath  (erfolgt  ware)  .  .  .  Wenn  Villermont, 
Tilly  ou  la  guerre  de  trente  ans  I,  177,  die  Untatigkeit  C6rdovas  und  Tillys 
auf  positive  Befehle  Maximilians  grflndet,  so  fehlen  dafur  Beweismittel.  — 
Das  Verhaltnis  C6rdovas  zu  Tilly  beleuchtet  Hermann  Haagf  Tilly  (Jahr- 
buch  der  Militarischen  Gesellschaft  Munchen  Jahrgang  1875/76,  Munchen 
1876,  S.  157.  —  *)  Coll.  des  mem.  39  Du  Cornet  II,  39.  Fur  »au  pays 
d'Esbac*  kommt  in  Betracht:  Eschbach  bei  Usingen,  dann  Ober-  und  Nieder- 
Eschbach  nSrdlich  Bonames;  Eschbach  im  frankischen  Kreise  wie  de  Roubaix 
de  Soumoy  anoimmt  ist  wohl,  weil  zu  entfernt,  ausgeschlossen.  —  *)  Col.  de 
Docum.  inedit.  Tomo  LIV  enthalt  S.  183  einen  Erlass:  Copia  de  la  proroga 
de  la  suspension  de  hostilidades  mandada  Ilevar  a  cabo  en  Creutzenach  de 
11  mayo  1622,  welchen  ein  Verzeichnis  von  Stabsquartieren  angefugt  ist: 
Obrist  Maximilian  d'Houchin,  Seigneur  de  Gulzin:  Oppenheim;  Obrist  Clau- 
dius de  Reye,  Baron  de  Balancon:  Alzey;  Obrist  Sebastian  Baur:  Odern- 
heim;  der  Obristleutnant  vom  Deutschen  Regiment  Emden:  Bacharach.  — 
4^  Das  Epitheton  >der  Frumbe<  wurde  Landgraf  Ludwig  bayerischer  Seits 
ausgestellt:  Munch.  Hof-  u.  Staatsbibl.  Handschr.  S.  cod.  germ.  5081/II. 
Auiso  vom  Herrn  von  Muggenthal  aufi  Zwingenberg  vom  11.  Juni  1622. 
Was  mit  dem  Feindt  glucklich  fiirgangen  wie  volgt.  —  6)  Col.  de  Docum. 
ined.  LIV,  210.  Copia  aut6grafa  de  Pascual  Berenguer  a  don  Alvaro  de 
Losada,  Bensheim  30  de  Mayo  1622. 


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420  vonReitzenstein. 

Mit  der  Stellung  eines  neiitralen  Fiirsten  war  freilich 
ein  solches  Vorgehen  unvereinbar. 

Von  den  Reichsburgen  des  oberrheinischen  Kreises 
finden  sich  f&r  das  Nachrichtenwesen  Friedberg  in  der 
Wetterau  durch  Kapitan  van  Etten  und  Gelnhausen  durch 
den  Generalkommiss&r  Alvaro  de  Losada  besetzt. 

Links  des  Rheines  hielten  sich  in  den  kurpf&lzischen 
Burgen  Moschel  -  Landsberg,  Meisenheim  und  Trarbach 
spanische  Offiziere  auf,  urn  iiber  alle  Vorg&nge  unterrichtet 
zu  bleiben1). 

Um  einerseits  die  Bewegungen  des  pfalzischen  Heeres 
am  Oberrhein  im  Auge  zu  behalten  und  andererseits  Nach- 
richten  iiber  Baden  einzuziehen,  boten  sich  Udenheim 
(Philippsburg)  und  Lichtenau  als  geeignete  Pl&tze  dar. 
Bayern  hatte  iibrigens  schon  im  September  1621  den 
Obristleutnant  Edward  Geraldin,  einen  Iren,  an  Philipp 
Christoph  von  Speyer  als  Gouverneur  von  Udenheim 
iiberlassen. 


*)  Col.  de  Doc.  ined.  T.  LIV,  183.  Copia  de  la  proroga  de  la  suspen- 
sion de  hostilidades  etc.  Landsberg:  Al  capitan  Bersigela;  Meisenheim:  Al 
comisario  general  (Wilhelm  de  Beringhel);  Trarbach:  Al  capitan  Cessati. 


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Beinheim, 
ein  els&ssischer  Etappenort  im  18.  Jahrhundert1). 

Von 

Karl  Engel. 


i.  Das  franzosische  Etappenwesen  2). 

For  Truppenbewegungen  innerhalb  des  eigenen  Landes 
in  Kriegs-  und  Friedenszeit  hatte  die  alte  franzosische 
Monarchie  aufs  beste  gesorgt.  Louvois  hatte  auch  hier 
seine  starke  Hand,  sein  umfassendes  organ isatorisches  Talent 
gezeigt  und  eine  ftir  damalige  Zeiten  mustergiiltige  Ein- 
richtung  geschafFen,  um  die  Frankreich  von  alien  benach- 
barten  Nationen  beneidet  wurde:  die  Einrichtung  der 
Etappen. 

Etappenstrassen  verbanden  alle  Garnisonsorte  miteinan- 
der.  Truppenbewegungen  fanden,  zumal  im  Frieden,  fast 
ausschliesslich  auf  Befehl  des  Hofes  statt.  Die  Abteilungen, 
welche  eine  Bewegung  machen  sollten,  erhielten  vom  Hofe 
zugleich  mit  dem  Abmarschbefehl  eine  sogenannte  »Routec 
(route  de  la  courj  geschickt.  Darauf  waren  der  Abmarsch- 
ort,  das  Abmarschdatum ,  der  Bestimmungsort,  die  ver- 
schiedenen  Nachtlager  und  Ruhetage  und  die  Starke  der 
Abteilung  angegeben,  die  am  Tage  vor  dem  Abmarsche 
durch  einen  Kriegskommissar  festgestellt  wurde.  War 
kein  Kriegskommissar  zur  Stelle,  so  schrieb  der  Zahl- 
meister  (tresorier)  des  Garnisonsorts  auf  die  Ruckseite  der 
»Route«  einen  Auszug  der  letzten  Revue  d.  i.  Feststellung 
der  wirklichen  Truppenstarke  durch  einen  Kriegskommissar. 
Nur   eine  Truppe,    die    mit    einer   solchen  Route   verseher) 

*)  Quelle:  Gemeinde-Archiv  Beinheim,  livre  d'etape  1745  —  1764.  — 
*)  Vgl.  Briquet,  Code  militaire,  Tome  II,  323  ff.     Paris  1747. 


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422  Engcl. 

war,  wurde  von  den  Etappenorten  verpflegt.  Auch  die 
Fuhrer  von  Rekrutenabteilungen  und  von  Remontentrans- 
porten  erhielten  auf  Antrag  ihrer  Regimentskommandeure 
solche  »Routen«  vom  Hofe.  Rekonvaleszenten ,  die  aus 
Spitalern  entlassen  waren,  folgten  der  Marschstrasse  ihrer 
Regimenter,  da  das  Regiment  den  in  Betracht  kommenden 
Spitalverwaltungen  eine  Abschrift  seiner  Route  zustellte 
und  an  den  Etappenorten  die  Anzahl  der  zurtickgelassenen 
Kranken  und  aus  irgend  einem  Grunde  Abwesenden  an- 
geben  musste.  Die  zur  Entlassung  kommenden  Rekon- 
valeszenten wurden  von  dem  Kommandanten  ihres  Auf- 
enthaltsortes  und  der  Spitalverwaltung  mit  einem  Scheine 
versehen,  auf  dem  ihre  Abteilung,  Herkunft,  Signalement, 
sowie  die  Route  ihres  Regiments  genau  verzeichnet  waren, 
und  so  folgten  sie  von  einem  Etappenort  zum  andern  ihrem 
Regimente. 

Auch  der  Armeebefehlshaber  konnte  »Routen«  aus- 
geben,  z.  B.  wenn  Anfang  November  die  Regimenter  seiner 
Armee  in  die  Winterquartiere  entlassen  wurden  und  ihm 
vom  Hofe  nur  ganz  allgemein  die  Provinzen,  in  denen 
Winterquartiere  bezogen  werden  sollten,  bezeichnet  worden 
waren.  Der  Armeebefehlshaber  hatte  dann  freie  Hand, 
die  Einzelheiten  zu  regeln,  wie  er  wollte.  Solche  »Routen« 
hiessen  ^routes  du  marechal  oder  de  Tarm6e«. 

An  den  Etappenorten  wurden  die  Truppen  verpflegt 
und  untergebracht.  Gewohnlich  wurden  sie  einquartiert ; 
der  Quartierwirt  hatte  ausser  der  Lagerst&tte  und  Licht 
auch  Platz  am  Feuer  (Herd)  zu  gewahren.  Die  Verpflegung 
wurde  von  der  Militarverwaltung  geliefert.  Die  Etappen- 
lieferungen  waren  gegen  bestimmte  feste  Preise  fur  die 
Mundportion  und  die  Fourageration  verpachtet  an  Unter- 
nehmer,  die  sogenannten  Iitapiers,  entweder  die  Etappen 
ganzer  Provinzen  oder  mehrerer  Provinzen  zusammen  an 
einen  einzelnen  oder  die  Lieferung  jedes  Ortes  an  beson- 
dere  lokale  Unternehmer.  Die  Ortsbehorde  des  Etappen- 
orts  musste  dem  Etapier  einen  Raum  stellen,  wo  die 
Verteilung  der  Lebensmittel  und  Fourage  vorgenommen 
werden  konnte:  la  maison  oil  l'etape  se  distribue;  etape 
nannte  man  auch  damals  die  zu  liefernde  Verpflegung  fur 
Mann  und  Pferd. 


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Bcinheim,  ein  clsissischer  Etappcnort.  azx 

Die  Mundportion  betrug  fQr  Infanterie  und  Dragoner: 
24  Unzen  Brot  (halbweiss)  =  734  gr,  1  Pfund  Fleisch 
(Ochsen-,  Kalb-  oder  Hammelfleisch  nach  Wahl  des  Etapiers) 
=  489  gr,  1  Pinte  Wein  =  0,95  1,  oder  1  Pot  Bier  oder 
Apfelwein  =   1,86  1; 

fQr  Kavallerie:  36  Unzen  Brot  =  1100  gr,  2  Pfund 
Fleisch  =  978  gT,  i»/t  Pinten  Wein  =  1,42  1,  i'/i  Pots 
Bier  oder  Apfelwein  =  2,79  1. 

Die  Fourageration  betrug  20  Pfund  Heu,  1  boisseau 
Hafer  =  13  1. 

Der  Mann  erhielt  eine  Mundportion,  der  Sergeant  zwei, 
der  Offizier,  seinem  Dienstgrad  entsprechend,  mehr.  Da  alle 
Infanterie-Offiziere  beritten  waren  und  Packpferde  hatten, 
so  erhielten  sie  auch  Fouragerationen.  Fur  die  Tage  der 
Etappenverpflegung  wurde  den  Truppen  ein  grosser  Teil 
der  Lohnung,  manchmal  auch  die  ganze  Lohnung  ein- 
behalten.  Die  Etappen  bildeten  in  manchen  Jahren  einen 
sehr  grossen  Posten  im  Budget  des  Kriegsministeriums; 
so  betrugen  die  Kosten  fiir  die  Etappenlieferungen  im 
Anfange  des  18.  Jahrhunderts  bis  zu  10  Millionen  Livres 
jahrlich,  eine  fiir  jene  Zeiten  ausserordentlich  hohe  Summe. 

Jede  Truppe  musste  2 — 3  Stunden  vorher  im  Etappen- 
orte  ihre  Ankunft  anzeigen,  damit  die  Ortsbehttrde  sich 
zum  Empfange  rlisten  kOnnte.  Diese  war  verpflichtet, 
unmittelbar  nach  Ankunft  der  Truppe  eine  Revue  d.  i, 
eine  Feststellung  des  EfFektivstandes  vorzunehmen  und  das 
Ergebnis  dieser  Feststellung,  auch  die  Zahlen  in  Worten 
und  alles  ohne  jede  Abkurzung,  in  die  Route  einzutragen, 
die  gewohnlich  der  Adjutant  der  Truppe  (Aide-Major)  bei 
sich  trug  und  vorweisen  musste.  Befand  sich  ein  Kriegs- 
kommissar  am  Etappenorte,  so  hielt  er  die  Revue  in  Gegen- 
wart  der  OrtsbehOrde  ab.  Von  der  Revue  wurden  drei 
Ausfertigungen  gemacht;  eine  wurde  sofort  dem  Etapier 
ausgehandigt,  welcher  darnach  das  Ausgeben  der  Portionen 
und  Rationen  vornahm;  die  zweite  wurde  an  das  Kriegs- 
sekretariat  geschickt  und  die  dritte  an  den  Intendanten 
der  Provinz.  Diese  drei  Ausfertigungen  wurden  von  der 
OrtsbehOrde  unterzeichnet ,  und  der  Truppenbefehlshaber 
sowie  sein  Adjutant  bescheinigten  darauf  die  Zahl  der 
empfangenen  Portionen  und  Rationen.    Ausserdem  musste 


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424  Engel. 

der  Etappenort  ein  Registerbuch  unterhalten,  dessen  Seiten 
genau  nummeriert  und  von  der  Ortsbehorde  und  dem 
Intendanten  oder  dessen  Subdelegue  paraphiert  waren.  In 
dieses  Buch  wurden,  alles  in  Worten  und  ohne  Abkttrzungen, 
ein  Auszug  der  Route  und  der  Revue  der  Ortsbehorde, 
das  Datum  der  Ankunft,  ferner  die  Empfangsbescheinigung, 
unterzeichnet  vom  Adjutanten  (Aide-Major),  eingetragen 
und  das  Ganze  von  der  Ortsbehorde  unterzeichnet. 

Ein  solches  Registerbuch  (livre  d'6tape)  ist  uns  von 
dem  Etappenort  Beinheim  im  Unterelsass  fur  die  Zeit  von 
1745  bis  1764  erhalten;  die  Eintrage  sind  hier  vom  Ge- 
meindeschreiber  unterzeichnet ').  Beinheim  lag  an  der 
Etappenstrasse,  die  von  Lauterburg  nach  Strassburg  fuhrte; 
Garnisonen  an  oder  in  der  Nahe  dieser  Strasse  waren 
Lauterburg,  Fort-Louis  und  Strassburg;  die  Etappenorte 
waren  Lauterburg,  Beinheim,  Offendorf,  Strassburg.  Sollten 
Truppenabteilungen  von  Lauterburg  nach  dem  Innern 
Frankreichs  abrticken,  so  verliessen  sie  bei  ROschwoog  die 
Strasse  Lauterburg — Strassburg  und  marschierten  Qber 
Hagenau,  Hochfelden,  Zabern  weiter.  Die  Bewegungen 
von  Landau  nach  Strassburg  erfolgten  meist  auf  der  Strasse 
Landau— Weissenburg — Hagenau — Strassburg;  nur  in  be- 
sonderen  Fallen  wurde  aushilfeweise  der  Weg  uber  Lauter- 
burg usw.  eingeschlagen.  Truppenverschiebungen  zwischen 
Landau  und  Fort-Louis  fanden  dagegen  uber  Lauterburg— 
Beinheim  statt. 

Das  Etappenbuch  von  Beinheim  enthullt  uns  daher 
nur  die  Bewegungen  eines  Teils  der  Regimenter  der  Rhein- 
armee,  die  Herbst  1745  Winterquartiere  bezog,  sowie  die 
Zusammensetzung  der  Garnison  von  Lauterburg  in  einer 
Reihe  von  Jahren.  l)ber  die  Garnison  von  Fort-Louis  sind 
nur  sparliche  Angaben  zu  erhalten,  wie  ja  auch  eine  voll- 
standige  Angabe  der  Garnisonen  von  Lauterburg  nicht 
mOglich  ist.  Denn  die  Truppenteile  konnten  auch  auf 
anderert  Etappenstrassen  nach  Lauterburg  und  Fort-Louis 
kommen    und  von    da  wieder   abmarschieren,    ohne  Bein- 


')  Auf  dies  Buch  hat  mich  G«h.  Archivrat  Prof.  Dr.  Wiegand  auf- 
merksam  gemacht,  der  es  gelegentlich  seiner  Gemeinde-ArchiT-Revisionen 
aurTand. 


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Beinheim,  ein  els&ssischer  Etappenort.  ^25 

heim  zu  beriihren.  In  den  letzten  Jahren  1761 — 63  zeigt 
uns  das  Etappenbuch  dann  wieder  Regimenter,  die  vom 
Kriegsschauplatze  in  Deutschland  nach  Frankreich  zuriick- 
kommen. 


2,  Die  Rheinarmee  bezieht  Winterquartiere 
(Herbst  1745  und  Januar  1746). 
Das  Beinheimer  Etappenbuch  beginnt  mit  dem  Novem- 
ber 1745.  Es  fuhrt  uns  in  die  Zeit  des  osterreichischen 
Erbfolgekrieges.  Der  Feldzug  am  Oberrheine  war  zu  Ende 
und  die  franzOsische  Armee  bis  an  die  Grenzen  des  Elsass 
zuriickgegangen ;  sie  war  nicht  glucklich  gewesen  und 
hatte  das  Main-  und  Neckargebiet  raumen  miissen.  Ende 
Oktober  und  Anfang  November  wurde  sie  in  die  Winter- 
quartiere entlassen;  die  Regimenter,  welche  durch  Bein- 
heim kamen,  nickten  in  das  Elsass  und  die  Franche-comte 
ab.  Unter  ihnen  befanden  sich,  wie  die  unten  folgende 
Tabelle  zeigt,  Kompanien  der  ^Grenadiers  royaux««.  Es 
waren  dies  Milizsoldaten.  Die  Miliz  erganzte  sich  durch 
Aushebung,  nicht  durch  Werbung  wie  die  Truppen  des 
stehenden  Heeres;  unter  den  jungen  Leuten,  die  sich  zur 
Aushebung  stellen  mussten,  wurden  durch  das  Los  die- 
jenigen  bezeichnet,  welche  in  der  Miliz  dienen  sollten.  Die 
Ausgehobenen  einer  Provinz  traten  dann  zu  besonderen 
Land-(Territorial-)Bataillonen  zusammen;  so  bestanden  die 
Milizbataillone  der  Provinz  Elsass  »Strassburg«  und  >Colmar« 
nur  aus  Unter-  und  Oberelsassern.  Die  Milizbataillone 
wurden  alljahrlich  zu  kurzen  Ubungen  von  7 — 14  Tagen 
eingezogen.  Im  Kriege  dienten  sie  als  Garmson  truppen, 
wurden  auch  bisweilen  zum  Schutze  der  Etappenstrassen 
ausserhalb  des  Landes  verwandt.  In  Fallen  der  Not,  wenn 
die  Werbungen  zur  Erganzung  der  aktiven  Truppenteile 
nicht  hinreichten,  wurden  die  ausgehobenen  Milizen  nicht 
ihren  heimatlichen  Bataillonen  uberwiesen,  sondern  in  die 
aktiven  Regimenter  als  Ersatz  eingestellt.  Solches  geschah 
1742  und  1743,  als  die  Regimenter,  auf  wenige  Hundert 
Mann  zusammengeschmolzen,  aus  Bshmen  und  Bayern 
zuriickkamen.  Aus  ausgesuchten  Leuten  bildete  jedes 
Milizbataillon     eine     Grenadierkompanie.       Diese     wurden 


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426 


Engel. 


aus  ihren  Bataillonen  herausgezogen  und  traten  dann  zu 
den  Regimentern  der  Grenadiers  royaux  zusammen,  welche 
im  Felde  wie  jedes  aktive  Regiment  zur  Verwendung 
kamen.  Nach  Schluss  des  Feldzuges  wurden  diese  Grenadier- 
kompanien  wieder  zu  ihren  Bataillonen  entlassen,  um  sich 
neu  zu  erg&nzen  und  auszurilsten.  Bei  Beginn  des  nUchsten 
Feldzuges,  um  den  i.  April  herum,  verliessen  sie  ihr 
Bataillon  und  stiessen  an  dem  vorher  festgesetzten  Sammel- 
punkt  zu  ihrem  Regimen  tel). 

Die  folgende  Tabelle  zeigt  die  Truppenbewegungen, 
die  infolge  der  Auflosung  der  Rheinarmee  stattfanden  und 
iiber  Beinheim  gingen: 


Woher? 

Wohin? 

durch 
Bein- 
heim 

Starke 

Bemer- 
kungen 

Thippenteil 

Offi- 
ziere 

Mann 

X 

0 

u 

A 

P 

Inf.-Regt.  Forez 

Mutter- 

stadt 

Ottmars- 
heim 

4.  XI. 

1745 

42 

574 

— 

85 

Deutsch.  Inf.-Regt 
RoyaI-Bavi£re  8) 

Herth 

Bies- 
heim 

6.  XL 

1745 

83 

1481 

298 

Empfangsbe- 
scheinigung 
umerschrie- 
ben     D'Ao- 

Kav.-Regt.  La  Reine 

Speyer 

? 

8.  XL 

1745 

52 

5,6 

560 

18 

33 

genstcm  «). 

*)  Die  Revuen  geben  nur  die  dem  Staate  gehQrenden  Pferde  an.  Die 
Pferde  der  Infanterie-Offiziere  waren  Privateigentura ;  die  Offiziere  erhielten 
die  gesetzmassigen  Rationen,  auch  wenn  sie  keine  Pferde  batten,  jedoch  in 
Friedenszeiten  nur  die  Halfte  der  ihnen  etatmSssig  zustehenden  Rationen.  — 
*)  Errichtet  1.  Januar  1706;  hiess  vom  15.  April  1780  ab  Hesse-Darmstatt ; 
best  and  bis  1793.  Erster  Oberst-Inhaber  des  Regiments  war  der  Graf  von 
Bayern  Max  Emanuel  Franz  Joseph;  naturlicher  Sohn  des  Kurttirsten  tod 
Bayern  und  der  Grafin  v.  Arco;  geb.  28.  Mai  1695;  trat  1709  in  fran- 
zSsische  Dienste  als  Oberst  von  Royal-Baviere ;  Brigadier  1.  Februar  17 19, 
als  Franzose  naturalisiert  Mai  1725,  Marechal  de  Camp  1734,  Generalleutnant 
1.  Marz  1738,  Gesandter  in  Miinster  1741 — 42  (chargfc  d'affaires),  in  Wien 
1745;  war  lieutenant-general  der  Provinr  Santerre,  Gouverneur  von  Peronne, 
Mondidier  und  Roye;  gefallen  bed  Lawfeld  2.  Juli  1747.  —  *)  Es  werden  nur 
die  unterzeichnenden  Offiziere  der  deutschen  Regimenter  und  der  Husaren 
angefuhrt,  einmal  auch  der  unterzeichnende  Offizier  eines  Schweizer-Reg., 
weil  er  einer  elsasser  Famiiie  angehOrt  (v.  Zurhein),  die  jetzt  noch  in  Bayern 
bluht. 


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Beinheirn,   ein  elsassischer  Etappenort. 


427 


Woher? 

Wohin? 

durch 
Bein- 
heirn 

Starke 

Bemer- 
kungen 

Truppenteil 

Offi- 
ziere 

I  Mann 

■ 

u 

a 

1      * 

d 

Kav.-Regt.  Commis- 
saire  General 

Speier 

? 

8.  XL 
1745 

41 

574 

554 

Inf.-Regt.     Bour- 
gogne  II.  Bat. 

Armee 

p 

11.  XL 

1745 

11.  XL 

1745 

19 

535 

102 

19 

2   Rekon- 

Inf.-Regt.  Conde 

? 

44 

"55 

75 

99 

valeszenten 
kamen  nach. 

inf.-Regt.  La  Sarre 

3 

p 

II.  XL 

'745 

25 

506 

145 

1 

Drag.-Regt.    Ber- 
tiilac,   5   Esc. 

» 

Gene- 
rality 
Moulins 

25.  XL 
'745 

43 

755 

742 

Kav.-Regt.    Bar- 
ban  (;on 

J 

Franche 
Comte 

25.  XL 
'745 

30 

432 

422 

Inf.-Regt.  La  Marine 

I.  III.   Bat. 

II.  IV.  Bat. 

» 

Besancon 

27.  XL 

1745 

27.   XL 

1745 

38 

34 

1375 
1369 

Drag.-Regt.  Surgien 

i 

29.  XL 

J  745 

25 

701 

695 

Kav.-Reg.   Rosen  ■) 

(Deutsch) 

• 

Lothrin  - 
gen 

I.  XII. 
*745 

39 

746 

749 

70 

Empf.-Besch, 
unterachiieb. 
D'Aumont. 

Kav.-Regt.    Vinti- 
miile 

"» 

Franche 
Comte 

I.  XII. 
'745 

34 

537 

525 

1 

Kav.-Regt.  Dauphin- 
£tranger 

> 

Franche 
Comte 

3.  XII. 

1745 

32 

531 

517 

5 

Drag.-Regt.  Colonel- 
General 

* 

Franche 
Comte 

3.  XII. 

1745 

39 

676 

743 

57 

30 

!)  Errichtet  als  schwedisches  Kav.-Reg.  1635;  trat  mit  der  Weiraar- 
schen  Armee  1639  in  franztisische  Dienste;  hiess  Rosen  1635 — 1682,  1696 
—  1709,  1729  — 1.  Februar  1749,  Rottenburg  1682  — 1696,  1709—1720,  Helra- 
statt  1720  — 1729,  Wurttemberg  1.  Februar  1749 — 1.  Dezember  1761;  dann 
unter  Royal-Allemand  gesteckt. 

Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Obcrrh.  N.F.  XXI.  3.  28 


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428 


Engel. 


Woher? 

Wohin  ? 

durch 
Bein- 

heim 

Starke 

Bemer- 
kungen 

Tmppenteil 

Offi- 

ziere 

1 
Mann 

E 

t4 

I 

3 

J5 
D 

Husaren-Regt.  Pol- 
leretzki  l) 

Armee 

Franche 
Comte 

5.  XII. 
1745 

34 

385 

361 

27 

Empf.-Besch. 

unterschrieb. 

Oberlin, 
Aide -Major. 

Deutsch.  Kav.-Regt. 
Royal-Allemand  2) 

» 

Franche 
Comte 

5.  XII. 

1745 

53 

825 

813 

H 

49 

Empf.-Besch. 
unterschrieb. 
Gunti,  Aide- 
Major. 

Regt.  Grenadiers  roy- 
aux  Coincy,  3  Kp. 

» 

zu  ihren 
Bat. 

7.  XII. 

*745 

9 

134 

16 

1  Rekoa- 

vales tent 

narh- 
gekommen. 

Regt.  Grenadiers  roy- 
aux   Kermalec, 
5  Kp. 

» 

zu  ihren 
Bat. 

7.  XII. 
1745 

»5 

162 

87 

Regt.  Grenadiers  roy- 
aux  Coincy,   2  Kp. 

* 

zu  ihren 
Bat. 

7.  XII. 

1745 

6 

73 

25 

Regt.  Gren.  royaux 
Kermalec,   1    Kp, 

» 

zu  ihrem 
Bat. 

7.  XII. 
'745 

3 

47 

3 

Regt.  Gren,  royaux 
Coincy,   1   Kp. 

Deutsch.  Kav.-Regt. 
Nassau  s) 

» 

zuihrem 
Bat. 

Strass- 
burg 

7.  XII. 

1745 

8.  XII. 

1745 

3 

36 

35 
54» 

600 

15 

48 

23 

7  Rekon- 
valesrenten 
nachgekomm 
Empf -Besch. 
unterschrieb. 
v.   Roberdau, 
Aide -Major. 

f)  Errichtet  11.  August  1743;  aufgel6st  Mai  1758.  Das  Regi- 
ment wurde  errichtet  von  Polleretski  Franz  Andreas  Philipp;  geb. 
in  Beszterezban  in  Siebenburgen,  kam  mit  dem  Fursten  Ragotzy  nach 
Frankreich ,  war  Major  des  Husaren-Reg.  Bercheny,  errichtete  11.  August 
1743  selbst  ein  Regiment;  Brigadier  6.  Oktober  1746;  gestorben  1784  — 
*)  Errichtet  10.  August  1 67 1  von  Otto  Wilhelm,  Graf  v.  Konigsmarck; 
fflhrte  von  15.  Februar  1688  ab  den  Namen  Royal-Allemand.  Das  Regiment 
emigrierte  1792  und  trat  in  osterreichische  Dienste;  es  ist  das  heutige  k.  u. 
k.  Dragoner-Reg.  Nr.  12.  Der  unterzeichnete  Aide-Major  Guntz  ist  wohl 
identisch  mit  v.  Guntzer  Maximilian;  geb.  in  Strassburg;  trat  in  Royal- 
Allemand  als  Kornet  1743,  war  1753  zweiter  Major,  1759  und  1760  erster 
Major  des  Regiments,  1761  Oberstleutnant,  1762  Oberst-Kommandant;  Bri- 
gadier 25.  November  1766.  Marechal  de  Camp  3.  Januar  1770;  gestorben 
1774.  —  •)  Errichtet  16.  Oktober  1744  in  Strassburg  vom  Grafen  Wilhelm 
Heinrich  von  Nassau-Saarbriicken ;  aufgelost  21.  Dezember  1762.  v.  Rober- 
dau Jakob  Dominicus  war  von   1753  bis  zur  Auflosung  Major  des  Regiments. 


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Beinheim,  ein  elsassischer  Etappenort. 


429 


Woher? 

Wohin? 

durch 
Bein- 
heim 

Starke 

Bemer- 
kungen 

Truppenteil 

Offi- 
ziere 

Mann      £ 

a 

3 

1 

H 
a 

p 

Inf.-Regt.  Talaru 

Selz 

Belfort 

8.1.  1746 

23 

621 

7 

2 

Deutsch.  Inf.-Regt. 
Alsace 

Minfeld 

Strass- 

burg 

9.I.1746 

35 

1832 

653 

Empf.-Besch, 

unterschrieb. 

Reitter- 

waldc  i). 

Inf.-Regt.  Lorraine 

Armee 

Strass- 
burg 

10.  I. 
1746 

44 

742 

Gesamtstarke    der   Tnippen    der    Rheinarmee, 

welche  vom  4.  November  1745  bis  10.  Januar 

1746  durch  Beinh< 

sira  mars< 

rhierten 

911 

17850 

7281 

ohne  die  nachgekomme- 
nen    Rekonvaleszenten. 

3.  Die  Truppenbewegungen  bis  zum  Friedensschluss 

(1746— 1748). 

Das  Ungewitter  des  Krieges  hatte  sich  1746  ganz 
nach  den  osterreichischen  Niederlanden  verzogen ;  am  Ober- 
rheine  blieb  bis  zum  Frieden  alles  ruhig.  Nur  1 746  fanden 
noch  im  Sommer  bei  Lauterburg  und  Landau  kleinere 
Truppenansammlungen  statt;  aber  zu  einer  Zusammen- 
stellung  einer  regelrechten  Armee  kam  es  nicht  mehr. 

In  Lauterburg  lagen  als  Garnison  4  Kompanien  des 
Milizbataillons  Vesoul  und  das  Husaren-Regiment  Ferrary*). 
Die  iibrigen  Kompanien  und  der  Stab  des  Milizbataillons 
lagen  wahrscheinlich  in  Strassburg.  Uber  die  Verschie- 
bungen  innerhalb  des  Milizbataillons  erhalten  wir  aus  dem 
Etappenbuche  von  Beinheim  folgende  Angaben: 


i)  Vgl.  d.  Z.  N.F.,  XV,  86.  —  «)  Errichtet  16.  Oktober  1745  von 
Ferrary  d'Interiani;  diente  zuerst  bei  den  Kaiserlichen,  dann  bei  den  Bayern, 
war  1 74 1  Major  und  Oberstleutnant  eines  Husaren-Regiments,  1743  Oberst; 
gefangen  genommen  bei  Dorfen  (Bayern);  1744  ausgewechselt ;  trat  1745  in 
franzdsische  Dienste  und  errichtete  ein  Husaren-Regiment:  Brigadier  16.  Mai 
1748.     Das  Husaren-Regiment  wurde  30.  Oktober  1756  aufgelOst. 

28* 


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430 


Engtl. 


Woher? 

Wohin? 

durch 
Bein- 
heim 

Starke 

Bemer- 
knagen 

Truppeoteil 

om- 

zietc 

!  •* 

Mannj    £ 

1    * 

V 

1 

IS 

Miliz-Bat.   Vcsoul 
Detachiertje 

Milu*Bat.   Vesoul 
4  Komp. 

Miliz-Bat.   Vesoul 
Ersatzrekfuten 

Miliz-Bat.  Vesoul 
Detachierte  zum 
Bataillon  zuriick 

Miliz*Bat.   Vesoul 
4  Kp.  Abmarsch. 

Lauter- 
burg 

Lauter- 
burg 

Be  san^on 

Strata* 
burg 

Lauter« 
burg 

Be  san^on 

Strass- 
burg 

Lauter- 
burg 

LauUr- 
burg 

Neu- 
breisach 

25.  xr. 
1746 

4.  III. 
1747 

28.  III. 
1747 

17.  IV. 

1747 

22.  VI. 
1747 

I 

1 
7 

3 

i 
1  1 

1 
5 

57 
148 

135 
6 

254 

I 

13 

16 

8  gehfiren 

Milix  Bataill 

Ddle  an. 

Das  Milizbataillon  Vesoul  wurde  durch  5  Kompanien 
des  Milizbataillons  Anduce  ersetzt.  Sie  kamen  von  Strass^ 
burg  und  marschierten  am  23.  November  1747  durch  Bein- 
heim  in  einer  Starke  von  7  Offizieren,  125  Mann;  13  Mann 
waren  im  Spital  zuruckgelassen  worden.  Diese  Milizkom- 
panien  blieben  bis  Winter  1748/ 1749.  Dann  ruckten  sie 
nach  ihrer  Heimat  ab,  um  dort  entlassen  zu  werden. 

Das  Husaren-Regiment  Ferrary  rttckte  Oktober  1746 
nach  Strassburg  ab;  es  kam  nach  Beinheim  am  29.  Oktober 
in  Starke  von  22  Offizieren1),  303  Mann,  300  Pferden; 
3  Kranke  waren  in  Lauterburg  geblieben;  einer  davon 
kam  dem  Regimente  nach.  Die  Husaren  wurden  durch 
die  2.  und  4.  Schflradron  des  Kavallerie-Regiments  d'Es- 
carts  ersetzt;  Oktober  1747  marschierten  sie  nach  der 
Franche  comt£  ab  und  kamen  am  5.  Oktober  nach  Bein- 
heim; Starke:  18  Offiziere,  252  Mann,  261  Pferde;  15  blieben 
krank  zuruck,  Auf  das  Regiment  d'Escarts  folgte  das 
Kavallerie-Regiment  La  Vieuville;   wie   viel  Schwadronen 


l)  Der  unterzeichnete  Aide-Major   de  Salomon   war  1753    bis    «ur  Auf- 
Idsung  Major  des  Regiments. 


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Beinheim,  ein  els&ssischer  Etappenort.  43  1 

in  Lauterburg  lagen,  ist  nicht  zu  ersehen;  wir  erfahren 
nur,  dass  eine  Schwadron  auf  dem  Marsche  von  Lauter- 
burg nach  Huningen  am  1.  April  1748  (Starke:  6  Offi- 
ziere,  134  Mann,  140  Pferde;  6  Leute  beurlaubt)  und  ein 
Remontetransport    (i   Offizier,    10    Mann,    12   Pferde)  am 

3.  Mai  1748  nach  Beinheim  kamen.  Jufti  1749  befand  sich 
La  Vieuville  jedenfalls  schon  mindestens  seit  einigen  Wochen 
nicht  mehr  in  Lauterburg. 

Unter  den  Truppen,  die  Sotnmer  1746  das  nOrdliche 
Elsass  deckten,  befanden  sich  das  Dragoner-Regiment 
d'Aubigny  und  das  deutsche  Infanterie-Regiment  Loewen- 
dahl.  Eine  neu  formierte  Kompanie  des  Dragoner-Regi- 
ments  langte,  aus  dem  Innern  Frankreichs  kommend,   am 

4.  August  1746  in  Beinheim  an  (2  Offiziere,  50  Mann, 
50  Pferde;  1  Kranker  zuriickgeblieben).  Regiment  Loewen- 
dahl1)  marschierte  Ende  November  nach  Strassburg  ab: 
das  1.  und  2.  Bataillon  rasteten  am  28.,  das  3.  am 
29.  November  in  Beinheim 2);  Starke:  86  Offiziere,  1822 
Mann. 

4.  Truppenbewegungen  1749 — 1755. 

Aus  dem  Livre  d'etape  kOnnen  wir  die  Infanterie- 
Garnisonen  von  Lauterburg  in  den  Jahren  1749— 1755 
ziemlich  vollst&ndig  zusammenstellen;  fur  die  Kavallerie 
sind  die  Angaben  sehr  luckenhaft;   es  ist  aber   auch  mOg- 


l)  Errichtet  I.  September  1743  vora  Grafen  Waldemar  v.  Loewendahl, 
dem  Sohne  einer  natiirlichen  Tochter  Konigs  Frtedrich  I.  von  Dan  em  ark, 
der  17.  September  1747  Marschall  wurde  und  27.  Mai  1755  starb.  Das 
Regiment  wurde  18.  Januar  1760  untergesteckt,  das  I.  Bataillon  unter  das 
Infantene-Reg.  Anhalt,  das  2.  unter  das  Infanterie-Reg.  v.  d.  Marck.  — 
*)  Unterzeichnender  Aide-Major  Kalb;  et  ist  dies  der  bekannte  v.  Kalb  (so 
nannte  er  sich  sp&ter),  der  lm  nordamerikanischen  Freiheitskriege  atlf  Seiten 
der  Amerikaner  focht  und  rlel.  v.  Kalb,  Johann,  geb.  29.  Juni  1721  in 
Hflttendorf  (im  Bayreuthischen);  t.  September  1743  Leutnant  in  Loewendahl, 
1747  KapitSn,  1756  Major,  1760  Aide-Major  general  des  logis  der  Armee  in 
Deutschland;  19.  Mai  1761  Oberstleutnant,  1763  dem  Tnf.-Reg.  Anhalt  bei* 
gegeben;  Ende  1764  zur  Disposition  gestellt,  ging  nach  Amerika,  dessen 
Boden  er  2um  ersten  Male  12.  Januar  1768  betrat;  kam  wieder  nach  Frank- 
reich  zuruck;  6.  November  1775  brigadier  mit  einem  7jahrigen  Urlaub  und 
der  Erm&chtigung,  bei  den  Amerikanern  zu  dienen;  15.  September  1776 
amerikanischer  Generalmajor,  tfttlich  verwundet  im  Gefecht  bei  Cambdon 
7.  August  1777;  19.  August  an  den  Wunden  gestorben. 


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432 


Engel. 


lich,    dass   in    diesen   Jahren    nicht    immer   Kavallerie    in 
Lauterburg-  gelegen  hat. 

a)  Infanterie-Garnisonen  von  Lauterburg. 


kommt 
nach 

Lauter- 
burg von 
wo?  und 

wann? 

verlasst 

Lauter- 
burg 

wann? 
und 

wohin  ? 

durch 
Bein- 
heim 

Starke 

der 
unter- 
zeich- 
nende 
Aide- 
Major 

Bemer- 
kungen 

Truppenteil 

Offi- 
ziere 

Mann 

0 
■a 
g 

B 

fa 

.0 

3 

5 

Deutsch.   Inf.- 

Herbst 

19.  Jan. 

20.  I. 

42 

518 

v.Klings- 

Regt.  v.  Fer- 
sen  ') 

1748  aus 
d.Ostenr. 

1749 
nach 

1749 

port*) 

Nieder- 
landen 

Fort- 
Louis 

Inf.-Regt.    La 

aus 

ab  Okt. 

12.  II. 

39 

659 

20 

17  Kranke 

Sarre  1.  Bat. 

Nuils  (?) 

am  13.II. 

1749 

1749 
nach  (?) 

1749 

K s m en  0 ** co . 

La  Sarre 

letzte  iicb  in 

Lauterburg 

auf  den  Frie- 

d  ens  fuss.    Am 

17    Marz  17*9 

Icamen  5  Offi- 

ziere  mit  149 

entlassencn 

Lcuten  durch 

Beinheim. 

Deutsch.   Inf.- 

Regt.  Royal- 
Baviere 

Oktober 
17491?) 
von  (?) 

it.  Okt. 
1750 
nach 

Strass- 
burg 

12.  X. 

1750 

63 

1017 

29 

de 
Frenay 

150  Mann 
nach  Corsica 

detachicrt, 
t  Rekonvales- 
zenten  nach- 

geltommen 

Deutsch.   Inf.- 
Regt.  St.Ger- 
main  •) 

(?) 

3.  Okt. 
1752 
nach 

Sedan 

4.  X. 

1752 

28 

39S 

5 

Berthel 

4RekoovaJes- 
zenten  na<  h 

gekommfn. 

*)  Errichtet  I.  November  1745  durch  Friedrich  Axel  v.  Fersen;  geb. 
1 7 19;  Kapitan  reform e  im  Inf.-Reg.  Elsass  9.  November  1736;  Oberst 
reform  e  a  la  suite  I.  April  1744;  errichtete  1.  November  1745  das  Regi- 
ment; brigadier  10.  Mai  4748;  iiberliess  sein  Regiment  14.  Mai  1754  dem 
Grafen  Johann  Adolph  v.  Nassau-Uiingen;  ging  nach  Schweden  xuruck ; 
schwedischer  Marschall  1770;  gestorben  1794.  Dai  Regiment  Nassau -Usingen 
(fruher  Fersen)  wurde  20.  Marz  1758  unter  das  Inf.-Reg.  Nassau  gesteckt. 
—  *)  v.  Klingsport:  trat  bei  der  Errichtung  in  das  Inf.-Reg.  Fersen,  war 
1753—20.  Marz  1758  Oberstleutnant  des  Regiments;  dann  zweiter  Oberst- 
leutnant  des  Inf.-Reg.  Nassau;  Brigadier  12.  November  1763;  verabschiedet 
29.  Dezember  1763;  gestorben  1787.  —  s)  Errichtet  1747  von  Ludwig 
Claudius  Graf  v.  St.  Germain,  geb.   15.  April  1707,  Leutnant  im  Milizbataillon 


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Beinheim,  ein  elsassischer  Etappenort. 


433 


kommt 

verlasst 

CtnrUs 

der 

nach 

Lauter- 

durch 

O 

unter- 

Bemer- 

kungen 

Truppenteil 

Lauter- 
burg  von 

burg 
wann? 

Bein- 

Offi- 

1 

1  *~ 

V 

zeich- 
nende 

wo?  und 

und 

heim 

ziere 

Mann 

£ 

5 

js 

Aide- 

wann  ? 

wohin  ? 

0< 

a 

1  5 

Major 

Deutsch.  Inf.- 

von 

15.  Sept. 

2.  X. 

21 

399 

1 

Dayme 

1  Rekonvales- 

Regt.  LaDau- 
phine  !) 

Strass- 
burg 

3.  Okt. 
>752 

1753 
nach 
Metz 

175a 

16.  IX. 

1753 

19 

400 

Haennle 
de  Mai- 

sonneuse 
fNeu- 

haus) 

zent  nach- 
gekommen. 

Schweiz.-Regt. 

von  Toul 

Nov. 

14.  IX. 

20 

4»5 

30 

19  Rekon- 

Bahhasar 

15.  Sept. 

1754 

«753 

valeszenten 
nach  - 

II.  Bat. 

'753 

nachi?) 

gekomroen  , 

Schweiz.-Regt. 

von   Bel- 

(?) 

13.  XL 

'4 

456 

2 

Zurhein 

5  Rekonvales- 

Wittmer 

fort 

'754 

zentcn  nach- 
gekomrneo. 

I.  Bat. 

14.  Nov. 
1754 

b.  Kavallerie-Garnisonen  von  Lauterburg    1749—55. 


Husaren-Regt. 

von  (?) 

12.  Juni 

13.  VI. 

20 

Polleretzki 

wahr- 
scheinl. 
Herbst 

1749 

nach 

Schlett- 

1749 

1748 

stadt 

Kav.-Regt. 

von  (?) 

3-  Sept. 

4.  IX. 

16 

Marcieu  2  Esc. 

Herbst 
1750 

1751 

nach 

Franche- 

Comte 

1751 

103      IOO 


232    214 


der  Franche  Comte  1726,  trat  1729  in  kurpfalzische  Dienste,  1730  in  kaiser- 
liche,  1741  in  kurbayerische ;  hier  wurde  St.  G.  Generalleutnant;  wollte  1745 
nach  Preussen,  konnte  sich  aber  mit  Friedrich  dem  Grossen  nicht  verstehen; 
nach  Frankreich  zuruck,  Marechal  de  Camp  1.  April  1746;  Generalleutnant 
10.  Mai  1748;  iiberwarf  sich  im  7jahrigen  Krieg  mit  Broglie,  ging  nach 
D&nemark,  wo  er  Feldmarschall  wurde;  nach  Frankreich  zuriick,  wurde 
Kriegsminister  27.  Oktober  1775;  verabschiedet  27.  September  1777;  gestorben 
in  Paris  15.  Januar  1 778.  Das  Regiment  St.  Germain  wurde  18.  Januar 
1760  in  das  Inf.-Reg.  Nassau  untergesteckt. 

l)  Errichtet   1747,  in  Royal- Baviere  untergesteckt   18.  Januar  1760. 


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434 


Engel. 


kommt 

nach 
Lauter- 
burg  von 
wo?  und 

wann  ? 

verlasst 
Lauter- 

burg 
wann? 

und 
wo hin  ? 

durch 
Bein- 

heim 

Starke 

der 
unter- 
zeich- 
nende 
Aide- 
Major 

Truppentei! 

Offi- 
ziere 

Mann 

N 

2      J 

*  Is 

Bemer- 
kungen 

Kav.-Regt. 
Marcieu  i.Re- 
montetrans- 
port  f.  Komp. 
Montauban 

2.  Remonte- 
transport 
Komp.  Fon- 
tenille 

3.  Remonte- 
t  ran  sport 
Komp.  Lan- 
dillac 

4.  Detache- 
ment  von  Leu- 
ten  ,    welcbe 
zu  den  Cara- 
biniers  iiber- 
traten 

St. 
Michel 

Reims 

Frequat 

Lauter- 

burg 

S trass- 
burg 

Brigade 
dc  Lang 

(Cara- 
biniers) 

30.  IV. 

I.  VI. 
1751 

5.  vn. 
175  * 

1 

6 

9 
6 

4 

4 

3 

3 

5.  Truppenbewegungen  wahrend 
des  Siebenjahrigen  Krieges  und  nach  dem  Kriege. 

Die  Strasse  Strassburg-Lauterburg  wurde  von  Truppen- 
bewegungen nur  im  Anfange  und  gegen  Ende  des  Krieges 
in  Anspruch  genommen.  Die  grossen  Truppenmassen,  die 
aus  den  Garnisonen  des  ttstlichen  Frankreichs,  von  der 
Kuste  der  Provence  und  der  Insel  Menorca  nach  dem 
unteren  Rheine  oder  nach  Hanau  marschierten  und  nahezu 
alle  durch  Strassburg  kamen,  benutzten  die  Strasse  liber 
Hagenau,  Weissenburg,  Landau.  Uber  Beinheim-Lauter- 
burg  marschierten  nur  die  von  Fort-Louis  kommenden 
Regimenter: 


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Beinheiir.,  ein  elsassischer  Etappenort. 


435 


'757- 


kommt 
nach 

Lauter- 
burg von 
wo?  und 

wann? 

verlasst 
Lauter- 

burg 
wann? 

und 
wohin  ? 

dutch 
Bein- 
heim 

Starke 

der 
uuter- 
zeich- 
nende 
Aide- 
Major 

Bemer- 
kungen 

Truppenteil 

Ofn- |           J    | 
Manni    ^> 

2,ere             £ 

0) 

0 

u 

3 
5 

Volontaires 
Liegeois 

Inf.-Regt. 
Tournaisis 

Inf.-Regt. 
Rcyal-Rou- 
sillon 

Drusen- 
heim 

Fort- 
Louis 

Fort- 
Louis 

1 6.  VII. 
'757 

24.  VII. 
1757 

24.  VII. 
'757 

15. VII. 
1757 

23.  VII. 
1757 

23.  VII. 

1757 

23 
40 
46 

307 
590 

555 

300 
3 
3 

50 
19 

Oberlin 

10  Kranke 

nach- 
gekommen 

7  Kranke 

nach- 

gekommen. 

109 

1452 

306 

Beim  Riickmarsch  vom  Kriegsschauplatze  wurde  die 
Strasse  fiber  Lauterburg-Beinheim  von  Dezember  1761 
an  Ofters  benutzt.  tJber  die  Gamison  von  Lauterburg 
erfahren  wir  aus  den  Truppenbewegungen,  dass  eine  Zeit- 
lang  wahrscheinlich  das  Miliz-Bataillon  Chaumont  und  die 
chasseurs  de  Monnet  in  Lauterburg  gelegen  haben;  dagegen 
sind  die  Garnisonen  nach  dem  Kriege  in  den  Jahren  1763 
und   1764  ziemlich  sicher  zu  ermitteln. 


Truppenbewegungen  vom  22.  Dezember  1761 
bis  3.  Februar  1763. 


Woher  r 

Wohin? 

durch 
Bein- 
heim 

Starke 

Unter- 
zeich- 
nender 
Aide- 
Major 

Bemer- 
kungen 

Truppenteil 

Offi- 
ziere 

Mann 

•0 

km 

Kranke 

- 

5 

Inf.-Regt.  La- 

marche-Pro- 
vince 

Landau 

Strass- 

burg 

22.  XII. 
1761 

29 

592 

12 

45 

Der  Oberst 
war  kriegs- 
gefangen,     ao 
Rekonvales- 
zenten  nach- 
gekommen 

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436 


£  n  g  e  1. 


Tnippentefl 


Woher? 


Wohin? 


durch 
Bein- 
heim 


Starke 


om- 


Mann 


Dm 


v 

M 

I 


I 


Unter- 
zeich- 
nender 
Aide- 
Major 


Bemer- 
kungen 


Inf.-Regt. 
Rouergue 


Inf.-Regt. 
Limousin 


Miliz-Bat. 
Strassburg 


Landau 


Urn- 
gegend 

von 
Landau 

Fort- 
Louis 


Miliz-Bat. 
Cbaumont 


Royal-  Artil- 
lerie,  Brigade 
St.  Aubant 


Inf.-Regt.  Bre« 
tagne  II.  Bat 


Chasseurs   de 
Monnet 


Royal-Artil- 
lerie,  Brigade 
Vfllepatour 
und  I  Komp. 


Lauter- 
burg 

Landau 


Lauter- 
burg 


Strass- 
burg 

Strass- 
burg 


Regt. 
Grena- 
diers 
royaux 
d'Ar- 
gentze 


Strass- 
burg 

Grenoble 


Fort- 
Louis 


Strass- 
burg 

Strass- 
burg 


23.  XH. 
1761 


25.  XII. 
1761 


21.  VI. 

1762 


I.  XII. 
1762 


3.  XII. 
1762 


3.  XII. 
1762 


6.  XII. 
1762 

1 1.  XII. 
1762 


50    1171 


51 


mi 


13 


22 


22  ;    229 


25      588 


6  ,  404 


47   743, 


24 


24 


36 


Appel, 
Sergeant 


12       33 


t 


5 


1x9  Mans 
kamen  nach. 


x  Rekon- 
valesxent 

nach- 
gekommea. 


kebrte  wieder 

xurOck. 
Abteilung  tar 
Erg&nsung 
der  im  Regt. 
der  Grena- 
dier* rojaox 
d' Argent** 
steckenden 
Grenadier- 
koxnpagnie. 


24  Rekroten 
in  Men,  10 
Rekonvales- 
tenten  nach- 
gekommen. 

3  Rekonvalet- 
senten  nacb- 
gekommen. 


Rekonvales- 
zent  nach- 
gekommen. 


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Beinheim,  ein  elitssischer  Etappenort. 


437 


Starke 

Unter- 

durch 

zeich- 

Bemer- 
kungen 

Truppenteil 

Woher? 

Wohin? 

Bein- 

Offi- 

-s 

£ 

ha 

nender 

heim 

ziere 

Mann 

0< 

1 

0 

Aide- 
Major 

Schweiz.-Regt. 

Worms 

Schlett- 

18.  I. 

45 

972 

24 

82 

78 

4a  Rekon- 

Waldner*) 

stadt 

"7^3 

valeixenten 
nach 

gekommen. 

34  Offisiere, 
18  Strgeantea 
waren  kriega- 
gefan  gen  oder 
beurUobt,  804 
Mann  kriega- 
gefangen,  19 

Rekruten  in 

Colmar  und 
Belfort. 

KaT.-Regt. 

Fran- 

S  trass- 

3.  n. 

37 

588 

573 

1 

Sutter 

Royal-Alle- 

kenthal 

burg 

1763 

maud 

(Deutsch) 

4  Esc. 

In£-Regt. 

Strass- 

Landau 

3.  n. 

42 

988 

162 

66 

68  Rekon- 

Chastellux 

borg 

1763 

valessenten 

nach 
gekommen. 

Vom  22.  Dezember  1761  bis  3.  1 

Februar 

355 

7421]  687 

ohne     die    nachgekommenen 

1763  kamen 

durch  B 

einheim 

1 

R 

eko 

nvaleszen 

ten. 

l)  Das  Regiment  wurde  1673  rm  Kanton  Solothurn  errichtet;  hiess 
1673 — 17 1 4  Greder-Suisse  (zum  Unterschied  von  Greder-Allemand),  1714 — 34 
Afrry,  1734— 1757  Wittmer,  1757 — 1781  Waldner,  1781—20.  August  1792 
Vigier.  Oberst-Inhaber  Waldner  gehdrte  einer  els&ssischen  Familie  an,  die 
noch  in  Frankreich  bliiht.  £s  ist  Waldner  von  Freundstein  Chris toph 
Friedrich  Dagobert,  geb.  zu  Rappoltsweiler  17 12;  war  174 1  Kapit&n  in  den 
Gardes  Suisses,  Brigadier  1747;  1748  wurde  ihm  der  Grafentitel  verliehen, 
1757  Oberst-Inhaber  eines  Schweizer-Reg. ;  1758  Marechal  de  Camp,  1762 
Generalleutnant;  gest.  1782. 


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438  Engel. 

Garnisonen  von  Lauterburg  1763  und   1764. 


kommt 
nach 

Lauter- 
burg von 
wo?  und 

wann  ? 

verlasst 

Lauter- 
burg 

wann  ? 
und 

wohin? 

durch 
Bein- 

heim 

Starke 

Unter- 
zeich- 
nender 

Aide- 
Major 

Bemer- 
kun^eo 

Truppenteil 

1  Mann 
ziere 

01 

X 

Kranke 

i 

= 

Z. 

Schweiz.-Regt. 

von  (?) 

2.  Jan. 

3-  I- 

10 

273 

1 

Boccard 

Winter 

1764 

1764 

5    Komp. 

1 762/63 

nach 

Strass- 

burg 

Deutsch.  Inf.- 

Strass- 

(h 

1.  I. 

8 

191 

2 

Regt,  Royal- 

burg 

1764 

Baviere 

2.  Jan. 

4  Kp.  II.  Bat. 

1764 

6.  Einiges  liber  die  Zusammensetzung  der  Deutschen  und 
Schweizer  Regimenter  und  die  »noms  de  guerrec 

Aus  den  Signalements  der  einzeln  oder  in  kleineren 
Trupps  ihren  Regimentern  nachmarschierenden  Rekon- 
valeszenten  konnen  die  Namen  einiger  Kapitan-Komman- 
danten  ersehen  werden.  Es  folgen  hierunter  nur  die  Namen 
von  Kapit&ns  der  Schweizer  und  Deutschen  Regimenter 
und  eines  Husaren -Regiments;  denn  auch  die  Husaren 
waren  meist  Els&sser  und  andere  Deutsche;  die  paar 
Ungarn,  die  noch  drin  steckten,  waren  nur  noch  Reliquien 
aus  langst  vergangenen  Zeiten. 

I.  Kav.-Reg.  Nassau,  Kapit&ne  1745:   1.  v.  Schauen- 

burg,  2.  Heillimer,  3.  Klingelhoeffer. 
II.  Husaren-Reg.  Ferrari,  Kapitane  1746:  1.  Schwartz1). 
III.  Inf.-Reg.  Royal-Bavtere,  Kapitane  1750:   1.  D'He- 
ruart  (?). 


l)  v.  Schwartz,  diente  in  der  Freikomp.  Romberg,  trat  1745  als  Kapitan 
in  das  neuerrichtete  Husaren-Reg.  Ferrari,  trat  1756  nach  Auflosung  des 
Regiments  Ferrari  in  die  Legion  Etrangere  de  Ciermont-Prince;  5.  Juni  1763 
Oberstleutnant  des  Husaren-Reg.  Royal-Nassau;  Brigadier  20.  April  1768; 
Marechal  de  Camp   1.  Marz   1780;  gest.   1787. 


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Beinheim,  ein  elsassischer  Etappenort.  ,|in 

IV,  Inf.-Reg.  St,  Germain,  Kapitane  1752:  1.  v.  Gelb1), 

2.  Gunther,  3.  Reissen. 
V.  Schweizer-Reg.   Balthasar,    Kapit&ne    1753:    1.    v, 
Diesbach,   2.  Ryhiner,   3.  Joussaud,   4.   Ufflegner, 
5.  Hartmannis,  6.  Roll. 
VI.  Schweizer-Reg.  Waldner,  Kapitane  1762:  1.  v.  Zur- 
lauben,    2.   Vock   (Volk?),    3.   Paraviciny,   4.    Roll 
Franz,    5.  Jacobet  (el?),    6.   Hoger,   7.   v.   Gallati, 
8.  Scholl,   9,  Week,    to.  Roll  Georg,    11.   Montet, 
Die  Mannschaften  der  deutschen  Infanterie-Regimenter 
und    der    Husaren-Regimenter    bestanden,    wie    oben    er- 
wahnt,    aus  Elsassern    und   andern  Deutschen.     So   waren 
7     nachgekommene     Rekonvaleszenten     des     Kavallerie- 
Regiments    Nassau     Deutsche      ohne     Angabe     des     Ge- 
burtsorts    und    der    eine    des    Husaren-Regiments    Ferrary 
ein     Elsasser,     von     4    Rekonvaleszenten     des     deutschen 
Infanterie  -  Regiments     St.     Germain     waren     2     Elsasser,. 
2  Wvirttemberger.    Aber  auch  die  sogenannten  Schweizer- 
Regimenter  zahlten  viele  Deutsche  in  ihren  Reihen;  unter 
19  nachgekommenen  Rekonvaleszenten  des  Regiments  Bal- 
thasar waren  4  Elsasser,    1  Lothringer,  3  andere  Deutsche, 
also   weit   uber   ein   Drittel   waren   Nicht-Schweizer;    unter 
42    nachgekommenen     Rekonvaleszenten     des    Regiments 
Waldner  waren    15  Elsasser  und   3  Lothringer;   also  auch 
bei  diesem  Regimente  waren  weit  tiber   ein  Drittel  Nicht- 
Schweizer. 

Es  ist  wohl  allgemein  bekannt,  dass  in  der  franzo- 
sischen  Armee  des  Ancien  regime  fast  alle  Leute  noms 
de  guerre  trugen.  Das  war  nicht  lediglich  ein  Privatver- 
gnugen  der  Leute,  sondern  gewissermassen  eine  offizielle 
Einrichtung;  denn  der  nom  de  guerre  wurde  neben  dem 
wirklichen  Namen  in  den  offiziellen  Aktenstttcken  (Signa- 
lements,  Rapporte  u.  dgl.)  angefuhrt;  so  hiess  es  z.  B. 
Jean  Dubois  dit  Va-de-bon-coeur,  fusilier  de  la  compagnie 
de  La  Feuillade  du  regiment  d'infanterie  de  la  Marine. 
Dps  war  so  sehr  offiziell  geworden,   dass,   wenn  einer  ein- 


!)  v.  Gclb,  diente  im  Inf.-Regt.  St.  Germain,  1757  Oberstleutnant  des 
Regiments;  18.  Januar  1760  Oberstleutnant  vom  Inf.-Regt.  Nassau;  Brigadier 
20.  Februar  1 761;  Marechal  de  Camp  3.  Januar  1770;  Generalleutnant 
I.  Januar  1784. 


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440  Engel. 

mal  keinen  nom  de  guerre  hatte,  es  dennoch  hiess  >Jean 
Dubois  dit  Dubois*  oder  >dit  id*.  Die  Leute  der  deutschen 
Regimenter  hatten  meist  keine  noms  de  guerre;  doch 
kamen  sie  auch  bei  ihnen  vor.  So  hiess  der  Sergeant  vx>m 
Regimente  Elsass,  der  in  der  Nacht  vom  25. /26.  November 
1 74 1  an  der  Spitze  der  Grenadiere  des  Regiments  die  Walle 
von  Prag  erkletterte,  mit  seinem  wirklichen  Namen  Jakob  *), 
mit  seinem  nom  de  guerre  Pascal;  nach  seiner  Beforderung 
figurierte  er  als  Leutnant  Pascal  in  den  Revuen  und  con- 
tr&les  d'officiers  seines  Regiments. 

Es  folge  zum  Schlusse  eine  Liste  von  noms  de  guerre, 
welche  den  Signalements  der  Rekonvaleszenten  des 
Etappenbuchs  von  Beinheim  entnommen  sind;  aus  ihnen 
spricht  zu  uns  der  Soldatenhumor  der  damaligen  fran- 
zOsischen  Armee: 

L'A  venture,  Beauregard,  Beausoleil,  Bellerose,  Belle- 
fleur,  Bienaim£,  Bourguignon,  Brindamour,  Brunet,  Catalipe, 
Cavallion,  Chalons,  La  Chose,  Divertissant  (war  ein  Tam- 
bour), La  Faveur,  La  Feu  Made,  Flam  man  t,  La  Fleur,  La 
Fontaine,  La  Forme,  Franc-coeur,  La  Grandeur,  La  Gre- 
nade, La  Jeunesse,  Tlmmensible,  Llnconstant,  L'Infortun6, 
Joli,  Jolibois,  Jolicoeur,  Magdeleine,  Mentant,  Le  Meurtre, 
La  Pierre,  Pot-de-vin,  La  Rejouissance,  Sans-chagrin,  Sans- 
fajon,  Sans-quartier,  Sans-segret,  Sans-souci,  St.  Antoine, 
St.  Albin,  St.  Croix,  St.  Etienne,  St.  Germain,  St.  Martin, 
St.  Remy,  La  Tendresse,  Tr^s-court,  Va-de-bon-coeur,  Le 
Veill6,  La  Vertu,  Verdun,  La  Vigne,  La  Violette. 


l)  Jakob,  geb.  in  Erbach,  Hersogtum  Zweibrflcken;  172 1  Soldat  im 
Regiment  Elsass,  war  Sergeant  der  Kompanie  Leiningen,  spater  Pfirdt; 
November  1741  Lieutenant  reforme,  1742  Second- Lieutenant,  I.  Februar  1744 
Premier-Lieutenant,  31.  Januar  1749  zu  den  Invaliden  entlassen;  wurde 
Kapitan  einer  Invalidenkompanie,  stand  mit  ihr  1770  in  Garnison  im  Fort 
<les  Barraux  in  der  Danphine. 


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Die  Belagerung  von  Neubreisach  im  Jahre  18151). 

Von 
Max  v.  Gulat-Wellenburg. 


Als  am  7.  Marz  1815  in  Wien  die  Nachricht  vom  Ver- 
schwinden  Napoleons  aus  Elba  bekannt  wurde,  erreichte 
die  politische  Spannung  in  Europa  einen  vielleicht  kaum 
wieder  erlangten  Hohegrad.  Dieser  Spannung  entsprach 
dann  der  rasche  Gang  der  kriegerischen  Ereignisse  und 
der  gefuhrten  Schlage;  schon  am  18.  Juni  darauf  ver- 
nichteten  die  siegreichen  Waffen  der  Verbiindeten  bei 
Waterloo  das  so  iiberraschend  wieder  aufgetauchte  Gespenst 
Napoleonischer  Weltherrschaft. 


l)  Zu  der  Arbeit  wurden  benutzt  an  Druckschriften:  I.  Plotho,  Der 
Krieg  des  verbiindeten  Europas  gegen  Frankreich,  Berlin  1818.  2.  A.  Benoit, 
Neuf-Brisach.  Les  deux  Blocus  181 4  et  1815,  erschienen  in  der  Revue 
d' Alsace  Tome  XLV  1894.  3-  Denkwurdigkeiten  des  Msrkgrafen  Wilhelm 
von  Baden,  herausgegeben  von  K.  Obser  (Heidelberg  1906).  4.  A.  Chuquet, 
P Alsace  en  1814,  Paris  1900.  An  Archivalien:  1.  Grossh.  Haus-  und 
Staatsarchiv  Karlsruhe  III  Staatssachen,  Kriegssache  Fasz.  1430,  Meldungen 
des  Generals  v.  Volkmann  fiber  die  Belagerung  von  Neu-Breisach.  2.  Wiener 
Kriegsarchiv  Schriftenabteilung  a)  181 5  F.  A.  Hauptarmee  (Schwarzenberg), 
b)  1 815  F.  A.  Reservekorps  (Erzherzog  Ferdinand),  c)  18 15  F.  A.  II.  Corps 
(Hohenzollern).  3.  Dresdener  Kriegsarchiv  a)  acta  fiber  die  habere  Corre- 
sponded mit  verschiedenen  Behorden  der  Kgl.  Sachsischen  Truppencorps 
vom  Mai  bis  ultimo  December  18 15  Kap.  II  lit.  a  Nr.  21  loc.  892,  b)  acta 
fiber  die  Aufstellung  der  beiden  Blokaden  Schlettstadt  u.  Neubreisach  181 5 
Kap.  II  lit.  a  Nr.  21  loco  888  und  882.  4.  Darmstadt,  Grossh.  Hessisches 
Haus-  und  Staatsarchiv.  VIII  B  I  Nr.  15.  Tagebuch  des  Majors  Gran  aus 
dem  Jahr  18 1 5.  5.  Stadtbibliothek  Colmar:  Neufbrisach,  a)  registre  des 
ordres  de  la  place  de  Tarmee  et  des  quatre  bataillons  de  la  garde  nationale 
commence  le  4  mai  18 15,  b)  livre  d'ordres  de  la  ifere  compagnie  des 
Grenadiers. 


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442  v-  Gulat-Wellcnburg. 

Der  letzte  Akt  dieses  Dramas  hatte  auf  verschiedenen 
Theatern  gespielt;  wahrend  in  den  Niederlanden  die  Ent- 
scheidung  fiel,  gingen  im  SUdwesten  Deutschlands  Oster- 
reichische,  bayrische,  s&chsische,  wtirttembergische  und 
badische  Truppen  auf  der  Linie  Basel- Worms  gegen  Frank- 
reich  vor,  und  die  an  der  Rheingrenze  entlang  liegenden 
Festungen  Strassburg,  Schlettstadt,  Hiiningen,  Neubreisach 
wurden  eingeschlossen  und  belagert  Diese  Aktionen 
zogen  sich  zum  Teil  bis  in  das  Sp£tjahr  1815  hinein  und 
entbehrten,  weil  ja  die  Wiirfel  des  Geschicks  schon  gefallen 
►  waren,  schon  damals  des  besonderen  Interesses.  Die  Augen 
der  Welt  waren  nach  Paris  gerichtet,  wo  von  den  Volkern 
Europas  und  ihren  Monarchen  die  politischen  Folgerungen 
der  Vernichtung  der  Napoleonischen  Herrschaft  zu  Ziehen 
waren.  Die  speziellere  Darstellung  dieses  Teils  der  Ereig- 
nisse  wurde  daher  etwas  vernachlassigt.  Doch  hat  Arthur 
Chuquet  in  Paris  in  seinem  Werk  »l\Alsace  en  1814c  eine 
anschauliche  Darstellung  der  Kampfe  im  Elsass  gegeben, 
wobei  die  lebendige  Schilderung  der  sonst  herrschenden 
Zustande  und  Stimmungen  besonders  wertvoll  erscheint; 
indes  ist  die  in  gleicher  Weise  fQr  das  Jahr  1815  geplante 
Darstellung  bisher  noch  nicht  erschienen.  Insbesondere 
fehlt  es  an  zuverl&ssigen  Darstellungen  fiber  die  Zernierung 
der  festen  Pl&tze,  speziell  der  Vorgange  bei  Neubreisach. 
Arthur  Benoit  hat  in  der  Revue  d'Alsace  von  1894  tiber 
die  beiden  Einschliessungen  Neubreisachs  von  1814  und  15 
geschrieben,  sich  aber  dabei  fast  ausschliesslich  auf  das 
franzosische  Material  und  die  ungenauen  Angaben  von 
Plotho1)  gestatzt,  so  dass  eine  Zusammenfassung  der 
immerhin  Interesse  beanspruchenden  Aktionen  auf  Grund 
der  im  Wiener  und  Dresdner  Kriegsarchiv,  sowie  im 
Grossh.  Bad.  Generallandesarchiv  liegenden  Akten  einige 
Richtigstellungen  bringen  wird. 

Der  Aufmarsch  der  Verbflndeten  im  Jahr  181 5  war 
auch  am  Oberrhein  rasch  erfolgt.  In  dem  Hauptquartier 
Heidelberg  traf  Schwarzenberg,  der  Oberbefehlshaber  der 
oberrheinischen  Armee,  seine  Dispositionen. 


»)  Plotho  a.  a.  O.  S.  430. 


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Belagerucg  von  Neubreisach.  a  41 

Der  linke  Flilgel  seiner  Armee,  bestehend  aus  dem 
I.  und  II.  Armeekorps  unter  Feldzeugmeister  Graf  Hiero- 
nymus  Colloredo  und  General  der  Kavallerie  Fiirsten  von 
Hohenzollern-Hechingen ,  nebst  einem  Reservekorps  stand 
unter  dem  Oberbefehl  des  Erzherzogs  Ferdinand  von  Este. 
Diese  Armee  sollte1)  in  der  Richtung  Vesoul-Remiremont 
operieren,  den  General  Lecourbe  schlagen  und  gegen 
Nancy  marschieren2).  Dem  Erzherzog  Ferdinand  war  aber 
noch  eine  besondere  Blockadearmee,  welche  als  Spezialchef 
Erzherzog  Johann  kommandierte ,  zur  Belagerung  der 
Festungen  Belfort,  Hiiningen,  Neubreisach  und  Schlett- 
stadt  unterstellt.  Belfort  wurde  demgemass  von  deta- 
schierten  Truppenteilen  des  I.  Armeekorps,  Hiiningen  von 
der  Division  Mariassy  zerniert,  wahrend  eine  kombinierte 
Division  unter  dem  Befehl  des  badischen  Generalleutnants 
Grafen  Wilhelm  von  Hochberg  —  einem  Sohn  aus  Karl 
Friedrichs  zweiter  Ehe  —  die  Aufgabe  hatte,  Neubreisach 
und  Schlettstadt  zu  belagern.  Die  eine  Brigade  dieser 
Division  unter  dem  wurttembergischen  General  von  Stock- 
maier,  welche  drei  wiirttembergische  Landwehrbataillone, 
ein  Hessen-Darmstadtisches  Bataillon ,  zwei  Eskadronen 
Kaiser  Chevauxlegers,  und  zwei  leichte  Osterreichische  Fuss- 
batterien  umfasste,  war  fur  Schlettstadt,  die  andere  Brigade 
unter  dem  Osterreichischen  Generalmajor  von  Volkmann, 
die  aus  dem  4.  Bataillon  des  Osterreichischen  Infanterie- 
regiment  Bianchi ,  drei  badischen  Landwehrbataillonen, 
wozu  dann  noch  eine  Eskadron  Kaiser  Chevauxlegers  kam, 
bestand,  fur  Neubreisach  bestimmt.  Graf  Hochberg a)  befand 
sich  auf  dem  Wiener  Kongress,  als  Napoleon  aus  Elba 
zuruckkehrte;  er  wandte  sich  in  Wien  soiort  durch  Ver- 
mittlung  Schwarzenbergs  an  den  Kaiser  und  durch  Ver- 
mittlung  des  Freiherrn  von  Stein  an  den  Konig  von 
Preussen,  beiden  Monarchen  seine  Dienste  fur  den  bevor- 
stehenden  Feldzug  anbietend.  Aus  Griinden  personlicher 
Verstimmung  des  Grossherzogs  Karl  hatte  er  namlich  keine 
Aussicht,    ein    badisches    Truppenkommando    zu    erhalten, 


l)  Konzept  des  Angriffsplans  Schwarzenbergs  v.  18.  Juni  1815,  Wiener 
Kriegsarchiv  Hauptarmee  (Schwarzenberg).  —  *)  Denkwiirdigkeiten  des  Mark- 
grafen  Wilhelm  von  Baden  von  K.  Obser. 

Zeitschr.  f.  Gcsch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  3.  29 


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444  v-  Gulat-Wellenburg. 

doch  war  ihm  auf  seine  Bitte  vom  Grossherzog  gestattet 
worden,  eine  Dienststellung  bei  einer  der  verbttndeten 
Machte  zu  ubernehmen.  Er  begab  sich  dann,  diese  An- 
gelegenheit  betreibend,  Ende  Mai  in  das  Hauptquartier  zu 
Heidelberg,  wo  ihm  Kaiser  Franz  eine  baldige  gunstige 
Entscheidung  verhiess.  Am  23.  Juni  traf  ihn  darin  auch 
eine  Ordre  Schwarzenbergs,  der  ihm  das  schon  bezeichnete 
Divisionskommando  iibertrug.  Allerdings  schien  der  Urn- 
stand,  dass  sich  unter  den  ihm  von  Schwarzenberg  zuge- 
teilten  Truppen  drei  badische  Landwehrbataillone  befanden, 
nicht  geeignet,  die  Stimmung  des  Grossherzogs  zu  ver- 
bessern;  er  Hess  es  ihn  jedoch  bei  dem  personlichen  Empfang 
nicht  fCihlen,  bewilligte  aber  die  von  Schwarzenberg 
geforderte  Aufstellung  des  Landsturms  an  der  Rhein* 
grenze  nicht,  wie  auch  Graf  Hochberg  auf  die  Anforderung 
einer  badischen  Batterie  ftir  seine  Division  —  wie  es 
Schwarzenberg  gewiinscht  hatte  —  als  von  vornherein 
aussichtslos  verzichtete. 

Schon  am  26.  Juni  iiberschritt  das  Gros  des  linken 
Fliigels  —  das  I.  und  II.  Armeekorps  nebst  Reserve  — 
unter  Erzherzog  Ferdinand  den  Rhein,  wahrend  Graf  Hoch- 
berg den  Auftrag  hatte,  mit  seiner  kombinierten  Division 
noch  bis  30.  Juni  rechtsrheinisch  zu  bleiben  und  zwischen 
Rastatt  und  Freiburg  eine  beobachtende  Stellung  einzu- 
nehmen.  Zu  diesem  Behuf  sollte  er  je  ein  Bataillon 
Wurttemberger  in  Muhlburg,  Rastatt,  Appenweier,  das 
hessische  Bataillon  in  Bischofsheim,  das  Bataillon  Bianchi 
in  OfFenburg  und  je  ein  badisches  Landwehrbataillon  in 
Endingen,  Mahlberg  und  Freiburg  aufstellen;  die  Kavallerie 
nebst  einer  Dreipfiinderbatterie  sollte  in  Offenburg  Stellung 
beziehen.  Am  22.  Juni  besichtigte  Graf  Hochberg  in 
OfFenburg  das  Bataillon  Bianchi  und  traf  am  gleichen  Tag 
mit  dem  ihm  unterstellten  General  von  Volkmann  in  Kehl 
zusammen.  Am  24.  erhielt  er  den  Befehl  Schwarzenbergs, 
sich  mit  seinen  Truppen  am  27.  in  Bewegung  zu  setzen, 
mit  der  Brigade  Volkmann,  den  Kaiser  Chevauxlegers  und 
dem  hessischen  Bataillon  am  30.  Juni  in  Basel  einzunicken 
und  am  3.  Juli  in  Colmar  einzutreffen.  Diese  Disposition 
wurde  aber  auf  Weisung  des  Armeekommandanten  Erz- 
herzog Ferdinand  geandert,    der  offenbar  der  Zeitersparnir* 


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BelageruDg  von  Neubreisach.  14  c 

halber  Graf  Hochberg  befahl,  den  Rhein  am  30.  zu  uber- 
schreiten  und  schon  am  1.  Juli  die  Blockade  von  Neu- 
breisach zu  ubernehmen.  Graf  Hochberg  meldete  sich 
dann  am  29.  Juni  in  Basel  bei  seinem  unmittelbaren  Vor- 
gesetzten  Erzherzog  Johann,  Befehlshaber  der  Blockade- 
armee,  gab  von  Basel  aus  dem  noch  rechtsrheinisch 
stehenden  General  von  Volkmann  den  Befehl,  bei  Rhein- 
weiler  iiberzusetzen,  fuhr  selbst  Tags  darauf  dahin  und 
ritt  von  einer  Eskadron  Chevauxlegers  und  seinem 
Ordonnanzoffizier  Grafen  Migazzi  begleitet  nach  Ottmars- 
heim,   wo  die  Brigade  Volkmann    schon   eingetroffen  war. 

Die  badische  Landwehr  ergab  sich  unmittelbar  nach 
dem  Rheiniibergang  dem  Sengen  und  Plundern;  Dorfer 
standen  verlassen,  viele  Hauser  gingen  in  Flammen  auf, 
so  dass  der  General  durch  seine  Eskorte  die  Ubeltater 
bestrafen  lassen  musste.  Auch  der  Befehlshaber  des 
hessischen  Bataillons,  Major  Gran,  erwahnt  in  seinen  Auf- 
zeichnungen  diese  Ausschreitungen  der  Landwehr,  welche 
beweisen,  wie  infolge  der  vielen  Kriegsziige  Verwilderung 
in  die  Gemiiter  eingezogen  war. 

Am  Nachmittag  des  1.  Juli  stand  die  Brigade  Volk- 
mann befehlsgemass  vor  Neubreisach.  Hier  war  schon 
eine  osterreichische  Division  unter  Feldzeugmeister  Mazzu- 
chelly  am  30.  Juni  eingetroffen  und  hatte  der  Garnison, 
welche  aus  der  Festung  herausgekommen  war,  ein  grosseres 
Treffen  geliefert.  Mazzuchelly l)  war  am  fruhen  Morgen  des 
30.  Juni  von  Ensisheim,  wo  das  Gros  des  linken  Fliigels  stand, 
mit  seiner  Division  aufgebrochen  und  war  uber  Rustenhardt, 
wo  er  noch  die  ihm  speziell  beigegebenen  Kienmayerschen 
Husaren  ubernahm,  nach  Dessenheim,  einem  Dorf  sudwest- 
lich  von  Neubreisach,  marschiert.  Von  hier  deployierte  er 
seine  Truppen:  das  1.  Bataillon  Wiirttemberg  nach  Sassheim, 
welches  seinerseits  eine  Abteilung  nach  Algolsheim  und  einen 
Posten  nach  Volgelsheim  vorschob,  um  die  Kommunikation 
der  Festung  mit  dem  Fort  Mortier  zu  erschweren;  das 
zweite  Bataillon  Wiirttemberg  nach  Heiteren,    siidlich   der 


l)  Bericht  Mazzuchellys  vom  30.  Juni   1815.  Wiener  Kriegsarchiv   1^15 
F.  A.  II.  Korps  (Hohenzollem). 

20* 


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446  v*  Gulat-Wellenburg. 

Festung,  gleichzeitig  als  Reserve  des  ersten  Bataillons 
dienend;  das  dritte  Bataillon  nach  Dessenheim  und  Weckols- 
heim.  Mit  dem  ersten  Bataillon  Colloredo  versperrte  er 
die  Strasse  von  der  Festung  nach  St.  Croix  und  mit  dem 
zweiten  die  Strasse  nach  Colmar;  vorgeschobene  Ab- 
teilungen  besetzten  die  Dorfer  Wolfganzen  und  Biesheim; 
auf  diese  Weise  war  ein  vollkommener,  wenn  auch 
schwacher  InfanteriegQrtel  um  die  Festung  gezogen.  Die 
Kavallerie  diente  zur  Verbindung  zwischen  den  Abteilungen ; 
ein  Zug  kam  nach  Sassheim,  eine  halbe  Eskadron  nach 
Dessenheim,  zwei  Sechspfunder  wurden  westlich  der  Festung 
aufgepflanzt.  Um  9  Uhr  vormittags  hatte  die  Bewegung 
begonnen,  um  3  Uhr  war  die  Festung  eingeschlossen. 

Die  Besatzung  hatte  nur  im  Nordwesten  in  den  Dorfern 
Wolfganzen  und  Weckolsheim  Widerstand  geleistet;  Wek- 
kolsheim  wurde  von  dem  dritten  wiirttembergischen  Bataillon 
mit  Bravour  angegriffen  und  eingenommen,  ebenso  wurde 
das  Dorf  Wolfganzen  in  zweimaligem  Ansturm  von  den 
Bataillonen  Colloredo  genommen  und  vom  Feind,  der  sich 
in  die  Festung  zuriickzog,  ges&ubert.  Der  Verlust  der 
Osterreicher  betrug  1  Offizier  tot,  1  verwundet  und  ca. 
20  Mann  an  Toten  und  Blessierten;  die  Franzosen  liessen 
mehrere  Tote  in  Wolfganzen  zuruck;  der  General  hebt  in 
seinem  Bericht  an  den  Kommandanten  des  zweiten  Korps, 
Fiirsten  von  Hohenzollern,  die  Tapferkeit  der  Truppen  und 
Offiziere,  insbesondere  des  Majors  Querlonde  und  Haupt- 
manns  Hanekart  hervor.  Um  5  Uhr  des  Abends  sandte 
Mazzuchelly  dann  einen  Parlamentar  mit  einem  franz&sisch 
abgefassten  Brief  in  die  Festung,  in  welchem  er  den 
Kommandanten  im  Hinblick  auf  die  Ereignisse  in  Paris 
—  Abdankung  Napoleons  —  aufforderte,  die  Festung  zu 
iibergeben,  den  Offizieren  ihren  Rang  und  alle  Standes- 
vorteile  zusichernd.  Dieser  Versuch  war  aber  vergeblich; 
der  Kommandant  liess  den  Parlament£r  kurzer  Hand  ab- 
weisen. 

Diese  energische  und  entschlossene  Aktion  Mazzu- 
chellys  war  auf  direkte  Anordnung  des  Armeekomman- 
danten,  Erzherzog  Ferdinands  erfolgt,  der  befohlen  hatte, 
»die  Festung   am  30.   Juni  zu   zernieren    und    zu    berennen 


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Belagerung  von  Neubreisach.  447 

und  die  Verbindung  mit  dem  Fort  Mortier  nach  Moglich- 
keit  abzuschneidenc  1).  Der  Angriff  erscheint  fur  den 
kriegerischen  Geist  der  Armeeleitung  um  so  bemerkens- 
werter,  als  ja  fur  den  folgenden  Tag  bereits  die  Zernierung 
durch  die  eigentlichen  Blockadetruppen  bestimmt  war.  Es 
bewahrte  sich  in  diesem  Fall  das  —  in  monarchischen 
Staaten  meist  tibliche  —  System,  in  die  hOheren  Befehls- 
verb^nde  AngehOrige  des  regierenden  Hauses  einzuschalten, 
insofern,  als  nicht  leicht  ein  kommandierender  General  in 
so  rascher  Folge  die  Truppen  vor  der  Festung  hatte 
wechseln  diirfen,  ohne  Empfindlichkeiten  zu  erregen.  Auch 
die  Einschaltung  des  Erzherzogs  Johann  als  Oberleiter  der 
Blockadetruppen  erwies  sich  als  geeignet,  Reibungen 
zwischen  den  einzelnen  Verbanden  zu  vermeiden  und  dies 
um  so  mehr,  weil  die  Moglichkeit  des  Ausbruchs  von 
Differenzen  zwischen  den  verschiedenen  Staaten  ange- 
httrigen  Kontingenten  ja  sehr  nahe  lag. 

Dies  waren  die  Ereignisse  des  30.  Juni,  am  Tag  darauf 
rtickte  die  Volkmannsche  Blockade  vor  die  Festung. 

Mit  dieser  auf  den  Akten  beruhenden  Darlegung 
werden  die  Angaben  Benoits2),  der  dieses  Treffen  auf  den 
29.  Juni  verlegen  will,  widerlegt  ebenso  die  Behaup- 
tung,  dass  bereits  Mitte  Juni  badische  Landwehr- 
truppen  einen  Vorstoss  gegen  die  Festung  unternommen 8) 
und  den  bei  Geiswasser  aufgestellten  Posten  zu  tiber- 
rumpeln  versucht  h&tten,  aber  nach  sofortigem  Alarm 
durch  die  Garnison  mit  vier  Geschiitzen  vertrieben  worden 


l)  Ordre  des  Erzherzogs  Ferdinand  vom  29.  Juni  181 5.  Wiener  Kriegs- 
archiv  181 5  F.  A.  Reservekorps  (Erzh.  Ferdinand).  —  2)  Benoit  a.  a.  O. 
S.  162.  —  s)  Nach  dem  Bericht  des  Vorpostenkommandeurs  der  1.  Badischen 
Brigade  besetzten  am  2.  Juni  die  Franzosen  vorubergehend  cine  diesseitige 
Rheininsel  und  feuerten  einige  Schiisse  ab;  am  19.  Juni  abends  wurden  von 
den  badischen  Vorposten  vor  Neubreisach  zwei  franzSsische  Bataillone,  wekhe 
gegen  Colraar  zu  marschierten,  bemerkt;  auch  fielen  einige  Kanonenschiisse 
aus  der  Festung,  von  den  badischen  Truppen  wurde  aber  nicht  gefeuert. 
Auf  dieses  letzte  Vorkommnis  scheint  die  Angabe  Benoits  zuriickzufuhren 
zu  sein;  von  einem  Vorstoss  der  badischen  Truppen  oder  einem  Ver- 
such  der  Oberrumpelung  kann  also  nicht  gesprochen  werden.  —  Mel- 
dungen  des  Kommandos  der  1.  Brigade.  Grossh.  Haus-  und  Staatsarchiv 
Fasz.   1 1 12. 


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448  v-  Gulat-Wellenburg. 

seien.  Oberhaupt  weiss  Benoit  nichts  davon,  dass  die 
Truppen  Mazzuchellys  schon  am  1.  Juli  durch  die  Volk- 
mannsche  Brigade  abgelOst  wurden;  er  l£sst  bei  den  weiter 
erfolgenden  ZusammenstOssen  noch  die  Osterreichischen 
Truppen  aufmarschieren 1). 

Bevor  wir  nun  die  Fortsetzung  der  Zernierung  durch 
diese  Brigade  betrachten,  wollen  wir  noch  einen  Blick  auf 
die  Festung  selbst  werfen. 

Neubreisach  war  damals  noch  eine  hervorragende 
Festung,  wahrend  es  heute  nur  mehr  ein  interessantes 
Dokument  franzOsischer  Festungsbaukunst  darstellt.  Im 
Frieden  von  Ryswyk  wurde  das  als  Schliissel  des  alten 
Reichs  beriihmte  Altbreisach  von  Ludwig  XIV.  an  Oster- 
reich  zuriickgegeben  unter  gleichzeitiger  Schleifung  der 
befestigten,  auf  einer  Rheininsel  gelegenen  Vorstadt  Ville 
Neuve  oder  St.  Louis  genannt.  Als  Ersatz  fur  diesen  ver- 
loren  gegangenen  Stiitzpunkt  schuf  Vauban  in  den  Jahren 
1698 — 1700  das  heutige  Neubreisach.  Diesen  Festungs- 
neubau  mitten  in  einer  Ebene,  ca.  3200  m  vom  Rhein 
entfernt  gelegen,  konnte  der  geniale  Ingenieur  ungehindert 
durch  Terrainverhaltnisse  rein  seinen  Befestigungstheorien 
entsprechend  gestaken.  So  mutet  uns  heute  der  Plan 
seiner  Festung  an  wie  ein  grosses  Ornament:  ein  ganz 
regelmassiges  Achteck  mit  gleichmassig  befestigten  Mauer- 
seiten,  welche  die  Stadt  umschliessen;  in  den  Winkeln  der 
zusammenstossenden  Seiten  je  acht  kasemattierte  Turme, 
welche  je  eine  vorgeschobene  Lunette  als  Schutz  haben; 
zwischen  diesen  jeweils  wieder  ein  Halbmond,  so  dass  das 
ganze  Bild  sich  als  mathematisch  gezeichneter  Stern  mit 
sechzehn  Spitzen  darstellt.  Zwischen  Stadtmauer  und  Vor- 
werk  und  vor  diesem  befindet  sich  je  ein  Graben;  der 
letztere  ausserdem  durch  Verhaue  geschiitzt.  Vor  den 
Werken  zieht  ein  gedeckter  Weg  um  die  Festung.  Vier 
Tore  fiihren  aus  der  Stadt  im  Nordwesten  nach  Colmar, 
im  Siidwesten  nach  Belfort,  im  Sudosten  nach  Basel,  im 
Nordosten  nach  Strassburg.  Westlich  der  Stadt  zieht  der 
von  Vauban  erbaute  Kanal  vorbei,  der  bei  Ensisheim  sein 
Wasser  der  111  entnimmt,  gerade  auf  Neubreisach  zufliesst, 


>)  Benoit  a.  a.  O.  S.   164. 


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Belagerung  von  Neubreisach.  449 

etwa  450  m  von  den  westlichen  Werken  entfernt  sein 
Wasser  fiir  die  Festungsgraben  abgibt  und  bei  dem  Col- 
marer  Tor  nordwestlich  abfliesst.  Im  Innern  sah  Neu- 
breisach ziemlich  trostlos  aus;  die  Hauser  waren  klein,  die 
Strassen  liefen  schnurgerade  von  den  vier  Toren  auf  den 
Mittelpunkt  der  Stadt  zu,  wo  sich  die  place  d'armes  mit 
der  Kirche  und  den  offentlichen  Gebauden  befand  —  also 
ein  Ort,  in  dem  jeder  Teil  der  Zweckbestimmung  diente 
und  der  den  Charakter  grosster  Einformigkeit  trug,  — 
so  recht  ein  Gegenstiick  zu  dem  alten  Breisach  mit  seinen 
aus  dem  Rhein  aufragenden  Felsen  und  mittelalterlichen 
Befestigungen.  Neubreisach  hatte  noch  das  nach  dem 
Rhein  vorgeschobenes  Fort  Mortier,  —  ein  Vorwerk,  das 
ursprunglich  ein  Stutzpunkt  von  Altbreisach,  auf  der 
elsassischen  Seite  1668  erbaut  war,  aber  1698  nach  Ruck- 
gabe  Altbreisachs  an  Osterreich  zum  Aussenwerk  Neu- 
breisachs  umgestaltet  wurde.  Das  Fort  ist  gegen  die 
Rheinseite  zu  geschlossen,  hat  drei  Lunetten  gegen  die 
Landseite  und  einen  durch  Schutzwehren  gedeckten  Ver- 
bindungsgang  mit  Neubreisach.  In  der  weiteren  Um- 
gebung  —  auf  drei  bis  funf  Kilometer  Entfernung  —  ist 
Neubreisach  mit  einem  Kranz  von  DOrfern,  namlich  Bies- 
heim  im  Norden,  Volgelsheim,  Vogelgrtin  und  Algolsheim 
im  Osten,  Sassheim,  Heiteren,  Dessenheim  im  Suden, 
Weckolsheim  und  Wolfganzen  im  Westen,  umgeben. 

Aus  dieser  summarischen  Topographie  ergibt  sich  schon, 
dass  Neubreisach  nach  alien  Seiten  hin  fur  die  Belagerung 
ziemlich  gleiche  Verh&ltnisse  bot  mit  Ausnahme  der  Ost- 
seite,  wo  der  Rhein  ein  naturliches  Hindernis  fur  die  An- 
naherung  bildet.  Als  Stutzpunkte  fiir  Belagerungstruppen 
kommen  nur  die  genannten  DOrfer  und  das  im  Siiden  sehr 
nahe  gelegene  Kapuzinerw&ldchen  in  Betracht.  Die  Be- 
lagerungen  von  Neubreisach  hatten  deshalb,  wie  auch  die- 
jenige  von  18 15,  meistens  nur  den  Charakter  von  Ein- 
schliessungen,  ohne  dass  ein  entschiedener  AngriflF  gegen 
eine  einzelne  Stelle  gerichtet  worden  ware,  wie  z.  B.  bei 
Huningen  gegen  das  Fort  Abatucci,  da  eben  alle  Punkte 
ziemlich  gleichmassig  widerstandsfahig  waren. 

Mazzuchelly  schatzte  in  seinem  Bericht  vom  30.  Juni 
die  Garnison  auf  3000  Mann;  es  scheinen  aber  nach  zuver- 


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acq  v.  Gulat-Wellenburg. 

l£ssiger  Berechnung  nur  etwa  2500  gewesen  zu  sein.  Sie 
bestand1)  aus  einem  Bataillon  des  101.  Linienregiments 
—  Kommandeur  Oberst  Herbez-Latour  — ,  aus  vier  Ba- 
taillonen  der  Nationalgarde  des  Oberrheins,  aus  der 
15.  Veteranenkompanie ,  einem  Bataillon  Zollgarde ,  einer 
Eskadron  Lanciers,  zwei  Artilleriekompanien  und  einer 
mobilen  Batterie;  auf  den  Wallen  befanden  sich  20oKanonen. 
Kommandant  der  Festung  war  Feldmarschall  Baron  Der- 
moncourt,  ein  ehemaliger  Bastillenstiirmer,  dann  gliicklicher 
Soldat  und  Reichsbaron  vom  Jahr  1 803 ;  die  anderen  hoheren 
Offiziere  waren  Oberst  Moulut,  Geniekommandant  und 
Major  Brechtel,  Waffenmeister.  Die  Nationalgarden  kom- 
mandierte  der  fruhere  Btlrgermeister  Schlachter  mit  dem 
Titel  eines  Generals.  Von  den  Zustanden  in  der  Festung 
wahrend  der  Belagerung  wissen  wir  nicht  viel,  da  uns  von 
Akten  nur  ein  Befehlsbuch  der  1.  Kompanie  II.  Bataillons 
der  Nationalgarde,  sowie  ein  Befehlsbuch,  enthaltend  Armee- 
und  Kommandanturbefehle,  erhalten  ist2).  Es  ist  diesen  zu 
entnehmen,  dass  am  11.  Mai  die  Festung  bereits  als  im 
Belagerungszustand  befindlich  erkl&rt  und  schon  Mitte 
Juni  strenge  Massregeln  getroffen  wurden,  urn  den  Ver- 
kehr  mit  der  Aussenwelt  zu  beschranken.  Am  19.  Juni, 
also  schon  drei  Tage  nach  dem  Ereignis,  wurde  durch 
Tagesbefehl  die  »telegraphische  Depeschec  von  dem  Sieg 
Napoleons  bei  Ligny  in  bombastischer  Sprache  bekannt 
gegeben,  wahrend  der  Zusammenbruch  bei  Waterloo  nur 
in  der  ebenfalls  als  Tagesbefehl  verkundeten  Proklamation 
Napoleons,  welche  seinen  Verzicht  auf  den  Thron  enthalt, 
erst  am  26.  Juni  Erwahnung  findet.  Diese  Veranderung 
der  Weltlage  iibte  aber  auf  die  Besatzung  keinen  Einfluss 
aus;  in  einer  feurigen  harangue  begrusst  Major  Brechtel 
den  Sohn  des  Kaisers  als  Napoleon  II.  und  fordert  die 
Soldaten  auf,  ihre  Pflicht  zu  tun. 

Ende  Juni  werden  dann  die  Kriegsartikel  in  Geltung 
gesetzt;  die  Desertion  wird  mit  dem  Tode  bedroht;  die 
nicht    mehr    dienstpflichtigen   Veteranen   im   gleichen    Fall 


l)  Benoit  a.  a.  O.  S.  161.  —  2)  Ein  in  dem  Pariser  Kriegsarchiv 
befindliches  registre  von  Dcrmoncourt,  das  wahrscheinlich  Angaben  iiber  die 
Belagerung  von  1815  enthielt,  konnte  nicht  benutzt  werden. 


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Belagerung  von  Neubreisach.  az  j 

mit  dem  Verlust  ihrer  Auszeichnungen  und  Besoldung;  auf 
alle  verdachtigen  Personen  soil  geschossen  werden.  Lebens- 
mittel  waren  geniigend  vorhanden,  so  dass  auch  die  Fami- 
lien  der  Offiziere  Rationen  bekamen ,  doch  fehlte  es  von 
Anfang  an  an  Munition.  Desertionen  der  Nationalgardisten 
kamen  massenhaft  vor,  sie  wurden  der  Garnison  ver- 
schwiegen ;  General  Dermoncourt  war  im  ganzen  zur  Milde 
geneigt  und  begnadigte  einige  Ausreisser,  Hess  aber  spater 
einen  Nationalgardisten  standrechtlich  erschiessen,  der  als 
Posten  Kameraden  hatte  desertieren  lassen1). 

Die  Division  Mazzuchelly  marschierte  nach  erfulltem 
Auftrag  am  2.  Juli  nach  Colmar,  wo  sie  nur  ab- 
kochte,  um  sich  dann  vor  Schlettstadt  zu  begeben  und 
die  Verbindung  mit  der  II.  Armee  bei  Strassburg  herzu- 
stellen,  der  Brigade  Volkmann  den  Platz  vor  der  Festung 
iiberlassend.  Diese  entwickelte  sich  in  ahnlicher  Weise2) 
wie  Mazzuchelly  unter  Betonung  des  strategischen  Ge- 
dankens,  den  eventuellen  Versuch  eines  Durchbruchs  nach 
Westen  zu  verhindern.  Demgemass  w&hlte  Volkmann  die 
Mitte  seiner  Aufstellung  auf  der  Westseite  der  Festung 
zwischen  den  DOrfern  Weckolsheim  und  Wolfganzen ,  legte 
in  jedes  Dorf  eine  Kompanie  Infanterie,  denen  riickwarts 
am  Rustenwald  vier  Kompanien  als  Reserve  dienten. 
Auf  dem  rechten  Flugel  —  Suden  —  standen  in  Heiteren 
vier  Kompanien,  und  als  vorgeschobene  Posten  in  Algols- 
heim  und  Sassheim  je  eine  Halbkompanie;  hier  war  wegen 
der  Nahe  des  Rheins  ein  Ausfall  kaum  zu  befurchten. 
Auf  dem  linken  Flugel  —  Norden  —  standen  in  Kuen- 
heim  als  dem  Stiitzpunkt  vier  Kompanien  und  nach  vor- 
warts  auf  der  Linie  Wolfganzen — Biesheim  zwei  entfaltete 
Kompanien.  Die  beiden  Eskadrons  waren  zweckmassig 
an  den  Fronten  verteilt;  iiber  die  Aufstellung  der  vier 
Geschutze  wurde  keine  Verfugung  getroffen,  sie  blieben 
in  Reserve.  Das  Quartier  des  Generals  war  abwechselnd 
in  Wiedensohlen  und  Andolsheim.  Man  kann  dieser  Auf- 
stellung das  Lob  nicht  versagen,  dass  sie  gut  gewahlt 
war    und    jederzeit    die    Moglichkeit    gab,    an    bedrohten 


»)  r^gistre  des  ordres  de  la  place  de  Neuf-Brisach  1815.    Stadtbibliothek 
Colmar.  —  2)  Relation  des  Generals  v.  Volkmann  vom  2.  Juli   18 1 5  a.  a.  O. 


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4^2  v.  Gulat- Wei len burg. 

Punkten  grOssere  Krafte  vorzuschieben.  Sie  hatte  nur  den 
Nachteil,  dass  die  Truppen  Feldlager  beziehen  mussten. 
Wahrscheinlich  hat  die  Garnison  gar  nicht  gemerkt,  dass 
vor  der  Festung  ein  Truppenwechsel  stattfand  und  aus 
der  Verschiedenheit  der  Kontingente  den  Schluss  gezogen, 
dass  die  Blockadetruppen  zahlreich  sein  mussten;  dieser 
Umstand  kann  den  obenerwahnten  Irrtum  Benoits  erkl&ren, 
der  aus  franzosischer  Quelle  schOpfend  von  dem  Eintreffen 
Volkmanns  nichts  weiss. 

Die  ersten  Tage  verhielten  die  Gegner  sich  abwartend; 
Volkmann  sagt,  »der  Gegner  necke  ihn  nur«,  traue  sich 
aber  nicht  heraus;  er  liess  aber  die  Zeit  nicht  unbenutzt 
verstreichen.  Der  Illkanal,  der  die  Miihle  der  Festung- 
und  die  Graben  speiste,  wurde  abgeleitet,  die  Kanaluber- 
gange  im  Westen  der  Festung  wurden  uberbruckt  und 
hinter  dem  Saume  des  Rustenwalds  zwischen  Wolfganzen 
und  Weckolsheim  wurden  Verbindungswege  ausgehauen, 
so  dass  die  Truppen  hinter  dem  Waldsaum  ungesehen 
ihre  Stellung  andern  und  (iberraschend  hervorbrechen 
konnten.  Dass  das  im  Siiden  der  Festung  gelegene 
Kapuzinerwaldchen  und  der  Rustenwald  nicht  rasiert  war, 
erwies  sich  als  ein  straflicher  Fehler  des  Festungskomman- 
danten,  da  sich  in  deren  Schutze  stets  grOssere  Truppen- 
massen  nahe  der  Festung  aufhalten  konnten. 

Diese  verhaltnismassige  Ruhe  dauerte  bis  zum  8.  Juli, 
an  welchem  Tag  die  Garnison  morgens  um  4  Uhr  einen 
Ausfall  unternahm.  Sie  brach  gegen  das  Kapuzinerwaldchen 
und  das  Dorf  Weckolsheim  mit  drei  Kanonen,  500  Mann 
Infanterie  und  80  Mann  Kavallerie  vor  und  eroffnete  ein 
heftiges  Kleingewehrfeuer  mit  Unterstutzung  der  Geschiitze 
gegen  diese  beiden  Punkte,  konnte  aber  dieselben,  trotz- 
dem  sie  noch  von  den  Festungsgeschiitzen  bestrichen 
werden  konnten,  nicht  einnehmen.  Weckolsheim  war  mit 
einem  Zuge  vom  5.,  das  Kapuzinerwaldchen  mit  einer 
Kompanie  des  1.  Badischen  Landwehrbataillons  besetzt. 
General  Volkmann  zog  sofort  hinter  Weckolsheim  eine 
starke  Reserve  zusammen,  schickte  das  Bataillon  Bianchi 
zur  Unterstutzung  mit  einer  Kanone  am  Kanal  vor  mit 
der  Weisung,  die  vorderen  Posten  zu  unterstiitzen,  ohne 
sich  zu  zerstreuen  und  ohne  dem  feindlichen  Kanonenfeuer 


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Belagerung  von  Neubreisach.  453 

sich  auszusetzen.  Dieses  ManOver  vollfuhrte  der  Major 
von  Frenoy  sehr  zweckmassig,  doch  liess  sich  der  Feind 
nicht  aus  dem  Bereich  seiner  Festungskanonen  heraus- 
locken  und  zog  sich,  als  die  Osterreicher  nicht  folgten, 
wieder  an  das  Glacis  zurtick.  Der  Verlust  der  Osterreicher 
betrug  2  verwundete  Offiziere  und  an  Mannschaften  2  Tote 
und  33  Verwundete,  w&hrend  die  Franzosen  einen  gefallenen 
Offizier  und  etwa  50  verwundete  Mannschaften  hatten. 
Durch  grosse  Bravour  zeichnete  sich  Oberst  Graf  von 
Sponeck,  Kommandeur  des  1.  Badischen  Landwehrbataillons 
aus,  welcher  mehrere  Stunden  im  heftigen  Kleingewehr- 
feuer  aushielt  und  nur  mit  grosser  Mahe  abgehalten  werden 
konnte,  in  die  Festung  zu  sturmen1). 

Generalleutnant  Graf  Hochberg  hatte  am  6.  die  Vor- 
posten  vor  Schlettstadt  visitiert  und  erhielt  daselbst  die 
Nachricht,  dass  Erzherzog  Johann  am  8.  Juli  von  Basel 
kommend,  die  Truppen  vor  Neubreisach  besichtigen  werde. 
Als  er  sich  daher  in  der  Friihe  dieses  Tages  gegen  Neu- 
breisach begab,  horte  er  schon  von  Feme  den  Kanonen- 
donner,  traf  dann  den  General  Volkmann  an  der  Kanal- 
brucke  und  ritt  sogleich  mit  ihm  nach  Weckolsheim,  wo 
das  Gefecht  sich  abspielte.  Dabei  befand  er  sich  in  per- 
sOnlicher  Lebensgefahr,  indem  eine  Granate  unter  sein 
Pferd  fiel,  aber  gliicklicherweise  nicht  explodierte.  In  seinen 
Memoiren  erwahnt  Graf  Hochberg  folgende  Szene:  »Als 
ich  das  Bataillon  des  Majors  von  Beust  vorriicken  liess, 
stiirzte  dieser  mit  seinem  Pferde  und  ich  sah,  wie  einer 
seiner  Fiisse  verkehrt  nach  oben  stand.  In  grosser  Be- 
sorgnis,  er  mOchte  sein  einziges  gesundes  Bein  —  das 
andere  hatte  er  bei  Wagram  verloren  —  nun  auch  noch 
gebrochen  haben,  eilte  ich  herbei,  um  ihn  aufzurichten,  ent- 
deckte  aber  zu  meiner  Freude,  dass  es  nur  der  holzerne 
Fuss  war,  der  sich  verdreht  hatte.* 

Am  zweiten  Tag  darauf  —  am  10.  Juli  —  sandte 
Volkmann  den  Major  du  Frenoy  als  Parlamentar  in  die 
Festung,  aber  trotz  dessen  Bemtihungen  wurde  weder  das 
Schreiben  des  Generals  noch  die  Note  iiber  die  Thron- 
besteigung    Ludwig    XVIII.    angenommen.     Der    aus    der 

l)  Meldung  des  General  v.  Volkmann  vom  9.  Juli    181 5.  a.  a.  O. 


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4«4  v*  Gulat-Wellcnburg. 

Festung  vorgesprengte  Offizier,  der  sich  dem  Parlamentar 
nur  auf  grossere  Entfemung  n£herte,  erklarte,  dass  die 
Festung  erst  vor  einer  Stunde  den  Befehl  bekommen  habe. 
keinen  Parlamentar  anzunehmen.  Volkmann  Hess  daher 
in  der  kommenden  Nacht  die  Proklamation  des  KOnigs  in 
die  vor  der  Festung  gelegenen  Garten  werfen  und  an 
Baume  anschlagen,  sowie  dem  Kommandanten  mitteilen, 
dass  er  sich  kiinftig  an  den  »Conseil«  der  Festung  wenden 
werde  und  den  Kommandanten  mit  seinem  Kopf  dafur 
haften  lasse,  wenn  er,  nur  seiner  Laune  folgend,  weiter 
Blut  vergiesse.  —  Bis  Ende  des  Monats  fanden  dann  fast 
t&glich  kleinere  Plankeleien  statt,  die  aber  keine  Verluste 
mit  sich  brachten;  die  guten  Verbindungswege  der  Be- 
lagerer  machte  es  moglich  mit  Reserven  immer  rasch  zu 
erscheinen,  so  dass  die  Franzosen  sich  nicht  aus  dem 
Bereich  ihrer  Geschiitze  herauswagten. 

Dass  es  im  ganzen  mit  einer  gewissen  gegenseitigen 
Rucksichtnahme  und  ohne  Erbitterung  zuging,  beweist  die 
nachfolgende  Stelle  aus  einer  Relation  Volkmanns  uber 
eine  Plankelei  am  23.  Juli.  Er  sagt:  »An  diesem  Tage 
wollten  die  Franzosen  wie  gewohnlich  ihre  Friichteschneiden, 
ich  untersagte  aber  alle  unnOtigen  Plankeleien.  Da  sie 
aber  in  vielen  Haufen  herauskamen  und  die  Schnitter 
lauter  bewaffnete  Soldaten  waren,  und  einige  dumme 
Buben  von  Lanciers  durch  SchimpfvvOrter  den  Posten  von 
Weckolsheim  neckten,  so  engagierte  sich  eine  ernsthafte 
Plankelei  bei  Weckolsheim  und  Wolfganzen.  Ich  liess 
etwas  von  der  Reserve  mit  Cavallerie  und  Artillerie  an 
der  Lisiere  des  Waldes  postieren  und  trachtete  sie  durch 
einzelne  Chevauxlegers  zu  locken,  aber  sie  waren  nicht  zu 
bewegen,  sich  ins  Weitere  zu  wagen,  obwohl  uber  70  Lan- 
ciers herum  caracolierten  und  ich  nur  5  Chevauxlegers 
erlaubte,  sich  zu  eparpillieren ,  ja  als  ich  bei  12  Chevaux- 
legers hervorsprengen  liess,  nahmen  sie  alle  Reissaus  und 
vvurden  bis  ans  Glacis  verfolgt.  Doch  dauerte  die  Comodie. 
bei  der  kein  Mann  von  uns  verwundet  wurde,  wahrend 
sie  zwei  Tote  und  viele  Verwundete  hatten,  bei  sechs 
Stunden  und  die  beruhmten  Kanoniers  der  Festung 
schossen  wieder  sehr  viel,  trafen  aber  wie  gewohnlich  gar 
nichts.« 


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Belagerung  von  Neubreisach.  a  ct 

Am  2.  August  wagte  die  Besatzung  wieder  einen 
grosseren  Ausfall  auf  Biesheim,  das  sie  zu  pliindern  und 
anzuziinden  versuchte.  Von  dem  zwischen  dem  Fort 
Mortier  und  Biesheim  gelegenen  befestigten  Zollhaus,  das 
Salzbuchsel  genannt,  beunruhigten  die  Franzosen  schon  in 
der  Fruhe  dieses  Tages  den  Posten  in  Biesheim  und  be- 
warfen  ihn  aus  den  Geschiitzen;  spater  am  Mittag  machten 
sie  dann  einen  ernsthaften  Ausfall  mit  ca.  600  Mann  und 
zwei  FeldgeschUtzen ,  errichteten  eine  Schanze  auf  der 
Strasse  zwischen  der  Festung  und  Biesheim,  so  dass  sie 
aus  der  Festung,  der  genannten  Schanze,  dem  Blockhaus 
und  dem  Fort  Mortier,  ein  Kreuzfeuer  auf  die  am  Ausgang 
von  Biesheim  aufgestellten  Hauptposten  der  im  Dorf  selbst 
stationierten  Kompanie  des  8.  Badischen  Bataillons,  >Tauber 
und  Maim  richten  konnten.  Unter  diesem  Geschiitzfeuer 
versuchten  die  Franzosen  dann  den  Ort  zu  sturmen;  die 
Badener  aber,  verstarkt  durch  eine  Kompanie  unter  Major 
von  Beust,  drangen  selber  aus  dem  Dorf  stttrmend  vor  und 
warfen  im  Augenblick  die  feindlichen  Kolonnen  zurttck 
und  verfolgten  sie  so  rasch,  dass  Volkmann  sie  durch 
einen  Ordonanzoffizier  zurtlckberufen  musste.  Dieser  Befehl 
wurde  in  bemerkenswerter  Weise  vollzogen,  hatte  aber 
die  Folge,  dass  feindliche  Landers  und  ein  Teil  der  Infan- 
terie  wieder  gegen  das  Dorf  vorrtickten.  Da  kehrten  die 
beiden  badischen  Kompanien,  ehe  sie  das  Dorf  erreicht 
hatten,  wieder  um  und  drangen  neuerdings  auf  den  an- 
sturmenden  Feind  ein,  der  einen  solchen  Widerstand  nicht 
erwartend,  nach  der  Festung  zuriickfloh.  Der  Verlust  der 
Badener  betrug  nur  4  Verwundete,  w&hrend  der  Feind 
viele  Tote  und  Verwundete  hatte;  die  Toten  wurden 
sp&ter  einem  franzosischen  Lanciersoffizier  ausgeliefert. 
General  Volkmann  sagt  in  seinem  Bericht1),  dass  die 
badischen  Truppen  sich  geschlagen  hatten,  wie  es  nur  die 
beste  Truppe  vermag,  und  hebt  die  Bravour  des  Majors 
von  Beust  und  die  Tuchtigkeit  seines  Adjutanten,  Ober- 
leutnant  Schaufflers  besonders  hervor. 

Da  die  Franzosen  nun  einsahen,  dass  sie  aut  keiner 
Seite  einen  Erfolg  erringen  konnten,   stellten  sie  die  Aus- 

l)  Bericht  Volkmanns  vom  4.  August  a.  a.  O. 


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456  v-  Gulat-Wellcnburg. 

falle  ein  und  das  gegenseitige  Feuern  hOrte  langsam  von 
selbst  auf;  doch  machte  die  Garnison  noch  keinerlei  An- 
stalten  zur  Ubergabe.  Am  6.  August  erschien  auf  dem 
Vorposten  Wolfganzen  der  Major  Chatelaine,  Adjutant  des 
Generals  Dermoncourt ,  und  verlangte  mit  General  Volk- 
mann  zu  sprechen.  Um  ihn  nicht  mit  verbundenen  Augen 
in  das  Lager  geleiten  zu  mussen,  ritt  ihm  Volkmann  ent- 
gegen.  Chatelaine  iiberbrachte  das  Verlangen,  den  Oberst 
Herbez-Latour  nach  Strassburg  senden  zu  durfen,  um  zu 
erfahren,  ob  die  dortige  Garnison  sich  wirklich  fur  den 
Konig  erklart  habe.  Volkmann  erwiderte,  dass  er  sein 
Verlangen  dem  Erzherzog  Johann  iibermitteln,  aber  nicht 
erlauben  werde,  jemand  nach  Strassburg  abzusenden,  wie 
dies  auch  voraussichtlich  die  Willensmeinung  des  Erz- 
herzogs  sei.  Zugleich  uberreichte  er  ihm  mehrere  Pariser 
Zeitungen,  enthaltend  die  Nachrichten  uber  den  Waffen- 
stillstand  von  Strassburg,  und  erwiderte  auf  die  Bemerkung 
Chatelaines,  dass  Dermoncourt  von  den  Zeitungen  nicht 
viel  halte,  »dass  nie  ein  Wort  der  Unwahrheit  uber  die 
Lippen  eines  Osterreichischen  Generals  kame  und  dass  die 
Einstellung  der  Feindseligkeiten  lediglich  ihnen  niitzen 
konnte;  er  sei  aber  bereit,  einen  kurzen  Waffenstillstand, 
vorbehaltlich  der  hOheren  Genehmigung  abzuschliessen.* 

Erzherzog  Johann  war  mit  dieser  Antwort  Volkmanns 
einverstanden  und  gab  von  Basel  aus  Graf  Hochberg  die 
Weisung,  eventuell  einen  ahnlichen  wie  den  von  Furst 
Hohenzollern  beziiglich  Schlettstadt  vereinbarten  Waffen- 
stillstand unter  der  Bedingung  der  Entlassung  der  National- 
garden  abzuschliessen.  Zu  diesem  Behuf  schickte  Volk- 
mann am  10.  August  den  Oberstleutnant  Graf  Couden- 
hoven  und  den  Major  Diebel  mit  gemessenen  Weisungen 
nach  Wolfganzen,  wo  sich  die  benachrichtigten  franzO- 
sischen  Unterhandler  einfanden.  Die  Franzosen  waren 
aber  sehr  unbescheiden,  sie  verlangten  ausser  der  Ver- 
sorgung  mit  Lebensmitteln  und  der  Wiederzuleitung  des 
Kanals  die  ihnen  schon  vorher  verweigerte  Erlaubnis,  einen 
Obersten  nach  Strassburg  abzusenden,  und  die  Neutra- 
lisierung  des  Ortes  Wolfganzen.  Da  der  letzte  Punkt 
schon  an  sich  ganz  unannehmbar  war,  so  zerschlugen  sich 
die    Pourparlers    und    es   wurde    bloss  ein  Waffenstillstand 


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Belagerung  von  Neubreisach.  icy 

auf  unbestimmte  Dauer  mit   vierstiindiger  Auf  kiindigungs- 
frist  abgeschlossen. 

Bei  dieser  Gelegenheit  mag  erw&hnt  werden,  dass 
schon  vorher  der  kommandierende  General  des  II.  Armee- 
korps,  Fiirst  Hohenzollern  beim  Abschluss  des  WafFenstill- 
stands  mit  General  Rapp  auch  die  Festungen  Schlettstadt 
und  Neubreisach  in  diesen  einbegriffen  hatte,  obwohl  die 
Truppen  vor  Neubreisach  seiner  Befehlsgewalt  nicht  unter- 
standen.  Als  deshalb  franzosische  Offiziere  in  Gem&ssheit 
dieser  Konvention  vor  Schlettstadt  erschienen,  liess  sie 
Feldmarschalleutnant  Mazzuchelly  hinein,  aber  Graf  Hoch- 
berg  verweigerte  ihnen  fur  Neubreisach  den  Zutritt,  wie 
auch  Erzherzog  Johann  auf  weitere  Anfrage  Hochbergs 
die  franzosischen  Offiziere  zuriickzuschicken  befahl.  Bei 
der  schon  im  allgemeinen  gekl&rten  Kriegslage  war 
dieser  Zwischenfall  von  keiner  Bedeutung;  immerhin  trug 
er  dem  Fursten  Hohenzollern  einen  Tadel  Schwarzen- 
bergs  em1);  auch  dem  Kaiser  Franz  wurde  davon  Bericht 
erstattet. 

Volkmann  blieb  noch  bis  zum  16.  August  vor  der 
Festung,  an  welchem  Tage  er  nach  Schlettstadt  abruckte 
und  durch  den  s&chsischen  General  von  Leyser  ersetzt 
wurde.  Bevor  er  Wolfganzen  verliess,  schriebs)  er  an 
Grossherzog  Karl  von  Baden,  »dass  er  sich  stolz  flihle, 
Truppen  gefuhrt  zu  haben,  bei  denen  Ordnung  und 
Disziplin  wie  bei  den  altesten  Regimentern  herrsche,  und 
die  sich  bei  jeder  Gelegenheit  mit  Ruhm  bedeckt  batten.* 
Dieses  Lob  war  verdient,  denn  die  Badener  batten  einen 
grossen  Offensivgeist  gezeigt  und  waren  bei  alien  ernsteren 
ZusammenstOssen  allein  mit  dem  Feinde    fertig  geworden. 

Dass  nunmehr  Mitte  August,  als  schon  der  Wider- 
stand  der  Festung  zu  Ende  ging,  die  Osterreicher  und 
Badener  durch  sachsische  Truppen  abgelost  wurden,  war 
auf  die  Entwicklung  der  Dinge  in  Frankreich  zuriickzu- 
fuhren.      Die    sachsische    Armee    sollte    ursprvinglich    auf 


!)  Schreiben  Schwarzenbergs  an  General  Fiirst  zu  Hohenzollern  de  dato 
Paris  27.  Juli  1815.  Wiener  Kriegsarchiv  F.  A.  Hauptarmee.  —  2)  Bericht 
Volkmanns  vom   16.  August   1815  a.  a.  O. 


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458  v.  Gulat-Wellenburg. 

Dijon  marschieren.  Doch  als  in  Frankreich  infolge  der 
Kriegslage  keine  Truppen  mehr  gebraucht  wurden,  richtete 
Schwarzenberg l)  am  30.  Juli  von  Paris  aus  an  den  s&ch- 
sischen  Armeekommandanten  Generalleutnant  von  Lecoq 
den  Befehl,  die  Rheindepartements  zu  besetzen  und  die 
Belagerungen  von  Schlettstadt  und  Neubreisach  zu  iiber- 
nehmen.  Offenbar  geschah  dies,  um  der  s&chsischen  Armee 
Gelegenheit  zu  geben,  dberhaupt  noch  in  diesem  Krieg  tatig 
einzugreifen.  Auch  bei  den  Sachsen  war  —  allerdings  erst 
im  Juli  —  ein  Mitglied  des  Konigshauses,  Herzog  Ernst  von 
Sachsen-Koburg,  zum  Oberbefehlshaber  ernannt  worden; 
K6nig  Friedrich  August  von  Sachsen  wollte  auch  seinem 
Kontingent  das  Prestige  eines  fttrstlichen  AnfQhrers  geben. 
Im  Benehmen  mit  dem  noch  in  Paris  weilenden  Schwarzen- 
berg rtickte  General  Lecoq  von  Frankfurt  Ende  Juli  aber 
Saarbriicken,  Zabern,  Molsheim  nach  dem  Oberelsass, 
beauftragte  den  Generalmajor  von  Leyser  mit  der  Blockade 
von  Neubreisach  und  teilte  ihm  folgende  Truppen  zu: 
Zwei  Bataillone  Prinz  Friedrich,  das  1.  Schatzenbataillon, 
ein  Jagerbataillon,  eine  reitende  Artilleriebrigade  und  vier 
Eskadrons  Husaren;  spater  kam  dazu  noch  ein  Bataillon 
Prinz  Maximilian.  Die  AblOsung  der  Volkmannschen  Bri- 
gade erfolgte  am  16.  August;  tags  zuvor  hatte  Herzog 
Ernst  eine  sehr  gut  verlaufene  Revue  uber  diese  Truppen 
abgehalten.  Die  Sachsen  riickten  einfach  in  die  bisherigen 
Quartiere  vor  der  Festung  ein  und  bezogen  dieselben 
Posten,  die  Volkmann  ausgestellt  hatte;  es  eriibrigt  daher 
auf  die  Dislokation  der  sachsischen  Truppen  naher  einzu- 
gehen. 

Infolge  des  Waffenstillstands  waren  die  Beziehungen 
zu  der  Garnison  natiirlich  erleichtert  worden  und  man 
bekam  von  den  zahlreichen  Deserteuren  n&here  Nach- 
richten2).  So  erfuhr  man  denn,  dass  die  Nationalgarde 
ihren  Dienst  herzlich  satt  hatte  und  jeden  Tag  auf  Befrei- 
ung   hoffte,   dass   aber   das   Bataillon   des  101.  Regiments, 


!)  Schreibcn  Schwarzenbergs  vom  30.  Juli  181 5  an  General  v.  Lecoq 
in  den  acta  iiber  die  hohere  Korrespondenz  etc.  Dresdener  Kriegsarchiv. 
—  *)  Die  nun  folgende  Darstellung  beruht  vollstandig  auf  den  angefuhrten 
Akten  des  Dresdener  Kriegsarchivs. 


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Belagerung  von  Neubreisach.  4  eg 

sowie  die  Lanciers  noch  enragierte  Anh£nger  Napoleons 
seien  und  den  Kommandanten  im  Schach  hielten.  Auch 
war  der  15.  August  —  Napoleonstag  —  noch  mit  allem 
Pomp  begangen  worden  und  es  wehte,  ungeachtet  aller 
direkten  und  indirekten  Mitteilungen  von  dem  Sturz 
Napoleons  und  der  Thronbesteigung  Ludwigs  XVIII., 
immer  noch  die  dreifarbige  Fahne  auf  den  Wallen.  Da 
kam  am  20.  August  der  von  der  franzosischen  Regierung 
gesandte  General  TEglise  vor  die  Festung.  Er  hatte  einige 
Tage  vorher  die  Entlassung  der  Nationalgarden  in  Schlett- 
stadt  bewirkt  und  sollte  rnit  Genehmigung  des  Herzogs 
Ernst  in  die  Festung  Neubreisach  eingelassen  werden,  um 
die  Befehle  der  neuen  Regierung  zu  ttberbringen.  Er  ent- 
sandte  zur  Anmeldung  einen  Offizier  des  101.  Linienregi- 
ments,  von  dem  ein  Bataillon  in  der  Festung  stand  und  der 
seinen  Kameraden  daher  bekannt  war,  aber  auch  er  musste 
schon  auf  Vorposten  die  weisse  Kokarde  abnehmen,  um 
nur  durchgelassen  zu  werden.  Dermoncourt  sagte  dem 
Offizier,  dass  er  den  General  TEglise  nicht  eher  in  der 
Festung  empfangen  k6nne,  als  bis  der  nach  Strassburg 
geschickte  Herbez-Latour  zuriick  sei.  Bei  einem  zweiten 
Versuch,  den  l'Eglise  machte,  um  Dermoncourt  zu  sprechen, 
gelang  ihm  dies  ebenfalls  nicht,  sondern  er  erhielt  von 
dem  schon  genannten  Capitain  Chatelaine  dieselbe  Aus- 
kunft. 

Oberst  Herbez-Latour  traf  am  22.  August  von  Strass- 
burg ein,  konferierte  mit  l'Eglise  und  wurde  mit  Erlaubnis 
des  Herzog  Ernst  in  die  Festung  eingelassen.  Dies  brachte 
den  Umschwung.  Tags  darauf  schon  verkiindeten  Deser- 
teure,  dass  am  24.  unter  Glockengelaute  und  L6sung  von 
100  Kanonenschussen  die  weisse  Fahne  aufgesteckt  werde. 
Diese  Nachricht  bestatigte  der  aus  der  Festung  zuriick- 
kehrende  Herbez-Latour,  dem  alsbald  der  Major  Chate- 
laine mit  der  offiziellen  Ankiindigung  des  Ereignisses 
folgte.  Nun  war  das  Eis  gebrochen;  es  folgten  sich  jetzt 
die  Schritte,  die  zur  allmahlichen  Aufhebung  des  Blockade- 
zustandes  fiihren.  Vom  General  Dermoncourt  lief  am  24. 
ein  Brief  ein,  mit  der  Bitte,  einen  Offizier  nach  Strassburg 
und  zwei  Munizipalrate  zum  Prafekten  nach  Colmar  senden 

Zcitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  3.  30 


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^5o  v.  Gulat-Wellenburg. 

zu  diirfen,  letztere,  um  die  Unterwerfungsakte  der  Neu- 
breisacher  unter  Ludwig  XVIII.  zu  uberbringen.  Diese 
Bitte  wurde  genehmigt,  doch  dauerte  die  Spannung 
zwischen  den  Anhangern  des  alten  und  neuen  Regiments 
fort.  Am  25.  August  kamen  auf  Vorposten  vier  Offiziere 
des  10 1.  Regiments,  die  Hauptleute  Guiot  und  Perries  und 
die  Leutnants  Paarmann  und  Chauvin  an,  welche  als  An- 
hanger  Ludwigs  XVIII .  von  ihren  Kameraden  mit  dem 
Leben  bedroht,  ihrer  Sicherheit  halber  fluchten  mussten. 
Am  26.  August  trafen  gegen  100  franzOsische  Deserteure 
ein,  am  27.  sandte  Dermoncourt  zwanzig  gefangene  Oster- 
reicher  vom  Bataillon  Colloredo  zuruck;  tags  darauf  begann 
er  die  Nationalgarden  zu  entlassen  und  es  kamen  als  erste 
Quote  6  Offiziere  und  200  Mann  nach  Wolfganzen,  von 
wo  sie  Leutnant  von  Roder  mit  Eskorte  nach  Colmar 
brachte.  —  Mit  dieser  ersten  Friedenshandlung  war  die 
Belagerung  effektiv  zu  Ende,  doch  gin  gen  die  weitere  Auf- 
l6sung  der  Garnison  und  die  Verhandlungen  nur  langsam 
von  statten. 

Am  1.  September  suchte  Dermoncourt  in  einem  hof- 
lichen  Brief  an  Leyser  die  Abschliessung  eines  Waffen- 
stillstands  nach,  welcher  ahnliche  Bestimmungen  wie  der 
mit  General  Rapp  in  Strassburg  geschlossene  Vertrag, 
n&mlich  Erhaltung  des  status  quo  innerhalb  vereinbarter 
Demarkationslinien  und  iot&gige  Aufkiindigungsfrist,  ent- 
halten  sollte.  Leyser  wurde  unter  Erteilung  bestimmter 
Instruktionen  von  Erzherzog  Johann  in  Basel  und  General 
Lecoq,  der  den  nach  Paris  abgereisten  Herzog  Ernst  von 
Sachsen  im  Oberbefehl  vertrat,  bevollmachtigt,  mit  der 
Festung  zu  verhandeln.  Am  Tag  darauf  trafen  sich  in 
Wolfganzen  Leyser  und  Oberst  Herbez-Latour;  die  Fran- 
zosen  erhoben  aber  neue  Forderungen,  wie  Neutralisierung 
von  Biesheim  und  Weckolsheim,  Zuleitung  des  Illwassers, 
freien  Verkehr  fur  die  Bewohner  der  Festung,  welche 
Forderungen  von  Erzherzog  Johann  schon  aus  prinzipiellen 
Erwagungen  abgelehnt  wurden.  Zwar  hatte  Dermoncourt 
bis  zum  2.  September  alle  Nationalgarden,  noch  an  diesem 
Tage  iiber  1000  Mann,  entlassen,  aber  seine  Haltung  zur 
Restauration  war  zweifelhaft.  Erzherzog  Johann  liess  ihm 
deshalb    sagen,    dass    es    bei    der    bisherigen    Bestimmung 


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Belagerung  von  Neubreisach.  461 

einer  vierstiindigen  Frist  fur  die  Aufhebung  der  Waffen- 
ruhe  verbleiben  miisse,  so  lange  nicht  dem  Befehl  des 
Konigs  gem&ss  auch  alle  Linientruppen  entlassen  seien. 
Nur  unter  dieser  Bedingung  konne  ein  WafFenstillstand 
mit  iotagiger  Frist,  sowie  freier  Verkehr  mit  der  Festung 
zugestanden  werden;  er  fiigte  hinzu,  »jetzt  ist  es  nicht  die 
Zeit,  wo  wir  uns  Gesetze  vorschreiben  lassen,  sondern  es 
ist  die,  wo  wir  welche  gebenU  Dermoncourt  antwortete 
darauf,  dass  er  alle  Nationalgarden  entlassen  habe  und 
dass  er  auf  erhaltenen  Befehl  von  General  Rapp  —  er 
fuhlte  sich  also  immer  noch  von  der  Befehlsgewalt  der 
gestiirzten  Regierung  abh&ngig  —  auch  die  Linientruppen 
in  den  nachsten  Tagen  entlassen  werde.  Erzherzog 
Johann  liess  ihm  auf  seine  immer  noch  nicht  ganz  zuver- 
lassige  Antwort  andeuten,  dass  vor  der  genauesten  %Aus- 
fuhrung  der  Bedingungen  weder  eine  Konvention  ge- 
schlossen  noch  Erleichterung  der  Einschliessung  fur  die 
Festung  eintreten  wiirde.  Da  fiigte  sich  Dermoncourt;  er 
versprach  alle  Bedingungen  anzunehmen  und  dem  Befehl 
des  Konigs  nachzukommen. 

Bis  zum  5.  September  waren  46  Offiziere  und  1800  Mann 
aus  der  Festung  gekommen;  am  10.  kamen  die  Zoll- 
truppen  —  14  Offiziere  und  186  Mann  —  am  11.  das 
Bataillon  des  101.  Regiments  und  endlich  am  21.  September 
die  Artillerie  zur  Entlassung.  Auf  Veranlassung  des  Generals 
Lecoq  gab  Dermoncourt  an  diesem  Tage  sein  Ehrenwort, 
dass  ausser  einer  Veteranenkompanie,  zu  deren  Belassung 
die  hohere  Erlaubnis  eingeholt  war,  sich  keine  Truppen 
mehr  in  der  Festung  befanden.  Lecoq  hob  hierauf  am 
22.  September  die  Blockade  auf  und  liess  seine  als 
Beobachtungskorps  formierten  Truppen  Kantonnements 
beziehen. 

Nun  konnte  die  Tatigkeit  der  Zivilverwaltung  wieder 
einsetzen;  der  neue  Pr&fekt  des  Departements  Oberrhein 
in  Colmar,  Graf  Casteja,  begann  in  eifriger  Arbeit  und  im 
Benehmen  mit  der  Militargewalt  den  Kriegszustand  in 
die  Friedensverhaltnisse  hiniiberzuleiten;  in  Neubreisach 
wurde  Dermoncourt  durch  den  Vicomte  de  Montjustin 
ersetzt. 

30* 


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462  v.  Gulat-Wellenburg. 

Es  waren  keine  grossen  Waffentaten,  die  sich  vor 
den  Mauern  Neubreisachs,  das  jetzt  tiber  ein  halbes  Jahr- 
hundert  in  die  Stille  des  Friedensschlummers  zuriick- 
sinken  sollte,  abgespielt  haben;  aber  die  Verschieden- 
heit  der  aus  vielen  Teilen  Gross-Deutschlands  sich  fol- 
genden  Kontingente  gab  in  engem  Rahmen  ein  Bild 
jener  >levee  europeenne*,  die  in  ihrem  eleraentaren  An- 
schwellen  den  machtigsien  Eroberer  des  Zeitalters  hinweg- 
spiilen  konnte. 


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Badische    Geschichtsliteratur 

des  Jahres  1905 l). 

Zusammengestellt  von 

Fritz  Frankhauser. 


Verzeichnis    der   Abkiirsungen 

A. 

Archiv. 

ADB. 

Allgemeine  Deutsche  Biographic 

AZtgB. 

Allgemeine  Zeitung,  Beilage. 

BJ. 

Biographisches  Jahrbuch. 

Bl. 

Blatt. 

Bll. 

Blatter. 

DA. 

Diozesan-Archiv. 

Dbl. 

Diozesanblatt. 

DLZ. 

Deutsche  Literaturzeitung. 

Freib.DA. 

Freiburger  Di6zesan archiv. 

Frkftr.Ztg. 

Frankfurter  Zeitung. 

HJ- 

Historisches  Jahrbuch  d.  Gorresgesellschaft. 

HVs. 

Historische  Vierteljahrsschrift. 

HZ. 

Historische  Zeitschrift. 

J- 

Jahrgang. 

Jb. 

Jahrbuch. 

Jbb. 

Jahrbttcher. 

')  Die  vorliegende  Zusammenstellung  beruht  in  der  Hauptsache  auf  den 
Zugangsverzeichnissen  des  Grossh.  Generallandesarchivs  und  der  Grossh.  Hof- 
und  Landesbibliothek.  Fur  freundliche  Mitteilung  von  Beitragen  bin  ich 
Herrn  Geheimen  Archivrat  Archivdirektor  Dr.  Obser  in  Karlsruhe,  Herrn 
Piofessor  Dr.  Jos.  Sauer  und  Herrn  Universitatsbibliothekar  Professor 
Dr.  Pfaff  in  Freiburg  i.  Br.,  Herrn  PfarTer  Reinfried  in  Moos,  Herrn 
Hauptlehrer  Schwarz  in  Karlsruhe  und  Herrn  Staatsarchivar  Dr.  Ttirler  in 
Bern  verpflichtet.  Ganz  besondern  Dank  schulde  ich  Herrn  Bibliothekar 
Ferdinand  Rieser  in  Karlsruhe,  der  mich  sowohl  bei  der  Sammlung  als 
bei  der  Sichtung  des  Materials  in  der  weitgehendsten  Weise  unter- 
stutzt  hat. 


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464 

Kbl.GV. 

Kbl.WZ. 

K6ln.Vztg. 

K.Ztg. 

LC. 

Mh.Gschbl. 

MHL. 

MI6G. 

Mitt. 

Mitt.Heidelb. 

Monbl.Schwarzw  V. 

NA. 

NAGHeidelb. 

NF. 

SA. 

SVGBodensec. 

Vh. 

Vs. 

wz. 

Zs. 

Ztg. 


Frankhauser. 

Korrespondenzblatt   des    Gesamtvereins   der   deutschen 

Geschichts-  und  Altertumsvereine. 
Korrespondenzblatt  der  Westdeutschen  Zeitschrift. 
Kdlnische  Volkszeitung. 
Karlsmher  Zeitung. 
Literarisches  Centralblatt. 
Mannheimer  Gescbichtsblatter. 
Mitteilungen  a  us  der  Historischen  Literatur. 
Mitteilungen  des  Instituts  fiir  osterreichische  Geschichte. 
Mitteilungen   der  Badischen  Historischen   Kommission. 
Mitteilungen  zur  Geschichte  des  Heidelberger  Schlosses. 
Monatsblatter  des  Schwarzwaldvereins. 
Neues    Archiv    der    Gesellschaft    fur    altere    deutsche 

Geschichtskunde. 
Neues  Archiv  flir  die  Geschichte  der  Stadt  Heidelberg. 
Neue  Folge. 
Sonderabdruck. 

Schriften  des  Vereins  fur  Geschichte  des  Bodensees. 
Vierteljahrshefte. 
Vierteljahrsschrift. 

Westdeutsche  Zeitschrift  f.  Geschichte  und  Kunst. 
Zeitschrift. 
Zeitung 


lnhaltsverzeichnis. 
I.  Zeitschriftcn  und  bibliographische  Hilfsmittel.     Nr.   1  — 19. 
II.  Pr&historische,  Rdmische  und  Alamannisch-frankische  Zeit.  Nr.  20 — 29. 

III.  Mittelalter  und  Neuzeit.     Furstenhaus.     Nr.  30 — 62. 

a)  Kurpfalz.     Nr.  30 — 43. 

b)  Baden.     Nr.  44  —  62. 

IV.  Topographie,  Orts-  und  Kirchengeschichte.     Nr.  63 — 182. 

V.  Rechts-,  Verfassungs-  und  Wirtschaftsgeschichte.    Statistik.    Nr.   183 

—234. 
VI.  Kunst-  und  Baugeschichte.     Nr.  235—271. 
VII.  Sagen-  und  Volkskundc.     Sprachliches.     Nr.  272 — 293. 
VIII.  Familien-,  Wappen-,  Siegel-  und  Munzkunde.     Nr.  294 — 308. 
IX.  Bibliotheken.      Archive.      Sammlungen.      Literaturgeschichte.     Buch- 
und  Unterrichtswesen.     Nr.  309 — 350. 
X.  Biographisches.     Nr.  351 — 438. 
XI.  Nekrologe.     Nr.  439 — 474. 
XII.  Besprechungen  friiher  erschienener  Schriften.     Nr.  475 — 526. 


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Badische  Geschichtsliteratur  des  Jahres   1905.  465 

I.  Zeitschriften  und  bibliographische  Hilfsmittel !). 

1.  Zeitschrift  fur  dieGeschichte  des  Oberrheins  (1904, 

Nr.  1).  NF.  XX.  (Der  ganzen  Reihe  59.  Band).  X  -f- 
770  +  74*  S.  +  13  Taf. 

2.  Mitteilungen    der    Badischen    Historischen    Kom- 

mission  (1904,  Nr.  2).  Nr.  27.  Beigegeben  dieser  Zs. 
NF.  XX.     143  S. 

3.  Alemannia  (1904,  Nr.  9).    NF.  VI.     (Der  ganzen  Reihe 

33.  Band).  VII +  320  S.  -+-  5  Abbild.  —  Vgl.  diese 
Zs.  NF.  XXI,   148—149. 

4.  Monatsblatter   des  Badischen  Schwarzwaldvereins. 

Schriftleiter:  Adolf  Petri.  Freiburg  i.  Br.,  Poppen.  1905. 
VIII.  2  Bl.  -f  qb  S.  Illustr.  —  Erscheint  seit  dem 
VIII.  Jahrgg.  wieder  selbstandig;  vgl.    1903,  Nr.  6. 

5.  Schriften   des  Vereins  fur  Geschichte    des  Boden- 

sees  und  seiner  Umgebung  (1904,  Nr.  3).  XXXIV. 
X+  174  S.  —  Vgl.  diese  Zs.  NF.  XXI,  148. 

6.  Freiburger  Diozesanarchiv  (1904,  Nr.  4).  NF.  VI.  (Der 

ganzen  Reihe  33.  Band).  3  Bl.  -j-  427  S.  —  Vgl. 
diese  Zs.  NF.  XXI,    150 — 151. 

7.  Zeitschrift    der   Gesellschaft    fur  Beforderung    der 

Geschichts-,  Altertums-  und  Volkskunde  von 
Freiburg,  dem  Breisgau  und  den  angrenzenden 
Land  en  (1904,  Nr.  10).  XXI  (=  Alemannia  NF.  VI). 
XIV  +  320  S.  +  5  Abbild. 

8.  Schau-in's-Land  (1904,  Nr.  5).    XXXII.     2  Bl.  +  52  S. 

Illustr.  —   Vgl.  diese  Zs.  NF.  XXI,   147—148. 

9.  Freiburger     Munsterblatter.      Halbjahrschrift    fur    diu 

Geschichte  und  Kunst  des  Freiburger  Ministers.  Heraus- 
gegeben  vom  Munsterverein.  Freiburg,  Herder.  1905. 
I.  3  BL-f-92  S.  Illustr.  —  Vgl.  diese  Zs.  NF.  XX, 
509 — 510;    HJ.  XXVI,    930-931    (Alfr.    Hagelstange). 

10.  Neue  Heidelberger  Jahrbucher  (1904,  Nr.   7).     XIII. 

III-f-275  S.;  XIV,  H.   1,  S.   1  — 172. 

11.  Neues  Archiv  fur  dieGeschichte  der  Stadt  Heidel- 

berg und  der  rheinischen  Pfalz  (1904,  Nr.  6).  VI. 
2  Bl.  -+-  265  S.  —  Vgl.  diese  Zs.  NF.  XX,  683. 

')  Bei  den  Zeitschriften  werden  aus  Raumersparnisrucksichten  biblio- 
graphische Angaben  nur  insoweit  gemacht ,  als  gegen  das  Vorjahr  Ver- 
anderungen  eingetrcten  sind.  —  Bei  der  Anfertigung  der  Auszfige  sind  im 
allgemeinen  nur  abgeschlossene  JahrgHnge  und  B&nde  von  Zeitschriften  beriick- 
sichtigt  worden.  —  Rezensionen  aus  Zeitungen  haben  keine  Aufnahme 
gefunden;  Aufsatze  nur  insoweit,  als  sie  dem  Bearbeiter  von  den  Verfassern 
oder  von  anderer  Seite  zur  Verfiigung  gestellt  wurden. 


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466  Frankhauser. 

12.  Mitteilungen     zur    Geschichte     des     Heidelberger 

Schlosses  (1903,    Nr.  7).     V,   H.   12,    S.   1 — 232  + 
27  Abbild.  u.  Taf. 

13.  Mannheimer   Geschichtsb latter    (1904,    Nr.    8). 

VI.  2  Bl.  +  292  Sp.  Illustr.  —  Vgl.  diese  Zs.  NF.  XX, 
318  —  319,  507—508,  682;  XXI,   151— 152. 


14.  Frankhauser,    Fritz.      Badische    Geschichtsliteratur   des 

Jahres   1904.     Diese  Zs.  NF.  XX,  462 — 504. 

15.  Kaiser,   A.     lnhaltsverzeichnis  der  Zeitschrift  fur  die  Ge- 

schichte des  Oberrheins.  Neue  Folge.  Band  I — XX. 
Diese  Zs.  N.F.  XX,   1* — 74*. 

16.  Schwarz,    Benedikt.      Aus    der    badischen    Schul-    und 

Lehrerpresse  des  19.  Jahrhunderts.  Bad.  Schulztg.  XLV, 
202 — 204,  217—219,  234 — 236,  268 — 270,281 — 282. 

17.  Winkelmann,  A.     Bericht  iiber  die  badische  Geschichts- 

literatur des  Jahres  1903.  Jahresberichte  der  Ge- 
schichtswissenschaft,  herausgegeben  von  Berner,  XXVI, 
II,  223  —  238. 

18.  Verzeichnis  der  auf  die  Universitat  Freiburg  bezuglichen 

Literatur.  Erman  u.  Horn,  Bibliographic  der  deutschen 
Universitaten  (Leipzig,    Teubner.     1904)    II,    195—213. 

19.  Verzeichnis   der   auf   die   Universitat  Heidelberg   bezug- 

lichen Literatur.     Ebenda  II,  404 — 451. 


II.  Prahistorische,  R&mische  und  Alamannisch- 
frankische  Zeit. 

20.  Mehlis.  Wissenschaftliche  Streifziige  durch  den  Schwarz- 
wald.  Monbl.SchwarzwV.  VIII,  68 — 69,  73 — 74.  — 
Der  Schwarzwald  XVII,  245 — 247. 


21.  Schumacher,  K.  Baden  in  vorromischer  Zeit.  Limberger, 
Aus  der  Heimat  —  uber  die  Heimat  (Frankfurt,  Diester- 
weg.    1905),   1—4. 

22.  Keune,  B.  Was  bedeutet  limes?  Frkftr.Ztg.  vom  31.  Marz 
1905  (I.  Morgbl.). 

23.  Schumacher,  K.   Baden  unter  roraischer  Herrschaft.    Lim- 

berger (s.  Nr.  21),  5  —  9. 

24.  Bodensee.     Pfahlbaufunde  im  B.     AZtgB.    1905,    I,    295. 
2^.  Bodman.     Pfahlbauansiedelung   bei  B.     LC.  LV1,  324. 

26.  Heidelberg,    H.    Altertumsfunde  in  und  urn  H.  AZtgB.    1905, 

IV,  382. 

27.  Kaiserstuhl.     Hiinengraber  des  K.    Antiquitatenztg.  XIII, 

410. 


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Badische  Geschichtsliteratur  des  Jahres  1905.  a  fry 

28.  Mannheim,  Prahistorische  Funde  in  den  i82oer  Jahren. 

Mh.Gschbl.  VI,  94. 

29.  Weil.      Fund   alamannischer   Graber.      LC.    LV1,    156.    — 

Prahistorische  Funde  im  Hegau.    AZtgB.  1905,  III, 
254—255. 


III.  Mittelalter  und  Neuzeit.     Furstenhaus, 

a)  Pfalz. 

30.  Aus  den  Leidenstagen  der  Pfalz    im    30jahrigen  Krieg. 

Mh.Gschbl.  VI,  288—290. 

31.  Hasenclever,    Adolf.     Die  kurpfalzische  Politik    in   den 

Zeiten  des  schmalkaldischen  Krieges  (Januar  1546  bis 
Januar  1547).  Heidelberg,  Winter.  1905.  XVI -f-  179  S. 
[=  Heidelberger  Abhandlungen  zur  mittleren  undneueren 
Geschichte,  H.  10].  Bespr.:  Diese  Zs.  NF.  XX,  510 
— 512  (Gustav  Wolf);  Mh.Gschbl.  VI,  192  —  193 
(Th[eobal]d);  HJ.  XXVI,  864  (N.  P[aulus]);  Forschungen 
z.  Geschichte  Bayerns  XIII,  314  —  315  (K.  Hauck). 

32.  Thamm,    Melchior.      Zwei    Verordnungen    tiber   Beamte 

der  kurpfalzischen  Kanzlei,  Rechenkaramer  und  Ver- 
waltung  anno  1664  und  1666.  Pfalzisches  Museum  XXII, 
26  —  28. 


Friedrich  II,  s.  Nr.  238.  —    OttHeinrich,  s.  Nr.  258. 

33.  Wilckens,  Theodor.      Das  Winzinger    Schloss    und    der 

Auszug  Johann  Casimirs  von  1578.  Mh.Gschbl.  VI, 
42  —  44. 

34.  Bruchmann,    Karl.     Die  auf  den    ersten  Aufenthalt   des 

Winterkonigs  in  Breslau  bezuglichen  Flugschriften  der 
Breslauer  Stadtbibliothek.  [Programra  des  Konig-Wil- 
helm- Gymnasiums  in  Breslau],  Breslau,  Gutsmann. 
[1905].     36  S.  —  Bespr.:  HZ.  XCV,  364. 

35.  Hauck,  Karl.    Elisabeth,  Konigin  von  Bohmen,  Kurfurstin 

von  der  Pfalz,  in  ihren  letzten  Lebensjahren.  Heidel- 
berg, Winter.  1905.  VIII  -|-  96  S.  [=  Klcine  Schriften 
zur  Geschichte  der  Pfalz  I.].  —  Bespr.:  Mh.Gschbl.  VI, 
192  (Th[eobal]d);  LC.  LVI,    1023. 

36.  Karl  Ludwigs  Hilfegesuch  an  den  Bischof  von  Munster 

1674.     Mh.Gschbl.  VI,    18  —  19. 

37.  Hauck,  Karl.     Ruprecht  der  Kavalier,  Pfalzgraf  bei  Rhein 

(1619 — 1682).  Heidelberg,  Winter.  1906.  117  S. 
[=  Neujahrsblatter  der  Badischen  Historischen  Kom- 
mission  NF.  9.    1906]. 

38.  Weiss,  Josef.     Die  geplante   Heirat  des  pfalzischen  Kur- 

prinzen    Karl    mit    Benedikta,    Tochter    der    Prinzessin 


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468  Frankhauser. 

Palatine,  1667.  Forschungen  zur  Geschichte  Bayerns 
XIII,  93  -  102. 

39.  Hilsenbeck,   Adolf.     Johann  Wilhelm,  Kurfurst  von  der 

Pfalz,  vom  Ryswicker  Frieden  bis  zum  spanischen  Erb- 
folgekrieg.  Forschungen  zur  Geschichte  Bayerns  XIII, 
137 — 165,  272  —  287. 
39 a. He  11  man n,  S.  Aus  den  Briefen  der  Herzogin  Elisabeth 
Charlotte  von  Orleans  an  £tienne  Poller  de  Bottens. 
Tubingen,  Litterar.  Verein.  1903.  XVIII  -j--  131  S. 
[=  Bibliothek  des  Literarischen  Vereins  in  Stuttgart 
CCXXX1]    -  Bespr.:    HVs.  VIII,  146-147  (O.  Weber). 

40.  —   Wille,    Jakob.      Elisabeth     Charlotte,    Herzogin    von 

Orleans.  (Die  Pfalzer  Liselotte).  Bielefeld  u.  Leipzig, 
Velhagen  u.  Klasing.  1905.  3  BI.  -f-  184  S.  +  5  Abbild. 
[^=  Frauenleben,  herausgeg.  von  Hans  v.  Zobeltitz,  VIII], 
Bespr.:  Mh.Gschbl.  VI,  29;  Pfalz.  Museum  XXII,  191 
— 192  (A.  Kennel). 

41.  Rosenlehner,    August.     Kurfurst    Karl  Philipp    von    der 

Pfalz  und  die  julichsche  Frage  1725 — 1729.  Munchen, 
Beck.    1906  (!).     XV +  488  S. 

42.  W [alter].     Karl  Theodors  Hochzeit.     Mh.Gschbl.  VI,   182 

-185. 

43.  v.  Mullenheim-Rechberg,  Hans.    Die  Oberfuhrung  der 

Leiche  der  Kurfurstin  Elisabeth  Augusta  von  Weinheim 
nach  Heidelberg.     Mh.Gschbl.  VI,  285—288. 

b)  Baden. 

44.  Huber,    August.      Ober    Basels    Anteil    am    Roteler   Erb- 

folgestreit  im  Jahre  1503.  Basler  Zs.  f.  Geschichte  u. 
Altertumskunde  IV,  74 — 139,  —  Bespr.:  Diese  Zs. 
NF.  XX,   166  (Frfankhauser]). 

45.  Hoss,  Wilhelm.  Rastatter  Gesandtenmord  und  kein  Ende. 

[SA.  a.  d.  Rastatter  Tageblatt].  Rastatt,  Greiser. 
[1905].     16  S. 

46.  Die    Anspruche    Bayerns    auf    die    badische    Pfalz.     Neue 

bayerische  Landesztg.    1905,  Nr.  294. 


47.  M  tiller,    Leonhard.     Die    politische   Sturm-    und    Drang- 

periode  Badens.    Erster  Teil.     1840 — 1848.    Mannheim, 
Haas.     1905.    Lieferung   1 — 3,  S.    1  — 160. 

48.  Zur  Geschichte    der    siiddeutschen    Mairevolution. 

Die  Grenzboten  J.  LX1V,  II,    390—391.  —   Vgl.  dazu 
Ebenda,  628. 


49.  v.  Poschinger,  Heinrich.    Der  Eintritt  des  Grossherzog- 
tums    Baden    in    den    Norddeutschen    Bund    und     die 


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Badische  Geschichtsliteratur  des  Jahres  1905.  469 

Luxemburger  Frage.  Aufzeichnungen  des  badischen 
Ministers  von  Freydorf.  Die  Grenzboten  J.  LXIV,  IV, 
59  -  69. 

50.  v.  Poschinger,  Heinrich.     Von  der  badisch-elsassischen 

Rheingrenze  vor  1870.  Aufzeichnungen  des  badischen 
Ministers  von  Freydorf.  Preussische  Jahrbb.  CXXI, 
H.  3. 

51.  Feill.    Das  Infanterie-Regiment  Markgraf  Ludwig  Wilhelm 

(3.  Badisches)  Nr.  111.  Bearbeitet  fur  die  Unteroffi- 
ziere  und  Mannschaften  des  Regiments.  Neuabdruck 
der  3.  Aufl.  Berlin,  Mittler.  1905.  103  S.  -+-  1  Abbild. 
+  1   Karte. 

52.  v.  L'Estocq.     Geschichte    des    2.    Badischen    Grenadier- 

Regiments  Kaiser  Wilhelm  1.  Nr.  1 10.  Auf  Befehl  des 
Regiments  verfasst.  Leipzig,  Jacobsen.  [1905].  253  S. 
Illustr. 

53.  v.  Pirscher,  Rudolf.     Ingenieure  und  Pioniere  im  Feld- 

zuge  1870 — 71.  Belagerung  von  Strassburg  (vom 
11.  August  bis  28.  September  1870).  Berlin,  Schall. 
1905.     V+52  S. +  51   Abbild.  u.  Plane. 

54.  v.  Poschinger,  Heinrich.    Eigenhandige  Aufzeichnungen 

des  Prasidenten  des  badischen  Ministeriums  des  Aus- 
wartigen  Rudolf  von  Freydorf  fiber  die  railitarischen 
Einigungsversuche  der  suddeutschen  Staaten.  Annalen 
des  deutschen  Reichs  XXXVIII,    1 — 30. 

55.  Pralle  u.  Gessner.    Geschichte  des  4.  Badischen  Infan- 

terie-Regiments  Prinz  Wilhelm  Nr.  112.  Mannschafts- 
ausgabe.  Zweite  Auflage.  Berlin,  Mittler.  1902.  VIII 
-h  200  S. 

56.  Das    2.    Badische    Feldartillerie-Regiment    Nr.    30. 

Auf  Grund  urkundlichen  Materials  zusammengestellt. 
Berlin,  Vossische  Buchhandlung.  1905.  16  S.  -f- 
1    Abbild. 


57.  Lager.     Johann  II.    von  Baden,   Erzbischof   und  Kurfurst 

von  Trier.  Trier,  Lintz.  1905.  2  Bl.  -f  no  S. 
[=  Trierisches  Archiv ,  Ergiinzungsh.  IV].  Bespr.: 
HZ.  XCV,  356-357  (H.  K[aiser]). 

58.  Korth,  Leonard.     Markgraf  Ludwig  Wilhelm  von  Baden. 

—  Der  Turkenlouis.  —  Baden-Baden,  Pfeiffer.  1905. 
V-f-  104  S.  +  13  Abbild.  u.  Kart.  Bespr.:  Diese  Zs. 
NF.  XX,  693—694  (K.  0[bser]). 

59.  Funck,  Heinrich.     Lavaters  Besuche  bei  Karl  Friedrich 

von  Baden  im  Jahre  1783.  Diese  Zs.  NF.  XX,  422 
—427. 

Karl  Friedrich,  s.  Nr.    144,  213. 


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470 


Frankhauser. 


60.  Zobel.      Wilhelm    Ludwig    August,    Graf    von    Hochberg, 

nachmals    Markgraf    von    Baden.      Bad.    Fortbildungs- 
schule  XIX,   1  —4. 

61.  H.    Stefanie,  Grossherzogin  von  Baden.     Das  Badener  Land 

1905,  Nr.  50. 

62.  v.  Weech.    Leopoldine,  Fiirstin  zu  Hohenlohe-Langenburg, 

geb.  Markgrafin  von  Baden.     BJ.  VIII,  49. 


IV.  Topographic,  Orts-  und  Kirchengeschichte. 

63.  Fischer,   Wilhelm.    Badische  Burgen.     Der  Schwarzwald 

XVII,   113— 114,   126  —  127,   143—144. 

64.  G[erwig],    R.      Warttiirme.      Pforzheimer    Anzeiger    1905, 

Nr.  83. 

65.  Aus   der   Geschichte  des  fruheren  Oberrheinkreises  rait 

besondererBerucksichtigungdes  Breisgaues.  Das  Badener 
Land   1905,  Nr.    13,   14. 

66.  Groos,  Wilhelm.    Auswanderer  aus  den  Aratern  Emmen- 

dingen  und  Karlsruhe  in  der  sudungarischen  Gemeinde 
Franzfeld.     Alemannia  NF.  VI,  81   -  103. 

67.  Krieger,  Albert.  Topographisches  Worterbuch  des  Gross- 

herzogtums  Baden.  Herausgegeben  von  der  Badischen 
Historischen  Kominission.  Zweite  durchgesehene  und 
stark  verrnehrte  Auflage.  (Fortsetzung  von  1903,  Nr.  88; 
1904,  Nr.  97).  Heidelberg,  Winter.  1905.  1  Bl.  -f- 
1590  Sp.  Bespr.:  LC.  LVI,  1321  —  1322  (K — ff); 
HZ.  XCIV,  137—138  (A.  Winckelraann);  Mitt.  a.  d. 
histor.  Litteratur  XXXIII,  116  — 117  (W.  Martens);  Mh. 
Gschbl.  VI,   265. 

68.  Manger,   J.    M.     Beschreibung   des   Amtsbezirks    Eramen- 

dingen.  Vierte  verbesserte  und  verrnehrte  Auflage. 
Emmendingen,  Druck  und  Verlagsgesellschaft  (vorm. 
Dolter).      1905.      1    Bl. +- 60  S.     Illustr. 

69.  Odenwald-Buch.  Heimatkunde  des  Odenwalds  und  seiner 

wciteren  Umgebung.  Mit  Beitragen  von  Ed.  Anthes, 
Th.  Beck,  Karl  Bergraann,  Chr.  Bill,  Ph.  Buxbaum, 
E.  Chelius,  Greim,  Horn,  K.  Kleinschmidt,  F.  Knapp, 
K.  Morneweg,  J.  Nover,  Gg.  Schafer,  Schwarz,  Gg. 
Volk,  W.  Wilbrand.  Stuttgart,  Hobbing  u.  Buchle. 
[1905].  IV  +  437  S. +43  Taf.,  Abbild.  u.  Karten. 
69a.Ratzel,  Friedrich.  Siidwestdeutsche  Wanderungen.  Ent- 
halten  in    R.  »Gliicksinseln  und  Traurae*   (s.  Nr.  415), 

339—390. 

70.  Verzeichnis    samtlicher   Ortschaften    der   Ober-Postdirek- 

tionsbezirke  Karlsruhe  (Baden)  und  Konstanz  (Gross- 
herzogtum  Baden,  Hohenzollernsche  Lande  und  Grossh. 
Hessischer  Amtsgerichtsbezirk  Wimpfen).    Bearbeitet  bei 


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Badische  Geschichtsliteratur  des  Jahres   1905.  47  j 

cler  Kaiserlichen  Ober-Postdirektion  in  Karlsruhe  (Baden) 
im  Mai  1905.  Berlin,  Reichsdruckerei.  1905.  XXIII 
+  196  S. 

71.  Albert,    Peter  P.     Die  habsburgische  Chronik   des  Kon- 

stanzer  Bischofs  Heinrich  von  Klingenberg.  Diese  Zs. 
NF.  XX,  179-223.    Bespr.:  HZ.  XCV,  354  (K.  Wenck). 

72.  Bihler,    Otto.     Die  Karfreitagsprozession  im  Breisgau    in 

der  Mitte  des  18.  Jahrhunderts.  Das  Badener  Land 
1905,  Nr.    17. 

73.  Brehm,  Karl.     Zur  Geschichte  der  Konstanzer  Diozesan- 

synoden  wahrend  des  Mittelalters.  (Fortsetzung  von 
1904,  Nr.  81).  DA.  von  Schwaben  XXIII,  30—32, 
44 — 48,  60 — 64,  92 — 96,   142  -  144. 

74.  Geier,  Fritz.    Die  Durchfuhrung  der  kirchlichen  Reformen 

Josephs  11.  im  vorderosterreichischen  Breisgau.  [Frei- 
burger  Preisschrift].  Stuttgart,  Enke.  1905.  XII  -|- 
248  S.  [  =  Kirchenrechtliche  Abhandlungen,  herausgeg. 
von  Ulrich  Stutz,  H.  16./ 17].  Bespr.:  MJ6G.  XXVI, 
656  (Wretschko);  HJ.  XXVI,  866-867  (A|U>er]t;  A. 
f.  kathol.  Kirchenrecht  LXXXV,  404  —  408. 

75.  Jerger,    A.      Tempi    passati.      Vergangene    Zeiten!      Ein 

Stuck  badischen  Kulturkampfs  oder  gerichtliches  Ver- 
fahren  gegen  die  im  Jahre  1874  ausgeweihten  und 
gesperrten  Neupriester.  Aktenmassig  und  tagbuchgetreu 
erzahlt.  Zweite  Auflage.  Lahr,  Schomperlen  (Nach- 
folger  P.  Bosch).     1905.      1   Bl.  -f-116  S. 

76.  Lutolf.  Zur  heutigen  Hagiographie.    St.  Fridolin.    Schweizer 

Kirchenztg.    1905,  Nr.  52. 

77.  Oechsler,     Hermann.      Die    Jahrtagstiftung    des    Land- 

kapitels  Breisach.     Freib.DA.  NF.  VI,   245 — 257. 

78.  Regesta    Episcoporum    Constantiensium.      Regesten 

zur  Geschichte  der  Bischofe  von  Constanz  von  Bubulcus 
bis  Thomas  Berlower  517 — 1496.  Herausgegeben  von 
der  Badischen  Historischen  Kommission.  II.  1293 
— 1383.  Bearbeitet  von  Alexander  Cartellieri.  Mit 
Nachtragen  und  Registern  von  Karl  Rieder.  Inns- 
bruck, Wagner.  1905.  VII  -f-  603  S.  —  Vgl.  1902, 
Nr.   141. 

79.  Rieder,  Karl  u.  Ludwig,  Theodor.    Zwei  neue  Quellen 

zur    Geschichte    des  Bistums    und    der  Stadt  Konstanz. 

I.  Eine  unbekannte  Konstanzer  Bistumschronik  von  K.  R.; 

II.  Eine  neue  Konstanzer  Stadtchronik  von  Th.  L. 
Diese  Zs.  NF.  XX,  339-347. 

80.  Sevin,    Hermann.       Der    erste     Bischof    von    Konstanz. 

Uberlingen,  Schoy.     1905.      104  S. 

81.  Derselbe.     Ursprung    der   alten    Linzgauer    Pfarrsprengel. 

Cberlingen,  Schoy.     1905.      18  S. 


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472 


Frankhauser. 


82.  Thudichum,  Friedrich.  Die  Diozesen  Konstanz,  Augs- 
burg, Basel,  Speier,  Worms  nach  ihrer  alten  Einteilung 
in  Archidiakonate,  Dekanate  und  Pfarreien.  Tubingen, 
Laupp.  1906  (!).  V-+-  125  S.  \=  Tiibinger  Studien  fur 
schwabische  und  deutsche  Rechtsgeschichte  Nr.   2]. 

83 ,m  Bossert,  Gustav.  Beitrage  zur  badisch-pfalzischen  Refor- 
mationsgeschichte  (Schluss;  vgl.  1902,  Nr.  155;  1903, 
Nr.  83;    1904,    Nr.  88).     Diese  Zs.  NF.  XX,    41—89. 

84.  Reu,    Johann    Michael.      Quellen    zur    Geschichte    des 

kirchlichen  Unterrichts  in  der  evangelischen  Kirche 
Deutschlands  zwischen  1530  und  1600.  1.  Teil.  Quellen 
zur  Geschichte  des  Katechismus-Unterrichts.  I.  Sud- 
deutsche  Katechisraen.  Giitersloh,  Bertelsmann.  IQ04. 
XIV  4-  847  S.  Bespr.:  DLZ.  XXVI,  719— 722' (P. 
Drews);  Diese  Zs.  NF.  XX,  170— 171  (K.  0[bser]); 
LC.  LVI,  707  (Gustav  Pfannmuller);  Beitrage  z.  bayr. 
Kirchengeschichte  XI,   191  — 198  (Th.  Kolde). 

85.  Rott,  Hans.  Kirchen-  und  Bildersturm  bei  der  Einfuhrung 

der  Reformation  in  der  Pfalz.  NAGHeidelb.  VI,  229 
—  254.  

86.  Asbach.    H.    Bitte  des  Pfarrers  Sixtus  zu  Asbach  um  Kora- 

petenzwein   1658.     Mh.Gschbl.  VI,  91 — 92. 

87.  Baden-Baden.      Fromherz,     Albert.       Baden-Baden    zur 

Franzosenzeit.  Skizzen  aus  dem  Badeleben  vor  funfzig 
Jahren.  Herausgegeben  und  mit  einem  Vorwort  ver- 
sehen  von  Karl  Hauck.  Baden-Baden,  Weber.  1905. 
37  S.  Bespr.:  Diese  Zs.  NF.  XX,  513—514  (K. 
Ofbser]). 

88.  —  Rossler.     Die    Bader    in    Baden-Baden    im    16.  Jahr- 

hundert.  Arztl.  Mitt,  aus  und  fur  Baden  LXI,  65 — 69, 
73  —76.  —  Balneologische  Centralztg.  1905,  Nr.  23 — 27. 

89.  —  von  Zobeltitz,  Hanns.  Baden-Baden  einst  und  jetzt. 

Velhagen    u.   Klasings    Monatshefte  J.  XX,    I,    65  —  82. 
Baden-Baden,  s.  Nr.  242,  243. 

90.  Bergheim-Markdorf .    Wetzel,  M.     Frauenkloster  Bergheim- 

Markdorf.     Gehrenberger  Bote    1905,  Nr.    102 — 116. 

91.  Billigheim.      Wieland,     M.      Kloster    Billigheim.      Cister- 

zienserchronik   1905,  Nr.   200,   201. 
Bode  met,  s.  Nr.  5,  24.     Bodmann,  s.  Nr.  25. 

92.  Boxberg.     Hofmann,  Karl.     Die  Verpfandung    des    pfiil- 

zischen  Oberamts  Boxberg  an  das  Bistum  Wtirzburg 
und  den  Deutschorden  (1691 — 1740).  (Fortsetzung  von 
1904,  Nr.    111).     NAGHeidelb.  VI,    193 — 199. 

93.  —   Derselbe.      Die    Erwerbung    der    Herrschaft    Boxberg 

durch  Kurpfalz.  [Nachtrag  zu  1904,  Nr.  1 10].  NAG 
Heidelb.   VI,   200. 


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Badische  Geschichtsliteratur  des  Jahres   1905.  473 

94.  Brdunlingen.    Sernatinger,  Hermann.    Anno    1489.    Ein 

Festspiel  aus  Braunlingens  Vergangenheit.  Mit  histo- 
rischer  Einleitung  von  Dr.  Eugen  Baize r.  Stuttgart, 
Bonz.      1905.     XXIV  -j-  122  S. 

95.  Breisach.     Eine    alte    Hochzeitseinladung.      Das    Badener 

Land   1905,  Nr.  47. 
Breisach,  s.  Nr.  77. 

96.  Breiinau.     Siefert,  Rudolf.     Beitrage    zur  Ortsgeschichte 

von  Breitnau.     Schau-in's-Land  XXXII,  37—42. 
Brcitnau,  s.  Nr.  244. 

97.  Brombach.     Mulsow,  J  oh.     Brombach  im  Wiesental.     Ein 

Beitrag  zur  Heimatkunde.  Lahr,  Schauenburg.  1905. 
3  BI.  +  306  S. 
97 a.  Bronnbach.  Kern,  Rolf.  Die  Reformation  des  Klosters 
Bronnbach  durch  Wertheim  und  die  Gegenreformation 
durch  Wurzburg.  Neue  Heidelb.Jbb.  XIII,  173 — 275. 
Bruchsal,  s.  Nr.    189,  245. 

98.  Biihl.      Allerlei    aus    Buhl.      Der    Schwarzwald    XVII,    295 

— 296. 

99.  —  Hack,    Hellmuth.     Geschichte    der  Evangelischen    in 

Biihl.  Festschrift  zum  sojahrigen  Jubilaum  der  evan- 
gelischen Gemeinde  in  Biihl  am  28.J2Q.  Juli  1900. 
Buhl,  Konkordia.     [1900].      19  S. 

100.  —  R [ein fried],  K.    Chronik  der  Stadt  Biihl.    Katalog  der 

Gewerbe-  und  Industrie- Ausstellung  in  Biihl  vom  5.  August 
bis  3.  September  1905  (Biihl,  Unitas.     [1905]),   7—20. 

10 1.  —  Schindler,    H.     Zur    Erinnerung    an    die  Anwesenheit 

des    Grossherzogs    Friedrich     und    der     Grossherzogin 
Luise  bei  der  Gewerbeausstellung  Buhl.     Biihl,    Unitas. 
1905. 
Buhl,  s.  Nr.  210,  225,  230. 

102.  Burkheim.     Kaiserstuhlfahrten  [betr.  B.].     Der  Schwarzwald 

XVII,   no— 113. 
Daxlanden,  s.  Nr.  343. 

103.  Donaueschingen.    Tumbult,  Georg.    Die  Fiirstlich  Fursten- 

bergische    Brauerei    zu  Donaueschingen.      1705 — 1905. 
Ein    geschichtlicher    Riickblick.      Stuttgart,    Greiner    u. 
PfeifTer.      1905.     78  S.     Illustr. 
Durlach,  s.  Nr.  323.     Edingcn,  s.  Nr.   186. 

104.  Emmendingen.    Munzer,  A.    Der  Leseverein  Emmendingen. 

Eine  geschichtliche  Skizze  zu  dessen  Sakularfeier. 
[=  Festschrift  zur  Feier  des  ioojahrigen  Bestehens  der 
Lesegesellschaft  Emmendingen.  1805—1905].  Emmen- 
dingen, Druck-  u.  Verlagsgesellschaft  (vorm.  Dolter). 
1905.     22  S. 

105.  —  Otto,  K.  Drei  Graber.    Eine  Goethe-Erinneru ng.    [Grab 

von  Cornelia  Goethe  in  Emmendingen,    von  Friederike 


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474 


Frankhauser. 


Brion  und  von  »01ivie«  Marie  Salomea  Marx,  geb. 
Brion   in   Meissen  he  ira].     Der  Schwarzwald    XVII,    328 

—330. 
Emmtndingen,  s.  Nr.  66,  68. 

106.  Ettlingen.     A  p.      Geschichte    der    Stadt    Ettlingen.       Der 

Schwarzwald  XVII,  27  —  28. 

107.  —  Boesser.     Ettlingen  und  das  Albtal.    Monbl.SchwarzwV. 

VIII,   17  —  22. 

108.  —  Waltzer,  Heinrich.    Schicksale  der  Ettlinger  Neptun- 

inschrift.     Diese  Zs.  NF.  XX,  90—93. 

109.  Freiburg.    Albert.    Zur  Geschichte  des  Bertholdbrunnens. 

Freib.  Tagbl.   1905,  Nr.   115,  I, 

1 10.  —   Bihler,  O.    Zur  Geschichte  des  Schlossberges  zu  Frei- 

burg. Der  Hausfreund  (B.  z.  Freib.  Tagbl.)  1905, 
Nr.  8,  9. 

111.  —   Dr.  /?,     Die    Feier    des    7.  Juli    in    Freiburg  i.  B.    im 

Jahre   1805.     Strassburger  Post   1905,  Nr.  712. 

112.  —  Flamm,  Hermann  u.  Albert,  Peter  P.     Ordnungen 

und  Satzungen  der  Munsterkirche.  Freib. Miinsterbl.  I, 
63—90. 

113.  —  Flarara,  Hermann.    Zur  Geschichte  der  Hausernamen 

in  Freiburg  i.  B.    Das  Badener  Land  1905,  Nr.  49 — 52. 

114.  —   Derselbe.    Hauserbuch  der  Vorstadt  Neuburg.    II.  Teil 

(Fprtsetzung).  Oberstadt  (ostlich  der  Kaiser-  und 
Zahringerstrasse).  (Fortsetzung  von  1904,  Nr.  124). 
[=  76.  Fortsetzung  der  Beitrage  zur  Geschichte  der 
Sladt  Freiburg  und  des  Breisgaus],  Adressbuch  d.  Stadt 
Freiburg  f.    1906,   19 — 32  -+-  1   Karte. 

115.  —  Freiburg  im  Breisgau.     Ein  Fiihrer  durch  die  Stadt 

und  ihre  Umgebung.  5.  Aufl.  Freiburg,  Lorenz.  1905. 
68  S. 

116.  —  Marie  Antoinette  in  Freiburg.     Das  Badener  Land 

1905,  Nr.  46. 

117.  —  Maurer,  Anton.    Das  Rechnungswesen  des  Freiburger 

Ministers.     Freib.  Miinsterbl.  I,  36 — 39. 

118.  —  Schlang,    Wilhelm.     Funfzig   Jahre    heimatlicher  Ge- 

sangspflege.'     Festschrift    zum    sojahrigen    Stiftungsfest 

des  Freiburger  Mannergesangvereins  »Concordia«,   1 1.  u. 

12.  Juni    1904.    Freiburg,  Hochreuther.   [1904].     47  S. 

Freiburg,    s.  Nr.  6—9,   l8,   192,    207,    228,    231,    239,    246—253,    284. 

285,  291,  331,  336,  337.    FUnfheimburger-  Wald,  s.  Nr.  216.    GremmeU- 

ba  h,  s.  Nr.  233. 

1 19.  Grunsfeldhausen.    Wingler,  H.    Eine  alte  Kirche  in  Baden 

[St.  Achatiuskapelle  in  G.].  Das  Badener  Land  1905, 
Nr.  44. 

120.  Hardheim.     Prailes,  Jakob  Albert.     Die  Einfuhrung  der 

Reformation  in  Hardheim  (Amt  Buchen).  Freib.DA. 
NF.  VI,  258-  341. 


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Badische  Geschichtsliteratur  des  Jahrcs  1905.  47c 

121.  Heidelberg,     Chronik    der    Stadt  Heidelberg    fur    das  Jahr 

1904.  XII.  Jahrgang.  Im  Auftrage  des  Stadtrates 
bearbeitet  von  August  Thorbecke.  Heidelberg,  Hor- 
ning.     1906  (!).     2  Bl.  +  173  S.  +  12  Abbild. 

122.  —   Fischer,  Wilhelm.     »Kriegsgreuel  aller  Zeiten«.     Die 

Verwustung  der  Pfalz  und  die  Greuel  der  Zerstorung 
Heidelbergs,  Stuttgart,  Strecker  u.  Schroder.  [1905]. 
80  S. 

123.  —  Hausrath,  Adolf.    Heidelberg.    Deutsche  Heimat  VI, 

97—104,   129—135,   171- 178. 
Heidelberg,    s.  Nr.   10—12,   19,  26,  43,  218,  254—260,    276,    283,    336, 
338,  339- 

124.  Herdern.    Kartels,  J.    Herdern  bei  Freiburg  in  Br.    Nach 

wissenschaftlichen  Quellen  im  Auftrage  des  Lokalvereins 
Herdern.  Freiburg,  Wagner.  1905.  3  Bl.  -f-  180  S. 
Illustr. 

125.  Hinterzarten.     Rudraann,  Otto  und  Baur,  Jos.     Hinter- 

zarten    im  Schwarzwald,    Hohenluftkurort   am    Feldberg. 
Freiburg,  Wenzel.     [1903].     10 1   S.  -p-  1   Karte.     Illustr. 
Hohengeroldseck*  s.  Nr.  273. 

126.  Kaferlal.    Die  Kafertaler  Kirchen.     Mh.Gschbl.  VI,  290 

—291. 
Kaiser stuhl,  s.  Nr.  27. 

127.  Karlsruhe.    Chronik  der  Haupt-  und  Residenzstadt  Karls- 

ruhe fur  das  Jahr  1904.  XX.  Jahrgang.  Im  Auftrag 
der  stadtischen  Archivkommission  bearbeitet.  Karlsruhe, 
Macklot.      1905.     2  Bl.  -f  202  S.  +  9  Abbild. 

128.  —  Holsten,  Richard.    Karlsruhe.    Schlossbezirk,  Schloss- 

garten  und  Wildpark  (»Klosterweg«).  Erlebnisse  und 
Erinnerungen.     Karlsruhe,    Selbstverlag.      1905.     49  S. 

129.  —  Karlsruhe.     Bad.    Fortbildungsschule    XIX,    5 — 7,    36 

—39.  51— 54»  7°— 72»    85— 87.    99~i°3»    116—120. 

130.  —  Meyer,  Franz  Sales.    Die  Haupt-  und  Residenzstadt 

Karlsruhe.    Im  Auftrage  des  Stadtrates  verfasst.    Karls- 
ruhe, Braun.      1905.      148  S.  +  50  Abbild.  -f-  l   Plan. 
Karlsruhe,    s.  Nr.  66,    261—263,    310     313,    316,    324,   325,  344,  367. 
Kirchheim,  s.  Nr.  194.     Konstanz,    s.  Nr.    71,    73,    78,    79,    80,    82, 
183  —  185,   191,  235,  264,  287,  308,  325,  356,  427a. 

131.  Kiirnbach.    Becker,  Eduard.    Der  Heimfall  des  Sternen- 

felsischen  Lehens  zu  Kurnbach    an  Hessen.     Diese  Zs. 
NF.  XX,  389—421. 
Ladenburg.  s.  Nr.  332.     Langenschiltach,  s.  Nr.  233.     Lausheim,    s.  Nr. 
290.     Lenzkirch,  s.  Nr.  212. 

132.  Lichlenlal.    H.    Rettung   des  Klosters    Lichtental   im    Jahre 

1689.     Das  Badener  Land   1905,  Nr.  45. 

133.  Liebeneck.     [Gerwig,    Robert],     Liebeneck.      Pforzheimer 

Anzeiger   1905,  Nr.  87   u.  88. 
Linxgau,  s.  Nr.  81. 
Zcitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  3.  3 1 


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476  Frankhauser. 

134.  Luzenberg.    Luzenberg  und  Waldhof.     Mh.Gschbl.  VI,   242 

—243. 

135.  Pforzheim.    Heinrich  Geering's  Lobspruch  auf  das  furst- 

liche  Freischiessen  zu  Pforzheim  1561.  Aus  Anlass 
des  XXI.  Verbandschiessens  des  Badischen  Landes- 
schutzenvereins,  des  Pfalzischen  und  Mittelrheinischen 
Schutzenbundes  herausgegeben  von  Karl  Maurer.  Pforz- 
heim, Birkner  und  Brecht.  1905.  XII  -f-  57  -f-  1  S. 
Illustr. 

136.  Mannheim,     Anno   1689.     Mh.Gschbl.  VI,  232  —  235. 

137.  —  Aufzeichnungen  uber  Hochwasser  1740—1816.    Mh. 

Gschbl.  VI,  69  —  70. 

138.  —  Ballordnung  des  Hoftheaters  von   1815.     Mh.Gschbl. 

VI,  44—45. 

139.  —  Baumann,  Armand.    Schillers  Freundinnen  in  Mann- 

heim.    Mh.Gschbl.  VI,    103 — 124. 

140.  —   Caspari,  W.     Der  Rheiniibergang  des  v.  Sackenschen 

Korps  bei  Mannheim  am  1.  Januar  1814.  Mh.Gschbl. 
VI,  247—257.  —  Nachtrag  dazu  Ebenda,   290. 

141.  —   Cl[aasen,    Hubert],     Mannheimer  Karlsschuler.     Mh. 

Gschbl.  VI,    146. 

142.  —  G[oeri]g,    W.     Schillers  Rede   in    der  Deutschen  Ge- 

sellschaft   [zu  Mannheim],     Mh.Gschbl.    VI,    147 — 148. 

143.  —  Derselbe.     Die  Mannheimer  Messen.     (Fortsetzung  zu 

1904,  Nr.  217).     Mh.Gschbl.  VI,  227  —  232. 

144.  —  Derselbe.    Besuch  des  Markgrafen  Karl  Friedrich  von 

Baden  und  des  Herzogs  Karl  August  von  Sachsen- 
Weimar  in  Mannheim  1784.    Mh.Gschbl.  VI,  214 — 215. 

145.  —  Irrenfursorge  im  alten  Mannheim.  Mh.Gschbl.  VI,  168. 

146.  —  Die  Komodienhutte  auf  dem  Marktplatz.    Mh.Gschbl. 

VI,  262  —  263. 

147.  —  Dr.    Mai's    Sendschreiben    uber    den    Gebrauch    und 

Missbrauch  der  Rheinbader  1778.  Mh.Gschbl.  VI,  186 
—  189. 

148.  —  Ein  Mannheimer  [Hermann]  als  Universitatsbuchbinder 

in  Marburg   1534.     Mh.Gschbl.  VI,  94. 

149.  —  Sands  Richtstatte.     Mh.Gschbl.  VI,  45 — 46. 

150.  —  Schiller  und  seine  Mannheimer  Wirtsleute.  Koln.Vztg. 

1905,  Nr.    190. 

151.  —  Ein  Streik   der  Zimmergesellen   im  Jahre   1784.     Mh. 

Gschbl.   VI,  203. 

152.  —  Thiele,    E.     Zur  Obersiedlung    der   franzosischen  Ge- 

meinde  Mannheims  nach  Magdeburg  1689.  Geschichtsbll. 
fur  Stadt  und  Land  Magdeburg  XXXIX,   143 — 157. 

153.  —  Die    Obergabe    Mannheims    1622.     Mh.Gschbl.  VI, 

15-18. 

154.  —   Verwaltungsbericht    der    Grossherzoglich  Badischen 

Hauptstadt    Mannheim    fur    die    Jahre   1900/1902.     Im 


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Badische  Geschichtsliteratur  des  Jahres  1905.  477 

Auftrag  des  Stadtrats  bearbeitet  durch  das  Statistische 
Amt.  [Mannheim],  Mannheimer  Vereinsdruckerei.  [1905]. 
XIV  +  663  S. 

155.  Mannheim.      Die    Vorziige    Mannheims    (1775).      Mh. 

Gschbl.  VI,  235—238. 

156.  —  Walter,    Friedrich.      Das    Stephanienschlosschen    in 

Mannheim.  Mh.Gschbl.  VI,  29 — 33.  —  Dazu  Nachtrag 
Ebenda,  216—217. 

157.  —  Derselbe.      Eine    Mannheimer    Faschingspredigt    aus 

dem   18.  Jahrhundert.     Mh.Gschbl.  VI,  66—69. 

158.  —  Derselbe.     Hoffmann   von    Fallersleben   in  Mannheim. 

Mh.Gschbl.  VI,  57-66. 

159.  —   Derselbe.      Wo    hat   Schiller   in   Mannheim   gewohnt? 

Mh.Gschbl.  VI,   125—134. 

160.  —   Die    Zolifreiheit    und    der    Mannheimer    Biirgereid. 

Mh.Gschbl.  VI,  260—261. 

161.  —  Zwei  Erlasse  des  Intendanten  v.  Dalberg  gegen  Nach- 

lassigkeit.  Mh.Gschbl.  VI,  214. 
Mannheim,  s.  Nr.  13,  28,  195,  200,  208,  227,  232,  265,  314,  325,  327 
—  329.  333»  334»  345— 348-  Markdorf,  s.  Nr.  90.  Meissenheim,  s. 
Nr.  105.  Michelfeld,  s.  Nr.  322.  Mbhringen,  s.  Nr.  288.  Neckarau, 
s.  Nr.  214.  Obergrombach,  s.  Nr.  189.  Oberrotweit,  s.  Nr.  321. 
Offenburg,  s.  Nr.  266,  320.      Otter sweier,  s.  Nr.  267. 

162.  Peter shausen.  Hunn,  Karl.    Quellenkritische  Untersuchungen 

zur    Petershauser    Chronik.      [Freiburger    Dissertation], 
Freiburg,  Charitas.      1905.     87  S. 
Peterstal,  s.  Nr.  229a.     Pforzheim,  s.  Nr.   135,  268,  325.     Philifpsburg, 
s.   189.     Kappenau,  5.  Nr.  292.     Eastatt,  s.  Nr.  45,  315,  349. 

163.  Reichenau.    Moll  wo,  Carl.    Ulm  und  die  Reichenau.    Ein 

Beitrag  zur  Verfassungsgeschichte  der  Stadt  Ulm.    Diese 
Zs.  NF.  XX,  552-604. 
Rotenberg,  s.  Nr.  189. 

164.  Salem.     Dengel,    Ignaz    Philipp.      Die    politische    und 

kirchliche  Tatigkeit  des  Monsignor  Josef  Garampi  in 
Deutschland  1761  — 1763.  Geheime  Sendung  zum  ge- 
planten  Friedenskongress  in  Augsburg  und  Visitation 
des  Reichsstiftes  Salem.  Rom,  Loescher.  1905.  XI  + 
196  S. 
Salem,  s.  Nr.  350. 

165.  St.   Georgen.    Roder,  Christian.    Das  Benediktinerkloster 

St.  Georgen  auf  dem  Schwarzvvald,  hauptsachlich  in 
seiner  Beziehung  zur  Stadt  Villingen.  Freib.DA.  NF.  VI, 

1-76. 

166.  St.  Katharina.     Geschichtliches    uber    die    St.    Katharinen- 

kapelle  auf  dem  Kaiserstuhl.  Das  Badener  Land  1905, 
Nr.   24. 

167.  St.  Peter.    R[auscher],  H [ein rich].    Vollstandiger  Unter- 

richt   alles   dessen,    was    die   Laienbruder   zu  St.  Peter 

31* 


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478  Frankhauser. 

zu  beobachten  haben.    Niedergeschrieben  von  Br[uder] 

H.    R.    im   Jahre    1792.     Mitgeteilt    von    Julius   Mayer. 

Freib.DA.  NF.  VI,   140—244. 
168.  Scharhof.    Klenck,  J.    Eine  Steuerverweigerung  im  Schar- 

hof.     Mh.Gschbl.  VI,  263-264. 
i6g.  Schauenburg.    Baumeisterrechnung  von  Schauenburg  in 

der  Ortenau   1438  — 1447.    Erste  Urkundenbeilage  zum 

Burgwart  III,  Nr.  4. 

170.  —  Brandeck,    Hans.      Die    Schauenburg    im  Renchtale. 

Das  Badener  Land   1905,  Nr.    1. 

171.  Schonau.    Christ,  Karl.    Die  Schonauer  und  Lobenfelder 

Urkunden  von  1142  — 1225  in  Auszugen,  Obersetzungen 
und  Erlauterungen.     (Fortsetzung  von   1904,   Nr.   196). 
Mh.Gschbl.  VI,  33—42,  52—57,   176—182,   198  —  205. 
Schwarzach,  s.  Nr.  269. 

172.  Sdigental.    Wieland,  M.    Kloster  Seligental.    Cisterzienser- 

chronik   1905,  Nr.    196. 
Steinbach,  s.  Nr.   189. 

173.  Steinegg.     Gerwig,    R.     Schloss   Steinegg.     Geschichtliche 

Skizze.     Pforzheimer  Anzeiger   1906,  Nr.  57,  58,  63,  64. 

174.  Sieinen.     Schlier.     Spuren   vergangener  Zeiten    im  Kirch- 

spiel    Steinen.      Der    Feierabend    (Unterhaltungsbeilage 
zum  Oberlander  Boten)   1905,  Nr.    11  — 16,   18,   19. 
Ticfenbronn,  s.  Nr.  270. 

175.  Triberg.    Chronik  und  Verwaltungsbericht  der  Stadt  Tri- 

berg    fur   das   Jahr    1904.     Triberg,   Rombach.      1905. 
37  S.     Illustr. 
Uberlingen,  s.  Nr.  325. 

176.  Ulm.      R[einfried],      Zur    Ortsgeschichte    von    Ulm    bei 

Lichtenau.  Acher-  und  Bvihlerbote  1905,  Januar  24—31. 
llllingen,    s.  Nr.   165,     190.      Waldhof,    s.    Nr.   134.      Weil,    s.    Nr.  29. 
WHnheim,  s.  Nr.  43. 

177.  Welschingen.       Wfickenhauser],    A.       Aus    der    altesten 

Geschichte    des    Dorfes    Welschingen.      Freie    Stimme 
1905,  Nr.  7  u.  8. 

178.  —  Derselbe.     Zur  Geschichte  der  Verehrung  der  Mutter 

Gottes  in    der  Kirche    zu  Welschingen.     Freie   Stimme 
1904,  Nr.   199. 

179.  Wilhtatt.      Frankhauser,    Fritz.      Gedichte    von    Quirin 

Moscherosch  zur  Willstatter  Kirchweih  von  1657.    Diese 
Zs.  NF.  XX,  260—271. 

180.  Windeck.     Rein  fried,  K.     Die  ehemaligen  Burgkaplaneien 

auf   Alt-    und  Neuwindeck   in   der   Ortenau.     Mit   zwei 
urkundiichen  Beilagen.     Freib.DA.  NF.  VI,    125 — 139. 
Wollmatingen,  s.  Nr.  271. 

181.  Zaisenhausen.      G[oeri]g,   W[ilhelm].     Bad  Zaisenhauseru 

Mh.Gschbl.  VI,  92—94. 


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Badische  Geschichtsliteratur  des  Jahres  1905.  47  q 

[82.  Zell  a.  H.    Platz,  F.    Die  Unruhen  in  der  freien  Reichs- 
stadt    Zell    a.    H.    am    11.    Dezember    1760.      Monbl. 
SchwarzwV.  VIII,    50—52.  —  Der  Schwarzwald  XVII, 
46-47. 
Ziegelhausen,  s.  Nr.  229a. 


V.    Rechts-,  Verfassungs-  und  Wirtschaftsgeschichte. 

Statistik. 

183.  B eyerie,    Konrad.     Ergebnisse  einer  alamannischen  Ur- 

barforschung.  Festgabe  fur  Felix  Dahn  zu  seinem 
Sojahrigen  Doktorjubilaum  (Breslau,  Marcus.  1905) 
I,  67-128. 

184.  Derselbe.  Grundherrschaft  und  Hoheitsrechte  des  Bischofs 

von  Konstanz  in  Arbon.  Zugleich  ein  Beitrag  zur 
Geschichte  der  deutschen  Stadtverfassung.  (Fortsetzung 
von    1903,  Nr.   192).    SVGBodensee  XXXIV,  25 — 146. 

185.  Caro,  Georg.    Beitrage  zur  alteren  deutschen  Wirtschaft- 

und  Verfassungsgeschichte.  Gesammelte  Aufsatze. 
Leipzig,  Veit.  1905.  VII  +  132  S.  [betr.  vielfach  die 
Diozese  Konstanz], 

186.  Christ,  Gustav.    Weistum  des  Hubnergerichts  zu  Edingen 

vom  Jahre   1484.     Mh.Gschbl.  VI,  4 — 10. 

187.  Krebs,  Richard.     Die  Weistumer   des  Gotteshauses  und 

der  Gotteshausleute  von  Amorbach.  Schlussbemerkungen. 
(Fortsetzung  von  1903,  Nr.  199).  Alemannia  NF.  VI, 
1—24. 

188.  Niese,  Hans.    Die  Verwaltung  des  Reichsgutes  im  13.  Jahr 

hundert.  Ein  Beitrag  zur  deutschen  Verfassungs- 
geschichte.   Innsbruck,  Wagner.     1905.     XI  +  346  S. 

189.  Oberrheinische  Stadtrechte.    Herausgegeben  von  der 

Badischen  Historischen  Kommission.  Erste  Abteilung : 
Frankische  Rechte.  Siebentes  Heft:  Bruchsal,  Rothen- 
berg,  Philippsburg  (Udenheim),  Obergrombach  und 
Steinbach.  Bearbeitet  von  Carl  Koehne.  Heidelberg, 
Winter.  1906  (!).  156  S.  [Der  ganzen  Abteilung 
S.  837-988]. 

190.  Dasselbe.    Zweite  Abteilung:  Schwabische  Rechte.  Erstes 

Heft:  Villingen.  Bearbeitet  von  Christian  Roder. 
Heidelberg,  Winter.      1905.     XVIII  -f  228  S. 

191.  Rietschel,  Siegfried.    Das  Burggrafenamt  und  die  hohe 

Gerichtsbarkeit  in  den  deutschen  Bischofsstadten  wah- 
rcnd  des  fruheren  Mittelalters.  Leipzig,  Veit.  1905. 
XII  -f-  344  S.  (=  Untersuchungen  zur  Geschichte  der 
deutschen  Stadtverfassung  I.)  [betr.  Konstanz].  — 
Bespr.:  LC.  LVI,  1656—1657;  Zs.  d.  Savignystiftung 
XXVI,   Germ.   Abteilung,  282  —  291   (Loersch). 


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480  Frankhauser. 

192.  Rietschel,  Siegried.     Die  alteren  Stadtrechte  von  Frei- 

burg im  Breisgau.  Vs.  f.  Sozial-  und  Wirtschafts- 
geschichte  III,  421 — 441. 

193.  Sammlung    der    Weisturaer   unter  Karl  Theodor.     Mb. 

Gscbbl.  VI,  290. 

194.  Walter,  Friedrich.     Die  Kirchheimer  Cent.     Mh.Gschbl. 

VI,  221 — 227.  —  Anstellungsurkunde  des  Kircb- 
heimer  Centbuttels  [Adam  Gilg  vom  J.  15 18].  Ebenda, 
264—265. 

195.  Walter,    Friedrich.     Eine  Mannheimer  Gesellenordnung 

vom  Jahre   1718.     Mh.Gschbl.  VI,  278—285. 

196.  Appel,  Julius.    Der  Vollzug  der  Freiheitsstrafen  in  Baden. 

Karlsruhe,  Braun.  1905.  XII  +  144  S.  [=  Freib. 
Abhandlungen  aus  dem  Gebiete  des  dffentlichen 
Rechts  III.]. 

197.  Becker,   Hermann.     Die  allodifizierten  Lehen  des  badi- 

schen  Rechts.     Bad.  Notarszs.  Ill,  26  —  35. 

198.  Dinglinger,   Friedrich.     Die  staatliche  und  kommunale 

Einkommensbesteuerung  der  Aktiengesellschaften  und 
Kommanditgesellschaften  auf  Aktien  in  Preussen  und 
Baden.    Berlin,  Vahlen.     1905.    4  Bl.  -f-  168  S. 

199.  Eisenlohr,  Ernst.     Die  Thronfolgerechte  der  Cognaten  in 

Baden.  [Heidelberger  Dissertation],  Heidelberg,  Rossler. 
1905.  58  S.  +  1  Taf.  —  Die  badische  Thron- 
folge.     Koln.Vztg.    1905,  Nr.  519. 

200.  Freudenberg.  Landstreichertum  und  Prostitution  in  Mann- 

heim.    Bll.  f.  Gefangniskunde  XXXIX,  252  —  268. 

201.  Zur    Geschichte    der    Einfuhrung    der    Einzelhaft. 

Strassburger  Post   1905,  Nr.   11 58. 

202.  Glockner,    Karl.     Badisches    Verfassungsrecht.     Mit    Er- 

lauterungen  herausgegeben.  Karlsruhe,  Braun.  1905. 
VIII  -{-  448  S.  +  4  Stammtaf.  —  S.  1 — 35  Geschichte 
der  Verfassung. 

203.  Gottlob.     Entwicklung  der  badischen  Staatsfinanzen.     Zs. 

suddeutscher    Finanzbeamten    XII,     1—4,     13 — 15,    21 

—  24.  35—39- 

204.  v.  u.  z.  Mentzingen.     Das  badische  Stammgut.    Vereins- 

druckerei  Heidelberg.     [1905].     56  S. 

205.  Die  Organisation  der  inneren  Verwaltung  in  Baden. 

Bad.  Fortbildungsschule  XIX,  7 — 10,  39  —  41,  54 — 57. 

206.  Tugendhat,  Otto.    Die  Arbeiter-Wohlfahrts-Einrichtungen 

der  badischen  Staatseisenbahnen.  [Heidelberger  Disser- 
tation],    Heidelberg,  Pfeffer.      1905.      129  S. 

207.  Flamm,  Hermann.     Der  wirtschaftliche  Niedergang  Frei- 

burgs  i.  Br.  und  die  Lage  des  stadtischen  Grundeigen- 
tums    im     14.    und     15.  Jahrhundert.     Ein  Beitrag    zur 


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Badische  Geschichtsliteratur  des  Jahres   1905.  43  j 

Geschichte  der  geschlossenen  Stadtwirtschaft.  Karls- 
ruhe, Braun.  1905.  4  Bl.  -j-  180  S.  [=  Volkswirt- 
schaftliche  Abhandlungen  der  Badischen  Hochschulen 
V11I,   3.  Erganzungsband.]. 

208.  Die    wirtschaftliche    Bedeutung  Mannheims    im  Reich 

und  in  Baden.  Dem  Verein  fur  Sozialpolitik  zu  seiner 
Generalversaramlung  in  Mannheim,  den  25.  bis  27.  Sep- 
tember, gewidmet  von  der  Handelskammer  fur  den 
Kreis  Mannheim.  [Erweiterter  SA.  aus  Teil  11  de^ 
Jahresberichts  der  Handelskammer  fur  1904].  Mann- 
heim, Haas.     [1905].     45*  S. 

209.  Die   wirtschaftliche  Lage  der  Pfalz  nach  dem  Frieden 

von  Ryswick.  (Nach  einem  Hofkammer-Gutachten  vom 
Jahre    1699).     Mh.Gschbl.  VI,   257  —  260. 

210.  Hoch,    Fr.  H.     Zur   Geschichte    des  Weinbaus    in  Mittel 

baden.  Mit  besonderer  Berucksichtigung  der  Ortenau 
und  Biihler  Gegend.  Buhl,  Konkordia.  1905.  60  S. 
lllustr. 

211.  Kilchling,    \V.     Die  Bienenzucht    im  Hochberger    Lande. 

Emmendingen,  Druck  und  Verlagsgesellschaft  (vorm. 
Dolter).      1905.      19  S.     lllustr. 

212.  Die  Lenzkircher  Holzablosung.    K.Ztg.  1905,^.  168. 

—  Das  Badener  Land   1905,  Nr.   26. 

213.  Moericke,    Otto.     Die  Agrarpolitik   des  Markgrafen  Karl 

Friedrich  von  Baden.  Karlsruhe,  Braun.  1905.  VIII 
-\-  96  S.  [=  Volkswirtschaftliche  Abhandlungen  der 
Badischen  Hochschulen  VIII,  2].  —  Bespr.:  Diese  Zs. 
NF.  XX,  518—519  (Theodor  Ludwig);  Dorf  und  Hof 
III,    149  — 151. 

214.  Obstbau    im  Neckarauer  Walde.     Mh.Gschbl.  VI,    22. 

215.  Reichert,    Hermann.       Das     Molkereiwesen    im     Gross- 

herzogtum  Baden.    SA.  aus  der  Allgemeinen  Molkerei- 

Ztg.  J.  1903.    30  s. 

216.  R[ein fried].     Der  Funiheimburger  Wald  und   dessen  Ge- 

nossenschaft.     Acher-   und    Biihler    Bote    1905,    Januar 

3—9. 

217.  Ruffer,  Fritz.     Die  Kauf-  und  Pachtpreise  landwirtschaft- 

licher  Liegenschaften  im  Grossherzogtum  Baden  nach 
naturlichen  Zonen  dargestellt.  [Heidelberg.  Dissertation]. 
Heidelberg,  Rossler.      1904.     2  Bl.  +  108  S. 

218.  VVilharm,    K.       Die     Milchversorgung     von     Heidelberg. 

[Heidelberg.  Dissertation].  Berlin,  Siebert.  O.  J.  2  Bl. 
+  67  S.  +  1   Taf. 


219.  K  oil  bach,  Karl.  Der  Rhein  als  Handels-  und  Verkehrs- 
strasse.  Frankfurter  zeitgemasse  Broschiiren  XXIV, 
349—373. 


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482  Frankhauser. 

220.  Luttenberger,    Karl.     Untersuchung  iiber   die  Flosserei 

auf  dem  Neckar  und  seinen  Nebenflussen  in  geschicht- 
licher  und  wirtschaftlicher  Hinsicht.  [Heidelberger 
Dissertation].  Stuttgart,  Strecker  u.  Schroder.  [1904]. 
1 12  S. 

221.  Nasse,  Walter.     Der  Rhein  als  Wasserstrasse.     Schriften 

des  Vereins  fur  Sozialpolitik  CII,    1  -  300. 

222.  Schmidt,    G.    H.       Die    Oberrheinschiffahrt,     Geschichte, 

Tahvegverbesserung,  volkerrechtliche  Bestimmungen  und 
volkswirtschaftliche  Notwendigkeit.  Annalen  des  deut- 
schen  Reichs  XXXVIII,  H.   7  u.  8. 

223.  Schulte,  Friedrich.     Die  Rheinschiffahrt  und  die  Eisen- 

bahnen.  Schriften  des  VTereins  f.  Sozialpolitik  CII, 
301—526. 

224.  Wirminghaus,   A.     Zur  Frage  der  Wiedereinfuhrung  von 

Rheinschiffahrtsabgaben.  Schriften  des  Vereins  fur 
Sozialpolitik  CII,  527  —  553. 

225.  Besag,    Emil.     Geschichtliches    [iiber   den   Handels-    und 

Gewerbeverein  Buhl],  Festschrift  zur  Jubelfeier  des 
25Jahrigen  Bestehens  des  H.  u.  G.  V.  Buhl  (Buhl,  Kon- 
kordia.     [1905]),  5~2^- 

226.  Bittraann,  Karl.    Die  Badische  Fabrikinspektion  im  ersten 

Vierteljahrhundert  ihrer  Tatigkeit  1879  — 1903.  Ein 
Riickblick  auf  die  Entwicklung  der  Industrie,  Arbeiter- 
schaft,  Arbeiterschutzgesetzgebung  und  Gewerbeaufsicht. 
Bericht  an  das  Grossherzoglich  Badische  Ministeriuru 
des  lnnern.  Karlsruhe,  Macklot.  1905.  XIII  -f-  452  S. 
—  Bespr.:  Jb.  f.  Gesetzgebung,  Verwaltung  usw.  XXIX, 
1202 — 1205  (Franz  Boese);  Zs.  f.  d.  gesainte  Staats- 
wissenschaft  LXI,  543—550  (v.  Zwiedineck-Sudenhorst). 

227.  Caro,  H.    Die  Entwicklung  der  chemischen  Industrie  von 

Mannheim-Ludwigshafen.  Zs.  f.  angewandte  Chemie 
XVII,  H.  37. 

228.  Flamm,  Hermann.    Die  Geschichte  des  Metzgergewerbes 

in  Freiburg  im  Breisgau  seit  Griindung  der  Stadt  bis 
zur  Gegenwart.  Festschrift  zum  XXVI II.  deutschen 
Fleischer- Verbandstag    in    Freiburg    im   Breisgau    1905, 

229.  Gebhardt,  Paul.     Die  Produktionsbedingungen  und  wirt- 

schaftlichen  Verhaltnisse  der  suddeutschen  Zucker- 
industrie.  [Heidelberger  Dissertation].  Zittau,  Menzel. 
1904.  51  S. 
229a.Kleemann,  Luise.  Die  Waschereidorfer  Ziegelhausen 
und  Peterstal.  [Heidelberger  Dissertation].  Heidelberg, 
Rossler.      1905.     57  S. 

230.  Re  in  fried,  Karl.    Gewerbe  und  Zunfte,  Markt  und  Ver- 

kehr  in  Alt-Biihl.     Festschrift  (s.  Nr.   225),   29 — 66. 


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Badische  Gcschichtsliteratur  des  Jahres   1905.  483 

231.  Schuster,    Franz.      Die    Handelskammer    fur   den   Kreis 

Freiburg  im  Breisgau  1880 — 1905.  Festschrift  zur 
Feier  des  funfundzwanzigjahrigen  Bestehens  im  Auf- 
trage  der  Handelskammer  verfasst.  Freiburg,  Poppen. 
1905.     3  Bl.  +  87  S.  4-  2  Abbild. 

232.  Singhoff,    Gottfried.     Der    Mannheimer   Kohlen-Gross- 

handel.  Entwicklung,  seitherige  Gestaltung  und  kunftige 
Organisation  desselben.  [Heidelberger  Dissertation]. 
Heidelberg,  Heidelb.  Verlagsanstalt  (Horning  u.  Berken- 
busch).      1905.     97  S. 

233.  Fischer,    Ferdinand.     Cber  die  Entstehungs-  und  Ver- 

breitungsweise  der  Tuberkulose  in  den  Schwarzwald- 
dorfern  Langenschiltach  und  Gremmelsbach.  [Heidel- 
berger Dissertation],  Wiirzburg,  A.  Stuber  (Kabitzsch). 
1904.     36  S. 

234.  v.  Zwiedineck-Sudenhorst,    Otto.     Ober  Gebiirtigkeit 

und  Wanderungen  in  Baden.  Festgaben  fur  Friedrich 
Julius  Neumann  zur  70.  Wiederkehr  seines  Geburts- 
tages  (Tubingen,  Laupp.    1905),  49 — 76. 


VI.  Kunst-  und  Baugeschichte. 

235.  Hagelstange,  Alfred.    Jorg  Breu's  Holzschnitte  im  Kon- 

stanzer  Brevier  von  1516.  Anzeiger  des  germanischen 
Nationalmuseums  J.    1905,  3  — 17. 

236.  Derselbe.      Die    Holzschnitte    des    Rationarium    Evange- 

listarum.  [Druck  von  Anshelm-Pforzheim].  Zs.  f.  Biicher- 
freunde  IX,    1  ff. 

237.  Obser,  Karl.  Drei  badische  Fiirstenbildnisse  des  XVI.  Jahr- 

hunderts.  (Mit  drei  Lichtdrucktafeln).  Diese  Zs.  NF. 
XX,   146 — 152. 

238.  Peltzer,  Alfred.     Albrecht  Durer  und  Friedrich  II.  von 

der  Pfalz.  Strassburg,  Heitz.  1905.  1  Bl.  -f-  54  S. 
-\-  3  Taf.  [—  Studien  zur  deutschen  Kunstgeschichte  LXI]. 

239.  Sauer,  J.    Kirchliche  Denkmalskunde  und  Denkmalspflege 

in  der  Erzdiozese  Freiburg  1902 — 1905.  Freib.DA. 
NF.  VI,  380-395. 

240.  Stork,    Max.     Sant  Jorg   am  Oberrhein.     Schau-in's-Land 

XXXII,   1—36. 

241.  Wingenroth,   Max.     Die  in  den    letzten    zwanzig  Jahren 

aufgedeckten  Wandgemalde  im  Grossherzogtum  Baden. 
Diese  Zs.  NF.  XX,  293—309;  428—461  +  10  Taf. 
—  Bespr.:  Freib.DA.  NF.  VI,  401—403  (Sauer). 

242.  Baden-Baden.     Maier,    Richard.      Nicolaus    von    Leyden 

und  das  Kruzifix  auf  dem  alten  Friedhof  in  Baden- 
Baden.     Bad.  Volksztg.   1905,  Nr.  90  (II). 


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484  Frankhauser. 

243.  Baden-Baden.     Obser,    K.      Der    Baumeister    des    neuen 

Schlosses  zu  Baden.     Diese  Zs.  NF.  XX,  505 — 506. 

244.  Breitnau.       Leonhard,     F.       Tafelgeraalde     in     Breitnau. 

Schau-in's-Land  XXXII,  43—45. 
Z45.  Bruchsal.      H[irsch],    H.      Ein    altes    Renaissanceschloss. 
Strassburg.  Post   190.5,  Nr.   1109. 

246.  Freiburg.     Geiges,  Fritz.     Der  alte  Fensterschmuck  des 

Freiburger  Munsters.  (Fortsetzung  von  1903,  Nr.  236;. 
Freiburg,  Herder.     [1905].     Lief.  3,  S.    133  —  200. 

247.  —  Kempf,  Friedrich.     Die  Anfange  und  bisherige  Tatig- 

keit  des  Munsterbauvereins.    Freib.  Miinsterbl.  I,  4 — 9. 

248.  —  Derselbe.     Ein  »Barmherzigkeits«-Bild  Lukas  Cranachs 

des  Alteren  von  1524  in  der  Freiburger  Miinstersakristei. 
Freib.  Miinsterbl.  I,    17  —  26. 

249.  —  v.  Keppler,  Paul  Wilhelm.    Der  Freiburger  Munster- 

turm.     Freib.   Miinsterbl.  I,    10  — 18. 

250.  —   Krebs,  Engelbert.    Maria  rait  deni  Schutzraantel  am 

Freiburger  Minister.     Freib.  Miinsterbl.  I,  27 — 35. 

251.  —  L.  L.  Maldoners  Bericht  fiber  das  Freiburger  Munster 

1754.      Freib.   Miinsterbl.   I,  90 — 92. 

252.  —   Sauer,  Josef.    Das  Freiburger  Munster  im  Lichte  der 

neuesten  Forschung.     Freib.   Miinsterbl.  I,  40 — 44. 

253.  —   Schuster,  Karl.    Der  Lettner  im  Freiburger  Munster. 

Freib.  Miinsterbl.  I,  45 — 62. 

254.  Heidelberg.     Alt,    Theodor.      Die    Entstehungsgeschichte 

des  Ottheinrichsbaues  zu  Heidelberg,  erortert  im  Zu- 
sammenhang  mit  der  Entwicklungsgeschichte  der  deut- 
schen  Renaissance.  Heidelberg,  Winter.  1905.  IV  -(- 
180  S.  -  Bespr.:  DLZ.  XXVI,  3087—3089  (A.  v. 
Oechelhauser);  Diese  Zs.  NF.  XX,  519 — 521  (Hfirsch]). 
255*  —  Uber  die  Erhaltung  des  Heidelberger  Schlosses. 
Berichterstatter:  von  Oec  he  I  ha  user-Karlsruhe  und 
Ho  f  ni  a  nn -Darmstadt.  SA.  aus  den  »Verhandlungen 
des  6.  Tages  fur  Denkmalpflege  [zu]  Bamberg  22.  u. 
2^.  Sept.    1905*.     Karlsruhe,  Miiller.      1905.      81   S. 

256.  —  Kossmann,  B.  Zur  Zukunft  des  Heidelberger  Schlosses. 

Betrachtungen  am  Vorabend  endgiiltiger  Entscheidung. 
Karlsruhe,  Braun.      1906  (!;.      15  S. 

257.  —  Peltzer,    Alfred.      Anlhoni,    der    Meister    vom    Ott- 

heinrichsbau  zu  Heidelberg.  Heidelberg,  Winter.  1905. 
25  S.  —  Bespr.:  DLZ.  XXVI,  3087—3089  (A.  v. 
Oechelhaeuser);  LC.  LVI,    1595 — 159b  (G.  G.). 

258.  —  Rott,    Hans.      Ott    Heinrich    und    die    Kunst.      Mitt. 

Heidelb.  V,  1—232.  —  Bespr.:  DLZ.  XXVI,  3087 
— 3089  (A.  v.  Oechelhaeuser). 

259.  —  Zeller,    Adolf.     Das    Heidelberger  Schloss.     Werden, 

Zerfall  und  Zukunft.  In  12  Vortragen  dargestellt. 
Karlsruhe,  Braun.    1905.  XVI  +  144  S.  +  100  Abbild. 


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Badischc  Geschichtsliteratur  des  Jahres  1905.  485 

260.  Heidelberg.    Von  kleineren  Aufsatzen  ist  ferner  noch  zu  ver- 

zeichnen:  Bach,  Max.  Ober  den  Sti!  des  Ott-Heinrich- 
baues.  Histor.-polit.  Bll.  CXXXVI,  81— 93.  —  Derselbe. 
Das  Wetziarer  Skizzenbuch.    Antiquitatenztg.  XIII,   185. 

—  Haupt,  A.  Das  Wetziarer  Skizzenbuch  und  der 
Giebel  des  Otto  Heinrichsbaues.  Kunstchronik  NF.  XVI, 
Nr.  n.  —  Derselbe.  Die  Echtheit  der  »Wetzlarer< 
Zeichnung  des  Otto-Heinrichbau-Giebels.  Zs.  f.  bildende 
Kunst  NF.  XVI,  H.  6.  —  Hofmann,  F.  H.  Der 
Meister  Anthoni  des  H.  Kontraktes  von  1558.  Kunst- 
chronik NF.  XVI,  Nr.  11.  —  v.  Oechelhaeuser,  A. 
Die  Giebelzeichnung  vom  H.  Ottoheinrichsbau  im  Wetz- 
iarer Skizzenbuch.  Zs.  f.  bildende  Kunst  NF.  XVI, 
137  —  143.  —  Trubner,  Wilhelm.  Das  H.  Schl. 
Frkftr.Ztg.    1905,  Nr.   281    (I.  Morgbl.). 

261.  Karlsruhe.     Stein  hart,    F.    X.      Bauernbauten    alter    Zeit 

aus  der  Umgebung  von  Karlsruhe.  Leipzig,  Seemann. 
2   Bl.  -f  3 1    Taf, 

262.  —   Widraer,    K.     Karlsruher    Kunst.      Kunstchronik    NF. 

XVI,  Nr.  33. 

263.  —  Bahnhofs-Erapfangsgebaude  fur  Karlsruhe.  Deutsche 

Konkurrenzen  XVIII,  Heft  9  u.  10  (Nr.  213  u.  214). 
Leipzig,  Seemann.      1905.     63  S. 

264.  Konstanz.      Gramm,     Josef.      Spatmittelalterliche    Wand- 

gemalde  ira  Konstanzer  Munster.  Ein  Beitrag  zur  Ent- 
wicklungsgeschichte  der  Malerei  am  Oberrhein.  Strass- 
burg,  Heitz.  1905.  XII  -^  140  S.  +  24  Taf.  u.  Abb. 
[=  Studien  zur  deutschen  Kunstgeschichte  LIX].  Bespr.: 
Freib.DA.  NF.  VI,  401—403  (Sauer). 

265.  Mannheim.     Zur  Geschichte  der   ersten  Mannheimer 

Meistersinger- Auffiihrung.       Mh.Gschbl.    VI,     189 

—  191. 

266.  Offenburg.     M.     Eine    wertvolle  Entdeckung    [Christus   von 

Durer].     Bad.  Beobachter   1905,  Nr.    no,  III. 

267.  Oilersweier.    Grossherzoglich  Badische  Baugewerke- 

Schule  Karlsruhe.  Arbeiten  der  Gewerbe-Lehrer- 
Abteilung.  Aufnahraen  von  vaterlandischen  Baudenk- 
malen.  Wintersemester  1904  05.  XI.  Ottersweier,  Be- 
zirksamt  Buhl.  Die  alte  Kirche.  Karlsruhe,  Schober. 
[1005].      '3  Blatter 

268.  Pforzheim.     Gerwig,    R.     Die    Glasmalereien    der   Fenster 

im  Pforzheimer  Bezirksratssaal.  Pforzheimer  Anzeiger 
1905,  Nr.  68. 

269.  Schwarzach.     Sauer,    J.      Die    Abteikirche    in    Schwarzach 

(Fortsetzung  v.  1904,  Nr.  273).  Freib.DA.  NF.  VI, 
342—368. 

270.  Tiefenbronn.     Haack,    Friedrich.     Hans    Schiichlin,    der 

Schopfer    des    Tiefenbronner    Hochaltars.      Strassburg, 


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486  Frankhauser. 

Heitz.  1905.  2  Bl.  -I-36  S. -j-4  Taf.  [=  Studien 
zur  deutschen  Kunstgeschichte  LXII], 
271.  Wollmaiingen.  Ober  einen  mittelalterlichen  Wand- 
gemaldefund  in  Wollmatingen.  Freiburger  Bote 
1905,  Nr.  120,  II.  —  Vgl.  dazu  Antiquitatenztg.  XIII, 
242. 


VII.  Sagen  und  Volkskunde.     Sprachliches. 

272.  Christ,    Karl.     Der  Jager   aus  Kurpfalz.     Mh.Gschbl.  VI, 

161  — 162. 

273.  Lederle,    E.  F.     Ein   Minnesanger   auf  Hohengeroldseck. 

Heimatliche  Sagen.  Rastatt,  Greiser.  [1905].  1  Bl. 
4-  83  S. 

274.  Andree,    Richard.     Votive   und  Weihegaben  des  katho- 

lischen  Volkes  in  Suddeutschland.  Ein  Beitrag  zur 
Volkskunde.  Braunschweig,  Vieweg.  1904.  XVIII  -f- 
191  S. +  72  Taf.  u.  Abbild.  —  Bespr.:  LC.  LVI, 
1 1 64— 1 165  (K.  Weule);  Litterar.  Rundschau  XXXI, 
177—179  (J.  E.  Weiss);  AZtgB.  1905,  I,  6  (Franz 
Tetzner). 

275.  Bittrich,  M.    Der  Funkensonntag  im  Schwarzwald.    Frkftr. 

Ztg.  vom  5.  Februar   1905   (Abendbl.). 

276.  Dieterich,  Albrecht.    Sommertag.    [SA.  aus  dem  Archiv 

f.  Religionswissenschaft  VIII,  Beiheft].  Leipzig,  Teubner. 
1905.     38  S.  -f-  3  Abbild. 

277.  Fischer,  Max.    Unser  Schwarzwald-Bauernhaus.   Freiburg, 

Speyer  u.  Kaerner.  1904.  38  S.  —  Bespr.:  Ale- 
mannia  NF.  VI,  315—316  (Fridrich  PfaflQ. 

278.  Haffner,    Oskar.     Die  Pflege  der  Volkskunde  in  Baden. 

Alemannia  NF.  VI,  57 — 62,  238  —  240,  305—306. 

279.  Kahle,   B.     Ober  einige  Volksliedervarianten.     Alemannia 

NF.  VI,  49—56. 

280.  M.  K.    Sitten  und  Gebrauche  an  Petristuhlfeier  (22.  Febr.). 

Das  Badener  Land   1905,  Nr.  9. 

281.  Muller,    Jul.     Das   Schwarzwaldhaus.     Eine   Studie.     Der 

Schwarzwald  XVII,  369  —  370. 

282.  Pfaff,    Friedrich.      Dorfspruche    oder    Ortslitaneien    aus 

dem  badischen  Oberland.    Alemannia  NF.  VI,  153  — 160. 

283.  Sutterlin,    Ludwig.       Aberglaubisches    aus    Heidelberg. 

Alemannia  NF.  VI,  299 — 304. 


284.  Baas,  Karl.  Gesundheitspflege  im  mittelalterlichen  Frei- 
burg im  Breisgau.  Eine  kulturgeschichtliche  Studie. 
Alemannia  NF.  VI,   25  —  48,   104 — 152. 


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Badische  Geschichtsliteratur  des  Jahres   1904.  487 

285.  Bihler,  Otto.    Eine  Freiburger  Mahlzeit  aus  dem  16.  Jahr- 

hundert  am  Vorabend  des  feisten  Donnerstags.  Das 
Badener  Land   1905,  Nr.   10. 

286.  §.    Zur  Geschichte    des   Tabakrauchens    in    Baden. 

Strassburger  Post   1905,  Nr.  747. 

287.  Wymann,  Eduard.    Liturgische  Taufsitten  in  der  Diozese 

Konstanz.     Der  Geschichtsfreund  LX,   1  — 151. 

288.  Bertsche,  Karl.    Die  volkstiimlichen  Personennaraen  einer 

oberbadischen  Stadt  [Mohringen],  Ein  Beitrag  zur 
Geschichte  der  alemannischen  Nanaengebung.  Alemannia 
NF.  VI,  161—224,  241 — 280.  —  Bespr.:  Sudwestd. 
Schulbll.  XXII,   118—120. 

289.  Bohnenberger,  Karl.  Die  alemannisch-frankische  Sprach- 

grenze  vom  Donon  bis  zuui  Lech.  Heidelberg,  Winter. 
1905.  1  Bl.  +  77  S.  -f-  1  Karte.  [SA.  aus  der  Zs.  f. 
hochdeutsche  Mundarten  VI,   129 — 205]. 

290.  Heilig,  O.    Etymologie  des  Ortsnamens  Lausheim.    Monbl. 

SchwarzwV.  VIII,  52.  —  Vgl.  a.  Der  Schwarzwald 
XVII,  31. 

291.  Mayer,    Hermann.      Sprachliches    aus    den    Senatsproto- 

kollen  der  Universitat  Freiburg  (17.  Jahrhundert).  Ale- 
mannia NF.  VI,  233  -  234. 

292.  Meisinger,  Othmar.    Lexikalische  Beitrage  aus  Rappenau. 

Zs.  f.  hochdeutsche  Mundarten  VI,  91 — 92. 

293.  Siitterlin    L.      Der    Name    Odenwald.      Frkltr.Ztg.    vom 

14.  Februar   1905  (I.  Morgbl.). 


VIII.  Familien-,  Wappen-,  Siegel-  und  Munzkunde. 

294.  Kindler  v.  Knob  loch,   J.     Oberbadisches   Geschlechter- 

buch.  Herausgegeben  von  der  Badischen  Historischen 
Kommission.  Heidelberg,  Winter.  1905.  II.  He — Lyser. 
1  Bl.  +  551  S.  -+-  683  Wappen.  —  Vgl.  1904,  Nr.  289. 

295.  Biirklin.      Krieger,     Albert.      Geschichte     der     Familie 

Btirklin.  Munchen,  Allgemeine  Ztg.  1905.  IX  +  535S. 
lllustr. 

296.  Ehinger.    Miiller,   Johannes.     Die  Ehinger  von  Konstanz. 

Diese  Zs.  NF.  XX,  8—40. 
v.   Gemmingcn- Michel f eld,  s.  Nr.  322. 

297.  Gemandt.    Huffschmid,  M.    Einige  Nachrichten  iiber  die 

Altmannheimer  Familie  Gemandt.  Mh.Gschbl.  VI,  10 
— 15.  —  Nachtrag  dazu  von  A.  van  den  Velden 
Ebenda,  70 — 71. 

298.  Haldenzvang.  v.  Haldenwang,  Otto.    Chronik  und  Stamm- 

tafel  der  Familie  Haldenwang.  Stuttgart.  Metzler.     1905.. 
59  S.  -J-  1   Stammtaf. 


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488  Frankhauser. 

299.  Handschuhsheim.     Wile  kens,    Theodor.      Das    Erloschen 

der  Geschlechter  derer  von  Handschuhsheim  und  Hirsch- 
horn.     Mh.Gschbl.  VI,  85  —  89. 

Hirschhorn,    s.    Nr.  299.     Huber   von   GUichenstein,    s.  Nr.  321.     Jung- 
harms,  s.  Nr.  301. 

300.  Klemra.  KlemmsArchiv.    Mitt.  a.  d.  Familiengeschichte. 

Herausgegeben  von  dem  Verbande  Klemmscher  Fami- 
lies (Vgl.  1904,  Nr.  293).  Nr.  15—18,  Bd.  II, 
S.  81  —  270. 

301.  Sachs.    Familiennachrichten  der  Familien  Sachs,  Junghanns 

und  verwandter  Familien.  Nr.  XXX.  April  1905. 
(Vgl.   1904,  Nr.   295).  Baden-Baden,  Sachs.   1905.  4  S. 

302.  Schiller.     Albert,   Peter    P.      Die    Schiller   von    Herdern. 

Ein  Beitrag  zur  hundertjahrigen  Wiederkehr  von  Friedrich 
Schillers  Todestag.  Freiburg,  Fehsenfeld.  1905.  VI 
-f-  56  S.  +  12  Abbild.  +  1  Stammtaf.  —  Vgl.  dazu 
Kraus,  R.  Zur  Schiller-Genealogie.  Diese  Zs.  NF.  XX, 
670—675. 

303.  Schilling   von    Canstatt.     Schilling    v.    Canstatt,    Ernst 

Freiherr.  Geschlechtsbeschreibung  der  Familie  Schilling 
von  Canstatt  als  Neubearbeitung  und  Fortsetzung  der 
Geschlechtsbeschreibung  derer  Familien  von  Schilling 
von  Karl  Friedrich  Freiherrn  Schilling  von  Canstatt 
(1807).  Heidelberg,  Winter.  1905.  IV  +  368  S.  -+- 
30  Taf.  +  2  Stammtaf. 
Stcrnenfels*  s.  Nr.   131. 

304.  Zangemeister :    Westermann.     Die  ehelichen  Verbindungen 

der  Zangemeister.  A.  f.«  Stamm-  u.  Wappenkunde  VI, 
33-38.  

305.  v.  Neuenstein,  Karl  Freiherr.     Wappenkunde.     Heral- 

dische  Monatsschrift  zur  Verdflfentlichung  von  nicht- 
edierten  Wappenwerken  XI,  Heft  7  — 12.  (Fortsetzung 
von   1904,  Nr.  301).     Karlsruhe,  Selbstverlag. 

306.  Wappencodex   der   Hof-    und    Staatsbibliothek    zu    Stutt- 

gart. Originalkopie  von  Karl  Freiherrn  von  Neuen- 
stein. (Fortsetzung  von  1904,  Nr.  302).  Wappen- 
kunde XI,    177  —  244. 

307.  Beschreibung     von     Munzen     und     Medaillen     des 

Fiirstenhauses  und  Landes  Baden  aus  der  Sammlung 
des  Grossherzoglich  badischen  Kommerzienrats  Otto 
Bally  in  Sackingen.  Fortgesetzt  und  erweitert  auf  Grund 
in-  und  auslandischer  Sammlungen.  II.  Teil.  Einzel- 
Untersuchungen.  —  Neuer  Zugang.  —  Literatur.  — 
Register.  —  Aarau,  Sauerlander.  1905.  —  Lieferung  1, 
S.  1 — 28,  enthalt:  Konstantin  Hilger,  Studien  uber 
die  Schaumiinzen  der  Markgrafen   von  Baden    aus    der 


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Badische  Geschichtsliteratur  des  Jahres   1905.  489 

Zeit  der  Renaissance;  Lieferung  2,  S.  29—45:  Wil- 
helm  Brambach,  Zahringer  Symbole  und  Wappen  auf 
Mtinzen.  —  Bespr.:  Diese  Zs.  NF.  XX,  699 — 700  (K. 
0[bser]). 
3081).  Konstanz,  Munzfund.  DLZ.  XXVI,  1706.  —  LC. 
LV1,  907. 


IX.  Bibliotheken,  Archive,  Sammlungen,  Literaturgeschichte, 
Buch-  und  Unterrichtswesen. 

310.  Grossherzogliche    Hof-    und    Landesbibliothek    in 

Karlsruhe.    XXXIII.  Zugangsverzeichnis.    1904.    S.  2769 

—  2854.     Heidelberg,  Winter.      1905. 

311.  Grossh.    Badische   Forst-    und    Domanendirektion. 

Verzeichnis  der  Biichersammlung.  Stand:  1.  September 
1905.     Karlsruhe,  Gutsch.      1905.     313  S. 

312.  Katalog  uber  die  Bucher  und  Karten  der  Zweiten  Karamer 

der  Badischen  Landstande.  Bearbeitet  vom  Archivariat 
der  Kammer.  II.  Zugangsverzeichnis.  1.  Januar  1906. 
Karlsruhe,  Badenia.   1906.  56  S.  —  Vgl.  1903,  Nr.  298. 

313.  Verzeichnis  B  der  Militar-Biicherei  Karlsruhe.    1.  Oktober 

1905.     Karlsruhe,  Gillardon.      1905.     60  S. 

314.  Die    kurfiirstliche    Hofbibliothek    in  Mannheim.     Mh. 

Gschbl.  VI,   19  —  20. 

315.  Katalog    der  Lehrerbibliothek    des    Grossherzogl.    Gymna- 

siums   zu    Rastatt.     1.  Nachtrag.      (Zugang    von     1898 

—  1 905).  Ausgearbeitet  von  F.  Burg.  Rastatt,  Uhrig 
u.  Reuter.      1905.     29  S.  —  Vgl.   1898,  Nr.  276. 

316.  Aus    dem    Jahresbericht    des    Grossh.  General-Landes- 

archivs  fur   1904.     K.Ztg.    1905,  Nr.  45. 

317.  Bericht    uber    die     drciundzwanzigste    Plenarsitzung    der 

Badischen  Historischen  Kommission.  Diese  Zs.  NF. 
XX,   1-7. 

318.  Bericht  uber  die  Ordnung  und  Verzeichnung  der  Archive 

und  Registraturen  der  Gemeinden,  Pfarreien,  Grund- 
herrschaften,  Korporationen  und  Privaten  des  Gross- 
herzogtums  Baden  im  Jahre  1903  04  durch  die  Pfleger 
der  Badischen  Historischen  Kommission.  Mitt.  Nr.  27, 
mi — m5. 

319.  Albert,  Peter  P.     Zur  Frage  des  Archivalienschutzes    in 

Baden.  Bericht,  im  Namen  der  Oberpfleger  der 
XXIII.  Plenarsitzung  der  Badischen  Historischen  Kom- 
mission erstattet.     Mitt.  Nr.   27,  m6  —  mi4. 

320.  Batzer,  Ernst.    Die  Urkunden  des  St.  Andreas-Hospitals 

zu  OrTenburg.     Offenburg,  Geek.     1905.     63  S. 


*)  Nr.  309  aus  Versehen  ausgefallen. 


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aqo  Frankhauser. 

32J.  Huber  v.  Gleichenstein,  Alfred  Freiherr.  Archivalien 
des  Freiherrlich  Huber  von  Gleichenstein'schen  Archivs 
zu  Oberrotweil.     Mitt.  Nr.  27,  mi28  —  143. 

322.  Schwarz,Benedikt.    Freiherrlich  von  Gemmingen-Michel- 

feld'sches    Archiv    in    Michelfeld,    A.    Sinsheim.      Mitt. 
Nr.  27,  xmb — 62. 

323.  Derselbe.     Archivalien    aus    samtlichen    Gemeinden    des 

Amtsbezirks  Durlach.     Mitt.  Nr.  27,  1063 -mi27. 


324.  Wagner,  E.     Ober  Museen  und  uber  die  Grossh.  Staats- 

sammlungen  fur  Altertums-  und  Volkerkunde  in  Karls- 
ruhe. Zwei  Vortrage,  gehalten  in  den  Sitzungen  des 
Karlsruher  Altertumsvereins  vom  4.  Dezeniber  1904 
und  22.  Dezember  1905.  Karlsruhe,  Braun.  1906. 
32  S. 

325.  Museographie  uber  das  Jahr   1904/05.     I.  Westdeutsch- 

land.  Nr.  37 — 45  Baden.  [Betriffi:  Konstanz,  Ros- 
garten-Museura  (O.  Leiner);  Oberlingen,  Kulturhisto- 
risches  und  Naturalienkabinett  (Lachmann) ;  Karlsruhe, 
Grossh.  Sarnmlungen  f.  Altertums-  und  Volkerkunde 
(E.  Wagner);  Pforzheim,  Stadtische  Altertumersammlung 
(K.  Bissinger);  Mannheim,  Vereinigte  Sarnmlungen  des 
Grossh.  Antiquariums  und  des  Altertumsvereins  (K. 
Baumann).     WZ.  XXIV,  347  —  349. 

326.  Marc    Rosenberg's   Badische    Sammlung.     VII.    Katalog 

der  Badischen  Handschriften.  Erwerbungen  bis  1905. 
Unter  Mitwirkung  von  Stadtarchivrat  Dr.  Peter  P.  Albert 
herausgegeben  von  Hermann  Flamm.  Frankfurt, 
Keller.      1906.     3  Bl.  +  109  S. 

327.  Neuerwerbungen  und  Schenkungen  [des  Mannheimer 

Altertumsvereins].  Liste  LI — LX.  Mh.Gschbl.  VI,  22 
—24,  46—48,  71—72,95—100,  169—172,  193—196, 
217 — 220,   243 — 244,  265  —  268,  291  —  292. 

328.  Eroffnung   des    stadtgeschichtlichen  Museums    [zu  Mann- 

heim], [Mit  einem  historischen  RuckblickJ.  Mh.Gschbl, 
VI,   272  —  278. 

329.  Die  Schiller-Ausstellung    des    Mannheimer    Altertums- 

vereins. Beilage  zu  Nr.  5  der  Mh.Gschbl.  —  Vgl. 
ferner:  Dr.  W [a Iter].  Nachwort  zur  Schillerausstellung. 
Ebenda,   162 — 163. 


330.  Baas,    Karl.     Notiz    iiber  Heinrich  Louffenbergs  Gesund- 

heitsregiment   (1429).     Alemannia    NF.  VI,    235 — 237. 

331.  Gageur,    Karl.     Freiburger   litterarische  Unternehmungen 

in  den  Kriegsjahren   1814/15.    Schau-inVLand  XXXI Ir 
46—52. 

332.  Huffschmid,  W.    Die  Buchdruckerei  von  Gotthard  Vogelin 

in  Ladenburg   1605.     Mh.Gschbl.  VI,    159 — 161. 


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Badische  Geschichtsliteratur  des  Jahres  1905.  40 1 

333.  Oeser,  Max.    Katalog  der  Saramlung  Mannheimer  Drucke 

und  Buchausgaben.  (Von  1608  bis  urn  1850).  Im 
Auftrag  des  Verwaltungsrates  ausgearbeitet.  Mannheim, 
Haas.      1905.      1    Bl.  +  27  S.  +  1   Abbild. 

334.  Walter,    Friedrich.     Franzdsische  Publizistik    und    Hof- 

poesie  in  Mannheim  unter  Karl  Theodor.  Mh.Gschbl. 
VI,   206 — 213. 

335.  Schmidt,  F.  G.  G.    Christian  Gottfried  Bockhs  altdeutsches 

Glossarium.     Alemannia  NF.   VI,   70 — 76. 

336.  Eulenburg,    Franz.     Die  Frequenz    der   deutschen    Uni- 

versitaten  von  ihrer  Grundung  bis  zur  Gegenwart. 
Leipzig,  Teubner.  1904.  XI  -+-  323  S.  [betr.  Heidel- 
berg und  Freiburg], 

337.  Freiburg.    Mayer,  Hermann.    Zur  Geschichte  und  Statistik 

der  Universitat    Freiburg   i.   Br.    im    XVII.  Jahrhundert. 
Alemannia  NF.  VI,  281 — 298. 
Jreiburg,  s.  Nr.   18,  291,  336. 

338.  Heidelberg,     Dietz,    Eduard.      Das    Frankfurter    Attentat 

vom  3.  April  1833  und  die  Heidelberger  Studenten- 
schaft.  Ein  Stuck  deutscher  Kultur-  und  Rechts- 
geschichte.  Heidelberg,  Petters.  1906  (!).  3  Bl.  +  70  S. 
4-  5  Abbild. 

339.  —  Sillib,  Rudolf.    Ober  Verlegungsplane  der  Universitat 

Heidelberg.     N.Heidelb.Jbb.  XIV,    1  — 15. 
Heidelberg,  s.  Nr.   19,  336. 

340.  Badische  Schul statistik.    Die  Volks-  und  Mittelschulen. 

Bearbeitet  vom  Grossherzoglichen  Oberschulrat.  Heft  I. 
Die  Ergebnisse  der  statistischen  Erhebung  vom  1.  Dez. 
1900.     Karlsruhe,  Glockner.      1905.      152  S. -f- 9  Taf. 

341.  Holzmann.    Statistisches  uber  die  hoheren  Schulen  Badens 

1903/04.    Zs.  f.  lateinlose  hohere  Schulen  XVI,  Heft  3. 

342.  Von  der  Schule   vor  hundert  Jahren.     Schulgeschicht- 

liche  Ausgrabungen.     Albbote    1905,  Nr.    168. 


343.  Daxlanden.     Schwarz,    Benedikt.     Ein  Schulprozess  vor 

60  Jahren  [betr.  den  Lehrer  B.  Schmidt  aus  Daxlanden]. 
Bad.  Schulztg.  XLV,  680. 

344.  Karlsruhe.     Schwarz,    Benedikt.     Geschichte  der  Karls- 

ruher  Volksschule.  Mit  Unterstfitzung  der  Stadtver- 
waltung  bearbeitet.  Karlsruhe,  Lang.  1905.  VII  + 
226  S. 

345.  Mannheim.    Huffschmid,  M.     Mannheimer  Studenten  auf 

der  Universitat  Strassburg  von  1716  — 1787.  Mh.Gschbl. 
VI,  238-240. 

346.  —   Lutz,    M.     Welche  Aufnahme    die  Mannheimer  Schul- 

organisation    bisher   gefunden    hat.     Ein    Fiihrer    durch 

Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  3.  32 


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492 


Frankhauser. 


die  Litteratur  des  Mannheimer  Systems.  SA.  aus  der 
Neuen  Badischen  Schulztg.  1905,  Nr.  13  — 16.  Mann- 
heim, Bensheimer.     1905.     37  S. 

347.  Mannheim.    Lutz,  M.    Die  Mannheimer  Sonderklassen  nach 

Entstehung,  Einrichtung  und  Erfolgen.  Zs.  f.  padago- 
gische  Psychologic  Pathologic    und  Hygiene  VI,    H.  5. 

348.  —   Plan  Theodor    von   Traitteurs    zu    einem    Erziehungs- 

institut  fur  Madchen  v.  J.  1800  [fur  Mannheim].  Mh. 
Gschbl.  VI,  240-242. 

349.  Rastatt.     Krieg,    E.      Ein    Studienzeugnis    des    Piaristen- 

gymnasiums  zu  Rastatt.     Freib.DA.  NF.  VI,  396 — 397. 

350.  Salem.    Specht,  Thomas.     Die  Beziehungen  des  Klosters 

Salem  zur  Universit&t  Dillingen.  Diese  Zs.  NF.  XX, 
272  —  292. 


X.  Biographisches. 

351.  Badische  Biographien.    V.  Teil.    1891  — 1901.    Im  Auf- 

trage  der  Badischen  Historischen  Kommission  heraus- 
gegeben  von  Friedrich  von  Weech  und  A.  Krieger. 
[Fortsetzung  von  1904,  Nr.  373].  2  Bde.  Heidelberg, 
Winter.  1906  (!)  I.  XI  S.  u.  S.  1—320;  II.  1  Bl.  u. 
S.  321 — 424.  —  Bespr.:  Kbl.  GV.LIII,  75  (Lorentzen); 
Monbl.SchwarzwV.  VIII,  6—7. 

352.  Thoma,    A.      Evangelische    Martyrer    in    Baden.      Fest- 

schriften  fur  Gustav-Adolf-Vereine  Nr.  40.  Leipzig, 
Strauch.     [1905]. 


Anthoni,    s.    Nr.  257,    260.     Anshelm,    s.    Nr.  236.     Artaria,    Julie,    s. 
Nr.  423. 

353.  Bader.      Bihler,    Otto.     Dr.   Josef   B.    Grossh.    Archivrat. 

Zu  seinem  hundertsten  Geburtstag.  K.Ztg.  1905, 
Nr.  363   (Beilage).   —  Freib.  Tagbl.  Nr.  291,  IV. 

354.  Bassermann.      Basse rmann,    Ernst.      Wilhelm    B.     1744 

—  1 8 1 1 ,  Kaufmann  in  Heidelberg,  und  seine  Nach- 
kommen.  Beitrage  zur  Bassermann'schen  Familien- 
geschichte.    Mannheim,  Haas.     1905.     2  Bl.  -J-  '91  S. 

355.  Beyschlag.     Pahnke,    K.    H.     Willibald  B.     Ein    Gedenk- 

blatt  zur  funfjahrigen  Wiederkehr  seines  Todestages. 
Auf  Grund  von  Tagebuchern,  Briefen  und  eigenen 
Erinnerungen.  Tubingen,  Mohr  (Siebeck).  1905. 
3  Bl.  -+•  191  S.     Bespr.:  DLZ.  XXVI,  2749—2751. 

Boeckh,   Gottfried,  s.  Nr.  335. 

356.  Brandt's.     Rieder,    Karl.     Heinrich  111.    von    Br.,    Abt    zu 

Einsiedeln  und  Bischof  von  Konstanz.  ADB.  L, 
147  —  151. 


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Badische  Geschichtsliteratur  des  Jahres  1904.  aq\ 

357.  Breisach.     Sen on,  Theodor.     Meister  Peter  von  Br.     A. 

f.  christliche  Kunst   1905,  Nr.  9  u.    10. 

358.  Brentano.     Weissler,   Rudolf.      Geschichte    der   Rechts- 

anwaltschaft.     Leipzig,  Pfeffer.      1905.     VIII  -f-  623  S. 

—  Kap.  49,  §  3  (S.  483 — 493)  behandelt  Hecker, 
Struve,  Brentano. 

359.  Briinings.    Ein  beruhmter  Neckarauer  (Christian  Br.).    Mh. 

Gschbl.  VI,   166  —  167. 

360.  Bunsen.  Ostwald,  Wilhelm.    R.  W.  B.    Leipzig,  Welcher. 

1905.  1  Bl.  -+•  40  S.  +  1  Abbild.  [=  Manner  der 
Wissenschaft  H.  2]. 

361.  Clossmann.      Generalleutnant    Josef   von    CI.      Bad.    Fort- 

bildungsschule  XIX,  97—99. 
v.  Dalberg,  s.  Nr.   161. 

362.  Deurer.     Ferdinand  D.     Mh.Gschbl.  VI,   191  — 192. 

363.  Dill.    Rossler,  Arthur.    Neu-Dachau.    Ludwig  D.,  Adolf 

Holzel,  Arthur  Langhammer.  Bielefeld,  Velhagen  u. 
Klasing.  1905.  165  S. -f-  158  Abbild.  [=  Kunstler- 
monographien,  herausg.  von  Knackfuss  LXXVI1I], 

364.  Emele.     A[lber]t,    P.      Der    Schlachtenmaler    Wilhelm    E. 

K.Ztg.  1905,  Nr.  285.  —  Derselbe  in  Freib.  Ztg. 
1905,  Nr.  242  u.  Freib.  Tagbl.  Nr.  236,  V.  —  Vgl. 
noch  Illustr.  Ztg.  CXXV,  608. 

365.  Feuerbach.     Heyck,    Eduard.      Anselm    F.      Bielefeld    u. 

Leipzig,  Velhagen  u.  Klasing.  1905.  162  S.  -f- 
1 1 3  Abbild.  [=  Kunstlermonographien ,  herausg.  von 
Knackfuss  LXXVI],  Bespr.:  AZtgB.  1905,  III,  437 
(Uhde-Bemays). 

366.  —   von  Oechelhaeuser,  Adolf.   Aus  Anselm  F.  Jugend- 

jahren.    Leipzig,  Seemann.     1905.     12b  S.  +  8  Abbild. 

—  Bespr.:  LC.  LVI,   1403. 

367.  —  Dresdner,  Albert.    Anselm  F.     Zur    25.    Wiederkehr 

seines  Todestages,  4.  Januar.  K.Ztg.,  1905,  Nr.  4.  — 
Karl  StaufFer  und  A.  F.  Frkftr.Ztg.  vom  24.  Januar 
1905  (Abdbl.).  —  Ulm,  Friedrich,  A.  F.  und  seine 
Kunst.  Pfalz.  Museum  XXII,  17 — 20;  vgl.  dazu  Ebenda, 
89 — 90.  —  Weisshaupt,  M.  A.  F.  Der  alte  Glaube  VJ, 
Nr.  12 — 14.  —  Werner,  H.  A.  F.  u.  Karlsruhe.  Die 
Kunst  VII,  H.  3. 

368.  Freydorf.      von    Poschinger,    H.      Aus    der    politischen 

Korrespondenz    des    Prasidenten    des    badischen    Mini- 
steriums    des  Auswartigen  Rudolf  v.  Fr.     Annalen    des 
deutschen  Reichs  XXXVJII,  H.  7. 
Freydorf,  s.  Nr.  49,  50,  54.  r  -    ^ 

369.  Gall.     Johann    Michael    G.    (Universitatsprofessor   zu    Frei- 

burg i.  Br„  f  9.  Febr.  1805).    Das  Badener  Land  1905, 
Nr.  6. 
Gilg,  Adam,  s.  Nr.   194. 

32* 


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494 


Frankhauser. 


370.  Goiz,  Hermann.     Dessoff,  A.     Aus  Bricfcn  von  Hermann 

G.  an  Otto  Dessoff.  Frkftr.Ztg.  vom  31.  Januar  1905. 
(I.  Morgbl.). 

371.  Goiz,   G.   Chr.     Ein  Brief  von  G.  Chr.  G.   aus   dem  Jahre 

1775.     Mh.Gschbl.  VI,   143 — 145. 

372.  Haizinger.    Bettelheim-Gabillon,  Helene.      Araalie  H. 

—  Grafin  Luise  Schonfeld-Neumann.  Biographische  Bll. 
Wien,   Konegen   (Stulpnagel).      1906.     VIII  -f-  202   S. 

373.  —  Lier,  H.  A.     Amalie  H.     ADB.  LI,  742 — 745. 

374.  Hart/elder,     von  Weech.     Karl  H.     ADB.  L,  24  —  25. 

375.  Hartmann.    Pfaff,  J.    Gustav  Hartmann.    ADB.  L,  28 — 31. 

376.  Hasemann.      Auerbach,    Alfred.      Wie    Meister    H.    vor 

25  Jahren  in  den  Schwarzwald  kam.  Der  Schwarz- 
wald  XVII,  57—63.    —    Allerlei  von  H.     Ebenda,  63. 

—  H.  u.  die  Gutacher.  Ebenda,  63.  —  H.  u.  die 
Volkstrachten.  Ebenda,  64.  —  H.  u.  der  Schwarz- 
waldverein.  Ebenda,  65.  —  O.  S.  Wilhelm  H.  Das 
Badener  Land   1905,  Nr.   16. 

377.  Hauser.     de   Fleury.      Gaspard   H.    (1812-  1833).      Les 

draines    de    l'histoire    (Paris,    Hachette.       1905),     183 

—  324. 

378.  Haydlauf.     Lauchert.     Sebastian   H.      ADB.    L,    87—88. 

379.  Hebel.      Keller,    Ernst.      Johann    Peter    H.    Leben    und 

Schaffen.  Leipzig,  Hesse.  1905.  152  S.  [=  Joh. 
P.  H.  samtliche  poetische  Werke,  herausg.  und  erlautert 
von  E.  K.  I.]. 

380.  Hecker.    von  Weech.     Friedrich  Franz  Karl  H.     ADB.  L, 

93-95. 
Hecker,  s.  Nr.  358. 

381.  Heim.     Ignaz  H.     ADB.  L,   133 — 135. 
Heim,  Emma,  s.  Nr.  422. 

382.  Helmholtz.    Paalzow,  A.     Hermann  Ludwig  Ferdinand  H. 

ADB.  LI,  461-472. 

383.  Herder,    von  Weech.    Benjamin  H.     ADB.  L,  226 — 227. 
Hermann,  s.  Nr.   148. 

384.  Hertz.     Krott,   Robert.     Heinrich   Rudolf   H.     ADB.    L. 

257  —  259. 

385.  Heiistedt.     Lier,    H.  A.     Louise  H„    geb.    Beil.     ADB.  L, 

284—285. 

386.  Hilsbach.      Pfleger,    Luzian.       Michael     H„    ein    ober- 

rheinischer  Schulmann  des  16.  Jahrhunderts.  Diese 
Zs.  NF.  XX,   252—259. 

387.  Hoff.     Lier,  H.  A.     Karl  H.     ADB.  L,  767. 

388.  Hoffmayer.     OTbser],    K.     Ein  Schwarzwalder  Bauernsohn 

[Lorenz  H.]  franzosischer  Reichsbaron.  Bad.  Landes- 
ztg.    1905,  Nr.  4. 

389.  Holsien.      Knopf,     Rudolf.      Karl     Christian    Johann     H. 

ADB.  L,  450—454. 


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Badische  Geschichtsliteratur  des  Jahres  1905.  405 

390.  v.  Hornslein.     von    Weech.       Robert     Freiherr     von    H. 

ADB.  L,  477. 

391.  Hotlinger.    Achelis,  E.  Chr.    Johann  Heinrich  H.    ADB. 

L,  479—483. 

392.  Jolly.    Teichmann,  A.     Julius  August  Isaak  J.    ADB.  L, 

690—701.  —  Vgl.  a.  Bad.  Fortbildungsschule  XIX, 
113— 116. 

393.  Kalienbach.     von  Winkel,   F.     Rudolf  K.     ADB.    LT,    25 

—26. 

394.  Kappler.     Hantzsch,    Victor.      August    K.      ADB.    LI, 

41—44. 

395.  Kaufmann.    Huffer,  H.    Alexander  K.    ADB.  LI,  75 — 81. 

396.  Keller.     Riezler.     Jakob  K.     ADB.  LI,   102 — 104. 

397.  Keller- Leuzinger \    Hantzsch,  Victor.    Franz  K.-L.    ADB. 

L,   106 — 108. 

398.  Kilian.      Kilian,   Eugen.      Mein    Austritt   aus   dem    Ver- 

bande  des  Karlsruher  Hoftheaters.  Ein  Wort  der  Auf- 
klarung.     Munchen    u.  Leipzig,    Muller.      1905.     84  S. 

399.  Kirchhoff.     Knott,  R.     Gustav  Robert  K.     ADB.  LI,   165 

-167. 
Klingenberg,  Heinrich  von,  s.  Nr.  71. 

400.  Kvberle.     Lier,  H.  A.     J.  Georg  K.     ADB.  LI,  282. 

401.  Kosswg,    Friedrich.     Lauchert.     Friedrich   K.     ADB.    LI, 

341—342. 

402.  Kossing,  Josef.     Derselbe.     Josef  K.     ADB.  LI,  342. 

403.  Lachner,  Franz.    Krebs,  Karl.    Franz  L.     ADB.  LI,  525 

—530. 

404.  Lachner,  Vincenz.    Derselbe.    Vincenz  L.    ADB.  LI,  531. 

405.  Lamey.    Bfaumann],  A.    Schillers  Beziehungen  zur  Famine 

L.     Mh.Gschbl.  VI,   146—147. 

406.  Lang.      Frankel,    Ludwig.      Josef   L.      ADB.    LI,    553 

—554. 

407.  Leser.     Sutterlin,    A.      Ein    Kulturbild    aus    vergangenen 

Tagen.  [Autobiographic  von  K.  Fr.  L.].  Bad.  Schul- 
ztg.  XLV,  316—317,  331-332,  343— -345.  360—361, 
374-378,  388-389. 

408.  Loeben.     Pissin,   Raimund.     Otto  Heinrich   Graf  von  L. 

(Isidorus  Orientalis).  Sein  Leben  und  seine  Werke. 
Berlin,  Behr.  1905.  325  S.  +  1  Abbild.  —  Kap.  II, 
S.  52—175  Aufenthalt  in  Heidelberg. 

409.  Ldffler.    W[alter].    Tobias  L.     Mh.Gschbl.  VI,   145—146. 

—  T.  L.  und  seine  Familie.     Ebenda,   164 — 165. 

Louffenberg)  Heinrich,  s.  Nr.  330. 

410.  Lugo.     Beringer,  Josef  August.    Emil  L.    Suddeutsche 

Monatshefte  1905,  II,  501 — 508. 
Mai,  s.  Nr.  147. 

411.  Mathy.    Tobler,    Gustav.      Aus    Karl    M.    Schweizerzeit. 

Bern,  Grunau.     1906  (!).  38  S.  -+-  1   Abbild.  [=  Neu- 


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4q6  Frankhauscr. 

jahrsblatt,  herausgegeben  vora  historischen  Verein  des 
Kantons  Bern  fur   1 905  6]. 

412.  Mctz.     Klassert,    Adam.      Mitteilungen   aus   der    Michel- 

stadter  Kirchenbibliothek  [betr.  Prof.  Nikolaus  M.  aus 
Freiburg].  B.  z.  Jahresbericht  der  Gr.  Realschule  in 
Michelstadt  1902/1904. 

413.  Moscherosch.    Stauf  von  der  March,  O.    Hans  Michel  M. 

Deutschland,   1905,  Augusth. 
Moscherosch,   Quirin,  s.  Nr.   179.    Neumann,  Louise,  s.  Nr.  372. 

414.  RatzeL     Friedrich  R.     Ein  Lebenslauf  von   ihm  selbst  und 

von  Hans  Helmolt.  Kleine  Schriften  von  Fr.  R., 
herausgeg.  von  H.  H.  (Miinchen  u.  Leipzig,  Oldenbourg. 
1906),  XXI— XXXIII. 

415.  —  Ratzel,  Friedrich.  Glucksinseln  und  Traume.  [Jugend- 

erinnerungen],  —  Enthalten  in  R.  gleichnamigem  Buche 
(Gesammelte  Aufsatze  aus  den  Grenzboten.  Leipzig, 
Grunow.  1905.  VI  -f-  512  S.  -|-  1  Abbild.),  1  — 113. 
415*. —  Derselbe.  Bilder  aus  dem  Kriege  mit  Frankreich. 
[Erinnerungen],  Enthalten  in  R.  »Glucksinseln  und 
Traume«  (s.  Nr.  415),   115  —  260. 

416.  —  Hantzsch,     Victor.       R.- Bibliographic     1867 — 1905. 

Verzeichnis  der  selbstandigen  Werke,  Abhandlungen 
und  Bucherbesprechungen  Fr.  R.  —  Nachtrage  dazu 
von  Hans  Helmolt.  Kleine  Schriften  (vgl.  Nr.  414), 
Anhang,  LXII  S.  —  Vgl.  dazu :  Verzeichnis  der  Grenz- 
botenbeitrage  Fr.  R.  in  R.  »Glucksinseln  und  Traume* 
(s.  Nr.  415),  511  —  515. 
Ratzel,  s.  Nr.  462. 

417.  Reuchlin.     Johann    R.      Bad.    Fortbildungsschule    XIX,    49 

—5'. 

418.  Rindenschwender.      Boss,     Rudolf.      Hans    R.      Rastatter 

Tagbl.    1905,  Nr.  202 — 206. 

419.  von    Rodenhausen.      General    [Karl    Ludwig    Freiherr]    von 

Rodenhausen.     Mh.Gschbl.  VI,  20 — 22. 

420.  Rohde.    Weber,  Ernst.    Erinnerungen  an  Erwin  R.    Sud- 

deutsche  Monatshefte   1905,  I,  306 — 311. 

421.  Rfash'n.    Baas,  K.     Zur  Lebensgeschichte  R.    Vom  Rhein 

IV,  70—71. 
,St.  Fridolin,  s.  Nr.  76. 

422.  Scheffel,  Josef  Victor.     Boerschel,    Ernst.     J.  V.  v.  Sch. 

und  Emma  Heim.  Eine  Dichterliebe.  ~Mit  Briefeh 
und  Erinnerungen.  Berlin,  Hofmann.  1906.  XVI  -f- 
384  S.  Ulustr.  —  Vgl.  ferner:  Zum  70.  Geburtstag 
von  Scheffels  Emmale.  Unterhaltungsb.  der  Taglichen 
Rundschau    1905,  Nr.  40. 

423.  —  Braun-Artaria,  Rosalie.  Josef  Sch.  und  Julie  Artaria. 

Frkftr.Ztg.  vom  27.  Marz  1905  (II.  Mgbl.).  —  Heyck, 
Eduard.  Scheffel  in  Douaueschingen  und  sein  Wartburg- 


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Badische  Geschichtsliteratur  des  Jahres   1905.  407 

roman.  Deutsche  Heimat  VI,  481 — 489,  522 — 534,  551 
— 561,  597  —  600.  —  von  Poschinger,  Heinrich.  V. 
v.  Sen.  und  Heinrich  v.  Werner.  Deutsche  Revue  XXX, 
Oktoberh.  —  Vier  Sch.-Briefe.  Litterar.  B.  d.  Staats- 
anzeigers  f.  Wurttemberg  1905,  297 — 300.  —  Aus  Sch. 
Leben.     Der  Schwarzwald  XVII,   158 — 161,   192 — 193. 

424.  —  Philipp  Jakob    u.    Josefine.     Ad.    P.     Die    Eltern   Josef 

Victor  v.  Sch.  Das  Badener  Land  1905,  Nr.  43.  — 
Josefine  Sch.  Monbl.SchwarzwV.  VIII,  93.  —  J.  Sch. 
und  ihr  Vaterhaus.  Das  Badener  Land  1905,  Nr.  45.  — 
Brinzinger.  Die  Obemdorfer  Ahnen  der  Dich  term  utter 
•  J.  Sch.,  geb.  Krederer.  Schwarzwalder  Bote  1905  vom 
22.  Oktober  1905.  —  Proelss,  Johannes.  Sch. 
Mutter.  Eine  Festbetrachtung.  Schwarzwalder  Bote 
vom   22.  Oktober   1905. 

425.  Schilling   von    Canstalt.      Auszug   aus    dem   Tagebuch    des 

Grossh.  Badischen  Oberforstmeisters  Karl  Ludwig  Frei- 
herrn  Sch.  v.  C.  von  1789— 1804  mit  einem  Nachtrag 
von  181 1.  Lahrer  Wochenbl.  (Unterhaltungsb.  der 
Lahrer  Ztg.)    1905,  Nr.   113  — 122. 

426.  Schmidtmann.    Theobald,  Hermann.    Joliann  Daniel  Sch. 

Selbstbiographie.     Mh.Gschbl.    VI,    75 — 85,    153 — 159. 
Schonfe  Id- Neumann,    Grafin    Louise,    s.    Nr.    372.      Schuchlin,    Hans,    s. 
Nr.  270. 

427.  Schwan.   W [alter],    Frau  Anna  Margaretha  Katharina  Schw. 

Mh.Gschbl    VI,    141  — 142. 
Af27*.Senn.    von  Miilinen,  W.  F.  Peter  S„  Bischof  von  Zaitun, 
[Weihbischof    von  Konstanz],     Neues    Berner   Taschen- 
buch  auf  d.  J.    1905,    174 — 190. 

428.  Specht.    Schwarz,  Benedikt.     Hofrat  G[ustav]  Sp.,  Stadt- 

schulrat  a.  D.     Bad.  Schulztg.  XLV,   248 — 252. 

429.  Slimmer.    Obser,  K.  Abel  St.  Diese  Zs.  NF.  XX,  680— 681. 

430.  Slolz.    Wagner,  Heinrich.   Edelsteine  aus  reicher  Schatz- 

kammer.  Eine  Sammlung  schoner  Stellen  aus  den 
Schriften  von  St.  Freiburg,  Herder.  1905.  XI  + 
334  S.  -f  1   Abbild.  —  Mit    Biographie    von  Alban  St. 

431.  von  Struve.      R.    G.      Gustav    von    St.      Basler   Ztg.    1905, 

Nr.   284. 
von  Struve,  s.  Nr.  358. 

432.  Thoma.     Thode,    Henry.     Bocklin    und    Th.     Acht  Vor- 

trage  iiber  neudeutsche  Malerei,  gehalten  fur  ein  Ge- 
samtpublikum  an  der  Universitat  Heidelberg  im  Sommer 
1905.  Heidelberg,  Winter.  1905.  3  Bl.  -f-  178  S. 
—  Derselbe.  Hans  Th.  Betrachtungen  uber  die 
Gesetzmassigkeit  seines  Stils.  Heidelberg,  Winter. 
1905.  17  S.  —  Pas  cent.  Altes  und  Neues  von  H. 
Th.  Uber  Land  und  Meer  XCIII,  Nr.  11. 
v.    Traitteur,  s.  Nr.  348. 


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498  Frankhauser. 

433.  v.   Treilschke.   Wolfgang,  Michael.    Drei  Briefe  Heinrichs 

v.  Tr.  an  Louis  Vuillemin.     HZ.  XCV,  265—271. 
MS*.Ursinus.    Rott,  Hans.    Briefe  des  Heidelberger  Theologen 
Zacharias  Ursinus    aus  Heidelberg   und  Neustadt  a.  H. 
Neue    Heidelb.   Jbb.  XIV,    39—172.  —  Bespr.:    Pfalz. 
Museum  XXII,   196  (J.  Schneider). 

434.  Verschaffell.      Be  ringer.      Die    V.-Medaille    im    Speyerer 

Museum.     Pfalz.  Museum  XXII,  5 — 7. 

435.  Vierordt.     Lilienfein,  Heinrich.     Heinrich  V.,  das  Profil 

eines  deutschen  Dichters.  Gezeichnet  zu  seinera 
50.  Geburtstage.  Erste  und  zweite  Auflage.  Heidel- 
berg, Winter.  1905.  IV  +  70  S.  +  1  Abbild.  — 
Bespr.:  AZtgB.   1905,  111,  581  (R.  Krauss). 

436.  —  Frommel,  Otto.    Heinrich  V.    K.Ztg.   1905,  Nr.  269. 

—  Lacroix.  Zu  H.  V.  50.  Geburtstag.  Bad.  Schul- 
ztg.  XLV,  529.  —  van  Kiewen,  H.  H.  V.  und  seine 
Dichtungen.  Das  Badener  Land  1905,  Nr.  40  -43.  — 
Ott,  A.  H.  V.  Bad.  Fortbildungsschule  XIX,  129 
— 131.  —  Reichel,  E.  Der  50jahrige  Meisterpoet 
Badens.  Die  Gegenwart  LXVIII,  Nr.  34. 
Vogelin,  Gotthard,  s.  Nr.  332. 

437.  Waldseemuller ;      Herbermann.      The   Waldseemuller   Map 

of  1507.  Historical  Records  and  Studies  (U.  S.  Cath. 
Society  Newyork,   1904.)  Ill,  320—342. 

438.  Winlerhalter.     Franz  Xaver  W.     Zurn   100.  Geburtstag  des 

beruhniten   Malers.      Der   Schwarzwald   XVII,    42—43. 


XI.  Nekrologe. 

439.  Badische    Totenschau    1905.      Bad.   Landesztg.    1905, 

Nr.  4  (Abdbl.). 

440.  Breidenbach.    B rummer,  Franz.    Emilie  von  Br.  BJ.  VIII, 

186-  187. 

441.  Brugier.      Lauchert,    F.      Gustav    Br.      BJ.    VIII,    221 

—  222. 

442.  Buchenberger.    Reinhard,  K.    Zur  Erinnerung  an  Adolf  B. 

Zs.  f.  d.  gesamte  Slaatswissenschaft  LX1,  131  — 158. 

443.  DifferU.     von  Weech.     Philipp  D.     BJ.  VIII,  50. 

444.  Doll.     Steppes.      Dr.    Max    Doll.      Zs.    f.    Vermessungs- 

wesen  XXXIV,   121  — 123. 

445.  ElUlaller.     Finanzminister  a.  D.     Dr.  Moritz  E.  \.    K.Ztg. 

1905,  Nr.   164.  —  Strassburg.  Post  1905,  Nr.  635. 

446.  Feigenbutz.     Leopold  F.  \.     Mitt.  Nr.  27,  m22—  m23. 

447.  Frey.     v.    W[eech]f    F.     Geheimerat    Moritz    Fr.      K.Ztg. 

1905,  Nr.  28. 

448.  Gebhard.     Pagel.     Paul  G.     BJ.  VIII,  80. 


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Badische  Geschichtsliteratur  des  Jahres   1905.  499 

449.  Gegenbaur.     Goppert,  E.     Karl  G.     BJ.  VIII,  324 — 339. 

450.  von  Gemmingen.     Lorenzen.     Wilhelm    Freiherr   von    und 

zu  G.     BJ.  VIII,   189. 

451.  Haas.     H[erzog],    A.     Zura    Tode   von   Robert    H.     Bad. 

Presse    1905,  Nr.  303  (Mittagsausg.). 

452.  Hauser.      Karl    H.    f.      Bad.    Landesztg.     1905,    Nr.    589 

(Mittagsbl.). 

453.  Kast.     Pagel.     Alfred  K.     BJ.  VIII,    102. 

454.  Krutina.     Si  evert.     Geheiraerat    Friedrich    Kr.    f-      Allge- 

meine  Forst-  u.  Jagdztg.  IQ05,  185 — 187.  —  Monbl. 
SchwarzwV.  VIII,  9  —  10. 

455.  Kussmaul.     Strube,   H.     Adolf  K.     BJ.  VIII,    383—392. 

456.  Langer.     Ferdinand    L.    f«     Bad.  Fortbildungsschule   XIX. 

145-  146. 

457.  Ludwt'g.    Professor  Dr.  Theodor  L.  f«    Bad.  Fortbildungs- 

schule XIX,  177  —  179. 

458.  Mater.     Josef  M„    Vorstand    der  Gewerbeschule    Konstanz 

a.  D.  f.     Bad.  Fortbildungsschule  XIX,   161  — 164. 

459.  Meidinger.      Geh.    Hofrat   Prof.    Dr.    M.    f-      K.Ztg.    1905, 

Nr.   281. 

460.  Nokk.     von  Weech,  F.     Wilhelm  N.     BJ.  VIII,  3—6. 

461.  Oncken.      Professor    Wilhelm    O.    f.      Bad.    Presse     1905, 

Nr.  118  (Abdausg.).  —  G.  A.  W.  O.  Frkftr.Ztg. 
1905,  Nr.   22^  (5.  Morgbl.).  —  Illustr.  Ztg.  CXXV,  232. 

462.  Ratzel.    Hassert,  K.    Friedrich  R.    Sein  Leben  und  Wirken. 

Geograph.  Zs.  XI,  H.  6  u.  7.  —  Kittel,  R.  Zu  Fr.  R. 
Gedachtnis.  Leipzig,  Grunow.  1904.  8  S. — Weule,  K. 
Fr.  R.  f.     Mitt.  d.  Vereins  f.  Erdkunde  J.    1904. 

463.  Scheffel.  A  p.    Karoline  von  Sch.     Der  Schwarzwald  XVII,  4. 

464.  Schmidt.     Teichmann,   A.      Karl    Adolf   Sch.      BJ.    VI11, 

»52  —  i54. 

465.  Schonau-Wehr.      Lorenzen.      Max    Freiherr    von    Sch.-W. 

BJ.  VIII,   210. 

466.  Schoit.      Dr.    G.    K.     Rektor    Sch.    \.      Bad.    Gewerbeztg. 

XXVIII,  72—73.  —  Bdr.  Rektor  Karl  Sch.  \.  Ebenda, 
74— 75.  _  Hohler,  Adolf.  Rektor  K.  Sch.  f.  Bad. 
Fortbildungsschule  XIX,  33  —  36. 

467.  Schroder.     Liiroth,  J.     Ernst  Schr.  \.     Vorlesungen  fiber 

die  Algebra  der  Logik  von  Ernst  Schr.,  herausg.  von 
Eugen  Muller  (Leipzig,  Teubner.    1905)  II,  2,  III — XIX. 

468.  Scipio.     Ferdinand  Sc.  f.     Strassburg.  Post   1905,  Nr.  546. 

469.  Sievert.     Albert  Julius  S.  f.     Mitt.  Nr.  27,  0124-  m25. 

470.  von    Weech.     Albert,    Peter    P.     Friedrich    von    W.    (ge- 

storben  am  17.  November  1905).  AZtgB.  1905,  IV, 
310—321.  —  Mh.Gschbl.  VI,  288.  —  K.Ztg.  1905, 
Nr.   320. 


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500 


Frankhauser. 


471.  Wcishaupt.      Widmer,    K.      Victor    W.    f.      K.Ztg.     1905, 

Nr.  62.  —  Illustr.  Ztg.  CXXIV,  348.  —  Die  Kunst  f. 
Alle  XX,  318. 

472.  Wimmer.    Pfarrer  Dr.  theo).  F.  R.  W.    Protestant.  Flugbll., 

herausg.  von  F.  Rohde  XL,  65     67. 

473.  Ziegler.     Ernst  Z.     Illustr.  Ztg.  CXXV,  393. 

474.  Ztttel.  Rothpletz     Gedachtnisrede  auf  Karl  Alfred  von  Z„ 

gehalten  in  der  offentlichen  Sitzung  der  K.  6.  Akademie 
der  Wissenschaften  zu  Miinchen  zur  Feier  ihres  146.  Stif- 
tungstages  am  15.  Marz  1905.  Miinchen,  G.  Franz 
(J.  Roth).   1905.  23  S.  —  Besp.:  LC.  LVI,   1662  (S.). 


XII.  Besprechungen  friiher  erschienener  Schriften. 

475.  Balzer,  Eugen.    Uberblick  iiber  die  Geschichte  der  Stadt 

Braunlingen  (1902,  Nr.  170;  1903,  Nr.  467).  Bespr.: 
Alemannia  NF.  VI,  313—314  (Tumbult). 

476.  Derselbe.      Die    Herren   von   Schellenberg    in    der    Baar 

(1904,  Nr.  296).  Bespr.:  Alemannia  NF.  VI,  304 — 305 
(Georg  Tumbult). 

477.  Beyerle,  Konrad.  Grundeigentumsverhaltnisse  und  Burger- 

recht  im  mittelalterlichen  Konstanz  (1902,  Nr.  262; 
1903,    Nr.    471;    1904,   Nr.    496^.     Bespr.:    LC.    LVI, 

1055. 

478.  Bitterauf,    Theodor.      Geschichte    des    Rheinbundes    I. 

(1904,  Nr.  56).  Bespr.:  MHL.  XXX11I,  466—468 
(R.  Mahrenholtz);  Die  Grenzboten  J.  LXIV,  I,  484 
—487  (G.  Egelhaaf). 

479.  Bockel,     Ernst.      Hermann     Kochly    (1904,    Nr.    413). 

Bespr.:  Diese  Zs.  NF.  XX,   174—175  (\V.  Martens). 

480.  Brunner,    Karl.      Badische    Geschichte    (1904,    Nr.    50). 

Bespr.:  LC.  LVI,  646;  Freib.DA.  NF.  VI,  403—404 
(Julius  Mayer);  Litterar.  Rundschau  XXVI,  226 — 228 
(S[auer]). 

481.  Eiermann,    Adolf.      Lazarus    von    Schwendi    (1904,    Nr. 

437).  Bespr.:  Diese  Zs.  NF.  XX,  690  —  693  (Gustav 
Wolf);  DLZ.  XXVI,  868—869  (E.  Martin). 

482.  Engel,  Eduard.    Der  Obstbau  und  Obsthandel  im  Gross- 

herzogtum  Baden  (1903,  Nr.  214).  Bespr.:  Dorf  und 
Hof  III,  25—27,  39~4'»  59— 63- 

483.  Fabricius,    Ernst.     Die   Besitznahme    Badens   durch    die 

Rdraer  (1904,  Nr.  19).  Bespr.:  DLZ.  XXVI,  11 16; 
LC.  LVI,  469—470  (A.  R.);  HJ.  XXVI,  887  (A[lber]t); 
MHL.  XXXIII,  399—400  (C.  Winkelsesser);  Kbl.G.V. 
LIU,  461  (Anthes);  Kbl.WZ.  XXIV,  113- 114  (M. 
Siebourg);  Mh.Gschbl.  VI,  46  (F.  H[au]g). 


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Badische  Geschichtsliteratur  des  Jahres   1905.  501 

484.  Fehr,  Hans.     Die  Entstehung  der  Landeshoheit  im  Breis- 

gau  (1904,  Nr.  207).  Bespr.:  Diese  Zs.  NF.  XX,  330 
—  331  (Sopp);  Zs.  f.  Sozialwissenschaft  VIII,  672—673 
(H.  Hermelink);  LC.  LVI,  277  (O.);  HJ.  XXVI,  864 
(A[lber]t). 

485.  Finke,  He  in  rich.     Bilder  vom  Konstanzer  Konzil  (1903, 

Nr.  135;  1904,  Nr.  506).  Bespr.:  Mitt.  d.  Instituts  f. 
osterr.  Gesch.  XXVI,  524—525  (J.  Loserth). 

486.  Fischer,  Josef.    Chronik  von  Gutenbach  (1904,  Nr.  129). 

Bespr.:  Diese  Zs.  NF.  XX,   167   (K.  0[bser]). 

487.  Flamm,  Hermann.     Geschichtliche  Ortsbeschreibung  der 

Stadt  Freiburg.  II.  (1903,  Nr.  114a;  1904,  Nr.  507). 
Bespr.:  HVs.  VIII,  544  —  547  (F.  Keutgen);  Freib. 
Tagbl.    1905,  Nr.   207,  I.  (Sauer). 

488.  Frommelgedenkwerk    VII.    (19O-I,    Nr.    392).      Bespr.: 

LC.  LVI,  403  (0a). 

489.  Fuchs,     R.       Friedrich    Woerishoffer    (1903,     Nr.     436). 

Bespr.:  Jb.  f.  Gesetzgebung  usw.  XXIX,  1202  — 1205 
(Franz  Boese). 

490.  Gonner,  Richard  u.  Sester,  Josef.  Das  Kirchenpatronats- 

recht  im  Grossherzogtum  Baden  (1904,  Nr.  224).  Bespr.: 
Mitt.  d.  Inst.  f.  osterr.  Gesch.  XXVI,  659  (Wretschko); 
Diese  Zs.  NF.  XX,  695—698  (Dr.  H[ansul]t). 

491.  Grober,    Konrad.      Geschichte    des    Jesuitenkollegs    und 

Gymnasiums  in  Konstanz  (1904,  Nr.  363).  Bespr.: 
Freib.DA.  NF.  VI,  404-406  (A.  Maurer);  SVGBoden- 
see  XXXIV,   147 — 148  (Lcewe). 

492.  Hauck,  Karl.     Karl  Ludwig  von  der  Pfalz  (1903,  Nr.  44; 

1905,  Nr.  511).  Bespr.:  LC.  LVI,  847—848;  HZ. 
XCV,  303— 304  (A.  F.  Pribram);  HVs.  VIII,  145  —  146 
(G.  Mentz). 

493.  Hausrath,  Ad.    Richard  Rothe  und  seine  Freunde  (1902, 

Nr.  490;    1903,  Nr.  487).     Bespr.:    AZtgB.   1905,  429. 

494.  Hauviller,    Ernst.     Franz  Xaver  Kraus  (1904,  Nr.  414). 

Bespr.:  DLZ.  XXVI,  2013  — 2015  (Max  Wingenroth) ; 
Revue  Critique  LIX,  99  (P.  L.). 

495.  Hecht,    Felix.      Die    Mannheimer    Banken     1870 — 1900 

(1902,  Nr.  299;  1903,  Nr.  489).  Bespr.:  Preuss.  Jbb. 
CXX,  336—337  (Hjalmar  Schacht). 

496.  Inventare  des  Gr.  Badischen  General-Landesarchivs  (1903, 

Nr.  303;    1904,   Nr.  514).     Bespr.:  I  u.  II,    1,    Archi- 

valische  Zs.  XII,  323 — 324;  II,  1.  Deutsche  Gschbll. 
VI,   135—U6  (A.  T[ille]). 

497.  Kalin,    Johann.       Franz    Guillimann  (1903,    Nr.    406). 

Bespr.:  Alemannia  NF.  VI,  311 — 313  (P.  Albert). 

498.  Kech,    Edwin.      Die    Grundung    der    Grossh.    Badischen 

Staatseisenbahnen  (1904,  Nr.  236).  Bespr.:  Jbb.  f. 
Nationatokonomie  LXXXV,  559  (F.  Kopf). 


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502 


Frankhauser. 


499.  Keller,    Franz.     Die  Verschuldung   des   Hochstifts   Kon- 

stanz  (1902,  Nr.  146;  1903,  Nr.  494,  1904,  Nr.  516). 
Bespr.:  A.  f.  Kulturgeschichte  III,  105  (Georg  Liebej; 
DLZ.  XXVI,  1573—1574  (Wilheim  Kothe);  Litterar. 
Rundschau  XXXI,    10  (Josef  Hurbin). 

500.  Kienitz,  Otto.    Landeskunde  des  Grossherzogtums  Baden 

(1904,  Nr.  95).  Bespr.:  LC.  LVI,  1059  (V.  Hfantzsch]); 
DLZ.  X.  XVI,  491 

501.  Krone,    R.      Friedrich,    Grossherzog    von    Baden    (1901, 

Nr    81).     Bespr.:  KbI.GV.  LIII,  74  (Lorentzen). 

502.  Die  Kunstdenkmaler  des  Grossherzogtums  Baden  VI,   1 

(1904,  Nr.  244).  Bespr.:  Diese  Zs.  NF.  XX,  176 — 177 
(Frjankhauser]);    Freib.DA.  NF.  VI,    598—400  (Sauer). 

503.  Lewald,    F.      August   Lamey    (1904,    Nr.    416).      Bespr.: 

Diese  Zs.  NF.  XX,   166-167  (K.  0[bser]). 

504.  Meister,    Karl.     Das  Beamtenrecht   der  Erzdidzese  Frei- 

burg (1904,  Nr.  225).  MJoGsch.  XXVI,  657  (Wretschko). 

505.  Mewes    Wilheim.      Bodenwerte,    Bau-    und    Bodenpolitik 

in  Freiburg  i.  Br.  (1904,  Nr.  231).  Bespr.:  AZtgB. 
1905,  I,  334  (Kurt  Schmidt). 

506.  Mitteilungen    aus    dera    F.furstenbergischen    Archive    II. 

(1902,  Nr.  360;  1903,  Nr.  484;  1904,  Nr.  518). 
Bespr.:   MJoGsch.  XXVI,    532—533  (H.  Kretschmayr). 

507.  Oeser,  Max.      Aus  der  Kunststadt  Karl   Theodors  (1901, 

Nr.  316).    Bespr.:  KbI.GV.  LIII,  290  (Th.  L[orentzen]). 

508.  Derselbe.      Geschichte    der    Kupferstichkunst    zu    Mann- 

heim (1900,  Nr.  215).  Bespr.:  KbI.GV.  LIII,  290 
(Th.  L[orentzen]). 

509.  Panzer,    Friedrich.     Deutsche  Heldensage    im    Breisgau 

(1903,  Nr.  264;  1904,  Nr.  522).  Bespr.:  KbI.GV.  LIII, 
198 — 199  (Th.  Lforentzen]). 

510.  Pernwerth    von    Barnstein,    Friedrich.      Die   Dampf- 

schiffahrt  auf  dem  Bodensee  (1904,  Nr.  237).  SVG 
Bodensee  XXXIV,   147  (A.  St.). 

511.  Pfaff,    Fridrich.      Die   Schneeburgen    im    Breisgau    und 

die  Schnewelin  von  Freiburg  (1904,  Nr.  297).  Bespr.: 
Diese  Zs.  NF.  XX,  514  ([Kriegejr.). 

512.  Regesta    Episcoporum     Constantiensium    II,     1 — 6 

(Vgl.  1904,  Nr.  524).  Bespr.:  Revue  d'histoire  eccle- 
siastique  VI,  366—370  (E.  van  der  Mynsbrugge). 

513.  Regesta    Habsburgica    I.    (1904,    Nr.     100).       Bespr.: 

MHL.  XXXIII,  494—496  (Franz  llwolf);  LC.  LV], 
1248  (G.  v.  Below). 

514.  Regesten    der    Markgrafen    von    Baden    und    Hachberg 

1050— 1513.  II,  1—2;  III,  1—4  (1901,  Nr.  59;  1904, 
Nr.  49).    Bespr.:  MJoG.  XXVI,  669—672    (H.  Kaiser). 

515.  Rott,  Hans.     Friedrich  II.  von  der  Pfalz  und  die  Refor- 

mation (1904,  Nr.  39).     Bespr.:    HZ.  CXV,    299 — 301 


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Badische  Geschichtsliteratur  des  Jahres   1905.  503 

(Adolf  Hasenclever);  HVs.  VIII,  453—454  (F.  Kal- 
koff). 

516.  Sauzey.    Les  Allemands  sous  les  aigles  francaises.    II.  Le 

contingent  badois  (1904,  Nr.  71).  Bespr.:  Revue  Cri- 
tique LX,  34  (A.  E.). 

517.  Schweitzer,  Hermann.  Die  Bilderteppiche  und  Stickereien 

in  der  stadtischen  Altertumersammlung  zu  Freiburg 
(1904,  Nr.  252).  Bespr.:  Diese  Zs.  NF.  XX,  176  (K. 
0[bser]). 

518.  Spanier,    M.      Hans    Thoma    (1903,    Nr.    426).      Bespr.: 

DLZ.  XXVI,   2605-2606  (Rudolf  Kautzel). 

519.  Stosser,    Valentin.      Grabstatten    und    Grabschriften   der 

Badischen  Regenten  (1903,  Nr.  276).  Kbl.GV.  LIII, 
73  (Lorentzen). 

520.  Walter,     Friedrich.      Friedrichsfeld    (1903,    Nr.     121). 

Bespr.:  Diese  Zs.  NF.  XX,   167   (K.  0[bser]). 

521.  von    Weech,    Friedrich.      Karlsruhe    (1904,    Nr.    146). 

Bespr.:  Diese  Zs.  NF.  XX,   168-169  (K.  0[bser]). 

522.  Derselbe.      Staatsminister     Dr.     Wilhelm     Nokk     (1904, 

Nr.  426).     Bespr.:  Kbl.GV.  LIII,  75  (Lorentzen). 

523.  Weiss,   J.      Von   den    Beziehungen    der   pfalzischen   Kur- 

fursten  zum  Geistesleben  am  Rhein  (1904,  Nr.  328). 
Bespr.:  Diese  Zs.  NF.  XX,  329  (R.  S[illib]). 

524.  Wibel,    Hans.      Das    Diplora    Ottos    II.    fur    St.    Blasien 

(1904,  Nr.  193).    Bespr.:  Diese  Zs.  NF.  XX,   160 — 161. 

525.  Wild,  Karl.    Tagebuch  Josef  Steinmullers  (1903,  Nr.  423; 

1904,  Nr.  532).     Kbl.GV.  LIII,  76  (Lorentzen). 

526.  Wille,  Jakob.     Friedrich  der  Siegreiche,  Kurfurst  von  der 

Pfalz  (1904,    Nr.    37).     Bespr.:   HZ.  XCIV,    539  —  540. 


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Miszellen. 


Zur  Lebensgeschichte  des  Dominikanerchronisten 
Johannes  Meyer.  Als  Bd.  6  der  von  der  Konigl.  Preussischen 
Akademie  der  Wissenschaften  zu  Berlin  herausgegebenen  »Deutschen 
Texte  des  Mittelaltcrs*  hat  Prof.  Ferd.  Vetter  in  Bern  unlangst 
»Das  Leben  der  Schweslern  zu  Toss*,  beschrieben  von  Elsbet 
Stagel,  samt  der  Vorrede  von  Johannes  Meier  und  dem  Leben 
der  Prinzessin  Elisabet  von  Ungarnt1)  bearbeitet,  worauf  beson- 
ders  die  Freunde  der  Mystik  und  Gottesfreundliteratur  aufmerk- 
sam  gemacht  seien.  Welche  Wichtigkeit  jeder  neuen  in  Druck 
gelangenden  Schrift  dieser  Art  zukommt,  das  haben  unter  andern 
neuestens  die  Abhandlung  von  E.  Krebs  uber  »Die  Mystik  im 
Kloster  Adelhausen  zu  Freiburg«  (Munster  i.  W.,  Aschendorffsche 
Buchdr.,  1904)  und  das  treffliche  Buch  von  K.  Rieder:  »Der 
Gottesfreund  vom  Oberland«  (Innsbr.,  Wagner,  1905)  mit  durch- 
schlagenden  Grunden  bewiesen.  Das  von  der  Nonne  Elsbet 
Stagel  urn  1350  geschriebene  Buchlein  von  den  gottseligen 
Predigerschwestern  zu  Toss,  in  5  Handschriften  erhalten,  erfahrt 
hier  eine  gediegene  Veroffentlichung  durch  Vetter,  der  als 
Herausgeber  mittelhochdeutscher  Texte  bekannt  ist. 

In  der  Einleitung  S.  XIII  macht  Vetter  mit  Bezug  auf  das 
von  mir  in  dieser  Zeitschrift  (N.F.  13,  1898,  S.  258 — 63)  zu- 
sammengestellte  Verzeichnis  der  Schriften  des  Predigerbruders 
Johannes  Meyer  eine  Bemerkung,  die  ich  nicht  unwidersprochen 
lassen  kann.  In  einer  Fussnote  nennt  er  namlich  den  von 
K.  Rieder  in  der  >Zeitschr.  f.  neuhochdeutsche  Mundarten«  1 
(Heidelb.  1900),  S.  80—90  mitgeteilten  mystischen  Traktat  aus 
dem  »Chronicon  fratris  Joannis  Meieri  Tigurini  de  Praedicato- 
ribusc  eine  Arbeit  Meyers,  die  von  mir  nicht  erwahnt  sei.  Nun 
sagt  aber  der  Herausgeber  des  Traktats  in  den  Einleitungsworten 
a.  a.  O.  S.  81  wortlich:  »Die  Heimat  des  Traktates  ist  das 
Kloster  Unterlinden  bei  Kolmar;  ob  der  beriihmte  Johannes 
Nider  [gest.  1438]  oder  Johannes  Meyer  [gest.  1485]  sein  Ver- 
fasser  ist,  wage  ich  nicht  zu  entscheiden,  denn  von  beiden  finden 
sich    in     genannter    Handschrift     chronistische    Aufzeichnungen. 


»)  Berlin,    Weidmann,    1906.    XXVI,    132    S.    gr.    8°    mit    2    Taf.    in 
Lichtdr.  und  1  Nachbild.  d.  Platte  des  Furstengrabes  zu  Toss.  M.  5. 


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Miszellen. 


505 


Moglicherweise  ist  es  auch  bloss  eine  Abschrift  eines  schon 
friiher  entstandenen  Traktates,  der  dann  der  Blutezeit  des 
Klosters  Unterlinden,  also  der  zweiten  Halfte  des  13.  Jahr- 
hunderts  zuzuweisen  ware*.  Diese  Verrautung  Rieders  hat  dann 
in  demselben  1.  Bd.  derselben  Zeitschrift  S.  189  Ph.  Strauch 
bestatigt,  indem  er  darauf  hinwies,  dass  der  in  Rede  stehende 
Traktat  von  Johannes  nur  abgeschrieben  sein  kann,  da  er  in  dem 
hier  in  Betracht  kommenden  Abschnitt  eine  deutsche  Cbersetzung 
»und  zwar  eine  gar  nicht  uble*  von  dem  bekannten  lateinischen 
Texte  »Filia  Sion«  darstelle ,  nach  dem  bekanntlich  schon  um 
1265  der  Franziskaner  Bruder  Lamprecht  von  Regensburg  seine 
»Tochter  Syon«  gedichtet  hat!  Mit  der  Autorschaft  Meyers,  wie 
Vetter  meint,  ist  es  also  nichts. 

Dagegen  enthalt  die  Chronik  des  St.  Brigittenklosters  zu 
Schonensteinbach  imElsass1),  in  dem  Johannes  Meyer  von  1458 
bis  1465  das  Amt  des  Beichtvaters  versah,  eine  Reihe  wertvoller 
intimer  Ztige  aus  seinem  Leben,  die  als  Erganzung  und  Berich- 
tigung  zu  meinen  kurzen  Ausfuhrungen  in  Bd.  13  S.  255 — 63 
dieser  Zeitschrift  hier  eine  Stelle  finden  mogen. 

Zum  Jahre  1432  (vgl.  diese  Zeitschr.  N.F.  13,  256  Anra.  1): 
»Es  wurde  in  disem  jahr  aufgenomen  zu  Zirich  im  Schweitzer- 
land  in  den  b.  predigerorden  brueder  Johannes,  der  noch  ein 
kind  von  10  jahren  war,  hernach  iber  etlich  jahr  nach  seiner 
profession  da  kam  er  zu  den  Predigern  gen  Basel  aus  liebe  der 
observanz ,  hernach  iber  vil  jahr  ward  er  unser  [der  Schwestern 
zu  Schonensteinbach]  lieber  beichtvater,  er  half  das  closter  Frei- 
burg reformieren,  nach  solchem  kame  er  auf  Gebweil  und 
endlich  wurd  er  beichtvater  in  dem  closter  Liebenauw  bei 
Wurmbs«2). 

Nachdem  im  Jahre  1457  der  bisherige  Beichtvater  der 
Schwestern  zu  Schonensteinbach,  »brueder  Joannes  von  Mentz«, 
nach  iojahriger  Tatigkeit  daselbst  gestorben  war,  bestellte  der 
Provinzial,  P.  Petrus  Wellen  von  Antwerpen,  unsern  Johannes 
zu  dessen  Nachfolger.  Daruber  berichtet  die  Chronik  zum 
Jahre   1458: 

»An  sant  Pauli  tag  des  ersten  einsidlers,  welcher  fait  in 
dem  [10.]  jenner,  da  kam  auf  Schonensteinbach  unser  lieber 
brueder  Hans  Meyer  von  Zurich  als  unser  beichtvater*8). 

Zum  Jahre  1459:  »Es  gab  uns  der  bochwirdige  bischof  von 
Basel  in  disem  jahr  vil  gnad  und  ablas,  zu  welchen  sonderbar 
ursach  gewesen  unser  geireuer  beichtvater:  wie  er  dan  auch  bei 
dem  hochwirdigen  p.  generali  brueder  Martialis  Auribelli ,  der 
heil.   geschrift    doctor,    ausgebracht,    das    er    uns    und    unserera 


J)  Seraphin  Dietlers  Chronik  d.  Kl.  SchSnensteinbach.  Hrsg.  von  Joh. 
von  Schlumberger.  Gobweiler  1897.  —  2)  Bei  Dietler  a.  a.  O.  S.  401.  — 
')  Das.  S.  446. 


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Miszellen. 


closter  alle  die  gnaden  und  freiheiten,  so  uns  die  meister  des 
ordens  jemalen  gegeben  haben,  von  neuem  bestatigte«  *). 

Zum  Jahre  1460:  »Aus  anhaltung  und  langen  bitten  des 
samptlichen  closters  zu  Schonensteinbach  erwarbe  der  getreue 
fromme  beichtvater  bei  dem  hochwirdigen  herren  bischof  in  Base), 
das  er  alle  altar  des  gotshaus  von  neuem  weichete,  auch  jedem 
altar  besonder  heilige  patronen  gabe  .  .  Von  disen  kirch-  und 
altarpatronen  hat  der  damalige  beichtvater  ein  eigenes  biechlin  ge- 
schriben*2). 

Zum  Jahre  1464:  »Hier  ist  zu  merken,  das  der  ehrwirdige 
vater  Joannes  Meyer  dazumalen  beichtvater  in  Schonensteinbach, 
zu  Zurich  gebiirtig  im  Schweitzerlandt,  der  die  chroneg  und  biecher 
von  Schonensteinbach  gemacht  und  mit  grossem  fleis  zusamengebracht 
hat  aus  manchen  geschriften  und  glaubwirdigen  leuten,  das  diser 
gotselige  vater,  als  er  vername,  das  das  Cathrinencloster  zu 
Collmar  das  closter  in  Silo  zu  Schletstat  solte  mit  reformiereten 
schwesteren  versechen,  er  der  mueter  priorin  freindlich  zuge- 
schriben  hat,  sie  solte  ihme  die  naraen  der  schwesteren  zu- 
schreiben  und  vermelden,  welchergestalt  das  gedachte  closter 
zur  observanz  were  gebracht  worden.  Und  dieweil  diser  gemelte 
vater  eben  in  derselbigen  zeit  vernommen,  das  sein  letblicher 
vater  in  Zurich  ihme  durch  den  naturlichen  tod  were  abgangen,  tete 
er  auch  dazumalen  die  seel  seines  vaters  in  des  convents  s. 
Catharinae  andacht  und  gebet  befehlen«8).  Es  folgt  dann  der 
Wortlaut  des  Antwortschreibens  der  Priorin  des  Klosters  St.  Katha- 
rina  an  den  »ehrwtirdigen  geistlichen  vater  fr.  Joannes  Meyer 
beichtiger  zu  Schonensteinbach*. 

Zum  Jahre  1465  erzahlt  die  Chronik  die  gleichzeitige  Ein- 
fuhrung  der  strengen  Observanz  in  drei  von  den  vier  Prediger- 
nonnenklostern  zu  Freiburg  i.  Br.,  namlich  in  Adelhausen  zu 
U.  L.  Frauen  Annuntiationis,  in  St.  Agnes  und  in  St.  Maria 
Magdalena  zu  den  Reuerinnen;  der  vierte  Konvent,  St.  Katha- 
rina  in  der  Wiehre,  hielt  sich  mit  dem  Predigermannskloster  in 
der  Stadt  der  Reform  verschlossen.  Deu  naheren  Hergang,  bei 
dem  Johannes  Meyer  einer  der  Hauptbeteiligten  war,  schildert 
die  Chronik  folgendermassen:  »A/s  Jr.  Joannes  Meyer  beichtvater 
war  in  dem  closter  Schonensteinbach  und  sich  einsmals  erinnerte, 
wie  das  closter  Adelhausen  vor  disem  also  beriempt  gewesen 
an  geistlichen  gotseligen  und  heiligen  jungfrauen,  nunmer  aber 
so  schlechtlich  aldorten  die  geistlichkeit  gehalten  wurde,  das 
man  mer  weltlich  als  geistlich  lebte,  dermassen  das  nicht  alein 
freiherren,  grafen  und  ritter,  allerhand  edeleit,  sonderen  auch 
ein  furst  des  haupts  von  Osterreich  mit  seinem  comitat  und 
begleit  allerhand  weltliche  zergenglich  lust,  kurzweilen  und  freiden 
vil  und  oftermalen  in  disem  closter  pflegte    zu    haben:    als    eins- 

*)  Das.  S.  448.  —  *)  Das.  —  8)  Das.  S.  463  f. 


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mals  gedachter  gottseliger  vater  sich  dises  erinnert,  bekame  er 
einen  sole  hen  eifer,  begierd  und  ernst  zu  helfen  und  daran  zn 
sein,  das  dis  closter  und  die  andere  zwei  widerum  zur  geist- 
lichkeit  mochten  gelangen,  das  er  in  seinem  herzen  kein  rube 
haben  mocht,  bis  dis  geschechen  war;  also  liesse  er  ihm  dise 
sach  hoch  angelegen  sein 

»Als  nun  darzwischen  diser  ehrwirdige  vater  sein  innerliches 
antreiben  und  eifer  denjenigen  furnemen  herren  firhielte,  ohne 
deren  hilf  und  trefllichen  beistand  er  nichts  schaffen  mochte, 
so  teten  sie  gleich  darzu  bewilligen  und  sich  anerbieten,  ihme 
die  hand  darzureichen  und  zu  helfen,  wie  er  sie  werde  under- 
weisen,  er  solle  nur  in  disem  seinem  gueten  werk  fortfahren. 
Sonderlich  aber  erzeigte  sich  darzu  gar  willig  und  tete  sich  und 
sein  hilf  gar  freindlich  anerbieten  der  ftirst  von  Osterreich,  herzog 
Sigmund,  und  seine  rat,  der  Thuring  von  Hallwil,  sein  landvogt, 
und  der  herschaft  von  Osterreich  rat  hier  im  Elsas,  Sontgauw, 
Brisgauw,  sonderlich  die  drei  herren  von  Stauffen«»). 

Obwohl  sich  so  auch  die  weltliche  Macht  der  Reform  tat- 
kraftigst  annahm,  und  selbst  »der  prior  und  die  vater  des  con- 
vents zu  Basel  auf  anhalten  des  ehrwirdigen  voters  Joannis  Meyer 
und  des  herren  Turings  von  HallweiU  sich  deshalb  an  den 
Ordensgeneral  wandten,  wurde  doch  »dise  sach  mehr  dan  ein 
ganzes  jahr  getriben,  ehe  sie  ein  anfang  nemete,  auch  giengten 
grosse  kosten  darauf*,  da  der  Prior  von  Gebweiler  zu  diesem 
Zweck  zuerst  nach  Paris  zum  Generalmeister  des  Ordens  und 
dann  nach  Rom  an  den  papstlichen  Hof,  »ein  leibrueder  von 
Schonensteinbach  in  namen  des  beichtvaters  P.  Joannis  Meyer 
in  Braband  zu  dem  provincial  teischer  provinz*  und  nochmals 
ein  Vater  des  Klosters  Gebweiler  nach  Rom  reiste  »und  brachte 
mit  sich  dem  P.  Joanni  Meyer  volligen  und  ganzen  gewalt  dises 
werk  vor  sich  zu  nemen  und  zu  verrichten*.  Herzog  Sigmund 
selbst  schickte  einen  eigenen  Diener  auf  das  Generalkapitel  nach 
Navarra,  »der  bracht  ebenmessig  vdlligen  gewalt  dem  ehegenanden 
beichtvater  von  Schonensteinbach,  die  gedachte  closter  zu  refor- 
mieren,  als  wan  der  general  selbst  persSnlich  dort  gagenwertig 
were.  Und  wurde  gedachtem  vater  auferlegt  und  bei  dem 
gehorsam  geboten  dis  werk  zu  volbringen  .  .  ,t2).  Die  Chronik 
erzahlt  dann  ausfuhrlich  die  am  25.  Marz  1465  vollzogene 
Reformierung  zunachst  des  Konvents  von  Adelhausen,  dessen 
Insassen  sich  gewaltig  dagegen  sperrten,  so  dass  »der  ehrwir- 
dige vater  beichtiger  von  Schonensteinbach  dannoch  ihnen  oft  und 
vilmalen  capitel  halten  miessen  ,  auch  vor  furnemen  und  gewal- 
tigen  herren,  wie  dan  demselben  pater  von  dem  generalen  in 
den  gewaltsbriefen  auferlegt  und  geboten  war  worden  vorhero 
solches  zu  tuen«8).     Weniger  Arbeit   verursachte    die  Einfuhrung 


»)  Das.  S.  471  f.  —  2)  Das.  S.  473  f-  —  *)  Da*-  S.  475. 
Zcitschr.  i.  Gcsch.  d.  Obcrrh.  N.F.  XXI.  3.  33 


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cq8  Miszellen. 

der  Observanz  in  St.  Agnes,  wahrend  die  Reuerinnen  von  St. 
Maria  Magdalena  gleich  denen  von  Adelhausen  »gar  halsstarig, 
frech  und  meisterlos  (wenig  davon  ausgenommen)  mit  worten 
und  gebarden  in  gegenwartigkeit  viler  furnemer  personen,  geist- 
licher  und  weltlicher  beider  geschlechts  sich  erzeigten«.  Indes 
gelang  es  auch  hier,  und  »der  ehrwurdige  vater  Joannes  Meyer 
als  reformierer«  sah  sein  Werk  von  Erfolg  gekront1). 

»Was  fur  ein  erschrockliche  grosse  muhe,  kummer  und 
arbeit,  auch  grosse  costen  man  hat  angewendet,  umb  dise 
drei  closter  zur  rechter  geistlichkeit  zu  bringen,  konte  rait  wenig 
worten  nicht  ausgesprochen  noch  beschriben  werden:  das,  wan 
der  ehrwurdige  vater  Joannes  Meyer  als  volliger  gewalthaber  vom 
general  und  anhanger  diser  reformation  nicht  die  grosse  be- 
scheidene  weisheit  und  fursichtigkeit  gebraucht  hete,  das  er  den 
weltlichen  gewalt  zu  bilf  genommen,  er  nimmermehr  dise  heilige 
sach  in  das  werk  hete  stellen  konnen.  Dan  als  der  gotseliger 
eiferiger  vater  2  ganzer  monat  vor  der  reformation  nacher  Frei- 
burg verreist  war  und  dort  durch  oftere  capitelhaltung  in  namen 
des  provincialen  und  generalen  sich  bemiiehete,  dise  3  closter 
gietiglich  zu  der  reformation  zu  bewegen  und  zu  richten,  ver- 
sache  er  sich  zugleich  auch  damalen  weltlicher  herren  hilf  und 
beistand,  wie  er  dan  selbsten  in  seiner  chroneg  davon  schreibt, 
wie  folgt«2J.  Der  Chronist  bringt  dann  den  Wortlaut  des 
betreffenden  Abschnitts  aus  Meyers  Schonensteinbacher  Chronik, 
worin  er  seine  von  sechs  herzoglich  osterreichischen  adeligen 
Amtleuten  mit  Thuring  von  Hallwil  an  der  Spitze,  dem  Rat  der 
Stadt  Freiburg,  verschiedenen  Doktoren,  Lektoren  und  Magistern 
der  Universitat,  dem  Prior  und  etlichen  Vatern  der  Kartauser 
und  der  Augustiner,  sowie  dem  Basler  Domherrn  Johannes 
Creutzer,  zusammen  von  etwa  30  bis  40  Herren  unterstutzten 
Bemiihungen  und  deren  schliesslichem  Erfolg  mit  beweglichen 
Worten  schildert. 

Zum  gleichen  Jahre  1465  teilt  unsere  Chronik  die  Wieder- 
errichtung  des  Klosters  Engelpforten  zu  Gebweiler  mit  und  hebt 
hervor:  »Diese  sach  hat  am  allermeisten  getriben  der  andiich- 
tige  Vater  Petrus  Mor,  dazumalen  prior  daselbst  in  Gebwiler, 
und  desselben  willens  ware  auch  der  obgenande  unser  lieber 
beichtiger  bruder  Hans  Meyer  und  etliche  andere  brieder. 
Darum  so  verliesse  er  uns  und  auch  die  drei  frauencloster  zu 
Freiburg,  die  mit  seiner  arbeit  desselben  jahrs  zu  der  heiligen 
observanz  gebracht  waren,  und  ergab  sich  gen  Gebiveiler  zu  diser 
geistlichkeit  und  armuet«8). 

Ira  Jahre  1467  wurde  Meyer,  wie  er  selbst  in  der  Hand- 
schrift  E  III,  13  (Bl.  51)  der  Universitatsbibliothek  zu  Basel 
schreibt,  Beichtvaier  der  Schwestern  zu  Silo  in  Schlettstadt  und 
am    19.  November   1473  derjenigen  zu  Liebenau  bei  Worms. 


')  Das.  S.  475.  —  *)  Das.  S.  480.  —  *)  Das.  S.  484. 


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Im  Jahre  1474  wurde  auf  Andringen  des  Erzbischofs  von 
Mainz  und  der  Stadt  Frankfurt  das  Predigermannskloster  2a 
Frankfurt  reformiert ,  wobei  sich  neben  andern  besonders 
hrueder .  Joannes  Meyer,  beichtvater  in  Schonensteinbach«  her- 
vortat1). 

Ebenso  war  er  bei  der  1478  erfolgten  Reformierung  der 
bereits  (diese  Zeitschrift  N.F.  13,  257)  erwahnten  fiinf  Frauen- 
kloster  hauptsachlich  beteiligt,  wie  die  Chronik  des  weiteren 
ausfuhrt*2). 

Um  diese  Zeit  war  es  auch,  dass  Meyer  von  Basel  aus 
kommissarisch  nach  Freiburg  1.  Br.  geschickt  wurde  mit  dem 
Auftrag,  die  angeblichen  Visionen  der  Nonne  Maria  Magdalena 
Beitlerin  von  Kenzingen  im  dortigen  St.  Klarakloster  auf  ihre 
Glaubwiirdigkeit  zu  untersuchen 8).  Cber  den  Ausgang  der  Sen- 
dung  ist  leider  nichts  uberliefert. 

Zum  Jahre  1482:  »Zu  Basel  in  unser  briederconvent  wurde 
gar  ehrlich  roit  messsingen  und  -lesen  begangen  das  jubdjahr 
brueder  Joannis  Meyer,  unsers  alten  beichtigers  in  Schonenstein- 
bach,  dan  er  sein  sostes  jahr  im  predigerorden  erlebt  hat,  in 
geistlichen  und  zeitlichen  sachen  dem  orden  vil  genutzet.  Die 
vater  und  brieder  seines  convents  zu  Basel  taten  sich  alle  mit 
ihme  erfreuen*  Es  wurde  von  einem  wirdigen  wohlgelehrten 
vater  eine  schone  lateinische  ovation  von  dem  jubileo  in  dem 
refectorio  in  beisein  des  ganzen  convents  und  aller  anwesenden 
gasten  gehalten.  Diser  unser  lieber  vater  hat  nicht  allein  den 
briederen  zu  Basel  und  in  anderen  conventeren  gedienet,  son- 
deren  auch  unseren  schwesteren  vil  jahr  mit  treuen,  als  zu 
Bern  in  Sant-Michelsinsel,  hier  zu  Sant-Brigiten  in  Schonen- 
steinbach,  zu  Freiburg  in  Adelhausen,  zu  San t- Agnes,  zu  den 
Reuweren,  zu  Gebwiler  in  der  Engelporten,  in  Schwaben  zu 
Wiler,  zu  Kirchheim,  zu  Offenhausen,  zu  Liebenauw  bei  Wormbs 
und  anderswo  mehr  ... 

»Obgemelter  lieber  vater  wurde  von  Basel  aus  nacher  Frei- 
burg zu  unseren  lieben  wtirdigen  miieteren  und  schwesteren  der 
dreien  reformierten  closteren  unsers  ordens  geschickt,  die  er 
vor  etlichen  jahren  mit  gottes  und  der  oberen  hilf  zu  der  heiligen 
observanz  halfe  .  .  .«. 

Bald  nach  seiner  Ankunft  zu  Freiburg,  die  nach  der  Basler 
Handschrift  E  III,  13  (Bl.  57V)  am  15.  Mai  1482  erfolgte, 
erwirkte  Johannes  Meyer  den  genannten  drei  Frauenklostern 
»alle  die  gnad  und  freyheit,  die  unser  closter  Schonensteinbach 
von  alien  generalen  des  ordens  empfangen«  *). 

Hier  bricht  die  Schonensteinbacher  Chronik  ab;  der  am 
20.   Juli   1485    zu    Freiburg- Adelhausen   erfolgte  Tod  Meyers    ist 


l)  Das.  S.  496.  —  »)  Das.  S.  497  f.  —  8)  Handschr.  Nr.  185  der  Uni- 
versitatsbibliothek  Freiburg  i.  Br.  und  Cod.  chart.  16  (15.  Jahrh.)  der  Stadt- 
bibliothek  zu  Mainz.  —  4)  Das.  S.  500  f. 

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5io 


Miszellen. 


nicht  mehr  darin  verzeichnet.  Dagegen  ersehen  wir  daraus,  dass 
zu  den  von  mir  a.  a.  O.  aufgezahlten  Schriften  Meyers  noch 
zwei  nene  kommen:  i.  Die  Kirch*  und  Allarpatronen  des  St.-* 
Brigittenklosters  zu  SchVnensteinbach ,  2.  Die  Chronik  da  St.-Bri- 
gittenklosters  zu  Schdnensteinbaeh,  aus  der  die  Seraphin  Dietlersche 
Chronik  mit  meist  wdrtlicher  Anlehnung  abgeschrieben  ist. 

Weitere  Spezialnachrichten  fiber  Meyers  Leben  enthalten 
die  Basler  Handschriften  £  HI,  1 3  und  D IV,  9,  letztere  auch 
(Bl.  54 — 59)  eine  3.  noch  unbekannte  Schrift  von  ihm:  De 
fundacione,  defectione,  restauratione  ac  reformacione  monasterii 
sororum  Angelic c  Porte  opidi  Gebwilrensis  ordinis  Predicatorura 
Basiliensis  dioecesis.  Es  ist  dies  dasselbe  Kloster  Engelpforten, 
zu  dessen  Wiederherstellung  Johannes  Meyer  nach  Aussage  der 
Schonensteinbacher  Chronik,  wie  bereits  bemerkt,  am  meisten 
mitgewirkt  hat. 

Zum  Schluss  sei  noch  bemerkt,  dass  das  huh  von  der  re/or- 
macio  predigerordens  Meyers  (vgl.  diese  Zeitechr,  13,  260  Nr.  5), 
handschriftlich  in  der  bischofhchen  Ordinariatsbibliothek  zu  St. 
Gallen,  von  dem  Dominikaner  P.  Benedikt  M.  Reichert  z.  Z.  in 
Ostende  zur  Veroffentlichung  vorbereitet,  in  einer  wohi  gleich- 
zeitigen  Handscbrift  auch  zu  Cheltenham  in  England  (Phill.  3880, 
Pap.  xv.  saec.  [ca.   1477])  sich  befindeti). 

Freiburg  i.  Br.  P.  Albert. 


J.  G,  von  Herder  und  die  TJniversit&t  Heidelberg  1803. 

Als  Erganzung  fruherer  Mitteilungen  uber  die  Beziehungen  Herders 
zu  Karlsruher  Hof-  und  Regierungskreisen*)  lasse  ich  hier  ein 
Schreiben  folgen,  das  von  der  aufrichtigqn  Verehrung,  die  der 
Dichter  dem  »Archi-Patrioten  Deutschlands*,  wie  er  den  greisen 
Kurfursten  Karl  Friedrich  treffend  bezeichnet,  in  gleicher  Weise 
Zeugniss  ablegt,  wie  von  dem  lebhaften  Interesse,  mit  dem  er 
das  Wiederaufbluhen  der  Heidelberger  Hochschule  begrusst.  Der 
jnnge  Gelehrte,  fur  den  er  sich  bei  dem  damaligen  Kurator,  dem 
Staatsminister  von  Edelsheim,  verwendet,  ist  der  spatere  Lehrer 
der  Polizei-,  Finanz-  und  Handelswissenschaft  Professor  Georg 
August  Reinhard,  der  auf  eine  Empfehlung  hin  1804  nach  Heidel- 
berg berufen  wird  und   1829  dort  gestorben  ist. 


l)  R.  Pricbsch,  Deutsche  Handschriften  in  England.  1.  Bd.  Erlangen 
1896.  S.  82—84.  2)  Nebenius-v.  Weech,  Karl  Friedrich  von  Baden, 
268  ff. ;  E.  Schmidt,  Briefe  von  Herder  an  Ring.  ^Im  neuen  Reich*, 
J.  1879,  I.,  1000;  Obser,  Klop stocks  Beziehungen  zum  Karlsruher  Hofe. 
Diese  Zeitschrift  N.F.,  VI.,  236,  255. 


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Miszellen.  cji 

Hochwohlgeborener  Reichsfreiherr,  hochzuverEhrender  H. 
Geheimer  Rath. 

Die  vaterliche  Vorsorge,  die  Se.  Kurfurstl.  Durchlaucht  zu 
Baden,  der  Archi-Patriot  Deutschlands,  dem  Wiederaufleben  der 
Universitat  Heidelberg  schenken,  macht  mich  so  frei  und  kuhn, 
Euer  Excellenz  einen  jungen  Mann  zu  nennen,  der  der  neu  auf- 
bluhenden  Universitat  im  wiftenschaftlichen  Felde 

»der  allgemeinen,  offentlichen  Oekonomie,  der 
»Handelswiflenschaften  und  der  Finanzwifienschaft« 
vielleicht  und  gewifl  nutzlich  seyn  kdnnte.  Es  ist  solches  H. Rein- 
hard,  der  sich  zwar  nicht  durch  Schriften  ins  Gerausch  litera- 
rischer  Namen  gedrangt  hat,  aber  von  einem  Meierotto1)  in 
Berlin  gebildet,  der  ihn  wie  seinen  Sohn  Hebte,  nachher  auf 
mehreren  Universitaten  Deutschlands  und  auch  aufierhalb  Deutsch- 
land  in  Paris  und  sonst  seine  Studien  still-verfolgend,  gewifi 
einen  Schatz  nicht  gemeiner,  nicht  windbruchiger  Kenntnifie 
sammelte,  mit  denen  er  der  akademischen  Jugend  lehrreich 
werden  kann  und  auch  zu  werden  wflnschet.  Er  halt  sich  jetzt 
selbst  in  Heidelberg  auf,  hat  dort  mehrere  Bekanntschaften,  von 
denen  Zeugnifie  zu  Euer  Excellenz  gelangen  kdnnen;  ein  aufier- 
ordentliches  Profeftorat  wurde  ihn  an  das  angenehme  Heidel- 
berg (:wunschte  ich  doch  fast,  es  bande  auch  mich:)  sehr  niitz- 
lich  binden.  Ich  habe  ihn  wahrend  seines  Aufenthaltes  in  Jena 
vor  Jahren  als  Freund  zweier  meiner  Sohne  sehr  genau  kennen 
gelernt  und  kann  ihm,  seiner  feinen  Talente,  seines  still  en 
Fleifies,  seiner  reinen  Moralitat  wegen,  nicht  anders  als  das 
beste  Zeugnifi  geben.  Die  reine  und  treue  Anhanglichkeit,  die 
ich  seit  mehr  als  30.  Jahren  zu  Sr.  Kurfurstl.  Durchlaucht  un- 
verruckt  und  unvemickbar  fuhle,  die  Liebe,  die  ich  fur  das  alte, 
einst  so  beriihmte  und  verdiente  Heidelberg  hege,  haben  mich  zu 
einem  Schritte  vermocht,  dessen  Kuhnheit  Euer  Excellenz  eben 
so  gnadig  als  gem  verzeihen  werden,  da  er  ein  Zeichen  des 
Zutrauens  und  der  Verehrung  ist,  in  welcher  ich  mit  dem 
reinsten  Vergnugen  zu  seyn  die  Ehre  habe 

Euer  Excellenz 
Weimar,    10.  Oct.   1803.  unterthaniger 

J.  G.  v.  Herder. 
Karlsruhe.  K.   Dbser. 

l)  Joh.  Heinrich  Ludwig  Meierotto,  der  bekannte  Berliner  Schulmann 
und  Leiler  des  Joachim sthaler  Gymnasiums  (1742— 1800).  Allg.  Deutsche 
Biographie,  21,  213  ff. 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 

Von  Veroffentlichungen  der  Badischen  Historischen 
Kommission  ist  erschienen: 

Badische  Bio  graphien.  V.  Teil.  1891 — 1902. 
Herausgegeben  von  Friedrich  von  Weech  und  Albert 
Krieger.  Heft  10  (Weickum — Zittel).  Nachtr&ge:  All- 
geyer — Treitschke,   nebst   Totenliste.     Heidelberg,  Winter. 


Neues  Archiv  far  die  Geschichte  der  Stadt  Heidel- 
berg und  der  rheinischen  Pfalz.  Band  7,  Heft  1  (1906). 
Ernst  Blaum:  Die  Kirche  in  Handschuhsheim  bei  Heidel- 
berg und  ihre  Denkmaler.  S.  1 — 31.  Baugeschichtliche 
Beschreibung  und  Versuch  einer  Rekonstruktion  der  verschiedenen 
Bauperioden  der  jetzigen  Kirche.  —  Paul  Joseph:  Verzeich- 
nis  der  kurpfalzischen  Bergwerke  unter  Karl  Theodor. 
S.  32 — 36.  Verzeichnis  der  Bergwerkseinkiinfte  in  Kurpfalz  vom 
2.  April  1766  und  ein  solches  derjenigen  Bergamts-  und  Berg- 
werksbedienten,  die  eine  jahrliche  Besoldung  geniessen.  — 
M.  v.  Ehrenthal:  Der  Harnisch  des  Hans  von  Ingelheim 
auf  dem  Grabdenkmal  in  der  Kirche  zu  Handschuhs- 
heim. S.  37 — 40.  Eingehende  Beschreibung  der  Rustung,  die 
zu  den  fruhesten  Exemplaren  der  Spezies  der  sogenannten 
Maximiliansharnische  gehort.  —  Hofmann:  Kriegschronik 
des  Oberamts  Boxberg  1792 — 1815.  S.  41—64.  Behandelt 
an  der  Hand  der  einschlagigen  Gemeindeakten  die  bedeutenden 
Kriegslasten  dieses  Territoriums  wahrend  der  Koalitionskriege 
und  Boxberg  als  Teil  des  Fiirstentums  Leiningen,  wobei  sehr 
bemerkenswerte  Mitteilungen  uber  die  wirtschaftliche  Lage  des 
Landes  gegeben  werden. 

Mannheimer  Geschichtsbl&tter.  Jahrg.  VII.  (1906).  Nr.  5. 
Das  Tage-  und  Ausgabenbuch  Friedrichs  IV.  von  der 
Pfalz.  (Fortsetzung).  Sp.  91  — 101.  (Vergleiche  diese  Zs.  oben 
S.  347).  —  D.:  Mannheim  im  April  1848.  Sp.  101  — 108. 
Eine    bisher    unbekannte    zeitgenossische ,    vielfach    im    monar- 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 


513 


chischen  Sinne  tendenzids  gefarbte  Quelle,  besonders  fur  die 
lokalen  Vorgange  des  26.  Aprils.  —  Miszellen.  Zur  Ge- 
schichte  des  Mannheimer  Maimarkts.  Sp.  108 — 111.  Gibt 
einen  Oberblick  iiber  die  zur  Erinnerung  an  den  feierlichen 
Einzug  des  Grossherzogs  Leopold  und  seiner  Gemahlin  in  Mann- 
heim (7.  Mai  1830)  in  den  folgenden  Jahren  (bis  1840)  abge- 
haltenen  Maifeste. 

Nr.  6.  Friedrich  Walter:  Hohnhorsts  Schrift  iiber 
den  Prozess  gegen  K.  L.  Sand.  Sp.  117— 122.  Interessante 
Mitteilungen  iiber  das  Entstehen  und  verzdgerte  Erscheinen 
dieser  Schrift,  als  einer  vollstandigen  Obersicht  der  gegen  Karl 
Ludwig  Sand  wegen  Meuchelmords  gefQhrten  Untersuchung  und 
iiber  Hohnhorst  selbst.  —  Das  Tage-  und  Ausgabenbuch 
Friedrichs  IV.  von  der  Pfalz.  (Schluss).  Sp.  123 — 133. 
(Siehe  oben  unter  Nr.  5).  —  Miszellen.  Theaternach- 
richten  aus  der  Mannheimer  Zeitung  vora  Jahre  1784. 
Sp.  133 — 134.  Rezension  der  Erstauffuhrung  von  Schillers  Ver- 
schworung  des  Fiesko  zu  Genua,  der  Gastspiele  Ifflands  und 
Beils,  Nachruf  fur  Karoline  Beck,  Mitteilung  iiber  das  Auf- 
treten  der  Madame  Lang  auf  der  National-Schaubuhne,  uber  Iff- 
lands »Die  MiindeU  und  eine  Bekanntmachung  des  Regisseurs 
Renschiib,  worin  er  sich  gegen  Nachahmung  seiner  Handschrift 
verwahrt.  —  Nachtwachterspruch  auf  Neujahr  1819.  Nach 
einer  etwa  gleichzeitigen  im  Besitze  von  Dr.  Alb.  Becker  in 
Ludwigshafen  a.  Rh.  befindlichen  handschriftlichen  Aufzeichnung. 
—  Der  Kubikfuss  vom  »Walfisch«.  Betrifft  das  in  der  Wirt- 
schaft  »Walfisch«  zu  Mannheim  befindliche  holzerne  Trinkgefass 
von  der  Grosse  eines  Kubikfusses. 

Strassburger  Diozesanblatt:  Dritte  Folge:  Band  3.  Jahr 
1906.  Drittes — funftes  Heft.  Pfleger:  Ober  Bautains  Stellung 
zur  Scholastik  (Schluss),  S.  119  — 134,  schildert  den  in  die 
Strassburger  Zeit  fallenden  Kampf  Bautains  gegen  den  »schola- 
stischen  Rationalismus«,  der  mit  seiner  kirchlichen  Unterwerfung 
endete.  —  VViirtz:  Heinrich  Bryat,  Pfarrer  von  Habsheim 
(Fortsetzung),  S.  135 — 140,  weitere  Mitteilungen  aus  seinen 
chronikalischen  Aufzeichnungen ,  namentlich  uber  Gnadenorte 
der  dortigen  Gegend.  —  Sig:  Das  geistliche  Schauspiel 
im  Elsass,  S.  216 — 224,  beginnt  mit  einer  Schiiderung  der 
elsassischen  Auferstehungsfeiern ,  die  an  eine  alte  .  Gottes- 
dienstordnung  von  St.  Stephan  zu  Strassburg  und  Closeners 
Directorium  chori  ankniipftt. 

Revue  d' Alsace:  Nouvelle  Serie.  Band  7.  Jahr  1906. 
Marz-Juni-Hefte.  CJhevre:  Deux  prevdts  de  Saint-Martin 
de  Colmar  evSques  suffragants  de  Bale,  S.  113 — 144, 
biographische    Nachrichten    iiber   Johann    Christoph    Haus   (1705 


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5*4 


Zettschriftenschau  und  Liter aturno tire n. 


— 1725)  und  Johann  Baptist  Haus  (1729  — 1745).  —  A.  M.  P. 
Ingold:  Le  mariage  de  Louis  XV  a  Strasbourg,  S.  145 
— 150,  225 — 243,  macht  Mitteilungen  aus  einer  in  Gran  did  iers 
Nachlass  befindlichen  Aktensammlung,  die  von  dem  spateren 
Strassburger  Weihbischof  Riccius  hergestellt  ist,  neue  Aufschlusse 
wesentlicher  Art  indessen  kaum  zu  bieten  vermag.  —  Schwartz: 
Correspondance     de    Malouet   (Suite),     S.    151 — 197,    297 

—  310,  enth.  Briefe  vom  Herbst  1820— Fruhjahr  1821.  — 
Ehrhard:  Correspondance  entre  le  due  d'Aiguillon  et 
le  prince-coadjuteur  Louis  de  Rohan  (Suite),  S.  198 — 217, 
Juni-Juli  1772.  —  Hoffmann:  Les  elections  aux  etats- 
generaux  (Colmar-Belfort)  (Suite),  S.  244 — 267.  —  De 
Dartein:  L'evangeliaire  d'Erkanbold  (Suite),  S.  224  (Errata), 
268 — 280. —  d'Ochsenfeld:  Benjamin  Constant  en  Alsace, 
S.  281—296,  nach  dem  kurzlich  erschienenen  Buch  von  V.  Glachant: 
Benjamin  Constant  sous  l'oeil  du  guet.  —  X:  Notice  arche- 
ologique  sur  Teglise  de  Fouday,  S.  311 — 315.  —  [A.  J. 
Ingold]:  Souvenirs  de  1816.  Journal  d'un  habitant  de 
Cernay:  M.  de  Latouche  (Suite),  S.  316-333,  Notizen  bis 
zum  Mai  des  Jahres.  — -  Bucher-  und  Zeitschriftenschau,  S.  218 

—  223,  334-^\33°»  Supplement.  Bibliotheque  de  la  »Revue 
d'Alsace«.  —  Gasser:  L'eglise  et  la  paroisse  de  Souitz 
(Haute-Alsace).     82  S. 


Revue  catholique  d' Alsace:  Nouvelle  Serie.  Band  25. 
Jahr  1906.  Februar-April-Hefte.  X:  M.  le  vicaire  general 
Rapp  (Suite),  S.  98 — 106,  227 — 236,  enthalt  die  Aufzeichnungen 
bis  zum  Sommer  des  Jahres  1878.  —  A.  M.  P.  Ingold:  Les 
peregrinations  d'un  cistercien  alsacien  pendant  la 
revolution,  S.  107 — 124,  druckt  und  erlautert  Briefe  des  aus 
Colmar  geburtigen  Monchs  Jean-Baptiste  Richert.  —  Hanauer: 
L'enseignement  dans  l'Alsace  du  moyen-ftge,  S.  125 
— 132,  empfehlende  Wurdigung  des  letzthin  erschienenen  Buches 
von  J.  Knepper.  —  Sifferlen:  La  vallee  de  Saint-Amarin 
(Suite),  S.  163 — 171,  Nachrichten  iiber  die  Stadt  St.  Amarin.  — 
A.  M.  P.  Ingold:  La  chapelle  de  S.-Antoine  (Uffholtz), 
S.  192—198,  teilt  u.  a.  eine  Urkunde  Bischof  Dietrichs  von 
Wierland  fur  die  Kapelle  aus  dem  Jahre  1264  und  eine  Liste 
der  Kaplane  fur  die  zweite  Halfte  des  15.  Jahrhunderts  mit.  — 
Gapp:  Portrait  de  M.  Mechler,  S.  249 — 261,  Anfang  eines 
unmittelbar  nach  Mechlers  Tod  entworlenen  Lebensbildes,  mit- 
geteilt  durch  A.  M.  P.  Ingold.  —  L£vy:  L'interdiction  de 
Tusage  des  cloches  dans  la  Haute-Alsace  pendant  \a 
grande  revolution  (1 791 —  1802),  S.  262 — 278,  Mitteilung  deV 
betr.  Aktenstucke  aus  dem  Colmarer^  Bezirksarchiv. 


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Zeitschrittenschau  und  Liter*  turnotizen.  e  I  c 

Karl  Hunn,  Quellcnkritische  Untersuchungen  zur 
Petershauser   Chronik.    Freiburger  Dissertation.   1905.  87  S. 

Die  Quellen  der  Petershauser  Chronik  sind  da  und  dort 
schon,  hauptsachlich  in  Bezug  auf  die  Reichsgeschichte,  unter- 
sucht  worden,  am  eingehendsten  von  Henking  (Gebhard  HI. 
Biscbof  von  Konstanz.  Diss.  Zurich  1880),  dessen  Ergebnissen 
Meyer  von  Knonau  durchweg  und  ausdrucklich  beitrat  Angeregt 
durch  seinen  Lehrer,  Professor  Finke,  unterwirft  nun  Hunn  das 
The  ma  einer  nochmaligen,  den  ganzen  Inhaltskreis  der  Chronik 
umfassenden  Behandlung  und  spricht  in  drei  Kapiteln  uber  Ver- 
fasser,  erzahlende  Quellen  und  urkundliche  Quellen.  Mit  grosser 
Wahrscheinlichkeit  weist  er  nach,  dass  der  Hauptverfasser  seinen 
Teil  gewissermassen  in  einem  Zuge,  und  zwar  um  das  Jahr  1156 
geschrieben  habe.  Den  breitesten  Raum  nimint  das  zweite 
Kapitel  ein.  Es  gliedert  sich  in  zwei  Teile,  I.  Kloster-  und 
Bischofsgeschichte ,  II.  Reichsgeschichte.  Bezuglich  des  ersten 
bezeichnet  Hunn  den  Verfasser  fur  die  Periode  nach  1 1 1 6  mit 
Bestimmtheit  als  Augenzeugen,  wahrend  ihm  fur  die  vorher- 
gehenden  Zeiten  einmal  schriftliche  Quellen,  d.  h.  hauptsachlich 
Urkunden  und  Aufzeichnungen  der  verschiedenen  Inthronisationen 
der  Abte  sowie  eine  nach  Meyer  von  Knonau  vermutiich  in 
Petershausen  entstandene  Vita  Gebehardi  III.,  dann  mundliche 
Oberlieferung  und  endlich  Erinnerungen  seiner  alteren  Ordens- 
genossen  gedient  haben.  Gegenuber  der  Annahme,  dass  fur 
die  reichsgeschichtlichen  Partien  der  Chronik  deren  Verfasser 
die  Chronik  des  Bernold  un<f  die  alten  St.  Galler  Reichsannalen 
vorgelegen  seien,  lehnt  Hunn  in  Teil  II,  entgegen  Henking, 
eine  direkte  Benutzung  der  beiden  ab  und  nimmt  eine  reichs- 
geschichtliche  Vorlage  an,  die  vielleicht  ihrerseits  auf  die  alten 
St.  Galler  Annalen  zuruckgehe.  Dieser  reichsgeschichtlichen, 
sich  durch  freundlichere  Stellung  zu  Heinrich  IV.  kennzeichnen- 
den  Vorlage,  die  er  wohl  mit  Recht  zwischen  1101  und  1105 
entstehen  lasst,  mdchte  er  einen  Suddeutschen  als  Autor  zu- 
weisen  und  bringt  zwei  Anhaltspunkte  bei,  die  eine  Spur  von 
Mdglichkeit  bieten,  dass  derselbe  in  Konstanz  oder  dessen  Um- 
gegend  zu  suchen  sei.  Eine  andere  allgemein  angenommene 
Vorlage,  eine  die  Partei  Gregors  VII.  ergreifende  Streitschrift, 
setzt  auch  Hunn  voraus,  nur  verlegt  er  mit  plausiblen  Grunden 
ihre  Entstehung  nicht,  wie  Giesebrecht  und  Mirbt,  in  das  Jahr 
1084/85,  sondern  friihestens  in  die  Zeit  von  1106  oder  nachher 
und  lasst  dabei  unentschieden,  ob  dieselbe  dem  Chronisten  »in 
der  ursprunglichen  Gestalt  oder  selbst  schon  verwertet,  etwa  in 
einer  im  gregorianischen  Sinne  gehaltenen  Darstellung  des 
kirchenpolitischen  Kampfes  jener  Tage,  erst  aus  zweiter  Hand 
vorlag.«  Eine  sole  he  Oberarbeitung  hatte  dann  auch  Bernold 
herangezogen ,  woraus  sich  die  wortliche  Obereinstimmung 
zweier  Stellen  der  Petershauser  Chronik  mit  Bernold  erklaren 
wurde. 


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c  1 5  Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 

Die  Ausfuhrungen  und  Grtinde  des  Verfassers ,  mit  Sach- 
kenntnis  und  Scharfsinn  vorgetragen,  haben  manches  fur  sich, 
ohne  indes  im  allgemeinen  durchschlagend  zu  wirkcn,  vrie  er 
denn  auch  selbst  bekennt,  dass  auch  seine  Untersuchung  nicht 
jede  Schwierigkeit  zu  heben  vermochte.  Immerhin  durfte  die 
Ablehnung  Bernolds  zu  akzeptieren  sein;  absolute  Klarheit  in 
dieser  Materie  wird  sich  wohl  kaum  je  gewinnen  lassen. 

Das  dritte  Kapitel  gibt  diplomatische  Erorterungen  fiber  die 
in  der  Chronik  verwerteten  Urkunden,  wobei  der  Verfasser  gute 
Kenntnisse  in  der  Urkundenlehre  aufweist.  Einige  Satze,  welche 
die  Ergebnisse  des  die  Privaturkunden  behandelnden  letzten 
Teiles  zusammenfassten,  hatten  diesem  Teil  und  zugleich  der 
ganzen  Arbeit  einen  gewissen  Abschluss  verliehen ,  den  man 
jetzt  vermisst.  Im  ganzen  darf  man  dem  Autor  das  Zeugnis 
ausstellen,  dass  er  sich  seiner  Aufgabe  mit  kritischem  Scharfblick, 
Fleiss  und  Geschick  entledigt  hat.  Maurer. 


Erzbischof  Mathias  von  Mainz  (1321  — 1328)  von 
Dr.    Ernst    Vogt.     Berlin,    Weidmannsche  Buchhandlung  1905. 

Die  Zeit  Ludwigs  des  Bayern  begreift  einen  der  bedeut- 
samsten  Abschnitte  der  Mainzer  Geschichte  in  sich,  zugleich 
aber  auch  einen  der  dunkelsten.  Mit  Ausnahme  Peters  von 
Aspelt  und  Balduins  von  Luxemburg,  mit  denen  sich  eine  An- 
zahl  neuerer  Einzeluntersuchungen  befasst,  hat  keiner  der  Mainzer 
Erzbischofe,  deren  Wirksamkeit  unter  die  Regierung  des  Bayern 
fallt,  bisher  eine  ausreichende  Wurdigung  erfahren.  Dies  liegt 
in  erster  Linie  zweifellos  an  dem  schwer  zuganglichen ,  weit 
zerstreuten  und  zum  Teil  ungenugend, .  zum  Teil  uberhaupt  noch 
nicht  publizierten  Quellenmaterial.  Um  so  erfreulicher  ist  es^ 
dass  der  kunftige  Herausgeber  der  Mainzer  Erzbischofsregesten, 
Ernst  Vogt,  dem  wir  bereits  eine  tuchtige  Studie  fiber  die  Reichs- 
politik  Erzbischof  Balduins  verdanken,  in  seiner  Giessener  Habili- 
tationsschrift  ein  aus  den  ersten  Quellen  geschopftes  Lebensbild 
des  Nachfolgers  Peters  von  Aspelt  und  Vorgangers  Balduins, 
des  Erzbischofs  Mathias  von  Buchegg,  entworfen  hat. 

Vogt  konnte  ffir  seine  Schrift  eine  Fulle  noch  ungedruckten 
Materials  benutzen.  Es  nimmt  uns  deshalb  nicht  wander,  dass 
er  die  seitherige  Auffassung  der  Wirk9arakeit'  des  Mathias  in 
vielen  Punkten  berichtigen,  erweitern  und  vertiefen  konnte.  Die 
VVandlungen  der  Mainzer  Politik  in  ihrem  Verhaitnis  zum  Reiche 
und  zum  Papsttum,  zu  den  Gegenkonigen,  zu  Wittelsbachern 
und  Habsburgern  werden  uns  hier  zum  ersten  Male  in  all  ihren 
Motiven  klargelegt.  In  der  Reichspolitik  hat  Erzbischof  Mathias 
keine  grosse  Rolle  gesriielt,  als  Territorialherr  hat  er  namentlich 
gegen  seinen  tatkr§ftigen  Nachbar,  Landgraf  Otta  von  Hessen, 
nicht  geringe  Erfolge  erzielt.  Er  hat  sein  Schifflein  auf  dem 
erregten  Meere  der  hohen  Politik  schwachlich  und  bedachtigj  aber 


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Zeitschrifteoschau  und  Literaturnotizen. 


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klug  und  besonnen  so  gesteuert,  dass  das  Fazit  seines  Wakens 
in  dem  ihrn  anvertrauten  Erzstift  ein  wider  Erwarten  gfinstiges 
geworden  ist. 

Wir  sehen ,  wie  der  Propst  von  Luzern  auf  Empfehlung 
seines  Binders,  des  papsttreuen  Grafen  Hugo  von  Buchegg,  nnd 
des  Konigs  Robert  von  Neapel,  des  eifrigen  Anhangers  der 
Habsburger,  von  Papst  Johann  XXIL  fur  das  durch  den  Tod 
Peters  von  Aspelt  erledigte  Erzbistum  Mainz  providiert  wird; 
wie  er  druckende  finanzielle  Verpflichtungen  gegen  die  Kurie 
eingehen  muss,  denen  er  sich  spater  durch  geschicktes  Benutzen 
der  politischen  Lage  wenigstens  teilweise  zu  entziehen  weiss; 
wie  er  sich  zuerst  den  Habsburgern  ganz  verschreibt,  urn  sofort 
nach  der  Obernahme  des  Erzbistums  ein  gutes  Verhaltnis  zu 
Ludwig  dem  Bayern  anzubahnen  und  mit  den  iibrigen  geistlichen 
Kirchenfursten  eine  Politik  der  Massigung  und  des  Zuwartens 
zu  verfolgen.  Der  Einfluss  Balduins  von  Trier  auf  seine  Haltung 
ist  hier  unverkennbar.  Der  ererbte  Zwist  mit  Hessen  zwingt  den 
Mainzer  aber  schon  bald,  Farbe  zu  bekennen :  er  tritt,  urn  seinem 
Gegner  den  Rang  abzulaufen,  offen  zu  den  Fahnen  Konig  Lud- 
wigs  uber.  Lange  freilich  dauert  dies  Zusammengehn  mit  dem 
Wittelsbacher  nicht.  Als  im  Jahre  1323  Johann  XXII.  den  ersten 
Prozess  gegen  diesen  veroffentlicht ,  versucht  es  der  Erzbischof 
zwar  noch  eine  Weile  mit  Lavieren,  sieht  sich  aber  endlich 
unter  dem  Einflusse  seines  Bruders  Hugo  genotigt,  die  papst- 
liche  Partei  zu  ergreifen,  ohne  jedoch  zunachst  offen  mit  Lud- 
wig zu  brechen.  Der  alte  Gegensatz  zu  Landgraf  Otto  von 
Hessen,  der  jetzt  sein  Heil  im  engsten  Anschluss  an  den  Bayern 
sucht,  treibt  ihn  schliesslich  noch  einmal  in  die  Arme  der  Habs- 
burger und  in  die  Bahnen  der  Politik  zuruck,  die  er  im  Beginn 
seiner  Laulbahn  als  Erzbischof  von  Mainz  einzuschlagen  ge- 
zwungen  werden  sollte.  Aber  auch  diesmal  ist  zuerst  sein 
Augenmerk  mehr  auf  die  Mehrung  seiner  Territorialmacht  und 
auf  den  Hessenkrieg,  als  auf  die  grosse  Politik  gerichtet.  In 
dem  Augenblicke,  in  dem  die  Kurie  hohere  Anforderungen  an 
ihn  stellt,  in  dem  ihm  bei  der  Aktion  fur  die  VVahl  eines  Gegen- 
konigs  eine  fiihrende  Rolle  zuzufallen  scheint,  ist  er  am  9.  Sep- 
tember  1328  zu  Miltenberg  gestorben. 

Wie  sich  aus  den  abschliessenden  Darlegungen  Vogts  deut- 
licher  als  seither  ergibt,  reicht  Erzbischof  Mathias  an  die  Bedeu- 
tung  seines  Vorgangers  Peters  von  Aspelt,  des  Konigsmachers, 
wie  an  die  seines  Nachfolgers  auf  dem  Mainzer  Stuhle,  Balduins 
von  Luxemburg,  nicht  im  Entferntesten  heran.  Dass  die  aus- 
gezeichnete  Arbeit  Vogts  trotzdem  eine  wertvolle  Bereicherung 
der  Reichsgeschichte  darstellt  und  ein  helles  Licht  auf  die  ver- 
schlungenen  Pfade  der  Reichs-  und  Kirchenpolitik  wirft,  geht 
aus  ihrem  Gedankengange,  den  wir  oben  fltichtig  skizziert  haben, 
klarlich  hervor.  Aber  auch  als  geistlicher  Vater  der  ihm  anver- 
trauten  Kirchenprovinz,  als  guter  Haushalter  seines  Erzstifts,  der 


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5  I S  Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 

im  Interesse  seines  Territoriums  gelegentlich  auch  den  Konflikt 
mit  Papst  und  Konig  nicht  scheute,  als  Landesfurst  endlich, 
dem  es  gelungen  ist,  sein  Gebiet  durch  Kauf  und  Tausch,  durch 
Bundnisse  und  Gewinnung  von  Lehnsleuten  zu  erweitern  und 
dem  gefahrlichsten  Gegner  der  Mainzer,  dem  hessischen  Land- 
grafen,  erfolgreich  Widerpart  zu  halten,  hat  Mathias  von  Buchegg 
die  Wurdigung  vollauf  verdient,  die  ihm  in  den  vortrefflicherv 
Ausfiihrungen  seines  jungsten  Biographen  geworden  ist.     /.  R.  D. 


Synodalstatuten  des  Erzbischofs  Gerlach  von  Mainz 
von  !355  und  1356  verdffentlicht  Fritz  Vigener  in  den  Beitr. 
zur  Hessischen  Kirchengeschichte  Bd.  2  Heft  4  S.  285 — 332. 
(Archiv  fur  Hessische  Geschichte  und  Altertumskunde  Erganzungs- 
band  2,  Heft  7).  Sie  bilden  einen  willkommenen  »Beitrag  zur 
Kenntnis  der  sittlichen,  religiosen  und  kirchlichen  Verhaltnisse 
des  Mainzer  Klerus  um  die  Mitte  des  14.  Jahrhunderts.*  Beson- 
ders  die  Statuten  der  ersten  Synode  nehmen  »in  der  Reihe  der 
deutschen  Synodalerlasse  als  sittengeschichtliche  Quelle  eine  der 
ersten  Stellen  ein«.  Ebenso  verdienen  sie  fur  die  Geschichte 
des  Kirchenrechts  Beachtung.  Freilich  bieten  diese  Statuten 
uberwiegend  ein  Bild  kirchlicher  Misstande,  denen  Vigener  »kein 
entsprechendes  Gemalde  der  gesunden  Verhaltnisse  gegenuber- 
zustellen  vermag,  wobei  aber  der  Ernst  der  in  diesen  Statuten 
weht,  der  Eifer  in  der  Bekarapfung  der  Misstande,  dem  nur  die 
kraftige  Tat  und  der  nachhaltige  Erfolg  zu  wunschen  gewesen 
ware,  und  die  Aufrichtigkeit  in  der  Anerkennung  der  Schaden 
nicht  zu  ubersehen  ist. 

Vigener  hat  im  Stadtarchiv  zu  Frankfurt  ein  Manuskript 
von  17  und  5  Papierblattern  gefunden,  welche  dem  Archiv  des 
Bartholomausstifts  daselbst  entstammen  und  Bl.  1  — 15  die  Syno- 
dalstatuten vom  15.  Mai  1355,  Bl.  16  und  17  solche  vom  2  Sep- 
tember 1355  UDC*  Bl.  1  —  5  die  vom  31.  August  1356  enthalten. 
Damit  wird  eine  Lticke  in  der  grossen  Sammlung  der  Statuten 
deutscher  Konzilien  von  Hartzheim  und  in  der  Geschichte  des 
Erzbischofs  Gerlach  ausgefullt. 

Die  Misstande,  welche  hier  bekampft  werden,  sind  die 
bekannten  Ubertretungen  des  kirchlichen  Eheverbots,  die  hier 
besonders  an  Priestern  auf  dem  Land  zu  rugen  waren,  Pfrunden- 
haufung  mit  alien  ihren  iibeln  Folgen,  die  Nichtresidenz ,  die 
papstlichen  Exspektanzverleihungen ,  denen  Erzbiscbof  Gerlach 
zu  begegnen  sucht,  das  Beichthoren  der  Monche  mit  seiner 
Beeintrachtigung  der  regelmassigen  Seelsorge  und  die  Durch- 
brechung  der  Kirchendisziplin ,  namentlich  in  Zeiten  des  Inter- 
dikts,  durch  zahllose  Prokuratoren  der  Monche.  Doch  fehlt  hier 
der  Raum,  alles  aufzuzahlen.  Nur  auf  S.  321  sei  noch  aufmerk- 
sam  gemacht,  wo  Erzbischof  Gerlach  gegen  die  Beeintrachtigung 
seiner    Strafgewalt    durch    weltliche    Herren    eifert,    welche    den 


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Pfarrern  bei  schweren  Strafe n  die  Annahme  von  Citationen,  Ex- 
kommunikationen  und  Urteilen  der  geistlichen  Richter  von  ihrera 
Boten  an  einem  andern  Ort  als  auf  der  Kanzel  im  offentlichen 
Gottesdienst  verbieten,  und  so  die  Boten  in  schwere  Gefahren 
bringen. 

Der  Text  ist  vielfach  noch  dunkel  und  stark  verbesserungs- 
bedurftig.  S.  308  Z.  13  wird  statt  et  zu  lesen  sein  sum,  Z.  23 
statt  pertinent  nicht  tenentur,  wie  V.  will,  sondern  procurent, 
S.  309  Z.  34  statt  seu  parochiis  maxime  aber  sue  parochie 
noxium.  S.  310  Z.  7  vermute  ich  statt  des  ganz  sinnlosen  Wort- 
lauts  ilia,  cum  qua  delictum  tale  commiserit  semel  vel  ulterius, 
cum  eadem  pena  et  in  pluribus  plus  teneatur  — .  S.  312  Z.  18. 
statt  earum  aiarum-animarum.  S.  313  Z.  32  statt  des  sinnlosen 
dissimulatio  dispensatio.  Es  sind  dies  nur  einige  Versuche, 
kranke  Stellen  zu  heilen.  Der  ganze  Text  aber  verdient  noch- 
mals  kritische  Pnifung  (Vgl.  z.  B.  S.  319  Z.  1  das  unmogliche 
deferint.).  Das  Datum  S.  320,  das  doppelt  bezeugt  ist,  kann 
onmoglich  beseitigt  werden  und  bedarf  wohl  nur  der  richtigen 
Erklarung.  G.  Bossert. 


Karl  Rieder.  Der  Gottesfreund  vom  Oberland.  Eine 
Erfindung  des  Strassburger  Jobanniterbruders  Nikolaus 
vonLowen.  Mit  1 2 Schrifttafeln in Licbtdruck.  Innsbruck,  Wagner- 
scbe  Universitats-Buchhandlung  1905.     XXIII,  269+268  S. 

Die  Leser  dieser  Zeitschrift  werden  sich  sicherlich  der  an- 
regenden  Aufsatze  erinnern,  in  welchen  Karl  Rieder  den  Ver- 
sucb  unternommen  hat,  neue  Grundlagen  fur  die  Ldsung  des 
schwierigen  Gottesfreundproblems  zu  schaffen  (N.  F.  XVII, 
S.  205  ff.  u.  480  ff.).  Hier  wurden  auf  der  Grundlage  der 
Denifleschen  Ergebnisse  —  nach  denen  es  einen  Gottesfreund  im 
Oberlande  niemals  gegeben  hat,  so  dass  die  ihm  zugeschriebenen 
Schriften  als  Dichtungen  zu  betrachten  sind  —  die  Richtlinien  fur 
den  Gang  der  noch  vorzunehmenden  eingehenden  Untersuchung 
gezeichnet.  Scharf  betont  ward  hier  vor  allem  die  Notwendig- 
keit  einer  auf  die  Quellen  zuriickgehenden  Orientierung  fiber 
die  Geschichte  des  Johanniterhauses  zum  Grtinen  W6rth,  aus 
dessen  Buchersammlung  die  den  Verkehr  zwischen  dem  Gottes- 
freund und  Rulman  Merswin  bezeugenden  Schriften  samtlich 
stammen,  und  einer  kritischen  Sichtung  und  Vergleichung  des 
handschriftlichen  Materials.  Ich  stehe  nicht  an  zu  bekennen, 
dass  die  beiden  gewandt  entworfenen  Skizzen  damals  ihres  Ein- 
drucks  auf  mich  nicht  verfehlt  haben,  dass  ich  von  dem  in  Aus- 
sicht  gestellten  Buche  einen  erfolgreichen  weiteren  Vorstoss  in 
dieser  so  manche  Ratsel  uns  aufgebenden  Frage  erhoffte,  — 
wahrend  ich  heute  nach  reiflicher,  mehrmaliger  Pnifung  der  in 
einem  umfangreichen  Bande  niedergelegten  und  grade  keine 
leichte  Lekture  biidenden  Untersuchung    nicht    ohne    ein  Gefuhl 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 


der  Enttauschung  raein  Urteil  dahin  zusammenfassen  muss,  dass 
R.s  Beweisfuhrung  mir  doch  nicht  uberzeugend  genug  erscheint, 
um  als  Losung  des  Problems  betrachtet  zu  werden. 

Rieders  These  lautet,  dem  Titel  des  Buches  entsprechend : 
Nicht  Rulman  Merswin,  wie  man  bisher  annahm,  ist  als  der 
Falscher  und  Erfinder  der  Gottesfreundfigur  zu  betrachten,  son- 
dern  der  im  kaufmannischen  Beruf  aufgewachsene,  seit  dem  Jahre 
1366  ebenfalls  dem  Johanniterorden  angehorende  Niederlander 
Nikolaus  von  Lowen,  der  iibrigens  zu  Unrecht  gelegentlich  von 
R.  als  vertrauter  Schreiber  Merswins  bezeichnet  wird.  Seine 
samtlich  nach  Rulman  Merswins  Tod  fallenden  Erfindungen 
haben  neben  dem  allgemeineren,  auf  die  Verherrlichung  von 
Stifter  und  Stiftung  zum  Griinen  Worth  hinauslaufenden  Zweck 
noch  den  padagogischen,  die  damaligen  und  zukiinftigen  Ange- 
horigen  des  Johanniterhauses  zu  einem  dem  Meister  ahnlichen 
gottseligen  Wandel  anzuspornen. 

Warm  anzuerkennen  ist  die  muhsame  kritische  Arbeit,  die 
R.  geleistet  hat,  indem  er  als  erster  durch  das  Wirrsal  der  zahl- 
reichen  Gottesfreundschriften  den  VVeg  gebahnt,  ihre  Uber- 
lieferung  aufs  genaueste  untersucht,  sie  ferner  auf  Zusammen- 
hang,  Entstehung  und  Vorlagen  gepruft  und  zum  guten  Teile 
uns  zuganglich  gemacht  hat.  Diese  Mitteilung  des  Quellen- 
materials  hat  bleibenden  Wert,  und  dafur  werden  samtliche  hin- 
fort  mit  der  Frage  sich  beschaftigenden  Forscher,  zu  welchen 
Ergebnissen  sie  im  ubrigen  kommen  mogen,  aufrichtig  dank- 
bar  sein. 

Um  seine  These  glaubhaft  zu  machen,  untersucht  R.  ein- 
gehend  die  als  Quelle  fur  alle  spateren  Erwahnungen  des  Gottes- 
freundes  und  seiner  nahen  Beziehungen  zu  Merswin  anzusehen- 
den  Meraorialbucher  des  Strassburger  Hauses.  Vier  Gruppen 
werden  geschieden  und  charakterisiert:  asketisch-mystische  Trak- 
tate,  die  Chronik  des  Johanniterhauses,  die  angeblich  eigen- 
handigen  Viten  der  beiden  Grunder  des  Hauses  und  der  Brief- 
wechsel  des  Gottesfreundes  mit  Strassburg.  Diese  Schriften 
ruhren  nach  R.  in  ihren  Grundzugen  von  verschiedenen  unbe- 
kannten  Verfassern  her  und  sind  erst  von  einem  in  Merswins 
Umgebung  zu  suchenden  Manne  individuell  gefarbt,  Gottesfreund^ 
schriften  geworden,  teils  sind  sie  von  ebendemselben  Redaktor 
aus  mehreren  Vorlagen  zusammengesetzt  worden.  Und  dieser 
Mann,  von  dem  auch  die  Niederschrift  samtlicher  Traktate  her- 
riihrt,  ist  kein  anderer  als  Nikolaus  von  Lowen,  dessen  Autor- 
schaft  R.  »uber  alle  Zweifel  erhaben*  erscheint  und  zu  den  von 
ihm  gewonnenen  »unumstosslichen  Resultaten«  gehdrt  Fur  diese 
Aufstellung  aber,  die  eine  bis  dahin  vdllig  im  Dunkeln  lebende 
Personlichkeit  plotzlich  an  Merswins  Stelle  riickt,  scheint,  wie 
schon  erwahnt,  R.s  Beweisfuhrung  nicht  auszureichen,  zumal  sie 
streng  genommen  iiberhaupt  sehr  zuriicktritt  und  vielmehr  die 
These,    wie  auch  von  anderer  Seite  mit  Recht    bemerkt    worden 


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ist,  stets  aufs  neue,  in  scharferer  Formulierung  und  Zuspitzung, 
vorgetragen  wird.  Dass  einzelne  Bemerkungen  ganz  einleuchtend 
erscheinen  und  der  weiteren  Forschung  Anregung  geben  werden, 
soil  andererseits  nicht  unerwahnt  bleiben. 

In  Einzelheiten  darf  ich  mich  hier  mit  Riicksicht  auf  den 
mir  zugebilligten  Raum  nicht  verlieren,  es  ist  dies  auch  urn  so 
weniger  notwendig,  als  bereits  zweimal  von  besonders  kompe- 
tenter  Seite  zu  R.s  Ergebnissen  Stellung  genbmmen  ist:  von 
A.  E.  Schonbach  in  einer  ausfuhrlichen  Besprechung  (Literarische 
Rundschau  fur  das  katholische  Deutschland  31  (1905),  S.  167 
— 172)  und  von  Ph.  Strauch,  einem  der  hervorragendsten  Kenner 
der  Mystik  des  14.  Jahrhunderts,  in  seinem  Artikel  uber  Rulman 
Merswin  (Realencyklopadie  fur  protestantische  Theologie  und 
Kirche  17*  (1906),  S.  203—227).  Ich  kann  daher  die  Leser 
der  Zeitschrift  auf  diese  beiden  Erscheinungen  verweisen  und 
darauf  aufmerksam  machen,  dass  eine  weitere  Klarung  der  Frage 
durch  die  von  Strauch  angekundigte  ausfuhrliche  Auseinander- 
setzung  mit  R„  die  in  der  Zeitschrift  fur  deutsche  Philologie 
erfolgen  soil,  demnachst  zu  erwarten  ist.  Eine  Frage  aber  mochte 
ich  bier  noch  beruhren. 

Es  ist  die  palaographische.  In  Anbetracht  der  Aufstellung, 
dass  alle  Schriften  von  der  Hand  des  Erfinders  aufgezeichnet 
seien,  durfte  grade  hier  der  Beweis  nicht  versagen,  und  mit 
besonderer  Spannung  habe  ich  daher  die  von  R.  seiner  Arbeit 
betgegebenen  Lichtdrucktafeln  gepruft.  Aber  eben  dieser  Stein, 
der  zum  Eckstein  fur  R.s  Bau  hatte  werden  sollen,  muss  ver- 
worfen  werden:  denn  wenn  man  die  auf  den  Tafeln  vertretenen 
Schriftzuge  samtlich  einem  Manne  zuweist,  dann  kann  man,  wie 
mir  scheinen  will,  in  palaographischer  Hinsicht  eben  alles  be- 
weisen.  Grade  hier  musste  mit  ausserster  Behutsamkeit  ver- 
fahren  werden.  Das  ist  aber  nicht  geschehen,  und  die  Folgen 
davon  sind  so  offenbare  methodische  Fehler,  wie  sie  S.  230 
aufweist. 

Probleme,  wie  das  vorliegende,  lassen  sich  ja  uberhaupt  auf 
eine  so  glatte  Formel,  wie  R.  das  in  diesem  Falle  fiir  moglich 
halt,  kaum  jemals  bringen.  Je  raehr  man  sich  mit  solchen 
Fragen  beschaftigt,  je  tiefer  man  eindringt,  um  so  verwickelter 
und  ratselhafter  pflegen  sie  sich  zu  gestalten.  Aber  wenn  R.s 
Ergebnisse  auf  allgemeine  Anerkennung  in  der  Folgezeit  schwer- 
lich  rechnen  konnen,  so  darf  er,  ganz  abgesehen  von  dem 
zweiten  Teile,  doch  auch  fiir  seine  Untersuchung  den  Dank  der 
Fachgenossen  fuglich  in  Anspruch  nehmen.  Dass  z.  B.  Nikolaus 
von  Lowen  in  der  Gottesfreund frage  irgend  welche  Rolle  zu- 
kommt,  ist  nun  doch  wohl  als  sicher  zu  betrachten  (vgl.  daruber 
auch  Strauch  a.  a.  O.  225  f.),  wenn  auch  das  Nahere  uns  noch 
verborgen  ist.  Ich  halte  es  nicht  fiir  ausgeschlossen ,  dass  wir 
nach   weiteren  Untersuchungen    hier    noch    heller    werden    sehen 


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C22  Zeitschriftenschau  und  Literaturnotixen. 

konnen,  und  fur  erneute  Forschungen  dieser  Art  wird  R.s  Schrift 
eine  willkommene  und  unentbehrliche  Grundlage  sein. 

Hans  Kaistr. 


Ira  »Neujahrsblatt  der  Zuricher  Feuerwerker-Gesellschaft  auf 
das  Jahr  igo6«  (Zurich,  Fasi  und  Beer)  setzt  H.  Esc  her  in 
einem  zwqiten  Teile  seine  Abhandlung  fiber  »Das  schwei- 
zerische  Fussvolk  im  15.  und  im  Anfang  des  16.  Jahr- 
hundertst  fort,  indem  er  den  Einfluss  der  in  den  Burgunder- 
kriegen  bewahrten  Taktik  der  Schweizer  auf  die  Entwicklung 
des  Fussvolks  in  Deutschland,  Frankreich  und  Spanien  verfolgt, 
auf  die  Eigenart  ihrer  militarischen  Ausbildung  und  ihrer  takti- 
schen  Forme n  im  einzelnen  eingeht  und  ihre  Stellung  in  den 
Schlachten  der  italienischen  Feldzfige  von  15 11  — 15 15  beleuchtet, 
deren  Ergebnis  schliesslich  der  Sieg  der  Taktik  der  drei  ver- 
bundenen  Waffengattungen  fiber  die  ausschliessliche  Infanterie- 
taktik  der  Eidgenossen  bildet. 


Im  »Anzeiger  fur  schweizerische  Geschichte*  1906  Nr.  i, 
1  — 12  veroffentlicht  Joh.  Strickle r  einige  Mitteilungen  >Aus 
der  Zeit  des  Rastadter  Kongresses«,  die  sich  teils  auf  die 
von  dem  Abbe*  de  Pradt,  vermutlich  mit  Unterstutzung  des 
Genfers  Mallet  du  Pan  verfasste  Schrift:  Antidote  au  Congres 
de  RastadU  beziehen,  teils  die  Verhandlungen  wegen  Entsendung 
einer  Schweizer  Gesandtschaft  an  den  Kongress  und  deren  Schick - 
sale  behandeln.  O. 

In  der  Schrift  »Herdern  bei  Freiburg  i.  Br.«  (Nach 
wissenschaftlichen  Quellen  im  Auftrage  des  Lokalvereins  Herdern 
bearbeitet.  Freiburg  i.  Br.  Fr.  Wagnersche  Universitats-Buch- 
handlung.  1905.  180  S.  8.)  behandelt  J.  Kartels  in  zehn 
Abschnitten  1.  Lage  und  Beschaffenheit  des  Ortes,  2.  seine 
Urgeschichte ,  3.  den  allgemeinen  Zustand  des  Landes  seit  der 
Besitznahme  durch  die  Alamannen,  4.  Grundherren  und  Lehens* 
trager  des  Dinghofes  und  des  Dorfes  Herdern,  5.  wirtschaftliche 
Verhaltnisse  Herderns,  6.  Abgaben  und  Dienste,  7.  Recht  und 
Gericht,  8.  Kirche  und  Schule,  9.  Herderns  aussere  Schicksale, 
10.  Mosaikbilder  aus  Herderns  Kulturgeschichte.  Die  wissen- 
schaftlichen Quellen  sind  ausser  Archivalien  des  Stadtarchivs 
Freiburg  namentlich  Alberts  Geschichte  des  frankischen  Dorfes 
Steinbach  (1899),  das  besonders  fflr  die  Schilderung  der  all- 
gemeinen Zustande  ausgeschrieben  ist,  die  Zeitschrift  Schau-ins- 
Land  und  Schreibers  Geschichte  der  Stadt  Freiburg  (1857). 
Neuere  Werke,  wie  beispielsweise  Heycks  Zahringer,  scheinen 
dem  Verfasser  vielfach  unbekannt  geblieben  zu  sein.  Was  auf 
S.    12 — 15    fiber   die    Herleitung   des    Namens    H.    und   anderer 


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Zeitschriftenschau  und  Literalumolizen.  co\ 

Ortsnamen  gesagt  ist,  verrat  eine  ganz  aussergewohnliche  Un- 
keDntnis  von  allero,  was  auf  dem  Gebiete  der  Ortsnamen forschung 
in  den  letzten  Jahrzehnten  geleistet  worden  ist.  Aber  auch  in 
anderen  Abschnitten  findet  sicb  manches,  was  nicht  dem  augen- 
blicklichen  Stand  der  Forschung  entspricht.  — r. 


Einen  sehr  dankenswerten  Heitrag  zur  Geschichte  des  badi- 
schen  Beamtentums  bildet  die  Heidelbcrger  Dissertation  von 
Aug.  Roth,  welche  »die  Rechtsverhaltnisse  der  landes- 
herrlichen  Beamten  in  der  Markgrafschaft  Baden- 
Durlach  im  iS.  JahrhunderU  eingehend  untersucht.  Die 
zeitliche  Abgrenzung  ist  rait  Bedacht  gewahlt:  bereitet  sich  in 
diesem  Zeitraum  doch  hier,  wie  anderwarts.  parallel  mil  der 
Entwicklung  vom  absolut  regierten  Furstenstaate  zum  modernen 
Rechtsstaate,  im  Beamtentura  der  Ubergang  von  personlichen 
Dienern  der  Fursten  zu  Staatsdienern  im  eigentlichen  Sinne  vor. 
Nachdem  der  Verfasser  einleitend  den  Begriff  des  landesherr- 
lichen  Beamten  naher  festgestellt,  behandelt  er  in  einer  Reihe 
von  Kapiteln  die  Voraussetzungen  der  Aufnahme  in  das  Be  am  ten - 
verhaltnis  (Vollbesitz  der  burgerlichen  Ehrenrechte ,  eheliche 
Geburt,  Einfluss  der  Leibeigenschaft,  der  Landesangehorigkeit 
und  der  Konfession,  Vorrechte  des  Adels,  Vorbildung,  Prufungen 
und  Dienstkautionen),  die  Aufnahme  selbst  (Anciennitat,  Dienst- 
handel,  Stellentausch,  Diensteid),  die  Pflichten  des  Beamten 
gegen  den  Fursten  und  die  Untertanen  (Dienstleistung,  Urlaub, 
Gerichtsferien,  sittliches  Verhalten,  Verbot  des  Gewerbebetriebs 
und  landlichen  Grundbesitzes,  Heiratserlaubnis,  Zuruhesetzung), 
die  Rechte  der  Beamten  (Titel,  Rang,  Geld-  und  Naturalbesoldung, 
Dienstwohnung,  Prasente  und  Schmieralien,  Diaten),  die  Erhal- 
tung  der  Disziplin  (Dienstaufsieht  und  Strafen),  sowie  die  Endigung 
und  Nachwirkungen  des  Beamtenverhaltnisses  (Kassation,  Kiin- 
digung,  Tod,  Sterbequartal,  Pfarrwittwenfiskus).  Uber  all  diese 
Punkte  war  bisher  fiir  die  Zeit  Karl  Friedrichs  bei  Drais  und 
Nebenius  verhaltnismassig  nur  weniges  zu  finden,  fiir  die  Regie* 
rungsperiode  seines  Vorgangers  fehlte  es  so  ziemlich  an  alien 
Nachrichten.  Roths  klare  sorgfaltige ,  auf  griindlichem  Akten- 
studium  beruhende  Ausfuhrungen  fullen  daher  eine  wesentliche 
Lucke  aus  und  Wert  und  Bedeutung  seiner  Arbeit  gehen  uber 
das  ubliche  Durchschnittsmass  der  Dissertationen  erheblich  hinaus 
Deutlicher  als  bisher  lassen  sich  im  einzelnen  die  Bemuhungen 
Karl  Friedrichs  um  die  Heranbildung  eines  tiichtigen,  pflicht- 
bewussten  und  ehrenhaften  Beamtentums  verfolgen,  und  es  ist 
erfreulich  zu  sehen,  dass  der  Verfasser  auch  der  in  der  geschicht- 
lichen  Oberlieferung  bisweilen  einseitig  beurteilten  kraftvollen 
und  von  gesundem  wirtschaftlichem  Sinne  erfullten  Personlichkeit 
des  Griinders  von  Karlsruhe,  dessen  gleichartige  Bestrebungen 
sich    in    einer  Reihe    charakteristischer    Erlasse    auspragen,    die 

Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  3.  34 


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c2A  Zeitschriftenscliau  und   Lileraturnotuen. 

gebiihrende  Anerkennnng  zuteil  werden  lasst.  Alles  in  Allem  ist 
der  Eindruck,  den  wir  von  den  Zustanden  gewinnen,  ein  uberaus 
giinstiger;  unerquickliche  Erscheinungen,  die  in  anderen  Terri- 
torien  eine  iible  Rolle  spielen,  wie  der  beriichtigte  Diensthandel 
fehlen  ganz,  von  Stellentausch  wird  uns  nur  ein  Fall  berichtet. 
Der  von  Karl  Wilhelna  errichtete  Pfarrwitwenfiskus  ist  wohl  das 
erste  Beispiel  staatlicher  Hinterbliebenenfursorge  in  Deutschland. 
Nicht  zutreffend  ist  es,  wenn  S.  19  bemerkt  wird,  dass  der 
Hofrat  am  Ende  des  18.  Jahrhunderts  zum  Regierungsrat  urn- 
gestaltet  worden  sei;  ebenso  ist  es  unrichtig,  wenn  v.  Freistedt 
als  Autor  der  »Briefe  iiber  die  Verfassunjr  der  Markgrafschaft 
Baden«  bezeichnet  wird.  Die  irrturaliche  Angabe  in  der  »Badi- 
schen  Bibliothek*,  I,  26,  der  Roth  hier  folgt,  ist  schon  fruher 
in  dieser  Zeitschrift  (XIV,  336)  zuruckgewiesen  worden.  Ver- 
fasser  der  anonym  erschienenen  Briefe  war,  wie  hier  ausdriicklich 
nochmals  festgestellt  sei,  der  spatere  badische  Geheimrat  Ernst 
Sig.  Herzog.  K.   Obser. 

»Das  Bruchsaler  Schloss  im  XIX.  Jahrhundert*  bildet 
den  Gegenstand  einer  auf  sorgfaltigen  Studien  beruhenden  ver- 
dienstlichen  baugeschichtlichen  Abhandlung,  die  der  gegenwartige 
Leiter  der  Renovationsarbeiten ,  Dr.  Fritz  Hirsch,  pietatsvoll 
den  Manen  des  Finanzministers  Buchenberger  widmet  (Heidelberg, 
Winter,  103  S  ).  Die  mit  einer  Reihe  von  Abbildungen  vornehm 
ausgestattete  kleine  Schrift  bietet  raehr  als  der  Titel  verspricht, 
insofern  sie  nicht  nur  in  eingehendster  Weise  die  Schicksale  des 
herrlichen  Bischofsschlosses  und  der  zahlreichen  zu  ihm  gehori- 
gen  Bauten  im  vorigen  Jahrhundert  behandelt,  sondern  auch 
iiber  ihre  Entstehung  und  ursprungliche  Anlage  mancherlei  Neues 
enthalt  und  VVilles  klassische  Studie  auf  Grund  der  jiingsten  Auf- 
deckungen  in  einigen  Punkten  erganzt.  Vor  allem  der  Anteil,  der 
dem  Hofbaumeister  Leonh.  Stahl  an  den  Bauten  der  Huttenschen 
Periode  zufallt,  wird  in  ein  helleres  Licht  geriickt.  Das  Bild, 
das  sich  uns  von  den  Zustanden  im  19.  Jahrhundert  enthfillt, 
ist  nicht  immer  ein  erfreuliches  und  zeugt  oft  von  erschreckender 
Verstandnislosigkeit;  um  so  wohltuender  beriihrt  die  warme 
Wurdigung  der  Kunstschatze  durch  Knoderer,  um  so  dankens- 
werter  war  schliesslich  das  hilfsbereite  Eingreifen  der  Regierung 
und  der  Landstande ,  die  fur  ihre  Erhaltung  und  die  erforder- 
lichen  Erneuerungsarbeiten  betrachtliche  Mittel  bewilligten.  Die 
Oberschrift  des  ersten  Teiles  ist  irrefiihrend:  das  Kapitel,  das 
uns  die  bewegten  Zeiten  vorfuhrt,  in  denen  die  letzte  fiirstliche 
Bewohnerin  des  Schlosses,  Markgrafin  Amalie,  mit  ihren  Gasten 
hier  Hof  hielt,  muss  erst  noch  geschrieben  werden.  Im  Anhang 
wird  der  Entwurf  einer  Bruchsaler  Bauordnung  mitgeteilt,  die 
wohl  mit  Recht  auf  Schonbornschen  Einfluss  zuruckgefuhrt  wird. 

K.   Obser. 


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Zeil  schri  flense  ha  u  und  LiLeraturnotizen.  525 

In  den  »Wurttembergischen  Vierteljahrsheften  fur  Landes- 
geschichte*  N.F.  XV,  368—386  behandelt  G.  Bossert  den 
Aufenthalt  des  aus  Heidelberg  geburtigen  Humanisten  Theo- 
dor  Reysmann  in  Tubingen*  in  den  Jahren  1530 — 34,  in 
denen  seine  beste  Dichtung  »Fons  Blavus«  entstanden  ist,  und 
bespricht  die  in  Erinnerung  an  einen  Besuch  in  Speyer  ver- 
fassten,  bisher  gar  nicht  bekannten  »Puicherriraae  Spirae  summique 
in  ea  templi  enchromata*,  eine  schdne  dichterische  Leistung  und 
eine  wertvolle  Quelle  fur  die  Topographie  der  alten  Bischofsstadt. 

O. 


Kurze  Erwahnung  an  dieser  Stelle  verdient  auch  der  von 
Rich.  Fester  aus  dem  Berliner  Staatsarchive  veroffentlichte 
interessante  Bericht  des  »Universitats-Bereises«  Friedr. 
Gedicke  an  Friedrich  Wilbelm  II.  vom  Jahr  1789  (Archiv 
fur  Kulturgeschichte,  I.  Erganzungsheft),  insofern  der  Bericht- 
erstatter  auf  seiner  akademischen  Rundreise  S.  49 — 52  auch 
Heidelberg  beruhrt  und  die  Eindrucke,  die  er  dort  empfangen, 
schildert.  Das  Bild,  das  er  von  den  Zustanden  an  der  von  den 
Lazaristen  beberrschten,  in  vollem  Verfall  begriffenen  Hochschule 
entwirft,  ist  kein  erfreuliches;  das  einzige  Institut,  dem  er  Lob 
spendet,  ist  die  Staatswirtschaftliche  Schule.  O. 


Als  Nr.  XI  der  »Drucke  und  Holzschnitte  des  XV. 
und  XVI.  Jahrhunderts*  erschien  1905  ein  Faksimiledruck 
der  seltenen  »Grammatica  figurata  des  Mathias  Ringmann 
(Philesius  Vogesigena)*.  Der  Herausgeber  Fr.  R.  v.  Wieser 
gibt  in  der  Einleitung  das  Wissenswerte  uber  dies  merkwurdige 
Schulbuch,  welches  durch  ein  grammatisches  Kartenspiel  den 
Schulern  die  Regeln  der  lateinischen  Sprache  beibringen  soil. 
Die  Idee  hierzu  ging  von  dem  bekannten  Walter  Lud,  Kanonikus 
in  St.  Die"  ,  aus.  Gemeinsam  mit  diesem  gab  es  Ringmann 
Philesius  daselbst  im  Jahre  1509  heraus.  Es  ist  erfreulich,  dass 
dieser  interessante,  mit  charakteristischen  Holzschnitten  gezierte 
Druck  nun  der  allgemeinen  Benutzung  zuganglich  gemacht  ist. 
Charles  Schmidt  glaubte,  dass  das  letzte  Exemplar  desselben 
mit  der  Strassburger  Bibliothek  1870  zu  Grunde  gegangen  sei. 
Glucklicherweise  sind  aber  in  letzter  Zeit  wieder  mehrere  Exem- 
plare  des  seltenen  Buches  entdeckt  worden.  —  h. 


Eine  fleissige  Arbeit  uber  »die  hochdeutschen  Drucker 
der  ReformationszeiU  lieferte  Alfred  Gotze  (Strassburg  1905). 
Voran  stehen  79  knappe  Lebensbilder  der  einzelnen  Drucker, 
allerdings  ohne  neues  zu  bieten  und  mit  mancherlei  Irrtumern. 
Dann  folgen  die  Beschreibungen  von  194  verschiedenen  Titel- 
einfassungen,    aus  denen  sich   oft   die  Herkunft   undatierter   und 


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C26  ZeiUchriftenschau  und  Literaturnotizen. 

namenloser  Druckwerke  ermitteln  lasst.  Den  Schluts  bilden 
79  Tafeln  mit  Typenproben,  nach  muhsamen  Durchpausen  auf 
zinkographischem  Wege  vcrvielfaltigt.  Zur  schnellen  Orientierong 
konnen  sie  wohl  zuweilen  dienlich  sein,  fur  eingehende  Studien 
sind  sie  jedocb  nicht  geeignet.  Fur  die  oberrheinischen  Drucke- 
reien  gabe  es  vieles  zu  bessern  und  zu  erganzen.  Der  Verf. 
ist  Anfanger  auf  diesem  Gebiet  und  hat  zu  schnell  gearbeitet. 
Es  ware  zu  wunschen,  dass  Gdtze  seine  Studien  fortsetzt  und 
langsam  eine  2.  Auflage  vorbereitet,  welcher  die  Typentafeln  in 
Lichtdruck  beizugeben  waren.  Auf  diese  Weise  konnte  spater  ein 
recht  brauchbares  und  dankenswertes  Werk  daraus  werden.     —A. 


Die  Pariser  These  von  Marc  Boegner  »Les  cate*chismes 
de  Calvin*  (Parmiers  1905)  beschaftigt  sich  im  2.  Kapitel  mit 
der  Frage,  welchen  Katechismus  Calvin  als  Pfarrer  der  fran- 
zdsischen  Gemeinde  zu  Strassburg  (1538—41)  dem  katechetischen 
Unterricht  zu  Grunde  gelegt  hat.  Abweichend  von  fruheren 
Ansichten  kommt  der  Verf.  zu  dem  Resultat,  dass  Calvin  nicht 
Butzers  kurzeren  Katechismus  benutzte,  sondern  sein  eigenes  in 
franzosischer  Sprache  abgefasstes  Lehrbuch,  die  ^Instruction  et 
confession  de  foy«  vom  Jahre  1537.  Die  Annahme,  Calvin  habe 
in  Strassburg  eine  neue  Auflage  dieses  Buchleins  veranstaltet,  ist 
hinfallig.  Nachweislich  entstand  die  Neubearbeitung,  der  »Cate- 
chisme  de  l'6glise  de  Geneve*,  erst  im  November  1541  nach 
Calvins  Ruckkehr  nach  Genf,  innerhalb  weniger  Wocben  nieder- 
geschrieben  und  gedruckt.  — A. 


Wertvolles  Material  fur  die  Geschichte  der  franzosischen 
Architektur  bietet  das  von  Pierre  Marcel  (Paris  1906)  heraus- 
gegebene  »Inventaire  des  papiers  manuscrits  de  Robert 
de  Cotte  premier  architecte  du  Roi  (1656—1735)  et 
de  Jules-Robert  de  Cotte  (1683 — 1767)  Die  reich- 
haltigen  Aktenstiicke,  Plane,  Rechnungen  und  Briefwechsel 
geben  interessante  Aufschliisse  auch  fur  die  Baugeschichte  reichs- 
landischer  Denkmaler.  Wir  erwahnen  nur  beispielsweise  das 
Rohansche  »Palais  episcopal*  in  Strassburg,  das  »Schloss  in 
Zabern*  und  >die  Kapelle  im  Schloss  zu  Frescati  bei  Metz*. 
Ober  die  Plane  der  Neu-  und  Umbauten  und  iiber  die  aus- 
fiihrenden  Architekten  ergibt  sich  aus  der  schdnen  Publikation 
manches  neue.  — h. 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmiinster. 

Von 

E.   Herr. 


Die  im  Unterelsass ,  siidlich  von  Zabern ,  in  dem 
jetzigen  Kantonshauptorte  Maursmiinster  ehemals  vor- 
handene  Benediktinerabtei  gleichen  Namens1),  welche 
ihren  Ursprung  von  dem  heil.  Leobard2),  einem  Schuler 
des  heil.  Columban8),  herleitete,  ihren  Namen  aber  von 
dem  Abte  Maurus,  dem  neunten  in  der  Reihe  der  Abte 
nach   der  Klostertradition  <),  fuhrte,   welcher   im  Jahre  724 

!)  Monasterium  sancti  Mauri,  a.  817  (Erlass  Ludwigs  d.  Frommen); 
monasterium  Maunim,  a.  821  (Mabillon,  ann.  Benedict.  II,  461);  Mauri 
Monasterium,  a.  870  (Urk.  fiber  die  Teilung  des  Reiches  Lothars);  Aquileia 
Maurimonasterium,  12.  saec.  (sog.  Stiftungsurkunde  des  Klosters  Sindelsberg, 
nicht  vor  1137,  und  Gfiterurkunde  des  Abtes  Meinhard,  ca.  1140,  gewohnlich 
ca.  1 1 20  datiert);  deutsch:  Morsmunster,  Moresmunster,  Morsmunstere,  seit 
13.  saec.  bis  in  die  Neuzeit.  —  f)  S.  Excurs  I.  —  8>  S.  Excurs  I.  — 
*)  Diese  Klostertradition  ist  en  thai  ten  in  einem  Manuskript  der  Kais.  Uni- 
versitats-  u.  Landesbibliothek  zu  Strassburg,  einem  Folioband,  welcher  den 
Titel  ffihrt  »Catalogus  Abbatum  Monasterii  Sancti  Martini  in  Maursmtinsterc 
(Nr.  16  der  els.-lothr.  Handschriften).  Nach  der  Aufschrift  auf  dem  Deckel 
wurde  dieser  Abtekatalog  im  Jahre  1745  begonnen,  also  unter  Abt  Placidus 
Schweigheuser,  wenn  nicht  gar  von  ihm  selbst  verfasst.  Er  beginnt  mit  der 
Grfindung  und  geht  bis  1742,  also  bis  zum  Amtsantritt  Schweigheusers. 
Unser  Exemplar  ist  eine  Kopie  vom  Jahre  1752,  welche  von  Schweigheuser 
durchgesehen  worden  ist.  Die  in  den  Katalog  eingehefteten  Auseinander- 
setzungen  mit  Schdpflin  sind  spater  eingefiigt  worden.  Kein  einziger  der 
neueren  Historiographen  Maursmfinsters  hat  diesen  Katalog  gekannt  oder 
benutzt.  Sigrist,  l'abbaye  de  Marmoutier,  I  (1899),  p.  3,  erwahnt  wohl  einen 
solchen  als  in  Fasz.  H.  574  des  Strassb.  Bez.  Arch,  vorhanden,  aber  dies 
sind  nur  Bruchstiicke,  herrfihrend  aus  einer  mit  unserm  Katalog  gleichzeitigen 
Abschrift,  wie  solche  auch  in  H.  558  vorhanden  sind.  Jodocus  Coccius 
Zeitschr.  ».  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  4.  35 


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528  Herr. 

die  durch  Brand  zerstorten  Klostergebaude  wieder  er- 
richtete1),  besass  von  alten  Zeiten  her  ein  ziemlich  ansehn- 
liches  Landergebiet ,  welches  gewohnlich  als  Marca  Aqui- 
leiensis2)  erscheint.  Nach  der  Klostertradition  »)  hat  der 
Merovingerkonig  Childebert  I.  (511—558)  dem  von  dem 
heil.  Leobard  neu  gegriindeten  Kloster  dieses  Gebiet 
geschenkt:  totam  Marckam  Aquileiensem  in  qua  mona- 
sterium  exstructum  est,  cum  omnibus  finibus,  sylvis,  pascuis, 
pratis,  cultis  et  incultis,  aquis  aquarumque  decursibus,  et 
quid  finibus  eius  comprehensum  aut  terminis  circumseptum 
est,  irrevocabiliter  sine  ulla  exceptione  libere  concessit  et 
ad  perpetuos  usus  condonavit.  Auch  soil  derselbe  das 
Kloster  in  regiam  suam  tutelam*)  genommen  haben. 
Daruber  hat  er  dann  angeblich  in  dem  Jahre,  in  welchem 
er  starb  (558),    eine  Urkunde  gegeben,    welche  anfing:    In 

(Dagobertus  rex  (1623),  P-  51)  beruft  sich  fflr  seine  Geschichte  der  Griindung 
von  Maursmiinster  auf  Annalen  des  Klosters,  welche  vielleicht  unserem  Abte- 
katalog  zu  grunde  liegen,  well  sie  ebenfalls  die  G  run  dung  ins  Jahr  555 
verlegen.  Sigrist  (in  e.  alteren  Arbeit,  Revue  cath.  d'Als.,  N.S.  Ill  (1884/5), 
P-  756)  erwahnt  Annales  Maurimonasterienses,  welche  in  einer  Abschrift  aus 
dem  16.  saec.  sich  in  der  Kais.  Bibliothek  zu  Wien  befinden  und  in  den 
Monum.  Germ.  hist.  ed.  Pertz,  Script.  XVII  (1861)  p.  1 81  f.,  auch  bei 
Btthmer,  fontes  rerum  Germanic.  Ill,  p.  8 — 10,  verSffentlicht  sind.  Diese 
erwahnen  ad  a.  814  den  Tod  Karls  des  Grossen,  springen  dann  sofort  aufs 
Jahr  1098  liber  und  bringen  ganz  kurze  Notizen  bis  zum  Jahr  1288,  haben 
aber  auf  das  Kloster  selbst  fast  gar  keinen  Bezug.  Die  Annalen  aber,  welche 
Grandidier,  hist,  de  Peglise  de  Strasbourg  I  (1776),  p.  331,  als  Quelle  seines 
Abtsverzeichnisses  anfuhrt,  scheinen  mit  unserem  Abtekatalog  identisch  zu 
sein,  da  er  dieselbe  Zahlung  der  Abte  hat  (vgl.  auch  CEuvres  inedites  I, 
p.  102,  Nr.  8).  Ich  werde  diesen  Abtekatalog  stets  mit  Catal.  Maur. 
bezeichnen.  —  Nach  Sigrist  (abb.  de  Marm.,  p.  19)  ist  Maurus  der  sechste 
Abt  gewesen,  nach  dem  Calal.  Maur.  ist  er  aber  der  neunte.  Die  Abtreihe 
ist  offenbar  far  die  frflheren  Zeiten  ktinstlich  konstruiert,  und  die  grdssere 
Anzahl  Abte  im  Catal.  Maur.  ergibt  sich  wohl  daraus,  dass  derselbe  die 
Grtindung  des  Klosters  um  ca.  40  Jahre  fruher  ansetzt  als  man  sonst 
annimmt. 

l)  Er  hat  wahrscheinlich  auch  die  Regel  des  heil.  Benedikt  eingefuhrt. 
Der  Catal.  Maur.,  p.  I  ff.,  berichtet  zwar,  dass  die  cellula  des  heil.  Leobard 
gleich  von  Anfang  an,  wenigstens  seit  der  Vollendung  und  Einweihung  des 
Klostergebaudes  (a.  557  angeblich),  dieser  Regel  unterstellt  war.  Wahrscheinlich 
aber  gait  an  fangs  die  Regel  des  heil.  Columban,  und  erst  unter  dem  Ein  Muss 
des  heil  Pirmin  ftthrte  Abt  Maurus  die  Benedictinerregel  ein  (Sigrist,  a.  a.  O., 
p.  44).  Vgl.  Excurs  I  am  Ende,  p.  596.  —  *)  Vgl.  Excurs  II,  p.  596  ff.  — 
8)  Catal.  Maur.  p.   5  f .  —  *)  »et  mundiburdiuim  ist  hier  hineinkorrigiert. 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmiinster.  529 

nomine  sanctae   et   individuae   trinitatis.     Nos  Childebertus 

Rex  Francorum ,    und  welche  schloss:  datae  in  curia 

nostra  Marlehy  anni  quingentesimi  octavi  sub  Imperatore 
Justiniano1).  Wir  besitzen  diese  Urkunde  nicht  mehr, 
wahrscheinlich  hat  aber  wenigstens  eine  Abschrift  einer 
solchen  dem  Verfasser  des  Catal.  Maur.  vorgelegen,  denn 
er  zitiert  Anfang  und  Ende  derselben,  und  ferner  sind  die 
oben  zitierten  Wendungen  »cum  omnibus  finibus,  sylvis, 
pascuis  etc.«  aus  dem  Urkundentext  entnommen2).  Diese 
Urkunde  ist  aber  eine  Falschung,  denn  weder  der  Anfang 
noch  das  Ende  derselben  sind  merovingisch,  und  die  Ein- 
gangsformel  »in  nomine  sanctae  et  individuae  trinitatis« 
weist  bestimmt  ins  Ende  des  9.  saec.8).  Die  Falschung 
springt  um  so  mehr  in  die  Augen,  als  das  Kloster  gar 
nicht  unter  Childebert  I.  gegriindet  sein  kann,  sondern 
hochstens  Childebert  II.  (575—596)  in  Frage  kommt*).  Aber 
auch  fur  die  Zeit  Childeberts  II.  ist  diese  Urkunde  immer 
noch  eine  Falschung  aus  den  oben  angefuhrten  Griinden. 
Fur  Grandidier5),  GlOckler*)  und  Sigrist7)  steht  es  fest,  dass 
Childebert  II.  eine  Schenkung,  wie  sie  die  Klostertradition 
fur  die  Griindung  des  heil.  Leobard  beansprucht,  wirklich 
gemacht  habe.  Sicher  lasst  sich  dies  nicht  behaupten. 
Es  wird  bei  naherer  Untersuchung  im  Gegenteil  wahr- 
scheinlich werden,  dass  die  Schenkung,  welche  tatsachlich 
einmal    gemacht    wurde,     weder    auf    Childebert    I.    noch 


*)  Die  »Narratio  historica«  (vgl.  Anm.  10,  p.  531),  welche  ihren  Stoff  aus 
dem  Catal.  Maur.  eutnimmt  und  z.  B.  diese  Urkunde  darnach  zitiert,  datiert 
sie  merkwurdigerweise  vom  Jahr  559,  wahrend  doch  in  diesem  Jahre  Childe- 
bert I  schon  nicht  mehr  lebte.  Es  ist  wahrscheinlich  nur  ein  Irrtum.  — 
*)  Es  sind  dies  stehende  Formeln,  welche  wir  schon  in  Urkunden  des  7. 
u.  8.  saec.  nachweisen  kSnnen.  —  8)  Nach  GlSckler,  Gesch.  des  Bistums 
Strassburg,  Bd.  II  (1880),  p.  224,  hatte  Abt  Celsus  die  durch  den  Kloster- 
brand  827  zerst6rte  Urkunde  erneuert,  und  zwar  nach  dem  damaligen  Besitz- 
stande.  Offenbar  irrt  sich  Gl.  hier,  indem  er  eine  andere,  angeblich  von  Abt 
Celsus  stammende  Giiterurkunde,  in  welcher  die  Grenzen  der  Mark  nach  der 
Art  der  hier  naher  noch  zu  betrachtenden  Urkunde  von  724  beschrieben 
werden,  als  eine  Erneuerung  der  Childebert-Urkunde  ansieht.  Dies  ist  nicht 
der  Fall.  Die  Erneuerung  bzw.  Falschung  der  letzteren  kann  ferner  nicht  schon 
Anfangs  des  9.  saec.  gesehehen  sein.  —  4)  Vgl.  Excurs  I,  p.  595.  —  b)  Gran- 
didier,  hist,  de  l'egl.  de  Strasb.  tome  I,  (1778),  p.  332.  —  °)  Glockler, 
a.  a.  O.  —  ")  Sigrist,  Pabbaye  de  Marm.,  tome  I  (1899),  p.  5  f. 

35* 


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53o 


Herr. 


auf  Childebert  II.,  sondern  auf  einen  sp&teren  KOnig 
zurttckzuftthren  ist1). 

Jedenfalls  ist  die  vom  Catal.  Maur.  und  schon  von 
Jod.  Coccius2)  angefuhrte  Urkunde  Childeberts  ein  spateres 
Machwerk,  wie  sich  solche  in  den  Urkundenarchiven  fast 
aller  Klttster  finden.  Oft  wurde  ein  Besitztitel  direkt 
erfiinden,  um  einem  vorhandenen  Besitzstande  bekannter 
oder  unbekannter  Herkunft  ein  mOglichst  hohes  Alter  zu 
vindizieren. 

Das  Gebiet,  welches  diese  angebliche  Schenkung  Chil- 
deberts umfasste,  ist  in  der  angefuhrten  Urkunde  nicht 
naher  beschrieben.  Wohl  aber  ist  uns  die  Begrenzung 
desselben  aus  spaterer  Zeit  in  dreifacher  Weise  aberliefert 
worden,  in  einer  gefalschten  Bestatigung  des  merowin- 
gischen  Konigs  Theoderich  IV.  vom  Jahre  724,  einer  eben- 
falls  gefalschten  Gflterurkunde  des  Abtes  Celsus  von  828, 
und  einer  Steininschrift  aus  spaterer  Zeit.  Diese  drei 
Stiicke  mtissen  n&her  beleuchtet  und  geprttft  werden. 


I.  Die  angebliche  Bestatigung  Theoderichs  IV.  von  724. 

Infolge  mehrerer  Brande8),  welche  das  Kloster  Maurs- 
munster  in  dem  ersten  und  zweiten  Jahrhundert  seines 
Bestehens  heimsuchten,  ging  das  Urkundenarchiv  desselben 
verloren,  also  (so  behauptet  die  Klostertradition)  auch  die 
Schenkungsurkunde  Childeberts  und  die  iibrigen,  angeblich 
von  Theodebert  II.,  Chlotar  II.,  Dagobert  I.,  Sigebert  II. 
und  Dagobert  II.  gegebenen  Urkunden,  welche  teils  obige 
Urkunde  Childeberts  bestatigt,  teils  neue  Giiter  und  Rechte 
dem  Kloster  verliehen  haben  sollen*).  Abt  Maurus  (724 
—  761)  Hess  sich  nun  von  dem  seit  720  in  Austrasien 
herrschenden  Konig  Theoderich  IV.,  dem  Sohne  Dago- 
berts  HI.,  ein  neues  Diplom  ausstellen,  welches  die  Dona- 


*)  Vgl  diese  Abhandlung,  p.  535.  —  *)  Jodocus  Coccius,  Dagobertus 
rex  (1623),  p.  52.  —  »)  Unter  Abt  Godefridus  I.,  nach  dem  Catal.  Maur., 
p.  10  f.,  a.  639.  Nach  Sigrist,  a.  a.  O.,  p.  19,  wurde  derselbe  aber  erst  658 
Abt.  Die  Differenz  ergibt  sich  aus  der  vom  Catal.  Maur.  behaupteten 
fruheren  Grundung.  Ferner  a.  717  unter  Abt  Nicolaus  (Burgundus),  vgl. 
Sigrist,  a.  a.  O.  p.  25,  u.  Catal.  Maur.  p.  17.  —  4)  Diese  K6nige  werden 
in  der  Urk.  Theoderichs  IV.  angefiihrt. 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmiinster.  c?i 

tionen  der  frtiheren  Kdnige  bestatigte.  So  berichtet  der 
Catal.  Maur.  zum  Jahre  724*).  Merkwurdigerweise  nennt 
derselbe  den  in  Frage  kommenden  K&nig  als  Theoderich 
den  zweiten,  doch  ist  dies  wohl  nur  auf  einen  Mangel  an 
historischen  Kenntnissen  zurtickzufiihren. 

In  dem  Archiv  des  Klosters  Maursmiinster  hat  sich 
fniher  eine  solche  Urkunde  Theoderichs  IV.  befunden. 
Bei  der  wahrend  des  Bauernkrieges  1524  erfolgten  Zer- 
storung  des  Klosters  konnte  sie  gerettet  werden  und  wurde 
nachher  vom  Abte  Caspar  Riegert  an  den  Sekretar  des 
Herzogs  Anton  von  Lothringen,  Nicolaus  Volcyr  (Volkzyr), 
welcher  im  Gefolge  des  Herzogs  das  Kloster  besucht  hatte 
und  sich  mit  arch&ologischen  Forschungen  beschaftigte,  in 
einer  Abschrift  und  wahrscheinlich  auch  in  einer  franzo- 
sischen  Obersetzung  gesandt2).  Dieser  veroffentlichte  sie 
zuerst  in  franzOsischem  Texte  in  seiner  Beschreibung  des 
Bauernkrieges  (1 526)8).  Der  lateinische  Text  wurde  mehr- 
fach  gedruckt*),  zuletzt  bei  SchOpflin5),  Grandidier  •), 
Brequigny-Pardessus7)  und  Pertz*).  Sowohl  SchOpflin  als 
Grandidier  geben  den  Text  nach  einer  alten  Pergament- 
urkunde  >quale  revera  estc,  hatten  also  das  angebliche 
Original  des  Maursmiinsterer  Archivs  vor  sich.  Seitdem 
ist  dieses  verschwunden  und  wird  wohl  in  den  Stiirmen 
der  Revolution  verschleppt  oder  vernichtet  worden  sein. 
Brequigny-Pardessus  schliesst  sich  an  den  Text  Gran- 
didiers  an,  und  Pertz  ist  offenbar  von  Brequigny-Pardessus 
abh£ngig.  Der  Catal.  Maur.  gibt  die  Abschrift  der  Ur- 
kunde mit  einer  Abbildung  des  Siegels9).  In  den  Fasz. 
H.  558  und  574  des  Bez.  Arch.  Strassburg  sind  ebenfalls 
Abschriften  der  Urkunde  vorhanden,    z.  T.   beglaubigte 10). 


l)  p.  28.  Sigrist,  a.  a.  O.,  p.  27.  —  f)  Catal.  Maur.  p.  192.  222  ff.  — 
•)  Nicole  Volcyr,  l'hist.  et  recueil  de  la  triumphante  et  glorieuse  victoire  etc. 
1526,  neu  herausgeg.  in  Recueil  de  documents  sur  Phist.  de  Lorraine,  II 
(1856),  p.  260  f.  —  *)  Siehe  bei  Sigrist,  a.  a.  O.,  p.  29  f.  —  6)  Schopflin, 
Alsatia  diplomatica  I,  Nr.  25,  p.  29.  —  e)  Grandidier,  hist,  de  l'egl.  de 
Strasb.  I  (1776),  pieces  justific.  Nr.  34.  —  7)  Brequigny-Pardessus,  Diplomata, 
Chartae  etc.  II  (1849),  p.  342  f.  —  8)  Monumenta  Germ.  hist.  ed.  Pertz, 
Diplomata  I  (1872),  p.  204.  —  •)  p.  30  ff.  —  10)  Die  in  H.  574  vorhandene 
Abschrift  bildet  einen  Beleg  der  >Narratio  historical  eines  Folioheftes,  welches 
das  Recht  des  Klosters  Maursmiinster  auf  die  Mark  Maursmiinster  beweisen 
will  (nicht  mehr  vollstandig). 


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532 


Herr. 


Alle  diese  Abschriften  stammen  aus  dem  18.  saec.  und 
beweisen,  dass  die  Urkunde  damals  noch  vorhanden  war, 
da  sie  samtlich  das  angebliche  Original  wiedergeben  wollen. 
Diese  Urkunde  Theoderichs  IV.  ist  nun  in  der  Gestalt, 
wie  sie  auf  uns  gekommen  ist,  eine  offenkundige  Falschung. 
Die  in  der  Klostertradition  stets  als  echt  verteidigte  Ur- 
kunde hat  so  deutlich  die  Zeichen  einer  solchen  an  sich 
getragen,  dass  man  unm&glich  noch  fur  ihre  Echtheit  ein- 
treten  kann.  Der  Catal.  Maur.  (p.  38 — 47)  sucht  zwar  die- 
selbe  ganz  verzweifelt  zu  beweisen  (gegen  Schopflin),  aber 
seine  Beweise  fussen  auf  unsicherer  Grundlage.  Eingehend 
hat  Grandidier  in  seinem  »Examen  du  Diplome  de 
Thierri  IV.  pour  TAbbaye  de  Maurmoutiert  *)  die  Frage 
behandelt.  Die  auf  altes  Pergament  geschriebene  Urkunde 
mit  einem  grossen  Siegel,  welches  das  Brustbild  Theode- 
richs IV.  zeigte,  mit  dem  Lilienszepter  in  der  Rechten  und 
dem  mit  einem  Kreuz  gezierten  Erdglobus  in  der  Linken, 
und  welches  die  Umschrift  trug  »Theodericus  Dei  gratia 
Rex  Francorum*2),  hat  als  Einleitung  dieselbe  Formel, 
welche  die  Childebert-Urkunde  gehabt  haben  soil:  In 
nomine  sancte  et  individue  Trinitatis;  diese  weist  aber 
unbedingt  auf  sp&tere  Zeit,  friihestens  in  die  zweite  Halfte 
des  9.  Jahrhunderts.  Ferner  passt  der  Schlusspassus  anno 
dominice  incarnationis  nicht  in  die  merowingische  Zeit, 
sondern  taucht  ebenfalls  erst  nach  der  Mitte  des  q.  Jahr- 
hunderts auf.  Der  Catal.  Maur.  gibt  dies  zu,  fuhrt  aber 
an,  dass  diese  Formel  auch  schon  vor  dem  9.  saec.  ver- 
einzelt  im  Gebrauch  gewesen  sei  (p.  64).  Es  ist  dies  aber 
nicht  richtig.  Und  endlich  haben  die  merowingischen 
Konige  stets  mit  Ringen  gesiegelt,  wahrend  das  hier  in 
Frage  stehende  Siegel  ein  sehr  grosses  und  auch  im  Bilde 
ganz  ungewOhnlich  ist.  Diese  drei  Umstande  halte  ich  fur 
entscheidend.  dass  diese  Urkunde  in  der  uberlieferten  Form 
und  Gestalt  nicht  vom  Jahre  724  sein  kann.  Grandidier 
fuhrt  ausserdem  noch  als  Grunde  gegen  die  Echtheit  an, 
dass  der  Text  die  Wendung  enthalte  ^parens  noster  Chil- 
debertus  quondam   rex«,    wahrend    doch  Dagobert  III.    der 


l)  a.  a.  O.  Bd.  I,  p.  94  ff.  —  *)  Nach  der  Zeichnung  im  Catal.  Maur., 
a.  a.  O. 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmiinster.  533 

Vater  des  Theoderich  IV.  gewesen  sei,  sowie  dass  die 
Indiktion  nicht  stimme,  da  es  fur  das  Jahr  724  nicht 
ind.  Ill,  sondem  ind.  VII  heissen  miisste.  Allein  den  Aus- 
druck  parens  braucht  man  nicht  zu  pressen,  da  er  hier  im 
Sinne  von  >Vorfahre,  Ahnherr*  gebraucht  sein  kann,  und 
bei  Angabe  der  Indiktion  konnte  auch  eineni  koniglichen 
Schreiben  ein  Irrtum  unterlaufen.  Die  Falschung  ist  auch 
ohne  dieses  erwiesen1). 

Wann  kann  nun  diese  Falschung  veranstaltet  worden 
sein?  Auch  ohne  die  bereits  gemachten  Beobachtungen 
wiirden  wir  auf  die  Zeit  nach  827,  dem  grossen  Kloster- 
brande,  gefiihrt  werden;  denn  grade  dieser  Brand  bot  eine 
Gelegenheit,  verloren  gegangene  echte  Urkunden  zu  er- 
neuern  und  nicht  vorhanden  gewesene  ebenfalls  angeblich 
zu  erneuern,  d.  h.  zu  f&lschen,  eine  Methode,  welche  nicht 
nur  im  frilhen  Mittelalter  bei  fast  alien  KlOstern  beliebt 
war,  und  welche  nicht  als  Falschung  angesehen  wurde, 
sondern  als  Wahrung  berechtigter  Interessen.  Infolge 
dessen  wird  wohl  Abt  Celsus  (827 — 856) *),  unter  welchem 
der  Brand  vorkam,  als  F&lscher  angesehen8).  Dem  wider- 
sprechen  aber  die  verdachtigen  Eingangs-  und  Schluss- 
wendungen  der  Urkunde,  welche  den  Gebrauch  solcher 
als  einen  wohlbekannten  und  gewOhnlichen  voraussetzen, 
was  aber  fur  obige  Jahre  noch  nicht  gelten  kann.  Wir 
wiirden  frtihestens  ins  Ende  des  9.  Jahrhunderts  kommen, 
aber,  wie  wir  noch  sehen  werden,  ist  die  Falschung  wohl 
noch  viel  spater  vorgenommen  worden.  Der  Falscher  ist 
unter  den  Klosterbrudern  von  Maursmiinster  zu  suchen. 
Ware  die  Urkunde  noch  vorhanden,  dann  Hesse  sich  aus 
der  Schrift  derselben  vielleicht  ein  Schluss  auf  die  ge- 
nauere  Zeit  der  Falschung  Ziehen. 


l)  Eine  Zusammenstellung   der   Ansichten   verschiedener  Forscher    uber 

Echtheit    und    Unechtheit    der    Urk.    vgl.    bei   Si  grist,    a.  a.  O.,    p.    30.    

2i  Nach  dem  Catal.  Maur.  p.  65.  Nachfolger  ware  hiernach  Theodoricus 
(856 — 865)  gewesen,  was  mit  der  bei  Sigrist  a.  a.  O.  p.  95  gegebenen  Abts- 
reihe  nicht  stimmt.  —  8)  Brequigny-Pardessus,  a.  a.  O.  I,  p.  161  f.  und  II, 
p.  342  f.  bezeichnet  den  Celsus  als  Falscher,  wahrscheinlich  aus  Missver- 
standnis  der  spater  zu  betrachtenden  Inschrift  auf  der  Giiterurkunde  des- 
selben.     Ebenso  Sigrist,  a.  a.  O.  p.  36. 


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534 


Herr. 


1st  nun  die  Urkunde,  so  wie  sie  uns  Qberliefert  ist, 
nicht  echt,  so  fragt  es  sich,  ob  denn  ein  Original  uber- 
haupt  vorhanden  gewesen  oder  ob  sie  frei  erfunden  worden 
ist  Grandidier1)  ist  der  Ansicht,  dass  sie  eine  alte  Ab- 
schrift  sei,  aber  nicht  mit  dem  ursprunglichen  Original 
ubereinstimmend ,  welches  man  durch  dieselbe  ersetzen 
wollte.  Er  nimmt  also  ein  ehemaliges  Original  an.  Ebenso 
urteilt  Pertz;  er  nennt  sie  eine  >copia  vetus  in  speciem 
autographi  confecta«,  und  in  der  Anmerkung  zur  Urkunde 
folgt  er  den  Beweisgriinden  Brequigny-Pardessus  und 
nimmt  an,  dass  die  Urkunde  zum  Ersatz  des  verbrannten 
Originals  mit  wenig  Gltick  angefertigt  worden  sein  werde. 
Ware  sie  aber  wirklich  eine  Abschrift,  d.  h.  eine  inter- 
polierte  und  den  Bediirfnissen  entsprechend  abgeanderte, 
dann  miisste  doch  der  Tenor  des  Originals  mindestens  im 
Eingang  und  in  der  Schlussdatierung  erhalten  sein.  Dies 
ist  aber  nicht  der  Fall,  Eingang  und  Schluss  sind  nicht 
merowingisch.  Was  den  Text  selbst  betrifft,  so  finden 
sich  ja  allerdings  Anklange  an  Urkundenformen  des  be- 
ginnenden  8.  Jahrhunderts 2),  aber  auch  viele  Ahnlichkeit 
hat  die  Textform  mit  solchen  aus  der  Mitte  des  9.  bis  ins 
jo.3),  ja  es  finden  sich  AnkUnge  an  Urkundenausdrilcke 
des  11.  Jahrhunderts4).  Mithin  kann  man  dieses  Fabrikat 
nicht  mehr  als  eine  Abschrift  ansehen.  Vielmehr  ist  es 
ein  mit  grossem  Geschick  und  grosser  technischer  Ur- 
kundenkenntnis  aus  den  mannigfaltigsten  £hnlich  klingenden 
Diplomen  zusammengestelltes  Falsifikat,  welches  vielleicht 
erst  im  n.  saec.  das  Licht  der  Welt  erblickte.  Fur  jene 
Zeiten  war  die  Falschung  tauschend,  weil  die  diplomatische 
Forschung  noch  unentwickelt  war.  Trotzdem  wird  der 
ganzen  Falschung  ein  historisches  Etwas  zu  Grunde  liegen, 


*)  a.  a.  O.  p.  94.  —  *)  Die  Adresse  mit  Ausnahme  des  divina  favente 
dementia,  und  der  erste  Satz  (obwohl  auch  noch  im  9.  saec.  6fters):  si 
peticionibus  etc.,  ferner  zerstreut  in  der  Erwahnung  der  friiheren  Schenkungen 
und  Privilegien.  —  8)  Ideo  notum  esse  volumus  etc.,  ferner  in  dem  Satze: 
Precepimus  enim  etc.  (die  Ausdrucke  praecipere,  praeceptum  werden  im 
9.  saec.  oft  gebraucht),  praesumere  (10.  saec),  die  Bitte  um  das  crebrius  ex- 
orare  im  Schlussatze.  —  Der  Ausdruck  sugessit  im  zweiten  Satze  (Ideo 
notum  esse  etc.)  ist  dagegen  alt.  —  *)  Der  Imperativ  agnoscite  und  cognoscite 
in  den  die  Verordnung  enthaltenden  Satzen. 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmttnster.  eu 

denn  ein  solches  Gebiet  wie  die  Marca  Aquileiensis  konnte 
sich  kein  Kloster  ohne  weiteres  anmassen.  Der  Besitz  lag 
auf  ehemals  kOniglichem  Gebiet,  dies  ist  unbestreitbar;  also 
konnte  er  auch  nur  durch  kttnigliche  Schenkung  an  das 
Kloster  ubergehen.  Diese  Originalschenkung  und  damit 
auch  etwaige  Best&tigungen  gingen  verloren;  damit  nicht 
aus  Mangel  der  Urkunden  das  Besitzrecht  angetastet 
werden  konnte,  rekonstruierte  man  diese  Besitztitel  teils 
aus  dem  Gedachtnisse ,  teils  nach  ahnlichen  Vorlagen. 
Irgend  eine  Veranlassung  wird  vorgelegen  haben,  vielleicht 
irgend  welche  usurpatorischen  Geltiste  gewisser  Machthaber. 
Auf  diese  Weise  entstand  sowohl  die  Childebert-,  als 
die  Theoderich-Urkunde,  nur  mit  dem  Unterschiede,  dass 
erstere  ofFenbar  iiberhaupt  erfunden  worden  ist,  da  sie 
historisch  Unmogliches  berichtet,  letztere  aber  auf  ein 
Original  zurttckgeht,  welches  im  Sinne  der  Klostertradition 
in  seinem  wesentlichen  Gehalt  verbessert  worden  ist.  Wir 
werden,  ohne  bestreiten  zu  wollen,  dass  Childebert  II. 
(keinesfalls  Childebert  I.)  der  Gonner  des  Leobard  gewesen 
ist,  ja  dass  er  dem  Leobard  den  Grund  und  Boden  fttr 
seine  Klostergriindung  geschenkt  hat,  annehmen  konnen, 
dass  die  Schenkung  der  Mark  iiberhaupt  erst  unter 
Theoderich  IV.  stattgefunden  hat,  da  erst  um  diese 
Zeit,  in  welcher  Abt  Maurus  das  Kloster  leitete,  ein  mach- 
tiger  Aufschwung  desselben  stattfand  und  von  da  an  erst 
das  Kloster  wirklich  in  die  Geschichte  eintritt,  wahrend 
die  vorausgehende  Klostergeschichte  doch  meist  in  Dunkel 
gehiillt  ist  und  sich  einzelne  Fakta  nicht  sicher  nach  Jahr 
und  Tag  festlegen  lassen.  Die  Klostertradition  (z.  B. 
unser  Catal.  Maur.),  aus  welcher  sozusagen  alle  Historio- 
graphen  Maursmunsters  geschopft  haben,  ist  aber  selbst 
nach  Grandidiers  0  Urteil  verdachtig.  In  derselben  und  in 
den  damit  zusammenhangenden  Falschungen  wird  nun  die 
Schenkung  um  1 70  Jahre  friiher  angesetzt,  und  die  eigent- 
liche  Schenkung  zu  einer  Bestatigung  umgepr&gt. 

Wir  n  eh  men  also  mit  gutem  Recht  an,  dass  im  Jahre 
724  unter  Konig  Theoderich  IV.  und  unter  dem  Regiment 
des  Abtes  Maurus,  welcher  als  zweiter  Griinder  des  Klosters 


*)  Grandidier,  a.  a.  O.  p.  331. 


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536 


Herr. 


gefeiert  wurde  und  nach  welchem  sich  das  Kloster  mit 
dem  neuen  Namen  »Mauri  monasterium*  nannte,  die  Schen- 
kung  der  Mark  MaursmCinster  erfolgt  ist.  —  Gehen  wir 
zum  Wortlaut  dieser  Schenkung  Qber. 

Die  Falschung  der  Theoderich-Urkunde  gibt  an,  dass 
Theoderichs  Vorganger  Childebert,  dem  »domno  Leobardo 
quondam  Abbati,  qui  ipsum  monasterium  suo  opere  a  novo 
fundamento  aedificasse  noscitur«,  jenes  Gebiet,  »quam  de 
deserto  ipse  ad  excolendum  etc.  praeoccupaveratc,  uber- 
lassen  babe  »pro  futura  mercedec,  namlich: 

de   ponticulo   ad  Suenheim   usque   ad   publicam 

stradam  Tabernensem  ac  deinde  ad  stradam  Marle- 

jensem,    hinc   terminum    de  fonte    cisternata    cum 

adjacentibus  suis  usque  ad  Gunsinum  rivum,  inde- 

que  ad    montem  Cuobergum,    per    fraxinetum    ad 

locum  qui   vocatur  Aschouua,   et   sic   per   fluvium 

Sornam  usque  ad  crucem  petrinam,   tunc   demum 

ad  Mauri  rivum. 

Also  hat  SchOpflin1).     Grandidier2)  bietet  nur  geringe 

Abweichungen,    n&mlich    »stratamc    anstatt    »stradam«    und 

»Oschowac   anstatt  »Aschouuac;   das  Richtige   ist  jedenfalls 

»stratam«,    dagegen    hat    sich    Grandidier    mit    »Oschowa« 

sicher  geirrt,    denn    samtliche  Abschriften,    sowohl    in    der 

Narratio  historica8),  als  im  Catal.  Maur.,  als  in  Fasz.  H.  558 

des    Bez.  Arch.   Strassb.    haben    »Aschowa«.     Betreffs    des 

Gunsinus   rivus   bestehen   Differenzen    zwischen    dem   Text 

Grandidiers    und    SchOpflins    und    den    im    Kloster    selbst 

gefertigten   Abschriften.     Der   Catal.    Maur.    hat  »Junsinum 

rivurm,     ebenso     eine     von     Abt    Schweigheuser     unterm 

12.    Februar    1748    beglaubigte  Abschrift    in    H.    558    des 

Bez.  Arch.,    wahrend  eine  andere  nicht   beglaubigte   eben- 

dort  »Gunsinum«  hat,    gleichwie   auch    die   in   der   Narratio 

historica    befindliche*).      Wir    entscheiden    uns    flir    »Gun- 

sinum«,    da  Schopflin    und  Grandidier    es    ubereinstimmend 

so  im    angeblichen  Original   gelesen    haben.     Die  Narratio 

historica    liest    am    Anfang:    a    ponticulo    Suenheim,    was 

sicher  verkehrt  abgeschrieben  ist.    Sigrist5)  bringt  den  aus 

x)  Als.  dipl.  I,  p.  29.  —  *)  a.  a.  O.  I,  pieces  justif.  Nr.  34.  —  $)  Bez. 
Arch.  Strassb.  H.  574.  Vgl.  Anm.  10  p.  531.  —  *)  S.  vorige  Anm.  — 
»)  a.  a.  O.  p.  28  f. 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmftnster.  e;y 

Jod.  Coccius1)  entlehnten  Text  mit  der  ganz  sinnlosen, 
schon  bei  Bruschius2)  sich  findenden  Erweiterung  »stratam 
pagi  vel  oppiduli  Marleiensemc.  Die  bei  Bruschius  und 
Coccius  sich  weiter  findenden  Abweichungen  f  darunter 
bei  letzterem  die  hochst  auffallende  »Islascowa«  anstatt 
»Aschowa«,  sind  auf  fehlerhafte  Abschrift  zuruckzufuhren. 
Ahnlich  verhalt  es  sich  mit  der  Lesart  »Aschoux«,  welche 
Volcyr  in  seiner  franz&sischen  Ubersetzung  der  Urkunde 
gibt8).  Es  geht  aus  seinem  ganzen  Text  hervor;  dass  er 
den  lateinischen  Text,  welchen  ihm  der  Abt  Caspar  Riegert 
gesandt  hatte,  teils  nicht  lesen  konnte,  teils  ohne  Ruck- 
sicht  auf  den  Sinn,  zu  iibersetzen  versucht  hat,  so  dass 
teilweise  Unsinn  entsteht.  Die  Wortform  >Aschoux«  scheint 
er  frei  erfunden  zu  haben,  denn  in  der  vom  Catal.  Maur. 
(p.  227)  mitgeteilten  franzosischen  Ubersetzung,  welche 
anscheinend  auch  an  Volcyr  gesandt  worden  ist,  steht 
deutlich:  lieu,  qui  s'appelle  aschoua;  mOglich  auch,  dass 
Volcyr  es  verlesen  hat.  Wir  konnen  demnach  den  Text 
Schopflins  als  richtig  annehmen  mit  der  Anderung  des 
»stradam«  in  »stratamt.  So  hat  ihn  auch  Pertz  ange- 
nommen*). 

Kann  dieser  Wortlaut  in  der  Theoderich- Urkunde 
genau  so  gestanden  haben,  oder  ist  auch  hieran  bei  Fal- 
schung  der  Urkunde  geandert  worden?  Meines  Erachtens 
liegt  in  dem  Wortlaut  an  sich  kein  Grund,  denselben  nicht 
als  urspriinglich  anzunehmen.  Es  kommt  eigentlich  nur 
der  Name  Mauri  rivus  in  Frage.  GlOckler6)  findet  auch 
crux  petrina  und  fons  cisternata  verdachtig.  Weil  er 
die  Schenkung  in  die  Zeit  Childebert  II.  setzt  und  annimmt, 
dass  die  im  Brande  von  827  verbrannte  Urkunde  vom  Abt 
Celsus  im  Jahr  828  erneuert  worden  sei,  glaubt  er  diese 
Ausdriicke  auf  Rechnung  des  Celsus  setzen  zu  mussen. 
Es  ist  ja  richtig,  dass  in  einer  Zeit,  in  welcher  das  Christen- 
tum  erst  durch  die  Klostergriindung  ausgebreitet  werden 
sollte,  von  Kruzifixen  im  Lande  nicht  die  Rede  sein  kann. 
Wir  setzen  aber  die  Schenkung  nach  den  vorausgegangenen 


!)  a.  a.  O.  p.  56.  —  2)  Bruschius,  Monasteriorum  Germaniae  praeci- 
puorum  chronologia  ( 1 55 i)v  fol.  84.  —  8)  a.  a.  O.  p.  261.  —  *)  Monum. 
Germ.  hist.  Dipl.  I  (1872),  p.  204.  —  B)  a.  a.  O.  Bd.  H,  p.  224. 


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538  Herr. 

Erwagungen  ins  Jahr  724,  und  da  hat  dieser  Ausdrack 
nichts  Auffallendes  mehr.  An  dem  Ausdruck  fons  cister- 
nata  kann  man  sich  liberhaupt  nicht  stossen,  weil  es  schon 
z\x  Romerzeiten  gefasste  Quellen  gab.  Aber  kann  der 
Mauri  rivus  im  Jahr  724,  im  ersten  Jahre  des  Abtes  Maurus, 
diesen  Namen  schon  gehabt  haben?  Wahrscheinlich  nicht; 
dieser  Bach,  ebenso  wie  das  Kloster  selbst  haben  wohl 
erst  nach  des  Maurus  Tode  dessen  Namen  erhalten,  gleich- 
sam  zum  ewigen  Andenken  an  diesen  tuchtigen  Abt. 
Dieser  Mauri  rivus  hatte  also  in  der  urspriinglichen  Ur- 
kunde  einen  anderen  Namen  getragen  und  erst  der  F&1- 
scher  der  Theoderich-Urkunde  gab  ihm  den  zu  seiner  Zeit 
gultigen  Namen.  Sonst  aber  weist  der  Wortlaut  der 
Begrenzung  ein  hohes  Alter  auf,  und  wir  k6nnen  sie  ruhig 
andern  merowingischen  Begrenzungen  in  ihrer  Pr&gnanz 
an  die  Seite  stellen.  Der  Wortlaut  war  im  Kloster  so 
bekannt,  dass  man  ihn  nach  dem  Verlust  der  Urkunde 
wieder  wortlich  niederschreiben  konnte,  und  auf  Grand 
einer  solchen  Niederschrift1)  konnte  er  in  die  F&lschung 
ubernommen  werden. 


II.  Die  gefalschte  Gxiterurkunde  des  Abtes  Celsus 
vom  Jahre  828. 

Im  Jahre  827  wurde  Celsus  Abt  von  Maursmiinster. 
Kaum  hatte  er  sein  Amt  angetreten,  als  ein  grosser  Brand 
das  Kloster  einascherte.  Bibliothek  und  Kanzlei  gingen 
in  Flammen  auf  und  nur  wenige  Schriften  wurden  gerettet. 
Der  Catal.  Maur.  (p.  55)  berichtet  hieriiber:  Sub  hujus  (sc. 
Celsi  abbatis)  regiminis  initio,  anno  videlicet  Christi  827, 
cum  maxima  monasterii  pars  una  cum  bibliotheca  et  can- 
cellaria,  paucis  •  litteris  salvatis,  conflagrasset  etc.  Sigrist 
gibt  hierfur  das  Jahr  824  an2).  Grandidier8)  berichtet  uns 
nun,  dass  Celsus  samtliche  verbrannten  Urkunden  erneuern 
Hess;  dieselbe  Notiz  gibt  GlOckler4).  Der  Catal.  Maur. 
berichtet  uns  davon  aber  nichts,  auch  nicht  die  schon 
angefuhrte   Narratio   historica6).     Diese   berichtet   uns   nur, 


J)  Die  Guteraufzeichnung  des  Abtes  Celsus,  cf.  p.  556.  —  *)  a.  a.  O. 
p.  31.  —  8)  a.  a.  O.  p.  335.  —  *)  a.  a.  O.  Bd.  II,  p.  226.  —  *)  cf.  Anm.  lo, 
P-    531. 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmftnster.  c\(\ 

dass  Celsus  sich  nach  dem  Brande  des  Klosters  an  Ludwig* 
den  Frommen  wandte,  um  von  ihm  die  Mittel  zum  Neu- 
bau  zu  erlangen,  und  zu  diesem  Zwecke  dem  Kaiser  eine 
Abschrift  der  von  dessen  Vorg&ngern  gemachten  Begabung 
des  Klosters  anfertigen  Hess,  welche  er  mit  farbigen  Ver- 
zierungen  versah,  in  Form  der  nachher  zu  betrachtenden 
Skizze,  welche  der  Verfasser  der  Narratio  beifugt  (ante- 
cessorum  eius  regum  antiquitus  factam  fundationem,  quam 
ipse  Abbas  ex  litteris  Theodorici  II.  (1),  pro  ut  possidebat 
in  pergameno  describi,  imo  et  additis  coloribus  delineari 
ad  formam  sequentis  schematis  curaverat,  exposuit) *).  Von 
einer  Erneuerung  der  Urkunden  ist  keine  Rede.  Gran- 
didier  hat  diese  Nachricht  auch  nicht  aus  der  Kloster- 
tradition  geschOpft,  sondern  wahrscheinlich  aus  zwei  von 
ihm  veroffentlichten  Urkunden 8)  welche  aber  nicht  berichten, 
dass  Celsus  die  Urkunden  erneuerte,  sondern  nur,  dass  er 
die  Grenzen  der  merowingischen  Schenkung  nach  dem 
Klosterbrande  aufzeichnete.  Grandidier  und  nach  ihm  eine 
ganze  Reihe  Anderer  haben  f&lschlich  mehr  herausgelesen. 
Diese  Aufzeichnung  des  Celsus  will  im  Jahre  828  geschehen 
sein.  Wir  milssen  uns  mit  derselben  naher  beschaftigen, 
da  die  Notizen,  welche  der  neueste  Historiograph  Maurs- 
miinsters,  Sigrist,  dariiber  gibt,  nicht  mehr  in  Geltung 
bleiben  konnen. 

Zuerst  hat  Hanauer8)  von  einer  Urkunde  des  Celsus 
genauer  berichtet.  Er  kennt  sie  aber  nur  als  einen 
beschreibenden  Plan  der  Mark.  Indem  er  die  Verfassung 
der  Mark  Maursmiinster  untersuchte,  wollte   er  auch   das 


l)  Es  ist  falsch,  wenn  Theoderich  II.  als  Schenkgeber  erscheint,  denn 
cs  kann  nur  Theoderich  IV.  gemeint  sein.  Dieser  Irrtum  ist  direkt  aus  dem 
Catal.  Maur.  ubemoramen  worden  (cf.  p.  531).  Ferner  war  die  Urkunde  dieses 
Theoderich  nicht  mehr  vorhanden,  und  wenn  obige  Notiz  dieselbe  als  Vor- 
lage  der  Aufzeichnung  des  Celsus  dienen  lasst,  so  ist  dies  falsch.  Denn 
weon  die  Urkunde  noch  vorhanden  war,  konnte  Celsus  ja  diese  selbst  vor- 
legen  und  brauchte  nicht  erst  eine  besondere  Urkunde  herstellen  zu  lassen. 
—  *)  Die  Untersuchung  wird  zeigen,  dass  die  eine '  derselben,  welche  Gran- 
didier in  der  hist,  d* Alsace,  pieces  justific.  II,  Nr.  611,  verOffentlicht,  mit 
unserer  zu  untersuchenden  Giiterurkunde  des  Celsus  identisch  ist;  die  andere 
ist  eine  Inschrift,  von  welcher  sub  III  (p.  556  ff.)  gehandelt  werden  wird.  — 
8)  Hanauer,  les  constitutions  des  campagnes  de  T Alsace  au  moyen-age  (1864), 
p.  45  ff. 


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540 


Herr. 


Gebiet  derselben  naher  festlegen.  Da  fand  er  denn  in  der 
mehrfach  genannten  Narratio  historica  in  Fasz.  H.  574  eine 
in  der  Grosse  eines  Folioblattes  sehr  flachtig  und  primitiv 
aufgezeichnete  Skizze,  welche  er  in  seiner  Abhandlung" 
durch  den  Druck  wiedergab.  Innerhalb  des  die  Skizze 
bildenden  Rechteckes  befindet  sich,  durch  Verbindung  der 
Mittelpunkte  der  Seitenlinien  entstanden,  ein  verschobenes 
Quadrat,  innerhalb  dessen  eine  Anzahl  Ortsnamen  stehen, 
welche  die  Ortschaften  der  Mark  Maursmiinster  darstellen. 
Im  Mittelpunkt  der  Skizze  befindet  sich  ein  kleines  Recht- 
eck,  in  welchem  der  Name  des  Klosters  und  der  Stadt 
Maursmiinster  steht.  Rings  um  die  Aussenkante  und  rings 
um  die  Seiten  des  inneren  verschobenen  Quadrats  lauft 
eine  Inschrift.  Da  ich  in  der  Lage  bin,  diese  Inschriften 
nach  anderen  Quellen  besser  geben  zu  kflnnen  als  diese 
schlechte  Skizze,  welche  aus  Hanauer  auch  von  GlOckler 
und  von  Sigrist1)  ubernommen  worden  ist,  so  verweise  ich 
zun£chst  auf  die  weitere  Untersuchung.  Eins  mochte  ich 
als  etwas  sehr  Bezeichnendes  erw&hnen:  die  Skizze  trUgt 
am  Rande  den  Vermerk  »habetur  in  originali«;  Hanauer 
iibernimmt  diesen  Vermerk,  wahrend  er  doch  niemals  ein 
Original  in  Handen  gehabt  hat,  ja  Sigrist  setzt  sogar  hinzu 
»H.  574«,  wahrend  dieses  Faszikel  doch  nur  die  armselige 
Skizze  enthalt.  Beide  erwecken  also  den  Irrtum,  als  ob 
(in  H.  574)  das  Original  auf  Pergament  vorhanden  sei, 
anstatt  eine  Bemerkung  zu  machen,  dass  sie  ein  Original 
nicht  gefunden  haben. 

Die  von  Celsus  angeblich  a.  828  gemachte  Aufzeichnung- 
der  Grenzen  der  Mark  hat  doch  etwas  anders  ausgesehen 
als  diese  schlechte  Skizze  angibt.  In  dem  Catal.  Maur.  ist, 
wo  auf  pag.  55  ff.  von  Abt  Celsus  gehandelt  wird,  auf 
einem  eingehefteten  Doppelfoliopergament  eine  vollstandige 
Abschrift  dieser  Urkunde  des  Celsus  gegeben,  und  wir 
ersehen  daraus,  dass  es  eine  Giiterurkunde  gewesen  ist,  in 
ihrer  Anlage  der  wertvollen  Urkunde  des  Klosters  Sindels- 
berg  vom  Jahr  ca.  1 137  (sog.  Stiftungsurkunde)  sehr  ahnlich. 
Die  Abschrift  weist  nach  der  BeschafFenheit  des  benutzten 
Pergaments  und  nach  der  Schrift  ins  18.  saec,  so  dass  sie 


l)  GlSckler,  a.  a.  O.  p.  227,  Sigrist,  a.  a.  O.  p.  69. 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmunster.  541 

wohl  zu  gleicher  Zeit  entstanden  ist,  wie  die  Abschrift  des 
Catal.  Maur.  selbst.  Die  Vorlage  muss  in  einer  sehr  alten 
Schriftgattung  geschrieben  gewesen  sein,  welche  der  Ab- 
schreiber  manchmal  gar  nicht  lesen  konnte.  So  schreibt 
dieser  z.  B.  St.  Lodovici  anstatt  Hlodovici,  te  anstatt  et, 
Servit.  anstatt  Servil.  (sc.  servilia  mansa),  Genuit.  anstatt 
Genuil.  (genuilia  sc.  mansa),  Laueta  anstatt  sancta,  uilt 
anstatt  uill  (=  uilla),  trata  anstatt  prata,  und  in  Ortsnamen, 
welche  er  z.  T.  ganz  unverantwortlich  verstiimmelt,  setzt 
er  oft  h  anstatt  z,  weil  ihm  das  alte  z  wie  ein  h  aussah, 
z.  B.  Dohanheim  anstatt  Dozanheim,  ja  er  bildet  den 
oberen  Bogenstrich  des  z,  welcher,  weil  die  Tinte  verblasst 
war,  ihm  als  ein  in  der  Luft  stehender  Schnorkel  erschien, 
auch  als  Schnorkel  neben  dem  h  ab  (*h,  z.  B.  Sul'han 
anstatt  Sulzan)4). 

Das  Rechteck  dieser  Urkunde  umschliesst  in  seinem 
innern  Raume  ein  verschobenes  Quadrat,  wie  es  Hanauer 
und  seine  Ausschreiber  in  Zeichnung  wiedergeben,  und 
sowohl  am  Rande  der  Urkunde  als  am  Rande  des  innern 
Quadrates  l£uft  die  Inschrift,  welche  wir  noch  betrachten 
werden.  Was  aber  in  der  von  Hanauer  benutzten  Skizze 
fehlt,  ist  dies,  dass  von  de.n  Ecken  der  Umrandung  nach 
den  Mittelpunkten  der  Seiten  des  inneren  Quadrates  Linien 
gezogen  sind  und  dass  von  den  Punkten,  wo  diese  Linien 
die  Umrandung  des  innern  Quadrates  treffen,  wieder  senk- 
rechte  Linien  nach  dem  Urkundenrande  gezogen  sind,  so 
dass  16  Dreiecksfelder  entstehen,  welche  mit  dem  Ver- 
zeichnis  der  Giiter  des  Kloster  Maursmunster  ausserhalb 
der  Mark  beschrieben  sind.  Auch  innerhalb  des  durch 
das  verschobene  Quadrat  begrenzten  Raumes  ist  unsere 
Urkunde  anders  als  jene  Skizze.  Da  stehen  n£mlich  nicht 
nur    Namen,    sondern    da    sind    rings    um    das    Mittelfeld 

*)  Das  benutzte  z  hat  offenbar  demjenigen  geglichcn,  welches  z.  B.  in 
der  Urkuode  des  Abtes  Meinhard  uber  die  Rechte  der  Propstei  St.  Quirin 
von  a.  1 137  (Bez.  Arch.  Strassb.  H.  609  Nr.  5)  in  dem  Eigennamen 
Bezelinus,  oder  in  der  Sindelsberger  Urkunde  aus  ungefahr  derselben  Zeit  in 
dem  Ortsnamen  Stitzzesheim  benutzt  ist  und  einem  h  ahnlich  ist,  w&hrend 
sonst  das  z  in  den  Urkunden  des  12.  saec.  meistens  dem  heutigen  ge- 
schriebenen  z  gleicht.  Es  wird  uns  dies  ein  Fingerzeig  fur  die  Abfassungs- 
zeit  der  Urk.  sein.     Vgl.  daruber  p.  547  ff. 


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542 


Herr. 


1 6  Hauschen  in  Umrissen  gezeichnet,  welche  die  Namen 
der  Markorte  tragen.  In  der  Skizze  stehen  nur  15  Namen, 
Hanauer  gibt  nur  14;  die  Skizze  hat  einen  vergessen  an- 
zufuhren,  und  Hanauer  hat  noch  einen  zu  wenig  abge- 
schrieben.  Die  auf  den  Hauschen  stehenden  Namen  haben 
eine  z.  T.  sehr  alte  Form.  Die  durch  vulgo  in  der  Skizze 
eingefahrte  Erklarung  der  Namen,  sowie  andere  dabei 
stehende  erklarende  Notizen  finden  sich  natarlich  in  der 
Urkunde  nicht,  sondern  sind  auf  Rechnung  des  Zeichners 
der  Skizze  zu  setzen,  welcher  die  in  seiner  Zeit  (18.  saec.) 
nicht  mehr  bekannten  alten  Namensformen  erlautern 
musste.  Ferner  steht  bei  jedem  Orte  der  Schutzheilige 
und  meist  auch  die  Zahl  der  verschiedenen  mansa1).  End- 
lich  entspricht  auch  das  Mittelfeld  der  Urkunde  nicht 
den  An  gab  en  der  Skizze.  In  demselben  ist  nicht  nur  der 
Name  des  Klosters  und  des  Ortes  Maursmiinster  geschrieben, 
sondern  es  enthalt  eine  bildliche  Darstellung  des  ganzen 
Klosterkomplexes  mit  der  Umschrift:  hie  pollex  et  hie  est 
index  de  rebus  Sancti  Martini.  Inmitten  des  Bildes  zeigt 
sich  ein  romanischer  Kirchenbau  mit  der  Aufschrift 
»Monasteriumc  Der  Eingang  dazu,  mit  dem  Worte  »portac 
bezeichnet,  besteht  aus  einem  Rundbogen,  welcher  von 
zwei  Saulen  getragen  ist,  und  wird  iiberragt  von  einem 
romanischen  Turme.  Links  iiber  diesem  Kirchen-  und 
Klostergebaude  ist  eine  Kapelle  abgebildet  mit  der  Auf- 
schrift »Scti  Celestisc,  in  der  Mitte  dariiber  ein  anderes 
Kirchengebaude  mit  den  Aufschriften  >Scti  Stephanie  und 
>Scti  Celestis  Epsc,  rechts  dariiber  eine  Kapelle  mit  der 
Aufschrift  »Sctus  Dionysius*. 

Diese  merkwtirdige  Urkunde  haben  also  Hanauer  und 
seine  Nachfolger  nicht  gekannt.  Trotzdem  war  sie  schon 
im  Druck  vorhanden,  namlich  bei  Grandidier,  welcher  sie 
in  den  pieces  justificatives  seiner  histoire  d'Alsace  unter 
Nr.  6 1 1  veroffentlicht,  sie  aber  trotz  des  darin  genannten 
Datums  ins  Jahr  1128  verweist2).  Auch  bei  Wurdtwein 
hatte  sie  Grandidier  schon  veroffentlicht8).  Er  gibt  die 
beiden  Umschriften  der  Urkunde  und  des  inneren  Quadrates, 


')  t)ber  diese  den  Umfang  der  Mark  angebenden  Namen  vgL  p.  569  f. 
—  *)  cf.  p.  548.  —  •)  Wiirdtwein,  nova  subsidia  diplom.  VII,  66. 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmunster.  543 

die  Worte  des  Mittelbildes  und  die  ganze  Giiterbeschrei- 
bung,  sagt  aber  nicht,  dass  dies  alles  in  einer  eigentiim- 
lichen  Anordnung  geschrieben  ist.  Ich  habe  auch  nach 
langem  Suchen  seine  Vorlage  finden  konnen.  Wie  er 
selbst  namlich  angibt,  hat  er  seinen  Text  aus  einer  Abschrift 
des  bischoflichen  Archivs  zu  Zabern  (jetzt  im  Bez.-Archiv 
zu  Strassburg)  genommen.  Unter  dem  Bestand  des  Klosters 
Maursmiinster  ist  hier  nun  nichts  zu  finden  gewesen.  Wohl 
aber  befindet  sich  in  Fasz.  G.  1373  auf  einem  grossen 
Papierbogen  eine  solche  Abschrift  aus  dem  Ende  des  16. 
saec,  sauber  ausgefiihrt,  die  Quadrate  mit  braunen  und 
schwarzen  Linien  eingefasst,  welche  genau  unserer  Abschrift 
im  Catal.  Maur.  entspricht,  und  durch  Vergleichung  der 
Schreibart  gewisser  Ortsnamen,  welche  sich  niit  derjenigen 
der  Abschrift  im  Catal.  Maur.  nicht,  dagegen  mit  der  bei 
Grandidier  deckt,  ergibt  sich,  dass  diese  Abschrift  in 
G.  1373  die  Vorlage  GrandidierVs  gewesen  ist.  Wir  konnen 
dies  auch  aus  der  lnschrift  des  Mittelbildes  sehen ;  da  haben 
Grandidier  wie  die  Abschrift  in  G.  1373  »pollett  anstatt 
»pollexc  bei  Catal.  Maur.  1)  Sie  ist  offenbar  eine  Parallel- 
abschrift  zu  der  im  Catal.  Maur.  vorhandenen,  nur  ist  sie 
auf  Papier  geschrieben,  diese  aber  auf  Pergament,  um  dem 
Abtekatalog  einverleibt  zu  werden.  Beide  kOnnen  von 
einer  gemeinsamen  Vorlage  abgenommen  sein,  obgleich 
sie  ganz  verschiedene  Lese-  und  Schreibfehler  machen,  wo 
die  Vorlage  sicher  ganz  anders  lautete.  Wahrscheinlicher 
ist  aber,  dass  die  Abschrift  des  Catal.  Maur.  allein  auf  das 
sog.  Original  zuriickgeht,  die  in  G.  1373  dagegen  auf  eine 
nicht  viel  altere  Abschrift.2)  Jedenfalls  ist  die  Abschrift  in 
G.  1373  bedeutend  besser  als  die  im  Catal.  Maur.,  denn  sie  ist 
fast  2  Jahrhunderte  alter  und  ihr  Verfasser  bzw.  ihre  Vor- 
lage hat  die  Abkiirzungen  und  Ortsnamen  richtiger  gelesen, 
obgleich  auch  da  manche  sonderbare  Schreibfehler,  beson: 
ders  in  den  Ortsnamen  des  Guterverzeichnisses,  vorkommen. 
Beide    aber    haben     sich    offenbar    bemuht,     das    Original 


l)  Jedenfalls  ist  pollex  richtiger.  pollet  bedeutet  gar  nichts.  Dagegen 
pollex  knnn  nach  Du  Cange,  Glossarium  V,  sowohl  =  sigillum  sein,  indem 
unter  Umstiinden  der  Daumenabdruck  das  Siegel  ersetzte,  als  auch  =  schedula, 
scripta  testificatio;  letzteres  ist  offenbar  gemeint.  —  *)  cf.  Anm.  2  am 
Ende,  p.  545  ff. 

Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  4.  36 


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544 


Hcrr. 


naturgetreu  wiederzugeben,  was  wir  z.  B.  hinsichtlich  der 
Abbildungen  des  Mittelfeldes  (Klosterkirche  usw.)  ruhig 
behaupten  konnen.  In  demselben  Faszikel  G.  1373  befindet 
sich  namlich  auch  eine  Abschrift  der  Sindelsberger  Urkunde, 
aus  derselben  Zeit  des  16.  saec.  fin.,  und  auf  derselben  ist 
die  Abbildung  der  Kirche  genau  wie  bei  dem  noch  vor- 
handenen  bekannten  Original.  Daraus  ist  zu  schliessen, 
dass  auch  die  Abschrift  der  Celsus-Urkunde  in  G.  1373, 
welche  von  derselben  Hand  stammt,  die  Abbildung  der 
Maursmiinsterer  Klosterkirche  getreu  nach  dem  Original 
gegeben,  also  auch  die  Urkunde  selbst  moglichst  getreu 
abgeschrieben  hat.  Dies  muss  dann  auch  von  der  Abschrift 
des  Catal.  Maur.  gelten,  welche  in  der  Abbildung  genau 
mit  G.  1373  ubereinstimmt.  Zugleich  ist  uns  damit,  dass 
sich  gleichzeitig  und  von  derselben  Hand  neben  der  Ab- 
schrift der  Celsus-Urkunde  eine  Abschrift  der  Original- 
Sindelsberger  Urkunde  vorfindet,  ein  mittelbarer  Beweis 
geliefert,  dass  auch  von  der  Celsus-Urkunde  ein  Ori- 
ginal wirklich  vorhanden  war. 

Sigrist  hat,  Hanauer  folgend,  nur  von  der  schlechten 
Skizze  der  Celsus-Urkunde  aus  H.  574  gewusst.  Selbst 
eingesehen  hat  er  auch  diese  nicht,  denn  sonst  hatte  er 
gefunden,  dass  Hanauer  unter  den  Namen  der  Markorte 
einen  Namen  vergessen  hat.  Da  weiter  Sigrist  unsern 
Catal.  Maur.  nicht  kannte,  ist  ihm  der  eigentliche  Inhalt 
der  Celsus-Urkunde  unbekannt  geblieben.  Trotzdem  spricht 
er  von  der  »belle  carte  de  Tabbe  Celse«,  als  ob  er  ihre 
Schonheit  gesehen  habe  *).  Dass  die  von  Grandidier  ver- 
offentlichte  Guterurkunde ,  deren  einen  Teil  er  als  Polyp- 
tique  de  828  bezeichnet2),  die  Celsus-Urkunde  ist,  konnte 
er  nicht  wissen;  seine  ganze  Darstellung  iiber  die  auf 
Abt  Celsus  zurttckgeftihrten  Urkunden  ist  deshalb  aber 
leider  irrig. 

Wir  erwiihnten,  dass  die  Celsus-Urkunde  zwei  In- 
schriften  bezw.  Umschriften  hat.  Ich  mochte  dieselben 
nun  weder  nach  dem  Texte  des  Catal.  Maur.  (A),  noch 
nach  dem  Texte  der  Abschrift  in  G.  1373  (B),  aus  welcher 

*)  a.  a.  O.  p.  31.  —  *)  ibid.  p.  32  u.  123.  Ebenso  bezeichnet  er  sie 
auf  p.  65  als  ein  besonderes  Werk  des  Celsus. 


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Die  Schenkung  dcr  Mark  Maursmiinster.  oc 

Grandidier  geschOpft  hat  (C),  noch  nach  der  Skizze  der 
Narratio  historica  (D)f  welche  fur  Hanauer  und  seine  Nach- 
folger  als  Vorlage  gedient  hat,  geben,  sondern  so,  wie 
derselbe  nach  Vergleichung  der  verschiedenen  Varianten 
am  wahrscheinlichsten  in  der  Urkunde  gelautet  hat,  indem 
ich  die  Varianten  in  Anmerkungen  anfiihre1. 
Die  Randumschrift  der  Urkunde  lautete: 

t  Ab  incarnatione  domini  usque  ad  annum  primum 

imperii    Hlodovici*)    imperatoris    explenturb)    anni 

DCCCXXVIII.  In  ipsa  supputatione  vir  venerabilis 

Celsus  Mauri  abbas  monasterii  post  ustionem  pre- 

dictic)   monasterii   etd)  cartarum*)   ustionem f)  ter- 

minum*)  scribere  voluit,  qualiter  virinlusterh)  Hilde- 

bertus1)    quondam    rex    eidem    loco    concessit,    ut 

sequaces  eius  certiores  fierent  habendi  perpetuita- 

tem  per  vicina  loca  seu  ubique. 

*)  Bf  C.  A  =  St.  Lodovici  (falich  gelesen).     C  =  Ludouici;   Hanauer 

etc  =s  Ludovici.     b)  B,    C,  D.  A  =  complentur.     c)  a,    B,  C.  D  =  prae- 

dicti.      <*)  B,  C,  D.  A  =  te    (falsch  gelesen    aus   der  Abktirzung).      e)  A,  B, 

C.  D  =  chartarum.    *)  A,  B,  C.  D  =  eius.    g)  B,  C,  D.  A  =  tunc  minimum 
{falsch  gelesen  aus  der  Abktirzung).    h)  A,  B,  C.  D  =  illuster.     1)  A,  B,  C, 

D.  Hanauer  etc.  =*  Childebertus. 

Die    Umschrift    des    inneren    verschobenen    Quadrates 
lautete : 

t  Tendenstt)    per    provincias    usque    ad    stratam 

publicamb)  Tabernensem   acc)    deinde    ad  stratam 

Marlegensemd),    terminum    de    fonte    cisternata') 

usque    ad    Gunsinum    rivum    indeque   ad    montem 

Cobergumf)»    per    fraxinetum*)    adh)    locum    qui 

vocatur    Ascowa1)    etk)    sic    per    fluvium    Soma1) 

usque  ad  crucem  petrinam,  tunc  demum  ad  Mauri 

rivumm)2). 

a)  D.  A,  B,  C  =  tenens.  *>)  B,  C.  A  =  puplicam.  D  =  publ.  stratam.  c)  fehlt 

bei  D.    d)  a,  B,  C.  D  =  Marleyensem.     «)  A,  B,  C.  D  =  cisternato  (Ver- 

besserung  des  Fehlers).     f)  A,  B,  C,  D.  Hanauer  etc.  «=  Leobergum.    f)  Af 

C,  D.  B  =  fraxinitum.    A  =  fraxinetum  turn  (Doppelschreibung).    h)  A,  B, 

C,  D.  Hanauer  etc.  =  et.   »)  A.  B  =  Asgouua.  C  =   Asgowa.  D  =  Asgoa 

(fehlt:    qui   vocatur).     k)  B,  C,  D.  A  =  te   (falsch    abgeschrieben).     1)  C.  A, 

B  =s  Some.  D  =  Sornam.    m)  Von  usque  ab  feblt  be!  D. 


')  Was  Sigrist,  a.  a.  O.  p.  32  (Anm.) ,  als  Text  der  Celsus-Urkunde 
gibt,  ist  etwas  ganz  Anderes,  namlich  die  Steininschrift,  uber  welche  sub  III 
(p.  556  ff.)  zu  vgl.  —  2)  Zur  Begrundung  dieser  als  urspriinglich  angeaommenen 

36* 


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546  Herr. 

Zum  Vergleich  sei  ausserdem  noch  angefiihrt,  wie  die 
haupts&chlichsten  Worte  der  Urkunde  in  der  Abschrift 
gelautet  haben,  welche  Volcyr  von  dieser  Celsus-Urkunde 
vor  sich  hatte.  Diese  Abschrift  hatte  ihm  der  Abt  Caspar 
Riegert  geliefert.  Leider  gibt  er  uns  nicht  den  lateinischen 
Text,  sondern  eine  franzosische  Ubersetzung.  Er  hat 
Hlodovic  (Hlodovicus),  Hildebert  (Hildebertus),  Gunsinnen 
(falsch  gelesen  fur  Gunsinum),  Choberge  (Chobergum), 
Asgoue  (Asgoua).  Diese  Formen  sprechen  fur  die  Rich- 
tigkeit  des  oben  recipierten  Textes,  mit  Ausnahme  von 
Asgoua,  woriiber  unten  die  Anmerkung  zu  vergleichen  ist. 

Kann  nun  diese  Celsus-Urkunde  so,  wie  sie  uns  vor- 
liegt,  aus  dem  Anfang  des  9.  saec.  (828)  stammen?  Diese 
Annahme  ist  aus  mehreren  GrUnden  unmoglich. 

1.  Die  aussere  Form  fordert  den  Vergleich  mit  der 
Sindelsberger  Urkunde  geradezu  heraus.  Auf  beiden  be- 
findet  sich  im  Mittelbild  eine  Abbildung  der  betreffenden 
Klostergebaulichkeiten,  ja  sogar  die  beim  Mittelbild  der 
Sindelsberger  Urkunde  vorhandenen  Randornamente,  welche 
Baume  darstellen  sollen,  miissen  beim  Mittelbild  der  Celsus- 
Urkunde  vertreten  gewesen  sein,  denn  die  im  Catal.  Maur. 
vorhandene  Abschrift  macht  wenigstens  einen  Versuch,  sie 
ebenfalls  darzustellen.  Um  beide  Urkunden  zieht  sich  am 
ausseren  Rande  eine  auf  die  Grtindung  beztigliche  Inschrift, 


Textform  betreffs  einiger  besonders  abweichender  Lesarten  diene  Folgendes: 
1)  explentur  lese  ich  mit  B  u.  C,  gegen  das  complentur  bei  A,  weil  mir 
letzteres  aus  ersterem  durch  falsche  Lesuog  der  Abkurzung  der  ersten  Silbe 
entstanden  scheint.  2)  terminum  (bei  B  u.  C)  ist  jeden  falls  rich  tiger  als  tunc 
minimum.  Auch  hier  sind  die  Abkttrzungen  nur  falsch  aufgelost  worden. 
tunc  minimum  gabe  ebenfalls  einen  guten  Sinn;  aber  es  fallt  hier  ins  Gewicht, 
dass  auch  Volcyr,  a.  a.  O.  p.  257,  in  der  Abschrift,  welche  ihm  der  Abt 
Caspar  Riegert  gesandt  hatte,  terminum  gelesen  haben  muss,  wie  wir  aus 
seiner  franzds.  "Obersetzung  (le  terme)  sehen.  Im  Kloster  selbst  las  man  so 
schon  im  Anf.  des  16.  saec.  3)  Ascowa  ist  etymologisch  richtig,  denn  es  ist 
=  Asc-owa  (Eschau),  wahrend  Asgowa  =  As-goua  ist,  als  ob  damit  ein 
Gau  bezeichnet  werden  sollte.  Da  auch  Volcyr  die  Lesart  Asgoua  vor  sich 
hatte,  so  hat  vielleicht  Abt  Caspar  nicht  das  Original,  sondern  eine  Abschrift 
vor  sich  gehabt,  welche  man  hergestellt  hatte,  um  den  Text  leichter  lesen  zu 
k6nnen  und  in  welcher  zugleich  manche  Worte  entsprechend  der  Etymologie, 
welche  man  ihnen  damals  gab,  in  ihrer  Schreibart  geandert  worden  waren. 
Diese  Abschrift  ware  dann  der  etwas  spateren  Abschrift  in  G.  1373  ungeiahr 
gleich  gewesen,  da  diese  z.  B.  auch  Asgouua  hat. 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmunster.  c^n 

welche  sich  auf  die  Urkundenflache  teilenden  Streifen  im 
Innern  fortsetzt;  nur  sind  bei  der  Sindelsberger  Urkunde 
diese  Streifen  vom  Mittelbild  aus  nach  den  vier  Ecken 
gelegt,  wahrend  sie  bei  der  Celsus-Urkunde  zu  einem  das 
Mittelbild  einschliessenden  schiefen  Quadrat  zusammen- 
gestellt  sind.  Bei  beiden  Urkunden  wird  der  freie,  zu 
beschreibende  Raum  durch  weitere  Streifen  in  Dreiecke 
zerlegt,  welche  mit  dem  Verzeichnis  der  Giiter  ausgefullt 
sind !).  Wir  kOnnen  deshalb  die  Celsus-Urkunde  als  ein 
Gegenstiick  zur  Sindelsberger  Urkunde  bezeichnen.  Sie 
wiirde  also  in  die  erste  Halfte  des  12.  saec.  zu  ver- 
weisen  sein. 

2.  Wir  besitzen  eine  unbestritten  echte  Giiter  urkunde 
des  Klosters  Maursmtinster1),  welche  man  gewohnlich  um 
1 1 20  ansetzt ,  welche  aber  nach  den  Angaben  des  Catal. 
Maur.  von  Abt  Meinhard  (n 32  — 1146)  verfasst  ist8).  Die 
Namensformen  der  in  dieser  Urkunde  und  zugleich  auch 
in  der  Celsus-Urkunde  vorkommenden  Ortsnamen  decken 
sich  auffallend,  so  dass  wir  die  Form  der  in  der  letzteren 
auftretenden  Namen  ebenfalls  in  die  erste  Halfte  des 
12.  saec.  verweisen  mussen. 

3.  Die  Abschrift  in  G.  1373  hat  in  der  ausseren 
Umschrift  an  zwei  Stellen  Majuskelbuchstaben ,  welche 
ineinander  geschrieben  sind,  in  »inluster«  das  I  und  N,  in 
»fraxinitum«  das  N  und  I  des  -ni-.  Also  war  die  Umschrift 
der  Vorlage  in  solcher  zum  Teil  ineinander  geschriebenen 
Majuskelschrift  verfasst,  genau  wie  bei  der  Sindelsberger 
Urkunde,  was  also  auch  ins   12.  saec.  weisen  wiirde. 

4.  Der  Abschreiber,  welcher  die  Abschrift  der  Celsus- 
Urkunde  im  Catal.  Maur.  geliefert.  hat,  fand  in  seiner  Vor- 
lage ein  ihm  merkwiirdig  vorkommendes  z,  welches  er 
stets  falsch  durch  h  oder  'h  wiedergab.  Es  ist  hieraus  mit 
Sicherheit  zu  entnehmen,  dass  das  betreffende  z  die  un- 
gefahre   Form   eines   h    gehabt   hat,   wie   solche   in    vielen 


l)  Die  Sindelsberger  Urkunde  befindet  sich  im  Bezirksarchiv  zu  Strass- 
burg,  H.  589.  Faksimile  geben  Spach  in  Oeuvres  choisies  III  und  F.  Wolf, 
Die  Abteikirche  von  Maursmunster  (1898).  —  *)  Bez.Arch.  Strassb.  H.  609, 
Nr.  1.  —  •)  Catal.  Maur.  p.  95  f.:  omnia  bona  Abbatiae  renovari  et  litteris 
mandari   curavit,    ut   maxima   membrana    docet. 


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548 


Herr. 


Urkunden  des  12.  saec.  vorkommt1).  Es  ist  dies  eine  Buch- 
stabenform  des  12.  saec.  Da  nun  die  Abschrift  in  G.  1373 
wirklich  an  einer  Stelle  des  GQterverzeichnisses  in  einem 
Ortsnamen  ein  solches  z  bringt,  so  ist  es  ausser  allem 
Zweifel,  dass  die  Vorlage  diese  Buchstabenform  hatte. 

Aus  diesen  Griinden  werden  wir  die  Celsus-Urkunde, 
so  wie  sie  uns  durch  die  Abschrift  des  Catal.  Maur.  uber- 
liefert  ist,  nicht  ins  Jahr  828,  aus  welchem  sie  stammen 
will,  verweisen  konnen,  sondern  miissen  sie  als  eine 
Fabrikation  des  12.  Jahrhunderts  bezeichnen.  Da 
Grandidier  fiir  seinen  Text  in  Nr.  611  der  pieces  justifi- 
catives  der  hist,  d' Alsace  eine,  wie  wir  nachgewiesen 
haben*),  der  Abschrift  im  Catal.  Maur.  parallele  Abschrift 
benutzte,  so  wird  auch  er  schon  durch  die  aufFallende  bild- 
liche  Form  dieser  Urkunde  bewogen  word  en  sein,  sie 
anstatt  ins  Jahr  828,  ins  Jahr   11 28  zu  setzen. 

Sigrist8)  sucht  ebenfalls  die  Zeit  der  Celsus-Urkunde 
naher  zu  bestimmen.  Er  macht,  da  er  die  wirkliche  Celsus- 
Urkunde  gar  nicht  kannte,  allerdings  einen  Unterschied 
zwischen  der  Urkunde,  welche  er  als  Celsus-Urkunde  kennt 
und  welche  seines  Wissens  nur  ein  Plan  des  Markgebietes 
war,  und  zwischen  einer  von  Celsus  vorgenommenen  Auf- 
zeichnung  der  Gtiter  ausserhalb  der  Mark,  wie  er  sie  bei 
Grandidier  (am  mehrfach  erwahnten  Orte)  findet,  w£hrend 
in  Wirklichkeit  beides  zusammenfallt.  Die  erste  ist  fur  ihn 
unbedingt  authentisch,  die  zweite  priift  er  wegen  des  von 
Grandidier  angegebenen  Datums  11 28,  und  grade  letztere 
Untersuchung  ist  fur  uns  bemerkenswert.  Sigrist  kom- 
biniert  aus  dem  Text  Grandidiers,  dass  der  Verfasser  der 
Urkunde  ausser  den  Grenzen  der  Mark  auch  die  Besitzungen 
ausserhalb  derselben,  wie  sie  im  Jahre  828  waren,  habe 
aufzeichnen  wollen;  deshalb  konne  der  Grundstock  der- 
selben nicht  aus  1128  stammen,  sondern  sei  ins  Jahr  828 
zu  verweisen,  und  dieser  Grundstock  stamme  von  Celsus. 
Dafur  soil  auch  die  Bezeichnung  »marcac  bei  den  meisten 
der  dort  genannten  els£ssischen  Ortsnamen  sprechen,  da 
diese  auf  eine  fruhe  Zeit  weise,  in  welcher  noch  jedes  Dorf 


*)  Vgl.    p.    541,    und    dasclbst    die    Anm.    1.    —    *)  Vgl.   p.   543.    — 
*)  a.  a.  O.,  p.   121  ff. 


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Die  Schenkuog  der  Mark  Maursratlnstcr.  549 

eine  besondere  Mark  war.  Das  Verzeichnis  der  els&ssischen 
Dorfer  bilde  die  Polyptique  de  828,  von  Celsus  stammend. 
Ganz  anders  verhalte  es  sich  mit  der  grossen  Zahl  lothrin- 
gischer  Orte,  welche  die  elsassischen  Orte  in  zwei  Gruppen 
zerreissen.  Da  komme  die  Bezeichnung  »marca«  nur  zwei 
mal  vor,  und  aus  der  Ortsbenennung  >cella  Godolsadis, 
ubi  sanctus  Quirinus  requiescit*  ergebe  sich  deutlich  die 
spatere  Abfassung  dieses  Verzeichnisses,  da  die  Reliquien 
des  heil.  Quirinus  erst  gegen  1050  nach  St.  Quirin  tiber- 
gefiihrt  worden  seien.  Diese  lothringischen  D&rfer  bildeten 
die  Polyptique  de  11 28.  Diese  beiden  Verzeichnisse 
seien  im  12.  saec.  zusammengearbeitet  worden  und  zwar 
so,  dass  sich  die  Polyptique  de  1128  in  die  Polyptique  de 
828  hineinschob.  —  Diese  Anschauung  musste  Sigrist,  da 
die  fragliche  Urkunde  die  Celsus-Urkunde  ist,  demnach 
auch  von  der  letzteren  haben:  eine  im  12.  Jahrhundert 
vorgenommene  Zusammenarbeitung  zweier  Gtiterverzeich- 
nisse,  eines  aus  dem  Jahre  828,  eines  aus  dem  Jahre  11 28. 
Die  »belle  carte  de  l'abbe  Celse«,  welche  er  als  sicher  ein- 
mal  in  authentischer  Form  vorhanden  gewesen  annimmt, 
ware  also  doch  h6chstens  zum  Teil  echt. 

Hiergegen  ist  nun  zun&chst  zu  bemerken,  dass  die 
nahere  Bezeichnung  eines  Dorfes  als  »marcat  durchaus 
nicht  bedeutet,  dass  das  betreffende  Dorf  noch  eine  beson- 
dere Mark  bildete.  Nur  die  UrdOrfer  bildeten  die  Marken, 
und  in  unserm  Falle  ist  das  Kloster  Maursmtinster  gleich- 
sam  das  Urdorf,  welches  die  Mark  besass.  Es  handelt 
sich  hier  um  Dorfansiedelungen  innerhalb  der  Mark,  welche 
aus  der  Gemeinmark  ihre  besondere  Dorfmark  ausgeschieden 
erhalten  hatten.  Diese  Dorfmarken  nannte  man  wohl  auch 
»marca«,  gleichbedeutend  mit  unserem  Worte  »Gemarkung«. 
In  diesem  Sinne  steht  das  Wort  auch  in  den  fraglichen 
Urkundenaufzeichnungen.  Auf  keinen  Fall  kann  man 
dieses  Wort  allein  zum  Beweise  dafQr  gebrauchen,  dass 
ein  Teil  dieser  Aufzeichnungen  ins  9.  saec.  falle,  da  so- 
wohl  die  Zeit  der  grossen  Gemeinmarken  als  auch  die 
Ausscheidung  der  Sondermarken  viel  frtiher  liegt  bzw. 
beginnt.  Fur  solchen  Beweis  miissen  wir  bessere  Griinde 
haben.  Ferner:  wenn  man  die  Celsus-Urkunde  am  richtigen 
Orte  zu  lesen  anf&ngt,   werden  die   elsassischen  Orte  nicht 


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55o 


Herr. 


auseinandergerissen.  Grandidier,  nach  welchem  sich  Sigrist 
richtet,  hat  beim  ersten  Randdreieck  am  oberen  Urkunden- 
rande,  wo  die  Inschrift  »ab  incarnatione  etc.*  anfengt,  zu 
lesen  begonnen,  wahrend  er  in  der  Mitte  des  linken  Seiten- 
randes,  da  wo  das  eingeschriebene  schiefe  Quadrat  mit 
den  Worten  »tendens  per  etc.*  anfangt,  h&tte  beginnen 
miissen;  in  diesem  Falle  kamen  erst  alle  elsassischen,  dann 
alle  lothringischen  Orte,  und  zuletzt  vereinzelt  noch  die 
Caberna  civitas  und  die  Mogontina  civitas.  Dies  ist  also 
auch  nicht  entscheidend. 

Wir  kflnnen  demgegeniiber  festhalten,  dass  die  Celsus- 
Urkunde,  wie  wir  sie  jetzt  kennen,  aus  der  ersten  H&lfte 
des  12.  saec.  stammen  muss.  Eine  andere  Frage  w&re  die, 
ob  derjenige,  welcher  diese  Celsus-Urkunde  redigierte,  Vor- 
lagen  gehabt  hat,  sowie  ob  diese  Vorlagen  etwa  auf  die 
Zeit  des  Abtes  Celsus  zuruckgehen  kOnnen.  Hier  werden 
wir  uns  allerdings  der  Ansicht  Sigrist's  n&hern. 

Dass  Celsus  ein  Giiterverzeichnis  aufgestellt  hat,  geht 
aus  der  sicher  sehr  alten  Umschrift  der  Celsus-Urkunde 
hervor.  Ich  nehme  keinen  Anstand,  diese  uns  erhaltene 
Umschrift  auf  den  Abt  Celsus  in  den  Anfang  des  9.  saec. 
zuriickreichen  zu  lassen.  In  derselben  ist  deutlich  gesagt, 
dass  Celsus  aufgeschrieben  habe,  was  der  Konig  Childebert 
dem  Kloster  Maursmunster  geschenkt  habe  »per  vicina  loca 
seu  ubique  tendens  per  provincias*.  Die  »vicina  loca*  sind 
die  Ortschaften  der  Mark,  mit  den  »provinciae«  kann  nichts 
anderes  bezeichnet  sein  als  die  iibrigen  Herrschaftsgebiete 
im  pagus  Alsacinse,  und  das  »seu  ubique  tendens  per  pro- 
vincias* kann  keinen  andern  Sinn  haben  als  den,  dass 
Celsus  nicht  nur  die  Markorte  notiert  hat,  sondern  auch 
die  ausserhalb  der  Mark  vorhandenen  Klosterguter,  so  wie 
sich  diese  »iiberall  uber  die  verschiedenen  Herrschafts- 
gebiete (des  Elsassgaus)  sich  erstreckend«  befanden.  Diese 
Zusammenziehung  der  ersten  Worte  der  Umschrift  des 
inneren  Quadrates  mit  den  letzten  Worten  der  Rand- 
umschrift  ist  allerdings  neu,  aber  sie  ist  wohl  begriindet. 
Denn  einmal  ergibt  das  »tendens  per  provincias*  zu  der 
tolgenden  Grenzbeschreibung  gezogen  (wie  man  es  bisher 
immer  lesen  zu  miissen  glaubte,  weil  zufillig  mit  tendens 
die   Umschrift    des    inneren    Quadrates    beginnt),    durchaus 


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Die  Schenkung  der  Mark  MaursmQnster.  ecj 

keinen  Sinn.  Durch  welche  oder  tiber  welche  Provinzen 
hin  —  denn  per  hat  hier  die  Bedeutung  »iiber  —  hinc  — 
erstreckt  sich  denn  die  Mark  MaursmQnster?  Durch  gar 
keine;  sie  soil  ja  grade  als  selbstandiges,  von  andern  Teilen 
des  pagus  unabh&ngiges  Gebiet  beschrieben  werden.  Ferner 
hat  auch,  wenn  wir  »tendens  per  etc.*  vom  Vorhergehen- 
den  abtrennen,  dieses  Vorhergehende  keinen  Sinn  mehr. 
Was  soil  denn  dies  bedeuten  »per  vicina  loca  seu  ubique«? 
Ganz  anders  nimmt  es  sich  dagegen  aus,  wenn  wir  die 
Randumschrift  nicht  mit  »ubique«  endigen,  sondern  sie  ins 
innere  Quadrat  iibergreifen  lassen  und  den  Satz  erst  mit 
»provincias«  schliessen.  Dann  haben  wir  zwei  korrespon- 
dierende  Satzglieder,  iper  vicina  loca«  und  iubique  tendens 
per  provincias«,  welche  durch  »seu«  verbunden  sind  (im  friih- 
mittelalterlichen  Latein  parallel  mit  »et«  angewandt);  dass 
das  itendens*  nicht  im  klassisch  korrekten  Casus  und 
Numerus  steht,  ist  eben  die  Art  des  mittelalterlichen 
Urkundenlatein.  So  erhalten  wir  den  Sinn,  welchen  wir 
oben  den  Worten  gegeben  haben.  Wir  vergehen  uns 
damit  durchaus  nicht  gegen  den  Text,  wir  teilen  nur 
anders  ein.  Das  vor  »tendens«  stehende  Kreuz  soil  nicht 
bedeuten,  dass  hier  etwas  ganz  Neues  beginne,  sondern 
zeigt  nur  den  richtigen  Anschluss,  genau  so  wie  das  Kreuz 
vor  dem  »ab  incarnatione*  anzeigt,  wo  die  Randumschrift 
anfangt.  Ich  ziehe  also  mit  gutem  Rechte  das  »tendens 
per  provincias*  noch  zum  Vorhergehenden.  Hinter  »pro- 
vincias*  ist  ein  Einschnitt  zu  denken;  mit  »usque«  beginnt 
dann  die  Begrenzung  der  Mark,  welche  Celsus  deshalb 
angibt,  weil  die  Urkunde  des  Theoderich,  in  welcher  sie 
enthalten  gewesen,  in  dem  Klosterbrand  zugrunde  gegangen 
war  und  es  notig  werden  konnte,  dass  man  sich  an  den 
Wortlaut  der  Markbegrenzung  erinnerte. 

Es  ist  nun  auffallend,  dass  Celsus  in  dieser  Aufzeich- 
nung  den  Childebert  als  Schenkgeber  des  Matkgebietes 
angibt  und  nicht  den  Theoderich.  Denn,  wie  gezeigt  worden 
ist,  hat  die  Schenkung  der  Mark  wahrscheinlich  erst  unter 
letzterem  stattgefunden.  Allein  Childeberts  Name  stand 
nun  einmal  als  des  grossen  Gonners  des  heiligen  Stifters, 
welcher  dem  Kloster  den  Weg  geebnet,  hoch  angesehen 
in  der  Klostertradition  da,  so  dass  er  selbst  das  Verdienst 


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55* 


Herr. 


des  Theoderich  zurucktreten  liess;  da  es  nun  ferner  das 
Bestreben  fast  samtlicher  Kloster  gewesen  ist,  ihren  Rechten 
ein  moglichst  hohes  Alter  zuzulegen,  so  lag  nichts  naher, 
als  dass  Celsus,  nachdem  keine  Urkunde  mehr  vorhanden 
war,  den  Childebert  direkt  zum  Slifter  der  Markschenkung 
aufrucken  liess,  und  dies  entsprach  genau  der  Absicht  der 
Klosterinsassen.  Fur  jene  Zeit  geniigte  dies.  Mit  direkter 
Fabrikation  von  Besitztiteln  gab  man  sich  erst  spater  ab. 
Im  ubrigen  ist  dieser  Name  nicht  die  Hauptsache  der  Auf- 
zeichnung  des  Celsus,  sondern  ist  mehr  gelegentlich  ein- 
gefuhrt.  Hauptsache  war  fur  Celsus  die  Aufzeichnung  der 
Markgrenzen. 

Zur  Aufzeichnung  des  Celsus  gehoren  nun  aber  nicht 
nur  die  Umschriften  der  heutigen  Celsus-Urkunde,  sondern 
es  lassen  sich  auch  die  Anfange  des  Giiterverzeichnisses 
dieser  Urkunde  auf  die  Zeit  des  Celsus  zurttckfuhren ;  wir 
haben  bereits  gesehen,  dass  Celsus  eine  solche  Guter- 
aufzeichnung  veranstaltet  hat.  Das  Guterverzeichnis  der 
heutigen  Celsus-Urkunde  kann,  auch  wenn  es  in  seiner 
jetzigen  Form  aus  dem  12.  saec.  stammt,  nicht  erst  in 
diesem  Jahrhundert  zusammengestellt  worden  sein.  Der 
Guterbesitz  Maursmunsters  in  der  ersten  Halfte  des  12.  saec. 
ist  uns  namlich  durch  die  Giiterurkunde  des  Meinhard 
genau  iiberliefert,  und  zwar  sowohl  die  elsassischen  als 
auch  die  lothringischen  Besitzungen.  Ware  nun  das  Ver- 
zeichnis  der  Celsus-Urkunde  erst  im  12.  saec.  aufgestellt 
worden,  dann  musste  es  sich  hinsichtlich  des  Giiterstandes 
mit  dem  in  der  Urkunde  des  Meinhard  vorhandenen  decken. 
Dies  ist  aber  nicht  der  Fall.  Vielmehr  enthalt  die  Celsus- 
Urkunde  bedeutend  mehr  Ortschaften,  als  wir  in  der  Mein- 
hard-Urkunde  finden;  von  den  elsassischen  Orten  sind  26, 
von  den  lothringischen  43  in  dieser  letzteren  nicht  mehr 
vorhanden.  Das  Verzeichnis  der  Celsus-Urkunde  muss 
demnach  auf  eine  Zeit  zuruckgehen,  in  welcher  der  Besitz- 
stand  des  Klosters  bedeutend  grosser  war  als  im  12.  saec. 
Nun  finden  wir  bei  verschiedenen  Klostern  die  merkwurdige 
Tatsache,  dass  ihr  Besitz  ungefahr  im  9.  saec.  den  Hohe- 
punkt  erreicht  und  dann  vom  10.  saec.  an  stark  zuruck- 
geht,    um    von    da    an    nie    mehr    den    alten   Umfang   zu 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmttnster.  cm 

erreichen  J).  Es  fanden  wirtschaftliche  Umw&lzungen  statt, 
die  Einfalle  der  Ungarn  vernichteten  vieles,  vor  allem  aber 
waren  die  HerzOge  Feinde  des  Klostervermogens  und  unter 
ihnen  scheinen  sich  die  von  Lothringen  besonders  hervor- 
getan  zu  haben.  Wir  konnen  demnach  mit  gutem  Grunde 
vermuten,  dass  auch  der  MaursmQnsterer  Besitz  grade  im 
10.  saec.  zurttckzugehen  begonnen  hat,  im  Elsass  wahr- 
scheinlich  durch  die  ZOge  der  Ungarn,  in  Lothringen 
besonders  durch  die  Ktihnheit  der  Landesherzttge.  Dann 
muss  aber  der  grOssere  Besitzstand  im  9.  saec.  vorhanden 
gewesen  sein,  und  somit  k&men  wir  fur  das  Gtlterver- 
zeichnis  der  Celsus-Urkunde  tatsachlich  in  die  Nahe  der 
Zeit  des  Celsus.  Die  Vorlage  des  sp&teren  Falschers  dieser 
Urkunde  ist  also  |pit  grosster  Wahrscheinlichkeit 
ein  echtes  Giiterverzeichnis  des  Celsus  gewesen. 
Der  Falscher  hat  aber  vor  allem  die  Form  der  Ortsnamen 
geandert  und  sie  seiner  Zeit  (dem  12.  saec.)  angepasst. 
Daher  rtihrt  die  Obereinstimmung  der  Namensformen  der 
Celsus-  und  der  Meinhard-Urkunde. 

Sigrist  will  nun  zwar  das  Verzeichnis  der  els&ssischen 
Orte  auf  Celsus  zuruckfuhren,  oder  vielmehr  er  will  es  so, 
wie  es  jetzt  vorliegt,  direkt  von  Celsus  verfasst  sein  lassen ; 
dagegen  verweist  er  das  Verzeichnis  der  lothringischen 
Ortschaften  ins  12.  saec.  Da  indessen  dieser  lothringische 
Gtiterbestand  noch  viel  weniger  mit  dem  der  Meinhard- 
Urkunde  stimmt  als  der  els&ssische,  so  findet  auf  denselben 
das  vorher  im  allgemeinen  Gesagte  seine  besondere  Anwen- 
dung.  Auch  dieses  Verzeichnis  mus  zu  einer  Zeit  entstanden 
sein,  als  der  Besitzstand  des  Klosters  noch  nicht  zu  ver- 
fallen  begann,  weist  also  auch  ins  9.  oder  10.  saec.  Es 
soil  damit  aber  nicht  gesagt  sein,  dass  es  ebenfalls  auf 
Celsus  zuriickgehe.  Denn  in  der  Tat  bilden  diese  gedachten 
lothringischen  Orte  eine  Gruppe  fur  sich,  welche  sich  schon 
ausserlich  durch  das  Fehlen  oder  doch  fast  ganzliche  Fehlen 
der  Bezeichnung  >marcac  von  dem  elsassischen  Teile  des 
Guterverzeichnisses  unterscheidet.  Dadurch  wird  es  wahr- 
scheinlich    gemacht,    dass    dieses    nicht   zu   derselben  Vor- 


»)  Vgl.  z.  B.    aber   Kl.  Weissenburg    bei  Harster,    der  Gflterbesitz   des 
Kl.  Weissenburg  II  (1894),  P-   *7  #• 


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554 


Herr. 


lage  gehorte  wie  das  elsassische,  sondern  eine  Vorlage  far 
sich  ist.  Es  stellt  den  Besitzstand  des  Klosters  dar,  welcher 
ihm  erst  nach  der  Zeit  des  Celsus  oder  doch  wenigstens 
nach  dessen  erster  Gtiteraufzeichnung  zugefallen  war,  und 
zwar  im  Gebiete  des  heutigen  Lothringen.  Der  Falscher 
der  Celsus-Urkunde  fand  es  vor  und  verarbeitete  es  in 
seine  Falschung,  zusammen  mit  dem  von  Celsus  staramen- 
den  els&ssischen  Guterverzeichnisse,  um  diesen  lothringi- 
schen  Besitzstand  ebenfalls  auf  die  angebliche  Childebert- 
Schenkung  zuriickzufuhren.  Bei  dieser  Gelegenheit  sind 
natHrlich  die  Ortsnamen  ebenfalls  modernisiert  worden. 
Von  diesem  Falscher  hat  insbesondere  die  cella  Godolsadis 
den  Zusatz  bekommen:  ubi  sanctus  Quirinus  requiescit, 
welcher  ja  tatsachlich  im  9.  saec.  nicht  vorhanden  gewesen 
sein  kann,  was  Sigrist  fttr  eine  Abfassung  des  Verzeich- 
nisses  der  lothringischen  Ortschaften  im  12.  saec.  ins 
Feld  fuhrt. 

So  kOnnen  wir  also  annehmen,  dass  der  Text  der 
heutigen  Celsus-Urkunde  auf  eine  echte  Celsus- 
Aufzeichnung  insofern  zuruckgeht,  als  der  Falscher 
die  die  Schenkung  und  Begrenzung  der  Mark  enthaltende 
einleitende  Umschrift  daraus  entnahm  und  zwar  im  ganzen 
in  der  ursprlinglichen  Form,  und  als  er  ferner  ein  Giiter- 
verzeichnis  des  Celsus  fiber  die  els&ssischen  Besitzungen 
des  Klosters  darin  verarbeitete.  Der  lothringische  Teil 
des  Guterverzeichnisses  stammt  dagegen  wahrscheinlich 
nicht  von  Celsus,  aber  ebenfalls  aus  einer  Zeit,  welche  von 
der  des  Celsus  nicht  sehr  entfernt  liegen  kann.  Aus  beiden 
Teilen  ist  dann  die  Celsus-Urkunde,  wie  sie  uns  jetzt  vor- 
liegt,  im  12.  Jahrhundert  zusammengestellt  und  als  ein 
echtes  Werk  des  Celsus  ausgegeben  worden. 

Dass  Celsus,  als  er  seine  Aufzeichnung  machte,  keine 
Vorlage  besass,  braucht  nach  ErOrterung  der  Umstande. 
unter  welchen  er  seine  Urkunde  herstellte  oder  herstellen 
liess,  nicht  mehr  bewiesen  zu  werden.  Das  Kloster  mit 
dem  Archiv  lag  in  Asche.  Selbst  wenn  Urkunden  gerettet 
worden  waren,  so  war  die  Urkunde  Theoderichs  IV.  nicht 
darunter,  denn  alsdann  hatte  Celsus  diese  selbst  dem 
Kaiser  Ludwig  dem  Frommen  vorlegen  kOnnen;  er  machte 
seine  Aufzeichnung  grade  deshalb,   weil  kein  urkundliches 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmunster.  ece 

Zeugnis  fQr  die  Schenkung  der  Mark  mehr  vorhanden 
war.  Auch  hatte  er,  wenn  die  echte  Theoderich-Urkunde 
noch  vorgelegen  hatte,  unmoglich  ohne  weiteres  den 
Childebert  als  Schenkgeber  einfuhren  konnen.  Celsus  hat 
also  den  Wortlaut  der  Markbegrenzung  aus  dem  Gedachtnis 
wiederhergestellt,  was  umso  leichter  mOglich  war,  als  der 
Wortlaut  derselben  im  Kloster  auch  ohne  Urkunde  bekannt 
war.  Die  Narratio  historica  ist  im  Irrtum,  wenn  sie  die 
Urkunde  des  Theoderich  dem  Celsus  als  Vorlage  dienen 
l&sst1). 

Wir   mttssen   nun  noch   einen  Blick  auf  die  Umschrift 
der  Celsus-Urkunde  werfen. 

Wie  verhalt  es  sich  mit  der  dort  angegebenen  Zahl 
828?  Diese  828  Jahre  sollen  bis  zum  erst  en  Jahre  Kaiser 
Ludwigs  des  Frommen  verstrichen  sein  und  in  diesem 
also  ausgerechneten  Jahre  (supputatione)  soil  Celsus  seine 
Guter-  und  Grenzaufzeichnung  gemacht  haben.  Nun  ist 
aber  das  Jahr  828  nicht  das  erste  des  Kaisers  Ludwig. 
Andrerseits  aber  miissen  wir  das  Jahr  828  festhalten,  weil 
Celsus  erst  im  Jahre  827  Abt  geworden  war  und  seine 
Aufzeichnung  erst  nach  dem  kurz  darauf  erfolgten  Kloster- 
brand  gemacht  haben  kann.  Wo  liegt  also  der  Fehler? 
Offenbar  nicht  in  der  Jahreszahl ,  sondern  in  der  Angabe 
des  Regierungsjahres  Kaiser  Ludwigs.  828  ist  namlich 
das  funfzehnte  Jahr  seiner  Regierung.  Denken  wir  uns 
nun  das  iquintum  decimumc,  welches  an  Stelle  von  »primumt 
stehen  sollte,  abgekiirzt  geschrieben,  so  konnte  man  daraus 
vielleicht  iprimum*  lesen,  besonders  wenn  die  Schrift,  wie 
anzunehmen  ist,  schon  sehr  verwischt  war.  Es  ist  also 
dieser  Fehler  auf  Rechnung  des  Falschers  zu  setzen ,  und 
nachher  ist  er  nicht  mehr  geandert  worden,  weil  man  an 
dem  Texte  keine  Kritik  ubte. 

In  welchem  Zusammenhang  steht  nun  aber  die  Grenz- 
beschreibung  der  Mark  in  dieser  Celsus-Urkunde  zu  der- 
jenigen  der  gefalschten  Theoderich-Urkunde?  Fiihren  wir 
dieselbe,  wie  wir  angenommen  haben,  auf  Celsus  zuriick, 
dann  ist  die  Theoderich-Urkunde  davon  abhangig.  Und 
dieser    Zusammenhang    ist    auch    der   natiirliche.     Bis    828 


l)  <*•  P«  53  9t  Anm.   1. 


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556 


Herr. 


war  die  Theoderich-Urkunde  im  Original  vorhanden.    Celsus 
schrieb  den  alten  Wortlaut  der  Markbegrenzung  in  seinem 
Giiterverzeichnis   auf,    aber    die    Urkunde    des   Theoderich 
stellte  er  selbst  nicht  wieder  her,  wie  ja  auch  die  Kloster- 
tradition    bei    ihm    nichts   Derartiges    berichtet.     Vielleicht 
erst   im   n.  saec.,    wie    bereits   angegeben,    kam    man  auf 
den  Gedanken,  jene   wichtige   Urkunde  zu   erneuern,  und 
dabei  wurde  naturgemass  die  Grenzbeschreibung  des  Celsus 
benutzt,   welche   damals   noch   echt  vorhanden   war.     Auf- 
fallend  ist   dabei   aber,    dass    die  Theoderich-Urkunde    die 
Grenzbeschreibung    vollstandig    gibt,    die    uns    jetzt    vor- 
liegende   Celsus-Urkunde    aber    den  Anfang   wegl&sst;    sie 
fangt  namlich  erst  mit  »usquec  an  und  l&sst  das  »de  ponticulo 
ad  Suenheirm   aus.     Dass   dem  Erneuerer   der  Theoderich- 
Urkunde    eine    andere,    vollst&ndigere  Version    vorlag,    ist 
wohl  ausgeschlossen ;  dass  die  Grenzbeschreibung  aber  erst 
mit  iusque«  anfing,   ist    ebenfalls   unmOglich.     Die  LOsung 
kann  nur    diese   sein,   dass   die   echte   Celsus- Aufzeichnung 
die    vollstandige    Grenzbeschreibung    hatte,    dass   aber    der 
Verfertiger  der  jetzigen  Celsus-Urkunde  den  Anfang  weg- 
liess,    weil    er    sich    den    Raum    fur    die    Umschrift    nicht 
geniigend  eingeteilt  hatte;  er  liess  aber  gerade  den  Anfang 
weg,  weil  ihm  die  ersten  Worte  weniger  wichtig  schienen. 
Es  ist  aber  auch  mdglich,    dass   die   nachgefertigte  Celsus- 
Urkunde    des  12.  saec.    die  Worte   auch   vollstandig  hatte 
und  dass  nur  der  Abschreiber  des  uns  erhaltenen  Exemplars 
den  Anfang  aus  Raummangel  fortliess. 


III.  Die  Steininschrift. 
Der  Catal.  Maur. J)  berichtet  uns,  dass  Kaiser  Ludwig 
der  Fromme  das  im  Jahre  827  abgebrannte  Kloster  seinem 
Bruder  Drogo,  Bischof  von  Metz,  zum  Wiederaufbau  an- 
empfahl,  und  fugt  hinzu:  cuius  (sc.  Drogonis)  jussu  in 
exstructione  ecclesiae  lapidi  ad  cornu  Epistolae  in  choro 
ad  altare  maius  in  pariete  in  modum  circuli  incidi  curavit 
fundationem  ut  monumentum  perpetuum  etc.  Diese  hier 
erw&hnte    merkwtirdige    Inschrift    sah  Volcyr,    als    er    den 


i)  P.  56. 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmiinster.  557 

Herzog  Anton  von  Lothringen  auf  seinem  Zuge  gegen  die 
aufst&ndischen  Bauern  begleitete,  in  der  Maursmtinsterer 
Klosterkirche.  Er  beschreibt  sie1)  als  »ung  grant  cercle 
qui  est  fait  et  forme  contre  le  mur,  k  costiere  du  grant 
autel,  ouquel  est  la  marcque  d'Acquil6  moult  bien 
paincte2)  et  figuree,  touchant  toutes  ses  appartenances  et 
dommaines,  avecques  les  pourtraictures  et  images  dudit 
collateur,  de  la  royne,  sa  ferame,  et  de  leur  lignee  etc.t 
Spater  schrieb  er  an  den  Abt  Caspar,  ihm  die  Inschrift 
des  Steins  zu  senden.  Abt  Caspar  tat  dies,  hob  aber  in 
seinem  Schreiben  hervor,  die  Inschrift  sei  tefface  en  aucuns 
lieux«,  er  habe  nur  abgeschrieben  f  was  er  habe  lesen 
konnen,  und  Volcyr  moge  da,  wo  Buchstaben  fehlen,  das 
Fehlende  nach  mitfolgenden  Urkunden  erganzen  (die  Ab- 
schrift  der  Theoderich-  und  der  Celsus-Urkunde);  er  wieder- 
holt,  dass  die  Inschrift  tpour  la  plus  part  efface  et  caduc« 
sei.  Volcyr  verOffentlichte  dann  eine  Abbildung  der  In- 
schrift und  die  Ubersetzung  derselben  in  franzosischer 
Sprache8).  Sigrist*)  gibt  eine  Reproduktion  der  Abbildung 
mit  der  Inschrift.  Wir  ersehen  daraus,  dass  die  Inschrift 
aus  9  konzentrischen  Kreisen  bestand ,  welche  sich  im 
namlichen  Abstand  von  einander  befanden,  so  dass  die 
Zwischenraume  8  konzentrische  Streifen  bildeten,  auf 
welchen  die  Inschrift  lief.  Jedesmal,  wenn  das  Endwort 
eines  Streifens  sich  mit  dem  Anfangswort  traf,  ging  die 
Inschrift  in  dem  folgenden  Streifen  weiter;  der  Anfang 
befand  sich  auf  dem  aussersten  Streifen  mit  dem  grossten 
Durchmesser.  Diese  ganze  Inschrift  gruppierte  sich  um 
ein  Mittelbild,  welches  die  Klosterkirche  darstellte  5j.  Die 
am  meisten  ladierten  Stellen  der  Inschrift  befanden  sich 
in  den  beiden  innersten  Streifen ,    welche  die  Markbegren- 


')  a.  a.  O.  p.  238.  —  *)  Dies  scheint  der  Bemerkung  des  Catal.  Maur., 
dass  die  Inschrift  in  den  Stein  eingemeisselt  war  (incidi  curavit),  zu  wider- 
sprechen.  Allein  wahrscheinlich  waren  die  eingemeisselten  Buchstaben  aus- 
gemalt,  wie  es  auch  die  Abbildung  im  Catal.  Maur.  angibt.  —  *)  a.  a.  O. 
p.  254  ff.,  258  ff.  —  «)  a.  a.  O.  p.  35.  —  »)  Die  Abbildung  bei  Volcyr  stellt 
das  Kirchenportal  im  Renaissancestil  dar,  von  Saulen  flankiert  und  mit  einem 
Giebelfeld  gekront.  So  kann  es  auf  dem  Original  nattirlich  nicht  gewesen 
sein.  Die  Zeichnung  war  wohl  mangelhaft  und  der  Holzschneider  hat  sie 
dann  nach  seinem  Geschmack  umgemodelt. 


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558  Herr. 

zung  enthielten.  Der  Catal.  Maur. l)  gibt  zwei  Abbildungen 
der  Steininschrift,  mit  roten  und  schwarzen  Lettern.  Hier 
sind  es  aber  keine  konzentrischen  Streifen,  sondern  die- 
selben  bilden  eine  fortlaufende  Spirale.  Das  Mittelbild 
entspricht  dem  Aussehen  der  Kirche  im  Mittelalter;  an 
einen  romanischen  Mittelturm,  welcher  die  Gestalt  des 
heute  vorhandenen  hat,  schliesst  sich  ein  romanisches  Schiff 
mit  seitlichen  Strebepfeilern,  und  das  dreiteilige  romanische 
Portal  ist  links  und  rechts  von  einem  Seitentiirmchen  flan- 
kiert.  Zu  beiden  Seiten  der  Inschrift  befanden  sich  noch 
menschliche  Bildnisse,  wahrscheinlich  gemalte,  bei  welchen, 
nach  den  Angaben  des  Catal.  Maur.2),  folgende  Namen 
standen:  Alexander  P.  P.,  Hildebertus  Francorum  Rex, 
Ultragrata  Regina,  S.  Martinus,  S.  Benedictus,  S.  Leobar- 
dus*).  Nach  Volcyr4)  hielt  der  durch  Alexander  P.  P. 
dargestellte  Papst  Alexander  III.  eine  Schriftrolle,  auf 
welcher  der  Befehl  stand,  dass  niemand  wagen  solle,  das 
Kloster  in  seinem  Besitz  zu  beeintrachtigen.  Durch  Ver- 
gleichung  ergibt  sich,  dass  es  die  Schlussworte  der  die 
Guter  Maursmunster  bestatigenden  Bulle  vom  Jahre  1179 
sind.  Es  ist  aber  klar,  dass,  wie  Sigrist  a.  a.  O.  hervor- 
hebt,  nicht  der  ganze  lange  Schlussatz  der  Bulle  abge- 
bildet  sein  konnte,  sondern  dass  wahrscheinlich  nur  die 
Anfangsworte  dastanden,  und  dass  Volcyr  nicht  genau 
berichtet.  Unter  Hildebertus  ist  der  grosse  GOnner  des 
heil.  Leobard,  der  angebliche  Schenker  der  Mark  Maurs- 
mtinster  gemeint.  Der  Abt  Caspar  hatte  an  Volcyr  ge- 
schrieben,  er  moge  ihm  doch  Aufschluss  iiber  diesen  Hilde- 
bertus geben,  sowie  auch  dariiber,  was  Vualtragrata 
Regina6)  bedeute.  Volcyr  schreibt  ihm  nun  ausfiihrlich. 
dass  dieser  Hildebert  nur  Childebert  II.  sein  konne,  und 
das  Vualtragrata  sei  so  viel  wie  Vualdragrada  =  Gualdrada 
(Waldrada),  womit  wohl  die  Gemahlin  des  Childebert  II. 
gemeint  sei6).  Die  ubrigen  Namen  sind  nicht  zweifelhaft. 
Von  dieser  Inschrift  ist  heute  nichts  mehr  vorhanden.    Sie 


l)  p.  61  und  p.  210.  —  *)  p.  208  ff.:  Item  in  latere  circuli  desiderati 
ponuntur  quaedam  imagines  etc.  Das  Wort  imagines  scheint  Malereien  an- 
zudeuten.  —  *)  Vgl.  auch  Sigrist,  a.  a.  O.  p.  128.  —  4)  a.  a.  O.  p.  259.  — 
*)  Also  lauten  die  Worte  bei  Volcyr,  p.  250,  wahrend  der  Catal.  Maur.  >ultra 
grata*  hat.  —  e)  a.  a.  O.  p.  263  ff. 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmiinster.  eeg 

verschwand  gelegentlich  der  Restauration  der  Kirche  im 
Jahre  1614.  Nach  einer  Anmerkung  des  Catal.  Maur. 
(p.  61)  befand  sich  eine  &hnlich  gestaltete  Inschrift  in  der 
St.  Stephanskirche  zu  Strassburg  iiber  der  vorderen  Ture. 
Bevor  wir  auf  die  Zeit  der  Abfassung  der  Inschrift 
eingehen,  geben  wir  zun&chst  den  Text  derselben.  Dieser 
ist  uns  in  seiner  lateinischen  Fassung,  wie  bereits  erwahnt, 
bei  Volcyr  in  der  Abbildung  erhalten ,  und  zwar  in  der 
ersten  Ausgabe  seines  Werkes  liber  den  Bauernkrieg  (vom 
Jahre  1526).  Daraus  hat  ihn  Grandidier  entnommen1)  und 
zuletzt  Sigrist2).  Nach  Grandidier  zitiert  ihn  Pertz  in  der 
Anmerkung  zur  Theoderich-Urkunde3).  Der  Catal.  Maur. 
gibt  ihn  ebenfalls,  und  zwar  vollst&ndig  mit  dem  Text  der 
Abbildung  bei  Volcyr  ubereinstimmend,  woraus  aber  nicht 
geschlossen  werden  kann,  dass  er  ihn  aus  Volcyr  ent- 
nommen hat.  Die  Worte  lauten  nach  Volcyr,  nach  Auf- 
lOsung  der  Abklirzungen: 

Pie  memorie  Hildebertus  rex  Francorum  Marcham 
Aquileiensem  Leobardo  huius  loci  primo  abbati 
pro  salute  anime  sue  ac  regni  stabilitate  ad  con- 
struendum  in  ea  ecclesiam  in  honorem  beati  Mar- 
tini iure  proprietario  contradidit,  quod  postmodum 
Theodericus  Alius  predicti  regis  ad  petitionem 
domini  Mauri  abbatis  auctoritate  regia  confirmavit, 
ut  in  privileges  nostris  plenius  continetur.  Ab 
incarnatione  Domini  usque  ad  annum  primum 
imperii  Lodovici  explentur  anni  octingenti  XXVIII. 
t  in  ipsa  supputatione  vir  venerabilis  Celsus  Mauri 
abbas  monasterii  post  cuius4)  ustionem  et  chartarum 
terminum  scribere  voluit,  qualiter  illuster  vir  Hilde- 
bertus quondam  rex  eidem  loco  concessit  terram  ZC- 
de  fonte  cisternata  usque  ad  Gunsinum  rivum,  inde 
ad  montem  Cubergum,  per  fraxinetum  que  vocatur 
Ascouua  Z-  sic  per  fluvium  Some  Z-C6). 
Volcyr6)  macht  in  seiner  Ubersetzung  dieser  Inschrift 
hinter    loudit    lieuc    (=  eidem    loco    des    Textes)    in    einer 

*)  Grandidier,  hist,  de  l'egl.  de  Strasb.  I,  p.  189  (pieces  justif.  No.  100). 
—  *)  a.  a.  O.  p.  35.  —  ')  cf.  Anm.  8,  p.  531.  —  4)  Offenbar  soil  es  eius 
heissen.  —  b)  Das  Z  ist  nur  eine  ungenaue  Wiedergabe  der  einem  Z  ahn- 
lichen  Abkiirzung  fiir  »etc  —  6)  a.  a.  O.  p.  259. 

Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  4.  37 


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560  Herr. 

Klammer  die  Bemerkung:  la  terre  mentionnee  en  la  fon- 
dation  qui  s'ensuit,  laquelle  estoit  effacee  audit  cercle. 
Also:  gerade  da,  wo  die  Grenzbeschreibung  der  Mark 
beginnt,  war  die  Inschrift  unleserlich.  Es  geht  aber  aus 
seiner  Bemerkung  nicht  hervor,  ob  nur  das  mit  Z.  C. 
Bezeichnete  unleserlich  war,  so  dass  er  es  mit  Z.  C-  =  et 
cetera  in  der  Inschrift  erg&nzte,  oder  ob  die  ganze  Grenz- 
beschreibung mangelhaft  erhalten  war  und  er  sie,  mit 
Benutzung  einiger  noch  vorhandener  Worte  oder  Buch- 
staben,  nach  den  ihm  von  Abt  Caspar  iibersandten  Ur- 
kundenabschriften,  der  Theoderich-  und  der  Celsus-Urkunde, 
wiederherstellte.  Fiir  letztere  Auffassung  spricht  der  Aus- 
druck  »la  terre  mentionnee  en  la  fondation  qui  s'ensuitc, 
womit  Volcyr  die  gleich  darnach  veroffentlichte  Theoderich- 
Urkunde  und  die  in  ihr  enthaltene  Beschreibung  des 
geschenkten  Gebietes  meinen  muss,  sowie  die  bereits 
erwahnte  Mitteilung  des  Abtes  Caspar  an  ihn,  dass  die 
bewusste  Inschrift  »pour  la  plus  part  efface  et  caducc  sei. 
Auf  jeden  Fall  konnen  wir  nicht  mehr  bestimmen,  was 
von  der  Grenzbeschreibung,  so  wie  sie  uns  Volcyr  in 
seiner  Abbildung  und  in  seiner  Ubersetzung  Ciberlieferte, 
wirklich  auf  dem  Steine  stand  und  was  er  selbst  erganzt 
hat.  Vielleicht  deuten  die  »et  cetera*  solche  Liicken  an, 
die  er  nicht  lesen  konnte,  vielleicht  auch  standen  sie  schon 
in  der  Inschrift.  Auch  ist  Volcyr  in  der  Wiedergabe  des 
Textes  anscheinend  nicht  konsequent,  denn  in  seiner  Uber- 
setzung hat  er  anscheinend  ganz  anders  geschriebene 
Worter  vor  sich  gehabt  ais  er  sie  in  der  Abbildung  gibt; 
namlich  nach  dteser  Ubersetzung  miisste  Gunsingum  rivum 
(rieux  de  Gunsinge)  und  Asgoua  (Asgoue)  dort  gestanden 
haben,  wahrend  die  Abbildung  Gunsinum  und  Ascouua 
zeigt.  Hatten  wir  nur  diese  von  Volcyr  edierte  Stein- 
inschrift  zur  Bestimmung  der  ehemaligen  Markgrenzen,  so 
konnten  wir  auf  ihren  Text  allein  keine  Untersuchung 
griinden.  Aber  wir  haben  ja  noch  andere  Bezeugungen 
derselben.  Andererseits  konnen  wir  aber  ohne  weiteres 
zugeben,  dass  die  auf  dem  von  Volcyr  beschriebenen  und 
abgebildeten  Steine  vorhandene  Inschrift  in  ihrem  letzten 
halb  unleserlichen  Teile  eine  Beschreibung  der  Mark- 
grenzen enthielt,    welche  sich  mit    der   in    der  Theoderich- 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmunster.  c6l 

und  der  Celsus-Urkunde  gegebenen  Beschreibung  derselben 
deckte. 

Bei  dieser  Gelegenheit  mOchte  ich  einen  Irrtum  be- 
richtigen,  welcher  leider  auch  in  eine  neuere  Arbeit  Ein- 
gang  gefunden  hat.  Grandidier1)  gibt  namlich  in  seiner 
Wiedergabe  der  Inschrift  den  merkwiirdigen  Wortlaut: 
terram  Zabernensem  de  fonte  cisternata  etc.  Davon 
steht  aber  bei  Volcyr,  aus  welchem  Grandidier  geschopft 
haben  will,  nichts,  sondern  an  der  betreffenden  Stelle  steht 
hinter  »terramc  die  Abkiirzung  Z.  C*),  was  nach  den  Regeln 
der  Diplomatik  nicht  anders  als  >et  cetera*  gelesen  werden 
kann,  niemals  aber  »Zabernensem«.  Sigrist8)  hat  diesen 
Fehler  getreulich  nachgedruckt,  leider  aber  auch  Pertz4), 
und  Fritz »)  stiitzt  darauf  alien  Ernstes  seine  Behauptung, 
dass  Zabern  und  sein  Gebiet  zu  der  Schenkung  an  Maurs- 
miinster,  zur  marca  Aquileiensis,  gehttrt  habe.  Ich  denke, 
dass  dieser  Irrtum  nun  endgiiltig  aus  der  Literatur  ver- 
schwinden  wird. 

Wann  ist  nun  diese  Steininschrift  entstanden?  Nach 
dem  Catal.  Maur,,  wie  eingangs  erw£hnt,  bei  Wiederauf- 
bau  der  durch  Brand  zerstOrten  Klosterkirche,  828  oder 
auch  etwas  spater,  zur  Zeit  des  Abtes  Celsus.  Dies  ist 
jedoch  schon  deshalb  nicht  mflglich,  weil  unter  den  zu 
dieser  Inschrift  in  engster  Beziehung  stehenden  Abbil- 
dungen  von  Personen  auch  Alexander  P.  P.  erschetnt, 
womit  nur  der  Papst  Alexander  III.  gemeint  sein  kann. 
Er  halt  namlich  in  seiner  Hand  eine  Rolle  oder  Spruch- 
band,  auf  welcher  sich  die  Schlussatze  seiner  Bulle  von 
1 1 79  befinden  sollen;  ferner  hat  es  weder  zu  Childeberts  I. 
oder  Childeberts  II.  oder  Theoderichs  IV.,  noch  zu  des 
Abtes  Maurus  oder  des  Abtes  Celsus  Zeiten,  welche  doch 
tiberhaupt  nur  in  Betracht  kommen  konnen,  einen  Papst 
Alexander  gegeben.  Ist  aber  Alexander  III.  gemeint  und 
nehmen  wir  an,  dass  seine  Bulle  zur  Zeit,  als  man  sie  in 
einer  Inschrift  benutzte,  schon  einige  Zeit  gegeben  gewesen 
sein    muss,    so    gelangen    wir    fur    die   Anbringung    dieser 


*)  a.  a.  O.  —  a)  Vgl.  iiber  diese  Abkiirzung  p.  559,  Anm.  5.  — 
•)  a.  a.  O.  —  4)  cf.  Anm.  8,  p.  531.  —  6)  J.  Fritz,  Das  Territorvum  des 
Bistums  Strassb.  um  die  Mitte  des  14.  Jahrh.  und  seine  Geschichte 
(1885),  p.  9. 

37* 


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562 


Herr. 


Bulleninschrift,  damit  aber  der  ganzen  Steininschrift,  in 
eine  Zeit  nach  1179.  Auf  dieselbe  Zeit  des  12.  saec.  weisen 
aber  vor  allem  der  gauze  Schriftcharakter  und  die  ge- 
brauchten  Abkttrzungen  (nach  Volcyrs  Abbildung).  Ganz 
besonders  ist  auf  die  wie  ein  Z  geformte  Abkdrzung  fur 
»etc  hinzuweisen,  welche  im  12.  saec.  vorkommt.  Ja, 
auch  die  nach  der  Abbildung  des  Catal.  Maur.  bereits 
beschriebene  Bauform  der  inmitten  der  Inschrift  vorhan- 
denen  Klosterkirche  scheint  auf  diese  Zeit  hinzudeuten. 
Wir  konnen  also  den  Abt  Celsus  als  Urheber  der  Inschrift 
nicht  gelten  lassen,  miissen  vielmehr  feststellen,  dass  die- 
selbe frtthestens  am  Ende  des  12.  Jahrhunderts  ent- 
standen  ist.  Der  ausfuhrende  Kiinstler  ist  anscheinend 
ein  Klosterbruder  namens  Rembolt  (=  Keinbold)  gewesen, 
nach  der  von  Volcyr  angegebenen,  ebenfalls  dort  vor- 
handen  gewesenen,  Inschrift: 

Ecce,  pio  more  dat,  Martini  sub  honore. 
Cum  votis,  iste  Rembolt  opus  hoc  tibi,  Christe1). 
So  stellt  sich  also  diese  Steininschrift  als  die  jungste 
und,  wegen  der  unsicheren  Cberlieferung  des  Textes  der 
Markbegrenzung,  als  die  unbedeutendste  Quelle  fur  unsere 
Untersuchung  heraus.  Sie  benutzt  die  gefalschte  Urkunde 
des  Childebert,  die  nachgefertigte  Theoderichurkunde  und 
die  Celsus- Urkunde  des  12.  saec.8).  Die  Zusammenstellung 
ist  ziemlich  gedankenlos  gemacht  worden.  Es  ist  namlich 
Theodericus  als  »filiust  des  KOnigs  Hildebertus  angegeben, 
weil  der  Verfasser  mit  den  historischen  PersOnlichkeiten 
nicht  mehr  vertraut  war  und  das  in  der  Theoderich- 
Urkunde  vorkommende  »parensc  wortlich  nahm,  so  dass 
naturlich  Childebert  als  Vater  des  Theoderich  erscheinen 
musste.  Zufallig  hat  nun  auch  Childebert  II.  einen  Sohn 
Theoderich  (II.)  gehabt,  so  dass  der  Verfasser  gar  nicht 
zogerte,  den  »Theodericus,  filius  predicti  regisc  (sc.  Hilde- 
berti)  als  Bestatiger  der  Schenkung   hinzustellen.   obgleich 


f)  Volcyr  ist  nicht  ganz  War.  Es  ist  mdglich,  dass  Rembolt  nur  die 
(gemalten?)  Abbildungen  links  und  rechts  der  Steininschrift  geschaffen  hat. 
—  *)  Die  Sache  liegt  also  grade  umgekehrt  wie  Fritx,  a.  a.  O.,  es  darstellt. 
Er  meint  namlich,  die  Theoderich-Urkunde  sei  auf  Grrund  der  Steininschrift 
gefalscht  worden,  wlhrend  sie  ihrerseits  der  Steininschrift  mit  tar  Grundlage 
diente. 


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Die  Schenkung  der  Mark  MaursmQnster.  563 

doch  Theoderich  IV.  dies  ist  und  nach  der  Klostertradition 
nicht  Childebert  II.,  sondern  Childebert  I.  der  Schenkgeber 
sein  sollte.  Zur  Zeit  des  Celsus  w&ren  solche  Fehler  doch 
noch  nicht  moglich  gewesen.  Es  ist  ferner  die  Umschrift 
der  Celsus-Urkunde  wortlich  abgeschrieben  worden,  und 
2 war  mit  dem  Fehler:  usque  ad  annum  primum  imperii 
Lodovici  explentur  anni  octingenti  XXVIII.  Wie  wir 
nachgewiesen  haben,  ist  dies  nur  auf  Rechnung  des  Fal- 
schers  dieser  Celsus-Urkunde  zu  setzen,  welcher  seine  Vor- 
lage  nicht  mehr  gut  lesen  konnte  und  deshalb  den  Fehler 
in  sein  Machwerk  aufhahm.  Von  hier  hat  es  der  Verfasser 
der  Steininschrift,  ohne  weiter  nachzudenken,  ubernommen. 
Dies  kann  also  auch  nicht  vor  der  Mitte  des  1a.  saec. 
geschehen  sein.  Die  Benutzung  dieser  Vorlagen  stiitzt 
also  unsere  Ansicht,  dass  die  Steininschrift  erst  am  Ende 
des  12.  saec.  entstanden  sein  kann.  Dass  nattirlich  diese 
Inschrift  nicht  die  geringste  Beweiskraft  fur  die  Tats&ch- 
lichkeit  der  an  Maursmunster  gemachten  Schenkung  der 
Mark  durch  Childebert  und  deren  Bestatigung  durch 
Theoderich  hat,  wie  der  Catal.  Maur.  bei  Erwahnung  der- 
selben  behauptet !),  liegt  auf  der  Hand. 


Fassen  wir  die  Ergebnisse  dieser  Prtlfung  unserer 
Quellen  zusammen,  so  ergibt  sich  also: 

Ein  Original,  in  welchem  sich  die  Begrenzung  der 
nicht  schon  unter  Childebert  II.,  noch  weniger  unter  Chil- 
debert I.,  sondern  erst  unter  Theoderich  IV.  an  das  Kloster 
Maursmunster  vergabten  Marca  Aquileiensis  findet,  ist  nicht 
mehr  vorhanden;  die  Urkunde  von  724  ist  im  Jahre  827 
verbrannt.  Im  Jahre  828  stellte  der  Abt  Celsus  ein  Ver- 
zeichnis  der  Klostergttter  im  Elsassgau  auf,  welchem  er 
eine  Notiz  tlber  die  konigliche  Schenkung  der  Mark  und 
ihre  Grenzen  vorausschickte ,  wobei  er  aber  geflissentlich 
den  Namen  des  Childebert  als  des  Schenkers,  anstatt  des 
Theoderich,  einfuhrte.  Auch  diese  Aufzeichnung  des  Celsus 
ist  nicht  mehr  vorhanden.  Auf  Grund  dieser  Notiz  des 
Celsus  wurde  dann   im   10.  oder  11.  Jahrhundert   etwa,   als 

')  P-  56. 


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564  Herr. 

man  Besitztitel  brauchte,  zun&chst  eine  Urkunde  Chil- 
deberts  I.  hergestellt,  welch  em  bald  darauf  eine  Be- 
st&tigungsurkunde  Theoderichs  IV.  folgte.  Diese  letztere, 
welche  also  aus  einer  urspriinglichen  Schenkungsurkunde 
zu  einer  Best&tigungsurkunde  umgepr&gt  worden  war,  eine 
inhaltlich  wie  technisch  vollendete  F&lschung,  gait  seitdem 
als  Hauptbeweisurkunde  des  Klosters  bis  in  die  Zeit  des 
18.  Jahrhunderts,  ja  bei  kritiklosen  Geschichtsschreibern 
gilt  sie  als  solche  heute  noch.  Sie  enthalt  aber  den  auf 
der  Grundlage  der  alten  Celsus-Aufzeichnung  beruhenden 
Wortlaut  der  Markbegrenzung,  wie  er  also  wahrscheinlich 
in  der  echten  Theoderich-Urkunde  gelautet  hat.  Im  12.  saec. 
ist  dann  parallel  mit  der  Aufzeichnung  des  tatsachlichen 
damaligen  Giiterbestandes1)  eine  andere  Giiteraufzeichnung 
veranstaltet  worden,  welche  den  Decknamen  des  Celsus 
erhielt,  welche  aber  nicht  nur  die  seinerzeit  von  Celsus 
selbst  aufgezeichneten  Besitzungen  im  Elsass  umfasste,  son- 
dern  auch  eine  grosse  Anzahl  lothringischer  Giiter,  welche 
vermutlich  nach  der  Zeit  des  Celsus  dem  Kloster  geschenkt 
worden  waren.  Man  wollte  damit  zeigen,  wie  viel  Giiter 
das  Kloster  friiher  einst  mehr  besessen  hatte,  wie  die 
friiheren  KOnige  so  treu  fur  dasselbe  gesorgt  hatten,  und 
wie  das  Kloster  rechtlich  noch  immer  einen  Anspruch  auf 
alles  habe,  was  ihm  seitdem  verloren  gegangen  war.  Die 
in  dieser  spateren  Celsus-Urkunde  enthaltene  Beschreibung 
der  Markgrenzen  geht  auf  dieselbe  Quelle  zuriick,  wie  die 
Theoderich-Urkunde,  namlich  auf  die  urspriingliche  Auf- 
zeichnung des  Celsus.  Endlich  am  Ende  des  12.  saec. 
entstand  jene  merkwiirdige ,  jetzt  verschwundene  Stein- 
inschrift  in  der  Klosterkirche  zu  Maursmunster,  welche  zum 
grOssten  Teile  aus  der  unechten  Celsus-Urkunde  entnommen 
ist.  Die  Ansicht,  als  ob  alle  drei  Quellen,  die  gefalschte 
Theoderich-Urkunde,  die  jetzige  Celsus-Urkunde  und  die 
Steininschrift ,  auf  denselben  Autor,  namlich  auf  den  Abt 
Celsus  zuruckgehen,  wie  es  Sigrist1)  und  Gauss3)  behaupten, 
ist  nach  unserer  Untersuchung  nicht  mehr  als  giiltig  anzu- 
erkennen. 


l)  Giitenirkunde  des  Meinhard.  —  *)  a.  a.  O.  p.  32  (Anm.).  —  8)  Clauss, 
hist.-topogr.  Wdrterb.  des  Elsass,  p.  304. 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmiinster.  565 

Dies  ist  die  Geschichte  unserer  Quellen.  Sie  enthalten 
die  Markbegrenzung  nicht  mehr  als  authentische  Urkunde, 
aber  in  einer  Form,  welche  der  ursprunglichen,  vielleicht 
bis  auf  verschwindende  DifFerenzen,  gleich  ist,  so  dass  wir 
annehmen  diirfen:  was  das  Kloster  stets  als  Gebiet  der 
(durch  Theoderich  IV.  geschenkten)  Marca  Aquileiensis 
bezeichnet  hat,  ist  es  auch  tatsachlich  gewesen. 


IV.  Die  Grenzen  der  ehemaligen  Mark  Maursmiinster. 

Die  Untersuchung  iiber  die  Quellen  hat  ergeben,  dass 
sowohl  der  in  der  heutigen  Celsus-Urkunde  als  auch  der 
in  der  heutigen  Theoderich-Urkunde  enthaltene  Text  der 
Markbegrenzung1)  auf  die  gemeinsame  Vorlage  der  ersten 
Celsus-Aufzeichnung  zuruckgeht.  Der  Text  stimmt  auch 
fast  wOrtlich  iiberein,  nur  fehlt  bei  dem  Text  der  Celsus- 
Urkunde  der  Anfang,  welcher  bei  der  Theoderich-Urkunde 
erhalten  ist.  Wir  stellen  aus  beiden  folgenden  Wortlaut 
zusammen,  indem  wir  die  anscheinend  altesten  Wort- 
formen  ausw&hlen: 

de  ponticulo  ad  Suenheim  usque  ad  publi- 
cam  stratam1)  Tabernensem  ac  deinde  ad 
stratam  Marlegensem^),  hinc terminum  de  fonte 
cisternata  cum  adjacentibus  suis*)  usque  ad  Gun- 
sinum  rivum  indeque  ad  montem  Cuobergum*), 
per  fraxinetutn  ad  locum  qui  vocatur  Ascouua6) 
et  sic  per  fluvium  Soma7)  usque  ad  crucem 
petrinam,  tunc  demum  ad  Mauri  rivum. 

Ich  will  gleich  an  dieser  Stelle  drei  alte  deutsche 
tJbersetzungen  dieser  Grenzbeschreibung  geben,  auf  welche 


*)  Der  Text  der  Steininschrift  bleibt  als  unsicher  ausser  Betracht.  — 
*)  Schopflin  hat  stradam,  cf.  p.  536.  —  8)  Schdpflin  u.  Grandidier:  Marie- 
jensem.  Allein  Marlegia  ist  die  alteste  Form  des  Ortsnamens.  cf.  p.  536  u. 
545.  —  4)  cum  adj.  suis  stand  viell.  nicht  in  dem  Urtext,  da  die  Celsus-Urk. 
es  nicht  hat.  —  6)  Celsus-Urk.:  Cobergum.  —  *)  Diese  Lesart  ergibt  sich 
aus  dem  Vergleich  von  Aschouua  bei  Grandidier  u.  Schdpflin  und  Ascowa 
bei  der  Celsus-Urk.  —  ')  Grandidier  u.  Sch6pflin:  Sornam,  was  zwar 
grammatisch  richtiger  ist,  aber  wahrsch.  doch  nicht  so  in  dem  alten  Mero- 
wingerstil  gelautet  hat. 


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566  Herr. 

ich  sp&ter  noch  zurttckkommen  werde.  Die  eine  (A)  findet 
sich  in  dem  Fasz.  G.  1373  des  Bez.Arch.  Strassb.,  in  einer 
Schrift,  welche  den  Titel  fuhrt:  Confirmatio  privilegiorum, 
und  welche  nur  Abschriften  alter  Maursmunsterer  Privi- 
legien  enthalt.  In  einer  darin  vorhandenen  Obersetzung 
der  Theoderich-Urkunde  aus  dem  Anfang  des  16.  saec. 
lautet  die  Begrenziing: 

Von  dem  Brucklin  zu  Schweinheym  byfi  an 
Zabern  ftrass  vnd  Marley  ftrass,  Darnach  von 
dem  gezufternten  brunen  bifi  an  gungfiheym 
Bach,  Darnach  bifi  an  den  kuberg  durchgonde 
bifi  an  die  efchowe,  vnd  alfo  durch  die  Somen 
gonde  bifi  zu  dem  fteinen  crutz,  vnd  zu  dem 
hinderften  bifi  an  morfimunfter  bach. 

Die  andere  (B)  findet  sich  bei  Hertzog  in  der  »Edel- 
sasser  Cronickt »),  also  aus  dem  Ende  des  16.  saec,  und 
zwar  ebenfalls  in  einer  Obersetzung  der  Theoderich-Urkunde. 
Sie  lautet: 

von  dem  Burklein  zu  Hugenheim2)  bifi  an  die 
Zaberer  Landtftrafi,  vnd  hernach  bifi  an  die 
ftrafi  des  Stattlin  oder  Dorffs  Marlenheim, 
hernach  bifi  an  den  Marckstein  von  den  Ziftern 
Brunnen  mit  seiner  zugehOrung  vnd  begriff  vnd 
einfchlufi  bifi  zu  dem  Gunfibechlin,  bifi  an  den 
Kuberg,  furter  an  das  ort,  fo  da  genant  wirdt 
Afcha,  vnd  alfo  furter  durch  den  flufi  die  Sorr, 
bifi  zun  fteinen  Creutz,  vnd  letftlich  bifi  zur 
Maurbach. 

Die  dritte  (C)  ist  in  einem  gegen  Ende  des  17.  saec. 
niedergeschriebenen  Auszug  aus  den  Rechten  des  Klosters 
Maursmiinster  enthalten,  in  Faszikel  H.  558  des  Strass- 
burger  Bezirksarchivs.  Das  Schriftstiick  f&ngt  folgender- 
massen  an: 

Erftlichen  vermog  konigs  Theoderici  in  Franck- 
reich  Confirmation  gehoren  St.  Marten  vndt  dem 
Clofter  Maurfmiinfter  alleine  zue:  grundt  vndt 
boden,  waffer  vndt  weyde,  walde,  Acker  vndt 
matten,  gebawen  vnd  vngebawen  von  dem  bruckel 

»)  II,  p.  32.  —  «)  sic! 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmiinster.  cftn 

zu  Schweinheim  ahn  bis  an  die  Zaberer  landt- 
ftraffe,   vnd   hernach   bis  ahn  die  Marlnheimer 
ftraffe,   hernach  an   den  Marcktftein  bey   dem 
Zifterner     brunne     bis     zu     der    Gunselbach, 
ferners  bis  an  den  Kuhberg,  von  dannen  bis  ahn 
den  orth,  der  da  genandt  wirdt  Affoua,  vnd  alfo 
furter  durch  den  flufi  die  Soma  bis  zum   fteiner^r 
Creiitz  vnd  letzlich  bis  zue  der  Maurbach. 
Von    diesen  Ubersetzungen   stiitzt    sich   die   erste   und 
dritte  anscheinend  auf  den  im  Kloster  gebr&uchlichen,  die 
zweite  anscheinend  auf  den  von  Bruschius  verOffentlichten 
Text,  obgleich  ich  nicht  sagen  kann,  woher  die  merkwurdige 
Lesart  Hugenheim  anstatt  Schweinheim  staramt. 

Zur  Bestimmung  des  Gebietes  der  Mark  nach  diesen 
Grenzangaben  leistet  uns  nun,  wie  bereits  Fuchs ')  und 
Sigrist2)  mit  Recht  bemerkt  haben,  die  Celsus-Urkunde 
gute  Dienste.  Diese  verzeichnet  n&mlich,  wie  wir  bei 
Beleuchtung  dieser  Urkunde  gesehen  haben,  innerhalb  des 
schiefen  Quadrates,  welches  von  der  die  Markbegrenzung 
enthaltenden  Umschrift  eingeschlossen  ist,  die  zur  Mark 
Maursmiinster  gehOrigen  Ortschaften  unter  dem  Bilde  kleiner 
Hauschen8).  Die  Zusammenstellung  stammt  aus  dem  An- 
fang  des  12.  saec.,  und  auch  die  Ortsnamen  haben  die 
Namensform  jener  Zeit.  Sie  fullen  aber  das  Gebiet  aus, 
welches  schon  im  8.  und  9.  saec.  die  Mark  ausmachte. 
Die  Markgrenze  muss  also,  vom  Kloster  Maursmiinster  aus 
gerechnet,  ausserhalb  dieser  Markorte  liegen,  diese  also 
selbst  einschliessen  und  sich  fur  die  nordliche,  ostliche  und 
siidliche  Grenze  unter  Umstanden  mit  den  heutigen  Bann- 
grenzen  derselben  decken.  Diese  Orte  fuhren  auf  der 
Celsus-Urkunde  (nach  der  Abschrift  des  Catal.  Maur.) 
folgende  Namen: 

Ovderde*)  villa.  Bura.  Sueinheim.  Leobardi 
villa.  Ritanburc5).  Signum  Christi.  Dumphilesdal. 
Hemmingesbura.    Duranbach.    Dillerescilla.     Wal- 


!)  [A.  Fuchs],  Die  Marca  Aquileiensis  oder  Eichelmark,  im  Jahrb.  f. 
Gcsch.,  Sprache  u.  Litt.  Els.-Lothr.  1888,  p.  123.  —  ■)  a.  a.  O.  p.  67. 
—  8)  Vgl.  p.  541  f.  —  *)  Die  Bnchstaben  O  und  v  sind  in  der  Urkunde 
ineinander  geschrieben.  —  6)  Genauer:  Ritanburuc,  aber  dies  ist  falsch 
abgeschrieben. 


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568  Herr. 

deneshoven.  Suabowilare.  Domni  Petri.  Hegeiheim. 
Godenhusa.     Gareburc  *). 

In  dieser  Reihenfolge  sind  die  Orte  um  das  Mittelbild 
gruppiert,  und  diese  Anordnung  entspricht  genau  der 
geographischen  Lage,  von  Norden  anfangend  uber  Osten, 
welche  dieselben  gegeniiber  Maursmiinster  als  Mittelpunkt 
der  Mark  einnehmen.  Es  sind  16  Orte,  und  merkwurdiger 
Weise  fehlt  Hiiltenhausen,  welches  im  Anfang  des  12.  Jahr- 
hunderts  in  Maursmunsterer  Urkunden  doch  als  »Hilden- 
husen*  vorkommt.  Es  ist  deshalb  mit  grosser  Wahrschein- 
lichkeit  zu  vermuten,  dass  in  der  ursprunglichen  Celsus- 
Aufzeichnung,  der  Vorlage  der  heutigen  Celsus-Urkunde, 
dieses  Dorf  fehlte,  weil  es  zu  des  Abts  Celsus 
Zeiten  noch  nicht  bestand.  Der  Verfasser  der  Celsus- 
Urkunde  hat  dies  einfach  so  iibernommen,  ohne  den  zu 
seiner  Zeit  bestehenden  Ort  hinzuzufugen.  In  der  Skizze 
der  Narratio  historica*)  in  H.  574  des  Bez.  Archivs  Strass- 
burg  ist  Garburg  vergessen  worden,  und  in  der  von 
Hanauer,  GlOckler  und  Sigrist  davon  veroffentlichten 
Abbildungs)  fehlt  sogar  noch  Waldeneshoven  (heute 
St.  Gallen?)*).  Die  in  G.  1373  des  Bez.  Arch.  Strassb.  vor- 
handene,  ebenfalls  bereits  erw£hnte  Skizze  gibt  dieselben 
Namen  wie  die  Abschrift  im  O.tal.  Maur.,  mit  nur  wenigen 
Abweichungen  (Qderde  villa,  falsch  abgeschrieben,  indem 
die  beiden  ineinander  geschriebenen  Buchstaben  O  und  v 
alsQ  gelesen  wurden;  Sveinheim;  Duranbachii;  Dillerecilla ; 
Waldensis  hoven;    Svvabovilare;    Hegenheim;   Garebergh). 

Diese  Orte  geniigen  uns  vollstandig,  um  die  ehemaligen 
Grenzen  der  Mark  im  Anfang  des  9.  saec,  wie  sie  dem- 
nach  auch  in  der  Schenkung  lauteten,  zu  bestimmen.  Wenn 
wir.  wie  Sigrist,  noch  solche  Orte  hinzunehmen,  welche 
spater   auch   einmal    zu  Maursmiinster  gehorten,   ohne   mit 


*)  G«nauer:  Garebeurc,  was  aber  auch  nur  falsch  abgeschrieben  ist.  — 
f)  cf.  p.  531,  Aom.  10.  —  8)  cf.  p.  539,  Anm.  3  u.  p.  540,  Anm.  1.  — 
*)  Diese  drei  geben  nicht  einmal  die  Namen  genau  nach  dem  Wortlaut  der 
Skizze.  Hier  lauten  die  Namen  deutlich:  Oderde  villa,  Bura,  Sueinheim, 
Leobardi  villa,  Reit  tan  burg,  Signum  Christi,  Dumphelsdal,  Hemingesbura, 
Duranbach,  Leogardici  cella,  Waldeneshoven,  Suabevilare,  Domini  Petri, 
Hegenheim,  Godenhusa,  also  sind  sie  auch  ziemlich  genau  abgeschrieben  und 
nur  wenig  modernisiert. 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmttnster.  cftg 

die  ursprtingliche  Mark  zu  bilden,  oder  auch  eine  Anzahl 
Ortlichkeiten,  innerhalb  der  Mark  liegend,  welche  noch  im 
12.  saec.  wahrscheinlich  nur  Plurnamen  oder  einzelne 
H&user1)  waren,  so  kann  dies  nur  verwirren.  Jedenfalls 
bildeten  zur  Zeit  des  Celsus  nur  diese  16  Orte  die  Mark 
Maursmiinster,  und  damit  haben  wir  allein  zu  rechnen. 

Die  Lage  dieser  Orte  ist  im  allgemeinen  klar.  Wo 
wir  vielleicht  heute  keine  solchen  Namen  mehr  finden,  hilft 
uns  die  Skizze  aus  H.  574  aus,  welche  die  einzelnen  Namen 
mit  »vulgoc  oder  durch  andere  Zusatze  nach  den  Verh£lt> 
nissen  ihrer  Zeit,  des  18.  saec,  erkl£rte,  wie  es  uns  die 
Abbildung  bei  Hanauer  usw.  zeigt.  Oderde  villa  ist  Otters- 
weiler;  Bura  ist  verschwunden,  die  Skizze  setzt  hinzu:  vulgo 
Btirhoff,  also  im  17.  saec.  nur  noch  ein  Gehoft,  welches 
jetzt  auch  nicht  mehr  vorhanden  ist  und  woran  der  Flur- 
name  Bttrfeld  zwischen  Ottersweiler  und  Schweinheim 
erinnert2);  Sueinheim  =  Schweinheim;  Leobardi  villa 
—  Lochweiler 3) ;  Ritanburc  —  Reutenburg;  Signum 
Christi  —  Singrist*);  Dumphilesdal  =  Dimbsthal;  Hem- 
mingesbura  hat  in  der  Skizze  H.  574  den  Zusatz  »pagus 
destructus«,  existierte  also  im  18.  saec.  nicht  mehr6),  heute 
erhebt  sich  an  dessen  Stelle  das  Dorf  Hengweiler;  Duran- 
bach  hat  ebenfalls  den  Zusatz  »pagus  destructusc,  also  gilt 
von  ihm  dasselbe  wie  beim  vorhergehenden  Ortsnamen, 
doch  ist  es  nicht  wieder  aufgebaut,  und  man  kann  nur 
vermuten,  dass  es  seinen  Namen  von  einem  Bache  trug, 
welcher  vielleicht  der  heutige  Dorrenbach^  ein  Nebenfluss- 
chen  der  Mossel  bei  Reinhardsmunster  ist,  so  dass  der  Ort 
zwischen    Hengweiler    und    Reinhardsmtinster    zu    suchen 


*)  z.  B.  Salenthal,  welches,  wie  wir  sehen  werden,  ausserhalb  der 
Markgrenze  lag;  Sibenich  D  aim  ate,  Buchberg  =  Siebeneich,  Thalmatte,  Buchen- 
berg;  Scafusa  =  Schafhaus;  Einsidelen  =  eine  Einsidelei.  —  Allerdings  er- 
scheint  Salahendal  im  Anf.  des  12.  saec.  als  Ort  der  Mark  (Urk.  des  Mein- 
hard),  aber  damit  ist  nicht  bewiesen,  dass  es  im  9.  saec.  dazugehOrte.  Der 
Ort  liegt  n&mlich  siidlich  der  Wasserscheide,  welche  wir  nun  einmal,  nach 
alter  Frankensitte,  als  Grenze  ansehen  mtissen.  —  •)  Nach  Fuchs,  a.  a.  O. 
p.  123.  Nach  Sigrist,  a.  a.  O.  p.  74,  gibt  es  im  Bann  Schweinheim  ein 
Gewann  Burhof.  —  8)  cf.  Exkurs  I,  p.  594,  Anm.  2.  —  *)  Die  Skizze  setzt 
hinzu:  vulgo  Sincrist.  —  *)  Nach  Sigrist,  a.  a.  O.,  im  3pjahrigen  Krieg 
zerstOrt. 


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570  Herr. 

sein  wird1);  Dillerescilla  =  Reinhardsmunster*);  Waldenes- 
hoven  ist  nicht  mehr  vorhanden,  muss  aber  im  17.  saec. 
noch  existiert  haben,  weil  es  auf  der  Skizze  in  H.  574 
ohne  Zusatz  steht,  und  ist  wahrscheinlich  identisch  mit  dem 
heutigen  Weiler  St.  Gallen1);  Suabowilare  ==Schwebweiler; 
Domni  Petri  =  Thai*);  Hegeiheim  =  Hagen;  Godenhusa 
=  Gottenhausen;  Gareburc  =  Garburg. 

Diese  Ortschaften  sind  uns  hauptsachlich  fur  einen 
Teil  der  nordlichen,  dann  aber  vor  allem  fOr  die  Ostliche 
und  sOdliche  Grenze  der  Mark  wichtig.  Werden  wir  aus 
der  Grenzbeschreibung  eine  Grenzlinie  herstellen  kOnnen, 
welche  diese  Orte  einschliesst ,  dann  wird  dieselbe  richtig 
sein.  Wir  durfen  uns  aber  nicht  von  diesem  Verzeichnis 
allein  leiten  lassen,  sondern  miissen  zun&chst  suchen,  die 
Einzelheiten  der  Grenzbestimmung  der  Theoderich-Urkunde 
zu  erklaren  und  festzulegen.  Jenes  Ortsverzeichnis  gibt 
uns  im  allgemeinen  an,  wo  die  Grenze  sich  hingezogen 
haben  muss,  die  Grenzbestimmung  legt  sie  aber  erst  fest. 
Suchen  wir  also  die  Grenzbeschreibung  zu  erklaren. 

Fuchs6)  hat  bis  jetzt  die  beste  Untersuchung  daruber 
geliefert  und  ist  auch  zu  annehmbaren  Resultaten  gelangt. 
lch  kann  deshalb  im  allgemeinen  auf  seine  Ausfiihrungen 


*)  Nach  Fuchs,  a.  a.  O.  p.  124,  heisst  ein  Gewann  bei  dem  GehoTte 
Buchberg  (bei  Reinhardsmunster)  ebenfalls  Durcnbach.  —  *)  In  der  Skizze 
H.  574  erscbeint  es  als  Leogardici  cella  vulgo  Dillersmunster,  womit  stimmt, 
dass  in  der  Celsus-Urkunde  des  Catal.  Maur.  der  Schutzheilige  von  Dilleres- 
cilla als  St.  Leodegarius  angegeben  ist,  welcher  heute  noch  der  Heilige  von 
Reinhardsmiinster  ist.  Der  alte  Ort  Dillersmunster  ging  mit  der  Zeit  ab  und 
an  seiner  Stelle  erhob  sich  der  heutige,  1616  durch  Graf  Reinhard  von  Hanau- 
Lichtenberg  neugegrundete  Ort.  —  9)  Der  Name  St.  Gallen  koramt  von  einer 
Kapelle  des  h.  Gallus,  welche  heute  noch  in  modernisierter  Gestalt  sich  dort 
erhebt.  Im  »Reichsland  Els.-Loth.«  III,  sub.  »Waldhofen«  ist  es  als  wahr- 
scheinlich hingestellt,  dass  diese  Kapelle  ausserhalb  des  ebemaligen  Waldenes- 
hoven  lag,  dass  also  der  nm  dieselbe  entstandene  Ort  nicht  mit  Waldenes- 
hoven,  welches  spfiter  abging,  identisch  ist.  In  Dinghofsprflchen  des 
18.  saec.  (Bea.  Arch.  Strassb.  H.  648)  von  Thai,  Schwebweiler  und  St 
Gallen  wird  aber  Waldshoffen  und  St.  Gallen  als  identisch  gebraucht,  so  dass 
doch  wohl  beides  dasselbe  ist.  —  4)  Der  KirchenheiKge  war  nach  der  Celsus- 
Urkunde  des  Catal.  Maur.  der  heil.  Petrus.  Der  neuere  Name  des  Ortes 
kommt  aus  der  Bezeichnung  »im  Thal«,  welche  dann  Ortsname  wurde  (so 
noch  in  den  Dinghofspruchen  von  1727  und  1742;  H.  648  des  Bez.  Arch. 
Strassb).  —  6)  a.  a.  O.  p.   125  ff. 


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Die  SchenkuDg  der  Mark  Maursmiinster.  57 1 

verweisen.  Immerhin  sind  noch  einige  Fragen  zu  erledigen, 
und  ausserdem  hat  auch  Fuchs  eine  Lucke  in  der  Grenz- 
beschreibung  nicht  ausfiiilen  kOnnen,  zu  welcher  ich  zweck- 
dienliche  Angaben  machen  zu  konnen  glaube. 

Zunachst  ist  es  anzuerkennen,  dass  Fuchs  mit  der 
falschen  Obersetzung  des  >ad  Suenhehm  gebrochen  hat. 
Gewiss,  wenn  man  von  dem  Bruckchen  bei  Schweinheim, 
also  von  dem  siidwestlich  von  diesem  Orte  tiber  den  Kuh- 
bach  fiihrenden  Brftckchen,  ausgehen  will,  kann  man  wohl 
auch  an  die  publica  strata  Tabernensis  gelangen,  wo  die 
Grenze  weiterlauft;  es  ist  nicht  nOtig,  dass  man  den  Ort 
Schweinheim  dabei  ausschliesst,  wenn  man  die  Grenze  nur 
dem  Kuhbach  entlang  und  dann  der  Banngrenze  nach- 
gehen  lasst.  Dieser  Weg  ist  aber  nicht  selbstverstandlich 
und  hatte  deshalb  unbedingt  in  der  Grenzbeschreibung 
bemerkt  werden  mdssen.  Andererseits  wQrde  aber  auch 
die  Verbindung  nach  ruckwarts  mit  dem  Mauri  rivus  voll- 
standig  fehlen.  Dieser  Mauri  rivus  ist,  wie  Fuchs  nach- 
weist  und  bereits  Dag.  Fischer')  richtig  vermutet  hat, 
sicher  der  Mosselbach  *),  aber  dann  mttsste  unbedingt  in 
der  Grenzbeschreibung  stehen,  auf  welchem  Wege  man 
vom  Mauri  rivus,  wo  die  Beschreibung  aufhort,  an  das 
ponticulum  bei  Schweinheim  gelangt,  wenn  man  den 
Ottersweilerer  Bann,  welcher  innerhalb  des  geschenkten 
Gebietes  fallen  muss,  nicht  ausschliessen  will;  wenn  das 
Brtickchen  bei  Schweinheim  liegen  und  die  Grenze  dort 
anschliessen  sollte,  dann  konnte  man,  weil  die  Grenz- 
beschreibung nichts  Naheres  angibt,  nur  so  vom  Mauri 
rivus  nach  dem  ponticulum  gelangen,  dass  man  diesem 
Bach  aufwarts  bis  zur  EinmQndung  des  bei  Schweinheim 
vorbeifliessenden  Kuhbaches  folgt  und  dann  diesem  Kuh- 
bach aufwarts  geht  bis  an  das  betreffende  ponticulum;  eine 


*)  Dag.  Fischer,  Die  Bnrgen  Gross-  nnd  Klein-Geroldseck  (1875),  P-  5^- 
—  *)  Nach  Grandidier,  hist  de  PegL  I,  p.  331  =  ruisseau,  qui  baigne  les 
murs  de  Pabbaye,  er  deutet  anscheinend  also  Mauri  rivus  ah  muri  rivus.  In 
der  Anm.  zu  Nr.  34  der  pieces  justific.  ebenda  nennt  er  es  das  Miirbachlein. 
Nach  Glockler,  a.  a.  O.  p.  225  =■  Miirbachel  oder  Kohbach  (Kothbach), 
welcher  bei  Schweinheim  vorbeifliesst.  Sigrist,  a.  a.  O.  p.  73,  schliesst  sich 
letzterem  an.  Alle  diese  Ansichten  sind  ganz  und  gar  irrig,  weil  sie  der 
Situation  keine  Rechnung  tragen.     Vgl.  auch  Anm.   1,  p.  590. 


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57* 


Herr. 


solche  Grenzlinie  miisste  aber  in  einer  Grenzbeschreibung 
angegeben  sein,  und  ferner  wttrde  man  auf  diese  Weise 
den  Bann  Ottersweiler  ausschliessen.  Es  wird  also  keinem 
Zweifel  unterliegen,  dass  das  ponticulum,  wie  es  Fuchs 
annimmt,  nur  iiber  den  Mosselbach  fiihren  konnte,  indem 
Ausgangs-  und  Endpunkt  der  Grenze  doch  zusamtnenfallen 
miissen.  Fuchs  hat  also  ganz  Recht,  wenn  er  behauptet, 
dass  >ad  Suenheimc  nur  bedeulen  k6nne  >in  der  Rich- 
tun  g  von  Schweinheim«;  besser  wiirde  man  wohl  noch 
iibersetzen  tauf  Schweinheim  zut.  Die  falsche  Ubersetzung 
»bei  Schweinheimt  haben  ubrigens  nicht  erst  die  neueren 
Ausleger  seit  Glockler  gegeben,  sondern  schon  die  alten 
Ubersetzungen,  welche  wir  anderen  Ortes  angefuhrt  haben, 
sind  in  diesen  Fehler  verfallen,  weil  sie  sklavisch  iiber- 
setzten,  ohne  der  Situation  Rechnung  zu  tragen.  Der  Sinn 
der  Grenzangabe  ist  vielmehr:  von  dem  als  bekannt  an- 
genommenen  Briickchen  iiber  den  Mosselbach  auf  Schwein- 
heim zu. 

Mit  der  Ubersetzung,   welche  Fuchs  nun  von  der  fol- 
genden    Angabe    gibt,    kann    ich    mich    indessen    weniger 
befreunden.     Usque  ad  publicam  stratam  Tabernensem 
soil  namlich  heissen:  immer  fort  auf  der  Zaberner  Heer- 
strasse.      Ich    bezweifle    doch    sehr,    ob    msque    adc    diese 
Bedeutung  jemals    gehabt   hat.     Wenn    sich   die   Situation 
nur   irgendwie    dem  Lauf   der    alten    Romerstrasse  Strass- 
burg — Zabern,    welche  damals  allein  in  Betracht   kommen 
konnte,  anpassen  lasst,    miissen  wir  zun&chst  bei  der  tradi- 
tionellen  Obersetzung  des  »usque  ad«,   wie  wir  sie  auch  in 
alten  merowingischen  Urkunden  noch  immer  finden  konnen, 
festhalten.    Dann  ware  aber  der  Sinn  zun&chst  dieser:  Von 
dem    genannten    Briickchen   geht   es  in   der  Richtung    auf 
Schweinheim  zu,  bis  der  eingeschlagene  Weg   die  Romer- 
strasse trifft.     Ist  diese  Annahme  nach   den   ortlichen  Ver- 
haltnissen  haltbar?     Fuchs  nimmt  an,  dass  die  Grenze  von 
Anfang   an   auf  der  Romerstrasse   hinlaufe,   dass   also    das 
Briickchen,  iiber  welches  sie  ziehe,  dasjenige  sei,    auf  wel- 
ch em  die  Romerstrasse   den  Mosselbach    iiberschritt;   diese 
Stelle  bcfindet  sich  da,  wo  die  Kantongrenze  nordlich  von 
Ottersweiler  iiber  diesen  Bach  geht,  und  die  Romerstrasse 
lasst  sich  auf  dem  Messtischblatt  von  da  aus  deutlich  nach 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmflnster.  573 

Osten    verfolgen.      Bei     dieser    Annahme    kann    natiirlich 
unsere  Obersetzung,   obwohl   sie   ganz   natiirlich  ist,    nicht 
stimmen,    vielmehr  w£ren    wir  dann    auf  die  tJbersetzung, 
welche  Fuchs  gibt,  angewiesen.    Allein  auch  diese  lasst  zu 
wiinschen  iibrig.  —  Dass  wir  der  Banngrenze    von  Otters- 
weiler  und  Schweinheim  im  allgemeinen    zu  folgen  haben, 
ist    klar,    besonders    deshalb,    weil    zu  Anfang    der   Grenz- 
beschreibung  keine  Strasse  angegeben  ist.     Da   ferner   die 
Orte,  welche  in  Betracht  kommen,  an  der  Grenze  der  Mark 
liegen,    wird    ihre    Banngrenze    wahrscheinlicherweise    die 
Markgrenze   darstellen.     Diese    f&llt   heute   aber   unzweifel- 
haft  mit  dem  Lauf  der  alten  Romerstrasse  zusammen,  und 
dies  wiirde    allerdings   fur   die  Ubersetzung   und  Annahme 
von  Fuchs  sprechen.     Die  Bezeichnung  msque  ad  =  immer- 
fort  langs  der  Strassec  ware  aber  dann  einzig  in  ihrer  Art. 
Es  gibt  nur  einen  Ausweg  aus  der  Schwierigkeit,  namlich 
anzunehmen,    dass  mit   dem   ponticulum   nicht   die  Briicke 
uber    den  Mosselbach    im  Zug    der  Romerstrasse    gemeint 
sei,  sondern  ein  naher  bei  Ottersweiler  befindliches  Bruck- 
chen.     Fur  eine  uber   einen  Bach    von    immerhin   gewisser 
Breite    fuhrende     rOmische    Heerstrasse     kann     man     sich 
ubrigens    ein    ponticulum,    d.    h.    einen    Steg,    gar    nicht 
denken;    da    muss    schon    eine    gute    massive  Briicke,    ein 
pons,  vorhanden  gewesen  sein.     Ein  ponticulum,    ein  geh- 
und  fahrbarer  Steg,  aber  geniigte  jedenfalls  fiir  denjenigen 
Ort,    an    welchem    die    Bewohner    von    Ottersweiler    den 
Mosselbach   zu   iiberschreiten    pflegten.     Diese    S telle   liegt 
aber  dicht  am  Ostlichen  Ende    dieses  Dorfes,    und   von    da 
fiihrt    nicht    nur    ein    Weg    nach    Nordosten,    welcher    die 
Romerstrasse    kreuzt,    sondern    auch    ein    Feldweg    nach 
Schweinheim,     welcher     als     der      alte     Verbindungsweg 
zwischen    den     beiden    Orten     angesehen     werden*   muss. 
Fassen  wir  dieses  Bnickchen  ins  Auge,    dann    ware  ponti- 
culum ad  Suenheim  =  »das  gegen  Schweinheim  zu  liegende 
Briickchen«,    und    dies    wiirde    der    Situation    besser    ent- 
sprechen  als  die  Ubersetzung  von  Fuchs,    welcher   das   ad 
auf   die    Richtung    der   Strasse.    beziehen    muss    (=    vom 
Bnickchen    in    der    Richtung    auf    Schweinheim    auf    der 
Zaberner    Heerstrasse    immer    weiter),    wahrend    doch    die 
Romerstrasse  gar  nicht  in  der  Richtung  auf  Schweinheim, 


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574  Herr- 

sondern  daran  vorbei  zieht.  Das  neu  angenommene  Bruck- 
chen  aber  lage  wirklich  ad  Suenheim,  d.  h.  in  der  Rich- 
tung  dorthin.  Nehmen  wir  dies  an,  dann  ware  die  von 
Ottersweiler  nach  Nordosten  auf  die  Kreuzfeldkapelle 
ziehende  Strasse  die  Fortsetzung  der  Grenze.  Wo  dieselbe 
dann  die  Romerstrasse  trifft,  lauft  sie  Ostlich  auf  dieser 
weiter.  Auf  diese  Weise  wiirde  das  »usque  ad«  seine 
gewohnliche  Bedeutung  behalten:  von  dem  Ottersweilerer 
Bruckchen  geht  es  (auf  der  Strasse)  bis  an  die  strata 
publica  Tabernensis.  Damit  wiirde  aber  zunachst  derjenige 
Teil  des  heutigen  Bannes  von  Ottersweiler,  welcher  zwischen 
dem  Mosselbach  und  dem  genannten  von  Ottersweiler 
ausgehenden  Strasschen  liegt,  ausscheiden  miissen.  Wenn 
wir  nun  auch  in  den  meisten  Fallen  annehmen  kOnnen, 
dass  die  Banngrenze  eines  Ortes  sich  im  Laufe  der  Jahr- 
hunderte  nicht  ge£ndert  hat,  so  kann  dies  doch  schliesslich 
nicht  als  allgemeiner  Grundsatz  aufgestellt  werden.  Tat- 
sache  ist  z.  B„  dass  der  Bann  vieler  Orte  durch  Aufteilung 
des  Bannes  eines  verschwundenen  Ortes  Zuwachs  erhalten 
hat.  Es  ware  nicht  unmOglich,  dass  hier  etwas  Derartiges 
vorlage.  Denn  wahrscheinlich  sind  die  nicht  weit  davon 
nach  Nordosten  liegende  Kreuzfeldkapelle  und  die  in  ihrer 
N&he  liegenden  Einzelhauser  der  Rest  eines  Dorfes,  zu 
dessen  Bann  jenes  Stuck  urspriinglich  gehort  hat.  Bei  der 
Aufteilung  kam  das  Stuck  an  Ottersweiler.  Damit  liesse 
sich  die  zu  machende  Annahme  einer  Bannanderung 
erklaren.  Ich  halte  diesen  Lauf  der  Grenze  fur  die  einzige 
Moglichkeit,  dem  Wortlaut  der  Grenzbeschreibung  gerecht 
zu  werden.  Nehmen  wir  sie  nicht  an,  dann  miissen  wir 
uns  an  die  Deutung  von  Fuchs  weiter  halten,  obgleich  der 
Wortlaut  damit  streitet. 

Von  dem  Punkte  an,  wo  das  Ottersweilerer  Strasschen 
die  alte  Rttmerstrasse  schneidet,  lauft  die  Grenze  dieser 
letzteren  nach,  und  zwar  bis  dahin,  wo  die  strata  Marlegensis 
davon  abzweigt.  Dies  liegt  in  dem  Wortlaut  der  Grenz- 
beschreibung. Denn  wenn  es  darin  heisst:  de  ponticulo  ad 
Suenheim  usque  ad  publicam  stratam  Tabernensem  ac 
deinde  ad  stratam  Marlegensem,  so  ist  es  selbstverst&ndlich, 
dass  die  Grenze,  weil  weiter  nichts  angegeben  ist,  nur 
langs    der    strata   Tabernensis    an    die    strata    Marlegensis 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmtinster.  eye 

gelangen  und  auf  derselben  weiterlaufen  kann.  Fuchs 
findet  dies  bereits  in  dem  »usque  ad  publ.  str.  Tab.«  aus- 
gedriickt,  welches  ich  aber  anders  gedeutet  habe.  In  bezug 
auf  den  tatsachlichen  Lauf  der  Grenze  kommt  beides  ja 
auf  dasselbe  hinaus.  Die  rftmische  Heerstrasse  geht  west- 
lich  von  Furchhausen  in  die  jetzige  Kreisstrasse  iiber  und 
lauft  auf  derselben  sudttstlich  weiter,  iiber  die  Hiinensteige, 
verlasst  dann  die  Kreisstrasse  wieder  und  geht  an  Klein- 
gOft  und  Zeinheim  vorbei  nach  Kiittolsheim  und  Strass- 
burg,  in  fast  schnurgerader  Richtung.  Sudlich  der  Hiinen- 
steige, da  wo  die  Strasse  von  Lochweiler  einmiindet,  zweigt 
die  strata  Marlegensis  direkt  nach  Suden  ab.  Bis  zu  diesern 
Punkte  bildet  die  romische  Strasse  und  Kreisstrasse  genau 
die  Grenze  der  Banne  von  Ottersweiler,  Schweinheim  und 
Lochweiler,  die  Markgrenze  deckt  sich  also  mit  derselben. 
Die  strata  Marlegensis  bildet  die  weiter e  Grenze.  Dass 
dieselbe  dieser  Strasse  entlang  gehen  muss,  liegt  nicht 
allein  in  dem  ad  strat.  Marl.,  welches  ad  nicht  nur  den 
Endpunkt  der  Grenze  auf  der  strata  Tabernensis,  sondern 
auch  ein  Weiterlaufen  in  der  Richtung  der  andern  Strasse 
ausdriickt.  Dies  wird  vielmehr  auch  angedeutet  durch  die 
folgenden  Worte  der  Grenzbeschreibung :  hinc  terminum 
de  fonte  cisternata  etc.  Die  fons  cisternata  ist  ein  Punkt, 
wo  die  Grenze  wieder  eine  andere  Richtung  einschlagt, 
und  dieser  Punkt  liegt  an  der  strata  Marlegensis,  denn 
von  da  aus  (hinc)  andert  sich  die  Richtung.  Diese  strata 
Marlegensis  ist  uns  nun  ihrem  Verlauf  nach  bekannt.  Ur- 
sprunglich  jedenfalls  ein  vorrOmischer  Weg,  welcher  als 
eine  Abzweigung  des  dem  Gebirge  entlang  ziehenden 
Hauptkeltenweges  zu  betrachten  ist,  bildete  derselbe  eine 
vom  Krontal  bei  Wasselnheim  ausgehende  Verbindung 
mit  der  nordlicher  gelegenen  Buchsweilerer  Gegend.  Die 
Romer  bauten  ihn  wenigstens  bis  zur  Kreuzung  mit  der 
strata  Tabernensis  aus;  ob  sie  ihn  auch  weiter  nordlich, 
iiber  die  Hiinensteige  hinaus  nach  Furchhausen  zu,  aus- 
bauten,  ist  fraglich,  aber  immerhin  wahrscheinlich.  Uns 
beriihrt  hier  nur  das  Stuck  bis  zur  Hiinensteige,  welches 
unter  frankischer  Herrschaft  den  Namen  »Marlenheimer 
Strasset  erhielt,  weil  es  sich  durchs  Krontal  auf  Marlen- 
heim  (Marleia)    hinzog.     Denn    da    Marleia    (oder   richtiger 

Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  4.  38 


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57^ 


Herr. 


Marlegia),  obvvohl  wahrscheinlich  vorrOmisch,  erst  in  fran- 
kischer  Zeit  seine  Bedeutung  erlangte,  wird  es  auch  dann 
erst  der  Strasse,  welche  es  mit  Zabern  verband,  seinen 
Namen  gegeben  haben.  Ausserdem  war  Marlegia  von 
Zabern  aus  nach  dieser  Richtung  der  nachste  grOssere  Ort; 
Wasselnheim  bestand  wohl  nur  erst  als  frankisches  Herren- 
gut,  auch  lief  die  Strasse  vermutlich  an  demselben  vorbei 
direkt  ins  Krontal  hinein  (heute  noch  Feldwege).  Die 
Strasse  ist,  abgesehen  von  gewissen  Anderungen,  bis  in 
die  neueste  Zeit  als  Verbindungsstrasse  Wasselnheim- Zabern 
in  Betrieb  gewesen.  Als  die  neue  Strasse  Wasselnheim — 
Zabern  tlber  Maursmunster  angelegt  wurde,  blieb  nur  das 
Stuck  von  Wasselnheim  bis  an  die  Kreuzung  Jetters- 
weiler—  Zehnacker  in  Betrieb;  von  hier  an  bis  zur  Hunen- 
steige  ist  die  Strasse  seitdem  Feldweg. 

Es  kommt  nun  darauf  an,  an  oder  in  der  Nahe  dieser 
Strasse,  von  der  Hunensteige  aus  nach  Suden,  die  fons  cister- 
nata  aufzufinden,  denn  von  hier  aus  (hinc)  ging  die  Grenze  der 
Mark  nach  Westen.  Fuchs  will  anscheinend  gleich  vom  Beginn 
der  strata  Marlcgensis  an  der  Hunensteige  aus  die  Grenze 
nach  Westen  fuhren,  denn  er  sagt,  er  habe  von  der 
Hunensteige  bis  zum  Kuhberg  im  Westen  keinen  ahnlich 
lautenden  Namen  wie  »fons  cisternatac  gefunden.  Wir 
haben  aber  der  strata  Marlegensis  zunachst  ein  Stuck 
nachzugehen.  Und  da  glaube  ich  die  fons  cisternata 
gefunden  zu  haben.  Nach  ungefahr  1200  Metern  findet 
sich  namlich  auf  der  westlichen  Seite  der  Strasse  dicht  an 
derselben,  gegenuber  dem  Orte,  wo  von  Kleingoft  aus  ein 
Feldweg  einmttndet,  ein  stark  ausfliessender  Brunnen,  also 
ein  fons,  welcher  in  Mauerwerk  gefasst  und  liber  dem 
Niveau  des  Wassers  mit  einem  runden  ausgehauenen 
Brunnenstein  umgeben  ist.  Da  unter  fons  cisternata  nur 
eine  gefasste  Quelle  zu  verstehen  ist,  so  glaube  ich  hier 
am  rechten  Orte  zu  sein ,  welchen  Fuchs  vergeblich  ge- 
sucht  hat.  Der  Brunnen  ist  ofFenbar  uralt.  Der  runde 
Brunnenstein  gehort  ursprunglich  nicht  dazu,  sondern  ist 
lose  auf  die  Brunnenfassung  aufgesetzt;  derselbe  ist  aber 
so  sehr  abgenutzt,  dass  er  schon  viele  Jahrhunderte  an  Ort 
und  Stelle  sitzen  muss.  Ich  schliesse  aus  der  ganzen  merk- 
wiirdigen    Beschaffenheit    der    Umgebung,    dass    sich    hier 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmttnster.  cjj 

einst  eine  Ansiedlung  befand,  welche  schon  seit  Jahr- 
hunderten  verschwunden  ist,  und  dass  man  zur  Zeit  ihrer 
Griindung  den  Rrunnenstein  (iber  der  bereits  gefassten 
Quelle  errichtete.  Zur  Zeit  der  Schenkung  der  Mark 
Maursmiinster  war  diese  Ansiedelung  noch  nicht,  sondern 
nur  die  Quelle  vorhanden,  deren  Fassung  vielleicht  auf 
einen  Einsiedler  oder  gar  auf  romische  Zeit  zuriickgeht *). 
Bis  an  diesen  Punkt  mtisste  also  die  Markgrenze  dem 
jetzigen  Strassenzug  der  strata  Marlegensis  folgen.  Wir 
finden  aber  hierbei  die  auffallende  Tatsache,  dass  wir  uns 
damit  nicht  mehr  auf  der  Banngrenze  der  Markorte,  son- 
dern vielmehr  auf  dem  Bann  von  Kleingoft  bewegen 
wiirden.  Die  Banngrenze  der  Markorte  macht  etwa 
300  Meter  sfidlich  des  Anfangspunktes  der  Strasse  einen 
flachen  Bogen  nach  Westen  und  nahert  sich  erst  in  der 
N&he  der  genannten  Quelle  auf  etwa  300  Meter  wieder 
der  Strasse,  um  von  da  erst  stidwestlich  und  dann  westlich 
weiter  zu  ziehen.  Nun  miisste  aber  die  Grenze  der  Mark 
doch  dieser  Banngrenze  folgen.  Wir  kOnnen  diesen  Wider- 
spruch  nur  damit  beseitigen,  dass  wir  annehmen,  die  alte 
romische  und  fr&nkische  strata  Marlegensis  habe  einen 
andern  Weg  eingeschlagen  als  die  spatere  Staatsstrasse. 
Und  vermutlich  hat  es  sich  auch  so  verhalten.  Noch  jetzt 
fuhrt  an  der  Ostlichen  Banngrenze  von  Lochweiler,  also 
an  der  Markgrenze,  auf  etwa  700  Meter  Lange  ein  Feld- 
weg,  welcher  in  seiner  Verlangerung  nach  Norden  auf  den 
Anfangspunkt  der  strata  Marlegensis  hinweist,  im  Siiden 
grade  in  der  Nahe  der  erwahnten  Quelle  abbiegt,  aber  in 
der  Verlangerung  auf  denjenigen  Punkt  der  Strasse  hin- 
weist, wo  dieselbe  aus  der  nordwestlichen  Richtung  in  die 
nOrdliche    iibergeht    (in    der    Nahe    der    Strassenkreuzung 

*)  Sicher  falsch  sind  folgende  Ansichten:  Nach  Grandidier,  a.  a.  O.  = 
Griesbachel,  Nebenfliisschen  der  Zinsel,  welches  bei  Hattmatt  mttndet;  allein 
dies  ist  Gebiet  des  Kl.  Neuweiler  und  hat  nie  zu  Maursmttnster  gehOrt.  Nach 
Glockler,  a.  a.  O.  p.  225  =  Autorbrunnen,  sudlich  von  Maursmiinster  am 
Fusse  des  Kloppberges.  Nach  Dag.  Fischer,  a.  a.  O.  p.  54  =•  Quellen  des 
Mosselbaches,  welche  bei  Reinhardsmiinster  in  einen  Fclsenschlund  sich 
ergiessen,  um  nach  einem  unterirdischen  Laufe  wieder  ans  Tageslicht  zu  treten. 
Nach  Sigrist,  a.  a.  O.  p.  70  =  die  Quelle  des  im  Dorf  Hengweiler  befind- 
lichen  Laufbrunnens.  Alle  diese  Ansichten  stimmen  nicht  zur  eigentlichen 
Situation. 

3«* 


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578  Herr. 

Westhausen — Reutenburg).     Ein  Blick   auf  das  Messtisch- 
blatt    zeigt   sofort,    dass    wir    dieses   Stuck  Feldweg   ganz 
selbstverst&ndlich   in    den  Zug   der  strata  Marlegensis   ein- 
gliedern  kOnnen    und    dass    es    ganz    gut    zur    ehemaligen 
Strasse  gehOrt  haben  kann.     Als   die   spatere  Staatsstrasse 
angelegt  wurde,  hat  man  offenbar  den  Bogen  abgeschnitten 
und  zwar  deshalb,    weil    man    so    die   starken  Steigungen, 
welche  der  alte  Weg  haben  musste,   etwas  vermied.     Ich 
nehme    deshalb    ganz    unbedenklich    an,    dass    die    strata 
Marlegensis  urspriinglich  in  dieser  Gegend  ihren  nordwest- 
lichen  Lauf  beibehielt   und   von   der  Nahe   der    erwahnten 
Quelle  an  im  Bogen  der  Banngrenze  von  Lochweiler  folgte. 
Auf  diese  Weise    lauft    die    Grenze    der  Mark    immer    der 
Strasse  nach,  wie  es  die  Grenzbeschreibung  auch  verlangt. 
Allerdings    wurde    dann    die    fons    cisternata    ostlich    der 
Strasse  gelegen  haben,    so  dass    man    sie    nicht    mehr    als 
Punkt  der  Grenzlinie  bezeichnen  kdnnte.     Allein,   um   den 
Grenzpunkt  zu  bezeichnen,   musste  eben,   mangels  anderer 
Anhaltspunkte,   diese  Quelle  dienen,    auch  wenn  sie  nicht 
direkt  in    die  Grenze    fiel.     Sicher   ist   jedenfalls,    dass    an 
dieser  Quelle  bzw.  auf  der  Hohe  derselben  die  Markgrenze 
von  der  strata  Marlegensis  abbog.    Zugleich  diirfte  es  nach 
den  vorausgegangenen  ErOrterungen  aber  auch  klar   sein, 
wie  sehr  Sigrist1)    im   Irrtum    ist,    wenn    er    in    der    strata 
Marlegensis  die  ROmerstrasse  erblickt,  welche  durchs  Kron- 
tal    kommend    uber    Romansweiler,    Singrist    und    Maurs- 
minister   nach    Zabern    zog.     Gesetzt    den    Fall,    der   Lauf 
dieser  ROmerstrasse,  welche  wie  mehrere  andere  ebenfalls 
vom   Krontal  ausging,  ware  damit  richtig  angegeben,   was 
ich  bezweifle,    da  meinen  Forschungen  nach  diese   Strasse 
iiber  Kossweiler  gegen  Wangenburg  und  abzweigend  gegen 
Dagsburg  zu  lief,    so    kOnnte   jedenfalls    die    strata  Marle- 
gensis damit  nicht  gemeint  sein,   da  diese   das  Gebiet   der 
Mark    im    Osten    begrenzt,    die    von    Sigrist    angegebene 
Strasse    aber  dieses  Gebiet   der   Lange   nach   durchqueren 
und  bis  dahin,  wo  sie  in  Betracht  kame,  die  Grenze  vollig 
haltlos  in  der  Luft  schweben  wurde. 

Von  der  fons  cisternata  muss  sich   nun,   wie  es  Fuchs 
mit  Recht  annimmt    und    wie    es    die  Lage    der    in  Frage 
')  a.  a.  O.  p.  70,  77  u.  86. 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmiinster.  cyn 

kommenden  Markorte  erfordert,  die  Grenze  auf  der  Wasser- 
scheide  zwischen  Mossig  und  Mosselbach,  welche  sich  von 
hier  in  einem  flachen  Bogen  nach  Westen  dreht,  fortsetzen. 
Die  Grenzbeschreibung  lautet  n£mlich:  hinc  terminum1) 
(=  von  hier  aus  die  Grenze,  d.  h.  von  hier  aus  geht  die 
Grenze)  de  fonte  cisternata  cum  adjacentibus  suis 
usque  ad  Gunsinum  rivum  indeque  ad  montem 
Cuobergum.  An  den  Gunsinus  rivus,  welcher  unzweifel- 
haft  in  das  Gebiet  der  Mark  sich  ergiessen  muss,  kann 
man  aber,  wenn  nichts  Naheres  angegeben  ist,  nur  auf 
dem  Wege  der  Wasserscheide  gelangen.  Die  Grenze 
steigt  also,  genau  wie  die  Banngrenze  von  Reutenburg, 
vom  Talchen  der  fons  cisternata  aufwarts  bis  an  den 
Schliffsteinberg  und  geht  dann  immer  der  Banngrenze  der 
Markorte  Reutenburg,  Singrist,  Dimbsthal'),  Hengweiler, 
welche  sich  stets  auf  der  Wasserscheide  halt,  nach.  Mit  dem 
»cum  adjacentibus  suis«  ist  jedenfalls  nichts  anderes  gemeint 
als  das  der  fons  cisternata  benachbarte  Gelande,  welches  die- 
selbe  von  der  strata  Marlegensis  (nach  der  von  uns  ange- 
nommenen  Situation)  trennte;  es  kann  diese  Angabe  in 
gewissem  Sinne  als  ein  Hinweis  darauf  dienen,  dass  die 
fons  cisternata  nicht  direkt  an  der  Strasse  lag,  wie  es  heute 
der  Fall  ist,  sondern  abseits,  weil  die  Strasse  mehr  westlich 
zog.  Auf  den  tats&chlichen  Verlauf  der  Grenze  hat  dieser 
Zusatz  keinen  Einfluss. 

Doch  wo  mussen  wir  den  Gunsinus  rivus  suchen? 
Fuchs  hat  auch  diesen  nicht  festzulegen  gewagt,  weil  ein 
ahnlicher  Bachname  heute  nicht  mehr  erhalten  ist,  und  alle 
bisherigen  Deutungen  sind  mehr  oder  weniger  verfehlt*). 
Nun  ist  es  durchaus  nicht  notig,  dass  der  Name  des  Baches 
sich  erhalten  hat,   denn  auch   solche  Namen   konnten   sich 


*)  Nach  Du  Cange,  Glossarium,  VI,  p.  547  kommt  terminum  hin  und 
wieder  in  alten  Urkunden  =  limes  vor.  —  *)  Salenthal  ist  ausgeschlossen, 
cf.  Anm.  1,  p.  569.  —  »)  Nach  Grandidier,  a.  a.  O.  =  Zinsel,  welche  bei 
Steinburg  in  die  Zorn  fliesst.  Nach  GlOckler,  a.  a.  O.  —  der  Bach  bei  Gunz- 
weiler  in  Lothringen,  welcher  in  die  Zorn  fliesst.  Nach  Dag.  Fischer,  a.  a.  O. 
=  Gem  sen bich lei n  (Gunsinus  verschrieben  fttr  Gemsinus),  am  Gemsenberg  auf 
dem  linken  Ufer  des  Barenbachtals  (Zufluss  znr  Zorn).  Nach  Sigrist,  a.  a.  O. 
=  Sommeraubach,  bei  Birkenwald  entspringend,  Nebenfluss  der  Mossig;  dies 
ist  ganzlich  unwahrscheinlich,  weil  wir  es  ilberhaupt  nicht  mit  dem  Fluss- 
gebiet  der  Mossig,  sondern  nur  dem  des  Mosselbachs  zu  tun  haben. 


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580  Herr. 

im  Lauf  der  Zeit  andern.  Und  ferner  konnen  wir  ziemlich 
genau  angeben,  an  welcher  Stelle  der  Gun  sin  us  rivus  sich 
befunden  haben  wird.  Es  ist  namlich  als  unzweifelhaft 
anzunehmen,  dass  dieser  Bach  oder  vielmehr  seine  Quelle 
als  Grenzpunkt  deshalb  angegeben  ist,  weil  an  der  be- 
treffenden  Stelle  die  Grenze  wieder  eine  andere  Richtung 
einschlagt.  Diesen  Ort  konnen  wir  aber  bestimmen.  Fuchs 
hat  schon  gezeigt,  dass  die  Wasserscheide,  welcher  wir 
folgen  mussen,  dem  Sattelfelsen,  dem  uralten  Grenzstein 
auf  dem  Reutenburger  (Ritterburger)  Kopf  westlich  Heng- 
weiler  zustrebt,  welcher  noch  jetzt  einen  Eckpfeiler  der 
Grenze  zwischen  Eisass  und  Lothringen  bildet.  In  der  Tat 
setzt  sich  die  Banngrenze  des  Markortes  Hengweiler  und 
die  anschliessende  Kreisgrenze  direkt  bis  zum  Sattel- 
felsen fort,  wo  die  Bezirksgrenze  von  Westen  ankoramt 
und  nach  Siidwesten  weiterlauft.  Von  hier  aus  mussen 
wir  nun  auf  irgend  eine  Weise  an  den  raons  Cuobergus 
zu  gelangen  suchen,  welcher  naturlich  in  dieser  Gegend 
nur  der  Kiihberg,  westlich  des  Barenbachtales  im  Zuge 
der  Bezirksgrenze,  sein  kann1).  Die  Bezirksgrenze  lauftja 
nun  iiber  Berg  und  Tal  zur  Hahe  desselben,  und  Fuchs 
nimmt  sie  ohne  weiteres  auch  als  Grenzlinie  der  Mark  an, 
weil  er  zwischen  dem  Sattelfelsen  und  dem  am  Kuhberg 
sich  vorfindenden  Gedeckten  Markstein  eine  direkte  Ver- 
bindung  herstellen  zu  mussen  glaubt.  Er  sieht  diese 
beiden  aufrechtstehenden  Felsen  als  ehemalige  Grenzsteine 
der  Mark  Maursmiinster  an,  und  weil  kein  dritter  derselben 
in  der  Nahe  ist,  nimmt  er  an,  sie  seien  aufeinanderfolgende 
Steine,  und  verbindet  sie  auf  dem  kiirzesten  Wege,  wie  es 
die  jetzige  Bezirksgrenze  tut.  Nun  ist  es  aber  klar,  dass 
wenn  diese  beiden  Steine  von  der  ehemaligen  Mark  Maurs- 
miinster erst  errichtet  worden  waren,  sich  auf  dem  Lauf 
der  Grenze  innerhalb  der  Gebirgsregion  noch  mehr  solcher 
Steine  finden  miissten,  was  aber  nicht  der  Fall  ist.  Sicher 
haben  wir  hier  Grenzsteine  vor  uns,  aber  aus  einer  weit 
zuriickliegenden  prahistorischen  Zeit,  und  dass  die  Mark 
Maursmiinster  sie  benutzte,  ja  sie  spater  auch  mit  ihren 
Zeichen    und  Jahreszahl    versehen    liess,    ist   etwas    Natur- 


')  Nach  Grandidier,  a.  a.  O.  =  Kugdberg,  ein  Weiler  bei  Dossenbetm ! 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmfinster.  c3i 

liches.  Aber  sie  bilden  ursprunglich  keinen  Bestandteil 
der  Markgrenze.  Diese  kann  also,  unbeschadet  der  beiden 
genannten  Felsen  als  ehemaliger  Grenzsteine,  noch  uber 
den  Sattelfelsen  hinaus  nach  Sudwesten  weitergelaufen 
sein.  Ja,  unsere  Grenzbeschreibung  erfordert  dies  sogar, 
denn  wir  miissen  auf  der  Wasserscheide  weitergehen,  bis 
wir  einen  Wasserlauf  treffen,  welcher  noch  ins  Gebiet  der 
Mark  fallt  und  von  wo  aus  man,  ohne  die  Hohe  zu  ver- 
lassen,  nach  dem  Kuhberg  gelangen  kann.  Denn  wenn 
die  Grenze  nicht  langs  eines  Wasserlaufes  geht,  dann 
kommen  nur  die  Bergriicken  in  Betracht,  was  man  fur 
jene  alteste  Zeit  wohl  als  Regel  annehmen  kann,  weil  die- 
selben  ausser  den  Bachen  und  Flussen  die  einzigen  natiir- 
lichen  Grenzen  bildeten.  Nun  verl&uft  aber  in  diesem 
Falle  die  Grenze  nicht  langs  eines  Wasserlaufes,  sondern 
sie  geht  nur  bis  zu  einem  solchen  und  biegt  von  da  aus 
nach  dem  Kiihberg.  Diese  Situation  trifft  aber  nur  fur 
den  Ort  zu,  wo  das  Barenbachtal  sich  offnet,  also  am 
Wolfsberg  beim  jetzigen  Weiler  Hub.  Ich  lasse  deshalb 
die  Grenze  vom  Sattelfelsen  aus  der  Wasserscheide  noch 
folgen  uber  den  Singrister  Kopf  bis  zum  Wolfsberg,  und 
von  da  geht  sie  auf  der  Hone,  auf  welcher  jetzt  der 
Ort  Hub  liegt,  nach  Nordwesten  direkt  zum  Kuhberg. 
Kurz  vorher  trifft  sie  die  Bezirksgrenze  wieder,  welche  in 
scharfer  Ecke  ebenfalls  uber  den  Kuhberg  zieht.  Nehmen 
wir  dies  an,  so  kann  der  Gunsinus  rivus  nur  der  Baren- 
bach  sein.  Wenn  wir  mit  diesem  Lauf  der  Grenze  auch 
Gegenden  einschliessen,  welche  sich  im  spateren  Mittel- 
alter  in  anderer  Hand  befinden,  so  miissen  wir  bedenken, 
dass  das  Kloster  Maursmiinster  gerade  durch  seine  Schutz- 
vogte  von  Geroldseck  vielfach  geschadigt  worden  ist  und 
dass  ihm  also  durch  dieselben  manches,  was  friiher  zur 
Mark  gehorte,  entfremdet  worden  sein  kann  und  wird. 
Die  Verhaltnisse  der  Grenzbeschreibung  weisen  eben  ins 
7.  oder  8.  saec.  hinein,  und  da  ist  doch  wohl  manches  anders 
gewesen  als  es  etwa  im  12.  saec.  in  die  Erscheinung  tritt. 
Was  die  fernere  Richtung  der  Grenzlinie  vom  Kiih- 
berg aus  betrifft,  so  schliesse  ich  mich  der  Meinung  von 
Fuchs  an,  welcher  dieselbe  durch  das  Schachenecktal  bis 
zur  Zorn  weiterfiihrt  und  dann  dem  Lauf  der  Zorn,  wie  es 


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582 


Herr. 


die  Grenzbeschreibung  angibt,  folgen  l&sst.  Auf  das 
Schachenecktal  weist  uns  der  Lauf  der  Bezirksgrenze  und 
die  Riicksicht  auf  den  Ort  Garburg.  Denn  dieser  Ort  ist 
in  der  Celsus-Urkunde  als  Markort  angegeben,  wenn  auch 
Sigrist1),  weil  er  ihn  auf  seiner  schlechten  Skizze,  welche 
er  von  dieser  Urkunde  kennt,  nicht  vorfindet,  ihn  erst  im 
12.  saec.  als  Bestandteil  der  Mark  erscheinen  l&sst.  Nur 
wenn  wir  dem  Schachenecktal  folgen,  schliessen  wir  ihn 
in  die  Grenze  ein.  Nur  mochte  ich  eine  Bemerkung 
betreffs  des  Ortes  Ascouua  machen.  Es  ist  nicht  richtig, 
wie  Fuchs  mit  Dag.  Fischer*)  annimmt,  dass  »Ascouuac 
(Aschowa)  dasselbe  sei  wie  »fraxinetum«,  namlich  eine 
Latinisierung  von  »Aeschenwaldc.  Vielmehr  ist  es  nichts 
anderes  als  »Eschau«,  womit  wir  den  Namen  des  bei  Strass- 
burg  liegenden  Ortes  und  ehemaligen  Klosters  Eschau  ver- 
gleichen  konnen,  welcher  ebenfalls  einmal  als  »Ascuwa« 
vorkommt8).  In  der  Grenzbeschreibung  ist  ja  auch  deutlich 
gesagt,  dass  die  Grenze  per  fraxinetum  ad  locum  qui 
vocatur  Ascouua  ziehe,  dass  man  also  langs  eines  Eschen- 
gebuschs  gehen  und  dann  erst  an  den  Ort  Ascouua  kommen 
miisse.  Unrichtig  ist  die  Ansicht  von  Fuchs,  dass  Eschen 
nur  in  feuchtem  Grunde  an  Bachufem  usw.  vorkommen; 
dies  gilt  von  der  Erie,  aber  nicht  von  der  Esche,  denn 
letztere  gedeiht  mit  Vorliebe  an  Hangen  und  Hugeln.  Es 
ist  anzunehmen,  dass  an  den  ansteigenden  Hangen  des 
Schachenecktales  Eschen  wuchsen,  ja,  dass  sie  damals  aus- 
gedehnte  Waldstreifen  langs  des  Tales  bildeten.  Von  den- 
selben  hat  der  Ort  Ascouua  seinen  Namen  erhalten: 
Eschenau,  also  haben  sich  diese  Eschenwaldungen  bis  in 
dessen  Nahe  erstreckt.  Dieser  Ort  Ascouua  hat  aber  sicher 
da  gelegen,  wo  das  Schachenecktal  in  das  Zorntal  aus- 
mundet,  denn  von  da  aus  (durch  et  sic  angedeutet)  geht 
es   per  fluvium  Soma,    d.  h.   der  Zorn    entlang*).     An    das 

*)  a.  a.  O.  p.  75.  —  *)  a.  a.  O.  p.  54.  —  «)  Grandidier,  hist.  d'Als.  II, 
pieces  justific.  Nr.  523.  Er  bringt  daselbst  die  Form  Ascuwanc,  aber  es  liegt 
auf  der  Hand,  dass  dies  verschrieben  sein  muss  fur  Ascuwam,  woraus  sich 
der  Nominativ  Ascuwa  ergibt.  —  4)  Grandidier,  a.  a.  O.,  identifiziert  es  mit 
Ottersthal,  n6rdl.  Zabern,  was  falsch  ist.  Stieve,  Zabern  im  Elsass  (1900)  p.  26, 
verlegt  den  Ort  Aschowa  dahin,  wo  sich  jenseits  der  Zorn,  ein  gutes  Stuck  von 
der  Eiiimundung  des  Schachenecktales  flussabwarts,  auf  dem  iiber  Forsthaus 
Schweizerhof  gelegenen  Plateau  ein  gallo-rdmisches  Grabfeld  und  ausgedehnte 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmunster.  533 

Dorf  Haselburg,  welches  westlich  vom  Schachenecktal 
liegt,  ist  unter  keinen  Umstanden  zu  denken,  da  es  And- 
lauer  Gebiet  war1). 

Die  Grenze  lauft  nun  langs  der  Zorn,  d.  h.  auf  dem 
rechten  Ufer  derselben,  usque  ad  crucem  petrinam.  Fuchs 
schliesst  sich  an  Dag.  Fischer  an*),  welcher  dieses  Kreuz 
am  Fusse  des  Hohbarrer  Berges  sucht5),  in  Anlehnung  an 
die  Notiz  eines  Urbars  aus  dem  15.  saec.  Sicher  ist,  dass 
hier,  am  heutigen  Gute  »Kaninchengarten<  vorbei,  die  alte 
Zaberner  Banngrenze  lief,  denn  Hohbarr  ist  erst  sp&ter 
durch  Kauf  erworben  worden.  Ob  aber  nicht  dennoch  die 
crux  petrina  n&her  am  Zorn  ufer  zu  suchen  sein  wird?  Der 
Wortlaut  legt  es  wenigstens  nahe:  usque  ad  cr.  petr.,  was 
doch  wohl  bedeutet,  dass  man  dem  Zornufer  entlang  an 
das  Kreuz  kommt.  Fuchs  lasst  etwa  der  Ruine  Greifen- 
stein  gegeniiber  die  Grenze  von  der  Zorn  aus  landeinw£rts 
gehen.  Nun,  dann  mtisste  da,  wo  die  ehemalige  Zaberner 
Banngrenze  die  Zorn  schnitt,  diese  crux  petrina  gestanden 
haben.  Ich  halte  es  fur  sehr  fraglich,  ob  wir  das  Kreuz, 
welches  in  dem  erwahnten  Zaberner  Urbar  vorkommt,  mit 
dem  unsrigen  identifizieren  diirfen.  Vom  8.  bis  zum 
15.  saec.  ist  eine  lange  Zeit,  in  welcher  manches  alte 
Kreuz  verschwand,  ohne  ersetzt  worden  zu  sein.  Sigrist 
geht  in  bezug  auf  solche  Kreuze  sehr  gewagt  vor<).  Er 
nimmt  noch  mehrere  an,  welche  die  Grenze  der  Mark 
bezeichnet  haben  sollen:  eins  bei  Ottersweiler  an  der  nOrd- 


Spuren  menschlicher  Niederlassungen  vorfinden.  Diese  Annahme  ist,  weil  nach 
der  Grenzbeschreibung  das  Gebiet  der  Mark  Maursmunster  niemals  uber  die 
Zorn  hintiberreichte,  vSllig  willkurlich  und  unhaltbar. 

*)  Dag.  Fischer,  a.  a.  O.  p.  55,  erwahnt  diese  Tatsache,  urn  zu  zeigen, 
dass  seine  Vermutung,  dass  Haselburg  gemeint  sein  konne,  auf  schwachen 
Fiissen  stehe.  Sigrist,  a.  a.  O.  p.  72,  zitiert  Dag.  Fischer,  stellt  es  aber  ganz 
anders  dar  als  dieser  und  behauptet  kuhn  die  Identitat.  Dag.  Fischer  hat 
wohl  angefuhrt,  dass  Aschouua  in  einer  Urkunde  von  1681  franzdsisch  als 
»Assaux«  erscheine,  hat  aber  nie  behauptet,  dass  mit  diesem  Assaux  der  Ort 
Haselburg  gemeint  sei,  wie  es  Sigrist  hinstellt.  Ausserdem  ware  noch  zu 
priifen,  ob  das  angefuhrte  Assaux  und  das  Aschouua  wirklich  dasselbe  ist.  — 
*)  a.  a.  O.  p.  55.  —  s)  Ganz  falsch  ist  naturlich  die  Auslegung  Grandidiers, 
a.  a.  O.  p.  331,  dass  das  Kreuz  am  Eingang  des  Dorfes  Hfigen  gestanden 
habe,  denn  wie  wollte  man  von  da  ohne  nahere  Angaben  an  die  nfirdliche 
Banngrenze  von  Ottersweiler  gelangen,  wo  die  Grenze  doch  (am  Mosselbach) 
endigen  soil.  —  *)  a.  a,  O.  p.  72  f. 


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584  Herr. 

lichen  Banngrenze;  eines  auf  der  Hohe  oberhalb  Singrist 
am  Zusammenstoss  der  Banne  von  Reutenburg,  Singrist 
und  Jettersweiler;  eins  im  Stiden  von  Singrist,  welches 
diesem  Ort  seinen  Namen  gegeben  habe;  eins  an  der  ost- 
lichen  Banngrenze  von  Lochweiler.  Wahrscheinlich  ist 
dabei  aber  nur  dies,  dass  vielleicht  Singrist  tats&chlich  von 
einem  solchen  Kreuze,  welches  etwa  ein  Einsiedler  er- 
richtet  hatte,  seinen  Namen  (Signum  Christi)  erhalten  hat. 
Ob  aber  zur  Zeit,  als  die  Schenkung  der  Mark  erfolgte, 
an  den  anderen  von  Sigrist  genannten  Punkten  solche 
Kreuze  sich  erhoben  haben,  ist  nicht  zu  erweisen.  Aller- 
dings  stehen  die  kleinen  Kreuze,  welche  sich  an  den 
genannten  Orten  jetzt  vorfinden,  und  welche  Sigrist  als 
Ersatz  fur  die  verschwundenen  alten  Kreuze  ansieht,  auf 
der  Grenze  der  Mark,  das  Kreuz  bei  Ottersweiler  wahr- 
scheinlich ausgenommen f).  Ich  erkl&re  dies  aber  als  reinen 
Zufall.  Diese  Kreuze,  wie  wir  sie  ott  an  unseren  Feld- 
wegen  finden,  erinnern  teils  an  ein  merkwurdiges  Ereignis, 
welches  sich  an  dem  betreffenden  Orte  zugetragen  hat, 
teils  auch  sind  sie  die  Erfiillung  eines  Geliibdes.  Auch 
soil  nicht  bestritten  werden,  dass  vielleicht  hin  und  wieder 
jemand  ein  solches  Kreuz  an  Stelle  eines  Grenzsteines 
setzen  liess,  um  damit  die  Frflmmigkeit  der  Bannbewohner 
auch  ausserlich  zu  kennzeichnen.  Aber  alle  dienten  sie 
nicht  solchen  Zwecken,  was  Sigrist  anscheinend  damit  an- 
deuten  will,  dass  er  sie  croix-bornes  nennt.  In  unserem 
Falle  haben  die  bewussten  Kreuze  mit  der  Grenze  der 
Mark  als  solcher  nicht  das  Geringste  zu  tun  und  konnen 
hochstens  als  Bannkreuze  der  einzelnen  Orte,  welche  ex. 
voto,  wie  eben  bemerkt,  errichtet  worden  sind,  angesprochen 
werden.  Sie  sind  durchweg  neueren  Datums.  Sigrist 
selbst  erwahnt  ja,  dass  auf  dem  Kreuz  bei  Ottersweiler 
die  Inschrift  stehe:  1606.  Martzolf  meier.  Auch  das  doppel- 
armige  Kreuz  an  der  Banngrenze  von  Lochweiler,  welches 
aus  der  Feme  einen  ganz  altertumlichen  Eindruck  macht, 
stellt   sich   bei   Inaugenscheinnahme    als    modernes   Votiv- 

l)  Vgl.  dariiber  im  folgenden  zu  der  Stelle,  wo  die  Grenzbeschreibung 
wieder  an  den  Mosselbach  zuruckgefuhrt  wird.  Mundete  dieselbe,  wie  es 
moglich  ist,  dicht  bei  Ottersweiler,  dann  muss  das  bedeutend  nordlicher  an 
der  Ottersweiler  H6he  befindliche  Kreuz  natiirlich  wegf alien. 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmiinster.  ege 

kreuz  heraus;  es  tragt  die  Inschrift:  L.  W.  1729.  Aus 
diesen  Griinden  ist  es  also  auch  fraglich,  ob  das  in  dem 
Urbar  des  15.  saec.  vorkommende  Kreuz  an  der  Zaberner 
Banngrenze  mit  der  crux  petrina  der  Grenzbeschreibung 
identisch  ist,  zuraal  man  den  Ort,  an  welchem  es  stand, 
nicht  genau  bezeichnen  kann  und  es  vielleicht  gar  nicht 
einmal  auf  der  Banngrenze  stand  Eine  hochst  abweichende 
Auffassung  hinsichtlich  der  crux  petrina  vertritt  Fritz1). 
Er  verlegt  n£mlich  dieses  Kreuz  an  den  Mosselbach  in  den 
Bann  von  Monsweiler,  und  zwar  deshalb,  weil  in  dem  von 
ihm  behufs  Feststellung  des  bischOflich-strassburgischen 
Besitzes  im  14.  saec.  benutzten  Kodex  eine  »crux  bi  der 
Muselnc  erscheint.  Ohne  genauere  Untersuchung  der 
Quellen  zur  Maursmiinsterer  Geschichte  nimmt  er  an,  dass 
Zabern  und  Monsweiler  ursprunglich  ebenfalls  zur  Mark 
Maursmiinster  gehOrt  haben2),  und  kombiniert  infolge 
dessen,  dass  das  in  der  Grenzbeschreibung  der  Mark 
Maursmiinster  genannte  Kreuz  mit  dem  Kreuz  an  der 
Mossel,  welches  sein  Kodex  aufweist,  identisch  sein 
musse.  Diese  Beweisfuhrung  ist  etwas  kuhn  und  durch 
nichts  begrtindet.  Der  Kodex,  welcher  den  Besitz  des 
Bistums  Strassburg  im  14.  saec.  aufgezeichnet  hat,  verrSt 
uns  nur  eins,  dass  namlich  an  der  Mossel  auf  Monsweiler 
Gebiet  ebenfalls  ein  Kreuz  gestanden  hat.  Dieses  ware, 
da  es  auch  als  »crux  prope  molendinum*  vorkommt8),  da 
zu  suchen,  wo  die  von  der  Hunensteige  herkommende 
Kreisstrasse  den  Mosselbach  Ostlich  von  Zabern  iiber- 
schreitet,  ganz  in  der  Nahe  einer  Miihle.  Leider  konnen 
wir  die  Grenze  der  Mark  dort  nicht  vorbeifiihren ,  da  dies 
unserer  Grenzbeschreibung  nicht  entsprechen  wiirde. 

Wir  nehmen  also  das  steinerne  Kreuz  am  Zornufer 
an,  und  zwar  da,  wo  die  alte  Zaberner  Banngrenze  am 
Fusse  des  Hohbarr  den  Fluss  beriihrte.  Von  hier  aus 
muss  es  dann  zum  Mosselbach  gehen:  tunc  demum  ad 
Mauri  rivum.  Fuchs  sagt  mit  Recht,  dass  man  nur  dem 
Zug  der  alten  Zaberner  Banngrenze  zu  folgen  brauche. 
Dag.  Fischer4)  erwahnt    erg£nzend,   dass   der   von  Otters- 


*)  a.  a.  O.  p.  9  f.  —  *)  Vgl.  hiertu  p.  561.  —  •)  Vgl.  b«i  Fritz,  a.  a.  O. 
p.  10,  Anm.  2.  —  *)  a.  a.  O.  p.  56. 


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586  Hcrr. 

weiler  ausgehende  und  direkt  nach  Westen  am  Fusse  des 
Hohbarr  ins  Zorntal  fahrende  Weg,  genannt  »Viehwegc, 
welchem  entlang  die  alte  Zaberner  Banngrenze  ftthrte, 
ganz  auf  der  frilheren  Grenze  der  Mark  erbaut  sei.  Wir 
folgen  also  diesem  Wege  und  gelangen  so  in  die  Nahe 
von  Ottersweiler.  Nun  fragt  es  sich  aber,  ob  wir  da,  wo 
die  Banngrenze  von  Ottersweiler,  welche  ein  Sttick  diesem 
Weg  folgt,  nach  Nordosten  abbiegt,  ebenfalls,  der  Bann- 
grenze folgend,  die  Markgrenze  nordostwarts  fiber  die 
Ottersweiler  Hohe  fiihren  oder  ob  wir  dem  erw&hnten 
Wege  weiter  folgen  miissen.  Im  ersteren  Falle  gelangten 
wir  an  die  alte  Romerstrasse  und  auf  derselben,  immer 
der  Banngrenze  nach,  an  den  Mosselbach.  So  nimmt  es 
auch  Fuchs  an  und  l£sst  dann,  weil  er  das  ponticulum  an 
jene  Stelle  versetzt,  die  Grenze  jenseits  des  Mosselbachs 
der  alten  Romerstrasse  weiter  folgen,  wie  wir  zu  Anfang 
der  Grenzbeschreibung  gezeigt  haben.  Nach  unserer  Fest- 
legung  des  ponticulum  dicht  bei  Ottersweiler  miissten  wir 
aber  von  da  aus  den  Mosselbach  noch  ein  Stuck  aufwarts 
gehen,  um  das  ponticulum  zu  treffen  und  die  Grenze  zu 
schliessen.  Diese  Annahme,  welche  die  Grenze  auf  der 
Romerstrasse  an  den  Mosselbach  zuriickftthrt,  wider- 
spricht  nicht  direkt  der  Grenzbeschreibung  der  Urkunde. 
Im  andern  Falle,  dem  Wege  weiter  folgend,  kamen  wir 
nach  Ottersweiler  selbst,  und  die  Richtung,  in  welcher  wir 
uns  bewegten,  wiese  direkt  auf  das  ponticulum,  welches 
wir  als  Ausgangspunkt  der  Grenze  angenommen  haben. 
Und  dieser  Verlauf  der  Grenze  entspricht  noch  besser  den 
Angaben  der  Grenzbeschreibung,  weil  so  die  Bedingung 
»ad  Mauri  rivum  =  in  der  Richtung  auf  den  Mosselbachc 
buchstablich  erfullt  wird,  indem  es  von  der  crux  petrina 
aus  direkt  an  den  Mosselbach  geht.  Der  Richtung  des 
Weges  kftnnen  wir  allerdings  nur  bis  kurz  vor  Ottersweiler 
folgen,  wo  derselbe  sich  ins  Dorf  zieht,  und  miissen  uns 
seine  Fortsetzung  bis  ans  ponticulum  denken;  wir  wiirden 
auf  diese  Weise  auch  den  nOrdlichsten  Teil  von  Otters- 
weiler schneiden  miissen.  Aber  es  hindert  nichts,  anzu- 
nehmen,  dass  dieser  Ort  zur  Zeit  der  Schenkung  sich  noch 
nicht  so  weit  nOrdlich  ausdehnte,  sich  vielmehr  nur  knapp 
um    die    Kirche    gruppierte,    so    dass   der    fragliche    Weg, 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmunster.  c$j 

welcher  heute  vom  Dorfgebiet  aufgebraucht  ist,  sich  nord- 
lich  des  damaligen  Ottersweiler  in  seiner  angenommenen 
Richtung  fortsetzen  und  einen  ganz  natiirlichen  Beschluss 
der  Grenze  bilden  konnte.  Wir  mussen  dabei  aber  damit 
rechnen,  dass  der  heutige  Bann  von  Ottersweiler  sich 
ziemlich  viel  weiter  nach  Nordwesten  und  Norden  erstreckt 
und  dass  der  fragliche  Weg,  welcher  nach  unserer  An- 
nahme  des  Grenzlaufs  die  n&rdliche  Banngrenze  bilden 
miisste,  dies  heute  nicht  tut.  Damit  ist  jedoch  noch  nicht 
ohne  weiteres  bewiesen,  dass  der  Dorfbann  von  Otters- 
weiler damals  so  weit  ging  wie  heute.  Wir  haben  schon 
gesehen,  dass  das  Stuck  auf  dem  andern  Ufer  des  Mossel- 
baches  vom  ponticulum  aus  nach  Nordosten  bis  an  den 
alten  ROmerweg  vermutlich  nicht  urspriinglich  zum  Banne 
gehOrt  hat,  sondern  wahrscheinlich  durch  Aufteilung  des 
Bannes  von  Kreuzfeld  dazugekommen  ist.  Warum  sollte 
es  sich  westlich  des  Mosselbaches  nicht  ahnlich  verhalten? 
Vielleicht  hat  auch  das  Stuck  des  Ottersweiler  Bannes, 
welches  zwischen  Viehweg  und  alter  ROmerstrasse  auf 
dem  linken  Mosselbachufer  liegt,  ehedem  zu  dem  Bann 
Kreuzfeld  gehOrt.  Jedenfalls  ist  die  Richtung,  welche  der 
Viehweg  verfolgt,  indem  er  einen  direkten  Anschluss  an 
das  ponticulum,  von  welchem  die  Grenzbeschreibung  nach 
unserer  Ansicht  ausgehen  muss,  vermittelt,  auffallend,  und 
man  kann  sich  des  Gedankens  nicht  erwehren,  dass  die 
Bannverhaltnisse  in  jener  Gegend  friiher  andere  waren. 
Vielleicht  ist  unsere  Grenzbeschreibung  die  einzige  Quelle, 
welche  von  jenen  alten  Verhaltnissen  noch  Andeutungen 
enthalt. 

Wir  haben  damit  versucht,  eine  geschlossene  Grenze, 
moglichst  an  der  Hand  der  urkundlichen  Grenzbeschreibung, 
herzustellen,  haben  auch  auf  manche  bisher  nicht  beachtete 
Schwierigkeiten  hingewiesen  und  dieselben  zu  heben  ver- 
sucht. Aber  ganz  gelOst  durfte  die  Frage  damit  noch 
nicht  sein,  ja,  ich  mache  gar  keinen  Anspruch  auf  eine 
endgiiltige  Losung,  hoffe  vielmehr,  dass  sich  mit  der  Zeit 
noch  mehr  Anhaltspunkte  zur  Erweiterung  bzw.  Bestatigung 
meiner  Resultate  ergeben  werden. 

Es  eriibrigt  nun  noch,  auch  einen  Blick  auf  die  Uber- 
setzungen  zu  werfen,  welche  uns  von  der  Grenzbeschreibung 


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588  Herr. 

der  Mark  erhalten  sind  und  welche  wir  oben  erw&hnt 
haben.  Geben  sie  uns  vielleicht  in  gewisser  Hinsicht 
brauchbare  Andeutungen  iiber  Richtigkeit  oder  Unrichtig- 
keit  unserer  auf  Grund  des  lateinischen  Textes  gemachten 
Annahmen?  Leider  werden  wir  bei  naherer  Inaugenschein- 
nahme  sehr  enttauscht,  derm  dieselben  stellen  sich  als  nur 
zu  wOrtlich  hergestellte  Ubertragungen  heraus,  welche  die 
Grenzbeschreibung  eher  verdunkeln  als  erhellen.  Die  Uber- 
setzung  B  stammt  nicht  aus  der  Kanzlei  des  Klosters, 
weshalb  wir  es  bei  ihr  entschuldigen  konnen,  wenn  sie 
den  Text  des  Coccius  Wort  fur  Wort  deutsch  wiedergibt, 
ohne  sich  damit  zu  beschaftigen,  die  vorkommenden  Orts- 
namen  mit  den  zu  ihrer  Zeit  gtiltigen  Benennungen  zu 
vergleichen.  So  ist  z.  B.  »bifi  an  den  Marckftein  von  den 
Ziftern  Brunnen«  wortlich  iibertragen  aus  »terminum  de 
fonte  cisternata«,  womit  letzteres  v6llig  unverstandlich  wird, 
da  »terminum«  hier  keinen  Markstein  bedeutet1).  »Gunfi- 
bechlim  ist  wortlich  =  Gunsinus  rivus,  und  »Maurbach«  ist 
wortlich  =  Mauri  rivus;  dabei  macht  sich  der  Cbersetzer 
nicht  klar,  ob  es  uberhaupt  B&che  solchen  Namens  gegeben 
hat.  Wir  finden  hier  auch  das  Bruckchen  zu  tHugenheimc, 
wahrend  sich  schwerlich  ein  solcher  Ort  im  Gebiet  der 
Mark  auffinden  Hesse;  die  Lesart  mag  auf  eine  schlecht 
geschriebene  Vorlage  zurtickgehen,  welche  der  Ubersetzer 
nicht  gut  lesen  konnte,  jedenfalls  aber  hat  er  ganz 
gedankenlos  den  Ortsnamen  hingeschrieben,  wie  er  ihn 
las,  ohne  sich  Rechenschaft  zu  geben,  ob  es  auch  richtig 
sein  kOnne.  Die  Ubersetzung  »Ascha«  fur  Ascouua,  Aschowa 
sagt  gar  nichts.  Der  Ubersetzer  war  mit  der  Gegend, 
welcho  die  Grenzbeschreibung  umfasste,  nicht  bekannt; 
deshalb  konnte  seine  Obersetzung  nicht  mustergultig  sein. 
Wenn  nun  aber  aus  der  Maursmunsterer  Klosterkanzlei 
ebensolche  unklare  tJbersetzungen  hervorgegangen  sind, 
wie  sie  uns  in  A  und  C  vorliegen,  so  ist  dies  fast  unver- 
standlich. Sie  iibersetzen  den  im  Kloster  rezipierten  Text 
der  Theoderichurkunde.  Da  sie  ihn  als  Beweismittel  der 
Rechte  und  Privilegien  des  Klosters  gebrauchen,  wie  aus 
dem  Zusammenhang  hervorgeht,   in  welchem  diese  beiden 

*)  Vgl.  die  Obersetzung  p.   579. 


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Die  SchcnkuDg  der  Mark  Maursmunster.  egg 

Ubersetzungen  stehen,  so  sollte  man  erwarten,   dass  sie  in 
einer  besonderen  Ausfiihrung   die   fremden   und   zum   Teil 
unklaren  Bezeichnungen  des  8.  saec.  erklarten,  um  die  alte 
Urkunde  auch  fur  ihre  Zeit  wirklich  verwerten  zu  konnen. 
Davon  finden  wir    aber  hOchstens  Ansatze,    wie   ich   auch 
bisher   in   den    alten    Maursmunsterer   Akten   niemals   eine 
solche  Erklarung    der    alten    Grenzbeschreibung    gefunden 
habe,   obgleich  sich  zu  einer  solchen    oft   genug  Gelegen- 
heit  bot.     Entweder  haben  die  Klosterbriider  niemals  uber 
die  Ortlichkeiten    der  Markbegrenzung  nachgedacht,   oder 
sie  haben  deren  Deutung  selbst  nicht  mehr  genau  gekannt. 
Die  Obersetzung  A  ist   noch  wenigstens   selbstandig.     Sie 
scheint,    indem    sie  Gunsinus   rivus  mit  »Gungflheim  Bach* 
und  Ascouua  mit  tEschowe«  iibersetzt,   an  bestimmte  Orte 
gedacht  zu   haben,    vielleicht   bei    dem  iGungfiheim   Bach* 
an    das   bei  Gingsheim,   Kt.  Hochfelden,   fliessende  Gings- 
heimerbachel  (Durrmattgraben),  einen  Nebenlauf  des  Rohr- 
baches,   welcher   natiirlich   gar  nicht  in  Betracht   kommen 
kann.     Auch  hat  sie  den  Mauri   rivus   zu   deuten   gesucht, 
indem  sie  darin  den  »Morfimunfter  bach«    d.  h.   den    durch 
Maursmunster  fliessenden  Nebenlauf  des  Kuhbaches  findet, 
was    aber    auch    nicht    stimmen    kann.     Andererseits    aber 
bringt  sie  auch  das  »Brucklin  zu  Schweinheymc  und  iiber- 
setzt »per  fluvium  Sorna«  mit  »durch   die  Somen    gonde«. 
Ferner  ist  zu  bemerken,   dass  >gezufternten    brunen*   auch 
nur    eine  wortliche  Wiedergabe    des  »fons    cisternatac    ist. 
Nach  allem  ist  es  uns  klar,   dass  der  Verfasser   zu    deuten 
versucht  und  zum  Teil  planlos  geraten,  dass  er  aber  gerade 
die  wichtigsten  Ortlichkeiten  nicht  gekannt  hat.    Die  Uber- 
setzung  C  ist  noch   minderwertiger,   weil   sie   nicht   einmal 
selbstandig   arbeitet,    sondern   offenbar  die  Ubersetzung  B 
vor  sich  gehabt  hat,   mit   welcher   sie   in   gewissen  Stellen 
wortlich    stimmt.      Auch     bei     ihr     ist    >Gunfelbach«     und 
»Assoua«    etwas    in  Wirklichkeit  Unbekanntes.     Hochstens 
konnte    man    bei   »Maurbach«    an    eine  Identifizierung    mit 
»Murb£chel«,  dem  in  der  Ubersetzung  A  als   »Morfimunfter 
bach«  bezeichneten  Nebenlauf  des  Kuhbaches  denken;    ich 
glaube   aber,    dass   diese  Ubersetzung    gedankenlos   aus  B 
heriibergenommen,    also   auch    nur  eine  wortliche  Wieder- 
gabe des  >Mauri  rivus«  ist,  denn  sonst  wiirde  nicht  »Maur- 


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59Q 


Herr. 


bach«  zu  lesen  sein ,  sondern  iMiirbacht !).  —  Wir  konnen 
demnach,  weil  diese  Ubersetzungen  hochst  unklar  sind, 
den  Schluss  ziehen,  dass,  mindestens  vom  16.  saec.  an, 
nicht  nur  Fernerstehende  iiber  die  ursprungliche  Bedeutung 
der  Ortsnamen  der  Grenzbeschreibung  im  unklaren  waren, 
sondern  dass  dem  Kloster  selbst  das  Verst&ndnis  dafur 
abhanden  gekommen  war.  Die  Theoderich-Urkunde  wurde 
immer  und  imraer  wieder  als  Palladium  des  Klosters  vor- 
geschoben,  aber  sie  war  nicht  Gegenstand  historischer 
Untersuchungen ,  sonst  h£tte  doch  auch  mindestens  der 
Catal.  Maur.,  welcher  so  eingehend.  die  Griindung  des 
Klosters  behandelt,  etwas  iiber  die  alte  Markgrenze  und 
ihre  Ortlichkeiten  sagen  mussen.  Selbst  wenn  die  Mark- 
grenze des  1 6.  und  17.  saec.  noch  unverriickt  und  unge- 
mindert  auf  der  Grenze  des  8.  saec.  lief,  so  waren  dodh 
die  Ortsangaben  der  letzteren  unbekannte  Grossen,  sonst 
h&tte  man  sie  gelegentlich  durch  die  neueren  Namen 
erklaren  konnen  und  mussen. 

Aus  demselben  Grunde  kann  uns  auch  die  franzosische 
"Obersetzung,  welche  Volcyr  gibt2),  nichts  niitzen.  Er  uber- 
tragt  ebenfalls  Wort  fur  Wort,  aber  ohne  jedes  Verstandnis; 
ja,  wenn  wir  nur  seinen  Text  h&tten,  konnten  wir  uns  fur 
den  Anfang  der  Grenze  uberhaupt  nicht  zurechtfinden.  Er 
gibt  namlich  die  staunenswerte  Ubersetzung  »de  Petit-Pont 
a  Deux-Maisonsc  fur  »de  ponticulo  ad  Suenheinu,  als  ob 
»ponticulum«  ein  Ortsname  ware,  und  das  »Suenheim«  hat 
er  offenbar  als  »Zwen  heim  =  Zwei  Heimstatten*  verstanden. 
Auch  er  versteht  »terminum  de  fonte  cisternata«  als  »terme 
de  la  fontaine  cisternate«,  genau  so  falsch  wie  die  deut- 
schen  Ubersetzungen  B  und  C  in  ihrem  »Markstein  bei  dem 
Zisternbrunnen*.  Aber  Volcyr  hat  die  Gegend,  um  welche 
es  sich  handelte,  auch  gar  nicht  n£her  gekannt. 

Die  Ubersetzungen  lassen  uns  also  vollstandig  im  Stich, 
und  so  mussen  wir  uns  mit  dem  aus  dem  Urkundentext 
selbst  herauskonstruierten  Resultat  vorlaufig  zufrieden  geben. 


l)  »Mtirbach«  hat  n&mlich  weder  mit  »Mauer  (murus)«,  noch  mit  dem 
Abte  Maurus  etwas  zu  tun,  sondern  hat  seinen  Namen  einfach  von  dem 
mundartlichen  »Muer«  =  Schlamm.  Vgl.  auch  Anm.  2,  p.  571.  —  *)  a.  a.  O. 
p.  260. 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmunster.  cqj 

Das  Gebiet  der  Marca  Aquileiensis  umfasste  also  laut 
der  Schenkung  Theoderichs  IV.  das  Gebiet  der  in  der 
Celsus-Urkunde  als  Markorte  angegebenen  DOrfer  Otters- 
weiler,  Biiren  (abgegangen) ,  Schweinheim ,  Lochweiler, 
Reutenburg,  Singrist,  Dimbsthal,  Diirrenbach  (abgegangen), 
Hengweiler,  Gottenhausen ,  Hagen ,  Thai  (Dompeter), 
Schwebvveiler,  WaldshofenSt.  Gallen,  Reinhardsmiinster, 
Garburg,  zu  welchen  sich  als  weiterer  Markort  spater 
Hultenhausen  gesellte1).  Ferner  gehorte  der  Felsen,  auf 
welchem  sich  spater  das  bischofliche  Schloss  Hohbarr 
erhob,  dazu;  diesen  erwarb  das  Bistum  Strassburg  spater 
von  dem  Kloster.  Ebenso  lag  der  Ort  der  spateren  Veste 
Liitzelburg  innerhalb  der  Mark.  Dagegen  hat  Salenthal, 
obgleich  es  spater  zur  Mark  Maursmunster  gerechnet 
wurde,  nicht  urspriinglich  zur  Mark  gehort2).  Sigrist3) 
rechnet  es  ganz  mit  Unrecht  hinzu,  da  es  jenseits  der 
Wasserscheide  liegt,  auf  welcher  nach  alter  frankischer 
Sitte  die  Grenze  dort  verlaufen  muss;  wir  konnen  doch 
auch  nicht  alle  Orte,  an  welchen  Maursmunster  sp&ter 
Besitz  hatte,  zur  Marca  Aquileiensis  rechnen,  wie  sie  Theo- 
derich  IV.  schenkte.  Auch  der  jetzt  verschwundene  Ort 
Kreuzfeld,  nordostlich  von  Ottersweiler,  hat  nicht  zur  ehe- 
maligen  Mark  gehort,  obgleich  das  Kloster  im  12.  saec. 
dort  als  begutert  erscheint4),  weil  es  nOrdlich  der  Grenz- 
linie  der  publica  strata  Tabernensis  liegt.  Auf  keinen  Fall 
aber  hat  Zabern  und  Monsweiler  zur  Mark  gehort.  Dies 
behauptet  namlich  Fritz  a),  und  zwar  schliesst  er  ersteres 
aus  der  bereits  erwahnten  falschen  Lesart  der  Stein- 
inschrift6),  letzteres  aus  der  falschen  Festlegung  der  crux 
petrina  der  Grenzbeschreibung,  woruber  ebenfalls  schon 
gehandelt  worden  ist7).  Was  insbesondere  Zabern  betrifft, 
so  behauptet  er,  dass,  wie  man  auch  die  Grenzbeschreibung 
der  Theoderich-Urkunde  deute,  immer  Zabern  innerhalb 
des  geschenkten  Gebietes  falle.  Dagegen  lasst  sich  aber 
ruhig  erklaren,  dass  aus  keiner  einzigen  unscrer  fur  die 
Markbegrenzung  herangezogenen  Quellen    diese  Annahme 

!)  Vgl.  su  diesen  Namen  p.  567  ff.  —  *)  Vgl.  p.  569,  Anm.  1,  und 
p.  579.  —  *)  a.  a.  O.  p.  75  u.  77.  —  *)  a.  1 179  bestatigt  Papst  Alexander  III. 
dem  Kloster  Maursmunster  auch  die  Kapelle,  Zehnten  usw.  apud  S.  Crucem. 
-  *)  a.  a.  O.  p.  9  f-  -  6)  cf.  p.  561  f.  —  7)  cf.  p.   585. 

Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  4.  39 


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59* 


Herr. 


bewiesen  werden  kann.  Fritz  l£sst  nun  Zabern  nicht  vor 
dem  10.  saec.  aus  dem  Besitz  von  Maursmiinster  oder,  wie 
er  sagt,  des  Metzer  Bischofs  in  den  Besitz  des  Strassburger 
Bistums  iibergehen.  Er  operiert  also  mit  dem  Umstande, 
dass  Maursmiinster  seit  der  ersten  Halfte  des  9.  saec.  in 
Abhangigkeit  vom  Metzer  Bistum  gekommen  war,  und 
mit  dem  anderen  Umstande,  dass  Zabern  noch  im  10.  saec. 
im  Besitz  des  Bischofs  von  Metz  erscheint,  um  auch  dadurch 
eine  ZusammengehOrigkeit  der  Mark  Maursmiinster  und 
der  Stadt  Zabern  als  bewiesen  hinzustellen.  Nun  wollen 
wir  eine  Zugehorigkeit  Zaberns  zum  Metzer  Bistum  fur 
jene  Zeit  vorl&ufig  gelten  lassen,  wollen  auch  annehmen, 
dass  Zabern  aus  dem  Besitz  des  Metzer  in  denjenigen  des 
Strassburger  Bistums  gekommen  ist;  damit  hat  aber  die 
Mark  Maursmiinster,  obgleich  sie  mit  dem  Metzer  Bistum 
zusammenhing,  nichts  zu  tun,  denn  Zabern  kann  nach  der 
Grenzbeschreibung  nie  zum  Markgebiete  gehOrt  haben. 
So  wenig  aber  Zabern  zur  Mark  gehOrte,  ebenso  wenig 
auch  Monsweiler,  denn  dieser  Ort  liegt  jenseits  der  Zorn 
und  unsere  Grenze  geht  nicht  uber  diesen  Fluss  hinaus. 
Ja,  wenn  wir,  wie  Fritz  es  tut,  auch  den  Bann  von  Mons- 
weiler zur  Mark  rechnen,  dann  kann  unsere  Grenz- 
beschreibung fur  die  nttrdliche  Grenze  gar  nicht  mehr  auf- 
recht  erhalten  werden.  Die  Irrtumer  sind  leider  auch 
in  die  Ortsbeschreibung  des  »Reichsland«  ubernommen 
worden l). 

Es  ist  nun  eine  althergebrachte  Behauptung,  welche 
jeder  Historiograph  Maursmiinsters  bisher  von  seinem  Vor- 
g&nger  getreulich  nachgeschrieben  hat,  dass  die  Marca 
Aquileiensis  auch  die  Namen  Terminus  und  Provincia  ge- 
fuhrt  habe*).  Selbst  Clauss3),  welch  er  doch  sonst  sorg- 
feltig  vorgeht,  druckt  es  nach.  Es  ist  mir  aber  keine 
einzige  Urkundenstelle  bekannt,  in  welcher  diese  beiden 
Worte  als  gleichbedeutend  mit  *Marca  Aquileiensis*  vor- 
kommen.  Terminus  ist  vielmehr  =  fines,  d.  i.  Gebiets- 
grenze,    Gebiet,    und    provincia    ist    gleichbedeutend    mit 

')  Das  Reichsland  Elsass-Lothringen,  III,  2.  Halfte,  p.  701  (Mons- 
weiler) und  1233  (Zabern).  —  *)  cf.  Sigrist,  a.  a.  O.  p.  79.  —  3)  Clauss, 
Hist.-topogr.  WSrterbuch  des  Elsass,  p.  304  (Eichelmark). 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmtinster.  eg  7 

raarcha  oder  pagus;  es  sind  also  durchaus  keine  nomina 
propria,  sondern  appellativa,  welche  erst  im  Zusammen- 
hang  des  Textes  ergeben,  dass  sie  sich  auf  die  Marca 
Aquileiensis  beziehen,  womit  aber  nicht  behauptet  werden 
kann,  dass  iiberall,  wo  in  Maursmunsterer  Urkunden  diese 
beiden  Worte  vorkommen,  damit  nur  die  Marca  Aqui- 
leiensis gemeint  sei.  Wir  ersehen  dies  hinsichtlich  der 
Bezeichnung  »terminust  schon  aus  unsern  Quellen,  auf 
welche  sich  anscheinend  obige  Behauptung  stiitzt.  Denn 
wenn  es  in  der  Celsus-Urkunde  heisst:  terminum  scribere 
voluit,  qualiter  ....  Hildebertus  quondam  rex  eidera  loco 
concessit,  so  kann  dies  unmOglich  etwas  anderes  heissen 
als:  Celsus  wollte  das  Gebiet  (den  Gau)  beschreiben, 
welches  KOnig  Childebert  (angeblich)  dem  Kloster  ge- 
schenkt  hatte. 


39* 


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594  Herr- 


Exkurs  I:   Die  Griindung  des  Klosters  Maursmiinster. 

Nach  Sigrist1)  hat  der  heil.  Lcobard  seine  Zelle  zuerst 
wahrscheinlich  in  Gottenhausen,  etwas  siidlich  von  Zabern, 
errichtet.  Von  da  zog  er  an  einen  andern  Ort,  wo  sich  urn  die 
Wohnungen  der  Monche  bald  eine  burgerliche  Ansiedlung  erhob, 
welche  den  Namen  Leobardi  villa  erhielt,  welches  heute  Loch- 
weiler*) heisst,  ostlich  von  Maursmiinster.  Und  endlich  griindete 
er  eine  dritte  Klosterniederlassung  Leobardi  cella,  welche  spater 
den  Namen  Maurimonasterium  annahm8).  Es  lasst  sich  unmoglich 
prufen,  ob  diese  dreifache  Griindung  geschichtlich  ist.  Tatsache 
ist  aber,  dass  Lochweiler  in  der  Maursmunslerer  Oberlieferung 
als  Leobardi  villa  erscheint,  also  mit  dem  heil.  Leobard  in  Zu- 
sammenhang  gebracht  wird,  z.  B.  in  der  angeblich  vom  Abte 
Celsus  a.  828  verfassten  Guterurkunde*),  und  dass  ferner  in  der 
echten  Guterurkunde,  welche  man  gewohnlich  um  1120  ansetzt, 
welche  aber  nach  der  Klostertradition  (Catal.  Maur.)5)  von  Abt 
Meinhard  (1 132 — 1 146)  verfasst  ist6),  Leobradi  uilla  von  Aquileia 
Mauri  uilla  unterschieden  wird.  Man  kann  demnach  wenigstens 
eine  Doppelgriindung  annehmen.  Die  Klostertradition  kennt  nur 
eine  Grundung  des  Leobard,  namlich  nur  in  Maursmiinster  selbst. 
Glockler7)  schreibt  dem  heil.  Leobard  nur  eine  Grundung  in 
Lochweiler  zu  und  lasst  Maursmiinster  erst  durch  den  Abt  Maurus 
von  dort  aus  gegriindet  sein. 

Der  Name  der  endgiiltigen  Niederlassung  (Maursmiinster), 
Leobardi  cella,    erscheint  deutsch  als  Leobartszell    oder  Loewat- 


l)  Sigrist,  Pabbaye  de  Marmoutier,  tome  I  (1899),  p.  5  u.  7.  —  f)  Statt 
Leobardsweiler  hiess  der  Ort  spater  einfach  Weiler,  und  weil  er  in  einer 
Talsenke  liegt,  bekam  er  den  Zusatz  »im  Loch«,  woraus  dann  Lochweiler 
wurde.  Die  Namen  Wiler  und  Wiler  im  Loch  kommen  z.  B.  im  Weistum 
von  Lochweiler  Anfang  des   16.  saec.  vor  (H.  645  des  Strassb.  Bez.  Archivs). 

—  3)  Jodocus  Coccius  (Dagobertus  rex,  1623.  p.  51  f.)f  auf  welchen  Sigrist 
zuriickgreift,  kennt  iibrigens  nur  eine  Niederlassung  des  Leobardus  »ad  Vogesi 
montana  dimidio  ab  Tabernis  Alsaticis  lapide*  (Gottenhausen?)  und  dann 
beim  nachmaligen  Maursmiinster.  Coccius  beruft  sich  auf  »vetusti  annalesc 
und  andere  KJosterurkunden.  Damit  stimmt  aber  nicht  die  nachher  als  Catal. 
Maur.    angefiihrte  Klostertradition.    —    4)  Vgl.    in  der  Abhandlung  p.   538  ff. 

—  *)  Vgl.  hieniber  in  der  Abhandlung  p.  527,  Anm.  4.  Ich  zitiere  dieselbe 
immer  als  Catal.  Maur.  —  •)  Catal.  Maur.  p.  95.  —  7)  Gl6ckler,  Gesch.  des 
Bist.  Strassb.  Bd.   II  (1880),  p.  225. 


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Die  SchenkuDg  der  Mark  Maursmtinster.  cqc 

zell,  ersteres  in  der  Klostertradition,  letzteres  bei  Le  Cointe  in 
seinen  annates  ecclesiastici  Francorum.  Loewatzell  ist  nur  auf 
eine  schlechte  Aussprache  des  Leobartszell  zuruckzufuhren. 

Die  Grfindung  wird  von  Sigrist1)  ins  Jahr  589  verlegt,  und 
in  dieser  Zeitnahe  bewegen  sich  auch  die  Angaben  anderer 
Autoren  daruber.  Die  Klostertradition  ^)  dagegen  verlegt  sie  ins 
Jahr  555  und  lasst  Childebert  I.,  den  Sohn  des  Chlodowech, 
den  Protektor  der  jungen  Grundung  sein.  Im  Catal.  Maur. 
findet  sich  zwischen  p.  38  u.  39  eine  ganze  Abhandlung  ein- 
geheftet  (Annotationes  ad  Alsatiam  Illustratara  pag.  735,  736), 
welche  sich  gegen  SchSpflin  und  den  ihm  folgenden  Le  Cointe 
richtet,  welche  die  Grundung  erst  unter  Childebert  II.  (575 — 596) 
ansetzen,  weil  Childebert  I.  in  Austrasien  nicht  regiert  habe. 
Der  Catal.  Maur.  will  nun  beweisen,  dass  von  den  vier  Sohnen 
Chlodowechs  I.,  namlich  Theoderich,  dem  Konig  Austrasiens, 
Chlodomer,  Konig  in  Orleans,  Childebert,  Konig  in  Paris,  und 
Chlotar,  Konig  in  Soissons,  nachdem  des  ersten  Geschlecht  mit 
seinem  Enkel  Theobald  555  erloschen  und  nachdem  der  zweite 
ermordet  worden  war,  vom  Jahre  555  bis  558,  in  welchem  Jahre 
Chlotar  das  ganze  Reich  wieder  in  seiner  Hand  vereinigte,  nur 
dieser  und  Childebert  als  Herrscher  fiber  Austrasien  in  Betracht 
kommen  konnen  und  dass  tatsachlich  Childebert  in  dieser  Zeit 
Austrasien  regierte,  wie  angeblich  verschiedene  alte  Quellen 
beweisen.  Childebert  I.  starb  558,  und  die  Grundung  habe 
555  stattgefunden.  Der  Beweis  hat  aber  etwas  Gezwungenes,  ja 
es  scheint,  als  ob  damit  der  Ursprung  des  Klosters  und  seine 
konigliche  Dotierung  kunstlich  in  eine  altere  Zeit  hinaufgeruckt 
werden  sollte. 

Jodocus  Coccius8)  berichtet  dasselbe  wie  der  Catal.  Maur.; 
also  hat  entweder  Coccius  aus  derselben  Quelle  wie  die  Kloster- 
uberlieferung  geschopft,  oder  letztere  hat  den  Coccius  aus- 
geschrieben.  Grandidier*)  nennt  diese  Klosteruberlieferung  ver- 
dachtig  und  bezeichnet  die  Darstellung  des  Coccius  als  un- 
historisch.  Childebert  I.  sei  niemals  im  Elsass  gewesen,  welches 
sein  Bruder  Chlotar  besessen  habe;  auch  konne  unmoglich 
Childebert  I.  eine  Schenkung,  wie  er  sie  nach  der  Kloster- 
tradition an  den  heil.  Leonard  gemacht  haben  soil,  in  Marlen- 
heim  unterzeichnet  haben,  wie  ein  Dokument  glauben  machen 
wolle,  denn  dieses  »Marley«,  wie  es  da  genannt  wird,  werde  erst 
unter  Childebert  II.  bekannt,  welcher  als  Nachfolger  seines 
Vaters  Sigebert  von  575  bis  596  Austrasien  regierte.  Nach 
Gregor  von  Tours  war  Childebert  II.  im  Jahre  590  in  Marlen- 
heim,  wo  er  dem  bekannten  Mordanschlag  der  Fredegunde  knapp 
entging.      So  setzt  Grandidier   die  Schenkung  Childeberts  II.    an 


i)  a.  a.  O.  p.   I  ff.  —  •)  Catal.  Maur.  p.   iff.  —  »)  a.  a.  O.  p.  5 1  f.  — 
«)  Grandidier,  hist,  de  l'egl.  de  Strasb.  I  (1776),  p.  331  f. 


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596  Hcrr. 

den  heil.  Leobard  ins  Jahr  590,  die  Klostergrundung  kurz  vor- 
her1).  Grandidier  fugt  noch  hinzu,  dass  der  heil.  Leobard  gar 
kein  Schuler  des  heil.  Benedict,  wie  die  Klostertradition  angibt*), 
sondern  des  heil.  Columban  gewesen  und  erst  um  590  ins 
Elsass  gekommen  sei. 


Exkurs  II:  Herkunft  und  Bedeutung  des  Namens 
»Marca  Aquileiensis«. 

Die  Herkunft  und  Bedeutung  dieses  Namens  ist  noch  nicht 
vollig  aufgeklart.  Ich  will  aber,  um  mit  der  Frage  bekannt  zu 
machen,  die  bisher  daniber  kund  gewordenen  Ansichten  zu- 
sammenstellen  und  kritiscb  betrachten. 

Urkundlicb  sicher  erscheint  die  Mark  zuerst  in  der  grossen 
Guterurkunde  des  Abtes  Meinhard8)  als  Moresmarcha  (=  Marcha 
Mauri),  wird  aber  dort,  obwohl  von  Aquileia  Mauri  monasterium 
und  Aquileia  Mauri  villa  die  Rede  ist,  selbst  nicht  mit  dem 
Namen  Aquileia  oder  aquileiensis  bedacht.  Dagegen  taucht  der 
Name  Marcha  Aquileiensis  auf  der  bedeutend  jungeren 
Steininschrift  auf,  welche  in  kreisfbrmiger  Anordnung  die  Schen- 
kung  der  Mark  an  das  Kloster  beurkundete  und  welche  sich 
ehedem  in  der  Klosterkirche  befand*).  Dieser  Name  wurde  der 
am  meisten  zur  Bezeichnung  der  Mark  Maursmunster  angewandte. 
Woher  stammt  er  aber? 

In  der  Klostertradition  ist  daruber  nichts  erwahnt,  und  alle 
Urkunden  schweigen  daniber.  Ravenez  erinnert  in  seiner  Ober- 
setzung  der  Alsatia  illustrata  des  Schopflin  bei  diesem  Namen 
an  den  pagus  aculinse,  aquilinse,  achilgouue  der  traditiones 
Wizenburgenses ,  welcher  seinen  Namen  unzweifelhaft  von  dem 
Flusschen  aquila,  der  heutigen  Eichel,  tragt.  Er  zieht  weiter 
aus  der  Tatsache,  dass  in  diesen  trad.  Wiz.  einmal  der  Ort 
gisoluinga  als  in  pago  saroinse  liegend,  ein  anderes  Mai  gisal- 
uingun  in  pago  achilgouue  erwahnt  wird6)  und  der  Saargau  im 
Suden  an  die  Mark  Maursmunster  angrenzte,  den  sonderbaren 
Schluss,  dass  unter  diesem  pagus  achilgouue  die  Mark  von 
Maursmunster,  die  marca  aquileiensis  gemeint  sei,  sowie  dass 
infolge  dessen  dieselbe  ebenso   wie    die    an    anderer  Stelle    vor- 

!)  Die  Schenkung  ist  indessen  wohl  erst  724  durch  Theoderich  IV. 
gemacht  worden,  cf.  p.  535.  —  ■)  Catal.  Maur.  p.  I  ff.  —  *)  Sie  wird  ge- 
wohnlich  um  1 1 20  angesetzt,  ist  aber  nach  dem  Catal.  Maur.  von  Abt  Mein- 
hard (1 132 — 46)  verfasst  —  4)  Vgl.  hieriiber  in  der  Abhandlung  p.  556  ff.  — 
•)  trad.  Wiz.  Nr.  216  und  273. 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmunster.  coy 

kommenden  pagus  aculinse  und  aquilinse1)  ihren  Namen  von 
einem  ihr  Gebiet  durchstromenden  kleinen  Fliisschen  erhalten 
haben  werden2).  Ravenez  lasst  es  dabei  ganz  oflen,  welches 
Fliisschen  gemeint  sein  konne  und  wie  weit  sich  eigentlich  das 
Gebiet  der  Mark  Maursmunster  erstreckt  habe.  Oberbaupt  ist 
seine  Beweisfuhrung  so  dunkel,  dass  man  nicht  zu  ersehen  ver- 
mag,  ob  er  nun  wirklich  den  Eicbelgau  zu  der  Mark  Maurs- 
munster hinzurechnet  und  ob  er  mit  dem  achilgouue  der  trad. 
Wiz.,  in  welcbem  gisaluingun  liegt,  einen  von  dem  pagus  acu- 
linse oder  aquilinse  verschiedenen  Gau  meint.  Sie  ist  auch  auf 
ganz  falsche  Voraussetzungen  aufgebaut,  da  gisoluinga")  wohl 
im  pagus  saroinse  (bzw.  salininse,  wie  mehrere  Urkunden  der 
trad.  Wiz.  es  naher  bezeichnen)  liegt,  aber  nicht  ira  pagus  aqui- 
linse oder  achilgouue  liegen  kann,  vielmehr  das  gisaluingun  in 
pago  achilgouue  ein  ganz  anderer,  uns  heute  nicht  mehr  be- 
kannter  Ort  im  Eicheltale  ist. 

Ristelhuber*)  kniipft  an  diese  Darlegung  Ravenez*  an.  Er 
bemerkt,  dass  das  Gebiet  der  Mark  sich  Anfangs  des  13.  saec. 
laut  der  mehrfach  genannten  Guterurkunde  des  Abtes  Meinhard 
bis  weit  in  den  Saargau  erstreckte,  dass  ein  Teil  der  dort  im 
pagus  Saroinse  untergebrachten  Ortschaften  im  Eicheltale  liegt 
und  dem  pagus  aquilinse  zuzurechnen  ist,  und  dass  man  vielleicht 
auf  die  Vermutung  kommen  konne,  die  Eichel  (aquila)  habe  der 
Mark  Maursmunster  den  Namen  gegeben,  was  er  indessen  ab- 
lehnt.  Ristelhuber  begeht  hierbei  vor  allem  den  grossen  Irrtum, 
alle  Gebiete,  wo  Maursmunster  Besitzungen  hatte,  als  *Mark« 
Maursmunster  zu  bezeichnen.  Dies  ist  vollig  unzutreffend.  Ge- 
rade  die  von  ihm  angezogene  Guterurkunde  sagt  ja  ganz  klar, 
dass  nur  eine  bestimmte  Anzahl  Ortschaften  den  Namen  »Mores- 
marcha*  fuhren5)  und  dass  die  ubrigen  extra  marcham  liegen,  in 
pago  (teils  Alsacinse,  teils  Saroinse)6).  Das  ursprungliche  Gebiet 
der  Mark  hat  sich  niemals  viel  vergrossert,  sich  jedenfalls  nie 
bis  in  den  Saargau  erstreckt. 

Woher  leitet  nun  Ristelhuber  den  Beinamen  »Aquileiensis«  ab, 
wenn  er,  wie  erwahnt,  von  »aquila«,  dem  Fliisschen  Eichel,  nicht 
kommen  kann?  Er  geht  auf  die  Ausdriicke  »Aquileia  Mauri 
monasterium*  und  »Aquileia  Mauri  villa*  in  der  Guterurkunde  des 
Meinhard  zuruck  und  findet  in  »Aquileia«  den  urspriinglichen 
Namen  des  Ortes,  an  welchem  sich  spater  das  Kloster  des 
Maurus  nebst  der  anschliessenden  biirgerlichen  Ansiedlung  erhob, 


*)  trad.  Wiz.  Nr.  202  u.  222.  —  *)  Vgl.  hieriiber  bci  Ristelhuber,  la 
marche  d'Aquilee,  im  Bull,  de  la  societe  pour  la  conserv.  des  monum.  hist. 
d'Als.,  Serie  II,  vol.  II  (1864),  p.  184.  —  *)  Gisselfingen,  Kr.  Chateau- 
Salins,  Kt.  Dieuze.  —  *)  S.  Anm.  2,  dortselbst  p.  185  ff.  —  •)  >Istae  sunt 
uill§  qu£  uocantur  Moresmarcha«.  —  ')  »Pertinentia  extra  marcham  ad  ipsum 
moDasterium  in  pago*. 


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598  Herr. 

und  von  diesem  Aquileia  sei  die  Mark  die  Aquileiensis  genannt 
worden.  Dieses  Aquileia  aber  habe  sich  nach  dem  Bachlein 
genannt,  welches  durch  Maursmunster  fliesst,  welches  man  das 
Muerbachlein  heisse  und  welches  identisch  sei  in  it  dem  Mauri 
rivus  der  angeblichen  Schenkungsurkunde  von  a.  724  *).  Das- 
selbe  habe  vor  der  Zeit  des  Abtes  Maurus  den  Namen  Aquila 
gehabt,  welcher  aus  dem  Keltischen  stamme  (e  =  schmal,  klein, 
cuil  =  Bach)  und  latinisiert  worden  sei.  In  Aquileia  werde 
dieses  ecuil  mit  dem  kelt.  He  —  Ort,  Platz,  verbunden,  so  dass 
es  bedeute  »Ort  an  einem  kleinen  Bache«. 

Andere  Ableitungen  des  Marknamens  beruhen  darauf,  dass 
der  Name  Aquila  germanisiert  als  >EicheI«  erscheint  und  deshalb 
auch  die  Marca  aquileiensis  spater  als  »£ichelmark«  erscheint. 
So  bringt  Dag.  Fischer*)  das  Beiwort  Aquileiensis  mit  dem 
Eichelberg  an  der  westlichen  Grenze  der  Mark  oder  mit  dem 
aus  demselben  entspringenden  Eichelbachlein  zusammen  und 
nimmt  letztere  Entstehung  als  die  wahrscheinlichere  an.  Fuchs8) 
und  Gauss*)  erwahnen  diese  Ableitungen,  entscheiden  sich  aber 
fur  die  Meinung  Schrickers  *),  welcher  den  Namen  von  den 
grossen  Eichenwaldungen  ableitet,  welche  fruher  auf  dem  Gebiet 
der  Mark  bestanden  haben  sollen;  das  zu  Grunde  liegende 
Wort  achil  sei  in  »aquila«  latinisiert  worden.  Die  Bezeichnung 
»Eichelmark«  wurde  also  eine  Ruckgermanisierung  darstellen. 

Alle  diese  Deutungen  haben  ihre  Schwachen.  Ristelhuber 
operiert  mit  einem  Bachnamen  »Aquila«,  welchen  der  spater 
Mauri  rivus  genannte  Bach  ursprunglich  gefiihrt  haben  soil.  Nun 
ist  es  ja  sicher,  dass  dieser  Bach,  bevor  er  seinen  neuen  Namen 
erhielt,  irgend  wie  geheissen  hat.  Ob  er  aber  »aquila«  hiess 
ist  immerhin  sehr  unsicher.  Denn  wir  haben  dafiir  keinen 
weiteren  Anhaltspunkt  als  die  Riickkonstruktion  aus  dem  Orts- 
namen  »Aquileia*.  Ebenso  unsicher  sind  die  Auslegungen  Dag. 
Fischers  und  Schrickers.  Denn  die  Mark  nach  einem  Berggipfel 
zu  nennen,  welcher  nicht  einmal  innerhalb  der  Mark  lag,  ist  zu- 
nachst  weit  hergeholt  und  unwahrscheinlich,  dann  aber  auch 
ganz  entgegen  der  Tatsache,  dass  Hdhenzuge  wohl  als  Mark- 
und  Gauscheiden  beliebt  waren,  dass  aber  der  Mark-  oder  Gau- 
name  gewohnlich  von  einem  Hauptwasserlaufe  oder  einem  Haupt- 

*)  Vgl.  in  der  Abhandlung  die  Deutung  des  Namens  Mauri  rivus,  p.  571. 
—  2)  Dag.  Fischer,  Die  Burgen  Gross-  und  Klein-Geroldseck  (1875),  P-  51- 
Ich  habe  nicht  finden  ktfnnen,  was  eigentlich  Fischer  unter  Eichelberg  und 
Eichelbach  versteht.  Meint  er  den  Eichelkopf,  siiddstl.  Dagsburg  an  der 
Bezirksgrenze  ?  Auch  aus  dem  »Reichsland  Elsass-Lothringenc  ist  nichts  zu 
ersehen.  —  s)  [A.  Fuchs],  Die  Marca  Aquileiensis,  im  Jahrb.  f.  Sprache, 
Gesch.  u.  Lit.  Els.-Lothr.  IV  (1888),  p.  122.  —  *)  Clauss,  hist.-topogr. 
Wflrterbuch  des  Elsass,  p.  304  (Eichelraark).  —  6)  Schricker,  Alteste  Grenzen 
u.  Gaue  etc.,  in  den  Strassb.  Studien  IV  (1884),  p.   367. 


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Die  Schenkung  der  Mark  Maursmfinster.  50,9 

orte  des  betreffenden  Gebietes  entnommen  wurde.  Aus  letzterem 
Grunde  ist  es  auch  unmdglich  anzunehmen,  dass  ein  winziges 
Gebirgswasserchen,  wie  Fischer  vermutet,  der  Mark  den  Namen 
gegeben  habe.  Und  was  die  Ansicht  Schrickers  betrifft,  so 
mangelt  ihr  der  Beweis,  dass  das  Markgebiet  tatsachlich  in 
fruhester  Zeit  meist  mit  Eichen  bestanden  war. 

Wir  konnen  also  nur  sagen,  dass  die  Losung  der  Frage 
bisber  noch  nicht  gefunden  worden  ist.  Wollen  wir  aber  an- 
deuten,  auf  welchem  Wege  die  Losung  gesucht  werden  kann 
oder  muss,  so  mussen  wir  wahrscheinlich  auf  die  Bemerkung 
Ristelhubers  zuriickgreifen,  welcher  in  >Aquileia«  den  urspriing- 
lichen  Namen  des  Ortes  Maursmunster  erblickt.  Sigrist1)  freilich 
nimmt  Ristelhubers  aquila-Hypothese  in  ihrem  ganzen  Umfange 
an.  Aber  wir  konnen  doch  wohl  nur  eins  gelten  lassen,  dass 
wahrscheinlich  die  Mark  den  Namen  von  ihrem  Hauptorte  erhalten 
hat.  Ist  nun  die  in  der  Urkunde  des  Meinhard  vorkommende 
Benennung  »Aquileia  Mauri  monasterium*  und  »AquiIeia  Mauri 
vtUa«  so  beschaffen,  dass  man  daraus  auf  den  ehemaligen  Namen 
Maursmiinsters  schliessen  kann?  Meines  Erachtens  unbcdingt, 
denn  Aquileia  erscheint  oflenbar  als  nomen  proprium;  ware  es 
ein  nomen  adiectivum,  dann  miisste  es  bei  Mauri  monasterium 
doch  sicher  Aquileium  lauten.  Die  Annahme  des  Ortsnamens 
Aquileia  ist  also  wohl  begrundet,  und  deshalb  werden  wir  unbe- 
denklich  festlegen  konnen,  dass  Marca  Aquileiensis  =  Mark  von 
Aquileia  d.  h.  Mark  des  Klosters  Maursmunster  bedeutet. 

Eine  notwendig  noch  zu  beantwortende  Frage  wird  vor- 
laufig  die  bleiben,  woher  der  Ortsname  »  Aquileia*  kommen  konne, 
denn  so  wie  Ristelhuber  dieselbe  beantwortet  hat,  sind  die 
Schwierigkeiten  nicht  gehoben.  Dass  es  eine  Latinisierung  ist, 
liegt  ja  auf  der  Hand.  Verbirgt  sich  aber  hinter  der  lateinischen 
Form  ein  keltisches  oder  germanisches  Wort?  Beides  ist  moglich, 
auch  Clauss  vermutet  einen  keltischen  Kern.  Tatsachlich  sind 
uns  ja  aus  Urkunden  des  7. — 9.  saec.  eine  Anzahl  latinisierter 
altkeltischer  Ortsnamen  erhalten,  welche  zur  Zeit  der  Ausstellung 
der  Urkunden  noch  in  Gebrauch  waren;  man  vergleiche  hier  nur 
die  in  den  traditiones  Wizenburgenses  vorkommenden.  Wir  er- 
sehen  daraus  deutlich,  dass  die  aussterbendc  keltische  Sprache 
sich  am  langsten  in  geographischen  Bezeichnungen  erhalten  hat, 
bis  auch  diese  sich  in  germanische  Formen  einkleideten.  So 
konnte  also  auch  hier  eine  keltische  Form  zu  Grunde  liegen. 
Moglicherweise  haben  erst  die  Klosterbruder  den  ihnen  noch 
bekannten  und  bei  der  Landbevolkerung  damals  noch  gebrauch- 
lichen  alten  Namen  in  die  lateinische  Form  gebracht.  Ebensogut 
kann  aber  auch  ein  germanisches  Wort  zu  Grunde  liegen.  Ob 
dieses  freilich  auf  das  ahd.  eihhila  zuruckgeht,    also   die  Mark 


l)  Sigrist,  a.  a.  O.  p.  80. 


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600  Herr. 

mit  dem  germanischen  Wort  Eichel  in  Verbindung  zu  bringen 
ist,  ist  ebensosehr  Aufgabe  der  sprachlichen  Forschung,  als  der- 
selben  die  etwaige  Verfolgung  des  Namens  im  Altkeltischen  ob- 
liegt.  Von  berufenen  Sprachforschern  ist  aber  meines  Wissens 
der  Name  »Aquileiensis«  bis  jetzt  noch  nicht  in  Angriff  genommen 
worden. 

Da  nun  diese  binsicbtlich  ihres  Namens  in  so  eigentumliches 
Dunkel  gebullte  Mark  ihre  Umgrenzung  erst  durcb  konigliche 
Schenkung  an  das  Kloster  erhielt,  so  ist  die  Ansicht  Glocklers1), 
dass  es  eine  romische  Mark  gewesen  sei,  auf  jeden  Fall  unhalt- 
bar.  Es  kann  die  Mark  Maursmiinster,  wenn  wir  die  Art  der 
Besiedelung  des  Landes  in  jenen  Anfangen  der  frankischen 
Herrschaft  in  Betracht  ziehen,  nur  als  eine  auf  erobertem  kelto- 
romischen  Gebiet  aus  frankischem  Kdnigsgut  hervorgegangene 
germanische  Herrenmark  betrachtet  werden,  was  sich  auch 
aus  ihrer  ganzen  Markverfassung  ergibt.  Wenn  Stieve,  a.  a  O. 
p.  12  ff.  (vgl.  Anm.  4,  p.  582),  die  Mark  Maursmiinster  als  eine 
Abgrenzung  aus  der  Zornmark  erklart,  so  ist  dies  willkurlich. 
Die  Zornmark  ist  ein  Phantasiegemalde  Stieves.  Seine  Schrift 
ist  durch  die  Kritik,  welche  sie  im  Bd.  XVI  (1901)  dieser  Zeit- 
schrift,  p.    148  ff.,  erfahren  hat,  fur  die  Wissenschaft  abgetan. 


l)  Gldckler,  Gesch.  des  Bistums  Strassburg,  Bd.  II  (1880)  p.  224. 


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Zur  Geschichte 

der  drei  Renchbader  Griesbach,  Petersthal  und 

Antogast  unter  wiirttembergischer  Herrschaft 

Von 
Rudolf  Krauss. 


Im  Jahre  1604  kam  die  Herrschaft  Oberkirch  durch 
Verpfandung  vom  Bistum  Strassburg  an  das  Herzogtum 
Wiirttemberg  und  blieb  genau  60  Jahre  —  allerdings  mit 
zeitweiliger  Unterbrechung  infolge  der  Ereignisse  des 
dreissigjahrigen  Kriegs  —  in  seinem  Besitze1).  Die  neue 
Regierung  hielt  ihr  Augenmerk  namentlich  auch  auf  die 
drei  im  Oberkircher  Gebiet  gelegenen  Renchbader  Gries- 
bach, Petersthal  und  Antogast  gerichtet,  die  im  letzten 
Viertel  des  16.  Jahrhunderts  rasch  aufgebliiht  waren.  Die 
bald  nach  der  Ubernahme  verOfFentlichte  Badeordnung 
vom  Jahre  16052)  war  zwar  kaum  etwas  anderes  als  eine 
Formsache.  Denn  sie  geht,  fur  Griesbach  und  Petersthal 
gleichlautend,  auf  die  vom  Administrator  des  Stifts  Strass- 
burg,   dem  Markgrafen  Johann   Georg   von   Brandenburg, 


*)  Die  ehemals  Strassburgische  Herrschaft  Oberkirch  in  J.  Baders 
Badenia  II  (Karlsruhe  1840)  S.  219 — 237.  Die  Widerlosung  fand  aber 
1664,  Dicht  1665  statt.  —  8)  Ver6ffentlicht  von  Weech  Z.  28  S.  444—450. 
Dessen  Aufsatz  »Zur  Geschichte  der  Renchbader  Antogast,  Freiersbach, 
Griesbach  und  Petersthal*  (ebenda  S.  438 — 466)  war  bisher  die  einzige  auf 
Urkunden  beruhende  Publikation  fiber  diesen  Gegenstand.  Die  nachstehenden 
Mitteilungen  bilden  eine  Erganzung  dazu  fur  die  Zeit  der  wttrttembergischen 
Herrschaft.  Sie  gehen  auf  die  zum  grtfsseren  Teil  1890  an  das  Grossh.  bad. 
Generallandesarchiv  abgetretenen ,  zum  kleineren  Teil  nock  im  K.  wurtt. 
Staatsarchiv  zuruckgebliebenen  Oberkircher  Akten  zuriick.  Aus  dem 
wurttembergischen  Besitz  ist  ein  der  Geheimeratsregistratur  entstammender 
Faszikel  hervorzuheben. 


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602  Krauss. 

am  4.  Mai  1602  erlassene  Ordnung  zurtlck.  Eine  Kopie 
der  letzteren  wurde  zum  Konzept  der  ersteren  benutzt, 
und  man  nahm  dabei  nur  ein  paar  geringfugige  Anderungen 
vor.  Ebenso  behielt  Herzog  Friedrich  von  WQrttembergr 
die  von  Strassburger  Seite  festgesetzte  Taxe  fur  Logement 
und  Traktation  der  Badegaste  im  wesentlichen  bei.  Und 
zwar  entsprechen  die  Preise  fur  Verpflegung  in  Petersthal 
genau  denen  in  Griesbach1).  Dagegen  sind  noch  die 
Zimmerpreise  im  Ochsen  zu  Griesbach  und  die  zu  Peters- 
thai2)  nachzutragen. 

Taxa 

der  losamenter  in  der  Herberg  zum  ochsen  im  Greyspach, 
was  jedes  wochentlichen  thuot. 

Im  unndern  Boden: 

Zur  Ganfl,   Stuben  unnd  Cam  me  r  sampt  z  way  en 

Bethen 2   fl. 

Zum  Pfawen,  Stuben  unndt  Kammer  sambt  zwayen 

Bethen 2  fl. 

Zum  Hannen,  Stuben  unnd  kammer  mit  zwayen 

Bethen 2  fl. 

Im  Obern  Boden: 

Zum  Adler,    Stuben   unnd  Kammer    mit   zwayen 

Bethen 3  fl. 

Zum    Schwanen,     Stuben     unnd     Kammer    mit 

zwayen  Bethen 2  fl.  3  Sch. 

Zum  Strauft,    Stuben  unnd  Kammer  mit  zwayen 

Bethen 2  fl. 

Zum  Kranchen,  Stuben  unnd  Cammer  mit  zwayen  * 

Bethen 2  fl.  3  Sch. 

Zur  Jungkfraw,  ein  Stuben  mit  zwayen  Bethen  .     2  fl. 
Mehr  ein  Cammer,    zum  Rappen   genanndt    (ist 

zwar  gar  rauchich) 6  Sch. 

Unnderm  Dach: 

Da    stohendt    ettliche    sonderbahre    Bethladen    unndt    Beth; 
ligt  einer  allein  uber  nacht  in  einem.    so  gibt  er  uber  nacht  ein 


»)  Mitgeteilt  von  Weech  a.  a.  O.  S.  451  f.  —  •)  Weech  (S.  451)  hat 
nur  die  Zimmerpreise  in  der  Herberge  zum  Baren  in  Griesbach  aagegebtn; 
es  gab  aber  damals  dort  zwei  vollstandig  getrennte  Gasthdfe. 


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Zur  Geschichte  der  Renchbftder.  fco* 

Patzen,    ligt   er   aber    eu   selb   ander,    so   gibt   einer   ein   halben 
Patzen. 

Taxa 

der  Lofiamenter,  Geluger,  Bethen  bey  dem  Vordern  Brunnen 

im  Peters  Thai,  wie  dieselben  wochentlichen  verluben  unnd  dann 

auch  bestanden  werden  sollen. 

Im  Ersten  Stockh,  unden  gegen  der  Taffell  Stuben  uber: 

Zum  Rohten  Lowen,  Stub  unnd  Chammern,  darinnen  zwey 
Beth,  fur  zween  guldin,  fiinff  Schilling. 

Zum  Beeren,  ist  ein  Chammer  darneben,  mitt  zweyen  Bethen 
und  einem  Tisch,  fur  zween  guldin. 

Zum  Elephanten,  eine  Chammer,  mit  zweyen  Bethen  und 
einem  Tisch,  fur  zween  guldin. 

Zum  Einhorn,  Stuben  unnd  Chammer,  mitt  einem  Beth, 
zween  guldin. 

Zum  Kammelthier  gegen  dem  Einhorn  uber,  Stuben  unnd 
Chammer,  mit  zweien  beth   beyeinander,  zween  guldin. 

Im  Andern  Stockh: 

Zum  Hirtzen,  Stuben  unnd  Chammer,  mitt  zweyen  Beth, 
daraufi  zween  guldin. 

Zum  Rehe,  Stub  und  Cammer,  mit  zweyen  Bethen,  zwen 
Gulden. 

Zum  Efiell,  Eine  Chammer,  mitt  zweyen  bethen,  thut  zwen 
gulden.  (Nota.  Ist  erst  seythero  khammyn  dareyn  gemacht, 
khonte  jezomals  bey  yederen  die  Taxa  2  fl.  seyn.) 

Zum  Greiffen,  auch  eine  Chammer,  darinnen  zwey  beth, 
zwen  Gulden  (also  auch  bey  diser). 

Zum  Ochfien,  eine  Stub  und  Chammer,  darinnen  zwey  Beth, 
Thut  zween  guldin. 

Zur  Jungfraw,  eine  grosse  Stub,  die  herrn  Mahl  Stub  ge- 
nannt,  so  nicht  allezeit  verluhen  wurdt,  Thut  vier  gulden. 

Zum  Rofilin,  eine  Stub,  darinnen  zwey  beth,  ohne  Chammer, 
zwen  Gulden. 

Zum  Windhundt,  Eine  Chammer  allain,  darinnen  zwey  Beth, 
thut  zwolff  schilling. 

Zum  Bockh,  Eine  Chammer,  mitt  zweyen  Bethen,  zwolff 
schilling. 

Zum  Krebs,  eine  Chammer,  mitt  zweyen  bethen,  zwolff 
Schilling. 

Zur  Schilltkrotten,  eine  Chammer,  mit  zweyen  Bethen,  zwolff 
Schilling. 

Zur  Katzen,  eine  Chammer,  mit  zweyen  bethen,  daraufr 
zwolff  schilling. 


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604  Krauss. 

Zum  Affen  unnd  gegen  uber  zum  Haflen,  beede  Chammern, 
mitt  zweyen  Bethen,  ufl  jeder  achtzehn  schilling. 

Zum  Schaf  und  zum  Wilden  Schwein,  ufl  jeder  funffzehen 
schilling. 

Ein  Chammer  ann  der  Stiegen  allernechst  dem  Wilden 
Schwein,  mitt  einem  beth,  thut  einen  gulden. 

Uff  der  Buhnen  underm  Dach: 
Soil  vonn  einem  jeden  Beth  fur  eine  Nacht  gegeben  werden 
zween  Creutzer  unnd  nicht  zween  inn  einem  beth  zusammen 
gelegt  werden,  efi  seye  dann  ihr  beeder  freyer  unnd  gutter  will, 
dieselbigen  aber  sollen  dem  Beth  nach  zween  Creutzer  unnd 
nicht  mehr  zu  geben  schuldig  sein. 

Under  dem  Newen  Hauft: 
Zum  Papengey  gegen  der  Kuchen  uber,  Stub  und  Cammer, 
mit  zweyen  Bethen,  dritthalben  guldin. 

Zur  Tauben,  Ein  Cammer,  mit  zweyen  Bethen,  zwen  guldin. 
Zur  Ganfi,  Ein  Cammer,    mit  zweyen  Bethen,    zwen   guldin. 

Im  Newen  Haufi: 

Zum  Schneckhen,  Eine  Stub  und  Chammer,  darinnen  zwey 
Beth,  vier  gulden. 

Zum  Fuchs  gegen  dem  Schnecken  uber,  Eine  Stub  unnd 
Chammer,  mitt  zwey  Bethen,  daraufi  drey  guldin. 

Zum  Stern,  Eine  Stub  unnd  Chammer,  mitt  zweyen  Bethen, 
daraufi  dritthalben  guldin. 

Zur  Meerkatzen,  eine  Stub  unnd  Chammer,  mitt  zweyen 
Bethen,  daraufi  dritthalben  guldin. 

Im  Obern  Stockh: 

Zur  Sonnen,  Eine  Stuben,  mit  zweyen  Bethen  darinnen, 
ohne  Chammer,  daraufl  zween  guldin. 

Zum  Straufi,  Stuben  unnd  Chammer,  darinnen  zwey  Beth, 
dritthalben  gulden. 

Zum  Adler,  Stuben  und  Chammer,  mitt  zweyen  Bethen, 
dritthalben  guldin. 

Zum  Hanen,  Eine  Stuben  und  Chammer,  mit  zweyen  Bethen, 
drey  guldin. 

Uff  der  Bunen  underm  Dach: 
Fur  Ein  jedtliches  Beth  jede  Nacht  Ein  Batzen. 

Bey  dem  garten: 
Ein    stuben   unnd  Cammer    uf  dem    boden ,    mit    2   bethen, 
gegen  dem  Rappen  uber,  drey  gulden. 

Cammer  zu  dem  Rappen,  sechzehen  schilling. 


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Zur  Geschichte  der  Renchbader.  5ot 

Inn  dem  Haufi  uber  die  Bach: 

Eine  grosse  Stuben,  mitt  zweyen  Behtladen,  mit  A  bezeichnet, 
drey  gulden. 

Eine  Chamraer,  mitt  B  bezeichnet,  darinnen  drey  Beth,  fur 
jedes  Beth  wochentlich  Sechfi  schilling. 

Eine  Chammer,  mitt  C  bezeichnet,  darinnen  zwey  Beth, 
thut  Ein  gulden. 

Inn  diftem  Hauft  soil  die  Kuchen  denen,  so  ihr  lofiierung 
darinnen  haben,  inn  gemein  zu  gebrauchen  vergonnet  sein. 

Wafer  inn  einer  oder  anderen  Chammer  mehr  Bethen  gesetzt 
werden,  efi  geschehe  inn  welchem  Stockh  eft  wolle,  soil  der 
jetzt  gesetzte  Zinnfi  kheines  weegs  erhohet,  sondern  vonn  den- 
selben  Bethen  drey  Kreutzer  fur  jede  nacht  weitter  gerechnet 
unnd  gegeben  werden. 

Mitt  Vorbehallt,  difte  #Ordnung  nach  gelegenheit  der  zeit 
zu  endern  unnd  zu  verbessern  !).  Actum  Stutgartten,  den  vierdten 
monatz  tag  Aprilis  Anno  Christi  Sechtzehen  Hundert  unnd  Funff. 

Friedrich 
pp.  m. 


Die  von  Herzog  Friedrich  erlassenen  Bade-  und  Tax- 
ordnungen  wurden  alsbald  in  Originalausfertigungen  aut 
Pergament  in  den  zwei  Griesbacher  und  dem  Petersthaler 
Gasthof  angeschlagen. 

Im  Jahre  1617  setzte  Herzog  Friedrichs  Nachfolger 
Johann  Friedrich  eine  Kommission  zur  Untersuchung  des 
Zustands  der  beiden  Bader  Griesbach  und  Petersthal  ein. 
Zum  Beistand  sollte  der  in  diesen  Angelegenheiten  er- 
fahrene  herzogliche  Diener  Jeremias  Frid,  derzeit  in  Strass- 
burg,  beigezogen  werden.  Der  Bericht  wurde  Stuttgart, 
den  21.  September  161 7  von  dem  gelehrten  Rat  Dr.  Wil- 
helm  Daser  und  Johann  Brotbeck  erstattet.  Zuerst  wurden 
in  der  Relation  eingehende  Vorschlage  zur  Verbesserung 
und  Instandhaltung  der  Wege  nach  den  Badern  gemacht. 
Zur  Bestreitung  der   betrachtlichen  Kosten   wurde   die  Er- 

*)  Das  Original  ist  in  der  Tat  rait  verschiedenen  Anderungen  (Preis- 
erh6hungen)  und  Einschiebseln  versehen,  die  beim  Abdruck  alle  beriicksichtigt 
worden  sind.  Es  ist  demnach  hier  der  nicht  unbetrachtlich  vergrosserte 
Stand  der  Petersthaler  Badeherberge  aus  einer  etwas  spatern  Zeit  als  1605 
(wohl  1617)  wiedergegeben.  Insbesondere  sind  die  zwei  Rubriken  »Unter 
dem  neuen  Haus«  und  »Bei  dem  Gartenc  spater  hinzugekommen. 


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606  K  rau  s  s. 

hebung    eines    Weggelds    in    Aussicht    genommen.      Den 
Wirten,    die  bisher  mit   den    auf  ihrem  Grund   und  Boden 
entspringenden  Quellen    nach    Belieben    Anderungen    vor- 
nahmen,    worunter    diese    Schaden    gelitten    hatten,    sollte 
dies  kiinftig  nur  noch  auf  herzogliche  Bewilligung  gestattet 
sein.     Desgleichen  sollten   in  Zukunft  die  Brunnenknechte 
und  Wasserschopfer,  von  denen  die  Verwahrung  und  Rein- 
haltung  der  Sauerbrunnen  haupts&chlich  abhing,  nur  noch 
mit    Vorwissen    des    Vogts    von     Oppenau     angenommen 
werden;   eine  eigene  Ordnung,   auf  die   sie   zu    vereidigen 
seien,    wurde  fur    sie    aufgestellt;    die  Ordnung    sollte    bei 
den    Sauerbrunnen    auf   besonderen  Tafelchen    aufgehangt 
werden.    Ferner  wurde  eine  neue  Bade-  oder  Wirtsordnung 
und  eine  ebensolche   fur   die  Badegaste  verfasst1),   letztere 
in   Anlehnung   an    die    VVildbader    und    Liebenzeller.      Zur 
Verwahrung  von  Delinquenten,  bis  der  Vogt  von  Oppenau 
uber  sie  Verfugung   getroffen   babe,   sollten   in    Griesbach 
und  Petersthal  besondere  Blockhauslein  aufgerichtet  werden. 
Auch    erneute   Taxen    fur    Abspeisung    und    Zimmermiete 
wurden  erlassen.     Die  Kommissare    fanden   die    bisherigen 
Logispreise   im  Vergleich   zu    andern   Badern    etwas   hoch, 
liessen    sie    aber    auf    Reklamation    der    Wirte    bestehen. 
Diese    machten    geltend,    dass    sie    ihre    Herbergen    samt 
Betten  mit  grossen  Kosten  in  diesen  einsamen  Orten  allein 
auf  die  Badesaison,  welche  hOchstens  3 — 4  Monate  wahre, 
wobei   aber   nicht   uber   einen   Monat    alle   Gemacher    ein- 
genommen  seien,  erhalten  miissen.    Der  Oberwirt  in  Gries- 
bach,   Lorenz    Spinner,    fuhrte    insbesondere    an,    dass    er 
dieses    Jahr    4  —  500  fl.    auf   Federwerk    zur    Verbesserung 
seiner  Betten  verwenden  wolle.     Dann  verbreitet   sich   die 
Relation     uber    Aufstellung     von    Umgeltern     und     Brot- 
schauern  in  den  Badern,  sowie  uber  Errichtung  von  Kram- 
laden  und  Erhebung  von  Standgeld   fur  solche.     Schliess- 
lich  wurde  vorgeschlagen,  die  Inspektion  uber  die  Rench- 
bader   anstatt   des   »ein   ohngleiches  Pradikatc   besitzenden 
Oberkircher  Arztes  Dr.  Elias  Mockh  dem  sich  eines  »wohl- 


»)  Diese  Ordnungen  sind  von  Weech  (a.  a.  O.  S.  453— 463)  verSffent- 
licht.  Endgtiltig  kdnnen  sie  erst  nach  Erstattung  obigen  Berichts,  also  nach 
dem  21.  September  16 17,  erlassen  worden  sein. 


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Zur  Geschichte  der  Renchbader.  5q7 

beriihmten,  guten  Naraens*  erfreuenden  Dr.  Johann  Ruprecht 
Salzmann,  der  Stadt  Strassburg  bestelltem  Physikus  und 
der  Hohen  Schule  allda  Professor,  anzuvertrauen. 

Zwar  hatten  die  Kommissionare  keinen  Auftrag  er- 
halten,  auch  das  Bad  Antogast  in  ihre  Ermittlungen  ein- 
zubeziehen,  entsandten  aber  dennoch  Jeremias  Frid  dorthin. 
Denn  sie  hatten  vernommen,  dass  dieses  alteste  Rench- 
bad,  das  in  den  letzten  30  Jahren  durch  das  Emporbluhen 
von  Griesbach  und  Petersthal  in  Abgang  geraten  war, 
wieder  ziemlich  zunehme  und  von  vielen  ehrlichen  Leuten 
besucht  werde,  wie  auch  der  dortige  Wirt  um  eine  Ord- 
nung  nachgesucht  habe.  Frid  fand  das  dreiviertel  bis  eine 
Stunde  Wegs  von  Oppenau  in  einer  EinOde  des  Gebirgs 
in  einem  tiefen  Tal  gelegene  Badchen  tmit  ziemlichen 
Gebauen  und  Losamenternt  versehen.  Es  habe  zwei  Sauer- 
brunnen  zum  Trinken,  deren  einer  in  der  Sch&rfe  wenig 
hinter  dem  Griesbacher  zuriickstehe ,  »und  seye  das  Bad- 
wasser,  so  mit  einem  steinin  steg  oder  kasten  eingefasst, 
von  vilen  unnderschidlichen  sauerbronnenquellen,  sonderlich 
die  starkheste,  so  mann  inn  dreyen  tagen  vor  sein,  Friden, 
ankhunfft  erschofft  unnd  inn  einer  kannten  ufgehallten, 
gar  starckh  und  reefi.«  Das  Bad  habe  bisher  gegen  viele 
alte  Schaden,  an  deren  Heilung  alle  Arzte  verzweifelten, 
griindlich  geholfen,  was  verschiedene  Gaste,  die  Frid  in 
Antogast  antraf,  unter  Danksagungen  gegen  den  1.  Gott 
riihmend  anerkannten.  So  wurde  denn  von  der  Kommission 
beantragt,  den  nach  dem  Badchen  fuhrenden  vollig  ver- 
nachlassigten  und  geradezu  lebensgefahrlichen  Weg  in 
Stand  zu  setzen,  es  im  iibrigen  ganz  wie  Griesbach  und 
Petersthal  zu  behandeln,  Ordnungen  fur  den  Wirt  und  die 
Gaste,  Taxen  fur  Zimmer  und  Speisen  aufzustellen.  Die 
Inspektion  uber  Antogast  sollte  gleichfalls  Dr.  Salzmann 
ubertragen  werden.  Ebenso  sollte  w&hrend  der  »Baden- 
fahrt«  sich  der  Vogt  von  Oppenau  wochentlich  einmal  oder 
so  oft  sonst  nfttig  nach  Antogast,  wie  auch  in  die  zwei 
andern  Bader  der  Herrschaft  Oberkirch,  zur  Visitation  und 
Aufrechterhaltung  der  Ordnung  begeben. 

Erst  aus  dem  Jahre  1656  liegt  wieder  eine  die  drei 
Renchbader  betreffende  Massregel  der  wiirttembergischen 
Regierung    vor.     Damals    hatte    die    Ausfuhr    von   Sauer- 

Zeitschr.  f.  Ge*ch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  4.  40 


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608  Krauss. 

wasser  sowohl  durch  Einheimische  als  durch  Fremde  so 
sehr  iiberhand  genommen,  dass  man  die  Befurchtung  hegte, 
die  Bader  mttchten  deshalb  schwacher  von  Gasten  besucht 
und  die  Einkunfte  der  Regierung  merklicb  geschmalert 
werden.  So  erhielten  denn  am  3.  Mai  1656  die  Oberkircher 
Beamten  den  Befehl,  von  Oberamtswegen  eine  Verordnung 
zu  erlassen,  wonach  von  jedem  weggefiihrten  Karren 
Sauerwasser  24 — 30  Kreuzer  zu  verabreichen  sei  und 
ebenso  jeder  Tr£ger,  der  nicht  far  Kranke,  sondern  zum 
Verkauf  Wasser  hole,  nach  Proportion  besteuert  werden 
solle. 

Durch  herzoglichen  Erlass  vom  7.  April  1658  wurde 
der  Amtsschaffner  von  Oberkirch  nach  Stuttgart  berufen, 
um  an  einer  Beratung  der  furstlichen  Rate  uber  den  Gries- 
bacher  Sauerbrunnen  teilzunehmen  und  AuskQnfte  zu  er- 
teilen.  Um  welche  speziellen  Fragen  es  sich  dabei  gehandelt 
hat,  ist  nicht  zu  ermitteln  gewesen. 

Der  Begriinder  des  Griesbacher  Bades  war  Ulrich 
Geiger,  der  Arznei  Doktor  und  der  Stadt  Strassburg 
besoldeter  Physikus.  Damit  wird  die  durch  eine  Nachricht 
des  alten  Balneologen  Tabernaemontanus  veranlasste  An- 
nahme,  Wilhelm  von  Schauenburg  zu  Oberkirch  habe  den 
dortigen  Sauerbrunnen  in  Aufnahme  gebracht '),  erganzt 
und  berichtigt.  In  einer  Strassburg,  den  8.  August  1597 
von  Markgraf  Johann  Georg,  dem  Administrator  des  Stifts 
Strassburg,  far  Dr.  Geiger  ausgestellten  Urkunde  wird  ihm 
bezeugt.  er  habe  vor  19  Jahren,  also  1578,  den  Griesbacher 
Sauerbrunnen  »durch  seine  angeordnete  Kunst  und  MQhe 
nicht  allein  anfanglich  erfunden,  probieret  und  desselben 
edle  Wirkung  an  Tag  gebracht,  sondern  auch  seithero 
neben  andern  durch  sein  Experienz  und  Erfahrenheit  von 
Jahren  zu  Jahren  je  langer  je  mehr  zu  Aufgang  gerichtet 
und  sich   noch    taglichen    dahin    befleiftiget   und    bemiihet.* 


l)  Bei  Weech  a.  a.  O.  S.  439.  Die  Familie  Schauenburg  war  in  diesen 
Gegenden  in  der  Tat  begiitert.  Im  Jahre  1 51 8  Montag  nach  St.  Egidien 
(Sept  6)  wurde  ein  Untergangsbrief  ilber  die  Giiter  in  dem  Griesbach  und 
der  wiisten  Rench  ausgestellt  infolge  von  Grenzstreitigkeiten  zwischen  den 
dortigen  Grundbesitzern,  den  Vettern  Hans  und  Gebhard  von  Neuenstein 
einerseits  und  Hans  von  Schauenburg  anderseits  —  die  alteste  Urkunde,  die 
sich  liber  jene  Ortlichkeiten  erhalten  zu  haben  scheint. 


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Zur  Geschichte  der  Renchbader.  609 

In  Anerkennung  dieser  Verdienste  bewilligte  der  Admi- 
nistrator 1597  dem  Dr.  Geiger,  auf  einem  dem  Mathis 
Bachle  in  Griesbach  abgekauften  Stuck  Matten  am  Bach 
ein  Gebaude  zu  errichten,  und  begnadete  ihn  dafiir  mit 
einer  Anzahl  Privilegien  und  Freiheiten.  Insbesondere 
wurde  ihm  der  Bodenzins  auf  ewige  Zeiten  erlassen, 
16  Jahre  lang  vollige  Steuerfreiheit  gewahrt,  der  unbe- 
schrankte  Gebrauch  der  Griesbacher  und  Peterstaler  Quellen 
gestattet;  Streitfelle  zwischen  Geiger  und  den  Strassbur- 
gischen  Beamten  oder  Untertanen  sollten  nur  vor  dem 
Administrator  und  seinen  R&ten  entschieden  werden.  Ohne 
Zweifel  handelte  es  sich  um  den  Bau  eines  formlichen 
Gasthauses;  dies  geht  schon  daraus  her  vor,  dass  in  der 
Urkunde  der  grosse  Mangel  an  bequemen  Losamenten  ftir 
das  zureisende  fremde  Volk  als  Grund  fur  die  Errichtung 
des  Geigerschen  Hauses  angegeben  wird.  Ubrigens  ver- 
eint  sich  mit  diesen  authentischen  Nachrichten  ganz  gut 
Tabernaemontanus,  Mitteilung,  Wilhelm  von  Schauenburg 
habe  —  als  einer  der  ersten  —  die  Wohltat  des  Gries- 
bacher Sauerbrunnens  an  seinem  Leibe  erfahren  und  zum 
Danke  dafiir  den  Brunnen  mit  Plattsteinen  einfassen  und 
ein  eisernes  Gitter  dartiber  machen  lassen. 

Zu  Anfang  des  17.  Jahrhunderts  waren  die  zwei  Gries- 
bacher Quellen  in  getrennten  Handen.  Die  obere,  die 
beste  zum  Trinken,  besass  der  »Oberwirtt  Lorenz  Spinner 
(wohl  >Ochse«).  Er  verwandte  auf  Verbesserung  von  Bad 
und  Herberge  durch  neue  Bauten  und  Einrichtungen  etliche 
tausend  Gulden  und  erwarb  sich  die  Zufriedenheit  der  Kur- 
gaste.  Die  mittlere,  nur  zum  Baden  gebrauchte  Quelle 
hatte  der  Petersthaler  Wirt  Thomas  Odino  erworben,  der 
sie  auf  seinen  Sohn  Samuel  vererbte  (wohl  =  »Bare).  Odinos 
G&ste  tranken  den  obern  Sauerbrunnen.  Der  untere,  zu- 
gleich  zum  Trinken  und  Baden  benutzte  Sauerbrunnen 
war  der  Petersthaler;  die  zwei  Bader  wurden  damals  ge- 
wissermassen  als  ein  einheitlicher  Komplex  betrachtet. 

Im  Jahre  1607  oder  1608  tat  sich  ein  dritter  Wirt  in 
Griesbach  auf,  Jakob  Springmann  zum  Schwarzen  Adler. 
Er  hatte  in  seinem  Hause  nur  3  Stuben  und  Kammern, 
sowie  eben  so  viele  Nebenkammern  zu  vergeben.  Seine 
Frau    gait    aber    als    die    beste  K6chin    im    Badeort.     Die 

40* 


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610  Krauss. 

andern  beiden  Wirte  taten  ihr  MOglichstes,  urn  sich  von 
der  lastigen  Konkurrenz  zu  befreien,  und  behaupteten, 
Springmann  habe  ohne  obrigkeitliche  Erlaubnis  den  Schild 
aufgeh&ngt.  In  der  eben  erw&hnten  Relation  von  1617 
nahmen  sich  aber  die  Kommissare  Springmanns  an,  mit 
dem  die  G&ste  zufrieden  seien,  und  befttrworteten,  ihn  als 
Wirt  in  Griesbach  mit  gleichen  Rechten  wie  die  andern 
zu  best£tigen  und  mit  Ordnungen  zu  versehen. 

1658  begegnen  wir  Christoph  Mauch  als  Gastwirt  zu 
Griesbach,  und  es  hat  den  Anschein,  als  ob  damals  die 
verschiedenen  Herbergen  in  einer  Hand  vereinigt  gewesen 
waren.  Ober  die  Besitzverhaltnisse  und  Besitzwechsel 
zwischen  161 7  und  1658  liess  sich  aus  den  Akten  nichts 
erheben. 

Ober  das  Aufkommen  Petersthals  hat  uns  der  Strass- 
burger  Arzt  Georg  Graseccius  in  seiner  1607  1)  erschienenen 
Schrift  »Fons  salutis  scatebra  Petrinac  unterrichtet.  Dem- 
nach  errichtete  den  stattlichen  Gasthof  der  sesshafte  Tal- 
bauer  Benedikt  Schmidt  vor  30  Jahren,  also  1577,  unge- 
fahr  zu  gleicher  Zeit  mit  der  Grundung  des  Bades  Gries- 
bach durch  Dr.  Ulrich  Geiger.  18  Jahre  vor  der  Ver- 
offentlichung  des  erwahnten  Buches,  also  1589,  brachte  der 
Lothringer  Thomas  Odino  Petersthal  durch  Kauf  an  sich. 
Durch  diesen  sogenannten  welschen  Wirt,  der  sich  um  das 
Emporbluhen  dieses  Renchbades  wie  auch  des  benachbarten 
Griesbach  grosse  Verdienste  erwarb,  erhielt  Petersthal  auf 
lange  Zeit  hinaus  im  Volksmund  den  Namen  >das  welsche 
Bad*.  Am  12.  Oktober  1597  berechtigte  der  Administrator 
des  Stifts  Strassburg  den  dortigen  Biirger  und  Wundarzt 
Rudolf  Wiirtz,  sich  in  Petersthal  anbauen  zu  dtlrfen,  und 
versah  ihn  fiir  das  geplante  Haus  mit  ganz  ahnlichen 
Privilegien  wie  im  selben  Jahre  Dr.  Ulrich  Geiger.  Ob  es 
zu  dem  Bau  kam,  ist  ungewiss.  Jedenfalls  erwuchs 
daraus  der  Odinoschen  Herberge  nicht  etwa  eine  Kon- 
kurrenz. 

Thomas  Odino  muss  1600  oder  kurz  vorher  gestorben 
sein.      Denn    am    19.    August    1600   bewilligte    der   Strass- 


*)  Weech  a.  a.  O.  S.  440  setzt  das  erste  Erscheinen  der  Schrift  in  das 
Jahr  1625  und  kommt  so  zu  irrigen  Jahreszahlen. 


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Zur  Gcschicbte  der  Renchbftder.  6 1  I 

burger  Administrator  auf  Interzession  Jacobi  Bongarsii,  des 
K&nigs  zu  Frankreich  und  Navarra  in  Deutschland  resi- 
dierenden  Gesandten,  der  Witwe  und  den  Kindern  Odinos, 
die  die  Petersthaler  Wirtschaft  fortbetrieben,  verschiedene 
Vergtinstigungen  und  Erleichterungen ,  insbesondere  Um- 
geltbefreiung  fur  drei  Fuder  Wein  jahrlich.  Bald  ging 
das  Bad  auf  Frau  Odinos  Tochtermann  Elias  Goll,  Bttrger 
von  Strassburg,  und  dessen  Frau  Margarete  iiber.  Ihnen 
bestatigte  Herzog  Friedrich  von  Wiirttemberg  am  8.  Sep- 
tember 1605  jenes  Weinprivileg  unter  der  Bedingung,  dass 
sie  die  G&ste  wohl  traktieren  und  halten.  Trotzdem  zahlte 
das  welsche  Bad  von  Georgii  1608  bis  Georgii  161 2  an  Umgelt 
noch  541  fl.  46V2  Kr.,  also  durchschnittlich  im  Jahr  135  fl., 
26  Kr„  4V2  Heller.  Goll  wollte  wiederholt  Petersthal  los- 
schlagen.  1609  verausserte  er  es  an  Andreas  Reinbold, 
den  Schwiegersohn  des  damaligen  wurttembergischen  Vogts 
von  Dornstetten,  Andreas  Bulacher,  um  9000  fl.  Reinboldt 
trat  den  Besitz  an  und  erlegte  das  Angeld;  der  Kauf 
wurde  auch  ordnungsgemass  gerichtlich  insinuiert.  Nach- 
dem  er  schon  tiber  ein  Jahr  das  Bad  besessen  hatte,  wurde 
er  von  Golls  im  mittleren  Bade  zu  Griesbach  sitzenden 
Sch wager  Samuel  Odino,  der  ein  Widerlosungsrecht  auf 
Petersthal  haben  wollte,  abgetrieben.  Der  Fall  kam  vor 
das  Ttibinger  Hofgericht.  Reinboldt  starb  vor  Eroffhung 
des  Endurteils,  und  seine  Witwe  raumte  infolge  eines  giit- 
lichen  Vergleichs  Elias  Goll  gegen  Erstattung  der  aus- 
bezahlten  Gelder  und  Unkosten  die  Herberge  wieder  ein, 
auf  die  nun  auch  Samuel  Odino  zu  Gunsten  seines 
Schwagers  verzichtete. 

Eine  im  April  161 5  zwischen  Goll  und  dem  Strass- 
burger  Biirger  Adam  Martin  abgeschlossene  Kaufsabrede 
um  9500  fl.  wurde  iiberhaupt  nicht  perfekt.  Bald  stellte 
sich  ein  neuer  Kauf  liebhaber  in  Person  des  Johann  Georg 
Marbach,  Pfundzollners  zu  Strassburg,  ein,  der  Michaelis 
1 615  das  Petersthaler  Bad  um  9100  fl.  zugesprochen  er- 
hielt.  Es  zeigte  sich  jedoch,  dass  er  die  Wirtschaft  nicht 
selbst  fuhren,  vielmehr  den  ehemaligen  Gastgeber  zum 
Rappen  in  Strassburg,  Kaspar  Scherzer,  darauf  setzen 
wollte.  Dieser  war  vor  drei  Jahren  in  Strassburg  wegen 
Ehebruchs   an   den    Pranger  gestellt    und    der   Stadt    ver- 


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612  Krauss. 

wiesen  worden.  Herr  Eberhard  zu  Rappoltstein  legte 
zwar  bei  Herzog  Johann  Friedrich  von  Wiirttemberg  fur 
Scherzer,  dem  man  Gelegenheit  zur  Rehabilitation  geben 
m6ge,  Furbitte  ein.  Auch  der  Oppenauer  Vogt  Jeremias 
Rebstock  meinte  in  seinem  Bericht,  Scberzer  habe  sonst 
gute  Zeugnisse,  und  man  k6nne  es  probeweise  auf  ein  bis 
zwei  Jahre  mit  ihm  versuchen.  Aber  der  Widerstand 
gegen  Scherzer  war  zu  stark.  Der  Verkaufer  Goll  selbst 
bat,  den  Kauf  riickgangig  zu  machen,  weil  es  ein  Schimpf 
sei,  dass  das  von  seinem  lieben  Schwaher  auf  ihn  gekommene 
Bad  in  die  H£nde  eines  solchen  Menschen  falle.  Die  wurt- 
tembergische  Regierung  entschied  denn,  Scherzer  sei 
keinenfalls  zuzulassen;  Marbach  solle  die  Gastherberge  ent- 
weder  selbst  beziehen  oder  eine  andere  taugliche  Person 
mit  gutem  Leumund  dorthin  abordnen.  Schliesslich  zahlte 
Goll  an  Marbach  das  verabredete  Reugeld  von  100  Talern 
und  nahm  Peterstal  zuruck.  Aber  damit  kam  die  An- 
gelegenheit  noch  nicht  zur  Ruhe.  Es  gab  hitzige  Streitig- 
keiten  zwischen  Goll  und  den  Beamten  der  Herrschaft 
Oberkirch,  die  sich  haupts£chlich  um  die  Umgeltfreiheit 
fur  drei  Fuder  Wein  drehten.  Insbesondere  gerieten  Vogt 
Rebstock  und  Goll  aneinander  und  warfen  sich  schwere 
Beleidigungen  an  die  KOpfe.  Am  5.  Mai  161 7  wurde  ent- 
schieden,  jenes  Privilegium  sei  durch  den  ersten  beabsich- 
tigten  Verkauf  vom  Jahre  1609  erloschen.  Wegen  Injurien 
gegen  die  Beamten  wurde  Goll  zu  100  Taler  Strafe  und 
Tragung  der  Untersuchungskosten  verurteilt.  Zugleich 
erhielt  er  die  Auflage,  seine  Badeg&ste  kiinftig  ordnungs- 
gem£ss  zu  verzeichnen.  Zum  Trost  mochte  es  Goll  ge- 
reichen,  dass  sein  Gegner  Rebstock  wegen  schm£licher 
und  hitziger  Reden  gegen  ihn  gleichfalls  um  10  fl.  gestraft 
wurde.  Goll  hatte  indessen  an  den  vornehmen  Besuchern 
seines  Bades  einflussreiche  Gttnner.  Auch  der  Strassburger 
Magistrat  verwandte  sich  fiir  ihn.  So  hob  Herzog  Johann 
Friedrich  am  10.  Mai  161 7  das  ganze  Urteil  samt  alien 
Strafen  auf  und  erneuerte  das  Privileg  von  1600  den  beiden 
Schwagern  Goll  zu  Petersthal  und  Odino  zu  Griesbach, 
weil  Thomas  Odino,  der  vornehmste  Urheber  der  zwei 
Sauerbrunnen,  diese  >mit  grossen  Costen  unnd  Ungelegen- 
hait  in  einen  berueff  unnd  ntitzliches  thun  gebracht.* 


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Zur  Geschichte  der  Renchb&der.  513 

Im  Jahre  1633  war  Elias  Goll  in  »iiblem,  gefahrlichem, 
bosem  und  wundersamemc  Zustand,  der  taglich  »arger  und 
seltsamer*  wurde.  Frau  Margarete  Goll  befand  sich  damals 
in  einer  sehr  schwierigen  Lage,  zumal  da  in  diesen  kriege- 
rischen  Zeitlauften  aus  dem  Bade  kein  Gewinn  zu  erzielen 
war.  Doch  behauptete  sich  die  Familie  im  Besitze  von 
PetersthaL  1658  war  dort  Magdalena  Gollin  (wohl  eine 
Tochter  oder  Schwiegertochter  von  Elias  und  Margarete 
Goll)  Gastgeberin. 

Antogast  blieb  nicht  nur  an  Grosse  und  Bedeutung 
hinter  den  beiden  Nachbarbadern ,  die  einander  ungefahr 
die  Wage  hielten,  weit  zuriick,  sondern  es  hatte  auch  ein 
viel  einfacheres  Publikum.  Vornehme  Herrschaften  waren 
dort  kaum  je  zu  treffen.  In  Griesbach  und  Petersthal  da- 
gegen  fanden  sich  Ffirstlichkeiten  und  sonstige  erlauchte 
Personen  haufig  ein.  Die  Beamtenschaft,  die  Geistlichkeit 
und  das  vermogliche  Burgertum  aus  dem  Elsass,  Baden 
und  Wiirttemberg  fiillten  die  iibrigen  Raume  der  Gast- 
hofe.  Strassburg  war  besonders  stark  vertreten.  Auch  an 
Schweizern  fehlte  es  nicht.  Doch  strOmten  die  Gaste  auch 
weit  vom  Norden,  so  aus  den  Hansastadten ,  zu  den  be- 
ruhmten  Quellen  herbei,  und  selbst  an  Auslandern  war 
kein  Mangel. 

Wahrend  von  Besuchern  aus  dem  wurttembergischen 
Herzogshause  nichts  verlautet,  kehrten  die  badischen  Mark- 
grafen  mit  ihren  Familien  desto  haufiger  in  den  beiden 
Renchbadern  ein.  So  kam  am  Vormittag  des  7.  Mai  1605 
Markgraf  Georg  Friedrich  von  Baden-Durlach  mit  Gemahlin, 
vier  jungen  Fraulein  und  Gefolge  in  Oberkirch  an,  speiste 
in  der  Herberge  zum  Baren  und  reiste  gleich  nach  der 
Mahlzeit  nach  Griesbach  weiter.  Dort  wohnten  die  hohen 
Herrschaften  im  Hause  des  inzwischen  verstorbenen  Dr. 
Ulrich  Geiger,  wo  schon  im  April  Quartier  gemacht 
worden  war.  Im  Mai  1657  liess  sich  Markgraf  Wilhelm 
von  Baden-Baden  Sauerwasser  aus  Petersthal  zur  Kur  in 
seine  Residenz  kommen,  wahrend  die  Markgrafin  mit  zwei 
furstlichen  Fraulein  vom  29.  Mai  bis  18.  Juni  das  Bad 
Griesbach  besuchte.  Die  tibliche  Befreiung  von  Zoll  und 
Umgelt    fur    Wein    und    Viktualien    wurde    von    wurttem- 


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6l4  Krauss. 

bergischer  Seite  bewilligt;  doch  beauftragte  der  Herzog 
seine  Oberkircher  Beamten,  den  badischen  Hofbedienten  zu 
verstehen  zu  geben,  dass  es  Sitte  sei,  vorher  schriftlich  um 
die  Befreiung  nachzusuchen.  Im  Juni  1658  weilten  der 
jtlngere  Markgraf  Friedrich  (VI.)  von  Baden-Durlach  und 
Gemahlin  mit  Gefolge  zur  Kur  in  Petersthal.  In  der 
zweiten  Halfte  des  Juli  1659  traf  Markgraf  Leopold  (Wil- 
helm)  von  Baden-Baden  in  Petersthal  ein;  gleichzeitig 
befand  sich  ein  Graf  von  Hanau  dort.  Im  Juni  1663 
gebrauchte  Markgraf  Friedrich  VI.  von  Baden-Durlach 
abermals  eine  Trinkkur  in  Griesbach.  Er  machte  davon 
dem  in  Teinach  weilenden  Herzog  Eberhard  III.  mittels 
eines  Schreibens  Mitteilung,  das  er  durch  einen  Kamraer- 
junker  iiberbringen  Hess,  und  jener  ordnete  Zollbefreiung 
fur  Wein,  Haber  und  sonstige  Viktualien  an.  Der  Mark- 
graf hielt  damals  fur  sein  Komitat  eigene  Kuche  in 
Griesbach. 

Im  Mai  1609  erprobte  Bischof  Wilhelm  von  Basel  an 
sich  die  Kraft  des  Griesbacher  Sauerbrunnens.  Der  Amts- 
schaffner  von  Oberkirch  sorgte  ihm  fiir  gutes  Quartier  und 
sandte  ihm  im  Auftrage  seines  Herzogs  drei  Fass  Wein 
und  zehn  S&cke  Haber  als  Geschenk  ins  Bad.  Im  Sommer 
1 619  treffen  wir  dort  den  deutschen  Johannitermeister 
Johann  Friedrich  (Hund  von  Saulheim),  den  Abt  Johann 
zu  Schuttern  mit  Wein,  Haber  und  Gefliigel  reichlich  ver- 
sah.  Ende  Juli  1658  traf  Herzog  Franz  von  Lothringen, 
Statthalter  zu  Zabern,  in  Griesbach  zur  Kur  ein.  Von 
sonstigen  vornehmen  Besuchern  dieses  Bades  seien  noch 
erwahnt:  im  Sommer  1623  Herr  Hans  Ludwig  von  Ulm, 
kaiserlicher  Geheimerat  und  des  Reichs  Vizekanzler,  mit 
Gemahlin  und  15  weiteren  Personen,  im  August  1654  der 
bischoflich  Strassburgische  Geheimerat  von  Giffen,  im  Juni 
1663  der  wiirttembergische  Vizekanzler  Dr.  jur.  Daniel 
Imlin.  Der  kaiserliche  Vizekanzler,  der  eigene  Weine  aus 
Strassburg  mitbrachte,  erhielt  Befreiung  von  Umgelt  und 
Wegzoll,  Herr  von  Giffen  bekam  als  Verehrung  ein  sechs 
Ohm  und  sechs  Mass  haltendes  Fass  Wein  und  sechs  Viertel 
Haber,  sein  em  eigenen  Vizekanzler  Hess  Herzog  Eber- 
hard III.  zur  Versiissung  seiner  Trinkkur  einen  Eimer 
Wein,  Hiihner  und,  sofern  moglich,  ein  Reh,  sowie  etliche 


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Zur  Geschichte  der  Renchb&der.  615 

Hasen    zuweisen.     In  Petersthal    nahm    im  Juni    1663    der 
Pfalzgraf  von  Birkenfeld  zu  Bischweiler  Aufenthalt. 

Von  den  regelmassigen  Kurlisten,  die  jahrlich  vom 
Oberkircher  Amt  an  die  Regierung  in  Stuttgart  eingesandt 
werden  mussten,  haben  sich  wenigstens  die  vom  Jahre  1658 
iiber  alle  drei  damals  wiirttembergischen  Renchbader  er- 
halten.  Diese  Dokumente  sind  kulturhistorisch  so  inter- 
essant,  dass  sich  ihre  Mitteilung  im  Wortlaut  von  selbst 
rechtfertigt. 


1.  Seite  der  Urschrift: 

.  Verzeuchnufi  der  Personen,  welche  sich  im  Gruflbacher 
Sauwerbrunnen  befunden.     a.   1658  den  20.  July. 

Ihro  Furstliche  Gnaden  Marggraff  von  Bareit  mit  1 6  Personen 
lhro  Gnaden  Herr  Graff  von  Sultz  Thumbh.  zu 

Strafiburg 2  Personen 

Closter  Frauwen  von  Fryburg 2  Personen 

Orgenistin  von  Elsafi  Zaberen 3  Personen 

Frauw  Landt  Vogtin  von  Ortenberg      ...  4  Personen 

Frauw  Ditelrein  von  Strafiburg 5  Personen 

H.  Doctor  Pfeillen  dochter 2  Personen 

H.  Vogt  von  Sultz 2  Personen 

H.  Pater  Pryor  im  Cardeyfier  Closter  zu  Moltz  2  Personen 

Herr  Wetzel,  Pfarh.  zu  Strafiburg     ....  3  Personen 

Die  Rappen  Wiirtin  von  Strafiburg  ....  2  Personen 

H.  Hanfi  Caspar  Soller  von  Offenburg  .  .  4  Personen 
H.  Johan    Philips    Kofiler,    Schaffner   zu    Ney 

Casten 1   Personen 

Juncher  Johan  Bath  [=  Beat]  im  Thurm        .  3  Personen 

Johan  Wilhelm  von  d.  Maten  aufi  Fryburg   .  3  Personen 

H.  Gambs.    H.  Doctor  Gambs  von  Strafiburg  5  Personen 

H.  Ambtschaffner  von  Oberkurch     ....  3  Personen 

Mons.  Meyer,  H.  Stangenberger,  Studio    .     .  10  Personen 

Frauw  Ambtmenin  von  Offenburg     ....  3  Personen 

H.  Secredario  v.  Ortenberg 4  Personen 

H.  Ambtman  Ratzenheufier  von  Daxstein       .  6  Personen 

H.  Under  Vogt  von  Etlingen 5  Personen 

Frauw  Ambtmenin  von  Bertsch 3  Personen 

H.  schaffner  im  Frauwenhaufi  zu  Strafiburg  .  3  Personen 

Lt.  9  7  Personen1) 


*)  Die  Addition  ergibt  nur  96  Personen. 


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6i6 


Krauss. 


2.  Seite  der  Urschrift: 


Habelin  Pfarhersfrauw  von  Landtauw     . 
H.  Veyler,  Helffer  im  Minster  zu  Strafiburg 
Caspar  Rufier,  Rathh.  zu  Strafiburg       .     . 
H.  Gall  Heinrich  Pordt  von  Offenburg 

H.  L6ch  von  Strafiburg 

Juncher  Johan  Andrefi  Beyer,   Ludwig  Beyer, 
Lorentz  Beyer,  Votteren,  von  Schaffh 
Han  (J  Jacob  Caspar,  Inspector  zu  Strafiburg 

H.  Tromer  von  Collmar 

H.  Johanes,  pfarh.  zu  Lundauw  am  Bodenseeh 
H.  Vinches  Marggraff.  Durlachisch.  Preceptor 
Frauw  Doctor  Schedin  von  Strafiburg  .  .  . 
Johan  Hag  von  Etenen  Munster 


3  Personen 
3  Personen 

3  Personen 

4  Personen 
2  Personen 

12  Personen 

2  Personen 

3  Personen 
2  Personen 

2  Personen 

3  Personen 
3  Personen 


Latufi     42  Personen 


139  Personen. 
Chris  toff  Mauch,  Gastgeber. 


1.  Seite  der  Urschrift: 

2.  Laus  Deo.  A.di.  den  20.  July  658. 

Verzeichnus  derjenigen  Persohnen,  so  sich  auff  Dato  befinden 
in  S.  Petersthaller  Saurbrunen. 

Hanfi  Philibs  Anders  selb  drit   von  Strafiburg  3 

H.  Pfarh.  von  Wesch.  selb  Ander    ....  2 

Hanfi  Georg  Elwer  selb  Ander  von  Strafiburg  2 

H.  Pfarh.  von  Westhoffen  selb  Ander  .     .     .  2 

H.  Mathis  Holzinger  selb  Ander  von  Strafiburg  2 

Die  Rofienbaderin  selb  virt  von  Strafiburg      .  4 

Juncker  Bernhard  Mey  selb  drit  .     .  /  R  , 

H.  Gabriel  Durner  selb  drit    .     .     .  \ 

H.  Daniel  Helmers  Frauw  von  Strafiburg  selb  3 

H.  Hanfi  Werner  selb  drit  von  Strafiburg       .  3 

H.  Jacob  Wolleb,  Pf.  zu  Bafiel,  selb     ...  5 

H.  Brunschwillers  Frauw  von  Bafiel  selb    .     .  4 

H.  Laschanals  Fr.  von  Bafiel  selb    .     .     .  3 

Juncker  Hartkopff  von  Hamburg  selb     .     .     .  2 

Engelhard  Sontag  von  Durlach 1 

H.  Doctor  lmele  von  Strafiburg  selb     ...  5 

Juncker  Stattraeister  Zorn  von  Strafiburg   selb  5 

Juncker  Rotzenheifier  selb  virt ) 

Juncker  Roderer  von  Strafiburg J  ^ 

H.  Licentiat  Salzman  selb 4 

H.  Stall  Schreiber  von  Strafiburg  selb  ...  6 

Latus  67  Persohnen. 


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Zur  Geschichte  der  Renchb&der.  5 1  7 

2.  Seite  der  Urschrift: 

H.  Doctor  Stirn  von  Buchsweiler      ....        i. 

H.  Hanfi  Caspar,  Cronen  Wirt  zu  Bafiel,  selb       7. 

H.  Braumiller,  pfarh.  zu  Bafiel,  selb      ...       4. 

H.  Rathherr  Linder  von  Bafiel  selb       ...       3. 

H.  Johan  Linder  von  Bafiel  selb      ....       5. 

H.  Reichling  selb  drit 

H.  Johan  Facie  selb  ander 

H.  Burgenmeister  Wetzsteins  2  dochter 

H.  Hagenbachs  frauw  selb  drit 

H.  Jacob  Thuri,  ale  von  Battel 11. 

Michel  Miller  von  Lohr  selb  Ander       ...        2. 

M.  gangloff,  pfarh.  zu  Hochen  Atzenheim,  selb        2. 

Paulus  Drach  selb  Ander  von  Strafiburg    .     .       2. 

Hanfi  Linhard  Klein  von  Sargemundt    ...        1. 

H.  Presitent  Selmutz  von  Durlach  selb1) 

H.  Doctor  Barman  von  Strafiburg     ....        1. 

H.  Johan  Walter  von  Rottenburg   am  Necker       2. 

H.  Kdnig  der  Jung  sampt  einem  Diener  von 

Strafiburg 2. 

Juncker    Brem    sampt    seine m     Bruder     und 

1   Diener  aufi  Bremen 3. 

H.  Fechtmeister  von  Strafiburg 1. 

Lux  Gebhard  sampt  seinem  Bruder  von  Strafi- 
burg   2. 

Andreas    Waner    sampt    seinem    Bruder    von 

Strafiburg 2. 

Latus  51  Persohnen. 


3.  Seite  der  Urschrift: 

H.  Jacob  Bur  von  Bafiel  selb 3. 

Hanfi  Carle  Spiefi  von  Strafiburg  selb  ...       3. 
Claudi  Simon  selb  drit  aufi  Italia      ....       3. 

Summ   127  Persohnen. 

Magdalena  Gollin,  Gastgeberin 
in  S.  Pettersthaller  Saurbrunen. 


l)  Hier  fehlt  die  auch  bei  der  Addition  nicht  berficksichtigte  Zahl. 


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618  Krauss. 

3.  Verzeichnufl 
derjenigen  Badt  Gasten,  So  Sich  im 
Antengaster    Sauer    Brun    befunden. 

Frcytag  den  19.  July  Anno   1658 

Wie    volgt: 

Jonafl  Nockh,  Mezger  v.  Urloffheim  ....  2 
Her    Thomafl   Folger,    Ihro    Gnad.    Graffen    v. 

Sulz,  Dom  Her  zu  Straflburg,  Jeger  1 

Wolff  Greie  (?)  aufi  dem  Salzburger  landt  .      .  1 

Her  Abraham  Jung  v.  Strafiburg 8 

PhilHpus  Baur  v.  Lohr 2 

Jacob  Hiege  (?)  v.  Altenheim 2 

Johannifi  Bischoff  v.  Kieppenheim       ....  2 

Caspar  Schneider  v.  Renchen 1 

Her    Michael    Eyflenekher,    Hoff    Meister    im 

Gotteshaufi  Schutren 2 

Her  M.    Christianufl,    Pfar   Hr.    zu   St.    Niclaus 

in  Straflburg 3 

Susana  Barfurin  von  Markurch 2 

Frauw  Pfarrin  v.  Wilstet 2 

Goerg  Siez  v.  Kappel 2 


Per. 


Summa     .     .       30  Person nen. 
Dinstwulliger 

Johannifi  Huber,  Wurth  undt 
Gastgeber  im  Antegast. 

Schliesslich  mogen  hier  noch  ein  paar  Beitrage  zur 
Sittengeschichte  der  Renchbader  in  jener  Epoche  mitgeteilt 
werden. 

Im  Sommer  1614  warf  der  grosse  Religionskrieg  auch 
in  dem  entlegenen  Schwarzwaldtale  seine  Schatten  voraus, 
und  die  Griesbacher  und  Petersthaler  Badegaste  wurden 
durch  einen  kleinen  kirchlichen  Skandal  aus  der  gewohnten 
Ruhe  aufgescheucht.  Der  in  Griesbach  zur  Kur  weilende 
herzoglich  wiirttembergische  Rat  Martin  Ludwig  von 
Remchingen  sandte  am  14.  August1)  an  den  Oppenauer 
Vogt  Jeremias  Rebstock  einen  Eilbrief  folgenden  Inhalts: 
Ein   papistischer  Messling  habe   im  Petersthaler   Kirchlein 


>)    Remchingen    hat    das    Schreiben    irrtumlich    auf    den     17.     August 
datiert. 


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Zur  Geschichte  der  Renchb&der.  5lQ 

eine  ganz  gottesl£sterliche  Predigt  neben  allerlei  Calumnien 
getan;  es  sei  notig,    darob  an   das  Konsistorium   in  Stutt- 
gart zu   berichten   und   bei   den   Zuhorern    vorher   Erkun- 
digungen  einzuziehen,   zu   welchem  Behuf  er  sich  alsbald 
hieher   verfiigen    m6ge.     Dieser    Wunsch    des    vornehmen 
Herrn  war   dem  Vogt  Befehl.     Er  fand   sich  unverztlglich 
in  Griesbach  ein  und  erstattete  am   15.  August  nach  Stutt- 
gart ausfiihrlichen  Bericht.    Er  fiihrte  ausser  Remchingen 
noch  die  nachstehenden  Badeg£ste,  die  jene  Predigt  ange- 
hort  hatten,   namentlich   als  Zeugen  an:   einen   polnischen 
Freiherrn    und    seine    Diener,    Junker    Wolf  Niklaus    von 
Ziillenhart  und  seine  Diener,  Landschaftseinnehmer  Johann 
Ludwig    Lutz,    den    Strassburger   Ratsherrn    Johann    von 
Tiirkheim  und  den   dortigen  Burger  Christoph  Mertelbach. 
Die    beanstandete   Predigt    war    Sonntag    den    14.  August 
1 6 14   von   dem   Rottweiler  Messpriester  Jakob  Khuen   ge- 
halten    worden.      Er    vermass    sich    unter    anderem,    aus 
Luthers  Schriften  darzutun,   dass  dieser  geschrieben   habe, 
Christus  sei  am  Stamm   des  Kreuzes   verzweifelt   und   ver- 
zagt   und  habe   nicht  gewusst,   ob   Gott   oder   der   Teufel 
sein  Vater  sei;  alle  lutherischen  Ketzer  glauben  dies.    Die 
Lutheraner    seien    uberhaupt    keine    Christen,    dieweil    sie 
nicht    gefirmt    seien  --    bei    wejcher    Stelle    ein    Kaufherr 
aus  Strassburg  laut  sagte,   es  sei   erlogen.     Ferner  wurde 
die  Fabel  aufgetischt,  dass  Luther,  »der  abgefallene,  mein- 
eidige    M6nch«,    auf   dem    Totenbett    gestanden    habe,    er 
habe    viele   tausend   Seelen   dem   Teufel   zugeschickt,    und 
dergleichen  mehr.    Der  Priester  schloss  mit  einer  dringen- 
den  Ermahnung  an  die  anwesenden  katholischen  Christen, 
doch  ja  bei  ihrer    alten  Religion   zu  verharren;   es  werde 
vielleicht  bald  an  sie   die  Zumutung  herantreten ,    von   ihr 
abzufallen. 

Der  Mann  war  in  seinem  Eifer  wirklich  zu  weit 
gegangen,  und  selbst  einige  Papisten  meinten,  er  habe  es 
gar  zu  grob  gemacht  und  der  Sachen  zu  viel  getan.  Die 
Angelegenheit  wurde  um  so  ernster  genommen,  als  auch 
schon  am  vorhergehenden  Sonntag  ein  Miinchener  Mess- 
priester von  derselben  Kanzel  aus  gegen  die  Lutheraner 
heftige  AngrifFe  geschleudert  hatte.  Durch  solche  Auf- 
reizungen    wurde    die    ohnehin    nicht    ganz    leichte    Lage 


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620  Krauss. 

der  wtlrttembergischen  Regierung  nicht  verbessert.  Taglich 
erhebe  sich,  heisst  es  in  Rebstocks  Bericht,  unter  den 
Untertanen,  die  noch  zurzeit  der  Mehrzahl  nach  katholisch 
seien,  allerhand  Uneinigkeit,  Zank  und  Widerwillen ,  und 
einige  halsstarrige  und  gottlose  Bauern  haben  sich  heim- 
licherweise  vernehmen  lassen,  sie  haben  kein  Gliick  und 
Heil,  so  lange  sie  eine  lutherische  Obrigkeit  haben.  Jenes 
der  Feder  des  Vogts  entschliipfte  noch  hatte  der  Rott- 
weiler Priester,  wenn  ihm  der  Bericht  in  die  Hande  ge- 
fallen  ware,  wahrscheinlich  als  einen  Beweis  aufgefasst, 
dass  seine  Ermahnung  an  die  Bevolkerung,  sich  nicht  von 
der  katholischen  Religion  abbringen  zu  lassen,  gute  Grunde 
gehabt  habe. 

Es  gait  ein  Exempel  zu  statuieren.  Die  Regierung 
schlug  am  19.  August  dem  Herzog  vor,  den  Beamten  in 
Freudenstadt  zu  befehlen,  sich  alsbald  mit  30  oder  40  Be- 
waffneten  unter  Zuziehung  des  Forstmeisters,  des  Vogts 
von  Oppenau  und  etlicher  Pferde  nach  Griesbach  zu  ver- 
fugen,  den  Messpriester  festzunehmen  und  nach  Freuden- 
stadt in  sicheren  Gewahrsam  zu  bringen,  woselbst  er 
dariiber  zu  examinieren  sei,  aus  welchen  Biichern  er  »diese 
greuliche  und  vermessene  Lehre«  beweisen  wolle,  und  wer 
ihn  dazu  angestiftet  habe.  Ferner  solle  der  Oppenauer 
Vogt  angewiesen  werden ,  nach  jenen  widerspenstigen 
Untertanen  Erkundigungen  einzuziehen.  Herzog  Johann 
Friedrich  genehmigte  soweit  das  Anbringen,  war  aber  ein- 
sichtsvoll  genug,  den  weiteren  Antrag,  die  Behauptungen 
des  Messpriesters  durch  jede  Woche  in  Petersthal  abzu- 
haltende  evangelische  Predigten  zu  widerlegen,  abzulehnen, 
>weil  solches  dem  Contract  zuwider  und  zur  weittleuffig- 
keit  bald  ursach  geben  mochte.« 

Herr  Jakob  Khuen  wurde  also  im  Bad  Griesbach,  wo 
er  »um  Erlangung  und  Pflegung  seiner  Gesundheit  willen< 
den  Sauerbrunnen  trank,  durch  die  wurttembergische 
Staatsgewalt  aufgehoben  und  nach  Freudenstadt  geschleppt. 
Wie  nicht  anders  zu  erwarten,  nahmen  sich  die  Rottweiler 
sofort  ihres  bedrangten  Pfarrherrn  an,  der  iiberdies  der 
Sohn  ihres  Amtsburgermeisters  war,  entsandten  die  zwei 
kaiserlichen  Hofgerichtsassessoren  Dr.  jur.  Laux  Werner 
und  M.  Johann  Melchior  KOnig  nach  Freudenstadt,  um  sie 


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Zur  Geschichte  der  Renchb&der.  621 

in  der  Sache  zu  vernehmen,  und  baten  den  Herzog,  den 
Verhafteten  seines  Arrests  zu  entlassen.  Die  Bemiihungen 
der  Rottweiler  brachten  es  wenigstens  beim  Freuden- 
stadter  Obervogt  Johann  Seifried  Gall  zum  Rudolfseck 
dahin,  dass  er  nicht  in  das  Gefengnis  geworfen,  vielmehr 
in  einer  Stube  des  Rathauses  interniert  wurde,  wo  man 
ihn  auf  seine  Kosten  durch  zwei  beeidigte  Wachter  ver- 
wahren  liess. 

Die  Untersuchung  nahm  nun  vor  dem  Ober-  und 
Untervogt  zu  Freudenstadt  ihren  geregelten  Gang.  Am 
3.  September  1614  sandten  die  beiden  einen  Bericht  nach 
Stuttgart  mit  einem  Zeugenverhor  und  einer  Niederschrift 
der  inkriminierten  Predigt  durch  den  Angeklagten  selbst; 
da  sich  letztere  natiirlich  mit  den  Aussagen  der  zum  Teil 
in  der  Tat  katholischen  Belastungszeugen  nicht  deckte, 
war  ihm  ein  Fragebogen  iiber  diese  Widerspruche  vor- 
gelegt  worden,  bei  dessen  Beantwortung  er  schlechtweg 
alles  wegleugnete.  Das  Stuttgarter  Konsistorium,  dem  die 
schriftlich  fixierte  Predigt  des  Rottweiler  Pfarrherrn  uber- 
antwortet  wurde,  liess  es  sich  nicht  nehmen,  ihr  eine 
griindliche  Widerlegiing  zuteil  werden  zu  lassen.  Daraus 
ergab  sich,  dass  Khuen,  ohne  iiberhaupt  Luthers  Schriften 
gelesen  zu  haben,  die  Behauptungen  des  Ingolstadter 
Jesuiten  Konrad  Vetter  zu  den  seinigen  gemacht  hatte. 
Die  wiirttembergische  Regierung  nahm  an,  der  Gefangene 
habe  durch  seine  nunmehr  schon  funfwochige  Freiheits- 
entziehung  seinen  Exzess  genugsam  gebusst.  Die  Ruck- 
sicht  auf  die  gute  Nachbarschaft  mit  der  Stadt  Rottweil, 
die  inzwischen  schon  zum  zweitenmal  zu  Gunsten  des 
Priesters  interzediert  hatte,  stimmte  ohnehin  zur  Milde. 
So  gingen  die  Antrage  an  den  Herzog  dahin,  dem  Handel 
ein  Ende  zu  bereiten.  Am  22.  September  beauftragte  der 
Herzog  die  Vflgte,  dem  Gefangenen  aus  der  Gegenschrift 
des  Konsistoriums  sein  Unrecht  zu  demonstrieren  und  ihn 
zu  ermahnen,  sich  kunftig  auf  wurttembergischem  Gebiet 
solchen  Unfugs  zu  enthalten;  alsdann  sei  er  gegen 
Bezahlung  seiner  Atzung  und  aller  sonst  erwachsenen 
Unkosten  zu  entlassen.  Am  25.  September  wurde  Khuen 
in  Freiheit  gesetzt,  wobei  er  sich  sehr  reuig  zeigte  und 
um  Verzeihung    bat:    der  Fall    werde    ihm    zeitlebens    zur 


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622  Krauss. 

Witzigung  dienen.  Diese  augenblickliche  Zerknirschung 
hinderte  ihn  jedoch  nicht,  bei  seiner  Rottweiler  Antritts- 
predigt  seine  Riickkehr  mit  Christi  Auferstehung  von  den 
Toten  und  Jona  Befreiung  aus  dem  Walfischrachen  in 
geschmackvolle  Parallele  zu  setzen. 

Um  ahnliche  unliebsame  Vorkommnisse  in  Zukunft  zu 
vermeiden,  wurden  die  Oberkircher  Behttrden  beauftragt, 
dem  Pfarrer  zu  Oppenau,  der  das  Kirchlein  in  Petersthal 
als  Filial  zu  versehen  hatte,  einzuscharfen,  dass  er  kunftig 
keine  fremden  Priester  dort  zur  Predigt  zulassen,  vielmehr 
Predigten  und  andere  geistliche  Funktionen  selbst  ver- 
richten  solle.  Die  Untersuchungen,  die  gegen  die  wider- 
spenstigen  Untertanen  eingeleitet  worden  waren,  hatten 
zu  keinem  greifbaren  Ergebnis  gefuhrt.  Es  Hess  sich 
nichts  nachweisen,  als  dass  ein  Oppenauer  in  trunkenem 
Zustande  die  Ausserung  getan  hatte,  er  habe  niemalen 
gewusst,  dass  die  Lutherischen  so  grosse  Schelme  seien, 
wie  er  vom  Rottweilischen  Pfaffen  gehOrt. 

Im  Sommer  1655  erregte  das  Benehmen  eines  schon 
6  Wochen  in  Griesbach  weilenden  Baron  Orsenlar  unter 
den  iibrigen  Besuchern  des  Bades  grosses  Argernis.  >Die 
anwesenden  Strassburgischen  Sauerbrunnengaste,*  darunter 
Professoren,  Doktoren  und  vornehme  Kaufleute,  wandten 
sich  am  30.  Juli  (alten  Kalenders)  mit  einer  Beschwerde- 
schrift  an  den  Oberkircher  Amtsschaffner.  Der  Mann  ver- 
gniigte  sich  namlich  mit  »langwierigem  und  zumal  mit 
nachtlichem  Weintrinken*  und  pflegte  in  seinem  berauschten 
Zustande  >allerhand  Uppigkeiten  mit  Schelten,  Jauchzen, 
Poltern  und  Fluchen*  zu  veruben  und  dadurch  den  Bade- 
gasten  die  Nachtruhe  zu  storen.  In  seiner  »furiosen  Aktiom 
trieb  der  Baron  mancherlei  Schabernak  und  richtete  seine 
grOblichen  Beschimpfungen  insbescmdere  gegen  die  Strass- 
burger.  Schon  am  29.  Juli  hatte  der  Amtsschaffner  uber 
die  StOrung  des  Griesbacher  Burgfriedens  durch  Orselar 
nach  Stuttgart  Bericht  geschickt.  Nunmehr  setzte  er  den 
Sunder  in  Arrest  und  erstattete  am  3 1 .  Juli  abermals  Mel- 
dung  an  seine  Regierung.  Diese  verfugte  auf  den  ersten 
Bericht  eine  Strafe  von  50  Reichstalern  und  erhohte  sie 
infolge  des  zweiten  auf  100  Reichstaler  nebst  Zahlung  der 
aufgelaufenen  Unkosten;    wenn  man  nicht  anders   zu   dem 


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Zur  Geschichtc  der  Renchbader. 


623 


Gelde  gelangen  konne,  solle  man  die  Pferde,  die  der  Baron 
bei  sich  hatte,  versilbern. 

In  jenen  Jahren  nahmen  in  den  drei  zur  Herrschaft 
Oberkirch  gehOrigen  Badern  nicht  nur  die  Raufhandel 
uberhand,  sondern  ward  dort  auch  viel  »Unzucht  und  Hurereic 
veriibt.  Im  April  1658  wurden  deshalb  von  seiten  der 
wiirttembergischen  Regierung  Massregeln  getroffen,  um 
solche  Vorkommnisse  kiinftig  zu  verhtiten.  Dem  Amts- 
schaffner  von  Oberkirch  und  dem  Vogt  von  Oppenau 
scharfte  man  ein,  in  der  kommenden  Saison  alle  8  Tage 
abwechslungsweise  die  drei  Bader  zu  besuchen  und  fleissige 
Aufsicht  iiber  die  Gaste  zu  fuhren.  Insbesondere  wurde 
den  Wirten  die  Verpflichtung  auferlegt,  an  die  Beamten 
von  etwaigen  Vergehen  sofort  Mitteilung  zu  machen.  Der 
Herzog  fugte  dem  Anbringen  seiner  Rate  ausdrQcklich 
einen  Passus  hinzu,  dass  man  zwischen  »hohen  Standes- 
personen  und  vornehmen  ehrlichen  Leutent  einerseits  und 
»gemeinen  Gasten*  andrerseits  einen  Unterschied  machen 
solle.  Gegen  jene  sei  »gebiihrende  gute  Diskretion«  zu 
gebrauchen,  und  die  Inspektion  und  Aufsicht  habe  sich 
vornehmlich  auf  diejenigen  zu  beziehen,  »welche  mehr  umb 
Petulanz  und  Mutwillens  als  ungesunder  Affekte  und  Not- 
wendigkeit  willen  die  Bader  und  Sauerbrunnen  zu  besuchen 
pflegen.«  Aus  alle  dem  erkennt  man,  wie  die  infolge  des 
dreissigjahrigen  Krieges  in  ganz  Deutschland  eingerissene 
Sittenverwilderung  auch  auf  das  Badeleben  im  stillen 
Renchtal  abgefarbt  hat. 


Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  4.  41 


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Der  Feldzug  des  Jahres  1622  am  Oberrhein. 

Ladcnburg  und  Hagenau. 

Von 

Karl  Freiherrn  von  Reitzenstein. 

(Schlu»».) 


IV. 


RUckmarsch  des  pfalzischen  Heeres  aus  dem  Elsass. 

Kriegslage  Ende  Mai   1622. 

Nach  dem  Entsatz  von  Hagenau  war  Mansfeld  bedacht, 
die  an  der  Umwallung  erzeugten  Breschen  auszufullen  und 
die  Besatzung  zu  verstarken.  Die  pfalzische  Kavallerie 
breitete  sich  im  Unterelsass  sowohl  in  slidlicher  wie  west- 
licher  Richtung  aus.  Die  hanau-lichtenbergischen  Amter 
Brumath,  Pfaffenhofen  und  Wttrth  sind  am  21.  Mai  noch 
von  ihr  besetzt,  die  gesamte  Infanterie  jedoch  tritt  an  diesem 
Tage  bereits  den  Ruckmarsch  nach  Kurpfalz  an  l). 

Mansfeld  war  beflissen,  die  mit  Herzog  Christian  von 
Braunschweig  vereinbarte  Frist  fur  ein  Zusammentreffen 
vor  Frankfurt  am  Main  einzuhalten.  Zu  diesem  Zwecke 
war  schon  am  15.  Mai  der  braunschweigische  Rittmeister 
von  Zidtwitz  aus  Paderborn  im  pfalzischen  Hauptquartier 
zu  Germersheim  eingetroffen,  um  sich  Verhaltungsmass- 
regeln  fur  seinen  in  Westfalen  bereit  stehenden  Kriegs- 
herrn  einzuholen2). 

l)  Zum  RUckmarsch:  Miinch.  Allg.  Reichs-A.  30jShr.  K.r.  Fasz.  XVIII, 
'50*  233»  J°^*  Thomas  Kysenschmidt  an  Kanzler  von  der  Griin ,  Cron- 
Weissenburg  16  2b.  Mai  1622.  —  Ebenda  Bd.  LXXXVI,  94,  W.  R.  v. 
Ossa  an  Tilly,  Lichtenau  21.  Mai  1622.  Ebenda  Bd.  LXXXV,  91  Geraldin 
an  Tilly,  Udenheim  25.  Mai  1622.  —  *)  Miinch.  Allg.  Reichs-A.  30jihr. 
Kr.  Fasz.  VII,  90.  Nachrichten  vom  19.  Mai  1622.  Obser,  Feldzug  1622, 
S.  49. 


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Der  Feldzug  des  Jabres  1622  am  Oberrhein.  625 

Es  wurde  seitens  der  pf&lzischen  Heeresleitung  nicht 
vers&umt,  Christian  zu  Braunschweig  von  der  Kriegslage 
am  Oberrhein  zu  versUndigen.  Wiederholt  gingen  an 
Christian  Mahnungen  ab,  den  Vormarsch  nach  der  Unter- 
pfalz  anzutreten '). 

Nach  Sammlung  der  Kavallerie  erfolgte  der  Aufbruch 
des  Pfalzgrafen  Friedrich  am  24.  Mai,  an  welchem  Tage 
das  Hauptquartier  sich  in  Kron-Weissenburg  einfand.  In 
Lauterburg  und  weiter  rheinabwarts  in  Schrock  zweigten 
sich  2  Regimenter  z.  F.  und  iiber  hundert  Pferde  vom 
Heere  ab,  um  das  rechte  Rheinufer  zu  betreten.  Diese 
Truppenteile  stiessen  zu  den  bei  Durlach  behufs  Muster ung 
wieder  zusammengefuhrten  Streitkraften  Georg  Friedrichs 
von  Baden1). 

Das  pfalzische  Heer  traf  nach  einer  Rast  (2$.  Mai)  am 
folgenden  Tage  (26.  Mai)  zu  Germersheim  ein.  Es  fQllte 
seine  Liicken  mit  Reitern  und  Knechten  aus,  die  vom 
Feinde  ubergingen.  Durch  den  Mangel  an  Lebensmitteln 
und  infolge  erheblicher  Soldruckstande8)  hatten  sich  nach 
dem  ungliicklich  verlaufenen  Festungskriege  die  Truppen- 
verbande  des  Erzherzogs  Leopold  im  Elsass  in  bedenklicher 
Weise  gelockert.  Dariiber  gab  man  sich  auch  im  Lager 
Cordovas  zu  Oppenheim  keiner  Tauschung  hin*). 

i)  Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Fasz.  XVIII,  150,  233,  J.  Th. 
Eysenschmidt  an  Kanzler  von  der  Griin,  Cron-Weissenburg  1626.  Mai  1622. 
—  Stieve,  F.,  Ernst  von  Mansfeld,  fflhrt  zur  Belastung  Mansfelds  an,  dass 
die  Sorge  des  Grafen  um  den  Verlust  Hagenaus  die  Vereinigung  mit  Christian 
von  Braunschweig  verzdgerte.  Es  ist  dagegen  zu  erwagen,  dass  der  Auf- 
bruch des  Herzogs  aus  WestfaJen  erst  am  20.  Mai  stattfand.  Die  Raumung 
des  Unterelsass  durch  Mansfeld  begann  am  21.  Mai,  also  nur  einen  Tag 
spater,  als  Christian  die  Weser  uberschritt.  (vgl.  Stieve,  F.,  Ernst  von  Mans- 
feld, Sitzungsber.  d.  philol.  u.  histor.  Kl.  d.  k.  b.  Akad.  d.  Wiss.  zu 
Munchen.  Jahrg.  1890  Bd.  II,  S.  524.  Munchen  1891  j.  —  2)  Mttnch.  Allg. 
Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Bd.  LXXXVI,  88.  Zeitungen  vom  23.  u.  24.  Mai, 
So  dem  Landschreiber  zu  Udenheim  zugeschriben.  Ebenda  Fasz.  XVI,  141, 
Cordova  al  Tilly  Bigilbag  (Bickenbach)  a27de  Mayo  1622.  —  »;  Das  kaiser- 
liche  Regiment  z.  Pf.  Sachsen-Lauenburg  (Julius  Heinrich)  hatte  angeblich 
12  bis  18  Monate  lang  keine  Gebuhren  mehr  erhalten:  Continuatio  MaoB- 
feldisch.  Kriegshandlung,  S.  18.  Leopold  selbst  bestreitet  einen  An  lass  zur 
Meuterei  (Mttnch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Bd.  XV,  275.  Leopold  an 
Maximilian,  Benfeldt  30.  May  1622.  —  *)  Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr. 
Kr.  Fasz.  XVII,  14I.  C6rdova  al  Tilly,  De  Oppenheim  a  31  de 
Mayo  1622.     (Beil.  7  a). 

41* 


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626  vonReitzenstein. 

Wenn  sich  auch  die  mit  dem  bayerischen  Regiment  z.  Pf. 
Cratz  wegen  "Obertritts  in  pf&lzische  Kriegsdienste  ange- 
kniipften  Verhandlungen  zersqhlugen 1),  so  gelang  es  Mans- 
field doch,  das  kaiserliche  Regiment  z.  Pf.  Sachsen-Lauen- 
burg  (Heinrich  Julius)  und  200  Knechte  dem  Heer  des 
Pfalzgrafen  Friedrich  einzuverleiben. 

Vom  Heere  Leopolds  sich  abwendend,  hatten  sich 
6  Kompanien  sachsischer  Reiter  nach  Brumath  begeben*). 
Der  Hunger  trieb  sie  durch  den  Herrenwald  am  21.  Mai 
ins  Strassburger  Weichbild  vor  das  Steinstrasser  Tor. 
Obristleutnant  Johann  von  MOrder  Hess  der  Reichsstadt 
die  Dienste  seiner  unterstellten  Kompanien  anbieten. 

Nachdem  Strassburg  die  Reiter  mit  Lebensmitteln  ver- 
sehen  hatte,  l&sst  der  in  der  Stadt  weilende  Obrist  von 
Oberntraut  sie  fur  den  Pfalzgrafen  Friedrich  huldigen. 

Ein  Versuch  des  Herzogs  Heinrich  Julius  von  Sachsen- 
Lauenburg,  die  abgefallenen  Reiter  fur  die  Sache  des 
Kaisers  wieder  zu  gewinnen,  scheiterte  an  dem  Eingreifen 
eines  pfalzischen  Offiziers  von  Oberntraut,  der  sogar  den 
Herzog  in  Gegenwart  einiger  Stadtrate  in  Gefangenschaft 
setzte  und  nach  Hagenau  zuriickbringen  lasst. 

Die  zu  Oppenheim  iiber  den  Riickmarsch  des  pfal- 
zischen Heeres  eintreffenden  Nachrichten  und  nicht  zuletzt 
die  Gertichte  iiber  die  Rustungen  Georg  Friedrichs  von 
Baden  hatten  Cordova  veranlasst,  am  27.  Mai  mit  einigen 
Truppen  einen  Uferwechsel  vorzunehmen.  In  Bickenbach 
an  der  Bergstrasse,  wohin  das  spanische  Hauptquartier 
verlegt  wurde,    erwartete    man    anfanglich,    dass  Mansfield 


»)  Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jfihr.  Kr.  Fasz.  XVIII,  150,  233.  J.  Th. 
Eysenschmidt  an  den  Kanzler  von  der  Grim.  Cron-Weissenburg  16  26. 
1622.  Ebenda  Bd.  XV,  275.  Leopold  an  Maximilian,  Benfeldt  30.  May 
anno  1622.  —  *)  Zum  Abfall  des  Regiments  Sachsen-Lauenburg:  Munch. 
Allg.  Reichs-A.  3qjfthr.  Kr.  Bd.  XV,  275,  Leopold  an  Maximilian.  Ben- 
feld  30.  Mai  1622.  Ebenda  Fasz.  XVIII,  150,  233,  J.  Th.  Eysenschmidt  an 
Kanzler  von  der  Griin.  Cron-Weissenburg  16/26.  Mai  1622.  Ebenda 
Bd.  LXXXVI,  88.  Zeitungen  vom  23.  u.  24.  Mai  1622.  Reuss,  Dr.  Rud., 
Strassburg  im  dreissigjahrigen  Kriege.  Fragmente  aus  der  Strassburgischen 
Chronik  des  Malers  Joh.  Jak.  Walther  nebst  Einleitung  u.  biographischer 
Notiz  (Progr.  d.  Protest.  Gymn.  zu  Strassburg  1879/80,  S.  16).  Le  Mercure 
francois  VIII,  280. 


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Der  Feldzug  des  Jahres  1622  am  Oberrbein.  52  7 

am  28.  Mai  den  Neckar  uberschreiten  werde,  um  auf  der 
Bergstrasse  gegen  den  untern  Main  vorzuriicken  J)# 

Bald  sollte  sich  jedoch  die  Sachlage  in  anderer  Weise 
aufklaren.  Die  Reichsstadt  Speyer  gew&hrte  zunachst 
Mansfeld  die  Offnung  ihrer  Tore.  Von  den  Leibgarden  in 
der  Starke  Vton  100  Reitern  und  100  Knechten  geleitet, 
hielt  sodann  Pfalzgraf  Friedrich  mit  seinen  Paladinen  und 
der  Reiterei  am  27.  Mai  nachmittags  3  Uhr  in  aller  Stille 
den  Einzug  in  Speyer2). 

Die  Bevolkerung  der  Reichsstadt  blieb  trotz  der 
Truppenanhaufungen  unbehelligt. 

Die  Kavallerie  fand  zu  Speyer  in  den  Gasthausern  und 
deren  Stallungen  Unterkunft,  wahrend  die  Infanterie  nOrd- 
lich  der  Stadt  in  den  Auen  der  Wiehl  langs  des  Rhein- 
ufers  ein  Freilager  bezog.  Die  Zelte  waren  nahe  dem 
untern  Kranen  am  Einfluss  der  Speyerbach  in  den  Rhein 
aufgeschlagen. 

Nur  das  Kuhe-  oder  Rheintor  stand  fur  den  Verkehr 
der  lagernden  Truppen  offen. 

Der  Wachdienst  wurde  von  dem  noch  unter  Waffen 
stehenden  speyerschen  Regiment  z.  F.  verrichtet8). 

Die  Ehrenwachen  fiir  den  Pfalzgrafen  Friedrich  be- 
zogen  in  Ablosung  drei  pfalzische  Musketier-Kompanien*). 


»)  Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jabr.  Kr.  Fasz.  XVII,  141.  C6rdova  al 
Tilly  De  Bikilbag  (Bichenbach  an  der  Bergstrasse)  a  27  de  mayo  anno  1622. 
(Beil.  6  a).  -  *)  Zum  A  u  fen  thai  t  des  pfalzischen  Heeres  in  Speyer:  Miinch.  Allg. 
Reichs-A.  3qjahr.  Kr.  Bd.  LXXXVI,  14.  Aus  Udenheim  Sign.  27.  Mai 
1622.  Ebenda  LXXXVI,  129.  A  Mons.  Victorio  Gilg  a  Wimpfen,  Vden- 
heim  28.  Mai  1622.  Ebenda  LXXXVIII,  421.  Muggenthal  an  Maximilian. 
Wimpfen  28.  Mai  1622  P.  S.  —  Docum.  ined.  T.  LIV,  210  Copia  de  carta 
aut6grafa  de  Pascual  de  Berenguer  a  don  Alvaro  de  Losada,  Bensheim  30  de 
mayo  1622  Noticias  del  enemigo  y  de  la  situation  que  occupan  sus  tropas. 
(In  Bezug  auf  die  Unterkunft  der  pfalz.  Kavallerie  in  Speyer  mit  obigen 
Nachrichten  aus  Udenheim  ubereinstimmend).  —  Gmelin,  M.,  Beitrage,  S.  141. 
27.  Mai  1622.  —  a)  Speyer  hat  1622  ein  Regiment  z.  F.  errichtet,  welches 
Ende  Mai  1622  abgedankt  wurde  (Baur,  Erh.  Christoph,  Leben  des  beriihmten 
Christoph  Lehmanns.  Franckfurt  1756,  S.  80).  —  4)  Nach  Gmelin,  Beitr. 
S.  141,  am  ersten  Tag  (29.  Mai)  eine  rote  Fahne  mit  einem  Lowen,  am 
zweiten  Tag  (30.  Mai)  eine  weisse  Fahne  mit  einer  Konigskrone,  am  dritten 
Tag  (31*  Maij  eine  blaue  Fahne  mit  einem  Lowen.  —  Die  kurpfalzische 
Fahne  im   Verband  der  Unionstruppen  (1608  — 162 1)  ist  beschrieben:   Miinch. 


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628  von  Reitzenstein. 

Um  einer  Beratung"  fiber  die  n&chsten  Massnahmen  im 
Felde  anzuwohnen,  fand  sich  der  Markgraf  von  Baden 
am  28.  Mai  mittags  11  Uhr  im  Hauptquartier  des  Pfalz- 
grafen  ein.  Georg  Friedrich,  nur  von  3  Kornetts  mit 
6  Trompetern  an  der  Spitze  begleitet,  begab  sich  um 
3  Uhr  nachmittags  wieder  ttber  den  Rhein  zu  seiner  bei 
Rusheim  im  badischen  Unterland  bereitstehenden  Kriegs- 
macht  zurttck*). 

Ihre  Starke  betrug  anfanglich  6000  Mann  an  infanterie 
und  1000  Reiter.  Diese  Zahl  stieg  erst  durch  die  Uber- 
lassung  der  am  25.  Mai  iiber  den  Rhein  gesetzten  pfal- 
zischen  Truppenteile,  2  Regimenter  z.  F.  und  200  Reiter, 
auf  etwa  8000  Mann  Fussvolk  und  200  Reiter  an. 

Das  pf&lzische  Hauptquartier  wurde  am  30.  Mai  nach- 
mittags von  Speyer  nach  RheingOnnheim  verlegt*). 

Schon  am  nachsten  Tage  (31.  Mai)  begann  der  Rhein- 
ubergang  bei  Mannheim;  die  pfalzischen  Truppen  schoben 
sich  nordlich  noch  bis  Lampertheim  vor*). 

Die  Vereinigung  der  badischen  mit  den  pf&lzischen 
Streitkr&ften  erfolgte  in  der  Weise,  dass  Georg  Friedrich 
zunachst  auf  einer  bei  Speyer  errichteten  KriegsbrUcke 
den  Rhein  Qberschritt.  Von  der  linken  Rheinseite  folgte 
er  sodann  auf  der  Mannheimer  Rheinbriicke  den  nach 
der  Bergstrasse  vorriickenden  Pfalzern  nach.    Die  badischen 


Hof-  und  Staats-Bibl.  Handschriftensamml.  Cod.  germ.  5081 /II  Unierter  Stend 
Exercitus  In  rcligione  anima. 

>)  Miinch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Bd.  LXXXV,  93.  Obriitleut. 
Gcraldin  an  Tilly,  Udenheim  25.  Mai  1622.  Nor  1  bad  Kompanie  ver- 
bleibt  in  Durlach.  —  •)  Munch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  ttr.  Fasz.  XVIH, 
150,  fol.  22.  J.  Th.  Eysenschmidt  an  Kanzler  von  der  Griin,  Hagenau 
8/18.  Mai  1622  .  .  .  6000  zu  Fuss  und  1000  Pfcrd.  Nachsehrift  ursprunglich 
chiffriert.  Ebenda  Fasz.  IX,  99.  Johann  Abel  an  Obrist  Johann  Leublfing 
in  Nurnberg,  Durlach  8/18.  Mai  1622  .  .  .  8000  Knechte,  1500  Reiter. 
Gmelin,  Beltr.  142,  10.  Juni  1622  (115)  20000  Mann  (im  ganzen).  Conti- 
nuatio  Mansfeld.  Kriegshandl.  19:10000  M.  Gardiner,  S.  History  of  England 
!V,  313,  7000  men.  Obser,  K.,  Feldzug  1622,  S.  65.  —  »)  Col.  de  Docum. 
ined.  T.  LIV,  193,  Carta  original  en  frances  de  Ernesto  conde  de  Mansfelt  a  don 
Gonzalo  Fernandez  de  C6rdova,  Rhetinganheim  2t  de  mayo  de  1622  Sobre 
el  canje  de  un  prisionero.  (Es  wird  der  Austausch  des  Herzogs  Julius 
Heinrich  von  Sachsen-Lauenburg  mit  Franz  Bernhard  (?)  von  Stckingen  vor- 
geschlagen).  —  «)  Klopp,  O.,  Der  dreissigjlhrige  Krieg,  S.  176. 


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Dcr  Feldzug  dcs  Jahres  1622  am  Oberrhein.  620 

Truppen  marschierten  anscheinend  in  zwei  getrennten  Ab- 
teilungen *). 

Der  angetretene  Marsch  der  VerbQndeten  verfolgte 
den  strategischen  Zweck,  dem  Herzog  Christian  von  Braun- 
schweig fiber  den  untern  Main  hinweg  die  Hand  zu  reichen. 
Es  lag  im  Charakter  des  Pfalzgrafen,  wenn  er  dem  in 
seinem  Lager  sehnlichst  erwarteten  Eintreffen  Christians 
am  Kriegsschauplatz  gottergeben  entgegensah  *). 

Die  iiber  den  Aufenthalt  des  Pfalzgrafen  und  Mans- 
felds  in  Speyer  einlaufenden  Berichte  veranlassten  C6rdova, 
am  28.  Mai  nach  Oppenheim  zuriickzukehren.  Dabei  Hess 
er  die  Stellungen  an  der  Winkelbach  unbesetzt.  Diese 
gegen  Siiden  gekehrte,  von  Gernsheim  bis  Zwingenberg 
sich  erstreckende  Landwehr  wurde  gemeinsam  durch 
Hessen-Darmstadt  und  Kurmainz  im  Einvernehmen  mit 
Tilly  Ende  M&rz   1622  errichtet8). 

Ihre  Raumung  sollte  Mansfeld  verlocken,  jetzt  langs 
der  Bergstrasse  und  dem  Rheinstrome  hin  nach  der  untern 
Maingegend  vorzurQcken.  C6rdova  erwartete  also  ohne 
Riicksichtnahme  auf  das  verbtindete  Hessen  den  Vormarsch 
Mansfelds,  um  ihn  dann  von  der  Neckarlinie  abschneiden 
zu  konnen4). 

Tilly  hatte  inzwischen  am  16.  Mai  Weinheim  an  der 
Bergstrasse  verlassen,  um  iiber  Mosbach  nach  Wimpfen 
zuriickzukehren . 

»)  Munch.  AUg.  Reichs-A.  jqjahr.  Kr.  Fasz.  XIV,  129.  Stassin  au 
conseil  de  guerre  S.  de  Beringhel  ou  il  soit.  De  Starcquenbourg  ce  4  juing 
1622  a  2  heures  apres  midi  .  .  .  nous  voyons  a  cette  instant  encore  d'avancer 
force  troupes  qu'y  viennent  du  coste  de  Man  em  prenant  le  mesme  chemin 
des  autres:  ce  sont  les  troupes  du  Marggrave  de  Baden  .  .  .  Ebenda  Fasz.  XVI, 
129.  Stassin  au  Tilly,  De  Starcquenbourcq  ce  4  juing  1622  a  7  heures  du 
soir:  11  a(i)  passe  icy  proche  quelques  dix-huit  drapaux  et  quelques  dix  ou 
onze  Compagnies  de  Cauallerie  qu'y  sont  loge  icy  tour  contre  Binsheim  a 
main  gauche  en  esquadron  ...  (P.  S.).  Le  bruyt  commun  est  par  icy  qui 
ce  (?)  sont  troupes  de  Dourlach.  —  »)  Munch.  Hof-  u.  Staats-Bibl.  Handschr. 
Sam  ml.  cod.  gall.  544.  Lettres  de  Frederic  Electeur  Palatin  et  Roi  de 
Boheme  a  son  Epouse  1622  XLIII.  A  la  Reyne  de  Boh  em  e  de  Hagena  ce 
8/18.  May  1622  .  .  .  Nous  n'avons  encores  des  nouvelles  asseurees  du  Due 
Christian,  nous  Tattendons  en  grande  devotion.  —  •)  Munch.  Allg.  Reichs-A. 
3qjahr.  Kr.  Fasz.  X,  104.  Landgraf  Ludwig  von  Hessen  an  Tilly,  Darm- 
stadt 18/28.  Marz  1622.  —  «)  Ebenda  Fasz.  XVII,  141.  C6rdova  al  S<>r 
Tilly,  De  Oppenheim  a  31   de  Mayo  1622  (Beil.  7  a). 


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630 


vod  Reitzenstein. 


Die  bayerisch-ligistische  Infanterie  verblieb  bei  Hirsch- 
horn  am  Neckar  und  dehnte  sich  spater  iiber  Lindenfels 
bis  Brandau  im  Amte  Lichtenberg  aus1). 

Lebensmittel  wurden  auf  Neckar-Frachtkahnen  nach 
dem  Odenwald  verbracht2). 

Gleichzeitig  mit  der  Verlegung  von  Tillys  Haupt- 
quartier  ruckte  die  bayerisch-ligistische  Kavallerie  zu  ihrer 
Erholung  nach  dem  kurmainzischen  Amte  Amorbach. 

In  dieser  Gegend  war  ihre  Verwendung  gegen 
Christian  von  Braunschweig  ermoglicht,  im  Falle  der 
Herzog  etwa  iiber  das  Hochstift  Wurzburg  nach  dem 
Oberrhein  vorbrechen  sollte8). 

Gegen  Ende  Mai  1622  stand  die  Heeresmacht 
Philipp  II.  von  Spanien  und  der  Liga  im  weitgezogenen 
Bogen  um  die  bei  RheingOnnheim  versammelten  pfal- 
zischen  und  badischen  Truppen.  Den  rechten  Flugel  bil- 
deten  in  der  linksrheinischen  Pfalz  die  hftchstens  7000  Mann 
starken  Terzien  und  (deutschen)  Regimenter  Cordovas4), 
dessen  Hauptquartier  sich  in  Oppenheim  befand. 

Der  Hauptteil  der  spanischen  Kavallerie  (gegen 
2000  Reiter)  lag  bis  30.  Mai  im  Eschbacher  Grund  nord- 
lich  von  Frankfurt  am  Main.  Die  fQr  den  Feldkrieg  ver- 
fugbare  bayerisch-ligistische  Infanterie  (6000  Mann)  war 
im  Odenwald  bereit  gestellt*).  Zum  Schutz  der  riickwartigen 
Verbindungen  und  des  Hauptquarders  erhielten  Wimpfen 
(18  Fahnlein),  Mosbach,  Eberbach  und  Hirschhorn  (je 
1   Fahnlein)  Besatzung. 


l)  Munch.  Allg.  Rcichs-A.  3<>jahr.  Kr.  Fasz.  X,  104.  Ludwig  von 
Hessen  an  Tilly,  Darmstadt  19/29.  Mai  1622.  Heilmann,  J.,  Kriegs- 
geschichte  von  Bayern  II,  I,  135,  hat  irrtumlich  Hirschau  statt  Hirschhorn. 
—  *)  Ebenda  Bd.  LXXXVI,  29.  Tilly  an  Maximilian,  Wimpfen  18.  Mai 
1622;  dann  Bd.  LXXXVI  If,  419.  G.  K.  von  Ruepp  an  Maximilian, 
Krautheira  2.  Junl  1622.  —  8)  Vgl.  dariibcr:  Gindely,  A.,  Gesch.  d.  30jahr. 
Kr.  IV.  S.  362.  —  4)  Zur  Starke  der  spanischen  Infanterie:  Coll.  de  Docum. 
ined.  LIV,  35.  Muestra  pasada  6  los  tercios  de  infanteria  espafiola  en  10 
de  enero  de  1622:  Tercio  C6rdova  1343  official,  y  soldados:  Tercio  Balancon 
1386  offic.  y  sold.;  Tercio  Gulsin  1344  offic.  y  sold.  —  *)  Zur  Verteilung  der 
bayerisch-ligistischen  Infanterie:  Miinch.  Allg.  Reichs-A.  30jahr.  Kr.  Bd. 
LXVIII,  545.  Joh.  v.  Starzhausen  an  Maximilian,  Fucha  (Buchen) 
18.  Juni   1622. 


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Der  Feldzug  dcs  Jahres   1622  am  Oberrhein.  63  I 

Die  Reiterei  Tillys  (etwa  3000  Reiter)  hatte,  wie  schon 
beriihrt,  um  Amorbach  und  in  den  Gemeinden  des  siid- 
6stlichen  Odenwaldes  Quartier  bezogen. 

Um  die  Truppen  Cordovas  am  Kriegsschauplatz  zu 
verstSrken,  war  seit  Mitte  Mai  von  Btthmen  her  Thomas 
Caraccioli,  Marquis  de  Bella  mit  2  wallonischen  und  2  ita- 
lienischen  Terzien,  1  (deutschen)  Regiment  z.  F.  Fugger, 
sowie  15  Freikompanien  z.  Pf.,  im  ganzen  7000  Mann1),  im 
Anmarsch  begriffen.  —  Am  25.  Mai  hatte  Caraccioli  Bieber- 
gau  ostlich  von  WQrzburg  erreicht2). 

Feldmarschall  Johann  Jakob  Freiherr  von  Anholt 
(2742  Mann)  strebte  aus  Westfalen  anriickend  seine  Ver- 
einigung  mit  Tilly  am  untern  Main  an.  Von  Brakel  liber 
Warburg  marschierend  langte  Anholt  nach  Durchbrechung 
der  hessischen  Grenzstellung  am  31.  Mai  in  Wittelsberg 
unweit  Amoneburg  an8). 

Schliesslich  waren  von  Donau worth,  also  von  Siiden, 
3000  Knechte  und  1000  Reiter  unter  Obrist  Adam  Frei- 
herrn  von  Herberstorff  auf  dem  Marsche  nach  Krautheim, 
um  die  Streitkrafte  der  Liga  zu  erganzen*). 

Die  rechtzeitige  Vereinigung  dieser  ansehnlichen  Heeres- 
teile  trug  wesentlich  dazu  bei,  die  Kriegslage  am  Ober- 
rhein zu  ungunsten  des  Pfalzgrafen  Friedrich  zu  ver- 
schieben. 


i)  Gindely,  A.,  Gcsch.  d.  30jahr.  Kr.  IV,  S.  352.  —  2)  Munch.  Allg. 
Reichs-A.  30jfihr.  Kr.  Fasz.  XIV,  129.  Schreiben  aus:  Bcrnigau  (Bieber- 
gau?)  25.  di  Maggio  1622.  —  8)  MQnch.  Geh.  Staats-A.  K.  schw.  40/13. 
Kurkdlnasche  Korrespondenz  1622,  Anholt  al  Sor  Principe  Elletor  di  Colonia 
Da  Wittelsberg  vicino  al  Amoneburg  l'ultimo  el  di  Maggio  1622.  —  Heil- 
mann  Kriegsgesch.  II  1  1.38  hat  Hachborn  im  Wittelsbacher  Grund.  — 
*)  Herberstorff  langte  am  4.  Juni  1622  in  Buchen  an.  (Munch.  Allg.  Reichs-A. 
30jahr.  Kr.  Fasz.  XIII,   138.     Ruepp  an  Tilly,  (in  Amorbach)  4.  Juni  1622. 


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632  vcnReitzenstein. 


Beilagen1). 


Aussere  Adresse: 

Al   Sor  Baron   de  Tilly   Teniente   general   del  Sor 
Duque  de  Bauiera. 

He  aguardado  hasta  agora  que  boluiese  alguno  de  los  Teni- 
entes  que  yo  auia  embiado  a  Weinheim  pero  no  ha  venido  aun 
ninguno  dellos  ni  s6  si  la  Infanteria  que  partio  ayer  a  noche  para 
Weinheim  abra  llegado,  Con  todo  esso  pues  lo  de  mas  de  la 
Infanteria  esta  muy  cerca  de  aqui  yo  me  partir6  con  la  Caualleria 
y  dexo  aqui  orden  al  Coronel  Baur  para  que  a  loze  con  la 
Infanteria  en  el  casar  de  Waltmichelbach  si  le  pudiere  alcancar 
sind  abra  de  alojar  en  Simmet  Wach1),  y  la  caualleria  en  los 
casaros  mas  a  de  lante  y  yo  me  delantare  con  un  Compa 
de  Arcabuseros  a  cauallo  a  Weinheim  para  saber  de  ay  las 
nuevas  que  ay. 

Guarde  nro  Sor  a  VSJ.   los   alios    que    deseo 
De  Hirshorn  a   10  de  Mayo   1622. 

Illo    Sen*   beso 

aVSJlla 

los  manos 

Goncalo  Ferdez 

Sor  Baron  de  Tilly.  de  C6rdova. 

l)  Sieben  Brieie  Don  Goncalos  Fernandez  de  C6rdova  an  Job  an  n 
Tserclaes  Freiherrn  von  Tilly,  welche  sich  im  Fasz.  XVII,  141  (Korrespon- 
denzen)  der  Akten  ram  dreissigjahrigen  Kriege  des  K.  Bayer.  Allgemeinen 
Reichsarchivs  zu  Miinchen  befinden.  Die  ftbersetzung  dieser  Briefe  ins 
Deutsche  fuhrte  unter  Leitang  des  Herm  Schmidt-Ferrari  (Redazzione  della 
Settimana)  Herr  Dr.  Muller  aus.  —  2)  Noch  1695  ist  auf  der  Karte  »Partie 
du  Palatinat  du  Rhein,  Le  Duche  de  Wirtenberg,  Les  Marquisats  de  Bade 
et  de  Dutlac  etc.  etc.  par  le  Sr.  JailloU  zu  lesen:  »Ober-  und  Unter- 
Schimmeteinwagh*  statt  Schonmattenwag  (Bayer.  Armee-Bibliothek.  Plan- 
kammer  Inv.  Nr.  838). 


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Der  Feldzug  dea  Jahres  1622  am  Oberrhein.  633 

lb. 

Herrn   Baron   v.   Tilly, 
Generalleutnant  des  Herrn  Herzogs  von  Bayern. 

Ich  babe  bis  jetzt  gewartet,  daft  einer  von  den  Leutnants 
zuruckkehre,  die  icb  nacb  Weinheim  gescbickt  habe;  aber  nocb 
ist  keiner  gekommen;  aucb  weifi  ich  nicht,  ob  die  Infanterie, 
die  gestern  nach  Weinheim  abruckte,  dort  eingetroffen  ist. 
Obrigens  stent  der  Rest  der  Infanterie  ganz  hier  in  der  Nahe; 
ich  werde  mit  der  Kavallerie  abrucken  und  hier  dera  Oberst 
Baur  Ordre  hinterlassen,  mit  der  Infanterie  in  dera  Gehoft  Wald- 
michelbach  Quartier  zu  nehmen,  wenn  er  es  noch  erreicht;  sonst 
muft  er  in  Schonmattenwag  Quartier  nehmen  und  die  Kavallerie  in 
den  Gehoften  weiter  vorne  und  ich  werde  mit  einer  Kompanie 
Arkebusiere  zu  Pferd  nach  Weinheim  vorrucken,  um  dort  zu 
erfahren,  was  es  Neues  gibt1). 

Der  Herr  schenke  Euer  Gnaden  ein  langes  Leben.  Ich 
kusse  Euer  Gnaden  die  Hand. 

Hirschhorn,   10.  Mai  1622.  G.  F.  de  C6rdova. 

Herrn  Baron  von  Tilly. 


2  a. 

Jo  e"  llegado  estacarde  a  Weynem  donde  me  an  dicho  que 
auian  descubierto  que  el  Exercito  del  Enemigo  marchasso  todo 
la  buelta  de  Manem  para  lo  qual  me  pareze  que  abra  tornado 
motivo  con  la  lengua  que  a  tenido  de  que  nos  otros  Veniamos 
par  que  Un  teniente  que  yo  embie  a  Reconozer  esta  villa  vino 
tan  ynaduertida  mente  que  se  metio  en  las  manos  de  vnas  Cora- 
panias  del  enemigo  que  alojauan  enella.  Losquales  marcharon 
luegct  labuelta  de  su  campo  y  dexaron  la  villa  sola,  nose  ofrege 
otra  cosa  que  poder  avissar  a  V.S-J.  sino  que  mepareze  que 
los  disignios  del  Enemigo  despues  de  auertomado  a  Ladembourg 
deven  desser  passar  del  otro  lado  del  Rin.  Pues  tiniendo  alii 
el  puente,  que  toda  via  seesta  entero.  Sepudieran  Retirar  mas 
facilmente  porel,  que  no  vajando  apassar  porel  de  Manem. 

Gu  V  Sa  VST   los   anos   que   yo  deseo. 
De  Weynem  a   10  de  Mayo   1622. 

Ill©  Sen  beso  a  VSsa* 
los  manos  Sa  Sen<* 

Goncalo  Ferdez 
S.  Baron  de  Tilly.  de  C6rdoua. 

»)  Nach  Villermont,  E.  de  Mansfeldt  II.  10.  hatte  C6rdova  nach  dcm 
6.  Mai  1622  die  Abstcht  gehegt,  frisch  auf  Mansfeld  loftzxtgehen.  (C6rdova 
cut  voulu  attaquer  vigoureusement  le  BAlard.)  Dieae  Vorausaeteung  wire 
doch  erst  nfther  au  begrflnden! 


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634  vonReitzenstein. 

2  b. 
C6rdova   an  Tilly. 

Ich  bin  heute  Abend  in  Weinheim  eingetroffen,  wo  man  mir 
sagte,  man  habe  ausgekundschaftet ,  dass  das  ganze  feindliche 
Heer  auf  Mannheim  zumarschiere,  weshalb  es  mir  scheint,  dass  es 
sich  dazu  durch  die  Nachricht  veranlafit  sah,  dass  wir  kommen. 
Denn  ein  Leutnant,  den  ich  auf  Kundschaft  hierher  in  die  Stadt 
schickte,  kam  so  unerwartet  her,  dafi  er  einigen  feindlichen 
Kompanien  in  die  Hande  fiel,  welche  hier  lagen.  Diese  mar- 
schierten  dann  in  der  Richtung  ihres  Lagers  ab  und  liessen  die 
Stadt  unbesetzt.  Sonst  weiss  ich  gerade  nichts,  was  ich  Ew. 
Excellenz  melden  konnte,  aufler  dafi  ich  glaube,  dafi  der  Feind 
die  Absicht  haben  mufi,  nach  der  Besetzang  von  Ladenburg 
den  Rhein  zu  uberschreiten.  Denn  da  sie  dort  im  Besitz  der 
Briicke  sind,  die  immer  noch  wohierhalten  ist,  konnten  sie  sich 
leichter  auf  derselben  zuruckziehen  als  weiter  abwarts  auf  der 
Brucke  von  Mannheim  ubersetzen. 

Der  Herr  schenke 

Weinheim,    10.  Mai    1622.  Euer  Excellenz  Gnade  etc. 

Ctirdova. 


3  a. 

Esta  noche  se  a  descubierto  que  el  enemigo  sea  puesto 
sobre  el  castillo  de  Stein  y  aunque  de  noche  le  bate  con  toda 
furia  y  por  ser  flaco  no  se  si  se  podra  entretener  mucho,  Assi 
supplo  a  V.S.  Illmo  se  sirua  de  apresurar  su  viaje  lodo  lo  q* 
fuere  possible,  para  ver  si  podemos  tener  alguna  ocasion  y  suerte 
con  el  enemigo. 

Guarde  nro  S°r  al  V.S.J,  los  atlos  que  deseo.  De  Wein- 
heim a   10  de  Mayo   1622  a  las  onze  oras  de  la  noche 

Illo  Senor  beso  a  V.S.Illa 
las  manos  Su  Senor 
Goncalo  Fern. 
Sor  Baron  de  Tilly.  de  C6rdoua. 


3  b. 

Herrn  Baron  v.  Tilly. 

Heute  Nacht  habe  ich  ausgekundschaftet,  dass  der  Feind 
das  Schloft  Stein  angegriffen  hat  und  trotz  der  Nacht  sehr 
hitzig  gegen  dasselbe  kampft;  und  da  dasselbe  sehr  schwach  ist, 


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Der  Feldzug  des  Jahres  1622  am  Oberrhein.  635 

weift  ich  nicht,  ob  es  sich  lange  wird  halten  konnen.  Daher 
bitte  ich  Euer  Excellenz,  Ihren  Marsch  moglichst  zu  beschleunigen, 
um  zu  sehen,  ob  wir  die  gunstige  Gelegenheit  beniitzen  konnen, 
etwas   gegen  den  Feind  zu  erreichen. 

Der  Herr  schenke  etc.  etc. 
Weinheim,   10.  Mai   1622.      11    Uhr  nachts. 

CGrdova. 


4  a. 

Esta  mafiana  abise  a  V.S.J,  que  el  enemigo  estaba  sobre  la 
lilla  de  germersem;  porque  anoche  bieron  de  este  Castillo  dis- 
parar  mucha  artilleria  i  hacer  grandes  fuegos  en  los  castillos. 
I  asi  embie  a  reconocer  i  he  sabido  que  no  era  asi,  sino  que 
en  Openem  i  en  los  castillos  dieron  en  un  disparate  de  hacer 
salba  con  la  artillerfa  i  fuegos  de  alegria  y  asi  nos  han  tenido 
con  el  cuidado  que  se  puede  pensar.  El  enemigo  se  ha  reti- 
rado  a  Man  era.  I  esta  mafiana  se  ha  oido  artilleria  gruesa  de 
la  otra  parte  del  rin  muy  lejos  i  asi  estamos  pensando  si  el 
Sr  archiduque  tiene  sitiada  agenao.  No  se  ofrece  otra  cosa  que 
poder  decir  a  V.S.J,  via  pera.  Nuestro  Sen*  guarde  como 
deseo,  de  Veinem  a  1 1  de  mayo  aflo  622. 
Illo  Senr  beso  a  V.S.J. 

las  manos  su  servidor 
Gonzalo  Fernando  de  C6rdoua. 


4b. 

Heute  Morgen  benachrichtigte  ich  Ew.  Excellenz,  daft  der 
Feind  die  Stadt  Gernsheim  belagere;  denn  gestern  Abend 
bemerkte  man  von  der  hiesigen  Burg  aus  viel  Artilleriefeuer  und 
grofie  Feuerbrande  in  den  Burgen.  Daher  schickte  ich  auf 
Kundschaft  aus  und  erfuhr,  dafi  es  nicht  so  war;  sondern  in 
Oppenheim  und  in  den  Burgen  beging  man  die  Unvorsichtigkeit, 
Artilleriesalven  und  Freudenfeuer  abzubrennen.  So  waren  wir,  was 
sich  denken  lasst,  in  grofler  Sorge.  Der  Feind  hat  sich  nach 
Mannheim  zuruckgezogen.  Und  heute  Morgen  hat  man  schwere 
Artillerie  auf  der  andern  Seite  des  Rheins  in  weiter  Entfernung 
gehort.  Daher  sind  wir  auf  den  Gedanken  gekommen,  ob  viel- 
leicht  der  Herr  Erzherzog  Hagenau  belagert.  Sonst  weifi  ich 
gerade  nichts,  was  ich  Ew.  Excellenz  mitteilen  konnte. 
Der  Herr  schenke  Ew.  Gn.  etc. 

Weinheim,    n.  Mai    1622. 

Goncalo  Ferndez  de   CGrdova. 


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636  von  Reitzenstein. 


5»- 

Por  diferentes  auissos  de  soldados  nuestros  que  se  hanhuydo 
del  carapo  del  enemigo  he  sauido  esta  tarde  ser  cosa  cierta 
que  marcharon  ayer  con  todo  su  grueso  la  vnelta  de  Agenao 
auiendo  partido  muy  mafiana  del  contorno  de  Spira  donde 
ante  ayer  hicieron  quartel,  y  assi  puedo  assigurar  a  V.S.J,  que 
me  da  grandisimo  cuidado  a  pensar  que,  si  cogen  al  senor 
Archiduque  Leopoldo  ocupado  en  el  sitio  de  aquella  villa,  que 
se  tiene  por  cossa  cierta,  la  estaba  batiendo  ya  podrian  obligarle 
a  que  se  retirasse  con  alguna  desorden.  Por  este  respecto 
pienso  pasar  maiiana  a  Oppenem  conforme  los  avisos  que  fuere 
tiniendo  y  yrme  adelantando  para  ver  lo  que  se  pudiere  hacer. 
V.S.J,  me  parece  que  por  ahora  puede  estar  fuera  de  cuidado 
porque  si  el  enemigo  se  empefia  la  vuelta  de  Agenao,  primero 
que  uuelba  otra  vez  aca,  abr£  llegado  la  gente  de  Bohemia1)  a 
juntarse  con  V.S.J,  y  me  parece  que  sea  bien  que  V.S.J. 
despache  una  persona  a  Tomis  Car^chulo  para  solicitarle  que 
apresure  su  viaje,  que  yo  le  escribo  la  que  va  con  esta  hacien- 
dole  ynstancia  para  que  se  de  toda  lo  priessa  posible  en  junstarse 
con  V.S.J,  y  si  yo  hallasse  forma  de  poder  llegar  donde  esta  el 
Sor  Archiduque  Leopoldo  antes  que  el  enemigo  hubiesse  hecho 
efecto  de  consideracion,  espero  que  le  podriamos  ceducir  a 
malos  terminos  y  que  abririamos  passo  por  Germersheim  o  por 
Udenheim,  si  para  esto  no  hubiese  forma  y  a  V.S.J,  le  pareciere 
que  llegada  la  gente  de  Bohemia  podriamos  bolver  a  tomar  a 
Ladembourg  y  despues  a  Hidelbergue.  Me  mande  auisar  loque 
sobre  esto  se  le  ofrece  aunque  yo  cierto  que  deseo  mucho  que 
el  sr  Archiduque  se  desembarase  de  Agenao.  Porque  en  aca- 
uando  de  tomar  a  quella  plaza  podriamos  valernos  de  aquel 
ejercito  sin  tenerle  inutilmente  ocupado  en  Alsacia  corao  ahora 
lo  esta  en  el  Campo  de  Palatine  No  se  decia  nada  que  hubiese 
salido  compania  a  juntarse  con  el  Marques  de  Baden  y  es 
cierto  que  si  ban  a  socorrer  a  Agenao  no  han  de  separar  la 
gente  que  tienen;  pues  toda  la  abr&n  menester.  Un  alferez 
del  exercito  del  Marques  de  Baden  que  a  estado  con  unos 
soldados  nuestros  en  Worms  les  ha  dicho  que  dentro  de  quince 
les  parecia  que  podrian  bolver  a  salir  en  campafla.  Del  Duque 
de  Branswicque  no  tenemos  nuevas  ningunas  y  assi  se  puede 
pensar  que  su  benida  no  sera  tan  apriesa  y  si  es  cierto  que  el 
Duque  de  Sax  bajaba  con  su  gente  a  Herfurt  y  aula  llegado 
con  la  vanguardia  de  6  mil  hombres;  ya  sera  muy  posible  que 
el  Duque  de  Branswicque  se  entretenga  mas  tiempo  en  Westpt- 
falta  de  lo  que  pensamos.     Esto   es    todo    lo    que   puedo    decir 


!)  la  gente  de  Bohemia:   die  von  der  Infantin  Isabella   zurflckbertifenen 
wallonischen  Truppen. 


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Der  Feldzug  des  Jahres  1622  am  Oberrhein.  537 

a  V.S.J,  y  continual  el  avisarle  de  lo  que  supiere  Suplican- 
dole  me  haga  mrd.  de  aoisarme  de  lo  que  V.S.J,  entendiere 
de  nuevo  y  de  lo  que  se  le  ofrece  sobre  estos  particulares. 
Guarde  N.S.J,  a  V.S.J,  los  afios  que  deseo.  En  Binsheim 
16  de  mayo    1622. 

Ill©  Senr  beso  a  V.S.J,  la  manos  su  servidor 

Gonzalo  Fernando  de  C6rdova. 

S.  Baron  de  Tilli. 


5b. 

Nach  verschiedenen  Meldungen  unserer  Soldaten,  welche 
aus  dem  feindlichen  Lager  geflohen  sind,  erfuhr  ich  heute  nach- 
mittag,  dafi  der  Feind  gestern  bestimmt  mit  seiner  ganzen 
Hauptmacht  in  der  Richtung  nach  Hagenau  marschierte, 
nachdem  er  am  frtihen  Morgen  aus  der  Umgebung  von  Speyer 
abgeruckt  ist,  wo  er  vorher  Quartier  bezogen  hatte.  Ich 
kann  Ew.  Excellenz  versichern ,  dafi  ich  in  grofitef  Sorge 
bin,  wenn  ich  bedenke,  sie  konnten  den  Herrn  Erzherzog 
Leopold,  der  mit  der  Belagerung  jener  Stadt  beschaftigt  ist 
und  sie ,  wie  man  als  sicher  annimmt ,  mit  schwerem  Geschiitz 
beschofi ,  uberrumpeln  und  vielleicht  sogar  zwingen ,  sich  in 
einiger  Unordnung  zuruckzuziehen.  Aus  diesem  Grunde  gedenke 
ich  morgen  je  nach  den  Nachrichten,  die  ich  erhalte,  nach 
Oppenheim  uberzusetzen  und  allmahlich  vorzuriicken,  um  zu  sehen, 
was  sich  etwa  tun  lafit.  Ew.  Excellenz  konnen,  glaube  ich,  fur 
jetzt  aufier  Sorge  sein;  denn  wenn  der  Feind  auf  Hagenau  zu 
marschiert,  werden,  bevor  er  wieder  hierher  zuriickkehrt,  die 
Bohmen  eingetroffen  sein,  um  sich  mit  Ew.  Excellenz  zu  ver- 
einigen  und  ich  glaube,  dafi  es  gut  ist,  wenn  Ew  Excellenz 
jemand  an  Thomas  Caraccioli  Schick t,  um  ihn  aufzufordern, 
seinen  Marsch  zu  beschleunigen.  Auch  von  mir  geht  zugleich 
mit  diesem  Brief  ein  Schreiben  an  ihn  ab,  worin  ich  ihn  drin- 
gend  ersuche,  so  schnell  als  moglich  sich  mit  Ew.  Excellenz  zu 
vereinigen.  Wenn  ich  es  moglich  machen  konnte,  dort,  wo  der 
Herr  Erzherzog  Leopold  stent,  einzutreffen,  bevor  der  Feind 
etwas  wichtiges  erreicht  hat,  konnen  wir  ihm  hoffentlich  eine 
ordentliche  Schlappe  beibringen  und  den  Weg  nach  Germers- 
heim  oder  nach  Udenheim  frei  machen.  Wenn  das  nicht 
moglich  ware  und  Ew.  Excellenz  der  Ansicht  sind,  dafi 
wir  nach  Eintreffen  der  Bohmen  uns  wieder  an  die  Er- 
oberung  von  Ladenburg  und  dann  von  Heidelberg  machen 
konnten ,  so  lassen  Sie  mich  wissen ,  was  Sie  dariiber  denken ; 
dennoch  ist  es  gewifi  mein  hdchster  Wunsch,  dafi  der  Herr  Erz- 
herzog Leopold  sich  in  Hagenau  freie  Bahn  schafft;  denn  im 
Falle  der  schliefilichen  Einnahme  dieses  Platzes  konnten  wir  uns 


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638  von  Rcitzenstein. 

des  dortigen  Heeres  bedienen,  ohne  es  nutzlos  im  Elsass  zu 
beschaftigen,  wie  es  jetzt  im  Lager  der  Pfalz  der  Fall  ist.  Es 
verlautete  nichts  da  von,  dafi  eine  Kompanie  abmarschiert  ware, 
urn  sich  mit  dem  Markgrafen  von  Baden  zu  vereinigen  und  es  ist 
sicher,  wenn  sie  Hagenau  zu  Hilfe  Ziehen,  so  durfen  sie  ihre 
Leute  nicht  trennen,  denn  sie  werden  alle  notig  haben.  Ein 
Fahnrich  vom  Heere  des  Markgrafen  von  Baden,  der  mit  einigen 
unserer  Soldaten  in  Worms  zusammen  war,  hat  ihnen  gesagt, 
binnen  14  Tagen  kdnnten  sie  wieder  ins  Feld  ziehen.  Von  dem 
Herzog  von  Braunschweig  haben  wir  keine  Nachrichten.  Daraus 
kann  man  schliefien,  dafi  seine  Ankunft  nicht  so  bald  erfolgen 
wird.  Und  wenn  der  Herzog  von  Sachsen1)  mit  seinem  Heere 
bestimmt  nach  Erfurt  zog  und  bereits  mit  einem  Vortrab  von 
6000  Mann  dort  eingetroffen  ist,  kann  es  sehr  leicht  sein,  dafi 
der  Herzog  von  Braunschweig  sich  langer  in  Westfalen  aufhalt, 
als  wir  denken.  Das  ist  alles,  was  ich  Ew.  Gn.  mitteilen  kann 
und  ich  werde  lhnen  weiter  melden,  was  ich  etwa  erfahre. 
Ich  bitte  Ew.  Gn.  mir  gutigst  zu  wissen  zu  tun,  was  Sie  Neues 
beabsichtigen  und  was  Sie  uber  diese  Einzelheiten  denken. 
Der  Herr  schenke  etc.  etc. 
Binsheim,    16.  Mai    1622. 

G.  F.  de  C6rdova. 


6a. 

En  ejecuci6n  de  lo  que  V.S.J,  me  embid  a  mandar  con  el 
capitan  San  Julian  sail  esta  manana  de  Openem  con  poca  infan- 
teria  porque  los  borgoflones  i  los  italianos  no  abian  podido 
llegar;  i  hallandome  ia  a  las  puertas  de  Benzem  tube  dos  abisos 
diferentes,  el  uno  de  Veinem  en  que  me  decian  que  el  enemigo 
sin  duda  ninguna  pasaria  mafia n a  el  necar  i  entraria  en  la  ber- 
gestras;  i  aunque  siempre  tube  esta  nueba  por  incierta,  me  da 
cuidado  pensar  que  el  enemigo  podria  entrar  por  la  bergestras 
i  pasando  el  meno  por  hanao  ir  a  la  Abadia  de  fulda  i  juntarse 
con  el  obispo  de  helberstat  con  menor  oposici6n  i  por  pais  mas 
llano  que  por  la  parte  donde  esUl  V.S.J.  Despuies  e  tenido 
nuebas  mas  aseguradas  que  el  enemigo  no  ha  pasado  el  rin; 
antes  ha  embiado  dos  rejimientos  al  Marques  de  baden  de  lo 
qual  yo  conoce  clara  mente  que  piensa  hacer  diseflos  de  la  parte 
donde  nuestras  plazas  estan,  lo  qual  me  aseguran  tambien  per- 
sonas  inteligentes.  Por  este  respeto  he  resuelto  bolber  a  Openem 
i  embie  al  Sor  don  Albaro  de  Losada  para  que  de  cuenta  a 
V.S.J,  de  lo  que  se  me  ofrece  a  cerca  de  la  direcci6n  de  estas 
cosas  i  sepa  su  boluntad  de  V.S.J,  i  para  que  informado  de  ella 

*)  Johann  Georg  I.  Kurfurst  von  Sachsen. 


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Der  Feldzug  des  Jahres  1622  am  Oberrhein.  5?q 

vaya  a  encontrar  el  Maestre  de  Campo  general  tomas  caracholo 
i  le  comunique  lo  uno  i  lo  otro  procurando  encaminar  su  biaje 
con  la  maior  brevedad  posible  y  por  la  parte  que  pareciere  mas 
acertada. 

Guarde  Nuestro  Senor  a  V.S.J,  los  alios  que  yo  deseo.    de 
Bikilbag  a  27  de  mayo  afio  622. 

Mo.  Sr  beso  a  V.S.J,  las  manos  su  servidor. 

Gonzalo  Fernando  de  C6rdova. 


6b. 

Dem  Befehle  nachkommend,  den  mir  Ew.  Gn.  durch  den 
Hauptmann  S.  Julian  fibersandten,  marschierte  ich  heute  Morgen 
von  Oppenheim  mit  nur  wenig  Infanterie  abf  da  die  Bur- 
gunder  und  Italiener  nicht  hatten  eintreffen  konnen,  und  als 
ich  schon  vor  den  Toren  von  Bensheim  stand,  erhielt  ich 
zwei  verschiedene  Nachrichten.  Die  eine  von  Weinheim, 
welche  besagte,  daft  der  Feind  zweifello*  morgen  den  Neckar 
uberschreiten  und  fiber  die  Bergstrafie  ziehen  werde;  trot zd em 
ich  diese  Nachricht  immer  fur  unsicher  hielt,  so  macht  mich 
doch  der  Gedanke  besorgt,  dafi  der  Feind  fiber  die  Berg- 
strafle  ziehen,  dann  bei  Hanau  den  Main  fiberschreitend,  nach 
der  Abtei  Fulda  marschieren  und  sich  mit  dem  Bischof  von 
Halberstadt  vereinigen  konnte,  all  das  mit  geringeren  Hindernissen 
und  durch  ebeneres  Gebiet,  als  er  in  der  Gegend  finden  wfirde,  wo 
Ew.  Gn.  stehen.  Spater  erhielt  ich  zuverlassigere  Nachrichten: 
namlicb  dafi  der  Feind  den  Rhein  nicht  fiberschritten  hat;  viel- 
mehr  hat  er  zwei  Regim enter  an  den  Markgrafen  von  Baden 
abgeschickt,  welcher,  wie  ich  genau  erfuhr,  Zeichnungen  von  der 
Gegend  anfertigen  zu  lassen  gedenkt,  in  der  unsere  Stellungen 
sich  befinden.  Das  bestatigen  mir  auch  Leute,  die  darum 
wissen.  Ich  habe  beschlossen,  nach  Oppenheim  zuruckzukehren 
und  sandte  Don  Alvaro  de  Losada  ab,  damit  er  Ew.  Excellenz 
Bericht  erstatte  fiber  das,  was  ich  in  dieser  Hinsicht  denke,  sowie 
Ew.  Gn.  Wunsch  erfahre;  von  demselben  unterrichtet,  soil  er  den 
Generalfeldzeugmeister  Thomas  Caraccioli  aufsuchen,  ihm  beide 
Nachrichten  mitteilen  und  dabei  trachten,  seine  Reise  so  rasch 
als  moglich  und  durch  das  Gebiet,  das  ihm  am  sichersten 
erscheint,  zu  machen. 

Der  Herr  schenke  etc.  etc. 

Bickenbach,   27.  Mai  des  Jahres  622. 

C6rdova. 


Zeitschr.  f.  Ge»ch.  d.  Obcrrh.  N.F.  XXI.  4.  42 


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640  von  Reitzenstein. 


7a. 

Auiendo  llegado  Don  Aluaro  esta  noche  pensaua  despachar 
a  V.SJ.  alguna  persona  y  assi  me  a  parecido  gozar  de  la  segu- 
ridad  con  que  estaba.  Lo  que  Don  Aluaro  me  ha  dicho  de 
parte  de  V.S.J,  me  parece  muy  conforme  a  su  mucha  prudencia 
y  que  todo  esta  may  bien  resuelto.  La  cavalleria  de  su 
Md  como  V.S  J.  sabra  ya  estd  en  el  Ottenwalt  y  luego  que  yo 
entienda  que  el  enemigo  pasa  el  Rhyn  me  yr6  assistir  con  ella 
dexando  orden  para  que  la  infanteria  me  siga  la  qual  hasta 
ahora  no  me  ha  parecido  apartar  de  aqui  por  la  ocasi6n  que 
el  enemigo  le  daria  viendo  estos  questos  solos  a  que  los  viniesse 
a  procurar  tomar.  No  s6  que  pueda  ser  el  intento  del  enemigo 
estandose  parado  en  Spira,  si  no  es  que  espere  a  que  el  de 
Halberstat  Hegue  mas  cerca  para  buscar .  alguna  forma  de  jun- 
tarse  con  el.  Del  sor  Bar6n  de  Anhalt  tengo  una  carta  escrita 
de  Warburg  el  dia  del  Corpus  en  que  me  dice  como  vendria 
marchando  la  buelta  de  Wetterau  conforme  al  orden  de  V.S.J, 
y  me  man  da  aviso  a  V.S.J,  de  esto  porque  no  sahe  si  otras 
cartas  suyas  han  llegado  a  manos  de  V.S.J.  Yo  he  escrito  a 
las  guarniciones  de  la  Wetterau  que  en  llegando  el  sor  Bar6n 
de  Anhalt  lo  assistan  con  todo  lo  que  alii  hubiere  y  si  quisiere 
valerse  de  alguna  de  ellas  hagan  lo  que  les  man  dare'.  Al 
sor  Archiduque  Leopoldo  he  despachado  un  correo  suplicandole 
si  su  voluntad  es  que  los  quatro  mil  infantes  y  mil  cavallos  que 
pensaua  embiar  a  estas  partes  vengan  por  Kaysersluter.  Mas 
pienso  que  de  esta  gente  podremos  hazer  poco  fundamento 
porque  las  condiciones  con  que  S.A.  la  ofrece  son  can  dificul- 
tosas  como  V.S.J,  abrd  visto  por  la  relaci6n  que  le  embie  con 
el  capitin  S*  Julian.  Esto  es  todo  loque  se  me  ofrece  que 
poder  dezir  a  V.S.J,  suplicandole  se  acuerde  siempre  de  man- 
darine lo  que  fuere  su  voluntad,  auisandome  las  nuevas  que 
tuuiere  del  enemigo  y  lo  que  a  V.S.J,  pareciere  que  hagamos 
para  que  yo  lo  cumpla  de  mi  parte  como  estoi  obligado. 
Guarde  nuestro  Sor  a  V.S.J,  los  alios  que  yo  deseo.  De  Oppen- 
heim  a  31   de  mayo   1622. 

Mo  Sen'  beso   a    V.S.J. 

las  manos  Su  Seror 

Gonzalo    Fernando 

Sr  Bar6n  de  Tilly.  de  C6rdoua. 


7b. 

Als  heute  Abend  Don  Alvaro  eintraf,  wollte  ich  eben  jemand 
zu  Ew.  Gn.  schicken.  So  glaubte  ich,  mich  der  Zuversicht 
freuen  zu  durfen,  in  der  er  sich    befand.     Was    mir  Don  Alvaro 


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Der  Feldzug  des  Jahres  1622  am  Oberrhein.  64 1 

von  Seite  Ew.  Gn.  mitteilten,  scheint  mir  ganz  ihrer  grossen 
Umsicht  entsprechend  und  nun  halte  ich  alles  fur  wohl  geldst. 
Sr.  M.  Kavallerie  steht,  wie  Ew.  Gn.  wissen  werden,  schon  im 
Odenwald  und,  sobald  ich  hdre,  dafi  der  Feind  den  Rhein 
uberschreitet,  werde  ich  mit  derselben  erscheinen  und  hier  Ordre 
zurucklassen,  dafi  die  Infanterie  mir  folge ;  ich  habe  die  letztere 
bisher  noch  nicht  von  hier  abmarschieren  lassen  zu  durfen  ge- 
glaubt  in  Anbetracht  der  gunstigen  Gelegenheit,  die  der  Feind 
ihr  vielleicht  bieten  konnte,  wenn  er  unsere  Stellungen  entblofit 
sieht  und  etwa  kommt  und  sie  wegzunehmen  trachtet.  Ich  weifi 
nicht,  was  der  Feind  damit  beabsichtigt,  dafi  er  in  Speyer  Halt 
macht,  wenn  er  nicht  etwa  wartet,  bis  der  Feind  von  Halber- 
stadt  mehr  in  die  Nahe  kommt,  um  sich  auf  irgend  eine  Art  und 
Weise  mit  ihm  zu  vereinigen  zu  suchen.  Vom  Herrn  Baron  von 
Anholt  erhalte  ich  eben  einen  Brief,  der  von  Warburg  aus  am 
Fronleichnamstag  geschrieben  ist.  In  demselben  teilt  er  mir 
mit,  daft  er  auf  die  Wetterau  zumarschiert  komme,  entsprechend 
dem  Befehl  von  Ew.  Gn.  und  er  schickt  mir  die  Meldung  davon 
an  Gw.  Gn.,  weil  er  nicht  weifi,  ob  seine  anderen  Briefe  in  die 
Hande  von  Ew.  Gn.  gelangt  sind.  Ich  habe  an  die  Truppen 
in  der  Wetterau  geschrieben,  dem  Herrn  Baron  von  Anholt  bei 
seinem  Eintreffen  mit  allem  Verfugbaren  beizustehen  und  wenn 
er  sich  einer  derselben  zu  bedienen  wunsche,  zu  tun,  was  er  ihnen 
allenfalls  befiehlt. 

An  den  Herrn  Erzherzog  Leopold  habe  ich  einen  Boten 
abgeschickt,  mit  der  Bitte,  er  mdchte  mir  mitteilen,  ob  er  wunscht, 
dafi  die  4000  Mann  Infanterie  und  die  1000  Mann  Kavallerie, 
die  er  hierher  zu  schicken  gedachte,  iiber  Kaiserslautern 
kommen  sollen.  Doch  ich  denke,  daG  wir  mit  diesen  Leuten 
wenig  anfangen  kdnnen;  denn  der  Zustand,  in  dem  Seine 
Hoheit  sie  schickt,  ist  so  schlecht,  wie  Ew.  Gn.  aus  dem  Brief 
ersehen  haben  werden,  den  ich  Ew.  Gn.  durch  den  Hauptmann 
S.  Julian  uBersandte.  Das  ist  alles,  was  ich  Ew.  Gnaden  zu 
melden  weifi,  und  ich  bitte,  Ew.  Gn.  mochten  sich  ja  erinnem 
mir  zu  befehlen,  was  Ihr  Wunsch  ist  und  mir  die  Nachrichten,  die 
Sie  vom  Feind  erhalten,  zu  wissen  tun  und  was  wir  sonst  nach 
Ihrem  Gutdiinken  tun  sollen,  damit  ich  es  rueinerseits ,  wie  ich 
es  schuldig  bin,  vollbringe. 

Der  Herr  schenke  etc.  etc. 

Oppenheim,  31.  Mai   1622. 

G.  F.  de  Ctirdoua. 


42" 


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Elsissische   Oeschichtsliteratur 

des  Jahres  1905 !). 

Zusammengestellt  von  Hans  Kaiser. 


Vorbemerkung. 

Mit  tinem  *  tind  Wexkt  aus  literal  Jahig&ngen,  liber  welche  im 
Berichtjahre  Rextnsiooen  erachitnea  sind,  mit  swei  **  Nachtrage  ax  rrflheren 
Jabtgingtn,  mit  «inem  t  endlich  Arbeiten  beseichnet,  die  ich  anf  der 
hieiigen  Universitits*  «nd  Landeibibbothek  nicbt  einsehen  konnte. 


Inhalt. 

I.  Zeitschriften  und  Sammlungen. 
II.  Bibliographieen. 

III.  AUgemeine  Geschicbte  des  Elsass  und  einzelner  Teile. 

IV.  Pr&historische  und  rOmische  Zeit. 

V.  Geschicbte  des  Elsass  im  Mittelalter. 
VI.  Gescbichte  des  Elsass  in  neuerer  Zeit. 
VII.  Schriften  fiber  einzelne  Orte. 
VIII.  Biographische  Schriften. 

a)  AUgemeine. 

b)  ftber  einzelne  Personen. 
IX.  Kirchengeschichte. 

X.  Knnstgeschichte  and  Archaologie. 

XI.  Literatur-    und   Gelehrtengeschichte.     Archive  und  Bibliotheken . 
Buchdruck. 
XII.  Kultur-  und  Wirtschaftsgeschichte. 
XIII.  Volkskunde.     Sage. 


!)  Den  Herren  Beamten  der  Kaiserl.  Universit&ts-  und  Landes- 
bibliothek,  insbesondere  dem  Vorstand  der  elsassischen  Abteilung,  Herrn 
Bibliothekar  Dr.  Marckwald,  spreche  ich  nunmehr,  da  ich  zum  letzten  Male 
die  Zusammenstellung  der  elsassischen  Geschichtsliteratur  flbernommen  habe, 
nochmals  fiir  die  bereitwillige,  jahrelang  geleistete  Unterstutzung  meinen  ver- 
bindlichsten  Dank  aus. 


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Els&ssische  Geschichtsliteratur  des  Jahres  1905. 


643 


XIV.  Sprachliches. 

XV.  Familien-,  Wappen-,  Siegel-  und  Miimkunde. 
XVI.  Historische  Karten. 


ADB 
AEN 
ALB1 
AZgB 
BHL 

BJbDN 

BMHM 

BSBE 

BSIM 

CBlBw 

DLZg 

EEvSBl 

EvLFr 

ELSchBl 
EvPrKB 

HJb 

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HZ 

IER 

JbGEL 

JbGLG 

K.B1WZ 

KEL 

LZB1 

MHL 

MlOG 

NA 

REPrThK 

RA 
RCA 
RCr 
RH 


Abkiirzungen. 

Allgemeine  Deutsche  Biographic 

Annales  de  PEst  et  du  Nord. 

Allgemeines  Literaturblatt. 

Allgemeine  Zeitung.  Beilage. 

Bulletin  historique  et  litteraire  de  la  Societe  de  Phistoire 

du  protestantisme  francais. 
Biographisches  Jabrbuch  und  deutscher  Nekrolog. 
Bulletin  du  Musee  historique  de  Mulhouse. 
Bulletin  de  la  Societe  Belfortaine  d 'emulation. 
Bulletin  de  la  Societe  industrielle  de  Mulhouse. 
Ontralblatt  fur  Bibliothekswesen. 
Deutsche  Litteraturzeitung. 
Els&ssisches  Evangelisches  Sonntags-Blatt. 
Evangelisch  -  Lutherischer    Friedensbote     aus     Elsass- 

Lothringen. 
Elsass-Lothringisches  Schulblatt. 
Evangelisch  -  Protestantischer   Kirchenbote    fur    Elsass- 

Lothringen. 
Historisches  Jahrbuch. 
Historische  Vierteljahrschrift. 
Historische  Zeitschrift. 
Illustrierte  Elsassische  Rundschau. 
Jahrbuch  fur  Geschichte,  Sprache  und  Litteratur  Elsass- 

Lothringens. 
Jahrbuch  der  Gesellschaft   fur   lothringische  Geschichte 

und  Altertumskunde. 
Korrespondenzblatt  der  Westdeutschen  Zeitschrift. 
Das  Kunstgewerbe  in  Elsass-Lothringen. 
Literarisches  Zentralblatt. 
Mitteilungen  aus  der  historischen  Litteratur. 
Mitteiluugen  des  Instituts  fur  Bsterreichische  Geschichts- 

forschung. 
Neues    Archiv    der    Gesellschaft    fur    altere    deutsche 

Geschichtskunde. 
Realencyklopadie  fiir   protest.  Theologie   und   Kirche. 

3.  Auflage. 
Revue  d' Alsace. 
Revue  catholique  d'Alsace. 
Revue  critique  d'histoire  et  de  litterature. 
Revue  historique. 


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644  Kaiser. 

StrDBl  Strassburger  Diozesanblatt. 

StrP  Strassburger  Post. 

ThLBi  Theologisches  Literaturbiatt 

ThLZg  Theologische  Literaturzeitung. 

VB1  Vogesen-Blatt,  Beilage  zur  Strassburger  Post. 

WZ  Westdeutsche  Zeitschrift  fur  Geschichte  und  Kunst. 

ZGORh  Zeitschrift  fttr  die  Geschichte  des  Oberrheins. 


I.  Zcitschriftcn  und  Sammlungen. 

1.  Annales  de  l'Est  et  du  Nord.  Revue  trimestrielle. 
Publiee  sous  la  direction  des  Facultes  des  Lettres  des 
Universites  de  Nancy  et  de  Lille.  Premiere  annexe  — 
1905.  Paris-Nancy,  Berger  -  Levrault  et  Cie.  1905. 
640  S. 

2..  Bulletin  de  la  Society  pour  la  conservation  des  monu- 
ments historiques  d' Alsace.  (Mitteilungen  der  Gesell- 
schaft  fur  Erhaltung  der  geschichtlichen  Denkmaler  im 
Elsass).     [Im  Berichtjahr  nichts  erschienen]. 

3.  Bulletin  du  Musee  historique  de  Mulhouse.  XXVIII  annee 

1904.    Mulhouse,  veuve  Bader  &  Cie   1905.     172  S. 

4.  Diozesanblatt,  Strassburger,  und  kirchliche  Rundschau, 

in  Verbindung  mit  der  katholisch-theologischen  Fakultat 
und  dem  Priesterseminar  zu  Strassburg  herausgegeben 
von  Dr.  Albert  Lang  .  .  .  XXIV.  Jahrgang.  Dritte 
Folge.    Z  we  iter  Band.    Strassburg,  Le  Roux  &  Co.    1905. 

57&  S. 

5.  Jahrbuch  fur  Geschichte,  Sprache  und  Literatur    Elsass- 

Lothringens.  Herausgegeben  von  dem  historisch-lite- 
rarischen  Zweigverein  des  Vogesen-Clubs.  XXI.  Jahr- 
gang.    Strassburg,  Heitz  &  Mundel.   1905.     351    S. 

6.  Kunstgewerbe,     Das,    in     Elsass-Lothringen.     Heraus- 

gegeben mit  Unterstiitzung  der  Elsass-Lothringischen 
Landes-Regierung  von  Anton  Seder  und  Friedrich  Leit- 
schuh.  5.  Jahrgang,  Heft  7 — 12.  6.  Jahrgang  Heft  1 — 6. 
Strassburg  i.  Els.,  Beust  1905.  S.  117 — 248.  S.  1  — 100. 

7.  Munster-Blatt,   Strassburger.      Organ    des    Strassburger 

Munster-Vereins.  Schriftleitung:  Prof.  Wolff,  Konser- 
vator  und  Univ.-Prof.  Dr.  Muller.  2.  Jahrgang.  1905. 
Strassburg  (Elsass),  Beust  [1905].     32  S. -f- X  Taf. 

8.  Revue     d' Alsace.       Quatrieme    serie.       Sixieme    annee. 

Tome  56e  de  la  collection.  Colmar,  Place  neuve  8; 
Mantoche  (Haute-Sadne).  Paris,  Picard  1905.  671  S. 
[Und:]  Supplement.  Bibliotheque  de  la  »Revue  d'Al- 
sace«  HI,  IV,  V.  [vgl.  Nr.  218,  86  u.  262]. 


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Elsassische  Geschichtsliteratur  des  Jahres  1905.  645 

9.  Revue   catholique  d'Alsace.     Nouvelle  se>ie.    24c  annee, 
1905.     Rixheim,  Sutter  &  C»e  1905.     959  S. 

10.  Rundschau,    Illustrierte    elsassische    (Revue    alsacienne 

illustree).  7.  Jahrgang.  Strassburg,  Brandgasse  2.  1905. 
132  S.  [Und:]  Chronique  d*  Alsace-Lorraine  1905.  52  S. 

11.  Zeitschrift  fur  die  Geschichte    des  Oberrheins,    heraus- 

gegeben  von  der  Badischen  historischen  Kommission. 
N.F.  Band  XX.  Der  ganzen  Reihe  59.  Band.  Heidel- 
berg, Winter  1905.  X,  700  +  74*  S.  [Und:]  Mit- 
teilungen  der  Badischen  historischen  Kommission  Nr.  27, 
mi43  S. 

Rec:  [XVII,  XVIII.]  MHL  33  (1905),  S.  236—240, 
S.  502—504  (W.  Martens). 

12.  Zeitschrift,    Westdeutsche,    fur   Geschichte    und   Kunst. 

Begrundet  von  F.  Hettner  und  K.  Lamprecht.  Heraus- 
gegeben  von  H.  Graeven  u.  J.  Hansen.  Jahrgang  24. 
Trier,  Lintz  1905.  389  S.  u.  13  Taf.  [Und:]  Korre- 
spondenzblatt  der  Westdeutschen  Zeitschrift  fur  Ge- 
schichte und  Kunst.  Jahrgang  24.  Trier,  Lintz  1905. 
224  S. 

II.  Bibliographieen. 

13.  Catalogue  d'une  importantc    collection  d'Alsatiques  .  .  . 

Ire  partie:  Livres  A  R.  Katalog  einer  reichhaltigen 
Sammlung  Alsatica  .  .  .  Strasbourg,  Noiriel  1905.  87  S. 
fi4.  Hilden finger,  P.  Inventaire  des  documents  relatifs 
aux  juifs  d'AIsace  conserves  aux  Archives  nationales. 
(Correspondance  historique  et  archeologique  1905, 
S.  46-56). 

15.  Kaiser,  A.     Inhaltsverzeichnis  der  Zeitschrift  fur  die  Ge- 

schichte des  Oberrheins.  N.F.  Band  I— XX.  (ZGORh 
N.F.  20  (i905\  S.   i*-74*). 

16.  Kaiser,  Hans.    Elsassische  Geschichtsliteratur  des  Jahres 

1904.     (ZGORh  N.F.  20  (1905),  S.  621  -  669). 

17.  Reinhard,    Aim£  f.     Repertoire    des  matieres    archeolo- 

giques  traitSes  dans  le  Bulletin  de  la  Socidte  pour  la 
conservation  des  monuments  historiques  d'Alsace  depuis 
le  premier  volume  de  la  premiere  s6rie  jusqu'au  dix- 
neuvieme  de  la  seconde  s6rie  inclusivement.  CEuvre 
posthume  de  feu  M.  Aime  Reinhard  publiee  par  la 
Societd.     Strasbourg,    imprimerie  Strasbourgeoise    1905. 

153  s. 

18.  Thesaurus    Baumianus.     Verzeichnis    der    Briefe    und 

Aktenstiicke.  Herausgegeben  von  Johannes  Ficker. 
(Kaiserliche  Universitats-  und  Landesbibliothek  Strass- 
burg). Strassburg,  Selbstverlag  der  Bibliothek  1905. 
XXX,   180  S. 


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646  Kaiser. 

Rec:  HZ  N.F.  59  (1Q05),  S.  359-360  (H.  Kaiser). 
-  ThLZg  30  (1905),  S.  521— 323  (G.  Bossertl  - 
ZGORh  N.F.  20  (1905),  S.  516-518  (G.  Knod). 
19.  Zivier,  E.  Eine  archivalische  lnforraationsreise.  [Ober- 
sicht  fiber  die  Materialien  zur  Geschichte  der  elsassi- 
schen  Juden  zu  Strassburg  und  Sulz  im  Ober-Elsass]. 
(Monatsschrift  f.  Geschichte  u.  Wissenschaft  d.  Juden- 
tums  49  (1905),  S.   208—254). 

Vgl.  Nr.   266,  379,  382. 


III.  Allgcmeinc  Geschichte  des  Elsass  und  einzelner  Teile. 

20.  Becker,    Joseph.      Geschichte    der    Reichslandvogtei   im 

Elsass  von  ihrer  Einrichtung  bis  zu  ihrem  Obergang  an 
Frankreich.  1273 — 1648.  Mit  einer  Cbersichtskarte. 
Strassburg  i.  E„  Schlesier  &  Schweikhardt  1905.  XI, 
256  S. 

21.  Bezirksarchiv  [zu  Colmar].  (Bezirkstag  des  Ober-Elsass. 

Tagung  von  1905.  [1].  Verwaltungsberichte  und  Vor- 
lagen  des  Bezirksprasidenten.  Colmar  1905.  S.  136 
— 139.     [2].  Verhandlungen.     Colmar   1905). 

22.  Bezirksarchiv    [zu  Strassburg],     (Bezirkstag    des  Unter- 

Elsass.  Session  1905.  [1].  Verwaltungsbericht  und  Vor- 
lagen  des  Bezirksprasidenten.  Strassburg  1905.  S.  97 
— 101.     [2].  Verhandlungen.     Strassburg   1905). 

23.  Hoffmann,  A.  v.  Historischer  Reisebegleiter  fur  Deutsch- 

land.  II.  Die  bayrische  Pfalz  und  das  Reichsland 
Elsass-Lothringen.  Mit  4  Karten.  Karlsruhe,  Bielefeld 
1905.     VIII,    190  S. 

♦  24.  Langenbeck,  R.  Landeskunde  des  Reichslandes  Elsass- 
Lothringen  .  .  .    1904.     [Vgl.  Bibl.  f.    1904,  Nr.   27]. 

Rec:  Geograph.  Zeitschrift  11  (1905),  S.  355 — 356 
(L.  Neumann).  —  LZBl  56  (1905),  S.  1539  (K[irch- 
ho]ff). 
25.  Mundel,  Curt.  Fuhrer  durch  die  Vogesen.  Kleine 
Ausgabe  des  Reisehandbuches  »Die  Vogesen«.  Mit 
10  Karten  und  Planen  und  7  Abbildungen  im  Text. 
4.  umgearbeitete  Auflage.  Strassburg,  Trubner  1905. 
XXVI,   304  S. 

♦26.  Reichsland,  Das,  Elsass-Lothringen  ...  6.  Lieferung— 
Schluss  .  .  .  1902— 1903.  [Vgl.  Bibl.  f.  1902,  Nr.  37; 
f.    1903,  Nr.  34]. 

Rec:    ZGORh   N.F.  20    (1905),   S.  321—323    (Her- 
mann Bloch). 

♦27.  Schmidlin,  Josef.  Ursprung  und  Entfaltung  der  habs- 
burgischen     Rechte     im    Oberelsass    .  .  .     1902.      [Vgl. 


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Elsassische  Geschichtsliteratur  des  Jahres   1905.  647 

Bibl.    f.     1902,    Nr.    39;    f.     1903,    Nr.    35;    f.    1904, 
Nr.  31]. 

Rec:  HZ  N.F.  59  (1905),   S.    104 — 106  (Hermann 
Bloch). 

28.  Sifferlen,    G.      La    vallee    sup6rieure    de    St.    Amarin. 

Felleringen,   Odern  &  Krut.     Brfcves   notes   historiques. 
(RCA  N.S.  24  (1905),  S.  428—437). 

29.  [Veling,    P.  A.].     Recits  militaires    d'Alsace.     Texte   du 

commandant    de    Pardiellan    [=  P.    A.    Veling],     Illu- 
strations de  Fr£d£ric  R6gamey.    Strasbourg,  Imprimerie 
alsacienne    1905.     VII,  394  S. 
Vgl.  Nr.  449  f. 


IV.  Prahistorische  und  romische  Zeit. 

30.  Fabricius,    Ernst.     Die  Besitznahme  Badens   durch    die 

Romer.  Mit  einer  Karte.  (Neujahrsblatter  der  Badischen 
historischen  Kommission  Neue  Folge  8).  [Betr.  die 
Ariovistschlacht  und  an  vielen  Stellen  die  rdmischen 
Strassenzuge  im  Elsass].  Heidelberg,  Winter  1905. 
88  S. 

31.  Gutraann,  Karl.    Ergebnisse  der  neueren  Untersuchungen 

fiber  den  im  Ober-Elsass  gelegenen  romischen  Ort 
Larga.  Mulhausen,  Selbstverlag  1905.  72  S.  -f-  3  T. 
+   1   PI. 

32.  Koepp,  Friedrich.     Die  Romer  in  Deutschland.     (Mono- 

graphien  zur  Weltgeschichte  XXil).  Mit  18  Karten 
und  136  Abbildungen.  [Betr.  mehrfach  das  Elsass  zur 
Romerzeit,  u.  a.  S.  04  —  97  die  Alamannenschlacht  bei 
Strassburg,  S.  10 1  die  Schlacht  bei  Argentaria  =  Hor- 
burg],      Bielefeld    und    Leipzig,    Velhagen    &    Klasing 

1905-    153  s. 

♦33.  Naue,  A.  W.  Die  Denktnaler  der  vorromischen  Metall- 
zeit  ira  Elsass.  Mit  Beniitzung  der  einschlagigen  Lite- 
ratur  und  auf  Grund  der  Sammlungen  von  elsassischen 
Altertumern,  besonders  der  Sammlung  Nessel  in  Hagenau 
zusammengestellt  und  beschrieben  .  .  .  Mit  Abbildungen 
im  Text,  2  Karten  und  32  Tafeln.  Gekronte  Preis- 
schrift  der  »Gesellschaft  fur  Erhaltung  der  geschicht- 
lichen  Denkmaler  im  Elsass«.  Gedruckt  mit  Unter- 
stiitzung  der  Regierung  von  Elsass-Lothringen.  Strass- 
burg, Strassburger  Druckerei  und  Verlagsanstalt  1905. 
XII,  529  S. 

Rec:  AEN   1   (1905),  S.  579—580  (Chr.  Pfister).  - 
AZgB  1905,  Nr.  200  (H.  Seger).  —  KB1WZ  24  (1905), 
S.    199   -201   (K.  Schumacher).  —  Zeitschrift  f.  Ethno- 
logie  37  (1905),  S.    1042  (Lissauer). 


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648  Kaiser. 

34.  Oberreiner,  C.    Essai  sur  la  campagne  de  C£sar  contre 

Arioviste.     (RA  4c  ser.  6  (1905),  S.    185  -  198). 

35.  Pa  jot,    F.     Sur   les   confins    des   Sequanes   et   des   Rau- 

raques   aux   temps   des  Roraains    et   des   Merovingiens. 
(BSBE  24  (1905),  S.   107—168). 
Vgl.  Nr.  43,  48,   107. 


V.  Geschichte  des  Elsass  im  Mittelalter. 

36.  Becker,    Joseph.      Konigliche    Prokuratoren   oder    Statt- 

halter  des  Elsass  vor   1273.    (MlOG  26  (1905),  S.  336 

— 34  0. 

37.  Borschinger,  Carl.    Der  Bund  vom  20.  November  1331 

zwischen  den  Sohnen  Kaiser  Ludwigs  des  Bayern, 
Bischof  Ulrich  von  Augsburg  und  22  schwabischen 
Reichsstadten.  Seine  Vorgeschichte  und  Bedeutung. 
Ein  Beitrag  zur  Geschichte  Kaiser  Ludwigs  des  Bayern. 
[Betr.  auch  die  elsassischen  Reichsstadte].  (Wurttem- 
bergische  Vierteljahrshefte  fur  Landesgeschichte  N.F.  14 

(»905)»  S.  347-393). 

38.  Huber,    August.     Ober   Basels    Anteil    am    Roteler    Erb- 

folgestreit  im  Jahrc  1503.  [Betr.  die  oberelsassischen 
Verhaltnisse,  Kaspar  von  Morsberg,  Konrad  Sturtzel], 
(Basler  Zeitschrift  fur  Geschichte  und  Altertumskunde  4 

(1905),  s.  74—139). 

♦39.  Knopfler,  J.    Die  Reichsstadtesteuer  in  Schwaben,  Elsass 
und  am  Oberrhein  zur  Zeit  Kaiser  Ludwig  des  Bayern  . . . 
1902.     [Vgl.   Bibl.  f.    1902,    Nr.  59;    f.    1903,    Nr.  62]. 
Rec:  HVj  8  (1905),  S.    142  (M.  Krammer). 

40.  Niese,  Hans.    Die  Verwaltung  des  Reichsguts  im  13.  Jahr- 

hundert.  Ein  Beitrag  zur  deutschen  Verfassungsgeschichte 
[Betr.  an  vielen  Stellen  das  elsassische  Reichsgut]. 
Innsbruck,  Wagner  1905.  XI,  346  S.  [Vgl.  Bibl.  f. 
1904,  Nr.  49] 

41.  —  Zur  Geschichte  des  deutschen  Soldrittertums'  in  Italien. 

[Mit  vielen  Nachweisen  uber  die  elsassische  Abstammung 
staufischer  Soldritter],  (Quellen  und  Forschungen  aus 
italienischen  Archiven-  und  Bibliotheken  8  (1905), 
S.  217  —  248). 

42.  Oberreiner,  C.    Le  champ  du  Mensonge.    (RA  4*  ser.  6 

(19051,  S.  335—349). 

43.  —  Un  mot  a  propos  cle  Tarticle  de  M.  L.  G.  Unterreiner 

[sic!].     (RA  4e  ser.  6  (1905),  S.  649-653). 

44.  Regesta  Habsburgica.    Regesten  der  Grafen  von  Habs- 

burg  und  der  Herzoge  von  Osterreich  aus  dem  Hause 
Habsburg.  Herausgegeben  mit  Unterstiitzung  der  K.  Aka- 
demie  der  VVissenschaften  und  des  K.  K.  Ministeriums 


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Els&ssische  Geschichtsliteratur  des  Jahres   1905.  649 

fur  Kultus  und  Unterricht  vom  Institut  fur  Osterreichische 
Geschichtsforschung  unter  Leitung  von  Oswald  Redlich. 
I.  Abteilung.  Die  Regesten  der  Grafen  von  Habsburg 
bis  1281.  Bearbeitet  von  Harold  Steinacker.  (Publi- 
kationen  des  Instituts  fur  Osterr.  Geschichtsforschung). 
[Betr.  fast  durchweg  die  elsassische  Geschichte],  Inns- 
bruck, Wagner   1905.     IX,   148  S. 

Rec:  NA  50  (1905),  S.  757  —  758  (H.  H[irsch]). 
45.  Schreibmuller,  Hermann.  Die  Landvogtei  im  Speier- 
gau.  Programm  des  K.  Humanistischen  Gymnasiums 
fur  das  Schuljahr  1904/5  und  zugleich  1905  06.  Kaisers- 
lautern,  Rohr  1905.  102  S. 
♦46.  Steinacker,  Harold.  Zur  Herkunft  und  altesten  Ge- 
schichte des  Hauses  Habsburg  .  .  .  1904.  [Vgl.  Bibl. 
f.    1904,  Nr.  52]. 

Rec  :  NA  30  (1905),  S.   208 — 209  (H.  H[irsch]). 
♦47.  Stutz,  Ulrich.    Das  habsburgische  Urbar  und  die  Anfange 
der  Landeshoheit  .  .  .   1904.  [Vgl.  Bibl.  f.  1904,  Nr.  54]. 
Rec:    Zeitschr.    f.  Kirchengesch.  26    (1905),   S.  492 

—  494  (Boehmer). 

48.  Untereiner,  L.  G.    Courtes  reflexions  a  propos  de  deux 
articles  de  C.  Obereiner  [sic!]     (RA  4©  ser.  6  (1905), 

S.  549—555). 
♦49.  Urbar,  Das  habsburgische.    Band  II.  2.  .  .  .   1904.     [Vgl. 
Bibl.  f.   1904,  Nr.  56]. 

Rec:  ALB1  14  (1905),  S.  491-492.  —  HJb  26 
(1905),  S.  600—606  (Gabriel  Meier).  —  LZB1  56  (1905), 
S.  i532-i533  (-ch-).  —  NA  30(1905),  S.  256  —  257 
(Harold  Steinacker).  —  Zeitschr.  f.  Sozialwissenschaft  8 
(1905),  S.  258  -  260  (G.  v.  Below).  —  ZGORh  N.F.  20 
(1905),  S   161  — 165  (Al.  Schulte). 

50.  Urkundenbuch  der  Stadt  Basel.    Neunter  Band.  II.  Teil. 

Bearbeitet  durch  Rudolf  Thommen.  [Betr.  durchweg 
die  elsassische,  besonders  oberelsassische  Geschichte  von 
1501  ab].  Basel,  Helbing  &  Lichtenhahn  1905.  S.  201 
— 524. 

51.  Vogt,     Ernst.       Erzbischof    Mathias    von    Mainz    (132 1 

-  1328).  [Betr.  an  vielen  Stellen  die  elsassische  Ge- 
schichte, insbesondere  auch  Mathias'  Bruder  Berthold 
von  Buchegg].     Berlin,  Weidmann   1905.     68  S. 

Vgl.  Nr.  85,  97,   143,   148  rT.,  404,  407. 


VI.  Geschichte  des  Elsass  in  neuerer  Zeit 

52.  Bardy,    Henri.     La  place  de  Belfort  au    commencement 
de   la   revolution    (1788— 1792).     [Betr.   durchweg   die 


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650  Kaiser. 

elsassische  Militargeschichte].    (BSBE  24  (1905),  S.  81 

-105). 

53.  Bardy.    Henri.     Les  emigres    du    district    de  Belfort   en 

1793.     (RA  4*  ser.  6  (1905)*  S.   13—34). 

54.  Fontaine,    G.  de.     Un  faux  Louis  XVII:   Le  baron  de 

Richemont  en  Alsace  1 849  —  1 85 1 .  (RCA  N.S.  24 
(1905),  S.  497—510,  S.  561 — 570).  [Erschien  auch 
als  Sonderdruck:  Rixheim,  Sutter  1905.  25  S.]. 
t55-  Funck-Brentano,  Fr.  Joliclerc,  volontaire  aux  armies 
de  la  revolution  (1793  — 1796).  [Betr.  die  Kampfe  im 
Elsass  und  Kleber].     Paris,  Perrin  et  Cie   1905. 

Rec:    RA    4c   ser.    6    (1905),    S.    107-109    (Angel 
Ingold). 
t**56.  Geschwind.     L' administration   de  P Alsace    a    la    fin   du 
regne    de    Louis   XVI.     (Memoires    de    l'academie   des 
sciences  de  Toulouse   1904). 

57.  Hauviller,    Ernst.     Cber  die  Gestaltung  des  politischen 

und  kulturellen  Lebens  in  den  Reichslanden.  (Die 
Wartburg  4  (1905),   S.   2—4,   S.  35~ 3&,   S.  65—67). 

58.  Helbling,    Magnus.     Reise   des    P.  Joseph  Dietrich   von 

Einsiedeln  auf  den  Frankfurter  Buchermarkt  16.  Marz 
bis  24.  April  1684.  [Enth.  S.  140—146:  Von  Baden 
durch  den  Sundgau;  S.  147 — 151:  In  Strassburg; 
S.  208 — 210:  Bei  den  Vatern  Kapuzinern  in  Strass- 
burg; S.  210 — 212:  Markolsheim  im  Elsass].  (Mit- 
teilungen  des  historischen  Vereins  des  Kan  tons  Schwyz 
15  (1905),  S.    126  —  215). 

59.  Hoffmann,  C.     Les  Elections  aux  etats  g6n6raux  (Colmar- 

Belfort)  (Suite).  (RA  4©  se*r.  6  (1905),  S.  152  —  184, 
S.  629—648).  [Vgl.  Bibl.  f.  1903,  Nr.  83;  f.  1904, 
Nr.  64]. 

60.  Jacob,    Karl.       Bismarck    und    die    Enverbung    Elsass- 

Lothringens  1870/71.  Strassburg,  van  Hauten  1905. 
VIII,    148  +  56*  S. 

Rec:  HZ  N.F.  59  (1905),  S.  180  ([Friedrich]  M.[ei- 
necke]).  —  LZB1  56  (1905),  S.  1739 — 1740.  —  RCr 
N.S.  60  (1905),  S.   292—293  (A.  C.[huquet]). 

61.  —  Die  Erwerbung  Elsass-Lothringens  im  Pralimmarfrieden 

von  Versailles.  [Ausschnitt  aus  Nr.  60].  (AZgB  1905, 
Nr.  59). 

62.  [Ingold,  Arm.-lgn.].    Souvenirs  de  1815.    Journal  de  M. 

de  Latouche  (Suite).  (RA  4c  ser.  6  (1905),  S.  89 — 102, 
S.  214—218).  [Vgl.  Bibl.  f.  1903,  Nr.  84;  f.  1904, 
Nr.  67]. 

63.  —  Souvenirs  de    1816.     Journal  d'un   habitant  de  Cernay: 

M.  de  Latouche.    (RA  4c  ser.  6  (1905),  S.  543  —  548). 

64.  K.,    L.      Une    ville    de    garnison    sous    Pancien    regime. 

Belfort    (1653 — 1789).      [Enth.    Korrespondenzen    mit 


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Els&ssische  Geschichuliteratur  des  Jahres   1905.  65 1 

der    Strassburger    Intendanz].    (BSBE  24    (1905),   S.    1 
—80). 
♦65.  Kortzfleisch,    G.   v.      Der    Oberelsassische   Winterfeld- 
zug    1674/75    and    das    Treffen    bei    Turkheim    .... 
1904.     [Vgl.  Bibl.  f.    1904,  Nr.  70], 

Rec:  LZB1  56  (1905),  S.  1454.  —  RCr  N.S.  59 
(1905),  S.  9—10  (R.[euss]).  —  ZGORh  N.F.  20  (1905), 
S.  325—327   (Karl  Engel). 

66.  L u thine r,   Hans.     Zur  Geschichte   des    Elsasses   in   der 

Cbergangszeit.     (Nord    and   Sud    112    (1905),    S.    443 

—445). 

67.  Ordemann,    Ludwig.     Ein   franzdsischer  Reisender  uber 

das  Elsass  vor  200  Jahren.     (StrP  1905,  Nr.  762). 

68.  Overmann,  Alfred.    Die  Abtretung  des  Elsass  an  Frank- 

reich  im  Westfalischen  Frieden.  [(Schlusa)].  (ZGORh 
N.F.  20  (1905),  S.  103—145).  [Vgl.  Bibl.  f.  1903, 
Nr.  74].  [Die  Gesamtarbeit  erschien  auch  als  Sonder- 
druck:  Karlsruhe,  Braun   1905.     VI,   121   S.]. 

Rec:  DLZg  26  (1905),  S.  3 '45— 3 '5°  (K-  Jacob). 
—   MHL  33  (1905),  S.  456—459  (F.  Hirsch). 

69.  Poschinger,   Heinrich  v.     Von  der  badisch-elsassischen 

Rheingrenze  vor  1870.  Aufzeichnnngen  des  badischen 
Ministers  von  Freydorf.  (Prensnsche  Jahrbucher  121 
(1905),  S.  481—503). 
470.  Solms-Rodelheim,  Ernst  Graf  zu.  Die  Nationalguter- 
verkaufe  im  Distrikt  Strassburg  1 791  — 18 11  ...  1904. 
[Vgl.  Bibl.  f.    1904,  Nr.   77]. 

Rec:  ZGORh  N.F.  20  (1905),  S.  351—353  (Paul 
Darmstaedter). 

71.  Stahelin,  Felix.     Ritter  Bernhard  Stehelin.     [Betr.  seine 

Beziehungen  zum  Elsass].  (Basler  Biographien  3  (1905), 
S.   i-53). 

72.  Tschamber,  Karl.   Verein  zur  Landesrettung.    Gegrundet 

zu  Strassburg  am  Mittwoch  nach  Matthai  im  Jahre  1572. 
(JbGEL  21   (1905),  S.  59-77). 

73.  Tumbult,  G.     Wie  wurde  Elsass  franzosisch?     (HJb   26 

(1905).  S.  508—548.  S.  737—772). 

74.  Verfassungsfragen,     Elsass-lothringische.       [Auch 

historisch].     (Die  Greniboten  64  (1905),  S.  7 — 16). 

Vgl.  Nr.  18,  127,  134  ff„  144,  151,  157,  161  f., 
166  f.,  175  f.,  218,  259,  262  ff.,  269,  271,  327,  332  f., 
339  &»  384,  396,  405. 


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652  Kaiser. 

VII.  Schriften  viber  einzclne  Ortc. 

75.  Ben/eld.     Woerth,  E.     Die  Stadt  Benfeld  von  1592  bis 

1632.      Geschichtliche    Skizze  .  .  .  Rixheim,    Sutter   u. 
Comp.   1905.     65  S. 
7§*.Br£uschwickershetm.    s.:  Nr.  378. 

76.  Bust.     Bust.     (EvLFr  35  (1905),  S.  97—1903). 

77.  Colmar.     [Beuchot,  J.].     Maria nische  Jungfrauencongre- 

gation.  St.  Josephspfarrei  in  Colmar.  Rixheim,  Sutter 
&  Cie.    1905.     25  S. 

78.  —  Hertzog,    Aug.     Inventare  des  fruheren   Franziskaner- 

klosters  von  Colmar.     (JbGEL  21   (1905),   S.  23 — 44). 

79.  —  Waldner,    [Eugen].      Geschichte    der    Stadt    Colmar. 

[Aus  »Das  Reichsland  Elsass-Lothringen*].  (Stadte  und 
Burgen  in  Elsass-Lothringen  7).  Strassburg,  Heitz  & 
Miindel   1905.     Ill,  52  S. 

Vgl.  Nr.   59,    359,  364,  374,  385,   468. 

79a.  Ebersheim.    s.:  Nr.  467. 

7qh.Engenlhal.    8.:  Nr.  446. 

80.  Ensisheim.     Beemelmans,    Wilhelm.      Beitrag    zur    Ge- 

schichte des  Rathauses  in  Ensisheim.  Mit  zwei  Abbil- 
dungen.     (JbGEL  21   (1905),  S.  45—58). 

f8i. Zur   Geschichte    der    vorderosterreichischen    Munz- 

statte  Ensisheim.     (Forschungen   und    Mitteilungen  zur 
Geschichte  Tirols  und   Vorarlbergs  2). 
Vgl.  Nr.  473- 
81  *.Felleringen.    s.:  Nr.   28. 
8ib.  Framont.    s.:  Nr.  451. 

82.  Geberschweier.     Hertzog,  A.     Die  romanische  Kirche  in 

Geberschweier.     (VB1   1905,  Nr.    16). 

83.  Gebweiler.     [Amstoutz].     Zur    Erinnerung   an    die   Feier 

des    loojahrigen  Bestehens   der   reformierten  Gemeinde 
Gebweiler.    Sonntag,  den   i.  Oktober   1905.    Gebweiler, 
Dreyfus    1905.     38  S. 
8$\J7absheim.    s.:  Nr.    176. 

84.  Hagenau.       Becker,     [Joseph].       Geschichte     der    Stadt 

Hagenau.  [Aus  »Das  Reichsland  Elsass-Lothringen*]. 
(Stadte  und  Burgen  in  Elsass-Lothringen  9).  Strassburg, 
Heitz  &  Mundel    1905.     Ill,    17  S. 

85.  —  Hanauer,  A.     La  burg  imp^riale  de  Haguenau.    (RA 

4e  ser.  6  (1905),   S.    113— 131,    S.  271—285,    S.  380 

—400). 
86. Le    proteslantisme    a    Haguenau.     (Bibliotheque  de 

la  »Revue  d'Alsacec  IV).    Colmar,  Huffel   1905.    358  S. 
Vgl.  Nr.  399. 
87.  Hohkonigsburg.     A r be i ten,    Die,    auf  der  Hohkonigsburg 

im  Elsass.     (Der  Burgwart  6  (1905),  S.   76 — 78). 


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Els&ssische  Geschichtsliteratur  des  Jahres   1905.  653 

88.  Hohkdnigsburg.     Dietsch,  Gustav.     Die  Hoh-Koenigsburg 

als  Ruine.  (Eigentum  S.  M.  des  Kaisers).  Aus  dem 
Franzdsischen.  Vermehrte  und  umgearbeitete  Auflage. 
Mit  12  Illustrationen  in  Autotypien  und  einer  Grund- 
risskarte.     Leipzig,  Hedeler   1905.     72  S. 

89.  —  Fund,  Ein,  auf  der  Hohkdnigsburg.     (Der  Burgwart  6 

(1905),  S.    10-11). 

90.  —  Hauptversammlung  des  Hohkdnigsburg-Vereins.    [Mit 

ausfiihrlichera  Bericht  fiber  einen  Vortrag  von  Wie- 
gand:  Die  Hohkdnigsburg  zur  hohenstaufischen  Zeit], 
(Der  Burgwart  6  (1905),  S.    109 — 1 1 1 ). 

91.  —  Piper,    Otto.     Wie  man  nicht    restaurieren    soli.     (Die 

neue  Hohkdnigsburg).  (IER  7  (1905),  S.  89—  100). 
♦♦92.  —  Stuckelberg,  E  A.  Hohkdnigsburg.  Vortrag,  gehalten 
...  bei  Anlass  der  Maifahrt  des  Basler  Kunstvereins 
am  24.  Mai  1903.  Basel,  Reinhardt  [1903]  14  S. 
[Vgl.  Bibl.  f.    1903,  Nr.    116]. 

93.  —  Zur    Wiederherstellung   der    Hohkdnigsburg    im    Elsass. 

(Deutsche  Bauzeitung  39  (1905),  S.   289  —  290,  S.  297 

-  298). 
Q)l*.Horburg.    s.:  Nr.   32. 

94.  Huppach.     Gendre,  Aug.     Documents  sur  la  chapelle  de 

Houbach    pres    de    Massevaux    (Fin).      (RA    4*   ser.    6 

(1905),   S.    199 — 210).     [Vgl.  Bibl.   f.    1904,    Nr.    1 1 1]. 

q^.Iscnheim.    s.:  Nr.  346,  350. 

♦95.   Jungholz.     Ginsburger,    M.      Der    israelitische    Friedhof 

in  Jungholz  ...    1904.     [Vgl.  Bibl.    f.    1904,    Nr.    113]. 

Rec:  RA  4c  ser.  6  (1905),  S.  219 — 221  (A.  Gassen. 

96.  Kronenburg.  B runs,  Paul.    Kronenburg  bei  Strassburg  i.  E. 

Geschichtc  seiner  Entstehung  und  Entwickelung.     Fest- 
schrift   zur  Grundsteinlegung    der    evangelischen   Kirche 
in    Kronenburg    am    27.  Novemberg     1904  .  .  .    Strass- 
burg i.  E„  Du  Mont-Schauberg  [1905].     25  S. 
qb*.Krut.    s.  Nr.   28. 

97.  Ltberau.       Wiegand,     W.       Die    Schenkung     Karls    des 

Grossen  fur  Leberau.     (ZGORh  N.F.  20  (1905),  S.  523 

-  55  0- 
9j*.Zutterbach.    s.:  Nr.    175. 

98.  Marbach.     Hampe,   Karl.     Zur   Geschichte    des  Klosters 

Marbach   im    Elsass    im   Anfang    des   dreizehnten   Jahr- 
hunderts.     (ZGORh  N.F.   20  (1905),  S.  8—18). 
ofi>*.Markolsheim.    s.:  Nr.   58. 

99.  Masmiinster.       G. [as ser],    E.       Un     alsatique    rarissime: 

L'abbaye  de   Masevaux  au  XVIIIe  siecle.  (RA  4c  ser.  6 
(1905),    S.    313 — 330).      [Ersohien    auch    als    Sonder- 
druck:  Rixheim,  Sutter  &  Cie    1905.      20  S.]. 
99*.  Monstveiler.    s.:  Nr.   344. 


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654  Kaiser. 

100.  Miilhausen.  E.fgli,  £.].  Aus  dera  Elsass.  [Betr.  einen 
Brief  Zwinglis  an  den  Rat  von  Miilhausen].  (Zwingliana  2 
(1905).  S.   12  —  13). 

10!.-  Geschicbte  der  stadtischen  hdheren  Chemie-Schule 
in  Miilhausen  i.  £.  Zusammengestellt  zur  Feier  des 
25Jahrigen  Amtsjubilaums  des  Direktors  Dr.  Emilio 
Noelting  1880 — 1905.  Bericht  uber  die  Jubilaums- 
feier,  welche  am  6.  Mai  1905  abgehaJten  wurde.  — 
Histoire  de  l'tcole  de  chimie  de  Mulhouse,  publiee  a 
l'occasion  du  25*  anniversaire  d'enseignement  de  M. 
le  Dr.  £milio  Noelting  1880—  1905.  Compte-rendu  de 
la  fSte  du  jubile,  c^tebree  le  6  mai  1905.  Strassburg, 
Elsassische  Druckerei   1905.     234  S. 

102.  —  Meininger,  Ernest     Les  prevdts  municipaux  de  Mai- 

house.     (BMHM  28  —    1904  (1905),  S.  5— 60). 

103.  —  Post,   [B.].      Geschichte    der  Stadt   Miilhausen.      [Aus 

»Das     Reichsland     Elsass -Lothringen*].      (Stadte     und 
Burgen   in    Elsass- Lothringen  8).     Strassburg,   Heitz  & 
Miindel   1905.     Ill,  35  S. 
Vgl.  Nr.  307,  371. 
10$*.  Murbach.    s. :  Nr.  350. 

104.  Neuburg.    Pfleger,  Luzian.    Leibrentenvertrage  in  Cister- 

cienserkldstem.  [Betr.  Neuburg].  (Cistercienser-Chronik 
"7  ('9°5)»  S.   118— 120). 

105. Ober    das    Griindungsjahr    der    ehemaligen    Cister- 

cienserabtei  Neuburg  im  hi.  Forst.  (Cistercienser- 
Chronik   17   (1905),  S.  321  —  323). 

106.  Nitderbronn.     Kuhn,    C.     Niederbronn-les-Bains  (Alsace) 

et    ses    environs.     3*    edition.      Elbeuf,    Grepel     1905. 

76  S. 
1 06  a.  Oberlarg.    s. :  Nr.  3 1 . 
\0bh.0dern.    s.:  Nr.   28. 

107.  Odilienberg.     Cron,    J.     Um  die  Heidenmauer   und   das 

Kloster  auf  dem  Odilienberg  am  Pfingstmontag  1905. 
Strassburg,  Buchdruckerei  des  »EIsasser«  [1905].     23  S. 

108.  Olenberg.     [Clauss,    Joseph    M.    B.].      Die    neue    Kirche 

der  Cisterzienserabtei  Olenberg.  Ein  Gedenkblatt  zu 
ihrer  Konsekration  9.  Mai  1905.  Von  einem  Verehrer 
des  Ordens.  (Mit  sechs  Lichtdrucken).  Rixheim, 
Sutter  u.  Comp.   1905.     VI,  45  S. 

109.  Orsckweier .    Walter,  Th.     Die  alten  Schldsser  in  Orsch- 

weier.     (VB1   1905,  Nr.   19). 

109*.  Paris,    s.:  Nr.  433. 

no.  Pfaffenheim.  Walter,  Theobald.  Der  Ursprung  des 
Klosters  Klingental  [Hausern  im  Banne  Pfaffenheim] 
und  sein  Zinshof  in  Rufach.  Mit  einer  Abbildung. 
(JbGEL  21  (1905),  S.  9 — 22).  [Erschien  auch  als 
Sonderdruck:  Strassburg,  Heitz  &  Miindel  1905.    14  S.]. 


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Elsassische  Geschichtsliteratur  des  Jahres  1905.  655 

111.  Rappoltsweiler \     Kube,    M.     Rappoltsweiler,    Das   Carola- 

bad  und  Urngebung.  (Streifziige  u.  Rastorte  im  Reichs- 
lande  und  den  angrenzenden  Gebieten.  Heft  IV). 
Mit  16  Illustrationen  und  einer  Karte.  Dritte  ver- 
raehrte  Auflage.  Strassburg,  Heitz  &  Mundel  1905. 
1 17  S. 

112.  Reichenweier .     S  [aager],    A.fdolf],      Reichenweier,    eine 

alte  Wurttemberger  Stadt.  (Schwabische  Kronik  1905, 
Nr.  58). 

113.  Rosheim.     Polaczek,    Ernst.      Das   roraanische    Haus    in 

**osheim.  (Mit  Aufnahraen  von  Albert  Kcerttge).  (JER 
7  (!9°5)>  S.  26 — 32).  [Erschien  auch  als  Sonder- 
druck:  Strassburg  i.  E.,  Illustrierte  Elsassische  Rund- 
schau   1905.      7  S.]. 

113  .Rothau.    s.:  Nr.  451. 

1 1 3  b.  Rufach.    s. :  Nr.    1 1  o. 

114.  Ruprechtsau.    Regamey,  Mme  Frederic.     Chateaux  d* Al- 

sace.    La  Robertsau.     (JER   7  (1905),  S.  33 — 48). 

115.  Schlettsiadt .      Geny,    [Joseph]   f.      Geschichte    der   Stadt 

Schlettstadt.  [Aus  »Das  Reichsland  Elsass-Lothringen*]. 
(Stadte  und  Burgen  in  Elsass-Lothringen  10).  Strass- 
burg, Heitz  &  Mundel   1905.     Ill,   14  S. 

116.  Selz.     Schaus,    E.     Eine    neue  Urkunde    uber    Biebrich- 

Mosbach.    [Betr.  die  dortigen  Guter  von  Kloster  Selz], 
(Mitteilungen  d.  Vereins  f.  Nassauische  Altertumskunde 
u.  Geschichtsforschung   1904/ 1905,  S.  60 — 62). 
1 1 6 a.  Sennhetm,    s.:  Nr.  62  f. 

117.  Sigolsheim.     Dietrich,   G.     Notice  historique  sur  Sigols- 

heim  (Suite  et  fin).  (RCA  N.S.  24  (1905),  S.  47 — 56, 
S.  93—109,  S.  205-217).  [Vgl.  Bibl.  f.  1903, 
Nr.  153;  f.  1904,  Nr.  132].  [Erschien  um  einen  ur- 
kundlichen  Anhang  verraehrt  auch  als  Sonderdruck: 
Rixheim,  Sutter  &  Cie.    1905.      152  -j-  64  S.]. 

118.  Strassburg.     Beatis,    Antonio    de.     Die    Reise    des   Kar- 

dinals  Luigi  d'Aragona  durch  Deutschland,  die  Nieder- 
lande,  Frankreich  und  Oberitalien  15 17 — 1518,  be- 
schrieben.  Als  Beitrag  zur  Kulturgeschichte  des  aus- 
gehenden  Mittelalters  veroffentlicht  und  erlautert  von 
Ludwig  Pastor.  [Schilderung  Strassburgs].  (Erlaute- 
rungen  und  Erganzungen  zu  Janssens  Geschichte  des 
deutschen  Volkes  IV,  4).  Freiburg  i.  B.,  Herder  1905. 
XII,    186  S. 

119.  —  Beckmanns    Fiihrer   durch    Strassburg  i.  E.    und  Um- 

gebung.  Mit  5farb.  Stadtplan,  10  Kunstbeilagen  und 
vollstandigem  Strassenfuhrer.  2.  vermehrte  und  ver- 
besserte  Auflage.  Stuttgart,  Klemm  &  Beckmann  [1905]. 
VIII,   128  S. 

Zeiuchr.  U  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  4.  43 


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656  Kaiser. 

120.  Strassburg.     Bendiner,    M.      Das    Strassburger    Munster, 

seine  Baugeschichte  und  Beschreibung.  Mit  17  Kunst- 
beilagen.  Als  Anhang:  Goethes  Worte  fiber  das  Munster. 
Stuttgart,  Seifert  [1905].     40  S. 

121.  —  Berst,  Th.    Schlechte  Restaur* tion  von  guten  Fachwerk- 

bauten  im  alten  Strassburg.    (IER  7  (1905),  S.  85 — 88). 

122.  —  Borries,  E.  v.    Geschichte  der  Stadt  Strassburg.    [Aus 

»Das  Reichsland  Elsass-Lothringen«].  (Stadte  und  Burgen 
in  Elsass-Lothringen  5).  Strassburg,  Heitz  &  Mundel 
1905.     Ill,  81   S. 

♦  123.  —  Bredt,  F.  W.    Das  Eigentum  am  Strassburger  Munster 

und  die  Verwaltung  des  Frauenstiftes  .  .  .  1903.  [Vgl. 
Bib),  f.   1903,  Nr.   161]. 

Rec:    Mitteilungen  aus  dem  germanischen   National- 
museum   1905,  S  48  (H.  H.). 

124.  —  Clausing,   Joseph.     Der   Streit    um   die  Kartause    vor 

Strassburgs  Toren  1587 — 1602.  I.  Teil.  [Strassburger] 
Inaugural-Dissertation  .  .  .   1905.     36  S. 

125.  —  Clauss,    Jos.  M.  B.     Das  Munster   als  Begrabnisstatte 

und  seine  Grabinschriften  (Strassburger  Munster-BIatt  2 
(1905),  S.  9  -26). 

♦  126.  —  Dettmering,    Wilhelm.       Beitrage    zur    alteren    Zunft- 

geschichte  der  Stadt  Strassburg  .  .  .  1903.  [Vgl.  Bibl. 
f.    1903,  Nr.    163;  f.   1904,  Nr.    143]. 

Rec:  HZ  N.F.  58  (1905),  S.  560—561  (O.  W.[inckel- 
mann]). 
126*.  —  Dollinger,  F.     A  travers  le  vieux  Strasbourg.     (IER  7 

(1905),  S.  22—24). 
127.  —  Ficker,  J.  und  Winckelmann,  O.  Handschriften- 
proben  des  sechzehnten  Jahrhunderts  nach  Strassburger 
Originalen.  Zweiter  Band.  Tafel  47 — 102:  Zur  geistigen 
Geschichte.  Strassburg,  Trubner  1905.  102  Tafeln  in 
Lichtdruck  mit  Text. 

Rec:    LZB1    56    (1905),    S.     1320 — 1321     (Eduard 
Heydenreich). 

♦  128.  —  Franck-Oberaspach,  Karl.    Der  Meister  der  Ecclesia 

und  Synagoge  am  Strassburger  Munster  . .  .  1903.  [Vgl. 
Bibl.  f.1903,  Nr.    166]. 

Rec:    ALB1    14    (1905),    S.  339—341    (Joseph  Neu- 
wirth).  —   Christl.  Kunstblatt  47  (1905),  S.  256   {n). 
129.  —  Funck,    Heinrich.     Cagliostro   in  Strassburg   nach    der 
Schilderung    eines    Augenzeugen.      (Archiv    f.    Kultur- 
geschichte  3  (1905),  S.  223—234). 

♦  130.  —  Gerold,  Theodor.    Geschichte  der  Kirche  St.  Niklaus 

in  Strassburg  .  .  .    1904.     [Vgl-  Bibl.  f.  1904,  Nr.   148]. 

Rec:    AEN   1    (1905),   S.   264-265  (Th.  Sch.[cell]>. 

—  Chronique  d*  Alsace-Lorraine  1905,  S.  31 — 34  (F. 
Dollinger). 


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Elsassische  Geschichtsliteratur  des  Jahres  1905.  657 

131.  Strassburg.  Graebert,  Karl.  Konsilium  fur  den  1531 
zu  Speier  angesetzten  Reichstag.  [Betr.  die  Haltung 
Strassburgs].  (Zeitschr.  f.  Kirchengesch.  26  (1905), 
S.  150—158). 

132. —  Gruber,  E.  Die  Sparkasse  zu  Strassburg  i.  E.  1834 
—  1904.  Festschrift  zur  Einweihung  des  neuen  Ver- 
waltungsgebaudes  .  .  .  Strassburg,  Elsassische  Druckerei 
und  Verlagsanstalt   1905.     61   S. 

133.  —  Giitschow,     Else.      Fuhrer     durch     das    Strassburger 

Munster.     Strassburg,  Luib   1905.     47  S. 

134.  —  Ha  sen  clever,  Adolf.    Neue  Aktenstucke  zur  Friedens- 

vermittlung  der  Schmalkaldener  zwischen  Frankreich 
und  England  im  Jahre  1545.  [Betr.  die  Politik  Strass- 
burgs, Jakob  und  Johann  Sturm,  Johann  Sleidan,  Ulrich 
Geiger].     (ZGORh  N.F.   20  (1905),  S.  224  —  251). 

135.  —  Herber,  Jos.     Ludwig  XIV.  und  Strassburg  bis   1681. 

Die  Rechtsfrage  und  der  politische  Verlauf.  (StrDBl 
Dritte   Folge  2    (1903),    S.    415—432,    S.    464—471, 

s.  497—504). 

136.  —  Hermann,  Jean.     Notes  historiques  et  arch6ologiques 

sur  Strasbourg  avant  et  pendant  la  revolution.  Pubises 
avec  une  notice  pr61iminaire  par  Rodolphe  Reuss. 
Strasbourg,  Staat   1905.     XXII,   130  S. 

Rec:    RCr  N.S.  60  (1905),  S.  267—269  (A.  C.[hu- 
quet]). 
137. —  Hinzelin,    Emile.     Strasbourg.     (Le  Tour  de  France, 
Numdro    20   (1905),   S.    18 — 23;    Num6ro    25    (1905), 
S.   103 — 108). 

138.  —  Ho u wing,  J.  F.     Geschiedenis  van  de  doopsgezinden 

te  Straatsburg  van  1525  tot  1557.  Academisch  proef- 
schrift  .  .  .  Amsterdam,  Clausen   1905.     260  S. 

139.  —  Hueber,   L.     Bericht  .  .  .  uber  das  Spital,  den  Spital- 

keller  und  die  Waschkuche.  [Enth.  die  Geschichte 
des  Strassburger  Spitals  vom  Mittelalter  bis  zur  Gegen- 
wart].  (Bulletin  mensuel  de  la  Soci6t6  des  sciences, 
agriculture  et  arts  de  la  Basse-Alsace  39  (1905),  S.  172 
-184). 

140.  —  Jahrrechnungsfeier,     Die,     des    Strassburger    Dom- 

kapitels.     (VB1   1905,  Nr.   18). 
♦  141.  —  Kothe,   Wilhelm.     Kirchliche  Zustande  Strassburgs  im 
vierzehnten  Jahrhundert  .  .  .   1903.    [Vgl.  Bibl.  f.    1903, 
Nr.    178;  f.    1904,  Nr.    154]. 

Rec:  Archiv  f.  Kulturgeschichte  3  (1905),  S.  242 
—243  (G.  Liebe).  —  HZ  N.F.  58  (1905),  S.  136 
— 137  (E.  v.  Borries).  —  Zeitschr.  f.  Sozialwissenschaft  8 
(1905),  S.  65  —  66  (G.  v.  Below). 
142.  —  Kreuz,  Das,  im  Thurm  des  Munsters  zu  Strassburg. 
(KEL  5  (1904/05),  S.    158—160). 

43* 


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658  Kaiser. 

143.  Strassburg.    Mentz,  Ferd.    Erne  wiedergefundene  Strass- 

burger  Handschrift  [des  Strassburger  Stadtrechts].  (CBlBw 

22  (1905),  S.  203-205). 
144.—  [Neu,  Heinrich].     Strassburg  im   16.  Jahrhundert  nach 

der  bis  jetzt  unveroffentlichten  und  erst  wiedergefundenen 

Chronik  von  Stedel.    (Journal  d'Alsace-Lorraine,  Annales 

1905,  Nr.   17  ff.). 
145.  —  Oidtmann,  H.    Der  einstige  Fensterschmuck  der  durch 

Brand    zerstorten    St.    Magdalenenkirche  in  Strassburg. 

(Zeitschrift    f.    christliche    Kunst    18    (1905),    S.    335 

—342). 

146. — Pennings,  Heinrich.  Die  Religionsunruhen  in  Aachen 
und  die  beiden  Stadtetage  zu  Speier  und  Heilbronn 
1 58 1  und  1582.  [Betr.  die  Politik  Strassburgs  und 
ihres  Vertreters  Paul  Hochfelder],  (Zeitschrift  des 
Aachener  Geschichtsvereins  27   (1905),  S.  25 — 108). 

147. — Polaczek,  E.  Ein  Wandbild  im  Strassburger  Munster. 
(Strassburger  Munster-Blatt  2  (1905),  S.  27  —  29). 

148.  —  Rietschel,  Siegfried.  Das  Burggrafenamt  und  die 
hohe  Gerichtsbarkeit  in  den  deutschen  Bischofsstadten 
wahrend  des  fruheren  Mittelalters.  (Untersuchungen 
zur  Geschichte  der  deutschen  Stadtverfassung  I).  Leipzig, 
Veit  &  Comp.    1905.     XII,  344  S. 

149. — Schafer,  Dietrich.  »Sclusas«  im  Strassburger  Zoll- 
privileg  von  831.  (Sitzungsberichte  der  Koniglich 
Preussischen  Akademie  der  Wissenschaften  19051,  S. 
578-582). 

149*.  —  Schafer,  H.  K.  Fruhmittelalterliche  Pfarrkirchen  und 
Pfarreinteilung  in  romisch-frankischen  und  italienischen 
Bischofsstadten.  [Betr.  S.  31  f.  Strassburg],  (Romische 
Quartalschrift  19  (1905),  S.  25 — 54). 

150.  —  Schaudig,  Hilmar.     Zur  Geschichte  der  Beziehungen 

der  steirischen  Landschaft  zu  deutschen  Universitaten 
an  der  Wende  des  XVII.  Jahrhunderts.  [Mit  einem 
Brief  des  Sigismund  von  Saurau  aus  Strassburg].  (Jahr- 
buch  der  Gesellschaft  fur  die  Geschichte  des  Prote- 
stantismus  in  Osterreich  26  (1905),  S.  58—65). 

151.  —  Schwartz,  Jules.    Les  finances  de  Strasbourg  en  1689 

— 1690.  (RA  4c  se>.  6  (1905),  S.  455 — 461).  [Er- 
schien  auch  als  Sonderdruck:  Rixheim,  Sutter  &  Cie 
1905.     9  S.]. 

152.  —  Seydlitz,  G.  v.    Der  Schwarzwald,  Bergstrasse,  Neckar- 

thal,  der  Hegau  bis  zum  Bodensee,  der  Kaiserstuhl 
und  Strassburg.  Mit  18  Karten  und  8  Stadtplanen. 
1 1 .  Auflage,  unter  Mitwirkung  des  Schwarzwaldvereins 
bearbeitet  von  Ernst  Bader.  Freiburg  i.  B„  Lorenz 
1905,06.     X,  365  S. 


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Els&ssische  Geschichtsliteratur  des  Jahres   1905.  659 

153.  Strassburg.      Statsmann,     Karl.      Zur    Geschichte    der 

deutschen  Fruhrenaissance  in  Strassburg  i.  E.  (KEL  5 
(1904/05),  S.   177-228). 

154.  —  Strobel,  A.  W.     Das  Miinster  in  Strassburg  geschicht- 

lich  und  nach  seinen  Theilen  geschildert.    27.  Auflage. 
Strassburg,  Bull    1905.     39  S. 
155. Notice  sur    la    cathedrale    de  Strasbourg.     22*  Edi- 
tion.    Strasbourg,  Bull    1905.     39  S. 

156.  —  U.[hry],    A.     Strasburg.     (The  Jewish  encyclopedia   11 

(1905),  s.  560—565). 

157.  —  Veen,    [J.    S.]    van.     Sechs  Briefe  Gerlachs    von    Elss. 

Ein     Beitrag     zur     Strassburger     Kulturgeschichte      im 

16.    Jahrhundert.      (ZGORh    N.F.    20    (1905),    S.    94 

— 102). 
158. —  Welschinger,    Henri.     Strasbourg.      (Les    villes    d'art 

celebres).       Ouvrage    orne     de     117     gravures.       Paris, 

Laurens   1905.      152  S. 

Rec:    Chrouique    d' Alsace-Lorraine    1905,  S.  9.    — 

RCr  N.S.  59  (1905),  S.  259  (H.  de  C). 
158*. Winckelmann,  O.    s.:  Ficker,  J. 

Vgl.  Nr.  19,  32,  58,  72,   240,  319  f.,  327,  338,  343, 

347>  399>  403*  4'9>  465,  481. 
159.     Sulz.     Gasser,   A.     L'^glise    et    la    paroisse    de  Soultz 
(Haute-Alsace).     (RA    4c   ser.  6    (1905),   S.   225 — 255, 

s.  350—379). 

160. Les  cimetieres   de    Soultz.     (RA  4®  ser.    6    (1905), 

s.  538-542). 

Vgl.  Nr.   19. 

161.  Tiirkheim.      Muller,    Paul.      La    bataille    de    Turckheim 

(5  Janvier  1675).  Avec  deux  croquis.  Paris-Nancy, 
Berger-Levrault  &  Cie   1905.     34  S. 

162.  —  Wirth,    Gustav.     Hexenprozesse  in   der   freien  Reichs- 

stadt    Tiirkheim    wahrend    der  Jahre    1628    und    1629. 
(StrP   1905,  Nr.    1 1 17,   1 143,   1 170,   1223,   1279). 
Vgl.  Nr.  65. 

163.  Volksberg.     [Ihme,    F.    A.].     Erinnerungen    aus   der  Ver- 

gangenheit  Volksbergs.  (EvLFr  35  (1905),  S.  128 
—  132,  S.    135  — 139,  S.    147—150). 

164.  Wangen.     Luthiner,    H.     Der  Weinbrunnen    in  Wangen. 

(Daheim  41    (1905),  Nr.    19). 

165.  Weiler-Thann.     Cetty,    H.     Andenken    an    das    dreifache 

Jubilarfest  zu  Weiler-Thann  den  8.  Oktober  1905. 
Ansprachen  .  .  .  Seinen  Pfarrkindern  gewidmet  von  Fr. 
Monsch.  Mit  bischofl.  Genehmigung.  Rixheim,  Sutter 
&  Comp.   1905.     31  S. 

166.  Weissenburg.    Scholly.     Beitrage  zur  neueren  Geschichte 

Weissenburgs  und  seiner  Umgebung.  (VB1  1905,  Nr. 
12  u.    13). 


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660  Kaiser. 

167.  Zabern.    Adam,  A.    La  premiere  municipality  de  Saverne 

et  le  cardinal  de  Rohan.  (RCA  N.S.  24  (1905), 
S.  218-  231,  S.  348— 357»  S.  51 1— 520,  S.  606-  615, 
S.  735-743.  S.  847—862). 

168.  Zimmerbach.      Thierry-Mieg,    Aug.    et    Kessler,    Fr. 

Rapport  fait  au  nom  du  comit6  d'histoire,  de  stati- 
stique  et  de  geographic  Histoire  du  village  de  Zimmer- 
bach et  du  pelerinage  a  la  Waldbruderkreuz  (Geschichte 
des  Dorfs  Zimmerbach  und  der  Wallfahrt  zum  Wald- 
bruderkreuz) dans  le  val  de  Munster  (Alsace).  (BS1M 
75  (1905).  S.  334—338). 


VIII.  Biographische  Schriften. 
a)  Allgemeine. 

169.  D.[eny],    A.     Elsasser    Helden.      Dritter    Band:    Weisse 

Vater.  —  Missions  africaines  de  Lyon.  —  Vater  vom 
hhl.  Herzen.  —  Oblaten.  Rixheim,  Sutter  &  Comp. 
1905.    XXXI,  294  S. 

170.  Lebensbilder,    Evangelische,   aus   dem    Elsass.     Zweite 

Reihe.  [Johannes  Tauler  von  Paul  Freund.  Jakob 
Sturm  von  Robert  Will.  Martin  Butzer  von  Albert 
Bach.  Kaspar  Klee  von  Friedrich  Federlin.  Hans 
Michel  Moscherosch  von  Gustav  Lasch.  Luise  Scheppler 
von  August  Winnecke].  Strassburg  i.  E.,  Buchhandlung 
der  Evangelischen  Gesellschaft  1905.  219  S.  [Alle 
Aufsatze  sind  auch  als  Sonderdrucke  im  gleichen  Ver- 
lag  erschienen:  44,  38,  36,  40,  33  S.]. 

171.  Necrologie.       [Darunter    langere    Nachrufe     auf    Aug. 

Bartholdi,  Fl.  A.  Heller,  J.  Laurent-Lapp,  G.  Dollfus, 
J.  Geny,  Alfr.  Ritleng,  Ch.  Appell,  J.  J.  Henner]. 
(Chronique  d' Alsace-Lorraine  1905,  S.  4 — 6,  S.  14 — 20, 
S.  26—28,  S.  45—48). 

172.  Studenten,    Elsasser,   in  Jena    zur  Zeit  Schillers.     (StrP 

1905,  Nr.  482). 
Vgl.  Nr.   127,  323  f.,  371. 

b)   Ober  einzelne  Personen. 

\12\AppeL    s.:  Nr.   171. 
♦  173.  Balde.     Bach,    Joseph.      Jakob    Balde  ...   1904.      [Vgl. 
Bibl.  f.   1904,  Nr.   190]. 

Rec:  Hochland  2  (1904/05),  S.  773—774  ([Mu]th). 
—  ThLBl  26  (1905),  S.  93—94  (Walter). 
Vgl.  Nr.  314. 
ij$\Baldung.    s.:  Nr.  356. 
17 3b.  Bartholdi.    s.:  Nr.   171. 


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Elsassische  Geschichtsliteratur  des  Jabres  1905.  66 1 

i-j$c.Bernegger.    s.:  Nr.  405. 

\j$6.Bertho/d  II.  f  B.  v.  Strassburg.    s.:  Nr.  51. 

174.  Brant.     Kalkoff,   Paul.     Zur   Lebensgeschichte  Albrecht 

Durers.    3.  Albrecht  Diirer,  Sebastian  Brant  and  Konrad 
Peutinger    in    Antwerpen    im    Sommer    1520.     (Reper- 
torium    f.  Kunstwissenschaft  28    (1905),   S.  474 — 485). 
Vgl.  Nr.  409,  418. 
ij4*.£rion.    s.:  Nr.  419  f. 

175.  Bryat.     Wurtz,    Jos.     Heinrich    Bryat.     Ein  Beitrag    zur 

Geschichte  der  Pfarrei  Lutterbach.  (StrDBl  Dritte  Folge 
2  (1905),  S.  166 — 178).  [Erschien  auch  als  Sonder- 
druck  unter  dem  Titel:  Heinrich  Bryat,  O.  Cist.,  Pfarrer 
und  Chronist  von  Lutterbach,  wahrend  des  dreissig- 
jahrigen  Krieges.  Ein  Beitrag  zur  Geschichte  der 
Pfarrei  Lutterbach.  Strassburg,  Le  Roux  &  Co.  1905. 
16  S.]. 

176. Heinrich  Bryat,  Pfarrer  von  Habsheim.  Ein  Chronist 

aus  dem  XVII.  Jahrhundert.  Ein  Beitrag  zur  Geschichte 
der  Pfarrei  Habsheim.     (StrDBl  Dritte  Folge  2    (1905), 

s.  564—570). 

\lb*.Bucer.    s.:  Nr.    170,  321  f. 

1 76b.  Bur chard,    s.:  Nr.   266. 

177.   Candidus.     Miisebeck,    [Ernst].     Ein  Brief  von  Renan    an 

Karl  Candidus.     (AZgB   1905,  Nr.  201). 
178. Zwei  Briefe  von  G.  Zetter  (F.  Otte)  und  Th.  Klein 

an  Karl  Candidus.     (StrP   1905,  Nr.  375). 
178*.  Capito.    s.:  Nr.  322. 

179.  Dankratzheim.     Herr,    E.       Eine    Urkunde    des    Konrad 

Dangkrotzheim.     (JbGEL  21   (1905),  S.   256 — 264). 

180.  Daubrie.    Bert  he  lot,  M.     Notice  historique  sur  la  vie  et 

les  travaux  de  M.  Daubrie,  membre  de  I'acad^mie. 
(Mdmoires  de  l'acad^mie  des  sciences  de  Tlnstitut  de 
France  48  (1905),  S.  IV— XXXIV). 

181.  Bellinger .    Frey,  St.    f  Eustachius  Dellinger,  Pfarrer  von 

Hausen.      23.  Februar   1905.  Trauerrede,   gehalten   in 

der  Pfarrkirche  von  Hausen  .  .  .  Rixheim,  Sutter  u. 
Comp.    1905.      14  S. 

182.  Dietrich.     I.fngold],    A.    M.  P.  Soldats    alsaciens.  VIII. 

Le    colonel   Dietrich.     (RA    4*  ser.    6    (1905),   S.    211 

—213). 

183.  Dollfus.    Lacroix,  Camille  de.    Notice  n^crologique  sur 

M.  Gustave  Dollfus.     (BSIM   75  (1905),  S.  89—99). 
Vgl.  Nr.    171. 
\%$*.Eckart.    s.:  Nr.  329,  440. 

184.  Ensf elder.     Nerlisy,    H.     Biographies    alsaciennes.    XVI. 

Eugene  Ensfelder.  (IER  7  (1905),  S.  1 — 8). 
1 84 *  Erchambald,  B.  v.  Strassburg.  s.:  Nr.  325,  383. 
1 84  b.  Fa rcka  11.    s.:  Nr.  394. 


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662  Kaiser. 

185.  Fecher.       Major,     E.       Die     Basler    Goldschmiedfamilie 

Fechter.  [Betr.  den  ofter  irrtumlich  der  Familie  zuge- 
wiesenen  Goldschmied  Friedrich  Fecher  aus  Strass- 
burg].  (Anzeiger  fur  schweizerische  Altertumskunde 
N.F.   6,   1904/05  (1905),  S.    142  —  159,    S.   230—251). 

i$5\Fisckar/.    s.:  Nr.  391  f.,  400,  409,  418. 

iS^h.F/ach.    s.:  Nr.   394. 

186.  Flachsland.       Martin,     Ernst.       Karoline     Herder,     eine 

Elsasserin    am    Musenhofe     zu    Weimar.      Vortrag  .  .  . 

(Erwinia   12  (1904  05),  S.   67 — 83). 
187. Rede  bei  Einweihung   der  Gedenktafel    fur  Herders 

Gattin  in  Reichenweier.     (StrP    1905,  Nr.  826). 
188. — Zeyer,  Ferdinand.     Caroline  Herder  (geb.  Flachsland) 

und    ihre    Verwandten.      Urkundliche    Mitteilungen  .  .  . 

(JbGEL   21    (1905),  S.   239—240). 
i8Sa.  Fremsheim.    s.:  Nr.  405. 
♦  189.  Frischmann.    Wentzcke,  Paul.    Johann  Frischmann,    ein 

Publizist    des    17.    Jahrhunderts  ...    1904.      [Vgl.    Bibl. 

f.    1904,  Nr.   224]. 

Rec:    ZGORh    N.F.   20    (1905),    S.    685—690    (K. 

Jacob). 

190.  Froment.     Bardy,  Henri.    Soldats  alsaciens.  VII.    L'abb£ 

Froment.     (RA  4  c  ser.  6  (1905),  S.  86  —  88). 

191.  Gapp.      Lauchert,    F.       Gapp,    Julius,    Stadtpfarrer    in 

Hagenau  und  Ehrendomherr.    (BJbDN  8  (1905),  S.  285). 

192.  Gauckler.      M.    Gauckler.      (Bulletin    de     la    Societe    de 

geographie  de  l'Est  N.S.   26  (1905),  S.  403 — 405). 
192*.  Geiger.    s. :  Nr.    134. 
ig2h. Getter,    s.:  Nr.   326. 

193.  Ghty.      Grussenmeyer,    J.      L'abbe  Joseph     Geny     f- 

(RCA  N.S.   24  (1905),  S.  5- 11). 
194. —  [Kaiser,  Hans].    Joseph  Geny  f.    (StrP  1905,  Nr.  37). 

195.  —  Pfleger,    Luzian.     f  Joseph  Geny.     (HJb    26    (1905), 

S.  477— 478)- 

196.  -  Wiegand,     W.       Joseph     Geny.       (ZGORh     N.F.     20 

(1905),  S.  310—314). 
Vgl.  Nr.    171. 

197.  Gluck.  Mieg,  Mathieu.  Emile  Gluck  1847 — 1904.   (BMHM 

28.  —  1904  (1905),  S.  123—128). 

198.  GobeL     Lamouzele,    E.     Une  lettre    des    vicaires    gene- 

raux  de  Teveque  constitutionnel  de  Paris,  Gobel 
(20  septembre  1792).  (La  revolution  francaise  49 
(1905),  S.    180—183). 

198*.  Graf,    s.:  Nr.   252,  254. 

igSh.  Gran,    s.:  Nr.  394. 

199.  Grandidier,     Ingold,   A.   M.  P.      Grandidier  academicien 

de  Metz  et  de  Nancy  (Fin).  (RCA  N.S.  24  (1905), 
S.    12—15).     [Vgl.  Bibl.  f.    1904,  Nr.   234]. 


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Elsassische  Geschichtsliteratur  des  Jahres  1905.  663 

200.  Grimmelshausen.     Werner,    Richard    Maria.      Jean    Paul 

und  Grimmelshausen.  (Studien  zur  vergleichenden 
Literaturgeschichte  5  (1905),  S.  392 — 394). 

200*.  Griinewald.    s.:     Nr.   345  f.t  348,  359,  370,  372. 

200 b.  Griininger.    s.:  Nr.  394. 

201.  Guthlin.      Lefebure,    L6on.      Portraits    de    croyants    au 

XIXe  siecle  (Montalembert,  Augustin  Cochin,  Francois 
Rio,  A.  Guthlin).  Paris,  Plon-Nourrit  et  Cie.  1905. 
VIII,  355  S. 

202.  Hanser.    Kroener,  A.    Jean  Hanser  37c  abbe  de  Lucelle 

(1605  — 1625).  (RCA  N.S.  24  (1905),  S.  532—54i» 
S.  626—631,  S.  724—734,  S.  937-947)- 

202*.Hedio.    s.:  Nr.  321. 

202h.Heerwagen.    s. :  Nr.   394. 

202 c.  Heller,    s. :  Nr.    171. 

203.  Henner.     Gsell,    P.     J.-J.  Henner  racont6  par  lui-m&me. 

(La  Revue  57   (1905),  S.   516 — 525>- 

204.  —  I.[ngold],    A.[ngel].     J.-J.    Henner.      (RA    4c    se>.    6 

(1905),  S.  449—454). 

205.  —  Manhart,    L.      J.    J.    Henner,    membre    de    Tlnstitut, 

artiste  peintre  alsacien.  (Le  Passe-Temps  15  (1905), 
S.  148  f.,  S.  163  f„  S.  180  f.,  S.  196  f,  S.  213  f., 
S.  228  f.,  S.  243  f.,  S.  260  f.,  S.  275  f.). 

206.  —  Soubies,  Albert.     J.-J.  Henner  (1829 — 1905).     Notes 

biographiques.     Paris,   Flammarion   1905.      16  S. 
Vgl.  Nr.    171. 

207.  Hillner.      Stieber,    M.      Der    erste    Martyrer.       [Samson 

Hillner  in  Kaysersberg],  Die  Wartburg  4  (1905), 
S.  7). 

208.  Hilsbach.    Pfleger,  Luzian.     Michael  Hilsbach,  ein  ober- 

rheinischer  Schulmann  des  16.  Jahrhunderts.  (ZGORh 
N.F.   20  (1905),  S.   252  —  259). 

209.  Hiltalinger.       Haupt,     Herman.       Johannes     Hiltalinger, 

Bischof  von  Lombes,  f    *392-    (ADB  50  (1905),  S.  341 
—342). 
209*.  Hochf 'elder,    s. :  Nr.    146. 

210.  Hoffmann,     Charles  Hoffmann.      (RA    4c    ser.    6    (1905), 

S.   225—227). 

211.  —  Ingold,    A.    M.    P.     Charles  Hoffmann  \.     (RCA  N.S. 

24  (1905),  S.  321—324). 

212.  Hohenlohe-Langenburg.    Weech,  [Friedrich]  v.    Leopoldine 

Furstin  zu  Hohenlohe-Langenburg.  (BJbDN  8  (1905), 
S.  49). 

213.  Hohenlohe-Schillingsfurst.     Curtius,    Friedrich.      Aus    der 

Jugend  des  Fursten  Chlodwig  zu  Hohenlohe-Schillings- 
fiirst.  (Deutsche  Revue  30 «  (1905),  S.  1  — 19,  S.  129 
—  141,  S.   257-268;  302  (1905),  S.    1  — 12). 


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664  Kaiser. 

214.  Hohenlohe-Schillingsfiirst.    Hauviller,  Ernst.     Hohenlohe- 

Schillingsfurst,  Furst  Chlodwig  zu,  Prinz  zu  Ratibor  und 
Corvey,  Staatsmann.     (BJbDN  7  (1905),  S.  410-434). 

215.  Holder,    t  Professor  Dr.  Karl  Richard  Holder.    Ein  Nach- 

ruf.     (Der  Elsasser   1905,  Nr.   212). 

216.  —  L.,  M.     Charles    Richard    Holder    f.     (RCA    N.S.    24 

(1905),  S.  481—487). 

217.  —  Schniirer,  G.     Dr.  Karl  Holder,  Universitatsprofessor. 

(Freiburger  Geschichtsblatter,  herausgegeben  vom  deut- 
schen  geschichtsforschenden  Verein  des  Kantons  Frei- 
burg  12  (1905),  S.   171  — 177). 

218.  Holdt.     Journal  du  palais  du  Conseil  Souverain  d* Alsace 

par  Val.  Michel  Antoine  Holdt,  publie  par  Angel  Ingold. 
Tome  II.  (Bibliotheque  de  la  »Revue  d'Alsace*  III). 
Colmar,  Huffel   1905.      189  S. 

219.  Hoppi'Seyler ;      Pagel.      Ernst    Felix    Immanuel    Hoppe- 

Seyler  zu  Strassburg  i.  E.,  Arzt  und  Chemiker.  (ADB 
50  (1905),  S.  464—465). 

220.  Horning.     [Horning,    W.].     Erlebnisse    und    Bilder  aus 

der  Amts-  und  Kampfeszeit  des  Pfarrers  Friedrich 
Horning  an  Jung.-St.-Peter  zu  Strassburg  1845 — 1882. 
(Fortsetzung  der  »Neuen  Zugec  und  der  »Ereignisse 
und  Scenen«).  (Theolog.  Blatter  z.  Beleuchtung  der 
Gegenwart  N.F.  12  (1905),  S.  86—94,  S.  144 — 152, 
S.  162—168).  [Vgl.  Bibl.  f.  1904,  Nr.  246]. 
220\Hup/uf.    s.:  Nr.  394,  406. 

221.  v.  Jan.    Abert,  Herm.    Karl  von  Jan.    (ADB  50  (1905), 

S.  627—629). 
22i*./ud.    s.:  Nr.  322. 

222.  KaibeL    Leo,  Friedrich.     Kaibel,  Georg,  Philologe.     (BJb 

DN  7  (1905),  S.  442-443). 
222*.Kerner.    s.:  Nr.   394. 
222y>.KUe.    s.:  Nr.   170. 

223.  Klein,  Karl.  Klein,  Katharina.  Froschweiler  Erinnerungen. 

Erganzungsblatter  zu  Pfarrer  Kleins  Froschweiler  Chronik. 
3.  Auflage.     Miinchen,  Beck    1905.     VI,  92  S. 

224.  Klein,   Theodor.     Ehretsmann,    Eugen.      Zur   Erinnerung 

an    den     elsassischen    Dichter    Theodor    Klein    (1820 

-1865).     (StrP   1905,  Nr.   197). 
2  2^\Knoblouch.    s.:  Nr.  394. 
224h.Kopfel,    s.:  Nr.   394. 

225.  Krieger.     Got  el.      Dr.    Josef   Krieger    \.      Nachruf  .  .  . 

(Miinchener  raedizinische  Wochenschrift  52  (1905), 
S.    1546— 1547). 

226.  Kussmaul.     Strube,    H.      Adolf   Kussmaal.      (BJbDN    8 

(1905),  S.  383—392). 

227.  Lambert.     Schur,    Friedrich.      Johann    Heinrich   Lambert 

als  Geometer.     Festrede  bei   dem  feierlichen  Akte    des 


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Els&ssische  Geschichlsliteratur  des  Jahres   1 905.  665 

Rektorats-Wechsels  an  der  Grossherzoglichen  technischen 

Hochschule  Fridericiana  zu  Karlsruhe  am  18.  November 

1904     gehalten    .  .  .    Karlsruhe,     Braunsche    Hofbuch- 

druckerei   1905.     20  S. 
2  2-j*.Latouc/ie.    s.:  Nr.  62  f. 
2  27b.  Laurent- Lapp,    s.:  Nr.   171. 
♦228.  Leftbvre,  Marschall.  Wirth,  Joseph.  Le  marechal  Lefebvre 

due  de  Dantzig  (1755 — 1820)  .  .  .   1904.    [Vgl.  Bibl.  f. 

1904,  Nr.  266]. 

Rec:  Etudes   104   (1905),  S.  845 — 847  (H.  Chdrot). 
229.  Leftbvre,     Geistlicher.       Le     recteur    Lefebvre,     cur6    de 

Guemar,    de    1760    a    1801.     (RA    4©    se>.    6    (1905), 

S.  35—46). 
♦230.  Leo  IX.     Martin,    Eug.     Saint    Leon  JX     (1002 — 1054) 

...   1904.     [Vgl.  Bibl.  f.    1904,  Nr.  267]. 

Rec:  Revue  benedictine  22  (1905),  S.  311.  —  RCr 

N.S.   59  (1905),   S.    14—15    (R.[euss]).    —    Revue   des 

etudes    historiques    71    (1905),    S.    74  (Louis  Batcave). 

—  Revue    des    questions    historiques    N.S.    33    (1905), 

S.     299-301     (E.    Vacandard).     —     RH    87    (1905), 

S.   129 — 130  (Ph.  Lauer). 

231.  —  [Stieve,  Richard].     Vita  Sancti  Leonis  IX  papae  con- 

fessoris  pontificis  1048  — 1054  virtutum  et  miraculorum 
splendore  insignis  patroni  Dagsburgensis.  Dem  zu 
Strassburg  i.  Els.  vom  20. —  24.  August  1905  tagenden 
52.  Deutschen  Katholikentag  gewidmet.  Rixheim,  Sutter 
&  Cie   1905.     45  S. 

232.  Lewine.    Gass,  J.     Schwester  Lewine.     Erinnerungsblatter 

aus   dem   Strassburger   Priesterseminar.     Strassburg,   Le 
Roux  &  Co.    1905.     54  S. 
2$2*.Lowen,  Nikolaus  von.    s.:  Nr.  336. 

233.  Liitzelburg.     Mutterer,    M.      Une    correspondante    alsa- 

cienne  de  Voltaire:   Madame  de  Lutzelbourg.     (IER  7 
(1905),  S.  128  —  132).    [Erschien  auch  als  Sonderdruck: 
Strasbourg,  Revue  illustre*  alsacienne   1905.     7  S.]. 
f234.  Ludwig.      Professor   Dr.    Theodor   Ludwig   f.      (Badische 
Fortbildungsschule   19  (1905),  S.    177 — 179). 

235.  Mannlich.     Meyer,    Christian.      Aus    dem    Wanderleben 

eines  deutschen  Kunstlers  des   18.  Jahrhunders.    (Sonn- 
tagsbeilage  zur  Vossischen  Zeitung   1905,  Nr.  41  u.  42). 
2  35*.  Martin,  Abt  von  Paris,    s.:  Nr.  330. 

236.  Mechler.     Ingold,  A.  M.  P.     Notice  sur  M.  le  chanoine 

Mechler,    directeur  du  seminaire  de  Strasbourg.     (RCA 
N.S.   24  (1905),  S.  650—660). 
236*  Meyer,    s.:  Nr.  395. 

237.  Moehel.     Johann  Jakob  Mochel.     Ein  elsassischer  Philan- 

throp.     (ELSchBl  35  (1905),  S.  2—6). 


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666  Kaiser. 

2$j*.Afors6erg.    s.:  Nr.  38. 
z^^.Montanus.    s.:  Nr.  322. 

238.  Morandus.      Stuckelberg,    E.    A.      Die    Verehrung    des 

h.  Morand  Mon.  (Schweizerisches  Archiv  f.  Voiks- 
kunde  8  (1905),  S.  220 — 223). 

239.  Moscherosch.     Stauf   von    der    March,    Ottokar.     Hans 

Michel  Moscherosch.  (Deutschland  6  (1905),  S.  594 
—599). 

Vgl.  Nr.    170,  385. 
2$q\Murner.    s.:  Nr.  356,  394,  406,  409,  429. 

240.  Mus cuius.    Roth,  J.     Zur  Geschichte  des  Reichstages  zu 

Regensburg  im  Jahre  1541.  Die  Korrespondenz  der 
Augsburger  Gesandten  Wolfgang  Rehlinger,  Simprecht 
Hoser  und  Dr.  Konrad  Hel  mit  dem  Rate,  den  Ge- 
heimen  und  dem  Biirgermeister  Georg  Herwart  nebst 
Briefen  von  Dr.  Gereon  Sailer  und  Wolfgang  Musculus 
an  den  letzteren.  [Betr.  auch  die  Verhandlungen  mit 
Strassburg].  (Archiv  fur  Reformationsgeschichte  2 
(1905),  S.   250-  307). 

241.  Oberlin.      Pari  sot,    Edmond.      Un    educateur    mystique. 

Jean-Frederic    Oberlin,     1740 — 1826.       Paris,     Paulin 

i905.     323  S. 

Rec:    RA  4c   ser.   6    (1905),    S.  444 — 445.  —  RCr 
N.S.  60  (1905),  S.  410  —  412  (R.[euss]). 

242.  Odtlia.      Knorr,    Josefine    Freiin    v.      Die  heilige    Odilia. 

Nach  einer  altdeutschen  Legende.  [Mit  historischeD 
Anmerkungen],  Zweite  Auflage.  Wien,  Kirsch  1905. 
214  S. 

243.  Olinger.      Scheel,    Willy.      Die    deutschen    Grammatiker 

des  16.  Jahrhunderts  und  ihr  Verhaltnis  zum  deutschen 
Unterricht.  [Betr.  Olinger].  (Mitteilungen  der  Gesell- 
schaft  f.  deutsche  Erziehungs-  u.  Schulgeschichte  15 
(1905),  S.  87—99). 

244.  Oifrid.    Pfeiffer,  C.    Otfrid  der  Dichter  der  Evangelien- 

harmonie  im  Gewande  seiner  Zeit.  Eine  literar-  und 
kulturhistorische  Studie.  Gottingen,  Vandenhoeck  & 
Ruprecht    1905.      134  S. 

Rec:  LZB1  56  (1905),  S.   1751  — 1752. 

Vgl.  Nr.  412  f.f  425. 
244*.  i^Fr/,  Johanna  u.  Mar  gar  etc  von.    s.:  Nr.  471. 

245.  Pfitzner.     Pagel.     Pfitzner,    Wilhelm,    Extraordinarius    der 

Anatomie  in  Strassburg  i.  E.     (BJbDN  8   (1905),  S.  82 

-83). 

246.  Piton.     Sch.,    O.     Missionar    Charles    Piton  f.      (EEvSBl 

42  (1905),  s.  331—332). 

24b*.Pruss.    s.:  Nr.   394. 

247.  IZczss.    [Raess,  Ch.].     Mgr.  Andre  Raess,  ev^que  de  Stras- 

bourg (1794 — 1887).     Esquisse    biographique  (Suite  et 


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Elsassische  Geschichtsliteratur  des  Jahres   1905.  567 

fin).     (RCA  N.S.  24  (1905),  S.  26—33).     [Vgl.  Bibl.  f. 

1903,  Nr.  338;  f.  1904,  Nr.  289].  [Erschien  auch  als 
Sonderdruck:    Rixheim,   Sutter  &  Cie.   1905.     179  S.]. 

248.  Rapp.     M.    le    vicaire    general    Rapp.      Extraits    de    son 

journal  depuis  son  expulsion,  le  17  mars  1873  (Suite). 
(RCA  N.S.  24  (1905),  S.  16—25,  S.  83-92,  S.  195 
— 204,  S.  258 — 266,  S.  445— 453,  S.  661 — 669, 
S.  863  —  870,  S.  924—936).  [Vgl.  Bibl.  f.  1904, 
Nr.  290J. 

249.  Ratisbonne.     Ratisbonne,    Theodor.     Antworten  auf  die 

Fragen    eines    Israeliten    unserer  Zeit  .  .  .    Autorisierte 

Obersetzung    von  Franz    Endler.  2.  Autiage.     Regens- 

bnrg,  Verlagsanstalt  vorm.  Manz  1905.     82  S. 

250.  Redslob.     H.[ac ken schmidt],   K.  Julius    August    Reds- 

lob  f.     (EEvSBl  42   (1905),  S.  315—316]. 

251.  Reinhard.     Bossert,    G.     Hedios    Nachfolger    als    Dom- 

prediger  in  Strassburg.  [M.  Reinhard].  (ZGORh  N.F. 
20  (1905),  S.  316). 

252.  Reuss.      Kautzsch,    E.      Eduard    Reuss    und    Heinrich 

Graf  in  ihren  Briefen.     (AZgB  1905,  Nr.   7). 

253.  —  Lobstein,  P.     Reuss,  Eduard,  gest.   1891.  (REPrThK 

16  (1905),  S.  691—696). 
♦254. —  Reuss',  Eduard,   Briefwechsel  mit  seinem  Schuler  und 
Freunde    Karl  Heinrich  Graf  .  .  .   1904.     [Vgl.    Bibl.    f. 

1904,  Nr.   296]. 

Rec:  LZB1  56  (1905),  S.  37^-377  (ft).  —  RCr 
N.S.  59  (1905),  S.  277  (Th.  Sch.[oell]).  —  Schwei- 
zerische  theol.  Zeitschr.  22  (1905),  S.  114 — 116  (Karl 
Marti).  —  ThLBl  26  (1905),  S.  389—390  (G.  Hol- 
scherj.  —  ThLZg  30  (1905),  S.  383—385  (W.  Nowack). 

—  ZGORh  N.F.   20  (1905),  S.    174  (H.  Kaiser). 

255.  —  Vernes,     Maurice.       L'oeuvre     ex6getique    d'Edouard 

Reuss  et  d'Ernest  Renan.  (Revue  Internationale  de 
Tenseignement  49  (1905),  S.  402 — 416). 

256.  Rhenanus.    Teichmann,  W.    Die  kirchliche  Haltung  des 

Beatus  Rhenanus.  Eine  kirchengeschichtliche  Studie. 
(Zeitschr.    f.    Kirchengesch     26    (1905),   S.  363 — 381). 

257.  Ridinger.    Schmitt,  Franz  Jakob.     Das  Kurfurstenschloss 

St.  Johannesburg  der  Mainzer  Metropoliten  und  Deut- 
schen  Reichs  Erzkanzler  zu  Aschaffenburg  am  Main. 
[Betr.  Ridinger].     (Das   Bayerland    16    (1905),    S.    316 

—  3«7>  S.  330— 331,  S.  344—346,  S.-354-357). 

258.  —  Schulze-Kolbitz,    Otto.     Das    Schloss   zu    Aschaffen- 

burg. Mit  29  Tafeln.  [Betr.  Ridinger].  (Studien  zur 
deutschen  Kunstgeschichte  65).  Strassburg,  Heitz  & 
Mundel   1905.     XVI,    148  S. 

2$8*.Rtngmann.    s.:  Nr.  436. 

2  5%h.Rilltng.    s.:  Nr.   171. 


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668  Kaiser. 

259.  Rohan.     Ehrhard,    L.      Correspondance    entire    le    due 

d'Aiguillon  et  le  prince-coadjuteur  Louis  de  Rohan 
(Suite).  (RA  4«  ser.  6  (1905),  S.  286 — 312,  S.  513 
— 5*9).  [vgl.  Bibl.  f.  1903,  Nr.  346;  f.  1904, 
Nr.  298]. 

260.  —  Hayn,   Hugo.      Vier   neue    Curiositaten-Bibliographien. 

Bayerischer  Hiesel.  Amazonen-Litteratur.  Halsband- 
prozess  und  Cagliostro.  Bibliotheca  selecta  erotico- 
curiosa  Dresdensis.  Samtlich  zum  ersten  Male  uber- 
sichtlich  zusammengestellt.  Jena,  Schmidt  1905.  88  S. 
♦261.  Mere  Rosen.  Ingold,  A.  M.  P.  La  Mere  de  Rosen 
visitandine  ...   1904.     [Vgl.  Bibl.  f.   1903,    Nr.  351;  f. 

1904,  Nr.  299]. 

Rec:    Revue  b6n6dictine  22   (1905),   S.  479  (D.  U. 
B.[erliere]). 

262.  Rosen,  Reinhold  v.     Ingold,    A.    M.    P.     Turenne    et   le 

lieutenant-general  Reinhold  de  Rosen.  (RA  4©  ser.  6 
(1905),  S.  69 — 85,  S.  142 — 151).  [Erschien  vermehrt 
auch  als  funfter  Band  der  Bibliotheque  de  la  »Revue 
d'Alsace«.     Colmar,  Huffel   1905.     39  S.]. 

263.  Rouge t  de  Lisle.    Blum  stein,  F.    Rouget  de  Lisle  intime 

d'apres  des  documents  in6dits.  (Bulletin  mensuel  de 
la  Societe  des  sciences,  agriculture  et  arts  de  la  Basse- 
Alsace  39  (1905),  S.  45—57)- 

264.  Riihl.      Maurer,    Alfred.      Run),    ein    Elsasser    aus    der 

Revolutionszeit.    [Strassburger]  Inaugural-Dissertation  . . . 

1905.  IV,  143  S.  [Erschien  vollig  unverandert:  Strass- 
burg,  Heitz  &  Mtindel   1905]. 

Rec:    RCr  N.S.  60  (1905),  S.   107— 112  (R.[euss]). 

—  ZGORh  N.F.  20  (1905),  S.  694—695  (Th.  Ludwig). 

1265.  Rumpler.     Hal  I  ays,    A.     La    vie   et    les    aventures    d'un 

chanoine  alsacien.    (Journal  des  debats  1905,  mars  10). 

266.  Seheffer-Boichorst.      Scheffer-Boichorst,     Paul.        Ge- 

sammelte  Schriften.  Zweiter  Band.  Ausgewahlte  Auf- 
satze  und  Besprechungen.  Mit  einem  Verzeichnis  der 
Verdffentlichungen  des  Verfassers  und  einer  Obersicht 
von  Regestenbeitragen.  [Enth.  S.  225 — 247:  Der 
kaiserliche  Notar  und  der  Strassburger  Vitztum  Burchard, 
ihre  wirklichen  und  angeblichen  Schriften].  (Historische 
Studien.  Heft  XLIII).  Berlin,  Ebering  1905.  VIII, 
439  S. 

Rec:    [I    u.   II]    DLZg    26    (1905),    S.    2525—2528 
(Brandi). 
266*.  Scheppler.    s.:  Nr.    170. 

267.  Scherer.    Briefe  deutscher  Philologen  an  Karl  Weinhold. 

[Mit  Briefen  von  W.  Scherer].  (Mittheilungen  aus  dem 
Litteraturarchive  in  Berlin  3  (1901  — 1905),  S.  57 — 105). 


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Els&ssische  Geschichtsliteratur  des  Jahres   1905.  669 

268.  Scherer.      Historiker-Briefe    aus    Wattenbachs,    Wein- 

holds  und  Diimmlers  Nachlass.  [S.  214 — 215  Brief  von 
W.  Scherer],  (Mittheilungen  aus  dem  Litteraturarchive 
in  Berlin  3  (1901  — 1905),  S.    107 — 236). 

269.  Scheurer-Restner.    Scheurer-Kestner,  A.    Souvenirs   de 

jeunesse.     (La  Revue    54    (1905),    S.  31 — 50,    S.    205 

—  223,  S.  324—341,    S.  454—47'J    55  (1905)*  S.  69 

—  83,  S.  208 — 222).  [Erschien  auch  als  Sonderdruck: 
Avec  un  portrait.    Paris,  Fasquelle   1905.    IV,    340  S.]. 

270.  Schneeberger ;  M.-R.,  M.     Familienbriefe  aus  dem  18.  Jahr- 

hundert.  [Betr.  Hans  Jakob  von  Schneeberger,  1778 
Grenadierhauptmann  zu  Strassburg].  (Zurcher  Taschen- 
buch  auf  das  Jahr  1905  N.F.  28  (1905),  S.  141  — 153). 
♦271.  Schneegans.  Schneegans,  August.  1835 — 1898.  Me- 
moiren  .  .  .  Aus  dem  Nachlasse  herausgegeben  von 
Heinrich  Schneegans  .  .  .  1904.  [Vgl.  Bibl.  f.  1904, 
Nr.  308]. 

Rec  :  HZ  N.F.  59  (1905),  S.  100— 101  (Fr.  M.[ei- 
necke]). 

Vgl.  Nr.  66. 

272.  Schcepflin.     Schwartz,  Jules.     Schoepflin    et   les    archives 

du  Ministere    des    affaires    6trangeres.      (RA  4e  se>.  6 
(1905),  S.  268—270). 
2j2u.Sckott.    s.:  Nr.  394. 

273.  Schuch.      E.[rnst],    Aug.      Der    Martyrer    von    St.    Pilt. 

[Wolfgang  Schuch],    (EvPrKb  34  (1905),  S.  237— 239). 
27 3*.  Schiirer,  Lazarus  u.  Matthias,    s.:  Nr.  394. 
2j$h.Sckwan.    s.:  Nr.  394. 
2"]$c.Sc/iweighauser.    s.:  Nr.  390. 
♦274.  Schwendi.      Eiermann,    Adolf.      Lazarus    von    Schwendi, 

Freiherr    von  Hohenlandsberg  .  .  .   1904.     [Vgl.  Bibl.  f. 

1904,  Nr.  315]. 
Rec:  DLZg  26  (1905),  S.  868—869  (E.  Martin).  — 

ZGORh  N.F.  20    (1905),   S.  690—693  (Gustav  Wolf). 
27$\Schwenkfeld.    s.:  Nr.  321. 
2j4h.Setzer.    s.:  Nr.  394. 
2-j4c.Seuse.    s.:  Nr.  329. 
27 4 d.  Simon,    s.:  Nr.  390. 
274c.  Sleidan.    s. :  Nr.    134. 

275.  Sommervogel.     Lauchert,  F.    Sommervogel,*  Carlos,  S.  J., 

Bibliograph.     (BJbDN  7   (1905),  S.   290 — 291). 

276.  Specklin.    Winckelmann,  Otto.    Zur  Lebens-  und  Fami- 

liengeschichte  Daniel  Specklins.  (ZGORh  N.F.  20 
(1905),  S.  605-620). 

277.  Spener.     Adam,    J.      Philipp    Jakob    Spener.      Zur    200- 

jahrigen  Wiederkehr  seines  Todestages.  (EvPrKb  34 
fi9<>5).  S.  34  —  36) 


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670  Kaiser. 

278.  Spener.      Bayer,    Ottilie.      Philipp    Jakob    Spener.      Der 

Lebens-Reformator     der     evangelischen     Kirche.      Ein 

Lebensbild.     Berlin,    Deutsche    ev.  Buch-   und   Traktat- 

Gesellschaft  [1905].     90  S. 
1279.  —  Bruhn,  E.     Zum  zweihundertjahrigen  Todestage  Ph.  A. 

Speners.     (G)auben  und  Wissen   1905,  S.  57—61). 
280.  —  Bunke,  [Ernst].    Spener,  ein  Nachfolger  Luthers.    (Die 

Reformation  4  (1905),  S.  82 — 84). 
281. —  G.,  R.     Zum  Todestag  Philipp  Jakob  Speners.     5.  Fe- 

bruar    1705.     (EvLFr    35    (1905),    S.    50~55»    S.    62 

-67). 

282.  —  Gedenkblatt  zur  200jahrigen  Wiederkehr  des  Todes- 

tages  von  Philipp  Jakob  Spener,  geb.  in  Rappoltsweiler 
den  13.  Januar  1635,  £est-  m  Berlin  den  5.  Februar 
1705.  [Enth.  u.  a.  Grilnberg,  Paul:  Was  hat  die 
evang.   Christenheit  an  Phil.  Jak.  Spener?].    (EEvSBl  42 

O905).  s.  33-40). 

283.  —  Grunberg,    Paul.     Philipp    Jakob    Spener.     2.    Band: 

Spener  als  praktischer  Theologe  und  kirchlicher 
Reformer.  Zur  200jahrigen  Wiederkehr  des  Todes- 
tages  von  Philipp  Jakob  Spener  (gest.  den  5.  Februar 
!7°5)-  Gottingen,  Vandenhoeck  &  Ruprecht  1905. 
VI,  250  S. 

Rec:  DLZg  26  (1905),  S.  459—460  (Georg  Loesche). 

—  LZBl  56  (1905),  S.   1082— 1083  (jig). 

284. Spener  als  Lutheraner.     (Allgem.   evangelisch-luthe- 

rische  Kirchenzeitung  38  (1905),  S.   114 — 119,  S.  135 

—  137,  S.    164—168,  S.   183—188). 

285. Spener- Gedenkbuch,    zur    200jahrigen    Wiederkehr 

des  Todestages  von  Philipp  Jakob  Spener  (gestorben 
den  5.  II.  1705)  der  evangelischen  Christenheit  dar- 
geboten.  Gottingen,  Vandenhoeck  &  Ruprecht  1905. 
46  S. 

286. Spener  und  der  evangelische  Gottesdienst.    (Monat- 

schrift  f.  Gottesdienst  u.  kirchl.  Kunst  10  (1905),  S.  35 

-39). 

287. — Guerrier,    R.     Spener    und    seine    kirchliche    Heimat 

(Der  alte  Glaube  6  (1904/05),  Nr.   18  u.   19). 
f288.  —  Hardeland,  O.    Spener,  ein  rechter  Pastor.  (Mancher- 

lei    Gaben    und    ein    Geist    44    (1905),    S.    441 — 446, 

S.  521—526,  S.  585— 59°)- 
289. —  Hermens.     Zum    Andenken    Speners.      (t    5.    Februar 

1705.     (Die  Wartburg  4  (1905),  S.  41—43). 
290.  —  H.forning],  W.     Zur  Spener-Feier.     (Theolog.  Blatter 

z.  Beleuchtung    der  Gegenwart  N.F.    12    (1905),   S.   2 1 

—35). 
f29i.  —  Kulz.      Ph.     J.    Spener.      (Wissenschaftl.    Beilage    zur 
Leipziger  Zeitung   1905,  Nr.   15). 


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Els&ssische  Geschichtsliteratur  dcs  Jahres  1905.  571 

292.  Spener.    Lehmann.    Religionspsychologische  Methode  und 

das  Andenken  Philipp  Jakob  Speners,  gest.  5.  Februar 
1705  (geb.  13.  Januar  1635).  (Wartburgstimmen  22 
(1904  05),  S.  610-  614). 

293.  —  Lobstein,    P.     Zur    Feier    des    200jahrigen    Todestags 

von  Philipp  Jacob  Spener.     (Zeitschrift  f.  Theologie  u. 

Kirche    15  (1905).  S.    147-156). 
f294.  —  Nestle,  W.    Spener  und  der  Pietismus.    (Protestanten- 

blatt  38  (1905),  Nr.  6). 
1295.  —  Schreck,    E.      Spener    und    seine    padagogische    Be- 

deutung.     (Haus  und  Schule    1905,  S.  35  —  37). 

296.  —  Stern,  Eug.     Tage  der  Erinnerung   an  Ph.  J.  Spener. 

(EEvSBl  42  (1905),  S.  3-5). 

297.  —  Todt,    M.     Philipp    Jakob    Spener.      Ein    Gedenkblatt 

zu  seinem    200jahrigen  Todestage.     Hamburg,   Agentur 
des  Rauhen   Hauses  [1905].      16  S. 
298. —  Wolf.  R.     Spener    und  Luther.     (Der    alte    Glaube    6 
(1904/05),  Nr.    18). 
1299.  —  Wurster,    P.       Spener    und    die    Kirche     von    heute. 
(Monatsschrift  fur  Pastoraltheologie  1    (1905),  Nr.  5). 

300.  —  Ztige    aus    dem   Leben  Speners    und    sein    gottseliges 

Sterben.     (EEvSBl  42  (1905),  S.  48  —  49). 
Vgl.  Nr.  471. 

301.  Spitz,    f  Pfarrer  Alois  Spitz    1837  — 1905.    (Der  Elsassische 

Volksbote    1905,  Nr.  58). 
$01*.  Stede/.    s.:  Nr.    144. 
♦♦302.   Steinbach,   Erwin    von.     Savj -Lopez,  Maria.     II  maestro 
Erwin.     (Rivista  d'ltalia  7*  ( 1904),  S.  484 — 492). 

303.  Stimmer,    Abel,      Obser,    K.       Abel    Stimmer.      (ZGORh 

N.F.   20  (1905),  S.  680—681). 
303*.  Stimmer,   Tobias,    s.:  Nr.  366,   391. 
$o$h.  Strassburg,   Gottfried  von.    s.-    Nr.  410,  412  f.,  415,  422. 

304.  Strassburg,    Ulrich    von.      Grabmann,    Martin.      Studien 

uber  Ulrich  von  Strassburg.  Bilder  wissenschaftlichen 
Lebens  und  Strebens  aus  der  Schule  Alberts  des 
Grossen.  (Zeitschrift  fur  katholische  Theologie  29 
(1905),  S.  82  —  107,  S.  3I5— 33°.  S.  482—499,  S.  607 
—630). 

Vgl.  Nr.  334. 
lo^.Sturtzel.    s.:  Nr.   38. 

305.  Sturm,  Jakob.    Be  mays,  J.    Jakob  Sturm  als  Geistlicher. 

(ZGORh  N.F.  20  (1905),  S.  348— 358). 
Vgl.  Nr.    134,    170. 
305  a.  Sturm,  Johann.    s. :  Nr.    134. 
t3o6.   Tauler.      History    and    life    of    the    Rev.    Doctor    John 
Tauler  of  Strassborg;    with    25    of   his    sermons    (temp. 
1340).      Transl.    from    German;    additional    notices    of 


Zeittchr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  4. 


44 


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672  Kaiser. 

Tauler's  Life  and  Times,  by  Susanna  Winkworth;  pref. 
by  Charles  Kingsley.  New  edition.  London,  Allenson 
1905.     426  S. 

Vgl.  Nr.    170,  329,  337. 

307.  Thomann.     Esc  her,  Conrad.     Heinrich  Thomann,  Land- 

vogt  und  Seckelmeister  (1520 — 1592).  (Neujahrsblatt, 
herausgegeben  von  der  Stadtbibliothek  Zurich  auf  das 
Jahr  1905).  [1587  Stadthauptmann  zu  Miilhausen], 
[Zurich],  Fasi  &  Beer  [1905].     40  S. 

308.  Tiirckheim.    Heuer,  O.    Lilis  Bild.    (Jahrbuch  des  Freien 

deutschen  Hochstifts   1905,  S.   267  —  274). 
Vgl.  Nr.  419. 

309.  Waller,  Frey,  St.     Ignatius  Waller,  Ehrendomherr,  fruher 

Professor  am  Priester-Seminar  in  Strassburg.  28.  Mai 
1905.  Trauerrede  gehalten  in  der  Pfarrkirche  von 
Schweighausen  (Sennheim)  .  .  .  Rixheim,  Sutter  u.  Comp. 

1905.     12  s. 

310.  Walther-Meunier \      Zuber,    Ernest.      Notice    n£crologique 

sur  M.  H.  Walther-Meunier.    (BSIM  75  (1905),  S.  321 
-  326). 
310*.  Walzenmuller.    s.:  Nr.  393,  414. 
3iob.  Wickram.    3.:  Nr.  434  f. 
♦311.   Wimpfeling.    K  n  e  p  p  e  r ,  Joseph.    Jakob  Wimpfeling  (1450 

—  1528)  ...  1902.  [Vgl.  Bibl.  f.  1902,  Nr.  361;  f. 
1903,  Nr.  383;  f.    1904,  Nr.  331]. 

Rec:    ALB1    14  (1905),    S.  651   (P.  M.  Baumgarten). 

—  HVj  8  (1905),  S.  294-  295  (Viktor  Ernst). 

t3i2.    Wislicenus.    Becker,  E.    Walter  F.  Wislicenus  f.    (Astro- 
nomische  Nachrichten    169  (1905),  Nr.  4051). 
313. —  Gedachtnisreden,    gehalten    bei    der  Trauerfeier  fur 
Prof.  Walter  Wislicenus    am  6.  Oktober   1905.     Strass- 
burg, Heitz  &  Mundel    1905.      12   S. 

314.  Witlenbach.     Be  em  el  mans,  Wilhelm.     Der  Hexenprozess 

gegen     die     Grossmutter     des    Dichters    Jakob     Balde. 

(ZGORh  N.F.   20  (1905),  S.  359—388). 
3 14*.  Zabern,  Konrad  von.    s.:  Nr.  428. 
$\$h.Zancht\    s.:  Nr.   ^22. 
$i4c.Zet/er.    s.:  Nr.    178. 

315.  Zetzner.     Reuss,    Rod.      Idylle    norv6gienne    d'un    jeune 

negotiant  strasbourgeois:  Episode  des  Souvenirs  in£dits 
de  Jean-Everard-Zetzner  (fin).  (RA  4e  ser.  6  (1905), 
S.  47-68).  [Vgl.  Bibl.  f.  1901,  Nr.  335].  [Die  Ge- 
samtarbeit  erschien  auch  als  Sonderdruck:  Strasbourg, 
Noiriel    1905.     65  S.]. 

Rec:  AEN   1    (1905),  S.  260— 261  (C.  P.[fister]).   — 
RCr  N.S.  60  (1905),  S.   267  —  269  (A.  C.[huquet]). 

316. Londres   et  TAngleterre    en   1700,    decrites    par    un 

conimis-ndgociant  strasbourgeois.   (Extraits  des  M6moires 


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Els&ssische  Geschichtsliteratur  des  Jahres   1905.  673 

inedits  de  Jean-Everard-Zetzner).  (RA  4^  ser.  6  (1905), 
S.  561—591). 

317.  Zschorn.    Teichmann,  Wilhelm.    Johannes  Zschorn  von 

Westhofen.  Ein  Beitrag  zur  elsassischen  Literatur- 
geschichte  des  sechzehnten  Jahrhunderts.  (JbGEL  21 
(1905),  S.  161 — 238).  [Erschien  auch  als  Strassburger 
Inauguraldissertation.     78  S.]. 

318.  Zumsteg.    Gassier,  Jos.     Jakob  Zumsteg,  ein  verschollener 

Rosheimer  Werkmeister.    (Der  Elsasser  1905,  Nr.  420). 


IX.  Kirchengeschichte. 

319.  Anrich,  Gustav.    Die  Strassburger  Reformation  nach  ihrer 

religiosen  Eigenart  und  ihrer  Bedeutung  fur  den  Ge- 
samtprotestantismus.  (Christliche  Welt  19  (1905),  S..583 
—  587,  S.  602—606,  S.  630-634). 

320.  Boegner,    Marc.     Les    cat^chismes    de    Calvin.     £tude 

d'histoire  et  de  cat6chetique.  These  .  .  .  [Betr.  Calvins 
katechetischen  Unterricht  zu  Strassburg].  Pamiers  1905. 
100  S. 

321.  Bossert,  Gustav.  Beitrage  zur  badisch-pfalzischen  Refor- 

mationsgeschichte.  (Schluss).  [Betr.  mehrfach  auch  die 
elsassischen  Refonnatoren,  u.  a.  Bucer,  Hedio,  Schwenk- 
feld].  (ZGORh  N.F.  20  (1905),  S.  41-89).  [Vgl. 
Bibl.  f.  1902,  Nr.  364;  f.  1903,  Nr.  365;  f.  1904, 
Nr.  343]. 

322.  Bullingers  Korrespondenz  mit  den  Graubiindnern.  II.Teil. 

April  1557  —  August  1566.  Herausgegeben  von  Traugott 
Schiess.  [Betr.  wiederholt  Zanchi  sowie  Johannes 
Fabricius  Montanus  und  seine  Beziehungen  zu  Leo 
Jud,  Bucer,  Capito  und  anderen  elsassischen  Refor- 
matoren],  (Quellen  zur  Schweizer  Geschichte  24).  Basel, 
Basler  Buch- u.  Antiquariatshandlung  1905.  LXXIV,74oS. 

323.  Chevre.     Les  suffragants  de  Bale  au  XVIe  siecle    (Fin). 

(RA  4e  ser.  6  (1905),  S.  132—137)  [Vgl.  Bibl.  f.  1904, 
Nr.  346]. 

324.  —  Les  suffragants  de  Bale  au  XVIIe  siecle  (RA  4©  se>.  6 

(1905),  S.  138-141,  S.  401—427,  S.  497—512, 
S.  612—628). 

325.  Dartein,  G.  de.  L'evangeliaire  d'Erkanbold.  (RA  4c  ser.  6 

O905),  s.  530-537). 

326.  Geiler,    Johannes.      Der    Passion    oder    dz    lyden    Jesu 

Christi  unsers  herren  |  noch  dem  text  der  fyer  Euan- 
gelisten  |  wie  jn  dan  der  hochgelehrt  Doctor  Johanes 
Geyler  von  Keyfiersberg  |  zu  Strafiburg  jarlich  geprediget 
hat.  Nachbildung  des  dritten  »Passion«  genannten  Teiles 
der  Geylerschen  Postille,  erschienen    1522  zu  Strafiburg 

44* 


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674  Kaiser. 

bei  Johannes  Sohott.  Mit  Geilers  Portrat,  einer  Titel- 
bordiire  und  den  20  blattgrofien  Passionsdarstellungen 
von  Johannes  Wachtlin.  Mit  einer  Einleitung  in  Geilers 
Leben  und  Schriften  von  Richard  Zoozmann.  (Lieb- 
haber-Bibliothek  alter  und  seltener  Drucke  in  Fak- 
simile-Nachbildung.  Erster  Band).  Berlin,  Eisner  1905. 
Nicht  paginiert. 

327.  Gfrorer,  Eduard.    Strassburger  Kapitelstreit  und  bischof- 

licher  Krieg  im  Spiegel  der  elsassischen  Flugschriften- 
Literatur  (1569 — 16 18).  [Strassburger]  Inaugural-Disser- 
tation .  .  .   1905.     58  S. 

328.  Grauert,  Hermann.    P.  Heinrich  Denifle  O.Pr.  Ein  Wort 

zum  Gedachtnis  und  zum  Frieden.  [Berichtet  S.  969 
— 972  uber  den  Stand  der  Gottesfreundfrage].  (HJb  26 
(1905),  S.  959— ioi8). 

329.  Kiefer,    O.     Die   germanische    Mystik   im    14.    und    15. 

Jahrhundert.  [Betr.  Meister  Eckart,  Souse,  Taulerj. 
(Wartburgstimmen  2*  (1904  05),  S.  387 — 395). 

330.  Kreuzpredigt  eines  elsassischen  Abts  [Martin  von  Paris], 

(ELSchBl  35  (1905),  S.  286—288). 

331.  Landmann,  Florenz.  Das  Schulwesen  des  Bistums  Strass- 

burg  zur  Sicherung  des  Nachwuchses  fur  die  theologi- 
schen  Studien  von  1802 — 1904.  Eine  geschichtliche 
Obersicht  mit  Urkunden  und  Tabellen-.  Erster  Abschnitt. 
(Beilage  zum  Jahresbericht  des  Bischoflichen  Gymnasiums 
in  Zillisheira  1904 — 1905).  Strassburg,  Buchdruckerei 
des  »Elsasser«   1905.     95  -+-  13*  S. 

332.  L£vy,   Jos.     La  demolition  des  croix  dans  le  canton  de 

Neuf-Brisach  pendant  la  grande  revolution  (1 793—  1 796). 
(RCA  N.S.  24  (1905),  S.  325 — 333).  [Erschien  auch 
als  Sonderdruck:  Rixheim,  Sutter   1905.      11   S. 

333.  —  La  suppression    des   processions   dans   la  Haute-Alsace 

pendant  la  grande  revolution  (1791  — 1799).  (RCA 
N.S.  24  (1905),  S.  579-587,  S.  670— -678).  [Erschien 
auch  als  Sonderdruck:    Rixheim,  Sutter   1905.      19  S.]. 

334.  Postina,  A.  Codex  Lovaniensis  des  Theologie-Kompen- 

diums  Ulrichs  von  Strassburg.  (Romische  Quartalschrift 
19  (1905),  S.  88-89). 

335.  Rein  fried,  K.     Die  ehemaligen  Burgkaplaneien  auf  Alt- 

und  Neuwindeck  in  der  Ortenau.  [Betr.  das  Bistum 
Strassburg],  (Freiburger  Diozesan-Archiv  N.F.  6  (1905), 
S.  125—139). 

336.  Rieder,    Karl.     Der  Gottesfreund    vom    Oberlahd.     Eine 

Erfindung  des  Strassburger  Johanniterbruders  Nikolaus 
von  Lowen.  Mit  12  Schrifttafeln  in  Lichtdruck.  Inns- 
bruck, Wagner   1905.     XXIII,  2694-268*  S. 

Rec.:    Literar.  Handweiser  43    (1905),   S.  857 — 864 
(Johannes    Linneborn).    —    Literar.    Rundschau    f.    d. 


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Elsassische  Geschichtsliteratur  des  Jahrcs  1905.  675 

kathol.  Deutschland  31  (1905),  S.  167-172  (Anton 
E.  Schonbach).  —  Zeitschr.  f.  Kirchengesch.  26  (1905), 
S.  274 — 275  (O.  Clemen). 

337.  Spitta,    Friedrich.      Taulers  Adventslied.      (Monatschrift 

f.  Gottesdienst  und  kirchl.  Kunst  10  (1905),  S.  301 
—  3°9»  S.  329—331.  S.  362—364). 

338.  Stern,  Eugen.  Zur  Geschichte  der  evang.-kirchl.  Missions- 

gesellschaft  im  Elsass.  Ein  Beitrag  zur  evangelischen 
Kirchengeschichte  Strassburgs  im  XIX.  Jahrhundert. 
Strassburg  i.  Els.,  Buchhandlung  der  Evangelischen 
Gesellschaft  [1905].     56  S. 

339.  Stieber,    M.     Ein  Toleranzantrag.     [Betr.    die    Katholi- 

sierangsversuche  nach  der  franzosischen  Besitznahme 
des  Elsass],  (Monats-Korrespondenz  fur  die  Mitglieder 
des  Evangelischen  Bundes   19  (1905),  S.    176). 

340.  —  Geschichte  des  elsassischen  Protestantismus.  1 5 1 7  —  1 870. 

(Die  Wartburg  4  (1905),  S.  6  -  7). 

341.  Ubald  d*  A 1  en  con,    P.     Les  franciscains  d' Alsace   pen- 

dant la  revolution  (Suite  et  fin).  (RCA  N.  S.  24  (1905), 
S.  61-72,  S.  131  — 142,  S.  163—  17Q).  [Vgl.  Bibl. 
f.  1904,  Nr.  380].  [Erschien  auch  als  Sonderdruck 
unter  dem  Titel:  Essai  sur  les  franciscains  d'Alsace 
pendant  la  revolution  d'apres  les  travaux  du  P.  Apolli- 
naire  de  Valence.  Rixheim,  Sutter  &  Cie  1905.    1 10  S.]. 

342.  V.     Die    Wittenberger    Concordie    vom    23.    Mai    1536. 

[Betr.  die  Strassburger  Reformatoren].  (Theolog.  Blatter 
z.  Beleuchtung  der  Gegenwart  N.F.  12  (1905),  S.  62 
—67,  S.   178  —  186). 

343.  Waldenfels,    Wilhelm  Frhr.  v.     Diplomatische  Sendung 

des  Markgrafl.  Brandenb.  Geh.  Rates  Christoph  von 
Waldenfels  zu  Heinrich  IV.,  Kdnig  von  Frankreich. 
[Betr.  den  Strassburger  Bistumsstreit].  (Archiv  f.  Ge- 
schichte u.  Altertumskunde  von  Oberfranken  22  (1905), 
S.  66  -  90). 

Vgl.  Nr.  18,  51,  58,  77  f„  83,  86,  94  f.,  97  ff.,  104  f., 
107  f.,  no,  124  f.,  138,  140  f.,  149,  159  f.,  168  f„ 
247  ff.,  256,  261,   273,  277  ff.,  304  ff. 


X.  Kunstgeschichte  und  Archaologie. 

344.  Adam,    A.     Noch    einmal    die   Holzschnittmadonna    aus 

Monsweiler.     (KEL  5  (1904/05),  S.    137  — 140). 

345.  Bauragarten,    Fritz.     Die     neue    Grunewald-Biographie. 

(Zeitschrift   fiir   bildende  Kunst  N.F.   16  (1904/05),    S. 
307-308). 

346.  —  Matthias  Griinewald    als  Meister   der   Isenheimer   Altar- 

gemalde  und  in  seiner  Vorbildlichkeit  fur  Arnold  Bocklin. 


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6y6 


Kaiser. 


Nachtrag.  (KEL  5  (190405),  S.  151  —  «57).  [Vg1- 
Bibl.  f.  1904,  Nr.  388]. 
347.  v.  Behr.  Beilaufiges  und  Nachklange  vom  sechsten  Denk- 
maltage.  [Bericht  iiber  die  Strassburger  Ausstellung 
der  Denkmalpflege  im  Elsass  und  die  Wiederherstellung 
der  Jung  St.  Peterkirche  zu  Strassburg].  (Centralblatt 
der  Bauverwaltung  25  (1905),  S.  552— 554). 
♦348.  Bock,  Franz.  Die  Werke  des  Mathias  Grunewald  .  .  . 
1904.     [Vgl.  Bibl.  f.  1904,   Nr.  392]. 

Rec:    AEN    1    (1905),    S.  421—423    (Chr.  Pfister). 
—  LZB1  56  (1905),  S.  77—78.  —  Vgl.  Nr.  345. 

349.  Bredt,  F.  W.     Denkmalschutz  im  Wege  der  Enteignung. 

Ein  Beitrag  zur  Denkmalpflege  unter  besonderer  Beruck- 
sichtigung  des  Reichslandes.  Strassburg,  Heitz  and 
Mundel   1905.      16  S. 

350.  Burckhardt-Werthemann,  Daniel.     Drei  wiedergefun- 

dene  Werke  aus  Holbeins  fruherer  Baslerzeit.  [Betr. 
die  elsassische  Kunstgeschichte,  IWurbach,  Isenheim]. 
(Basler  Zeitschr.  fur  Geschichte  und  Altertumskunde  4 
(1905),  S.    18-37). 

351.  Dons    et    Acquisitions.     Annee    1904.     (BMHM    28.     — 

1904  (1905),  S.    139—164). 
♦352.  Ebhardt,     Bodo.     Die     Burgen    des    Elsass  .  .  .     1904. 
[Vgl.  Bibl.  f.    1904,  Nr.  397]. 

Rec:    ZGORh    N.F.    20    (1905),    S.  698—699    (E. 
P.[olaczek]). 

353.  Forrer,   Robert.     Die  Strassburger   historische  Schmuck- 

Ausstellung  von  1904  (Schluss).  (KEL  5  (1904/05), 
S.    117—  135).     [Vgl.  Bibl.  f.    1904,  Nr.  400]. 

354.  —  Geschichte  des  Gold-  und  Silberschmuckes  nach  Origi- 

nalen  der  Strassburger  historischen  Schmuck-Ausstellung 
von  1904.  Strassburg,  Beust  1905.  VIII,  55  S.  m. 
290  Abbildungen. 

355.  —  Les  etains  de  la  collection  Alfred  Ritleng  a  Strasbourg. 

Avec  une  introduction  historique  sur  Torfevrerie  d'etain. 
Catalogue  illustre  de  53  planches.  Strasbourg,  Edition 
de  la  Revue  alsacienne  illustree  1905.     XXV,   26  S. 

356.  Geny,    Jos.     Die   Federzeichnungen    Hans    Baldungs    zu 

Murners  Ubersetzung  der  Weltgeschichte  des  Sabellicus. 
(IER  7  (1905).  S.  58-64). 
t357»  Girodie,  A.  Exposition  de  la  Societe  pour  la  conser- 
vation des  monuments  historiques.  (Notes  d'art  et 
d'archeologie  1905,  decembre). 
358.  Hausmann,  S.  und  Polaczek,  E.  Denkmaler  der  Bau- 
kunst  im  Elsass  vom  Mittelalter  bis  zum  18.  Jahrhundert. 
100  Lichtdrucktafeln.  Monuments  d* Architecture  de 
P Alsace  depuis  le  moyen-age  jusqu'au  dix-huitieme 
siecle.    100  planches  en  phototypie.  Strassburg,  Heinrich 


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Elsassische  Geschichtsliteratur  des  Jahres  1905.  677 

[1905].  Lieferung  15 — 20;  je  5  Lichtdrucktafeln.  [Vgl. 
Bibl.  f.    1903,  Nr.  447;  f.    1904,  Nr.  406]. 

359.  Huysmans,  J.  K.     Trois    primitifs:     Les  Grunewald   du 

Mus£e  de  Colmar,  le  Maitre  de  Flemalle  et  la  Flo- 
rentine du  Musee  de  Francfort-sur-le  Mein.  Paris, 
Messein    1905.      107  S.  +  6  Taf. 

Rec:  La  chronique  des  arts  1905,  S.  62 — 63  (A.M.). 

360.  Laugel,    Anselme.     L/art    alsacien,    ses    origines    et   les 

conditions  de  son  developpement.  (BSIM  75  (1905), 
S.   222—248). 

361.  —  L'art    populaire    en    Alsace.     (IER    6    (1904),    S.    125 

-  127;  7  (1905),  S.  9—21,  S.  53 — 57-  S.  122—127). 
[Erschien  auch  als  Sonderdruck:  Strasbourg,  Edition 
de  la  Revue  alsacienne  illustree    1905.     56  S.]. 

362.  L.[eitschuh],  F.  Kunstpolitisches  aus  dem  Elsass.  [Auch 

historisch].     (KEL  6  (1905/06),  S   1— 16). 

363.  Luthmer,  [Hans].     Ein  Rundgang  durch  unsere  Burgen 

in  den  Vogesen  mit  Beriicksichtigung  der  Naturdenk- 
maler.  Gehalten  in  der  Ausstellung  der  Denkmalpflege 
zu  Strassburg  am  19.  Oktober  1905.  Sonderabdruck 
aus  Nr.  1134,  11 35  und  1139  der  »Strassburger  Post«. 
Strassburg  i.  E.,  Du  Mont-Schauberg   1905.      16  S. 

364.  Musee,     Le,    de   Colmar.     Tableaux    reproduits    par    le 

precede  inalterable  au  charbon.  Dornach  (Alsace), 
Braun  &  Cie.  61   T.   4-    7  S. 

365.  Naeher,    J.      Baudenkmaler   der  Freiherren  von  Mullen- 

heim  im  Elsass.  Strassburg  i.  E. ,  Noiriel  1905.  3  S 
+  32  Taf. 

366.  Obser,   Karl.     Drei    badische  Furstenbildnisse  des  XVI. 

Jahrhunderts.     Mit     drei     Lichtdrucktafeln.     [Aus     der 
Schule    Tobias    Stimmers].     (ZGORh    N  F.    20    (1905), 
1  S.    146      152). 

367.  Piper,    Otto.     Burgenkunde.     Bauwesen  und  Geschichte 

der  Burgen  zunachst  innerhalb  des  deutschen  Sprach- 
gebietes.  In  zweiter  Auflage  neu  ausgearbeitet.  Mit 
vielen  eingedruckten  Abbildungen.  Erste  Halfte.  [Betr. 
an  vielen  Stellen  die  elsassischen  Burgen].  Miinchen 
und  Leipzig,  Piper  &  Co.    1905.     382  S. 

368.  Pis  sin,  R.      Die  Denkmalpflege,    ihre  Geschichte  ira  all- 

gemeinen,  ihre  Organisation  in  den  Reichslanden.  (Vos- 
sische  Zeitung   1905,  Nr.  475.     Morgen-Ausgabe). 

369.  Polaczek,  Ernst.    Das  Elsass  und  seine  Stellung  in  der 

kunstgeschichtlichen  Entwicklung.  Ein  Vortrag  .  .  .  Ge- 
hallen  am  26.  Oktober  1905  in  der  Ausstellung  der 
Denkmalpflege  in  Strassburg.  [Sonderabdruck  aus  der 
»Strassburger  Post«].     Strassburg,  Triibner   1905.     17  S. 

370.  —    Mathias    Grunewald.     (Planches    I   a  IV).     (Revue   ger- 

manique    1    (1905),  S.  393—402). 


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678 


Kaiser. 


370*.—  s.:  Hausmann,  S. 
f37 1 .  Schlumberger,     Camille.     Portraits    Mulhousiens    de     la 
fin  du  XVIe  au  commencement  du  XIX«  siecle.  Ribeau- 
ville,   chez  Pauteur,  »La  Calandre*. 
372.  Schneider,  Frederic.  Mathias  Griinewald  et  la  mystique 
da   moyen-age.     (Revue    de    Tart    chretien   48    (1905), 
S.  83—94,  S.    157  — 161). 
♦373.  Schongauer-Gesellschaft,  Mitteilungen  .  .  .  Jahrgange 
1893      1902  .  .  .   1903.     [Vgl.   Bibl.  f.    1903,    Nr.   456]. 
Rec:    ZGORh  N.F.  20  (1905),   S.    177—178    (Leit- 
schuh). 

374.  Schongauer- Museum,     Das,     in     Colmar.     (KEL      6 

(1905  06),  S.  21—50). 

375.  Schwartz,    L.     Rapport   sur   la   marche    du    musee    [de 

Mulhouse]  pendant  l'annee  1904  .  .  .  (BMHM  28.  — 
1904   (1905),  S.    129—133). 

376.  Statsmann,  Karl.     tJber  elsassische  Kunst.    (StrP    1905, 

Nr.    1008). 

377.  Sturzenacker,  A.   Eigenartige  Bauweisen  aus  dem  Elsass. 

(Die   Denkmalpflege   7   (1905),  S.   30 — 31). 

378.  W.feigt],    P.      Archaologisches    aus    Breuschwickersheim. 

(StrP    1905,  Nr.  923). 

379.  —  Museographie  uber  das  Jahr   1904/05.    I.  Westdeutsch- 

land.  Elsass-Lothringen.  Strassburg,  Museum  elsassischer 
Altertiimer  (Gesellschaft  zur  Erhaltung  der  geschicht- 
lichen    Denkraaler    des    Elsasses)    (1903 — 1905).     (WZ 

24  (1905),  s.  329-334). 

380.  Wolff,  F.  Die  Denkmalpflege  in  Elsass-Lothringen.  Vor- 

trag  .  .  .  gehalten  in  der  Ausstellung  der  Denkmalpflege 
zu  Strassburg  am  5.  Oktober  1905.  (StrP  1905,  Nr.  1058 
u.  1060).  [Erschien  auch  als  Sonderdruck:  Strassburg, 
Triibner  1905.  16  S.j. 
♦381.—  Handbuch  der  staatlichen  Denkmalpflege  in  Elsass- 
Lothringen...  1903.  [Vgl.  Bibl.  f.  1903,  Nr.  462; 
f.    1904,  Nr.  419]. 

Rec:  JbGLG  16.  --  1904  [(1905)],  S.  493—497 
(Keune). 
382.  —  Verzeichnis  der  Zeichnungen  und  Abbildungen  der 
geschichtlichen  Denkmaler  in  Elsass-Lothringen.  (Kaiserl. 
Denkmal-Archiv  zu  Strassburg  i.  E.).  Strassburg,  Triibner 
1905.     VII,   232  S. 

Vgl.  Nr.    17,  80,  82,  87  ff.,    113  f.,    i2of.,   125,    128, 
i33>   '3°,   142,    i45»   !47>   *53ff.»  302  f.,  318. 


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ElsSssische  Geschichtsliteratur  des  Jahres   1905.  67Q 

XI.  Literatur-  und  Gelehrtengeschichte.    Archive  und 
Bibliotheken.     Buchdruck. 

♦383.  A lth of,  Hermann.  Gerald  und  Erchambald  .  .  .  1904. 
[Vgl.  Bibl.  f.   1904,  Nr.  421]. 

Rec:    DLZg  26   (1905),    S.  600-601    (K.  Marold). 

384.  Bloch,    Maurice.     Jean    Mace"    et    T Alsace.      Conference 

faite  sous  la  pr^sidence  de  M.  le  deput6  Jules  Siegfried 
a  la  Societe  de  reintegration  des  Alsaciens-Lorrains. 
(Revue  Internationale  de  Penseignement  50  (1905), 
S.   1 18-132). 

385.  Bolte,  Johannes.    Beitrage.     1.   Die  beiden  Nebenbuhler 

zu  Colmar.  Flugblatt  aus  dem  Jahre  1622.  2.  Ein 
Bildergedicht  iMoscheroschs.  (JbGEL  21  (1905),  S.  156 
—  160). 

386.  Dietz,    August.      Schiller    und    das    Elsass.     (Erwinia    12 

(1904/05),  S.    166—172). 

387.  Dollfus,    Charles  et   Heim-Nefftzer.    La   revue  germa- 

nique  de  Dollfus  et  Nefftzer  d'apres  la  correspondance 
des  deux  directeurs  .  .  .  (Revue  germanique  1  (1905), 
S.  617  —  640). 

388.  Dollinger,    F.     Le  probleme  alsacien    et    la    litterature. 

Lettre  a  Monsieur  Charles  Gruber  a  propos  de  son 
recent  livre.     (IER   7   (1905),  S.    1 01— 110). 

389.  Eckerth,  W.     Das  Waltherlied.     Gedicht  in  mittelhoch- 

deutscher  Sprache.  Halle  a.  d.  S.,  Niemeyer  1905. 
45  S. 

390.  Elementarwerk,  Ein  elsassisches.    [Herausgegeben  von 

Simon  und  Schweighauser  1780].  (ELSchBl  35  (1905), 
S.  326—327). 

391.  Englert,  Anton.    Die  menschlichen  Altersstufen  in  Wort 

und  Bild.  [1.  Fischarts  Bilderreime  zu  Tobias  Stimmers 
Altersstufen],  (Zeitschrift  d.  Vereins  f.  Volkskunde  15 
(1905),  S.   399—412). 

♦392.  —  Die  Rythmik  Fischarts  ...  1903.  [Vgl.  Bibl.  f.  1903, 
Nr.  471;  f.   1904,  Nr.  433]. 

Rec:  Studien  zur  vergleichenden  Literaturgeschichte 
5   (1905),  S.    151  — 156  (Friedrich  Vogt). 

♦393.  Fischer,  Jos.  und  Wieser,  Fr.  R.  v.  Die  alteste  Karte 
mit  dem  Namen  Amerika  aus  dem  Jahre  1507  und  die 
Carta  Marina  aus  dem  Jahre  15 16  des  M.  Waldsee- 
mullor  ...    1903.     [Vgl.  Bibl.  f.    1904,  Nr.  437]. 

Rec:  Geograph.  Literatur-Bericht  fur  1905,  S.  94 
— 95  (K.  Kretschmer). 
394.  Gotze,  Alfred.  Die  hochdeutschen  Drucker  der  Refor- 
mationszeit.  [Betr.  u.  a.  Amandus  Farckall  in  Colmar 
und  Hagenau,  Heinrich  Gran  in  Hagenau,  Johann 
Setzer  in  Hagenau,  Thomas  Murner  in  Luzern,  Lazarus 


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680  Kaiser. 

Schurer  in  Schlettstadt,  Martin  Flach  in  Strassburg, 
Johann  Griininger  in  Strassburg,  Johann  Heerwagen  in 
Strassburg  und  Basel,  Mathias  Hupfuff  in  Strassburg, 
Konrad  Kerner  in  Strassburg  und  Rothenburg,  Johann 
Knoblouch  in  Strassburg,  Wolf  Kopfel  in  Strassburg, 
Johann  Priiss  d.  J.  in  Strassburg,  Johann  Schott  in 
Strassburg,  Matthias  Schurer  in  Strassburg,  Johann 
Schwan  in  Strassburg],  Strassburg,  Trubner  1905.  XIII, 
127  +  79  S. 

395.  G 6 tze,  Alfred.    Vom  Pfrundmarkt  der  Curtisanen.    [Autor- 

schaft  des  Sebastian  Meyer,  zeitweise  Lesemeister  des 
Strassburger  Franziskanerklosters].  (Zeitschrift  fur  deut- 
sche  Philologie  37   (1905),  S.    193—207). 

396.  Goldschmidt,  D.     L'introduction  de  la  langue  franchise 

dans  les  couches  populaires  d'Alsace-Lorraine,  au  com- . 
tnencement    du    XIXe    siecle,    d'apres    des    documents 
inedits.     (Bulletin  mensuel  de  la  Soctete   des  sciences, 
agriculture  et  arts  de  la  Basse-Alsace  39  (1905),  S.  228 
-   240). 

397.  G. [ruber],  K.[arl]     Eine  Elsassische  Anthologie.    (Erwinia 

\2  (1904/05),  S.    no— 123). 

398.  —  Elsassische     Literatursorgen.       (Erwinia     12     (190405), 

s.  51  -  55). 

399.  Haebler,  Konrad.     Typenrepertorium  der  Wiegendrucke. 

Abt.  I.     Deutschland   und  seine  Nachbarlander.      [Betr. 
den   Hagenauer  und  Strassburger  Buchdruck],     (Samm- 
lung  bibliothekswissenschaftlicher  Arbeiten  19.  20.  Heft). 
Halle  a.  S.,  Haupt   1905.     XXXVII,   293  S. 
♦♦400.  Handschin,   Charles  H.    Die  Kuche  des  16.  Jahrhunderts 
nach  Johann  Fischart;    eine  kulturgeschichtliche  Studie. 
(The    journal    of    english    and    germanic    philology    51 
(1903),  S.  65—76). 
400a.Heim-Nefftzer  s.:  Dollfus,  Charles. 
♦401.  Heitz,    Paul.     Les  filigranes   des    papiers    contenus    dans 
les  archives  de  la  ville  de  Strasbourg  .  .  .    1902.     [Vgl. 
Bibl.  f.    1902,  Nr.  442;  f.    1904,  Nr.  447]. 

Rear  AEN  1  (1905),  S.  262—264  (J.  F.).  —  CBlBw 
22  (1905),  S.  92  95  (W.  L.  Schreiber). 
♦402.  —  Les  filigranes  des  papiers  contenus  dans  les  incunables 
Strasbourgeois  de  la  Bibliotheque  municipale  de  Stras- 
bourg .  .  .  1903.  [Vgl.  Bibl.  f.  1903,  Nr.  485;  f.  1904, 
Nr.  448]. 

Rec:  AEN  1  (1905),  S.  262—264  (J.  F.).  —  CBlBw 
22  (1905),   S.  92  —  95  (VV.  L.  Schreiber). 
403.  Huffschmid,    M.     Mannheimer  Studenten  auf   der  Uni- 
versitat  Strassburg  von    17 16— 1787.    (Mannheimer  Ge- 
schichtsblatter  6   (1905),  S.   238-240). 


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Elsassische  Geschichtsliteratur  des  Jahres   1905.  58  f 

404.  Kaiser,    H.      Zur    Geschichte    des    bischoflich-strassbur- 

gischen  Archivs  im  14.  Jahrhundert.  (ZGORh  N.F.  20 
(1905),  S.  675—679). 

405.  Kelter,    Edmund.      Der   Briefwechsel   zwischen   Matthias 

Bernegger  und  Johann  Freinsheim  (1629,  1633 — 1636). 
(Beitrage  zur  Gelehrtengeschichte  des  siebzehnten  Jahr- 
hunderts.  (Wilhelm-Gymnasium  zu  Hamburg).  Fest- 
schrift zur  Begrussung  der  48.  Versammlung  deutscher 
Philologen  und  Schulmanner  zu  Hamburg  im  Jahre 
1905.     Hamburg,    Lutcke    &    Wulff    1905.     S.    1-72). 

406.  Klassert,    Adam.     Entehrung    Maria    durch    die   Juden. 

Eine  antisemitische  Dichtung  Thomas  Murners.  Mit 
den  Holzschnitten  des  Strassburger  HupfufTschen  Druckes 
herausgegeben  ...  (JbGEL  21    (1905),  S.  78 — 155). 

407.  Knepper,  Joseph.     Das  Schul-  und  Unterrichtswesen  im 

Elsass  von  den  Anfangen  bis  gegen  das  Jahr  1530. 
Mit  12  Abbildungen.  Strassburg,  Heitz  &  Miindel  1905. 
XVI,  459  S. 

Rec:  DLZg  26  (1905),  S.  2765  —  2767  (Fr.  Paulsen). 
—  StrP   1905,  Nr.  906  (Heinrich  Wagner). 

408.  —  Eine  altelsassische  Figurengrammatik.    (Neue  Jahrbiicher 

f.  d.  klassische  Altertum,  Geschichte  u.  deutsche  Lite- 
ratur  u.  f.  Padagogik    16  (1905),  S.   236—245). 

409.  Konig,  Hans.     Pamphilus  Gengcnbach  als  Verfasser  der 

Totenfresser  und  der  Novella.  [Betr.  die  elsass.  Lite- 
rature und  Dialektgeschichte ,  sein  Verhaltnis  zu  Brant, 
Fischart,  Murner]  (Zeitschrift  f.  deutsche  Philologie  37 
(1905),  S.  40—65,  S.   207-252). 

410.  Marold,   K.     Hartmann  von  Aue,   Wolfram  von  Eschen- 

bach  und  Gottfried  von  Strassburg.  Eine  Auswahl  aus 
dem  hofischen  Epos,  mit  Anmerkungen  und  Worter- 
buch.  2.  Auflage.  Verb.  Neudruck.  (Sammlung  Goschen 
22).    Leipzig,  Goschen,    1905.      163  S. 

411.  Mathias,    [Fr.  X.].     Die  Musik   im  Elsass.     (Fortsetzung 

und  Schluss).  (Cacilia  22  (1905),  S.  5 — 6,  S.  11  — 13, 
S.  26—28,  S.  35-  36,  S.  61—62).  [Vgl.  Bibl.  f.  1904, 
Nr.  459].  [Erschien  auch  als  Sonderdruck:  Strassburg, 
Le  Roux  &  Co.    1905.    42  S.]. 

412.  Meyer,  Johannes.     Aus  der   deutschen  Literatur.     Dich- 

tungen  in  Poesie  und  Prosa  ausgewahlt  fur  Schule  und 
Haus  .  .  .  Er»ter  Band.  Die  alteste  Zeit.  —  Die  mittel- 
hochdeutsche  Zeit.  [S.  79  — 112:  Otfrieds  Evangelien- 
buch;  S.  113 — 137:  Das  Waltharilied;  S.  421 — 462: 
Tristan  und  Isolde  von  Gottfried  von  Strassburg].  Berlin, 
Gerdes  &  Hodel  1905.  XII,  512  S. 
413. —  Einfiihrung  in  die  deutsche  Literatur.  Dichtungen  in 
Poesie  und  Prosa  erlautert  fur  Schule  und  Haus  .  .  . 
Zugleich  eine  Geschichte    der   deutschen  Literatur    von 


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682  Kaiser. 

den  altesten  Zeiten  bis  zur  Gegenwart.  Erster  Band. 
Die  alteste  Zeit.  —  Die  mittelhochdeutsche  Zeit  [S.  64 
—  79:  Otfrieds  Evangelienbuch;  S.  79 — 108:  Das  Wal- 
tharilied;  S.  500—542:  Tristan  und  Isolde  von  Gott- 
fried von  Strassburg].  Stuttgart,  Froromanns  Verlag 
1905.     XVI,  656  S. 

414.  Oberhummer,    Eugen.      Die    Karten    Martin    Waldsee- 

mullers.  (Mit  einer  Karte  auf  Tafel  8).  (Geographische 
Zeitschrift   n   (1905),  S.   227 — 233). 

415.  Piquet,  E.    L'originalit6  de  Gottfried  de  Strasbourg  dans 

son  poeme  de  Tristan  et  Isolde.  Etude  de  litteratare 
compared.  (Travaux  et  memoires  de  l'Universit6  de 
Lille  N.S.  I,  5).    Lille,  PUniversite    1905.     380  S. 

416.  Reinthaler.     Das  Elsass  als  Pflanzstatte  deutscher  Dich- 

tung.     (Deutsch-evangelische  Blatter  30  (1905),  S.  745 

—7O4). 

417.  Renaud,   Th.     Schiller    und   ScharfTenstein.     [Mit   Nacb- 

richten  uber  elsassische  Zoglinge  in  der  Karlsschule]. 
(Erwinia    12  (190495),  S.    146      153). 

418.  Sahr,  Julius.     Deutsche  Literaturdenkmaler  des   16.  Jahr- 

hunderts.  III.  Von  Brant  bis  Rollenhagen:  Brant, 
Hutten,  Fischart,  sowie  Tierepos  und  Fabel.  Aus- 
gewahlt  und  erlautert.  (Sammlung  Goschen  36). 
Leipzig,  Goschen    1905.      155  S. 

419.  Schrempf,    Christoph.      Goethes    Lebensanschauung    in 

ihrer  geschichtlichen  Entwicklung.  Erster  Teil:  Der 
junge  Goethe.  [Betr.  die  Strassburger  Zeit  und  sein 
Verhaltnis  zu  Friederike  Brion  und  Lili  von  Turck- 
heim],  Stuttgart,  Frommanns  Verlag  1905.  VIII, 
196  S. 

420.  Schroder,  Edward.     Die  Sesenheimer  Lieder  von  Goethe 

und  Lenz  mit  einem  Exkurs  uber  Lenzens  lyrischen 
Nachlass.  (Nachrichten  von  der  Konigl.  Gesellschaft 
d.   Wiss.    zu    Gottingen,    phil.-hist.    Klasse    1905,    S.  51 

-■•5). 

*42i.  Schwenke,    Paul.      Die    Donat-    und    Kalendertype  ... 
1903.     [Vgl.  Bibl.  f.    1903,  Nr.  517;  f.    1904,  Nr.  477]. 
Rec:     MHL     33     (1005),     S.     182      184    (Hermann 
Barge). 

422.  Stiebeling,  Karl.    Stilistische  Untersuchungen  uber  Gott- 

fried von  Strassburg  und  seine  beiden  Fortsetzer  Ulrich 
von  Turheim  und  Heinrich  von  Freiberg.  [Leipziger] 
Inauguraldissertation  .  .  .    1905.      79  S. 

423.  Stoeber,     August.      Schillers    Beziehungen    sum    Elsass. 

Ansprache,  gehalten  am  10.  November  (1859)  in  der 
literarischen  Gesellschaft  (zu  Mulhausen  im  Elsass). 
(Schiller-Reden,  gehalten  von  Jacob  Grimm,  Ludwig 
Doederlein,  Friedrich  Theodor  Vischer,   August  Stoeber, 


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ElsUssische  Geschichtsliteratur  dcs  Jahres   1905.  63* 

Carl  Grunert,  Karl  Gutzkow,  Karl  S.  Schwarz,  Ernst 
Curtius,  Ernst  Guhl,  Moriz  Carriere,  Rudolf  Gottschall, 
Wilhelm  Mangold,  Georg  Zimmermann,  nebst  Goethes 
Epilog.     Ulm,  Kerler   1905.     S.  56-59). 

424.  [Strelen,  Karl  Ludwig].  Lebensschicksale  eines  elsassi- 
schen  Dorflehrers  als  Vermachtnis  seinen  lieben  Kindern 
gewidmet.  Zabern  i.  E.,  Fuchs  1905.  36  S. 
1425.  Stuembke,  Wilhelm.  Das  schmiickende  Beiwort  in 
Otfrieds  Evangelienbuch.  Greifswald,  Bamberg  1905. 
69  S. 

426.  Ulrich,    Jakob.     Drei  romanische  Fassungen  der  beiden 
Jakobsbriider.     (Romanische    Forschungen     19   (1905), 

s.  595—632). 

♦427.  Veroffentlichungen  der  Gutenberg-Gesellschaft.  III... 
1904.     [Vgl.  Bibl.  f.   1904,  Nr.  482]. 

Rec:  CBlBw  22  (1905),  S.  95—98  (Karl  Schorbach). 
—  HJb  26  (1904),  S.  470-471  (E.  F.[reys]). 
428.  Vogeleis,  Martin.  Festschrift  zum  Internationalen  Kon- 
gress  fur  den  Gregorianischen  Gesang  16.  — 19.  August 
1905  zu  Strassburg  i.  E.  [Enth.  mancherlei  Beitrage 
zur  elsassischen  Musikgeschichte,  u.  a.  eine  Abhandlung 
iiber  Konrad  von  Zabern  und  seine  Werke],  Strass- 
burg i.  E„  Le  Roux  &  Co.  1905.  99  S. 
♦♦429.  Voss,  Ernst.  Murner's  translation  of  two  of  the  letters 
of  Erasmus.  (The  journal  of  english  and  germanic 
philology  58  (1904),  S.  287—302). 

430.  Wahlund,  C.  W.    Bibliographie  der  franzosischen  Strass- 

burger  Eide  vom  Jahre  842.  (Bausteine  zur  romanischen 
Philologie,  Festgabe  fur  Adolfo  Mussafia.  Halle,  Nie- 
meyer   1905.     S.  9  —  26). 

431.  Waltharii    poesis.     Das  Waltharilied    Ekkehards    I.    von 

St  Gallen,  nach  den  Geraldushandschriften  heraus- 
gegeben  und  erlautert  von  Hermann  Althof.  2.  Teil: 
Kommentar.     Leipzig,    Dieterich    1905.     XXII,    416  S. 

432.  Walthari-Lied.     Der  arme  Heinrich.     Lieder  der  alten 

Edda.  Cbersetzt  von  den  Brudern  Grimm.  Mit  Buch- 
schmuck  von  Ernst  Liebermann.  Hamburg,  Gutenberg- 
Verlag  Dr.  Ernst  Schultze   1905.      181   S. 

433.  Weinmann,   Carl.    Hymnarium  Parisiense.     Das  Hymnar 

der  Zisterzienser-Abtei  Pairis  im  Elsass.  Aus  zwei 
Codices  des  12.  und  13.  Jahrhunderts,  herausgegeben 
und  kommentiert  .  .  .  [Freiburger]  Dissertation  .  .  .  1904. 
VIII,  73  S.  [Erschien  auch  als  zweites  Heft  der  Ver- 
offentlichungen der  Gregorianischen  Akademie  zu  Frei- 
burg (Schweiz):  Regensburg,  Pustet  1905]. 
Rec:  HJb  26  (1905),  S.  846  (L.  Pfl.[eger]). 

434.  Wick  ram,    Georg.       Werke.      Sechster    Band    (Tobias. 

Knabenspiegel).    Siebenter  Band  (Ovids  Metamorphose n> 


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684  Kaiser. 

Buch  i — 8).  Herausgegeben  von  Johannes  Bolte. 
(Bibliothek  des  Literarischen  Vereins  in  Stuttgart  236 
u.     37).     Tubingen   1905.     XC1X,    343    u.    L,    402  S. 

435.  Wickram,  Jorg.  Der  Goldfaden.  Erneuert  von  Clem. 
Brentano.  Mit  den  verkleinerten  Original-Holzschnitten. 
(Die  Fruchtschale  6.  Bd.).  Munchen,  Piper  &  Co. 
XX,  272  S. 

435*.Wiegand,  Wilhelm  s.:  Wolfram,  Georg. 

43b.  Wieser,  Fr.  R.  v.  Die  Grammatica  figurata  des  Mathias 
Ringmann  (Philesius  Vogesigena)  in  Faksimiledruck 
herausgegeben  mit  einer  Einleitung  .  .  .  (Drucke  und 
Holzschnitte  des  XV.  und  XVJ.  Jahrhunderts  in  getreuer 
Nachbildung  XI).  Strassburg,  Heitz  &  Mundel  1905. 
16-J-63  s. 

Rec.:  DLZg  26  (1905),  S.  1 157 — 1 159  (Jos.  Knepper). 

436*. —  s.:  Fischer,  Jos. 

437.  [Wolfram,  Georg  und  Wiegand,  Wilhelm].  Gesetz- 
liche  Regelung  des  Schutzes  von  Archivalien  und  der 
Beaufsichtigung  nicht  fachmannisch  verwalteter  Archive 
und  Registraturen.  [Betr.  an  vielen  Stellen  das  Archiv- 
wesen  in  Elsass-Lothringen].  (Korrespondenzbl.  d.  Ge- 
samtvereins  53  (1905),  S.  399—404,  S.  419-424). 
♦438.  Zedler,  Gottfried.  Die  alteste  Gutenbergtype  ...  1902. 
[Vgl.  Bibl.  f.   1902,  Nr.  468;  f.   1903,  Nr.  531]. 

Rec:  MHL  33  (1905),  S.  182 — 184  (Hermann  Barge). 

439.  Zimmermann,    Jos.    Peter  Falk.    Ein  Freiburger  Staats- 

mann  und  Heerfuhrer.  [Betr.  seine  Beruhrung  mit  dem 
elsassischen  Humanistenkreis].  (Freiburger  Geschichts- 
blatter,  herausgegeben  vom  deutschen  geschichtsfor- 
schenden  Verein  des  Kantons  Freiburg  12  (1905), 
S.    1      151). 

440.  Zuchhold,    Hans.     Des  Nicolaus   von    Landau    Sermone 

als  Quelle  fur  die  Predigt  Meister  Eckharts  und  seines 
Kreises.  (Hermaea.  Ausgewahlte  Arbeiten  aus  dem 
Germanistischen  Seminar  zu  Halle.  Heft  2).  Halle, 
Niemeyer  1905.  144  S.  [Die  drei  ersten  Bogen  sind 
auch  als  Hall.  Inaugural-Dissertation  erschienen]. 

Vgl.    Nr.  99,    101,    150,    200,    272,    274,    308,   317, 
33L  33°- 


XII.  Kultur-  und  Wirtschaftsgeschichte. 

441.  Adam,    A.     Nos    chaudronniers.     (RA  4c  ser.  6  (1905), 

S.  256 — 267,  S.  428 — 440,  S.  467  -  496,  S.  592—61 1). 

442.  Alsata,  Hieronymus.    Um  das  elsassische  Kulturproblem. 

(Historisch-politische  Blatter    f.  d.  katholische  Deutsch- 
land    136   (1905),  S.    177—193). 


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Els&ssische  Geschichtsliteratur  des  Jahres   1905.  685 

443.  Bresslau,  H.     Zweites    Gutachtcn    uber    die    angebliche 

Dagsburger  Waldordnung  vom  27.  Juni  1613.  (JbGLG 
16.  —  1904  [(1905)],  S.  1—55). 

444.  Eichelmann,   Karl.     Die   VVasserstrassen    in    der    elsass- 

lothringischen  Volkswirtschaft.  [Auch  historisch].  Strass- 
burg,  van  Hauten  1905.  VIII,  160  S.  +  1  Karte. 
[Auch  Freiburger  Inauguraldissertation], 

445.  [Esser,  Joseph  G.].     Die  Waldberechtigungsprozesse  mit 

der  Gemeinde  Dagsburg.  Strassburg,  Du  Mont-Schau- 
berg  [1905].     31   S. 

446.  —  Die    Waldberechtigungsprozesse    mit    den    Berechtigten 

und  der  Gemeinde  Engenthal.  Strassburg,  Du  Mont- 
Schauberg  [1905].      25  S. 

447.  F.[orrer],     R.      Altes    Kinderspielzeug    im    Elsass.    (StrP 

1905,  Nr.  967). 

448.  K. [ass el,  August].    Vom  Kartenspiel  im   18.  Jahrhundert. 

Ein  Beitrag  zur  elsassischen  Sittengeschichte.  (StrP  1 905, 
Nr.    13 1 2  u.   1346). 

449.  Klein,  Joseph.      Die  Baumwollenindustrie  im  Breuschtal. 

[Auch  historisch].  [Strassburger]  Inaugural-Dissertation . . . 
VIII,  104  S.  [Erschien  unverandert:  Strassburg  i.  Els., 
Herder   1905]. 

Rec:    StrDBl    Dritte    Folge   2    (1905),    S.   286    (Jos. 
Adloff). 

450.  Krzymowski,    Richard.     Die    Landwirtschaft    des    ober- 

elsassischen  Kreises  Altkirch.  Mit  46  Textabbildungen, 
1  Karte  des  Kreises  Altkirch  und  einem  Anhang:  >Die 
Fruchtfolgen  in  der  Umgebung  Strassburgs  im  Elsass«. 
[Auch  historisch].     Berlin,  Parey   1905.   232  S. 

451.  Muller,  Friedrich  Theodor.   Die  Eisenerzlagerstatten  von 

Rothau  und  Framont  im  Breuschtal  (Vogesen).  Mit 
zwei    Tafeln.     [Strassburger]    Inaugural-Dissertation  .  .  . 

1905.     55  S. 

452.  Schmidt,  Gustav  H.  Die  Oberrheinschiffahrt.  Geschichte, 

Talwegverbesserung,  vdlkerrechtliche  Bestimmungen  und 
weltwirtschaftliche  Notwendigkeit.  (Annalen  des  deutschen 
Reichs  f.  Gesetzgebung,  Verwaltung  und  Volkswirtschaft 
38  (1905)*  S.  481—512,  S.  561—586). 

453.  Weill,    Georg.     Die  Lage    der   Kanalschiffer    in    Elsass- 

Lothringen.  [Enth.  eine  Geschichte  der  Schiffahrts- 
kanale  und  des  Schiffahrtsbetriebs  in  Elsass-Lothringen], 
X,  191  S.  [Strassburger]  Abhandlung  .  .  .  zur  Er- 
langung  der  staatswissenschaftlichen  Doktorwurde  .  .  . 
Vgl.  Nr.  14,  19,  57,  70,  104,  118,  129,  132,  151, 
157,   162,   260,  314. 


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686  Kaiser. 


XIII.  Volkskunde.     Sage. 

454.  B.,    M.     Ein    Dorfkirchweihfest     im     nordlichen    Elsass. 

(StrP   1905,  Nr.  27). 

455.  G.fodeluck],    W.      Elsassische  Erotik.    (' Av^QumwpvtUa. 

Jahrbiicher  fur  folkloristische  Erhebungen  2  (1905), 
S.  249  —  264). 

456.  K.,  W.    Ein  Elsassisches  Dorfbild.    (Monatsschrift  fur  die 

kirchliche  Praxis  5  (1905),  S.  341  —  353). 

457.  Kassel,    [August].     Inschriften    im  Elsass.     Mit   2  Abbil- 

dungen.  (JbGEL  21  (1905),  S.  265 — 347).  [Erschien 
auch  als  Sonderdruck  mit  einer  Beilage  (Das  goldene 
ABC):  Strassburg,  Heitz  &  Mtindel   1905.     87  S.] 

Rec:    Monatschrift    f.  Gottesdienst   u.    kirchl.   Kunst 
10  (1905),  S.  338-340  (J-  Smend). 

458.  Ratzel,    Friedrich.     Gliicksinseln  und  Traume.     [S.  339 

— 390:  Sudwestdeutsche  Wanderungen].  Leipzig,  Grunow 
1905.      VI,  512  S. 

459.  Sitzmann,  Fr.    Le  Ioup  de  la  forSt  de  Brumath.  Vieille 

legende     populaire    alsacienne.     (Le    Passe-Temps     15 

(1905)*  s.  373—375). 

t46o.  Walter,  Theobald.  Sagen  aus  dem  Ober-Elsass.  Colmar, 
Waldmeyer    1905.    36  S.    [Vgl.  Bibl.  f.   1899,  Nr.  517; 
.  f.   1900,  Nr.  481;  f.   1901,  Nr.  428;  f.   1904,  Nr.  514]. 
Vgl.  Nr.    164,  361,  450. 


XIV.  Sprachliches. 

461.  Beitrage    zur    Etymologie    der    deutschen    Sprache    mit 

besonderer  Beriicksichtigung  der  elsassischen  Mund- 
arten.  (ELSchBl  35  (1905),  S.  6  f.,  S.  29  f„  S.  70  f., 
S.  85  f.,  S.  108  f.,  S.  105  f.,  S.  171  f.,  S.  191  f.,  S.  247  f., 
S.  270  f.,  S.  319  f.,  S.  388  f.,  S.  408  f.,  S.  429  f.f 
S.  450  f.,  S.  470  f.).  [Vgl.  Bibl.  f.  1900,  Nr.  482; 
f.  1901,  Nr.  429;  f.  1902,  Nr.  491;  f.  1903,  Nr.  567; 
f.   1904,  Nr.  515]. 

462.  Bohnenberger,  Karl.  Die  alemanisch-frankische  Sprach- 

grenze  vom  Donon  bis  zum  Lech.  (Zeitschrift  f.  hoch- 
deutsche  Mundarten  6  (1905),  S.  129 — 205).  [Erschien 
auch  als  Sonderdruck:  Heidelberg,  Winter  1905.  77  S. 
+    1   Karte]. 

463.  Clara c,   E.     Dialectologie  alsacienne.  (Revue  germaniqne 

1   (1905),  S.  378—381). 

464.  Martin,  E.  und  Li  en  hart,  H.    Worterbuch  der  elsassi- 

schen Mundarten.  Im  Auftrage  der  Landesverwaltung 
von    Elsass  Lothringen.      Zweiter    Band.      Lieferung   4. 


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Els&ssische  Geschichtsliteratur  des  Jahres   1905.  687 

—  Tue],     Strassburg,    Trubner    1905.     S.   481 — 640. 
Vgl.  Bibl.  f.   1905,  Nr.  520]. 
465.  [Mundel,     Curt],      ^St^ossburge^    Ditsch*    in    vier    Jahr- 
hunderten   1687 — 1905.     Mit    11   Illustrationen.  (Elsas- 
sische    Volksschriften ,    Heft  59).     Strassburg,    Heitz  & 
Mundel  [1905].      112  S. 
♦466.  Socin,    Adolf.     Mittelhochdeutsches    Namenbuch.     Nach 
oberrheinischen  Quellen  .  .  .    1903.   [Vgl.  Bibl.  f.   1903, 
Nr.  575]. 

Rec. :  Zeitschrift  f.  deutsche  Wortforschung  6  (1905), 
S.  375-376  (F.  Kluge). 


XV.  Familien-,  Wappcn-,  Siegel-  und  Miinzkundc. 

467.  Andenken  an  das  50jahrige  Priester-Jubilaum  von  Franz 

Rohmer,  Pfarrer,  gefeiert  in  Fegersheim  den  4.  Oktober 
1905.  [Enth.  Nachrichten  zur  Geschichte  der  Familie 
Rohmer  und  der  Pfarrei  Ebersheim].  Rixheim,  Sutter 
&  Comp.   1905.    IV,  202  S. 

468.  [Berthel£,    Jos.].     Les  Andr£,    fondeurs    de    cloches   k 

Colmar  aux  XI  Ve  et  XVe  siecles.  (RA  4c  ser.  6  (1905), 
S.  462  —  466). 

469.  Burckhardt,  August.     Die  Eberler  genannt  Griinenzwig. 

[Familie  aus  dem  Elsass].  (Basler  Zeitschrift  fur  Ge- 
schichte und  Altertumskunde  4  (1905),   S.   246 — 276). 

470.  Eggers,  H.  K.    Die  Kestner.  Eine  genealogische  Skizze 

nebst  Exkursen  und  einer  Wappentafel.  Bremen  1882. 
Nachtrag.     Ltibeck,  Lubcke  &  Nohring   1905.  20  S. 

471.  Kekule  von  Stradonitz,  St.    Ausgewahlte  Aufsatze  aus 

dem  Gebiete  des  Staatsrechts  und  der  Genealogie. 
Festschrift  zur  Thronbesteigung  Sr.  Konigl.  Hoheit  des 
Herzogs  Carl  Eduard  zu  Sachsen-Coburg  und  Gotha  .  .  . 
[Betr.  Spener  als  Genealogen  und  die  Abstammung 
Kaiser  Wilhelms  II.  von  den  Grafinnen  Johanna  (f  135 1) 
und  Margarete  (f  1366)  von  Pfirt].  Berlin,  Heymann 
1905.     VII,  268  S. 

472.  Kindler  v.  Knobloch,  J.     Oberbadisches  Geschlechter- 

buch.  Herausgegeben  von  der  Badischen  historischen 
Kommission.  Zweiter  Band.  7.  Lieferung.  [Betr.  vielfach 
elsassische  Geschlechter].  Heidelberg,  Winter  190,5. 
S.  481  —  551. 

473.  Lehr,  Erneste.    Les  monnaies  des  landgraves  autrichiens 

de  la  Haute-Alsace.  Supplement,  suivi  d'un  appendice 
sur  les  jetons  frapp6s  4  la  monnaies  d'Ensisheim  par 
Gustave-Adolphe  Schoen.  (Socidte  industrielle  de  Mul- 
house.  Supplement  au  Bulletin  d'avril   1905).  Lausanne, 

Zeitschr.  ».  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  4.  45 


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688  Kaiser. 

Regamey    1905.     59  S.  -+-   1   T.     [Vgl.  Bibl.    f.    1896, 
Nr.  650]. 

Rec:    Numismatische   Zeitschrift  37    (1905),    S.   218 
(Luschin  v.  Ebengreuth). 

474.  M.[eininger],  E.  Memorial-Biichlein  de  la  famille  Schoen. 
(BMHM  28.  —  1904  (1905),  S.  61-122). 
**475«  Memoires  et  correspondance  du  general  Leclaire.  1793. 
Avec  une  notice  sur  la  Famille  Leclaire.  Public  sous 
la  direction  de  la  Section  historique  de  PEtat-major 
de  Parmee.  Paris,  Chapelot  et  Co.  1904.  206  S. 
-+-  2  PI. 

476.  Mullenheira-Rechberg,  Reichsfreiherr  von.  Ein  elsas- 
sisches  Reichslehen  [fur  die  Familie  von  Mullenheim], 
(Heraldisch-genealogische  Blatter  fur  adelige  u.  burger- 
liche  Geschlechter  1    (1904/5),  S.  108 — no). 

477. —  Fuhrt  Elsass-Lothringen  die  richtigen  Farben?  (Heral- 
disch-genealogische Blatter  f.  adelige  u.  burgerliche 
Geschlechter   1   (1904  5),  S.    170 — 171)' 

478.  Oberreiner,  C.  Un  voyage  en  Italie  et  en  Suisse  en 
1839.  Deux  families  de  Wuenheim:  Les  Loetscher  et 
les    Mechler.     (RCA    N.S.    24    (1905),    S.    267  —  278, 

S.  334—347.  S-  40i  -413). 
♦479.  Reuss,    Rod.     Vieilles    paperasses     et    vieilles    gens  .  .  . 
1904.     [Vgl.  Bibl.  f.    1904,  Nr.  535]. 
Rec:  AEN   1   (1905),  S.  261—262  (C.  P.[fister]). 
♦480.  Schenk  zu  Schweinsberg,  Gustav  Frhr.  Genealogische 
Studien  zur  Reichsgeschichte  .  .  .    1904.     [Vgl.  Bibl.   f. 
1904,  Nr.   536]. 
Rec:  AEN   1   (1905),  S.  417 — 420  (R.  P.[arisot]). 
481.  Tscherning,    Oskar    Friedrich.     Tscherningsches     Ver- 
gissmeinnicht.       Altes    und    Neues    tiber    die    Familie 
Tscherning    aus  Bunzlau    in  Schlesien  ...    [S.  45 — 56: 
Die    Familie    Tscherning    in    Strassburg].      [Heilbronn], 
Selbstverlag  des  Verfassers   1905.      154  S. 
Vgl.  Nr.   81,  365. 


XVI.  Historischc  Kartcn. 

(Nichts  erschienen.) 
Vgl.  Nr.   20,  33,  462. 


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Miszellen. 


Eine  ungcdruckte  Urkunde  des  Papstes  Innocenz  III. 
Jm  folgenden  verofifentliche  ich  eine  ungedruckte,  von  Krieger 
im  Topographischen  Worterbuch  erwahnte  Urkunde  vom  22.  Mai 
1204.  Unter  der  Kirche  »Bure«  scheint  auch  mir  Beuren  an  der 
Aach  verstanden  zu  sein. 

Der  Wortlaut  ist: 

Innocentius  episcopus,  servus  servorum  dei  dilectis  filiis  .  .  .  pre- 
posito  de  Curwalt,  .  .  .  scolastico  et  Rudolf 0  canonico  Curiensi  salu- 
tem  et  apostolicam  benedict  ionem.  Significarunt  nobis  parrochiani 
ecclesie,  que  diciiur  Bure,  petitione  transmissa,  quod  defunct 0  .  .  . 
plebano  eiusdem  ecclesie  dilectus  filius  .  .  .  prepositus  Constant iensis 
ad  ipsum  episcopum  accedens  dono  altaris  se  petiit  invesliri.  Parrochiani 
vero  utililatem  ecclesie  aiiendentes,  quoniam  necessaria  erat  eis  sui 
resideniia  capellani ,  et  prefaius  prepositus  idiomaiis  illius  omnino 
ignarus  quatuordecim  alias  parrochias  possidebat,  ad  nostra m  audi- 
enliam  appellarunt.  Ideoque  discretioni  vestre  per  aposiolica  scripta 
mandamus,  quatinus  revocato  in  statum  debilum,  quicquid  post  appella- 
lionem  ad  nos  legitime  inierpositam  noveriiis  atteptatum  (/),  inqui- 
ratis  de  prcmissis  diligentius  veritatem  et  quod  canonicum  fuerit, 
appellatione  postposita  slaiuatis,  fa  denies  quod  deer  ever  His  per  cen- 
suram  ecclesiasticam  firmiler  observari.  Testes  autem,  qui  fuerint 
nominali,  si  se  gratia,  odio  vel  timore  sublraxerinl,  eadem  censura 
cessante  appellatione  cogatis  veritati  testimonium  perhibere  nullis 
/Uteris  veritati  el  iustitie  preiudicaniibus  a  sede  aposiolica  impetratis. 
Quod  si  non  omnes  hit's  exequendis  potueritis  interesse,  duo  vest  rum 
ea  nichilominus  exequantur.  Datum  Laterani  XI.  Kal.  Junii  pon- 
tificates nostri  anno  septimo. 

Orig.     Siegel  abgegangen. 

Die  Urkunde  ist  zweifellos  echt.  Sachlich  handelt  es  sich 
um  die  Inkorporation  der  Kirche  Beuren  in  die  Konstanzer 
Dompropstei,  und  zwar  um  die  sog.  incorporatio  plenissimo  iure  »). 


!)  Dariiber  s.  Friedberg,  Lehrbuch  des  kath.  und  ev.  Kirchenrechts  5 
S.  326,  wo  auch  die  weitere  Literatur  tiber  diesen  Gegenstand  angegeben  ist. 
Zu  donum  vgl.  Du  Cange,  Glossarium  mediae  et  infimae  latinitatis.  Der 
Gedanke  an  grosse  Pfrundenkumulation  ist  abzuweisen,  sonst  miisste  man  im 
vorliegenden  Fall  auch  noch  Selbstprasentation  annehmen.  Ausserdem  wurde 
man  mit  der  Deutung  des  Wortlauts  Schwierigkeiten  bekommen. 


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6qo  Miszellen. 

Den  Vorwurf  gegen  den  Konstanzer  Dompropst,  er  verstehe 
die  Mundart  von  Beuren  durchaus  nicht,  braucht  man  nicht  allzu 
tragisch  zu  nehmen,  immerhin  darf  man  ihm  nicht  jede  Berech- 
tigung  absprechen.  Der  Dompropst  Konrad  von  Tegerfeld,  um 
ihn,  den  spateren  Konstanzer  Bischof,  handelt  es  sich,  war  Aar- 
gauer  und  sprach  sicher  eine  ganz  andere  Mundart  als  seine 
Pfarrkinder.  Da  jene  Zeit  eine  gemeine  Verkehrssprache  nicht 
besass,  so  mochten  sich  daraus  z.  B.  fur  die  Predigt  mancherlei 
Unannehmlichkeiten  ergeben.  Im  ubrigen  mochte  ich  doch 
bemerken,  dass  es  sich  um  einen  in  kirchlichen  Prozessen  oft 
aufgefuhrten  Klagepunkt  handelt.  Namentlich  im  Kampfe  der 
Englander  gegen  die  von  der  romischen  Kurie  mit  englischen 
Benefizien  bedachten  Italiener  spielt  er  eine  grosse  Rolle.  Bischof 
Robert  Grosseteste  von  Lincoln  z.  B.  klagt  einmal  iiber  diese 
Leute:  Linguam  pecoris  non  agnoscunt,  linguam  non  intelligunt1). 
Cfber   den    weiteren  Verlauf   der  Angelegenheit   verlautet    nichts. 

Karlsruhe,  H.  Baier. 


Zur  Lebensgeschichte  Dr.  Noe  Meurers.  Der  kur- 
pfalzische  Rat  Noe  Meurer  hat  als  Rechtsgelehrter  nicht  nur  bei 
seinen  Zeitgenossen,  sondern  auch  noch  bis  in  die  zweite  Halfte 
des  1 8.  Jahrhunderts  ein  grosses  Ansehen  genossen.  In  den 
»Deutschen  Biographien«  sagt  Teichmann  von  ihm:  »Naheres 
iiber  die  Lebensumstande  dieses  Mannes  .  .  .  ist  mir  unbekannt.« 
So  diirften  die  folgenden  Notizen  einiges  Interesse  haben. 

In  der  Widmung  seines  Buches:  »Von  den  wahren  oder 
gerechten  Rechten  der  deutschen  Gerechtigkeit  etc.«  bezeichnet 
Meurer  Memmingen  als  seine  Vaterstadt.  Auf  meine  Anfrage 
teilte  mir  Herr  Dekan  Prinzing  dort  in  liebenswurdiger  Weise 
mit,  dass  der  Geburtstag  Meurers  nicht  mehr  festzustellen  sei, 
da  die  dortige  Matrikel  erst  1533  beginnt,  wahrend  er  sicher 
alter  sein  muss.  Das  Geschlecht  der  Meurer  selbst  war  damals 
in  der  Reichsstadt  sehr  angesehen.  So  war  nach  den  Mit- 
teilungen  des  genannten  Herrn  1525  der  Stadtschreiber  J  org 
Meurer  Mitglied  der  Gesandtschaft,  die  Memmingen  wegen  des 
Bauernkrieges  an  den  schwabischen  Bund  nach  Ulm  schickte, 
und  spater  Gesandter  der  Stadt  auf  den  Reichstagen  zu 
Regensburg  1541  und  zu  Worms  1543.  Dass  er  der  Vater 
unseres  Gelehrten  sein  konne,  wie  Herr  Prinzing  vermutet,  halte 
ich  darum  fur  wohl  moglich,  weil  Noe  Meurer  im  ersten  Viertel 
des  16.  Jahrhunderts  geboren  sein  muss,  wurde  er  doch  1549 
kurpfalzischer  Rat  und  starb  1583.  Am  2.  Juni  1551  verheiratete 
er  sich  zu  Memmingen  mit  Ursula  Wolff  hart,  die  einer  der 
bedeutendsten  Familien  der  Reichsstadt  entstammt,  was  auch 
wieder  fur  die  angesehene  Stellung  seines  Hauses  spricht. 


!)  Roberti  Grosseteste  epistolae  ed.  Luard  S.  442. 


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Miszellen.  5gi 

Wo  Meurer  studiert  und  promoviert  hat  und  wie  er  in 
Pfalzer  Dienste  kam ,  habe  ich  nicht  ermitteln  konnen.  Seine 
erste  Anstellung  erfolgte  am  i.  Januar  1549  zunachst  auf  Wider- 
ruf  und  mit  einem  festen  Gehalt  von  25  Gulden1).  Das  Jahr 
darauf  wurde  er  auf  weitere  vier  Jahre  als  Rat  angenommen  mit 
der  Verpflichtung2):  »also  dafi  er  sein  Wohnung  hie  zu  Heidel- 
berg haben,  daselbs  in  unserer  Canzley  auch  in  alien  unsern 
geschaften  es  sey  raten,  reiten,  reden  und  dienen  zu  giitlichen 
und  rechts  darinnen,  darzu  wir  ihn  jederzeit  bescheiden  und 
verordnen  lassen,  wider  meniglichen  seins  vermogens  gehorsam 
und  gewertig  sein  soil.  Insunderheit  auch  unser  vier  hofgericht 
getreulich  helfen  besitzen  und  uffmerkens  haben,  recht  zu  sprechen 
und    tun    nach    seiner    besten    verstendnus«.     Sein  Gehalt   wurde 

r  gleichzeitig    auf  60    Gulden    erhoht    und    ihm   jahrlich    ein    Hof- 

sommerkleid  zugesichert,  desgleichen  versprochen,  dass  der  Kur- 
furst  ihn  bei  auswartigen  Geschaften  »verkostigen  und  beritten 
machen  werde  nach  jetziger  unseres  hofs  ordnung  und  gebrauch*. 
Meurer  ist  in  dieser  Stellung  zeitlebens  geblieben,  1563 
erhielt  er   170  Gulden,    1570   200  fl.  Gehalt3),    1573  verlieh  der 

:•  Kurfurst  in  Anerkennung  seiner  getreuen  24jahrigen  Dienste  ihm 

>  und  seiner  Hausfrau  10  Malter  Korn  ad  dies  vitae  und  fiigte 
-:  1575  noch  ein  Fuder  Wein  aus  dem  Hofkeller  hinzu*).  Im 
$  Jahre  1577  erhielt  Meurer  die  Erlaubnis,  ein  Achtel  des  Zehnten 
&  zu  Bockingen  bei  Heilbronn  fur  300  fl.  einzulosen5).  Er  starb, 
-              wie  gesagt,   1583  zu  Heidelberg. 

Dies    sind    die    sparlichen  Notizen,    die    ich    uber    Meurers 

i$  Leben    gefunden    habe.     Ein  Urteil    uber    seine  Bedeutung    als 

-■  Jurist  steht  mir  nicht  zu,  dagegen  seien  noch  einige  Worte  iiber 

:&'  M.  als  forstlichen  Schriftsteller  gestattet.     Im  Jahre    1561   gab  er 

\ ->  ein  Werk  heraus,  betitelt:    ^Von    forstlicher  Oberherrlichkeit   und 

--•  Gerechtigkeit.«     Den  Inhalt    bildet    eine    Darstellung    des    Jagd- 

.;.;-'  rechtes,  insbesondere  der  Begriindung  des  landesherrlichen  Jagd- 

>  regals  und  der  aus    ihm    fliessenden  Befugnisse.     Dabei    erwahnt 
m  er    auch    einige    forstpolizeiliche    Bestimmungen ,    die    eben    im 

Interesse  der  Wildpflege  vom  Jagdherren  zu  treffen  sind.     Weiter 

,n  :c  behandelt  er  das  Recht  des  Vogelfangs  und  der  Fischerei.     Als 

->•-  er    dann     1574    eine    zweite    vermehrte  Auflage    mit    dem   Titel 

;r.  :  *Ja§"  un(i  Forstrecht«  erscheinen  liess,    fiigte  er  auch  einen  Ab- 

\V  schnitt  ein,    iiberschrieben,    »von  allerley  nutzlichen  Anstellungen 

>  der  Walder  und  Hdlzer,    wie   dieselben   zu    hegen,   aufzubringen 

Vie:-  und    zu    gebrauchen.«     Diese  Darstellung   der  Waldwirtschaft   ist 

a  j;.  entschieden  viel  wertvoller   als    alles,    was    bis    dahin    uber    den 

ejj:  Gegenstand   geschrieben   war,    denn    die    iilteren  Autoren   fussen 


»)  G.  L.  A.  Kopialb.  842  p.  138.  —  *)  G.  L.  A.  Kopialb.  842  p.  60. 
—  3)  G.  L.  A.  Kopialb.  847  p.  93,  256.  —  «)  G.  L.  A.  Kopialb.  847 
P-  393.  456-  —  5)  G-  L-  A-  Kopialb.  852  p.  51. 


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692  Miszellen. 

ganzlich  auf  der  romiseh-italienischen  landwirtschaftlichen  Lite- 
ratur,  wahrend  Meurer  die  heimischen  Verhaltnisse  zugrunde 
legt  und  fur  seine  Zeit  sehr  beachtenswerte  Vorschlage  macht. 
Freilich  ist  fraglich,  ob  er  hier  originell  ist,  seine  Darstellung 
deckt  sich  zum  grossen  Teil  wortlich  rait  den  entsprechenden 
Abschnitten  der  Forstordnung  fiir  die  Oberpfalz  von  1565. 
Diese  beruht  nun  z.  T.  auf  Materialien,  die  Ott-Heinrich  hatte 
sammeln  lassen,  urn  den  Nadelholzanbau  in  der  rheinischen 
Pfalz  zu  versuchen,  und  es  besteht  allerdings  die  Moglichkeit, 
dass  Meurer  bei  der  Abfassung  dieser  Ordnung  mitgewirkt  hat, 
und  diese  Abschnitte  als  sein  geistiges  Eigentum  beanspruchen 
konnte.  Wie  dem  auch  sein  moge,  verdienstlich  war  die  Auf- 
nahme  dieser  Vorschriften  in  sein  »Jagrecht<  jedenfalls ,  da  sie 
so  einem  grosseren  Kreis  zuganglich  wurden,  und  bei  dem 
grossen  Ansehen  des  Verfassers  wohl  auch  Beachtung  fanden. 
Karlsruhe.  Hans  Hansrath. 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 


Von  Veroffentlichungen  der  Badischen  Historischen 
Kommission  ist  erschienen: 

Oberbadisches  Geschlechterbuch,  bearbeitet  von 
J.  Kindler  von  Knobloch.  Dritter  Band,  erste  Liefe- 
rung  (Macello  — Mayer  von  Mayersheimb).  Heidelberg, 
Winter. 

Alemannia.  N.F.  7,  Heft  2.  Ernst  von  Sommerfeld: 
Die  Miinsterkirche  St.  Maria  zu  Mittelzell  auf  der  Insel 
Riechenau  vom  Jahre  816.  S.  81 — 95.  Korrigiert  den  von 
Adler  in  Erbkams  Zeitschrift  fur  Bauwesen  IX.  (1869)  ange- 
nommenen  Grundriss.  —  Ernst  Batzer:  Die  Satzungen  der 
Backer-  und  Mullerknecht-Bruderschaft  in  Offenburg. 
S.  96 — 102.  Nicht  immer  einwandfreier  Druck  zweier  bisher 
unbekannter  Urkunden  von  1406  und  1471.  —  E.  John:  Zum 
geschichtlichen  Hintergrunde  des  Nibelungenliedes. 
S  103 — 112.  Versuch,  Meister  Konrad  als  Veriasser  des  alter- 
tiiralichen  Grundstockes  im  Nibelungenlied  zu  erweisen.  Die 
geschichtlichen  Beobachtungen  sind  nicht  ungeschickt.  — 
Friedrich  Wilhelm:  Drei  Fabeln  aus  Cyra.  1020.  S.  113 
— 129.  —  Karl  Bertsche:  Die  Namen  der  Haustiere  in 
Mohringen  (Amt  Engen).  S.  130 — 137.  —  August  Stein- 
brenner:  Sagen  aus  Hopfingen  und  Odenheim.  S.  138 
— 142.  Vom  aufhockenden  Waldgeist,  vom  ungetreuen  Feld- 
messer,  vom  wilden  Heer,  vom  Kleinkinderbrunnen  und  vom 
wandelnden  Pfarrer.  —  Oskar  Haffner:  Die  Pflege  der 
Volkskunde  in  Baden.  IV.  S.  143 — 151.  Vgl.  diese  Zs. 
N.F.  XXI.  S.  149  und  345.  —  Ch.  Pohlmann:  Zwei  Volks- 
lieder.  »Ich  habe  den  Fruhling  gesehen*  und  »Es  welken 
alle  Blatter*.  S.  152 — 155.  —  C.  Rohrscheidt:  »Lippe-Det- 
mold,  eine  wunderschone  Stadt*.  S.  156.  —  Friedrich 
Pfaff:  Lenzkircher  Dorfspruch.    S.    157. 


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694 


Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 


Schau-ins-Land.  33.  Jahrlauf  (1906).  A.  Buisson:  Zur 
Baugeschichte  der  chemaligen  Benediktinerabtei  St. 
Blasien.  S.  1 — 34.  Behandelt  kurz  die  samtlichen  Kirchen- 
bauten  der  ebemaligen  Abtei  bis  zur  Gegenwart.  Zur  Veran- 
schaulichung  dienen  31  Illustrationen  und  der  dem  Halbband 
beigegebene  Plan  von  St.  Blasien  im  Jahre  1562.  —  O.  K.  Roller: 
Die  Ahnentafel  der  Markgrafin  Ursula  von  Baden- 
Durlach  und  die  Wappen  auf  dem  Sarkophag  in  der 
Schlosskirche  zu  Pforzheim.  S.  35  —  49.  Von  den  14  Vor- 
fahren  der  Markgrafin  Ursula  von  der  ersten  bis  dritten  Ahnen- 
reihe  ermittelt  Roller  samtliche  bis  auf  vier.  Besonders  wichtig 
ist  die  Feststellung,  dass  Ursula  eine  Tochter  Wolfs  d.  j.  von 
Rosenfeld  und  Anna  Bombasts  von  Hohenheim  ist  (vgl.  diese 
Zs.  N.F.  XIX,  155).  Das  nassauische  Wappen  auf  dem  Grab- 
stein  verdankt  seine  Existenz  einer  Verwechslung  mit  Masovien. 
—  J.  Dieffenbacher:  Der  Freiburger  Bildhauer  Franz 
Xaver  Hauser  und  seine  »Beweinung  Christi«  in  der 
stadtischen  Skulpturensammlung.  S.  50 — 56.  Der  zwischen 
Antike  und  Gotik  schwankende  Kunstler,  um  die  Wende  des 
18.  und  19.  Jahrhunderts  Schopfer  verschiedener  Arbeiten  im 
Freiburger  Munster,  loste  noch  im  hohen  Alter  das  Problem  der 
Beweinung  Christi  selbstandig,  indera  er  nur  zwei  Engel  um  den 
Herrn  sich  bemuhen  lasst. 


Freiburger  Miinsterblatter.  Jahrg.  1  (1905)  Heft  2.  — 
K.  Schuster:  Der  Lettner  im  Freiburger  Munster.  S.  45 
— 62.  Erortert  auf  Grund  archivalischen  Materials  und  neuer 
Vermessungen  die  ursprungliche  Gestalt  des  1579  von  H.  Boringer 
entworfenen  und  1790  zum  Abbruch  gelangten  Lettners,  unter 
Berichtigung  und  Erganzung  der  von  H.  Schafer  in  dieser  Zeit- 
schrift,  N.F.  9,  665  ff.  veroffentlichten  Ausfuhrungen.  Im  Anhang 
urkundliche  Nachrichten  uber  H.  Boringer,  Altermadts  »Ober- 
schlag  wegen  des  Lettners*  von  1667  und  Auszug  aus  einer 
Handschrift  J.  F.  Geissingers.  —  Ordnungen  und  Satzungen 
der  Munsterkirche.  1.  H.  Flamm.  Die  Prasenzstatuten 
mit  den  Munstergottesdienstordnungen  von  1364  und 
1400.  S.  63 — 83.  Abdruck  der  1364  von  Bischof  Heinrich  von 
Konstanz  erlassenen  und  1400  erweiterten  und  umgestalteten 
Prasenzstatuten  und  Munstergottesdienstordnungen  fur  die  Munster- 
pfrundner,  mit  einleitenden  Erlauterungen.  —  2.  P.  Albert: 
Dienstanweisungen  und  Bestallungen.  S.  83 — 90.  Ab- 
druck der  dem  Ende  des  15.  Jahrh.  entstammenden  Dienst- 
anweisungen fur  den  Kirchherrn,  Pfleger,  Schaffner,  Werkmeister, 
Sigrist,  Totengraber  u.  a.  —  Kleine  Mitteilungen  und  An- 
zeigen.  L.  L.  Maldoners  Bericht  uber  das  Freiburger 
Munster   1754.     S.  90—92. 

Jahrg.  2  (1906)  Heft  1.  F.  Panzer:  Der  romanische 
Bilderfries    am    sudlichen    Choreingang    des    Freiburger 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 


&95 


Munsters  und  seine  Deutung.  S.  1 — 34.  Behandelt  unter 
Heranziehung  eines  reichen  verwandten  bildlichen  Materiales  die 
am  siidlichen  Eingang  der  ehemaligen  St.  Niklauskapelle  befind- 
lichen,  wohl  gleichzeitig  mit  dem  altesten  romanischen  Teile  des 
Munsters  entstandenen  figurlichen  Darstellungen,  die  sich  auf 
Alexanders  Luftfahrt,  Davids  Kampf  mit  dem  Lowen,  die  Fabel 
vom  Wolf  in  der  Schule  u.  a.  beziehen,  und  weist  auf  den  Zu- 
sammenhang  zwischen  dem  Freiburger  und  dem  Portale  von 
St.  Ursanne  in  der  Westschweiz  hin,  der  noch  naherer  Auf- 
klarung  bedarf.  Die  Deutung  der  an  dem  linken  Portal  befind- 
lichen  Sirene  mit  dem  Vogel  in  der  Hand  wird  einer  spateren 
Untersuchung  vorbehalten.  —  P.  Albert:  Zur  Geschichte  des 
Prasenzstatuts  vom  4.  August  1400.  S.  35 — 40.  Mitteilungen 
fiber  die  durch  Bischof  Hermann  III.  von  Konstanz  verfugte 
Statutenanderung  von  1472  und  die  1495  einsetzenden ,  auf 
weitere  Reformen  abzielenden  Verhandlungen.  Abdruck  eines 
auf  letztere  bezuglichen  von  Ulrich  Zasius  verfassten  Abschnittes 
aus  dem  Freiburger  »Geschichtsbuch«.  —  O.  Bihler:  Biblio- 
graphic des  Freiburger  Munsters.  S.  41  —  44.  Mit  Aus- 
schluss  der  Kunsthandbucher  und  Reiseliteratur. 

Mannheimer  Geschichtsbl&tter.  Jahrg.  VII.  (1906).  Nr.  7. 
Der  Einzug  des  Kurprinzen  Karl  und  der  Kurprinzessin 
Stephanie  in  Mannheim  1806.  Sp.  141  — 151.  Gibt  mit 
mehreren  Auslassungen  den  1806  bei  Ferdinand  Kaufmann  als 
erste  Druckprobe  erschienenen  Bericht  uber  die  ^Feierlichkeiten 
bey  Sr.  Durchlaucht  des  Kurprinzen  Karl  Ludwig  von  Baden  und 
Ihrer  Kaiserlichen  Hoheit  Stephanie  Napoleon  Anwesenheit  in 
der  Pfalzgrafschaft  Mannheim*  wieder.  Viele  kulturhistorisch 
interessante  Einzelzuge.  —  Friedrich  Walter:  Hohnhorsts 
Schrift  uber  den  Prozess  gegen  K.  L  Sand.  Schluss. 
Sp.  152—156.  Behandelt  hauptsachlich  die  Verhandlungen 
Cottas  mit  Hohnhorst  und  der  badischen  Regierung  uber  eine 
Entschadigung  an  Geld.  Vgl.  diese  Zs.  N.F.  XXI,  513.  — 
Miszellen.  Stadtische  Trauerkleider  bei  der  Landes- 
trauer  1685.  Sp.  156 — 157.  Ratsprotokoll  vom  20.  Juni  1685, 
wonach  die  Stadt  ihren  Ratsverwandten  insgesamt  603  fl.  10  xr. 
zur  Beschaffung  von  Trauerkleidern  anwies.  —  Karl  Theodors 
zweite  Gemahlin.  Sp.  157—158.  Daten  fiber  Maria  Leopol- 
dine  von  Osterreich,  besonders  uber  ihren  Tod,  nach  einem 
Zeitungsbericht. 

Nr.  8  und  q.  Die  Familie  von  Soiron.  Sp.  162 — 169. 
Wichtig  wegen  der  genealogischen  Nachweise.  tJber  den  be- 
kannten  Politiker  Alexander  v.  Soiron  ist  eine  interessante  Cha- 
rakteristik  aus  dem  Mannheimer  Unterhaltungsblatt  (Beilage  zum 
Mannheimer  Journal)  vom  29.  und  30.  Marz  1851  wieder- 
gegeben.  —  Aus  Mannheims  Leidenstagen.  Sp.  169 — 171. 
Einige  Schreiben  aus  dem  Munchener  konigl.  Reichsarchiv  iiber 


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6q6  Zeitschriftenschau  und  Literaturaotizen. 

die  jammervolle  Lage  der  nach  Heidelberg  gewiesenen  Mann- 
heimer  zu  Ende  des  Jahres  1644.  —  W [alter]:  Eine  Mann- 
heimer  Bauordnung  von  1738.  Sp.  171  — 174.  Die  Bau- 
ordnung  enthalt  neben  vielen  Willkurlichkeiten  auch  ganz  ver- 
nunftige  Vorschriften.  —  Ernst  Bassermann:  Anton  von 
Heiligenstein.  Sp.  175 — 177.  Wiedergabe  der  Kriegstaten 
des  aus  Mannheim  geburtigen  Offiziers  in  den  Feldzugen  1806 
— 18 13  nach  dem  Wejke:  Der  Koniglich  Bayerische  Militar- 
Max-Josef-Orden  und  seine  Mitglieder.  —  Miszellen.  Karl 
Christ  in  Ziegelhausen:  Eine  Urkunde  von  1275  betr. 
Kirschgartshauser  Hof  und  Nisenescherau.  Sp.  177.  — 
Werke  des  Kupferstechers  Josef  Fratrel.  Sp.  178. 
Wiedergabe  einer  Kunstanzeige  der  Mannheimer  Zeitung  vom 
15.  Mai  1777.  —  Dr.  Bergstrasser:  Die  Anregung  zur 
Grundung  der  kurfurstl.  Akademie  der  Wissenschaften 
in  Mannheim.  Sp.  178 — 179.  Christian  Friedrich  Pfeffel  will 
dem  Kurfursten  die  erste  Anregung  zur  Grundung  einer  Aka- 
demie gegeben  haben.  —  Karl  Theodors  Sohn.  Sp.  179. 
Der  einzige  Sohn  Karl  Theodors  aus  der  Ehe  mit  seiner  Kousine 
Elisabeth  Augusta  liegt  tatsachlich  in  der  Mannheimer  Jesuiten- 
kirche  begraben.  —  Eine  pfalzische  Rangliste  von  1685/87. 
Sp.  179 — 180.  Druck  nach  G.  L.  A.  Pfalz  generalia  545Q. 
—  Der  Luzenberg  bei  Waldhof.  Sp.  180 — 181.  Er- 
ganzung  zu  Jahrgang  1905,  Sp.  242.  -  Frau  von  Kotzebue. 
Sp.  181.  Bericht  uber  ihren  Tod  im  Mannheimer  Journal  vom 
10.  Februar   1852. 

Basler  Zeitschrift  fur  Geschichte  und  Altertumskunde. 
V.  Band,  2.  Heft.  Fritz  Burckhardt:  Ober  Plane  und 
Karten  des  Baselgebietes  aus  dem  17.  Jahrhundert. 
S.  291  —  360.  Bespricht  in  dem  ersten  Abschnitt  zunachst  die 
von  ihm  neu  entdeckten  kartographischen  Aufnahmen  des  Basel- 
gebietes durch  den  bekannten  Maler  Hans  Bock,  im  zweiten  bis 
vierten  Abschnitt  die  kartographischen  Arbeiten  und  mathema- 
tischen  Lehrbiicher  der  beiden  Lohnherren  Jakob  und  Georg 
Friedrich  Mayer  (Vater  und  Sohn);  der  funfte  Abschnitt  enthalt 
Erlauterungen  und  Erganzungen  zu  den  vorhergehenden.  — 
Walther  Merz:  Aargauische  Giiter-  und  Zinsrotel. 
S.  361 — 412.  Beschreibung  und  Abdruck  des  Zinsrotels  Ulrichs 
von  Rinach  von  1295,  eines  Lehenverzeichnisses  der  Herren  von 
Hiinenberg  aus  der  ersten  Halfte  des  XIV.  Jahrh.  und  dreier 
Giiter-  und  Einkunfterotel  des  Klosters  Muri  aus  dem  Anfang 
des  XIV.  Jahrh.;  beigegeben  ist  ein  Orts-  und  Personenver- 
zeichnis.  —  E.  A.  Stiickelberg:  Zwei  fruhmittelalterliche 
Ka  pi  telle.  S.  413 — 419.  Beschreibung  der  Kapitelle,  beides 
»hochst  wahrscheinlich  solche  vom  Ziborium  des  hattonischen 
Miinsters«  (ca.  800).  —  August  Burckhardt:  Hans  Holbeins 
Ehefrau  und  ihr  erster  Ehemann  Ulrich  Schmid.    S.  420 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen.  697 

—  429.    Neue  Mitteilungen  aus  Akten  des  Basler  Gerichtsarchivs. 

—  Rudolf  Wackernagel:  Drei  Basler  Steinurkunden. 
S.  430 — 438.  Die  erste  der  mitgeteilten  Urkunden  aus  dem 
Jahre  1264  betrifft  ein  Abkommen  zwischen  einem  Herrn  von 
Kaiserstuhl  und  einem  Schreiber  fiber  Wasserleitung  und  Fenster- 
recht  und  ist  nur  unvollstandig  erhalten;  die  zweite  aus  dem 
Jahre  1307  die  Stiftung  einer  Pfrunde  bei  den  Johannitern,  die 
dritte  aus  dem  Jahre  1437  die  Stiftung  der  Zelle  des  Sakristans 
und  einer  Kaplanei  in  der  Karthause  zu  Basel.  —  Miszellen. 
E.  A.  Stuckelberg:  Zwei  Basler  Bischofe  im  Heiligen- 
himmel.  S.  439 — 440.  Die  beiden  Bischofe  Waldo  und  Hatto 
wurden  in  Reichenau,  wo  sie  Abte  waren  und  Hatto  begraben 
ist,  als  »Beati«  verehrt.  —  Derselbe:  Gefliichtete  Basler 
Kirchenschatze.  S.  440 — 441.  Ober  die  angeblich  von  Basel 
1529  nach  Beromiinster  gelangten  Reliquien.  —  Walther  Merz: 
Zwei  politische  Parodien.  S.  441 — 443.  1)  »Torsten- 
sohnische  Vatter  unser*;  2)  »Hollandi  Naenia«;  beide  aus  dem 
Stadtarchiv  Bremgarten.  —  August  Huber:  Mitteilungen  aus 
dem  Basler  Universitatsarchiv.  S.  443 — 453.  Von  den 
mitgeteilten  Aktenstucken  beziehen  sich  zwei  auf  den  Aufenthalt 
des  beruhmten  franzdsischen  Gelehrten  Franz  Hotmann  zu  Basel, 
ein  drittes  auf  den  vom  Rat  wegen  religioser  Irrlehren  mit  Weg- 
weisung  bedrohten  Florentiner  Franzesco  Pucci  (1576),  ein  viertes 
auf  den  zu  Basel  studierenden  Bernhard  von  Schulenburg  aus 
der  Mark  Brandenburg  und  auf  seine  Pferde  (1584);  das  funfte 
ist  ein  Abdruck  der  Statuten  der  franzdsischen  Nation  an  der 
Basler  Universitat  (1582).  —  Derselbe:  Extraict  de  Peglise 
de  France  et  son  revenu   1635.     S.  453 — 454* 


Strassburger  Diozesanblatt:  Dritte  Folge:  Band  3.  Jahr 
1906.  Sechstes — siebentes  Heft.  Sig:  Das  geistliche  Schau- 
spiel  im  Elsass  (Fortsetzung\  S.  268 — 271,  318-329,  be- 
handelt  die  Krippenfeier,  das  Strassburger  Dreikonigsspiel ,  das 
Spiel  von  den  Unschuldigen  Kindern ,  das  Prophetenspiel  und 
die  Anfange  des  lateinischen  Passionsspiels. 

Annales  de  l'Est  et  du  Nord:  Band  2.  Jahr  1906.  Heft  3. 
In  der  Bibliographic  eine  Anzeige  von  Muller:  La  bataille  de 
Turckheim  (5  Janvier  1675)  durch  Rod.  Reuss,  in  der  Abteilung: 
Recueils  periodiques  et  Societes  savantes  eine  ausfuhr- 
liche  Inhaltsangabe  der  Revue  catholique  d' Alsace,  Jahr- 
gang   1905. 

Revue  d' Alsace:  Nouvelle  Serie.  Band  7.  Jahr  1906. 
Juli-August-Heft.  Chevre:  Les  suffragants  de  Bale,  au 
XVIlIe  siecle  (Fin),  S.  337 — 366,  ausfuhrliches  Lebensbild  von 
Jean-Baptiste    Joseph    Gobel.    —    Hoffmann:    Les    elections 


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6q8  Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 

aux  etats-generaux  (Colmar-Belfort)  (Fin),  S.  367 — 397, 
mit  bemerkenswerten  Angaben  uber  eine  Beschwerdeschrift  und 
die  rechtliche  Stellung  der  Protestanten.  —  Schwartz:  Corre- 
spondance  de  Malouet  (Suite),  S.  398 — 417,  mit  Briefen  des 
Jahres  1821.  —  De  Dartein:  L'6vangeliaire  d'Erkanbold 
(Suite),  S.  418—430,  bebandelt  die  auf  dem  ersten  Schutzblatt 
sich  findende  Aufzeichnung  uber  den  Feldzug  Kaiser  Ottos  II. 
in  Kalabrien  (982).  —  D'Ochsenfeld:  L'Alsace  au 
XVIIIe  siecle,  S.  431 — 443,  Wurdigung  der  unten  genannten 
Arbeit  von  Ch.  Hoffmann.  —  O.:  Des  noms  Cernay  et 
Sennheim  et  des  surnoms  de  Cern6ens,  S.  444 — 445.  — 
Bucher-  und  Zeitschriftenschau,  S.  446  —  448.  Supplement. 
Bibliotheque  de  la  ^Revue  d'Alsace*.  —  VII.  Rode,  L'obi- 
tuaire  des  chevaliers  de  Saint-Jean  de  S61estat,  S.  17 
— 07.  —  IX.  Hoffmann:  L'Alsace  au  dix-huitieme  siecle 
au  point  de  vue  historique,  judiciaire,  administratif, 
economique,  intellectuel,  social  et  re  ligieux.  XV,  746  S. 


Revue  catholique  d' Alsace:  Nouvelle  Serie.  Band  25. 
Jahr  1906.  Mai-Juli-Hefte.  Gapp:  Portrait  de  M.  Mechler 
(Suite  et  fin),  S.  309 — 318,  390 — 398.  —  Sifferlen:  La  valine 
de  Saint-Amarin  (Suite),  S.  351—362,  425—431,  529  -535, 
Nachrichten  uber  die  Stadt  St.  Amarin,  das  Schloss,  den  Dinghof, 
die  Pfarrei.  —  X:  M.  le  vicaire  general  Rapp  (Suite), 
S.  363 — 369,  399—414,  Aufzeichnungen  aus  den  Jahren  1878 
und  1879.  —  Glceckler:  Dr.  Jacques  Ignace  Simonis 
troisieme  sup6rieur  de  la  Congregation  des  filles  du 
T.-S.  Sauveur  de  Niederbronn,  S.  496 — 527,  Lebensskizze 
des  am  1 1 .  Februar  1 903  verstorbenen  Pralaten,  in  der  auch 
seine  politische  Tatigkeit  beriihrt  wird. 


Welchen  Wert  die  »Selbstbiographie  des  Burggrafen 
Fabian  zu  Dohna*  (1550 — 1621)  als  Quelle  fur  die  Geschichte 
des  ausgehenden  16.  und  beginnenden  17.  Jahrhunderts  be- 
sitzt,  ist  bekannt:  einzelne  Bruchstucke  daraus  sind  erst  un- 
ldngst  von  F.  v.  Bezold  mitgeteilt  worden.  Es  ist  daher  dank- 
bar  zu  begrussen,  dass  C.  Krollmann  es  unternommen  hat, 
diese  die  Jahre  1550 — 1606  umfassenden  Aufzeichnungen  nach 
dem  im  furstl.  Dohnaschen  Hausarchiv  zu  Schlobitten  befindlichen 
Originale,  nebst  einer  Reihe  wichtiger  Aktenstucke  zur  Geschichte 
der  Succession  der  Kurfursten  von  Brandenburg  in  Preussen  in 
vollem  Umfange  und  mit  sorgfaltigem  Kommentar  zu  veroffent- 
lichen  (Leipzig,  Duncker  &  Humblot,  1905.  LXVIII  -f-  204  S. 
—  M.  6)  Da  Dohnas  Leben  sich  in  dieser  Zeit  zum  grossen 
Teil  in  der  Pfalz,  im  Dienst  des  Pfalzgrafen  Johann  Kasimir  und 
des    Kurfursten    Friedrichs    III.    abspielt,    wo    er    als    politischer 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen.  699 

Berater  eine  einflussreiche  Stellung  einnahm,    erscheint   ein  Hin- 
weis   auf  die    Denkwurdigkeiten   auch    an   dieser  Stelle    geboten. 

K.   0. 

Karl  Hauck,  Elisabeth,  Konigin  von  Bohmen,  Kur- 
furstin  von  der  Pfalz  in  ihren  letzten  Lebensjahren. 
(Kleine  Schriften  zur  Geschichte  der  Pfalz  1).  Heidelberg  1905. 
C.  Winter. 

Ganz  naturlich,  wie  ein  neuer  Zweig  am  Baume  heraus- 
wachst,  so  ist  auch  die  vorliegende  Schrift  aus  den  Studien  des 
Verfassers  iiber  den  Kurfursten  Karl  Ludwig  von  der  Pfalz 
hervorgegangen.  Gleichzeitig  fast,  wie  die  schone  Neujahrsgabe 
iiber  den  tapferen  Pfalzgrafen  Ruprecht  entstammte  auch  dieses 
neue  Stuck  wittelsbachischer  Familiengeschichte  dem  historischen 
Interessenkreise  des  Verfassers,  der  seit  Jahren  in  diesen  an- 
ziehenden  Forschungen  lebt.  Schon  in  seinem  in  dieser  Zeit- 
schrift  von  mir  besprochenen  Buche  fiber  Karl  Ludwig  ist  Leben 
und  Leiden  der  von  Schicksalsschlagen  ohne  gleichen  verfolgten 
Winterkonigin  beriihrt  worden.  Man  hat  dabei  den  Eindruck 
gehabt,  dass  diese  nur  vorubergehend  hervorgetretenen  Charakter- 
schilderungen  einem  Boden  entwachsen  waren,  der  noch  reichere 
Ernte  in  sich  barg,  dass  der  Verfasser  nur  mit  starker  Selbst- 
verleugnung  die  in  ihm  bereits  lebendig  gewordenen  Zfige  eines 
menschlich  so  interessanten  Bildes  nur  in  skizzenhaiten  Linien 
entwerfen  konnte.  Aus  dieser  Zuruckhaltung  befreit,  gewinnt  es 
erst  chaiaktervolle  Farben.  Nur  die  letzten  Jahre  aus  dem 
Leben  der  Bohmenkonigin  sind  behandelt,  von  dem  Tage  an, 
da  sie  das  Schicksal  in  fremde  Lande  verschlug,  bis  zur  Ruck- 
kehr  in  die  englische  Heimat,  wo  sie  unter  bittern  Erfahrungen 
und  dem  krankenden  Gefuhle,  auch  hier  nur  geduldet  zu  sein, 
ihre  Tage  beschloss.  Ein  Fluchtlingsleben,  das  im  Wechsel  von 
Glanz  und  Armut,  von  Hoffnung  und  Enttauschung  in  stetem 
Ausblick  auf  die  Berge  der  Pfalz  und  die  Kuste  Englands  zu- 
gleich  auch,  wenn  auch  nur  duldend  und  zuwartend  auf  dem  tief 
bewegten  Boden  der  politischen  Kampfe  jener  Tage  sich  bewegt. 
Es  ist  dies  in  seiner  Kiirze  so  angenehm  beruhrende  Buch  keine 
zusammenhangende  Biographie,  durch  seine  notwendig  gegebenen 
Beziehungen  aber  zu  den  ubrigen  Kindern  des  Bohmenkonigs 
zugleich  eine  Familiengeschichte,  wie  sie  in  ihrer  politischen, 
geistigen  und  rein  menschlichen  Bedeutung,  so  interessant,  an- 
ziehend  und  ergreifend  sich  wohl  niemals  mehr  abgespielt  hat. 
Unter  solchen  Verhaltnissen  —  man  denke  nur  an  die  inneren 
Familienzwiste  —  hat  sich  ein  einheitliches  in  sich  abgeschlossenes, 
dem  kunftigen  Geschichtsschreiber  klar  vor  Augen  stehendes 
Charakterbild  nicht  ausbilden  konnen.  Der  Wechsel  von  Erleb- 
nissen  und  Eindriicken,  wie  er  sich  in  einem  innerlich  so  stark 
erschutterten  Leben  bis  zu  den  starksten  Gegensatzen  steigert, 
bringt  die  natiirliche  Gefahr  mit  sich,  unser  eigenes  von  person- 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 


lichen  Empfindungen  beeinflusstes  Urteil  in  Gegensatzen  zu  ver- 
wirren.  Dieser  subjektiven  Gefahr  ist  der  Verfasser  auf  Grund 
seiner  griindlichen  Studien  und  seiner  vorsiehtigen  vorurteils- 
freien  Betrachtung  entgangen,  ohne  dabei  seine  Wirkung  auf 
unser  Gefuhlsleben  zu  verlieren.  Sein  Buch  bewegt  in  seiner 
schonen  uns  stellenweise  tief  ergreifenden  Sprache,  so  dass  man 
uber  der  kunstlerischen  Form  gar  oft  das  gelehrte  Wissen  zu 
vergessen  scheint.  J.  TV. 

In  einem  Beitrage  zur  »Festschrift  des  Grossh.  Gymnasiums 
zu  Karlsruhe  zu  den  Jubilaumsfestlichkeiten  im  Sept.  igo6« 
behandelt  K.  Lang,  unter  Heranziehung  eines  umfangreichen 
archivalischen  Materiales,  »die  Ettlinger  Linien  und  ihre 
Geschichte*  und  bietet  damit  eine  erwunschte  Erganzung  zu 
dem  in  dieser  Zeitschrift  unlangst  veroflentlichten  Aufsatze  von 
E.  von  Mtiller  fiber  die  Buhl-Stollhofener  Linien.  Die  stattlichen 
Werke,  die  an  der  Hand  von  Planen  und  auf  Grund  person- 
licher  Begehung  des  Terrains  eingehend  geschildert  werden, 
sind  bekanntlich  nach  der  Einnahme  der  Bflhler  Linien  1 707 
als  Schutzwehr  errichtet  und  1733  im  polnischen  Thronfolge- 
kriege  mit  betrachtlichem  Aufwand  erweitert  und  umgebaut 
worden,  haben  aber  ihre  Probe  schlecht  bestanden,  insofern  sie, 
ungeniigend  besetzt  und  verteidigt,  am  4.  Mai  1734  beim  ersten 
Angriff  der  Franzosen  eingenommen  wurden.  Eine  Rolle  in  der 
Kriegsgeschichte  haben  sie  von  da  an  nicht  mehr  gespielt. 
Zwei  Plane  nach  Vorlagen  aus  den  Jahren  1708  und  1734  sind 
als  Beilagen  zur  Orientierung  beigegeben.  K.   O. 

Dengel,  Ignaz  Philipp.  Die  politische  und  kirch- 
liche  Tatigkeit  des  Monsignor  Josef  Garampi  in 
Deutschland  1761  — 1763.  Geheime  Sendung  zum  geplanten 
Friedenskongress  in  Augsburg  und  Visitation  des  Reichsstiftes 
Salem.  Rom.  Verlag  von  Loescher  u.  Co.  (Bretschneider  und 
Regenberg)    1905. 

Der  Verf.  gliedert  seine  Arbeit  entsprechend  der  schon  im 
Titel  naher  bezeichneten  Doppelaufgabe  Garampis  in  zwei  Teile. 
Der  erste  mit  wertvollen  Mitteilungen  iiber  das  papstliche  Ge- 
sandtschaftswesen  im  16.  und  17.  Jahrhundert  interessiert  uns 
nicht,  auch  nicht  Garampis  Rheinreise,  die  F.  von  Weech  in 
den  Neujahrsblattern  der  Badischen  Historischen  Kommission 
Neue  Folge  1.  1898  geschildert  hat.  Doch  wird  einiges  Material 
uber  den  in  Aussicht  stehenden  Ubergang  der  Baden-Badischen 
Lande  an  Baden-Durlach  beigebracht.  Garampis  versohnliche 
Bemuhungen  sind  richtig  gezeichnet,  ebenso  der  materielle  und 
religiose  Zustand  des  Reichsstifts  Salem.  Auch  vom  Monch  und 
Abt  Anselm  hat  der  Verf.  ein  richtiges  Bild  entworfen.  Dagegen 
ist  es  ihm  weniger  gegluckt,  den  Pralaten  und  K.  K.  Geheimen 
Rat    herauszuarbeiten.      Sein    Verhalten    der    weltlichen    Gewalt 


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gegenuber  war  doch  nicht  so  unanfechtbar,  wie  Dengel  in  weiten 
Partien  seines  sonst  sehr  anerkennungswiirdigen  Buches  zu  glauben 
scheint.  Mehr  die  Klugheit  Garampis,  das  vollig  rechtswidrige 
Verfahren  der  vom  Oberhaupt  des  Zisterzienserordens  eingesetzten 
Untersuchungskommission ,  die  wenig  ehrenvolle  Handlungsweise 
des  Bischofs  von  Konstanz  und  die  Scheu  der  Kurie,  aus  diesem 
im  Grunde  doch  geringfugigen  Anlass  mit  der  osterreichischen 
Regierung  sich  zu  uberwerfen,  als  die  Unangreifbarkeit  seiner 
Person,  hat  den  Abt  vor  ernstem  Tadel  oder  gar  vor  der  Ab- 
setzung  bewahrt.  Fiir  die  kirchlichen  Zustande  unmittelbar  vor 
der  josefinischen  Zeit  steckt  in  dem  Buche  sehr  wertvolles 
Material.  H.  B. 

Als  ein  beachtenswerter  Beitrag  zur  Heimatskunde  sei  hier 
das  kleine  Buch  des  Pfarrers  B.  Bauer  aus  Wollmatingen 
erwahnt:  Vom  Bodensee.  Vergangenheit  und  Gegen- 
wart.  Mit  besonderer  Berucksichtigiing  der  Bodan- 
halbinsel,  von  Reichenau,  Wollmatingen,  Mainau  und 
Konstanz.  (Radolfzell,  VV.  Moriell.  1906.  291  S.  8.).  In  an- 
sprechender,  auf  einen  weiteren  Leserkreis  berechneter  Form 
gibt  der  Verf.  auf  Grund  gedruckter  und  auch  einiger  unge- 
druckten  Quellen,  von  denen  eine  handschriftliche  Chronik  von 
Reichenau-Oberzell  und  eine  ebensolche  von  Wollmatingen  ge- 
nannt  seien,  eine  gedrangte,  im  wesentlichen  durchaus  zuver- 
lassige  Darstellung  der  inhaltsreichen  geschichtlichen  Vergangen- 
heit der  Gegenden  am  Bodensee  von  der  altesten  Zeit  bis  herab 
auf  die  Gegenwart  unter  besonderer  Beriicksichtigung  der  kirch- 
lichen Verhaltnisse.  Einen  eigenartigen  Wert  verleihen  dem 
Werkchen  die  zahlreichen  Abbildungen,  Reproduktionen  alterer 
Ansichten  des  Seegebietes,  die  sich  bis  vor  einiger  Zeit  im 
Besitze  des  nunmehr  verstorbenen  Pfarrers  Heimlich  in  Konstanz 
befanden.  — r. 


Mit  einem  wertvollen  Beitrag  zur  Kenntnis  der  Wirtschafts- 
geschichte  des  alemannischen  Gebietes  beschenkte  uns  Konrad 
Beyerle  durch  seine  Ergebnisse  einer  alamannischen 
Urbarforschung  in  Festgabe  fur  Felix  Dahn  I.  Teil. 
Deutsche  Rechtsgeschichte  (Breslau,  Verlag  von  M.  und 
H.  Marcus  1905)  S.  65 — 128  (auch  separat).  Seine  Unter- 
suchungen  gelten  dem  Urbar  Heinrichs  von  Klingenberg,  ent- 
standen  zwischen  dem  18.  Marz  und  10.  Juli  1302,  als  dem 
wichtigsten  Aktenstuck  zur  alteren  Grundherrschafts-  und  Finanz- 
geschichte  des  Bistums  Konstanz,  und  zwar  speziell  der  Arboner 
Villikation.  An  der  urspriinglichen  Geschlossenheit  der  grund- 
herrschaftlichen  Siedelung  um  Arbon  halt  Beyerle  auch  nach 
den  Untersuchungen  Caros  fest,  wie  mir  dunkt,  mit  Recht.  Die 
Grosse  der  Guter,  das  Verhiiltnis  von  Salland  und  Zinsland  nach 
seiner  Ausdehnung  und  der  Umfang   der  Rodungen    finden    ein- 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 


gehende  Besprechung.  Noch  mehr  als  fur  diese  Fragen  bietet 
das  Vorhandensein  verschiedener,  nicht  in  gleichem  Masse  sorg- 
faltiger  Vorarbeiten  fur  das  Urbar  Schwierigkeiten  fur  die  Er- 
kenntnis  der  Art  und  die  Hohe  der  Abgaben.  Es  gelang 
Beyerle ,  sie  zu  beheben  und  die  Normal  be lastung  einer 
Schuppose,  Hufe  und  Doppelhufe  zu  ermitteln.  Die  ursprung- 
liche  Verwaltung  der  Grundherrschaft  liegt  schon  in  Trummern 
und  die  Zahl  der  in  Eigenwirtschaft  stehenden  Guter  beschrankt 
*  sich  auf  den  Kellhof  zu  Arbon ,  die  Reste  des  Arboner  Forstes 
und  zwei  Weingiiter,  fur  deren  Bestellung  auch  die  Frond- 
pflichten  ermittelt  werden.  Den  Abschluss  bildet  die  Rekon- 
struktion  der  karolingischen  Villicatio  Arbonensis.  Auch  diese 
Arbeit  liefert  wieder  einen  Beweis  dafur,  dass  gerade  die  Urbar- 
forschung  mit  der  traurigen  Wahrheit  sich  wird  abfinden  mussen, 
dass  wir  nicht  alles  wissen  konnen,  denn  trotz  der  Hilfe  eines 
Urbars  von  1546,  das  manche  Aufklarung  brachte,  bleiben  eine 
Reihe  wohl  iiberhaupt  nicht  zu  behebender  Schwierigkeiten. 
Dem  bleibenden  und  nicht  zu  unterschatzenden  Wert  der  Unter- 
suchung  vermag  das  natCirlich  keinen  Eintrag  zu  tun.      H.  B. 


R.  Carlebach,  Notar,  Badische  Rechtsgeschichte; 
I.  Das  ausgehende  Mittelalter  und  die  Rezeption  des 
romischen  Rechts,  unter  Mitteilung  der  wichtigeren 
bisher  ungedruckten  Landesordnungen  (Landrechte). 
Heidelberg,  Winter,   1906.     Preis  5  M. 

Es  ist  eine  alte  und  berechtigte  Klage  der  Rechtshistoriker, 
dass  auf  dem  Gebiete  der  territorialen  Rechtsgeschichte  noch 
viel  zu  wenig  monographisch  gearbeitet  ist.  Und  doch  sipd 
solche  Arbeiten  unentbehrlich  fur  die  Erforschung  sowohl  als  die 
zusammenfassende  Darstellung  der  Rechtsgeschichte  eines 
grosseren  Territoriums.  Wenn  daher  die  Badische  Historische 
Kommission  zurzeit  die  Rechte  der  bedeutenderen  badischen 
Stadte  bearbeiten  lasst,  so  verfolgt  sie  damit  in  letzter  Linie  den 
Zweck,  durch  Verdffentlichung  der  wichtigeren  Rechtsquellen  das 
Material  fur  eine  zusammenfassende  einheitliche  Rechtsgeschichte 
unserer  engeren  Heimat  zu  liefern.  Bis  dieses  Ziel  erreicht  ist, 
bedarf  es  noch  der  intensivsten  Arbeit  wahrend  mindestens 
eines  Menschenalters.  Vorher  wird  sich  kaum  eine  »badische« 
Rechtsgeschichte  schreiben  lassen,  die  diesen  Titel  mit  Recht 
fuhrt. 

Ich  war  daher,  wie  wohl  mancher  andere  Leser  dieser  Zeit- 
schrift,  nicht  wenig  uberrascht  von  der  Ankundigung  einer 
*badischen  Rechtsgeschichte«.  Denn  jedermann  musste  doch 
zunachst  bei  diesem  Titel  an  eine  Geschichte  der  Rechtsent- 
wicklung  in  den  Territorien  denken,  die  jetzt  das  Grossherzog- 
tum  Baden  ausmachen.  Ob  Carlebach  wirklich  die  Herausgabe 
einer  Rechtsgeschichte  in  diesem  Umfang  beabsichtigt,   geht    aus 


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seinem  »Vorwort«  nicht  deutlich  hervor;  es  scheint  jedocb,  das 
er  dies  fur  die  Zeit  vom  ausgehenden  Mittelalter  an  vorhat, 
wenigstens  lasst  er  es,  S.  IV,  dahingestellt,  »ob  sich  ermoglichen 
lasst,  [auch]  fur  das  beginnende  Mittelalter  eine  einheitliche 
Rechtsgeschichte  Badens  zu  schreiben.* 

C.  gedenkt  seine  Abhandlungen  vier  von  ihm  konstruierten 
Epocben  der  badischen  Rechtsgeschichte  anzupassen,  indem  er 
unterscheidet:  Das  ausgehende  Mittelalter  und  die  Zeit  der 
Rezeption  des  roraischen  Rechts,  das  Zeitalter  des  dreissig- 
jahrigen  Krieges,  die  Regierungszeit  Karl  Friedrichs  und  das 
neunzehnte  Jahrhundert.  Innerhalb  dieser  Epochen  »soll  dann 
das  Rechtsleben,  und  zwar  das  Verfassungs-,  das  Verwaltungs-, 
das  Straf-  und  burgerliche  Recht,  und  das  Finanzwesen  jeweils 
auf  dem  Hohepunkt  geschildert*  werden.  Auf  diese  Weise  ist 
auch  das  vorliegende  erste  Heft,  das  die  »Rechtsgebung  der 
Zentralstellen  der  alten  badischen  Markgrafschaft  umfasst«,  ein- 
geteilt. 

lnhaltlich  lasst  sich  an  dieser  Abhandlung  vieles  aussetzen. 
Soweit  der  Text  eine  systematische  Verarbeitung  der  Rechts- 
quellen  enthalten  soil,  vermisst  man  oft  jene  Sorgfalt  und  Ge- 
nauigkeit,  die  bei  Auslegung  der  alteren  Gesetzestexte  unbedingt 
erforderlich  ist.  Der  Verf.  hatte  niemals  uber  eine  Stelle  hin- 
weggehen  oder  sich  mit  einem  in  (  )  gesetzten  Fragezeichen 
begnugen  durfen,  solange  ihm  der  Sinn  eines  Wortes  und  seine 
Bedeutung  im  Zusammenhang  nicht  klar  geworden  war,  denn 
sonst  leidet  der  ganze  Zusammenhang  darunter,  und  die  Kom- 
binationen  fuhren  zu  falschen  Schlussen.  Hier  nur  ein  Beispiel: 
S.  40  ff.  heisst  es  von  der  Schuldenhaftung  der  uberlebenden 
Ehefrau:  »Ist  die  Ehefrau  die  uberlebende,  so  kann  sie  die  ihr 
angefallene  fahrende  Habe  und  die  ihr  als  befangen  angefallenen 
errungenen  und  eigenen  Guter  des  verstorbenen  Mannes  aus- 
schliessen;  dann  wird  sie  von  Tragung  der  Schulden  frei,  nimmt 
schuldenfrei  ihre  eigenen  Guter,  das,  was  der  Knoffel  oder  was 
der  Gurtel  umschliesst,  mit  und  geht  der  Por  (?)  nach«.  Als 
Quellenbelege  sind  angegeben:  Sausenberger  Eherecht  (SER) 
A  §  4.  F  §  3,  K  §  2.  Diese  Quellen  sagen  aber:  A  §  4  (Eher. 
fur  Tannenkirchen  und  Riedlingen):  ^.  .  .  und  mag  die  fraw,  wo 
sie  will,  wol  ungeerbt  usgehen,  und  mit  der  morgengab  und 
dem  was  der  knoffel  beschliesst,  ziehen.«  F  §  3  (Eher.  fur 
Obereggenen  u.  a.):  AVoIlte  nun  ein  fraw  nach  absterben  ires 
elichen  manns  nit  erben,  so  soil  sie  der  por  noch  gon,  und 
was  den  gurtel  und  sonderlich  an  irera  leib  gehoriche 
beschliessen  mag,  mit  nemen,  und  ir  morgengab,  und 
niemandt  nichtz  in  solchem  fall  gelten  .  .  .«  K  §  3  (Eher.  fur 
Haagen,  Brombach,  Lorrach  u.  a.):  »Wann  aber  sach  were,  dass 
der  man  etlich  schulden  gemacht  hatte,  so  darf  sie  nit  zalen 
und  fahrt  mit  irem  zugebrachten  gut  und  aller  varenden 
hab  sampt  der  morgengab  hinweg.«     Es  ist  hieraus  ersicht- 

Zeiwchr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  XXI.  4.  46 


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•jqa  Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen.  / 

lich,  dass  die  Darstellung  C.s  in  den  Quellen  keine  Stutze  findet. 
»Por*  ist  naturlich  unser  »Bahr«.  Von  dem  eigenen  »Bahrrecht« 
raancher  deutscher  Rcchte  ist  dem  Verf.  offenbar  nichts  bekannt. 

S.  52  bei  der  Beweisfuhrung  gegen  die  Zasiussche  Urheber- 
schaft  der  badischen  Landeserbeordnung  fiihrt  C.  u.  a.  an:  »Zasius 
war  durchaus  keiner  von  denen,  die  die  romischen  Begriffe  auf 
deutsche  Einrichtungen  auftrugen,  sondern  er  schalt  auf  sie«,  und 
fahrt  dann  fort:  »es  ist  nicht  anzunehmen,  dass  ein  Z.  den  Besitz 
des  Mannes  am  Nachlass  seiner  Frau  mit  der  patria  potestas  des 
romischen  Rechts  erklart  hatte.«  M.  E.  hat  dies  der  Verf.  der 
LEO  auch  nicht  getan.  Nicht  der  Besitz  des  Mannes  am  Nach- 
lass seiner  Frau  ist  aus  der  patria  potestas  erklart,  sondern  die 
Nutzniessung  des  Mannes  an  dem  miitterlichen  Erbteil  seiner 
Kinder.  Das  geht  aus  der  betr.  Gesetzesstelle  deutlich  hervor. 
In  der  mir  vorliegenden  Ausgabe  der  »Saramlung  der  Land- 
rechte  etc.«,  Karlsruhe,  Muller  1805,  heisst  es  in  Tit.  10  der 
»Statuten-Ordnungen  der  Herrschaften  Lahr  und  Mahlberg  vom 
Jahre  1566*,  welche  die  obenerwahnte  Landeserbeordnung  von 
151 1  verbo  tenus  aufgenoramen  haben,  wortlich:  »Ein  jeder 
vatter  hat  nach  Satzungen  der  rechten  von  wegenvatterlicher 
gewaltsamen,  zu  latein  patria  potestas  genannt,  seiner 
naturlichen  und  ehelichen  kinder,  es  seien  sohne  oder 
tochter,  miitterlicher  geerbter  hab  und  giieter  die  abnutzung, 
geniefi  und  beisitz,  usum  fructum  genannt  .  .  .« 

Ganzlich  verfehlt  ist  die  von  C.  (S.  7  ff.)  konstruierte  Hypo- 
these  vom  Vorhandensein  von  Landstanden  in  der  alten  Mark- 
grafschaft.  Er  sagt:  »Fiir  Landstande  in  den  badischen  Stamm- 
landen  findet  sich  nichts  als  die  etwas  eigentumliche  Stellung 
des  Landschreibers.c.  Der  Charakter  dieser  »eigentumlichen 
Stellung«  bestand  darin:  »Bei  Ausrichtung  der  Giilten  soil  den 
Landschreiber  niemand  hindern,  und  er  soil  nach  geanderten 
Befehlen  des  Landesherrn  nicht  leben;  das  soil  nicht  zu 
Mififallen  angenommen  werden.«  Hieraus  schliesst  C:  »Es 
scheint  danach,  als  ob  der  Landschreiber  den  Staatsglaubigern 
gegeniiber  die  Verantwortung  ausser  fur  den  Landesherrn  auch 
fur  irgend  jemand  sonst  getragen  habe«  .  .  .  namlich  fiir  die 
Landstande!  Dabei  ist  der  klare  Sinn  jenes  Satzes  der:  Der 
Landschreiber  hat  als  untergebener  Beamter  seines  Landesherrn 
dessen  Befehlen  selbstverstandlich  nachzukommen;  er  ist  von 
ihm  vollig  abhangig.  Eine  Ausnahmestellung  nimmt  er  in  seiner 
Eigenschaft  als  Vorsteher  der  Staatsschuldenverwaltung  ein.  Hier 
hat  er  dafur  Sorge  zu  tragen,  dass  die  Schulden  ordnungsgemass 
von  den  Einnahmen  bezahlt  werden,  und  hat  sich  um  etwaige 
gegenteilige  Befehle  des  Landesherrn  nicht  zu  kummern.  Doch 
soil  das  nicht  zu  Missfallen  —  des  Landesherrn  nam- 
lich — -  angenommen  werden.  Bekraftigt  wird  diese  An- 
nahme  durch  den  weiteren  Zusatz  der  2.  L.Schr.O.  (S.  82): 
Entstehen    [trotzdem]    Streitigkeiten  (=  spane),    so    sollen    diese 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen.  705 

»in  ufitrag  rechtens*  in  erstcr  und  letzter  Instanz  vom  Hofmeister 
oder  Landvogt  und  Raten  entschieden  werden. 

In  formeller  Hinsicht  muss  an  der  Abhandlung  getadelt 
werden  der  oft  zutage  tretende  Mangel  an  logischer  Einteilung 
innerhalb  der  einzelnen  Abschnitte,  z.  B.  S.  57  ff.,  wo  die  Ein- 
nahmequellen  unterschieden  werden  in  1.  solche  privatrecbtlicher 
Natur,  2.  die  Einnahmen  aus  der  Strafrechtspflege,  3.  die  Ein- 
nahmen  auf  Grund  des  landesherrlichen  Hoheitsrechts,  4.  indirekte 
Steuern  usw.  Ferner  lasst  der  sprachliche  Ausdruck  oft  zu 
wiinschen  ubrig:  S.  41  spricht  der  Verfasser  vom  »Verhaltnis 
zwiscben  Eltern  und  Kinder!*  S.  49:  So  lange  einer  der  EUern 
(anstatt:  ein  Elternteil!)  noch  lebt,  u.  a.  m. 

Als  das  Beste  am  ganzen  Hefte  mochte  icb  die  als  Bei- 
lagen,  S.  69 — 168  mitgeteilten  Gesetzestexte  bezeichnen,  obwobl 
aucb  hier  an  der  Scbreibweise  sich  manches  aussetzen  liesse. 
Der  Hauptfehler  an  den  Gesetzestexten  ist  aber  der,  dass  sie 
ausschliesslich  als  Kopien  mitgeteilt  sind,  somit  ibr  Wert  als 
rechtsgeschichtliche  Quellen  erheblicb  gemindert  wird.  Sicberlicb 
hatte  sich  der  Verf.  um  die  Forderung  unserer  Rechtsgeschichte 
grossere  Verdienste  erworben,  wenn  er  uns  nur  die  reinen  Ge- 
setzestexte nacb  den  Originalen  in  einwandfreier  Form  mit- 
geteilt hatte,  selbst  auf  die  Gefabr  hin,  dass  so  »das  Trockenste 
des  Trockenen,  die  historischen  Gesetzestexte  (S.  IV.)  nur  einem  , 
ganz    engen   Kreis    von  Juristen  Teilnahme    abgewonnen«    hatte. 

F.   Geier. 

Fur  die  Geschichte  des  Strassburger  Kalenderwesens  im 
15.  Jahrhundert  gibt  die  grosse  Publikation  von  K.  H abler  und 
P.  Heitz,  »Hundert  Kalender-Inkunabeln*  (1905)  lehrreiche 
Beitrage.  Der  alteste  gedruckte  Einblattkalender  Strassburger 
Herkunft,  der  sich  bisher  hat  auffinden  lassen,  stammt  aus  der 
Presse  des  Joh.  Mentelin  und  ist  fur  das  Jahr  1477  bestimmt. 
Das  ganz  schmucklose  Blatt  war  aber  zweifellos  nicht  das  alteste, 
welches  der  ruhrige  Verleger  Mentel  als  Neujahrsgabe  an  seine 
Kunden  verteilte.  Andere  Strassburger  Offizinen,  von  denen  sich 
derartige  Wandkalender  erhalten  haben,  sind  die  von  Heinr. 
Eggestein,  Joh.  Griininger  und  Joh.  Priiss  d.  A.  Erwahnenswert 
ist  auch  der  Heidelberger  Kalender  fur  1489,  von  Friedr.  Misch 
gedruckt.  Der  verdienstliche  Text  von  Habler  oriendert  iiber 
Inhalt  und  Ausstattung  der  Einblattkalender.  Die  Tafeln  bieten 
die  interessanten  und  seltenen  Druckdenkmale  in  guter  Faksimile- 
Ausfiihrung  und  geben  ein  reiches  Nachschlagematerial  fur  Typen- 
untersuchungen  und  fiir  das  Studium  des  alteren  Holzschnitts. 
Leider  wird  der  hohe  Preis  des  Buches  (100  M.)  die  Benutzung 
desselben  beeintrachtigen.  — h. 


In   den  Wurttembergischen  Vierteljahrsheften   1906    Heft  II. 
S.  284 — 318  bespricht  Dr.  Hauber  die  Stellungnahme  der  Orden 

46* 


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jo6  Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 

und  Stifter  des  Bi stums  Konstanz  im  Kampfe  Ludwigs  des 
Bayern  mit  der  Kurie.  Am  wichtigsten  erscheinen  mir  seine 
Ausfuhrungen  iiber  die  Haltung  Reichenaus  und  besonders  der 
Bettelorden.  H.  B. 

Dr.  Wilhelm  Kiskys  gekronte  Preisschrift:  Die  Dom- 
kapitel  der  geistlichen  Kurfursten  in  ihrer  person- 
lichen  Zusammensetzung  im  vierzehnten  und  funf- 
zehnten  Jahrhundert.  (Weimar.  Hermann  Bohlaus  Nach- 
folger.  1906.  Bd.  1.  Heft  3  von  Karl  Zeumers  Quellen  und 
Studien  zur  Verfassungsgeschichte  des  Deutschen  Reiches  in 
Mittelalter  und  Neuzeit)  bemuht  sich  vor  allem,  den  Anteil  fest- 
zustellen,  den  die  verschiedenen  Adelsklassen  an  der  Zusammen- 
setzung der  drei  Erzstifter  hatten.  Fur  Kdln  weist  er,  wie  Kothe 
vor  einigen  Jahren  das  Cberwiegen  der  freiherrlichen  Ge- 
schlechter  in  Strassburg,  den  uberwiegenden  Einfluss  des  Hoch- 
adels  nach  (in  der  Zeit  von  1450 — 1500  betragt  der  Zugang 
104  Grafen  gegen  17  Freiherren),  wahrend  in  Mainz  die  Mini- 
sterialen  einen  ganz  bedeutenden  Vorsprung  haben  und  selbst 
das  biirgerliche  Element  ein  bescheidenes  Platzchen  einnimmt. 
Trier  behauptet  eine  Art  Mittelstellung.  In  samtlichen  drei 
Kapiteln  sind  auch  eine  Anzahl  oberrheinischer  Adelsgeschlechter 
vertreten.  N.  B. 


In  dem  39.  Jahrgang  der  »Geschichtsblatter  fur  Stadt  und 
Land  Magdeburg«  veroffentlicht  E.  Thiele  auf  S.  143 — 157 
unter  dem  Titel  »Zur  Obersiedelung  der  franzosischen 
Gemeinde  Mannheims  nach  Magdeburg«  einen  Auszug 
aus  dem  jetzt  im  Besitz  der  wallonisch-reformierten  Gemeinde 
Magdeburg  befindlichen  Protokollbuch  der  franzosischen  Ge- 
meinde Mannheims.  Die  bald  nach  Abschluss  der  Ereignisse 
von  dem  damaligen  Prediger  Pericard  niedergeschriebenen  Auf- 
zeichnungen  bieten  ein  klares  und  anschauliches  Bild  der  Schick- 
sale  der  wallonischen  Gemeinde  nach  der  Besetzung  Mannheims 
durch  die  Franzosen,  von  dem  Heranrucken  der  Gefahr,  den 
Greueln  des  Jahres  1689,  der  Flucht  aus  Mannheim,  der  end- 
lichen  Errettung  durch  Aufnahme  der  Vertriebenen  in  das  Land 
Kurfurst  Friedrichs  von  Brandenburg  und  den  mit  den  preussi- 
schen  Kommissaren  gefuhrten  Verhandlungen  wegen  Nieder- 
lassung  der  Gemeinde  in  Magdeburg,  bei  denen  Pericard  klug 
und  zahe  jeden   Vorteil  der  Gemeinde  zu  wahren  wusste.       Fr. 

In  den  zum  erstenmal  ans  Tageslicht  tretenden  »Schriften 
der  Gesellschaft  fur  die  Geschichte  der  Israeliten  in  Elsass- 
Lothringen«  veroffentlichen  M.  Ginsburger  und  C.  Winkler 
zwei  kleine  Arbeiten,  die  in  einem  Hefte  vereinigt  sind:  »Die 
Juden  in  Rufach  und:  Die  Judengasse  und  die  Syna- 
goge  in  Rufach  in  Wort  und  Bild  (Gebweiler,  Dreyfus  1906. 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturuotizen. 


707 


54  S.  -f-  7  PI.).  Aus  der  in  vier  Abschnitte  gegliederten  Unter- 
suchung  Ginsburgers,  die  unter  Heranziehung  neuer  Quellen 
mancherlei  bisher  die  Literatur  beherrschende  Irrtunier  zu  be- 
richtigen  vermag,  erfahren  wir  u.  a.,  dass  die  offenbar  nicht 
unbedeutende  jiidische  Gemeinde  zu  Rufach  durch  die  Juden- 
verfolgung  von  1338  ihren  Untergang  fand.  Seitdem  scheint 
kein  Jude  mehr  seinen  dauernden  Wohnsitz  in  Rufach  gehabt 
zu  haben.  H.  K. 

Mit  der  kurzlich  erschienenen  vierten  Abteilung  des  vierten 
Bandesder  »Kunstdenkmaler  des  Grossherzogtums  Baden*, 
welcher  die  Amtsbezirke  Mosbach  und  Eberbach  behandelt,  ist 
das  Inventarisationswerk  fur  den  Kreis  Mosbach  nach  zehnjahriger 
Arbeit  zum  Abschluss  gebracht.  Die  Redaktion  des  Ganzen  lag, 
wie  bisher,  in  den  Handen  von  Ad.  von  Oechelhauser,  der 
sich  in  bewahrter  Weise  der  ebenso  verdienstlichen  als  muhevollen 
Bearbeitung  der  mittelalterlichen  und  neuzeitlichen  Kunstdenk- 
maler  unterzogen  hat  und  sich  bei  seiner  Aufgabe,  wie  friiher,  der 
wissenschaftlichen  und  kunstlerischen  Unterstiitzung  einer  stattlichen 
Reihe  von  Fachmannern  zu  erfreuen  hatte,  unter  denen  bier  nur 
die  Herren  Zeller,  Weiss,  Hartmann  und  Gutmann  genannt  seien. 
Die  Zusammenstellung  und  Beschreibung  der  prahistorischen  und 
romischen  Altertiimer  hat  auch  diesmal  E.  Wagner  ubernommen. 
So  ist  in  regem  Zusammenwirken  ein  Werk  entstanden,  das 
jeder,  der  fur  die  kunstgeschichtliche  Vergangenheit  unseres 
Landes  Interesse  und  Verstandnis  besitzt,  dankbar  willkommen 
heissen  wird.  Ich  kann  hier  mit  Rucksicht  auf  den  zur  Ver- 
fugung  stehenden  Raum  auf  den  reichen  Inhalt  des  vorliegenden 
Bandes  des  naheren  nicht  eingehen.  Nur  einiges  sei  daraus 
hervorgehoben.  In  die  romische  Zeit  fallen  die  Kastellanlagen 
zu  Neckarburken,  sowie  Inschriften,  bauliche  Oberreste  und  son- 
stige  Funde  zu  Mittel-  und  Oberschefflenz,  Stockbrunn  und  Wald- 
michelbach.  Aus  dem  Mittelalter  sind  zunachst  eine  Reihe 
stattlicher,  zum  Teil  heute  noch  wohl  erhaltener  Burgen  zu  ver- 
zeichnen,  wie  Dauchstein,  Minneburg,  Ehrenberg,  Guttenberg, 
Hornberg,  Stolzeneck  und  vor  allem  das  in  bau-  und  kunst- 
geschichtlicher  Hinsicht  bedeutsame  Zwingenberg.  Daneben  die 
Wasserschlosser  Dallau,  Lohrbach,  Presteneck  und  das  in  den 
Anfang  des  14.  Jahrhunderts  zuriickreichende  hochragende 
Templerhaus  zu  Neckarelz.  Unter  den  kirchlichen  Bauten 
romanischen  Ursprungs  seien  die  St.  Gangolfkapelle  zu  Neu- 
denau  mit  ihrem  schonen,  allerdings  erst  aus  spaterer  Zeit 
stammenden  Hochaltare,  sowie  die  Klosterkirche  zu  Billigheim 
erwahnt,  der  Gotik  gehoren  an  die  ehrwiirdige  Notburgakapelle 
zu  Hochhausen  mit  dem  falschlich  auf  romanische  oder  gar 
byzantinische  Einflusse  zuriickgefuhrten,  in  der  Tat  aber  erst 
dem  14.  Jahrhundert  entstammenden  Grabmale  der  Heiligen, 
sowie  die  Stadtkirche  zu  Mosbach  mit  ihrer   hubschen   gotischen 


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708  ZeiUchriftenschau  und  Literaturnotuen. 

Kanzel.  Auch  in  kunstlerischer  Hinsicht  beachtenswert  erscheinen 
die  Grabm&ler  der  Herren  von  Bodigheim  zu  Binau,  der  Horneck 
zu  Hochhausen  und  der  Gemmingen  zu  Neckarmuhlbach.  Die 
Wandmalereien,  die  sich  in  Hochhausen,  in  der  Friedhofskapelle 
zu  Mosbach,  der  St.  Gangolfskapetle  zu  Neudenau  und  der  Burg- 
kapelle  zu  Z  win  gen  berg  finden,  fallen  ihrer  Entstehung  nach 
samtlich  ins  15.  Jahrhundert.  An  Profanbauten  bieten  Mosbach 
mit  seinem  Rathause  von  1558  und  zahlreichen  alten  Fachwerk- 
hausern,  sowie  Eberbach,  dessen  Badhaus  vielleicht  noch  ins 
14.  Jahrhundert  zuruckreicht,  Bemerkenswertes.  —  Die  Aufldsung 
der  Initialen  an  dem  Emporpfeiler  der  Kirche  zu  Binau  (S.  9) 
ist  zutreffend:  eine  Urkunde  des  General-Landesarchivs  von 
1628  fuhrt  Georg  Landschad  von  Steinach  als  Herrn  von  Binau 
an.  Bei  der  Mitteilung  der  romischen  Inschrift  von  Ober- 
schefflenz  (S.  148)  ist  ubersehen  worden,  dass  schon  1904 
F.  Haug  den  Text  in  den  »Mannheimer  Geschichtsblatterru 
Sp.    161   veroffentlicht  und  erlautert  hat.  K.  Obser. 


lm  27.  Bande  des  Jahrbuchs  der  Kdni^l.  Preussischen 
Kunstsammlungen  (Berlin  1906)  nndet  sich  ein  bemerkenswerter 
Aufsatz  von  Julius  Janitsch  iiber  ein  Bildnis  Sebastian 
Brants  von  Albrecht  Durer.  Das  Blatt,  seit  1881  im  Konigl. 
Kupferstichkabinett  zu  Berlin,  zeigt  eine  treffliche  Bildniszeich- 
nung  in  Silberstift,  welche  nur  von  Durers  Meisterhand  her- 
riihren  kann.  Hochst  wahrscheinlich  gehorte  die  Zeichnung 
ursprunglich  zu  Durers  niederlandischem  Skizzenbuch,  dessen 
Characteristica  sie  durchweg  aufweist  Leider  ist  das  Blatt 
knapp  ausgeschnitten,  so  dass  die  Marke  des  Kunstlers,  der 
Name  des  Dargestellten  und  das  Datum  fehlt.  Dass  wir  in  der 
fein  ausgefuhrten  Skizze  ein  Portrat  Brants  vor  uns  haben,  ist 
kaum  zu  bezweifeln.  Zur  Vergleichung  hat  Janitsch  den  Holz- 
schnitt  Tobias  Stimmers  und  ein  Olportrat  Brants  (im  Burger- 
meisteramt  zu  Strassburg),  welches  vermutlich  nach  dem  ver- 
lorenen  Bilde  des  Hans  Baldung  von  einem  geringen  Kopisten 
des  16.  Jahrhunderts  gearbeitet  ist,  passend  herangezogen.  Auf 
das  flache  Kupferstichbildnis  Brants,  das  Jakob  von  der  Heyden 
im  Jahre  1631  herstellte,  ist  nur  hingewiesen.  Unbekannt  blieb 
dem  Verfasser  das  Portrat  Brants  vom  Anfang  des  16.  Jahr- 
hunderts, das  die  Universitatsbibliothek  zu  Strassburg  besitzt. 
Von  einer  Begegnung  Durers  mit  Sebastian  Brant  wissen  wir 
nichts  Bestimmtes,  sie  kann  aber  nach  Kalkoffs  Ausfuhrungen 
(Repertorium  fur  Kunstwissenschaft  XX VIII  S.  474  fi.)  sehr 
wahrscheinlich  im  Sommer  1520  zu  Antwerpen  stattgefunden 
haben.  — h. 


Hans  Rott,  Ott-Heinrich  und  die  Kunst.    (Mitteilungen 
zur  Geschichte    des  Heidelberger  Schlosses,    herausgegeben    vom 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 


709 


Heidelberger    Schlossverein.      Band    V,    Heft    1/2.      Heidelberg, 
Groos,  232  S.). 

Der  Streit  um  die  Erhaltung  des  Heidelberger  Schlosses  ist 
bei  aller  Erregung  und  Leidenschaft  zunachst  von  der  einen 
erfreulichen  Tatsache  begleitet,  dass  Architekten,  Kunstler  und 
Historiker  ihr  ernsthaftes  Interesse  der  Baugeschichte  dieses 
weltberuhmten  Werkes  in  unermudlicher  Arbeit  geschenkt  haben. 
Die  Losung  der  Frage  nach  dem  geistigen  Schopfer  des  Ott- 
Heinrich-Baues  aber  ist  und  bleibt  das  Ziel  aller  Forscher.  Eine 
umfangreiche,  in  ihren  blossen  Titeln  zu  einer  bibliographischen 
Zusammenfassung  bereits  reif  gewordene  Literatur  ist  diesem 
nun  seit  Jahren  heiss  entbrannten  Streite  entwachsen.  Werke  von 
monumentaler  Bedeutung  und  Untersuchungen  kleinster  Art,  die 
oft  nur  im  blossen  Namen,  in  nicht  immer  gliicklicher  Kritik  des 
Ratsels  Losung  gefunden  zu  haben  glauben.  Bei  dem  Mangel 
historischer  Grundlagen  hat  darum  die  asthetische  Betrachtung 
und  die  Stilkritik  ihre  oft  widerspruchsvollen  Gedanken  und 
Anschauungen  zum  Ausdruck  gebracht.  So  dankenswerte  Friichte 
auch  alle  diese  Arbeiten  gebracht  haben  mogen,  den  »Meister« 
haben  sie  alle  nicht  gefunden  und,  wenn  sie  auf  der  einen  Seite 
Pfade,  auf  denen  wir  sicher  weiter  wandeln  kdnnen,  helie  ge- 
macht,  streuen  sie  an  anderer  Stelle  verwirrendes  Dunkel  auf 
den  Weg.  Auch  der  Verfasser  vorliegenden  Buches,  durch  seine 
grundlichen  Forschungen  und  lebensfriscben  Darstellungen  aus 
der  pfalzischen  Reformationsgeschichte  ruhmlichst  bekannt,  ist 
nach  dem  Meister  des  Ott-Heinrich-Baues  suchen  gegangen, 
aber  sein  Weg  war  ein  anderer,  er  hat  die  Frage  in  der 
Bedeutung  des  Bauherrn  und  seiner  geistigen  Teilnahme  an  dem 
stolzen  Werke  zu  ldsen  versucht.  Das  konnte  nur  der  Histoiiker. 
Er  musste  es  um  so  mehr  tun,  als  gerade  von  einer  Seite,  der 
wir  in  asthetischer  und  stilkritischer  Hinsicht  so  viel  neue  Hin- 
weise  und  feststehende  Tatsachen  verdanken,  im  Obereifer  des 
Suchens  Ott-Heinrichs  Bild  in  einer  Weise  entstellt  worden  ist, 
die  zwar,  vom  Historiker  nicht  ernst  genommen,  die  vielen  anderen 
zu  verwirrenden  Schliissen  verfuhren  konnte.  Wir  durfen  von 
vornherein  sagen,  dass  auch  der  Verfasser  den  Meister  nicht 
fand,  wenigstens  seine  Beweisgrunde  uns  davon  nicht  uberzeugen, 
aber  bedeutungslos  erscheint  das,  gegenuber  dem,  was  der 
Forscher  auf  seinem  muhsamen  Wege  gefunden  hat.  Es  ist  das 
Bild  Ott-Heinrich9  in  seiner  Stellung  zur  Kunst,  was  als  bedeut- 
sames  Werk  aus  Rotts  Studien  hervorgegangen  ist,  um  so  bemer- 
ken9werter,  als  diese  Zuge  nicht  aus  der  Fulle  offen  zutage 
liegender  Akten  und  Briefe,  sondern  erst  muhsam  aus  den  ent- 
legensten,  durch  des  Verfassers  Spursinn  entdeckten  Quellen 
sich  heraus  gestaltet  haben.  Als  Fundstucke  nur  ein  Gerippe 
von  Namen,  die  aber  im  Zusammenhang  mit  dem  kunstlerischen 
Leben  der  Zeit  und  dem  Bauherrn  selbst  Fleisch  und  Muskeln, 
Seele    und    Geist,    durch    die    bildende    Hand    des    Geschichts- 


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7io 


Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 


schreibers  erhalten  haben.  Das  Bild  einer  hochbegabten  Person- 
lichkeit,  die  von  Jugend  auf  bis  ans  Ende  ihrcr  Tage  der  Genius 
der  Kunst  begleitet  hat.  Ein  Furstr  der  unfahig,  die  kleine 
Staatswirtschaft  seines  Landchens  in  Ordnung  zu  halten,  als  einer 
der  verstandnisvollsten  Fdrderer  der  Kunste  und  Wissenschaften 
gelten  muss,  dessen  Gedanken  alles  umfassten,  was  dem  hoch- 
entwickelten  reichgestalteten  geistigen  Leben  jener  Zeit  seinen 
Ausdruck  verlieh.  Maler  und  Bildhauer,  Baumeister  und  Tech- 
niker,  Medailleure  und  Kupferstecher,  Astronomen  und  Mathe- 
matiker,  Theologen  und  Geschichtsschreiber  umgeben  die  so 
frohgemute,  lebensfreudige  Personlichkeit,  und  selbst  aus  den 
trockenen  Registern  seines  Buches  heben  sich  fur  uns  und  die 
kiinftige  Forschung  bedeutsame  Zuge  hervor.  Es  ist  unmoglich, 
alle  diese  Namen  zu  verfolgen,  die  mit  dem  Leben  dieses 
bildungsfrohen  Macen  verknupft  sind  von  den  Tagen  an,  da 
seine  Neuburger  Herrschaft  unter  Schuldenlast  zusammenbrach 
und  die  engen  Verhaltnisse  des  Heidelberger  Exils  ihn  e  rap  fin  gen, 
bis  zu  der  kurzen  aber  schopferischen  Zeit,  da  Ott-Heinrich 
ohne  Zweifel  langst  in  sich  verarbeiteten  Gedanken  glanzende 
Formen  verlieh.  Es  sind  Namen,  die  wie  Labenwolf,  Flotner, 
Daucher  u.  a.  langst  in  der  deutschen  Kunst  in  Ehren  Geltung 
haben  oder,  nur  wenig  gekannt  oder  ganz  verschollen,  in  der 
Umgebung  Ott-Heinrichs  neues  Leben  gewinnen.  Unter  ihnen 
taucht  als  eine  neue  Erscheinung  der  langjahrige  Baumeister 
unter  drei  Kurmrsten  Hans  Engelhard  auf,  der  nach  des  Ver- 
fassers  muhsamen  Forschungen  ohne  Zweifel  eine  auf  das  pfal- 
zische  Bauwesen  einflussreiche  Personlichkeit  gewesen  sein  muss. 
Dass  ihn  sein  Entdecker  unter  dem  frischen  freudigen  Eindrucke 
der  Entdeckung  sofort  in  einen  geistigen  Zusammenhang  mit 
dem  Ott-Heinrichsbau  gesetzt  hat,  mag  man  verstehen.  1st  auch 
ein  schlagender  Beweis  dafur  nicht  gegeben,  90  wird  doch  Hans 
Engelhard  bei  alien  kunftigen  Forschungen  uber  das  Schloss  in 
ganz  besondere  Rucksicht  gezogen  werden  mussen,  wenn  nicht 
am  Ende  seine  Bedeutung  im  Sinne  Rotts  sich  immer  mehr  der 
Gewissheit  nahert.  Wie  dem  auch  sei:  die  Frage  nach  dem 
Meister  des  Ott-Heinrichbaues  wird  fiirderhin  Baumeister,  Kunstler 
und  Gelehrte  beschaftigen  mussen.  Das  Rottsche  Buch  aber, 
allem  gegenuber,  was  wir  iiber  Ott-Heinrich  wissen,  eine  be- 
deutende  literarische  Neuschopfung,  mag  uns  dariiber  belehren, 
dass  nicht  asthetische  und  stilistische  Kombinationen,  sondern 
nur  griindliche  Archivforschung  das  immer  noch  vorhandene 
Ratsel  zu  losen,  vielleicht  einmal  imstande  ist.  Das  Hauptver- 
dienst  dieses  Buches  bleibt  eben  doch,  deutlich  geraacht  zo 
haben,  dass  die  geistige  Mitarbeit  Ott-Heinrichs  an  dem  stolzen 
Bauwerke,    das  seinen  Namen  tragt,    ausser   allem  Zweifel    steht. 

/.  w. 


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Zeitschrif tense  hau  und  Literaturnotizen.  7  1  1 

i.  Karl  Friedrich  Gutmann,  Die  Kunsttopferei  des 
18.  Jahrhunderts  ira  Grossherzogtum  Baden.  Karls- 
ruhe i.  B.  Druck  und  Verlag  der  G.  Braunschen  Hofbuch- 
druckerei.    1906,    180  S.    in  40.  und    funf  Tafeln    in  Lichtdruck. 

2.  Johannes  Marz,  Die  Fayencefabrik  zu  Mosbach 
in  Baden.  1906,  Verlag  von  Gustav  Fischer  in  Jena.  Auch 
unter  dem  Titel:  Volkswirtschaftliche  und  wirtschaftsgeschicht- 
liche  Abhandlungen,  herausgegeben  von  Professor  Wilhelm  Stieda 
in  Leipzig,  N.F.  7.  Heft. 

Gutmanns  Untersuchungen  uber  die  badische  Kunsttopferei 
im  18.  Jahrhundert  bieten  viel  neuen  Aufschluss  fiber  zum  Teil 
vollig  unbekannte  keramische  Etablissements.  Der  Verf.  hat  sich 
das  nicht  genug  anzuerkennende  Verdienst  erworben,  mit  sel- 
tenem  Fleisse  in  alten  Aktenbestanden  das  fur  die  geschichtliche 
Darlegung  notige  Material  gesucht  und  iiberdies  Erzeugnisse  der 
Fabriken  gesammelt  zu  haben,  die  er  jetzt  in  Abbildungen,  ver- 
vollstandigt  aus  anderen  Sammlungen  und  Museen,  vorzufuhren 
vermag.  Er  hat  sich  nicht  nur  an  das  Grossherzoglich  Badische 
Generallandesarchiv  in  Karlsruhe  gehalten,  sondern  auch  an 
weniger  bekannten  Archivstellen  bemerkenswertes  Material  auf- 
gespurt,  ^  wie  in  Amorbach  fiir  die  Fayencefabrik  zu  Mosbach 
und  in  Waal  fiir  die  Fabriken  von  Dautenstein  und  Nonnenweier. 
Ja,  er  hat  ausserdem  Schriftstucke  und  Drucksachen  in  Privat- 
besitz  wie  bei  seiner  Schilderung  der  Etablissements  zu  Durlach 
und  Baden-Baden  heranzuziehen  gewusst.  So  gelingt  es  ihm, 
das  anziehende,  an  so  vielen  Stellen  der  Aufklarung  noch  be- 
durftige  Gebiet  der  deutschen  Keramik  entschieden  zu  fordern. 
Er  fuhrt  uns  die  Schicksale  der  Fayencefabriken  zu  Durlach  und 
Mosbach,  Dautenstein  und  Nonnenweier,  der  Porzellanfabrik  zu 
Baden-Baden  und  der  Tiegel-  und  Steingutfabrik  ebenda  vor. 
Ober  die  erstere  hat  der  Verf.  schon  im  Jahre  1897  ein  Buch 
drucken  lassen,  dessen  Ausfuhrungen  er  jetzt  im  wesentlichen 
wiederholt.  Vor  ihm  hatte  bereits  im  Jahre  1896  Justus  Brinck- 
mann  in  seinen  Beitragen  zur  Geschichte  der  Topferkunst  in 
Deutschland  (Jahrbuch  der  Hamburgischen  Wissenschaftlichen 
Anstalten,  XIII)  ebenfalls  die  Fayencefabrik  zu  Durlach  an  der 
Hand  aktenmassigen  Materials  besprochen.  Ober  die  erste 
Periode  der  Fayencefabrik  zu  Mosbach  hat  der  Unterzeichnete 
in  dieser  Zeitschrift,  N.F.  Band  19  S.  318  ff.  auf  Grund  von 
Studien  im  Furstlich  Leiningenschen  Archiv  zu  Amorbach  Mit- 
teilungen  gemacht.  Ober  die  weitere  Entwickelung  derselben 
und  die  andern  genannten  Etablissements  berichtet  Gutmann 
erstmalig  in  dem  vorliegenden  Buche. 

Nur  die  beiden  Fabriken  zu  Durlach  und  zu  Mosbach  haben 
es  in  kiinstlerischer  und  wirtschaftlicher  Beziehung  zu  nennens- 
werten  Erfolgen  gebracht.  Erzeugnisse  der  Pfalzerschen  Por- 
zellanfabrik zu  Baden-Baden  und  der  Fayencefabriken  zu  Dauten- 
stein und  Nonnenweier  sind  bis    jetzt    nicht    nachgewiesen    und 


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1 1  2  Zeitschriftenschau  und  LUeraturnoiizen. 

ihre  Marken,  sofera  sie  uberhaupt  welche  eefuhrt  ha  ben,  un- 
bekannt.  Die  Steingutartikel  aber  der  Anstettschen  Fabrik  zu 
Baden-Baden  waren  weisse  Ware  ohne  Dekor  (und  Marke),  die 
fur  das  Kunstgewerbe  schwerlich  einige  Bedeutung  besitzen. 
Sie  sind  gleichwohl  wirtschaftlich  bemerkenswert ,  da  ste  einem 
der  alteren  Versuche  entstammen,  sich  von  der  Konkurrenz  des 
englischen  Steinguts,  das  in  den  lets  ten  Jahrzehnten  des  18.  Jahr- 
hunderts  den  Kontinent  formlich  uberschwemmte,  frei  zu  machen 
(vgl.  diese  Zeitschrift,  N.F.  Band  19,  S.  684  ff.).  Freilich  ist  die 
Steingutfabrik  zu  Baden-Baden  von  langerer  Dauer  nicht  gewesen, 
so  wenig  wie  die  Steingutfabrik  auf  dem  Gute  Hochberg  zu 
Rotenfels,  die  auf  Anregung  des  Markgrafen  Karl  Friedrich  im 
Jahre  1802  ins  Leben  gerufen  wurde.  Die  heutige  leisrungs- 
fahige  badische  Steingutfabrikation  ist  nicht  auf  sie  zuruckzu* 
fuhren,  sondem  auf  die  seit  1808 — 1810  beginnenden  Anstalten 
der  Gebruder  Horn  zu  Horn  berg  und  Lenz  in  Zeli  a.  Harmers- 
bach,  sowie  auf  den  seit  1811  sich  abspielenden  Obergang  der 
Fayencefabrik  in  Duriach  zur  Herstellung  von  Steingut. 

Eine  durchgearbeitete  geschichtliche  Darstellung  darf  man 
in  Gutmanns  Buch  nicht  suchen.  Seine  Ausfuhrungen  sind  viel- 
mehr  im  Grunde  nichts  anderes  als  aneinander  gereihte,  wortlich 
kopierte,  zum  Teil  sehr  langatmige  Aktenstucke,  zwischen  denen 
ein  durftiger  Text  vermittelt.  Auch  verschmaht  der  Verf.  voll- 
standig  die  Ergebnisse  der  Studien  von  anderer  Seite  zum  Ver- 
gleich  oder  zur  besseren  Beurteilung  der  von  ihm  mitgeteilten 
Ereignisse  und  Zustande  heranzuziehen.  Auf  die  Weise  ist  das 
Buch  zur  fortlaufenden  Lekture  nicht  recht  geeignet  und  erhebt 
sich  nicht  uber  den  Rang  eines  fleissigen  Nachschlagewerks,  dem 
indes  wieder  zu  rechter  Benutzbarkeit  Personen-,  Orts-  und 
Sachregister  fehlen.  Zu  den  Eigentumlichkeiten  des  Verf.  gehort 
es  ferner,  seine  Vorgiinger  auf  dem  von  ihm  bearbeiteten  Ge- 
biete  gar  nicht  zu  erwahnen,  obwohl  doch  Justus  Brinckmann 
und  der  Unterzeichnete,  wie  bemerkt,  auf  zwei  dieser  Fab ri ken 
schon  vor  Gutmann  aufmerksam  gemacht  haben.  Der  Verf. 
hat  vermutlich,  urn  seine  Selbstandigkeit  zu  bewahren,  unterlassen, 
jene  Aufsatze  zu  benutzen.  Es  ware  aber  gewiss  richtiger 
gewesen,  sie  wenigstens  zu  nennen,  etwa  mit  der  Einschrankung, 
dass  er  seine  archivalischen  Studien  zur  Zeit,  als  jene  Arbeiten 
erschienen,  schon  abgeschlossen  und  daher  keine  Veranlassung 
hatte,  sich  ihrer  zu  bedienen. 

Im  einzelnen  darf  vielleicht  bemerkt  werden,  dass  die  Fabrik 
zu  Saarbrucken,  die  in  der  keramischen  Literatur  unbekannt  ist 
(S.  38),  etwa  mit  der  Fayencefabrik  zu  Ottweiler  identisch  sein 
konnte  (vgl.  Annalen  des  Vereins  fur  Nassauische  Altertums- 
kunde  und  Geschichtsforschung,  Band  XXXIV  S.  13  ff.).  Die 
Herzogl.  Wiirttembergische  »Fayence-Ordnung  vom  Jahre  175M 
(S.  56)  ist  das  einigen  Handelsleuten  in  Calw  am  4.  August 
1751     erteilte    Privileg    zur    Eroffnung    einer    Porzellanfabrik     in 


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Zeitschriftenschau  und   Literatumotizen. 


713 


Wiirtteinberg  (vgl.  Wurttembergische  Vierteljahrshefte  f.  Landes- 
geschichte,  N.F.  1  S.  243  (1892).  Die  »Portes  mouchets*  auf 
S.  157,  die  der  Verf.  unerklart  gelassen  hat,  konnten  wohl  Licht- 
putzscbalen  bedeuten.  Die  »Wirsching  Haupter«  auf  S.  159  sind 
schwerlich  »Terrinen  in  dieser  Form*  gewesen,  sondern  Butter- 
dosen  in  der  Gestalt  eines  Kohlhauptes,  von  der  Art,  wie  sie 
der  Verf.  auf  S.  157  anfuhrt.  Ich  glaube,  dass  schon  der  an- 
gegebene  Preis  von  40  Kreuzem  pro  Stuck  von  der  Annahme, 
dass  es  sich  um  Terrinen  gehandelt  hat,  abzusehen  zwingt,  da 
nach  dem  vom  Verf.  auf  S.  155  abgedruckten  Preiskurant  diese 
Gefiisse,  weil  wesentlich  grosser,  auch  teuerer  waren:  1  fl.  20  xr. 
bis    1    fl.  50  xr. 

Eine  ungleich  abgerundetere  Verarbeitung  des  reichlich 
quellenden  Stoffes  gibt  Marz  in  seiner  Geschichte  der  Fayence- 
fabrik  zu  Mosbach  in  Baden.  Es  ist  charakteristisch,  dass,  nach- 
dem  das  Material  so  lange  in  Amorbach  unbeachtet  gelegen 
hat,  nur  wenigen  Eingeweihten  uberhaupt  bekannt,  jetzt  auf  ein- 
mal  zwei  Bearbeiter  sich  gefunden  haben.  Denn  Marz  stutzt 
sich  auf  dasselbe  Aktenmaterial  in  Amorbach,  das  Gutmann  zu 
seinen  Ausfuhrungen  diente,  doch  konnte  er  Gutmanns  Werk, 
das  wahrend  der  Drucklegung  des  seinigen  ausgegeben  wurde, 
nicht  mehr  benutzen.  Es  stimmen  auch  beide  Autoren  im 
wesentlichen  iiberein.  Indes  hat  Gutmann  ein  Faszikel  mehr 
vorgelegen  als  Marz,  indem  dieser  seine  Darstellung  mit  dem 
Reskript  vom  Jahre  1829,  das  den  Verkauf  der  Mosbacher 
Fabrik  an  den  Werkmeister  Stadler  verfugt,  schliesst.  Dagegen 
weiss  uns  Gutmann  noch  zu  berichten,  dass  Stadler  das  Unter- 
nehmen  bis  zum  Jahre  1836  weiterfuhrte:  Marz  liefert  eine 
hauptsachlich  wirtschaftsgeschichtliche  Auseinandersetzung,  die 
es  darauf  abgesehen  hat,  das  Aufkommen  der  Grossindustrie  in 
einem  gegebenen  Falle  zu  beleuchten.  Darin  ubertrifft  er  Gut- 
mann, dem  diese  Seite  in  der  Geschichte  der  von  ihm  behan- 
delten  Fabrik  nicht  in  den  Sinn  gekomraen  zu  sein  scheint. 
Marz  bespricht  daher  nach  einer  etwas  anders  als  bei  Gutmann 
ausgefallenen  Gruppierung  des  rein  historischen  Stoffes  in  beson- 
deren  Abschnitten  »die  Fabrik  und  ihre  Einrichtungens  »die 
Fabrikate*,  »die  Produktion  und  die  Arbeiter*.  Da  er  bestandig 
auf  die  keramische  Literatur  bezug  nimmt ,  die  Mosbacher  Zu- 
stande  mit  denen  in  anderen  Unternehmungen  vergleicht,  so 
bietet  er  eine  lesbare  gefallige  Erzahlung,  deren  Hauptergebnisse 
mir  durchaus  annehmbar  erscheinen.  Wenn  auch  wohl  die  hier 
gewonnenen  Ergebnisse  nicht  ohne  weiteres  auf  andere  Fabriken 
als  typische  ubertragbar  sind,  so  erhalt  man  immerhin  einen 
ansehnlichen  Beitrag  zu  der  iiberhaupt  noch  zu  wenig  auf- 
geklarten  Geschichte  der  deutschen  Grossindustrie.  Man  wird 
aufs  neue  die  Schwierigkeiten  gewahr,  unter  denen  der  Gross- 
betrieb  im  18.  Jahrhundert  allmahlich  in  die  Hohe  kam.  Der 
ungenfigende  Absatz,  auf  den  Marz  S.   71  ff.  aufmerksam    macht, 


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Zeitschriftenschau  und  Literaturnotizen. 


ist  auch  fur  die  Mosbacher  Fabrik  ein  unuberwindliches  Hindernis 
gewesen.  Im  ubrigen  hat  Marz  seine  Arbeit  niedergeschrieben, 
ohne  je  ein  Mosbacher  Fabrikat  vor  Augen  gehabt  zu  haben. 
Daher  steht  er  in  kunstgewerblicher  Hinsicht  bei  der  Wiirdigung 
der  Fabrikate  hinter  Gutmann  zuruck.  Doch  hat  sich  Marx 
uber  verschiedene  Dinge  ausgelassen,  die  Gutmann  ganz  unbe- 
rucksichtigt  lasst,  wie  uber  die  auf  der  Fabrik  gemachten 
Figuren,  die  Art  der  fabrizierten  Gegenstande,  die  gebrauchten 
Farben  und  ihre  Technik.  So  diirfte  mithin  Marz*  Abschnitt 
uber  die  Erzeugnisse  auch  dem  Kunsthistoriker  einige  Anregung 
geben  konnen. 

Im  einzelnen  sei  auch  hier  bemerkt:  Ob  Pfaffenkappen  als 
Punschbowlen  zutrefFend  erklart  sind,  wird  mir  bei  ihrem  geringen 
Preise  zweifelhaft  (S.  91).  »Courvet-Schalen«  S.  105)  und  »Cornis- 
Teller*  (S.  107)  sind  unerklart  geblieben.  Die  23000  fl„  die 
auf  S.  39  als  Baukosten  fur  Glasurmiihle  und  Brennofen  angesetxt 
sind,  sind  ein  arger  Druckfehler  fur  2300  fl.  (vgl.  Gutmann 
S.  139).  Bei  anderen  Nichtiibereinstimmungeu  in  Zahlen  and 
Angaben  zwischen  beiden  Verfassern  fragt  es  sich,  wer  richtigcr 
gelesen  hat.  Im  ganzen  sind  beide  Werke  erfreuliche  Be- 
reicherungen  der  landesgeschichtlichen  und'  kunstgewerblichen 
Literatur.  Wilhelm   Stieda. 


In  der  »Vierteljahrsschrift  fur  Wappen-,  Siegel-  und  Fami- 
lienkunde*  J.  1906  Heft  1  u.  2  teilt  G.  Leidinger  (Regesta 
Dalbergiana)  auf  Grund  der  durch  Schenkung  der  Munchener 
Hof-Staatsbibliothek  uberwiesenen  Dalbergschen  Familiendoku- 
mente  86  Regesten,  die  Herren  von  Dalberg  betr.,  mit,  die  aus 
den  Jahren  13 10 — 1843  stammen,  zumeist  Lehenbriefe  der 
Wormser  Bisch6fe,  der  Erzbischofe  von  Mainz  und  der  Kor- 
fiirsten  von  der  Pfalz. 


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Pergamentkopie  der  Celsus-Urkunde  aus  dem  „Catalogus  abbatum" 
1 8.  saec.,  etwa  I/J8  nat.  Gr. 


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Skizze  der  Celsus-Urkunde  aus  der  „Narratio  historica", 
1 8.  saec.,  etwa  x/s  nat  Gr. 


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M  28.  1906. 

MITTEILUNGEN 

der 

Badisehen  Historisehen  Kommission. 


Bericht 

iibcr  die 

Ordnung  und  Verzeichnung  der  Archive 

und 

Registraturen  der  Gemeinden,  Pfarreien,  Grundherrschaften, 

Korporationen  und  Privaten  des  Grossherzogtums  Baden 

im  Jahre  1904/05  durch 

die  Pfleger  der  Badisehen  Historisehen  Kommission. 


I.  Bezirk. 

In  den  Amtsbezirken  Bonndorf,  Konstanz,  Mess- 
kirch,  Pfullendorf,  Sackingen,  Stockach,  Uber- 
lingen,  Villingen,  Waldshut  sind  die  samtlichen 
Gemeinde-  und  Pfarrarchive  verzeichnet. 

Die  Verzeichnung  des  Kapitelsarchivs  zu  Villingen 
wird  der  derzeitige  Dekan  Welte  demn£chst  zu  Ende 
fuhren. 

Von  den  grundherrlichen  Archiven  steht  noch  aus 
das  Freiherrlich  von  Hornstein'sche  Archiv  in  Binningen 
(B.  A.  Engen),  dessen  Verzeichnung  Freiherr  Eduard 
von  Hornstein-Grilningen  ubernommen  hat. 

Die  Pflegschaft  fur  den  Amtsbezirk  Donau- 
eschingen  ubernahm  Kanzleirat  Anton  Schelble  in 
Don  aueschingen . 

II.  Bezirk. 

Im  Amtsbezirk  Miillheim  wurde  das  fruher  nur  zu 
einem  kleinen  Bruchteil  erledigte  Archiv  der  Stadtpfarrei 
Neuenburg  a.  Rh.  im  Laufe  des  Jahres  durch  den  Privat- 
gelehrten  Dr.  Otto  Bihler  in  Freiburg  bearbeitet. 

Mitt.  d.  Bad.  Hist.  Kom.  Nr.  a8.  i 


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m2  Bericht 

Damit  sind  s&mtliche  Gemeinde-  und  Pfarrarchive  in 
den  Amtsbezirken  Breisach,  Freiburg,  Lorrach,  Miill- 
heim,  Neustadt,  St.  Blasien,  Schonau,  Schopfheim, 
Staufen  und  Waldkirch  erledigt. 

Von    den    im    Bezirk   noch    vorhandenen    Grundherr- 
lichen  Archiven   ist   die  Verzeichnung   des  Gr£flich  von 
Kageneck'schen  in  Munzingen  (B.  A.  Freiburg)  durch  den 
dortigen  Pfarrer  Dr.  K.  H.  Spreter  zum  Abschluss  gebracht 
worden.    Nahezu  vollendet  hat  der  Pfleger  Landgerichtsrat 
Adolf  Birkenmayer   die  Verzeichnung   des   dem  Grafen 
von  Helmstatt  gehorigen  von  Falkenstein'schen  Archivs  zu 
Oberrimsingen  (B.  A.  Breisach);  desgleichen  geht  die  Ver- 
zeichnungsarbeit  in  dem  Freiherrlich  von  Ow'schen  Archiv 
zu     Buchholz    (B.    A.    Waldkirch)     durch     den    Freiherrn 
Werner   Ow    von    Wachendorf  ihrem    Ende    entgegen. 
Die  Fertigstellung  des  Freiherrlich  Rink    von  Baldenstein- 
schen  Archivs  in  Neuershausen  (B.  A.  Freiburg)  ist  durch 
die  Erkrankung  des  damit    beschaftigten  Pflegers,    Oberst- 
leutnant   v.    d.    A.  Freiherr   Camillo  von   Althaus,    ver- 
zogert  worden. 


III.  Bezirk. 

Im  Amtsbezirk  Emmendingen  stehen  noch  aus  das 
Gemeinde-  und  das  Evangelische  Pfarrarchiv  zu  Tutsch- 
felden  und  die  Katholischen  Pfarrarchive  zu  Endingen, 
Herbolzheim  und  Wagenstadt.  Mit  einer  Revision  und  mit 
der  Verzeichnung  der  nachtraglich  noch  in  grosserer  An- 
zahl  vorgefundenen,  unverzeichneten  Pergamenturkunden 
des  Stadtarchivs  zu  Endingen  hat  der  Oberpfleger  Professor 
Dr.  Pfaff  begonnen. 

Im  Amtsbezirk  Lahr  stehen  noch  aus  die  evang-elischen 
Pfarrarchive  zu  Allmannsweier,  Ichenheim,  Lahr,  Sulz  und 
das  katholische  Pfarrarchiv  zu  Lahr. 

Im  Amtsbezirk  Offenburg  steht  noch  aus  die  Ver- 
zeichnung der  in  dem  Stadtarchiv  Offenburg  vorgefundenen 
Nachtrage. 

Im  Amtsbezirk  Oberkirch  ist  das  HospitalarchAv  zu 
Oberkirch  noch  zu  verzeichnen. 


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iiber  die  Ordnung  und  Verzeichnuug  der  Archive  usw.  m* 

In  den  Amtsbezirken  Achern,  Biihl,  Ettenheim, 
Kehl  sind  samtliche  Gemeinde-  und  Pfarrarchive  erledigt. 

Desgleichen  sind  samtliche  Grundherrliche  Archive 
des  Bezirks  nunmehr  verzeichnet. 


IV.  Bezirk. 

1m  Amtsbezirk  Eppingen  sind  die  im  Vorjahre  durch 
den  Pfleger  Stadtpfarrer  Ludwig  Friedrich  Reimold  in 
Eppingen  in  dem  dortigen  Stadtarchiv  nachtraglich  vor- 
gefundenen  Archivalien  inzwischen  durch  den  Hilfsarbeiter 
der  Kommission,  Dr.  Karl  Sopp,  verzeichnet  worden. 

In  den  Amtsbezirken  Baden,  Bretten,  Durlach, 
Eppingen,  Ettlingen,  Karlsruhe,  Pforzheim,  Rast a tt, 
Triberg,  Wolfach  sind  samtliche  Gemeinde-  und  Pfarr- 
archive erledigt. 

Von  Grundherrlichen  Archiven  steht  noch  aus  das 
Freiherrlich  von  St.  Andresche  Archiv  zu  Konigsbach 
(B.  A.  Durlach). 

V.  Bezirk. 

Im  Amtsbezirk  Sinsheim  hat  der  Pfleger  Pfarrer 
Wilhelm  Wehn  in  Ehrstadt  die  Gemeindearchive  zu 
Babstadt,  Bockschaft,  Ehrstadt,  Hasselbach,  Helmstadt, 
Rohrbach  und  Untergimpern  und  die  Pfarrarchive  zu 
Adersbach,  Daisbach,  Ehrstadt,  Eschelbronn,  Grornbach, 
Hilsbach,  HofFenheim,  Kirchardt,  Obergimpern,  Rappenau, 
Reihen,  Rohrbach  und  Siegelsbach  verzeichnet.  Hiermit 
ist  der  Bezirk  erledigt. 

Im  Amtsbezirk  Wertheim  stehen  noch  aus  die  Ge- 
meindearchive zu  Griinenworth,  Odengesass,  Vockenroth, 
Waldenhausen  und  die  Pfarrarchive  zu  Bettingen,  Dertingen, 
Kembach,  Nassig,  Niklashausen,  Waldenhausen  und  Wert- 
heim. 

In  den  Amtsbezirken  Adelsheim,  Boxberg,  Bruch- 
sal,  Buchen,  Eberbach,  Heidelberg,  Mannheim, 
Mosbach,  Schwetzingen,  Sinsheim,  Tauberbischofs- 
heim,  Weinheim,  Wiesloch  sind  samtliche  Gemeinde- 
und  Pfarrarchive  erledigt. 


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XtlA       Bcricht  tiber  die  Ordnung  und  Verzeichnung  der  Archive  usw. 

Von  den  Grundherrlichen  Archiven  sind  noch  zu 
verzeichnen  im  Bezirk  Heidelberg  das  Freiherrlich  von 
Laroche'sche  Archiv,  aufbewahrt  in  Karlsruhe;  im  Bezirk 
Sinsheim  das  Freiherrlich  von  Venningen-Ullner'sche  Archiv 
zu  Grombach,  das  Freiherrlich  von  Degenfeld'sche  zu 
Hasselbach,  das  Graflich  von  Yrsch'sche  zu  Gbergimpern; 
im  Bezirk  Weinheim  das  Graflich  von  Wieser'sche  zu 
Leutershausen ;  im  Bezirk  Wertheim  das  Graflich  von 
Ingelheim'sche  zu  Gamburg. 

Durch  den  Tod  des  langjahrigen  verdienten  Pflegers 
Stadtpfarrers  Albert  Julius  Sievert  ist  die  Pflegschaft 
fur  das  Amt  Weinheim  —  Gemeinden  und  evangelische 
Pfarrarchive  —  erledigt;  die  erledigte  Pflegschaft  des  Amts- 
bezirks  Boxberg  tlbernahm  Pfarrer  Otto  Hagmaier  in 
Neunstetten. 


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Verzeichnis 
der  Pfleger  der  Badischen  Historischen  Kommission. 

(Stand  vom   I.  November  1905.) 


Oberpfleger: 
Vorstand 

Bonndorf: 

Donaueschingen : 

Engen : 

Konstanz : 

Messkirch : 
Pfullendorf: 
Sackingen : 

Stockach : 
Uberlingen,  Stadt: 

»  ,  Land: 

Villingen : 

Waldshut: 


I.  Bezirk. 

Professor   Dr.   Christian   Roder, 
der  Realschule  in  Oberlingen. 

Landgerichtsrat  Adolf  B  i  r  k  e  n  - 
mayer  in  Freiburg  i.  Br. 

Kanzleirat  Anton  Schelble  in 
Donaueschingen. 

Pfarrer  Anton  Keller  in  Ducht- 
lingen. 

Apotheker  Otto  Leiner  in  Kon- 
stanz. 

Unbesetzt. 

Pfarrer  Joseph  Wolf  in  Burgweiler. 

Landgerichtsrat  Adolf  Birken- 
mayer  in  Freiburg  i.  Br. 

Pfarrer  Karl  Seeger  in  Mahringen. 

Professor  Dr.  Christian  Roder,  Vor- 
stand der  Realschule  in  tTber- 
lingen. 

Pfarrer  Otto  Buttenmuller  in 
Salem. 

Professor  Dr.  Christian  Roder,  Vor- 
stand der  Realschule  in  Uber- 
lingen. 

Landgerichtsrat  Adolf  Birken- 
mayer  in  Freiburg  i.  Br. 


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m6 


Verzeichnis  der  Pfleger  dei   Bad.  Hist.   Kommission. 


II.  Bezirk. 

Oberpfleger:  Stadtarchivrat  Dr.  Peter  Paul  Albert 
in  Freiburg  i.  Br. 

Professor  Dr.  Max  Stork  u.  Oberst- 
leutnant  v.  d.  A.  Freiherr  Camillo 
von  Althaus  in  Freiburg  i.  Br. 

Landgerichtsrat  Adolf  Birken- 
mayer  in  Freiburg  i.  Br. 

Kreisschulrat  Dr.  Benedikt  Ziegler 
in  Freiburg  i.  Br. 

Landgerichtsrat  Adolf  B  irk  en- 
may  er  in  Freiburg  i.  Br. 

Derselbc. 

Derselbe. 

Derselbe. 

Geistl.  Rat  Pfarrer  Aloys  Bauer  in 
St.  Trudpert. 

Kreisschulrat  Dr.  Benedikt  Ziegler 
in  Freiburg  i.  Br. 


Breisach:     I 
Freiburg:    | 

LOrrach : 

Mullheim : 

Neustadt: 

St.  Blasien: 
Sch6nau: 
Schopfheim : 
Staufen : 

Waldkirch: 


III.  Bezirk. 
Oberpfleger:  Professor  Dr.  Fridrich  Pfaff, 
Universit£tsbibliothekar  in  Freiburg  i.  Br. 


Achern: 

Buhl: 
Emmendingen: 


Ettenheim : 

Kehl: 
Lahr: 


Oberkirch : 


Direktor  Dr.  Hermann  Schindler 

in  Sasbach. 
Pfarrer  Karl   Re  in  fried   in  Moos. 
Universit&tsbibliothekar     Professor 

Dr.  Fridrich  Pfaff  und   Oberst- 

leutnant  v.  d.  A.  Freiherr  Camillo 

von  Althaus  in  Freiburg  i.  Br. 
Pfarrer     Karl     Heinrich     Neu     in 

Schmieheim. 
Unbesetzt. 
Pfarrer     Karl     Heinrich     Neu     in 

Schmieheim     und    Pfarrer    Karl 

Mayer  in  Dinglingen. 
Stadtpfarrer  Rudolf  Seelinger  in 

Oberkirch. 


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Verzeichnis  der  Pfleger  der  Bad.  Hist.  Kom mission. 


m7 


OfFenburg: 


Professor  a.  D.  Franz  Platz  in  OfFen- 
burg. 


IV.  Bezirk. 

Oberpfleger: 

Archivrat  Dr.  Albert  Krieger  in  Karlsruhe. 

Baden : 

Professor   a.    D.   Valentin   Stosser 

in  Baden. 

Bretten : 

Stadtpfarrer  Karl  Renz  in  Bretten. 

Durlach: 

Hauptlehrer  Benedikt  Schwarz  in 

Karlsruhe. 

Eppingen: 

Stadtpfarrer  Ludwig  Friedrich  Rei- 

mold  in  Eppingen. 

Ettlingen: 

Hauptlehrer  Benedikt  Schwarz  in 

Karlsruhe. 

Karlsruhe: 

Professor  Heinrich  Funk,  Vorstand 

der     Hoheren     Burgerschule     in 

Gernsbach. 

Pforzheim : 

Professor  Dr.  Karl  Reuss  in  Pforz- 

heim. 

Rastatt: 

Hauptlehrer  Benedikt  Schwarz  in 

Karlsruhe. 

Triberg: 

Unbesetzt. 

Wolfach: 

Unbesetzt. 

V.  Bezirk. 

Oberpfleger:  Professor  Dr.  Friedrich  Walter  in  Mannheim. 
Adelsheim:  Burgermeister   Dr.  Johann    Gustav 

Weiss  in  Eberbach. 
Boxberg:  Pfarrer  Otto   Hagmeier  in  Neun- 

stetten. 
Bruchsal:  Hofpfarreiverweser  Anton  Wette- 

rer  in  Bruchsal. 
Buchen:  Burgermeister    Dr.    Johann   Gustav 

Weiss  in  Eberbach. 
Eberbach,  Gemeinden:    Derselbe. 

>        ,  Pfarreien:        Stadtpfarrer    Karl  Johann  S chuck 

in  Eberbach. 


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Verzeichnis  dcr  Pfleger  der  Bad.  Hist.  [Commission. 


Wiesloch: 


Universit&tsbibliothekar  Dr.  Rudolf 
Sillib  in  Heidelberg. 

Professor  a.  D.  Dr.  Hubert  Claasen 
in  Mannheim. 

Biirgermeister  Dr.  Johann  Gustav 
Weiss  in  Eberbach. 

Professor  Ferdinand  August  Maier, 
Vorstand  des  Realprogymnasiums 
in  Schwetzingen. 

Pfarrer  Wilhelm  Wehn  in  Ehrstadt. 

Unbesetzt. 

Unbesetzt. 

Gemeinderat  Eduard  Zehr  in  Wert- 
heim. 
,  evang.  Teil:  Stadtpfarrer   Johann    Ludwig    Ca- 
in ere  r  in  Wertheim. 

Professor  Dr.  Kilian  Seitz  in  Karls- 
ruhe. 


Heidelberg : 
Mannheim: 
Mosbach: 
Schwetzingen 


Sinsheim : 

Tauberbischofsheim : 
Weinheim : 
Wertheim,  kath.  Teil 


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Veroffentlichungen 


der 


Badischen  Historischen  Kommission. 


I.  Mittelalterliche  Quellen,  insbesondere  Regestenwerke. 

Regesta  episcoporum  Constantiensium.  Bd.  I.,  bearb.  von 
P.  Ladewig  u.  Th.  Miiller.  Bd.  II.,  bearb.  von  A  Car- 
tellieri%  mit  Nachtragen  und  Registern  von  K.  Rieder. 
4°.    brosch.     56    M.     Innsbruck,    Wagner.      1887-  1905. 

Regesten  der  Pfalzgrafen  am  Rhein.  Bd.  I,  bearb.  von 
A.  Koch  und  /.  Wille.  40.  brosch.  30  M.  Innsbruck, 
Wagner.      1894. 

Regesten  der  Markgrafen  von  Baden  und  Hachberg.  Bd.  I, 
bearb.  von  R.  Fester.  Bd.  II.  Lief.  1  —  2,  bearb.  von 
Heinrich  Wiiie.  Bd.  III.  Lief.  1—4,  bearb.  von  Heinrich 
Witte.  40.  brosch.  66,8o  M.  Innsbruck,  Wagner.  1892 
—  1904. 

Quellen  und  Forschungen  zur  Geschichte  der  Abtei 
Reichenau.  Bd.  1.  K.  Brandt.  Die  Reichenauer 
Urkundenfalschungen.  Mit  17  Taf.  in  Lichtdruck. 
40.  brosch,  12  M.  Bd.  II.  K.  Brandt.  Die  Chronik 
des  GallusOhem.  Mit  27  Taf.  in  Lithographic  40. 
brosch.   20  M.     Heidelberg,  Winter.      1890 — 1893. 

F.  von  Weech.  Codex  diplomaticus  Salemitanus.  Mit  Unter- 
stutzung  St.  Konigl.  Hoheit  des  Grofiherzogs,  des  f  Mark- 
grafen Maximilian  und  der  Badischen  Historischen  Kom- 
mission. Bd.  I — III.  Mit  40  Taf.  in  Lichtdruck.  Lex.-8°. 
brosch.  42,40  M.     Karlsruhe,  Braun.      1881  — 1895. 

Oberrheinische  Stadtrechte.  I.  Abteilung.  Frankische  Rechte. 
1. — 6.  Heft.  1.  Wertheim,  Freudenberg  und  Neubronn, 
bearb.  von  R.  Schroder.  2  M.  2.  Der  Oberhof  Wimpfen 
mit  seinen  Tochterrechten  Eberbach,  Waibstadt,  Ober- 
schefflenz,  Bonnigheim  und  Mergentheim,  bearb.  von 
R.  Schroder.  5,50  M.  3.  Mergentheim,  Lauda,  Ballen- 
berg  und  Krautheim,  Amorbach,  Walldurn,  Buchen,  Kuls- 
heim    und  Tauberbischofsheim,    bearb.    von    R.   Schrdder. 


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mio       VerSffentlichungen  der  Badischen  Historischen  Kommission. 

6  M.  4.  Miltenberg,  Obernburg,  Hirschhorn,  Neckar- 
steinach,  Weinheim,  Sinsheim  und  Hilsbach,  bearb.  von 
It.  Schroder  und  C.  Koehnc.  6  M.  5.  Heidelberg,  Neckar- 
geraiind  und  Adelsheim,  hearb.  von  Carl  Koehnc.  7  M. 
6.  Ladenburg,  Wiesloch,  Zuzenhausen,  Bretten,  Gochs- 
heim,  Heidelsheim,  Zeuthern,  Boxberg,  Eppingen,  bearb. 
von  Carl  Koehne.  5  M.  Lex.-8°.  brosch.  Heidelberg, 
Winter.  1 895 —  1 902. 
II.  Abteilung.  Schwabische  Rechte.  i.  Heft.  Villingen. 
bearb.  von  Christian  Roder.  8  M.  Lex.-8°.  brosch.  Heidel- 
berg, Winter.  1905. 
K.  Beyerle.  Die  Konstanzer  Ratslisten  des  Mittelalters. 
Lex.-8°.    broch.  8  M.  .  Heidelberg,  Winter.      1898. 


II.  Quellenpublikationen  zur  neueren  Geschichte. 

B.  Erdmannsdorffer  und  A\   Obser.     Politische  Korrespondenz 

Karl  Friedrichs  von  Baden.     1783 — 1806.     Bd.  I — V. 

*•   I783— 1792-   16  M.    II.  1792  —  1797.  20  M.    III.  1797 

—  1801.   16  M.  IV.   1801— 1804.  20  M.  V.   1804  —  1806. 

25  M.  Lex.-8°.  brosch.  Heidelberg,  Winter.    1888 — 1901. 
K.  Knies.     Karl    Friedrichs    von  Baden   brieflicher  Verkehr 

mit  Mirabeau  und  du  Pont.    2  Bde.    Lex.-8°.    brosch. 

25   M.     Heidelberg,   Winter.      1892. 
Af.  Immich.     Zur  Vorgeschichte   des  Orleans'schen  Krieges. 

Nuntiaturberichte   aus  Wien  und  Paris    1685-1688. 

Mit  einem  Vorwort  von   Fr.  von    Weech.    Lex.-8U.    brosch. 

12   M.     Heidelberg,  Winter.      1898. 
A.  Thorbecke,     Statuten  und  Reformationen  der  Universitat 

Heidelberg.    Lex -8°.    brosch.    16  M.     Leipzig,   Duncker 

&  Humblot.      1 89 1. 


III.  Bearbeitungen. 

A.  Krieger.     Topographisches  Worterbuch  des  GroEherzog- 

tums    Baden.      2.    Auflage.    Bd.   I    u.   Bd.    II.      Lex.-8°. 

brosch.    46  M.     Heidelberg,  Winter.      1904  — 1905. 
J.   Kindler    von    Knobloch.     Oberbadisches    Geschlechterbuch. 

Bd.  I.     A  — Ha.     Mit  973  Wappen.     Bd.  II.    He  —  Lysser. 

4°.    brosch.    85  M.    Heidelberg,  Winter.     1898— 1905. 
E.  Heyck.     Geschichte  der  Herzoge  von  Zahringen.  Lex.-8°. 

brosch.     16  M.     Freiburg,  Mohr.      1891. 
E.   Gothein.    Wirtschaftsgeschichte  des  Schwarzwaldes  und 

der    angrenzenden     Landschaften.      Bd.    I.      Lex.-8°. 

brosch.     18  M.     Strassburg,  Trubner.      1892. 


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VerOfFentlichungen  der  Badischen  Historische n  Kom mission.       m  j  i 

A.  SchulU.  Markgraf  Ludwig  Wilhelm  von  Baden  und  der 
Reichskrieg  gegen  Frankreich  1693 — 1697-  2  Bde. 
Bd.  I.  Darstellung  mit  einem  Bild  in  Heliogravure. 
Bd.  IJ.  Quellen  mit  9  Tafeln  in  Lichtdruck.  Zweite 
billige  Ausgabe.  Lex.-8°.  brosch.  12  M.  Heidelberg, 
Winter.      1 90 1 . 

A.  Schulte.  Geschichte  des  mittelalterlichen  Handels  und 
Verkehrs  zwischen  Westdeutschland  und  Italien 
unter  AusschluB  Venedigs.  2  Bde.  brosch.  30  M. 
Leipzig,  Duncker  &  Humblot.      1900. 

Siegel  der  badischen  Stadte  in  chronologischer  Reihenfolge. 
Der  erlauternde  Text  von  Fr.  von  Weech,  die  Zeichnungen 
von  Fr.  Held.  2  Hefte.  1.  Die  Siegel  der  Stadte  in 
den  Kreisen  Mosbach,  Heidelberg,  Mannheim,  Karlsruhe. 
Mit  290  Siegelreproduktionen  auf  51  Tafeln  und  32  Seiten 
Text.  2.  Die  Siegel  der  Stadte  in  den  Kreisen  Baden 
und  Offenburg.  Mit  202  Siegelreproduktionen  auf  4 1  Tafeln 
und  1 6  Seiten  Text.  Lex.-8°.  brosch.  18  M.  Heidelberg, 
Winter.      1899 — 1903. 

Badische  Biographien.  V.  Teil.  1891 — 1901.  Herausgegeben 
von  Fr.  von  Weech  und  A.  Krieger.  Heft  1  —  10.  brosch. 
20  M.    8°.     Heidelberg,   Winter.      1904  —  05. 


IV.  Periodische  Publikationen. 

Zeitschrift  ftlr  die  Geschichte  des  Oberrheins.  Neue  Folge. 
Bd.  I— XX.  80.  brosch.  240  M.  Heidelberg,  Winter. 
1886 — 1905. 

Mitteilungen  der  Badischen  Historischen  Kommission. 
Nr.  1 — 27.  Beigabe  zu  den  Biinden  36 — 39  der  alteren 
Serie  und  Band  1  -  XX  der  Neuen  Folge  der  obigen  Zeit- 
schrift.     1883— 1905. 

Badische  Neujahrsblatter.  Blatt  1  7.  gr.  8°.  brosch.  je  1  M. 
Karlsruhe,  Braun.      1891  — 1897. 

1.  (189 1.)  K.  Bissinger.  Bilder  aus  der  Urgeschichte  des 
Badischen  Landes.     Mit  25  Abbildungen. 

2.  (1892.)  Fr.  von  Weech.  Badische  Truppen  in  Spanien 
1 8 10 — 181 3  nach  Aufzeichnungen  eines  badischen  Offi- 
ziers.     Mit  einer  Karte. 

3.  (1893.)  B.  Erdmannsdorffer.  Das  Badische  Oberland  im 
Jahre   1785. 

4.  (1894.)  F.  L.  Baumann.  Die  Territorien  des  Seekreises 
1800.     Mit  einer  Karte.     (Vergriffen.) 

5.  (1895.)  E-  Gothein.  Bilder  aus  der  Kulturgeschichte  der 
Pfalz  nach  dem  dreiftigjahrigen  Kriege. 

6.  (1896.)  R.  Fester.  Markgraf  Bernhard  I.  und  die  An- 
fange  des  Badischen  Territorialstaates. 


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m  1 2       Veroffentlichungen  der  Badischen  Historischen  Kom  mission. 

7.  (1897.)  J*  Write.  Bruchsal.  Bilder  aus  einem  geistlichen 
Staat  im  18.  Jahrhundert.  Mit  6  Abbildungen.  (Ver- 
griffen.)  (Eine  2.  Auflage  erschien  in  besonderer  Aus- 
stattung  mit  8  in  den  Text  gedruckten  Abbildungen. 
Lex.-8°.  brosch.  2  M.  Heidelberg,  Winter.  1900.) 
Neujahrsbl&tter  der  Badischen  Historischen  Kommission. 
Neue  Folge.  gr.  8°.  brosch.  je  1,20  M.  Heidelberg, 
Winter.      1898  ff. 

1.  (1898.)  Fr.  von  Weech.  Romische  Pralaten  am  deutschen 
Rhein   1761  — 1764. 

2.  (1899.)  E.  Gothein.  Joh.  G.  Schlosser  als  badischer 
Beamter. 

3.  (1900.)  K.  Beyerle.  Konstanz  im  dreifiigjahrigen  Kriege. 
Schicksale  der  Stadt  bis  zur  Aufhebung  der  Belagerung 
durch  die  Schweden   1628 — 1633. 

4.  (1901.)  P.  Albert.  Baden  zwischen  Neckar  und  Main  in 
den  Jahren   1803 — 1806. 

5.  (1902.)  E.  Kilian.  Samuel  Friedrich  Sauter.  Ausgewahlte 
Gedichte.     Mit  einem  Titelbild. 

6.  ^1903.)    H.  Finke.     Bilder  vom  Konstanzer  Konzil. 

7.  (1904.)    Fr.  Panzer.     Deutsche  Heldensage    im  Breisgau. 

8.  (1905.)  E.  Fabrtcius.  Die  Besitznahme  Badens  durch 
die  Rdraer.     Mit  einer  Karte. 

9.  (1906.)  K.  Hauck.  Pfalzgraf  Ruprecht,  der  Cavalier,  Pfalz- 
graf  bei  Rhein.    (1619 — 1682). 


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I. 

Archivalien 

aus  samtlichen  Gemeinden  des  Amtsbezirks  Sinsheim1). 


A.  Verzeichnet  von  dem  Pfleger  Pfarrer  Wilh.  Wehn  in  Ehrstadt. 

i.  Adersbach. 
A.   Gemeinde. 

1660—1791.  Akten  uber  das  Pfarrhaus,  4  Fasz..  —  1688  ff. 
Gemeindekaufbuch. 

1700 — 1800.  Vertrage  mit  der  Grundherrschaft,  in  Original 
und  Abschrift.     1   Fasz. 

1742 — 87.    Kirchenbauakten,  4  Fasz. 

1744.     Adersbacher  Dorfordnung,  in  Original  und  Abschrift. 

1747  ff.    Unterpfandsbuch.    —    1749  ff.     Gemeindekaufbuch. 

1749—80.  Pflegschaftsrechnungen.  —  1759 — 80.  Gemeinde- 
rechnungen. 

1 77  1  ff.    Gerichtsprotokolle. —  1772.    Gulthofsbeschreibung, 

1772  ff.    Zins-  und  Schuldbuch  der  herrschaftlichen  Gefalle. 


B.  (Evangel.)  Pfarrei. 

(Adersbach  —   Hasselbach.) 

1 52 1 .   Kurzer  Extrakt  aus  dem  Neckarbischofsheimer  Kirchen- 
protokoll,  den  lutherischen  Pfarrer  in  Adersbach  betr. 

1652  ff.    Kirchenbucher  von  Adersbach  und  Hasselbach. 


l)  Die  in  den  Mitt.  Nr.  8,  74,  Nr.  13,  36—39  und  Nr.  15,  128  ver- 
Sffentlichten  Archivalienverzeichnisse  der  Gemeinden  Adersbach,  Daisbach. 
Diihren,  Eichtersheim,  Eschelbach,  Grombach,  Hilsbach,  Hoffenheim,  Kirchardt, 
Michelfeld,  Neckarbischofsheim,  Rappenau,  Reihen,  Siegelsbach,  Sinsheim, 
Steinsfurt,  Waibstadt,  Weiler  und  Zuzenhausen  werden  der  Obersichtlichkeit 
wegen  nochmals  hier  beigefugt. 


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m  I  4  \ V  e  h  n . 

2.  Babstadt. 

Gemeinde. 

17 13.  Auszug  aus  dera  Babstadter  Lagerbuch.  —  1744. 
Zins-   und  Zehnteneinzugsregister. 

1754  ff.  Pflegschaftsrechnungen.  —  1766  Nov.  8.  Em  Ge- 
stellungsbefehl. 

1784  ff.     Militarsachen. 


3.  Bargcn. 

A.  Gemeinde. 

1783  Febr.  20.  Schullehrerbestallung.  —  O.  D.  Verzeichnis 
der  vogteilichen  Gerechtsarae    und  Gefalle    in    dem    Ort   Bargen. 

B.  (Evangel.)  Pfarrei. 
(Bargen  —   Wollenberg.) 

161 1.  Auszug  aus  dem  Original-Inventar  uber  die  Verlassen- 
schaft  der  Frau  Margarethe  von  Ernberg. 

1 65  1  ff.    Kirchenbucher  von  Bargen. 

1705  Nov.  21.  Kurpfalzische  Religionsdeklaration,  Abschrift 
aus  dem  Jahr   172 1. 

1712 — 67.  Kostenrechnungen  fur  katholischc  Pfarrer,  Lehrer 
und  Kirche. 

1746.  Beschwerde  von  Einwohnern  uber  die  Taufhandlungen 
des  katholischen  Pfarrers. 

1760  ff.     Akten  uber  das  Simultaneum. 

1 77 1  Juli  19.  Nachricht  uber  das  evangelische  Kirchen- 
wesen  der  beiden  Orte  Aglasterhausen  und  Bargen. 

O.  D.  Kurzgefasste  Kirchengeschichte  der  beiden  vogtei- 
lichen Orte   Aglasterhausen  und   Bargen. 

1785  ff.     Kirchenbucher  von   Wollenberg. 

1799.    Summarischer  Auszug  aus  der  Heiligenrechnung. 

1799  ff.     Kirchenbauakten. 

1803.  Geschichte  der  Einfuhrung  und  allmahligen  Aus- 
dehnung  des  Simultaneums  in  den  ehemals  evangelisch-luthe- 
rischen  Kirchen  zu  Aglasterhausen  und  Bargen,  nach  den  Kirchen- 
buchern  und  Pfarrakten  bearbeitet  von  J.  W.  Rother,  evangelisch- 
lutherischem  Pfarrer. 

4.  Bockschaft. 

Gemeinde. 

1718  Dez.  20.  Beschreibung  der  Rechte  und  Pflichten  der 
Bockschafter  Untertanen,  Original  mit  zwei  Siegeln  und  einer 
Abschrift. 


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Archivalien  aus  samtl.  Gemeinden  d.  Amtsbez.  Sinsheim. 


mi5 


5.  Daisbach. 
A.  Gemeinde. 

(Aus  Mitt.   13  S.  39.) 

1733.  Rechnung  iiber  die  an  das  Stift  Sinsheim  zu  liefern- 
den  Bodenzinse. 

1749.  Nahrungszettel.  —  1756  ff.  Vergleiche  mit  der  kur- 
pfalzischen  geistlichen  Administration  wegen  der  Viehhaltung. 

1772.    Weg-  und  Grundrechte  betr. 

1792.    Kriegsrechnung.    —    1792  ff.     Gemeinderechnungen. 

1 795.     Ablosung  des  Novalzehntens  betr. 

B.  (Evangel.)  Pfarrei. 

1722  ff.  Kirchenbucher  und  Series  pastorum.  Daisbach  war 
friiher  ein  Filial  von  Neidenstein. 

6.  Duhren. 

A.  Gemeinde. 

(Aus  Mitt.  13  S.  36.) 

1306  ff.  Beglaubigte  Abschriften  von  Urkunden  uber  die 
Errichtung  und  Dotation  der  Pfarrei  und  iiber  die  Erbauung 
des  Pfarrhauses. 

1775  ff.    Burgermeistereirechnungen  mit  Beilagen. 

B.  (Evangel.)  Pfarrei. 

1648  ff.  Kirchenbucher  mit  vielen  orts-  und  zeitgeschicht- 
lichen  Notizen  und  einem  Verzeichnis  der  Geistlichen. 


7.  Ehrstadt. 
A.  Gemeinde. 

1496.  Extrakt  aus  dem  Wormser  Synodale,  die  Kirche  zu 
Ehrstadt  betr. 

1 54 1  Sept.  15.  Gutertausch  zwischen  Phil,  von  Degenfeld 
und  Phil,  von  Venningen.     Kopie. 

1566.  Vertrag  zwischen  der  Grundherrschaft  und  der  Ge- 
meinde Ehrstadt.     Beglaubigte  Abschrift. 

1593  Dez.  31.  Vergleich  der  Herrschaft  mit  ihren  Unter- 
tanen  zu  Ehrstadt.     Beglaubigte  Abschrift. 

1 7 14.  Extrakt  aus  einem  Teilungsprotokoll,  die  Kirche  zu 
Neuenhaus  und  Ehrstadt  betr.     Beglaubigte  Abschrift. 

1742  Dez.  3.  Protokoll  iiber  den  Rezess  der  Grundherr- 
schaft mit  den  Ehrstadter  Untertanen.     Beglaubigte  Abschrift. 


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mi6  Wehn. 

1766  Nov.  28.  Beschwerdeschrift  der  Gemeinde  Ehrstadt 
iiber  die  Grundherrschaft  mit  Zeugenverhor.     Original. 

1769.  Zeugen-Rotulus  eines  Rechtsstreits  zwischen  der  Herr- 
schaft  von  Degenfeld  und  der  Gemeinde  Ehrstadt.  Beglaubigte 
Abschrift. 

1774   Marz  28.    Rezess  mit  der  Grundherrschaft.     Abschrift. 

1787  Mai  19.  Klagschrift  der  Gemeinde  Ehrstadt  gegen 
die  Grundherrschaft.     Duplikat. 

1793  ff.     Kirchenbauakten. 

B.  (Evangel.)  Pfarrei. 

1 65 1  ff.  Kirchenbiicher. —  17 14.  Auszug  aus  einem  Teilungs- 
protokoll,  Kirchensachen  betr. 

1766  ff.  Heiligenrechnungen.  —  17880°.  Pfarrkompetenz- 
beschreibungen. 

'793.     Vertrag  iiber  den  Bau  der  Orgel. 


8.  Eichtersheim. 

A.  Gemeinde. 

(Aus  Mitt.   13  S.  40). 

1598 — 1683.  Beetbuch.  —  1679  Jan.  17.  Erlauterung  uber 
die  in  Sachen  Venningen  gegen  Venningen  am  kaiserlichen  Hof 
eingereichte  Bitte  pro  immissione  provisionali  in  nachgesetzte 
Orte. 

1 744  68.  Abrechnungsbuchlein  von  Eichtersheim.  — 
1779/  80.    Waldregulati  v. 

Akten  aus  dem  18.  Jahrh.  Frohndstreitigkeiten,  Vergleich 
mit  der  Grundherrschaft  von  Venningen  wegen  des  Gemeinde- 
waldes,  Holzabgaben,  Reichskammergerichtsakten  etc.  betr. 

B.  (Evangel.)  Pfarrei. 

1484.  Zinsbuch  der  Kaplaneipfriinden  zu  Echtersheim.  — 
1690  ff.    Kirchenbiicher. 

9.  Epfenbach. 
A.  Gemeinde. 

1499  Febr.  22.  Konrad  und  Hans  von  Helmstatt  verkaufen 
den  Helmstadter  Wald  an  Epfenbach.  Perg.  Orig.,  Siegel  abge- 
fallen. 

15 18  Mai  31.  Die  Rechte  des  Klosters  zu  Handschuhs- 
heim  betr.,  Auszug  aus  dem  Urkundenbuch  des  Klosters  Loben- 
feld  von    1567. 

1 61 8  Mai  4.    Renovation  der  24  Huben  zu  Epfenbach. 


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Archivalien  aus  sUmd.  Gemcinden  d.  Amtsbez.  Sinsheim. 


mi7 


1624  Jan.  20  u.  1628  Sept.  29.  Gultbriefe  der  Schaffnei 
Lobenfeld.     Perg.  Orig. 

1686  ff.  Gefalle,  Gtilten,  Zehnten  der  Grundherrschaften  in 
der  Genaeinde  Epfenbach  betr.,  meist  Abschriften,    1   Fasz. 

17  14.  Erbbestandstransfix  uber  die  zur  Schaffnei  Lobenfeld 
gehorige  Wagenfurter  Muhle.     Perg.   Orig.,  Kapselsiegel. 

1731  Nov.  9,  1732  Febr.  9,  1738  Marz  27,  1742  Marz  1. 
Gultbriefe  der  Schaffnei  Lobenfeld. 

1744 — 1 80 1.    Inventarien,  Los-  und  Teilzettel. 

1745  fF.  Einzugsregister  der  Gult-  und  Zinsfruchte  der  Grund- 
herrschaften;   1   Fasz. 

1745  ff.     Einzugsregister    der   Schaffnei    Lobenfeld;    1    Fasz. 

1746.  Bestimmungen  der  kurpfalzischen  Regierung  iiber  den 
Zehntenbezug;    1   Fasz. 

1758.  Zehntdifferenz  zwischen  der  Schaffnei  Lobenfeld  und 
der  reformierten  Pfarrei  Epfenbach;    1   Fasz. 

1758.     Akten    iiber    den    katholischen    Kirchenbau;    1   Fasz. 

j  763  ff.    Gemeinderechnungen. 

1764  Marz  3  u.  Sept.  5.  Erlasse  der  kurpfalz.  Regierung, 
die  Orden  betr. 

178,5.  Burgerbuch.  —  T79^  ff.  Akten  uber  den  evangel. 
Kirchenbau;    1   Fasz. 

1797  ff.     Akten  uber  die  Abhaltung  der  Jahrmiirkte;   1  Fasz. 

B.  (Evangel.)  Pfarrei. 

1642  ff.  Kirchenbiicher  mit  Aufzeichnung  denkwiirdiger  Er- 
eignisse  in  den  Jahren  1642 — 44  von  der  Hand  des  Pfarrers 
Richard  Morzer. 

10.  Eschelbach. 

A.  Genaeinde. 

(Aus  Mitt.    13  S.  36.) 

1554.  Weistum.  Buch  des  Dorffs  Eschelbach,  deren  Be- 
rechtigkeit,  Herrlichkeit,  Vogtey,  Frohndienst  und  Nutzung  mit 
aller  Zu-  und  Inngehorung,  nichts  ausgenommen.  Lehen  von 
dem    Stift  Mainz.     Beglaubigte  Abschrift    vom    12.  Januar    17 18. 

1574.  Pfandverschreibung  der  Gemeinde  Eschelbach  gegen 
die  Universitiit  Heidelberg  iiber  300  Goldgulden.  Riickennotiz: 
22.  April    1706  abgetragen.     Perg.   Orig. 

1 704  ff.     Almosenfondsrechnungen  samt  Beilagen. 

1  705  ff.,    1 748  ff.,    1 767  ff.  Vermogens-  oder  Giiterbuch. 

1747.  Verordnung    uber    die  Vertilgung  der  Heuschrecken. 
1  748  ff.,    1 766  ff.,    1 7 8 7  ff .     Gerichtliches  Unterpfandsbuch. 
1769  Jan.    12.     Kurfurst   Emerich  Josef   von    Mainz    verleiht 

ein  Hofgut  an  Einwohner  von  Eschelbach.     Perg.  Orig. 
1 7  90  ff.     Gemeinderechnungen. 

Mitt,  d    Bad.  Hist.  Kom.  Nr.  28.  2 


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mi8  Wehn. 

B.  (Evangel.)  Pfarrei. 
1 65 1  ff.    Kirchenbucher. 


11.  Eschelbronn. 
A.  Gemeinde. 

1439  Dez.   26.     Vertrag   zwischen  Joachim  von  Seckendorft 
ond  Schultheiss,  Gericht  und  Gemeinde  Eschelbronn.     Kopie. 

16 1 9  Marz   13.     Vergleich    zwischen    der  Gemeinde  Eschel- 
bronn und  ihren  Vogtsjunkern  daselbst.     Perg.   Orig. 

1699  Marz  7.  Vergleich  der  Gemeinde  mit  dem  Sag- 
muller.     Orig. 

1 7 14.  Beschreibung  des  Eschelbronner  Schlosses  samt  seinen 
Gebauden  und  zugehorigen  liegenden  Giitern. 

1 7 15  Febr.  16.  Revers  des  Pfarrers  Joh.  Georg  Gmehlin 
bezuglich  eines  Gartens.     Orig.  Siegel. 

17 17  Marz  30.  Akkordbrief  uber  den  angenommenen  Schul- 
diener  Simon  Schombach. 

1748  Jan.  25.    Schullehrerprasentation. 

1758  Nov.  18.  Auszug  aus  dem  Amtsprotokoll,  die  Gemeinde- 
schaferei  und  die  vogteiliche  Schaferei  betr. 

176.5  Marz  11.  Vergleich  zwischen  der  Gemeinde  Eschel- 
bronn und  Karl  Philipp  von  Venningen.  Perg.  Orig.,  Kapseisigel. 

1767  Mai  2.    Vergleichung  uber  das  jahrliche  Frohngeld. 

1 77 1  Juli  26.  Gedruckte  Verordnung  der  kurpfalzischen 
Regierung    uber   die  Abfassung  von  Unterpfandsverschreibungen. 

1773  Okt.  11.  Resolution  der  Herrschaft  zu  Eichtersheim 
an  die  Gemeinde  Eschelbronn,  den  Kleezehnten  betr. 

1 775  Juli  7.  Ordnung  und  Gebot,  wornach  kiinftighin  die 
Eschelbronner  gemein  Waldungen  zu  behandeln  seien  und 
bleiben  sollen.     Orig. 

1778  Juli  10.  Protokollauszug,  Gemarkung  und  Grenzstein- 
setzung  betr. 

1 7Q7  Jan.  4.  Vergleich  zwischen  den  Bauern  und  den 
Tagldhnern  wegen  der  Kriegsfuhren  und  Schanzfrohnden. 

B.  (Evangel.)  Pfarrei. 

(Eschelbronn-Neidenstein.) 

16536".  Kirchenbucher  von  Eschelbronn  mit  einem  Ver- 
zeichnis  der  Geistlichen. 

i652ff.     Kirchenbucher  von  Neidenstein. 


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Archivalien  aut  samtl.  Gemeinden  d.  Amtsbez.  Sinsheim.  miQ 

12.  Flinsbach. 
A.  Gemeinde. 

Dieselbe  besitzt  keine  Archivalien. 

B.  (Evangel.)  Pfarrei. 

1 586  ff.  Kirchenbiicher  mit  einem  Namensverzeichnis  der 
Geistlichen. 

13.  Grombach. 
A.  Gemeinde. 

(Aus  Mitt.  15  S.  128.) 

1383.     Copia  fundationis  primissariae  in  Grumbach. 

1644 — 1795.  Die  Huldigung  der  Einwohner  von  Grombach 
vor  der  Grundherrschaft  von  Venningen  betr. 

1699.    Auszug  aus  der  Pfarrcompetenz  zu  Grombach. 

1740.    Grombacher  Zinsbuch. 

1747.    Grenzbeschreibung  betr. 

1747.  Die  Waldungen  der  Gemeinde  Grombach  betr.  — 
1748  ff.  Gulten  und  Zehnten  betr.  —  1749.  Glockenbaufrohn- 
den.  Orig.  mit  Siegel.  —  1777  ff.  Burgeraufnahmescheine.  — 
1779.    Erbauung  des  katholischen  Schulhauses  betr. 

1780.    Verzeichnis  der  Hauser  und  Guter  aller  Fluren. 

i78off.  Grombacher  Almosenrechnungen.  —  1 797.  Hul- 
digung der  Untertanen,  Ansprache  der  Herrschaft.  —  1816—45. 
Verschiedene  Geraeindeangelegenheiten  betr. 

B.  (Evangel.)  Pfarrei. 

171 1  ff.  Tauf-  und  Seelenbuch  mit  Angaben  aus  den  Jahren 
1686  und    1704. 

1 736  ff.    Traubuch. 

14.  Hasselbach. 

Gemeinde. 

1344  Juli  8.  Lehenbrief  des  Stifts  Worms  uber  Bischofs- 
heim.     Kopie. 

1353  Marz.  26.  Lehenbrief  des  Stifts  Worms  uber  den 
Frucht-    und  Weinzehnten    der  Kirche    zu  Bischofsheim.     Kopie. 

1368  Marz  2.  Lehenbrief  des  Stifts  Worms  uber  Bischofs- 
heim und  Bugelbach.     Kopie. 

1540.    Auszug  aus  dem  Zinsbuch. 

1660.  GCiterbeschreibung.  Renovation  aller  im  Dorf  Hassel- 
bach gelegenen  Hauser,  Hofstatten,  Scheuern  und  Zugehorden. 
261   Folioseiten  (Seiten    170 — 239  fehlen). 


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m20  Wehn. 

1663.  Interimsrezess,  das  Jus  patronatus  oder  den  Kirchen- 
satz  zu  Hasselbach  betr.     Kopie. 

1680  Aug.  6.  Lehenbrief  des  Stifts  Worms  uber  Frucht- 
und  Weinzehnten  der  Kirche  zu  Bischofsheira.     Kopie. 

1749.  Beschreibung  des  Dorfes  Hasselbach  und  der  Herr- 
schaftsgerechtigkeit ,  wie  solche  von  dem  hochseligen  Herrn 
Direktor  K.  Christ.  Freiherrn  von  Helrnstatt  verfasst  wurde.  Ab- 
schrift,  56  Folioseiten. 

1774  Nov.  10.  IVIuthschein  fur  \V.  Fr.  Eberhard  von 
Helrnstatt. 

15.  Helmstadt. 

A.   Gemeinde. 

161 8.  Copia  vidimata  des  Helmstadtischen  Rezesses  und 
Vertrags,  die  Frohn  und  Schaferei  zu  Helmstadt  betr.  Perg., 
gebunden. 

B.  (Evangel.)  Pfarrei. 
16706°.     Kirchenbucher. 


16.  Hilsbach. 

A.  Gemeinde. 

(Aus  Mitt.  13.  S.  36-37-) 

Die  Archivalien  der  Gemeinde  Hilsbach  wurden  im  Jahr 
1886  im  Grossh.  Generallandesarchiv  hinterlegt. 

I.  Urkunden. 

1599,  1620,  1622  (2)  u.  1624.  Funf  Gultverschreibungen 
der  Stadt  Hilsbach. 

II.  Akten  und  Bucher. 

1432  ff.  Dorfbuch.  —  1578  ff.  Beetbucher.  —  1641.  Den 
Brand  in  Hilsbach  betr.     Fragm. 

1 66  iff.  Stadtratsprotokolle.  —  1667  ff.  Burgermeisterei-, 
Gemeinde-  und  Schatzungsrechnungen. 

1670.  Beschreibung  des  Amts  Hilsbach  und  der  angren- 
zenden  Orte. 

1671,  1 72 1  u.  1778.  Schatzungsregister.  —  1683.  Schatzungs- 
protokoll. 

1700.  Rechnung  uber  die  Lizenzgelder  im  Stab  Neckar- 
gemiind  und  Wiesloch  sowie  in  der  Kellerei  Hilsbach. 

1 7 1 4  ff.  Nahrungszettel ,  10  Bande.  —  1729.  Figurierte 
Grenzbeschreibung  der  Gemarkung  Elsenz. 


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J 


Archivalien    aus  samtl.  Gemeinden  d.  Amtsbez.  Sinsheim.  m2l 

1740.  Schatzungs-Ab-  und  Zugang.  —  1765/66.  Btirger- 
meistereirechnungen  von  Reihen.  —  1792/97.  Kriegskosten- 
protokoll  von  Steinsfurt. 

1797/98.  Das  Verhalten  des  Pfarrers  Sauerbrunn  betr.,  1  Fasz. 

1 798  ff.  Kriegskostenrechnungen  von  Hilsbacb.  —  1  798  ff. 
Schatzungs-  und  gemeine  Rechnungen  von  Reihen. 

1 799.  Herrschaftliche  Wein-  und  Bodenzinsrenovation  von 
Elsenz. 

Repertorien  iiber  die  in  der  stadtratlichen  Registrator  be- 
findlichen  Extra-judicialia  und  Criminalia. 

Verschiedene  Akten,  meistens  des  18.  Jahrh.,  uber  Eckerichts- 
nutzungen,  Schaferei,  Waidrechte,  Kirchenbau,  Kriegsprastationen, 
Faselviehlast,  Wasserung,  Polizei. 

B.  (Evangel.)  Pfarrei. 
(Hilsbach-Weiler.) 

1496.  Extractus  synod.  Worm.  —  1608.  Auszug  aus  dem 
Kompetenzbuch  der  Kirchen-  und  Schuldiener  des  ganzen  Ober- 
amts  Mosbach  de  anno  1608,  eines  Glockners  Besoldung  zu 
Hilsbach  betr. 

1608.  Kompetenzbuch  der  Kirchen-  und  Schuldiener  in  der 
Kellerei  Hilsbach. 

1613.    Miscellanea,  Hilsbacher  Sachen  von  16 13;  12  Biicher. 

1622.  »Verzeichnis  von  der  Niederhauung  der  Stadt  Hils- 
bach, was  (es)  vor  dem  ersten  Einfall  im  Jahr  1622  den  22.  Marz 
auf  Donnerstag  Laetaretag  vor  Burger  allhier  im  Stadtlein  Hils- 
bach gehabt  und  welche  davon  kommen  (und  welche)  bei  Er- 
oberung  des  Stadtleins  durch  Bayrische  Morder  und  Soldaten 
erraordet  und  niedergehauen  wurden«. 

1 64 1.  »Extractus  Stadtraths  Protokolli  uber  die  grosse 
Feuersbrunst  Sambstags  den  23.  Martij    1641*. 

1655  ff.  Kirchenbucher  von  Hilsbach  und  Weiler  mit  orts- 
geschichtlichen  Notizen. 

1688.  Akten  iiber  die  Kirchengebaude,  Simultaneum  von 
1688;  2  Fasz. 

i70off.    Akten  iiber  die  Pfriindeverwaltung;    1   Fasz. 

1 70 1.    Elsenzer  Streitigkeiten  iiber  Kirchenbenutzung;   2  Fasz. 

1763.  Auszug  aus  dem  kurfurstlichen  Kompetenzbuch 
de   1763. 

1768  ff.    Kirchenbucher  von  Hilsbach. 

17.   Hoffenheim. 

A.  Gemeinde. 

(Aus  Mitt.   13,  S.  37) 

1554.    Weistum,  zusammengestellt   1769.  —   161 8  Marz  18. 

Vertrag  zwischen  der  Herrschaft  und  der  Gemeinde  Hoffenheim, 

Frohnden  etc.  betr.     Gedr. 


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m22  Wehn. 

I704ff.    Grundbucher.  —    1720.    Beetbnch. 
1745  ff.    Burgermeistereirechnungen.  —    1 813 —16.    Kriegs- 
kostenrechnungen. 

B.  (Evangel.)  Pfarrei. 
1 65  2  ff.    Kirchenbucher. 


18.  Kirchardt 

A.  Gemeinde. 

(Aus  Mitt.   15  S.   128.) 

1656—  1770.  Kirchardter  Dorfbuch.  —  1762 — 67.  Gemeinde- 
rechnungen. 

1769.  Schatzungsrechnungen.  —  1784 — 1846.  Den  Zehnten 
der  Gemeinde  Kirchardt  und  dessen  Ablosung  betr. 

1799.  Verzeichnis  der  den  durchziehenden  franzosischen 
Truppen  verabreichten  Naturalien. 

i8o3ff.  Kriegsrechnungen.  —  181 2.  Erneuerung  von  Frucht- 
gulten. 

B.  (Evangel.)  Pfarrei. 

1469.    Auszug   aus   dem  Wormser  Synodale,   den  Kirchen- 
und  Pfarrsatz  zu  Kirchardt  betr.     Beglaubigte  Abschrift. 
1650  ff.    Kirchenbucher. 

1 707.  Immissionsschein  uber  die  Kirchenteilung  vom  29.  Marz, 
Orig.,  Siegel. 

I707ff.  Akten  iiber  Kirchenbausachen ;    1   Fasz. 

i707ff.  Almosenrechnungen. 

1 757  ^-  Rechtsstreit ,  das  Ave-Maria-Lauten  der  Katho- 
liken  betr. 

i790ff.  Den  Kirchenfrohndprozess  betr.;   1   Fasz. 

19.  Michelfeld. 

A.  Gemeinde. 

(Aus  Mitt.   15   S.  27.) 

1665  Febr.  9.  Vertrag  zwischen  Hans  Reinhard  von  Gem- 
mingen-Michelfeld  und  den  hessischen  Eigentumsuntertanen  als 
dessen  Hintersassen  des  Fleckens  Michelfeld,  Frohndpflicht  zum 
Kirchenbau,  Gefalle  des  Heiligen,  Frohnden  zum  Wiederaufbau 
des  Schlosses  in  Michelfeld  betr. 

1 809 —  1 3 .    Kriegsrechnungen. 


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Archivalien   aus  samtl.  Gemeinden  d.  Amtsbez.  Sinsheim. 


11123 


B.  (Evangel.)  Pfarrei. 

1656  ff.  Kirchenbuch.  Neues  Kirchenbuch,  angefangen  im 
Januario  des  Jahres  1656  mit  einer  series  pastorum  in  parochia 
Michelfeldiana  ab  initio  reformationis   1571. 

1750*1*.    Heiligen-  und  Gefallrechnungen. 

O.  D.  Kopie  eines  alten  Registers  des  Messner-Zehntens 
auf  der  Diihrener  Flur.  Das  Original  ist  1771  dem  Amtmann 
behandigt  worden. 

20.  Neckarbischofsheim. 

A.  Gemeinde. 

(Aus  Mitt.   13,  S.  37.) 

1300  und   1776.    Besetzung  der  Pfarreien  betr.,   1.  Fasz. 

1300 — 1700.  Zehnturkunden.  Abschriften,  1  Band.  — 
1560.  Den  Bischofsheimer  Pfarrhaus-  u.  Scheuernbau  betr.  — 
1563.    Rechnung  hieriiber. 

1597.  Regelung  der  Frohnd-  und  sonstigen  Rechte  und 
Lasten  zwischen  dem  Bischof  von  Worms,  der  Grundherrschaft 
von  Helmstatt  und  der  Gemeinde  Neckarbischofsheim.  Perg. 
Kopie  von   1766. 

1693 — 1704.  Burgermeistereirechnungen.  —  1726.  Heiligen- 
Lagerbuch. 

1 733/37  unc*  * 747/53-  Zwei  Sammelbande,  verschiedene 
Geraeindesachen  betr. 

B.   (Evangel.)  Pfarrei. 

1 5 6 2  ff.  Kirchenbucher;  das  alteste  enthalt  Notizen  iiber 
die  Kapelle  zu  Bischofsheira  und  ein  Verzeichnis  der  Ptarrer 
von    1521  — 1726. 

1628/29.  Almosenrechnung.  Abschriften  von  Urkunden  iiber 
mehrere  Pfrundgefalle  und  die  Austeilung  von  Brot  unter  die 
Armen,  und  zwar  von  1409  (2),  1442,  1457,  1470;  die  Originale 
befinden  sich  im  Helmstadter  Archiv. 


21.  Neidenstein. 
A.  Gemeinde. 

16 16  Febr.  3.  Vergleich  und  Vertrag  des  Joh.  Christoph 
Philipp  Erasmus  von  Venningen  mit  seinen  Untertanen  uber 
Frohnden  usw.    Kopie. 

1700.  Auszug  aus  dem  Protokoll  iiber  den  im  Monate 
Februar  1700  gefertigten  Anschlag  der  samtlichen  Baron  von 
Venningenschen  Guter,  Gefalle ,  Einkommen,  Rechte  und  Ge- 
re chtigkeiten.     Notariatssiegel. 


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m24 


Wehn. 


1 7 5 6 if .  Gerichtliches  Unterpfandsbuch.  —  i78otf.  Ge- 
meinderechnungen. 

1802  Ju!i  26.  Erbbestandsbrief  der  Freifrau  II.  von  Ven- 
ningen  fur  die  Gemeinde  Neidenstein.    Orig.  mit  Siegel. 

B.  (Evangel.)  Pfarrei. 

Die  Gemeinde  Neidenstein  ist  ein  Filial  der  Pfarrei  Eschel- 
bronn. 

1652  ff.    Kirchenbucher  von  Neidenstein. 

22.  Obergimpern. 

(Gemeinde  u.  kathol.  Pfarrei  s.  u.  B.) 

(Evangel.)  Pfarrei. 

1650  ff.  Kirchenbucher.  —  1  700  ff.  Akten  uber  das  Simul- 
taneum. 

C760  ff.    Kirchenbauakten. 

23.  Rappenau. 
A.  Gemeinde). 
(Aus  Mitt.   15,   128.) 

1447.  Das  Domkapitel  zu  Worms  verleiht  der  Gemeinde 
Rappenau  den  Spessart.  Perg.  Orig.,  Siegel.  —  *554-  16 10. 
1637.    Drei  Pergamenturkunden. 

1675 — 76.  Streitigkeiten  zwischen  Einwohnern  zu  Rappenau 
und  der  Grundherrschaft  von  Gemmingen. 

1715.     Urkunde,  den  kleinen  Zehnten  betr. 

1790.  Drei  Urkunden  iiber  den  Verkauf  der  Bannmuhle  zu 
Rappenau  und  den  Kauf  des  Miihlweges. 

1790 — 18 14.  Pfand-  und  Kaufbiicher  der  Gemeinde 
Rappenau. 

181 1 — 39.    Ablosung  von  Gulten  und  Frohnden  betr. 

1839  u»  1840.  Kautionsurkunden.  —  1843.  1844.  ^e 
Ablosung  des  Noval-  und  des  Pfarrzehntens  betr. 

B.  (Evangel.)  Pfarrei. 

1654 — 1730.     Familienbuch.   —    1731  ff.    Kirchenbucher. 
1745 — 46.     1765  ff.     Heiligenfondsrechnungen.     —     17591!. 
Zins-  und  Gultbuch  der  Pfarrei. 


24.  Reichartshausen. 
A.  Gemeinde. 
1 760  ff.    Gemeinderechnungen. 


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Archivalien  aus  saratl.  Gemeinden  d.  Amtsbez.  Sinsheim.  HI25 

B.  (Evangel.)  Pfarrei. 

1600  ff.  Kirchenbiicher  uiit  einem  Naraensverzeichnis  der 
Ortsgeistlichen  seit  Mitte  des  XVI.  Jahrhunderts. 

1734.  Pfarrkompetenzbeschreibung.  —  1750  ff.  Kirchen- 
rechnungen. 

177 1.     Liber  rescriptorum. 


25.  Reihen. 

A.  Gemeinde. 

(Aus  Mitt.  13  S.  37.) 

1699  ff.  Almosenfondsrechnungen.  —  1 743  ff.,  1756  ff., 
1798  ff.  Akten  iiber  Ablosung  von  Frohnden,  Zehnten  etc.  betr. ; 
3  Fasz. 

1  745  ff.     Biirgermeistereirechnungen. 

1780  ff.  Gerichtliche  Abhandlungsprotokolle.  —  1797.  Kriegs- 
schuldenprotokoll. 

B.  (Evangel.)  Pfarrei. 
1650  ff.    Kirchenbiicher. 

26.  Rohrbach. 
A.  Gemeinde. 

161 1.  Zinsbuch.  —  1714.  Rechtsstreit  zwischen  dem  Stift 
Sinsheim  und  der  Gemeinde  Rohrbach,  Reparation  des  Kirchen- 
turms  betr. 

1 74 1.     Rechtsstreit  mit  Sinsheim.     Perg.  Orig.,  Siegel. 

1730  ff.  Streitigkeiten  zwischen  Katholiken,  Reformierten 
und  Lutherischen  uber  Kompetenz  und  Kirchenvermogen. 

1 75 1.  Waldordnung  mit  Plan.  —  1769.  Beschreibung  der 
Waldgrenzsteine. 

1783.     Rechtsstreit  mit  Sinsheim.     Orig.,  Siegel. 

1700.  Auszug  aus  dem  Gerichtsprotokoll ,  den  Schulhaus- 
bau  betr. 

1796.  Vergleichsinstrument  der  3  Religionsgemeinschaften 
hinsichtlich  der  Kirchen-  nnd  Pfarrgefalle. 

1797.  Huldigung  der  Untertanen,  Ansprache  der  Herrschaft. 

B.  Pfarrei. 
1 7 14  ff.    Kirchenbiicher. 


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ra26  Wchn. 

27.  Sicgclsbach. 

A.    Geineinde. 

(Aus  Mitt.   15  S.   128.) 

1 72 1.  Das  Kassenwesen  betr.  —  1 747.  Flurbuch.  —  1786 
—  1844.    Zehntsachen  betr. 

1 797.  Erneuerung  der  Gulten  der  evangelischen  Pfarrei.  — 
O.  J.    Kriegssachen. 

1817 — 45.     Angelegenheiten  der  Ortsangehdrigen  betr. 

1823 — 43.  Geld-  und  Zinsablosungen  der  Grafen  von 
Wiser,  der  Erben  der  Freiherren  von  Helmstatt,  der  katholischen 
und  der  evangelischen  Pfarrei. 

B.  (Evangel.)  Pfarrei. 

1658  if.  Kirchenbiicher.  —  1069  Juni  6.  Kurfurstlicher 
Erlaubnisschein  zum  Kollektieren  fur  den  Kirchenneubau.  — 
1669.    Zwei  Kollektenbucher. 

1708  ff.     Akten  uber  dem  Wiser'schen  Kirchenstreit. 


28.  Sinsheim. 
A.  Gemeinde. 

(Aus  Mitt.   13  S.  37.) 

1570 — 1793.  Weistum  der  Stadt  Sinsheim.  —  1  57  1  — 1805. 
Akten  uber  den  Rohrbacher  Bruch-  und  Osterholzwald  betr. 

1590,  1608.  Zwei  Schuldverschreibungen.  Perg.  Orig.  — 
1 597,    1660,    1665  ff.  (vollstandig).     Geraeinderechnungen. 

1602.  Mosbacher  Amtsbuch  oder  Beschreibung  der  Gerech- 
tigkeiten  der  Amtsorte. 

1650 — 1793.    Privilegien  der  Stadt  Sinsheim. 

1670.  Beschreibung  des  Amts  Hilsbach  und  der  angrenzen- 
den  Orte. 

1689  ff.  Ratsprotokolle.  —  1691.  Gewahrbuch.  —  1721ft 
Grand-  und  Stockbucher. 

1728  ff.    PfandbCicher.    —    1746—1816.    Kriegsrechnungen. 

Akten  aus  dem  18.  Jahrh.  uber:  Frohnd-  und  Zollfreiheit, 
Freiziigigkeit,  Schiifereigerechtigkeit,  Waidrecht,  Grenzberich- 
tigungen,  Renovation  der  Stadtgiiter,  der  Grund-  und  Boden- 
zinse,  Vergleiche  mit  dem  Stift  iiber  Zins-  und  Zehntgefalle, 
Streitigkeiten  uber  den  Walddistrikt  im  Ameisenbuhl   u.   a. 

Plan  der  fruheren  Kirche. 

B.  (Evangel.)  Pfarrei. 

1680  ff.  Reformiertes  Sinsheimer  und  Rohrbacher  Tauf-  und 
Kirchenbuch. 


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ArcUivalien  aus  sSmtl.  Gemeinden  d.  Amtsbez.  Sinsheim. 


ID27 


1736  ff.  Kirchenbuch  fur  die  evangel.-lutherische  Gemeinde 
Sinsheim. 

1736  ff.  Kirchenbuch  fur  die  evangel.-lutherische  Gemeinde 
Reihen. 


29.  Steinsfurt. 

A.  Gemeinde. 

(Aus  Mitt.   13  S.  38.) 

1526.  Berichtigung  der  Gemarkungsgrenze  betr.  —  1721. 
Nahrungszettel. 

1734  ff.  Heiligenrechnungen.  —  1741  ff.  Kaiserliche,  kur- 
furstliche  und  andere  Verordnungen  verschiedenen  Betreffs,  raeist 
gedruckt. 

1744  ff.    Pfandbiicher.  —   1769  ff.    Gemeinderechnungen. 

1795.  Renovation  standiger  Naturalgefalle  der  Erb-  und 
Zeitbestandsgiiter  etc. 

Akten  des  18.  Jahrh.  fiber:  Kriegssachen ,  Huldigungen, 
Polizei,  staatliche  Abgaben,  Wiesenwasserung,  Lehen-  und  Erb- 
bestandssachen,  Ablosung  von  Frohnden  und  Giilten,  Burger- 
annahmen,  Strassenbau,  Errichtung  der  katholischen  Pfarrei  in 
Steinsfurt  (1786),  Synagogenratswahlen,  Judenbader,  Judenunter- 
stutzungen,  Ernteordnungen  etc. 

B.  (Evangel.)  Pfarrei. 

1650.  Verzeichnis  der  ganzen  Burgerschaft  zu  Steinsfurt 
mit  Angabe  von  Alter  und  Religion,  wie  es  ira  Jahr  1649  war, 
beschrieben  von  dem  damaligen  Pfarrherrn  Clemens  Kirzel. 

1650—1790.  Geburts-,  Trau-  und  Totenbuch  nebst  Ver- 
zeichnis der  Konfirmierten,  Kirchenaltesten  und  Almosenpflegern, 
Kirchenbussen. 


30.  Treschklingen. 
A.  Gemeinde. 

1520.  Vergleich  zwischen  Bastian  von  Helmstatt  und  der 
Prasenz  wegen  des  Pfarrers,  des  Faselviehs  und  der  Art,  wie  der 
Zehnten  abgereicht  werden  soil.  Kopie,  und  Schreiben  des 
Bastian  von  Helmstatt  an  die  kurpfalzische  Regierung  hieriiber. 
Original. 

1523.  Vertrag  zwischen  Bastian  von  Helmstatt  und  der 
Prasenz,  den  Zehnten  und  den  Fasel  betr.     Abschrift. 

1529.  Schreiben  an  den  Bischof  zu  Worms  wegen  der 
Irrung  mit  Helmstatt,  den  Gottesdienst  betr.;  Schreiben  des 
Bastian  von  Helmstatt  an  die  kurpfalzische  Regierung  um  Hilfe 
und  Aufhebung  des  Arrestes.     Abschriften. 


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m28  Wehn. 

1 53 1.  Schreiben  des  Bastian  von  Helmstatt  an  den  Bischof 
von  Worms,  die  Zehnterechte  zu  relaxieren. 

1533.  Bischofliches  Schreiben  an  denselben,  die  Zehn truck- 
stiinde  und  den  Fasel  betr. 

1538.  Vertrag  rait  Bastian  von  Helmstatt  uber  den  Zehnt- 
riickstand.     Orig. 

1538.  Ritterschaftliche  Vollmacht  in  betreff  des  hinter- 
schlagenen  Frucht-  und  Weinzehntens.     Original    mit    2   Siegeln. 

1539.  Beweis,  dass  man  nicht  schuldig  sei,  einen  Priester 
auf  der  Kapelle  zu  halten.     Abschrift. 

1582  Okt.  4.  Schreiben  des  Advokaten  Hormold  in  Heil- 
bronn  an  das  Kapitel  in  Wimpfen  wegen  dem  Zehnten  und 
Kirchenbau.     Orig. 

1582 — 83.  Briefwechsel  rait  dem  Stiftskapitel  zu  Wimpfen 
wegen  des  Kirchenbaus.     Orig. 

1584  Aug.  15.  Kopie  eines  Lehenbriefs  des  Kapitels  in 
Wimpfen. 

1599  Juni  28.  Lehensrezess  des  Eberhard  von  Gemmingen. 
Abschrift. 

1606  Juli  13  u.  1609  Juli  12.  Schreiben  des  Joh.  Wilhelm 
von  Gemmingen,  den  Weinzehnten  zu  Treschklingen  und  Fur- 
feld,  die  Kelter  und  Keltergerechtigkeit  betr. 

1708 — 1750  u.  1755.  Korrespondenzen  mit  den  Orts- 
beamten  wegen  der  Einsammlung  des  Zehntens. 

1744 — 96.    Geraeinde-Burger-Nutzungen    und    Lasten    beti. 

1755.  Beschreibung  der  umgerodeten  Acker,  Wiesen  und 
Waldungen  auf  Treschklinger  Gemarkung,  allwo  die  Herrschaft 
von  Gemmingen  den  Zehnten  allein  anspricht,  und  Verzeichnis 
der  zum  Lehen  gehorigen  Guter. 

1757.  Den  Wintergersten-Zehnten  betr.  —  1 776  ff.  Guter- 
kaufbuch.  —    1784.    Schatzungsbuch,  Guterverzeichnis. 

1792  ff.     Kriegsrechnungen. 


B.  (Evangel.)  Tfarrei. 

1 73 1  ff.  Kirchenbucher  von  Treschklingen.  —  1 732  ff.  Kirchen- 
bucher  von  Babstadt. 

31.  Untcrgimpern. 
Gemeinde. 

1 80 1  und  1802.  Zwei  Sententien,  die  Ablosung  alter  Ab- 
gaben  an  den  Grafen  von  Yrsch  betr. 

Bei  der  Neuordnung  der  Registratur  wurden  samtliche  alteren 
Akten  und  Gemeinderechnungen  als  Makulatur  verkauft. 


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Archivalien  aus  samtl.  Gemeinden  d.  Amtsbez.  Sinsheim. 


11129 


32.  Waibstadt. 
Gemeinde. 

(Aus  den  Mitt.  8,  74.) 
a.  Stadtbucher. 

1.  Altestes  Stadtbuch,  jetzt  bezeichnet  »Urkunden  anno 
1522  f7>  Perg.  —  Fol.,  unpaginiert  (viele  Blatter  fehlen),  um  die 
Mitte  des  15.  Jahrhunderts  angelegt  und  fur  mancherlei  Ein- 
tragungen  ganz  ohne  jede  Ordnung  benutzt  bis  zu  Ende  des 
17.  Jahrh.     Aus  dem  bunten  Inhalt  ist  hervorzuheben: 

Verzeichnis  der  Bedepflichtigen  mit  ihrem  Anschlage  (ca. 
1500).  —  Wie  man  einen  burger  zu  Weybstad  uffneraen  und 
entphahen  soil  —  —  (ca.  Mitte  15.  Jahrh.).  —  Es  ist  auch  zu 
wissen,    das    die    burgere    in    der  statt  Weybstatt  wonhafftig   von 

konigen  und  von  keysern  gefryhet  sint (von  derselben  Hand). 

—  Diss  nachgeschrieben  sol  man  offenbaren  und  lesen  alle 
offene  ruge  fur  der  gemeinde  und  dem  gericht,  das  ein  iglicher 
wisse,  was  er  furbringen  und  rugen  solle  und  vo  er  das  gesehen 

und  gehort  habe (von  ders.  Hand>.      Am  Schlusse  Zusatze 

des  16.  Jahrh.  —  Es  ist  zu  wissende,  das  das  gericht  zu  Weib- 
stat  hat  gesagt,    was  in  kunt    und  wissent  ist,    was  einem  schult- 

heiss  zugehort  und  was  er  thun  soil (von  ders.  Hand).    - 

Erzbischof  Hugo  von  Trier,  Bischof  von  Speier  etc.  ernennt  einen 
Stadtschreiber  1698  Dez.  16.  —  Onera  und  Beschwer  der  Pfarr 
Waibstatt,  so  jahrlich  auszurichten  schuldig.  (17.  Jahrh.)  —  Es 
ist  zu  wissen:  komment  zwei  ehliche  lude  zusamraen,  die  einander 
beschlaffent  —  —  (Erbrechtliche  Satzungen,  von  der  Hand  des 
15.  Jahrh.,  von  welcher  die  ubrigen  Stadtrechtsaufzeichnungen 
herruhren)  —  Veit  Theobald,  Stadtschreiber  zu  Bruchsal,  bezeugt, 
dass  Hans  Roth,  genannt  Schoffhans,  mit  Weib  und  Kind  aus 
der  Gemarkung  Waibstadt  ausgewiesen  ist,  weil  er  nach  seinem 
Bekenntnis  lugnerisch  einige  Personen  beschuldigte ,  dass  er  sie 
bei  einem  »Unholden  Danz«  gesehen.  1 59 1  Febr.  7.  —  Ge- 
buhren  der  Feldmesser  1596.  —  Verfiigung  des  Bischofs  Eber- 
hard  von  Speier,  wie  es  mit  Kauf,  Verkauf  und  Permutation 
liegender  Guter  zwischen  dem  Adel  und  der  Burgerschaft  zu 
Waibstadt  gehalten  werden  soil.  1609  Miirz  11.  »Montag  den 
14.  Dez.  ao  16 15  ist  der  erste  Rugtag,  nachdem  Churpfaltz 
Weibstat  wiederumb  restituirt,  gehalten  worden«  —  —  Copia 
Schreibens  von  Hochf.  Speyerischer  Regierung,  betr.  das  Luthe- 
rische  Exercitium,  so  die  von  Adel  allhier  zu  Waibstatt  in  ihren 
Hausern  gesucht  zu  treiben.  1647  Dez.  f3«  —  Jn  gleicher  Sache 
1683  Jan.  21.  —  Revers,  dass  Waibstadt  zu  den  Rheindeich- 
und  anderen  Frohnen  Beihilfe  nicht  schuldig  ist.  1688  Juli  9. 
—  Gerichtsordnung  dat.  Udenheim  Samstag  nach  Reminiscere 
(Marz  13.)  1479.  —  Verzeichnis  der  StadtgCiter  in  den  Fluren 
Helmstadt,    Daisbach ,    Bischofsheim.    (17.  Jahrh.)    —    Gerichts- 


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m30 


Wclin. 


gebuhren.  (17.  Jahrh.)  —  Annalist,  Aufzeichnungen  zu  1429  und 
1436  (verfasst  nach  dem  Tode  des  Erzbischofs  Rabans  v.  Trier 
1439  Nov.  4,  von  der  Hand  der  Stadtrechtsaufzeichnungen). 
Abgedr.:  Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  Bd.  II,  S.  371.  — 
Dazwischen  viele  Gerichtsurkunden,  Kaufvertrage,  Testamente  etc. 
namentlich  des  16.  u.  17.  Jahrh.,  wichtig  fur  die  Geschichte 
des  umwohnenden  Adels.  Zum  Einbande  sind  Urkunden  des 
15.  Jahrh.  (anscheinend  Giiltbriefe)  zerschnitten  worden. 

2.  >Klagverhandlungen<  Gerichtsprotokoll  162  1  —  1626,  1  Bd. 
Fol.  —  Zum  Einbanddeckel  ist  eine  deutsche  Bibelubersetzung 
(14.  od.    15.  Jahrh.)  verwendet. 

3.  »Urkundeneintrage«    1    Bd.  Fol.  enthalt: 

(Fol.  1-119.)  Weistura  iiber  Rechte  und  Freiheiten  der 
Stadt  Waibstadt,  aufgestellt  1  700  »weil  unser  Stadtbuch  (s.  o.  No.  1  » 
bei  den  verstrichenen  Kriegsjahren ,  da  man  solches  der  Gefahr 
wegen  oft  und  vielfaltig  aufgehebt,  versteckt  und  vergraben,  an 
etlichen  Blattern  schadhaftig  worden«.  Unter  notarieller  Beglau- 
bigung  der  Obereinstimmung  unit  dem  alten  Stadtbuche. 

(Fol.  120-234.)  Pfandeintrage,  Gerichtsurteile,  Verfugungen 
der  Behorden  etc.  1722—1837.  Darunter  f.  228  Abschrift  der 
in  den  Grundstein  der  Kirche    1826  gelegten  Tafel. 

b.  Urkunden. 
(Wo  nichts  bemerkt,  auf  Papier.) 

1347  Aug.  15.  Kaiser  Ludwig  freit  auf  Bitte  des  Bischofs 
Gerhard  v.  Speier  die  demselben  versetzte  Stadt  Waibstadt  mit 
dem  Rechte  der  Reichsstadt  Wimpfen.  —  In  Bestatigung  Kaiser 
Franz  II.  v.    1795  (s.  u.).  1. 

1352  Mai  2.  Engilhart  v.  Nydecke  Edelknecht  und  seine 
Frau  Elsebeth  verpfanden  dem  Edelknecht  Cunrad  v.  Angelach 
gesessen  zu  Waibstadt  fur  50  it  Heller  ihre  Acker  und  Wiesen 
an  der  niederen  Au,  an  der  bicze,  an  dem  scudech,  an  dem 
Eichholz,  auf  der  Steige,  zu  Sewin,  in  dem  Huffilnthal,  in  den 
Stocken  und  zu  Buch.  Unter  ihrem  und  dem  Waibst.  S.  — 
Perg.-Or.     S.  ab.  2. 

1453  Marz  27.  Hans  v.  Helmstatt,  Schweickers  Sohn ,  und 
seine  Frau  Margaretha  v.  Angelloch  stiften  eine  neue  Pfrund 
auf  S.  Otilien- Altar  in  der  Pfarrkirche  zu  W.  Mitbesiegelt  von 
Conrad  v.  Venningen.   —    Abschr.  d.    16.  Jahrh.  3. 

!536  Nov.  13.  Lorenz  Ernfelders  und  seiner  Frau  Notpurga 
Erbbestandsbrief  iiber  3  Morgen  bei  dem  Einsiedelbronnen. 
Or.-S.  der  Stadt  ab.  4. 

1553  Okt.  2.  Spezifikation  der  von  Conrad  v.  Helmstatt 
hinterlassenen  Acker,  Wiesen  und  Weingarten  auf  Waibstadter 
Gemarkung.     Ein  Heft  schmalfol.  5. 

1 56 1  Jan.  3.  Ehevertrag  zwischen  Hans  Heinrich  v.  Helm- 
statt und  Noppurg  v.  Bettendorf,  besiegelt  durch  Hans  Heinrich, 


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Archivalien  aus  samtl.  Gemeinden  d.  Amtsbez.  Sinsheim. 


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Hans  und  Asmus  v.  Helmstatt,  Bernhard  Goler  v.  Ravensburg, 
Hans  v.  Venningen  und  von  der  anderen  Seite  durch  Bischof 
Dietrich  v.  Worms  (einen  Bettendorf ),  Ludwig,  Hans  und  Friedrich 
v.  Bettendorf,  Pleyckart  Landschad  v.  Steinach  den  Fauth  zu 
Mosbach.     Perg.-Or.     Alle  S.  ab.  6. 

1 56 1  Jan.  3.  Hans  Heinrich  v.  Helmstatt  verschreibt  fur 
Noppurg  v.  Bettendorf,  nachdem  ihre  Ehe  »rait  unser  beiderseits 
Freundschaft  gutem  Wissen  und  Willen  abgeredet,  darzu  dem 
Kirchgang  und  Beischlaf  bestatigU,  die  Morgengabe  von  300  G. 
auf  seinen  grossen  Zehnten  zu  Waibstadt.     Perg.-Or.     S.  ab.      7. 

1 577  Juli  11.  Spezifikation  der  von  Jorg  v.  Helmstatt 
hinterlassenen  liegenden  Guter,  aus  seinen  Registern  gezogen. 
1   Heft  fol.  8. 

1599  Jan  23.  Der  kleine  Ausschuss  der  freien  Reichsritter- 
schaft  im  Kraichgau  beruft  wegen  der  Gefahr  »durch  das  den 
Rhein  herauf  feindlich  sich  nahende  machtige  Spanische  Volk« 
Heinrich  v.  Helmstatt  zu  einer  Beratung  auf  1 .  Febr.  nach  Wimpfen, 
wo  die  Instruktion  der  Abgeordneten  zu  dem  auf  5.  Febr.  nach 
Mergentheim  ausgeschriebenen  Tage  des  frankischen,  schwabi- 
schen  und  Rheinkreises  beschlossen  werden  soil.  Or.-S.  ab.     y. 

161 8  Sept.  29.  Philipp  Christian  Bischof  v.  Speier  verfugt 
die  Ausweisung  dreier  Personen,  welche  geheiratet  haben,  bevor 
sie  das  Biirgergeld  von  1 10  G.  »der  Obrigkeit  aufgelegU  hatten. 
Abschr.  10. 

1659  Miirz  22.  Die  Stadt  Waibstadt  verspricht  der  Speieri- 
schen  Regierung  den  Rest  der  Schwed.  Satisfactionsgelder  und 
der  Schatzung,  nach  geschehenem  Nachlass  noch  200  G.,  in 
4  Zielern  zu  tilgen  und  bis  dahin  mit  5  Proz.  zu  verzinsen. 
Or.  S.  —  Cancellirt,  also  bezahlt.  11. 

(1673 — 17 1 1.)  Bittschrift  der  Gemeinde  an  den  Erzbischof- 
Kurfursten  (Lothar  Friedrich  v.  Metternich,  Bischof  v.  Speier 
1652,  Erzbischof  v.  Mainz  1673  oder  Johann  III.  Hugo  Erz- 
bischof  v.  Trier,  Bischof  v.  Speier  1675— 171 1?)  um  Ermassi- 
gung  der  Kriegslasten  und  der  Schatzung.  Konzept  des  17.  Jahrh., 
das  Ende  fehlt.  12. 

1679  Apr.  20.  Urteil  in  Sachen  Joh.  Werners  von  Hont- 
heim  gegen  Gemeinde  Waibstadt  u.  Christ.  Balth.  v.  Bellin  betr. 
Schatzung.     Or.  13. 

1684  Juni  20.  Joh.  Andr.  Beyers,  Wasenmeister  zu  Reicharts- 
hausen,  Erbbestandsbrief.     Or.  14. 

1695  Mai  17.  Joh.  Melch.  Carbe,  Nachrichter  zu  Wimpfen, 
u.  A.  quittieren  der  Stadt  die  Ruckzahlung  eines  Kapitals, 
iiber  welches  die  Haupturkunde  »bei  der  Heidelberger  Ver- 
heerung«  verloren  gegangen.  Or.  —  Das  Siegel  Carbes  zeigt 
das  Richtschwert.  15. 

1698  Dez.  16.  Johann  Hugo  Erzb.  von  Trier,  Bisch.  v. 
Speier,  ernennt  den  Stadtschreiber  und  bestimmt  dessen  Besol- 
dung.     Abschr.  16. 


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1*32 


Wehn. 


1708  Sept.  4.  Spezifikation  der  hochadl.  Schmidtbergscben 
Giiter  auf  Waibstadter  Gemarkung.      1   Heft  fol.  17. 

1712  Ivlarz  12.  Die  Stadt  Waibstadt  bittet  den  Bischof  urn 
Nachlass  der  Arbeit  am  Bruchsaler  Sladtgraben  wegen  des 
Schadens,  den  die  Stadt  selbst  im  vorigen  Herbste  durch  Uber- 
schwemmung  gelitten.  Die  Karpfen  aus  dem  Stadtgraben  gingen 
dabei  verloren  und  ein  Stuck  der  Stadtmauer  sturzte  ein.  Orig. 
-      Auf  der  Ruckseite  die  gewahrende  Resolution.  18. 

1720  Febr.  26.  Die  Regierung  zu  Speier  verlangt  Spezifi- 
kation der  im  letzten  franzosischen  Kriege  an  Freund  und  Feind 
geleisteten  Zahlungen  und  Lieferungen.     Orig.,  Siegel.  19. 

1745  Aug.  21.  Franz  III.,  Herzog  von  Lothringen,  gibt 
(aus  Heidelberg)  der  Stadt  Waibstadt  eine  Salva-guardia.  Ge- 
drucktes  Patent  mit  Unterschrift  und  Siegel.  20. 

1749  Dez.  24.  Extrakt  des  Waibstadter  Lagerbuchs  von 
1734  uber  die  freiherrl.  von  Degenfeld'schen  Ganswiesen.  Notar.- 
Instr.  2 1 . 

1750  Okt.  24.  E.  F.  Freiherr  von  Degenfeld  bevollmachtigt 
einen  Notar  im  Prozesse  der  Gemeinde  gegen  ihn  wegen  des 
Ganszinses  von  seinen  Ganswiesen.     Orig.,  Siegel.  22. 

1795  Nov.  24.  Kaiser  Franz  II.  bestatigt  der  Stadt  Waib- 
stadt das  eingeriickte  Privileg  Kaiser  Ludwigs  vom  15.  Aug. 
1347  (s.  o  Nr.  1).  Original  in  Samt  gebunden.  8  Bl.  Perg. 
reich  mit  Federzeichnungen  ornamentiert.  Unterschrift  des  Kaisers. 
Das  wohlerhaltene  grosse  Siegel  in  Messingkapsel  an  dicken 
Seidenschniiren.  2^. 

1827  Dez.  12.  Stadtrat  und  Burgerausschuss  von  Waib- 
stadt bezeugen,  dass  der  Kapellenfond  nicht  schuldig  gewesen 
sei,  die  15000  fl.  zum  Kirchenbau  herzugeben.    Orig.,  Siegel.      24. 

1827  Dez.  15.  Das  Grossh.  Bezirksamt  Neckarbischofsheim 
weist  den  Antrag  der  Stadt  ab,  den  ganzen  Betrag  der  Nach- 
arbeiten  am  Kirchenbau  auf  den  Kapellenfond  zu  ubernehmen.     25. 


33.  Waldangelloch. 
A.  Gemeinde. 

1408  Sept.  8.  Graf  Wilhelm  von  Eberstein  gibt  dem  Wil- 
helm  von  Angelloch  die  Burg,  den  Berg,  den  Vorhof  und  die 
Kelter  im  Vorhof  als  Mannlehen.     Abschrift  im  Lagerbuch. 

1408  Sept.  8.  Graf  Wilhelm  von  Eberstein  belehnt  den 
Gerhard  von  Angelloch  mit  dem  Steinhaus  und  dem  Berg.  Ab- 
schrift im  Lagerbuch. 

1582  April  29.  Graf  Hubrecht  von  Eberstein  belehnt  den 
Bernhard  von  Sternenfels  als  den  Vormund  der  drei  Kinder  des 
Philipp  von  Angelloch  mit  beiden  Lehen.    Abschrift  im  Lagerbuch. 

1769.  Lagerbuch.  Verzeichnis  aller  herrschaftlichen  Guter 
und   Gefalle,  Gerechtsame  der  Gemeinde,  Schule  und  Kirche. 


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Archivalien  aus  samll.  Gemcinden  d.  Amtsbez.  Sinsheim.  m33 

1799.  Lagerbuch  uber  die  Gefalle,  welche  das  Ritterstift 
Odenheim  in  Bruchsal  zu  Waldangelloch  besitzt,  mit  farbigen 
Planen.     Kopie. 

Die  Archivalien  der  Gemeinde  wurden  im  Jahr  1806  in  das 
Archiv  zu  Stuttgart  ubergefuhrt. 

B.  (Evang.)  Pfarrei. 

1647  ff.  Kirchenbucher  mit  einer  Konsignation  der  Pfarrer 
zu  Waldangelloch  seit   1634. 

1 74 1  ff.  Kirchenprotokolle.  —  17630*".  Rezess  und  Reskrip- 
tenbuch. 

34.  Weiler. 

A.  Gemeinde. 

(Aus   Mitt.    13,   S.   38.) 

a.  Urkunden. 

1 51 7.  Kurfurst  Ludwig  v.  d.  Pfalz  verkauft  die  zwei  Hofe 
Buchenau  und  Birkenau  mit  6  Morgen  Wingart,  hart  bei  Schloss 
Steinsberg  gelegen,  an  Hans  Hypolit  v.  Venningen.     Abschr. 

1530  Mai  3.  Erasmus  v.  Haben,  Dechant  zu  Sinsheim  und 
Domherr  zu  Wurzburg,  Bastian  Rudolf  v.  Kollenberg,  Faut  zu 
Mosbach,  und  Hans  v.  Zweiffel,  Keller  zu  Hilsbach,  entscheiden 
im  Auftrage  des  Pfalzgrafen  Ludwig  den  Streit  zwischen  den 
Gemeinden  Hilsbach  und  Weiler  unter  dem  Steinsberg  wegen 
des  Vieh-  und  Schweintriebs  am  Eichelberg,  mit  Einverstandnis 
Ludwigs  v.  Venningen  als  Lehensinhabers  des  Schlosses  Steins- 
berg und  des  Dorfs  Weiler.     P.O.     4  S. 

1549.  Pfalzgraf  Friedrich  urkundet  tiber  Beholzungsrecht, 
Weidgang  etc.  der  Bruder  Eberhard  Hans  und  Ludwig  v.  Ven- 
ningen zu  Gunsten  ihrer  Untertanen  zu  Weiler  unterm  Steinsberg, 
Hofe  Birkenau  und  Buchenau.     P.O. 

1549  Mai  2.  Vertrag  uber  das  von  den  Freiherrn  v.  Ven- 
ningen als  Inhabern  von  Steinsberg  aus  den  kurfurstlichen  Wal- 
dungen  an  Einwohner  von  Weiler  abzugebende  Bau-  und  Brenn- 
holz.     Abschr. 

1566  Jan.  5.  Notarielle  Beglaubigung  uber  folgende  An- 
gelegenheiten:  a.  Frohnpflicht  der  Gemeinde  Weiler  gegen  die 
Grundherrschaft  v.  Venningen;  b.  Verleihung  des  Schlosses 
Steinsberg  mit  Gutern  zum  Leibs-Mannlehen  an  Hans  Hypolit 
und  Ludwig  v.  Venningen  durch  Pfalzgraf  Friedrich ;  c.  Besetzung 
der  Gerichte  zu  Weiler  und  Hilsbach,  Abgaben  an  die  Grund- 
herrschaft und  an  die  Pfarrei,  Pflicht  der  Verteidigung  des 
Schlosses;  d.  Frohnpflichtigkeitserklarung,  besonders  auch  Dienst- 
leistung  an  der  Kelter  auf  dem  Schloss,  beim  Schafwaschen, 
Brieftragen  etc.;  e.  Begrenzung  des  Waldes,  Wassers  um  den 
Steinsberg,  Wasen  und  Viehtrieb. 

Mitt,  d    Bad.  Hist.  Kom.  Nr.  28.  3 


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n*34 


Wehn. 


1566  Febr.  7.  Urk.  Pfalzgraf  Friedrichs,  betr.  Klagen  von 
Weiler   gegen  Ludwig   v.   Venningen   wegen   Frohnden.     Abschr. 

1572  Mai  13  u.  Juni  27.  Schlichtung  der  Streitigkeiten 
zwischen  den  Bewohnern  von  Weiler,  Hof  Buchenau  und  Bfir- 
kenau  und  deren  Vogt  Junker  v.  Venningen  wegen  Frohnden 
und  anderer  Lasten.     P.O. 

1599  Okt.  28.  Unterpfandsverschreibungen  der  Gemeinde 
Weiler  fiber   150  fl. 

1714  Juni  5.  Obereinkommen  zwischen  der  Gemeinde  und 
einigen  Bfirgern  betr.  des  Fusspfades  von  der  Hofgass  abwarts 
durch  die  Garten  zum  Steg.     Or. 

b.  Akten. 

1539  (f.  Zins-  und  Schatzungsbucher.  —  1550  ff.  Fasel- 
haltung  betr. 

1582,  1683,  1712.  1727,  1773.  Lagerbficher.  —  1672  ff. 
Zahlungen  der  Gemeinde  Weiler  an  die  Kraichgauer  ritterschaft- 
liche  Kasse. 

1 688  —96.  Spezifikation  des  durch  Reichstruppen  erlittenen 
Schadens. 

1 709.  Waldordnung.  —  1 7 1 7  Nov.  28.  Antwort  des  Georg 
Friedrich  v.  Venningen  an  den  Kurfursten  von  der  Pfalz  auf  Klage 
von  Einwohnern  von  Weiler,  Fuhrdienste,  Botengange  etc.  betr. 

1738  ff.  Gabholz-  und  Waldrechnungen.  —  1743  ff.  Ge- 
meinderechnungen.  —   1748  ff.    Liegenschaftskauf-Protokollbucb. 

1765  Marz  5.  Kurpfalz.  Hofkammer  fiber  Holzabgabe  an 
die  Untertanen  zu  Weiler. 

1767.  Vorstellung  der  Gemeinde  Weiler  an  Baron  v.  Ven- 
ningen, Eckerich  und  Schweinehandel  betr. 

1 775  Okt.  31.  Vorstellung  des  grundherrl.  Verwalters  von 
Eichtersheim  an  die  Amtskellerei  Hilsbach,  Eckerichtriebsberech- 
tigung  der  Einwohner  von  Weiler  im  Kameralwald  betr. 

1776  Febr.  2.  Bescheinigung  des  Amtsadministrators  Jos. 
G.  v.  Kirchhausen,  dass  zwischen  Kurpfalz  und  dem  deutschen 
Ritterorden  die  Freizugigkeit  hergebracht  ist. 

1779  ff.  Burgerbficher.  —  1781.  Guterbeschreibung  fiber 
den  erbbestandigen  Adamshof.  —  1785  ff.  Schultheissenproto- 
kolle. 

1798  ff.  Verhandlungen  am  Reichskammergericht  in  Sachen 
der  Gemeinde  Weiler  gegen  den  Fursten  v.  Leiningen,  Be- 
nutzung  des  Kameralwaldes  betr.  2  Fasz.  —  1805  ff.  Kriegs- 
rechnungen. 

B.  (Evangel.)  Pfarrei. 

Die  Gemeinde  Weiler  ist  ein  Filial  der  Pfarrei  Hilsbach. 
1655  ff.    Kirchenbucher  von  Hilsbach  und  Weiler  mit  orts- 
geschichtlichen  Notizen. 


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Archivalien  aus  s&mtl.  Gemeinden  d.  Amtsbez.  Sinsheim.  m35 

35.  Wollenberg. 
A.  Gemeinde. 

1627  Sept.  8.  Vertrag  mit  Marie  Eckbrechtin  von  Turk- 
heim  fiber  Waldnutzung.     Kopie. 

1681  Nov.  7.  Sog.  Heilbronner  Rezess  mit  der  Herrschaft 
von  Bruggen  und  der  Gemeinde.     Orig.,  Siegel. 

1696  Okt.  2.  Rezess  zwischen  der  Herrschaft  und  der 
Gemeinde,  Guter-Einschreib-  und  Burgergeld  betr.    Orig.t  Siegel. 

1740.  Geometrische  Grenz-  und  Steinbeschreibung  mit  far- 
bigen  Planen.     Orig.,  Siegel. 

1 74 1  Nov.  18.  Renovation  der  Grenzen,  Gulten  und  Ge- 
falle.     Abschrift. 

1 74 1  Nov.  18.  Rezess  zwischen  Friedrich  Kasimir  v.  Gem- 
mingen  und  der  Gemeinde.     Orig. 

1 79 1  Mai  24.  Freiherr  v.  Gemmingen  verkauft  einen  Baum- 
und  Grasgarten  an  hiesige  Einwohner.     Abschrift. 

1793  Okt.  8.  Die  Gemeinde  verkauft  an  Ludwig  Eberhard 
von  Gemmingen  einen  Bauplatz  zum  Judenhaus.     Abschrift. 


B.  (Evangel.)  Pfarrei. 

Die  Gemeinde  Wollenberg  ist  ein  Filial  der  Pfarrei  Bargen. 
1785  ff.    Kirchenbucher  von  Wollenberg. 


36.  Zuzenhausen. 

A.  Gemeinde. 
(Aus  Mitt.  13  S.  39.) 

1656  ff.  Zwei  Protokoll-  und  Gerichtsbucher  (Kontrakten- 
bucher.) 

1736,  1743,  1760  ff.  Gemeinde- und  Schatzungsrechnungen. 
—  1754.  Aktenmassiges  Verzeichnis  der  in  den  kur-  und  ober- 
rheinischen  Kreislanden  noch  herumstreichenden  Diebe  und 
Landstreicher  mannlichen  und  weiblichen  Geschlechts.    Gedruckt. 

1768  ff.    Pfandbucher. 


B.  (Evangel.)  Pfarrei. 

1590  ff.  Almosenrechnungen.  —  1059  ff.  Kirchenbucher. 
Das  alteste  enthalt  sehr  interessante  und  ausfuhrliche  Pres- 
byterialprotokolle. 


3* 


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11136  Ehrensberger. 

B.  Verzeichnet  von  dem  frflheren  Pfleger  der  Amtsbezirke  Bnichs.il 

und  Tauberbischofsheim 

Msgr.  Prof.  Dr.  Ehrensberger  (f  am  24.  Febr.   1904). 

i.  Bargen. 
(Kathol.)  Pfarrei. 

1668.  Bargisches  Pfarrbuchel  oder  Beschreibung  aller  Ge- 
falle  und  Einkommen  der  Pfarrei  Bargen. 

1695.  Desgleichen  mit  Abscbriften  kurpfalzischer  und  bischof- 
lich-wonnsischer  Erlasse. 

1 705  ff.  Verfassungsurkunden  und  Religionsdeklarationen, 
1   Fasz. 

1 705  ff.  Kirchenbucher  mit  Beschreibung  der  Pfarrgefalle, 
Anniversarienstiftungen,  Firmlingsverzeichnis  und  tridentischer 
Eheordnung. 

1722  ff.  Aktcn  uber  Zehntsachen  und  Ablosung  des  Zehntens, 
1   Fasz. 

1 734  ff.  Den  Bau  der  katholischen  Schulhauser  zu  Asbach 
(seit   1848  Filial  von  Bargen)  und  Bargen  betr.»   1   Fasz. 

1743  ff.  Offentliche  Gebete,  Prozessionen  und  Kirchenord- 
nung,   1   Fasz. 

1744  ff.  Vorschriften  uber  die  kirchlichen  Eheschlusse, 
1   Fasz. 

1 748  ff.  Akten  uber  den  Bau  und  die  Unterhaltung  des 
katholischen  Pfarrhauses,   1   Fasz. 

1748  ff.  Akten  uber  das  Gelaute,  Schliessung  und  Reinigung 
der  Pfarrkirche,    1   Fasz. 

1749  ff.  Die  religidse  Erziehung  der  Kinder  aus  gemischten 
Ehen  betr. 

i75off.    Die  Weinkompetenz  der  kathol.  Pfarrei  betr. 

1 75 1  ff.    Pfarr-  und  Kirch  en  visitationen,   1   Fasz. 

1752  ff.    Schulordnung  und  Schulaufsicht,   1   Fasz. 

1755  ff.    Paramente  und  Ornate. 

175b  ff.  Akten  uber  den  Bau  und  die  Unterhaltung  der 
Simultankirche,   1   Fasz. 

1756  ff.  Disziplin  des  Klerus  und  personliche  Verhaltnisse 
der  Geistlichen  betr. 

1758  ff.  Akten  uber  die  Besetzung  und  Verwaltung  der 
katholischen  Pfarrei  Bargen. 

1769  ff.  Die  Fiihrung  der  Registratur  betr. 

1769  ff.  Anordnungen  zur  Hebung  der  Sittlichkeit.  —  1 770. 
Beschreibung  der  Pfarracker. 

1777  ff.  Anniversarstiftungen,   1   Fasz. 

1 779  ff.  Die  Firmung  betr. 


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Archivalien  aui  s&mtl.  Gemeinden  d.  Amtsbez.  Sinsheim.  IQ37 

1 780  ff.  Akten  uber  Fuhrung  und  Prufung  der  kirchlichen 
Standesbucher. 

1783  ff.  Verwaltung  und  Rechnungswesen  des  kirchlichen 
Stiftungsvermogens,   1   Fasz. 

1783  ff.     Abhaltung  der  Landesfeste  und  Landestrauer  betr. 

1 785  ff.    Klingelbeutelrechnungen. 

1 792  ff.  Akten  uber  die  Errichtung  steinerner  Kreuze, 
i    Fasz. 

1793  u.  1794.  Rechnungen  des  gemeinschaftlichen  katho- 
lischen  und  Iutherischen  Heiligenfonds  zu  Bargen. 

1 8.  Jahrh.     Akten   uber   die  Anschaffung    des  Dienstsiegels. 


2.  Eichtersheim. 
(Kathol.)  Pfarrei. 

1 72 1  ff.  Kirchenbiicher  fur  Eichtersheim  und  Duhren  mit 
geschichtlichen  Eintragen  und  Abschriften  von  herrschaftlichen 
(v.  Venningen)  und  kirchlichen  Verordnungen. 

1734  ff.  Abhaltung  des  katholischen  Gottesdienstes  mit  Ab- 
lassbreve  von  Papst  Pius  VI.  vom  7.  Jan.  1786  fur  die  Kirche  zu 
Eichtersheim. 

1734  Okt.  8.  Sammelliste  unter  den  Katholiken  zu  Michel- 
feld  fur  den  Wiederbeginn  des  katholischen  Gottesdienstes  im 
Schlosse  zu  Eichtersheim. 

1 737  ff.  Die  Pastoration  zu  Duhren,  einem  Filial  von  Eichters- 
heim betr. 

1 74 1  — 1835.  Sammlung  papstlicher  und  weltlicher  Verord- 
nungen,   1   Heft. 

1772  ff.     Almosenrechnungen. 

1773 — 1807.  Herrschaftliche  Verordnungen  und  andere  ins 
Pfarramt  einschlagende  Aufsatze,    Acta  parochialia,    Sammlung  I. 

1777  ff.  Katholische  Heiligenrechnungen.  —  1778  ff.  Schul- 
hausrechnungen. 

1782.  Hirtenbrief  des  Erzbischofs  Hieronymus  Josef  von 
Salzburg  zur  12.  Jahrhundertfeier  des  Bistums  Salzburg  Ab- 
schrift  von   1793. 

1784  Nov.  11.  Die  katholischen  Burger  und  Gemeindsleute 
zu  Eichtersheim  erklaren,  dass  sie  eine  von  ihrem  Ortsherrn 
Karl  Philipp  v.  Venningen  aufgebrachte  Summe  von  2285  fl.  als 
Ortsheiligen  ubernehmen,  dafur  Gewahr  leisten  und  der  Ober- 
aufsicht  der  Herrschaft  unterstellen.  Original  mit  Siegel  des 
Karl  Philipp  v.  Venningen  und  Abschrift  vom  8.  Okt.    181 7. 

1785  ft*.     Stiftungen  fur  die  Kapelle  zu  Duhren,  4  Stuck. 
1787  ff.     Geschichtliche  Ausfuhrungen  und  Akten    uber   den 

Filialort   Eschelbach    von    dessen    Anfang    bis    auf    gegenwartige 
Zeiten. 


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mag  Ehrensberger. 

1798 — 1807.     Synodalbeschlusse    und    herrschaftliche   Reso- 
lutionen,  Sammlung  II. 


3.  Grombach. 
(Kathol.)  Pfarrei. 

1639  ff.  Kirchenbiicher  mit  Anniversarverzeichnis  fur  Grom- 
bach.   —    1764  ff.     Desgleichen  ffir  das  Filial  Kirchardt. 

1644  Jul*  3«  Grombacher  Dorfordnung  von  Johann  de 
Werth,  1686  von  der  Herrschaft  von  Frentz  erneuert  und  auf- 
gerichtet.     Abschrift  von   1842. 

1727  if.     Akten  uber  die  Kirchenbaulichkeiten. 

1735  ff.  Religionsubung  und  Duldung,  lutherischer  Pfarrsatz 
in  Grombach  betr. 

1737  ff.  Altere  Zehntakten.  —  1739  ff.  Besetzung  der 
Lehrerstellen  betr. 

1739  ff.  Erlasse  der  Herrschaft  v.  Venningen  gegen  Un- 
sitten  unter  der  Jugend. 

1746.  Kapitalbuchlein  der  im  Jahr  1668  gegrundeten  St. 
Sebastianusstiftung. 

1 754  ff.  Die  Versehung  des  Gottesdienstes  im  Filial  Kirchardt 
durch  die  Franziskaner  zu  Sinsheim  betr. 

1764.  Epitome  brevis  decretorum,  constitutionum,  inhibi- 
tionum  reverendissimi  vicariatus  Wormatiensis  und  Verordnung 
uber  die  Eheversprechen  vom  28.  Marz    1760. 

1767  ff.  Verordnungen  uber  das  Rechnungswesen  im  all- 
gemeinen,  mit  einer  Begrundung  vom  18.  Marz  1767,  weshalb 
der  kathol.  Pfarrer  in  Grombach  zur  Abhor  der  Kirchenrech- 
nungen  nicht  beigezogen   wurde. 

1767  ff.  Die  Schultheiss  Moll'sche  Stiftung  fur  die  Kirche 
zu  Grombach,  die  Franziskaner  zu  Sinsheim,  die  Augustiner 
zu  Wiesloch,  die  Dominikaner  zu  Wimpfen,  die  Kapuziner 
zu  Waghausel ,  die  St.  Annakirche  zu  Weiler,  nach  Wall- 
diirn  usw.  betr. 

1 771  ff.  Das  Lauterecht  der  Katholiken  auf  dem  Turm  der 
evangelisch-protestantischen  Kirche  mit  einer  den  Protestanten 
und  Katholiken  gemeinschaftlich  gehorenden  Glocke  betr. 

1773 — 1800.    Heiligenrechnungen  in  einem  Bande. 

1776  ff.  Pfarrbuch  mit  den  Statuten  des  Kapitels  Waib- 
stadt,  Anniversarien,  bischoflich-wormsischen  Dekreten  und  son- 
stigen  Aufzeichnungen. 

1777  Juni  14.  Verordnung  der  Herrschaft  v.  Venningen 
uber  das  Schulwesen  zu  Grombach,  im  Faszikel  *Volksschul- 
wesen«. 


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Archivalien  aus  s&mtl.  Gemeinden  d.  Amtsbez.  Sinsheira. 


m39 


1 7Q  i.    Renovation  und  Beschreibung  des  gemeinschaftlichen 
Pfarrguts  betr. 

1 799  ff.    Milde  Stiftungen  betr. 


4.  Hilsbach. 

(Kathol.)  Pfarrei. 

1 67 1.  Erneuerung  der  Pfarrzinse  an  Geld,  Geflugel,  Fruchten, 
Wein  und  dergleichen  mit  Abschrift  des  Pfarrzinsbuches  der 
Jahre  1624 — 1667  und  einer  vorangesetzten  neuen  Aufstellung 
des   18.  Jahrhunderts. 

1699  ff.  Verzeichnis  der  kathol.  Geistlichen  und  kurze 
Chronik  der  Pfarrei  Hilsbach. 

1699  — 1744«  Kirchenbuch  (I.  Standesbuch)  fur  Hilsbach, 
Weiler,  Elsenz  mit  geschichtlichen  Eintragen  fiber  die  Pfarrei 
und  die  Kirche  und  einem  Verzeichnis  der  Anniversarien  und 
Vermachtnisse.  —  1744 — 1803.  Kirchenbuch  (II.  Standesbuch) 
mit  Eintragen  uber  die  Altarweihen  in  Hilsbach  (1 741  u.  1787), 
in  Elsenz  (1787)  und  einem  Verzeichnis  der  Schenkungen  an 
die  Kirche  und  Pfarrei. 

1 7 1 1  ff.  Versehung  der  Pfarrei  betr.,  1  Aktenbund.  — 
1 7 1 3  ff.    Simultanverhaltnisse  betr.,   1   Fasz. 

172 1  ff.  Bischdflich-wormsische  Verordnungen  uber  Reva- 
lidierung  von  Taufen  und  uber  Konversionen. 

1738  ff.  Akten  uber  die  Kapelle  St.  Anna  zu  Weiler,  Bau, 
Gottesdienst  und  den  dortigen  Eremiten  Joh.  Gottl.  Clemens 
Fischer. 

1751  ff.    Katholische  Heiligenrechnungen  von  Weiler. 

1 753  Jan.  11.  Herrschaftlich  v.  Venningen'sche  Verordnung, 
wie  die  Feiertage  von  samtlichen  Religionsverwandten  zu  Weiler 
zu  halten  seien.     Pap.  Orig.  im  Fasz.  ^Religion*. 

1759  ff.    Pfarr-  und  Kirchenvisitationen  betr.,   1   Fasz. 

!759»  I786,  1797.  Erlaubnis  des  wormser  Generalvika- 
riats  zur  Aushilfe  in  der  Seelsorge  durch  die  benachbarten 
speierischen  Geistlichen  zu  Tiefenbach,  Eppingen,  Odenheim 
und  Rohrbach. 

1763  ff.    Altere  bischdflich-wormsische  Verordnungen,  1  Fasz. 

1 763  ff.  Akten  fiber  die  Abhaltung  des  Gottesdienstes  in 
der  den  Freiherren  v.  Venningen  gehorigen  St.  Annakapelle  zu 
Weiler. 

177 1.  Anniversarien  zu  Hilsbach  und  Elsenz  mit  Abschriften 
wormsischer  Generalvikariatsverordnungen. 

1 77 1  ff.    Den  Kleezehnten  in  Weiler  betr. 

i78off.  Akten  uber  die  Anschaffung  der  Paramente,  Or- 
nate usw.,   1   Fasz. 

1783  ff.  Akten  uber  den  von  Stadtpfarrer  L.  Franz  Goetter 
zu    Hilsbach    gegen    den    Deutschordensrat    und    Amtmann    zu 


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rrMO  Ehrensbcrgcr. 

Stocksberg  gefuhrten  Rechtsstreit  wegen  des  Winterrepszehntens 
zu  Weiler. 

1784  ff.  Akten  uber  die  Muller'sche  Stiftung  und  deren 
Vereinigung  mit  dem  Kirchenfond. 

1 784  ff.    Das  Simultaneum  in  Hilsbach  betr.,    1   Aktenbund. 

1786  Jan.  21.  Schreiben  an  die  Kaiserliche  Majestat  vom 
Corpore  Evangelicorum,  die  Religionsbeschwerden  der  gesamten 
reformierten    Geistlichkeit   in    der   unteren  Pfalz   betr.,    Abschrift. 

1788  Mai  26.  Ablassbreve  Papst  Pius  VI.  fiir  die  Kapelle 
in  Weiler.     Perg.  Orig. 

1789  ff.  Klagsache  der  kathol.  Pfarrei  gegen  die  evangelisch- 
protestantische  Pfarrei,  Besoldung  betr.,   1   Fasz. 

1790 — 1 79 1  ff.  Spezialprotokoll  mit  6  Beilagen  uber  Ab- 
teilung  der  bisher  von  Katholiken  und  Reformierten  gemein- 
schaftlich  gebrauchten  Hilsbacher  Pfarrkirche. 

i79off.  Rechnungen  uber  den  katholischen  Heiligen  und 
die  von  Guttatern  gestiftete  Freischule  zu  Hilsbach.     1793  fehlt. 

1 794  ff.  Rechnung  uber  die  von  Georg  Mullers  Witwe  der 
katholischen  Kirche  zu  Hilsbach  unterra  21 .  Juni  1784  gestiftete 
Vermogenschaft. 

1798  Sept.  io.  Bericht  des  Gerichts  und  Schultheissen  zu 
Elsenz  gegen  den  Stadtrat  zu  Hilsbach  wegen  Betunrichtigkeiten. 


5.  Obergimpern. 
A.  Gemeinde. 

1588  ff.  Zehntstreitigkeiten  zwischen  dem  Freiherrn  v.  Degen- 
feld,  dem  Domkapitel  zu  Worms  und  dem  Freiherrn  v.  Yrsch. 
Aktenbund:  »Beilage  Nr.    io«. 

I729ff.    Frohndablosungsakten,   1   Fasz. 

1738  Sept.  24.  Mannheim.  Entscheidung  der  kurpfal- 
zischen  Regierung  uber  die  Beschwerden  der  Gemeinde  gegen 
die  Freiherren  v.  Yrsch,  in  den  Streitakten  wegen  der  Schaferei- 
gerechtigkeit. 

1 763  ff.  Akten  uber  den  grossen  wormser  Fruchtzehnten, 
1    Fasz. 

1763.  Hypotheken-  oder  Guter-Verlegungsbuch  der  Ge- 
meinde Obergimpern,  I.  Band. 

1782.     Dasselbe,  II.  Band. 

1 773  ff.  Akten  uber  Zehntstreitigkeiten,  Aktenbiindel  »Bei- 
lage  Nr.  6  u.  Nr.   i3«. 

1778.  Lagerbuch  des  Dorfs  und  der  Gemarkung  Ober- 
gimpern, angelegt  durch  den  kurpfalzischen  Renovator  Friedrich 
Albert  Conradi. 

1 788  ff.     Zehntakten,    1    Fasz. 

I796ff.  Beilagen  zur  Kriegsrechnung  der  Gemeinde  Ober- 
gimpern. 


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Archivalien  aus  samtl.  Gemeioden  d.  Amtsbez.  Sinsheim.         11141 

B.  (Kathol.)  Pfarrei. 

1496.  Extractus  synodalis  Wormatiensis  ecclesiarum  rura- 
Hum  de  anno  1496,  pag.  48  Gimpern  (Abschrift  des  19.  Jahrh.) 
und  Extractus  synodalis  ecclesiae  cathedralis  Wormatiensis  pag.  1 94 
Gfimpern  (Abschrift  des  18.  Jahrh.)  fiber  Patronat,  Collatur  und 
Altare  der  Pfarrkirche  in  Gimpern  und  seinen  Filialen  Babstadt, 
Gfimper  inferior  und  Eschelbach,  im  Faszikel  XVI.  6. 

1575  ff.    Akten  fiber  die  Pfarrguter,  Fasz.  XV.  3. 

1575  ff.  Ablosung  der  Pfarrzehnten  zu  Obergimpern  betr., 
Fasz.  XV.  5. 

17050*.  Verzeichnis  der  von  der  Ortsherrschaft  Freiherrn 
(spater  Grafen)  v.  Yrsch  prasentierten  Pfarrer,  Fasz.  XX.  2. 

1 705  ff.  Kirchenbuch  (I.  Standesbuch)  ffir  Ober-  und  Unter- 
gimpern  rait  Pfarreifassion  und  Anniversarverzeichnis.  —  1725  ff. 
Kirchenbuch  (II.  Standesbuch)  mit  geschichtlichen  Eintragen.  — 
1773  ff.    Kirchenbuch  (III.  Standesbuch). 

I740ff.    Katholische  Heiligenrechnungen  (1798  fehlt). 

1745  ff.    Patronatsrechte  betr.,  Fasz.  XX.   1. 

1755  ff.    Akten  fiber  Kirchenbaulichkeiten,  Fasz.  XVI.    1. 

1765  ff.  Verabreichung  des  Klee-,  Kartoffel-  und  Gersten- 
zehntens  betr.,  Fasz.  XV.   10. 

1 77 1  ff.  Darstellung  des  Einkommens  und  Vermogens  der 
Pfarrei,  Fasz.  XV.   1. 

1772  ff.  Bischofliche  und  Erzbischofliche  Hirtenbriefe  und 
Ordinariatserlasse,  Fasz.  VIII.  b.  1. 

1773  ff.  Abhaltung  des  Gottesdienstes  in  Untergimpern, 
Fasz.  XV.  9. 

6.  Siegelsbach. 

(Kathol.)  Pfarrei. 

1496.  Extractus  synodalis  Wormatiensis,  de  anno  1496 
pag.  48  fiber  die  Pfarrei  Hfiffenhardt,  wonach  Wollenberg,  Wagen- 
bach  und  Siegelsbach  Filiale  von  Hfiffenhardt  sind;  beglaubigte 
Abschrift  vom    17.  Sept.    1726. 

s.  d.  Bischof  Reinhard  von  Worms  trennt  mit  Zustimmung 
des  Propstes,  Dekans  und  Kapitels  des  Stifts  zu  Wimpfen  im 
Tal,  der  Kollatoren  der  Pfarrei  Hfiffenhardt,  des  Pfarrers  Joh. 
Wacker  daselbst  Und  des  Kollators  des  Beneficiums  (der  Pra- 
missaria)  und  der  Kirche  in  Siegelsbach,  des  strenuus  miles  Otto 
de  Hirschhorn,  das  Filial  Siegelsbach  von  der  Pfarrei  Hfiffenhardt 
und  erhebt  es  zu  einer  eigenen  Pfarrei ;  beglaubigte  Abschrift  vom 
20.  Jan.  1808  aus  dem  grundherrlich  v.  Gemmingen'schen  Archive 
zu  Guttenberg. 

1555  Dez.  12.  Gfiltenbuch  der  Siegelsbacher  Kirche  auf 
Befehl  des  Junkers  Hans  von  und  zum  Hirschhorn,  Vogtsherrn 
zu    Siegelsbach    und    Patron    der   Kirche    daselbst    angelegt,    mit 


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m^2  Ehrensberger. 

Unterpfandsurkunden  bis  Mitte  des  17.  Jahrh.  imd  Guter-  und 
Zehntenverzeichnis  der  Pfarrei  (1384  als  Fruhmesse  durch  Hans 
Albrecht  und  Eberhard  v.  Hirschhorn,  1476  als  Pfarrei  durch 
Ritter  Otto  v.  Hirschhorn  gestiftet). 

1704 — 1766.  Protokollum  catholicae  parochiae  in  Siegels- 
bach  (I.  Standesbuch)  mit  Seelenzahl,  Anniversarverzeichnis, 
Series  parochorum  vom  Jahr  1699  an,  geschichtlichen  Eintragen, 
Verzeichnis  der  Paramente  und  Schenkungen,  Abschriften  von 
Urkunden,  kirchlichen  Erlassen  usw.  —  1766 — 1805.  Nomina 
eorum,  qui  baptizati  sund  etc.  (II.  Standesbuch)  mit  denselben 
Eintragen  der  Seelenzahl,  Anniversarien  usw. 

1 743  ff.    Siegelsbacher  Heiligenrechnungen  (mit  Lucken). 

1782  ff.  Siegelsbacher  katholische  Gemeinderechnungen  (mit 
Lucken). 


7.  Sinsheim. 
(Kathol.)  Pfarrei. 

1 306  ff.  Die  vom  romischen  Kdnig  Albrecht  im  Sept.  1 306 
gestiftete  Kdnigspfrunde  in  Durn  (Diihren,  Filial  von  Sinsheim) 
und  deren  Schicksale  betr.,   1   Fasz. 

^SSff-  Verordnungen ,  nach  der  Chronologie  gesammelt 
von  Ignatz  Glockle,   kathol.  Pfarrer   in   Sinsheim   im   Jahr   1793. 

1577  ff.  Einkommen  und  Gefalle  der  Pfarrei  Sinsheim  und 
deren  Filial  Steinsfurt  mit  Kompetenzbuchlein  der  Pfarrei  Steins- 
furt  von   1670,   1708,    1709. 

1693—  18 1 2.  Bauakten,  den  gemeinschaftlichen  Kirchen- 
turm  und  die  Glocken  der  reformierten  und  katholischen  Ge- 
meinde  Sinsheim  betr. 

1699  ff.  Verordnungen  tiber  die  Religion  der  Kinder  aus 
gemischten  Eh  en  und  uber  die  Feier  der  Sonn-  und  Festtage, 
1   Fasz. 

1699  ff.  !•  Standesbuch  fur  Sinsheim,  Steinsfurt  und  Reihen 
mit  geschichtlichen  Aufzeichnungen  und  Eintragen  uber  Pfarr- 
einkommen,  Anniversarien  und  Vermachtnisse.  —  1 786  ff. 
II.  Standesbuch. 

1699 — 1789.  Heiligen-Rechnungen  der  katholischen  Kirche 
in  Sinsheim. 

1700 — 1749,  1750—59,  1760 — 79  u.  1780 — 89.  Bischoflich 
wormsische  Vikariats-  und  kurpfalzische  Regierungsverordnungen, 
4  Bande;  hierzu  alphabetisches  Kompendium  der  Vikariats-  und 
Regierungsdekrete. 

1708  ff.  Circa  domum  parochialem  et  hortum  incultum 
Sinshemii,  modo  domum  parochialem. 

17130*.  Circa  ecclesiam  parochialem  in  Sinsheim,  haupt- 
sachlich  Akten  uber  den  Neubau  der  Kirche  im  Jahr  1785  und 
Plan  der  alten  Kirche. 


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Archivalien  aus  s&mtl.  Gemeinden  d.  Amtsbez.  Simheim.  XQ43 

1 7 1 4  ff.  Erklarnng  der  Franziskaner  der  Thuringer  Provinz 
an  den  Kurfursten  von  der  Pfalz,  nach  Errichtung  des  Klosters 
in  Sinsheim  in  weiteren  Orten  als  bisher  nicht  terminieren  zu 
wollen.  Personalstand  des  Klosters  1808  und  Aufhebung  des 
Klosters   181 3. 

1720  ff.  Beschwerden  des  reformierten  Kirchenrats  gegen 
den  katholischen  Dechanten  zu  Sinsheim  we  gen  Obergriffe  und 
Verhandlung  uber  die  Prozessionen  in  der  Bittwoche,  ins- 
besondere  wegen  der  Unordnung  bei  der  Prozession  nach 
Waibstadt. 

1720 — 1 79 1.  Politisch-kirchliche  Verordnungen  der  kurpfal- 
zischen  Regierung. 

1726  ff.  Die  Maria-Hilfskapelle  in  Sinsheim  betr.  (Die 
Kapelle,  ans  dem  13.  oder  14.  Jahrh.  stammend  und  bei  der 
Pfarrkirche  stehend,  fiel  bei  der  Kirchenteilung  den  Katholiken 
zu,  wurde  darauf  als  Wohnhaus  verpachtet,  spater  als  Schulhaus 
benutzt,  1742  durch  Pfarrer  Volckher  wieder  als  Kapelle  ein- 
gerichtet,   1753  mil  Eremitage  versehen,   1791   repariert). 

1742  ff.  Akten  uber  die  Maria-Hilfskapelle  in  Sinsheim  mit 
Ablassbulle  des  Papstes  Clemens  XIV.  vom  26.  Juni  1772,  Ver- 
ordnung  des  Wormser  Generalvikariats  uber  den  Gottesdienst  usw., 
uber  Abbruch  der  Kapelle  1836  und  Einverleibung  ihres  Ver- 
mogens  in  den  Kirchenfond. 

1748.  Stiftung  der  am  15.  Marz  1748  verstorbenen  Frei- 
frau  v.  Venningen  fur  die  Kapelle  zu  Duhren  und  das  Franzis- 
kanerkloster  zu  Sinsheim.  1797/98.  Kapellenrechnung  von  Duhren, 
1   Fasz. 

1752— 1820.  Schriften  und  Rechnungen  des  gemeinschaft- 
lichen  Almosens  in  Sinsheim. 

1774  ff.    Heiligen-Rechnungen  (mit  Lucken). 

1778  ff.    Kapellen-Rechnungen  von  Duhren. 

1789  Juli  24.  Stiftung  der  Eheleute  Scaglia  ftlr  heilige 
Messen  und  Unterhaltung  des  ewigen  Lichtes  in  der  Stadt- 
kirche. 

179 1.  Kollektenbuchlein  zur  Reparierung  der  Maria-Hilfs- 
kapelle in  Sinsheim  mit  Sammelerlaubnis  des  kurpfalzischen 
Stadtschultheissen  Karl  Josef  Kaul  vom    16.  April   1792. 

1807.  Repertorium  des  Pfarrarchivs  Sinsheim- Riehen- 
Steinsfurt. 


8.  Steinsfurt. 

(Kathol.)  Pfarrei. 

1 66 1  April  29.  Peter  Raudenbusch  und  Anna,  seine  Ehe* 
frau,  zu  Reyhenen  bekennen  von  dem  Heiligen  oder  dessen 
Juraten  zu  Steinsfurt  10  fl.  Kapital  mit  1/2  fl.  verzinsbar  erhalten 
zu  haben  und  verpfanden   genannte  Giiter    zu  Steinsfurt.     Perg. 


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m44  Ehrensberger. 

Orig.,  das  Siegel  des  kurpfalzischen  Stiftsschaffners  Joh.  Georg 
Erckenbrecht  zu  Sunzheim  ist  abgefallen. 

1670.  Auszug  aus  der  Beschreibung  des  Amtes  Hilsbach, 
wonach'  Pfarrhaus,  Pfarrscheuer  und  Messnerhaus  zu  Steinsfurt 
von  dem  Stift  Sinsheim  (Sunzen)  zu  unterhalten  sind,  im  Faszikel 
»Baupflicht«. 

1670  ff.    Akten  uber  den  Schulhausbau  zu  Steinsfurt. 

1707  Marz  29.  Heidelberg.  Erlass  der  kurpfalzischen 
Kommission  zur  Reparierung  des  Religionswesens,  wonach  die 
reformierte  Gemeinde  zu  Reyhen  die  dortige  Kirche  allein  zu 
geniessen  hat  und  das  Simultaneum  aufgehoben  wird,  mit  Ab- 
schrift. 

1 707  ff.  Zuweisung  der  Kirche  zu  Steinsfurt  an  die  Katho- 
liken  und  Ausweisung  der  Reformierten,  den  gemeinschaftlichen 
Gebrauch  auf  Vertrag  bis  1750  betr.;  Akten  uber  das  Gelaute, 
Patrozinien,  Anschaffung  des  Hochaltars,  der  Kirchenstuhle, 
Mitteilungen  uber  die  1663—66  gebaute  alte  Kirche;  Akten- 
bund. 

1 708  ff.     Akten  uber  den  kleinen  Zehnten  zu  Steinsfurt. 

1 7 1 4  ff.  Heiligen-Rechnungen  der  katholischen  Kirche  zu 
Steinsfurt. 

1 7 1 5  ff.  Erlasse  des  wormsischen  Generalvikariats  uber  die 
Pastoration  im  Filial  Rohrbach. 

1 7 1 5  ff .  Akten  uber  einen  Rechtsstreit  der  Herren  v.  Ven- 
ningen,  wormsischen  Lehentragern  des  Ortes  Rohrbach,  und 
der  kurpfalzischen  Regierung  wegen  der  Pfarrpfrunde  zu  Rohr- 
bach. 

1 7 1 9  ff.  u.   1722  ff.    Den  kleinen  Zehnten  zu  Steinsfurt  betr. 

1727.  Glockenrechnung.  —  1734  ff.  Akten  uber  den 
Kirchenbau  in  Reihen    auf   dem    ode    liegenden  Schlossbauplatz. 

1738.    Heiligenbuch  der  Kirche  zu  Steinsfurt. 

1743  ff.  Akten  uber  Streitigkeiten  zwischen  Katholiken  und 
Reformierten  wegen  des  Glockengelautes  zu  Reihen. 

1 745  ff.  Den  Gottesdienst  in  Reihen  betr.  —  1 745.  Steins- 
furter  Pfarreikompetenzbuchlein. 

1 77  1.  Renovation  der  auf  der  Gemarkung  Rohrbach  liegen- 
den Zinsguter  des  katholischen  Heiligen  zu  Steinsfurt. 

1777  ff.  Akten  uber  den  Kirchenfonds  zu  Reihen.  —  1788  ff. 
Kirchenfondsrechnungen  von  da. 

1 79 1  ff.  Akten  und  Plane  uber  den  Neubau  der  katholischen 
Kirche  zu  Steinsfurt  und  ihre  Ausstattung. 

1 795  ff.     Verpachtung  der  Pfarrguter  daselbst. 

1797.  Akten  uber  Storungen  bei  der  Prozession  von  Sins- 
heim nach  Reihen  und  den  durch  katholische  Einwohner  in 
Reihen  gefiihrten  Prozess. 

i8ioff.  I.  Standesbuch  fur  das  Filial  Steinsfurt.  —  i8ioff. 
I.  Standesbuch  der  Pfarrei  Rohrbach.  —  i8ioff.  I.  Standesbuch 
des  Filialortes  Reihen. 


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Archivalicn   aus  s&mtl.  Geineinden  d.  Amtsbez.  Siusheim.         TD45 


9.  Waibstadt. 
(Kathol.)  Pfarrei. 

1675  ff.  I.  Standesbuch  mif  Pfarrei  zins-  Und Gefallbeschreibung, 
Anniversarverzeichnis,  Verzeichnis  der  Mitglieder  der  im  Jahr  1 683 
renovierten  Rosenkranzbruderschaft  und  geschichtlichen  Eintragen. 
—  1705 — 1753.  IT.  Standesbuch  mit  geschichtlichen  Eintragen 
und  Abschriften  von  Urkunden.  —  1754 — 1836.  III.  Standesbuch. 

1688  ff.    Akten  uber  die  Verwaltung  der  Pfarrei. 

1700.  Kapellen-Rechnung. —  i72off.  Muttergotteskapellen- 
Rechnungen. 

1 7 1 7  ff.  Abhaltung  der  Friihmesse  in  der  Pfarrkirche  zu 
Waibstadt. 

1 7 18  if.  Akten  uber  die  Einpfarrung  des  Filials  Neidenstein 
nach  Waibstadt. 

1 7 18  if.  Standesbuch  fur  Neidenstein  mit  geschichtlichen 
Eintragen. 

1 73 1  ff.  Zinsen  und  Gulten  auf  den  Gemarkungen  Daisbach 
und  Waibstadt  betr. 

'733»   1 765.    Sammelbuch  der  Pfarrgefalle. 

1756 — 1820.  Bischofliche  Verordnungen.  —  1778  flf.  Kirchen- 
bauakten. 

1793  ff.  Akten  uber  Besserstellung  der  Lehrer.  —  1794  ff. 
Landesherrliche  Verordnungen. 

1794  ff.  Akten  uber  die  Besetzung  der  Pfarrei  mit  einem 
Verzeichnis  der  Geistlichen  von   1598 — 18 19. 

18.  Jahrh.  Verzeichnis  der  in  die  Kirche,  Kapelle  und  den 
Almosenfonds  gestifteten  Jahrtage. 


10.  Zuzenhausen. 

(Kathol.)  Pfarrei. 

1573.  Auszug  aus  dem  neurenovierten  Heidelberger  Amts- 
kompetenzbuch  bezuglich  der  Pfarrei  Zuzenhausen. 

1699  ff.  I.  Standesbuch  fur  Zuzenhausen,  Lobenfeld,  Mauer, 
Angelloch,  Spechbach,  Meckesheim,  Monchzell,  Schatthausen, 
Daisbach  und  Wimmersbach.  —  1764  ff.  II.  Standesbuch  mit 
Index  confirmatorum ,  Verzeichnis  der  gestifteten  Jahrtage  in 
Zuzenhausen  und  geschichtlichen  Eintragen. 

171 1—47.  Auszug  der  jahrlichen  Pfarrei-Zinsgefalle  zu 
Zuzenhausen. 

1720  Dez.  27.  Verzeichnis  des  Einkommens  und  der 
liegenden  Guter  der  Pfarrei. 

1727  ff.    Die  jahrlichen  Pfingstzinse  betr. 

1742— 1819.  Den  Ohmd-  und  Obstzehnten-Prozess  betr., 
Fasz.  II. 


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EQ46  Ehrensberger. 

1744 — 1834.  Prozessakten  fiber  den  kleinen  Zehnten  und 
den  Blutzehnten,  Fasz.  I. 

1749  if.  Akten  fiber  den  Kirchenbau  and  den  Prozess  hier- 
wegen  mit  Venningen. 

1 754  ff.  Verzeichnis  des  Kalber-,  Lammer-  und  Schweinlein- 
zehntens. 

1769 — 77.  Akten  fiber  die  Wiedererbauung  der  katholischen 
Mutterkirche  in  Zuzenhausen. 

1770 — 1827.  Bischofliehe  Verordnungen. —  1773  ff.  Akten 
fiber  den  Pfarrhausbau. 

17 19— 1849.  Zehntablosungssachen,  Fasz.  I. —  1785.  Rech- 
nung  fiber  die  Anschaffung  einer  Glocke. 

1 8 10.  Die  Pfarrei  Zuzenhausen  mit  ihrer  historischen  Ver- 
fassung,  Kirchenbau,  Pfarrhaus,  Gefallen,  Beschwerden  und  Lasten 
aus  30jahriger  Erfahrung  von  Pfarrer  Breithorn. 


xx.  Wagenbach. 

Nebengemeinde  von  Obergimpern. 

Wagenbach    besitzt    ausser    den    Gemeinderechnungen    von 
1849  an  keine  Archivalien. 


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II. 

Gr&flich  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstetten, 
Amt  Boxberg. 

Verzeichnet 
von  dem  Pfleger  Otto  Hagmaier,   Pfarrer  in  Neunstetten. 


Obersicht. 

A.  Pergament-Urkunden. 

B.  Akten  und  Papier-Urkunden,  Neunstetten  betr. 

I.  Bestandssachen.  —  II.  Centsachen.  —  III.  Familien- 
sachen.  —  IV.  Gemeindesachen.  —  V.  Herrschafts- 
und  Gemeindesachen: 

i.  Verschiedenes.    2.  Kirche.    3.  Schule.    4.  Rebellions- 

akten.    5.  Vogtamt.  — 

VI.  Jagdsachen.  —  VII.  Kaufsachen.  —  VIII.Kriegs- 
sachen.  —  IX.  Lehenssachen.  —  X.  Ritterschafts- 
sachen.  —  XI.  Schafereisachen.  —  XII.  Ortschaften: 

I.  Assamstadt.  2.  Ballenberg.  3.  Berlichingen.  4.  Box- 
berg. 5.  Gommersdorf.  6.  Hettingenbeuren.  7.  Horren- 
bach.      8.  Ulesheim.      9.  Krautheim.      10.  Oberndorf. 

II.  Rechenberg.  12.  Rossach.  13.  Schollhof.  14.  Win- 
dischbuch.  — 

XIII.  Verschiedenes.  —  XIV.  Biicher. 

C.  Akten  und  Urkunden,  die  Gemeinde  Helrastadt  betr. 


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H148  Hagmaier. 

A.  Pergament-Urkunden. 

1.  Limpurgische  Lehenbriefe  iiber  den  Hof  Wusten-Erlenbach. 

1609  Juni  19.  Eberhardt,  Herr  zu  Limpurg  belehnt  den 
Hans  Christoph  von  Vochenstein  zu  Adelmannsfelden  fur  sich  und 
seine  Mitvormunder  und  Hans  Konrad  und  Melchior  Re  in  hard 
von  Berlichingen  mit  dem  Hof  zu  Wusten-Erlenbach,  sowie  mit 
dem  grossen  und  kleinen  Zehnten  daselbst. 

1656  Okt.  1.  Gailendorf.  Wilhelm  Ludwig,  Herr  zu  Lim- 
purg belehnt  den  Johann  Philipp  von  Berlichingen  auf  Rossach 
fur  sich  selbst  und  im  Nainen  seiner  Vettern  Gottfried  und 
Melchior  Reinhard  von  Berlichingen. 

1664  Nov.  21.  Obersontheim.  Franziskus,  Herr  zu  Lim- 
purg etc.  erneuert  die  vorige  Belehnung  an  Johann  Philipp  von 
Berlichingen  auf  Rossach  fur  sich  selbst  und  im  Namen  seiner 
Vettern  Gottfried  und  Melchior  Reinhard  von  Berlichingen. 

1674  Okt.  22.  Obersontheim.  Heinrich  Kasimir,  Herr  zu 
Limpurg  erneuert  die  Belehnung  an  Johann  Philipp  von  Ber- 
lichingen auf  Rossach  fur  sich  selbst  und  im  Namen  seiner 
Vettern  Gottfried  und  Melchior  Reinhard  von  Berlichingen. 

1680  Sept.  1.  Weickfeldt.  .Vollrath,  Herr  zu  Limpurg  er- 
neuert die  Belehnung  an  Johann  Philipp  von  Berlichingen  auf 
Rossach  fur  sich  selbst  und  im  Namen  seiner  Vettern  Melchior 
Reinhard  und  Philipp  Reinhard  Gottfried  von  Berlichingen. 

171 2  Marz  15.  Obersontheim.  Vollrath,  Herr  zu  Limpurg 
erneuert  die  Belehnung  an  Heinrich  August  von  Berlichingen  auf 
Rossach  fur  sich  selbst  und  im  Namen  seiner  Bruder  Johann 
Reinhard,  Philipp  Adam  und  Johann  Friedrich  von  Berlichingen 
und  deren  Vetter  Erhard  Wilhelm  von  Berlichingen  zu  Neun- 
stetten. 

1 7 15  Juni  5.  Obersontheim.  Sophie  Eleonora,  verwittibte 
und  geborene  Grafin  und  Frau  zu  Limpurg,  erneuert  die  Be- 
lehnung an  Heinrich  August  von  Berlichingen  auf  Rossach  fur 
sich  selbst  und  die  ebengenannten  Genossen. 

1725  Juni  19.  Gaildorf.  Juliana  Dorothea,  Grafin  von 
Wurmbrandt  und  Stuppach  geborene  Grafin  und  Seraperfreyin 
zu  Limpurg  erneuert  die  Belehnung  an  Heinrich  August  von 
Berlichingen  auf  Rossach  fur  sich  selbst  und  im  Namen  seiner 
Bruder  Philipp  Adam  und  Johann  Friedrich  von  Berlichingen. 

1786  Mai  22.  Christian  Friedrich  Karl  Alexander,  Mark- 
graf  zu  Brandenburg-Ansbach  erneuert  die  Belehnung  an  Ernst 
Ludwig  von  Berlichingen,  kurpfalzisch-bayerischen  Kammerer  und 
odenwaldischen  Ritter-Rat. 

1790.  Christian  Friedrich  Karl  Alexander,  Markgraf  zu  Bran- 
denburg-Ansbach erneuert  die  Belehnung  an  Emanuel  Josef  von 
Berlichingen,  k.  k.  Oberst,  und  Wilhelm  Dominik  von  Berlichingen, 
k.  k.  Major. 


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Graflich  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstetten.  11140 

'793  ....  Christian  Friedrich  Karl  Alexander,  Markgraf  zu 
Brandenburg-Ansbach  erneuert  die  Belehnung  an  dieselben  und 
Ernst  Ludwig  von  Berlichingen,  Gebriider  und  Vettern. 

1823  Aug.  8.  Karlsruhe.  Ludwig,  Grossherzog  von  Baden, 
Herzog  zu  Zahringen,  Landgraf  zu  Nellenburg,  etc.  etc.  erneuert 
die  BeJehnung  an  Maximilian  Ludwig  von  Berlichingen  und  seine 
Briider  (Papierurkunde). 

2.  Fuldaische  Lehenbriefe. 

1 65 1  Jan.  13.  Fulda.  Joachim,  Abt  des  Stifts  Fulda,  des 
heiligen  romischen  Reiches  Fiirst,  romischer  Kaiserin  Erzkanzler, 
durch  Germanien  und  Gallien  Primas,  belehnt  den  Hans  Rein- 
hard  von  Berlichingen  fur  sich  selbst  und  wegen  seines  abwesen- 
den  Bruders  Melchior  Reinhard  von  Berlichingen  mit  2  Fuhr- 
werken  zu  Milz,  dem  halben  Teil  am  Zehnten  daselbst,  5  Zins- 
gutern,  einer  Behausung  und  einem  Hof  zu  Milz. 

1656  Juli  17.  Fulda.  Abt  Joachim  erneuert  dieses  Lehen 
an  Hans  Philipp  von  Berlichingen. 

1672  Marz  5.  Fulda.  Bemhard  Gustav,  Abt  des  Stifts 
Fulda,  romischer  Kaiserin  Erzkanzler,  durch  Germanien  etc.  Primas, 
Markgraf  zu  Baden  und  Hochberg,  Koadjutor  der  freien  Reichs- 
stifter  Kempten  und  Siegeburg,  Landgraf  zu  Sausenberg,  Graf  zu 
Sponheim  und  Eberstein  etc.,  erneuert  die  Belehnung  an  Johann 
Philipp  von  Berlichingen  fur  sich  selbst  und  in  Vollmacht  seiner 
Vettern  Melchior  Reinhard  und  Philipp  Reinhard  Gottfried  von 
Berlichingen. 

1679  Marz  11.  Fulda.  Abt  Placidus  erneuert  die  Be- 
lehnung an  Melchior  Reinhard  und  Johann  Philipp  von  Ber- 
lichingen. 

1686  Aug.  29.  Fulda.  Abt  Placidus  erneuert  die  Belehnung 
an  Philipp  Reinhard  und  Erhard  Wilhelm  von  Berlichingen, 
Gebriider,  und  ihren  Vetter  Johann  Philipp  von  Berlichingen. 

1 701  Mai  28.  Fulda.  Abt  Adalbertus  erneuert  die  Be- 
lehnung an  Erhard  Wilhelm  und  Johann  Philipp  von  Berlichingen. 

17 1 2  Aug.  11.  Fulda.  Abt  Adalbertus  erneuert  die  Be- 
lehnung an  Erhard  Wilhelm,  Johann  Reinhard,  Philipp  Adam, 
Heinrich  August  und  Johann  Friedrich  von  Berlichingen,  Vettern 
und  Gebriider. 

1715  Sept.  19.  Fulda.  Abt  Konstantinus  erneuert  die  Be- 
lehnung an  Erhard  Wilhelm,  Johann  Reinhard,  Philipp  Adam, 
Heinrich  August  und  Johann  Friedrich  von  Berlichingen. 

1722  Marz  16.  Fulda.  Abt  Konstantinus  erneuert  die  Be- 
lehnung an  Erhard  Wilhelm,  Philipp  Adam,  Heinrich  August 
und  Johann  Friedrich  von   Berlichingen,    Gebriider  und  Vettern. 

1727  Juni  23.  Fulda.  Abt  Adolphus  erneuert  die 
Belehnung  an  Adam  Friedrich  August  und  Johann  Friedrich 
von  Berlichingen,    Gebriider,    und    Eleonore   Christina   von    Ber- 

Mitt.  d.  Bad.  Hist.  Kom.  Nr.  28.  4 


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m^o  Hagmaier. 

lichingen  Witwe,  geb.  von  Weyler,  und  Friedrich  Philipp  Holtzel 
von  Sternstein  in  Vormundschaft  von  weiland  Erhard  Wilhelms 
von  Berlichingen  hinterlassenen  Sohnen,  Wilhelm  und  Friedrich. 
1729  Okt.  15.  Fulda.  Abt  Adolphus  erneuert  die  Belehnung 
an  Philipp  Adam  und  Johann  Friedrich  von  Berlichingen,  Gebruder, 
und  Eleonore  Christine  von  Berlichingen  Witwe,  geborene  von 
Weyler,  und  Heinrich  Philipp  Holtzel  von  Sternstein  in  Vormund- 
schaft von  Erhard  Wilhelms  von  Berlichingen  hinterlassenen 
Sohnen  Wilhelm  und  Friedrich. 


3.  Wttrzburgisches  Lehen 
fiber  Rottingen   und  Tauberrettersheim. 

1495.  Martin  von  der  Kere,  Dechant  des  Thumstifts  zu 
Wurzburg  und  Probst  zu  St.  Johanns  zura  Neumunster  in  Wurz- 
burg,  belehnt  den  Konrad  von  Berlichingen  mit  dem  Weinzehnten 
zwischen  Rottingen  und  Tauberrettersheim  als  Mannlehen. 

1498.  Albrecht  von  Bibra,  Thumherr  und  Probst  zu  St. 
Johanns  zum  Neumunster  zu  Wurzburg,  erneuert  die  Belehnung 
an  Bernhard  von  Berlichingen. 

1517.  Thomas  von  Stein,  Dechant  des  Domstifts  zu  Wurz- 
burg, Thumherr  und  Probst  zum  Neuen  Munster,  erneuert  die 
Belehnung  an  die  Briider  Philipp  und  Konrad  von  Berlichingen. 

1528.  Dietrich,  Thumherr  des  Stifts  Wurzburg,  Probst 
zum  Neumunster,  erneuert  die  Belehnung  an  Philipp  und  Hans 
von  Berlichingen  zu  Schrotzberg. 

1535.  Derselbe  erneuert  die  Belehnung  an  Hans  von  Ber- 
lichingen zu  Schrotzberg. 

1548.  Daniel, Stiebar,  Thumherr  des  Stifts  Wurzburg,  Probst 
zum  Neumunster,  erneuert  die  Belehnung  an  Hans  von  Ber- 
lichingen zu  Schrotzberg. 

1555.  Derselbe  erneuert  die  Belehnung  an  Hans  Georg 
von   Berlichingen  zu  Schrotzberg. 

1557.  Michael  von  Lichtenstein,  Thumherr  des  Stifts  Wurz- 
burg, Probst  zu  Neumunster,  erneuert  die  Belehnung  an  Valentin 
von  Berlichingen  zu   Dorzbach. 

1558  Sept.  30.  Derselbe  erneuert  die  Belehnung  an  Hans 
Georg  von  Berlichingen. 

1 575  Febr.  23.  Neithardt  von  Thungen,  Thumherr  des  Stifts 
Wurzburg,  Probst  zum  Neumunster,  erneuert  die  Belehnung  an 
Hans  Georg  von   Berlichingen. 

1 59 1  Febr.  8.  Derselbe  erneuert  die  Belehnung  an  Hans 
Pleickard  von  Berlichingen  zu  Illesheim. 

1595.  Neithardt  von  Thungen,  Bischof  zu  Bamberg  und 
Domprobst  zu  Wurzburg,  auch  Probst  des  Stifts  zum  Neumunster, 
erneuert  die  Belehnung  an  Johann  Reinhard  von  Berlichingen 
zu    Jagsthausen,     fiirstlich    wurttembergischen    Oberamtmann    zu 


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Gr&flich  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstetten.  m5  I 

Mdckmuhl,  als  verordneten  Vormund  seiner  jungen  Vettern 
und  Pflegsohne  Karl  Sigmund  und  Konrad  von  Berlichingen, 
Gebriider. 

1600.  Johann  Gerwickh,  Graf  zu  Schwartzenberg,  Herr  zu 
Hohenlandsperg,  zu  Bamberg  und  Wurzburg  Domherr,  Dora- 
scholaster  und  Probst  zu  Neumiinster,  erneuert  die  Belehnung  an 
Hans  Reinhard  von  Berlichingen  zu  Jagsthausen. 

1606.  Derselbe  erneuert  die  Belehnung  an  Karl  Sigmund 
von  Berlichingen  fur  sich  und  im  Namen  und  als  Lehentrager 
seines  minderjahrigen  Bruders  Konrad. 

16 1 7  Febr.  17.  Ehrhard  von  Liechtenstein ,  Domscholaster, 
Senior  und  Jubilaus,  auch  beider  Kollegiatstifte  St.  Johannis 
zu  Neumiinster  und  St.  Burkhardt  zu  Wurzburg  konfirmierter 
und  bestatigter  Probst,  erneuert  die  Belehnung  an  Konrad  von 
Berlichingen. 

4.   Einzelne   wtirzburgische   Lehenbricfe. 

1440.  Gottfried,  Bischof  zu  Wurzburg  und  Herzog  zu 
Franken,  belehnt  den  Gotz  von  Berlichingen  den  Jungen  rait 
dem  Schloss  Jagsthausen,  einem  halben  Teil  am  Burgstadel 
Urhausen,  drei  Teilen  am  Burgstadel  Rosseried,  zwei  Teilen  am 
grossen  und  kleinen  Zehnten  zu  Olnhausen  und  etlichen  Giitern 
daselbst,  mit  der  Salzgult  zu  Niedernhall,  dem  kleinen  Zehnten  zu 
Korb  und  etlichen  Gutern,  einem  halben  Teil  am  Vierteil  des 
Schlosses  Berlichingen,  einem  Vierteil  am  Zehnten  zu  Berolzheim, 
einem  halben  Teil  am  Bache  Kessach,  dem  Schloss  und  Dorf 
Hettingenbeuera  und  dem  Dorf  Heimstadt  als  Mannlehen. 

1450.  Gottfried,  Bischof  zu  Wurzburg  etc.,  belehnt  Hans 
von  Berlichingen  fur  sich  und  Kilian  von  Berlichingen,  Gotzens 
Sohn,  mit  der  Halfte  von  Hausen  (Jagsthausen),  drei  Teilen  am 
Burgstalle  zu  Rosseried,  zwei  Teilen  am  Burgstalle  zu  Urhausen, 
dem  Hofe  genannt  Olnhausen  und  einem  Teile  am  Wein- 
zehnten  daselbst,  dem  Hofe  zu  Hagenbach,  drei  Teilen  am 
Schlosse  zu  Berlichingen. 

147Q.  Rudolf,  Bischof  zu  Wurzburg  etc.,  belehnt  ...  (?) 
Kappler  von  Odheim  (gen.  Bautz)  mit  zwei  Teilen  am  kleinen 
und  grossen    Zehnten  zu  Untergriessheim. 

1609  Juni  1.  Julius,  Bischof  zu  Wurzburg,  belehnt  Hans 
Konrad  und  Melchior  Reinhard  von  Berlichingen  mit  dem  Dorfe 
Jagsthausen  und  dem  dritten  Teil  des  grossen  und  kleinen 
Zehnten  daselbst,  mit  Zins  und  Gult  zu  Berlichingen,  einem 
Hof  zu  Olnhausen,  mit  Gutern  und  einem  zweiten  Teil  am 
kleinen  Zehnten  daselbst  und  einem  dritten  Teil  am  Bach 
Kessach. 

1650  Aug.  20.  Johann  Philipp,  des  heiligen  Stuhles  Erz- 
bischof  zu  Mainz,  des  heiligen  romischen  Reichs  durch  Ger- 
rnanien  Erzkanzler  und  Kurfurst,  Bischof  zu  Wurzburg  und  Herzog 


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11152  Hagmiicr. 

zu  Franken,  belehnt  Hans  Reinhard,  Gottfried  und  Melchior 
Reinhard  von  Berlichingen  mit  dera  Schloss  Rossach  und  dera 
dritten  Teil  am  Bach  Kessach. 

1673  Nov..  17.  Johann  Hartmann,  Bischof  zu  Wurzburg  etc.. 
erneuert  Philipp  Gottfried  Reinhard  von  Berlichingen  das  vorige 
Lehen. 


5.   Hohenlohische  Lehen. 
a.  ftber  den  Hof  zu  Sachsenheim  nebst  Zugehorungen. 

1466.  Graf  Krafft  von  Hohenlohe  und  zu  Ziegenhain  belehnt 
Hans  von  Berlichingen  mit  einem  Hofe  zu  Sachsenheim  und 
einem  Burgstadel  dabei,  nebst  Rechten  und  Zugehorungen  als 
rechtem  Mannlehen. 

1528.  Neuenstein.  Albrecht,  Graf  von  Hohenlohe,  belehnt 
den  Hans  von  Berlichingen  mit  einem  Haus  zu  Sachsenheim 
und  einem  Burgstadel  dabei,  mit  7  Maltern  Korngult  und 
4  Weihnachtshuhnern  auf  einem  Haus  zu  Dieffental  (Tiefen- 
tal),  alles  und  jedes  mit  seinen  Rechten  und  Zugehorungen 
zum  halben  Teil,  wo  von  sein  Bruder  Philipp  das  andere  Halbteil 
hat,  sowie  mit  10  Gulden  Manngelds,  die  von  Gotz  von  Ber- 
lichingen aufgekommen  sind. 

!530.  Neuenstein.  Albrecht,  Graf  zu  Hohenlohe,  belehnt 
den  Philipp  von  Berlichingen  mit  einem  Haus  und  Burgstadel 
zu  Sachsenheim,  ferner  mit  7  Maltern  Korngult  und  4  Weih- 
nachtshuhnern auf  einem  Haus  daselbst,  mit  7  Maltern  Korngult 
und  2  Weinachtshuhern  auf  einem  Haus  zu  DierTental  und 
10  Gulden  Manngeld. 

1552.  Neuenstein.  Ludwig  Kasimir,  Graf  von  Hohenlohe, 
erneuert  das  vorige  Lehen  an  Hans  Jakob  von  Berlichingen. 

1568  Nov.  22.  Waldenburg.  Eberhard,  Graf  zu  Hohenlohe 
und  Herr  zu  Langenburg,  erneuert  die  vorige  Belehnung  an  Hans 
Gottfried,  Philipp  Ernst  und  Konrad  von  Berlichingen  fur  sich 
selbst  und  im  Namen  ihrer  jungeren  Bruder  Hans  Reinhard  und 
Hans  Pleickard. 

1570  Sept.  25.  Neuenstein.  Albrecht,  Graf  zu  Hohenlohe  etc., 
erneuert  diese  Belehnung  an  Hans  Gottfried  von  Berlichingen 
fur  sich  selbst,  seine  beiden  abwesenden  Bruder  Philipp  Ernst 
und  Konrad  und  die  jungeren  Bruder  Hans  Reinhard  und  Hans 
Pleickard. 

1595  Mai  7.  Weikersheim.  Wolfgang,  Graf  zu  Hohenlohe  etc., 
erneuert  die  Belehnung  an  Hans  Reinhard  von  Berlichingen, 
fiirstlich  wurttembergischen  Oberamtmann  zu  Mockmuhl,  als  Vor- 
mund  des  Karl  Sigmund  und  Konrad  von  Berlichingen,  der  minder- 
jahrigen  Sonne  seines  Bruders  Hans  Pleickard  von  Berlichingen 
zu  lllesheira. 


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Graflich  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstctten.  H153 

1 6 10  Okt.  4.  Weikersheim.  Georg  Friedrich,  Graf  von 
Hohenlohe  etc.,  erneuert  die  Belehnung  an  die  Bruder  Karl 
Sigraund  und  Konrad  von  Berlichingen  zu  lllesheim. 

161 7  Mai  16.  Weikersheim.  Georg  Friedrich,  Graf  von 
Hohenlohe  und  Herr  zu  Langenburg  etc.  etc.,  erneuert  die  Be- 
lehnung an  Karl  Sigmund  von  Berlichingen  zu  lllesheim. 

1 63 1  Mai  17.  Weikersheim.  Georg  Friedrich,  Graf  zu 
Hohenlohe  etc.  etc.,  erneuert  die  Belehnung  an  Melchior  Rein- 
hard,  Philipp  Albrecht  und  Philipp  Karl  ffir  sich  und  im  Namen 
ihres  abwesenden  Bruders  und  Vetters  Georg  Ernst  von  Ber- 
lichingen. 

1654  Juli  20.  Waldenburg.  Wolfgang  Friedrich,  Graf  von 
Hohenlohe  und  Herr  zu  Langenburg,  erneuert  die  Belehnungen 
an  Georg  Ernst,  Gottfried  und  Melchior  Reinhard  von  Ber- 
lichingen. 


b.  Hohenlohisches  Lehen  uber  200  fl.  Manngeld. 

1488.  Neuenstein.  Die  Gebruder  Albrecht  und  Kraft, 
Grafen  von  Hohenlohe  und  zu  Ziegenhain,  belehnen  Konrad 
von  Berlichingen    mit  200  fl.  Manngeld    als  rechtem  Mannlehen. 

1691  Mai  25.  Johann  Friedrich,  Graf  von  Hohenlohe  und 
Gleichen,  Herr  zu  Langenburg  und  Kranichfeld,  erneuert  die 
Belehnung  an  die  Bruder  Philipp  Reinhard  und  Erhard  Wilhelm 
von  Berlichingen. 

1696  Febr.  19.  Johann  Friedrich,  Graf  von  Hohenlohe  etc., 
erneuert  die  Belehnung  an  Erhard  Wilhelm  von  Berlichingen. 

1 704  Mai  8.  Langenburg.  Albrecht  Wolfgang,  Graf  von 
Hohenlohe  und  Gleichen  etc.,  erneuert  diese  Belehnung  an 
Erhard  Wilhelm  von   Berlichingen. 


c.  Hohenlohisches  Lehen  uber  Schloss  Rdttelsee  (Rodelsee),  Sachsenheim 
und   10  fl.  Manngeld. 

1492.  Neuenstein.  Kraft,  Graf  von  Hohenlohe  und  zu 
Ziegenhain,  belehnt  Konrad  von  Berlichingen  mit  dem  Schlosse 
Rottelsee,  soweit  es  mit  Graben  und  Mauern  umgeben  ist,  und 
den  Gutern  zu  Rottelsee,  mit  einem  Haus  zu  Sachsenheim  und 
einem  Burgstadel  dabei,  mit  7  Maltern  Korngult  und  4  Weih- 
nachtshiihnern  auf  einem  Haus  zu  Sachsenheim,  mit  7  Maltern 
Korngult  und  2  Weinachtshiihnern  auf  einem  Haus  zu  Dieffen- 
tal  und    10  Gulden  Manngeld. 

1498.  Neuenstein.  Kraft,  Graf  von  Hohenlohe  und  zu 
Ziegenhain,  erneuert  diese   Belehnung. 


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11154  Hagmaier. 

6.  Wertheimische  Lehenbriefe    fiber    das   Dorf  Neunstetten 
und  den  Zehnten  zu  Assarastadt  und  zu  Unterwittstadt. 

1450.  Graf  Jorge  von  Wertheim  belehnt  Hans  von  Ber- 
lichingen  fur  sich  und  Kilian  von  Berlichingen  mit  dem  Dorf 
Neunstetten  (Neuenstetten),  dem  halben  grossen  und  kleinen 
Zehnten  zu  Unterwittstadt  und  dem  Lehen  der  Pfarrkirche  zu 
Neunstetten. 

1452.  Graf  Johannes  von  Wertheim  erneuert  die  Belehnung 
an  Hans  und  Kilian  von  Berlichingen. 

1476.  Graf  Johannes  von  Wertheim  belehnt  Kilian  von  Ber- 
lichingen mit  der  Halfte  dieses  Lehens. 

1480.  Graf  Johannes  von  Wertheim  belehnt  Konrad  von 
Berlichingen  mit  dem  halben  Dorf  Neunstetten,  dem  halben  Teil 
des  grossen  und  kleinen  Zehntens  zu  Unterwittstadt  und  dem 
Pfarrkirchenlehen  zu  Neunstetten. 

1491.  Graf  Johannes  von  Wertheim  belehnt  Beringer  von 
Berlichingen  anstelle  seines  Vetters  Kilian  mit  dem  dritten  Teil 
am  Zehnten  zu  Assamstadt,  welchen  er  von  Kuntz  von  Ehen- 
heim  erkauft  hat. 

1498.  Graf  Michel  von  Wertheim  belehnt  Marx  von  Ber- 
lichingen mit  dem  halben  Dorf  Neunstetten,  dem  halben  Teil 
des  grossen  und  kleinen  Zehnten  zu  Unterwittstadt  und  dem 
Lehen  der  Pfarrkirche  zu  Neunstetten. 

1500.  Graf  Michel  von  Wertheim  belehnt  Philipp  von  Ber- 
lichingen mit  dem  vorigen  und  dem  dritten  Teil  am  Zehnten 
zu  Assamstadt. 

1523.  Graf  Michel  von  Wertheim  belehnt  den  Ritter  Gotz 
von  Berlichingen  mit  dem  halben  Dorf  Neunstetten,  dem  halben 
Teil  des  grossen  und  kleinen  Zehnten  zu  Unterwittstadt  und 
dem  Lehen  der  Pfarrkirche  zu  Neunstetten, 

1533.  Wilhelm,  Graf  zu  Oberstein,  Hen*  zu  Limpurg,  des 
heiligen  romischen  Reiches  Erbschenk,  und  Barbara,  Grafin  zu 
Wertheim  geb.  Freifrau  zura  Limpurg,  Witwe,  als  Vormunder 
und  Vormunderin  des  Grafen  Michel  von  Wertheim,  belehnen 
Gotz  von  Berlichingen  mit  dem  vorigen  und  dem  dritten  Teil 
am  Zehnten  zu  Assamstadt. 

1558.  Ludwig,  Graf  zu  Stolberg,  Wertheim,  Konigstein, 
Rochefort,  Wernigerode,  Herr  zu  Epstein,  Muntzenberg,  Aigmont 
und  Breuberg,  erneuert  diese  Belehnung  an  Gottfried  von  Ber- 
lichingen zu  Hornberg. 

1562.  Ludwig,  Graf  zu  Stolberg,  Wertheim  etc.  etc.,  er- 
neuert vorige  Belehnung  an  Hans  Jakob  von  Berlichingen  zu 
Hornberg. 

1568.  Ludwig,  Graf  zu  Stolberg  etc.  etc.,  erneuert  die  Be- 
lehnung an  Hans  Gottfried  von  Berlichingen  zu  Hornberg  fur 
sich  und  seine  Briider  Philipp  Ernst,  Konrad,  Hans  Reinhard 
und  Hans  Pleickard. 


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Gr&flich  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstetten.  IB55 

1573.  Ludwig,  Graf  zu  Stolberg  etc.  etc.,  erneuert  diese 
Belehnung  an  Hans  Gottfried  von  Berlichingen. 

1573  Aug.  11.  Ludwig,  Graf  zu  Stolberg  etc.  etc.,  belehnt 
Hans  Reinhard  von  Berlichingen  mit  dem  halben  Teil  des 
grossen  und  kleinen  Zehnten  zu  Unterwittstadt. 

1576.  Katharina,  Grafin  zu  Eberstein,  verwitwete  Grafin 
von  Wertheim,  geb.  von  Stolberg  und  Konigstein,  Dietrich, 
Graf  zu  Manderscheid ,  Blankenheim  und  Virneburg,  und  Lud- 
wig, Graf  zu  Lowenstein  etc.,  belehnen  Hans  Gottfried  von  Ber- 
lichingen mit  dem  ganzen  Dorf  Neunstetten,  dem  Lehen  der 
Pfarrkirche  daselbst  und  dem  dritten  Teil  am  Zehnten  zu 
Assamstadt. 

1576  Aug.  16.  Dieselben  belehnen  Hans  Reinhard  von 
Berlichingen  mit  dem  halben  Teil  des  grossen  und  kleinen 
Zehnten  zu  Unterwittstadt. 

1589  Febr.  17.  Wertheim.  Graf  Ludwig  zu  Lowenstein- 
Wertheim  belehnt  Hans  Pleickard  von  Berlichingen  mit  dem 
ganzen  Dorf  Neunstetten,  dem  Lehen  der  Pfarrkirche  daselbst 
und  dem  dritten  Teil  am  Zehnten  zu  Assamstadt. 

1610  Juni  27.  Wertheim.  Graf  Ludwig  zu  Lowenstein  und 
Wertheim,  Herr  zu  Scharfeneck  und  Breuberg,  erneuert  diese 
Belehnung  an  Karl  Sigmund  und  Konrad  den  jungeren  von 
Berlichingen. 

1 61 3  Juli  8.  Christoph  Ludwig,  Ludwig,  Wolfgang  Ernst 
und  Johann  Dietrich,  Gebruder,  Grafen  zu  Lowenstein -Wert- 
heim etc.,  belehnen  Karl  Sigmund  und  Konrad  den  jungeren 
von  Berlichingen  mit  dem  ganzen  Dorf  Neunstetten,  dem  Pfarr- 
kirchenlehen  daselbst  und  dem  dritten  Teil  am  Zehnten  zu 
Assamstadt. 

161 7  Febr.  20.  Wertheim.  Dieselben  erneuern  diese  Be- 
lehnung an  Karl  Sigmund  von  Berlichingen. 

161 7  Febr.  6.  Dieselben  belehnen  Ulrich  Christoph  von 
Berlichingen  mit  dem  halben  Teil  am  grossen  und  kleinen 
Zehnten  zu  Unterwittstadt. 

1623  Sept.  30.  Dieselben  erneuern  diese  Belehnung  an 
Melchior  Reinhard  von  Berlichingen,  kurfurstlich  wurzburgischen 
Rat  und  Marschalk. 

1 63 1  Mai  18.  Ludwig,  Wolfgang  Ernst,  Johann  Dietrich, 
Ritter  und  Obrister,  und  Friedrich  Ludwig,  Gebruder  und  Vettern, 
Grafen  zu  Lowenstein-Wertheim,  Rochefort,  Montaigne,  Oberherren 
zu  Chassepierre ,  Herren  zu  Scharfeneck,  Breuberg,  Herbemont 
und  Neuenburg,  belehnen  Philipp  Karl  von  Berlichingen  fur  sich 
und  im  Namen  des  Melchior  Reinhard  von  Berlichingen,  furstlich 
wurzburgischen  Rats  und  Marschalks,  des  Philipp  Albert  und 
Georg  Ernst,  seiner  Bruder  und  Vettern,  mit  dem  ganzen  Dorf 
Neunstetten  und  dem  Lehen  der  Pfarrkirche  daselbst. 

1786  Juni  12.  Wertheim.  Karl,  Furst  zu  Lowenstein-Wert- 
heim etc.,  belehnt  die  Gebruder  Emanuel  Joseph,  Wilhelm  Domi- 


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II156  Higmaier. 

nikus  und  Johann  Friedrich    von   Berlichingen    mit   dem    ganzen 
Dorf  Neunstetten  und  dem  Pfarrkirchenlchen  daselbst. 

1786  Juni  12.  Derselbe  belehnt  die  Gebruder  Johann 
Friedrich,  Emanuel  Joseph,  Wilhelm  Dominikus  und  Ernst 
Ludwig  von  Berlichingen  mit  dem  Zehnten  zu  Unterwittstadt 
und  Assamstadt. 

1790  Juli  23.  Furst  Konstantin  zu  Lowenstein-Wertheim 
erneuert  diese  Belehnung  an  Emanuel  Joseph,  Wilhelm  Domi- 
nikus und  Ludwig  von  Berlichingen. 

1790  Juli  23.  Furst  Konstantin  zu  Lowenstein-Wertheim 
belehnt  die  Bruder  Emanuel  Joseph  und  Wilhelm  Dominikus 
von  Berlichingen  mit  dem  ganzen  Dorf  Neunstetten  und  dem 
Lehen  der  Pfarrkirche  daselbst. 

1798  Dez.  11.  Wertheim.  Fflrst  Konstantin  zu  Lowenstein- 
Wertheim  erneuert  diese  Belehnung  an  Wilhelm  Dominikus  von 
Berlichingen. 

1798  Dez.  11.  Wertheim.  Konstantin,  Furst  zu  Lowenstein- 
Wertheim  etc.,  belehnt  Dominikus  und  Ernst  Ludwig  von  Ber- 
lichingen mit  dem  halben  Teil  des  grossen  und  kleinen  Zehnten 
zu  Unterwittstadt  und  rait  einera  Dritteil  am  Zehnten  zu 
Assamstadt. 

1802  April  28.  Wertheim.  Derselbe  belehnt  Ernst  Ludwig 
von  Berlichingen  im  Fall  des  unbeerbten  Ablebens  seines  Vetters 
Dominikus  von  Berlichingen  mit  dem  ganzen  Dorf  Neunstetten 
und  dem  Lehen  der  Pfarrkirche  daselbst. 

1806  Mai  7.  Konstantin,  Furst  zu  Lowenstein-Wertheim  etc., 
erneuert  diese  Belehnung  an  Ernst  Ludwig  von  Berlichingen. 

1806  Mai  7.  Derselbe  belehnt  Ernst  Ludwig  von  Ber- 
lichingen mit  dem  halben  Teil  des  grossen  und  kleinen  Zehnten 
zu  Unterwittstadt  und  einem  Drittel  am  Zehnten    zu  Assamstadt. 

1817  Febr.  26.  Karl,  Furst  zu  Lowenstein-Wertheim  etc., 
belehnt  Ernst  Ludwig  von  Berlichingen  mit  dem  ganzen  Dorf 
Neunstetten  und  dem  Pfarrkirchenlehen  daselbst. 


7.    Nassauische   Lehenbriefc. 

1515.  Johann  Friedrich  Graf  zu  Nassau  belehnt  Symon 
von  Bitsch  genannt  Gentersberger  mit  12  Gulden,  welche  einst 
Philipp,  Graf  zu  Nassau  und  Saarbriicken  dem  Friedrich  von 
Bitsch  gen.  Gentersberger  verschrieben  und  hernach  von  Herrn 
Johann  von  Stein  gekommen  sind  zu  den  Dorfern  Wiesweiler, 
Wolflingen ,  Diedingen  und  Settingen  mit  ihren  Zugehorungen, 
Gulten,  Zinsen  und  Gefallen. 

15 19.  Johann  Ludwig  Graf  zu  Nassau  und  Saarbriicken 
belehnt    Clasen    von    Bitsch    gen.   Gentersberger    mit    12   Gulden. 

1534.  Derselbe  erneuert  die  Belehnung  von  15  15  an  Symon 
von  Bitsch  gen.   Gentersberger. 


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Graflich  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstetten.  XB57 

1622  Apr.  8.  Saarbrucken.  Ludwig  Graf  zu  Nassau,  zu 
Saarbrucken  und  zu  Saarwerden,  Herr  zu  Lahr,  Wiesbaden  und 
Idstein,  belehnt  Hans  Wilhelm  von  Bettendorf  mit  6  Maltern 
Weizen  und  6  Maltern  Hafer  aus  den  jahrlichen  Renten  und 
Ge fallen  zu  Fechingen. 

1 68 1  Aug.  6.  Saarbrucken.  Eleonora  Klara,  verwitwete 
Grafin  zu  Nassau,  Saarbrucken,  Saarwerden,  Frau  zu  Lahr,  Wies- 
baden und  Idstein,  geb.  Grafin  zu  Hohenlohe,  Langenburg  und 
Kranichfeld  etc.,  erneuert  diese  Belehnung  an  Wilhelm  Leopold 
von  Bettendorf  fur  sich  selbst  und  im  Naraen  seines  Bruders 
Friedrich  Kasimir. 

1699  Nov.  15.  Usingen.  Wolrad,  Fiirst  zu  Nassau,  Graf 
zu  Saarbrucken  etc  erneuert  diese  Belehnung  an  die  genannten 
beiden  Bruder  von  Bettendorf. 

1707  Marz  22.  Friedrich  Ludwig,  Graf  zu  Nassau  etc., 
erneuert  die  Belehnung  an  Wilhelm  Leopold  von  Bettendorf. 

1 7 1 6  Juni  4.  Ottweiler.  Friedrich  Ludwig,  Graf  zu  Nassau  etc., 
erneuert  die  Belehnung  an  Friedrich  Ludwig  und  Christian 
Ludwig  von  Bettendorf  und  an  deren  Vetter  Philipp  Ludwig  von 
Bettendorf. 

1730  Aug.  18.  Weilburg.  Karl  August,  Graf  zu  Nassau  etc., 
erneuert  die  Belehnung  an  Friedrich  Ludwig  von  Bettendorf  fur 
sich  selbst  und  seine  Bruder  Christian  Ludwig  und  Philipp 
Ludwig. 

1755  Aug.  20.  Wiesbaden.  Karl,  Fiirst  zu  Nassau  etc., 
erneuert  die  Belehnung  an  Friedrich  Ludwig  von  Bettendorf  fur 
sich  selbst  und  als  Trager  seines  Bruders  Christian  Ludwig  und 
seiner  Vettern  Joseph  und  Albert  von  Bettendorf. 

1768  Dez.  15.  Wiesbaden.  Karl,  Furst  zu  Nassau  etc., 
erneuert  die  Belehnung  an  Christian  Ludwig  Reinhard  von 
Bettendorf. 

1776  Sept.  11.  Weilburg.  Karl,  Fiirst  zu  Nassau  etc., 
erneuert  die  Belehnung  an  Christian  Ludwig  Reinhard  von 
Bettendorf. 

1790  Nov.  26.  Wiesbaden.  Karl,  Fiirst  zu  Nassau  etc., 
erneuert  die  Belehnung  an  Christian  Karl  Wilhelm  von  Bettendorf. 


8.  Kloster  Hornbach'schc  Lehen  und  Lehen  der  Pfalzgrafcn 
bci   Rhein. 

1515  Nov.  16.  Abt  Johannes  zu  Hornbach,  St.  Benedik- 
tinerordens,  Metzer  Bisturas,  belehnt  Bernhard  Mauchenheimer 
von  Zweibrucken  mit  Hengstbach,  dem  Zehnten  zu  Asbach 
(=  Bickenaschbach),  Ringweiler  und  Molschbach,  dera  Wasser  zu 
Uckesheym  (=  Ixheim)  von  der  Briicke  an  bis  zu  der  Kirche  und 
dem  Munchweiler  Tal  mit  Zugehor. 

1515.  Derselbe  belehnt  Symon  von  Bitsch  gen.  Genters- 
berger  mit  9  Maltern  8  Sestern  Zins   auf  dem  Hof  des  Klosters 


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11158  Hagmaier. 

Sturzelbronn  zu  Wolflingen  und  auf  der  Muhle  zu  Steinhausen, 
mit  alien  Erblehen,  die  Kunz  Mathiesen  und  Simon  Mauchen- 
heimer  von  dem  Kloster  Hornbach  getragen  haben,  weiter  mit 
2   Wogen,  Waldern  und  Ackern  zu  Opperdingen  etc 

1520.  Johannes,  Abt  zu  Hornbach,  erneuert  diese  Belehnungen 
an  Niclaus  von  Bitsch  gen.  Gentersberger. 

1542.  Derselbe  erneuert  die  Belehnung  an  Johann  von 
Bitsch  gen.  Gentersberger. 

1546  Jan.  4.  Abt  Johannes  zu  Hornbach  belehnt  Johannes 
von  Bitsch  gen.  Gentersberger  mit  seinem  Hof  Wersingen  bei 
Rimlingen    samt   Zubehor   um    100   Gulden    Hauptgeld  (doppelt). 

1 56 1  u.  1565.  Zwei  Lehensbriefe,  womit  Wolfgang,  Pfalz- 
graf bei  Rhein  den  Hans  und  dessen  Bruder  Hans  Heinrich 
von  Bitsch  gen.  Gentersberger  mit  Klostergutern  zu  Hornbach 
belehnt. 

1 57 1.  Johannes,  Pfalzgraf  bei  Rhein,  Herzog  in  Baiern, 
Graf  zu  Veldenz  und  Sponheim,  belehnt  als  Schirmherr  des 
Klosters  Hornbach  Anastasius  von  Bitsch  gen.  Gentersberger 
als  Trager  seiner  Bruder  Hans  und  Hans  Heinrich  mit  9  Maltern 
8  Sestern  Zins  auf  dem  Hof  des  Klosters  Sturzelbronn  zu  Wolf- 
lingen und  der  Muhle  zu  Steinhausen,  sowie  mit  alien  Erblehen, 
die  Kunz  Mathiesen  und  Simon  Mauchenheimer  von  dem  Kloster 
Hornbach  getragen  haben. 

1605  Jan.  15.  Zweibrucken.  Johannes,  Pfalzgraf  bei 
Rhein  etc.,  belehnt  Hans  von  Bitsch  gen.  Gentersberger  mit  dem 
Hofgut  Wersingen  bei  Rimlingen,  das  jahrlich  15  Malter  Haber 
und  15  Kapaunen  Zins  bringt,  mit  dem  Anteil  der  Gentersberger 
an  der  Klostermuhle  zu  Steinhausen,  mit  alien  Erblehen,  die 
Kunz  Mathiesen  und  Simon  Mauchenheimer  von  dem  Kloster 
Hornbach  getragen  und  empfangen  haben  und  mit  2  Wogen 
Waldern  und  Ackern  zu  Opperdingen. 

1608  Aug.  1.  Johannes,  Pfalzgraf  bei  Rhein  etc.,  erneuert 
die  Belehnung  an  Johann  Wilhelm  von  Bettendorf  nach  Absterben 
des  Hans  von  Bitsch  gen.  Gentersberger. 

1630.  Johannes,  Pfalzgraf  bei  Rhein  etc.,  erneuert  die  Be- 
lehnung an  Philipp  von  Bettendorf. 

1702  Nov.  1.  Zweibrucken.  Karl,  der  Schweden,  Goten 
und  Wenden  Konig,  Grossfurst  in  Livland,  Herzog  zu  Schonen, 
Esthen,  Livland,  Karelien,  Bremen,  Verden,  Stettin,  Pommern,  der 
Kassuben  und  Wenden ,  Ftirst  zu  Rugen ,  Herr  iiber  Ingerman- 
land  und  Wismar,  Pfalzgraf  bei  Rhein,  Herzog  in  Baiern,  Herzog 
in  Julich,  Kleve  und  Berg,  erneuert  diese  Belehnung  an  Wilhelm 
Leopold  von  Bettendorf  fur  sich  selbst  und  als  Trager  seines 
jungeren  Bruders  Friedrich  Kasimir  und  seines  verstorbenen 
Bruders  Johann  Wilhelm  Sonne  Johann  Christoph,  Gustav,  Johann 
Philipp,  Karl  und  Anton. 

1 7 17  Okt.  12.  Derselbe  erneuert  die  Belehnung  an  Johann 
Christoph  von  Bettendorf  fur  sich    selbst   und    als  Trager   seiner 


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Graflich  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstetten.  ID50 

Bruder  und  Vettern  Gustav,  Johann,  Philipp,  Karl,  Anton, 
Friedrich  Ludwig,  Christian  Ludwig  und  Philipp  Ludwig  von 
Bettendorf. 

1722.  Pfalzgraf  Gustav  Samuel  Leopold  von  Veldenz 
erneuert   diese   Belehnung    an  Johann  Christoph    von  Bettendorf. 

1744  Jan.  16.  Zweibrucken.  Pfalzgraf  Christian  IV.  von 
Zweibrucken  erneuert  die  Belehnung  an  Ludwig  Johann  Wallrad 
von  Bettendorf  fur  sich  selbst  und  als  Trager  seiner  Vettern 
Friedrich  Ludwig  und  Christian  Ludwig,  sowie  auch  seines  ver- 
storbenen  Bruders  Anton  Sonne  Joseph  und  Albert  von  Betten- 
dorf. 

1747  Mai  16.  Zweibrucken.  Derselbe  erneuert  die  Be- 
lehnung an  Friedrich  Ludwig  von  Bettendorf  fur  sich  selbst 
und  als  Trager  seines  Bruders  Christian  Ludwig  und  der  von 
seinem  verstorbenen  Vetter  Anton  hinterlassenen  Sonne  Joseph 
und   Albert. 

1768  Nov.  22.  Derselbe  erneuert  die  Belehnung  an  Christian 
Ludwig  Reinhard  von  Bettendorf. 

1 7 77  Juli  1.  Zweibrucken.  Pfalzgraf  Karl  II.  zu  Zweibrucken 
erneuert  die  Belehnung  an  Christian  Ludwig  Reinhard  von 
Bettendorf. 

1790  Mai  6.  Zweibrucken.  Derselbe  erneuert  die  Belehnung 
an  Christian  Karl  Wilhelm  von  Bettendorf  fur  sich  selbst  und 
seinen  Bruder  Ludwig  Friedrich. 


9.   Verschiedene   Lehenbriefe. 

!455«  Johannes,  Abt  des  Gotteshauses  Ellwangen,  St.  Bene- 
dikten-Ordens  im  Augsburger  Bistum,  belehnt  den  Wilhelm  von 
Wittstadt  anstelle  seines  verstorbenen  Bruders  Peter  mit  einem 
Teil  an  dem  Schlosse  zu  Hewchelheim  (=  Heuchlingen),  mit  dem 
Hof  dabei  und  mit  allem,  was  dazu  gehort  an  Wiesen,  Ackern, 
Holz,  Wasser,  Miihle,  Baumgarten  u.  a. 

1499.  Johann  von  Helmstadt  belehnt  den  Ritter  Friedrich 
von  Bitsch  gen.  Gentersberger  mit  Ober-Urbach,  welches  fruher 
die  Herren  von  Brueke  zu  Lehen  getragen  haben. 

1499.  Heinrich  von  Fleckenstein,  Herr  zu  Dagstuhl,  belehnt 
den  Ritter  Friedrich  von  Bitsch  gen.  Gentersberger  und  dessen 
Bruder  mit  dem  halben  Dorf  Wedeswiler  (?),  auf  der  Bliefi  gelegen, 
mit  Leuten,  Nutzen,  Gefallen,  Herrlichkeiten,  aller  Gerechtigkeit 
und  Zugehorde. 

1 500.  Johannet,  geborene  Grafin  zu  Mors-Saarwerden,  Wild- 
grafin  zu  Dhaun-Kirburg,  Rheingrafin  zu  Stein,  Grafin  zu  Salm, 
Frau  zu  Finstingen ,  Witwe ,  belehnt  als  Vormunderin  ihrer 
Kinder  den  Ritter  Friedrich  von  Bitsch  gen.  Gentersberger  mit 
15  Gulden. 


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m6o  Hagmaier. 

1503.  Heidelberg.  Philipp,  Pfalzgraf  bei  Rhein,  Herzog  in 
Baiern,  des  heil.  romischen  Reiches  Erztruchsess  und  Kurfurst, 
gibt  als  Lehensherr  seine  Bewilligung,  dass  die  Briider  Marx  und 
Bernhard  von  Berlichingen,  Konrads  Sonne,  an  ihre  Vettern  die 
Bruder  Philipp  G6U  und  Hans  von  Berlichingen,  Kiiians  Sohne, 
folgende  Lehen  verkaufen,  mit  denen  diese  aufs  neue  belehnt 
werden,  namlich:  mit  zwei  Bannkeltern  zu  Siebeneich,  dem 
9.  Teil  am  grossen  Zehnten  zu  Sennfeld,  einem  Hof  zu  Senn- 
feld  mit  jahrlich  einera  Malter  Korn,  einem  Malter  Haber,  einem 
Malter  Dinkel  etc.,  mit  Gulten  unci  Gutern  zu  Scheppach,  den 
Gulten  zu  Weisslensburg,  dem  12.  Teil  am  Zehnten  zu  Weins- 
berg  am  Schemelberg,  mit  Gutern  und  Gulten  zu  Wimmental, 
Unterkessach  samt  Gericht  und  Zehnten  und  mit  dem  halben 
Zehnten  zu  Erlenbach  bei  Aschhausen. 

l5°3-  Jakob,  des  heil.  romischen  Reichs  in  Gallien  Erz- 
kanzler  und  Kurfurst  zu  Trier,  belehnt  von  wegen  seiner  Herr- 
schaft  Hunoltstein  Kuno  von  Ellenbach  mit  15  Gulden  Gelds 
oder  so  viel  Haber,  als   15   Gulden  zu  Morbach  ertragen. 

1512.  Richard,  des  heil.  romischen  Reichs  in  Gallien  Erz- 
kanzler  und  Kurfurst  zu  Trier,  erneuert  dieses  Lehen  an  Kuno 
von  Ellenbach. 

1 569.  Jakob,  Graf  zu  Zweibriicken,  Herr  zu  Bitsch,  Lichten- 
berg  und  Ochsenstein,  belehnt  Anastasius  von  Bitsch  gen. 
Gehtersberger  und  dessen  Bruder  Hans  und  Hans  Heinrich  mit 
einera  vierten  Teil  am  Schloss  und  an  der  Hofstatt  zu  Weides- 
heim  oh  der  Saar  mit  Wald,  Bann,  Wasser,  Waiden,  Wiesen, 
Akern,  Zehnten,  dem  Kirchensatz  und  alien  Rechten. 

1 58 1  Nov.  25.  Katharina,  Grafin  zu  Eberstein  geb.  Grafin  von 
Stolberg  und  Konigstein,  Dietrich,  Graf  zu  Manderscheid,  Blanken- 
heim  und  Virneburg,  Herr  zu  Schleiden  etc.  und  Ludwig,  Graf 
zu  Konigstein,  Herr  zu  Scharfeneck,  samtliche  Inhaber  der  Graf- 
schaft  Wertheim,  bewilligen  der  Amalie  von  Berlichingen  geb. 
von  Grumbach,  Frau  des  Hans  Gottfried  von  Berlichingen,  ibr 
zugebrachtes  Heiratsgut  und  Morgengabe  mit  6400  Gulden  auf 
nachgenannte  Lehensstucke  zu  bewiddumben,  zu  beleibzuchtigen 
und  zu  verweisen:  Ansitz  und  Behausung  zu  Neunstetten  mit 
lnbegriff  der  Garten  und  was  zum  Haus  und  Vorhof  gehorig. 
die  bestandigen  Gefalle,  die  zum  Haus  gehoren,  2 1  Malter  und 
7  Simmern  Korn,  1 1  x/2  Malter  Dinkel,  i2f/2  Malter  Haber,  die 
jahrlichen  Heller-  und  Pfennigzinse  zu  Neunstetten  mit  9  Gulden 
und  Handlohn,  auf  das  jahrliche  Dienst-  und  Atzgeld  daselbst 
68  Gulden,  22  Fastnachtshuhner,  14  Essen-  und  111  Sommer- 
hiihner,  den  halben  Teil  am  grossen  Zehnten  der  Gemarkung 
Neunstetten,  den  kleinen  Zehnten  zu  Dorf  und  Feld  und  was 
demselben  anhangig,  den  Fisch-  und  Krebsbach  zu  Neunstetten 
und  alle  Bauern-  und  Feldguter,  die  zu  dem  Haus  Neunstetten 
gehoren. 


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GrafHch  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstetten.  m6  I 

1582.  Julius,  Bischof  zu  Wurzburg  und  Herzog  zu  Franken, 
bewilligt  dem  Hans  Gottfried  von  Berlichingen  fiir  seine  Haus- 
frau  Amalie  geb.  von  Grumbach  zwei  Viertel  am  Weinzehnten 
zu  Neunkirchen  und  Althausen  fiir  die  Zeit  ihres  Witwenstandes. 

1625  Mai  13.  Karl  und  Nicole,  Herzog  und  Herzogin  zu 
Lothringen  etc.,  belehnen  Bernhard  von  Lellich  im  Namen 
Johann  Wilhelms  von  Bettendorf  und  im  Namen  seines  Sohnes 
Johann  Philipp  mit  dem  Schloss  zu  Weidesheim  ob  der  Saar 
mit  seinem  ganzen  Begriff,  dem  dazugehorigen  Dorf,  Wald,  Bann, 
Wasser,  Waiden,  Wiesen,  Ackern,  Zehnten  und  Kirchensatz,  mit 
Zinsen  in  dem  Dorfe  Ormingen  etc. 


10.   Kauf-   und   Tauschbriefe. 

1389.  Ritter  Arnold  von  Engassen  und  Getzel  seine  Haus- 
frau  verkaufen  an  Bertschen  Waltrude  von  Luterburg  50  Malter 
Haber  auf  den  Giitern  des  Stifts  Klingenmunster  zu  Offenbach 
um    170  Gulden. 

1402.  Margarethe  von  Ernberg,  Witwe,  verkauft  an  Gotz 
von  Berlichingen  Neunstetten  halb  und  den  halben  Zehnten  zu 
Wittstadt. 

1418.  Das  Kloster  zu  Neunkirchen  verkauft  an  Gotz  von 
Berlichingen  ein  Giitlein. 

1437.  Schuldlin  (?)  Heupelt  und  Else  seine  Hausfrau  von 
Siebeldingen  kaufen  von  Junker  Friedrich  Gentersberger  von 
Bitsch  einen  halben  Morgen  Weingarten,  in  der  Plecken  ge- 
legen,  um  einen  halben  Zuber  Weingelts  als  Ewiggult,  jahrlich 
auf  den  Herbst  zu  zahlen.  Als  Unterpfand  geben  sie  einen 
halben  Morgen  Weingarten,  ebenfalls  in  den  Plecken  gelegen. 
Der  Kaufbrief  ist  von  Hans  Bernolt,  Schultheiss  zu  Godramstein 
und  seinen  Gerichtsschoffen  ausgestellt. 

1445.  Gotz  von  Adletzheim  (Adelsheim)  verkauft  um 
1500  Gulden  seinem  Tochtermann  Gotz  von  Berlichingen  dem 
jungen:  1.  Hettingenbeuern,  das  Schloss  mit  Mauern,  Graben 
und  Vorhof  mit  dem  dazu  gehorigen  Dorf;  2.  seinen  Teil  zu 
Heimstadt  am  Dorf  und  am  Feld;  3.  sein  Gut  und  alle  Rechte 
zu  Kaltenbrunn;  4.  seinen  Weingarten  und  seine  Gulte  zu  Mock- 
muhl  und  Roickem  (=Roigheim);  die  genannten  Realien  mit  alien 
ihren  Rechten,  Freiheiten  und  Gewohnheiten  und  alien  andern 
Zugehorungen  zu  Dorf  und  zu  Feld.  Burgen  sind:  Gotz  von 
Berlichingen  der  altere,  Hans  von  Frankenstein  der  altere,  Kuntz 
Echter,  Jorg  von  Rosenberg,  Wilhelm  von  Stetten  der  jungere, 
Jorg  von  Bachenstein. 

1458.  Friedrich  von  Bitsch  gen.  Gentersberger  und  Getzin 
Mauchenheimer  von  Zweibrucken  sein  ehelich  Gemahl  verkaufen 
um  100  Pfund  Strassburger  Pfennige  genger  und  geber  dem 
Priester  Herrn  Nicola,    Pfarrer    zu  Schorbach,    an   Unser   Lieben 


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m62  Hagmaier. 

Frauen  Altar  in  der  Kirche  daselbst  5  Pfund  Strassburger 
Pfennige  jahrlichen  Zins.  Als  Unterpfand  geben  sie  ihr  Eigen- 
tum  zu  Wersingen  bei  Rimlingen  mit  alien  Zugehorungen. 

1462.  Die  Bruder  Heinrich  Symon  und  Mathis  Mauchen- 
heimer  von  Zweibrucken  verkaufen  an  Friedrich  von  Bitsch  und 
seine  Ehefrau  Getzin  Mauchenheimer  den  gesamten  Erbfall,  der 
ihnen  von  ihrem  seligen  Vettern  Symon  und  Kuntz  Mauchen- 
heimer zu  ihrem  Teile  anerstorben  ist,  auch  die  500  Pfund,  die 
ihnen  von  ihrer  seligen  Ahnfrau  Demut  von  Guntheim  Witwe  zu 
Breidenburg  angefallen  sind,  urn  goo  rheinische  Gulden. 

1464.  Engelhard  Schott  und  dessen  Frau  Dorothea  ver- 
kaufen an  Eucharius  und  Jorg  von  Sternberg,  Schwager  Engel- 
hards,  ihren  Hof  zu  Milz  samt  Behausung  und  aller  Zugehorde, 
was  von  dem  Stifte  Fulda  zu  Lehen  ruhrt,  um  950  Gulden. 

1485.  Wendelin,  Kutzen  Peters  Sohn,  von  Oberotterbach 
und  dessen  Hausfrau,  Gerhards  von  Husen  Tochter,  und  Anna, 
des  seligen  Gerhards  von  Husen  Hausfrau,  alle  drei  sesshaft  zu 
Salmbach,  verkaufen  an  den  Junker  Symon  von  Bitsch  gen. 
Gentersberger  den  halben  vierten  Teil  an  dem  Dorfbann  und 
Gericht  zu  Weidesheim  an  der  Saar,  es  seien  Haus,  Hof,  Keller, 
Wiesen,  Garten,  etc.  um  90  rheinische  Gulden,  Miinze  der  vier 
Kurfursten  bei   Rhein. 

1485.  Konrad  von  Berlichingen  verkauft  an  Kilian  von 
Berlichingen  die  Halfte  von  dem  sechsten  Teil  des  Dorfes 
Neunstetten. 

1485.  Kontz  von  Ehenheim  verkauft  den  sechsten  Teil  am 
Dorf  zu  Neunstetten  an  Konrad  von  Berlichingen. 

1 49 1.  Hans  Sommer  verkauft  an  Junker  Symon  von  Bitsch 
gen.  Gentersberger  und  an  Margarethe  seine  Hausfrau  einen 
vierten  Teil  des  Schlosses  und  der  Hofstatt  zu  Weidesheim  mit 
samt  dem  Vorhofe,  den  Graben,  aller  Gerechtigkeit  und  Zuge- 
horde uiu  55   Gulden. 

1493.  Ritter  Friedrich  von  Bitsch  gen.  Gentersberger 
wechselt  mit  seinem  Bruder  Symon  1.  seinen  freien  Burgsess  zu 
Bitsch  auf  dem  Schloss,  das  Haus  mit  samt  dem  Hausrat, 
Scheuern  und  Stallen  mit  allem  Zugehor,  dazu  auch  die  Wiese  zu 
Busweiler  und  den  Hof  zu  Gentersberg  etc.;  2.  die  armen  Leute 
Lorentzie  zu  Langeniss  (Lengelsheim?)  und  seine  Kinder,  Mathis 
zu  Schorbach  und  seine  Kinder;  3.  seinen  Teil  am  Zehnten  zu 
Hanweiler  bei  Bitsch;  4.  seinen  Teil  an  dem  Weingulten  und 
den  Reben  und  was  dazu  gehort  zu  Birkweiler  und  in  dem 
Siebeldinger  Tale;  5.  seinen  Teil  an  den  armen  Leuten  in  der 
Gemeinde  zu  und  um  Schallodenbach  gesessen;  6.  seinen  Teil 
an  den  25  Schilling  Hellern  jahrlich  zu  Salmbach  und  Katzweiler 
gegen  1.  die  Guter  seines  Bruders  Symon  von  Bitsch  zu 
St.  Thylien ,    zu  Wynswyler,   zu  Kestenalbe    und   in    dem  Kesen- 


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Gr&flich  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstetten.  11163 

wyler  Tale  mit  den  arm  en  Leuten,  die  dazu  gehoren,  und  mit 
alien  Rechten  und  Zugehorden;  2.  dessen  Teil  zu  Hahnweiler 
bei  Freisen  und  die  Zinse  zu  Reitscheid  und  Freisen. 

15 19.  Marx  von  Berlichingen  verkauft  an  Gotz  von  Ber- 
lichingen  seinen  halben  Teil  zu  Neunstetten,  seinen  halben  Teil 
am  Zehnten  zu  Wittstadt  und  10  Gulden  hohenlohisches  Mann- 
lehengeld. 

1550.  Alexander  von  Grumbach  und  seine  Gemahliu 
Margaretha  geb.  von  Berlichingen  verkaufen  an  Hans  von  Bitsch 
gen.  Gentersberger  und  seine  Gemahlin  Margaretha  Faustin  von 
Stromberg  ihren  Teil  zu  VVehingen  und  Endingen  samt  Zu- 
gehorungen,  Wiesen,  Waldern,  Wasser,  Waiden  etc.  um  dritt- 
halbhundert  Gulden. 

1568  Nov.  11.  Christoph  von  Sainsheim  zu  Erlach  verkauft 
an  die  Vormunder  der  Kinder  des  f  Hans  Jakob  von  Berlichingen 
zu  Hornberg  Wolf  von  Hardheim,  Konrad  Geyer  von  Giebel- 
statt  und  Hans  Georg  von  Berlichingen  seine  liegenden  Guter, 
eigene  und  Lehenguter,  zu  Rottingen  samt  dem  Amthof  zu 
Tauberreltersheim  um  26000  Gulden. 

1572.  Tauschbrief  zwischen  Philipp  Wolff  von  Sulz  und 
Dieboid  Mullcr,   Burger  zu  Brumath. 

1588  Dez.  6.  Mockmuhl.  Hans  Reinhard  von  Berlichingen 
verkauft  seine  Guter  und  Gefalle  zu  Neunstetten  an  seinen  Bruder 
Hans  Pleickard  von  Berlichingen  um    1455   Gulden. 

1588  Dez.  6.  Mockmuhl.  Philipp  Ernst  von  Berlichingen 
zu  Hornberg  verkauft  an  seinen  Bruder  Hans  Pleickard  von 
Berlichingen  zu  Illesheim  einige  Zinse,  Zehnten,  Guter,  Gulten, 
Gefalle,  Jagden,  Fischwasser  etc.  zu  Althausen,  Offeld,  Dam- 
bach,  Neunkirchen,  Sachsenheim,  Dieffental  und  Neunstetten  urn 
i  1  450  Gulden. 

1590  Febr.  22.  Neunstetten.  Melchior  Jeger  von  Gertringen 
und  Hans  Reinhard  von  Berlichingen  verkaufen  als  Vormunder 
der  zwei  Tochter  des  t  Hans  Gottfried  von  Berlichingen  zu 
Neunstetten  an  Hans  Pleickard  von  Berlichingen  zu  Neunstetten 
und  Illesheim,  die  von  ihren  Pflegkindern  ererbten  vaterlichen 
Liegenschaften  und  Gefalle  zu  Neunstetten,  Assamstadt,  Hof- 
docht,  Klepsheim,  Altenkrautheim,  Oberginsbach,  Neunkirchen 
und  Althausen. 

1682  Nov.  18.  Ottweiler.  Wilhelm  Leopold  von  Bettendorf 
kauft  von  Dorothea  Katharina  Pfalzgrafin  bei  Rhein  und  Herzogin 
in  Baiern,  vermahlte  Grafin  zu  Nassau-Saarbrucken,  das  alte 
Koch'sche  Haus  zu  Ottweiler  samt  zugehorigen  Gutern  um 
600  Gulden.     Siegel  der  Probstei  zu   Ottweiler. 

1683  Okt.  20.  Wilhelm  Leopold  von  Bettendorf  kauft  von 
Johann  Andreas  Zenger  und  dessen  Ehefrau  Eva  aus  Ottweiler 
einen    Garten    in    den    Kreuzwiesen    gegen   66  Gulden    und    ein 


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m64  Hagmaier. 

Stucklein  Garten,  das  zum  Koch'schen  Gute  gehorte.  Siegel  der 
Probstei  Ottweiler. 

1 7 1 8  Okt.  i .  Erhard  Wilhelm  von  Berlichingen  zu  Neun- 
stetten  kauft  von  Oberstwachtmeister  Holzel  von  Sternstein  die 
Holzel'schen  standigen  Gulten,  Zinse,  Dienstgelder  und  anderen 
Gefalle  zu  Dainbach  um  720  Gulden. 

1725  Aug.  29.  Schdntal.  Tauschbrief  uber  die  von  Erhard 
Wilhelm  von  Berlichingen  eingetauschten  sog.  Mergentaler 
Probstei-  und  Gommersdorfer  Amtshofgefalle  zu  Neunstetten, 
wogegen  dem  Gotteshaus  Schontal  die  irn  Jahr  17 18  von  Oberst- 
wachtmeister Holzel  von  Sternstein  erkauften  Gefalle  zu  Dain- 
bach cediert  werden. 


n.    Familien sachen. 
a)   Vertrage. 

1404.  Vertragsbrief  zwischen  Anselm  von  Bitsch  und 
Johannes  Wytzendal  uber  einen  Hof  zu  Imsbach. 

1422.  Vergleich  zwischen  Rudolf  von  Alben  gen.  von  Sultz- 
bach  und  den  Geschwistern  Hans,  Else,  Thoma  und  Friedrich 
von  Bitsche,  wonach  letztere  dem  Rudolf  von  Sulzbach  und 
dessen  Kinde  Else  1500  Gulden  schuldig  sind,  von  denen  sie 
500  Gulden  sofort  zahlen  sollen;  fur  die  ubrigen  1000  Gulden 
geben  sie  dem  Rudolf  als  Unterpfand  5000  Gulden,  die  ihnen 
Herr  Stephan,  Pfalzgraf  bei  Rhein  und  Herzog  in  Baiem, 
schuldig  ist. 

1446.  Zwei  gleichlautende  Vergleiche  zwischen  Friedrich 
von  Bitsch  einer-  und  den  Briidern  Symon  und  Hans  Mauchen- 
heimer  von  Zweibriicken  anderseits  uber  Anfall  und  Schulden 
aus  der  Vormundschaft  des  Abts  Johann  Dankart  zu  Hornbach 
und  Kontz  Mauchenheimer  von  Zweibriicken  uber  die  Kinder 
Friedrich  und  Thoma  von  Bitsch  gen.  Gentersberger. 

1 48 1.  Vertrag  zwischen  Friedrich  von  Bitsch  gen.  Genters- 
berger und  Johann  von  Schwartzenburg  bezuglich  des  halben 
Zehntens  zu  Mettnich  und  Eynwiller  etc. 

1 48 1.  Simon  Wecker,  Graf  von  Zweibrucken,  Herr  zu 
Bitsch  und  zu  Lichtenberg,  bestatigt  einen  Vergleich  zwischen 
Symon  von  Bitsch  gen.  Gentersberger  einerseits  und  Thoman 
von  Rode  gen.  Soumer  mit  seinen  Miterben  Endres  von  Vlintzen 
gen.  von  Lutzelstein  und  Hugels  Hansen  von  Welsburg  ander- 
seits bezuglich  eines  Kaufs  zu  Weidesheim. 

1493.  Vertrag  zwischen  Frau  Demutin  von  Angelach,  Mathis 
Mauchenheimers  Witwe,  und  ihren  Kindern  einerseits  und  Bern- 
hard  Mauchenheimer,  Mathis  Mauchenheimers  altestem  Sohne, 
anderseits. 

151 1.  Vergleich  zwischen  den  Briidern  Friedrich  und  Symon 
Gentersberger  uber  ein  Viertel,  das  Bernhard  und  Mathis  Mauchen- 
heimer zu  Wiessweiler  gehabt  haben. 


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Graflich  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstetten.  11165 

1537.  Schieds-  und  Vergleichsbrief  zwischen  den  Gemeinden 
Windischbuch  und  Neunstetten,  Holzmark,  Wiesenmad,  Acker, 
Wunn  und  Waid,  Trieb  und  Tratt  betr. 

1540.  Vergleichsbrief  zwischen  den  Vettern  und  Schwagern 
Johann  von  Gertringen,  Wolfgang  von  Bettendorf,  Hans  von 
Bitsch  gen.  Gentersberger  und  Wernher  Gailing  von  Altheim  uber 
die  Hinterlassenschaft  der  kinderlos  verstorbenen  Philippa  von 
Bitsch  gen.  Gentersberger. 

1 56 1  Dez.  10.  Vertrag  zwischen  den  Hofleuten  des  Kur- 
fursten  und  Erzbischofs  von  Mainz  zu  Oberndorf  und  den  Brudern 
Hans  und  Gottfried  von  Aschhausen  zu  Aschhausen  uber  Be- 
waldung  zwischen  neunstettener  und  krautheimer  Gemarkung, 
hergestellt  durch  Albrecht  von  Adelsheim,  Amtmann  zu  Kraut- 
heim,  und  Raimund  Schmidt,  Keller  zu  Miltenberg,  welche  von 
dem  Kurfiirsten  mit  der  Schlichtung  des  Streites  beauftragt  waren. 

1565  Mai  29.  Kreuznach.  Vergleich  zwischen  Anastasius 
von  Bitsch  einerseits  und  Hans  Philipp  und  Johann  Mauchen- 
heimer  von  Zweibrucken  anderseits  iiber  die  von  weiland  Hans 
von  Bitsch  gen.  Gentersberger  getragene  Vormundschaft  und 
Verwaltung  der  mauchenheimer'schen  Giiter. 

1586  Aug.  9.  Vergleich  zwischen  Valentin  Faust  von  Strom- 
berg  und  seinen  sieben  Schwestern  uber  die  Erb-  und  Hinter- 
lassenschaft ihres  Bruders  Hans  Lamprecht  Faust  von  Stromberg. 

1632  Mai  12.  Saarbriicken.  Vergleich  zwischen  Johann 
Philipp  von  Bettendorf  und  dem  Grafen  Wilhelm  Ludwig  von 
Nassau-Saarbrucken-Saarwerden  etc.  bezuglich  der  von  Betten- 
dorf eingenommenen  Vogteigefalle  und  der  von  ihm  pratendierten 
Vogteigerechtigkeiten  im  Dorf  Budingen  etc. 


b)  Teilungsbriefe. 

1462.  Teilungsbrief  zwischen  den  Brudern  Heinrich  und 
Kunz  Mauchenheimer  iiber  alle  ihre  Lehen,  Burglehen,  Gulten, 
Leute  und  Giiter,  die  ihnen  von  ihren  Voreltern  angefallen  sind. 

1485.  Erbteilungsbrief  zwischen  den  Brudern  Friedrich  und 
Syraon  von  Bitsch  gen.  Gentersberger. 

1536.  Erbteilungsvergleich  zwischen  Hans  von  St.  Ingbert, 
Hans  von  Bitsch  gen.  Gentersberger  und  Wernher  Gailing  von 
Altheim  iiber  die  ihnen  von  den  Eheleuten  Nikolaus  von  Bitsch 
gen.  Gentersberger  und  Christine  Kaplerin  von  Odheim  hinter- 
lassenen  Zinsguter,  Gefalle  etc. 

1 57 1  Okt.  30.  Teilungsbrief  auf  Absterben  des  Hans  Jakob 
von  Berlichingen  zu  Hornberg  und  dessen  Ehefrau  Eva  geb. 
Geyer  von  Giebelstatt  und  nach  erlangter  Volljahrigkeit  der  zwei 
altesten  Sonne  zwischen  dessen  hinterlassenen  vier  Sdhnen  und 
zwei  Tochtern,    Hans   Gottfried,    Philipp    Ernst,    Hans   Reinhard, 

Mitt.  d.  Bad.  Hist.  Kom.  Nr.  28.  5 


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m6b  Hagmaier. 

Hans  Pleickard,  Anna  und  Dorothea  von  Berlichingen,  worin  die 
beiden  Schwestern  mit  einem  Heiratsgut  von  je  4000  Gulden  etc. 
abgefunden  werden,  und  worin  Hans  Gottfried  Neunstetten  und 
Neunkirchen  mit  Giitern  etc.  und  Schloss  Neunstetten;  Philipp 
Ernst  Hornberg,  Sennfeld,  Heimstadt  mit  zugehorigen  Giitern 
und  Schloss  Hornberg;  Hans  Reinhard  Rossach  und  Jagst- 
hausen  mit  zugehorigen  Giitern  etc.  und  Schloss  Rossach  und 
Hans  Pleickard  IUesheim,  Sulzfeld,  die  seinsheimischen  Guter  zu 
Rottingen,  Hettingenbeuern  etc.  mit  dem  Haus  zu  IUesheim  und 
Rottingen  erhiilt. 

1588  Dez.  16.  Mockniuhl.  Teilungsbrkf  zwischen  den 
Brudern  Philipp  Ernst,  Hans  Reinhard  und  Hans  Pleickard  von 
Berlichingen  auf  Absterben  ihres  Bruders  Hans  Gottfiied  von 
Berlichingen  zu  Neunstetten. 

c)  Ehcvertrage. 

1479.  Mathis  Mauchenheimer  von  Zweibrucken  verschreibt 
seiner  Ehefrau  Demut  geb.  von  Anglach  eine  Morgengabe. 

1482.  Heiratsbrief  zwischen  Kuntz  von  Ellenbach  und  Marey, 
Hansen  von  Gontheim  Tochter. 

1574  Dez.  27.  Weiler.  Notariell  beglaubigter  Ehevertrag 
zwischen  Frau  Katharina  von  Bitsch  gen.  Gentersberger  und  Veit 
Schoner  von  Stratibenhart  d.  j.  zu  Weiler  in  der  Markgrafschaft 
Baden. 

1604.  Ehevertrag  zwischen  Johann  Wilhelm  von  Bettendorf 
und  der  Jungfrau  Erlanda  Eva  von  Bitsch  gen.  Gentersberger, 
Tochter  des  Johann  von  Bitsch. 

d)  Vormundschaftsbriefe. 

1549  Juni  19.  Kaiser  Karl  V.  bestatigt  nach  Absterben 
des  Hans  Mauchenheimer  von  Zweibrucken  den  Hans  von  Bitsch 
gen.  Gentersberger  als  Pfleger  und  Vormunder  der  drei  Kinder 
Philipp  Hans,  Hans  und  Margaretha  Mauchenheimer. 

1 577  Jan.  25.  Speier.  Kaiser  Rudolf  II.  bestatigt  nach 
Absterben  des  Hans  Jakob  von  Berlichingen  den  Konrad  Geyer 
von  Giebelstatt  und  den  Hans  Georg  von  Berlichingen  als  Vor- 
munder des  hinterlassenen  minderjahrigen  Sohnes  Hans  Pleickard 
von  Berlichingen. 

1639  Marz  19.  Speier.  Kaiser  Ferdinand  III.  bestatigt  den 
Georg  Friedrich  von  Crailsheim  auf  Rug  la  rid  und  Rosenberg, 
den  Hans  Albrecht  von  Vohenstein  zu  Adelmannsfelden  und 
den  Hans  Reinhard  von  Berlichingen  zu  Rossach  als  Vor- 
munder der  funf  minderjahrigen  Kinder  des  f  Melchior  Rein- 
hard von  Berlichingen  auf  Milz,  IUesheim  und  Rechenberg  und 
seiner  Gemahlin  Susanna  geb.  von  Berlichingen. 


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Graflich  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstetten.  m67 

e)  Testamente. 

1436.  Testament  des  Friedrich  von  Bitsch  gen.  Genters- 
berger  zu  Gunsten  seiner  Hausfrau  Gutgin  Mauchenheimer  von 
Zweibrucken. 

1483.  Mathis  Mauchenheimer  von  Zweibrucken  bestimmt 
seiner  Ehefrau  Demut  von  Anglach  die  Erbschaft,  wie  sie  die- 
selbe  als  Witwe  <*eniessen  soil. 


f)  Schuldurkunden. 

1398.  Heinrich,  Graf  zu  Leiningen  und  Clara  von  Finstingen, 
seine  eheliche  Hausfrau,  verpfanden  gegen  bezahlte  1000  Gulden 
an  Bertsche  VValdfaut  von  Lauterburg  genannte  Besitzungen. 

1409.  Revers  uber  1250  Gulden,  welche  Symon  Mochen- 
heimer  (Mauchenheimer)  von  Zweibrucken  und  sein  Sohn  Kuntz 
ihrem  Herrn  von  Lothringen  geliehen  haben. 

1 4 16.  Rudolf  von  Alben,  den  man  nennt  von  Sulzbach, 
und  Junte  seine  eheliche  Hausfrau  beurkunden,  dass  sie  den 
Brudern  Thoman  und  Friedrich  Gentersberger  200  Gulden 
schulden.  Siegel  des  Rudolf  von  Sulzbach  und  des  Walch  von 
Thann. 

1439.  Schuldurkunde  uber  600  Gulden,  welche  Johann 
Faust  von  Heppach  gen.  Knebel  bei  Kuntze  Mauchenheimer  von 
Zweibrucken  geliehen  hat,  und  welche  Thoraa  von  Stromberg 
nach  dem  Tode  des  Johann  Faust  (ibernimmt. 

1481.  Ludwig,  Herr  zu  Lichtenberg,  schuldet  dem  Kuntz 
Mauchenheimer  und  seiner  Hausfrau  Else  von  Bitsch,  Friedrich 
Gentersbergers  Tochter,  2000  Gulden.  Biirgen  sind:  Philipp, 
Graf  zu  Nassau  und  Saarbrucken;  Haneman,  Graf  zu  Zwei- 
brucken, und  Friedrich,  Graf  zu  Veldenz. 

1 48 1.  Simon  VVecker  von  Zweibrucken,  Herr  zu  Bitsch  und 
Lichtenberg,  bescheinigt,  dass  Ritter  Friedrich  von  Bitsch  gen. 
Gentersberger  und  sein  Bruder  Symon  ihm  den  auf  2000  Gulden 
lautenden  Hauptbrief  auf  die  Herrschaft  Lichtenberg  ubergeben 
haben  und  dass  derselbe  bis  auf  600  Gulden  erloschen  sei. 

1509.  Eine  dem  Junker  Emmerich  von  Lowenstein  aus- 
gestellte  beglaubigte  Abschrift  eines  Briefes  de  anno  1434,  in 
welchera  Rene,  Konig  zu  Jerusalem  und  zu  Apulien,  Herzog 
zu  Anjou,  zu  Bar  und  zu  Lothringen,  Graf  zu  Provence  und 
Piemont,  den  Erben  des  Friedrich  von  Bitsch  gen.  Gentersberger 
und  seiner  zwei  Bruder,  welche  ira  Streite  bei  BulgntWille 
gefangen  und  erschlagen  wurden  und  alle  ihre  Habe  verloren 
haben,  700  Goldgulden  zu  zahlen  verspricht. 

1550.  Brief  uber  80  fl.  Hauptgeld,  welche  Hans  Genters- 
berger von  seinem  Schwager  Wernher  Gailing  von  Altheim 
empfangen  hat. 

5* 


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m68  Hagmaier. 

1578.  Brugg.  Erzherzog  Ferdinand  zu  Osterreich  bekennt, 
von  Philipp  Funkhardt  zu  Breisach  als  dem  Kurator  weiland 
Hans  Heinrichs  von  Landeck  6000  fl.  Hauptgeld  empfangen  zu 
haben  gegen  300  fl.  jahrlichen  Zins  und  gibt  als  Unterpfand 
die  Gefalle,  Nutzungen  und  Einkommen  seines  Generalein- 
nehmeramts  zu  Freiburg,  seines  Salzmeieramts  zu  Hall  und  beider 
Landvogteien  Hagenau  und  Ortenau. 

1 606.  Schadlosbrief,  welchen  Heinrich  Westphal,  hanauischer 
Forstmeister,  fur  Johann  von  Bitsch  gen.  Gentersberger  auf  sein 
Haus  und  Guter  zu  Neuweiler  im  Werte  von  3000  fl.  ausstellte. 

1661.  Obligation  uber  1 200  Reichstaler  von  Theiss  Schmaus 
dem  Peter  Scholtheiss  zu  Suchteln  ausgestellt. 

g)  Sonstiges. 

1364.  Gertrud  von  Dunning  schenkt  dem  Heintzmann  von 
Berkheim  15  Viertel  Roggen,  15  Viertel  Gerste  und  die  liegenden 
Guter  zu  Osthausen. 

14 14.  Heinrich  von  Geismar,  Stadtschreiber  zu  Kaisers- 
lautern  (Keysers-),  bescheinigt  die  Richtigkeit  eines  Hauptbriefs, 
wonach  Heinrich  Gerhard  und  Symon  von  Heppenheim  die  Burg 
Grumbach  urn  100  Pfund  Heller,  ferner  Guter  etc.  zu  Her- 
stein  usw.  von  Erzbischof  Baldewin  zu  Trier  zu  Lehen 
tragen. 

1415.  Zwei  lateinische  Pergamentbriefe,  die  Pfarrei  zu  Helm- 
stadt  betr. 

14 1 7.  Herzog  Karl  von  Lothringen  quittiert  seinem  Ami- 
mann  zu  Forbach,  Symon  Mauchenheimer  von  Zweibrucken, 
die  Riickgabe  etlicher  Summen ,  die  ihm  Mauchenheimer  im 
Kriege  gegen  die  Burgunder  und  gegen  den  Herzog  von  Bar 
schuldig  wurde. 

1462.  Symon  Mauchenheimer  quittiert  seinem  Sch wager 
Friedrich  von  Bitsch  den  Empfang  von  300  fl. 

1462.  Heinrich,  Symon  und  Mathis  Mauchenheimer  von 
Zweibrucken  verzichten  zu  Gunsten  ihres  Sch  wagers  Friedrich 
von  Bitsch  auf  die  Lehen,  die  sie  von  Graf  Johann  zu  Nassau- 
Saarbrucken  und  Herrn  zu  Heinsberg  empfangen  haben. 

1462.  Die  Bruder  Heinrich,  Symon  und  Mathis  Mauchen- 
heimer von  Zweibrucken  beurkunden  ihrem  Lehenherrn,  dem 
Fursten  und  Herrn  Johannes  zu  Trier,  dass  sie  die  von  ihrem 
seligen  Vetter  Simon  Mauchenheimer  hinterlassenen  Erblehen 
an  Friedrich  von  Bitsch  verkauft  haben,  und  bitten  den  Lehen- 
herrn, in  diesen  Verkauf  einzuwiliigen  und  den  Kaufer  an  ihrer 
Stelle  zu  belehnen. 

1489.  Graf  Johann  zu  Mors,  zu  Saarwerden  und  zu  Lahr 
bewilligt,  dass  Mathis  Mauchenheimer  von  Zweibrucken  seine 
Hausfrau  Demut    von  Angelach    mit  24    Gulden  und    dem  Burg- 


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GrSflich  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstctten.  11169 

sass  zu  Saarwerden  bewidmet,  den  er  von  seinem  Bruder  Niklaus 
zu  Lehen  getragen  hat. 

1489.  Hans  Zoller  zu  Rimlingen  vergibt  dem  Friedrich 
von  Bitsch  seine  im  Rimlinger  Bann  gelegenen  Guter. 

1492.  Johann  Ullner,  Dechant  und  Kapitel  des  Stifts 
St.  Philippi  zu  Zell  Mainzer  Bistuins,  verkaufen  namens  der 
Prasenz  daselbst  an  Konrad  Studenheimer  und  seine  Hausfrau 
und  an  Junker  Hans  von  Lynenfels,  alle  wohnhaft  zu  Niederflors- 
heim  (Nydderflershen),  vor  dem  Gericht  daselbst  eine  Reihe  von 
Gutern  gegen  6  Maker  jahrlicher  Korngult  an  die  Prasenz  des 
Stifts  zu  Zell;  als  Unterpfand  geben  die  Kaufer  Eigenguter  zu 
Niederflorsheira. 

1568.  Versicherung  und  Schadloshaltung  des  Christoph  von 
Seinsheim  zu  Erlach  gegen  die  Vormunder  der  Kinder  des  Hans 
Jakob  von  Berlichingen,  bei  dem  Stift  Neumunster  zu  Wiirzburg 
die  Investitur  und  Belehnung  mit  dem  Amte  Tauberrotersheim 
(Tauberrettersheim)  aufzubringen. 

1584  Jan.  3.  Neunstetten.  Verzeichnis  aus  dem  Original- 
register  und  Zinsbuch  uber  die  jahrlichen  Gefalle ,  Nutzungen 
und  Einkommen  zu  Neunstetten,  welche  Hans  Gottfried  von 
Berlichingen  zu  Neunstetten  und  Hochhausen  seiner  Hausfrau 
Amalie  geb.  von  Grumbach  um  6000  fl.  Gegengeld  und  400  fl. 
Morgengabe   verschrieben  und  sie  darauf  verwiesen  hat 

1592  Juli  13.  Muller  Theobald  und  Christmann,  Gebruder, 
und  Genossen  zu  Riedelberg  beurkunden,  dass  sie  von  Johann 
von  Bitsch  gen.  Gentersberger  einen  halben  Teil  des  Trulbners 
Bannes  samt  etlichen  Wiesen  um  den  Erbzins  von  6  Maker 
Haber  jahrlich  zu  einem  Erblehen  empfangen  haben. 

1 60 1  Febr.  17.  Einsprache  und  Beschwerde  des  Melchior 
Jeger  von  Gertringen  und  Hans  Reinhard  von  Berlichingen  zu 
Rossach  als  Vormunder  der  Kinder  weiland  Hans  Pleickards 
von  Berlichingen  zu  Neunstetten  gegen  Hans  Endres  Mossbach 
von  Lindenfels,  kurfurstl.  mainzischen  Amtmann  zu  Krautheim, 
und  Hans  Endres  Mossbach,  Keller  daselbst,  wegen  Zuweisung 
des  Hans  Appel,  der  sich  mit  einer  mainzischen  Leibeigenen 
verheiratet  hatte ,  als  Untertanen  nach  Neunstetten  und  wegen 
Einschreibens  zweier  Untertanen  zu  Neunstetten  in  die  main- 
zische  Konigsbede. 

1694.  Kundschaftsbrief  uber  die  eheliche  Geburt  des  Huf- 
schmieds  Laurenz  Krumbein  von  Altenstadt,  ausgestellt  vom 
Amtmann  Kiekel  und  den  Richtern  daselbst. 

Verschiedene  Urkunden  in  lateinischer,  franzosischer  und 
niederlandischer  Sprache,   1 1   Stuck. 


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11170  Hagmaier. 

B.  Akten  und  Papier-Urkunden,  Neunstetten  betr. 
I.  Bestandssachen. 

1 533-  Freiheitsbrief  des  Gotz  von  Berlichingen  und  Revers 
der  Gemeinde,  die  Schafereigerechtigkeit  zu  Neunstetten  betr. 
Abschriften. 

1583.  Auszug  aus  dem  Lagerbuch  iiber  den  berlichingen'- 
schen  Giilt-  und  Lehenhof  Morach  auf  Ohninger  Markung,  was 
derselbe  jahrlich  an  Schuldigkeit  auf  sich  habe,  und  welche  Guter 
derselbe  umfasst. 

1584  — 1760.  Allerlei  Extrakte  iiber  das  Eigentum  der  Herren 
von  Berlichingen  zu  Neunstetten. 

1590.  Original-Spezifikation  der  von  Hans  Pleickard  von 
Berlichingen  erkauften  liegenden  Guter  und  Gefalle  zu  Neun- 
stetten, Altkrautheim,  Obergunsbach,  Klepsheim,  Hofdocht,  Horren- 
bach,  Assamstadt,  VVindischbuch,  Neunkirchen  und  Althausen. 

1606.  Auszug  beziiglich  der  Gerechtigkeiten,  Einkommen, 
Nutzungen  und  Guter  zu  Waldmannshofen,  Albrecht  Christophs 
von  Berlichingen  Teil,  soweit  es  markgraflich  brandenburgisches 
Lehen  ist. 

1628.    Bestallungsbrief  iiber  den  Hof  zu  Milz. 

1630.  Summarischer  Auszug  aus  dem  Giilt-  und  Lehen- 
buch  iiber  die  jahrlichen  Gefalle  und  Einkommen  des  Amtes 
Aiib,  eines  von  dem  letzten  Truchsess  von  Baldersheim  heim- 
gefallenen  Lehens. 

1 63 1.  Anschlagsprotokoll  iiber  die  berlichingen'schen  lehen- 
baren  und  eigenen  Giiter  zu  Neunstetten,  Tauberrettersheim, 
Rottingen,  Sachsenheim,  Ostfeld,  Illesheim  und  anderen  Orten; 
2  Exemplare. 

1631.  Anschlag  iiber  das  berlichingen'sche  lehenbare  Gut 
zu  Neunstetten,  2  Exemplare. 

1633  Jan.  3.  Berlichingen.  Notarielle  Inventuraufnahme 
iiber  das  Rittergut  Berlichingen ,  dessen  Besitzer,  Gottlieb  von 
Berlichingen,  sich  ausser  Land  auf  halt,  zum  Zwecke  der 
Verwaltung  durch  dessen  Vetter  Melchior  Reinhard  von  Ber- 
lichingen. 

1650 — 1780.  Allerhand  Dokumente  fiber  die  Beschaffenheit 
der  Lehen  und  eigentiimlichen  Giiter  des  Erhard  Wilhelm  von 
Berlichingen  zu  Neunstetten  und  deren  zukiinflige  Suczession. 
1   Band. 

1650.  Relation  iiber  die  eigentiimlichen  und  lehenbaren 
Giiter  zu  Neunstetten. 

1 65 1.  Verzeichnis  der  zum  adeligen  Gut  Illesheim  gehorigen 
Untertanen.     Kopie. 

1652 — 55.  1755 — 61.  Zwei  Bestandsbriefe  iiber  den  ver- 
lassenen  Hof  zu  Milz  und  iiber  den  berlichingen'schen  Schmiede- 
hof  daselbst.     Bestandsumme  jahrlich  26  Malter  Friichte. 


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Graflich  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstetten.  m7  I 

1652.  Darstellung  der  zura  berlichingen'schen  Gute  zu 
Neunstetten  gehorigen  Acker,  VViesen ,  Garten ,  Holzer  und 
Weiher. 

1684.  Spezifikation  aller  Acker  und  Feldgutcr,  welche  die 
kurmainzischen  Untertanen  und  Burger  zu  Krautheim  auf  der 
Markung  Neunstetten  besitzen,  autgestellt  bei  der  Feldniessung  1684. 

1689.  Anschlag  uber  den  sog.  Jagsthauser-Gulthof  zu 
Neunstetten  und  Oberndorf,  der  am  10.  Sept.  1689  von  Johann 
Wolfgang  und  Johann  Christian  von  Berlichingen  zu  Jagsthausen 
an  Philipp  Reinhard  und  Erhard  Wilhelm  von  Berlichingen  cediert 
wurde.      1    Aktenband. 

1689 — 92.  Bestandsbrief  des  Erhard  Wilhelm  und  Philipp 
Reinhard  von  Berlichingen  zu  Neunstetten,  Rechenberg  und 
Milz  uber  alle  ihre  Rechte  und  Nutzbarkeiten. 

1697 — »7i8.  Allerlei  Dokumente  uber  die  Beschaffenheit 
der  Lehen  und  eigenen  Guter  des  Erhard  Wilhelm  von  Ber- 
lichingen zu  Neunstetten.      1   Buch. 

1699.  Instrurr.entum  notar.  des  Erhard  Wilhelm  von  Ber- 
lichingen gegen  das  Oberamt  Krautheim,  Triftgerechtigkeit  im 
Eichwald  Eckigbreit  betr. 

1704 — 52.  Bestandsbriefe  uber  den  rossachischen  grossen 
und  kleinen  Zehnten  zu  Neunstetten. 

1705.  Spezifikation  aller  eigenen  Guter,  Acker,  Wiescn  etc. 
zu  Neunstetten. 

1706 — 1815.    Schafereipachtbriefe. 

1706 — 1826.  Pachtbriefe  uber  das  Rittergut  Neunstetten. 
1    dicker  Aktenband. 

1710.  Briefwechsel  mit  dera  Hauskommentur  zu  Mergent- 
heim,  Baron  de  Brietske,  Renovation  der  Zinsgefalle  des  Ordens 
zu  Neunstetten  betr. 

1714.  Versicherungsbrief  uber  die  Schank-  und  Gastwirt- 
schaft  in  Neunstetten. 

1729.  Protokolle  und  Berichte  uber  den  Wickenzehnten 
daselbst. 

1740.  1783.  Zwei  Schildwirtschaftsgerechtigkeitsbriefe  fur 
die  Wirtschaft  »zum  romischen  Kaiser«. 

1743.  Beschreibung  des  Zehntdistrikts  Neunstetten  und 
dessen  Renovation. 

1746.    Den  rossacher  Zehntbestand  betr. 

1753.  Kopie  eines  alten  Schriftstucks,  die  krautheimer 
Triebsgerechtigkeit  auf  der  Gemarkung  Neunstetten  betr. 

1756.  Summarischer  Auszug  iiber  die  Bebauung  der  herr- 
schaftlichen  Guter  zu  Neunstetten  in  den  Jahren   1719 — 26. 

1759.  Grundrisse  iiber  die  herrschaftlichen  Giiter  zu  Neun- 
stetten.     2  Bande. 

1764 — 1816.  Bestandsbriefe  iiber  die  herrschaftliche  Ol- 
rauhle. 


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Ta"]2  Hagmaier. 

1781 — 90.  Bestandsbrief  fiber  den  vom  Schultheissen  zu 
Windischbuch  fibernommenen  Jagddistrikt. 

1782 — 1800.  Zehntbestandsbriefe.  —  1784 — 18 12.  Be- 
standsbriefe  iiber  den  herrschaftlichen  Zehnten  zu  Assamstadt. 

1787.  Die  berlichingen'schen  16  Morgen  Wald  auf  horren- 
bacher  Gemarkung.      1   Faszikel. 

O.  J.  Auszug  aus  dem  Gfiltbrief  der  Propstei  Mergenthal. 
—  Beschreibung  des  in  der  Schonthaler  Propstei  zu  Mergent- 
heim  lehenbaren  Erlenbacher  Gutes  zu  Neunstetten.  —  Anschlag 
fiber  den  halben  Teil  am  Zehnten  zu  Siebeneich.  —  Inventar  und 
Bestand  iiber  bewegliche  und  unbewegliche  Pertinentien  des 
adeligen    Gutes  Polennen    im    Hauptamt    Eischhausen,    Preussen. 


II.  Centangelegenheiten. 

1543  ff.  Allerhand  Cent-  und  andere  Gravamina  gegen  das 
Oberamt  Krautheira.      1    Aktenband. 

1 60 1.  Instrumenta  publica  wegen  des  Centeids  und  der 
Nachfolge.     2  Kopien. 

1657  —  98.  Centdifferenzen  zwischen  dem  kurmainzischen 
Oberamt  Krautheim  und  den  Adelsraitgliedern  Berlichingen- 
Neunstetten;  dem  Kaiser  und  Kurraainz  ubergebene  Klaglibelle, 
gegenseitige  Exzeptionen,  Zeugenabhorungen  etc.     1    Aktenband. 

1668.  Den  von  den  kurmainzischen  Oberamtern  Amorbach 
und  Krautheim  an  die  Centuntertanen  begehrten  Schanzgulden 
betr.      1   Faszikel. 

1 67 1 — 17  13.  Fundamenta  der  freien  Reichsritterschaft  Oden- 
wald  in  den  Amtern  Amorbach  und  Krautheim  fiber  Cent-  und 
Schanzsachen.      1   Fasz. 

1672  Marz  21.  Marienburg.  Centrezess  zwischen  Erzbischof 
Joh.  Philipp  von  Mainz  und  den  Mitgliedern  der  frankischen 
Reichsritterschaft  Odenwald  Joh.  Heinr.  Rfidt,  Wilh.  Heinrich 
von  Adelsheim,  Johann  Ernst  Rudt  und  Wolfgang  von  Ber- 
lichingen.     3  Exemplare. 

1692 — 96.     Centrechnung. 

1697.  Instrumentum  notariat.  fiber  die  strittige  Schatzungs- 
angelegenheit  der  krautheimer  Untertanen  und  den  vom  Ober- 
amt Krautheim  erzwungenen  stummen  Beisitz.      1    Fasz. 

1 7 12.  Korrespondenz  mit  dem  Vogt  und  Centgraf  zu  Mock- 
mfihl  fiber  den  im  Schloss  zu  Neunstetten  am  29.  Sept.  1712 
vorgekommenen  Diebstahl. 

1 7 13.  Akten  und  Protokolle  fiber  die  Differenzen  zwischen 
Neunstetten  und  Kurmainz  bezfiglich  der  Schanzarbeiten.  1  Akten- 
band. 

17 15.  Beschreibung  der  zu  Amorbach  inhaftierten  und 
zum  Teil  wieder  echappierten  Diebe  und  Gauner.      1   Fasz. 


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Graflich  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Ncunstetten.  IH73 

1 7 19 — 27.  Die  gegen  die  Cent  Krautheim  bei  Kurmainz 
eingereichten  Beschwerden,  Centkosten,  Streifen,  Centrechnungs- 
abhor ,  Versteinung ,  Zigeunerstdcke  und  Ponalpatente  betr. 
1    Fasz. 

1723.  Rechtliche  Deduktion  und  Erorterung  der  Frage,  ob 
das  jus  assignandi  litteras  patentes  insonderheit  gegen  die  Zigeuner 
und  sonstiges  herrenloses  Gesindel  der  Cent-  oder  vielmehr 
der  Vogtei-  oder  Territorialherr  sich  zuzueignen    habe.      1   Fasz. 

1724 — 31.  Eingriffe  von  Kurmainz  in  die  Rechte  der  ritter- 
schaftlichen  Orte  Odenwalds,  die  neunstetten'sche  Patentaffi- 
gierung  und  Stocksache  betr.      1   Aktenband. 

1 76 1.  Die  vom  Centamt  Krautheim  an  die  vogteilichen 
Orte  Neunstetten,  Merchingen,  Hungheini,  Berlingen  etc.  zum 
kurmainzischen  Kriegsdienst  verlangte  Mannschaft,  die  in  den 
vogteilichen  Centorten  geschehenen  Vergewaltigungen  durch 
nachtliche  Ein-  und  Oberfalle,  Entfuhrung  verschiedener  Mann- 
schaften  und  Wegnahme  von  2  Paar  Ochsen.      1   Aktenband. 

1774 — 76.  Das  durch  das  Centamt  Krautheim  unternommene 
widerrechtliche  Nachwiegen  von  Brot  in  Neunstetten  durch  zwei 
krautheimer  Akzisoren.      1   Fasz. 

1784 — 87.  Lifferenzen  mit  dem  Centoberamt  Krautheim 
und  Renitenz  der  Untertanen  zu  Neunstetten  betr.     1  Aktenband. 

1787.  Korrespondenz,  die  Akquisition  der  Cent  in  Neun- 
stetten betr.      1   Fasz. 

1788.  Die  vom  herzoglich  wurttembergischen  Centamt  Mock- 
muhl  auf  die  adeligen  Vogteiherrschaften  willkurlich  repartierten 
Centkosten  betr.      1   Fasz. 

O.  D.  Kopie  eines  uralten  Briefes,  wie  es  vor  alters  bei 
der  Cent  Buchen  gehalten  worden. 


III.  Familiensachen. 

1484.  Kopie  des  Vertragsbriefs  zwischen  den  Briidern  Gotz 
und  Beringer  von  Berlichingen  fiber  das  Schloss,  nebst  Desig- 
nation uber  den  jahrlichen  Ertrag  des  Ritterguts  Berlichingen. 

1 57 1.  Teilungsbrief  zwischen  Hans  Gottfried  von  Ber- 
lichingen und  dessen  Geschwistern.     Kopie. 

1580.  Schuldverschreibung  des  Leonhard  Daltinger  gegen 
Heinrich  Steinhauser  von  Niedernfels  zu  Rechenberg  uber  50  fl. 

1584.  Verzeichnis  der  jahrlichen  Gefalle  und  Nutzungen 
zu  Neunstetten ,  welche  Hans  Gottfried  von  Berlichingen  seiner 
Gemahlin  Amalie  von  Berlichingen  geb.  von  Grumbach  zugeeignet 
hat,  samt  dem  lehensherrlichen  Konsens.     Kopie. 

1587 — 1672.  Kopien  von  Notariatsinstrumenten,  Requi- 
sitionszetteln,  Testaments-,  Erbschafts-  und  anderen  Sachen. 


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11174  Hagmaier. 

1588.  Auszug  aus  der  Teilung  von  Neunstetten  und  Ab- 
schrift  des  Anschlags  iiber  die  Lehenguter  zu  Neunstetten,  Neun- 
kirchen  und  Sachsenheim. 

1588.  Teilungsbrief  der  Bruder  Phil.  Ernst,  Hans  Reinhard 
und  Hans  Pleickard  von  Berlichingen  nach  Ableben  ihres 
Bruders  Hans  Gottfried  von  Berlichingen  zu  Neunstetten.    Kopie. 

1589  —  1655.  Casus  figuratio  sive  informatio  in  Sachen 
Berlichingen,  Rechenberg  und  Neunstetten  gegen  die  Crails- 
heimischen  Eigenserben  beziiglich  des  Eigengutes  zu  Groningen. 

1589.  Prozessakten  der  Stadt  Windsheim  gegen  Hans 
Pleickard  von  Berlichingen. 

1590— 1753.  Verschiedene  Dokumente,  insbesondere  in 
bezug  auf  Genealogie.      1    Aktenband. 

1 59 1—  1616.  Prozessakten  des  Hans  Reinhard  von  Ber- 
lichingen gegen  die  Bruder  Philipp  Heinrich  und  Hans  Gottfried 
von  Aschhausen,  Schuldsachen  betr. 

1591  — 1630.  Eine  Anzahl  Quittungen  des  Hans  Reinhard 
und  Melchior  Reinhard  von   Berlichingen. 

1592.  Beschwerde  der  verwitweten  Araalie  von  Berlichingen 
geb.  von  Grumbach  gegen  den  Vogt  ihres  Schwagers  Hans 
Pleickard  von  Berlichingen  nebst  Verteidigungsschrift  des  letzteren. 

^Q0-  Quittung  und  Schadloshaltung  des  Teutschmeisters 
iiber   2000  fl. 

1600.  VVurttembergische  Antwort  an  die  hardtheimische 
Freundschaft,  Entleibung  eines  Edeljungen  betr. 

1601  — 18.     Kopien  und  Konzepte  von  Heiratsbriefen. 

1602  fT.  Vera  facti  relatio  in  Sachen  der  adeligen  Moss- 
bachischen  Erben  in  Fran  ken  gegen  Joh.  Valentin  Freiherrn  von 
Snitzigs  als  Vorraunder  des  Emanuel  Maximilian  Wilhelm,  Grafen 
zu  Schonburg,  Restitution  des  occasione  belli  abgenommenen 
freieigentumlichen  Ritterguts  Eberstatt. 

1606.  Gultverschreibung  des  Georg  Philipp  von  Berlichingen 
fur  Wolf  von  Wollwarth  zu  Lauterburg,  Hohenroden  und  Ess- 
lingen. 

1607  Juu  '6.  Adelsheim.  Sibylla  Walpurga  Rudt  geb. 
Greek  von  Kochendorf,  des  Christoph  Rudt  von  und  zu  Bddig- 
heim  Hausfrau,  verzichtet  auf  ihre  vaterliche,  mutterliche  und 
briiderliche   Erbgerechtigkeit  gegen  eine  Heirasteuer  von  1500  fl. 

1609.  Erb-  und  Grundteilung  zwischen  den  Brudern  Hans 
Konrad,  Melchior  Reinhard  und  Erich  Christoph  von  Berlichingen 
iiber  die  von  ihrem  Vater  Hans  Reinhard  von  Berlichingen  hinter- 
lassenen  Giiter.      1   Band. 

1609.  Quittung  uber  400  fl.  Morgengabe,  welche  Hans 
Reinhard  von  Berlichingen  seiner  Hausfrau  in  der  Heiratsnotul 
verordnet  hat  und  ihr  von  Hans  Konrad  in  Vormundschaftsnaroen 
erlegt  worden  sind. 

1609  Febr.  24.  Beglaubigter  Vormundschaftskonsens  des 
Grafen   Gottfried   von    Hohenlohe    zu    Ohringen    und    Eberhards, 


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Graflich  von  Beriichingen'sches  Archiv  in  Neunstetten.  m7  5 

Herrn  zu  Limpurg,  zur  Aufnahme  einer  namhaften  Geldsumme 
zum  Ankauf  der  Berlichingen'schen  Giiter  zu  Schrotzberg. 

1609.  Kompromissrezess  mit  dem  Grafen  zu  Hohenlohe 
wegen  des  Gutes  Schrotzberg.      1   Aktenbund. 

1609.  Teilungsregister  iiber  alle  fabrende  Habe,  welche  den 
Brudern  Ulrich  Christoph  und  Otto  von  Berlichingen  in  der 
viiterlichen  Teilung  durch  das  Los  zugefallen  ist.      1    Band. 

161 2  Okt.  28.  Mergentheim.  Rezess  zwischen  Hans  Konrad 
von  Berlichingen  und  Anshelm  von  Thuna  eines-  und  Karl 
Sigmund  und  Konrad  von  Berlingen  dem  jiingeren  anderseits, 
Erbschaft  betr. 

1613.  Kartell  beim  Lanzenbrechen  und  Kopfrennen  betr. 
1    Fasz. 

1 6 13 — 16.  Drei  Instruktionen  fur  den  Hofmeister  Melchior 
Reinhard  von  Berlichingen,  welchera  von  dem  Grafen  Ludwig 
zu  Nassau-  Saarbriicken  etc.  die  Erziehung  und  Beaufsichtigung 
seines  altesten  Sohnes  Wilhelm  Ludwig  und  seiner  beiden  Vettern 
Wolf  Fritz  und  Hans  Philipp,  Wild-  und  Rheingrafen,  wahrend 
ihrer  Reise  nach  Frankreich,  England  und  den  Niederlanden 
ubertragen  worden  ist. 

161 3.  Instrumentum  protestationis,  reservationis  et  contra- 
dictionis  Venningen  contra  Domkapitel  Speier,  die  Pfarrbesetzung 
zu  Eichtersheim  betr. 

1613.  Konkordierte  Vereinigungspunkte,  welche  zwischen 
Hans  Heinrich  Geyer  von  Giebelstatt,  Adam  Julius  Riidt  von 
Collenberg,  Jorg  Friedrich  von  Crailsheim,  Philipp  Wolfskehl, 
Hans  Konrad  von  Wolmershausen,  Konrad  von  Berlichingen  etc. 
vereinbart  wurden. 

1613  ff.     Verschiedene  Quittungen. 

16 13.  Aktion  und  Mordanschlag  der  oberkessacher  Bauern 
gegen  Melchior  Reinhard  von  Berlichingen. 

16 14.  Beschwerde  des  Melchior  Reinhard  von  Berlichingen 
bei  der  frankischen  Ritterschaft  gegen  den  Abt  zu  Schontal  und 
dessen  Untertanen  zu  Kessach,  die  in  Oberkessach  veriibte 
Gewalttat  betr. 

16 1 7.  Spezialgewalt  ad  praestandum  iuramentum  curatelae 
des  Hans  Konrad  von  Berlichingen  des  jiingeren  zu  Jagsthausen. 

1617.  Rekognition  des  Hans  Philipp  von  Crailsheim  zu 
Hornberg  iiber  240  fl.,  welche  Ulrich  Christoph  und  Otto  von 
Berlichingen  geliehen  haben. 

1617.  Rezess  zwischen  Karl  Sigmund  von  Berlichingen  und 
Vogt  Martin  Neydenberger  zu  Neunstetten,  die  von  Hans  Wil- 
helm und  Karl  von  Grumbach  herruhrenden  2000  fl.  betr. 

1 6 1 8  —  50.  Wichtige  wurzburgisch-bambergische  Korrespon- 
denzen  an  Melchior  Reinhard  von  Berlichingen,  wiirzburgischen 
Hofmarschall  und  Amtmann  zu  Lauda.      1   Aktenband. 

161 8.  Gultverschreibung  fiir  Frau  Anna  Maria  von  Crails- 
heim,   Wittib,    iiber    1000  fl.    Hauptsumme,    welche    die    Bruder 


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11176  Hagmaier. 

Melchior  Reinhard    und  Ulrich  Christoph    von  Berlichingen   auf- 
genommen  haben.     Kopie. 

1620.  Testament  des  ledig  verstorbenen  Konrad  von  und 
zu  Berlichingen  nebst  Verzeichnis  seines  hinterlassenen  Ver- 
mdgens. 

1620.  Instruktion  des  Bischofs  Johann  Gottfried  zu  Bam- 
berg und  Wurzburg  fur  den  Geheimen  Rat  und  Hofmarschall 
Melchior  Reinhard  von  Berlichingen,  Rittmeister  und  Amtmann 
zu  Lauda. 

162 1  Mai  16.  Originalvergleich  und  Abschied  zwischen 
dem  Hause  Nassau-Saarbrucken  und  dem  von  Bettendorf,  Resti- 
tution der  Berechtigungen  betr.,  welche  das  adelige  Geschlecht 
von  Gentersberger  vor  seinem  Aussterben  in  den  Dorfern  Wis- 
weiler,  Wolflingen,  etc.  besessen  hat. 

1 62 1.  Obligation  uber  1500  fl.,  welche  Melchior  Reinhard 
von  Berlichingen  der  Witwe  des  Hans  Konrad  von  Berlichingen, 
Elisabethe  geb.  von  Vohenstein,  zu  Jagsthausen  geliehen  hat. 
Kopie. 

1623  Marz  24.  Rechenberg.  Erbvergleich  auf  Absterben 
des  Rittraeisters  Ulrich  Christoph  von  Berlichingen;   2  Exemplare. 

1623.  Rechnung  uber  die  Krankheits-  und  Begrabniskosten 
des  Leutnants  Otto    von  Berlichingen    zu  Rechenberg    und  Milz. 

1629.  Rottingen.  Die  Verlassenschaft  des  Hans  Ludwig 
von  Berlichingen  betr. 

1630  Febr.  10.  Groningen.  Vormundschaftsurkunde  der 
Margaretha  Anna  von  Crailsheim  geb.  von  Berlichingen,  Wittwe 
des  Hauptmanns  Hans  Philipp  von  Crailsheim,  fur  ihren  minder- 
jahrigen  Sohn  Philipp  Reinhaid  von  Crailsheim. 

1 63 1.  Vormundschaft  des  Georg  Friedrich  von  Crailsheim 
auf  RCigland  uber  die  Witwe  des  Karl  Sigmund  von  Ber- 
lichingen, Barbara  Anna  geb.  von  Hutten,  und  ihre  unmundigen 
Tochter  betr. 

1631  —  60.  Prozess  des  bambergischen  Landrichters  Fran- 
ziskus  von  Diemantstein  gegen  die  Berlichingen-Sennfeld-  und 
Rechenberger  Linie  wegen  des  von  seiner  Gemahlin  Klara  geb. 
von  Berlichingen  anzusprechenden  Erbes.  Aktenband  in  Per- 
gamentmappe. 

1632  Marz  11.  Veldmannshofen.  Rezess  zwischen  den 
rechenbergischen  Eigentumserben  auf  Absterben  des  Albrecht 
Christoph  von  und  zu  Rosenberg. 

1634  Jan.  15.  Eisenach.  Johann  Ernst  zu  Sachsen  bittet 
den  Wolf  Adam  von  Steinan  gen.  Steinanruck  zu  Eyerbach, 
schwedischen  und  des  evangelischen  Bundes  bestellten  Obristen, 
mit  Riickzahlung  einer  Schuld  von  5000  fl.  zuzuwarten. 

1634.  Rezess  zwischen  Heilbronn,  Johann  Ludwig  von 
Frauenberg  zu  Talheim  und  Anna  Rosina  geb.  von  Talheim 
uber  Kriegskontributionen,  Mannschaftsaushebungen  etc. 


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GrSflich  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstctten.  ID77 

1638.  Legat  der  Margarethe  Anna  von  Crailsheim  geb. 
von  Berlichingen  fur  die  Jungfrau  Margarethe  von  Berlichingen. 
1 64 1.  Morsteinischer  Rezess  zwischen  Oberstleutnant  Wolf 
Christoph  von  Crailsheim  auf  Hornberg  und  den  Berlichingen- 
schen  Vormiindern  Jorg  Friedrich  von  Crailsheim  auf  Riigland, 
Hans  Albrecht  von  Vohenstein  auf  Adelmannsfelden  und  Hans 
Reinhard  von  Berlichingen  auf  Rossach.     Kopie. 

1642—79.  Gesuch  der  von  berlichingen'schen  Agnaten  um 
Konsens  zum  Verkauf  des  Zehnten  zu  Unterwittstadt,  des  ex 
parte  Rossach  gehabten  Deputat-Wildprets  im  Harthauser  Wald 
und  zur  Verpfandung  von  Hettingenbeuern,  Ulesheim  und  Hagen- 
bach.      1   Fasz. 

1649.  Copia  donationis  der  Maria  Amalia  Rothschild  geb. 
von  Wolfskehl  fur  den  wurzburgischen  Rat  Johann  Eberhard  von 
Wolfskehl  zu  Reichenberg. 

1649  Febr.  22.  Crailsheim.  Testimonium  vitae  et  studiorum 
fiir  Melchior  Reinhard  von  Berlichingen. 

1 65 1 — 97.  Allerlei  wichtige  berlichingen'sche  Akten  und 
Korrespondenzen.      1   Aktenbd. 

1652 — 1 7 18.  Akten  in  Sachen  der  berlichingen'schen  Ge- 
schwister  neunstettener  Linie  als  Klager  gegen  den  General- 
feldmarschall  Grafen  von  Steinan  wegen  des  Successionsrechts 
auf  das  Gut  Eyerbach. 

1652.  Erckenbrechtshausen.  Hauptquittung,  Vergleich  und 
Akten  uber  die  Erckenbrechthausen'sche  Schuldsache. 

1660 — 1772.  1.  Wiirzburgische  lehensherrliche  Konfirmation 
des  zwischen  den  Herren  von  und  zu  Meyenfels  wegen  des 
Affolterbacher  Zehntens  aufgerichteten  Rezesses  1660.  2.  Testa- 
ment der  Luise  Juliane  von  Berlichingen  geb.  von  Sternenfels 
von  1772.  3.  Testament  des  Freiherrn  Ludwig  von  Weiler, 
Herren  auf  Weiler  und  Meyenfels  von    1762. 

1661 — 66.  Urkunden  uber  die  im  Jahr  1634  von  Wolf 
Bern  hard  von  Crailsheim  in  der  Feste  Konigshofen  aufgenommene 
Schuld  von  152  fi  und  deren  Riickzahlung  an  Melchior  Rein- 
hard von  Berlichingen. 

1662  Nov.  21.  Koburg.  Vollmacht  des  Melchior  Reinhard 
von  Berlichingen  zu  Neunstetten,  Milz,  Haina  und  Pockstatt  in 
Sachen  des  Gutes  Pockstatt  etc. 

1662.    Spezifikation  der  eyerbachischen  Prozessakten. 

1664 — 17  1 1.  Akten  uber  eine  Schuldforderung  von  450  fl. 
an  Johann  Ernst  von  Berlichingen  zu  Ulesheim. 

1677.  Recessus  transactionis  zwischen  Philipp  von  Ber- 
lichingen auf  Rossach  und  Philipp  Gottfried  Reinhard  von  Ber- 
lichingen auf  Rechenberg  wegen  der  mainzischen  Schuld.  Kopie. 

1682—83.  Urteilmassiger  Auszug  in  Sachen  Joh.  Philipps 
von  Berlichingen  gegen  Melchior  Reinhard  von  Berlichingen. 

1682  Mai  26.  Projekt  eines  Testaments  des  Melchior  Rein- 
hard von  Berlichingen. 


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11178  Hagmaier. 

1703 — 18.  Akten  uber  den  eyerbachischen  Prozess. 
2   Fasz. 

171 1  — 16.  Verschiedene  rechtliche  Gutachten,  darunter 
auch  ein  solches  uber  den  Anfall  auf  Aussterben  der  Familie 
von  Florsheim. 

1719.  Ordnung  und  Beschrelbung  der  Beisetzung  der  Frau 
Wilhelmina  von  Berlichingen. 

1726  Juni  5.  Absolutorium  fur  Erhard  Wilhelm  von  Ber- 
lichingen zu  Neunstetten  wegen  der  Mitvormundschaft  uber  Frau- 
lein   Wilhelmina  Leopoldine  Rudt  von  Collenberg. 

1739.  Rechnung  iiber  die  Auslagen  auf  der  Reise  des 
Friedrich  von  Berlichingen  zu  Neunstetten  nach  Heilbronn,  Dur- 
lach,  Strassburg,  Frankreich. 

1743  April  13.  Stuttgart.  Anordnung,  wie  sich  der 
von  Karl  Friedrich,  Herzog  zu  Wiirtternberg  und  Teck,  neu- 
angenommene  Kammerjunker  und  Forstmeister  Friedrich  von 
Berlichingen  in  dem  ihra  anvertrauten  Forstamt  Neuenstatt  zu 
verhalten  habe. 

1750  —  62.  Die  kochendorfische  Erbschaft  nebst  Teilungs- 
plan  von    1753  betr. 

1 75 1.  Den  im  herrschaftlichen  Schloss  zu  Neunstetten  am 
7.  Mai  verubten  gewaltsamen  Einbruch  und  Diebstahl  betr. 

1752 — 56.  Die  Goler  von  Ravensburg'sche  Schuld  von 
1000  fl.  betr.      1    Aktenband. 

1754.  Akten  in  Sachen  der  Herren  von  Berlichingen  des 
inneren  Hauses  zu  Jagsthausen   gegen    die  Gemeinde  Berlingen. 

1  Fasz. 

1756  —  83.     Register  uber  ausstehende  Herrschaftskapitalien. 

1765.  Berechnung  des  Empfangs  des  Ritterrats  von  Ber- 
lichingen aus  der  Bertigischen  Administration.      1   Fasz. 

1773  —  79.  Briefschaften  des  Generals  und  Obristleutnants 
Eberhard  Maximilian  von  Berlichingen.      1   Fasz. 

1774 — 81.  Privatkorrespondenzmitdem  pfalzischen  Kammerer 
von  Berlichingen. 

1778.  Die  dem  Rittmeister  Friedrich  von  Berlichingen  auf 
Absterben  seiner  Grossmutter,  Freifrau  von  Racknitz,  anerfallene 
Erbschaft  und  verordnetes  Fideikommiss  betr. 

1781—89.  Teilungsdifferenzen  zwischen  den  Lehenssuc- 
cessoren  und  Allodialerben  des    Friedrich  von  Berlichingen. 

1 78 1.  Vergleichstraktate  zwischen  den  Lehens-  und  Eigen- 
tumserben.      2  Aktenbande. 

1781—83.  Die  nach  dem  Tode  Friedrichs  von  Ber- 
lichingen zu  Neunstetten  und  Rechenberg  zwischen  dessen 
Lehens-    und   Eigentumserben    entstandenen    Streitigkeiten    betr. 

2  Aktenbande. 

1782.  Schuldensachen  und  Abrechnungen  der  Familie  von 
Berlichingen. 


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Graflich  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstetten.  m7Q 

1786  —  87.  Vergleich  der  Friedrich  von  Berlichingen'schen 
Allodial-  und  Feudalerben  auf  Neunstetten  quoad  passus  concer- 
nentes.     Original  und  Kopie. 

1787.  Vormundschaft  der  beiden  Fraulein  Johanna  Friede- 
rike  und  Marianne  Charlotte  von  Berlichingen. 

1787.  Vergleich  zwischen  Frau  Luise  Friederike  von  Ber- 
lichingen auf  Jagsthausen-Olnhausen,  Frau  Charlotte  Henriette 
von  Berlichingen  auf  Rossach-Unterkessach-Helmstadt  und  Frau- 
lein Johanna  Friederike  und  Fraulein  Marianna  Charlotte  von 
Berlichingen  als  Allodialerbinnen  einer-  und  den  Lehensfolgern 
des  f  Friedrich  von  Berlichingen,  Emanuel,  Dominikus  und 
Friedrich  von  Berlichingen  anderseits  nach  Aussterben  der  neun- 
stettener  Linie.     Kopie. 

1790.  Akten  iiber  die  Teilung  des  Rittergutes  Neunstetten 
zwischen  den  Brudern  Josef  Emanuel  und  Dominikus  von  Ber- 
lichingen. 

—  —  Trauerbriefe,  Reden,  Gedichte,  etc.  anlasslich  des 
Ablebens  von  Familiengliedern  des  Berlichingen'schen  Hauses. 
1   Bund. 

-  —  Auszug  aus  der  kurzgefassten  Beschreibung  des  fran- 
kischen  Kreises  de  ao.    1704,  das  Ungluck  zu  Waldenburg  betr. 

—  —  Ein  Aktenbund  Curiosa  aus  der  Geschichte  der 
Familie  und  der  Welt. 

—  —  Ein  Faszikel   Verschiedenes. 


IV.  Gemeindesachen. 

1533— 1748.     Neunstetten  in  diversis.      1   Fasz. 

1590  Mai  4.  Krautheim.  Vertrag  zwischen  Ballenberg, 
Unter-  und  Oberwittstadt  und  Neunstetten,  den  Trieb  auf  die 
Hohl  bis  an  den  Hohlenberg  und  bis  an  den  Wittstadter  Pfad 
betr. 

1600 — 1800.  Mess-  und  Renovierung  der  Markung  Neun- 
stetten.     1    Fasz. 

1 6 19  — 1776.     Burgermeistersrechnungen    des   Dorfes   Neun 
stetten. 

1650.  Die  Bewachung  des  Marktes  zu  Neunstetten  und 
den  deswegen  vom  Oberamt  Krautheim  an  den  Schultheissen 
und  Burgermeistern  zu  Neunstetten,  Merchingen  und  Hungheira 
verubten  langwierigen  Arrest  etc.  betr.      1   Fasz. 

1650  —  73.  Weitere  Verhandlungen  in  dieser  Angelegen- 
heit.      1   Fasz. 

1 65 1.  Beschreibung  des  gesamten  Vermogens  der  Unter- 
tanen  zu  Neunstetten. 

1657.  Beschreibung  des  verderbten  Zustandes  des  Gutes 
Neunstetten. 

1682 — 1700.     Ruggerichtsprotokolle.      1   Fasz. 

1708  — 1800.    Urkunden  zu  den  Burgermeistereirechnungen. 


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m8o  Hagmaier. 

1712.  Memoralien  der  Gemeinde  Neunstetten  bezuglich 
ihres  Schultheissen  und  Ansuchen  derselben  urn  Quartierbefrei- 
ung.      1    Fasz. 

1 7 14 — 26.  Allerlei  okonoraische  Nachrichten  uber  das  Gut 
Neunstetten. 

1 7 19 — 20.  Urkunden  zu  den  Burgermeistereirechnungen. 
1    Fasz. 

1 72 1.  Deposition  des  Mich.  Rohleder  gegen  den  Schult- 
heissen und  zwei  Gerichtsmanner. 

1747 — 67.  Abgabe  von  Bauholz  aus  den  Gemeindewal- 
dungen    zu  Neunstetten    an    die    Gemeindeburger   betr.      1   Fasz. 

1763  —  81.  Annahmsdekrete  der  Schultheissen  zu  Neun- 
stetten. 

1774.  Besichtigung  und  Schatzung  des  am  4.  Juli  1774 
erlittenen  Wetterschadens  zu  Neunstetten  und  die  Entschadigung 
durch  Nachlass  an  Pachtgeld.      1   Fasz. 

1784 — 85.  Verschiedene  Klagen  gegen  den  Schultheissen. 
1   Fasz. 

1785.  Akten  in  Sachen  des  Schultheissen  gegen  ungehor- 
same  Richter  und  Untertanen  zu  Neunstetten.      1   Fasz. 

1787.  Konsignationen  uber  den  Viehstand  zu  Neunstetten. 
1   Fasz. 


V.  Herrschaft   und   Gemeinde. 
1.  Verschiedenes. 

1 533 —  l72°*  Die  Frohnschuldigkeit  und  Frohnleistung  der 
Untertanen  zu  Neunstetten.      1   Fasz. 

1549 — 17 16.  Die  dorfherrschaftlichen  Beamten  betr.    1  Fasz. 

1 63 1.  Relation  uber  die  berlichingen'sche  Huldigung  vom 
22.  Marz  und   1.  April. 

1634 — 1 819.    Verschiedene  herrschaftliche  Dekrete.     1  Fasz. 

1652 — 1705.     Den  Frohnddienst  zu  Neunstetten  betr. 

1653—84.  Korrespondenz  mit  dem  kurmainzischen  Ober- 
amt  Krautheim,    das  Vogtgericht    zu   Neunstetten    betr.      1   Fasz. 

1654.  Erbhuldigungspflicht  der  Untertanen  zu  Neunstetten 
gegeniiber  der  Dorfherrschaft. 

1654  —  1 83 1.  Abkauf  des  Frohnd-,  Dienst-  oder  Atzgeldes 
betr.      1    Fasz. 

1 66 1.  Notariatsinstrument  wegen  des  krautheimischen  wide r- 
rechtlichen  Beisitzes  beira  Vogt-  und  Dorfgericht  zu  Neunstetten. 
Kopie. 

1674.  Vergleich  zwischen  Melchior  Reinhard  von  Ber- 
lichingen  und  der  Gemeinde  Neunstetten.     Kopie. 

1705 — 1856.  Die  herrschaftlichen  Beamten,  insbesondere  die 
Bestallungsbriefe  fur  die  Amtsvogte,  Jager,  Gartner,  Amtsdiener, 
Hausverwalter,  Wegwarte,  Nachtwachter  etc.  betr.     1   Aktenbund. 


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Graflich  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstetten.  m8l 

1 7 1 4  ff .  Rechtliches  Bedenken  fiber  das  Dienstgeld  zu 
Neunstetten  und  dessen  Erhebung. 

1726 — 27.  Die  der  berlichingen'schen  Vormundschaftsherr- 
schaft  in  Rechenberg  und  Neunstetten  abgelegte  Huldigung 
betr.      1   Fasz. 

1732 — 1830.     Die  Juden  zu  Neunstetten  betr.     1   Aktenbd. 

1733 — 51.  Die  von  der  Gemeinde  Neunstetten  pratendierende 
Nacheckerichs-Gerechtigkeit  im  herrschaftlichen  Walde  Eckig- 
breit  betr. 

1 78 1.     Besitzergreifung  betr. 

1803 — 04.  Die  Besitznahme  des  Dorfes  Neunstetten  durch 
den  Grafen  zu  Salm-Reifferscheidt-Bedburg  betr.      1   Fasz. 

2.  Kirchensachen. 

1650.  1660.  1679.  Die  Celebrierung  des  Friedensfestes 
zu  Neunstetten  und  die  Anordnungen  des  Melchior  Reinhard 
von  Berlichingen  hiezu  betr. 

1654 — 1851.  Die  Pfarrbesoldungsverhaltnisse  betr.  1  Aktenbd. 

1657  —  0I«  Akten,  den  Pfarrer  Frensius,  seine  Misshellig- 
keiten  mit  der  Dorfherrschaft,  seine  Kassation  und  das  hierwegen 
vom  Lehenhof  Wertheim  erlassene  Dekret  betr. 

1688.  Gerichtliche  Untersuchung  gegen  den  Pfarrer  Andreas 
Hirsch  in  Neunstetten  wegen  angeblicher  Schmahung  der  katholi- 
schen  und  reformierten  Religion  auf  der  Kanzel.      1   Fasz. 

1699.  Patent,  die  Veranderung  des  julianischen  Kalenders 
betr. 

1700 — 1800.  Geburts-,  Tauf-,  Verkfind-  und  Kopulations- 
scheine  etc. 

1 707  —  09.  Streitigkeiten  der  Gemeinde  mit  ihrem  Pfarrer 
Joh.  Kasper  Baier. 

1709  — 1841.  Akten  fiber  die  Berufung  der  Pfarrer  und 
Vikare  auf  die  Pfarrei  Neunstetten. 

1 7 13 — 1740.  Differenzen  des  Pfarrers  Wfirttemberger  mit 
der  Gemeinde  und  dem  Lehrer;  Konsistorialakten  und  Urteil  der 
theologischen  Fakultat.      1   Aktenbd. 

1 713.  Schreiben  des  Lizentiaten  Johns,  Superintendenten 
zu  Oehringen,  fiber  das  sonh-  und  feiertagliche  Marktlaufen  und 
den  mutwilligen  Kirchenschlaf. 

17 13.  Projekt  fiber  die  neu  einzuffihrende  Konfirmation 
der  Kinder  in  Neunstetten. 

17 14  Dez.  17.  Gratulationsschreiben  der  gesamten  frankischen 
Ritterschaft  an  den  Kdnig  von  Schweden. 

17 17  Okt.  31.  Celebrierung  des  zweiten  Reformations- 
Jubilaums  und  Beschreibung  nach  Anordnung  des  Erhard  Wil- 
helm  von  Berlichingen. 

1724.  Die  von  der  Mutterkirche  zu  Dorzbach  wegen  der 
Filiale  Laibach  und  Messbach  gefuhrte  Klage  und  gesuchte  Remedur. 

Mitt.  d.  Bad.  Hist.  Kom.  Nr.  28.  6 


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mS2  Hagmaier. 

1724  —  26.  Auswanderung  neunstettener  und  anderer  Burger 
in  das  Temesvarer  Banat  und  die  Religionsbedruckungen  daselbst. 

1724  —  83.  Einzelne  auf  die  Kirche  zu  Neunstetten  beziig- 
liche  herrschaftliche  Dekrete. 

1727—92.  Verschiedene  auf  die  Kirche  zu  Neunstetten 
bezugliche  Korrespondenzen. 

1730  Juni  25.  Protokoll  und  Nachricht  iiber  das  am 
25.  Juni  1730  zu  Neunkirchen  celebrierte  zweite  evangelische 
Jubilaum  zum  Andenken  an  die  Uberreichung  der  Augsburgischen 
Konfession. 

1730  Juni  25.  Beschreibung  der  Feier  dieses  Jubilaums 
in  Rechenberg. 

1747—55.    1789 — 95.    Seelenzahl-Register  von  Neunstetten. 

1754 — 59.  Akten  iiber  den  Kirchenneubau  zu  Neunstetten 
und  gedruckte  Beschreibung  der  Einweihungsfeierlichkeiten. 

1754.     Designation  des  Kirchenornats  zu  Neunstetten. 

1772 — 75.  Auflage,  Druck  und  Kosten  des  neuen  berli- 
chingen'schen  Gesangsbuchs  u.  a. 

3.  Schulsachen. 

1707 — 65.  Verschiedene  Schreiben,  insbesondere  bei  An- 
nahme  von  Schulmeistern.      1   Aktenbd. 

1707 — 1805.  Neunstettener  Schulkatalogie ,  jeweils  von 
Walpurgis  bis  Martini  und  von  Martini  bis  Walpurgis.   1  Aktenbd. 

1 7 1 7  ff.  Schulbestellung ,  lnstruktionen ,  Ordnungen  und 
Besoldungsaufbesserungen. 

1707  —  2S.  Anzeigen  und  Beschwerden  des  Lehrers  in 
Schulangelegenheiten. 

1 7 1 9 — 28.     Schulvisitationen. 

1733—88.     Herrschaftliche  Dekrete. 

1748.     Verzeichnis  der  zu  konfirrnierenden  Jugend. 

1759 — 77.     Designationen   der   Kinder ,   welche  jeweils   auf 
Martini  in  die  Schule  gehdren. 
Abschrift  der  dorzbacher  Schulinstruktion. 

4.  Rebellionsakten  der  Untcrtanen  zu  Neunstetten. 

1650 — 59.  Akten  iiber  die  Rebellion  der  Untertanen  zu 
Neunstetten  gegen  ihre  Dorfobrigkeit  (die  Briider  Gottfried  und 
Melchior  Reinhard  von  Berlichingen)  und  die  Beschwerdefuhrung 
der  Untertanen  beim  Lehenhof  zu  Wertheim.      1   Aktenbd. 

1650 — 73.  Korrespondenzen  mit  dem  graflich  wertheimer 
Lehenhof,  dem  kurmainz.  Oberamt  Krautheim,  dem  Ritterort 
Odenwald  und  der  Dorfherrschaft  Neunstetten,  die  neunstettener 
Bauernrebellion  betr.      1   Aktenbd. 

1652 — 87.  Protokolle  in  Kommissionssachen  der  Herren 
von  Berlichingen  gegen  die  rebellischen  Untertanen  zu  Neun- 
stetten.     1    Aktenbd. 


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Graflich  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstetten.  m83 

1696—97.  Gravamina  der  neunstettener  Untertanen  gegen 
ihre  Dorfobrigkeit  (Erhard  Wilhelm  von  Berlichingen)  und  deren 
Untersuchung  durch  den  wertheimer  Lehenhof.      1   Aktenbd. 

1733.  Die  mit  der  Gemeinde  Neunstetten  entstandenen 
Dispute  und  deren  Weigerung  zur  Abgabe  des  Gras-  und  Wicken- 
zehntens  u.  a.      1   Fasz. 

1784  if.  Mehrere  Vergehen  ungehorsamer  Untertanen,  welche 
durch  die  stuttgarter  Juristische  Fakultat  abgeurteilt  wurden. 
1    Aktenbd. 

1785.  Ungehorsam  der  Untertanen  zu  Neunstetten  gegen 
die  Ortsherrschaft  und  deren  Vorgehen  gegen  den  Schultheissen 
betr.      1   Fasz. 

1785 — 86.  Renitenz  der  Untertanen  gegen  die  Ortsherr- 
schaft und  die  daraus  entstandenen  Differenzen  mit  dem  Ober- 
arat  Krautheim.      1   Fasz. 

1790.  Publikation  der  Urteile  in  der  Renitentenzsache  und 
die  darauf  erfolgten  weiteren  Verhandlungen.      1   Fasz. 

1848.  Die  im  Marz  ausgebrochenen  Unruhen  und  Anfech- 
tung  der  herrschaftlichen  Schaferei.      1   Fasz. 

5.  Vogtamt. 

161 7— 1859.  Vogt-  resp.  Rentamtsrechnungen ,  beinahe 
vollzahlig  und  in  duplo. 

1648 — 1858.     Urkunden  dazu. 

1652 — 1 8 13.     Vormundschaftsrechnungen.      2    Aktenstosse. 

1661 — 1800.  Vogtamtsprotokolle  in  Straf-,  Ehe-,  Kauf-, 
Verkauf-,  Tausch-  und  Sterbsachen.     5  grosse  Aktenstosse. 

1706 — 1802.     Inventariumssachen.     2   Aktenstosse. 

1707  —  26.     Neunstettener  Amts-Manuale. 

1709 — 23.     Urkunden  dazu. 

1709 — 1840.    Schreiben  an  die  Amtsverwalter.   1  Aktenstoss. 

1734 — 1836.  Amtiiche  Berichte  an  die  Herrschaft.  4  Akten- 
stosse. 

1740 — 79.     Rechnungsnotamina.      1   Fasz. 

1753 — 83.     Monita  uber  die  Vogtamtsrechnungen.    1   Fasz. 

1758.  1783  ff.  Diarien  zu  den  Administrations-  und  den 
Vogtamtsrechnungen. 

1759  —  84.     Amtiiche  Briefe  verschiedenen  Inhalts.     1   Fasz. 

1773  ff.     Konzepte  von  Vogtamtsrechnungen.      1    Fasz. 

1785.  Gemeinschaftliche  Vogtamts-Abstands-Rechnung  nebst 
Beilagen. 

1785  ff.     Konzeptenbuch. 


VI.  Jagdsachen. 

1589 — 16 1 7.  Die  vom  kurmainzischen  Oberamt  Krautheim  auf 
der  Markung  Neunstetten  beanspruchte  Jagdgerechtigkeit.  2  Fasz. 


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m84  Hagmaier. 

1 59°  —  9  *  •  Die  Jagdgerechtigkeit  auf  der  Markung  Neun- 
stetten, Zeugenverhor  betr.      i   Aktenbd. 

1 59 1.  Rezess  des  Kurfursten  von  Mainz  gegen  Pleickard 
von  Berlichingen,  die  Jagdgerechtigkeit  auf  der  Gemarkung 
Neunstetten  betr. 

1592 — 93.  Attestationen  in  Sachen  des  Erzbischofs  von 
Mainz  gegen  Hans  Pleickard  von  Berlichingen,  die  Jagdgerechtig- 
keit im  Amte  Krautheim  und  auf  der  Markung  Neunstetten. 
1   Aktenbd. 

1609.  Das  Jagen  auf  den  Gemarkungen  Neunstetten  und 
Schollhof  betr.      1   Fasz. 

1653  —  1 75 1.  Korrespondenzen  iiber  die  von  Krautheim 
zur  Jagd  verlangten  Schafruden.     1   Fasz. 

[665 — 67.  Das  vom  Schultheissen  zu  Ballenberg  dera 
berlichingen 'schen  Jager  auf  neunstettener  Territorium  unberech- 
tigterweise  abgenommene  Purschrohr  betr.      1   Fasz. 

1673 — 1750.  Korrespondenzen  mit  dem  Oberamt  Kraut- 
heim uber  allerlei  nachbarliche  Differenzen.      1   Fasz. 

1698 — 1783.  Schuss-  ujad  Fangregister  der  herrschaftlichen 
Jager. 

1 7 15.  Korrespondenz  mit  dem  Oberamt  Krautheim  wegen 
eines  dort  inhaftierten  fremden  Jagers. 

1750.  Ausschreiben  und  Anordnung  des  Oberamts  Kraut- 
heim, dass  die  Schafer  tuchtige  Hunde  zum  Hetzen  und  Fangen 
bei  den  kurftlrstlichen  Jagden  halten  sollen. 


VII.  Kaufsachen. 

1402.  Kauf brief.  Margarethe  von  Ernberg,  Wittwe,  ver- 
kauft  an  Gotz  von  Berlichingen  das  halbe  Dorf  Neunstetten  und 
den  halben  Zehnten  zu  Wittstadt  um  200  fl.  Cop.  vidim. 

14 1 8.  Kaufbrief.  Das  Kloster  Neunkirchen  verkauft  an 
Gotz  von  Berlichingen  ein  Gutlein  zu  Neunstetten  (Niisteten)  um 
40  fl.     Cop.  vidim. 

1445.  Gotz  von  Adelsheim  verkauft  an  Gotz  von  Berlichingen 
d.  j.  das  Schloss  Hettingenbeuern  mit  Zugehorungen  und  andere 
Guter.     Kopie. 

1485.  Kunz  von  Ehenheim  verkauft  an  Konrad  von  Ber- 
lichingen den  sechsten  Teil  vom  Dorfe  Neunstetten  um  100  fl. 
Cop.  vidim. 

1485.  Konrad  von  Berlichingen  verkauft  an  Kilian  von 
Berlichingen  die  Halfte  von  dem  sechsten  Teil  des  Dorfes  Neun- 
stetten um  50  fl. 

1492.  Kilian  von  Berlichingen  kauft  von  Gotz  von  Belichingen 
zu  Laibach  den  Hof  Wusten-Erlenbach. 

15 1 9.  Marx  von  Berlichingen  verkauft  an  Gotz  von  Ber- 
lichingen    seinen     halben    Teil     zu    Neunstetten,     seinen    Teil 


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Gr&flich  von  Berlichiogen'sches  Archiv  in  Neunstetten.  11185 

am  Zehnten  zu  Wittstadt  und  10  Gulden  hohenlohisches  Mann- 
lehengeld  urn  200  fl.     Cop.  vidim. 

x533-  Kaufbrief  fiber  den  Frohndienst  zu  Neunstetten. 
Original  und  Kopie. 

!533«  Copia  vidim.  des  von  Gotz  von  Berlichingen  seinen 
Untertanen  zu  Neunstetten  wegen  erlassener  Frohndienste  erteilten 
Freiheitsbriefes. 

1534.  Kaufbrief  fiber  etliche  Zinse  und  Gfilten  in  Neun- 
stetten, Altkrautheim,  Klepsau,  Horrenbach,  Hofdocht  und  Ober- 
gfinsbach,  welche  Martin  von  Adelsheim  zu  Adelsheim  an  Gdtz 
von  Berlichingen  um  530  fl.  verkauft.     Cop.  vidim. 

1550.  Wilhelm  Sfitzel  von  Mergentheim  verkauft  an  Sebastian 
Geyer  von  Giebelstadt  den  halben  Teil  an  Althausen  und  Neun- 
kirchen  um  3330  fl.     Kopie. 

1558.  Christof  Sfitzel  von  Mergentheim  verkauft  an  Gott- 
fried von  Berlichingen  zu  Hornberg  Althausen  und  Neunkirchen 
um  3520  fl.     Kopie. 

1568.  Christoph  von  Sainsheim  zu  Erlach  verkauft  den 
Vorraundern  der  Kinder  des  Hans  Jakob  von  Berlichingen  zu 
Hornberg  seine  liegenden  Eigen-  und  Lehengfiter  zu  Rottingen 
samt  dem  Amthof  zu  Tauberrettersheim  um  26000  fl. 

1588  Dez.  6.  Mockmuhl.  Hans  Reinhard  von  Berlichingen 
verkauft  an  seinen  Bruder  Hans  Pleickard  Guter  und  Gefalle  zu 
Neunstetten  um   1455  fl.  Cop  vidim. 

1588  Dez.  6.  Mockmuhl.  Philipp  Ernst  von  Berlichingen 
zu  Hornberg  verkauft  an  seinen  Bruder  Hans  Pleickard  von 
Berlichingen  zu  Illesheim  Zinse,  Zehnten,  Guter,  Gulten,  Gefalle, 
Jagden,  Fischwasser  etc.  zu  Althausen,  Dainbach,  Neunkirchen, 
Sachsenheim,  Diefental  und  Neunstetten  um  1 1 450  fl.  Cop. 
vidim. 

1590  Febr.  22,  Neunstetten.  Melchior  Jeger  von  Gertringen 
und  Hans  Reinhard  von  Berlichingen  verkaufen  als  Vormfinder 
der  beiden  Tochter  des  f  Hans  Gottfried  von  Berlichingen  an 
Hans  Pleickard  von  Berlichingen  zu  Illesheim  und  Neunstetten 
die  ihren  Pflegkindern  anererbten  vaterlichen  eigenliegenden 
Guter  und  Gefalle  zu  Neunstetten,  Assamstadt,  Hofdocht,  Horren- 
bach, Klepsheim,  Altkrautheim,  Obergfinsbach,  Neunkirchen  und 
Althausen.     Cop.  vidim. 

1590  Febr.  22.  Spezifikation  der  von  Hans  Pleickard  von 
Berlichingen  erkauften  eigentumlichen  Guter  und  Gefalle  zu 
Neunstetten,  Altkrautheim,  Obergfinsbach,  Assamstadt,  Hofdocht, 
Horrenbach,  Klepsheim,  Windischbuch,  Neunkirchen  und  Alt- 
hausen.    Kopie. 

1590  Marz  24.  Neunstetten.  Hans  Pleickard  von  Berlichingen, 
furstlich  wurttembergischer  Rat,  kauft  von  Witwe  Amalia  von 
Berlichingen  geb.  von  Grumbach  ein  Haus  und  eine  Scheuer 
um  250  fl.     Original  und  Kopie. 


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m86  Hagmaier. 

1592  Jan.  23.  Krautheim.  Hans  Pleickard  von  Berlichingen 
kauft  3  Ruthen  und  i1  2  Morgen  Wiesen  in  der  Horrenbach  von 
Balthasar  Bayer  zu  Klepsau  um  95  fl.     Cop.  vidiin. 

1594  Febr.  20.  Die  rosenbergischen  Eigentumserben  ver- 
kaufen  an  Hans  Pleickard  von  Berlichingen  den  Hungerwald  una 
4400  fl.     Kopie. 

1 610.  Melchior  Reinhard  von  Berlichingen  d.  a.  verkauft 
an  seinen  Bruder  Hans  Konrad  von  Berlichingen  d.  a.  den  halben 
Teil  von  Rossach  und  einen  Teil  des  Dorfes  Unterkessach  una 
20617  fl.     Kopie. 

1622.  Die  Gemeinde  Neunstetten  verkauft  an  Junker  Karl 
Sigmund  von  Berlichingen  6  Morgen  Acker  im  Jungholz  una 
600  fl.     Kopie. 

1624.  Hans  Seber,  Muller  in  Neunstetten,  verkauft  an 
denselben  2  Morgen  Acker  im  Seelein  um  34  fl.  Original 
und  Kopie. 

1642 — 79.  Verkauf  des  Zehnten  zu  Unterwittstadt,  des 
Deputat-Wildprels  im  Harthauser  Wald  und  Verpfandung  von 
Hettingenbeuern,  Illesheim  und  Hagenbach. 

1 65 1  Juli  23.  Crailsheim.  Kaufbrief  gegen  Martin  Acker- 
raann,  Gastgeber,  uber  das  Eigengut  zu  Groningen  um  700  fl. 
Kopie. 

1652 — 1 71 7.  Allerlei  Kaufbriefe,  Scheine  und  Quittungen 
iiber  mehrenteils  von  den  Untertanen  zu  Neunstetten  erkaufte 
und  ihnen  bezahlte  Acker,  Wiesen  und  Wustungen.      1   Bd. 

1658—68.  Akten  uber  die  von  Melchior  Reinhard  von 
Berlichingen  an  Adam  Philipp  von  Muggental  zu  Laibach  ver- 
pfandete  und  nachher  verkaufte  Frucht-  und  Habergult  zu 
Assamstadt. 

1686—1758.  Berlichingen'sche  Kaufbucher  uber  alle  Kaufe 
und  Verkaufe  von  Gutern  auf  Gemarkung  Neunstetten.  4  Bande. 

1 700.  Erhard  Wilhelm  von  Berlichingen  verkauft  an  Sebastian 
Lebert  von  Eubigheim  das  Schafhaus  mit  dazu  gehorigem  Gras- 
garten,  Ackern  und  Wiesen  zu  Neunstetten  um  600  fl. 

1 7 1 8  Okt.  1 .  Erhard  Wilhelm  von  Berlichingen  kauft  von 
Oberstwachtmeister  Holzel  von  Sternstein  auf  Angelthurn  die 
HolzeTschen  standi  gen  Giilten,  Zinse,  Dienstgelder  und  anderen 
Gefalle  zu  Dainbach  um  720  fl.     Original  und  Kopie. 

1725  August  29.  Tauschbrief.  Erhard  Wilhelm  von  Ber- 
lichingen tritt  an  das  Kloster  Schontal  die  von  ihm  im  Jahr 
1718  erworbenen  Holzel'schen  standigen  Gefalle  zu  Dainbach 
gegen  die  vom  Kloster  bisher  innegehabten  sog.  standigen 
mergentaler  Probstei-  und  gommersdorfer  Amtshofgefalle  zu 
Neunstetten  ab.     Original  und  Kopie. 

1783—90.  Kaufbriefe  uber  Liegenschaften  zu  Neunstetten. 
Kopie. 

1795.    Den  Verkauf  des  Hungheimer  Waldes  betr.     1   Fasz. 


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Graflich  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstetten.  m87 


VIII.  Kriegssachen. 

1 6 19.     Musterrolle  des  Rittmeisters  Berlinger. 
1619.     Bestallung  des  Grafen  Philipp  zu  Solms  durch  Kaiser 
Ferdinand  II.  zum  Obersten  uber  500  Arquebusier. 

1 62 1.  Bestallung  des  Wolf  Adam  von  Steinau  zum  Obersten 
iiber  ein  Regiment  zu  Fuss.     Kopie. 

1622.  Abschied  des  Konigs  Friedrich  von  Bohmen  und 
Pfalzgrafen  bei  Rhein  an  Furst  und  Graf  von  Mannsfeld,  Herzog 
Christian   von  Braunschweig   und    ihre    Offiziere    und   Soldateska. 

1 63 1.  Verzeichnis  dessen,  was  die  Einquartierung  den  ber- 
lichingenschen  Untertanen  zu  Baum-Erlenbach  in  27  Tagen 
gekostet  hat. 

1657.  Herzog  Eberhard  von  Wurttemberg  fordert  seinen 
Lehensmann  Hans  Philipp  von  Berlichingen  zu  Rossach  auf, 
sich  kriegsbereit  zu  halten. 

1676  Okt.  30.  Furstlich  ellwangischer  Befehl,  die  Ver- 
pflegung  der  lothringischen  Garden  betr. 

1688.  Quittungen  iiber  geleistete  franzdsische  Kontributionen, 
arcosche  Quartierkosten  und  andere  Kriegsprastationen. 

1690 — 1708.  Dem  Ort  Neunstetten  erteilte  Billete  und 
Verpflegungsordonanzen  nebst  Abschrift  des  Versicherungsdekrets 
von   1690.      1   Fasz. 

1713—87.  Akten  iiber  Durchmarsche,  Quartierleistungen, 
Verpflegungen,  Rekrutenstellung,  Schatzungs-  und  Schanzsachen. 
4  dicke  Aktenbande. 

1734.  Designation  der  dem  kaiserl.  Dragonerregiment  Graf 
Khevenhuller  aus  verschiedenen  ritterschaftlichen  Orten  verab- 
reichten  Mund-  und  Pferdeportionen.      1    Fasz. 

1734 — 35.     Berechnung  der  geleisteten  Kriegskosten. 

1739.  Marschrouten  fur  3244  Rekruten,  welche  in  zwei 
Kolonnen  iiber  Frankfurt  an  die  Donau  gesandt  wurden.    1   Fasz. 

1739  Febr.  12.  Abschrift  der  Kapitulation  zwischen  dem 
kaiserlichen  Gesandten  Baron  von  Tornaco  und  der  frankischen 
Ritterschaft. 

1739  Marz   11.     Ein  Werbakkord. 

1740 — 44.  Ausfiihrliche  und  interessante  Kriegskorrespon- 
denz  und  Privatbriefe  des  osterreichischen  Generalfeldmarschalls 
Johann  Friedrich  von  Berlichingen  mit  verschiedenen  osterr. 
Generalen  wahrend  des  Krieges  mit  Frankreich  im  badischen 
Oberland. 

1 74 1.  Franzosisches  Marschwesen  und  die  ritterschaftlichen 
Konkurrenzen  betr.      1    Fasz. 

1743.  Die  vom  Oberamt  Boxberg  requirierte  Vorspann- 
Konkurrenz  zur  kaiserlichen  Leibgarde-,  Hatschier-  und  Trabanten- 
bagage.      1   Fasz. 


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m88  Hagmaier. 

1745.  Salvegardebrief,  welchen  der  Grossherzog  von  Lothrin- 
gen  und  Toscana  der  frankischen  Reichsritterschaft  erteiite. 

1756  —  59.  Danischer  Abschied  fur  Johann  Herdnagel  von 
Windischbuch  und  dessen  Anwerbung  fur  den  Kaiser  durch 
die  Herrschaft  von  Berlichingen  im  Jahr  1759. 

1766  Okt.  4.  Obertragung  des  erledigten  portugiesischen 
Kurassier-Regiments  an  den  Feldmarschalleutnant  Max  Karl  von 
Berlichingen  fur  treugeleistete  Dienste. 

1793  —  95.  Die  Irrungen  zwischen  Neunstetten  und  Ober- 
und  Unterschupf  wegen  des  am  29.  Aug.  1793  den  kaiserlichen 
Truppen  geleisteten  Vorspanns  betr.   1   Fasz. 

1793.     Neunstettener  Q uartierakten.      1   Fasz. 

1793.  Die  Marschkonkurrenzstreitigkeit  mit  Schfipf  betr.  1  Fasz. 

1794.  Die  wegen  des  Kriegs  mit  Frankreich  ausgeschrie- 
benen  Extrasteuern  und  angenommenen  freiwilligen  Beitrage 
betr.    1   Fasz. 

1800.     Konskriptionsliste  von  Neunstetten. 

1800.     Tabelle  fiber  die  franzosische  Fouragelieferung. 

IX.  Lehensachen. 

1440-  1543.  Wfirzburgische  Lehenbriefe  fur  die  Herren 
von  Berlichingen.      23  Kopien. 

1450.  Graf  Jorg  von  Wertheim  belehnt  Hans  von  Berlichingen 
mit  dem  Dorfe  Neunstetten,  dera  halben  grossen  und  kleinen 
Zehnten  zu  Unterwittstadt  und  dem  Lehen  der  Pfarrkirche  zu 
Neunstetten.     Kopie. 

1469.  Balthasar  von  der  Kehre,  Thumherr  und  Probst  zu 
St.  Johanns  zum  Neumiinster  zu  Wiirzburg,  belehnt  Pankratz 
Fischlein  mit  der  Galgenmfihle  bei  Wiirzburg.     Kopie. 

1491.  Graf  Johannes  von  Wertheim  belehnt  Beringer  von 
Berlichingen  anstelle  seines  Vetters  Kiliah  mit  dem  dritten  Teil 
am  Zehnten  zu  Assamstadt.     Kopie. 

1533  ff.  Kopie  des  Frohndbriefs  des  Gotz  von  Berlichingen 
ffir  Neunstetten  und  Bericht  an  den  Lehenhof  zu  Wertheim 
wegen  einiger  Lehenstucke  daselbst  etc.      1   Aktenmappe. 

1 533.  Die  verordnete  Vormundschaft  des  Grafen  Michel 
von  Wertheim  belehnt  Gotz  von  Berlichingen  zu  Hornberg  mit 
dem  Dorf  Neunstetten,  dem  halben  grossen  und  kleinen  Zehnten 
zu  Unterwittstadt,  dem  Lehen  der  Pfarrkirche  zu  Neunstetten 
und  dem  dritten  Teil  am  Zehnten  zu  Assamstadt.     Kopie. 

1559.  Kaiser  Ferdinand  I.  bestatigt  den  Blutbann  zu  Kochen- 
dorf  und  belehnt  den  Wolf  Konrad  Greek  von  Kochendorf  mit 
der  Burg  und  dem  Vorhof  daselbst.     Kopie. 

1573  ff.  Wertheimische  Lehensakten  und  -Briefe  fiber  den 
halben  Zehnten  zu  Unterwittstadt. 

1588 — 1688.  Wertheimische  Lehensakten  fiber  das  Gut 
Neunstetten. 


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Graflich  von  Berlichiogen'sches  Archiv  in  Neuostetten.  11189 

1588 — 1673.     Wfirzburgische  Lehenssachen  betr. 

1589.  Graf  Ludwig  zu  Lowenstein-Wertheim  belehnt  Hans 
Pleickard  von  Berlichingen  mit  dem  Dorl  Neunstetten  und  dem 
dritten  Teil  am  Zehnten  zu  Assamstadt.     Kopie. 

1590.  Konsensbrief  iiber  4000  fl.  Heiratsgut,  welche  Bischof 
Julius  von  Wurzburg  dem  Hans  Pleickard  von  Berlichingen  fur 
dessen  Hausfrau  Eva,  geb.  von  Adelsheim,  auf  das  Lehen  zu 
Illesheim  bewilligt.     2  Kopien. 

1592.  Johann  von  Bitsch  gen.  Gentersberger  belehnt  den 
Muller  Theobald  und  Gen.  zu  Rudelsberg  mit  dem  halben  Teil 
des  rudelsberger  Banns  samt  etlichen  Wiesen  im  opperdinger 
Bezirk,  welche  zum  mauchenheimer  Lehen  gehoren.     Kopie. 

1595 — 1681.  Vollmachten  und  Gewaltsbriefe  zur  Empfang- 
nahme  der  berlichingenschen  Lehen  bei  Wurzburg,  Eichstatt, 
Wertheim  und  Castell.      1   Fasz. 

1608—34.  *712 — 37«  Zwei  Faszikel  limpurgische  Lehen- 
akten,  den  Hof  zu  Wusten-Erlenbach  und  den  grossen  und 
kleinen  Zehnten  daselbst  betr. 

1609  Mai  29.  Jagsthausen.  Berlichingen'sche  Stamm-  und 
Lehenspakten.     Kopie. 

1 6 10.  Graf  Ludwig  zu  Lowenstein-Wertheim  belehnt  Karl 
Sigmund  und  Konrad  d.  j.  von  Berlichingen  mit  dem  Dorf 
Neunstetten,  dem  Pfarrkirchenlehen  daselbst  und  dem  dritten  Teil 
am  Zehnten  zu  Assamstadt.     Kopie. 

16 1 7.  Die  Grafen  Christoph  Ludwig,  Ludwig,  Wolfgang 
Ernst  und  Johann  Dietrich  zu  Lowenstein-Wertheim  erneuern 
diese  Belehnung  an  Karl  Sigmund  von  Berlichingen.     Kopie. 

161 8  Okt.  15.  Konrad  Friedrich  von  Thungen,  Domprobst 
und  Dechant  des  Domstifts  Wurzburg,  belehnt  Hans  Christoph 
von  Berlichingen,  Amtmann  zu  Heidingsfeld,  mit  der  Galgenmuhle 
bei  Wurzburg.     Kopie. 

1 62 1.  Kapitulation  des  Heinrich  Christoph  von  Leidenstein, 
neu  angenommenen  Rittmeisters  fiber  die  wurzburgischen  Lehen- 
giiter.     Kopie. 

1 62 1 — 23.  Korrespondenz  des  Johann  Bernhard  von  Ber- 
lichingen, kurbayerischen  Rittmeisters  und  Pflegers  zu  Wasserburg, 
mit  der  Grafschaft  Castell,  das  Mannlehen  zu  Randersacker  und 
den  halben  Zehnten  zu  Unterbalbach  betreffend,  nebst  Kopie 
eines  Lehenbriefs  von   1578. 

163 1  April  26.  Lehenrevers  des  Melchior  Reinhard  von 
Berlichingen  und  seiner  Briider  fiber  einen  Hof  und  den  grossen 
und  kleinen  Zehnten  zu  Sachsenheim.     Pergamente. 

1 63 1.  Die  Grafen  zu  Lowenstein-Wertheim  belehnen  Philipp 
Karl  und  Melchior  Reinhard  von  Berlichingen  mit  dem  Dorf 
Neunstetten,  dem  Pfarrkirchenlehen  daselbst  und  dem  dritten 
Teil  am  Zehnten  zu  Assamstadt.     Kopie. 

1650  —  86.  Korrespondenz  mit  dem  hohenlohischen  Lehen- 
hof  und  Abschriften  der  Lehenbriefe  von   1488  und   1492. 


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mgo  Hagmaicr. 

1650.  Johann  Philipp,  Erzbischof  von  Mainz  uud  Bischof  zu 
Wurzburg,  belehnt  Georg  Ernst,  Gottfried  Melchior,  Reinhard  und 
Heinrich  Albrecht  von  Berlichingen,  Bruder  und  Vettern,  mit  dem 
Schloss  Hettingenbeuern ,  dem  Weinzehnten  zu  Burgbernheim, 
etlichen  Gutern,  einem  Bauragarten  und  dem  Fischwasser  zu  Seins- 
heim,  den  Zehnthof  Dessert  zwischen  Windsheim  und  lllesheim,  dem 
Weinzehnten  und  etlichen  Gutern  zu  Sulzfeld,  dem  halben  Zehnten 
auf  dem  Dessert,  dem  Weinzehnten  und  etlichen  Gutern  zu  Selig- 
feld  am  Main,  einem  Teil  am  Zehnten  zu  Boxbrunn  und  Ellerbach, 
einem  Teil  am  Schloss  zu  lllesheim,  einem  Teil  am  Egelsee,  dem 
zweiten  Teil  des  Zehnten  zu  Pommersfelden,  dem  halben  Teil  des 
Weinzehnten  zu  Weigenheim,  einem  Hof  zu  Ergersheim  etc.  Kopie. 

1652 — 59.  Etliche  Reskripte  des  Lehenhofs  zu  Wertheim 
wegen  des  von  Melchior  Reinhard  von  Berlichingen  der  Melchior 
Rohleders  Wittwe  fur  Fall  und  Bestandlohn  zu  viel  abgenommenen 
Viehs  etc,      1   Fasz. 

1659  Aug.  26.  Weikersheim.  Johann  Friedrich,  Graf  von 
Hohenlohe  und  Gleichen,  belehnt  Georg  Ernst  von  Berlichingen 
und  Genossen  mit  zwei  Hofen  zu  Sachsenheim  und  Tiefental  und 
10  fl.  Manngeld.     Kopie. 

1669  Juli  2.  Weikersheim.  Derselbe  erneuert  die  Belehnung 
an  Georg  Ernst  von  Berlichingen.     Kopie. 

1673.  Johann  Hartmann,  Bischof  zu  Wurzburg,  stellt  Philipp 
Gottfried  Reinhard  von  Berlichingen  einen  Lehenbrief  aus  uber 
die  Mitbelehnung  des  berlichingenschen  Schlosses  Rossach  und 
des  dritten  Teils  am  Bache  Kessach. 

1695— 1719.  Wertheimer  Lehensakten  uber  das  Gut  Neun- 
stetten.      1   Band. 

1 706.     Wertheimer  Lehensakten.      1    Fasz. 

1710.  Korrespondenz  mit  dem  Haus-Kommentur  Baron 
de  Brietske  zu  Mergentheim  uber  die  Renovation  der  dem  Orden 
gehorigen  Zinsgefalle  zu  Neunstetten  nebst  einer  Abschrift  des 
Erblehenbestandsbriefs  von  1577  uber  1 10  Morgen  Feld.     1   Fasz. 

1714.  Limpurgische  Lehensakten,  Tatbestand  und  recht- 
liche  Bedenken  uber  das  limpurgische  Lehenwerk. 

1 7 15.  Schreiben  des  Grafen  von  Hohenlohe-Langenburg 
als  Lehenherr  an  den  Vasallen  Erhard  Wilhelm  von  Berlichingen, 
das  abzuhaltende  Gericht  wegen  der  Gemmingen-Michelfeldischen 
Lehensaffaire  betr. 

1726—  79.  Neunstettener  Lehensrequisitionsschreiben  an  den 
wertheimischen  Lehenhof. 

1750.     Limpurgische,  resp.  ansbachische  Lehenakten. 

1755,     Verhandlungen  uber  wertheimische  Lehensachen. 

1755  Okt.  17.  Weisung  des  gemeinschaftlich  lSwenstein- 
wertheimischen  Lehenhofs  an  das  adelige  Geschlecht  von  Ber- 
lichingen zu  Neunstetten. 

1758.  Aufnahme-Tabelle  und  Konzeptrisse  der  berlichingen- 
schen Lehen-  und  Eigengiiter  zu  Neunstetten.      1   Aktenbd. 


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GrSflich  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstetten.  mgi 

1759 — 98.  Brandenburg-ansbachische  Lehenakten  fiber  den 
Hof  Wfisten-Erlenbach. 

1766.  Lehenrequisitionen  bei  den  Lehensherren  zu  Wfirz- 
burg,  Ansbach  und  Wertheim  nach  Ableben  des  Karl  Leopold 
von  Berlichingen. 

178 1.     Wertheimische  Lehensmutungen. 

1 78 1.  Akten  uber  den  ansbachischen  Hof  Wusten-Erlen- 
bach und  den  grossen  und  kleinen  Zehnten  daselbst  mit  einer 
beglaubigten  Abschrift  des  ansbach-liropurgischen  Lehenbriefs 
vom  31.  August   1750. 

1782.  Wertheimer  Lehenakten  fiber  die  pratendierte  Lehen- 
folge  des  Ritterguts  Neunstetten. 

1786.  Bemerkungen  fiber  die  Lehengfiter  zu  Neunstetten. 
1   Fasz. 


X.  Ritterschaftliches. 

1617  —  23.  Kaiserliche  Reskripte  zum  Besten  der  gesamten 
Reichsritterschaft,  in  specie  die  in  Regensburg  stattgefundene 
kaiserliche  Audienz  betr.      1   Fasz. 

1649 — 1722.  Verschiedene  Auszfige  aus  Rezessen,  Rech- 
nungen,  Verzichten  u.  dgl. 

1652  Mai  17.  Die  von  Kaiser  Ferdinand  III.  und  der 
freien  Reichsritterschaft  in  Schwaben  aufgerichtete  Ordnung. 
1   Fasz. 

1656 — 1797.  Akten  fiber  ritterschaftliche  Angelegenheiteh 
mit  einer  Designation  der  dem  Ritterort  Odenwald  inkorporierten 
adeligen  Familien.      1   Aktenbd. 

1659 — 68.  1 67 1  —  75.  Korrespondenz  des  Sekretars  Ph. 
Heinrich  Wolffling  mit  dem  Ritterhauptmann  von  Gemmingen 
auf  Hornberg.      1   Aktenbd. 

1665.  Akten  fiber  die  Schatzungsangelegenheit  von  Neun- 
stetten und  Krautheim  nebst  ritterschaftlichem  Rezess  mit  Hans 
Heinrich  und  Christian  Rfidt,  kraft  dessen  der  Ritterort  Oden- 
wald an  Melchior  Reinhard  von  Berlichingen  300  fl.  zu  zahlen 
fibernommen  hat.      1   Fasz. 

1670.  Korrespondenz  mit  dem  Oberamt  Krautheim  und 
den  Ritterschaflsorten  bezfiglich  der  von  Bfirgern  zu  Krautheim 
widerrechtlich  zurfickgehaltenen  Schatzung  von  ihren  auf  der 
Gemarkung  Neunstetten  gelegenen  Gfitern.      1   Fasz. 

167 1 — 72.  Verschiedene  Kopien  des  zwischen  Kurmainz 
und  Ritterort  Odenwald  aufgerichteten  Centrezesses  nebst  Aus- 
zug  aus  dem  Saalbuch  Neunstetten  von   1554.      1   Fasz. 

1680—87.  Quittungen  fiber  die  von  dem  Dorfe  Neunstetten 
gelieferten  Schatzungen. 

1 687  —  1777.  Ritterschaftliche  ZirkulaTSchreiben  verschiedenen 
Inhalts  an  die  Ritterschaftsorte  fiber  die  Abhaltung  der  Ritter- 
tage,  die  Juden,   die  Gauner    und   das  herrenlose  Gesindel,    die 


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mg2  Hagmaier. 

Turkensteuer  und  den  Turkenkrieg,  das  Munzwesen,  die  Unter- 
haltung  der  Heer-,  Land  und  Poststrassen,  die  Reichslehen,  das 
Schatzungswesen,  die  Abstellung  der  Handwerksmissbrauche,  die 
kaiserlichen  und  franzosischen  Werbungen  im  Ritterkanton, 
Kontributionen  etc.  etc.      i   dicker  Aktenbd. 

1688  Sept.  18.  Copia  mandati  poenalis  cassatorii  et  inhibi- 
torii  cum  clausula  una  cum  citation e  etc.  in  Sachen  der  franki- 
schen  Ritterschaft  gegen  Wurzburg  und  Gen.      1   Fasz. 

1688 — 1766.  RitterschaftlicheSchatzungsausschreiben.  1  Fasz. 

1 69 1  —  92.  Zwei  Instruments  relationis  super  insinuatis 
mandatis  caesareis  de  mandate*  poenali  cum  clausula  de  adimp- 
tendo  recessum,  mandato  de  restituendo  et  amplius  non  offen- 
dendo-mandato  de  relaxando  arresto  et  amplius  non  turbando 
in  Sachen  der  reichsunmittelbaren  Ritterschaft  in  Franken,  nebst 
Beilagen. 

1 69 1  — 1707.  Bittschrift  des  Anwalts  und  der  Ausschusse 
der  Reichsritterschaft  in  Franken  an  den  Kaiser  in  ihrer  Streit- 
sache  gegen  die  kurfurstliche  Regierung  zu  Mainz  pro  decernenda 
renovatione  resp.  extensione  iam  decreti  mandati  Caesarei  de 
adimplendo  recessu  et  contra  ilium  non  gravando  nee  non  sol- 
vendo  residuo  collectorum.      1   Fasz. 

1697.  Urteil  in  Sachen  der  frankischen  Ritterschaft  gegen 
Lowenstein-Wertheim. 

1 705.  Korrespondenz  mit  dem  Ritterort  Odenwald  in  Sachen 
der  Untertanen  zu  Neunstetten,  Frohndienste  und  Atzung  betr. 
nebst  beglaubigter  Abschrift  des  von  Gotz  von  Berlichingen  im 
Jahr   1533  erteillen  Freibriefes.      1   Fasz. 

1707 — 51.     Akten  iiber  das  Juchenamtsrechnungswesen. 

1708 — 37.    Munzsachen  der  Reichsritterschaft  betr.    1    Fasz. 

1 7 13.  Deputation  der  Reichsritterschaft  bei  Kurmainz, 
Beschwerde  iiber  den  Beizug  der  adeligen  Centuntertanen  zum 
Schanzen  nach  Mainz  betr.      1   Aktenbd. 

1 7 14 — 24.  Zollbeschwerden  und  Streitigkeiten  der  Herren 
von  Berlichingen  beira  Ritterausschuss  des  Kan  tons  Odenwald. 
1   Fasz. 

1715.  Die  zwischen  dem  schwabischen  Ritterschaftsdirek- 
torium  des  Kocherviertels  und  dem  gewesenen  Ritterschaftsrat 
von  Sturmfeder  zu  Oppenweiler  schwebenden  Differenzen  betr. 
1   Fasz. 

17 17  — 18.  Korrespondenz  zwischen  der  Ritterschaft  in 
Schwaben  und  der  Familie  von  Berlichingen  zu  Neunstetten, 
die  Beilegung  der  zwischen  Herrn  Zobel  und  dessen  Untertanen 
zu  Freudental  vorgefallenen  Differenzen  betr.     1   Fasz. 

1725 — 51.  Die  Revision  des  Rechnungswesens  des  Ritter- 
schaftskantons  Odenwald  durch  Amtsvogt  Vock  zu  Neunstetten  betr. 

1740.  Antwortschreiben  an  den  Ritterschaftsrat  von  Weiler 
zu  Mayenfels,  den  auf  den  15.  Mai  nach  Kitzingen  anberaumten 
frankischen  Kongress  wegen  Marschsachen  betr. 


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GrSflich  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstetten.  0093 

1774 — 18 15.  Verzeichnisse  des  hohen  und  niederen  Adels 
in  samtlichen  Ritterorten. 

1778.  Promemoria,  die  hollandischen  Geld-  und  Eisen- 
Verschleiss-Geschafte  des  Baron  Rudt  betr.      1   Fasz. 

1783.  Den  Bau  evangelischer  Kirchen  in  Wien  und  Prag  u.  a. 
betr.      1   Fasz. 

1787 — 1 8 10.  Interessante  Privatbriefe  fiber  die  reichsritter- 
schaftlichen  Interessen. 

1789.  Nachgesuchte  agnatische  Konsenserteilung  nebst  ver- 
schiedenen  Obligationsprojekten  u.  a.   1   Fasz. 

—  —  Ritterprivilegien.     Gedrucktes  Buch. 

—  —  Verschiedene  Drucksachen,  insbesondere  kaiserliche 
Patente,  Steckbriefe,  Denkschriften  u.  a. 


XI.  Schaferei-Sachen. 

J533»  Abschrift  des  Freiheitsbriefes  des  Gotz  von  Ber- 
lichingen  fur  Neunstetten  und  des  Reverses  der  Gemeinde,  die 
Schafereigerechtigkeit  betr. 

1586 — 1620.  Prozessache  beim  Kammergericht  Speiet 
wegen  der  gommersdorfer  Pfandungen  betr. 

1599.  Prozessakten  fiber  die  von  Krautheim  gepfandeten 
Schafe  zu  Neunstetten,  Aschhausen  und  Merchingen. 

1697 — 1753.  Die  krautheimer  Triebsgerechtigkeit  auf  der 
Gemarkung  Neunstetten  betr.      1   Fasz. 

1699 — 1722.  Drei  Notariatsinstrumente  fiber  die  von  Kraut- 
heim unternommenen  Waidefibergriflfe  in  der  Gemarkung  Neun- 
stetten. 

17 12 — 23.  Akten  fiber  das  unbefugte  Obertreiben  der 
Gemarkung  Neunstetten  durch  den  Schafer  von  Krautheim  etc. 
1   Band. 

1 7 14 — 27.    Die  herrschaftliche  Schaferei  zu  Neunstetten  betr. 

1 7 1 6 — 26.     Schaferei-Rechnung. 

17 1 7 — 18.  Korrespondenz  der  Herrschaft  Neunstetten  rait 
dem  Oberamt  Krautheim  bezfiglich  des  erlenbacher  Krebsbaches 
und  des  Schaftriebs  in  den  Docht    und   bei  der  roten  Eggerten. 

17 1 7.  Korrespondenz  mit  der  Deutschordens  Regierung 
zu  Mergentheim  bezfiglich  des  Schaftriebs  in  den  Schenklerwald. 

1720.  Den  vom  ffirstlichen  Geleitsmann  zu  Hildburghausen 
abgenommenen  Schafzoll  und  dessen  Restitution  betr. 

1722 — 25.  Akten  fiber  die  Aufhebung  des  von  Seiten  Neun- 
stettens  in  auswartigen  Waldungen  gehabten  Kuppel-Eckerich- 
Triebs. 

1725.  Korrespondenz  zwischen  Neunstetten  und  Krautheim 
fiber  das  unbefugte  Obertreiben  im  Steinbfihl,  Weikkmannsgrund 
und  in  den  Waldackern  sowie  das  Schadenfabren  der  kraut- 
heimer Schafknechte.      1   Band. 


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m94  Hagmaier. 

1742.  Korrespondenz  des  Vogtamts  Neunstetten  mit  Ober- 
amtskeller  Weingartner  zu  Krautheim  wegen  desgleichen.    1   Fasz. 

1749.     Die  gommersdorfer  Schaftriebszwistigkeit  betr. 

1754.  Korrespondenz  uber  die  den  krautheimer  Schaf- 
knechten  wegen  widerrechtlichen  Obertriebs  im  Steinbuhl  ab- 
gepfandeten    10  Jahrlingshammel.      1   Fasz. 

1756.  Beschreibung  der  Schaferei  Neunstetten  und  Bezeich- 
nung  der  Geraarkungen,  welche  dieselbe  ubertreiben  darf  und 
welche  auswartigen  Schafereien  die  Gemarkung  Neunstetten 
befahren  durfen. 

1778—83.     Schaferei-Rechnungen  nebst  Urkunden. 

1788.  Manual  uber  die  Einnahmen  und  Ausgaben  der 
Schaferei. 

1 79 1.  Irrungen  mit  dem  Oberamt  Krautheim  wegen  des 
Obertriebs  des  horrenbacher  Schafers  auf  der  Gemarkung  Neun- 
stetten.     1   Fasz. 


Xll.  Ortschaften. 
I.  Assamstadt. 

1582.  Den  fur  die  Pfarrei  pratendierten  Novalzehnten  zu 
Assamstadt  betr.      1   Fasz. 

1579  — 1749.  Die  von  d^ra  Deutschorden  formierte  Pra- 
tension  wegen  des  Zehntbezugs  von  den  auf  Gemarkung  Assam- 
stadt gelegenen  lustbronner  Gutern.      1   Fasz. 

1620.  Prozessachen  zwischen  dem  Deutschmeister  zu  Mer- 
gentheim  und  den  Interessenten  des  Zehntens  zu  Assamstadt, 
den  Bezug  des  grossen  Zehntens  vom  Weiler  Lustbronn  und 
dessen  auf  der  Gemarkung  Assamstadt  liegenden  Gutern. 


2.  Ballenberg. 

1781 — 82.     Den  Kirchenbau  zu  Ballenberg  und  den  Beitrag 
dazu  betr.      1   Fasz. 


3.  Berlichingen. 

1678  —  1756.  Verschiedene  den  Ort  Berlichingen  betreffende 
Angelegenheiten.      1    Fasz. 

4.  Boxberg. 

1652  — 1754.  1654—1783.  1768—71.  Korrespondenzen 
mit  dem  kurpfalzischen  Oberamt  Boxberg  in  verschiedenen  An- 
gelegenheiten.     1    Aktenbd.  u.  2  Fasz. 

1752 — 53.  Den  von  den  drei  Zinsgiitern  zu  Windischbuch 
pratendierenden,  von  dortiger  Gemeinde  und  dem  Oberamt  Box- 
berg strittig  gemachten  Sterbfall  und  Handlohn  betr.     1    Fasz. 


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Graflich  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstetten.  ^95 

1759.  Korrespondenz  mit  dem  Oberamt  Boxberg,  den  Reno- 
vator Hammer  betr.      1   Fasz. 

5.  Gommcrsdorf. 

1678.  Ausserung  des  unparteiischen  Schiedsgerichts  uber 
den  Steinsatz  im  -Weinberg  zwischen  Gommersdorf  und  Ballenberg. 

17 10.  Korrespondenz  mit  dem  Pralaten  zu  Schontal  und 
dem  Oberamt  Krautheim,  Schatzung  von  etlichen  Morgen  Acker 
auf  der  Gemarkung  Gommersdorf  betr.      1   Fasz. 

17 13.  Die  von  der  Gemeinde  Gommersdorf  beanspruchte 
Schatzung  von  Untertanen  zu  Neunstetten  fur  ihre  auf  die  Ge- 
markung Gommersdorf  hinausstossenden  Acker  betr. 

1 7 17.  Quittungen  uber  die  nach  Gommersdorf  und  Horren- 
bach  entrichteten  Waidkase  und  Waidgelder.      1   Fasz. 

17 17.  Schreibcn  des  Vogts  zu  Neunstetten  an  den  Kon- 
sulenten  Litter  im  Kloster  Schontal,  den  Schaftrieb  nach  Gom- 
mersdorf betr. 

1725.  Den  Eintausch  der  Probstei-  und  gommersdorfer 
Amtshofgefalle  von  dem  Gotteshaus  Schontal  betr.      1   Fasz. 

1725 — 65.  Einnahme-Register  uber  die  sog.  gommersdorfer 
Gefalle.      1   dicker  Aktenbd. 

1742  —  44.  Korrespondenz  mit  dem  schontaler  Pater  Amt- 
mann  zu  Gommersdorf  uber  die  unbefugte  Wegnahme  etlicher 
Fruchtgarben  von  dem  kuhnischen  Acker  durch  einige  Unter- 
tanen zu  Neunstetten.      1   Fasz. 

1759  —  62.  Korrespondenz  mit  dem  Oberschultheissen 
Munch  zu  Gommersdorf  wegen  eines  Waidfrevels,  den  die  Schaf- 
knechte  von  Neunstetten  beim  Obertrieb  der  Stupfelwaide  auf 
Gemarkung  Gommersdorf  begangen  haben.      1   Fasz. 

6.  Hettingenbeuern. 

1599.  Erneuerung  des  Zins-  und  Gultbuchleins  der  Pfarrei 
Hettingenbeuern. 

1758.  Lehenempfangnis  des  Ph.  Wilhelm  von  Berlichingen 
auf  Hettingenbeuern. 

1 790 — 9 1 .  1 800.  Messung  und  Verpachtung  der  berlichingen- 
schen  Wiesen  betr. 

1 796  ff.  Das  in  Administration  von  Hettingenbeuern  auf- 
zunehmende  killingische  Kapital. 

7.  Horrenbach. 

1 70 1.  Wasserausteilung  und  Wasserungsordnung  fur  die 
horrenbacher  Wiesen.      1   Fasz. 

1749.  Korrespondenz  des  Vogts  Vock  zu  Neunstetten  uber 
den  von  Klepsau  und  Horrenbach  begehrten  Beitrag  zu  ihren 
franzosischen  Kontributions-    und  Fourage-Lieferungen.      1   Fasz. 


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mgb  Hagmaier. 

1 756.    Ausmessung  der  herrschaftlich  von  berlichingen'schen 
Landungsacker  in  der  Horrenbach. 


8.  Illesheim. 

1564.  1605  —  1617.  Akten  uber  die  Differenzen  mit  der 
Stadt  Windsheim  wegen  der  Ganshut  der  Gemeinden  Illesheim, 
Schwebheim  und  Wiebelsheira ,  der  Nutzung  eines  Rangen  an 
einem  berlichingenschen  Weiher  zu  Illesheim,  des  Bruckenbaues 
iiber  die  Aisch  etc.      1   Fasz. 

1583.  1633  —  35.  I039 — 40«  Rechnungen  uber  die  Gefalle 
zu  Illesheim. 

1653.  Leumundszeugnis  des  Biirgermeisters  und  der  ganzen 
Gemeinde  zu  Illesheim  fur  den  berlichingenschen  Vogt  Joh. 
Reinhard  Binnicker  daselbst. 

1795 — 1804.  Korrespondenz  der  Amtmanner  zu  Korb  mit 
den  Herren  von  Berlichingen  zu  Illesheim.      1    Aktenbd. 


9.  Krautheim. 

1654 — 1774.  Korrespondenz  mit  den  Schultheissen  zu 
Krautheim.      1   Aktenbd. 

1668.  Citationsschreiben,  den  Feldschied  zwischen  den 
Gemarkungen  Neunstetten  und  Krautheim  betr. 

!673— 1738.  Korrespondenz  mit  den  Amtskellern  zu 
Krautheim. 

1688 — 1723.  Korrespondenz  mit  dem  kurmainzischen  Ober- 
arat  Krautheim.      1   Aktenbd. 

1 69 1  —  1 7 15.    Krautheimer  Landungseinnahmen.    1  Aktenbd. 

1 7 1 3.  Schatzungsdifferenz  mit  der  Burgerschaft  zu  Krautheim. 

1 7 14.  Rechtliche  Deduktion  und  Gutachten  uber  verschie- 
dene  zwischen  dem  Oberamt  Krautheim  und  der  berlichingen- 
schen Herrschaft  zu  Neunstetten  obwaltende  nachbarliche  Dif- 
ferenzen. 

17 1 7.  Tatbestandsbericht  (species  facti)  uber  das  Schaf- 
triebsrecht  der  Krautheimer  im  Schenklerwald. 

1720  Febr.  5.  Wien.  Kaiserliches  Mandat  in  der  Schatzungs- 
angelegenheit  Krautheim-Neunstetten.     Cop.  vidim. 

1 72 1 — 65.  Register  iiber  die  krautheimer  Zins-  und  Lan- 
dungsfruchte  und  die  horrenbacher  Landungseinnahmen.  2  dicke 
Aktenbde. 

1722  —  23.  Korrespondenzen  zwischen  dem  Oberamtmann 
von  Murrach  zu  Krautheim  und  der  Herrschaft  zu  Neunstetten 
bezuglich  der  Kuppelwaide  und  des  Eintriebs  von  Schweinen 
der  6  benachbarten  Orte  in  den  ballenberger  Eichwald  zu 
Eckerichs-Zeiten.      1   Aktenbd. 


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Graflich  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstetten.  niQ7 

1722—23.  Korrespondenz  mit  dem  Oberamtmann  von 
Murrach  fiber  die  unbefugte  Benutzung  der  Waide  im  Galgen- 
grund  auf  Gemarkung  Neunstetten  durch  die  krautheimer  Hirten. 
1   Fasz. 

1742.  Den  Gfiterverkauf  des  Amtsschreibers  Kleiner  zu 
Krautheim  betr.     2  Fasz. 

1752 — 80.  Korrespondenz  mit  dem  kurmainzischen  Hof- 
kamraerrat   und  Amtskeller  Weingartner   zu    Krautheim.      1   Fasz. 


10.  Oberndorf. 

1755.     Renovation  und  Umschreibung  der  berlichingen'schen 
Zinsgefalle  zu  Oberndorf. 


11.  Rechenberg. 

1587.  Schuldverschreibung  des  Hans  Schenk  zum  Bautzen- 
hof  fiber  150  fl.  Hauptgut  gegen  Heinrich  Steinhauser  von  Neiden- 
fels  zu  Rechenberg. 

1587.  Schuldverschreibung  der  Georg  Seitzinger  zu  Wei- 
kersheim  iiber  150  fl.  Hauptgut  gegen  Heinrich  Steinhauser  von 
Neidenfels  zu  Rechenberg. 

1623.  Liquidation  des  gewesenen  Vogts  Hans  Jakob  Fischer 
zu  Rechenberg  uber  die   i623er  Rechnung. 

1635  Ju^  9«  Hauptquartier  Hernsheim.  Kaiserliche  Salva- 
gardia  fur  Melchior  Reinhard  von  Berlichingen,  wonach  dessen 
samtliche  Gfiter,  Schlosser,  Mfihlen  etc.  zu  Rechenberg,  Milz 
und  Haina  von  alien  Kriegseinquartierungen  etc.  ausgenommen 
und  unter  kaiserlichen  Schutz  und  Schirm  gestellt  werden. 

1689—90.  Revision  der  Amtsrechnung  iiber  das  freiadelige 
Rittergut  Rechenberg.      1   Fasz. 

1689.  Verzeichnis  der  Kapitalschulden  der  Herrschaft  und 
Untertanen  der  Vogtei  Rechenberg  an  die  Almosen-  und  Stipen- 
diatenpflege. 

1704 — 15.  Miihlenordnungen  des  Erhard  Wilhelm  von  Ber- 
lichingen, Herrn  auf  Neunstetten,  Rechenberg,  Milz  etc.  4  Exem- 
plare. 

—  —  Verzeichnis,  welchergestalt  die  Untertanen  zu  Rechen- 
berg zu  frohnen  schuldig  sind  und  wie  eines  jeden  Arbeit 
angestellt  und  geordnet  ist. 

—  —  Verzeichnis  der  Weiher  zu  Rechenberg. 

—  —  Verzeichnis,  was  die  Untertanen  zu  Rechenberg  dem 
steinhauser'schen  Eigentum  schuldig  sind. 

—  —  Kostentiberschlag  fiber  einen  zu  Rechenberg  zu 
errichtenden  Eisenhammer. 

Mitt.  d.  Bad.  Hist.  Kom.  Nr.  28.  7 


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H198  Hagmaicr. 

12.  Rossach. 

1743.  Protokoll  (iber  den  renovierten  Zehntdistrikt  zu 
Rossach.      1   Fasz. 

1753 — 56.     Berichte  fiber  Rossach.      1   Fasz. 

1765  —  66.  Verleihung  des  rossacher  Zehntens  an  die 
Untertanen  Jeremias  Hosch  and  Konsorten  zu  Neunstetten  und 
die  wegen  Bezahlung  des  Bestandgeldes  entstandenen  Streitig- 
keiten  betr.     1   Fasz. 

1766.  Die  Verleihung  des  rossacher  Zehntens  an  einige 
Burger  zu  Krautheim  etc.  betr.      1   Fasz. 

1769 — 86.  Akten  fiber  die  Verleihung  des  grossen  Zehntens 
zu  Rossach  und  des  kleinen  Zehntens  zu  Neunstetten  und  die 
daruber  entstandenen  Zwistigkeiten.      1   Fasz. 

1786 — 87.  Urkunden  und  Rapiat  zur  rossacher  Amts- 
rechnung.      1   Aktenbd.  und   1   Fasz. 

1 786  ff.  Akten,  den  kassierten  Aratmann  Pfeiffer  zu  Rossach 
betr.      1   Aktenbd. 

1787.     Rapiat  zur  rossacher  Amtsrechnung.      1   Fasz. 

13.  Windischbuch. 

1537  — 1754.  Den  von  den  drei  Zinsgfitern  zu  Windisch- 
buch pratendierenden,  von  der  Gemeinde  daselbst  und  dem  kur- 
pfalzischen  Oberamt  Boxberg  strittig  gemachten  Sterbfall  und 
Handlohn  betr.     1  Fasz. 

1537  — 171 1.  Landung  und  Handlohn  zu  Windischbuch 
betr.     l   Fasz. 

x537»  Schieds-  und  Vertragsbrief  zwischen  Windischbuch 
und  Neunstetten  fiber  Zehnten,  Holz,  Acker,  Wiesen,  Waiden  etc., 
aufgerichtet  von  Gotz  von  Berlichingen, 

1703 — 56.  Windischbucher  Landungseinnahmen  und  deren 
Verrechnung.      1   Fasz. 

1743.  Das  am  10.  und  11.  Sept.  in  Neunstetten  und 
Windischbuch  gehabte  Husarenquartier  betr.      1   Fasz. 

1749.     Windischbucher  Zinseinnahmen.      1   Fasz. 

1763 — 63.  Korrespondenz  mit  dem  Oberamt  Boxberg  fiber 
die  Schatzungsschuldigkeit  der  Untertanen  zu  Neunstetten  von 
ihren  auf  der  Gemarkung  Windischbuch  liegenden  Gfitern.    1  Fasz. 

1762 — 63.  Die  auf  dem  Distrikt  Schenklersgrund  zu 
beziehende  Flurgfilt  oder  Landung  und  die  Streitigkeiten  hier- 
wegen  mit  dem  Oberamt  Boxberg  betr.      1   Fasz. 


XIIJ.  Verschiedenes. 

1500 — 1648.  Verschiedene  Akten  und  Briefschaften;  da- 
runter  ein  Mfinzenverzeichnis  fiber  13 10  fl.,  welche  am  12.  Sept. 
1634  nacn  der  Festung  Konigshofen  geffihrt  und  dort  dem  Keller 
Georg  Orgess  in  Verwahrung  gegeben  wurden.     1   Aktenbd. 


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Graflich  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstetten.  XHQ9 

1608.  Schuldverschreibnng  uber  300  fl.,  welche  der  Hof- 
bauer  Leonhard  Bauer  zu  Rottingen  den  Briidern  Karl  Sigmund 
und  Konrad  von  Berlichingen  geliehen  hat 

1622.  Herzog  Christian  zu  Braunschweig-Luneburg  ersucht 
den  Furstbischof  von  Wurzburg  und  Bamberg,  sein  Heer  un- 
bedingt  durch  sein  Land  marschieren  und  verproviantieren  zu 
lassen.     Kopie. 

1623.  Fourierzettel  zur  Vornahme  der  Landeshuldigung  fur 
das  Stift  Wurzburg  und  das  Herzogtum  Franken.     Kopie. 

1630  ff.  Heiratsbriefe  und  Kontrakte,  worunter  derjenige 
des  Vogts  zu  Illesheim  Johann  Reinhard  Binnecker  mit  Anna 
Maria  Brandin  von  Neuenstatt. 

1633  Marz  14.  Mainstockheim.  Zeugnis  des  Pfarrers  Simon 
Stiborius  zu  Mainstockheim,  dass  Konrad  Krafft  Fehr  daselbst 
der  lutherischen  Religion  zugetan  sei. 

1651.    Furstlich  wurttembergischer  Zollbrief. 

1658  Dez.  18.  Strassburg.  Edictum  magistrale  des  Herrn 
Dietrich  Zorn,  Meisters  und  Rats  der  Stadt,  gegen  die  daselbst 
bcfindlichen  Pasquillen. 

1684.  Neuenstatt.  Berichte  an  die  Herzogin,  die  Fursten 
und  Grafen  fiber  den  Zustand  der  Herrschaftsgebaude  in  Stadt 
und  Land.      1   Fasz. 

1 7 1 1  ff.  Viehattestate ,  von  Juden  und  Christen  zu  Neun- 
stetten zusammengebracht.      1   Fasz. 

17 1 7.  Drei  Zitationsurkunden  vor  das  Gericht  zu  Neun- 
stetten. 

1727 — 27.   1734 — 37.     Neunstettener  Quartalrechnungen. 

1 7 19 — 25.  Zusammenstellungen  der  herrschaftlichen  Ernte- 
kosten. 

1 7 19 — 26.  Rechnungen  uber  die  Kosten  der  Heu-  und 
Ohmdernten. 

1722.  Schreiben  an  den  Magistrat  zu  Hall  wegen  des  weg- 
genommenen  Fruchtzehntens  und  dessen  Restitution. 

1736.  Eine  Verschickung  nach  Stuttgart  und  Ludwigs- 
burg  betr. 

1753 — 83.     Korrespondenzen  mit  benachbarten  Beamten. 

1754 — 81.     Extrakte  und  Konsignationen  nach  Todesfallen. 

1755 — 69.     Einnahme-Geld- Listen. 

1755 — 69.  Auszuge  aus  dem  Guter-  und  Schatzungsbuch 
zu  Neunstetten. 

1755.  Akten  in  Sachen  des  Oberamts  Krautheim  gegen 
die  Vogteiherrschaft  zu  Berlingen. 

1764.  Post-Reiseliste  Seiner  Majestat  des  Kaisers  von 
Scharding  nach  Frankfurt,  bei  dessen  am  21.  Marz  und  10.  April 
erfolgten  Durchreise  durch  Mergental  von  Neunstetten  jeweils 
8  Pferde  geliefert  wurden. 

1772  Juli  10.  Romhild.  Dekret  des  herzoglich  sachsischen 
Amts,  das  Rittergut  Milz  betr. 

7* 


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miOO  Hagmaier. 

1 7  76  ff.    Nahrungszettel. 

1783 — 84.  Differenzen  und  Vergleichsverhandlungen  mit 
Kurmainz. 

—  . —  Urkunden  ohne  Belang,  darunter  ein  Reisepass  und 
ein  wertheimisches  Attest  fiber  die  Entlassung  des  Joh.  Keller 
von  Hirschlanden  aus  der  Leibeigenschaft.      1   Fas*. 

— . —  Beschreibung  der  Raubergesellschaft  des  Schinders 
Jachim.     Steckbrief. 


XIV.  Bficher. 

1.549.  Saalbuchlein,  von  den  beiden  sog.  gotzischen  Saal- 
biichlein  das  a  1  teste  und  vollstandigste,  mit  Cop.  vidim. 

1564 — 1 68 1.  Abschrift  von  berlichingenschen  Teilungs-  ond 
anderen  Rezessen. 

1579  ff.  Gfiltbuchlein  fiber  die  jahrliche  Verleihung  und 
den  Ertrag  der  dem  Hans  Pleickard  von  Berlichingen  zuge- 
horigen  Zehnten  im  Amt  Rottingen  (defekt). 

1584.  Beglaubigte  Abschrift  des  Originalregisters  und  Zins- 
buchs  fiber  die  jahrlichen  Gefalle  und  Nutzungen  zu  Neun- 
stetten,  welche  Hans  Gottfried  von  Berlichingen  zu  Neunstetten 
und  Hochhausen  seiner  Gemahlin  Amalie  geb.  von  Grumbach 
zugeeignet  hat. 

1588 — 1688.  Wertheimer  Lehenakten  fiber  das  Gut  Neun- 
stetten, 

1589.     Neunstettener  Lagerbuch. 

1590 — 1 69 1.  Zeugenverhore  fiber  die  auf  der  Gemarkung 
Neunstetten  geubte  Jagdgerechtigkeit. 

1592.  Attestationes  in  Sachen  des  Erzbischofs  Wolfgang 
zu  Mainz  gegen  Hans  Pleickard  von  Berlichingen  zu  lllesheim 
und  Neunstetten,  die  Jagdgerechtigkeit  im  Amt  Krautheim  und 
auf  der  Gemarkung  Neunstetten  betr. 

1592.  Beschwerdepunkte  der  Frau  Amalie  von  Berlichingen 
geb.  von  Grumbach  gegen  den  Vogt  Martin  Reitenberger  zu 
Neunstetten. 

1594.  Zeugenverhdr  in  Sachen  der  Vormfinder  der  Kinder 
des  t  Hans  Pleickard  von  Berlichingen  gegen  den  Erzbischof 
von  Mainz    wegen  Pfandung   von  2  Hammeln    zu   Gommersdorf. 

1 60 1  — 18.  Einige  Konzepte  und  Formulare  von  adeligen 
Heiratsbriefen. 

1608 — 34.  1 7 12 — 37.  Limpurgische  Lehenakten  fiber  den 
Hof  zu  Wfisten-Erlenbach  und  den  grossen  und  kleinen  Zehnten 
daselbst. 

1609.  Rotulus  examinis  in  Sachen  Mainz  contra  Berlichingen 
in  puncto  causalium,  tertii  mandati  etc. 


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Gr&flieh  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstetten.  miOI 

1609  ff.     Akten  fiber  die  diemantsteinische  Schuld. 

1609.  Teilungsregister  fur  Ulrich  und  Christoph  von  Ber- 
lichingen aus  der  vaterlichen  Verlassenschaft. 

1620.  Inventar  fiber  das  von  Konrad  von  Berlichingen 
hinterlassene  Vermdgen.     Kopie. 

1623  ff.  Aufzeichnung  der  neunstettener,  krautheimer  und 
horrenbacher  Landung  und  der  windischbucher  Zins-  und  Fast- 
nachtshuhner.     £in  sehr  defektes  Buchlein. 

1629.  Akten  und  Revers  des  Schultheissen,  Burgermeisters, 
Gerichts  und  ganzer  Gemeinde  zu  Neunstetten  iiber  einen  Wald, 
die  Struth  genannt,  weicher  von  der  Grafschaft  Wertheim  zu 
Lehen  geht. 

1631.  Anschlag  iiber  die  berlichingenschen  lehenbaren  und 
eigentfimlichen  Guter  zu  Neunstetten.     Doppelt. 

1652.  Die  durch  einen  Feldmesser  abgemessenen  zum  ade- 
ligen  Gut  Neunstetten  gehdrigen  Acker,  Wiesen,  Garten,  Holzer 
und  Weiher. 

1652 — 1 7 18.  Akten  in  Sachen  der  von  berlichingenschen 
Geschwister  der  neunstettener  Linie  als  Klager  bezfiglich  des 
seitens  des  Feldmarschalls  Graf  von  Steinau  p rate n die renden 
Naher-  und  Successionsrechts  auf  das  Gut  Eyerbach. 

1652 — 1 7 17.  Allerlei  Kaufbriefe  und  Quittungen  uber 
meistenteils  von  neunstettener  Untertanen  erkaufte  Acker,  Wiesen, 
Wustungen  etc. 

1652  flf.  Buchlein  uber  die  Landungsacker  und  -Fruchte 
zu  Neunstetten,  Windischbuch,  Krautheim  und  Horrenbach  und 
uber  die  Zins-  und  Gulthfihner  zu  Assamstadt,  Altkrautheim, 
Horrenbach,  Hofdocht  und  Windischbuch. 

1663.     Renoviertes   Saal-   und   Lagerbuch   von  Neunstetten. 

1664  ff.  Zins-  und  Giiltbuch  der  Gemeinden  Assamstadt, 
Horrenbach,  Hofdocht,  Klepsheim,  Krautheim  und  Obergiinsbach 
und  der  oberndorfer  Zinsausteilung.     Defekt,  Titelblalt  fehlt. 

1664 — 17 11.  Akten  iiber  die  Schuldforderung  an  Johann 
Ernst  von  Berlichingen  auf  lllesheim. 

1 686 — 1790.  Vier  Kauf-  und  Tauschbucher  iiber  die  auf 
der  Gemarkung  Neunstetten  gelegenen  Guter. 

1686  ff.  Kaufbuch  uber  alle  mit  Juden  getroffenen  Kauf- 
und  Tauschhandlungen. 

1686 — 90.     Protokoll  iiber  Strafsachen. 

1687  ff.  Register  fiber  die  Gfilt-,  Landungs-  und  Zinsein- 
nahmen. 

1690—14.  Buchlein  fiber  die  Gfilteinnahmen  aus  der  Ge- 
meinde Neunstetten. 

1692 — 1761.  Die  oberndorfer  Zinseinnahmen  auf  Mar- 
tini betr. 

1695  ff.  Register  fiber  die  jahrlich  auf  Martini  fallige  Ge- 
treidegfilt. 


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mi02  Hagmaier. 

1695 — 17!9«  Wertheimer  Lehenakten  iiber  das  Gut  Neun- 
stetten. 

1 696 —  1 784.     Neunstettener  Wirte-Umgelds-Rechnungen. 

1699 — 1756.  Drei  Notariatsurkunden  mit  Beilagen  und 
dazu  gehoriger  Korrespondenz  fiber  die  von  Krautheim  bean- 
sprue hte  Triftgerechtigkeit  im  Eckigbreit-Wald,  die  neunstettener 
Schaftriebsgerechtigkeit  und  die  von  Krautheim  unternommenen 
Eingriffe,  sowie  das  unbefugte  Obertreiben  der  krautheimer 
Schaferei  durch  die  grosse  erlenbacher  Furt  in  den  Steinbfihl 
auf  neunstettener  Gemarkung. 

1699 — 1763.  Einnahmezettel  und  Abrechnung  fiber  stan- 
dige  Hellerzinse. 

1 700 —  1 800.     Nahrungszettel. 

1702  fF.  Zinsregister  des  berlichingenschen  Gutes  Neun- 
stetten. 

1706 — 14.  Kompetenzbuch  der  berlichingenschen  Amts- 
vogtei  Neunstetten. 

1706 — 14.  1754.  Repertorien  uber  die  in  herrschaftlicher 
Verwahrung  zu  Neunstetten  sich  befindlichen  Akten  und  Doku- 
mente. 

1706 — 22.  Aktenmassig  dokumentierte  und  griindlich  dedu- 
zierte  species  facti  bezuglich  der  im  Schenklerwald  auf  unstreitig 
neunstettener  Gebiet  seitens  krautheimer  Burger  widerrechtlich 
vorgenommenen  Schaf-  und  Rindviehpfandungen.     2  Bande. 

1706 — 18.  1776 — 1809.  Neunstettener  Amtsprotokolle. 
10  Bande. 

1706 — 28.  Protokoll  uber  die  Heiratsabreden,  Teilungs- 
und  Erbvergleiche,  Guterbestande  und  -Obergaben  zu  Neun- 
stetten. 

1706  —  32.  Protokoll  uber  Kaufe,  Verkaufe  etc.  solcher 
Guter,  welche  Burger  von  Krautheim,  Assamstadt  und  Windisch- 
buch  auf  neunstettener  Gemarkung  besitzen,  etc. 

1706 — 58.  Die  Korn-,  Dinkel-  und  Habergult-Einnahmen 
zu  Neunstetten  auf  Martini. 

1707 — 26.  Frucht-  und  Dreschregister  fiber  den  herrschaft- 
lichen  grossen  und  kleinen  Zehnten  und  die  herrschaftlichen 
Hofbestandsfrfichte. 

1707 — 26.     Neunstettener  Amts-Manuale. 

1707.  Akten  fiber  den  Verkauf  des  halben  Gutes  Berlingen 
und  die  Wiedereinlosung  des  Gutes  Neckarbinau  durch  Johann 
Christian  von  Berlichingen  zu  Jagsthausen. 

1708 — 65.  Summarische  Landungseinnahmen  zu  Neun- 
stetten. 

i7iofF.  Protokoll  fiber  die  von  Untertanen  zu  Neunstetten 
versetzten  Guter. 

1 7 10 — 12.  Zwei  Manuale  fiber  Einkunfte  und  Ausgaben 
an  Geld,  Fruchten  und  anderen  Naturalien  zu  Neunstetten. 


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Grftflich  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstetten.  mi03 

171 2 — 23.  Akten  uber  das  unbefagte  Obertreiben  der 
krautheimer  Schafer  durch  die  grosse  erlenbacher  Furt  in  den 
Steinbuhl,  das  vom  Oberamt  Krautbeim  extendierte  Triebrecht 
zwischen  dem  Eckigbreit-  und  Jungholz  in  den  oberadorfer 
Teich,  den  Krebsbach  zu  Neunstetten  etc. 

1 7 15 — 16.    Vier  Gewann-  und  Flurbucher  von  Neunstetten. 

1 7 1 6—20.  Renovation  und  Beschreibung  der  von  der 
Burgerschaft  zu  Krautheim  auf  Gemarkung  Neunstetten  besitzen- 
den  schatzbaren  Zins-,  Gult-  und  Landungsacker  und  Wal- 
dungen.     5  Bande. 

171 8.  Neunstettener  Original-GCiter  und  Schatzungsbuch. 
2  scbwere  Folianten. 

1 7 18.     Renoviertes  Zins-  und  Gultbuch  von  Neunstetten. 

17  19— 65.  Einnahmezettel  uber  erhobene  einfacbe  Schatzungen. 

1719—26.  Partikulare  uber  alle  Einnahrae-  und  Ausgabe- 
fruchte.     8  Bande. 

172 1.  Renovation  uber  die  berlichingen-neunstetten'schen 
standigen  Zinsgefalle  zu  Windischbuch. 

1 72 1 — 26.  Die  Differenzen  zwischen  Krautheim  und  Neun- 
stetten wegen  der  Kuppelwaide  betr.     2  Bande. 

1724.  Rechtliche  Deduktion  und  Erdrterung  der  Frage 
uber  das  ius  affigendi  litteras  patentes  etc. 

1725 — 51.  Akten  in  Sachen  der  Gemeinde  Neunstetten 
gegen  ihre  Herrschaft  bezuglich  des  Eckerichnachtriebs  im  herr- 
schaftlichen  Eckigbreit-Wald. 

1725.  Korrespondenz  mit  dem  Kellereiverwalter  Escherich 
zu  Krautheim  wegen  des  unbefugten  Obertreibens  der  kraut- 
heimer Schafknechte  im  Steinbuhl,  im  Weickmannsgrund  und  in 
den  Waldackern. 

1726 — 40.  Vormundschaftsrechnungen  fur  die  Kinder  des 
f  Erhard  Wilhelm  von  Berlichingen  mit  den  zugehdrigen  Urkunden. 

i727 — 31-  »733— 37-  1739—41.  1748—59.  Register  uber 
die  Abgabe  von  Besoldungsfruchten  durch  die  Patenter  zu  Neun- 
stetten. 

1728 — 29.   1735—38.     Manuale. 

1728 — 32.  1749.  1758 — 59.  1763 — 65.  Neunstettener 
Re  chnungsmanuaie. 

1732 — 35.  1761—65.  1767—83.  Neunstettener  Holz- 
register  und  -Rechnungen. 

1735  ff.     Kaufprotokolle.     4  Bande. 

1736.  Renoviertes  Schulgultbuchlein  von  Neunstetten. 

1737.  1751 — 57.  1776.  Nachweisung  der  Dienstgeld-Ein- 
nahraen. 

1 74 1.  Renovation  der  grundherrlich  von  bettendorfischen 
Guter  in  Altwiesloch  und  Baiertal. 

1 74 1 — 49.     Herrschaftliche  Okonomie-Register. 


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mi04  Hagmaier. 

1742.     Korrespondenzen     mit    der    odenwaldischen    Ritter- 
hauptmannschaft  wegen  der  franzdsischen  Fouragelieferung. 
1749 — 85.     Verordnungen  der  Herrschaft  Neunstetten. 
1749 — 88.     Helmstadter  Anfragebuch. 

1 75 1.  Akten  und  Nachrichten  uber  den  Blutbann  zu 
Kochendorf. 

1752.  Heberegister  uber  die  berlichingen'schen  standigen 
Zinsgefalle  vom  sogen.  Weismanns*,  Nussmichels-  und  Neunstetter- 
Gut  zu  Windischbuch  nach  der  neuen  Renovation. 

1752.     Original-Renovation  hieruber. 

1752 — 56.  Akten  uber  die  Goler  von  Ravensburgische 
Schuldsache. 

!753  ft  Akten  uber  das  auf  dem  Frucht-  und  Weinzehnten 
zu  Aflbltrach  haftende  Ruckfaliskapital  von  3000  fl. 

1754.  Auszug  aus  der  neuesten  Weltgeschichte  und  schonen 
Wissenschaften. 

1755 — 69.  Diarien  zur  landeggischen  oder  bengenweiler 
Hofrechnung. 

1755  ff«     Kopey-Buch  uber  rechenbergische  Akten. 

1755—56.  Berichte  und  Erlauterungen  des  Vogtes  Vock 
zu  Neunstetten  in  Lehensangelegenheiten. 

1755  ff.     Herrschaftliche  Okonomieauslagen. 
.    1756.     Renovation  und  Beschreibung   der  von  Giitern    und 
Hausern    zu    Neunstetten    und  Windischbuch    falligen   Gultganse, 
Fastnachtshiihner  und  Sommerhahne.     Doppelt. 

1 759  ^     Korn-,  Dinkel-  und  Habereinnahmeregister. 

1 76 1.  1766.  Diarium  zur  berlichingen'schen  Administration s- 
rechnung. 

1 76 1.  Kaufbuch  iiber  alle  mit  den  Forensibus  abgeschlos- 
senen  Kaufe  etc. 

1762.  Renovation  der  neunstettener  standigen  Zinsgefalle 
von  den  jagsthauser  Zinsgutern  zu  Oberndorf. 

1765.  Konzept  des  Lager-  und  Gewannbuchs  von  Neun- 
stetten.    4  dicke  Bande. 

1766.  Neunstettener  Landungsbuch. 

1766.     Renoviertes  Zins-  und  Gultbuch  von  Neunstetten. 

1766.  Surnmarisches  Hebregister  uber  die  zu  Neunstetten, 
Krautheim  und  Windischbuch  fa  1  lend  en  Landungsfruchte. 

1788.  Kommissarische  Untersuchung  uber  die  Renitenz 
und  Vergehen  vieler  Untertanen  zu  Neunstetten  gegen  ihre  Orts- 
herrschaft. 

1794.  Renoviertes  Zinsbuch  nebst  Erhebungsregister  von 
Windischbuch. 

1797.     Rossachej  Holzrechnung. 

— . —  Altes  Kopey-Buch  fiber  allerlei  in  dem  Dorfe  Neun- 
stetten  vorgenommene    Kontrakte,    Kaufe,   Tausch    und    Wechs- 


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Grfiflich  von    Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstetten.         IXIIO5 

lung  der  Guter,  Geburts-,  Lehen-  und  Bestandsbriefe  etc., 
angelegt  von  Melchior  Reinhard  von  Berlichingen  und  fortgefuhrt 
bis  1668. 

— . —     Gult-  und  Zinsregister. 

— . —     Beschadigtes  Getreidegultregister. 

— . —     Herrschaftliches  Einnahme-  und  Ausgabebuch.  Defekt. 

— . —     Verschiedene  ritterschaftliche  Druckschriften. 

— . —  Verschiedene  Schreibhefte  der  jungen  Herren  von 
Berlichingen. 

— . —     Eine  Reihe  von  Karten  und  Planen. 


C.  Akten  und  Urkunden,  die  Gemeinde  Helmstadt  betr. 

I.   Familie. 

1633.  1676.  1 7 16.  Die  Disposition  des  Peter  von  Helm- 
statt  in  Ansehung  der  Reichslehenguter  zu  Helmstatt,  die 
Cedierung  des  Anteils  des  Wolf  Adam  von  Helmstatt  an  den 
Allodialgutern  zu  Heinsheim  an  seinen  Schwager  Johann  Philipp 
von  Berlichingen  und  die  aus  Anlass  des  Testaments  der 
Gemahlin  des  Konrad  von  Helmstatt,  Agnes  Maria,  zwischen 
Auerbach  und  Berlichingen  entstandenen  Differenzen  betr. 

1672 — 97.  Streitsache  zwischen  den  Herren  von  Helmstatt 
zu  Bischofsheim  und  den  Herren  von  Berlichingen  um  das 
Lehen. 

1695 — 1746.  Akten  fiber  die  Nachfolge  der  von  Hackstatt- 
Bischofsheimer  Linie  im  Reichslehen  Helmstadt. 

1702  — 11.  Akten  uber  die  von  Johann  Albrecht  von  Ber- 
licLingen-Jagsthausen  an  die  Herren  von  Berlichingen-Rossach 
bei  dem  Reichshofrat  eingeklagte  Kapitalschuld  und  die  Beschwer* 
den  gegen  Kurpfalz  wegen  der  in  Helmstadt  unternommenen 
Eingriffe. 

1752.  Manuale  uber  die  Einnahmen  und  Ausgaben  der 
Vormundschaft  der  beiden  Gebriider  von  Berlichingen. 

1752 — 55.  Registranda  wahrend  der  Rudt  von  Collen- 
bergischen  Vormundschaft. 

1755 — 60.     Korrespondena  in  der  Graf  Wiser'schen  Sache. 


II.  Lehensachen. 

1669 — 71.  Lehensrequisitionen  auf  Ableben  des  Adam 
Christoph  und  Eberhard  Pleickard  von  Berlichingen. 

1685.  Schreiben  des  Joh.  Philipp  von  Berlichingen  zu 
Rossach   an    seine  Sonne  Reinhard    und  Philipp  Adam  in  Wien, 


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mioO  Hagmaier. 

das  helmstatter  Lehen  und  den  auerbachischen  Erbschafts- 
prozess  betr. 

1733 — 38.     Prozessakten,    das    Reichslehen  Helmstatt   betr. 

1734 — 55.  Korrespondeoz  mit  dem  Agenten  Souffrein  in 
Wien  beziiglich  des  Reichslehens  Helmstatt. 


HI.  Herrschaft   und  Gemeinde. 

16 1 8 — 20.  Akten  mit  zwei  Abschriften  des  Vertrags  der 
Herren  von  Helmstatt  mit  der  Gemeinde  Helmstatt  fiber  Frohn- 
den,  Wald  und  Schaferei. 

1735.     Huldigungen  der  Untertanen  zu  Helmstatt. 

1753.  Die  von  der  Gemeinde  prate ndierende  Eckerichs- 
trifft  in  alle  Waldungen  betr. 

1753 — 73.  Die  wegen  der  Eichelmastung  und  deren  Ver- 
lehnung  mit  der  Gemeinde  Helmstatt  entstandenen  Differenzen  betr. 

1762.  Helmstatter  Burgerannahme. 

1763.  Die  Absteinung  und  Renovierung  der  Zehntdistrikte. 
1766.     Vergleich    zwischen    der   Gemeinde    Helmstatt    und 

der  Ortsherrschaft  bezfiglich  der  Forlenwaldungen. 

1 766.  Helmstatter  Forlenwaldvergleich  zwischen  der  Grund- 
herrschaft  und  der  Gemeinde. 

1768.     Notamina,  das  helmstatter  Brandholz  betr. 

1 78 1.  Den  Laubholzvergleich  zwischen  der  Grundherrschaft 
und  der  Gemeinde  Helmstatt  betr. 

1 78 1 — 90.     Den  Bezug  des  Hintersassengeldes  betr. 

1790.     Renovation  der  auswartigen  Gulten  zu  Helmstatt. 

1790.  Gutachten  fiber  die  Wiedererlangung  der  vogteilichen 
Rechte  zu  Helmstatt,  die  Abhaltung  des  Ruggerichts  in  dem 
Gemeindehaus  und  die  Besetzung   der   erledigten  Richterstellen. 


IV.  Kirche. 

1660.     Pfarreisachen  betr. 

1722 — 62.  Die  kurpfalzischen  Eingriffe  in  die  jura  epis- 
copalia  und  ecclesiastica  der  Protestanten. 

1 73 1 — 53.  Kurpfalzische  gravamina  in  ecclesiasticis ,  in 
specie  circa  exercitium  actuum  parochialium. 

1743 — 48.  Die  Notkirche  und  die  dilsberger  AmtseingrifTe 
betr. 

1743 — 48.  Die  von  Kasimir  von  Gemraingen  zu  Burg  im 
Namen  des  ungarischen  Generals  der  Kavallerie  von  Berlichingen 
in  dem  Kondominat  Ober-  und  Niederhelmstatt  vorgebrachten 
Religionsbeschwerden  betr. 


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Graflich  von  Berlichingen'sches  Archiv  in  Neunstctten.  mi07 

1750 — 62.  Kurpfalzische  gravamina  in  ecclesiasticis ,  in 
specie  puncto  iuris  episcopalis,  patronatus  et  collaturae. 

1765 — 66.  Den  vom  Deutschorden  verlangten  Zehnten  von 
den  Pfarrbesoldungsgutem  betr. 


V.  Gemeinde. 

1698 — 1796.  Bittgesuche  und  andere  Schreiben  von  Orts- 
einwohnern  an  die  Gutsherren  von  Berlichingen. 

1741  — 1800.  Bauakten  fiber  Kirche,  Schule  und  Pfarrhaus. 
8  Fasz. 

1744 — 85.  Memoralien,  insbesondere  Bittgesuche  una 
Forlenholz. 

1753.  Dokumente  zum  Prozess  gegen  die  Gemeinde,  ins- 
besondere Berichte  des  Amtmanns  Veith. 


VI.  Vogtamt. 

1739 — 46.  Schreiben  des  Amtsverwalters  Hammer  in  Rossach 
an  den  Verwalter  in  Helmstatt. 

1739 — 1800.  AUeriei  amtliche  Schreiben  an  die  berlichin- 
genschen  Amtmanner  in  Helmstatt 

1748 — 1 8 13.     Amtsprotokolle. 

1752 — 1827.  Berichte  der  Amtmanner  zu  Helmstatt  an 
die  Grundherrschaft  von  Berlichingen. 

1796 — 1803.  Berichte  des  Amtmanns  Zoller  in  Widdern 
an  die  Grundherren  von  Berlichingen. 


VII.  Kurpfalz. 

1560 — 1752.  Akten  Berlichingen  gegen  Kurpfalz  wegen 
verschiedener  Beeintrachtigungen  und  Pfandungen. 

1720 — 35.  Rekurs  der  Untertanen  zu  Helmstatt  an  Kur- 
pfalz mit  Reskript  Kaiser  Karls  VI.  gegen  Kurpfalz  und  die 
Gemeinde  Helmstatt  nebst  Abschrift  des  mit  letzterer  abge- 
schlossenen  Rezesses  von   16 18. 

1722—96.  Prozessache  zwischen  den  Herren  von  Ber- 
lichingen und  Kurpfalz  vor  dem  Oberhofgericht  Mannheim. 

1 738 — 43.  Die  pfalzischen  Eingriffe  wegen  der  Feldschutzen 
zu  Helmstatt  betr. 

1739 — 57.  Gravamina  gegen  Kurpfalz  wegen  des  Ortes 
Helmstatt  nebst  Abdruck  des  zwischen  Kurpfalz  und  dem  Adel 
im  Kraichgau  errichteten  Centvertrags  von   1560. 

1740 — 61.  Accisstreitigkeiten  mit  der  kurpfalzischen  Re- 
gierung. 


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mio8  Hagmaier. 

1744.  Den  von  Kurpfalz  pratendierenden  and  widerrecht- 
lich  vollzogenen  Milizenzug  zu  Helmstatt  betr. 

1749.  Kurpfalzische  Verordnung  der  Amtskellerei  Schwar- 
zach  an  die  Gemeinde  Helmstatt,  Spatzenkdpfe  zu  liefern. 

1750 — 62.  Kurpfalzische  gravamina  in  ecclesiasticis,  in 
specie  puncto  iuris  episcopalis,  patronatus  et  collaturae. 

1752 — 61.  Kurpfalzische  Gravamina,  Erteilung  der  Prokla- 
mationsscheine  betr. 

1752 — 54.  Korrespondenz  zwischen  dem  Amt  Dilsberg  und 
dem  Amtmann  Veith  zu  Helmstatt. 

1753 — 97.  Allerlei  Korrespondenzen  mit  dem  Amt  Dils- 
berg in  Prozessachen. 

1762.  Pfalzische  Eingriffe  in  die  Jagdgerechtigkeit  zu 
Helmstatt. 

1765 — 67.  Beschwerde  der  Besitzer  verschiedener  vogtei- 
lfcher  Ortschaften  gegen  kurpfalzische  Beeintrachtigungen,  ins- 
besondere  wegen  Einsendung  der  Gemeinderechnungen.  Zu- 
sammenkunft  hierwegen  zu  Ittlingen  am  20.  Marz    1767. 

1765 — 68.  Die  von  Kurpfalz  pratendierende  Einsendung 
gemeiner  Rechnungen  des  Ortes  Helmstatt. 

1768 — 73.  Den  von  Kurpfalz  beanspruchten  Novalzehnten 
auf  der  Gemarkung  Helmstatt  betr. 

1782.  Das  von  G.  Dietz  zu  Helmstatt  auf  seinem  Felde 
erbaute  Haus  und  dessen  Annahme  als  Beisass  von  seiten  der 
kurpfalzischen  Regierung. 

1783 — 85.  Bauholzstreitigkeiten  zu  Helmstatt  und  die  dies- 
beziiglichen  Eingriffe  des  kurpfalzischen  Oberamts  Heidelberg 
und  Unteramts  Dilsberg  betr. 

1799— 181 1.  Kurpfalzische  Aufforderung  zur  Erbhuldigung 
beim  Regierungsantritt  des  Kurfursten  Maximilian  Josef  und 
badische  Aufforderung  zur  Teilnahme  am  Leichenbegangnis  des 
Grossherzogs  Karl  Friedrich. 

— . —  Sumraarisches  Verzeichnis  aller  Beschwerden,  welche 
von  Kurpfalz  und  deren  Amter  Dilsberg  und  Schwarzach  uber 
das  kaiserliche  reichslehenbare  Dorf  Ober-  und  Un  tern  elms  tatt 
wider  den  klaren  Buchstaben  des  zwischen  Kurpfalz  und  einigen 
vom  Adel  aus  dem  Kraichgau  anno  1560  errichteten  Centver- 
trags  von  Zeit  zu  Zeit  verhangt  worden  sind  und  noch  kon- 
tinuiert  werden. 

— . —  Spezialverzeichnis  derjenigen  Beschwerden,  welche 
von  Kurpfalz  und  deren  Amter  Heidelberg  und  Dilsberg  uber 
das  kaiserliche  reichslehenbare  Dorf  Helmstatt  und  die  mit  den 
auerbachischen  Interessenten  gemeinschaftlich  eigentumlichen 
Orte  Michelbach  und  Schwanheim  verhangt  worden  sind  und 
noch  dato  continuiert  werden. 


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Graflich  von  Berlichingen'schcs  Archiv  in  Neunstetten.  miOQ 


VIII.  Auerbach. 

1739 — 51.     Belege   zur  Rechnung  mit  den   von  Auerbach. 
1 755.     Vollmachten  zu    dem   bei  Kurpfalz   gegen  Auerbach 
anhangigen  helmstatter  Appellationsprozess. 

1755.     Ausschaffung  der  auerbachischen  Hausgenossen. 


IX.  Michelbach. 

1 76 1.  Inventur  der  Verlassenschaft  des  Pfarrers  Holderlin 
zu  Michelbach,  Berufung  des  Kandidaten  Schwalbe  auf  die  er- 
ledigte  Pfarrei  und  die  deswegen  von  Kurpfalz  erlittenen  Beein- 
trachtigungen. 


X.  Schwanheim. 

1 74 1  — 1806.  Schwanheimer  und  michelbacher  Akten  uber 
Kaufs-  und  Heiratsangelegenheiten,  Erbteilungen,  Vermogens- 
ubergaben,  Auslieferungen  und  Vergleiche. 


XI.  Weiler. 

1698  —1709.  Kurze  Erlauterung  in  dem  Gemarkungsstreit 
wegen  des  Weilerhofs. 

1698.     Beschreibung  des  Hofguts  Weiler. 

1752.  Akten  Wiser  gegen  Berlichingen  beziiglich  der  von 
ersterem  gesuchten  Vergrosserung  der  weilerhofer  Markung. 


XII.  Papier-Urkunden. 

1284  Sept.  3  Heilbronn.  Kaiser  Rudolf  1.  belehnt  Rabeno 
und  Gerungus  milites  de  Helmstatt  gegen  40  Mark  Silber  mit 
2  Teilen  des  Gerichts  in  Helmstadt.     Kopie. 

1397  Okt.  14.  Nurnberg.  Kdnig  Wenzeslaus  belehnt 
Raban  und  Heinrich  von  Helmstatt  mit  dem  oberen  und  unteren 
Dorf  zu  Helmstatt,  mit  Freiheiten,  Rechten,  Nutzungen  und 
Zugehorungen.     Kopie. 

1 5 14.     Auszug   aus    dem    helmstatter  Lagerbuch   von   15 14. 

1574.  Drei  Extrakte  aus  dem  helmstatter  Lagerbuch  uber 
die  jahrlichen  unablossigen  ewigen  Heller-Gulten,  Weihnachts- 
und  Fastnachtshennen  und  auch  Emtehahnen  aus  Hausern  und 
Hofraiten. 

1574  — 1737.  Vergleichung  des  I574er  mit  dem  i737er 
Lagerbuch. 


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railO  Hagmaier. 

1618.     Vertrag  mit  den  Untertanen  zu  Helmstatt. 

161 8.  Abschrift  des  zwischen  der  Gemeinde  Helmstatt 
and  ihren  Vogtsherren  von  Helmstatt  vor  einer  kaiserlichen  Kom- 
mission  abgeschlossenen  und  von  dem  Reichskammergericht  be- 
statigten  Vertrags  von   1618. 

1675.  Auszug  aus  dem  helmstattischen  Stammbuch  1439 
bis   1592. 

1682.  Kaiserliches  Reskript  an  den  Kurfursten  von  der 
Pfalz  in  der  Erbschaftssache  Berlichingen  und  Helmstatt  gegen 
Auerbach. 

1709.  Kurze  Erlauterung  in  der  Gemarkungsstreitigkeit 
wegen  des  Weilerhofs, 

17 15.  Weinbergsbrief  oder  Akkord  im  sog.  Steigberg,  aus- 
gestellt  von  Philipp  Adam  von  Berlichingen. 

1734  Aug.  13.  Kaiserliches  Reskript  gegen  die  Verwustung 
der  Waldungen  im  Reichslehen  Helmstadt. 


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III. 

Archivalien 
aus  samtlichen  Gemeinden  des  Amtsbezirks  Wertheim. 

Vorbemcrkung. 

In  der  nachstehenden  Veroffentlichung  gelangen  auch  die 
in  den  Mitteilungen  Nr.  5,  282 — 83  und  Nr.  16,  148  aus  einigen 
Pfarr-  und  Gemeindearchiven  gebrachten  Nachweisungen  noch- 
mals  zum  Abdruck. 

Die  Gemeinden  Bettingen,  Dietenhan,  Eichel,  Hohefeld, 
Mondfeld,  Lindelbach,  Niklashausen ,  Rauenberg,  Sonderriet, 
Steinfurt  und  Wessental  besitzen  keine  Archivalien. 


A.  Verzeichnet  von  dem  fruhcren  Pfleger  der  Badischen 

Historischen  Kommission  fnrstlichen  ArchivarDr.  Karl  Wagner  in  Wertheim 

(f  am  2.  Oktober  1889). 

x.  Bestenheid. 
Gemeinde. 
1564.     Dorfordnung. 

2.  Dertingen. 
Gemeinde. 

1 701  if.  Giiterbuch.  —  Undatiertes  Gultgflterbuch  uber  die 
firflher  der  Probstei  Triefenstein  gultpflichtigen  Giiter. 

1648  ff.     Gemeinderechnungen. 

1698  Okt.  13.  Maximilian  Karl,  Graf  von  Lowenstein- 
Rochefort,  kaiser  1.  Kammerer  und  Reichshofrat,  verleiht  dem 
Dorfe  Dertingen  das  Recht,  jahrlich  drei  Jahrmarkte  abzuhalten, 
und  zwar  den  einen  auf  Sonntag  nach  Georgii,  den  anderen  auf 
Son n tag  nach  St.  Veitstag  und  den  dritten  auf  Sonntag  nach 
St.  Gallus.     Perg. 


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mi  12  Wagner. 

1698  Okt.  13.  Wilhelra  Moritz,  Graf  zu  Solms-Taxenburg, 
als  Vormund  des  Grafen  Ludwig  Moritz  von  Lowenstein-Wert- 
heim-Virneburg,  und  Albrecht  Wolfgang,  Graf  zu  Hohenlohe- 
Langenburg,  als  Vormund  des  Grafen  Heinrich  Friedrich  von 
Ldwenstein-Wertheira-Vimeburg,  verleihen  in  einer  der  obigen 
gleichlautenden  Urkunde  dem  Dorfe  Der  ting  en  das  gleiche 
Recht.     Perg. 

3.  Dorlesberg. 

Gemeinde. 
1730.     Gtilt-  und  Lagerbuch. 


4.  Ebenheid. 

Gemeinde. 

£in  altes  Markungsbuch,  renoviert  1687. 

1687.  Guterbuch,  enthaltend  das  Verzeichnis  der  Lehen- 
giiter:  Tempelgutslehen,  Bechtoldslehen,  Reichslehen  und  Biscbofs* 
leben. 

Eine  alte  Dorfordnung,  neugeschrieben   1740. 


5.  Freudenberg. 

Gemeinde. 

I.  Akten  und  Drucksachen. 

a.  Akten  des  bischoflich  wurzburgischen  Amtes  Freudenberg. 

b.  Akten,  den  Kirchenbau  in  Freudenberg  betr. 

c.  Bischoflich  wurzburgische  gedruckte  Mandate:  1621  des 
Bischofs  Johann  Gottfried;  1731,  1737  des  Bischofs  Friedrich 
Karl;  s.  a.  des  Bischofs  Christian  Franz;  1786  des  Bischofs 
Franz  Ludwig. 

II.  Geburts-,  Mannrechts-  und  Leibesledigungsbriefe: 

a.  auf  Pergament  84  Stuck, 

b.  auf  Papier   136  Stuck, 

grossenteils    mit    den   Wappen    der   weltlichen    und    geistlichen 
Herren  und  Stadtmagistrate. 

III.  Vertragsurkunden, 
kaiserliche  und  bischdfliche  Mandate,  auf  Pergament: 

*5*7.    Vertrag  der  Gemeinden  Freudenberg  und  Biirgstadt, 
die  beiderseitigen  Gemarkungen  betr. 


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Archivalien  aus  samtl.  Gcmeinden  des  Amtsbez.  Wertheini.     mi  13 

1562  Marz  16.  Graf  Ludwig  von  Stolberg,  Konigstein  und 
Wertheim  schliesst  mit  der  vom  Hochstift  Wurzburg  zu  Lehen 
gegebenen  Stadt  Freudenberg  einen  Vertrag,  in  dem  er  auf  die 
Gefalle  der  Stadt  verzichtet,  wogegen  die  Stadt  jahrlich  auf 
Martini  300  fl.  in  die  grafliche  Kasse  zu  entrichten  und  eine 
grafliche  Schuld  von  2000  fl.  zu  (ibernehmen  und  zu  ver- 
zinsen  hat. 

1580.  Grafin  Katharina  zu  Eberstein  geb.  Grafin  zu  Stol- 
berg schliesst  mit  der  Stadt  Freudenberg  einen  Vertrag,  in 
welchem  sie  auf  ihre  Gefalle  daselbst  verzichtet,  wogegen  die 
Stadt  sich  verpflichtet,  eine  Schuld  der  Gr£fin  bei  Franz  von 
Sickingen  mit  5000  fl.  zu  ubernehmen  und  mit  250  fl.  jahrlich 
zu  verzinsen. 

1 60 1  Dez.  10.  Prag.  Kaiser  Rudolf  II.  erlasst  ein  Mandat 
in  dem  Erbstreit  zwischen  Graf  Ludwig  von  Lowenstein  und 
seinem  Sch wager  Wilhelm  Freiherrn  von  Kriechingen,  die  freuden- 
berger  Besitzungen  betr. 

1620  Okt.  8.  Bischof  Johann  Gottfried  von  Wurzburg  ver- 
leiht  der  Stadt  Freudenberg  das  Recht,  jahrlich  drei  Jahrmarkte 
abzuhalten,  den  ersten  auf  Sonntag  Cantate ,  den  zweiten  auf 
Bartholomaustag,  den  dritten  auf  Sonntag  vor  Martini. 

1645  Juni  22.  Hauptquartier  bei  Aschaffenburg.  General- 
feldmarschall  von  Mercy  verleiht  der  Stadt  Freudenberg  einen 
Schutzbrief  (Salva  guardia),  wonach  sie  von  Plunderung,  Brand- 
schatzung  etc.  aller  unter  seinem  Kommando  stehenden  Truppen 
fortan  befreit  sein  soil. 


6.  Gamburg. 

Gemeinde. 

Drei  Pergamenturkunden,  Schuldverschreibungen  enthaltend. 

Auf  dem  graflich  ingelheimschen  Schloss  Gamburg  befindet 
sich  ein  Kopialbuch  uber  samtliche  auf  das  Schloss  und  die 
Herrschaft  Gamburg  bezugliche  Urkunden.     Ferner: 

1462.  Ein  sog.  armer  Gotteslehenbrief  des  Ritters  Hamann 
von  Stettenberg  fur  Heinz  Stiglitz. 

1574  Jan.  17.  Verschreibung  von  25  fl.  jahrlicher  Giilt  und 
des  Fischertragnisses  von  der  Eulscherbenmuhle  durch  Muller 
Franz  Heilig  an  Junker  Eberhard  von  Brendel  auf  Gamburg  um 
500  fl.  Hauptgeld. 

1772  Marz  22.  Abt  Johann  von  Bronnbach  verkauft  an 
den  Junker  Eberhard  von  Brendel  auf  Schloss  Gamburg  die  dem 
Kloster  gehorigen  Gefalle  auf  der  Eulscherbenmuhle;  namlich 
3  Gulden  Geld,  10  grosse  Aale,  10  Huhner,  sowie  Besthaupt 
und  3  Viertel  Unschlitt  um  240  fl. 

Mitt.  d.  Bad.  Hist.  Kom.  Nr.  a8.  8 


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mi  14  Wagner. 

7.  Kembach. 

Geraeinde. 

Alte    Dorfordnung    (Weistum),    im    Jahre     1687     neu    abge- 
schrieben. 

8.  Kiilsheim. 
Gemeinde. 

19.  Jahrh.     Gemeinderechnungen  und  Lagerbiicher. 


9.  Nassig. 
Gemeinde. 

1755.  Vergleich  zwischen  dem  edlen  Herrn  von  Gebsattel 
und  ihren  Lehensleuten  in  Nassig,  wie  es  mit  dem  riickstandigen 
Gulten,  Besthaupt,  Fastnachtshuhnern  etc.  gehalten  werden  so//e, 
dass  fernerhin  der  Lehensherr  von  jedem  neuen  Lehensmann 
2  Viertel  Wein  anzusprechen  habe  und  dass  an  den  Kosten  des 
Prozesses  am  Reichskammergericht  in  Wetzlar  wegen  der  ruck- 
standigen  Besthaupte,  Gfllten  etc.  die  Lehensleute  »in  Anbetracht 
ihrer  Arrauth*  1000  fl.  ein  ftir  allemal  zu  bezahlen  hatten. 
Perg. 

1791.  Geometrische  Grundrisse  der  der  Abtei  Bronnbach 
gehdrigen  Zinsgultguter  zu  Nassig.  —  35  Spezial-  und  1  General- 
karte  von  J.  H.  Kehl,  grafl.  lowensteinschem  Ingenieur  und 
Landfeldmesser,  ein  schon  ausgestattetes  Buch  mit  dem  Bildnisse 
des  Abts  Henricus  Bambergensis,  natus   1742,  electus   1783. 


10.  Reicholzheim. 

Gemeinde. 

147 1  April  2.  Vertrag  zwischen  den  Gemeinden  Ddrles- 
berg  und  Reicholzheim  iiber  Weidetrieb.     Abschr. 

1642  Marz  13.  Bischof  Franz  von  Bamberg  und  Wurzburg 
bestatigt  einen  Vertrag  zwischen  Abt  Johann  und  dem  Konvent 
zu  Bronnbach  einer-  und  der  Gemeinde  Reicholzheim  anderseits 
iiber  Gemarkungsangelegenheiten.     Perg.  Orig.,  Siegel. 

1624  Febr.  22.  Die  Gemeinde  Reicholzheim  verkauft  dem 
Pfarrer  Eltmann  eine  genannte  Giilt.     Perg.  Orig.,  Siegel. 

1683.    1717.    Guterbucher. 

1755  Juli  7.  Urkunde  fiber  das  Eigentumsrecht  der  Ge- 
meinde Reicholzheim  an  dem  Wald  Ottersberg. 


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Archivalien  aus  samtl.  Gemeinden  des  Amtsbez.  Werthcim.     mi  1 5 

1792  Mai  14.  Urteil  des  Kammergerichts  Wetzlar  in  Sachen 
der  Gemeinde  Reicholzheim  gegen  die  bischofliche  Regierungs- 
kommission  zu  Wurzburg  und  die  Abtei  Bronnbach  fiber  streitige 
Rechte  und  Leistungen.     Pap.  Orig.,  Siegel. 

1792  Juni  7.  Vergleich  zwischen  der  Gemeinde  Reicholz- 
heim und  der  Abtei  Bronnbach,  Eigentumsstreitigkeiten  betr. 


iz.  Sachsenhausen. 
Gemeinde. 
1 585.     Gemeindeordnung. 


12.  Urphar. 

Gemeinde. 

1613 — 98.      Burgermeistereirechnungen.     —     1674.      Ver- 
messungsbuch. 

1707.    Zins-  und  Gultbuch  des  Klosters  Triefenstein. 
1757.    Zins-  und  Gultbuch  des  Klosters  Bronnbach. 
1782.    Lagerbuch  der  Gemeinde  Urphar. 
1787.    Zins-  und  Gultbuch  des  Klosters  Grunau. 
1 806  — 15.    Kriegskostenrechnungen. 


13.  Werthcim. 

Stadt. 

Die  Archivalien  der  Stadt  Wertheim  sind  in  den  Mitteilungen 
(1884)  Nr.  3  S.  60—80  veroffentlicht. 

Eine  Anzahl  Lehenbriefe  und  Reverse  der  Vasallen  der 
Grafen  von  Wertheim,  welche  1784,  als  das  grafliche  Archiv  mit 
dem  stadtischen  zusammen  untergebracht  war,  in  das  letztere 
gekommen  sind,  wurden  1887  nach  Mitteilung  des  Archivars 
Dr.  Wagner  gegen  eine  Anzahl  Burgerbriefe  und  andere  in  das 
stadtische  Archiv  passende  Urkunden  ausgetauscht. 


8* 


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mii6  Zehr. 


B.  Verzeichnet  von  dem  frOheren  Pflcgcr  Gemeindermt  Eduard  Zehr 
in  Wcrthcim. 
(f  am  24.  September  1905.) 

i.  Boxtal. 

A.  Gemeinde. 

1788.  Zins-,  Gfilt-  und  Lagerbuch,  angelegt  u titer  der 
Regierung  des  Reichsfursten  Ad.  Friedrich,  Bischofs  von  Bamberg. 

B.  (Kathol.)  Pfarrei. 
1724  ff.     Kirchenbficher. 

a.  Ddrlesberg. 

(Kathoi.)  Pfarrei. 

Die  vorhandenen  Tauf-,  Ehe-  und  Totenbticher  beginnen 
mit  1674,  in  welchem  Jahre  die  Einwohner  durch  den  Abt  Fran- 
ziskus  Wundert  von  Bronnbach  wieder  zum  katholischen  Glauben 
zuruckgebracht  wurden. 

Eine  lateinische  Handschrift,  ohne  Angabe  des  Verfassers 
und  des  Jahres,  betitelt:  De  Monasterio  Bronnbachensi.  Be- 
schreibung  der  Grundung  des  Klosters  und  Aufzeichnung  der 
Abte  von  Beginn  bis  zum  Jahr  1783. 


3.  Freudenberg. 
(Kathol.)   Pfarrei. 

1 65 1  ff.    Kirchenbucher  mit  Series  parochorum.   —    18 10  ff. 
Standesbucher  der  Israeliten. 


4.  Gamburg. 

(Kathol.)  Pfarrei. 

1609  ff.  Kirchenbucher.  Die  Pfarrei  Gamburg  unterstand 
fruher  den  Diozesen  Wurzburg  und  Mainz.  Die  Gemeinde 
wurde  bis  zum  Anfang  des  vorigen  Jahrhunderts  von  Bronnbach 
pastoriert. 


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Archivalien  aus  s&mtl.  Gemeinden  des  Amtsbez.  Wcrtheim.     m  1 1 7 

5.  Hundheim. 
A.  Gemeinde. 

1 614.  Gemarkungsumgang  mit  ernstlicher  Protestation  seitens 
der  graflichen  Beamten  und  der  Gemeinden  Dorlesberg  und 
Reicholzheim. 

1772.  Gemarkungsfestsetzung  2wischen  Hundheim  und 
Steinbach. 

B.  (Kathol.)  Pfarrei. 

1594 — 1670.    Kirchenordnung  des  Bistums  Wiirzburg.    Buch. 

1674— 1894.    Series  parochorum. 

1698 — 1800.    Bischdfliche  Erlasse.     Abschriften. 

1729  ff.    Kirchenbucher. 

1 789.    Kirchenbauakten. 


6.  Kulsheim. 

(Kathol.)  Pfarrei. 

1 40 1.  Erklarung  seitens  des  Vogtes  und  Rats  von  Feucht- 
weng,  betrefFend  Freundschaft  mit  der  Stadt  Kulsheim  trotz  der 
Gefangennahme  eines  Burgers  durch   die  von  Kulsheim.     Siegel. 

1429.  Instrument  uber  den  Verzicht  des  Nic.  Rosphal  auf 
den  St.  Leonhardsaltar  in  der  Pfarrkirche  zu  Kulsheim. 

1439.  Konsens  des  Pfarrgeistlichen  zu  Kulsheim  zur  Neu- 
stiftung  der  Katharinenkapelle  daselbst.     Siegel  fehlt. 

1439.  Liidwig,  Patriarch  von  Aquileja,  bewilligt  fur  die  zu 
stiftende  St.  Katharinenkapelle  in  Kulsheim   100  Tage  Ablass. 

1444.  Instrument  des  Abtes  von  Bronnbach  uber  den  vom 
Patriarchen  Ludwig  von  Aquileja  der  St.  Katharinenkapelle  be- 
willigten  Ablass. 

14.54.  Erzbischof  Diether  von  Mainz  bewilligt  die  Bestallung 
der  Messen  in  der  St.  Katharinenkapelle  zu  Kulsheim  durch  den 
magister  iabricae.     Siegel  zerbrochen 

1479.  Urkunde  uber  den  Verkauf  verschiedener  durch 
Endres  Boszell  den  jungen  zu  Kulsheim  und  seine  Ehefrau  an 
die  Pfarrkirche  daselbst  ubertragener  Guter. 

1620  if.    Kirchenbucher.     13  Bande. 

1756,   1772,   1780.    Drei  Ablassbriefe. 

Kulsheimer  Pfarreibuch,  worin  die  Stiftungen,  gottesdienst- 
lichen  Verrichtungen,  die  Beschaffenheit  der  Kirche  und  Pfarrei, 
alle  ihre  Gefalle  und  Einkunfte,  Privilegien  und  Freiheiten,  ihre 
standigen  Ausgaben  und  Lasten,  die  StadtkapelleD,  die  Almosen- 
stiftung,  die  Schule,  der  Glocknerdienst  und  die  bischoflichen 
Visitationen  beschrieben  sind,  —  aus  alten  Dokumenten,  Pfarr- 
bflchern  und  Schriften  etc.  systematisch  zusammengetragen  von 
Pfarrer  Veit  Gottfried  Speer  im  Jahr   1809. 


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mii8  Zchr. 

7.  Mondfeld. 
Filial  der  (kathol.)  Pfarrei  Boxtal. 
1 700  if.    Kirchenbucher. 

8.  Raucnbcrg. 

(Kathol.)  Pfarrkuratie. 
Dieselbe  besteht  erst  seit  1 86 1  und  besitzt  keine  Archivalien. 

9.  Reicholzhcim. 

(Kathol.)  Pfarrei. 

Die  Kirchenbucher  beginnen  mit  dem  Jahre  1673,  in 
welchem  die  damaligen  Einwohner  zum  katholischen  Glauben 
zuruckgekehrt  sind. 

10.  Steinbach. 

Gemeinde. 
1 68 1  ff.  Gemeinderechnungen. —  1787  ff.   Kirchenbauakten. 

11.  Werthcim. 

Stadt. 

Nachtrag  zu  den  in  den  Mitteilungen  Nr.  3,  60 — 80  verdffentlichten 
Nachweisungen : 

1634  Mai  16.  Zuschrift  der  Grafen  Ludwig  Wolfgang  and 
Friedrich  Ludwig   wegen   Oberlieferung   der  Schatzung.     Abschr. 

1634  Mai  30.  Kanzleidekret  der  graflichen  Regierung  wegen 
unvermeidlicher  Schatzung.     Abschr. 

x^34  Juni  f3*  Veranstaltung  einer  Schatzung,  um  die 
Ochmischen  Reiter  loszuwerden.     Abschr. 

1634  Sept.  18.  Bitte  des  Rats  an  den  Grafen  von  Wert- 
heim,  keine  Truppen  in  die  Stadt  zu  legen.     Abschr. 

1634  Sept.  22.  Feldmarschall  Graf  Ottav.  Piccolomini  for- 
dert  unter  dem  Versprechen  des  Schutzes  25000  Taler,    Abschr. 

1634  Sept.  30.  Attestation  des  Kanzlers,  Rate,  Schult- 
heissen  etc.  fur  den  Kommandanten  des  Schlosses  Georg  Rath- 
geber  zur  Obergabe  des  Schlosses.     Abschr. 

1634  Sept.  30.  Kanzleidekret  fiber  die  Verteilung  der  ver- 
langten  Kontribution.     Orig. 

1634  Sept.  30.  Erklarung  des  Feldmarschalls  von  Suysf 
dass  die  Bewohner  bei  Religion  und  Gutern  verbleiben  konnen. 
Abschr. 


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Archivalien  aus  samtl.  Gemeinden  des  Amtsbez.  Wertheim.      mi  1 9 

1634  Okt.  4.  Salva  Guardia  des  Feldmarschalls  von  Suys 
fur  Wertheim-Freudenberg  gegen  Einquartierung  und  Pliinderung. 
Notarielle  Abschr.  Die  Blechtafel  hieruber  ist  in  der  stadtischen 
Altertumshalle  aufbewahrt. 

1634  Okt.  5.  Hauptquartier.  Schutzbrief  des  Grafen  Picco- 
iomini. 

1634  Okt.  5.  Schutzgewahrung  des  Feldmarschalls  Picco- 
lomini  fur  die  Grafschaft  Wertheim.     Notarielle  Abschr. 

1634  Okt.  6.  Schreiben  des  Grafen  Wolfgang  wegen  ge- 
habter  Ungelegenheit  (Verhaftung)  und  Hoffnung  auf  die  Aus- 
losung  seitens  seiner  Burger.     Orig. 

O.  D.     Verzeichnis  der  Lieferungen  an  Piccolomini. 

1634  Okt.  8.  Verantwortung  des  Rats  und  der  Burgerschaft 
wegen  geleisteter  Kontribution.     Abschr. 

1 634  Okt.  1 1 .  Dankschrift  an  den  Feldmarschall  von  Suys 
wegen  Protektion  und  Verschonung  von  weiterer  Kontribution. 
Abschr. 

1634  Okt.  11.  Aufforderung  des  Grafen,  die  verlangte  Kon- 
tribution an  Piccolomini  zu  bezahlen.     Orig. 

1 634  Okt.  1 1 .  Quittung  des  Generalquartiermeisters  fiber 
7000  Reichstaler.     Orig. 

1634  Okt.  23.  Schreiben  des  Grafen  Piccolomini  betreffs 
der  gewahrten  Stundung  zur  Entrichtung  der  Kontribution.  Ori- 
ginal und  notarielle  Abschrift. 

1634  Okt.  25.  Benachrichtigung  an  den  Rat,  dass  Feld- 
marschall von  Suys  sein  Winterquartier  in  Wertheim  nehmen 
wird.     Orig. 

1634  Okt.  28.  Quittung  des  Generalquartiermeisters  uber 
1000  Reichstaler.     Orig. 

1634  Okt.  29.  Bitte  um  Erleichterung  der  Einquartierung. 
Abschr. 

1634  Okt.  30.  Erlass  des  Grafen  Piccolomini,  Schutz  der 
Grafschaft  Wertheim  betr.     Notarielle  Abschr. 

1634  Okt.  30.  Quartier-Rapport.  Befehl  des  Feldmar- 
schalls Piccolomini,  drei  Regimenter  furs  Winterquartier  in  die 
Grafschaft  und  drei  Kompanien  und  Stab  in  die  Stadt  zu  legen. 
Orig. 

1634  Nov.  1.  Wiederanfrage  des  Feldmarschalls  von  Suys 
wegen  des  Winterquartiers.     Orig. 

O.  D.  Bitte  des  Rats  an  den  Feldmarschall  von  Suys  um 
Abhilfe  gegen  Erpressungen.  Die  Antwort  ist  auf  die  Adresse 
geschrieben.     Orig. 

1634  Nov.  7.  Schreiben  des  Feldmarschalls  von  Suys  an 
den  Rat,  seinem  Generalstab  und  dem  Stab  des  Prunnerschen 
Regiments  Quartier  zu  machen.     Orig. 

1634  Nov.  10.  Feldmarschall  von  Suys  fordert  100  Rtlr. 
monatlich  fur  den  Obristen  des  Prunnerschen  Regiments.     Orig. 


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mi20  Zchr. 

1634  Dez.  12.  Schreiben  des  Grafen  Eberhard  wegen 
Erlegung  eines  Monatssoldes.     Orig. 

1634 — 36.  Spezifikation  der  geleisteten  Kontributionen  vom 
Oktober  1634  bis  Juni  1635  und  von  da  bis  April  1636,  im 
ganzen  435  355  Tlr.   i2l/8  Kr.     Orig. 

O.  D.  Verzeichnis  des  Philipp  Metzler,  Wirts  zum  Ochsen, 
uber  geleistete  Verpflegung. 

163; — 36.  Verzeichnis  des  Johann  Merkes,  Wirts  zur  Gans, 
tiber  geleistete  Verpflegung  vom  16.  Marz  1634  bis  7.  April 
1636.     Orig. 

1637  Okt.  20.  Graf  Eberhard  fordert  Quartier  fur  2  Kom- 
roissare,  Hofmeister  und  Sekretar.     Orig. 

1734.  Diverse  Marschrouten  vom  April,  Mai  und  Juni. 
Orig. 

1734.  Lieferungen  von  Holz  und  Stroh  an  das  kaiserliche 
Lager  zwischen  Besterheid  und  Grunenworth  im  Mai    1734. 

1757.  Zusammenstellung  der  Lieferungen  an  Portionen  und 
Geld  an  das  Wertheimische  Kontingent  vom  29.  Juli  bis  Dez. 
1757;  die  Namen  der  einzelnen  Empfanger  sind  angefuhrt.   Orig. 


C.  Verzeichnet  von  dem  derzeitigen  Pfleger  far  die  evangel.  Pfarreien, 
Dekan  J  oh.  Ludwig  Camerer  in   Wertheim. 

i.  Bettingen. 

(Evangel.)  Pfarrei. 

Die  Kirchenbucher  beginnen  im  Jahr  1666.  Dieselben  be- 
richten  Interessantes  uber  den  Durchzug  der  salzburger  Emi- 
granten  von    1730  ff.  und  deren  Verpflegung  in  Bettingen. 

Im  alten  Lagerbuch  der  Pfarrei  ist  ebenfalls  manche  be- 
merkenswerte  geschichtliche  Notiz  zu  finden. 

2.  Dertingen. 

(Evangel.)  Pfarrei. 
1700  fF.     Kirchenbucher. 

3.  Kembach. 

(Evangel.)  Pfarrei. 

1703  ff.  Kirchenbucher.  Vereinzelte  Eintrage  finden  sich 
zwar  noch  aus  den  Jahren  1662—1670;  von  1670—1703  hin- 
gegen  fehlt  jegliche  Notiz. 


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Archivalien  aus  samtl.  Gemeinden  des  Amtsbez.  Wertheim.     m  I  2  I 

4.  Nassig. 

(Evangel.)  Pfarrei. 

1592 — 1626.  Altestes  Kirchenbuch,  d.  i.  Verzeichnis  der 
Trauungen,  Taufen  und  Beerdigungen  in  der  Pfarrei  Nassig,  zu 
welcher  auch  die  damals  lutherischen,  nun  katholischen  Ort- 
schaften  Boxtal,  Ebenheid,  Mondfeld,  Rauenberg  und  Wessen- 
ta!   gehorten.     Von   1626 — 54    ist   kein  Kirchenbuch    vorhanden. 

1 654  ff.  Fortlaufende  Kirchenbucher  der  Pfarrei  Nassig  und 
Sachsenhausen,  welch  letzteres  vormals  eine  selbstandige  Pfarrei 
war,  seit   1626  aber  mit  Nassig  vereinigt  ist. 

1769.  Memorabilienbuch,  geschrieben  von  Pfarrer  Flegler 
im  Jahr  1769  und  iiberschrieben:  »Neues  Kirchenbuch,  in 
welchem  alles  getreulich  aufgeschrieben  ist,  wie  es  in  den  Akten 
zuvor  enthalten  war.« 

1 78 1  ff.  Ein  Aktenfaszikel,  Absterben  graflicher  und  furst- 
licher  Personen  aus  dem  graflichen  und  furstlichen  Hause  Lowen- 
stein  betr. 

1802.  Proklamation  der  regierenden  Grafen  Johann  Karl 
Ludwig  und  Friedrich  Karl,  den  Verlust  der  Grafschaft  Virne- 
burg  und  die  Entschadigung  hiefur  betr. 

1804.    Sabathordnung  der  Grafschaft  Wertheim. 

1804.  Gedruckte  Verordnung,  die  AbschafFung  der  uber- 
fliissigen  Feiertage  betr. 

1805.  Gedruckte  Verordnung  der  beiderseitigen  graflichen 
Regierung  von  Lowenstein-Wertheim,  den  Diebstahl  und  die 
frevelhafte  Verletzung  und  Verderbung  der  Obstbaume  betr. 


5.  Waldenhausen. 

(Evangel.)  Pfarrei. 

1 64 1  —  1 804.  Regierungsdekrete  der  beiderseitigen  graflichen 
Regierungen. 

1679  ff.    Kirchenbucher. 

1741.    Naturalienbesoldung  des  Hospitalpfarrers  betr. 

1783.  Reglement  fur  die  gemeinschaftliche  Schulkommission 
in  Wertheim  und  der  Grafschaft  Wertheim. 

1798.  Schulordnung  fur  die  Landschulen  der  Grafschaft 
Wertheim. 

1798.  Witwenkasseordnung  fur  die  graflich  lowensteinische 
Dienerschaft. 

Akten  uber  das  staatliche  Schulwesen  aus  dem  Anfang  des 
19.  Jahrhunderts. 


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mi22  Camerer. 

6.  Wertheim. 
(Evangel.)  Pfarrei. 

1556  fF.     Kirchenbiicher. 

Im  Pfarrarchiv  befindet  sich  das  interessante  Kopialbuch  des 
Magister  Jakob  Angelinus,  Pfarrers  in  Wertheim,  beginnend  mit 
Abschriften  der  von  ihra  im  Jahr  1620  gehaltenen  PredigteD, 
Protokollen  von  Examenskommissionen,  Eingaben  an  die  grafliche 
Regierung,  Abschriften  graflicher  Erlasse,  Kopie  der  koniglichen 
Donation  Gustav  Adolfs  an  die  Grafen  zu  Lowenstein- Wertheim, 
Abschriften  vieler  lateinisch  geschriebener  Briefe  des  Magisters 
Angelinus  u.  a.  m. 

Ferner  sind  im  Pfarrarchiv  viele  Urkunden  und  Akten  von 
Stiftungen  vorhanden,  die  den  Namen  tragen  des  Grafen  Friedrich 
Ludwig,  der  Grafinnen  Ernestine  Charlotte  und  Sophie  Ernestine, 
von  Olnhausen,  Steger,  Fridel,  Willius,  Schutz,  Leube,  Vogel, 
Axmann,  Sauer,  Falk,  Alumnatsstiftung. 

Desgleichen  alte  Agenden  mit  schoner  auf  Pergament  ge- 
raalter  Schrift. 


D.  Mitgeteilt  von  Pfarrer  Dr.  Kern  in  Niklashausen. 

Niklashausen. 
(Evangel.)  Pfarrei. 

1619  fF.    Kirchenbiicher  mit  historischen  Notizen. 

1727 — 1803.    »MemorabiIien«. 

'751-    '793'    Graflich  wertheimische  Kirchenordnungen. 

Akten  aus    der  Zeit   der    graflich-wertheimischen  Regierung. 

>Die  Wallfahrt  nach  Niklashausen*  betr.  etc.  a)  Auszug  aus 
der  Hallschen  Chronik;  b)  Abschrift  aus  der  Friesschen  Chronik ; 
c)  Abschrift  aus  Tritheim. 


E.  Verzeichnet  von  dem  derzeitigen  Pfleger  fiir  die  Gemeinde-  und  kathol. 
Pfarrarchive  im  Amtsbezirk  Wertheim,  Prof.  Dr.  Karl  Hofmann  in  Pforzheim. 

i.  Bronnbach. 

Gemeinde. 

Die  Gemeinderegistratur,  die  erst  1893  angelegt  wurdef   be- 
sitzt  keine  erwahnenswerten  Archivalien. 


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Archivalicn  aus  s&mtl.  Gemeinden  des  Amtsbez.  Wertheim.      mi  23 

a.  Grunenwflrt. 
Gemeinde. 

1751.  Grunenworter  Unterpfandsbuch  uber  die  bei  dem 
Chor-  und  herrschaftlichen  Almosen  verse tzten  Guter. 

1756.  Grunenworter  Unterpfandsbuch  uber  die  bei  der 
Hospital-Kollekten-Verwaltung  zu  Wertheim  versetzten  Guter. 

1774  Nov.  7.  Absteinung  der  Zehntdistrikte  zu  Grunen- 
wdrt. 

1774  Nov.  7.  Grundriss  uber  die  der  Propstei  des  Erz- 
und  Domstifts  Mainz  zugehdrigen  Zehntdistrikte  unter  Gr tine n wort. 

1806  flf.    Gemeinderechnungen. 

1812  —  28.    Kriegskosten  und  Quartierzettel.     1   Fasz. 
1812  ff.    Verbot  der  Verwendung  von  Schindeln  und  Stroh 
zur  Dachdeckung. 

3.  Odengesass. 

Gemeinde. 

Bei  der  Vereiuigung  des  Dorfes  mit  der  Gemeinde  Nassig 
im  Jahre  1898  wurden  aile  alter  en  Akten  zum  Einstampfen 
verkauft. 

4.  Vockenrot. 
Gemeinde. 

1613 — 1 78 1.  Entscheidungen  der  graflichen  Regierung  in 
Wertheim  in  dem  Grenzstreit  zwischen  der  Stadt  Wertheim  und 
der  Gemeinde  Vockenrot.      1   Fasz. 

1742 — 43.  Klage  der  Gemeinde  Vockenrot  gegen  die 
Gemeinde  Sachsenhausen ,  die  Absetzung  der  Leichen  betr. 
und  Bescheid  der  graflichen  Regierung  in  Wertheim  hierwegen. 
1   Fasz. 

5.  Waldenhausen. 

Gemeinde. 

1764.  Guterbeschreibung  der  Gemarkung  des  wertheimischen 
Dorfes  Waldenhausen. 

1766.  Spezifikation  der  Guterbeschreibung  des  Dorfes 
Waldenhausen. 

1789.  Grundriss  der  alten  Tauberbriicke,  wie  sie  vor  dem 
Septemberwasser  1789  gestanden. 

1790.  Grundriss  der  neuerbauten  Tauberbriicke. 


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mi  24  Hofmtnn. 

1793  ff.     Gemeinderechnungen. 

1824.    Waldenhauser  Gflltbuch  des  Chorstifts  Wertheim. 


6.  Wertheim. 

A.  (Kathol.)  Pfarrei. 

1640  ff.  Kirchenbucher  mit  geschichtlichen  Bemerkungen. 
Kapuzinerbibliothek  mit  ausschliesslich  theologischem  Inhalt.  Der 
Bau  der  kathol.  Kirche  wurde  1840  begonnen.  Vorher  wurde 
der  kathol.  Gottesdienst  von  1682  an  in  der  Hofkapelle  and  im 
Kapuzinerhospiz  gehalten. 

B.  Hospital. 

1730  ff.    Hospital-  und  Chor-Almosenrechnungen. 

C.  Chorstift. 

1525.  Extrakt  des  Abschieds  zwischen  dem  Erzstift  Mainz 
und  der  Grafschaft  Wertheim  tiber  das  Zehntrecht.  Abschrift 
vom  6.  April   1698. 

1595.  Verzeichnis  der  Zinse,  Korns  und  Einkommens,  so 
ein  Kirchner  zu  Wertheim  jahrlich  aufzuheben  hat. 

1645  Aug.  1.  Manual  uber  die  Einnahmen  und  Ausgaben 
des  Chor-  und  Gotteshauses,  sowie  alle  weiteren  Jahrgange  der 
Chorstiftsrechnungen. 

1720  ff.  Die  Besetzung  der  Schulstelle  zu  Wertheim  und 
den  Beitrag  zu  den  Lehrergehalten  betr. 

1726  ff.  Kompetenz  und  Besoldungsverwaltung  der  Super- 
intendentur  Wertheim.      1   Fasz. 

1 75 1  Juni  16.  Abschrift  der  im  Knopf  der  Kirch turmspitze 
in  Wertheim  befindlichen  Urkunde. 

1752  ff.  Akten  uber  die  Erbauung  und  Erhaltung  der  Kirche 
zu  Wertheim.      1   Fasz. 

1760  ff.  Desgleichen  uber  die  Unterhaltung  der  Pfarrgebaude 
daselbst.      1   Fasz. 

1760  ff.  Kompetenz  und  Besoldungsverwaltung  der  Pfarrei 
Waldenhausen.      1   Fasz. 

1760  ff.  Akten  uber  die  Erbauung  und  Unterhaltung  der 
Kirche  in  Hohefeld  mit  einem  Plan  nebst  Ansicht  der  Kirche 
vom  Jahre   1826.      1   Fasz. 

1772  ff.  Akten  uber  die  Anschaffung  und  Unterhaltung  der 
Glocken  und  Uhren  in  Wertheim.      1   Fasz. 

1775.    Seelenregister  von  Kembach  und  Dietenhan. 


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Archivalien  aus  s£mtl.  Gemeinden  des  Aratsbez.  Wertheim.      mi  25 

1778.  Beschreibung  der  Chorstiftischen  Pfarr-  und  Schul- 
hauser  der  Stadt  und  Grafschaft  Wertheim  und  des  darin  vor- 
handenen  Mobiliars.      1   Fasz. 

1 79 1  ff.  Besoldung  und  Administration  der  Pfarrei  Wert- 
heim betr. 

1794.  Inventarium  der  Obligationen,  Akten  und  Effekten 
des  Chorstifts  Wertheim. 

1811  ff.    Klingelsacklein  und  Almosenrechnungen. 

17.  u.  18.  Jahrhundert.  Seelenregister  und  Leichenreden 
auf  Angehorige  der  graflichen  Familie.      1   Bund. 


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