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Full text of "Amtsblatt der Regierung in Potsdam"

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Amts⸗Blatt 
| Königlichen Regierung zu Potsdam 


—Stadt Berlin 


Jahrgang 1845. 





Potsdam, 1843. 
Zu haben bei dem Königlichen Hofpoflamte daſelbſt und bei allen übrigen Koniglichen 
Softämtern der Provinz. 
(Preis id ein und mit dem —— Namen ⸗ und re über uch ganzen Jahrg 
Snbaltöergeichnifle des Deffentlichen Anzeigers 18 Silbergroſchen 9 Pfennige.) 


I7. 


630 


1845 


t 


nr &hronofogifche Heberficht 
der in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin 
. - im Iften Quartal 1845 
eh Verordnungen und Belanntmadungen, nach Ordnung der Materien, 


N 


Bemerlung. Die Berorbnungen und Befanntmagungen der Königl. Regierung zu Potedam find duch den Buch⸗ 
. Raben R., pie des Königl. Kammergerichts durch den Buchſtaben K., die des Königl. Puplllen - Kolegiume durch 
den Buchſtaben P., die des Königl. Konſiſtoriums und Schul Kollegiums der Provinz Brandenburg durch die 
Buchladen Co., und die des Königl. Poligei-Präfiviums in Berlin dur vie Buchſtaben PP. neben der Rum 

mer bezeichnet. . \ , 
— — — — — — — — — 
Datum RE Nummer 


Bersromungm und 
Belanntmachungen. 





Inhalt der Berorbnungen und Befonntmachungen. 







L Abgaben, landesherriide 
a. Boll:, Steuer: und Salsfachen, 















1824. 
De. 27| 5 R. Erlaß der Weinfteuer pro 1844 betreffend . . 1 9 
8 Haupt-Steueramt für inländifche Segenftände zu Berlin. Ber 
.. zeichnung ber Straßen innerhalb des, ber Mahl- und Schlacht- 
: Steuer ımterliegenden Bezirks von Berlin, welche bei Einführ 
1885. rung Rleuerpflichtiger Gegenftände gehalten werden müflen....| 3 33 
. Ian. 5 Erhebung des Elbzolls betreffend ..................... 2 2 
20 Ober⸗ Prãſidium. Ermäßigung bed Preiſes für das Viehſalz...6 40 
Febr. 4 Herabfegung ber Abgabe für Benutzung ber Oderbrücke zu Schwedt 7 6 
o Den Handelds und Schifffahrts⸗ Vertrag zwiſchen dem Zollverein Pr 
8 


und Belgien betreffend ................................ 
j Lo Gewerbefahen. 


Yan. 30| 26.R. Gewerbsbetrieb im Umberziehen innerhalb des Grenzbezirks.. 6 49 
Zebr. 12 MAR. Anbringung der Rekursgefuche in Klaſſen⸗ und —** 









Angelegenheiten .. 8 71 
Mär; 18 Dber-Präfibium. . Anmeldung der Entfchädigungs- Anfprüche für 
den Berluft der durch die Allgemeine Gererbe- Ordnung vom " 
"17. Januar 1845 aufgehobenen Berechtigungen ........... 13 % 
© Stempelfahen j 
Jan. 16] 21 R. |Die-fänftige Verwaltung der Stempel, Fibkalatsefchälte für ben 
.n B Regierungsbezirk Potsdam .seoseenenunennnenunsnen 4 7 





r .. 


it 


BR . R . 
Datum | Rummer 




























Beromungen und Inhalt der Verordnungen und Befanntmahungen. em 
Belanntmachungen. " . 
d Undere Ubgaben. 
März 9) 55 R. | Klaffenfteuer-Beranlagung derjenigen Einwohner klaſſenſteuerpflich ⸗ 
iger Orte, welche zugleich einen Wohnſitz in mahl⸗ und 
ae Städten haben .................. 11 8 
U Juſtizſachen. 
— ı K. Vorſchriften zur Verhütung des Kindermordes ............... 2 24 
San. 2] 3 K., Zurlitknahme der dem Juſtiz-CEommiſſarius Flemming zu Bel⸗ ’ 
" j sig einftweilen geflatteten Praris im Tüterbogf- ⸗kuckenwalde⸗ 
ſchen Kreiſe ............... ............. ........... 5 4 
6| 2 K. | Belegung der Yuslagen-Liquidationen in Unterfuchungsfachen ...| 83 32 
161 A K. |Iurisdiftion über das Revier Kähnsdorf der Königl. — 
dorfer Forſt b 42 
16! 5 K. |Iuriediftion über die bei dem Schloffe Nieber- Schönhaufen be⸗ 
legene -Waldparzele in Holzdefraudationsſachen ............ 5 42, 
%7| 6 K. |Ernennung bed Regierungs-Raths Kaddatz zum Gtempel- 
\ Fiskal für den Regierungsbezirk Potsdam ................ 6 bo 
Gebr. 10 3 Ernennung von Kommiſſarien zur Aufnahme von Diemembra- 3 
„A " \ tiond- Verträgen ... 
März 7) 9 K. 12 a 
17| 10 K. |Die von den Gerichtsbehörden zu unternehmenden Bauten bes 
treffend ..unenssnnennenennnnennennenneennennen nenn nn 18. 95. 
. IM. Kaſſen⸗, Kredit: und Schuldenwefen | 
März 14| 61 R. | Die-abgenugten Kaffen»Anweifungen betreffend... ru... 0.« 22 9A 
IV. Kirchen- und Schulfaden. 
Ian. 17| 23 R. |Xermine und Bedingungen ber Aufnahme junger Leute in das 
Königl. Mufit-Infitut zu Berlin, Behufs Ausbildung zu Dre 
ganiften, Kantoren %. ............. .................. 4 38 
23| 1 Co. |Konceffion zur Errichtung einer chen höheren Knabenfchule 
in Berlin ................. ................... 5 42 
28| 2 Co. | Ernennung eines ſtellvertretenden General. Superintenbdenten für 
das Markgrafthum Nieberlaufig und die bemfelben enclavirten 
Theile der Mark Brandenburg.......................... 6 — 
30| 37 R. | Katholifche Kirchen⸗ und Haus- Kollekte für die katholiſche Ge-⸗ 
meinde Fraffelt im Kreife Eleve ....................... 7 64 
80] 88 Katholiſche Kirchen. und Haus⸗ Kollekte für die Gemeinde Füchtorf/ 


im Reale Bapmdorfnauiseeasserenssunsorsensnuansan DO 







Verordnungen und “ te 
—— Intemisbiatts 












Febr. 10) 3 Co. 8 
5 Co. Exöffnung ber Schulamt» Präparanden-Anftalt in Zoachimsthal! 9 
.|7% 0) 8 
11) 4 Co. | Aufnahme junger Leute in bie Schulants- Priparanden · Anftau 
zu Züllichau ..................... 8 74 
. 15|.46 R. | Schulunterricht in weiblichen Handarbeiten .| 8 72 
18| 6 Co. | Prüfung ber Aspiranten fir das Schullehrer- Seminar in Berlin | 9 76 


=2| 54 R. | gutholifche Kirchen- und Haus-Kollefte für bie Stadt Reiner; | 10 8 


V. Landtagsfaden. 


Ian. 4 — | Dber- Präſidium. Wiederzufanmentritt des Provinzial- Landtags 
der Marf Brandenburg und ded Markgrafthums Nieberlaufig | 2 13 


| ” VI. Militaitfaden. 
De. 38| ı R. |Die Militair⸗ Gnabengehäfter und Wartegelder folcher Invaliden, 

1. weiche im Civildienſt angeſtellt oder beſchäftigt werben, betreffend. | 1 ı 
Ian. 15| — Jntendantur des IIten Armeekorpe. Gewährung bes Stall- \ 


Servifes für bie Pferde folcher Offiziers, welche länger ale 
drei Tage von ben Kommunen Raturals Quartier verabreicht 


erhalten haben .............................. ...... 6 4 
8 — |Intendantur bes Illten Armeeforps. Anfertigung der Gervis- 
Liquibationen ber Kommunen..................... ..... 7 64 
Bebr. 1| — | Departements = Kommiffion zur Prüfung der Freiwilligen zum | 





einjährigen Militatrbienft. Rechtzeitige Anmeldung zum eins 
jährigen freiwilligen Militairdienſt 


12| AL R. | Anmeldung zum einjährigen freiwilligen Militairdienft . 
vu, Polizeifaden. 
a Armen:Polizet. 
Win 18 m R. |Den Borfeuß und Erfat der Reife-Umserfiügungen, welche un⸗ 


n vermögenden, miftelft Zwangspaſſes in ihre Heimath gerviefe- 
nen Perfonen gewährt werden, betreffend............ ..) 318 9 











. >» Seufurfaden. 


Mi, 19| — | Ober Prüfidium. Verbot ber im Verloge von Robert Briefe r 
in Leipzig erfcheinenden Sächſiſchen Baterlanbgbläter” . ur} {2 


ww 





— — — — — — — — — — — 
Zubalt der Verord d Ber ch Sur) Seat 
nhalt der Verordnungen un efanntmadhungen. des 
Belamtmaflungen — —— 
nu. ©. Feuer⸗Polizei, Beuerverficherung. \ Eu ' 
Dei. 16) 2 PP. | Agentur-Befätigung des Kaufmanns Julius Wilhelm Schutse 
(Firma: J. F. Schultze Söhne) zu Berlin ............. 1 „u 
16| 3 PP. | Desgl. des Kaufmanns 4. W. Eduard Schulge zu Berlin‘. 1 12 
18] 4 PP. | Desgl. der Kaufleute Gebrüder . Guſtav Friedrich und Anton 
Herrmann Palmie zu Berlin .. .. 1 ig 
— 41 R. Feuergefährliches Tabacsrauchen betreffend..............4.2 24 
San. 2] 14 R. | Agentur-Beftätigung des Stadtſekretait Coelius zu Charlotten⸗ 
burg in Stelle des Kaufmanns Stein... 3 2 ” 
6| 15. R. Desgl. des Kaufmanns Karl Auguk Sanıe zu Prenzlow in 
Stelle des Kaufmanns Rückhardt ..... . . ............ 3 23- 
10| 16 R. Agentur Niederlegung be des Kaufmanns 3. m. Serger zu 3% 3 ' u 
3) — Ober» Präfidium. Beftätigung des Bürgermeifterg Neumann zu ö 
Lübben zum ziweiten Direftor und des Bürgermeifterd Stöpel 
zu Potsdam zum dritten Direktor der Städte - Feuerſoʒient der 
Kurs und Neumark und der Niederlaufig . re] 3, 27 
14| 26 R. | gentur-Beftätigung des Kaufmanns Söldner in Lenzen in 
4 Stelle des Kämmerers Albredt... 4 40° 
24|10a PP.| Desgl. des Kaufınanng ©. Heife in Berlin . 6 60 
27| 29 R. | AgentursRieberlegung des Kaufmanns Oppermann in Geiefad 6 57 
29| 30 R. | Desgl. des Kaufınanng Rebies in Neufladt- Eberswalde. .....| 6 57 
31] 31 R. | Agentur» Beftätigung des Kaufmanns ©. Binselberg in Eu 5 
walde .. 6 57 
Gebr. 3 10b PP.| Desgl. des Kaufmanns B. €. Salem in Berl in 8,7 r 
-.. 3] 84 PP. | Agentur: Niederlegung des Kaufmanns A. Wildenhapn in “ 
B Berlin ......................... PA — 9 7 
6) 47 RR Ygentur-Be ung des Seifenfi edereibeſitzers €. Wenzfei in 
ö Neuſtadt⸗Eberswalde ............... P............... 8 
15| 11 PP. Verbot des Tabacksrauchen auf ben Strafen und öffentlichen 
Plägen in Berlin und im Xhiergarten ... 9 7 
19| 15 PP. Agentur-Niederlegung des Kaufmanns W. Gnieſer in Berlin .| 9 7 
24| 52 R. | Agentur» Beftätigung des Lehrers Sommerfelbt in Zehbenid..| 10 sı 
24| 50 R. Desgl. bes Maurermeifters 9. Seiffart i in Rheinsberg in Stelle ae: 
bes Kämmerers Kneuſtler ...:... ..... ..... 9 76 
März 1| 59 R. | Desgt. der Kaufleute Granel und Coqui in Potsdam. 11 80 
2| 17 PP. Desgl. des Kaufmanns E. ©. Roedenbeck in Berlin 1 90 
2] 19 PP. | Deal. des Kaufmanns Auguſt Kilz in Berlin ........ 2), 9» 
.. 5| 18 PP. | Deggt. bes Kaufmanns F. Kannemacher in Berlin. ........|(11 [> u 
"7120 PP. |'Desgt. des Eiſenwaarenhändlers Auguſt Hentſchel in Berlin ..| 12 9 























































v 
Datum | Rummer 
der 
Berorpaungen und 
Belanntmadungen. 






Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen. 










März 8 37 R. | Ugentur-Beftätigung des Zimmermeiftrs Menzel und Agentur 
Niederlegung des Mpothefers Stricker zu Lychen .......,. 


"BEER. Desgl. des Amtmannd Zimmermann in ‚Liere, Kreis Weſt⸗ 





























havelland . ....... ———— — ——— 88 
8| 62 R. | Agentur-Niederlegang ber Kaufleute Hofmann und Roemer B 
. in Wittenberge „aruneneneneeeennennenesnnenentennnnne 9A 
10| 21 PP. Agentur-Beftätigung des Kaufmanns Hand Friedr. Sönderop u 
im Berlin ..... . . v92 
"122PP. Deal, ades Weinhändlers Friel ni Theodor Ubemann in i 
16| 65 R. Pe bee Kaufmanns 8 ri geh in | Wufterhaufen an ber Doffe 73 
19| 66 R. | Desgl. bed Kaufmanns Heinrich Scheuermann in Brandenburg 95 
19! 67 R. | Desgl. des Kaufmanns David Leow in Brandenburg ........ " 
1832. d Medicinalpolizei. u 
37 w SB Prüfungen ber bomöopathifchen Aerzte .............. — 23 
‚8 5 PP. | Die Anlegung von Anftalten zur Bereitung Fünftlicher Mineral 
. waffer und den Berkauf derfelben betreffend ............... 25 
+22) 2 R. Auzehedene Viehſperre des Gutes Birkholz im Weftpeiegnigfchen i ru 
reiſe ...... dee R 
2A! AR. |Grledigte Kreis-Chirurgenftelle im Xempfinfdyen Kreiſe ........ v 
| 3.R. |Aufgehobene Viehſperre des Ritterguts in Geeflow, im Dfibavel- 
1885. Tündifchen reife. .......... Keruesoreen .. ..9 
Jan. 13] 8 PP. | Preis der Bfutegel für Berlin. ... 4 
20| 24 R. | Aligemeine Zeitſchrift für Pochiatrie und pſhchiſch⸗ —2** 
Medicin u. fe We .................. “ 39 
Febr. 12| 35 R. | Aufgehobene- Biehfberre des Erbpachtegutes Sandhork im. De 
’ havelländifchen Kreiſe ............ ....... —XR—— — 63 
"| 42 R. | Desgl. der Stadt Zehbenid · .5* ei) 
49 R. | Preis der Jobpräparate in ben Apotheken 75 
März 25] 68 R. | Preis der Blutegel in den n potbefen des Bogierungebejete b 
I [3 “aß: Bolizei. - 
Zan. 21) 20 R. Begitimationsführung i in ben durch Eifenbahnen verbundenen Preu- j 
en ı: | Bifchen und benachbarten beutfchen Staaten ........... BE 35 
10a. 5. Sicherheits⸗Wolizei. 
Da, 7 7 R. Schlempegruben dei Branntweinbrennereien betreffend ......... 10 
San. 9 10 R. | von Erdgruben.. 30 
42 








- 15| 6 PP. | Sttafemeinigung in Berkin 


vi 


. Stüd 
Inhalt der Berorbnungen and-Bekanntmachungen. PA 
' “ biaits. 












Seltenzapt 
v ab 


—** jen und Amtsblatte. 


jefanntmahungen. 







































Febr. 12] 45 R. | Einfoffung offener Brunnen ........ 
März 20 23 AP. | Erleuchtung gefährlicher. Stellen bei Straßen» und anderen Bau: 
ten in Berlin suusersnennnnnenenenneenennn nennen nen | EB % 
n 24 
= Waſſer-Polizei. 
R 
De. 31| SR. Die ſchiflfahtts⸗ und ſtrompolizeilichen Beftimmungen für die Elbe 
1835. 21 2 14 Be 2 13 
San. 5, I7R. Pan der Mafferftände an den Pegeln der Spree und Havel 
im November 1844 ........ ....... 220 
24| 32 R.Nachweiſung der Waſferſtände an den Pegeln. ver Spree and Havel 
im Degember 1844 . 6 88 
.:31| 27 R. | &6- Schiffe» und Schiffer- Patente. . 6 56 
Sebr..20| 53 R. Nachweiſung ber Waflerftände an ben Pegeln ber Spree und Hanel 
in Januar 1845 . 10 82 
März 20| 63 R. Schifffahrtsſperre auf. ahın . und Notte 13 9 
h. Andere polizeiliche Befauntmachungen. 
182, 
De. 20) 6 R. |Gebraud) geftenpelter Maaße beim Ein- und Verkauf ........| 1 10 
%7| ı PP. Einführung des gefeglichen Klaftermaaßes Seim | Berfau ed 
1845. Torfs.. DE u | 10 
3an, 13| 13 R. nitte pr 3 3 W 
—| 18 R. Durchſchnitts⸗ era des Serrides x. im Regierungsbezirk 
Potsbam pro Dezember ISA... .n neuen eeeeneenenenenenen 3 | 3&u. 31 
* 17| 22 R. | Verpfichtung der -Polizei- Obrigkeit zur fofortigen Entfejeibung 
“ über die Zuläffigfeit oder Unzuläffigkeit de ferneren Aufenthalte 
neunuziehender Perfonen .......... ......... 4 38 
* 18] 7 PP. | Meldung des Yrbeitsverhältniffes von außerhatb eingetroffener 
Handiverfögefellen und anderer Gewerbsgehülfen -....«..... 5 43 
Febr. 10) 33 R. | Berliner Durchfchnitts-Marftpreife bes Getreibes pro Januar 1845 7 6 
—| 36 R. | Durchfchnitts- Marktpreife bes Geneides ic. im Regierungebegirf ‘ 
. Potsdam pro Januar 1845 . 7102u6 
11) 43 R. | Koftenfäge in Polizeigefängnifen . . 8 70 
2412 BP. | Feilhalten von Gegenftänden bes "Gewerbebetriebe auf Straßen 
oder an anderen öffentlichen Orten, namentlich von Theaterbillets | 9 7 
März 3] 51 R. | Zuftand der Straf-Unftalten fu Spandau umd Brandenburg ...| 10 79 
10| 56 R. | Berliner Durchfemitts- Marftpreife des Getreides pro Februar 1845 | 11 87 
.—| 60. R. | Durchfchnitts- Marftpreife des reides rc. im Regierungsbezirk | ' 2. 
“ ' Potsdam pro Februar 1845 11 | 880.89 
VII. Donfasen 
{1 Ü B a 
Gebr. 3| 28 R. Deftellgeld für Briefe u. ſ. w. auf's Land .................. 6 56 
. 48.R. Verbot ber Berfendung ven Reib- und Streich» Zündgölzern —2 





. Reib⸗ Zündſchwämmen und Reibzündpapier Bu die Pof.. | 9. 75 


vr 


—— — —— — 7— 


Datum | Rummer 
der 


Berorbnungen und 


Inhalt ber Verordnungen und Bekanntmachungen. 
Belanntmahungen. Zi 





IK Pupillenfaden. 


1 P. Wegen ber von ben Untergerichten im Departement bed Königl. 
Kammergerichtd an bag Könial. Furmartiſche Pupillen ⸗ Kolles 
gium einzuſendenden Verzeichniſſe der um Provinzi aifen- 
. Bonds gehörigen. Gelder... 


Ian. 17 





X. Aligemeine Keplerungs-Nngelegenpeiten. 


— 3Znhalts⸗-Anzeige des Alften und A2ften Studis: ber- Allgemeinen 

Gefegfanmlung de 1844 .. zn acurusneheenenneenennnne 
— | Inhalts» Anzeige des. 43ſten Stüds der ‚Atgemeinen —2 
luus do I8AA ................. . 
Inhalts-Angeige des Iften Stücks der Allgem en Seefanm 
- Aung de: 1i845................................ Pr 
Inhalts-Anzeige des 2ten und Iten Stücks der gemeinen Ge⸗ 
feßfammlung de 1845.. 





Inhalts-Anzeige des Aten 


Inhalts⸗ Am g bes 5ten Stücks ber Allgemeinen Geſetzſamm⸗ 
lung de 18A5 ................................ ..... 
Inhaltd-Anzeige des Gten St ds der Higemeinen Geſetzſamm⸗ 
lung de 1843 ......... —— — —— 
Inhalts⸗ Anzeige bes 7ten Stüds der Nideminen Geſebfamm · 
fung de 1845 


XI Vermiſchte Angelegenheiten. 


12 R. | Statut für den Rauenfchen Bergwerks-Verein. 
(Beilage zum ten Stüd bes Amtsblatts.) 
— | Gefchenke an Kirchen ..... .......... Pe . 
— | Debitd-Komtoir der Geſetzſammlung. Verkauf Fompfetter. Srm- 
plare und einzelner Jahrgänge ber Gefeßfammlungen !...... 
R. |Dem $alfefchen Etabliffement auf der Feldmark der Stadt Stras- 
burg in der Ukermark ift ber Name: „Linchenghöh” beigelegt 
— — Geſchenke an Kirchen ..... 
—| — | Gefchenfe an Kirchen 
—| — | Gefchenke an Kirchen und Bewährung der Kichhöfe i in | Derioiß, 
.. Superintendentur Neuftadt Brandenburg, und Neuholland, Su⸗ 
perintendentur Zehdenick ............... BE 
22| 9 PP. | Der neu angelegten, von ber "Yorsdamer Straße Nr. 142 in 
Berlin nach dem Landtwehrgraben führenden Straße ift der 
"Names „Link's Straße” beigelegkuunnnunnunnennnennnne 








1835, 
Ian. 6 























ame. 
blatis 


10 
11 


Seingeti 
Ainteiete 





a 


73. 









14| 30 R. | Gebühr für Revifton ber Gruben 


Arorumen und 
jefanntuachungen. 


vi 


Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen. 


Verleihung der. Eeinnerungs⸗ Medaille für Lebensrettung an ben 
Fifcherfohn Wiguſt Ziekom zw Heiligenfee....nuneennenee- 
kLandſtallmeifter Strubberg. Bekanntmachung ber Stationen 
im Potsbamer Regierungsbezirk, auf welchen im Jahre 1845 
Beſchäter bes Brandenburger Landgeftüts aufgeſtellt werden, fo 
nie der Termine, in welchen die Stutenbebechung defeiöft an⸗ 
fängt ........................ .................... 





Geſchenle an Kirchen ............................. u 


114] 13 PP. | Die Probfigaffe in Berlin fol fünftig „Probſt⸗ Straßen | ge 


nannt Werden ................... ............ ....... 


20) 16 PP. | Die Neue Junkerſtraße in Berlin ſoll künftig „Ritterkraße” 


Mär 7|24 PP. | Die Verbindungsftraße zroifchen der Liefen- und Grenzfraße vor |’ 


m — 
—.R 


genannt twerden 
Geſchenke an Kirchen... 


dem Hamburger Thote h erlin fol Fünftig ben Namen: 
„Neue Hochſtraße“ führen ......................... 
Verxʒeichniß ber Vorleſungen, auf der Königl. Thierarznei⸗ 
ſchule im Sommerfemefter 1845 gehalten werden .......... 
Verbefferung ber Schulfelle in Dreefch Seitend der Gutsherrfchaft 
und Ortsobrigkeit daſelbſt ................. FR 
















Stüd 


blatie. 


10 
10 
13 
13 
13 


ea» 3 





Sellen abl 
des 
Amtsblatte. 






* 288 ‚8 


8 8 


1x 


. Chronologifche Heberficht . 
—r in dem Amtsblatte ber Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin 
im 2ten Dnartal 1845 
erſchienenen Verordmngen und Bekanntmachungen, nach Ordnung der Materien. 


Ü 


Bemertung. Die Berormungm und Belonnimagungen der Königl. Regierung an Potsdam find durd den Bude" 
Raben Ri, die des Königl. Kammergerichts durch den Bırhflaben K., die des König. Pupillen Koltegiums durch 
den Buchſtaben P., die des Königl. Konfifteriums und Schul -Kollegiums der Provinz Brandendurg durch die 
Buchſtaben Co., ms de vs Königl. Poligel- «Präfblume im vertin durch die Duchſtaben PP. neben der- Rume 
mer bezeichnet. 










Datum „I Remmer des | Settenzapt 


vos 
——— —B 





u Abgaben, landesherrliche. 
I we Zoll⸗, Steuner ⸗ und Saiztachen. 
Serkauf des Viehſalzes .................... 





















Apr, 7 107 
Mai 9 . | Veranfagung ber Brauereiar zur Gemwerbeteiier 194 
10 . [Anmeldung der mit Tabad Bepflanzten Grundftüde . 189 
15|. — | Haupt-Gteuergmt in Berlin; in Vetreff ber auf den Eifpnbahnen 
angefommenen mahls und” ſchlachtſteuerpflichtigen Gegenfände .| 22 175 
22| 134 R. | Erhebung bes Eldyolls. 
(Beilage zum 23fen Stüd des Amtsblatts.) 
N Bauſachen. 
Mai 23/133 R, Retvung der Beldmeffer, Baufondufteurs und Bauzöglinge....- ir ı72 
. 7, Domainen-, Forſt⸗ und Jagdſachen. 
April..9| 88 R. Aushändigung der Düitturigen über 'eingezahlte Beräuferungd- 
und. Ablöfungs- Kapitalien pro Ate8 Quartal 1844 16 120 
‘ 24| 98 R. | Bauhol;- Verabreichung aus Kinigtichen Forften . 18 | 146 
28| 105 R. | Die Ausübung ber polizeilichen und fonftigen gutäherrlichen Rechte J 
auf dem Domainen⸗ Vorwerke Frankendorf iſt dem Königlichen 
Domaineh-Rentanıte zu Alt⸗Ruͤppin Übertragen ......... D 140 
Mai 10125 R. | Einzahlung der Beiträge zum Domainen + Feuerſchäden-Fonds 
R pro 1. \L10 U PIRSRSSREREEFEFZZSERSERRETTRERSERRRER 2 167 
27| 140 R. |Aushändigung der Quittungen ilber eingezahlte Veräußerung: 
und Ablöfungs-Kapitalien pro iſtes Quartal 1845 ....: 2 185 
un ls w Iufisfagen 
März 87| 11 K. |Eruennung von Kowmmifarlen zur Mufnahme von Dienmiea· 
tions⸗ Verträgen 14 104 
Das Inſtitut ber Ehdoiniier betreffend . 7 196 





21 1 8; 


Datum | Nummer 
ber 

8 jen ımd 

etannimachungen. 


x 


Inhalt ber Verordnungen und Bekannimachungen. ar 


j Seat 


lat. 


Seiteigagt 
an eiiue 





April 7 12 K. 
14 IAK. 
17) 15 K. 
Mai 26] 16 K. 


April 2 
24 


1 
“20. — 


Et 3 
27* 


Dil — 


April 11j 8 Lo. 
HH 9 Co. 

5 10 ©. 
Mai 124 R. 
12] 11 ©. | 


27] 144 R. 
'28| 138 .R. 
Juni 11] 12 Co. 
17) 159 R. 


| 13 Co. 


My — 


April 2] 76 R. 


” MR nfauf des Remontepferde für bie Armee. 





Mittheilungen über alle gegen Individuen militairpflichtigen. Alters 
geführte Unterfuchungen an dag betreffende Landrathe-Amt . 17 
Berfohren bei Ablieferung von Verbrechern in die Strafanfialten 


Seitens der Untergerichte 7333 18 
Realjurisbiktion Über das Freibauergut des I. D. Leclair- zu 

Lützlow neeneneenenenneenenenssenssennennenenensnen aA 
Das von den Königlichen Gerichten im Departement ve Kam- 


mergerichts in Betreff der Kriminalfoften zu beobachtende Ver⸗ 
fahren ........... ................. .............3.. 26 


V. Kaffen-, Kredit: und Schuldenmwefen. 


Amortifirte Staatöpapiere 
Verloofete, vormals Säch 
Berloofete, vormals Sächſiſche Steuer» Kredit» Kaffenfcheine . 
König. Haupt» Banks Direktorium; in Betreff der Annahme 

Briebricheb’or . 


Daffelbe. . Kündigung aller bei der Königl. Bank in Friedrichsd'or } F 


















belegten Kapitalien ........... ... ...... ............ 


VI. Kirhen- und Schulſachen. 






Errichtung einer Elementarſchule für Knaben in Berlin .. 16 
Errichtung einer Elementarfchule für-Töchter in Berlin .. 16 
Drivat- Beil. und Bildungs⸗ Anſtalt für Blödſinnige in Berlin..| 20 
te geographifche Kunſtſchule in Potsdam ........-ununsnen 21 
Einführung der neuen Ausgabe des Porfifchen Geſangbuchs in 
Kirchen und Schulen ............ 3 
Ueberficht des. Schullehrer ⸗Wittwen⸗ und Waifen-Unterffigunge- 
Fonds pro 1844 ...... 
Berbefferung des öffentlichen Schulmefens im Jahre 1844 





[Errichtung einer Präparanden-Anftalt in Neu-Ruppin für den 


Eintritt in ein Schwllehrer- Seminar ................... A|. 


Kirchen⸗Kollekte für das Dorf Schoffene im Reglerungdezitt 
Magdeburg 
Errichtung einer Elementarſchule für Knaben in Berlin 


vo Militairſachen. 


Zefanntmachung bes fommandirenden Generale bes Zten Armee- 
Korps in Bezug auf die Schiefübungen der Landwehr im 
Jahre IBAA seen nenneeneennennnnnenenenensnnennennnn 

Die Zahlung der Militair- Gnadengehäfter betreffend . . 

















126 


17 ° 


105 
108 
113 


18. 





x .. . 































— 
Datum 
de 

Sexordau 

Bekanntm 

— 

Vo. Polizeiſachen. 
a Cenfurfadhen. 

Ara — Ober⸗Präſidium. Die Ernennung bed Majors im großen Ges 
” neralffabe von Roon in Berlin zum Genfor der militairifchen 
Schriften für die Provinz Brandenburg ......4.6 
Juni 17| — Ober-Präſidium. Die Ernennung des Bürgermeifters, Kammer: 
x I gerichts⸗ Aſſeſſors Kunth zu Wittſtock zum dortigen Eofat- 

\ Genfor in Stelle deö pewfionirten Bürgermeifters Berudes . 

». Feuer-Polizei, Feuerverſicherung. 

März 15) 26 PP. Agentut-⸗Beſtätigung des Kaufmanns I. H. Dahms in Berlin 
20| 29- PP. | Desgl, des Kaufmanns E. Th. Heffe in Berlin ....... vun 
21|30-PP. | Desgl.: bes Kaufmanns A. Kampfenkel in Berlin „2... ..... 
2ıl3ı PP. — des Materialwaarenhändlers J. M. A. Blumenberg in 

lin ........... 26222** ... 
Al 72 R. |Deögl. des Kaufmanns Finzelberg in Eudenrakde . 
8| 73 R. | Agentur-Niederlegung ded Kaufmanns Heller in Angermünde. . . 
. 38 SR. Aoentır Denärgung d des Kaufmanng Karl Salomon in Sudan: 
[1.1 En 
April 2| 81 R. | Desgl. des Raufmanıs und "Zänmerns Schröder in vputilib 
2] 36 PP. Desgl. des Kaufmanns Gnieſer in Berlin .. .........54 
3] 82 R. Agentur, Mieberlegung und Beftätigung des Kaufmanns Einem |- 
- in Belzig ...... ............. ... .. . 
583 R. | Agentur-Veftätiguug des Kaufmanns E. Körber in Freienwalde 
6| 84 R. | Agentur - Niederiegung bed Regierungs- Feldmeſſers Schubert | 
in Angermünde. .............. ............ reine u 
9| 37 PP. | Aufhebung ber Agentur» Beflärigung des Soenten Weib Berlin 
10| 89 R. | Agentur = Veftätigung des Kaufmanns & . Schneider in 
. Fehrbellin ............ 
10) 90 R.Desgi. des Kaufmanns Heller in Angermünde .. 
15] —  |Befanntmachung der General Direftion der Land⸗ Feuer-Sorietät 
. der Kurmark und der Niederlauſitz über den Zuftand I Lands 
. Feuer -Verficherungswefeng pro 1. März BBEE .....54 
19| 100 R. | Agentur-Beftätigung des Kaufmanns C. Steindorf jun. in 
” Havelberg ......... 
„ 21) 42 PP. | Desgl. des Kaufmanns E Bierfreund in Berlin . 
22| 10# R. | Desgl. des Kaufmanns Bulle in Prigwalk .. 
22| 102 R. | Agentur-Niederlegung des Kaufmanns Mülfe 
9— des Maurermeiſters Gerhardt in Strausberg 
24| 103 R.Desgl. des Gutspächters Winterfeldt in Ketzür 
25| 108 R. Agentur /Beſtätigung des Kaufmanns Kröpfch i 
25] 109 R. | Agentur-Riederlegung des Kaufmann Barchewig und Befräti 
gung des Kaufmanns W, Tancre in Schmwebt.. . 
28| 110 R. | Agentur - Beftätigung ber Auufente, Gebrüder _ Rır 


Wietſtoch......... WB .......... .. 





19 





153 


151 
151 
152 


Datum 
dei 


Nummer 
13 


Berordnungen und 


April 28 


Mai 


2243 = 
söas-unevuss 


- 


13 
16 
17 
20 
21 
a 
21 
26 
26 
28 
31 
Juni 4 
18 
19 


ai 

18 
21 
a 





vekanntmachungen. 


116 R. 


44 PP. 
46 PP. 


47 PP.. 


48 PP. 
83 PP. 
NT.R. 
118 R. 
19 R. 


126. R. 
55 PP. 


32,PP, 


127 R. 
57 PP. 
128 R. 
141 R. 
59 PP. 
co PP. 
se PP, 
2 PP. 


6 PP. 
142 R. 
146 R. 
154 R. 
160. R. 
161 R. 


34 PP, 
75 R. 
vr R. 
9 R. 


Yoentur- Dehärigung har Raufmands Thien in Eremmen ..... 





. za 







. Inhalt der Berordnungen und Bekanntmachungen. 


Desgl. des en EHE auf Garmjom 
Seätigung es ira er von Kraufe auf Carmzow 
als Diftcifts »Diveftor der Greifswalder Mobiliar- Brand» und 
Seoelihaben - Berficherungs - © = Gefehfhaft für den Prenzlauer 
reis. ........4.4 . 
Agentur-Beftätigung des I. H. € KR in Berlin ... 
Agentur Beflätigung des Kaufmanns W. Collin in Berlin 
Desgl. des Kaufmanns F. U. Hennide in Berlin ... 
Desgl. des Kaufmanns Ab. Mitfcher in Derfin 
Desgl. des Kaufmanng A. WifogPd in Berlin .......... 
Desgl. des Kaufmanns F. 9. Shumader in Spandau ..... 








vo 








Deögl. der Kauflente Hofmann und Römer in Wittenberge. . | 


Deögl. des Kaufmanns F. €. Wengel in Altsgandsberg ..... 
Desgl. des Herrmann John in Berlin ............. 
Agentur-Niederlegung dr8 Kaufmanns Herzog in Gremmen « 
Agentur-Befätigung bes. Tabadshändlere g. W. H. Dietrich 
in Berlin. ........ SET IERSERSERREPSSERERTERRERETT 
Verficherungen bei der zu London befiehenden Royal Exchange 
. Assecurance Association. uuervanss.asssee 
Agentur · Niederlegung des Kaufmanns Germann in iorton 








Agentur⸗Beſtätigung des Kaufmanns A. Rabuske in Berlin . 


Desgl. des Kaufmanns W. Lambateur in Zoachimsthat 
Desgl. des. Kaufmanns: Dehnicke in Werder. . 
Desgl. des Kommiffionaire W. I. Meyer in 
Desgl. bed Kaufmanns Joſeph Ball in Berlin. 
Desgl. des Kaufmanns Louis Bgeiffenhagen ü 
Desgl. des Kaufmanns X. W. S 

Hauer in Berlin .... 
Desgl. des Kaufmanns -K 
Desgl. ded Kaufmanns Rhein in Beeliß .x.. 
Desgl. des Kaufmanns C. Schulze in Tremmen . 
Desgl. des Kaufmanns und Kämmerers Fricke in Trebbin ... 
Desgl. des ‚Kaufmanns F. W. Sens im Branfer. 0. . 
Dessl. des Kaufmanns E. Schulz in Lenzen. 


e Wedicinalpolizei 
Preis der Bfutegel in Berlin ............ ...... 
Deftrafung des Verkaufs oder Tauſches aus porfenfranfen Schaaf: 
Erden ... .. ........3... 
Beftrafung ber Veräußerung. eines Schaafes ol mehrerer &ganfe 
aus einer Heerbe, in welcher die Mauenfeuche andgebrochen ift 
Aufechohene Biehfperre der Gemeinde Berge, enbavatländifäjen 
reiſes .. Eee ER 
—— der für den Regierungsbezirk Porrdam nen "appro- 
birten Hebammen... eneeneneernesenen 



















TTTITBTTTTITCE B 











- 
S 


17 


7. 


17 


— 


iau 


x 









Datum | Rummer 
der 


Verordnungen und: | 
Belanntmagungen. 












DERTIRERRETTERTERELEEREEIEERTERRUSTERTERRT DER w. 
Mai 3 11a R. ie Biehfperre des Dorfes Schönfeld im Fiterbogk m. 
r Ruckenwaldefchen Kreife ...................5 nn 19 
13| 122 R. |Berbot dee unbefugten ärztlichen Praris des vormaligen Hof: A 
Sekretaits Rune . .... 20 
27) 132 R. Aufgehobene Viehfperre. ber Stadt offen .... 2 
Susi 2] 135 R. | Die unbefugte ‚anitliche Praris u egemaligen 
Rue betreffend ..... 123 
10) 150 R. | Aufgehodene ee d er 
5 kuchenwaldeſchen Kreife . «A, 
12] 157 R. | Ausgebrochene Eurigenfeuche unter den Jindvich der Gemeinde in 
Reibfch, Berdfow-Storforofehen Kreiſes ............. 3: 
[A Simerbeits:Pollzel, J « 
“pri 81 33 PP. | Schießverſuche ber Artillerie- Prüfungs - Kommiffion bei Berlin..| 16 
13) 35 PP. | Milttair-Schießübungen bei Berlin N PR ion 16 





und anf dem Artitterie-Schiefiplage bei Berlin . 
eo Waffer: Polizei. 






Yan. 31) 95 R. |EI6-Schißs- und Schiffer⸗ Patente betreffend. ..... 
Mär, 20| 155 R. | Schifffahrtsfperre.auf der Dahme und Notte it vom 
15. Juli bie 15. September. 1845 ........- an. 


26) 71 R. Rachreifung, der Wufferfände an den Pegeln 
Bebrum 1845 ..........5* 

29| 70 R. |Eib- Deu. u Schiffer » Patente hetsehenb-. 
Aprit “ 9 & &b-Shifs- md Schiffer Patente berreffe 


25| 40 P! 
Beſtimmungen für die Schiffe- und * welche bie 
8 3 Scleufe im ‚Spree- Kanal zu FDA pofficn.... . PER 


29! 106 R. Nachweifung der Woſſerſtände an ben Degeln ber Spree uud 
Davel im März 18AB ........ .............. — 
Mi a 447 R. | Bloßhola Lagerung auf. bem Pieper Ger. 
(Beilage zum 24ften Stüd des Amtsblatts.) 





Mai 17/51 PP. & Militair⸗ Schießübungen in- der Haſenheide, im ber 


3 











12 129 R. | Rangfaprts- Ordnung für die Waſſerſtraße von der Bieper bie zur | 


r Schleufe. 
(Beilage zum 22fen Stüd des Amtsblatts.) 
22| R. |@perre der-Zehbenädfehen Schleuſe und der Havel oberhalb derſelben 
22| 134 R. | Eiofchifffahrt betreffend. .. 
(Beilage zum 23ften Stüd des Amteblatte. 
24] 130 R. | Schonung waflerbanlicher Aulagen 7*6 
2v 142 R. Nachweiſung der Wafferſtãnde an den wezin der Spree und 
Havel im April 1843 ...... cnenene een 


2] 


Io In] 180 R. | Borfichtgmaafregeln der Schiffer" sei Piitber- Trandpottin. url]? 





om 


176 


171 
“88 


271 







7 






—2 — und 


fans | Rummer 







‚DIuhalt. der Berorbnungen und Bekauntmachungen. 






fonntmadungen. |, 







. Audere polizeiliche Bekanntmachuugen. 






































Amis· 
blatte. 



















Seitengaht 


Amtöblatte. 





DEF 15] 32 PP. | Die- für das Jahr 1845 ausgemählten Straßenſtrecken in "Berlin, 
l ir tweldye mit Gianitpiatten verfehen werden follen, betreffend . . |’ 121 
139) 3 'RP. | Die son den Drofehfenbefigern angenommenen grühfuhren betreffend | 104° 
31|27 PP. |Bernnreinigung der ungepfläfterten Wege im Berliner Berwals 8 
der Du tungsbeirke.... .......... .......... 115 
— B86 R. Durchfchnites· Marktpreife des Setreides xc. im Besirungebeit ! 
u ir Potsdam pro März 1845 . 118 u. 119 
Apr. 12] 28 PP. | Ubraupen der Bäume. :.:... 115 
..,3| 77 R. | &egieiimations« Artee beim Pferbehanbel 119 
31 78 R. Salyankauf von den Schiffern und Schiffsknechten 112 
8 R. |\Wperre der Pafſage über die Brüde bei der Rahnsborfer Mühle "116 
12] 87:R. Berliner Marktpreife pro März I8AB 2. ...emnnenennenenene | 180 
‚.20| 38 PP. ıs| 147 
139 PP. Die in den Tagen vom 21. bis 2%. Juni jeden’ Sabre in Berlin) 19 152 
a5 ER abzuhaltenden Wollmärkte betreffend 21 168 
— Bi 1 « 
9 — Veſtãtigung bes aufmanns Einem in Belzig als Agent der nn 
’ ‚Eurbeltichen gemeinen Hagel Verficherungs- Gefeltfchaft in I 7 
Pan vo 1 Saffeleoeeneassussnnensnunenunnneneenennsnnerannnsn 132 
“lei R. Durchfchnitte = fe des Getreides x. im Regieungebeirt 
“ :| _ Potsdam pro — J— 20 160 u. 161 
ET OR | Sperre der Paffage über bie Brüde auf dem fogenamiten 5 
damm bei der Stabt Buchholg „u... .u0...« 20 164 - 
Ma 7 — Ober- Präfidium. Inftruftion, bie Grmmbfäge in in . 
" Gonceffionirung von Aftiengefelfchaften betreffend. 21 165 
- 8|41 PP. —— auf Schüßenpfäi bei 
u I :120) 162 _ 
21) 50 PP. | Be —æ 21 183" 
4 R ur ung | der Sperre ber Paſſage über die Brüche bei der — 
J dorfer Mühle .. 28 192 
-°26| 131 R. | Berliner Marktpreife 2 172 
20 139 R. | Befchränfung des Haufirhandels an 231 184 
* ı-| 159 R. | Durchfchnitte- Markepreife des Getreides ıc. im Regieru— 
Potsdam pro Mai 1845 . 24 196 u. 197 
Juni 4] 149 R. | Zuficherung einer Belohnung f es Swaumfreviers 2 193 
10| 151_R. | Berliner Marktpreife pro Mai 1845 . 24 194 
13] 64 PP. | Verbot des Auffuchens von Flintenkugein und Een Dianition . 26 211 
.19| 162 R. Betätigung bes Apothefers und Kaufmanns Frans in Branden- 
=. “ burg als Wgent der Kurheſſiſchen augemelien Hagel = Verſiche⸗ ' 
rungs ⸗ Geſelſchaft zu Caſſel .............. P........... 26 :|- 210 
vi Al, IX Poſtſachen. ‘UT. 
Mair-19) "en General Poftamt ; in Betreff der Syedition ber. Ale 22,.|)-) 175 v 
1080| 186, —X ßAnnn 





Deutſchen Koryeſpondenz; innere prnunenne von. > 





Datum | Nummer 
der 


Berorbaungen und - 
Belanntmahungen. 


Juni 3|148 R. 


Märg 1a) PP. 
20 — 
.3| 69 R. 
» R. 
@ R. 

Mprl 2| R. 
ISR 
18 R. 


x 
Impalt der Berordnungen und Befanntmaihungen. 


Pottofreiheit der Armen-Werbänke bei Zufentumg Run und 
Berpflegungsloften. .............. ...... .... ... 


X, Allgemeine Kegierungs-Angefegenheiten. 


Inhalts» Anzeige des Sten Stücks der Allgemeinen Oefetgfamın- 
lung 
Inhalte Anzeige 
‚Jung de 1845 - 
Spalte Lnzeige 
tung de 1845 . 
Inhalts» Anzeige des 
Geſetzſammlung de 1845 
Inhalts⸗ Anzeige des IBten 
lung de 1843. .:...... 
Jahaltö- Anzeige des 1aten 
lung de 1845......... 


Inhalts- Anzeige de 1öten Stücks de Agemeinen Sefegfamm- 
lung de i8a............ ........ . ..... 


XI. Vermiſchte "Angelegenheiten. 


Berleiyung der Erinnerungs- Fo für Lebensrettung an ben 
Unteroffizier Leopold Pfeffer... cunenmeneenenennnenune 

| Bekanntmachung des Borfiahdes ber Märkifchen öfonomifchen Ge⸗ 
ſellſchaft wegen der zu einer Thierſchau in Berlin am 15. und 
16. Mai 1845 ausgeſetzten Prämien ........... 
Konkurrenzen zur Prüfung der Zu yon Perben und zur 
Prüfung ber Lanbroehr- Ravallerie- Pferde·8 
Belobung der Gemeine in Richterfelde, Superintenbentur Euden- 
—— wegen ber aus ihren eigenen Mitteln -angefchafften 
D ....... ........... 4544 
Empfehlung des von K. F. Rauer herausgegebenen Werks über 
bie ftändifche Gefeßgebung ber Preußifchen Staaten ........ 
Dem im’ Belauf Zerpenfchleufe, Liebenwalder Forſtreviers, neu 
errichteten Förfter - Etabliffement if die Benennung: „Förſterei 
Zerpenfchleufe”, beigelegt ........ . 


Die nen errichtete Hagelfchäben « Berficherungs - Oeſelſchaſt i in 


Erfurt betreffend 
Geſchenke an Kirchen 
Dem auf ber Feldmarf des Dorfes Grüna, Züterbogk-Luden: 

en ng — Etabliſſement iſt der der Name: 

aufchtedslu elegi .......... . ng 
Waͤchen an Kirchen annunonnenrnennunnennonennnnn 














16 


14 


14 
















187 


124 


106 _ 
106 


124 
17 
124 






















HR; 


en and 
— 


mar. 





a — 
viel 

1909| 15 R. 
"RU 
Juni 2 137 R. 
I 

| R 
ler 





x 


Vet anutmachung bet Diveftioh ber Bestliner allgeneinen Wittwen⸗ 
.Benfiongs uud Unterſtůtzungs⸗ Koſſe in. Betreff ber Wehl weuer 
Mitglieder und Stellvertreter . .uununenesinenennnennerne 

.Statut der Prenzlau Wolfshagenfchen Shaufer-Attien- Gdrüfchaft. 

(Beilage zum 20fen Stüd des Amtsblarte.) 

Verleihuug ber. Erianerungs- Medaille für Lebensrettung an ben 
. Schiffer Chriſtien Schulz in Schwedt ......42* 

| Sort und Aſſekuranz ⸗ Orbni der Berliner &and- und Waſſer⸗ 
Transport Verfü unge: + Gefelfchaft. 

(Beilage zum Zien Stüd des Amtsblatts.) 

. BKexleihung von Korporationsrechten an die „Denuewitz⸗Stiftung 
au Züterbogk“ hetreffend 

Rerleihung ber Erinnerungg + Mebaille Lebenrettungen an den 

enbandler 2. U. P. Schuige in Berlin ........ 

Beberficht * — der Tivil⸗ Waiſenhaus⸗Stiſtung für die 
Städte Berlin, Potsdam und den Pondemer Regierungẽbe zirk 

am — deB. Jahres IBM. 

(Beilage zum 2öfen Städ bes Amtsblatte.) 

«ermine zum Einbreunen ber. im Jahre .1845 von den Lambbe- 
een | den .Köwigl. Brandenburtiſchen Landgeſtüts gefallenen 

ioblen e 
an der —5* Medaille am Bande an ben —— 











Anjeiger betratffend 22244 
Königl. Kuratorium, Abtheitung für die Kranfenhaud - Angelegen- 
deiten in ‚Berlin; die Aufnahme von Etanken von. auberhatß 
in das Königl. Charite» Krankenhaus zu Berlin betreffend . 
Dem Lehnfchulzengute . bes General⸗Majors von — ju 
Naſſenhaide Ik der Namec „tor beigelegt 
Geſchenke an. Kirchen... . 


Geſchenke an Kirchen... 






. Brofpektui über bie Bing erftehühene ebene u Gib 









168 


164 


158 
192 


23 


SEER 5 


xvu 


Chronologiſche Ueberſicht 


der in dem Amtsblatte der Koͤniglichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin 


im 3ten Duartal 1845 


erſchienenen Verordnungen und Bekanntmachungen, nach Ordnung der Materien. 


Bemerkung. Die Verordnungen und Bekanntmachungen der Königl. Regierung zu Potsdam find durch den Bude 
Raben R., die des Königl. Kammergerichts durch den Buchflaben K., die des Königl. Pupilien» Kollegiums durch 
den Buchftaben P., die des Königl. Konſiſtorlums und Schul» Rolegiums der Provinz Brandenburg dur bie 
Suchftaben Co., und die des Königl. Polizei» Präfiviums in Berlin durch dic Buchſtaben PP. neben der Runge 
mer bezeichnet. 





Datum | Rummer 
der 


Verordnungen und 





Sept. 12 


März 15 


Juli 16 


Juni 20 
Aug. 22 


Belanntmädungen. 


179 R. 
206 R. 


210 R. 


Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen. 





L Abgaben, landesherrlide 
®. Zoll⸗, Steuer: und Salzfachen. 
Errichtung eined Neben⸗Zollamts IIter Kaffe zu Freyenftein ... 


h. Gewerbefadhen. 


Ober-Präfidium. Anmeldung der Entfchädigungs -Anfprüche für 
den Verluſt ber durch die Allgemeine Gewerbe-Ordnung vom 
17. Januar 1845 aufgehobenen Berechtigungen............. 


U. Baufaden 


Normal- Bauplan zu Inquifitoriatd- und Gefangenhäufern ..... 


II. Domainen-, Forſt- und Jagdſachen. 


Die gutöherrliche Renteis und Polizei» Bermaltung über dag vom 
Fisfus angefaufte bisherige Erbpachtsgut Himmelpfort nebft 





dem Vorwerke Gaftaven und Zubehör ift dem Königlichen 
Domainen-Rentamte zu Zehdenick übertragen ............. 
Bauholz- Verabreichung aus Königlichen Forften zu Ziegelbächern 
Aushändigung der Quittungen über eingezahlte Veräußerungs- 
und Ablöfungs=Kapitalien pro 2te8 Quartal 1845......... 
Kommunal» und Poligei-Berhäftniffe des bisherigen Domainen- 
Vorwerks Biefenthal ıc. , 








gr Seitenyapt 

Amtd- Fi des 

blatts. mtsblatts. 
| 288 
| 27 
30 233 
2 224 
30 235 
| 7 
36, |,.;274 





Xvat 


« 








xix 
Datum | Rummer \ _ it 
De en u Inhalt der Berordnungen und. Befanntmachungen. Seiteriaht 
Belannimahungen. 











Einmiſchung der Eltern ſchulpflichtiger Kinder in die Schufzucht| 83 
Errichtung einer Elementarfchule für Mädchen in Berlin ‘...... 37 
Errichtung einer Elementarfchule für Mädchen in Charlottenburg | 37 


Meldung des Unterrichts- Verhältniffes ber im fchulpflichtigen und 
im Eonfirmationsfähigen Alter befindlichen Kinder .......... 37 


Errichtung einer Privat-Elementarfchule für beide Gefchlechter 
in Berlin „oennseoreenennnenennenennennennnnn nennen 39 


VIE Landtagsfaden. 


Dber-Präftdium. Eröffnung des nächften Kommunal⸗ Landtags 
der Kurz und Neumark.............................52.138 237 


RK Militairfaden 


Berhetrathung der Militairpflichtigen ....................... 3 168 


Gmügung der Militairdienkpflicht der Monnſchaften auf dem 
Königlichen Uebungsſchiff: „die Amazone“ ................ 30 233 


Departementd- Kommifflon dur Prüfung der Freiwilligen zum 
einjährigen Militairdienſt. — Anmeldung zum einjährigen frei⸗ 
willigen Militairdienſt ............................ 33 


257 

17| 196 R. | Zufammentritt der Departements» Erſatz ⸗ Kommiffion und. Termine - 

jur Aushebung der Rekruten ..... ....... ............. 34 262 
0 


Sept. 6) 21AR. | Annahme breijähtiger Freiwilligen von den Zäger-Abtheilungen | 37 


X Polizeifaden. 
, ®. euer: Polizei, Generverfiherung. 
uni 18| 68 PP. | Agentur-Beftätigung des Kaufmanns Witte in Berlin . BR 
30| 169 R. | Desgl.. des Kaufmanns Rumpf in Liebenwalde ............. wW 219 

deli 12 180 R. Desgl. des aufmannd Zehlide in Werder in Stelle des Kauf⸗ 

manns Götze ....................................5. 30 235 
1] — |Ständifche Städte = Feuer - Sozietät - Direktion ber Rur- und 
‚ Neumark und der Niederlaufig. Feuerkaffengelder- Ausfchreiben 
- Pro Iſtes Semefter 1845............. ........... 
17| 181 R. Agentur⸗Beſtätigung des Kaufmanns Paſſow in Perleberg ... 
23| 178 R. | Prömie für die Ermittelung des Brandſtifters in dee Rüders⸗ 
dorfer Forſt ...................................... 20 

183 R. |Mgentur-Niederlegung des Rittmeiſters von Tettendorn auf 

Reichenberg und Agentur-Beftätigung des Amtmanns Rib- 
bad in ulzendorf, im Oberbarnimfchen Kreife .2.:..., 81 a 


30| 19 Co. 
30 20 Co. 
Seyt. 178 PP. 










17] 21 Co. 


Juli A| 168 R. 
21) 175 R. 


u 1 — 





Datum 
ber 


Berorbnungen und 
Belanntmagungen. 








Suni 30 


Juli 
6.u. 16. 





Nummer 





226 R. 





84 PP. 


165 R. 


71 PP. 
177 R. 


70 PP. 
WAR. 


73 PP. 
182 R, 


187 R. 


189 R. 


195 
217 R. | 


» | Agentur - Niederlegung und refp. Betätigung des Kaufmanns 


.Desgl. des Kaufmanns Brandt in Dahme ..... 
«| Verficherung der Kirchen, Pfarr», Küfter- und Sälge 


- | Die Mobiliar - Brandverficherungs - Bank für Deuffan in 


" (Beginn des Hebammen sUnterrichts ... 


re > 3 


- Stüd 
Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen, |,D% 


Agentur « Beftätigung des Protokollführers Schulze in Wilsnad 

. | Desgl. bed Kaufmanns Rindler in Berlin ............. 

Desgl. des Kaufmanns Steinle in Rathenow in Stelle des 
Kaufmanns Achilles ..., ............... ... 


Mobiliar⸗Brand⸗ Entfchädigungsgelder-Augfchreiben für —* 
und Landſchullehrer ........... ................... 24 





Brohm in Rathenow .................... WBW 
Agentur⸗ Beſtätigung bed Kaufmanns She in Oramien — 
Desgl. des Apothekers Noack in Oberberg . . 
» | Desgl. des Kaufmanns Fuß-Hippel in Berli 






gegen Feuerfchaden ..............................5 Denen] 38 


Leipzig betreffend .. 
Miderruf der Agentur⸗ efätigung bed Raufmann 
Riebenvoalbe. ............. Kernen zersenseererennne] 89 


Agentur-Beftätigung des Ober-Infpeftord Stoetting und des 














Infpektors Tancre in Berlin ........................ 3 


\ » Medicinalpolizei 


Preis der. Blutegel in den Apotheken des Regierungsbezirts 
Potsdam.. — ——— — .... 
Anzeige vorfommenber Fäte von anftedenben Krank ten . 
Verbot des Handels von Nicht-Apothefern mit den im Berzeich- 
niffe Bund O des Reglemenis vom 16. September 1836 
aufgeführten Arzneiftoffen im gepulverten Zuſtande .......... 
Preis der Blutegel in Berlim ........................... 
kr Viehfperre zu Damm und Haft, im Kempliner 
reile . 
Einreichung der Sanitätg-, Impf⸗ und Beterinair- Berihte .. 
Ausgebrachene Lungenfeuche unter dem. Rindoieh zu Damm und 
Haft, im „Gempliner Kreiſe ............. 





88 88 








28 











888 


nommenen ge . 
Ausübung der Entbindun; 
daſelbſfi angeftellten Hebammen .. 





Amtes 
blatis. 










Seit 
en 
Amtblatte, 





inntmadungen. 


gInhalt. der Berordnungen und Befanntmachungen. 


Drudfehler in der urznei⸗ Tare 

— | Ausgebrodhene —— unter dem Rindvieh zu Rodahn ir im 
Oſtpriegnitzſchen Kreiſe 

. | Aufgehobene Viehſperre in Cremmen 

. | Empfehlungswerthe Schrift über die Ernährung der Kinder 

. | Preis der Blutegel in Berlin 





e Siherbeitö:Bolizet 


. | Militair- Schiegübungen in ber Safenheie, der Jungfernheide 


und auf dem Artillerie- Schieflage .................. 
Stehenlaſſen von Pferden auf öffentlichen Plägen und Straßen 
Berfahren bei Verfendung von Schießpuloer durch Privatperfonen 


. Waſſer-⸗Polizei. 


. JNachweiſung der Wafferftände an ben Pegeln ber Spree und 


Havel im Mai 1845 
Holjflößerei auf der Elbe 


Nacjreeifung der Waſſerſtände an ben Pegeln der Spree und | 


Havel im Juni 1845 
Sperrung des Landiwehrgraben 





. [| Schifffahrtdengen in dem zum biedfeitigen Verwaltungsbezirk ges 


hörigen Stromgebiet ber Elbe .......................5.. 


. Nachweiſung der Wafferfände an den Pegeln der Spree und 


Havel im Juli 1845 ............................... 
Sperre der Schleuſe bei Mellen im Nottefließ ............... 


e· Audere polizeiliche Belauntmadhungen. 


| Befahre der chauffirten Wege im Lufigaxten in Berlin ....... 





Durchſchuitts⸗ Marktpreiſe des Getreides ıc. im Regierungebezirk 
Potsdam pro Zuni 1845 ..........................8. 
Forſt⸗ und Dekonomie⸗Deputation des Magiftratd in Berlin. 
Kröpfen ber Alleebäͤume in den Strafen auf dem Wedding .. 


. | Bekanntmachung des Preifes und Gewichts der Backwaaren 


Seitens der Bäcker durch Anfchlag in ihren Verkaufslokalen .. 
Su der Paffage über die Brüde im Damme von Claufiushof 
nach Friebrichsborf auf ber Strafe von Rathenow nach 
Wufterhaufen an der Doffe 
Berliner Marktpreife pro Juni 1845 
. [Beftimmungen über das öffentliche Baden ..........2 





Sl | Geitengaft: 
des 
Aumtke| Ymtebfatte.. 


j . zxu . . E 

. \ 
Datum „[ Rummer . » $ 
Inhalt der Berprdnungen und Bekanntmachungen. * 
















J nungen und 
gen 






Juli 12] 72 PP. Die Kommiffions- Komtoire' und Kommiffionatre betreffend... . 
— R. |&perre der Paſſage fiber bie bei Mellen, im Teltowſchen Krı 
über die Schleufe im Nottefließ führende Brüde .. 
Aug. A| —R. Paſſage auf dem Wege von Potsdam nach Spandau während 
· des Neubaues ber Brücke bei Nedlitz .................... 
d 7a PP. | Eindringen von Bau⸗, Nuß- und Brennholz, von Holzkohlen 
und von Wildpret in die Stadt Berlin ................. 
8 —R. | Sperre der Paffage über die Brüden, reſp. über den alten 
Kleeſſenſchen Rhin bei der Kolonie Neu-Werder und im 
Gieſenhorſter Damm über ben Schleufengraben 
9| 190 R. | Berliner Marktpreife pro Iuli 1845............. 0 
.—| 102 R. Durchſchnitts⸗Marktpreiſe des Getreides ıc. Regierungsbezirk| - 
ı Potsdam pro Juli 1845 .. ... 






















MTETT —— 777 








18] —R. | Sperre der Paffage auf dem 
im Wefthavelländifhen Kreife .. 
13| 201 R. | Einführung bes Kumtmaaßes beim Verkauf bes Torfes . 
30] 211 R. | Tanzlufbarfeiten auf dem Lande.. 
. Sept. 2179 PP. | Warnung gegen Beſchädigung der öffentlichen Laternen und gegen 
. Störung und Beichädigung der Lampenanzünder beim Reinigen 
. und Anzünden berfelben 
A} 216 R. | Gebühren-Tare für die Auktiond-Kommiffarien . 
9| 218 R. | Berliner. Marktpreife pro Auguſt 18450........... 
—| 223 R. | Durchfchnitte- Marftpreife bes Getreides 
Potsdam pro Auguſt 1845 ............................ 290 u. 291 
12) 82 PP. | Berbot des heimlichen Auffteigens auf fahrende Wagen und ber “ 
} Befeftigung Kleinen Fuhrwerks an benfelben ............... £ : 2% 
12| 83 PP. | Steigenlaffen und Ziehen fogenannter Drachen in den Straßen ıc «| 27 
13| AR. Verkehr auf den Kunſtſtraßen. . 
(Beilage zum 39ften Stüd des Amtsblatts.) 
"| —R. |Sperre der Poffage auf dem Wege von Premnig nach Milow, I 
. im Wefthavelländifchen Kreife ................ sonne 2 
XI Poffaden. : 
Aug: 18| 199 R. | Portofreie Beförderung von Gelberfparniffen ber Eiſenbahn · At . 
. beiter an deren Angehörige in der Heimath ............... ö 283 
XIE Allgemeine RegierungssAngelegenheiten. 
—| —  |Imhaltö-Anzeige des 17ten Stücks der Allgemeinen Geſetzſamm⸗ 
lung de iSat........... ... 213 
——  [Inhelts-Anzeige bed 18ten und 100 Stüds ber Migemeinen 
Gefegfammlung de 1845..............5....... one by 22% 


5 ” Süd 
Inhalt der Berorbnungen und Befanntmachunge , PA 
’ blatt. 


"| Inhalts Anzeige des 20ften Stüds ber. Allgemeinen Ocfegfamun- 
lung de 1845.. 
Inhalts⸗ Anzeige 
Iung de 1845 . 
Inhalts⸗ Anzeige des 22ften und Z3ften Stüds dr Yfgemeinen 
Sefegfammlung de 1845...................... ... 
Snhaltö «Anzeige des ZAften Stücks ber Au omeinen Geſetzſaum⸗ 
lung de 18AB ................... ............ 
——— des Däflen Stücks der Yigemeinen Geſetzſamm⸗ 
bung de iga................................ 
Inhalts- sdinpeige des Böften Stücks der Allgemeinen ‚Gefetfanum- 
lung de I8AB .................... 2........ ernennen 
Juhalts⸗ Anzeige des 27fien Stücks ber Allgemeinen‘ Sefegfemm- 
lung de 18Ad. vn ncceecenneensnnnnenencnonesnernnonen 


XII. Vermiſchte Angelegenheiten. 


Ober: Präfibinm. Prãmien⸗ Bewilligung Behufs Beförderung der 
Seidenzucht ..... — 
Statuten des Altien⸗Vereins bes zoologiſchen Gartens bei Berlin. 
(Beilage zum 27ften Stüd bes Amtsblatts.) 
Geſchenk an die Königliche Blinden-Anftalt zu Berlin ........ 
Das von dem Geheimen Regierungs-Rath Dönniges heraus- 
gegebene Werk über die Land Kultur-Gefeggebung Preußens 
betreffend ·............33... ... 
Haupt⸗ Direktorium des landwirthſchaftlichen Provinzial⸗Vereins 
für die Kurmark Brandenburg und Niederlauſitz. Preig-Ver- 
theilung bei Gelegenheit der landwirthſchaftlichen Therſchau 
und Gewerbe⸗Ausſtellung ............. .............. 
Dem auf der Feldmark der Stadt Dranienburg, ungefähr eine 
halbe Meile von diefer Stadt entfernt belegenen Etabliffement 
des Amtmannd Diener ift der Name „Wilhelmsthal“ 
beigelegt FELTTUTETTIIITIITUPPITPILTETTSOTETTITTETT 
Dem in der Königlichen Groß-Schönebedfchen Forft neben ber 
von Berlin nach) Stralfund führenden Chauffee neu errichteten 
Förfter»Etabliffement ift die Benennung „Förfterei Hirſch⸗ 
berg” beigelegt ......................... .......... 
Sammlung von Subferiptionen auf einen Band Gedichte bed 
Fräuleins von Mühlenfels .......................... 
Belobung bes Feldmeſſers Fäſſer und Mühlenmeiſters Bittel⸗ 
mann in Bamme für die Thätigkeit und Unerſchrockenheit 
beim Löfchen des Waldbrandes in der Königlichen Grünauer 


ÜPIKELKELKERERKELRETERIZEIRELZEREETZEREU LIT) 

























271 — 00. 
Juli 2| 166 R. 


















2183 R. 









a —R. 








3388885 







213 


Datz, Google 


. xxv 


Chronologifche Ueberſicht 


der in dem Amtsblatte ber Königlichen Regierung zu Potsdam und ve Stadt Berlin 


. im aten Danartal 1845 
erſchienenen Verordnungen und Bekanntmachungen, nad Ordnung der Materien. 


Bemerkung. Die Berorbnungen und Bekanntmachungen der Königl. Regierung zu Potsdam find durch den Bud 
Raben R., die des Königl. Kammergerichts durch den Bugſtaben K., die des Königl. Pupillen · Kollegiums durch 
den Buchſtaben P., die des Königl. Konſiſtoriums und Scqhul - Kollegiums der Provinz Brandenburg durch bie 


Buchſtaben Co., und die des Königl. Polizei» Präfidiums in Berlin durch die Buchſtaben PP. neben der Num⸗ 


mer begeichnet. x . 










. | Süd Seiteant 
Amtsblatt. 


Inhalt ber Verordnungen und Bekanntmachungen. 








Datum | Rummer 
der 


Berorbnungen und 
Bekanntmachungen. 





1 Abgaben, landesherrlide. 
- = Bolls, Steuer⸗ und Salzſachen. 
©ept. 28| 228 R. | Verlegung des. Kontroll⸗ Amts Falkenhagen nach dem Chauffee- 











hauſe bei Ellingen 303 j 
Nov. 6| 255. R. | Abhebung der Salz- Zwangsquanta Seitens ber falgfontronpflich- 
. tigen Gemeinden 342 
26| 267 R. | Berfauf des Viehſalzes 366, 
De. 6| 275 R. | Erleichterung des Berfehre zwiſchen den Staaten des Zollvereins \ 
und den Staaten des Steuervereind ................... 376 
b. Gewerbefadhen. . " 
Nov. 24| 88 R. erfahren bei verloren gegangenen Aewerbeſcheinen ...... .... 368 
Des. 22| 2388 R. | Aufhebung der gewerblichen Abgaben ...................... 389 
i oe. Andere Abgaben. 
DE. 31| 230 R. Kart, nach welchem die Abgaben für ‚den Uebergang über die 
Spreebrüde bei Moabit und für den Aufzug derfelben zu er- 
heben find .......... .............*4 333 
J IM. Bauſachen. 


Okt. 3 231 R. Beſetzung der erlebigten Land⸗Bau⸗ Inſpektorftelle zu Wriegen 41 307 
. 4 232 R. | Beftimmungen in Betreff des Eintritt der Feldmeffer in die so 

J nigliche Allgemeine Bauſchule 
Nov. 13) 270 R. | Empfehlung einer neuen Art Backöfen 


IH. Domainen-, Sorft- und Jasdfachen 


20 245 R. | Ablieferung der aufgefundenen Hirſchſtangen ........ Kante 4 323 
22| 348 R. | Strafe für eigemmächtige Entnahme von n Hals aus Kö iglichen 
Forſten durch Berechtigte....... 











ax 


Datum | Rummer " . 
Berorbmenem nd Inhalt der Verorbnungen und Bekanntmachungen. 
Befanntmahungen. / 


Nov. 25] 269 R. | Aushändigung ber Ouittungen über eingezahlte Beränßerunge- 
und Ablöfungs - Kapitalien 
Dei. 16) 289 R. | Wahl und Beftätigung eines neuen feüvertretenden Mitgliedes 
der Ofthavelläntifchen Kreis s Jagdtheilungs ⸗ Kommifflon 
16.290 R. | Wahl und Beftätigung eine neuen Mitgliedes ber Zauch⸗ ⸗Belzig⸗ 
ſchen Kreis⸗Jagdtheilungs⸗ Kommiſſi ſion 


IV. Juſtizſachen. 





Ca. id 





19 K. |&rnennung von Kommiffarien zur Aufnahme von Dismembra-| Al 307 

De. 8| 21 K. |. tiomds Verträgen ................................. 52 3930 
Dt. 6| 20 K. | Zuriebiktion über. bie dem. Forfireviere Spandau bei der 

ration der Feldmark Charlottenburg zugeroiefenen Flächen.....| 3 326 


V. Kaffens, Kredits und Schuldenwefen 


ug U — General » Direction der Seehanblungs = Societät. Ziehung ber 
, Prämien von den zur Ausloofung beftimmten 9000 Seehand- 
Tungss Prämienfcheinen .......................... 40 

Okt. 9| 233 R. | Berloofete, vormals Sächfifche Kammer- Krebit- Kaffenfcheine .. . 
14| 243 B. | Verloofete, vormals Sächfifhe Steuer- Kredit Kaffenfcheine . . 43 

31) 25t B. | Iufification ber herrenfofen Depofttalmaflen und Bermögens- 
Konfiskate bei den Regierungs- Hauptkaffens Rechnungen . 45 


. VI. Kirchen- und Schulſachen. 
Sept. 18| 22 Co. | Errichtung einer Elementarfchule für Mädchen in Berlin 








40 209 
DE. 12] — | Ober-Präfibium. - Reffortverhältniffe der Provinzialbehör! 
bag evangelifche Kirchenweſen im NRegierungsbezirt Potsdam .| 42 2309 
17| 22 Co. | Prüfungen der Elementarfehrer im Berliner Seminar für Stadt⸗ 
ſchulen .................. ........3........ 43 326 
Nov. 1] — | Ober-Präfibium. Befegung ber fatholifchen Pfarrämter ...... 46 3a 
6] 23 Co. Privat Elementarfchule für Kuaben in ber Parochie ber Sophien- - 
kirche in Berlin ... .33312* 46 345 
17| 24 Co. | Der im Xhiergarten bei Berlin neuerbauten Kirche if der Name 
nSt. Matthäus-Kirche“ beigelegt ........... ......... 48 38309 
30| 276 R. | Katholifche Kirchen⸗ und Hauskoũekte zum Bau einer zweiten 
Eatholifchen Kirche in Berlin ........................... bo 877 


VII. Polizeiſachen. 
a. Genfurfaden 
Sk — Ober-Präftkium, Verbot der im Leipzig erſcheinenden Zeitfchrifs 
| ten: „der Herold” und „Biedermanng beutfche Monate« 


ſchrift für Eiteratur und öffentliches Reben ................ 414 30 
Dez. 6| — | OdersPräfisium. Cenſur von Gharten des Preufifchen Staats.) 51 380 


Xxvu 








Inhalt der Verordnungen und Belanntmachungen. 


b. Feuer: Polizei, Generverficherung. 
Agentur» Beflätigung des Kaufmanns Thiele in Perleberg” Bu 
Desgl. bed Domainenbeamten Gotzkowski in Fahrland in Stelle 
des Oberamtmanns, Lieutenants Meyer in Kienberg ...... 
. | Widerruf der Agentur» Beftätigung bes Kaufmanns Bu in 
Perleberg zenneenseneennensnenssenenunsennenesnnnene 
87 PP. Agentur - Rieberlegung des Getreib 
Keferftein in Berlin 
88 PP. | Desgl. des Kaufmanns Sampfentei, in Berlin..... WW 
— EStändiſche Stäbte⸗-Feuerſocietäts⸗-Direction der Kur⸗ und Neus 
marf und der Niederlaufig. MUeberficht der Verwaltung ber 
Städte - »Benerfocietät für das Jahr 1844 ............ .... 
(Betlage zum 50ften Stüd des Amtsblatts.) 
260 R. | Agentur-Nieberlegung des Defonomie- Kommiffariue, Amtmanns 
Thieme in Bernau .P.................. ............ 
—  |Dber-Präfdium, Neuer Nachtrag zu dem Reglement der Land⸗ 
Feuerfocietät für die Kurmark Brandenburg, mit Ausſchluß 
der Altmark, für dad Markgrafthum Niederlaufi ig und bie 
Diſtrikte Jũterbogk und Belzig .... ........... 
(und Beilage zum A7ften Stück des Amtsblatts.) 
R. | Mobiliar-Braub-Verficherungen der Geiftlichen und Shuliehrer 
PP. | Ygentur- Niederlegung de8 Kaufmanns Faehndrich in Berlin. 
R. | Ygentur- Beftätigung bes Apothefers Merfeburs in Teltow in 
Stelle des Apothekers Stutz ......... .... .......... 
1| 97 PP. | Agentur-Nieberlegung des Kaufmanns Heife ein Berlin . 
2] 279 R. | Agentur» Beftätigung des Kaufınanns und Kämmerers Boigt in 
Riebenwalde ..........3 
9| 277 R. | Beiträge zum Domainen- - Feuerfchjäden- Fonds pro 1. Mai 18} 
o. Gewerbe:Polizei. 
Nov. 29| 272 R. Gexwerbsbetrieb umberziehender Muſiker .................... 
. d. Meditiuals: Polizei. 
Geste. 24) 227 R. | Yreig der Blutegel in den Apotheken des Regierungsbezirks Potsdam 
Dt. 10 235 R. | Das Reguletio vom 28. Dftober 1835 über die fanitätsnoli- 
zeilichen Worfchriften bei anftedfenden Krankheiten betreffend .. 
14| 238 R. | Ausgebrochene Rungenfeuche unter dem NRindvieh zu Summe, 
- Ofhavelländifchen Kreifeß .........- 
15] 24 R. | Befähigung ‚der Hühneraugen-Operateure 
Rov. 3| 32 R. Außgebrochene Lungenfeuche unter dem Rindvich der Stadt 
Neuftadt an ber Doſſe ...... 
17| 93 PP. | Greis ber Biutegel in Berlin ... 
Dez. 71 Z7AR. | Aufgehobene Viehfperre zu Roddahn 


e. Paß- Polizei. 
Rov. 15| 239 R-_| Wanderpäffe für Gewerbsgehülfen <uensesenunseensnnunenen 























sy 3 3989 885 















8 


Er) 


* 


Detum | Rummer 
der 


Berorbnungen und 
Bekanntmachungen. 


Sert. 36 


Okt. 


Nov. 


Dei. 


"Sept. 
Oft, 


3 
30 
7 


No 





20 R, 
249 R. 


:R. 


37R. 

R.. 
IR. 
287 R. 
23 R. 


year 
2 Rem an 


— 


7 


RI * 


85 
22 


Br 


SER BEE 
BE» 








\ . 


xxvm 
Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen. 


L. Waffer:- Polizei. 


Nachweiſung der Wafferftände an den Pegeln der Sptee und 


Havel im Auguſt 1845 . 
Nachroeifung der Wafferftäi 
Havel im September 1845 ......... .. ........... 
Sperre des Templiner Kanals, berhalb Liebenwalde, 
des Voß⸗, Malzer, Finow- und Werbelliner Kanald....... 
Breite ber Holjflöße auf der Elbe ............... . 
Sperre der Brandenburger Schiffsfchleufe 
Nachweiſung der. Wafferftände an den Pegeln der Spree und 
Havel im Dftober 1845 ......3.. 
a bei der Eifenbahnbrüde über die Havel unters 
alb Werder ....eneueeesneennnnnnnennensnennnesennse 
Schifffahrt und Blößerei auf den Wafferficaßen jroifchen Oder 
und Spree. .................. 
(Beilage zum "Shen Stid des Umtsblatte.) 












s. Andere polizeiliche Befauntmahungen. 


Gebühren Tare für die Auftiong-Kommiffarien .... - . 
Rutzung der Straßen zum Kleinmachen des Brennholges 
Erhebung des Chauffeegeldes auf der Actien-Chauffee von 
walde nach Wriezen 
Die Kartoffel-Rranfheit betreffend . 
Berliner Marktpreife pro September 
Durchſchnitts⸗ Marktpreife des Getreides ıc. 
Potsdam pro September 1845 
Die Kartoffel-Rranfheit betreffend . 




















Das Torfmaaß betreffend.......... 

Vorſchriften über die Rehabilitirung . . 

Berliner Marftpreife pro Dftober 1845 ... Pe 
Durchſchnitts⸗Marktpreiſe des Getreides ıc. im Regirungebeit 


Potsdam pro Dftober 1845 . ..........+- une 
Aushang der Selbfitaren ber Bäder in ihren Berfau 
Meldung Neuanziehenber im Polizeibezirf von Berlin ... 
Haufirhandel mit Kalendern ........ ........ 
Aufnahme der Bevölkerungsliſten ıc. pro“ 1835 . 
Vorſchriften über bie Rehabititirung . 
a urhfänind- »Martinie Martspreife im Regierungebegirf 

otsdam. ... 
Min Durchſchnitts · Marktpreiſe pro 1845 zur Berechnung des 

Zing- und Pachtgetreides der Domainen-Einſaſſen ......... 
Martini» Durchſchnuts⸗ Marktpreife Behufs der Verglitung der 

Getreiberente in baarem Gelder ...neenenenennnnnennenen 
Schneeräumung von nicht chauffirten Straßen und Wegen iv. 








Städ 


des 


Amtes 
blatts. 


Seitenzahl 
Amtoeblatts. 


ES ER ES 





XXX 


— — — — — — — — — 


Datum ſRummer 
“ der 


Serordnungen und 


Belanntmahungen. 


Oft, A| 229 R. | Benugung der von Seiten des Staats angefauften Kreißs Theil 


. 1 Ei8- und Schnee-Ablabeftellen im Berliner Polizeibezirke 


. | Das Schlittfchublaufen betreffend ....nunnsneneesnsnnnenene 
u a des Chauſſeegeldes auf ber Berlin⸗Glaſower Actiens 


‚|VII Allgemeine Kegierungs-Angelegenpeiten. 


Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen. 


B: (Bohren über den Weihnachtsmarkt in Berlin. 


Berliner Marftpreife pro November 1845 
Durchſchnitts⸗ Marktpreiſe bed Getreides ıc. im Regierungabeziek 
Potsdam pro November 1848 ...................... 
Sperre des Weges vom Endpunkte ber Berlin» Tegeler Chauffee 
am area Eptreieeplag bis zur Mühlenbrücke bei Tegel 
ir Fuhrwerl ......... .. . 2 
he Veröffentlichung ber an de Könige Majeftät gerich- 
teten Gefuche und Adreffen vor ober bei deren Abfendung durch 














gnhalts⸗ Anzeige des 28ften Stücks ber Algemeinen Gefegfamm- 
lung de 1845 


Inhalts⸗ Anzeige des 20ſten er Allgemeinen 
Gefeßfammlung de 1845... Pr 
Inhalts⸗ Anzeige des Ziften u en 
Geſetzſammlung de 1845 . 
Inhaltö-Anzeige des 33ſten 
tung de 1845 ........ 
Inhalis⸗ Anzeige des ZAfte 
Gefegfammlung de 1845 
Inhaltö- Anzeige des 36ſten 
fung de 1845 ........ 
Inhalts» sdinpeige des 3 
lung de 1845 
Inhalts- säingeige bes 3Sften Stüds ber Agemeinen Sefigfamm. 
lung de 18AB ................... 
Inhaks-Anzeige des Suften Stücks der Allgemeinen Geſetzſamm⸗ 
lung de ISAB.secceesenseseonenenennnnnnnennnn nn 


IX. Vermiſchte Angelegenheiten. 


Belobigung ber Gemeinde zu Wildberg wegen Errichtung einer 
Mauer um ben dortigen Begräbnißpiatz .......... ....8 
Verleihung ber Rettungs- Medaille am Bande an den Theater- 
Billet⸗CTinnehmer Elima in Berlin ....ceeneeneneneneeer 











ch bes Mechanikus Dertling in Berlin .....H.0..: 








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43 
4 


8 ı® 


27 


8 


Kuratorium in Berlin, Abtheilung für die Thierarzneiſchul⸗ Ki 
gelegenheiten. Verzeichniß der Vorlefungen im Winterfemefter 




















(Beilage zum 52ften Stüd des Amteslars) 








SHE eveeenessesenneesnessneeenerennnenenennnnnnen 42 
Ständifche andarnien ⸗ Ditection der Kurmark. Ueberſicht ber 
Verwaltung des Kurmärkiſchen Landarmenweſens flir das 
Jahr 1840................................... .. . 48 
(Beilage zum 48ſten Stück des Amtsblatts.) 
. | Verfahren bei Gewinnung der Kartoffeln aus Saamen.. 43 
Geſchenke an Kirchen 43 
Seſchentke an Kirchen 44 
Borftand der Märfifch-öfonomifchen Gefelffchaft als Central 
Berein für den Regierungsbezirk Porsbam. Einladung zur 
zweiten General-Berfammlung ................. .. Ab 
. 1 Das Dienftfiegel mit ber Umfchrift: „K. H. Steuer- Amt Neu- b 
stadt-Eberswalde 1.” if entwendet und für ungültig erklärt 46 
Geſchenke an Kirchen .................. 5.. 47 
SGtatut der Wriegen- Freienwalder Chauſſeeban⸗ Geſeliſchaft .....| 51 
(Beilage zum 5iften Stück des Amtsblatts. 
Dem Etabliffement des Gutsbeſitzers Rahn auf ber Fei 
der Stadt Strasburg in der Ukermark if der Name: Fer 
nandshöh“ beigelegt v........ | 51 
Dem Etabliffement des Gutsbefigers 
marf Güfiow if der Name: „Mühlhof“ beigelegt [21 
Geſchenke an Kirchen... 5 
Verleihung der Rettungs 
Arzt Dr. Sauerbering in Berlin . 52 | 
Dem Etablifement bed Gutsbefigers Witte zu Strasburg in 
der Ukermark if ber Name: „Wittenburg“ beigelegt... 52 
Belobigumg des Ziegeldeckers Watz ke aus Gramzow wegen ber 
dei dem Feuer im Dorfe Bietkow geleiſteten Hülfe ........- b2 
Stutenbedeckung im Brandenburgiſchen Laudgeſtüt in den Jahren 
1844 und 1BAB . seen enenn en nenennenennnnennun nenne 52 
Nachweifung von bem Zuftende der Gparkaffe des Kenpfiner 
Kreifes am 30. September 1845.......... ....4 = 





1233253 


Alphbabetifdhes 


Sach⸗ 


und Namen- Hegifter 


zum Jahrgang 1845 des Amtsblatts 


der Königligen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. 





Sad "Mesiten 





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4, iteaßen innerhalb des, der 

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Fr weiche bei Katäprung Heuerpfli 
ehakten twerben mil Her 


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— — anfommernen ma 
U ihtigen Gegenhände. 178. Beranla- 
era Chan au - 


ver 
zur 
5* der Brauereien zer — * 104. 
dauſe Fr * m —X — — 
bei_Dyabit 
Ara ya a heben hab, Ka 333.. 
4 * ‚® — ft fteuttten, die Grund- 
füge m ® —55 Erg ws 
Aransitare, neue. 247. 


‚Auctions. Kommiffatre, Gehüfrentare derſeiben . 


B. 
——ã— ele unbeiten. Annafme der Griebrihe- 
vor bei der N ta Berlin, ber Ir Bat er —A 
. 168. 17&, 192. 
Den - Beamte. Melung der Bau» Konbutteurs, 


Kr —— r 172. ee der erie · 
ee ——— Anträge. * Beetle 


146. ‚Ban 91. 
Per J —ãæã — Königl. 5 
DBaumfrevel, . Prämien. 


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Beier m Pe Biettow — — —8 


Sean Dürgermeiftere, 


af hufe. Veftmmiungen in Betreff des Eintritte 
un ehe in die Rn Algemeine Bauſchuie in 


Sekannt wda für das bi 
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ipee u asgefahr bewirkte Seitung, bee © —2*— 
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Belobnangen, ſ. Pramlen. U 
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1. Berein. ei Gebuhr ie 
jon der Arubenzerpnun . 


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— mn Preiſe: 3 in m Apothelen Ber- 
. Ad. VE Para 32. 296. 373. db) in di heken des 
eglerungẽ ·Bezirke. 5. 146. Wer 9. 


. — ſ. Abgaben. 


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enſur. Berbot der ‚von Robert Briefe 
— m. 

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Bel went kat Kunth — ‚um dortigen Los 
eujor in Sielle — yenßoniet Bi Bem- 
ten: En Fr und — Fate Pina 


20000 Sa Resihen. 0 


Kranfenpaus In dverun. 190. 
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a rennen Brühe hr I 
Degdfepler-in-der Argmdtare: 202. 


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9. Hennide in Berlin. 168._ Lei 


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Sr oligei. " Geuergefäprlichre Zabadrauchen a. 
drumene auf den Straßen und öffente 
ten Hab j Thiergarien. 77. f. auch 


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euetderliherungs-Befen. Beftätigung desBür« 





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Berlin. 12._ Des Siadiſekretairs — — 
frnvburg in Stelle des Kaufmanns Stein. 28. 

€. 9. Lange zu ‚Arena in Stelle ves ae Er 


yarbt. 28. Kaufmanns Men: in Lenzen in Stelle des 
Ämmerere ee — peleizen ing: bi 





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Berlin. 113. —2 €. W. Sqneider in 
120. ——— erkame 6 121. Kaufmanus 


Gniefer tn Berlin. 130. Kaftmanns hir Stetuorft jan 


Kaufmanns: Bulle in 





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©. ®. Bierfrei me 9, 
gu a Berlin.: 168. — 3. ©. E. MIR im Ber- 
162. Roufnsune 2. Suhbetrür in Zandimsibel. 148. 
168, ‚Kauf 2 

06. Milire in 

Berlin. 169. Kaufmanns Alex. Wifopty in Berlin. 174. 
Des Herrmann, ‚aobn In De in Verlin. an — dr 
8 —*5 — 


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jalde. I "Zaufmanne 
104. Kaufmanns Gincn in Be n. 
—ãA Squbert in Angerinände, 11: 
in Strausberg. 146. Gulspigiers 
Binterfeot in Xı —* 147. Kaufmanns Barchewih it 
Sätordt. 151. Kaufmanns Herhog in Cremnien. 167, 
Kanfınanne Bermann in Storkow. 167. Ritimeifers‘ 3 
Zetteuboru an 244. Raufanns KHilie® 
Rotfenom. 234. Kaufmannd Bropm in Zathenaın: a. 
Dber » Atmanns Lentenants Weyer tu Ri 33 
@rireide- u. —— — — fh Er 38 
taufılnmne Lampfentet tu Berlin. 337. —E 
mi ffot lis Amtmantıe Theene in Seraan 250. Ranfmkımd. 
Säpudric io Berlin. 384. ‚Baufmame — in Berlin, 384. 
Aufbebung ber dor Agentur-BeRätigung des’ Agen- 


um Bei 
ZuRand des —S deuer- erigerungs « Befens der 


karmart und ber ——— 
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“ Geahretiaze Erd tms Kommafarinizmn io. 


a Betgente aw Bir u und Giıhen: 18. 28. 80. 
a. a | i 208: 204: 224: DIE 208. 206 


mel a. 


2 1. 
ad einzelner Zaprgäuge der 
Halts-Anzeigen: A3. e ia — l. 
u 3. &. ».. 0 &k_00. 


Genät-Sayen. —— dafs 
Termine um 1845 von“ ve: 
Land des ont il. Brandenburg! Landgeßins 
Fallen Ei fen. 189. Gtateubeoeifung Im Stahbeibite: 
afipen Fandgeftüt in den Jahlen 1844 nd 185. 387. 
„Demi befuhen. 
nochuih:- 
Geresehel 





a — 
M % ee 

in Berlin. s04 Haufishandel mit Kalendern. 349. Ber 
fahren bei —&* [x Sewerbeſcheinen 
ende 5 Uumberaehenber Sender Mufiter. 373. Aufbesung 


ran sitbapnen in 8 er fetegnung der Bed 
——— ee Be Gr —— 
FM inerben Mühen. Tat. 
a2 


4 Gh. Begifer 


6. 
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Ehen, H HET Sir —* nen er. © 


j ai at —— — ng du f 
in u aufs 
ar 2 Ei tigung des 


manns Einem in Belgig. 152. — 
Üpoihekers und —8X Stang In Brandenburg. 210. 


Dauſirbaudel, ſ. Gewerbe. 
— 181. 


sbammen Radneifung dummen Int: 
—— * 5 der in Merlin an⸗ 
gehrlten Hebammm. 276: ö ö 
. Heit-MnRait fie Slbofinige in Berfin. 162: 
3. . 


Jaadſa chen. eeng ber Reviſſons⸗ Comniſſion in 

die Zurmarl. 273. Wahl [2 
felivertretenden DitgHiebes ber 
—— ll — 
— Kreis. —E Comanffion. 390. 


mp ‚mit der and‘ Kuh⸗ 
Zuy tagen Saahimpfun, an ber and ten up» 
Sod-Präparate in den Apothelen, deren Preis. 75. 
izſ der Ausl⸗ idati 
— — SE Safe 


Hufteo 
ts Euenwalbtichen see Al, 
:Kähndorf der gönigt 
edletion über bie bei dem. 


— 
Reed, 


wefenen 
u een 
Jurisdie 


ung 
um —— Mt, ieruagsde zirt 
— zu Sul japme 
von —S in Gemäßpeit dei 
vom $. Januar 1845. 73. 90, 91. 108. 307. 
FA Fer ptäbepörden —— Sauter be betr. 95. 


— a a Sul 
v 
ie n, ehe Merian (bi an 126. rpfligti 
—— 


— 
——— ——— *8 
— 5 


8. 


Rammer- und Steust-RreditsRaffenfheine. 
a7fte Berloofung der vormale Sägen Kammer- Kres 
dit«Raffenfiheine. 184. iMaelis- Termine 1845 iR 
weaffirenbe verioofeie euer» Kreoit: Rafenfielnr 1 


der 


Ba te rat 
vib 
FE En — 


PR; toffel. u nerfelben, 51h. 
au. Beten ir X an Gewinnung von —— rien aus San 


Kaffen-Anmweifungen: abgmugtr. 91. 


PR EHER —— dl vn Bis 
Tung6-Panpt-Raffın-Herhuungen. 336. 
zu Zaderm oxd. Borfchriften e Berhätung deſſelben. 


Rirpeniagen. Ermanung eines 
tendenten für das Markgrafthum Riederr 
— ‚bie — ‚emclanirten Xheile der Bart 
- neuen abnabe. Re6. 


Gefangbags in —X 
—xX — Verdeiraidung der Wili- 


Re —— 
— 218, tt» Berhältnifte ber 
Behörden für das enge ‚Kirgenoehen, In ie. bee: 


fegung d0 er zratsollipen farchmter. 3a. Der im Thiere 
garten be Berlin neu erbauten Rinde iR ver Rome: „St. 

—e TH beigelegt. 360. 

Kollekten. Katpollige Kirchen» und Baus-Roette 
A, die fatholifhe Gemeinde Fraffelt im Kreife Efeve zum 
Aufbau ihrer Harrison. 6. Barbotitäe Kirchen» und 
Haus- Kollefte für die Gemeinde torf im Kreife Ba- 
— zum Neubau ihrer Pfarrixche. 64. Kaltboliſche 
Kirhen- und Haus-Kollefte für die Stadt Reine; num 
kennt der dortigen Kirchen», Parr- und Schul⸗ 

‚bäude. 83. Kirchen. Kolielte für das Dorf Sgouene 
* a Beziet Di appeburg, 09. galhollſche Firwen- u. 
HaußKollelie zum Sa einer zweiten Katpoltfden Kirche 
in Berlin, 377. 


Kommiffionäre und die Kommiflions-Romtoire be · 
ommiffionäre un siffiond»Romtolse 


Kräpfranfpeit. (S. Sanitätspofigeis) \ 
Rreis-Epirurgen. jung und Bisvrebefegung 
der Kreide Epirurgen-Ötelle des Lemplinfen Areifes. 9. 


Kreis:ga waltut il ind 
Ruppinſchen —E 0 dr Reftonfaen u 


®. 


Landarmenwelen. _eberficht der Verwaltung bes 
Burmärtiiden Landarıpenweiene für das Jahr 1844. Bei- 
lage zum Asften Gtäd. 


Landtags ſachen. Bierter Zufammenteit des, Pro» 

lat» Landtags der Mark Brandenburg. und des Markı 
gi ithums Riederfaufig. 13. Eröffnung des Kommunal 
jandiags der Kur- und Neumark pro ur 287. 


Rungenfeuge unter dem Rindpieh. 1) IR aus 


ME im Dorfe Leibfp, Beeslow «to Erei · 
4. 202. In Damm und Pak, Templiner ellee. 21. 


— 


Sad. Begiken u 


ſes. 262. 
En 
auf ri u 
* 23 F t Ch 


em — * u f —— 
veßändifchen Kreife. 63. In 8 ni 
Beffanrilännilgen Kreis 


Saubhorft im 
70. Im Borte 
Ir Dorfe ie walbes 
gertieh 18. Sa ver Otant Soffen, 72: Yes Dorfe 
Geo dietit, jo6. I. 3a 
— En ine 
Teen. em vr 
fen Kerıfed. 376. vor 


M . 
Maaf. und Gewigtéſachen. Rur nad geflempri- 


tem Doch, und Grwicie bertauft werden. 10. Cin- 
fprn ‚lien Riaftermanßes beim Berfauf ded 
Zorfes in. 10. gif —— — beim 
Berlauf ve⸗ ap bei 


bes’ au nein unb dem 


Mertipreife, Beriner vom Getreide im —— 


1844.28. ar 1885.61. 1.87. ‚Därg 120, April. 
172. Mol. 194. Juni. 228. Zul. 231. Yuguf. 288. 
September. 313. Setobe, au. —E 331. Durg ⸗ 

Dieritpreiſe des Gruutwes xc. im Poledamer Re- 


» Dipasiemeat im 1844. 30. Sjanuar. 
1845. sıbraar. BB. März. 118. Sprit, 460. Mai: 196. 
Yani. 226. Jul 332 Auguft. tember. 316. 


Detobrr. 342. November. 382. 

Marfipreife von Roggen, Gehe, Hafer, 
0 1845. 361. SMeclinls Durhfpnitte- 
eigen, Roggen, 


Haupt » Durchſchnitte· 
& u und Stroh 
artlpreiſe von 


Domantal-Einfallen. 363. Martini» Durhiignitts- Markt- 

preife des Koggens im Potsdamer Regierungd-Departte 

ment 1845, zur Berechnung der Beratung der Ge⸗ 
jenten in baazem Welbe. 364. 

in Aue 


a ——— —* 

gung don Prämien zu der fin am 1 
nad 16. Dai 1845. 123. Einleoune qu zur —8 Geueral⸗ 
Berfammlung. 387. 


Menieinat- olizeL. Prüfungen der homöopathi« 
fden ” IE a —* von Anflalten A de 


witung Frans A der Berkanf der- 
Wen. 25. MU, 8 Zeinqhrift und vy· 
«geridi —— ». der unbefugten 
—— Fuße. 

W177. — —* —S vo Aiq⁊ apocheiern mit 
den, m Beririgrniße B. u. C. ve Reglemente vom 16. 
H 1836 aufgeführten Arznei im gepuloerten 


rititeie  Hnarle nheiten. Gewährung des 
—— für bie Bi Yme 1 ſolcher Offiziere, Gorige 


Kommune Ratural» Quorti 
Ei nl "an. *5* Anfertigung der Gervie 


ne Amann. Zufammentritt der 


m um rip rien —— — Inf ia 
1845. 66. Aumelvung m —EX ftei· 


' Pafer und Erbfen pro 1845, Bes. 
bufs der Berechnung des 3106. und Parigetreived der, 


"burg i. —XW 


Zue Militatrbienf. 70. ji ia 
Scieß-ebungen der Landivehz. Beta Bin 14 Er 
Utairpfliht der Mannfchaften auf dem Kon tag Uebunge« 
(if „nie Amazone”. 233. Zufammentritt der Depazte. 
ments Commiſſion zur Prüfung ver Breiwiligen zum, 
Mon jen Mititairdienft zum 1. October 1845. 257. Tage 

rte, an tvelden die Auspebung ber- fm — 1845 

jotsdamer Negierungäbezirk zu fiel« 
Griagmannfhaften durch die Departemrnte-Erfa 

Germiten erfolgen wird. 262. Annahme Sjäpriger 
willigen bei den er⸗Abthellungen. 280. 


at geoaloen, —S—— 
toer fohher Juvaliden iwildi 
at —& — werden ee ur m 


enttiat . eu Entfhädigu Aeastner- 
Ketgreiben. Bär Gelßlige und Lan) nik ;hrer. 26, 


D. 


tts- und Gtabliffemenis-Benennungen. 
alien Geablifiement auf der Kelbmark ver * 
79 6 d. DI. if} Der — — — 


3%, gain im Belauf iebeumwafoer 
teoiess, neu errichteten See Sakko! if die Denen 
zum ıBörherei Zerpenichleufe‘ beigelegt. 124. Dem auf 
— des Dosfes Grüna erxrichteten Etabliffement . 
immermeiſterẽ Kahle ift der-Rame „Haufchtedsiuf” . 
—E egt. 182. Dem Lehnichulgengute des Seeneral Baier. 
von Wurmb bei Raflenpeide if, der Name „Birkhorf’’ beis 
gel it. 204. Dem Ctabliffement des Amtmann Diener auf 
eldmark der Stadt Oranienburg if der Name „Bil. 
Sinne beigelegt, 232. Dem $ Etablifiement an der 
Berlin —z&æz etwa Weilen vom Dorfe 
mn, I De Kr re — 
m zum ie 
Br Deferehn und ber 


Gere — — „ohreoier 
— —ãe— — 


I Name „eins“ 

ee else — — lan — we u. ler Kane 

beigelegt. 386. Dem Etabliffement des 

sera ra u SE a 
ame of 

Sure fü f dee omart Stras⸗ 

nd beigelegt. 392. 


P. 
Ba Legitimation der auf Eifenbahnen 


arten |. Cifenbapn-Angelegenpeiten. 
A nepäit ilfen. 350. ee 


‚gabmefen, 
Neifenden_ durch 
Wanderpãſſe für 


° dv t. 8 —ãA ir Prüfung ber Zug · 
— Ih Das und jur Fri un ve —e— 
Kepler 

holte Kies Kreis· poyfitat des Juterbogl⸗ 
Luckenwaldeſchen iſes. 149. 

tizeifahen. Berpflihtu ve Obrigtelt 

zut ce ap Ye Een ure oder Un« 


6 SAH Regiker 


ıffigfett deg ferneren Aufint alts gpamudende 
pi AR h iin. A PA 
des ———— ſes von — in Bern eingetrufe 
feer, Haroivertögefetfen und anderer —S fen. 43. 
Koftenläge in Poligei-Gtfän; 70. Einfa 


Brummen. 72. Berbot vs batsrauchens in Zerfin und 


fung offener 


tänlem. Zofthkrung einkr Belohnung gut rule 





rer ee 
in 
ni N — 5 — der ei . 


Sn 


Austellung. 23 


deffen' Umgebungen. 77. {. auch Bener»Yollgel. Bor 8‘ Püpiitenfangen. Pr, —— due 
und er Pa, —3 an ee Ansermd M ver —— —— rigen Bent — 
Li afſe 
— an a Ss an bas Aitipk Auzmintie —— 
bei Straßen» und anderen Daun: ww: be {mi 4J * 
Deine WET. © 


8, fe 
ib Annie 
Soitsfehe, 162. Benugung des uı elmeplen ia 
vet führenden Reitwegep.. 173. —7 des Au 
—A ein — Rt. 2ıı. Siedle 
ferden anf ö en Plähen umd "2 
Belapren der auf en ege, im —& in "erlin, 
216. Beftimmungen über das. öffentlihe Baden. 230. 
Rröyfen der Alleebäume in ben Straßen auf dem Sed- 
ig. 282. Einbringen ven Baus, Rutz⸗ au Brenũdolz, 
— und Whdpret fi bie Gtadt :06 Be 
föwderung, der —8 ———— Dr 
Fi ee hörden. 26% 
arfeiten ar dem Larfde. 275. —— 
er Laternen und 
am mine einigen und 


an 
Anpinden —— — 285, Berh ven bei Berfendung von 
Satan ulver durch Privatperfonen. 290. Klett des heim. 
8 Paten ms auf faytenden Wagen und der Befeft- 
ging Meinen —A 
und Ziehen fo —— Dragen in ven Straßen ıc. 27. 
NRagumt; traßen zum ee m des ee: 
sı8. Shavın Reuanl iegerrogr im 


um Beam ar Jake ee v pack 
u 'en über ‘den in. 
Berlin. 378. 394. ffentiigung der an Des 


8 Majenät —— md Asreflen dor oder 
bei De beten hen durch —— 381. Eid. und 


Scpnee-Abtapeftellen im — Poitgeöegirk: FU: DAB: 


S@riktiguplaufen betreffend. 20 
ollzei · Verwaltung. das Borwerf Santen- 
dorf ift dem Königi. Domainen: Rentamte zu Alt» Ryp) 
überfragen. .189. Ueber bag Crbi rg gingen fort 
nebſt Zorwerfe Caffaven und Zubehör if ‚aönat 
Domairien»Rentamte zu Zehbenid Mberkeagn. 22 224. Die 
Feldmart des bisperigen Domainen- Borwerks Biefentpat 
if mit dem Kommunal» und Defekt der Stadt Bie- 
fentpal vereinigt und bie a ermwaltung über die bei 
bei zug Vorwert befinbfiden Kolomiftn und übre das 
Bugowſche Tpeerofen-Etablilfement dem Konigl. Rentamte 
zu Neuftadt-Eberswalde überttagen. 274. 

— Befttügeld für Brieft aufs Land 56. 
PR Verfendung don Reid» und Streich⸗ ind Me 
gern, und Beh. ji, Ovinmen und — ir 
duch die. Por. 73. Die 
Eorrefpondeng. 175. 178. 
bände 
193. 
Een! 





nid + Papt 

Denifgen 

—X von Fre sn a —* 
u . 

te Beförderung gen ni nfen der 

eher an deren Binde S epbrige in ver rimath. 268. 


‚eingegahlie jeräußerungs- und 
183. 271. 


Berimmungen - ve 1 


an denfelben. 206. Stelgenlaflen 


dee ‚Duittung en der 


Duittungen. Auspänbigun 
fünge-Rapitale ien. 120, 


R 
Raupen. Adraupen det Bäume in Berlin. 119. 
Repadiktiirangen. Vorſchriften dinſichtlich derſelden. 
nonte Ankiufe für die Armee im Jahre 1888. 


raten and geritateßesfigerungsiänkat, 
Sächfihen. Renten: 


———— u Drehen 1 für_ das 
ertpeilten Erlaubniß zum. ‚oepüftsbeirieb auf 
Preuß. Monarie. 


Fig arme 
Aörigt. ß 


Bellen — Auftöfung der bisher im 
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a. Bifoungs-Anfait für arme —E und en 
bepürfttge Knaben aus dem Ihterbogt- Rudenm: 
Kreife. 138. Gtatut des Aktien. Bereine des zwologtichen 
Gartens bei Berkin. Beil. aum 27. Std. 


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Zeral den Walleneberfongungee Hakatt Ir vie — 
Brandenburg zu Mein-Blienide. Beilage zum 87. Er 


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nung —— — Anlagen. 171. Raugfahrts-Orbnung 
für die Wafferfiraße von der Lieper bis zur KT 
area, — einfotiebih, ei jum 22. Stüd. Elb⸗ 

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. gen Stromgebiet ber ‚She 23. ifffahrtöbetrieb bei 


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1835. —F — 1005 103. Tan 1885, Pi Fur 
us. 186. Dat 1833. Juni 1845. 243. Juli 1845. 
1885. 


Auguf 1845. 306. September 1845.'330. October 





Beinfeuer. Deren Exlaß pro 1844. 9. 
BWittwen-Berpflegungs- Anftalt. Wahl neuer 
Mitglieder und Stellpertteter des Euralorii der Berliner 
si meinen Bütwen- Pruflond- und Unterflügungs- Rafle 
un Bellmärke. aaerwiegen dee Wolle und Juchellun 
ver Waageſcheine vor den vom 21. bis 23. Zunl jeans 
BE 9 Berlin abzupalkenden Wolmärkten. 147. 132. 


vote Erhebung des Elbzolles betr. 22. 


mdels⸗ m i ‚Bertei wi 
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zu Brepenflein. 288. GExleichterung 
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tten-Bertins veffelben. 





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Er in Berlin. 282. Adam, Apeiheer. 168. 5 
fer u. Säulichrer in Rernein. — eg 
Xübersborf. 35. Apler, Zammerger. fr ge: 
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Adtend, 5, Bi N dm 2». 
Fe Albers Dr, Geh. ne 97. 
319. ale Lehrer in Seegefelbt. Fo He Ber 
amme in Berlin. 276. Amtbor, Lehrer in Treskoiv. 246. 
Arendt, Hebamme in Berlin; 276. Ge en er 
eu-Ruppin. 320. v. Arnim, an 0. D. 
Deilmerso, tf. 106. v. HR Landrath des 
Mmänder Kreifes. 116. 212. v. Arnim, Kammerger 
Ehen Wodvow. 199. X Arnftedt auf Große 
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ıdarzt in Berlin. 207. Bälle, Apotheker in Ben. 
‚20. Bäthte, Bandayt u. —ãe— 276 
Bahn, Land- u. Stadtgerichts in Belzig. 307. 
Bater, — 297. — —— 


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Bartufi Mei jtamts- Kar, aus Peig. 131. Baſtian, 
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. Bieofe, Semiv. ans Reu-Netlenbu: 
in Berlin. 332.: Bew 
37. Biod Dr., preft, At m: 
2 . 128 Bone Dr.; "prall. a, m 
Dundarit in Berlin. 199. Boas, Fährpähter in © 


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male. 340. Böth, gute in 
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n. Geburtspeffer 55 — 
in Güftow. 385. d. Mn ER ealfenfanan 
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in 3. Bormann, Selm. Sommer. in 
Berin.208. Yorni Dr. in Stralow. 47. Bouneß, 
Kaffıraı in Berlin. se t, Rammerger.Ref. 239. 
Bränig, —5— in A. Krieben. 246. 
Some: m — 47. d. Brandt, Mteis.Dep. auf 
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Brauer, ogiteper emer. in. Rofmotw. 246. Braun, 

meter. 239. Braun Sammergen Aneler, 327. 
raun —SS taune, 
Super. in 301 vor 


fen. 68. dv. Bre nalen ou auf Briefen. 
208. v. Pr Kreis: Dep. arler. 390. Breit- 
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fe, 16, Hanauer in Berlin. Beil, 4. 5. Bräd. 
ner, Semin. aus Brandenburg. 116. 390 Kammerg.- 
Anstalt. 327. 352. Brüning Dr., — — 
in Berlin. 294. Bräflein, Banguier in Berlin. 
3. Stüd. Brunft, Intend.-Gecr.-Affifent. 210. Br; 
et N — — Bi, 378. n: 
in. 276. Bucho: 
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Bänau Dr, profi. 9 Arzt, Wundarzt u. Gebur: En 
Alt-Bandsberg. 331. Bünger, ‚Sammerg Ref; 33. 
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. Bürde, in Berlin. 9. 
319. Bulian, Semin. a 320. Bulle, 
Aeomerter, 360. Sattmann, 2. enter ad. fgerichte. - 
ivhe in Berlin. 47. Bunfen, Rammerger.-Ansfult. 239. 
urh, Hebamme 
in Berlin. 276. Burh, underefl. Hebamme in Berlin. 
276. Bufg, Kammerg.-Auskalt. 239. Bufhins, Beld- 
mefler. 26. Buß, 9 Kreis-Raffen-Rendant in Reu-Rup in. 


tammerg »-Austult. 130. BYußler, 
marfpall-Amts-Serretalr. h. 


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Knbineis- 'inifler. 321. Earl, —— Beil 
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G..Mefor. 351. Taspa, R.-@.-Auskultator. 327. 
Eaffet, «Rath in Reuftubt-Eberöw. 352. BL 
Kammergen: fanzlif. 385% Elima, Tpeater-Bitfet-Ein- 
nehmer in Berlin: 338. Eonrad, 8.-0.-Auscultator. 
Conrad, Semin. aus Reubamm. 338. — . 

in in. 374. 'Conftantin, Gräfl. 
in Baratf. 240. Eracau, Kg 3 
;plologie. 176. v. Eranah, 


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Ipireioe I Anger 216. Caplatt, Om 








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156. Batigon, Yuhnenmeifter —— — 
Ber. in. Di ? H Zauneei, Raunanı u 
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dam. 378. Se. v. Deinert, Hebamme in Berlin, IR. 
— in. in Peſſin. 116. Dermübel, 
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se in Brandı 4,56, „Bieten, Kammerger. 
170. Didier, 6 tn Berl nn Bikmen, 
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Refsrend. 169. 239. Hilde zandtı Ritter in 
2a. Bittere, lomefler. 130. Hiltmann, Rn 
ſolcdam. indenberg, Prev. FH Mepeitpin., 2 








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end. 289. Poman, Reg. ae Kal A in 


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hen —— great for. 238, 

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Zaap, Schullehr. in Zagel. 46. Dr. Jacobi, 
Aryt, Wundarzt u. Geburtshelfer in Berlin. 60. Jacobi, 
‚Affeffor. 327. Jacoby, Kaufm. in Zülihau. 
geiinge zum 3. Stüd. Zädel, Küfter u. Schullehrer in 
Andow. 347. Zänide Hebamme in Berlin. 277. Janſch, 


Süher u, Sgull Deäel. 229. 
Sanermeiher Waior 0. De car MAhfkDL = "Sin, & 
a pn, ‚ört i3 


. Prada, «Rand. aus Krampfer. 331. 
Krummelud. 272. 307. Jahne, Sarmichh In Zinne. 

9. Yatob, Hebanıme in Berlin. 277. Zatob, Semi« 
nari aus Pohlfhilern. 339. Falobt, Hebamme in 


Zurlin, © 277. Ideler, Superint. u Biere Temptin. 


Jenſen. 

— Konrekt. 
land, Dr., pr. 

— Kammerg.-Affefl. 33. 

Jonas, Jäger in Dobberin. 106. onae, at 

serie in Berlin. 238. Jonas, Geh. Reif.» Rath in 

fin. 273: 30. Jordan, Lehrer In Steasburg. 246. 


othe! Wriegen. 84. 
—* ih m el Liebenwalbe. 347. 


—* u. Bupan in Berlin. 391. Ji⸗ 


zmer, Infpekt. zu Lenin. 48. Irrlig, Hebamme in 
Hepe. 131 fert, Semin. aus Hohen - Kübbichow. 340. 
Jerraunt, Küfer u. Schulkhr: a in Nögeltn. 37. 
Jürgens, Lehr. in Wildnad. 347. Jung, Kandihuliehr. 
in Klein · Gottſchau. 264. Jung, Hebamme in Berlin. 277. 
Zunge, Hebamme in Berlin. Jungwirth, Kam- 
merg.-Referendarius. 78. 


dmen, Fir u. Sipulihr. emer: in Sachſen aufn, 246. _ 





K. 


Ranbag Au Math u. Stempel: Fisfal in Potsdam. 
39. Kade, Äpotheker der Charite in Berlin. 328. FH ker 
Preelgtamts „Ramin, aus goatpimatgat, 60. 
mdarzt in — 328. dv. Kühne, PR NR u 
jegow. 8. vd. —— —— ut 20. Kaßgtki 
nm, aus Sattendagen. 3u 320. —X —E ath 
in Charlottenburg. 351. Kali Semin. 
320. v.Ralfreuth, Ssndkeum, in In Beitigengrabe, 128. 
Fauugzege Scpubmaermftr. in Ludentwalbe.84. 8 
1of, Beten eRemeit. 308. Kammradt, Lehr. in Reue 
Rodt.a.d. D. 348. Kannopfch, Kantor in Slefenthal. 
229. Rangow, Dr., pr. Arzt, Bundarzt u. Geburish. 
in In Drentan. 278. 278. _Rarbe, Amteratp in Blanfen- 
Karin, Superint. in Zülihau. 7%. 228. 
Salat, Hebamme in Berlin. 277. KRaudel, red. in 
td. A Rayfer, Kammerg.-Afefl. 130. Kayfer, 
Bi Rehmate: 148.268. Kayfer, Superintend. in 


aus Solbi 


10 Samme ——— — in. 
eh, Rammerg.- ennler 1. In Kein. 
ss. Kenler, Beba ebamme. in @rieben. 132. Kepler, 
—E u. Kfm. in Berlin. 332. v. Keudel, Kam⸗ 
 merg.-Austalt, Rlefling, Semin. 1, and Berti, 340, 
- Kilian, order bei Charlo —* Kipping, 
Oberpred. In Bernau. 221. 228. airadeim, Bund» u. 
Sahnanıt in Berlin. 374. Kirchner, Ol ed. u. Su⸗ 
rint. t. 268. 316. Nläden, 1 Bob» am 
—— in Berlin. 47. Kläger, Rechnu J 

fin. 239. Kleemann, Kammerg-Rath. 
Einen, red. emer. in Tehow. 26. Kioh, Dr, 
Art u. Bundarzt in Potsdam. Pr Rnapp, Sr 











Iohomw, Kammerg.-Austult. - 


in. „dorf. 348 
am, 


Regifen \ 


min. aus Dittersbah. 339. Kniebufep, Kreistfierangt, 
Nepetitor bei der Thierargneifcpnte in Berlin. 278. n SL 
Rnoblad, Kammerg.-Andkult. 327: — 
germftr. in Reufladt-Eberöw. 352._ Knövenagel, Stadt» 
riter in Prigmalt 73. Knoll, Semin. aus Alt-Cäftein- 
‚en. 339. ob land Dr., pr. Art u. Bumanıt in 
Bentin, 148. oa, Küfter u. —J— in Rupls» 
20 Zutend.Sekt. 230. Köhler, Lehrer in 
Rudentwähe. 156. Köhler, Serin. aus Neudorf. 339. 
auıne gaammerg te 203. König, Kammerg.-Afetl. 
‚ KRammerg.-Austult. 239. König, Schal 

Teer 8 gi fer in Döberig. 246. König, Hi amme in 








Berfin. 277. Köpte, Prbamme In Blankenburg. 181. 
Köppen aftöger. in 
a dorf. 106. 
in deuthen. 
2238. 80 Kopf, 
Semin. c uflehrer in 
He ‚ai 
9 u. Schul 
In in hullehr. in 
er. Z Kraͤhe, 
mm aus deld⸗ 
erg. IM dam. 116. 
Kraufe . 
Dr. Kra « 
Krebs, Rrehe, 


Pelomefler, 180. ° Kreifet, "Pebamme in Berlin. 277. 
Krepfhmar, pr. Arıt u. Bummarıt in Beßlg. 2a. 
Kreye, undanit FR 7 ER fin. 92 tines, 
Antend.»Affefl. 240. Bl — 278. Kroms 
tei, Selomefler. — % Kot oh, —S Bi. 
Krug, Kſm. in Berlin. 382. Kris, e in Bero 
tin. 277. Krüger, Kammerg.-Afeff. u —— — 
104. Krüger, Oberförfter in Reupelans. 2. Krü⸗ 
er, Apotheker in Berlin. 238. Krüger, Semin. aus 
jenbemarf. 338. Krüger, Küfter u, Sonden In Beine 
dorf. 847. are artor u. Orgaı 

n, Hebamme in Duaden-Qermendorf. 131. 
Kühne "oe u Sandberg. AB. Kühne, Predigte 

amts » Kand. aus Grünefeld. 131. Kühne, Hebamme 
Kergendorf. 132. Kühne, Hebamme in 27... 

Kümmel, Superint. in Schönerlinde. 78. züfel, Buß 
halter bei der vereinigten Milit.- u. Bau-Kaffe in Berlin. 
352. Dr. Küttage, pr. gut, Bunarit u. Geburtsp. in 
Berlin. 248. Kuhle, Lehrer in Zi 229. Kupls 
may, Begebaumeißter in Reufadt- — 3. Rüde 
Semin. aus Potsdam. 338. Kult, Semin. aus 
Haha 339. Kunide, Amtm., Rreis-Boniteur in Stors 
tow. 352. ©. Runomstt, Kammerg.-Ausult, 297. Kur 
noneit, 1 nalen 327. Runty, Rammerg-Afl., Bür- 
209. Kurras, Senn. aus Alt 


ra 


8. 


Lagce, Semin. aus Tarınow. 338. Lacowltz, 
minarifl aus Potsdam, 388. a oamann, Lehr. in jerns- 
dorf. 156. ‘van Laer, Mm. Bellage 3. 3. Stüd. Lafe 
fert, —— {n Dörtngebrüd. 321. dv. Lapreht, 

aupt- Bank» Prafid. Beil ir 3. 3. Stüd, Lampregt, 

pranafiaf aus Köpenlt. a Lange, in 


Namen’, 


Berlin. 277. Tatomus, Bat 8 g Kanji. 276. don 
Tattorf, Kommerg-Ausfult, Lane, Käfer u. Leh⸗ 
zer in Wepenow. A6. — —— 2. 
Bar. dv. Laniere, Gutsbel. in Zehlendorf. 2 v. Las 
viere, Kammerg.- Affefl. 351. rt uchfabr. in 
udenwalee. 8. Lehmann, Semin. aus Bapfsvorf. 116. 
tehmann, Lehr. in Berslow. 156. Lehmann, Lehr. u. 
KXüfter in 8 Kagı Lepmann, Küfer und 
Stullehrer in ti. 229. Lehmann, Grtin. aus 
Gahro. 339. &shmann, Bebrer in edel. 317. Keyımann, 
Site Bel. in Berlin. 35. Leif, am e zum 
Lemfe, Amtmann in Sqlepkow. 204. Fent, 
Fromm, aus Weferam. 223. gent, Kammerg.⸗ 
Instalt. 327. dv. Lenpke, Rillergutsbef auf genpkr. 148, 

39%. 2eo, —— Dahmevorf. 27. Leonhardt, 
Kautnerg. » utf. » Divektor sc. in Berlin. 351. 
Teppelt, Wal hans lan. Beilage zum 35. Stüd. 
tere, Bammerg. Aust, 130: un eßmann, Kreis⸗ 
Bu, des-Oftpriegn. Kreifes. Letton, Kam« 
Affe. 239. Yellow, endger.-Raih: 392. Lies 

ter] ed, ie m ger: in in Baretag en. 6. Lichtwälb, 
töbef im Süfom. 386. Eisen, Rektor in augen. 
131. Ürtermann ge 


«Ar indarıt u. Geburt 
Berlin. 08. Lieb if ara, in ofen, — 


mann, Kammerg.‘ 327. Liefe, 

epr. in Stolpe. it est, a. Kammerg.« A Are 
9. Lindenberg, Küfter u. Shullehrer in — 
dorf. 338. Lippo d, Prebigtamts» Rand. 308. Lidco, 
Diafonus in Berlin. 308. Lebe, General» Agent in 
Berlin. Sinne, 3. Stüd. Lohan, Käfer u, © ng 
lehrer · Al. in Bug. Be, BL? Wundarzt 1 
burtep. in Berlin. 277, Per, Rummerg. lau. 
2359. 2öme, Apoihefer 1 — —— te 
u Wittfiod. 68. Löwe, —— usfult. 327. 8 e8, 
tammerg. = Afefl. 78. Dr. Löviufon pr. Arzt, Fun 
ame m seburtsh. fu Berlin. 268. Fömenftein, Pre 

in Dredna. 230. Lofifagen, emer. Oberpred. in ni 
üg. 36. Lohan, Hebamme in Ludenwalse. 131. Loofe, 
fettor ia Reu- Ru pin. 246. KR „senfule u gie 
ben. 48. &ua, Lehrer in Franff. a. d.D. 229. Inban 
emer. Küfer u. Sqhullehr. in © miebeberg. 318. Lude 
wald, —— in Reufſadt⸗Ebersw. 1m. 385. 
Br In Tante. 131. Fudwig, Regift.- 

4 in bl 20 in. 298. Eüvemann, —8 eh 

zu u ——— Ne 

upe, ehem. Poffelr. in Potedam. 162. 1 ug, &l 
min Serlin. ‚ 





M. 


Maas, Käfer u. SHullehrer- Ani: in Himmelpfor 
36. —VV—— —— 
Rath. 296. Madenfen, Res. Ra in Potsdam. 7 
Mörkes, Rommerg.-Referend. 78. Magen, Hebamme 
Ne Wajunte, gang.’ Alelen, ze. Belgien, 

ajunfe, Kammer, jot. . n 
Mer u. Sculeher emer in Sabendrd. 246. ® Ban, 


Kater u. ullehr. in Wismar. 150. Dr. Margara 
m Urt u. urbanıt in Berlin. 336. arguet, Me 
möfultator. 327. 


in Berlin. 286. dd. m; 
Kartia, Lehr. in Trebbt artins, Waflerbaus” 
Infp. in Thiergartenichleufe. 105: Maste, Stadtrichter 


Reifen . 18 


in Teruendriegen. 73. FAN 
zeftor in Sachinwalde. Ei AR Kot 
Iee.a8. Matthias RA atu 
üfter u. Schuilehr. {n Bert. 229. Maurer, I 
u. Shußehr.Xf. in Tpalpaufen. a6. Meier, Zul 
in Rauen. 73. eißner, Lehr. in Potsdam. 347. 
er, Rektor in Wriepen. 5. Merkel, Seminaril aus 
tra@burg. 338. ertens, Rehter in Reuendorf.-347. 
Mep, —— luft. 327. Meftag, Kammerger.> 
Ausfuft. 384. dv. Mettingh, Kammerger.- Affeflor. 297. 
Mepentsin, Frege. «Kand. aus Brandenburg. 60. 
Mepner, Senn. aus Alt» Döbeen. 339. Meubrint, 
Seivenw.-Babr. in Berfin. 385. Rewes, Regier.-Sehr. 
in Potsdam. an Meyenburg, Lehr. in Wuferaufen 
ad. D. — Meyer, Juftztaäth in Berlin. 31. Dr. 
Beer pr. 4 u —— in in. 124. Meyer, 
beramtm. in Kienber; F 180.- Dr. Meyer, pr. Arzt in 
Pen 18. een, ag = Austultator. 169. Dr. 
PER pr. Art u. Berlin. 170. mn 
Kammerg.· Auskult. —* Meyer, Amtsraih in Könt — 


—— 
———— 


7 * Sellage 3.3. Stüd. Miyaelis, Kammer 
. au. De — 9 —9— 


in Berlin. 331. Miculcy, 

Frolaumiem. aus Zeltow. 224. Meuten, Lehrer 
Berölow. 346. Dief 9.4 Käfer u, Lehrer in Denne- 

. 46. Mitan, Küfer u. Schullehr. in Er. Machenow. 
Möbius, Kammerg.-Afef. 33. dv..Mörs, Kants 
‚merg. » Huskult. 3. Mons, Hörker E ——— 
105. Mofer, Dr.med. in Berlin. 26. m pie 
amme in Bachom. 131. Müffling, ER FR th. 
298. Mühlmann, Prediger in ederingen. 346. v.d. 
übe, Reg.-Ratd in Stettin. 80. Müller, Regiers 
"penteibiener: 2. Müller, Kummerger. .Refezend. 130. 
ülfer, Hchamme in Zenplin. 131. Müller, Lehrer 
emer. in Risder- Bödrsborf. 136. Zauger Rendant der 
König. Eparite-Kafle in Berlin. 223. Mütter, Kantor 
{u 2ehnin. 229. Müller, Förfer in Neu-kübbenau. 248. 
zallen, Eifen, fee s Bel. in Berfin. 331. Müller 
Semin. aus &ölnig. 339. Brärter, 8 &esr. In Klausdorf. 


318. Mälfer, Kammer; ee belt, Kam⸗ 
merg.- Afleff. 297. Mupm ienberg. 223. 
Bummeltten Rantun, ee —— igen in 

fe. 26. Rundt gr fer in Raflen sg. 223. mu 


Sand» u. Siabtaer," Divettor. Im Zehdenid. 
Se, Deton-Rommifl. 360. 
NR. 


. Raste galt, verehelihte Danmnfeger, in Kyrid. 272. 
Nagel, Ale 


rguteb auf Eihfädt, 128. Dr. Ra- 
{, pralt. Arzt, , Be it und — in ein 
N 327. Näler, Predigtamts-Fandivat aus Cottb 
En he & ner nd ni! in Suden 
atns, Pe ni er. aumann —**— 
üffeffe Mor. id Lehrer in Perleberg. a3. je 
EHER {A in Be in. 260. Dr EN fer, pratt. 


Arzt und Bun! varat in Berlin. 4. Remt: Rroltra- 
tor in Berlin. 33% Neue, Hebamme in 

Neumann, Bürgermeißee. in eüden. 27. €. Ren 
mann, Lehrer in Bierraden. 16. Neumann, Ta in 
"Saale. 47. Neumann, Küfter und Lehrer In 





el Ram use. 9. Neumann, 
——— a Ir. Feumann, prall. Urjt 

Berlin. 212. 320. Dr. Reumann, 
. Arzt and: Wumbart in Bein, 276. Reumann, 
"Raufmgnn iq lin: 332 Reumann, Geninan aus 
übbenau. ech, exfler ae und Küfler in Stoipe. 
ae — tor Hebamme in Zinna. 132, Riomann, 
yet 





EA $,_Raufınana, Be — rs Bude: 
ufdi — 105. Rit © 
a ER u en di, Srytert'auk Duke, 


- 840. oil, Pebigtamts- „Banpipat aus Berlin. 293. 


scmean, Constien, ‚Beil jum & Stüd. Röthling, 
‚Sculchter in Nrusfüberdvsrt. 245. La Nolte, Dipäte 
menisihierargt in Berlin. 24. DM. Romwle, Eanbivat 
bes Mredigtamte, and Bali — @. Rustiig, Bicet · Su · 
‚yerintendent aus Lind an. 

2. 


Dapme, er. eine Geivenfadtik in Merlin. ze. 
Denide, Goa eh ein Berlin. 164. Dertling, ee 
wanifus in fin. 308. TE ng, ee 
Templin. 185. v. Dppen,-Beg-.und Berfl 

dam. 272. Dppenpeim, Wammerger-Uheher: un 
rthbendt, Sanhacik aus Rappert: 30. Dftz- 
warn, Hebamme in Berlin 277. Fa 8 — 
Arzt, Wundarzt und_Gehurtshelfer 
Dtto, Rammerger.Affeffor. 88. Dr. Bier pralt. FH 
und Wundoezt in Berlin. 29%. Diio, —E in 
‚Berlin 8.  Dhdorf, Pal ‚in Ohönäu. 200. 








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9 —* ER 1. le — zum 
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Bauer 229, unaris, Kasınerger. « Au hin. 203. 


Kanpgsger.Aftelfor u. Bladfrihter in Zreuenbrie» 
—8* pr u ga — 170. Dr. v. Perl» 
BE rat in in. 204. 


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enger. — Ein Br, — Penpiu, Pre. und 

Me — 228. Perliß, Lehrer In 
‚Slinreibe '@1, Pregiglamts,Canpicat aus Bet 

Alk, ‚Negier.: is Berlin, 238. Des 
‘Fer, Gemil ar nd Dada. 388, ‚Peters, Lehrer in 
Beestom. 346. Geterfeh jabtlfant in Berlin. 332. 
aan een erneuchen. Beilage zum 

3. St. Pepte, Seninariff aus Solpin. 310. v. Peuf- 


lex, « 
— — EN ne —— Ennedn 
Ei in. 2 ——* Aandiy 








—— 31. Pidert, . 
Re gruetate 1 Saknn 39% rer an 
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arzt I" u. Orburtöbelfer in Saas —* 
Sehen in Rathenow. 245. Pindert,' 

in Berlin. 383. : Dias —— au. nen, is 
Pla, Seuninarjit au ze RA- 
uungsrath in Bakfin. 362.. KAT! MET, Yunzı 


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Siag. Polko, hauen 
In EI —— aus Wlenegt. 338. 
art —— — aus Königsberg 1. d. KLeum. 


— —— und Repeiitor in Berlin. 97. u 


refher, Berker in Iulianenhof. 106. Dr. Preuß 





* 6 — Aui, Wundarzt und Geburtahelſer in Ru de 
in. wittwiß, gammnger, «Adehor. 23. 
ran ** Y und Wundarzt in Berlin. 104. 


rin, Kanımerger.. 
ef. 238. Pu yert, Sörfer in‘ 


rt. 382. Prog, Ra 


enow. 106. .Yuple 


——— erfelde. Bo Pyterke, Regie 
Rrator beim Lurmärkifchen Pupillen-Rollegto in u Berlin. 228. 


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Duo, Krels « Waffen Rendant 225. Duabt, 


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Berlin. 165 Rabstt, Beumeng,, 


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Semingriß aus Mixorf. 


Seminarit aus Sadgaf. 339. 


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I. Gentrup, Reg.‘ hfler 
Potsdam. 3.“ geri tal 
Sieger, vormal, Oberpredi . Simon, u 
Kommif. in Berlin. 74. © nelt, — in Berlin. 
208. a Demmertbin. 132. 
Opener, Sam : 170. Sninare Dr. 
Be Erin’ 97, 310. Sporberg, Gem. ans EB 
fen. 116. Sprodhoff, Sem. GRe Drang, san. Stadt. 
28 Lehrer in Brandenburg. 195. Stabenom, RÜf. 
Hal, in Reipenow. 347. Stabernad, Sem. aus 
Sl fel. 30. Stabelmann, Dr., pralt. Arıt ıc. in 
Berlin. 308. Stauß, greiennit u. Sanitäte-Kath. 307. 
Stehow, Sem. aus Spandau. 116. Stech ow, Ober- 
143 in Spandau. 346. Stegemann, Kahıtor m. Org. 
Teltow. Fr Ben Dee, in Gütergog. 320. Stein 
30 9. zufiting BE 352. Stein, Balfenhaue: 
ZögL Beil. y. 2. Kr Steinpaufen, Kammerger.Ref. 
278. Dr. Steinräd, pr. Arzt n. Wandarzt in Berlin. 130. 
— ten 170. Stegemann, 
in Prenylau. 294. Gtellmanger, anne 
in. 277. Shan, Rammerger.-Referenv. 203. 
Fr Conttol. bri Haupt Ne mb Eomu-Kaffe 
in Potsdam. 374. 
Bat enomw. 90. Stenbener, emer. Fred. in Wuftrau. 
Seite, Lehrer in yore fang. 347. Stöpel, 


ermeifter {n Störig, Dr. Pit. und 
Bien „ in 02 se 0. — Rianen. 


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En Bauergutsbefi et. 287. 
Straube, Same je —— — 
in Berlin. . d. Strembed, — in 
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Kal, Stäler, Oberbaurath. Beil. zum 9 
— Dargi, Landr." Beil. zum 20. Sıöd. 
8 — Kammerger.-Ref. 169. x Stäfpnas 
el, Wi — er auf Grünberg. 199. Gtämer, 
ganmerg, —— . Stürmer, Hebamme in Ber« 
ublmann, Bau-Conbu 
Iatend. Beck A 


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Taube, Prev. in Güfow. 846n385. ee Dr, 
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Telle, Rektor in Sat 9 — ‚Zelle, 
Lehrer in Potsdam. 285. Teifcho rer in Pripwalt. 
37. 6. Bempeihoff, Surf In bed 392 Tenge, 
Kammerg. «Audi . —S 
Anstalt. 203. Thiede, Süher u e jabeivege. AT. 
283. Thiele, Lanbfgußge gu —— Bieie 4 
ret emer. in Hobenneuenborff. 24 Hl nine gran. 
aus Maplsvorff. 338. Thomas, Suppe ei 


„Eifer, Kammerg.Re. | 


Sternedorf, Auele-Bonkkeur in: 


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ietens. 272. Sulzer, . 
Rent. 240. Spbow, na Ku win 


2e ner, &potbeler in 


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Meran Fa 


Zpumann, 8 
Semin. aus ”, 


in Trebichen. 230. Rob He. 
Zöpfer, Zeils Scyet. in Rathenow. Ye. Tornow, 
Börher in Damsbrüd. 92. Tonrbie, Kammerg.-Auskult. 
239. Tramnig, Seldmefler. 331. Treppiin, Apotpeler 
—— 


in 308. %: * 
—— Be el, Bel — 


v. 278, 

Ei6lsfätı, Sonne —A 208. v. Aſgirf 
— 27a 9. Zürt, Reoler, ein 
Seren — —8 — — Twe· 
Ren, —e— Afeſor 351. Zppte, Predigiamse · Zand. 

aus Jegeiobe 
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m fonefler. 239. Wh im Raͤdigke. 
— —— 11. Kiteig, — Rreie.öy en 

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in Srauenpagen. 204. 


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Settin, Dr. med. in Berlin. 8. Bilain, meter 
Berlin. Dir. item: zeifperiger 
Bilter Dr, al. U im“ 
Berlin. 2° eb, 1 in Glben. 28. dv. Bogel- 


fan Bögelte, 2 fr Kü- 
Gene, Bang 186. as 14 ein ans Groß- 
Sehen 339. —— aus © tänberg. 328, »Boiet, 


Fr 7 A Stabtger. Ludenwahoe. 73. Bolgt, 

in. aus anbenbing. 216. Beige Bonretor kr 

m 5 a Kaufmanı . 332. 

igte! ee ran A in Rönlgeber: ER. "808, 
v. 0 


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Basler, rerigtamie € nbivat aus Pref 131. 
& * Berl. au arm 

aus Lugen. 3. Dr. Bagner, prakt. Arzt. 
Bandarıt und —E in Berlin. 374. _d. Bal- 


- dom, Lanbespireftor auf Kürkerah. 287. v. Waldomw- 


1genbera, alter u, TER —A 


Reizenfein, Kammerger.-Referend. 33.78.84. Bahn, 


ve in Pmersvorf. 156. Ballermann, Schulleprer 
Groß⸗Woob. 285: Wapke, Ziegelveder in 
*5 a202. ©. Wedell-Porlow, N in 
prpunde, 116. 212. al ‚ener, Apotheker in wii 
e ener, Grpke qier - in renmiefe. 23° 
Bei ner, Kaufmann in — 168. shmenen, x 
R a a —8 385. 391. Webrtamp, 


Betgel, Apoti Veh tämmerer 
—ã— * Br er ae m 3 Amer 


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Weißbaum / Lehrer in Spiwebt. 156. Beipbro de 


Ramen „Negiken 


—— 186. Min D Ban u 





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ia Berlin. 97. Wendler, paul. 

in Berlin. * Bente, a —— 

aus 121. Benp, Resuu rate in — 

un Au . Benge! 

Sau en. — BWerbermann, Genti — 

— f&. 124. Bernekint, Re fer. 328. Ber- 
a 
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Wolff, Sabeitant In —J Hi) 
Som. In Yeteberg seh, —— i — 

th. dv. Bo ettern 
Reg. und —A — 26. BWollant, 
Kammerger..Refer. 78. Bei, 1, Sunger Kostet 
231. orm6, ‚Hebamme Bolfad, 
me in Köpenid. 182. „Beiitie, a Kammer; 


[ustalt. 98. Boptde, vet Brlde 


= Men u Ming, Bigiecutefer a 
2 a, debamı [7 779 
welde. 131. v. BWulffen, Y erite-Austultat. 78, 


Ruppin. 328. 9 


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Rammerger.-Austult. 351. Zaharias, 
et 105. — 
an 1 Boipeobure, 
— Pred. va np 


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anal. nad — eg. Betr. 

vom. 378. Gr. 9. Bestid-zranf ur Sandr. a. D. 

22. Ir, Iediın, 
. au6 nn Ein Scherz in 

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Bolgenbung. 156. Zimmer- 
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Zuhalts-Berzeihniß a 


öffentlichen Anzeigers zum Amtsblatt bes. Jahres 1843, 








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Anett en. Bon Zeiokelnen nad Benin aue da⸗ 

orf und Klofterwald⸗. 108. 126. 184. 

Er circa ca 3000 bie 30 Klaftern Torf aus den Köntgl, 

RAbio· Zorfgräbereien für die Königl. Garniſon · Berwal- 
tung zu Polsdam. 121. 128. 

Bustiouen. Mobik-Rahlah des verſt. Oberförfers 

in Reupolland. 10. Meubles und Hausgeräth bei 


Bart 

in Dolgenbrodt. 63. Mobiliar» Nachlaß di fl. 
Sie. fh 16 Butler in — * x "106. 
Dr des Butspächtere Eollin zu — — en. 107. 


3* Stier und ein Bulle in jolgendorf bei 
Grauen, 10 118. Wagen, Pierbe, & ige und Bieh 

Blaufenfer. 154. Das eunen- und Schafftallges 
bäube auf dem Borwerfe. Brandfgäfergi, Amts Krause 
nid. 158. —— — des Müplenmeißere Bünsgef 
in Alt-Lanvsber; B, 176. Biere aus bem Sriebrig. 
Yimd-Gefüt bei Reuftabt a. d. D. 180. Bedrrdedbeiten und 
Rareiten- Czacots Im Königl Kabettenhaufe zu Potsdam. 
181. 180. il.= Raplaß des Eigen! —5 — Zube 
Lödnip. 211. Gute Juvenarium auf dem Ri N 2 
aif. Super: Inventariam auf dem Son 
low. 220. Circa 30 Haufen Torf auf den —A 
—— 223. Bied- und Wirthſchafis· 
deogmiarlum auf dem Ritiergute Kehrberg. 224. ‚239. 

—e— za — — —— bei 
Sywet. ieh ee — & 
beiten auf vn try — ullit 232. Inlerims⸗ 

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—— — — dem m önigl. Friedile £ 

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a Gebäude zu Eöpenid. 390. Das zur ‚Kaufmann 
Gesteigen, — — gehörige ‚Bonzendager in Bel 
18 Hauke 


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Auseinanderfegungen, gBlenkzsgutizungen, en, 


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— Auselnanberfegungen. a EI —X 
ie —8 —8 Den, enzlower — zu Berlin orlcgmuen 
98. Ztoifpen dem 8 des erguts 
von BWinterfeo und dem Drei! EL Vrleh iu, 
Groß-Bee- 111. 137. Sm 18, verfipiebenen, bei. der Ge⸗ 
1-Commiffion für die Surmart Brandenburg aupäne 
en Auseiwanberfrgungen. A 
' Anofieuer-, Sterbe- Au untetge um: eraife 
in Berlin. 205. has. tunat 


Ru B. Fan 
Baufaden „Ueberneiue der Erneuerung des Dagit 





der Kirche in Veelig. 309. Des Baues des Küfter- und 
ehe Pr ſohm. 347. 

Belopn Zereiener Dienthoten im Ofhavel⸗ 
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Serieſel * ta F— Des Rittergutsbefigere 

godeeng e ee @utäbeflger don bee 


Zei Sa uns Selber el 187. 
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——— und aede sungen. x 
aterialißen pet tu Be Eepnin. 258. Des Braumeli 
iechmann in —RX 3 sa nei ER Mr 
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Des Aderguicbefigers Repgen in —S 394, 
Bidırän eigen. . 
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21. Gntpenbung ‚Kines Hühnerfundes ven —8 
aettationer, ædietat· — Bortabungen. ‚ kr hide 8 vury —— ernennen md 
. — Zu ber Genbeuiondinße, —— — She 2a aaunas * 
Antı. Die The ur Dach on Es an gem ce ana us 
Baur. a \ ‘ — 226. Belannimath ung eis 
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‚Des Kabril &asın. 210. Graakfemer ee pen) 
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— — 110 te u joe re 33 ei lt; entteriedten 2 
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Seit tn- nie. 3. En Ztegter finder Erreger 
— ligen grabt. EN so bie ” 
beiter Ruben af u f-dee_ Ziegelei im Berl. 
308. Arbeiter, melde — it Shanebudde 
on m — — ann 
ung bei ‚Auffegerm us 
MÄR, im Rirdorf. IA: SSR ide Bir 
—R und Revier » Jäger ſuchen 33 
— — Seidel in Zehdenick „814. Eiripfoaheein 
finden Stellen durch Seidel in Zehdenid. 314. in 
Er fugt ein Unterfommen ale son oder Wirth 
21* et — — —* w Ranbidaten ſu⸗ 
Aue usiehrerfiellen, ein Korfifetrrtäte eine anberweite 
telung, ein’ Repterjäger ee ie Gtehe, ver 
tügtige Brenner werben verlangt darch Geldel-in Zehre 
335. Gin Gärtner wird ar — dert —E 
Ber NLaws in Berstoior 242. —T made 
Herfiehle in Buhpolt. 345. jehülfe — rar 
vardg den Rendanten und Attwarius Görfchuer in Becde 
en 410  Befep: des Konselioratd an der höhezen 
ule zu —— a Befe And des Ru 
—æ ia Strausberg. 427. eeung ber 
eines Adjanetus ninisterii und Feltors in — 
vorige var. vor Steße eines Balkermeifters zu Reubzüd an 
vor Bober. a3. Ein Schulamis-Rendidat Sucht eine Haude 
Iebrerfiehle, ein Lunfgäriner ein andermeites Engagement, 
einige Defonomen anderweite Stelen dun tel im 
jehdenid. 452. Belegung der Lehrer» und Küflerftelle in 
fmevorf. 462. nem Renierfäger weiſet eine Stelle 
nad W. €. Seidel in Zefbmid. 2606. Ein Handtungs- 


ommmis und ein RrtminalsProtelolführer Fugen eine ans 
dere Stelle duch Seibet in Zchbenid. A68.. Cinem Deko 
momis-Lehrling oder Bolontair fann eine ang enehme Stels 
Iung nadhgewiefen werben durch Seibel in Zehdenid. A08. 
Eine Birtäihafterin weiſtt nad Seivel in Zehdenid, A6B. 
Errkigtamte Barniaten finden Hauslehrerſtellen, ein Forfi⸗ 
kretait beabflı einen Wecfel feiner Stelle, eine Er⸗ 
geben Tut — anderweitrs Engagement durch Seidel 
—— 


a476 Beten, der Yrivat-Patronate-Pfars 
ven zu Fe be Sieinpöte 486. „Aftellung don 
zwei Zelphätern im Perfeberg. 6, 





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Gepdenta, nie. ” Rolone mern en jetauft von Heefe fh 
jerlin. 282. Win ländliches (Ei Fement Annerhatb 15 2» 
fen um Berlin. 330. Cine Meine Ranbioiethihaft over 
ein Rus, nit weit von 358. Nafe 5* 
Mücke Tauft Do in Berlin. 380: 392. 400. 2 
Asa. 852. ine Bäderei darch Schernbet in Branden- 
burg. Ass. 508. Wilde Rofenflöde werden getauft in Ber- 
"ln, — E Ar. 230. 482. 
Konturs-Gröffuun über ger Raqleß des Zu 
Tabritanten Araold in Berdfom. 3 + 
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birser Stadt · Obllgationen. 16. 24. 3. 26 EL 


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Licht» Fabrit des Kabrifanten Aliſch in Berlin. Asa. 
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iihen geabt im in ©panbau aı tartt Ro. 5., ober 
an Berliner Sk. Go. * 261. ” ° 

Müplen- Anlagen — Beränderun en. 


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Hr — Be 228. — 
— in hartem 208. en! 
lihom in Zreuenbriepen. Rad ein 
ae 328, Müpfenmft. Juß, in in ®i zip J 
Sensaftz. Müller in ae 1,300 entire 
Gteinföfel. 361. —— töbefii en U. Parlom in 
ve 261 idner Richter in er Hofe 
Blum Barnow. 365. Kaufleute zit und 
jien_ in Brandenburg. 377. Mühlen! DMün- 
jeberg in Ho) le. 377. Müplendefheiver in 
377. Bauten an ben Königl. und + Baffer- 
E a: # 377. Düplenmftr. Sellin In Eipten- 


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87. 
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Bülger in ——— 50 koln 
ſhulte in Premalg, 504 . B . 


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Sense: 10. Ber uneehtiäien Kamfapt. 136. Der 
Giernehänhiens Kofenhal, 144. Des Brauer und Brenners 

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ielers Richter. 234. 
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Schwanow. 125. Des Büttner in Freienwalde a. d. D. 
133. 174. 229. „gxubn in Berlin. 160. 205. 245. Bo 
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279. 330. 367. 105. Dealow in Berlin. 218. 236. 297. 
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in Reu-Ruppin. 258. 302. 340. Döfcer No. 177. 
ehr fer_ Are In Berlin. 302. 310. 886. Döfhee 
Ro. 1778. Se ale in Berlin. 303. 339. 386. 
Dierte in Gary. 303. 341. 356. Deder in Grunewald. 
313. _Diedmann im zum. 31. Degelow, Ro. 
der Edthener Straße in Berlin. 348.'396. 420. 457. 497. 
Der Doffefhen Erben in in Söglin. 3. Des » Dittmar 
iederttenhof. 209. A51. 489. Der verepel, Doß in 
Ei rf. Ald. A250. 288, 88 Dieter in lin. 442, 
an Erfert in Wittenberge. 7 Midmann in rebersporf. 
8. 31. 90 Gert in Renpätten. 11. 31. 94. Gprenbaum 
I Säwebt. 19. 49. 9. Eiqhberg in Angermände. 34. 
"73. Baron d. aim in — 8 —A In 
Berlin. 289. 320. 368. A0u. A36. Eilermann in 
Im. 269. 320.368. 305. 436. 3* Eagel in Bruffow. 
272. 322. 355. 200. Togerannf, in Taden. 304. Engeler 
iu Berlin. 310, 354. 406. geler in Berlin. 211. 354. 
306. (Ebenau, Ro. 3. Doroiheenfir. in Berlin. 347. 385, 
328. 6A. 505. Ebenau, No: 5. Soreipennfe in Berlin. 
366. A04. AA. ABS. Eornan, Ro Dorotheenſtr. in 





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50. _Glaspütle bei_Beiebrihstpei & 59. 102. ’ 
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9. 133. Des Baltenberg in Grünefeht, 9. Biete * 


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Des Fehrmaun in Prenzlau. 272, 31° 
335. Baltnberg m Einse: 231. $ifher in Brandenburg. 
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8. der Et Bitime Grunow in Friebrichefelde. 55. Des 
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Berlin. 114. 149. 193. 236. 279. 319. Gräff in Eolpin. 
115." Der Baffermäßle in @lambed. 116. 140. Des 
@roth in Ryeig. 165. 206. 246. Der Sleſeſchen Erben 
B —— 174. 229. 269. Der Goltfhen Eheleute in 

. 223. Des Graßpof in Wriezen. 231. 272. 
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0. 431. Des Geride in Sagſenhauſen. A135. Der 
Gottfpaltigen Erben in Wittftod. 422. Des Ganfer in 
Reuftadt-Eberörvalbe. A43. 476. Hamann in Berlin, No. 
332, in ver Rofengaffe. 5. 48. 88. 131. Hädel in Berlin. 


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Hamann, Ro. 33. in_der Rofengaffe iu Batin 35. 88. 
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nam, in Bürflenwerber. 62. 106. 140. FE — 
82. 125. 101. Stubener in Klanborf. 95. 134. —8 
— in Berlin. 114. 148. 103. 236. 279. 319. 9ı 
0. 18. in ber eihene Str. in Berlin. 114. — 
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Barthel 13. 1 Pi Horm-BoR in Berlin. 
220. 367. Hädide-Kafen. 217. 256. 2. ar 
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in Friedrichabagen. 231. Der verehel Hoffmann in Sand- 
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in der Lieper Kork. 349. 369. 388. Henning in Cremmen. 
362. Sochkirch in Berlin. 387. 429. 46. Dennin 
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In. > 46. Des Kornfeld in Berlin. 27. 60. 103. 139. 
Dar . Der Bittwe Kleinert in Treuenbriehen. 29. 
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237. Rlingebeil in Berlin. 160. 205. 245. 287. 330. 366. 
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Kobes in Brandenburg. 185. 230. 272. Kraufe in ran, 
fee. 210. Rugner in serlin. 218. 257. 298. Der Wittwe 
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267. 318. 366. A04. 435. 471. Kurih, Nr. 397. in der 
ibefiraße in Berlin. 292. 330. 368. Kurth an ber 
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Kunf, No. 15. Wollanföfrage in Berlin. 310. 354. 395. 
435. 472. gastia in Beelitz. 324. Der Koͤhnſchen Exben 
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153. 194. 237. Loof, . 1. in der Bälfonierhraße in 
Berlin. 161. 205. 25. Er 330. 306. In der Louifene 
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Ro. 1. alte Facabeftzaße 30. 79. 121. 189: 203. 243. Der 
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gi ' Cparföttendurg. 28. 61. Selle fi Strastung I 4 
62. 104. Der Feren given in Bittftot. 


Des Sauf In Löcn . 147. in ber & — 
Alte wu Berlin. 0. . — on 204. 24, es Sees 
let In Verlin. Al. 80. 123. 160. 204. 245. Ghwende 


in Berlin. AL. 80. 123. 159. 204. Sgolmeiſter in 
Sqnetterſche Srundftüde bei en a, 


J zmeie al. 
Der Schemelfpen Erben in Baruth. 43. gm Er 
den zu —*X 73.115. Des Slodowsty, Rr. 6. in der 
' Kötßenerficaße in Berlin. '93. 132. 173. 228. 267. 300. 


Stobonety, Ar. 7. in der Köthenerftr. in Berlin. 93.132. 
u Saffe in Berlin. 93. 132. 175. 228. 267. 309. Ste 
owoty Wr. 5. in der Kötpenerfir. In Berlin. 118. 148. 
Io. ein otedam. 116. 149. 193. öl 
iz m 
En 125. Stovowshy am " Enfepfa 
6. in Berlin. 189. 184. J 
Schulz in Andow. 120. Nr. 14. am Shifbanerdamm in 
‚Berlin. 148. 193. 235. 278. 318. 353. Des Sgqul— 
— 133. Stonpeibrng in Dertin. 100. 205. 43. 
chen Eheleute in Wittflod. 162. Des Syättl; x 
Senn 173. 228. 268. Sculg Rr. 51. vor dem Echön. 
Jasıfer here I in Berlin. 173.229. 268. _Ocuistiefer 
—— jarın in Berlin. 173. 229. 268. Der Gebrä- 
vr Schäg In Berlin. 177. 229. 268. 310. 353. 395. Des 
eehtergott bei Raucn. 177.230. 270. Der veretel. Schäs 
fer in Aeienmate. 186. 231. 272. Des Saͤger Nr. 39. 
% ut-Stöneberg. 197.236. 279. 320.354.396. Schmidt, 
Re. &, in’ der Giumenfrope {in Berfin. 217.255. 297. 
Schedier in Alt-Schöneberg. ZI8. 237. 298. Säger Nr. 
60. in au, Schöneberg, zn. 256. 297. Squdmager in 
Sagafl. 223. 338._ Dre ulm Erben in Perleberg. 
231. 270. 311. Shälerfpen Cpeleute in Brandenburg. 
280. 321. Des Schmidt In Strasburg. 238. 281. 
322. trobap in Fame, 248.289, 332. Schulz in 
Angermünde. 260. in Berlin. 269. 320. 368. „00. 


437. 373. Shulz in Setterapof. 273. 289. Aderbi 
SKmidt in Bi . 280. 321. 355._ Der Shulgi Im 
Erden in“ w. 20. Staupfgen ‚Erden in Zäterbogt. 


2. 92. Unverehel. Etradi in Neufadt » Ebrräw. 


feute in Werder. 21. 31. - 





302, > ae in Sifentent, idt 

— Ham. a. us Sen in 
14 

Due te. 3 hen Erben Sa 


Eekin si 

fin. 310. 358. 395. Gtöwer 

Sä } Lenzen. 358. Sauer in PR 2 
im m 870 ann A 

fen! or 





— — 
erleberg· "58. — ä. ot 8 
175. —* meRorff in "Dei — 8 
Dahme. 399. 40. zomen) 


Ihr. AlA. 437: 298. Pro u 316. 
Dee Shönermark bei am. au 
{in Wittftor. 251. 289. Sqewe in 9a — —A— 


Oumann, Sairtaafe Rr. 17. in ‘ 

fer, Rr.2. am in Berlin. 879. Em In Bei 

Kin. 479. Shit und — auf Alt» Schöneberger 
‚efomatl. 480. Schmidt at an eheraet Sehne 


Rr. 1 en 41. —e— 


renglauerſir Rr. Al. 
u.32. in-Berfin. A9l. Sn — in be 
berg. 491. Des Sıpiey in Berlin. A97. eine Far 
bamerftzaße Re. 112. in Berlin. 507. 

508. Der ER Fam "in Ringenwat — 
Tornow in Berlin. & — — — 
Zeipert in Berlin, =. "39. 108. 139. 164. Zhien -im 
Eremmen. 85. Thalbeim in Rowaweß. 41.80.1238. Der 


—* 7.50. 


330. root in Süterbogt. 

Aa. Are. De Botreisfen en Erben in Stertom. 28 

Geſcwiger Dead in Poledam. 71. 114.190. Des Be 
ei in Müftenbed. 125. 161. 206. Boͤgelle in Nummers- 
orf. 380. Rittergut Winwien. 39. 78.121. 138. 208. 
213. Des Winkelmann in Berlin. 40..79. 122. 139.208. 
208. Wolfram in Loniſenthal. Me. 81. 124. 161. 206, 
246. Wagener in Spandau. BB. BR Sefchwiſter Mer 


nede in Groß-Booß. 63. 106. 130. jener in Berlin. 
71. 113. 148. Bebftebt bei Havelberg. 259. 237. 299. 
jinna. 219. ut in Wüſtermarke. 288. 


Zaintien in 
Dis Beißtwange in Buchhalr. 248. 289. 331: 371. 
otter in Berfin. 269. 319. 367. A05. 435. AI. Bage 
ner'in Berlin. 269. 820. 367. 405. 436. 471." Weißinange 
uw Groß» Wafferburg. 303. 319. 387. A21. 260. Walter, 
Nr. 36. in_ der 2 — in Berlin. 311. Fr an. 


Bolt in Migm ‚Röpeı end: 
Bitte in Strasburg, "208. a iger in Hanne. 8 
1. a80. Bitte — 43.* 

srechel. Wageni in Stüvenig. 407. Sei on 





zu 


in @fefensvorf. 482 Des Binteinam in Berti. 498. 
edler in Berlin. 3. 45. os mmermann in Berlin. A. Zi 
iger in Berlin. 43. 80. 123. innow in Berlin. 93. 
172. 227. 267.287. Zaftrow In Strasburg. 





95.134. 
174._ Zwerg in Straeburg. 335. 369. 407. Rr. 2A. in 
Der Zimmer 


der Ziegeifitaße in Berlin. 04. A35. 471. 
wmannfhen Exben in Bernau. 423. 439. 302. 








öfel vurch Siebmann in Jürſtenwalde. 95. j08. Kolonie 
R Y len 3 er Ei — 5 has neoR 
ıbehör ber Braumi 


‚auerel und —— in der —S 
burce Seidel in Zehdenid. 96. Garten ber Gtabt-Koms 
une in Rathenow. 101. Wohnhaus der Stadt-Xommune 
"8 Wittftod. 106 —— des Schutze in Span- 
dom. 107. Ein Aagzu in der Nähe von lin. 107. 
Pr Nitterfreies Gut und Kruggut_ des Dütfchle in 


jenborf. 108. 117. Grunbftüd der Erben des Rentiers 
u een ad. D. 117. 16 des Arendfee 
riegen. 117. 154. Ein von Dienften und Pächten 
5* Sa ut ja Nerzenborf bei Trebbin 126. 134. an 
und unweit grantfurt a.d.D durch 
bafelbfl. 134. Ge ide —F tes in — 
nebft 50 iozgen Garten- nd und 5 Morgen 
Biefen durch 


oſe. 134. die laͤndliche Wirthfhaft vurh 
zit ıt-in Zoffen. 141. ine Ziege ae ih wiſchen Berlin und 
11. Sgankwirihſe a Adel durch Seidel 
ei 141. rundflüde der Gtabt-ommune zu 
in auf dem Wedding. 146. 158. 171. Gin Landgut in 
Fi Räpe von Solin durd Sharp in Solkin. 154. 
lea mofie des Wolff ın Ei * Mi 1354. Wirth- 
80 des Hartmaun in Fre fenelei bes Legde 
wilhen Gumtorw und Döllen an ber Berlin Dambur, er 
Ehaufee. 162. Horft-Gtabliffement zu Rögelin. 171. 
— — in Dale igom bei Spandomw. 174. 
Allodial-Rittergut_ In ver 56 dur. Ron in 
sanffurt. 177. Zöpferei. Rüd des Wiedener in Lie 
aloe. 177. ne —E durch Seidel in ꝛů. 


Fe —F abe des Sauf- 
ste gu Aieise gt 

Fear ui wand bei Potsdam durch Biker, 211. 
een in Dahme. 224. 232. 

Be Bomet & Caftaven im Tempfiner Kreiſe. 226. 
242. Rittergut Grabow bei Sternberg. 232. Winbmüh. 
Ten-Grundtüd_126 Weißgerber in dom. 232. Deögl. 
des hielt in Rauen. 2% 239. Baflermühlen- Etabiifie- 
ment —* — in Kyrit 239, 249. Ein in ein 
uns fe des Lebufer Kreifes belegenes_Etabliffentent 
— in Briezen. 249. Brau. und Brennerei und 

[haft des ee: Eindomw. 249. Cine bäuer- 


u offtelle in Sireg bh. 249. 
16, Ba IE co Aeulbıe I Srideianort 2 3 
Eine Apoihele durch Roſenow tn Frankfurt a. d. D. 249. 

Sihäferei- Orunpfüde der Känmerei zu Biefentpal. 255. 


Fr Grundftäde der Wittwe Torged in Zreuenbriegen. 
. Grunpftäd des Shmiedemeifens Schröder in Bolfs- 
Fam en bei Prigwalf. 261. Mühlen- Grundfiäde des Keud 
Bir ;bagen. 261. 273. 281. Bauergut des Maplig in 
Kein-Scpauen. 261. "Bübnergrundfläd des Schuma 
silton. 27a. 281. ung des Yuklz-Rommil — 
Heym in Lieberoſe. 274, Eine Windmühle nebft Pertinen- 
gen, 2 Meilen von Berlin. 274. 282. Cine Landiwirthichaft 
im der Neumark dur Meyer in Fürftenfelde. 274. Waſſer⸗ 
müple beim Dorfe Lockto unweit eriemept und Beljig. 82. 
290. Ein Badhaus nebft Pertinenzen in einer Provinzial 
gen der Ufermarf durch — {n Berlin. 282. Grund« 
üd des Schmidts Roggemann in Düpomw. 290. Waſſer- 
müplen- Grundhüd im Templiner Kreife- durch Linder in 
Templin. 290. Gaftpof des Nidel in Alt-Ruppin. 304. 
Mehrere Ritter» und Landgüter, auch Gafthöfe und Müp- 
Vom dur Beutpner in Retfäin. 304. 324. Ein gutes Land» 
teilen don antun, nebft Inventarium durch von 
haha in Gürftenfel Grundftüde der Stadt-Kom- 
mune in leberg. on " Grundftüde der Schuütteſchen 
Erben in Röbel. Fin. Ein Wohnpaus in Glindow dur 
jriedrich dafelbft. 324. 362. Roßmüplengrundftüd der 
tabt- Kommune Havelberg. 334. Windmüpfengrundftüd 
des Gabow in Reu-Ruppin. 335.342. Ehemaliges Amis- 
geäte der Kaͤmmerel zu Biefentpal. 339. Grundftüd des 
ord in sg inermart bei Kyrig. en 350. Grundftäd 
der Wittwe Stendel in Wittenberge. 330. 358. Schmiede 
des Künffer in Mankmup. 330. Polländifche Bindmühle 
der Witwe Markurt in Bingdorf. 358. Ein Heines Rit- 
ten ut, 3 Meilen von Landsberg a. d. W. burh von Ruflau 
— 371. Gtundfüde des Gottihalt in Vujetz. 
371 u des Bauer in Groß Binde, 371. Bohn- 
haus ber verebl. Boy in Beelig. 371. Vohnhaus 
bes Sqhultze in der Jageler Suge bei — 32. 
Vodtwindmüple bei einer ziemlich belebten Stadt in ber 
Nienmark durı eine in Templin. 372._ Ziegeleigrundftüd 
des edting in Werder. 392. Gafthof des Schröder I 
emelin. 400. Einige Bauerhöfe durch Biete 
tädt. 416. Grundflüd des Töpfermeifter Reöning I A 
oacimsthal. A16, Kine Waffermäpfe mit ws apl- 
gä ängen xc. duch „gubiıe in inne. 26. iuhl 
ed Nürnberg bei Bierraden. 423. Tin Ritter; gut in der 
Neumark — Schmidt in Soldin. 4%. Ein Schul; en gut 
bus Rofenow in granffurt. 424. Grunöfäg des 
Aüdelmannn in Seehaufen. —A 
And des Of in Werder. 432. der "im Dorfe, Japzen- 





Site, «Etabliffement. -i aM. "a8, 
in Potsdam. Ara. Ader- und 


arten der Gtabi Rathenow. A0A, an des 
in Eroß-Belle. 467. Bed 
fen —— —e * ie — 
558 Dinger 0i al 
Drmeridin_nebft Scheune. A08. —ã— des 
in Alt-Xoppenbrüd. 482. 490. 500. —X 
FH —A in Riem. 502. Bübnerftelle bes Baad in 


ams 

Berfäufe von Holz. Sauholz aus dem Käönigl. 
Alt-Ruppin. 10. Brennholz aus dem Sin 

— Neubrüd: 10. Auf der Parre in Priehen. 
vandeh aus dem Königl. dorſtrevier Menz. I. — 
Reu-Sliemede. 16. Bauholz und Sageblöde aus 
— — Serfteenier Neuendorf. 
oin aus dem König, fer Npeineberg. 38. Kiefern. 
holz aus dem I der Kirche in Krügersporf. 37. 
a und Brennholz aus dem Köniaf Bonfteenier rünaue. 


PR und Xiehnen in ber toppel bes Guts 
Eihen in der —S avelberg. 58. 
önigf. dorſtrevier 


u a und Brennpoh aus dem 
jotsdam. 6X. Bau- und uno aus dem KXönigl. Neus 
tienider Porter 77. Bau- und Brennhol 

—7— Mi dem Gute Striche fm Birnbaumer-Kreife du 
4. Fiocati in Berlin, 93, Ban» und Nuphoh aus dem 
a zrenn⸗ 


7 Etüd e Sägeblöde, fen 
am Bop-Ranal — — F 
Ruppin, Reu⸗Glienide, lin und Neuen» 
dorf. 209. 214. Brenn» und Nuf — der Koͤnigl. 
gork Revier Neubräd. 222. 235. Baus, Nuß- und 
holz aus dem Königi. orfrevier Men. 771. I 
Zlaftern are —F Bißmann Sin ‚Hefelberg. 
304. Brennholz aus ben Sust. — Biefenthal, 
um und —— ben⸗Knüuppel⸗ und 
Stubbenhoh im Königi L. Fr tere Gunersborf. 365. 
Berfpiedene Brenn! Yin im Königl. dorffreviere Neubräd. 
389. 402. Bau», Ruß- und Brennholz aus ber — 
delde zu Bramenbug. a 413.418. Baul ee dem Königl. 
Kiefern-Kiobenholg in ber Ober- 
srfterei Heuer 47. 500 Stäf Eigen fg. Glien 


ve "Bugen “auf ver lage 


‚Kin. Beinhe 


24. Bau und Brenn» - 


0, aus den Königl. Ober . 


XI 
47. fern Baupöl Sägeb! 
—S gen Br 
355. Baus und Rughöer in der Gin ort zu Bittftod. 
455. 470. Beiden-Bafinen und Dad, Bind- und Korbs 
meiden von ben Pf angungen im Rhinluch un 18 ber Betline 
burger. Ehauffer. Bauhölger, Sügeblöde und 
BE I LT 
Staptfor| : 





jöhger aus —e— 
ft zu Reu⸗Auppin. A78. 487. 497. Ban, u 


FR —— aus der ndbergen, Borfl. 487. 


—RX yon —e — Kr Dr 3 
Säafoich auf u aba —8 
Bike auf dem Bitter — 

Knüpfer Soeriapn a 
—— 6; 
mer Chauſſet Klein. Ölienide. 38. — 

Net bei Neu-Brandenburg. 63. 73. 82, 
m. 63. Torf aus den a Sönipt 2 Zorfgräberel 
an 7%. ©uß- und altes jebeeifen aus den * 
inden bes Kg in Spandow. 77. 3 
lanzbirten auf dem Oute Wendiſch Ri 
[hate ke der —7 — Stammſqhaãferei zu ide 
69. ‚101. Mutterihafe und Böde auf dem Hitter; gute 
Sgonwalde. 82. 9%. — twidder auf dem Gute Sabow 
see 96. 108. Saal· Erbſen bei Wilbelm Wopte in 
126. 142. Ein Ajäpriger Bulle, Ofvenburger Race, 
bei Saffe in Dabendorf. 126. . Präparirter Kartoffelfan- 
men und amerikanifcher Bollenfanmen bei dem Tandwirthe 
fgafticen inbuftrieComptoie in Berlim. 134. Crbfen, 
teten, Hafer und Gerfle bei Walter in Potsdam. 142. 
Roggenkleie und Bußmehl Sur die Beflungs- Ma; 
Rendantur in Gpandau. um Spörgelfannnen_in Chare 
Tottenaue bei Rhein ber ammel und Schafe auf 
dem Amte Biber. 186. —E eines Thierarzies 
und Werke über Shiecargmettunne, ſowie completed Sale 


dehandwerkzeug buch ittwe Näfemann in Witten: 
gan 212. A ar ide Rummelsburg bei Eid. 
mann. 212. 230. — und mehrere 
andere — ——— —A oltdammer in Berlin. 
239. he Salon un 8 Sataäige bei Nioe und 
Comp. ke ern ine neue Orgel in 
Berl, Deeshener-Öttafe En 3. ‚249. 


hen fteine 

u 230. Enalige Beben Ar 
Si itterung bei bem anmiörgeligen Induſtt ie 
Comtoir in Berlin. 230. Braus und Brennmal 
Walter in Potsdam. 250. Eine Orgel für eine gan Hunde 
bei Bollmig in Berlin. 261. Cine Drehorgel bei 

in Berlin. 261. Kalt, —— und alle Inte 
Dauer Materialien bei | Ruphal ındau. 290. 
den» Rielen-Roggen bei A. 8. von "bon in Kicin bei 
jofen. 332. Hhtenfeine bei @oltvammer_ in Berlin. 
35. 342.380. Gin Piftoriusfcher Brenn» Apparat bei 
Satomon in Berlin. 335. 358. Repofitorium und Niens 
filien zum Materialgeihäft bei Müller in Potsdam. 336. 
Koller ‚er und Belgen in Potsdam, Polmaztikrafe Ar. n 
32 jarrblätter in Potsdam, SJügerfirafe 

372. Königsberger Reinhanflager ıc. bei Kuft Arm 
denburg. 392. 410. Poftwagen und Ehaifen — 
in —————— in. 460. —— und —ãX 

der Stammſchäferei zu Frankenfelde. 162 487. 

Dperfähne in Potsdanı. 467. 176. Karoufſel Des an 


jalde in Charlottenburg 


av . 


itnad. 867. Gutes Malz am Schloß Nr. 2. in 

a ahlem 468. — tentirte En he Delonomen 

er bei Schür und Rofrbaed in Behig. 482. Mit 

di zur Bertilgung der Ratten und Mäule bei ipmann 

Bunt I se rd a Sailer 

eri 

5 — ar vs Bahr ers Gollmik in Berlin. 390. 

pafvieh-Berkauf auf dem Bute — bei Pyrig, 501. 

3 Schnee uns Pano- ann 2ühengeä af nen 

ei el en um aus» um 8 ad auf dem 
önigt. Kemonte.Depot Barrenflau. 38. 


Berlorene Baden. Belanitmatging aus Yblodam 
wegen eines Wihapkmd. 12. Aus Samenburg wegen 
eines Windhumdes. 12. Des Remt· Amts diebenwalde ve 
‚gen bes Dorfgerkhta- Giegeie von Kreugbruc. 25. Aus 
—* bet Lindow orgen einer Rolle don dausbriefen. 

16. Des Stavenomw In Bornide wegm eines Hüßnerhuns 
Bes. 64. Aus Lindenau bei Reufadt a. d. D. — einer 

;ofbeten Dämenfette mit Brille. 64. 73. Des Lehmann 
in Reu-Ruppin wegen einer Strohtaſche und verſe er 
Grgenftände. 64. Des Sqhmiedebach in Kieflen wegen 
eines Hüfmstfundes. 73. 

Ratte [: in enklaufenen Pferdes. 96. Legitimations- 

in —E Sinje zum Auffauf von Sqhlacht⸗ 

vled. 187. Gin Regenſchirm auf dem Wege von Potsdam 

nad Bögow. 282. Siaatsſchuldſchein der Banerioiiiwe 

Dünnenberg in Beitigentee, r, 30,358. Littr. H. über 

3 Thle. 326. Ein Meiner gelblih- weißer Bund mit der 

arte 6880, auf den Namen Perl hörmd. 372. 

* Ein Hüpnerdund auf den Namen Leo pörend, in der üm⸗ 
gegend von Stolpe bei Angerınünde. 380. 


Bermiethungen. Zwei. Arbeiterfamilien finden auf 
bem Gute Wilhelmsthal bei Oranienburg Wohnung und 
Kebeit. RIO. 424. 


Bermißte Befonen, Die geiftroihwane Ehefrau 
des Schmiedemeiſters Goete aus Ringenwalbe bei Weteßen. 
197. aus der Wohnung feiner Eltern in Potsdam 
fid entfernte Knabe Eduard Heßmann. 241. 
Verpachtungen der Chauſſeegeld-Hebeſtelle bei Weiſ- 
fenfee. 9. Gr. — 1 Werfmrunt, 3). Bium⸗ 
berg. 37. 84. Zu Mariendorf. 37. Blumenthal. 37. Da- 
behborf. . 68. 76. Schönerlinde. 109. Zwißgen Bran- 
denburg , und Jeſerich. 120. Bei Bietitow. 120.. Zu 
Blafow. 120. 137. 155. 208. Bei Clausdorf. 145. Blin- 
how. 332. Brandenburg am Quenz. 156. 271. Prenzlau. 
180. Zwiſchen Brandenburg und Jeferi 1885. Bei Trampe. 
326. Cporin. 326. 338. Gteinbed. 227. ‚Eumersborf. 
327. Garlin. 327. Am Npinfanal 334. 376. Zei 
Bermeponf. 346. ZTreuenbriegen, 361. "Alt-Geltow. 364. 
—5 3760. Gr. Sqonebech. 203. 409. Zu Tel 
figkendorf. 427. 49. Bei Saußenborf- 446. Zu Blue 
menthal. 494. Chorin, 495. i Angermünde. AI. 
Berfipfußl. 495. Der Rittergiter. Leesloio und Rricherd- 
— 260. 42. Einer landlichen Beſihung dur Georgi 
in Zebdenid. A. Der Vrundffuce ber Lutterſchen Erben 
In Riobbite. 54. Cines Gut in der Neumark durch 
om in Berlin. 63. Cined Orundftäds zu Stargard 
ED. die Ravensburg genannt, 7A. Cine folide, fehr ber 
deutende Padtung_im Regierungebezirt Potsdam weifet 
nad Schadow in Berlin. 7A. 96. Der niederen Jagd auf 


Begen eines dem Ginkieger -; 


Dee Gäctnerei auf vom 


158. 202. Des Gafldofs zum beuffegen Haufe in 

126. Des Eilfelöfhen Prim jrundfiäkts in Fried — J 
328. 138. Der fogenannten kauer Mapimüple in Bram 
benburg. 137. Der Kirhenländereien in ap. 138, 
ing neben den Chäuffeen des dierten Megee 
. 158. Des Outed’Ztpteieden bei Magtı 
fenthaf-verbu ben an — ger nun Sarg m. 
fentpal verbunden getvefenen eien ra 

151. Einer Töpfer dur Ri an Kröger in 
berge. 154. Des Aitterguts Neu» Plaue und Borwert 
Chartottengef 154. Einer Schmiede durch Schutz in'@äput. 
166. Der Grasnugung neben den Chaufleen des britten 
Wepebaukteifes. 169. 180. Meprerer qum Dominio Gotzow 
go jen landilchen Etablifements. 176. Der Milk von 
Küben auf dem Gute Pinnow bei Dranienburg. 186. 
Der Baflermäple zu Plaktenbuyg. 192. 202. 216. Der 
Stadfbrauerei in Dahıne. 196. 216. Des Eiablfffe⸗ 
mente des Wendt und Mertens in Perleberg. 211. 231. 
Der Grasnugung aus den Ehauffee- Gräben einer Gtrede 
der Berlin-Potsdamer und der Berlin-Bamburger Epauffeen. 
235. Der Schmiede in Schweinefofen. 239. Der Gatn« 
filcgerei des Aıntes Lehnin auf der Havel. 733. 246. Des 
Doppelbauergutg des lfefot in Friedersdorf. HB, Gafle 
hof in Roflow. 278. 287. Pramgrunpfüde in FYletwerder. 
287. Der Kirchenlänbercien in Eremmen. 309. Der Braue- 
rei in Ludau. 339. Der Schäferei in Schönwalde. 347. 
Der Aeder und Wieſen des Bädermeifers Seehaus in 
Zrebbin. 352. Des Kämmereiguts Fropusdorf. 361. 305. 
Der BWeidennugung in den Gräben und Bölgungen der 
Chauffee von Gr. Machenow bis Zoffen. 371. 376. Bon 
200 bi6 300 Duart Mid auf vem Kittergute Kichterfelve. " 
372. 380. Der zuin Rittergute Saarom gehörigen 5 
Seen, 380. Der Balknüpfen des Tuhmagergewerts in 
Straußberg. 403. A28. Der ber Kämmergt zu Cremmen 
sehörigen Pertinenzien., 446. A70. Der Krugwicthfaft 


zu Gieſſensborf. 468. 
Borladungen, gerichtliche. —SS— 
ſhiedener Stufppoften und Dot 
. Kerfteticpen Gerihts über Roſſow zu 
den low in der Schliptingfipen Rahlapfahe. 3. Des 
t. ©. a wenzlow, bie Eigentpäutern In Veſchiag genom- 
Hebteßfade bee beufoneten Bauptinanhe. Aiehee. 10. 
achlaßſache des penflonirten Paı auns v. fer. 10. 
17, Die St. ©. zu Templin in der Reccarbichen Todes⸗ 
erlätungsfache. 16. St. ©. zu Rathenow. Aufgebot ver⸗ 
Toren gegangener Dofuntente. 17. GbictalBorlabugg des 
Nentiers van Sud dur das Krim. ©. in Berlin. 23. 
Cvictal- Eitation bes ültergefelien Ragnow aus Cloſter⸗ 
dorf event. beflen Erben, Seitens des 2. u. St. ©. u 
Steaußberg. 39. Seitens des 2. u. Si. ©. zu —J— 


elbmart Gottberg. 111. 
— — 126. 





der Witttoe Genfedefhen Naglapfage. 39. Der Erbm 
des Bädermeifters Serpaus; Geitens des 2. u. St. ©. 

Zrebbin. 39. Seltens des’ Rammergerihts in Betreff. 
eines bon der Pay engen Samiltenfpluifes. 38. 102. 138. 
182. 227. 266. Des t. u. St ©. zu Reuftadt Eberswalde 
wegen mehrerer herrenlofer Rerlaffenfhaften. 69. 189. dgl. 
wegen 9 im dortigen Depofitorio Beiindliger pertenfojer 
Depofita. 70. Des 2. u. St. ©. zu Trebbin wegen med 
rerer tm dortigen Depofltorio befindlichen Maflen, 78, Des 





Ludenmalbe. Kulgebot ‚verlozen gegas⸗ 
Dotu 84. 128» 169. 182, 20. 200. Des BE ®. 
—— ivogen eines Depeiti I Leinwandpänbless 
—— 10. Des Eu. St. Span 


ıfmanne Ludwig 
Berlin. 121. 252. 
de im der Unter 
m aus Baal, 
‚wegen eines in 
pe bon Klein 
3 Des 
aweit ber 
— 
hör. der Sala⸗ 


‚175. Des zur 

KriminalUnterfuhung gezogenen Kaufmanns Gerfon Gu- 
fan Saling aus Sal Seitens des 5 
dafelbfl. 175. 276. 374. Seitens des Königl. Kammerge- 
richts 'oegen eitoalgerinfpräihe an bie Rönigl. Hauptbanf und 
deren Provinzial» Romtoird aus dem Zeitraum von ihrer 
Grändung tm Jahre 1765 bis zum Ablauf des res 
1810. 175. 26%. 352. Der Erben des Müllers Lemm, 
Seitens des St. ©. zu Reu-Ruppin. 196. 227. 255. 286. 
Des 2. u. St. ©. zu Briegen wegen eines auf dem. 

* een in En Dasia 
J ', nachher verehel ul, einge 
Xhlm. 6 ©r. 217. Des Sn. 
Kammergerichts in der Krebitfache des Majors von Fran- 
Henberg. Us Des —— Reuendorf wegen 
eines in ber Oder beim Dorfe dunow gefundenen männ- 
Tipen Leihnams. 284. Der Erben des Schmiedemeifters 
und Altfiters Ehriftian teich zu Klein 
tens des Juftz- Amts Zeqhlin. . Der an die Brunds 
fäde des Barthge in Llebenwalde und. des Bohm und ber 
dere! in Gr. Schönebed Realanfprüche machen- 
den Perfönen. 296. 338. 385. Des Gt. ©. a harlotten» 
barg wegen der in ber Spree, unweit bes Rönigl. Schlofies 
"m ttenburg gefundenen Leiche eines_ neugebornen 
Finden. 306. tetal» Borladung des Bugferläfiers 
Boigt durch das St. ©. zu Potsdam. 309. 37h. ABA. Au. 
Coictal-Eitation der unbefannten Gläubiger des verſtorbe⸗ 
wen Tugfabritanten Earl Kriedr. Arnold In Beeslomw. 318. 
317. 378. Seitens der Dffavelländiihen Kreis-Zagd- 
Lhellungs-Eommiffion in Sagbtbeitungsfadhen auf mehte- 
zen um Sänngen Bellin gehörigen Helomarfen. 334. 375. 







det. auf deldm⸗ remmen ıc. 234. 376. Der des 
fertixten Kanoniere Schröder, Kehmann und Behrend, Sei⸗ 
tens des Gonvernementg.Gerichts in Ruremburg. 360. Der 
Zeugen, Behufs Ermittelung des Brandfifters der Wind» 
mäple bes Schwiedemei⸗ Steffen in Werbellin. 360. 
Des veiertirten Kanoniers Wenzel, Seitens des 8. Arinee- 
Corps - Gerichts in Eoblenz. 374. Des .R. Kammerges 
rigis wegen eined auf bem Ritter; Stregang oder- 
Sianit eingetragenen: pet efenfapitale. 384. Des 
Schulamte — zu Ioadimsthal wegen eines auf dem 
-Beißfchen Bübnergute zu Alt Grimnig eingetragenen Ka⸗ 
"pitale. 395. 434. A70. 8. u. ©. ©. a Drantenburg we⸗ 
‚gen mehrerer Im Depofitorio beflefben befindlichen Gelber. A04. 


— — - 





- - xv 


Des deiestirten Mustetiers Gumtau, Seitens bes Gerii 

der 35. Divikon. 212. Des Kaufmanns Zpiele, — 
des St. . Reu Ruppin. 126. 462. 303. Geitens des 8. 
u. St. zu Wriegen wegen eines verloren gegangenen 
Documents über das für. die Witte Hartroig auf dem 





Grundftüde Nr. 70. zu Neu Trebbin eingetra; 2 
tale. 198, Der Beikpräfenbenien des praklgen Cie 
it, Seitens des Ranpgerichts 


tätenbenten des Kaufmann 
macpenneifter Zimmermann 
‚ in der Schönhaufer Alse 
‚ bafethl. 442. 471. Des 


‚en Depoftalbeftänbe. AB. : 


m mehrerer im Buqche 
m © ofen. Ale. Des 
€ peibungeiai je. AAO, 
aus Schwedt in feiner Ehe- 
en =, - ‚> St. ©. zu Köpenid we⸗ 
‚en eines im bortigen Krankenhauſe verftorbenen unbe- 
fannten Mannes. 485. -Des Brenners Schul, aus See 
dam .in feiner GEpefheivungsfage. 491. Des Mechamtus 
Hirthe aus Berlin in feiner Cpefpeidungsiange. 301. 


Borfefungen an der landwirthſchaftlichen Akademie 


au Elena im Sommerfemefter 1845. 97. Im WBinterfe- 
meter 1845. 317. - 


®. 


Babebleigen- Anlage Geitens des Kaufmanns * 


und Wahswanren-Fabrifanten Tannhäufer. 208. 


Waifendäufer. Ginladung zur Japres-Paupt-Ber- 
fammlung der Eivil-Waifenpaus- Stiftung, in Potsdam. 
137. Deegl der Wailen-Berforgungs-Anftalt zu Klein« 
Btienide. 295. 


Banderbüder verlorene. Glaſergeſelle Erle. 245. 
Seifenflebergefele Nüngert. 301. Schuhmacergefelle 
Brandt. 206. Tifhlergeielle Loofe: 375. Wüdergefille 
Morig. 462. 

Banderpäffe verlorene. Schneidergefelle Weife. 84. 
Mällergefele Benele. 301: Müuergefee Dpen. 307. 
Bebergefelle Manger. 494. 

Barnungen. Der —X Rohdeſchen Eheleute in 
Söllenthin. 30. Des Tiihlermeifters Hamann in Friet- 
tichevorf. 108. Bor Benugung des von Picheleberg über 
die Morellenderge führenden Üargee megen ber — 
Uebungen. 199. Des diepmann zu Neufl.-Ebersi., ſeinem 
Sopne Jacobi Liepmann Etwas zu borgen. 313. 


Baffer-Hebe-Mafhinen (nit Dampfmafchinen). 
Des Dominli Staffelde, behuſs Entwällerung ber dortigen 
ZorfgräbersieReviere und Ueberrieſelung der adfacirenden 
Biefengrundftäde. 110. Des Torſmeiſters Dtto zu Linum, 
Behufs Entwälerung ber Gemeinde-Wiefen zu Ber zum 
Betriebe des Torfflihs. 213. Der Gemeinde Sopbiendorf. 
364. Des Nittmelfters von Bredow auf Sengfe. 394. 
Des Kaufmanns Kerkow in Nauen. 478. un 

Wopnorts-Berlegung des Berggefhwornen Kirch⸗ 
ner von Bürftenwalde nach ‚Brankfurt a, d, D.(227; | (Des 


xVvı 


jotsbam. 400. Des Wege 


"Dr. Sitter nah Werder bei 
jarlottenburg nach Berlin. 


baumeiſters Buͤrhardt von 
Hl. 


3. 


Qüsgetei-ünte en. Des Ziegelei» Befipers Kindel 
au Böhrpe. 181. Dominit Duigow. 189. Des Amts 
mann Lude bei Bee 196. Des Zieglers Lange zu 
Beälieske, 208. Des Bauers Kaufmann zu Sähtwina. 208. 

Des Kreis» Deputicten von 3 auf Peffin. 214. 
Des Dominit Rofenhagen. 222. Des Dominit Eldenbur; 

234. Des Domini Cunmmerow. 234. Dee Baurrguld, 
befpers Krüger in Grünfeld. 285. Des Bauers Mercier 


{a Brig. 291. Dee Sn Sardder in Grant, 236 

es vormaligen Polizei⸗Sekretairs Bachmeyer in And. 
a — 
317. Des Kolonii ee zu Neutieg bei Brie 
39. Des Rofonifien A. Koninger in Reu-Trebbin. 
Des Ranfnamıs Stute im —— Bele- Du Des 
a 
als. — — Lüdtke ER anbbben. AM. Des Saıh 
manns Hübener in @ülpe. 505. 


Alnfen-Bablungen, ſ. Zandigansen. f. Eiſenbahn⸗ 
Angelegenpeiten. 
Zündpölggen-FZabrit des Zifhlers Krüger in 
Berlin. 308. We dabrikanten Bogel HR 376. 


Amtsblatt 


Der Königlichen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


Süd L. as Im 1848. 


Allgemeine Gefegfammiung. 

Das vorjährige Alfte Stüd der Allgemeinen Gefegfammlung enthält: 

N? 2521. üllerhöchſte Konzefiions- und Beftätigungs-Urfunde für die Niever- 
flefifche Zweigbapn-Gefelfepaft vom 8. November 1844, nebſt dem Ges 
ſellſchafts⸗ Statute. 

Das vorjährige AZfte Stück ver Allgemeinen Gefepfammlung . enthält: 

N? 23522. Mlerhöcfte Kabinetsorvre vom A. November 1844, betreffend vie 
Anrechnung des zu den Urkunden ver Rheinifchen Gerichtsvollzieher im 
Progek verwendeten Stempels auf den Erfenntniß» Werthftempel. 

N? 2523. Allerhöchfte Kabinetsorpre vom 11. November 1844, betreffend vie 
Beitragspflicpt der Nittergutsbefiger und anderer Grundbeſitzer in den vor- 
mals Königlid Sächſiſchen Lanvestheilen der Provinz Sachfen zur Unter 
baltang von Kirchen, Pfarren und Schulen. 

N? 2524. Veroromung, betreffend die Beitragspfliht ver Rittergutsbefiger und 
anderer Grunpbejiger in ven vormals Königlich Sächſiſchen Landestheilen 
der Provinz Sachſen zur Unterhaltung von Kirchen, Pforren und Schulen. 
Vom 11. November 1844. 

N? 2525. Bekanntmachung über die unterm 15. November 1844 erfolgte Be— 
fätigung des Geſellſchafts⸗Vertrages der neuen Stettin⸗Swinemünder Dampf- 
ſchifffahrts⸗Geſeliſchaft. Vom 13. Dezember 1844. 

N? 2526. Bekanntmachung, betreffend vie Beftätigung der unter ver Benemung: 
„Rauenfcher Bergwerks⸗Verein“ zufammengetretenen Aktim-Gefellfhaft. Vom 
14. Dezember 1844. 








Verordnungen und Befauntmachungen 
für den Regierungsbezirk Potsdam und für die Stadt Berlin. 
» Potsdam, den 28. Dezember 1844. 
Nachftehend werben den betreffenden "Behörden unfers Verwaltungsbezirks sub A 
die von des. Könige Majeſtät Allerhöchſt genehmigten „allgemeinen- Beftimmungen 
des Königl, Hohen, Staats-Minifterii vom 30. Mai d. J. wegen der Belaffung 
oder Einziehung und refp. Wiedergemährung des Gnadengehalts der im Zivil an 
gefeltten. oder .befchäftigten MiftairsInvaliden“, fo mie sub B vie gleichzeitigen 


allgemeinen. Borfaehen für bie ausführenden Behörden”, die vom I, Januar 1845 


NM 1. 

Detreffend 
die Militait · 
Guadengedaͤl⸗ 
ter und Bar- 
tegefber folder 
Smoatioen, 


welche im Zi⸗ 
vildienſt an· 
geftellt oder be⸗ 
ſchaftigt wer- 
dem . 
C. in pl. 
140. Rov. 


5 , . 


ab in Anwendung kommen follen, zur Renntmiß gebracht, um ſich ihrerfeits genau 
danach zu achten. Zugleich werden viefelben aufgefordert, ven Anzeigen, welche 
uns hiernach, wie ſchon bisher, von jever nicht unmittelbar von und erfolgenven 
Anftellung oder Beſchäftigung eines Militair-Invaliven, ver ein Gnadengehalt oder 
Wartegeld aus den von uns abhängigen Kaſſen bezieht, zu machen find, eine Nach 
weiſung nad) dem unten sub CO abgebrudten Schema beizufügen und- bei Aufftel- 
ſtellung diefer Nachweijung die im Schema enthaltenen Bemerkungen genau zu be 
rüdfichtigen. Ebenſo find bei ven fpätern Anzeigen von jeder, in der dienſtlichen 
Stellung oder dem Einfommen ſolcher Militair-Gnabengehalts- Empfänger eintre- 
tenden Veränderung mit Rückſicht auf die gedachten allgemeinen Beftimmungen fo 
vollſtändig zu erflatten, daß danach beſtimmt beurtheilt werden kann, ob das Gna- 
vengehalt des Invaliden ganz wegfallen muß oder zu welchem Theile ihm ſolches 
etwa zu belaffen ift. Auch ift in den Atteften, melde von den Invaliden, die ſich 
neben einem Zivilvienft-Einfommen noch im ganzen ober theilweifen Genuß ihres 
Gnadengehalts ıc. befinden, an die Kaffe, von welcher fie das Gnadengehalt empfangen, 
am Schluffe ves Jahres abzugeben find, nicht nur auszudrüden, daß feit der letzten 
desfalls gemarhten Anzeige in dem Dienfiverhäftniffe und dem angegebenen Zivil 
dienft-Eihfommen im abgelaufenen Jahre feine Veränderungen vorgefommen find, 
fondern auch der Betrag dieſes Einkommens zu bemerken. 

Was die nach der Beftimmung des $ 11 ver allgemeinen Vorſchriften B aus 
den Militair⸗Gnadengehältern zu erſtattenden Zuſchüſſe betrifft, melde ven gegen 
Tantieme, Exekutionsgebühren oder unbeftändige Emolumente angeftellten Militair- 
Invaliden von den Behörven, bei welchen fie angeftellt, im Laufe des Jahres vor- 
ſchußweiſe zu zahlen find, fo find folche fogleih nad Ablauf des Jahres und ſpä— 
teftens bis zum 10. Januar des folgenden Jahres unter. Beifügung einer amtlichen 
Beſcheinigung über den vollen Betrag des im abgelaufenen Jahre von dem betref- 


fenden Onadengehalts-Cmpfänger bezogenen Dienfteinfommens und tiber denjenigen 


Betrag, welcher hiervon für Amtsbedürfniſſe in Abzug kommt, zu liquidiren, damit 
die Erftattung noch vor dem Kaſſenſchluſſe für das betreffende Jahr erfolgen kann. 
Da nach höherer Beftimmung viefe Erftattung bei den Rechnungen ver Regierungs- 
Hauptkaſſe auch mit den Quittungen ver Invaliden über ven ihnen als Zuſchuß 
zu ihren "Dienfteinnahmen in vem abgelaufenen Jahre gezahlten Onavengehalte- 
Betrag belegt werden follen, fo find die desfallſigen Duittungen der Invaliven ben 
Anträgen auf Erftattung jener Vorſchüſſe gleichfalls beizufügen. 

Sollten fih in unferm Verwaltungsbezirf folhe Invaliden befinden, welche in 
ber im $ 12 der allgemeinen Beftimmungen A erwähnten Art vorübergehend be- 
ſchäftigt werden und denen wegen dieſer Befhäftigung auf den Grund des $ 11 
des Staatsminifterial-Befchluffes vom 12. Oftober 1837 ihr Gnadengehalt xc. ganz 
oder theilweife entzogen ift, fo haben ſich diefelben durch vie Behörven, bei welchen 
fie befhäftigt werden, wegen Wievergewährung viefes Gnadengehaltes vom 1. Januar 
k. J. ab, an uns zu wenden. J 


Im Uebrigen behält es wegen ver Verſorgung der Invaliden und des hierbea 


am beobachtenden Verfahrens bei den bisherigen Beſtimmungen und namentlich den 


8 
Vorſchriften des Staateminifterial-Befchluffes vom 12. Oktober 1837 .fein Bewen⸗ 
den. Insbeſondere find aud die nach ver Verfügung vom 28. Februgr 1839 
(Amtsblatt 1839 ©. 96 «N? 61) ertheilten Vorfriften zur Verhütung der Ueber» 
bebung von Militair-Onadengepältern x. durch Abnahme ver Zivil-Verforgungss 
feine und der Quittungsblicher über die Gnadengehalts- Zahlungen, ferner genau 
zu beachten. Nicht minder verbleibt es in Anfehung der flädtifhen Unterbevienten- 
ſicllen bei ven über vie Befegung diefer Stellen einzureichenden Tertial- Nachweis 
fungen, die, wenn ſolche Stellenbefegungen vorlommen, nach wie vor nad dem 
dazu vorgeſchriebenen Schema in den befiimmten Terminen erwartet werben, 
Königl. Regierung. 
* * 
* 
A. 
Allgemeine Beflimmungen, 
binfichtlich ver Belaffung over Einziehung und refp. Wiedergewährung 
des Önapdengehalts der im Zivilvienft angeftellten- oder befpäftigten 
Militair - Invalivden, 
$ 1. Sobal ein, mit einem Gnadengehalt entlaffener Militair-Invalide 
in einer etatemäßigen oder einer anderen beftimmten Stelle angeftellt wird, hört die 
Zahlung feines Gnadengehalts fogleich auf. 
$ 2. Diefe Zeftfesung bezieht fi jedoch nur auf derartige Anftellungen 
im unmittelbaren Gtaatsvienfte, im Dienfte einer fläbtifchen Kommune, eines flän- 
diſchen Inſtituts, bei einer ganz oder theilweis aus Staats» Fonds, aus den Fonds 
einer ftäptifchen Kommerne, eines fändifchen Inſtituts unterhaltenen Behörve, over 
endlich in Unterbevienungen bei ven Bürgermeifterei- Verbänden in den weſtlichen 
Provinzen. 
$ 3. Bei Anftellungen im Privat- oder im ländlichen Kommunaldienſte 
wird das Gnadengehalt fortgezahlt. 
8A. Ob vie Anſtellung auf Lebenszeit, auf Kündigung oder auf Probe 
erfolgt ift, ändert nichts in ber,obigen Beftimmung. \ 
8 5. Cine begünftigende Ausnahme von der Regel ($ 1) findet nur 
Statt, wenn das Zivil-Einfommen, nad Abzug des darunter etwa mitbegriffenen 
Berrages zu Ausgaben für Dienfibevürfniffe, nicht den doppelten Betrag des 
Guadengehalts, oder nicht den Sag: 
a) von 50 Thlrn. bei dem Gemeinen, 
b) von 72 Zhlen. bei dem Unteroffizier, 
©) von 100 Thlrn. bei vem Feldwebel, Wachtmeiſter und Unter: Chirurgus 


$ 6. In folhen Fällen kann dem Invaliden nach Maßgabe feiner Charge 

bis zur Erfüllung jenes Doppelbetrages, oder — wenn e3 für ihn günftiger ift — 

bis zur Erfüllung jener Säge das Fehlende aus feinem Gnadengehalt gewährt, 
und. eventualiter felbft das ganze Gnadengehalt belaffen werben. 

. 87. Beſteht das Cinfommen in ungewiſſen Hebungen, jr werden da, 


tr. Beider 
Anftellung 
oder Be⸗ 
THäftigung 
im Zivil⸗ 
dienfe. 

1. In Betreff 
von Invalte 
den, welche ein 
Gnadengehalt 
beziehen, 

a) bei An·⸗ 


- Rellung. 


b) bet forte 
dauernder re⸗ 
muneratoris 
per Beihäfe 
tigung im Zie 
vildlenſt; 


c) bei vor⸗ 
übergebender 
Belgäftigung 
im Zivildienß. 


2. In Betreff 
der mit hals 
bem Gehalt 
beurlaubten 


Unteroffiziere. 


4 


wo mit der Stelle ein banrer Aufwand an Reifes und Zehrungskoſten verbunden 
ft, für dieſe vorweg 50 Prozent des ermittelten unfirirten Einfommens, und, wenn 
die Dienft-Einnahme ganz in unfirirten Hebungen befteht, und nad der Fraktion 
nicht 12 Thlr. monatlic) beträgt, als Minimum 6 Thlr. monatlich in Abzug gebracht. 

8 8. Den penſionirten-Landgensdarmen kann bei ihrer Anſtellung in einer 
etatsmäßigen oder einer andern beſtimmten Stelle des Zivildienſtes ein Zuſchuß aus 
ihrer Penſion bis zur Erreichung des Doppelbetrages derſelben gewährt werden; 
doch darf dieſer Zuſchuß in den Fällen, wo der Doppelbetrag der Penſion das 
reine Altivitätsgehalt bei ver Gensdarmerie überſteigen würde, nur bis zur Errei— 
Hung des letzteren erfolgen. 

89 Wenn ein Militair-Invalive in einem der $ 2 gedachten Dienft- 
verhäktnijfe eine zwar unbeftimmte, aber an fi fortdauernde und regelmäßige 
Beſchäftigung gegen fortlaufende tägliche oder monatliche firirte Diäten oder Remu- 
nerationen, die von der Kaffe der Behörde oder des Inſtituts unmittelbar gezahlt 
und verrechnet werden, erhält, fo finden auf ihn die Beftimmungen ver 88 1, 3, 
6 und 7 Anwendung. Die Landgensdarmen werden in einem folden Falle nad 
$ 8 behanelt. 

$ 10. Die Einziehung des Gnadengehalts fol, wenn folche nach ven im 
vorigen Paragraphen gedachten Beftimmungen überhaupt zuläſſig ift, jedoch erft 
nad Ablauf der erften fehs Monate der Befchäftigung erfolgen. 

11. * Wird ein Invalide zwar zur Hülfsleiſtung bei einer der im 8 2 

bezeichneten Behörden, jedoch als Privatgehülfe eines etatsmäßigen Beam- 
ten, gegen eine von dieſem ausgefegte und aus feinem Cinfommen zu zahlende 
Remuneration angenommen, fo verbleibt er im Genuffe feines Gnadengehalts. 
. & 12. Invaliden, welche nur vorübergehend gegen ſtückweiſe Bezahlung 
oder Boten» oder Tage- over Wochenlohn over die Erefutionsgebühren zur Hülfe- 
leiftung angenommen werben, behalten ihr Gnadengehalt unverfünzt, 3. B. Hülfe- 
fohreiber mit Anweifung auf Kopialienverbienft, Hüffebeten und Hülfs-Erekutoren, 
welche von Zeit zu Zeit zu Dienftleiftungen herangezogen werden, Hülfe- 
Auffeher bei Banten und ambulante Hilfs-Auffeher in ver Forft-, Steuer⸗ und 
Poftverwaltung ꝛc. 

$ 13. Die Borfopriften der vorftehenden Paragraphen finden auch auf 
die von den kombinirten Referve-Bataillonen over den Halb» Fnvaliven- Sektionen 
mit halbem Gehalte beurlaubten Unteroffiziere Anwendung, jedoch mit der 
Beſchränkung, daß 

a). bei einer auf Lebenszeit over auf Kündigung in einer etatsmäßigen ober in 
einer anderen beftimmten Stelle erfolgenven Anftellung, das halbe Gehalt ohne 
Rückſicht auf den Betrag und die Natur des neuen Dienft- Einkommens 
fofort wegfällt, und daß 

b) bei Beurtheilung der Frage: ob und wieviel dieſen Beurfaubten bei einer An- 
ſtellung auf Probe waͤhrend ver gefeglichen ‘Probezeit, fo wie bei remunera⸗ 
torifcher Beſchäftigung nach Ablauf der erften ſechs Monate von ihem halben 
Geheite zu belaſſen iſt? allein die Säge von: : 


72 Thhm, für den Unteroffigier, und 
100 Thlrn. für ven Felowebel und Wachtmeifter . 
zum Mafftabe dienen. 

& 14. Der Rüdtritt auf das, aus dem Militairs Fonds durch den Trups 
pentheil zu gewährende Urlaubs» (halbe) Gehalt findet nur Statt, wenn ber bes 
urlaubte Unteroffizier aus einer remungratorifchen Befchäftigung ausſcheidet, oder wenn 
ex aus einer, ihm auf Probe übertragenen Stelle vor Ablauf ver gefeplichen Probes 


zeit oder aus einer, ihm auf Kündigung verfiehenen Stelle innerhalb ver erſten 


fehs Monate entlaffen wird. 

$ 15. In ven vorgevachten Fällen ($ 14) kann der Beurlaubte- auch 
in das Referve-Bataillon oder in die Halb-Invaliven- Sektion zurüdtreten, wenn 
eine Vakanz vorhanden, und feine gute Führung nachgewieſen ift. 

In allen andern Fällen’ des Ausſcheidens aus einer Zivilbedienung erhält er 
das einfache Gnavengehalt aus ven nach $$ 20, 23 dazu verpflichteten Fonds, 
"816. Bei dem unfreiwilligen Austritt eines vormaligen Militair⸗ 
Invaliven aus einer, ibm auf Lebengzeit, auf Kündigung oder auf Probe verlie- 
denen Zivilftelle erhält derſelbe das erdiente Gnadengebalt wieder, fofern ihm nicht 
nah vem Zivil-Penfiong-Reglement ein höherer Anfpruch zufteht oder er nicht 
durch Erkenntniß des Gnadengehalts für verluſtig erklärt worden ift. 

$ 17. Auch bei vem freiwilligen Austritt eines vormaligen Militair- 
Invaliven aus einer, ihm auf Lebenszeit, auf Kündigung oder auf Probe verliehenen 
Zivilftelle erpäft verfelbe das erdiente Gnadengehalt zu feiner Guftentation wieder. 

$ 18. Wenn ein Invalive eine, im F 9 näher bezeichnete unbeftimmte 
Beſchäftigung, — bei der nad) $ 10 fein Onavengehalt ganz oder theilweife ein» 
gezogen worden, — felbft aufgiebt over daraus entlaffen wird, fo empfängt er 
fein Gnadengehalt, — wofern er ſolches nicht verwirkt hat, — tieder, und zwar, 
wenn vie Beicäftigung vor dem 15. eines Monats aufhört, vom 1. deſſelben 
Monats, nad dem 15: vom 1. des nächſten Monats ab. 

& 19. Gelangt der Invalide nad Verlauf von 15 Tagen und darüber 
mu einer anderen gleichartigen Beſchäftigung, fo bezieht er alsdann fein Gnaden⸗ 
halt von Neuem während ver erften ſechs Monate feiner Beicäftigung. 

8.20. Wenn ein im Staatsdienſte in einer etatgmäßigen ober einer an 
deren beſtimmien Stelle angefiellter vormaliger Militair- Invalive: - 

a) aus der- ihm auf Lebenszeit verliehenen Zivilftelle entlaffen wird (und ihm 
nicht ein höherer Anſpruch nah dem Zivil» Penfions-Reglement zufteht), oder 

b) aus ver ihm auf Kündigung verliehenen Stelle erft nach Ablauf von ſechs 
Monaten, oder 

©) aus der ibm auf Probe übertragenen Stelle erft nad) Ablauf der geſetzlichen 
Probezeit unfreiwillig ausſcheidet, fo wird demfelben das, ihm nad feinem 
Militairverhältniß. gebührende Gnadengehalt aus dem Zivil» Penfions- 
Fonds gewährt. s R 

$ 21. -Scheivet ein, von einer ſtädtiſchen Kommune oder einem fländi» 
diſchen Juſtitute in einer etatsmäßigen oder einer anderen beſtimmten Gtelle ange 


1. Gewaͤh⸗ 
rung des 
Militair- 
Gnadenge⸗ 
balts bei 
dem Aufpö- 
ren des Zi⸗ 
vildienkes. 
a) In wel 
chen dallen fie 
Statt findet; 


b) aus wel⸗ 
dem Fonds 
fie erfolgt. 


6 


ſtellter vormaliger Militair⸗Invalide aus dem Die aus, fo erfolgt die Zahlung 


des Gnadengehalts: 

a) für den Fall des $ 208 von ver Kommune over vem fländifchen Inftis 
tute, und 

b) für den’ Fall des $ 20 b und e von dem Penfiong-AusfterberFonns, 

8 22. Sollte in vem Falle $ 21 a Feine Penflon erbient, ober die ers 
diente Penfion geringer fein, als das Militair-Önavengehatt, fo übernimmt ver 
Penfions-Ausfterbe-Fonde die Zahlung des Militair- Gnadengehalts- Betrages, 
oder feiftet den zu beffen Erfüllung nöthigen Zuſchuß. 

8 23. In allen übrigen Fällen wird das Militair-Önavengehalt aus 
dem Militair- Penfions- Fonds gewährt, alfo namentlih auch dann, wenn 
ein vormaliger Militair-Invalive die ihm auf Kündigung verfichene Anftellung im 
Zivildienſte vor dem Eintritt feiner Dienft- Unfähigkeit freiwillig und ohne zu dieſem 
Entſchluſſe durch eigene Verſchuldung beftimmt zu fein, aufgiebt, oder wenn feine 
Entlafung aus einer ihm auf Lebenszeit verlichenen Anftellung innerhalb ſechs 
Monaten, over vor Ablauf ver geſetzlichen Probezeit erfolgt. 

Berlin, ven 30. Mai 1844. 

Königlihes Staats- Minifterium. 
(99) Prinz von Preußen. 
v. Boyen. Mühler. v. Nagler. Rother. Eichhorn. v. Tpile. 
v. Savigny. Frh. v. Bülow. v. Bodelſchwingh. Graf zu Stolberg. 
Graf v. Arnim. Flottwell. 


⸗ 


B. 


Allgemeine Vorſchriften 
für die ausführenden Behörden. 

1. Zur Vereinfachung des Geſchaͤftsbetriebes ſoll vie Feſtſtellung ver Gna⸗ 
dengehalts⸗ Juſchüſſe ſowohl bei Anſtellungen, als auch bei remuneratoriſchen Beſchäf⸗ 
tigungen außerhalb Berlin — vorbehaltlich ver definitiven Genehmigung dieſer 
Maßregel — ven Königlichen Regierungen unter eigener Verantwortlichkeit über⸗ 
tragen werden. — Für Berlin verbleibt dieſe Zeftftellung der Abtheilung für das 
Invalidenweſen im Kriegs-Minifterium. 

2. Die anftellenden Behörden haben daher die Anzeige von der gefchehenen 
Anftellung oder Beſchäſtigung eines verforgungsberechtigten Invaliven, fo wie von 
dem ihm zugewiefenen Einfommen fofort, nachdem folche verfügt worden, für Ber- 
"Tin an die Abtheilung für das Invalidenweſen im Kriege-Minifterium, fonft aber 


an diejenige Königliche Regierung zu richten, auf deren Ctat das Gnadengehalt 


des Invaliden fteht. 
3. Daſſelbe gilt für die Anzeigen fiber ſolche Veränderungen in dem Ver⸗ 
haltniſſe des mit einem Gnadengehalts⸗ Zuſchuſſe angeftellten over beſchäftigten Juva⸗ 


7 
liven, in deren Folge die Einziehung oder die anderweitige Feſtſtellung dieſes Zu 
ſchuſſes eintreten muß. 

4. In Beziehung auf die im Zivilvienfte in einer etatsmäßigen ober einer 
anderen beftimmten Stelle anzuftellenden, oder vemuneratorifch zu befchäftigenden 
Invaliden, welche noch bei einem fombinirten Referve-Bataillon, einer Halbinvaliven, 
Seftion, einer Imvaliven-Rompagnie, einem Invalidenhauſe oder einer „Veteranen 
Sektion fiehen, aber von denfelben beurlaubt find, wird die Einftellung der Zahlung 
ves halben Gehalts oder vie Feſtſtellung des etwanigen Zuſchuſſes aus vemfelben 
ven Königfihen Militair-Intendanturen ımter eigener Verantwortlichkeit übertragen. 

5. Die Behörden, welche die Beurlaubten anftellen over beſchäftigen, haben 
die Anzeigen fowohl bierliber, als über fpäter eintretende Einfommeng-Berbefferungen 
und fonftige Veränderungen daher an die Militair-Fntendamturen zu richten ($ A). 

"6. Waltet ein Zweifel darüber ob, welche Militair-Fntendantur die DBer- 
pflegumgs-Angelegenheieen des fombinirten Referve-Bataillons, der Kompagnie x. 
bearbeitet, fo find die Anzeigen an diejenige Militair-Fntendantur zu richten, in 
deren Bereiche die Anftellung oder Beſchäftigung erfolgt. 

7. Für Berlin können die Unzeigen auch wegen diefer Invaliven (S8 A—6) 
am vie Abtheilung für das Invalidenweſen im Kriegs- Minifterium gelangen. 

8. Die Königlichen Hegierungen fenden mit ven vierteljäprlichen Kaffens 
Grtraften namentliche Abgangsliften der Gnadengehalts⸗Empfänger, aus welchen auch 
das Zivil-Cinfommen ver angeftellten over remuneratoriſch beſchäftigten Militair- 
Invaliden und der etwanige Zuſchuß aus dem Gnadengehalte erfichtlih fein muß, 
an die Abtheilung für das Invalidenwefen im Kriegs-Minifterium ein; von den an- 
ſtellenden Behörven find dagegen nur die in den vorhergehenden 88 2, 3, 5—7 
gedachten Anzeigen über die geſchehene Anftellung over Befchäftigung eines verfor- 
gungsberechtigten Militair-Znvaliven, fo wie über fpätere Veränderungen feines Eins 
Tommeng, fofort bei Erlaß ver betreffenden Verfügung zu erflatten. 

9. Inſoweit es nach dem Ermeſſen des Departements-Chefs ohne Nachtheil 
für das dienſtliche Intereſſe ausführbar erfcpeint, ift bei zwar umbeftimmter, aber an 
fih fortvauernder und regelmäßiger remuneratorifcher Befchäftigung der Militair- 
Invaliven von Seiten der Behörven darauf Bedacht zu nehmen, die Remuneration auf 
monatliche Raten zu firiren, und kurze, von dem Invaliden nicht verſchuldete Unterbre- 
Gungen ver Befcäftigung möglichft ohne Entziehung der Remuneration zu übertragen. 

10. Beziehen Invaliven, welche bei der Leib-Gensdarmerie oder bei der 


„Gatve-Unteroffizier-Rompagnie geſtanden, eine, ihnen von Sr. Majeftät dem Könige ’ 
aus Allerhöchſtdero Schatulle bewilligte Penfions-Zulage, fo wird viefe bei Berech⸗ 


nung des Doppelbetrages ver Penfion ($ 5 und 9 ver Beftimmangen) als ein 
integrirender Theil der Iegteren zum Anſatz gebracht. B 

11. Die Zufgüffe, welche auch den gegen Tantieme, Erefutiong-Gebühren, 
oder mi unbeftändigen Emolumenten im Zivil angeftellten Militair⸗Invaliden nach 
den obigen Beftimmungen (sub Litt. A.) bewilligt werden vürfen, find künftig 
nach Maßgabe des wirklich bezogenen Dienf-Einfommens von ver Behörbe, 
bei welcher der Invalide angeftellt If, im Laufe des Jahres vorſchußweiſe zu berich⸗ 


tigen, und im Monate Januar des folgenden Jahres der Regierung, mif deren 
Militair⸗Penſions-⸗Etat der Invalide ſteht, unter Beifügung einer Nachweiſung des 
DienfteEinfommens zur Feſtſtellung und Erſtattung anzuzeigen. 
Die hierüber in dem Staars-Miniſterial-Beſchluſſe vom 9. März 1831 unter 
N 1 getroffenen anderweitigen Beſtimmungeun werden aufgehoben. . 5 " 
Berlin, den 30. Mai 1844. 
Koͤnigliches Staats-Minifterium. 
In der Reinſchrift von Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen von Preußen mit vollzogen. 
(04) v. Boyen. Mühler. v. Nagler. Rother. Eichhorn. v. Thile. 
ih. v. Bülow. v. Bodelſchwingh. Graf zu Stolberg. , 
Graf v. Arnim. Flottwell. 
„Fa der Reinfoprift von Sr. Excellenz dem Herrn Geh. Staats-Minifter v. Sadigny 
mit vollzogen. 


ce ° 
Nachweiſung 
in Betreff des bei (Benennung der Behörde) angeftellten (befchäftigten) Invaliven. 


⸗ 


(Ort und Datum, fo wie Unterſchrift ver Vehoͤrbe x.) 1! 


Yon 





Amtsblatt 


der KRöniglihen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


Stuͤck 2.. Den 10. Januar. 1843. 


Des Königs Majeflät haben ven Wieverzufammentritt des Provinzials Landtags der 
‚ Mark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlaufig ‚auf den 9, Februar d. J. 
feſtzuſetzen, und mittefft Allerhöchſten Kabinetsordre vom 27. v. M. und J. mid 
zu Allerhöchſtihrem Kommiffarius, den Herrn Hofmarfchall von Roch ow auf Stülpe 
zum Landtags» Marfgall, und den Herrn Orafen zu Solms-Baruth zu Baruth 
zu deſſen Ötellvertreter für dieſen Landtag Allergnädigſt au ernennen geruht. 








Dieſe Allerhöchſte Beſtimmung wird hierdurh zur Kenntniß der Giogefefenen 


des Provinzials Verbandes gebracht. 
\ Potsdam, den A. Januar 1845. 
Der Dbers Präfident- der Provinz Brandenburg. 
(94) von Meding. 





Verordunungen und Befanutmachungen 
für Den Negierungsbezirt Potsdam und für Die Stadt Berlin. 


Potsdam, den 31. Dezember 1844. 

Nach der in AFP 37 der diesjährigen Gefegfammlung abgedructen Deinifterials 
Belanntmadung vom 17. Dftober d. 3. über die Publikation und Wirkjamfeit ver 
Additional⸗Akte zur Elbſchifffahrts⸗ Akte vom 23. Juni 1821, d. d. ven 13. April 
1844; ver Ueberginkunft zwiſchen den Elbuferftaaten, vie Erlaſſung fchifffahrts- und 
frompotigeifier Worfriften für die Elbe betreffend, von demfelben Tage; des Ver: 
trages, die Regulirung des Brunshaufer Zolles betreffend, von demjelben Tage; und 
des Staatövertrages zwifchen Preußen, Sachſen, Hannover, Dänemark und Meffen- 
berg⸗Schwerin, das Revifiond- Verfahren auf der Elbe betreffend, vom 30. Auguft 
1843, hat die Auswechfelung der Ratifikations-Urkunden ver bezeichneten Verträge 
fattgefanden, und dieſelben treten mit dem 1. Januar k. I. in Wirkfamfeit. 

In Folge der Alferhöchft ertheilten Ratififation ver Uebereinfunft zwiſchen Preu—⸗ 
Ben, Defterreig, Sachſen, Hannover, Dänemark, Meklenburg- Schwerin, Anhalt 
Cöthen, Anhalt-Defau, Anhalt-Bernburg, Lübeck und Hamburg, die Erlaſſung 
ſchifffahrts⸗ und ftrompofigeificher Vorſchriften für die Elbe betreffend, vom 13. April 
1844, tritt, wie wir im YAuftrage der Herren Minifter des Innern und ber Fir 
nanzen hierdurch zur öffentlichen Kenntnig bringen, das Polizei» Reglement für den 
Schiffsverkehr auf der Elbe, foweit Preußen über das Strombette die Landeshoheit 
jufleht, vom 23. Dezember 1841, welches duch Allerhöchſte Kabinetsordre vom 


J 


NM. 
‚Die ſqchiff · 
fahrts⸗ und 
ſtrompolizeili⸗ 
Hm Beſtim ⸗ 
mungen für 
die Elbe de · 
treſſend. 

1. IV. 6oa. 

Degember. 


14 
7. Februar 1842 genehmigt, und in der Beilage zum AGften Stück unferes Amts- 
blatts für 1842 abgevrudt worden war, vom 1. Januar kommenden Jahres ab, 
außer Wirkfamkeit, wogegen in, [hifffahrts- und ſtrompolizeilicher Hinfiht auf ver 
Elbe überall jene Uebereinkunft mit der Maßgabe in Anwendung fommt, daß ans 
flatt ver im Art. 22 rücfihtlid der Pulvertransporte, und im Art. 27 rückſichtlich 
des Handelsverkehrs der Schiffer gegebenen Beftimmungen, es bei den bereits ber 
ſtehenden gefeglicyen und polizeilichen Vorſchriften fein Bewenden behält. 
Zu mehrerer Verbreitung der Kenntniß der Ucbereinkunft zwiſchen ven Elbufer- 
ftaaten, vom 13. April d. J., laſſen wir dieſelbe hierunter im Abdrucke folgen und 
bemerken dabei noch Nachftehenves. 
In ven $$ 46 — 51 der Appitionals Akte vom 13. April d, J. zum Art. XXVI 
der Elbfchifffahrts- Akte vom 23. Juni 1821 ift zwar die Kognition in ſchifffahrts⸗ 
und ſtrompolizeilichen Sachen im Allgemeinen den Elbzollgerichten überwiefen, das 
gegen. ausdrücklich vorbehalten worden, daß jeder Uferftaat zur Unterfuchung ver 
betreffenden Vergehungen neben ven Elbzollgerichten over ſtatt derſelben andere Bes 
hörden beftellen könne. Diefe beftehen bereits nach Maßgabe der Vorſchrift des 
$ 22 des Reglemente vom 23. Dezember 1841, und es war die Abſicht jenes 
Vorbehalts in ver diesſeits beftehenden Einrichtung Feine Aenderung eintreten zu 
laſſen. Wir bemerfen ausdrüdlich, daß es bei verfelben bewende, daß alfo die polis 
xilichen Unterſuchungen und vie efftellung der Strafen, nad Eintheilung des Elb⸗ 
ſtroms in befondere Stroms Polizeibezirke in jedem derfelben einer Polizeibepörde 
übertragen bleiben, gleichwie die Auffiht über die Befolgung der in ver Ueberein- 
Funft vom 13. April d. 3. und in diefer Bekanntmachung ertheilten oder erneuer- 
ten Verfhriften noch fortdauernd ven beim Waſſerbau angeftellten Bauauffehern, 
Buhnenmeiftern und Baubeamten, den Forſt⸗, Steuer- und Polizeibeamten und den 
Gensdarmen zufteht. 
Die acht Strom» Pofizeibezirfe, in welche die Elbe, foweit Preußen die Landes- 
hoheit über das Strombette zufteht, getheift ift, und vie in jevem verfelben zur 
polizeilichen Unterſuchung und Feftftellung ver Strafen kompetenien Behörden, ſind, 
wie früher, folgende: 
Der erfte Strom-Polizeibezisf: von der Preußifh-Sächfiihen Grenze oberhalb Mühl 
berg bis Belgern; kompetente Behörde: das Haupt-Steueramt zu Mühlberg; 
der zweite Bezirk: von Belgern bis Pretſch; fompetente Behörde: der Magiftrat 
zu Torgau; 

der dritte Bezirk: von Pretſch bis zur Preußiſch-Anhaltſchen Grenze unterhalb 
Wittenberg; Fompetente Behörde: das Haupt-Steueramt zu Wittenberg; 

der vierte Bezirk: von der Preußifch- Anpaltfpen Grenze oberhalb Alen bis 
Schönebeck: kompetente Behörde: der Magiſtrat zu Barby; 

der fünfte Bezirk: von Schönebeck bis Polte; kompetente Behörde: die Polizeis 
Direktion zu Magveburg; 

der fehste Bezirk: von Yolte bie Pmebug; kompetente Behorde der Magiſtrat 
zu Tangerminde; 


15 , 


der fiebente Bezirk: von Arneburg bis Schöneberg am Deich; kompetente Behörbe: 
ver Magiftrat zu Havelberg; * 
ver achte Bezirk: von Schöneberg am Deich bis zur Landesgrenze oberhalb Dö— 
mig; Tompetente Behörde: das Haupt» Zollamt Wittenberge, 
Koͤnigl. Regierung. 


u * 

Vebereintunft zwiſchen Preußen, Oeſterreich, Sachſen, Hannover, Där 
nemark, Mellenburg-Schwerin, Anhalt-Eöthen, Anhalt-Deffau, Ans 
halt-Bernburg, Lübeck und Hamburg, vie Erlaffung fhifffahress und 

ſtrompolizeilicher Vorſchriften für die Elbe betreffend. 

” ‚Vom 13. April 1844. 

Um vie Sicherheit und Ordnung der Elbſchifffahrt zu befördern, haben ſämmt⸗ 
liche Elbuferſtaaten durch ihre zur zweiten Elbſchifffahrts - Revifions - Kommifjion 
verfammelten Kommiſſarien folgende Uebereinfunft unter Vorbehalt ver Allerhöchften, 
Höcften und Hohen Ratifikationen verabreven laifen. 

Art. 1. Im Beziehung auf die Stromftrede zwiſchen Melnik und Ham- 
„burg oder Harburg wird jeder Elbuferftaat für fein Gebiet umfaſſende ſchifffahrts— 

und firompoligeifihe Vorſchriften gleichzeitig mit Verkündigung der Anvitional- Akte 
erlaffen und dabei die in den Art. 2 bis 30 enthaltenen Grunvfäge fefthalten. 

Für die Stromſtrecken zwiſchen Hamburg oder Harburg und der Nordfee wer⸗ 
ben die betheiligten drei Staaten die erforderlichen ſchifffahrts⸗ und frompolizeis 
lichen Vorſchriften, ſoweit dies nicht bereits gefchehen ift, gleichfalls balvigft erlaſſen 
und dieſe fowohl für vie drei Staatsgebiete, als auch, ſoweit die abmweichenden 
BVerhältniile es geftatten, mit den in den Art. 2 bis 30 enthaltenen Grunbfägen 
in Uebereinftimmung zu bringen fuchen. 

Art. 2. Auf die Konftruktion Ausrüftung und Erhaltung ver Fahrzeuge 
umd ihrer Zubehörungen, insbefondere der Maſchinen und Keffel auf Dampfichiifen, 
haben vie Eigner eben fo, wie die Führer ver Fahrzeuge ganz vorzügliche Gorg- 
falt 3m verwenden, und namentlich in Bezug auf die Dampfichiffe vie beſtehenden, 
beſondern Vorſchriften wegen Anlage und Gebrauchs von Dampfapparaten genau 
zu beobachten. R 

Sie find verpflichtet, fih den von Zeit zu Zeit vorzunehmenden amtlichen 
Unterfugungen ihrer Fahrzeuge nebft Zubehörungen zu unterwerfen, und die etwa 
bierbei gerügten Mängel fofort abzuftellen. . 

In Fällen entflanvener, mit Gefahr verfnüpfter Beſchädigung des Fahrzeuges 
während ver Reife ift letztere fofort einzuftellen und erſt mach erfolgter vollftändi- 
ger Ausbefferung des Schadens weiter fortzufegen. 

Art. 3. Die ein Holzfloß bildenden Stämme, Balken und anderen Ma- 
terialien müflen unter fi feft umd dauerhaft verbunden und die Floße felbft an 
beiden Enden mit einem Öteuerruber verfehen fein. Die Breite eines Holzfloßes 
darf im ver Regel 20 Fuß Preußiſch nicht überſchreiten. Doch kann von jedem 
Uferftante für feine Elbſtreden eine größere Breite der Holzfloße augelaſſen werden. 


1. Bereinba⸗ 
rung über die 
Erlaſſung 
ſchifffabrts⸗ 


und frompo⸗ 


figeiticher 

Vorſchriſten: 
A. für die 

Ober-Elbe, 


B. für die 
Unter» Elbe. 


IL. Grund» 
füge der für 
die Ober · Elbe 
zu erlaſſenden 
Vorſchriften: 

A. Konſtruk⸗ 
tion, Ausrũ⸗- 
flung und Er⸗ 
Haltung 

1) der dahr⸗ 
zeug, \ 


2) der Holge 


floße. 


B. Befaftung 
der Schiffe 
und dloße 

©. Beiſahr⸗ 
zeuge. 


D. Verhal⸗ 
ten, rüdſicht⸗ 
lich 

a) der Bahr» 
bahn. 


b) ber Ufer, 
Brüden und 
anderer 
Berte, 


ec) des An 
legens und 
Anterns 

aa) am Ufer 
und an Brüfs 
Tenpfeitern. 


bb) in ber 
Bahrbapn oder 


16 


Art. 4. Kein Schiff over Floß darf flärfer befaftet werben, als es die 
bekannte Befchaffenheit der Fahrbahn und ver herrſchende Waſſerſtand erlauben. 

Art, 5. Bei jedem auf der Fahrt begriffenen, zur Fracht oder Perſonen⸗ 
fahrt dienenden Schiffe muß fi wenigſtens ein gut und dauerhaft gebautes Boot 


befinden, 

Art. 6. Während der Fahrt darf Fein Schiff over Flop die Fahrbahn 
abſichtlich verlaffen. 

Jede Verimreinigung der legteren durch Auswerfung von Ballaſt, Steinen, 
Steinfohlenfhladen, oder andern ver Schifffahrt hinderlichen oder gefährlichen Ges 
genſtänden ift verboten. 

Aus dieſem Grunde mülfen die zur Beſchwerung ver Steuerruder dienenden 
Steine ober anderen Körper dergeſtalt befeftigt und verwahrt fein, daß das Herab⸗ 
fallen verfelben in vie Fahrbahn oder Leichterftellen verhütet wird, 

Art. 7. Die Ufer nebft den am venfelben befindlichen Werfen und Ans 
lagen, fowie vie Brüden, Schiffsmühlen, Fähren u. f. w. dürfen von den Schiffen 
und Holzflößen auf ihrer Fahrt nicht berührt und beſchädigt, auch die Leinpfade 
von den Zugfnechten oder Dem Zugvieh weder verborben, noch zum Nachtheil ver 
anliegenden Grunpftüde überfehritten werden, 

Dampfſchiffe müffen fih von ven Uferanlagen möglichft entfernt halten, Damit 
Tegtere vom Wellenfchlage nicht beſchädigt werden. 

Art. 8. Die Schiffs- und Floßfügrer dürfen in ver Regel nur an den 
beftimmten Landungs- und Ladeplägen, oder da, wo es außerdem für gemöhnlich 
nachgelaffen ift, anlegen und vor Anker gehen. 

Nur in Nothfällen ift es geftattet, auch an anderen Uferftellen anzulegen, wos 
bei jedech Buhnen, Packwerke, Uferbefeftigungen (Vernähterungen), Dämme, ynd 
unterbrücpige oder durch Verbotstafeln bezeichnete Uferftreden zu meiden find. 

An das Ufer, auf welchem ſich der Leinpfad befindet, darf ein Ediff oder 
Floß nur dann anlegen, wenn ihm die Ladung over Löfhung feiner Waaren oder 
das Aus- und Einladen der Hölzer daſelbſt erlaubt iſt, oder wenn Unwetter oder 
Beſchädigung daſſelbe hierzu nöthigen. 

Dergleichen außergewöhnliche Landungsplätze ſind jedoch von den Schiffs- und 
Floßführern ſofort nad enfernter Gefahr oder erfolgter Ein- oder Ausladung wie- 
der zu verlaffen, aud find die Fahrzeuge und Floße, fo fange fie daſelbſt liegen, 
bei Nacht over dichtem Nebel durch Äusſteckung einer erleuchteten Laterne zu figna> 
fifiren, und, um den Zug anderer Schiffe an der Leinpfadfeite nicht zu hindern, 
die Maften nieverzulegen. 

Das Einfchlagen von Pfählen auf dem Ufer, um die Schiffe und Floße mit- 
telft ver Taue an ſolche zu befeftigen, ift an ſolchen außergewöhnlichen Ankerpligen, 


. unbedingt unterfagt. 


Das Anlegen und Anfern unmittelbar vor oder hinter ven Pfeilern flehender 
Brüden if unter allen Umftänden verboten. 

Art, 9. Im der Fahrbahn darf ein Schiff over Floß nur an folden 

Stellen vor Anfer geben, an welchen jene fo breit it, daß andere, felbft die 


17 


arößten Fahrzeuge over Floße, neben jenem mody bequem vorbeifahren können. 
Solchenfalls und wenn ein Schiff auf einer vom Ufer entfernten Stelle vor Anfer 
geht, treten wegen deſſen Signaliſirung die Beftimmungen des Art. S ein. 

Art. 10. Kein Schiff darf im Fahrwaſſer va. ums oder überlaven, wo es 
dem Schiffsverkehr hinderlich iſt. 

Iſt die Ableichtung nöthig, um das Schiff über Untiefen im Fahrwaſſer zu 
ſchaffen, ſo muß fie ſtets vor den letzteren und an folder Stelle geſchehen, wo weder 
das beladene Schiff, noch der Leichter den Schiffsverkehr hindern oder erſchweren. 

Wird ein Schiff im Fahrwaſſer dergeſtalt feſtgefahren, daß daſſelbe nicht ſofort 
oder nur durch Ableichtung wieder abgebracht werden kann, ſo iſt der Führer ſtrafbar. 

Art. 11. Sind gefährliche oder ſchwierige Stromſtellen den Schiffs- oder 
Floßfũbrern nicht genau bekannt, fo müſſen fie dieſelben durch vorausgeſchickte Häupter 
unterſuchen laſſen, inſofern fie nicht vorziehen, ſich da, mo Lootſen zu haben find, 

derſelben gegen Erlegung ver tarmäßigen Gebühren zu bedienen.. 

Art. 12. Stehende Brüden dürfen von Dampffdiffen nur mit halber 
Geſchwindigkeit und zurüdidlagenden Rädern pafjirt werden. 

Beladene Segelſchiffe Finnen, bei ftarfer Strömung durch die Brücenbögen, da, 


wo Lootſen zu haben find, ſich ver letzteren bedienen, mülfen aber auferdem die ° 
größte Vorſicht und Aufmerkjamfeit beim Pafjiren der Brüce amvenden und na⸗ 


mentli in der Thalfahrt mittelft des Ankers faden oder umlegen. 

Unbelavene Fahrzeuge und Floße fönnen ſtromrecht durchgehen. 

Segel» ımd Dampfſchiffe haben dabei ihre Maſten und Rauchfänge fo weit 
nieverzulegen, daß die Bogenwölbung von venfelben nicht berührt werben Tann, 
auch ift von Fahrzeugen und Holzfloßen jedes Anftreifen an die Seitenwände der 
Pfeiler zu vermeiden. 

Art. 13. Jedes Schiff, welches im Begriff fteht, eine im Gange befind⸗ 


liche Fähre zu pajfiren, muß in angemeijener Entfernung beilegen; bis die Faͤhre 


aus dem Bereiche des Fahrwaſſers und des Wellenfchlages gelangt iſt. 

Dagegen haben die Fährmeifter over Fährknechte mährend des Vorbeifahrens 
ven Holzfloßen ven Gang ver Fähre fo- lange, bis dieſe Floße vorliber ſind, eins 
suttellen. 

Art. 14. Während des Fahrens bei finfterer Nacht oder dichtem Nebel 
muß jedes Schiff oder Floß in der Thalfahrt Drei, in ver Bergfahrt zwei über 
einander befindliche, hellerleuchtete Laternen am halben Maft over, wenn es ohne 
Maft fährt, an einer, nach allen Seiten bin fihtbaren Stelle führen. . 

Anßerdem bat jedes Dampfſchiff von 5 zu 5 Minuten und, dafern es ein 
Fabricug in ſeinem Fahrſtrich vor ſich bemerkt, ſofort nach deffen Wahrnehmung 
ein deutlich vernehmbares Zeichen durch die Glocke oder Dampfpfeife zu geben. 

Art. 15. Don awei, fih im freien Fahrwaſſer begegnenden Segelſchiffen 
over Floßen behält vagjenige, welches gezogen wird, die Leinpfadfeite. Wird aber 
keins -verfelben gezogen, fo muß das zu Berg gehende dem zu Thal fahrenden, fo 


weit es Wind und Oertlichkeit geftatten, ausweichen und gleichzeitig diejenigen Seite, 


entfrnt dom 
Ufer, 


d) des Abe 
leichtens, 


e) des Palo 
ſirens gefähre 
lider oder 
ſchwieriger 
Stremſtellen, 

N) des Pal- 
firene der 
Brüden, 


8) des Palı 
firen der 
Fäpranftalten 
(liegender) 
Brüden), 


b) des Bad« 
rens bei Naht 
oder dichtem 
Nebel, 


i) des Ber 
‚geanend der 
Säfte oder ' 
Btoße, 


an) im freien 
Sitrome, , 


u) der Se⸗- 
geiſchiffe oder 
Bloß, 

‚P) ver Dampfo 
ſchiffe, 


7 Der Se⸗ 
gelſchife oder 
Bloße und der 
Damzfigiffe, 


18 


Auf welcher Tegtereß vorbeifommen fann, von einem an ber Spige aufſeſellen Mann 
in angemefjener Entfernung durch Zuruf und verſtändliche Zeichen andeuten laſſen. 

Auf dieſen Zuruf iſt von dem thalwärtsfahrenden Schiffe oder Floße, zum 
Zeichen, daß er richtig verſtanden worden, ſtets zu autworten. 

Art. 16. Begegnen ſich im freien Fahrwaſſer zwei Dampfſchiffe, ſo . 
jedes derſelben beim Ausweichen, fo weit es ihunlich ift, das ihm zur Rechten lies 
gende Ufer halten. Begegnen fie fi) zur Nachtzeit oder bei dichtem Nebel, ſo hat 
jedes derſelben durch zwei Zeichen mit der Glocke anzufimbigen, daß es rechts aus— 
weiche. Iſt aber ein Dampfſchiff durch die Oertlichkeit verhindert, auszuweichen, 
fo hat deſſen Führer ſolches dem entgegenfommenven Fahrzeuge durd drei Zeichen 
mit ver Glocke und gleichzeitig durch Zuruf, der beantwortet werden muß (Art. 18), 
anzudeuten; in dieſem Falle muß das Jeptere Fahrzeug nach der ihm als fahrbar 
bezeichneten Stelle ganz ausweichen. 

Art. 17. Dampffiffe müſſen im freien Fahrwaſſer den Segelſchiffen over 
Floßen ausweichen, und zwar nach derjenigen Geite hin, auf welder fie an legteren 
ohne Gefahr vorbeizulommen vermögen. Geſtattet indeſſen die Dertlichfeit dem 
Dampfſchiffe nicht, feinerfeits auszumeichen, fo hat deilen Führer ſolches dem ent 
gegenfommenden Fahrzeuge oder Floß zur Tageszeit durch Aufziebung einer blauen 
Flagge bis zum halben Maft und gleichzeitig durch Drei Zeichen mit der Glocke 
und durch Zuruf, der nad Art. 15 beantwortet werden muß, zur Nachtzeit oder 


bei dichtem Nebel aber durch drei Zeichen mit der Glocke oder durch Zuruf, wel⸗ 


bb) bei ſchma⸗ 
ker Strom · 
rinne, ” 


K) des cher 
dolens mad 
Borbeifahrens 


her nad) ‘Art. 15 beantwortet werden muß, unverzüglich zu erfennen zu geben. 
Solchenfalls muß das Segelſchiff over Floß nach ver, ihm als fahrbar bezeichneten 
Seite ganz ausweichen. 

Art. 18. IR von zwei fih entgegenfommenden Fahrzeugen oder Floßen 
eine ſchmale, für das gegenfeitige Ausmweichen feinen hinlänglichen Raum varbietende 
Stromrinne zu paſſiren, und Das Cine verfelben ſchon in letztere eingelaufen, fo 
muß das noch außerhalb der Stromrinne befindliche Fahrzeug oder Floß fo lange 
beifegen, bis das andere dieſelbe völlig durchfahren hat. Kommen beive ſich ent- 
gegenfahrende Fahrzeuge gleichzeitig an den Ein» und Ausgängen der Stromrinne 
an, fo muß das zu Berg fahrende fo lange anhalten, bis das zu Thal fahrende 
die Rinne zurüßgelegt hat. Vermöchte jedoch das ſtromabwärts kommende Fahr⸗ 
zeug oder Floß nicht mit aufgefpannten Segeln ober nicht ſtromrecht hindurch zu 
fahren, fo muß es anhalten und dem zu Berg fahrenden Schiffe oder Floße das 
Pafiiren der Rinne zuerft einräumen. 

Das gleichzeitige Cinlaufen beiver fih entgegenkommender Fahrzeuge in bie vor 
ihnen fiegende ſchinale Stromrinne ift unterfagt. Im Falle einer Ui 
dieſes Verbots muß Bas zu Berg fahrende Fahrzeug oder Floß wieder zurüd bis 
vor die Ausmündung ber fehmalen Stromrinne gehen und das thalwãrts fahrende 
vorbeilaſſen. 

Art. 19. Erreicht im freien Fahrwaſſer ein ſchneller fahrendes Dampf» 
oder Segelſchiff oder Floß das yoraus- und langſamer fahrende, jo if} erſteres be» 
fügt, zu verlangen, daß es von Tepterem vorbeigelaffen werde, Diefes Verlangen 





19 
und die Seite, an welcher es vorbeifahren will, hat das hintervrein kommende 


Fahrzeug oder Floß dem vorausfahrenden durd die im Art. 15 angeoroneten. 


Signale zu erfennen zu geben, und das vorausfahrende Schiff over Floß ift ver- 
pfligptet, dieſen Signalen ohne Verzug Folge zu leiſten. 

Erreicht ein Dampfſchiff das Segelſchiff oder Floß am Eingange in eine ſchmai⸗ 
Stromrinne, fo müſſen letztere dag erſtere jederzeit vorbeilaffen. 


Art. 20. In allen Fällen, wo ein, Dampfſchiff an kleineren Fahrzeugen, 
over auch an ſchwer beladenen größeren, mit” geringer Borvhöhe fahrenden Schiffen 
vorüber zu gebew genöthigt iſt, muß dies in gehöriger Entfernung und nur mit 
halber Maſchinenkraft geihehen, um jede aus dem Wellenſchlage etwa entſtehende 
Gefahr möglichft abzuhalten. Wäre jedoch erfteres ven letzteren ſchon fo nahe ges 
kommen, dag der Wellenfchlag für dieſe aud noch bei halber Maſchinenkraft gefahr- 
bringend werden Fönnte, fo muß das Dampfſchiff Die Räder ſo lange bemmen, bis 
alle Gefahr vorüber iſt. 

Hierbei müffen ſich übrigens das Dampfigiff und die anderen Fahrzeuge in der 
vorgefchriebenen Art und Weife vorher gegenfeitig fignalifiren. Vergl. Urt. 15. 

Art. 21. Die im Strome zur Bezeichnung des Fahrwaſſers, der Untiefen, 
oder fonft gefährlichen Stellen gelegten oder ausgeftetten Merkmale und Warnungs- 
zeichen dürfen von den vorbeifahrenden Schiffern und Schiffgfeuten weder beſchädigt, 
noch verrüdt, no weggenommen werden. Iſt dies ohne Verſchulden eines Schif- 
fers gefchehen, fo muß derfelbe bei der nächften Polizeibehörve hiervon Anzeige machen, 

Uebrigens hat ſich jever Schiffsführer bei der Fahrt nad) vergleihen Merkmalen 
und Warnungszeichen gebührend zu richten. Namentlich hat derſelbe die durch 
folche bezeichneten, hinderlichen und gefährlichen Stellen forgfältig zu vermeiden. 


Art. 22. Schiffe, welche Scyiegpulver geladen haben, müffen eine ſchwarze 


Flagge führen und dürfen nit bei Nacht fahren. Anderen Fahrzeugen, insbefon- 
dere den Dampfichiifen, haben fie möglichſt fern und vor dem Winde zu bleiben. 

Sie dürfen niemals in ver Nähe anderer Schiffe vor Anfer gehen und müffen 
fih antommenven Fahrzeugen bemerflih machen. 

Größere Militaiv- oder andere ungewöhnliche Pufvertransporte unterliegen den 
beſonderen Sicherheitsvorſchriften, die nach dem Ermeſſen ver dabei betbeiligten 
Üerftanten, entweder im allgemeinen oder für ben einzelnen Fall als erforverfich 
angefehen werben bürften. 

Art. 23. Der Schiffsführer hat in allem, was das Fahrzeug felbft, deſſen 
Leitung, Erhaltung, Ladung u. f. w. und die Aufrechthaltung der guten Ordnung 
auf vemfelben betrifft, ven Oberbefehl über Mannſchaft und Paſſagiere, welche ver« 
pflichtet find, fih dem von ihm in jenen Beziehungen ertheilten Anordnungen ohne 
Wiverfprud zu fügen. Daffelbe gilt von den Floßführern und ven ihm beigege- 
benen Leuten. 

Wiverfpenftige, unruhige und Unordnung erregende Individuen können noch 
während ber Fabrt aus dem Schiffe oder von dem Floße entfernt und ver nächften 
Poltjeibehörde zur Beſtrafung fbergeben erden, 





vorauegehen · 

der Zahrzeuge 
und Floße 
durch nachfol · 
gende, 

aa) im freien 

. Strome, 
bb) im ſchma· 
len dahr · 
warler, 

h des Bor- 
beilahreus der 
Dampfiaiße, 
an kleineren 
und ſchwer 
beladenen grö- 
Heren Fahr⸗ 
aeugen, 


m) der Merl» 
male und 
Warnanga ⸗ 
seien, 


n) der Pulvere 
ladungen, 


E. Gegen- 
feitige Befug · 
niß und Ob» 
Hiegenpeiten. 
a) der Sqiffs⸗ 
führer, Mann⸗ 
faften und 
Yaflagiere. 


+ b) der Sgiffs⸗ 
führer, Loot- 
fen und 
Sa iff tmann · 
haften, 


F. Berpflich⸗ 
tungen des 
Saifsfügrers 
und der Mann · 

2 
a) in Anfehung 
der Gůterla · 
dungen, 


d) bei outded · 
ten. Shife- 
biebRäplen, 


e) verbotener 
Handelöver- 
Fehr der Schiſ⸗ 
fer, 


20 


Dagegen iſt der Schiffsführer verpflichtet, nicht allein gegen «die ihm unterges 
bene Mannſchaft ein anftändiges, das ihm unbedingt nöthige Anfehen bei derſelben 
fiherndes Benehmen zu beobachten, fondern auch die Achtung gegen feine Paffagiere 
niemals aus den Augen zu fegen, und diefelben nicht mit Jumuthungen zu behelligen, 
zu deren Befolgung fie in gevachter ihrer Eigenſchaft nicht verbunden find. 

Insbefondere dürfen Handleiftungen von den Paflagieren nur in Fällen drin- 
genber Gefahr gefordert werben. 

Art, 24. Sobald ein Lootfe vie, Führung des Fahrzeugs übernommen 
bat, geht alle Befugniß, Verpflichtung und Verantwortlikeit in Bezug auf die 
Leitung des Schiffs vom Sciffsführer auf venfelben über, und die Mannſchaft ift 
zur unbebingten Befolgung feiner Befehle verbunden. Nach Zurücklegung der ge- 
fährligen Stelle tritt der Sciffsführer in die ihm ale folhem zufommenven Be- 
fugniſſe und Verbindlichkeiten ohne weiteres wieder ein. 

Art. 25. Der Schiffsführer ift verpflichtet, die größte Aufmerkjamfeit auf 


‘vie geladenen Fracht- und Paffagier-Güter zu verwenden, und nicht allein das Abs 


bandenfommen oder Verderben, fondern auch jede Beſchädigung verfelben möglichft 
zu verhüten, i 

Gleiche Fürforge Tiegt jedem Einzelnen der Schiffsmannſchaft ob. 

Für den Erſatz des, durd Abhandenkommen, Verlegung oder Ververben der 
Ladung herbeigeführten Schadens ift der Scpifisführer ftets zunächſt verhaftet, info- 
weit er nicht nachzuweiſen vermag, daß der Schade durch innern Fehler ver Sache, 
mangelhafte Verpackung over unabweisliche Ereigniffe verurſacht worden fei. 

Art. 26. An ver Waarenladung verübte Diebftähle Mrd vom Schiffsfüb⸗ 
rer, ummittelbar nach ihrer Entdeckung, der nächſten elbſchifffahrtspolizeilichen Be⸗ 


. hörde unter genauer Angabe aller Umſtände zur weitern polizeilichen Erörterung 
” anzuzeigen. 


Art. 27. Der auf Frachtſchiffen oder, Floßen dienenden Mannſchaft ift es 
unterfägt, neben, den eingeladenen Gegenftänden, gleichnamige oder andere Waaren 
für eigene Rechnung auf den Schiffe oder Floße mit ih zu führen und Handel 
over ähnliche Gefcpäfte mit ſolchen zu treiben. 

Der Schiffs» over Floßführer darf über das Fahrzeug oder Flo oder über die 
auf venfelben geladenen Gegenftände in einer, mit dem Manifefte in Widerſpruch 
ftehenden Art und Weife nicht verfügen, injofern er fih nicht als Eigener des 
Schiffes over Floßes, oder der Ladung, foweit er darüber disponiren will, ober 
endlich, als hierzu vom Schiffs-, Floß- over Waaren-Eigenthümer ausprüdfich bes 
auftragt, genügend auszumeifen vermag. 

Niemand darf fih mit ten Schiffsleuten oder mit hierzu nicht gehörig legitis 
mirten Schiffs» oder Floßführern in vergleichen Handelsgeſchäfte auf irgend eine 
Weife mittel- oder unmittelbar einlaffen. 

Uebertretungen dieſer Verbote follen von ven ſchifffahrtspolizeilichen Behörden 
zur Unterſuchung gezogen und entweder fofort polizeilich beftraft (Art.;30) > oder, 
dafern fih bei der Unterſuchung der Verdacht eines kriminellen Verbrechens heraus« 
ö ſtellen 





21 


Heilen ſollte, zur weiteren Unterſachung umd Beftrafung an bie zuſtändige Gerichts⸗ 
behörde abgegeben werben. 

Art. 28. Bei fih ereignenven, das Zahrzeug oder Floß mit Gefahr ber 
drohenden Unglüdsfällen vürfen Führer und Mannfthaft, bei Vermeidung ſcharfer 
Abhndung, das Schiff over Floß nicht ſogleich verlafien. Vielmehr müffen fie vor 
allen Dingen auf Befeitigung ver Gefahr, dafern hierzu nod die Möglichkeit vor- 
handen, wo aber nicht, und wenn die Gefahr dringend ifl, vorerſt auf Rettung der 
Pailagiere, ſodann auf Bergung der Waarenladung die angeftrengtefte Tpätigfeit 
verwenden, Flihrer und Mannſchaft ver in der Nähe beiinvlichen Fahrzeuge aller 
Art und der Floge find zu ſchleunigſter Hülfsleiſtung verpflichtet. 


Der zuftändigen Behörde ift demnächſt von dem Vorfall fofort Anzeige zu mas ' 


hen, und deren weiteren Anordnungen Folge zu leiften, aud vom Schiffsführer 
dem Cigenthümer des Fahrzenges und den Waarenabfendern baldmöglichſt Nachricht 
zu geben. . - 
Art. 29. Führer, Paffagiere und Mannſchaflen haben die, in ven Staa— 
ten, auf welche vie Fahrt fich erſtreckt, geltenden paßpolizeilichen Vorfchriften zu 
beobachten. 

Der Schiffsführer ift in dieſer Beziehung nicht allein für feine Schiffsleute 
verantwortlich," ſondern and berechtigt und verpflichtet, die Paffagiere zur Erfüllung 
iprer Obliegenheiten aufzuforvern. 

Wenn jedoch ein Elbſchiff nach ver Gefeggebung des Staates, welchem es ans 
gehört, eine amtlich) beglanbigte Muſterrolle führt, in welcher Name, Alter und, 
Wohnort ver Schiffsleute und die Bedingungen ihres Dienftverhäftnifes angegeben 

‚Sind, fo fell eine ſolche Mufterrolle zur perſönlichen Legitimation ver varin aufge» 
führten Schiffsleute, jo lange dieſe fi bei ihrem Schiffe befinden, in allen Elb⸗ 
Uferftaaten als genügend angenommen werden. 

Art. 30. Die Uebertretung einer der obigen Vorfehriften wird, außer dem 
vom Angeſchuldigten etwa zu Teiftenden Schavenerfage, mit einer nach der größeren 
oder geringeren Abſichtlichkeit, Schädlichkeit oder Gefährlichkeit der Uebertretung ab» 
zumeſſenden, Ordnungsſtraſe von 1 bis 10 Thalern, oder, im Fall des Unvermd- 
gens, mit verhäftnigmäßigem Gefängniß beftraft. Daneben bleibt, infofern vie 
rafbare Handlung ein Friminelles Verbrechen enthält, die Unterfuchung und Be- 
ſtrafung deſſelben den zuftändigen Gerichtsbehörden vorbehalten. 

Die erkannten Geloftrafen find in der Währung des 14 Thalerfußes zu erle- 
gen, mit Ausnahme Böhmens, in welchem legtere im Derhältniffe von 21:20 auf 
Defterreichiiche Conventions Münze reduzirt wird. 

Wegen dieſer Geldſtrafen haften: 

1) der Schiffsführer für die verurtheilten Individuen von ver Schiffemannſchaft, 
infofern gegen dieſe weder die erkannte Geloftrafe, noch vie fubfiviarifche ‚Ge- 
fängnißftrafe wolfftredt werben Tann, wobei jedoch dem Schiffsfüprer ver Regreß 
gegen die Schuldigen vorbehalten bleibt, 

2) das Schiff für den Schiffeführer. 2 


aybellingtäde- 
fällen. . 


©. Paß- Poli 
zei. 


B. Straſbe - 
ſtimmungen. 


J. Paftungwe · 
gen der Geld⸗ 
Arafen. 


IT. Solußbe⸗ 


fimmung. 


«N? 9. 
Die Erhe⸗ 
bung bes Elb⸗ 
zolles beirefe 

end. 
IV. 92. Jan. 


22 


Art. 31. Die Ratififotionen viefer Uerbereinkunft ſollen gleichzeitig mb - 
in Verbindung mit denjenigen der Elbſchifffabrts-Additional-Akte ertheilt und aus⸗ 
gewechſelt werben, 

Deffen zur Urkunde ift dieſe Uchereinkunft - von ſämmtlichen Kommiffarien unter⸗ 
ſchrieben und unterſiegelt worden. 

Geſchehen zu Dresden, den 13. April Eintauſend Adthundert Vier und 
Bierzig. 


(L. 8.) Carl Friedrich Heinrich Albert Guſtav Wendt. 
(L. 8.) Eduard Nikolaus Ritter von Henneberg. 
(L. 8.) Kart Wehner. 
(L. 8.) Dr. Otto Karl Franz Klenze. 
(L. S.) Carl Philipp Fraucke. 
(L. S.) Leopold Friedrich Heinrich Wendt. 
(L. S.) Auguſt Ludwig von Behr. 
(L. 8.) Dr. Heinrich Brehmer. 
(L. 8.) Dr. Guſtav Heinrich Kirchenpauer. 
— J * 


Vorſtehende Uebereinkunft iſt von fämmtlichen Elb-Uferftaaten ratifizirt und die ' 
Auswechfelung der Ratififations-Urfunden am 1. Dftober 1844 zu Dresden ber 
wirft worden. 


Nah ven HH WM und 23 der im 37ften Stüde der diesjährigen Geſetzſamm⸗ 
fung pubfizirten Additional-Akte zur Elbſchifffahrts-Akte vom 23. Juni 1821 it 
vie bisherige Nefognitionsgebühr von den die Elbe befahrenven Fahrzeugen aufge 
hoben und mit dem Elbzolle verſchmolzen, zugleich jedoch durch cine befonvere, Aller- 
höchſt genehmigte Verabredung venjenigen Elb-Uferftaaten, welde gegenwärtig unter 

n Elbzoll ganz oder theihweife erfafen, Dagegen aber die 
‚vorbehalten worden, ſtatt der letzteren ven auf fie fal- 
js zum Elbzolle abgejondert zu erheben. _ 

1. Januar k. 3. ab bei ven Elb-Zollämtern in Mühl- 
llen den Fällen, wo nad den bisherigen Beftimmungen 
seife erlafien, die Rekognitionsgebühr aber erhoben wird, 


a) in Mühlberg 14 Silberpfennig vom Ofögotk- genmer, 
b) - Wittenberge 34 5 
der dem vollen Elbʒolle unterliegenden Waaren mit der Maßgabe erhoben werden, 
daß bei den zu einer geringern Klaſſe des —V » Zolftarifs gehörenden Waaren⸗ 
Artikeln auch nur vefp. 4, 4, 5, 3'5 oder „4; ter vorſtehend unter a und b ger 
daten Beträge zur Erhebung kommt. 
Berlin, den ”. ember 1844. 
Finanz ⸗Miniſter. 
ſlottwell. 
% 


“ Potsdam, den B.- Janugr 1848. ' 
-  Borflehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗Miniſters Excellenz, wegen Er⸗ 
bebung eines Theils des nenen Elbzollſatzes an Stelle ver bisherigen Rekognitions⸗ 
gebühr, wird hierdurch, mit Bezug auf die im 37ſten Stüde ver vorjäßrigen Ge- 
fegiamnılung publizirte Anditionalı Afte ER ——— ⸗Alte vom 23. Juni 1821 
zur ofentlichen Kunde — Königl. Regierung. 
5 Abaheilung für die Bermaitung der inbieetten Etenern. 





Potsdam, den 17. November und Berlin, ven 13. Dezember 1844. 

In dem, mittel Allerhöchfter Ordre Sr. Majeſtät des Könige vom 11. Juli 
1843 genehmigten Reglement vom WM. Jun“ deffelben Jahres (Gefepfammkung 
Jahrgang 1843 Seite 305.307) ift das Königt. Minifterium der geiftlien, 
Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten ermãchtigt worden, approbirten Medi⸗ 
ginal⸗ Perfonen die Erlaubniß zum Selbſtdispenſiren nad) homöopathiſchen Grund- 
fügen bereiteier Arzneien zu ertheilen,. die Erlaubniß jevod, an die Bedingung 
eines Examens gefnüpft worden. - 

Un Lepteres den Kandidaten nach Möglichfeit zu erleichtern, ind nun außer ver 
in Berlin eingejepten bejonderen Prüfungs-Kommiſſion mit Berüdjihtigung 
derjenigen Provinzen, in denen das homöopathiſche Heilverfahren bie jegt Eingang 
gefunden bat, belegirte Kommiſſionen, und zwar vorläufig in Breslau und Mags 
deburg angeordnet, und alle drei Kommiſſionen über die Art der Prüfung, welche 
eine auf das homöopathiſche Heilverfahren angewandte xharmalologiſche ſein wird, 
mit näherer Inſtruktion verſehen. 

Durch eine fpätere Allerhöchſte Beſtimmung iſt das gedachte Hohe Miniſterium 
noch in Rückſicht auf die Beſchwerde, welche die nachträgliche Ablegung eines Examens 
ver bereits längere Zeit praktiſirenden Aerzte bei unzweifelhaſter materieller Dua- 
Iiffation veranlaßt, ermädtigt, bewährten Homöopalhen unter gewillen Bevingungen 
das Selbfivispenfiren auch ohne befondere Prüfung zu aeftatten. Es wird jedoch 
dieſe Ausnahme wen der, durch Das. Reglement feritehenden Negel nur bei ſolchen 
approbirten Aerzten ftattfinder, welche ſich entweder als Schriftſteller über Homdo- 
pathie ausgezeichnet, oder dieſe Heilmethode erweislich feit minveftens fünf Jahren, 


vom 8. März d. 3:, als dem Tage ver allegirten Allerhöchften Beflimmung rück⸗ 


wãrts gerechnet, ausgeübt haben. 

Alle übrigen, das homöopathiſche Heilberfahren anwendenden Aerzte haben ſich 
enttosder ver Prüfung zu unierwerfen, oder ſich des Selbſtdispenſirens zu entalten, 
und foll vie Beachtung dieſer Alternative mit Strenge überwacht werden: 

Indem wir diefe Beftiimmungen ven Aerzten des biesfeitigen Regierungsbezirts 
und der Stadt Berlin bekannt machen, fordern wir diejenigen, weiche zur Kategorie 
der eventuell zum Examen ‚verpflichteten Aerzte gehören, auf, nunmehr ihre Mel 
dungen bei dem. Herrn Geheimen Staats-Minifter Eihhsrn Sreellenz ungefäumt 
einzureichen, damit bei Berüdfichtigung ihres vesfallfigen Wunfches Ort und Zeit 
ver Prüfung beftimmt werden Tann. Alle übrigen aber, melde. aus. einem, der 


Bein qer au Dun. angpgehenen Gelnden sum Crenen Mapraf Fi win 


NM 10. 
Prüfungen 
der homõopa · 
thiſchen Aerzte. 
1. 2332. Dez 


\ 


A ıı. 
Beuergefähr» 

liches Tatad- 

rauchen ber 

treffend, 

b 262. Rov. 


N. 

Berhätung 
des Kindere 
mordes. 


24 


ſchen, haben unter Beibringung eines Zeugniſſes des betreffenden Kreis⸗Phyſici tber 
die Dauer ihrer Praxis nach homöopathiſchen Grundſätzen, oder unter Vorlegůng 
ihrer Schriften über dieſe Heilmethode, die Genehmigung Sr. Excellenz nachzuſuchen. 

In beiden Fällen find die Geſuche der im Regierungsbezirk Potsdam anſäſſigen 
Aerzte dem unterzeichneten Regierungs - Kollegium, die der in Berlin wohnhaften 
Aerzte aber dem mitunterzeichneten Polizei» Präftvium zunächft einzureichen. 

Diejenigen Kandidaten, welche künftig gleich nad beendigtem Kurfus auch viefe 
in Rede fichende Befugniß fi) erwerben wollen, haben ihre diesfälligen Anträge 
wie bei der Meldung zu den Staatsprüfungen zu machen. 

Koͤnigl Regierung. Abtheilung des Innern und Königl. Poligeis Präfidium. 

— —— 





VBerordunngen und Betanutmachungen, 
welche den Negierungsbesirt Potsdam ansfehliehtich betzefien, 
Potsdam, den 31. Dezember 1844. 

Das Allgemeine Landrecht Thl. II Tit. 20 $ 1550 hat gemiffe Orte beftimmt 
bezeichnet, an denen das Tabackrauchen als feuergefährlich unterfagt fein fol. Cs 
find inveffen bei einigen Behörden darüber Zweifel entftanden, ob dieſe geſetzliche 
Borfcrift etwa durch die Allerhöchfte Kabinetsorbre vom V. Deyember 1832 (Geſetz⸗ 
fammfung 1833. Seite 1) mobifizirt worden, wonach die anf was fenergefährliche 
Tabackrauchen ‚gefegten Strafen in Fällen, wo eine fenersgefahr nicht vorhanten 
fei, keine Anwendung finden können. 

Zur Befeitigung dieſer Zweifel iſt von dem Königl. Juftiz- Miniſterium mitielſt 


Erlaſſes vom 30. Januar d. J. und von dem Königl. Miniſterium des Innern 


mittelſt Erlaſſes vom 13. Auguſt d. J. der Ausſpruch erſolgt, daß durch die Aller- 
höchſte Kabinetsordre vom 9. Dezember 1832 keinesweges beabſichtigt ſei, vie ber 
fagte Landrechtsſtelle anders als fie lantet, auszulegen, und daß Ichtere ferner“ in 
ihrem ganzen Umfange aufrecht zu erhalten fei, mithin das. Tabackrauchen an ven 
dert bezeichneten Orten flets-als ein feuergefährliches und als ſolches ſtrafbares bes 
trachtet werden müſſe. Wir machen dies den Polizeitehörden und Einwohnern des 
Departements mit dem Bemerfen befannt, daß hiernach das nad $ 1550 Tit. 20 
Thl. IL des Allgemeinen Landrechts als feuergeſährlich bezeichnete Tabackrauchen unbe⸗ 
dingt firafbar, und mit der in der Allerhöchſten Kabinetsordre vom 31. Auguſt 1815 
Geſeſammlung 1816 Seite 1) angedrohten Polizeiſtrafe von 2 Thlrn. zu belegen iſt. 
Koͤnigl. Regierung. Abteilung des Innern. . 





Verordnungen und Verfanntmachungen des Königt. 
Rammergerichte. 

Die Preufifhen Strafgefege enthalten Folgende Vorfhriften zur Verhütung des - 
Kindermorbes: . . 

1. Jede außer der The geſchwängerte Weibsperfon, auch Ehefrauen, die von 
ihren Ehemännern entfernt leben, müfjen ihre Schwangerfchaft der Ortsobrigkeit, ober 
ihren Eltern, Vormündern, Dienftherrfchaften, einer Hebamme, einem Geburtehelfer, 
oder ‚einer andern ehsbaren Frau anzeigen, und ſich nach ihrer Anweiſung achten. 


de Miederlunft darf nicht heimlich geſchehen, enden mit gehörigen 
fan 

3. If dabei nur eine Frau gegenwärtig, fo muß das Kind fofort vorgezeigt 

werben, e8 mag todt ober lebendig fein. 

A. VBorfägliche Tödtung des Kindes ziehet vie Todesſtrafe nad) ſich, verliert 
es durch unvorfichtige Behandlung das Leben, ſo tritt Zuchthausſtrafe von mehr 
jähriger bis febenswieriger Dauer ein. 

3. Aber anch ſchon diejenige Weibsperjon, welche Schwangerſchaft und Geburt 
verheinlicht, hat, wenn das Kind verunglüct ift, mehrjährige Zuchthausftrafe zu 
gewärtigen, follte fie font aud nichts gethan haben, wodurch ver Tod des Kindes 
veranlaßt worven. 

6. Vernachläſſigen ver‘ Schwängerer, die Eltern, Vormünder oder Dienfte 
herrſchaften ihre Pflichten, fo find fie ftrafbar und verantwortlich. 

Königl. Preuß. Kammergericht. 
Berordunngen und Befanntmachungen der Behörden 
der Stadt Berlin. 


Durch Erlaß ver Königlichen Minifterien der geiftlihen, Unterrichts- und Me 
wiginal-Angelegenheiten, fo wie des Innern vom 23. v. M. ift das Polizei-Präs 
Abium erinächtigt worben: 

1) die Anlegung von Anftalten zur Bereitung künſtlicher Mineralwaſfer entweder 
nur Apothekern oder ſolchen Männern zu geſtatten, welche in einer beſondern 
Prüfung nachgemwieien haben, daß fie die dazu nöthigen phyſikaliſchen und 
chemiſchen Kenntniſſe beſitzen; 

2) ehe die Eröffnung einer ſolchen Anſtalt geſtattet wird, durch ſeinen Meoiyina 
Rath unter Zuziehung eines geeigneten Apothekers unterſuchen zu laſſen, ob 





MS. 


Die Anle⸗ 
gung von An⸗ 
hatten zur Be 
reitung fünfte 
licher Mineral⸗ 
waſſer und den 
Verlauf dere 
ſelben. 


die Anſtalt mit den nöthigen Apparaten verſehen und zweckmäßig eingerichtet ſei; 


3) vurch dieſelben Perſonen jährlich wenigſtens einmal eine Reviſion der Anſtalten 
eintrelen zu laſſen; 

A) Berfäufer künſtlicher Mineratwafer an viejenigen Anftalten des Inlandes und 
des Deutſchen Zollverbanves, welche auf ähnliche Weije von ihren Behörden 
beauffü ſichtigt werden, zu verweiſen, und eine Ausnahme nur bei ſolchen Ans 
falten eintreten zu fallen, die fi) durch vorjügliche Leiftungen dag befondere 

. Vertrauen der Behörden erworben haben; endlich 

5) mr ven Verkauf folder Krufen und Flaſchen mit künſtlichen Mineralwaſſern 
zu geflatten, welche mit einem Etiquett verfehen find, anf welchem ver Name 
des Mineralwaſſers und des Verfertigers angegeben ift. 

Solches wird hierdurch zur öffentlihen Kenntnig gebracht, mit dem Bemerken, 
daß eine Uebertretung diefer Vorſchriften vie gefegliche Strafe des unbefugten Ges 
werbebetriebes nach ſich ziehen würde. Berlin, ven 8, Dezember 1844, 

Koͤnigl. Polizei⸗Praͤſidium. 
EEE B 


Die Geſchanmlunge Intereſſenten werden berachrithgt, v6 vom 1. Jemnuar 
1845 ab, bie Verkaufopreiſe für Exemplare auf Drudpapier in folgenver Beie 
feftgefegt worden find: 
\ A. Komplette Exemplare. 

_ Ein Eremplar ver Jahrgänge 1810 bis 1825 einfchlieglih 6 Thlr. 

und von 1826. ab, bis zum Jahre 1841 für jeden hinzutreten ⸗ 
ven Jahrgang 15 Sa. mehr, fo daß 

Ein Exemplar von 1810 ab, bie 1841 inſchliehlich ... 12 Tor. 
foftet, für jeven ver beiden Jahrgänge 1842 und 1843 fommt - 
1 Thlr in Zufag, fo daß 

Ein Eremplar von 1810 bis 1843 mit ......... 14 Thlr. 
zu bezahlen ift, vom Jahre 1844 ab, tritt jedoch wieder der gewöhnliche Prämuime- 
rations⸗Betrag ad 2 Thlr. jährlich ein, 


B. Für einzelne Jahrgänge. 


Ein Jabrgang aus der Zeit von 1810 bis 1825...... + 74 Sery 
ve 8 18617... Bo. 

s s — s 1838 =» 1842..... 1 Thlr. 

. FE Er Ze Be s 1843 und 1844 ..... 2 + 


Der nur noch im Folio-Format vorhandene Nachtrag pro. 1806 bis 1810 
koſtet für fih 1 Thlr. und in Verbindung mit einem fompletten Eremplar 15 Ggr., 
das noch vorhandene große Sach-Regiſter pro 1806 bis 1830 aber 10 Ser. ° 

Bei Schreibpapier- Exemplaren wird der Preis um 50 Prozent höher berechnet. 

Berlin, den 31. Dezember 1844. 
Debitss Komtoir der Gefekfammlu:g. 


Berfonalbronik 


Der Kandidat ber Feldmeßkunſt Georg Ludwig Buſchius iſt als Folbmeffer im hier 
figen Regierungs- Departement beftellt und in diefer Eigenfchaft vereidige worden. 

Der Schulze Andreas Behrendt zu Drewen, im Ofipriegnigfchen Kreife, it als 
Kreid-Boniteur im Neffort der Königl. General-Rommiffton für die Kurmark Branden- 
burg beftellt und als folcher ein für allemal verpflichtet worden. 

Die Doftoren der Medizin und Ehirurgie Auguſt Edmund Mofer und Ulrich Franz 
Friedrich Vettin zu Berlin, find als praftifche Aerzte, Wundärzte und Geburtshelfer in 
den Königlichen Landen approbirt und vereibigt worden. 

Der Profeffor Dr. Johann Ferdinand Schnadenburg ift definitiv zum ordentlichen 
Lehrer an ber. neuen Töchterfchule auf der Friedrichsſtadt der Stadt Berlin berufen und der 
Lehrer Heinrich Dtto Rofenthal if zum zweiten Lehrer für die mittleren Klaffen der 
Louifenftädtfchen höhern Stadtfchule zu Berlin ernannt worben. 

" Der feitherige Rendant ber Königl. Charite» Hausfaffe Karl Heinrich Effe ift zum 
Dber»Infpektor des Königl. Eharites Kronkenhaufes ernannt worden. 








. (Siebe ein ienticher Mngiger.) 


Amtsblatt‘ 


der Röniglisen Negierung zu Potsdam 
und ber Stadt Berlin. 


Stud 3. Den 17. Januar. . 1845. 








Allgemeine Gefegfammiung. 


N? 25237. - Allerhöchſte Kabiartsordre vom. 14. September 1844, Seireffend die 
Vertretung der. vormals. unmittelbaren Deutſchen Reichsſtände bei den nad 
der Verordnung vom 7. März.1843 flattfindenden Jagdtheilungen. 

Ar 2528. Verondaung wegen Zufammenrechnumg ver Befipzeit ver Erblaffer und 
ver Erben bei der, zur Ausübung ſtändiſcher Rechte erforderlichen Dauer 
des Grundbeſitzes. Vom 29. November 1844. 

Der nach der Bekanntmachung meines Herrn Amtsvorgängers vom 27. Dezem⸗ 
ber 1838 zum goeiten Direktor der Städte-Feuerſozietät der Kur- mad Neumark 
und der Nieverlaufig erwählte und beftätigte Bürgermeifter Steinpauf en zu Cüſtrin, 
und ver zum dritten Direktor diefer Sozietät ernannte, jegige Landarmen» Direktor 
Thiede zu Berlin, find nach Ablauf ihrer fechsjährigen Dienſtperiode mit ‚dem 
Schluſſe des vergangenen Jahres "aus jenen Aemtern ausgeſchieden. 

Bei der in Gemäßheit des $ SS des. Stäbte- Feuerfogietäts- Meglements vom 
19. September 1838 ımd bes $ Sh deo revidirten Reglements vom 23. Juli 
1844 von ven Provinzial: Landtags · Abgeordireten der aſſoziirten Städte der Kur⸗ 
und Neumark und der Nlieverlonfig in ihrer Verſammlung am 13. November v. I. 
veranlaßten, andermweitigen Wahl ift 

der Bürgermeifter Neumann zu Lübben zum zweiten Direkt, und 
der Bürgermeifter Stöpel zu Potsdam zum dritten Direkte 


Ihr StäptesFenerfozietät ver Kur⸗ und Neumark und ver Niederfaufig erwählt 


worden, uͤnd haben -des Könige Majeſtät mittelt Allerhöchſter Kabinetsordre vom 
3. Dezember 1844 dieſe Wahl zu beftätigen geruht. - 
Potsdam, ven 13. Januar 1845. 
Der Ober» Präfident der Probim Brandenburg. 
- » von Mebing. 
" . . — — J 
"Verordnungen und Bekanntmachungen 
für den Regierungsbejizt Potsdam und für die Stadt Berlin, 


PR, fieperbefonder Beilage.) - 
| — 





PP ———————— 


N 13. 

Berliner 
Marttpreife 
pro Dezember 
18." 
1.11%. Jan. 


N 1a. 

Agenturs 
Beftätigung. 
1.2207. Dei. 


N 15. 

Agenturs 
Befätigung. 
1.4. Januar. 


MM 16. 
Agentur- 
Niederlegung. 
1.503. Jan. 


28 


Hotsyam, den 13. Januar 1846. - 
Die Durthſchnittspreiſt ver verſchiedenen Getreiveatten, der Erbſen und ber 
zqußen; Gonregem. haben auf. dem ‚Warkte zu Berlin im Monat Dezember v. J. 
betragen: 






für den Scheffel' Weien.......:...... Tr Thaler " er. Ad 

für ven Scheffel Roggen .1 

u if Yen Scheffel große Be Genf. ⸗ —⸗ 
— fi ten ·Sehefel lleine Gerfie. — ⸗268 141 u 
für den Scheffel Hafer... — .:.,2 +. 3° 

für ven Scheffel Erben . 1.16 + 2 = 

"für ven. Zentner Heu..... u Me: 3 

für das Schock Stroh .... Dar 1882⸗ 
: ‚für wen Zentner Hopfen... BU. 2 — ⸗ 
die Tonne Weißbier koſtete... AO nn — 

. te. Zonne Braunbter koflee.... 0.0... 8. BB: — -r 
‚daB. Quart doppelter Korabranntwein foflete — : 4: — s 
das Quart einfacher Kornbranntwein koſtete ¶· 2: Re 


König. Regierung. Abtheitung des Innern. 
— — 
Berordnungen und Befanntimachungen, 
‚welche den Regierungsbezirk Potsdam ausfchlichlich betreffen. 
Potsdam, den 2. Januar 1845. 

Huf Grund des $ 12 des Geſetzes vom 8. Mai 1837 wird, hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Stadsfefretair Evelius zu Charlottenburg 
als Agent der Feuerverſicherungs ⸗ Anſtalt Borussia für die Stadt ‚Cparfottenbwng 
und Umgdgend an m Biel des feitherigen Agenten, Kaufmann Stein, von und ber 

ſtätigt in. Koͤnigl. Regierung. Abtheilnag des Innern. 


BR . Potsdam, den 6. Yamıar 1845. 
Auf Grund des 8 12 des Gefepes vom 8. Mai 1837 wird hiermit zur öffent 
lichen Kehmtniß gebracht, daß der Kaufmann Karl Auguft Range zu Prenzlom als 
Agent der Feueryerfigerungs-Anftalt Borussia für vie Stadt Prenzlow und Un 
gegend in Stelle des feitherigen Agenten, Kaufmann Rückhardt, beftätigt worden il. 
Königl. Regeruns Abtheilung des, Junem. 








Potsdam, den 10. Januar 1845. 
Auf Grund des gs des Bofepes vom 8 Mai 1837 wird hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Kaufmann J W. Herger zu Zehdenid 
die biepgr von ihm veraltete gentur der Berlinſchen Geuerverfi ĩcherungs- Anftalt 
Mit vit Stadt re md Umgegend niedergelegt hat.  ' 


Vegierung: "htpeilutgides-Yaners: 





MW. 


Nah wailſumg der an.den Pagels ver Spree an Havel 


im Monat, November 1844 beobachteten Waſſerſtände. 


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Potsdam, den 8. Januar 1845. 





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ülbchelleng des Suse, 


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Koͤnigl. Regierung, 





ME : : Waumeifung fämmebicher in den Stadeen drE 
in welchen Getreivemärkte. abgehalten werden, ſtattgefundenen Getreider 





Potsdam, den 9, Januar 1845. 
M 19. Ungeachtet · der in unfege Befomntmndun vom 9. Januar 1826 (Amtsblatt 
Anlage von N? 21 Geite 27) angeordnetde Vorfihtemafregein bei der Anlage und Benugung 
diesfeiligen Regierungsbezirke noch öfters Fälle 
inftyrz und Verſchuͤttung in den ‚Gruben Be- 
ben verloren haben, Zur moglichften ferner⸗ 








Erogruben. von Erdgruben find ſeitdem 
11837. Ott. vorgekommen, daß Menſchen durd) 


ſchaͤdigungen erlitten und felbft das 





s 


Bezirks bes: Koniglichen Regierung zu Potsbam, 
and Viktualien⸗Durchſchnitts⸗Marktpreiſe pro Dezember 1844. 





weiten Verhütung folder Unglüdsfälle wir die Orts-Polizeibehörden- auf 
Die in ihren Bezirken vorhandener. — Thon⸗, Lehm⸗, Sand⸗ und Mergel⸗ 
Gruben mit Sorgfalt zur überwachen ⸗chch künftig darauf zu halten, daß feine der⸗ 
artige Grube ohne vorgängige Gene Hung der Orts-Polizeibehärde angelegt, und 

daß die fiber die Einrichtung und“; jeitung der. Grube etwa zu ertheilende po⸗ 
lizeiliche Anweiſung befolgt et - 





- [2 
dedbeſendere werben Spt allgentein die Wotſchriſten ‚erneuert, Haß, bie. as 


den Gruben überragenden Crosheile jeverzeit, abgeſtochen, dafı.Die, Geitenmände nicht, 
feubuncht abquacheiitr Daf-bie. ‚in einer Entfernung, von .2-Ruthen. von..bes 
Wegen gehalten, und der Abraum mindeſtens 6 Fuß vom Grubenrande 
eſchafft. werde. Ob außerdem die offen liegenden Gruben durch ein Geländer 
; , oder etwa durch den aufzufchüttenden Abraum zu unwallen fein, bleibt 
Rh serfitvenareigen Lage und Tiefe der Gruben dem befonderen Ermeflen und 
"5er Entfheivung der Ortd-Poligeibehärde überlafen. Die bisberige Vorſchrift, daß 
"beim Ausgraden die Wbfteifung der Wände ſtets in ſchräger Richtung zu 
fei, wird dagegen aufgehoben, da fie ſich als nicht ausführbar beiviefen hat. 
R Den Herren Tandräthen wird eine fortdanernde Aufmerkſamkeit und Aufficht auf 
dieſen Gegenſtand empfohlen, wobei das Verfahren auf ven Zweck zu richten ifl, 
res ſewohl ‚nen Abſturz und- das Nachſchießen ver Deden und Wäude, als. and das 
“ Hineinfallen von oben in die Gruben abzumenben. Auch find die Gensdarmen an⸗ 
"zuroeifen, bei ihren Dienfipatrouillen auf vie Befolgung der polizeilichen Anoronuns 
gen zu feben, und Vernachläſſigungen fofort anzuzeigen. 
Jede Zuwiderhandlung gegen die obigen Vorfehriften ober gegen die. (ersten 
——— Anweiſungen iſt mit einer Polizeiſtrafe bis zu 5 Thlrn. zu belegen, 
denn Ruh fein "En aug der Verabfäumung entjtanden iſt. 


igl.-Regierung. Abtheilung des Innern. 
Berorduungen und Belonntmachungen des König, 
SHommergerichts. 


. "Befonntmadung 
an diejenigen Untergerihte im Departement des Kammergerichts, 
welde nicht aus ——— — Bonds unterhalten werben. 








einzu 

















N 2. Den Privat: und —— rihtep, wie auch ben Mediat-Stadt⸗ und 
velegung denjenigen Königlichen Ge ‚nicht aus Staats: Juftiz- Fonds unterhalten 
der Huslagen- werben, wird die genaue Bi ans BVorfhriften- ver SS 1 bis 3 unferer Zire 


— kular⸗Verordnung vom 15. — ög 
aaa. gung der Auslagen⸗Liquidationen im 
und. Onittungen, ſo wie deren Jufiki 
nerung gebrack, dag die Anweiſung di 

Kriminal- Koftenfonds betreffenden Beträ 

tönen perfagt werben muß. Gfeichzeifin ird mit Hinweiſung auf die Allerhöchſte 
Kabinetsorore vom 29. März v. %., ſammlung Stück 8 Seite 73 seq. an 

pie mittelſt unſerer Zirtulat · Verfügung Ygı m 8. Januar 1843 bedingte ſolprtige 
Auszahtung der arbitrirten 3 rinnen, da die Erftattung der davon 

dem vorgedachten Fonds zur Laft —— von der erweislich geſchehenen 

etzahung ebbacgis jr Berlin, den ð. Yanuar 1845. 


Koͤnigl. Preuß. 2 


RT RE 


n Jahres, betreffend vie vollftändige Bele⸗ 
erfluhungsfahen durch Spezial- Rechnumgen 
jon mit dem Bedeuten hierdurch in Erin— 
davon dem landesherrlichen gerichtlichen 
bei mangelhafter Belegung der Liquida⸗ 








pr 


Im 83 ð des Regulativs wegen Erhebung mb Weaufftätigung ver Raht⸗ und 
Schlachtfiener in Berlin vom n Oftober 1833 find vie Straßen ——— 
die imerhalb des Bezirks von Berlin, welcher ver Mahl- und Schlachtſteuer unter- 
liegt, bei Einführung ſteuerpflichtiger Gegenſtände big zu- nen Steuer- Expebitigngg 
inne gehalten werden müllen. Von Cparlottenburg und Moabit her führen tiefe 
Straßen zu den Steuer⸗Expeditionen am Unterbaume, am Brandenburger und am 
Porseamer Thore. Kimftig follen jedoch diejenigen ſtenerpflichtigen Gegentände, 
welche auf dem rechten Ufer der Spree von Charlottenburg oder von Moabit her 
tommen, auch der Steuer⸗Expedition am Neuen Thore zugeführt werden können 
und es if in dieſem Falle von ver Brüde über den Schönhauſer⸗Graben her, 
Laboratorien-⸗Brüchke genannt, vie Invalidenfiraße bis zum Neuen Thore zu ‚verfolgen: 

Berlin, ven 28. Dezember 1844. - 
König. Haupt Steueramt für inlaͤndiſche Gegenftände. 


— 
Berfonalhbronit. 

. Der Kammergerichts· Referendarius Karl Ludwig Weitzel iſt Behufs feines, Aeber· 
tritts in das Departement des Königl. Oberlandetgeriches zu Magdeburg and: feinem 
Bieefeitigen, Antsverhältniffen En ® bat X fe 

Der Kammergerichtd-Augfyltotor Karl Albert Tepi feinen Antrag 
aus dem Königl. Air tier — wor ae 

. Dem auf feinen Antrag entfaffenen Dberlanbesgerichts-ffeffor Richarb von Pritt- 

iſt auf feinen uk ber Wie dereineritt in den Juſtizdienſt · ale Kanmergerichts⸗ 

A ex. geflattet. 

Der Kammergerichts⸗ Yuskultator Johaun Jakob. -Rubolph Scheeler iſt zum Rel⸗ · 
rendarius mit dem Dienſtalter vom 23. September, v. J. ernannt. 

Der bisherige Kammergeriht-Referendarius Eduard Fridolin Moebiuͤs iſt zum 
Kammergerichts⸗ Aſſeſſor mit dem Dienſtalter vom 6. Auguſt v. I. ernannt. 

Der bisherige Obertandesaerichts · Referendarius Dany Emil Ilzing iſt zum Kam⸗ 
mergerichts⸗ Aſſeſſor mit dein Dienſtalter vom- 30. Juli v. I. ernannt. 

Der Kammergerichts- Angkultator Paul. Karl Fleſche ift zum Kammergerichts⸗ Refe⸗ 
rendarius mit bem Dienalter vom 2. Juli v. I. ernannt und Behufs feines Mebertritts 

. in bag Departement des Königl, Oberlandesgerichtd zu Frankfurt an ber Ddes aus feigen 
biesfeitigen Amtsverhältniffen entlaffen. - 

Der Rammergerichts- Augkultator Karl Era Sigismund von Balbew- Reigenftein 

iR zum Kommergerichtd-Referendarius mit-dem Dienftalter vom 24. Auguf v. 3. eruannt. 

Der bisherige Rechtsfandidat Ludwig Herrmann Schelling iſt zum Kanmergerichts⸗ 
ernaunt und dem Kriminalgericht zu Berlin zur Beſchäftigung -überneiefen. - 

Der bisherige Dberlandeageri richts- Auskultator. Ausuſt Dorgeriph, iR aus dem De 

-  partement des ei. Dberlanbeggeric 3 Marienwerder in gleicher, Eiaenfipaft in das 

erichts ver 

De beine Hg Karl Deinrich Friedrich Heidfeld in zum. garimer⸗ 

Berichts - Yusfultator ernannt und ben Kammergericht zur Bafchäftigung übenroiefen, * 

Der bisherige Kammergerichte - Auskultator Karl Otto Leopold Büpger, ik zum 

ae mit dem In dos Dep vom 23. Dftober > 3 Fire und ——— 
feingg Uebergan in artement önigl erlandesgerichts zu Ma; 

burg au aus feinen 38 * üftniffen im diesſeitigen Departement entlaffen. k ober 

bißherigk ' ſerichts⸗NReferendarius Mobert Reuter If zum Kammer⸗ 

PR mit dem m Rental om Oltober·v. I. ernannt, 








‚Der biöherige Rechtakandidae Adolph Wilhelm Georg Bevrich son; Kammer⸗ 
Bei Ausfultator ernannt und dem Kriminalgericht zu Berlin zur PR a üher⸗ 
wieſen worden. 

Der bisherige Kammergerichts⸗Auskultator Herrmann Otto Dionyfiug‘ öslfelder 
M' zum Referendariug mit dem Dienftalter vom 15. November v. 3. ernannt und Behufs 
feines Ueberganges in das. Departement bes Königl. Oberlandesgerichts zu Frankfürt-an 

hg Oder aus feinen. Gefchäftsverhäfniffen. im biesfeitigen Departement 'mtlaflen.  ... . 
atrimonialgerichte. Die Verwaltung ber Patrimonialgerichte Giefensharf und 
Glaſow ift dem Zufiz-Rathe Meyer übertragen. 

Der bisherige Buchhalter Bouneß iſt zum Kaffirer bei der vereinigten Mititair- und 
Sau-Kaffe zu Berlin beftellt worden. 

Der Doftor der Medizin und Chirurgie Karl Dagobert Wotff in Berlin tft als 
weoktifcher Arzt und Wundarzt in ben Königlichen Landen approbirt und vereidigt worden. 

Der Kandidat der Pharmazie Guftav Julius Theodor Windleg, in Berlin if als 
Apotheker erfter Klaſſe in den Königlichen Landen approbirt und wereidigt worden. 

Der Lehrer Friedrich Bernhard kuz if zum Lehrer an der I2ten Kommunal» Armen- 
ſchule in Berlin definitiv beſteilt worden. 

Die, nach der Anzeige im Amtsblatte Jahrgang 1844 Stück 30 Seite 348 wieder 
befegte Stelle eines Kreisthierarztes bed Dberbarnimfchen und Angermünbefchen Kreifes 
AR. dam Kreisthierarzte Ulrich übertragen worden. 


. Be 
J Wermiſchte Rabridtem B 
Dem auf ver Felomarf der Stadt Strasburg in der Ufermarf am Wege. nad 

Paſewalk belegenen, dem Gutsbeſitzer Friedrich Auguft Albert Falke gehörigen 
Etabliffement ift der Name: „Linhenshöh“ beigelegt worden, was wir mit dem 
Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß durch diefe Namenbeile- 
gung in, den poligeilihen und Kommunal-Berhältniffen des Eꝛabliſſements nichts 
geänert wird. an den 6. Jannar 1845. 

u. Königl.- Regierung. Abtpeilung des Innern. 


— Gefchenke an Kirchen. J 
da Kirche zu Schmergow, Superintendentut Neuſtadt Brandenburg, ſind 
1) von einer dortigen Familie, welche nicht genannt fein will, eine flir bie gewöhnlichen 
Sonntage beffimmte Altarbeffeidung von Thibetftoff und Penfeefarbe mit goldenen 
ngen und bergleichen Stickerei, nebft zwei Seitendeden von dergleichen Stoff und 
irbe mit benfelben Frangen für die beiden Armlehnen des Altars, im Werthe 
+ von 30 TChlen.; 
2) von einer Ehefrau in der Gemeinde, welche ebenfalls ungenannt bfeiben will, eine 
Decke über ben Taufftein von feinem ſchwarzen Tuche mit filbernen Frangen und 
Silberſtickerei, im Werthe von 13 Thlen., und 
3) von einem ungenannten Freunde der Gemeinde, bei Gelegenheit der Reformatibns⸗ 
feier, ein volländiger Baͤchlag ber Kangelbrüftung mit Polfterung und Pultbellei⸗ 
"dung von feinem penfeefarbigen: Tuche mit ächten goldenen Frangen, im’ Werthe 
1" von 12 Thlen. 
werehtt worden. J 
ine beſondere Beilage, enthaltend unter M 12 dag Statut fü Kal 
nn; DesgwerkörBerein, imgleichen ein Öffentlicher & . i 
oo. I. ee: De 

















Beil g ee 
zum Zten Stüd des Amtsblatts 


Der KRöniglihen Negieruug zu Potsdam 
und der Stadt Berlin 








Verordnungen und Beranntmachungen 
für den Regierungsbezirk Potsdam und für Die Stadt Berlin. 


Naqhdem des Königs Majeſtät die Errichtung der unter der Benennung: „Rauen- 
ſcher Bergwerks⸗Verein“ zufammengetretenen Aktien-Geſellſchaft Allerhöchſt zu ge- 
nehmigen und den hier angehefteten Statuten derſelben vom 20. September d. J. 
die landesherrliche Betätigung zu ertheilen geruht haben, wird die dieſerhalb er- 
gangene Allerhöchfte Ordre vom 15. d. M., deren Original fi in den Aften des 
Finanz Minifterii befindet, und welche wörtlich, wie folgt, Tautet: 


„Auf Ihren Bericht vom A. d. M. genehmige Ih hierdurch die Errichtung 


der unter ber Benennung: „Ramenfcher Bergiverfs-Berein“ zufammengetretenen 
Altien⸗Geſellſchaft mit den in dem Gefege vom 9. November 1843 beflimmten 
Rechten und Pflichten und ertheile zugleich dem, von derfelben unterm 20. Sep- 
tember d. J. vereinbarten, von ven Theilnehmern gerichtlich vollzogenen Statute 
mit dem Vorbehalte Meine Beftätigung, daß: 1) in dem Aftien- Formular zu 
& 4 ver 20. September 1844 als ver Tag ver Vollziehung des Statuts zu 
bezeichnen, und 2) in ven 88 10 und 19, der in Bezug genommene 8 42 
nachzutragen if. — Das Statut nebft dem Aktien» Verzeichniffe erfolgt hierbei 
zurück. 

Sansſouci, den 15. November 1844. 

Mn 4) Briedrih Wilhelm. 
die Staats-Minifter Flottwell und Uhden.“ — 
bierdurch für den Rauenſchen Bergwerks-Verein in beglaubigter Form ausgefertigt. 
Berlin, den 27. November 1844. 


L. 8.) Der Finanz⸗Miniſter. 
In deſſen Abweſenheit. 
Gez.) Beuth. 
® “ 


AR 12. 

Statut für 
den Rauen · 
ſchen Berg» 
werks· Verein 
l. 1748. Dez. 


2 


Statut 
des Rauenfhen Vergwerfs- Vereine. 
tfter Abſchnitt. 
Bildung, Befgäftes Desenflam, Sonde der Ösfeltfhaft - 
8 1. Mit Vorbehalt Allerhöchfter Genehmigung verbinden fig die ——— zu 
einer, Altien⸗ Geſellſchaft unter der Benennung: . 
„Rauenſcher Bergwerk s Verein.“ 
Berlin iſt ver Sig der Gefellfcaft und das Königliche Stadtgericht vaſelbſt ir orbentfüher 


Gerichtsſtand. Gegenſtand des Vereins. 

$ 2. Gegenſtand des Vereins ift die Crwerbung des Bergwerks-Eigenthums ber bei 
dem Dorfe Rauen in der Nähe von Fürſtenwalde belegenen zehn Braunkohlengruben, von wel⸗ 
hen fieben dem Herm von Rappard eigenthümlich gehören und auf feinen Namen im Berg- 
Gegenbuche eingetragen feben, zwei von ihm gemuthet find und auf eine der Schürffdein von 
ihm gelöfet ift, fo wie deren Benugung nad den Vorſchriften des Allgemeinen Landrechts Thl. 
Tit. 16 88 79 folgende. Grund-Rapital, 


8 3. Der Fonds ‚zur Ausführung. des Unternehmens, namentlich zur Crwerbung des 
Bergwerks⸗ Eigenthums, zur Inſtandſetzung des Betriebs, Anfchaffung des Inventarii und der 
Trandportmittel, fo wie zum Betriebs⸗Kapital wird vorläufig auf 

350,000 Thlr. Preuß. Kourant, 
geſchrieben Dreihundert und- Funfzig Taufend Tpaler Preuß, Kourant feftgefegt, und barf unter 
fpezieller Verpfändung des unbeweglichen Eigenthums ver Geſellſchaft auf Höhe von Funfzig 
Zaufend Thaler Rourant verſchuldet werben. 
Erhöhungen des Fonds bleiben dem Beſchluſſe ver General-Verfammlung und der Genehs 
migung ver betreffenden Staatsbehörbe vorbehalten, 
Aktien. 

$ A. Der Fonds wird durch Aktien zufanmengebradt, von denen jebe, über Fünf 

hundert Thaler Kourant lautend, nach unten ſtebendem Formulare *) auf den Namen des erfien 


») Attie 
des Rauenfhen Bergwerks-Vereins. 


ME — — — Pol, des Aet. B. 
—— Fünfhundert Thalet Preuß. Kourant 
err 


hat zur Kaffe des Rauenſchen Bergwerks-Vereins 
——— Fünfhundere Thaler Preuß. Kourant 
baar eingezahlt, und nimmt nach Höhe dieſes Betrages und nad) Maßgabe des am 15. November 1844 
von. Sr. Majeftät dem Könige Ällerhöchſt beftätigten Gefelfchafts-Statutd vom 20. September 1844 
berhältnifmäßigen Antheit an dem geſammten Eigenthume, dem Gewinn und Verluſt des Vereins. 
erlin, ben —— 
— bee Nanenfchen Bergwerfe Vereins. 























'ss.-B. Fol. 
N. 
fit, 


Erwerbers ausgefertigt wird. Sie werden von ven Mitgliedern ber Direftion uhterfprieben, von 
dem Kaffirer der Geſellſchaft mitgezeishnet, in das Allienbuch eingetragen und gegen baare Ein» 
zahlung des Betrags, über den fie lauten, ausgereicht. . . 

BVorläufg follen mır 600 Stüd über ven Gefammtbetrag von 300,000 Thlen. ausgegeben 
werden, Dem ferneren Beichluffe ver Gefellichaft bleibt es überfaffen,. zu beflimmen, ” die 
übrigen 100° Aktien gleichfalls fofort auszugeben oder ob zunädft der Betrag berfelben gegen 
Berpfänzung des Bergwerks⸗CEigenthums unter möglihft vortheilpaften Verzinfungs- und Amor: 
tifations» Bedingungen darlehnsweiſe aufgenommen werben ſoll. \ 

Rechte ver Aktionairs. 

8 8. Jeder in das Aktienbuch eingetragene Erwerber einer Aktie wird Mitglied des 
Vereins und hat als ſolcher einen verhäftnigmäßigen Antheil an dem Vermögen und den Nutzun⸗ 
gen ‘ver Geſeilſchaft nad) Maßgabe viefes Statut. Rur mit viefem Antheile ift er für die 
Verbindlichkeiten ver Gefelffchaft verhaftet, nicht aber mit feinem fonftigen Vermögen, auch nicht 
mit ven bereits erhobenen Divivenden. Während ver Dauer des Vereins ift er den eingezahlten 
Betrag weder ganz noch theilweiſe zurüdzufordern berechtigt. 

" Uebertragung der Aftiem., 

8 6. Jede Uebertragung einer Aftie auf einen Dritten muß ver Direktion glaubhaft 
wachgeriejen und von der legtern auf der Aftie vermerkt, fo wie im Aktienbuche notirt werben. 
Nur diejenigen Perfonen werden im Verhältniß zur Gefellfchaft als Aftionairs angefepen, welche 
als folge im Altienbuche verzeichnet find. 

: Dividenden 

$ 7. Die Atien tragen Feine Zinfen, fondern gewähren ihrem Inhaber nur den Ans 
ſpruch auf verhältnigmäßige Theilnahme an ven ohne Abrechnung von Zinfen für das Aktien 
Kapital jährlich fih ergebenven Ueberſchuß des Aktio-Vermögens der Geſellſchaft. 


- .. Zweiter Abf&bnitt. 
DVerfaffung und Verwaltung des Vereine. 
. Organe des Vereins. 
8 S. Das Intereffe ver Gefelfchaft wird wahrgenommen: . 
. von der Gefammtheit der Aftionairs in den Generals Verfammlungen, 
1, durd die Direktion, 
IM. durd die Rechnungs» Reviforen, 
IV. dur befondere Beamte. 


J. General-Berfammlungen der Aftionairs. 
VBorbereitende General-Berfammlung. 

$ 9. Die unterzeichneten Alktionairs haben gleichzeitig bei Vollziehung dieſes Statuts 

zwei Bevollmädtigte aus ihrer Mitte ernannt, und ermäctigen diefelben hierdurd, die Aller- 
höchſte Beſtätigung deſſelben zu beantragen, und binnen vier Wochen nad) Eingang derfelben eine 
General: Verfammlung ſämmtlicher Aftionairs in der nemlichen Art und mit derjelben rechtlichen 
Wirkung einzuberufen, welche nach den weiter folgenden Beftimmungen für die fünftigen ordent⸗ 
lichen Geueral ⸗Verſammlungen maßgebend fen follen. . 


4 


In diefer Berfammlung werben: > 
n die Mitglieder ver erfien Direktion und deren Stelloetrete, ° 
2) die Rechnungs-Neviforen, 
3) ver Syndikus der Geſellſchaft und ver General» Bevollmächtigte der Direktion gewaͤhlt; 
4) die Modalitäten für die nach 2 für die Geſellſchaft zu machenden Eigenthums-Erwer⸗ 
bungen berathen und feſtgeſetzt, desgleichen wird 
8) über die Ausgabe der nach $ A reſervirten 100 Stück Ahien, fo wie über die Auſnahme 
des daſelbſt erwähnten Darlehns beſchloſſen. 
Ordentliche General-Verſammlungen. 
$ 10. Künftig wird alljährlich — und zwar zuerſt im Jahre 1846 — im Monat 
Mai hier in Berlin eine ordentliche General-Berfammlung gehalten und ven ver Direktion ein 
berufen. Die Einladung zu derſelben geſchieht ohne Angabe der zu verhandelnden Gegenſtände 
durch zweimalige Bekanntmachung in zwei hieſigen Zeitungen (cf. 8 42). Die zweite Inſer⸗ 
tion muß ſpäteſtens 14 Tage vor dem Tage der Verſammlung erfolgen. - 
Regelmäßige Gegenfände der. General- Berfammlungen. 
811. Regelmäßige Gegenftände der Berathungen umd BVeſchlußnabme der ordentlichen 
General⸗Verſammlungen find ſolgende: 
1) Erſtattung des Berichts der Direktion über die Geſchäfte des verfloſſenen Kalenderjahres 
unter Vorlegung der Bilanz dieſes Jahres; 
2) Erſtattung des Berichts der Rechnungs-Reviſoren über die Prüfung dieſer Bilanz; 
3) Entſcheidung über die von den Neviforen eiwa gezogenen, unerledigt gebliebenen Monita 
und Ertheilung ver Decharge für die Direktion; 
4) Ergänzungswahl für die Mitglieder der Direktion und deren Stellvertreter, der Rechnungs⸗ 

Neviforen, des Syndikus und des General-Bevollmädhtigten der Direktion; 

5) Beſchlußnahme über diejenigen Angelegenheiten, welche der Verfammlung von ver Direklion 
oder von einzelnen Aktionairs vorgelegt worden. 

Dergleichen bejondere Anträge einzelner Aftionairs mliſſen jedoch fpäteftens acht Tage vor der 
General- Berfammlung der Direktion ſchriſtlich eingereicht fein, widrigenfalld es ver letztern frei- 
ſteht, fie bis zur nächften ordentlichen General- Verſammlimg zu vertagen, es ſei denn, daß die 
Mehrheit der anweſenden Aftionairs für Die Einberufung einer außerordentlichen General-Ver- 
fammlung ſtimmen follte, welde die Direktion in diefem Falle innerhalb ſechs Wochen zu ver- 
anlaffen verpflichtet if. 

- Nothwendigkeit eines Befchluffes der General: Berfammlung. 

8 12. Nothwendig ift der Beſchluß einer General-Verfammlung: 
1) für die in $ 11 sub „N? 3 und A angeführten Gegenftände; 
2) zur Ausdehnung der Gefäfte der Gefellfdaft über den im $ 2 beflimmten Gegenſtand 
des DVereing; 
3) zur Vermehrung des Aftien- Kapitals und zur Kontrahirung von Darlehnen über den im 
83 feftgefegten Fonds und reſp. Darlehnsbetrag; 
. A) zu Abänverungen und Ergänzungen des Statuts; 
= 5) zur Aufhebung der Befchlüffe früherer General⸗ Verſammlungen, und 
Gy zur Auflöſung ver Gefeilſchaft. 
Die Beſchlüſſe ad 2, 3,74 und 6 bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Staats. 


Außerordentliche GeneralsBerfammlungen 
8 13. Der Direftion ſteht es frei, fobald fie e8 für nöthig erachtet, eine außerordent 
liche General» Berfammlung einzuberufen, Die Einladung zu derſelben erfolgt in ver nemlichen, 
im $ 10 beftimmten Art, jedoch unter furzer Angabe der zu verhandelnden Hauptgegenſtände. 
Berechnung der Stimmen der Aftionairs. 

’ $ 14. An den Verhandlungen in ven General Berfammlungen Fönnen fänmtliche 
Altionairs Theil nehmen, welche im Altienbuche verzeichnet find; die Berechtigung zur Stimm⸗ 
gebung aber iſt von dem Beſitz zweier Altien abhängig, weicher zu einer Stimme berechtigt. 

Der Beſitz von 3 bis 5 Aftien berechtigt in 2 Stimmen, 
“ . 2:26:10 - ⸗ 
⸗ „» :11:MW) + ⸗ ⸗ 
und von mehr als 20 = . ⸗5 ⸗ 
Vertretung ber Aktionairs. 
$ 15. Jedem Aftiongir iſt es geſtattet, fi) durch einen andern ſchriftlich von ihm bes 
vollmächtigten Aktionair vertreten zu laffen, deſſen Vollmacht aber fpäteftens Drei Tage vor ber 
Verſammlung der Direktion eingereicht fein muß. Minterjäprige und Ehefrauen Fönnen dur 
ihre refp. Vormünder und Chemänner vertreten werden, wenn dieſe auch nicht ſelbſt Aktionaire 
And, und ohne daß es für fie einer vormundſchaftlichen Antorijation und refp. Vollmacht bevarf. 
Gang dber-Berhandblung. 
$ 16. Der jevesmalige Vorfigende der Direftion leitet die Verſammlung, er beſtimmt 
bie Folgeordnung der zu verhandelnden Gegeuſtände, ertheilt und nimmt das Wort und leitet 
das Verfahren bei der Abftimmung und bei ven zu treffenden Wahlen. Die Befchläffe werden 
durch abfelute Stimmenmehrheit gefaßt, mit alleiniger Ausnahme derjenigen, welche eine Abän⸗ 
„ derung ober Ergänzung des Statuts oder die Auflöjung der Geſellſchaſt feftfegen und nur durch 
eine Majorität von zwei Drittheilen der Stimmen der anmwefenden Aktionairs gefaßt werben fönnen. 
Prototftkoll. 
$ 17. Ueber die Verhandinngen wird von einem Notarius oder von einer Gerichtsperſon, 
die ein Amtsſiegel führt, ein Protofell aufgenommen, welches von den anweſenden Mitgliedern 
der Direktion und außerdem von Drei der erfehienenen Aktionairs unterſchrieben werden muß. Dies 
Protokoll, welchem ein von ver Direktion zu beglaubigendes Verzeichniß der erſchienenen Aktionairs 
water Angabe der ihnen nach dem Aktienbuche zufichenden Stimmen beizufügen ift, bat für ven 
Inhalt der von ver Geſellſchaſt gefaßten Beſchlüſſe volle Veweiokraft. 
U. Direktion. 
3Zufammenfehung. 
$ 18. Die Direktion vertritt den Verein in allen feinen inneren und außeren Rechten. 
Sie beſteht aus drei Mitgliedern, denen drei Stellvertreter beigeordnet werben, um ein zeitweiſe 
verhinderies Mitglied zu vertreten. 


Wählbarfeit. 
S 19. Die Mitgliever und Stellvertreter müſſen in Berlin wohnhaft fein und Jever 
von ihnen muß mindeftend fünf Aktien des Vereins befigen und für vie Dauer feines Amte als 
Kaution bei ver Geſellſchafts⸗Kaſſe niederlegen. 
Nicht wählbar find: 
a) befolvete Beamte der Geſellſchaft, 


6 


b) Diejenigen, welche ihre Zahkımgen eingeſiellt und ſich nicht vollftäudig mit ihren Gläubigern 
regufirt haben. 
Die Namen der -Gemählten werben durch‘ zwei Berliner Beiungen (ef. 8 42) und an der 
biefigen Börſe öffentlich belannt gemacht r 
or i 8 
8:0. Der Vorfig in der Direktion wechfelt. unter deren Mitgliedern nach der von ihnen 
ſelbſt zu beſtimmenden Reihefolge von vier zu vier Monaten. Der jedesmalige Vorſitzende ver 
theikt die an die Diveftion eingehenden Sachen unter vie Mitglieder, oder erledigt fie, infefern 
fie nach feinem pflichtmäßigen Ermeſſen keines kollegialiſchen Beſchluſſes bedürfen, ohne Weiteres 
allein, muß aber in dieſem Falle in ver nächſten Konferenz darüber Bericht erſtatien. Er beauf⸗ 
ſichtigt die ganze Gefchäftsführung im Allgemeinen und unterzeichnet in der unten zu beftinmens 


den Art. Sigungen .' 

$ 21. Die jevesmalige Direftion beffimmt die Anzahl und Zeit der regelmäßigen 
Sitzungen, außerordentliche aber veranlaßt der Vorſitzende, ſobald er es für nöthig hält, oder 
zwei Mitglieder daranf antragen. Die Faſſung ver Beſchlüſſe erfordert die Anweſenheit drei 
ſtimmberechtigter Perſonen, unter denen ſich wenigſtens ein wirkliches Mitglied der Direktion be⸗ 
finden muß.” Sie erfolgt durch Stimmenmehrheit. Ueber vie Verhandlungen in ver. Sigung 
wird ein Protokoll aufgenommen. 

- Rechte und Pflihten ber Stellvertreter. 

$ 22. Die Stellvertreter haben das Recht und die Pflicht, den ordentlichen Berfamms 
fangen ver Direftion, fo mie den auferordentlihen, zu denen fie von dem Vorſitzenden eingelaven 
werden, beizuwohnen und ihre Anſicht über die verhandelten Segenftände auszujprechen. Sie haben 
aber nar injofern eine entſcheidende Stimme, als ein’ oder zwei Mitglieder der Direktion ver 
Borfammfung beizuwohnen verhindert find, In einem ſolchen Falle treten fie nach der Reipefolge 
ver Stimmenzahl, durch melde fie gewählt find, in Funktion. 

Befugniffe der Direftion. 

$ 23. Die Direktion leitet ſelbſtſtändig ſämmtliche innere und äußere Angeleerheien der 
Gefellſchaft nach Maßgabe dieſes Statuts und ver Beſchlüſſe ver General⸗ Verſannnlungen mit allen 
in vem Gefege vom 9. November 1843 dem Vorftande einer Aktien» Gefellfchaft beigefegten Rechten. 

Sie beſorgt die Ausfertigung der Aktien und verwaltet das Aktien⸗Kapital, fo mie die ſon⸗ 
figen Einnahmen und das gefammte Wermögen ver Gefellfhaft, erwirbt die fir den Zweck ders 
felbeni_ erforderlichen Srundftüde und fonftigen Gegenftänve, bewilligt Eintragungen in die Hypo⸗ 
thefenbücher und Löſchungen in denfelben, ernennt den zur Vertretung der Geſellſchaft bei den 
Bergwerk; Behörben. etwa erforderlichen Lehnsträger, und übt in Beziehung auf ven Betrieb ver : 
Bergwerle alle ver Geſellſchaft zuftehenden Rechte aus. 

„Sie if Namens der leptern, Verträge jeder Art abzufchließen, das Grundeigentum ver Ges 
ſellſchaft nad) Maßgabe dieſes Statuts, zu verſchulden, die Darlchns-Bedingungen zu verabreden 
und Schulvvofumente darliber anszuftellen, die Beamten, mit. Ausfchluß des Syndikus und des 
Generals Bevollmächtigten, zu ernennen umd zu entlaffen, auch zu einzelnen Angelegenheiten einen 
ober mehrere Brvollmächtigte mit Subftitutiond-Befugniffen zu beftellen, berechtigt und vepräfentirt 
die‘ Geſellſchaft in allen Verhältniſſen nad Außen mit ven, einem uneingeſchränkten Handlungs- 
Disponenten in ven $$ 501 und 502 Tit. 8 Thl. II. des Allgemeinen Landrechts beigelegien 
Beſugniſſen, jedoch ohne alle perſönliche Verbindlichkeit. 


2 


DObliegenhbeiten ber Direktion. 

8 24. Zu ven befondern Obliegenheiten der Direktion gehört die Verpflichtung: 
1) eine vollftändige Buch und Nechnungsführung über die Geſchäfte ver Gefellichaft einzu 
richten und zu beaufjichtigen, die Hauptfaffe monatlich zu revidiren und aufßerorbentliche 
Neoifion verfelben zu veranfaflen, vie Verträge mit dem Syndikus und dem General-Be- 
vollmächtigten abzuſchließen, die Remunerationen derfelben und die fonftigen Bedingungen 
ihrer Anftellung und Entlafjung mit ihnen zu verabreden und fefizufegen, die von ihr anzu⸗ 
ſtellenden Beamten mit Geſchaäfts-Inſtruktionen zu verfeben und zu kontrolliren, den Abſatz 
der gewonnenen Kohlen möglichſt zu befördern, und dazu, fo wie zum wohlfeilen Trans— 

port derſelben von der Ablageftelle, die erforderlichen Einrichtungen zu treffen; 


2) nach jedem Jahresſchluſſe, zuerft jedoch nach dem Schluffe des Jahres 18A5, die Inpentur - j 


des Gefellihafts-Vermögens. und den Abſchluß der Bücher zu veranfaflen, vie Bilanz auf 
Grund ver von der Vergwerfs- Behörde revidirten Gruben-Rechnungen und Jnventarien nach 
kaufmänniſchen Grunvfägen anzufertigen und fpäteftens bis 1. April jedes Jahres den Rech⸗ 
nungs⸗Reviſoren vorzulegen, aud mit deren Zuſtimmung die Divivenbe feſtzuſetzen. 
Legitimation. 
$ 23. Zur Ausübung aller ver Direkrion beigelegten Befugniffe wird diefelbe gegen 
dritte Perſonen und Behörden durch ein von ‚einem Gerichte pder einem Notar auf den Grund 
ver Wahlverhandlung ausgeſtelltes Atteſt darüber: 
aus welchen Perſonen die Direktion an Mitgliedern und Stellvertretern in dem lau—⸗ 
fenden Jahre zuſammengeſetzt iſt, 


legitimirt. 

Zu allen ſchriftlichen Verpflichtungen ver Direktion find die Unterfepriften von zwei  Mtgfiern 

ober wenigſtens eines Mitgliedes und eines Stellvertreters erforderlich und ausreichend, zu fonftis 

gr ſchriftlichen Erklärungen und Erlaſſen der Direktion genügt die Unterſchrift des jedesmaligen 

orfigenden oder General» Bevollmächtigten, zu Duittungen und Empfangs- Befchelnigungen aber 
die Unterfrift des General-Bevollmägtigten und des Kaſſtrers, unter Beifügung der Worte: 

Kaſſe des Rauenſchen Bergwerks-Vereins.“ 
BVertbeilung der Geſchäfte. 

8%. Die Vertheilung einzelner Geſchäftszweige unter die Mitgfiever der’ Direktion 

"bleibt ‘der letztern ſelbſt überlaſſen, jedes Mitglied iſt zur beliebigen Beſichtigung der Gruben un 
Niederlagen, fo wie zur Einſicht ver Sider —8 gewöhnlichen Geſchäftsſtunden berechtigt. 

Amtsbauer. 

8%. Die Amtsdauer der Direftiong- Mitglieder und Stellvertreter ift eine breijäßrige 
und wird jederzeit von ber erventlichen General- Verſammlung ab, gerechnet, in welcher die Wahl 
erfolgt ift, für die erſte Direftion jedoch erft von der im Jahre 1847 abzuhaltenden ordentlichen 
General-Berfammlung ab. In ver General-Berfammlung des Jahres 1850 ſcheiden alſo zuerft 
ein Mitglied und ein Stellvertreter, ımd zwar, wenn nicht etwa bis dahin auf andere Weife 
ein Austritt erfolgt ift, nad) der Beftimmung ves Loofes, aus, in ber des Jahres. 1851 in 
gfeicher Art Eins der urſprünglichen Mitglieder and ‚Stellvertreter und in ver des Jahres 1852 
werben die legten von ihnen durch neue Wahlen erfegt. Die Ausſcheidenden find jederzeit wieder 
wählbar. Jeder „Reugermäbfte iſt fein Amt drei gehe hindurch Mi verwalten berechtigt. — 

Kündigung und Entlaffung. 


1“. Jedor Dirpftor und Stellvertreter kann nn 


+ 


N 8 
licher Auffündigung niederlegen, ft aber zum Austritt verpflichtet, wenn er feinen Wohnſitz in 
Berlin aufgiebt, wenn er durch Krankheit oder Abweſenheit länger als ſechs Monate verhindert wird, 
feinem Amie vorzuftehen; desgleichen wenn ein Hinderniß der im $ 19 gedachten Art eintritt. 
Bafanzen. 

8 29. Wein einzelne Direktions-Mitglieder im Laufe des Jahres durch Tod, Nieder 
legung bes Amtes oder fonft ausſcheiden, ſo werden fie bis zur nächften General- Verfammlung 
durch die Stellvertreter nach deren Neibefolge vertreten und eben fo wie ein im Laufe des Jahres 
augfcheidender Stellvertreter, erft in ver nächften General-Verfammlung durch neue Wahl erfegt. 

Remumeratiom ber Mitglieder. 

9.30. Die Mitglieder ver Discktion und deren Stellvertreter beziehen Fein Gehalt, erftere 
jedoch für ihre Reiftungen und Verſäumniß jever eine Tantieme von zwei Prozent des jährlichen 
reinen Ueberſchuſſes des Gefellihafts- Vermögens, nad Verhältniß der Dauer ihrer Amtsführung. 

- IM. Rehdnungs- Reviforen. 
Rechte und Pflihten der Rehnungs- Reviforen. 

$ 31. Zur Prüfung der von der Direktion vorzufegenden jährlichen Bilanz des Geſell⸗ 
ſchafts⸗ Vermögens und zur Abnahme ver Jahresrechnung erwählt die General: Berfammlung der 
Aktionairs, aus der Zahl ver Teptern, ziwei Rechnungs-Reviſoren, bei denen die im $ 19 be 
zeichneten Gründe der Nichtwählbarfeit nicht verhanden fein dürfen. Die Direktion ift verpflichtet, 
ihnen jede auf das Geſellſchafts Vermögen bezügficye Auskunft zu ertheilen, die Einſicht der Bücher 
und Akten zu geftatten, und die Einnahme-, fo wie die Ausgabe» Beläge vorzulegen. Die Reviforen 

„find gehalten, die etwa von ihnen zu ziehenden Monita fpäteftens binnen vier Wochen nad) Empfang 
der Bilanz, der Direktion mitzutheilen, und fofern ſolche nach ihrer Meinung nicht erledigt werden, 
der nächſten General-Berfammfung zur Beſchlußnahme verzutragen. Sie haben ſich über vie Höhe 
der von der Direktion vorzufeplagenden Divivende zu erklären und mit der Direktion zu einigen, 
ſofern dies aber nicht gelingt, auch hierüber die Entfcheivung der General-Verfammlung zu bean- 
tragen, jedenfalls aber ver Tegtern über das Nefultat der Reviſion und Rechnungslegung, fo wie 
über die Dividende Bericht zu erflatten. 

Amtsdbauer. 

8 32. Die erften Neviforen behalten ihr Amt bis zur orventlichen General: Berfamm- 
bung im Jahre 1848, uud werden alsdann eben fo wie bei ihrem etwauigen frühern Ausſcheiden, 
durch neue Wahl erfegt. Die Ausſcheidenden find aufs Neue wählbar. ö 

Die Amtsdauer der Neugewählten ift dreijährig. Iſt einer von ihnen durch Ausſcheiden oder 
fonft verhindert, fih ver zunächft bevorſtehenden Revifion und Rechnungs-Abnahme zu unterziehen, 
fo ift er für dieſen Zwech einen andern Aftionair zu fubftituiren berechtigt. Kann over will er 
dies nicht, fo ſteht die Wahl feines Subftituten dem andern Revifor zu. 

IV. Beamte des Vereine. . 
Syndifus. 

8 33. Der Syndikus wird aus den bei dem hieſigen Königl. Stabtgericht zur Prozeß⸗ 
Praris -befähigten Zufiz-Rommiffarien gewählt. Er iſt berechtigt und verpflichtet, den General- 
Verfammlungen und den Diteftions- Konferenzen beizumohnen, und hat die Geſellſchaft, fo wie 
vie Direktion, ſowohl in Streitfällen als in andern Sachen, mit feinem rerptöverftändigen Rathe 
zu unterflügen, Cr if in Progeffen und ſchiedsrichterlichen Verbandlungen ‚beftänbiger, Bevoll- 
macheigter dev Direktion mit allen gefeglichen Befugniffen eines Mandatars in Progeffen und mit 

dem 


’. 


dem Reihe, Erkennmiſſe in Empfang zu nehmen und Subſtituten zu beſtellen. Die, von ber 
Direktion ihm zu ertpeilende Beflallung ift feine Vollmacht. 3 
General» Bevollmädtigter der Direftion. 
$ 34. Der von ver General» Verſammlung der Aftionairs gewählte General ⸗Bevoll⸗ 
mãchtigte der Direktion wird von der letziern mit einer Spezial-Vollmacht, desgleichen mit einer 
- Sefonsern Inſtruktion verſehen, welche den Umfang feiner Nechte und Verpflichtungen beſtimmen. 
Er iſt, mit alleiniger Ausnahme von Kranfpeitsfällen oder feiner Abweſenbeit von Berlin, in 
Geſchäften der Gefellihaft, den Direftiong- Konferenzen beizuwohnen verpflichtet, und hat für die 
Dauer feiner Anftellung eine Amtskaution von 5000 Thlen. in Aftien des Vereins Der in 
Preußiſchen, auf den Inhaber Tautenden Staatspapieren zu beftellen. 
Gefhäfts- Gehbülfen. 

$ 35. Die Anftelung der erforderlichen Gefhäfts-Gehülfen und fonftigen Beamten ber 
— beſonders eines Kaſſiters, welcher eine augrmeſſene Kaution zu beſiellen hat, bleibt, 
fo wie deren Entlaſfſung, ver Birchion überlaffen. 

KRaffenverwaltung. 

& 36. Die durd den Fonds des Vereins und deffen fernere Einnahmen gebildete Haupt⸗ 
Kaſſe wird in einem möglichſt geſicherten Lokale aufbewahrt, und ſteht unter dem gemeinſchaftlichen 
Verſchluſſe des Generalb Bevollmaͤchtigten und des Kaſſirers, von denen jeder einen Schlüſſel dazu führt. 

Benugung ber Kaffenbeffände. 

8 37. Die zeitweife entbehrlichen Kaffenheftände werden von der Direttion zur zinsbaren 
Yusleibung auf fofert realifirbares Unterpfand benutzt. 

Dritter Abſchnitt. 
Berechnung des Geminnes oder Verluſtes. 

& 38. Der aus der revidirten und feftgeftellten Bilanz eines Jahres ſich ergebenbe Ueber⸗ 
ſchuß des Geſellſchafts ⸗ Vermögens über den beim Anfange des Jahres vorhanden geweſenen Ver- 
mögensbetrag beflimmt den Gewinn des betreffenden Jahres und wird — nach Abzug der darauf 

angeriefenen Tantiemen — nach der Zahl ver Aktien unter die Aftionairs vertheilt, Die Auszahlung 
erfolgt 14 Tage nach derjenigen General Verfammlung, in welcher die Dividende deklarirt worden. 
Letztere umterliegt der in dem Gefep vom 31. März 1838 $ 2 vorgefchriebenen Verjährungsfrif. 
Referver Fonds. 

8.39. Stellt ſich der Ueberſchuß eines Jahres jo bedeutend heraus, daß bei feiner völligen 
Vertheilung die Jahres- Dividende den Betrag von 10 Prozent des Einlage-Rapitals der Aftien 
überfleigen türde, fo wird außer dieſen 10 Prozent nur die Hälfte des Dieprbetrags an die Altionairs 
ausgezablt, die andere Hälfte veilelben aber wird zur außerordentlichen Tilgung der etwa aufge⸗ 
nommenen Hypothekenſchuld des Vereins, und wenn eine ſolche nicht vorhanden iſt, zur Anſamm⸗ 
Yung eines Neferve- Fonds der Gefelliipaft bis zu dem Betrage von 50,000 Thlr. verwendet. 

M diefe Summe erreicht, fo wird ver Ueberſchuß ver fernern Jahre vollſtändig verteilt, 
. Dedung etwaniger Berlufte des Vereine. 

. 840. Hat fih in einem Jahre nicht nur gar Fein Ueberſchuß des Geſellſchafts⸗ Vermögens, 
vielmehr eine Schmälerung deſſelben herausgeſtellt, fo wird auch in ven künftigen Jahren nicht eher wieder 
eine Dividende vertheilt, als bis Das > er ($ a wieder vollfänvig bergeftellt ift. 

erter ’ 
. Dauer des eine. 5 

8 Al. Die ‚Dauer der Geſellſchaft wird auf fo lange beſtimmt, vis ennweder ein gefer 


10 


Hier Grund zw ihrer Auflöſung eintritt (fiehe Gefetz vom 9. November 1843 8 28 c) vder 
Tegtere von den Aftionairs befhloffen wird. Dies Fann nur in einer außerorbentlichen, ausdrücklich 
zu dieſem Zweck und unter Angabe deſſelben einberufenen General-Verſammilung in ver im $ 10 
vorgefchriebenen Art gefchehen. Für das bei ver Auflöfung felbft zu befolgende Berfahren find 
die Beſtimmungen des $ 29 ver allegirten Verordnung maßgebend. ji . 
Fünfter Abſchnitt. . “ 
Befanntmahungen an die Aftionaire. 

- $ 42. Alle von per Direktion des Vereins an beflen Mitgliever zu erlaffenden Bekannt ⸗ 
machungen haben die Kraft befonvers behändigter Vorladungen, wenn fie in die Berliner Voſſiſche 
und in die Haude- und Spenerſche Zeitungen eingerüdt find. Iſt dieſe Form beobachtet, fo 
kann ſich fein Aftionair mit Unkenntniß der erfolgten Bekanntmachung entſchuldigen. 

cl Sechster Abſchnitt. 

Schlichtung von Streitigkeiten. 


$ 43. Streitigkeiten, welche die Angelegenheiten der Geſellſchaft betreffen, es ſei zwiſchen 


der Gefellfgaft und ihren Aktionairen, Vertretern over Beamten, oder unter dieſen Perſonen ſelbſt, 
follen jederzeit durch Schiedsrichter entſchieden werden, von denen jeder ftreitende Theil einen erwählt 
und welche bei Meinungsverfehievenheit einen-Obmann ernennen. Gegen den ſchiedsrichterlichen 
Ausſpruch findet Fein Rechtsweg ftatt, ven Fall der Nichtigkeit des Ausſpruchs ausgenommen; in 
diefem if die $$ 172 und 174 seq. Tit. 2 Thl. I der Allgemeinen Gerichtsorbnung offen’ gelaſſene 
Berufung auf den orventlihen Richter zuläffig. Für das Berfaßren der Schiedsrichter find die Be- 
ftimmungen des $ 167 seq. 1. e. maßgebend. Verzögert einer der ftreitenden Theile Auf. die ihm durch 
einen Notarius oder gerichtlich infinuirte Aufforderung des Gegners die Ernennung eines Schiedsrichters 
Tänger als acht Tage, fo muß er fich gefallen-Taffen, daß ver andere beide Schiedsrichter ernennt. 

Können fih die Schiedsrichter über die Wahl des Obmanns nicht vereinigen, fo hat jeder 
einen ſolchen zu ernennen, und es entfcheivet zwijchen beiven das Loos. Zögert aber ein Schieds⸗ 
richter mit Ernennung des Obmanns länger als acht Tage auf die ihn gerichtlich oder durch 
einen Notar infinuirte Aufforderung dazu, fo entſcheidet der Obmann des andern Theile. 

Diefe fatutenmäßige Beftimmung vertritt die Stelle eings unter den Parteien abzufchliegen- 
ven Kompromiffes, 

* Die zur Herbeiführung ver Fompromiffarifchen Entſcheidung Seitens der Gefellfchaft erforder⸗ 

lichen Einleitungen und die Ausführung des Verfahrens find dem Syndikus der Geſellſchaft ſelbft- 


ändig übertragen. 
landig vs Siebenter Abſchnitt. 
Perhältniffe-des Vereins zum Staate . J 
8.44. Dem Vereine find von’ Seiten des Staats nachſtehende Bedingüngen geſtellt: 
a) Der Bergwerks-Berein ift als juriſtiſche Einheit and ver Berghoheit gögenüber anzufehen, 
within nicht als eine Bergbau⸗Geſellſchaft (Gewerkſchaft) im Sinne ver Vorſchriften ver 
- 88120 — 133, 264 folg. Tit. 16 Thl. II des Allgemeinen Landrechts zu betrachten, 
Es werben daher den Aftionairen and nicht die Rechte und Befugniffe der. einzefneun Ger 
werfe zugeſtanden, eben · ſo Avenig wird dem Vereine ſelbſt wie Befugniß- eingeräumt, andere 
Perfonen in ein bergrechtliches Geſammt⸗ Eigenthum aufzunehmen oder Das, Bergwerks⸗ Eigen⸗ 
thum der- Braunfohlengruben anders als in Ganzen zu veräußern. - Bin 


. 


⸗ — e ———— eç 


11 


d) Die gefetliche Beſtimmung wegen Eintheilung des verlichenen Bergwerks⸗Eigenthums in 
128 Kure ($ 133 a. a. O.) bleibt in Bezug auf die, nach dem Statute den Wftien- 
Befigern zugeftandenen Rechte, außer Anwendung. Rur die Berechnung der auf Grund 
ves 8 134 a. a. D. dem Grundperen, der Kirche und Schule, ſo wie der Anappfcaftse 
Kaffe gebührenden Nutzungen ſoll nad jenem Mafiftabe feftgeftellt werden. 

©) Die Auffiht und Leitung des Bergwerks-Betriebes und Haushalts der Braunfohlengruben, 
die Disziplin der Gruben», Betriebs- und Rechnungs-Beamten und ver Bergarbeiter nach 
einem mit Zuziehung ver Direktion des Bergwerks⸗Vereins zu entwerfenden Regulativ, end⸗ 
lich auch die Verwaltung ver Knappfhafts- Kaffe, bleiben dern Bergamte zn Rüdersdorff, 
refp. dem Finanz Minifterium, vorbehalten. . 

Sämmtliche Aftionairs unterwerfen ſich diefen Beſchränkungen hiermit ausdrücklich. 
Berlin, ven 20. September 1844. 


Gez) Barez. Benda. Schmüdert. Gebrüder Schickler. v. Sampredt. v. Rappard. 
9. 5. Fetſchow & Son. H. F. W. Brofe. H. F. Normann, Dr. Rofenfiiel, Stüler. 
Hetitjean. R. Bußler. Theodor Hildebrandt. Ullrich. G. Nippe. Laer & Sopn. 
Lobed. ‚Bode. Michaelis. Leif. H. C. Carl. Dr. Haering. v. Meyerind. 
* F 


” 

Auf Grund eines befonbern bei den Aften des Königl. Rammergerkhts verbleibenden Protos 
tolle und Kraft der den Rammergerichts-Sekretarien in Gemäßheit des $ 3 Tit. 2 Thl. HI ver 
Allgemeinen Gerichtsordnung und des Minifterial-Refripts vom 13. September 1817 ein für 
allemal ‚ertheilten Befugniß als beftändige Deputirte des Königl. Rammergericts, Verhandlungen 
der freiwilligen Gerichtsbarkeit aufzunehmen und auszufertigen (Bekanntmachung vom 22. Sep⸗ 


tember 1817 im piefigen Amteblatte de 1817 N? 39), wird hierdurch befceinigt, daß: 


1) ver Königl. Gcheime Mevizinal-Rath Herr 
Dr. Barez, 

2) der Königl. Hofrath Herr Benda, 

3) der Kimigl. Geheime Ober-Poft-Rath Herr 

‚.. Schmüdert, . 

4) ver Banquier Herr Brüftlein, Namens 


ver Handlung unter ver Firma: Gebrüder, 


Syitler, 
5) der Königl. Haupt» Banfo- Präfivent Herr 
v. Lampredt, 
6) der Rittergutshefiget Herr Conrad v. Rap⸗ 
pard, j 
7) der Banquier Herr Chriftian Wilhelm 
Brofe, Namens ver Handlung unter der 
Firma: H. F. Fetſchow & Sohn, 
8) der Courtier Herr H. F. Normann, 
9) ver Königl. Sanitätd-Rath Herr Dr. 
Rofenftiel, 
10) ver Königl. Ober-Baurath Herr Stüler, 





11) der Gutsbefiger Herr Petitjean aus 
Werneuchen, 


12) ver Königl. Hofmarſchallamts-Sekretair 


Herr Hans Robert Bußler, 
13) der Kaufmann Hr. Theodor Hildebrandt, 
14) ver Fabrikbefiger Herr C. G. Ullrich, 
15) ver Kaufmann Herr ©. Nippe, 
16) der Kaufmann Herr v. Laer, Namens der 
Handlung unter der Zirma: Laer & Sohn, 
17) Herr Heinrich Ludwig Lobeck, für fih und 
Namens des Kaufmanns Herm Jacoby 
‚zu Züllichau, . 
18) der Königl. Juſtizrath Herr Bode, 
19) der Königl. Geheime Legations-Rath Herr 
Midaelis, j 
0) ver Königl. Geheime Rath Herr Leift, 
21) der Königl „Rommerzienrath Herr, Carl, 
22) der Herr Dr. Wilh. Haering, - 
233) ver Königl. HofmarfhallHr.v.Meyerind, 


. — 12 


ſammtlich dispoſitionsfãbig und dem Unterſchriebenen bekannt, vor demiien das vorßehende 
Statut eigenhändig vollzogen haben. u 
Urkundlich unter Beivrüdung des Kleinen Rammergericts. Giegel. . 
So geſch den Berlin, ven 10. Oftober 1844. F 
(L. 8.) (a6) ‚Bode, 
„öl Juſtizrath und erpebitender Kammergerihte- Setreiarius. 


Actum Berlin, den 1. Juli 1844. 

. Vor dem Unterfepriebenen erſchien heutẽ ber demſelben befannte und bispofitionsfähige 

Kaufmann Herr Ludwig Heinrich Jacoby aus Züllichau und erklärte: 
Ich bevollmächtige hierdurch Yen General-Agenten ver Berlinfchen Lebensverſicherungs⸗Geſellſchaft 
Herrn Heinrich Ludwig Lobeck hierfelbft mit der Subftitutiong-Befuguiß, mich in meiner Eigen- 
ſchaft als Aktionair des projeftirten Rauenſchen Bergiwerks-Vereins überall zu vertreten, insbe⸗ 
fonvere Namens meiner in den General-Berfammlungen ver Aktionaird zu erfcheinen, über alle 
vorkommenden Gegenftände ohne Ausnahme Erklärungen und meine Stimme abzugeben, ven 
Vorſtand und die Beamten ver- Gefellfhaft zu wählen, die von mir gezeichneten Altien, fo wie 
fpäterhin alfe mir aus ver Gefellfehaft zulommenven Gelver in Empfang zu nehmen und darüber 
zu quittiren, überhaupt aber Alles zu thun, mas mich in Bezug auf meine Eigenſchaft als 
Altionair der gedachten Geſellſchaft irgend angeht. Ich genehmige, was mein genannter Herr 
Mandatar Kraft diefer Vollmacht thun wird und trage darauf an: 

dieſes Protokoll als Vollmacht auszufertigen. 
Vorgeleſen, genehmigt und unterfchrieben. 
Bein Sunmig Jacoby. 


i Bintper. 

Urkundlich wird vorſtehende Verhandlung, deren Original bei den Kammergerichts⸗ » Alten 
verbleibt, Kraft der den Kammergerihts-Sekretarien in Gemäßpeit des $3 Tit. 2 Thl. II ver. 
Allgemeinen Gerichtsordnung und des Minifterial-Referipts vem 13. September 1817 ein für 
allemal ertheilten Befugniß als befländige Deputirte des Königl. Rammergerichts, Verhandlungen 
der freiwilligen Gerichtsbarkeit aufzunehmen und auszufertigen ¶Bekanntmachung des Königl. 
Kammergerichts vom 22. September 1817 im Amtsblatte der ehemaligen Königl, Regierung zu 
Berlin de 1817 N 39), unter Beidrückung des einen Kammergerichts-Siegels in beglaubter 
Form ausgefertigt. gerlin, den 1. Juli 1844. 

(L. S.) Wintber, 
. Konigl. Juſtizrath und expedirender Kammergerichts⸗Sekretarius. 


Potsdam, ven 30. Dezember 1844. 
Die vorftehende Beſtätigungs- Urkunde für den Rauenſchen Bergwerks-Verein vom 27. No 
vember d. J., fo wie das dadurch genehmigte Statut diefes Bereins vom 20. September d. 3. 
werden in — des $ 3 des Gefetzes über Atrien- Gefeligaften vom 9. Nopember 1843 
Hiermit zur Öffentlichen Kenntniß gebracht. - 
. Königl Regierung. : Abteilung des Innern. 





Amtshlatt- 


der Königlichen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin 


Stück 4. Den 24. Januar. 1845. 


Allgemeine Gefegfammtung. 

Das diesjährige Ifte Stüd ver Allgemeinen Gefegfammlung enthält: 

. M 259. Allerhöchſte Kabinetsordre vom 13. Dezember. 1844, wegen Herab⸗ 
fegung der von den Pfandbriefſchuldnern der Weftpreußifchen Landſchaft zu 
zahlenden Beiträge von 44 Prozent auf A Prozent. 

N? 2530. Allerhöchſte Kabinetsorvre vom 13. Dezember 1844, vermittelft wel- 
. her die angebängten Tarife zur Erhebung ver Schifffahrts-Abgaben in ven 
Städten Königsberg in Preußen und Elbing genehmigt werben. 











Verordnungen nnd Bekanntmachungen 
für den Regierungsbezirf Potsdam und für Die Stadt Berlin. 


Um die Schwierigkeiten zu entfernen, welche aus den beftchenven Vorſchriften 
des Pag-Evifts vom 22. Juni 1817 hinfihtli ver Legitimationsfüprung den auf 
ven Gijenbahbnen aus ven Inlande ing benachbarte Ausland oder umgekehrt den aus 
den Nachbarſtaaten ins Inland Neifenden erwachfen müßten, haben fih die Königl. 
Sãchſiſche und Königl. Hannoverfche, die Herzoglid Sachſen-Altenburgfche, die Her- 
zoglich Braunſchweigſche und die Herzoglich Anhaltiniſchen Regierungen mit dem dies— 
feitigen Gouvernement über gewiſſe Erleichterungen vereinbart, welche den Landes- 
Unterthanen bei ihren Reifen auf den in den Staatsgebieten der -gedachten Negie- 
rungen zur Zeit vollendeten Eifenbahnen gegenfeitig in Beziehung auf die erfor 
derlichen Reife » Legitimationen gewährt werden follen, und wird Darüber, unter 


\ 


Allerböchſter Genehmigung Sr. Majeftät des Königs, Folgendes befannt gemacht. - - 


$ 1. Die Einwohner des im $ 2 näher bezeichneten Bahnrayons, welche 
nach ven $ 3 folgenden Beflimmungen zur Führung von Paßkarten berechtigt 
find, werben von der Verpflichtung entbunven, fi bei ihren Reifen in die $ 2 
gedachten Lanvestheile mit Ausgangspäſſen verfehen zn müſſen. Ebenſo vertritt für 
die Einwohner ver im $ 2 gedachten Landestheile der Nachbarſtaaten, unter den— 
felben Vorausfegungen vie Paßkarte die Stelle des fonft erforderlichen Eingangs— 


aſſes. 
* 8 2. Der Bahnrayon, innerhalb deſſen die vorgedachten Ausnahme-Be— 
ſtimmungen zur Anwendung kommen, umfaßt: 
1) innerhalb der Preußiſchen Monarchie die Provinz Brandenburg, die Provinz 
Schleſien und die Regierungsbezirke Stettin, Magdeburg und, Merfeburg; 


N 20. 

Regitima- 
tionsfährung 
in den dur 
Eifenbahnen 
verbundenen 
Preußifchen 
und benach⸗ 
barten deut» 
ſchen Staaten. 
1. 1101. Jan. 


36 


2) innerhalb des Königreichs. Hannover die Landdroſteien Hannover, Lüneburg, 
Hildesheim mit der Univerfitätsftant Göttingen und die Berghauptmannſchaft 
. Clausthal; 
3) das gefammte Königreich Sachſen, 
4) das Herzogthum Braunfchweig, 
5) das Herzogthum Sacfen- Altenburg und 
6) die Herzogthümer Anhalt» Cöthen, Anhalt: Deffau und Anhalt: Bernburg. 

$ 3. Die ven Polizeibehörven als vollfommen fiher und zuverläfitg bes 
fannten Einwohner des Bahnrayons erhalten fünftig für ihre Reifen innerhalb des 
Bahnrayond, auch wenn fie fi der Eiſenbahnen zu venfelben nicht bevienen,: flatt 
der Päfle, Papkarten. 

Als vollfommen zuverläffig gelten den Polizeibehörven in dieſer Beziehung, alle 
diejenigen felbftftänvigen Perfonen, welche innerhalb des Bahnrayons ihren ordent⸗ 
lichen feiten Wohnſitz haben. 

PB) die Ertheilung von Paßfarten haben diejenigen Perfonen feinen Anfprud, 
melde 
1) nach ven beftehenden Gefegen auch bei ven Reifen im Inlande paßpflichtig 
find, wie Gewerbegehülfen, Handwerksgeſellen und vergl., 
2) der Klaſſe ver Dienfiboten oder Arbeitfuchenven angehören, oder 
3) aus irgend einem Grunde befonderer polizeilicher Aufficpt unterworfen find. 

$ 4. Kinder und Ehefrauen, welche mit ihren Eltern und Chegatten, 
und Dienftboten, welche mit ihren Herrfchaften reifen, werben durch vie Paßkarten 
ver Tegteren legitimirt. Unſelbſtſtändige Familienglieder erhalten nur, wenn fie das ' 
18te Lebensjahr bereits zurücgelegt haben, und nur auf den Antrag des Familien 
hauptes oder Vormundes, Handlungs-Commis nur auf den Antrag ihres Prinzi- 
pals, Studirende nur auf Grund eines Atteftes ver Regierungs- Bevollmächtigten, 
Paßkarten. Die Ertheilung der Paßfarten an Offiziere des flehenden Heeres ober 
der Landwehrſtämme bleibt von Nachweifung ver Genehmigung des Militair- Vor- 
gefegten, die PVaffarten-Ertheilung an Subaltern-Beamte von der Genehmigung 
der unmittelbar vorgefeßten Dienftbehörde abhängig. 

8 3. Die Paßkarten, welche für alle im $ 2 gedachten Landestheile nach 
einem übereinftimmenvden Formulare ausgeftellt werben, find für die Dauer des 
Kalenderjahres gültig. Sie werden von denjenigen Poligeibehörven ertheilt, denen 
die Befugniß, Ausgangspäffe zu ertheilen zuſtändig ifl. Der Preis ver Paffarten 
beträgt fünf Silbergroſchen; Erpevitions- und Stempelgebühren werden dafür nicht 
entrigtet. 

$6. Zur Nacmweifung feiner Legitimation ift wärend der Reifen auf 
der Bahn und innerhalb des im $ 2 gevachten Rayons ein Jever verpflichtet. 
Vermag er nicht, diefelbe -auf Aufforderung ver Polizeibeamten durch Paßkarte, 
Paß, over auf fonft genligende Weije zu führen, fo bleibt er von der Weiterreife 
ausgefchloffen und hat zu gemwärtigen, daß wegen feiner Zurückweiſung, je nad ven 
Umftänden des Falles, auf Grund ver beftehenden Vorſchriften, wegen der ohne 
Legitimation betroffenen Reiſenden, verfügt wird, 


3” 


87. Wer vie Paßfarte verfälſcht, oder eine verfälfchte zu feiner Legitimation 
produgirt, oder bie ihm ertheilte Paßkarte einem Andern zum Gebrauch als Legitis 
mationgmittel überläßt, hat, wenn nicht ein damit beabfichtigtes oder in Verbindung 
ſtehendes Verbrechen Friminelle Beſtrafung nad fi) zieht, jevenfalls eine polizeiliche 
Geldſtrafe bis zu 25 Thlr. oder eine Gefängnißftrafe bis zu 14 Tagen zu ge 
wãrtigen. Berlin, ven 23. Dezember 1844. » 

Der Minifter des Innern. 


Verordnung Gr. v. Arnim. 
bie erleichterte Segitimationsführung in den durch Eifenbahnen 
verbundenen Königl. Preußiſchen und benachbarten Deutschen 

Staaten betreffend, vom 23. Dezember 1844. 

* ® 
* 
Potsdam, ven 21. Januar 1845. 

Borftehende Verordnung wird hiermit in Gemäßheit weiteren Erlaſſes des Herrn 
Minifters des Innern Ercellenz; vom 23. Dezember v. J. zur Kenntniß der Be— 
hörden und Einwohner des Potsdamſchen Regierungsbezirfs und der Stadt Berlin 
gebracht. Durch dieſe Verordnung werden die frühere, denjelben Gegenftand be— 
treifende Verorbnung des König. Deinifteriums des Innern vom 6. Dezember 1841 
(Amtsblatt N? 261), und unfere, auf weitere Minifterial- Erlafe gegrünteten 
Bekanntmachungen vom 20. September 1842 (Amtsblatt AP 20) und vom 
19. September 1843 (Umtsblatt NP 199) aufer Kraft gejegt. 

Die in den diegfeitigen Zirfular- Verfügungen an die betreffenden landräthlichen 
und Stadt» Polizeibehörden im Potsdamſchen Departement vom 15. Dezember 1841 
und 19. September 1843 enthaltene Inftruftion über die Ausführung der Paß— 
Kontrolle auf den Eifenbahnen bleibt dagegen in allen ihren Beftimmungen gültig. 

Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. i 








Verordnungen und Befanntmachungen, 
welche Den Negierungsbezirt Potsdam ausſchließlich betreffen. 
Potsdam, ven 16. Januar 1845. 

Nachdem die, durch Beförderung des Regierungs-Nathe Villaume zum Ge 
heimen Ober⸗Rechnungs⸗Rath erledigte Stelle des Provinzial-Stempel-Figtals für 
den Regierungsbezirt Potsdam dem Regierungs-Rath Kaddatz verliehen worden, 
ift von des Herrn Finanz-Minifters Excellenz beftimmt werden, daß ver neue Stempe“⸗ 
Fiskal feinen Wohnfig bier in Potsdam zu nehmen haben werde. 

Demgemäß wird der Regierungs-Rath Kaddatz mit dem 1. Februar d. I. bei 
dem hiefigen Regierungs + Kollegio eintreten, es hört von dieſem Zeitpunfte alle 
direfte Korrefpondenz mit dem Provinzial-Stempel-Fisfal auf, und es find alle 

" Anträge auf Stempel-Reftitutionen, Anfragen x. an die unterzeichnete Abtheilung 
ver Königl. Regierung zu richten. . 

Gleichzeitig if auch die durch unfere Bekanntmachung vom 9. Ofteber 1839 

(N? 23% Stüd A2 des Amtsblatts de 1839) zur allaemeinen Kenntniß gebrachte 


N 


N 21. 

Die fünftige 
Berwaltung 
der Stempel» 
Bisfafatsge- 
fpäfte für dem 
Negierunges 
bezirt Pote- 
dam beit. 
IV. 522. Jan. 


N 22. 
Die Bere 
pfichtung der 

Polizei 


Obrigkeit zur- 


fofortigen 
Entſcheidung 
über die Zus 
Täffigfeit oder. 
Unzulaſſigkeit 
des fernern 
Aufenthalts 
Reumzichen: 
der, Perfonen. 
1.415. Jan. 


N 23. 
Die Termine 
und Bebin» 
gungen ber 
Aufnahme in 
Das Korigl. 
Muſit. Inſtitut 
zu Berlin be⸗ 
treffend. 
31. 1561. Dez. 


38 


Theilung ver Fisfalatsgefchäfte des Regierungsbezirks Potsdam wiederum aufgehoben, 

fo daß dem -Regierungs-Natb Witte, neben ven Gefchäften als Dirigent des 

Erbfafts- Stempel» Amtes mur die Fiskalatsgeſchäfte für vie Stadt Berlin verbleiben. ” 
- Königl. Regierung. 

Abtheilung für die Verwaltung der indireften Steuern. 


Potsdam, den 17. Januar 1845. 

Bei Gelegenheit des neuen Anziehens von Familien ift von ven betveffenden 
Polizei - Obrigfeiten mitunter ein ganz unrichtiges Verfahren beobachtet worden, 
welches zu namhaften Infonvenienzen geführt hat. Um ſolchen fünftig vorzubeugen, 
nehmen wir bei der Wichtigkeit des Gegenftandes aus jenen Fällen Veranlaſſung, 
zur Nachachtung ver Behörden und zur Kenntnißnahme des Publifums Folgendes 
hiermit befannt zu machen. . 

Nach dem Gefege vom 31. Dezember 1842 über vie Aufnahme neuanzichen- 
ver Perfonen (Gejegfammfung von 1843 Seite 5— 7) if die Meldung eines . 
Neuanziehenden bei dem Ortsſchulzen nit hinveichend, fondern nad dem $ 8 da— 
ſelbſt die Meldung bei ver Polizeibepörde erforderlich. Dem möglichen Uebelftante, 
daß die letztere Meldung häufig unterbfeibe, weil oft weder der Neuanziehenne fein 
damit verbundenes Intereſſe richtig erkennt, noch die Gemeinde ſolches dabei habe, 
die Meldung bewirkt zu jeben, iſt Dadurd zu begegnen, daß der $Y, welcher ven 
Hauswirth für die erfolgenne Meldung unter Androhung einer Polizeiftrafe ver- 
antwortlich macht, ftreng zur Anwendung gebracht, andererfeits aber der Schulze, 
wie hierdurch wiererhoft gefhieht, verpflichtet wird, bezüglich derjenigen Neuanzieben- 
den, welche ſich durch vie ihnen nach $ S1. e. zu ertheilende Befcheinigung über die 
erfolgte Meldung nit ausweifen können, unverzüglih der Polizei-Dbrigfeit zur 
weitern Verfügung Anzeige zu machen. 

Dabei erwarten wir aber auch von ven betreffenden Polizeibehörden, daß die— 
felben, nachdem fie gemäß $ 10 ibid. ven Gemeinde-Vorſtand mit feiner Erffä- 
rung gehört haben, fofort die erſorderliche Entſcheidung erlaflen, und fonit den 
fraglichen Individuum oder Familie entweder den fernern Aufenthalt geftatten, oder 
förmlich unterjagen und nöthigenfalls Ausweifung im Zwangswege eintreten laſſen 
werden. Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Innern. 


Potsdam, den 17. Januar 1845. 
Mittelft unferer Bekanntmachung vom 16. Auguft 1833 (Amtsblatt de 1833 
Stüf 34 Seite 203) haben wir zwar die Bedingungen, unter welchen vie Auf— 


nahme von Zöglingen in das Königl. Mufik-Zuftitut zu Berlin zuläſſig ift, zur 


öffentlichen Kenntniß gebracht; da aber Das Erforderfiche nicht immer genan beob- 
achtet worden ift, fo bringen wir in Folge höherer Anordnung fiber das gedachte 
Inſtitut Folgendes wiederholentlich zur öffentlichen Kunde. 
Das Königl. Muſik-Inſtitut hat den Zweck, junge Leute durch Unterricht: 
1) im Orgelſpiel, — 
2) über die Kopſtruftion der Orgel, 


a 
3) im Klavierfpiel, 
4) in der Theorie der Muflf, und zwar: 
a) in der Harmonielehre, 
b) in ver Lehre vom doppelten Kontrapumkt und ver Fuge, 
5) im Gefange und 
6) durch Inſtrumental⸗ und Vofal-Uebungen zur Ausführung klaſſiſcher Muſikwerke, 
zu Organiften, Kantoren und zu Gefang- und Muſiklehrern an Gymnaſien um® 
Saullehrer: Seminarien auszubilven. 
Obgleich ver Kurfus einjährig if, fo finden doc ſowohl zum 1. April wie 


zum 1. Oktober, jedesmal auf Ein Jahr, Aufnabmen Statt, und es wird auch 


nach Umſtänden eine zweijährige Theilnahme an dem Unterrichte der Anſialt zugelaſſen. 
Wer die Aufnahme wünſcht, hat dieſelbe künftighin nicht mehr bei dem Königl. 


Minifterio der geiftlihen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten unmittelbar 


nachzuſuchen, fondern feinen desfallfigen Antrag an und, und zwar fpäteflens brei 
Monate vor dem AufnahmesTermine, alfe refp. zum 1. Januar und zum 1. Juli 
zu richten, und dabei durch glaubwürdige Atteſte nachzuweiſen: 
1) daß er wenigfiens ein Alter von 17 Jahren habe, 
2) daß er entwerer ein Gymnaſium bis Secunda beſucht habe oder mit dem 
Wadhlfähigkeits⸗ Jeugniſſe aus einem Schullehrer- Seminar entlaffen jei, 
-3) daß er die nöthigen Borfenntniffe in der Mufif und die erforderliche Fertigkeit 
im Klavierfpiel befige, 
4) daß er die Koften feines Aufenthalts in Berlin beftreiten könne (ver Unterricht 
wird unentgeldlich ertheilt), 


auch einen ſelbſt verfaßten Lebenslauf mit Darſtellung ſeines Bildungsganges ſowohl 


in wiſſenſchaftlicher als muſikaliſcher Hinſicht einzureichen. 

Außerdem aber bleibt vorbehalten, diejenigen Bewerber, welche auf Grund der 
obgedachten Nachweiſe rezeptionsfähig erſcheinen ſollten, vor ihrer Aufnahme noch 
einer Prüfung des Direktors ver Anſtalt, des Königl. Muſik-Direktors Bach zu 


Berlin, zu: unterwerfen. Königl. Regierung. 
Abtheilung für die Kirhenverwaltung und das Schutweſen. 








° Potsdam, den 20. Januar 1845. 
Die Aerzte der deutſchen Irren-Anftalten, in Verbindung mit mehren Gerichts 
Aerzten und Kriminafiften haben fih zur Herausgabe einer vom Her Geheimen 
Mevizinal-Rath und Direktor ver Irren-Anſtalt der Provinz Sachſen, Dr. Da- 
merow in Halle vevigirten Zeitfhrift unter dem Titel: 
Allgemeine Zeitfchrift für Pſychiatrie und pſychiſch-gerichtliche Medizin u. |. w. 
Berlin, bei Hirſchwald. 
vereinigt, von der bereits der erſte Jahrgang, 1844, in drei Heften erfchienen if. 
In Rüdfiht auf den Einfluß, welchen dies Unternehmen nicht nur auf bie 
Pſychiatrie als Wiſſenſchaft, ſondern auch auf die Anwendung verfelben im Leben 
und namentlich auf die Verwaltung, Einrichtung und Benugung der Jrren-Anftalten; 
fo wie auch auf bie richtige Beurtheilung wer Geiſteskrankheiten auszuüben ver 


Na. 

Die Alge 
meine Zcit« 
ſchrift für 
Piydiatrie 


und pipdifg- 


gerichtliche 

Medizin ber 
treffend. 
1,2861. Rod. 


N 23. 
Agentur. 

. Betätigung. 

x 1.908. Jan. 


40 


fpricht, empfehlen wir dieſe Zeitfchrift den Aerzten, inshefondere ven Phyſclern, fo 
wie ven Gerichts⸗ und Polizeibehörven, als vorzüglich belehrend. . 
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. 





. A Potsdam, ven 14. Januar 1845. 
Auf Grund des $ 12 des Gefeges vom 8. Mai 1837 wird hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Kaufmann Söldner zu Lenzeu als Agent 
der Kölnifchen Feuerverfiherungs-Gefellfhaft für die Stadt Lenzen. und Umgegend 
an Stelle des feitherigen Agenten, Rämmeret Albrecht, von uns beſtätigt iſt. 
Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Innern. 
Perſonalchronik. 
Der bisherige Büreau⸗Aſſiſtent Thomas if zum Buchhalter bei der vereinigten 
Militair⸗ und Bau- Kaffe zu Berlin beftellt worden. 
Der bisherige Feuerwerker bei der Garde-Artillerie- Brigade Friedrich Wilhelm Wildt 
iſt zum Büreau-Affiftenten bei der Militair- und Bau-Kommiffton zu Berlin befördert worden. 
Dem Predigtamts- Kandidaten Daniel Auguft Friedrich Bando aus Prigerbe iſt die 
Erlaubniß zur Annahme von Hauslehrerfiellen im hiefigen Regierungsbezirk ertheilt worden. 





Schiedsmänner. Der Kaufmann und Stadtverorbneten-Borfteher Gottlob Ferdi- 


nand Wölfer zu Liebenwalde für die dortige Stadt, neu gewählt. Der Gerichtsſchöppe 
Karl Friedrich Schwarzlofe zu Golzow für ben Zten Bezirk des Zauch-Belzigfchen . . 


Kreifed, neu gewählt. Der Bürgermeifter Schmidt für den 2ten Bezirk der Stadt 
Schwedt, wieder gewählt. 


Bermifbte Rabridten 


Sefhenfe an Kirden. 

Die Frau Patronin Sidonie von Rochow geb. von Görne auf Golzow, Super- 
intendentur Neuftadt-Brandenburg, hat der dafigen Kirche eine neue Taufftein-, Altar- und 
Känzel- Bekleidung von ſchwarzen Sammer mit Goldfrangen, bie Altardecke mit Goldborte 
und auf ber Vorderſeite mit einem golbenen Kreuze gefchmüdt, und ber Tifchlermeifter 
Daniel Hagen berfelden Kirche einen ſchön gearbeiteten Taufftein gefchenft. ” 

Das Patronat der Kirche zu Mittwende, Superintendentur Beeskow, hat ber dor— 
tigen Kirche eine ſchwarzſammetne Altardecke mit breiten goldenen Borten, — an der einen 
Seite derfelben iſt ein goldener Kelch, an ber andern ein dergleichen Kreuz und vorn, 
nach dem Schiff der Kirche zu, ein größeres goldenes Kreiiz befindlich, — zwei ſchwärz⸗ 
fammetne Tücher zum Vorhalten bei Austheilung des heiligen Abenbmahle, bag eine mit 
goldenem Kelche, das andere mit dergleichen Kreuze, zwei ſchwarze ovale Tücher, auf. 
denen die Altarleuchter ſtehen, einen ſchwarzen zeitchenen Ueberwurf zur Bedeckung ber 
vorfiehenden Gegenftänden an den / Tagen wo Fein Gottesdienft ift, eine ſchwarzſammetne 
Kanzelpultbededtung mit goldener Borte und dergleichen Kreuze, fümmtliche Gegenftände 
fehr fauber gearbeitet und von Werth, ferner, haben die Gaſtwirth Hanfefchen Eheleute 
dafelbft dem Borlefepulte der daſigen Kirche eine ſchwarzſammetne Dede mit ſchmalen 
goldenen Borten verehrt. " 





(Hierbei ein Öffentlicher Unpeiger.) . „Sr, 





oo. 4 “ " 
0 Amtsblatt Wi 
Der Röniglihden Hegierung zu Potsdam 
und ber Stadt Berlin. 


Stüc 5. Den 31. Januar. 














Altlgemeine Sefesfommlung. . 
Du diesjährige 2te Stüd der Allgemeinen Gefetzſammlung enthält: 5 
M 2531. Allerhöchſte Beſtätigung des beigefügten Regulativs für die Gefchäfts- 
wirkſamkeit der. Landfaften-Bevollmächtigten von Neu» Vorpommern vom 
20. November 1843. D. d. den 14. September 1844. 
NE 8682. Allerhöchſte Kabinetsordre vom 15. Rovember · 1844; In Betreff ver 


+ bei vem Eintriebe ausländiſchen Rindviehes zu beobachtenden ——— 


N? 2533. Verordnung, betreffend den Geſchäftsgang und Inſtanzenzug bei 
Auseinanberfegungs- Behörden. Vom 22. November 1844. - 

N? 2334. Mlerhöhfte Kabinetsorbre vom 3. Januar, 1845, bezüglich auf ins 
Geſetz, die Zertheilung von Grundſtücken ung die Gründung neuer An- 
“fievelungen von. demſelben Tage betreffend, 

NP 2535. Geſetz, betreffend vie Zertheilung -von Grundftücken uud die Gründung 
neuer Anfievelungen. Vem 3. Jauuar 1845. . . 

Das viegjährige. Zte Stück ver Allgemeinen Gefegfammlung enthält: 5 

AR 2536. Allerhöchſte Kabinetsordre vom 27. Dezember‘ 1844, betreffend bie 
Stellung, der Laudtags⸗Kommiſſarien zu ven fiändiſchen Ausſchüffen und die 
Ernennung der Stellvertreter für die Landtags⸗Kommiſſarien. “ 

N? 2337. Veroronung, betreffend die Einführung des Gefeges vom 28. Februat 


1843 über die Benugung der Privatflüffe in dem Bezirk des Appellations- 


Gerichtsbofes zu Köln. D. d. ven 9. Januar 1845. 
— —— — 
VBexox baanag e und Belanntmochuugen: bes :Röwigl: . 
Ramnmtergerichts. 

Es wird hierdurch zur öffentlichen: Kenntniß gebradit, daß dem Juſtiz ⸗ Kom⸗ 
miſſarius Flemming zu Belzig, da inzwiſchen zwei Juſtiz⸗ Kommißarien für ven 
Jüterbogk⸗ Luckenwalder Kreis angeſtellt worden find, die ihm einſtweilen in dieſem 
Kreife geflastete Praxis, dem früheren Vorbehalte gemäß, durch das Miniferial- 
Refeript vom 16. Deyember v. I. jept wiederum entzogen worden Mm 

Berlin, ven 2, Januar 1845. " 
KFoonigl. Preuß. Kammergericht. 





M3. 

Zurüdnapmte 
der dem Juftiz ⸗ 
Rorktniffartus 
Slemming 
au Beigipehnft- 
weiten gefat- 
"teten Praris 
im Züterbogfle 
Lucenwalder 
reiſe. 


NA. 

Jurisdiktton 
über das Re 
vier Kaebns· 
dorf der Kö⸗ 
nigl. Rüderd 
dorfer dorſt. 


N. 

Yuriebittion 
über die bei 
dem Schloſſe 


Rieder · Scon. 


> hanfen bei 
Berlin bele⸗ 
gene Walde 
Parcelle in 
Holy» Deſrau⸗ 
dationeſachen. 


M i. 

Einſendung 
der Verzeich⸗ 
niſſe der zum 
Provingial 
Baifen-gonde 
sehörigen 
Gelber. 


N. 
Konceſſion 
zur Errichtung 
einer jũdiſchen 
doͤhern Kna · 
benſchule in 

Berlin. 


N 6, 
Straßen. 
Beinigung. 


. f" : . 

Es wird hierdurch öffentlich bakauut gemacht, daß die Jurisdiktion über · das 
Forſtrevier Kaehnsdorf ven Land- und Stadtgerichte zu Alt-Landsberg abgenom⸗ 
men und dem Laud- und Stadtgerichte zu Strausberg übertragen worden iſt. 


Serfin, den 16. Jannar 1845. \ 
RKoͤnigl. Preuß. Kammergericht. 





Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Unterſuchung und Mburtelung der 
Holz» Defraubationen, welde in der beim Schloſſe Niever- Schönpaufen belegenen 
fiefafifehen Wald + Parcelle verkommen, dem König. Land» und Stabigeriht zu 
Spandow übertragen: werden if. : ö 

Berlin, den 'o, Januar 1845. 
önigl. Preuß. Kammergericht. 








Verordnungen und Befenntmechungen 

Des Königl. Rurmärfifchen Pupillen-Kollegiums. 

Den ‚Untergerichten im Departement des Rönigf. Kammergerichts wird hierdurch 
befammt gemacht, daß es der, durch die Verfügung des unterzeichneten Kollegii vom 
17. November 1837 (Amtsblatt. de 1837 Stüch 47 Pag. 67) angeorbneten Eins 
ſendungen ver Jahres /Ueberſichten von ven ſchwebenden Vormundſchaften für die - 
Felge nicht mehr bevarf. In Betseff der Verzeichniſſe der zum Provinzial-Waifen- 
Fonds gehörigen Gelver verbleibt es dagegen bei der gedachten Verfügung. 

Berlin, ven 17. Januar 1845. 

Koͤnigl. Preuß. Kurmaͤrkiſches Pupillen- Kollegium. 
Verordnungen uud Bekanntmachungen Des Königl. Ronfifto: 
rinme. uud Schulfollegiuns der Provinz; Brandenburg. 

Dem Lehrer Anton Hormig ift die Konceſſion zur Erridtung einer jüdiſchen 
höbern Knabenſchule hierfelbft ertheilt worden. 
Berlin, den 23. Januar 1845. 5 
Könige. Schul- Kollegium der Provinz Brandenburg. _ 
Berochunngen und Betanntmachungen Der Behörden 
' Der Stadt Berlin. 


- Republifation. 
Die nachfiehende Verordnung: . 

„Noch ven. biäherigen Erfahrumgen laſſen fid beim eintretenden Thauwetter 
no viele hiefige Hausbefiger fäumig finden, vie Rinnfteine und Brücken vor den 
Häufern am ven Straßen ſogleich Öfen und aufpauen zu laſſen. Damit nun 
bei künftig eintretendem Thauweiter das Aufeiſen ſchneller und allgemeiner bes 
wirkt, hierdurch aber das Aufftauen des Waffers gegen die Nachbarn vermieden 
werde, wird den Beſihern ver Häufer hiefiger Koͤniglichen Reſidenien vie alte 











“ 
Bererbmeng, bei eintteienbem Thauwetter die Munfleine fogfeih anerimmert ans 


hauen und die Brüden öffnen zu laffen, in Crinnerung gebracht. Derjenige . 


Hausbefiger, welcher was ſchleunige Aufeiſen bei eintretenden Thauwetter democh 

unterlaffen ſollte, hat außer dem Schaden⸗Erſatz, weicher durch feine Unfolgſam⸗ 

keit feinen Nachbarn erwachſen ſollte, nech zwei Thaler Geldſtrafe, und daß das 

Aufeiſen auf ſeine Koſten von Polizei wegen ſofort verfügt werden wird, zu ge⸗ 

wärtigen. e Dabei wird auch dem oberhalb liegenden Eigenthaͤmer, welcher das 
* Unfeifen bewerkſtelliget hat, wie Befugniß ertheilt, bei feinem fäumenden unters 

halb liegenden Nachbar auf veffen Koften mit aufeifen zu laſſen, zu deren Mies 

verbezahlung ihm das Polizgei- Direktorium, anf vesfalffige Anzeige, ohne alle 

BWeitlänftigfeit verheffen wird. \ ö 

Berlin, den 6. Januar 1806.” ° i 
wird bierdurd unter Hinweifung auf die Verorduungen vom 11. Januar und 
10. Deyember 1842, fo wie vom 16. Dezember 1844, und mit dem Bemerten 
in Erinnerung gebracht, daß Die Revier- Polizei» Rommiffarien amgewiefen ſind, für 
die umverzügliche Befriedigung desjenigen Cigenthrmers Sorge zu tragen, welder 
in Gemäßheit viefer Verordnung für Rechnung des unterhalb liegenden Nachbars 
das Aufeifen bewirkt hat. Berlin, den 15. Jannar 1848. ” 
Königl. Poligeis Präfipium. 
Polizei: Berordnung 

wegen der Melvung des Arbeitsverhältniffes Don außerhalb einge, 

„ troffener Hanpwerksgefellen und anderer Gewerbsgehülfen. 

1. Den von auswärts hier eingetzoffenen Handwerksgeſellen und anderen Ge 


werbögehülfen wird, vom 1. März d. J. ab, ſtatt des Bisher üblichen Arbeits⸗ 


fheins ein Arbeitsbuch eingehändigt werben. 

2. Diefes Arbeitebuch muß ver Gehülfe bei dem Arbeitsantritt fogleih dem 
Arbeitsgeber aushändigen, fein Arbeitsgeber aber darf den Gehülfen opne vies 
wirklich annehmen. 

3. Der Arbeitsgeber muß darauf in dem Arbeitsbuche ven Arbeitsantritt ver⸗ 
werben und daſſelbe innerhalb 24 Stunden dem Revier- Polizei- Kommiffarius an⸗ 
Matt ver Anmelvung vorlegen, nachdem er es aber befcheinigt zurückempfangen hat, 
in Verwahrung nehmen. - - 

4, Sobald ver Gehülfe fein Arbeitsverhätmig aufgiebt, muß ver Arbeitsgeber 
den Tag feines Anstritts in dem Wrbeitsbuch vermerfen und viefes innerhalb 
24 Stunden dem Revier, Polizei-Rommilfariud amflatt ver Abmeldung vorlegen, 
welcher daſſelbe an fich behält. . i \ 
* 5. "Hat der Grhülfe innerhalb Drei Tagen nach feinem Audtritt aus ver Arbeit 
ein anderweites Arbeitsverhältniß gefunden, jo muß er hierüber eime, von dem neue 
Arbeitsgeber ausgeftellte, und, wenn dies ein zünftiger Meiſter ifi, von mer: Gewerka⸗ 
Aelteſten, fonft aber vorn dem Revier s Polizei» Kommiſfarũes nes Arbeitägebers atteſtirte 
Beſcheinigimg dem Poligeir Kommiſſarius, welder fein Arbeitsbuch aufbewahrt, über 
bringen. Er erhält daſſelbe dernnächſt, nachdem es zu dieſem Behuf viſttt worden, 


N 7. 

Meldung des 
Arbeitover· 
daltniſſes von 
außerhalb ein · 
getroffener 
dandwerkohe · 
ſellen und än- 
derer de 
werbegehht; 
fen. 


4 


auch; m. eh vn. aenen Arbeitsgeber; wie 8 ad = vorgefchriebe Mr zu 


übengebet. 

:6.: Erhält wer < ds immerhalb drei Zagen Keine aene Arbeit, ſo —— er 
Berlin verlafen; und zu dem Ende ſein Arbeitsbuch bei dem Polizei? Remmifferius, 
mo daſſelbe deponirt iſi, zur Abreiſe viſtren laſſen, worauf er,.gegen Rückgabe des 
Arbeitsbuchs, bei der Vten Abtheilung des poltzei⸗ Prundii ‚eine dort aſſerirten 
Reife» Dokumente: zurikerupfängt. 

:7. „Daſſelbe bat ver Gehilfe zu berbachen, wemn er aus anderen Seiten 
Berlin. soiehen; venlaffen will.  - 

8. Ein: Gehüffe,; welcher binnen drei Tagen, ode er arbeitslos garbwen, 


fein Arbeitsbuch nicht zur Abreife vifiren laßt und Berlin nicht verläßt, wird 


” Mmangöinei fortgefchafft. 


.Benn. ber Arbeitsgeber dem Grhülfen mit der Aebeit gugfe: Bohrung 
em "faire gewährt, 6: bebarf es, wenn dies gehörigen Dr im Arbeilsbulch 
vermertt ift,- In Iegterer Hinſicht nicht noch einer befonderen Armeldung, und vaf⸗ 
ſelbe gilt, von der Abmeldung, wenn Ver Arbeitsgeber ven: Gehilfen mit der Urbeit 
gleichzeitig aus der Wohnung oder Schlafſtelle entläßt. Sonft wird durch ‘vie gegen 
mwärtige Verordnung in wer beſtehenden Verpflichtung zur An⸗ und Abmelotmg des 
Wohnungsverhältniffes bei den Handwerksgeſellen und anderen Geiwerbsgehül- 
fen nichts geändert. 

10. Die zur ‚Zeit bereits in Arbeit fichenven, von Auswärts eingetroffenen 


. Houdwerlsgeſellen und anderen Gewerbsgehülfen haben ſich bis zum’ 1. März d. F 


—9— 
2 


NS. 
Preis der . 
Dlutegel fir 


Berfin. - 


gleichfalls. mit einem Arbeitsbuch zu verfehen, das ihnen gegen Rückgabe ves Polizei⸗ 
Arbeitöfepeins von ver Abtheilung V des Polizeis Präfvii verabreicht wird. 
41. . Auf ſtentraventionen gegen bie vorſtehenden Beflimmungen ift eine Setor 


Buße von 1 bis 5 Thlen. over verhältnißmäßige Gefimanitrafe gefegt. 


.. Berlin, den 18. Januar 1845. 8 migl. Polizei⸗Praſidium. 





"Dee Preis, zu welchem die Blutegel in ven hieſtgen Apotheken zu daten fein: 
werben, iſt bis. anf Weiteres auf 3 Sg. 6 Pf. für das Stück feſtgeſtellt. 
8 Berlin, den 13. Januar 1845. Soͤnigl. woeln Prifim 
J ——3 
Befanntmadhung 
Rach einer. Verfügung ves Königl. Kriegs - Dinifen, Miluair »Defongminr 
Departements von‘ 10. Dezember 1844 kann bei Naturalquartier⸗ Leiſtungen über 
wrei Tage an Dffiziere, welche Rationen beziehen, den Kommunen fr die Zeit der 
Quartiergewãhrung der tegulatiumäßigeServis und ber ortsũbliche Servis⸗Zuſchuß⸗ 
ver betreffenden Offzier / Charge am in dem Fall vollftänd verglitet twerden, wenn 
fie vie etatsmäßige Anzahl Pferde des eingaartirten ffiziers auch Setullung 
bat vertibreice werden müſſen. 
In den Faͤllen über, wo die Offiziere weniger, als die etatemäfige Angau 
Pferde mit ſich fühere, Bann neben ver Perſonai⸗Servis⸗ und:cefp, Derdis⸗ Juſchuß⸗ 





‚Gmefpärigung weh Kur für Die wirklich umtergebrachte Zahl Pferde‘ ver regalativ ⸗ 


A 


mäßige Stall⸗Servis in: Städten Ifer Klaſſe 'mit 15 Bar. und in Städten 2ter 
und Zter Klaffe mit 11 Sgr. 3 Pf. pro Pferd und Monat, und anperdem, ve 
ousũbliche Stall · Servis⸗Zuſchuß zus Anweiſung kommen, 

Die Wohllöblichen Kommunal⸗ Behörden erſuchen wir demnach, darauf ‚gu haften; 


daß in ben Quartier⸗ Atteſten, außer der genauen : x Tage ver Ankunft‘ 
ud. des Abganges, auch. die Zahl der einquartirt g ier⸗Dienſtpferde bes 
ſfimmt ausgedrůckt werbe, und werben wir etwani⸗ r die, in dem Per⸗ 
ſonal Servigz amd Zuſchuß mit berechnete Pferdezabl Anfragen erledigen. 


Grantfurt an der Oder, ven 15. Jan ne: 
Koͤnigl. Intendantur bes, britten Yemeeforpe Unede vn 


Berfonalhronit. Er 
Peter "Müller iſt an die Stelle des penſionirten Kanzleis 
t bei ber hiefigen Königl. Regierung ernannt. Ka 
des Heegemeifterd Ramin erledigte Förfterfielle zu 
: Biefenthal, ift vom 1. Januar 1845 ab dem verfor- 
‚und die durch den Tod bes Heegemeiſters Bo dk erle- 
Forſtrevier Cöpenick, dem verforgungsberechtigeen Säger 
ar 1845 ab übertragen worden. n 
‚ Dalich ow ift die erledigte Buhnenmeiſterſtelle zu Alt- 
Münchwinkel, an ber Spree zwiſchen Cöpenick und Fürſtenwalde, übertragen worden. 
Den Drfonomie- Infpeftor Willberg im Remonte-Depot Bärenklau » der Titel: 
„Dber : Infpektor” verlishen worden. Bau 


Anſtellungen und Todesfälle im Richen: und Sautneten , 
“im IVten Quartal 1844. 


“ A. Als Prediger find angefkellt oder verfeßt: 
Superintendentur: 
Belzig. Der Kandidat C. W. Fähndrich ale Rektor und Hülfsprediger zu Belzig 
und ber Konrektor und Kandidat" A. F. Brohm als Prediger zu kLübnitz 
Dom Brandenburg. Der Adfunft der Ritter- Akademie zu Brandenburg und Kändidat 
3. €. ©. Pätzell als Prediger zu Garlig. 
Prigwall. Det Archidialkonus und Schul⸗Infpektor I. €. Heyer zu Pritzwalk als 
DOber⸗Prediger daſelbſt und der Hülfsprediger I. ©. 8 Eickhoff ebendaſelbſt 
zum Archidiakonus. u 
Ratbenot. "Der Kandidat F. T. Schuhmann als Pfarr- fun zu Nennhaufen. 
Belegen. Der Kabdetten- Gouverneur und Kandidat 3. ©. W. Adler als Prediger zit 
- Fübersdorf,  der- Konteftor an’ der Bürgerfchule zu Wriejen, L. H. Menzer, 
“zul Rektor derfelben Schule und Nachmittags- Prediger Bafelbft und der Ref: 
tor ber · höhern Bfrgerfehufe zu Wriezen, O. C. Seidtet, ale Prediger zu 
Alt MWliesdvrf a2 
offen. Der Kanbidat JaF. H. Bublitz ale Prediger mu Löwenberch Drac J 


4 


B Als Schullehrer find arseſrelit ober serfegt: - 
Superintendentur: 
Berlin-Cölln. Die Hülfstehter an ber Sradiſcule zu Charlottendutg, J. F. Bode 

und T. Beder, ale wirkliche Lehrer an derfelden Schule. 

Bernau. Dir Kantor und Schuffehrer zu Franzöfifch- Buchholz, A. A. €. Roc, als 

Küſter und Schulfehrer-Adjunft zu Ruhlsdorf und der int. Lehrer in Prenzlom, 

3. 8. Gerlach, als Küfter und Schulfehrer zu Grünthal. 

Fehrbellins Der int. Lehrer zu Fehrbellin, € W. 4. Pidert, als Lehrer an ber 

Stadtſchule dafefhft. 

Jüterbogk. Der Schullehrer-Adjunkt zu Buchhotz, K. F. A. 8. Miefch, ald Küſtet 

/ und Lehrer zu Dennewitz. 

Kyritz. Der Lehrer in Wittſtock, F. Mauer, als Käfer und Schullehrer⸗ Adjunkt 
zn Thalhauſen. 

Nauen. Der int. Lehrer zu Nauen, A. U. L. Wieſe, als wirklicher Lehrer an ber 

Stadrfchute dafeloft. 

Nenſtadt-Ebers walde. Der Küſter und vehreri in Born bei Dtamburg, F. D. Winkel, 
als Küſter und Schullehrer⸗Adjunkt zu Hohenfinow und der Kandidat ber Theologie 

>. K. Flöter als Lehrer an der Stabtfchule zu Neuftadt-Eberswalbde. 

Perleberg. Der int. Lehrer zu Müggendorf, F. W. Jaap, ald Schullehrer zu Jagel, 
der- Lehrer zu Wilsnack, ©. G. H. Mummeltbey, ald Kantor, Küfter und 

Schullehrer⸗ Adjunft in Kletzke und der int. Lehrer zu Perleberg, .®. U. F. 

Schacht, als toirflicher Lehrer an der Stadtſchule bafelbft. . 

Prenzlomw I. Der Lehrer zu Dreefh, ©. F. W. E. Reimer, ald Lehrer zu Aleran- 
dershof. 
Prenziow II. Der Küſter und Lehrer zu Bröllin, A. H. Laue, als Küfer und Lehrer 
zu Wetzenow. 
Purtlig. Der int. Lehrer zu Sillmersdorf, J. F. Perlitz, als wirklicher kehrer daſelbfi, 
Schwedt. Der int. Lehrer zu Vierraden, C. A. Neumann, als wirklicher Lehrer an 
der Stadtſchule daſelbſt. 
"Strausberg. Der Küſter und Schullehrer zu Steglig, L. L. Lichterfeld, als Küſter 
und Lehrer zu Petershagen. 
Templin. Der int. Lehrer zu Himmelpforth, F. F. W. Maaß, als Küſter und Schul⸗ 
lehrer⸗ Adjunkt daſelbſt und der Schulamts⸗-Kandidat J. K. A. Hartung ale 
Lehrer an der Stadtſchule zu Templin. 
Wittſtock. Der int. Lehrer A. G. H. Barth als Lehrer an ber Stadtfchule zu Wittſtock 
MrPezen. Der int. Lehrer 9. 8. T. Seehaus als dritter Lehrer zu NeusTrebbin, 
der int. Lehrer F. W. Frige als vierter Lehrer und Organiſt ebendaſelbſt und 
ber Prebigtamtd- Kandidat und Lehrer zu Treuenbriegen, F. MW. Bäntſch, ale 
. Konreftor und zweiter Lehrer an der Bürger -Knabenfchule zu Wriezen. 
Königs - Wufterhaufen. Der Lehrer und Organift zu Ludentwakbe, \Jı F. We Bätt- 
J mann als Kantor, Küfer und DOrganift zu Buchholn . 





4 


Superintendentur: " r 
Zehbenid. Der int. Lehrer zu Marienthal, ©. A. Ried, als Küſter und Sau⸗ 
lehrer daſelbſt. 
Zoſſen. Der Lehrer in Zernsdorf, I. F. Hintze, als Lehrer an der vereinigten Schule 
für Mietgendorf und Schias. 
Der Lehrer in Paukow, A. O. W. Rappmund, als Kühe und Echrer der ftan⸗ 
söftfch-reformirten Gemeinde zu Buchholz. 
e Tobesfältle. 
a) Prediger. 
Der Prediger Neumann zu Saatzke, Superintendentur Wittſtock; der Prediger Geis 
feler zu Lüdersdorf, Superintendentur Wriezen. 
-b) Shullehrer.' 
Der Rektor Schäß zu Barutb,. Superintendentur- Baruth; der Küfter und Fehrer 
\ Zuperintendenfur Bernau; der Küfter und Lehrer Thiede 
Altſtadt Brandenburg; ber Lehrer Fick zu Karſtädt, Su⸗ 
Konreftor Brandt zu Pritzwalk, Superintendentur 
zu Hohenfelde, Superintendentur Schwebt; der Küfter 
aden, Superintendentur Spanbow; der. Küfter, und Ehre 
ntendentur Stragburg; der Lehre 
&berg; der Lehrer Wittſtok zu H 
den zu Prieros, Superintendentun 
jer an ber Hofgerichtds Kirche zu 
i rediger Bultmann zum ziveiten 9 
! - 
Dr. Friedrich Alerander Bornig in Berlin-ift zum Pte⸗ 
diger in Stralow, Superintendentur Berlin, ernannt worden. . 


Der Dr. phil. 8. von Bogulamwsfi zu Berlin hat die Erlaubniß zur Uebernahme 


einer Stelle als Hauslehrer oder Erzieher erhalten. 

Der Kandidat der Chirurgie Johanm Guftav Adolph Seiffert zu Brandenburg # 
ale ausübender Wundarzt zweiter Klaffe und Zahnarzt, in den Königlichen Landen aps 
weobirt unb vereidigt worden, 


Im Zaud) - Belzigfchen Kreife find auf die dreijährige Wahlperiode 1843 refp. zu- 


Feuerlöfch- Kommiffarien und deren Stellvertretern gewählt und diesfeits beftätigt worden: 
a) für den Iſten Bezirk ber Kreis-Deputirte von Brandt auf Schmermwig als Kom- 
miffarius und ber Förfter Schulze zu Altehöhle ald Steltvertreter; I) für den Ilten Bes 
zirk der Oberförfter Krebs zu Dippmannsdorf und der Schulze Bergemann zu Lüſſe; 
©) für den IIIten Bezirk Herr von Schönebed zu Rabenſtein und ber Amtmann 
Leo .auf Dahmsdorf; d) für den IVten Bezirk der Schulze Paul zu Kleinmarzehne und 
der Landſchulze Thiele zu Hafeloff; e) für den Veen Bezirk der Landſchulze Habdank 
su Mörz und der Schule Wride zu Lodtom; f) für ben Viten Bezirk, Herr won 
Rohom auf Golon u und ber Amtmann Schrobsdorff zu Krahne; 6) u den 


AB 


Viiten Bezirk der Amtmann Beder zu Ieferig und der Schule Sch mindt ja 
Göttka; I): für den VIIIten Bezirk der Infpeftor Irmer zu Lehnin und ber Amtmann 
Beder zu Trechwitz; i) für den IXten Bezirk der Amtsrath von Kaehne zu Petzow 
nd. der: Rehnfhulze Nies zu Bliefendorf; k) für den Xten Bezitk Herr von Atnffedt 
auf Großfreug und der Lehnſchulze Schulze zu Göß; N) für'ben Klten Bezirk ber Ober- 
förſter Gado w zu Eunersborf und der Amtmann Elfe zu Caputh; ın) für den Alten 
Bezirk der Lehnſchulze Seehauß zu Elsholz und der Lehnfchulze Loth zu Rieben; n) fir 
ben Xlllten Bezirk der Lehnſchulze Matthes zu Leeſt und der Lehnſchulze Fritze zu 
- Alt-Töplig; 0) für den XIVten Bezirk der Amtmayn Dietrich zu Sandberg und ber . 
. Schulze Kühne daſelbſt. 





Vermiſchte Nachrichten. 

Geſchenke an Kirchen. 
38 Bauer/-Altſitzer Dietrich Röhl zu &xof- Welle, Superintendentur Wilsrad, 
und deſſen Ehefrau Anne Marie, geb. Abel, haben das -Aftar der Kirche. bortfelbft mit 
einer fchönen Bekleidung von ſchwarzem Kaifertuch mit orangefärbenen Franzen beſchenkt. 
Ein Mitglied ber Gemeinde zu Fredersdorf, Superintendentur Gramzetw, hat "der 

Kirche daſelbſt eine filberne, inwendig vergofdete. Patene zum Gefchenf gemacht. 
e zu Granfee find der Kirche dafeldft ein, den gans 
', 90 Ellen Haltender Teppich, zwei Sammetkiſſen 
den Altarftufen, und ein Fußteppich unmittelbar vor 


ig, daß die Gemeinde zu Derwitz, Superintendentur 
Neuſtadt, Brandenburg, eine neue ſteinerne Mauer um ihren Kirchhof mit einem ſehr 
bedeutenden Koſtenaufwande aufgeführt hat. 

Die Erbſttzer⸗Gemeinde zu Neuholland, Superintendentur Zehdenid, hat mit \ nem 
Koſtenaufwande von über 500 Thlen. den Begräbnißplaß um die Kicche zu Neuholland 
durch Herſtellung einer 787 Fuß langen Mauer um benfelben bewährt und bie Ießtere 
mit einem eben fo geſchmackvollen als foliden Kirchhofs-Portal verfehen, was hierdurch " 
als belobigendes Anerfenntniß ihres Eicchlichen Eifers und ihrer Pierät gegen bie Gräber 
ihrer Angehörigen öffentlich befannt gemacht wird. 

"Der Kirchenvorfieher und einige andere Mitglieder der Gemeinde zu Groß-Wolters— 
dorf, Superintendentur Granfee, haben ber dortigen Kirche eine neue zinuerne Kanne 
zum Transport, des Abendmahlsweins geſchenkt. 


— ⸗— 


(Hierbei ein öffentlicher Anzeiger.) 





Amtshlait Gr 


der Röniglihen Negiernug zu Wotsdam 
und der Stadt Berlin. 


——— —— — — 
Has ——— 





& iſt befchloffen worven, in ven Provinzen Preußen, Pommern, Brandenburg, 
Schleſien und Pofen, wofelbft die ungewöhnliche Näffe des vergangenen Jahres umd 
die zahlreichen Ueberſchwemmungen auf das Viehfutter einen fehr nachtheiligen Ein⸗ 
fluß geübt haben und deren Viehftand außerdem durch den Ausbruch” ver.Ninderpeft 
in benachbarten Ländern bedroht ift, bis zur Beendigung der nächſten Erndte 
n Preifes für das Viebſalz dergeſialt eintreten - 
den Factoreien, woſelbſt Vorräthe leſen Salzes 
veder unverpadt ober verpadft gegen’ einen ven 
Preis überläffen, außerdem aber für-die Sal 
in ver Art beſtimmt wird, daß den Selbſtkoſten 
wird, ein mäßiger und größtentheils unter ven 
bleibenver Betrag für die Fracht hinzutritt. 
hiernach in dem Regierungsbezirk Potsdam, ein- 
Funfzehn Silbergroſchen fefigefegt worben. - 
Herru Finanz» Minifters Exeellenz hierdurch zur 
fe ich, daß vie ‚betreffenden Galyfastorsien hier- 
it weiterer Anweifung verfehen find, 
Potsdam, den 29, Januar 1845. ö . 
Det Ober» Präfi dent der Provinz Brandenburg. 
von Meving. 





Berorduungen und Betonntmachungen 
fir den Negierungsbezirk Potsdam und für bie Stabt Berlin.’ 
J Potsdam, den 80. Januar 1845. 

. Da die in unferer Vekanntmachung vom 8. Deyember 1826 (Umtshfatt de 1826 ° N? 26. 
Sid 50 Pag, 293 N? 194) enthaltenen Vorſchriften über den Geiwerbebetrieh im —— 
Fri innerhalb des Grenʒkontroll⸗ "Bezirk ſeitdem in einzelnen Punkten Abe perriepimtms 

. agen erlitten haben, fo fehen wir ung veranlaßt, über, dieſen Gegenftand perziepen’ti« 
. hiermit. anzuordnen: nerhald des 

Hera Gewerbsbetrieb im "Umperziepen, welcher. in dem renitcueꝛ hetgieben, , nyien 
u werden: Fanny. zerfllt in drei Abtheilungen. ; Ber Dejamber, 


5 . 


2) Zur erſten Abtheilung gehört: - . 

a) das Umperreifen mit Waarenmuftern, um Beſtellumgen zu fuchen, 

b) das Gewerbe umberziehender Muftfer, Harfenfpieler, : Dreforgelfpieler,; 
Scaufaftenführer, Equilibriften, Kunftreiter, Marionetten- und Puppens 
fpieler, Taſchenſpieler, und aller folcher Perfonen, welche Kunſt⸗ oder 
Naturfeltenheiten zur. Schau ausfellen, oder deren Gewerbe überhaupt 
blos Säyauftellungen zum Gegenftanve hat, 

= ey ver Hambel mit Eiern, Fiſchen, Krebfen, friſchen Gartengemädften, Ger- 

müfen, Kartoffeln, Rüben, Geflügel, kleinem Wildprett aller Art, Brenne 

holz, Nupholz, Befen, Mild, friſchem Obſt, Getreide, Sämereien, Oraupen, 

5 Hirfe, Vögeln, Aſche, Harz und Schwamm, ’ . 
d) das. Gewerbe der Scheerenfcleifer, Siebmacher und Leinfapperer, 

ı €) ver Aſchſammler, . 

‘ f) ‚ver Keſſelflicker. 

Die in viefer erften Abtheilung bezeichneten Gewerbe find Feiner ber 
fondern Zolffontrolle unterworfen. Sie können alfo, wenn die Erlaubniß 
day im Gewerbeſcheine befonders ertheilt worden ift, auch in.den Grenz," 

-  bezirfen unter denfelben Bedingungen, wie an andern Orten betrieben 
- werden. “ 

3) Zur zweiten Abtheilung gehört der Handel im Umberziepen mit irdem.n Pfei⸗ 
fen, Schnütriemen und Stiefelwichſe, Baſt- und Strohmatten, Schleiffteinen 
und Schiefertafeln, Bettfedern, Holzwaaren, als: grobe Böttcher⸗ und Drechsler⸗, 
Korbflechter⸗ Tiſchler⸗ und alle rohe oder blos gebobelte Hol zwaaren, Wagen ⸗ 
arbeiten und Werkzeuge von Holz, hölzerne Uhren, Bürſter Hinderwaaren (grobe), 
Knoden- und Leverabfällen, Gyps- und Wadsfigurn, Sieben, Hechein und 

. Maufefallen, Schreibfevern, Hoiz- und Gteinfr",jen, papierenen Scharpteln, 
Kupferflichen, Flachs und Hanf, Töpferwaren (gemeinen), Lumpen, Vieh, 
Theer, Pech und Kienruß, Korkflöpfeln, heilerwaeren und Hanfwaaren (ger 
meinen), Borften und Fellen, Honig, Fzahs und Wallrath, grünem Hohlglafe, 
Kalt, Gyps, Roßhaaren, optiſchen Inf rumenten, Barometern und Tpermometern, 

Die Perſonen, welche mit die hen Waaren vermöge der ihnen in dem Ge- 
werbefchein dazu erteilten Erlaubniß in dem Orenzbesirfe bauflren wollen, 
“haben fi ſogleich bei oder, kurz vor ihrem Eintritt in venfelben bei dem näch⸗ 
flen Steuer- oder Z0';gmte, oder außerdem bei dem an ver Binnenlinie zur 

Ertheilung von ®« gitimationgfcheinen vorhandenen Poften mit einem Legitimas 

tiondfcpeine zu yerfehen, in welchem die Gattung und Menge ver Waaren, der 

Weg, wel· ei fie nehmen wollen, und vie Zeit des Aufenthalts bemerkt wird. 

. Mit diefem Legitimationsfchein haben fie ſich demnach über ven Transport 
der Waaren bei jedem zur Nachfrage befugten Beamten over Gensdarmen 

, auszumeifen und die in dem $ 8G der Zollordnung vom 23. Januar 1838 

Befftmmten Transportfhunden, nemlich in den Momaten Januar und Deyember 

die Zeit von 7 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abende, in dm Monaten Februar, 


51 


Oktober und November von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends, in ben 
Monaten März, April, Auguft, September die Zeit von F Uhr Morgens bis 
8 Upr Abends, in ven Monaten Mai, Juni, Juli von A Uhr Morgens’ bie 


10 Uhr Abends genau. einzuhalten, En 


Bon Einhaltung diefer Tageöftunden findet nur eine Ausnahme flatt, wenn 
in außerordentlichen Fällen vie Erlaubniß des betreffenden Haupt» Zoflamtes 
vder Neben» Zollamtes erſter Klaſſe, fo weit dies zur Expedition der Waaren⸗ 
Transporte fompetent ifl, vor der Ueberſchreitung der Binnenfinie ertheilt wors 
den,. welche Crlaubnig den Waarenführer, die Waare felbft, die Straße und 
die Zeit, für welche folhe gilt, benennen muß. 

A) Die Händler mit irdenen Pfeifen, mit Lumpen, Vieh, optifchen Inſtrumenten, 
Barometern und Thermometern müſſen überdies die Gegenſtaͤnde ihres Handels, 
. welche fie bei ſich führen, nebſt dem Legitimationsſchein, bei jedem Zoll- over 
Steneramte in dem Grenzbezirk zur Anficht ftellen, damit diefes Amt fih won 
der Uebereinftimmmmg überzeuge, und die Menge des Vorhandenen auf dem 
Legitimationsſchein bemerke. 

Die Lumpenſammler, ingleichen Hãndler mit Häuten, Selten und Kof 
haaren haben fih bei dieſer Meldung im Falle des Minderbefuntes gegen 
den Inpalt des Legitimationsfcheins über den Abgang gehörig auszuweiſen. 

“ 8) Im die dritte Klaſſe gehört der Handel im Umherziehen mit leinenem Garn, 
Zwirn und Band, Leinwand, Zwillich und Drillich, gebleicht und amgebleiht, 
einfarbig und bunt,. auch Teinenen Strümpfen, Garn (mollenes), Bleh- und 
Eifenwaaren (grobe) aus geſchmiedetem Eifen, Eiſenblech, Stahl und Eifen- 
draht, die nicht zu ven kurzen Waaren gehören, Lichten und Seife, ayamıy, 
Steingut und grobem weißen Porzellan, Deden von Wolle und Haaren, fo 
weit der Handel mit -felbigen im Umherziehen geftattet wir, Bultor/ Käſe, 
Fleiſch und Wolle. 

Die Perſonen, welche in ihrem Gewerbeſchein die Erlanbniß erhalten, mit 
dieſen Gegenſtänden auch in dem Grenzbezirk Handel zu treiben, haben nicht 
nur die oben in dem $ 3 enthaltenen Vorſchriften zu befolgen, ſondern es 
müſſen auch die Waaren vor dem Eintritt in den Grenzbezirk durch ein Zoll- 
over Steueramt unter vollftändig ſi ſcherem Blei⸗ oder Siegelverſciut gelegt 
werden. 

Sie dürfen ferner in dem Grenʒbeʒirk nur in ſolchen oerſchloſſenen Packeten 
geführt und dieſe Packete nur durch ein Zollamt eröffnet und zerlegt werben, 
alsdann aber wird durch dieſes Amt das Paret für den MWeitertratt port“, if 
Neue unter Siegel over Bleiverfhluß geftellt. 

Diejenigen Gegenſtände, welche fi ihrer Beſchaffenheit nach nicht wohl. in 
Pagete bringen laffen, werden einzeln mit daran befeftigten Lack- ober Sri, 
flegeln ‚verfehen, 

Für die Verbleiung hat der Haufirer die gefegliche Gebühr, zu Anh, 
und zur. Verfiegelung das Material zu liefern. 








2 
6) mit allen’ anderen, als, ven in ven zu 2, 3 und 5 genaunten und Segeihneten 
Gegenſtänden. ift ber. Haufirhanbel in dem Grenzbezief unbedingt verböten, 
7) Wer die zu, 3, 4 und 5 vorgefcpriebenen Zollfontroll- Bedingungen nicht ges 
ar ET Zoutor ER nigy 1838 
81 vieles 
ö „Pur. den 
“ x Waaren⸗ 
oper aus⸗ 
it habe, in 
lrn. 
£ beqogppen 
en penden ent» 


8) verziehen im. 
. an 
9) nah & 21 des Regulativs über ven Gewerbebetrieb im Umherzieben vom 
38, April 1824 innerhalb des Grenzkontrpll- Bezirks - kein Gewerbe im Umher⸗ 
ziehen betrieben werben, wenn nicht der Gewerbeſchein ausdrücklich die Erlaub⸗ 
niß dazu enthält. 
10) Dieſe Erlaubniß kann nur" auf Grund einer, Boſcheinigung des Haupt- Zoll⸗ 
oder Haupt⸗ Steueramtes, daß der Hauſirer, welcher ſein Gewerbe im Grenz⸗ 
bezgirk treiben will, wegen Steuerdefraudation noch nicht beſtraft iR, oder ſich 
derſelban nicht verdächtig gemacht hat, ertheilt werben. Auch Tann eudlich 
21) die Befugnig zum Gewerbsbetriebe im Umberziehen im Grenzbezirke nur den⸗ 
jenigen, welche fih auf den nach obigen Vorſchtiften darin etlaubten Verkehr 
beſchränken, beigelegt, muß aber allen übrigen, auch denen, welche neben den 
im Grenzbezirke erlaubten, auch Waaren, mit denen ein Verkehr darin nicht 
geſtattet iſt, führen, unbedingt: verfagt werden. - “ 
z \ Koͤnigl. Regierung. 
2. . .: "an . men 





. . . * 
or - — Ausqug. 
A. Aus dem Zollgeſetz vom 23. Januar 1838. 


[3 oewe me· $ 35. Innerhalb” des Grengbezuts können früher beftandene Gewerbe 


betrieb im 
Grenzbezixke. 


„mit zollpflichtigen fremden, einem höhern als dem allgemeinen Eingangszoll unter⸗ 


liegenden over mit gleichnainigen inländiſchen, fo wie mit allen, einem Ausgangs» 
Beil Auntermorfenen Gegenftänden nur fortgefegt und neue nur angefangen und 
etrieben werden, unter Beobachtung derjenigen Vorſchriften, welche von ven obers 
fen Verwaltungs-Behörden mit Berlickſichtigung der örtlichen Verhältniſſe anzuord⸗ 
nen, fo wie durch bie gewerbspolizeilichen Gefege gegeben find, um das Gewerbs⸗ 
and Zoll-Züteteffe zu Aihem, ' : JO 


a ES A EEE Zope Eee EEE Pe 


u 23 


„te wei uud zwa 
sit ende ȟte in 
jräntüng # verbtreibe 
Grembezirts renbezuge 
een der 2 im Or 


Ordnung ertheilt worden. 
RB, Ans ver Zollordnung som 23. Januar 838. . : 

wi. Br O2, Hauſirgewarhe dürfen im Grenzbezirke mar mit beſondetrr Au⸗t⸗ 
niß und water bergenigen Beſchrãnkungen hetrieben werden, welche som Zwecke des 
Zollſchutzes bereits ‚bejtepen ‚oder noch weiter ‚angeordnet werden. un 
m Wok Mokgpial- und Spezereimaaren, anf Wein, Branntwein ab diquante pller 
Art, fo wie auf Zeuge, die aus Bgunꝛwolle, Geide aber Wolle, garıg ober in 
Beruifiung, ‚init ‚anberen Stoffen gefertigt ſind, fol ſich die Exlaubgif, yiht er- 


fireden r, 
PETE yug'dem Zoͤllſtrafge 
at, G 
‚etz 
vas 2 
Geſetz 
n dopy 
j dieſer 
8% 'Wer- es unternitumt, dem Staate die Ein⸗ Aus⸗ 
oder die an der Grenze eines Zollvereinsſtaats zu erhebenden 2 
gaben zu’ entziehen, hat die Konfiskation der Gegenſtände, in $ 
das Vergeben (bie Zolldefraiudativn) verübt worden iſt, und zi 
vierfachen Betrage ver vorenthaltenen Abgaben gleichlommende \ 
jerech niemals ‚unter rinem Thaler betragen ſoll, verwirki. Di 
außerdem nach dem Zolltarife zu entrichten. ee) 
$ 3. Im Wieverpolungsfalle, nach vorhergegangener maechutteüſchher Ver 





nheibung. wir wie: nah. 6S A und.2 außer ‚ner Raniehntion dfation der Gegenflände des _ Om 


Veegehens · eintretenbe: Gelobuße verdoppelt 
Sebald :eine: Geldbuße von dem Verurtheilten wegen jenes Unbermögens nicht 
beigatzeiben.äft;; tritt an; deren Stelle eine verhältnigmäßiige Gefänguigs, Zulhthaus- 
over Feſtungsarreſt⸗ Strafe, welche jedoch im erften Falle des Vergehens die Dauer 
vpn An bei Dem erflen Rückfall die Dauer von Zwei Jahren wi Über- 
4. Sehen‘, fernere Rückfall ift mit der Konſiskation wer Gryanflänne der 
treing,.. m 6 dem Doppelten der. $. 3 beſtimmten Gelpbuße,- fo wie auf bie 
en von einem bis rn Jahren mit Verluſt des Reis "zum  Behelebe desjenigen 
F BR a A, deſſen ‚Ausübung Die Kontrebande ‚ober Deſfaudation 


FEW TEE UNE 








A. Bon den 
Strafen der 
Zollvergehen. 

a. Strafe der 
Kontrebande. 


b. Strafe der 
Zoll. Defrau⸗ 
dation. 





vınm 


bb. 
Strafe des 
ferneren Rüd- 
lalls 


efen Fällen ftatt der Geldbuße auch verhaltniß⸗ 
» over Zuchthausftrafe erfannt werben, deren 
s vier Jahre, beim dritten oder einem ferneren 
ı halben Jahre Feſtungsarreſt⸗ oder Zuchthaus· 


Ausnahmsweife kann aber auch nach richterlichem Ermeſſen mit Bericigrigung 
aller Umſtänbe dis "vorliegenven und der vorausgegangenen Fälle auf vie oben bes 
zeichnete Gelobuße erkannt werden, und vie Unterfagung. ves Gemerbebetficbes uns 
serbleiben,. Dieſe Ausnahme findet aber niemals Statt, wenn ver Angeklagte " 

a) das Kontrebandiren oder Defraudiren erwerbsmäßig "betreibt, over “ 
s eine det früheren ober die letzte Nebertretung unter erſchwerenden Umftänven 
:($$ 11 — 14) oder in Betrüglicher Abſicht begangen hat. 
* Neben‘ der Geldbuße iſt in dem Erkenntniß zugleich, für den Fall des Yen 
mögend des Verurtheilten, eine verhältnißmäßige Freiheitsſtrafe nad den obigen 
Beftimmungen feſtzuſetzen. 
— & 5. Die Strafen des Rückfalls (F9 3, A) treten auf dann ein, wenn 
die früßere Berurtpeilung des Angeklagten nicht im Inlande, fondern in einem 
andern der Zollvereinsſtaaten erfolgt ift. 
Unterſchied, ob die frühere: gegen den Argellagien 
‚ oder nur eine außerordentliche war. 
g der Frage, ob ein Rüdfall vorliegt? die Kontres 
als ganz gleichartige Vergehen zu betrachten, der⸗ 
elcher früher einer Jolldefraudation ſchuldig befunden 
& verübt, mit der Strafe des Rüdfalls belegt wer« 








eu $ 6. Die Kontrebande over: Zolldefraudation wird als vollbeacht ae 
Bälle, wo Yie nommen: J 
Ast 1) wenn bei der Anmeldung an der Zollflätte . 
angewmme .. a) Gewerbetreibende umd Frachtführer verbotene ober aögebepfgtige Gegen» 
wi. ftände gar nigt, oder im zu geringer Menge, oder in einer Beſchaffenbeit, 


"oe... bie eine geringere Abgabe wuͤrde begründet haben, veffariren, oder 
‚b) andere Perfonen vergleichen Gegenſtände wiver befferes Wiſſen unrichtig 
deklariren, over bei der Reviſion verheimlichen; 
2) — beim Transport verbotener ‘oder abgabepflichtiger Gegenſtände im Grenz⸗ 
ezirke 
Bu a) die Zollſtätte, bei welcher diefelben bei dem Ein- oder Ausgange hätten 
Da angemefvet oder geftellt werden follen, ohne. ſolche Anmeldung tiber 
fhritten oder ganz umgangen, 
b) bie „vorgefchriebene Zollſtraße over der Im Zollausweiſe bezeichnete Weg 
nicht inne gehalten, 





- 


55 


) ver Arunaport ohne Grlaubuiß ver Behörde außer der geleglichen Tapes 
zeit bewirkt wird, ober u 
4) Gegenflände ohne ven vorfehriftsmäfigen Zollausweis Sen mom, 
oder mit diefem nicht übereinftimmen; | 

3) wenn über verbotene oder abgabepflichtige Gegenftände, welche aus dem Aun⸗ 
lande eingehen, vor ver Anmeldung und Reviſſon ‚bei ver Zonflätte, ver 
wenn über derartige zur Durchfuhr oder zur Verſendung nach einer öffentlichen 
Nieverlage-Anftalt deklarirte oder fonft unter Zollkontrolle befindliche Gegen⸗ 
ſtäude auf dem Transporte eigenmaͤchtig verfügt wird; 

. A) wenn Gewerbtreibende im Grenzbezirke ſich micht, in Gemäßheit ver nach 
& 35 des Zollgefeges getroffenen Anordnungen, über die erfolgte -Berfteuerung 
oder vie flemerfreie Abflammung der vorgefundeuen Gegenflände ausweiſen 
können; 

8) wenn unverzollte Waaren aus einer Anftalt zur Niederlage derſelben ofne 
vorfriftemäßige Deflaration (Abmeldung) entfernt werben. " 

Das Dafein ver in Rede ſtehenden Vergehen und die Anwendung der Strafe 
verfelben wird in den vorſtehend unter 1 bis 5 angeführten Fällen lediglich durch 
vie daſelbſt bezeichneten Thaiſachen begründet. 

Kann jedoch in ben unter 2, 3, 4 angeführten Fällen der Angeſchuldigte voll⸗ 
fländig nachweiſen, daß er Kontrebanve over Zolldefraudation nicht habe verüben 
Fönnen oder wollen, fo findet nur eine Ordnungsſtrafe nad Vorſchrift des $ 18 


$ 11. Die Strafe ver Kontrebande oder Defraubation wird um bie 
Hälfte gefhhnft: 
3) werm vie Gegenftände beim Transport in gepeimen Behältniffen, und fonf- 
auf eine kümftlihe und ſchwer zu entvedende Art verborgen, und 
2) wenn zum Durchgang oder Wieverausgange angemeldete oder ſonſt umer 
Begleitſchein· Kontrolle gehende Gegenftände auf dem Transport vertauſcht 
oder in ihren Beftandtheilen verändert worden find, . 
nebei jedoch das im & A feftgefegte Marimum der Freiheitiſtraſe nicht hberfirite 
tm werden darf. ö 
8 13. Wird eine Kontrebanve oder Defraudation von drei oder mefreren 
Herfonen gemeinfchaftlih mit oder ohne vorherige Verabredung verübt, fo wird die 
Strafe für dieſe Vergehen gegen den Anführer durch eine drei⸗ bis ſechsmonailiche, 
gegen jeden ber übrigerr Theilnehmer aber durch ein» bis dreimonatliche Gefängniß-, 
Zuchthaus, oder Feftungsarreft-Strafe geſchärft. “ 
Wird dieſes Vergehen nach vorhergegangener Strafverurtpeilung twieberholt, ober 
iſt ‚eine derartige Verbindung für vie Dauer eingegangen worben, fo trifft den 
35* eins bis zieijfhrige, die übrigen Theilnehmer ſechsmonatliche bis ein⸗ 
iße, Zuchthaus⸗ oder Feſtungsarreſt ⸗ Strafe * der verein 
Sea oder Konnrbande /Sirafe. 


40. 
Zoll· Defraue 
datlon unter 
erſchwerenden 
Umftaͤnden. 


es · 


Strafe der 


Tdeilnehmer. 


NX 27. 


Betrifft die. 


Elb · Sqhiffe⸗ 
und Sgiffer· 
Patente. 

1. 2181. Jan. 


N 28. 
Befteligelb 
für Briefe 


nem auf 


1. 278. Ian. 


56 
2618, Wer im Ctenfbegirfe auf Nebemvegen net ie Nachtgeit fei einer 
Rentrchante oder Defraudation mit Waffen oder: anderen dergleichen gefährlichen 
Wertyeng en betroffen. wird, folk: außer der Strafe für. dieſes Vergehen mit einer 
ein» bie dreijährigen und, wenn. er fih ver. Waffen zum. Wiverflanve. gegen bie 
enmten bevient ‚hat, nach Berhältsiß ver ven letzteren gugefügten. —— 
inſofern Kg aa den ‚allgemeinen Strafgefegen nicht eine haͤrtere Strafe ver- 
wirkt: ft, mit einer drei⸗ bis fünfjäprigen Zuchthaus⸗ over Eefngsarteft-@trafe 
erben. 


8 16. die Strafen der Miturheber, Gepätfen und Begünfiger einer 
Kentrebande ober. Defraudation, ſo wie derjenigen, welche an ven Vortheilen viefer , 
Bergehen nach deren Verübung wiſſentlich Theil nehmen, find, fo weit mit die 


* befonbern. Vorſchriften den SS 18 und 14 Anwendung finden, nach ben Vorſchriſten 


der allgemeinen Suafgelee” zu beftimmen- 
,.. Die für ven Rüdfall beftimmte Strafe trifft aber nur Diejenigen, Zfeilnefine r 
einer Konnebande oder Defraudation, welche ſich ſelbſt eines Rückſalls ſchuldig ge⸗ 
macht. haben. 
8 . Die Urbenfetung - per Vorſcriften des Zolgefopes "und der Bft. 
Ordnung, fo wie der in Folge derfelben öffentlich befannt gemashten Bermaktyagg-; 
Vorſchriften, für welde feine befonbere Strafe angebropt ift,, we ‚mit ein, DW 
miſeſraſt d von einem bis ur Thalern geapnbet. . . 







A 
" Yotsdam, den 31. Yanuar 1848.13 
Mit Bezug auf unfere, im‘ vorjährigen Amtsblatt unter Me 208, aßgerudt i 
Bekanntmachimg vom 18. Dezember v. J. bringen wir hiermit zur Kenntniß des 
Schifffahrt und Flößerei treibenden Publikums, daß ver Waſſer⸗Bau⸗ Inſpeltor 
Koppin zu Lenzen in der Jeit vom Beginn ver biesjährigen  Schifffahet auf ver 
Elbe Bis ‚zum: Schluffe des Monats Jani d. J. jeven Dieuſtag und Freitag un 
Wittenberge: auf: dem dortigen Königl. Haupt⸗ Jollamte anweſend fein wirt, um 
die zur Erlangung von Schiffs⸗ und Schiffer⸗ Patenten vor —ã—— 
Haupts Zollamte nöchigen Prüfungen der Führer von Schiffen und Floßboigern auf 
der Elbe, fo wie der zur Befahrung viefes Stroms beftimmten Schiffe, rauen, 


Kr König. Regierung. Abtheilung des Innern 





Be Betamntmahung des General-Poftamts vom 30. November v. I. wegen 
Ermäßigung des Beftellgelves fin‘ Lanphriefe, bezieht. ſich lediglich anf’ Diejenigen - 
Briefbeftellungen nad dem platten Lande, welche für Königliche Nehumg durch 
eigens dazu angeſtellte vandbrieftraͤger regelmäßig ſtattfinden. Wo dergleichen Ein⸗ 
richtungen nicht: beſteben, werden die für das platte Land beſtimmten Briefe, wenn 
ſolche von den Empfängern nicht felbſt von der Pop abgehoit, ober im den betref⸗ 
fenden Ortſchaften Yon durchgehenden Poſten abgegeben werden, von 8 gt: 8 Tagen 
geſammelt, und dann ſämmtlich durch einen expreſſen Srioatonen Dead Dr 

Bote 


87 


Bnte erhält nach wie vor pro Meile ð Sır., welcher Betrag für den ganzen von 
‚Ihn. zu 'naachenten Weg berechnet, verhaͤltnißmäßig auf ſammellche ihm zur Bf 
. — md ‚anf der Kideite 4 . j 


ung repartirt 
Tpeil des Boienlohnes, der quf denſelben fät, bemerkt wird. 


el 


“Berlin, den 27. Janıar 1845. . J 


Generals Poſtamt. 
* * 


” . Potsnam, ven 3. Februar 1845. 
Vorfiehende Bekanntmachung bes Königl. General- Poftamts vom 27. v. M. 
wird im Verfolg der Bekanntmachung beifelben vom 30. November ». I. (Amtes 
Watt 1844 Pag. 350 N 287) hiermit dur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
König. Regierung. Abteilung des Iunern. \ 
. Berovdnungen und Bekanntmachnuugen, 5 
welche ben Negierangsbezirt Potsdam ausfchlieflich betreffen. 
" " ° "Potsdam, den 27. Januar 1845. | 
ı Huf Grand des $ 12 des Geſetzes vnm 8. Mai 1837 wirh hierdurch. zur 
Öffentlichen Kenntnig gebracht, daß. der Kan ppermann .bei feinem Äb⸗ 
gange von Friefad nach Schlagenthin hei Genthin die bisher von ihm verwaltete 
ehr: der Peipziger Seuerverficherungs-Gejelffchaft für die Siadt Frieſack uny 
niebergelagt hat. - u j 5 u 
Koͤnigl. Regierung. Abthellung bes Imern. 





Por, Me 20. Sanıar-ighp. > 
Auf Grund des $ 12 des Gefepes vom 8. Mai 1897 wird fierburh zur 
oͤffentlichen Kenntniſt gebracht, daß der Kaufmann Revies zu Neufadt- Eberswalde 
We bidper von ihm wverunitete Agentur der Yarline: „GeuerberfcheruigsGefalfcaft 
fir die Stadt Reuſtadt-Eberswalde umd. Umgegend nievergelpgt hat, —— . : 
on 2 Wöndgl. Regierung. Abtheilung des Inner © 

B 4 - “ . 5 . . . 





...* et Potsdam, den 31. Januar 1848. - 
* Auf; Grunddes $ 12 ws Gefepes vom 8. Mai 1837 wird hierdurch zur 
firfen Kenniniß gebtacht, dag der Kaufmann und Agent der, Gothaer Feuer: 
Gerimgs- Bank, 6 inzelberg zu Luckenwalde als Agent der Berfinfcen 
Seuerverfiherungs-Anftalt für die Stadt Ludenwalve: mid Umgegend vom uns ber 
—* 


worden iſt. —W — ra 
Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Innern. 





NP. 
* Agentur 
Niederlegung. 
1. 1470. Jar. 


M 30. 
Agentture 
Riederiegang. 
l. 2123. Jan. 


— 


NE 31. 
Agentur⸗ 
Berätkgung: 


‚kalt. San. 


im Monat Dezember 1844 beobagteten Waſſerſtände. 


A 32. Nachweiſung der an den Pegeln der Spree und Havel 


** 
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=: - - - 


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POBSESSSSESSSOSODNDUKNTUANTNUNTSOS 





Anamunnaöiennknntrnann 

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ELLI IIITITIITISSETTTTTT 


—— — 

















DEODDOM mM OO MD 0 00 0 AD OD AO AD A 





Er den 24. Januar 1845. 


Koͤnigl. Regierung. Uhtpeilung dee Innern, 


do 


| Merorbunngen und VBekanntmachnugen des Rörnigl. 
| Rammergerichts. 

Den Untergerihten im Departement des Rammergerichts wird hierdurch befannt 
gemacht, daß an die Stelle des bisherigen Regierungs⸗Raths Villaume ver 
Regierungs- Rath Kaddatz vom 1. Februar d. J. zum Stempel⸗Fiskal für den 
Regierungsbezir® Potsdam und zwar auch für vie Kreiſe Ober- und Niever-Barnim, 
in venen bisher der Regierungs-Rath Witte die Gefchäfte des Stempel-Fisfals 
beiorgt hat, ernannt und ihm fein Wohnort in Potsdam angemwiefen worden ift, 
fo dag dem Negierungss Rath Witte neben dem Erbſchaftsſtempel ⸗Amte nur das 
Fielalat für Berlin verbleibt. 


"Berlin, den 27. Januar 1848. 
Königl. Preuß. Kammergericht. 





VBerorbunngen und Bekanntmachungen Des Aönigl. Koufiſto⸗ 
riums und Schulollegiums Der Provinz Braubeuburg. 


Im Folge eines von des Könige Majeftät gefaßten Allerhöchften Befchluffes ſoll 
für das Markgrafthum Nieverlaufig md die demſelben enklavirten Theile ver Mark 
Brandenburg, in Betracht der frübern kirchlichen Verfaſſung ver Nieverlaufig, ein 
befonverer flellvertretenver General-Guperinterivent ernannt, und biefes Amt mit 
der Ober» Pfarrftelle in Lübben dauernd vereinigt werden. Demgemäß ift daſfelbe 
einfiweilen dem jegigen Ober- Pfarrer Hupe zu Lübben übertragen, und ihm als 
ſtellvertretenden General- Superintendenten ver Amtsfprengel überwiefen worden, 
welcher die landräthlichen Kreife Lübben, Ludau, Calau, Cottbus, Spremberg, 
Sorau und Guben in ihrer gegenwärtigen Umgrenzung umfaßt. 

Berlin, ven 28. Januar 1845. 


Königl. Konfiftorium der Provinz Brandenburg. 





Berorbunmgen uud Belauntmadpungen der Behörden 
Der Stadt Berlin. 


Des Könige Majeftät haben zu befehlen geruht, daß vie new angelegte, von 
der Potsdamer Straße N 142 nach dem Landwehrgraben führende Straße ven 
Namen: ” ’ 

J „Link's Straße” 
erhalten fol. Berlin, ven 22, Januar 1846. 
Koͤnigl. Polizei⸗ Präfdium, 





N 6. 

Ernennung 
des Regies 
runs⸗ Ratte 
Kabdap zum 
Stempel: Bid- 
tal für den 
Regierungs- 
begirt Pots- 
dam. 


N 2. 

Ernennung 
eines ftellvere 
tretenden Ge» 
nerals Super« 
intendenten 
für das MWark⸗ 
graftpum Ries 
derlaufitz und 
die demfelben 
enklavirten 
Theile der 
Mark Bran- 
denburg. 


NM9. 
Straßen» 
Benennung. 


60 
NM 10. ° Der Kaufmnann Gufad Hetfe hierfelbſt, Leipziger Straße ARGE, Kr Ye 


Agentur- als Agent ver Leipziger Mobiliar⸗ Brandvorſicherungs⸗ Bank für Deutſchland bes 
Benätigung. ftätigt worden. 


Dies wird auf Grund des $ 12 des Geſetzes vom 8. Mai 1837 hiermit ser 5 
öffentlichen Keuniniß gebracht. Berlin, ven 24. Januar 1845. 


- Königf. Polizei⸗Praͤſidium. J 





Perſonalchronik. 
Von dem Konſiſtorium der Provinz Brandenburg ſind die Kandidaten: " “ 
Albert Theodor Boettcher aus Leuthen, BEE 
Dtto Aemil Hermann Kaehler and Joachimsthal, 
Eduard Julius Megentbin aus Brandenburg, 
Matthäus Nowke aus Caſſel, 
Friedeich Guſtav Perſcht aus Vitſchau / —V 
Matthans Anitzk and Kolkwitz, —— € P b 
Morimilian Robert Richter aus Torgau, 
\ Carl Ferdinand Ludwig Udo Richter aus Jüterbogk, 
Rudolph Heremann Bernhard Seiler aus Behtfarhr und., 
Morig, Auguſt Typke aus Zagelsdorf 
für wahtßã hig ‚om. Predigtamte. erklärt: werden. 


* Der Doftor der Medizin und Chirurgie Adolph Ferdinand Sacki zu Berlin iſt ade. 
praftifcher" Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer in den Königlichen Landen approbirt und 
vereibigt worden. 

nu Die praftifchen Aerzte und Wundärzte Dr. Heinrich Frierich Rudolph Behrens 
— und Dr. Earl Ludwig Rothe zu Berlin find auch als Gebutöbeifer in den Königlichen 
* Landen approbirt und verpflichtet worden. - 








— Bermiibte Raben 


Das Könige. Minifterem des Innern hat mitteiſt Reſcripts vom 8. d. M. 
dem Fiſcherſohn Auguſt Ziekow zu Heiligenſee im Riederbarnimnſchen Kreift, für 
die durch ihn bewirkte Lebensrettung des Schneidergefellen Vogel hie zur. Auſhe⸗ 
wahrung beſtimmte Erinnerungs⸗Medaille für Lebensrettung verliehen. 


- Potsdam, ven 3 Januar 1845. . 
König. Regierung. Abtheilang des Innern. Ba Eee 
, . u — J 
¶Oierdei zwei Öffentliche Anzeiger.) 


“ Amtsblatt 


- Ber Königlihen Megierung zu Potsdam 
und der. Stadt Berlin. ' 


7. Den 14. Februar. 1845. 





Berordunugen und Bekanntmachungen 
für den Negierungübezirt Potsdam und für die Stadt Berlin. 
Potsdam, den 10. Februar Bu 


Die Dunhſchnittspreiſe der verſchiedenen Getreidearten, der Erbſen und M 33. 
muhes - x. baben auf dem Markie- zu Berlin im Monat Januar d. Berliner 


Marttpreife 
1 Daler u P. ederner 
1537 an. Ber, 
272 
5 = 
. 10 « 
» 8° 
⸗8 u 
a. 





Auf Grund Alerhöhft ertheilter Ermächtigung beſtimme ich, daß fortan für den M 3A. 
über die Overbrüde bei Schwedt, von gewöbulichem Sanpfahrwerke, ein⸗ Betrifft vie 
Prem der Schlitten, welches ver Stadt Schreibt Bremm- oder Mugholz, ſtiſche Prrabfepung 
Lebensmittel, ober fonftige, zum Wochenmarftverfchr geeignete lanbwirthſchaft⸗ F Bu 
"fihe Eryegniffe zuführt, imgleichen von demjenigen Fuhrwerk, "weldes auf dem ver perhrüde 
Wege von, over nad den, auf dem rechten Oderufer belsgenen Wiefen der Stadt zu Shme. 
Sqhwedt ser einzeiner Bewohner derfelben, die gedachte Brüde, paffirt, nur der IV.90. Jan. 
wur ven Tarif vom 31. Ofkober 184) vorgefchriebeng” ur en 1 Sgr. 3 Pf. 
für jedes Biden rboben m werben, der Sap von 2 Egr. 6 Pf. für das Fuhrwerk 
ri aber ererhoke bleiben: Berlin, ven 20, Januar 1845. 
oı Der Finanz-Miniſter. Flottwell. 
*277 


4 , D 


as 


Potsvam, den A. Februar 1848. 
Die vorſtehende Verfüging des 8 Her Finanz⸗ Minifters Excellenz vom 29. v. M. 
MU. wice hierdurch zur Bfenkligen Renntniß-gebmdt: - ° 25 


Koͤnigl. Regierung. “ 
Abthellung fuͤr die — der indirekten Steuern. 





DR :_ Verordnungen und Befonntmachungen, welche den 
—Nachweifung fämmelider in den A des 
‚m welchen Getreivemärkte abgehalten werben, Rattgefimvenen Getreide⸗ 








Namen Der Sheffen 
der - \ 
Städte. | Weisen | Roggen. | Gerfte. 





Laufende Nr. 

















1] Beeskow ...... 1 — 
2] Brandenburg 1118/—11| 3 
3 Dahme ...... 1119] 31 1 | 
4| Havelberg ..... 1 11l11]— 29) 
51 Züterbogk...... [116] 7] 
6] Sudenwalde .... 112010] 1 3 
7Neuſtadt⸗Eberew. | 1151 ı 4 4 
8| Oranienburg ... | 1122] 6] 1) 5) 
9| Perleberg ...... 111111) — 28 
10| Potsdam ...... ıl15l slıl 
11| Prenzlow ...... 1[9/ 9] 1) 2 
12| Rathenow 1ıj2] 51) 3 
13] Neu-Ruppin 112 1 
14| Schwedt ...... ılız oJ ı| 3) 
15| Spandew...... 1115110] 1) A 
16) Strausberg ....[———] 1] 4) 
17| Templin ...... 1117) 9) 1| 5 
18| Treuendgiegen. .. | 117110] 1) 2 
19] Wittftod ......] 21a] 1] 120)- 
| Wriegen no. I112 ılı] 3) 











Li} 
Potsdam, den 12. Februar 1848. 


.. Nachdem feit dem Monat Huguß v. 9. unter dem Rindvieh des —— 


Sanphorft, im Oſthavelländiſchen Kreiſe, kein neuer Erkrankungs⸗ oder &t 

an der Lungenſenche vorgekommen und dieſe gehoben, iſt die unterm 26. Juli v. J. 
Envsblatt 1844 Pag. 212) angeordnete Sperre dieſes Erbpachtsgutes für Rindvieh und 
Rauchfutter wieder aufgehoben worden. Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Junern. 


— —— 

Regierungsbezirk Potsdam ausſchließlich betreffen. 
Bezirks der Koͤniglichen Regierung zu Potsdam, 
und Viktu alijen⸗ Durchſchnitts⸗ Marktpreiſe pro Januar 1845. 





Das De Das Pfund Das Duart [Die Mege 
— nn — 
Schod | Schefel gg | „. > 
- | Rind» | But- |Braun-| Weiß- [Brannt- 
Stroh. Kartoffeln. Ft feifch. |, ter. | Bier. | 6ier. | wein. Graupe Grübze. 
— sl + +15 4 





















































2|6|5 6|ı 11-14 481 4| 4 
3471611 11213 -13 4 7- 
2|6]5/3J ı 116| 2 4—| 7|6 
2|6|8/6jı 1-1] 3 Jejı2/-] s— 
2|6|6|6Jı 242 761 6 
2166 |6/)—lo| ı | 4-15] — 
26171611 1612 s— 0- 
s3/-I8|-1ı 161 2[6]10.—-7| 6 
265 41 11-1 4—-110—] S— 
361741 1/6] 8 61124 7— 
3 4661 14440 5- 
36161 1/6] 4 is 6 [13] 6 
2|6|6\-|ı 1/3] 2 10—| 5 — 
s |] 7161—-1—1-1— 1-1] 10-1111 
3171-11 2-14 1-11 
2-1 7111-11 -1— 6—] 410 
2,618 1 11-12 9-1 6 
21616 -]ı 11313 so] 6- 
3-1 6-1 2 2 -]3 76) d— 
26/6 8lı 13] 2 0] 86 
« 


EN 


Uufgehoßen 
Binpfperee. 


1.892. & 


De 2 
— Retheliige 
Lirch· a · um 


daur · Collekte 
11. 1233. Jan. 


M 38. 
Katholiſche 
Kirchen» und 


Daus⸗gollekte. 
ii. 1241. Jan. 


.. 


5 


Potsdam, den 30. Januar 1848. 

Des Königs Majeftät haben auf Antrag ber Königlichen Miniferien desgeift- 
Kihen, Unterrichts und Mevizinal- Angelegenheiten und- des Janern mittelft Aller⸗ 
höchſter Kabinetsordre vom 16, November v. I. ver katholiſchen Gemeine Fraſſeln, 
im Kreiſe Cleve des Düffelvorfer Regierungsbezirks, Behufs Aufbriugung der Koſten 
zum Neubau ihrer Pfarrkirche, eine allgemeine katholiſche Haus⸗ und ſeirhen· 
Kollelte zu bewilligen und, die Anordnung derſelben zu befehlen geruhet. 

Wir fordern daher die Herren Sanbräthe und bie Magifträte nf, vie Haus⸗ 
Koliekte bei den kaiholiſchen Hausbätern ja veranfaffen und den Ertrag än die: 
biefige Haupt⸗ Inſtituten⸗ und. Kommunal» Kaffe mittelſt vorfhriftsmäßigen Liefer⸗ 
zettels einzufenden. . . 

Bon Seiten ver Magifträte wird der Ertrag der Kollekte unmittelbar‘ an bie 
gedachte Kaffe eingefenvet. 

Konigl. Regierung. 
Abcheifung für die Ktrchenverwaltung und das Schulweſen. 


Potsvam, ven 30: Janur 1848. 

Des Könige Wajetik haben auf Antrag der Königlichen Minifterien wer geiſt⸗ 
lichen, Unterrichts⸗ und Mevizinal- Angelegenheiten und des Innern der Gemeinde 
Füchtorf im Kreife Warendorf, Regierungsbezirtd Münſter, mittelft le 
KRabinetsorvre vom 27. November v. 3. zur Dedung ber Koften des Neubaues 
katholiſchen Pfarrkirche, eine allgemeine katholiſche Haus und Kirthen⸗ Kollekte md - 
nahmsweiſe zu bewilligen und deren Ausfcreibung zu genehmigen gerubet. 

Wir fordern daher vie Herren Landräthe und die Magifträte auf; die Hau 
Kollekte bei ven Fatholifcpen Hausvätern zu veranlaſſen und den Ertrag an bie 
hiefige Hatıpt» Inſtituten⸗ und Kommnnal- Kaffe mittelt vorfhriftsmäßigen Liefer⸗ 
zettels einzufenben. 

Von Seiten der Magifträte wird ber Extrag der Kolfefte unmittelbar dn die 


Koͤnigl. Kegierurg. 





gedachte Kaſſe eingeſendet. 


Ba Abtheilung für die Kirhenverwaltung und das Sthuiweſen. ' 


— — 


. Befanntmadung. _ : 
Nach einer Beftimmung ves Königl. Kriege-Minifterii, Militie-Detonomie- 
Departements vom 30. Dezember v. I. ſollen die Servis⸗ Liquidationen der Kom⸗ 
munen vom 1. Januar d. J. ab nach dem anliegenden Schema angefertigt erben. 
Den. Magiftväten derjenigen Städte, welche mit Truppen belegt fin, ift dieſes 


„Schema beſouders mitgetheilt werden, und dient daher anliegenve Belanntmachung 


nur für die übrigen, nicht mit Truppen belegten Ortſchafien zur Nachricht und 


N Deatmg, Frankfurt ander Oder, ven 9. Januar 1845. ; FR 


"König. Intendantur des dritten Armeeforpg.- - : ": # 
. H - % “ 


Io. a re ee Zee EEE Een ' i 





Sim D. J u . \ . ur 


Servis. Riguidation u 
— dn 
- Kommune N. N. Pro .....-...... Monat 18... - 


Sobt (1. oder ehr.) Riofe. 


Bemerkungen. 
2) Dies findet nur in denjenigen Fällen Anwendung, wo bie Kommunen den 
Servis für Einquartiste grundfätzlich direft ober durch die landräthlichen Behörden 
bei den Intendanturen unmittelbar liquidiren und fodann auf bie betreffenden Könige 

.. Sichen Kaffe augewiefen wird. 


* Bei der Liquiditung des Serviſes reſp· Dffisier- Serois- Zuſchuſſeg für Einquartirte 


iſt der Tag des Eintreffens voll, der Tag des Abganges aber Unberüdfichtigg zu 
laſſen, dergefalt, daß wenn ein Offigier ıc. am Iflen eines Monats eintrifft und am 
Isten wieder abgeht, nur bie Kompetenz. vom. Iften bie inkl. 1Aen, alfo auf 14 Tage 
zu berechnen if. Es iſt jedoch nothwendig, daß der bei Berechnung des Servifeß ıc. 


außer Anſatz bleibende Tag des Abganges gleichwohl in den Befcheinigungen ber - 


Truppentheile über empfangeneg Natkralquartier, jedesmal ausdrüdlich mit angegeben 
und aus diefen Befcheinigungen in die Servis-Liquidation (tie dies beifpielstdeife 


nachfiehend in Kolonne 9 angebeutetiift) mit übernommen werde, bamit mit Sicher- 


beit erſehen werden kann, ob ber Servis zc. wirklich nur für die Dauer ber Ein- 
quartirung epflufive bes Abgangstages in Anſpruch genommen worden ifl. 

3) Ein dreitägiger Quartiergenuß bleibt, als zur Kathegorie der Durchmärfche gehörig, 
mmBrtgütet, vie: erſt wenn bie Dauer der Einquartirung den vierten Tag erreicht 
bat, kann für die Haze Dauer derfelbgn die Kompetenz in Anfat gebracht werben. 
Hat die Einqnartirung einen vollen KRalendermonat gedauert, fo erfolgt die Bergü- 
tung für 30 Tage, wogegen für ein Naturafquartier, welches im Laufe eines Mo- 
nats feinen Anfang nimint, und bis einfchließlich zum letzten Tage deſſelben danert, 

bie Servis- Kompetenz nach Tagen, tarifmaßig mit’ ziftel berechnet, folglich in den⸗ 
Jenigen Monaten, welche vefp. 2, 29 ober 31 Tage haben, auf dieſe Tage ge⸗ 
wãhrt ·wird. 

Bei Gewahrung der‘ Stallung für, die etatsmäßige Anzahl Pferde der betrefönden 
Offiziet - Chargen erhalten die Kommunen die vollſtändige etatsmäßige Servis⸗ 
Kompetenz. Sind aber weniger als die etotömäfige Zahl von Pferden unter⸗ 
ubringen, ſo darf ‚der Stall -Servis und Zuſchuß mır für fo viel Vferbe berechnet 

mwerden, als wirklich einquartirt find. ‘Im dieſem Falle paſſirt fobann in Beäbem 

J. Kaffe  twoitarlih 15 Sgr. — Pf. Eeall⸗Servis und der hletnach fich erge- 
. —* er 0 = rs 8 *hande ortsübliche Seall⸗Servis⸗ Zuſchuß. 

d). Wenn die -Regimentd=Abjutenten ber Infanterie und die Brigade» Abjutanten der 
Actillerie wãhrend der Uebungen in zuſammengezogenen Divifionen ſowohl ale der 
Eorps, iaſaweit Felbmansever dabei ſtattſiaben, alfo auch bei ben Webngen has 
Borveſten ⸗ Dienſrea und des kleinen Krieges / ein zweites PNferd ich Halten, Zn 





Et: % 


Die Derrick \ 











Anzahl \ . Monatlicher on 
i und Offizier - 
—5 5 [an] Den dt Teerois-äufduß- 
fehaften. . ° zahl — Kompetenz ift zu 
= -Ttegutatio- | Offigier- |__ liquibiren 
1 5 Y i arae, mäßigen \ Perfonat: |" mithin 
Fi H Truppentheil und Charge. der lem Is [at 
Hrn fer) um || Etat. Gum | Bor 
elaisg je [gt | genie | vom | Sn, | 
: h 5 « | @erbifes. \äufgufre! a 
ss. 1.6 W.| Tate. tas · 
244 3. 6. 7.4 8 2. 
1 T 
” 1 
„Bataillon des .... Inf.-Regiments, |. E 
⸗Sec.⸗Lieut. N. N.............. Senne » 100010100) 1 1 128 | 38 
rc. ’ . 











— — 
Bekanntmacung. 


Die unterzeichnete Kommiſſion tritt für ven, zum 1. April d. J. bevorſtehenden 
‚Einfelungsiernin im fünftigen Monat zufammen, und fordert diejenigen, welche 
auf die Begünftigung des einjährigen freiwilligen Militairdienftes Anfprusp machen 
wollen, oder die Eltern und Vormünder verfelben hierdurch auf, vie desfallſigen, 
mit den, durch die Bekanntmachung des Königlichen Ober-Präfivi der Provinz 
Brandenburg vom d. September 1822 (Umtsblatt N 37) vorgeſchriebenen Zeugs 
niffen begleiteten Anträge in ver Zeit vom 13. bis 25. d. M. in dem Gefchäfte- 
Lokale, NRiederwallſtraße N? 39, einzureichen. ’ " . 
Die zu der in Rede flehenven Vergüuſtigung Ungemelveten werden zu dem an⸗ 
deſetzenden Termin, Behufs Feſtſtellung ihrer körperlichen Dienfktauglickeit: refp. 
wiſſenſchafilichen Oualififation demnächſt noch beſonders vorgeladen werden. 

Später eingehende Anträge können erſt für den nächſtſolgenden Termin berüd- 
ſichtigt werden, und machen wir gleichzeitig darauf aufmerffam, daß die im Jahre 
1828 geborenen, anf vie obengedachte Begünftigung Anſpruch macheuden Indibiduen, 
welde die Melvung dazu, nad Maßgabe der Verfiigung ver Königlichen Demifterien 
des Krieges und bes Janern vom 15, April 1843 vor dem 1. Mai d. J. zn 


nvaylac 


—.. 


Heftraum 


——— 


Offizier ⸗ 
Perſonal⸗ 















regulatide 
mäßigen 











und Stall» — Ueber⸗ "Erläuterungen 
Servis. N Zaſchus. haupt. 
Etatsabſchnitt 
1. 11. BE u 
Sb. Sar. D.NTIRe. Er. Vf. —X Vi. 
10 | 11 1. 





12. 


“für ein folches gleichfalls. der Stall⸗Servis und Zufchuß nach 
ben zu A erwähnten Säßen, jeboch nur auf einen Monat. - 
o lolol o lelal o lolo 6) Abweichungen von diefem Schema bürfen nicht vorkommen; 

insbefondere aber iſt darauf zu achten, daß ber, zwiſchen Kos 
lonne 9 und 10 freigelaffene und für feine Bekimmung bes 
zeichnete Raum unbefchrieben bleibt. ; 








“machen verpflichtet - find, den nächſten benorfichenben, afe den legten fr fe geeigue 
- ten Termin nicht unbenugt vorübergehen laſſen dürfen. 


Berlin, ven 1. Februar 1845. [. 


Königl. Departements: Kommii ion zur fung der Zreimilligen zum : 
j enjhrigen Si s “ a \ 





Landbeſchalung im Jahre 1848. 
aa ——— des Potsdamer Regierungsbezirks gebe ih nachſtehend eine 
der Stationen, auf welchen in dieſem Jahre Beſchaäler des Branden⸗ 
—— n Sur aufgeſtelt werven, fg wie der Termine, in welchen vie Be 
Stuten dafelb ihren Anfang nehmen Tann, Wie gewöhnlich werden 

die na drei Tage zuvor auf den Stationen eintreffen. ° 

Zugleich erfolgt hiermit die Anzeige: . ° . 
i) daß auf den —— — En 

Berlin, Naffenheide und Zalterterg 
an jedem Ort einer ver werthvollſten Landbeſchaͤler gene werben. wird, 
mie irdech nur gegen Talrgung von zwei. Ihalom Sprunggeld Deden werben, 


« 


— ten Atem Geftät Armen vom +: Mklrg-xb-toicberem eine 


heimifche Privat- Stuten unter ven gewöhnlichen Bedingungen gedeift werben, 
und geſchieht deren Anmeldung wegen Bevesfung und Verpflegung bei bem 

lichen Geſtüt-Roßarzt bierfelbft. Vollbluthengſte werden a3 dricdricheder 
ie a 6 Thlr. und 1 Thlr. in dem Stall veden. 














—* 
Namen der Befgäl- Stationen. der 
2 Bereifung. 
1lMarftall Lindenau bei Neuftadt an ver Doffe ............. den 2. Mär, 
Die Auswahl und Aufzeichnung ver zu Bevedenben 
wird auf viefer Station Freitag den 21..Fehryar d. J., von 
früh S Uhr ab, abgehalten. werben. 
- — —— — ———— ⸗4. = 
mi * * ⸗ 
A — in der Oſtpriegniß . £ . 
BYanlem ............................. :»b = 
6GStaven® J ............. ⸗6.⸗ 
7 Stadt Lenzenin 1 der Weihriecuib :6 >» 
ihſtaedt ⸗258. ⸗ 
v Berlin, Dorotheenſtraße N? 64 ⸗1. ⸗ 
10|Dorf Naſſenheide, Niederbarnimer Kreis ⸗1. 
11Stadt Templin.................... ⸗3. ⸗ 
12 3. Lübbenom {im Prenzlower Kreife ° : u 7 
— — Yngerminse..... —— .... ⸗83. 
15| Dorf Alt⸗Medewiſ ... ⸗83. 
16) + —— bei Biegen an der Döer 7 ⸗3.⸗ 
17) ⸗Falkenberg im Oberbarnimer Kreife . . ⸗2. 
18 Stadt Brandenburg im Stern bei Richiai. ......... ⸗8.⸗ 
19 Beelitz im Dear, Kreiſe ..... ......... .... .|e 7%. =» 
20 Dorf Kogen eeſthavelländiſchen Kreiſe .. ⸗4. 
Bear — »Geftüt bei Neuſtadt an der Doffe, ven 6. Februar 1848. 


Der Landflallmeifter Strubberg. 


I 

J Perſonalchronik. u 

De Den» Gornj-Kanteeur Schleich zu Perleberg iR zum Steuer⸗ Infpektor te 
nannt worden. 


De Dber- Prediger Braune zu Mittenwalde if zum Soperintendepten day Diöcefe 
Boffen ernannt twordı 


Der Apotheker erfer Klaſſe Ludwig Leopold Friedrich © 18 En 
pothefe P —* befiellt und in Biel Er hi Be der 


507000 Mer Bm) 


Ita 








Amtsblatt 


der Königlihen Negierung zu Pots dam 


und der Stadt Berlin 
I —— e ————— 
Stück 8. Den 21. Februar. 18AB. 
——— er 


Allgemeine Geſetzſammlung. 
Das diesjährige Ate Stüd der Allgemeinen Gefepfammlung enthält: 
NE 2338. Allerhöchſte Kabinetsordre vom 3. Januar 1845, betreffend vie von 





den Häuptern der vormals reichsſtãndiſchen Familien in Prozefſen über ihre - 


Domainen abzuleiſtenden Eide. 


NM 259. Allerhöchfte Kabinetsordre vom 3. Jamıar 1835, betreffend die Aus- 


legung der Verordnung vom 16. November 1839 wegen der Jagdgerech⸗ 
tigfeiten in den vormals zu den Franzöſiſchen Departements gehörig gewe⸗ 
ſenen Landestheilen. 

M 2540. Geſetz wegen ver Befugniß ver Städte ver Provinz Befpsaen zur 
Erpebung von Eintrittsgeldern. Vom 24. Januar 1845. 


Verordnungen und Bekanntmachungen 
für den Megieruugäbezir? Potsdam und für Die Stadt Berlin. 
Zur-Ergänzung der’ durch Meine Ordre vom 20. September 1841 genehmigten 
Gebührentare für die Verwaltung des Bergmerfe«Regals in ven Regierungsbezirken 
genen und Frankfurt an der Oder will Ich nach Ihrem Antrage vom 7. d. M. 
die Gebühr für Reviſion der Grubenrechnungen in den genannten Bezirken auf 
Einen Thaler jährlich, ohne Rückſicht darauf, ob die Gruben Ausbeute» oder Freiban⸗ 
over Zubuß⸗ Zechen find, feſtſetzen. 
Berlin, den 24. Januar 1845. 
Gez.) daedtich Wilhelm 
An ben Staats» und. Finanz: »Minifter — 


Ndottdam den 14. Februar 1845. 
Worhehende Allerhöchſte Kabinetsordre wird in Gemäßheit der Beſtimmung des. 
Konigl. Finanz-Minißerii vom 31. v. M. hierdarch But — Kennmiß gebracht. 
Koͤnigl. Regierung. Abtheilaug der; 


Potsdam, ven 9. Februar 1845. 
—— nunmehr Seitens des Herrn Finanz⸗ Miniſters Excellenz über die bei 
dem vertragemãßig erlrichterten Verkehr zwiſchen ven Jollvereinsſtaaten und dem 
Konigroich Belgien ga beobachtenden Forwilichtriten und Koutrolvorſchriften die ber 





N 39. 

Gebühr für 
Revifion der 
Grubenrech⸗ 
nungen. 
1.318, Gebr. 


X 40. 
Den Han. 
delo⸗ und 


Schifffahris⸗ 
Vertrag zwi⸗ 
ſchen dem Zoll⸗ 
verein und 
Belgien ber 
treffend. 

iv. 1. 224, 

Kebruar. 


NA. 
Die Anmel⸗ 
dung zum eine 
jährigen freie 
willigen Mili⸗ 
tairdienſt bes 
treffend. 
1.2096. Jan. 


MR. 
Aufgehobene 
Biedſperte. 
1. 1092. Gebr. 


N 4, . 
Koftenfäge 

in Poligcie 
- Gefängniffen. 
3.439. Jan. 


*. 


70 
treffenden Beſtimmungen ergangen ſind, wird ſolches in Verfolg ver vorläufigen 
Belanntmachung vom 136 Jezember v. I Elmtzblatt- Stück 52 Seite 367) hiers 
duych mit dem Bemerken zux öffentlichen Kenntniß gebracht, daß ſämmiliche Zoll⸗ 
und Steuerbehörden unferes "Bezirks, fo wie aud die Lanvraths-Aemter veranläßt 
‚und in den Stand. geſebt fm, hierüber die nöthige Yushunfs‘ zu ertheilen. 

Koͤnigl. Regierung. - R 


Polsbam, den 12. PR fe 
Nach den beſtehenden Vorſchriften müſſen diejenigen jungen Leute, welche nach 
ihren Verhältniſſen auf die Benlinftigung ves einjährigen” freiwilligen —— 
Anſpruch machen zu können glauben, ſich dazu vor. vem:1. Mai des Jahres/in 
welchem ſie zwanzig Jahr alt werben, bei..der Königl. Departements Präfungs- 
Kommiſſion melven, und infofern fie bei rechtzeitiger, Dieloung ı als zum einjährigen 
Dienft berechtigt anerfannt worben find, ihren Dienft bei einem Truppentheile vor 
zuric elegtem dreiundzwanzigſten Lebensjahre wirklich antreten, widrigenfalls fie der 
gewöhnlichen Auspebung. ‚zum dreijährigen Militairdienft anheimfallen, 
Hiernad fordern wir die Herren Direktoren ver Bilnungs-Anftalten auf, bie 
dem wilitairpflictigen Alter ſich näbernden Zöglinge auf die Nothwendigkeit ver 
zeitigen Anmeldung zum. einjährigen freiwilligen Dienfte und des Antritt beffelben 








vor vollendetem breinnbzwmangigfien Lebensjahre, fo wie auf vie aus der Verabfäu- . 


mung entfiehenben unaues (rt hen Folgen aufmerffam zu machen. 
Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Junern. 
Potsdam, den 17. Februar 1848. 
! Nachdem feit länger denn drei Monaten die. im Herbſt des Jahres 1843 unter 
dem Rindvieh der Stadt Zehvenid ausgebrogpene Lungenfeuche aufgehört hat, fo ift 
die durch unfere Verordnung vom 26. Oftober 1848 (Amtsblatt 1843 Pag. 298) 
angeorhnete Sperre diefer Stadt und deren Feldmark für Rinovich und Rauchfater 


wieder aufgehoben worden. 


— Regierung. acbtheilung ven men, 





- Berordungen und Berfanntmacungen, 
welche Den Regierungsbezirk Potsdam ausschließlich betreffen. 


‘ Potsdam, den 11. Februar 1848. 
Ya der über. bie Koftenfüge bei polizeilichen Transporten erlaffenen vriannt⸗ 
machung vom 19. Dezember 1820 (Amtsblatt. 1823 .Mv Seite 8) haben wir 
unter Anderem beſtimmt, daß an Lagerungsfoften. ober fogenannten Sitzgebühren der 
obfervanzmäßige Anfag von 1 Sgr. 3 Pf. für jeden Gefangenen in jevem Nacht» 
quartier zu. fiquidiven fei, daß aber daneben feine befonvern Bewachungs⸗ oder Arreſt⸗ 
. Koften paſſiren können, da an jedem Stationsorte erbentliche Gefängniſſe vothanden 
fen müſſen. Nur vie individuellen Unterhaltungskoſten der, Transportaten ſollen 


von den · zu deren Aragunz verpflichteten Perfonen oder Fondo erſtauct werben; ‚die 





7 
allzemeinen unechellüngeleften ver Polizei » Gefänaniffe gehören ‚Dagegen zu ben 
Raften_ ver Polizei⸗ Gerichtäbarfeit und ver Polizei-Werssaltung, bie jede zur Hals 
tung von Gefängniffen verpflichtete Stabtgemeinve oder Gerlchtsberrſchaft eben fo zu 
traßen bat, nie ihr: die Aufbtingumg der Koften zu ven erforderfichen polizeilichen 
Anſtalten und Einrichtungen aͤberhaupt obliegt. Im diefer Beziehung haben wir 
berwers'fittiehnen Zirkutar⸗Verfügung am vie landräcthlichen Behörden vom 28. Sep- 
tenber 1828 Darauf aufmerffam gemacht, daB die Transport ⸗Stationsbehörben aufer 
den obgedachten Siggebühten nicht ferner Heizungs» und Erleuchtungskoſten in ven 

ften-Liquivationen anſetzen dürfen. Wir finden ung zur Befeitigung ents 
fändenen‘ Mißdentungen und Unregelmäßigteiten' veranlaßt, die vorberegte Beſtim⸗ 
ug” hiermit: den Stationsbehörden in Erinnerung zu bringen, umd zugleich allen 
YolzeiO6rigkeiten: sim viesfeifigen Departement: zur Beachtung in ver Rhekſicht bes 
Tannt zu machen, weil die für poligelliche Transvorte vorgeſchriebenen Koftenfäge 
auch bei anderen polizeifichen Detentionen, für welche nad) den Umſtänden des Falls 
vie Gefängnißfoften liquidirt werben Fönnten, zur Anwendung fommen, 

Durch die firirterk Sipgebühren: werden alle bei ven einzelnen Detentionen von 
Ttans portaten und Poliʒei· Verhafteten vorkommende individuelle Gefängnißkoſten, 
alle au anheileweiſe die Ausgaben für Lagerſtroh, Heizung, Erleuchtung x. abs» 
ſorbirt; und fo weit zur Beſchaffung dieſes wechſelnden Bedarfs der Averſionalſatz 
an Sißgebuhren nicht hinreichen möchte, trifft der Mehraufwand lediglich den zur 
Poltzet-Gerichtsbarkeit- Berechtigten und Verpflichteten, indem oronungsmäßige Ge- 


fängtfffe:im Winter nicht ohne Heizung und Erleuchtung brauchbar find, auch mit - 
bett nöfhigen Lagerſtellen verfehen fein müſſen, und übrigens der Gefangenwärter 


oder Auffeher von’ der Pofizeibehörde, melde ihn anftelt; aus deren Fonds zu 
befeßden iſt. Bir verweiſen herunter ferner auf umjere Bekanntmachungen vom 


30. 1824 (Amtsblatt NP 70) und vom 31. Dezember 1833 (Amtsblatt 
"1854 I 15) über die Beſchaffenheit und Berbefferung der Potigei- Cfä ängniffe. 


Koͤnigl. Regierung. Abtheilang des Jane. 


Potsdam, ven 12. Februar 1848. 
Gr Abkürzimg ‚des bisherigen Verfahrens in Betreff ver Refursgeſuche gegen 
chfchiãgige Beſtheide auf Kiaſſen · und Gewerbeſteuer ⸗ Reklamationen wird in Ger 
mißheit eines Reſcripts des Herrn General, Direltors der Steuern vom 7. Deʒeme 
ber v. J. Folgendes angeordnet: 
N vergleichen Kelursgeſuche find Fünftig 
a) wenn fie vie Klaſſenſteuer betreffen, dem vatdrathe 
m “b) wenn fie‘ fih auf die Gewerbeſteuer beziehen, in Orten der vrei erfen 
Abtpeilungen, der Kommunalbehörde, welche die Gerverbeftenerrolle onfertgt, 
aus Orten der vierten Abtheilung, dem Landrathe 
unter Beifägung des ablehnenden Beſcheides, gegen welche ‚re. gertätet: Mind, 
* —— * 
3 I vie im 8 3 des Geſehes über die Verjährungefriſten PM ntaichen 19) 
"gaben vom 18. Imi 1840 (Ctefammlng Bag. a0 ff) vorgeſoriebent 








NP AA, 
Die Audtim⸗ 
gung ber 
Klaffen» und “ 
Gewerbes 
fener-Rekurde‘ 
geſuche dee 
treffend. 

111. d. 327. 
Dezember. 


72 


Pralluſiofriſt zur Anbringung des Rekursgeſuches beim Eingange des leteeren - 
bereits verſirichen, fo weiſet die zu deſſen Annahme vorſtehend zu 1 beſtimmte 
Behörde das Geſuch ſogleich zuruͤck 

3) IR die Rekursfriſt noch nicht abgelaufen, fo nimmt die vorerwaͤhnte Behorde 
ungefäumt diejenigen Erörterungen vor, zu welchen das Rekursgeſuch Veran⸗ 
laſſiung giebt, und reicht ung daſſelbe mit den vollſtändigen Verhandlungen 
zur weiteren Beförberung an das Königl. Finanz-Miniſterium ein, deffen Ent⸗ 

. feidung demnächft ven betreffenden Perfonen bekannt gemacht erden wire. - 

4) In Anfehung der Gewverbefteuer- Reklamationen ift durch unfere Bekanntmachung: 
vom 22. November 1820 (Amtsblatt de 1820 Pag. 261) befimmt, daß 
dieſe bei deü zu 1 b bezeichneten Behörden angebracht werben follen. : Diefe- 
Vorſchrift ift häufig unbe g geblieben und wird daher biermit in Eauerung 
gebracht. oͤnigl. Regierung. 

Abtheilung für die Verwaltung Pa direkten Steuern Domsinen und Gorken. - 

, Potsdam, den 19, Februar 1845. 

M 43. Es ift bereits durch die auf- einen Erlaß des Königl. Miniſteriums des Innern. 

Einfaflung gegründete biesfeitige Bekanntmachung vom. 10. Februar 1810 verordnet werben,. 

ofen Brun. Haß Fein Brummen ohne eine haltbare, wenigftens 24 Fuß hohe Einfaſſung gedufoer 

1. 1908. Da. erben fol; und dieſe Departements- Verordnung iſt durch unſere Bekanmmachung 

vom 18. Oktober 1835 (Amtsblatt N? 374) in Erinnerung gebracht worden. 
Durch mehrere in neueſter Zeit vorgekommene Unglücksfälle dazu veranlaßt, erneuern 
wir hiermit die landespolizeiliche Vorſchrift der obgedachten Einfaſſung offener Brun⸗ 
nen, und machen die Orts-Polizeibehörven für die Befolgung dieſer Vorfchrift ver⸗ 
antwortlih. Die Brunnenbefiger find von Polizei wegen exekutiviſch zur Befelgung 
anzuhalten, und es können gegen viefelben auch Geidſtrafen als Grefutionsmittel 
feftgefegt und vollſtreckt werden. Die Herren Landräthe werden darauf, haft, daß. 
dieſer Befanntmadung, überall Folge geleiftet werde. 
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. 


oo Potsdam, ven 15. Februar 1845. 
N? 6. In ver Stadt Brüſſow haben fih zehn Frauen und erwachſene Jungfranen, 
Squl· Unter- vereinigt, in einer dort mit der öffentlihen Schule zu verbindenden Handarbeita · 
Fr ſchule der heranwachſenden weiblichen Schuljugend unentgeltlich Unterricht in weibe- 
arbeiten. -  fihen Handarbeiten zu ertheilen, und daburd ber Oriskommune bie Anſtellung und 
1.893 gebt. Beſoldung einer eigenen Lehrerin für jenen ‚Unterricht zu erfparen. 

- Wir empfehlen viefes befonders beifällig anzuerfennende Unternehmen um fo 
mehr zur Nachahmung, als daſſelbe in einer Zeit, in welcher für gemeinnügige 
Zwecke ſoviel durch Vereine geleiftet wird, vorzugsmeife zu wohlthätiger Wirkfam- 
feit und verbienfiliger Auszeichnung des weiblicyen Geſchlechts geeignet iſt, und 
würdigen Frauen und Jungfrauen Gelegenheit giebt, auch in religiöjer man fittlicher 

- Hinficht HähR arſprießlich auf die heranwachſende weibliche Jugend zu wirken, und 
ihr diejenige edlers Vildung zu geben, welche dunch bie gewöhnliche, in den Han⸗ 





Freiwillige Subhafation. 
Barrimmonialgericht, über Heinow zu Wilsnach, 
+ ben 32. Februar 1843. 
DE m Schulgefchen Nachlaß gehörige, an 
der Berlin-Hambuwger Chauſſee ztoifcjen Perleberg 
und Kletzke beim Borwerf Ponig belegene, mit 


nicht und beutander Gtoltung verſchene Krug⸗ Eta- 
bliffe ment 


——ã— ——— Nachmittags 2 Uhr, 
au Ort uud Stetle verkauft. werden, wozu Kaufs 
luſtige hiermit eingeladen werben. 
Tore, Kanfoedinguuigen und Hypothekenſchein 
kõönnen in der Gerichtöftube zu Wilsnack eögefe- 


Freiwilliger Verkauf. 

Das zu Strud Grabow belegene Koffäthengut 
der Erben des Kofdthen Johann Joachim Erdmann 
Züuffe zufolge der, nedft Hypothekenſchein und 
Bebingungen in unferer Regiftratur einzuſehenden 
Tape auf 2383 ee adgefchägt, ſoll 

am 29. März b. I., Vormittags 10 Uhr, 


an Ort und Stel in Grabow ſubhaftirt werden. 


Dutlitz, den 14. Februar 1845. 
Das von Graevenigfche Gericht zu Frehne. 





eiſes belegenes Bauergut, welches in Jahre 1843 
gerichelich auf 3486 rt, gewürdigt ift, ſoll aus 
ferier Hand verfauft werben 

Im Auftrage des Befigers habe ich hierzu einen, 
icitationg- Termin auf 

den 4. März d. J. 

a Ort umb Stelle anberaums / "und lade ich Kauf- 
Yußige: unter dem. Bemerken ein, daß der Hypothe⸗ 
teaflgrin - bes. Gruudſtücks, die obgedachte Tare 
ni die Kaufsbebiugungen in meinem Geſchäfts⸗ 
dolat muſchen find. 

Wittſtock, den 12. Februar 1845. 

Der Zuflz- Kommiffariug Raf he. 


Der auf den 28. Februar d. I. änfiehende 
Termin zum öffentlichen Berfaufe des bem koh⸗ 
gerber keopold Eichberg gehörigen, hierſelbſt in 
der Berlinerfiraße sub Nr. 232 belegenen Haufes 
wich aufgehoben. 

Angermünde, ben 8. Februar 1845. 

Königliches Stadtgericht. 
— 


* Ein im Dorfe Bemporo, Ds Priegnitfchen 


7: 


Befanntmahunge 

° Ein von Dienften und Pächter freies Vauetzut 
in Kergerborf, "welches jährlich 21 Rhle; baare 
Gefälle‘ bat, ſoll entiweber in Kingeaen unten? 
ober im Ganzen durch den Gräflichen ai 
Krahmiſch zu Wendiſch⸗ Wilmerotor / rt 
ziat⸗ Bevollmãchtigten 

am 10. März d. 3; Bormittage 10: — ' 
in’ Kerzendorf aus freier Hand verkauft‘ ruerben." 

Dendifch- Wilmersdorf, den 10. Februar 1846. ! 


In meiner Stammfchäferei eben voleber; 
yährfich, Zuchtwidder verfchiebenen Alters, m 
bekannten ‘Preifen, zur Auswahl bereit. "- " 


K. 9. Runge zu Pleeß bei Reu-Branbenburg 


Es if mir Endesunterfchriebenenn amı.29. A 
nuar d. % ein, brauner Hühnerhund entlaui fen,” 
7 Jahr alt, viet teißfprengliche Tagen, Bruft und 
Kehle vweißfprenglich, halblanger Ruthe, ftarfen 
Behang und mit einem lebernen Halsband mif gels,, 
bem Ring, und hört auf den Namen „Tulon.”' 
Ein ganz befonderes Kennzeichen if noch, daß der 














Hund unter ‚Kar 

Warze dat. eh 
wiederbringt m er⸗ 
hält eine ee m 


She, 





Fünf Thaler Belohnung.’ | 
Es iR am 23. v. M. zu Lindenau bei Neue, 
fast an der Doffe eine vergoldete Damen- Kette. 
it Brille verloren gegangen. Der ehrliche Ein 
ve wird gebeten, diefelde gegen obige Bell 
dafeldft beim Stallmeifter von Schoning 
geben. Bor dem Ankauf wird gewarnt, #3 
UL Denjenigen die ans ver neuen Algen, 
meinen Gewerbe-Drbnung (vom. 17. Yyptisı 
gen Monats) Anträge an die Kommunal: und an, 
die Königlichen Verwaltungs-Vehörden, zu zichten,. 
haben, empfehle ich mich ergebenft zur Anfertigung; 
der ihnen dazu benöthigten ſchriftlichen u 
Heinrich Schneider. ° 
Außergerichtlicher Koncipient und- aalkulator, 
Königlicher Lieutenant a. D--1c. 
in Berlin, Neu Köln am Waffer Nr.A, unten rechts, 


.. 


a 


a 


“  Betuhntmadhuhg: 
a 27. Februar d. I. zu meiſtbieten⸗ 
den Dervpachtung des zu Stargardi in Pommern 

belegenen gädtiſchen Wruntfiüde, die Ravensburg 

" nn Termin in Stargardt angefeht.: -- 

8-Grumdlläd hat einen Umfang: von. etwa⸗ 

200 Morgen fehr tragbaren Landes, Miefen und; 
Gärten yub eignet fich, wegen des in der Sindt bele⸗ 
genen Bone, beſonders zur Einrichtung einer sin«i 
Milchwirthſchaft, welcher auch der Abſatz 

* En durch die Fortführung der Berlins 
st Eifen! bahn nach Stargardt gefii 

——— Eönnen die Bedingungen er Bean 

Hauptmann ngn Reibnitz zu Sara 








eh: a. er. 
Ein, Hr 55 bebghtende Barum im Res 
si —* olsdam weiſet nad, 


er, Friebrichſtraße Nr. 191. Schadow. 


ige ſeht tüchtige Defonomen_ und Reviere, 
jäder. fügen anderwgune Stellen durch 
W. E. Seidel in Zedenick. 


EEE) 


Erfind ung mehr noch genieinnügiget zu machen, 
den Pr eis meiner dritten ſo eben erſchienenen Auf⸗ 
Inge az t ur auf 2 Thlr. Preuß. Cour: geftellt, 
hefelbe gegert portofreie Einfending (Bor 
en der Geheimhaltung) bei mir au haben 
te burrch jrde Buchhandlung nur von mie zu ber - 
jen 
! Sa ulg in Berlin, Neanderftraße Nr. 34, 
Königt Preuß. approbirter Apotheker, Chemiker 
und praftifcher Effigfabrifant. 








Ich face“: ein Vauergut j ' m’ Bid von 

4 bis cooo Xhlo zu faufen. Verkauter haben ſich 
mit Ertragsanſchlaͤgen an mith / zu menden. L 
Dei Kommigſionon Sch mn ooc·Emot 

J Potsdam. 

Fr , 


Berlin Porstame ah: ubır 
In Folge unferer Bekanntmachung vom g. Ja⸗ 
nuar d. 3. Ind wm :heutigen’Toge! folgende: Prios 
ritäts «Aktien. zum Zion dar Bmortiferiontheee 
gelooft worden: Dan 
Nr. 57. 8. 


Tas. 810. 857. 1008. 1017. TAB RIR 
1261. 1388. 1405: 1642. 1700. 1705. 
1709. : 1744. 1763. :1816: 11838. 1862. 
v8 ‚1971. 2 Er) Mae ” 
37 Stüd 200 Thir. 7 2 

Diefe,.Atien ſind vom IR. Ipli In 
bei unferer Geſellſchaftskaſſe —— 
Beträge dafür in Empfang zu nehmen Mit 
1. Zufid. 3, bört bie-Berxinfung biefer an 
unb;müffen.:die Jins koupons von biefe Tage. af, 
mit eingeliefert werben, widrigenfalls dev, ag 
der fehlenpen, Zinskoupons von dem Kapitae ge⸗ 
kürzt wird. 

Von dem am 20. Februar 1844 ausgelooſten 
Priorttärs-Altien Find bie Nr. 89:' 1286. und dB. 
noch nicht abgehoben, und merden die Inhaber⸗ 
derfelben an deren Einlöfung mit dem Bemerken 
erinnert, daß die ng bereits? mir dem 
lu Bali’. 3. aufgehört bat. unn⸗ 

Folgende Prioritäts⸗ Aktien: ee Rt 
Nr. 97. 172. 429. > 580. 687. 619. 622. 680. 

1.716 70.70 RE 18761 0 FAR 
IRB 118. BR 6426... Paapını PEU:T 

"150." "1887. 1626 16607) 1674. 116Aaı 
BI 2883: 1H8R2 TOD I00R. IR 
welche fämmtlic, am 20. Febtuar 18 ammtgehä! 


find, fo wie : 
1802 1874. 1522. ‚1906. 





7 


And 
” 























‚Nr MO. 
aus der Berloofung vom 26. Januar 1843 find 
eingelöft und mit, den dazu gehörigen Koupong tn 
Gegertwart zweier Kerichtlichen are, am heutis 
gen Tage verbrannt worden, was in Ge 
ber. Statuten hierdurch bekannt gemacht wird, Ku 

Berlin, den 31. Januar 1845: ’ 
Die Direktion der Berlin Pordbamgr ' 
Eiſenbeyn ; Gefetifchaft. al 





.* 





123 


den. dat Eehrer liegende Schulbildung allein nicht vollſtändig erreicht werden kann, 
ſeudarn ‚mehr, oder. wenigen von weiblicher Einwirkung and Eryepung ‚abhängig iſt. 


Koͤnigl. Regierung. - i 
. ee ‚fir: die Kirchenverwaltung und das Squlweſen. 


Potsedam, den 6. Februat 7845. 
Fr Grimm. des E12 9 vos Seſrher vom 8. Mai 1837 wird hierdurch zur 


hen. Kenntniß debincht, daß der Seifenfiederei-Befiger Ernſt Wenzte zu... % 


euſtadt ⸗ Eberswalde als Agent der Berlinifchert, Fenerverſicherungs⸗ —*8 für 
die: Stadt Neuſtadt⸗Eberswalde ind Umgegend von ung beftätigt worden Me ° 


Konigl Regierung „leitung des Irnern. u 





Berprönungen und Vefauntmachaugen des Rönigl. 


Rommergerichts. 
heſebes vom 3. Januar d, J., betreffend vie 
die Gründung neuer Anſit fevelungen fi find zur 
eichneten Verträge, bis auf weitere Befiimmung 


der Siabtrichter Flamin ius zu Angermlinde, 
: Kreig ‚dep Land⸗ und Stiadtgerichts-Direktor 


s der Land: und Stadtrichter Flaminius zu 
Bernau, " 
4) für den Oſthavelländiſchen Kreis der Juſtizrath Meier zu Nauen, 
für die Oftpriegnitz der Stadtrichter Knoevenagel zu Pritzwalk, 
füt die Weftpriegniz der Stadtgerichts⸗ Direktor von Wittken zu Perleberg, 
7) für den Ruppingr. Kreis der Siadtgerichts⸗Direltor von Schnehen zu New 


N pi Semiiner Kreis der Lands md Stadtgericpts-Direftor Mußbach 

ehdeni⸗ 
% 5 eh eldeiäe. Keis der Stnptkichten Maste, zu Rreuenbriegen, 
Berlin, dan,1® Februar 18458. 1 m « 

, oͤnigh Preuß. ——2 

— —— J 
—E und Bekanntmachungen des. Königl. Kohfifo: 

riums und Schulkollegiums der Broninz Brandenburg. 

rau wiiferet" Genehmigung wird zii Oftern d. IJ. unter "Peitüng bes’ Herin 
Predigers und Rektors Pentzin zu Joahimsthal'eine zur Aufnabine i in ein 
Schullehrer - Seminar vorbereitenne Prparanden⸗ Anftalt dafelbft eröffnet werben. 
Diejenigen Schulemts-Präganamben, walcht in Diefe-Anftali einzutreten wünfchen, 








7. 
Ernepuung 
von. Kommif- 
farien zur Hufe 
nahme von 
Dismembra- 
tlons · Berträ« 
gen in Gemäß- 
deit des Ge⸗ 
ſetzes vom 
3. Januar 
1885. 


MS. 
Gröffaungder 
Schulamts· 
Prapartanden· 
Anſtolt in 
Joaqthim othal. 


TE 
„haben fh deshalb an den Her Pengin zu wenden, ver Be mit ben Bebkgutgen 
der Aufnahme bekannt machen und ihnen bie weitern Aaweiſungen · ercheilen ertheilen wird 

Berlin, den 10. Februar 1845. 
Koͤnigl. Schul⸗Kollegium der Provinz Brandenburg. 


MA. Pe unter die Beitung des Superintendenten Karften zu Züllihau, laut unferer 
„yohnpme Merfügung vom 6. September v. I. (Amtsblatt 1844- Stüd 37 Pag. 2) ge 
a —* Praͤparanden⸗Anſialt wird A, April d. I. eröffnet werden. Da ud 
| einige Stellen in derfelben offen find, fo wollen fid diejenigen jungen Leute, welche 
"Rott Zu dieſelben sirapmebmen wünſchen, deshalb bis zum 1. April d. 3. bei dem Super 
Kan. intenbenten Karften melden. Berlin, ven 11. Februar 1845. 


Königl. Schul- Kollegium der Provinz Brandenburg. 





"Werorduiiungen und Bekanntmachnugen der Behörden 
j der Stadt Berlin. 
ON 10. Der Kaufmann Wilhelm Eduard Salem, Krauſenſtraße N? 34 bierfelbft 
!’penture ” wohnhaft, iſt heute als Agent der Leipziger Mobiliar» Brandverficherungs-Bank für 
. ZBelätfgung Deutſchland ‚beftätigt worden. 
ar. Dies wird auf Grund des $ 12 des Gefeges uom 8. Mai 1837 hiermit, zur 
‚öffentlichen Kenntniß gebracht. 
° Berlin, ven 3. Februar 1845. 
" er Königl. Polizeis Präfidium. . 


Perſonalchronik. 
Die ſeitherigen Dekonomie Kommiffions-Gehülfen Berg und Simon in Berlin find 
g nach erfolgter worfchriftsmäßiger Prüfung zu Defonomie- Kommiffarien beftelt, und. ale 
’öfonomifche Sachverſtändige generell verpflichtet worden. 
Der praftifche Arzt und Wunbarzt Dr. Alerander Ferdinand Dscar Geisler iſt auch 
u —— in den Königlichen Landen approbirt und in biefer Eigenſchaft vers 
jet worden.  - 


Bermifhbte Machrichten. 
Geſchenke an Kirchen. 
- Die Frau Patronin der Kirche zu Grebs, Superintendentur Reuabt- Brandenburg 
Eu Henriette von Bröfigfe auf Grebs, Hat der dortigen Kirche ein Kruzifix vı 

ıBeifen mit Dergofbetem Chriſtus und einen Klingelbeutel von diolettem Sammer 9 
Fr Garnitur geſchenkt. 

Dr Kicche zu Schrepfors, Euperintendentur Pritzwalk, find durch Geber, weld 
nicht genannt fein wollen, zwei Altarlichte und ein Kruzifir von Gußeifen mit erldet 
"Four zum leſchenk oemacht worden. W 
— t — — 


Bi UI SE 3 


! N 


















ums n 
i BR tsbkattn”.... . \ 


der Königliden Negierung zu Botsdam 
nu der Stadt, Berlä 





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alipehieine — 7 — wa 

ige, 5te Stüd der M Vefekfarpm! 

emeine —— on an indian? 
DL 71} 





















Bing le eheinen Bar — 
— meter) dan 1317 AU. 
Den Berardaunngen nouneaPard 
für den Negieiuumähazte — 
TE re re Die ——— 
baraut mn. igerhacht "yodrt ** 
o tzern an Reise — 
jenige, welcher un tet. p ‚Bon Dieihe m 
deckung feine®” LA . : ——— 
eſetlich —S — sr A u. allen aus „entfte enden Reid · 24pde 
ah verantwortlich gemacht werben —8 — 
BR gedachte Bla erh wir Be 18" dhriit nt 
2BCP60t bc "cul, Bekfeibuing wort ſogenauntem at len ——— 
Pr En ben is: se ag! 1 Tun ——— —— Tan —— — 
—8 [Eu IE 1102 ir Ten. ninai2) ul ug som ! 
are rn: Y Ks IS TET NN. af tgahl N 
ent —ãe— des Kwnigt — en 19: Februar | 
{7 eualır. Full Zi » 
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d. J. wird hiermit & allgemeinen Kenntni — 
J 
w 7 "iiber vr ld 


tt 2 2 ps, ven · gFebtuabrraat 
Die eingetretene abermalige Steigerung ver Präparate des Jod De ee henne NM 10. 
a: Wiprtift vlefer Btogiien unb’ber Prüiparcte HErfelbeh nothwenbig gemkeigt. Preis der 
— adden ver’ Mönkgt. Hohen Defnipkrienr der Weichen, — Ge und Joppente 
MedieinatzArtäefegeh hkiten folgende Ewern öen ei Aezufthne veſtunmt tüßynen: In den Ko 
: y’Jodum', Serupel ae r af, Km. ehr. 
139 Kali Iryüröfodseu 1 Draht 
3) Tinctura Jodf. FR . 
"My Uhguentum Kul . 
Seven äty %, 3. in Arhsehnung Former i fehlen,“ 
AT REHGL" Megierung: Hstheiheng:dcd’ Ienere. 
— — 





«nm (8 





Bnigl Regierung. ’” 
















: Berordnu achnugen 
weiche. Den ran met Beizeften, 
ref ng pünteie Potsdam, Gert SE: Fehruar Sn 0 
MW a Grund dest BTL: Gtſches bom 8: Mi 1839: moird hierdurch zur 


Agent ee ERerTTeifler Sr t 
—* —— des EA abgegengenen ent — > 
1 name. Behr. Aufinkt fir die-Gtebt-Mheindberg . 


—— 
gegend beſtaͤtigt worken Ba. u Pögigl. Repieryug., Mtieiiang des Innern. 
—, 


Verordunngen nnd. Befanntmachungen des Rönigl. Rontiis: 
Eee "Schnitpllogiums ——— ——e— 


Mit unſerer ehmigu: ®. J. unter Leitung des Herrn 

Bi u — ———— eine: zur —2 in ein 

vorbere deude Yrtharanden > Anfalt. dafelſt evdfnet aderben. 

«Präpoyanben, melde, in "Die Anfalt einzutreten wünfchen, 

den Pengin zu wenden, ber fie mit Den. ee 
ade mb und änen, die weitern Yneifungen eahelen ‚ic 


De 10, der Provinz Brandenburg. 


"zu ‘der Dein Pritung der; Inheanien für das Biefige Schullehrer ⸗ 
ißt der f den 4, April v. J. 
1a men. Rau ce Prüfung zugelaffen ‚zu werben wünfgen, hoben 
zur une, und bei dem Seminar Direktor Here Die ſterweg 
(Bram urger a NE 29) zu melven, ſich jedoch mit 





un 
feiner Pilnma Darfte 


— beſondersi ben bichengen Gang 


n; 


hei U 
Werllosans | oder der Breit über ihren fitlißen 


Fe Üben Ihnen Gefunpheitgufgnn, namen [2 einer 
Bascingtion- oder, Revaccination innerhalb Der. Iepien 
dem — vollzogen worden, und: 175; 

er Dem Vormunde des ———— NT und 


zu werfehen unb Deſe DER ‚dem ‚Inge im. 
vorzulegen. Pr Ki 3 a 8 
Königl, — * Ka # ** 





2) en gleiten Lebenslauf, welcher außer den perſön- 


Berorbuungen'niub — 5 Behörden 
ra rn Der Bade Werken, 

Mit Bun auf’ die Allerhodfe Kabinetsorbre. vom D, Dezeniber 1882° (Gef: „ 
—— ‚Seite 1); wird bigrdurch wie derholt re Bag _ das 
ai adraugen af den Straßen und öffentlichen — inuurhalb ver 

Bein, fo a es ur zu aka) Op ie —— —— — 
arten⸗Straj au Garten vr evue, en, 
755 ——— ab. ah dem Potsdamer Bat, bei einer Sn 


. frafe bis zu ME Walern ober zehänifnißiger Gefaͤnguißſtrake verboten iñ. 
Berlin, ven..15. Februar 1846. B 
Koͤnigl. Gowernewen RKbounigl.· Peugei · praͤdiun 2 
v. Ditfurth. *8 ð.Ynttkammer. 


Nach 5 3D der Allgemeinen „GmeierDening ig vom 17: Januar 1845 if, 
das Feilbauen von Gegenflännen des Grwerbebeirichs wm in, dan gewährte 
Berkamfstotntien. und auf Märkten unbebinne yeflaktet, das Grifpadten 
und. Anbieten vom be. Srgeninben. d der Dien ſten auf Straßen ever am 

"iiehtfücpenr außer ber gewohnlichen Warftzeit over aitherbalb ver 
bes Martin Sande Däpe ohne befondere polizeiliche Erlaubniß unzulaſſig 
[73 —— 16 cum, un $ 177 su —— — 
mit Gelobuße el Rommenien hut bis zu drei Dionaten zu migee 
vo — —— ſchulvi 

Auf dieſe Beſtimmungen wir das mit dem Bemerten Yitngerotefen,; 
* vereben. namentlich auch auf ven von Theaters Billets auf Erbe, 
‚andern öffentlichen Drten an Dt Anden, 


Geh, ben 24. Gehrner za4b. Kiwi. Dokzei »Prhfeiam. 


PP Mg ——— ern weht, 
. Berlin, ven 14. Februar 1848. Koͤnigl. Volnei Präfium. 


— 








(ter Valamtehung 8. Dimnber 1848 wird hiermit zur · oſfent ⸗ 
a, daß ver ee Albert — * N 
geweſene : Agenkir der Betlini⸗ 
dat. Betrlin, ven’ * Benni” 845. ' Koͤnigl.⸗ —— 


Tue EEE Fan 





Es wird geerwartz Yan: vffralichen Werten Women ‚ghra, daß der Pig euſ⸗ 
. — ——— — re —— Ne —— Generver 
ſiherungẽ -Gefeli e erlin, 2 5 
ra Tune mein. 
——— —— 


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ELIIEUR, 2 








u . 
PELEITER Et: Pr 7 2 mon r 02, 29 OIPE ET zuge 


dem Zuftitiar Grieben zu Angermünde Übertragen. —- 
+ Dein: Invaibieh Germain er/iR:e. —————— — ih wsetagin 





— RR FERN u # 2 Amen bil 
1a (en 

N d 
9 er * x laffe he ne im, Da + 


Der praktifche Arzt und Wunbarzt Dr. Kart Dagobert Wolff in Berlin ift auch als 
fer in den „Rönigfinhen: Randanıapmenbirt und ‚nerpflightet werden..u.: 7 

. Der Prebiger Cämmelgi: Shönniinenft: gu. WB ‚bei Berliner. Boah 

Diögde ernaunt warbden. 4 ul az ar AP) 












—9 
Amtsblatt 
der Röniglihen Negierung zu Botsbani 
and der Stadt Berlin 


Stück 10. , Den 7. Ri 1845, 


Allgemeine Gefegfommiuug . 
Dos viesjährige Gte Stind der Allgemeinen Gefepfammlung entfält: 
“ 243. Geſetz, betreffend die Zuläſſigkeit von Beträgen über umab lösche, 
Geld. und Getreideabgaben. Vom 31, Januar 1 
Er 254. Derordmmng ‚u — in — Rue ver Yrveiny 
ie Dero om 1 wegen lung des 
* — auf —E außer Kraft Pen Dom 
Februar 1845. . . 








. BVerorduungen nub Belanutmachnngen.. 
Yotsdam, ven 3. März 1845. 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 29. Februar v. J. (N? 57 des Amts NP 31. 
blatts 1844) werben hiermit über bie fernere, Verwaltung der Strafanſtalten zu Zufand der 
Spandau und Brandenburg für das Jahr 1844 und über den bermaligen Zuſtand Girafanfalten 


dieſer Anftalten folgende Nachrichten zur öffentlichen Kenntniß gebradt. . en 
1. Die Strafanftalten zu Spandau und Brandenburg find zur Aufnahme burg. 


der zur” Zuchthausſtrafe und zur GStrafarbeit veruntpeilten Verbrecher aus dem Des x 1. 67% Bebr- 
yarkemend. bes Rönigl. Kammergerichts, alſo and dem ganzen Umfange des Pott 
—* Regierungsbezirle und aus ver Stadt Berlin beſtimmt. Beide Anpalten 
werben nah übereinftinmmenben Grundſätzen, Inftruktionen und Etats verwaltet, und 

unterfpeiven ſich in den inneren Einrichtungen nur durch die Klaſſtſtlation der Zücht⸗ 
Enge, indem bie Anſtalt zu Spandau die ſchwereren, und vie Anflalt zu Brandene 
bung hie leichteren Gattungen von Verbrochern zur Strafvollſtrecung aufnehmen fol. 
Die Aufnahme» Unweifungen un die eine der andere Anflalt werben von dem Körigl. 
Kauwneygericht und von einzelnen, zur direkten Einkieferung autorifieten Untergerichten 
me: ——— bezeichneten Verbrecherklaſſen ertheiltz ie auf wine längere als 
fünffährige Strahzeit ¶verurtheiltan mannlichen Gtrafgefangenen ind: jedoch ohne 
Veterfchien ver Gattung der begangenen Verbrechen von —S zur Berne! 
venburgen; Anſtali ausgeſchloſſen, und ver Spandauer Anſtalt 2 
Viele geriguesen Rlaffen zigecheil. Bin 1. Yomar 1844 waren I bene 


e" 


zufammen 1479 Züchtlinge vorhanden, und zwar: in ber Spandauer Anftalt 77% 
männliche und 65 weibliche und in der Brandenbürger Anftalt ABI männliche und 
188 weibliche Züchtlinge; es befanden, fih hiernach unter dem Geſammtbeſtandg 
233 weibliche Strafgefangene oder etwa ein Siebentel ver ganzen Zahl. Dui 
Allerhöchſte Kabinetsordre vom 15. April -1844 iſt. die Weberfievelung aller weib⸗ 
lien Strafgefangenen aus ber. Spaudauer nach ‚ver. Brandenburger Anftalt geneh⸗ 
igt worden; es wurden die hierzu im Weiber Reviere ver letzteren Anſtalt erfor⸗ 
verlichen "baulichen Einrichtungen angeordnet, und nach deren Vollendung if! Die 
Translokation der in der Spandauer Anſtalt befindlichen weiblichen Sträflinge nad 
der Brandenburger Anſtalt im November 1844 ausgeführt worden; es iſt ſeitdem 
aud vie Beſtimmung getroffen, daß weibliche Sträflinge fernerhin nicht mehr ig 
. bie Spandauer, fondern ausfplieglih in die Brandenburger Anftalt von ven Ges 
richten aus dem Departement eingeliefert werben follen. . 
2. Im Jahre 1844 hat die tägliche Durchſchnittszahl der in der Strafanftalt 
zu Spandau unterhaltenen Züchtlinge 826 -und in ver Anftalt zu Brandenburg, 
619 betragen. Die am Schluffe des Jahres 1844 in: beiden Anftalten vorhandenen 
1482 Züchttinge theitten ſich nad der Dauer ver Strafzeit in 20 auf Lebenszeit, 
372 über 10 Jahre, 761 von 1 bis 10 Jahren, 287 unter einem Jahre und 
42 vor Abfaffung des Erkenntniffes eingefieferte Verbrecher. Unter dem Beſtande 
von 1482 Züchtlingen befanden fih in der Spandauer Anftalt 788 männliche, 
und in der Branbenburger Anſtalt 440 männfiche und 254 weibliche Züchtlinge. 
Von den beregten 1483 Züchtlingen find allem: von dem Kriminalgericht der Sr 
Berlin 907, von ven Gerichten im hiefigen Regierungsbezirf 567 und von Militair- 
Gerichten an ausgeſtoßenen Solvaten 8 Köpfe eingeliefert; die Stadt Berlin hat 
mithin zu ver Gefammtzahl drei Fimftel beigetragen. Die Zahl ver neuen Eins 
lieferungen, abgefehen von der zwiſchen beiden Anftalten translocirten Zahl, hat im 
Jabre 1844 in ver Strafanftalt zu Spandau 348, und in der Strafanflalt zur 
Brandenburg, bei dem ſchnelleren Wechſel der kurzzeitigen Gefangenen, 990 Köpfe 


en. . f . 

3. Nach ver Gattung der begangenen Verbrechen laſſen ſich zu der, bie Ver⸗ 
brechen gegen Sachen aus Tigennag benteifenden Haupt-Abtheilung, von den vor⸗ 
bandenen 1482 Zürhtlingen in beiden Anftalten 1265, und zu der ziveiten, ‚bem- 
aus Leidenſchaft gegen Perſonen gerichteten Verbrechen enthaltenden Abtheilung 
217 Züctlinge rechnen. Von den Züchtlingen ver erſten Abtheilung leiden ihre: 
Strafzeit 1080 zunäcft wegen gemeinen Diebflahls, worunter 7853 allein aus 
Berlin eingeliefert find. Unter ver Gefammtzahl von 1482 Züchtlingen gehören 
9, alio weit. über vie Hälfte zu den rückfälligen Verbrechern, und zwar 875 
Perſonen der. erflen und. 4% Perſonen der zweiten Abtheilung; unter den Rüd⸗ 
fälligen ver erſten Gattung haben 870 Perfonen einmal, 236 zweimal, 123 drei⸗ 
mal, 1@0. viermal, 83. fünfmal, 12 fehsmal, 7 fiebenmal und A achtmal Zucht⸗ 
buusftrafe erlitten, und won den 920 NRüdfälligen überhaupt find (049, alfo Aber: 
xxei Drittel. aus Berlin: allein, und 277 aus dem ganzen Wesfeitigen Megierungse- 
Beyish eingeliefert, 2. HE 0 rn. en 


[7] . 
13 9a baarem· Urbeiteverbienfl ver Bückelinge iſt in ver Ettafamzat · ſu ae 
Spandau im Jahre 1844 eine Einnahme von 30,487 Thlr. — Ber. & Pi. und 
bnrber zu Brandenburg von 1OrBAD Thln-1 Gar. 0 Pf, erzielt worden; a - - -- 
haben die in den Büreaus, den Werffiätten und ver Oekonomie fir das Hand |: 
befäpäftigtert Züchtfinge, veren Arbeitsertrag in erfparten Misgaber-ver- Anftalt ber —" 
foht, einen. Ertragemerth von 3508. Thfr. 6 Sar. in der Spandauer; und von '"' - 
1962 Thlr. 35 Sgr. in der Brandenburger Änſtalt beigetragen. Der täglihe '  ..; 
Ucbeitsyerdienft‘ hat für jee, zum vollen Jen ‚befhäftigte Perfon- im an. un 
1844 in der Anflaft zu Spandau 4 Sgr. 4 Pf. und in der Anflalt zu Drau, v 
denburg 4 ©gr. betragen. 


b "Die Unterpaltungsfoften der ‚heiten Anflakten, ſowohl am "indtoiougfien 
Verpflegungs- und Beffeivungsfoften, als an allgemeinen Apminiftrationsfoften, : 
baben im Jahre 1844 für die Strafanftalt zu Spandau überhaupt 49,854 Thlr. . 
20 Sgr. 5 Pf. und für die zu Brandenburg 40,362 Thlr. 17 Ser. 5 Pf. be⸗ 
tragen, Die jährliden Koften für jede Perſon auf ihren Durdfnittsantheil, und 
mit Hinjurechnung der Generaffeften, fommen für das Jahr 1844 in ber Straf⸗ 
Anfalt zu Spaudan auf 60 Thir. 10 Sar. 8 Pf. und in der Strafanftalt, zu 
Brandenburg auf 68 Thlr. 6 Sgr. 2 Pf. zu feben; der Mehrbedarf in der 
Iegteren Anftalt ift bei einer näheren Vergleihung und Erläuterung dadurqh gerecht⸗ 
fertigt, daß der etatsmäßige Bautitel dieſer Anſtalt im Jahre 1844 beträͤchtlich 
überfprüten werden mußte, und daß bie Generalkoſten überhaupt ſich auf die Per⸗ 
ſorenzabl einer geringer beſetzten Anſtalt immer zu eiriem höheren Betrage als für:, 
eige über 200 Perfonen ftärfer befegte Anſtalt vertheilen. In beiden Anftalten 
ufammen hat ver reine Arbeitsverbienft den Gefammtbetrag der Speiſungo⸗ und. 
a mgefofen gededt, und dem Staate bleiben nur die Gemralteſten zu ren 


Königl Regierung. Abtheiimng des Im. ; 





Verordnungen und Vefonntmadiungen; \ 
welche Den Negierungsbezirt Potsdam ausfchließlich betreffen. .. 


Petsdam, den 23. Februar 1845. 


Auf Grund nes $ 12 ves Gefepes vom 8. Mai 1837 wird hierdurch zur. "NP BR 
Öffenelichen Kenntniß gebracht, daß ver Lehren Sommerfeldt zu Zehdenick als Kenn 
Agent ver Berlinſchen Feuerverſicherungs⸗Anſtalt für die Stadt Zehrenia und Um Bein - 
gegend von uns beftätigt worden iſt. . 1339. vebr. 


oͤnigl. Regierung. a en 
Abthellung des Innern. theilung für die Kicheqvermalsung. and m runden 





NM 33. Nach weiſaulg der an den Pegeln der Spree und Havel 
' im Monat Januar 1845 beobachteten Wafferkänte 


Potsdam, den 20. Februar 1845. 
" Koͤnigl. Regierung. Wötheilung des Innen. 


\ ö 
Potsdam, den 22. Februar 1845. 
. Des Könige i Mejeftã haben auf Immediat⸗ Anſuchen des Magiſtrats und der 
Stadtverordneten zu Reinerz, Regierungsbezirks Breskm, zum Reiabliſſement ver 
im Juli v. J. durch Feuer daſelbſt —— und beſchädigten — Pfarr⸗ und 
Sgulgebãuve eine allgemeine kathouſche Kirchen⸗ und Haus-⸗Kollekte zu bewilligen 
und außerdem der Gemeinde eine Unterſtützung von 8000 Thlrn. aus Staatsfonds 
zu gewähren geruhet. 
Wir fordern. daher die Herren Landräthe ui vie Magifträte auf, dis „Hands 
Sale bei nen Fatholifchen Hausvätern zu veranlaflen und den Ertrag an bie 
x Haupt: Suflinnens und Kommunal. Kaffe mittelft ——e—— Liefer⸗ 
einzuſenden. 
—— Seiten der Magiſträte wird der Ertrag der Kollette unmittelbar an die 
gedachte Kaſſe eingeſendet. — 
Koͤnigl. Regierung. 
fut die Kirchenverwaltung und das edilean. 
| 


Dessrdunngen and Belountmachungen des König. Eonfiſto⸗ 

criums aud Schullollegiums Der Provinz Brandenburg. - 

* Mit’ unferer Genehmigung wird zu Oſtern d. 3. unter Leitung des Herrn 
a und Rektors Pengin zu Joahimsthal eine zur Aufnahme in ein 
Squliehrer⸗Seminar vorbereitende Pröparanven » Anſtalt daſelbſt eröffnet werben. 
Diejenigen · Sthnlamtso⸗ Präparanden, welche in biefe Anftalt einzutreten wünſchen, 
haben ſich deshalb. an den Herrn Pengin zu enden, der fie mit ven Bedingungen 
der * Pnfuchme :befannt machen und ihnen wie weitern Anweiſungen ertheilen wird. 

© Berlin, ven 10. Februar 1848. 
Königl. Schul⸗ Kollegium der Provinz Brandenburg. 


— 





Berordunugen und Bekanntmachungen der Behörden 
ber Stadt Berlin. 

Seine Majeftät der König haben zu befehlen geruhet, daß die neue, von der 

alten Jakobsſtraße Länge der. Reitbahn der ‚Lehr-Escadron nad der Feldſtraße 


' führende umd nach dem Bebauungsplane für das Köpenider Feld bis zum Kanale 


fortzufegende Straße, welche bisher als „neue Junferfteaße‘ bezeichnet worden, den 
Namen: „Ritter- Strafe“ erhalten fol. . 


Berlin, ven 20. Februar 1845. , 
Koͤnigl. Polizeis Prafidium. 
U} 


N. 

Ratpolifhe 

Kirchen» und 
Paus-Kolickte. , 
11. 331. Gebr. 


A 16. 
Straden⸗ 
Benennung. 








Ss: 


vo, Perfonalchronik. 
. Der biehenige.- -Kommergerichtö-Referenbariuß von Waldow⸗Reitzenftein iR als 
Referendariuß zum hiefigen Regierungs « Kollegium übergegangen. 

Dem Kandidaten der Pharmacie Bälentin Jenſen zu Wriegen ift dag gäbe gengnf 
als Apotheker erſter Klaſſe ertheilt, und if derſelbe in biefer Eigenfchaft vereidigt worden. 


Shiudsmänner. Der Bürgermeiſter Harder zu Teltow fir die Stadt bafelbft 
(neu). Der penfionirte Stabtgerichts.- Direktor Schumacher zu Charlottenburg für ben 
zweiten Bezirk daſelbſt (men). Der Tuchfabrilane Wilhelm Lehmann zu Luckenwalbe 
für den erfien und der Schuhmachermeiſter Kallenbach daſelbſt für den zweiten Bert 
(beide .nen). . 





Berntiann Rahribten 
Geſchenke an Kirden. 


>» Der Koläth Fahrenkeng zu Lochtedt, Superintendentur Puttlitz, und der Küfter 
und Schullchrer Kabelitz daſelbſt haben der Kirche ihres Wohnorts, erſterer eine neue 
Altardecke von ſchwarzem Kaifertuche, letzterer eine Bekleidung des Pultes für den Küfter 
von demſelben Stoffe zum Geſchenk gemacht. 


Die Kirche zu Giefensborf, Superintendentur Prigwalf, hat von der dortigen r 
meinde einen filbernen, inwendig vergofbeten Abendmahlskelch mit ‚dergleichen Patene, 
beide zufammen im Werthe von 30 Thlen., und von bem bortigen Küfter und Schule 
lehrer Kluth eine Altardecke von feinem ſchwarzen Tuch mit gelben Franzen, eine bes 
gleichen Kanzelpultbede, und eine bergleichen Dede für das Pult des Borfüngerd ger 
ſchenkt erhalten. 


Der Herr Kommerzienraty Buffe zu Luckenwalde hat auch im Jahre 1844 ben 
ganzen Bebarf an Altarlichten ber dortigen Kirche ‚gefchenkt, wie derelse es ſcho⸗ ſeit 
vielen Jahren ebenfalls gethan hat. 


—— 


- (Hierbei zwei Öffentliche Anzeiger.) 


J Pr . 
Amtsblatt 
der Röniglihen Nepierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin . 


dl. 43846. 


Allgemeine Befegfamminng. 
Dis — 7te Stüd ver Allgemeinen Geſezſammlung enthält 
N 2345. Geſetz über. das Verfahren in Waid⸗, RN und Sogpfreveffacen 
bei Eivil-Einreden im Bezirk des Appellationsgerichtshrfes zu Köln. Vom 
31. Januar 1845. 
M 2346. Allerhöchſte Kabinetsordre vom 7. Februar 1845, betreffend die Auf 
tfonen bäuerlichen Standes zur Erwerbung 
ehemals Königlich Sächſiſchen Landestheilen. 





Ma : vom 7. Februar 1848, betreffend das 
ven Jahren 1765 bis 1810 herrührenden 
NM 2 vom 1A. Februar 1845, wegen Entbin⸗ 


von der ferneren Ditwirfung bei dem An 





Verordunngen und Befanntmachungen 
für den Regierungsbezirk Potsdam uud für Die Stadt Berlin. 


Nach ver Allerhöchften Kabinetsordre vom 18. Juli 1825 (Gefegfemmlung pro 
1825 Seite 188) foll, wenn Jemand einen Wehnfig an einem klaſſenſteuerpflichti⸗ 
gen und einen zweiten Wohnfig an einem mahl- und ſchlachtſteuerpflichtigen Orte 
bat, zunächft nad feinen Gewerbe>, Amts⸗ und Standes» Verhältniſſen beurtheilt 
werben, 06 er, in Bezug auf die Entrichtung “ver Klaſſenſteuer, für einen Einwohner 
des klaſſenſteuerpflichtigen over des mahl- und fplashtfleuerpfligptigen Ortes zu halten 
ſei; derjenige aber, aus deſſen vorgedachten Verhältniſſen eine Mare Entſcheidung 


hierüber nicht herworgehet, Bu nad der Dauer feines Aufenthalts beurtheilt und Ber 


als Einwohner vesjenigen Ortes betrachtet werden, wo er während des größten 
Teils des Kalenderjahres fich perſönlich aufgehalten hat. 
Im vielen Fällen, in welchen dieſe Allerhöchſte Beſtimmung zur Anwendung 
tommt, geben Gewerbe⸗, Amts⸗ und Stanves- Berhäftnifie feinen genügenden Anhalt 
Zefftellung, ob Jemand, welcher einen Wohnfig an einem Haflenfenerpflichtigen 
und einen zweiten am einem mahl- und ſchlachtſteuerpflichtigen Orte hat und ſich 
theils an dieſem und theils an jenem Orte perfünlich aufhält, in Beyug auf feine 
Gtenerpflichtigkeit, für einen Einwohner dieſes ober jenes Ortes zu halten ſei; es 


N db. 

Betreffend 
die Klaffen- 
Reuerveranfa- 
gung derjeni⸗ 
gen Einwohe 
ner Maflen- 
Reuerpflichtie 
Drte, 
welche zugfeih 
einen Wopnfig 
ia mahl · und 
ſchlaqtſteuer · 
pflichtigen 
Städten 


haben. 
Ed, (028, 
debtuar. 


ss I 


muß mithin feftgeftellt werben, ob er ſich während KRalenverjahres länger am 
Haffenfteuerpflichtigen over länger am mahl- und erpflichtigen Orte pers 
lich aufgehalten hat. Diefe Feſtſtellung ift aber, wie die Erfahrung gelehrt Hard 
äufig mit großen Schtoierigfeiten und Weiterungen verbunden gemefen. Um viefe 
Schwierigkeiten zu vermeiden, haben ws. Königs Mnjeflät. durch vie Allerhöchſie 
Kabinetsordre vom 234. Januar d. Je für diejenigen Hülle, in venen die Klaflen- 
ftenegpfüchggkeit einer Perfon, welche an einem klaſſenſteuerpflichtigen und zugleih-an 
&inem mahl» und ſchlachtſteuerpflichtigen Orte ihren Wohnfig hat, nach der "Alter 
höchſten Kabinetsorbre vom 18. Juli 1825 von der Dauer ihres perfönlichen Auf 

enthalte. an jedem ver beiven Wehnorte abhängt, zu geuchmigen geruhet, 
daß, wenn der Steuerpflichtige nach dem Ermeſſen der Regierung fih an 
gem feiner beiden Wohnorte während des Kalenderjahres ungefähr gleich 
ge aufgehalten hat, von dem beftunmten Nachweis der Dauer dieſes 
Aufenthalts Abftand genommen und abfindungsmweife die Hälfte ver grunds 
— auf einen ſolchen Haushalt treffenden jährlichen Klaſſenſteuer ges 

hoben werde. 

Die Allerhöchſte Kabinetsordre vom 2A. Januar d. 3. bezieht fih nur auf dies 
jenigen Bälle, wo Jemand ay einem Elaflenfteuerpflihtigen und an einem . 
und ſchlachtſteuerpflichtigen Orte, mithin einen doppelten Wohnfig hat und feine 
Klaffenfteuerpflichtigkeit von der Dauer des perſönlichen Aufenthalts an jedem ber 
beiden Wohnorte während des Kalenderjahres abhängig iſt. Die Beſtimmung im 
Eingange der Allerhöchſten Kabinetsordre vom 18. Juli 1825, daß Einwohner 
mahl» und ſchlachtſteuerpflichtiger Orte durch den zeitweifen Aufenthalt an einem 
Maffenfteuerpflihtigen Orte nicht klaſſenſteuerpflichtig werden, wogegen Einwohner 
eines klaſſenſteuerpflichtigen Ortes durch zeitweifen Aufenthalt an einem mahls und 
feplachtfteuerpflichtigen Orte feinen Anſpruch auf Erlaß der Klaffenfteuer erhalten, 
bfeibt mithin unverändert beftehen. . 5 

Ob Jemand einen zweifachen Wohnfig, den einen an einem mahl- und ſchlacht⸗ 
fexerpflichtigen, den zweiten an einem Elaffenfteuerpflichtigen Orte hat, ift in ben 
einzelnen Fällen nad ven obwaltenven Verhältniſſen zu prüfen und feftzufiellen. 
IR ein derartiger doppelter Wohnfig anzuerkennen, fo bleibt auch fernerhin in Ges 
mäßheit ver Üllerhöchften Ordre vom 18. Juli 1825 die Präfubicial- Frage nach 
forgfältiger Prüfung der obwaltenden Verhältniffe in ven einzelnen vorkommenden 
Fällen zu entſcheiden, ob bie betreffende Perfon nach ihrem Stande, Amte oder 
Gewerbe vorzugeweiſe als Einwohner eines klaſſenſteuerpflichtigen oder des mahl⸗ 
und ſchlachtſteuerpflichtigen Ortes zu betrachten, mithin entwerer für Das ganze 
Jahr zur Mlaffenfteuer heranzuziehen oder ganz davon zu befreien if. . 

Nur wenn dieſe Präjndicial- Fragen nicht Mar zu entſcheiden find, kann die 
Allerhoͤchſte Kabinetsorvre vom 24. Januar d. 3. zur Anwendung kommen. Ob 
deimmächft der betreffende Gtewerpflitige fü während des Ralenberjahers ungefähe 
gleich lange an jevem feiner beiven Wohnorte aufgehalten habe, wird, ale in der 
Notorität berubenn, von den Ortabehorden leicht beieinigt werden koumen Dem 
Ermeſſen der Köuigl, Sogierung iR aber die nähere Prüfung der Angaben hierüber 





vorbehalten. . Ergabe fig hlerbei offenkundig oder erweislich ein erheblich lurzeree 
Aufenthalt am mahl ⸗ und ſchlachtſteuerpflichtigen, als an dem ei 0 
—— ſo iſt der Stenerpflichtige für Das ganze Jahr zur Zaplung der Klafien 

feuer verpflichtet, während umgefehrt ein ermeislich längerer Aufenthalt an dem 
mahl⸗ umd ſchlachtſteuerpflichtigen Wohmorte von ver Klaffenſteuer für das ganze 
Jahr befreit. Berlin, den 7. Februar. 1848. ° 

Der Finanz Minifter. - 
Flottwell. 
® 
"Potsdam, den 9. März 1845. 

Berfiepende Beftimmungen zen ei zur. allgemeinen Kenntniß gebracht. _ 


Aübtheilung für die Verwaltung der direten Steuern, Domalnen und Borken. 
Potsdam, ven 10. März 1845. 


Die Durchſchnitts preife der verſchiedenen - @etreibenrten, der Erbfen and der N 6. 
von Bewage x. haben auf dem Markte zu Berlin im Monat Feburar d. J. Berlin 








Marttpreife 
. “ir ven Sceffel Weizen... .1 Valer “ Sg. 3 Pf, Fu tar 
für ben Scheffel Roggen .. 1 "197. Bin. 
für den Scheffel große Gerfie 1 ; : 
für ven Scheffel Eleine Gerfte — 27 
für ven Scheffel Hafer — 22 
für den Scheffel Erbſen. 1 16 
für ven Zentner Heu — 
6 
36 
A 
3 





— 
88 
o 
wur wm 
. 2] 
“lllloelailio 
sen 


das Quart doppelter Kornbranntwein Fofiete —_, 
das Duar eintze Korabranntiwein koſtete — 
Koͤnigl. Negierung. Abtheilung vn 
— — — 
Verordnungen und Bekanntmathuugen, 
welche den Nesierungsbezirk Potsdam ausſchließlich betreffen. 
Potsdam, den 8. März 1845. 

Auf Grund ve $ 12 ves Gefepes vom 8. Mai 1837 wird Nermit zur M 87. 
Öffentlähen Keuntniß gebracht, daß der Apotheker Strider zu Lychen die ihm  Ngentur 
Übertragen , geweſene Agentur der Aachen⸗ Münchener Feuerverſicherungs⸗Geſellſchaft BeRätigung 
für die St Lychen und Umgegend niedergelegt hat, und ver Zimmermeifter 34 Kiren 
Menzel ebendaſelbſt in dieſer Eigenſchaft hä wie Stadt Lychen und Fi van here 
von ms beſtitigt iſt. Koͤni Nerun: Bus dw 





N 58. 
Agenlur · 
Behätigung. 
1.2285. Bebr. 


N 00. 


J Städte 


18] NewRuppin .... 


‚88 
. Potsdam, ven 8. März 1845, 
Auf Grund des $ 12 des Gefepes vom 8. Mai 1887 wird Jierburh zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Amtmanm Zimmermann zu Liepe, Kreis 
Weſthavelland, als Agent (Special-Direltor) ver Schwerter Hagelſchaden uud 
Mobiliar» Branvverficherungs-Gefellfhaft von uns beflätigt worden ifl. 
Königl. Regierung. Abtpeitung des June. 


Nahmeifung fämmetlider in den Städten des 
in welchen Getreiv abgehalten werben, flattgefundenen Getreide 


| Numen 
2 ber 


2] Brandenburg ... 
3| Dahme ..... .. 


7 Neuſtadt ⸗ Chberow. 
8| Oranienburg ... 
9| Perleberg ...... 
10| Potsdam ...... 
11| Prenzlow ...... 
12] Rathenow ..... 


127) 
—2 
126) 
127\ 
3 
125 
2 
126] 





14| Schwedt ...... 
18) Spandom...... 
16| Strausberg .... 
17| Zenplin ...... 
18| Treuenbriegen... . 
19| Wittod ...... 


SEN. 








w 
Aa ton Potsdam, ven 1. Mrz 1848. 
Huf Or vo $ 12 mob Gef om 6 Me 1837 wird hierdurch zur 
Öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Kaufleute Grauel & Coqui hierfelhft I * 
Upeuten der Dogpeburger Feuerverficherungs ⸗Geſellſchaft für die Hiefige Stadi und 
Ungsgenb beflätigt worden fi find. 1. 1077. Be 
Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Innern, 


Bezirks der Königiihen Regierung zu Potsdam, 
und Viktualien⸗ Durchſchnitts⸗ Marktpreiſe pro Februar 1845. _ 


Das Pfund| Das Quart 
— — 


Braun⸗Weiß · Brannt⸗ 
bier. | bier. | wein. 





6 
6 
6 
6 
6 
6 
6 
6 


6 
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& 
6 
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6 


"„"umn| | [an ||| nun 
Denn | ep | ee en ee ner nn eh 


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ar 


ME 
mennung 

von aommiß 
farien zur 
Aufnahme von 
Dismembra- 
tions - Berträ- 
gen in@emäß- 
heilt⸗ des Ge- 
ſehes vom 
3. Januar 
1845. 


M 17. 
Agentur- 
Beflätigung. 


N ı8s. 
Agentur. · 
Beſtaͤtigung. 


Ber⸗ do⸗· acn und Bekanntmachungen des Rönigl. 


..: KRammergerichts. 
In Gemahhein des $2 des Geſetzes vom 3. Januar d. J., weneſſend vie Zer⸗ 
theilung von Grundſtucken und die Grundung neuer Anfi febefangen find zur Aftahere 
der in biefem Geſetze bezeichneten Verträge bis auf weitere Befilmmimng zu Kom⸗ 
miſſarien ernannt: " 
1) für den —— Kreis ver Juſtizrath Begſſel in renglow, 


2) Bi, dert enbaeltindifgen Kreis der Srodigerigtss ath Sermähn EL 

. — den 2. Februar Bas. an : 
u „ Königt. Preuß. Kommergerit. \ 8 
— — \ 


Bergrdunngen und Velauntmachungen Der Behörden 
‚ber Stadt Berlin. 
- Der Kaufmann Eduard Simon Roedenbeck, Neue Grünftrafe N} 23 her⸗ 
ſelbſt wohnhaft, iſt beute als Agent ver Magteburger Feuerverſicherungs⸗ Geſellſhaft 
beſtätigt worben. 
Dies wird ‚anf Grund des $ 12 des Gefetzes vom 8. Mai 1837 hiermit zus. 
Bientigen Lemuniß gebracht. Berfin, dep 2. März 1846. 


eh. J Koͤnigl Ppolizei⸗ Praͤſidium. 


” Dei Kaufmanu Ferdinand Kannemader, Scarrnfirafe N hierelb 
—E heute ale, Ft der Leipziger Mobiliar / Drandoerſi ſicherungs/Sank für 
Deutfhlaun Seffäigt werpe 
Die) wird auf Gnınd des N 12 bes Sept vol 8. ui 1837 hiermit jur 
Öffentlichen Senne, gebracht. Berlin, ven 5. März 1 
Rönigl. Polijei ⸗ Yraſidium J 
— — 


——1. 
- Dem Lehrer Heller an ber Realſchute zu Berlin in dag vrtditat Oberlahr at · 
verliehen worden. 

Der ehemalige Schutze Rarl- David Bein: S ternBborff aus Premnig, jegt in 
Rathenow wohnhaft, iſt. als Kreisbon fear im :Neffort de Königf. General- Rommiffion 
fir die Lurmatk Brandenburg befeft, un) als doſcher ein für alleinal verpflichtet worden. 


— — — 
Schlebsmänner. Der Gaſſwirch Ftiedrich dahns PM Zinna für die Shdt dafelbft 
(neu)z der Apotheker Wegener sm Wilbngd füt die Stade. baſetbſt. Auiederum); der Kon⸗ 
reltor 3 si zu Ebnleuen für pen IH. Veunl daſelbſt im). DER 
“ji u ı 


bdurben zwei hffentuche em) \ Lin _ 





” 
Amtsblatt 

Der Königlichen Negierung zu Potsdam 
und ber Stabt Berlin. j 





Verordnungen und Betanutmachungen 
für den Hegierungsbezirt Potsdam und für Die Stadt Berlin. 
Potsdam, den 14. März 1845. 
Bei dem durch den zehnjährigen Umlauf ſchadhaft gewordenen Zuſtand eines Theils 


der Preußiſchen Kaſſen⸗Anweiſungen de 1835, werden vie Kreis⸗ und ſonſtigen 


und untergeoroneten Special ⸗ Kaſſen, auf Veranlaſſung ver Königl. Hauptverwal- 
tung der Staatsſchulden, hierdurch aufgeforbert, die bei ihnen eingehenden abgenugten 
Kaffen⸗ Anweifungen, welche zum fernern Umlauf nicht geeignet fcheinen, nicht wieder 
auszugeben, ſondern unter den Ueberſchüſſen an die Regierungs⸗Hauptkaſſe abzuliefern. 


Koͤnigl. Regierung. 





Verordnungen und Betanntmachungen, 
welche den Regierungsbezirk Potsdam ausſchließlich betreffen, 
\ Potsdam, ven 8. März 1845. 
Auf Grund des $ 12 des Gefepes_ vom 8. Mai 1837 wir bierdurch zur 
Öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Kaufleute Hofmann und Roemer zu 
Wittenberge die bisher von ihnen verwaltete Agentur der Elberfelder Feuerverſiche⸗ 
rungs⸗Geſellſchaft für die Stadt Wittenberge und. Umgegend nievergelegt haben. " 


Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Junern. 


Verorduungen und Bekanntmachungen des KRönigl. 
Rammergerichts. 
In Gemäßhelt des $ 2 des Gefeges vom 3. Januar d. J., betreffen vie Zer- 
von Örundftäden und die Gruͤndung neuer Anfievelungen, iſt zur Aufnabme 
- ber in“ dieſem Geſetze bezeichneten Verträge bis auf weitere Beftimmung für ven 
Teltowſchen Kreis der Kammergerichts-Affeffor Eimbeck zu Berlin zum Kommiſſa⸗ 
rius ernannt. Berlin, den 7. März 1845. 
Königl. Preuß Kammergericht. 
a 


MM 61. 
Die adge- 
nupten Raffen- 
Anwelſungen 
betreffend· 
c.21. Marz. 


NM 62. 
Agentur 
Niederlegung. 
i 30. Mir. 


MM 1. 


Agenturs 


Betätigung. ° 


NM 2. 
Agentur» 
Betätigung. 


N? 21. 
Agentur» 
BeRätigung. 


N 2. 
Agentur. 
Befätigung. 


» 
Verordunngen und Be nmarbubgen der Behörden 
bet Stade Berlin. 
ı Der Kaufmann Aut Kilz, Friedrichsſtraße AP 186 hierſelbſt wohnhaft, AR 
heute als Agent der Magdeburger Feuerverſicherungs-Geſellſchaft beſtätigt worden. 

Dies wird auf Grund des 8 12 des Gefeged vom 8. Mai 1837 hiermit zur 
oͤfentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, den 2. März 1845. J 
Koͤnigl. Polizet⸗Praͤſidium 


de Eifenwaarenhändler Auguft Hentſchel hierſelbſt, wohnhaft Spittelmarft- 
und Spittelbriten-Eite, tft heute als Agent der Magdeburger Seuerverfigerunge- 
Gefellſchaft beſtätigt worden. 
Dies wird auf Grund des 8 12 des Geſetzes vom 8. u 1837 hiermit zur 
öffentlichen Kenntniß gebradt. Berlin, ven 7. Mär 1 
Koͤnigl. Polizei -Präfivium. 


Der Kaufmann Hans Friedrich Sönderop hierfelhft, wohnhaft Nene Grün 


" firafe NP 36, ift Heute als Agent der Magdeburger Feuerverſicherungs⸗ Geſel ſchaſt 


beftätigt worden. 
Dies wird auf Grund des $ 12 des Geſetzes vom 8. Mai 1837 hiermit ve 
Öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, ven 10. März 1845. 

Koͤnigl. Poligei- Prafi dium. 


Der Weinhändler Friedrich Theodor Uthemann hierfelöft, wohnhaft Charlottens 
-frafe N 98, iſt heute ale Agent der Magdeburger Feuerverſicherungs ⸗Geſell⸗ 
ſchaft beſtätigt worden. 

Dies wird auf Grund des $ 12 des Geſetzes vom 8. Mai 1837 hiermit zur 
öffentlichen Kenntnig gebracht. Berlin, ven 11. März 1845. 

Koͤnigl. Potizeis Präfivium. 


VBerfonalibronit, 

" Dem freiwilligen Zäger Johann Friedrich Sapiag if die durch die Penfionirung 
bed Kreisboten Wendler erledigte Kreisbotenſtelle des Nieberbarnimfchen Kreifes, in 
Balin, verliehen worden. 

bigherige Rationaire Hülfsauffeherfiehle zu Damsbrüd, Fallenhagener Forfireviere, 
ir an 1. Januar d. 3. ab in eine Förfterfielle umgervanbelt, und letztere dem invaliden 
Jäger Johann Friedrich Tornom verliehen tworben. 

Der Kandidat der Feldmeßkunſt und Belbjäger im reitenben Korps Heinrich Ludwig 
Deto Alerander Benda ift als Felbmefler im hiefigen Regierungs- Departement beſtelit 
‚and in dieſer Eigenfchaft vereidigt worden. 

Der, Kandidat der Chirurgie Earl Wilhelm Ferdinand Krete in Flecken Zechlin, 
Ruppinfchen Kreifes, ift als ausübender Wundarzt zweiter Kaffe in den Königlichen 
Landen approbirt.und in biefer Eigenfchaft vereibigt wi worden. 





— — 
(Hierbei ein öffentlicher Wapeiger) 


= uw. u 
Amteblatt Be 


Ber. Sönigliden Negierung zu —— 
nnd der Stadt Berlin. 


Stift 3. mmmm 1848. 





Nach 8 4 vdes Ertſchadigungtgeſehes zur ar Gewerbe » Ordnung vom 
17. 17. Januar 1845 müffen ie Anfpriche auf —— für den Verluſt der 
—=g 88 1 bis A auig⸗ hobenen · Berechtigungen 
ag der Regierung ſchriftlich angemelwet werden. 
ahme hiervon in Anfepung derjenigen, nad. 
ferner zu leiftenden Abgaben flatt, welche 
denen das Recht zur Unterfagung oder Bes, 
Gewerbes verbunden war. Der An 











Emtig — inner⸗ 


balb ver ir der Regierung nicht ſhriſtlich 
angemelbet n ſelbſt berfufig. gehen follen, 
und mm di er⸗ Cigenthümer, Lehnsherren⸗ 
Lehns = un te, ‚Oypotpefengläubiger und 
andere Red ıh während einer anderweiten 


praͤcluſiviſchen Frift von drei Monaten durch fehriftliche Anmeldung bei ver Negie- 

rung geltend machen Yönnen. Auf einen nach Befrievigung viefer Intereffenten eiwa 

- verbleibenden Ueberſchuß kann aber der Berechtigte, welcher die Anmeldung verſinnt 
bat, keinen Anſpruch machen. 

Obgleich das Entſchädigungsgeſetz zur Allgemeinen Gewerbe ⸗Ordnung vom 

17. Januar 1845 bereits durch den Abdruck in ver Gefegfammlung (Seite 70 


bis 92. des laufenden Jahrganges) zur allgemeinen Kenntniß gebracht if, ſo ſinde ah 


ich mid) doch veranlaßt, Das. betheifigte Publikum auf die oben ausgezogenen Friſt 
beftimmungen aus demſelben Behufs rechtzeitiger Wehrnehmnung feiner Kara‘ 
hierdurch nochmals beſonders aufmerkſam zu machen. 
Berlin, ven 15: März 1845. 
De Oberr Praftdet der Viopin Seidenm 
m on Meding. 





N 63. 

Shifffahrte- 
fperre auf der 
Dahme und 
Notte betref · 
fend. 


1. 970. März. 


N? 64. 
—  Betreffend 
den Borfguß 
und Erfag der 
Reife Unter 
-Rügungen, 
weile under« 
mögenden, 
mittel 


Zwangepaffes - 


in ipre Peis 
math gewirfes 
nen Perfonen 
arwähzt wer- 
den. 

1. 2220. Bebr. 


, [11 . ’ 

Mittelſt Allerhöchfter Kabinetsordre vom. 14. d. M. find die im Verlage von 
Kobert Friefe zu Leipzig erſcheinenden „Sächſiſchen Vaterlandsblätter“ in 
den Königlichen Staaten bis auf Weiteres unbedingt verboten werben. Hiernach 
wef dieſer Zeitſchrift ia den Koniglichen Staaten weder der Ein» und Durchgang 
geftattet, noch darf viefelbe hei Vermeidung der im Artikel XVI sub & ver Ber 
ordnung vom 18. Oftober 1819 und im & 5 ver Allerhöchſten Kabinetsordre vom 
6. Auguft 1837 angedrohten Strafe eingeführt, ausgegeben, feilgeboten, verkauft, am . 
öffenllichen Orten ausgelegt oder fonft verbreitet werben. et 
Berlin, den 19. März 1845. \ " 

„Der Ober» Präfident der Provinz Brandenburg. 
" i von Meding. 


- Verordnungen and Bekanntmachungen 
für Den Regierungsbezirk Potsdam und für die Stadt Berlin. 


Potsdam . 
Die Ausführung der beabfichtigten Reparaturen an 1 en⸗ 
mühle an ver Dahme belegenen Schleuſen, fo wie an ! in 
der Motte, machen es nothwendig, daß die Schifffahrt otte 
in der Zeit vom 15. Juli bis 15. September d. J. gefi das 
Schiffahrt und Flößerei treibende Publikum hierdurch ri en. 


Koͤnigl. Regierung. Atheilung des Iunern. 





.  Werorduungen und Bekanı Pr j 
weiche Deu Negierungsbezirk Potsdam « betreffen. 
. Botspam, den 18. März 1845. 


a erjenigen Reife-Unterftügungen, 
welche Heimath gewieſenen Perfonen 
gewälh m herbeizuführen, machen wir 
bierm! und zur allgemeinen Kenntuiß- 
nahm en der Armenpflege, wozu fie 
gehöre ransports und ber Verpflegung 
auf d en Inhaber des Zwan spaffes 


aufzunehmen bat, twieder einzuziehen find. So wie es ſich übrigens von ſelbſt ver- 
ſteht, daß in dem Zwangspaſſe der Betrag der verabreichten Neife-Unterftilgung 
angegeben werben muß, fo wird auch dafür zu forgen fein, daß bei größerer Ent 


fernung bes Beflimmungsortes dem Zwangsreiſenden in dem Abfendungsorte nicht 


der ganze Betrag ver für die Reife erforderlichen Unterflägung guf einmal gezahlt, , 
der Reifende vielmehr, was ebenfalls in dem Zwangspaſſe zu bemerfen ift, wegen 
feiner angemeffenen Unterftügung an die Behörden einiger von ihm zu berührenven 
Orte verwiefen werde, welche ſolche nach den Umſtänden zu hemeſſen und mit. Vor⸗ 
behalt der Erftattung zu leiſten haben. Königl. Regierung. Astgeilung des Innern. 








%; ‘ VPotsdam, ben 1G. Marg BAR: - 
Auf Grund des g 12 des Geſttzes vom 8. Mai 1837 wird hierdurch zur 

öffentlichen Kenntniß gebracht, daß ver Kaufmann Karl Je zu Wuſterhauſen an 

zer Doffe als Agent der Magdeburger Feuerverficherungs- Geſellſchaft für. die Stadt 

Wufterhaufen .an der Doffe und Umgegend beftätigt worben iſt. 

Koͤnigl. Regierung. Abthellung des Innern. “ 


Potsdam, ven 19. Mär; 1848. 
Auf Grund bes $ 12 des Geſetzes vom 8. Mai 1887 wird hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der ——— Heinrich Scheuermann zu 
Brandenburg als Agent der Magdeburger Fenerverſicherungs-Geſellſchaſt für die 
Stadt Brandenburg und jegend beftätigt worden iſi. 
Koͤnigl. —S Abtheilang bes Imern. 


Potsdam, den 10. März 1848. 
Auf Grund des 8 12 des Gefeged vom 8. Mai 1837 wird‘ hierdurch zur 
- Öffentlichen. Kenntniß gebracht, daß der Kaufmann David Leom zu Yranvenbirg 
als Agent ver Peuerverficherungs-Anftalt Borussia für vie Stadt Braudeuburg 
und Umgegend befät worden iR König. Regierung. Abeyeilung des Innere. 


Potsdam, den 25. März 1845. 
Der Preis der Blutegel in den Apotheken des diesſeitigen Regierungsbegists 
voird für den Zeitraum vom 1. April bis zum 1. Dftober d. 3. auf drei Silber⸗ 
groſchen pro Stück feftgefegt. König. Regierung. Abtheilung des -Ianern. 


Fer 











Verordnungen und Bekanntmochungen des Königl. 
RBammergerichts. 
In Folge des Referipts des Herm Juſtiz- Miniſters Ubden Exeellenz vom 
25. Februar d. J. werden ſämmtliche Untergerichte im Departement des Königl. 
Rummergerispts hierdurch angemwiefen, die Veranfhlagung ver nötfigen Reubauten 
und größereh Reparaturen durd die Königlichen Baubeamten, infofern nicht ganz 
beſondere Umftände, namentlich Gefahr im Berzuge eine, Ausnahme rechtfertigen, 
möglichft zeitig” und in der Regel im Herbſt zu beautragen, damit die Anfertigung 


der Anfepläge in ver dazu beflimmten Zeit erfolgen Fann, wobei bemerft wird, daß 


ver Zeitranm vom 1. April bis 1. November jeden Jahres zu den amtlichen Reifen 

der Königlichen Baubenmten, vie Zeit vom 1. November bis 1. April dagegen 

vorzugsweife zur Anfertigung ber fhriftlihen Arbeiten benugt werden foll. 
Desgleichen wird es den Königlichen Untergerichten des Departements zur Pflicht 


gemacht, zur Vermeidung umnöthiger und voppelter Arbeiten ber Königlichen Bau-⸗ 
Bermten, die Bauprojekte vor Veranlaſſung der Anfepläge gehörig zu erwägen, die 


Ausführbarkeit im Allgemeinen und nad) Lüge ver Fondẽ feſtzuſtellen und die dabei 
zu beobachtenden Grundfäge heftimmt anzugeben. 
- Berlin, den 17. Marz 1845. Könige. Preuß. Kammergericht. 
KK ———— 


ur 
"Ir m 


NM 68. 

Agentur» 
Befätigung. 
1.19. Win. 


N 66. 

Agentur . 
Beſtaͤtigung. 
1.1012. Mär, 


N 67. 

Agentur« 
BeRätigung. 
! 1112. Räry. 


Ne. 


Blutegelpreis. 
1.1863. Märiz. 


N 10. 


Die von den 


Gerichtobe⸗ 
börben zu un⸗ 
ternepmenden 
Bauten be 
treffend. 


Kon 


UNE 28. | 


"Erleuchtung . 


gefäprlier 
Stellen bei 


Strafen yad 
—88 
ten. 9: 








06 
Werchuungen und Bekanntmachungen der Behörden 
2. 0 ber Stadt Berlin. ! ° . 
nn Kepubliktatisn 
Nachſtehende Befiimmungen: 

8 1. Die Paſſage über öffentliche Pläge, Straßen, Wege und Gänge 
darf bei Bauten oder anderen Einrichtungen durch Auflagerung von Baumate- 
riedieg, Erd⸗ und Schutthaufen, durch Gerüſte, aufgeriſſenes Steinpflaſter oder 

andere · Vorkehrungen, ohne vorgängige polizeiliche Genehmigung mit bapgränft 
n, Oder ‚gefährbet werben. B 

.$ 8%. Sofern. eine ſolche Beſchränkung nach dem Emeſen der Yolizei- 
Behoͤrde nothwendig wird, müſſen dergleichen Stellen zum Schutz des voruber⸗ 
gehenden Publikums durch Bauzäune oder Einfaffuig mit Stangen und Latten 
abgefondert und bei eintretender Dunkelheit durch Laternen, 'welde bei der Königl. 
 Siafen- Erleugtnngs »Zufpeltion mietheweife zu haben find, erleuchtet werden. 

8 3. Die Erlaubniß zur Errichtung von Banzäunen wird nur auf eine 

! . befimmte Zeit ertheilt. Mit Abiauf verfelben und mit der auch nur einſtweiligen 
Einſteiluig des Baues muß, ohne vorherige Aufforderung, der Bauzaun wegge⸗ 
nemmen umd vie freie Paſſage wieder hergeſtellt werden. 

8 4. Das Herabwerfen des Bauſchuttes aus den oberen Stockwerken 
iſt unlerfagt, der Schutt muß entweder hinunter getragen oder in Rinuen, welche 
"von allen Weiten dicht verfploffen und Einen Fuß, vom Erdboden entfernt, auf⸗ 
zuſtellen ſind, hinab geleitet werden. 

8 5. Erde und Schutt darf auf der Straße nicht angehäuft und ge⸗ 
Hlageri, muß. vielmehr im Laufe des Tages fortgeſchafft werden. 

BRGE. Die Wagen, auf melden’ Schutt oder Erbe‘ ſoitgeſchaffi wird, 
find fo einzurichten, daß nicht durch bas Herabfallen ver Ladung die Straße 
verunreinigt werben Farm. 
; 8 7. Die Nidtbefolgung dieſer Vorſchriften sieht für den Werkmeiſter 
ab Bauberen, in Bezug auf $ 6 für den Kutſcher, eine Gelobuße von zwei 
bis zehn Thalern oder verhälinißmäßige Gefängnißfſtrafe nach ſich. 
Bu Berlin, ven 19. März 1844. 
vr . Koͤnigl. Polizei⸗Praͤſidium.“ 


werden hierdurch zur allgemeinen Sermtniß und Beachtung in Crinnerung ira " 


Berlin, den 20. März 184 
Köni. Yolpei- Praͤſidium. 


Seine Majeſtät der König haben zu befehlen geruhet, ‚daß die Verbindimge⸗ 
fe zwiſchen der Lieſen⸗ und Grenzſtraße vor dem Damburger Ahone den Namen: . 
nReue Hohfrage” führen fol. . 

Berlin, den 7. März 1845. 
green; Kimi Batya Beim. 


Ver⸗ 


97 
Verzeichniß 


der Vorleſungen, welche auf der Königl. Thierarzneiſchule im bevor⸗ 
ſtehenden Sommerſemeſter vom 31. März d. J. an gehalten werden. 

1. Herr Geheime Medicinal-Rath Dr. Albers wird Montag, Dienftag, Dow 
nerflag und Freitag von 9 — 10 Uhr Botanif vortragen und damit an geeigneten 
Tagen Erkurfionen verbinden. 

2. Herr. Profeffor Dr. med, Gurft wird Montage, Dienſtag 179 Mittwochs 
und Freitags von 2 — 3 Uhr die Naturgefhichte als allgemeine Ueberfipt und 
Eintheilung ver geſammten organiſchen Naturlehren; Montags, Dienſtags, Don 
nerſtags und Freitags von 9 — 10 Uhr vie Phyſiologie und an denſelben Tagen 
von 10 — 11 Uhr allgemeine Pathologie und Therapie vortragen. Die Sektionen 
der in den Kranfenftällen gefallenen Thiere geſchehen unter feiner Leitung. 

3. Her Profeſſor Dr, med. Demi wird täglide des Vormittags von 
7 — 10 und des Nachmittags von A— 6 Uhr ven praktifchen Unterricht in den 
Kranfenftällen ertheilen; des Dienftags, Donnerftags und Sonnabends des Morgeng - 
von 6— 7 Uhr wird, derfelbe Vorleſungen über Exterieur und Hufbeſchlag des 
Pferdes und täglih von 11 — 12 Uhr über Arzneimittellehre halten. - 

A. Herr Profeifor Dr. philos, Störig wird Montage, Mittwochs und Grei 
tags Vormittags von 10 — 11 Uhr über Züchtung und Diätetit des Schaafes, 
verbunden mit der Lehre über Wollkunde leſen, und Montag, Dienſtag, Donnerftag 
und Freilag von d — 6 Uhr Phofi iologie vortragen. 

5 Herr Profeſſor Dr. philos. Erdmann hält Dienflag, Donnerfiag und 
Sonnabend von S— 9 Uhr über Pharmakolsgie und Formulare und Montag, 
Mittwoch und Freitag von 8— 9 Uhr über Phyſik Vorträge. Außerdem leitet 
derſelbe täglich vie pharmaceutifchen Arbeiten in der Schulapothefe, 

6. Herr Dr. philos, Spinola trägt täglih von 7 — 8 Uhr Morgens den 
weiten, Theil der fpeciellen Pathologie und Therapie ver ſämmtlichen Kranfpeiten 
der Hausthiere vor, und wird mit Zuziefung von Eleven der Anftalt, erkraubie 
Hausthiere, mit Ausnahme wer Pferde und Hunde, ſowohl in hiefiger Reſidenz, als 
im ganzen Teltowſchen, Niederbarnimfcen und Oſthavelländiſchen Kreiſe, in ven 
Ställen ihrer Befiger auf Verlangen thierärztlih behandeln. 

7. Herr Profeffor Bürde hält Dienftag, Mittwoch und Freitag von 56 Ups 
Nachmittags Vorträge über Geſchichte und Charakteriftif der vorzüglichften Pferde 
Racen. 

8. Herr Rreisthierangt und Repetitor Wendenburg wird über den zweiten 
Theil ver Chirurgie Dienflag, Mittwoch, Donnerſtag und Freitag von 6— 7 Uhr, 
Morgens Iefen und außerdem in geeigneten Stunden die perationgübungen leiten. 

9. Herr Kreisthierarzt und Repetitor Prehr wird täglich von 9 — 10 Uhr 
praktiſchen Unterricht über die zur Anftalt gebrachten kranken Hunde und kleineren 
Hausthiere ertheilen und ‚außerdem dem Herr Profefjor Dr. Hertwig bei Behand- 
bung ver kranken Pferde aſſiſtiren. 

10. Ein dritter Repetitor wird Montags, Dinfoge, Donnerftage und ke 
tags Morgens von "07 Mir tiber allgemeine Pathologie und Therapie, und 





Montags, Dienſtags, Donnerſtags und rei von 6 — 7 Uhr Abends über den 
zweiten Theil ver -fpeziellen Pathologie’ und Therapie der Krankheiten der Haus 
ie „Nepeitionen halten. 
Herr Schmiedelehrer Hoffmeiſter wird die praktiſchen uebungen in der 
Anfilienefämiene. täglich leiten. 
Des wird hierdurch mit dem Beifügen bekannt! gemacht, daß, da’ die Aufnahme 
neuer Eleven nur einmal im Jahre, und zwar zu Michaelis ſiattfindet, zum bevor⸗ 
ſtehenden Sommerſemeſter feine neuen Schüler recipirt werden Förmen, wogegen 
bofpitirenven' Zuhörern die Theilnahme am Unterricht, gegen dad übliche Don, 
nad wie vor freifteht. Berlin, den 17. März 1845. . 
Fe Königt, Kuratorium. " an 
w i Abtheung für die Thierarzneiſchut⸗ Angelegenheiten.” Bu 





Verfonatbronitk,, un 
Eh bisherige‘ Kammergerichte- Neferendarius Emanyel Otto Koffk iß 
wergerchrs iſe or mit dein Dienſtalter vom 5. November v. I. ernannt _ 
2: Dee Ramiitiergerichts- ⸗Auskultator Richard Konrad Louis Neumann ift Vehufs ſeines 
Ueberganges in: das Departement des Königl. Oberlandesgerichts zu Königeberd ũ in Prenßen 
qus ſeinen diesſeitigen Gefchäftsverhältniffen entlaſſen. 
bisherige Rechtskandidat Eduard von Peurker.ift zum, Kammergerichte- Husfule 
tator ernannt und ben hieſigen Landgerichte zur Beſchaftigung überwieſen. 
Dre Kammergerichts ⸗ Affeſſor Blaminius iſt duch dad Zufiz- Diiniferial- Refeript 
vom 28. Februar d. 3. zum Land» und Stadtrichter zu Bernau ernannt worden. 
» Der Oberlandesgerichts ⸗· Ausfultator Joſeph Funde if auf feinen Aritrag aus bem 
Departiment: bes: Oberlandesgerichts zu Arneberg in das. kammergerichtliche Departement 
vehgt; and dem biefigen SGtadtgerichte zur Befthäftigungüberroiefen worden. . 
et biöherige Kammergerichts-Referendar Guſtav Abolph DO tt o iſt zum Kammer- 
gerichte- «Affegr mit dem Dienftalter vom 21. Januar d. 3. ernannt. 
Die bisherigen Rechtskandidaten Otto Wilhelm Gupav Woffidio und, Heinrich 
Detomar Brettfchneiber find zu Kammergerichte - Auskultatoren einannt und‘ dem hie⸗ 
Feen Rriminhigerichte jur Velchäftigang überwiefen worden. 
. Der Karmergerichts · Auskultator Friedrich Ehriſtian Bontermant iſt Behufs feines 
Ueberganges in das Departement bes Kouigl. Oberlandesgerichts zu Arnsberg aus feinen - 
Sefchäftsverhäftniffen im diegfeitigen Departemeut entlaffen.. 
Die Verwaltung ber. Patrimonial; richte Ribbe und Vietmansdorf iſt dem Kammer⸗ 
getlche aſfeſor ‚Saafı zu Behtenid übertragen. ‚ ‚ . 


Bermifhte Rabribten, nn 
"" Die Butsperrfchaj ft und Oxtsobrigfeit zu Dreeſch, Superintenbentur Gramizow, 

RE bie bisher ſchon mehrentheils auf ihre Koften dotirt geweſene Schulſtelle daſelbft 

jegt anderweitig durch neu beigelegte — zu dem Betrage v von eiwa d0 Tolrn. 

auf die, anerkennenswertheſte er verbeffert. . . 

Koͤnigl. Regierung. 


















Abtheilung für die Kirhenverwaltung und das ein, j 





2,. (Düeskei ein öfemlicher Anpagerf un m 


t 


m. 
Amtsblatt 
der Königliden Regierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


Stück 14. Den 4 Ari 1845, 





Verordnungen und Befanntmocnngen 
für den Negierungsbezirt Potsdam und für Die Stadt Berlin. 
Bekanotmachung 
des Vereins für Pferdezucht und Pferdedreſſur zu Berlin rückſichtlich 
der für die diesjährige Rennzeit veranſtalteten. Konkurrenzen zur 
Prüfung der Zugkraft von Pferden und zur Prüfung ver Landwehr⸗ 
Kavalleries Pferde. 

Es werden In dieſem Jahre die nachſtehenden Konkurrenzen zu der dabei bemerk⸗ 
ten Zeit abgehalten werden: 

Am 20. Juni, Vormittags gegen 12 Uhr, auf der Berlin⸗Tempelhofer Chauſſee 

Erfie Prüfung der Zugkraft, 

Der Verein ſtellt einen ober zwei beladene vierrädrige Wagen. Der Konkur- 
rent fpannt zwei Pferde vor und fährt damit auf der Tempelhofer Chauffee vie Anhöhe 

am Kreuzberg hinauf, Auf jeve 20 Schritt wird ver Laſt während des Fahrens 
ein Gewicht von 1 Centner — Wenn die Pferde ſtill ſtehen, nachdem 
in der Art, wenn auch nur ein Gewicht, auf den Wagen gelegt war, dürfen ſie 
nicht wieder anziehen. Zum Antreiben derſelben iſt nur der dazu beſtimmte Fuhr⸗ 
mann Bereit, und darf er fih dazu bloß einer Peitfche bedienen; ſobald ein 
Anderer fi hineinmifct, find die Pferde ausgefchloffen. Es wird die Stelle, wo 
engehaten wurde, bezeichnet, und der Wagen dahin, wo abgefahren war, zurüd- 

at. — In eben der Art wird von allen übrigen Konkurrenten nad. einander 

in ver durchs Loos zur beftimmenden Reihefolge verfahren. — Diejenigen Pferve, 

melde fo am weiteften ziehen, find Sieger und erhalten eine Prämie von 70 Thlrn., 

die zweiten 20 Thlr., die dritten 10 Thlr. — Anmeldung offen bis den 17. Juni. 

" Am 21. Juni, Vormittags gegen 114: Upr, auf der Rennbahn unweit Tempelhof 
Zweite Prüfung der Zugkraft. 

Die konkurrirenden Pferde werden nad einander vor einen — gefpeme. 
Dasienige 1 Pferd, welches hierbei ven höchſten Kraftgrad entwidelt, ift Sram; bei 
gleigen Graden Tonkurriren viefe Pferde noch einmal. So wie eine Arretirung 
eintritt, darf das Pferd nicht wieder anziehen; es * jedoch geſtattet, während des 
— en De ren. Zum Untreiben des. zier 


henden Pferdes ift nur der dazu beftimmte Fuhrmann berechtigt, mine 


100 


dabei bloß einer Peitſche bevienen. Sobald ſich ein Ahderer hineinmiſcht ober andere 
Mittel zum Antreiben angewendet werden, iſt das Pferd von der Konkurrenz aus⸗ 
geſchloſen. — Das erfle Pferd erhält 6b Thlr., das zweite 15 ‚Tplr,, das dritte 
Io Thlr., das vierte 3 ar, das 5 fünfte 5 ah. _ Anmeldung offen bis den 
17. Juni, 

Am 22. Juni, Natmimge 5 Ahr, und am 23. Juni, Vormitags gegen 
10 Uhr, auf ver Rennbahn . 

Vorzeigung und Dreffurproben von Bandwehr » Ranalkerie» Pferden. 

Die Pfegpe werden zuerft einer Komwiſſion vorgeſtellt, ‘welche entſcheidet, ob 
fie nach Alter, Größe, Gebäude und fonftiger Beſchaffenheit zum Landwehrdienſt 
geeignet ſind. Ueber die Abkunft des Pferdes und die Art, wie es drefiirt "ik 
bevarf es feines Nachweifes. Ausrangirte Kavallerie-Pferde bleiben ausgefchloffen. 
Dieſe Befihtigung findet am 32. Juni, Nachmittags & Uhr, auf dem Reunplate 
ſtatt. — Zur Ablegung der Drefiurproben felbft erfiheinen vie Pferde am 28; Inni 
nad. dem Rennen um 10 Upr gefattelt und mit Kandaren gezäumt, von einem 
Landwehrmann oder Referviften geritten, "welches nicht der Befiger zu fein braucht, 
auf dem Rennplage, Die Pferde werben num einzeln, oder mehrere aufammen, auf 
dem Viereck oder im Gliede der Kommiſſion in der Weife vorgeritten, wie biefelbe 
es verlangt. Bon allen Pferden wird erwartet, daß fie beim Auf» und Abfigen 
ruhig flehen, daß fie Schritt, Trab, Galopp und Karriere gehen und ſich aus 
diefen Gangarten parieren laffen. Die Sicherheit, Willigfeit und die daraus ent- - 
ſpringende verhäftnißmäßige Räumlichkeit, mit welcher das Pferd dieſe Gangarten 
gebt, find ver mefentlichfte Gegenſtand der Beurtheilung. Die Sicherheit dann und 
der Gehorfam, welden vie Pferde bei den Wendungen, dem Zurückreten, Anfpren- 
gen vechts und links im Galopp und dem Geitwärtstreten zeigen, begründen die 
Anſprüche auf böpere Prämien. — Prämien für Dreffur werden ertheilt: eine- vor 
80 Thlen., zwei von 25 Thlrn., fünf von 15 Thlrn., zehn von 10 Sl. — 

‚Anmehu offen bie zum 22. Iuni, Nachmittags 5 Uhr. 

iger find verpflichtet, Die zu dieſer Konkurrenz geflellten und zugelaffenen 
Ps iin nächfen Jahre zu einer Landwehrübung zu ſtellen. Die Reiter müfen 
am 22. Juni ihren Reſerve⸗ over Landwehr⸗Paß vorzeigen, oder auf andere Art 
nagweifen, daß fie in dem eben bezeichneten Militair- Berhäftniß ſtehen. 

Am >24. Juni, Vormittags um 39 Ühr, auf der Rennbahn 

Rennen der Landwehr - Kavallerie- Pferde auf freier Bahn, 

An diefem Nennen können alle Landwehr- Kavallerie- Pferde Tpeil nehmen, welche 
bei der Produltion am vorigen Tage eine Prämie erhalten haben, over, wenn dieſe 
nicht ſo weit reichten, wenigflen® einer folhen fr würdig erfannt find. Die Bedingun⸗ 
gen des Rennens find: Mennen auf der freien Bahn, 2000 Schritt. Gericht des 
Reiters und Sattels 180 Pfund (verjewige Reiter, welcher mit feinem Sattel wife 
fo ſchwer wiegt, hat dafür Sorge zu tragen, ein ſolches Gewicht, welches das 
Feblende ausgieicht/ von Blei, Eiſen oder vergleichen bei ſich zu haben, das er 
It und bequem an feinen Korper ober feinem Sattel befettigen kann). Ob im 


201: 


Ubtpeilangen geritten werden fAll, wird nach der Zahl der Monkarranten befhfinstt 
werben. Prämie werden ertheilt: das erfic Pferd SO Tlr., das zweite 1 Thlr., 
Das dritte 7 Tlr., das vierte 5 Thlr. . 

Am 34. Juni, Vormittags gegen 11 Uhr, anf der Rennbahn 

Renner der Landwehr» Kavallerie» Pferde auf einer Bahn mit 

Hinderniffen. . 

Es wird eine Bahn mit einen Hinverniffen eingerichtet werben, deren Länge 
2000 Schritt beträgt, darauf drei Gräben von nicht ganz 6 Fuß Breite und eben 
fo viele Barrieren von 14 bis 2 Fuß Höhe, dieſe von Strauchwerk geflochten und 
möglichſt fo eingerichtet, daß ein etwaniges Stürzen durd Anftoßen an die Barriere 
wohl nicht flattfinden Fann. Auf diefer Bahn findet ein Nennen flatt, woran alle 
diejenigen, wehhe eine Prämie für Dreffurproben erhalten haben, oder wenn dieſe 
nit fo weit reichen, wenigſtens einer ſolchen für würdig erflärt find, Theil nehmen 
Tönen. Gewicht des Reiters und Satteld 180 Pfund; die Pferde, welche auf ver 
freien Bahn Preife erhalten haben, tragen 5 Pfund mehr. — Der Sieger erhält 
eine Prämie von 90 Thlrn., das zweite Pferd 15 Thlr., das dritte S Thlr., 
das vierte 5 Thlr. 

Am 24. Juni, Vormittags nach 11 Uhr, auf ver Rennbahn 

Dritte Prüfung der Zugkraft. 

Der Verein ſtellt eine Anzahl gleichartiger Wagen. Diefelben werben gleich» 
mäßig ſchwer beladen und unter ven Konkurrenten verlooft. ever Wagen wird 
mit zwei Pferden befpanint, und wird auf der Rennbahn gegen 4 Meile damit in 
die Wette gefahren. Damit bei vem Wenden um vie Eden ver Bahn Feine Hins 

. berniffe eintreten, werben an benfelben Stangen mit Flaggen aufgeftelt, und muß 
jeder zroifchen denjenigen Flaggen durchfahren, welche ihm vor der Abfahrt bezeichnet 
find; wer hiervon abweicht, hat feinen Anfprud auf den Preis. Da inbeffen die⸗ 
jenigen, welche an ver äußeren Seite ver Bahn fahren, fonft eine größere Strecke 
surlcklegen müßten, als die übrigen, fo werden die Strechen, melde ein Wagen 

en den andern bei den Wendungen an den Ecken verliert, berechnet und die 

jahrpunfte um fo viel von einander entfernt verlegt. Auf ein gegebenes Zeichen 
wird von allen Konkurrenten zu gleiher Zeit abgefahren. Wer zuerft das Ziel 
erreißt, erhält eine Prämie von 120 Thlen., ver zweite 50 Thlr., ver dritte 
30 Ihle. — Im Falle vie Zahl ver Konkurrenten zu groß fein follte, um alle 
gleichzeitig abfahren zu Eönnen, fo geſchieht dies nad dem Ermeflen des Direfto- 
riums in Abtheilungen und konkurriren dann die Abtheilungs - Sieger unter ſich 
noch einmal. — Anmelvung offen bis ven 17. Juni. 

Das in früheren Jahren ftattgehabte Wettpflügen wird in biefem Jahre im 
Mai zur Zeit der Thierſchau nach den deshalb beſonders bekannt gemachten Bes 
flimmungen erfolgen. 

Diejenigen, ige an den vorbemerkten drei Konkurrenzen zur Prüfung ver 
Zugkraft Theil nehmen wollen, haben dies bis zum 17. Juni, Nachmittags 6 Uhr, 
anzuzeigen, und die betreffenden Pferde zu bezeichnen, auch gleichzeitig zu bemerken, 


102 


ob fie nur bei wer eimen ober bei allen Prüfungen konkurriren wollen. Es iſt an 
den KRonfurrenten freigeftellt, ob fie zu jeder der verfchiepenen Prüfungen biefelben 
Pferde .over andere fielen wollen. Die Anmeldung kann entweder ſchriftlich an 
das unterzeichnete Diveftorium erfolgen, nur muß ber betreffende Brief zu der feſt⸗ 
. gefegten Zeit bier eingegangen fein, over fie kann perfönlih in dem Lofal bes 
Vereins, Dorotheenſtraße N? 11, abgegeben werben. Es ift nothwendig, daß vie 
Konkurrenten bei ven Prüfungen der Zugkraft, wenn fie nicht ſchon Mitglieder des 
unterzeichneten Vereins find, ihren Beitritt zu bemfelben erffären. 

Diejenigen,‘ welche bloß an ven Konfurrenzen der Landwehr-⸗Kavallerie-Pferde 
Theil nehmen wollen, brauchen nicht dem Vereine beizutreten, wenn fie ſich nit 
aus eigenem Antriebe dazu bereit erklären und haben überhaupt nichts weiter zu 
Teiften, um vie Zulaffung zu erreichen, als genau die Bedingungen der vorſtehend 
aufgeführten Propofitionen zu erfüllen. . 

Berlin, ven 9. März 1845. 
Direftorium des Vereins für Pferdezucht und Pferdedreffur. 
(94) von Below. Falkmann. von Willifen. 
* * J 


Potsdam, ven 25. März 1845. 
Vorftehende Bekanntmachung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Königl. Regierung. Abteilung des Innern. 


Potsdam, den 29. März 1845. 

MM 70. Auf Anordnung des Herrn Finanz-Minifters Flottwell Ercellenz bringen wir 
Betrifft die hierdurch zur Kenntniß des Schiffahrt und Flößerei treibenden Publikums, fo wie ver 
een betheiligten Behörden und Beamten unferes Verwaltungs-Bezirks, daß im Einver⸗ 
Patente. ſtändniß fämmtlicher Elbuferftaaten beftimmt worden if, daß die, das Patentweſen 
1.2022. März. betreffenden Beftimmungen ber Elbſchiffahrts-Additional-Akte vom 13. April v. Ir 
fo meit fie fih auf ven Beſitz befonderer Schiffs- und ‚Schiffer- Patente nach dem 
in viefer Akte beflimmten neuen Mufter beziehen, in Betreff der Preußiſchen Elb⸗ 
fchiffe erft mit dem 1. November d. I. in Wirkfamfeit treten follen, woburch ſich 
die in den $$ 1, 2 und 3 des Regulativs vom 6. Dezember v. J., — welches 
wir nebft einem Auszug aus der vorerwähnten Aoditional- Akte durch unfere Bes 
kanntmachung vom 18. Dezember v. 3. (Amtsblatt Seite 357) veröffentlicht haben, — 

auf den 1. Januar d. J. geftellten Termine abändern. 

Auf die Beftimmungen ver. 88 9 und 10 des bezeichneten Regulativs ift vie 
hiernach eingetretene Verlängerung ver Gültigkeit ver nach ven früheren Vorſchriften 
ertheilten Schiffs-Patente ohne Einfluß, es behäft bei denfelben vielmehr fein Bewenden. 

Diejenigen Schiffer, welche fi bis zum 1. November d. J. mit den nach dem 
Regulativ vom 6. Dezember v. I. erforderlichen Patenten nicht verfehen, haben es 
fi felbft beizumeſſen, wenn das in den betreffenden Paragraphen ver Additional⸗ 
Akte vom 13. April v. 5. verordnete Unterfuchungs- und Strafverfahren gegen fie 
gur Anwendung gebracht wird. König. Regierung.) Abtheilung des Innern. 

I 


103 


Verordnungen und Vefanntmachungen, 
welche den Regierungsbezirf Potsdam ausfchließlich betreffen. 


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im Monat 1845 beobachteten Wafferflände 


Nahmweifung der an den Pegeln ver Spree und Havel 


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Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Junern. , 


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Potsdam, den 26. März 1845. 


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1.1508. Ni. 


Mr. 


Bigentur 
Niederlegung. 


1.1008. vrar. 


N 26. 
Agentur · 
BeRätigung. 


104 


Potsdam, deu/24. MM 1838. 
Auf rund des 8 12 des Gelebes vom 8. Mai 1837 wird biegdung zw 
Öffentlichen Kenntnig gebracht, daß der Kaufmann Finzelberg zu Ludenwalve die 
bisher von ihm verwaltete Agentur der Berlinſchen Beueverigerungs at für 


die Stadt Ludenwalde und Umgedend niedergelegt hat. 


Ex) nigl. Regierung. Abtheilung des Innern. , 


Potsdam, den 28. März 1846. 
Auf Grund des $ 12 des Gefeges vom 8. Mai 1837 wird hierdurch zür 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Kaufmann Heller zu Angermünde die ihm 
übertragen geweſene Agentur ver Berlinſchen Feuerverfiherungs-Anftalt für die 
Stapt J und Umgegend niedergelegt hat. 
Koͤnigl. egierung Abtheiluug des Innern. 





Werorduungen und Bekanntmacungen des Abnigl. 
Kammergerichts. 


In Gemäßheit des $ 2 des Gefeges vom 3. Januar d. J., betreffend die Vers 
theilung von Grundftüden und die Gründung neuer Anfiedefungen, ift zur Auf⸗ 
nahme der in biefem Geſetze bezeichneten Verträge für den Oberharnimfchen Kreis, 
bi6 auf weitere Beftimmung, der Kammergerihts-Affeffor Kılger zu Reuflag 
Eberswalde zum Kommiffarius ernannt worden. . 

Berlin ven 17. März 1845. 
Königl, Preuß. Sammergericht. 
Verorduungen und Bekauntmachungen Der Behörden 
der Stadt Berlin. on 

Mehrfache Klagen, insbeſondere des die Gifenbahnen benutzenden Publikums, 
dag Droſchken, die zu einer Frühfuhre beftellt worden, fi entweder gar nicht ober 
nicht rechtzeitig eingefunden haben, veranlaffen das Polizei» Präfibium zu ver Beſtim⸗ 
mung: daß bie. Drofchfenbefiger verpflichtet find, Frühfuhren, welche fit einmal an- 
genommen haben, bei Vermeidung der im Drofchfen- Fuhr-Reglement vom 23. Ro⸗ 
vember 1843 angeordneten Strafen, zu der verabreveten Zeit auszuführen, 

Berlin, ven 19. März 1845. 
Koͤnigl. Polizei - Präfidium. 


Der Kaufmann Johann Heintih Dahms hierſelbſt, wohnhaft Jeruſalemerſtraße 
NP 29, iſt heute als Agent der Leipziger Feuerverſicherungs-Geſellſchaft beſtätigt 
warden, was auf Grund des Gefeges vom 8. Mai 1837 hiermit zur Öffentligen 
Kenntniß gebracht wird. Berlin, ven 15. März 1845. 

Koͤnigl. Polizei-Präfidium. 











108 
Berfoneibronik. 


. Die durdy ben Tod des Wafferbau-Infpeftor® Zacharias erledigte Wafſerbau⸗ 
Inſpektorſtelle zu Thiergartenſchleuſe it dem zum Waſſerban⸗Inſpektor ernannten, ches 
maligen Wegebaumeifier Martins verliehen worden. 
+ Der forfiverforgungsberechtigte Düger Sa Salomon it ald Förſter zu Damelang, im 
re Lehnin, definitiv augeftelt worden: 

\ Packhofs⸗Verwalter Geferich hierfelbft ift bei feinem Webertritt in den Ruhe 
Hand der Charafter alg „Steuer-Infpeftor” verliehen worden. B 
. Der Doctor der Mebdicin und Chirurgie Friedrich Auguſt Scholfer zu Berlin if ald 
pruftifcher Arzt und Operateur in den Königlichen Landen approbirt und vereidigt-worden. 

Die waktiichen Aerzte und Wundärzte Dr. Jacob Gaben zu Berlin und Dr. Anton 
Dfihues zu Oberberg find auch als Geburtähelfer in den Königlichen Landen approbirs 
und verpflichtet worden. 

Der Schulamts- Kandidat Dr. Hagen if ald ordentlicher Lehrer am Kölnifchen 
Real- Gymnaßum zu Berlin angefielle morden. 


Im Dfhavelländifchen Kreife find zu feuerlöfch- Kommiffarien und deren Stelloertreter 
gewählt und diesſeits beftätigt worden: a) für den 2ten Diftrift ald Kommiffar, der 
bisherige Stellvertreter, Artmann Behm und als Stellvertreter Herr Behrendes zu 
Sartoefee, b) für den 5ten Diſtrikt als Kommiffar ber bisherige Stellvertreter Herr 
Ritfchfe und als Gtellnertreter ber Ober-Infpektor Willberg zu Kfein- Ziethen. 





Vermifchre Nachrichten. 
Die N? 11 des Militair⸗Wochenblatts vom 15. März d. J. enthält von. Seiten 
des Königl. Kriege-Minifterii folgende hier im Auszuge wiehergegebene 
„Amtlide Mittheilung 
Nah einer Anzeige ver kommandirenden Herren Generale des Ifen und 
3ten Armee-Corps haben ſich folgende Perfonen durch eine ven Schiegübungen 
vn Landwehr gewidmete beſondere Aufmerkfamfeit ausgezeichnet: 


5) der Förfter Mons zu Redernswalde, welcher feit dem Jahre 1835 die 
Schiegübungen zu Greiffenberg fänmtlih mit großem Eifer und gutem Er⸗ 
folge leitete, und ſich beſonders im Jahre 1844 bemühte, ven Wehrmännern 
Iwsereffe für die Uebungen mit Perkufjiondgewehren einzuflößen. 

Das Kriegs-Minifterium kann fi die Genugthuung nicht verfagen, biefe 
rege Theilnabhme ver genannten Perfonen für das vaterländiſche u ver 
Landwehr, hierdurch — und dankend anzuerkennen. 

Berlin, ven 3. März 1845. - 

Kriegs - Minifterium. 
(9) von Boyen.“ 

Außerdem haben folgende Perfonen durch rühmlichen Eifer für die Soiefübun 

gan ver Landwehr DVeranlaffung zu lobender Anerkennung gegeben: 
a) Im Bezirk” des 2ten Bataillons (Prenzlom) Aſten Bandwehre 

Regiments: 

1) der Hauptmann a. D. Schulz, Burgemeifter zu Straßburg; 


j 106 R 
2) ver Premier-Lientenant a. D. von Arnim auf Milmersvorf; 
3) ver Förfter Puchert zu Wetzenow; 
4) der Förſter Preſcher zu Julianenhof; 
5) der Jäger Regener zu Lychen; 
6) ver Jäger Jonas zu Dobberin. ' 
b) Im Bezirk des Lanpwehr-Bataillons (Wriezen) 35ſten Infanterie⸗ 
Regiments: 
7) ver Rentier Köppiſch aus den Rüdersdorfer Kalkbergen. 
Mit beſonderer Genugthuung bringe ich das lobenswerthe Streben dieſer Per⸗ 


ſonen, dem mit ver Wohlfahrt des Staats fo eng verbundenen Inſtitut der Land⸗ 


wehr ſich förderlich zu bezeigen, zur öffentlichen Kenntniß. 
Sranffurt an der Oder, den 26. März 1848. 
Der fommandirende General des Iten Armee Corps. 
von Weyrach. 


ER der Verlogs- Buchhandlung von Heymann zu Berlin ift ein Werk unter 
dem- Titel 

De Ränifge Gefeggebung ver Preußifhen Staaten, peransgegeben von 

K. 5. Rauer, Redacteur der Kameraliſtiſchen Zeitung 

erſchienen, welches in feinem erſten Theile ven ausführlichen und vollſtändig 
gefammelten Text ver ſtändiſchen Gefege und im vem zweiten Theile eine foftema- . 
tiſche Darftellung ver flänbifhen Geſetzgebung enthält. Indem wir hierauf aufmerk- 
fam machen, bemerten wir zugleich, daß das Werf wegen feiner praftifhen Nüg- 


lichkeit für amtliche und ftändifche Zwede zur Anfchaffung zu empfehlen iſt. 


Potsdam, den 29. März 1845. J 
Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Innern. 


Die Heine Gemeinde Lichterfelde in ver Superintendentur Luckenwalde hat, ans 


"geregt durch bie Einwirkung ihres Ortsfhulgen, zur Anfhaffung einer Orgel für 


ihre Kirche aus eigenen Mitteln zu gleichen Theilen die Summe von 100 Thlrn. 
aufgebracht und Transport und Beköſtigung des Drgelbauers während des Auf- 


ſtellens des Werkes beſtritten, außervem aber hat der Bauer Friedrich Schulze da 


ſelbſt nod 10 Thlr. außerorventfich zur Anfhaffung der Orgel beigetragen. 
Potsdam,, den 26. März 1845. 
Koͤnigl. Regierung. 
Abtheilung für die Kirchenverwaltung und das Schulweſen. 


(Hierbei die chronologiſche Ueberficht ber im Iften Quartal 1845 im Amtsblatte erfchienenen 
Verordnungen und Bekanntmachungen, imgleichen ein Öffentlicher Anzeiger.) 


—— 








107 J 
Amtsblatt | 
der Rönigliben Negierung zu Wotödem 
und der Stadt Berlin j 


Stück 15. % Den 11. April. 1845. 





Verordnungen und Bekanntmachungen 
für den Negierungsbezict Potsdam und für die Stadt Berlin. 


Um ven Ankauf des Viehſalzes noch mehr, als bisher bereits geſchehen iſt, zu 
erleichtern, iſt verſuchsweiſe nachgefaffen worden, daß 
1) die ſchriftlichen Anmeldungen wegen Weberfaffung von Viehſalz nicht mehr bei 
den Haupt-Zoll- und Haupt ⸗ Steuerämtern eingereicht zu merben Vrauden, 
fonvern gn die Salzverkaufsſtellen felbft abgegeben werden können, und es 
find dieſe Stellen 
2) ermörhtigt worden, ſich nicht genau an die Säge des ungefähren regelmäßigen 


N 7A. 

Den Berfauf 
des Biebſalzes 

betreffend. 


IV.ids.April 


Bedarfs von jährlich 8 Pfund Salz für ein Stück Rindvieh und 1 Pfund Salz 


für ein Schaaf zu binden, vielmehr, foweit keine befonvere Bedenken obwalten, 
die geforderten Mengen an —— zu verabſolgen. Diet Mengen müffen 


jedoch nach ven a et ſein. 
Mit Bezugsahme au ——— vom 6. Auguſt 1842 wird dieſes 
hierdurch zur öffentlichen — gebracht. 
Berlin, ven 2. April 1848. Der Finanz⸗ Minifter. 
Flottwell. 


9 
Potsdan, den 7. April 1845. 
Vorſtehende Bekanntmachung des Herrn Yinanz- Minifters Ercellenz wird, unter 
Bezugnahme auf vie Seite 231 des Amtsblatts u. 1842 erlaffene frühere Bes 
ung vom 6. Auguſt 1842, hierdurch pr allgeme inen Keuntniß gebracht, 
und haben die ſaͤmmtlichen Galzverfaufsftellen Regierungsbezirke nach Inhalt 


lben Koͤnigl. Regierung 
derſe zu VE ung für die a eg der 1 retten Steuern. 
Potsdam, ven 6. April 1848. 


In dem für die Churmark, fir die Neumark und Pommern ergangenen Erlaſſe 


des ehemaligen General-Direktoriums wegen der Manfregeln gegen Werbreitung 

der Schaafpodenkranfpeit vom 27. Auguft 1806 (Neue Evikten-Sammlung de 

1806 Seite 735, Amtsblatt de 1816 ‚Seite 322) iſt unter N? VI beftimmt: 
„Sobald vie Poren in einer Schanfheerve ausgebrochen find, muß aller 
Verlauf oder Tauſch aus derſelben, fo lange unterbleiben, bis die Krank⸗ 


M 76. 

Die Zahlung 
der Militaire 
Gnadengehät- 
ter betreffend. 


©. 10. Mir. 


108 


beit völlig aufgehört hat, und ſelbſt ver Verkauf ver anſcheinend gefunden 
„Häupter Tann in dieſer Zeit nicht ftattfinden, bei Strafe von 5 Thirn. für 
jedes verkaufte Stück.“ on .. 

Diefe Vorſchrift hat fih in der Anwendung in fo fern unangemeffen gezeigt, 
als die danach in Fällen des Verkaufs einer Mehizapl von Schaafen zu verhän- 
gende Gelobuße das Maaß einer. polizeilichen Ahndung nicht felten überſchritt. 

* Auf Grund det, von des Königs Majeſtät in einer Allerhöchſten Kakluetsorhre 
som 11. Oftober v. I. ertheiften Genehmigung ift daher von den Königl. Hohen 
Minifterien der x. Mevicinal-Angelegenheiten und des Innern unterm 14. Ja⸗ 
nuar d. J., unter Abänderung der gedachten Vorſchrift beſtimmt worden: 
daß die Veräußerung von Schaafen aus einer Heerde, in welcher die 
Podenkyankpeit ausgebrochen ift, anflatt wie bisher mit ð Thlrn. Gelokuße 
für jedes veräußerte Stüd, nur überhaupt nad Verhältniß ver verfauften 
Stüdzahl mit & bis 50 Thlrn. Gelobuße, oder in Fällen des Unvermö- 
gens mit verhältnigmäßigem Gefängniß beftraft werden fol. 

Die Poligeibehörden unfers Regierungsbezirts haben in vorkommenden Fällen 
nad diefer Beftimmung zu verfahren, werben aber zugleich darauf hingewieſen, daß 
für ven Fall ver Meiterverbreitung der Kranfpeit die Vorſchriften des $. 1506 
seg. Tit. 20. Thl. II des Allgemeinen Landrechts zur Anwendung kommen. 

Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Junern. 





‚Verorduungen und Bekanntmachuugen, 
welche den Regierungsbezirk Potsdam ausfchließlich betreffen. 
. Potsdam, ven 2. April 1845. 
Nah der Beftimmung im $ 31 der Inſtruktion vom 8. Mai 1810, wegen 
Zahlung ver Milttairpenfionen und Heinen Gnadengehälter, foll die Zahlung der 
legtern von den Steuerfaffen in Gegenwart einer Magiftratsperfon gefchehen und 
von diefer ſowohl die erfolgte Zahlung als auch, daß die Empfänger fih dazu ges 
meldet haben, unter Beibruthung des Amtsſiegels befeheinigt werben. Bei ven man⸗ 
nigfaltigen Modiftfationen, welche dieſe Beftimmnng in ven verſchiedenen Provinzen 
erlitten hat, iſt zur Einführung eines vereinfachten gleihmäßigen Verfahrens, vor 
dem Königl. Kriegs-Minifterium im Einverſtändniß mit vem Königl. Minifterium des 
Innern und der Königl. Ober-Rehmungs- Kammer, unter Aufhebung des -gebarhten 
Paragraph der Inftruktion vom 8. Mai 1810, angeorpnet worden, daß für vie 
Militair  Gnadengehalts - Zahlungen ein neues Quittungsbuch, womit ein jeder 
inabengehalts- Empfänger ‚zu verfehen ift, eingeführt werden foll, neben welchem es 
sen ſo wenig der üziehung eines Magiſtrats-Mitgliedes bei dieſen Zahlungen, 
9 der Befgpeinigung der monatlichen oder vierteljährlihen Jahlungoliſten von den 
Magifträten x. weiter bedarf. . on . 
J jagegen hat jede Ortsbehörde von den inwohnenden Gnadengehalts-Empfän—⸗ 
gern außer ber, allgemeinen geſetzlichen Obliegenbeit, deren Anmeldung gu. überwachen, 
auch noch ‘davon Kenniniß ju nehmen, welche Verpflichtungen dieſelben nach ihrem 


109 - 

——— 8 erfüßlen haben, insbeſondere die in dieſem enthaltenen ges 
Drachen Lebens⸗ ıc., Beſcheinigungen Ende Juni und Ende November jeden Jahres 
amentgeldlich auszufüllen, gehörig zu vollziehen und zu befiegeln oder ven Stempel 
beizubruden; wobei ven Invaliden, nach dem ausdrücklichen Allerhöchſten Willen 
Sr. Majeftät des Königs, jeve irgend mögliche Erleichterung zu gewähren ift. Jeder - 
zueaiite hat jedoch fein Gnadengehalt auf das Quittungsbuch bei ber betreffenden 

affe, wie bisher, allmonatlich perfönlih abzuheben; wenn er durch Kranfpeit daran 
- behindert ıpird, Tann die Zahlung nur gegen Vorzeigung des Quittungsbuche auf ein 
befonveres Aıteft der Ortsbehörde, weldes die Behinderungsgründe des perfönlichen - 
Erſcheinens, fo wie auch zugleich ergiebt, daß der Invalide felbft noch am Leben 
iſt, geleiftet werden. Ebenſo hat jeder neu zutretende Onadengehalts- Empfänger 
S ber feinen Aufenthaftgort durch das in der Bekanntmachung des Königl. Kriege 

iuifterii vom 28. Oftober 1822 (Amtsblatt 1822 Pag. 276 N? 234) vor⸗ 

efchriebene obrigfeitliche Atteft auszumeifen, und dieſes Atieſt bei der erſten Erhe⸗ 

bung des Gnadengehalts an vie betreffende Kaffe abzugeben; dagegen fällt das 

Aufenthaltsatteft, welches nach gedachter Bekanntmachung von jedem Invaliden all- 

jährlich bei der Omavengehalts - Erhebung im Monat Dezember beizubringen if, 

nunmehr weg, da ſolches durd die in dem Quittungsbuche von der Ortsbehörde 
. auszuftelleuden Attefte entbehrlich, wird. 

Beim Ableben eines Onabengehalts- Empfängers hat vie Ortsbehörve fein 
Quittungsbuch fofort einzuziehen und mit dem, Todtenſchein an die Kaffe, welche 
das Onadengehalt bis dahin gezahft hat, einzuſchicken. Iſt eine Wittwe over find 
Kinder hinterblieben, die ihn vor feinem Ende gepflegt und hernach jur Erve be 
ſtattet haben, fo iſt für fie zugleich noch der Gnadenmonat in Anfprud) zu nehmen, 
für welpen der Betrag gegen befonvere Quittung gezahlt wird. Auch Die Herren 
Drtsgeifflichen haben auf die genaue Befolgung diefer Vorfehriften mitzuhalten und 
die Todtenfcpeine zum Belag ver Onavengehalts-Rechnung auf ungeftempeltem 
Papier unenigeldlich auszuftellen. . 

. Im Belreff der Önadengehalts- Empfänger, welche im Eivilvienft angeftellt oder 
gegen irgend welche Belohnung beſchäftigt werden, wird auf bie Beſtimmungen in 
der Verfügung vom 28. Dezember‘ v. 3. (Amtsblatt 1845 N? 1) Bezug genom- 
men, und nur noch beſonders darauf aufmerffam gemacht, daß vie Eivilbehörbe bei 
der Anflellung over Beſchäftigung eines Invaliden gegen eine Remuneration dieſem 
PDAs Quittungsbuch abzunehmen und der Kaffe, welche das Gnavengehalt zahlt, zu 
überfenden, gleichzeitig aber aud uns davon mit Beifügung ver vorgefhriebenen 
Nachweiſung Anzeige zu machen hat. Es wird dann von ung näher beftimmt wer- 
den, ob das Gnadengehalt ceffirt und in Mbgang zu ſtellen, oder ob daſſelbe ganz 
—* zu welchem Theile fortzugewähren iſt. Bleibt. das Gnadengehalt neben dem 
Kioifpienfteintoimmen noch ganz ober theilweiſe zu zahlen, fo iſt von ver zahlenden 
Kaffe. das, Nöthige deshalb, nad Maßgabe ver vesfallfigen Beſtimmung in ver an 
Ve Kr Ze und Haupt» Steterämter ergangenen Cirtuler » Verfügung vom 


ar 1839, auf dem Titelhlatte des Duittungsbuchs zu vermerkeit, und 
iefed Quittungebuͤch dem Invaliden wieder zuzuſiellen. Fallt aber vie Gna⸗ 


110 


dengehaltszahlung ganz weg, fo wird das Quittungsbuch von der Kaffe zurückbe⸗ 
halten. Chen daſſelbe findet auch Anwendung bei denjenigen Invaliden, welche 
gegen Tantieme oder unbeſtimmte Einnahmen angeſtellt oder beſchäftigt werden, da 
der denſelben im Laufe "des Jahres etwa gewahrte Zuſchuß auf vie desfallfigen 
Liquidationen Aug dem Gnadengehalte gegen befondere Quittung erflattet wird. 
Da nad diefen Beſtimmungen ſchon vom 1. Januar d. J. ab verfahren werden 
fol, fo haben die mit ver Zahlung ver Invaliden-Gnadengehälter beauftragten 
Steuerfaflen den ſämmtlichen Gnavengehalts-Empfängern bei der nächflen Onaden- 
gehaltszahfung die bisherigen Quittungsbücher abzunehmen, die darnach für das 
laufende Jahr bereits geleifteten Zahlungen in das neue Quittungsbuch zu über- 


“tragen, letzteres auch in Anſehung der Invaliden, welche im Civilvienft angeſtellt 


N 77. 
. Legitima- 
tlons· Atteſte 
beim Pferdes 
dandel. 
1.1211. Mix, 


ober beſchaͤftigt find, ihr Gnadengehalt aber noch ganz oder theilweife von ven 
Steuerfaffen unmittelbar zu beziehen haben, mit dem vorgedachten Vermerke zu 
verfehen, und ſolches ſodann jedem einzelnen Invaliden mit der nöthigen Belehrung 
und Anmeifung auszupändigen, und fi im Webrigen nad ven ihnen noch befons 
vers ertheilten Vorſchriften zu achten. 

‚Königl. Regierung. 


. u: Potsdam, den 3. April 1845. | 

Im $ 7 der, Königl. Verordnung vom 13. Februar 18A3, betreffend die Le 
gitimationg-Attefte bei Veräußerung von Pferden (Geſetzſammlung 1843 Seite 75), 
ift. beftimmt, daß Die Ausſtellung Diefer Attefte in den Städten von ver Polizeis 
Behörde, und auf dem Lande von den Gutsherrſchaften für ſich und ihre Einſaſſen 
erfolgen fol, daß übrigens, wo feine Gutsherrſchaften vorhanden find, von ver Res 
gierung die Dorfihulzen oder andere geeignete Perfonen mit der Ausftellung ver 
Attefte zu beauftragen find. Obwohl im diesſeiligen Regierungsbezirk Feine länd⸗ 
liche Oriſchaften vorhanden find, die etwa nicht zu einem gutsherrſchaftlichen Polizeis 
Bezirfe gehören, fo ift doch zur Erleichterung des. Gefchäfts von uns mit höherer. 
Genehmigung beſchloſſen worden, daß die Gutsherrfchaften, d. h. die Polizeigerichts⸗ 
herren felbft oder deren ordnungsmäßig ernannte Stellvertreter, fo wie die Domainen- 
Aemter als Polizei-Obrigkeiten, nur an denjenigen Orten, wo diefelben ihren Wohnfiy 
haben, zur Ertheilung folder Attefte für Die Einſaſſen verpflichtet fein follen, imd 
daß viefe Atteftertheilung in ven übrigen, von der Gutsherrſchaft nicht bewohnten 
Ortſchaften ven Schulzen für ihre Dorfseinfaffen übertragen werden fol, Wir 
machen dies hiermit zur allgemeinen Nachachtung bekannt, und fordern die Schufzen 
zur unentgeltlichen und gewillenhaften Ausftellung derartiger Attefte auf, wobei genau 
nad dem meiteren, unten mitabgedruckten Inhalt der gedachten Königl. Verordnung 
zu verfahren, und darnach dem auf Verhiitung und Entdeckung von Pferdediebſtählen 
gerichteten Zwece der gefeglichen Vorfchriften zu entſprechen if. Infofern aus bes 
fonderen örtlichen over perfönlichen Rüdfichten eine Ausnahme von der, ven Schulzen 


bierdurch ertheilten Befugnig und Verpflichtung zu dieſen Atteflausftellungen nöthig 


erfpeinen möchte, werden wir das deshalb Erforderliche, in dem betzeffenden Orte 
durch die landraäthliche Behörde befannt machen laffen, In Crmangelung eines öffents 


11 


lichen Siegels Haben die Schulzen ven Atteſten ben Ortsſtempel beizudtücken, mit 
welchem fie zur Beglaubigung polizeilicher Unterſchriften verſehen find, 
Königl. Megierung. Abtheilung u denem. 5 


wi Friedrich Wilhelm, vom Geues Gnaden, König von Preußen x. w 

Uns beroogen gefunden, zur Verhütung der Pferdediebſachle, nad Anhörung 

ad getveuen Stände und auf den Antrag Unſeres Stans» Minkfleriumg; für 
vie ſechs öſtlichen Provinzen der Monarchie zu verorpnen, was folgt: 

® 1. Wer ein Pferd verkaufen, vertaufchen, verfchenten oder fonft veräußern 

ft verpflihtet, ſich über feine Befugniß dazu, auf Erfordern der Polizei, 
— ein amtliches Ateft ($$ 5, 7) auszuweifen. 

2. Führt er viefen Nachweis nicht, fo ift die Polizeibehörde befugt, 
das Pferd in Beſchlag zu nehmen. Ueber vie Befchlagnahme ift, unter genauer 
Beihreibung des Pferdes, eine Anzeige unverzüglich in die geeigneten ffentlichen 
Blätter der Umgegend, und erforberlihen Falls in das Amtsblatt, auf Koften des 
Befigers einzurüden mit der Aufforderung zur Anmelvung der etwa an das Pferd 
zu machenden Eigenthums⸗ Anfprüche. 

3. Werden dergleichen Anſprüche binnen vier Wochen vom Tage ber 
Beſchlagnahme an gerechnet, nicht angemelvet, fo ift das Pferd dem Befiger wieder 

zu verabfolgen, welcher daſſelbe aus dem polizeifihen Gemwahrfam zurüdzunehmen 
Am — Koſten ver Fütterung, fo wie der öffentlichen Bekanntmachung zu bezahlen 
ichtet iſt. 

4. Wer ein Pferd von emer ihm unbelannten Perſon erwirbt, ohne 
daß dieſe durch ein vorferiftsmäßiges Atteſt ($ 5) über ihee Befugniß zar Ver⸗ 
äußerung des Pferdes ſich ausgeniefen, dar Da hat eur al alfein eine Polizeiftrafe vom Fünf 
Tpalern oder acht Tage Gefängniß verwirkt. Das Pferd aber wire in Beſchlag 
genommen und damit nach Vorſchrift ves & 2 verfahren. 

8 5. Das Atteft über die Legitimation zur Veräußerung eimes Pferdes 
muß enthalten: 

Ei) Ramen und Stand des Cigenthümers, fo tie vesjenigen, der von Ihm zur 
Veräußerung des Pferdes beauftragt iſt; 
P) die Bezeichnung des Pferdes, nach Geſchlecht, Farbe, Größe, Alter und es 
ER - wanigen befonveren Kennzeichen; 
3) Ort und Datum der Ausftellung in Buchſtaben auegeſchrieben; 
A) Namen des Ausſtellers unter beglaubigender Beidrüdung des Siegels 

86. Ein folhes Atteſt gilt längftens für die Dauer von vier Boden 
und dient während derfelben einem jeden Befiger des darin bezeichneten Pferdes zur 
Legitimation. 

8 7. Die Ausftellung ver Pegitimationg»Attefte erfolgt in ven Städten 
von ver Polizeibehörde, auf dem Lande vom den Gutsherrſchaften für ſich und ihre 
Einfaffen; wo feine Gutsherrſchaften vorhanden find, haben die Regierungen bie 
Diftrifis- Rommiffarien, die Dorfſchulzen, over andere geeignete Perfonen mit ver 


M 78. 

.  Betreffend 
den Salzan⸗ 

. tauf von ben 
Sqhiffern ud 

said. 


w nn, 


118 


Ben vr Be u Sara un fe Sn De Hk Se 
zu mi 
> r 8. Die Erteilung des Atteſtes darf Niemanden verſagt werden, welcher 
nachweift, wie er redlicher Wei zum Befige des Pferdes gelangt if, oder zwei 
glaubwürdige Zeugen ſtellt, welche vie Thatfache befunden, daß er feit drei Mo- 
naten das Pferd in freiem Gebrauch gehabt hat. 
8 9. Die Ausfertigung des Atteſtes erfolgt jederzeit — und koſtenftei. 
Urtundlich unter Unſerer Höchſteigenhändigen Unterſchrift und beigedructen 
Königlichen Infiegel. 
Gegtben Berlin, den 13. Februar 1848. 
(L. 8.) Friedrich Wilhelm. 
. Prinz von Preußen. 
v. Boyen. Mühle. v. Rochow. v. Nagler. Gr. v. Alvensleben, 
Eichhorn. v. Thile. v. Savigny. Frh. v. Bülow. dv. Bodelſchwingh. 
Gr. zu Stolberg. Gr. v. Arnim. 


Potsdam, den 3. ri 1845. , 
Die noch immer vorkommenden Veruntrenungen einzelner Schiffer. bei ven Salz. 
Trangporten würden nit in dem N Dafe fattfinden können, wenn Legtere nicht unter 
ren Bewohnern der Ufergegenden Abnehmer des veruntreuten Salzes fänden. Wir 
ung daher veranlaßt, die Beftimmungen ver Verorbnung vom 5. Mai 1800, 
end den Anfauf des Getreives, — und anderer gewöhnlicher Ladungs⸗ 
Fr der Schiffer und Schiffsknechte, welche dahin lautet: 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen x. ı. 
thun kund und fügen hiermit zu wiſſen: 
Da vie Schiffer und Schiffsknechte öfters die ihnen anvertraute Ladung vers 
untreuen, aud wohl durch deren Anfendtumg ihre Schwere zu vergrößern ſuchen, 
“damit fie das alsdann ſich ergebende Uebergewicht unter nem Namen von 
„ueterlan oder „Sprott“ verkaufen tönen,” fo verordnen Wir, wie folgt: 
Was ver Schiffer von feiner Endung verlauſt, iſt in der Regel als 
af zu betrachten. 

Befonbers gilt Died vom dem Falle, wem der Ciiffer dem Getreide 
und —* Ladungen durch Anfeuchtung ein Uebergewicht zu verſchaffen ſucht, 
oder dieſes durch die natürliche Feuchtigkeit bewirkt wird, und er ſodann den, 
das beſtimmte Gewicht überſteigenden Theil der Ladung, unter dem Namen von 


ESprott, Ueberkahn u. ſ. w. verlauft. 


3. Wer den Schiffern oder den Schiffsknechten von der Ladung ver Kahne 
oder Stromſchiffe vwiflentlich etwas abfauft, wird, wie ein Diebeshehler, ven 
Diebe ei geftraft. (Allgemeines Sanoreht Tpl. II Tit. 20 $ 1238.) 

4. Da Schiffer in ver Negel nicht für Getreide ober Holzbandler, ‚oder 
Landwirthe Kaufleute oder Krämer gehalten werden können, fo ift auch der als 


ein Diskrshehler yuſchen, wie unbelannten Schifern oder Sifelnechten 


118 . 


Getrelide, Heu, Holz, Kaufmannswaaren und andere —— Schiffeladungra 
abkauft, wenn auch Vieſe Sachen ſich außer dem Kähne befinden. i 
5. Auch der, welher weiß, daß der Schiffer in feiner elmath Holz, 
Garten» oder Feldfrüchte anbaue, wird voch wegen des Ankaufs folder Sachen 
von dem Schiffer, nur alsdann entfhulvigt, wenn die Übrigen eumfänbe des 
Kaufs von der einen, und des Verkaufs von der andern’ Seite keinen gegrũn⸗ 
deten Verdacht erregen können. 
Urkundlich iſt dieſe Verordnung durch Unſere doroehinde unterſhri 
und Beidruckung Unſeres Königlichen Infiegels vollzogen. 
Gegeben Königsberg, ven 5. Mai 1809. 
(L. 8.) (s4,) Beiebrie Wilhelm. 
Dohna. Beyme. 
wiederhoſt in Erinnerung au bringen und zugleich auf die der Strafe des Diebſtabls 
gleichlommende Strafe verjenigen aufmerffam zu machen, welche von den mit dem 


Transperte von Salzladungen beauftzagten Schiffen over Schiffsknechten Salz \ 


Die Polizeibehörden und Steuerbeamten der betreffenden Gegenden werben. bier- 
vuns zugleich angewieſen, auf gen unerlaubten Salzverkehr ein wachfames Auge 
au haben, Königl. Regierung. 


Zum Antaufe von Semonten, im Alter von brei Si6 kinſchkiezlich ſehs geohren, 


ffad in dieſem Jahre im Bezirk der Königl. Regierung zu Potsdam und Den an⸗ 
grenzenven Bereichen, nachftehenve, früh Morgens beginnende Märkte wieder ange 


feßt worden, und zwar: 
ven 21. Mai in Ludas, ven 2. Juli in Yrigwalt, 
» MA» + ER » A = =» Wittflod, 
» 21. Iani - Stendal, ⸗8. = « Wuflerhaufen, 
=» 23. s '- Dfteburg, » 7. = = Genie, 
» 2. s s Sehnen, »16. » » Raum, 
“26 + Genen, *» 8 Aug.⸗Straßburg, 
= 237. =» = Verkberg, = 9. ss Prenzlom 
28 + +» Wilenad, ».11. » = Üngermände, 
“30. = + ‚Havelberg, „1a. » Königebergi.p. Reum. 


Die erfauften Pferde werden von ver Militair⸗Kommiſſion zur Stelle abge: 
nommen 'and fofort baar bezaflt. 


Nur die Verkäufer auf den Märkten in Oranfee ind Nauen werben erſucht, 


bie behanveften Pferde im das nahe befegene Remonte-Oepot Barenklau auf Ihre 
Koſten einzufiefern und daſelbſt mach fehlerfreier Uebergabe der Pferde, das Wal. 
geld in Empfang zu nehmen. 

Die trforderlihen Elgeiffhaften eines Remonte- Pferdes werben als hinlänglich 
bean voransgefept, und zur Warnung der Verkäufer nur wiederholt bemerlt, daß 


MB. 

Betrefenb 

den Anlauf 
der Rewonuie · 
* für die 
har 1. url. 


N 80. 

Agentur 
Befätigung. 
1.100. Mär, 


81. 
Agentur» 
Beätigung. ı 
1.2088. Narj. 


N 82. 
Agentur⸗ 


Niederlegung 
und Befäti- 
gung. 

Lan. Bär, 


N 88. 
Agentur 


BeRätigung. 
1.1111. Mir 


“ gelegt hat, und als Agent der Magdeburger Feuerverſicherungs⸗ 


114 


eren hinterber ſih etwa ergebende Kauf Ken 
a, auch noch Diejenigen einer gleichen — auf Ko 

m find, welche ſich als Krippenfeger ergeben ſollten. 

nüſſen eine neue ſiarke lederne Trenſe, eine Gurthalfter und 
migeldlih übergeben werben. 


2 März 1845. 
Kriegs: Minifterium. 


Abtheilung für das Remontewefen. 
* 


Potsvam, ven 7. April 1845. 
Vorftehenide Bekanntmachung wird hierdurd zur Kenntniß des Publikums gebracht. 


J Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Junern. 


Potsdam, ven 28. März 1845. 
Auf Grund des 8 12 des Gefeges vom 8. Mai 1837 wird hierdurch zur 


“ Sffentlihen Kenntniß gebracht, daß der Kaufmann Karl Salomon zu Luckenwalde 


als Agent ver ‚Berlinfhen Feuerverfiherungs - Anftalt für vie Stadt Luckenwalde 
and Umgegend von und beftätigt worden if. 
Koͤnigl Regierung. Mstheilung des Junern. 


Potsdam, ven 2. April 1848. 
Auf Grund des 8 12 des Gefepes vom 8. Mai. 1837 wird hierdurch zur 
Uffentkipen Kenntni gebracht, daß ber Kaufmann und Kämmerer Schröder zu 
Pattlitz ale Agent der Magdeburger Feuerverficherungs-Gefellfhaft für vie Stadt 
Puh und Umgegend von ung beflätigt worden iſt. | 
Königl. Regierung. Wstfeilung des Innern. 


’ Potsdam, den 3, April 1845. 
Auf Grund des $ 12. des Gefeges vom 8. Mai 1837 wird hierdurch zur 
Öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Kaufmann Einem zu Belzig die bisher 
ihm übertragen gewefene Agentur der Berlinfchen Feuerverficherum; erungs Anal nieder⸗ 
eeſellſchaft für die 
Stadt Belzig und Umgegend vom und beftätigt worden iſt. 
Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Innern. 


N Potsdam, ven 5. April 1845, 
Auf Grund des 8 12 des Gefepes vom 8. Mai 1837 wird hierdurch zur 
öffentlichen mh — daß der Kaufmann E. Körber zu Freienwalde als 
Agent ver Eiberfeider Feuerverficherungs · Geſeliſchaft für vie Stadt Freienwalde 
und —E von ung beftätigt worden iſt. 
Koͤnigl. Regierung. Abthellang des Junere. 


Potts 


\ 115 


Potsdam, ven 6. April 18AB. - 
Anf Grund ves $ 12 des Gefetzes vom 8. März 1837 wird hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß ver Regierungs-Feldmeſſer Schubert zu Angers 
münde die ihm übertragen geweſene Agentur der Aachen» Münchener Feuerverficher 
rungs⸗Geſellſchaft für die Stat Angermünde und Umgegend nievergelegt hat. 
RKoͤnigl. Regierung. Wötheitung des Innern. - 


Verordnungen und Bekanntmachungen Ber Behörben 
Der Stadt Berlin. - . 


Republifationm. 
Nachſtehende polizeiliche Beftimmumg: 

„Jede Verunreinigung der im diesſeitigen Verwaltungsbezirke befegenen un 
gepflafterten Wege mit Unrath, Schutt oder Scherben wird mit einer Gelobuße 
von Zwei Thalern over verhältnigmäßiger Gefängnißſtrafe geahndet werden. 

Berlin, ven 23. Mai 1839.” ° 
wird hierdurch in Erinnerung gebragt. Berlin, ven 31. März 1845. 
Königl. Gouvernement. König. Poligei- Präfivium. 
v. Ditfurth . — v . Puttkammer. 


Den Eigenthumern und Inhabern von Gärten wird hierdurch in Erinnerung 
gebracht, daß das Abraupen ver Bäume jegt beforgt und fpäteftens binnen 8 Tagen 
bewirkt fein muß. Die Nothwendigfeit diefer Maßregel ift fo einleuchtend, daß ihre 
ungefäumte Ausführung zuverläffig erwartet werden darf. Diejenigen, deren Gärten 
allein liegen und an feine andern angrenzen, haben fid) die aus ver etwanigen 





Agentur» 
Riederlegun 
1.201.Rä 


NM 2% 

Die Beru 
zeinigung d 
ungepflafter: 
ten Wege i 
Berliner Be 
waltungebe 
zirke betrefe 
fend. 


N 28 
Das Ab⸗ 
raupen ber 
Bäume bes 
treffend. 


Unterlaffung entftehenden nachtheiligen Folgen felbft zuzuſchreiben. Imfofern aber ° 


Nachbarn vanınter mitleiven, oder zu leiden Gefahr laufen, wird das Abraupen 
auf Koften der Sänmigen bewirkt werben; und bfeiben diefelben außerdem noch ven 
Nachbarn, wegen des aus dem Verzuge entftehenden Schadens verhaftet. 

Berlin, den 2. April 1845. König. Polizeis Prafivium. 


Der Kaufmann Ernft Theodor Heffe hierfelbft, wohnhaft Frangöfifche Strafe 
N 24, ift heute als Agent ver Leipziger Feuerverſicherungs-Geſellfchaft beftätigt. 
Berlin, den 20. März 1845. Koͤnigl. Polizei-Präfidium. 





Der Kaufmam Alexander Rampfenkel hierfelbft, wohnhaft am Askaniſchen 


Plöpe MP 2, iſt heute als Agent ver Feuerverſicherungs⸗Anſtalt Borussia 
befiätig. Berlin, ven 21. März 1845. Koͤnigl. Polizei: Prafidium. 


Dar Materialwaarenhaͤndler Johann Matthias Anton Blumenberg hierſelbſi, 
wohnhaft Eharlottenftrape N? 99, ift heute als Agent der Aachener und Mün— 
chener Seuerverfiherungs- Geſell ſchaft befätigt. a 

Auf Grund ves & 12 des Geſetzes vom 8. Mai 1837 wird dies zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. Berlin, ven 21. März 1845. Königl. Polizei» Präfidium. 

(m 


. 


NM 2 


Agentur» 
Beflätigung 


N 30 


Agenturs 
Beflätigung 


N 31 


Agentur- 
Befätigung. 


116 


Berfonaihbronit 
Der ex Eanbrath des Angermünbefchen Kreifes von Webell-Parlom ik auf fein An- 
fuchen in den Ruheſtand verfegt, und in deſſen Stelle ber Regierungs-Affeffor, Ritter 
gutsbefiger von Arnim auf Bertikow, zum Landrath des gedachten Kreifes ernannt worden. 
Dem vormaligen Kreis-Phufifus des 2tem Serichorofchen Kreifes, Regierungsbezirks 
Magdeburg, Dr. Leßmann ift das durch den Tod des Kreis-Phyfifus Dr. Wilke er- 
ledigte Kreis- Phyfitat des Oftpriegnigfchen Kreifes verliehen worden. 
Der Kriegs-Referve- Jäger Friedrich Wilhelm Rauch ift zum Thiergarten- Jäger in 
Ferlin beſtellt worden. 
Der Privatlehrer Karl Johann Friedrih Wilhelm Schalles ift als Lehrer an der 
Ken und 10ten Kommunal-Armenfchule in Berlin angeftellt worden. 
Bei der am, 18. und 19. März d. 3. in dem Schullehrer-Seminar zu Potsdam ge- 
haltenen Abgangs- Prüfung find folgende Seminariften für anftelungsfähig im Schulamte 
erklärt worden: 
Shriftian Heinrich Brüdner aus Brandenburg. 
Auguft Friedrich Burchardt aus Nauen. 
Valentin Erhard Johann Erdmann Juſtinus Czylski aus Trebbin. 
Johann Andreas Friedrih Demuth aus Peffin bei Friefad. 
Ernſt Julius Dittmar aus Oranienburg. 
Friedrich Auguſt Driefel aus Kerzlin bei Neu-Ruppin. 
Johann Guftav Ernft Geißler aus Groß-Machenomw bei Teltow, 
Friedrich Wilhelm Geyger aus Friebrichsfelde bei Berlin. 
Augur Friedrich Wilhelm Höffler aus Lindenau bei Neuftadt a. d. D. 
Carl Auguſt Kranepfuhl aus Potsdam. 
Friedrich Wilhelm Krämer aus Feldberg bei Fehrbelin. 
Chriſtian Ferdinand Lehmann aus Wahisdorf bei Jüterbogk. 
Eduard Rudolph Magnus aus Strausberg. 
“ Seieeich Wilhelm Plath aus Potsdam. 
aspar Heinrich Friedrich Richter aus Potsdam. 

Chriſtian Friedrich Erdmann Schulz aus Günterberg bei Greifenberg i. d. U. 
Zohann Chriftoph Ludwig Schumann aus Eldenburg bei Lenzen. 
Ludwig Ferdinand Schwarzlofe aus Cade bei Genthin. 
Johann Friedrich Heinrich Sporberg aus Wufterhaufen a. d. D. 
Friedrich Julius Lebereht Stehorm aus Spandau. 
Ludwig Auguſt Tallmann aus-Schmargendorf bei Angermünde. 
Carl Seite Wilhelm Voigt aus Brandenburg. 
Carl Gottlob Werner aus Treuenbriegen. 

Ernft Heinrich Ferdinand Ziegenhirt aus Mittenwalde. 


Vermiſchte Machrichten. 

Die bei der Rahnsdorfer Mühle, in ver Landſtraße von Berlin nach Fürſten⸗ 
walde, belegene Brüde iſt durch Waſſer beſchädigt. Wegen ver vieferhalb nöthigen 
Reparatur der Brücke wird dieſelbe für Reiter und Fuhrwerk auf unbeſtimmte Jeit 
geſperrt, und es haben Reiſende während derſelben den Weg über Woltersdorf und 
über die ſogenannte ſteinerne Brüde zu nehmen. 

Potsdam, ven 8. April 1845. Koͤnigl. Regierung. abtheilung des Junern. 


— — — 


(Hierbei ein öffentlicher Anjeiger.) 





+17. 


‚ Amtsblatt 


Der Röniglihen Hegierung zn Bosadam 


und ber Stadt Berlin. 





ee 
Stüd ‚16. Dren 18. April. 1845. 





. Allgemeine Sefegfommlung 

Du biejäßrige Ste Stüd der Allgemeinen (Sefepfammlung entpält: 

NE 23549. Allerhöchſte Kabinetsordre vom A, Januar 1845, betreffend das Auf- 
gebots- und Amortifaions- Verfahren ide Schlefifchen: Pfandbrieft, we 
während ver gefeplühen Verjahrungefriſt nicht zum Vorſchein gefommen find. 

N? 2350. VDerordnung, betreffend die Cinrihtung des Verghypothekenwe ſens in 
dan Herzogtpum Wefphalen, dem Sürftentjum Stegen mit ven Yemtern 
Burbach u Neuenlirchen (Freien- und Hüdenfihen Grund) und ven 

Wutgenſtein and Vom 


Safſchaften Wittgenſtein⸗Borleburg. 
28. Februart 1845. 


AM 2861. Fiſcherei⸗Ordnung für bie Provimg Yo. Vom 7. Din 1845. 


NP 2553. Fiſcherei⸗Ord für die 8 b rovi 
—A ung innengeräffer ber Provinz Vreuſen 


A? 2883. Fiſcherei ⸗Ordnung für das friſche Sof. Bon 7. März 1846. 
N 2554. Fiſcherei-Ordnung für das kuriſche Haff. Vom 7. Dir 184. , 


N 255%. Geſetz über die Verpflichtung des Fiskus zur Zahlung von Zögerungs⸗ 
Zinfen, Ben 7. März 1845. - ” 3 g gran 





Verorduunugen uud Betanntmarhungen ° 

für nen Megierangöbesict Wotöbamı und fhr die Stadt Werlin. 
- Potsdam, den 7. April 1845. 

PR im Ri elſchaͤden⸗ Verfiherungs- Gefellichaft gebildet, deren 

u Feld⸗ und Gartenfrüßten durch Hagelſchlag 

— ai, —E zu tragen und zu vergüten, und deren Wirkfomfeit 

" 8* ai auf vie Königlich Prenßi a fondern auch die übrigen nördlichen 

des Deutſchen Vondes erfizeiten fol. Wr bringen dies mit dem Bemer⸗ 

Kup ‚de Öffentlichen, Kenntpiß, daß die Serge nad erfolgter Allerhöchſter Yer 

Statsten nunmehr ins Leben getteten if. - 


7 FRönigl. Regierung Abtpeiludg des Senden. 


‚A 


. 


NM 8b. 

Die neu er 
richtete Hagel« 
ſqhaden / Ver · 
herungs · Op- 
ſellſchaft in 
Erfurt beizefe 
fen. 

i 92; Kpril. 


"we: Die 


118 


. Verordunugen und Betountmechungen, welche den 

N 86. OO Rcdhweifang 
in ven Städten Des Bezirks der 

" in welchen Getreivemärkte 

u Rattgefundenen Getreiver und 








pro März 
& Namen“ Der sheffer De 
2 der Zentner 
$ Städee | Rem | Gerſte. | Hafer. | Eröfen. | dem. 
2 2 + Ian + 10405 „+ lan αι 2 
I Beeskow ...... 1 














2] Brandenburg ... 
3 Dahme .......[1 
4| Havelberg . 


6) Ludenwalde ....1 
7 Neuſtadt / Eberew. 
8| Oranienburg .:. 

- 9| Perleberg .... 

10| Potsdam .... 











119 


| Negierungsbezitt Worödam ausfchliehlich betreffen: 
ſaämmtlicher . 
Königliden Regierung su Potsdam, 
algebalten werden, 
Bitinalien- Dargfguitte- Markipreif 
1845. . vn ‘ 


Das Pfund Das Quart ſDie Metze 
— — 
Ro 
den Rind" 
"| Bob. | feifch. 


|essetieoe 


6 
6 
6, 
6 
6 
6 
6 
6 
6 


„mm mn | nun nm 
vlr urn nun mn. 
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ra 2 
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“tel 





NM 8. 
Berliner 
’ ad 
nr 


he m. April. 


MS. 

Aushändi- 
gung der 
Quittungen 
über einge 
zahlte Ber» 
äußerunge- 
und Abld- 
ſungs⸗ Kapis 
talien. 

111. 1808. 

April. 


N? 89. 

Agenturs 
Betätigung. 
1. 281. Räd. 


120, 


Verordunngen und er 
für den Negierungsbesi Pots dam und für die Stadt Berlin. f 


Potsdam, den 12, April 1848, 
‚Die Durchſchnittspreiſe der verſchiedenen Getreidenrten, ver Erbſen und der 


rauhen Fourage x. haben auf dem Markte zu Berlin im Monat März p. >: . 


betragen: 








‚ für den Scheffel Wehen: 1 Dale 18 Sg. z Wr, - 

für den Fe Roggen .1 6 + za 

- für Den Scheffel große Bofe.. were 8 2 2. ’ . 
- en ed feier. Seen. ..... — 228 :» 90% 
& den Shheffel Hafer ............2. = 1 B + 5 + 
für ven Sheffel Erbfen .............. ll. 1 + '1* 
für den Zentner Heu........... nem Br 6. 
für das Schock Stroh .... 7 U» 8 + 
> für den Zentner Hopfen............ „os — ⸗ 
die Tonne Weißbier Foftete.. cc An 
die Tonne Braunbier koſtete ........... Be 288— 
das Quart doppelter Kornbranntwein Foflete — ⸗ 4 —⸗ 
das Quart einfacher Kornbranntwein koſtfet⸗—— 23 


Koͤnigl. Regierung. Abtfeitung des Innern. 
— 


i gerorbnung und Bekanntmachungen, 
welche den Megierungsbezirt Pots dam ausfehlieflich betreffen. 
Potsdam, den 9. April 1845. 
Die ben der Regierung: Hauptkoſſe ansgeftellten Quittungen übet die im niert 
Duartale 1844 zur Ablöfung von Domanial-Uhgaben eingezahlten Kapitelien, fo 
wie über ka Veräußerungsgelver, find, infoweit bie vorfehriftsmäßige Beſchei⸗ 
nigung derſelben Seitens ber Der Bönigt, Hauptverwaltung der Staatsfchülven erfolgt 
ift, denjenigen Speeial⸗Kaſſen, an welche die Geldzahiangen von Ben Jutereſſenttu 
gefeißet find, zut Aushändigung en vie letztern überſaudt worden. 
Die Ein, eh der gedachten Kapitalien haben fi ſich daher zum Enpfange der 
beſcheinigten an es gegen ‚Nüdgabe ber empfangenen Inteoime- Befgeinigungen, 
bei den berefenhen Raffen zu melden 


Königl. Regieru 
Abtheilung für die Berwaltung ig direkren En; Domainen und Gorften. 


Pots dain, ven 0. April 1648. 

Auf Grund des 5 12 des Gef vom 8, Mai 1837 wird — ur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Kaufmann C. W. Schneider zu Fehrbellin 
als Agent · der Magdeburger Beneroenfi 98-Gefeihaft für. Die Stadt \yehdbeliin 

up Unngegenn. befüftige worden HL igl. Dagiepung.  Misgeitung des Sunern. 


181, 


om Potsdam, der 10. April 1848. | 
Auf rund des $ 12 des Gefehes vom 8. Mai 1897 wird hierdunh zur N 08. 
Hfentlien — — daß der Kaufınann Heller zu Angermimde als Agent,“ Naratar 
er Beueroerftgerungs Geil aft für die. Stadt Angermiape und; Bekktigung. 
Umgegene setätigen worben ifl. Koͤnigl. Regierung. MApteiiung des Zune. N 9 Knall 


— 2 
Verschuungen und Bekanntmachungen u Königl. Konfihs;. 
zinms und Schullollegiums der Vrovinz Brandeuburg⸗ 
Dem Lehrer Tpesdor Friedrich Auguſt Elsner ift die —88 zur Errichtung NP 8. 


einer Elementarſchule für Knaben hierfelbſt ertheilt worden. Errichtung 
Berlin, den 11. April 1845. „, ea Eimen 
Koͤnigl. Schul Kollegium der Provinz Branenbug 2 arte für 

Dem Lehrer Eduard Böhme ift die Erlaubniß zur Errichtung einer Elemeniar⸗ M 2. 
Lcherſhuten en ertgeilt worven. Berlin, den 11. April 1845. trrigtung 
Koͤnigl. Schuls Kollegium der Provinz "Brandenburg. ’ —— 





Verordauugen und Vetanntmachungen Der Bebörden tan. 


Der Stadt Berlin. 
Zufolge ver Beftimmungen des Reglements vom 3. Dktober 1842 find von NM? 32. 
ben unterzeichneten Behörden, fo wie von ber, durch. ven hiefigen Magiſtrat und vie. Beireffend 
Stadtverordneten⸗ Berfammlung ernannten Deputation nachftehend benannte Strafen die für das 


firrden: - : Japı 1845 
1) Alexanderſtraße, vor ven Grunfiden N? 53 bis. 56; 5 an 
2) An der Schleufe, vor den Grundſtüden I 10 bis 15; ten, welhe 
3) Be, vor dem Grundſtücken A 9 bis 24, dayn vor ven Grunpflüdeg . mit Granit. 


30 bis A1, und vor der Geitenfronte.des Haufes Rofenthaler Straße N? 9; Ylattın verſe 
4) a vor den Grunpfläden “N? bis 7 und ver der Seitenfrone des rl 
ſes Moffenmartt I? 13 Fa 
5 aße, vor NP SO is 72; 
6) Elifabethfraße, vor den Grunpftüden „NM 13 bis 33; 
richegracht, vor IN? 33 bis A7, und vor deu Geitenfronten der Grunde 
2 Grünftrage N? 8 md ertraudtenfraße N 13; 
8) Friedrichoſtraße, vor 210 bis 221; 
Y Kleine Georgen» Rirchgaffe, vor N? 1 bis 5, und vor ben Geitenfronten der 
Häufer Landsberger Strafe N? 26 und Landwehrſtraße N? 24 und 25; 
10) Georgenfraße, vor M 7 bis 13; 
11) Gollnomsftage, vor „N? 33 bis 42 und vor den Geitenfronten ver Häuſer 
Große Georgen⸗Kirchgaſſe N? 42 und Neue Königsſtraße NF 71; n 
13) Heiligegeiſtſtraße, vor IN? 24 bis 33; : 
13) SHeivereutergaffe, vor N? 1 bie 5 und vor x Soetefronten der: Da, 
Spandauer Straße N? 77 und Rofenftrafe N 


te 


123 


14) Botkgarteftruße, vor- N? 1 bis A umb vor den‘ Oeitenfronten der Hiſer 
Unterwafferftrage N? 6 und Kurſtraße AFP 50; : “ 
1) Jakobsſtraße, vor NP 21 bis 32; 


16) — vor MP 1 5is 10, und vor ver Seitenfeonte des Hauſes Lin 


denſtra 86 

17 Lenneftraße, vor N? 1 bis 9; 

19) Liniönftrage, vor N 12 bis 41, und vor ber Seitenfronte des Grundſticko 
Sqonhauſerſtraße IP 60; dann vor NP 224 bis 161, auch vor der Sei⸗ 
tenfronte ‚des. Grundſtücks Heine Hamburgerfiraße N? 2b, und endlich vor 
Kr der Linienſtraße befegenen Fronten ver Grundſtiche Be 

3 und A; 


= 19) Magazinſtraße, vor N? 1 und 2 


20) Marienftrafe, vor —8 13 bis und vor der Sritenfronte des Hauſes 
Louiſenſtraße .X 25 


21) Mühlenſtraße, vom hie des Grundſtücs MM 59 bis M 70; . 
- 22) Nagelgaffe, vor Ms bis 14, und vor ven Seitenfrogten der ‚Käufer gi 


denftraße NP 8 und Spandauerſtraße A750; 
23)- ago e, vor AR 1 bis 3, und vor der Seitenftante des Hauſes 
ofenftraße 1; 


24) Neun Cölln am Wafler, vor. N? 1 bis 13, und vor ber Ceitenfronte des - 


Hanfes Neue Roßſtraße AP 12; . 
25) Nenmannsgaffe, vor IM 1 bis 9 und vor den Ceienfrone der Grund⸗ 
ftüde Breiteſtraße NP 9 und Brüderſtraße N? " 


260) Schiffbauerdamm, vor den Grundſtücken N? 21a bie N? 36; 


237) Scillingsgaffe, vor N? 21 bis 30, und vor den Seitenfronten der Häufer 
Kaiſerſtraße N? AS und Magazinfttage N? 1 
28) Siebergaffe, vor den Grunbftüden AF 7 bid 18 und vor ben Settenfronten 
der Grundſtücke Kloſterſtraße N? 37 und Züdenftrafe N? 65; 
29) Stallſchreibergaſſe, vor den Grunpftüden N? 33 bie 48; 
30) Tanbenftrage, vor N? 24 bie 30; 
31) Wilpelmsplag, vor den Grundftüden AR 1 bis NP 7 und dor der Ceien, 
fronte des Haufes Mohrenftrage NR 1; 
32) Ziegelftraße, vor N? 1 bis 9, und vor den ‚Seitenfeonten der Häufer Brie 
drichsſtraße N? 106 und Artillerieftrage M 7 
33) Zimmerftraße, vor NF 81 a bis 49 und vor den  Seienfronten der Grumdſtũcke 
“ Markgrafenftrafe . M 73, Jeruſalemerſtraße NP 5 und Lindenſtraße MN 75 
ausgewählt, in welchen die Bürgerfteige, fo weit ſolches nicht ſchon früher gefchehen , 
iſt, im Jahre 1845 mit Granitplatten verfehen werben follen, und gleichzeitig der 
Durchſchnitts ⸗ Koftenpreis für den laufenden Fuß des drei Fuß breiten Trottoirs 
auf einen Thaler einen Silbergroſchen ſechs Pfennige ermittelt, mithin ven zu bes 
willigenden Vergütigungsfag von 3 anf ein und zwanzig Silbergroſchen für das 
Jabhr 1845 feftgefeßt, welcher Sap jedoch bei Buͤrgerſieigen von nicht drei Fuß 
Breite verhältnigmäßig reduzirt werben wird, 


123 


Indem dieß hierdarch zur Sffendfichen Quenwiß gbrach wird, werden die be⸗ 
theiligten Grundeigenthũmer benachrichtigt daß an dieſelben beſondere ——— 
ergehen werden, in welchen die näheren Beftimmungen über vie Richtung ver 
witbahe, das Niveau: verfelben, fo wie ver etwa erforberlichen Reu⸗ over he 
rung ver- Bürgerfleige, oder überhaupt die Art und Weiſe ver Ausführung enthal⸗ 
ten fein werben. 

Sollten in denjenigen Straßen, für — in ven frühern Jahren bereits vie 
öffentliche Aufforderung zur Einlegung von Granitbahnen erlafien, und vie Ein 
legung bewirkt ift, noch Gcundeigenthümer vorhanden fein, welche ben ihnen zu⸗ 
ſtehenden Anſpruch auf die reglementsmäßigen Hülfsgefver aus dem Grunde noch 
nicht geltend gemacht haben, weil fie vie Granitbahn zwar erſt nach Publikation des 
Reglements vom 30. Juni 1835, jedod aber vor Bezeichnung der zur Einlegung 
beftimmten Straßen, oder nachdem die zu belegenden Straßen zwar ſchon in ben 
öffentlichen Blättern bezeichnet, ihnen jedoch noch Feine fpecielle Aufforderung zuge 
fertigt war, gelegt haben, fo werden bieſelben hierdurch ar ufgeforbert, dies nunmehr 
binnen ſechs Wochen unfehlbar zu thun, widrigenfalls ver betreffende Anfpruch als 

erlofchen und nicht weiter berüdfichtigt werben kann. Berlin, den 15. Maͤrz 1845. 
Königt. Polizeis Präfidium. Koͤnigl. Minifterial- Baufommiffion. 

von Pattlammer. von Müffling. Berger. 
Ober⸗Buͤrgermeiſter, Bürgermeifter und Rath. Hiefiger Königt. Ref idenyien. 
’ Krausnick. W. Langerhans. Schulze, 


Die Schießverſuche der Artillerie⸗Pruͤfungs⸗Kommiſſion beginnen am 14. d. M. 
auf dem Artillerie⸗Schießplatze in der Jungfernheide und werden in der Regel 
Montags, Mittwoh6 und Freitags fattfinden. i 
. Berlin, ven 8. Aprif 1845. Königl. Polizeis Prafidium.. 

3 


Betfanntmadhung 
Aus dem bei und vorhandenen Ritterfchafts- Rath von ESeydlitzſchen Pramien ⸗ 
Fonds find zu ver am 15. und 16. Mai d. J. zu Berlin bevorſtehenden Thierſchau 
205 Thlr. zu Prämien für die beften dort zu ftellenden Thiere ausgefegt, und zwar: 





a) für vie beiven beſten Mutter-Stuten a 60 Thlr. ........ 120 Tplr., 
b) für vie beiven beften Kühe a 50 Thlr. ....... .100 + 
c) Fr ven beten Bullen .............. . 60: » 
4) für den vrittbeflen Stier ........................ 1 » 


Das Nähere über viefe Thierſchau umd die fonft noch ansgefegten Prämien if 
ans dem von dem Direftorio des landwirthſchaftlichen Provinzial-Vereins. für die 
Mark Brandenburg und Nieverlaufig am 28. Februar d. 3. erlaffenen Programm, 
das bei —— en Herm Defonomie-Rommiflarins von Schlicht 
u ee erſehen. Potsdam, ven 20. März 1845. 

. Vorſtand de "Mär oͤkonomiſchen Geſellſchaft als Tentral⸗ 
Verein des Regierungsbezirks Potsdam. 
ib von Meving. 





124 


Ber YGertvnatihronit, 
Der feitherige Kemmmergerichte 2 Aſſeſſor Wilhelm Ernſt Lüdemann zu Berlin iſt m 
Regieranga-Afeffor ernannt worden. 
Der Forft- Kandidat Adalbert Georg Heinrich Bartelheim iſt zum KRegierungs · Ne⸗ 
ſerendarius ernannt und im das hieſige Regierungs⸗Kollegium eingeführt worden. . 

Die Doktoren der Medicin und Chirurgie Salomon Bloc) und Julius Meyer. zu 
Berlin fine als praktifche Aerzte und Wundärzte in den Königlichen Landen approbirt 
und vereibigt worden. 

In die Stelle des zum Departements⸗ Thierarzte ernannten ſeitherigen Repetitors 
La Notte iſt ber bißherige Kreisthierarzt Halım zum Repetitor bei der Königl.. Thies 
araneiſchule zu Berlin ernannt worden. 

Bei bee zu Oſtern 1845 am Seminar für Stabtfchulen in Berlin abgehaltenen Ent 
laſſunss Prüfung find folgende Zöglinge dieſer Anſtalt für anſtellungsfähig erklärt -mochen: 

Friedrich Wilhelm Bartfch aus Neudamm in der Neumark. 
Zohaun Karl Beccu aus Gramzow bei Prenzlomw. ' ' 
Marimus Theodor Behne aus Berfin. 
Ernſt Rubolph Fink aus Potsdam. 
Theodor Ernſi Götting aus Berlin. 
Wilhelm Emil Goepel aus Berlin. . 
anz Auguſt Gottlieb Günther aus Berlin. 
dinand Heinrich Teopold Thurn aus Müllroſe. 
Albert Lubwig Emil Werdermann aus Langerwiſch bei Potsdam. 
Auguſt Ferdinand Weſtyhal aus Berlin. 
Karl Georg Guſtav Johanu Zechlin aus Bochin in der Weſtpriegnitz. 


Bermifdte Rohbrihten 

Dem im Belauf Zerpenfchfenfe, Liebenwalder Forftveviers, öffich von dem von 
Zerpenfileufe nad Groß-Schönebed führenden Wege nen errichteten Sörfter-Eta> 
liſſement iſt die Benennung „Förſterei Zerpenfchleufe” beigelegt worben, was wir 
mit dem Bemerfen zur öffentlichen, Kenntniß bringen, dag dadurch in den Kommu⸗ 
nal⸗ und polizeifihen Verhältniffen des Etabliſſements nichts geändert wird. 

Potsdam, ven 2. April 1845. 
König. Regierung. abtheilang des Innern. 


. Dem Unteroffizier Leopold Pfeffer, von der dien Fuß-Rompagnie wer Garde 

Artillerie Brigade, ift für die Rettung eines, zwiſchen ven Zelten und Bellevue durch 

das Eis in die Spree gefalleuen Mannes bie für Lebensrettung geſtiſtete Erinnes 

runge · Medeille verliehen En Berlin, ven 14. März 1846. ’ 
Koͤnigl. Polizei Präfidium. 


Geſchentke un Kirchen. > 


: Der Kirchenvorfieher und Senator Flemming zu Jüterbogk hat der dortigen nee 
ee ein 1 Paar ſchöne große Mtarkeuchter umd ber Bürger und Tuchnachermeifier Grauert 

dortigen Frauenkirche eiune Altar⸗, — und Kanjel⸗ Belleidung von 
eg farsenm Tuche gefchenkt. 


(Hierbei work Sfunsäidge Ungeiger.) 











Pr 
Amtsblatt 


‚ber Röniglihen Negierung zu Botedam 


und der Stadt Berlin. 
Stück 17. Den 28. April. . 1845. 


Verordnungen und Betfauntmachungen 
für ben Hegierungdbezirt Yotsdem und für die Stadt Berlin. 
tife 
der aufgernfenen und der Königlichen Kontrole der Stantspapiere im 
Rehnungsjahre 1844 als gerichtlich mortificirt nachgewieſenen 


Bitnatananiors 





2m ——— 22* 


Berlin, den 2. April 
Koͤnisl Konmote der Stantspapiee. 


Potsdam, ven 2. April 1845. 
Vorſtebende Nachweiſung ver Kontrole ver Stanispäßiere vom 2. d. M. über 
die im Sahne 1844 gerichtlich amortften Staatsjhuld- Dokumente wird auf Der 
fügung ver Kb nigl. Dauptverweltung ber Stanssfchyfden vom 8. deſſelben Won 


. ——— $ 32 ver Verorbnung vom 16. Juni 1819 (Geiegfummntang “ 


) hiermit zur Öfentihen Kenntniß gebracht. 
Königl. Regierung. 


a mel F. | 75 loom26. ug. 1844. ° 


N 9. 


jere. 
& 95. Wru. 


ef mau — 





y- 


NM 9. 

Behrafung 
der Beräußes 

rung eines 

Sqaales oder 
mehrerer 
Schaafe aus 
einer Heerde, 
in welcher die 
Alauenſeuche 
ausgebroden 
iR. 


1.1081. April. 


n.* 


N 98. 
Aufgehobene 
Biehfperre. 
1. 87. April. 


NM 12. 
Mittpeitun 
gen an das 
betzeffende 
Landratpeamt 
bei den vom 
den Underge · 
richten geführe 
ten Unterfüs 
” Qungen gegen” 
Individuen ° 
militairpflich· 
tigen Alters. 


MM 13. 

Das Jafitut 
vr Shiede · 
männer bes 
Aachen: 


1% 


. Potsdam, den 18. April 1845. 
Da vie Strafbeftiminung zu.6 des ClrfularsErlaffes vom 16. April 1828 
(Amteblatt 1825 Seite 163 und 164) wegen der bösartigen Klauenſeuche ver 
Schafe, in der Anwendung fih als nit angemeffen gezeigt hat, fo ift diefelbe 
mittelft Referipts ver Königl. Hohen Minifkerien der x. Mevisinals Angelegenheiten 
und des Innern dahin abgeändert worden, . 
daß jene Veräußerung eines Schaafes oder mehrerer Schaafe aus einer 
Heerde, in welcher die Klauenſeuche ausgebrochen ift, mit einer Geldbuße 
von fünf bis funfzig Thalern oder im Halle des Unvermögens mit verhält 
nigmäßiger Gefängnißftrafe geahndet werben foll. 
Indem wir dieſe Beftimmung zur öffentlihen Kenntniß bringen, weifen wir zu⸗ 
leich darauf pin, daß bei wirklich erfolgter Verbreitung ver Seuche die bereits Im 
Keiminafgefege angebrohten Strafen zur Anwendung kommen. 
Königl. Regierung. Abtheilaug des Imnern. 


Potsdam, den 21. April 18458. 

Da feit länger als drei Monaten unter der Nindviehheerde ver Gemeinde Berge, 

Wefthavellänvifcen Beil, unter welcher nad) unferer, durch das 7te Stüd ves 

Amtsblatts 1844 Pag. 30 publicirte Bekanntmachung vom 7. Februar v. J. vie 

Lungenſeuche ausgebrochen war, Fein neuer Erkrankungsfall vorgefommen, fo iſt vie, 

nad jener Bekanntmachung angeorbuete Sperre des Dorfes Berge und deffen Felde 
mark für Rindvieh und Rau futter” wieber aufgehoben worden. 
R Koͤnigl. Regierung. Abtheilang des Junern. 








Verordnungen und Bekanntmachungen des KRönigl. 
Rammergerichts. 


Sämtliche Untergerichte des Departements werden wiederholt angewiefen, von 
allen. Unterkuchumgen, welche gegen Individuen militairpflichtigen Alters eingefeitet 
werben, dem betreffenden Landraths-Amte Nachricht zu geben, zugleich auch darauf 
aufmerffam gemacht, daß die Nothwendigkeit viefer Mittheilung nicht bloß Rüdfichts 
derjenigen männlihen Individuen, welde das 20ſte Lebensjahr zurüdgelegt haben, 
fondern auch Rüdſichts derjenigen eintritt, welde das 1Ate Lebensjahr überſchritten 
haben. In den, an die Landraths⸗Aemter ergehenden Mittheilungen find bie zur 
Unterfucung gezogenen Individuen dergeſtalt genau zu bezeichnen, daß der Ort, 
das Jahr und der as iprer Geburt daraus zu entnehmen iſi. 

Berlin, den 7. April 1845. 
" Königt. Preuß. Kammergericht. 


Die nachſtehend abgedrudte ſummariſche Nachwelſumg, enthaltend: 
1) vie Zahl der in ven Jahren 1843 und 1844 bei denjenigen Untergeri 
im Departement des Kammergerichts, an deren Sitz Schiedsmänner ange ei 


find, anpängig geweſenen Propeff,. 


17" FE 
) die De ge der von difen Cihiebemämmern im Jahre 1844 zu Sronde gerade 
wird Diem Pi Hetihen es gebracht. 


Berlin, den 31. 184. 
- anal Preuß. Kainmergericht. 


R Berröhnliche, fummarifche, [Zahl der 












Namen. Inferiene und BagateilsProzeffe Fim Jahre 
derjenigen Röniglihen und anderen waren anhängig überhaupt: |1844vom 
Untergeridhte im Departement des mithin im Jahre Shiebe, 
Königlichen Kammergerichts, an derm it Jahre im Jahre mehr |fBeniger geftifte- 
Sigen Sciedsmänner angeſtellt fin. |1843|1844 als, im ‚Jahre —8 
Stadigeriht Berlin... 77 [36,092 
Stadigeridt und Juſtizamt Pots- 
..... .... ................ 2,278 — 17 148 
Oſthavelländiſchen Kreiſe: J 
Land» und Stadtgericht Cremmen ..... 212 6 — 21 
Sand» und Stadtgericht Fehrbellin..... 4 — 5 
Siadtgericht Nauen....... 292 12| — ı 
Send» und Stadtgericht Spandau ..... — 156 
Im Weſthavelländiſchen Kreiſe: 
Land⸗ und Stadtgericht und Bomgerist I 
Brandenburg. vig u. 64 — 20 
Stadtgericht Nethen — 34 66 
Im Templiner Rreife: 
Suadtgericht Lychen ....... s| — 3 
Stadtgericht Templin........ 21 30 
kand⸗ und Stadtgericht Zehdenid ur, — — 18 
Im Teltower Kreiſe: 
Stadigericht Charlottenburg .......... 1 — 2 
Land⸗ und Stadtgericht Cöpenid..... | — 6 
Lands und Stadtgericht Mittenwalve. . | 7 — 1. 
and: und Stadtgericht Trebbin ...... _ 4 — 
and» und Gtadtgeriht Zoffen ....... | — ı 
Im Zauch-Belziger Rreife: . 
dand⸗ und Btadtgeriht Beelig ...... . _—ı 2 1.1 2 
and» und Stadtgericht Belzig ... 18) — — 
Stadtgerichs Treuenbrieen ....... 218| 139) 21] — 








Latis 43777] 45,981] 2308 | 104] * 


128. 





BE . Gemwöhntiche; fi J 
Nam'en —— und Bagatell-Progeffe Hm. Jahre 
derjenigen Königlichen und ‚anderen, waren anhängig Überhaupt: |1844von ., 


Untergerichte im Departement bes 



















Königlichen Kammergerichts, an deren |iM Jahre 
Sigen Schiedsmänner angeftellt find. [1843 
. . Transport | 48,777) 
Im Ruppiner Kreife: 
Stadtgericht Granſee ............... 97 
Lands und Stadtgericht Neuſtadt a. v.D| 2138| - 
Stadtgericht NeusRuppin ........... 678 
Land» und Stadtgericht Alt-Ruppin ... 242 
Stadtgericht Wufterhaufen a. d. D. .... 126 
Juſtizamt Rheinsberg ............... 140 
Im Oſtpriegnitzſchen Kreiſe: 
Stadtgericht Kyritz .......... u 185 
Stadtgericht Pritzwalk........ 374 
Stadtgericht und Juſtizamt Wittftod ...| 1,126 
Patstmonialgeriht Meyenburg ........ 1) 
Im Weſtpriegnitzſchen Kreife: 
Land» und Stadtgericht Havelberg ..... 381 
Land und Stadtgericht Lenzen ....... 408 
. Stadtgeriht Perleberg.............. 342 
Patrimonialgericht Puttlig en 165) 
Stadtgeriht Wilsnack .. ........... 100 
Stadtgericht Wittenberge .......... .42060 
Im Oberbarnimſchen Kreiſe: 
Land» und Stadtgericht Freyenwalde...| 317 
Sand» und Stadtgericht Neufladt-Ebere-| 
wabe. ensure ———— 1,160) 
Lands und Stadtgericht Strausberg....|- 158 
Land⸗ und Stadtgericht Wriggen...... 1,318| 
Im Niederbarnimſchen Kreife: " 
Land⸗ und Stadtgericht Bernau ...... 230| 
Land und Stadtgericht AltsLandsberg..| 327 ' 
Lands: und Stabtgeriht-Liebenwale ...| 376 
Sand» und Stadtgericht Oranienburg ..| 440 





ge Latus 


im Jahrej 1841 





meht ¶ weniger, gefifte- 


1844) arg im Jahre 
43 











2| 3 
-I ®». 

| 28_. 
— 21 
64 2 
38 8 
118 
-I1 8% 
— | 21° 
_ 8. 
8 

_ 6: 
— 206 
1 4 
15 | 118_ 
_ 2 
ss| 3 
— 1.5. 
1 

— 3 
216 
A4 


—X ERNETZEE 


5,597] 2805 | ‘259 





1. 









Namen . anfacm, und. Am; „Breite nahe” 
derjenigen Königlichen und anderen J. _varen anhängig überhaupt: — . 
N 


Untergerichte im Departement des 
Koniglichen Kammergerichts, an deren im Jahre im Jahre m 


Sei Schiedsmanner angeftellt find. |184311844 “in Zabıe en Ber» _ 


“ Transport | 53,081] 55,507 
Im Angermünder reife: 








Stadigericht Angermände J 376 
—— —5 — Am. 12 
271 
Ru et —W 161 
ſammer Schwedt .............. 1,017 
Im Prenzlower Rreife: 

Stadtgericht Prenzlom und Juſtizamt 
Brüfow:ödnig und, Gramzow ..... 1,489 
Stoedigericht Straßburg ............. 324 
Im Zuterbogk⸗ Luckenwaldeſchen 

Kreife: 
Baruth............. 217 

Land» und Stabtgeriht Dahme....... 234 

Land» mb Stadtgeriht Ziterbogk.... . 223 

Land⸗ und Stadtgericht Luckenwalde 416 

Im Beeskow⸗-Storkowſchen Rreife: . 

Land⸗ und Stadtgericht — ...... 452 

Land⸗ und. Stabtgeriht — Kenn. 260 

kanß · und Stahtgeriht Storiow. 8 


—— 59,170] 62,631] 3736 


ER 
Verordnungen und Bekanntmachungen der Behörden ’ 
der Stadt Berlin. 


Der. Preis, zu welchem vie Blutegel in m He Apothefen m haben ein , 


werben, ift bis auf Weiteres auf A [ze feftgeftelkt, 
"Berlin, ven 27. März er — on prfdium. 


Die S chießlhungen des Kaifer Alerander Grenadier / Regiments Beginnen min. I 


diefes Rn auf den Schiepfländen in ver Hafenhsive, 
. Berkiu, den 13 April 1845. Er dmigl. —; 





1% 


Der Kaufmann Gnieſer hierſelbſt, wohnhaft in der Köpnider Straße N? 111, 
iſt heute als Agem ver vaterländifchen Feuerverficherungs-Anftaht zu Elberfeld 
flätigt worden, Berlin, den 2. April 1845. ' I 

Koͤnigl. Polizei⸗Praͤſidium. Be 


Die dein Wiegen Agenten ver Mölfnifgen Feuerverſcherungs⸗Gefellchaft Colonia 
Weiß unterm 21. Auguft 1SA1 ertheilte Beftätigung ift heute zurückgenommen worben. 
Berlin, den G: April 1846: - igl. Polizei Prafoium. ° " 


j Perfonalchronik. 
Der bisherige hieſige Regierungs⸗Referendarius Graf. Herrmann Henkel von 
Donnersmark ift zum Regierungs-Affefor ernannt. D 
. Der Kammmergerichtd-Ausfultator Adolph George iſt zum Kammergerichts⸗Referen ⸗ 
darius ernannt und Behufs feines Ueberganges in das Departement bed Oberkandesgerichte 
u —— im der Oder aus ben Geſchäftsverhältniſſen im diesſeitigen Departement 


Der bisherige Kammergerichts-Referendarius Karl Rudolph P-ohlamdt 8: zum - 
Kammergerichts⸗ Aſſeſſor mit dem Dienftalter vom 1A. Januar 1845 ernannt worden. 
Der Kammergerichts⸗ Referendarius Heinrich. Auguſt Sarban ift aus dem Juſtiz⸗ 
dienft entlaffen. . : j 
Der Kammergerichts⸗ Auskultator Guſtav von Buffe iſt Behufs feiner Befchäftigung 
bei dem Königl. Oberlandesgericht zu Marienwerder aus ben Gefchäfteverhältniffen im 
diesſeitigen Departement entlaffen. ” 
Der Kammergerichtd-Referendarius Anton Wilhelm Herrmann Müller ift aus feinen 
Gefhäftsverhältniffen im Departement bed Kammergerichts Behufs feiner Befchäftigung 
bei dem Königl. Oberlandesgericht in Naumburg entlaffen. oo 
. _ Der bisherige Rammergerichtd-Referendarius Auguft Wilhelm Kayfer ift zum Kam⸗ 
ö mergerichts⸗ Aſſeſſor mit dem Dienftalter vom 29. Januar 1845 ernannt. - 
Der Kammergerichtd-Ausfultator Herrmann Theodor Ferche ift auf feinen Antrag 
an das Königl. Oberlandesgericht in Naumburg verfegt. “ 
. Der Kammergerichts-Auskultator Guſtav Albert Sehtmacher ift auf feinen -Antrag 
an das Königl. Oberlandesgericht zu Arnsberg verfegt. 
Petrimpnialgerichte. Die Verwaltung des Patrimonialgerichts Kränzlin Iften 
| Antheils und. Wildberg Iften und Ilten Antheild HM dem Kammergerichts-Affefor Geridte 
| zu Neu⸗ Nuppin itbertra, 


kB: 





gen. . . 
Dem bei der Königl. General-Kommiffion für’die Kurmark Brandenburg angeftellten 
Sekzeait und Kalkulator Fecht if der Charakter als „Rechnungs-Rath” verliehen 
. worden. B ® - j 
Dem Domainen- Pächter Meyer zu Kienberg, Amts Königshorft, ift der Charakter - 
als „Königlicher Ober - Amtmann“ verliehen worden. 
, 83.°.%,_ Dein verfien Lehrer und Küſter Richter zu Brüſſow, Superintendentur Prenplor I, 
run iſt das Prädikat als „Kantor“ beigelegt warden. - 
Yon Die Felbmeſſer Robert Otto Seligo und Karl Wilhelm Adalbert -Hillert ſind bei 
der Königl. Minifterial-Bau-Kommiffion zu Berlin vereibigt worden. Fi 
. Der Kandidat der Feldmeßkunſt und Feldjäger im reitenden Korps Ludwig an 
—— Niet und der Kandidat ber Feldmeßkunſt Karl Friedrich Wilhelm Krebs find als Felb⸗ 
J mieſſer beſtellt und in dieſer Eigenſchaft diesſeits vereidigt worden. 
Der Doktor ber Medicht und Chirurgie Auguſt Julius Steinrück zu Berlin ift als 
hdraltiſcher Arzt und Wundarzt in ben Königlichen Landen approbirt und vereidigt worden. 








181 


wrote Ay &rıt und Wundarzt Dr. Dasib. Fürfner it als —E wor 
J ar und in biefer Eigenfchaft Bann de. — worden. 
Bon dem Königl. Konſiſtorium ber Provinz Brandenbura ſind die Kandidaten: 
Karl Ludwig Bartuſch aus Pei —X 
Wilhelm Robert Diedrich aus Tottbus, 
ich Adolph Theodor Erbmann Diekelmann aus Brandenburg, 
- Yaliud Flemming aus Iüterbogf, 
Hans Philipp Heinrich, ich Bernhard Herrmann Jahn aus Krampfer, 
Serbinanb Karl Kühne aus ae efeld, 
ilhelm Eduard Wagler aus Preſchen, 
Alexander Wilhelm Kranz Wenke aus Kölgig_unl 
Karl Heinrich Julius Wimmel aus Berlin, fo — auch 
der Rektor Julius —8 HE Züllichau 
für woblfäh sum Prebigtamte erklärt worden. 
Schiebsmänner. Der — Johann Karl Schmidt zu Schwedt iſt rn tin 
smeiten Bezivk der Stadt Schwedt (anderweitige Wahl), der Gutsbeſitzer Ende in’ Ber“ 
leute für dem dritten ändtichen Bezirk Niederbarnimfchen Kreiſes verpflichtet worden. 


Nachbenannte Frauen find als Hebammen approbirt worden, nachdem dieſe lben 
den vorſchriſtsmäßigen Hebammen⸗Unterricht genoſſen und ün. der mit ihnen ange: 
fellten Prüfung beftanden find. 
. Borzüglig gut befanden: 
- 2) Verwittwete Marie Mülter geb. Hüafe m Templin, 
2) verehelichte Caroline Muchow geb. SHiler zu Bade, im Weſthavellãn⸗ 
diſchen Kreiſe, 
3) Marie Pape geb. Gentz 
4) ⸗ Dorothea Regelin geb. LET zu Groß⸗ Brwenwalxe, im Tem⸗ 
plinſchen eek, 
B. echt gut beflanden: 
5) Verehelichte Garn Shrher geb. Müller zu Lübars, im Niederbarnim⸗ 
ſchen Kreife, 
6 s Srieverife . Doebbelin geb. Haupt zu Schulzendorf, im Ober⸗ 
. „baruimfihew Kreiſe, 
7 - Caroline Lohan geb. Zier zu Ludenwalde, 
8 » "Caroline Herms geb. Eckert zu Kleſſen, im Weſchavelländiſchea 
Krei 


9) verwittwete Magen geb. Lorenz zu Hetzdorf, im Prenzlewſchen 
10) verehelichte: den di geb. Willfahrt zu Groß-Spiegelberg, im ve 


eiſe, 
m . Charlotte aräftenhagen geb. Götze zu Schöneweide im Zelater 
ſchen Ki 
12) . Friederike een Fe Schmidt zu Quaden ⸗Germendorf im Mes 
derbarnimfchen 


38) = Wilpehmine Egitmater geb, Alex zu Neuſtadt ⸗/Eberbwalde, 


182 | 


- verteiitnehe "Benin: Kür Werne u Reini im el re Kreiſe, 
8 verchelichte em” geb. Fa zu Tauche, im Zeige Ba, 


16) verwittwete Caroline —X geb. Otto zu Raihenow. 
€. Gut beſtanden: 


17) verehelichte Safe Dermügel geb. Polad zu Lunom, im Ueipermündefhen 

18) . Pe ve ge geb. Conrad zu Mimchehofe im- Berskorn Storkow⸗ 
ſchen Kreife, 

19) ⸗ Dorothea Röpte geb. Vetter zu Blantenburg, im Ungermündes 


fchen Kreife, 
20) unverehelichte Dan Vetib zu Liepe, im Angerminvefigen Kreiſe, 
u otꝛchelichte Caroline Niegelſon geb. Fiſcher zu Zinna, 
>) Wilpelmine Keffler geb. Hoppe zu Grichen, im Rappinſchen 


Kreiſe, 
22 Chriſtiane Hierl geb. Hintze zu Belzig. 
BU) — Rente Grelle geb. Leue zu Brunne, im Of havelldndiſchen 


Kreife, 
25) . Dur Neue geb. Meier zu Boetzow, im Offthavellãnviſchen 
26) ⸗ Dorothea Fi Sr geb. Dergel zu Demmerthin, im Of - 


. prisgnigfpen Kreiſe 
77) . Wilgelmine Zimmermann geb. Schmalz zu Schmergow, im 
j Zauch⸗ Belgigſchen reife, 
)] Louiſe Woffad geb. Großmann zu CEdpenid. 
Die sub A 1, 2 und 3 genannten Hebammen haben wegen befonveren Fleißes 
und ihres ausgezeichnet füttlichen Betragend ein Gebärbett ale Prämie erhalten, 
Pots dam, den 21. April 18AB. 
Königl. Regierung. ' Abteilung des Intern. 


Vermiſchte Rabridten. 

Dem auf ver Feldmark des Dorfes Grüna an dem von Zinna nah Ihter⸗ 
dagt. ſevenden Wege errühteten, dem Zimmermeiſter Kahle gehörigen Etabliſſement 
if, in Anertenntig der Verdienſte des Herrn Landraths Haufchteck um die Ver⸗ 
ſqbnerung jener Gegend, ver Name: 

„Haufgtedstufn“ 
6 worden, was wir hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnig 
bringen, — — dieſe Pamenbeilegung in den Kommunal- und polizeilichen Ver⸗ 


J 


nichts geändert wird. 
yersdem den 18. Pd 1846. 
Koͤnigl. Regierung. Abtheiluug des JInnern. 


—nrr — J 
¶Hierdei zwei Öffentliche Ameiger.) “ 


Amtsblatt 


per Königlichen Negierung zu Votsbam. 


„ und ber Stadt Berlin. 
— — — — 
Stück 18. Den 2. Mai. 5 1845. 
— —— nn 


Allgemeine Geſetzſammlung. 

Das. viesjäßrige. Dee Stuck ver Allgemeinen: Gefehfommlung enthält: 

NE 2556. Allerhöchſte Kabinetsordre vom 21. Februar 1848, durch welde der 
Stadt Koronowo, im "Großpergogthum Pofen, die revidirte Staͤrte ⸗ Ordnung 
vom 17. März 1831 verliehen wird, 

N 2387. Ergänzung ver Verordnung vom 25. März 1841 über vie Befugniffe 

der Kreisftände in ver Kur» und Neumark Brandenburg und dem Marfgrafs 
thum Nieverlaufg, Ausgaben zu befliegen. D. d. den 7. März 1845. 


N 238. © Erleichterung des Ver] bei 8 ves Bi 
29 a, Dip ps Gh, Bes SB DB 


NP 2890. Behauntwmethurg über die Mierfähte Befirinung | der Chatten des 


Attienvereines für, die Trebnitz⸗ Idunyer Chauſſee. om 7. März 1845. 


N? 2860; Allerhöchte Kabinettordre vom 14. Dir, 1845, heitafiend die Des 
klaration ‚ver s au 11.372 der Derorenumg vun 2. Februar 1943: 


De] 





Verordnungen und Bekanntmachungen 
(ie Den Wegieeungsbegist voteden und für Die Stadt Berlin; 
Potsdam, den 14. April 1845. 
Indem wir unfere, im 52fen Stüd des vorjährigen Amtsblatts sub N? 295 
abgedruckte Belanntmachung vom 18. Dezember v. J. fo wie das. damit veröffent- 
Bihte Regulatio vom 6. veffelben Monats und Jahres und bie Tihrigen Beilagen 
derfelben hierunter wiederholt publiciren, machen wir auf unfere Bekauntmachung 
um 20. März d. 3. (Amtablatt Stüd 14 N? 70) anfmerkjam, nach welcher 
der Zeitpunkt, von welchen ab..vie Führer von Schiffen und Flophälgern auf ver 
Elbe mit neuen Schiffe- und Schiffer- Patenten verfehen fein muſſen, vom 1. Jar 


sur d. % bis zum 1. November d. I. verlängert iſt, on daß jedoch da⸗ 


dur die Beſtimmungen ‚ver 88 9 und 10 des Riegulative vom. 6. Dezember 
v. J. abgeändert find. FE 
. SGoͤnigl. Regierung: Kipling de Sauer. 


NM. 
Betrift die 
Elb · Sqiffe· 


und Syiffer 
"Patente. 


Patente. 
1. 70. yıll. 





HH 
non Porisdan, Mm 18. Deʒember 1844. 
Die i in der Additional · Akte vom 18. April d. ‚I: zur Elbſchifffahrts⸗Alte vom 
23. Imi 1821 enthaltenen Beſtimmungen über vie Schiffs⸗ vg Faiffet⸗ 
machen Anordnungen, zu ihrer Ausführung erforderlich, welche in dem unter AP 
Sierumer abgebrudten Megufative vom 6. d. DR. zafmimengeftelt worden find. Da- 
mit. diefe Beflimmungen Dee qeägepten Mobieiemefoütlte, weiche ihrem ganzen Inhalte 
neh in nen, der biesjährigen Sefegfemmlung enden, if, mare 
ingden, loffen mir hierunter WeßS 6-17 der 
mehrgedachten Alte, 5. an die Stelle des — der Elbſchifffahrts⸗ Alte 
vom 23. Juni 1821 treten, zu gleichem Zwecke auch die, die Form der Schii 
Manifefte betreffenden S$ 31, 32 und 93 derſelben Ate, und endlich die in 
ermutigen bier. bezogenen En allegirten, der Adpitionaf- Akte vom 13, Appl 
unter den Buchſtaben A © und & beigefügten Muſter im Abdrude folgen, 
" Koͤnigt Rigietung. Abtpeiluug Yes Aus a 
* 
L. 
=; egulativ 
ut Ausfiprung der Beftimmungen der Additional-Akte vom 
 Apsil d. 3. zur Elbfhifffahrtss Akte vom 23. Juni 1821, 
n e Eib? Schiffs- und GSehiffer⸗-Patente betreffeud. 


Bie ur die Dinifterial-Bekanntmadjung vom 17. Oktober d. 3. in MP 37 
ver Gefetzſammlung zur oͤffeuichen Renntmih gebrachte Additivnal⸗Akie vom 13. April 
U zur Ebſchifffa hrts⸗ Mfte vom 23. Juni 1831, enthält in den SE 6-17 für 
den Schifffahrtöbetrieb auf der Elbe zwiſchen Melaik und Hamburg oder Harburg 
an Stelle des Art. IV ver letztgedachten Afte über ven Nachweis der Qualifikation 
Führung von Schiffen und Flößen und fiber vie Pegitimaticn ver Fahrzeuge 
gen, zu deren Ausführung unter Aufhebung ver, unter dem d. Ws 

vernber 1836 und 13. November 1837 erlaffenen Verfügungen Nactehenbed ans 


georbuet wird: 
8 1. Jeres Flußſchiff, welches die Elbe befährt, ohne | ich auf das 
Gebiet 73 Uferftaates, dem es ‚angehört, zu beſchränken (& 8. der Adi 
), muß. vom 1. Januar 1845 ab 
1) wem Befehle m der Aetung eines Führers untergeben. fein, weiiger für bie 
Befolgung ver in ven 65 13 ver Additional ⸗ Ute enthultenen Vorſchrif⸗ 
tm verautworilich, 


3) in Vezihang auf fein Sehoeng mit nem maß dem Mer A (8 10 de 
Arditienal⸗ Alte) ae chiffs⸗ Patente und : 

3) Behufs des Ka feiner Befähigung u und der ihm zuſtehenden Befugniß, 
ein Schiff auf der Elbe zu fühwen, ıeit einem Ense huiene nach dem 
Muſter EB ($ 13 der Additional⸗ Alte) verſehen i 





Untgrnoneinen, ‚von. vieſer Weftimumnng ‚fie: Heine -Bohrpange, nit Walh levigtig 
—A. 
oder ol di 
Bhaasıe ber Pan Denke. . ’ en “ 
$ 2. Die, nad Anleitungen ver Verfügungen vom 8. November 1836: 
und 13. November. 1837 ertheikten Elbſchiffer⸗Potente find vom 1. Janear 1088" 
& ungliltig, und, nachdem fie, nach Maßgabe ver Vorſchriften dieſes Rogulativs 
jen fein werben, von denjenigen Kreisbehörden, in deren Regiſtorn fr von 
find, als ungültig zu bezeichnen und aufzubewap 
$ 3. Jedes Floß, welches vie Elbe befährt, Ohne fih auf das Gebiet 
rs Uferflaates, dem es angehört, zu beſchränken ($ 8 ver Aopitional- Akte), _ 
uf vom 1. Januar 1845 ab 
1) unter ver Leitung eines verantwortlichen Führers ($ 1 N? 1) fliehen, weicher 
2) mit einem after: Patente nach dem Mufter C (Beilage zu $ 12 der 
Mditional⸗ Alte) verſeben iſt. 
A. Somobl die Schiffs⸗ als die Schiffer- Patente vürfen nar auf den 
Grund vorangegangener Prüfung bes baulichen —F des Fahrzeugs begiebange · 
—S— des Bewerbers zum Betriebe ver Schifffahrt oder der Flößerei 


Im der Regel fteht die Prüfung dem Waſſerbau⸗ Beamten nes Beyihe, welchem 
der Bewerber angehört, vie Austeihung der Patente der Behörde des Kreifes zu, 
in welchem der Letztere ſeinen Wol hat. 

8 5. Wer fich um die Ausſtellung eines Schiffs-Patents (ç61 X 
bewirbt, has das betreffende Fahrzeug unter Borlegung ver im & 2 ver Anweiſang 
zur Erhebung ver Abgaben von der Schifffahrt und ver Holzflößerei vom 28, DE 
tober 1837 (lagen D. und E) bezeichneten Atteſte, unbelaben, dem Baubeamttu 
vorzuführen, welcher die Identitaͤt prüft, das Fahrzeug beſichtigt, und wenn ſich im. 
Bezie auf die Brauchbarkeit deſſelben zum Waarentrausport Fein erhebliches v 
denken ergiebt, ſtempel⸗ und koſtenfrei eine —— darüber zu ertheilen hat, 

daß das dem N, zugehörende Schiff, bezeichnet... . . . .„ brauchbar zum 
Waarentransport befunden fei. . 
Der Bewerber hat diefe Befheinigung mit den vorbezeichneten Dokumenten und 
dem Bau⸗Atteſte ver betreffenden Kreisbehörde vorzulegen, welche ihm, wenn er 
‚bereit6 auf den Grund der Verfügungen vom 5. November 1836 und 13. No— 
vember 1837 mit einem Schiffer» Patente verfehen iſt, unter Rucknahme des Letzte⸗ 
ven, flempel- und gebührenfrei, andernfalls gebührenfrei auf einem —*ã* von 
nor vs 8 1 NP 2 bezeichnete Schifs- Patent genau nach ven vorgeſe 
bauen Muſter, ausfiel. Beim Mangel des Bau⸗Aueſtes genügen ee 
wirermehtige unverbärhtige Zengwifle über das Alter ves —E 
Tragt der Bewerber, ſiatt das Fahrzeug dem Banbeumten vorzuſtcheen, darauf 
mn ie all nn Kr fie od © Dahn 


m - 


on ige ken und ie. rrweilich verausgabten Kafıen für cin Wichifeheteit 
3» zahlen, reſp. zu erſtatten. 

86. Liegt das Fahrzeug zur Zeit, wenn die Ertheilung des 
Patents —— wird, außerhalb des Bezirks des betreffenden Baubeamten ($ A), 
fo tritt auf den Antrag des Bewerbers ver "Wafferbau-Bramte des Bezirks, in 
edge ;c6 (ih befindet, an vie Stelle des Erſteren. ö 

87 Wet ſich um die Ausfteflung eines Schiffer-Patents bewirbt 
1 $, 83 MN 2), hat fi zur Prüfung feiner gewerblichen Befähigung, 
bei dem Wafferbau-Beamten des Bezirke, welchem er angehört, zu melden. 

Die Prüfung iſt 

1) NR Zwed u Bewerbung um ein Schiffer» Patent , nach bem - Mufler c 

83.1 2 
Beruf zu beſchränken, daß durch Beſprechung mit dem Bewerber ermittelt wird, 
ob derfeibe mit ver Zuſammenſehung der Floͤße, der Steuerung und den Mitteln 
Bu Seribenegung derfelben, endlich mit ven Beftimmungen der, unter dem 13. April 
abgeſchioſſenen Mebereinfunft, die Erlaffung ſchifffahrts⸗ mb ſtrompolizeilicher 
Berker für vie Elbe betreffend, befannt ift; 

2) DR Zwed ge Bewerbung um ein Sdifet / ateni naͤch dem Muſter B 

1. 
varauf zu een ), der Bewerber 

a) von dem gehörigen Zuſtande eines a Segelfahrzengs, um ſolches mis 

Sicherheit für die Güter beladen zu fünnen; . ‚ 

.b) von ven. erforderlichen Inventarienſtüden und deren Gebrauche; 

©) von dem richtigen Gebrauche der Segel und des Steuerruders; 

d) von den vorgedachten ſchifffahrts⸗ umd ftrompolizeilichen Vorſchriften 
zureichende Kenntniſſe hat. Ob der Bewerber dieſe durch eine Probefahrt zu er⸗ 
weiſen habe, bleibt dem Ermeſſen des Prüfenden anheimgeſtellt; es dürfen abet 
jenem Feine Koften daraus entftchen. 

‚Ber fih um ein Schiffer- Patent ur Führung eines Dampfſchiffes bewirbt, 
hat überdies den Beſitz zureichender Kenntniß von der Zuſammenſetzung und dem 
Gebrauche der Dampfmaſchinen nachzuweiſen. 

$ 8. Wenn ver Bewerber die Prüfung beſteht, hat ver Baubeamte Rampe 
und koſtenfrei gine Beſcheinigung harüber auszuftellen: 

m baß Der Geprüfte ſich fiber feine Renutwiß; und Fähigleit pw Sawiebe ver 

Sluß · Schifffahrt mit Segelfſchiffen (Dampficifien) —— habe. 
Anf den Grund dieſer Beſcheinigung nimmt die Kreisbehörde bie, in dem Texte 
des Muſters zum neuen Schiffer⸗Patente vorgeſchriebene Verſicherung nd 
Auf, zieht das alte Patent ein, und fertigt das. neue Patent am, gebührens 
fe, weun * der. Schiffer aber noch nicht -in dem Beige eines Elbidifffahrisn 


. 


* beſiadet, —eS einem Stempelbogen von 1%; genau nach 
vorgeſchriebenen Mufier BT, a0, — 
Bios Befähigen mi, 1 

8 9. Innerhalb des Zeitraums bis zum 1. Juli k. 3 ſteht es den 
Schiffern, welche fih außerhalb des Waſſerbau-Bezirks, in welchen ihr Domizil if, 
befinden, und welde bie Prüfung beſtehen wollen, frei, dieſelbe bei dem Waſſerban⸗ 
Beamten desjenigen Bezirks nachzuſuchen, in welchem fie ſich aufhalten, in welchem 
Falle ſich jener der Prüfung zu unterziehen, event, vie Befcheinigung ($ 8) aue⸗ 
zuſtellen hat. — 7 

Nach der bezeichneten Friſt hat nur der Waſſerbau-Beamte desjenigen Bezirks, 
welchem ver Bewerber angehört, die Verpflichtung, die Prüfung vorzunehmen 
Die Kreisbehörven werben aber, wenn ihnen von anderen Bezirks⸗Baubeamten Bes 
ſcheinigungen vorgelegt werden, die Schiffer⸗Patente auf den Grund derſelben ausſtellen. 

8 10. Innerhalb des, im $ 9 bexeichneten Zeitraums ſoll es denjenigen 
Schiffern welche fi bereits in dem Beſitze von Elbſchifffahrts-Patenten befinden, 
die vom 1. Jannar 1845 ab außer Gültigkeit treten, geflattet fein, die Austellung 
der neuen Schiffs⸗ und Schiffer- Patente bei dem Haupt» Zollamte zu Wittenberge 

nachyufuchen. Sie haben viefer Behörde zu dem Zwecke die Prüfungs-Befcheiniz, 
gungen des Baubeamten ($S &, 8) und die, die Tragfähigkeit und das Alter ves 
Fabrzeuges feſtſtellenden Nachweiſe vorzulegen, und Pau dieſelbe die Patente dem⸗ 
nähft in ihrem Namen vorfhriftsmäßig aus. Sie führt über vie von thr aus⸗ 
—— Patente ein Regifier, welches fie mit den Verpflichtungs⸗Protololien und 

den eingezogenen alten Patenten (8 5, 8) am Cehlufle des vorgedachten Zeit - 
raums der Könsglichen Regierung zu Potsdam einreicht. Die Letztere benachrichtige 
die betreffenden Königlichen Regierungen, aus deren Verwaltungs-⸗Bezirken Schiffen 
Patente erhalten haben, davon unter Mittheilung von Extraften aus be Regiſter 
der betreffenden Berpflichtungs-Verhanblungen umd alten Patente, uud find dem⸗ 
naͤchſt die Kreisregiſter hiernach zu berichtigen. 

$ 11. Esgeben fh gegen die Ausfiellung u aeibeinigmen (€ 885 5 9 
er der nachgeſuchten ‘Patente Bedenken, und der Bewerber, ' 
gemacht, behavrs bei feinem Antrage, fo ift er Damit fogleich zu — Pr Ya 
nehmen. Es iſt in dieſem zu bemerken, was dem Autrage entgegenfteht, ver Be- 
werber iſt barlıber zu ‚vernehmen und vie Verhandlung iſt ohne Verzug an bie 
betreffende. Königliche Regierung zu befördern, welche in kirzeſter Friſt im Wege 
des Rekurſes entſcheiden hat. 

12 Rüdficptlih der Einziehung und Genenerung der, auf Grund Diefed 
Regulaitos euögefertigten Patente behält es bei ven Beſtimmungen ver Additionel⸗ 
Akte vom 13. April d. I. 88 10, 14, 13 fein Bewenden. 

+ 813. Wird auf den Grund der ih den 88 14— 16 der Adbitlonal⸗ 
Alie som 13. April d. J. enthaltenen Beflimmungen gegen einen Schiffer oder 
Flyer ein · Straſverfahren eingeleitet, fo hat vie betreffende Strom⸗Bezirks⸗ Polizeis 


[Zi 


nk Darübe, "daß. des yolpefihe Unterfnchungs · Verfahren ſchwebe a Mr 
west auf dem Manifefte des Angeſchuldigten zu —— damit vier don Pas 1 
& 17 ver Aovitional-Afte bezeichneten Nachweis führen Fa 
‚Berlin, \ ven 6. Dejember 1844. 
. Der Binanz- Minifter. 
= , . Flottwell. 
ar , BR 
Au szug 
ans der Abditionat Akte vom 13. April 1844 sur Elbſchifffahrts⸗ 
Akte vom 23. Juni 1821. 


"Zum Art, IV (ver vorbezeichneten Elbſchifffahrts⸗Akte). 
86. An die Stelle dieſes Artikels, treten die in ven 88 7 — 17 ent⸗ 


haltenen Beſtimmungen, welche jedoch nur für die Befahrung der Stromſtrede zwi⸗ 
ſchen Melnik und Hamburg oder Harburg vertragsmäßige Gültigkeit haben. 


$ 7. Die Befugniß, Schiffe zur Befahrung der Elbe nad Maßgabe 
dieſer Alte zu braupen, fo wie bie Befugniß, Holzflößerei auf Ver Elbe zw wreiben, 
ſeht allen denjenigen zu, welhe von der Regierung, deren Unterthauen fe ſind, 
zur. ſelbſtſtandigen Betreibung dieſer Gewerbe zugelaflen werben. 
Alle Elbuferſtaaten werden, fo weit deren innere Gefepgebung es Pen 
vafür Serge tragen, daß zum felbfifkinvigen Betriebe ber Ryevewei behaf der⸗ 
jenigen Elbſchifffahrt, welche ſich auf das Gebiet anderer Staaten erſtrecken fell, 
mer ſolche Perſonen zugelaffen werden, deren ölonomiſche und fonftige Verhalmiſſe, 
une nur feiche Geſell ſchaften, deren Einrichtung und Statuten für die Erfüllung ver 
den. Sthiffseignern obliegenven Verpflichtungen genligende Sicherheit gewähren. - ' 
$: 8. Jedes Flußſchiff und jedes Floß, welches die Elbe befährt, ohne ſich 
auf das Gebiet des Uferflantes, dem es angehört, zu beſchränken, muß dem Befehle 
mad: der ſpeziellen Leitung eines Yührers untergeben fein. Diefer iſt für vie gemas 
Befolgang der in ven 88 9 — 13 enthaltenen Vorfchriften verantwortlich. 

& 9. Jedes ver im $ 8 ermähnten Fahrzeuge muß während ver Fahrt 
von den, in ven $$ 10— 13 bezeichneten, zur Legitimation des Schiffs und 
des Führers erforderlichen Patenten begleitet fein. Diefe find jever Zoll⸗ und 
Polizeibehörde an ver Elbe auf deren Verlangen vorzuzeigen und follen auch zu 
Hamburg md —— fe ſo wie unterhalb biefer Orte, zur 2egitimatien "ver von . 
der oberen Elbe gekommenen Steomfahrzeuge und ihrer ihrer geuilgen. 

In Ermangelung viefer Patente, oder were während ver Reiſe Veränderungen 
eisirsten, durch weiche die bei Deren Antretung eingehalten Pegitimationspapiere nicht 
mehr vollftändig paſſen, darf vie Reife nur fortgelept werden, nachdem der nächfleitr 
Elhfifffoßets-Pobigeibepörne jene Umftände augegeigt, urd von dieſer nach weter⸗ 





“u 
Altes: Saie nit 
Bee Teine Bedenken gefunden find. 
In Yergfeihen Sällen. if die Eompetente Behörde besjenigen Uferfnntes, wilgen 
— Bere ea, Ar, Den im Bam u fm it he 
Diejeni ige, welchen ledigl landwi vichaft Era 
ei im genöhnfichen. Markwerlebr nach nahe gelegenen Orten Befüßrt ‚ger von 
daher geheilt: erben, bedürfen biefer Schiffepapiere nicht, 
$ 10. Das Schiffe- Patent iſt von ver zufländigen ——e des Snateh, 
deſſen NRhederei vas Fahrzeug gehört, nach dem in der Anlage A erhaltenen 
Mufer auszuſtellen, nachdem * Behörde durch techniſche Unterſuchumg von ee 
" Tüchtigfeit des Fahrgengs ſich Kberzengt und die Tragfähigfeit deffelben feftgeftelit Han! 
Das Schiffe» Patent iſt vun wem Gigenthümer des Fahrzeugs für diefes, bevor 
es feine erfte Fahrt antritt, zw erwirken und nach jeder tefentlichen Veränderung 
oder Reparatur zu erneuern. 
$ 11. Das Schiffs-Patent verliert feine Gultigkeit, wenn en 
fe weldes daſſelbe ertheit wurde, an die Mheverei eines andern Gfa 
iR. u 
” M von ver yußändigen Behörde des Staates, in welchem es une 
ſtellt wurde, ſowohl in dieſem Falle, als auch dann, wenn das Fahtzeug zum 
brauche wicht ferner vollkommen tüchtig befunden. wirb, zurkicmehmen, 


gewordene: Fahrzeuge dürfen zu dem Zwecke, um an eimm andern 


Unbrauchhar 
Orte zerſchlagen zu werben, nur dann auf der Elbe fortgefhafft werden, wen 
diefe Fabrt als die legte des Fahrzeugs und jener. Zwed derſelben vvn ber ſchiff⸗ 
fahrtspolizeilichen Behörde des Abgangsortes unter dem Schiffe-Patense bemerkt, 
much das Fahrzeug nicht mit andern Gegenfländen als mit Hol; beladen iſt. 

8 12. Das ‚Schöfer- Patent iR von einer der In jedem Elbuforſtaate 
hierzu ermächtigten Behörden nach ven unter B und © beiliegenden Muſtern ante 
Amitellen, machbem ver Empfänger ſich bei viefer Behörde ſowohl über feine Un⸗ 
beithoßsenheit une jonftigen perfönligen Verhältniſſe, als auch varüber ausgewicſen 
hat, daß er in einer, durch amtlich beftellte Sachverſtändige nach ven in 
Staate geltenden Vorſchriften vorgenommenen Prüfung feine Fähigfeit zu dem 
fraglichen Gefchäfte bewaͤhrt ‚habe. 

Das Schiffer Patent für Segel- und Dampffgiffe ermähtigt ven Inhaber ya 

g jedes Elbfahrzeugs, welches der im Patente bezeichneten Gattung und der 

i des Staates, in welchem das Patent ausgejertigt wurde, angehört, fo mie 

das —— Flößer zur Führung jedes Holzfloßes, welches von eigem uterria 


ef abgeht. 

. Patent —— Dampfchiffen ermächtigt zugleich zur Fhhrmg 
$ 1%. Des Shifferr Patent verliert; ern der Itheber bei Ensfirug 

Von lntrhuh Ded ere taz, mit vom Bıfpären bike ‚ner, 


Dal ii, if age Bei der 


246 


Din Mientreinzichung Eines Gifer-Peieis faße Hr dem Giant gu, mut 
Daffeibe ausgeftellt: hatte. 
» Die zufländige Polizeibehörde hat das Schiffer- Patent zurüchzaurhmcen, wenn 
dieſelbe ſich davon überzeugt hat, daß der Inhaber untauglich, oder daß deſſen 


Beibehaltung mit der Ordnung und Sicherheit des Schifffahresoetlehrs wicht ver- · 


eisbar iſt. Letzteres kann namentlich dann angenommen werden, wenn ein: 
führer wegen Trunffucht, wiederholter EibzoH-Defrauden, Betrugs,- Gang oder 
anderer. Verbrechen gegen das Eigenthum beſtraft worden iſt. 

-$ 14, Wer es unternimmt, Schifffahrt oder Holzflößerei "auf der Gibe 


| w. tmiben, ohne ‚die nach den SS 9 — 12 erforderlichen Patente erlangt zu haben, 


ui in eine, — dem Ermeſſen der entſcheidenden ‚Behörde, auf 
20 — 25 Tlr. für ein. Dampfihifl,. .- . 
10-0 + 2. Seodifl, . : 
5—10 = > =» Floß "m 
au beſtimmende Ordnungsſtrafe. 
u gıı Der fih des, für einen anderen Führer Her ein anderes gahe 
zeug ausgeflellten over eines bereits ungültig gewordenen oder widerrufenen Pa⸗ 
tambep: fälichlich bedient, unterliegt derſelben Strafe, jedoch mit einge Verſcharſung 
von, 10 Thalern. 
gı6. Führt ein patentirter Shife- oder Flopführer fı fein Schiffer» vder 


. Schiffe- Patent auf einer Reiſe nicht bei ſich, fo hat er eine Ordnungsftrafe von 


& Zhalern verwirft. 
& 17. Die in ven $$ 14, 15, 16 angebroßeten Strafen find für jene 
Reiſe, Hin- und Nüdfahrt zufommengenommen, nr“ einmal zu erlegen und vie 
Nachweiſung eines auf diefer Reife bereits enbäneig gewordenen Verfahrens ſchließt 
die Wiederbolung des letteren wegen derſelben Uebertretung an einem.amderen Orte 
—F Werden jedoch die in jenen Paragraphen erwähnten Uebertretungen bei fole - 
Reifen twieberholt, fo wird die Strafe im erſten Wiederholungsfalle auf das 
bfache, im zweiten und jeven ferneren. Wiederholungsfalle aber ir das 
— des einfachen Betrages erhöht: 
Zum Art. XVII. 
8 31. An vie Stelle dieſes Artifels treten vie folgenden, fo wie die in 
ven 88 32 und 33 enthaltenen Beftimmungen: 
= Kein Schiffer oder Flößer darf vom Labungsplape abfahren, bevor er mit ben 
Frachtbriefen über die — Waaren und mit einem vorſchriftsmäßigen Mani⸗ 
fefte (vergl. $ 32) verfehen iR 
Die Frachtbriefe müffen von ben Abfendern ausgeftellt fein und die Gattung 
ind Menge, fo wie den Beflimmmgsort und Empfänger der Waaren benennen. 
Das Manifeft ift von dem Scifsführer oder für —*— von einem Dritten, 
vs kein Elbzoll» over Hafenbeamter fein darf, anzuſertigen. 


Jede unterwegs eintretene Beis oder Aus uneß fofert. im: nenn Dikuitfefle 
bemerkt und von dem Elbzollamte des Bei⸗ — — 
ein 


141 


ai foler dort nißt Sefnbe, von dem auf der ferneren Fahrt um Seren 
Elbzollanue beplanbiget werten. 
j & 32. Die Schifs-Manifefte find nach dem in der Anlage & beigefüg- 
Mufter anzufertigen und müffen enthalten: 
J Die Nummer und ſonſtige Bezeichnung des Schiffes und vie Om, an welchen 
deffen vermalige Fahrt angefangen hat und endigen fol. 
2) Namen und Wohnort des Schiffs-Eigenthümers. 
3) ‚Namen und Wobnort nes "Schiffsführers, . 
A) Die Ungabe der. Zahl der Bemannung. 
5) Aufzãhlung, Benennung und Gewicht der geladenen Wacnen nach ver Rum 
mer und Reihefolge der Frachtbriefe, in der Art, vo jenes Kollo aufgugähfen 
und bei demfelben . 
a) deſſen Bezeichnung und Brutto- Gewicht, . 
b) deſſen Einladungs⸗ und Beffimmungsert nebft den Namen. wos. Bere 
fenders ‚und Empfängers, und ° 
©) die Benennung der im demfelben enthaltenen Waaren " 
amgugeben if. 
6) Die Verfiherung der Richtigkeit des Inhalts unter öffentlich beglaubigter Un- 
, Bereit des Schiffsführers. Diefer iſt für ven Inhalt des Manifefles auch 
dann verantwortlich, wenn er baffelbe durch Dritte hat anfertigen laſſen. 
$ 33. Die Vorſchriften über Anlegen und Meldung bei den Elbzoll⸗ 
Aemtern 3 auch für leere Fahrzeug: 
oe belghe. zu Dresden, den April 1844. 


Anlage A. 
Mufter eines ScHifis-Patentes. 


Shiffs=- Patent. 


Dog dem R. N, zu N. zugehörige AR ! ohne befonberen Kann), mit der 


Runmer ..... verſchen nnd unter ſolcher im hieſigen Senfeoneisiß eingetragen, 
lernen Tragfähigkeit, und im Jahre neu gebaut, if vom bazu be⸗ 
Beten "amd verpflichteten Sadyoerftändigen in allen feinen Theilen und Zubehörungen forg- 
get und zur Schifffahrt auf der Efbe vollfommen gut und tlichtig befunden worden. 
Inf Grund diefes technifchen Zeugniffes if daher dem @igenthümer gedachten Fahr- 
xuges geſtattet worden, das ietztere zum Elbſchifffabrtsbetriebe fo Tange —X zu Se 
fen, als es fich in erwähnten, gutem Zuftande befindet und darin erhalten’ wich. 
AUrkundlich if hierüber gegemwärtigee Schiffs⸗ "Patent unter amtlicher Botziehung und 
Befiegelung ausgefertgt worder * 
x (Name der Behörde.) ’ 
(L. 8.) ' (Unterfeheift,) 





u3 .°. 
. . Anlage © - . 
Mufter eines Schiffer» Patentes zur Führung von ‚Schiffen: 


Shiffer- Patent. 
Vorjeiger dieſes, 





aus ...... in . ..... — 
hat fich über ſeine Lenntniſſe und Fähigkeiten im Betriebe ber Elbſchifffahrt || 
dergeflalt vollfommen ausgewieſen, daß ihm bie Erlaubniß zur Führung febes auf der CTibe 


fahrenden [See Sartee | unter heutigem Tage unbedenklich ertheilt worden if. 

Nach vorgängiger Angelobung von feiner Seite, dag feiner Leitung anzuvertrauende 
Fahrzeug mit aller Sorgfalt und Umficht zu führen, von demſelben Schaben und Unglüc 
oder Gefahr, in welche es nebft den darauf befindfichen Waaren und Perfonen- gerathen 
könnte, wach alien Kräften und befien Fleißes, ſoweit möglich, abzuwenden, auch bei 
feinen Gabrten die Beftimmungen der Eibfchifffahrts- und der Additional» Afte; fo tie 
die in den einzelnen Staaten geltenden ſchifffahrts- und flrompoligeilichen Vorſchriften 
genau zu befolgen, ift ihm hieruber gegentwärtiges Schiffer» Patent, gehörig vollzogen und 
befiegelt, außgeftellt worden. . 


(Name der Behörde.) 
.(L. 8.) . 


(Unterfeheift.) 


Anlage C. 
Mufter eines Schiffer- Patentes zur Führung von Holzflößen. 


Schiffer: Patent 
Borzeiger dieſes, . j 
u aus .. in .... 
hat ſich über ſeine Kenntniſſe und Fähigkeiten zum Betriebe der Holzflößung auf der Elbe 
bergeſtalt vollfommen ausgemwiefen, daß ihm die Erlanbniß zum. Führung jedes auf genann⸗ 
teu Strome gehenden Holzflaßes unter heutigem Tage unbedenklich ertheilt worden if. 
Nach vorgängiger Ungelobung von feiner Seite, bag feiner Leitung anvertraute Hotz⸗ 
flog mit aller Sorgfalt und Umficht zu führen, von demfelben Schaden, Unglück ober 
Gefahr, in welche es nebft. ben darauf befindlichen Perfonen und Gegenſtänden gerathen , 
tönnte, nach allen Kräften und befien Fleißes, fomweit möglich, abzuwenden, auch bei 
feinen Fahrten die Beflimmungen ber Elbſchifffahrts- und der Abditional-Afte, fo wie 
die in den einzelnen Staaten geltenden ſchiffahrts⸗ und Arompolizeilichen Vorſchriften 
genau zu befolgen, ift ihm hierüber gegenwärtiges Schiffer» Patent, gehürig vollzogen mb 
befiegelt, audgefertigt worden. B u . 
onen ben ...... 
(Name der Behörde) , ’ 
(L. 8.) (Umterfeheift.))! 





148, 


Anlage G. 


ri eines "Manifeftes für die auf der Strecke zwiſchen Melnik und 
Hamburg oder Harburg fahrenden Ebbſchiffe 





Ausſtellungs-Amt . ........ aM... 
- Manifer R 
über die Ladung des Chiffes ........ I... Eigentbum ve 2... ... 
[7 BEE geführt vom Steuermann ...... de dehrt 
von .... nach⸗...... und bemannt mit . . Dam. 


D 


Bemerkungen. 

ı) Zebes Fehrgzeug muß mit dem Namen des Orts, wohin es gehört nad mit einer 
Nummer deutlich und dauernd bezeichnet fein. 

2) Die Abfahrt von dem Ladungsplatze darf nicht eher erfolgen, als wenn ber Schiffer 
mit dem zur Ladung gehörigen Manifefte nebft Frachtbriefen verfehen if. Jede Zu: 
und Abladung muß beim nächfen Eibzollamte gehörig nachgewieſen werden 

3) Die Güter eines jeden Frachtbriefes werden im Manifefe unter einer beſondern 
Nummer eingetragen, welche auch auf dem Frachtbriefe zu -bemerfen if. Die Ge- 
genflände eines jeben Frachtbriefes find im Manifeſte in derſelben Reihenfolge anzur 
führen, wie fie im Frachtbriefe verzeichnet find. 

4) Baaren im unverpadten Zuftande find, ſoweit es ihre Befchaffenheit geftattet, dem 
Gewicht und der Stüczahl nach im Manifefte anzugeben. 

5) Der Schiffsführer Hat das Manifeſt mit feiner Unterfchrift,. durch welche er für bie 
Richtigkeit des Inhaltes haftet, zu verfehen und baffelbe beim Elbzollamte bes Ein- 
ladungsortes oder, wenn ein ſolches fich bort nicht befindet, bei dem nächften auf 
der Fahrt berührten Eibzollamte zur Beglaubigung zu überreichen. Diefe gefchieht 


gebührenfrei. Beſteht dag Manifeft aus mehr als einem Bogen, fo.muf es mit 


Seitenzahlen verfehen und, geheftet übergeben twerben, worauf die Heftfchnur amtlich 
angefiegelt wird. Alle Frachtzettel und Ladungspapiere find bei diefer Gelegenheit 
vorzuzeigen und während ber Fahrt, als Beilagen des Manifeftes, vom Schiffe- 
führer aufzubewahren. 

6) Der Schiffsführer hat das Driginal-Manifeft nebf Beilagen jebem auf der Fahrt 
berührtem Eibzollamte vorzuzeigen und eine richtige Abfchrift beffelben dem zuerft 
berührten Elbzollamte jedes Staatsgebietes einzuhändigen. 

T) Das Manifeft wird zu... . bei dem. . . abgegeben und von bemfelben nach Vor⸗ 
ſchrift der Eibfchifffahrts-Afte aufbewahrt. 

8) Tranfitirende Schiffe können am erften Erhebungsamte die Gebühren für die ganze 
Strecke eined Uferſtaates entrichten. 





. :,. Potsdam, ben 31. Jannar 1845. 
N 9. . Mit Bezug auf unfere, im vorjährigen Amtsblatt unter N 208. 0 Igor 
Betrifft bie Befanntmachung vom’ 18, Dezember v. J. bringen wir hiermit zur Kenntniß" des 


an. Ss Schifffahrt und Flößerei treibenden, Yublifams, daß ver Waffer» Bau⸗ Infpektor 

ee Koppin zu Lenzen in der Zeit vom Beginn der diesjährigen Schifffahrt auf der 

1. 2101. Jan. Elbe bis zum Schluſſe des Monats Juni d. J. jeden Dienflag und reitag in 
0 Wittenberge auf dem dortigen Königl. Haupt-Zollamte anmefend fein wird, um 

die zur Erlangung von Schif-..und Schiffer-Patenten von dem obengenannten 

- Haupt» Zollamte nöffigen Prüfungen der Führer von Schiffen und Floßhölzern auf 

der Elbe, fo wie der zur Befahrung diefes Stroms beſtimmien Schiffe, vorzunehmen. 


Koͤnisl. Regierung. Abtheitung des Innern, 





N 06. Bei der heute zu Merfeburg erfolgten A7ften Verloofung ver vormals Sächſi⸗ 
Berloofete fen Kammer⸗Kredit⸗Kaſſenſcheine würden Behufs deren Realifirung zu Migarlis 
27. fen. 1845 folgende Ninmmern gezogen: 
feine. Bon Litt B. & 500 The: 
©. 12 April. N? 264. 564. 577. 697. 
. Bon Litt, D à 30 Thlx.: 
a. 90. 212..229. 238. 265. 286. &4l. 
\ Don Litt. Aa, 3 1000 Thihr.: 
N? 88. 838. 572. 593. 644. 710. 1002. 1326. 1366. 1406. 1446. 1710. . 
1899. 2152. 2315. 2409. 2460. 2922. . 
Außerdem find von den unverzinglichen Kammer- Krevit- Kaſſenſcheinen Litl. E. 
a 34 Thlr. die Scheine von NP 8002 bis mit 10,238 zur Zahlung in gedachtem 
Termine ausgeſetzt worden. 
ihaber der vorverzeichneten verlooſeten und reſp. zur Zahlung ausgeſetzten 
erden hierdurch aufgefordert, die Kapitalien gegen Rüdgabe ver. Scheine 
azu gehörenden Talens und Koupons mit dem Eintritt des Michgelis- 
845, wo die Verzinſung der jept gezogenen Scheine Litt, B,, D, und 
rt, bei der hiefigen Haupt-Inflituten- und Kommunal» Kaffe zu erheben. 
Merfeburg, den 7. April 1848. 
Im Auftrage der Könige. Hauptverwaltung der Staatsſchulden. 
Der Regierungs- Präfent von Krofigt. J 
Potedan, d den 24. April 18485. 
Vorſtehende Bekanntmachung wegen der im Oſtertermine d. J. ausgelooſeten 
Kammer⸗Kredit⸗ Kaſſenſcheine wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß grad 
Könige Regierung. 





.o 


u 


Bei ver Dat hr, ir Suchen der par vom Eosthen, | jegt 

Peenfifhen Gteuer - Srwwit > Kaſſenſchuld vereuimeten fändiihen Deputirien fiat 

gehabten Verloofung, ſowohl ver im Jahre 1764, als auch der an die Stelle der 

unverwechſelten und vormals unverloosbaren Steuerſcheine im Jahre 1836 ausge⸗ 
fertigten Steuer⸗Kredit⸗Kaſſenſcheine, find Behufs deren Realiſirung im Michaelis— 

Termine 1845 folgende Nummern gezogen worden. 

L Ben ven Steuer- Kredit» Kaffen- Obligationen. aus dem Jahre 170% 

von Litt A. a 1000 Thlr.: 

M 621. 1614, 1761. 2823. 3295. 3653. 3842. 4010. 5183. 5330. 
5876. 6188. 6187. 6646. 7004. 7213. 7219. 7657. 7843. 5345. 
‘8962. 6457. 10,687. 10,784. 11,170. 11,315. 11,633. 12,315. 
12627. 12,829. 19865. . 

von Litt. B a 500 Thlr.: 
N? 704. 1689. 3379: 3444. ‚3753. A332. 4333. A937. 5071. 5374. 
’ 5385. 5503. 5575. 6790. 7051. 7069. 7330. 
vr von Litt. D. a 100 Thir.: 


MN 9. 

Berloofete 
Steam 
Aredit · aſſen⸗ 
Torte. - 


©. 129. Bil. 


«N? 1083. 1804. 3836. 3917. A714. 5108. 5244. 5468. 0154. 6499: . 


6434. 0622. 
H. Bon den Steuer» Krevit- Raffenfheinen aus dem Jahre 1836° 


von Litt & & 1000 Zhlr.: 
A 1. 179. 307. 


N 126. 


NM 67: 162. 
" „von Litt. D à 100 Thlr.: 
AP 15. 91. 129. 

Die Realifirung dieſer Scheine wird zu Michaelis 1845 bei der hiefigen Haupt- 
Inſtituten⸗ und Kommunal-Raffe, gegen Rüdgabe verfelben mit den dazu gehörenden 
Talons und Koupons, In Konventionsgelde erfolgen. 

Mit dem vorbezeichneten Termine hört die Verzinfung jener ausgeloofeten 
Steine auf. Merfeburg, ven 14. April 1845. 

Im Auftrage der Königl. Hauptverwaltung der Staatsfhulden. 
Der Regierungs-Präfoent von Kroſigk. 


von Litt. B. a 500 Thlr. 
son Litt. C. a 200 Thlr.: 


Potsdam, den 2A, April 1845. 
Vorftehende Belanntmachung wegen der im diesjährigen Oſtertermine verlooſeten 
Steuer⸗ Acdi Rafeageine wid hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
„sönigt Regierung. 


BEER — 





N 88. 
Daudotz · 


Berabreigung- 


aus Königlis 

em Borften. 

NT. 5.1339. 
Aprü. 


146 


2 Berorbunngen unb Bekanntriachuugen, 
welche den Negiernangöbestet Potsdam ——— betreffen. 
Potsdam, den 24. April 1845. 
Den zum Empfang von Bauholz aus Königlichen Forſten berechtigten Beſitzern 
von Privatgütern und Domainen-Einſaſſen werden die beſtehenden Beſtimmungen 


‚in ver, im vorjährigen Amtsblatt Pag. 100 abgedruckten Bekanntmachung vom 


21. April v. %., wegen rechtzeitiger Anmeldung ihrer Bauholzbedürfnifſe in Erinnes 
rung gebracht und biefelben aufgefordert, ihre etwanigen Anträge auf Verabreichung 
von Bauholz mwährenn ves Wadels 1845 fpäteftens bis zum. 15. Mai d. 3. bei 
den betreffenden Domainen» und Rent⸗Aemtern anzumelden, da fpäter eingehende 
Anträge auf Holzverabreicpungen, wenn ſolche nicht etwa Brand⸗, Sturm⸗ ober 
fonftige Schäven betreffen, erft_in dem darauf folgenden Wadel Berückſichtigung 


‘finden können. König. Regierung. 


N 9. 
Preis der, 

Blutegel in 
"den Apotheken. 
1.1961. April, 


N? 100. 
Ageniur · 

Befitigung. 

3. 735. April. 


N 101. . 


Agentur 
Dehätigung. . 
1. 1290, April. 


N? 102. 
Agentur, 
Niederiggung 


Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forften. 





j Potsdam, den 25. April 1845. 

da die ungünfige Witterung ver erfien vier Monate biefes Jahres ver Erhal⸗ 
tung und Vermehrung der Blutegel ſehr nachtheilig geworden if und dadarch die 
Einkaufspreiſe derſelben ſehr geſtiegen ſind, ſo wird unſere Bekanntmachung vom 
25. März d. J. über die Blutegelpreiſe in den Apotheken (Amtsblart dieſes Japyes 
Seite 95) dahin abgeändert, daß ber Preis der Blutegel in ven Apothefen von 
jest ab bis zum 1. Juli d. J. vier Silbergroſchen ſechs Benni pro Sid beträgt. 
Königl. Regierung. Abtheilung des Janern. ° . ‘ 


’ 
Potsdam, ven 19. April 1845. 
Auf Grund des $ 12 des Gefeges vom 8. Mai 1837 wird hierdurch zur 
öffentlichen Kenntnig gebracht, daß ver Kaufmann Karl Steindorff jun. zu 
Havelberg als Agent der Magdeburger Feuerverſicherungs-Geſellſchaft für Die Stadt. . 
Havelberg und Umgegend von uns beflätigt worben. ifl.- . 
oͤnigl. Regierung. Abteilung des Innern. 


Potsdam, den 22, April 1845. 
Auf Grund des $ 12 des Gefeges vom 8. Mai 1837 wird hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Kaufmann Bulle zu Pritzwaik als Agent 
der Magdeburger Feuerverfiherungs-Gefellipaft fitr die Stadt Pritzwalk und Um- 


‚gegend von und befätigt worben iſt. 


‚ Königl. Regierung. Abtheilung des Juuern. 


Potsdam, den 22, April 1845. 
Nachdem der z Raufmann Miller zu Strausberg die bisher ihm übertragen 
‚gewefene Agentur der Elberfelder Feuerverſicherungs⸗Geſellſchaft niedergelegt chat; iſt 
der Maurermeifter Gerhardt ebenvafelbft als Agent ver genannten Sefeifsaf für 


#7 


die Stadt Serausberg und Umgegend von uns beſtätigt worden, nad anf Gruud 
des $ 12 des Gefepes vom 8. Mai 1837 hierdurch zur bffentlichen Kenntniß ger 
bracht wird. Koͤnigl. Regierung. Albeheilung des Innern. 


. Potsdam, den 34. April 1848. 

Auf Grund des $ 12 Des Gefeges vom 8. Mai 1837 wird hiermit zur Affent⸗ 
lichen Kennmiß gebracht, vaß ver Agent (Gpecial«Direktor) ver Schwerter Hagel- 
ſchaden⸗ und Mobiliar» Braudverſicherungs⸗Geſellſchaft für den Weſihavellandiſchen 
Kreis, Outspächter Winterfeldt zu Ketzür, vie ihm übertragen gewefene Agentur 





wrtgelegt hat. Königl. Regierung. Astpeilung des Junem. 
BVBerorbuungen nnd Bekanntmachungen Des KRönigl. 
KRammergerichts. 


Es find neuerlich mehrfach Fälle zur Sprache gefommen, in venen Untergerichte 


unſeres Departements bei Ueberfendung von Verbrechern an die Strafanftalten den 
Direktionen der letztern die erforderlichen Papiere zum Tpeil gar nicht,. zum Teil 
in umausreichender Weiſe mitgetheilt haben. Unter Verweiſung auf vie Bekannt⸗ 
machungen vom 29. Dezember 1836,13. Juli 1837, 13. Auguft 1838, 13. Ja 
auar 1840, 11. April 1841 und 1842 (Amtsblatt pro 1837 JM 4 und 30, 
pro 1838 \ 35, pro 1840 M 7, pro 1841 N? 21, pro 1842 N? 17) 
werben daher vie Untergerichte unferes Departement daran erinnert, daß den Dir 
reitionen der Strafanfalten bei Ueberlieferung der Verbrecher dem Uchermeifungs- 
Schreiben außer ver Annahme»Drore und Abſchrift des Tenor des Erfenntniffes, 
das ärztliche Atteft über die Arbeitsfähigfeit, das Gignalement und die Darftellung 
der perfönlichen und Familienverhältniffe sc. des Verbrechers beigefügt fein muß. 
Die letztgedachte Darftellung varf fi aber nicht bloß auf einer Abfchrift des im 
Anfange der Unterfuchung aufgenommenen Protokolls über die General-Vernehmung 
des Angefchulvigten beſchränken, fondern muß außer ven perfönfihen und Familien 
Berhältniffen ‚und dem Lebenslaufe des Verbrechers, daher insbefondere den Tag, 
Monat und des Jahres der Geburt deſſelben, und im Fall bereits früher erlittener 
Zuhthausftrafen, den Ort und die Zeit ver Vollſtreckung verfelben enthalten, fon- 
dern auch Alles dasjenige, was vie Umterfucheng fiber die vorherrfchenden Neigungen, 
Lafer umd Verbrechen des Verurtheilten ergeben haben. 

Die Nichtbeachtung diefer Beftimmungen wird Orpnungsfirafen nach fih ziehen. 

Berlin, den 14. April 1845. . 
Koͤnigl. Preuß. Kammergericht. 
Verordunngen und Bekanntmachungen der Behörden 
0, der Stadt Berlin. j 

Nach ver Allerhochſten Kabinetsordre vom 11. Mai 1838 foll der hiefige 
Wollmarkt in den Tagen vom 21. bis 28, Juni jeven Jahres abgehalten werden. 
Diefe Anordnung ift von dem bei dem hiefigen Wollmarkte betheiligten Publikum, 





und Ugenlur⸗ J 
BeRätigung. 
1.119. Bpelt. 


N 108. 
Agentur · 

Niederlegung. 

l. 1086, April 


N 14. 

Verlabren 
dei abli⸗ſe· 
zung von Ber- 
brecheru in bie 
GStafanfalten 
Seitens der 
Untergerichte. 


a. 


"Zub jppem 


Nor 
Berlin abzu- 
Yaltenden 
Bollmärtte 


Se 


18 


iahlich aber von den Woll- Producenten and Woll-Fänkfern nicht firenge ber 
folgt worden, vielmehr fanden ſich vie Verkäufer gewöhnlich faſt acht Tage vor dem 


beſfimmten Wollmarkis⸗Anfange mit ihren Wollen hier ein, und ver Markt war 


am 21. Juni größtentheils beendet. — Die dadurch herbeigeführten mannichfachen 
Uebelſtände haben zu xielfachen, nur zu begründeten Beſchwerden der Wollmarkts⸗ 
Intereffemen Veranlaſſung gegeben. Die Herren Miniſter des Innerm und der 
Finanzen Excellenzen haben daher mittelſt Hohen Erlaſſes vom 26. November v. 3. 
mgeoxonet, daß das Verwiegen ver Wolle und die Ausfiellung ver Wageſcheine 
nicht „früher, als in ven drei legten der Eröffnung des Marktes vorangehenden Tagen 
erfolgen, und die Wolle an ven für ven Wollmarft beftimmten öffentlichen Orien 
ebenfalls nicht früher, alfo nicht vor dem 18. Juni zum Verkauf ausgelegt werden " 
fol. Die biefigen Wollveriegungs - Anflalten — und ebenfo die Marktpolizei⸗ 
Beamten find mit desfallſiger Anweiſung verfehen. Die Wollverfäufer werden daher 
zur Erfparung unnöthiger Koften gut daran thun, ihre Wollen erſt an ven oben⸗ 
gedachten drei Tagen, frühftens aber am 17. Juni bier eintreffen: zu laſſen. - 
Berlin, den 20. April 1845. ' Königl. Polizei⸗Praͤſidium. 


Perſonalchronik. 

Der bisherige Regierungs-Affeffor von Kalkreuth zu Danzig iſt von des Könige 
Mojeftät zum Stiftehauptmann bed Fräuleinfifts Heiligengrabe, im Ofipriegnigfchen , 
Kreife, mittelt Allerhöchſter Beralung vom 19. Mätz d. I. auf die Wahl bes Gtifte- 
Kapiteld zu Heiligengrabe beftätigt worden. 

- Dem Yorker Zayfer im Wilbparf bei Potsdam if die burch den Tod des Fürfierd 
Schur erlebigte Förfterfielle zu Mehmate, im Forſtreviere Liebenwalde, uam 1. Met. 
d. 3. an übertragen worden. 

Der Doktor der Medicin und Chirurgie Johann Heinrich Albert Kobland zu Berlin 





iſt als prakeifcher Arzt und Wundarzt in den Königlichen Landen approbirt und ver⸗ 


eibigt worden. 
Vm Dfhävelländifden Kreiſe find 
1h der Rittergutsbeſitzer Nagel auf Eichſtaedt und 
2) der Amtmann Behm zu Linum, 
Erſterer in Stelle des aus dem Kreife gefchiedenen Rittergutöbefigerd von Lentzke, zu 
Ba in Auseinanderſetzungs⸗ Angelegenheiten gervählt,. beftdtigt und vereibigt 
worden. : . “ 
— —— 
Verdmiſchte Nachrichten. 
- Geſchenke an Kirchen. 

Der Herr Patron der Kirche zu Haßleben, Superintendentur Prenzlow I, hat der⸗ 
felben ein großes gußeiſernes Kruzifie und bie verwittwete Frau Prediger Tubenthal 
der Kirche zu Kubz in derſelben Superintendentur ebenfalls ein gußeifernes Kruzifir nebſi 
eisem dazu paffenden Poſtaments zum Goſchenk gemasht. . 

Die Kirchenvorfieher Schmibdtfchen Cheleute in Schmergow, Superintendentur 
Neuftabt Brandenburg, haben bei Gelegenheit der Einfegnung ihres Sohnes ber bortigen 


. Kirche ein. Baar geſchmackvoll geatbeitete Altarleuchter mit Ladirung und Broucebei 
vum Weichen? gemacht. » 


2 —rr—— ns 


(Himbei weorBfenitiie Anzeigen) 


Amtsblatt 


der Königlichen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


—— —— —a—— — — — 
Stück 19. Den 9. Mai + 1845. 


Allgemeine Gefegfamminng. 
Du diesjährige 10te Stüd ver Allgemeinen Geſetzfammlung enthält: 
N? 2361. Geſetz, betreffend vie Verpflichtung zur Aufbringung der Koflen für 
die kirchlichen Bedürfniſſe der Pfarrgemeinden in den Landestheilen des 
linken Rheinufers. Vom 14. März 1845. 
N? 2362. Allerhöchſte Kabinetsordre vom 11. April 1845, daß Belegungen bei 
der Bank nur in Kourant und nicht in Friedrichsd'or zuläffig find. 


— — 
An vie Stelle des zum Chef des Generalſtabes des Sten Armeekorps ernannten 
Majors Herrn von Hoepfner iſt ver Major im großen Generalſtabe, Herr 
von Roon zu Berlin, zum Genfor ver militairifcpen Schriften für die Provinz 
Brandenburg ernannt worden. ‚Dies wird hierdurch zur öffentlichen Kenntni gebracht. 
Potsdam, ven 26. April 1845. 
Der Ober Prätdent der Provinz Brandenburg. 
von Meding. 


Verordnungen m und Veranntmachungen 
für den Regierungsbezirk Potsdam und für die Stadt Berlin. 
Potsdam, den 30. April 1845. 

Durch den an 2. d. M. erfolgten Tod des Sanitäts-Rathe Dr. Stauß in 
Rierbogk iſt was Phyſikat des Süterbogk- Ludenmwalder Kreiſes erledigt worden. 
ne mit dem Fähigkeits⸗ eugnife zur Verwaltung eines Phyfifats verfehene 

te, welche fih um diefe Stelle bewerben wollen, haben ung ibre Gefuge und 
Eutimationd- Zeuge binnen ſechs Wochen einzureichen, 

Königl Regierung. Abtheilung des Inner. 
men 


Verordnungen und Betanntmachungen, 
weiche ben Regierungsbezirk Potsdam ausſchließlich betreffen. 
Potsdam, den 28. April 1845. 

das Vorweri Frankendorf in den Befig des Königlichen Fiskus übers 
gegangen, iſt die Ausübung der polizeilichen und fonfligen gutäherrlichen Rechte dem 
Königl. Domainen-Rentamte zu Alt-Ruppin Übertragen. 

Koͤnigl. Regierung. 
Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Borften. 


A? 104. 
Erledigies 

Areis⸗ Phyſi· 

kat. 

l. 2118. April 


M 108. 
Antanf des 
Berwerts 
Frankendorf 
Seitens des 


gistus, 
N 1121. Jar. 


. 150 


MN 106. Nahmwelfung. der an ven Pegeln der Spree und Havel 


im Monat März 1845 beobachteten Waſſerſtände. 








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tsdam, ven 29. April 1845. 


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151 


Krtare von Sementen, im Alter vom drei bis eimſchliezich ſechs Jahren, 
PR in biefem Jahre im Bezirk ver Kömigl, Regierung zu Potsdam und ven an⸗ 
grengenven Bereichen, nachſtehende, früh Morgens beginnende Märkte wieder ange- 
fegt worden, und zwar: 


den 21. Mai in Ludau, den 2. Juli in Prigwalt, 

„2 + = Prebfh, _ «A ⸗⸗Wiitſtock, 

» 21. Juni = Stendal, *» 5 » = Wuftelhaufen, 

» 28.» =» Offerburg, „Ten Sranfe, 

. 2. ⸗⸗Seehauſen, »16. = - Nauen, 

» 23. + = Lengen, » 8. Aug. - Straßburg, 

» 27. » Perleberg, =» 9. = = Prenzlom, » 
» 38. - - Wilsnad, » 11. = = “Angermünve, 

s » = Savelberg, » 14. =» = Königsbergi.d. Neum. 


30. 
Die erfauften Pferde werden von der Militair⸗Kommiſſion zur Stelle abge- 
nommen und fofort baar bezahlt. 


Nur die Verkäufer auf den Märkten in Sranfee und Nauen werden erſucht, 


die behandelten Pfetve in das nahe belegene Remonte-Depot Bärenflau auf ihre 
Koſten einzufiefern und daſelbſt nach fehlerfreier Mebergabe wer Pferde, das Kauf- 
n. in Empfang zu nehmen. 

Die erforderlichen Eigenfihaften eines Remonte> Pferdes werden als Yintängtich 
belannt vorausgefegt, und zur Warnung der Verkäufer nur wiederholt bemerkt, daß 
waßer ſolcher Pferden, veren hinterher fih etwa ergebende Fehler, den Kauf ſchon 
si —S machen, auch noch diejenigen einer gleichen Maßregel auf Koſten 

Berfäufer unterworfen find, welche ſich als Krippenſeter ergeben follten. 
a jedem Pferde müffen eine neue flarfe lederne Trenfe, eine Gurthalfter und 
zwei hanfene Stricke unentgelofich übergeben werden. 


Berlin, ven 17. März 1848. Kriegs: Minifterium. 
Abtheilung für das Remonteweſen. 
B * 
. * Potsdam, den 7. April 1845. 
¶Vorſtehende Bekanntmachung wird hierdurch zur Kenntniß des Publikums gebracht. 


Koͤnigl. Regierung. Abtheiluug des Junern, 


Potsdam, den 25. April 1845. 
Auf Grund des 8 12 des Geſetzes vom 8. Mai 1837 wird hierdurch zur 
oͤffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Kaufmann Kröpſch zu Mittenwalde als 
Agent der Magdeburger Feuerverſicherungs⸗Geſellſchaft für‘ die Stadt Mittenwalde 
und Umgegend beftätige. worden if. Königl. Regierung. Abteilung bes Innern. 


Potsdam, den 25. April 1845. 
Nachdem ver Kaufmann Barchewitz zu Schwert die bisher ihm übertragene 
Agentur der Kolniſchen Feuerverſicherungs⸗ Geſellſchaft niedergelegt hat, iſt ver Kauf⸗ 
mann W. Tancre ebendaſelbſe als Agent der genannten Öefellfpaft für die Stadt 


M 107; 
Vetreffend 
den Anfauf 
der Remonte- 
pferde für die 
Armee. 
LE. Wit. 


N? 108. 
Agentur, 

Beflätigung. 

1.1649. April. 


\ 
N 100. 

Agentur. 
Niederkegung 


. 1, . 
Schtwent und Unsgegend befkftigt worden, was auf Oruub des $ 12 ves Geſetzes 





und Ygenfur« 
Befätigung. vom S. Mai 1837 hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
A. 1001. Sprit, u Koͤnigl. Regierung. Abtpeilung des Innern. 
Potsdam, den 28. April 1845. 
SR 110. Auf Grund des 8 12 des Gefepes vom 8. Mai 1837 wird hierdurch zur 
Agentur- Öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Kaufleute, Gebrüder Kerſten zu Wittftod, 
. Befätigung. als Agenten der Magdeburger Feuerverfiherungs- Gefellfcyaft für die Stadt Wittftod 
1. 1980. April. und Umgegend beftätigt worden find. Königl. Megierung. Abtheilung des Junern. 
" \ Potsdam, ven 28. April 1845. 
N ı11. - Auf Grund des 8 12 des Gefekes vom 8. Mai 1837. wird hierbfrch zur 
> Agentur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß ver Kaufmann Tpien zu Cremmen ald Agent 
Beſtacigung. der Magdeburger Fenerverficherungs-Gefellfhaft für die Stadt Eremmen und Um- 
1.2095. April. gegend beftätigt worden iſi. Königl. Regierung. Abtheilung des Junern. 
\ Potsdam, den 29. April 1845. 
N 112. Der Kaufmann C. 3. Einem zu Belzig ift als Agent der Kurheſſiſchen afl- 
Agentut gemeinen Hagel- Verfiherungs-Gefellfcpaft zu Taſſel für den diesſeitigen Regierunge- - 
Beätoun,, vezirk beftätigt worden. Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Junern. 
Verordnungen nud Bekanutmachungen der Behörden 
der Stadt Berlin. 
N? 39. Nah ver Allerhöchſten Kabinetsorvre vom 11. Mai 1838 fol ver hiefige 
Die in den Wollmarkt in den Tagen vom 21. bis 25. Juni jeden jahres abgehalten werden. 
Zagen vom Dieſe Anordnung ift von dem bei dem hiefigen Wollmarkte betpeifigten Publikum, 
1 4 namentlich aber‘ von den Woll-Produrenten und Woll⸗Händlern nicht firenge be⸗ 
Zapres in folgt worden, vielmehr fanden fi die Verkäufer gewöhnlich faft acht Tage vor dem 
Berlin abzu. beſtimmten Wollmarfts-Anfange mit ihren Wollen hier ein, und ver. Markt war 
baltenden am 21. Juni größtentheil® beendet. — Die dadurch herbeigeführten mannichfachen 
an Uebelſtände haben zu vielfachen, nur zu begrimdeten Beſchwerden ver Wollmarkte- 


Intereffenten DVeranfaffung gegeben. Die Herren Minifter des Innern und ber 
Finanzen Ereellenzen haben daher mittelft Hohen Erlaffes vom 26. November v. I. 
amgeorbnet, daß das Vertviegen der Wolle und die Austellung der Wagefcheine 
nicht früher, als in ven drei legten der Eröffnung des Marktes vorangehenden Tagen 
erfolgen, und vie Wolle an den für ven Wollmarkt beftimmten öffentlichen Orten 
ebenfalls nicht früher, alfo nicht vor dem 18. Juni zum Verfauf ausgelegt werden 
folle. Die hiefigen Wollverwiegungs - Anflalten — und ebenfo die Marktpolizel⸗ 
Beamten find mit besfallfiger Anweiſung verfehen. Die Wollverfäufer werden daher 
zur Erfparung umöthiger Koften gut daran thun, ihre Wollen erfi an den oben» 
gedachten drei Tagen, frühſtens aber am 17. Juni hier eintreffen zu laſſen 

. Berlin, ven 20. April 18485. Königl, Dofigei- Präfbium: 


188 
Belanntmahung 
m den, den Feuerfocietäte- Berbanp für ons —E ver Kurmtirk und des 
Marigtafthumns Nieverlaufig bildenden 21 Kreiſen, find un Sorietäee- Jahre 
vom 1. Mär, 1844 $i6 —* 1845. 175 Brände, md 
im a He 4 im Iſten Ufermstfäen ¶ Prenzglow· 
⸗Oſtpriegn en ee. ... 
» Wefihavelländifihen Reife... ji - Uien Uhemietfgen (Mgermän, 
"5 Dfavelländifihen Rreife ..... 
s Auppinfchen Kreiſe .... 
» Dberbarnimfden Kreife . 








Lübbenſchen Kreife. 
Soraufchen Kreife. . 
Sprembergſchen Rreife 


» ZauherBelzigfen Kreiſe .... 8, 
» Tüterbogk-Ludenwalvefchen Kreife 6, 
vorgefaflen, und dadurch 
a) an verficherten Gebäuden Ifter Klaffe: 
5 Wohnhäufer, 1 Schulhaus, 1 Anbau, 1 Scheune, 8 Ställe und 
2 Schuppen und Nebenhäufer gänzlich eingeäſchert, und 9 Wohnhäufer und 
1 Stall partie beſchaͤdigt; 
b) an verficherten Gebäuden 2ter Kaffe: - 
3 Wohnhäufer, 1 Schulhaus, 1 Anbau, 5. Scheunen, 29 ae und 
11 Schuppen und Nebenpäufer völlig niedergebrannt, umd 1 Mike 
9 Wopnhäufer, 1 Birfönftehuus und 1 Rebenpuns theilweife befihäbigt; 
€) an verſicherten Gebäuden Zter KU 
315 Wohnhäufer, 210 —S 438 Ställe, SO Nebenhäufer und 2 Ans 
baue, 21 Schuppen und Thorhäufer und 1 Gemeindehirtenhaus gänzlich 
durch Feuer zerfiört, und A Wohnhäufer, 1 Thorhaus, 1 Brennerei, 
3 Scheunen und 3 Ställe zum Theil beſchädigt; 
4) am verſicherten Gebäuden Ater Kaffe: 
1 Wohnhaus mit Oelmühle nebft 1 Anbau, 15 Windmühlen, 3 Waſſer⸗ 
mühlen, 1 Backhaus und 1 Schmiede gänzlich eingeäfgert, und 1 ng 
brennofen, 1 Windmühle, 1 Gartenhaus und 1 Wohnhaus mit Water: 
mühle partiell beſchädigt worden. 
yaie dadurch erwachfenen Ausgaben haben betragen: 
An Vergitigung: 
R fürvieCebäuneder IftenRiafe 8,430 Thlr. 78. 2Pf., 
»2'»  » Ben = 23,802 - 13 = 9 =» 
se =: Zn -MA0OUE - 2 - Gr 
qh 5 stm» 1A +11 - Ar 


= 2351,30 Thlr. ASgr.9Pf., 


« Nieverbarnimfchen Kreife : — Kreife . 
» Te Rreife..... ⸗Gubenſchen Kreife. 
- en Per ..... ⸗Calauſchen Kreife . 


: Transport 2331,30 Thlr. ASgr.9P., 
U. an’ Prämien für a en Spehe a ahnt 





wagen geleiftste Hülfe . ‘ 68 - 1 + —- 
IH, an —— ... .. 9 + — ⸗—⸗ 
IV. an Reiſtkoſten 536 « 22 + 6+ 
"V,.ou. Vergütigung für Berne" Ersigungen 

und af Araordinariis............. ... A289 ⸗16 » 11 =» 


zuſammen 271,300 Thlr. 20 Sgr. 2Pf. 

Zur Dedung Diefer Ausgaben fü find von ver Verfü iherungsfumme 
* der Gebãude iſter Klaſſe von 12,997,650 Thlrn. ein Beitrag von 2 Sgr.). 
b) > » 2: = =» 1777040 = =» ed». 
Ye) der #6 = 38,706,760 =: > #19 ⸗ —* 
| Er Eu Er 77 u er 15664,9950 28 ” 

orderlich, und durch die vefp. unterm 19. September 1844 und 17. Wir, d. J 

erlaſſenen beiden Ausſchreiben aufzubringen geweſen. 

Von ‚ven ſtattgefundenen Bränden find 


134 durch unermittelt gebliebene Zufälle, 
11 Gewitter, 


18 + muthmafliche Brandſtiftung, 
8 abbßſichtliche Brandſtiftung, 
3 =  fhledhte Bauart, 
2 =»  Tahrläffigkeit, I 
2 +  Unsorfihtigfeit . . 
veranfaft worden. 


In ven wegen ver abſichtlich ober durch Unvorſichtigkeit und Fahrläſſigkeit ver- 
anlaßten Brände eingeleiteten gerichtlichen Unterſuchungen iſt einer der Inkulpaten 
laut Erkenntniß erſter Inſtanz mit lebenslänglicher —— ordentlich belegt 
worden, derſelbe hat jedoch das Rechtsmittel der weiteren Vertheidigung ergriffen. 
Ein anderer Inkulpat iſt rechtskräftig von ver Anſchuldigung der Theilnahme an 
der Brandfiftung nur vorläufig frei geſprochen, die Ehefrau deſſelben aber wegen 
vorfäglicher Brandſtiftung mit einer achtjährigen Zuchthausftrafe außerordentlich bes 
fraft worden. Ein zur Kriminal⸗ Unterfuchung fih freiwillig geftellter Tagearbeiter 

iſt durch Erkenntniß erſter Inſtanz wegen vorſaͤtzlicher Brandſtiftung zu einer außer⸗ 
ordenilichen 2djährigen Zuchthausſtrafe verurtheilt worden, hat jedoch hiergegen das 
Rechtsmittel des weiteren Verſahrens eingewandt. 
Alle Übrigen Unterſuchungen find theils, ſoweit fie beendigt, erfolglos write 
theils ſchweben dieſelben noch. 
Berlin, ven 15. April 1848. 
Karla der Land» Zeuerfocierät der Kurmark und der Niebertaufg. 
Gr. vu. Schulenburg) 





185 


7. Belanntmadhung. 
Zur Befeitigung erhobener Zweifel wird hierdurch Bekannt emacht, of vie 
Chefs "er Rönigl. Bank, cheimen mad ne 
Rother Green, wonach ſowohl ‚bei der Haupt: »Bant bierfelbft, als bei der 
Basl zu Breslau und den Bauk⸗Komtoiren und Kommauditen in den : Prawkuzen; 
die Friedrichsd'or bei allen Kourant» Zahlungen bis auf Weiteres zu 52 Vlr. an 

genommen roerbeit follen, auch für den Depofital-Werfehr unverändert fortbefteht. ' 
Berlin, den 26. April 1845. . 
Koͤnigl. Haupt» Vant⸗Direltorium 
Witt. Reichenbach. Meyen. 


— — 


Perfonalchronik. 

Die Doktoren der Medicin und Chirurgie Karl Herrmann Berendt und Theodor 
Friedrich Wilhelm Schlemm-zu Berlin find. als praftifche Aerzte und Wunbärzte und 
der Doktor ber Mebdicin und Chirurgie Meder Jacob Meyer zu Berlin if als praltiſcher 
Arzt. in den Königlichen Landen approbirt uud vereidigt worden. 

Dem Wundarzte erfier Klaffe und Operateur Ohning zu Abbenroda, Regierungd- 
beſitks Magdeburg, ift die durch den Abgang des Kreis-Chirurgus Rohloff erledigte 
Kreis -Ehirurgenftelle des Templinfchen Kreifes übertragen worden. 

Der Apotheker erſter Klaffe Karl Friedrich Wilhelm Hebemaun if, Behufs ber 
Unbernahme der Apotheke zu Wittfod in vorbemerkter Eigenfchaft vorſchriftsmaͤßig ver- 

iöt worden. 


Anfellungen und Todesfälle im Kirgen- und Souweſer 
im Iften Quartal 1848. . 
A. wis Prediger find angefellt oder verfegt: 

Superintendentur: 
Perleberg. Der Kandidat B. ö. Tobt als Prebdiger zu Vieſecke, Grube und Werzin. 
Pritzwalk. Der Prediger in Vieſecke, ©. 9.8. F. Zarnad, als Brediger zu Schrepkow. 
Boffen. Der Prediger in Räbel, ©. A. Freitag, ald Prediger zu Wietſtod. 

B. Als Schullehrer find angeſtetlt oder verfegt: 
Angermünde. Der int. Lehrer zu Stolpe, I. F. W. Neth, als erfler kehrer und 

Küfter daſelbſt. 
Berlin Land, Der int. Lehrer IM Birkenwerder, 5. W. Bafian, u Küfer und: ' 


Schullehrer⸗ Adjunkt bafelbft und der Lehrer in Greifeuberg, €. 4. Taſchen⸗ 
berg, als Küfter und Schullehrer-Abjunft zu Blankenfelde, 


Berlin sön Der Lehrer zu Mietgendorf, I. $ Döring, old Lehren zu Genf. ö 





Klein- Beuthen. 
Bernau. De —ã ña Neu⸗ Lüdersdorf, g. T. Fromm, als Aüſter wub Schullehrer 
zu Freu 
Reunade © nanbenburg, Der Lehrer in Nahmitz, 9. I. Hansmann, al Lehrer in 


low und der Predigt» und em ar 2.8. W. Stahlberg als 
— an der —* au Brandenburg. 


16 


Superintendentur: 
Kyritz · A Lehrer zu Blumenthal, €. & Schmidt, old Schullehrer⸗ Ahjunte 


en Der int. Lehrer zu Luckenwalde, F. €. Köhler, ale wirklicher kehrer 
Pordtem 1 3 De mt. Lehner zu Stolpe, F. a Tiefe, als Küfer und Schullcheer 
Potsdam H. "De Schulamts⸗ Kandidat F. S. A. Frige ald Küfter und Schullehrer⸗ 


Adjunft zu Gatow. 
Prenzlow I. Der Kantar und Lehrer in Teltow, Engel, ald Küſter und Schullehrer 


au Hindenburg; der Küfter und Schullehrer · Adjunkt zu Griewen, F. €. ©. Dä⸗ 


genen, als sine und Schullehrer- Adjunkt zu Steglitz, und der int. Lehrer in 
Bahpenburg, © . DW. Zierach, als Küfter und oenueänen — daſelbſt. 
Prenzlow Der — und Schullehrer zu Hohenhoiz, J. K. Gummert, als 
Küſter und Schullehrer zu Menkin. 
Schwedt. Der Konrektor in Bromberg, E. A. Weißbauer, als Lehrer am der Stadt⸗ 


Ononsste De Sin ms Schullehrer zu Bentin, 9.6. G. Mann, in gleicher 


Treuenbriegen. Der Prebigt- und Schulamte-Kandidat F. W. A. Bleitsmann - 


ols zweiter Lehrer an ber Stabtfchule zu Treueubrietzen. 

Buferbau wi an ber Doffe. Der int. Lehrer zu Wußerhaufen an der Doſſe, 

€. 9. I. Wiefe, als wirklicher Lehrer an der Srabrfähle dafelbft. 

Königs - -Wuferhaufen. Der Lehrer in Berfendrüd, F. W. F. Lademann, ald 
Lehrer in Zernsdorf und der Lehrer in Ctielow, F. W. Rofe, als Küſter und 
Schullehrer zu Prieroß. 

e Todesfälle 
a) Prediger. 

Der Pfarr⸗ Adſunkt Zölner zu Stolpe, Superintendentur Angermünde; ber Prediger 
Ulich in Räbigfe, Guperintendentur Dellis; der Prediger emerit. Hartwig in- er 
Superintenbentur Neufadt Brandenburg; der Prediger Wahn in Illmersdorf, Super 
intendentur Dahme. 

‚b) Schullehr err. 


Der Lehrer emerit. Weißbrodt zu Heinersdorf, Superintendentur Baruth; der Lehrer 

" Lehmann zu Beeskow, Superintendentur Beeskow; der Lehrer und Küfter Düring zu 
Sputendorf, Guperimtendntur Berlin Cöln; ber Lehrer Schiele zu Prenden, Super⸗ 
iniendentur Beriau; ber Lehrer Deutſch 1. zu Brandenburg, Superingendentur Neuſfiadt 
Brandenburg; ber Lehrer emerit. Defeler zu Potzlow, Superintendentur Gramzow; ber 
Lehrer emerit, Müller zu Nieder-Göredorf, Superintendentur Jüterbogf; der Lehrer 
ie u Groß-Woog, Superintendentur Lenzen; ber Lehrer emerit. Aulich zu Pots- 
intenbentur Potsdam 1.; ber Lehrer Schmidt zu Schwebt, Superintendentur 

So bee Lehrer, emerit. Berlin zu Schweinrich, Superintendentur Wittſtock; der 
Lehrer und güter Lehmann au Groß-Machenoro, ber Lehrer und Küfter Bied zu 
Keousnid und ber Lehrer und Küften Haafe zu Groß- Köris, Guperintendentur Yönige- 
Bufterhaufen; der Lehrer und Küfter ——ã— zu Gallun und ber Lehrer un Küfer 


Bögelle iu Isenmersdorf, Cuyerim 


— —— 


(Hierbei in öffentlicher Yansalaor.) 





x 


. 187 
". * 3 F — 
Anmtsblatt 
ber Königlichen Negiernug zu Pots dam 
und der Stadt Berlin. 





Den 10. Dal. 1945, 
” Allgemeine Geſetzfammluug. 
Das viesjäprige 11te Sehck der Allgemeinen Gefegfommlung enthält; 
NM ng8 » Urkunde für die Berlin » Hamburger 
\ 3. Februar 188. FR 
R Dänemark, Medtepfurg - Schnerin mw, 


9— eg und. Hamburg, die Herſtellung einer 
Pas Berlin und Hamburg betreffend. Vom 


I: Dãnemenk, edienburg « Schwerin wr- 
mfeftäbte, Lübeck und Hamburg, vie Sefl- : 
txellung der Werhaltniſſe der Hamburg⸗Bergedorfer Eifenbahn, zur Berlin: 
Hergedorfer Eiſenbabn betreffend. Vom. 8. Novrmber, 1841. 
Na 2566: :- Privilegium zur Ausgabe von drei amd ein halb procentigen, auf 
.jeven Inhaber Iautenden Obligationen- im-Sefammtbetrage von 28,100 Then. 
für die Stadt Memel. ‚Yom 14. März 1845. a 
NE 2867.' Bekanntmachung über die Beflätigung det Prenzlau Wolfe; F 
9 ShäuffechauAtiengefellfhaft. Vom 16, Ayrit Ki uſeſagecn 
¶ Das dieczäbrige 121€ Stück ver Allgemeinen Gefegfommkang enthält: 
NG: 2068. Allerpächfe Kabinetsordre vom’ 14. Febtuar 1846, betreffend die vor 
„= Einführung ber revidiren Stadte-Ordnung Som 17. März 1831 und ver 
. Bandgemeinde-Orbumng vom 31. ‚Oftober 1841 in den ftüher zu Frank⸗ 
2: eich dem Großherzogthum Berg gehörig geweſenen Tartdestheilen'der 
Pravinz Weßphalen. erhobenen Einzugs ⸗ und Bürgergeldeci > 
N? 2369. Allerhöchſte Kabinetsordre vom 7. März 1848, wodurch des Könige 
Wajeftät das Statut ver Berliner Land- und Waffertransport» Verficherunge- 
mu a nebft der" dazu gehörigen Aſſekuranz⸗ Orbnunig zu genehinigen 
. Me haben er Alter ung 





IF 2670. Ulchbäfte Kabinetsordre vom 28. ‚Mäty 1845, wegen der zu den, 
Pommerfchen — den Zeitraum son fünf Jahren ansjugeben- 


den Zinskouponsi 








N? 114. 
Aufgehobene 

Biepfperse. 

1.2168. April. 


N 116. 
Dranewig- 
/ Anſtalt zu 
Züterbogt. 
1.2088. April. 


Kg 


—88* 
3 
— 
Seren Saal 
tuten für den 

—* 
L 2101. Spell. 


MM 117. 
Agentur. 

Betätigung. 

1182, Mai. 


188. . 


Verorbunngen und Bekanntmachungen 
für Den Negieruugsbezirk Potsdam und für. Die Stadt Bein 
G 113, fi fiehe beſondere Beilage.) 
et: _— 
Potsdam, den 3. Mai 1845. 
Nachdem feit länger denn drei vrei Deneten unter dem Rinvviehftande des Dorfes 
by, üterboge-Ludenwalbefipen Kreifes, Fein Erfrantungsfell: vorgelvmmen, 
(6 wir! piermit die unterm 19. Auguft v. 3. (Amtsblatt 1844 Pag. 237..N7 100)- 
—* Sperre dieſes Dorfes und deſſen Feldmark für Rindvieh, Rauchfutter 
und Dünger wieder Pr en. =, 
Königl, Regierung. Abtheilung des Jemern. ’ rn 


Potsdam, ven 10. Mai 1845. 

Im Ser Anfee Bekanntmachung vom 12. Januar 1842 (Amtsblatt N? 11 
Seite 10) über ven in der Stadt Jüterbogk zufammengetretenen Privat- Verein zur 
Grundung einer dem Andenken am die Schlacht von Dernenig gewidmeten Erzie⸗ 
hungs⸗ und Bildungs⸗ Anſtalt fir arme verwaiſete und andere pilfäbenürftige Knaben 
aus dem Süterbogf-Ludenmwalbefgjen Kreife wird hiermit zur öffentlichen Kenntnig 
gebracht, daß bes Könige Majeftät mittelft Auerbbchſter Kabinetsordre vom 14. Mär; 
d. J. dem gedachten ir die Rechte einer Korporation, fo weit folhe zur Er⸗ 
werbung von Grunpftüden und Kapitalien erforderlich find, zu ertheilen, und zus 
glei diefer Anflaltı ven Namen: „Dennewig- Stiftung zu Jüterbogt“ beis 
Anlegen gerupt haben. Koͤnigl. Regierung. Uhtpeilung ver June le» 








Verordnungen uud Betanntmochungen,. 


welche den Megierungöbezirk Potsdam ausfchließlich betreffen. 


Potsdam, den 30. April. 1845. 
Auf Grund des $ 12 des Geſetzes. vom 8. Mai 1837 wird hierburd "zur 
Medion Kenntniß sea, daß der na —— von Krauſe auf Carınzor, - 
Kreis Prenzlau, als Dißrilts- Direktor ver Greifswalder Mobiliar - Brand- und 
Hagelispaden- Verfiherungs- Gefellfhaft für van Prenzlauer Kreis, und ver Amts 
mann Lehmann zu. Cremzow, Kreis Prenzlau, als Subftitut „veffelben, von uns 
beflätige worden if, KönigL —e Abtpeilung des Junern. 


. \ Potsdam, den 7. Mai 1845. 

Auf Grund des $ 12 des Gefepes vom 8. Mai 1837 wird hierdurch zur 
Öffentlichen Kenntniß gebracht, daß ver Kaufmann F. H. Schumader zu Spanvau 
* jent der Magdeburger ai icherungs⸗Geſellſchaft für die Stadt  Spaudep 


Iimgegend beſt worden ii 
eat Deu — des Junern. 


. sb 

no j “ Potsdam, ven 7. Mai 1848. 
Unf Grund des 8 120.8 4 Gehe vom 8. Mai ‘1837 wird‘ hierdurch dut 
ojentlichen Keuntniß gebracht, daß die Kaufleute Hofmann und Römer zu Wit- 
tenberge als Agenten der Magdeburger Feuerverſicherungẽ⸗Geſellſchaft für w Stadt 

erge und Umgegend beftätigt worden find. - 

Königl. Regierung. abtheilung des Innern. L 

Potsdam, den 7. Mai 1848. 
Auf Grund des $ 12 des Geſetzes vom‘ S. Mai 1837 wird hierdurch zar 
Öffentlichen: Kenutsiß gebracht, dag der Kaufmann F. E. Wentzel zu Alt-Lande- 
berg als Agent der Magdeburger enerverfihenngs-Gefelfchaft für die Stadt 

Alt⸗ Landoberg und Umgegend von uns beftätigt worden ifl. - 

Königl. Regierung. Abthetling des Immern. . \ 





Potsdam, ven 10. Mai 1845. 

Wer eine Flache von ſechs und mehr Quabratruthen mit Taback bepflangt, 
iſt geſelich verpflichtet, vor Ablauf des, Monats Juli dem Steueramte, in deſſen 
Bezirke die mit Tabad bepflanzten Grumoftüde liegen, folge einzeln nad ihrer 
Lage und Größe in Preußiſchen Morgen und Duodretrutgen genau und wahrhaft 
anzuzeigen. 

Diejenigen, welche Tabacksbau treiben, werden erinnert, dieſer DVerpfli ung 
nachzukommen; zugleich wird venfelben empfohlen, wenn fie ver Größe ihrer Tal Wr 
Ländereien nicht gewiß find, ſich verfelben vor ver Anmeldung gehörig zu verſichern, 
indem unrichtige Angaben oder deren gänzliche Unterkffung nah _$ 7 ver Alles 
höchſten Kabinetsordre vom 39. März 1828 (Amtsblatt. 1828 Seite 8A), 
mach der Merhöchften Kabinets ordre vom 3Q, Juli 1842 (Amtsblatt 1842 Seite 249) 
behandelt und gemäß ver Beſtimmungen ver letztgedachten Ordre ober ver Steuer 
Ordnung vom 8. Februar 1819 $$ 60 und folgende, werben befinaft werben. 

Für den Fall, daß die Bepflanzung der Grunbftüde etwa erft ſpäter als bis 
Enve Juli erfolgen .follte, muß die Anmeldung jedenfalls, bevor die Bepflanzung 

ſchieht, Mh widrienſalis die vorſtehenden Strafbeſtimmungen ebenfalls in 


De Ger öehfehen weten über je di guen geſchehene Anmeldung der 
mit Tabaf bepflanzten Grundftüde eine Beſcheinigung eibeilen und vie Inhaber 
von Tabadsland, welche die Anmeldung nicht perſönlich abgeben, werden wohlthun, 
ſich jene Beſcheinigung rg zu laſſen, damit fe fih vergetoiffern, daß bie 
Mumelvung and wirklich erfolgt i 

einig Regierung. 
Abtheilung für die Verwaltung der indirekten Steuern. 


ar 
N 118. 


Sefätigung. 
1. 82. Mai. 


N 119. 
Agentur 

Beftätigung. 
1. 195. Rat. 


N 120. 
Anmeldung 

ver mit Tabad 

bepflangten 


@rundfäde. 
IV. 217. Mat, 


dp B 
121. ’ Nechmweifung 
an, in ben "slänten Des Beyiche Der 
ng u in welchen Getreidemärkte 
un: * ſtattgefundenen Getreide— und 
\ . . pro April 


En 
faä.matlider 
Rinigligen Regierung retten, we 
abgehalten werden, 3 en 
Bihmelien- Durpfgnitts- Dasktpreife ee 
san Bu 








N 122. 
Berbot der 
unbefugten 
ärztlichen 
Yrazis des 
vormaligen 
Voffetraire 
Eupe. 
1.472, Dal. 


1662 


Poisdam, den 13. Mat’ısdb. 1 
Da der chemalige Poftſekretair Lutze, welcher fi hier und in andern Orten 
ves diesſeitigen Regierungsbezirks mit der ärztlichen Krankenbehandlung befaßt 

der Bedingung, ſich nachträglich über vie ihm beimopnenben Fähigkeiten auszumeifen, 

nicht nachgelommen ift, nur in biefer - Vorausfegung aber ihm bie Förtfegung · der 

Kur bei den Kranken, die er im Oktober vorigen Jahres behandelte, tempogell, ge 

jattet war, er ſich außerdem bie, ihm unterfagte Annahme neuer Kranken erlaubt 
at, fo ift, in Folge höherer Beſtimmung, die gedachte, dem- x. Zuge bevingunge« 
weife gewährte Vergänftigung zurüdgenommen, und ſoll fortan in Beziehung auf 
die "mepieinifchd Praxis, welche der x. Lupe fih anmaßt, reigtih don ‚allgemeinen 
gefeglichen Vorſcheiften gemäß verfahren werden. 

Inden wir bie Polizeibepörben unfers Departements hieryon in Kenntniß ſeten, 

— wir dieſelben auf, gegen ven x. Zuge, wenn er fein 166 ‚Buriren 
in iprem Polizeibezirke betreiben ſollte, nach ven geſetzlichen Vorſchriften As Ernſies 

eingiſchreiien Koͤnigl Regierung. Abtpeilung des Innern. 

J — — 

Verordnungen und Bekanntmachungen des Rönigt. Ronfiko: 
riums und Schulfollegiums der Provinz Brandenburg. - 
Dem Direktor ver hiefigen Königl. Taubftummen-Anftakt Saegert iſt die Kon⸗ 

eeffion zur Eröffnung und Leitung einer Privat-Heil- und Bilvungs=Anfakt für 

Blövfinnige erteilt werben. Berlin, ven 30. April 1845. 

Koͤnigl. ul⸗Kollegium der Provinz "Brandenburg. 
— — — 


Verordnungen und Betanntmadungen Der Behörden 
der Stadt Berlin. 

Schiffs. ober Floßholzführer, welche unmittelbar zur Schleufe fahren, durfen, 
bei zwei Thaler Gelos oder verhältnißmäßiger Gefängnißſtrafe, die Schloß- aber 
tefp. bie Gertraubten-Brüde nicht paffiren, bevor fie nicht die Schifffahrts-Abgaben 
berichtigt haben ‚und im Stande find, fich darüber auszuweiſen. Eine har 
von biefer Verpflichtung findet jedoch in Aufehung folder Schiffsgefäße flatt, welche 
zwiſchen ven beiden. gedachten Brücken auslaven und zu viefem Behufe mit einem 
polizeilichen Ausladeſcheine verſeben find. Cine gleiche Strafe trifft aud diejenigen 
Schäffer, welche mit ihren Sciffegefäßen oder Floßbölzern wilikührlich vor der 
Sohleufe liegen bleiben und dort die Wafferräume beengen, fofen fie nicht fofort 
nad ige. Wert Schleuſen⸗ over Gresameifert oder fonft eines Polizeibeamten 
zurücklegen. erlin, ven 25. April 1 , 

5 ' Koͤnigl. dihn dMehtaſtdium. * 


Mit Bernd auf vi die höheren Orts erlaffenen allgemeinen Beftimmungen, nach 
welchen auf Schützenplätzen und bei Gelegenheit ähnlicher Wuarfelſpiele, 
jedoch nur um Gegenſtaͤnde geringen Werihes geſtattet find, wird zur Beachtung 





a 


des hierbei beipeifigten Pybffuns fegefek, Daß, wenpleipenp&piele niemals ohne  ylen mb ii 
—2 Erlaubniß Rattfinden dürfen, und bie dabei auchulegenden Spielphine GBeiearnpeit 
von dem unierzeichneten Polizei» Präfivio geftempelt und vifirt werden müffen, (Et, ähiger . 
wenige. Vebertretungen haben die Entfernung bes Spielpalters, deſſen Beftrafung, Boitsiehe. 
wie auch die Konfisfation der Spilgrrähfäaften ur Folge. 
Berlin, ven 8. Mai 1 1 A Baite „prabim. 


Der gaufmaun Auguft Wien Bicrfrrund. Bierfreund hierſolbſt⸗ wohnhaft, unter: den M 2. 
Linden NP AZ, iſt heute als Agent ver Leipziger Feuerverſicherungs-⸗ Anßalt. beſtä⸗ . Agentur 
tigt worden. Berlin, ven 21. April 1845. . BeRätigung. 

Koͤnigl. PolizeisPräffdium. 


Der Kaufmann Friedrich Wilhelm Aleramver Bone bi hierfefbft, monfaft in der MP As. 
Alexandrinenſtraße 44, iſt heute als Agent ver BrandoerfiherungerBank für  Ugentur- 
Deutſchland zu Leipzig beige worden. . Berlin, ven 28. April 1840. Behätigung. 

Königl. Polizei» Präfipium. 


Der Kaufmann Johann Heinrih Eduard Alſt, hierſelbſt in ver kiedentahe M 44. 
AO wohnhaft, ifk heute als Agent ver Leimigts at für _ Ygentun 
Deuiſchland befätige worben. Berlin, den 30. April 1845. Behätigung. 
Koͤnigl. PolizeisPräfibium. j “ 
: — — 
Betanntmachurn g. 
Nafpem bei ver Berliner allgemeinen Wittwen⸗Penſions⸗ und Unterföpunge 
Kaffe von ven im Jahre 1838 durch Stimmenmehrheit der Intereffenten ‚ermählten 

‚ Müglievern und Stellvertretern des Kuratoriums in Gemäßpeit der , 
des Reglements die zweite Ausſcheidung dahin erfolgt iſt, Daß von den Mitgliedern 
die Herren Rammer- Direktor und Geheimer Juſtizrath von Rabe, Kriegsrath 
Heynich und Kaufmann Wegner, von ven Stellvertretern aber die Herren Kriege 
raih Afchoff; Dr. Weſtphal und Rechnungsrath Begel I. ausfceiven, ift es 
eeforverlich, daß nach $ 23 lit. d—g zur Wahl von drei neuen Mitglievern und 

chen 9 vlelen Stellvertretern geſchritten werde. 

Den Intereſſenten der Anſtalt werden daher zu dieſem Behuf eniweder immittel⸗ 
bar von uns, oder durch unſere Agenten die betreffenden Wablzettel zugeſtellt werden, 
welche auf demſelben ‚Wege, mit dem Wahlvermerk verfehen, in ver reglements- 
mäßigen Friſt zu remittiren fü Fr roiorigenfalls von denjenigen Intereſſenten, welche 

jelben halten, nad ‚$ 23 lit. d 3 angensumen, werben maß) Daß Re. der | 
eh ri ‘ beitreten. Berlin, den 26. April 1845. 
Direktion 
der Berliner allgemeinen Wittwen ⸗ Penfionss und Unterſtuͤtungskaſſe. 
Graf von der GSqulenburs. 








— 


‚204 


ua wi Yertaneihrontt. 7 
“Se Dottten ber Medicin und Chirurgie Friedrich Wilhelm POWER Ravoth und, 
—X Wilhelm Pries er zu Berlin find als praktiſche Aerzte und Windãrun in * 
Königlichen Sanden approbirt und vereidigt worden. 
Der; Apothafer: erſter Klaſſe Berl Herrmann Dehide ik Baufe. der leleenchn ⸗ Fin 
hiefigen Lötwen «Apotheke in vorbemerkter Eigenfchaft vorfchriftsmäßig vereibigt worden. 
Devr Kandidat des Pharmacie Ludwig Friedrich Karl Adam zu Betlin iſt ald Apo⸗ 





eff: enfler Kieſte in den Möniglichen Landen approbirt und vereidigt werben.“ 


Der Thieratit rer Maffe Johanm Yuguf Rüffert zu Liebenwalde hat das Fähige 
feitszeugniß zur Verwaltung einer Kreisthierarztftele. erhalten. 

Schiebdmann. Der Bürgermeifier Seeger in Wittenberge if ald Sqiebsmann· 
für die Stadt Wittenberge gewählt und in dieſer Eigenſchaft Seitens des Kammergerichts 
befätigt. 








Vermifhte Rahridten. 
Die über das Dahmefließ führende, ‚auf dem. fogenannten Kuhdamm belegene 
Brücke bei ver Stadt Buchholz, im Berstom- Stortorofehen Kreife, wird wegen 
deren Erneuerung in ver Zeit vom 22. Juni bis 6. Juli d. J. für alles Fuhr⸗ 
werk gefperrt fein, und Haben ‚die Reifen been dieſer Zeit ihren Wes über 
die. ſogengunte Zplke Beide bet Bachholz zu nehmen. 
Potodam, ven 7. Mai 1845. 

Kinigt, Dina aiueina va Zum 


. 


’ 





" Das Rönigl. Miniſterium des Innern hat mittelft Reſcripts vom 1b: April d. J 
dern Schiffer Chriſtian Schulz zu Schwedt für die durch ihn bewirkte ‚Reitung,, 
xveier · Knaben aus ver Gefahr des Ertrinkens, die zur AÄufbewahxung Seftimunie 
Primernge Mesa verliehen. Bu . 
Peigdam ven A. Mai 18485. De 


Königl. Degimung: Atem en 


(Herten cui bifondene Beilage, e, enthaltend: untet AP 213 das Sant der Brenpan.: 
Wolfshaenſchen Chauſſee⸗Geſeltſchaft, imoleichen zwei Öffentliche Anzeiger.) 








J 


Beilage 
zum 20ften Stüd des Amisblatts ‘ 
der Rhnuiglihen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 





BVerordunngen und Bekanntmachungen 
für den Aegierungebezirk Vote dam und für Die Stadt Berlin. 


‚ Potsdam, ven 30. April 18453 
Nagtehend bringen wir, zufolge Allerhöchſter Beſtimmung und in Gemäßheit des 
8 3 ves Gefeges über Aktien -Unternefmungen vom 9. November 1843, bie 
Veätigungs- Urkunde für die Prenzlau» Wolfshagenfepe Chauſſee-Aktien⸗Geſellſchaft 
vom A vd. J., fo wie Dad dadurtch Seflätigte Statut dieſer Gefellkhaft vom 
22. Oltober v. 3. und den, von bes Herrn Finanz ⸗Miniſters Flottwell Excellenz 
unterm 16. d. M. genehmigten Vertrag, welchen wir mit dem Direktorium. der 
genannten Geſellſchaft über deren Verhältniſſe zum Staat am She v. J. 
geſchloſſen haben, zur, Öffentlichen Kenntniß, wobei wir auf "unfere Bekanntmachung 
von 2. Dezember v. 3. im vorjährigen Amtsblatt Seite 338, die Eröffnung der 
Prenzlau. Wolfehagenfcgen Chauflee für den allgemeinen Verlihr und die Wegegeld⸗ 
Erhebung x. auf derfelben betreffend, Bezug nehmen. 
König, Regieruns. —J Sue. 


u \ . 


“* 
Ruifihente, wörtlich alſo läutende Allerhöchſte Kabinetsordre vom 14 v. M.: 


Auf Ihren Bericht vom 26. v. M. mil Ich die unter dem Namen?’ 
„prenylau »Wolfepagenfige Chauſſee⸗ Gefelfepaft” zur Erbauung und Unter 


haltung einer Chauffee von Prenzlau über Dedelow, Groß- Holzendorf bis zur 


Mecklenburg⸗ Sirelitzſchen Grenze bei Wolfshagen gebildete Geſellſchaft als eine 
Aktien Geſellſchaft nach den —E des Geſetzes vom 9. November 1843 
hiergund heflätigen. und. Vie anltegenden Stataten dieſer Gefeffihaft, welche 
mittelft notarieller Verhandlung vom 22.:Dftober v. J. vereinbart worden 
find, in allen Punkten genehmigen. Zugleich autorifire id) Sie, den Finanz. 
Miniſter, den emliegenden, - mit den Direktoren ver Altien⸗Geſellſchaft über 

‚„ deren Verhältniſſe zum Staat abgefhloffenen, am 22. Dftober v. 3. notariell 

vollzogenen Vertrag zu genehmigen. Diefe Ordre ift nebft ben Statuten 
und jenem‘ Vertrage durch das Amtsblatt der Regierung in Potsdam befannt 
” ua Berlin, ven 14. März 1845. 


"Eat; She Fdlottwell und unten“ 


(3) Briedbrih Wilhelm... 


N 113. 
Statut der 
Prenzlaus 


Bolfohagen · 


ſoed Chauſſet · 
Sefelfgaft.. - 
1. 1877. Apell. 


2 


wird unter dem Siegel des Finanz⸗ Miniſteriums für Di, Beni wotrw he 
Chauſſee⸗ Gefelfghaft hierdurch ausgefertigt. 
Berlin, den 16. April 1845. 2: 
.(L. 8) Da Finany· Minitter 
Betätigung . ka) Flottwell. 
‚des unter dem 22. Oftober 1844 voflzogenen ni ” 
” Statuts für die Prenzlau Wolfspageniche 


Cpauffee- Öefelfigaft | An ; 
IV. 4997. $.-M. 
1. 1868. 3.,M. " 


* 


Statut... 
. ber Prenzlau: Wolfshagenſchen Chauffee⸗Geſellſchaft. 
inteitung. Mit Mlerhöhfter Genehmigung iſt eine Arien Geſellſchaft zu deni Ziwecke zu⸗ 

“ ſammengetreten: 

um für ———— Rechnung der Attinaire vom Anklamer Thore bei 
Prenzlau ab, eine Chauffee über Develoiv, Groß-Holzendorf bis zur Medlen⸗ 
burg⸗ Strelitzſchen Grenze bei Wolfshagen zu erbaum, zu unterhalten und 
gegen Erhebung des tarifmäpigen Chauflesgeibes dem Publilum zum Gebrauch 
zu eröffnen. 

Die Beſtimmungen über die Verfaffung ver Sefetigaft und die Art ver Aus⸗ 
führung des von ihr beabfichtigten Unternepmens werden durch das re “ 
\ SS tetut, . 
zu deſſen ablaſſung das unterzeichnete, von dem Altien⸗Verein in feier, Gmmat 
Verfarmmlung vom 1. Februar 1843 erälie w und mis Vollmacht weichen, Die 
veftorium autorifirt ift, feſtgeſetzt. 


Erxrfier Abfbritt 
Bildung, Gefhäftsumfang und Fonda der Befeifaaft. 


x 


Rom ud $ 1. Die Geſellſchaft wird unter ver Benennung: . 
* re nPrenzlau - Wolfshagenfpe Chauſſee-Geſellſchaft“ 


ſqaft. von Aftionatren gebildet, hat ſich am 1. Februar 1843 ale ſolche in ihrer General⸗ 
Verſammilung konſtituirt und wird mit Sorporationsregten, nag Manga, vers 
Status, durch ein Direktorium repräfentirt. 
Der ip der Verwaltuug iſt vie Stadt. Prenzlau. Die "General, Berfam 
lungen werben in ihr gehalten, Die König, Regierung zu Potedamn aiſt vie uns 


vorgeſerte Sehörod un" BP Mnigl, aommiergerihi zu Berlin ver Ge⸗ 


Ein ve Geſellſchaft. 


82. De a zusgefprogene Zwed beſtimmt im Allgemeinen den 
Seathdumfang der Gefellſch 

83. Der neue — ſoll mit geringen, durch die Dertlichkeit bes 
dingten Abweichungen, die Straße. vom Anklamer Thore bei Prenzim fiber Dedelow, 
Groß Holzendorf, zwifhen Zernidom und Kutzerow neben Schlepkow über Wolfs- 
bagen bis‘ zur Medlenburg⸗ Strelitzſchen Grenʒe verfolgen, iſt vermefſſen und bat 
eine Länge von 5666 Ruthen, weldje nach einem gemachten, vorläufigen Ueberſchlage 
ein Baufapital von circa 66,000 Thlon.: ſchreibe: 


Sechs und Serheyigtaufenn Thaler in Preuß. Kourant 


- & A. Die Ausführung des Baues erfolgt nach einem, unter Beobachtung 
der für die Erbauung von Staats-Ehauffeen geltenden Vorſchriften, angefertigten 


Anſchlag und nach den, demfelben zum Grunde zu legenden Wegefituations- und -. 
Nivekkeinente: 


plänen untet Beobachtung ver von den höheren Behörden erfaffenen 
zur Anlegung, Unterhaltung und Inſtandſetzung der Kunſtſtraßen, in 
Entreprife oder auf Rechnung. 
Der nad) ver Vollendung des Baues anzufertigenbe Reviſit fons-Anfhlag unter⸗ 
liegt der Reviſion durch die König, Regierung in Potsdam und vie Königl. Ober 
Bau -Depntation. 


a 
umfang 
a. Erbau- 


ung und Ri 
tangalinie. 


b. Ronkent, 
tion der Bahn. 


85: Die neue Chanfſe erhaͤlt, die Grabenbreite und die Vorvddoſſung 


nicht mitgerechnet, eine Breite von 28 Fuß. Davon werden: 
5 Fuß zu einem Banquett neben der Steinbahn, 
12 Fuß zur Steinbapn, 
9 Fuß zu einem Sommerwege und 
2 Fuß au einem Banquett daneben eingeiget, 
Dis Plamum wird mit Bäumen bepflanzt. 


86 Mit Ausführung des Chauffeebaues ift im Jahre 1843 vorgefchritten 
und foll verfelbe vergeftalt befördert werben, daß die Chauffee möglichft zu derſelben 
Zeit vollendet und fahrbar ift, wo der Bau ver Chauffee an ver Mecklenburg⸗ 
Streligſchen Grenze bei Wolfehagen Bis zur Neu-Strelig- Frievländer Chauſſee bei 

{3 ansgeflhtt und die. Bahn dem Pabltem eröfet fein wird, fpätefiens 
wit de Ende des Jahres 1845. 


87. Das nah $ 3 erforderliche Baukapital wird theils durch die vom 
Staate der Geſellſchaft zugeſicherte Prämie von 3000 Thlrn. pro Meile, mit 
8500 Thlrn., im Uebrigen durch 875 auf bie Unterzeichner lautende Aktien 
& 100 Thir. aufgebracht deren Rominalbetrag nach ven unten folgenden Beftims 
mungen von ben Apitglinern der Gefellſchaft eingegaplt wird. Der Gefammtbetrag 
Wefer Altien von 87,600 Thlrn. bildet das Aktienkapital der Geſellſchaft. 

1° 


c. Zeit und 
Bollendung 
dee Baues. 


dende. 


aaila 


Termin. 


und Höpe. , 


* 
J J 
b. Berzine 
fung. , 


. Ausfertigung 
und Yusreis 
Yung der 


Reſerve⸗ 
Bonde. 


Dividende. 


is " 4 

J Bweiter, Bulgnitt. . 
Rehte und Pflihten der Aktionaire 
$ 8. Die Einzahlung ver gezeichneten Altienſumme erfolgt in fünf Raten, 
jedesmal mit 20. Procent des Nominalwerthes ver Aktie franco an die 
Aktien Gefellfchafts- Kaffe zu Prenzlau, gegen Ouittungen. Des Termin der ein 
zelnen Ginzahlungen wird nad dem Bedürfniß von dem Direftorio beftimmt und 
mindeſtens 14 Tage vor der jedesmaligen Verfallzeit öffentlich bekannt gemacht. 


$ 9. Sämmiliche Einſchüſſe der Aftiöngire werden vom Tage der. Ei 
zahlung ab jährlich mit vier. Procent bis zum 1; Januar 1845 ‚yrdaket und von 
da ab mit den Aktien, Divivendenfcheine ausgegeben, 


$ 10. Diefe Aftien werbeh nach dem anliegenven Sm unter dem 
Namen der Geſellſchaft ausgefertigt, in das von dem Direltorio zu führende Altien⸗ 
buch, unter genauer Angabe des Namens, Standes und Wohnortes der Aftionaire, 
eingetragen, von deu Direktoren unterzeichnet und von dem Rendanten unter. Be» 
merfyng der Pagina und der Nummer des Journals, unser welchem der Gelvbetrag 
für vie Atien zur Einnahme gelommen ift, kontraſignirt. Geht das Eigenthum der 
Aktie auf einen Dritten über, fo if dieſer zur Vermerfung in dem Aftienbunpe bet 
dem Direftorio anzumelden. Die Ceſſionen zu prüfen iſt das — berech⸗ 
tigt, keinesweges aber verpflichtet. 


Bei Ausreichung der Altien wird ein Exemplar diefes Siatuts den Cent 
mern behänbigt. ' 


- 811. Es-mwird ein Referve-Fonds zu dem Zwecke gebilvet: . 
1) um daraus die, durch den jährlichen Etat nicht gedeckten Ausgaben und Re 
paraturen der. Chauffee zu beftreiten, und 
2) vn Fünftigen Rückzahlung des Aftienfapitald einen Amortifationd- Fonde zu 
gründen, 

An denſelben wird am Schluffe eines jeden, mit dem jedesmnligen Kalender⸗ 
Jahre abſchließenden Verwaltungsjahres, nach Vollendung der Chauſſee aus den 
Einkünften derſelben Ein Procent des Aftienfapitäls abgeführt, wovon fieben Achtel 
zu dem ad 1 gevachten extraorvinairen und ein Achtel zu dem ad 2 Freirten Amor⸗ 
tiſations Fondo vereinnahmt und zinsbar belegt werben. 


8 12. Am Schluſſe eines jeven Kalenderjahres wir ver Gefelipaft Hate 


- Rechnun über die geſammten Einnahmen und Ausgaben inkl. des nach 8 21 zum 


Referve- Fonds abgelieferten Einen Procents, gelegt. Der darnach verbleibende 
Ueberfhuß (Rein-Ertrag) wird unter die Aftionaire als eine, die Stelle ver Zinſen 
vertretende Dividende inſoweit vertheilt, ald vie nächſte ordentliche General» Ders 
fommlung ($ 20) dies beſchließen wird. 


Die auf dieſe Weiſe feſtgeſetzte Dividende des abgewichenen Berlingo 
wird nach verhängizer oͤeniliher Bekanntmachung vom 1. März’ des folgenden 


- ‘ 
\ 


ejahreg ab gegen Rüdgabe des beireffenden- Divldeuden ſcheins ‚binnen . 


langſtens vier Jahren bei Vermeidung des Verfalls ($ 16) beider Geſellſchaſes⸗ 
Kaſſe erhoben. . 

S 13. Die Divivendenfepeine werben nach dem anliegenden Schema mit 
den Aktien zugleich in hinreichender Zahl ausgehändigt, von den Direktoren unter 
ſchrieben und auf ven Aftien abgeſtempelt. . . 


° $ 4. Die Legitimation des Präfentanten her Dividenbenfcheine Behufs 
Exhebung der Dividenden zu prüfen, iſt Die Geſellſchaft zwar berechtigt, aber nicht 
—* 

8 186. Sollte nach Beendigung des Baues der Chauſſee und nad Aus⸗ 
weis ver aräber gelegten und dechargirien Rechnung, das eingeſchofſene Bau⸗ und 
Atien-Rapital von 66,000 Thlr. nicht vollfländig abforbirt fein, fo wird ver 
Ueberreft nad Abzug ver daraus nach $ 9 zu zahlenden Zinfen währenn ver Bau⸗ 
deit, zu dem extraorbinairen Titel des Reſerve⸗Fonds 8 11 N? 1 genommen. - 

8 16, Werben die Dividenden innerhalb vier Jahre nad) dem 1. März 
vesjenigen Jahres, in welchem fie fällig waren, aus der Gefellichafts- Kaffe nicht abge⸗ 
hoben, fo verfallen fie dem extraordinairen Titel des Aeferve- Fonds ($ 11.NF 1). 

$& 17. Sollen angeblich verlorene, vernichtet oder fonft abhänven gekom⸗ 
mene Portialquittungen, Aktien, Zinskoupons oder Dividendenfcheine amortifirt wers 
ben, fo erläßt das Direktorium auf Unfuchen und Koften des Betheiligten dreimal; 
in Zwiſchenräumen von vier zu vier Wochen nah $ 43 eine öffentliche Aufforde⸗ 
rang, jene Dofumente einzuliefern oder etwanige Rechte daran geltend zu machen. 
Eefolgt hierüber innerhalb anderer A Wochen nad ber letzten Aufforderung kein 
genügenver Ausweis, ſo erflärt das Direktorium in gedachten Zeitfäpriften ($ 48) 
öffentlich die fehlenden Dokumente für erfofhen und nichtig, und fertigt on deren 
Stelle mit dem Vermerk des Amortifations- Verfahrens neue Dofumente aus. 


& 18. Nur erft dann, wenn ber für vie Amortifation- anzulegende Theil 
des Reſerve⸗ Fonds die Summe aller Aktien-Rapitalien erreicht, Tan vom der Ge⸗ 


ſellſchaft die Zurückzahlung und Einziehung ver Aktien nach vorgängiger breimonats * 


licher Kündigung befcloffen werden und fällt von va ab vie besfahfige Unterab⸗ 
abtheilung des Reſerve⸗Fonds ($ 11 2) ganz aus und feine.Rate den zu 
zahlenden -Dividenden zu, bis der Staat die Chauffee übernimmt, 
Dritter Abfhnitt :° . © 
Verfaſſung der Sefellfhaft:und Verwaltung ihrer 
" Angelegenheiten. 
8 19. Das Intereffe ter Geſellſchaft wird wahrgenommen: 


1) von · den Altionairen unmittelbar in den General» Verfammlungen, 
3) wurd ein Direktorium, und 
3) durch befonvere Beamte. 


Dividenden 
feine. 


__ Legitimas 
n 

Verwendaut 
des Ueber · 
quſſes des 
attienlapt · 
tale. 

Berfal der 
Dividenden. 


Ian auge· 
meinen. 


General 
Berſammlung 
der Alllonaire. 


a. caelmabigt · 
b. außeror- 


6 . \ 
Das Direltoriam wird von den Mtionairen in vier Cr, Befaun 
erwäßlt und ernennt ſeiner Seits die Beamten, ” 


2.200. &.. General-Berfammlung. . 


r 


8 20. Die General-Verfammlungen der Aftionaire werden vom Direktoris 
einberufen. Regelmäßig finden fie alljährlich am Stiftungstage der Gefellfchaft, 
den 1. Februar jeden Jahres, oder falls dieſer auf einen Sonntag oder Fefltag 
füllt, am darauf folgenden Wochentage Vormittags 10 Uhr im Landbauſe uber im 
Rathhauſe zu Prenzlau flatt; außerorventlihe nur dann, wenn dag Direktorium 
ober auch nur. veffen Borfigender fie für nöthig hält. Zu ven orbentlichen jährli- 


gen Generals Verſammlungen bedarf es Feiner öffentlichen Einladung und Feiner 


Vertretung 
der Stimm» 
beregtigien. 


Stimmiabig · 


dolgen des 
Ri terfchei· 


achung der zu verhandelnden Gegenſtände, ſofern nicht über 
6 inkluſive gedachten Gegenſtände beſchloſſen werden fell: 
wenn · außerordeniliche General⸗ Verfammlungen- abgehalten 
bis 6 inkluſive erwähnten Gegenſtände, in den ordentlichen 
m mit verhandelt werden follen. Die Einladung zu ven 
‘als Berfammlungen erfolgt durd eine einmalige Inferion in 
rund Prenzlauer Wochenblättern (cfr. 8 43). 


821. Sämmilihe Altionaire können an den Beratpungen der Gefellr 
fat in ben General⸗ Verſammlungen Theil nehmen, 

Fremde find ausgefhleffen. Frauen, Bevormundete und moraliſche Per- 
fm und Korporationen, öffentliche Königliche und Kommunal» Inſtitute, Gemeinden 


und Behörven Tönnen darin durch ihre Vertreter, auch wenn wiefe nicht Altionaire 
- Had, am Erfcheinen-Behinverte aber nur durch Aftionaire repräfentixt werden. 


8 22. Die Stimmberedhtigung in der Oeneral-Verfammlung wird fob 
genvergeflalt feftgefegt: . 





Bei Zählung ver Aftien werben bie eigenen mit den, aus u wellnuh vertretenen 
zuſammengerechnet. 
$ 23. Die verfaffimgsmäßigen Beſchluſffe der General⸗Verſanmkmg haben 


ohne Beh. auf die Zahl der Anmefenden für alle abweſenden Mrionaite vers 
bindliche Ser 


? 


6 Dun Werzigang betr Min 
er a j ne 


liſi * —E legitimiren une. erhalten ſodann Stimm-⸗ 
karten, auf —* je Zahl ver jedem gebfhrenven Stimmen vermerkt Brit. 


jen werden von dem. 


& 24. Dip, Omeral- Berfennulung vorfigendeu ober dom, 
der Keibefolge nad) —* Direktorial- unge geleitet. Weber ‚ihre Verhandlungen 


und Beſchlüſſe wird ein Protokoll aufgenommen, und außer dem, aus ber 

ver Altionaire zu Beftellenden Protokoliführer, von den Direktoren und ‚breien 
nairen, welche nicht zu ven Gefellfhaftd-Beamten gehören dürfen, durch — 
vollzogen. Die Auswahl des Protokollführers und ver drei Aftionaire bleibt ver 
jemamaligen General⸗ Verſammlung vor deren Beginn vorbehalten. Das Protokoll, 
weiten cin von dem Borfigenden anzufectigenbes und vom ben anweſenden ;Direl- 
taren su beglaubigendes Verzeichuiß der erſchienenen Altienaire und veren "Stimmen 
beizufügen if, hat für die Mitglieder der Geſellſchaft ſowobl als 
in Beziehung, ihrer Vertreter, vollkommene Beweiskraft. 


828. Die Grfhäfte der General» Berfommfung ſid (ie - 





. y) Wahi der Direltoren, des Vorſigenden und feines Siellveriretere Si. nam 
"ven durch abfolute Stimmenmehrpeit ver .anmwefenden Aftionaire —* 
In Falle einer Stimmengleichheit entſcheidet das Loos. Nam in. den gällen, 
. melde zur Ablehyung der Uebernahme eined Kommunal⸗ Amts berochthgen, Fan. 
ein Ationajr die auf ihn gefallene Wapt ablehnen, um dann rät ae! 
sin, der na dem. Öcpeählten die meiften Stimmen hat, . 


2) Bermehriing des Gefelfgafts- Fonds durch Cmiffen neuer Men Aber den, 
& :7:feftgefepten Betrag hinaus, 


) Auſmahme von Darlebnen für Rechnung der Geſellſchaft. F 
Exgänzungen und Yhänderungen des Statuts. re 
5) Unflöfung: ver Gefellſchaft. . A 
0) "Aufpebung früherer Beſchlüſſe ver General⸗Verſammlung. 


7), Angelegenheiten der Geſellſchaft, die ihr vom Direktorio oder eingehen Atrio;' 
nairen zur Entſcheidung ſonſt noch vorgelegt werben. 


Bar. Giftigfeit ver unter NP 2 bis 3 inkluſtve gedachten Veſchtuff Ser Ge⸗ 
neral» Verſammiung in die Genehmigung des Staats erforverlich 


Jevenfalls muß in ven orventlichen jährlichen Berfanmmlungen > i 
8) der Geigäti-Berit. Des Direktor über dat abgemihene — 


* lefen 


die Br Foffennpäßigen Belägen varlabene, in. Calculo. gerrüfe w von 


dreh, reyidirte und ahgefemmene Rechnung / fiber. Das: nanheigee"; 


——— 





, \ 8 . 
: Senne ¶ Verwallumgtjaht mit den Kafferrstigern, PORPNECRIEER 
- amd den verhandelten Aeten zur Einſicht eines jeden Attionairs „vorgelegt, die . 
‚Rechnung ſuperrevidirt und dechargirt, . 
40) vie Höhe ver A das vewichene Veraaleungejahr hehlenden Dioivenden 
feſtgeſtellt, um 


J Po der nach —e Bau erforberfiche, vom Direktorio zu‘ "ehtıperfenbe. Ber: 


waltungs⸗Plan und Etat normirt und fetgefegt werden.“ 


Enpdlich ſteht 
a2. Geueral⸗ Verſammlung das Recht a 'prei Aftionaite mit der Serien 
der. Gefcpäftsführumg des Direftorii und namentlich des Kaffen⸗ "und Rech⸗ 
uängeivefens. zu beauftragen und ihnen bie nöthige Seftruftion zu: dire! . 
‚ Behufe zu ertbeilen: 
8 26. In ven General» + Berfammlungen entſcheidet mit Ausnahme der 
Bälle des $.25 NP 2, 3 und 5, die abfofute Stimmenmehrheit der Anweſenden 
und im Falle einer Stimmengleichheit vie Stimme des Vorfigenden, dem es übri- 


i Keen Bberlaffen bieibt, das bei den Abftimmungen zu beobachtenve Verfahren Ki i 


ne Beſchlußnahme über die $ 25 N? 2, 3 umb 5 erwähnten Gegenſnde 
eine Mehrheit von ztel der Stimmen der Anweſenden erforderlich, jedoch nur 
dann ansreichens / wenn bet ber Abftimmung Nel ſämmtlicher Aktien vertreten find. 
Iſt dies nicht der Fall, ſo wird eine neue General⸗Verſammlung nach 6 Wochen 
3 fammenberufen, in welcher die Mehrheit von ziel der Stimmen der Mumwgfegven 
über den in Frage geftellten Gegenftanb unbedingt und deſinitiv entſcheidet. 


8 27. Wenn einzelne, Aftionaire einen Gegenftand in. ven. General: Per- 
fonmlungen zum Vortrag bringen wollen, ($ 25 N? 7) fo müffen fie ipr Vor⸗ 
haßen unter ausführlicher Angabe ver‘ Hrotive mindeſtens vier Wochen vor "der . 
orventlichen General-Verfammlung und bei außerordentlichen General-Berfamar- 
kungen acht Tage nach der erlaffenen, vesfallfigen Bekanntmachung dem Direktorio 
ſchriftlich anzeigen, widrigenfalls ihr Antrag erft für die wage General: Bere 
tung. berüdjichtigt werden kann. 


B. Direktorium. 


—* . Das Direktorium beſteht aus vier Mitglievern, welche Altionaire 
fein miı . 


und die ihnen obliegenden Gefdäfte kollegialiſch bearbeiten... . 
$ 29. Seine Sigungen werden, infofem es ſich darfiber sicht. anders 
einigt, in Prenzlau gehalten und konvocirt der Vorfigende oder in Behinverungs- 
füllen deſſen Stellvertreter ba vie ubrigen Mitglieder unter kutzer Mitpeilung 
der zu berathenden Gegenftänve, 
18 30% Das Diietorium Yarm son dann gäftige Beiditfffe faffen, 
wenn - außer dem -Wörfigenben oder deſſen - Gteilvertreter mach ziel MWfitglieber 
def 


veffelben ober wenn Vorſizender und Siellvertreter nebft einem Mitgliede an⸗ 
weiend find. 


$ 31. Die Konferenzen. des Direftorii werben von dem Vorſitzenden ober 


d 


Berfaheen, 


in Behinderungsfällen von deſſen "Stellvertreter geleitet und bie „Betäiäfe nad nach u 


lli lei die Stimme 
en a B aner Summergh ichheit entſcheidet 


$ 32.. Die am 1. Februar 1843 erwählten Direltoren bleiben bis zur. 


Vollendung, des Baues im Amte. Demnächſt ſcheiden zwei verfelben durchs Loos. Waauer. 


a, im folgenden Jahre die beiden andern Direktoren und fo fort alljährlich vie 
beiven erfigewählten; fie find jedoch bei der neuen Wahl wieder wählbar. 
Erfolgt ein freiwilliges oder unfreiwilliges Ausfcheiven, fo wird auf bie übrige 
Zeit ver Wahlperiode dieſes Direktorial-Mitglieves ein Erfagmann gewahlt. 
$ 33. Zu Direktoren Können nicht" gewählt werben: 
1) Perfonen, welche nicht Aktionaire find, 
2) Perfonen, welche mit ver Gefellichaft in Kontraktsverhältniſſen Reben, 
3) Beamte ver Osfellfchaft, : 
4) Perfonen, welche in Kriminal-Unterfuchung befangen oder mit einer Kriminal- 
bag belegt find und ſolche Perfonen, welche in Konkurs verfunfen find oder 
mit iften Gläubigern accosvirt haben, fo lange fie nicht die erfolgte, vollftän- 
dige Befriedigung derſelben nachweiſen, auch können 
5) vie Tpeilnehmer eines und beffelben Setsäns nicht zu gleicher Zeit Mitglie- 
der im Direltorio fein. 


8 34. Zritt einer der vorſtehend ($ 33) "erwähnten Fälle erft nach ver, 


Wabl ein, fo erlifcht die getroffene Wahl und ver betreffende Direktor iſt verbunden, deshalb 


fein Amt fofort niederzulegen. Im Weigerungsfalle Tann er durch einen, ohne feine 
eigens gefaßten Beihlug ver übrigen Direktoren fuspendirt und demnaͤchſt von 
der General» »Berfammlung vemopirt werben. 
835. Die Direktoren find jeberzeit veriän ihr Amt iedergufegen, 
wenn es wie General-Berfammlung mit ber nad 58% fefigefegten relativen 
. heit verlangt. Sie find dagegen: aud berechtigt, vier Wochen nad 
vorgängiger ſchriftlicher Aufkinbigung aus dem Direftorio auszufheiven. In diefem 
Zalle, fo mie in fonftigen außergewöhnlichen Bakanzfällen hat die nächfte ordentliche 
Generals Berfammlung eine neue Wahl ($ 32) vorzunehmen. . . 


8-36. Das Direktorium iſt die ausführenve Behörbe der Geſellſchaft. Es 


Badl und 


Unfäpigkeit. 


Austritt 


Aueſcheidung · 


Seſugniſſe 


— dis a berufen und befugt, alle Angefegenheiten derfelben, ſowohl gerichtliche als und Pfigten. 


ichtliche, ohne irgend a Ausnahme felbfftändig und feiner beſten Ueber 
geinäß, inſeweit es die Beſchlußnahme der General Verſammlung einzu⸗ 
= — 5 


Unlerſchriſd 


Remunera · 
tion. 


Pflichten des 
Borfigenden 
in Betreff der 

«  Erpebition, 
Regifiratur 
und Kaffen- 
verwaltung. 


Ernennung. 


18 oe 


j irgend vie Geſellſchaft befugt oder wofür fie Berpihtungen zu übernehmen ver⸗ 


bunden und berechtigt if, auszuführen und zu vollzichen. 
Eine Ausfertigung ver Wahl⸗Verhandlung dient venfelben zur Legitimation. 
Alles, was das Direktorium auf eine am ſich rechtsgültige Weiſe mit Behörden 
wad dritten Perfonen Namens ver Geſellſchaft verhanvelt, if} für dieſelbe verbind- 
lich, ohne daß es irgend einer weiteren General- ober Spaal- Bevollmaͤchtigung 
deſſelben bedarf. 
$ 37, Alle Erlaſſe und Ausfertigungen des Direktorii werden ven ‚Dem 
Vorfigenden oder bei feiner Behinderung von dem Stellvertreter unter ber Firma 
„Direktorium der Prenzlau⸗Wolfshagenſchen Chauſſee-Geſellſchaft“ 
aezeichnet. Hiervon. ſind Berichte und Schreiben an Behörden, Kontrakte, Beſtal⸗ 
lungen, Kaffen-Dispofitionen, Vollmachten, Quittungen und bie über die Beſchiliſſe 
abzufaſſende Konferenz» Protokolle ausgenommen, welche ſtets von allen anweſenden 
Direltoren vollzogen werden müſſen. 
8 38. Die Direktoren verwalten ihr Amt opne Gehalt. Nur baare 


‚Auslagen und Fuhrkoſten werden ihnen. erftattet. Sie geniefien, wenn fie die an 


zulegende Kunftftraße befahren, für ihre Perfon Chauſſeefreibeit. 

$ 39. Der vorfigende Direktor hat fir ſichere depoſitalmäßige Aufbewab⸗ 
rung der Kaffengelver, Kaſſendokumente, Bücher und Beläge bei eigener Verant- 
wortung zu forgen, und zugleich das beſondere Gefchäft eines Kaflen- Kurators zu 
übernehmen, welcher vie Kaffenverwaltung des Renvanten ‘genau Tontrollien, die 
Kaffe allmonatlich ordinarie, zweimal im Jahre unter Zuziehung wenigſtens eines 
Direftorial- Mitgliedes extraordinarie reviviren, die au porteur lautenden Do- 
fumente unter der Firma der Direktion außer Kours fegen, und die Revifionspros 
tofolfe den übrigen Direktoren mittheilen muß. Auch liegt ihm die Aufbewahrung 
der Sozietäts-Akten, Pläne x. und die Expedition. aller fehriftlichen Arbeiten ob. 
Mit Zufimmung des Direhtorü, kann er für die Zeit ‚des Baues ‚und für einzelne. 
a uimgfhoehge Spezial » Direktoren ernennen, nnd mit beſonderer Jaſteuttlen 
verſehen. 

©. Beamte 

840. Die Beamten der. Gefellfhaft, als Sekretair, Rendant, Chauffee- 
Einnehmer und Wärter und Techniker x. werben von dem Direktorio gewählt und. 
von demfelben die Kontrafts-Bedingungen und die jährliche Aemunrration nach 
Maafgabe und innerhalb der Grenzen des von der General-Berfunmlung fefge- 


. festen Etats normirt, auf Grund veren es, ihnen die Beftallung ausfertigt. 


Ründigunge- 
und Penfiond« 
Beſugniß. 


Inftruktion 


$ Al. Ale Geſellſchafts Beamte werden auf Kündigung engagirt und 
Penfions-Zufiyerungen - ganz. ausgeſchloſſen. , Ob und welche Kaution. der Gerdant. 
beftellen foll, beftimmt die General-Verfammlung. . 

8 42. Ibre Inſtruktion, namentlich die fiber bie. —— 3 m; 
richtung u Eeſenwaſca⸗ warden pen. dem Direltorio ſeſtgeſtellt. 





11 


Vierter Abſchnitt. 
Allgemeine Beſtimmungen. 


= 8 43. Ale, an die Mtionaite, unbekannte Eigenthümer einzelner Aftien 

oder andere unbekannte Intereſſenten gerichteten Cinfabungen ober Bekanntmachungen 

in Angelegenheiten ver Geſellſchaft werden in die Berliner Zeitungen und in bie 

Prenzlauer Worhenblätter eingerüct. Iſt dies gefchehen, fo kann fi Niemand mit 

ver. Ausflucht ſchützen, daß ihm ver Inhalt ee Griaffes nicht befannt geworben fei, 

vielmehr gilt er alsdann für jeden Aftien- Inhaber als eine vollkommene rechtöver- 
bindlich infinuirte ſchriftliche Bekanntmachung. 


8 44. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Geſellſchaft, ſowohl zwiſchen 
den Aftionairen unter einander, als auch mit den Vertretern verfelben, follen nur 
durch ein ſchiedsrichterliches Verfahren entſchieden werden. ever Theit erwählt 
einen Schiedsrichter, welche bei Meinungsverſchiedenheiten einen Obmann ernennen. 
Gegen ven ſchiedsrichterlichen Ausſpruch ift Fein ordentliches Rechtsmittel — 
Sir das Verfahren der Schiedsrichter find die Beſtimmungen ver A. ©. D. 1 

Tit. II 8 167 seq. maaßgebend. 


Verzʒögert einer ver fireitenden Theile auf vie ihm notariell oder gerichtlich ins 
finuicte Yrufforverung des Gegners. die. Ernennung eines Schiedrichters länger als 
vier Wochen, fo muß er ſich gefallen laſſen, daß der Andere beide Schiedsrichter 
ernennt. 


Können ſich die Schiedsrichter nicht über die Wahl des Obmanns vereinigen, 
fo bat jever einen folchen zu ernennen und es entfcheivet zwiſchen beiden das Loos. 
Zögert aber ein Schiedsrichter mit der Ernennung des Obmanns Länger als vier 
Wochen auf die ihm notariell oder gerichtlich infinuirte Aufforderung dazu, fo ent- 
fcheivet der Obmann des andern Theils allein. Dieſe ſtatutenmäßige Beftimmung 
vertritt die Stelle eines unter den Partheien abzufchliegenden Kompromiffes. 

$ 45. Wegen Auflöfung der Gefellfhaft gelten die Vorſchriften des Ge- 
feges vom 9. November 1843. 


Prenzlau, ven 22. Oftober 1844. 
Das Direftorium der Prenzlau: Wolfshagenfchen Chauſſee⸗Geſellſchaft. 
Heinrih Carl Auguft Johann Chriftopp Herrmann Karl Detloff 


v. Stülpnagel- Dargig, Graf v. Schwerin. von Winterfelv. 
Landrath des Prenzlauer FOR b 
reifen, Carl Friedrich Grabow. 


2* 


Deffentliche 
Belanntma · 
chungen. 


Sgiberig« 
terliche Ent» 
ſcheidung ja 
Streitfällen. . 


Berfapren 
bei Auftöfung 
der Geſell · 
ſchaft. 


. —W 
Schema Ser Aktie. 
geſchrieben: — 
Einhundert Thaler in Preußiſchem Kourant. 


Akti 


Preutlan⸗ Wolfshagenſchen Chauſſee⸗ Geſellſchaft. 
Der N. N. zu N. hat zur Raffe der Prenzlau Wolfshagenſchen Chauſſee⸗ 
Geſellſchaft 
Einhundert Thaler Preuß. Kourant 
baar eingezahlt und nimmt nach Höhe dieſes Betrages in Gemaßbeit des am 
von Seiner Majeftät dem Könige von Preußen 
Allerhöchſt beftätigten, hier beigefügten Statuts vom 22. Oftober 1844 verhältnigs 


. mäßigen Antheil an dem gefammten Eigenthum, dem Gewinn und Verluſte der 
Geſellſchaſt. 


Prenzlau, den ten 
Prenzlau⸗Wolfshagenſche Chauſſee⸗ Geſelſcheft. 
Direktorium. 


N. N. (LS) nn 

















Hierzu find ausgegeben 
die Divibendenſcheine 
pro ' 
N. N. 
Rendant. 
Einn.-Jour. Pag, 
Altien⸗Buch Pag. 


B'} 
Echema des Div dendenſcheins. 
Aktie MM Verwaltungs⸗Jahr 18 


Dividendenfhen IE - 


Der in das Aftienbuch eingetragene derzeitige Befiger der Aktie MM — , 
erhält gegen Rückgabe viefes, umftehend zu quittirenden Dividendenſcheins aus ber 
Kaffe ver Prenzlau Wolfehagenfcpen Chauſſee-Geſellſchaft diejenige Dividende aus- 

"gezahlt, „die von dem Rein⸗-Ertrage des Berwaltungs- Jahres 18 auf die 
Attie fällt und deren Betrag zur Zahlung am 1. März 18 
vom Direktorio fatutenmäßig befannt gemacht werden wird, 


» Bird die Dividende binnen vier Jahren jedoch nicht. erhoben, fo ift fe nad 
& 16 des Statuts verfallen und diefer Dividendenſchein alfo vom 1. März 18 
"an, ungültig. 


Prenzlau, ven. ten . 
Prenzlau⸗ Wolfshagenſche Chauſſee-⸗Geſellſchaft. 


Direktorium. 
N. N. AM. MN. 


X. N. 
Rendant. 


Nachdem ſich eine Geſellſchaft zum Bau einer Chauſſee auf Aktien vom An- 
elammer Thore bei Prenzlau ab, über Dedelow, Groß⸗ Holzendorf bis zur Medien» 
burg⸗ Streligſchen Grenze bei Wolfshagen im Prenzlauer Kreife der Ufermarf unter 
ven Ramen: „Prenzlau Woffspagenfche Chauffee-Gefellfhaft“” conflitwirt hat, HE 
zwiſchen ‚ver unterzeichneten Antheilung der Königlichen Regierung zu Potsdam Ra⸗ 
men bes Fiskus, einerfeits, und dem Direktorium ver erwähnten Geſellſchaft anderer⸗ 
feits, nachfolgender Kontrakt von ber erſtgedachten Behoͤrde, unter Vorbehalt der 
höheren Genehmigung, abgeſchloſſen worden. 

$& 1. Die gedachte Geſellſchaft übernimmt. auf ihre Koſten, unter aid 
einer — —* Siaats⸗ Fonds im Betrage von 8000 Thlrn. pro Meile, ven 


Bau und die Unterhaltung einer‘ vom Anclammer Thore bei Prenzlau ab über 


Derlom, Sof» "Hohner dis zu —— Greme bei Woie⸗ 


Ausführung 
der Ehauffce, 


Art der Aus-· 


führung und 
Kontrolle der · 
ſelben. 


Zeit und 
Bolendung 
der Anefüh- 
zung. 


Unterfaltung. 


14 
hagen anzulegenden Chauffer, nach Maaßgabe des von ven Wegebaumeiſter Blew 
angefertigten Bauplans, unter Oberaufſicht des Staats, und muß es ver Gefell- 


ſchaft überloffen bleiben, die zu dieſem Bau außer ver mit 3000 Thlrn. pro 


Meile zu beiwilligenden Staate- Prämie erforverlichen Fonds durch Aktien zufammen 
zu bringen, inveffen dürfen Diefe Aktien nicht als auf jeven Inhaber fautend aus⸗ 
geſtellt werben. 


- 82%: Berbindungsmege und Brüden über die Chauffeegräben müſſen von - 
der Gefelfchaft überall da, wo es von ber Königlichen Regierung verlangt wird, 
angelegt werden. 


83 Mit der Bauausführung ift ſchon im Jahre 1843 angefangen, um 
folche möglichft mit Ablauf des Jahres 1844 fo zu vollenden, daß die Eröffnung. 
dieſer Chauffee mit der von Wolfshagen über Wohdegk nach Neu⸗Brandenburg im 
Bau begriffenen Chauſſee zuſammen trifft. 


8 4. Es iſt Sache der Aktien⸗Geſellſchaft, das zur Anlage ver Chauffee- 
und ver Einneßmerhäufer außerhalb. ver vorhandenen Wege erforberlihe Termin, 


. fo wie auch die zu ven Anlagen erforberlihen Materialien auf ihre Koſten zu 


beichaffen. 

85. Ce bleibt der Aktien- ⸗Geſellſchaft überlaſſen, die Ausführung der Shaufe 
im Wege der Adminiſtration durch 'einen oder mehrere Sachverſtändige, oder im 
Wege der Entreprife bewirken zu laſſen. Der Königlichen Regierung in Potsdam 
bleibt indeffen vorbehalten, zur Kontrolle der Ausführung einen Königlichen Bau- 
beamten anzuſtellen, der dahin zu ſehen hat, daß nach dem entworfenen Bauplane 
gebauet wird. Auch "bleibt ver Königlichen Regierung zu Potsdam vorbehalten, 
daß fie bei Ausführung des. Chauffeebanes, felbiger mag im Wege ver Aomini- 
flrätion oder ver Entreprife bewirkt werden, überall nur mit- der Gefellfchaft und” 
nicht etwa mit den etwanigen BausUnternehmern zu thun habe. 


8 6. -Die Ausführung ver Chauffee-Anlage foll in ver $ 3 gedachten 
Art möglichſt gefördert werden. 

Wenn aber dieſelbe bis Ende des Jahres 1846 nicht vollendet ſein ſollte, 
ſo iſt die Königliche Regierung zu Potsdam berechtigt, die Chauſſee auf Rechnung 
der Aktien⸗ Geſellſchaft beendigen zu laſſen, und gelangt vie Geſellſchaft nicht eher 
zn Genuß ver Chauſſee-Revenüen, als bis vie desfallſigen Baukoſten aus den 
Revenüen oder durch Zahlung von Seiten der Gefellfipuft vollſtändig gedeckt find. 


8 7. Außer vem Bau übernimmt die Gefellfchaft auch vie Fünftige Unters 
haltung der Chauffee und ver ſaͤmmtlichen dazu gehörigen Anlagen und unterwirft 


ſich dabei ver technifchen Aufficht des für dieſen Zweck von ver Königlichen Regies 


rung anzuſtellenden Baubtanuen. 
Namentlich muß die, Chauſſer beſtändig eben, feſt und gut verſteint erhaleen 
werben, wodel noch beſonvers feſtgeſet wird, daß wenn die —E ven ihr 


obliegenden Verpfächtangen wegen ber tüchtigen Unterhaltung der Gauſſer und 


18 . 


finmtlichen dazu gehörigen Anlagen, nad dem Gutachten ber Koniglichen Negier 
zung zu Potsdam niet nachkommen follte, Diefer..lepteren uch vergeblichen Erin 
rung. die Befugniß. zuſteben foll, die nad ihrem Ermeſſen nöthigen Herkellungen 
auf Koften der Geſeliſchaft vornehmen zu laffen und ohne prozefualiſches — 
zu dem Ende die Chauſſeegefälle mit Beſchlag zu belegen. Indeſſen ſteht 
Geſellſchaft wegen Uebernahme der Ausführung jener Herftellungen von Seüen Id 
Königligen Regierung zu Potsdam auf Koften der Gefellfchaft der Recurs an das 
Königliche Finanz» Dinifterium offen. . 


8 8. Für. vie fontraftmäßige Ausführung und Fünftige Unterhaftung der 
Chauſſee⸗ Anlage wird der Aftien-Gefellichaft die Erhebung des Chanffergelnes auf 
3 Meilen nad dem an den Hebungsfiellen auszuhängenden Tarife vom 28. Fe⸗ 
bruat 1840 (Gefepfammlung de 1840, Stüd 6.7 2880) auf fo fange, als 
die Chauſſee nicht nach ven hiernächſt folgenden Befiimmungen dem Staate auheim⸗ 
fällt, zugeſtanden. . 


Die Geſellſchaft foll jedoch ermächtigt fein, ein niedrigeres Ehaufſeehelo za be⸗ 
ſtimmen, als der obige Tarif bewilligt. 


Die Erhebung des Chauſſeegeldes geſchieht mach denſelben Vorſchriften, welche 
bei den vom Staate verwalteten Chauſſeen zur Anwendung kommen und welche 
theils auf allgemeinen Geſetzen, theils auf Miniſterial⸗Entſcheidungen beruhen. Sie 
beginnt für jede Meile 8 Tage, nachdem vom Baurathe ver Königlichen Regierung 
zu Potsdam atteftirt worden if, daß die Chauſſee nad dem Bauplane ‚ausgeführt 
und in der Oberfläche bereits fo feft geworden iſt, daß Feine Beſchwerden von ven 
Paflanten zu erwarten fir. Gin Cinnehmerhaus wird nur da angelegt, wo es 
durchaus nothwendig iſt, und bleibt ber Königlichen Regierung zu Potsdam die 
Genehmigung und Feſtſtellung ver Hebeſtelle und die Regulirung ber Hebung von 
jeder Barriere vorbehalten. 


8 9. Hinfihtlich ver Wege - Polizei» und Chauffeegelb - Kontraventionen 
gelten vie Beftimmungen des Gefeges vom 20. März 1837, des Chauſſeegeld⸗ 
Tarife vom 29. Februar 1840, fo wie der zufäglichen Beſtimmungen zu dem⸗ 
felben und des Regulativs vom 7. Juni 1844. . 


Aenverungen biefer allgemeinen Geſetze, welche durch fpätere Gefepgebung ein» 
treten follten, find auch auf die Aktien-Chauffee zwiſchen Prenzlau und Wolf. 
hagen anwendbar. 


$ 10. Sobald das gefammte Aktion Kapital durch ven $ 1L.anı 18; 
des Gefellichafts-Statuts vom 10. September 1844 gebildeten Amestifattons- (end 
den Altionairs vollftändig reftituirt iſt, ift ver Staat berechtigt/ die Chauſſee ein- 
fepfießlich des dazu’ und zu den Nebenanlagen verwendeten Grund und Bodens, 
ver Einnehmerhäufer, ver Brüden, —— und aller ſonſtigen dazu gehörigen 
Aunlagen, als fein Eigenthum ohne weicere Entfhäbigung der Altionairs zu übers 
nehmen. Auch verpflichtet fich die Geſellſchaft, die, Eorufer dem — gegen 


Strafe in 
tionsfälen. - 


Uchernafme 
der Chauſſer 
von Geiten 
des Staats. 


. 16 u 
der auf den Bau verwendeien Koften, fo weit folde nicht 


ſchen amortifirt find, mit Ausnahme ver für dieſelbe gezahlten Staats: Prämie, zu 


jeder Zeit zu überlaffen, doch muß der Gefellichaft von einer derartigen, Seitens 
des Staats beabſichtigten Uebernahme der Chauſſee mindeſtens ein Jahr vorher 
Anzeige gemacht werben. 

Der nad Vollendung des Baues anzufertigenve Revifions-Anfchlag unterliegt 
ver Revifion der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Königlichen Ober- 
Baubeputation. u 

8 11. Die Rechte und Verbindlichkeiten der Geſellſchaft unter ſich werden 
durch ein befonderes, ‚der höheren Genehmigung unterliegendes Statut feſtgeſtellt, 
indeſſen treten im Beyiepung auf den Königlichen Fiskus alle in dem gedachten 
Statute enthaltenen, mit diefem Kontrafte nicht in Einklang ſtehenden Beftimmun- 
gen ‚außer Kraft,. 

8.12. Die Koften der zweifachen Ausfertigung dieſes Kontralts nebſt dem 
Betrage des Ausfertigungs⸗Stempels trägt die Geſellſchaft. 

8 13. Schließlich entſagen beide kontrahirende Theile allen dieſem Kon, 
trakte etwa entgegen zu ſtellenden Einwendungen, fie mögen Namen haben, wie 
fie wollen, auf das Keesverbindfide, 

— wollen · genau und unverbrüchlich an demſelben halten, und haben denſelben 
zur Urkunde deſſen unterſiegelt und unterſchrieben. 

So geſcheben Potsdam, den 2. Oktober 1844. 

Koͤnigl. Regierung. Abtheilaug des Innern. 
v. Metternid. Sedt. 
. Für den Abtheilungs- Dirigenten im Auftrage 
und als Juſtitiarius. 
Prenzlau, den 22. Oktober 1844. 


Heinrich Carl Auguſt Johann Chriſtoph Herrmann Karl Detloff 
v. Stülpnagel⸗Dargitz, Graf v. Schwerin. von Winterfeld. 


Eanbeart dei Pemulauer Carl Friedrih Grabow. 


Kontrakt 
über vie unlegung einer Chauffee vom Anclammer 
Ipore bei Prenzlau ab über Develom, Groß 

Holzendorf bis —F Medlenburg-Streligfchen 
Grenze bei Wolfshagen. 
1. 1173. Septbr. 


J Amtosͤblätt 


der Rönigiihen Hegierung au Botssem 
. und der Stadt Berlin. 


. Stück 21. Den 23. Mal. 1845. 


: Allgemeine Gefegfamminng. 
Das viesjäprige 131: StöR der Allgemeinen Geſehſammlung enthäkt: 
SM 2571. Allerhochſtes Privilegium vom A. April 1546, wegen anderweiter 
0. Ausfertigung anf ven en lautender Berliner Stoht- Obligationen zum 
- Berrage von 1,500,000 Th - 
N 2372, Befannimachung ſiber je Allerhöchfte Befiätigung ver Statuten des 
Abienvereinr für die Reichenbach · Nimptſcher Chauffer. Vom 29. April 1845. 








3 nftrucetion, 
die Grundſätze in Anfehung der Conceffionirung von Aktien» Gefell- 
. fhaften betreffend, 
Da es ſich ald angemeffen ergeben hat, die Behörden und das Publikum mit 
a Allerhöchft feftgeftellten Grundfägen in Anfehung ver Conceffionirung von Aktien- 
eſellſchaften nach Manfgabe des Gefeges vom 9. November 1843 (Gefepfamm: - 
fung für 1843 Seite 341 ff.) bekannt zu machen, fo bringen wir im Nachſtebenden 
diefe Grundſãtze, welche fir jetzt und bis auf weitere Bekanntmachung in Anwen⸗ 
dung gebracht werden ſollen, zur öffentlichen Kenntniß. 
L Der Antrag auf Genehmigung ver Errichtung einer Aktien⸗ Geſellſchaft 
iſt überhaupt nur dann jur Berüdjihtigung geeignet, wenn, der Zwed des Unter 
‚nehmens 
1) an fi ch aus allgemeinen Gefi heopunkten nützlich und der Beförderung werth 
erſcheint, und zugleich 
D wegen ‚ver Hühe des arforderlichen Kapitals oder nad ber Natur des Unter: 
nehmens felbft das Zufammenwirfen einer größeren Anzahl von Theilnehmern 
bedingt, oder doch auf viefem Wege eher und ficerer al durch Ungernehmun- 
gen Cingelner zu erreichen iſt. 
In ver'Teßteren Hinſicht wird es insbeſondere bei Gewerbe» und Hanvels-Unter- 
\ ne hmungen — darauf ankommen, ob das beabſichtigte Unternehmen an und 
für ſich ein fo beträchtliches Kapital erfordert, daß es von Einzelnen nicht wohl in 
angemeſſenem Umfange begründet und betrieben werben kann; ſodann wird aber, 
fofern es ſich darum handelt nem Jadeſtee- oder Geſchaftszweig, veflen Anrige 


166 

“nung und Verbreitung im — Intereffg wünſchenswerth iſt, hervorzurufen, 
oder da, no er noch unausgebildet geblieben iſt, zur weiteren Entwickelung zu för⸗ 

dern; auch vargmf zu fehen fein, ob das Unternehmen mit Nächte anf die les 

ficherheit des Erfolges von ver Art ift, dag es für das Zuftandefommen deſſelben 

ver Vertheilung des varin anzulegenden: Kapitals auf ink ’-größere Anzapl von 

‚Theifnehmern , welche bei gemeinfamer -Mebertragung ver etwa eintretenden 

Verkuße davon weniger empfinblüh betroffen werden. In Ermangelung Yiefer' Bor- 
"ausfegungen namentlich dann, wenn von neuen Ctabliffements in einem. (on ein» 
heimiſchen Induſtrie- oder Gefchäftszweige die Rede if, der füglich von Cinzelnen 
verfolgt und ausgebildet werden Farm, wird auf Anträge wegen Genehmigung ver . 
Errichtung von Altien⸗Geſellſchaften nicht einzugehen fein: - \ 

II. . Die Gedehmigung zur Errichtung. ſolcher Geſellſchaften, deren Men 
‚auf jeden Inhaber (au porteur) geſtellt werden follen, wird nur auenahmsweiſe 
aus befonveren Gründen ertheilt werden. Es wird. dabei hauptſächlich ver Geſichts⸗ 

punkt leitend fein, ob das Unternehmen - N 2% 

1) über ven Kreis örtlicher. Wirkſamleit und Niglicfeit hinausgeht, und im 

Pübern Intereffe des Gemeinwohls befondere Begünftigung verdient und ob 
daſſel 

- 2) ohne Geſtattung ver Ausgabe derartiger Altien überhaupt nicht würde zur 
Ausführung Fommen können. ' " 

Zu Unternefmungen ver letzteren Art werden vorzugsweiſe ausgedehnte Unter-- 
nehmungen von KRommunifations-Anftalten, die’ auf Eeihterung es allgemeinen 
großen Verkehrs berechnet find, gezählt werden dürfen, fofern dafür die erforbet- 
lichen Rapitalien aus weitem Kreiſe herbeigezogen werden müſſen. 

. III. In allen Fällen kommt es ferner, darauf an, daß die Geſellſchaft 
durch die Art ihrer Begründung eine genügende Bürgſchaft gegen Täuſchungen und 
Beeinträghtigungen des Publitums gewähre. Demgemäp ift die Prüfugg ſowohl 
auf vie Zuverläffigfeit und GSolivität derjenigen, welche an die Gpipe ves Unter⸗ 
nehmens treten, als aud auf vie Zulängfichfeit ver zuſammenzubringenden Forbes 
für die Begründung und ven Betrieb des Unternehmens in dem beabffdhtigten 
Umfange mit zu richten. ’ \ . 

Berlin, ven 22. April 1845. . 

Der Minifter der geiftlichen, Unferrihtere Der Minifter Der Finanz-⸗ 
und Medicinals- Angelegenheiten. ' des Innern. Minifter. 
* 


* 


* J 
Vorſtehende Inſtruction wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Potsdam, ven 7. Mai 1845. . . . - . 
Der Ober» Präfivene der Provinz Brandenburg, 
oo ‚= von Meding. 





1 
Wersrdunngen und Belunutmadungen 


für den Megissungebezirt Botsdam uud für Die rad Bertin. 
(«MR 123, fiehe beſondere Beilage.) 


In der fiir Die Ausbildung geographifcher Kupferftecher beflimmten geı raphi⸗ 
ſcqhen Kungſe ule zu Potsdam beginnt am 15. Mai d. J. ein neuer —E 
zu dem die Anmeloungen bis dabin entgegen genommen werben. Auf portefrele 
» Anfragen ertbeilt der Untergeichnete nähere Auskunft, im Befondern auch über bie 
Augfihten auf Fünftige Befhäftigung, welche die Anftalt ihren Zöglingen nad 
vollendetem Kurfus, ber auf drei Jahre ermäßigt werden kann, zu gewähren im 
Stande if. Potsdam, ven 28. März 1845 

(sa) Dr. Heinrich Berghaus, Profeſſor und Direktor. 
* 





® ve: —* nt Potsdam, ven 17- Mai Finn 
rſtebende Bekann ung wird hierdurch im Auftrage des Herrn Geheimen 
Roms Miniſters Dr. Eichhorn Excellenz zur allgemeinen Kenntiß gebracht. 


Kin egieru 
Abtheilung für die Aal Regkru das Schalweſen. 
— — 
-Borsrdunngen und Belanntmachungen, 
weiche: den Regierungsbesirt Potsdam ausſchließlich betreffen. 
Potsdam, den 10. Mai 1845. 

Unter Berugnahme guf die im $ 20 des Regulativs vom 28. April 1826 
enthaltene Beftimmung, wonach die frirten Beiträge zum Domainen- Feuerfhäven- 
Fonds im Laufe des Monats Mai jeden Jahres mittelſt doppelten Lieferzettels an 
die Haupt⸗ Inſtituten⸗ und Kommunal⸗Kaſſe eingefandt werben ſollen, werden die 
Theilnehmer des biesfeitigen Domainen- Feuerſchäden-Verbandes aufgefordert, bie 
Cinzaplung der firirten Beiträge für das Societätsjahr vom 1. Mai 1845 bis 
dabin 1846 ſpäteſtens bis zum 15. Juni d. J., bei Vermeidung ver erefutivifhen 


Beitreihung, zu bewirken. Königl.- Regierung. 
—X fuͤr die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Borken. 





" ö Potsdam, ven 10. Mai 1845. 
Auf Srum des 8 12 des Gefepes vom 8. Mai 1837 wird hierdurch zur 
aͤffentlichen Kenntniß gebracht; daß der Kaufmann Herzog zu Cremmen bie ihm 
übertragen geivefene Agentur ver Berlinſchen Feurrverſicherungs-Anſtalt für die 
Stadt Cremmen :und_Ymgegend nievergelegt hat. 
Koͤnisl. Regierung, Abtheilnug des -Iunern. 


Potsdam, ven 13. Mai 1845, 


Miaf Omi des 8 12 des Gefepes vom 8. Mei 1887 wird hierdu her 


Öffentlichen Kenntniß gebracht, daß ver Kaufmann Germann zu Storlow die ihm 


N 1%. 
Die geogras 
phiſc Rufe, 

ſdute zu 
Poteam he · 
tteffend. 
U. 415. Mol. 


N 125. 
Beiträge zum 
Domainen» 
deurrſchãden⸗ 
donds pro 
1. Mai 1848. 
11.1813. Mal. . 


N 128. 
Ageatur⸗ 


1. 205. Rai. 


N 127. 


Riederlegung. 
1.596. Mal, 


N 128: _ 


Agentur 
BeRätigung. 
1.676. Dai. 


NE 46. 
Die in den 
Tagen vom 


21u. bie 25. 


Junl jeden 


Jahres in 


Berlin abzu- 
dallenden 
BWolmärkte 
betseffend. 


108: 
übertragen genefene Bgentar ver Mheinpreufiftien Benehunn@ge zu 


Defederf für die Stadt Storkom und Umgegend uievergelegt 
Koͤnigl. Regierung. Abtpeilung des Fan 


u Potsdam, den 17. Mai 1845. 

Auf Grund des $ 12 des Gefeges vom 8. Mai 1837 wird hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß ver Kaufmann. Wilhelm Lambateur zu Joachims⸗ 
thal als Agent ver Magdeburger Feuerverſicherungs-Geſellſchaft für die Stan 

ed und X von uns beſtätigt worden iſt. 

Koͤnigl. Regierung. aöoͤtheilung des Innern. 
— —— 

Verordnungen und Bekanntmachungen der Behörden 
Der Stadt Berlin. 


\ Nah der Allerhöchſten Kabinetsordre vom 11. Mai 1838 fol ver hieſige 
Wollmarkt in den Tagen vom 21. bis 23. Juni jeden Jahres abgehalten werven. 
Diefe Anordnung ift von dem bei dem biefigen Wollmarkte betheiligten Publikum, 
namentlich) aber 'von ven Woll-Probucenten und Woll⸗Haändlern nicht firenge be 
folgt worden, vielmehr fanden fih die Verkäufer gewöhnlich faſt acht Tage vor dem 
beſtimmten Wollmarfkts⸗Anſange mit ihren Wollen bier ein, uud der Markt war 
am-21. Juni größtentpeils beendet. — Die dadurch herbeigefüfrten wannichfathen 
Uebelftände haben zu vielfachen, nur zu begründeten Beſchwerden ver Wollmarkts⸗ 
Intereſſenten Veranlaſſung gegeben. Die Herren Miniſter des Innern und der 
Finanzen Excellenzen haben daher mittelſt Hohen Erlaſſes vom 26. November v. J. 
angeordnet, daß das Verwiegen der Wolle und die Ausſtellung der Wagäſcheine 
‚nicht früher, als in ben brei Tegten der Eröffnung des Marktes vorangehenden Tagen, - 
erfolgen, und. die Wolle an ven für den Wollmarkt beftimmten öffentlichen Orten 


. ebenfalls nicht früher, alfo nicht vor vem 18. Juni zum Verkauf ausgelegt werben 


N 4A. 
‚Agentur ° 
BeRätigung. 


Na 


Agentur- 
Srfätgmg. * 


ſolle. Die hiefigen Wollverwiegungs - Anftalten — und ebenfo die Mailtpolizei⸗ 
Beamten find mit desfallſiger Anweiſung verfehen. Die Wollverkaͤufer werden daher’ 
zur Erfparung unnöthiger Koften gut daran thun, Ihre Wollen erſt an ven oben-' 
gedachten drei Tagen, gibts aber am 17. Juni hier eintreffen zu laſſen. 
Berlin, den 20 . April 1845. Königl. PoligeisPräfivium, 


Der Kaufmann Wilhelm Collin hierſelbſt, wohnhaft 5 v Mh 
iR heute als Agent der. Magdeburger Beuerurriperungs- Defeihaft beftätige 
Berlin, ven 3. Mai 1845. . Königl. Polizei» Prafidium. 


Der Kaufmann Friedrich Auguft Hennide bierfelbft, wohnhaft in der Karl 
frage A⸗ 32, ift hente als Agent der Magveburger Feuerverficherungs- Gefellfhaft 
beſtaͤtigt worden. Berlin, ven 3. Mai 1845. Königl, —— 








‘289. 


Der Kaufmann Abolph Mitfher hierſekbſt, AWehen in ver Keonenfkrafe 
AR 12 und 13, if heute ald Agent der Magdeburger Feuerverficherungs⸗Gefeliſchaft 
Sen worden. Berlin, ven 5. Mai 1845. Koͤnigl. —— 





Belanntmahung. 
Alle bei ver Königl. Bank in Friedrichsd'or belegten Porn werden bier- 
vurch den Glänbigern zur Rüchzablung mie fechethonatlicher Frift gekümvigt. 
Sollte etwa der Umfap des Goldes in Konrant gewünſcht werden, fg ſind wir 


bereit, folgen, den Friedrichsd'or zu 53 Thlr. gerechnet, zu hewirken, und fordern“ " 


die Gläubiger, welche ven Umfag beabſichtigen, auf, ihren diesfalligen Antzag- ent 
weder bei der Haupt⸗ Bank⸗ Depofktentaffe. hiexfelbft, ober bei derjenigen Prowinzial- 
Bant, wo die betreffende Banf-Obfigation, nach ibrem Inhalte, zahlbar iR, binnen 
Wochen, von heute ab, fehriftfich einzureichen. Die Kapitalien nebſt Zinſen, 

deren Umfag in Kourant Fein Antrag eingeht, werden beim Ablauf der Kün- 
Bigungafif in Friedrichsd or ausgezahlt werden. 

Jeder Ständigen, welcher fein Kapital bie zum Verfalltage, ſpäteſtens bie zum 
10. Deyember d. J. nicht ethebt, das ſich die naththeiligen dolgen der Berfäumung 
feton beiuwieſſen. 

Fir Diejenigen Gläubiger, welche befonbere foriftfiche Kindigungen erhalten 
haben, behält es vabei i kin Bewenden. Berlin, ven. 16. Mai 1845. 

Königt. Haupt-Banfs Direktorium. 
(5) Witt. Reichtnbach. Meyen 
— — 
Perſonalchronik. 

PM dem Abgange des bisherigen Amts⸗ Aſſiſtenten Beuther wird bie Rentei- umb 
Bolizei-Bermwaltung des Domainenamts Löhme bie auf weitere Befiimmung von dem 
Wirihſchafts⸗ Juſpektor Budde zu Löhme geführt werben. 

: Det biöherige Auskultator Zulius Wilhelm Boening ift zum Kummergerichte- Refe- 
Venbarius mie mit dem Dienftalter vom 19. Dezember 1844 ernannt. 

B esgerichtö+ Refarenburius Albert Rheodor Hildebrandt ta dem 
unhhienhe —— 

Der Kammergerichts⸗ Auskultator von Voge lfans iſt Be fi nee prebehſchen Au 
bildung, hei ‚dem Land⸗ und Gtadtgerichte in Dale, aus den bätniffen in 
diesfeitigen Departement entlaffen. 


. 


er biäherige Ausfultator Friedrich Herrmann Adolph von Stülpnagel if zum 


Kar mergerichts⸗ Referendarlus mit dem Dienftalter vom 22. Januar 1845 ernannt. 
Der Iuftiz- Kommiffarius Schwieger in Wriezen iſt zugleich zum Notar im dies⸗ 
feiti Departement beftellt. 
er bh bisherige Rechtskandibdat Johann grob Auguft Ferbinand Zenker HE zu 
—— —— ernammt und dem Kriminalgeruichte in Berlin zur —* 
erwieſen. 
en Auskultator Heinrich Theodor Meyer iſt auf feinen Antrag von dem Stadt 
rn in Preuzlau am das Stabtzericht in Berlin verſetzt. 
Der biäheeige. Dbenlanbasgrrichtd - Referenbarius. Karl Feietrid, X von Graeße 
m Kammergerichtd" uſſeſſer mit Beftimmung ſeines Dienſtalters vom 14. Januar 
ernanni. 


J 


:170 


"Der biöherige Rechtskandidat Adolph Emanuel’ Gottfried Stegemann if} zun Kam⸗ 
mergericht8-Ausfultator ernannt und der Königl. Juftizfammer in Schwedt zur Bes 
ſchãftigung übertoiefen. 

Der bisherige Nechtsfandidat Karl Leopold Heinrih von Rüts iſt zum Rammet- 
—X Augfultator ernannt und dem Kriminalgerichte in Berlin zur Beſchäftigung 
uͤberwieſen. Kae — 

Der bifiherige Kammergerichts⸗Referendarius Alexander Wilhelm Dietmar it zum 
Kammergerichts⸗ Aſſeſſor mit Bekimmung feines Dienſtalters vom 11. Mär; 1845 ernannt. 

J Die bisherigen Rechtskandidaten Eugen Alerander von Goßler, Herrmann Beder, 
„Johann Friedrich Chriftian Straube, Ernſt Ferdinand Reinhold Pegert, Friedrich 
Herrmann Sydow und Friedrich Fehmer find zu Kammergerichts-Auskultatoren wt= 
niannt und dem Sriminalgerichte in Berlin zur Befchäftigung überwieſen. wi 
: Den Lammergerichtö-Affeffor Auguſt Heinrich Doualier if auf feinm Antrag um 
«BaRı Btahtgericht in Berlin venfegt.: . te 

Der Kammergericht&-Referendarius Konftantin Weinert ift auf feinen Antrag Be⸗ 
“Hufg feiner Befchäftigung bei beim Dberlandesgerichte in Stettin aus ben ‚Gefchäftever- 
bäffniffen im hiefigen Debartement entlaffen. wi 

Der Kammergerichtd-Augkultator Karl von ARüts iſt zufölge feines Antrages an 
bus. Land⸗ und Seadigericht in Ale⸗Landsberg verfeßt. 
Deaer bibherige Rechtskandidat kudwig Bang: Meyen if zum Kemmergeridug- 
Augkultator ernannt und ben Kriminalgerichte in Berlin F Beſchaͤftigung überwieſen. 

Die bisherigen Rechtskandidaten Karl Friedrich Jacob Clemens Spener und Frie⸗ 
drich Victor Dickſen find zu Kammergerichts-Auskultatoren ernannt und erfierer bes 
Land» und Stadtgerichte zu Brandenburg, lefterer dem Kriminalgericht in Berlin zur 
Belchäftigung überwieſe. 53 

Der bisherige Rechtskandidat Edmund Wolff iſt zum Kammergerichts-⸗Auskultator 
ernannt und dem Kriminalgerichte in Berlin zur Beſchäftigung überwieſen. J 

Der bisher bei dem Land⸗ und Stadtgerichte zu Wohlau beſchäftigt geweſene Ober- 
Landesgerichts⸗ Auskultator Herrmann Gobbim if in dag biegfeitige Departement auf- 
—* und auf feinen Antrag dem Stadtgerichte in Potsdam zur Beſchäftigung 

fen. - . 

Der bisherige Rechtsfandidat Johann Karl Ludwig Otto Schulze ift zum Kammer⸗ 
gerkchtd-Auskultator ernannt. unb sauf feinen Antrag dem Stabtgerichte zu Potsdam zur 
Befchäftigung überwieſen. . * 

- Yatrimonialgericht. Die Verwaltung des Patrimonialgerichts Beerbaum und 
Brunow if dem Kammergerichts-Affeffor Luckwald in Neuftadts walde, bie'-bes 
Yatrimonialgerichts Friedrichsfelde dem Kammergerichts-Affeifor Bernard in: Berlin 
‘und die der Parrtmonialgerichre:imsdorf, Streganz, Saarom und Gilberberg dem Land⸗ 
und Stadtrichter Scharnmweber in Storkow übertragen. 5 . I 

Die praktiſchen Aerzte Dr. med. Meyer Jacob Meyer und Dr. med. Guſtav 8; 
demann zu Berlin ſind auch als Geburtshelfer in den Königlichen Landen approbirt 
und vereidigt worben. " \ rn 

Die bisherige Hebammenſchülerin Wilhehmine Werner, geb. Urban, zu Berlin if 
a8 Stobthebamms für Berlin appeobist und vereibigt worben, nachdem fie in der. mit 

ihr abgehaltenen Prüfung „vorzüglich gut” beftanden ift. oa ll 











Hierbei eine befonbere Beilage, enthaltend unter N? 123 das Statut ber Berfiner Tb 
m Bir. Drantport, Befhmang- Biete, imgleichen zwei “bffemtticht Angeiger.) 


— — EEE u 


Beillage— 

zum Ziflen Stlck des Amieblatis 

der Königliden Negierung zu Botsdam 
und der Stadt Berlin. 





Verordnungen und Berauntmachungen 
tr Den Regierungsbezirk Potsbdam und für Die Stadt Berlin. 


Arf Ihren Berigt vom 2%. v. M. will Ich das anliegende, durch den gericht: 
lichen Akt vom 15. Dezember v. J. vollzogene Statut ter anter der Firma: 
Berliner Land» und Waſſer⸗ Transport / Verſicherungs⸗ Geſellſchaft“ gebildeten Ge 
felihaft nebft ver angehängten Aſſekuranz⸗ Ordnung, hierdurch genehmigen umd wie 
gedachte Geſellſchaft als eine Aftien- „Oefelihaft nad) den Bejtimmungen des Geſetzes 
vom 9. November 1843 hiermit beflätigen. Das Statut und bie Affekiranz- 
Ordnung find mit. der gegenwärtigen Ordre durd die Gefegfammlung und durch 
das Amtsblatt der Regierung zu Potsdam zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Bein ven 7. März 1846. 
(93) Kriedrid Wilhelm: 
bie onan / Bine Graf von Arnim, Flottwell und uhden. 


Befetttaatte- Vertrag 


Errichtung, Geſchafteumfang und Fonds der Gefellſchaft. 
Artikel 1. 

Unter der Firma: „Berliner Land⸗ und Waffer- Transport- Verfi perunger 
Geſellſchaft“ verbinden fi vie unterzeichneten Kontrahenten durch Ren gegeniwärtigen 
Vertrag zu einer Aktien-Gefellichaft, deren Zweck darin, befiept, Aſſekuranzen auf 
Güter und Waaren während ihres Transports zu Waffer und zu Lande auf dem 
Europäifihen Kontinente,. mit Ausſchluß der Türkei, Spaniens, Portugals‘ und 
Griechenlands, und auf denjenigen Seeſtrecken, welche zur nothwendigen Waſſerver⸗ 
bindung zweier Orte dienen und mittelſt Flußfahrzeugen befahren werder können. 
Fade näherer Anleitung dieſes Statuts und der Aſſekuranz⸗Ordnung, zu übernehmen, 

Abweichungen von diefen, durch die Verkehrsverhältniſſe bedingten Beflimmungen 
bleiben, fo. weit fie nur den örtlichen Gefchäftsumfang ver Geiligaf beneſten vom 
fälligen Beſchuſe der General⸗ Verſanunlung überlaſſen. 
Artikel 2. 
„DB je en m Br un af A ne dm 
Sie verpflichtet "ih beſtehenden 


giegenheiten, ver genannten Firma. ven hier 
jaufmanmiſchen Korporation Geigutreten, : 


NM 123. 
Statut der 
Berliner fand. 
und: Weſſer· 
Transport» 
Verſicherungs · 
Geſellſchaft. 
1. 2088. April, 


‚2 


"Artikel 3. ! 
Der Anfang der Geſellſhaft wird vom Tage der erſten Generdt. Verſammlung, 

d. i. dem 14. Juli 1841, an gerechnet, das Geſellſchaftsjahr läuft jedoch immer 

wiit Dem 31. Dezember jedes Jahres ab, und zwar fo, daß das afle ie De 

"3. Deʒember 1842 voßlenbet ift und das pusie mit, dem 1. Januar 1 3 beginnt. 

Artikel 
° Bas "Grundkapital der Ta if Fir " 
Thtr. Preuß. Kourant 
igben: Zweibundert 3 je Funfsigtaufenb Tpalee, feßgefegt und befcht aus ink 
undert Aftien, eine, jede“ zu fünfhundert Thaler Preuß. Kourant gerechnet. 

. Auf jede diefer Aktien werben Einhundert Thaler Preuß. Kourant baar einge 
ſchoſſen, über ven Reft ver Vierhundert Thaler aber werben nad .vem Fornulart 
sub A. teodene, nach achttägiger Kündigung ganz oder theilweiſe zablbare Wechſel 
an die Direktion oder deren Ordre ausgeſteilt und niedergelegt. 

Einen höhern Betrag, als die von der Direktion eingeforderten Ruta, warf 
kein Altionair einzahlen. Ariitel 
rtikel b. 


Zur Ermittelung des Gewinnes wird am 31. Dezember jedes Jahres die Bir 
Tanz der Geſellſchaft abgeſchloſſen. Der reine Gewinn, welder fih alsdann nach 
Abzpg der Berwaltungsfoften, ber hezahlten Verſicherungsgelder und ſonſtigen Aus⸗ 
gaben ergiebt, wird unter vie Altionaire als Dividende vertheilt. 

Verfäumt ein Aktionair die Erhebun über vier Wochen, ſo wird die Dividende 
auf feine Gefahr und Koften in der eſellſchaftskaſſe und dabei nur 
ein grobes Verſehen vertreten. a 

rtikel 6. 


Es wird jedoch von dieſer Dividende ein bar zur Bildung eines See 
Fonds‘ zurlicigefegt, und zwar, fo lange bis derſelbe 25,000 Thlr. beträgt, ein 
Drittel, und von da ab, big er 50,800 Thlr. erreicht hat, ein Viertel, Beträgt 
"der Referve- Fonds die Summe von 50,080 Thlen., fo erhalten, vie Aftionaire 
die volle Dividende. Die Zinfen des Reſerve⸗ Fonds wachſen der jãhrlichen Ein- 
wahme der Gefellfchaft u Artitel 

Artikel 7. 


Werluſte, welche die laufenden Einnahmen überfteigen, werden yumächft aus dem 
Referve⸗ Fonds, und erft wenn dieſer erfchöpft ift, aus dem Grundkapital gedeckt. 
Die zu dem Ende erforverlichen Nachſchüfſe werden von der Direktion gleichmaßig 
uf fümmtliche Aktien erhoben und auf ven Wechſeln abgeſchrieben. B 
Mt ver Referve-Fonds over das Grundkapitai ſolchergeſtalt angegriffen torben, 
ſo ſoll der Hünfeige noch nicht vertheilte Gewinn zur Ergänzung dieſer Funds ver⸗ 
wendet werben. Es kann Daher eine weitere Vertheilung des vorhandenen, fo wie 
des fpäteren Gewinne erſt dann ung nur im ſoweit ſtattfinden, als ver urfprüng- 
liche —— von ‚20H Iblen. und hen 1 geweiene —— 
aber water den, im · Artilel 6 Aa viel Manfgeben, var) 
—* des Geriunes perbigefhaffe find. 


Beste And. Ditioren der Altionaite 
8. 


Kein Ationaie darf über von au aim dm gleicher Zeit beſthen. 
rtitel 9. 
. "Die Mbien werben in der, nach Anl B vorgefcheiebenen ansgefertigt, 
gegen Zahlung des banrem Einfchuffes und Ablieferung dee, all bezeichneten 
Festes, auf den Namen des Erwerbers ausgefüllt, in das Altienbuch eingetragen, 
mit der fortlaufenden Nummer, welche fie im letztern erhalten baben, verſehen und 


awigereiht. 
Spätere rungen in dem Cigenthume ber Aktien werben ebenfalls in dem 


Altienbuche vermerkt. In vemfelben hat jede ‚tie ihr befonderes Folium. Aur 


ne werden von der Geſellſchaft als Aktionnire 


arerlaum u berüdfichtigt, und muß jeder neue Erwerber vie mit jnien gepfloge⸗ 
von Dehamalngen gedes asien Ifien. - 
Die Koſten zum Stempel ber w Arien und Weifel trägt jener Ationeir, 
rtitel 10. 


Die Men durten mr auf wirkliche Danblunge + Befellipaften oder einzelne 


Daun, nit aber auf moralifhe Perſonen oder mehrere Judividuen ausge: 
Reit werben. - 


Kaufmännifcge Rechte find nit Bevingung des Befges der Men, jbnd iB 
jeder auch fonft nicht werhfelfähige Alktionair der Gefellihaft, in Bezug anf bie 
derſelben ansgeftellten Wechſel, weg verhaftet, und er muß jedenfalls uns 
beſcholten, "on itionsfähig und Inländer länder her 

J rtikel 11. 
Der Gefeligaft fieht wegen aller Anfprifche und Forderungen aus dem Gel 
vertvage gegen jeden Aktionair das Netentiond- und Kompenfationg- ect an 
den Dividenden und an dem Werthe feiner Aktien ohne alle Einſchränkung m 
felbR für ven Fall zu, daß ihre Gorverumg noch nicht liquide wäre... 
rtikel 12. 

Jene Varanderung in dem Eigemthum der Aktien und ber Uebergang der daraus 
wfpringenden Rechte und Pflichten auf einen andern, als ven erſien Juhaber, fer 
%4 durh Verfügung unter Lebenbigen oder von Todeswegen ober aus irgend einem 
nern Titel, : other zur Rechtsgültigkeit, unbe: 5 der — Form, die Ana 
liche Genchmigung der Direktion der Gefellfchaft. die etwanige Verwei⸗ 


— dieſer Seneheigung anzugeben, iſt bie * nicht verpflichtet, ma 


ger Ausnabme des ‚Falles, wein ein Altionair, welcher Eigenthumer einer 
Handlung if, dieſe anf eine einzelne Perſon vererbt, der Erbe die Handlung for 
ftht, and die Altie mit. biefer auf in bergegangen iR, 
rtikel 13. 
Ben on det wer ben Giben eines Minnie pber von don Th 


eitnehmern- 
One aufgelöften · Soeietat, twelshe- bei der Geſellſchaft ——— bin ven ſecht 


Weraieu, voua Tebetänge oder Dem Länge der Nufldfung ver cietai an gerocheet, 
1° 


x 
. 
Feine Anträge zur Umfchreibäng der Attie eingehen, oder in derſelben Friſt die 
dazu erforderlichen Nachweiſe nicht beſchafft werden: / fo Reht: ver Direktion frei, 
ohne Weiteres die Aktie für vakant zu erflären und damit nad den besfollfigen 
Beftimmungen im Artikel 15 zu-verfahren.. 
Artikel 14. 
. Die Erfluflon eines Aktionairs mit der Wirkung, daß die Gefellſchaſt ihn feiner 
Rechte aus der Aktie, insbeſondere feines Untheils an vem Gewinne des laufenden 
Jahres, für verluſtig zu erklären und demgemäß mit der Aktie als valant nach 
Artikel 15° zu verfahren befugt ift, tritt ein: 

a) wenn ein Aftionair des Betruges überführt oder gegen ihn rechtskräͤftig auf 
Ehrenftcafen erkannt iſt; 

b) wenn ein Aftionair in Zahlemgounfahigteit verfällt; 

Diefe wird als vorhanden ‘angenommen, wenn entweder der förmliche Konkurs over 
erbſchaftliche eiquidationsprozeß über das Vermögen des Aktionairs eröffnet vdet any 
einem rechtöfräftigen Wechſel-Erkenntniſſe Erefution gegen ihn vofifiredt iſt, oder 
wenn er · ſeinen Glaubigern eine außergerihtlihe Behanblung angeboten hat. 

c) Wenn ein Aftionair die, Artifel A und 7, erwähnten Beiträge und Nachſchüfſe 
und fenfligen Forderungen ver Gefellfchaft vierzehn Tage, nachdem er erfahren, 
daß fie fällig. find, nicht entrichtet. 

In dem fegteren alle (lit. c) hat jedoch die Geſellſchaft die Wahl, anflatt Sie 
Exkluſien auszufprechen, auch nur den ſchuidigen Betrag von dem fänmigen Altionair 
wechfekmäßig einzugiepen und Crfag des entftanvenen Nachtheils zu fordern. . 

It über die Falligkeit Streit, fo muß der Aftionair die freitige Summe mit 
Vorbehalt feines Rechts bei ver Geſellſchaftskaſſe deponiren. " 
._ Im Falle ver Inſolvenz (lit; b) dagegen tritt der Verfall der Aktie und ber 
Verluſt ver Rechte daraus jederzeit, fo wie die Inſolvenz ſich darthut, ein und bie 
Geſellſchaft iſt daher nicht verbunden, fi wegen ihrer durch die Aktie und die noch 
nicht erhobenen Dividenden gebeten Anforderungen auf den Konkurs eimzulaſſen. 

Artikel 15. 

Sobald in den vorgedachten Fällen rtitel 13 und 14) eine Vakanz der Aktie 
entſteht, muß biefelbe der Gefellfihaft, geeigneten Falls gegen Retravition des depo⸗ 
nirten Wechfels, herausgegeben werden, um fie vefp. zu kaſſiren ober durch zwei 
vereidete Mäkler an der Börſe zu Berlin für Rechnung und Gefahr des bisherigen 
Altionairs oder deſſen Rechtsnachfolgers meiftbietend verfaufen zu laffen. Den übris 
gen Aktionairen fteht hierbei das Vorkaufsrecht zu, auch ift vie Zaluſſung eines 

fremden Erſtehers von ver Genehmigung der. Direktion. abhängig. 

Läßt fih die Aktie zur Zeit nicht folchergeftalt veräußern, fo wir fe, bis ſuh 
eine glinftige Gelegenheit zum Verkaufe findet, von ver ganzen Gefellſchaft zu dan, 
beim Abfchluffe des laufenden Jahres aus dem Gefchäftsbetriebe ſich ergebenden 
Werthe übernommen. 

Wird aber die Herausgabe ver Aktie verweigert, ‚oder geht fie binnen vierzehn 

Tagen nach behändigter ſchriſtlicher Aufforderung ver Direktion nicht em, fo’ ik 

lepeese befugt uns verpflishtet, vie oafante Aktie. zu annullisen, fie im Alticnbuche 
’ * . 


u} 
za ſtweichen, daß dies geſcheben geſcheben, zweimal, mit einem Zuwiſchenrcumt von v 
u Tagen, öffentli bekannt zu machen und eine neue, mit ber * * 
Nummer des Aktienbuches verſehene Aktie an ihrer Stelle musyufertigen.. ° 
Mit vem Verkaufe ver neuen Akte wird alsdann wie oben verfahren. 
Artikel 16. 
Jeder neue Erwerber einer tie iſt nicht nur verpflichtet, fein Eigenchuin der 
Direftion anzuzeigen, in das Aktienbuch eintragen und dies auf der Aktie vermerken 
zu laſſen, fondern auch vie Berbinvlichteiten feines Vorgängers, fo weit er dieſelbtn 
rechtlich überfommt, zu erfüllen, über ven noch nicht eingezahlten Ne den vor 
Rhriftemnäßigen Wechfel auszuftellen nnd fi ven Beſchlüſſen und Wi 
der Geſellſchaft, die bis zur Eintragung feines Cigenthums geſaßt oder vorgenom- 
men wörven, fo wie fberhampt ven Beſtimmungen ves gegennekrtigen WBertzaget, 


zu un 
Artikel 17. 
Verloren gegangene Altien werben auf den Antrag und auf Kofen ven betref⸗ 
fenden Alnionaits von der Direktion für mortiſtzirt erklärt, durch Duplikate erſeßt 
und ſolches zweimal, mit einem mindeſtens — —— bffratlich 
bekannt -gemmdbt, Eing befchäpigte Akten werben ohne Mortifizirung von 
ver Diretion durch Duplikate erfegt, wenn fie als vie für vie: betroffene Pexfen: 
ausgefertigten Aktien zu erkennen find. 


nI. 
Verfaſſung der Befeitfhaft und Gefhäftsvermwaltung. 
Artikel 18. 
Das Antereffe der Gefellfchaft wird wahrgenommen durch: 

1) die General-Verfammlung der Aftionaive; 

2) die. Direktion und 

3) den. Bevollmächtigten. 

A. General: Berfommiung. 

Artikel 19. 

Die General: Verfanmmiungen werven in Berlin gehalten incd von ber Direktion 
dar) zweimalige ‘öffentliche Bekanntmachung, vie lepte ſpäteſtens vierzehn Zuge ver 
vem Zufammentritt, einberufen. 

Artifel 20 


Ordentliche General⸗ Venmlimgen Anm cthahrltch am ke Dienftage 
Bu dem legten Februar Statt. 

In dieſen werben die Berhandlungen mit dem VBortrage eines Berichte des 
Vorfigenden ver Direktion über die Geſchaftoführung des verflofienen Jahtes, smter 
Voriegung der -Bilanz viefes Jahres umd bes. Planes zur Vertpeilung der Divi· 
Venwen, cröffnet. Gobann. werben bie etwanigen unerledigt gebliebenen Rechnungs · 

des Rwiſions⸗Ausſchuſſes erörtert und zur —— — des Altionaire 
gebracht; endlich aber wird zu den nöthigen Ergänzungewahlen der Mitglieder des 
Rwwiſchus / Aus ſchafſes (Artikel 25) und ver Direktion, fo wie zur eiwä erforderlichen 


@ 


audarweinun Wabl des Muneliinächtigten geſchritten, 6 ——— 
ur Eriſcheidung der General» Verſaunnlung gehörende, von der Dietien 
Ni verwiefene Gegenflände berathen. 
. Artilel 2. 
“Die Segemfänbe, welche nur durch ven Beſchluß ver orbentligen oder einer 
al⸗Verſammlung erledigt werden können, find: - 
9) Ubinbenmgen und Ergänzungen der Statuten nnd ber Affefurany- Orbung; 
d). Streitigkeiten; zwiſchen der Direktion und dem Beooltmägeigten, woruber der 
Sondilus fihriftlichen Vortrag zu halten hat; 
“o) Anträge eingelner Altionaire, wenn ſolche mindeſtens vierzchn Zuge vorher bei 
der Direltion angeweldet find; 
4) Zuſdebung der Beichläffe früherer General · Verfauunlung 
©) Wahl und etwanige Cntlaffung ver Mitglieder des — weeſchages und 
der Direktion, ſo wie des ee 
) vie Auftöfung der Geſellſcha 
Zur Oültiglelt ver = Bee Ka und fik- bie lamwehemiie Geuchmigung 


EEiladung iu, eins außrsromihen: General Besfunmlung muß er 

Grgeaftann ber Berpandlung kurz angebentet erben. 
Artikel 22 . 

Ausnahmsweiſe darf auf den Antrag des Bevollmächtigten cine außerordentliche 
General» Verſammlung einberuſen werden, wenn zwiſchen ihm und der Direktion 
eine erhebliche Meinungsverſchiedenheit entſteht, die durch ben, berathenden Ausfpruch 
des Syndifus nicht befeitigt werden Tann, und zugleich wenigftens zwei Mitglieder 
der Direftion feinem Antrage beitreten. . 

Artikel 23. 

Einzelne Aftionaire haben das Recht, eine außerordentliche Sereral- Berfarhms 
kung zu verlangen, wenn wenigfteng dreißig Stimmen bie Abſebung eines Direktions⸗ 
Mitgliedes oder des Bevollmächtigten beantragen. 

Artikel 24. 

Wetim vie Direltion bei der ihr zuſtehenden interimiſtiſchen Chuspenflon eines 
ihrer Mitglieder over des Bevollmaͤchtigten, vie Berufüng ver nach Artikel 43 als ⸗ 
dann nothwendigen General-Verfammlung über bie dort beſtinunte Friſt hinaus 

. — LA kann dieſe Einberufung auf das. ſchriftliche Anmelven des Suspendir⸗ 
drei beliebige Altionaire geſchehen. 
Artikel 25. 

Sehuſs ver von Mtionairen von der Direim über bie Derwaltung des Ger 
fehle gens und bie Gefchäftsführung zu legenden Rehnung wird ein Res 
vifions « Ausfhuß ernannt. Diefer —2 beſteht aus dreien, mit feinem ſon ⸗ 
ſtigen Amte bei der Geſellſchaft belleideten Altionairen, welche ein für alle mab 
gewählt und bei Valanzen, welche durch Ton, Niederlegung des AmtsAusſcheiden 
da Alkionairt vder ſouſt entſtehen, ergängt werben, und es hat derſelbe den Auftrag, 
die jährliche Bilanz und Rechnungð/Wſchluſſe · mit ven bekzeffeuben, ihm "jeberzeit. 


’ 


zur Einſucht vorgulegeäicen ¶ Duchern, Belägen und Seripenren der. Dirckiion zu uno 
ice, die Rechnung abzunehmen und nad; Richtigbefnben vie Decharge zu ertpeikent, 
durch · welche a die Direktion gegen alle ferneren Anfprüce und Deranmworn 
lipfeisen „gefpäßt iſt. Die: Aktionaire — einzeln oder zufmmmen — Eönnen eine 
andere Rechnungslegung nicht verlangen; fie leiflen auf eine le ausdrüdlich Verzicht 
und Segnögen " mit bee durch vorſtehendes Verfahren angeorbneten Art verfeiben, 


Artitel 236. 
Senefan ober an perſönlichem Erſcheinen verhinderte Alnonaire dürſen ſich m 


den General» Verſaumlungen durch einen anderen ftimmfähigen mit ſchriftlicher Voll 
wacht vexfehenen ak, nicht aber dunh fremde Perſonen , vertreten laſſen. \ 


von mehr als ‚vier Altionairen bewo! bevollmaͤcheigt werben. m nict..mehr abs 
höͤchſtens zehn Stimmen, einſchließlich feiner eigenen, in der Genaraf- Verfemnkung 
repräfentiren. 

Wer weder yerfönluh, aoch durch einen hiernach ni Sehe Io Iren 
Ste livertreter erſcheint, wird der jedesmaligen Stimmenmehrheit für 

Artikel 37: 

Die Befglüffe werden, wo nicht in biefem. Statut eine musrchäche Kudnnkerr 
gemacht ift, nach einfacher Stimmenmehrheit der Anweſenden gefaßt, welche ſo be⸗ 
regnet wad, Daß ver, — 


208 
Er 
z 
14 
a 


ausgenommen bei ven. ae ver Beamten, bei denen im Ma ver Stinnnens 
gleichheit vas Sans entſcheidet. Durch geheimes Skrutinium wird mw dei :vew 
Wahl oder ‚Entlafung eines Beamten Yeftimmt, und. zwar im eifiren Falle vu, . 
Suramzettel, im letzteren duch Ballotement, . 
Artitel 28. . oo. 
.. Den Borg. in den General» Berfanmlungen, weiche flets mit Prufung der 
Vollmachten und der Begieimation der Anvefenden beginn mnufſen, führt ver Vor⸗ 
ſtyrude der Direltion. 

Ueber jede Verſaumiung wirr von dom Syndikus ein P reteloll -efuher, we 
des von dieſem, von "vum Vorſitzenden, von mindeſteno zwei Direlteren und we 
Aktiomairen a zalljieben if, und. das Werzeichniß der Anweſenden und gehörig 
vertretenen 


muß. 
Der Inhalt diefer aufzubetsaßrenben Protokolle git üben: jede darin enthaltent 
Vatjache voln Beweis fir. and gegen ‚bie eingelnen Mtionaire,  - 


B. Dissttior Re 


Di obere Beitung und die Bermalung ı der Opfhäfte des Orelfäah. Bulk 


We: Steben Din og un win el m AR, pe nr 
Kenttolle von. ven Bevot a an 
rtike 


Die Direktion dhen⸗ hi aus fünf Direktoren, für welche drei Stellovertreter * 
wãaͤblt werden, welche für jene in Befinberungsfällen als wirkliche Mitglieder der 

Direktion eintreten. Die Wahl beiver gejchieht in ver General-Berfammlung auf 
fünf Jahre. ever Direktor muß Aktionair, in Berlin wohnhaft fein und minde- 
Kent ſes⸗ Aktien befigen, welche während feiner Amtsdauer als Kaution anver- 
äußerlich: in ver Geſellſchaftskaſſe veponirt bleiben. Solche Aktionaive, die fih — 
früher für ——— erflärt hatten, find nur wählbar, wenn fie ihre Glan⸗ 

biger für. voll befriedigt haben. Weder Vater und Sohn, noch Brüber, noch 
Tpeiluehmer — Handlung önnen aleicheitig fungirende Direltoren oder 


Artikel 31. 

Nadh Mblauf des erſten Geſchäftsjahres, alſo am 31. Dezember 1888, ſcheidet 
Per ein Direktor mit einem Gtellvertreter aus und wird durch neue, Wahl ers 
feßt.: Bis die Reife im Austritt ſich gebilvet, entfcheivet darüber das Loos. Die 
A⸗egeſchirdenen find wieder wählbar. 

Ärtitel 32. 

Kein Aktionair ift gezwungen, die auf ihn gefallene Wahl anzunehmen. Er⸗ 
Hört fih ver Gewählte nicht, wenn er anweſend iſt, fofort und wenn er abweſend 
if, binnen drei Tagen nach erlangter Wiſſenſchaft, über die Annahme:. fo wird 
angenommen, daß er die Wahl ablehne, und es rüdt derjenige ai welcher bei ver 
Wahl nächft ihm die meiſten Stimmen gehabt hat. 

2 . Artikel 38. 

Scheidet ein Direktor im Laufe feiner Amtsdauer aus, fo trikt derjenige Stell» 
vertreten, velcher bei der Wabl die meiſten Stimmen gehabt hat, ſtatt ſeiner in die 
Dircktion ‚ein. Sind aber zwei Direktoren ausgeſchieben, fo daß nur noch ein 
Stellvertreter übrig iſt: fo muß vie Zahl ver Stellvertreter. in einer binnen läng⸗ 
ſtens vier —— anzuberaumenden General ⸗Verſammlung ergänzt werden. 

Stellvertreter. dürfen zwar jederzeit ven Sigungen ber Direktion beiwob⸗ 
zn, jedoch nur mit berathender- Stimme. Erſt in Behinderungsfällen ver Düirek⸗ 
tionsmitglieber treten fie mit vollem Stimmrechte an deren Stelle. Es vürfen 
abber mie fo viel Stellvertreter zu gleicher „Zeit mit Stimmrecht eintreten, Daß nicht 

Den Dorfig in der Direktion immer ein mitlher Direktor führt. 

’ Artilel 34 

“Die Direktoren wählen nad ihrer Einfegung einen Vorfigenden und 
deßen Stellvertreter, aus ihrer Mitt 

Der Vorſitzende erbriht und yräfentirt die eingepenben Sachen, vertheilt vie 
" laufenden Geſchäfte, entweder nad einem beſtimmten Turnus oder nach Geſchäfts⸗ 
gweigen, unter die Mitglieder, bernd die Sitzungen, Teitet in denſelben die Debatte 
und * un fine Stimme, bi etwa vorhandener Stimmengleichheit, den 


Un 


3 


' Artikel 38. 

Die Direktion Hält migbeflens zweimal monatlich Sitzung, die aus brei ſtimm⸗ 
fähigen Mitglievern befiehen muß, um gültig befchljeßen zu können. Cs gefcieht 
dies durch einfache Stimmenmehrpeit. Ueber jene Sigung wird ein Protokoll ger 
föhrt,. und zwar entweder von dem an Jahren jüngften Direftpr, ober bei Anwe- 
fenheit des Syndikus, welcher auf Verlangen des Vorſitzenden jeder Sitzung beie 
wohnen muß, von dieſem. Das Protokoll wird Yon den anweſenden Direktions⸗ 
Mitgliedern unterfprieben und giebt vollen Beweis für und gegen vie Direftoren, 

Artilel 30. 

Die Togesfaffe if} unter dem alleinigen Verſchluſſe des Bevollmächtigten, De 
gegen muß die Regiftratur und die Haupt» und Depofitenkaffe ver Gefellſchaft in 
einem fihern Lofale, letztere auch in einem mit drei Schlöffern verfehenen eifernen 
Kaſten ayfbemahrt werben. Zu biefem haben zwei Direftiong- Mitglieder und ber 
Besollmägptigte jeder einen verſchiedenen Schlüſſel. 

' Artikel 37. 

Der Direktion ift die befte Nugbarmadung des disponiblen Geſellſchafts-Ver⸗ 

mögens überlaffen. Es dürfen jedoch Gelder durch Anfauf von Staatspapieren 
gar nicht untergebracht und auf wirkliche Wechſel nur dann ausgeliehen over dis⸗ 
Tontirt werden, wenn ſoiche von zweien auerfannt ſoliden wechſelfähigen Perfonen 
als Selbſtſchuldner unterfhrieben oder girirt und nicht über drei Monate lang 
onsgefellt fin. 

. Ws Unterpfand dürfen inländiſche Staatspapiere nur zehn Prozent, auslän- 
dikhe Staatspapiere und in den Kouxszettel aufgenommene Eiſenbahn⸗ Aktien nur 
zwanzig Prozent unter ihrem Kourswerthe, aber nie über achtzig Prozent ange- 
nommen werben. 


. 


z 


Artikel 38. 
Die von der Direktion auf ein einzelnes Riffo, nämlich auf ein Gefäß over. 
ein Geſchirr zu verfü chernde Summe darf ein Maximum von fechs Prozent, bei 
Pe aber ein Maximum von zehn Prozent des Geſellſchaftskapitals nit 
Hinzurechnung des Referve- Fonds, nicht überfleigen. 
Artikel 39. 
Die Direktoren erhalten als Honorar für ihre” Gefpäftsführung jährlich 
zſammen fünf Prozent des reinen Gerpinnes des verflofenen Jahres, Die 
ter können nur dann, wenn fie einen” Direktor länger ale vierzehn 
Tage, oder in mehr als vier auf einander folgenden Gigungen vertreten, einen 
kerhältnißmnäßigen Antpeil an dieſer Remuneration für Rechnuug des Vertre⸗ 
tenen fordern. 
Artikel 40. 


Die Direktoren kommen nur für ein grobes Verſehen auf. Dagegen haften 

fie — alle gemeinſchaftlich vorgenommenen oder aud nur vollzogenen Amtshand⸗ 

kungen ſolidariſch. Kine Ausnahme findet nur hinſichts desjenigen Mitgliedes Patt, 

ey feine 4 —* Meinung ſcriftlich zu den ‚Akten gegeben oder, zu ‚Pros 
| hat verzeichnen laſſen. 2 


10 
j Artitel Al: 

Die Direktion if} unbefränt Repräfentant ver Geſellſchaft. Die jebesmaligen 
Mitglieder verfelben werben öffentlich befannt gemacht, und dies genügt zu ihrer 
offiziellen Legitimation. Schriftliche Verhandlungen, Erflärungen und Ausfertigun- 
en find auch dann für die Gefellfehaft verpflichtend, wem fie nur durch die ” 
Rumensunterfhrift dreier Direftiond- Mitglieder, von denen das eine immer ein 
Direktor fein muß, vie beiven andern aber auch Stellvertreter ſein können, voll⸗ 
zogen werben. 


D 


Artikel 42. 

Ein Dirlwr oder Stellvertreter darf nur wegen der in Wechſeln de— 
ponirten 7% des Nominalbetrages feiner Aktien (Art. A) Schuldner der or 
ſellſchaft fein. 

Es fol daher, wenn auf Wechſeln, welche die Geſellſchaft acquirirt, Direltoren 
und Stellvertreter als Akceptanten, Giranten oder Traſſanten verhaftet ſind, deren 

. Name bei Prüfung und Berechnung der im Art. 37 vorgeſchriebenen dreiſachen 
Sicherheit nicht mitgezählt werden. 
Artikel 43. 

Außer durch Tod, Exkluſion und durch Alles, wodurch vie Mitgliedſchaft übers 
haupt envet, hört man auf Direktor zu fein: 

a) durch Ablauf der beftimmten Zeit, jedoch erft nach ber zunächſt darauf folgen» 
den ordentlichen General⸗Verſammlung, und wenn in biefer nit bie Wieder⸗ 
wahl erfolgt; 

b) durch freiwilligen Austritt, nad vorangegangener ſchriftlicher dreimonatlicher 
Auftündigung; 

©) durch Enilaſſung. 

Dieſe kann Fe nur von der General-Verfammlung ausgeſprochen werben, 
nachdem entweder von ven übrigen Direftiong-Mitglievern oder von wenigſtens 
dreißig Stimmen ver Aftionaire (Art. 23) eine ſchriftliche Anklage angebracht, der 
Angeflagte mit feiner. Vertheivigung gehört und von dem Syndikus ſchriftlicher 
Vortrag darüber gehalten ift. Zur Gültigkeit des vesfallfigen Beſchluſſes iſt jedoch 
eine Stimmenmehrheit von minveftens drei Viertel der anmefenden oder gehörig 
vertretenen Aktionaire erforderlich. 

Die Direktion darf ven Augeklagten ſchon vorher von feiner Funktion entbin⸗ 
den, jedoch muß dann binnen acht Wochen eine außerordentliche General-Verſammlung 
zur Entſcheidung einberufen werden. 

Als Gründe der Entſetzung ſollen außer der rechtskräftigen Verurtheilung zu 
Kriminalſtrafen insbeſondere 

3 der Verdacht eigennütziger Bevortheilung der Geſellſchaft; 
wiederholte und abſichtliche Nichtachtung der Statuten und Befchlüffe ver Ger 
neral- Berfammlung, 

e) tigberpefte Verſãumniß der Sigimgen® ohne Angabe von Hinderungsgriuden 
und überhaupt en „Peienige gelten, was der Tendenz der —2 
geradehin zuwiderlaͤu 


11 


Diefe Brände find indeß nur m Gefpck, Dia Das Ermefen der Generals Verſnmn 
bang in einzelnen Sälen nicht binden follen. : 

©. Bevollmädhtigten 
Artikel 44. 

Der Bevollmägtigte wird ebenfalls durch die General-Verfammlung auf Vor⸗ 
ſchlag der Direktion erwählt. Nach Ablauf der jedesmal zu beſtimmenden Friſt iſt 
er wieder wählbar. Er muß in Berlin wohnhaft, Mitglied der Börfen-Rorporation 
und Eigenthümer von wanigſtens zehn Aktien fein, vie während feiner Gefchäfte- 
führung unveräußerlih und. als tion in der Geſellſchaftskaſſe beponirt bleiben, 
—* der Gewählte weniger als zehn Altien und kann dieſen Betrag nicht binnen 

acht Tagen ergänzen: fo muß er das Fehlende bismen gleicher Frift baar ober in 
inlandiſchen öffentlichen Papieren mieverlegen, widrigenfalls die Wahl für nicht 
geſchehen erachtet wird. 

ESoolche Attionaire, die fih bereits früher für zahlungsunfäpig erklärt hatten, fing 
aur dann wählbar, wenn fie ihre Gläubiger für voll befriedigt haben, 

In Behinderungsfällen wird ver Bevollmächtigte durch einen der Direktoren, 
der durch Uebereinkunft mit den übrigen Direftions- Mitgliedern beflimmt wird, vers 
treten. Mit der Nemuneration des leptern wird ed wie mit ber Remuneration 
ver Stellvertreter der Direktoren gehalten, viefelbe jedoch nur von der Tantieme, 

nicht von dem feften Gehalte des Bevollmächtigten berechnet. 
Artikel Ad. 

Der. Bevollmächtigte felbft erpält eine durch die General Berfammlung zu be 
flimmende Remuneration, theils in feftem Gehalte, theils in einem Antpeile an 
dem reinen Gewinn ver Geſellſchaft. 

Die Koften feines Büreaus werden beſonders von ver Direktion feftgefegt und 


vergütigt. 
Artikel 46. 


Der Bevollmächtigte wohnt den Sigungen der Direktion bei, hat aber ver 
Regel nach nur eine berathende Stimme. Der Direktion fleht es frei, ihm auch 
in andern Fällen volles Stimmrecht beijulegen. - . 

Artikel 47. 

Der Bevollmächtigte it mit der fpeziellen Leitung des laufenden Geſchäfts und 
‚mit Ausführung des: Beſchlüſſe der Direktion beauftragt. Gr leitet vie Büreau⸗ 
Arbeiten, beſorgt die Buchführung, kontrolirt die Agenten der Geſellſchaft, kontra⸗ 
ſignirt die Aktien und zeichnet die Polizen, empfängt Prämien und quittirt darüber, 
giant Riſtornoſcheine und verwaltet die laufende Geſchäftskaſſe, die er jedoch, ſo⸗ 

ld ver Beſtand die Summe von eintauſend Thalern erreicht hat, an vie Direktion 
— verpflichtet. iſt. 

Vierteljährlich, am erſten jedes Quartals, hat er der Direktion Rechnung ab⸗ 
zulegen. Diefe iſt jedoch ermächtigt, auch außerdem zu jeber Zeit die Reviſion ber 
laufenden Kaſſe zu veranlaffen, 

Seine befonderen Plichten bleiben der von der Direktion zu ertheilenden. In⸗ 
ſtrultien vorbehalten. 
2· 


18 


” Attikel a. J 

Was in den Arilteln 40, 42 und 43 für die Direktions⸗ Mitglteder beſtintut 
iſt, gilt auch von dem Bevollmächtigten, nur daß fein freiwilliger Austritt erft nad” 
fechsmonatlicher fehriftlicper Kündigung und nit vor Ablegung ver viertehjährligen 
Rechnung erfolgen darf. 

D. Syndikus. 
Artikel 49. 

Der Direftion und beim Bevollmãchtigten ſteht ein mit Unbefiter richter⸗ 
Ser Oualififation verſehener Syndikus zur Seite, der die Geſellſchaft in allen 
Rechts angelegenheiten unterflügen und in geeigneten Fällen vertreten muß. Gere 


. Anftelfung geſchieht durch die Direktion. Beſchließt ſie, mit mindeſtens vier Stim⸗ 


men gegen eine, feine Entlaſſung, fo kann dieſelbe jederzeit nad ſechsmonatklicher, 
auch ihm freiftehenver ſchriftlicher Auffündigung erfolgen. b 

Wie bereits ‘oben gedacht, hat er an allen General⸗ Verſammlungen und an 
denjenigen Direktionsſitzungen, zu welchen er eingeladen wird, Theil zu nehme die 
Am durch dieſes Statut überwieſenen Gefehäfte anszuführen, die von ver Gefell- 
ſchaft abzuſchließenden Verträge, Urkunden und Inſtruktionen zu entwerfen, bie ſomft 
von ihm in befonderen Fällen erforderten rechtlichen Gutachten abzugeben und ber» 
Yaupt Alles zu thun, was in dem Zwecke feiner Anftellung Tiegt. Er bat nur 
berathende Stimme. Soweit er demnach überhaupt vertretungspflichtig iſt, haftet 
er in gleihem Maaße wie die Direktoren rind der Bevollmächtigte. 

Agenten. 
Artikel 50. 

Die allgemeinen und befonderen Pflichten ver Agenten werden einer von ber 
Direktion zu erlaffenven Inftrittion vorbehalten, welche fie auf Erfordern vorzugeigen 
verpflichtet find. 

Ihre Anftellung geſchieht durch die Direktion mit Zugiehung des Bevollmãch⸗ 
tigten, der hierbei ausnahmsweiſe volles Stimmrecht hat (Art. 46). 

IV. 
Salihtung von Streitigkeiten. 
Artikel di. . 

Die Entfdeivung aller Stteitigfeiten, ſowobl zwiſchen ver Direktivn no ben 
geſammten Aftionairen, als zwifchen der Geſellſchaft und den Verfüherten, fen vurch 
inländifche Schiedsrichter in Berlin erfolgen. 

Jever Theil ernennt zu dieſem Ende einen Schiedsrichter. Macht er innerkafb 
acht Tagen nach der ihm zugegärigenen fehriftfichen Aufforderung des anderen Theil 
hiervon nicht Gebrauch, fo wird er feines Wahlrechts verluſtig und ver Andere 
Theil ernennt beide Schießerichter. 

Rönnen diefe ſich über die Entſcheidung nicht vereinigen, fo ertvählen fie einen 
Obmann, deſſen Stimme ſodann den Ausſchlag giebt. Beim Mangel einer Eini⸗ 
gung über die Perfon des Obmannes etienft Jeder einen fokhen, Und es entſchei⸗ 
det zroifchen beiden das Loos. Wird von einem der Schieverkhler die "Ermiihntig 


18 


des Obmannes länger als acht Tage detzgert, ſo entſcheidet ver x Dimenn des 
andern Theils 

Ein Aktionair darf weder zum Sihiosricter noch zum Obmann ernannt ers 

—— dies dennoch, fo #. es ſo anzufehen, als wenn die Ernennung ganz 
unter! 

Dein ſchiedorichterlichen Ausſpruche werden zunaͤchſt und hauptſachlich vie Vor 
ſchriften des gegenwärtigen Versrages und der Aſſekuranz-Ordnung zu Grunde gelegt, 
und wenn diefe nicht ausreichen, die Beflimmungen des Allgemeinen Preufifchen 
Landrechts und der Gerichts⸗Ordnung, fo wie die diefelben ergänzenden und erläutern 
ven Beftimmungen. 

Gegen dieſen ſchiedsrichterlichen Ausſpruch, wellfem bie Kraft und Wirkung 
eines gerichtlichen rechtskräftigen Wxtpeils nach $ 173 Tit. 2 Ip. I der Allge- 

winen Gerichts⸗Ordnung beigelegt wird, findet Feines der in der Gerichts⸗Orbnung 
beeichneten Rechtsmittel der Appellatidn, des Rekurſes, ver Reviſton oder Meſtiin⸗ 
Kot; oh das Rechtsmittel ver Nicheigkeitsbeſchwerde nach den Verordmumgen uam 
14. —* 1833 und 6. April 1830, ſondern nur die Nichtigkeitsllage nach 
88 172, 174, 175 Tit. 2 Ip. I ver Allgemeinen Gerihte-Dromang Statt. - 


: V. 
Bon der Aufldfung der Geſellſchaft. 
Artikel 82. 


Die Auflöfung ver Gefellfchaft erfolgt, außer den, in ven ss 6, 7 und 28 
ö u Geſebes über Aktiengefellihaften vom 9. November 1843 gedachten Fällen, 


n viefelbe nach dem jevegmafigen Ablaufe eines ‚Zeitraumes von zehn zu zehn 
Jahren in der ordentlichen General-Verfammlung des zunächft vorhergehenden 
. Jahres dur einfache Stimmenmehrheit befhloffen wird, over 
b) eine Anzahl von Aftionairen, welde mindeſteus drei Viertel der gefammem 
Aktien befigt, die :Auflöfung verlangt, ‘over endlich 
e) was Grundkapital durch Verluſte bis über die Hälfte aufgezehrt iſt, jedech 
mit Vorbehalt d der gefeplich erforverlichen landesberrlichen Genehmigung. 
Artikel 33. 

In den Fällen des Art. 52 lit, b und c muß die Direktion binnen längſtens 
vier Wochen eine auferorbentliche General- Verfammlung berufen, um über vie 
Auflöſung zu b durch die feflgefegte Stimmenmehrpeit von drei Viertel, zu e in 
der gemöhnlihen Art zu beſchließen. R 
’ Artikel SA. 

Mit ver Auflöfeng der Gefelfichaft hören auch vie, Funktionen fünuntliger 

der ‚Gefelffihaft ohne weitere Entfchädigung von ſelbſt auf und hat'in 
Fa Beziehung der Beſchluß ver Auftöfung Die e Whkung einer gehörig erfolgten 
ündigung. 


u 


Veſtimmungen uͤber offe Niche Bekanntmachungen. 
Artikel 55. 
Alfe in dieſem Statute vorgeſebenen Öffentlichen Bekauntmachnungen, Einbern⸗ 
fungen und Aufforderungen ſind für die dabei Betheiligten rechtsverbindlich und 
haben die Kraft beſonders behaͤndigter Erlaſſe, wenn ſie in die beiden Berliner 
Zeitungen, die Haube und Spenerſche und die Voſſiſche, over beim Eingehen vers 
felben, in die, welche refp. an ihre Stelle getreten, inferirt werben. - 


vo. 
Schlußbeſtimmungen. 
Artikel 56, 

Diejenigen Mobififationen und Zuſätze zu dem Geſellſchaftsvertrage und ver 
Aſfekuranz ⸗ Orbnung, melde etwa noch als Bedingung der landesherrlichen —* 
gung aufgeſtellt werben möchten, ſollen, nachdem fie von der Direktion angenommen 
worden, für die Geſellſchaft eben fo bindend fein, als wenn fie wörtlich in dieſem 
Statute enthalten wären, 

Artikel: 57. 
AS gegenwärtige Direktoren der Gefelfchaft werden die Kaufleute 
Herr Stadtrath H. Keibel, 
Dr. Zacobfon, 
A. Guilletmot, 
©. Herz, 
on M. Cohn, 


Her H. A. W. Humblot, " a 


wuuu 


als veren Stellvertreter: 


Julius Blod, 
Karl Denant; 
als Bevollmaͤchtigter: 
Here KRommerzienrath F. W. Behrendt; 
als Mitglieder des Reviſionsausſchufſes: 
Herr George Prätorius, 
* 3. ©. Lubow, 
» €. F. Punfgel,. 
hierdurch mit dem Bemerfen anerfannt, dag von den Direktoren die Herren 
A. Guilletmot und S. Herz, nach Beſtimmung bes Loofes, am Schluffe refp. 
des erften und des zweiten Gefdhäftsjahres ausgefchieven waren und wieverermählt find; 
ferner, daß von den Stellvertretern die Amtsdauer des Herm H. A. W. Humblot 
vom Beginne des erften Gefchäftsjahres ab, vie des Herrn Julius Bloch vom 
Beginne bes zweiten und die des Herrn Karl Denant vom dritten Geſchäftsjahre 
ab, zu berechnen if; endlich, daß der Bevollmächtigte bis zur ordentlichen General⸗ 
Verſammlung des Jahres 1847 gewählt worden. 





15 


A. Formular zum Wehſel. 
Berlin, den Für Thlr. 400 Preuß. Kourant. 
Nah achttägiger Kündigung zahle ich in Berlin gegen viefen meinen Sole 
pe an die Ordre der Direktion der Berliner Land» und Waffer- Transport 
6- Gefellfchaft die Summe von Vierhundert Thalern Preußiſch Kourant, 
* igfuße von 1764 in = bie 7’ r⸗Stücken, und zwar, nad Verlangen 
der Direftion, in ganzer oder getheifter Summe. Den Werth erhalten und leiſte 
zur Verfallzeit prompte Zahlung nah Wechſelrecht. 
Auf mich felbft, hier und aller Vollſtäudiger Bor» und Zuname 
Orten, wo ich anzutreffen bin. (als Eigentpümer der Handlung x.). 


.B. Sormular jur Altie 
Thaler 500 Preuß. Kourant. 


Attie 
der 


Berliner Land- und Waffer- Transport» Verfiherungs « Gefellfchaft 
über, Reichsthaler Fünfhundert Preuß. Kourant in + & 15 
nad dem Münzfaß von 1764. 

. Der Eigenthümer dieſer Aktie, Herr (Stand, Name, Wohnort) hat —* 
derſe den einen verhältnißmäßigen Anſpruch auf den Fonds, die Zinſen und Ges 
twinns Austheilungen ver Berliner Land- und Waſſer⸗ Transport- Verſi ſicherungs⸗Ge⸗ 
ſellſchaft nach Maaßgabe des Geſellſchaftsvertrages. 

Dieſe Aktie kann ohne ausdrüdliche, darauf zu vermerkende Genehmigung ver 
Direktion mit rechtlicher Wirkung für die Geſellſchaft auf einen Andern nicht über⸗ 


N 
Fol, des Aftienbuches 


tragen werben. Berlin, den ten 
Die Direktion der Berliner ee m ae Mertrungpont Deriherungs: 
efe 
(L. 8.) . Der Bevollmachtigte. 


Affefuranz- Drdnung. 
Artikel 1. 

Die Berliner Land⸗ und BWaffer- Transyort> Verſicherungs · Geſellſchaft übergimmt 
auf dem Europäifhen Kontinent mit Ausſchluß ver Türkei, Spaniens, Portugals 
und Griechenlands, und auf denjenigen Seeftreden, welche zur notwendigen Wafler- 
verbindung zweier Orte dienen, und mittelft Flußfahrzeugen befahren werden können, 
anf ihre Gefahr und Rechnung und gegen eine ſiets vorauszubezahlende Prämie, 
Berfiherungen auf Güter und Waaren aller Art während ihres Transports, der 
felbe gefchehe zu Waffer auf Flüſſen, aim, Binnenfeen und Haffen, mittelſt 
Dampfs ober —— oder zu Lande auf Eiſenbahnen, Chauſſeen, Landſtraßen 
—————— 


16 - 

Auch übernimmt. vie Gefdlfchak Berfihwungen für zum Transport beſtimmte 
Güter auf Kähnen im Winterftande. 

Es ſoll jedoch niemals Pulver und umgelöfchter Kalk, und überhaupt feine 
Waare ‚in einem Fahrzeuge oder Gefehirre, in welchen einer von biefen beiden 
Gegenſtänden geladen ift, verſichert werden. 
de Verheimlichung dieſes Umſtandes macht die Verſicherung ungültig, wenn 
der Verſicherte darum gewußt hat. Die Geſeilſchaft hat überdies das Recht, in 

“anderen einzelnen Fällen nad ihrem Ermeſſen Verſicherungen zurückzuweiſen oder 
deren Annahme von befonderen, mit dem Verſicherten vereinbarten Bedingungen abs 
haͤngig zu machen, ohne daß ihr Bugemuet werben darf, Gründe dafür anzugeben. 

. . rtifel 2. 

Die Geſellſchaft übernimmt im Verhältniß (pro rata) zur verfiherten Summe 
den Verluſt und Schaden, welchen das verfierte Gut auf der beftimmten Topr 
und im den zum Transport eingeräumten Friften in folgenden Fällen erleidet: 

A. Während ver Reife zu Waffer, 

den Schaden durch Schiffbruch, Stranden, Stoßen, Unterfinfen und Umſchlagen 
der Schiffe, ind Waſſerfallen und ‚Werfen ver Ladung, Au⸗ und .Weberfegelung, 
ſerner durch Wind und Wetter, Feuer am Bord, Ueberſchwemmung, Eisgang und 
Treibeis, ſo wie durch andere Waſſerunfälle, auch bei der Dampfſchifffahrt den 
Schaden, ver an ven Waaren durch die Maſchinerie und die Keſſel entſtebt. 

B. Während der Reife zu Lande, . , 
den Schaben durch Blitzſtrahl, Feuer jeder Art, Waffer, Wolfenbrüche, Austreten Ver Ger 
wäſſer, Ueberſchwemmungen, Schneefall, Eisgang und Eisbruch, Schneelawinen, Brüf- 
ken⸗ und Straßeneinfturg, Ummerfen der —— und Fallen der Güter ing Waſſer 
und in Abgründe, wenn ein folder Schade. dem Gute auf der Are im Freien zuſtößt. 

- Artikel 3. 

Die Gefellfhaft vergütet auch im Falle eines Unglüds im Verhältniß (pro 
rata) zu der verfüherten Summe und bis zum Belauf verfelben die Rettunge- 
koſten, fie mögen Erfolg gehabt haben oder nicht, die Aus- und Wiedereinladungs⸗, 
Ab⸗ und Auflavungs- und Aufbewahrungs-Koften. 

Sind die Waaren in Folge eines Unglücsfalles auf Lager gebracht, fo haftet 
die Gefellfchaft während der Lagerung beim Landtransporte, wenn eine Friſt be- 
ffimmt if, 48 Stunden nach ver Abladung; wenn indeſſen Feine Friſt beftimmt if 
und Keim Waſſertransporte, ſo Tange das Gut lagert; bie Geſellſchaft if jedoch 
berechtigt, dem Verſicherten auf ihr befiebige Weife bie verſicherten Gegenſtände 
nach dem Beftimmungsort zu Kiefern, 
“. ; . Artikel A. 

"Dagegen feifket die Gefellfhaft für die durch den Unglüdsfalt herbeigefühnte 
Verzögerung in dem Verſand der Waaren umd für den, aus biefem Grunde Dem 
Eigenthimer erwachſenen Schaden einen Crfap- \ 
Artikel 8. 

¶Die Geſellſchaft haftet femer nicht für Beraubung,: Diebfapl; Uutene der 
Schiffer und Fuhrieute umd ihrer Untergebenen, für alle Folgen des Schleichſaudetß 
” ” oder 


K 


mist amnltige Dileraisnen, fir Autauen —E 
ah Betehl einer "Macht, Kriegsereiguiffe, Repreffaken und bürgerliche Unuben, 
Hat ver Varſcherte zur Sins, Aus⸗ oder Durchſahet verbetene Waaren ber 
Geſeilſdhaft verſchwienen a ach wit augeyeigt, fo —* 
feines Wprude and in Anfepung ver stron anwerborenen Waren valafig. 


Artikel — 
Ebenſo wenig findet ei in Erſatz wegen besj gen Schadens. Etatt, welcher ven 
urfacht worden ift durch fehlerhafte Beravung, 9 Yang, ſchlechte Faſtage und Em⸗ 
age und ſhlethtes Verdec ver -Schiffegefäße, vurch Anfreſſen und Benngen von 
Manſen, Kann u und Ungeziefer, durch Auslaufen, Brad, Moft und überhaupt _ 
natürlichen Berverb ver Güter, fei 4, daß ſelcher aus innern Fehlern oder Män- "_ 
gen or Durch du Sinti Saul, Ber Mäfe (mb Nasa dr Be 
Amitel DM), des Froſtes uud ver Die ihren 
rtitel 7. 
Dar ——— derliert pe und jeden Auch an bie Pag nit x 
2 beizhgliches Verfabren web abſichtli ah 


LLigen Grunkfägen gegeben hat; 
b) wenn er auf die aſſekurirten Güter, mit Ausnabwe der ei 3 zuliger 
Fälle, anderweitige Verfiherung genommen hat oder nimmt und dies der 

ſellſaft ſefort aumuzeigen unterläßt; 

o) endlich wenn er 28 verfäumt, enzeeber den srlütnen Cihapen oder auch nur 
ein ſolches Ereigniß, welches nad dem naturlichen Laufe der Dinge bei mau⸗ 
gelnder Vorkehrung einen Schaden zur Folge haben kann, binnen 24 Gtun- 
den oder ‚unter Abweſenden mit nächſer Poſt nach erlangier Wiſſenſchaft, ver 
Direltion ober beim närhflen Agenten ſchriftlich angmeigen, geeigneten alles 
bie zu treffenden Monfregeln mit diefen zu berashen, nach ihrer Anweifung 
m kg und inzwifchen Alles vorzufehren, was zur Feſtſtollung, Abwen⸗ 
Dung oder Minderg des Schadens gereichen laun. 

Auf bereits verficherte Waaren —B—— gen gefattet. 

— rtikel 8. 

Der Same wird, wenn bie einzelnen Kollis unter befannerer Werth» Angabe 
varſuheri find, nach dem Verſicherungsbetrage jedes einzelnen beſchädigten Kollis, 
aber geis maß) der Zatlfumuns be. ganen weſ hecten Parthie berechnet. 

etike 

Die Verſcchernug erfo mad) ver Angabe bes Üerfberten ua muß ieergeit 
anfer der Natur * ee ver Waaren, die Duantität, die Zeichen und 
Kummer ver Kollis, Dan Namen des Schiſffseigners und Stenermanns oder Bub 
herrn md Frachtfſihrere, ſo wie ven Namen des Schiffes oder ‚wie Nummer Das 
mehfk der Bist ader Zeit, Br ehe ie De Merfihenung geſcheben fall, enthalten. 

B J etilel 
en ja dc Me m ne im Ba De een pa 


zellen Eingaben zu machen, fo et Dee u a 

Natur der Waare, ihres ungefähren Werthes und Quantums, fo -Mie 

der Einladung und Beſtimmung gegeben. Bei Empfang der Artikel 9 ——ẽ 

benen Bezeichnungen iſt jedoch der Verſicherte gehalten, feine mangelhafte Erklürung 

- binnen 24 Stunden unter. Anweſenden, over mit naͤchſter Poſt unter ——* 

zu vervollſtändigen. Die Prämie wird nad ver vorläufigen Werth⸗Angabe ent⸗ 

richtet und bei Vervolftänd ung dieſer Angabe ein etivaniger Zufguß bezahlt. 
Artikel 11. 

Nothwendige Ablichtungen ur Umladungen während des Transports find unter 
allen Umftänden geftattet. 

Artikel 12. 

Mſ ver zu vertretene Schade durch die Schule des Scifers, Fuhrnannes, rer 
Dienftleute oder eines Dritten entflanden oder vergrößert, ſo haftet donnoch in allen 
viefen Fällen die Geſellſchaft zunächſt und erile fi nur den eh an den Schuldi⸗ 
gen vor; dagegen liegt dem Verſicherten ob, ven beſtebenden Vorſchriften gemäß, alle 
geeignete Mittel zur wirkfamen Verfolgung des Beichävigers vorläufig anyewenben n usb 
jevenfalls dem ſchuldigen Schiffer der Yahrmann die bevungenen Frachigelder, deren 
vorſchußweiſe Zahlung weder ‘ganz noch zum Theil berückſichtigt, ſondern Immer als 
auf feine Gefahr geſchehen betrachtet wird, einzubehalten und ſich auf d die Eutſchã- 
digung anrechnen zu laſſen. 

Artikel 13. 


Gegen Zahl der Vergütungsfumme an ven Verficherten tritt die Geſellſchaft 
in alle Rechte vefelben gegen den Beſchaͤdiger, ohne daß es Dazu einer Vollmacht 
over ausdrücklichen — bedarf. 

Artikel 14. ° 

Auf die Prämien, welche bei der Verſicherung eingefthrieben find, wird in ber 
Regel kein Nachlaß bewilligt, follte jedoch in ver Befimmung der Waaren fpäters 
hin eine Aenderung erfolgen, oder die Verſicherung wegen - ‚einer über ven vollen 
Werth ver Waare ohne Schuld des Verfiherten anderweit gefchloſſenen 
ganz zurüdgenommen werden, fo bleibt ver Direktion #berlaffen, vem Vrrſcherten 
eine billige Vergütung auf die gezahlte Prämie zu leiſten. 

Artikel 18. 

Die Gefahr, welche die Gefellſchaft Abertimmt, begimmt mit ver Zeichnung der 
Verſicherung oder Falls letztere ſchon vor dem Einladen gezeichnet ift, beim Lanv⸗ 
transport mit dem —* des zur Reife beſtimmten Hauptgeſchirres, beim’ Waſſet⸗ 
transport dagegen mit dem Augenblicke, wo das verfüherte Gut vom Lande abs 
gebt, um in das Transportgefäß felbft, over in leichtere zur- Einſchifnng dienende 
Bebzenge gebracht zu werben. 

Die Gefahr endigt, wenn eine Friſt beſtimmt ift, um bie Ditogepane des 
beſtimmten Tages, wenn Feine Friſt beſtimmt iſt, beim Landtransport mit dein 
Augenblicke, wo vas Gut den in dem Verſicherungs ⸗ Dokumente bemerlten Beflien- 
mungsort erreicht, beim Waſſerttansport mit dem Augenblicke, too (das Gut an 
feinem angegebenen Beſtinmungsorte auf dem Creboben. cube. . 





Bersirkt jevoc ver Schiffer vie Euoledemg nicht binnen Längftens funfgehn Tas 
er nach der Bl & ſo lift w Derbinb igteit der Gefeltichaft. 
. rtike 

Lautet die Verbindlichkeit auf mehrere. vo „und“ verbundene Orte zugleich, 
ohne daß, eine, beftimmte Zeit, entweder für vie ganze” Verfiherung ober Ei jeden 
—— feſtgeſetzt iſt, ſo läuft fie nach einem zehntägigen Aufenthalte un jedem 
Inen Orte ab, und maß bei Verlaft des Recht auf fernere Entſchanigung er⸗ 
Fan werden. 

Artikel 17. 


Bei Berumglücmg eines Schiffes oder Geſchirres ift der Verf cchere verpflichtet, 
auf Erfordern durch Manifeſte des Schiffers, Verladungsſcheine, Frachtbriefe, Krahn⸗ 
Regiſter oder auf audere Art, den Beweis zu führen, daß dieſelben Güter, deren 
Bezahlung er langt, wirklich in dem verungfüdten vehrxeng Oder Gin 
eupalten war 


. Artikel 18. . 

Die Enutſchabigung wird 8 in der Regel nach Berbälniß der in- ber. 20 ’ 
ſicherungs⸗ Urkunde angegebenen Summe yeleiftet.. Sollte ſich aber gegrünbeter Ber- 
vacht erheben, Daß ver. Werth ver verunglüdten over befchäpigten Waaren zu hoch 
omgegeben ſei, fo hat der Verſicherte ven wirklichen Werth zu erweiſen. Dies ge 
Miet nach ver Wahl ver Geſellfchaft: entweder durch Vorlegung der Faltura 
mit Hinzurechnung von 10 Prorent imaginairen Gewinn, wenn die Verſicherung 
awusdrůcklich darauf geſchloſſen iR, und ber Transportloſten bis zu dem Orte, wo 
‚fh das Unglück ereiguet hat; 

oder nad dem nöthigen Falls unter Zuziehung ſachverſtändiger Taxatoren feſt⸗ 
zuftellenden Marktpreife, ven die Waare an- ihrem Beftimmungsorte am Tage des 
Unglücks hatte, jedoch unter Abrechnung ver bis zu dieſem Orte enifiehenden Koften. 
‚Rue der alfo ermittelte Werth wird bis zum Beirage ver gezeichneten Summe enfegt. 

: Artikel 19. 

Wenn ſich ein Unglücksfall an verficherien Gutern zu Waſſer ober zu Lande 
‚ereignet hat, fo kann die Geſellſchaft doch nur dann in Anſpruch genommen wer⸗ 
ven, wenn durch Augenſchein, durch obrigkeitliche Atteſte und Durch eidliche Ausſagen 

bwürdiger Zeugen ermittelt worden, daß wirklich ein ſolches Ereigniß, für 
welches vie Verſicherung eingegangen, auf der Fahrt vorgefallen iſt, und daß hier⸗ 

‚wurd vas verſicherte Gut den Schaden erlitten kat, zu defſen Erfag die Geſellſchaft 
aufgefordert wird. Die Koften Kiefer Ermittelung erfloktet die Geſellſchaft, wean 
fie überhaupt zur Entfchädigumg verpflichtet iſt. , 
Artifel 20. 

. Winn ver Empfänger des verficherten Guts von folhen während ver Reife 
ſtattgebabten Borfällen Kenntniß erhalten bat, woraus zu vernatfen ift, daß irgend 
ent Theil der Ladting Babe hen oder beſchadigt ift, oder wenn der Schade bei ver 
Kauft ſichtbar if, ſo darf er, bei Berluft feines Anſpruchs auf. * 
ſchädigung, das Gut. nicht —E— bevor die Unterſuchung und 
durch Sachverſtaͤndige, im Beiſein des Ewillers oder Fahrmannes, geſchehen 3 


“_ 
% ‘ Anl. 

Der Berfißente iR aut Beh, Bein Banbirantyort ki einem äßer 30 Mona, 
beim Waffertransport bei einem über 10 Present der verfiherten Summen betras 
genden Sqhaden des beſchadigte er ver Defetiönft zu überwefen. . 

rtitel 22. 

Schãden, fo dinger Belafl br offen Gücz werben Kim ir 
Bogen nah pr Regulirung und Feftſtellung ' des Scpabens ober. Bexlufte, 
gegen Zurüdgabe der mit einer Quittung verſehenen Verſicherungo⸗Rrlunde in 
Berlin baar ohne allen Abzug von ver E waß ausgezahlt. 

Arlikel 28. 

Die Entſcheidung aller Serien woifchen der Gefßellſchafi une ven Ber 
ficherten ſoll darch inländiſche Schiedorichter in Berlin erfolgen. 

Jeder Theil ernennt zu dieſem Ende einen Schiedsrichter. Macht er immerbalb 
acht Tagen nach der ihm zugegangenen fhriftlichen Aufforderung das. andern Theils 
hiervon nicht Gebrauch, fo wird sr feines Vablrechts verluſtig, und der andere 
Theil erneunt beide Schiedsrichter. 

Werne diefe fih Aber die Kntfceiväng wicht vereinigen, fo arwehlen fie rinen 
Obmann, veflen Stimme ſodann ven Ausſchlag giebt. Beim Mangel einer Einigung 
über die Werfen vos Obmetmes eemeimt jever einen folgen, und es eutſcheidet 

beiden das Loos. Wird von einem ber Schiedsrichter vie Ernennung des Obmams 
Unger als acht Tage vergögert, fo entſcheidet ver Obmann des andern Theils. 

Ein Aktionair darf weder zum Schiedsrichter, aoch zum Obmann ernaunt wer⸗ 
den; geſchieht dies dennoch, ſo iſt es ſo anzuſchen, 6 nn weun die Ernennung an 
unteriaffen wäre, 


Dem ererichterlichen Ausſpruche werden zunächft und hauptſächlich die Vor⸗ 
ſchriften ver Statuten und dieſer Aſſekumnz ⸗ Orduung zu Gruude gelegt, und wenn dieſe 
nicht ausreichen⸗ bie Beſtimmmgen des Mlgendnen Preußiſchen Landreches und ber 
Gerichts⸗-Ordnung, fo wie die, dieſelben ergänzenden und erläuterten- Beſtimmungen. 

Gegen dieſen ſchiedorichterlichen Auoſpruch, welchem vie Kraft und Wirkung 
eines gerichtlichen rechtekräftigen Urteils nach & 178 Tit. 2 pl. I der Milgemeimen 
—— Diva 18 beigelegt wird, findet Feines.ver, in der Gerichts · Ordnung bezeichne⸗ 

ven Rechtsmittel der Appellation, des Mekurfes, der Reviſion oder Neftitutien, dab 
das Reihtemittel ver Richtigkeitsbeſchwerde nach ven Verordnungen vom 14. Des 
zember 1833 und 6. April 1839, fondern 7 die ee nach 88 178, 
174, 175 Tit. 2 pl, I der Mlgeneinen Gerihts-Dronung Ctati. 

(Hier folgen die  Uucrhjeifen) 


Potsdam, den 8. Bai 1845. 
Vörftehenve Allerhöchſte Eabinetsordre vom 7. März d. I, fo wie der darauh 
Anden um v6 Kar gr nun. Daun —— — 
e day gehörige Aſeluram⸗ wer zZur hh 
Kernnniß gebroch Koͤuigl. Regierung. warians ve Zum, 


— — — 


17 


Amtsblatt 


ber Röniglihen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


Stüd 22. Den 30. Mai 1845. 





Verordunngen und Betanntmachnngen 
für den Negierungsbezirk Potsdam und für bie Stadt Berlin. 
ö (N? 129, fiehe befondere Beilage.) 


Potsdam, den 24. Mai 1845. 

An unferer, die unerlaubte Benupung waflerbaulicher Anlagen betreffenden Ver- 
oronung vom 22. Juli 1841 (Amtsblatt de 18A1 Seite 215) ift ausdrücklich 
bemerft werden, daß die darin enthaltenen Beftimmangen auf alle fehiffbaren Ge- 
wäfler Anwendung finden, für melde nieht bereits befonvere Polizei» Verorpnungen 
und fpecielle Straffeftfegungen beſtehen. 

Dergleichen find insbefonvere für die Elbe in dem Patente wegen Schonung 
ver Bahnen vom 12. Februar 1727 und dem Elhbuhnen-Regfement für die Priegnig 
vom 6. Februar 1737 (Mylius IV, II, IV NP XXI und XXI), fo wie in 
der Deklaration zu dem erfteren Patente vom 9. Auguft 1793 (Mylius IX Mr LX) 
vorhanden, aus denen wir nachflehende Beftimmungen wieder in Erinnerung bringen. 

Nach jenen Verordnungen nemlich iſt verboten: 


daß die Buhnen, Werber und Einlagen, auf welchen bereits Buſchwerk aus- 


geſchlagen tft, mit Vieh, von welcher Gattung es auch fein möge, betrieben 
ober behütet werden, widrigenfalls viejenigen, melde fie betreiben over be⸗ 
hüten faffen, zur Verantwortung und Beſirafung gezogen werden follen; 
es ift insbeſondere den Hirten anbefoplen, bei nachdrücklicher, unausbleiblicher 
Strafe, ſich nicht zu unterſtehen, weder die Buhnen, noch auch die Schaars 
teihe und Dämme, Gräbenbefeftigungen und neue entftehende Ruthenwerder 
mit Vieh irgend einer Art zu betreiben, fondern jederzeit wenigſtens zehn 
Schritte von dem Fuße des Dammes entfernt zu bleiben; 
fo wie venn auch überhaupt ausdrücklich unterfagt worden if, zum Schaden 
ver Dämme.oder Teiche Wege darüber zu nehmen. 
h Zur Aufrechthaltung diefer Beſtimmungen fegen die vorbezogenen Verordnungen 
1 feft, daß Vieh, es mag fein welcher Art es wolle, ſobald es auf dem Werber an⸗ 
getroffen wide, gepflindet, und von jedem Stücke das erfte Mal 185 Sgr. (12 Fa 
das andere Mal aber 1 Thlr. Strafe zur Buhnenkaſſe entrichtet werden folle, 


N 130. 


Die Schonung 
waſſerbauli · 
per Anlagen. 


1217. Jan. 


AR 131. 
Berliner 

Marktpreife 

pro April 

18345. 

1. 1805. Mai. 


„N 132. 
Aufgebobene 

Viebſperre. 

1. 1571. Mai. 


N? 133. 
Meldung der 
Belomefler, 
Bau-Kondul- 
teurs und 
"Anzöglinge. 
9, Rai, 


122 


Bei vorkommenden Kontraventionsfällen ver vorſtehenden fpeciell bezeichneten 
Art haben fi vie betreffenden Polizeibepörven hinſichtlich der Straffeftfegung hier⸗ 
nad, da aber, wo andere Kontraventionen vorliegen, oder im Vorſtehenden Strafs 
feftiegungen nicht enthalten find, ſich nach ven. fonft beftehenven Verordnungen, ins⸗ 
befondere nad) ver vom 22. Juli 1841 zu achten, wobei wir bemerken, daß wir 
das in dieſer Verordnung fefigefegte Strafmaag von 1 bis 5 Thlrn. hierdurch 
auch auf ven, durch befondere Straffeftfegungen nicht bedrohten Fall für anwendbar 
erklären, daß zum Schaden ver Dämme ovef Deiche Wege darüber genommen werben. 

Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. 


j j 5 Potsdam, den 26. Mai 1845. 
Die Durchſchnittspreiſe der verfchiedenen Getreivearten, ver Erbfen und ver rauhen 
Fourage ıc. haben auf vem Markte zu Berlin im Monat April vd. I. betragen: 
für ven Sceffel Weizen .............. 1 Thaler 20 Sgr. A Pf., 
für den Sceffel Roggen .. .. ⸗ ⸗ 
für den Scheffel große Gerſte. 
für den Scheffel Heine Gerfte. 
für den Scheffel Hafer...... 
für den Scheffel Erdfen . 
für ven Zentner Heu... 
für das Schod Stroh .. 
für ven Zentner Hopfen... 
die Tonne Weißbier Foftete. .. 
die Tonne Braunbier koſtete ........... 
das Quart doppelter Kornbranntwein koſtete — 
das Quart einfacher Kornbranntwein koſtete — + 
Köoͤnigl. Regierung. Abtheilung des Junern. 








- 


»llllene- 
. 





—E law 


— 


Potsdam, den 27. Mai 1846. 
Da feit länger denn drei Monaten unter dem Rindvieh der Stadt Zoſſen Fein 
neuer Erkrankungsfall vorgefommen, fo ift die durch unfere Bekanntmachung vom 
16. Oftober v. 3. (Amtsblatt 1844 Pag. 291) angeordnete Sperre diefer Stadt 
und ihrer. Feldmark für Rindvieh und Nauchfutter wieder aufgehoben worden. 
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. 


Verordnungen und VBetanntmechungen, 
welche den Negierungsbezirt Potsdam ausfchlieflich betreffen. 
Potsdam, den 23. Mai 1845. 
Die in unferm Amtsblatt, namentlich in demjenigen vom Jahre 1822 Pag. 94 
und vom Jahre 1841 Pag. 100 enthaltenen Aufforderungen an ſämmiliche in 
unferm Verwaltungsbezirk befindlichen Feldmeſſer, Bau⸗Kondukteure und jept 
auch Bauzöglinge: 











173 


am Schluffe jedes Jahres, ſpäteſtens bis zum 15. Jannar, ohne Auönshme, 
Nachweiſungen ihrer Verhaltniſſe und Arbeiten im verflofienen Jahre, nad 
vorgefchriebenem Schema einzureichen, . ' 
ſcheinen theilweife in Vergeſſenheit gerathen. Diefelben werden daher gemeffenft 
aufgeforvert: 5 . 
in Zufunft, unerläßlich in jevem Jahre und fpäteftens bis zu dem obigen 
Termine, die fraglichen Verxzeichniſſe, gleichviel, ob ihre Beichäftigung im 
Staatövienfte, oder bei Eifenbahnen oder fonft bei Privaten ſtattgefunden 
hat, einzureichen, widrigenfalls fie es ihrer eigenen Nachläffigkeit beizumefien 
haben, wenn das Königl. Minifterium, da daſſelbe feine Kenntniß von 
ihnen erhält, auch vereinft auf ihre Verforgung nicht Bedacht nehmen Tann, 
Außerdem fegen wir mit Bezug auf den Erlaß vom 14. März 1841 (Amts- 
. blatt pro 1841 Pag. 100) eine Ordnungsſtrafe von Einem Thaler für jeden refp, 
Feldmeſſer, Bauzögling und Bau⸗Kondukteur feft, welcher jene Meldung einzureichen 
verabfäumt. j 
Endlich werden alle diejenigen, welche diefelbe pro 1844 unterlaſſen haben, zur 
unverzüglihen, nachträglichen Einfendyng des fraglichen Verzeichniffes hierdurch ger 
weſſenſt aufgefordert. Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. 
—— ® 5 
Verordnungen und Betauntmachungen der Behörden 
Der Stadt Berlin. 


Schiffs⸗ oder Floßholzführer, welche unmittelbar zur Schleufe fahren, dürfen, 
bei zwei Thaler Geld⸗ oder verhältnigmäßiger Gefängnißftrafe, die Schloß- oder 
tefp. die Gertraudten-Brlicke nicht pafjiren, bevor fie nicht die Schifffahrts- Abgaben 
berichtigt haben und im Stande find, fi varüber auszumeifen. Cine Ausnahme 
von diefer Verpflichtung findet jedoch in Anfehung folder Schiffsgefäße flatt, welche 
zwiſchen ven beiden gedachten Brüden ausladen umd zu tiefem Behufe mit einem 
polizeilichen Ausladeſcheine verfehen find. ine gleiche Strafe trifft auch viejenigen 
Schiffer, welche mit ihren Schiffsgefäßen oder Floßhölzern willführlih vor der 
Schleuſe Tiegen bleiben und dort die Wafferräume beengen, fofern fie nicht fofort 
nach Anweifung des Schleufen- oder Strommeifters oder fonft eines Polizeibeamten 
zurücklegen. Berlin, ven 25. April 1845. 

. König, Polizei⸗Praͤſidium. 


Der rings um ven Wilhelmsplag führende Reitwweg darf zivar, einer Allerhöch⸗ 
fen Beftimmung zufolge, auch fernerhin zum Reiten, nicht aber zum Führen von 
Handpferden benugt werden. Wer diefem entgegen Handpferde auf dem vorgenann⸗ 
ten Reitwege führen follte,. hat’ eine Geldbuße bis 5 Thlr., im Unvermögensfalle 
aber eine verhältnigmäßige Gefängnißftrafe zu gewärtigen, > 

Berlin, den 21. Mai 1845. " 
Königl. Gouvernement. . Koͤnigl. Polizei» Präfidium. 
von Ditfurtf, _ von Puttlammer, 


3 


” 


NM 2. 

Brkimman- 
gen für die 
Schiffe. md 
ppokfüpe 
ver, welche 


"die Schleufe 


im Gpree- 
Rmal zu Ber- 


. Un paſſiren. 


NP 30. 

Benupung 
des um ben 
Bilpelmoplap . 
fähreriden 
Reitweges, 


N 81. 

Mititair- 
Siehübun. 
‚gen bei Berlin. 


NM 82. 

Berfigeran- 
gen beider zu 
London befe- 
denden Royal 
Exchange 
Assecurance 
Association. 


N 88. 


Ageatur- 
BeRätigung. 


NM BA. 
Agentur- 
BeRätigung. 


N bb. 
Agenun· 
Beflätigung. 


. 174 


Auf den Schießen in ver Haſenbeide, der Zungfermheive und auf ven 
Artillerie⸗Schießplatz werden während des ganzen Sommers, mit geringen Unter- 
brechungen, Schiegübungen ftattfinven, 

Em Jever wird vor unvorfihtiger Annäherung gewarnt. 

Berlin, ven 17. Mai 1845. Koͤnigl. Polizeis Prafidium. 


Der biefige Agent ver zu London beſtehenden Royal Exchange Assecurance 
Assoeiation, Kaufmann Hugo Loewenberg, hat unterm 7. d. M. amgezeigt, 
daß vie Gefelffchaft auf dem Kontinente — mit Ausnahme von Hamburg — Feine 
Verſicherungen mehr annehme. Die vemfelben unterm 19. Dezember 18A1 ertpeilte 
Agentur ⸗ Beftätigung tritt dadurch außer Kraft. . 

Berlin, ven 11. Mai 1845. Koͤnigl. Polizei⸗Praͤſidium. 


Der Kaufmaun Alexander Wiſotzky, hierſelbſt Prenzlauer Straße N? 33 wohn⸗ 
haft, iſt heute als Agent der Magdeburger Feueryerſicherungs-Geſellſchaft beſtätigt 
worden. Berlin, den 6. Mai 1846. Koͤnigl. Polizei -Präfidium. 


Der Herrmann John hierſelbſt, Breite Straße N? S wohnhaft, iſt als Agent 
der Leipsiger Fluß⸗ Aſſekuranz⸗Kompagnie beftätigt worden. Da dieſe Geſellſchaft 
vie geladenen Güter auch gegen Feuersgefahr verfichert, fo wird dieſe Beftätigung 


nach Analogie des Gefeges vom 8. Mai 1837 $ 12 zur öffentlichen Kenntniß 


gebracht. Berlin, ven 7. Mai 1845. König. Polizei⸗Praͤſidium. 


Der Tabackshändler Friedrich Wilhelm Heinrih Dietrich, hierfelbft wohnhaft 
in der Leipziger Straße „N? 97, ift heute ald Agent der Leipziger Brandverſicherungs⸗ 
Bank für Deutfchland beftätigt worden, 

Berlin, den 10. Mai 1845. _ Koͤnigl. Polizei⸗Praͤſidium. 





Bekanntmachung. 

Alle bei der Königl. Bank in Friedrichsd'or belegten Kapitalien werden hier- 
durch den Gläubigern zur Rückzablung mit ſechsmonatucher Friſt gekündigt. 

Sollte etwa ver Umſatz des Goldes in Kourant gewünſcht werden, fo find wir 
bereit, folhen, ven Friedrichsd'or zu 53 Thlr. gerechnet, zu bewirken, und fordern 
die Gläubiger, welche ven Umfag beabfihtigen, auf, ihren viesfälligen Antrag ent- 
weder bei der Haupt» Bank-Depofitenkaffe hierfelbft, oder bei derjenigen Provinzial 
Bank, wo die betreffende Bank⸗Obligation, nach ihrem Inhalte, zahlbar ift, binnen 
ſechs Wochen, von heute ab, ſchriftlich einzureichen. Die Kapitafien nebft Ziufen, 
auf deren Umfap in Kourant fein Antrag eingeht, werden beim Ablauf der Kün- 


vigungsfriſt in Friedrichsd'or ausgezahlt werben. 


10. Dezember d. J. nicht erhebt, Hat ſich die nachtheiligen Folgen ver Verſaumung 


Jeder Gläubiger, welcher fein Kapital bis zum Verfalltage, ſpäteſtens bis zum 


ſelbſt beizumeſſen. 
Bir 


m 
at diejenigen Glächiger, melde befonbere ſchriftliche Kimi Aten 
—* ei 08 dabei fin Bemenden, Berlin, Den 16. Mint 186 ehe 
Königl. Haupt» Banfs Direftorkum. 
(va) Witt. Reichenbach Meyen. 





Bekanntmachung. 

Nah 8 15 A des Mahl⸗ und Schlachtſteuergeſetzes vom 30. Mai 1820 wird 
die Unterlaffung der Anzeige mahl- und fchlachtfleuerpflictiger Gegenflände bei der 
Ankunft verfelben in der Stadt, oder die Abweichung von dem durch die Steuer⸗ 
behörve vorgefpriebenen Wege, welchen der Steuerpflichtige bis zur Steuerftelle inne 
zu halten ‘hat, als eine Defraudation angefehen und geahndet. Es ſcheint äfter 
überfehen zu werben, daß viefe Beftimmung auch bei Gegenftänden Anwendung findet, 
melche auf ven Eifenbahnen bier angefommen find, und wir finden uns hierdurch 
veranfaßt, daran zu erinnern, daß die Inhaber mahl» und fchlachtfieuerpflichtiger 
auf ven Eifenbahnen angefommener Gegenftände folhe, wenn fie auf ver Berlin- 
Frankfurter Eiſenbahn angelangt find, der auf dem Bahnhofe befindlichen Steuer⸗ 
Erpevition, werm fie anf der Potsdamer over Anhaltiſchen Eiſenbahn angelangt 
And, auf dem nächften Wege. der Steuer-Erpevition am Potsvamer, refpeftine An⸗ 
haltiſchen Thore, und wenn fie auf ver Stettiner Eifenbahn angelangt find, auf 
den dur die Befanntmahung vom 8. Yuli.1843 vorgefchriebenen Straßen ver 
Steuer» Erpedition in der Oranienburger Vorftadt oder den Expeditionen am Neuen, 
Dranienburger, Hamburger oder Rofenthaler Thore zuführen und anmelven möüffen. 

Berlin, ven 18. Mai 1845. 
Königl. Haupt⸗ Steueramt für inländifhe Gegenftände. 





Betanntmahung. 

Nach einer von dem Großbritaniſchen General-Poftamte getroffenen Anordnung 
werben gegenwärtig alle Briefe aus England nach Preußen oder anderen Thei- 
len Deutfhlands, wofern die Route auf der Adreffe nicht ausdrücklich 
vom Abfender beftimmt worden ift, auf dem Wege über Hamburg beförvert. 

Bei diefer Spedition leidet jedoch die Beförderung aller Briefe nah Orten 
weRlig ver Elbe, im Vergleich mit ver Spevition auf dem Wege durch Belgien, 
eme Verzögerung, welche in manchen Fällen bie auf 5 Tage fleigt, weil zwiſchen 
England und Hamburg nur zweimal wöchentlich Padetböte Fourfiren, während zwi⸗ 
ſchen England und Oftenve, mit Ausnahme des Sonntags, tägliche Briefbeförderuug 
flattfindet. Außerdem beträgt das Englifche Porto auf der Route über Hamburg 
1Sh. 10 Pre. für ven einfachen 1 Loth ſchweren Brief und auf der Route über 
Belgien nur 8 Poe. B ” 

Die Briefbeförderung aus England nad Preußen und nach fremden „Orten, 
die ihre Engliſchen Briefe durch vie Preußiſchen Poften empfangen, gefchieht zur Zeit 


Die Spedition 
der Eugliſch⸗ 
Deutfen 


denz · 


176° 


1) auf ven Wege über Belgien (Oſtende) am ſchnellſten und mohlfeilften: 

a) täglich (ausgenommen Sonntags) nach allen Orten Preußens weſtlich 
ver Elbe und nad allen ſüddeutſchen Ländern; . 

b) viermal wöcentlih, und zwar des Montage, Mittwochs, Donnerfiags 
und Sonnabents, auf nach allen Orten Preußens öſtlich der Elbe und 
nah Rußland und Polen; 

2) auf dem Wege durd die Niederlande (Rotterdam), auf welchem das 
Englifhe Porto auch nur 8 Pre. für den einfachen 1 Loth fehreren Brief 
beträgt, am fehnelfften und wohlfeilften: “ 

am Dienflag, Freitag und Sonnabend nur nad ven Bezirken der Pofte 

ämter Emmerich, Kleve, Koesfelo, Dorfen und Wefel; 

3) über Hamburg, jegt zwar noch etwas fihneller, aber theurer: 

Dienftags und Freitags (an diefen Tagen Abends oder den darauf folgen» 

ven früh, gehen Padetböte von London nah Hamburg ab) nach aller 

Preußifchen Orten öſtlich der Elbe, fo wie nach Rußland und Polen. 

Die Korrefponventen werben hiervon in Kenntniß gefegt, damit fie, um bei der 
Briefbeförderung aus England die Vorteile der größeren Scpnelligkeit und Wohl⸗ 
feilpeit der Spedition über Belgien (refp. die Niederlande) zu erlangen, ihre 
Korrefponventen in England veranlaffen können, die über diefe Routen zu leitenden 
Briefe mit der Bemerkung: „via Belgium“ (refp. via Holland) zu verfehen. 

Die Briefe nad England werden Preufifcher Seits flets auf ven Fürzeften une 
ſchnellſten Wege beförvert, es fei denn, daß der Abfender den Spebitionsiveg auf 
der Adreſſe felbft vorgefehrieben hat. , 

Berlin, den 19. Mai 1845." General: Poftamt. 





Perſonalchronik. 
Der Lehrer Karl Lubwig Theodor Benkewi 8 ift als Lehrer an der franzöfifchen 
Domfchule in Berlin angeftelt worden.” \ . 
Der Stubirende der Theologie und Philologie Karl Ludwig Guſtav Cracau, aus 
Berlin, bat bie Erlaubniß erhalten, eine Hauslehrerfielle annehmen zu dürfen. 





Vermiſchte Machrichten. 

Wegen einer nothwendigen Reparatur der Zehdenickſchen Schleuſe wird dieſelbe 
und die Havel oberhalb der Schleufe vom 7. bis einfchließlich den 19. Juli d. 3. 
für die Schifffahrt gefperrt fein, wovon die Schifffahrtötreibenven hiermit unterrichtet 
werben. Potsdam, den 22. Mai 1845. 

Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. 


(Hierbei_eine befondere Beilage, enthaltend unter N? 129 bie Rangfahrts-Ordnung für 
die Waſſerſtraße von ber Lieper bie vun Bimmerper Schleufe, imgleichen ziwei_ öffentliche 
Inzeiger. 








e 


Beilage no 
> zum 22 fen Stuck des Amtsblatts 

ber Röuiglichen Negierung zu Wotödem 
’ un der Stadt Berlin. . 





Verordnungen und Befanntwachaugen. . 
für den Negierungsbezirk Potsdam und für Die Stadt Berlin. 


Rangfahrts: Drdnung. 
für die 
Wafferftraße von der Lieper bis zur Pinnower Schleufe, 
- beide einſchließlich . 


cl. 
Dis gewoͤhrliche Steufen von Schiffsgefäßen im Fnon Ranale gefehteht bei 
Tage zwiſchen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang mit Ausnahme, des ‚Char 
freitag, ver erſten Tage der drei großen Feſte und der Morgenflunpen van,;S bis 
12 Uhr an Sonntagen und fonfligen kirchlich gefeierten Feſttagen. h 
82 


Das gemöpnlige Schleufen erfolgt in ver Neipefolge, in welcher ein iffe- 
defäß beider Schleufe anfommt, oder fi der Reihe von Schiffsgefäßen nis Zi 





welche vor ber Schleuſe auf das Durchſchleuſen warten. 


8 3. 


N 129. 


1.2208. Apr. 


1. @ewöhn- 
liches Schleu⸗ 
fen von 
Säiflöge- 
fäßen. 


Bei denjenigen SGleuſei, welche zwei große Käpne auf einmal fallen, ziehen u 


zugleich zwei Käpne, bei den Heineren Scleufen in der Regel nur ein Kahn in 
de Schleufe ein. Laßt jedoch im einer Schleuſe der letzteren Art der in dieſelbe 
eingegogene Kahn fo viel Raum frei, daß außer ihm noch ein kleineres Fahrzeug, 
Bat) Play findet, fo kommt die zunächſt nach dieſem Kahne angefommene Jacht, 
welche nach vem Urtheile des Schleuſenmeiſters zuverlüſig mit Play findet, außer 
der Netpefolge zum Mitfchleufen. s 

4. 


Kähnen, welche ſo ſchwer beladen ſind, daß ſie, nach der Seurthellung des 
Schleuſenmeiſters in ver folgenden: Kanalhaltung entweder überhaupt oder zur Zeit, 
wehen Woffermangels nicht ſchwimmen, oder wegen Enge des Kanals, oͤhne vie 


dahrt zu hemmen, mit anlegen können; betgleichen Kipnen, welche zu hoch, zu - J 


U. Radtı 


> betreffende Hinvernig gehoben if. 


2 


breit, zu tief, ober ja einer folgen Weife Yelaven, find, daß Nüdfihten auf vie 
Freipaltung der Fahrt eine Aenderung der Ladung: erfordern, ift der Schleufen- 
meifter —— die Durchfahrt dur 3 die Schleufe fo lange zu wehren, bis das 
chiffsgefäße, welche aus ven vorſtehenden 
Grunden ap weiterer, Fahrt behindert werden, müſſen hinter, ihnen liegnde Bu 
zeuge vorfehleufen laſſen. 
Kähne, welche länger als 128 28 Sup oder breiter als rät Fuß fü ind, esglriden 
⸗und Senlühne, weiche breiter als 1b Freß beladen fine, fommen- bei 
großen Schleufen nur zum Einziehen, wenn fie mit Kähnen —e— im 
nen, weiße die obigen Abmeſſungen nicht Aberkreiten. E 


Bun . : ss 


Ganz Heine Kähne ober Nachen Föanen außer ildem Marge bei jeder Shlen ⸗ 
be ta mitfchleufen, fo lange Dies ohne Nachtheil ver. irn Bahrzeuge geſche⸗ 


Bon dieſen Käpnen Finnen vagegen 

a) die Freifhüger (N? 8 ver Berorpmung über die ke Bermeftung der Schiffes 
gefäfle vom 25. März 1829 ’Anntöblatt deſſelben Jahres Geite 74) 
niemals, 

») die Mitſchleuſer nur dann eimen Rang und einen befanberk Kufyug, fir 


fi in Unfpruch nehmen, wenn ver Tepte Kahn, welchem fie bein erſten Mit, 
fohleufen vorſchleuſten, ihnen wieder vorgekommen iſt. 


8 6. 
Die —— Über das Einlaufen der von der Havel und dem’ unteren 


Theile des Finom-Ranals herfommenden Kähne in den füdlichen Arm des ſoge⸗ 
nannten langen Trödels, vom 29. Juni 1843 (Amtsblatt der Königlichen Regie 


rung zu Potsdam für, 1843, Seite 198) bleiben unverändert, 


87. 
ie Reipefolge des Anſchluſſes an vie wartende Kahnreihe, oder 
Schleuſe ſich nicht ſchon aus⸗der Lage der Fahrzeuge ergiebt, 
n Führer wohlthun, dem Schleuſenmeiſter ihren —V— 
anzuzeigen, um jeder aus ber Unterlaſſung dieſer Vorſichts⸗ 
n, ihnen zum Nachtheil gereichenden Ungewißheit vorzebeugen. 


88 
Zur Erleichterung ver Schifffahrt auf dem Finow⸗Kanale iſt das —— 
er 


akuten von. fen eingeführt, Daftibe geiiept in ubigen ——— von 


ma 


ESwnncimultang augen va, Bihe ictgehe er, 





Jedem Schiffer Mer fe frei, von dem Nachtſchleuſen Gebrauch zu maden, wer 
er vie Abfiht, des Nachts fehleufen zu wollen, fofort bei feiner Ankunft vor ver 
Lleper Schleufe, in Neuſtavt⸗Eberswalde dem Haupt-Steueramte vafelbft, und in 
Liebenwalde over in Dranignburg dem vortigen Steueramte, erflärt. Doch durfen 
Kähme, welche auf ver. Ranalfirede von der Zerpenfehleufe bis zur Neuftäbter 
Sölenfe: ves Nachts ſhleuſen ‚wollen, wicht tiefer als drei Fuß gehen. Auch ficht 
es ven beiteffenden Behoörden frei, vie —e zum Nachtſchleuſen für die Kühne , 
” verfagen, oe langer als 428 Fuß lang fiud. 

810. 

Die ie afugnib zum Nachtſchleuſen berechtigt ven Shit, welcher fie erhalten 
hat, ves Nachts zu fchlenfen; derſelbe verliert aber’ bei Tage feinen Rang, ſobald 
er von der Nachtichleufe-Befugnig Gebrauch gemacht hat, d. h. er muß dann au 
alle Schleufen, melde er bis zum Ende des Kanals noch zu durchſchleuſen hat, 
des Nachts paſſiren, es ſei denn, daß lediglich Kähne, weige zum Nagtſchleuſen 
berechtigt find, fih vor einer Schleufe befänven. . 

sıL. . " 
dDemi — ein Schiffer, der vom Nachtſchleufen Gebrauch machen wil, 
nicht zu ſehr in der Berechnung über ſeine Ankunft am Ende des Kanals geſtört 
werde, find die Königlichen Steuerämter zu Liebenwalde und Oranienburg ie 
befugt; die Nachtſchleuſe⸗Befligniß für die- Fahrt nach der Spree hin, an einem 
wchreren Rähnen zu .ertpeilen, als in berjelben Naht durch die Söleufen bei 
deu genannten Städten noch vurchichlenfen können. ‘ 

Sollte es fih dagegen ereignen, daß vor einer einzelnen Scteufe einmal Feine 
Kahne Tägen, welche Pie Befugnig zum Nachtſchleuſen hätten, fo if der Schleufen- 
meifter befugt,‘ auch hierzu nicht ausdrücklich berechtigte Kähne des Nachts durd die 
eihyelne Shleufe zu’ laſen, ohne daß ſolche den Rang⸗ am’ "Tage verlieren. 

812. J 
beſouderer Stempel, welcher der Quittung übe die von dem Shifer ent 
richtete ——— (8.23 ver Auweiſung vom 28: Dftober, 1837) bei: 
gerrudt wird, bekundet die Befugniß. mes Shüfere- zum Nachtſchleuſen. Ver 
ale ſchon von der Liepefchleufe an des Nachts fehleufen will, muß fih eine mit 
erwähnten Stempel verfehene Quittung befchaffen, während er fih noch vor 
Vier Schleuſe befindet. 13. 


Der, Rang der Nachtſchleuſekahne unter fich beſtimmt ſich 16 ben J 
der 88 2 md 3 dieſer Ordnung. 


Den Kuml/ Dau-abeter Siht Merken, ya weſeweihen Zeien, dung 
Auflag bei den Cohleufen von. Sirpe, Meuflabt- Eberswalde, Piebembeihe und - 


U. Bor 


ſchleuſen von 
Shiffsge 
fäßen. 


4, 


Oranienburg allgemein zu beſtimmen, vaß⸗ auch Kühne von mehr als drei Fuß 
Ladungstiefe in der Kanalſtrede von ver Zerpeufepleufe bis zur Neufläpter Schlaufe 
zum Nachtſchleuſen zugelaſſen werben Fönnen, Desgleichen fönnen diefelben im der 
Zeit vom 1. Dezember jeden Jahres bis zum Shute der Schifffahrt. ein wangb- 
weiſes nächtliches Shleiſen anordnen. 
8 18. 

Anonahmsweiſe Wlerſen außer der Ordnung, vor jedem anderen: gehrzeuge⸗ 
bei Tage und bei Nacht, — bei rechtzeitiger Meldung auch zu jerer Samde der 
Sonn» und kirchlich gefeierten Feſttage — mit Ausnahme des Satfreitages und 
ber erſten Tage der Drei großen Feſte, und unter fih in dem Range, in welchem 


fie, nachfolgend aufgeführt fi find: 


N) Halter (Dröbel), in melden lebende Fiſche transport wen, uch den deri 
: gehörigen Polten; ı Zu 
2) Fahrzeuge, welche mit frifhem Obſte beladen find; J en 
3) Kahne, für welche Vorſchleuſepäſſe ausgefertigt worden fd; 
4) Königliche Baufähne und Kanalbefahrungs⸗ Gefäße, desgleichen gehne, welche 
- zu Königlichen Bauten in den Bau⸗ Inſpeltionen Grafenbrück und Thier⸗ 
gartenſchleuſe beſtimmte Baumaterianen over Geräthe beingen eder Polen? 


u 8:16. 

Sähne, relche in mehr als drei Fuß Ladungstiefe gehen, ofen aM ver — 
ſtreike zwiſchen der Neuſtädter Schleuſe und ver Zerpenſchleuſe vas Vorſchlenſerecht 
nur bei Tage. ausüben, es ſei denn, daß Kähne von größerer Ladungstiefe anf 
Die Kanalũrete E 14) zeitweiſe zum Nachtſchleuſen zugeiaſſen wurden. 


$ 17. 5 

dehrzeuge · de ver im $ 15 unter „MP und 2 bezeishnesen: Art werden - nad: 
‚vorgängiger Meldung bei dem betreffennen Schleufenmeifter zum Vorſchleuſen zuge» 
laſſen, ſobald fi ver Leptere überzeugt hat, daß die Fahrt, in welcher das Schiff 
begriffen if, als Hauptzweck den ‚Transport von lebenden Fiſchen uber feifchem 
Oft verfolge. Dies letziere wird in der Regel und wenn sicht zu wenig gelaben: 
iſt, dann anzunehmen fein, wenn wenigſtens zwei Drittpete der‘ Kahnladung aus· 
den genannten Gegenſtaͤnden beſtehen. 


818. - ° 
Vorfchleufepäffe ertheilt das Königliche Haupt⸗ Steueramt zu Reufat- er 
walde jedoch nur für Fahrzeuge: 


1) welche Apfelfinen, Citronen, Pomerangen ober in der Zeit vom A, Ne. bie, 
1. Oftober, Butter geladen haben, oder 


” 2) fir fee, weh AR or vn Daran Sheden auf der Bahn (Hama) 


erlitten haben, 


* 
819. 
Wenn Vorſchleuſepaſſe wegen her vorbezeichneten Babungegegenfänbe geforbet 


"werden, if von dem Schiffsführer nadyumeifen, daß die Yahrt, in 
Schiff begriffen ift, als Hauptzwed ven Transport dieſer Waasen . erfalge Bei: 


> der Sadung von Butter iſt zu dieſem Nachweiſe erforberlich, wi 300 


Zenmer davon auf dem Schiffe geführt werden. 
8 2. Ir Kae Su 
Bei’ erlittenem Waſſerſchaden (Savarie) folfen Vorſchleuſepäſſe nur ertheilt wer⸗ 
den, wenn der Schaden nachweislich: 
H Bei der Fluß⸗ und Kanal⸗Schifffahrt, 
>) Auf.verfelben Reiſe, in welcher das Schiff begriffen iſt, 
3) ohne Verſchulden ver Schiffer, 


A) in einem folhen Umfange das Schiff over die Ladung betroffen hat, daß der, 
Verderb eines anfehnlichen Theiles ver Waare zu befürchten fteht. 


821. 

u dem Nachweiſe viefer Bedingungen fird in ber Regel glaubwürdige Atteſ 
von Behörven over Beamten erforberlich, in deren Verwaltungs Bezirke, ober 3 
in deren unmittelbaren Nähe, das Schiff, für welches ver Vorſchlenſepaß nadıger. 
ſucht wire, von dem Unfalle betroffen worden iſt. 

Ein ſolches Atteſt giebt an fich noch keinen Anſpruch auf einen Vorſchleuſepaß, 
ſondern dem Ermeſſen des Königlichen Haupt ⸗ Gteueramtes bleibt es cbenfowohl 
überlaffen, andere Beweismittel zu erfordern, den Beweis für beigebracht oder nicht 
beigebracht zu erachten, als vie Anſehnlichkeit des Schabens zu bemeſſen nnd bite 
nach den Vorſchleuſepaß nach den Umftänden zu verweigern oder zu ertheifen. 


822. 
. Die im & 18 unter NP A bezeichneten Schiffsgefäße legitimiren fi ch durch ein 
Arteſn ves Koma» Ditrits- Banbeamten zum Vorſchieuſen. 


83 

Auch Kähne, welche mit Schießpulver oder Pulvermunition beladen find, haben 
die Befugnig, vorzufpleufen. In Betreff der Pulvertransporte verbleibt es bei 
ven beftehenden Veftimmungen; insbefonvere bei ven in ver Beilage zum 2Sflen 
Sr unferes Amteblatts für 1834 abgedrudten Borfhriften vom 23, Degm- 
ber 1833. Indeſſen wird bier noch befiimmt, daß Pulver nicht auf Fabrzeugen 
tranoportitt werben fell, welche länger ald 128 Buß, ober breiter. als 144 Feeß, 
oder tiefer als 3 Fuß im Waller geben, gleichwie Kähne mit Sermine.# Meer 


- Patvermunkion beladen, usnahmeweif nur bei Ange vorſchleuſen. 


6 

Ga. 
= Be eingetretenem Frofte können auch ſolche Kahne dem anderen Fahrzeuge 
vorſchleuſen, deren Führer bereit find, ſich bie zur nächſten Schleuſe, vder auf eine 
beflimmt anzugebende Kanalſtrede durchzueiſen und biefe ihre Bereitwilligfeit dem 
Sthleuſenmeiſter etflären. Mehrere Kühne, welche viefe Abſicht erklären, fchleufen 
in biefem Falle unter fih nad ‚dem jeweilig eingenommerien’ Range im: Kanale, 
ohme daß es dabei auf ven Unterſchied von Vor⸗ und Nacht-Schleufe-Rähnen 

Ober, geroöpnlicgen Rangfahrzeugen ankommt, 


82. ö 
Der unterzeichneten Regierung bleibt vorbehalten, in athendemiten Feten 
Vorfchleufepäffe zu ertheilen, fo namentlich für Kähne, melde. mit "Effekten fi Die 
Königlichen over prinzlichen Hofhaltungen over für öffentliche Rechnung "Befrachfet 
find. Desgleicpen können Zeiten des Mangels Veranlaſſung geben, auf eine Zät - 
lang eine Waare allgemein für eine folde zu ertlaren/ für; u Boriäleufepäfle 


tichenl werden können. un 


8 2%. . 

"Ueber vie ertheilten Vorſchleuſepaſſe wird das Konigliche Haupt: Steuerami zu. 
Meuſtadt /Eberswalde ein Regifter führen und in vemfelben die Ladung oder den 
Unfall, welcher vem betreffenden Schiffe zugefloßen an die Beweismittel vermerlen, 
auf Grund deren der Vorſchleuſepaß ertheilt worden iſt. 

Bei ven Schleuſen zu Neuſtadt⸗ Eberswalde, zu Liebenwalde und zu Dranien ⸗ 
bung werben Tafein aushängen, welche unter Angabe des. Namens der Sgiffoführer 
wo der Kahmummer alle Fahrzeuge aufführen, denen in ven letzten vier Tagen 
von dem Königkihen Haupt⸗ Steueramte oder von den Steuerämtern in ven ges 
dachten Stüpten vie Befugnig zum Vor⸗ oder Nachtſchlenſen durch wie Shine 
am weicher vie Tafel aufgeſteilt ift, ertheilt worden if, zugleich auch diejenigen won“ 
dieſen Fahrzeugen bezeichnen, welche die genannten Schleufen bereits paffırt haben. 


827. . | 
derner wird das Königliche Haupt» Steueramt zu Renfkavt- Ehtswwalne,; durch 
Anſchlag an verſchiedenen Schleuſen, die Beamten bezeichnen, welche zur Vermeſſung 
von Schiffsgefäßen, ſoweit eine ſolche bei der Ertheilung der Nacht⸗ oder —* 
fol Belugniß wothig erſcheint, autoriſirt ſein ſollen. 


828. 

—E die Benutzung einer bei Ankunft von Vor⸗ oder Rast: EfefeRähnmn 
bereits begonnenen Schleuſung haben biefelben Feinen Anſpruch. Hierbei wire eine 
HM leufung dann für begonnen angeſeben, wenn bei der Thalfahrt die Unterrpöre 
ver Schleufe au deren Filllung bereits geſchloſſen find, bei. der ‚Bergfahrt Fe eine 
Schütze zur Leerung der Schlenſe bereite geöffnet * 


7 


ö 8 20. 
Lieg Feosbot. allein vor einer Schleuſe, fo wird daßſelbe ni dor PR 


feiner Ankunft in folder Menge vuschgefehleufet, als jede Schleuſe fallen kann. 


. Danpefanal mündet. | 
Das zu Koniglichen Bauten in den Ban- Sufpeftionen Grafenbrüd und — 


J 8 30. ' . 
Liegt neben Schiffsfahrzeugen zu gleicher Zeit Floßbolz vor den Schleufen, fo 


1) bei von großen Schleuſen das Floßbolz in gleichem Range mit den Kähnen 
durch, und zwar fo, daß abmwechfelnd eine Schleufung mit fauter Käpten umd 
eine Schleuſung mit Tauter Floßbolz geſchieht; 

2) bei den Meineren Sdeuſen zieht das Floßholz neben dem ſchleuſenden Kahne 
em. Liegen aber Meinere Kühne vor ver Schleufe, fo daß zwei Kähne zur 
gleich in viefelbe einziehen können, fo ſchleuſen einmal lauter Kähne durch, 
worauf -bann zweimal hinter einander neben einem Kahne Floßholz einſchleuſet. 


8 31. . 
Das zu einem Transporte gehörige, d. . h. von einem und vemfelben Regir 
wentse geführte Holz wird hinter einander vurchgefchlenfe. Bon dem Zoitpunkte 
jedoch am gerechnet, von welchem auch zu anderen Trausporten gehöwiges Holz bei 
der Schleuſe ankommt, darf der Negimenter, deſſen Holz zum Schleufen zugelaffen 
wird oder iſt, nur noch 90 Plätze durchſchleuſen, wobei übervem noch voran eſett 
wid, daß dem zum Schleufen ugelaffenen Regimenter das nachfolgende. Hold 
Transportes fo rechtzeitig zugeführt wird, daß von bemfelben keine dem Shoppeiz 
Aulommenne verabfäumt werde. In letʒterem Falke Seghant ver m folguae 
Holztraneport nach denſelben Grundſätzen die Schleuſung. 
$ 32. 
Kommt Floßbohz aus den Seitenkandlen mit ſolchem, welches im Hauptkanale 


binzieht, zuſammen, fo hat. derjenige Transport das Recht, zuerſt nach der Schleuſe 
zu kommen, deſſen vorderſte Pläpe zuerſt da war, wo ber GSeitenfanal in ven 


83. 


gantenfpkefe beftimmte, durch Atteſt ver betreffenden Königlichen: Baus Iufpehteren 

legitimitte Floßholz jchleufet anderem Floßholze ver, jedoch höchftens mit ſes⸗ 
Schleufungen täglich. 

Vorſchlenſepãſſe für Floßholz können nur in ganz beſonderen Fällen von der 

unterzeichneten Regierung ertheilt werben 

. ‘ 34. 

ei der Kanal» Baubeamten, ver Ranal-Auffeher und 


Pr weiße fih auf die Reihefolge des Schleuſens und diejenigen 


IV. Salealen 
Bloßpoi. 


y. @tinfen. 


8 “ 
Maaßregeln beziehen, die zur Beförderung ber Since des u Shi nöthig 


* erfheinen, wicht unweigerlich Folge leiftet; 


wer fi unberufen zur Schleuſe drängt; 
wer zu langſam in viefelbe hinein oder aus derſelben herauszieht; 
wer die Schifffahrt verſperrt over hemmt; 
wer einen Kahn, welcher nach feiner eigenthümlichen Soeufungebefugnig 
oder mach ver Weifung des Schleufenmeifters hierzu berechtigt if, an ber Schlaufe 
nicht vorbeiläßt, ohne daß der Sperrenve oder Verbindernde nachweifen könnte, daß 
die nr der Sperrung oder Verhinderung außer feiner Schuld liege; . 
wer zum. Nachtfchleufen zugelafien tft und mit Verſchweigung dieſer Be⸗ 
— nachdem er von derſelben bereits Gebrauch gemacht, ſich zur Schleuſ⸗ bei 
age drängt oder eine ſolche Tagſchleuſung erſchleicht, 
verfällt, inſofern er nicht höbere Sirafen verwirkt hat, und außer dem 
Erſatze des verurſachten Schadens, in eine Strafe von Einem bis Fünf Thalern. 
8 35. 
x ” Bag die Cürafoerfügungen der Kanal Yolyeibebrde ſteht hmerhelb 10 Tagen 
der Meburs am die unterzeichnete Regierung offen. 
8 36. . 
‚Die Rungfaprss- Drbnung für ven Finow⸗Kanal vom 12. Auguſt 1834 und 
en der Polizei-Ordnung für den Finow⸗ Kanal vom 18, > 
3836, welche mit diefer neuen Rangfahrts-Oronung im Wiverfpruch fen, eb 
aufgehen . 
Potsdam, den 18. Januar 1845. 
Königl. Regierung. 
“ .% 
* Fur 
\ . Potsdam, den 12. Mai 1845, 
Vorftehende, durch Refeript des Herrn Finanzminiſters Excellenz vom 28. v. M. 
genehmigte Rangfahris-Orpnung für bie Waſſerſtraße von der Lieper bis zur Pin- 
mower Schleuſe, beide einſchließlich, wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffent» 
lichen Kenntniß gebracht, daß diefelbe vom erſten Auguft dieſes Jahres ab in Voll⸗ 
ziehung gebracht werben wird, und daß daher mit dieſem Zeitpunfte vie Einrichtung 
herſchiedener Klaſſen von Vorſchleuſepäſſen, ſowie die geſchloffene Biöheneh im Bam 
Kanal aufgehoben fein werben, 


Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. 


— 


Amtsblatt 


der Röniglisen Negierung zu Potsdam 
“und der Stadt Berliu. 


&id 23. - Den 6. Juni. 1845. 


Verorbunngen und Befonntmachungen 
für den n Megierungsbesist Potsdam uud für die Stadt Verlin, 
(N? 184, fiege beſondere Beilage.) 





J Potsdam, der 2 Juni 1845. 
Befeitigung etwaniger Zweiſel, welche durch das Inſerat des ehemaligen 
fiiefretairs Lupe in ven Berliner Zeitungen vom 21. Mai d. J. als Notiz 
Si fie Patienten, bei ven Behörden und dem Publifum, über das Fortbeftehen 


viesfeitigen Amtsblatte vom 16. Mai d. J. publicitten Verbots ver ärzt⸗ 


Yon Praris des ac. Lupe eutſtanden fein könnten, wird uf Grund höherer Weis 
fung nachſtehende Allerhöchſte Kabinetsordre: 

Mit tiefem Unwillen habe Ich in Erfahrung | jebracht, wie der ehema⸗ 
lige Poſtſekretair A. Luge ven von Mir dem Biefgen Polizei» Direktor 
von Kahlven-Normann gegebenen Befehl, durch welchen lediglich vie 
von Lepterem amgeoronete Bewachung feiner Wohnung durch Gensdarmen 

7 fuspendirt worden ift, zu einer, ver Wahrheit widerſprechenden, Deine 


Behöroen kompromittirenden Sffentlichen Bekanntmachung gemißbraucht hat. 
Es hat ſich aber and ver x. Lupe nicht emtblönet, in feiner beigehenben 


Borfieffung vom 15. d. M. die Regierung zu Potsdam „grober und freier 

* zu zeihen und zu behaupten, daß en fie. zweimal bringen gebeten 

babe, ihn zum Examen zu berufen, und fomit ber ihm von Dir geftellten 
Bedingung, unter welcher ihm bie ärztliche Prarũ einftweilen geſtattet 
worden, ‚nachgekommen fei, während er ſelbſt in feiner mit Anlagen 

* gleichfalls beigehenven Eingabe vom 16. d. M. übereinflimmend mit dem 
von Ihnen und dem Minifter. des Innern gemeinſchaftlich erſtatteten Berigte 
von 25. März d. 3. erklärt, daß er ſich mur erboten habe, vor einer 
——e— ù Kommiſſion ſein Examen zu machen, wovon nicht die Rede 
fein komtte, wenn es ſich um Erledigung der obigen Bedingungen handelte. 
Derſelbe hat ſich dadurch ver gnͤdigen Berüchſichtigung, melde Ih ihm 

. dur ‚Meine Ordre vom 21. Oktober v. 3. habe augedeihen lafien, durch- 
and ımwirbig beiviefen und es ift daher Mein beſtimmter Mille, daß fortan 
gegar ihn überall nach der Strenge der Geſetze verfahren. werbe, und na— 
eng Vans von Vahena ugponnn, ven Fi: dufiim FT 


NM 138. 
Die undes” 
fagte ärztliche 


Prarie des 
ehemaligen 


Worfefretaire 


a 136. 


der on ngli) * 
Deutſchen 
Korrefpon« · 
denz. 


1. 1788. Dal, 


178 


Prohibitiv ⸗Maaßrogein, um feinen unbefugten Treiben ein Ziel zu fepen, 
ungeftörten Fortgang erhalten. Was aber indbefondere die obigen in feiner 
Innnediat⸗ Eingabe enthaltenen Schmähungen anlangt, fo will Ih au, de 
fiht auf Meine Ordre vom 18. Dezember 1841 nicht nur geſchehen Taflen, 
daß die Regierung ihn dieferhalb zur geſetzlichen Strafe ziehen laffe, fondern 
Ich gemwärtige vielmehr, Daß ſie von dioſem Hechte Gebrauch machen werde. 
. Potsdam, ven 20. Mai 1848. 
We) Friedrid. Wilhelm... . 
An den Staate- -Minifter Eichhorn. 
mit dein Bemerfen zur ‘öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zu dein’ vorftehend Aller⸗ 
sion angeordneten Strafverfahren die Einleitungen bereits getroffen find. - 
Königl. Regierung. Abtpeiftng, des. Innern. 


Rach einer yon vem Grofbritanifhen General- Pofamte getroffenen Ansrynung 
werden gegenwärtig alle Briefe aus Englanp nad Preußen, over anderen 

ten Deutfchlandg, wofern die Route auf der Adreſſe nicht ausdrüdli io 

vom Abfender beſtimmt worden ift, auf dem Wege über Hamburg beförden, 

Bei dieſer Spedition leidet jedoch die Beförderung aller. Briefe, nah Orer 

weſtlich ver Elbe, im Vergleich wit der Spedition auf dem Wege durh Belgien, 

eine Verzögerung, welche in manchen Fällen. bis auf 5 Tage fleigt, weil zwiſchen 

w zweimal wöchentlich Packetböte kourſiren, während zwi⸗ 

e, mit Ausnahme des Sonntags, tägfiche Briefbeförderung 

t das Engliſche Porto auf der Route über Hamburg 

iagem 1 Loth ſchweren Fin! und auf der Noute über 


Die, Briefpeförderung aus. England nach Preußen und no fremden Orten, 


die ihre: Engliſchen Briefe durch die Preußiſchen Poften empfangen, geſchieht zur Zeit 


1) auf dem Wege über Belgien (Oftenve) am ſchnellſten und mohlfeilften: 

- 8) täglith (ausgenommen. Sonntags) nach allen Det Preußens weſtlich 

der Elbe und nad allen: ſüddeutſchen Ländern; 

b) viermal: wöchentlich, uud. zwar des Momags, Mittwochs, Dennerfiags 
und Sonnabents, auch nad alten Ouen Prenfend oͤſtlich ver Elbe und 
nah Rußland und Polen; 

2) auf dem Wege dur die Niederlande (Rotterdam), auf welchem das 
Englifhe Porto auch. nur. 8 Pre. für ben einfachen 1: Roth Ichwrren Brief 
beträgt,. am ſchnellſten und wohlfeifften:. 

am Dienſtag, Freitag und. Sonnabend nur nad den Bniten der Poſt⸗ 

ämier Emmerich, Kleve, Korsfeld, Dorſten und Weſel; 

23): über Hamburg, jegt zwar noch etwas ſchneller, aber theurer: 
‚Dienflags und Freitags (an biefen Tagen Abends oder den darauf folgen» 
den ſruh, gehen Padfetböte..von London nad Hamburg ab} unth> allen 
Peragen Doing Gle, ſo mie na Dakine on Pal, 


N ’ ’ 0 Z 


Ye Aerspeberten werden fiersn I Renemth gefe, damit fe, am Sei der 
——— uns England vie Vortheile der größeren Schnolligkeit und Wohl⸗ 
feilbeit ven. Spedition über Belgien (xeſp. die Niederlande) zu erlangen, ihre 
Korrefpondenten in England veranlaffen Fönnen, Die über dieſe Roniten zu leitenden 
Briefe mit der Bemerkung: „via Belgium“ (refp. via Holland) zu verfehen. 

ahnen fefe dach England werben Preußiſcher Geits flets auf den kürzeſten und 

ge befördert, es ſei denn, daß · der Abſender den Speditionsweg auf 
der. — felbft vorgeſchrieben hat. 
‚Berlin, den 19. . Pi 1845. . General⸗Poſtamt. 


wenn ri 


Potsdam, ven 30. Mai 1845. 

Berfehende, Befanntmasung des Königl, General- Poftamts vom 19. d. M. 
° wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Koͤnigl. Regierung. Augen 34 Sam 

Potsdam, ven 2. Juni 18485. 
6 liegt in ver Nem ver Vehaliutſ und iſt durch ‘ven beſtehenden Geſchafts⸗ 
gap: bevingt, Daß. vie ‚unter ver Adreſſe der, Regierung hier eingehenden, zur In⸗ 
fertion. in das diesſeitige Amtsblatt. over ven Defentticien Anzeiger beſtimmien Be: 
Fanntmadengen,- Anzeigen ı5. nicht fo rafch an den, mit ber Revaktion des Amts⸗ 
blaito beauftragte Beamten gelangen, als wenn dieſelben unmittelbar an ihn adreſſirt 
werben, vweburd noch der Urbelſtand vermieden wird, daß auch eilige Bekannt⸗ 
magungen, die erſt unmittelbar. vor dem Druck des Anteblatts eingehen, vielleicht 

nicht mehr zur Jufertion in das nächſte Stück deſſelben gelangen können, ° . 
"Bio machen derhalb vurauf aufınerffam, daß alle Jaſereuda für das Amtsblatt 
oder · beſſen Deffentichen Anzeiger unmittelber an ven mit, ver Redaktion deſſelben 
beauftragten Beamten gelangen, wenn dieſelben unter der Adreſſe- „Amtsblatts⸗ 
Revaktiva“ hier eingehen, und bemetfen, daß vieſer Beamte für die prompte und 
vühtige Inſernion verantwerilich iſt und in dieſer Hinflcht unter unferer Kontrole ſteht. 
Infofern daher nicht eine befondere Genehmigung zur Aufnahme des Juſerats 
erſorderlich iſt, ober die Auſnahme in ven Deffentlichen Anzeiger aus beſonderen 
Geimven unentgeldlich geſchehen ſoll, werden vie Behörden und Privaten wohl thun, 
Dir Daſerate, ei rilige Sachen, unmittelbar am vie Amtsblatts⸗Redaktion 

adreſſren. 

* Gleichzeitig wird darauf aufmerkſam gemacht, daß wenngleich unſer Amtsblatt 
wöchentlich unter dem Datum des „Freitag“ einer jeber More exfiheint, bei ver 
firien Auflage deſſelben mit vem Druch des legten der mehreren Bogen des Amts⸗ 
blatr und deſſen Oeffentlichen Anzeigers, fpäteſtens mit dem Mittwoch Vormittag 
augefiingen werden muß. Juſofern daher eine Bekanntmachung in ein, nach feiner 
Naunner augegebenes Stůck · der vorbemerkten Blätter ufgenommen werden ſoll 
maß ſolche ſpaͤteſtens Dienſtag früh der betreffenden Woche in ven Händen der 
Awmiob lauo· Redaltion ſein, da ſonſt wegen des bann begimenden Deuca der lezten 


N 137. 
SIuferenda 
für das dies⸗ 
feltige Amts. 
blatt-und ben 
Deffentligen 
Anzeiger be⸗ 

treffend. 
1.3. Juni. 


M 138. 
Berbefierane 
‚gen des öffent 
lich en Syul- 
weſens im 
Jahre 1844. 
U. 227. Gebr. 


180 


Begen ref. des Amtsblatis ober des Deffentlichen Anzeiger bie Jufenien niieicht 


nicht mehr im nächſten Stüd des Amtsblatts oder deſſen Deffentlichen Auzeigers 
bewirlt werden kann. Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Iunern. 


— 


Verordnungen und Betfanntmachungen, - 
welche den Regierungsbezirk Potsdam ausfchlieflich betreffen. 
Potsdam, den 28. Mai 1846. 

Mit beifälliger Anerkennung des Geleifteten bringen wir hierdurch in Folgen 
dem das, was zur Förderung des öffentlichen Schulweſens in unferem Bezirke im 
Jahre 1844 von den Betheiligten, infonverheit von einzelnen Kommunen, geſchehen 
iſt, zur öffentlichen Kenntniß. , 

1. Neue Lehrerftellen an ſchon beftependen Schulen wurden gegründet: in 
Sieversdorf, Superintenventur Wufterhaufen an ver Doffe, eine dritte Lehrerftelle, 
und im Flecken Zechlin, Superintendentur Wittflod, Neu» Zerpenfchleufe, Superin- 
tendentur Bernau, und Redenzien, Superintendentur Lenzen, je eine zweite Stelle, 
ferner in jever ver Städte Templin, Brüffow, Perleberg, Schwedt und Branden⸗ 
burg eine neue Stelle, in Potsdam von der Stadtkommme zwei und an unferer 
höhern Bürgerſchule Eine neue Stelle. Außerdem wurde in Königehork, Super⸗ 
intendentur Fehrbellin, Langerwiſch, Superintendentur Potsdam I, Wuftrau, Super⸗ 
intendentur Neu⸗ Ruppin, je eine zweite Lehrerftelle für den Winter gegründet, - 

2. Neue Schulpänfer, theils wirklich ganz neu erbaut, theild anderweitig 


. erworben und durch bedeutenden Ausbau zu Schulzwecken eingerichtet, wurden refp. 


von den betreffenden Kommen und Patronen hergeſtellt: in Potsdam, in Freyens 
fein, Superintenventur Pritzwalk (ein neues ſchönes Schulhaus mit 3 großen Lehr⸗ 
zimmern und 3 Lehrermohnungen, lediglich von ver Ortsgemeine auf eigene Roften 
erbaut), in Borgsdorf, Superintendentur Land Berlin, in Groß-Beuthen, Super 
intendentur Berlin-Cölln, in Grünow und Brieft, Superintenventur. Gramgoiv,. in. 
Schönermark, Superintenventur Dom Havelberg, in Görnig, Superintendentut 
Lenzen, in Flieth, Superintendentur Prenzlau 1 (auf Koſten ver Kirchenkaſſe), im: 


Carmsow, Superintenventur Prenzlau IL, in Beveringen, Superintendentur Prigs 
‚wall, in Ravensleben, Superintendentur NeusRuppin, in Göricke, Superinteuden⸗ 


tur Wilsnad, in Ravensbrück, Superintendentur Templin, in Sieversdorf, Super⸗ 
intendentur Wuſterhauſen an der Doffe, in- Halbe, Superintenbentar Könige. 
Wufterhaufen, in Crewelin, Snperintenventur Zehvenid, in Wünsdorf, Superinten⸗ 
dentur Zoſſen. 

3. Erhebliche Erweiterungen und Verbefſerungen ihrer Schullokalien 
oder Lehrerwohnungen bewirkten, theilweiſe mit Beihülfe ver betreffenden Kirr 
chenpatrone oder Dominien, die Kommunen: Gtüden, Superintendentur Beelitz, 
Krügersdorf, Lindenberg ind Kohlsdorf, Superintendentur Beeskow, Raben, Super⸗ 
intendentur Belzig, Heiligenſet, Superintendentur Land Berlin, Schmergow, Super 
intendentur Neuſiadt Brandenburg, Seelübbe, Superintendentur Gramzoi, Bork, 
Superintendentur. Kyritz, Frankenföhrde und. Frankenfelde, Euperintenbentur Luce 


m 


walde, Amalienhof und Tranwe, Suverintendentur Nenſladi ⸗Eberewolre , [000 
und Folkenwalde, Superintendentur Prenzlau IL, Kehrberg, Superintendentur Prigs 
wall, Naffenheive, Superintenventur. Spandau, Lemmersdorf, Superintendentur 


Serasburg in ver Udermark, Wollenderg, Superintendenter Strausberg, Aremdsorf, . 


Warthe und Storkow, Superintendentu ‚Templin, Legde, Superintendentur Bild 
nad, Flecken Zehlin, Superintendentur Wittſtock, Neuendorf, Superintendentur 
goflen, Wuftrau, Superintendentur Neu-Ruppin,; und die Städte Brandenburg und 
Perkeberg. . ! 

Befondere Anerfennung verdient es, daß die Heine Gemeine’ zu Lanke, Saper⸗ 
intenbentur Bernau, mit namhafter Beihülfe des Herrn Kirchenpatrons, durch ‚bes 
dentenden Koſtenaufwand ein dem Schulpanfe benachbartes Haus erwerben, und 
ein zwedmaͤßiges Lehrzimmer and eine geräumige Qehrerwohnung eingerichtet hat, 
und daß die Kommunen Marzähns, Superintendentur Behig, Oo, Superinten 
ventur Altftadt Bramvenburg, Schönermark und Weggun, Superintendentur Preny 
lau I, Lindenberg und Kuhsdorf, Superintendeutur Pritzwall, Alt- Markgrafpisste, 
Saperintendentur Storkow, Näsvorf, Superintendentur Treuenbriepen, ihren Lehren . 
die denfelben fehlenden Scheumen und reſp. Wirthſchaftsgebäude herftellten. . 

4. Namhafte Berbefferungen ihrer. Lehrerftellen (von 10 bis 111 Zflr.). 
bewirkten Kommunen und refp. Dominien theils durch baare Gehaltszulagen, theils 
bei Gelegenheit ftattgefumdener Dienftablöfungen und Gemeinheitstheilungen in Boe⸗ 
Kb für 2 Stellen, in Beesfow für G Stellen, im Ganzen mit 220 Thlr. jährlich 
in Luckenwalde Eine Stelle mit 100 Thle., in Charlottenburg für 8 Stellen mir 
0 Thlr., in Neuſtadt⸗Eberswalde für A Stellen mit 97 Thlr., in Perleberg 
Eine Stelle mit 50 Thlr., in Zehvenid fin 3 Stellen mit 54 Thlr., in Potsdam 
fir 3 Stellen, in Pritzwalk für 2 Stellen, in Neuendorf, Superintendentur Angers 
münde,-in Kohlsdorf und Wilmersdorf, Superintenventur Beeskow, in Meichow, 
Superintendentur- Gramzow, in Schönberg, Guperintendentur Lindow, in Lichter 
felde und in Meffingwerf (vom Dominio 50 Thlr.), Superintendentur Neuſtadt⸗ 
Eberswalde, in Bornim, Superintendentur Potsdam II, in Berckholz, Superintene 
dentur Prenzlau I, in Fahrenwalde, Superintendentur Prenzlan II, in Gelchew, 
Superintendentur Storfom, in Räsdorf, Superintendentur ZTreuenbriegen, in Doffom 
und Dranfee, Superintendentur Wittſtock. 

5. Dankenswerthe Geſchenke erhielten vie Schulen in Rottſtoch, Superinten⸗ 
dentur Belzig, aus der Gemeinefaffe und von einem ungenannten Schulfreunde, in 
Granfee von dem Herrn Oberprediger, in-Havelberg aus der Stadikaſſe, in Dom: 
Havelderg vom Herm Rektor und Prediger Nonnig, in Barentin, Geptrinten. 
dentur Kyrig, von ungenannten Schulfreunden eine tragbare Orgel zum Kaufpreife: 
von. 35 Thir., in. Lindow vom Herrn Apotheker Günther, in Ludenwaive von 
Herrn Semmerzienrath Buffe 30 Ihr. und 35 Bibeln, in Broichsdorf, Super⸗ 
intendentur Neuſtadt / Eberswalde, von einem Ungenannten, in Wulkow, Guperintens 
dentur Nen-Ruppin, vom Herrn Ortspreviger, in Goſen, Superintendentur Stor⸗ 
tor, vom Schulen Herrn Liebiſch, in Strasburg in ver Ucermark von eiutm 
Ungenensten, ‚in Lichtenow, Guperintenbentu Strausberg, die Jungichen Geſang · 


RBle. von Herrn Verfaffer, in’ Gaudeniz, Guperinenbentun Tenpha, wect Hercu 
Kantor Roh zu Templin, in Reuholland, Superimendentur Zehedenick, von ber 
Schulvor ſteherin Fränlen A. Stubbe zu Berlin, in Crewelin, Superintendentur 
Zebdeuid, von dem Lehnfhulgen Herrn Krüger vafelbſt, in Dalldorſ, Superiuiens 
dentur Land Berlin, vom Herrn Meyizinalrath Dr. Bremer zu Berlin, in Lin⸗ 
denberg, Superintendentur Land Berliu, und in Schwert vom Herru Prooinzial⸗ 
—— Dr. Schulz zu Berlin. 

- Die in unferer Befanntmadhung vom 15. Mai v. J. Amtsblatt de 1844, 
NM 21, Seite 132) ad 7 genannten Klein⸗Kinderſchulen und Bewahr- 
anftalten, welche durch wohlthätige Beiträge gegrümbet fi find, und erhalten werben, 
exfoeuen ſich eines gedeihlichen Fortgangs. 
- 7. Die zur nutzlichen Beſchäftigung, Fortbildumg und Veredlung. der berange⸗ 
warhſenen jungen Beute und beſonders zu deren Bewabrung vor gefährlichem Mü— 
Biggange und verderblichen Luſtbarkeiten fo wünſchenswerthen ıtıd erfprießlichen 
Spuntags» und Abenpfihulen. haben ſich erfremlich vermehrt und wurden irefp.: 
von forgfamen Ortsgeiſtlichen, größtentheils aber von eifsigen und thätigen Orts- 
Schullehrern gehalten in: Greifenberg in der Udermarf; Groß- Jieſcht, Suprrinten- 
ventur Baruth, Beeskow, Heiligenjee, Saperintendeniur Lund: Berlin, Teltow, 
Giaasderf und Stegelig, Superintendentur Berlin⸗Cölln, Schönwalde, Superinten⸗ 
dentur Bernau, Brandenburg, Gwoß⸗Woltersdvrf, Superintendentur Granſee, Gum⸗ 
tow und Grantzow, Superintendentur Dom Havelberg, Lenzen, Grieben und Ruͤthnich, 
Superintendemur Lindow, Luckenwalde (3 beſondere Schulen), Nenſtadt ⸗Eberowalde. 
Wittenberge, Kletzle und Krampfer, Superinten dentur Perleberg, Prenzlau, Brüſſow, 
Wallmow und Schmölln, Superintendentur Prenzlau II, Prigwalk, Meyenburg, 
Venbaufen, Stepenitz, Frehne, Jännersdorf, Dalmin und Poſtlin, Superintendentur 
Petlis, Wulkow und Niedwerder, Superinteudentur Neu⸗Ruppin, Linow, Brauns -⸗ 
berg und Cagar, reformirte Superintendentur. Neu⸗Ruppin, Alt- und Nen-Mart - 
gꝛafpiesle Spreenhagen und Rauen, Superintendentur Storkow, Gbricke, Super⸗ 
intenventer Wilenack, Wilsnack, Freyenwalde, Hafelberg, Superiuteudentur Wriegen. 
Ralel und Laſikow, Superintenbentur Wuſterhauſen an der Doffe, m Ribbed 
Superintendentur Nauen. 

8. Geſangvereine für junge, der Schule bereits entwachſent Beute, tele 
wit liturgifchem Zwerke und zur Berbefferung des Kirchengeſanges, überall, aber 
and. zur Veredlung des Sinnes und Treibens ver jungen Theilmehmer beſtanden 
unter Leitung und vor uns beifällig auerkannter Bemühung ſachkumdiger Ortegeiſt 
licher ſKantoren und Lehrer: in Oderberg, in Polisen, Siperintendentiw Angernrunde, 
in. Beeslow, Belzig, Beil und Bernau, in Zepernick, Superintendenur Berman, 
in. Bieberkonfve, tin Lühnow, Groß⸗Bühnitz und Brielow, Superintenventu Altſtadt 
Brandenburg, in Golzow und Michelsdorf, Superintendentur Neuſtadt Braudenburg, 
in Dom Brandenburg, Garlig, Kepin, Berge, Marzahn und Tremmen, Superin⸗ 
tendentur Dom Branvenburg, in Dahme, in Tarmow und Linum, Superintendenuur 
Sehrbellin, in Groß⸗ Woltersoorf, Superintendentur Granſee, in \ Hadeiberg, im 
Gunter, Ghrmpe, Breddin und. Jedexig, Superintendentat Dom · Havelberg, in 


188 


Oalteubutn, Superinteueenter Züterbogf, in Barentin und Bfnmenthul, Ceperinteie 
dentur Ryeip, in Lenzen, in Dierberg, Keller und Rüthnick, Superintendentur 


Lindow, in Luchenwalde, in Nauen und Cremmen, in Großs Zietben und Flatom, 


Superintendentur Nauen, in Brig, Niederfinow, Liepe, Trampe, Brunow, Lichter⸗ 
felde und Steinfurt), Superintendentur Neuftapt- Eberswalde, in Neuſtadt / Ebers⸗ 
walde, in Spiegelhagen, Kletzke und Roſenhagen, Superintendentur Perlebeeg, in 
Ahrensdorf und. Fahrland, Superintendentur Potsdam, in Prenzlau, Bruͤſſew 
Meyenburg, Putlitz und Rathenom, ia Frehne, Telſchow und Stepenitz, Superin⸗ 
tendentur Puilitz, in Wachow, Wullew und Cagar, Superintendentur Neu⸗Ruppin, 
in Schwedt, in Friedersdorf und Alt-Markgrafpieske, Superintendentur Storkow, 
in Strausberg, ik Niversborf und Lichtenow, Superintendentur Straudberg, in 
Krensubriegen 2 Vereire, in. Wittbriegen, Guperintendentur Zreuenbriegen, in’ Witt⸗ 


Mo, Freyenwalde und Wuietzes, in Sieversdorf, Superintendentur Wuſterhauſen 
an. der Doſſe, in. Buchbolz. Groß⸗ Machnow und Seide, Superintenbendur h 


Könige-Wufterhaufen, in Mittenwalde und Zoflen. 
nd Leſezirkel und Bücherſammlungen zur Belehrung und wügficen Uoeer 
haltung für Schüler und Erwachſene find auf Betrieb: und unter Aufficht reſp. der 


Herren Orisgeiſtlichen und Lehrer gegründet: in Potsdam, Brandenburg, Beedkoth, - 


- Bernau, Qramienburg, Greifenberg, Fehrbellin, Havelberg, Füterbogf, Lenzen, Lacei⸗ 
walde, Perleberg, Wittenberge, Schwedt, Spandau, Treuenbrietzen, Wilsnack, Witt⸗ 
fiat, Gramzow, Wuſterhauſen an ver Dofe, Neuſtadt an der Dohe, Jehrenick, 
Trebbin, Belzig, Cöpenich, Biefenthal, Dom Havelberg, Lindow, Neuftadi⸗ here 
walde, Fürſtenwerder, Boytzen burg Werneuchen und Zoſſen, in Bieſenbrow, Super 
intendentur Augermünde, in Groß⸗ Jieſcht und Paplitz, Superintendeutur · Baruch 
in Wiefenbum, Superintendentur Belzig, in Heiligenſee, Pankow, Slumanberg 
Areenofeide, Lindenberg uud Bud, Superintendentur Land Berlin, in Wachow um 
Kızür,: Superlnteudentur Akftabt Brandenburg, in Moedlich, Superintendentur den⸗ 
zen, in Dierberg, Banzendorf, Rönnebed, Schönberg um Grieben, Superintendentut 
kindow, in Gottow, Superintendentur Luckenwalde, in Grünefelo. und Böraite, 
Bayerintendenfur. Nauen, in Cöthen und Specthaufer, Guperintendentur. Reuftadt- 
Shersröalve, in Spiegelhagen, Superintendentur Perleberg, in Stepenitz und Trig- 
ig, Superintendentse Putkig, in Gülpe, Superintendentur Rathenow, in Krenzlin, 
&inow, Braunoberg und Eagar, Superintendentur Neu-Ruppin, im Prögel und 
Bin ndorf, Superimtendentur ‚Strausberg, ia Groß⸗Leppin, Superintendentur Wils⸗ 
and, in Selchow, Superintendentur Stotkow. 

10. Die Zahl ver des Zaubftummen-Unterrichts kundigen Beprer unſers 
Beyiris hat ſich, einige für. die Sache thätige Geiflliche ungerechnet, auf 74 ver⸗ 
Be deren ‚Nomen so Wohnörter wir in unferer Belanntmuchung vom 11. Mai 

3. (Amtsblatt de 1844, Stüd 21, ©. 134 seq.) angegeben und ven Herm 
Sprinter mittelft befonverer Berfügung zur Kenntniß gebracht haben, (: 
"bh Turnanſtalten zur Betreibung ghmnaſtiſcher Uebungen nearbert bereite 
je a ‚ober dech hinſichslich ihrer —e vorbereitet: in Jũterbogkz Lucken ⸗ 

Havelberg, Perleberg/ u, Gparloktenkung, ‚Dahınzı: Geryemmalen, Bel 


2 





186 


j ig, Wittenberge, Bengen, Mriegen, Ungerminbe, Yossbam, Templin, Buihenen, 


Wufterhaufen an ver Doffe, Spanvan, Oranienburg, Prenzlau, Brandenbarg, und 

iſt beſonders das, was die erfigenannten 7 Städte zu ſolchen Zweiten ſchon tee. 
und ausgeführt haben, fehr- anerkennungewerth. 

12. Des Könige Majeftät geruheten, jede evangeliſche Schule biefigen Regie⸗ 
rungsbezirks mit einem ſchön gebundenen Exemplare Ver nen aufgelegten, mit erflär 
senden Anmerkungen verſebenen ſchäßbaren irſchberger Bibel allergnãdigſt zu beſchenlen. 

nigl Regierung. 
Abtheilung für die Kirchenverwaitung und das Sqchulweſen. 





Potsdam, ven 29. Mai 1845; 
. Nach 8 6 der. Verordnung ve vom 26. Mai 1838 über die äußere Heilighaktınig 
der Some und Feſttage (Amtsblatt Seite 176) fol an ven Sonn» und Feſttagen 
während bes Gottesdienſtes Vor⸗ und. Nachmittags, d. h. während der gewöhnlichen 
Stunven der kirchlichen Verfammlungen an jevem Orte, aller öffentliche oder ven 
Gottes dienſt flörende Gewerbebetrieb ruhen; und nach der weiteren Bekanntmachung 
vom 23. Juni 1840 (Amtsblatt- Seite 212) follen folche öffentliche Gewerbs⸗ 
Berrihtungen, welche mehr over weniger die Aufmerkſamkeit und Theilnahme des 
erregen und zur Störung der Sonntagsfeier gereichen würden, auch 
außer den Stunden des Gottesvienftes an Sonn» und Fetagen unterbleiben. 
Der Gewerbsbetrieb im Umherzieben oder das fogenamnte Hauficen iſt in Er⸗ 
mangelung viesfälliger befonverer Vorſchriften bisher ungleichartig dem Verbot 
während over aud) außerhalb ver Kirchenſtunden von den Ortsbehörden unser 
sarfen worben; zur Herſtellung eines auf beflimmten Orunvfägen berubenven, all⸗ 
gemeinen Verfahrens in Bezug auf den Betrieb von Gemwerben im Umhetziehen 
nr den Sonntagen werben daher mit höherer Genehmigung folgende Beſtimmungen 
und Erläoterungen zur Nachachtung ver Behörben und des Publikums im dies⸗ 
feitigen Regierungsbezirk bekaunt gemacht. 
„I: den Sonne amd Feſttagen find zu jeder Tageszeit vor, während and 
nach dem ottesvienfte diejenigen Gattungen des Hauſirgewerbes verboten, 
welche als öffentliche Ausftellung, Handel ober Arbeit. auf offenen Straßen 
ausgeübt werben; besgleichen alles mit öffentlichem Ausruf verbunvene Feil⸗ 
bieten und das Umpertragen von Waaren zum Verkauf ohne Beftellung, fo 
wie das Ausſtehen mit Waaren auf Strafen und Marktplätzen; ferner die 
öffentlichen Auf» und Umzüge ver Kunſtreiter, Geiktänger, Thierführer, Pup⸗ 


penfpieler x. — 

2) Während des Gotteedienſtes iſt außerdem ver geſammte übrige Hauſubetrieb 

jener Art unterſagt, da ſolcher ohne Unterſchied zu dem öffentlichen gewen · 

lichen Verkehr gehört. - 

3) Außer ven. Ric henfunden, alfo- vor und nach dem Gottedbienfte, köruen 

. folche Heufgefääte ‚ weihe mict die Deffentlicpfeit des Betriebe auf Strafen 

- erforbern, eben fo wie der ſtehende Gewerbobetrieb der Einwohner des Orks 

aueh wenn, 2/0, dab heiheen vı veiluſcs De ame Kae 

fern 


185 


fern, Läven und fonft dazu beſtimmten Lokalen, das Aufſuchen von Arbeits⸗ 
und Woaren-Befellungen x.; es ündet in diefer Hinſicht fein Vorzug ber 
einheimiſchen vor ben umherziebenden Gewerbetreibenven, Statt. 

4) Bor dem Gottesvienfle in den -Morgenftunden foll von dem Verbot des Aus- 
ſtebens auf Straßen das Feilhalten ohne Ausruf von friichen Lebensmitteln, 
Propuften des Bodens, Bachwaaren und trockenen Viktualien, an ven dazu 
von ber Ortsbehörde beftimmten Plägen ausgenommen fein. 

5) Nach den Stunden des Nachmittags-Gottesdienſtes Fönnen die Vorſtellungen 
ver Kunſtreiter, Thierführer !c. in gefchloffenen Räumen mit polizeiliyer Zu 


ſtimmung unternommen, aud fönnen wegen Zuläſſigkeit von Mufif-Unterhal- ' 


tungen an Sonntagen die Lelftungen umberziehender Mufifer auf den Straßen 
und ungefhloffenen Räumen nach dem Nacmittags-Gottesvienfle geftattet 
werben. “ 


Die Polizeibehörven haben auf vie Befolgung viefer Vorſchriften zu halten, 


und Uebertretungsfälle nach $ 14 ver obengedachten Veroronung vom 26. Mai’ 


1838 mit ven daſelbſt beſſimmten Pofizeiftrafen zu ahnven. 
Koͤnigl. Megierung. Abtheilung des Junern. 


Potsdam, ven 27. Mai 1845. 
‚Die von ver Regierungs-Hauptfaffe ausgeftellte Duittungen, üiber die im erflen 
Quartale 1845 zur Ablöfung von Domanial»-Abgaben eingezahlten Kapitalien und 
berihtigte. Beräußerungsgelver, find nad erfolgter vorſchrifismäßiger Beſcheinigung 
derfelben Seitens der Königl. Hauptverwaltung der Staatsſchulden denjenigen Specidl- 
Kaſſen, an welche die Gelvzahfungen von ven Jutereſſenten geleiftet find, zur Aus— 
hänbigung an die Tegtern Aberfandt worden. ° 
Gegen Rüdgabe der empfangenen Interlmsbeſcheinigungen haben daher die Ein- 
jahler der ‚vorerwähnten Gelver bei ven betreffenden Kaffen zur Empfangnahme 
der beſcheinigten Duittungen ſich zu melden. ö 
- Königl. Regierung. 
Ab thellung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Borften. 





- - b . Potsdam, den 20. Mai 1845. 

Auf. Grund des $ 12 des Gefeges vom 8. Mai 1837 wird hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Kaufmann Dehnide zu Werder als Agent 
der Magdeburger Feuervesficherungs-Gefellfihaft für die Stadt Werder und Um- 
gegehd beftätigt worden iſt. Königl. Negierung. Abteilung des Junern. 


Potsdam, ven 28. Mai 1845. 
Auf Grund des $ 12 des Geſetzes vom 8. Mai 1837 wird hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß ver Kaufmann Rhein zu Berlig ale Agent 
der Magveburger Feuerverſicherungs ⸗Geſellſchaft für die Stadt Beelitz und Umgegend 
beflätigt worden iſi. Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Inners. 


N 140. 
Auspändi- 
gung ber · 
Quittungen 
über" einge ⸗ 
zahlte Bar- 
ãußerungs· 
und Ablö- 
ſungs· Kapi⸗ 
talien. 
Ill.i878. Nai. 


A141. 
“Agentur 
Befätigung. 

1.744. Mai. 


Ar 122. 


Agentur 


Belätigung. 
1.1705, Dal, 





i86 


Nahmeifung der an den Pegeln der Spree und Havei 


143. 


J 


im Monat April 1845 beobachteten Waſſerſtände. 


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Brandenburg. | Rathenow. 





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1 

















U 
Potsdam, den 20. Mai 1845. 


Berlin 
Dber- | ünter- 
Balfer 


* 





——8 


Koͤnigl. Regierung. Wbtpeitung w Innern. 


EIII111111111—————— —— — 


187 


> Potsdam, den 27. Mai 1845. 
g" Verfolg der früheren Bekanntmachungen, insbeſondere der vom Y. Mai 
I. (vorjähriges Amtsblatt Stüd 20 Seite 122) wird über die Verwaltung 
vos Sculiehrer» Wittwen⸗ ımd Waifen-Unterflügungs- Fonds für das Jahr 1844, 
nah $ XIV_ des Reglements vom 16. November 1819 hiermit nachftehenve 
Ueberſicht zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 


E3 gerital- 

7 mi 

2 Näherer Nachweis. a Baar. 

Ss Dofumente. 

& ‚ Thlr. Thfr._Sor. Pf. 
Einnahme im Jahre 1844. 

A. a) Beſtand aus dem Jahre 1843 ..... 114,250 | 3,916) 6, 4 

b) an eingefommenen Reften vesgleihen.....|........ 1. zereeleelee 


J =!| 114,250 | 3,916] 6| 4 
B. An laufenden Einnahmen pro 1844: 
a) gewöhnlid fortlaufende 
1] Zinfen von Rapitalien .. A206 Thlr. — Sgr. — 
. 2 Beiträge von Mitgliedern 3722 — ⸗ —⸗ 
3|Rirchenkolleften-Gelver . 344 9 10⸗ 
i Haustolleftens Gelder... 378 » 7 + 6- 
difreimillige Beiträge aus 
Privat-Patronats-Kir- 
chenkaſſen ......... 293 » 10: —⸗ 
6 Fortgefallene Gebühren 
für Reviſion ver Kö- 
niglichen Aemter⸗Kir⸗ 


chenrechnungen und Zu⸗ 
ſchuß aus dem Haupt⸗ 
Aemter⸗Kirchen⸗Fonds 0660 + — + — + Eu 
7 Ziriezahlte Kapitalie 0·— 


— b) außerordentliche 

S]Antrittsgeld von neuen Mitgliedern .. 260 a. 

O1Abzüge von Zulagen 
10|Strafen ........ 
11 Geſchenke und Vermächtniſſe . 
12|Ad Extraordinaria ......... 













e) an belegten Kapitalien, und zwar in Rurs 
und Nermãrkiſchen Pfandbriefen . 4000 


—— — — — 
un Ne u rel 11o arNn I 12 970] | 8 


N? 144. 
Ueberſicht des 
Schullehrer⸗ 
Winwen· und 
Baifengin- 
Kate. 
Bonde für das 
Zapr 1844. 

1. 1307. Bebr. 


188 . 





F —8 
2 ermögen 
Näbherer Nachweis. ine, | Baar 
* Dokumente. 


Dr. Thlr. Sgr. Pt. 


Kun 


Ansgabe pro 1844 
An Wittwen- und Waifen-Unterftügungen, zu zwölf 
Thalern die Mate gerechnet —— 
Ad Extraordinaria....... 115] 2) 6 
Zum Anfaufe ver vorfiehend adBe ii ahme J 
nachgewieſenen 4000 Thlr. Kur⸗ und Neumärki⸗ 





— 











ſche Pfandbriefe ......................... .4,091|23| A 
4 An Dokumenten über zurücgezahlte Rapitalien BR 50 
Summe. der Ausgabe pro 1844 50 | 9123|25]10 
Balance, 
Die Einnahme pro 1844 beträgt ............ 118,250 | 13,879| 3 5 
Die Ausgabe pro 1844 beträgt....... 30 | 9123125|1 





Bleibt Beftand =| 118,200 | 118,200 | 47551 7110 ‚4755| 7|10. 


Ueberhaupt = 122,955 Thlr. 7 23,055 Ihr. 7 Sgr. 10 9 10 Hr 

Für das Jahr 1844 waren an 

„Bierbundert und drei und vierzig“ 
einzelne Wittwen und Waifen Penfionen zu verabreihen, welche bereits vor ges 
raumer Zeit übermwiefen find. 

Das Vermögen der Anftalt kommt alfo folgendermaßen zu ftehen. 

Der Beftand aus dem Jahre 1844 beträgt, wie 
vorſtehend nachgerviefen worden ................ 122,955 Thlr. 7 Sr. 10 Pf., 
derſelbe betrug am Schluffe des Jahres 1843 118,166 - 6 - Ars 
und hat fi alfo, obgleich ftatt der frühern Wittwen⸗ 

Penfion von jährlich zehn Thalern, folche vom Jabre > 
1842 an, auf zwölf Thaler fefigefept ift, um.... 4,789 Thlr. 1 Sgr. 6 Pf. 
vermehrt. 

Vebrigens bringen wir den Herren Superintendenten vie Anweiſung vom 
17. Februar 1820 zur Ausführung des Wittwen- und Waiſen⸗ Reglemente vom 
16. November 1819 in Erinnerung, und empfehlen es ihnen recht dringend, ſich 
nad verfelben genau zu achten, ganz befonders aber 

1) über dag Ableben oder das erlaubte Ausſcheiden eines Mitgliedes des Verbandes; 

2) über das Ableben einer Schulfehrer- Wittiwe ober deren etwanigen Wiederver⸗ 
heirathung; 

3) über die Entfernung einer Wittwe aus dem Wohnorte ver bisherigen Super⸗ 


intendentur und deren Umzug in eine andere Superintendentur, Unter Beuen⸗ 


nung der lettern "und des neuen Wohnorts ver ie; 





189 


A) aber zur Vermeidung jeder Ueberhebung ber teglementsmäßigen Peuſions⸗ 
Raten minorenner Kinder über ven Zeitpunkt, mit welchem ver Genuß, diefer 
Wohlthat aufhört, 

ohne allen Zeitverluft uns Anzeige zu machen. 

Die Herren Schul-Infpektoren und Prediger fordern wir gleichfalls auf, unfere 
Bekanntmachung vom 30. Januar 1834, im Amtsblatte dieſes Jahrganges «N? 22 
Pag. A1, aufs Genauefte zu befolgen. . 

Königl. Regierung. 
Abtheitung für die Kirhenverwaltung und das Schulweſen. 


Zum Einbrennen ver in diefem Jahre von den Landbeſchälern nes Rönigigen 
Brandenburgiſchen Landgeſtüts gefallenen Sohlen mit ver Ferigißen Krone und 
Budftaben B find nachſiebende Termine angefegt: 

1) Montag ven 7. Juli, früh 9 Uhr, zu Döllen 
2) Ding - 8 -» » 9 = = Blandifow 


3) Mob = 0 + = 9 - = Wulfersdongj Mt Der Oſprieguit, 
A) Domerftag .- 10. » =» 9 vPankow ‘ 
5) Set Mh # = 9 = =» Stavenomw 
6) Sonnabend - 12. -» = U = = Serien in der Weftpriegnig, 
7) Meng - 1A. = + 9 = = Rühftäbt ö 
8) Mittwoch - 16. + = 8 = ,- Lindenan bei Neuſtadt an ver Doffe, 
9) Sonnabend » 26. = = 9 + + Sauvau im Magpeburger Regie 
rungsbezirk, 
10) Mittwoch - 30. =» + 9 8Kotdzen im Weftpanellinbifgien Kreife, 
11) Montag .= A. Aug = 9 = = Naffenheive im Nieverbarnimfchen 
Kreiſe, 
12) Dienſtaig 5. = = 9 = = Templin, Kreisſtadt, 
13) Mitwod = 6 = = 9 3 = Lübbenow im Prenzlauer Kreife, 
1) Donnerſtag = 21. = = 9 - = Brüffem desgfeichen, 
15) Sonnabend » 23. » + 9 = = Blumberg im Stettiner Regierungs- 
bezirk, 
1 Wong +2. » = 9 = = Angermünde, Kreisſtadt, 
37) Ding +. =» - 9 = = Salfenberg * * 
18) Mitwoh =27. = = 9 = = ts Mebemig | U einer 
19) Donnerſiag ⸗28. + 9 = = NeurTrebbin ’ 
20) Freitag +20. - - 9 = Friedrichsaue im Frankſurter Regie 
rungsbezirk, 
21) Montag = 1. Sept. = 9 + + Berlin, Dorotheenſtraße beim Schmie⸗ 
demeiſter Herms, 
22) Mtwoh - 3. = = 9 = = Beelig im Zauh=Belziger Kreife, 
23) Gritg > 5. = = Ds + Brandenburg an ber Havel, 


welches den Befigern viesjähriger Landgeftüitfohlen mit dem Bemerken befannt ges 
macht wird, daß ein fpätered Zeichnen det Fohlen nur mit Schtwierigfeit verbunden ift, 


MN 145. 
Anberaumte 
Termine zum 
Einbrennen 
der im Jahr 
1845 von den 
Landbefgätern 
des Könige 
Brandentur- 
gifen Lande 
geſtuts gefalle» 
nen Bohlen. 
1. 2014. Mai. 


\ 


N 146. 
Agentur 

Behätigung 

1. 2114. Mai. 


AR. 

infährung 
der neuen Aus· 
gabe des Pork- 
fen Oeſang · 
bugs in Ritz 
den und 
Saulen. 


100 
Wenn gleich die in obiger Befanntmadung aufgeführten Derter, als M 9, 


15 und 9, Sandau, Blumberg und Friedrichsaue, nicht zum Potsdamer Regie⸗ 


rungsbezirk gehören, fo find auf biefen BVeſchalſtatienen doch mehrere Stuten aus 
demfelben bedecktt worden. 

Wegen des beſchwerlichen Transports der tragenden Mutterfiuten bei böfen 
Wegen im Frühjapre follen mit den viegjährigen Brenn- Terminen gleichzeitig die 
im Jahre 1846 durd Königlich Brandenburgiſche Landbeſchäler zu bedeckenden 
Stuten auf den vorftehend bezeichneten Befchälftationen (mit Ausnahme der Beſchãl⸗ 
flation N? 8, Marftall Lindenau, da auf diefer, wie gewöhnlich, im Frühjahre 
die Aufnahme der Stuten erfolgen wird) ausgewählt und aufgezeichnet werben und 
wird wiederholentlich dazu bemerkt: 

1) wird die Befchaffenheit ver auf ven Befchälftationen aufzuſtellenden Hengfte 
mögfihft nach den im vorhergehenden Termine gewählten und aufgezeichneten 
Stuten beftimmt, und im alle nicht eine erforderliche Anzahl guter Stuten 
für eine Station aufgezeichnet werden Tann, fo follen auch in ver Regel um 
fo weniger Beſchäler erfolgen, va ſolche noch an fo vielen anderen Orten vers 
geblich nachgeſucht werben; 

2) ſſiehen die nicht aufgezeichneten Stuten denen im Termine gewählten immer 
nad, ja jene müffen häufig abgewieſen werben. 

Srievrich» Wilhelms» Geflüt, ven 24. Mai 1845. 


Der Lanpftallmeifter Strubberg. 
* “ 
ö Potsdam, ven 30. Mai 1845. 
Indem vorſtehende Anzeige zur offentlihen Kenntniß gebracht wird, werden die 
betreffenden Herren Landräthe zugleich aufgefordert, noch beſonders für vie Bekannt⸗ 
werbung der anberanmten Termine möglihft zu forgen, damit die Pferve, —* 


wie häufig geſchehen iſt, ſich nicht mit der Unkenntniß derſelben entſchuldigen 


Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Innern. 





Potsdam, den 31. Mai 1845. 
Auf Grund des 8 12 des Gefeges vom 8. Mai 1837 wird hierdurch zur 
Öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Kaufmann Karl Schulze zu Eremmen als 
Agent der Berlinfhen Feuerverfiherungs-Anftalt für die Stadt Cremmen und Ums 
gegend beflätigt worden iſt. Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Innern. 


Berordunngen und Befanntmachungen des König. Konfifto: 
riums und Schulfollegiums der Provinz Brandenburg. 

* Mit Bezugnahme auf unfere vorläufige Bekanntmachung vom 24. Auguft v. J. 
(Amtsblatt N? 35 Seite 243) bringen wir hierdurch zur öffentlichen) Kenntniß, 
daß Die mit höherer Genehmigung und unter unferer Aufficht veranftaltete Ausgabe 
bes Porſtſchen Geſangbuchs mit einem auf den Grund früherer zuverläffiger Aus⸗ 








191 


gaben defſelben revidirten Terte nunmehr vollendet tft. Diefe Ausgabe ift bei ver 
Jonas ſchen Buchhandlung hierfelbft ohne Veränderung des bisherigen Formats, 
Drads und Preifes erfchienen. " 

Wir machen diefes unter der wiederholten Beftimmung befannt, daß von jegt 
ab ver Gebrauch auderer Ausgaben in Kirchen und Schulen, fowohl bei denjenigen 
Gemeinen, welde das Porftiche Gefangbucd gegenwärtig gebrauchen, als auch bei 
denjenigen, bei welchen daſſelbe Fünftig noch eingeführt werden möchte, nicht weiter 
geftattet ift, mit alleiniger Ausnahme derjenigen Exemplare, welche fi gegenwärtig, 
bereits im kirchlichen und Schulgebrauche befinden. . 

Eine Bemerkung über die Beftimmung für ven Gebraud in Kirchen und Schulen 
befindet fih auf vem zweiten Blatte; unfer Stempel aber auf ver Rüdfeite ves 
Titelblattes eines jeden Exemplars diefer Ausgabe, 

. Berlin, ven 19. Mai 1845. 
Koͤnigl. Konfiftorium und Schul:Kollegium der Provinz Brandenburg. 


— —— — J 
Verordnungen und Bekanntmachungen der Behörden 
\ Der Stadt Berlin. 


Nach ver Allerhöchſten Kabinetsordre vom 11. Mai 1838 foll ver hieſige 


Wollmarkt in den Tagen vom 21. bis 25. Juni jeven Jahres abgehalten werben, 
Diefe Anordnung ift von dem bei dem hiefigen Wollmarkte beteiligten Publikum, 
namentlid aber von den Woll-Produenten und Woll-Hänvlern nicht firenge ber 
folgt worden, vielmehr fanden fi die Verkäufer gewöhnlich faſt acht Tage vor dem 
beflinumten Wollmarkts-Anfange mit ihren Wollen hier ein, und ver Markt war 
am 21. Juni größtenteild beendet. — Die dadurch herbeigeführten mannichfachen 
Uebelftände. haben zu vielfachen, nur zu begründeten Beſchwerden der Wollmarkts⸗ 
Intereffenten Veranlaffung gegeben. Die Herren Minifter des Innern und ber 


Finanzen Ercellenzen haben daher mittelft Hohen Erlaffes vom 26. November v. 3. - 


angeorbnet, daß das Verwiegen ver Wolle und die Ausftellung der Wageſcheine 
nicht früher, ald in ven brei Jegten der Eröffnung des Marktes vorangehenden Tagen: 
erfolgen, und die Wolle an ven für den Wollmarkt beftimmten öffentlichen Orten 
ebenfalls nicht früher, alfo nicht vor dem 18. Juni zum Verkauf ausgeegt werben 
ſolle. Die bhiefigen. Wollverwiegungs » Anftalten — und ebenfo die Marktpolizeis 
Beamten find mit desfallſiger Anweiſung verfehen. Die Wollverkäufer werden daher 
zur Erfparung unnöthiger Koften gut daran thun, ihre Wollen erft an ven oben 
gedachten brei Tagen, frühſtens aber am 17. Juni hier eintveffen zu laſſen. 
— Berlin, den.20. April 1845. Königl. Polizei⸗Praͤſidium. 

Der Kaufmann Avolpp Rabuske hierfelbft, wohnhaft in der Schönhaufer Allee 

NP 173, if} heute als Agent der Magdeburger Feuerverficherungs- Gefellihaft ber 


Möge worden. Berlin, den 16. Mei 1845. Koͤnigl. Polizei Prafiium: 


N 6. 

Die in den 
Tagen vom 
21. bie 25. 
Yunt jeden 
Jabres in 
Berlin abzu- 
Yaltenben 


beizefiend. 


N 7. 
Agentur» 


Vrhätigung. 


- 192 


Befanntmadhung. \ 

Alte bei, der Königl. Bank in Friedrichsd'or Belegen Kapitalien werden hier- 
durch ven Gläubigern zur Rückzablung mit ſechsmonatlicher Frift gefündigt. 

Sollte etiva’ der Umfag des Golves in Kourant gewinfcht werden, fo find wir, 

bereit, ſolchen, ven Friedrichsd'or zu 53 Thlr. gerechnet, zu bewirken, und fordern 

die Gläubiger, welche den Umfag beabfihtigen, auf, ihren diesfälligen Antrag ent⸗ 


weder bei der Haupt⸗ Bank⸗Depoſitenkaſſe hierſelbſt, ever bei derjeni igen Provinzial - 


Ban, wo die betreffende Banf-Obligation, nach ihrem Inhalte, zahlbar ift, binnen 
ſechs Wochen, von heute ab, fehrifilic einzureichen, Die Kapitalien nebſt Zinfen, 
auf deren Umſatz in Kourant fein Antrag eingeht, werden beim Ablauf ver Kün- 
digunggfrift in Friedrichsd'or ausgezahlt werden. 

Jever Gläubiger, welcher fein Kapital bis zum DBerfalltage, fpäteflens bis zum 
10. Dezember d. 3. nicht erpebt, hat fih die nachtheiligen Folgen ver Verſäumung 
ſelbſt beizumeſſen. 


Für diejenigen Gläubiger, welche beſondere fepriftliche Kündigungen eratien 


haben, behält es dabei ſein Bewenden. Berlin, ven 15. Mai 1846. 
Königl. Haupt: Bank: Direktorium. 5 
(95) Witt. Reichenbach. Meyen. 


Berfonalhbronit. 


Der Regierungs-Referendariug von Savigny if wegen der auf die Wiederherftel- ” 
lung’ feiner Sefundheit zu nehmenden Rückfichten, feinem Antrage gemäß, aus feinem bis⸗ 
herigen Dienfiverhältuiffe entlaffen worden. ° 

Der Schulamts- Kandidat Morig Adolph Grunert ift ald Lehrer an der achten 
. Kommunalfchule in Berlin angeftellt worden. 

In Stelle des durch Kranfheit behinderten Gutsbefigers v. Holgenborff- Wilfikow 

iR der Hauptmann Keibel zu Klein-Luckow zum Feuerlöſch-Kemmiſſarius des Aten 
Dinikts des Prenzlaufchen Kreiſes und der Rittergutsbeſitzer v. Winterfeld zu Große 
Spiegeiberg zu deflen Stellvertreter ernannt tworben. 








VBermifchte Rabribten. 


"Die Brüde bei der. Rahnsdorfer Mühle in der Landſtraße von Berlin nach 
Fütftenwalde iſt wiederhergeſtellt und die nach unſerer Bekanntmachung vom 8. v. M. 


(Amitsblatt Stüd 15 Seite 116) angeordnete Sperre der. Paſſage über dieſelbe y 


aufgehoben ‘worden, mas hierdurch zur öffentficden Kenntniß gebracht wird. 
Potsdam, ven 2A. Mai 1845. Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. 





Dan Eiſenwaarenhäudler Leo Alexander Philipp Schultze hierſelbſt iſt für die 
von ihm bewirkte Rettung eines Frauenzimmers aus Feuersgefahr, die Erinnerungs⸗ 
Mevaille für Lebensrettungen verliehen worden. 

Berlin, ven 20. Mai 1848. Königl. PolizeirBräfdinm. 
(Hierbei eine befondere Beilage, enthaltend unter AP. 134 bie —— in 





der Elbſchifffahrt und ber Erhebung · des Abrolles, imngleichen ein Öffentlicher are 
————— 


Beilage 
zum 23ften Stück des Amtsblatts 
der Königlichen Negierung zu Potsdam 
. und der Stadt. Berlin 








Berordnungen und Bekanntmachungen - 


für Den Negierungsbezir? Potsdam und für die Stadt Berlin 


Dur die unter dem 13. April v. 3. zwiſchen den Elbuferftaaten vereinbarte und 
demnächft alffeitig ratifizirte Additional⸗ Akte zu der Elbſchifffahrts⸗Akte vom 23. Juni 
1821 find verſchiedene Artifel ver legtern erläutert, ergänzt und abgeändert, bie 
Verabredungen in dem Schluß- Protokolle d. d. Hamburg, ven 18. September 1824 
aber außer Kraft gefegt worden. Um vem betpeiligten Publifum vie Kenntniß der 
in Gemãßheit ver vorgedachten beiden Akten dermalen gültigen Beftimmungen zu 
erleichtern, find letztere zufammengeftellt, welche Zufammenftelung hiermit zur-öffent- 
lichen Kunde gebracht wird. 


Berlin, ven 9. Mai 1846. Der $inanz- Minifter. 
IV. 3377. ° Flottwell. 
11. 8134. . ® 


* 


Bnfammenfellung 
der in Beziehung auf die Eibfhifffahre vom 1. Januar 1845 ab 
gültigen Beftimmungen. _ 

Nachdem durch die unter dem 13. April 1844 zwifchen den Elbuferſtaaten 
vereinbarte und demnächſt allfeitig ratifizirte Additional-⸗Akte zu der Elbfchifffahrts- 
Akte vom 23. Juni 1821 verſchiedene Artikel ver letzteren erläutert, ergänzt und 
abgeändert, die Verabrevungen in dem Schluß- Protokolle d. d. Hamburg, ven 
18. September 1824 aber außer Kraft gefegt worden find, werben die in Gemäß- 
heit ver vorgedachten beiden Akten vermalen gültigen und vom 1. Januar 1845 
ab zur Anwendung kommenden Beftimmungen in Folgendem zuſammengeſtellt. 

81. Die Beftimmungen über die Berechtigung zur Elbſchifffahrt finden 
auf den Transport ſowohl von Perfonen, als von Gütern Anwendung. 

Dampffchiffe, auf der Elbe find, foweit nicht nachfiehend für diefelben befondere 
Vorſchriften getroffen worden, gleich andern Fahrzeugen zu behandeln. 

8 2. Der Transport von Perfonen over Gütern von ver Norbfee nach 
jedem Eipuferplage und von jedem Eibuferpfage nach der Nordſee flieht den Schiffen 
aller Nationen . zu. - 

- Zum Scifffahrtsverfehr zwiſchen Eibuferplägen verſchiedener Staaten ſind die 
Fahrzeuge ſammtlicher Uferſtaaten ohne Unterſchied berechüigt. 


N 134. 
Die Elbſqhiff· 
fahrt und die 
Erhebung des 
Eldzolles be⸗ 
treffend. 

IV. u. 1. 586. 

Mat. 


Add. A.51 


add. A. 82. 


Add. i. 3. 


Add. A.34. 


E. A. Art. 2. 


2 


8 3. Die Binnenſchifffahrt auf. der Eche, d. h. bie Befagnig Bw Befbr⸗ 


derung von Perſonen und Gütern von einem Elbuferplatze feines Gebietes nach 
einem andern Eibuferplage deſſelben Gebietes, kann jeder Staat feinen Untertanen 
‘vorbehalten. . 

Jedoch dürfen Schiffe eines Elbuferſtaates, wenn fie bei Gelegenheit größerer, 
vom eigenen Lande aus⸗ oder dahin zurüdgehender Fahrten das Gebiet eines an- 
deren Elbuferſtaates ganz oder theilweife durchfahren, in der Richtung ihrer Fahrt, 
auch zwifchen den Uferplägen dieſes letzteren Gebietes Perfonen und Güter beför- 
dern. Diefe Ausnahme gift inveffen nicht rüdfichtlih ver Fahrten unterhalb Ham⸗ 
burgs und Harburgs *). 

8 4. Das Poftregal mit dem Rechte, die Beförderung von verſchloſſenen 
Briefen, Zeitungen und poftmäßigen Padeten ausſchließlich den Poften zuzuweiſen, 
bleibt den Elbuferſtaaten in Beziehung auf vie Eibftreden ihres Gebiets vorbehals 
ten. Daffelbe wird jedoch von feinem Elbuferftaate auf ſolche Padete angewendet 


werden, welche auf einem Elbſchiffe durch fein Gebiet ohne Ziwifchenlagerung am. 


Lande und ohne Umladung, falls ſolche nicht etwa durch Unglüdefälle nöthig wird, 
geführt werden. . 

Diefe Begünftigung darf indeffen nicht zur Verbindung von Poftanftalten unter 
fih benugt werben. - 


85. Ale ausfchlieglichen Berechtigungen, Frachtfahrt auf der Elbe zu 

treiben, oder aus folden Privilegien hervorgegangenen Begünftigungen, welche 

Schiffergilden oder anderen Korporationen und Individuen bisher zugeftanden haben 

möchten, find gänzlich aufgehoben, und es follen vergleichen Berechtigungen aud- in 
Zukunft Niemandem ertheilt werben. 


Auf Fähren und andere Anftalten zur Ueberfahrt von einem Ufer zum gegen- 
überliegenden bezicht ſich jedoch Die allgemeine Schifffahrts-Ordnung nicht. 


Eben fo menig auf diejenigen Schiffer und ihr Gewerbe, deren Fahrt ſich blos 
auf das Gebiet ihres eigenen Landesberrn befcpränft, und die vermöge ver Schiff 


) Anmerkung. Der Königlich Sächfifchen Regierung bleibt vorbehalten, der Aus» 
führung ber im zweiten Abfage des $ 3 der Additional-Afte enthaltenen Beſtimmung, 
inforveit fich diefelbe auf die Dampffchifffahtt bezieht big zu dem mit dem 7. Juli 1849 
eintretenden Ablaufe des Privilegii, welches der Sächſiſchen Dampfſchifffahrts- Geſellſchaft 
zum ausfchließlichen Perfonen- und Gütertrangport mit Dampffchiffen auf ber Elbe inner⸗ 
halb Sachfen ertheilt ift, infofeen nicht zu deſſen Aufhebung früher gelangt werben Fan, 
Anftand, zu geben. Dagegen macht fich genannte Regierung verbindlich, gleichzeitig mit 
dem früheren ober fpäteren Aufhören jenes Privilegi bie im $ 3 ber Additional-Afte 
vereinbarte Beftimmung auch bezüglich der Dampfichifffahrt in Kraft treten zu laffen. 

So lange diefe Ausnahme beſteht, wird fich von der K. K. Oeſterreichiſchen Regierung 
—E —R auf den Verkehr der Gächfifchen Dampfſchiffe in. Böhmen. bie Meciprocität 
I» - . 


fahrtspolizei, welche jeber Staat nah Maßgabe feiner Hoheit über ven Strom 
ausübt allein unter der Obrigfeit des Landes flehen, wo fie ihr Gewerbe treiben *), 
Durch 'eine befondere Uebereinfunft vom 13. April 1844 find die Grundfüge Add. A. 48. 
feſtgeſtellt worden, nach welchen die Elbuferftaaten ſich verpflichtet haben, umfaffende 
und gleichförmige fchifffahrts» und firompolizeifiche Vorſchriften für die Elbe, ins- 
—e für die Stromſtrecke zwiſchen Melnick und Hamburg oder Harburg zu 
erlaſſen. 

8 6. Alle bisher an ver Elbe beſtandene Stapel- und Zwangs- Umſchlags⸗ E. A. Art. 3. 
rechte ſind ohne Ausnahme für immer aufgehoben, und es kann aus dieſem Grunde 
künftig fein Schiffer gezwungen werben, ven vertragsmäßigen Beſtimmungen zu⸗ 
wider, gegen feinen Willen aus- over umzuladen. - 

87. Die Befugniß, Schiffe zur Befahrung ver Elbe nach Maßgabe Add. A. 87. 
dieſer Alte, zu benugen, fo wie die Befugniß, Holsflößerei auf der Elbe zu treiben, 
ſteht allen denjenigen zu, welche von ver Regierung, deren Untertanen fie find, 
zur ſelbſtſtändigen Betreibung dieſer Gewerbe zugelaflen werden. 

Ale Elbuferftaaten werden, fo weit veren innere Geſetzgebung es geflattet 
dafür Sorge tragen, daß zum felbfiftändigen Betriebe ver Rhederei Behufs der- 
jenigen Elbſchifffahrt, welche fih auf das Gebiet anderer, Staaten erfireden foll, 
nur ſolche Perfonen zugelaſſen werden, deren öfonomifche und fonftige Verhältniſſe, 
und mer ſoiche Geſellſchaften, deren Einrichtung und Statuten für die Erfüllung der 
den Schiffseignern obliegenden Verpflichtungen genügende Sicherheit gewähren. 

8 S. Jedes Flußſchiff und jenes Floß, welches die Elbe befährt, ohne fih Add. A.88. 
auf das Gebiet des Uferftantes, dem ed angehört, zu beſchränken, muß dem Befehle 
und ver fpeziellen Leitung eines Führers untergeben fein. Diefer ift für die genaue 
Befolgung der in den 88 9 — 13 enthaltenen Vorſchriften verantwortlich. . 

8 9. Jedes der im $ 8 erwähnten Fahrzeuge muß während ver Fahrt Add. A. 80. 
von den, in ven 88 10— 13 bezeichneten, zur Legitimation des Schiffs und 
des Führers erforberlichen Patenten begleitet fein. Diefe find jever Zoll» und 
Polizeibehörde an ver Elbe auf deren Verlangen vorzuzeigen und follen auch zu 
Hamburg und Harburg, fo wie unterhalb viefer Orte, zur Legitimation ver von 
der oberen Elbe gekommenen Stromfahrjeuge und ihrer Führer genügen. 


In Ermangefung vdiefer Patente, oder wenn während der Reife Veränderungen 
eintreten, durch welche vie bei deren Antretung eingeholten Legitimationspapiere nicht 
mehr volffländig paflen, darf die Reife nur fortgefegt werden, nachdem der nächften 
Erpfchifffahrts= Polizeibehörve jene Umftände angezeigt, und von biefer nach unter 


) Anmerkung. Die Königlich Dänifche Regierung wird die fernere Ausübung ber J 
von dem Schifferamte zu Lauenburg bisher in Anſpruch genommenen ausſchließlichen 
Befugniß, die von der Stednitz gekommenen und die für bie Stecknitz-Fahrt beftimmten 
-Güter auf ber Elbe zu verfchiffen, nicht geflatten. 
Ä PR 





udd. A.10. 


Add. A. HI. 


Add.dA. 312. 


4 
ſuchter Sache. eine Beſcheinigung darüber ertheift iſt, daß gegen bie Fortſetzung der 
Reife Feine Bedenken gefunden find. 
In vergleichen Fällen- iſt die fompetente Behörde vesjenigen Uferfiantes, welchem 
das Fahrzeug angehört, fofort hiervon in Kenntnig zu fegen. 
Diejenigen Heinen Fahrzeuge, mit welchen lediglich landwirthſchaftliche Eng 
niſſe im gewöhnlichen Marktverkeht nach nahe gelegenen Orten geführt over vom 


dahber geholt werden, bedürfen diefer Schiffspapiere nicht. 


8 10. Das Sciffe- Patent ift von der zuſtündigen Behörde des Staates, zu 
deffen Rhederei das Fahrzeug gehört, nad dem der Apditional-Afte unter A beige 
fügten Mufter auszuftellen, nachdem jene Behörde durch technifche Unterfuchung von ver 
Züchtigkeit des Fahrzeugs ſich überzeugt und die Tragfähigkeit veffelben feftgeftelt hat. 

Das Schifis-Patent ift von. dem Eigenthümer des Fahrzeugs für diefes, bevor 
es feine erſte Fahrt antritt, zu erwirken und nad ieder weſentlichen Veränderung 


oder Reparatur zu erneuern. 


8 11. Das Sciffe-Patent verliert feine Gültige, wenn das Fahrzeug, 
für welches daſſelbe ertheilt wurbe, an die Rhederei eines andern Staates Über 
gegangen iſt. . 

Daffelbe ift von ver zuftändigen Behörde des Staates, in welchem es 
ſtellt wurde, ſowohl in viefem Falle, als auch dann, wenn das Fahrzeug zum 
brauche nicht ferner vollfommen tüchtig befunden wird, zurüdzunehmen. 


Unbraucpbar gewordene Fahrzeuge dürfen zu dem Zwecke, um an einem andern 
Orte zerfchlagen zu werden, nur dann auf der Elbe fortgeſchafft werden, wenn 
diefe Fahrt als vie legte des Fahrzeugs und jener Zweck verfelben von ver ſchiff- 
fahrtspoligeilichen Behörde des Abgangsortes unter dem Schiffs Patente bemerkt, 


auch das Fahrzeug nicht mit andern Gegenfländen als mit Holz belaven iſt. 


8 12. Das Schiffer» Patent if von einer ver, in jedem Elbuferſtaate 
hierzu ermächtigten Behörden nach den ver Additional-Akte unter B und C beiliegen- 
den Muftern auszuftellen, nachdem der Empfänger fi) bei viefer Behörde ſowohl 
über feine Unbefpoltenpeit und fonftigen perfönlicyen Verhältniffe, als auch darüber 
ausgewieſen hat, daß er in einer, durch amtlich beftelfte Sachverſtändige nach -ven in 
demfelben Staate geltenden Vorfchriften vorgenommenen Prüfung feine Fäpigfeit zu 
dem fraglichen Gefchäfte bewährt habe. 

Das Schiffer Patent für Segel» und ‚Dampffiffe ermächtigt den Inhaber zur 
Führung jedes Elbfahrzeugs, welches der im Patente bezeichneten Gattung und der 
Nheverei des Staates, in welchem das Patent ausgefertigt wurde, angehört, fo wie . 


das Patent für Flößer zur Ehrung jedes Holzfloßes, welches von einem Uferplage 


dieſes Staates abgeht. 


Ein Patent zur Führung von Dampfſchiffen ermächtigt zugleich, zur, Führung 
von Segelſchiffen, nicht aber umgekehrt. Am g 


$ 13. Das Schiffer» Patent oerliett, wenn der Inhaber bei Ausſtellung 
deſſelben Unterthan des patentirenden Staates war, mit dem Äufhören dieſes Unter⸗ 
thanenverhaltniſſes feine Gültigkeit. 

Die Wiedereinziehung eines Schiffer» Patents ſteht nur dem Staate zu, welther 
daſſelbe ausgeſtellt hatte. 

Die zuſtändige Polizeibehörde hat das Schiffer» Patent zurückzunehmen, wenn 
dieſelbe fih davon überzeugt hat, daß ver Inhaber untauglich, over daß deſſen 
Beibehaltung mit der Ordnung und Sicherheit des Schifffahrtsverkehrs nicht vers 
einbar if. Letzteres kann namentlich dann angenommen werden, wenn ein Schiffe 
führer wegen Trunkſucht, wiederholier Elbzoll⸗Defrauden, Betrugs, Fälſchung oder 
anderer Verbrechen gegen das Eigenthum beftraft worden iſt. 

$ 14. Wer es unternimmt, Schifffahrt oder Holzflößeret auf der Elbe 
zu treiben, ohne die nach den &$ 9 — 12 erforderlichen Patente erlangt zu haben, 
verfällt in einer nad) dem Ermeſſen der entſcheidenden Behörde, auf 
20 — 25 Tplr. für ein Dampfſchiff, 
10 — 20 * + +, Segelfhiff, 
B—10 » »- Floß 
zu Sefinmenbe Ordnungsoſtrafe. 
813. Wer ſich des, für einen anderen Führer oder ein anderes Fahr⸗ 


deug ausgeftellten oder eines bereits ungüftig gewordenen oder toiberrufenen Pas. 


tentes fälſchlich bedient, unterliegt derſelben Strafe, jedoch mit einer Verſchärfung 
von 10 Thalern. 


8 16. Führt ein patentirter Schiffe- oder Floßführer fein Schiffer⸗ oder 
Schiffs⸗ Patent auf einer Reife nicht bei füh, ſo hat er eine Ordnungsſtrafe von 
5 Thalern verwirkt. 

8.17. Die in ven 88 14, 15, 16 angedroheten Strafen find für jede 
Reife, Hin» und Rückfahrt zufammengenommen, nur einmal zu erlegen und die 
Rachweiſung eines auf dieſer Reife bereits anhängig gewwoidenen Verfahrens ſchließt 


Add.di.13. 


add.i.514. 


MAGIE, 


ML.N. 916. 


Add. A. 817. 


die Wiederholung des letzteren wegen derſelben Uebertretung an einem anderen Orte 


ans. Werden jedoch die in jenen Paragraphen erwähnten Uebertretungen bei fol- 
genden Reifen wiederholt, fo wird die Strafe im erften Wiederholungsfalle auf das 
Anverthalbfache, im zweiten und jeden ferneren Wieverholungsfalle aber auf das 
ves einfachen Betrages erhöht. 

8 18. Die Frachtpreiſe und alle übrigen Bedingungen des Transporte 
berufen lediglich auf der freien Webereinfunft des Schiffers und des Verſenders 
per deſſen ommittenten. 

8 19. Die Kaufleute und Schiffer zweier oder mehrerer Elbuferſtädte 
können ſich über eine Beurtfahrt zwiſchen diefen Städten für beftimmte Zeiträume 
vereinigen, und Dabei die Zeit der Abfahrt von jeoem Orte, die Frachtpreiſe und 
fonftige Bedingungen dieſes Deine feffegen. . 


E.A.NL.5. 


An. 51. 


j C. A. Ari. J. 


add.A. g2i. 


Add. A. 922. 


Nd.U, 923, 


Im verfelben Art können die Kaufleute und Schiffer einer Elbuferſtadt ſich rück⸗ 
fichtlich der von dieſer aus nach anderen Drten zu verſchiffenden Waaren über eine 
Reihefahrt auf beftimmte Zeit einigen. . 

Zur Wirffamteit folder Vereinbarungen ift bei einer Beurtfahrt die Genehmi⸗ 
gung der Regierungen aller Städte zwifchen welchen jene errichtet werden ſoll, und 
bei einer bloßen Reihefahrt die Genehmigung ver Regierung des Abfahrtsortes er- 
forverlich. 

-Diefe Genehmigung wird, nachdem zuvor fämmtlichen Elbuferſtaaten Gelegen- 
heit gegeben ift, fi fiber vie mitnetheilten Bevingungen und Statuten ver zu 
errichtenden Beurt oder Reihefahrt zur äußern, ertheilt werden, wenn jene Bedin⸗ 
gungen und Statuten mit den Elbſchifffahrts-Verträgen und den Landesgefegen im 
Einflange ſtehen. 

Diefelbe wird verfagt werben, wenn dadurch ein, ven Elbfchifffahrts- Verträgen 
widerſtreitendes Schifffahrts- Monopol begründet werden würde, und es follen weder 
durch die Statuten, nod durch fonftige Verabredungen Einzelne oder ganze Klaffen 
von Kaufleuten oder Schiffern wider ihren Willen zum Beitritte genöthigt, ober, 
ihrer Befähigung und Bereitwilligfeit zur Erfüllung der für alle Theilnehmer gels 
tenden Behingungen ungeachtet, vom Beitritte ausgeſchloſſen werden dürfen. 

Nach erfolgter Genehmigung der Statuten find dieſe durch den Drud zu ver 
öffentlichen. 

Die Regierung, von welcher die Genehmigung ausging, wird veren Befolgung 
forgfältig überwachen, und kann die ertheilte Genehmigung jeverzeit zurücknehmen, 
ſobald fie ſich überzeugt, daß das Fortbeftehen ver Beurt- oder Reihefahrt für Han 
del und Schifffahrt auf der Elbe nachtheilig fein würde. 

8 20. Sämmtliche früher auf der Elbe beftandene Zollabgaben, ſowie auch 
jebe, unter was immer für Namen ‚bekannte, Erhebung und Auflage, momit die 
Schifffahrt dieſes Fluſſes belaftet war, haben aufgehört, und find in eine allgemeine 
Schifffahrts- Abgabe verwandelt, die von allen Schiffsladungen und Floßbölzern bei 
den feftgefegten Erhebungsämter entrichtet werden muß. 

Diefe Abgabe, welche weder im Ganzen, noch theilmeife in Pacht gen ı wer⸗ 
den darf, wird unter dem Namen „Elbzoll“ erhoben. 

8 21. Der Elbzoll wird nad dem Brutto⸗-Gewichte der Schiffsladungen 
und Floßhöfzer erhoben. 

Die dabei zu Grunde zu legende Gewichts-Einheit iſt der Elbzoll-Zentner, 
welcher 100 Elbzol- Pfunde enthält und 50 Kilogrammen gleihfommt. 

$ 22. Für nicht leicht wägbare Gegenftände kommt bie der Additional⸗ 
Akte unter D beigefügte neue Gerwichts- Tabelle zur alleinigen Anwendung. 


$ 23. An Elbzoll follen künftig auf der Strecke zwiſchen Melnick und 
Hamburg nicht mehr als 1 Thlr. 3 Sgr. 11 Pf. im Vierzehnthalerfuße, den 


7 
Thaler zu 30 Silbergroſchen oder 360 Pfennigen gerechnet, für den Elbrell⸗ Jens: 


ner Brutto⸗Gewicht erhoben werden, und zwar: 











von Oeſterreich ........................ 2 Sgr. 1Pf. 

⸗Sachſen .... .... .64 

⸗Preußen .P... 7» 

s Anhalt» Cöthen . ‚ 10 » 

* Anhalt-Deflau ... ⸗10⸗ 

» Anhalt-Bernburg . » W =» 

= Hannover 2* 

⸗WMecklenbur⸗ » 3» 

» Dänemarf . 5 - 


mithin insgefammt — 1 Th. 
Die ſtreckenweiſe Bertheilung diefer Tariffäge wird durch die der Apvitional- 

Akte beigefügte Anlage E beftimmt. 

Jede Aenderung der Zollftreden und jede Vermehrung der Erhebungsftellen be- 

darf der Zuftimmung aller Uferſtaaten. 


8 24. Die Zollpflicht tritt ein: j A.U. 924. 
a) in Oeſterreich, Sachſen und Preußen (mit Ausnahme ver Lenzer Fähre) bei 
Berührung der Zollftätte, - 


b) in Anhalt, in Preußen bei der Lenzer- Fähre, in Hannover, Medlenburg und. 
Lauenburg, bei Berührung des Jollgeleitbezirks. 
$ 25. Tranfitirende Schiffe können an dem erflen Grpebungsamte jedes Wod..g25. - 
Staats den Zoll fir die ganze Strecke entrichten, . 
8:26. Um jedoch die innere Induftrie- und die Ausfuhr der Lanvespror- E.N.Krt.10. 
dufte zu befürbern, zugleich auch ven Verkehr ver erfien Lebensbedürfniſſe zu ber 
gümftigen und mehrere Gegenflände von großem Gerichte und geringem Werthe 


*) Anmerfung. In den in ber Abbitional-Akte aufgeführten Normalzollſätzen if 
das Aequivalent für die durch die Elbfchifffahrts-Afte eingeführte, gegentwärtig aber auf- 
gehobene und mit dem Güterzolle verfchmolzene Recognitionsgebühr mitbegriffen. 

Daffelbe beträgt vom Elbzol» Zentner Brutto-Getwicht: 








1. für Sachfen ..... .......................... 1 Pf. 
2. = Preußen ....................... «dB = 
3. = bie drei Anhaltfchen Herzogthümer zufammen. .1 
A4. = Hannover ........................ .1 = 
5. ⸗Maecklenburg .2 = 

» Dänemark .... .2 + 


6. 
den Pfennig zu z45 Thaler im 
Denjenigen Staaten, welche gegenwärtig unter gewiſſen Borausfegungen, ben Elbzoll 
ganz oder theilmeife erlaffen, dagegen aber die Recognitionggebühr erhobey, bleibt ed un« 
——* ber. letzteren Fünftig den auf fie fallenden Untheil des Zuſchlags abgeſon⸗ 
est zu erheben, . 


Add. A. 926. 


idd. A. 928. 


EA. Art. 13. 


EN. Art. 14. 


zu erleichtern, ſollen die in der Beilage F ver Additional-Akte zuſammengeftellten 
Zol-Ermäßigungen und Befreiungen Statt, finden. 
8 27. Die Bezahlung des Zolls ift, mit Ausnahme von Böhmen, bis - 


* auf Beträge von + Thaler hinab in Silbermünzen zu leiſten, welche nach dem 


BVierzehnthalerfuße in einem der Elbuferftaaten ausgeprägt find. in Thaler iſt 
gleihd 30 Silbergroſchen oder 360 Pfennigen Preußiſcher, 30 Neugrofchen oder 
300 Pfennigen Sächftfher und 24 guten Grofchen over 288 Pfennigen Hanno- 
verſcher oder Anbaliiier Münzeintheilung. \ 

Münzftüke unter 5 Silbergroſchen werben bei den Elbzoll⸗Kaſſen unterhalb 
Böhmens nur zur Berigtigung der in 4 Thaler nicht aufgehenven Beträge an- 
genommen.- 

. Mit dieſer Beſchränkung find von jenen Elbzoll-Kaſſen anzunehmen: 
1) Preußiſche Silbergrofgen zu 35 Thaler und Pfennige zu 45 Thaler, 
2 Sächſiſche Neugroſchen zu 35 Thaler und Pfennige zu 345 Thaler, 
3) Hannoverſche und Anhaltſche gute Groſchen zu 34 Thaler und Pfennige zu. 
str Thaler, 
nebft den in ben genannten Staaten nah dem Verhältniffe dieſer Groſchen und 
Pfennige ſonſt ausgeprägten Mimzſtücken unter 4 Thaler. 

In Böhmen ift, ſtatt der Münzen des Vierzehnthalerfußes, geſetzmäßige Defler- - 
reichiſche Konventionsmünze vergeftalt zu zahlen, daß Ein Gufven von 60 Kreuzern 
Konventionsgeld für 21 Silbergroſchen oder 262 Preußiſche auch 210 Sãchſi ſche 
Hfenmige angenommen wird. 


Mebrigens hängt ed von jedem Elbuferſtaate ab, ob und nah welchem Werth 
verhältnifie er außer biefen vertragsmäßigen Münzſorten noch andere bei feinen , 
Elbzoll⸗Kaſſen zulaſſen will. 


8 28. Außer den durch Uebereinlunft der Elbuferſtaaten feftgefegten Ge⸗ 


fällen, ſollen auf ver Elbe Feine anderen weiter gefordert ober erhoben werben; auch 
übernehmen vie pacigzirenden Staaten die fürmliche Verpflichtung, vie fefigefepten 
Abgaben nicht anders als in gemeinfchaftlicher Uebereinkunft zu erhöhen, 


n $ 29. Unter ven Abgaben, wovon die 88 20 bis 28 handeln find micht 
griffen: ° 
a) die Mauthen (Land- oder Stadtzölle), Eingangs- und DVerbrauchsfteuern, mit 
welchen einem jeven Staate das Recht verbleibt, die in fein eigenes Landes— 
gebiet einzuführenden Waaren, ſobald felbige den Eu verlaffen haben, nad 

* feiner Hanvelspofitif zu belegen 3 d) die 


Anmerkung. Der Königlich Hannoverſchen Regierung bleibt das Recht vorbe⸗ 
halten, bie Süder⸗Elbe unterhalb Stade, welche das Hannoverſche Feſtland von den 
gteichfang Hannoverfchen Elbinſeln: Affelerland und Krautfand trennt, und den zwiſchen 
diefen beiben Anſeln fließenden Ruteſtrom in bie, für bie But und: Kant we 

andes⸗ 


9 


b) vie Krahnen⸗, Waage und Nieverlagegebühren in ven Handelaplägen, wovon 
jedoch der Ausländer nicht mehr als der Inländer bezahlen ſoll; 

e) die Brüdenaufzug- und Sehleuſengelder; doch dürfen die beſtehenden nicht ohne 
gemeinſame Uebereinkunft erhöhet, und wenn die Anlegung neuer Brücken ge⸗ 
ſchieht, für das Durchgehen unter denſelben nichts erhoben werden. 


Auch ſollen die Zahlungsſätze ver Gebühren unter b. und c feft beſtimmt, zur 
Kenntniß des Publikums gebracht, und nur von Denjenigen gefordert werden, ‘welche 
fih der vorhandenen Anftalten bedienen, over Brücken und Schleufen paffiren. Für 
ven Dienft ver Lootfen und Steuerleute hat es bei ven in jedem Staate gegebenen 
oder zu gebenden Beſtimmungen, und für die Gebühren, welche fie zu fordern be- 
rechtigt find, bei ver gegebenen oder zu gebenven Taxordnung mit der Mafigabe 
fein Bewenden, daß dem fremden Schiffer Feine andere Verpflihtung als dem ein- 
beimifchen auferlegt werde. 


\ 8 30. Der Brunspaufer Zoll von den von der Norbfee gefommenen elb⸗ 
aufwärts die Mündung der Schwinge paffirenden Gütern iſt durch einen am 
13. April 1844 abgeſchloſſenen befonderen Staatsvertrag vegulirt worden. 


F $ 31. Die früher beftanvenen 35 Elbzoll-Trhebungsämter find aufgehoben 
und follen auf ver ganzen Elbe nur 14 Zollämter beftehen, nämlich: in Außig, 
Nievergrund, Schandau, Strehle, Mühlberg, Coswig, Roslau, Deffau, Wittenberge, 
Schnadenburg, Dümig, Bledede, Boitzenburg und Lauenburg. 


Außerdem behäft fih Preußen noch das Neben-Zollamt zu Lenzer Fähre, und 
die Aemter zu Wittenberg, Aden, Barby und Schönebeck vefp. Magveburg vor, 
imgleichen Sachſen vie beiven Zollämter Dresven und Pirna für die Fahrzeuge, 
melde keins ver Koniglich Sächſiſchen Grenz Zollämter Strehlau und Schandau 
paſſiren, fo wie Hannover für diejenigen Fälle, wo feine feiner übrigen Zollſtellen 
berührt wird, das interimiftifche Erhebungsamt zu Hitzacker ſich reſervirt. 


Für die aus Böhmen ſtromabwärts kommenden Fahrzeuge, deren Ladungen nach 


einem Sächſiſchen Landungsplage oberhalb Schandau beftimmt find, oder welde blos - 


Perfonen befördern, dient das Sächſiſche Zollamt in Schmilka als Abfertigungsamt. 


Landes- Eingangs-, Durchgangs- und Ausgangs Abgaben beftehende Grenzlinie zu zie⸗ 
ben, und demgemäß in fteuerlicher Beziehung zu behandeln. 

Da jedoch dieſe Vereinbarung auf dem Umftande beruht, daß bie vorſtehend genannten 
Stromtheile wegen ihrer Verſandung für die Schifffahrt, ſoweit dieſe nicht den Uferbezirk 
felbſt betrifft, unbrauchbar find, fo wird die Wiederaufhebung derſelben für den Fall vor⸗ 
behalten, baß jener Umſtand aufhören würde. 

Auch wird die Königlich) Hannoverfche Regierung den Schiffen aller Eibuferftaaten in 
Nothfälien und bei ſtürmiſchem Wetter das Einlaufen ans der großen Elbe in die Aus⸗ 
mũndung ber Süder⸗Elbe bis in. die Gegend von Wifchhafen ohne ftenerliche Beläftigung 
geftatten, 


Add, A.820. 


. 
E. A. Art. 16. 


Add. X. 530. 


M.n.gst. 


abdd. A. 832. 


Add. A. 433. 


E.A. Art. 18. 


10 
$ 32, Nein Schiffer oder Flößer darf vom gadungeplate abfabren, bevor 


er mit ‚den Frachtbriefen über die geladenen Waaren und mit einem vorfhrifte- 
mäßigen Manifefte (vergl. $ 33) verfehen ift. 
. Die Frachtbriefe müffen von ven Abfenbern ausgeſtellt ſein und die Gattung 
und Menge, fo wie ven Beſtimmungsort und Empfänger der Waaren benennen. 
Das Manifeft ift von dem Schiffsführer oder für venfelben von einem Dritten, 
welcher jedoch Fein Efbzoll- over Hafenbeamter fein darf, anzufertigen. r 
Jede unterwegs eintretende Bpi- over Ausladung muß fofort in dem Manifefte 


bemerkt und von dem Elbzollamte des Bei- oder Ausladungsortes, oder wenn ſich 


ein folches dort nicht befindet, von dem auf der ferneren Fahrt zunächft berührten 
Elbzollamte beglanbiget werben. 
$ 33: Die Schiffs-Manifeſte find nad) dem der Apvitional-Akte unter & 
beigefügten Mufter anzufertigen und müſſen enthalten: ‚ 
1) Die Nummer und fonftige Bezeichnung des Schiffes und die Orte, an welchen 
veffen dermalige Fahrt angefangen hat und endigen foll. 
2) Namen und Wohnort des Schiffe-Eigenthümers. 
3) Namen und Wohnort des Sciffsführers, 
4) Die Angabe ver Zahl ver Bemannung. “ron, 


5) Aufzählung, Benennung und Gewicht der geladenen Waaren nach ver Rum " 


mer und Reihefolge der Frachtbriefe, in der Art, daß jedes Kollo aufzuzählen 
- und bei demfelben 
a) veffen Bezeichnung und Brutto⸗-Gewicht, 
b) veffen Einladungs- und Beftimmungsort nebft den Namen des Ver⸗ 
fenders und Empfängers, und 
©) die Benennung der in demfelben enthaltenen Waaren 
anzugeben iſt. 

6) Die Verfiherung der ichtigteit dys Inhalts unter öffentlich beglaubigter Un⸗ 
terſchrift des Schiffsführers. Dieſer iſt für ven Inhalt des Manifeftes auch 
dann verantwortlich, wenn er daſſelbe durch Dritte hat anfertigen laſſen. 

$ 34. Die Vorſchriften über Anlegen und Meldung bei den Elbzoll⸗ 
Aemtern gelten auch für leere Fahrzeuge. 


8 35. Der Führer eines Floſſes foll ein vollftändiges Verʒeichniß aller 


Stämme des Floſſes mit Bemerkung der Holzart und Dimenſion eines jeden ein⸗ 
zelnen Stammes, bei ſich führen. 

Derfelbe ift überdies gehalten, ein Manifeft vorzulegen, worin die Totalfumme 
der Stämme und fibrigen Holzſorten, fo wie deren kubiſcher Inhalt im Ganzen 
angezeigt wird, und die etwanigen Beiladungen bemerkt find. 


Die Elbzollbeamten kontroliren ihre Angaben durch Vermeſſung des Floſſes und 


des Lospolzeẽ. 


11 


8 36. Die Schiffer und Flößer find gehalten, bei jedein der im 8 31 
benannten Zollämter, welches fie auf ihrer Fahrt berühren, anzulegen, im Amte ſich 
zu melven, und das Manifeft mit feinen Beilagen vollſtändig vorzulegen *). 

Bei dem Zollamte zu Lenzer Fähre müſſen zwar alle vorbeifahrende Schiffer 
ihr Manifeft vorzeigen, doch brauchen nur diejenigen anzulegen, welche nad oder 
von Schnadenburg und dortiger Gegend geladen haben. 

8 37. Auf ven Grund ver Manifefte und der Beilagen, und nad dem 
Befunde der allgemeinen Nevifion over ver fpeciellen, wo dieſe ftattfindet, berechnen 
vie Zoflbeamten die zu erlegenden Gefälle. Den erhobenen Betrag verzeichnen fie 
gehörigen Drts-auf dem Manifefte, beglaubigen ſolches durch die amtliche Unter 
ſchrift, und geben dem Schiffer hierüber eine befondere gedrudte Quittung, nach 
dem der Elbſchifffahrts⸗Akte unter N? 5 beigefügten Formular. 

, 8 38. Da die Manifefte fir den Fiskus, wie für den Kaufmann und 
ven Schiffer glei wichtige Dofumente find, fo follen fie das Fahrzeug vom Ein- 
ladungs⸗ bis zum Ausladungsorte begleiten und an legterem bei ver hierzu be— 


*) Anmerfung Bei ben Königlich Hannoverfchen, Königlich, Dänifhen und Grofs 


E. A. Art. 19, 


E.U.Art.20. 


EU. Art. 21. 


hexzoglich Medlendurgiſchen Eibzolämtern follen, Verdachtsfälle ausgenommen, die 


Damyſſchiffe ſämmtlicher Uferſtaaten, welche auf ihrer dasmaligen Fahrt das Königlich 
Preußiſche Hauptzollamt Wittenberge paſſirt haben, oder zu paſſiren beſtimmt find, für 
die Dauer des wegen des Reviſionsverfahrens auf der Ober-Elbe am 30. Auguſt 1843 
abgefhloffenen Staatsvertrages, von der Verpflichtung zum Anlegen, fo wie zur Anmel⸗ 
dung Revifion und Verzollung ihrer Ladung befreiet fein, unter ber Bedingung, daß 

1) die Revifion ber Ladungen jener Dampffchifie in Wittenberge Statt findet; 

2) der für diefe Ladungen ben drei genannten Staaten gebührende Zoll an das gemein- 
fchaftliche Eibzol - Kommiffariat zu Wittenberge unter Borlegung bed Original 
Manifeftes fammt Beilagen und unter Ueberreichung einer dreifachen Abfchrift deffel- 
ben, entrichtet wird, 

3) für diefe außerordentliche Erhebung und Verfendung der Zoffbeträge eine, für jede 
Dampfichifffahrts-Unterneymung befonders zu bebingende Vergütung — über weiche 
für "die Dampffchiffe_ der Königlich Preußifchen Seehandlung und der Hamburg» 
Magdeburger Dampffchifffahrts-Gefelichaft bereits ein Abfommen getroffen tworben 
if, — entrichtet wird, welche als durch die Artikel XII und XIV der Eibfhifffahrte- 
Akte nicht ausgefchloffen anerfannt wird; . 

4) die Dampffchiffe jedesmal durd) einen Kanonenfchuß ihre Ankunft bei den Königlich 
Hannoverfchen, Königlich Dänifchen und Großherzoglich Medlenburgifchen Elbzoll- 
„YAemtern anzeigen, und auf Verlangen des Zollamtes fofort anlegen, und ihre Ladung 
zur Reoifion ftelfen. 

Gleiche Begünftigungen, follen die von Dampffchiffen am Schlepptau geführten Fahr⸗ 
zeuge genießen. ’ “ B 

Sämmtliche übrige Elbuferſtaaten ertheilen dagegen die Zuficherung, daß Hannoverfche, 
Dänifche und Medtenburgifche Dampfichiffe auf der Elbe, in Beziehung auf bie Elbzoll- 
Erhebung und Kontrole und auf Vermeidung jedes unnöthigen Aufenthalts ebenfo günftig 
als die des eigenen Staats behandelt werden follen. 


Add. A. 834. 


E.A. Art. 22. 


Add. A. 435. 


E. A. Art. 24. 


add. A. 836. 


EA. Art. 24. 


12 


ſtimmten Behörde zur Aufbewahrung und zur Benutzung in geeigneten Fällen ab⸗ 
gegeben werben. 

Die Schiffer und Flößer find verpflichtet, dem erften von ihnen berührten Elb⸗ 
Zollamte jedes Staatsgebiets eine richtige Abfchrift des vorzugeigenden Original 
Manifeftes einzuhändigen, 

8 39. Die Iontrahirenden Staaten haben fih das Recht der Revifion 
oder Vifitation der Schiffe und Flöße an ihren Elb⸗ » gollftellen allgemein vorbehalten. 

Diefe Vifitation ber Fahrzeuge ift entweder eine generelle over eine befonvere 
Revifion. 

Die generelle befteht, nach vorhergegangener Prüfung des Manifeftes und deffen 
Beilagen, in einer allgemeinen Meberficpt und Unterfuhung ver Ladung, und in 
deren Verleihung mit dem Manifefte, infofern folhe ohne Verrückung ver Kolli 
geſchehen kann. 

Die beſondere Reviſion beſteht in der genauern Unterſuchung der Ladung nach 
Qualität und Quantität. 

.8 40. Zur Erleichterung des Elbverkehrs iſt von Preußen, Sachſen, 
Hannover, Dänemark und Medlenburg am 30. Auguſt 1843 ein Vertrag über 
das gemeinfchaftliche Aevifionsverfahren auf ver Elbe abgefchloffen worden, durch 
welchen die Regierungen von Hannover, Dänemark und Medienburg, die Fälle . 
dringenden Verdachts ausgenommen, auf bie’ eigene fpeciele-Revifion der Fahrzeuge, 
welche das Preußische Elb⸗ Zollamt Wittenberge paffiren, bis zum 31. März 1853 
verzichtet haben. _ 

8 41. Die Elb-Zollämter find verpflichtet, mit Anwendung aller ihnen 
zu Gebote ftehenden Mittel und mit befter Benugung der Oertlichkeit, die Revifion 
möglichft zu befchleunigen und die Schiffer nicht länger als nöthig ift, aufzuhalten. , 

In der Negel findet bei Abfertigung der Schiffer ohne Unterfchied eine ſtrenge 
Reihenfolge Statt, fo daß derjenige, welcher nach feiner Ankunft feine vorſchrifts⸗ 
mäßigen Ladungspapiere dem Zollamte zuerft übergeben hat, auch zuerſt abgefertigt 
werben muß, ausgenommen, wenn Schiffe durch eine allgemeine Revifion ſchneller 
abgefertigt werben Fönnen, in welchen Fällen viefe ven zur fpeciellen Revifion kom⸗ 
menden vorgehen. 

Eine angefangene Revifion darf jedoch nicht durch die eines andern Schiffes 
over Floßes unterbrochen werben. . 

Die Zollämter haben eine frenge Unparteilihfeit und ernſte Befliſſenheit zu 
beobachten, die Schifffahrt möglichſt zu fördern und- zu erleichtern, alle Ungebilhr- 
fichfeiten aber gewiſſenhaft zu vermeiben. 

Die nähere Anmweifung für ihre Gefchäftsführung bleibt dem Staate, von wel- 
chem fie beftellt find, überlaffen, man wird dabei die Begünftigung der Schifffahrt 
und Belebung des Handels ſtets im Auge behalten. 

Diejenigen Beamten, welche fih irgend eine der gegenwärtigen Befimmung 
zuwider laufende Erhebung erlauben, follen mager beftraft werden. 


13 
$ 42. Sammtliche Ebb⸗ ⸗ZJollämter haben folgenve Aferigungtfunnen 


einzuhalten: 





R0.0.H37. 


Im Monat: Morgens: Nachmittags: 
März .. .7 Upr, - 
April ............ R ⸗ 
Mai bis Auguſt..... H ”, 
September ss Novennber : bis 12 Upr von 1 Ubr bie\6 = 
—e von Sonnen⸗ Sonnenunter⸗ 
Februar aufgang gang. 





die Zeit des Gottesvienftes an. Sonn- und Feſttagen ausgenommen, 

. .8 43. Als Elbzoll⸗Defraude wird jede Handlung oder Unterlaffung eines 
Schiffs⸗ over Floßführers betrachtet, vermöge welcher einem Sibuferftante der ges 
büprende Zoll ganz over theilweife entzogen worden. iſt oder im Falle der Richt⸗ 
Entdeckung entzogen fein würde. 

Diefelbe wird. namentlih dadurch begangen, daß elbzollyflichtige Güter entweder 
gar nicht, ober dergeſtalt, daß dadurch eine geringere als die gebübrende Verzollung 
bewirkt worden iſt, oder im Falle der Nichtentdeckung bewirkt worden ſein würde, 
im Danifefte aufgeführt oder bei deſſen Vorzeigung angemelvet werben. 

. 8 44. Die Strafe ver Defraude beſteht für. den erften Straffall in einer 
Geldbuße zum zehnfachen Betrage des Zolles, welcher durch das Vergeben entzogen 
war ober bei deſſen unentdedtem Gelingen entzogen worden fein würde. 

Hierbei if} der defraudirte Zollbetrag nicht allein für die bereits durchfahrenen 


Add. A. 439. 


Add.· A. 940. - 


Stromſtrecken eines oder mehrerer Staaten, in Beziehung auf welche die Defraude 


begangen iſt, ſondern auch inſoweit für die noch zu durchfahrende Strede zu Grunde 
zu legen, als das Zollamt, bei dem die Defraude entdeckt wurde, flatt der auf der 


ferneren Fahrt zu paffirenden Zollämter des nemlichen oder eines anderen Staats- 


gebiets die Anmelde» over Revifionsftelle bildet. 
Die Strafe iſt um die Hälfte zu fhärfen: 


1) wenn nicht angemelvete zollpflichtige Gliter in einem verborgenen Raume oder 
Sehältniffe des Fahrzeugs vorgefunden werden; ' 


2) wenn erhaltene Zollbegünſtigungen zu betrüglichen Zollverkürzungen gemiß. -. 
braucht werben. In biefem Falle verliert ver Verurtheilte zugleich die miße - 


btauchte Zobegünftigung; 


3) wenn zur Erlangung von Zollbefrelungen over Grmäßigungen umrichtige Ans " 


. gaben über ven Einfabungs- oder Beftimmungsort gelavener Güter gemacht 
werden. 
845. Us bloße Ordnungswidrigkeit iſt jede Uebertretung der in den 
88 32 bis 36 und 38 enthaltenen Vorſchriften zu beſtrafen, infoſern aus ben 
vom Uebertreter gegebenen Nachweiſungen oder aus unzweifelhaften fonfigen. Um⸗ 


AB.u, Hal. 


Ar.N.g42, 


v2 


A.U.943. 


U. A. 4.. 


Add.. 945, 


\ 


14 


- flänen erhellt, daß eine Entziehung oder Verkürzumg des gebührenden Zolls durch 
die Uebertretung nicht Statt finden konnte oder wenigſtens nicht beabſichtigt wurde, 

Bloße Ordnungswidrigkeiten werben mit Gelobußen von 1 bis 10 Thlrn., 
welche vorzüglich nach der Erheblichkeit, Gefährlichkeit und Abfichtlichfeit der Ueber⸗ 
tretung abzumeffen find, beftraft. 

Sür diejenigen Handlungen over Unterlaffungen, fir welche eine Defraubeftrafe 
oder eine andere Tandesgefepliche Strafe verhängt wird, tritt neben dieſer eine bes 
ſondere Oronungsftrafe nicht ein. 

Mebertretungen, welche erweislich ohne Verſchulden durch unabwendbare e Geige 
niffe herbeigeführt find, bleiben ftraflos. 

8.46. Wenn ein Schiffsführer ſich nach erfolgter Beftrafung, einer Elb⸗ 
zolldefraude over einer und derſelben Ordnungswidrigkeit wie derholt ſchuldig macht, 
fo ſoll vie nach den 88 44 und Ab aufzulegende Geldbuße im erſten Wie der⸗ 
holungsfalle auf das Anderthalbfache, im zweiten und jedem ferneren Wieder⸗ 
holungsfalle aber auf das Doppelte des einfachen Strafſatzes erhöhet werden. 

Wenn ein Schiffsführer durch ven Inhalt der von den Befrachtern mitgegebe- 
nen Srachtbriefe oder fonftigen Papiere zu unrichtigen Angaben veranlaßt wurde, 


- fo fo weder für dasmal die Strafe des Rüdfalls eintreten, nod die für diefen 


Tall zu verhängenvde einfache Defraudeſtrafe — megen welcher tem Schiffer, ver 


Regreß wider den Befrachter zuftept — bei etwanigen künftigen Rückfällen Behufs 
der Straferhöhung mitgezählt werden. 


8 47. Abweichungen des Manifeſtes oder der Anmeldung vom Reviſions⸗ 
ven zwanzigſten Theil des angemelveten Brutto 
mgsgegenftand ausmachen, haben nur die Nach- 
jervicht, aber Feine Strafe zur Folge. 
ch angelegten Waarenverfchluffes bleibt nur dann 
chweiſi, daß dieſelbe ohne fein und feiner Dienft- 
!ingetreten iſt. 

$ 48. Neben den Elbzollſtrafen find jederzeit vie defraudirien Zollbeträge 

einzuzablen. 

Bund die Elbzollſtrafe wird die geſetzmmäßige Beſtrafung der, mit Elbzoll- 
Vergehen etwa konkurrirenden, polizeilichen over kriminellen Vergehungen eben fo 
wenig ausgefchloffen, als viejenige einer, etwa zugleich geſchehenen oder verſuchten 
Verkuͤrzung von dandesabgaben. 

Erkannte Zollſtrafen ſind im Unvermögensfalle, nach den am Orte der Verur⸗ 
theilung geltenden Geſetzen, durch Haft oder Strafarbeit abzubüßen. 

8 49. Rägſichtlich ver Zollſtrafen, der defraudirten Zollbeträge und der 

etwanigen Prozeßkoſten haften ſolidariſch: 
I) der Schiffs⸗ oder Floßführer für alle Handlungen und uUnierlaſungen Dritter, 
deren ja fich zur Erfüllung over Verlegung feiner JZollpflichten etwa bes 
t; . 


r 


15 


2) die Waaren, i in Beniehung auf welche vas Zollrgehen begangen iſt, fo fange 
vdiefelben ſich noch im Bereiche des Zollamts befinden; 

3) das Fahrzeug, welches jene Waaren führte oder mittelft deſſen, over in: Bes 
ziehung auf welches das Zollvergehen begangen wurde. 

8 50. Wird bei ven Eibzollftellen an ver Grenze eines Gebiets, wo das 

Schiff vie Landesgrenze eins oder ausgehend durchſchneidet, befunden, daß deſſen 


Ladung von dem Manifeſte vergeftalt abweicht, daß eine beabfichtige oder erfolgte. 


Bevortheilung ver Landesabgaben daraus zu entuchmen, fo kann der Schiffer auch 
hierfür nad ven Beftimmungen ver Abgabengefege des Landes in Anſpruch ge⸗ 
nommen werden. 

-& 51. Behufs gerictlicher Verhandlung über folgende Gegenflände, als: 

a) über alle Zollfontraventionen und die hierdurch verwirfte Strafe, infofern der 

- Schiffer ſich verfelben nicht freiwillig unterwirftz 

b) über Streitigkeiten wegen Zahlung. der Zollz,' Krahnen⸗, Waage⸗ Hafen⸗, 
Werft⸗, Schleuſengebühren und wegen ihres Betrages; 

e) über die von Privatperſonen unternommene Hemmung des Leinpfades; 

A) über "die beim Schiffziehen veranlaßten Befhädigungen an Wiefen und Fel- 
dern, fö wie überhaupt jeder Schaben, ven Flößer oder Schiffer während ver 
Fahrt oder beim Anlanden durch ihre Fahrläſſigkeit andern verurſacht haben 
ſollten; 

©) Über den Betrag der Bergelöbne und anderer Hülfsvergütigungen in Unglüde- 
fällen, infofern die Zntereffenten darüber nicht einig find, ingleichen 

f) “Über die im 8 52 bezeichneten Angelegenheiten, foweit dieſelben fi auf die 
Stromfgifffahrt zwiſchen Melnid und Hamburg over Harburg beziehen, 

ſollen in fünmtlichen Uferftanten Efbzollgerichte beftchen und von zum Richteramte 
befähigten Perfonen‘ verwaltet werden ?). 


) Anmerkung. Innerhalb des Preuifchen Gebiets ſteht die Unterfuchung und 
Beftrafung von Uebertretungen fchifffahrts: und frompolizeilicher Borfchriften ($ 52.) 
den Bezirks⸗Strom⸗ Polizeibehörben zu, und‘ zwar: 

a) in dem Bezirke von der Preußifch-Sächfifchen Landesgrenze oberhalb Mühlberg bis 

Belgern, dem Haupt-Steueramte zu Mühlberg; 

Ri in dem Bezirke von Belgern bis Pretfch, dem Magiſtrate zu Torgau; 
se) in dem Bezirke von Pretfch big zur Preußifch- Anhaltſchen Landesgrenze unterhalb 

Wittenberg, dem. Haupt -Steueramte zu Wittenberg; 

d) in dem Bezirfe von der Preufifch - Anhaltfchen Erndesgrene oberhalb Alken bis 

Schönebed, dem Magiſtrate zu Barby; 

e) in dem Bezirke von Schönebeck bis Polte, der Polizei⸗Direktion zu Magteburg; 
f) in dem Bezirfe von Polte bis Arneburg, dem Magiftrate zu Tangermünde; 
€ an, Bezirke von Arneburg bis Schöneberg am Dei, dem Magiftrate zu Has 
velberg; 
h) in dem Bezirke von Schöneberg am Deich bis zur Sanbeögrenge oberhalb Dömig, 
dem Haupt⸗ Zollamte gu Wittenberge. 


E. A. Art. 28. 


E. A. Art. 26. 


ubdd. i. 840 


EA. Art.26. 


R.H.H40. 


AN.A. HAT. 


Add. R.948. 


16 


Name und Wohnort des Zollrichters foten in der Zollſtelle angeſchlagen 
werden. 

Die Uferſtaaten werden fi allſeitig von den, in ihren Gebieten beſtehenden 
Elbzollgerihten und den neben ‚oder flatt derſelben zur Unterfuchung und Beftras 
fung ſtrom⸗ und ſchifffahrts⸗ polizeilicher Vergebungen beſtellten Behörden (vergl. 
8 53), fo wie von den Veraͤnderungen in Kenntniß ſetzen, welche rückſichtlich der 
Zahl oder des Ortes jener Gerichte oder Behörden eintreten. 


& 52. Außer ven im $ 51 erwähnten, werden ven Elbzollgerichten noch 
folgende Gegenſtände überwiefen: 

1) die, Unterfuchung und Beftrafung 

a) von Uebertretungen ſchifffahrts⸗ und firompofizeilicher Borferiften durch 
Schiffs⸗ oder Stoßführer, deren Dienftleute, Bemannung, Paffagiere over 
Schiffszieher; 

b) von Exzeſſen, welche die zur Bemannung der Stromfahrzeuge oder zum 

Schiffszuge gehörenden Perfonen gegen einander oder gegen. die in Aus- 
übung ihres Amtes begriffenen Elbzoil⸗ oder Elbſchifffahrto Polizeibeamten 
begehen, ſoweit diefelben nicht einen kriminellen Karakter an.fich tragen,. 
nebft ver Entſcheidung über die in allen viefen Fällen etwa zu leiſtende 
Entfhäpigung; 

2) die Unterfuhung und Entſcheidung von Streitigkeiten 

a) über Betrag und Zahlung ver Rootfengebühren; 

b) zwiſchen Schiffsführern und Paflagieren über Preis und fonflige Bevin- 

gungen und Verhältniffe des Transports; 

©) zwiſchen den Eignern und Führern, den Dienftleuten und Zugfnechten 

der Stromfahrzeuge über ihre Dienſt- und Lohnverhäftniffe. 

Auer ven im 8 51 unter a erwähnten Fällen ver freiwilligen Unterwerfung 
ſoll das elbzoffrichterliche Verfahren aud dann nicht eintreten, wenn der Anger 
ſchuldigte nach der befonderen Gefeßgebung des.betreffenden Staats durch Anrufung 
der höheren DBerwaltungsbehörde auf den gerichtlichen Weg verzichtet hat. 

8 53. Jedes Elbzollgericht ift berechtigt und verpflichtet, die ihm zugewie⸗ 
fenen Gegenftände, ohne Unterſchied des Wohnorts ver Betheiligten und des Landes 
over Orts, wo bie Vergehen begangen oder die Streitigkeiten entftanden find, und 
ohne Rückſicht auf etwanige privilegirte Gerichtsſtãnde, zur Unterſuchung zu ziehen 
und zu entſcheiden, inſofern 

1) was die Zollvergehen betrifft, dieſe in ſeinem Gerichtsbezirke entdeckt oder die 
Gegenſtände derſelben bei Fortfegung der Fahrt, während welcher das Der 
gehen begangen iſt, in ſeinem Gerichtsbezirke bei Anbringung der Denun⸗ 
ziation betroffen werben; 

2) die albſchifffabrts⸗ und ſtrompolizeilichen Vergehen während der Anweſenheit 
der Täter in feinem Gerichtsbezirke entdeckt oder ſolche gegen Führer, Mann⸗ 
1 oder in eines, innerhalb feines Gerichtsbezirks auf der Fahrt 

ſchiffs bei ihm zuerſt zur Anzeige gebracht werben, u 
8) was 


17 
2) web Die im $ 1 under dub e mb im 3 N2 unler 2 heihnein Gi 
tigfeiten- betrifft, vie flreitenden Parteien in feinem Gerisptebegirke , anweſend 


find und. wenigfiens Eine derſelben feine Amtethätigfeit wegen eines berarti- 
gen Anſpruchs anruft. 


Uebrigens kanu jeder Uferſtaat zur Unterfuchung ver ſtrom⸗ und ſchifffahrts⸗ 


polizeilichen Vergehungen neben ven Elbzollgerichten oder ſiatt derſelben auch an- 
vere Behörden befiellen *). 


$ 84. Das Verfahren bei ven Elbzollgerichten ſoll möglichſt Furz und 


rich fein. 

Bel Unterfuhung ver elbfchifffahrts- und ſtrompolizeilichen und Jollvergehen findet 
in ver Regel perfünliches mündliches Verhör der Angeſchüldigten Statt. ‘Das Elb⸗ 
zollgericht foll jedochh Falls nicht etwa die Anhaltung von Schiffen und Ladungs⸗ 
gegenfländen zur Konflatirung des Vergehen erforderlich ift, den Angefcufvigten 
gegen vollftändige Sicherheitsleiſtung für Zoll, Strafen, etwanige Schäden umd 
Koſten vie Fortfegung der Elbfahrt geſtatten. Der Angeſchuldigte hat indeſſen 
vorher, Behufs der weiteren Verhandlungen, einen Bevollmächtigten zu beftellen, 
widrigenfalls für ihn auf feine Gefahr und Koften ein Wertreter ernannt ober 
voiver ihn das Verfahren, welches nach den Sanbeögefegen gegen abweſende Ueber⸗ 
treter zuläffig iſt, eingeleitet werden fol. 

Vorſtehende Beſtimmungen finden auch da Amvendung, wo an die Stelle der 
Elbzollgerichte andere Behörden (vergl. $ 53) eintreten, 

8 85. Die Entfcheivungen der Elbzollgerichte, find ven Betheiligten fchrift- 
lich zuzuſtellen. 

Die Recursnahme gegen dieſelben beſtinmt ſich, nebft den dabei eintretenden 
Friften, nach ven Lanvesgefegen. 

Bedarf es zur Vollſtredung einer elbzollgerichtlichen Entſcheidung der Requi⸗ 
fition einer andern Gerichts, Zoll- oder Polizeibepörbe, fo iſt derfelben in allen 


Add. NA.549. 


Add. A. 850. 


Elbuferſtaaten unweigerlich, jedoch nach den für die requirirte Behörde, der inneren 


Landesgeſetzgebung gemäß, beſtehenden Formen zu genügen. 

Von jeder pl Uebertretung firom- und ſchifffahrts⸗ polizeilicher Befnmimun· 
gen oder wegen Zollvergehen eonnten Strafe hat die erfennende Behörde fofort 
nad Rechtskraft der Entſcheidung alle übrigen an der Elbe für viefe Gegenftände 
beftehenven Behörden in Kenntnig zu ſetzen. 

8:56. Die defraudirten Zollgefälle und erkannten Zollſtrafen gebüßren 
dem Staate, deſſen Zollgerechtſame durch das Vergehen verlegt find. 


Polizel-Stwafgelver fallen demjenigen Staate zu, in welhem das polizeiliche 


———— abgegeben worden iſt. 
a9 Begnadigungs⸗ und Strafverwandlungsrecht ſteht in Rüchſicht auf Zoll 
Pi dem Staate zu, auf deſſen Zollgerechtfame das beftrafte Vergehen ſich bes 


) Siehe die Anmerkung zu $ 81. 


AD.U. 951. 


E. A. Art. N. 


E. A. Art. 28. 


Add. A. 952. 


E. A. Art. 28. 


J 


Add. A.952. 


Add. A.853. 


18. 
zieht, in mRucſich polizeilicher Beftrafungen aber ‚vom Share in weißem - das 


Straferkenntniß abgegeben worden iſt. 


8 57. Auch verbinden ſich die konvaptenben Stanten, ven dazu angeord⸗ 
neten Zollbeamten und Zollrichtern die Weiſung zu ertheilen, daß, wenn ein oder 
mehrere Zollbeamten eines ver andern Staaten bei ihnen darauf antragen ſollten, 
die Schiffer anzupalten und vie Nachbezablung der umgangenen Gebühren zu be 
wirken, welde im Falle eines Widerſpruchs von Seiten des Schiffers immer nur 
auf den Grund einer Entſcheidung des kompetenten Zollrichters erfolgen kann, die⸗ 
ſem Anſuchen gewillfahrt werden ſoll, ſowie auch auf Verlangen die Reſultate der 
vorgenommenen Reviſion längs der ganzen Elbe und jede audere gewünſchte Aus⸗ 
funft einander bereitwilligft mitzutpeilen. 


-$ 58. Alle Staaten, welche eine Hoheit über das Strombette der Elbe 
ausüben, machen fih- anbeifchig, eine befondere Sorgfalt darauf zu verwenden, daß 
auf ihrem Gebiete der Leinpfad überall in guten Stand gefekt, ‘darin erhalten und, 
fo oft es nöthig fein wird, ohne einigen Aufihub auf Koſten vesjenigen, ven es . 
angeht, wieder hergeftellt werde, damit in dieſer Beziehung ver Schifffahrt nie ir- 
gend ein Hinderniß entgegenftehe. 

Sie verbinden ſich ebenfalls, jeder in den Grenzen feines Gebiets, alle im 
Fahrwaſſer ſich findende Hinderniſſe ver Schifffahrt ohne alfen Verzug auf ihre 
Koften wegräumen und jedesmal, „bis dieſes gefchehen, die im Fabrwaſſer oder 
deſſen Nähe befindlichen, der Schifffahrt gefährlichen Steine, Bäume x. ‚regelmäßig 
mit Warnungszeichen verfehen zu laſſen. 

Sie verbinden ſich ferner, feine, vie Sicherheit der Schifffahrt geſhrdende 
Strom- oder Uferbauten zu geftatten. — 

Für die Fälle, mo die gegenüberliegenden Ufer verfchiedenen Landesherren 
hören, ſind die kontrahirenden Staaten übereingekommen, es bei der bisherigen 
Obſervanz zu laſſen, vorkommende Beſchwerden aber bei der Reviſions⸗Kommiſſion 
zur Sprache zu bringen. 

Die unter einzelnen Uferſtaaten hinſichtlich der Vertheilung von Leiſtungen für 
die Elbſchifffahrt beſtehenden Verträge und Obſervanzen bleiben in Kraft. 

S8 39. In Uehereinſtimmung mit den von Wafferbau-Verftändigen ſämmt⸗ 
licher Uferſtaaten angeſtellten Unterſuchungen des Elbſtroms und ihrem darauf be— 
gründeten Gutachten vom 15. Dezember 1842, werden die Uferſtaaten, jeder für‘ 
fein Gebiet, die geeigneten Maßregeln treffen, um dem Fahrwaſſer ver Elbe zwi⸗ 
fen Hamburg und Tetſchen eine Tiefe von wenigfiens 3 Fuß Rheinländifg, bei 
einem Wafferftande, welcher um 6 Zoll höher if, als ver im Jahre 1842 beobach⸗ 
tete niedrigſte, zu verſchaffen und zu erhalten. 

Bon ven- zur Erreichung dieſes Zwecks in jenem Gutachten empfohlenen wir 
ten, nämlich: 

1) Befeſtigung der im’ Abbruche befindlichen u Erhaltung ver noch nicht, im 
° ‚ Prgeife liegenden uferz 


19 

)Einſchrankung zuxbeeiter Stromſtreden und, erforverlichen Falls, unmittelbare 
Aufraumung ſeichter Stellen; 

3) Anſchließung oder Wegſchaffung von Inſeln, ſoweit deren Beibehaltung der 
Herſtellung und Erhaltung eines geregelten Fahrwaſſers hinderlich iſt und nicht 
durch andere wichtige Rüchſichten erfordert wird; 

A4) Anzucht und Erhaltung von Buſchwerk auf denjenigen Sandfeldern und Ans 
Iandungen, welche ohne Nachtheil für das Fahrwaſſer beftehen können, 
wird jeder Uferſtaat innerhalb feines Gebiets und in ven Grenzen feiner Berechti⸗ 


gungen diejenigen in Anwendung bringen, welche er ven jevesmaligen örtlichen und 


ſonſtigen Verhältniffen entfprechend findet. 

Die Ausführung dieſer Maßregeln fol ohne Aufſchub begonnen und bie zur 

vollſtändigen Erreichung des vertiagsmäßigen Zweckes Fräftigft fortgefegt iverden. 
Ueber dasjenige, was in biefer Beziehung in jedem Staate geſchehen iſt, wollen 

die Elbuferſtaaten ſich am Schluffe jeves Jahres allfeitige Mittheilung maden. 
. 8 60. ever Uferftaat wird neben ober auf ven in feinem Gebiet vor- 
handenen Brücken die geeignete Vorkehrung treffen laffen, um die Handhabung ver 
Maften zu erleichtern, und dahin Eräftigft Sorge tragen, daß durch Mühlen oder 
andere Trieb» und Räderwerke, durch Wehre oder fonftige Kunſtanlagen irgend 


einer Art auf dem Strome, durch Hinabrollen von Blöcken aus den Steinbrüchen 


und Lagerung des Abraums hart am Ufer, eine Hemmung oder Erſchwerung der 
Schifffahrt nicht verurfacht werde. 
Der Leinpfad ift in Böhmen und Sachſen auch ferner in ver bisherigen Art 


Add. A. 454. 


und Weiſe zu unterhalten. Auf der mittleren Stromſtrecke bis zum Anfange des 


Fluthgebiets, genügt es, ſoweit den örtlichen Verhältniſſen nach thunlich, einen Weg 
von 8 Fuß Breite in gleicher Höhe mit dem natürlihen Boden zu ebenen, imd 
von folden Gegenftinden, welche ven Schiffszug durch Menſchen hindern, frei zu 
— Innerhalb des Fluthgebietes bedarf es einer Vorlehrung für den Schiffs⸗ 
zug nicht. 


Die Anlegung von Ladeplägen und ſchüteenden Winterhäfen ſoll nach Bedürf⸗ 


niß befördert werden. 


8 61. Die Staaten, deren Elbuferſtrecken aneinander grenzen, ober ſich 
gegenliber Tiegen, wollen, Behufs zweckmäßiger und gegenfeitig unnachtheiliger Aus⸗ 
führung der Ufer- und Strommerke, fih die Pläne folher von ihnen beabficptigten 
Anlagen mittheilen, und eine Verftändigung fiber die bei deren Ausführung in Ber 
tracht kommenden Rechtsverhäftniffe, unter Zuziehung von Wafferbauverfländigen, 
jederzeit bereitwilligft befördern. 

8 62, Die Elbe foll von Zeit zu Zeit durch Sachverftändige ſämmtlicher 
Uferftaaten gemeinfchaftlich befahren werden, um die Beſchaffenheit des Stromes, 
die Wirkung ver zu deſſen Verbefferung getroffenen Maßregeln, und bie etwa, ein⸗ 
getretenen neugn Hinderniſſe einer er regelmaͤßigen Schifffahrt zu unterſuchen und fe 
zuſtellen. 


2* 


ubbd. d. 408. 


Add. 636. 


EN. Art.29. 


E. A. Art. 30. 


Add. A. 857. 


E.ꝑa. Am. zi. 
—G8 


E. A. Art. 32. 


eo 
$ 03. Sollte ein Schiff ober deffen Mannſchaft verungkiden, fo fh die 
Orts-Obrigfeiten verpflichtet, dafür forgen zu laſſen, daß bie erforderlichen Ret⸗ 
tungs⸗ und Sicherungs⸗ Anſtalten fo fehnell wie möglich getroffen werben. \ 
Zu diefem Ende machen fih vie Uferfinaten anheiſchig, vie Lokalbehörden mit 
den nöthigen allgemeinen Inſtruktionen im Voraus zu verfehen, und die deshalb 

beftehenven befonderen Verordnungen zu erneuern. 
Sollte früher ein Strandrecht irgendwo an ver Elbe ausgelibt worden fein, fo 

iſt folches für immer aufgehoben. 

-8 64. Es ſoll ſich von Zeit zu Zeit eine Reviſions⸗Kommiſſion vereinigen, 
zu welcher von jenem Uferflaate ein Bevollmächtigter velegirt, und deren Vorfig 
durch Stimmenmehrheit beftimmt wird. Der Zweck und der Wirkangskreis diefer 


- Revifiong-Rommiffton find, fi von der vollſtaͤndigen Beobachtung der vertrage- 


mäßigen Beftimmumgen zu überzeugen, -einen Vereinigungspunkt zwiſchen ben Ufer- 
ſtaaten zu bilven, um Abftellung von Vefdwerven- zu veranlaffen, auch Veranſtal⸗ 
tungen und Maßregeln, welche nach neuerer Erfahrung Handel und Schifffahrt 
ferner erleichtern könnten, zu berathen. 


Diefe wird feder Bevollmächtigter bei feiner Negierung „zur Bewirkung eines 
Beſchluſſes in Vorſchlag bringen. 

Die dritte Revifions-Rommiffion wird ſich fünf Jahre nad) ‚dem Cintritte der 
Wirkfamfeit der Apditional-Afte verfammeln. 


Diefelbe hat vor Beendigung ihrer Berathungen Zeit und Ort ver nächſten 
Zufammenkunft feftzuftellen. 


8 65. Bei den durd die Elbſchifffahrts⸗ Akte und bie Additional Me 
getroffenen Beftimmungen hat es, ohne Rückſicht auf beftehende Spezialverträge, 
Geſetze, Verordnungen, Privilegien und Gebräuche, fein alleiniges Bewenden. 


8 66. Die Anwendung und Ausdehnung der Beftimmungen der Elb⸗ 
fchifffahrts-Afte auf Nebenflüffe, welche das Gebiet verfchievener Staaten trennen 
oder durchſtrömen, fo weit nicht befondere Umftänve entgegenftehen, bleibt ven be⸗ 
treffenden Staaten zum beſonderen Abkommen überlaffen *). 


*) Anmerkung. Die freie und Hanfeftadt Lübeck hat zu Gunften ber Schiffe fäummts 
licher Elbuferftaaten auf das ausſchließliche Recht, Waaren auf der Delvenau und Sterfe 
id, fo wie auf ber Trawe, von der Einmündung ber Stednig in biefelbe big zur Stadt 
et, ober auf demfelben Wege von der Stadt Lübeck aus bis zur Elbe, zu verfchiffen, 
freiiig verzichtet, und es ift dieſes Erbieten mit dankbarer Anerkennung angenommen 
worden, 


Zu finden in dee 


geapen ö 7 FErbrAiffe | Adbition 
ber Bun Inbaltsverzeichniß. fait: nalsAhe 
fammens . a gem „a " 
tens: 1821. | 1844, 



















| . I Vom Betriebe der Elbſchifffahrt. 
1. Berechtigung zum Schifffahrtsbetriebe in Zenehuns auf 
1. | die Fahrzeuge “ _ 1 
3) überhaupt .. B 
b) nach deren Nationalität J 
2. | aa) von und nach ber See und zwiſchen "ben — 1% 
Uferplägen verfchiedener Staaten .......... , 
3 „ db) innerhalb deſſelben Staatshebiets ....... — Tepahe.. 
4 2. Vorbehalt des Poſtregals ........................ — 4. 
3. Unzuläſſigkeit ausfchließlicher Schifffahrts⸗Berechtigungen 2. |Sep.Art. 
> | 4. Gleichförmigkeit ber fchifffahrtd- und ſtrompolizeilchen " ” 
—F Vorſchriften auf der Elbe — de 
6 5. Unzuläffigfeit von Stapel» und Zwangs⸗ umfiae 
rechten 3. —. 
7. 6. Perfönliche Befugniß zum Schifffahrtöbetriebe . _ 7. 
8. 7. Erforderniß verantwortlicher Schiffs⸗ und Floß- Sinn. — 8. 
% 8. Pi der Legitimation durch Patente J— v. 





10. 11. - 2) Schiffs⸗ Patente lo: 10. i1. 
12. 13. b) Schiffer- Patente ...................... 224 — 12. 18. 
1A—17.| 9. Beftrafung der Zumiberhandlungen gegen die woiſchen 














ten hinſichtlich der Patente —. 14-17. 

B. |ı10 Frachtpreiſe und fonftige Ttansportbedingungen. J6B”. — 
19. 111. Beurt- und Relhefahrten ........................ — | m 
II. Bon ven Abgaben auf ver Elbe, I 
». 1. Elbzoll.... 7. _ 
2. Art der. Sehebung Aetelben. \ 2. 

2 a) Gersichtebefiimmung — 

wol — a 


m | B) Gemihretabelle.. 


Darar 


grapden |- 


der Zus 
fanımens 
fleltung. 


Eu TTTEE 


— Eibfarift: | Mdcitior” 
Fa Inbaltsverzeichniß. zduenel nnne 
23. Zuni | 13, Aptil 

1821. 1844, 

- " Artifel) $$. 
3Betrag des Ebzolls ................ WI ‘| = "728 und 
4. Eintritt ber Zollpflicht — J a2a. 

5. Erleichterung für tranſitirende Schiffe — 23, 
6. Zol> Ermäßigungen und Befreiungen 10. 1.:%. 
7. Münzſorten, in welchen die Zahlung zu Teiften ift ....| — 28. 
8. Erhebung anderer Abgaben ...... 
a) deren Unzuläffigkeit .. " 13. = 
b) Ausnahmen 14. |Sep.At. 
c) Brunshäufer Zoll — 20. 
III. Bon dem Zoll⸗Erhebungs⸗ und mwiezung⸗ 
Verfahren. 
1. Elbzoll⸗Aemter 16. 30. 
2. Schiffe-Manifefte .. 
a) deren Erforderniß — 31. 
b) = Inhalt .P........... — 32. 
3. Borfchriften für leere Fahrzeuge « _ 32. 
4. Berzeichniffe ber Floſſe 18. — 
5. Verpflichtung der Schiffer und Blößer zum Anlegen und| \ 
Melden .............................. ...... >| 19.  |Sep.Art- 
6. Gefälle- Erhebung a. I — 
7. Berfahre it den Manifeften ... 21. 34 
8. Revifion ber Ladungen bei den Elbzoll-Aemtern...... 
. h 2. _ 
a) Überhaupt ................................. | 
b) befondere Uebereinfunft zroifchen mehreren Elbufer⸗ . 
ſtaaten ............ Pe N — 35. 
® Abfertigung bei ben EihgoffzXeratern .. en Pr 
a) Förderung und Reihefolge —* 
— 3. 









































” Stunden dazu ................. 





ee 


Zu finden in ber 























0 


ara Zu finden in ber 
Ei; teesersiignin > |] 
Is \ - fabries . 
Pe Inbaltsverzeichniß. En 
Keltung, gg —X 
7 7 
. IV. Von ven Elbzoll-Vergehen und deren Beſtrafung. 
" 1. Defrauden ................... u... 
43. | a) Begriff berfelben ... . | |. 8. 
4. b) deren Beſtrafung ... | 40. 
45. 2. Ordnungswidrigkeiten _ Al. 
46. | 3. Berfchärfung der Strafe in Wiederholungsfäen — A. 
AT. 4. Fälle der Straflofigkeit ...... .. — 48. 
5: Entrichtung ber einfachen Gefälle... 
A8. | 6. Beſtrafung konkutritender Bergehen ....... _ 4. 
7. Verwandelung der Geldſtrafe im Unvermögengfalle .... 
4. 8. Verhaftung für Geldfirafen, Gefälle und Koſten ...... — 48. 
30. 9. Beſtrafung erfolgter oder beabſichtigter Beeinträchtigun, 
"1, ber BanbedabgabEn ............................. 2». — 
V. Bon den Elbzoll-Gerichten und dem Strafverfabren 2 

. . bei denfelben. . 
- 51. 52. | 1. Beſtellung befonderer Eibzoll-Gorichte und Wirkungs⸗ 

. kreis derſelben ........................ ........ 2. |46. 47. 
33. 2. Kompetenz der Elbzoll- Gerichte... — AB. 
54. 55. | 3. Verfahren bei benfelben ..... .......... — 149. 50. 

4. Rechte ber Elbuferſtaaten in Beʒiehung auf: 
56. a) bie Strafgelder ..................... wenns. — 51. 
” . b) Begnabigung und Sutformwandtung 
57 vi. Gegenſeitige Unterſtützung der Uſerſtaaten in Ebbzoll⸗ 
und Elbſchifffahrts⸗Angelegenheiten ...... en) 7) — 
VII, Maßregeln zur Sicherheit und Erleichterung ber 
. Schifffahrt. 


38-00. 1. Berpfichtungen, weiche bie Eihuferfanten in dieſer Hin- 
ſicht übernommen haben zasennsnannonnenssenunnne] 2 [8254 


Zu finden in ber 


4 . 
Para — 
graphen , j Elbſchiff · ¶ Additio⸗ 
J wre i fahrts: | nal: Akte 
— Inbaltsverzeichniß. IRA are 


23. Juni]13, April 
Rellung. . 1821, 1844. 
B Artikel) $$. 


61. 2. Gegenfeitige Mittheifung der Strombaupläne.. 











62. 3. Gemeinfhaftlihe Strowbefahrung......... — 56. 

” 4. Rettungs-Anftalten bei. Unglüdsfällen ....... 
6. | 5. Unguläffigteit der Ausübung eined Stranduehl® u...) 7 | — 
" VIII. Schluß-Beſtimmungen. 
64. 1. Reviſions⸗Kommiſſion ..................... | 9. | 37. 
5 65. 2. Anwendung ber Elbſchifffahrts⸗ Abie und der EN ionaf-( 31. 58. 

[1 | Üble .............. ————— 32. Eey. art. 
* 


Potsdam, den 22. Mai 1848. 


Vorſtehende Befannmagung des Herrn Finanz- Minifters Ereellenz, die Zu 
fammenftellung ver in Beziehung auf die Elbſchifffahrt vom 1. Januar d. 3. ab 
gültigen Beftimmungen betreffend, nebft diefer Zufammenftellung, wird hierdurch 
unter Bezugnähme auf die im 37ften Stüd der vorjährigen Gefeßfammlung publi« 
cirte Additional⸗Akte zur Elbſchifffahrts⸗Akte vom 23. Juni 1821, und auf die 
Belanntmadungen sam 18, Dezember v. 3 ( Amteblatt de 1844 Pag. 357), die 
Elb⸗ Schiffs⸗ und Schiffer- Patente, fo wie vom 5. Januar d. 3, (Amtsblatt de 
1845 Pag. 22 N? 9), die Erhebung des Elbzolles betreffend, zur gemeinen, . 

.. Kenntniß des betheiligten Publikums gebradt. 


Koͤnigl Regierung. 


198 


der Königlichen Hegierung su Pots da m 
uud der Stadt Berlin. 


Pr 24. . -Den 18. Juni. 


Allgemeine Gefegfommlung. . 
Das diesjährige 1Ate Stüd ver Allgemeinen Geſetzſammlung enthält: 
N 237}. Deklaration, "betreffend die Berechnung ver Laudemien von Grund 
.„ffüden, 1 bei welchen Reallaſten abgelöfet worden find. Vom 25. April: 1845. 
MM P771 Allerhöchſte Beräsigungtordre vom 7. Mai.18Ab, die Statuten des 
Afsien- Vereins bes zoologiſchen Gartens’ bei Berlin und ver’ damit verbun- 

denen. zoologiſchen Geſellſchaft beireffend; vom 27. Februar d. J. 

— 

"Verordnungen und Belountmachungen 

für deu Wegierungsbezitt Potsdam und für die Stadt Berlin. 
wm 147, ſiebe beſondere Beilage.) 


"Potsdam, den 3. Juni 1845. 
Das Königl. General» Poflamt hat af. den Antrag des: König, Miniſteriums 
des Innern für alle Kur⸗ und Verpflegungsteften, wehhe ein Armenverband dem 
andern fü vie Verpflegung eines Armen aus ven Kommunal» Armen» Fonds gefep- 
lich zu zahlen hat, inſofern ‚fie von. den betreffenden Kommunalbehörden oder Kaſſen 
an öffentliche Behörden, unter Sffentlihem Siegel und ver Rubrik: „Armen- Kur 
oder Verpflegungs-Koften“ nerfendet werden, die Portofreiheit bewilligt, und vie 
P lten demgemaß mit —E verſehen. In Folge diesfälligen Erlaſſes 
des Herrn —E des Innern Excellenz vom 2. Mai d. J mwird- Worfichenves 
hiermit‘ den betreffenden Kaſſen und Ortsbehörden zur Nachachtung befannt gemacht. 
a Rönigt. Regierung. Abtheilung des Innern. 


. Potsdam, ven A. Yuni 1845. 
In der Nacht vom 27. zum 28. "vorigen Monats find auf ver Chauſſeeſtrecle 
wiſta Spandau und Staalen 19 Stück Obſtbäume frevelhafter Weiſe in 3 bis 
6 Fuß Höhe über der Erde abgebrochen worden, ohne daß bis jetzt der · Thäter 
ermittelt worden wäre. 
Zum: Zwoecke dieſer Erwittelung ſichern wir hierdurch demjenigen, welcher ven 
Thäter zur Anzeige Bringt po er; derſelbe zus Unterſachung und Beftrafung “ges 





N 148. 
Yortofreipeit 
der Armenver- 
bände bei Zu- 
fendung von 
Kur und Bere 
pflegunge- 
toften. 
1 1283. Mat. 


ir. 


AR 148, 
Zufiwerung 
einer Seldd · 

nung für Ere 
mittelung  - 
eines Baum. 


frevlers. 
1.2882, Moi 


AR 180. 
Aufgehobene 

Biepfperre. 

1. 701. Zunt. 


M 181. 
liner 


Warkipreiſe 
pro Mai 1845. 
L 59. Juni. 


marua 
272. April, 


484 


von werben kann, eine Belohrung von Fünf und d pmanzig Thalern zu. 
Knigt Megietung. Abtheilung Dis gunern 


“ Potsdam, ven 10. uni 1848. 
Nachdem feit Länger dern vier Monaten unter dem inbviehftande des Dorfes 
Groß⸗ Jieſcht, Jüterbogt-Ludenmakefgen Kreifes, kein Erkrankungsfall vorgefom- 
men, fo wird hiermit die unterm 21. Dezember v. J. (Amtsblatt 1844 368 
M 290.) angeorduete Syerre biefes Dorfes und deſen Feldmark für — 
und Rauchfutter wieder aufgehoben. 
‚ Königl. Regierung. Abtheilung des Sanern. 


Potsdam, ven 10. Juni 1845. 
Die Durchſchnittspreiſe der verſchiedenen Getreidearten der Erbſen und ber rauhen 
Fourage x. haben auf dem Markte zu Berlin im Monat Mai d. 3. betragen: 
















für ven Sceffel Weizen............. 1 Thaler 21 Sgr. 5 PM, 
für den Sceffel Roggen ...... .. 1 10-6 = 
für den Scheffel große Gerſte. ‘1 ö 4» 99» 
für ven Scheffel Heine See. .1 >» 2 ss 8 » 
für den Scheel Hafer MM» 9 + 
für den Scheffel 5 . Ir 18,6 
für ven Zentner Heu.. m. BB + 9 + 
für das Schock Stroh ... 9»: 8+, 1“ 
für ven Zentner Hopfen.... ‚30, ⸗ — ⸗ 
die Tonne Weißbier koſtete.. A. ⸗ 
die Tonne Braunbier Foflete.. 3 Be — ⸗ 
das Oxart doppelter‘ Kornbraumtwein Toflzte — . Ar —.e. 
das Quart einfader Kornbranntwein koflee— - .d * 3 «- 


Königl. Regierung. Ahtfeitung bea Inne. 





Verordnungen und Betanntmacdungen, “ 
welche Den Regierungshezirt Potsdam ausfchlielich Betreffen, 
Potsdam, den 9. Mai 1845. 

Nachdem durch die Allerhöchfte Kabinetsorvre vom ®4. November 1843 eine 

Vermehrung der Steigerungsfäge für vie Gewerbefleuer - Veranlagung angeordnet 

worben, hat‘ rüchſichtlich ver - Brauereien eine Abänderung der unterm 15. März 

1836 mitgetheilten Tabelle, wegen deren Veranlagung zur Gewerbefteuer erfolgen 

müffen, und theilen wir baher den Gemerbefleners Bermlagungsbehärbeh vie, mit 

Berüdfihtigung der vermehrten Steigefäge anderweit entworfene Tabelle, nach ſtehend 
zur Beachtung und Befolgung Fir 

Königl. Regierung. * 

Abtheilung für die Bermakung dee direkten Oteuern, Damen und Beten, _ 








‚Gemwerbekeuers Säge für Brauereien. 
Gm in einer jährlisyen Steuerperiode, Beiſpielsweiſe in derjenigen | fo if für 
vom 1, Oktober 1844 bis 30. September 1845 das Kaien⸗ 
j an Braumal . an Braumalz» Steuer, derjabr 
zu Bier Ba Torben: Im: 10 Spr. pro Gentner, alfol 1846 
3 ne Zufchlage entrichtet worden: an 
mh Sch Gewerbe, 
gerech ſteuer 
über Iı veranfa 
* gen. 
Shetel. | Zhlr. 
...ı.. 2 
.. 258, A 
360 "6 
504 8 
088 10 
792 12 
936 14 
1080 16 
1224 18 
1368 20 
1584 2A 
1872 28 
2088 ... F Bu 30 
22321 2448 | 1494; | 1639; | 906 |12| 10] 1092 |25 2 32 
2448 2808 | 1639; | 18807; | 1092 |25| 9] 1253 |ı7| 2] 36 
(um 432 feigend) |(um 289% ſteigend) (um 192 Thlr. 25 Sgr.S4 „neigen 
2508 3240 | 1880; | 21697; | 1253 |ı7| 2] 1446 |12|10| . 
3240 3672 | 2169 | 24564 | 1446 |12}10] 1639 | S| 7 nr 
3672 4104 | 2458!4 | 274875; | 1639 |. 8] 7] 1832 | A| 3 54 
4104 4536 | 2748 2; | 30377; | ıs32 | 4 32020 — -] 60 
4336 | 4968 | 303777; | 332644 | 2025 |—|—| 2217 |28| 9 66 
4968 5616 | 33204 376092217 28 9 2507 | A| 3 72 
(um 864 fteigenv) |fum 578°, ſteigend) (um 385 Thlr. 21 Str. u f. ſteigend) 
5616 6480 4339 1% 12507 | A| 3] 2892 |25| 9 84 
6488 491744 | 2892 |25| 91 3278 |17| 2 96 
zu 8208 | 491743 | 54961 | 3378 17| 21.3664 | 8 7] 108 
: 9072 | 5496-% | 6075 3664 | 8| 714050 -- 120 
un > mit ferne- und ferner ſteigend fmit fernerweitem Steigen umſm mit fernerem 
‚sem un ıl- um 787% Ott. | 888 Th. 21 Ser, 54 Pf. ut 
864 Sceffel. j } 1 12 Ihe. 



























106 J 


2. II SR Eng 
in bien Städten pes Veyirfsldber 
. 0 re in weiher-Öetreibemichte 
Batigefundenen Getreide- und 

Zu Pro Mai 


N 133. 


nn. 


























1 
2 
3 
4 ... 
5| Züterbogl...... 
6] udenwale .... 
7 Neuſtadt ⸗ berew. 
8] Oranienbung ... 
. 9 Perleberg ...... 
10| Potsdam ...... 
11| Prenzlau ...... 
12| Rathenow ..... 
13) Neu⸗Ruppin .... 
14| Schwedt ...... 
15| Spandau ...... 
16] Strausberg... .. 
17| Zemplin ...... 
18 Treuenbrietzen ... 
uenbr] 
19) Wiitſtock ..... . 


20 Wrieden a d. O. Aä 




















j A ‘ 
(vmatlider 
wäinagtigen Regierung Eu Potisd v 
dbgehälten werben, . 
Bittwatien- Durgfgnints-Markipreite Br 
1845. ee er En 

















Vehätigung. 
L 2323, Dat. 


Realluris.· 


Wiktion aber 


das greibauer · 
gut des J. D. 
Leclair zu 


= 


Poesdam, ben:4. Yuni ash, 1 


llaf Gund Bed!S 12, des Gefetzes nom 8. Mii 1887 wird hierduch zum, 
oͤfemichen Kenntniß gebracht, daß der Kaufmann und Kämmerer Fricke zu 
Trebbin als Agent ver Magdeburger Geuerverfi ſcherungs-Geſelſchaft für die Grant 
Trebbin und Umgegend beftätlgt worden if. 


Königl, Regierung. Abtheilang det Innern, Edi 


sr ride * ⁊* 
——— und Bekanutmachnugen des. Ranigt. 
a Bammprgesichts, 
Di Reahurisdiktion Ihe wis dem Johann David u rige, zu 
J eine de eh —* 
auto au. "Prenzlau Abertragen a ” 
R Braliny su gz. April 18A8.: j 0m 
; © z 1 Mail. Den, Eannnergericht. 








—— Bekauntma chungen der Behörden 
in. 


w zur Schleuſe fahren, Dürfen, 


fängniftrafe, die Schloß⸗ oder 

nicht die Schifffahrts Wgaben 
aus zuweiſen. Eine Augnahme 
olcher Schiffsgefäße ſtatt, welche 
d zu dieſem Behufe mit einem 
be Stenfe trifft auch diejenigen 
oßpölgeen wilſkübrlich vor der 
beengen, fofern fie nicht fofort 


over fonft eines Polizeibeamten 


en wu een 
2. 


Be Beam. Wolf Joſerh Neyer Biere, wohnhaft in der Orauien⸗ 


— Straße A 65, ift deute als Ageni der Leipziger Beuervenfäherungs: Anſtalt 
läsigt, woren. Berlin, den 24. Mai 1845. 


Koͤnigl. Polizei-Präfidium. 


' 


Der Rafunan Joſerb Ball. Nieriibh, Sunlaue Gumafe NG: 81. Be 
Üp.bente ala Agent vor Leipziger Braudverſicherunga- Vanl I Rummel 
tigt worden. Berlin, ven 21. Mai 13453. 


. Koͤnisl Poliei-Präßium. 





re 0, ah 


‚Der Ruufmann kr Breir fenhagen hierſelbſt, nohnbaft in der großen 
_ anffurter "Straße N? 89, ift heufe als Agent der Leipziger Branbverfü ſcherungs⸗ 
„für Deutſchland beftätigt worden. Berlin, den 21. Mai 1848. ' 


Koͤnigl. Polizei Präfidium. 





 Befauntmagung.. .;7- 

« ‚Bu newer Zeit hat fih ver Foll haͤufig wiberhelt, daß Kuanle Yon, außer⸗ 
vaveentlich Bemüthskranke, zum Charite Rrankenpaufe gefanet worden find, 
dierzu unfere Genehmigung eingeholt worden. Die Direftion der Anftalt iß 

dm Salin dirher Arz aufer Siande, die Neseption des Kranken zu. xcraulaſſen runde 
Yalb ven Betheiligten durch eine ſolche unconfentirte Herſendung von Kranken wm 
nöthige Koften und unangenehme Weiterungen verurſacht werden 

Hierauf wird Jedermann mit dem Bemerken auſpe ian gemasht, daß die Auf⸗ 
nahme von Gemüthskranken nur bewilligt werden kann, wenn dem Antrage das 
Ateſt eines Königl. Phyſſkus oder eines andern zuverläffigen Arztes beigefügt iſt, 
durch weldes, unter Beantwortung der ragepunfte in den höheren Dris gench- 
migten Bragebogen die Kranfpeit — wird. Die übrigen Beingungen wer⸗ 
Veit" anf: beſondere Anfrage mitgerheilt werden 
un Bert, den 6. Juni 1845. ' 


Königl. Kuratorium. ne 
Übrheilung für die Krantenhausds Angelegenheiten. 


Ro oo Du 0 OÖ Qu U 2 
Perfonalchronmik. 








*.. Wie Deetvren der Medien und Chirurgie Friedrich Würhetm Hegdetve md orael 


Boas pi: Berfin- find als praktifche Merzte und Wumndlrgte: aprrobirt and Verethigt wor⸗ 


den und der praltiſche Arzt und Operateur Dr. Friedrich Wilhelm Ravoth zu Berlin if. 


auch als Geburtshelfer in den Königlichen Landen approbirt und verpflichtet worden. 

Im Prenzlauer Kreife if an die Helle des verfiorbenen Kammergerichtd-Rathe 
von Arnim auf Wobboro ber Rittergutöbefiger von Stülpnagel auf Grünberg ale 
Kreisverorbneter in Auseinanderſetzungs⸗ Angelegenheiten gewählt, beftätige und vereibigt 
worden. 


N rege Here Wahiibe: Micdlefs, geb. Der: iſt ‚ale Stabt⸗ 
uhr heblautamde hir lern ahvrdbece und vereidigt werden, a m ide win ie abge; 
ge haltenen Prüfung /vorzüolich u“ Sean ie ! A a 


B 





Schiebsmänner. Der — Meyer in Königshorſt iſt für, ben erſten länd- 

a lichen Bezirk des Oſthavelländiſchen Kreiſes von Neuem als Schiedsmann gewählt und 

a “ in biefer, Eigenfchaft beſtätigt. Der Lehnſchulze Otz dorf in Schomau- in für den Hten 

“ * ländlichen Bei if des Niederbarnimſchen Kreiſes wiederum als Schiebsmann vewähl und 

als ſolcher beſtatigi. Der Kämmerer und Apotheker Beige in Rheindberg iſt zum 
Siedemamı gersählt und dieſe Wahl beftätigt. ° " u 





BerwitßteRaßrihten . 
 Des:Könige Majeſtät haben mittelſt Allerhöchſter Kabinetsordre om 21. April 
dv. J. dem Fahrpächter Boas zu Sacrom für die durch ihn bewirkte 
ves Dy. Gebrting zu Potsdam aus ver Gefahr des Ertrinkens, die: 
Medaikle dit Bande zu verlegen gerubt, was biewurch m offtnilichen "Were 
gebracht · witd. Yo. Kind 
Potsdam, den 31. Mai 1845. —— 


N, ent Regierung. geims da Je 





Dee 





He, 


Sr smmdea 





WB Bergente an Rirden an 

Bon dem derrn Patron ber Kicchen. zu Gielsdorf und Wilfenderf, Guperintenhenkur 

Strausberg, iſt jeder derfelben ein Kruzifir gefchenfe worden. Diefe Geſchenle ſind von 

_ dem auf feiner Rückreiſe geſtorbenen Hoffnungsvoilen Sohne des gedachten Herrn Patrons 

unmittelbar aus Jerufalem überbracht. Am "Fuße beiber Eremplare befinden ſich refp. 

die Worte: „Ierufalein, den 15. Dftoder 1844* und „Serufalem, den 18. Oktober 
1844”, nebft bem Vor⸗ und Zummen bes Berftorbenen. 


AOierbei eine. hefonbere Beilage, enthaltend unter Ae 147 bie Bekanutmachung in Betreff 
der Floßholz · Lageroug auf dem Rieper See, imgleichan ein Deffentlichre nprigen).r: 
Rusre: tat nn u Dane . men 





Beilage 
2 zurm 2aſten Stuck des Amtsblatts 
Der Königlichen Megierung zu Potsdam 





Verordnungen und Befanntmachungen " 
für den Negierungsbezirt Potsdam und für Die Stadt Berlin. 


Auf Ihren Bericht vom 28. v. M. will Ih der Fifhergemeinde zu Liepe vie N? 147. 
Erhebung eines Stättegelves für vie auf dem Lieper See und den angrenzenden, Bioßholz- 
zeitweife überſchwemmten Hltungs-Grunpftüden zur Lagerung kommenden Floß- deserung auf 
böfger, und zwar von: - au Cuper 

1 Sgr. 3 Pf. für jedes Stüd Holz von mehr als 24 Fuß Länge, 1. 1688, Mal. 

1 Sgr. — Pf. für jeven Sägeblorf, und 

1 Ser. 3 Pf. für.je 75 Duadratfuß ver von Hölzern ſonſtiger Dimens . 

fionen eingenommenen Fläche, J 

auf die Dauer von fünf Jahren hierdurch geſtatten. Gegen Entrichtung dieſes 
Stättegeloes kann die Lagerung der Höher auf ein Jahr ſtatt finden; dagegen foll 
die Fiſchergemeinde befugt fein, fiir jeves folgende Jahr ver Ragerımg ein gleiches 

jeld zu erheben, jedoch mit ver Maaßgabe, daß eine neue Erhebung nicht 
flatt findet, wenn das betreffende Holz bereits im erflen Monat des zweiten, ober 
fonft folgenden Lagerungs⸗ Jahres fortgefhafft wird. — Diefe Meine Ordre If durch 
das Amtsblatt der Regierung zu Potsdam befannt zu machen. 

Berlin ven 14. März 1845. , , , * 

(93) Friedrich Wilhelm. 
An den Staats- und Finanz Minifter Flottwell. 
” 


- Regulativ 
wegen Lagerung von Floßholze auf dem Lieper See und wegen 

Entrichtung eines Staͤttegeldes von dem lagernden Holze. 

& 1. Die Lagerung von Floßholze auf dem Lieper See und den daran 

floßenven, zeitweife überſchwemmten Tpeilen ver Hütung der Fifchergemeinde zu Liepe 
iſt gegen Entrichtung eines Stättegeldes an die gedachte Gemeinde geftattet, 

Niemals darf dadurch vie freie Schifffahrt auf dem Lieper See zwiſchen dem 
Finow⸗ Kanale und der Over behindert werben. . 

82% Zur Aufrehthaltüng ver Ordnung bei ver Holzlagerung und ber. 
Entrichtung des Stättegeldes wird von der Fiſchergemeinde zu Liepe, nach vorgän- » - 
giger Prüfung der perſönlichen Dualififation durch die Königliche Negierung zu 
Potsdam und unter deren Genehmigung, ein Stapelmeifter beftellt. Derfelbe wird‘. 


* 


vereivet. Er iſt ſchuldig, Wen Befehlen ver gedachten Koͤniglichen Regierung, fo 
wie denen der Königlichen Baubeamten für den Finow⸗-Kanal Überal nachzukommen. 

8 3. Den AÄnordnungen des Stapelmeiſters, fü wie denen ver Königlichen 
Yaaınten, welchen die Fürferge für vie Schifffahrt und Flößerei auf dem Fark 
Kanale und dem Lieper See obliegt, muß unweigerlich und. fofort Jevermatın Folge 
leiften, ver in Beziehung zu Floßholze fteht, welches ven Lieper See paſſirt, over 
auf demfelben, beziehungsweiſe auf der Gemeinde-Hutung (8 1) lagern fol oder 
dort bereits lagert, . . 

8 A. Wer Holz auf dem Lieper See oder der Gemeinde» Hütung lagern 
will, hat diefe feine Abficht gleich bei Ankunft des zu lagernden Holzes an ver 
Grenge des Seees dem Stapelmeifter anzuzeigen, dabei die Menge des herbeige- _ 
führten Holzes ‚anzugeben und das Stättegeld praenumerando’ zu entrichten. " 

. d. Das Gtättegelb beträgt: . 

1) für jedes Stüd Holz von mehr ald 24 Fuß Länge .. 1 gr. 3 Pf, 

2) für jeden Sägeblod... le, 

3) bei der Lagerung fonfti tzer für jene 76 atfuß 

der eingenommenen Fläche ......................... 1» 3= 

8 6. Die Entrictung des Stättegelves bererptigt zur ungeflörten Lagerung 
des Holzes, für welches daſſelbe entrichtet ifi, auf die Dauer eines Jahres; des⸗ 
gleichen Tan, ohne befonvere Entſchädigung das lagernde Holz auf ver Lagerſtelle 
aus dem Verband genommen und twieder verbunden meiden, 

87. Nah Ablauf eines jeden Jahres if die Fiſchergemeinde zu Liepe 
befugt, für das noch länger lagernde Holz das Stättegeld von Neuem zu erheben. 
Wer daher auf. dem See Holz länger als ein Jahr lagern will, hat ſich vor Ab⸗ 
lauf des erflen Monates vom zweiten oder fonft folgenden Lagerungs⸗Jahr von: 
Neuem wegen Entrichtung des Stättegeldes beim Stapelmeifter zu melden. 

Eine neue Erhebung von Stättegeld findet jedoch nicht ftatt, ſobald das be- 
treffende Holz bereitd im erflen Monate des zweiten, ober fonft folgenven Lage 
rungs⸗ Jahres weggebracht wird. . - 

8 8. Ueber jeve Zahlung von Stättegelo wird von demjenigen, welchen 
die Gemeinde zur Erhebüng des Stättegeldes beſtellt, und wenn dies der Stapel- 
meifter ift, von diefem fofort Quittung ertheilt. Desgleichen wird jede Trift, für 
welche · die Zahlung. erfolgt ift, dadurch mit einem dauernden Merkzeichen verfehen, 
daß auf eines der Verbandhölzer ver Trift mit weißer Oelfarbe eine Nummer und 
die Jahreszahl gemalt, daneben aber mit einem Hammer ver Name „Liepe“ ein 
gefchlagen wird. _ " on 

8b. Sobald das Siãttegeld entrichtet ift, weifet ‘ver Stapelmeiſter dem 
Regimenter oder Führer des Floßholzes die Lagerungsſtelle für daffelbe an. 

8 $ 10. Der Regimenter oder Führer des Floßholzes iſt zunachſt verpflichtet, - 
das Holz nad’ ver’ angersieferien Stelle zu beingen,- baffelbe dört unverzügli Puch 
ſtarke Schticke, over ‚nebeneinander eingeſteckte Floßſtangen, uber oder forfige- 
Pfähle gehörig zu befeftigen und den Cigenthiktiter"ves' Holges oder deſſen Bevot 
mäthtigten (Spediteur) zu benennen "und nachzuweiſen. j \ 






x 


| 


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| 


811. Der Eigenthümer des Holzes und deſſen Bevollmächtigter find ver⸗ 
pflichtet, während der ganzen Dauer der Lagerzeit die gehörige Befefligung ber 
Hölger zu überwachen und zu unterhalten. \ . ER 

8 12. Sollten vie Königlichen Baubeamten für den Finom-Kanaf, eine 
Veränderung ver Lagerungsftelle für nothwendig erachten, fo haben fie (die Eigen» 
thumer) fi deren Anordnungen zu unterwerfen. \ „ 

$ 13: Bei jever Veränderung derfelben, namentlich beim Wegbringen des 
Iagernben Holzes, müffen vie Gegenftände, welche zur Befefligung deſſelben gedient 
haben, forgfältig' weggeräumt werben. , . . 

8 14. Niemand darf Schride, Stangen, Ruder oder Pfähle, welche zur 
Befeftigung eines Floßes oder einer Trift gedient haben, umbiegen oder abbrechen. 
Desgleichen darf Niemand in-muth- oder böswilliger Abficht die Befeftigung eines’ 
Floßes Intern oder flören. 

8 15. Gewerbtreibende, welche alljährlich größere Maffen von Holze auf 
dem Lieper See lagern, haben Anfpruch -Darauf, daß die ihnen gehörigen over ihrer 
Obhut anvertrauten Hölzer, je nachdem es ver Raum und die allgemeinen Rüd- 
fichten zuläffen, an einem und demſelben Theile des Seees und der Gemeinde 
Hütung, zur Sagerung verflattet werben, . 

16. Sie haben gleichzeitig vie Befugniß, auf ſolchen ihnen anzuweiſen⸗ 
den Lagerungsplägen wegnehmbare Anlagen zur Sicherung der lagernden Höher,’ 
zum Beifplele durch Einrammen flarfer Pfähle und Anlage von Eisbrechern zu machen. 

817. Sie find verpflichtet, folhe Anlagen auf Anordnung der König. 
lichen Baubeamten am Finow-KRanale fofort wieder wegzunehmen. 

& 18. Der Gemeinde ift es unbenommen, unter Genehmigung ver Schiff- 
fahrtsbehörde, mit Gewerbtreibenven ver vorbezeichneten Art ($ 15) Verträge wer 
gen Ermäßigung des Stättegelves oder deſſen Entrichtung in einer Paufchfumme 
abzuſchließen. 

8 19. Die Königliche Regierung zu Potsdam wird in der Nähe ver 
Faſchinendämme unterhalb ver Lieper Schleufe ven Eigenthümern von Floßholz oder 
deren Bevollmächtigten einen Raum von Vierhundert Duabratruthen „bezeichnen, 
deffen Benugung als Verbanpftelle unensgelolich geftattet if. + . 

8 20.Derſelbe wird vom Floßbolze in ber Reihenfolge eingenommen, in 
welcher daſſelbe bei der Lieper Schleuſe nach ven desfallfigen beſonderen Beſtimmun⸗ 
gen (Amtsblatts-Befanntmadung vom 20. April 18A1, Amtsblatt ver Königlichen 
Regierung zu Potsdam für daſſelbe Jahr. Stil 19 Seite 127) zur Schleufung gelangt, ; 

£ 2i. Die Berugung diefes Flächenraums (88 19 und 29) äft jedoch 
nur inſoweit allgemein geftattet, als verfelbe nicht etwa zur Lagerung Königlicher 
Hölzer benugt werden follte. 

$ 22. Die Fifhergemeinde zu Liepe ift berechtigt, ſich durch bie dorfge⸗ 
richtlichen Perfonen und ven Stapelmeifter Weberzeugung von der Aufrechthaltung 
-der Beftimmungen dieſes Regulatives zu . 

& 23. Ctwanige Beſchwerden gegen polizeiliche Anordnungen des Stapel 
meifter find bei den Königlichen. Baubeamten am Finows Kanal anzubringen. 





4 


8 24. Wer ven Anordnungen des Stapelmeifters entgegenhandelt oder die 
polizeilichen Vorſchriften diefes Regulatives verlegt, verfällt, außer dem Erſatze des 
verurfachten Schadens, (oder beziehungsmeife außer ver Verpflichtung, vie unter- 
laſſene Handlung nachzuholen und in ſoweit nicht flärfer zu ahndende Geſetzesüber⸗ 
tretungen vorliegen,) in eine Polizeiftrafe von Einem bis Fünf Tpalern, 

Wellen Floß oder Trift ohne das im $ 8 erwähnte Markzeichen betroffen wird, 
- verfällt in eine gleiche Polizeiftrafe, von welcher nur der dem SKontravenienten ob- 
liegende Flare Oegenbeweis über die ſchon erfolgte Entrichtung des Stättegelves bes 
freien Kann. Desgleichen hat berjenige, welcher die Entrichtung des Gtättegelves 
zu umgehen fucht, eine Abſicht, die ſchon dann vermutpet wird, wenn opne hins 
reichende Entſchuldigung die in den 88 4 und 7 vorgefcriebene Meldung nicht 
rechtzeitig erfolgt, außer ver Nachzahlung des Stättegelves.eine Polizeiftrafe in ver 
vorbezeichneten Höhe verwirkt. . 

8 25. Die Feftfegung dieſer Strafen erfolgt, nad vorgängiger Unter» 
fugung, durch Reſolut des Königlichen Haupt - Steueramtes zu Neuſtadt-Ebers⸗ 
walde, zu deſſen Kaffen vie Strafgelver fliegen. Den Betheifigten ſteht gegen 
ſolche Refolute binnen zehn Tagen ver Rekurs an vie Königliche Regierung zu 
Potsdam offen. 

$ 26. Die Unterfuhung und Beſtrafung wirklicher Defraudationen des 
Stättegelves bleibt den Königlichen Gerichten vorbehalten. 

i 8.27. Diefes Negulativ gilt.bis zum 20. November 1849. Bis dahin 
find die Vorfehriften des Neglements über die gegenfeitigen Verhältniffe ver Fifcher 
und Flößer auf dem Pieper und Operberger See vom 18. Zuli 1839 (Amtsblatt 
der Königlihen Regierung zu Potsdam Jahrgang 1840 Stück 7 Seite 39), fo- 
weit fie den Lieper See betreffen, fuspendirt. . 

Potsdam, ven 26. Dezember 1844. . 

Königl. Regierung. 
“ oo 
« E 
\ . Potsdam, ven A. Mai 1845. 

Die vorſtehendẽ Allerhöchſte Kabinetsordre vom 14. März d. %., fo wie das 

vorgebrudte, von des Herm Finanz⸗Miniſters Excellenz unterm 11. April d. J. 

enehmigte Negulativ über die Lagerung von Floßholz auf dem Lieper See gegen 

chtung eines Stättegelves, bringen wir hierdurch mit dem Benterfen zur öffent 

lichen Kenntniß, daß der Schulzenamts⸗Verweſer Karl Johann Guſtav Morgen 

zu Liepe in Gemäßheit des $ 2 des Regulativs zum Stapelmeifter beſtellt und 
als folcher gerichtlich verpflichtet if. " 

. Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. 


— —— 


Amtsblatt 


Pe: Röniglihen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


Stid 25. Den 20. uni. 1845. 


Allgemeine GSefegfammlung. 
Das diesjährige Ihte Stüd ver Allgemeinen Gefepfommlung enthält: 





N 2875. Allerhöhfte Konzeffions- und Bettigungs- Urkunde für die Prim 


Wilhelm Eifenbahngefellihaft. Vom 2. Mai 184 

N 2876. Allerhöchſte Kabinetsordre vom 2. Mai 188: betreffend die Remus 
nerirung der Bürgermeifter in ver Aheinprovinz für die Beforgung ver 
Gefchäfte der Provinzial» Feuerfozietät. 

N 2377. Merhöcfte Kabinetsordre vom 16. Mai 1845, betreffend die Er⸗ 
nennung von Gubfiituten fr Richter⸗ Are im Bezirk des Rheini⸗ 
ſchen :Appellationshofes zu Köln. 

— 
. Berorbnungen nub Belanntmachungen 
‘für den ‚Regierungsbezirk Potsbam und für die Stadt Berlin. 
Potsdam, den 20. Mir 1845. 
Die Ausführung ver beabſichtigten Reparaturen, an den bei Prieros und Neuen- 
mühle an ver Dahme belegenen Schleufen, fo wie an ver Mellenſchen Schleuſe in 
der Motte, machen es nothwendig, daß die Schifffahrt auf der Dahme und Motte 
in der Zeit som 15. Juli bis 15. September d. 3. gefpertt tverbe, wovon wir das 
eat und Bihler treibende Publikum hierdurch vechtzeitig in Kenntniß fegen. 
Königl, Regierung, Abtfeiteng des Jungen. = 


Potsdam, den 11. Juni 1845. 

Es—iſt bei der Verſendung von Schießpulver wiederholt der Hall vorgekommen, 

- Dafzigegen Die Vorſchrift des.S 41 des unterm 1A. Juni 1834 — I. 686. Jumi — 

durch das Amtsblatt zur öffentlichen Kenntnis gebrachten Reglements vom 28. Des 

zember 1833 über das bei Berfenbung von Schiefpulver zu heobachtende Verfahren, 

auf Kähnen, welche dem Pulver- Transport begegnet, ungeachtet von Seiten des 

Transport⸗ Kommandos bie angeorbnete Vorſichtsmaaßregeln beobachtet und vie 

Schiffer noch beſonders dazu aufgefordert waren, vas Feuer nicht ausgelöfcht 
worden · fl. 


en der, beſtehenden Vorſchrift haben, da in dem Reglement 


Dieſe Ugbextreiung: 
eine Strafe nicht angedroht iſt, ungeahnden bleiben müffen. Um inbeffen in ver 


N 187. 
Ausgebrochme 
Lungenſeuche. 
1 222. Juni. 


NM 12. 
Präparanden- 


Eintritt in ein 
Schunilehrer · 
Geminar, in 
Ren- Rappin. 


er folgen Kontraventionen mit Nachdruck entgegentreten zu können, wird im 
Ige eines unterm 5. Mai d. J. an uns ergangenen —2— der Konigl. Mi⸗ 
niſterien des Krieges, des Innern und der Finanzen die Nichtbefolgung der im 
& Al des oben angezogenen Reglements enthaltenen Vorſchriften mit einer Polizei⸗ 
firafe von Fünf bis Zwanzig Thalern oder berhältmißmäbigem Gefängnig hierdurch 


bedroht und dies als ergänzenhe Beſtimmung obigen Reglements hiermit zur öffent 


lichen Kenntniß gebracht. 
Koͤnigl. Regierung. Abtheilang des Junern. 


Potsdam, den 12. Juni 1845. 
Wegen der unter dem Rindvieh der Gemeinde zu Leibſch, im Beeskow⸗Stor⸗ 
kowſchen Kreife, ausgebrochenen Lungenfeuche ift diefes Dorf und deſſen Feldmatk 
bis auf weitere Verfügung für Rindvieh und Rauchfutter gefperrt worden. 
Königl. Regierung. Abtpeilung des Innern. - 


Berorbuungen und Bekauntmachungen bes Königl. Konſiſto⸗ 
riums und Schultollegiums der Provinz Braudenburg. 
Dem Herrn Prediger Heydemann zu Neu-Ruppin iſt von ung die Genehmi⸗ 

gung zur Gründung einer Präparanden-Anftalt vafelbft ertheilt worden, welche zu 

Michaelis d. 3. eröffnet werden ſoll. 

Diejenigen Eltern oder Vormünder, welche junge Leute, veren Abfiht es iſt, 
ſich für den Eintritt in ein Schullehrer-Seminar vorzubereiten, dieſer Anftalt an 
vertrauen wollen, werben hiermit aufgeforvert, fi bei dem genannten Prediger zu 
melden, und durch denfelben die Bedingungen der Aufnahme zu erfahren. 

Berlin, ven 11. Juni 1845. 


Könige. Schul- Kollegium der Provinz Brandenburg. 

















Berorbunugen und Belauntmachungen ber Behörden 
ber Stadt Berlin. . 

Der Kaufmann Rudolph Wilhelm Schulpe hierfelbft und der Kaufmann Karl 
Wilbelm — ¶ Neue Königsſtraße N? Aa wohnhaft) find heute. als 
Agenten der Feuerverſicherungs⸗ Geſellſchaft Borussia beftätigt worden, 

Berlin, den 26. Mai 1845. Koͤnigl. Poliei· Praſdium. 


Der Kaufmann Karl Graff bierſelbſt, Jeruſalemer Straße N? 22 wohnhaft, 
iſt heute als Agent der Magdeburger Feuerverſicherungs⸗Geſellſchaft beftätigt worden. 
Berlin, den 26. Mai 1848. Königl. Polizei⸗Praͤſtdium. 
. DU U — - 


28 
Perſonalchronik. 


Der ammergerichts⸗ Auskultator · Friedrich Auguſt Korn iſt aus feinen © ſchäſts⸗ 
Berhältniffen im Departement des Kammergerichts, Behufs feiner Beſchäftigung bei bem 
KKõonigl. Oberlandesgerichte zu Breslau entlaſſen. 

Der Kammergerichtd- Ausfultator Albert Karl Auguft von Tettenborn if auf 
feinen Antrag aus dem Königl. Juſtizdienſte entlaffen. 


Der bisherige Kamtmergerichtß-@eferendariuß Auguft Herrmann Adler if zum Kam- " 


mergerichtd-Affeffor mit Beftimmung feines Dienflalter8 vom A. Februar 1845 ernannt. 

Der bisherige Kammergerichts⸗Referendarius Bernhard Maximilian Köhne if zum 

Kammergerichts⸗ Aſſeſſor mit Beftimmung feines Dienfalterd vom 4. März 1845 ernannt. 
Der bisherige Kammergerichts⸗Referendarius Friedrich Lubreig Meyn if zum Kam- 
mergerichts⸗ Aſſeſſor mit Beſtimmung feines Dienftalterd vom 25. Februar 1845 ernannt. 

Der bisherige Kammergerichtö-Referendarius Adolph Friedrich Taſſilo Naumann 
iſt zum Kammergerichts⸗ Aſſeſſor mit Beftimmung feines Dienſtalters vom 14. Januar 
1845 ernannt. 

Der bisherige Rechtskandidat Ludolph Adolph Emil Paris if zum Kammergerichte- 
Auskultator ernaunt und dem. Kriminafgerichte zu Berlin zur Befchäftigung überroiefen. 
Der biöherige Rechtskandidat Friedrich Heinrich Karl Paul von Gundlach ift zum 
Kammergerichts · Auskultator ernannt und bem Kriminalgerichte zu Berlin zur — 
gung ũberwieſen. 

Der, bisherige Auskultator Herrmann Rudolph Stephany if zum Kammergerichtg- 

Referendarius mit Beftimmung feines Dienftalter vom 7. Februar 1845 ernannt. . 
Der biäherige Auskultator Sohann Wühelm Albert Fo ß if zum —e 

Referendarius mit Beftimmung feines Dienſialters vom 28. Januar 1845 ern 

Der bisherige Oberlandesgerichts-Referendarius Daniel Friedrich — iſt durch 
die Miniſterial⸗Beſtallung vom 2. Mei 1845 mit Beſtimmung feines Dienſtalters vom 
4. März 18A5 zum Kammergerichtd-Affeffor beſtellt. 

Der Rechtskandidat Zerbinand Julius Türke if zum Kammergerichts-Auskultator 
beſtellt und ber Yuftizfammer in Schwedt zur Befchäftigung überroiefen. 

Die Rechtskandidaten Herrmann Ernſt Karl Friedrich von Dobfhüg, Karl Julius 
Adolyh Hayn und Reinhold Heinrich Siegismund Joh o w find zu Kammergerichtd- 
Ausfultatoren ernannt.und bem Kriminalgerichte zu Berlin zur Befchäftigung überroieen. 

PR bisherige Kammergerichts » Referendarius und Erefutious + Direktor Alexauder 

Zulius Ferdinand Matthias ift zum Kammergerichts-Sekretair ernannt. 

"Der bisherige Kammergerichtd-Auskultator Johann Albert Scheele if zum Kam⸗ 
mergerichtö-Referendarius mit Beftimmung feines Dienftalters vom 29. März 1845 ernannt. 

Die De Sisherigen Rechtskandidaten Guſtav Lucas Fortunat Banſi, Mauritius Rabski 
und Dtto Heinrich von Tfchirfchky find zu Kammergerichts⸗ Liuskultatoren ernannt 
und dem Kreiminalgerichte zu Berlin zur Beſchäftigung ae B . 

Der bisherige Kammergerichtd-Referendarius Karl Auguft Wilhelm Dames, ift hum 
Kammergerichts⸗ Aſſeſſor mit Beftimmung feines Dienſtalters vom 29. April 1845 ernaunt. 


Der Doktor der Mebirin und ie Ludwig Eduard Fürft in Berlin: if als 
yeakeifcher work Wundarze und —E den Rönllihen Landen approbirt und 


- e 


Der Doktor ber Medicin und Chirurgie Meher Riebermann zu Berlin if ale 
Feen worden. Wundarzt und Gebirtsheifer in den Königlichen Landen approbirt unb 


Der Kandidat der Pharmacie Guftan oudwig Franz Baetke zu Berlin if als Apo⸗ 
theler Iſter Klaſſe in den Königlichen Landen approbirt und vereidigt worden. 


Die durch den Tob des Oberförſters Raeck „erdedigte · Oberſorſterſtelle zu. Reuhallonb 
ift gom 1. Juni d. 3. ab dem Sberforſter Krüg 2 bisher au Ibenhorſt, „im Regie 
"rungebezirt Gumbinnen, übertragen ‚torben. 

iur ‚Prediger Kayſer zu Frankfurt .an der Oder ift zum Superintendenten der erfien 

eter Diöceſe ernannt worden. J 

Der Bürgermeiſter Reinecke zu Pritzwalk iſt anſtatt des ausgeſchiedenen Bürger- 
— — in Wittſtock aĩs na «Dirigent bei der Prifunge-Kommiffi ion für 
die Bauhandwerfer zu Pritzwalk eingetreten und als folcher durch einen Handfchlag an 
"Cides Statt verpflihtet worden. 


Im Angermündefchen Kreife find zu Zeuerlöfch- Kommiffarien, ee. Stellvertretern 
gewaͤhlt mb dlesſeits beſtätigt worden: a) im erſten Bezirk an- Stelle des Amtınannd 
Cagekızu Wendemark, der Amtmann Fiebelkorn zu Bohn. zus Fewerlöſch⸗ Lemmiſſa⸗ 
xius; hj im zweiten Bezirk an Stelle des aus dem: Kreiſe Derzogenen Amtmanus 

ram, ber Amtmann Unverbroß.zu Frauenhagen zum Stellvertreter; c) im vierten 

Pag an Stelle bed aus dem Kreife verzogenen Amtmanng Flügge, er Ritt 
efiger von Winterfeld zu Beiden zum Beuetöfi «Xommiffarius; d) im fünften 

Bezirk an Stelle ded Amtmanns Rador zu Goͤrisdorf, der Ritiergutsbeſitzet von 
Rohr zu Big um Feuerlöfch-Kommiffariug; e) im fiebenten Bezirk an Stelle 

en 


des aus verzogenen Gutsl Voß zu GSlambeck, der Ober⸗ Auumann 
Zarnack zw Amt: Orimmig zum Feuerlöſch · Kommiflasius. - 
B RR 


Vermiſchte Nachrichten. 


Dem zum Dorfe Naſſenbeide, im Niederbarnimſchen Kreiſe gehörigen, ungefähr 
4 . Meile von dieſem Dorfe entfernt belegenen Lehnſchulzengute des Herm:Öeneral» 
Rajpıs son. Wurmb ift der Name: „Birkborſt“ beigelegt worben, was wir mit 
vom Demerlken hiermit gur ‚öffentlichen Kenntniß bringen, daß durch diefe Namen- 
-Bellegung in den Kommunal» und polizeilichen Verhältniſſen des Etabliſſements 
michts geaͤndert wird, 

Potsdam, ven 9. Juni 1845. Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Inne. 


Geſchenke an Kirden. 


¶Der Aunmaun Lemke in Gchlenforw, Enperintenbentur Straßburg, hat bee.hortigen 
Kirche eine föne Altacbibel und ein Unbekannter den Altar mit einer ſchwarzſammtnen 


ed; befchen 


— — — 
re eine befondere Beilage, enthaltend bie Ueberfi ſicht des Bufandeg der ——* 
uße Otiſtung für für! bie Städte Berlin, Potsdam und dew Potsdamer 
Geiste. des Jahres | — imgleichen · ein —8 
— — 





Beilage 
zum 2öften Stüd des Amtsblatt 
ber Königlichen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


Deberfidt 
des_Zuftandes der Eivils- Waifenhaus- Stiftung für die Städte 
Berlin, Potsdam und den Potsdamer Regierungsbezirf am 
Schluſſe des Jahres 1844. 


Km Laufe des Jahres 1844 iſt eine für diefe Stiftung eben. fo wichtige als er⸗ 
freufiche Maafregel in das Leben 

Das im Jahre 1821 für viefelbe getauft Haus hatte nemlih nur einen 
Yemen, von hohen Gebäuden umfchloffenen Hofraum und feinen Garten; es fehlte 
baper den Zöglingen für die Seeitunden, hauptfählih in den Mittagsftunden von 
12 — 2 Uhr und-des- Sommers in den Abenbflunden an einem geeigneten Plage 
im Freien, der bei der jet auf 31 angewachſenen Zahl von Zöglingen ſchmerzlich 
vermißt wurde. 

Das Waifen-Amt hatte fih daher für den Verkauf dieſes Lokals und für ven 
Anfauf eines Haufes vor dem Berliner Thore, Königeftrape M 38, entſchieden, 
das eine geſunde Lage, einen geräumigen Hofraum und einen Garten von beinahe 
4 Morgen barbietet, wo ein Zurnplag eingerichtet, und wo jevem Zögling ein 
Garten» Beet überwiefen worben ift, fo wie auch ver Infpeltor Kiſtenmacher und 
bie Delonomien Gärten zur beliebigen Bemitzung erhaften haben. 

Es fehlte zwar an dem nöthigen Raume für den Speife- und Schlaffanl; in- 
deſſen haben Se. Majeftät ver König die für vie Erbauung dieſer Baulichkeiten 
veranſchlagte Summe von 3600 Thlrn. huldreichſt anzumeifen gernhet und der Bau 
iſt fo ſchnell vorgeſchritten, daß er ſchon am 1. Oftober 1844 bezogen werden konnte. 

¶ Von den Zöglingen ver" Anſtalt find in dem verflofienen Jahre zwei ausge: 

eben: 


Eraft Hefener, Sohn eines Poſt ⸗Sekretairs zu Enskirchen, 
Richard Polak, Sohn eines Buchhalters ver Königl. Haupt» Bant (ver fi 
dem Mafchinenbaufache widmen wird), 

Neu aufgenommen wurden dagegen 10 Zöglinge: 
1) Karl Bardua, Sohn eines Kammergerichts⸗ Raths zu Berlin, 
2) Decar von Bonin, Sohn eines Kanzlei» Diätars zu Berlin, 
3) Scheer, Sohn eines Rechnungs⸗Raths in Berlin, 
4) Herrmann Bed, Sohn eines Kreisgerihts - Direktors zu Grimmen, Regie 

rungsbezirk Stralfemd, 
5) Rudolph Ahrend, Sohn eines Magiſtrats⸗Sekretairs zu Berlin, 


6) Wühelm Beppelt; Sohn eines Poll-Gefreinirs zu in Scählefien, 
7) Suflav Horn, Sohn eines Poſt-⸗Sekretairs zu Tilſit, ' 

8) Emil Stein, Sohn eines Stener-Renvanten zu Lindow, 

9) Karl Fleiſchmann, Sopn eines Rechnungs-Raths im Finanz Minifterio zw 


in, . 
10) Eduard Ehrenberg, Sohn eines Arztes zu Oderberg (gegen Cinzahfung einer. 
Summe von 1000 Thfen. nah $ 13 N? 1 ver Statuten). 

Sämmtlihe Zöglinge erfrenten ſich im Laufe des Jahres einer vorzüglih guten 
Gefunppeit, was fie vorzüglich ver täglichen Benutzung der —— des 
Turnplatzes und der fleißigen Bewegung in freier Luft verdanken dürften. 

Von den 31 Zöglingen beſuchten 8 das Gymnaſium, um ſich eaute den 
Stuvien oder dem Bürean-Dienfle zu widmen; 21 die höhere Bürgerſchule und 
2 die Gewerbefchule. Bar 

Es wurden 9 verwaifete Töchter von Beamten, Predigern u. ſ. w. ımterfiigk; 

An die Stelle des verfiorbenen Geheimen Regierungs-Raths Fleſche iſt der 
Here Präfident Krüger zum Mitgliede des Waifen- Amts gewählt worden. 

Die Stiftung erhielt zwei Legate: . 

1) von dem Herm Geheimen Regierungs-Rath Fleſche . 
2) von der Frau Gmeralin von Niefemeufhel ............. 

Bon den Perfonen, die zu der Stiftung jährlich Beiträge zahlten, find del 
verſtorben und 13 ausgefchieen. 

Dagegen find fleben Perfonen durch Zufierung eines jahrlichen Beitrages vor 

5 Thlm,. und eine durch einen KRapitalsBeitrag von. 50 Tplm.. Mitgliever des 
Stiftungs- Vereins geworben. 
Hinſichtlich des Kaſſen⸗Zuſtandes ift zu bemerfen, daß bie Einnahmen” in ab⸗ 





gelaufenen Jahre betragen haben. ........ .. 29,984 a. * Sr. 19, 
dagegen die Ausgaben „........ ......* 5,857 6: 


alſo ein Zugang zum Kapitaliens$onds ...... 24,127 Thlr. * ers 7 Pf. 
und mit Hinzurechnung der durch die baulichen Eins . ' 
richtungen des nen erworbenen Grundſtücks berbeiges , 

führten Vorſchuffes von ..................... 119 - 38.» B >» 
in der Wirklichkeit ....... 25,327 Ihlr. 7 So. — Pf. 
Noch ift zu bemerken, daß am 22. Januar 1844 von Seiten Eines Hohen 
Yuftizs Minifterii, mittelft Einzahlung: einer Summe don 17,200 Thlen. vier Zög- 
lingsftellen für Söhne verftorbener Juftizbeamten gegründet und durch die unter 

N 1 — 4 benannten Waifen befegt worden find. 
Es dat übrigens in Folge ver nöthigen Bauten und Einrichtungen im neuen 
Lokal gegen den Etat eine Diehr-Ansgabe von 1027 Zpln. 26 Ser. Statt gefunden. 
Potsdam, den 21. Mai 1845. 
Das Eipil- Walfen- Amt. r 
v. Türke: 


| 


 Amtöhlatt‘- 


Dan 


|. der Königlichen Hegierung, a u "Wotsdam 


and der Stabt:Berlin..:. 


ns 
Stüd 26. . Den 29. Juni: H 1845. 





Allgemeine Gefegfanmiung. F 
Dos diesjährige IBte Süd der Allgemeinen Gefepfammlung enthäk: 
N? 2378. Yllerhöchfte KRonceffions- und Beftätigungss Urkunde fir die Kottbus⸗ 
Schwieloch⸗See⸗ —— — ‚Bon 23 Mai 1845. 


In erfolg inehter Befänntwiadhung Sci Ib, Suni '1843 ga tsblatt de 1843 
en ent dan 1 1 
rmeiſters Berndes zu Wittſtock vie — Lokal⸗Cenfur dem 
Beide Sidi Katmmergerichts-Afleffor" Kunth varER übertragen worden iſt. 
Potsdam, den. 174 Junj 183483. 25 
„= Der Dpers Präfident der Mropin;. —* 
— vn Mbrwefenpeit amd Aufe⸗ 
— — — — 
von Metternig.. u 


— \ 
1 * nnd Belonstmacungen 
für den Mopierungsbez int Botodam unb für bie @tabt Berti. 
Profpeftus. 
ch, ‚interne Dirktorti beehrt ſich⸗ die mit dem heutigen Tage, erfolgte 


—— 
hoͤberen Webefänte in Elberfeld ” 


2" Ztoeit, hend vie Anpht mit -regfler® reif nachſtreben wird, it: 
ihevretiſchen umd praltiſchen Unterricht in allen Fweigen der Weberei, 
Yon ver Zritt- als ver Jacquard- Weberei, Imge Lente zu Berfführeen, 
no. zu Fabrilanten ausubilden.“ 

— Be wem Eine ſiud ‚für Die Anſtalt mwei- —— rer gewonnen werben, 
— Her Wontarlier von Lyon,/ der’ bereits als Profesditur et 
pratigue, ih; wohlverdiente Anerkennung. aupacben; ſadanu . , 

ge Bombert m —— ein Zoling yes Gemeche« Jafituis in Cie, 


— Zeh Staates ſich eigende je 
ie in Wien ——— —22 onen Dog an 1 kin 


6} 


NP 188. 
Proſpeltus 
über bie jüngk " 

eröffnete hö · 
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ſchule zu € 

berfeld 


1. 781, Int. 


2% 

Der Unserrt wir anheſer: 

I. in vem eheoretifäen Buret, 
. die Eleinente ver Weberel, —* 
. die Analyſe der Stoffe, 
C. die (mise. en carte). . 
; U. in dem praftifhen Kurſus “ r. ,7 
° D. vos Borridten ver Webemateriallen, —oe 


B. das 8 ver Webeſtühle, 
das Weben ſelbſt. un 
Grin der Mbtheilungen, in welche der Bernie infäll, .r 


. L. Theoretiſcher Kurſue. er 
A. Die Elemente ber Weberei. , u 
Sie faßt in fih die Lehre vom Weheſml und feinen heilen, don teren 
2 


mäßigften tenftruftion fiir die verfhiedenen Stofarten; vom Zideln un, 
der Webematerinlien, Scheren, Bäumen und Paſſiren ver Ketten. 


B. Analyfe det &toffe. 

Sie beheht in der Jergliederung (decompesition) eineß Stoffes, und der Auf⸗ 
ſtellung ver fih daraus ergebenden Beftimmumgen ever Gejepe für deſſen Nachbil- 
dung. Gie wird angewendet werden Auf nachſtehend benannte acht Kategorien von 

. Stoffen, von denen die erflen beiden in glatten (unis), die übrigen ſechs in ges 
mufterten (fagonnes) beftehen. Wen jeder ver Sroffarten, vie der Schüler analyfirt, 
erhält derſelbe eine Probe, imd ‚werben fhriftfiähe Pe Yemadıt, die alles 
auidaheen, was auf die Bilbınig.ver as. Beh hat Birth Stoff Kand 

gorieun find: 
ı 1., Taffete (Flore ce, Margelline, Lnsiee,. Gros de — plen), 


ä In reine, Velours Ottoman, Simule, Köper (Revantin, aaa, — 
Serge, Atlas, Stoffe mit Kettz und Schuß · Eßfelteu. 

2. Pekini, Pekin, Gourgouran, Reps Kett⸗ und Shuß EN kpe 
Bazing,, Bazine, Unmillle, Drop de, soie, Roynl,; . Filoche, Cheinette, 1 
carde, 'Coteline and Velaute in zwei und mehreren Kamm⸗ Abtheilnngen, mit 

t- und Schuß: Effekten. 

3. Brillantftoffe in Taffets, Köper- auto Fi. Geruto, lancirte Brilfantfloffe, 
dergleichen mit Polfette, mid. mit. Inmess and Polfetie, Meiverfioffe, Gewgienne, 
Veloute, Reps, Bazine, Simult und Gotekne mit ımd ebne Eyupiekum. 

4. Gros d' — Marabout, Ondeline mit und ehne lnueẽs, g SE, 
Zaffet- und gewbhnlicher Cachemir, Grod gran, decgleichen mit’ Helt-Offkten, 
mit Inneer, mit beiven zugleich And broſchitt, Em» lb mipriehiger: er; net 
choriger Atlas, Gpurgouran, 


136 





wu» 


m. . x 


X mis:boggelt veipter Seite: Taffet Gy Fa " 
jene der Gorten in gudenm Gchnürung. — —eSS Fa öper, Yulap, 
Ei ver Hälften der Stoffe in anderer Schnürung. — Stoffe mit doppelt rcht · 


—— und doppelſtoffigem Muſter. — Piqne, Mnutelassé mit einer oder 

I mehgeen Ga n, desgleichen mit einem oder mehreren lancẽs, Merico'g 
mi 1 33 um — 

6. Prussienne, Droguet mit Polfett- Effekten, Lancé ein» und mebrlagig, 


Losstrine; Damaſt in Köper, in Atlas, in Filoche und in verſchiedenen Schnuͤ— 


zuggen. Damaftfampas ein» und mebrlagig, broſchirt, fannelirt; Luumpnsbossele, 
Fuie douce, desgleichen zwei⸗ und dreilagig, broſchirte Kirchenſtoffe. 

7. Gezogener und geſchnittener Plũuſch und Sammet, auf Taffet- und Köper⸗ 
Grund, lancirter und ciſclirter auf Sammet, 26, auf Atlas» Grund, do. mit lances, 
Sammet sans pareil, Velours mininture zwei⸗ brei- und vierchörig italieni⸗ 
ſcher Sammet zwei⸗ und dreichörig, ſchinirter Sammet, Velours a la Gaudin 

8. Bänder mit einem am ande eingezogenen Faden, Bänder mit mehreren 
folcher eingezogenen Fäden, Guze-Zephir, Depmelgare, Gaze de Tours, Part. 


Gage, vreiftellige Gaze, Gaze-Velonte, Damaft-Gaye, Guze point de riz, - 


Da in * ergliſchem Chor, Gaze Diophane, Satmet-Gaze, aufergelrähn- 


liche Ga 
©. Die Anfertigung der Patronen. 


.. Die one ‚oder die techniſche Verzeihnung des Stoffes wird zu jever Analyſe 
auf das —ã— ausgeführt, und außerdem’ deren Anfertigung für die haupt⸗ 
Man Stoffe jeder Kategorie nad Zeichnungen, Entwürfen, in einer oder in 
— Schnütungen geübt werden. . 


I. Praktiſcher Kurfus. 
“ D. Das DVorrigten der Webematerialien. 


Dafjelbe umfaßt va Bideln amd Spulen ber Webematesialien, das Ketten, 
fheren mb’ Kettenbäunnien. 

..E Das Vorrichten der Webeſtuͤhle. 

Es umfaßt das Knsamfchlagen, das Schnüren der Kämme umd Tritte, das 
Pa, ver Kettfäven in die Rämme und in dag Rieth, das. Garniren der Jacquard⸗ 

ine, ‚Aufpängen der ‚Arkaden, Stechen des Harnifpes, und zwar gerade durch, 

m doppelten und vlerfachem Eher, ſpitz, Baſtard, zu tringles, in zivei, in mehreren 
Epors, in Päden und im englijhen Chor. Ferner die Anfertigung der Ligen mit 
Sfagaugen (mwillons), die Verbindung der Jacquard-Maſchine mit der Kämmen, 
der Kämme zum Auf⸗ und Niedergang durch ‚eine Feine meſhue, das Leſen der 
vicenen, Schlagen der Pappen, Kopieren derfelben. . 


-  E Das Weben felbf. 
un "DH. Beben wird ſowobl in glatten als gemufterten Stoffen. geübt werden, 
ao nr in ‚fefern. es nothwendig if, ven theoretiſch erläuterten Juſammenhang 
* 


= 208 
odit Urſuihe und“ Wuhhung. in ven · berfchiedenen Söfimen Wer Boris, durch 
vie Paris verſtänndlicher zu machen, und, dem Gerägerfe u Schtlers/ nachalti 
ger einzuprägen. f 

Behufs der, Erthellung des waktiſchen Unielelchtes wir bie Anftalt fblgende 
Apparate in dem neu angefauften Lokale, welches ihr Anfangs Dar 1 Mes Hohes 
hebehn wird, aufftellen: , 


vo: 


3 Bebefäpe fi lade Zeuge, , . 
277 ni. gemuferte Zeuge mit eiufacheni Chor. 
Pe » Borverfämmen, oder mit, triugles 


"m mit Vroſchulade u - 

u = Möbel-, Tapeten: „und. Rügenfofe Fa 

8 s glatten Samme, Nun Bar ; 

3. ‚gemufterien Sammet. . en 
2°: Yaste, Gaze. F Pa 

= gemufterte ‘one, mit ‚matügem. Chi nn 

0. *, glatte. Bänder. , h Bu 

ur geruferte Bänder.ch 

Spitzen. 

+, Dep el · Sammet, J 

Fener eine Witeimafhine, eine Spulmaſchine, einen Heine An rat, eine 
Settenbäumerei, zwei Lofemafchinen, einen Pappenfehneider, ein Pappen Idee, 
einen Pappenfopierer, ein Pappenſchnürrabmen. 

Die Anſtalt iſt demnach mit einem ſo reichlichen Sehe rufe öerſchen wie 
kein Inſtitut Frankreichs bisher es geboten. Auch ift die faſt geſicherte Ausficht 
vorhanden, daß derfelben die. neuen.. Erfindungen im ri der Weberei zur Auf 
ftellung überwieſen werben. - 

Bedingungen des Eintriits. . 
dDas Sulgelo ffir den ganzen Kurſus, der bei fleißiger Benutung per Zeit 
füglich im Laufe eines Jahres. vollendet werben Tann, beträgt hundert, und zwanzig 
Thaler, wovon die erfte Häffte beim Eintriti des ar die lehzte Hälfte bei. 
Vollendung des halben Kurfus, oder eventuell ſpaͤteſtens fechs Donate ma erfolg 
tem Eintritt des Schülers in Die Anſtalt, zu zählen if, " 

Auch wer ven ganzen Kurfus nicht dur charbeitet, if gleichwohl zur‘ Zahlang 
des vollen Betrages von hundert und zwanzig Thalern in den .feſtgeſtell ten Seiten 
verpflichtet. 

. Die von der Anftalt Behufs der Analyſe geliefert werdenden Müuſter, Bat der 
- Schüler befonders zu vergüten, und für Anfhaffung der Zeichen⸗ und Shreib 
Materialien, Loupe x. ſelbſt zu forgen. \ 

Diefe Neben Auslagen dürften fih auf zwanzig and einige Thaler belaufen. 

Die Anftaft iſt täglich (mit, Ausfhlug der Senn; und Feiertage Um) der Nadıs 
mittage der Sennabendej von B 618 12 Ahr Vormittags und oh 24.27 un 











nn m: 











Rechwitiags gehfie, Damit auch Solche, denen dieſe Tagesſtoiden nicht zur 
Verfügung fteben, am Unterricht Theil nehmen können, iſt die Einrichtung — 
daß einer ver, Herren Lehrer, nach Beohrfniß und mad der Jahresheit, entweder 
in ven Früh- ober ben Abendſtunden, over von 12 bis 2 Uhr Nacpmitiags, im 
Lokale ver Anflglt anweſend fein wird. 

Das Direktorium fowohl, ald auch die "Herren Lehrer der Anfakı, werben Fleiß 
und ſittliche Führung der Schüler nit außer Acht laſſen: 

Die Aufnahme in vie Anflalt kann — wie dies bie. Eigenthümlichkeit einer 

Webeſchnle zuläßt — zu jeder Jeit erfolgen. Anmeldungen zur Aufnahme werden 
franco unter ver Adreſſe des „Direftorinms ver höheren Webeſchule“ erbeten. 

Die Anftalt glaubt in ihrer Organijation einem- tief gefühlten Bebir| ürfniſſe der 
Induſtriellen Deutſchlands abgebolfen zu haben, indem ſie das Mittel bietet, den 
Gewerbfleiß des Vaterlander ih tem wichtigen Zweige ver geſammten Weberei 
durch erhöhte Intelligenz zu erſtarken, und flets mehr und mehr zu einem erfolg⸗ 
veichen | Kampfe mit dem Auslande zu. befähigen. 

Elberfeld, am 2. Januar 1845. 
Das Direktorium der hoͤheren Webeſchule. 
C. R. Hortte. Egen. Fr. Breddinghauc. 


Potsdam, den 17. Juni 1845. 


KLEE) 


- Borfiehenber SProfpeftus über die jüngft erfolgte Eröffnung der höheren Weber 
fehufe;.zu Eberfeld wird in. Folge einer Beſtimmung ves Konigl. Finanz Minife . 


riums / Abtheilung für Handel, Gewerbe und Bauweſen, hierdurch zur allgemeinen 
Kenniniß gebracht. oͤnigl. Regierung. Abtheilnng bes Innern. 





Verorduungen und Velnnntmocdungen, 
"welche den Negierungsbegirt Potsdam ansfchließlich betreffen. 
Potsdam, den 17. Juni 1845. 
Des Herrn Seheimeh Staats-Minifters Eichhorn Excellenz, haben auf Vers 
—* "ber Königl, Regierung zu” Magbeburg, in deren Bezirk das. Dorf 
Schallene, zweiten Jerichowſchen landräthlichen Kreiſes, im Jani vorigen Jahres 
vanch einen Brand ſaſt gänzlich eingeäſchert ift, für die dadurch in eine. höchft bex 
drängte Lage — eoomgehiche Ortsgemeinde eine allgemeine Kirchen» Rolfekte, 


deven Ertrag zum Wiederaufbau der mitnbgebraunten epangelifchen Kirche verwendet Page 


werben: fol, min wrar som 17. v. m. Bei und veren Ausſchetibuas 
—— 


"Wir Fordern daher mit Bezug auf die, Seite 1m, 173 und: 207 ve "Andbde 
Blaue vom Jahre 1816 befindlichen Verfügungen von 30. Fi und V. Jali 1886 





AM 160. 
Ygentar. 


" Behätigung. 


1. 1119. Juni, 


N 161. 
Agentur " 

Befätigung. 
1. 881. Juni. 


N 162. 


Agentur· 
Beflätiqung. — 
1. 16%. Juni. 


wen. 





Kriminal» 
toften zu bes 
obachtende 
Verfahren. 


MR 


vie Heyren. Guverintendenten und Prediger uuſeres Regierungehenrks aui ke 


Kirtben- Kollelte zu veranfailen und den Ertrag an Die: hieſige Daum Dnhioune 
m Serranal- Saft mittelſt voilſtändigen Liefergeutels singyfendene 
277 Königl. Regierung. j 
Abrheilung für die Kirchenverwaltung und das Günter J nn. 


Fe B . Di den 


Potsdam, den 18. Juni 1sä. 


Auf · Grund des $ 12 des Geſetzes vom 8. Mai 1837 wird huerdurch ae 
öffentlichen Kernpmiß gebracht, daß der Raufmdau F. W. Sens zu — 
Agent der Magdeburger Feuerverſi ſcherungs⸗-Geſellſchaft für die Stadt Granſee und 
Umgegend beſtätigt worden iſt. 


Koͤnigl. Regierung. ababeilung des Zunern. 





. Poisdam, den 19. Juni 1845. 
Auf den Grund des $ 12 des Geſetzes vom 8. Mat 1837 wird hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Kaufmann Eouard, Schulz zu Lenzen ale 


Agent ver Aachen: und Münchener Feucrverficherungs-Gefellichaft - für die Stade 
Lenzen und Umgegend von ung beftätigt worden iſt. . 


Pr Koͤnigl. Regierung. Abteilung des Iuneru 





“ Potsdam, den 0. Sni m. 

Der Apoiheter und Kaufmann Hermann Kranp zu Brandenburg ift alg 

Agent ver Kurheſſiſchen Allgemeinen Hagelverfiherungs-Gefellfchaft zu Caffel für 
den diesſeitigen Regierungsbezirk beftätigt worden. 


— König. Regierung. wbtheiuns de Sir. 8 
My TS J r :ehlen 








Berprdunngen ‚and Betonntmarhungen bes Fönigl, 
B . Rammergerichts, 

Den einig. "Berißten im Departement des Rammergerichts wird hiernut be⸗ 
kannt gemacht, daß diefelben den Privat» und Patrimonialgerichten, ſo wie nz 
jenigen. Konigi. Gerichten gegenüber, welche nicht aus Staats- Juſtiz Fonds anter⸗ 
halten werden, und vahet insgeſammt in dern Handbuch fi‘ Hof und Staut umtet 
den Konigl. Untergerichten After und 2ter Klaſſe nicht namentlich aufgefühm gind; 
auf die Beſtimmungen nicht Bezug nehmen können, welche die Regulative wen 

WM: Nowanker und z. Dezewber 1844 in Betreff ver. —J dee Honen· 
dorlichen Rund Bahn onne enthalken. 











211 


"Wie Racdatonhatgerichu 2. Haben iur na unferee Eltkatar⸗ Beofügeih vom 


38. Jali 1844, welche denſelben feiner Zeit zugegangen iſt, zu verfahren , 
Berlin, den 26. Mai 1845. . . 
Koͤnigl. Preuß. Kammergericht. 

J — — — 
Verordnungen und Belonstmachungen des Konigl. Konfiſto 
2. ame: und Schulkollegiums der Provinz Brandenburg; 

Dem vormaligen Oberprediger Franz Ehriſtian Sieger iſt die Erlaubniß zur 
Exwſchiung einer Ebementarſchule für Knaben hierſelbſt metheilt worden. 1. :. 
. Bertin, ven 30: Juni 1845. en 
Koͤnigl. Schul Kollegium: der Provinz Brandenburg. 








Serotbnungen nnd Bekaänntmachungen der Behörden 


der Stadt Berlin. 

Das Jufſuchen und Ausgraben. ver vom Königlichen Militair bei den Schieß⸗ 
fländen deſſelben verſchoſſenen Flintenkugeln iſt jedem, von der betreffenden Militair⸗ 
behörde nicht ausdrücklich Berechtigten unbedingt verboten und wird daher, bei 
‚Vermeidung fofortiger Verhaftung und augemeſſener Beftrafung dierdurch ausdrück- 
lich unterfagt. In Bezug anf die Artillerie-Scießßbungen wird das Publikum 
noch befonders darauf aufmerfjam gemadt, daß heim Auffinden und bei umvor- 
fihtiger Behandtung noch geladener Oranaten, welche bei den Artillerie-Scieß- 
übungen verloren gegangen waren, Menſchen gefährlich verwundet, fogar getöbtet 
werben find. Einem Je 
Wird vahrr, Bei der Aufnahnte und Ablicferung vderfelben am die Mibitairbrhörde, 
Die gebhte Vorficht alrsapfohlen. Zugleich bringt dus Polizei⸗Präſidium die nach 
Hahenoey; wegen ver, widerrechtlichen Zueignung der, bei den Ucbungen der Artillerie 
xerichoſſenen Eiſen · Winition ergangene, in ver Gefegfaminlung pro 1833 Geite SG 
au 87 abgedruckte Allcıhöchfte Kabinetsordre vom 23. Juli 1833, nachſtehend in 
Grinnerung:, “ WBG 

1) Niemand iſt befugt, die bei den Uebungen der Artillerie verſchoſſene Eiſen— 
Munition, welde er an den Schteßpkügen oder deren Umgebung findet, fich 

anzueignen. Liefert er diefelbe aber an das Artillerie-Depot - oder die Militair- 
behörve ab, fo erhäft er für vie noch brauchbare Eifen- Mimition eine Vers 
gütigung von zwei Pfennigen für jedes Pfund, 

2) Wer vergleichen gefundene Eifen- Munition ſich widerrechtlich zueignet, iſt der 


U Unterſchlagung fremden Eigenthums ſchuldig und ſoll, wenn ver Werth des 


M 13. 
Errichlung 
einer Elemen- 
tarſchule für 

Auaben. 


N 64. 

Berbot des 
Aufiuame 
von Zlinten · 
kugeln und 
Eiſen · Muni · 
tion. 


en, welcher Verättige geladene Gefchofle auffinden follte, - 


. ‘ a2 


| 

- Uderfählsgenen. ſh wicht übte Fünf Thala beiänt, mit Sadbate If wo | 
Zwanzig Thalern, ober im Unvermögensfalle ‚mit Gefängniß bis zu einem | 

Monat, bei einem höheren Werthe aber mit Gefäugniß von einem vie zu 
ſechs Monaten beftraft werben. 

3) Die Abficht des Zueigners ift, in rmangelung des Gegenbeweifed, ſchon gegen 
‚senlenigen anzunehmen, welher-bie- gefundene Eifen- Munition länger als acht 

\ an fi behalten hat, —F der Militairbehörde dieſelbe ahzuliefern oder 

J von der Auffinbung Anzeige zu machen. 

» er wiſſentlich dergleichen gefundene Eiſen-Munition ankauft, bat Kae 

hie Strafe des $ 2 zu gewärtigen. 

5) Der unvorfihtige Ankauf folder Eiſen⸗Munition hat Gelbbuße bis u Fnif 
zehn Thalern, oder im Fall der Thäter unvermögene: ift, Gefängup bis zu 
drei Wochen zur Folge. \ 

6) Mit eben diefen Strafen ($ 5) ſoll auch derjenige belegt werden, welcher 
w erweislich länger als acht Tage’ im Beſihe von Eifen- Munition, wie fle zu 

Sefhügen der Preußiſchen Artillerie: gehrangt wird, befindet, ohne über den 
"Erwerb fh. ausweifen zu Können. Außerdem foll der kei ähm, ger 
a Vorrath diefer Munition fonfigzirt werben, 

7) Bei den in 88 5 und 6 Segeißnsten Vergehen wird die Unterfuhung nad 
"Analogie "des & 1122 Theil II Tit. 20 des Allgemeinen Lanbrechts nur 
polizeimäßig geführt. . , 

Bexlin, ven 18. Juni 1845. 
B König. Pelipei-Präfidium. ° 








' u Wertsuntäronin 
” ‚De Raubidat ber Beldmeflunk Paul Auguſt Bilain zu Berfin if 018 geldmeſſer im 
Wiofigen Regierungs⸗ Departement beftelit und in-biefer Cigenſchait vernidigt worden. 

- Im bie Stelle ded abgegangenen Landraths vn Wedell⸗Parlow iſt der tele 
Landrath des Angermündefchen Kreifes von Arnim zum Beuer-Bocietätd-Ditektor Teen 
Ulermärfifchen (Angermlindefchen) Kreifes gewählt und dieſe Wahl von ber Geiterat dire 
"tion ber Land-euersBocietät der Kurmark und ber Nieder-Raufig- beſtätigt worben. 


D 
— — — 


(Hierbei zwei Deffentliche Unjeiger.) 


u jur) E 
Antsblatt 
der Röniglihen Regierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. j 


— — —— — — — — 
Stück 27. Den 4. Juli. . 1845. 





Allgemeine Gefegfanmlinng. 
Das viegjährige 17te Stück ver Allgemeinen Geſetzſammlung enthält: 


AF 2679. Die Allerhöchſte Kabinetsorvre vom 3. April d. J., betreffend vie 
Publikation und Einführung ves angefeploffenen neuen Straſgeſetzbuchs für 
das Heer. : 

-Befanntmahung 

über die Beförderung der Seidenzucht. 


Zur Beförderung ver Seidenzucht und ver zwedimäßigen weitern Behandlung der 
gewonnenen Cocons werben nachftehende Prämien für die Geivenbauer in ver 
Öftlichen Provinzen des Preußiſchen Staats für einen Zeitraum von fünf Jahren 
in Ausficht geftellt. 

1. Diejenigen Seivenbauer, welche ihre Cocons an eine der drei Haspel- 
Anftalten des Regierungs⸗Raths von Türk zu Gfienide bei Potsdam, des Seiden⸗ 
fabrifanten Heefe zu Stegelig, oder des Lehrers Rammlomw zu Berlin zum Abs 
baspeln gegen den für viejelben feftgefegten Tarif abfiefern over verfaufen, erhalten 
für die Metze Cocons die unten näher angegebene Prämie. 

‘2. Diejenigen Seivenzüchter, von deren Cocons 9 Metzen oder weniger ein 
Pfund Rohſeide liefern, erhalten vie höhere Prämie, diejenigen, von deren Cocons 
mehr wie 9, aber nicht mehr- ald 13 Metzen zu einem Pfunde Rohſeide erforder 
lich find, die niedere Prämie; diejenigen, bei denen auch 13 Metzen Cocons noch 
nicht ein volles Pfund Rohſeide liefern, können auf feine Prämie Anſpruch machen. 

3. Die Prämie wird für das Jahr vom 15, Mai 1845 bie dahin 1846 
auf 24 Ser. für die Metze ver befferen, und auf 14 Sgr. für die Metze ver ger 
ringeren Cocons fefigefegt. Es wird vorbehalten, nad Ablauf viefes Jahres die 
Prämienfäpe, oder die vorbemerften Abftufungen zroifchen den befieren und geringeren 
Sortimenten anderweitig zu reguliven. 

A. Die vorgenannten drei Haspel-Anſtalten haben fih verpflichtet, während 
der Dauer dieſer Prämien-Bewilligung bei guten Cocons, acht Cocons auf den 
Faden, das Pfund Rohſeide für einen Thaler nad bewährten Regeln tüchtig zu 
baspeln. Bei mehreren Cocons auf den Faden wird ein ermäßigter, bei fchlechteren 

Cocons oder wenn weniger Cocons auf einen Faden gehaspelt werben, ein höherer 
. Haspellopn erhoben. Es bleibt demnach jevem Seidenzüchter überlaffen, ob er feine 


Sm ‚u bewilligcz J 


“. 


214 


Eorons an dieſe Haspel⸗ Anſtalten Beton oer denſelben sem "Hasyeln gegen 
Lohn anvertrauen will. 

B. Seivenzüchter, welche vie vorbefmmte Frame. i in Anforug neßmen, haben 
ihre Cocons bei einer der gedachten drei- Geivenhaspel-Anflalten zur Abmeſſung, 
Prüfung Bi a. und zun Abbadpelung 5 ie. aber, zum Verkauf ee 
fenten. "Die: wir: daſelbſt · vrgenvenmenen Po 
komnunden Prämien, werden ihnen ſodann von dem En Ka: ar 
er gegen Oyittung. ausgezahlt. .. 

6.. Es wird - vorbehalten, wenn ‚auf in den andern obigen” des Staats 
ichnge, ‚den. technifchen Anforberungeh “enefprechente "Haspel-Anftalten - eingerichtet 
— — von den Beſitzern derſelben eben ſolche Verpflihtättgen -überriömmen werden 

u, auch für die hei, dieſen fernern Pe »Anftalten Ftgefenbeten Cocons die 





te 


‚I, ‚Ynftzage. ves Herrn — ve ZUR Gieellenz Bi “ die vor⸗ 
— Brfanztmadung. hiermit, zur ae. ‚Repniniß | 
————— ‚ven 23, Juni 184 
u Dr ———— der Be Senat 
. om IE 


Nach ve Betemnäing vom 13, vom 18, Märy'v. &, v. J. —— —* v 14 
Seite, ZU) vertritt in Fällen des $ 431 Zpl. II Tie. 11 deg Aulgemeinen Rand» 
. vet, vie. ertbeilfe Gitaats- Erlausniß die Stelle dee’ Birnifofräfes, Yo die Vor⸗ 
aughezahlung der Stofgebühren” iſt nicht erforderlich, " era 

» Diefe Beflimmung . wege. der. Stöfgebtihren erleidet adj einem anderweiten Er⸗ 
—* des Konigl. Geheimen ‚Staats: Minifters Herrn Elgh in Brei dahin 
eine ‚Morintation, daß herhei ‚ein, Unterfchied gemacht iverden’ foll,' "ob wer ordent ⸗ 
liche Pfarrer pie Handlung, weich ‘der Elngepfartte von dein’ Geifllichen seiner 
andern Konfeffion ‚verlangt, vorzumehmen ſich geweigert· dat, oder van "bereit gr 
wefen ifl. 

In dem erftern Galle hat der orbentfiße Pfarrer Teinen "ru van Swl⸗ 
gebühren, bagegen aber, in, dem Iegtern, und můſſen ihm in Hefe auch· die Stol⸗ 
gebühren vorandbezahft werden. 





ehe 











Die Herren Landräthe und Superintendenten werben daher hiermit angetiefen, 
vie in Fällen des $ 431 Thl. II Ti. 11 des Allgemeinen” Landrechts erforder _ 


ie Staates Crfaubnig nicht eher zu ertheifen, als bis entweder "vie betreffende 
des ordentlichen Pfarrers nachgewieſen, ober aber’ eine Befrheinigung 
vie beigebracht if, daß die Stolgebühren bezablt vder bei vorhandenem Uns 
vermögen oder aus andern Rückfichten erlaffen ſind. 
Potsdam, ven 10. Juni 1845. j 
Der Ober / Praſident der Probinz Brandenburg. 
von Meding, 


2ib 
Werxorduungen und Bekauntmachungen 
. Für ben Aegierungsbezirk Potsdam und für Die Stadt Berlin. 
¶ M 163, fiehe befonvere Beilage.) 
— — — 


Verordunngen und Berfauntmachungen, . 

welche den Negierungsbezirk Potsdam ausſchließlich betreffen. 

"Potsdam, den 25. Juni 184. 
Nah 8 760 Ti. 20 Thl. IE des Allgemeinen Landrechts und unfeter Bes 
kanntmachung vom 26. September 1816 9 5 (Amtsblatt 7 318) fol es mit 
& bis 10 Thlr. Gelobuße over mit. verhältnigmäßiger Gefängnißſtrafe geahndet 
werben, ‚wenn ein, Meiter oder Fahrender, Pferde ohne die gehörige: Aufficht auf 
Öffentlichen Plägen, Straßen over’ fonft im Freien, ‘tmo‘ fie‘ durch ihr Ausreißen, 
Beißen, Stoßen over Schlagen, Schaden anrichten können, ſtehen läßt; im Weber- 
tretungsfalle ſollen ‚außerdem vie geſetzlich haftenden Perfonen auch noch für ven 
entſtehenden Schaden verantwortlich‘ fein. Da die ununterbrochene Anweſenheit der 
Wagenführer bei den ihrer Aufficht anvertraueten Geſpannen, over vie Beftelking 
eines Auffehers oft mit Schwierigkeiten und‘ Störungen des Verkehrs verbunden 
fein muß, dieſelbe aber. bei Antvendung anderweiter Sicherheitsmaaßregeln da ent 
beprlich ſcheint, wo die bekannie Beſchaffenheit ver Pferde jeve Gefahr vor Beſchä⸗ 
digung. ausſchließt, fo: finden wir und bewogen, mit höherer Genehmigung für ven 

Potsdamſchen Regierungsbezirk nachſtehende Bekanntmachung zu eriaffen. 
Die auf öffentlichen Plägen, Straßen oder ſonſt im Freien angeſpannt oder ange⸗ 
ſchirrt ſtehenden Pferde follen nach wie vor nicht ohne Aufficht gelaſſen werden, und wer 


ih von feinen Pferden zu entfernen genötigt if, muß während feiner Entfernung die 


Aufſicht darüber einem Andern übertragen, von dem ſich die Verhinderung eines Un⸗ 


- füge der Pferde. erwarten läßt. Wer fi) diefem ohrigenchtet von feinem Fuhrwerk 


entfernt, obs; einen ſolchen Stellvertreter ſich befäjafft zu haben, ift mach den gefe 
lichen Beftimmungen flets, für, den angerichteten Schaden veranttortlich, und bleibt 
nur in dem Falle mit ver für dieſe Kontravention beftimimten polizeilichen Strafe 
verfhont, wenn er  —  . a: . nn 
1) einmal die Vorſicht angewendet hat; außer dem Anbinden der Leinen an ven 
Armen ver Deichfel, die Zugpferde inwendig abzufträngen, und wo es ſich thun 
* Täßt, eines ver Vorberräber des Wagens an die Rinnſieinbrücke oder Einer ander 
ven, das ſchnelle Anziehen der Pferde verhindernden Gegenfland zu Fahren; auch 
wenn vier Pferde vor einen Wagen lang gefpannt find, außer ver inwendigen Abfträns 
gung der Hinterpferde, dag Achterholz ver Vorderpferde abzuhängen; auch außerdem 
2) ‚während feiner Entfernung durch feine Pferde fein Schaden entſtanden if. 
Wegen des unbeauffictigten Stehenlaffens von Pferden auf Chauffeen und nicht 
chauſſirten Wegen (im Gegenfag ver Straßen von ſtädtiſchen und ländlichen Orts 
ſchaften), findet ver Straffag nach ver Schlußbeſtimmung ber Belanntmachung vom 
21. Januar 1842 (Amtsblatt N 23) Anwendung. ) 
BE Koͤnigl. egierung._Wetheilung bes Innern, 


N 168: 
Blutegel- 

yreid. 

1. 2350. Juni. 


N 14. 

Aufnahme · 
Prülung für 
das Schulled· 
rer · Seminat 
zu Reu⸗ Zelle. 


N 68. 
Befahren ver 
chauſſirten 
Bege im Luß- 
garten in Ber- 
lin betreffend. 


216 j 
ö Potsdam, den 30. Juni 1845. 
‚Der Preis der Blutegel in den Apotheken des diesſeitigen ———— — 
wird, da der Einkaufspreis billiger geworden, für die Monate Juli, Auguſt und 
September d. I; auf drei Silbergroſchen ſechs Pfennige pro Stuck feſtgeſetzi. 
Koͤnigl. Regierung. Abtpeilung des Innern. 





Verordnungen und Bekanntmachungen des Königl. Konfifto: 
riums und Schulkollegiums der Provinz Brandenburg. 
Die diesjährige Aufnahme - Prüfung für das Scpullehrer - Seminar zu Neu⸗ 

Zelle wird sam 28. und 29. Juli d. J. 

daſelbſt Statt finden. 


Die ſchon einmal oder öfter ‚geprüften Präparanden haben fih am — 


des 27. Juli d. J., die übrigen am Nachmittage des 28. Juli d. J. bei dem 
Herrn Seminar⸗Direktor Crüger zu melden, alle aber haben: 
a) eine Beſcheinigung, daß die Impfung der Schutzblattern innerhalb der Iepien 
ʒwei Jahre an ihnen wirkſam vollzogen oder wiederholt worden ſei, 
b) eine von der Ortsobrigkeit atteſtirte Erklärung der Eltern und begiehungemeife 
des Vormundes, wie viel fie an Koſtgeld zahlen können, 
beizubringen, wobei bemerkt wird, daß auf Einzahlung des verſprochenen Koſtgeldes 
mit Beſtimmtheit gerechnet werden muß, und nachträgliche Geſuche um Ermäßigung 
der verheißenen Summe nicht berückſichtigt werben können. 


Die Herren Superintenbenten und Schul-Infpeftoren, welche Präparanden zur Aufs . 
"nahme in das Seminar zu Neu= Zelle angemelvet haben, werden erfucht, felbige auf ven 


Inhalt diefer a tmadung aufmerfjam zu machen. Berlin, ven 21. Juni 1845. 
Königl. Schul⸗· Kollegium der Provinz Brandenburg. 
Verordnungen und Beranntmachungen Der Behörden 
Der Stadt Berlin. 





Das Publikum wird Davon unterrichtet, daß das Befahren des chaufjirten Weges . 


im Luftgarten zroifchen der Schloß» und eifernen Brüde nur von folhen Fuhrwerken 
erfolgen darf, welche Perfonen in das Königliche Mufeum bringen oder aus vem- 
felben abholen. Die Benugung dieſes Weges durch Fuhrwerke zu jedem andern 
Iweck wird mit 2 Thlr. Geld- oder verhäftnigmäßiger Gefängnißftrafe geahndet. 
Berlin, den 18. Juni 1845. 
Königl. Gouvernement. Koͤnigl. PolizeisPrafidium. 
von Müffling. von Puttlammer, 





(Hierbei eine befondere Beilage, enthaltend unter AF 163 die Statuten des Atien-Bereing 

des zoologifchen Gartens bei Berlin, imgleichen bie hronofogifche Ueberficht ber im Zen 

Quartal 1845 im Amtsblatte erfchienenen Verordnungen und Bekanntmachungen, und 
zwei Deffentliche Anzeiger.) 


—— 





Beilage 
zum 27ften Stüd des Amteblatts 
Der Königlichen Negierung zu Potsdam 
nnd der Stadt Berlin 





Verordnungen und Beranntmachungen , 
für den Negierungsbezirk Potsdam und für die Stadt Berlin. 
Beflätigungs +» Urkunde 


Auf Ihren Bericht vom 27. März d. 3. will Ich die unter dem 27. Februar 
d. 3. gerichtlich vollzogen, hierbei zurückgehenden Statuten des Aftien-Vereins 
des zoologifchen Gartens: bei Berlin hierdurch beftätigen und zugktich dem Verein, 
für vie Dauer feines Beſtehens an dem in Meiner Ordre vom 8. September 1841 
wäher bezeichneten Theil der ehemaligen Faſanerie von 86 Morgen 16 5 Ruthen 
Flägeninhalt, die im Allgemeinen Landrecht Thl. 1. Tit. 23 88 243 bis 246 
nambaft gemachten Rechte eines-Guperficiarius ausdrücklich übertragen, dagegen aber 
an die im.$ 18-ver Statuten für den Fall der Auflöfung des Vereins bedungene 
Rüdgervähr des obgenannten -Grundfiücke nich die Matfigabe knüpfen, dah auch vie 
‚mit ben Grundſtüch übergebenen Baulichkeiten und die Umzäunung veflitnitt oder 
deren Werth. euflatter werden müffen. En 
- Berfin, ven‘ 7. Mai 1845. WBR 
met Friedrich Wilhelm. 
den Staats-Miniftr Eichhorn. , 
„..Statuten 
des Altiens Vereins des .zoologifhen Gartens bei Berlin. 

Seine Majeftät. ver König haben Allerhöchſt Ihre Landesväterliche Sorge für 
die Bermehrung ver wiſſenſchaftlichen Hülfsmittel dadurch Allergnädigſt zu bethäti 
gen geruht, daß Sie ven Beſtrebungen einiger Freunde der Naturwiſſenſchaft, einen 
Joologifchen Garten. in ver Nähe ver Refivenz zu begründen, huldreichen Schut 
und Unterflügung geſchenkt haben. 

Nachdem durch die Allerhöchſte Kabinets-Ordre vom 31. Januar 1841, an 
ven Geheimen Medizinalrath und Profeffor Dr. Lichtenſtein gerigtet, die erſten 
tommiffarifchen Einleitungen zur Begründung einer ſolchen, zunächft der Wiffenfchaft 
gewidmeten Anlage, getroffen waren, ift durch den Allerhöchſten Kabinets+ Befehl 
dom 8. September 1844 der größte Theil ver bisperigen Faſanerie im Ihier- 
garten mit den darauf befindlichen Gebäuven und Cinfrievigungen von Gr. König- 


a 
IK Er er u Eee * La 4 


lichen Majeſtät für ven gedachten Zweck auf die Dauer des Beſtehens verUnter-* 


nehmung beftimmt, die Leitung ber Lehteren einer zu fliftenden Geſellſchaft über- 
tragen und für die erften Anlagekoſten ein Vorſchuß von 18,000 Thln., welcher 


N? 168. 
Statuten bes 
Attien · Ber- 
eine des zoo⸗ 
logiſchen Gare 
tensbeißerlin. 
I. 1738. Juni. 


2 

durch Kabinets-Befehl vom 16. Anguft 1843 um 10,000 Thlr. vermehrt, alfo 
auf zufammen 23,000 Thlr. erhöht worden iſt, huldreichſt bewilligt worden. 
. Des Könige Majeftät haben außerdem gerupt, "dem Unternehmen ven größten 
Tpeil der auf ver Pfaueninfel noch vorhandenen Thiere und die Behälter für dies 
felben zu fchenken. 

Der für den zoologiſchen Garten beftimmte Theil ver Fafanerie von 86 Mor- 
en 162 [Ruthen und 5 Lläuß Flächeninhalt, ift nebſi dem Beilaß ver zur 
Drganifation des Unternehmens ernannten Königlichen Kommiſſion übergeben, und 
es find von biefer, nad Bewirkung der nöthigen baulichen Einrichtungen und Gartens 
Anlagen, nach Ueberfievelung der Thiere von ver Pfaueninfel, die erforberlichen 
Einrichtungen und weiteren Ipieranfäufe angeoronet worden, fo daß bereits am 
1. Auguft 1844 die Eröffnung des zoologifchen Gartens hat bewirkt werben Fönnen. 

Zur Erfüllung der in Bezug auf die Verwaltung des zoologifchen Gartens ge 
teoffenen Allerhöchften Anordnungen, find gegenwärtig unter Vermittelung ver, für 
die Organifation des Unternehmens ernannten Königlichen Kommiffion und unter 
vorläufiger Genehmigung des Hohen Königlicyen Miniſterii ver geiftlichen, Unter 
richts⸗ und Mevicinals Angelegenheiten, die Unterzeichneten, in Gemäßheit und Kraft 
des Geſetzes vom 9. November 1843 zu einem 

Altien» Vereine des zoologifhen Gartens bei Berlin 


zufammengetreten, und haben ſich, unter Vorbehalt Allerhöchfter Königlicher Konfir- 
mation, durch gerichtliche Vollziehung des nachſtehenden Statut, zu einer anonymen 
Geſellſchaft mit Korporationgrehten, conſtituirt: 


Abſchnitt J. 
Zwecke des Aktien-Vereins und der damit verbundenen zoologiſchen 
Geſellſchaft in Berlin. 

8 1. Die Zwecke des Aktien» Vereins find zunächſt die Verwaltung des 
Gefeltfchafts- Vermögens, namentlich die Erhaltung und Vervolftommnung des z00lor 
gifchen Gartend in den von Gr. Königlichen Majeſtät demfelben zu Superficiar- 
Eigenthumsrechten (Allgem. Landrecht Th. I Tit. 22 S. 243 bis 246) überwies 
fernen Beftandtheilen des bisherigen Fafanen- Gartens bei Berlin. . 

$ 2. Derfelbe wird demnächſt, nad erlangter Allerhöchſter Konfirmation, 
eine zoologiſche Geſellſchaft fliften, um in Verbindung mit verfelben, durch die vor⸗ 
handene und möglichft zu vermehrende Sammlung lebender Thiere, wifienfchaftliche 
Beobachtungen und Unterfuhungen und künſtleriſche Studien zu fördern, und natur- 
— Kenntniſſe im Volke, namentlich durch Unterſtützung des Jugendunterrichts, 
zu verbreiten. 

8 3. Der Sig des Aftien-Vereins iſt in Berlin und deſſen perfönliches 
Forum mit Allerhöchſter Königliher Genehmigung, das Kammergericht dafelbft. 
Bm wird jedoch in der Realgerichtsbarkeit der demfelben du Superficiar⸗ 

ten gehörigen und der fpäterhin etwa eigenthümlich zu erwerbenden Grundſtüde 
nichts geändert, 


Abſchnitt IM. 
Rechte und Pflichten der Alktionairs. 

& 4. Der Altien-Verein befteht aus ven Cigenthlimern von höchſtens 
Fünfhundert Altien, welche Zahl nur durch Generals Berfammlungs-Beihlug und 
unter Genehmigung des vorgefegten Königlichen Minifterii vergrößert werben darf. 

Zu feiner Konſtituirung genügt die Unterzeichnung von funfzig Aktien. 

8 8. Die Aktien lauten auf je Einhundert Thaler Preuß. Kourant. 
Diefelben werden nad Einzahlung des vollen Aftiens Betrages auf den Namen ves 
erften Unterzeichners ausgefertigt. Sie werben vemfelben gegen Rückgabe des Duit- 
tungsbogens ausgehändigt und find durch ſchriftliche Cefſion, deren Aechtheit der 
Vorſtand zu prüfen nicht verpflichtet if, fo mie durch Eintragung in das Altien- 
Buch auf Antrag des Cedenten, übertragbar. (Gefeg dv. 9. Novbr. 1843 $ 12.) 

8 6. Dur die Vollziepung dieſes Statuts und der nad deſſen Aller- 
höchſten Konfirmation zu eröffnenden weiteren Gubferiptionslifte übernimmt jever 

Aktionair die Verpflichtung, ven Betrag ver gezeichneten Aktie in fünf gleichen 
Raten zur Kaffe des Aktien-Vereins einzuzahlen und zwar: 

die erfte Rate von zwanzig Thalern für jeve Aktie bei Vollziehung des Sta 
tuts oder der Subferiptionglifte, an den Schatzmeiſter des Aftien- Vereins 
hiefelöft, gegen eine von bemfelben auf einem befonderen Quittungsbogen zu 
ertheilende Quittung: 

die folgenden vier Naten werben 'von dem Vorftande des Aktien» Vereins durch 
ſchriftliche Aufforderungen in Summen von je 20 Thlrn. und in Friften aus⸗ 
gefchrieben, von denen je zwei minveftens ſechs Donate auseinander Tiegen 
müſſen. 

Statt ver vorbezeichneten Einzahlung in fünf Terminen, ſteht es ven Altionairs, 
welche dies vorziehen, aud frei, den vollen Betrag der Aktie fogleich einzu- 
zahlen, und zwar bis zur Ausfertigung der Aktien gegen Interims- Quittung. 

Dig Mebertragung des Rechts auf noch nicht voll eingezahlte Aktien, ift nur 
unter den Bedingungen des $ 13 des Gefetzes vom 9. November 1843 zuläffig. 
: 8 7. Die Verbindlichkeit der Aktionaire zur prompten Einzahlung des 
Aktien-Betrages tritt an ven im vorigen Paragraphen bezeichneten Werfalltagen, 
ohne vorgängige weitere Aufforderung ein. 

8. Jeder Aftionair, der feiner Zahlungs» Verbindlichkeit nicht entfpricht, 
wird in den nächften acht Tagen nach ver Verfallzeit an vie Leiflung ver rüdflän- 
digen Zahlung im Laufe des auf den Verfalltag folgenden Kalender⸗Monats ſchrift⸗ 
lich erinnert und hat, wenn auch dieſer Monat ohne Zahlung verfkreicht, das Recht 
auf die gezeichneten Aktien vergeftalt vertwirft, daß ohne Nüderftattung der, dem 
Bereine ald Konventional- Strafe anheimfallenven, bereits geleifteten Einſchüſſe jenes 
Recht und fein Name im Alktienbuche gelöfht werden. 

8 9. Kein Aftionair iſt dem Aktien» Vereine oder deſſen Gläubigern über 
den eingezahlten Betrag feiner Aftie hinaus, zu irgend einer Zahlung oder Ers 
ſtattung verpflichtet, (Gefeg vom 9. Novbr. 1843, $ 15, 16 und 18.) 

. PR} 


4 ‘ 

& 10. Dagegen entfagen vie Aktionairs hierdurch zur Förderung der 
Zwede des Aktien Vereins, ausdrüdfih dem Rechte, die etwanigen Verwaltungs- 
Ueberſchüſſe unter ſich zu vertheifen; fie hberfaffen vielmehr viefe Ueberfhüfle dem 
. Aktien Vereine und begnügen fi mit der ihnen durch den $ 11 zugefüherten Be- 

rechtigung und vefp. Dividende, . 

u 11. Ein und verfelbe Aftionair darf nicht mehr als fünf Aktien bes 
fisen. Dafür werden ihm nachſtehende Vortheile gewährt: 

a) für Die erfte diefer Aktien erhält ver Eigenthiimer, fo lange er im Befige der 
Aktie it, für feine Perfon und für vier feiner Angehörigen ($ AO) freien 
Eintritt in ven zoologifhen Garten ſtatt der Dividende; 

b) für die zweite, dritte, vierte umd fünfte in einer Hand befinvliche Aktie wird 
aus den reinen Nevenien der Unternefmung eine Dividende, die jedoch Drei 
und ein halb Prozent jährlich nicht überfteigen darf, entrichtet. Die feflges 
ftellte Dividende verjährt in vier Jahren nad ver am 1. Oktober jenen Jahres 
eintretenden Verfallzeit. \ 

Der freie Eintritt (a) beginnt, mit der Unterzeichnung der Akltie. Der Ans 
ſpruch auf die Dividende (b) mit dem auf vie Aushändigung ver Aktie folgenden 
Kalenderjahre. 

$ 12. Ein halbes Prozent des Betrages ſänuntlicher Aftien wird ferner 
von der Kaffe des Aftien-Vereing, zu einem zu bildenden Amortifationsfond zurüd- 
aclegt, aus welchem nach ven Beſchlüſſen des Vorfiandes vie Schulden des Vereins 
fuccefive zurückgezahlt und vie, Dividende tragenden Aktien ($ 11b) amortiſirt 
werden, 

& 13. Sämmtlie im Aktienbuche eingetragene Aktionairs haben ald Mit- 
glieder der Kerporation und des Aktien-Bereins gleiche Rechte. J 


Abſchnitt IM. 
Vermögen, Revenuen und Schulden des Akten-Vereins. 


8 14. Das Vermögen des Aktien-Vereins iſt zwar gemeinſchaftliches Eigen⸗ 
thum der Aktionairs als ſoicher; die Nutzungen deſſelben find jedoch, ſo weit fie 
in Geldeinnahmen beſtehen, nach Abtragung der den Aktionairs gebührenden Divi- 
denden ($ 11) ausſchließlich zur Erfüllung der Verpflichtungen des Aktien-⸗Vereins 
und zur Förderung feiner Zwecke beftimmt. B 

Es müffen die etwanigen Cinnahme-Weberfcüffe zur Schulventilgung ober zur 
Vergröfierung des Reſervefonds, oder endlich zur Erweiterung und Vervollkomm⸗ 
nung der Unternehmung, verwendet werden, 

Als Beftanptheile Des Korporationg - Vermögens werden nachſtehende Objekte 
bezeichnet: i " 

$ 15. Durch die Eingangs erwähnten Alferhöchften Kabinetsbefehle if 
der zu bildenden Gejellfchaft, jest dem durch das gegenwärtige Statt Fonflituirten 
Aktien- Vereine, ein nutzbares Oberflächen-Eigenthum an das. in dem beigehefteten 
Plane ſpeziell bezeichnete, vormals zur hiefigen Fafanerie gebörige; im, Thietgarten 
jenſeits des Landwehrgrabens belegene Gruntftüd, von 86 Morgen 162 Muthen 


B.. 
und M Du Glägeninpalt, für vie Dauer des Beſtehens des Altien-Vereins, 


eingeräumt worden. 

Dem gefellfpaftlichen Vorſtande bleibt es überlaſſen, St. Koniglichen Majeſtät 
die ehrfurchtsvolle Bitte vorzutragen, künftig vie Eintragung dieſes nugbaren. Ober⸗ 
flächen⸗Eigenthums im Hypothekenbuche auf den Namen des Altien-Vereins huld⸗ 
reift zu bemilligen. 

Urfprünglice Beſtandtheile des gedachten Oberflächen» Cigenthums fi ſind, außer 
dem verliehenen Grund und Boden, die darauf im Jahre 1841 beſindlich gewefenen 
Gebäute, fo wie der zur Einfrievigung ver Fafanerie beflimmt geweſene Planken⸗ 
zaun. Ferner die auf dem Grundftüc befindlichen Bäume, . Sträuder. und, Ges 
wãchſe. 

Bei der inzwiſchen kommiſſariſch bewirkten Einrichtung des zoologiſcheu Gartens, 
hat ſich der Zuſtand des Grundſiücks durch Wegbrechung und Aenderung alter, 
ſowie der Errichtung neuer Gebäude und durch Gartenanlagen weſentlich verändert, 
und es find hierzu die von Sr. Majeſtät huldreichſt vorſchußweiſe bewilligten 
25,000 Thlr., fo wie die fonftigen bisherigen, Einnahmen, größtentheils verwendet 

worden. 

Der Aktion» Verein erkennt hierdurch dieſe ſämmtlichen 2 
die angemeſſene Verwendung des erwähnten Vorſchuſſes, als 
wirft, an, überläßt dem Hohen Königlichen Miniſterium der 
heiten die Abnahme und Feſtſtellung der Rechnungen ver 
Kommiffion und wird, nah Allerhöchſter Konfirmation des 
und nach der Wahl eines Vorſtandes des Aftien-DVereing, 1 
zoologiſchen Garten gewidmete Grunpftüd, fo wie den, durch 
gerviefenen Kaffenbeftand, aug ven Händen ver Königlichen 
übernehmen. 

Der AtiensBerein wird durch feinen Vorſtand dies Grundſtück ferner befigen, 
genießen, nugen und verwalten, jevod mit der ausvrüdfichen Beſchränkung, dag 
viefe Verwaltung unter Aufjiht des Staats nur die Zwecke des Aftien- Vereins 
vor Augen babe, und daß namentlich vie das Grundffück zierenden äfteren und 
großen Bäume geſchont und gepflegt werben. 

8 16. Das nähft wigtige Vermögens-Objeft des Aftien-Vereing ifl das, 
aus den eingezahlten Aftien-Beiträgen gebildete Kapital. Daffelbe ift bis auf einen 
Refervefond, der + des Kapitalbetrages nicht überfleigen darf, zur Wergrößerung 
ver Thierfammfung und zur Vervollkommung ver Anlage überhaupt, zu verwenden 
und bis dahin ſicher auf Zinſen anzulegen. 

Sollte fünftig durch Revenuen-Ueberſchüſſe ein Kapital gebildet werden Tönnen, B 
ſo Kann dafjelbe in Verbindung mit dem zurüdgelegten Nefervefond zum Anfaufe 
von Grundſtücken, fofern dadurh der Zweck des Aftien-Vereins gefürbert werben 
würde, verwendet werben. 

17. Die Revenuen des, Aktien-Vereins find zunächſt und vorzugeweiſe 
zur Beftreitung der faufenden Ausgaben deffelben beſtimmt und können erſt nach 
deren vollſtändiger Berichtigung zur Zahlung der Dividende ($ 11), zur Bildung 


6 . 
des Amortifationsfonde (9 12), zur Vermehrung der Thierfammlung und zur‘ 
Verbefferung der Anlage benugt werben. 
Es gehören zu dieſen Revenuen: 
1) die Jahresbeiträge der Mitglieder der zoologiſchen Geſellſchaft (8 40), 
2) die: Eintrittögelver des Publitums ($ 41), 
3) ver Ertrag des Gartens, namentlich der darin zu verpachtenden und zu ver⸗ 
miethenven Lofale ($ 46), 
4) der durch Tpieraustaufch und Doubletten- Verkauf zu erzielende Gewinn, 
5) vie Zinfen und Erträge des Kapital-Vermögens des Aktien» Vereins und der 
etwa noch zu erwerbenden Grunbftüde ($ 16). 

& 18. Der Aktien-Verein übernimmt hierdurd das von Gr.. Königlichen 
Mojeftät zur erften Einrichtung des zoologiſchen Gartens vorgefchoflene Kapital von 
28,000 Thlrn. als ein, für die erften fünf Jahre vom Tage ver Allerhöchften 
diefes Statuts zinsfreies, von da ab mit drei Prozent verzinslices 

arlehn. 

Es wird über dieſes Darlehn von dem Vorſtande des Vereins, der von dem 
Königlichen Minifterio ver geiftlichen Angelegenheiten näher zu bezeichnenden fisfa- 
liſchen Behörve, eine Schuldverſchreibung ausgeftellt und varin vie fämmtlicen 
Baulichkeiten und Anlagen des zoologiſchen Gartens zum Unterpfande beftellt werden. 

Bei einer etwwanigen Auflöfung des Aftien-Dereins (& 24), bei welcher Das 
demfelben verliehene —* an den Staat zurückfällt, iſt derſelbe berechtigt, das 
ganze Vermögen des Aftien- Vereins, insbeſondere die von demſelben errichteten Ges 
bäube, baufichen und andern Anlagen, fo wie vie Thierfammlungen und das beweg⸗ 
lie Inventarium, für eine alsvann aufzunehmende Tare zu übernehmen und ſich 
aus dieſem QTarwerthe zunächſt wegen des bargeliehenen Kapitals, fo weit es noch 
ungetilgt iſt, bezahlt zu machen. Macht ver Staat von dieſer Befugniß Gebrauch, 
fo if der, nad Berichtigung des Kapitals der 23,000 Thlr. noch verbleibende 
Ueberſchuß des Taxwerths an die zur Liquidation des Vermögens des aufgelöften 
Vereins beftellte Behörve, vom Staate herauszuzahlen ımd fällt nach Berichtigung 
der andern Schulden der Gefellfchaft ven Inhabern ver Aktien, zur Bertheilung 
unter fi, anheim. 

Abſchnitt W. 
Organifation des Aktien-Vereins und feines Vorſtandes. 


& 19: Die Angelegenheiten des Aktien-Vereins werden in General⸗Ver⸗ 
fammlungen veffelben und durch einen Vorſtand wahrgenommen, jedoch unter Auf 
fit ves Staats, " . 

8 20. Die Staatsaufficht wird dur drei, von dem Königlichen Diinifte- 
rium der geiftlichen Angelegenheiten ernannte Königliche Kommiffarien ausgeübt und 
zwar in der Art, daß diefe Kommiffarien, unabhängig davon, ob fie Aktien gezeidh- 
net haben ober nicht, Mitglieder des Geſellſchafts-Vorſtandes und zur Theilnahme 
an ven General-Berfanmlungen, jedoch — wenn fie nicht Aftien-Inhaber, — ohne 
Stimmrecht darin, befugt find.. 





7 

$ 21. „Die General-Berfammlungen finden alfjährfih einmel, und zwar 
am 1. Juni jeven Jahres, im zoologiſchen Garten ſtati. Fällt ver 1. Juni auf 
einen Sonn- oder Feſttag, fo wird die Verſammlung am naͤchſtfolgenden Werktage 
abgehalten. Sie beginnt Nachmittags 5 Uhr unter dem Vorſitze des erſten König- 
lichen Kommiſſars. Die, Aftionairs werben dazu mindeſtens 14 Tage vor ver 
Verfammlung durch einmalige Bekanntmachung in ven hiefigen Zeitungen ($ 37) 

eingelaven. 

$ 22. Zur Theilnahme an ven General» Verfammlungen find alle im Altien⸗ 
buche eingetragene Aftionairs berechtigt. Jeder Aktionair hat bei ven Befchlüffen ver 
Oeteatı Berfommtung eine Stimme, gleichviel ob er eine oder mehrere Aktien hat. 

Ueber die Verhandlungen in ven Generale Berfammlungen wird von dem rechts⸗ 
kundigen Mitglieve des Vorſtandes ein Protokoll aufgenommen ($ 38), welches 
von den anmefenden Königlihen Kommiſſarien, ven anweſenden Mitglievern des 
Vorſtandes und von vier Äktionairs unterfhrieben, volle Glaubwürdigkeit hat. 

8 23. Nachftehende gefelichaftliche Angelegenheiten können nur in General- 
Verfammlungen berathen und bejchloffen werben, und find regelmäßig in jeder 
Jahres» Berfammlung zu verhandeln: 

1) der Vortrag des Reviſions-Protokolls und die etwanigen Monita über die 

von dem Vorſtande gelegte Rechnung fir das vorangegangene Kalenderjahr. 
Zu dem Ende wird in jeder General-Verfammlung aus ver Zahl ver 
Aftionairs, welche nicht in den Vorſtand gewählt find, eine Kommiſſion von 
vier Mitgliedern zur bereinfligen Revifion ver Rechnung des laufenden Jahres 
ernannt. 
Diefer Kommiffion find ‚fpäteflens drei Monate nach dem Jahresſchluſſe 
„ bie abgefepfoffenen Jabresrechnungen mit ven Belägen zuzuftellen; viefelbe trägt 
das Nefultat der Revifion in der nächften General-Verfammlung vor, und die 
letztere befchließt, nach abfoluter Stimmenmehrheit ver anmefenden Aftionairg, 
über die zu ertheilende Decharge over die noch zu erledigenden Monita. 
2) Vortrag des Vorftandes über die Verwaltung und deren’ Refultate im Allge- 
meinen und Beſchlußnahme über die hierbei geftellten Anträge. 
3) Ergänzungs-Wahlen ver ausſcheidenden Vorftanvs- Mitglieder. 
Ale Wahlen werden durd die relative Stimmenmehrheit der in ver Ge 
neralsVerfammlung anweſenden Aktionairs getroffen. 

8 24. Außer diefen Gegenftänden fönnen in General Berfammlungen — 
die zu dieſem Ende vom Vorſtande auch außerordentlich zuſammenberufen werden 
dürfen — über folgende Angelegenheiten Beſchlüſſe gefaßt werben: 

1) Vermehrung der Zahl ver Aftien; 

2) Kontrahirung von Schulden durch verzingtige Darlehne; 
3) Abänderung ber Statuten; 

4) Auflöfung des Aftien- Verein, " 

Die hierüber nach abfoluter Stimmenmehrheit ver erſchienenen Altionairs ge⸗ 
— Beſchlüſſe der General⸗Verſammlung, find erſt nach eingeholter und erlangter 

Genehmigung des Koniglichen Minifteriums ber geiflichen Angelegenpeiten vollſweddar. 


Gmmal 
Berfammlun- 


Borfand 
des Atien- 
Vereins. 

a) Wadl def. 
felben. 


8.» 

echtigt, in den ordentlichen Geueral⸗Ver⸗ 
m Intereſſe des Aktien⸗Vereins und des 
er Tagesordnung zum Vortrage, und unter 
umg zu bringen, jedoch nur in fofern, als 
ti‘) motiviert, dem Vorſtande minvefteng 
ig eingereicht hat, 

1 Vereins repräfentirt denſell 5 ſowohl ges 


a bie einzelnen‘ Aktionairs, itglieder 
Me dritte, nach Vorſchrift ver 88 19 bie 
member 1843. 


26 der Königlichen Regierung beigelegten 
zein, von Sr, Königlichen Majeftät Aller- 
höchſtderen — dex geiſtlichen Angelegenheiten übertragen, 

8 37.., Der Vorſand des Allien⸗ Vereins beſteht aus ben drei Köoniglichen 
Rommifarien ($ 20), vier vom Aftiei- Vereine zu ermwählenben Mitgliedern und 
zwei Stellvertretern, endlich aus zweien von der zoologiſchen Geſellſchaft zu N 
Repräfentanten derfelben und einem Stellvertreter diefer Repräſentanfen gar 40. N 

Die vom, Aftien» Vereine zu wählenden Mitglieder und, Stellvertreter erden ) 
der nächſten General» Verfammlung, nad erlangter Allerhöchfter Könfirmation,. welche 
—nötbigenfolls auch vor, ober nah dem 1. Juni d. J. — durch die für Die 
Eimritüng des zoologiſchen Gartens ernannte Königliche Kommiffton mittelft. ſpe— 
zieller fehriftficher Einladung der. Yftionairg zufammenberufen wird, erwählt, und 


zwo Stimmenmehrheit der erſchienenen Altionairs. 
alten, welche die meiſten Stimmen haben, treten als Ditgliever, 
ie r ihnen die größte Stimmenzahl haben, als Stellvertreter ein. 
ver Wahl verweigert, fo rüden Diejenigen Aftionaire, welche 
nad en ‚die, meiften Stimmen haben,- an die Stelle verjenigen, 
wel in, jedoch nach der Reihenfolge der Stimmenzabl. 


it mehrerer Kandidaten entſcheidet unter ihnen das Loos. 
wie die erſte General-Berfaommlung überhaupt, wird durch 


i die drei Koniglichen Kommiſſarien geleitet, und erſtere erfolgt auf drei Jahre. 


8 28. Nach Ablauf dieſer drei Jahre, zuerſt in der General⸗ Verſammlung 
vom-1. Juni 1848, ſcheidet jährlich. in der General-Verſammlung ein Mitglied 
des ‚vom Aktien ⸗ Vereine gewählten Vorftandes, ein Repräſentant der zoologiſchen 
Gefellſchaft. und ein Stellvertreter beider Vereine aus, und zwar. entweder durch 
Vereinbarung unter den, drei Jahre oder länger in Funktion ſiehenden Mitgliedern 
und. Stellvertretern, ober durch das, vor der General-Verfammling unter ihnen 
zu ziehende Loos. Nach dem Ausfcheiven ſämmtlicher, in der erſten General-Ver- 
fammlung gewählter Mitglieder und Stellvertreter, ſcheiden jährlich diejenigen Mit- 

lieder und Stellvertreter aus, melde, feit Die Wapl zuletzt auf fie gefallen ifl, am 

Fin fängften. in Funktion ‚waren. Die Ausſcheidenden find wiederum wählbar > Ein 
gleiches —— von dem Ausſcheiden der Repräſentanten der · zoologiſchen Geſellſchaft 
—* ihter Stellvertreter. 


9 
829. Erklärt ein Mitglied oder Stellvertreter des Vorſtandes feinen 


Austritt, 
ober wird er, ſei cd aus welchem Grunde e8 wolle, zu fungiren verhindert, fo ruft der 


Vorfland denjenigen Altionair, welcher nach dem legten Wablprotololle die meiſten 
Stimmen gehabt hat, als Stellvertreter ein, over optiri, Falls ein ſolcher Wahlkandidat 
nicht mehr vorhanden wäre, einen Aftionaiv in die vafant gewordene Funktion des 
zweiten Steflvertreters, jedoch nur bis zus nächſteu Generals Berfammlung. 

8 30. Der aus ven drei Koniglichen Kommiſſarien, ven vier vom Aktien⸗ 
Vereine gewählten Mitgliedern und ven zwei Depntirten ber zoologiſchen Gefellfchaft 
beftehende Vorſtand des Altien⸗Vereins, bilvet, unter dem Vorfig des erften Königs 
lichen Kommiſſarius, ein Kollegium, bei deſſen Sitzungen indeſſen auch die Stells 
vertreter zugezogen werden. 

Lehtere haben jedoch nur dann Stimmrecht, wenn ſie die Stelle eines abwe⸗ 
ſenden Mitgliedes oder Repräſentanten vertreten. 
In dieſen Sitzungen werden alle Angelegenheiten des Altien-⸗Vereins vorgetragen 
und nad Stimmenmehrheit —— Dein, »Befchlüffe find flets erforderlich 
A) zur Feſtſtellung des jährlichen Etats, 
- b) zum en von Verträgen und "zur Uebernahme von Verpflichtungen für 
tien« 
e) zur Anweiſung außer, etatsmäßiger Zahlungen von mehr als funfzig Thaler 
auf die Kaffe; 
d) zur Dispofition über den zunächft zur Deckung außerordentlicher Ausgaben bes 
ſtimmten Refervefond; 
©) zu den Befhlüffen über ven Amortifationsfond ($ 12); 
zur Feſtſtellung ver ven Altionairs zu zahlenden Dividende; 
8) Anfiellung- und Entlaffung der Beamten. 
Der Gefchäftsbetrieh wird in regelmäßigen, auf beftimmte Tage feftzufegenden monat- 
lichen Sigungen kollegialiſch gie und über dieſe Sigungen ein Protofoll aufgenommen. 
Die Ausführung ver Geſchäfte des Vorſtandes iſt theils durch gegenmärtiges 
Statut bereits unter die Mitglieder verteilt, theils werden dieſe Geſchãfte von dem 
Vorſihenden (dem Ordner) den Mitgliedern zugeſchrieben. 
8 31. Der erſte jederzeitige Konigliche Kommiſſarius leitet, als Ordner 
ves Vorſtandes, den geſammten Geſchäftsbetrieb des Altien⸗Vereins, ſowohl in ben 
General» als in ven Vorſtands⸗Verſammlungen. 
Der Borfigende ift berechtigt aus ber Mitte des Vorſtandes für Verhinde⸗ 


b) Drgenifa> 
tion des 
Borflan: 


«) Bunttionen 
des Ord · 
ners. 


rungsfälle einen Stellvertreter zu ernennen. Cr hat alle Rechte des Vorſitzenden 


eines Kollegii, erbricht alle eingehenden Briefe, fehreibt fie ven Neferenten zur Bes 
arbeitung oder zum Bortrage zu, vollzieht alle ſchriftlichen Erlaſſe und ladet tie 


Mitglieder des Vorſtandes zu den, nach feiner Anſicht oder nach dem Antrage eines 


felben, nöthigen außerordentlichen Sitzungen ein. 
ven Gefonbers eiligen Fällen Tann ver Ordner Beſchlüſſe des Vorſtandes durch 
fepriftliches Votiren, durch Eirculaire veranaffen. 
Bei Gleichheit der Stimmen ver in einer Sihung erſchienenen Vorſtands⸗ Mit⸗ 
glieder, giebt feine Stimme ven Ausſchlag. 
2 


ral · Se · 
kretair. 


16 


42 Sam. ein. auß der Mitte ver Mader 
miter over Profeſſoren ver Univerſitat oder ver Thierarzeeiſchele von dem Diifter 
ver geiſtlichen Angelegenheiten vefigniete Natarforſcher, bearbeitet alle: auf vie ruiffen- 


ſchaftlichen 5* des‘ Altien⸗ Vereins und der damit vetbundenen 


©) ber Gartens 
Direkter. 


- L) ver Shap 
meifer und 
die Kaflen- 
Nuratel. 


@) der Syn · 
Ditus des 
Bereins, 


Elogiſchen 
Geſellſchaft Bezug habrude e Ofpäfe unb fungirt zuglrich ale GeneralsSefretair. 
Mio foler ghlet ihm wie ‚willenfepaftliche Begutachtung ‚beine: Anı- und Betauf, 
Tauſch und Transport ‚ver Thiere, die Aufſticht auf. vorn Unterhaltung uud Ber- 
pflegung. Cr führt in allen Verſammlungen ves Vorſtandes das Protokoll, ont» 
toirft vie im Namen des Vereins zu erlaſſenden Schreiben, verwaltet die Regiſtratur 
und Fi die Expeditionen — eines zu dieſem Zwech angeftellten: Unserbeamten. 
Der. Inſpeltor ver Menagerie- ift im zunächſt fpeziefl."untergeocumwet. " J 

a Ah: im Namen des Vereins und des Vorſtenves m: ‚erlaffende: Schreihen wer⸗ 
den: vor ihm mit vollzogen. B 

988. : Gin am ven obam Rönigligen Gartenbeaniten Gefefier Königfücher 
Kommiffarius hat als Mitglied des Vorflandes vie ſpezielle Anffiche auf: ven Gar⸗ 
ten; ibm gebührt der Vorſchlag, die Begntachtung une Yasfüßeung aller für vie . 
Verſchoͤnerung des Omtens - je: machenden Anlagen und Pkanzemgen..' Er ſorgt 
—— für die Erhaltung des von. Sr. Majeſtät dem Vereine mit übergebe- _ 

Holzbeßendes. und fin ven Kaltur⸗Juſtand des. Terrams. ’ 
"De Gärtner und. deffen Gehülfen find ihm zunächſt ſpegiell unbergeocbnet, 

“ “Der Vorſtanv emwählt: aus den · vom Asien Vereine erıtannien Mii⸗ 
gliedern ober Stelfvertretern einen Dyapmeißer, welcher die Gunkriarten des Haupt: _ 
Raffi ſirers ver Gefellſchaft zu übernehmen bereit ifk und einen Steflvertreter deſſelben. 

Der dem General» Sekretair beigegebene Gehlkfe ft das · Erpeditionsweſen hat bein 


Schatzmeiſter bei ver Buch» und Rehnungsfübrung Hüffe gu leiſten· Die Organtfatien 


ded.finffenwefens ſelbſt bleibt einer, vom Vorftcuſde zu erfaffenten Infektion vorbehdften. 
Die Kontrolle und Kınmtel:: der Kaffe wird von. zweien Mitgliedern des Vor⸗ 
flaudes, welche verſelbe mh Stimmenmehrheit zu wählen hat, wahrgenommen. 
828. - Befinden: füh ‚under den: gewühiten Vorſtands · Mitgliedern Ein ode 
mehrere Reihtöfundige, fo wird einer davon, märe dies richt der Gall, ein 


‚rechtäkuniviger. 
* Meipnair, vom Borſtande zum Syndikirs erwähk, en in allen Fällen, wo 


- ed auf Rechtolanve ankömmt, namentlich ‚beim Abſchluffe von Verträgen, ale Rechter 


¶) Belaunkı 
madung 


an bie 
Attionairs 


a Geſellſchaft fungirt und den Verein in Rochesangelegenheiten und Pro⸗ 


Mandatar 'weriritt. : Iſt der Syndikus sicht Mitglied des Vorſtandes, 
Fo iſt er zu den Verſammlungen, bei welchen" Gegenflänve: feines Amtes Dr 
fonmen, mit beratender Stimme zuzugieben, um ſeine Anſicht verzut 
7836; Ale vorfichenne Gmmtionen. ‚werben. von denen, Beiden fe He 
iragen find, unantgehötich Übernemmen. . 
837. "ale, Einladungen und Belamimachungen des Borflandes an die Aktio- 


mairs werben nach der Konflituirung des Vorflanwes, durch dressin Berlin erſcheinende 


Zeitungen, die allgemeine Preußiſche, die Spenerſcht und die Voſſiſche Zeitung, er 
laſſen, asto find, wenn dies geſchehen iſt, für gehörig publicirt und infimtiri zu erachten. 
Die Einladungen zu außerordentlichen General, Verjemmbaägen er zu folgen, 


u . m u 


omertlithen, in welchen eimer ver im & 24 bexeichneten Grgenftünde verhandel 
w⸗ꝛxſoll, möäflen ben Ze ver Verſammlung begeichwen uud zweimal, in Zwi⸗ 
fegenräumen von minbeflens acht Tagen, in der Weiſe erfolden, daß bie erfle vier⸗ 
m gu der ————— eingerückt wird. 

Die Namen ver, ven Vorſtand bildenden Perſonen und alle. darin 
vengsheuber — — — — ⏑ ⏑ 1————— — auf die eben bezeichnete Weiſe öffentlich bekannt 
ner legitimirt iſt. 

Abſchnitt 
‚Die zoologifge. Gefeitisate 
g88.- De Aktien-Berein if verpflichtet, durch feinen Vorſtand ein Pros 
gramm über feine, auf Förderung der Wiffenfchaft und Kunſt und- ves naturwiſſen⸗ 
ſchaftlichen Unterrichts der Jugend gerichteten Zwecke, zur Kenntniß ves Prblilkums 
zu briagen und daſſelbe zur Mitwirkung für diefe Zwede durch Blildung einer 
zocleg chen Geſellſchaft einzuladen. 
Dies Programm fol in ven erſten ſechs Wochen nach Konftituirung des Vor⸗ 
andes Fa werben und die Orgmifation ber. zoologiſchen Geſellſchaft enthalten. - 
40. :. Für diefe Organifation werden folgende Grundzüge feſtgeſtellt : " 

4). Die "joologifche Geſellſchaft beftcht aus ſaͤmmtlichen Akiionairs und aus den⸗ 
jenigen Freunden ver Raturwiſſenſchaft beiderlei Geſchlechts, welche ſich, „zum 
Iwecke ver Förderung des Unternehmens‘ des tien- Vereins, au einem Hhr- 
lichen Veitrage von vier Thalern verpflichten. 

2) Diefelbe mäplt für vie 2eitung ihrer wiſſenſchaftlichen Thätigkeit aus ihrer 

- Mitte einen befonveren Vorſtand von vier Mitgliedern, und zwar nach rela⸗ 
tiver Stimmenmehrheit, in einer alljährlich am 1. Auguſt zu haltenden General⸗ 
Verſammlung. In dieſem Borftande hat der Generaf- Sefretair des Aktien⸗ 

Vereins, als Borſitzender, das Amt des Ordners. 

3) Sie wählt in der erften dieſer General⸗ Verſamnlungen aus der Zahl ihrer 
Mitglieder, nach der relativen Stimmenmehrheit, zwei Repräfentanten der zoolo⸗ 
giſchen Geſellſchaft in den Vorſtand des Aftien- Vereins und einen Stellvertreter 
“ für dieſelben, und ergänzt beim fucceffiven Ansſcheiden ver für die erften drei Jahre 

ewähltn Repräfentanten, dieſe Wahl in ven nächſten General: Berfamınkungen. 

Li} De Altionairs unter den Geſellſchafts⸗Mitgliedern erhalten ohne Beitragszah- 
hang (8 11) für ihre Perfon und für vier ihrer Angehörigen, die, mit Aus- 
nahme ihrer Frau und Kinder, auf ver NRücfeite der Cmtritts- Karte namentlich . 
alhahrlich zu bezeichhen ſind, freien Eintritt in den zoologiſchen Garten. 

8) Die ‚osfeliihafnde Ditglieber, welche nicht Aktionairs find, haben jedoch nur 
für ihre Perſon, für das Inufende Kalenderjahr ihres Beitritts, freim Eintritt 

’ gegen eine, für dies Jahr gültige, auf ihren Namen lautende Karte, 

6) Gegen Bezahlung von jährlich ſechs Thalern kann jever Nicht- Aftionaiv fin 
fih und zwei genannte Mitglieder feiner Familie, gegen Erlegung von acht 
Thalern jährlich, für ſich und vier namentlich anzugebende Mitg jeder feier 
Zemilie, den freien Cintritt für dag Inufende Kalenderjahr gewinnen. 


12 


7) Die zoologiſche Gefellfchaft han im zoologiſchen Garten mindeſtens drei Sen 
Sammlungen in ver: Monaten Mai bis Oftober, in welchen dutch wiſſenfchaft · 
liche Vorträge für deren Zwecke gewirkt wird. 

8) Die Beiträge ver Mitglieder der zpologifhen Geſellſchaft werden im Safe 
528 Dezember jeden Jahres für das folgende Jahr eingefammelt, . 

Die Verweigerung der Zahlung feitens eines bisherigen Meiglieds, welches 
# Feine» Atiien after; Pehnoet Tas” Ainsfehetoen -veffeke Amit- Dem -Begin-nes - 


nächſten Lalenderjabres. 
9 Der Vorſiand des Aktien⸗Vereins iſt berechtigt, die Bedingungen deb Eintritts 
* As, — Berinhet jeboch nur mit Beginn ‚eines enen n Kalender 
°= Japreg, pi im 


‚ab £ Pr nitt N. 
ggifgen Gartens Burg das "pustitum. . 
$ r Miele ber Zioede des Alien» Vereins und zur Qermeis 
dung "fäfligen, — wirdallen denen, wie nad) Vorftehenvem nicht das Recht 
zum Eingritte in ben, asoiagife en Warten erworben haben, Zutritt zu demfelben nur“ _ 
Fin! trittegelbes, von fünf, Silbergroſchen für jeden. Erwach⸗ 
‚meh, bal — für jenes, Kind unter 


er zum Lrrit geren Prelſe · zu gewaß⸗ 
renden Eintritt ganzer Schul⸗ oder ae der ne wird ver Vorſtand des‘ 
Altien⸗Vereins die nöthigen allgemeinen Beftimmungen ober die fperiellen Anord⸗ 
nungen “für einzelne Anſtalten erlaſſen. 
8As. "Eine Geſellſchaft von vier ‘oder mehreren Perſonen, welche das. 
volle Eintrittsgeld bezapft- pat, ober dazu mittelft Freikarte Befugt iſi, kann einen 
Diener over eine Dienerin unentgeldlich in den Garten mitnehmen. 
$ 44... Der Vorſtand des Altien-Vereins iſt berechtigt, zur Börberung feiner . 
Zwede, flemden Gelehrten ober Künſtlern für beſtimmte Zeit freien Fintritt zu zuähem. 
$ 45. Derſelbe iſt befugt, nach den Umflänven die‘ Hobe des Vitruts 
geldes zu ändern, 
$ 46. Für die je Erfrifgung der, den Garten Befuchenden, und für Deren 
augenblidlichen. Schutz bei ungünftiger. Witterung wird geforgt werden. 
:& 47. . Zur. Erhaltung der Ordnung im Garten, wird der Vorſtand des 
Alien -Dereins, „Die; ae. mörhigem Verfügungen. erlaſſen, und durch deren Anſcias an 
don eg Stellen: im . Bun. yar. öffentlichen Ku 0, ‚bringen. . 
J mine nal: erlin, ven 27, Februar, Er 
(Hier folgen die men] 2 


ori, den 26. Juni 1845. 
Vorftehende durch die Merhöchfte Rabinetsorore vom 7. Mai d. J. genehmigten 
Statuten des Aftien- Vereins des zoologiſchen Gartens bei Berlin werden nach dem " 
Verlangen des Vorftandes veffelben auch hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, 
. Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Junern, . 
— — — 

















Amtsblatt . 


Der Königlihden Negierung zu Potodam 
und der Stadt Berlin. 


Sid 28. a Den U. Juli. 1845. 


Rs 8 4 ‚des. Entfhärigungögefepes zur Allgemeinen Gewerbe» Srpning vom 
17. Janvar 1845 müſſen die Anſprüche auf Enutſchädigung für den Verluft der 
dur die Allgemeine Gewerbe-Oronung $$ 1 Bis A aufgehobenen Berehtigungen 
bie Ba Schluſſe des Jahres 1sa5 bei ver Regierirg fohriftlih angemeldet werden. 


\ Nah 5 5 ibid, ſmdel eing Ausnabme hiervon in Anfehnng an nad 
* 3 der Bewerbe-Driaung. vorerſt nah ferner zu leiftenden Abgaben ſtatt, welche 
auf Gewerbebereptigungen beruhen, mit ‚denen das Recht zur Unterfagung oder Be— 
fhränfung des Betriebes eines ftehenden Gewerbes yerburgen war. ee Anuſpruch 
unf die Entſchävigung für die Berechtigung zur Erhebung von Abgaben dieſer Art 
muß bis zum —c des Jahres 1849 bei der Regierung ſchriftlich ee 
werben; Tot. j⸗ die Abgabe fchon früher in Wegfall, fo muß dir Anmelvun⸗ 
binnen gapresfrift nach dem Wegfall erfolgen. 

Endlich beſtimmt ver $ 6 ibid. daß, wenn die Entfhävigungdanfpräce inuer⸗ 
halb ver in den 88 A und- 5 beſtimmten Friften bei der Regierung wicht ſchriftlich 
angemeldet werben, bie Berechtigten ihrer Anſprüche von felbft verfuftig ‚gehen follen, 

- amd mer bie im $ 39 bezeichneten Suisreflguien (Ober-Cigentpiimer, Lehnäherren, 

Beine und fibeicommißfolger, Wieverfaufäberehtigte, Hypothefengläubiger ‚und. . 
tigte) den Entſchadigungsanſpruch noch während einer anderweiten 

—E Frift an nie drei Monaten durch ſchriftliche Anmeldung bei ver Regie 

rung geltend machen können/ Auf einen nad Befriedigung dieſer Intereſſenten eiwa 

J —— Ueberſchuß lann aber ver Berechtigte, welcher die Anmeldung verfäme 

hat, keinen Anſpruch machen. 

Obgleich das Entſchädigungsgeſetz zur Allgemeinen Gewerbe⸗ Ordnrag von 
17. Januar 1845 bereits durch den Äbdruck in der Gefepfammlung (ei Fi) 
bis 92 des laufenden Jahrganges) zur allgemeinen Kennmiß gebracht iſt, fo finde 

ich mich doch — das Kram Item anf die vben Li Friſt⸗ 
heſimmungen aus demſelben Be rechtzeitiger Wabrnehmung feiner Jutereſſen 
hierdurch nochmals beſonders aufmerkſam zu machen. 

Berlin, ven 15. März 1848. 


⸗ der Branden 
Der Ob primen ee Mein burg. 





218 u 
Berordummgen uud Bekanntmachungen 


MN 466. 
Das von dem 
Geheimen Res 
gierungs-Ratp 
Dönniges 
herausgege · 
bene Berl 


über die Land» 
Kultur-Befeh- 
gebung Preu- 
bens betreffend. 
1. 1858. Juni. 


NM 107. 


1. 1523. Juni. 


Potsdam, den 2. Juti 1848. 

Im. Bexfolg. unferer . Befanutmachung. vom A.’ Februar. 1843: (Amtsblatt de 
1) Bei 34) bringen wir hierdurch zur äffentlichen Kenntniß, daß des zweiten 
bed erſtes re dem. ‚Sobeinm Bigierumge-Ratht Döuniges beraus· 





u u die Land⸗ Kultur Geſebgebung Preugeng” 
- — erſchienen und im Buchhandel -zu Daher iſt. Es enthält eine Zuſammen⸗ 
g der geſetzlichen Beftimmungen über die, den Grundbefig betreffenden Rechts⸗ 
ak, über Neatberediigungen und deren —E insbefondere über Ges 
‚meinheitstheiflungen und Gervimsen-Übläfung-in- der Rheinprovinz, fo wie über die 
auf den Grundbeſitz fich beziebenden Rechtsverhaltmniſſe mb über die —— 
gungen in ben ehunbettpeifens, menkht > ® am nat rmunene. 
a) vormals ·zůn Kbingreihe Meftpfäten‘, fig var ash Haundber an - 
Preußen abgetretenen Diſtrikte, 
b) ‚am Großberzogtfume „Berg, einfohftepfig. des Birth Segen, und 
e)· zu den Fran zoſtiche Hanſcatiſchen Departements oder dem Lippe» Departement 
gehört haben, ‚und.. endiich fiber die den Grundbeſitz Senden Bepoaiäinie 
im Herzogtpume Weſiphaien 
EKodnigl. Regietung. Aging» des dran 





J Yotsvam, den 7. Juli 1845. 
In ver, Seite 15 und folg. unſeres diesjährigen Amtsblatts —S 
Uebereinkunft der Elbuferſtaaten, vie Erlaſſung ſchifffahrts- und firompo — 
Vorſchriften für die Elbe betreffend, vom 13. April v. J iſt Artikel 3 
Te MB m ey den One in 
Regel 20 Fuß Preußiſch nicht überfpreiten darf, . 
Fa ift aber ven —— jeder der Elbuferſtaaten vorbehalten worden/ für 
ihre Elbſtrede eine größere Breite ver Floßbolze zuzulaffen. 
Auf Grund vieles Bureie und im Auftrage des Herrn inanz⸗ Minifters 


Flottwell Exefieng. beflinimen wir Yienmit, daß die erwaͤhnte Vorſchrift ver 6 
gelten. Ushereintunft —* 


uebereinkunft fin die Im Regierungebezirke Pormvdam belegene 





We mn. iin min — Welt, fe: vo al. Die Bio 


hößer “uf, dieſem. Stromtheile eine —* Breite alg 20 2 Preußiſch haben 


Die Flöferetreibenten werden hiervon mit vem beſonderen Bemerfen‘ in Kennt⸗ 
niß sea, daß ihnen wicht verbirgt werden ‚Kam, 6b in- ben ünteren Elbufer⸗ 
ftaaten ie größere als Die in der gedachten- Uebereinkunft beſtimmte Breite für 

Holzflöße auf ver Elbe zugelaffen wird, weshalb ihnen geräthen wird, fich mit 
ben fir‘ vie unteren Stromgebiete etwa gegebenen. abändernven Vorſchriften be» 
kannt zu machen, bevor fie mi ven übe 26 u Breiten dlohen das Preusilge 
Sa ongehier verlaſſen 

nn —* — Titel vu Im F 








Verordnungen nu —— — Bu 

welche dey Negierungabezirk Potsdam ansfchliehlich betreffen. 
Polsvam, ven’ 4. "Zul 1848. 

Mit Btzag auf die Gekanntmachung bönk- 12. Dezember’ IB" (Amtsblatt 


Seite 800) wird. auf. den Grund der Allerhöchſten Kabinetserdre vom 4. Septem⸗ 
ber 1831 hierdurch wiederbolt in ‚Erinnerung gebracht, vaß Milltairpflichtige durch 
Verhelrathung dor“ ar iäpigmanig," ihrer" Verpfütung zum. „Di ſienſt im ſchenven tung 


7 nicht 
gleich a: wir die Herren Geiſuicheh anſeree — die 


Doing bei Nachſuchung des Aufgebots auf jene Allerhöchſte Defiumung 
handlung mit ben- 


aufmmerffam zu machen und darüber zu ihrem. Ausweis eine Ver 
felben, gufzunesmen,. wozu es aber eines Stempelbogens nit bedarf. 


Kenigl. Regierung. 
aan des nern uud. Abrheilung fär. bie —*æ— m da⸗ Date. 





pererem ven 30. Jani 1845; 


Auf Grund ves 8 12 ves "Sf 3 dom 8. Mai 1837 wird hierdurch zur 
öffentlichen ¶ Kenntniß gebracht, daß der Kauſmann Rumpf: zu Liebenwalde als 
Agent der Magdeburger Beuervertiherungs- Gefeiigeft fir die Stadt * Bibenmalbe 
und Umgegenb beftätigt ‚worden iſh. 

. Koͤnisl. Rehrrung lege Su 2: 








A 168. 
die Berdeira⸗ 
der ie 
Ntatepfligtie 


gen. 
1.20. Juli. 


N? 169. 


Belätigung. 
l. 1539. Yunt. 


Mes 
Deikialre ® 
—X 


gen dei Der. 


2 x 
— E nn Welnnusmerbungen Dar; Beste 
ber Stadt. Bazlig 
Auf den Schießſtãnden in der Haſenbeide, der Jungfernheide und auf dem Hrtiferies 

Sciefplape werben während des ganzen Sommers, mit geringen Unterbrecht 
Schießübungen ſtatt finden. Ein Jeder wird vor unvorfihtiger Annäherung gem . 


Berlin, ven 24. Juni 184d. Königl. —— 
— — 


Bekannutmachung. 

Im Bezug auf unfere Belanntmadhung vom 8. Mai d. J. bringen win hier⸗ 
durch zur Öffentlichen Kenntniß, daß von ven Seehandlungs-Prämienſcheinen die 
Neunzig Serien: . . 

25. 71. 82. 89. 142, 251. 354. 376. 441. 542. 545, 563. 601. 
007. 626. 628. 669. 679. 687. 688. 699. 734. 751. 752. 259. 
. 705. 817. 873. SS6. 900. 943. 1017. 1029. 1068. 1087. 1082. 


1118. 1118. 1156. 1157. 1172. 1228. 1246. 1287. 1320. 1341. , 


1348. 1358. 1440. 1476. 3477. 1479. 1580. 1590. 1608. 1637. 
1642. 1699. 1732. 1764. 1784. 1816. 1834. 1837. 1841. 1856. 
1869. 1875. 1900. 1909. 1921. 1953. 1956. 1991. 2008. 2021. 
- 2099. 2127. 2162. 2173. 2193. 2270. 2274. 2291. 2310. 2350. 
2372. 2381. 2415. 2499. . 
Yenie gezogen worven find. 
Die Ziehung der in dieſen 90 Serien enthaltenen 9000 Nummern wird am 
25. Oktober d. J. und an ven darauf folgenden Tagen fattfinden. 
Berlin, ven 1. Juli 1848. 


General⸗Ditektion der Seehandluugs⸗ Societaͤt. 
Kayſer. Mayet. Wentel. 


— — 


Perſonalchronik. 

Des Königs Majeftät Haben die durch den Abgang. bes Landraths Grafen von Zeblig- 
Xrütfchler erledigte Landrathsſtelle des Oberbarnimfchen Kreifes dem Rittmeifter a. D. 
uud Rittergutsbefiger Grafen von Haefeler auf Alt-Wriegen zu verleihen geruhet. 

Der Förfter Lauffer zu Grünau, im Forftrevier Cöpnick, iR mit Penfion in den 
Euheſtand verſttet, und die Förſterſtelle zu Grlinau vom i. Juli d. 2. ab dem Böcher 
Stoffe, bisher in Colpin, Hera worden... . 


Vie durch bie Penfionitung bed görſters Muhme zu Kahlenberg, im Meviere Eiepe, 
ttledigte Forfterſtelle ift dem bißherigen flationairen Hllfenuffeher Munde Übertragen 
" Dem Prediger Reimmann zu Nigor iſt auf "den Wunſch und Antrag bee Super- 
intendenten Hohnhorft die Kreid: Schul-Infpeftion der Superintendentur Dom Havel- 


berg dergeftalt übertragen, daß dem Herrn Hohnhorſt nur wie bisher die Aufſicht Über . 
die Schule zu Dom Havelberg verbleiben wird. . 


Der bisher bei der König. General-Kommiffton für die Kurmarf Brambembuerg ber 
(häftigte Rammergerichts-Affeffor Michaelig if, nachdem ihm die Qualififation eines 
öfonomifch technifchen Sachwerfländigen beigelegt, und derſelbe als ſolcher ein für allemal, 
vorfchriftemäßig verpflichtet tworbden, an die Königliche General» Somiten in Saas 
verfeßt tborden. 


| Der bieherige Kontroleur ber PR Gharies- Kaffe in Berlin, Friebvich a 
| heim Auguft Müller if zum Menbanten der gebuchten Kaffe ernannt worden. 


Dem Revier -Polizei-Rommifferins Afchoff zu Berlin if die Stelle eines berittenen 
Polizei Konnniffarius verliehen und der Premier» Lieutenant a. D. Kart Heck ald Markt⸗ 
Polizei-Rommiffattus dafelbft, fo wie der bisherige Stadt- und Polizei-Gefretait Ernſt 
Friedrich Meränder Beral als Land⸗ Polizei⸗ Kommiſſarius angeſtellt worden. 


De Kirigl. Bormsunbfeoftögeridns- Regifirator Jalius Wilhelm Alexander Phterkr 

TR zum Regiſtrator beim Könige. Kurmärkiſchen Pupitlen - Kollegio und der Nachlaß 

: MWötheilung des Könige. Kammergerichts, der Eivil-Supernumerarius Georg Karl Heinrich 

Koeppen zum zweiten Depofital- Kaffen-Affiftenten und ber Civil-Supernumerarius 
Ludwig Ferdinand Ahlers zum Regifitator beim Lömigl. Bormundfäftägericht zu 
Berlin ernannt worden. 








Am 2. Juli 1845 find von dem Konfiftorium der Provinz Brandenburg die Kandidaten: 


Karl Dito Leopold Bendewis aus Berlin, 
Ernft Wilhelm Herrmann Hegel aus Berlin, 
| . Albert Eduard Theodor Kent aus Weferam, 
N Gotthelf Eduard Naefer aus Cottbus, 
Franz Heinrich Wilhelm NoEl aus Berlin, 
Wilhelm Ludwig Rindfleifch aus Strausberg, 
Johann Göttlieb Rothe aus XTreppeln und . 
Karl Friedrich Heinrich Schiemenz aus Senftenberg 


für wahlfͤhig zum Predigtamte erflärt worden. ° " 


Nach Vorſchrift der 366 10° bis 22 der von dem Königl. Staats-Meiniſtterium in - 
Betreff ber Beauffichtigung ber Privatfchulen, Privatiehrer, Hauslehrer u. f. w. extheiften 
Inftruftion vom 31. Dezember 1839 (Amtsblatt 1840 Stüd 20) ift von der Königl. 
Regierung zu Potsdam nachbenannten Perfonen: ’ ® 

1) dem Predigtamts- Randidaten Friedrich Werander Wilhelm Drabitius aus Cottbus, 

2) bein Gymnafiaften Wilhelm Ludroig Julius Lamprecht aus Eöpnid, 

3) dem Predigtamts- Kantidaten Karl Guſtav Adalbert Miculcy aus Teltow 
die Erlaubniß zur Annahme von Hauslehrerſtellen im Potsdamer Regierungsbezirk, er⸗ 
theilt werben. 





Bermiſchte Rachrichten. 

Die gutsherrliche Rentei⸗ und Polizei-Verwaltung über das von dem Fiskus 
angekaufte bisherige Erbpachtgut Himmelpfort nebſt dem Vorwerke Caſtaven und 
allin eu dazu gehörigen Grundftücken und Etabliſſements iR ven Kirigtiäen 
Domainen · Rentamte zu - Zehdenick ‚übertragen worden. 

\ Königl. Regierung. 
Abtheuung für die Verwaltung der direften Steuern, Domainen und Forſten 


Eine unbefannte Einwohnerin der Stadt Perleberg hat ver hieflgen Königlichen 
Geſchenk von 50 Thlru. gemacht. Der wohlwollenden Abfiht 
a wir unter Bezeigung unſers Danks dadurch entſprechen, daß 
apitaliſiren und die Zinfen zur Unterflügung beblirftiger Zöglinge 
ig aus ber Anftalt verwenden fen. 


Berlin, ven 27. Juni 1845. 
Koͤnigl. Schul Kollegium der Provinz Brandenburg. 





(Hierbei ein Beffentlicher Ungeiger) ° 


- Amtsblatt. 
“der Röniglihen Hegierung zu Potsdam 
0 and der Stadt Verliu 


Stüc 29 Den 18. Juli. 


Allgemeine Gefegfamminng. 

Das diesjährige Idee „Wtht der Mgemeineg Gefegfommlung, enhäkt: 

NM 2580: Gefinde- Ordnung für. Ven · Borpommern und das hürſtenthum ‚Rügen. 

- „Dom 11., April 1845. > 

AR 2381. Allerhöchſte -Kabinetsorore vom’ 18; April 188, beureffend vie Be 
ſtätigung des Reglemente für die Tilgungekaffe ‚zur. Erleichterung ver: Abs 
fung ver Neallaften in ven Kreifen Müpfhaufen, Beifigenftadt und und Worbis; 
vom 9. April 18458. 











N PT Ülerhöchfte Kabinetsordre vom 16. Mai 1845, wegen Dellaration J 


— Fra zur Erhebung des Brüdengelves für die Benugung der Oder⸗ 
bei Kroſſen, vom 31. Auguſt 1836. 
Pr D 3 igte Stil der Allgemeinen Geſetzſammlung ER 2 
Bir) Bu . ste Rabinetsorbre vom 11. Dftober 1844, die Emiſſion von 
hirn. Aftien ver Berlin: Stettiner Cifenbahngefelfihaft zur Ur 
je ed nad dem Privilegium vom 23. Februar 1843 emittirten Dbli⸗ 
gationen betreffend. * Rz 
N? 2584. i Mlerhöchfte Kabinetsordre vom 3. Mai 1844, Genen die Beſtä⸗ 
tigung des unterm 23. Oktober v. J. notariell vollzogenen Statuts der 
Stettiner Stromverſicherungs ⸗ Geſell ſchaft. 









Verordnungen und Bekanntmachungen 

für ben Hegierungsbezirt Potsdam und für Die Stadt Berlin. 
Potsdam, den 5. Juli 1845. 

Nachdem der bisherige Rendant der Teltowſchen Kreiskaſſe, Hofrath Hermanni 

zu Berlin, auf feinen Antrag in ven Ruheſtand verfegt worden, ift ver Kreiskaſſen⸗ 

. —28 Dual zu Neu⸗Ruppin zu deſſen Amisnachfolger, und der Lieutenant a. D. 
Buß zum Rendanten der Ruppinſchen Kreiskaſſe vom 1. Juni d. J. ab ernannt. 

Koͤnigl. Regierung. 


Nr. 
Die Bere 
waltung ber. 
Teitowſchen 
und Ruppin⸗ 
ſchen Kreis« 
kaſſe betref⸗ 
fend. 
1.10, Iantı 


Berordungngen ya) Veloyutmggbungen, welche deu 
Mir Radweifung 
in den Städten des Bezirks der“ 
in welchen Getreivemärkte . 
Rattgefundenen Getreide» nad 
pro Juni 
























& Namen 
2| , der 
£ - Städte Weizen. | Roggen. 
a fi 
1| Below ...... 1[ 1 
2] Brandenburg ... [1 |1 1 
3 Dabhme 2.2... 1 1 
4Hapelberg ..... 1% 1 
5| Jüterbogt. ..... 1: 1 
6) Ludenwalde .... [1% 1 
7| Neuftanteaseren. [1 ji 1| 
, 8| Oranienburg ...]2|- 1 
9| Perleberg ...... 1% 1 
10| Potsham ...... FAR 1 ” 
11] Prenzlau ......|1[ 1 
12| Rathenow ..... [1% 1 
13| Neu-Ruppin .... [11 1 
14| Schwedt ...... — 1 
18| Spandau ...... 112 1: 
16| Strausberg . 1] 1[ - 
17] Zemplin ...... 1/2 1] 
18| Treuenbriegen... 1: 1] 
19) Wittſtod ...... 1 J 
20) Wrietzen «».©. I1 14-11 





Megiesungabeiet Potodam ausſchließlich betreffen. 
fiämmtlider 

Königliden Regierung vu Potsdam, 
abgehalten werden, 

Bitinalien» Duräfänitte- Marktpreife 

1845. 


Das Pfund | Das QDuart 


— — 


rn Rind | But» |Braun-| Weiß- | Brant- 
"TBrod. Ifleifch. | ter. | Bier. | Bier. | wein. 





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NM 198. 
Agentur. 
Nieberfegung 
und Beflätie 


gung. 
1. 2238. Juli. 


N? 194. 
Einmifhung 
der Eltern 
duipflichtiger 
Kinder in die 
Syuluät. 
1. 1699. Juli, 


2 , 
Ze Poltsdam, den 8. Han rei. - 

“ Auf Grund des 8 12 des Gefeges vom 8. Mai 1837 wir hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nachdem der Kaufmann Achilles zu Rathenom 
wie bisher von ihm verwaltete Agentur der Feuerverficherungs- Anftalt Borussia 
für die Stadt Rathenow und Umgegend niebergelegt hat, dagegen ver Kaufnann 
Steinle zu Rathenow als Agent der genannten —E für die Stadt Ruhe 
now und Umgegend von uns beſtätigt worden iſt. 


Koͤnigl. Regierung. Abteilung des Imen, 


J 


Pe) . Potsdam, ven A. Auguſt 1848. 


In dem Publilaudum vom 22. März 1834 (Amtsblatt pro 1834 Seite 90) 

haben wir auf Anlaß der mehrfach vorgekommenen Fälle, daß fh Eltern ſchul⸗ 

Bram = Kinder in vie Schulzucht unbefugt eingemiſcht haben, zur Belehrung und 

ig die dieſerhalb beftehenven Befimmungen zur Kenntniß der Beteiligten 

Diefe Warnung bat nicht überall den erroinfchten Erfolg gehabt, wir 

fegen: —* auf den Grund einer Verfügung der Königlichen Miniſterien der geiſt⸗ 

lien, Unterrichts» und Medicinal⸗ Angelegenpeiten und des Innern vom 16. Juli 
d. 3. nunmehr in Ergänzung jenes Publikandums hierdurch feft: 

Schulen angeftelten Lehrer ſtehen unter ver Anf- 

rden, handeln nach der von biefen extheilten Vor⸗ 

ung ihrer Pflichten dieſen verantwortlich. Glauben 

apt diejenigen, welchem die Sorge um bie Erziehung 

iſt, Beſchwerde über die Handlungsweiſe des Lehrers 

eſe Behörden, von beiten Unterfuhung und Abhüffe 


2. Niemand aber darf eigenmächtig, ohne ausdrückliche Erlaubniß des Lehrers 
die Schule oder die Lehrzimmer betreten, und ven Lehrer wegen Beflrafung oder 
fonft den Kindern widerfahrenen Behandlung hier oder in der Wohnung veffelben 
zur Rede fiellen oder gar auf beleinigende Weife behandeln, überhaupt etwas vor⸗ 
nehmen, was den öffentlichen Schulunterricht oder die dem Lehter gebührende 
Schulzucht ftört. 

3. Wer dieſem Verbot zuwider handelt, verfällt in eine von ber’ Ortspoligeis 
Obrigleit feftzufegende Geloftrafe von 20 gr. bis zu 5 Zplrn., oder im Unver- 
mögensfalle in eine verhälmigmäßige Gefängnißftrafe. 

4. Sind mit den Mebertretungen vorſtehender Verbote andere Vergepen, als 
Beleidigungen des Lehrers u. f. w. ‚verbunden, fo finden außerdem die deshalb bes 
ſtehenden Strafgeſetze Anwendung. 

5. Tritt der Fall einer folgen unbefugten Einmiſchung in die Schulzucht ein, 
fo Hat der Lehrer Hiervon dem nächften Schulaufſeher, dem Ortsſchulvorſtande oder 
in Städten ver Orts⸗Schulkommiffion Anzeige zu machen, und dieſe haben als 


dann bei der Ortspolizei⸗Obrigkeit bie Untefuung und Vefrafmg bes Ange 
ſchuldigten nach Maaggabe der vorfiehenden Behimmungen, za beantragen, dabei 
auch zugleich das nach ihrer Meinung in Anwendung zu brisgenne Strafmaß vor- 


11 sierung. 
zuſchlaen. Abtheilung fuͤr die Rirpenverwaltung und das Schulweſen. 





Berorbunngen nnd Belauntmachungen ber Behörden 
ber Stadt Berlin. 


Den hiefigen Herren Aerzten, Wundärzten und Apothefern wird Sinfiheig der M 73. 
von ihnen einzureichenden Sanitäts- und Impfberichte, fo wie den Herren Die Ciurei- 
Ihierärzten, in Betreff der von ihnen zu erflattenden Veterinairberichte, Nach⸗ Hung der Sa 
fehendes befannt gemacht, refp. in Crinnerung gebracht: wide ut: 

I Im Gemäßpeit ver Cirkufar-Verfilgung des Königlichen Miniſterii der nale-Beripte 
geiſtlichen, Unterrichts» und Medicinal/ Augelegeuheiten vom 3. Juli 1829, iſt jede betreffen. 
in Berlin Praris treibende Mevicinalpesfon, möge viefelde. als Beamter angeflellt 
fein over nicht, verpflichtet, ihre Beiträge zu den Medicinal ⸗Verichten vierteljährlich 
an dad — hen bierfelbft einzufenven. Die Eimferdung dieſer Berichte 

muß un Woche der Monate —— April, Ja und Oktober 
eines jeden —* Fi Hinſichtlich der Einrichtung diefer. Berichte wird bemerkt: 
%) daß. numeriſche Angaben über die Zahl ver von jevem Arzte behandehen Kran 


ten nicht erfordert werben, 


2) Dapı der Einfluß der Witterung auf die Kraufpeits © van 
angeben. if, auch erwartet wird, daß die Aerzte und wer ⸗ 
den, im eigenen Intereſſe ihrer Wiffenfhaft und Kur Beob⸗ 
— mit Sorgſamkeit und Ausdauer anzuſtellen Fiafen- 
vung der einzelnen Beobachtungen dieſer je ferner! wird; 
einzelae beſouders bemerlenswerthe hierher gehörige 2 Seiten 


der Medicinalperſonen werben indeß nad. Verdienſt anerkannt werden, . 
3) Daß vie Verichte mit ven ſich von felbft ergebenden Mevifflatiomen fir. die 
einzelnen Einfenver gleihförmig nach folgendem Schema abgefapt. werden müflen: 
A. Witterung, deren Einfluß auf die Geſundheit der Menfchen und There 
{m Allgemeinen. 
B. Allgemeiner Krankheits zuſtand: 
5 a) epivemifihe, endemifche, kontagibſe Kraukheiten, mis namentlicher 
Angabe ver Verbreitung der Polen, Syphilis und Kräge; 
b) merkwin dige ſporadiſche Krankheiten; 
e) bemerkenewerthe chirurgiſche Fälle; 
d) bemerlenswerthe gebustehülfliche Falle; Je 
e) merkwürdige Verletzungen und Ungludsfaͤlle, mit namentliher Be 
rüdfichtigung ber vorgelommenen Falle vom Viß toller Hupe, 


256 


€ Mieditinul/Poltzeiweſen: a 

a) Armen- Krankenpflege, aranlen⸗Anßtellen; 

b) Irrenhaͤuſer; 

c) Bäder und vͤffentliche Bade⸗Anſtalten; 

a) Apotpefenwefen; 

e) Rettung der Scheintodten; 

f) Maaßregeln, die zur Tilgung oder Milderung allgemeiner Krank⸗ 
heitsurſachen oder ausgebrochener Krankheiten ergriffen worden, 
mit befonderer Angabe der Fortſchritte der Schuppoden- Impfung; 

8) Bemerkungen über die Befchaffenheit der Getränfe, Nahrungẽ⸗ 
mittel und Material⸗Waaren; - 

h) Vergehungen gegen die Mevicinal-Gefege. 

D. Gerichtliche mediciniſche Vorfälle. 


E. Wifenfpaftlihe Medicinal-Ungelegenpeiten, betreffend mediciniſche, na⸗ 
turhiſtoriſche, chemiſche, phyſtkaliſche Entvedungen, Verſuche und Be 
obachtungen, vie für die mebicinifche Wiffenfchaft und Kunft ein Im 
- terefie. haben. 
“ F. Veterinair-Mebicin. Geſammt⸗Ueberſicht des hierher Gehbri— 
fperiellen Nachweifungen bleiben ven befonderen Berichten vor —X 
6 Sorfätäge zu Abänverungen und Verbefferungen zu einer der obigen 


2. Pen die Berfügung des Königlichen Miniſterii ver geiſtlichen, Unterrichts⸗ 
und Mevicinals Angelegenpeiten vom 10. April 1822, fo wie auch durch das Re 
gulativ, über die am häufigflen vorfommenden anſteckenden Krankheiten, vom 28. Of 
tober 1835, if es fämmtlichen approbirten Herren Aerzten und Wunbärzten zur 
Pflicht gemacht, genaue namentliche Liſten von den durch fie vorgenommenen Schutz⸗ 


"poden- Impfungen einzureichen. Diefelben müffen das verfloffene Jahr betreffend, 


unfehlbar bis zum Ende Januar eines jeven Jahres dem Polizei» Präftvio überfandt 
werden, und jedenfalls außer dem Namen ver geimpften Perfonen, auch veren Alter, 
fo. wie die Zeit und den Crfolg der Impfung enthalten. Die in ven benachbarten 
Dörfern etwa geimpften Perfonen find befonvers zu bemerfen. Sollten einige ver - 
Herren Aerzte gar Feine Impfungen vorgenommen haben, fo ift aud hierüber eine 
———— erforderlich; im Fall nicht etwa auf Grund einer früher abgege- 

benen Erklärung: „überhaupt nicht impfen zu wollen“, eine Dispenfation von der 
Verpflichtung, zur Einreichung ver Impfberichte, ertpeilt worben iſt. 

IH. Die hiefigen Tierärzte find nach den Verfügungen des Königlichen Mi 
nifterii des Innern und der Polizei vom 18. Februar 1811, wegen vierteljährlicher 
Einreichung der Sanitätöberichte, fo wie des Königlichen Minifterii der geiftlichen, 
Unterrihts- und Medicinal · Angelegenheiten vom 6. Marz 1823, wegen Trennung 
der ———— von den Hauptberichten, verpflichtet, in der erſten 
Woche eines jeden Damals einen Veternaltberittt Tier dee, von Harn währe 


| 
| 


nes Ieptverfioffenen Bierteljahts behandelien krauken Thiere uno bie Dabei gemachten 
Beoba een De ‚dem m Poli. Peifio einzureichen. Diefe Berichte find nad folgen 
dem Schema 


ı) Einfluß vr mg, der Nahrungsmittel und anderer allgemeinen Urſachen 
auf die Geſundheit der Thiere; 
2) Epizootien und Enzootien unter den verſchiedenen Arten der Hausthiere; 
3) anſteckende Krankheiten, mit beſonderer Berüdfichtigung der Hundswuth; 
4) ſporadiſche Krankheiten: 
a) der · Pferve, 
b) des Rindviehs, 
€) der Hunde, ‘ 
d) der übrigen Hausthiere; 
5) beimerfensiwerthe einzelne Fälle von innerlihen und äußerlichen Sranfheiten; 
6) Bemerkungen über die in Gebraud gezogenen Kurmethoden; 
7) wiffenfpaftlihe Bemerkungen; Verſuche mit neuen Kurmethoden, Arzneimit⸗ 
teln und fo weiter; 
8) veterinairspolizeifiche Bemerkungen. 
Sämmtliche vorſtehend gedachte Berichte find bei dem Journale ver erſten Ab⸗ 


theilung des Polizei-Präftviums gegen Empfangſchein abzugeben. Cine befonvere 


fohriftlihe Erinnerung der einzelnen Medicinalperfonen wird zur Verminderung 
des überpand nehmenden überflüffigen Schreibwerks fernerhin nicht mehr Statt finden; 
es wird vielmehr gegen die Säumigen die in der Verfügung des Königlichen Mi— 
niſterii ber geiftlihen, Unterrichts- und Mevicinal-Angelegenheiten vom 10. April 
1822 befimmte Ordnungsftrafe von Fünf Thalern ohne Weiteres feft- 
gefegt werden. Berlin, ven 25. Juli 1845. 


Königl. Polizei⸗Praͤſidium. 
— 


Betanntmadhung 
der Departements Prüfungs: Kommiffion für Berlin und den 
‚ Regierungsbezirt Potsdam. 

Die unterzeichnete Kommiſſion tritt für ven zum 1. Oktober d. J. bevorſtehen⸗ 
den Einſtellungstermin im Tünftigen Monat zuſammen, und fordert diejenigen, 
welche auf die Begünſtigung des einjährigen freiwilligen Militairdienſtes Anſpruch 
machen wollen, oder die Eltern und Vormünder verfelben hierdurch auf, die des— 
fallfigen, mit den dutch die Bekanntmachung des Königl. Ober-Präfivii ver Provinz 
Brandenburg vom B. Sertember 1822 (Amtsblatt IN? 37) vorgefchriebenen Zeug« 
niſſen begleiteten Anträge in ver Zeit vom 15. bi6 28. d. M. in dem Geſchäfts⸗ 
Rolgje, Riedarwallſtraße . M 39, einzureichen. . 


+. 


2 
Die zu ver in Rede flehenkei Verglinfligung Augemelecten werden zn’ ven 
anzuſetzenden Termin, Behufs der Fefiftellung ihrer körperlichen Dienſttauglichteit, 
tefp. wiſſenſchaftlichen Dualififation, demnächſt noch befonders vorgeladen werben. - 
. Später eingehende Anträge können erft für ven nächftfolgenden Termin berück⸗ 
fihtigt werden. Berlin, den 1. Auguſt 1845, . 
Königl, Departements⸗Kommiſſion zur Prüfung der Freiwilligen um 
einjährigen. Militairdienft. - 





Barnungs:- Anzeige 
Am 3. Februar 1843, Abends 8 Uhr, wurde der hierſelbſt in der Niederwall 
frage N? 16 in einem Geitengebäude wohnende Schuhmacher Ebeling, auf dem 
Fußboden feiner Stube liegend, ſchwer am Kopfe verwundet und befinnungslos 
vorgefunden, neben ihm ein mit Bfut befubelter Schuhmacherhammer. Ebeling 
verftarb noch in derſelben Nacht in der Charite, ohne daß er die Befinnung wieder 
erhalten. Aus der Stube des Ebeling fehlten ein Paar Stiefeln, die er zum 
Ausbefiern erhalten Hatte. Schen am &. Februar wurde ver Thäter in der Perſon 
des Tiſchlerlehrlings Markendorff ermittelt, welcher fih wegen Obdachloſigkeit 
ſelbſt zum Poligei-Arreft geftellt hatte, und, welcher noch dt ven geraubten Stie⸗ 


ch Herrmann Markendorff ift im Jahre 1822 in Berlin ger 
Glaubens, wegen gewaltfamen Diebftahls ſchon geſtraft. Nach 
n bat er wiederholt zugeflanden, daß er dem Schuhmacher 
Schuhmacherhammer die tödtlichen Schläge auf ven Kopf bei> 
dann in den Befig der Stiefeln gefegt habe. I 
auf Grund feines Geſtändniſſes und des aufgenommenen Be 
. , veinffimmenden Erfennttiffe des Königl. Kriminalgerichts hiefiger 
Nefivenz und Ober-Appellations- Senats des Königl. Kammergerihts rechtskräftig 
gegen ihn erfannt worden: 
daß er wegen Raubes und Todtſchlages des Beraubten mit dem Rabe. von 
, oben vom Leben zum Tode zu bringen, 
welche Strafe, durch vie Allerhöchſte Kabinetsordre vom 10. Juli d. 3. in die dez 
Beiles verwandelt worden iſt. 
Dieſe Strafe iſt heute an Markendorff auf ver Hochgerichtsſtelle zu Spandau 
vollſtredt worden: ' Berlin, den B. Auguſt 1945. " . 
Koͤnigl. Kriminalgericht hiefiger Reſidenz. J 
Waruungs-Anzeige. 
Am 26. April 1862 iſt die hochbejahrte Wittwe des Schiffsrigeners Hauckt 





in ihrer Wohnung, it der Uaterwaſſerſtraße . M9 hierſelbſt, ermordet, ei Summe . | 


von beinahe 1000 Thlrn. ihr geraubt und zur Verdedung des Verbreihens end 


wimeleos worden, welches jedoch nur das Wett und den Korper der eriälogenen 
Hande ergriffen hat und in feinem Qualme erflickt if: 

Der Arbeitsmann Karl Ludwig Frige, jest 36 Jahre alt, underhenuther md 
wegen Diebſtahls zweimal, reſp. mit Dreimonatlicher Strafarbeit und mit achtzehn 
Aalen ie Feſtungsſtrafe, mit den militaieifchen nen und zwanzig Stod⸗ 

lagen beſtraft, hat geſtändlich und überführt. dieſe von ihm einige Tage vorher 

erlag Miſſethat begangen und namentlih mit ginem fanfigroßen Feldſteine Die 
en e erfhlagen, nachdem er zum Scheine ein Darlehn von ihr verlangt und fie 
ihm daſſelbe abgeſchlagen hatte. 

Er iſt deshalb wegen Raubmordes zum Rade von unten rechtskräftig verurtheilt, 
und dieſe Strafe durch die Allerböchſte Kabinetsordre yom 10. Jali d. J. in die 
Todesſtrafe des Beiles verwandelt und letztere auf dem Hochgerichte bei Spandau 
heute vollſtreft worden. Berlin, ven 8. Auguſt 1845. . 

König. Kriminalgericht hieſiger Refidenz. 

” Perſonalchronik. 

Der bisher bei der Königl. Regierung zu Düſſeldorf angeſtellt geweſene, zuletzt bei 
dem Königl. Finanz-⸗-Miniſterium komwiſſariſch befchäftigte Regierungs-Aſſeſſor Beyer 
iſt in gleicher Eigenſchaft an das hieſige Regierungs- Kollegium verſetzt. 

Der bisherige Rechtskandidat Karl Friedrich Auguft von Kaehne ift zum Kammer⸗ 
gerichts⸗Auskultator ernannt und demnächſt am das Dörelanbeögerict in. Frankfurt an 
der Oder verfegt worden. 

Der Kammergerichts-Referendarius Robert Siegmund Broupabr iſt aus dem Königl. 
Juſtizdienſte entlaſſen. 

Die bisherigen Rechtskandidaten Guſtav Ludwig Jehan · von Löper und Ernſt 
Auguſt Reuter find zu Kammergerichts-Ausfultatoren ernannt und dem Kriminalgericht 
in Berlin zur Befchäftigung übertoiefen. 

Der bisherige Kammergerichts⸗Auskultator Wilhelm Ulsrander Victor Eichhorn ift 
zum. Sammergeriches-Referenbariuß ernanut und demnächft an das Obenlanbesgericht ig 
Frankfurt an der Ober verſetzt. 

Seine Majeftät der König haben geruht, dem beim. Stadtgericht in veuin angeſtellten 
Juſtiz⸗Sekretair Beccar den Charakter als Kanzlei-Rath und dem Depofital-Rendanten 
Kläger den Charakter als Rechnungs-Rath zu verleihen. 

Der bisherige Kammergerichts⸗Referendarius Theodor Neumann iſt zum Kammer⸗ 
gerichts⸗ Aſſeſſor ernannt. 

Der bisherige Kammergerichts⸗Auskultator Karl Eduard Dirkſen iſt zum Kammer⸗ 
gerichts⸗ Referendarius ernannt. 

Der Oberlandesgerichts⸗ Referendarius Wilhelm Wehrkamp iſt in gleicher Eigen⸗ 
ſchaft an das Kammergericht verſetzt. 

Patrimonialgerichte. Die Verwaltung des Bateimoniafgerichts über Harnefopf 
iſt dem Land⸗ und Stadtrichter Grieben zu Freienwalde übertragen. 


Der Dolter ber Medicha unb Chirurgie -Zerbinand Leberecht Dümmier- in Berk 
iſt als praftifcher Arzt, Operateur und Geburtähelfer in den Königlichen Landen appro— 
birt und vereidigt worden. 

Dem Garten-Obergehülfen Neſide if die Beaufſichtigung und Unterhaltung ber 
Manz und Garten» Anlagen innerhalb ber Reſidenz Berlin übertragen worben. 

Schiedsmann. Der Bürgermeifter Auguft Herrmann Schulg-Bölfer u Ora⸗ 
nienburg if zum Schiebsmann für den Schloß- und Lirchbezirk Oranienburg gewãhlt 
und in dieſer Eigenſchaft beſtätigt. 








Vermiſchte Machrichten. 

Wegen Neubaues ver Brücken über den alten Kleeßenſchen Rhin, bei der Ko— 
Ionie Neuwerder, und im Giefenhorfler Damm über ven Schleufengraben wird die 
Paffage tiber dieſe Brücken vom 21. Auguſt bis zum 18. September d. J. ges 
fperrt fein, weshalb Reiſende ihren Weg von Wufterhaufen an ver Doſſe nad 
Rathenor während dieſer Zeit über Sieversdorf, Alt-Garz u. f. w. nehmen mögen. 

Potsdam, den 8. Auguſt 1845. 


König. Regierung. Abthrilung des Innern. 


Wegen nothwendiger Reparatur der auf. der Mühlenburg, im Weſthavellaͤndi⸗ 
fen Kreife, belegenen Rhinbrüde wird der Weg von Mühlenburg nach Kiez vom 
18. d. M. ab auf 14 Tage geſperrt fein. 

Potsdam, den 13. Auguſt 1846. 
Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Innern. 


Zu ven Arbeiten ver Schiffbarmachung des 8 Landnehrgtebens ift die Sperrung 
veffelben erforverlih. Es find deshalb bereits feit vem 7. d. M. Teine Auslade- 
ſcheine ertheilt worden und wird, ſobald die daſelbſt befindlichen Kähne entfrachtet 
worden, die Sperrung ſofort eintreten. 

Berlin, ven 9. Auguſt 1845. 
Koͤnigl. Polizei⸗Praͤſidium. 


(Hierbei zwei Deffentliche Anzeiger.) " ” 


Amtsblatt 


Der Königlichen Regierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


— — — — — 
Stück 34. Den 22. Auguſt 1845. 


Allgemeine Geſetzſammlung. 

Das diesjährige ZAfte Stüd ver Allgemeinen Geſetzſammlung enthält: 

N? 23601. Allerhöchſtes Privilegium für. die Aus ſtellung auf den Inpaber lau⸗ 
tender Demminer Kreis-Obligationen zum weitern Betrage von 35,000 Thlrn. 
Vom 22. Juni 1846. 

MN 2602: Allerhöchfte Kabinetsordre vom ii. Juli 1845, die Anlage einer 
Eifenbahn von dem Lipperheiver Bahnhofe nah Ruhrort betreffenv. 

MN 2603. Allerhöchſte Kabinetsordre vom 11. Zuli 184, betreffend die Wievers 
berftellung der beim Brande des Gerichtegebãudes zu Medebach vernichteten 
Grund⸗ Akten und Dokumente. 

NM 2604. Geſetz, betreffend die‘ Ablöfung der Dienfte in denjenigen Theifen ber 
Provinz Sachſen, in melden die Ablöſungsordnung vom 7. Juni 1821 
gilt. Vom 18. Juli 1845. 

M 23608. Allerhöchſte Kabinetsordre vom 18. Juli 1845, in Betreff ver Stem⸗ 
pelſteuer für die Errichtung von Fidei⸗Kommiß- und Familienfiftungen. 








Berordnuungen und Vekonntmorbungen 
für den Negierungsbezirt Potsdam nad für Die Stadt Berlin. 


Antündigung N 19%.. 
des bevorſtehenden Hebammen-Unterrigte, Hebammen» 
Am 45. Oktober nimmt der Unterricht für Hebammen feinen Anfang. Nur Unterript. 
i die Verdi angemelveten Frauen haben fih an dieſem Tage bei dem Geheimen 1.973. Aug. 
L Hoftath Dr. Hau, Leipziger Straße AFP A5, einzufinden, da die beſiimmte 
Zahl der Schülerinnen bereits vorhanden if. Schwangere und ſpäter kommende 
Schülerinnen werden zurückgewieſen. 
Berlin, im Auguft 1845. 
Koͤnigl Hebammen⸗ Inſtitut. 
* 


Potsdam, den 18. Auguſt 1845. 
Vorſtehende Ankündigung des bevorſtehenden Hebammen-Unterripte wird hier⸗ 
darch zur msn Kenntniß_ gebracht. . 
Koͤnigl. Regierung. Bipeimg des Iunern, 











N 196. 
Die dies. 
jährige Erſatz ⸗ 

Auspebung 
betreffend. 
1. 908. Aug. 


M 197: 
Ausgebros 
Gene Lungen 

ſeuche. 
1.1123. Aug. 


N 198. 
Drudfepler 
in dee Arznei· 


tase. 
"1120 Ing 


2 


Potsdam, den 17. Auguft 1845. 
Zur Yushebung der in dieſem Jahre aus ver Stadt Berlin und dem hieſigen 
Negierungsbezirte zu ftellenven Erſatz Mannfchaften wird die Königl. Departements 
Erfag- Kommiffion an nachbenannten Tagen und Orten zufammentreten, und zwar 
zur Vebernapme der Refruten 
aus ver Stadt Berlin .. am 18. bis incl, 22. September in Berlin, 





⸗ dem Beestoro- Siorkowſchen Kreiſe am 24. . « Beeskow, 

ss Nieverbarnimfchen Kreife .... = 26. ⸗ ⸗Berlin, 
⸗⸗Oberbarnimſchen Kreiſe .27. 5 » Neuftabt- Eberswalde, 
» s Ungermündefchen Kreife » 29. ⸗ « Angermünde, 

* = Prenzlaufchen Kreife .. . 30. 5 » Prenzlau, 

« + Templinfchen Kreife ....... » 1. Dftober = Templin, 

»  s Muppinfchen Rreife ........ 238 ⸗ » Reu-Ruppin, 
«= Oftpriegnipfhen Kreife ..... - 4. == Kyri, 

.. aaefiegniefcen Kreiſe ..... ⸗6. « Perleberg, 

» =. Wefthavelländifchen Kreife. ... = 8. 5 « Rathenom, 
⸗⸗Oſthavelländiſchen Kreife .... - ©. . - Spandau, 
⸗Teltowſchen Rreife ........ = 10. ⸗ ⸗Alt⸗Schöneberg, 
« der Stadt Potsdam .......... - 11. ⸗ ⸗Potsdam, 

» dem Zauch⸗Belzigſchen Kreife.... » 13. 5 ⸗Treuenbrietzen, 
⸗dJuterbogk⸗Luckenwaldſchen Kreiſe ⸗14. ⸗ ⸗Juterbogk, 


welches hierdurch mit dem Bemerken zur öfſentlichen Kenntniß gebracht wird, daß 
diejenigen, welche gegen die Entſcheidung der Kreis-⸗Erſatz Kommiffionen reklamiren 
zu können vermeinen, ihre vesfallfigen Anträge, unter Beibringung ver erforderlis 
chen Beweismittel, bei der Königl. Departements-Erfap-Rommiffion nicht unter» 
laſſen mögen, weil auf fpätere derartige nicht angemelvete Reklamationen Feine 
weitere NRücficht genommen weiven foll. ” 


Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. 


Potsdam, den 19. Auguft 1845. 
Wegen ver unter dem Rindviehſtande zu Roddahn, im Oſtpriegnitzſchen Kreife, 
ausgebrochenen Lungenſeuche ift dieſes Gut und deffen Feldmark bis auf Weiteres 
für Rindvieh und Rauchfutter gefperrt worden. 
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern, 


Potsdam, den 18. Auguſt 1845. 
In dem neuen Abdruck der Arzneitare hat fih ein Drudfehler eingeſchlichen, 
indem es Seite 55 Zeile A von unten heißen muß: 
8 Ungen excl, bis 12 Unzen incl. — 2 Sgr. (fett 1 Sgr.). 
Die Upotpefenbefiger werben in Folge einer Verfügung des Koniglichen Miniſterii 


- ver geiflühen, Unterrichts⸗ und Medicinal⸗ m 11. d. M. 
—— in Kenntniß geſetzt. Angelegenhe ien ” vo 
Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Innern. 


Potsdam, ven 18. Auguft 1848. 

Die Königliche Poft-Verwaltung hat mit Vorbehalt des Widerrufs die Porto- 
freipeit für die Ueberfendung von Gelverfparniffen der Eifenbahn-Arbeiter: an deren 
Angehörige in der Heimath in Berückſichtigung der mohlthätigen Folgen bewilligt, 
welche hieraus für das leibliche und fittliche Wohl jener Arbeiter hervorgehen möch⸗ 
ten. Demgemäß werden jene Gelverfparniffe bei Verfendung Seitens der Eifen- 
bahn-Direktionen oder der von letzteren den betreffenden Poft-Anftalten fpeziell 
namhaft zu machenden Eifenbahn»-Beamten an die Ortsbehörden unter der Bedins 
gung portofrei befördert werben, daß diefe Sendungen unter dem Dienftfiegel ver 
Eifenbahn-Behörven und unter der Rubrik ftattfinden: „Gelverfparniffe von Eifen- 
bahn-Arbeitern; Abſender die Eifenbahn-Direktion zu N.“ Diefe Bezeichnung ift 
mit der Unterſchrift des betreffenden Direftiong-Beamten zu beglaubigen. Crfolgt 


die Abfendung von einem andern Eifenbahn- Beamten, fo hat biefer in berfelben " 


Weiſe mit Angabe feines Charakters und mit eigenbändiger Unterfehrift die Rubrik 
zu befepeinigen. Schriftliche over andere Mittheilungen der Eifenbahn-Arbeiter dür⸗ 
fen jenen Sendungen nicht beigepadt werben; wie denn überhaupt ſowohl den Eiſen⸗ 
bahn» als auch den Drts-Behörven vie forgfältigfte Ueberwachung diefer Sendungen 
in Bezug auf die Verhütung jenes Mißbrauchs der Portofreipeit zur Pflicht 3 
machen if. 

Hiernach wird fi denn der Geſchäftsgang in folgender Weife geftalten: 

Der Abfender übergiebt an ven betreffenden Eiſeubahn-Beamten vie Adreffe 
desjenigen, an welchen das Geld verfenvet werden fol. Diefe Adreſſe wird mit 
dem Gelde convertirt und auf das Couvert wird die Adreſſe derjenigen Ortsbehörde 
gefegt, unter welcher ver Gelvempfänger wohnhaft ift. Gleichzeitig erfolgt auf dem 
Couvert die Beſcheinigung der Eifenbahn-Behörve in ver oben angegebenen Weife. 
Um jedoch die Auszahlung durch die Ortsbehörde an den Geldempfänger zu fühern, 
iſt unter der Rubrik: „Gelverfparniffe von Eifenbahn-Arbeitern‘ der Vermerk zu 
fegen: „Auszuzahlen an den NN. zu N. N.,“ wonächſt die Ortsbehörde, an 
welche die Verſendung gefeieht, dem betreffenden Poftamt außer dem quittirten 
Pofiſchein noch die Duittung desjenigen zuzuftellen bat, der auf dem Convert als 
Empfänger bezeichnet iſt. 

Die Königlichen Poft-Anftalten find hiernach befonders inſtruirt worden, wäh⸗ 
rend die Direktionen der, den diesſeitigen Verwaltungsbezirk ‚betreffenden Eifenbahn- 
Gefellſchaften bereits mit Nachricht verfehen worden find. Wir aber machen die 
Ortsbehbrden auf die getroffene mohlthätige Einrichtung mit der Aufforderung 
aufmerkſam, bei ven in ihren Bezirken befcpäftigten. Eifenbahn-Arbeitern nach Kräfs 
ten auf möglichfte Sparfamfeit hinzuwirken, insbefondere aber puünktlichſt dafür zu 


N? 19. 
Die portoe 
freie Brförder 
tung don 
Geleripar« 
niffen der 
Eifentapn- 
Arbeiter an 
deren Ange» 
börige in der 
Heimath. _ 
1. 321: Aug. 


a 
«N? 200. 


Mobiliar 
Brand Ente 
fdädigunge- 
gelders Aus⸗ 
fhrsiben für 
Gein che, auch 


Lanpfgullige - 


zer. 
11. 866. Aug. 


forgen, daß. die Gelver, welche anf dem vorbezeichneten Wege in ihre Hände ges 
langen, unverzüglich) an vie. betreffenve Adreſſe befördert werben. 
Königl. Regierung. Abtheilung des Inuern. 
Verordnungen und VBetanntmachangen, - 
welche den Negierungsbezirk Potsdam ausfchlieflich betreffen. 
Potsdam, den 15. Auguft 1845. 
Seit dem unterm 15. Auguft vorigen Jahres veranlaßten Mobiliar» Brand» 
Entſchädigungsgelder⸗Ausſchreiben für Prediger, Stadt- und Land⸗Schullebrer find 
wiederum die unten verzeichneten Mobiliar-Brand- Entfepädigungsgefver -Ausfepreiben 
angemeldet, und werden die Herren Superintendenten und die franzöfi qh reſormirten 
‚Herren Prediger aufgefordert, die unten feſtgeſetzten Beiträge 
von jedem der Herren Prediger mit Fünf Silbergrofgen, - :- 
= = = Lanpfullehrer = Fünf » 
in der gewödnlichen Art einzuziehen und binnen vier Wochen an die hieſige Haupt⸗ 
Inſtituten- und Kommunal-Kaſſe für jeden Betrag mittelſt beſonderer Lieferzettel 


















abzuführen. 
Für die Stadtſchullehrer find in dieſem Zeitraume Feine Mobilar · Brnd/ Eis 
ſchädigungsgelder⸗Ausſchreiben vorgekommen. . 
Koͤnigl. Regierung. " 
Abtheilung für die Kirchenverwaltung und das Schulweſen. 
Namen Klaſſe, Jahl JVerblie-Es ; 
und Super⸗ 7 @ 9 | in welder — u daher 
Stand Wohn- un | Ds fie zur 1 Bei Jans demj „Don 
€ der ort, Brand- | Perception | tra= | vorigen Jedem 
E| _ Abge⸗ dentur. paglucs. gelangen ger [rariie tagen. 
E| brannten. — den, ſſchreiben. 
mit l u far. ve. biste. (er. of. 
1]Vire-Super- Lindow |Lindomw |1. Septem-| unter + [100] 700113] 16] 9|—| 5 I— 
intendent ber 1844 |Summalı00) 
Nugliſch 7 
1Landſchullehrer Metz⸗Wriezen 2. Septem⸗ über +] 50 
Korb dorf ber 1844° ' 
2Landſchullehrer Klein⸗ |Perle- | 24. Mai über die 100 
Jung Gott⸗berg 1844 | Hälfte 
ſchau 
8Landſchullehrer Wer⸗ |Mitt- | 31. Mai über die 100 
Ellfeldt nidor | ſtock bis 1. Juni Hälfte 














184 Bummal23011303 —— — — 


\ Potsdam, ven 13. Auguft 1845. 
at Aut auf die Vorfhrift im $ 25 der Maaß⸗ und Gewichtsordnung 

vom 16. Mai 1816 (Gefepfammlung Seite 142) foll beim Torfhandel das gefegs 
liche Rlaftermang zu 408 Kubikfuß flattfinden und viefes felbft durch ein ‘Kıumt 
Dargeftellt werden. Da nach genauen Meffungsverfucen der Königlichen Normal 
Eichungs⸗ Kommiſſi on 108 Kubikfuß Torfmaaße, bei lockerem Einſchütten der Soden, 
ein Kumt von 138,36 Kubiffuß Rauminhalt fchlicht ausfilen, fo iſt diefer Raum 
als Klaftermaaß für Torf angenommen und vemgemäß beftimmt worden, daß dag, 
eine Klafter meſſende Kumt 12 Fuß lang, oben A Fuß 10 Zoll, unten 2 Fuß 
breit und ſenkrecht gemeffen, 3 Fuß 44 Zoff tief fein fol. Zur Darftellung von 
J md 4 Klafter dient ein Schü, welches in der Mitte oder auf ein Viertel ver 
Länge des Kumtes, zwiſchen zwei gefalzte Leiften fenkrecht eingejegt wird. Außer⸗ 
dem kann das Kumt, wenn es auf-einem Wagen unmittelbar zum Transport des 


Torfes gebraucht wird, durch einen Aufſatz von 1 Fuß 1 Zoll ſenkrechter Hihe 


bei mi uß Länge, zu einem Maaß für 14 Klafter Torf vergrößert wergen. Das 

Kumt, ſo wie diefer Auffag, wird geeicht, und es ſtehen bei den Königlichen Eichungs⸗ 

Aemtern nicht nur ſolche Torfkumie und Aufſätze zum Verlauf, ſondern auch der⸗ 

gieichen Normalmaaße zur öffentlichen Anſicht. 

Mit Bezug hierauf wird die nachfolgende Verordiung erlaſſen, welche mit dem 

i. Januar 1846 in Kraft tritt. 

J & 1. Für den Torf darf im öffentlichen Handel nur das Klaftermaaß 

ganz over getheift gebraucht und es vürfen die Preife nur nach dieſem Maaß be⸗ 

ſtimmt werden. 

8 2. Zu dem Ende ſoll jeder Torfverfäufer ein geeichtes Kumt auf feiner 
Verkaufsſtelle haften, womit ganze, halbe und Viertel-Klaftern abgemeſſen werden 
können. 
$ 3. Jever Käufer kann ſich ven gekauften Torf hiermit zumeſſen laſſen, 

wenn er benfelben nicht auf einen, mit einem geeichten Kumt verfehenen Wagen 
ladet, und das Zumeſſen in diefem gefchieht. 

— 8 A. Beim Anfüllen des Kumtes muß der Torf, fo wie er nach dem 
Wurf aus freier Hand oder beim Einſchütten fällt, Tiegen bleiben, und das Kumt 
nur ſchlicht vollgefüllt und der Torf auf ver Oberfläche geebnet werden. Das 
Einpafen oder Einrütteln ift unterfagt. 

% 8. Der fernere Gebrauch ver Torflörbe, welche geeicht fein müſſen, 
wird nar beim Einkauf auf den Torfgräbereien als Maaß geftattet, wobei es eben 
ſowohl dem Verkäufer als vem Käufer freifteht, in jedem Falle die Anwendung des 
Kumtmanfes, fatt des Gebrauchs ver Körbe zu verlangen; dagegen auf allen ans 
deren DVerkaufsplägen, namentlich in ven Stävten, wird der Gebraud der Torf 
Körbe als Maaß unterfagt. 

8 6. Der Detailverfauf des Torfes nach der Stüchzahl bleibt :geftattet. 

87. Die Führung vorſchriftswidriger oder ungeeichter Maaße, over ſon⸗ 
ſtige Zuwiderhandlungen gegen die vorſtehenden Beflimmungen haben 1 bis 5 Thlr. 


N 201. 
Einfägrung 
des Kumts 
maaßes beim 
Berkauf des 
Torfes. 
LI 1.39. 
Br: 


N? 202. 
Ageninre 
Niederle gung 
und Befäti- 

gung. 
1. 786. Aug. 


2 
NM 74. 
- Das Eine 
dringen von 
Bau-, Rue 
und Brenn 
holz. der Holge 
topfen und des 
Bildpreits ih 
die Stadt 
Berlin bee 
treffend. 


Gelo» oder verhäftnigmäßige Gefängnipftrafe zur Folge. Unrichtiges Gent wm unters 
liegt außerdem der Konfisfation. 
Koͤnigl. Regierung. 
Abtheilung des Innern. Abtheilung für die Verwaltung der direkten Sievern, 
Domainen und Forften. 


Potsdam, ven 15. Auguft 1845. 
Auf Grund des $ 12 des Gefeges vom 8. Mai 1837 wird hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Kaufmann Brohm zu Rathenow die dir 
ber von ihm verwaltete Agentur der Rheinpreußiſchen Feuerverficherungs- Gefelfchaft 
zu Düffelvorf niedergelegt hat und ald Agent der Magdeburger Feuerverſicherungs⸗ 
Sefellfhaft für die Stadt Rathenow und Umgegend beflätigt worben iſt. 
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.” 


Verordnungen und Bekanntmachungen der Behörden 
der Stadt Berlin. 


" Mit Bezugnafme auf die Publifanda vom 17. Juni 1788, 2. Oftober 1836 
I 14. Auguſt 1839 werden hierdurch nachſtehende Beſtimmungen in Erinnerung 
gebracht: 

1) Wer Brennhold, unverarbeitetes Bau⸗ und Nutzholz, Birkenreis, Beſen, Kien, 
Raff⸗ und Leſeholz, Holzkohlen und Wildprett in hieſige Nefivenz einbringt, 
bat ſich auf Erfordern ver Steuer⸗, Forſt- und Polizeibeamten durch eine 
Beſcheinigung der Polizeibehörde feines Wohnortes oder durch ein glaubwür⸗ 
diges Atteft des Eigenthümers desjenigen Waldes oder Jagdreviers, aus wel⸗ 
chem die einzubringenden Gegenſtände kommen oder deſſen Stellvertreters, über 
den rechtlichen Erwerb derſelben auszuweiſen. In dieſen Atteſten müſſen 
Quantität und Gattung des Holzes u. ſ. w., und zwar die erſtere mit 
Buchſtaben ausgevrüdt fein. 

2) Holzberechtigte haben ſich mit einem gleichem Atteſte zu verfehen, in weldem 
außerdem noch der Tag, an welchem, und die Transportmittel, mit welchen 
das Holz eingebracht wird, anzugeben ſind. 

3) Wer dieſen Beſtimmungen nicht Folge leiſtet, wird, wenn nicht ein zur ge⸗ 
richtlichen Beſtrafung qualificirtes Vergehen Eonkurrirt, polizeilich mit ver Kon⸗ 
fiskation des Holzes, Wildpretts u. ſ. w. beſtraft, rückſichtlich deſſen dieſe 
Beſcheinigung nicht beigebracht iſt. 

Berlin, den 8. Februar 1840. 
” Königl. Polizei⸗Praͤſidium. 
Obige Sefanntmagung wird hierdurch republicirt. 
Berlin, ven 5. Auauft 1845. 
König. Polizei⸗Praͤſidium. 








%7 


Der Kaufmann Johann Friedrich Auguft Rindler hierſelbſt, Stralauer Plaz M 76. 
M ig und 19 wohnhaft, iſt heute als Agent der Vaterländifcen Feuerverſiche · Agenlut 
rungs⸗Geſellſchaft in Elberfeld beftätigt worden. Befätlgung. 

Berlin, den 1. Auguft 1845. Koͤnigl. Polizei -Präfidium. 
Bekanntmachung. 
„Zum Beſten ver in dieſem Frühjahre durch Hochwaſſer Verunglückten find an 
©elobeiträgen beim Ober⸗Praſidium eingegangen: 
1) Antheil an dem Ertrage aus einer am 8. Mai d. I. in ver Garuifonkicdhe 
zu Berlin flattgefundenen Mufif-Aufführung .. 172 Thlr. 6 Sgr. 10 Pf, 
2) Ertrag aus ver am 19. Mai d. 3. in Potsdam 





fattgefundenen Aufführung des „Fauſt“ ..... 210⸗ —⸗ — + 
3) Ertrag aus dem von dem Gefangverein zu Lands⸗ \ 
berg an der Warthe veranftalteten Eoncert... 0 + — + — 


, 
Zufammen 422 Thlr. 6 Sgr. 10 Pf. 

Hiervon find zur Vertheilung an vie am meiften _ j 
Bevrängten überfandt worden: 

1) dem Landrathe des Weſthavelländiſchen Kreifes, 
von Bredow zu Rathenow 

. ß 100 Vlr. 

2) vem Landrathe des 
Ruppinfchen Kreis 
fe, von Schen⸗ 
tendorff auf 
Wulkow ...... 100 + 

3) dem Landrathe ver 
Weftpriegnig, von 
Saldern zu Per- 
keberg........ 150 = 

4) ver Königl. Regie⸗ 
rung zu Frankfurt 
an der Over... 72 = 6 Sur. 10 Pf., 

find obige 422 Thlr. 6 Sgr. 10 Pf. 
Indem ich dies zur Öffentlichen Kenntnig bringe, nehme ich zugleich Veran 
Kaffung, allen venjenigen Perfonen, welche in ver einen over anderen Weife zur 
Förderung des mwohlthätigen Zwecks beigetragen haben, den wärmſten Dank hier⸗ 
mit auszufprehen. Potsdam, ven 16. Auguft 1848. - 
Der Ober» Präfident der Provinz Brandenburg. 
In deſſen Abweſenheit und Auftrag. fi 

Der Regierungs-Bice» Präftent, 

- von Metternich, 

— 


288 


Berfonalchronik. 

Dem bisherigen ſtationairen Hülfsaufſeher, jetzigen Förſter Bertram du Didbarım, iR 
bie durch die Verſetzung bed Forſters Groß erledigte Förſterſtelle "zu Colpin, im Forfte 
reviere Colpin, vom 1. Juli d. J. ab übertragen worden. . . 

Die durch die Verfegung des Förſters Kayfer erledigte Witbparksjägerftelle an ber 
Votsdam⸗ Brandeuburger Ehauffee bei Potsdam iſt dem verforgungebetechtigten Dönfiger, 
Förſter Fähringer übertragen worden. 

- Der Büreau-Mfiftent Otto Auguſt Ludwig Bormann iſt als Kriminal- Polizei⸗ 
Kommiſſarius bei dem Polizei-Präfidio in Berlin angeſtellt worden. 

Der Doktor der Medicin und Chirurgie Morig Loevinſon in Berlin if als prakti⸗ 
ſcher Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer in den Königlichen ganden approbirt und ar» 

- eibigt worden. 
Der Oberprediger Kirchner zu Granſe⸗ iſt zum Superintenbenten der Diöcefe 
Granfee ernannt worden. 

Der interimififche Lehrer Albert Friedrih Griefe iR als Lehrer an ber Yen und 

10ten Komunal» Armenfchule in Berlin -definitio angeſtellt worden. 








Vermifhbte Machrichten. 


Dem zum Rittergute Freyenſtein in der Oftpriegnig gehörigen, unfern_ des 
Doſſefließes und der Mecklenburg⸗ Schwerinſchen Grenze belegenen, bisher „Holz⸗ 
revier Taterort“ bezeichneten und zu einem Wirthſchaftsgehofte eingerichteten Eta⸗ 
bliſſement ift ver Name „Meins“ beigelegt, was wir hierdurch mit dem, Bemerken 
" zur Öffentlichen Kenntnig bringen, daß durch diefe Namenbeilegung in ven Kom 
munal= und polizeifichen Verhältniſſen diefes Ctabliffements nichts geändert wird. 


Potsdam, ven 14. Auguſt 1845. 
Königl. Regierung. Abteilung des Junern. 


(Hierbei ein Deffentlicher Unpeiger) 6 


Amtsblatt 
Der Königliden Hegierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


Stück 35. Den 29. Augufl 1845, 


Allgemeine Gefegfamminng. 
Das diesjährige Zdfle Stüd der Allgemeinen Gefegfammlung enthält: 


NE 2606. Allerhöchſte Beftätigungs Urkunde für die Ruhrorter Dampffchlepp- 
ſchifffabhrts⸗Geſellſchaft. Vom 6. Juli 1845. 








Verordnungen und Bekanutmachungen 
für den Negierungsbezirt Potsdam und für Die Stadt Berlin. 


Potsdam, ven 20. Auguft 1845. 

Es wird hierdurd zur allgemeinen Kenntniß gebracht, dag nad) einem Reſcripte 
des Königl. Minifteriums des Innern vom 1. d. M. die, der Sächſiſchen Renten 
Berfiherungs-Anftalt zu Dresden in viesfeitigen Landen bisher nur für das Her- 
zogthum Sachfen ertheilt geweſene Erlaubniß zum Gefchäftsbetriebe, und ihre Er⸗ 
mägtigung zur Beftellung von Agenten auf die gefammte Königlich Preußiſche 
Monarchie, jedoch mit Vorbehalt des Widerrufs, ausgedehnt worben iſt. 

Koͤnigl. Regierung. Abtheiluug des Junern. 





Verordnungen und Bekanntmachungen 
für den Negierungsbezirk Potsdam nnd für Die Stadt Berlin. 


* Potsdam, den 23. Auguft 1845. 

Es ift neuerlich häufig bemerkt worden, daß die Berichte der Orts-Polizeibe- 
hörden nicht durch ven betreffenden Herrn Landrat, fondern unmittelbar am ung ein 
gereicht werben, und tritt diefe Umgehung ber Ianpräthlichen Behörden, namentlich in 
Betreff derjenigen Gegenſtände des polizeilichen Reſſorts, deren Bearbeitung ven 
Lokal» Polizeibepörden erſt durch die Allgemeine Gewerbe-Orbnung vom 17. Januar 
d. 3. übertragen worden ift, 3. B. in Bezug auf die Mühlenbauſachen, als nad» 
theilig und hemmend hervor. Wir machen daher hierdurch wiederholt zur Nach⸗ 
achtung der Betheiligten auf die beftehende Vorſchrift aufmerkſam, daß alle Berichte 
fämmtliher Orts-Polizei-Obrigfeiten, fo weit folche von Lepteren in biefer ihrer 
Eigenfhaft an und erflattet werden, dem betreffenden Herrn Landrath zur Beför- 
derung x. an uns, behändigt werden müffen. 

Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. 


N? 208. 
Die Saͤchſi⸗ 

ſche Renten» 

Berfigerungs« 

Anftalt zu 

Dresden. 

L 91. Aug. 


N? 204. 
Die Belöw 
derung ıc. ber 
Berichte der 
Orio⸗ Poligels 
Obrigkeiten 
durch die land⸗ 
rathlichen Be⸗ 
hörben betreſ· 
fend. 
T. 993. Aug. 


Nahmeifung der an den Yeaeln der Spree und Havel 


NM 205. 


im Monat Juli 1845 beobachteten Waſſerſtände. 







































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Potodam, ven 30, Auguſt 1845. 


EINE EITITTTTTLILLLILETTITITT 


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Koͤnigl. Regierung. Abtzeitaug ves Innere. 




















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BELLLELLELELLTELLLELLLELLIIIIEN 











Baffer 
uß 300 Sus 300 


ernennen 





33 


. Rotsdam, ven 22. Auguſt 1845. 
Die yon der Regierungs- Haupt Raffe hierſelbſt ausgeſtellten Quittungen fiber 
die, im zweiten Duartale 1845 zur Ablöfung von Domanial- Abgaben eingezahlten 
KRapitalien und fonft berichtigten Veräußerungsgelver find, nad erfolgter vorferifte- 
miBiger Befcheinigung berfelben Seitens der König. Hauptverwaltung der Staats⸗ 
ſchuilden, denjenigen Special-Kaffen, an welche pie Einzablungen Seitens der In— 
tereffenten flattgefunden haben, zur Auspänbigung an pie legtern überſandt worden. 
Gegen Rüdgabe der empfangenen Interims- Befcpeinigungen können daher die Ein- 
zabler vorbezeichneter Gelver die befpeinigten Onittungen bei den betreffenden Sperial- 
KRoffen in Cumpfang nehmen. Koͤnigl. Regierung. - 
Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forſten. 
. >. Potsdam, ven 20. Auguſt 1845. 
Auf Grund des 8 12 des Gefeges vom 8. Mai 1837 wird hierdurch zur 


. Sffentlihen Kenntniß gebracht, daß der Kaufmann Scheel zu Gramzow als Agent 


der Leipziger Brandverfiherungs-Bank für Gramzom und Umgegend beflätigt wor- 
den if. Koͤnigl. Regierung. Abtheilung bes Junern 


Potsdam, ben 23. Auguſt 1845. 
Auf Grund des 8 12 des Gefepes vom 8. Mai 1837 wird hierdurd zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß ver Apotheler Noad in Oderberg als Agent 
der Magdeburger Feuerverficherungs-Gefellfhaft für die Stadt Oberberg und Um- 
gegend von ung beftätigt worden iſt. Königl. Regierung. Abtheilang des Innern. 





Berordnungen und Bekauntmachungen Des Königl. Ronfifto: 


riums uud Schulkollegiums der Provinz Brandenburg. 
Auf Grund einer Verfügung der Königlichen Minifterien der geiftlichen, Unter 
richts⸗ und Medicinal⸗Angelegenheiten und des Innern pom 16. d. M. wird hier 
mit Folgendes verordnet: . 
+) Niemand darf ein öffentliches Schullokal hierſelbſt, ſei e8 während oder außer 
der Unterrichtszeit betreten, welcher nit vermöge feines Amtes oder einer 
ausprüdlisyen Erlaubniß des Lehrers dazu die Befugniß erhalten hat. 


J 2 Eltern, Vormünder und andere Perſonen, welche dieſem Verbote zuwider 


handeln, verfallen in eine Geldbuße von einem bis zu fünf Thalern, oder im 
.  Unvermögensfalle in eine verhältnigmäßige Gefängnißſtrafe. 
8) Ebenſo wird derjenige heftcaft, wehher, ohne das Schullokal felbft zu betreten, 
auf unbefugte Weife ven Schpuluitemict, ober Die dem Lehrer geblhrende 
Schulzucht abſichtlich ſtört. 
+4) Sad mit per Ueberiretung vorſtehender Verbote andere Vergehen, als Ber 
feivigungen des Lehrers u. f. w. werbunken, fo finden zugleich bie Deshalb 
beftehenven Strafgefege Anwendung. Berlin, den 31. Juli 1846. 
Koͤnigl. Schuls Kollegium der Koͤnigl. Polizei⸗Praͤſidium. 
Provinz Brandenburg. 


N? 206. 
Auspändis 

gung ber 
Quittungen 
über einge⸗ 
zahlte Ver⸗ 
aͤußerungs· 
u. Ablöfungse 
Kapitalien. 
111. 1850. Aug. 


N 2807. 
Agentur« 

Befätigung. 

1. 1243. Aug. 


NE 208. 
Agentur» 

Betätigung. 

1. 1650. Aug. 


N 18. 

Einmiſchung 
der Eltern, 
Bormünber 
ober anderen 
Perfonen in 
die Schulzuchke 


2. 
Perſonalchronik. 

Der früher bei der hieſigen Regierung angeſtellt geweſene Referendarius, jetzige Re— 
gierungs⸗ und Forſt⸗Aſſeſſor Schultz⸗Voelcker iſt dem Regierungs⸗Kollegio zu Franke 
furt zugetheilt worden. 

Der bisherige Forſt⸗Kandidat Otto Wilhelm Heinrich von Oppen iſt zum Regie⸗ 
rungs⸗ und Forſt⸗ Referendarius beim hieſigen Regierungs⸗Kollegio ernannt worden. 

Die durch die Penſionirung des Förſters Bünger erledigte Forfterfiele zu Bredereiche, 
im Revier Himmelpforth, it dem Förfter Jahn zu Krummeluch, im Revier Frieders⸗ 
dorf, übertragen worden. 

Die Doktoren der Mebicin und Chirurgie Auguſt Georg Wilhelm Adolph Conftantin 
Schröder und Salomon Neumann zu Berlin und Friedrich Karl Theodor Kangom 
zu Prenzlau find, der erftere als praftifcher Arzt, Wundarzt und Geburtähelfer, bie beiden 
andern als praftifche Aerzte und Wundärzte in den Königlichen Landen approbirt und ver= 
eibigt, und der praftifche Arzt und Wundarzt Dr. Georg Herrmann Friedrich Schoemann 
zu Belzig iſt auch ale Geburtshelfer vorfchriftsmäßig verpflichtet worden. 

Der Bau-Kondukteur Johann Daniel Stuhlmann if in die Lifte der Bau-Kons 
dukteurs des diesſeitigen Verwaltungsbezirks aufgenommen worden. A 

Der Kandidat der Felbmefkunf Louis Julius Ferdinand Heithaus ift ald Zeld- 
meffer im hieſigen Regierungsbezirk vereibigt worden. . 

Der interimiftifche Lehrer Friedrich Wilhelm Georg Heinrich Huf ift als Rehrer ai 
der 12ten Kommunal-Armenfchule zu Berlin definitiv angefteDt worden. . 

Der Förfter Gabbe zu Görben -ift zum Stellvertreter des Feuerlöſch-Kommiſſarius 
des 6ten Diſtrikts, Werthavelländifchen Kreifes, gewählt und beftätigt worden. 





Vermiſchte Machrichten. 

Der Königl. Kreiskaſſen-⸗Rendant Erxleben und die verehelichte Dammſeter 
Nachtigall zu Kyritz haben am 6. Juni d. J. einen ſechsjährigen Knaben aus 
der Gefahr des Ertrinkens im Jägelipfluffe dafelbft, in fehr großer Nähe ver 
Müplenräver errettet, welche menſchenfreundliche Handlung wir hierdurch öffentlich 
belobigend anerkennen. Potsdam, ven 17. Auguft 1845. 

Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. 


Bei dem am 9. Jufi d. I. im Dorfe Dalgow, Kreis Ofthavelland, ftattgehabten 
Feuer haben der Lehrer Alte und Zimmergefelle Schimmel, aus Seegefelot, ven 
Schlau einer Sprige auf dem Strohdache einer unmittelbar neben brennenden 
Gebäuven ftehenden Scheune fo lange geführt, bis fie auf dem Dache die Haltung 
verloren und herunterftürgten, in Folge deſſen fie lebensgefährliche Verletzungen ers 
halten haben. — Durch viefe rühmlicpe Handlung if dem weitern Umfihgreifen 
der Flammen grade am gefährlihften Punkte gegen 3 Stunden Schranken geſetzt 
worden, innerhalb welcher Zeit erft die Sprigen der benachbarten Orte zur Löſchung 
anlangten, und nehmen wir baher gern Veranlaffung, felbige hiermit belobigend 
zur Öffentlichen Kenntnig zu bringen. Potsdam, ven 21. Auguſt 1845. 

Koͤnigl. Regierung. Abteilung des Innern, 





(Hierbei cin „Deffentlicher Anzeiger.) 


Aumtsblatt 


der Röniglihen Regierung zu Botstam 
und der Stadt Berlin. 


m —— — — 
Stück 36. Den 5. September. 1845. 
— — —— —— ——— 


Allgemeine Geſetz ſamm lung. 


Das dietihrige 200. Ci der Ilgemeinen Gefepjamuinng enhält 
M 2807. Allerhöchſte Kabinetsordre vom 7. Juli 18AB, wegen Bepfandbriefung 
der nur · bedingt mit Rittergutsqualität beliehenen Güter. 
N 2608. General ⸗ Conceſſion für die von der Gemeinfchaft ver evangelifchen 
Landeskirche fih getrennt haltenden Lutheraner. Vom 23. Juli 1845. 
M 2809. Verordnung wegen Minderung ver 88 A, 5, 6, 44 und 46 des 
Geſetzes yom 21. April 182 NP gas Hinfigtlih der an die Gtelle der 
un 9 aharalbienfte SE as Dienfaehe 6 un anderen . Leiſtungen iq ber He 
marf, Vom 
N? 2610. Verordmmg: weg en Hhlehenung ng ver $8 A, 8, 6, AK un 46 des 
Orfeges vom 21. Al 1825 IM 938 hinſichtlich ver an die Stelle der 
Naturaldienſte eingetretenen Dienfgelder und anderen Leiftungen in ben 
vormals zum Konigteich Weſtphalen gehörig gemefenen Theilen des Herzog« 
thums Magdeburg. Vom 23. Juli 1846. 
— — — 
Bekanntmachumg. 
Nachdem in Gemaͤßbeit des 8 25 der Verorvnung über die Ausführung der 
Kar Area eilangen (br die zum flinbifchen Verbande der Kar⸗ und Neu⸗ 
denbnrg und ves Markgrafthunis Niederlauſttz sc. gehörigen Landestheile 
m —5 Ma (Sefepfammlung de 1843 Seite of wegen Bifvuhg der 
iffishen in Jagdtheilungsſachen das Erforderliche veranlaßt worden 
7 —* ich —— zur öffentlichen Kenntniß, daß 
: "zum Vorſitzenden der Reviſlons⸗Kommiſſion für vie Kurmark (mit Ausſchluß 
ver, Altmark) zu Dellin durch die Allerhöchſte Kabinetsordre vom 8. Novein- 


‚ber 1884: 
1) ver Gefeime Juſtiz⸗ "mb Kammergerichts⸗Rath Stropy zu Berlin; 
. zum adminiſtrativen Mitgkiede- derfelben: 
2) der Geheime Reviſions⸗Rath Jonas zu Berlin; 
un, huriäfgen Mitgliede: 
ve. ammergẽriches Bash Gottheiner zu Berlin 
— worden; 





N? 209. 
Aufgehobene 

Biepfperre. 

1. 2272. Aug. 


N? 210. 
Die Xom- 
munal· und 
Polizei» Bere 
hältniffe des 
bisperigen 
Domainem 
Borwerts 
Biefenthal ic. 
HL 10. 1.688, 
Juli. 


m 
zu ſtaͤndiſchen widnem tar: 
4) der gumerisen, Oberftlientenant a. D. von Rochow anf Seile; 
V der Brbjügermeifter, Major a. D. von Bagon anf’ WERRM 
zu Stellvertreter der flöndifchen, Miitgliever; 
ad A) der Ritterihaßts- Wash. Gue san oeſeler auf Llnntefebe; . 
ad 5) der Landrath von Tſchirſchky zu Belzig . 


gewählt, und dieſe Wahlen mittelſt Allerhöchſter Kabinettorbre vom 2 
1843 beftätigt worden find. 


Potsdam, den 28. Angufl 1845. - n 
Der OBber /Praſident der Provinz Drandenburg 
In deiien Abweſenheit und Auftrag. ="? r. 


Der Regierungs · Vice- Pröfdent. 
von Meienit 








Berorbuungen und Betanutwedrung en 
für den Negleruugsbezirk Potsdam und für Die — Berlin. 
j Potsdam, hen 2, September IRAK. 

Nedpem feit mehreren Meinten die im Mıgu Ev. 8. wieder ausgehrogene 
*6 unter dem Rindvieh in Cremmen gänzlich aufgehört hat, fe iſt die durch 
unſere Bejauntmathung vom 1. September 1844 (Anusblatt 1844 Gtüd 36 
N? WI) angeordnete Sperre dieſer Stadt und deren Feldmark für Wiindoich, 
Rauchfutter und Dünger wieder aufgehoben worden. 

Königl. Regierung. Yhtfeilkng des Iunern. 
— . 


Verordnungen und Wekonutmachungen 
für den Negierungsbezirk Potsdam und für die Stodt Berlin, . 
Potsdam, ven 26. Hagel 1SE8. 
Es wird hierdurch zur dffentlichen Kermtniß gebracht, daß vie Beuel, 0} 
biöherigen Domainen / Vorwerks Biefenthal mebft den zu dieſem Vorwerke ‚gehörigen 
Gebäuden m ven Kommunal» und Polizeibezirk der Ecadt Biefenthal eimnerleibt 
worben, fo Fe daß die Polizei Verwaltung über vie, bei dem gepadten Vorwerke 
befmötilgen Kolsuiften und über das Budorsfhe Therrofen-Eiablifiement, weihe 
bisher von dem — Gründler geführt worden, auf das: Königl. 
Rentamt zu Neuſtadt⸗ Eberewalde zu Johannis d. Jübergegangen if. 
Koͤnigl. Regierung. 
Abtheilung für Se Vorwaltung der direkten Guam, Bomaiam. ER Beer: 





w- 
‘ Pots dau, ea U. Yngufl iSAB. 

Die * unfese Wersrerleng vom 4. Fehniar 1834 (Mmsehlatt pro 1834 "ZU. 
Osie 38) gepsbenen yohyifigen Worihrifien, niffchlig ber Veranftaltung öffent: „Lembetber- 
licher Zanzluftbarfeiten, find auf dem platten Rande mehrfach vaburd umgangen ganpe beirefs 
worben, daß für Derartige gefellige Zufammenkünfte Privat-Wohnungen gewaͤblt fen. 
warden. Um ven hieraus hervorgegangenen Uebeifkinden zu begegnen, bringen wir I. 308. ug. 
nu Semeifung des Abuiglichen Miniſierli des Innern und in Ex; unfger 
vorbezögenen Verotdnung, hiedemmeh folgende Beflinunungen für das platte Land zur 
affentlichen Keuntuiß: 

.» an auch fernen Dabei, · datz aur Auf vie Beramfaltung öffent 
Rang @eiciiipufen: vie Worſchriften wegen Einholuug der been! 

Ppeoüizeilichen Erlaubnig Binwendung, finden, 

2) Tanz⸗Geſellſchaften der untern Volksklaſſen in Privat-Pofalen, die anf ger 
meinfhaftlihe Koften Maler ei veranſtaltet werden, verlieren jedoch 

Regel wach ven Charalter Bioper Privat Geſtſchaſten, und fine van als 
öffentlihe Zufammantiifte zu betrachten. 

3) Von: allen derartigen gefelligen Berfammäungen iR. vetdalb derjenige, der das 
Mal für dvieſahen Keveit.. ſſelli, der, Quts⸗ Polizeibehoͤrve vother Angeige zu 
machen een Mebertretungen werben mit einer Polizeiftrafe von Einem 

iltnißmäßigem Gefängniß „geahndet. . 
af die erhaltene Anzeige nach ven Umſtänden zu 
Zufommenkunft als eime öffentliche zu betrade 
„aber deren Zulaffung oder Verſagung nad den 
zu beſtimmen; der Erteilung befonderer Er⸗ 
ſlaulanißſcheine bedarf es. ieben/ in 2 Dielen Fällen nicht. 
- 9) Im Uebrigen beendet es bei den Vorſchriften unferer Verordnung vorm 
. Behr 1 1834 und ben allgemeinen gefeplichen Beſtimmungen rücſichtlich 
ves Betriebes ver Schanf- und Gafwirthfhaft 


Zr. Böoigl: Regierung. Aotpeitug des Sanern. 





Berorsunngen und Bekanntm achnugen der Behörden 
_ der Stodt Berlin, 

Des. at⸗ge Weicku haben ven noch unbenannten, Strafen in Berlin folgende NP 76. 
Namen zu ertheilen geruht: Straßen. 
9 be —* ‚der Sabtmauer vom Ceubuſet bie zum Braudenburger There Venennung 

ihreuden Wege, und zwar deſſen einzelnen Theilen: 
7 vom Geoubuſſer bis zum Halleſchen Thore, 
b) vom Hallen bis zum Anhalſſher Zpeen 


" c)' vom Anhalefgen bis zum Potsdamer Thore, 
d) vom Potsdamer bis zum Brandenburger Thore 
die Nomen: Hallefhe 
Anhaltſche 
J Potsdamer 
und Brandenburger 
Der zwiſchen der Friedrichs⸗ und der Wilhelmsſtraße eröffneten Vebiungpeue 
den Namm: Puttlammer- Straße; 
3) ven beiden, nördlich und ſüdlich vom Frankfurter Bahnhofe angelegten Brad 
ven Namen: Frankfurter Bahn; 





Kommunifation; 


) der vie Neue ——— mit der Landsberger Strafe verbindenden von 


line zwiſchen den Häufern AP 1.8 und N? Ih nach dem Sameglifhen 
Grunvftüde führenden Strafe le 


den Namen: Barnimſtraße, und 
8) der wor dem Nofenthaler Thore en der Brunnen um der Bellts 


ſtraße nad dem Wollankfchen je führenden Straße 
ven Namen: Weinbergenen, — 
Berlin, der 1. Auguſt 1845. Koͤnigl. Polizei» Präßpinm. 





Da die Erſahrung wiederholentlich ergeben hat, daß/ den beſtehenden Vor⸗ 


ſchriften zuwider, die Entbindungskunſt hierſelbſt von manchen Frauensperſonen be⸗ 


trieben wird, welche dazu die erforderlichen Kenntniſſe nicht beſitzen and als Heb⸗ 
ammen nicht angeftellt find, fo wird, um ven gefährlichen Folgen vorzubeugen, ‚wele 
ang biefem unbefugten Gewerbsbetriebe entfpringen können, hiermit ernfllich in Er- 
innerung gebracht, daß bei nachdrücklicher Geld» ober —* m —— 
welche nicht als Hebamme hierſelbſt approbirt und angeſtellt if, ſich mit 
Accouchement befaflen darf. Zugleich wird auch das Publikum PAAR Bahr 
erforderlichen Falls fih nicht an vergleichen unbefugte Frauensperſonen zu. enden 
ſondern fi der Hülfe der hier angeftellten Hebammen zu bevienen, deren Namen 
und Wohnungen das nachſtehende erzeichniß ergiebt. 

Berlin, den 13. Augiſt 1845. König Pofgei-Präfokum. 

*. — 

 Nacweifung der in ſerun angehelinn Sebammen, 


1) Sean Aminde, MauerfiraßeN?24. | 6) Frau Burn Neur Beiebrigffiraße \ 
2) = Arendt, Karlsſtraße 7 8. ”. 
3) +» Biegemann, Bilpehnfrape 7) mel Burg, Nee Frie⸗ 


M 143. drichsſtraße NP 79. 
M) + Bol, Kronenſtraße NS: Em von Deinent, Späferefe 
) = Bublig, Wihelafie. 0. Ma 


9) Frau . 


20) 
11) 


12) 
13) 


14) 


v 


16) 


17) 
18) 


19). 
02 


31) 


2). 


u) 


wungvn, 


won 


wann 


9) Frau Dietrich, Papenſtaße M 17. 


+: Döpler, Kleſterſtraße N? 20. 


"s Franke, Sandsberger Strafe 
NM 


Freyer, Auguffftiaße NP 41. 

Friedrich, Auguſtſtr. M 7A. 

Gerſtung, Alte Jakobsſtraße 
NA 


“ 


“ 


w 


z j Sieenfötag, arauſenſnaße 
M7 


. Grayias, Balfinge Mi. 
Grünfeld, Königsſtr. 52. 


Jänicke, Kreuzgaſſe I 8. 
Jakob, Akte Leipgiger Strafe 
N 
Zatobi,Frievrigeft. M 108. 
Jung, Ransnierftrape AP As. 
Junge, Mitielftrafe AP 50. 
Katoli(fürdieRofenthalerBor- 
ſtadt), Invalidenſtr. N? 56. 


Kothe, Zimmerftraße MA. 
Krähe, Frievrihefe. IF 18. 
Kreiſel, Wallſtr. MA4u. 45. 
"Kühne, Prenzlauer Str. MB. 
Krück (für die Nofenthaler 
Vorſtadt). 
5 ner Neue Friedrichsſtraße 
NXA 


gegen Krautgaffe M 36. 


. Dfermann, RöpniderOtsafe 


29 


. MNg80. 
» Paul, Kronenſtraße N? 23. 


Strafe NP 96. 


Huvart, Junkerſtraße ARBı.- 


König, Alte Jakobsſtr. MB4. 


38) 
39) 


40) 


41) 
42) 


48) 


45) 
40) 


rw 


48) 


49). 


50) 


51) 


52) . 


53) 
54) 


&0) , 
35). Unverehelihte Pentzer, Kopnider - . 


FR 


36) Ban Rail, Orensdierfe. IM 19. 
> Reiinenn; MohiufrAf66. 


» Ridlefs, Zimmerſtr. NIE 


"r Säleiffapet, Schitzenſtraße 
M 60. 


Sölittöen, Neue Genäe, 
ſtraße A? 67. 


. enanbers, Minelfinße \ 


⸗ — Soisenfrap 


I hate @ssafinsfe. 32. 
- Stellmager, Lindenſtraße 


MR . 
Serehl, Philippafi.. N? 22. 
Stürmer, Dresdner Straße 
⸗ Zegen, Alte einkauf 
Strafe I 34. 
Troitzſch, —* ⸗⸗ 
‚Werner, Drange⸗ und Alte 
Jakoͤbsſtraßen⸗ Ecke. 
⸗Wittle, Große Harburger 
Straße I 35. 
⸗ DR Serufafemer Straßt 


R 


⸗ Setrsenett, Big 


5 gersn, anfefraße M 21, 
»*. Zimmermann gebörne Ma⸗ 
nicke, Neue Königsſtr. NP 51, 
» ‚Zimmermann geborne Res 
gunault, in ber Charite, 
⸗ Zimmermann, geborne "Per 
terfen, Neue Konigsftraße 
NM 73. 


. . Betoenntmahutng we 

i —E Zeehung ver Prämien von ven nach unſerer —— — vom 1. er 

- w % zur Ansloofung beſtimmten 9000 Seehandlungs⸗ Vrämienſcheinen wird 
am 15. Oktober d. 9. 

und an ben darauf folgenden Tagen von 8 Upe Vormittags ab, in dem großen 

Konferenzſaale des Seehandlungsgebäuves, mit Zuziefung yon zwei Notarien und 

zwei vereideten Protofollführern, ftattfinden. 

Das betpeifigte Publikum fegen wir hiervon mit dem Bemerken in Kenutniß, 
DaB wir nach geſchehener Ziehung die gezogenen Nummern und Praämien durch bie 
bieſi igen öffentlichen Blätter bekannt machen werden. 

Berlin, den 26. Auguſt 1845. 
General⸗Direktion der Seehandlungs /Societaͤt. 
Kayſer. Wentzel. 
— — — 


Berſonalchvonmik. 

Der hiefige Wegierungs-Kanzlit Latomus iſt mit dem 1. Juli d. 3. in ben Rahe⸗ 
fand verſetzt; ber bisherige Begierungd- Kanzlei-Diätariud Kroll bagegen zum etats⸗ 
mäßigen Regierungs- Samzliten beförbert worbai. 

Deaer Rechnunge-Reth Bauer bei ber Regierunge- Atheihing für bie Verroaltung bee 
‚Indireften Stenern M am 10. Mai b. I. verfiorben, und ber bisher beim Königl. Finang 
Winiſferio befchäftigt getvefene, frühere Steuerauſſcher Seckt zum Regierungs⸗ Sekretariats⸗ 
Aſſiſtenten bei der gedachten. Regierungs⸗Abtheilung ernanut worden. J 

Der praltiſche Arzt und Wundarzt Dr. Friedrich Karl: Theodor Kantz ow zu Prenzlan 
if. auch als Geburtöhelfer approbirt und verpflichtet worden. 

Der Kandidat der Medicin und Chirurgie Karl Friedrich Ludwig Baethke zu. Granſe« 
iſt als ausühender Wunbdarzt erſter Klaffe und Geburtshelfer apptobirt und vereibigt tworben, 

Die Doktoren. der Mebisin und Chirurgie Johannes Friedrich Wilhelm Neumann 
und Julius Anton Auguſt Krautwurſt zu Berlin find. als praktiſche Aerzte und Wund- 
ärzte in ben Königlichen Landen apptobirt und veteibigt worden. 

.. Des Wundarzt erfier Klaſſe Heinrich David Loehr zu Berlin if auch als Geburts⸗ 
Helfer in den Königlichen Landen approbirt und verpflichtet worden. 

‚ An die Stelle des zum Departements-Thierarzt im Regierungsbezirke Düffeldorf bes 
foͤrderten Repetitor Prehr iſt der Kreisthierargt Kntebufch aus Oppeln zum Repefitor 
bei der Königl. Thierarzneiſchnle zu Berlin beſtellt worden. 

Der Gutsbefiger Hochauf zu Storkow ift in bie Stelle des ausgefthiedenen Feuer 
löſch⸗ Kommiffarius, Gutsbeſitzers von Troſchke, zum Feuerlbſch/Kommiſſarius des 
Xhfften Bezirks des Drettow⸗Storlowſchen Rreifes gerählt und diesſeits befkätigt.toorben: 


— — 


(Hierbei zwei Deffentliche Anzeiger) 


Amtsblatt 
ber Königliden Negierung zu Pots dam 
. " and der Stadt Berlin. 





Stuͤck 37. Den id. September 1845. 
—— —⸗, — nn 


Allgemeine Gefegfamminng- 
Das diesjährige Z7fte Süd den Wilgemeinen Gefegfanmlung enthält: 
8 611... Die Gemeinde⸗Ordnung für die Rhein» Provinz. Bom 23. Juli 1845. 








: 7. Werorduungen und Bekanntmachungen 
für den Hegierungsbezirt Potsdam und für Die Stadt Berlin. 
\ _ “Potsdam; den 3. September 1845. 
Als eine, zur Belehrung der Aerzte ſowohl, als des Publikums vorzugsweiſe 


geeignete und für das Gemeinwohl wichtige Anweiſung zur diätetifchen Behandlung 


der Kinder im erften Lebensjahre, empfehlen wir, in Gemäßheit einer Verfügung 


des Konigl. Hohen Minifterii der x. Mevicinal-Augelegenpeiten, und übereinftims 

mend mit ven Gutachten des Königl. Medicinal-Kollegii ver Provinz Branden- 

burg, die Meine Schrift des verftorbenen praftifchen Arztes Dr. Paul Marimilian 

Zettwad: . , 

VUeber die fehlerhafte Ernährung der Kinder in Berlin, als eine Haupt 

urfache der ungünftigen Gefunvheits- und Sterblichkeits-Verhältniſſe ver- 
felben und über vie dagegen anzumendenden Maßregeln. Berlin, bei 
©. Reimer. 1845. 62 Seiten. 8, . 

und fordern die Herren Kreis⸗Phyſiker und Aerzte zu: möglichſten Verbreitung ber» 

ſelben auf. Koͤnigl. Regierung. Abtheilang des Innern. 


Potsdam, ven 6. September 1845. 
Der Reparaturbau an der Schleufe bei Mellen im Nottefließ kann nicht bis 
zum 15. d. M., fondern erſt zum 30. September d. J. beenvet werben. Die 
durch unfere Bekanntmachung vom 20. März d. I. — Amtsblatt Seite 94 — 
angeorbnete Sperre der genannten Schleufe wird daher hierdurch vom 15. bis zum 
30. September d. 3. verlängert, worauf das betheiligte Publikum aufmerkſam ge⸗ 
mit wird. Koͤnigl. Regierung. abthellang des Jurer. 





“N 212. 
Empfehlunge« 
werthe Sqhrift 
über die Er⸗ 
nährung ber 
Kinder. J 
1. 1674. Ang. 


M 218. 
Sberre bir 
Sqltaſe bei 


Wenen it 


1. 351. Ep. 


N? 214. 
Die Aunapme 
breijäßeiger 


Abteilungen. 
1. 2237. Aug. 


MM 216. 
Neuer Lehr» 
kurſus in der 


1. 526. Gept. 


Aufnabme- Prüfung zugelaffen zu werdeü. 


Potaͤdam, — September 1845. 
Zufolge einer Verfügung des Rönigl. Ober-Präfolums ver Provinz Branden- 
burg wird hierdurch zur Öffentlichen Kenntniß gebracht, wie anf ven«Biakag der 


Königl. Inſpektion ver Jäger und pen höheren Orts — worden iſt, 
daß acht Jäger» Abtheilungen, «| Be wie den Truppen Garde⸗ Corps ges 


" finttet fein Ei aud in der Zeit, vom 1, Mai bie” ultimo Oktober 3 


die ſich noch nicht im dienſtpflichtigen Alter‘ befinden; als dreijährige Zst 
zunehmen. Koͤnigl. Regierung. teilung des Finern. —o 





Publikandum. 7 

In der hieſigen Schiffsbau⸗Schule wird mit dem 13. Oktober. d. 3. ein menge. 

Leprkurfus beginnen. Diejenigen, welche an dieſem Unterricht Tpeil zu nehmen 

wünſchen, werben hierdurch aufgefordert, fid unter a: der in der Be⸗ 

kanntmachung der Hefigen Königl. Regierung vom 20. Seytenber (Amte- 
blatt de 1834. 40) vorgeſchriebenen Zengniffe bei dem unterzeichneten; 
figenpp ‚des Kuratoriums. Regi F ⸗Rath von der Mülbe hierſelbſt emi 

fohriftlich, oder in der Zeit vom s is 12. Oktober mündlich zu melden, um zur 


Stettin, den 18. Auguft 1848. 
Kuratorium der Könige. Schiffebau- Schule. 


Potsdam, ven 9. September 1848. 


Q wes Hublifant ums ‚der Königl, Säule 
— —— zur Mendigen Keule np gebragt. igl Sqiſchen "en ie 


Königt. Regierung. —28 des Junern. 


Verordnungen und Bereit en, 
welche den Regierungsbezirk Potsbam —— bettefii, 
Potsdam, ven A. September 1848. 
Die Konigl. Miniſterien der Finanzen und ber a Beben bie —— 
Befligumungen über die. Gebühren ver Auktions-Kommiß 
worfen, amd. anf Grund derfefben gemeinſchaftlich für , ie fomoht * e —* 
rg Auktions-Rommiflarien unterm 21. Juni d. I. "eine neue jien- 
Durch Refcript des Rönigl, Finanz, Deiner vom 16. » m. RT} ei de⸗ 
ffimmt worden, daß biefe neue Tare mit dem 1. Ditober d. 3. für. R 
außergerihtlihe Auftionatoren in Wirffamfeit treien ſoll, "vergeftalt, vah bei allen 
denjenigen freiwilligen Aultionen, zu welchen von bem genannten Tage ab ber 





261 

> aäiafwng erthelt wird, ‚Die Gehlthyen nur ‚Nach der neuen Tore, berechnet werben 
2. Dürfen: ¶Indem wir haper dieſe —ãe—— nachſtehend pm ——— Kennts 
niß bringen, bemerken wir, daß hiernach die ältere Taxe, welche als Anlage zu 
ni as Ah des Rı —E für Die außergeritlichen Auftions-Rommiffarien vom 28. Juni 
—X ang 1830 30 Seite 11 der Beilage 'a — iſt, 
ar Dftober d. yo nur no auf diejenigen freiwilligen Anltionen anges 
„nFoenbet — darf, zu welchen bereits vor jenem Tage ver Auftrag ertheilt wor⸗ 
Eden WR, daß im ‚Üebrigen jedoch —X egogene Reglement auch fernerhin in Geltung 
\ zbleibt,, und es namentlich; bei ber Beftimmung des $ Au dahin fein Bewenden 
“pehäkt, daß, ſoweit auch nach der neuen Gebühren» Tare noch’ befonbere’Pebenfoften 


Ki wirt werben dürfen, die Auftions-Rommiflarien die größte Sparfamfelt zu bes 


> Toßeihten, verpflichtet! find, und bei d erlder einiretenben Difereien. ber Drit- 
2 ı eibehörbe vie —* 
Die im unſerem Depariement bereits fungirenven. auf fihen Auktions⸗ 
Fenm garien werden Abrigens zur ſtreugen —æeS * Gebühren: Tare 
FR vie Dritbehöroen noch befonders angewieſen. 
König“ Regierung. abtheilaug des Seien. 


. 


. Gebühren + Tape für. die Ayftions, Kommiffarien. 

Die bisherigen Beſtimmungen über" vie Gebühren der Aultious · Commifſarien 
„find einer Revifioh unterworfen, imd es wirb nunmehr auf Grund ber:gitachtlichen 
Betüpterner Koniglichan Bandes Juſtiz⸗ Kollegien unh Regierungen für alle. gericht» 

che und anfergeruhtliche Anltionsr Kommiſſarien Folgendes ‚beffinmt. 
1) ve Auktions ⸗Kommiſfarius erhält -für die vollſtãndiga Beſorgung einer jeden 
einzelnen Verſteigerung von bem Capfange bes Auftrages an gerechnet bis 
„zur „velitämigen Aetieferung der Auftionsloofung, von dem Betrage dieſer 






» Bis se 5 Thlr. einſchließlich, d. 9. von ven erfien 5 Thlrn. 163 Procent 
"ddr 5 Ggr. bon: jenem. vollen . Thaler, ur 
») von-dein Betrage über 3. Wlr. bis zu 10 ht. ainſchließlch 1 13} Procent 
IT ger 4- Sgr. von jebem vollen Thaler, 
©) von dem Betrage über 10 Thlr. bis zu 20 Thlr. einſchließlich 10 Procent 
“eher 3 Sgr. von jedem vollen 
re br von. dem Betrage über 20 Thlr. bis 50 Thlr. einſchließlich 8 Procent 
— oder 21 Sgr. von jedem vollen Thaler, 
von dem Betrage über, 50 Thlr. bie 100 Thlr, einſchließlich 5 Procent 
‚open 14 Sgr. von jevem vollen Thaler, 


. £), vondem Beirageüber- 100 Thr. bie 1000 Chr. einſchließlich 3; Procemt 


J J oder 1 Sgr.von ‚jedem vollen Thaler, und 
8). von dem letrage über 1000 Thlr. ...........0 1 Procent 
Liz + Sgr. von jedem vollen Thaler, j j 





1983 
n einer'ver höheren Kolonnen. wltd erft von dan⸗ 


ionslöofüng erhoben, weißer das Marimum ber 
dolonne überfteigt. A 


2).. muß der Auftions: Kommiffarius, o weit He in 
umi iſt, alle und jede Auslagen, narkı für 
ereffenten, fir die Bekanntmachungen vurch ö 
m und Infertionen, für ben Ausrufer bei ver 
I, für Einziehung Erebitirter Raufgelder ut m. 
.. übernehmen, und befreien, auch fish auf. feine Kofen ein Auftionetötäl bes 
ſorsen. 
— An Orten, wo "nie ‚Deiepopneie der. Wohnungen e betzoͤhelh Fb, vo ‚ver 
Auftiong- Kommiffarius durch die Gebahren zu 1 für den. zur. Beihaffung, bed 
wo Auttionslokals erforderlichen Koſtenaufwand nicht — entſchädigt er⸗ 
der betreffenden Regierung, begieungsweie des : hiefigen. Polizei- Präßbiuuns, 
eine befondere Vergütung für das Lofal hewilligt werben. 

4) Wird aber im Gerichtshaufe oder in einem anderen Gebäude ein Auktionslökal 
unentgeldlich eingeräumt, fo hat der Auftions-Kommiffarius für. vie Heizung 
und igung des Lokals, ſo wie für. die zur Abhaltung. der Aultion erfor⸗ 

derlichen Utenſilien ſelbſt zu ſorgen, auch, wenn das Lotkal ausſchlichlich zu 
Anftionen benutzt wird, die Reparatur in demſelben zu ‚übernefinen,. , 

5) Müfen zu verſteigernde Gegenftände vbn einem Dte nach einem andern nit 
blog ‘von einem Haufe’ in das andere) transportirt werben, fo find vie dem 
Aubktions⸗Kommiſſarius dadurch entambenen, von ihm zu. beiegenden baaren 
Auslagen beſonders zu erflatten.. Auch gehören Koſten des Transporte ger 

"7. pfändeter Gegeuftände aus ver Wohnung des Schuldners in das Pfands 
haus nicht zu den, vom Auftions-Rommiffarius für die zu 1 ausgefegte Re⸗ 
» . "mnneration zu ‚beflzeitennen. Auslagen. . 

0) Unterzieht fih der Auktivns ⸗Kommiſſarius der Zarubn. zu verſteigernder Ge⸗ 
genſtaände oder der Aufertigung von Sucherkatalogen, fo werden die diesfälligen 
Koften beſonders fefigefegt und eben fo wie vie Koſten des Druds der Kataloge 
beſonders vergütet. 


7) Hinfihtlih der Art ver öffentlichen Bekanntmachung gerichtlicher Auktionen 
muß ſich der Anftiong-Kommiffarius nach den Beftimmungen achten, welches 
jedes einzefne Gericht, beziehungsiweife die Negierungen und das hieſige Polizei» 
Prafivium nah Maaßgabe der örtlichen Verhältniſſe, mit Rüdfiht auf den 
8 85 Tit. 24 Tpl. I ver Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung erlaflen werben. 
Wenn auf befonderen Antrag der Intereffenten mehrere oder andere öffentliche 
Bekanntmachungen erfolgen, als nad den erwähnten Beftimmungen erforderlich 
find, fo find die dadurch entſtehenden baaren Auslagen dem Lermiſſariue be⸗ 
ſonders zu erſtatten. 





* 





; 283 
’ 

9) Muß der Aultions⸗ Konuniſſarius Reifen unternehmen, fo erhält derſelbe, falls 
nicht bei feiner Anſtellung ausdrücklich etwas anderes beftimmt worden ifl, in 
jever einzelnen Verfteigerungs- Angelegenheit, wenn die Auftionsloofung mehr 
als 50 Xhfe. beträgt, außer den Gebühren zu 1 an Reiſekoſten 15 Ser. 
für jede Meike des Hin- und Rückweges, beide zuſammengerechnet, ohne Rüd- 
ſicht darauf, ob er nur eine oder mehrere Auftionen zugleich abgehalten hat. 
Beträge die Entfernung weniger ald eine Viertelmeile von dem Wohnort des 

kur Auftions, Kommiſſarius, fo Können feine Reiſekoſten Tiquivirt werben. } 

V ‚In jeder einzelnen "Angelegenpeit dürfen höchſtens zwei Reiſen, die eine 

* iu Uebernahme und Abfhägung ver Sachen — "falle hierzir el Rufe ver- 

langt worden — and bie andere zur Abhaltung ver. Auction, liquidirt werden. 


Beträgt die Auktionslooſung nicht mehr als 50 Thlr., fo finden gar keine 


Reiſekoſten flatt; es wäre denn, daß fir eimgelnen Auktionsrfosamiffarien mit 


Rũckſcht anf die ‚große Ausdehnung ‚ihres Bezirls und auf die geringe Zapf - 
vorfommender Meiner Auktionen befonders bewilligt werden. 
9) Wird die Gelverhebung nit von dem Auktions⸗Kommiſſarius beforgt, fo er» - 
"hält er außer den etwanigen Reifefoften nur J wer zu: 1 beſtimmten Procent- 


füge. Ci Wiertet der Testen wird Für bie Einkieping uud Cxhebupg der 
KRaufloofung abgerechnet. Das Porto für die etmanige Verſendung erhobener . 


Auftionsgelver gehört nicht zu den, vom Auftions-Rommiffartus zu tragenven - 


10) Kömmt es nicht zur Abhaltung‘ der bereits eingeleiteten und angeorbneten 

n Mußien, fo. erhält ver Auftions- Kommiffarius, wenn die Aultion erft in dem 

zu ihrer Abhaltung beftimmten Termine felbft rüdgänglg wird, zivei Drits 
theife, fonft aber ein Viertheil von dem zu 1 beftimmten Procentfage. 


, Diefep_ wird alsdann von dem Betrage des Tarwerthes, wenn aber Tepe... 


terer den Betrag ver. durch ven Verfauf zu deckenden Worderung überſteigt, 
nur nach der Höhe ver letzteren berechnet. u 


Bei außergerichtlichen Auktionen wird, wenn Feine Abſchätzung vorherge⸗ 
gangen ift, der Procentfag nad dem marktgängigen Preife der Gegenftände 
” over anf Grund einer beſonders zu veranlaſſenden Schägung berechnet. 
Reiſekoſten werben in biefen Fällen beſonders vergütigt, went ver Yuftions- 
Kommiffarius wirklich eine Neife hat unternehmen müſſen, und der Taxwerth 
over die Forderung 50 Thlr. überfleigt. 


- Borfiehende Beftimmungen finden auch auf andere Beamte Anwendung, welche, 
ohne beftändige Auftions-Kommiffarien zu fein, mit Auftionen in einzelnen Fällen 
beauftragt werden, infoweit fie nach den beſtehenden Grundſätzen und ben. bei ihrer 
Anfteliung ergangeuen Verfügungen zum Genuß von Gebühren und Emolumenten 
meben ihrena fonfiigen Dienfeinfommen berechtigt find. ° . 


284 
Die zu Koniglichen Kaſſen fließenden Gebühren” für gerichtliche Muftsneh? ſind 
nah, der” Sportel Tare vom 23. Auguft 115° zu berechnen. 
Berlin, den 21. Juni 1845. 


"Der Finanz» Miniſter. Der Aafig- Mini 
ee : ' den ne 


a. 





Bereshnungen mad Befsnntmechungen, Des Rönigl, PER 

riuu⸗ and "Schulfolfegiums der Provinz. Stähbenburg. 
27 Dem Lehretr Gtégor am: ber hiefigen Dritten: Rmmunake fl fe iſt die 
—* Frlaubniß zur Errichtung einer Elementarſchule für Mãdchen hierſelbſt ert lt worden. 











Heafante fr. . Berlin, ven 30. Auguſt 1845. . cp 
a a Koͤnigl. Schul, Kollegium der Provinz Drandnbuth 


Ma. den Lehrer Karl Heinrich Hering zu Eharlottenburg i ie Erlaubniß zur 
Errichtung uigeng einer Elementarſchule fir Mädchen daſelbn wg enden, . 


einer Elemen - 


tarfute fie >. Berlin, den 30. Auguſt 1845. - 
Fer Koͤnigl. Sant gouzum der Provinz Sanders. 
bung. “ —— 


oe 
Tuetsrdäungen und Beranntmachnngen ver Wehsrden 
der Stadt Berlin. 
NM 78. 2 : Zur Kontrolle des Beſuchs des Schul⸗ und des often: Uni yon 
Die Det .. . @eifen der in dem zutreffenden Alter befindlichen Kinder werd 
dung des um augnahme auf d die entfprechenbe Befanntmahung, der Stiddtiſchen "halben 
Fr R., Folgendes verorbnet. 





im (6 e Familienhäupter, ohne Unterſchied der’ Relegien "oder Konfeffion, 
tigen Oktober diefes Jahres ab, bei jeder an den Neviers Polizei- Roms 
Pr chtenden Wohnungsmelvung, zugleich füt alle za ihrem ‘Hausftande 
ef... rnin dem Alter vom vollendeten ſechsten big zum wollendeten vier- 
Rinder zeprien Lebensjahre die, Seitens ver Sculvorftäude auszuftellenden. Schulbeſuchs⸗ 


Karten von dem laufenden halben Jahre, für diejenigen Kinder chriſtlicher Eltern 
.; aber, wi das dreizehnte Lebensjahr angetreten, das fechegehnte jedoch noch nicht 
‚ vollendet haben, auch die Beſcheinigung des Geiſtlichen, bei dem fe ven Konfirma⸗ 
j tiongı terricht beſuchen, oder in fo fern fie bereits konfirmirt füld, den Eduftrma⸗ 
— innshpein mit vorzulegen. Diefe Alttefte/werden ihnen nach ee 
fogleid von dem Revier - Polizei - Kommiffarius zurückgegeben. 
ſchulpfüchtigen Alter befindliches Kind Feine: öffentliche Spule, fe —* —*8* 








2. 


wolc anderweinuizen Uniepriiht. baffelhe ey 
vohkflännig, fiat, : erden. zur —— zurüdgegeben, even et —* 8 
erhäi 


die.:Gäyraigen, ſo⸗ wie Diejenigen, welche ein gehügended Untervichtöver 
ühren Kindern nicht nachweiſen können, der Schulbepörde zum weitkten W; 


u Barkip,.ven 1. Sppiember 1845. 
Fine Poladı praſtdiam. 





. Kepustifation. [ 
. Nechhehende Befimmung: ' 


‚Die öffentlichen, Laternen, ſowobl. inmechath der Stpdt, Yu h mm 
ſamkei 


näheren Umgebungen, werden häufig und beſonders durch die 

Fuhrleute — auch die Laternen-Anzünder während ver Reinigung und 
ves Angundens ver Daternen, beſonders auf der Charlettenkurger Chauſſee, bei 

ihrer Beſchaͤſtigung geſtört. Mit Bezug auf die Verordnung vom 1 


1812 wird daher Jedermann gegen fahrläfige oder muthroillige Beſchabigung 


der Laternen auf öffentlichen Strafen und Dläsen in ver Stabt und deren Um- 
gebungen — gen 
. ver nad 
* 211 mit Körperliche 
Io ein Zah, oder mit 
befonders werben die | 
Chauſſee pafjiren, auf 
gefhärft, mit ihren Fi 
ander weder bei ber - 
beſchãdigt werben. 
Berkin, den 2. September 1837. 
Koͤnigl. Polizei-⸗Praͤſidium.“ 
um hierdurch in Erianerung gehracht. 
Berlin, den 2. September 1845. 
Koͤnigl. Polizei⸗Praͤſidium. 





Perſonalchronik. 
Der Regierungs⸗Rath Voigtel iſt von hier zur Königl. Provinzial- Steuer «Direktion 
zu Königsberg verfegt und in deſſen Stelle ber Regierungs-Rath von Bobbien, biäher 
in Königeberg, dem hieſigen Regierungs- Kollegio zugetheilt worden. 


ſchadigung der 
% 


ampenanzün 
der beim Reis 
nigen und In 
günden der · 
ſelben. 


286° 

Borm biefigen Reglerungs-Kollegio iſt der Regierungs-Referenhavind von. Bräsfe. 
zur Königl, Regierung in Coblenz, der Regierungs-Referendarius Graf von Fürkin- 
Kein zur Könige. Regierung in Liegnitz und der Regierungs- und Forft-Referendarius 
Freiherr von Wolff» Metternich zur Königl. Regierung in Arnsberg übergegangen. 

Der Doktor der Medicin und Chirurgie Karl Wilhelm Adolph Kot hierſelbſi iſt · als 
praktiſcher Arzt und Wundarzt approbirt unb vereidigt worden. 

Der Kandidat der Pharmacie Ernſt Heinrich Budbendorf zu Berlin iſt als Apo⸗ 
theker Iſter Klaſſe in den Königlichen Landen approbirt und, vereibigt worden. 

Die interimifiifchen Lehrer Kal Auguft Friedrich Wilhelm Palm und Friedrich Wil⸗ 
helm Alerander Herrmann zu Berlin find als Lehrer, der erſtere an der 7ten, Ber andere 
an ber Yen und 0ten Kommunal» Armenfchule daſelbſt definitiv angeſtellt worden. 


Der unverehelichten Augufle Marguet in Berlin ift bie poluetihe Bu ertheilt 
worden, eine Stelle als Erzieherin anzunehmen. Far 








u Vermiſchte Nachrichten. 

Das Königl. Miniſterium des Innern hat mittelſt Reſcripts vom 19. angel 
1845 dem Vire-Wachtmeifter Heeder zu Schwedt für die durch ihn bewirkte 
Lehensrettung des Kutſchers Stieben die zur Aufbewahrung beffimmte Erinue⸗ 
rungs⸗Medaille für Lebensrettung verliehen, 

Potsdam, ven 2. September 1845. 


Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. 





(Hierbei eine Beilage, enthaltend die Ueberficht des Zuſtandes der Waifen-Verforgungs- 
Anſtalt für die Provinz Brandenburg zu Klein-Glienide am Schluſſe des Jahres 1844; 
imgleichen ein Deffentlicher Anzeiger.) 





Beilage 


zum 37ften Stüd des Amtsblatts 


Der KRöniglihen Negierung zu Potsdam. 


und der Stadt Berlin. 





ueberſicht 
des Zuſtandes der Waiſen-Verſorgungs-Anſtalt fuͤr die Provinz Brans 
denburg zu Klein-Glienicke am Schluſſe des Jahres 1844. 


Die Haupt⸗ Verſammlung der Mitglieder des Stiftungsvereins fand am 22. Auguſt d. J. Statt: 

Die Zahl ver Zöglinge betrug 23; unter ihnen befanden fih 13, deren Väter den Be 
freiungsfrieg mitgemacht hatten, und 6 Schulfehrer- Söhne. 

Im Laufe des Jahres ſchieden A Zöglinge aus, davon fanden 2 als Gärtner ihre Verfor- 
gung, 2 Söhne von Poſtbeamten gingen in das Civil-Waifenhaus über. 

Vermittelſt ver Cinfünfte ver Eraapfgen Stiftung wurde der Sohn eines Zimmergeſellen 


jenommen. 
heiten haben im Laufe des Jahres nicht ſtattgefunden. 
Das fittliche Verhalten, ver Fleiß und die Fortſchritte der Zöglinge waren befriebigend. 
Durch die Zöglinge, welche fih dem Schul» und Forſtfache und der Gartenkunft widmen, 
wurben in den Baumfchulen über 2600 Stämme von Obft- und Maulbeerbäumen verevelt. 
Uebrigens find die Zöglinge den Sommer über in den Nachmittagsſtunden mit Garten- und 
Zelvarbeiten, unter gehöriger Aufficht, befepäftigt worden. 
Der Rendant der Anftalt Tegte vie Rechnung über Einnahme und Ausgabe des Jahres 1844 
ab, woraus fih folgendes Refultat ergab: 
Der Beftand laut vorjähriger Rechnung betrug ........ 29,257 Ahle. 28 Sgr. 2 Pf. 
Die Einnahme pro 1844 war: 
Tit. L Aus dem Vermögen der Anftalt: 
a) Pacht von den Grundſtücken 800 Thlr. — Ser. za A 
by) Zinfen von belegten Kapitalien 1461 - 3 = ⸗ 





SO) Renten........... 262— 
3. 2» 
Tit. I. An Stipendien...... PN = —⸗- 
- DI. An Kapital- Beiträgen. Pe - — — 
s» IV. An Gefchenken und Bermähtniffen 16 - 6- 
s» V, Un fortlaufenden jährlichen Beiträgen, ein» 
ſchließlich 14 Thir. an Reſten ..... ...... 82⸗2206⸗ 
-VI. Ad Extraordinaria ................ .2 6. 


N 


- _ Summa ver Einnahme 42,509 Thlr. 73 10 Pf. 


v 


Die Ausgabe hat betragen: 
Tit J. An Abgaben, Laften und Entfpäpigungen: 


a) Domainn- Zins .. nu... . 18 Zhle. 23 Sgr. — Pf. 
5 Feuarver » Beiträge _ 
auf fünf Jahre bie 1. sr 
tember 1849 ..... . „117 =» 7:6 r* 





136 Thlr. — Sgr. 6 Pf. 

Tit. II. An Baufoften zur Unterhaltung ver Gebäude x. 47 = 9. — » 

— s EM. Zur. Erhaltung und Erziehung ver Vaifen, ein- : 
ſchließlich der Vargütigung für die Lokalien des 


Direktors, Lehrers und der Schule ......... 2537. 2383», 5 = 
» IV. An Verwaltungskoſten, als Söreißmaterialien, “ 
Buhdruders, Buchbinderkoſten x. ...... 3-2» > 


s V. Ad Extraordinaria, einſchließlich 305 Tl. 
A Sgr. 8 Pf. zur Ablöfung der auf den Frund⸗ . 
ſtücken laflenden Abgaben und Befchränfungen 493 - 2 - 2 = 
Summa ver Ausgabe 3300 Thlr. — Sgr. 6 Pf. 
Abfying. — 
Die Einnahme hat betragen ............. 33 Thlr. 22 Ser. 2 Pr 
»: Muse -> = 


........... — 


Biest Befland "30,200 Sf. 22 ©. IE 


newilich· 
37,800 Thlr. — Sgr. — Pf. in Plage 
7 — ⸗ — + 5 Pommerfchen Pfandbriefen, 
809 +» 2 =. A - = Aare Gelbe. 

Das, Vermögen ver Anſtalt hat fih um 9981 Thir. 24 23 Pf. vermehrt, worunter 
6000 Thlr. begriffen find, melde von Einem Hohen Sure reift zur Gründung zweier 
Böglingsftellen und 3000 Thlr., welche von Einem Hohen Miniſterio des Königlichen — 
zur Gründung eines Stipendii für Forſtbeamten⸗Söhne überwieſen worden find. 

Au in dieſem Jahre ift von Seiten Eines Hohen Minifterii des Königlichen Haufes aber⸗ 
mals eine Zöglingsftelle für Forftbeamten- Sühne, vie fünfte, gegründet worden. 

Sehr erfreulich iſt es auch, daß kürzlich die Stände den Kottbuſſer Kreiſes beſchloſſen haben, 
durch Zahlung der Summe von Dreißig Thalern, ſich als Korporation dem Stiftungs⸗Vereine 
als Mitglied beizugeſellen. 

Potsdam, den 22. Auguft 1845. 


"Das Waifen-Amt der Waiſen⸗Verſorgungs⸗Anſtalt *für die Provinz Brandenburg 
iu Klein Ohienicke 


= — 


von Türk, 


on 287 
Amtsblatt 
derNKöniglihen Negierung zu Botsbanı 
und der Stadt Berlin. 


Stüd 38. Den 19. September. 1845. 








Mi Bezug auf die Bekanntmachung vom 8. Dezember 1838 bringe ich hier- 
dur in Erinnerung, daß der nächſte Kommunal-Landiag ver Karmark zu Berlin, 
und der nächfte Kommunal-Landtag der Neumark zu Cüſtrin am 15. November 
d. 3. eröffnet werben wird. 

Die verwaltenden Behörden ver flänpifchen Inſtitute, ſo wie ver Rreife und 
Kommunen, haben diejenigen Gegenflände, welche fie auf dem Kommunal Landtage 
zur Sprache zu bringen beabfictigen, ‚bei ven berzeitigen Vorſczenden, und zwar 
für die Kurmark bei dem Herrn Hofmarfhall, Oberftlieutenant von Rochow auf 
Stülpe, und für die Neumark bei dem Herrn Landes-Direktor von Waldow auf 
Fürſtenau anzumelven, die Königlichen Behörden aber fih wegen diefer Gegenftände 
an mich zu wenden. Potsdam, den 8. September 1845. 

Der Ober» Präfident der Provinz Brandenburg. 
‚non Meding. 





Berordnunungen und Betauntmachungen 
für den Negierungsbezirt Potsdam und für Die Stadt Berlin. 
b Antündigung 
des bevorfiehenden Hebammen- Unterrichts. 

Am 15. Oktober nimmt der Unterricht für Hebammen feinen Anfang. Nur 
die bereits angemelveten Frauen haben fi an dieſem Tage bei dem eheimen 
Hofratb Dr. Hauck, Leipziger Straße N? AS, einzufinden, da die beflimmte 
Zahl ver Schülerinnen bereits vorhanden ift. Schwangere und fpäter kommende 
Schülerinnen werden zurückgewieſen. 

Berlin, im Auguſt 1845. 
Königl. Sebammen- guſtiut 
* 
Potsdam, den 18. Auguft 1845. 

Vorftehende "Anfiinbiguug des bevorſtehenden Hebammen⸗ Unterrichts wird hier⸗ 

durch zur öffenilichen Kenntniß gebracht. 
Koͤnigl. Regierung. Ebtheilang des Innern. 





M 217. 
Hebammen» 

unierricht. 

1. 973. Aug. 


N 218. 

Berliner 
Markipreife 
pro Auguſt 
1845. 


1. 470. Sept. 


N 219. 
Die Errige 
tung-eines 
Reben- Zoll ⸗ 
amts Ilter 
Kaffe zu 
Brepenfiein. 
IV. 140. Sept. 


N 29. 
Ueber die 


entſprechende 


Berfiherung 
der Kirchen⸗ 
Harr-, Käfer 
ums Squi 
gebäude gegen 
deuerſchaͤden. 
11.200. Eepi. 


— — 
Potsdam, den Q. September 1848. 


Die Durfgnittspreife der verfchledenen Getreidearten der Erbſen und der rauhen 
„Fowage x. haben auf dem Markte zu Berlin im Mona. Auguſt d.I. Dalkagem . 





Me ven Shefel Weizen ...... ....... 2 Aakr 3 Sg. A Pf, 

für den Scheffel Roggen .. 1... 4. 8 . 

für ven Scheffel große Gef. 1» LE 
: fir nen Scheffel Eleine Gerfte. 1 >» 2... An 
- für ven Scheffel Hafer... me U +. An 

für den Scheffel Erdfen ... Rue BE 21 EZ 

für ven Zentner Ha..... . —⸗283 1 

für das Sched Etroh ...... 7 7 MW + — 

für den Zentner Hopfen..... BA + + — ⸗ 

die Tonne Weißbier koftete.. As seo, 

die Tonne Braunbier Fofkete .. ........... 3 Br u. 

das Quart doppelter Kornbranntwein foflete — Ae—ıH 

das Duart einfacher Kornbranntwein koſttte ¶ 2.30 


Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Innern. 


Potsdam, ven 12. September 1848. 
Vom 1. Oftober d. 3. ab wird. zu Freyenftein an der Medlenhurgiſchen Grenze 
ein Neben- Zollamt Ilter Klaſſe errishtet werden, und von dieſem Tage ab in 
Wirkſamkeit treten. 
Als Zollſtrahen, welche zu dem Amte führen, ſind beſtimmt: 

1) ver Weg, welcher von Plau kommend, We Doſſe als Landesgrenze eine halbe 
Meile vor Freyenftein überſchreitet, 

2) ‚ver Weg, welcher von den Städten Roebel und Malchow tommend, die San 
desgrenze, die hier ebenfalls durch die Doſſe ‚gebildet wird, eine Viertelmeile 
vor Freyenftein überfchreitet. 

Dies wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. . . 


Rönigl. Regierung. 
Astheilung für die Verwaltung der indirekten Steuern: 


Verordnungen und Befanntmachungen, 
welche den Regierungsbezirk Potsdam ausfchließlich betreffen, 
Potsdam, ven 6. September 1845. 


Mit Beifall haben wir nah gefehloffener Sache aus ven im Gefolge unferer 
Cirfular- Verfügung vom 31. Januar v. I. eingegangenen Berichten der König 
lichen Domainen- Pacht- und Rent⸗Aemter, fo wie aus den Berichten der Joachims⸗ 





thalſchen Schulämter den günftigen Erfolg erfepen, melden nad berwiegeuder 


Mehrzahl unſere Anordnungen über die Verſicherung ver Kirchen⸗, Pfarr⸗-, Küſter⸗ 
und Schulgebaude Koniglichen Patronats nach dem Bauwerihe, im Intereffe ver 


Eicherngeſellſchafeen, ee in den Sinigfipen Reminte Zimi, Juterbogk, 


Dohme und Belzig gehabt hal 

¶Oankbar find wir auch . Herren gutoräthen für her Bemrtfungen in 
Förvgrung Fines gleich gimftigen Erfolgs zur Berfigerung der Kirchen⸗ fl 
amd Schufgebäude Privat Patronats. 


Außer dem vorherrſchenden Zwede dieſer durchgefũhrten beilſamen Maßregel für 


die Rircheugefelfihaften und Ortsgemeinen, ſich gegen Feuerſchäden ihrer geifllihen 
Gebäude mit geringen Koſten zu fihern, liegt vemfelben aber auch die Abſicht zum 
Genre, den Feitherigen ſo hänfinen © der Kirchengeſellſchaften und Orie- 
gemeinen um ÜUnterftügung zum Wiederaufbau ihrer zum Theil gar nicht, zum Theil 
unter dem Bauwerthe verficperten Kirchen», geiftlihen und Schulgebäude, zu fleuern, 
Wir fordern daher hiermit die Kirchengeſellſchaften und Gemeinen dringend auf: 
dort, mo es auf die vesfallfigen Verhaltungen und Ermahnungen obgedachter Bes 
börden ‚nor nicht gefchehen ift, die Verſicherung ihrer Kirchen· geiſtlichen ımb 
Schulgebäude nach dem wahren. Bauwerthe nachzupolen, weil, ereignen ſich Fälle, wo 
dieſe heilfame Maßregel nicht vollftändig befolgt ifl, die Berun fückten auf Feine Unter- 
Rügemg des Staats zur Wiedererbintung der abgebrannten — rechnen dürfen. 
Die Herren Lanpräthe, fo mie die ſämmtlichen Körtiglichen und Säulämter 
maden wir auf dieſe Beftimnmungen ’tufmerffam, mit ber Aufforderung 
. fortzufahren, vie zur Zeit von ihrem eigenen Intereſſe noch nicht vollſtändig 
überzeugten Rirchengefelfichaften und Ortsgemginen eines Befleren zit be— 
lehren, und daduͤrch die Verfiherung ver mehrfach gedachten Gebäude nach 
. dern Bauwertbe zu beipirfen;' dn denjenigen Fällen aber, wo dies erfolglos 
blaibt, ſich jedoch ein Branvuhgläd ereignete, zu deſſen Milverung die Unter 
, ſtüzung des Staats in Anfpruch genommen, und bie desfallſi⸗ ige Unterſuchung 
den Herren Landräthen aufgetragen wurde, unverholen in Bezug auf die 
Verfügung, die Wichtberückfichtigung dieſes Gefuches auszuſprechen. 
Außerdem bringen wir den Herren Landräthen vie Beachtung. ver Cirkulav— 
Verfügung vom 8, Bebruar v. 3. unter der Journal-Nummer I, 1608, Januar 
1844 noch befonvers in Erinnerung. 
‚Schließlich wünſchen wir auch dringend: daß die Privat Patronate, fo wie Die 
Obrigkeiten, wo es Noth thut, Fräftig auf die Feuerverſicherung ver Kirchen⸗ gein 
Then und Squtgebůude einwirken. 


Koͤnigl. Regierung. 
Vochelung fuͤr die ——— und das Schulweſen. 


Potsdam, ven 5. September 1845. 
uf Grund des & 12 des Gefeges vom 8. Mai 1837 wird hierdurch zur 
Öffentlichen Kenntniß gebracht, daß ver Kaufmann Brandt zu Dahme ale Agem 
ter Magdebuuger Seuererfiperunge Ok fg für die Stavt Dahme und Um» 
gegend beflätigt worden iſt. Koͤnigl. Regierung. abtheilug bes Junern. 











MN 221. 
Agentur⸗ 


ofktigang. - 


l. 8 Seyt. 


J 


. 2” : 
MN 222. Nachweifung ſammtlicher in den Städten des 
. „in welchen Getreivemärkte abgehalten werben, ſtattgefunvenen Gerd 






8 Namen Der Sheffel 
der 


Städte 









Weizen. | Roggen. 























um ——— —— 











ke ee de he Fe de 
= 
CC.) 











NP 223. | 
Ueber das = | 

Berfapren bei Potsdam, den 15. September 1845. 

Birfendung Zur Verhütung der Gefahren, welche aus einer Unkenniniß oder Vernachlͤſſi⸗ 


von Gieh- gaung der beſtehenden Vorſchriften über ‚ven Transport des für Rechnung von 
me Privatperfonen verfeudeten Schießpuloers hervorgehen können, verordnen vir in 
fon. näferer . Ausführung unferer Bekanntmachung vom 28." Juli 1840 (anteblatt 
1. 290. Sept. Seite 235) mit Genehmigung des Königl, Minifleri des Innern Folgendes: 


oo 201 
Bezirks der Königligen Regierung gu Potsdam, . 
1 


4) Schießpulver muß zur Verhütung des Streuens in dichten, mit: hölzernen 

.. Nägeln wöhlverzoiätten Fäſſern verfendet werben, gleichviel ob die Verſendung 
zu Waffer over zu Lande geſchieht. 

2) Ein Jever, welcher Schießpulver in größerer Menge als zehn Pfund verfendet, 

iſt verpflichtet, datuber einen Frachtbrief auszuftellen, welchen ver Führer des 

. Spiffögefäßen oder des Fuhrwerkcs ver Polizeibehörde des Abſendungsortes 


- 292 - 
gar Vhieung und eventuell zur Kenntnißnabme ‚non der odnungemäfigen 
Verpadung und vemnächft ver Polizeibehörhe jedes Ortes, welden ex auf wer. 
Fahrt beräbst, bevor er. in venfelben einfährt, vorzulegen hat, 

9 Beim Auf- umd Abladen und beim Verpacken des Schießpulvers iſt die größte ° 
Vorſcht zu beobachten und befonders die Reibung oder das Herabgleiten ver 
Faſſer zu vermeiden. Deshalb müffen dieſe ſtets gehoben und nicht geſchoben, 
auch nicht gerollt, fondern jeverzeit getragen werden. 
nicht auf die bloße Erde, fondern müflen auf Decken gelegt werden. - [ 

9 Kein Schiffer oder Fuhrmann, welcher Schießpulver geladen hat, vorf Zußad 
rauchen, und dies eben fo wenig feinen Knechten, oder anberen, auf feinen 
Gefäß over Fuhrwerk befindlichen Perfonen, für welche er verantwartlich bieibt, 
geftatten. ever einzelne Kontraventionsfall vor mit Fünf Thaler an Gelve 

J Der achttägigem Gefängniß beſtraft werden. 

Noch weniger darf auf einem Schiffe, welches Schießpulver gaben 
Teuer oder Licht angemacht werden. Der Schiffsführer, welcher dies Pe 
fol für jeden einzelnen Fall mit Zehn Thaler an Gelve, over vierzehntãgi⸗ 
gem Gefängniß beſtraft werben. 

8) Zur Zeit. eines Gewitters dürfen die Fuhrleute, welche Pulver geladen baben, 
weder in Städte noch in Dörfer einfahren, fondern müffen im freien Felde und 
wenigſtens einige Taufend Schritte von Wohndrtern ımd anderen Gebäuden 
entfernt bleiben. Die mit Pulver befadenen Schiffe aber müſſen gleich an 

- dem Ufer da, wo feine Häufer In ver Nähe find, anlegen und fo lange ver⸗ 
weilen, bis dag Gewitter vorüber -ift. 

6). Der eine Pulverladung führende Fuhrmann muß einen Jeden, der ihm It 
rauchend begegnet, anfhinbig, erinnern, die Pfeife over Cigarre mwegzufteden, 
und deshalb dem Wagen ſelbſt vorausgehen oder einen Knecht vorausgehen 
laſſen. Eben ſo hat ſich ein Jeder, der einem ſolchen Wagen begegnet, in der 
Nähe veffelben des Tabackrauchens und Feuerſchlagens zu enthalten. 


.7) &s darf kein Schießpulver dur eine Stadt verfahren, fondern muß um bie 


Stadt, oder, infofern dies nicht möglich ift, auf dem Fürzeften und gefahrs 

loſeſten Wege durch ‚die Stadt, ohne anzuhalten, nach Anweiſung der Polizei⸗ 

behörbe transportirt werden. Im Fall das Pulver zum weiteren Transport 

in der Stadt perbleibt, mm daſſelbe in das Dazu vorhandene Magazin, oder 

in deſſen Ermangel elung au einen anderen ſicheren Ort außerhalb der Stadt und 

— von Gebäuden gebracht werben, auch unter Aufficht eines Wächter 
eiben. 

8) Geſchieht vie Berfendung zu Waſſer, fo darf das Pulver nicht auf ver ge 
wöhnlichen Schiffs⸗Anlande verlaven, ſondern es muß in der zu $ 7 ange 
gebenen Art, fo daß die Stadt ſo wenig als möglich berührt wird, zu Schiffe 
gebracht werben. 

9) Hat daſſelbe Schiffsgefäß noch andere Güter geladen, "fo: muß Vvas Schieß⸗ 

paulver oben aufgepadt, zur Verhütung des Reibens Faß fie Faß mit Sir . 


umroidhelt und noch überbies von den übri en Waaren durch ein bolzernes 
Verdeck abgeſondert und mit einem dichten Plan verdedt werden. 

16) Kein ganz over zum Theil mit Pulver geladenes Schiff darf in ver Nähe von 
Gebäuden anlegen. Der Führer eines ſolchen Schiffes foll außer ver gewöhn⸗ 
lichen, noch eine ſchwarze Flagge ausſtecken; fo oft er fih einer Schiffs⸗Aulege⸗ 
Stelle nähert, die vajelbft vor Anker liegenden Schiffe von vem mbalt feiner 
Ladung voraus benachrichtigen und fie auffordern lafien, ihre Feuer aus zu⸗ 
löſchen. Auch hat er bei der Ankunſt an ſeinem Beſtimmungsorte eine gleiche 
Meldung vorauszuſchicken und das Pulver ſofort und zwar auf der 
Stadt auszuſchiffen und zur vorſchriftsmäßigen Aufbewahrung zu bringen. 


11) Damit auch ein Wagen, welcher Pulver geladen hat, ſogleich von jedem andern 


unterſchieden werden Fan, muß er auf beiven Seiten bes über 
Venen geſpanuten Planes mit einem in die Augen fallenden P. bezeichnet 
und gleichzeitig mit einer Keinen ſchwarzen Flagge verfehen werben. 

12) Die mit Pulver beladenen Wagen dürfen während des Transports nicht vor 
ven Gafthäufern oder Schenken aufgefahren werden, ſondern müſſen beim An- 
halten und Füttern der Pferde dreihundert Schritt von Gebäuden entfernt 
halten und zur Nachtzeit außerhalb ver Städte und Dörfer auf dreihundert 

Schritt Entfernung unter ver Aufficht eines Wächters bleiben. 

43) Che die mit Pulver geladenen Wagen in einen Ort fahren, müffen die Fuhr⸗ 
herren einen ihrer Lente vorausfchiden und zuſehen laſſen, ob etwa ein frei⸗ 
ftehender Backofen, eine Schmiede oder dergleichen im Gange fei, in welchem 
Falle der Wagen nicht eher einfahren darf, als bis das Feuer ausgelöfche if. 

14) any unzuläfiig ift das Geſchwindefahren auf gepflafterten oder fonft fteinigen 

en. 

15) Rorranentionen wider die obigen Vorſchriften follen, infofern in den einzelnen 
88 nicht fon beftimmte Strafen angedroht find, nah" Bewanbni ver Um 
ftände mit einer Geldbuße von fünf bis funfzig Tpalern, over mit Gefäng- 
niß von 8 Tagen bis 6 Wochen beftvaft werben. 

Da auch in Erfahrung gebracht worden, daß Kaufleute und Fuhrleute auf 
ihren Wagen unter ven andern Waaren Pulver zum Verkauf verpaden, ſolches ver- 
heimlichen und ohne alle Vorſicht bei dem Uebernachten und fonftigen Anhalten die 
Wagen vor den Gafthöfen und Krügen ſtehen laſſen, fo werden die Gensv’armen 


“ angewiefen, ihre Aufmerkfamfeit auf derartige Verladungen zu richten und in vor⸗ 


kommenden Fällen die Ortspolizeibehoͤrde davon in Kenntniß zu ſetzen. 

Die Herren Landräthe und Ortspolizeibehörden aber werden angewieſen, auf 
die Befolgung diefer Vorſchriften ftreng zu halten, auch dahin zu wirken, daß die 
Kaufleute, Privatperfonen und Fuhrleute, welche mit Pulver handeln, es verfenden 
oder verfahren, darauf aufmerffam gemacht werben, indem vie Nichtbeachtung viefer 
Vorſchriften, auch wenn Fein Schaven daraus entflanden, Die verorbneten Shrafen 
ohne Nachſicht zur Folge hat, und im Falle eines Unglüds nicht allein ver Erfag 


des Schadens, fondern auch nach $ 1496 Tit. 20 Thi. II ves Allgem, kandreqhts 


eine Verſharſung der fonft verwirkten er eintritt, 


N 80. 
Agentur- 
Beflätigung. 


Hinfichtlich ver militairiſchen Transporte von Gchießpulver verbleibt es übrigens 
bei den bisherigen Befiimmungen, namentlich bei unferer Bekanntmachung vom 
14. Juni 1834 und deren Nahträgen vom 21. März 1837 und 24. Oftober 
1842; ebeufo wird an unferer Verordnung vom 17. Januar 1844, in Betreff des 
Durchpaſſirens der mit Pulver beladenen Kähne durch die Eifenbahnbrüde über ver 
Finow⸗Kaual bei Neuftadt-Chberswalbe, nichts geändert. 

Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. ' 








Verordnungen und Befanntmachungen der Behörden 
Der Stadt Berlin. 


Der Kaufmann Adolph Fuß = Hippel hierſelbſt, Alexanderſtraße AM 33 wohn⸗ 


haft, iſt heute als Agent ver Brandverſicherungs⸗Bank für Deutſchland zu Leipzig 
‚ rfätigt worden, Berlin, den 1. September 1845. Koͤnigl. Polizei» Prafidium. 
Befanntmahung. 

Die Ziehung ver, Prämien von ven nach unferer Bekanntmachung vom 1. Juli 

d. J. zur Ausfoofung beſtimmten 9000 Seehandlungs- Prämienfheinen wird 

am 15. Oktober d. J. 
und an den darauf folgenden Tagen von 8 Uhr Vormittags ab, in dem großen 
Konferenzfanle des Seehandlungsgebäubes, mit Zuziehung von zwei Notarien und 
zwei vereiveten Protofollführern, flattfinden. 

Das betheiligte Publikum fegen wir hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß, 
daß wir nach gefcpehener Ziehung die gezogenen Nummern und- Prämien Durch vie 
hiefigen öffentlichen Blätter befannt machen werden. - 

Berlin, ven 26. Auguft 1845. 
General» Direktion der Seehandlungs» Societät. 
Kayſer. Wentzel. 











Berfoneldbronik. 

Die Doktoren ber Mebicin und re Karl Feliy Anton Maria Freiherr von 
Pelfer-Berengberg, Bernhard Georg :Lüdger Brüning, Ludwig Sachs, Ernft 
Julius Otto und Guſiav Theodor SchwargFopff zu Berlin find ale peaftifche Aerzte 
und Wundärzte in den Königlichen Landen approbirt und vereibigt worden. 


Schiedsmänner. Der Rathsherr Ewald Wilhelm Stegemann in Prenzlau if 
zum Schiebemann für den Mühlenbezirk dafelhft gewählt und als folcher beflätigt worden. 





(Hierbei ein Deffentlicher Anzeiger.) 


Stück 39. Den 26. September. 1845. 


— Auntsblatt 


her Königlichen Negiernng zu Potsdam 
j und der Stadt Berlin. 











Verordnungen und Befanntmachungen 


für den Negierungsbezirt Potsdam und für Die Stadt Berlin. J 


(N? 224, ſiehe beſondere Beilage.) 


Potsdam, den 17. Sepiember 1846. 


Nag, dem im Abſchnitt X des Statuts der Leipziger Mobiliar⸗Brandverſicherungs⸗ 
Bert für, Deutfepland vom 7. Dezember 1842 enthaltenen Beſtimmungen bilden 
diejenigen Affefuranten, deren Verfiherungs- Objekte nach dem Befinden der Direktion 
fig zur Aufnahme in die flatutenmäßigen ſechs Verſicherungsklaſſen ($ 21 des 
Statuts) nicht eignen, unter dem Namen ves „Allgemeinen Verbandes” eine 
für ſich allein beſtehende Verſicherungs-Geſellſchaft, deren Mitglieder ihr gefon- 
dertes Gefelicpafts- Vermögen haben, welches auf gleiche Weife, wie bei den Mit- 
glievern des Klaffen- Verbandes gebilvet und von ver Direktion verwaltet werden 


ſoll, bei denen aber nur die Verwaltungskoſten mit denen des Klafien- Verbandes 


in der Art gemeinfchaftlid getragen werben, daß biefelben am Schluſſe eines jeden 
Halbjahrs nach dem Quotel-Verhältniß ver DVerficherungsfumme auf beide Ver- 
hänpe repactirt werben. . 

Das Gefellfchafts- Vermögen der Mitgliever des Allgemeinen Verbandes, welches 
theils aus einmaligen, theils aus fortlaufenden, halbjährlichen Beiträgen ver Aſſeku— 
zanten von mindeftens 10, höchftens 20 Neugrofchen für jedes Hundert der Ver- 
fiherungsfumme gebildet wird, zerfällt in einen eigentlichen, wefentlih aus ven lau- 
fenden Beiträgen beſtehenden Verficherungs= und einen Referve-Fonds. Ueberfleigen 
die Brandſchäden und die Verwaltungsfoften das Marimum ver halbjährlichen Bei- 
träge, fo wird der vorhandene Referve- Fonds, jedoch ebenfalls nit über die 
Hälfte feines Beftandes in Anſpruch genommen, und, wenn auf durch dieſen 
Der Bedarf nicht vollſtändig gededt werden kann, der nad Abzug der Verwaltungs⸗ 
Eoften verbleibende Kaſſenbeſtand unter die Kalamitoſen nad Procenten vergeftalt 
repartirt, daß, wenn 3. B. die regulirte Gefammtfchäven- Forderung 60,000 Thlr., 
Der Kaſſenbeſtand aber nur 10,000 Thlr. beträge, ver. Ralamitofe auf 100 Thlr. 
feftgeftellter Schäven- Vergütung nur 163 Thlr. erhält. 

Da über viefen jedesmaligen halbjährlichen Kaſſenbeſtand hinaus, ein 


N 223. 
Die Mobiliar- 
Brandverfihe: 
Tungs» Bank 
für Deutkh- 
Land In Leipzig 
betreffend. 

1. 233%. Aug. 


Gpapenanfprug an die Berfigerungs-Banf fatusenmäßig niemals flattfmden Darf, 


N 22%. 
Widerruf 
einer Agentur⸗ 

Befßaͤtigung · 
1. 1087. Sept. 


N 21. 

Errichtung 
einer Private 
Elementars 
ſchule für beide 
Geſchlechter. 


N 8ı. 
Preis der 
Blutegel. 


N 82. 
Berbot des 
heimlichen 
Auffteigens 
auf fahrende 
Wagen und 
der Beſeſti· 
aung Heinen 
werls an 
den. 


a 
fon möge das in- diefen Allgemeinen Verband eingetretene Publitum durch diefe Dar- 
ſtellung über jene Art ver Verfiherungsnahme belehrt”umd gleichzeitig vor der irr⸗ 
thümlichen Anfiht gewarnt werben, daß die anerfannte und feſtgeſtellte Eufgäng 
gungsfumme unter allen Umftänden ven Verunglückten werde ausgezahlt werben. 
Koͤnigl. Regierung. — des Ihnern. 





Verordnungen und Betauntmachungen, = 
welche den Regierungsbezirk Potsdam ansfchlieflich betreffen. 
Potsdam, ven 19. September 1845. 
Die dem Kaufmann Carl Frievrih Wilhelm Rum $, zu Liebenwalde nah 
unferer Bekanntmachung vom 30: Juni d. 3. (Amtsblatt Seite 219) ertheilte Bes 
flätigung als Agenten der Magdeburger Feuerverfiherungs- Gefelfchaft wird hier- 
durch widerrufen. Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Innern. 


— 





Verordnungen und Bekanntmachungen des oni l. Kunfihö; 
riums und Schultollegiums der Provinz Brandenburg. 
Dem Lehrer Schmaufer if vie Erlaubniß zur Errichtung - einer Print 

Elementarſchule für beide Geſchlechter für den vor dem Anhaltſchen Those blaſcu⸗ 

belegenen Stadttheil ertheilt worden. 


Berlin, den 17. September 1845. 
Koͤnigl. Schul· Kolegium der Provinz Brandenburg. 





Verordnungen und Bekanntmachungen der Behörden 
der Stabt Berlin. 


Der Preis, zu welchem vie Blutegel in den hiefigen Apotheken vom 18. d. DE. 
ab zu haben fein werden, ift bis auf Weiteres auf 3 Sgr. 6 Pf. pro Stitid 
feftgefteflt. Berlin, ven 3. September 1845. 


Koͤnigl. Polizei⸗Praͤſidium. 


Es wird häufig wahrgenommen, daß Kinder und erwachſene Perſonen ſich er⸗ 
lauben, auf fahrende Wagen ohne Bewilligung der Führer heimlich aufzuſteigen 
oder ſich daran anzuhängen, ch eines Fuhrwerk daran zu befefligen, um es 
fortziehen zu Iaffen. Diefer mit Gefahr verbundene Unfug ift unſtätthaft und wird 
hiermit bei 2Aflündiger Gefängnißftrafe over, nach Umftänden, körperlicher gig 
gung unterfagt. Berlin, ven 12. September 1845. 


Koͤnigl. Polizei» Präfidium. 





\ E 7 u - 


"Was Sicigenlaſſen und ‘Ziehen Fogetannter Orachen in den Strußen ımd an N? 83. 
nulten Jur- öffehtfüchen Paſfage veſtimmilen · Otten ift gefahrbringend, und beshalb bei Das Steigen 
mei Thaler Gelvbuße over verhäftnigmäßiger Gefängnißftrafe unterfägt. Für Ueber» lahſen und 
Bet jen vinſes Vabots durch Minder bietbeh diejenigen, welche über ſolche die Zirhm Isar 
Auffihe zu führen haben, perſönlich verantwortlich. oh wre 
Berlin, den 12.- September 1845. Strafen x. 


“ .." Königl. Paligei-Pedfiiun: 


Der Ober Inſpektor Guſtav Adolph Stoetting und der Inſpektor Ehrifion M 8A. 
Mol Zancrk hietſelbſt, erſterer Kommandansenfienge . ⸗ 82, legterer daſelbſt Mgentur- - 
NE. wohnhaft, find heute als Agenten ver Mashener ‚und Mimthener Feuerver-⸗ Befätigung. 
Nichtrumgs⸗ Gefellſchaft beftätigt. NEE - ' 

Auf Grund des 8 12 des Gefeped vom 8. Mai 1837 wird dies zur öffent , 
lien Kenntniß gebradt. Berlin, den ZU. September 1845. . 


8 AR6nigl. Polizei Praͤſdium. 
B — — —— 


Perſonalchronik. 


"Der bieher bei dem hieſigen Regierungs-Kollegio beſchäftigt geweſene Regierungs⸗ 
Mfffſor, Freiherr von Strombeck, if zur Königl. Regierung im Magdeburg verſetze 
Der bisherige Kriminalgerichts-Rath Johann Friedrich Auguſt Kleemann und der 
bisherige Landgerichts⸗ Rath Ernſt Guſtav Jakob Alprecht Heime find zu Kammerge- 
richts⸗Räthen ernannt. u 
Die bisherigen Kammergerichts, Referenbarien Felix Merander Oppenheim und 
Morig Wilhelm MügelT And ber bisherige Oberlandesgerichtd - Referendarius Karl 
Angaft- Wilhelm Hugo von Mettingb find zu Kammergerichts Aſſeſſoren erhannt, 
Der Mbarlandesgerichts ⸗ AMeſſor Hellmuth Theodor Julius von Schuckman a ift in 
gleicher Eigenſchaft an das Kammergericht verſetzt. 
Die bisherigen Kammergerichts⸗Auskultatoren Maximilian Karl Wilke, Gotthard 
Julius Baier, Karl Eduard Dirkfen und Julius Theodor Herrmann Schalt find zu 
Kammergerichts ⸗ Referendarien ernannt. J 
Der bisder bei dem Kriminalgetichte in Berlin beſchäftigt geweſene Kammergerichts⸗ 
Vuotaſtator Adolph Hain if anf feinen Antrag m das Departement des König. Ober 
landesgerichts zum Glogau vetſetzt. B 
Me: bi Rechtslandidgteh Friedrich Wilhelm Gottlieb von: Etoldflein, Ortv 
geben Leopold von Kunowski, Crrift Karl EHrifloph von Edardfiein, Oskar 
ig: Septimus Wentzel, Augnſt Emil Gaertner und Lou Auguſt Leopold Linde⸗ 
mann find gm Kammergetichts⸗Auskultatoren ernamit, und find die bier erſtgenannten 
dem Kriminalgerichte in Berlin, die beiden Mritgenamnten den Gtabtgerichte zu Neus 
Ruppin zur Belchäftigung überwieſen. “ 

Kammergerichnd-Aursfulsatur German Eruſt Raul‘ Friedrich von Dobfhüg 
iR auf feinen Antrag in das Departement bes Oberlandesgerichtd in Breslau verſetzt. 
"DE Doktoren ber Mebicin und Chirurgie Friedrich Withelm Felir von Bären- 
ſptung, Robert'Arnold Haıptmann umb Catk Auguft Ludwig Bifter Fi Berlin find 
als praktifche Aerzte und Wundärzte in den Königlichen Landen, der letztere auch “ale 
Geburtshelfer approbirt und vereibigt worden⸗ 








28 


Der Siof- Supernumerarius Ferdinand Ludwig iſt als Regifratur-Affent und ber 
Nachtroachtmeifter Johann Carl Baenifch als Polizei- Sergeant bei dem Polizei-Präfibip 
in Berlin angeftellt worden. 

Die durdy den Tod des Förſters Brandt erledigte Förfterfielle zu Globſow, im Borft- 
reviere Den, ift dem verforgungsberechtigten Jäger Ernſt Auguſt Bimmermann über 
tragen worden. 


Nachdem die Berlin» Srankfurter Eifenbapn mit der Nieverfehlefiih- Märkifchen 
vereinigt worden, ift der Königliche Geheime Regierungs-Rath von Müffling 
feines Kommiſſoriums zur Wahrnehmung der Rechte nes Staates bei der Berlin» 
Frankfurter Eifenbahn entbunden worden, und der gedachte Auftrag, eben fo wie 
für ven Haupttheil ver Bahn von Frankfurt nach Breslau, auch für ven Bihntheil 
von Berlin nah Frankfurt, auf den Königlichen Regierungs-Rath von Manffen 
übergegangen. . 





Bermifhte Radribten 
Befanntmadhung. 


Der Weg von Premnig, im Wefthavellänpifchen Kreife, nad Milow if auf 
dem rechten Havelufer wegen nothwendiger Reparatur einer Brüde auf demfelben 
vom 22. d. M. ab auf ſechs Wochen für Fuhrwerk und Neiter gefperrt worden. 

Porsvam, den 24. September 1845. 
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. 


Befgente an Kirden. 


Eine Einrsohnerin der Stadt Buchholz, welche nicht genannt fein will, hat ber bertis 
m Kirche drei Tafeln mit einem Kaften Ziffern, auf ſchwatzen Täfelchen mit weißer 
Deifarbe, Behufs Anſchreibens der Kirchenlieder, geſchenkt. 


Am 31. Auguſt d. J. iſt die von der Gemeine zu Brackwitz, Superintendentur Treuen: 
briegen, für die bortige Kirche beftellte, von bem Orgelbaumeifler Baer in Niemegk angefer- 
tigte und nach dem Urtheil Sachverftändiger in ihrer Ausführung gelungene Drgel feierlich 

eingeweiht worden. Außer einem baaren Koftenaufiwande von 300 Thlen. bat die Ges 
meine auch die Beköſtigung bed Ham Baer und feiner Gehülfen wãhrend mehrerer 
Wochen übernommen, demfelpen für biefe Zeit einen Handarbeiter geftellt, auch ben 
Transport ber Orgel von Niemegk nach Bradtwig beforgt, und anderteitige nothroendige 
Fuhren geleiftet, was wir hiermit belobigend zur öffentlichen Kenntniß bringen. 

Potsdam, den 12. September 1845. 
Königl. Regierung. . 
Abtheilung fr die Kichenverwaltung und das Schulweſen. 





(te eine befondere Beilage, enthaltend unter N? 224, die auf den Verlehr auf ben 
Kunfitrafen bezügliche Bekanntmachung vom 13. September d. J., imgleichen zwei . 
Deffentliche Anzeiger.) } 
— — 


Be ri ll ang e 
zum 3Hften Stüd des Amtsblatts 


Der Königlichen Regierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 





Verordnungen und Bekanntmachungen 


für den Negierungsbezirk Potsdam und für Die Stadt Berlin. 


Befanntmadung. 


Auf Grund des $ 1 der, den Verkehr auf den Kunſtſtraßen betreffenden Ver— 
ordnung vom 17. März 1839 (Gefegfammlung 1839 Seite SO) werden hiermit, 
unter Bezugnahme auf die Publifanda vom 22. November 1839, 31. März 1842 
und 31. Juli-1844, in Folgendem die Kunftfiraßen bezeichnet, auf welde das 
Verbot des Gebrauchs von Radfelgen unter vier Zoll Breite für gewerbsmäßig be- 
triebenes Frachtfuhrwerk, und zwar für. vierräbriges bei Ladungen über zwanzig. 
Centner, für zweirädriges bei Ladungen über zehn. Centner, nadteäglic für an- 
wendbar erflärt worben iſt. 


Dritter Nachtrag 
zu dem unterm 22. November 1839 befannt gemadten Verzeichniffe 
der Straßen, auf denen der Gebraud von Rapfelgen unter vier Zoll 
Breite in Gemäßheit der, den Verkehr auf ven Kunftfiraßen betreffen» 
’ den Verordnung vom 17. März 1839, für alles gewerbsmäßig betries 
benes Frachtfuhrwerk (und zwar für vierränriges bei Ladungen über 
zwanzig Centner, für zweirädriges bei Ladungen über zehn Centner) 
verboten ift. 


3m öſtlichen Theile bes Staats: 


‚ 6b. Bon Carwig über Nügenwalde big Rügenwaldermünde. 

‚ 428. Don Berga über Oldis leben und Coelleda bis zur Weimarſchen Grenze. 
42 b. Von Norbhaufen bis zur Landesgrenze auf Sonvershaufen. 

59a. Bon Perleberg nah Wittenberge: 


N 224. 
Berker auf 
den Kun · 

fraßen. 
I. 359. Sept, 


- Im wefllihen Theile des Staats: 
61 Bon Bielefeld nah Halle. \ 
628. Von Müplpeim am Rhein bis Gladbach im Regierungsbezirk Cölln. 
Berlin, den 28. Auguſt 1845. - 
Der Finanz-Minifter. 
(94) Flottwell. 


. Potsdam, ven 13. September 184. 

Vorhnhende Bekanntmachung, nebſt dazu gehörigem Nachtrags- Verzeichniſſe 
bringen wir in Gemäßheit eines Ober-Präfivial-Erlaffes vom A. d. M. und im 
Verfolg der Bekanntmachungen vom 30. November 1839 (Beilage zum Stüf 49 
des Amtsblatts de 1839), vom 29. Juli 1842 (Amtsblatt de 1842 Seite 212) 
und vom 11. September v. %. (Beilage zum Stüd 38 des Amtsblatts pro 1844) 
mit dem Bemerfen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß befondere Abdrücke viefer 
Bekanntmachungen und ber gegenwärtigen, fo wie der damit publizixten Straßen⸗ 
BDerzeichniffe bei dem Königl. Poftamte hierſelbſt ſowohl, als durch die übrigen 


Poſtämter im viesfeitigen Regierungsbezirk für Einen Silbergroſchen pro Kap 


zu haben, vefp. zu beziehen find. 
Königl. Regierung. Abtpeitung de des Innern, 


ee "9" 
| Amtsblatt 
| der Königlichen Negierung zu Potsbam 
und der Stadt Berlin. 


Stück 40. Den 3. Dftober. 1845. 


Verordnungen und Betauntmachungen, 
weiche den Regierungsbezirk Potödam ansfchliehlich betreffen. 
Potsdam, ven 24. September 1845. 
Da Preis der Blutegel in den Apotheken des viesfeitigen Negierungsbezirks für 
vie Monate Dftober, November und Dezember d. J. wird auf Drei Silbergroſchen 
uud Sechs Pfennige pro Stück feftgefegt. Königl Regierung. Abtheilung des Innern. 


— — — 

Verordnungen und Bekanutmachungen des Königl. Konſiſto⸗ 
riums und Schulkollegiums der Provinz Brandenburg. 
Unſere im 37ſten Stück des Amtsblatts der Königl. Regierung zu Potsdam ent⸗ 

haltene Bekanntmachung vom 30. Auguſt d. J. wegen einer dem Lehrer Hering 

zu Charlottenburg ertheilten Conceſſion zur Errichtung einer Elementarſchule für 

Madchen, wird dahin berichtigt, daß dieſe Schule nicht: in Charlottenburg, ſondern 

in Berlin errichtet werden wird. Berlin, ven 18. September 1845. 

Königl. Schul Kollegium der Provinz Brandenburg. 











Verordnungen nnd Vetanntmachungen der Behörden 
der Stadt Berlin. 

Die: Königlichen Miniſterien der Finanzen und ver Juſtiz haben vie bisherigen 
Beftimmungen über die Gebühren ver Auftiong- Kommiffarien einer Reviſion unter- 
worfen, und auf Grund verfelben gemeinſchaftlich für alle, ſowohl gerichtliche als 
außergerichtliche Auktions⸗Kommiſſarien unterm 21. Juni d. 3. eine neue Gebüh- 
ren⸗ Tare erlaffen. 

Durch Reſeript des Königlichen Finanz⸗Miniſterii if} zugleich beſtimmt worden, 


NM 227. 
Preis der 

Blutegel. 

1. 1609. Sept. 


N 22. 
Errichtung 
einer Elemens 
tarfchule für 
Mäpten in 

Berlin. 


N 8b. 

Gebüpren- 
Tare für die 
Auttions· 
Kommiſſarien. 


daß dieſe neue Taxe mit dem 1. Oklober d. J. für ſämmtliche außergerichtliche Aulk- 


tionatoren in Wirkſamkeit treten fol, dergeſtalt, daß mit Ausſchluß der Bücher-Auf- 
tionen bei allen denjenigen freiwilligen Auktionen, zu welchen vom genannten Tage 
ab der Auftrag ertheilt wird, die Gebühren nur nach ver neuen Taxe berechnet 
- werden dürfen. Diefe Gebührens Tare wird nachflehenn mit dem Bemerfen zur 
Öffentlichen Kenntniß gebracht, daß hiernach vie ältere Taxe, welche als Anlage zu 
$. Ar des Reglements für vie außergerichtlichen Auftiong-Sommiffarien vom 28. 
Inri 1830, im Amtsblatt Jahrgang 1830 N? 30 Seite 11 der Beilage abges 


drudt iſt, nach dem 1. Oktober d. 3! nur noch auf diejenigen freiwilligen Auktio⸗ 
nen angewendet werben darf, zu welchen, bereits vor jenem Tage der Auftrag er- 
theilt worden iſt, daß im Uebrigen jedoch das bezogene Reglement auch fernerhin 
in Geltung bleibt, ‚und es namentlich bei der Beſtimmung des $ A1 dahin fein Be 
menden behält, daß, fo weit auch nach der neuen Gebühren-Tare noch befondere 
Nebenkoſten liquidirt werden dürfen, die Auktions⸗Kommiſſarien die größte Spar» 
famfeit zu beobachten verpflichtet find. 
Berlin, den 22. September 1845. Koͤnigl. Polizei» Präftdium. 
* 


* 
Gebuͤhren⸗-Taxe für die Auktions⸗-Kommiſſarien. 

Die bisherigen Beſtimmungen über die Gebühren-der Auktions-Kommiſſarien 
find einer Reviſion unterworfen, und es wird nunmehr auf Grund der gutachtlis 
hen Berichte der Königlichen Landes» Juftiz-Kollegien und Regierungen für ale 
gerichtliche und außergerichtliche Auftiong-Kommiffarien Folgendes beftimmt: 

I) ver Auktions⸗Kommiſſarius erhält für die vollftändige Beforgung einer jeder 
einzelnen Verfleigerung von dem Empfange des Auftrages an gerechnet bis zur 
vollftändigen Ablieferung der Auktionslooſung, von dem Betrage diefer letztern: 

a) bis zu 5 Thlr. einſchließlich, d. h. von ven erfien 5 Thlm. 163 Pro» 

cent oder 5 Sgr. von jevem vollen Thaler, . 

b) von dem Betrage über 5 Thlr. bis zu 10 Thlr. einſchließlich 134 Pro 

cent oder A Sgr. von jedem vollen Thaler, 

©) von dem Betrage über 10 Thlr. bis zu 20 Thlr. einſchließlich 10 Pro- 

cent oder 3 Sgr. von jedem vollen Thaler, 

d) von dem Betrage über 20 Thlr. bis 50 Thlr. einfhlieglih 84 Pro- 

cent ober 24 Sgr. von jedem vollen Thaler, - 

e) von dem DBetrage über 50 Thlr. bis 100 Thlr. einfchließlih & Pro⸗ 

cent oder 14 Sgr. von jevem vollen Thaler, 

f) von dem Betrage über 100 Thlr. bis zu 1000 Thlr. einſchließlich 34 

Procent over 1 Sgr. von jedem vollen Thaler, und 

8) von dem Betrage Über 1000 Thlr. 13 Procent oder + Ser. von je 

dem vollen Thaler. 

Der niedrigere Procentfag in einer ver höheren Kolonmen wird erft von 
demjenigen Betrage einer Auftionslonfung erhoben, welcher das Marimum der 
unmittelbar vorhergehenden Kolonne überfteigt. 

2) Gegen diefe Remuneration muß der Auftions-Kommiffarius, fo weit nicht in 
Folgenden ein Anveres beftimmt if, alle und jede Auslagen, namentlich fir 
die Benachrichtigung ver Interefienten, für die Bekanntmachungen durch öffent» 
liche Anſchläge, Ausrufungen und Infertionen, für den Ausrufer bei ver Ant 
tion ſelbſt, für Stempel, für Einziehung Frebitirter Kaufgelder u. f. w. über⸗ 
nehmen und beftreiten, auch ſich auf feine Koften ein AuftionssLofal beforgen. 

3) An Orten, wo die Miethspreiſe der Wohnungen fo beträchtlich find, daß der 

. Auftions-Kommiffarius durch die Gebühren zu 1 für ven zur Beſchaffung des 

Auftions-Lokals erforderlichen Koſtenaufwand nicht ausreichen entfhäbigt ers 


1 
i 


8301 


ſcheint, arm auf ven Antrag des betreffenden Landes- Juſtiz-Kollegiums ober . 
der betreffenden Regierung, beziehungsweiſe des hiefigen Polizei Präftviumg, 
eine befonvere Vergütung für das Lofal bewilligt werben. 

4A) Wird aber im Gerichtshaufe oder in einem anderen Gebäude ein Auftiond- 
Lokal unentgelolich eingeräumt, fo haf ver Auftions-Rommiffarius für vie 
Heizung und Reinigung ves Lokals, fo wie für die zur Abhaltung der Auk⸗ 
tion erforderlichen Utenfilien felbft zu forgen, auch, wenn das Lofal ausfchließ- 
lich zu Auftionen benugt wird, die Reparatur in demfelben zu übernehmen. 

5) Müffen zu verfteigernde Gegenflände von einem Orte nach einem andern (nicht 
blos von einem Haufe in das andere) transportirt werden, fo find die dem 
Auktions⸗ Kommiſſarius dadurch entftandenen, von ihm zu belegenden baaren 
Auslagen befonderd zu erflatten. Auch gehören Koften des Transports ges 
pfändeter Gegenftände aus ver Wohnung des Schuloners in das Pfandhaus 
nicht zu den, vom Auftions-Kommiffarius für die zu 1 ausgefegte Remune- 
ration zu beftreitenden Auslagen. 

6) Unterziept fih der Auftiong-Kommiffarius der Taration zu verfteigernder Ges 

_ genftände oder der Anfertigung von Bücher- Katalogen, fo werben bie dies⸗ 
fälligen Koften beſonders feftgefegt und eben fo wie die Koſten des Druds 
der Kataloge befonders vergütet. . 

7) Hinfihtlih der Art der öffentlichen Bekanntmachung gerichtlicher Auktionen 
muß fi der Auftions-Rommiffarius nad ven Beftimmungen achten, welde 
jedes einzefne Gericht, beziehungsweife die Regierungen und das hiefige Poli» 
ei- Prafivium nah Maaßgabe der örtlichen Verhältniſſe, mit Rückſicht auf den 
x 85 Ti. 24 Th. I der Allgemeinen Gerichts-Ordnung erlafen werden. 
Wenn auf befonderen Antrag der Intereffenten mehrere ober andere öffentliche 
Bekanntmachungen erfolgen, ald nad den erwähnten Beflimmungen erforder» 
lich find, fo find die dadurch entfiehenden baaren Auslagen dem Kommiffarius 
beſonders zu erflatten. 

8) Muß ver Auftions-Rommiffarius Reifen unternehmen, fo erhält verfelbe, falls 
nicht bei feiner Anftellung ausvrüdlich etwas anderes beftimmt worden if, in 
jever einzelnen Derfleigerungs-Angelegenheit, wenn die Auftionsloofung mehr 
als 50 Thlr. beträgt, außer den Gebühren zu 1 an Reifekoften 15 Gar. 
für jede Meile des Hin- und Rückweges, beive zufammengerechnet, ohne Rück 
ficht darauf, ob er nur eine oder mehrere Auftionen zugleich abgehalten hat. 
Beträgt die Entfernung weniger als eine Viertelmeile von dem Wohnort des 
Auktions-Rommiffarius, fo können Feine Neifefoften Tiquivirt werben. 

In jever einzelnen Angelegenheit vürfen höchſtens zwei Reifen, vie eine 
zur Mebernahme und Abfhägung der Sachen — falls hierzu eine Reife vers 
langt worden — und vie andere zur Abhaltung ver Auktion, liquidirt werben. , 

Beträgt die Auftionsloofung nicht mehr als 50 Thlr., fo finden gar Feine 
Reiſekoſten flatt; es wäre denn, daß fie einzelnen Auftions-Rommiffarien mit " 
Nüdficht auf die große Ausdehnung ihres Bezirks und auf vie geringe Zahl 
vorkommender Heiner Auktionen befonverd beiilligt werden. 


— 


9) Wird die Gelderhebung nicht von dem Auktions⸗Kommiſſarius beſorgt, fo erhält 
er außer den etwanigen Reiſekoſten nur % der zu 1 beſtimmten Procentſätze. 

Ein Viertel der letztern wird für die Einziehung und Erhebung der Kauflooſung 

abgerechnet. Das Porto für die etwanige Verſendung erhobener Aultionsgelder 
gehört nicht zu den, vom Auktions⸗Kommiſſarius zu tragenden Auslagen. 

10) Kömmt es nicht zur Abhaltung ver bereits eingeleiteten und angeorhneten Auk⸗ 
tion, fo erhält der Auftiong-Kommiffarius, wenn die Auktion erſt in dem zu 
ihrer Abhaltung befiimmten Termine felbft rückgängig wir, zwei Drittheile, 
fonft aber ein Biertheil von dem zu 1 beflimmten Procentfage. 

Diefer wird alsdann von dem Betrage des Tarwerthes, wenn aber Ieg- 
terer den Betrag der durch den Verkauf zu deckenden Forderung überfleigt, 
nur nach ver Höhe ver letzteren berechnet. 

Bei außergerichtlichen Auktionen wird, wenn feine Abfchägung vorherge- 
gangen ifl, der Procentfag nach dem marktgängigen Preife ver Gegenftände 
oder auf Grund einer befonvers zu veranlaffenven Schägung berechnet. 

Reifeloften werben in viefen Fällen beſonders vergütigt, wenn der Auktions⸗ 
Kommiſſarius wirklich eine Reife hat unternehmen müflen, und ver Taxwerth 
oder die Forderung 50 Thlr. überfteigt. 

Vorſtehende Beftimmungen ‚finden auch auf andere Beamte Anwendung, welche, 
ohne befländige Auktions⸗Kommiſſarien zu fein, mit Auftionen in einzelnen Fällen 
beauftragt werben, infoweit fie nach den beflehenden Grundfägen und den bei ihrer 
Anftelung ergangenen Verfügungen zum Genuß von Gebühren und Emolumenten 
neben, ihrem fonftigen Dienfteinfommen berechtigt find. . 

Die zu Königlichen Kaffen fliegenden Gebühren fir gerichtliche Auktionen find 
nach der Sportel-Tare vom 23. Auguft 1815. zu berechnen. 

Berlin, ven 21. Juni 1845. 
Der Sinanz- Minifter. Der Yuftiz- Diinifter. 

Flottwell. — — Ubden. 

Bekanntmachung. 

Die Ziehung der Prämien von den nach unſerer Bekanntmachung vom 1. Juli 

d. J. zur Auslooſung beſtimmten 9000 Seehandlungs⸗Prämienſcheinen wird 

am 15. Oktober d. J. 
und an den darauf folgenden Tagen von 8 Uhr Vormittags ab, in dem großen 
Konferenzfanle des Seehandlungsgebäudes, mit Zugiehung von zwei Notarien ımd 
zwei vereideten Protofolführern, ftattfinven. . B 

Das beteiligte Publifum fegen wir hiervon mit dem Bemerfen in Kenntnig, 
Daß wir nach gefchehener Ziehung die gezogenen Nummern und Prämien durch bie 
hiefigen öffentlichen Blätter bekannt machen werben. 

"Berlin, ven 26. Auguſt 1845. 
&eneral-Direktion der Seehandlungs Sorietät. 
Kayfer. Wentzel. 
(Hierbei die chronologiſche Ueberſicht der im Iten Quartal 1845 im, Amtsblatte erfchienenen 
Verorbnungen und Befonntmacungen, imgleichen ein Oeffentlicher Anzeiger.) 











Z- | 
Amtsblatt 


der Königlichen Regterung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


———— —— — — U 
Stück 41. Den 10. Ottober 1845. 


Allgemeine Geſetzſammlan g. 
Das diesjährige A8ſte Stück der Allgemeinen Geſetzſammlung enthaͤlt: 
‚N? 2612. Allerhöchſte Conceſſions- und, Beſtätigungs-Urkunde vom 17. Auguſt 
1845 für die Potsdam ⸗ Magdeburger Eifenbahngefelffchaft nebſt dem Statut. 
N? 2613. Allerhöchſtes Privilegium wegen Emifflen von 2,367,200 Thlr. Prio- 
a nen. ber Potsdam Magdeburger Eiſenbahngeſellſchaft. Vom 
luguſt 1845 








— —— 


Bekanntmachung 
Mittelſt Allerhöchſter Kabinetsordre vom 18. Seyerber d. 3. find die in 
Leipjig erſcheinenden Heitfehriften: 
1) Der Herold, eine Worhenfchrift für Politik, Literatur und öffentliches Ger 
richtsverfahren, herausgegeben von Carl Biedermann, und 
2) Biedermann’s veutfhe Monatsfchrift für Literatur und öffentliches Leben, 
in den Königlihen Staaten bis af Weiteres unbedingt verboten worden. Hier» 
nach darf dieſen Zeitſchriften in ven en Staaten weder der Ein⸗ und 
Durchgang geftattet, noch dürfen dieſelben, ; Vermeidung der im Art. XVI zu 
M 5 des Edikts vom 18. Oktober 1819 $ 4 der Allerhöchften Kabinetsordre 
vom 6. Auguft 1837 und 8 34 der Verordnung vom 30. Juni 1843 angebrohten 
Strafen eingeführt, ausgegeben, feilgeboten, verkauft, an öffentlichen Orten ausge 
legt over fonft perbreitet werden. Potsdam, den 2. Dftober 1845. 
. De ber» Präfbent De der Provinz Brandenburg. 
von Meding. 





- Verordnungen und VBetanntmachungen 
für den Regierungsbejirt Potsdam und für Die Städt Berlin. 
Potsdam, den 28. September 184. 
Das Rontrof-Amt Falkenhagen, im Bezirk des Haupt Steueramts in Prenzlau, 
wird vom 1. Oktober d. 3. ab nad dem Chauffeehaufe bei Ellingen verlegt und 
diefe Verlegung hierdurch zur öffentlichen Kenntni gebracht. ri 
: Königl. Regierung. 
Abtheilung für die Verwaltung der indireften“ Steutrn. 


N 228. 

Berlegung 
des Kontrol« 
Amts Zalfen- 
dagen betref · 
fend, 


IV. 708, Ger · 


N 229. 
Benupung 

der von Selten 
des Staats - 
angelauften 
Kreis. Theil⸗ 
Mafine des 
Mechanikus 
Oertling 
zu Berlin. 
i. 2ua. Sept. 


804 


. Befanntmahung. 
Die von dem Mechanikus Auguft Dertling hierfelbft —— Kreis⸗ Theil⸗ 
Maſchine von drei Fuß Durchmeſſer, welche auf der vorjährigen 


Ausftellung die Aufmerkſamkeit der Kenner auf ſich gezogen hat, ift mit Eger 


Genehmigung von Seiten des Staats angefauft umd demnächſt vorläufig dem 
x. Dertling zur Benugung unter der Bedingung überlaſſen worben, daß er mite 
telſt derſelben "für andere Perfonen gegen beftimmte von mir feflgefehte 
Theilungen auszuführen * verbunden ift. Ich bringe dies unter Beifligung ber. 
Tabellen, welche die dafür zu zahlenden Preife ergeben, hierdurch mit dem Bemer⸗ 
ken zur öͤffentlichen Kemnniß, daß diejenigen, welche mittelſt jener Maſchine Thei⸗ 
lung ausführen laſſen wollen, fih unmittelbar an ven x. Dertling (Oranienburger 
Straße N? 57) zu wenden haben. . j 
Berlin, ven 14. September 1845. " 
j Der Finanz ⸗Miniſter. 
In deſſen Auftrage. 
Beuth. 
Preisſdtze, 
gegen welche der Mechanikus A. Oertling hierſelbſt, mittelſt der vom 


Staate angekauften Kreis-Theil-Maſchine für andere Perfonen‘: 
Theilungen auszuführen verbunden ift. 


I Preisfäge für Vollfreis- Tpeilungen. 


Größe Anzahl Breis Preis der Zheilung 
Fragen 

eig, ganzen Kreiſes. era 

Yen, . 


‚der der 
Theile. Cheilſtriche. 
Bar. 


nina 


n 
n 
+ 
dr 
ar 
Las 
u 
de 





N a ee re —* are, deren Radien nicht Meiner als 14 Bell, . 
und nicht gr: 18 30 Id die M 
ya Bir ren nit eingeidie ii h find, weil die Maſchine auf Radien außer⸗ 





. os 
Eu Preisfätze für Nonien-Theilung. 









Zeitung | Angaben | aan | preis | Preis 
des ve ,| der ro janzen Nonien: 

Limbus Nonien Striche. ehe, 9 Cheilung . 
in Pfennige. | hir. Sar, 












+ Grave | 1 Minute | 30 5 — 124 
.10Sekundenſ 40 5 — 163 
I: | > 60 5 — 13 
+ - 110 » @ | 8 — 123 
Tr 5 r 60 6 1 — 
Er 3 = 60 6 1 h— 





Bei feineren Kreiss Theilungen, als fie die erfte Spalte diefer Tabelle nach— 
soeifet, können nad der neueren Methode des Ablefens die Nonien entbehrt werden, 
weshalb die entſprechenden Preisfäge fortgelaffen find. 


“ IM, Preiſe für Sertanten und Dftanten. 













Sinbus- | Zahl | Preis Preis Angabe | Preis Ka 

Zheting | wer | Pro | Dogen | me die ine. des 

- in Etriche.Strich. ebeilung. Nonius.| Ronius. | Mumiug, 
Pfenniae.| Zhtr. Car. Thlr. gr. | Zdir. Spar. 




















+ Gravel 30 | 2 ı |23} Im — 121 

4.» [480] 2 | 2 |20 | sex | — [1er 

Sertanten\) , Igao| 2 | 3 2260 

4 = 1900| 2 | 5 io Jo: | — | 

2 - Jz0|2|ıJ3| 2 |-|ı2 
Ottanten } - [3220| 2 | 2 |28} 
-Iaol212|n 








‚ Berlin, ven 11. September 1846. _ 
. . Der Finanz- Minifter. 
ı In deſſen Auftrage, 
Beuth. 
* * * 
Potsdam, den A. Oktober 1845. 
Abſchrift ber vorfiehenben Bekanntmachung und der in berfelben allegirten 
nachfolgenden Tabellen wird. in Folge einer Beftimmung des König. Finanz 
Micfrrhuns hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
- Koͤnigl. Regierung, Abtfeilung des Janern. 





2 
. Berprdnungen uud Befauntmachnngen, 
welche ben Hegierungöbezixk Motsdam auöfchlieflich betreffen. 
N 230.. Nachweiſung der an den Pegein der Spree und Havel 
im Monat Auguft 1845 beobachteten Wafferfiände 


Berlin | Spanvan. Branbenburg. | Rathenow. 
— — Biber Pots⸗Bau met. Havel-| Blauer 





E 
&]| Oder- | unter-| Oder- [unter] yam. garten] Oper. Hunter | Oder. Junter⸗ berg. |Brüde. 
@ Baffer Baffer Süd. Baffer Baffer 


uß on" 














































































































juß Zon Zuß 300 Fuß Son Fuß Bon Asus Zou Fuß Zou Fuß 308 "TuS Bon Fus A 
118] — 3|11]6|10]4|— [A| 11]8| 2 |6|2444|4 7—6—— 
s|—|3| 9|6/10]4— 4636 45 4 215 64]4 716 — 
8—- 30534611310 JAlsılal 262 4242113164.816 — 
8 —3 —32 4 1118 14162 145 |Al2:13|6:]A] 716 — 
7 1113 1017 - 3111 ja 1113 194612 4 48142113614 716 — 
7 1013 1017 - 3 11944 1113 19161244 54313 3714 816— 
7 1013 —|7—|4| ı |alı1l3l ı |6 +/416 14/34 /3|s |A|10|6| a4 
7104 —|7|—|4|— [4|11]3 1 16|2|46 -]4|3:13]8 |4| 9|6| 2 
2,10|3|1017)—|4,— [4 1113| 21614 |aj6 ja|5 [3/7 |4| o|6j 2 
1017 10\3| 917 - 3110 Jalıı]a 46/23 14le |Aalaı13|s |A| Hlc) 2 
117)10|3| 9171 j4— Jalıı]3 46 21 46 |alalıs|sı]al olol 2. 
12]7|1013/11[7. —|4— |4 ı0|3| l6|2 j4l6 |Al5 |3j9 Al ı0lel ı+ 
137° 913,107. —14— |A 1013| 46j2 |4.6 [415 |3|9 [alıılelıt 
147 s/3|10|7 —|4— [4 10|3 1162314 5:|4|5 13|0 |5/—|6) ı 
ıslz| o!3| 87 — 1414 10ls| Hlelstias lan Isle [5 —I6| ı 
167) 93] 9l71— 4 — Ja sols! aleiarıals Jal7 Isis alle ı 
17)7| s!s] s[7j—|3|s Ja 1013! ti6l2:lAale |alaı 3/0 Jalıole| ı 
197.713 9]7|— 4 |4 10|3! 316/23 ]4|54]4|5 310 |alıı]o] + 
197) 8.3 s|7j=]4— [a 03, 36/3 [416 4\5 |3|o |] 1016 — 
7 8j3| 9|7,—|3lı1 Ja| 8J3|—|6,2:14|5114|5 I319 laliole — 
2u7| s|s| 8[7/—|3lıı |4| 913 —|6l2 JA 54lAl5 |3la Jalıolcl — 
2247| 73 7]7)—3J11 j4| 9]211216|32]4)4 Jalst|3|s Jajıılalıı 
23l7| 713 7/7/—ialıı [A| s|2.11:l6ls+laj3 |ala |3|74]4|11]5110 
7\.7|3| 6j7)—\3|6|4| sj2lıı Jola |A 3 Jala |317444l 11510 | 
7| 613 517 —13/6|4 71211 |6|3 42 JA|3 |3/74|4] 11|5|10 
7613 7|7|—|3|6]4| 7j21ıı |e/a |4|2 |al2+|317 |4|10|5J10 
71.613| 67! —\36|4| 6|21o1Jalır JA 1rJal2 |s|6 JA] 9|5l1o 
2817| 613) 617-123] 6]4 6|21104|6|4 [4114 14]2 |» l4| s|slıo 
2917| 613) 617|—13] 6 |4| 6|2l10 |6 24 JA] 14 |A|2 |318 [A| 7151 9 
7\ 6/3) 6|7)—I3| 64! sj2l10 Jela Jalı fal2 I8la |a| 7isis 
3117| 613] 4l7!—131714l 5j2! sılelırlAlı fala 214 1A ein © 














Potsdam, den 26. September 1845. Koͤnigl. Regierung. Wötfeilung des 


| 





. 807. . 
Potsbam, ben 2. Oktober 1845. 
Nachdem der haherige Bau ⸗Inſpektor Schwieger zu Wriezen mit dem Cha- 
. rafter ala Ober-Bau-Infpeftor auf feinen Antrag in den Ruheſtand verfegt worben, 
ift dem zum Bau-Infpeftor beförverten bisherigen Wegebaumeifter Blew in Prenzlau, 
die erledigte Ban Ban. Sufpeneepelie zu Wriezen vom 1. Oftober d. 3. ab verliehen 
worden. önigl. Regierung. Abtheilung des Innern. 





Verordnungen und Betauntmachungen des KRönigl. 


Rammergerichts. 

In Gemäßheit des 8 2 des Gefetes vom 3. Januar d. 3, betreffend die 
Zertheilung von Grundſtuͤcken und die Gründung neuer Anftevehungen iſt zur Auf 
nahme ver im dieſem Gefege bezeichneten Verträge über erimirte Grunpftüde bis 
auf weitere Beftimmung für ven Zaucd-Belzigfhen Kreis an Stelle des Lands 
und Stadtgerichts⸗Direktors Maske, gegenwärtig in Luckenwalde, ver Land» und 
Stadtgerichts-Direltor Bahn in Belzig ernannt, 

* Berlin, ven 12.. September 1845. 
Königl. Preuß. Kammergericht. 
— — — 


Berfonalhronik, 


Der bisher beim see Regierungs⸗ Kollegio angeftellt gervefee Regierungs-Rath, 
geb err von Werthern, if Behufs feines Uebertritt® in bie Dienfte des Herzogs von 

chfen- Meiningen Hoheit, auf fein Anfuchen aus dem Preußifchen Staatsdienfte mit 
Beilegung des Charakters. ald Geheimer Regierungs- Rath entlaffen; der Regierungs-Rath 
Wi IEens „ bisher in Magdeburg, dagegen zum hiefigen Regierungs-Kollegio verſetzt 
worden... ° 

An die Stelle des am IA. Mai y 3. verftorbenen Geheimen Regierungs⸗Raths 
Seckt ifi der Regierungs-Rath Trofchel, bisher zu Pofen, zum hiefigen Regierungs- 
Köllegio verfegt und zum Juſtitiarius bei der Abtheilung des Innern befiellt. 

Der Regierungs- Rath Madenfen vom hiefigen Regierungs- Kollegium ift auf fein 
Anfuchen vom I. Oktober d. 3. in ben Rubeftand verfegt worden. 


Die durch bie Derfegung, . Förfters Jahn erledigte Förſterſtelle zu Krummeluc, 


im Forſtrevier Friedersdorf, if dem verforgungs&berechtigten Jäger Ludwig Wilhelm Ernft - 


SH midt Übertragen worden. 

Die durch die Penfionirung des Förſters Schemmerich erledigte Förſterſtelle bei 
&harlottenburg, Forfirevierd Spandau, ift vom 1. Oftober d. I. ab dem Oberjäger und 
Jagdzeug⸗ Volontair Kilian übertragen worden. 

Die durch den Tod bed Kreis-Phyſikus, Sanitäts-Rathe Dr. Stauf erledigte 
Phyſikatsſtelie des Jüterbogk⸗ Luckenwalder Kreifes ift dem praftifchen Arzte Dr. Begaffe 
in Belzig übertragen worden. 

Der Landrath Graf von Haefeler ift zum Fener-Societäts- Direktor Oberbarnime 
ſchen Kreiſes gewählt und biefe Wahl von ber General» Direktion ber Land⸗ Feuers 
Socierät ber Kurmarf und ber  Riteer came beRäbigt worden, 


NM 281. 
Befegung 
der eriebigten 
Land» Bau- - 
Infpektorfelle 


. gu Biegen. 


1.2065. Sept. 


N 19. 

Ernennung 
von Kommif« 
farien zur 
Aufnapıyge von 
Dismembra- 
tions · Bere 
trägen. 


0. 


Im MWerhavellänbifchen Kreiſe iſt am die Stelle des ausgefchiebenen Majors von 
Bredom auf Briefen, der Herr von Ribbed auf Ribbeck ald Kreisverorhneter in 
Auseinanderſetzungs⸗ Angelegenheiten errählt und von der Königl. General» Kommiffton 
für die Kurmark Brandenburg beftätigt und vereidigt worden. 

Der feitherige Defonomie- Kommiffions-Gehülfe Kam lah if nach erfolgter vor⸗ 
fpriftsmaßigen Prüfung von ber Königl. General Kommiffton für bie Kurmark Branden⸗ 
burg zum Defonomie » Kommiffarius beftellt und als ökonomiſcher Sachverfändiger 
generell verpflichtet worden. J 

Der Doktor der Medicin und Chirurgie Friedrich Adolph Julius Schultze in Berlin 
iſt als praftifcher Arzt, Operateur und Geburtöhelfer, det Doftor ber Medicin und Chi 
rurgie Heinrich Julius Stadelmann bafelbf als praktifcher Arzt, Wundarzt und Ge— 
burtshelfer und der Doftor der Mebicin und Chirurgie Theodor Roeder bafelbf als 
nraftifcher Arzt und Wundarzt in den Königlichen Landen approbirt und vereidigt worden. 

Der Apotheker erfier Kiaſſe Eduard Lubwig Trepplin ift, Behnfs der Uebernahm⸗ 
der Nehringfchen Apotheke in Brüſſow, in vorbemerkter Eigenfchaft vereidigt worden. 

Der Kandidat der Pharmacie Helmuth Julius Conftantin Sinell zu Berlin ift ald 

Apotheker erfier Klaſſe in dem Königlichen Landen approbirt und vereibigt worden. 

Der Predigtamts- Kandidat Emil Guftao Lisco ift zum britten Diaconus bei der 
St. Marienficche zu Berlin ernannt worden. . 

Der Kandidat der Feldmeßkunſt Carl Adolph Ferdinand Gerſtenberg it zum Felb- 
meffer ernannt und in diefer Eigenfchaft vereibigt worden. | 





Am 30. September d. 3. find won dem Königl. Konfiftorium ber Provinz Branden⸗ 
burg bie Kandidaten: . 
Heinrich Auguſt Dorfcheinier aus Brandenburg, 
Karl Wilhelm Ludroig Everth aus Sternhagen, , 
Adolph Friedrich Wilhelm Merander Gebhardt aus“ Potsdam, 
Julius Robert Lippold aus Strand, 
Zohaun Gottfried Heinrich Salis aus Zettin, 
Eenft Friedrich Pfeiffer qus Berlin, 
Wilhelm Johann Otto Scharlau aus Granfee, 
Georg Chriftian Srieric ißfott aus Gottbug und 
Heinrich Julius Woytde aus Königsberg in der Neumark 
für mwahlfähig zum Predigtamte erklärt worden. . 





Geſchenke an Kirchen. 

* Die Gemeine zu Wildberg, Amts AltsRuppin, hat den in ber Nähe ber dortigen 
Kirche befindlichen Begräbnißplag von allen Seiten in einer Länge von 630 Fuß mit 
einer A Fuß hohen Mauer von gebrannten Steinen umgeben, was hiermit belobigend 
um fo mehr anerfannt wird, als dazu ein Koſtenaufwand von 384 Thlrn. erforberlich . 
geröefen ik. Potsdam, ben 15. September 1845. 

. Königl. Regierung. 
Abtheilung für die Kirchenverwaltung und das Schulweſen. 
y . der Befanntmagung des Königl. Poligei-Präfdium 
Be re EEE TEE NR RER 
Rame sicht Stoetting, ſondern Stoelting geleſen werden. 








- ccthcerdei ein Dofentlichet Unpeiger.) 


Amtshlatt 


ber Königlichen HKegierung zu Potsdam 
and ber Stadt Berlim 


— nn — — 
Stüf 42.1 den i7. Dtiober. 184 B. 


Allgemeine Geferfamminng. 

Das diesjährige 29fe Stuck ver Allgemeinen Gefegfammlung entpält: 
N? 2614. Vertrag zwiſchen Preufen und Frankreich, wegen gegenfeitiger Aus 
. lieferung flächtiger Verbrecher, vom 21. Juni; ratifisirt am 0. Anguft 1845. 
N 2613. Crflärung über die Erneuerung refp. Movification der am 28.. Sep 
tember 1818 zwifcpen Preußen und dem Großherzogthum Oldenburg in 
» Beziehung auf das Fürſtenthum Birkenfeld abgeſchloſſenen, am 1. Oktober 1841 
.; abgelaufenen Durchmarſch⸗ und Etappen- Konvention. Vom 12. Zuli 1845. 
N. 2616. Erklärung über die Erneuerung. reſp. Mobification der unterm 


Rn - Angun _ 


Ense 3838 zwifhen der Königlich Preußiſchen ma ber — 
Braunfehweig- Lüneburgifcen Regierung abgeſchloſſenen Durchmarſch⸗ 
Etappen⸗ Konvention. Vom 5. Augufl 18348. 

Das viesjahrige IOfte Stüd ver Allgemeinen Geſetzſammlung enthält: 
NP 2617._ Genehmigungs-Urkunde ver Zuſatzartitel KY1 und no VAL zur Rhein» 
f „Akte vom 31. März 1831. D. d. ven A. Juli 1845. 

A 2618. Verordnung vom 3. YAuguft 1845, betreffend eine Abänderung des 
$ 1 der Mierhöchften Kabinetsorpre vom 80. November 1840 (megen 
der Anwendung der revidirten Tarorbmng fr die zu dem landſchaftlichen 
Kredit-Berein im Großherzogthum ofen gehörigen Gfter und ver dazu 
‚gehörigen revibirten Specialgrundſätze bei der Aufnahme gerichtlicher Taren 

- von den Nitterglitern im Oroßpergogthum Poſen). 

N? 23619. Allerhöchfte Kabinetsordre vom 2. September 1848, nebft ri, 

rn un ar fir Dad Heerfgen Ir Den in bei Neus 

wied zu erheben iſt. 


- Belanntmagung “ 

Die Ausführung ver Allerhöchften Verordnung vom 27. Juni d. 3, betreffend 
die — der Provingial-Behörden für das evangeliſche Kirchenweſen, — 
Seſetzſammlung für 1848, Seite 440 — wird für den Potsdamer Regierungs- 
bezirk mit dem 21. Oktober d. 3. ins Leben treten, was ich in Gemäßheit der 
mir von den Herren Geheimen Staatsminiſtern der geifklihen Angelegenheiten, des 
Innern und der Finanzen Excellenzen nad & 8 jenes Grfeges dazu ertheilten 
Aniorifation hierdurch zur öffentlichen Kenntuiß bringe, 


. 


„mo 


Es find mithin die Derichte u Eingaben ud den auf das Kbriglihe Kon- 
ſiſtorium übergehenven Gefchäftszweigen, welde um jenem Tage ab bei ver Bes 
hörbe eintreffen Können, nicht mehr an die Königl, Regierung in Potsdam ſendern 
an das Königl. Konſiſtorium in Berfin zu richten, und dabei, ſowie bei dem fer⸗ 
neren Geſchäftsbetrieb überhaupt die nachßehenden. im Einverſtändniß mit beiden 
Kollegien getroffenen näheren Fefkfegungen ſorgfältig zu beachten. 

I Auf das Konſiſtorium schen über: , 

1) Alle auf die Erlevi und ieberbefegung. der Pfarrftellen Bezug here 

u vn Geſchäfte, ſowohl "bei ven Gtellen Königlicher als bei denen Privat 

atronats. 

2) -Die Bekimmung, der Gnadenzeit für vie Hinterbliebenen der Geiſtlichen. 

3) Die —e— über bie Emeritirung derſelben, vie Feſtſtellung des Rüd⸗ 
ge Gehalts und die Fürforge für die Emeritirten. 

4) Die Unterflügung ver Geiſtlichen, die Bewilligung von Orattficationen, Se 
halts zulagen x. namentlich. au ans den Auguſteiſchen Fonds in den ehe⸗ 
mals ſächſeſchen Vandestheilen des Regierungsbezirks. 

5) Die Kontrolie über ven Einkauf der Ehefrauen der Gejftlühen in die Allges 
meine Wittröen-Verpflegunge-Anftalt durch Das Präfsium des Konftſtoriums. 

6) Ei Urlaubsbewilligungen für Geiſtliche. 

7) Die. Refpicirang der Pfarr» Archive, 

3) Die alleinigen Borfhläge ver Kandidaten für das Wütenberger Prediger 


Seminar. 
9%) eit fir biäher yon ber 
10) x Kirchengeraͤthe 3. B. 
genalich beſtimmt ſigr. 
ungen, F 
1) Ön. 
12) ſolches bisher von der 


in wen bisher von 
och verſteht, daß vie 
Dispenfationen vom Schulbeſuche ver Regierung verbleihen. 

13) Die Bequffichtigung des. Sestenwefens, namentlich wegen der Baptifen, die 
Unionsfagen und die den Uebertritt von der fatholiſchen zur enangelifgen 
Kirche betreffenden Angelegenheiten. Findet vabei ein polizeifiches Intereſſe 

ſtatt, ſo tritt die Mitwirkung der erſten Wtheilung ver Regierung ein. 

14) Die Auffiht-üben die kirchlichen Vereine, als bie Diffons und Bibel⸗ Geſell⸗ 

haften, fo wie die Guſtav⸗Adolphs-Vereine. 

15) Wegen Einfendung der Konduitenliften. der Geiger und Lehrer beeidet es 
bei der — Einrichtung 

u, Der Begerung verbleiben: 
1) u —— die Verwaltung des Vermögens, der Biegen, ſewobl 
Koniglichen als Privat / Patronats, bie Butinanderegung der ahgehenben 


sır 


Pfarrer, refp. veren Erben nit dem Amtsnachfolger, vie Führnng der Proceſſe 
in Betreff der Verbeſſe⸗ 


über die Pfarr⸗Dotation, fo wie die Angelegenheiten in 
‘rang der Steffen und Feſtſtellung der Dotation. 

2) Die Baus Angelegenheiten ver Pfarren, 

3) Im Vertretung des Konfiftoriums die Befegung und Beftätigung bei denjenigen 
weltlichen Kirchenbedienten ⸗ Stellen, mit denen ein Schulamt verbunden ift, und 

4). vorläufig auch die Beſetzung, reſp. Beflätigung der Küfler-, Rantoren- und 
Drganiften-Stellen, mit denen fein Schulamt verbunden iſt. 

5) Ebenfo vorläufig die Anfegung, reſp. Betätigung anderer weltlicher Kirchen 
bevienten, als Todtengraͤber, Kirchendiener, Kalkanten und YPulfanten, bes- 
gleichen auch 

6) die Ernennung und Beftätigung ſolcher Rektoren, Konrektoren und Lehrer, 
welche zugleich eine Hülfsprediger-Stelle befleiven. 

7) Die Fürforge für die Hinterbliebenen der Geiftlihen und Kirchenbeamten. 

8) Die Erflattung der Wittwen-Kaffenbeiträge an die Geiftlichen in geeigneten 


Faͤllen. 

N Die Penftonen and Unterſtützumgen ihrer Wittwen und Waiſen. 
10) Die Beaufſichtigung der Verwaltung der Synodal-Wittwenlaſſen. 

11) Die Wahrnehmung ver Immunitäten ver Geiftlichen. ö 

2 Die Kontrolle wegen Haltung ver Geſetzſammlung und der Amtsblatter. 
13) Das gefammte Kollektenweſen. \ 
14) Die Verwaltung der Brandverficherangs- Kaſſen für Geiſtliche und Kirchenbeamte. 
3) Die Verwahrung dev ſämmtlichen Pfarr-Matrikeln. 

IH. Dem gemeinfchaftlichen Reſſort beiver Behörden gehören an: 

1) Die Veränderung beftehenver, fo wie. die Einführung neuer Gtolgebühren- 
Tai 


en, 

®) Die Veränderung ‚beftehenver, fo wie die Bildung neuer Pfarrbezirke, und 

find. die desfallfigen Anträge zunächft an wie Regierung zu richten. 
IV. In ver Geſchäfts⸗Ordnung treten nachſtebende Aenderungen ein: 

1) Wegen Crlevigung und Wieverbefegung der Pfarrftellen berichtet der Herr 
Superintendent an das Konſiſtorium und macht 

2) davon der Regierumg eine kurze Unzeige. 

3) An letztere gelangen alle Berichte wegen Befegung ber übrigen Kirchenänser 
aller 


ein. 

4) Die Einweifung des Geiftlihen in dag Kirchenamt ſowohl, als in bie Pfründe 

durch den Herrn Supetintendenten wird vom Konſiſtorium verfügt, und nicht 

under der Auftrag zue Auseinanderſetzung des abgehenven Pfarrers, reſp. 
deſſen Eben mit Dem Amtsnachfolger von. bemfelben ertheilt. , 

Die Einweifung in das Kirhenamt, fo wie die Einwelſung in die Pfruude 

und die Auseinanverfegung rd in zwei abgefbrverten Protofollen zu verhandeln. 

Das Protokoll über die Einweiſung in das Kirchenamt wird bem Kon 

fillorium, das Protokoll über die Cinmweifhng: in vie Pfründe und) über vie 

Auseinanderfegung aber der Regierung eingereicht. . 


. 


MN 232. 
Befimmuns 
gen in Betreff 
des Eintritte 
der Feldmeſſer 
in die König« 
liche Allge- 
meine Bau» 
faule. 
1. 2196. Sept. 


N 233. 
Berloofete 
Kammer⸗ 
Kredit-Kaffen 


6. 15, O8, 


212 


5). Die Kirchen Bifitations- Verhandlungen find nach Maaßgabe des vorangeges 
beuen Reſſort⸗ Verhältniſſes vergeftalt zu ſondern, daß über die zum Gefchäfts- 
Bereich des Konfiftoriums und über ‚vie. zu demjenigen ver Regierung gehö⸗ 
rigen Gegenftände befondere Protofolfe abgefaßt, und zu biefen Prototoflen 
auch befondere Berichte erſtattet werden. 

Sowohl ver- für das. Konfiftorium, als ver für Die Regierung beffimmte 
Bericht find, wie bisher an ven Herrn General-Superintendenten einzureicgen. 
Potsdam, ven 12. Dftober 1845. 
Der Ober: Präfident der Provinz Brandenburg. 
ev von Meding. 





Verordunngen und Befanntmachungen 
für den Regierungsbezirt Potsdam und für Die Stadt Berlin. 


Befanntmadung 

Nach neueren Beftimmungen müffen die Feldmeſſer, Muche in die. Königliche 
Allgemeine Bauſchule treten, ſich als ſolche nach ihrem Examen in gleicher Art 
bewährt haben, wie dies für die Zulaſſung zur architektoniſchen Prüfung 8 9 ver 
Vorſchriften vom 8. September 1831 angeoronet ifl. — Die Königliche Oher⸗ 
Bau-Deputation if} beauftragt, dieſe Bewährungs- Zeugniffe auch in Beziehung auf 
die Aufnahme in die Königliche Allgemeine Bauſchule zu prüfen und Xttefte darüber 
augzuftellen, daß dieſelben Behufs Zulaſſung zur architektoniſchen Prüfung genügen. — 
Die Feldmeſſer, welche in die Königliche Allgemeine Bauſchule ‚treten wollen, werden 
daher wohl thun, dieſe Bewährungs⸗Jeugniſſe fo früh als möglich bei ver König— 
lichen Ober⸗ Bau-Deputation nachzuſuchen, damit die etwa nöthige Vervolfländigung 
ohne einen ihnen ſelbſt nachtheiligen Aufenthalt geſchehen könne; ſpäteſtens muß die 
Einſendung drei Wochen vor dem 15. März, als dem äußerſten Anmeldungs-Termin, 
bei der. Königlichen Allgemeinen Bauſchule erfolgen. . 

Berlin, ven 17. September 1845. j Beuth. 
* 


Potsdam, den A, Dftober 1845. 
Vorftehende Bekanntmachung wird in Folge einer eftimmung des Königl. 
Siaang- Diiniferiumt, Nero zur allgemeinen Keuntniß gebracht. 
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. 


Bekanntmachung 
Bei ver heute hierſelbſt erfolgten Asften Verlofung der vormals Sãchſiſchen 
Kammer⸗Kredit⸗ Kaſſenſcheine wurden Behufs deren Realiſirung zu Oſtern 1846 
folgende Nummern gezogen: 
. Bon Litt. B à 500 Zpin: 
NM 68. 340. A72. 591. 603. 
Bon Lite, D. a 50 — 
N? 129. 867. . 


8313 


u Bon Litt Aa à 1000 Thlr.: Eye: 
m 225. 277. 393. 406. 527. 559. 697. 1005. 1256. 1862. 2984, 
2136. 2317. 2348. 2468. 2909. 2976. 3128. 
Außerdem find von den unverzinslichen Kammer» KreditsKaffenfcheinen Litt, E 
& 34 Tplr. die Scheine von N? 10,423 bis mit 13,164 zur Zahlung in jenem 
Termine ausgefept werben. 
Die Jnhaber der vorverzeichneten verloofeten und refp. zur Zahlung ausg 


efenten 
Scheine werden hierdurch aufgeforbert, die Kapitalien gegen Rüdgabe der Scheine "" : 


umd der dazu gehörenden Talons und Coupons mit dem Eintritt des Ofter- Termine 
1846, wo die Verzinfung ver jet gezogenen Scheine Litt. B,, D. und Aa, aufe 
Yört, bei der hiefigen Haupt» Infituten- und Rommunal-Kaffe in Konventiongelbe 
zu erheben. Merfeburg, den 29. September 1845. 
. Im Auftrage ver Königl. Haupt» Verwaltung der Staatsſchulden. 

Der Regierungs-Präfivent von Krofigt, 

* 

* 


Potsdam, ven 9. Oftober 1saB. 
Vorftehende Bekanntmachung wegen der im Michaelis-Termine d. 3. au 
looſeten Kammer - Kredit» Raffenfcheine wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebtadt. 


Königl. Regierung. 


Potsdam, den 14. Oftober 1845. 
Die Durdſhnittzperſ der verſchiedenen Getreidearten, der Erbſen und der raupen 
Fourage x. haben auf dem Markte zu Berlin im Monat September d. J. betragen: 









die Tonne Braunbier koſtete .. 23 
das Quart doppelter ornbranniwein loftete — 
das Quart einfacher Kornbranntwein koſtete — 


Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Junerz. 


für ven Scheffel Weizen ............. ” 2 Thaler 7 Sgr. 10 Mr er 
für den Scheffel Roggen ........ . .» 21 » 
für den Scheffel große Gerfle.......... ı . 7. 6 Pr 
für den Scheffel Eleine Gerſte.......... 1» 6, 3%» 
für ven Scheffel Hafer. ....... .... Fee SE Zu > Ze Ze | Bu 
für ven Scheffel Exbfen . mel Mor 8 re 
für ven Zentner Heu .............. . et BB + 9» 
für das Schock Stroh .. en 7 Un 
für ven Zentner Hopfen............. ‚BB + 1», — ⸗ 
‚ die Tome Weißbier koſtete............ A — — ⸗ 
u» — + 
⸗ Ma⸗ß — ⸗ 
2er 3e 


Potsdam, den 10. Obteber „1845. 
Auf Veranlaſſung des Könige, Hohen Minifterii ver geiſtlichen, Unterrichts“, 
amp, Mebisinal- ingelegenheiten if von dem, Allerhöchft geneharigten mm beflätigten, 








N 234. 
Berliner 
Marktpreife 
pro Septem⸗ 
ber 1845. 
L 97. Oft, 


ur 


N? 238. 
Das Regs 


Regulatip vom 28. Oftober 1835, vie fanitäts-poligeilihen. Vorſchriften bei den, Tatio vom 


3. OR 
1835, die fani» 
tät6s poligeilte 
gen Bor- 
ſqriften bei 
anfledenden 
Krankheiten 
betreffend. 

1. 2372. Sept. 


N? 236. 
pauffee von 
dreienwalde 

nach Briezen 
an der Oder. 
Lau. Ok. 


314 


am häufigfien vorfommenven Krankheiten enthaltend, (Geſetzſammlung 1838 Seite 
233% folg.) und von dem Anhange zu dieſem Negulativ, ein befonderer Adrud 
erſchienen, der für 15 Sr. von ver Verlagshandlung von H. Schulze in Berlin 
tm Wege des Buchhandels bezogen werben Tann. 

* Davon mehren Seiten die Erfahrung gemacht ift, daß fih nur wenige Medici⸗ 
nal-Perfonen des viesfeitigen Regierungsbezirks im Beſitze des befagten Regutativs 
beftnven, fo machen wir fie.auf diefen beſondern Abvrud deſſelben aufmerkſam. 

Königl. Regierung. Abtheilung des Junern. 


Potsdam, ven 10. Oftober 1845. 

Auf der dem allgemeinen Verkehr bereits eröffneten und von einer Actiengefellfchaft 
erbaueten Chauffee von Freienwalde nach Wriezen an der Oper wird vom Eintritt der 
Wirkfamkeit der gegenwärtigen Bekanntmachung ab, ein Chauſſeegeld nad) dem Tarif 
vom 29. Februar 1840 (Gefegfammlung de 1840 Stüd 6 2080) an ven 
dazu eingerichteten zwei Empfangsftellen, — von denen die eine etwa 4 Meile von 
Freienwalde und vie andere ungefähr 4 Meile von Wriegen befindlich if, — für 
eine und eine halbe Meile in beiven Richtungen vergeftalt erhoben werden, daß 
die Entrihtung des Chauffeegelves an der von den zahlungspflichtigen Paflanten 
zuerſt berührten Hebeftelle gegen Quittung erfolgt, melde letztere bei der zweiten 
Hebeftelle, wenn dieſe berührt wird, gegen Empfang eines Kontrollzettels abzugeben 
äft, der zum Ausweis über vie erfolgte Zahlung dient. 

"Im höheren Auftrage bringen wir dies mit dem Bemerfen zur öffentlichen 
Kenntniß, daß auf die in Rede ſtehende Chauffee alle die Verordnungen und Vor⸗ 
fpriften Anwendung finden, welche in Betreff ver Erhebung des Chauſſeegeldes und 


. wegen Chauſſeegeld⸗ und Pofizei» Kontraventionen für die Staats - Kunffftraßen 


MM 237. 
Kartoffel 

Rranfpeit. 

1.69. Di. 


gültig find. Königl. Regierung. Abteilung des Junern. 


j Potsdam, den 12. Oktober 1845. 

Da ſich neuerlich auch in mehreren Gegenden unferes Departements vie in ben 
Öffentlichen Blättern fchon vielfach erwähnte Kartoffel-Krankheit gezeigt hat, fo be 
eilen wir ung, wenn gleich noch nicht feſtſteht, ob das Webel in einer bevrohlicen 
Ausdehnung vorhanden ift, die Grundbeſitzer auf baffelbe aufmerkſam zu machen, 
indem wir einestheils die möglichfte Vorſicht beim Einbringen ver Kartoffeln, andern 
theils eine forgfältige Behandlung und Aufbervahrung verfelben, namentlich zum 
Zweck ver Confervation guter Saatfrucht, empfehlen. " 

Die Krankpeit, welche vorzugsweife die in niedrigem und feuchtem Boden er- 
zeugten Kartoffeln ergreift, zeigt ſich durch braunsrötpliche Flecken an ver Oberfläche, 
von welcher ſich Fäulniß durch die Frucht verbreitet und fie zerſetzt. — Indeß tritt 
die Krankheit nicht immer ſchon beim Aufnehmen ver Kartoffeln, fondern auch fpäter 
noch Perdor, amd es iſt daher nicht allein nothwendig, beim Aufnehmen bie fchtlich 
ſchon von der Krankheit ergriffenen Kartoffeln von ven gefund gebliebenen zu trennen, 
um leptere vor ver Auſtecang zu bewahren, ſondern es iſt auch räthtich darauf 


zu aqhten, daß. bie Kartoffeln mögliche troden eingebracht und bie gefund einge 


2% 


achten von Zeit zu Zeit nachgeſehen werden, um, wenn fih nachträglich u 
der Ryamtheit Fe die von berfelben ergriffenen "Kartoffeln auszufchen 
for AN eint die trodene und Iuftige Aufbewahrung gegen Fi 
* zu ſchützen und es iſt deshalb anzuempfeplen, daß, da wo die mind 
gen Dangel an geeignetem Kellerraum in Gruben erfolgen muß, dieſe 
SE ange es die Witerung geftattet, nicht zugedeckt werben, daß aber die 
—— mit anſcheinend geſunder — gefüllten nachgeſehen werben, um 
ver- Krankheit in ch durch Sonerung' des geſunden 
a 9 ihres Sapalıs dieſe bei Zeiten zu — Jedenfalla iſt die Mufogung ber 
in und troden gelegenem Boden anzuempfehlen. 
Gruben in hoch den gel % 
Vebrigens iſt anzunehmen, daß ver Genuß der von der Krankheit nicht ergrifs 
fenen Theile der Kartoffeln der menſchlichen Geſundheit nicht zum Nachtheil gereicht, 
Aug db die erkrankten Kartoffeln zur Stärkcbereitung und zur Brennerei zu 
perwenden, mb liefern namentlich bei der Verwendung zu Dem Aerſtera· Zwod An 
brauchbares Stärkemepl, weshalb es da, wo die Runter weiter um ſich „greifen 
follte, aur empfohlen werben kann, durch Verwendung derfelben zu dem ande 
„wel, fo weit es pr zu verwerthen. 
migl Regierung. Abtheilnng des Imern. 


Potsdam, den 14. Oftober 1848. 
Da unter dem Rindviehftande fowohl auf dem Nittergute, als in der Gemeine 
Brunne, Oſthavel Kreiſes, die Lungenſeuche —e—— iſt, fo iſt diefer 
Ort und deſſen Felomark für Anni und Rauchfutter big auf weitere Anerdnung 
geſperrt worden. . Königl. Regierung. Ahtfeibung des Innern. 


- Verordnungen and Betanntmabungen, . 
weelshe Yen Aegieruugsbezirk Potsdam aus ſchließlich Betzeflen. 
Potsdam, den 6. Oktober 1848. 
uf Grm des $ 12 des Geſetzes vom 'S. Mai 1837 wird hierdurch jur 
Üfentlichen Kenntniß gebracht, daß ver Kaufmann Louis Thiele zu Perleberg IR 
Agent ver Magdeburger Generverftherungs + Geſelſſchaft für die Sean Perleberg 
„10 Umgegend befice —3* Be 





Potsdam, den 6: Okiober 1845. 

Nachdem der Ober-Hmtmann, Lieutenant Meyer zu Rienberg . die bisher ihm 
Übertragen geweſene Ugentur der Schwedter Hagelſchaden und Mobiliar Branbvers 
— für den Oſthavelländiſchen Kreis niedergelegt hat, iſt der 
Domainenbeamte Gotzkowski zu Fahrland als Agent ber & enannten Geſeilſchaft 
Pe Oſthavelländiſchen Kreis beftädigt worden, was auf Grund des $ 12 des 

— vom 8. m. 297 hierdurch zur Öffentlichen Kenntnig gebracht wird, 

Königl. Regierung. Abtheilung bes Innern. 


“. 


Br 27,9 


N 238. 

Ausgebrochene 

Lungenſeuche. 
1.897. Ott. 


N 239. 
Agentur⸗ 
Beſtatiguag.· 
L 1070. Septe 


. sis 
Mal. 1: © \ — Machweiſung 
in Den Städten des Bezirks ber 
on . u in welchen Getreidemärkie 
Ba fattgefundenen Getreine- hd 
Pa . pro September 


© Kamen - Sheffel 
|" Stävte 


8 
$ 














1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
41 








" 821 “ 
Amtsblatt 
ber KRöniglibden Negierung zu Potsdam 
und der.Stadt Berlin. 


Stück 43. Den 24. Oktober. 


Allgemeine Geſetzſammlung . 
Dis diesjährige ZIfe Stück ver Allgemeinen Gefepfammlung enthält: 
MN 2620. Allerhöchfte Kabinetsordre vom 29. September 1845, wegen Entbin- 
. dung des Staats- und Kabinets-Minifters Freiherın von Bülow von 
der Leitung des Minifteriums der auswärtigen Angelegenheiten sc., und 
wegen Ernennung des Gefandten, General-Lieutenants Freiherrn von Canig 
zum Staates und Rabinets-Minifter. 
Das diesjährige 32ſte Stück der Allgemeinen Gefepfammlung enthält: 

N? 2621. Allerpöcfte Genehmigungs- und Beftätigungs-Urfunde, betreffend ven 
Nachtrag zu dem Statute ver Berlin-Anhaltiihen Eiſenbahngeſellſchaft we- 
gen einer Zweigbahn von Jüterbogk nach Riefa und wegen Erhöhung des 
Stammaltien-Rapitald um 3,000,000 The. Vom 2. September 1845. 

N? 23622. Bekanntmachung über die unterm 2. September 1845 erfolgte Be- 

> flätigung des Statuts-Entwurfs der für den Bau und die Unterhaltung 
einer Chauffee von Braunsberg bis Plaswig zufammengetretenen Aftien- 
Geſellſchaft. Vom 30. September 1845. " 











Verordnungen und Befanntmachungen 
für den Negierungsbezirt Potsdam und für Die Stadt Berlin. 
Betfanntmadung. 

Bei ver heute, unter Zuziehung der zur vormals Sächfiſchen, jetzt Preußifchen 
Steuer Krevit-Raffenfepulo veroroneten ſtaͤndiſchen Herren Deputirten, ſtattgehabten 
Verlooſung ſowohl ver im Jahre 1764, als auch ver an bie Stelle der unver- 
twechfelten umd ehedem unverloosbaren Steuerfcheine im Jahre 1836 ausgefertigten 
Steuer- Kredite Kaffenfcheine, find Behufs deren Realifirung im Ofter- Termine 1846 
folgende Nummern gezogen worden: \ 5 
I. Bon den Steuer-Rredit-Raffen-Obligationen aus dem Jahre 1764. 

Bon Litt. A a 1000 Thlr.: 

M 148. 241. 447. 491. 1389. 1656. 1714. 1991. 2847. 3598. A316. 
4941. A973. 5323. 5792. 5979. 6298. 6787. 7090. 8545. 0043. 
9468. 9851. 10,628. 11,829. 12,016. 12,518. 12,811. 13,387. 
13,552. 14,005. . 





MN 243. 
Berloofete 
Steuer 
Kredite Kaſſen⸗ 
feine. 
€. 37. DH. 


En ) u - 
. Bon Lite. Ba B0e Thle: . 
N? 187. 418. 686. 1820. 2124. 2206. 2287. 3001. 3448. 3829.- so_. 


4800. 8688. 7165. 7250. 75237. 7861. 
Bon Litt D a 100 Zhle: 


N? 108. 658. 1594. 1607. 2327. 2332. 2364. 2950. 2972. 3387. 3471. 


3666. 4000. 4279. 4573. 4776. 4929. 
1. Bon den Steuer-Kredit- :Raffenfheinen aus dem Jahre 1836. , 
Von Li t t 4: 


N? 46. 311. 312. 
Bon Lite. 8: 


M 113. 122. . 
Bon Litt €: 
N 18. ‘ 
a Bon Litt D: 
N 122. 


Die Realifirung diefer Scheine wird zu Oſtern 1846 bei ber biefigen Haupt⸗ 


Inſtituten⸗ und Kommunal: Kaffe gegen Rückgabe verfelben mit den. dazu gehören 


Nam. 
Befähigung 


- ber Dühner- 


augen» Ope- _ 
rateure. 
l. 476. Sept. 


den Talons und Coupons in Konventionsgelde erfolgen. 
Mit dem vorbezeichneten Termine hört die, infung jener andgeloofeten 
Scheine auf. Merfeburg, ven 6. Oktober 1845. ” 
Im Auftrage der Königl. Haupt» Verwaltung der Staatsſchulden. 
Der Me von Kroſigk. . 
9 


Poisdam, ven 14. Oltober 1845. 
Vorſtehende Bekanntmachung wegen der im biesjährigen Michaelis⸗Termine ver⸗ 
looſeten Stener⸗Kredit⸗ Kaffenſcheine wird hiermit zur öffentlichen Kenutniß gebracht. ” 
Koͤmgl. Regierung. 


Potsdam, ven 15. Dftober 1845. 

In ver Gewerbe-Drtmung vom 17. Januar d. 3. $ 45 find zwar die Hühner 
augen» Operateure nicht unter denjenigen Gewerbetreibenden al eführt, welche fi” 
über den Befig der erforderlichen Kenntuiſſe und Fertigkeiten zus ein Befähigungs- 
Zeugniß ver Regierung ausweifen müjlen. Da jedoch die Erfahrung feftgeftellt hat, 
daß durch ungeſchickte Verrichtung von Hühneraugen- Operationen bedeutender, und 
unter befondern Umftänven felbft lebensgefährlicher Schaden zugefügt werden Fann, 
fo haben die Königlichen Hohen Miniſterien ver geiftfichen 2c. Angelegenheiten unb 
des Innern mittelft Refcripts vom 25. Augnft dv. 3, in Gemäßheit des $ 26 der 
Gewerbe ⸗ Ordnung hierzu eine befondere polizeiliche Genehmigung für erforwerkih 
erachtet, und ſoll diefe Genehmigung nur dann ertheilt werden, wenn die betreffende 
Konigliche Regierang ſich von der Geſchidlichkeit vesjenigen, welcher die Erlaubniß 


zum Bi der Hühneraugen nachſucht, die nöthige Ueberzeugung verſchafft hat, 


. 22 
entuede durch Einſicht glaubhafter Zeugniſſe, oder dadurch, daß fie einen Medicinal⸗ 


Dermien (Kreis⸗Phyſtlus) beauftragt, die techniſche Fertigfeit des Nachſuchenden 


durch die, ihm in geeigneten Fällen aufzugebende Verrichtung ver fraglichen Ope⸗ 
sation genau zu prüfen. 

Approbirte Wundärzte, welche ſich mit dem Operiren der Hühneraugen befallen 
wollen, bedürfen dazu Feiner befondern Erlaubnig. 

Beabfihtigt. ein Hühneraugen- Operateur - fein Gewerbe im Umberziehen zu be 
tweiben, fo finden außerdem die hierauf Bezug habenden geſetzlichen Beflimmungen 


ung. 

Der Gebrauch und Verkauf von Pflaftern zur DVertilgung der Hühneraugen 
Tann denjenigen Perfonen, welche mit poligeilicher Genehmigung das Operiren und bie 
Bertilgung der Hühneraugen ausüben, geftattet werden, fofern die betreffende König- 
Ihe Regierung durch nähere Unterfucung die Ueberzeugung von der völligen Un- 
ſchãdlichkeit ver Beftandtpeile dieſer Pflafter gewonnen hat. 

Hiernach iſt von den Polizeibehörden vorkommenden Falles zu verfahren. 

Königl. Regierung. Abtheilnng des Junern. 
Potsdam, ven 30. Oktober "1848. 


Es ift wahrgenommen, worden, daß die Beftimmung des Tit. 35 der Forfl- 
und Fagd-Orbnung vom 29. Mai 1720, nad) welcher ein Jever, welder in ven 


Königlichen Forften und Wildfluren Hirfhftangen (Hirfhgeweihe, Hirſchgehörne) 


findet, gehalten ift, folche, bei Vermeidung siner Strafe von Zehn Thalern für 
jedes Paar zurüdbehaltener over unterſchlagener Stangen, an die nächften Forft- 
beamten (Dberförfter) gegen eine DVergütigung von 1 Pf. für jedes Ende eines 
einen Gehörns, und 2 Pf. für jedes Ende eines großen Gehörns abzuliefern, in 
der neuern Zeit nicht überall beachtet worden, fondern vie Ablieferung der gefun⸗ 
"denen Hirfchftangen unterblieben ift, und die Finder folhe als ihr Eigenthum bes 
ttachtet haben. 

Zur Bermeivung von Zweifeln hierüber bringen mir daher vie obige noch jegt 
beftehende Beftimmung mit dem Bemerfen in Crinnerung, daß die Königlichen 
Oberförſter wiederholentlich angewieſen worden find, viejenigen, welche gefundene 
Hirſchſtangen erweislich unterfhlagen haben, dem Forfigerichte zur Beftrafung nad 
dem obigen Gefege anzuzeigen. 

Um aber das Finderlohn mehr mit dem gegenwärtigen Preife des Hirſchhorns 
in Uebereinftimmung zu bringen, find wir höhern Orts ermächtigt worden, die 


Vergätigung für ‚die abgelieferten Hirſchſtangen ‚vorläufig auf Fünf Silbergroſchen 


für das Pfund zu erhöhen. Die Königlichen Oberförfter werden deshalb die Hirſch- 
fangen bei deren Ablieferung wiegen, und dem Abliefernden eine Befcheinigung 
Über die Ablieferung und das Gewicht ertheilen, auf veren Grand vie obige Prämie 


bei ver betreffenden Forftfafe gegen Quittung in Empfang genommen werden Tann. 


\ Koͤnigl. Regierung. \ 
Abrheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Zorften. 


N? 248. 
Ablieferung 
der aufgefune - 
denen dirſch⸗ 

langen. 
111.6.473. O8. 


N? 246. 
Kartoffel 

Krankheit. 

1221. Oft. 


NP 247. 
Berfahren 
bei Gewin⸗ 
nung von 
Kartoffeln aus 
Saamen. 
1.1087. Oft. 


._ Potsdam, den 19: Oktober 184% 
In Verfolg umferer, die Kartoffel- Krankheit betreffenden Bekanntmachung vom’ 

12. d. M. (Amtsblatt Seite 314) machen wir das betheiligte Publikum noch darauf 
aufmerkfam, daß ed, um die gefunden Kartoffeln vor der Änſteckung zu felgen und 
in ven bereit$ inficirten die, Entwidelung ver Krankheit zu hemmen, empfohlen 
worden if, entiveber: . \ 

1) fowopl die von, der Krankheit ergriffenen, als auch vie gefunden Kartoffeln, 
nachdem fie gewaſchen worden, eine halbe Stunde lang im eine Auflöfung von 
Chiorkalk in Waffer (im Verhältniß von 1 zu 100) zu Tegen, fie dann nu 
20 Minuten lang in eine Auflöfung von Soda in Waffer (in vemfelben Ver⸗ 
hältniß) zu bringen, hierauf wieder mit kaltem Waffer abzufpülen und an ver 
Luft zu trocknen; ober . 

2) die durch Waſchen gereinigten Kartoffeln 10 bis 15 Minuten lang — je 
nachdem fie mehr oder weniger angegangen find — in eine Mifhung von 
weichen Waffer mit 1 bis 2 Prorent Schwefelfäure zu bringen, fie dann 
wieder abzumafchen und zu trocknen. 

So behandelte Kartoffeln befommen feinen üblen Gefhmad, vie Erankhaften 
braunen Stellen nehmen bei der Procedur mit der verbünnten Schiwefelfäure eine 
blaſſere Farbe an, und die Ververblichfeit fehreitet nicht weiter vor. 

Königl. Regierung. Ahtpeilung des Innern. 


Das Minifterium des Innern fieht ſich veranlaßt, nachſtehende Mittheilung zur 
Öffentlichen Kenntniß zu bringen: 

Die viesjährige, in vielen Gegenden mehr over weniger wahrgenommene Kartof⸗ 
felfranfeit hat bereits von verſchiedenen Seiten zu der Aufforderung Veranlaffung 
gegeben, man müſſe die Kartoffeln wiederum aus dem Saamen ziehen. Allein ver, 
nad ven bisherigen Erfahrungen erforverfiche Aufwand einiger Jahre, um gehörig 
ausgewachfene Früchte auf diefem Wege zu erzielen, hat jene Erinnerung für den 
Landbau wenig zufagend finden laſſen, wobei übervies die Gewähr des Erfolges noch 


- in Zweifel gezogen fein mag. 


Es liegt indeſſen jegt eine Erfahrung vor, welche die größte Beachtung zu ver 
dienen ſcheint. Dem Gräflih dv. Arnimſchen Gärtner Zander zu Boigenburg, 
welcher in Folge feines rationellen Betriebes ver Gärtnerei auf den Berliner Frucht⸗ 
und Blumen⸗Ausſtellungen ſich Anerkennung erworben hat, iſt es nemlich gelungen, 
in einem Jahre von ausgefäetem Saamen Kartoffeln zu ziehen, melde an. völlig 
ausgebildeten Früchten einen Ertrag gleich dem von gefledten Knollen gegeben haben, 
und die fo erzielten Kartoffeln find immitten anderer, durch Knollen gezogener und 
don der Krankheit befallener in dieſem Jahre völlig gefund geblieben. 

Nach ver fo eben eingegangenen Mittpeilung des Gärtners Zander ift das 
Verfahren Folgendes: 

Man fammelt im Herbft die Beeren der Kartoffeln vor eintretendem Frofle”) 


Rach anderen_Beobarptungen ſoll ein geltnber Froſt ber Keimtraft der Saamenkörner nicht ſchaden. 


u ° 325 - 
und bewahrt fie bis Ende Januar am einem trocknen und froflfreien Orte 
auf. Alsdann werben die Beeren mit der Hand zerdrückt, in einen Topf 
over ein Faß gethan, worin fie 6—8: Tage fiehen bleiben, um zu faulen, 
wodurch fich die fehleimigen Theile von dem Saamen fondern. Hiernächft 
wird Waffer aufgegoffen, und in ähnlicher Weife, wie man mit Gurkenker-⸗ 
nen verfährt, ausgewaſchen, getrocknet und an einem trocknen Orte aufbewahrt. 

Ende März oder Anfang April wird diefer Saame in ein Miftbeet ges 
fäet und ungefähr fo behandelt, wie frühe Gemüfepflanzen. Hat man eine 
geſchützte und warme Stelle, z. B. einen gegen ein Haus ober eine Mauer 
nad der Mittagsfeite belegenen Fleck Land, fo bevarf man (nach des ꝛc. 
Zander Ueberzeugung) eines Miſtbeetes mit Fenſtern nidt, fondern kann 
die Pflanzen fo beranziehen, wie die Tabadspflanzen behandelt werden, je 
doch müffen die Beete, da die jungen Pflanzen gegen Froſt fehr empfind- 
lich find, des Nachts, fofern Froft droht, mit Stroh oder Brettern bedeckt 
werben, was leicht zu bewirken ift, indem man das Beet von allen Seiten . 
mit, der Länge nah in die Erde geſteckten Brettern einfaßt, über welche 
dann die Derfe gebreitet werden kann, ohne die Pflanzen zu beſchädigen. 

Sind vie Pflanzen im Mai herangewachſen, fo werben ſie in einem . 
leichten Boden in einer ſolchen Entfernung von einander gepflanzt, wie man 
die Kartoffeln zu legen pflegt. 

. Der Gärtner Zander hat in biefem Jahre den in obiger Art behans 
delten Saamen von Sächſiſchen Früh⸗ (fogenannten Johannis) Kartoffeln 
am 11. April in ein Miftbeet ausgefäet, und am 26. Mai die Kartoffel 
pflanzen ins freie Sand gefegt, wobei zu bemerken, daß die Vegetation in 
Boigenburg gegen die von Berlin etwa um 14 Tage zurück zu fein 
pflegt. Die Pflanzen haben bei der Erndte je 1 bis 14 Mege Knollen. 
geliefert; eine Pflanze brachte deren fogar 280 Stüd. 

Es find num allerdings viele Feine Knollen darunter, gewefen, dennod aber iſt 
die Erndte an größeren im Ganzen einer ſolchen durch ausgelegte Knollen gleich zu 
often. Da ver Gärtner Zander bereits feit 5 Jahren dieſe Verfuche angeſtellt 
hat, fo war von ihm in diefem Frühjahre auch anderen gräflichen Beamten und 
Tagelöhnern Saame mitgetheilt worden. Diefe aus dem Saamen gezogenen Kar 
toffeln find nun fämmtlih ganz gefund geblieben, während rund umher die Krank 
heit unter ven Kartoffeln wahrgenommen worden. Diefe Erfahrung ift um fo er- 
bebficher, als die Tagelöhner ihre Pflanzen im Gemenge mit ausgelegten Knollen 
gepflanzt hatten, und während die aus letzteren gewonnenen Kartoffeln von der Krank⸗ 
heit befallen wurden, dennod die aus Saamenpflanzen erzielten, einer andern Art 
angehörigen Knollen überall davon verſchont blieben. 

Gewiß verbient Daher das Ergebniß dieſer Verſuche eine fehnelle und allge 
meine Berbreitung, damit, wo noch jet vom Froſt verfhont gebliebene Kartoffel 
beeren ſich vorfinden, folhe gefammelt und überall nach obiger Anweiſung ſchon im 
Tünftigen Jahre verfahren werde, . 


Der Raum enea einer halben Quadratruthe genügt zum Ausfäen von Kartofe 
fel · Saamen für einen Morgen Land, fo daß es namentlich den Heinen Leuten, 
welche fi ihren Bedarf felbft exbauen, überall möglich fein wird, das befrhriebene 
Verfahren anzumenven. 

Es ift daher zu wünſchen, daß biefe Mitteilung in alle anderen Zeitungen, 
Kreis⸗ und Lofalblätter unverzüglich übernommen werden möge. 

Berlin, den 18. Oftober 1845. 


Potsdam, ven 21. Oltober 1848. 
Vorſtehende Minifterial-Belanntmahung wird hierdurch mit dem Bemerfen zur 
- Öffentlichen Kenntmi gebracht, daß Proben der, auf die vorbezeichnete Weife gewon⸗ 
nene Kartoffeln, foropl bei dem Landrathsamte des Templiner Kreifes, ala aud bei 
der unterzeichneten Königlichen Regierung zur Anſicht bereit liegen. . 
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. 





Berorduungen und Betauntmachnungen Des Königl. 





NM 2. Kammergerichts. 

Die Zuris⸗ hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß die Jurisdiction in Forſt⸗ 
bietion über iber die dem Forſtreviere Spandau bei der Separation der Feldmark 
Be g zugewiefenen 730 Morgen 100 [JRuthen dem Stadtigerichte zu 
bau bei der g abgenommen und dem Land» und Stabtgerichte zu Spandau Übers 
Seyaration n if, 
en ö Berlin, den 6. Oktober 1845. 
be Da 5 -  Königl. Preuß. Kammergericht. 

jenen \ 
730 Morgen ————— 


WORUM Verordnungen und Bekauntmachungen des Königl. Sonſiſto⸗ 
Schulkollegiums Der Provinz Brandenburg. 


M 22. uf unfere Belanntmadung vom 7. März 1842 (Amtsblatt ver 
Prüfungen zu Potsdam Stüd 12 Pag. 76 NP 2), wegen der Prüfungen 
der Eemn- r in dem biefigen Seminar für Stadtfchulen, machen wir hiermit 
Berliner © wfmerffam, daß die Meldung zu diefen Prüfungen vier Wochen 

- minar für ng8- Termine, alfo fpäteftens am letzten Mittivoh der Monate 
Gtadifgulm. ‚mber erfolgen muß, und daß es Jever ſich felbft beizumeffen hat, 
wenn er wegen verfpäteter Meldung nicht mehr zur Prüfung zugelaſſen werden kann. 


Berlin, den 17. Oktober 1845. 


Koͤnigl. Schul⸗Kollegium der Provinz Brandenburg 
I . 


PBerſonalchropik. 


Der bisher bei dem hieſigen Regierungs-Kollegio beſchäftigt geweſene Regierungs- 
Aſſeſſor Wülffing iſt zur Koͤnigl. Regierung in Oppeln übergegangen. 

Der bisherige Land⸗ und Stadtgerichts-Rarh Zulius Johann Ludwig Ernſt Sethe 
iſt zum Kammergerichtd-Rath ernannt. B 

Der Kammergerichts-Affeffor Joſerh Majunke iR auf feinen Antrag -and dem 
Königlichen. Inftizdienfte ausgefchieden. 

Der Kammergerichts - Affeffor Auguſt Carl Marimilian Leonhard Jacobi ik in 
Ber fine definitiven Anfelung in der Verwaltung, aus dem Königlichen Jufſtizdienſte 
entlaffen. , 

Der bisherige OberlandesgerichtösAffeffor Riedel ik zum KRammergerichtd- Aſſeſſor 


Der Kammergerichtd-Affeffor Donalies ift an dag Könige, Oberlandesgericht zu 
Königsberg verſetzt worden. ı_ 

Der bisherige Oberlandesgerichts-Referendar Carl Friedrich Wilhelm Braun iR 
zum Kammergerichts⸗ Aſſeſſor ernannt. 

Die bisherigen Kammergerichts⸗Auskultatoren Paul Rudolph Siegfried Roedenbed 
und Siegfried Hammerfeld find zu Kammergerichts-Referendarien ernannt worden. 

Der Kammergerichtd- Auskultator Carl Ernft Heinrich Casſspa if auf feirien Antrag 
aus dem Königlichen Zuftizdienfte entlaffen worden. . 

Die bisherigen Rechtdfandibaten Hugo Heinrich Adalbert Stämer, Guſtav Knoblad, 
Otto Julius Hertz, Heinrich Guſtav Schwarzlofe, Wilhelm Hewmrich Alfred Eent, . 
Julius Auguſt Ottomar Hermes und Joſeph Ludwig Brühl find zu Kammergerichts- 
Ausfultatoren ‚ernannt und dem Königl. Kriminalgerichte zu Berlin zur Befchäftigung 
übertoiefen worden. 

Die bisherigen, Rechtsfandibaten Otto von der Marf, Caspar Nepomuf Rieve - 
und Friedrich Auguſt Carl Ludwig Conftantin von Quadt und Hüchtendbrud find 
als Auskultatoren verpflichtet und bemmächft die heiben erftern in dag Departement des 
Königl. Oberlandesgerichts zu Arensberg, der Iegtere an das Oberlandeßgericht zu Naums 
butg verfegt worden. 

Die bisherigen Rechtskandidaten Maria Auguft Ludwig Lo ewe und Rudolph Anton 
Lucas von Cranach find zu Kammergerichts-Ausfultatoren ernannt und dem Kriminal- 
gerichte und Stadtgerichte zu Berlin zur Belchäftigung übertwiefen. 

Die bisherigen Rechtsfandidaten Paul Victor Liemann und Julius Franz Balls 
born find zu Kammergerichts- Augfultatoren ernannt, und der erflere bem Königi. Stadts 
gerichte, der andere dem Königl. Landgerichte zu Berlin zur Belchäftigung Üiberroiefen. 

Die bisherigen Rechtskandidaten Morig Rudolph Conrad Heffter, Earl Georg 
Aolph Meß und Adolph Wilhelm Hans Joſeph Haufchted find zu Kammergerichtd- 
Unstultatoren 'ernannt und dem Königl. Land⸗ und Stadtgerichte zu Brandenburg zur 
Behchäftigung übertviefen worden. 

Dem Zuftizrathe Kunowskhy ift die nachgefuchte Entlaffung von bem Amte eines 
NRotars ertheilt worden. 

Der Doftor der Mebicin und Chirurgie Herrmann Ferdinand Nagel zu Purtlig ift 
als praktifcher Arzt und Wundarzt, auch ald Geburtshelfer approbirt und in biefer Eigen- 
ſchaft vereibigt worden: 

Der Penfionair-Arzt Doktor der Mebicin und Chirurgie Robert Carl Gehring zu 
Berlin ift als praftifcher Arzt und Operateur In den Königlichen Landen approbirt und 

vereidigt worden. _ 


3: 
Der Kandidat der Mehice und Chirurgie Jehann Otto Philipp Kaehler zu Biefen- 


thal if als ausübender Wundarzt erfter Kiaffe in den Königlichen Landen vorfchrifte- 
mäßig vereidigt worden. 


Die Feldmeffer Heinrich Auguſt Rampoldt, Alerander Wernekink ımb Ferdinand 


Hugo Natus find bei der Königl. Minifterial-Bau-Rommiffion zu Berlin vereidigt worden. 

Die feitherigen Gehülfen ber Charite-Apothefe, Apotheker erfier Klaffe, Schmidt 
und Kade find, jener ald .erfier und diefer als zweiter Apotheker der Konigl. Eharite- 
Anſtalt angeftellt worden. ö 

Dem im Reſſort der Königl. Gemeral-Kommiffion für die Kurmark Brandenburg ale 
Special Kommiffarius befchäftigten Regierungs-Affeffor Wulfshein in Neu-Ruppin if 
durch das Refcript des Könige. Minifterii des Innern vom 30. Auguſt d. 3. die Qualt- 
fication eines ökonomifch-technifchen Sachverftändigen beigelegt, und derfelbe als folder 
ein für allemal vorſchriftsmäßig verpflichtet worden. 


Der Demoifelle Johanne Emilie Gflatte aus Frehenwalde if die Erlaubniß zur 
Annahme von Stellen als Hauslehrerin oder Erzieherin im diesſeitigen Regierungsbezirke 
ertheilt worden. 


Vermiſchte Machrichten. 
Dem Theater⸗Billet⸗ Einnehmer Franz Joſeph Clima hierſelbſt, iſt für vie 
durch ihn bewirkte Lebensrettung einer Frauensperſon die Rettungs⸗-Medaille 
am Bande verliehen worden, welches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Berlin, ven 28. September 1845. 


Königl. Polizei⸗Praͤſidium. 


Geſchenke an KRirden. 

Der Magiftrat und die Stadtverorbneten zu Xreuenbriegen haben 250 Thle. dus 
ſtãdtiſchen Mitteln und ein ungenannt fein wollended Mitglied der dortigen Kirchen 
Gemeinde hat den Kirchen 24 Thle. zur innern Ausfchmüdung gefchenft, diefe Summe 
iſt verwendet zur Anfchaffung "dreier zur Erhellung ber Kirche zum Früh⸗ Gottesbienfte 
im Winter erforderliche Kronleuchter, zu zroei neufilbernen Altarleuchtern und einem Kru⸗ 
zifix für eine jede beider Kirchen und zu einer neuen fammetnen Altardecke in der Marienkirche, 

Ein ungenannt fein wollendes Ehepaar in dem zur Parocyie Treuenbriegen gehörigen 
Filialdorfe Nichel hat die Kanzel in der dafigen. Kirche mit ſchwarzem Tuche fehr zweck⸗ 
mäßig zum diesjährigen Erndtefeſte bekleidet. 

Die Kirche zu Germendorf, Superintendentur Spandau, bat von dem Brüdenaufs 

1 sieher Behrend zu Behrendsbrück eine Tafel zum Anfchreiben ber Lieder mit einem Rahmen 
von GBolbleiften und von einer nicht genannt fein wollenden Geberin eine Altgrdede von 
ſchwarzem Sammetmanchefter mit filbernen Franzen und einem Kreuz von Silberband 
zum Gefchenf erhalten. 

Der Kirche zu Seedorf, Superintendentur Lenzen, if von bem Maler Klambed zu 
Lenzen ein Delgemälde, die Grablegung Shrifti barftellend, zum Geſchenk gemacht worden, 
was hierdurch belobigend anerfannt wird. 

— — — 


(Hierbei ein Deffentlicher Anzeiger.) 








.: 2. Ymtöblatt 
der Köntgliden Megierung zu motabem 
und der Stadt Berfim 


— AA. Den 31. Oktober, : 18AB5. 








" Wetordunngen und Bekanntmachungen 
für ben « Regierungäbegiet Potsdam und für Die Stadt Berlin. 
Potsdam, den 22, Oktober 1845. 


. Rs dem Ebilt vom 11. März 1772, Dylins Corp. Oonst. Bato Vb. 
Seite 119 — 122, fo wie nach H 214 Til 22 Theil I des Allgemeinen Vand⸗ 
vwahts iſt kein Holjbereihtägtet befugt, ohne Vorwiſſen des Holzaufſehers Holz in F 


den Koniglichen Forſten zu fällen und aus denſelben abzuführen. 


Da für vie Verketzung dieſer Beſtinmmung eine beſtimmte Stfafe nicht. fefigefept 
in, fo wird Lraft der und durch & 11 ver Regierungs⸗ Juſtrultion vom 23. licher 


3817 erteilten Beftsgniß, und auf Grund höherer Wutorkfation, für jeden Kon j 





IM.Lukıse, 
‚Dltober. 


srabentionfal, In welchem fefenbes trodenes ober ſriſches Holz, ohne voran. .· 


gegangene ſpecielle Anweiſung beffelben durch den Holgauffeher, von einem Holz 


berechtigten gefälle over fortgenonimen witd, hiermit eine Poligeiftrafe von Faufgchn 


Silbergroſchen bis Funfzig Walern mit der Maaßgabe feilgefegt, daß bie. Strafe 
in jedem einzelnen Fall nicht unter dem doppelten Werthe das eigenmächtig und 
ohnt fpectelle Anweiſtng entuvnnnenen Holzeo normist werden darf, und dies zur 
Sant ve beißeiligten Publikums gebracht. 

Königl. Regierung. 


NAthalans für die Verwaltung der direkten Steuern, Dowainen und Herten. 


— — _ 





B 
——— und Belasınmachnugen, ö 
welche den Negieruugsbezirk Yotsbans andfchliehlich betreffen. 


NM 29. Nach weiſung der an den Pegeln der Spree und Hanel 
. im Monat September 1845 beobachteten Wafferfiände 


Potsdam, den 23. Oktober 1845. Königl. Regierung. ae bes, Intern. 


ME 
Derfuonatäroni®. 


Der bißher bei dem Regierungs⸗ Kollegium zu Münſter befchäftigt geweſene Regi 
Aſſeffor Sentrup if dem biefigen Regierun; ee —— und bei —X 
eingeführt worden. 


Dem zu Doerinssbrück, im Forſtrevier Neuholland, als Forfiſchutzbeamten angeſtellten 
Revierforner Laffert, der früher bereits ein Forſtrevier verwaltet hat, if der rakter 
a „Königlicher Sberförſier“ ertheilt worden. u 

Dem Oberlehrer. Dr. Tech o w an der Ritter- Akademie zu Brandenburg ift das 
Prädikat: „Profeffor” verliehen worden. ur 

Die ftationaire Hülfsauffeherftele zu Plantagenhaus, im Forſtreviere Potsdam, ift in 
eine Förfterftelle umgerwandelt und Iegtere dem bisherigen flationairen Hülfsauffeher, nun= 
mehr zum Förfter ernannten, frühern Oberfäger Wolff übertragen. 

Der Doktor der Medicin und Chirurgie Günther von Blinau zu Alt⸗Landsberg ifk 
als praftifcher Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer in den Königlichen Landen approbirt 
und vereibigt en. ö 

Der Kandidat ber Feldmeßkunſt, Feldjäger im reitenden Corps, Carl Dito Tramnig 
zu Zehdenick, if als Feldmeſſer vereibige worden. : 

Bei ber Königlichen Militair-Intendantur des Garde-Corps find die Auskultatoren 
Nitter und Henry zu Intendantur-Referendarien ernannt worden. 

Durch Refcript des Herrn Kriegs- Minifterd Ercelen; vom 15. Oktober 1843 iR dem. 
iften Kontroleur bei dem Königlichen Proviant-Amte in Berlin, Gutwill, ber Charakter 
als „Proviantmeifter“ verliehen. ' 





Betanntmadhung . i 
der im Monat September 1845 für den Stadtbezirk Berlin 
ö verpflidteten Schiensmänner. 
1) der Zimmermeifter Johann Carl Otto für den Bauhof-Bezirf (miederholt), 
;2) der Rentier Earl Auguft Wilhelm Michel für den Ordens-Palais-Bezirk (wiederholt), 
3) der Kaufmann Johann Chriftian Friedrich Hoffmann für den Haadfchen Markt 
Vezirt (toiederholt), . 
4) der Eifengießereibefiger Johann Friedrich Gottlieb Müller für ben Brunnenſtraßen⸗ 
- Bezirk (wiederholt), B F 
* 5) ber Kaufmann Georg Franz Micpael Ignaz Dittrich für den Ifien und 2ten 
Schönhaufer Thor=- Bezirk (meu gewählt), 
6) de Kaufmann Albert Auguf Wilhelm Danneel für den Rarhs- Holgmarkt- Bezirk 
2 (na gewählt), - \ ö - : 
-7) ber Bezirksvorſteher und Material-Waarenhänbler Auguft Ferdinand Ped für den 
*  Domtischhof-Beziek (neu getvählt), ° . 
8) der Kaufmann Ftiedrich Heinrich Dolfuß fir ben Louiſenſtädtſchen Kirchbezirk 
(neu gewählt), 
9) der Kaufmann Johann Dieter für den Neuen Roßſtraßen-Bezirk (neu gewählt), 
10) der Geheime Regiftrator Carl Schmidt für den Ifen Markgrafenftrafen- Bezirk. 
- (men gewählt), 


m I — — PEN Sortlick Bojst. für den Drepitigkeits- Auchen . Beʒirk 
12) Fey en "Yoann Simon Freitag für den Afademies Bezirk (neu gewaͤhlth, 
18) a nindler Guſtad Herrmann Schulze für den Rohe Au 
(neu gewählt 


14) ber Kaufinann Carl Heinrich Hetrlich für ben Pcofal»Rirgen Bet (neu u . 
15) — Resikeatee Earl Friedrich Eduard Nemig für den Lanhichafts Gitrafen« 
gewãhit 


[6) der © befizer Eugenius Guſtav Albert Heudtla it ben u 
us ee u gewählt). f ® 4 So 
Wiedergewählt fimb: 

17) der Infpeftor Johann Ernß Auguſt Wil lich für ben Mogazinfrafen- Beil, 
18) FR Porticulier Carl Guſiav Emil Schroeder für den Iſten und 2ten Bargſtraßen⸗ 

zirk, 

19) der Kaufmann Auguſt d’Heureuse für ben Georgen-Kirchhofs-Vezirk, 

20 der Fabrifant George Wilhelm Boede für den Laufgaffen- Bezirk, 

21) der Fabrifant Johann George Julius Peterſen für den Gipgfizafens Bezirk, 

22) bet Buchhändler Carl Wilhelm Schüppel für ben Neuen Hospital-Bezick, 

23) ber Fabrikant Ernſt Wolff für den Belle-Alliance-Plag-Bezisk, 

240) FR „egtebroerorbnete und Kaufmann Leopold Kefler für den Böhmifchen Siscene 

ezirk, 

25) ber Kaufmann Friedrich Auguſt Rudolph für den Boy Akademie» Bezirk, 

26) der Kaufmann Auguſt Friedrich Neumann für den Ierufalemer Kirchen- Bezirk, 

27) der Kaufmann George Friedrich Krug für den Dönhofsplat- Bezirk, 

28) ber Buchbindermeifter Friedrich Will für den Domhospital- Bezirk, 

A: her SHoltrath; Carl Aubreig Seeger fi ben HaulstshafsBezick, 
30) der Kaufmann Heimich Brendel für. ben Grauen⸗Kloſter «Bezirk, 

31) ber Iufpektor bes großen, geiehrichs · Waiſenhaufes Fyiedrich Schmarz für den - 

Waifenhaus-Bezirk, 
32) en erperorbnete und Deſtillateur Heinrich, Riefe für ‘ben Garniſon⸗ Kirchen 


33) der Apotheker Wilhelm Eduard Blell für den Neuen Masft- Bezirk. 





Bermifdte Machrichten. 
Geſchenke an Kirchen. 


Die Kirche in Grog-Mug, Superintendentur Zehbenid, iſt von einigen Sedonen, 
Iche jeboch. nicht genannt fi in wollen, mit einen totbfeidenen, mit Kattun von gieicher 
ges gefütterten, großen Dede über den Tauftifch,. auf weicher mit Silberſchnur ein 
ang, Ye bie Zehreglebt 1845 enthält, aufgenäht ift, beſchenkt worden. 


— — 
(Hierbei ein Deffentlicher Auzeiger.) ð 








838 . 
Amtsblatt 
Der KRöniglibhen Megiernug zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 
Stüd AB. Den 7. November. . 1845. 


Berordunngen und Belanutmaddungen 





Potsdam, ven 31. Oktober 1845. 
Der nadhflehend abgedruckten Tarif über die Abgaben für Benugung ver Spree 
bräde bei Moabit bringen wir anfolge Beftimmung des Herrn Finanz» Miniſters 
Excellenz hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. 


Koͤnigl. De abcheilang bes Auuern. 


x er i f, 
nad welchem die Abgaben für den Uebergang über die Sprschräde bei 
Moabit und für den Aufzug derfelben zu erheben find. 
Es wird. entrichtet: 
A Bruͤckgeld. 

rw Bon jeder Perfon, mit oder ohne Gepäd ever Haudfuhrwerk. 3 Pf. 

Ausnahmen. Der Führer eines Fuhrwerks, für welches das Dathenn 
nad den Vorſchriften zu B erlegt wird, bleibt frei. Daſſelbe gilt von vem 
Xreiber von Thieren, das Brüdgelv für vie Thiere nach der Beftim- 
mung zu C IE und III, A Pfennige oder mehr. beträgt. Beträgt es we⸗ 
niger, fo ift für das Bieh und den Führer oder Treiber zufammen mindeſtens 
ver Sag von 4 Pfennigen zu zahlen. 

B. Vom Fuhrwerk, einſchließlich der Sclitten: 


1. zum Fortſchaffen von Perſonen, als: Extrapoſten, Kutſchen, Ralefgen, 
Kabrioletts u. f. w., für jedes Zugthier .................. 8 Pf 

IL zum Fortſchaffen von Laſten: 
1) von befavenem Fuhrwerk, d. h. von ſolchem, worauf fich, außer deſſen 
ubehör und außer dem Futter für höchſtens drei Tage, an andern 
" Gegenftänden mehr als zwei Centner befinden, für jedes Zugthier. SPf. 
2) von unbelabenem Fuhrwerk, für jedes Zugthier .......... 4 Pf. 


kar den Regiernngebeʒirk Potsdam und für die Stadt Berlin. 


N 230. 
Tarif, nah 
welchem die 
Abgaben für 
den Uebergang 
über die Spree⸗ 
brũde bei 
Moabit und 
für den Hufe 
zug derſelben 
au erheben 
Rud. 
1. 2208. Oft. 


ish 


c. Vun unangefponntgg Tpieren: 
‚I. von einem gerittenen Pferde, Maulthier over Mauleſel mit vem Reiter 4 Pf. 
N. von einem wicht geritfinen Pferde ever Daultpien, ingieigen ven Alle 6 
Stüd Rindvieh mit over ohne Bf ....nccneenenenneenner 2%. 
IH. von einem Eſel, Sohlen, Kalb, Scpadf, Kamm, Schwein und einer Ziege 1 Pf. 
Ausnahmen. Werven mehr, als zehn der vorſtehend zu BE an Ban 


. als zehn ver vorſtehend zu III bezeichneten Thiere von derfelben Peife 


zeitig über die Brücke geführt oder getrieben, fo wird für jedes der erften ° = 


zehn Tiere ver zu U um Al worgefäpriebene Gap, „für jedes ber Wbrigen 

aber nur die Hälfte des Sates zu II und III erlegt, Es ocun 
. B. Fuͤr den Aufzug der Bruͤcke. 

Bon jedem durch dieſelbe gehenden Fahrzeuge......... rennen 1 SE 


Befreiungen. 
Brückgeld wird nicht erhoben: 

1) von Pferden und Maufthieren, welche ven Hofbaltungen des Königlichen 
Haufes oder den Königlichen Geftüten angehören; 

2) von Militairperfonen auf dem Marſche over fonft im Dienft; von Armeefuhr- 
werfen und von Fuhrwerken und Thieren, welche Militair auf dem Marſche 
bei fh führt; von. Pferven, welche von Offizieren oder in deren Kategorie 
ſtehenden Militeirbeamten im Dienft und in Dienfluniform gerigen werben, 
imgleichen von den unangefpannten etatsmäßigen Dienftpferden ver Offsiere, 
wenn biefelben zu dienſtlichen Zwecken die Offiziere ‚begleiten, ober befenders 
geführt werben, jedoch im fetsteren Falle nur, wenn. die Führer fih durch die 
von ‚der Regierung ausgeſtelite Marfchroute, oder durch die von ver obegen 
Militairbehörde erteilte Ordre ausweifen; 

3) von Polizei» und Steuerbeamten in Uniform, deren Thieren und Fuhrwwerken, 
ohne daß es einer weiteren Legitimation bedarf; von anderen öffentlichen Be⸗ 
amten, deren Thieren und Fuhrwerken auf Dienſtreiſen innerhalb ihrer: Geſchafte⸗ 
bezirke, wean fie ſich durch Freikarten oder durch ein Dienftſchild Iegitimiren; 

4) von ordinairen Poſten, einſchließlich der Schnell⸗, Kariol⸗ und Reitpoſten 
nebſt Beiwagen, imgleichen von öffentlichen Courieren und Eſtafetten, ſo wie 
von allen, von Poſibeförderungen leer zurückkehrenden Wagen und Pferden; 

5) von Fuhrwerken und Thieren, mittelft deren Transporte für unmittelbpre 
Rechnung des Staats gefhehen, auf Vorzeigung von Freipäflen; ‚von Vor⸗ 
ſpann⸗ und Lieferungefubren auf der Hin⸗ und Rückreiſe, wenn ſie ſich ‚gs 
folge durd die Befheinigung der Ortsbehörde austveifen; 

6) ung Feuerlöſchungs⸗ Kreis und Gemeinde⸗Huülfs⸗, fo wie von Alreſtanten⸗ 


7 von hrwerten, die ai Daterafin anfahren, ſofern ui den 
Finanz Miniſter Ausnahmen angeordnet werden. na 





FE . Bufäplige Vorfgriften. 
— din Dee un An Drie aılan, auch wenn er nicht 
-gerpflnhtet: iR, die Abgabe zu enirihten.- Nur binfi — der Poſtillone findet, 


7. were fie zuvor in bad Horn floßen, eine 


2 In de, fir den Betrag det Abgabe maaßgebenben Befpanmung eines Fur 
werks werben ſowohl die, zur Zeit der Berührung ver Hebeſtelle angefbaunten, 
als auch alle diejenigen Zugthiere geredmet, welche ohne augenfcheinlich eine 
andere Beftimmung zu haben, bei dem Bubrwerd befindlich find. 


2) Wer wider die Beſtimmung zu 1 bei der Hebeſtelle nicht anhäft, oder Thiere, 


welche zum Angefpann eines Fuhrwerks gehören, vor ver Hebeftefle davon trennt 
und als wnangefpannt angiebt, oder überhaupt es unternimmt, fi ver Ent 
richtung der Abgabe auf irgend eine Art ganz oder theilweife zu entziehen, 
erlegt, außer der vorenthaftenen Abgabe, deren vierfachen Betrag, minbeftend 
aber einen Thaler als Strafe. 


4) & dürfen auf der Brüde weder Fußgänger durch Stehenbleiben, noch Wagen- 


führer, Reiter oder Vieptreiber durch Anhalten ven Verkehr über die Brüde 
Bären, auch dürfen Fuhrwerke und Reiter viefelbe nur im’ Schritt pafficen. 


8) Wer ver Borfärift zu A entgegen: hanvelt, hat eine Strafe von 10 Ser. bis 


Fe 


5 Thlr. verwirkt 


6) Ber die Brüde, das Brüdhaus, den Sdlagbaum oder ſonſtige Zobehorungen 


der erſteren beſchaͤdigt, muß, inſoſern er nicht nach ven algemeinen Strafe 
gefegen eine höhere Strafe verwirkt hat, außer dem Schadenerſatze eine Strafe 
von Einem bis Fünf Thaler erlegen. 

7): Im Unvermogensfalle tritt verhältnigmäßige Gefängnißftrafe an die Stelle ver 
vorſtehend zu 3, & und 6 angeorbneten Gelobußen. 


9 Bei dem Verfahren gegen die, auf Grund ver Vorſchrift zu 3_einer Kontra- 
vention Beſchuldigten finden die Bi en der. Steuer-Orbnung . vom 
8. Februar 1819 88 68, 88, 93 und 95 Anwendung. Die dur Kontras 
ventionen gegen die erwähnte Vorſchrift verwirften Strafen werden fo ver- 
wendet, wie es bei Kontraventionen gegen die Gteuergefege vom 8. Sehrmar 

"1819 und 30. Mai 1820 geſchieht. 

9) Wiverfeglichfeiten gegen Beamte, zu denen auch der Pächter ver Abgabe zu 

“zählen iſt, werben nach den allgemeinen Geſetzen beftvaft. 


— Stettiner Eiſenbahn, den 15. September 1848. 


90). Briebrih Wilhelm. 
etrs. Flottwell. 





N 251. 
Iuftificatioh 
der derrenlo · 
fen Depofital» 
Maflen und 
Bermögene 
Konfiskate. , 
C. 36. Oft. 


N 252. 
Ausgebror 
Gene Lungen» 

ſeuche. 
1. 18. Rov. 


M 87. 

Niederlegung 
von Agentu- 

ren. 


Potsdam, den 31. Oltober 1848. 
Hinſichtlich der Juſtification ver herrenlofen Depoſttal⸗Maſſen und Vermögrus⸗ 
Konfiskate, welche bei den Regierungs« Haupt-Kaffen zur Verrechnung kommen, iſt 
von der Königlichen a m unterm Ns. v. M. erflärt worben, 
daß es zum Belag ſolcher Einnahmen bei den Regierungs- Haupt Kaſſen ⸗Rechnun⸗ 
gen wicht mehr ver bisherigen ſpeciellen Vermögens» Berechnungen x. bedarf, fo 
Ferm fatt dieſer Zuftificatorien ein Atteft des betreffenden — in welchem der 
angeführte Vermögens-Betrag angegeben, darüber beizufügen if: 
„daß nach Lage ver betreffenden Alten, ven vorgelegten, mit den Büdern 
moerglichenen und richtig befundenen Depofital-Ertracten, event. ven Diſtri⸗ 
„butions⸗Beſcheiden, auf die fragliche herrenlofe Nachlaß⸗Maſſe over das 
nfragliche Vermögens. Konfisfat nicht mehr als geldehen, einzuziehen und 
nabzuliefern geweſen, auch auf vie betreffende Maffe nah Maßgabe der 
*  fpeciellen Vermögens» Berechnungen feine ausflehende Forderungen rückſtän⸗ 
„dig geblieben find, deren nachträglicge Beitreibung nicht bereits anpängig 
„gemacht worden ſeiz“ 


wobei die Königliche Ober⸗Rechnungs⸗Kammer fih jedoch vorbehalten hat, In ein. 


zelnen Fällen, wo gegen vie Richtigkeit ver nachgewiefenen Einnahmen ſich Bedenken 
erheben möchten, die zur Befeitigung derſelben dienlich erſcheinenden fonflgen Juſti⸗ 
ficatorien zu verlangen. 

Mit Bezug auf die Verfügung vom 15. März 1823 (Amtsblatt 1823 Pag. 9A 
«N? 81) wird dies den betreffenden Behörden unfers Verwaltungbezirks hierdurch 
zur Beachtung belannt gemacht. 

Koͤnigl. Regierung. 


Potsdam, den 3. November 1845. - 
Da unter dem Rindviehſtande der Stadt Neuſtadt an ver Doffe die Lungen 


ſeuche ausgebrochen ift, fo if diefer Ort und deffen Feldmark bis auf weitere Ans 


ordnung für Rindvieh und Rauchfutter unter Sperre geſetzt. 
Koͤnigl. Regierung. Abtpeilung des Innern. 





Verordnungen und BVekauntmacungen Der Behörden 
Der Stadt Berlin. 


Auf Grund des $ 12 des Gefepes vom 8. Mai 1837 wird hiermit zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Getreive- und Produkten⸗Mäkler Auguft 
Wilhelm Keferſtein hierfelbft, die ihm übertragen geweſenen Agenturen: 

a) für vie Elberfelder Fenerverfiherungs- Gefellſchaft, 
b) fin vie Niederrheiniſche Güter- » Aflekuranz« Geſellſchaft zu Well 
niedergelegt hat. 
Berlin, ven 11. Oftober 1845. Koͤnigl. Polizei» Prafidium. 


27 


Der Renfaaun Werender Rampfentel Ferflft hat die Agentur für Die 


Berlin, ven 36. Oliober 1845. Koͤnigl. Polizei⸗Praͤſidium. 
a 


Einladung 
zur zweiten General- Verfammlung der Markiſch-skonomiſchen Gefell- 
ade als Central» Verein für ven Regierungsbezirk Potsdam. 


Der unterzeichnete Vorſtand beehrt fih den Mitglievern der, zum landwirih⸗ 
Wbaftlichen Camival+ Verein des Regierungebezirte Potsdam gehörenden Lolal · Vereine 
—— Mittheilung zu machen, daß die zweite General⸗Verſammlung des 


am 22. November d. J., Vormittags 10 Uhr, 
im Lofale ver Gefellichaft, Bigerfrape AR 23 hierfelbft, ſtattſinden twird und ladet 
hierdurch viefelben mit dem ergebenfien Bemerken ein, daß folgende Gegenflände 
Vertrag und zur Berathung kommen werben: 
1) Die Wahl eines neuen Vorftandgmitglieves an Stelle des verſtorbeuen Herm 
Anusrath Karbe (cfr. $ 15 A ad 1 ver Statuten). 
2) Mitheilung des Jahresberichts über die Wirkfamfeit des Central-Vereins 
($ 18 ad 13 und 14 der Statuten). . 


» Berarbumg über die Verwendung der vom Königlichen Minifterium des Innern - 


igten Gelomittel zur Verbeſſerung der Landeskultur. 

4) — über die Anlage von Ackerbauſchulen mit Bezug auf das Circular⸗ 
ſchreiben des Königlichen Landes-Defonomie-Kollegiums vom 6. April 1844 
und den, von ber Kommiffion zur Entwerfung eines Planes über. vie Ver 
wendung. ber, beim Dertaufe des Grundſtücks vor dem Jägerthore erübrigten 
Geldmittel, erfiatteten Bericht. 

5) Berathung über vie Frage, ob mit der Aachen⸗ Münchener Feuerverſicherungs⸗ 
Geſellſchaft ein ähnliches Abkommen wegen Verwendung der, zu gemeinnügigen 
Zweden disponiblen Gelver, getroffen werden foll, wie es in dem Central 
Bereine der Provinz Sachfen bereits befleht (cfr. der Neifebericht des General- 
Secretairs von Schliht, Frankfurter landwirthſchaftliches Wogenblatt pro 
1844 Seite 396). 

6) Vortrag über die von ven Lofal-Bertinen eingegam genen Berichte zur Ermits 
telung allgemeiner Grundfäge, nach welchen ver. Werth ber probuctiven Grund⸗ 


füce gefucht werden Tann und Verſuch einer Aufftellung zu einem Syſteme 


allgemein gültiger Tarprincipien für jedes Ackerbauſyſtem. 
7) Berathung über die in Belgien und am Rhein ausgebrogpene und auch in ber 
Mark fich zeigende —— — 
Potsdam, ven 26. Oltober 1845. 
De erfand der Peartice Senne Geſellſchaft als Centrals Verein 
für den Regierungs! — otsbam. 
von Meding. Lette. von Schlicht. 





IH 


Verfonaihronik ni . 
>. Der biöherige Kammergerichts⸗Auskultator Guido von Grabow if zum Reglermagh: 
Referenbarin beim hiefigen Kollegio angenommen und in daſſelbe eingeführt warden.  - 
“ Der bei ber Hiefigen Regierungs-Abtheilung für indirefte Steuern angefleilte Büreau⸗ 
Aſſiſtent Mewes iſt zum Regierungs-Gecretair ernannt worden. 
Des Königs Majeſtät haben den Forſt⸗Inſpeltot von Briefen hierſelbſt nzuni dorſt⸗ 
meiſter zu ernennen geruht. 

Bei der am 26. und 27.0. M. in dem Schulfehrer- Seminar zu Potsbam'gehaltenen 
Abgangs⸗ Prüfung find folgende Seminariften für anftelfungsfähig im Schulamte at 
worden: 

Johann Heinrich Ferdinand Bieſe aus Rathenow, 

Herrmann Friedrich Wilhelm Fröbrodt aus Zolchow Bei: Bean, \ 
Carl Rubolph Feodor Giefe aus Potsdam, Eu} 

Carl Friedrich Augun Günther aus Buberow bei Granfee, n 

Alexander Wilhelm Theodor Hermann aus Trebbin, " 

Briedeich Julius Hertel aus Naffenheibe bei Oranienburg, J 

Friedrich Ludwig Auguſt Hutloff ans Kyritz, 

Albert Wilhelm Kuhlow aus Potsdam, 

Johann Chriſtian Friedrich Krüger aus Wendemark bi Gramzow, 

Earl Chriſtian Friedrich Laacke aus Tarmow bei Fehrbellin, 

Carl Friedrich Wilhelm Lackowitz aus Potsdam und Trebbin, 

Friedrich Wilhelm Ferdinand Merkel aus Strasburg, 

Julius Eduard Peters aus Dahme, 

Jalius Ferdinand Poppenberg aus Niemegk, 

Eduard Auguft Adolph Quilling aus Beeskow, 

Albert Guftav Wilhelm Ritter aus Trebbin, 

Heinrich Friedrich Chriftopg Runge aus Eidenburg bei Renzen, 

Chriſtian Friedrich Fürchtegott Thinius aus Mahlsdorf bei Golßen, 

Earl Friedrich Wilhelm Thormann aus Prenzlau. 

Bei der am 18. 19. urd 20. v. M. in dem Neben-Seminar zu Alt-Döbern abgehals 
tenen Entlaffungs- Prüfung find folgende Seminariften für enfelungsfäbi im Boffsfchul- 
amte, erklärt worben: ” 

Herrmann Babenz aus Sallgaft bei Finfterwalde, 
Julius Belter aus Althütte bei Moldenberg, 

Robert Berger aus Reificht bei Hainau, 

Rudolph Bleefe aus Neu-Meftenburg bei Friebeberg, 
Robert Bronifch aus Jeffen bei Spremberg, 

Julius Buchwald aus Grünberg, 

Carl Eonrab aus Reudamm, 

Gottlob Drogolin aus Tufhadeborf bei Forſte, 
Louis Dunkel. aus Hirfchfelde bei Sagan, 

Zulius Fiebelkorn aug Abierſelbe hei. Woldenberg, 








ww. - 
Carl Friedrich aus Hennersdorf bei Girtie, 
. Wilhelm Funka aus Leipe bei Lübbenau, 
Wilhelm Gengler aus Pombfen bei Zamer, 
Julius Friedrich Genfchmer aus Quariſchen/ 
Carl Gutfche aus Finfterwalde, 
Carl Habel aus Schönborn bei Liegnitz, 
Auguſt Heinrich aus Thiemendorf bei Eroffen, 
Guſtav Heyer aus Thiemendorf bei Lauben, x 
Wilhelm Jakob aus Pohlſchildern bei kiegnitz, 
° Herrmann Knapp aus Dittersbach bei Sagan, 
Ferdinand Knoll aus Alt-Cüftrinchen bei Zehden, 
Wilhelm Köhler aus Neudorf bei Musken, 
Guſtav Kopfch aus Trebichow bei Croſſen, ' 
Carl Kulk aus Mafen bei Finſterwalde, b . 
" Earl Kurras aus Altzauche bei Lübben, 
Chriſtian Lehmann aus Gahro bei Ludau, 
Fabricius Metzner aus Alt-Döbern, 
- Em Müller aus Göllnitz bei Finſterwalde, 
Rochus Neumann aus Lübbenau, 
Johann Gottlieb Nitfchfe aus Hoherswerda, 
Adolph Pietſch aus Grünberg, 
Ernſt Platz aus Nahhaufen bei Mönigeberg in der Neumark, 
. Earl Pohl aus Liegnig, 
Heinrich Puhlmann aus Beerfelde bei Fürſtenwalde, 
. Johann Rademacher aus Mirdorf bei Mükteofe, 
Carl Radochla aus Sallgaft bei Finſterwalde, , 
Carl Rafch aus Glienicke bei Beeskow, ı_ 
Eduard Raſchke aus Bärsdorf bei Hainau, 
Heinrich Rother aus Koiſchwitz bei Liegnig, 
Johann Runge aus Brügge bei .Solbin, 
Zohan David Sander aus Neugabel bei Neuftädtel, 
Friedrich Wilhelm Schade aus Priebus, 
Gaſtav Schauer aus Beeskow, 
Friedrich Schenfer aus Camminchen bei Lübben, \ 
Auguft Schüler aus Sorno bei Finſterwalde, 
Carl Sprockhoff ans Brahlig bei Freiermealde a. d. D. 
Wilhelm Vögelke aus Groß-Beften bei Mittentwalde, 
Ernf Gottlieb Wirth aus Schweinitz bei Grünberg. 


Bei ber am 22. und 23. September d. I. im GSchullehrer-Seminar zu Neuzelle ab- 
gehaltenen Entlaffungs-Prüfung find folgeude Seminariften für anftelungsfähig im Schul: 
amte erklärt worben: 
Gottfried Richter and Sudan, 


. um 
Adlbolph Kägke aus Falkenhagen, 
Earl Hildebrand aus Brieskow, 
Auguſt Bulian aus Hohjepfer, 
Heremann Wagner aus Eugen, 
Traugott Schufter aus Zroippendorf, 
Lebrecht Stabernad aus Schermeifel, 
Ludwig Fifcher aus Rohrbruch, 
Auguft Böhmer aus Reinswalde, 
Chriſtian Henfchel aus Ziebingen, , 
Ernſt Noad aus Guben, 
Gottfried Höhne aus Briesfom, 
Franz Orthbandt aus Ragborf, 
Leopold Wiediger aus Marwitz, 
Auguſt Roß aus Ziebingen, 
Gottlob Heiland aus Detſcher, 
Auguſt Kießling aus Berlin, 
Gottlieb Häbner aus Sommerfeld, \ 
Guſtav Vogt aus Grünberg, 
Reinhold Fellenberg aus Guben, i 
Wilhelm Freier aus Copper, - 
Leopold Pegfe aus Selbin, 
Wilhelm Ifert aus Hohenlübbichom, 
Johann Hanfchel aus Keuthen, 
Friedrich Hanfchke aus Altzauche, i . ‘ 
Daniel Schmidt aus Hermsdorf, . 5 
Wilhelm Poſſart aus Königsberg i. d. N, 
Robert Senfpiel aus Randeberg a. d. W., 
Wilhelm Kalifch aus Solbin, 
Friedrich Fink aus Schönfließ, 





Vermiſchte Machrichten. 


Wegen vorzunehmender Verbeſſerungen an den Bauwerken und ven Schifffahrts⸗ 
flraßen werden vom 1. Januar bis Ende März !, 3. der Templiner Kanal, vie 
Havel oberhalb Liebenwalde, ver Voß⸗Kanal, ver Maler Kanal, ver Finow⸗ 
Kanal und der Werbelliner Kanal für Schifffahrt und Flößerei geſperrt fein. 

" Potsdam, ven 30. Oktober 1848. 


Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. 





(Hierbei zwei Deffentliche Anzeiger) ‚ 


. 


Amtsblatt. 


ber Rönigligen Negterung in. Votab am 
ni mad der Stadt, Bertim 


Stid;a6. Be Den 14. Movembar. 1845 . 
— — — — 
Noch der Allerhöchten Veroronung. vom 27. Juni d. J. 


betreffend ve Scorer 
Verhãltniſſe ‘der Prodinʒialbehörven in —E Angelegenheiten Geſeß⸗ 


ſaumlung für 1846 Seite 448 SS 1 ;uhd 2) iſt die den Ober⸗Präſtdenten Dun 
vie Inftructipn om 31. Dezember 1826 $ 2 N? 6 übertragene Ausübung, des 


laudesherrlichen Jus circa ‘sacra · der römiſch⸗ kacholiſchen Kirche dahin ermeitekt, - 


daß denſeiten auch die Beſtätigung · der zu Stelle beſchöflicher Koilation wer veh⸗ 

Patronais berufenen katboliſhen Geiſtlichen in allen van Fällen zuſtuben ſo, in 
denen ſolcht bisher den Regierungen übertragen war, und daß die Ausübung 
landesberrlichen Ernennungerechts zu ben. fatholifcp=geiffihen- Stetten, ſoweit dieſes 

bisher den Kegierungen zuſtand/ gleichfals den Obar⸗ Ptäſtdenten kbertrugen iR." 
Diefe Beftipmungen lomman tm Folge einer von ven Hetren Geheimen Saat 
Miniſtern der geili en Angelögenheiten, des Innern und der Finanzen Ercellenzen- 
untertr 29, v. M. gerrsfenen: Anordnung vom heutigen Tage ab- filr den Pots- 
damet um“ Frankfurter. Regierungsbezirk zur Anwendung, und find demgemäß alld 
Berigpte und Einggbin in Bezug auf pie;Befegung katboliſcher Pfarräguer, melde 
bisber an die Königlichen Regterungen. gelangten, von jept ab au mich zu richten. 
Die das Vermoͤgen der Tathokifch - geiftlichen Pfarrämter betreffenden, fo wie alte 
übrigens bioher zu Ihrem Geſchäftskreiſe gehörigen Angelegenheiten der vdnlſch⸗ lathd⸗ 
When Kirche, vamentlich au) die Ernennung der wektlien Kirchenbedienten vera 
bleiben bagegen nah $ & der angezogenen Allerpöchften Verordnung ver. betreffen, 

den Koniglichen Regierung. ° Potsdam, den 1. November 1845. 
' Ber Ober/ praſdent der Provinz "Brandenburg. IJ 
von mevding. “u 
— — 


Verordnungen and Bekanntmachungen 


für den Megierungäbeziet Potsdam und für Die Stadt Berlin. 


Potspam, den. 28. Oftober 1845. 


Steuer- Antt Neustadt- Eberswalde I.” ” 

#, —* worden, und wird deshalb hierdurch für ungültig, erklaͤrt. 
nigl. Regierung.‘ er 
.  Wlhellimg für Die SWertbaltung ber inbfrekten Sinn. ee 


Selma ie. TE, eeilesmemhehibiingeme irn -, ne: at teud 


Das Dienfi iegel mit der umſchrift: 


N? 283. 


Ein verloren 


geadakfhet: » 


—* 7 


Litern 


we 
Verorbuungen und Wirfguniptgipungen, welche ben 
MM 384. Nahmeifung fAmmeliher in-Fen Städten bes 


Potsdam, ven 6, November 1845. 
N — Sammtliche falgtontrofpflißtige "Gemeinden unſers Verwaltungsbezirfe werden 
wit Bezug auf die $8 6, 7 der Allerhöchſt vollzogenen, durch bad Amtsblatt pro 
a — 
—2 — —— voliſtändig abzuheben, 


u. 
Negierungederne Votrdunt ausfäichiß beireffen. 
Bezires der Königlichen Regierung ju Potsdam, 
und, Siktuaben⸗ Durchſchnitts ⸗ Marktpreiſe pro Oktober 1845. 


Das De Das Pfund Das Auart|Die Meyer 
Shot | She | ang 
gene 
Brob. 








Rind- | But⸗ Braun⸗ Weiß- | Brast- 
fleiſch.) rer. | bier. | Bier. | wein. 








CJ 


|e2e2oncscao | 


EINE IIIIIIIIITIIT: 
esSansonevenanmaunname 
mn werun 
„umn | B|mumnn nn nn 
vnou| m | wm om mn mw cn α 


widrigenfalls für denjenigen Theil derſelben, weißer bis zum 31. Januar 1846 

nicht bezogen worden iſt, die Ablöſungsgelder mit Acht Pfeunigen pro Pfund von 

den im Rudſtand verbliebenen Gemeinden ohne Nachſicht werden beigetrieben werden. 
Koͤnigl. Regierung. 

Abtheilung für die Wermattung der indirekten Steuern. 
— U U U U 2 








tens der faly 


IV. 6. Rev 


> Berarbuungen und. Wefsantsekungein: in! 
für ben Menierunapbegit Votadam and fhr bie Dtabt Berlin. 


N? 256. Getrgibenrten, der Erbſen und der "Taube 


Potsdam, den 7. Movember 1848. 
Berti. n,im Monat Ok kober v. J betragen: 
tpreiſe 
aa ber 2 Taler 21 Sp. H HL, 
1845. . PETE er" ⸗ 
1. 421. Rod. Le 1 +. v .. 
- sen Do... 1 8...3 #._ 
RE Pe Gr Sr 
2 rd,r ı8.%, 
... — .28417⸗ 
ii s öü r r 
..7 — » 
iA 0 — rn: 
.. BaaE Bun "Sa u „zu 
fofttte — ae en 
koſtete : :» 2. IB .; 


ix mms to A —F 





potsdam ven 7. November 1848. 


M 287. den Ehuferfladten vom 13. a ie 1 
Die Breite‘ her But ne für die ba 

der Hohflöße e 15 u. f.), ift zwar. en bie 

rn en mat, es Pi indeffen kin Un rſtaat darin 
u größere Breite‘ ver Holzflöfft zuzulaſſen. 
, . ihren, dal zwiſchen den Uferſtaaten der 


in Folge deren wir hiermit, dag Maaß 
Maximum für den, innerhalb des hie⸗ 
Mm der Elbe bezeichnen, und wie: Ueber 
a den Führer des‘ Floßbolzes feſtzuſetzen⸗ 
alern für jeden Kontraventibnsfall oder 
Der Transport. der Holzflöhe bis zur 
t den unteren Elbuferſtaaten geiroffenen ” 
ehrt fein. 
ts -Unfere: vorlätfige Verordnung vom: 7. Juli ». J. Emesblat Seitt no I 
. , ver Ihre Erledigung gefunden. 


a König Regierung. Abtheilung des June,» OOQIC ° 





345 
Werssbmingen und: Belauntisachungen bes Rönigl, Monfifto: 
rinme uud :Schultollegiamö Der. Provinz Brandenburg. 
= Dem fehrer Diver iſt die Conceſſion zur Leitung einer Privat⸗Elementar⸗ 
ſchule für Knaben in der Parochie der Sophienkirche bierfefdft erteilt worden. - 
... Berlin, den 6. ‚November 1845. 
‚Königl. Schul- Kollegium der Provinz Brandenburg. 





-Berprhuungen und VBekauntmachungen Der Behöeden 
Der Stadt Berlin. 


Es iſt vorgefommen, vaß beim Jumeſſen einer ganzen, oder mehrer Klaftern 


Torf das Schü, welches in dem Klafterfummt eine halbe Klafter abtheilt, nicht - 


herauegenommen worden. Da hierdurch eine Verringerung‘ des vorgeſchtiebenen 
Klaftermaaßes entſteht, fo wird hierdurch beſtimmt, al — 
von Torf ‚nur alsbann in den Kummtmaaßen verbleiben Dürfen, wenn dies zur 
Darftellung einer Unterabtheilung des Maaßes erforderlich iſt, ſonſt aber jedegmal 
herausgenommen werden müſſen. 

Kontraventionen hiergegen unterliegen der durch das Vublitandum vom 27. De 
zember v. I. feſtgeſetten Strafe. 

Berlin, den 2. November 1845. u 

Koͤnigl. Pole Am. . Eu 


Be hieſi⸗ igen Bäder fi find durch das Publifandum vom ! 
genzbfatt Seite 1647) bei einer —— von Einem 6 
tiefen worden, allmonatlich die Preife und das Gewicht 
einen von dem Revier» Polizei-Kommiflarius zu ſtempelnden 
Lokal zur Kenntniß ihrer Käufer zu bringen, Da diefe 2 
allgemein beachtet worden, theils mißverflanden zu fein fd 
auf dieſelbe nochmals hingewiefen und gleichzeitig zuſätzlich 
dachten Taren leicht Teferli fein und an einer, den Käu 
Augen fallenden Stelfe zunächſt dem Berfaufsfenfter aushä 
Laufe eines Monats eine Veränderung der Tare, und mit 
rung ver Verfaufspreife oder des Gewichts der Badwaare 
genommen werben darf, verfteht ſich von felbft, und es wir 
polizeiliche Revifionen ſtreng gewacht werben. 

„Berlin, den 8. November 18Ab. 
* Koͤnigl. Whd/prundium. 
— —“ 
— Perſonalchronik. 
hen RM, Biöherige Kammergerichts⸗Auskultator Carl Leopold Auguft Henrich von Küts 
dB sum Rogierungg-Meferendarius angenommen und in das wieſce dxzienuie · aolegim 
eingeführt worden. ve. 








die Schüße beim Einmeffen 


Mn. 
Privat: die 
mentarfquie 
für Knaben in 
Berlin. 


N 8. 

Das Torf 
maaß betrn. 
fend. 


N 90. 


der Bäder. 


er Kanbibat bee Beibmneßkim Onimih Blrchtegct Dittinat in sam Qetbenefen fe 

diesſeitigen Departement befielit und in diefer Eigenfchaft dereidigk wotden. Ri 

Dee feitberige Regierungs- Aſſeſſor Cübemann bei dem Polizei⸗Präſidium in Berlin 
iſt zum Regierungs-Rath ernannt worden. 

Der Doktor der Mebdicin und ‘Chirurgie Otto Eckardt zu Berlin iR als praftifcher 
Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer in den Königlichen Landen approbirt und vereibigt 
worden. 

” Der Doktor ber Mebicin und Chirurgie Franz Herrmann Marggraff zu Berlin iR 
als praltiſcher Mit und Buntent in den Königlichen Landen apptobirt und vereibigt 
worden. 


Anſtellungen und Todesfälle im Kirchen⸗ und Soriwe les 
im 111ten Quartal 1848. 

Als Pprediger ſinb angeſteilt ober verfegei 
Suberintendentur: 

Ang ermünde. Der Kandidat K. E. Hinrichs als Prediger zu Pinnow. 
Dahme. ‚Der Prediger Richter zu Beeskow als Prediger zu Illmersdorf. 
Grauſee. Der Prediger €. D. M. Kirchner zu Prenlau als Dber⸗Prediger in Granſee. 
Prenzlau I. Der Kandidat E. H. Taube als Prediger zu Güſtow. . 
Pritzwalk. Der Kandidat und Oberlehrer G. Mühlmann ale Prediger zu Beveringen. 
Spandan. Der Archidiakonus I. F. Stechow zu Spandau jum Ober» Prediger und 


der Diakonns 8. L. T. Guthfe daſelbſt zum Archidiakonus, beide an der Se 
Nicolai- Kirche zu Spandau. 


Als Schullehrer find angeftellt oder verfegt: 
" Guperintenbentur: 
Angermlnde Der Lehrer in Senftenhütte, P. Kraufe, als Schulfehrer-Abjunkt zu 
= Remmöfifch- Klein⸗ Ziethen. 
int. Lehrer zu Mahlsdorf, 3. F. C. Geride, als Küſter und Gchuf- 
aſelbſt und der int. Lehrer zu Schöbendorf, I. F. A. Henning, ale 
er Schullehrer daſelbſt. 
Beelitz. Der Küſter und Schullehrer G. B. Schulze in Zülichendorf als Rüfer und 
Schullehrer zu Schlunfendorf. 
Beeskow. Der int, Lehrer zu Diensdorf, 3. ©. F. Schafhirt, als Schullehrer da- 
\ ſelbſt, der Kantor und Gte Lehrer an der Stadtfchule zu Beeskow, 8.4. Schulze, 
als dter Rehrer an, derfelben Schule, der 7te Lehrer I. ©. H. Miculch eben⸗ 
daſelbſt zum Gtem Lehrer an berfelben Schule und zum Kantor ber dortigen 
Stabelirche, der Ste Lehrer am berfelden Schule, R. X. Böhle, eberfbafelhnt 
zum 7ten Lehrer, und der Lehrer 8. Peters in Garzig bei Sm als Br 
Lehrer an ber Gtadtfchule zu Beeskow. 





u_’ 

Suverintenbentur: 
Detzig. Der Lehrer za Rraupe, I. H. Schröter, als Küfter und eqhelhrer⸗ ⸗Adunft 
ai. 


- Bernau. Der int. Lehrer an der Stadtfchufe zu Biefenthat, U. G. F. Fiſcher, als 


’ wirklicher Lehrer am berfelben Schule, der int. Lehrer zu Melchow, ©. R. Beil- 


“ ſchmidt, als wirklicher Lehrer daſelbſt und ber Konreltor zu Strasburg, 


F. W. Jeſfe, als Konrektor und Organiſt zu Liebenwalde. 
Alt ſtadt Brandenburg. Der int. Lehrer zu Neuendorf, I. F. Mertens, als wirke 
üicher Lehrer daſelbſt. J 

Dahme. Der int. Lehrer zu Görsdorf, A. © Grünefeld, als voirklicher Lehrer das 
ſelbſt und der int. Lehrer zu Meinsdorf, $. W. Krüger, ais Küſter und 
Schullehrer daſelbſt. 

Lindaw. Der int, Lehrer zu Güblen-Glienide, 3. F. echulie, als wirklicher Lehrer 
daſelbſt Und der Lehrer in Zehbenid, C. €. X. Jäckel, ald Küfter und Schul 
lehret an der Stobtfchule zu Lindow. 

“ Porabam 3. Der int. Lehrer an ber Höheren Bürgerfchule zu Porsbam, R. T. Deifiner, 
als voirklicher Lehrer an berfelben Schule und ber int. Lehrer 3. C. F. Böſch 
als wirklicher Lehrer an ber Stadtfchule zu Potsdam. 

Potsdam 11. Der int. Lehrer zu Cladow, D. C. W. Wiefe, ald Küfter und Schul- 
lehrer daſelbſt. 

Prigmwall, Der int. Lehrer zu Pritzwalk, 3. 3. 9. F. Telſchow, ald Lehrer an der 
Stabdtſchule daſelbſt. 


Rathenom. Dei Lehrer zu Meljow, 3. €. 4. Gille, als kehrer an der Stadtſchule 


i Frielack. 


Ren«Muppin.. Der Küfter und Schullehrer zu Pläuitz, €. Jokraut als Kiner vud 


Schhullehrer⸗ Abjunkt zu Rögelin, der int. Lehrer zu Neu⸗RNuppin, K. L. Gehricke, 
als Lehrer an der Elementar⸗ und Vürger⸗Knabenſchule dafelbſi nd der mt. 
Sehrer za Garz, W. Bünger, als Käfer und Schullehrer daſelbſi. 
Spandau. Der int. Lehrer zu Vehlefanz, F. Gtölke, als 2ter Lehrer bafelbft. 
Strasburg. Der Lehrer in Strasburg, E. I. Grube, ald Küfter wab Schulleiter 
zu Polzoro und der int. Lehrer im Güterberg, ©. H. T. Schwarzmeher, ale 
5 ‚Käfer und Schullehrer⸗Adjunkt daſelbſt. 
VTreuenbrietzen. Der int. kehrer zu Niebel, E. F. Lehmann, als wirklicher Lehrer 
bdaſelbſt. et 
Wilsnack. Der int. Lehrer an der Stadtſchule zu Witsnaa, T. A. Bürdens, als 
wirklicher Lehrer an derſelben Schule. . 
Wriezen. Der int. Lehrer zu Reichenen, E. W. G. Stabenow, als Küfer und 
Schullehrer daſelbſt. 


Ss 

Guperintenbentur: i ' nn 

Wuferhaufen an ber Doffe. Der Lehrer in Friefad, ©. F. 4. Fielitz, 'ald 30 

Lehrer in Sieversborf, der int. Lehrer in Köritz, 3. 3. Benede, als er Lehrer 

daſelbſt, ber int. Lehrer zu Neuftadt an der Doffe, F. D. Kammradt, ald Zter 

kehrer an derſelber Schule, ber int. Lehrer an ber Stadtſchule zu Wufferhaufen 
an ber Doſſe, F. W. ©. Mevenburg, ald wirklicher Lehrer an, berfelben 

Säule und, der int. Lehrer zu Rohrlad, G. €. H. Borcharbt, als Küfter 

und Scyuliehrer, dafelbft. 

Königs-Mußerhaufen. Der Lehrer in Werneuchen, en Mitan, als Küfer und 

5 Schullehrer zu Groß⸗ Machenow. 

Zehdenid. Der Lehrer in Könige- Wufterhaufen, A. F. W. Lochan, als Küfter und 

. Schullehrer⸗ Adjunkt zu Klein⸗Mutz. 

Boffen. Der int. Lehrer zu Trebbin, A. F. €. Martin, als Ater Lehrer an der Stadt- 
ſchule daſelbſt, ber int. Lehrer au Jachzenbrück, 3. €. Zeidler, als wirklicher 
bdehrer daſelbſt, ber int. Lehrer ju Elausdorf, K. H. Mäller, als wirklicher 
Lehrer daſelbſt, ber int. Lehrer zu Zehrensdorf, F. W. G. Schau, als wirk⸗ 

licher Lehrer daſelbſt und der Lehrer in Granſee, KA. derotd, als J 
und Lehrer ja Trebbin. 


odesfäue. 
Schulle herer. 

Der emerit. Küſter und Schullehrer Luban in Schmicbebeng, Superintenbentur 
Angermünde; der Küfter und Schulfehrer Lindenberg in Schlunkendorf, Superinten- 
dentur Beelitz; der emerit. Lehrer Dienemann in Dom Havelberg, Superintenbentur 
Dom Gavelberg; der emerit. Küſter und Schufichrer Bertling zu Segefelb / Suder· 
intendentur Potsdam II.; der emerit. Armenlehrer in Prenzlau, Hennig, Otperintens 
deneur Prenzlau J.; dee Kantor: und Organiſt Krliger zu Bietmannsdorf, Subſinten⸗ 
dentur Templin; der emerit. Lehrer Schulz su Zexhliner Glashütte, Guperüuttenbentur 
Wittftoc; der emerit. Küfter und Schullehrer Günther zu Buberom, Superintendentur 
Zehdenick; der emerit. Kantor und Soha rchrer ber franzöſiſch⸗ reformirten Gemeinde zu 
Roffow, Bettac. . 
. : Bermifhte Rahrihten " — 

Die an der Brandenburger Schiffsfhleufe vorzunehmenven Reparaturen erfor- 
bern deren Sperre für Schifffahrt und Holzflößerei vom 15. Dezember d, J. bis 
zu Ende März f. J., wovon wir das betreffende Publikum biermit in Dr 


ſeben Potsdam, den 8. November 1845. 
Koͤnigl. Regierung. "Mitheitung des dm. 


| 0! Bar 


(Hierbei ein Deffentlicher Anjeiger) ua 


Amtshlatt 


der Königlichen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


Std AT... ‚Den 21. November. 1sA5. 


Allgemeine Sefesfommlang. : 
Das diesjährige 3Bfe Gtüd der Allgemeinen Gefegfammlung entpält: 
NE 3633. Allerhöchſte Kabinetsordre vom 10. Dftober 1845, den Zoll-Tarif 
für vie Jahre 1846, 1847 und 1848 betreffend und ven Zoll» Tarif für 
Bu dieſe drei Jahre — von demſelben Tage. 
M 2824. Allerhochſte Ki abinetsordre vom 10. Oktober "1848; die höhe 
Zollfäge für einige Waarenartikel ‚betreffend. 











Nachdem fih das Bedürfniß ergeben hat, 
Feuer ⸗ Societãt für die Kurmark Brandenburg, 
das Markgrafthum Nieverlaufig und die Diftrifte 

“(Beilage zitm Asflen Stück des 2 
em Nachtrage vom 21. Dezember 1828 (Bei 
blatte prd 1829) weitere, theils erläuternde, tl 
laffen werden/ find vie hierüber gefaßten Befchl 


21. Mezember 1828 in einen. neuen Nachtrag zufammengefaßt worden, welcher von 

des Königs Majeftät, unter Ausſchließung der fern: 3 
Nachtrages, unterm 2A. Oktober d. J. Allerhöd 

Diejer neue Nachtrag wird in Gemäfheit | j 

des Pe Minifters des Innern Ercellenz vom : B 
viefed Amtsblatts-Städe hierdurch zu Send 

. Potsdam, ven 12. November 1845. , 
5 Der Ober⸗Praͤſident der Provinz Brandenburg. °° 7 - 
: von Meding. 





j Verordunugen und Betanntmohungen, 


welche den Regierungsbezirt Potsdam ausſchlieſlich betreffen. 


. . Potsdam,, ven 15. November 1848. 
Nach unferer Bekanntmachung vom 9. Juli 1838 (Aemesblatt Seite 380) foll 
ber Haufichanvel mit Druchſchriften, da ſolche nicht zu ven im $ 14 des, Regulativs 
vom 26, April 1884 bezeichneten · Gegenfländen gehören, nad wie vor verboten 


"aufgehobenen, zufäglichen oder abändernden Bermmungen ve zuge vum 


IN? 258. 
Daufithandel 
mit Kalendern. 
1.2087. OB. 


N 230. 
Banderpäi 
für Gewerbe 


1. ⸗n. DH. 


" Bleiben, und mithin zu einem ſolchon Handel unger kaein Umflänben ein Geierber 


ſchein ausgeftellt werden. 

Es if} uns indeffen befannt getoorven, daß der Haufirhandel mit Kalendern 
noch hin und wieder betrieben wird, und da ein. folder Ralenberhanbel als ein 
Hauſirhandel mit Drudſchriften nicht gewifpet werden darf, and eine Genehmigung 
hierzu nicht durch Gewerbeſchein extpeilt if, fo fordern wir. Die Kreis« und Orte 
nn biermit auf, dahin zu en und zu wirken, daß dem verbouridyige 

iufirhandel mit Kalendern überall ein Ziel gefegt werde, auch vie etwa vorkom⸗ 
menden Kontraventionsfälle nad Maaßgabe des obigen Regulativs zur Unterfüchung 
und Beftrafung zu aichen, Bönigı Reserung Abtgeilung des Juuern. 


Potsdam, den 18. November 1945, 
Da Worderpöſſe, d. h. foldhe Bälle, in welchen werer ein beftimmten Beifeiel, 


fe noch ein anderer Neifezwed als der, Wbeit wi ſuchen, augegehen, nur ſolchen 
dwerieyerſenen das Waa⸗ 


Gewerbagehülfen esipeilt werden ſollen, bei draen als Han! 
dern allgemein üblich und angemeſſen iR, fo wird hiermit zur äffentlichen Kenntniß 
gebracht, daß nach einer höheren Beſtinunuug die · Muſiker nicht zu denjenigen Ge 


werbggehülfen zu rechnen find, welpen derartige Banperpäfle ertheilt werden Yürfen, 


MM 200. 
Ugenture 


Niederlegung · 
1.2081. Oft. 


N 91. 

‘ Betrifft die 
bei Rehabiliti⸗ 
zungen Hünfe 


re 
ten. 


und daß Muffgepülfen Fig mit gewöhnlichen, auf ein beſonderes Ziel gerichteten 
Reiſepaͤſſen zu verſehen fin 
Die zur nn von Wanderpäffen fürs In⸗ und Ausland ugh unſerer 
mntmachung vom Rn Mai 1835 (Amtsblatt 7 83) autorifirten Kreis und 
Ortsbehörden daben deber die Erbe Wangerpäffen an Mufifer 
du verſagen. Königl. Regierung. abtheilnag bes Inem 


ö Potsdam, den 4. November 18%. 

Auf Grund des $ 12 des Gefepes vom 8. Mai 1837 wird hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Delonpmie- Rommiffartus, Amtmann Thieme 
au Bernau, die bieher von, fm verwaltete Agentur der Kolniſchen Feuerverſicherungs⸗ 
Gefellſchafi niedergelegt hat. Königl. Regierung, Uhtfeilung des Innern, 

3 
Verordnungen - Velonutmachungen der Behörden 
her Stadt Berlin. 

Des Königs Majeftät haben mittelſt Allerhöchſter Kabinetsorbre vom 8. Septem- 
ber d. 3. die Aber die Wiederverleihung ver National⸗Kokarde u. f. w. beſtebenden 
Vorha iſten dahin zu modificiren geruht: 

V Die u Wepabilitirung darf, wenn die Strafe in — Geld oder 
Freiheitsſtrafe beſtehe, nur nach Berlauf- Eines ‚Jahres 

1 veihißter Gene und bei eier An Benrath Ahlen 

4 ver halben GStrafzeit gleihkummeuben Zeitnbiduiises nachgeſache werden 


ut 


2) M vie Rehabilitirung ſchon einmal erfolgt, fo darf biefelbe zum zweiten 
Mal nie vor dem Ablauf zweier Jahre nach verbüßter Strafe, im Webrigen 
aber nur nad ven Beſtimmungen zu 1 nachgeſucht werden. " 

3) Zum dritten Mal darf vie Rehabilitirung in der Regel gar nicht, ſondern 
zur ausnahmsweiſe unter ganz befonderen Umftänden beantragt werben, leinen⸗ 
falls aber wor dem Ablauf dreier Jahre nad verbüfter Strafe. 

A) Bei dem vorfäglichen Meineid findet die Beflimmung zu 3 ſtets und ohne 
Nüdfiht darauf, od die Rehabifitirung zum erflen, zweiten over britten Mal 
beantragt wird, Anwendung i 

Ferner haben des Könige Majeftät mittelft Allerhöchſter Kabinetsordre vom 

A, Februar d. J. zu hefehlen gerupt: 

5) dag nur folhe Nepabilitirungs » Anträge won ven Landräthen ever Polizei⸗ 
Diresteren an bie Regierungen und von dieſen weiter befördert werden follen, 
bet welchen die Kommmal- und Polizeibehörden darüber einig find, daß der 
u -Rehabilitirende die Achtung und das Vertrauen feiner Mitbürger fih voll- 
—* wieder erworben hat. 
Dieſe Beſtimmungen von 1 bis % finden, unbeſchadet der beſtehenden 

Reffortverhäftniffe, ſowohl auf Militair- als nicht in Militair-Verhältniſſen 

ſtehende Perfonen Anwendung. 

- Die Rehabilitations» Gefuce von Perfonen, welche im engeren Polizeibezirke 

ihr Domicit haben, find bei dem Pofizei-Präfivium. anzubringen. 

Berlin, ven 6. November 1845. 
Koͤnigl. Polizei⸗Praͤſtdium. 





Perſfſonalchronik. 

Der hisherige Kriminalgerichts⸗ Rath Johann Friedrich Leonhardt iſt zum Directer 
J Fi Inquiſitoriats des Kammergerichts und zugleich zum Hausvoigt ber Hausvoigtei zu 

in ernannt. 

Die bisherigen Kammergerichts-Referenbarien Eduard von Krofigk, Johann Gott⸗ 
eb Benjgmin Adolph Kelch und Rudolph Alerander von Carow und die bisherigen 
Oberfandeggerichts- Affefforen Johann Friedrich Carl Tweſten und Timon Bernhardt 
von La Bierre find zu Kammergerichtd-Affefforen ernannt. 5 
x Die bisherigen Kammergerichtd-Ausfultatoren Friedrich Wilhelm Tiefen und Carl 
Friedrich Haad find zu Kammergerichtd-Referenbarien ernannt. — 

Die bisherigen Rechtsfandidaten Vincent von Wols ki, Ludwig Auguft Bernhard 
orck, Maithias Alexius Ebmund von Lattorf, Georg Friedrich Richard Boeckh, 
tarimifion Wilhelm Augun Ludwig von Renonard, Hieronymus Michael von 
abkgdi, Paul Adalbert Heinrich Dfiger, Carl Heinrich Ferdinand Meyer mıb Earl 

Wengel find zu Kammergerichts-Ausfultatoren ernannt und dem Kriminalgerichte 
zu Berlin zur Befchäftigung überwiefen. 
. Die bißherigen Rechtskandidaten Herrmann Julius Friedrich Gebhard Blad und 
Cork Rudolph Gotthilf Grube find zu Kammergerichts-Augkultotoren ernannt, und iſt 
Grßerer be König. Land- und Gtabtgerichte zw Prenzlau, Letzterer aber dem Königi. 
Fand = und. Stabtgeriehte zu Dranieuburg zur Velcyäftiguug überwieſen. 

Der Zammergerichtd-Augkultator Friedrich Ernft Zinner ift in Folge feines Antrages 

in das Departement des Königl. Oberlandesgerichts zu Halberfiabt verfegt. 


ee 


> Der Auskultator Iofeph Ludwig Brühl iſt auf feinen Antrag bemi Lanbgerichte zu 
Coblenz zur Beſchäftigung überwieſen. , 

Dem beim Königl. Landgerichte zu Berlin -angeftelten Kammergerichts- Affeffor Let⸗ 
tor if der Gharafter als Landgerichts-Rath, dem bei dem Stabtgerichte zu Charlotten- 
burg angeftellten Kammergerichig-Affeffor Kahle der Charafter als Stadtgerichts- Rath, 
den Iuflig- Kommiffarien von Tempelhoff zu Berlin und Caſſel zu Neuftadt- Eberd« 
walde der Charakter als Juftiz-Rath und dem Kammergerichtd-Salarienkaffen- Buchhalter 
Play der Charakter ald Rechnungs-Rath- Allerhöchft verliehen. 

Der Kammergerichtd-Augkultator Anton Müller ift in Folge feines Antrages aus 
dem Zuftizdienfte_entlaffen. . 

Dem Zuftiz-Rathe Otto Friedrich. Bennewig if bie nachgefuchte Entlaffung von 
dem Amte eines Notare ertheilt. . 

Patrimonialgerichte. Die Verwaltung der Patrimontalgerichte über Bosderf), 
Nonnendorf und Rietz ift dem Kammergerichtd - Affeffor und Stadtrichter Bed in 
Treuenbriegen, über Troeden, Markendorf, Nonnendorf und Wahlsdorf dem Juſtitiarius 
Seeinsas in Züterbogk, das Amt und Gtadtgericht zu Wilsnack ift dem Kammer⸗ 
gerichtösReferendaring von Voß zu Wilsnack übertragen. .. 

Der Invalide Pietſch if in bie Stelle des verfiorbenen Kreisboten Rabeloff zum 
Kreisboten des Weft-Priegnigfchen Kreiſes beftellt toorden. 

" Der biöherige Civil-Supernumerarius Küſel ift zum Buchhalter bei der vereinigten 
Militair⸗ und Bau-Kaffe zu Berlin beftelft worden. 

Der Doktor der Mebicin und Chirurgie Clemens Franz Zurborn zu Berlin if ald 
praftifcher Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer in den Königlichen Landen approbirt und 
vereibigt worden. . b 

Der praftifche Arzt und Wundarzt Dr. Friedrich Heinrich Alerander Georg Preußen 
borff zu Neu-Ruppin ift auch als Geburtshelfer approbirt und in biefer Eigenfchaft 
verpflichtet worden. . . 

Der Amtmann Carl Friedrich Kunicke in Storkow if ald Kreis-Boniteur im Reffort 
dee König. General-Rommiffion für die Kurmark Brandenburg beftellt, und als ſoicher 
ein für allemal verpflichtet worden. 

Schiedsmänner. Der Bürgermeifter Knönagel und ber Stadtuerorbneten= Bor 
fteher, Kaufmann Wilke zu Neuſtadt-Eberswalde find zu Schiedsmännern, und zwar 
Erfterer wiederholt für ben Ifen, 2ten und Zten Bezirk, Letzterer aber von Neuem für 
den Aten, 5ten und Gten Bezirk der Stadt Neuftadt-Cberswalde gewählt und in biefer 
Eigenfchaft beftätigt worden. J .. 

— — 


Vermiſchte Nachrichten. 
Geſcheuke an Kirchen. 


Durch freiwillige Beiträge ſämmtlicher Einwohner von Waßmannsdorf, Superinten⸗ 
dentur Könige-Wufterhäufen, if der Ältar der dortigen Kirche mit einem ſchönen guß- 
eifernen Kruzifie und vergoldetem Chriftusbilde geſchmückt worden. 


(Hierbei eine Beilage, enthaltend den Nachtrag zum Reglement der Land-euer-Soctetät 
für die Kurmark Brandenburg, mit Ansfchluß der Altmark, für das Marfgrafthum 
Niederlaufig und die Diſtrikte Juterbogk und Belzig, imgfeichen ein Deffentlicher Anzeiger.) 


— — — 








E73 





Beitage 
"zum Arften Std des Amtsblatt u 


der önietihen Negierung zu Botsdam 
und, der Stadt Berlin. 


.Raedtrag 


zu dem Reglement der Land-Feuer- Societät für die Kurmark 

Brandenburg, mit Ausfhluß der Altmark, für das Markgraf⸗ 

thum Niederlaufiß und die Diftrifte Ilterbogk und Denis 
‚ dom 18. Dezember 1824. 


Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Ki 
nachdem fih das Bedürfniß des Erlaſſes von meitern 

abandernden Beftimmungen zu dem Seglement ver 
Kurmark Brandenburg, mit Ausfhlig der Altmark, fü: 
laufig und die Diftrifte Züterbogt und Belzig vom 1 
zu. dem von Uns genefmigten Nachttage vom 21. 2 . 
die hierüber gefaßten Befchlüffe des KRommunal-Landt 
ſich bei der Prüfung nichts Wefentlihes dagegen zu erinnern gefunden hat und’ zu- 
gleich die dadurch nicht. aufgehobenen zufäglichen oder abändernden Beftimmungen.. 
des Nachtrages vom 21. Dezember 1828 in einen neuen Nachtrag zu dem Re 
glement :vom: 18. Dezember 1824 zuſammenfaſſen laffen, und verorbnen demnach, 
unter raten der ferneren Anwendbarkeit des gedachten Nachtrags, mas folgt: 

—* den 88 11 und beziehungsweiſe 13 gelten nachfolgende —2 


1. Die } zum Zwecke gegenfeitiger Verfiherung gegen { 
ſtaͤndiſchen Sorietät in veren Bereich zur Zeit vorhandenen 
zwat bis auf weitere Beſtimmung fortbeftehen. Neue Sort 
aber nicht anders errichtet werden, als wenn der Kommunal , 
gehört und ihnen die landesherrliche Genehmigung ertheilt worden if. 
2 Gebäune, welche zu demfelben Gehöfte gehören, dürfen micht bei verſchiede⸗ 
nem Societaten verfichert werden. 
3. Wenn die bei einer andern Anſialt genommene 
die Summe, welche nach den Grundſätzen dieſes Reglemen 
Land⸗ Feuer⸗ Societät zuläſſig geweſen fein würde, überſtei 
derliche Anzeige und. Rachweiſung von der Höhe der Ber 
Feuer⸗ Societaͤts⸗Direktor unterlafen worden iſt, fo verfällt 
zum Beflen ver Socjetätskaſſe einzuziehende Strafe von Funısıy ymrcn 
IE. Der $ 17 erhält folgende Mopififationen: 
1. Die Vorfchrift sab 1 wegen der Windmühlen. : 
Es behalt zwar dabei fein Bewenden, daß bei der Kurmaͤrkiſchen Banb-Keim) 
Societãt für eine Bodwindmühle, ſo wie für jeden Gang einer hollaͤndiſchen Bi 


’ 


\ 


3 . . 


“ mühle eine höhere Verſicherung als soo Thlr. nicht angenommen wird, ſo wie 


denn auch eben fo wenig außer dem Ganzen ver Mühle noch einzelne darin ent⸗ 
haltene Theile bei verfelben verfichert werben dürfen; es foll aber venjenigen Mül⸗ 
lern, welche fi in fremden Societäten verfihern laſſen wollen, viefes, fo wie die 
Verfiherung :bis zur Höhe von Sieben Adhttheilen des tarirten Werthes unbenom⸗ 
men fein, wodurd mithin bie allgemeine Regel ($ 11), nad welder Feine höheren 
Verfiherungen bei fremden Gocietäten, als fie vie Provinzial» Gorietät ertheilt, zu⸗ 
Käfig fein‘ follen, hinſichtlich der Windmühlen mobifieirt wird. \. 

2. Die Vorſchrift sub M 2 wegen der im ritterſchaftlichen Kredit⸗ 
ſyſteme begriffenen Gebäude. . 
» Die wegen der im ritterfchaftlichen Kreditſyſteme begriffenen Gebäude nachgeger 
bene Begünftigung, wonach ausnahmsweiſe die Verſicherung bis auf Höhe der wahren 
Werthtare verftattet worden, bezieht fih nur auf die Eintragung bis zu deren vollen 
Werth; fie befreit aber dieſelben nicht von den in beſtimmten Zeitfriften ($ 39 f.) 
vorzunehmenden Renifionen, bei welchen daher ebenfalls dieſe Werthtaren geprüft, 
oder von Neuem ermittelt werben müflen, gleichviel, ob ver ganze Werth ober nur 


Sieben Achttheile veflelben verſichert worben. 
J III. De 


$ 24 wird aufgehoben und treten ſtatt deſſelben folgende Be⸗ 
ſtimmungen in Kraft: \ " 
1. Jever Tare muß eine Beſchreibung des abzufchägenden Gebäudes zu Grunde 
liegen, zu deren Anfertigung die sub A: und Ak beigefügten Mufter eines Ber 
‚Antrages Anleitung geben. . 
In viefer Beſchreibung haben vie Taratoren namenilich die Dimenſionen des 
Gebaͤudes nad) Länge, Tiefe und Höhe, imgleichen das Material, worgus es gebaut 


iſt, die Art feiner Bedachung und endlich feine Beftimmmg over Benugungsweife 


genau anzugeben, und ſodann nach Maafgabe viefer letzteren Angaben vie Klaſſe 
zu bezeichnen, in welche das Gebäude zu fegen iſt. 

2. Die Abſchätung neuer Gebäude ift Teviglih auf ven Werth zu richten, 
welchen viefelben in viefem Zuſtande der Neuheit haben. Bei ver Abfhägung alter 
Gebäude ift ebenfalls zunächft ver Werth, welchen fie im neuen Zuftande haben 
würben, zu ermitteln, fodann aber vie Quote des Neubauwerthes, welche im Ab 
blicke der Abfcpägung durd den von vem Gebäude gemachten Gebrauch oder 
—— bie Einwirkung ver Zeit bereits abgenutzt iſt, feſtzuſtellen und in Abzug 
zu en, \ . . ü J 

IV. Der 8 285 wird aufgehoben und vemfelben folgende Vorſchrift ſub⸗ 


IR ver Beſitzer eines abzufchägenven Gebäudes berechtigt, im Falle eines Brandes 
zum Wiederaufbau Bauholz, Stroh oder andere Baumaterialien, imgleichen Fuhren 
oder äpmliche Hüffsleiftungen unentgeltlich, oder gegen eine ven wirklichen. . 
nicht erreihende Vergütung in Anſpruch zn nehmen, fo hat die OrtspolizeisObrig- 
—* erg over Qualität Die Creihperungen zu ermittela und ben Geld⸗ 

berfelben, fo weit es nötig ifl, nad) vorheriger Befragung: der Sachverſtän⸗ 
Digen, feßgufellen, j 


"Die bei ver Pendifgen Cocität du verfheren Gebänte werden mit Räd- 
I Pant ihre Bauart und Beſtimmung in vier verfchlenene Rinffen geheilt, " 
2. Der Regel nach gehören 
I in die erſte Mlaffe: 
alle maſſive Gebaͤude, welche mit Steinen oder Metall, over.nad Dornſcher De 
Move oder mit Asphalt oder einer andern von der Landes Poligeibehörbe anedruc⸗ 
id als feuerſ her anertannten Daffe bebeit find; 
I. in vie zweite Rlaffe: 
alle nicht maffive Gebäude, welche mit der bei der erften Klaſſe Be 
dachung verſehen find; 
III. in die dritte Klaſſe: 
"alle maſſive und‘ nicht maſſive Gebäude, welche mit einer andern, als ber bei ver 
age⸗ Klaſſe vorausgefegten Bedachung verſehen ſind; 
-IV. in die vierte Klaſſe: 
a) alle Gebaude, welche von Gebäuden, die bei der Goeietät überhaupt nicht 
ven werben A nicht durch einen freien Zwiſchenraum von mindeſtens 


b) alle en in weldhen ſich ſolche Dampfleffel oder. Dampfentwidler befin- - 
>. ven, melde nah $ 3 des Regulativs vom 6. Mei 1838 Geſetzſammlung 
Seite 202) nicht anders ale in beſonderen Keſſelhäuſern aufgeſtelit werben 


dürfen; 
0) alle Bockwindmühlen — alle Ara Windmüplen, welche nicht bis auf 
- was bewegliche Dach. maſſto 

3. Als maffio werden nur biegen Gebäude betrachtet, bei denen nicht nur 

Umfaffungsiwände, fonvern aud die Giebel in ihrer ganzen Höhe bis 

ge ‚ihrer Dachſpitze durch und durch von einem nicht brennbaren Material erbaut 

l(elſo in Steinen, in Lehmpatzen, in Piſebau oder nach Hundiſcher Methode aufs 
vr) oder wenigſtens mit Steinen verblendet find. 

4. Gebäude von gemifhter Bauart oder Bedachung werben zu derjenigen Klaſſe 
gerechnet, wohin fie gehören würden, wenn fie ganz fo gebaut oder gedeckt wären, 
ee ee ae Sale ſ fallen. 

Je nachdem folgende Gebäuve, nämlich: 

5) * in welchen durch Wind, Waffer oder Dampfkraſt bewegte Trieb⸗ 
fe entweder: 


y zum Verſpinnen von wlache Sqaaf · oder Baummwolle ber 


\ 4 
2) zur Bearbeitung von Getreide, von Oelfrüchten, von Side, vom. Sche 
oder von anderen leicht feuarfangenden Gegenſtänden 
benugt werden, 
"» Brauereien und Brpnnegeien, ungleichin Zuder- und Spmunfispersien; in welchen 
die Feuerung unmittelbar unter den Pfannen, Blaſen oder Keſſeln angebrocht 
iſt, und die dieſe Gefäße oder Die. den Zugang zur Feuerung —eS 
enthaltenden Räume nicht überwölbt find,  * 
»c) Gebäude, wele nur pen Imed- haben, «einen Balleſen zu umffliegen Ba 
häufer), .oner andere Gebäude, melde neben ihrer fonftigen Beſtiwnung einen 
zum Betriebe des Bäckereigewerbes dienenden Badofen erthalten, oder eadlich 
d) Schmieden, 
nach ihrer Bauart in die erſte, zweite oder dritte Safe gehören, werden dieſelben 
ait Rucſſicht auf ihre Beſtimmung begiefungsweife in bie zweite, dritte oder vierie 
Klaſſe eingeordnet. 

6. Brauereien und Brennereien, imgleichen Zudher⸗ und Sprupfi ſiedereien, in 
welchen die Feuerung Fe immittelbar unter den Pfannen, Blafen oder Keffeln 
angebrarht. ft, dabei aber vie dieſe Gefäße, fo wie die den Zugang zur Feüermg 
(die Heizungslöcher) enthaltenven Räume überwölbt find, oder im melden die arts 
nen, Blafen oder Keffel durch befonvere, nach ven Vorfchriften des Regulativs vom. 
4. Mai 1838 angelegte. Dampfleffel over Dampfentwidler erwätınt: werdet, 
ohne Unterſchied, ob die Dampfteſfel oder Dampfentwickler ſich in derfelben : 
bäube oder in einem befonveren Keſſelhauſe befinden, in diejenige Klaffe einzuordnen, 
„in welde ‚fie nach ihrer Bauart gehören. Auch nudere Gebäude, in weichen ein 
Gewerba. bush Dampfmafchinen oder unter Mitwirkung von Dampfteſſein over 
Dampfentwiclern betrieben wird, werben, ohne Rückncht auf dieſen Umſtand, ledig⸗ 
lich fo klaſſtfiirt, wie es ihre Bauart und Sage mit ſich bringe, inſofern nicht die 
Beldaſcphei des Gewerbes dia Einordnung in-eine andere Klaſſe nothwendig macht. 

VH, Die. $$ 20 His einſchließlich 38 werden aufgebobhen amd a deren 
"Stelle treten die nachftehenden Vorſchriften. 

a Die Drtspoligei⸗Obrigkeiten wüflen vie ihnen von den Taratorun vonge- 
Tegten Taxen hinſichtlich aller faktifchen Angaben md ver Klaſſifikation pricfen und 
nᷣthigenfalle berichtigen, ſadann vie nach Dem Reglement zulaͤſſige vogſte Verſiche⸗ 
rungẽeſumme erxmitteln und dje-eine Verſicherung vachſuchenden dar⸗ 
über ugrnehmen,: ob fie mit, dieſem höchſten zuläſſi— gen ober mit einem geringesm 
„Detsage verfichent. fein wollen. - 

Nachdem die Verfü Koerungs+Ynträge (Mußer 82:und Al) Zn. verwollſtin⸗ 
"ig Fair haben, fie viefelben san: dan Antragſtellern umterſchreiben zu daſſen, zum 
Zachen · ibnes Einvexſtoͤndniſſes mit ihrer. eigenen Unterfihrift zu verfehen,: schb. ſo⸗ 
dann ungefäumt, jedenfalls aber. imneehalb der nähen nit Vage nach —* 
der am dem Kreis⸗Direktor zu achervei 

Dor Keeiss Direlkor Pat jrden bei ibm eingefenben den herwge⸗iatag 
ing —8* der Klaffififation und ber gewimſchten Verſicherungsfumme ſo Wie vie 
von dem Verſchemden satin. Rogegen: gemachten Einwendungen ſorgfältig zu prüfen. 





& 

Be. vie Migfeit ver Tare in Zweifel, oder wird bie von dem’ ¶Verſthern⸗ 

den angehen, fo iR eine Reviſion durch einen vereibigten Baubedmten, oder, 
menn die Tare von eiriem folhen berührt, durch deſſen Vorgefetzten zu veranlaffen. 

Haudelt es ſuh dagegen um andere Bedenlen oder Eimvenbungen, ſo find vieſelben 

weechigenfalls nach vorheriger Lokal⸗ Unterſuchung, durch ven Kreis⸗Direltor ſelbſt 
. Wenn gegen einen Verficherungs- Antrag Äberhaupt nichts zu erinnern war, 
her wie entftandenen Bedenken ımd Einwendungen durch bie — des 
Web Direftors ober der Sachperftündigen erledigt find, hat der Kreis⸗Direktor 
für jeden Gebäubebeft iger eine Ab⸗ und Zugangs-Nachweiſung nad dem anfiegens 
ven Muſter 'B in vier gleichlautenven Exemplaren aufftellen zu Iaffen, und durch 
Yeren Unterzeichnung, unter Bemerkung des Termins, von welchem ab bie Ver⸗ 
ſicherung läuft, den’ — abzuſchließen. Zwei Exemplare ver 
Nachweiſung find nebſt ven ihnen zu Grunde liegenden Verfiperungs Anträgen 
angefänmt dem "General-Diveftor zu überreichen. 

A. Die Kreis: Direktoren find verpflichtet, entiveder die bei ihnen eingehenven 
gerfilferungs- Anträge durch Aufftelung und Vollziehung der Ab- und Zugangs 

Nadpiveifungen binnen 8 Tagen definitiv zu erledigen oder binnen dieſer Frift zur 
Erledigung der entftandenen Bedenken oder Einwendungen Verfügung zu treffen, 
und davon, daf dies gefchehen, die Gebäubebefiger zu benachrichtigen. 
2 de Der General-Direktor hat die bei ihm eingehenden Ab» und Zugangs 
Rachweiſungen mit Rüchſicht auf deren Anlagen zu. prüfen und binnen 14 Tagen 
entweder ihre Berichtigung zu veranlaffen, oder das eine Exemplar verfelben, mit 
‚feiner Unterſchrift verfepen, mit den dazu gehörigen DVerfiherungs- Anträgen dem 
„Kreige Direktor zurlickzuſenden. . 
- Su Sobald ver KreisrDirektor eine vom dem General -Direkior unterfihriebene 
Abe; und Zugargs⸗Nachweiſung zuvüch empfängt, hat er dieſelbe zu dem bei ihm 


ER, 


hefinplichen Orts⸗Kataſſer zu bringen, ‚zugleich aber vie beiden vorläufig bei im : 


aflervirten Eremplare ‚ver. Nachweiſung, falls Berichtigungen vorgeklommen find, Ins 
vach abzetanvern und ſodaun dieſe beiven Cremplane der Drtspolizei-Dbrigkeit zu 
überſenden, welche das eine Exemplar dem Verſicherten zuftellt; das andere aber 
* on Drte befanlichen Kataſter beifügt. . 

PM Die Erhöhung einer Verſicherungsſumme iſt nur zuläſtg, wenn eutweder 
—* wder in Folge eines erweislich zu machenden Irrthums von fang an 
währt bie zulaſſige hödyfte Verfichernmg genommen, oder das verfkherte Sehitune ver⸗ 
agrößen oder werbeffert worden if. Im letztern Galle muß vie Julaſſigkeit Ver 
Erhöhung und ver Betrag verfelben zu jever Zeit, im erfteren wenigſtens dann un⸗ 
Seringt dung eine neue Tare fefigeftelt werben, wenn bie vorhandene Taxe älter 
"ds 39 Fahre iſt. Es hängt jedoch auch bei neueren Taren immer von dem Er—⸗ 
ziehen des Kreis⸗Direktors ab, ob er die Erhöhung bis zu vem nach ven früheren 
Lrmättebungen zuläfligen Vetrage ohne Weiteres geſtatten, ober wegen eier in der 
Queiichengeit mögligerweif eingetretenen Vergerarminrernng eine neue Abſchabuug 


6 


verlangen will. Im Mebrigen iſt bei Grpöfungen ganz er wie bei neuen Berfihte 
rungen zu verfahren. 

- 8. Während. ver Zeit, eines Krieges, d. 5. von 2 Zee ai Ar 
erklärung ober von ber Zeit an, wo bie Hepre ins Feld gerüdt find, bis zur er⸗ 
‚folgten Bekanntmachung des Friedenöoſchluſſes, — weder Erhöhungen fon [7 
ficherter Gebäude, noch Verſicherungen ver fon vor dem Kriege vor! ; aber 
bis. dahin hei der Gocietät noch nicht verſichert gemwefenen Gebaͤude - 
Dagegen können neu erbaute oder"retablirte Gebäude aufgenommen und fen var⸗ 
ſicherte Gebäude, wenn veren Beſchaffenheit oder Beſtimmung dies zuläßt-ober em 
fordert, aus einer Klaſſe in die andere verſetzt werden. 

9. Die regelmäßigen Termine für den Eintritt in die Societät und eine Er⸗ 
Höhung ver beflehenden DVerficherung find ver Tagesbeginn. des 4. Januar und ber 
des 1. Juli eines jeven Jahres. Wer von diefen Terminen ab ver Societät beis 
‚treten oder eine Verficherung erhöhen will, muß dies bei der Ortspolizei- Obrigkeit 
fo zeitig anzeigen, daß ber Verfiherungs- Antrag fpäteflens reſp. am 1. 
oder am 1. Mai in die Hände des Kreis- Direktors gelangt. 

10. Wer ven Eintritt In die. Societät, oder die Erhöhung einer Verfi herunge 
ſumme nicht bis zu dem nächſten regelmäßigen Termine ausſetzen, ſondern ſogleich 
aufgenommen ober höher verſichert fein will, muß dies in dem Verſich 
Antrage ausprülich bemerken, und übernimmt dadurch die Verpflichtung, den vollen 
Beitrag ‚für das halbe Jahr zu entrichten, innerhalb deſſen die Aufnahme over Er⸗ 
höhung in Kraft tritt. Dies Tegtere iſt ver Fall mit dem Beginn des Tages, an 
‚soekemn die Ab⸗ und Zugangs- Nachweiſung von dem Kreis-Direftor unterſchrie⸗ 

en wird. 

11. -Verfiherungs- Anträge, in welchen nicht eine fofortige Aufnahme oder Er⸗ 

.böhung nachgefucht wird, haben dann, wenn fie in der Zeit vom 1. Mai bie 

31. Öltober eingehen, den Eintritt oder die Erhöhung mit dem baranf folgenden 
1. Januar und wenn fle in der Zeit vom 1. November bis 3Q. April eingehen, 
ver Eintritt ober die Erhöhung mit dem 1. Juli felbft dann Ei get, wenn file 
anf einen andern regelmäßigen Cintrittstermin gerichtet fein fo 

„on VI. Der $ 42 wird auſgehoben und es treten an — folgende 
Beſtimmungen: 

Abgeſehen von der zehnjährigen Reviſſon, iſt ver Kreis⸗ Direktor zu jeder Zeit 
befugt, eine Neviflon der Taxe durch einen vereiveten. Baubeamten zu veranlaſſen. 
Die Fener-Socktäts-Direftion hat jedoch ihre "vesfalffigen Requiſtticnen an die 

dem Baubeamten vorgeſetzte Regierung zu richten, welche venfelben, wenn feine ſon⸗ 

7 Geſchäſte nicht ‚darunter leiden, möglichſt bald nach Maaßgabe der gewiſuin 

mit Anweiſung verſehen wird. 

: Der Baubeamte bat das Refuktat der Revifion, bei welcher jedenfalls Die Die 

Polizeibehörve, reſp. die Dorfgerichte, zuguziehen ſind, und an welcher auch kie 

Theiünahme dem Verſicherten anheimzuftellen ift, fofort an Drt und Stelle zu be⸗ 

‚vechuen ‚und dem Verſicherten fpriftlich bekannt zu machen. Iſt dieſer nicht anwe⸗ 

fend, fo genügt die Bekanntmachumg an vie Ortes "Polehehne, zefp. Die Dorf 


7 


ger: mel hheerſeits lebens ven Masfhrudp bes Bendeamten dem Verſcherien 
in Beige Weife zu infinuiren haben. 
Ber. Baubeamte hat ferner den Kreis⸗Direktor fpätefiens 3 Tage nad vor⸗ 
Nevifion von deren Grfolg in Kenntniß zu fegen, und ver letztere un⸗ 
} diejenige Summe zu berechnen und ben Verſicherten durch die Orts» Polizei 
Darferihter bekaunt ‚machen zu laffen, bis zu welcher wie bi e 
Berlperungsfumme in Folge der Revifion herabgefegt den muß; gleichzeitig: 
wach für die Berichtigung der Katafter hiernach Sorge zu tragen, Diefe ermäßigte 
Verſicherungefumme ift von dem Angenblide an maßgebend, wo dem Werflderten, 
nud wenn dieſer nicht ammefend, der Orts-Poligeibehörbe, refp. dem Dorfgerichte, 
das Refultat der Tax⸗Reviſion befannt gemacht worden if, aud wenn ver Vers 
ficherte Beſchwerde exhebt, auf fo lange, bis in vorfepriftsmäßiger Weife etwas an⸗ 
deres .enifchieven: ifl. 

IX. Zu dem $ AB wird erläuternd beſtimmt, daß unter ven. Koſten der 
erfien —— der Kataſter auch die für ſaͤmmtliche Exemplare begriffen ſind, 
= viefelben allen Intereſſenten, nicht aber einer jeven Klaſſe beſonders zur 

fallen. " 

X. Zu dem 8 81 wird zufäglic, beſtimmt : 

Auch bei Geha deren Verfiherungsfumme gerade 500 Ltr. beträgt, iſt 
eben fo wie bei folhen, wo das Affefuranz« Quantum höher. ift, die Zuziehung ver» 
eiveter Werkmeiſter zur Ausmittelung des Schadens erforberlich. 

XI. Der $ 52 wird dahin erläutert, vaß unter vem Werth des fliehen 
gebliebenen Theile, welcher bei Ermittelang der Entſchädigungsſumme in Abrechnung 
zu bringen, ver Baumerth veffelben zu verfichen iſt. 

XIL Die 88 59 und 60 werden durch die nachſtehenden Beftimmumgen 
erlänkest und bezie hungeweiſe vervollſtaͤndigt. 

3. Die in dem Fällen des unterlaſſenen Wieveraufbanes, fo wie des Abbaues, 
bis zur Hälfte des Taxwerths zugeſicherte Entſchädigung findet nar-dann in dieſem 
Vechältutffe ftatt, wenn der halbe Tarwerth die Berfiherungsfumme nicht überfteigt.- 

2. Wer nach. einem Brande aus eigenem Antriebe umd nicht auf ſpezielle Ans‘ 

ver Poligeibehörbe, einzelne Gebäude, außerhalb des Dorfverbandes; auf 
-feinem. fpeziell feparirten Ader aufbauet, over auch bereits auf dieſem Acker ſtehende 
Gebäude auf einen andern Fleck verfegt, fol nur höchſtens die Hälfte des Tar- 
werths des abgebauten Gebäudes, infofern nemlich dieſer halbe Taxwerth nicht die 
Berfigerungsfumme überfteigt, als Eutſchãdigung erhalten. 

X; An die Stelle des 8 82 tritt nachfolgende Beſtimmung: 

Für Sprigen, welche durch ‚Außere Einwirkungen beim Feuer gänjlih gerflärt 
werben, ſollen zwei Drittheile des in’ der Spfipen- Tabelle des Kreifes eingetrage- - 
nen Werthes als Entfepävigung gegeben werden. Bloße Bergädigungen werben 


nicht ven. 
V. In dem $ 84 iſt nad ben Worten: 
„Waſſerwagen, ohne Rüdficht, ob fie vier "oder zwei Mäber Babel, je — 
zuſchalten: „auch ¶ Waſſerkufen auf Schlitten ober Sqleifen“. 


8 
“N. Ber 8.98 00 vb if en ——— — 
und beziehungsweife abgeändert: 

1. Die auf die Verſicherung des Getweides Bezug habenden 
find nur von dem ungedroſchenen Getreide in ven — zu verſtehen. 
Getreidevorräthe auf den Speichern können dagegen jensemah, jedoch nur zn Sieben 
Wetibeilen des. wahren tarirten Werthet, unter Anfſcht der Spezial · Directiouen 
verſichert werden. 

2% Die von gewiſſen eitabfopnitten abhängig gemachten Modalitäten her Bow 
ſicherung des Getreives follen zwar Fünftig nicht weiter ald Bedingung verfelbeie 
evforderlih fein. Dagegen darf überhaupt für ungedroſchenes Getreide mır ‚bei ſob⸗ 
chen Aſſekuranz⸗ Anftalten Verfiherung genommen werben, welche für das zu ver⸗ 
fichernde Quantum Zeitabfepnitte annehmen, oder den Schaden nach kubiſchem —A 
ermitteln, wie 3. B. die genehmigte Privat-:Dobilien-Feuerfocietät zu Schwert. » 

3 Zu MP 6 zweiter Sag. 

Con Seiten: des Kreis- + Geuerfosietäts- Direktors und der Nreis ⸗ Romnifften wi - 
das Gefuch.. des Berficherungsnehmenven unter Berhdfichtigung- des allgemeinen Mufs 
deſſelben geprüft, und hat ver reise Feuerfoeetäts- Diraftor das Recht, ſich hier⸗ 
naͤchſt noch durch Einnehmung des Augenfgeins von der Beſchaffenheit und dem 
Wierthe ver zu verſichernden 1 Öegenfände im Allgemeinen Kennmiß zu verfchaffen. 

XVI. Der $ 106 wird aufgehoben und treten ſtatt deſſelben folgende Bes: 
flimmungen in Kraft: 

Urber die Ausſchreibung, Einziehung und Verwendung der "Beiträge, die Ein 
namen und Ausgaben des Betrieböfonns uud über deſſen Benugung, fo wie übet⸗ 
haupt über -ihre 'gefammte Verwaltung bet vie Gemeral-Kaffe jährlich Rechnung 


zu 

Die Rechnung wird von dem General⸗ Direltor abgenommen und dem Homtum⸗al⸗ 
Landtage überreicht, der dieſelbe revidirt und nach Erledigung der etwa gemachten 
Monita die Decharge ertheilt, 

Die Reſultate der Jahres⸗Rechnung, die Zahl ver im Laufe ver Yahres. vor 
gefallenen ‚Brände, ven Betrag der dafür gezahlten Entfhärigungsgelver und vie 
—8* erhobenen Beiträge hat der General⸗Direktor jährlich durch bie Amtsblatter 
belannt zu, machen. 

Geſchehen, Sans ſouci, den 2A. Otober 1845. 


(m) Friedrich Wilhelm. 


Nachtrag 
zu · dem Reglement ber Land ⸗ Feuer» Gocietät 
für die Kurmark Brandenburg, mit Ausſchluß 
der Altmark, für das Markgrafthum Nieder 
lauſth mad die Diſtrikte Juterbogk und Belzig — 
vom 18. Dezender 1824. (an) v⸗ Bodelſch viagh 


A: 
Antrag auf Verſicherung 
—. eines 
Wohnhanfes oder andern Gebäudes mit Fenerung. 





- Namen ded Orts. 
Ortes Katafter M Kaffe N? 
Stand und Namen des Beſitzers. . 
Örtspoligei- Obrigkeit. 
Hauptbefiimmung des Gebäubes. 










Die umftehende Taxe beträgt . 

Davon wird 4 abgefegt mit .. 
Bleibt ...... 

Der jer erhält im Fall des Brandes zum 

ieberaufbau:  - Ebe 

1) ganz oder theilweiſe freies Bauhol 

2) Stroh und Dachſchöfe 

3 Baufuhten ..... 


5) 












In Summa an Unterfllügung ............... A 
Bleibt ein Taxwerth von ................. u... 
Die höchfte Verficherungsfumme beträgt alfo in Zahl 
Der Antrag iſt gerichtet auf Berficherung von .......... 
’ den tm 184... 
Unterfcheift Unterfcheift 
der Ortspoliget- Obrigkeit. _ des Gehäude-Befigers. 
Tayrı. J FR 
uf lang, "breit. In der zweiten 
Umfafnneinänhe Ss Fuß in den Stielen hoch 
Zahl ber Gebinde mal verriegelt 
In ber erfien Etage " Stuben 
Fuß in ben Stielen hoch Kammern 
mal verriegelt Küchen 
Stuben une 
Kammern —W 
Küchen Dach tuben 
VFlure — Dachkammern 
Brauerei . Fuß lang, Fuß breit Kornbsten 
geennerei „oo. Pia eg 
tallung und ° 
Zubehör =». „oo. Schornſtein. 
’ ⸗ J ⸗ ⸗ 





10 


Es kommen zur Taxe, wenn das Gebäude neu wäre, 



















Iuß Haus zu ...., , Sr Pf, beträgt Wir. SM, Pe 
DO » Stallung ıc. zu s ⸗ ⸗ 28 ⸗ 
Der Beh des ganzen Gebäudes im neuen Aufande . 
eträgt . ......... ran CThlr. Sr. Pf. 
Ungefäl Mi Angabe des Alters: Jahre. 
Allgemeine Bemerkungen über den baulichen Zuftand: 
Im ale ift das Gebäude um weniger werth, ald im neuen 
uftanbe. 
Hierdurch entfieht ein Taxwerth von ................ . Khle. Ser., pf. 
Das Gebäude kommt in die te Klaſſe. 
den tem 1984.. 
Der Zimmermeifter. Der Maurermeifter. 
Ab. 
. Abſchaͤtzung 
eines 
Scheunen- oder Stattgebäudes. 
Namen des Orts. 
Orts⸗Kataſter NF Klaſſe M 
Stand und Namen des Beſitzers. 
Ortspolizei⸗Obrigkeit. 
Hauptbeftimmung des Gebäudes. . . 
. - Thlr. Ser. Pf. 
Die umftehende Tape beträgt „.....u-..... 





Der Befizer erhält’ im Fall bes Brandes aı 
landesherrlichen, gufsherrlichen und Kreis⸗⸗ 





bülfen aller Art: hr. Sst. Pf. 
1) ganz oder theilweiſe freies Bauholz . J 
2) andere obrigkeitliche Remiſſion .......- 
2 Kontributiong-Remifften .....- ... 
Bi Schoß⸗ Remiſſion ........ —— 
5 
6) 











In Summa Unterftügung PR ——— Keresssnnnenen 
Bleibt ein Taxwerth von .... .. 
Siervon wird abgefegt 4 mit . 








De — gefhiest auf a er DON ...... 21 


den im 184.. 
Unterſchrift 
der Ortspolizei⸗Obrigkeit. —F 





u 


Taye 
Fuß lang, Buß breit. In ber ziweiten Etage 
Umfaffungswände Fuß in den Stielen Hoch 
Giebelausbau mal verriegelt 
Dachdeckung Kornboben Fuß lang 
Zahl der Gebinde Heu= und Strohgelaß uf „Tone, 
In der erfien Etage . Mit langen Stielen und Sen! 
Zuß in den Stielen hoch Fuß in den Stielen hoch 
mal verriegelt mal verriegelt 
Scheunenflure - Stallungen 
fe , Nemifen 
Stallungen Dachſtuhl 
Remifen "If abzufchägen nach der Normaltare M 
Es kommen baher zur. Tare, wenn es neu wäre, > 
” Dguß zu .... Sp. Pf., beträgt .... Thlr. SH. Pf. 
Ungefähre Angabe des Alters: Jahre. 


Allgemeine Bemerkungen über ben baulichen Zuftand: 


Der. jetzige Zuſtand ift gegen neu zu rechnen, wie ‚zu 
Hierdurch entfleht ein Taxwerth von .......... ...... Tr. Sp. PH. 
Kommt in die te Klaſſe. ö \ . 
B den ten 184.. 

Der Zimmermeifter. Der Maurermeifer. 


B. . Ab» und BZugangs-Nahweifung 
" für das erſte emeſter 1844. - 


Zu Dftanetächicer Beet. Porsbamfces Unsborf Bornim.  ReibLogebuch A 37. 
Baur Bau, font Boettcher. Karafier N? 87 8). 














Verſicherungsſumme | Berfichernngefumme 
pro 1. Semefter 1844. ſpro II. Semefter 1844. 





Dorfes 
und des 





werk, 
Ziegeldach 
Lehmfach- 








ein Stall iR 
abgebrochen. 











Potsdam, den He 1843. 
Königl. Rents mb Polizei- Amt. 


Daß die verſehend verzeichneten Gebäude des va ee Woelfe mit den in Syalte 8 angegebenen Verſicherungs⸗ 
fummen vom 1. Januar 1844 ab verfichert find, wird befcheinigt. Nauen, den 9. September 1843. 
Kevidi . . Kreis⸗ »Beuer»Gocietäts- sDirection. 
\ " Zn Berlin, den 16. Geptember 1842. 


“ j ' General» „Rande euer» Societäts-Direction. 


383 


Amtsblatt 


der Königlichen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin 


Stück 48. Den 28. November. ETITE 





Allgemeine Geſetzſammlung. 

Das diesjährige ZAfte Stüd der Allgemeinen Geſetzſammlung enthält: 

M 2625. Ueberfegung des Handels» und Schifffahrts - Vertrages zwifchen den 
Staaten des Deutfhen Zofl- und Handels⸗ Vereines einerſeits und Sar⸗ 

dinien andererſeits. Vom 23. Juni 1845. 

N? 2626. Vertrag zwiſchen Preußen, Großherzogthum Heſſen und Naſſau, die 
Regulirung der nfſahetz/ Verhdluniſe auf der Lahn betreffend. Vom 
16. Oftober 1844. 

Das diesjährige Zhſte Sid der Allgemeinen Geſetzſammlung enthält: 

M 2627. Alerhöhfte Kabinetsorvre vom 26. September 18AB, betreffend vie 
Strafe ver Kaſſation gegen Beamte, welche wegen eines von Mangel an 
ehrliebender Gefinnung zeugenden Verbrechens verurtheilt werden. 

M 2628. Veroronung, betreffend die in Altpommern über Grundftücke auf ſtädti⸗ 

ſchen Feldfluren unter Herrſchaft des Lübifchen Rechts vor dem. Jahre 1808 
gefploffenen antichretiſchen Pfandverträge. Vom 26. September 1845. 


M 26209. Allerhöchſte Kabinetsordre vom 3.,Oftober 1845, den in Lehrkon⸗ 


trakten erforderlichen Stempel betreffend. 





Verordnungen und — ——— 
Den Negiernuugsbezirk 


am ansfchlieh hohl beteefien. 


Potsdam, ven 15. November 1845. 


Sämmtlihe Herren Superintenbenten, Civil- und Militeir- Previger, fo wie 


die Polizeibehörden des biesfeitigen Regierungsbezirls werden hierdurch aufgeforbert, 
die Benölferungsliften x; pro 1845, wie bisher anzufertigen, und ſolche dergeſtalt 
zeitig. * one einpifewden, daß fie. fpäteflens am 1. Februar 1846 hier einge 
gangen ſ a 
"Bei Befetigung jener ißen Bub übrigens Die in-unfrer Velemimaihung vom 
Fr Oktober 1843 — Amtsblatt de 1843 Seite 301 — entpaltenen Vorſchriſten 
genau zu beachten. Königl. Regierung. 
Abtheitung des Innern. Abtheitung für die Kirenvermalning“ um das Eau. ( 


AP 201. 
Aufnahme der 
Beoölterungee 
tiflen ıc. ‚pro 

18h. . 


—e 


a. 


34 
\ Bu Potsdam, ven 17. November 1848. 
"N? 282. Des Könige Majeftät Haben mittelſt Allerböchſter Kabinetsordre vom 8. Septem- 
Die Repabitie ber d. J. die Uber die Wieververleipung der National-Rofayve u, ſ. w. beſtehenden 
—S Vorſchriften dahin zu modificiren geruht: * 
1.322. R09. 1) Die erſte Rehabllitirung darf, wenn die Strafe in Züchtigung, Geld oder 
pöcftens zweijährigen: deeihe coirafe befcht, wur nach Derlauf Eines Jahres 
wach verbůßter Strafe und bei einer Fingern Sreipeitöftrafe.erft nach Ablauf 
eines der halben Strafzeit gleichkommenden Zeitabfchnittes nachgeſucht werben. 
2) IR die Rehabilitirung ſchon einmal erfolgt, fo darf diefelbe zum zweiten 
Mal nie vor dem Ablauf zweier Jahre nach verbüßter Strafe, im Webrigen 
\ aber nur nach ven Beftimmungen zu 1 nachgeſucht werden. 
3) Zum dritten Mal varf die Rehabilitirung in ver Megel gar nicht, fonbern 
mur ausnahmsweiſe unter ganz beſonderen Umftänden beantragt werben, Feinens 
falls aber vor vem Ablauf dreier Jahre nach verbüfter Strafe. 
4) Bei dem vorfäplichen Meineid finbet die Beſtimmung zu 3 ſtets und ohne 
Nüdfipt darauf, ob die Rehabilitirung zum erfien, zweiten oder vritten Mal 
beantragt wird, Anwendung. 
Ferner haben des Könige Majeftät mittelſt Allerhöchſter Kabinetsordre vom 
21. Februar d. J. zu befehlen geruht: . ‚ 
5) daß nur folge Repabilitirungs - Anträge von ven Landräthen oder Polizei 
Directoren an die Regierungen und von biefen weiter befördert werden follen, 
bei welhen vie Kommunal» und Poligeibehörven darüber einig find, daß der 
zu Rehabilitirende die Achtung und. dag Vertrauen feiner Mitbürger fih voll- 
ftändig wieder, erworben hat. rn j 
_ Inpem wir dieſe Allerhöchſten Beftimmungen, welche. unbeſchadet der be 
Reſſortverhaͤltniſſe, fowohl auf Militair⸗ als aud auf Hr in Rt Beil 
ſtehende Perfonen Anwendung finden, in Gemäßheit des Refcripts des Rönigl. Minifterii 
des Innern’ vom 25. Oktober d. J. hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen, 
bemerfen wir zuglelch, daß die ähteren Vorſchriſten, ſo weit fie nicht in Vorſteben⸗ 
dem abgeär find, in Keaft bleiben, und daß vie Rehabilitiruugagefche. nicht, 
wie dies bisber häufig gefchehen if, unmittelbar bei des Könige Majeſtät, fondern 
bei ber Kreisbehörbe anzubringen find, 3r 
Koͤnigl. Regierung. AUtfeileng pp Iaaiyn. 





M 28. Bu Potsdam, den 18. November 1846. 
Modikler- unfer landum vom 19. Februar 1841 (Amtsblatt 1841 6 

Durch unfer Publik Geb ( be Seie 
Brand · Ber und OB} Mb vorgeſchrieben worden, daß vie Geiſtlichen und Schullehter hinſortz wenn 
—E fie anger ver Verſicherung bei dem Zwangb⸗Mobiliar-Verſicheruugs · Verbande auf 
un ann noch Verſicherung bei einer ayläffigen a Sr nepmen wollen, 
ehrer. dem Agenten ber ‚Iegtern, zur Kontrolle durch die Muts-Poligibehärke, ‚sin Anefl 
A701, Ron, des beirefenden Guperintendenten über den Betrag des Zange» Verficherunges 


385 


Duantums bei dem für die Geiffihen und Schullehrer im biesfeitigen Regierungs⸗ 
begirfe beftehenden Verſicherungs-Verbande beizubringen, gleichzeitig aber au ber 
uittunterzeichneten Regierungs⸗Abtheilung für die Kirchenverwaltung und das Schul⸗ 
weſen, welche die Rechte dieſes Verbandes wahrzunehmen hat, und daher als erſter 
ſicherer, im Sinne des $ 2 des Geſetzes über das Mobiliar- Feuerverfüherungs- . 
wefen vom 8. Mai 1837 (Gefepfammlung Seite 102) auzufehen if, von jener 
anderweiten Verſicherung, zur Sicherftellung bes Intereſſe des bemeldeten Zwanges 
—— Yard die ihnen Borgefepim Superintenbenten Anzeige zu 
m jaben. . 5 
Bon Seiten Hy mitunterzeichneten Wbtpeilung für bie Sircenverwaltung und 
das Schulweſen if inzwiſchen mit’ ver Aachen» Mindener Brummanihtrunge Ge. 
ſellſchaft nachfolgender Vertrag: 
- Zioifgen der Königlichen Regierung, Abcheilang fir die Birhensertvaltung , 
und das Schulmefen, Namens des Fonds zur Verbeſſerung der tue ee. 
ritirter Geiftlichen und Lehrer eimefekt, 


der Aachener und Münchener Geuerverkgerung@efetigaft ambererfeis, 
iſt nachſtebender Vertrag geſchloſſen worden, welcher dazu. dienen’ foll, Gen für ihr 
Mobiliar bei ver genannten Geſellſchaft verſicherten Geiſtlichen und Lehrer des 
Regierungsbezirks Potsdam evangelifcher Konfeffion gewiſſe Erleichterungen bei der 
Verfiherung und Begüuftigungen in Folge derfelben zu gewähren.. 
8 1.. An jährlichen Verfiherungs-Beitsägen follen erhoben werden fir den 
Inhalt von Wopnpäufern, Scheunen und Ställen: 
a) bei maſſiver Bauart unter Ziegel-, Schiefer⸗, Metalk, ober Dornſchem Dee 
1 Thaler 15 Sgr. pom Tauſend, 
b) bei Bauart von Fachwerk unter gleicher Dachung 2 Thaler vom Zaufend, 
©) bei jedweder Bauart unter Stroh⸗, Rohr⸗ over Holzdach 5 Thaler vom 
Tauſend. 
Wenn in den Fällen ad.a und b, Stroßs, Rohr- oder Holzdächer unter 20 
Entfernung von den Gebäuden liegen, deren Inhalt verſichert wird, fo ſoll 
der Beitrag für denſelben nach den bisherigen Grundfätzen der Geſellſchaft bemeffen 
werden, den Sap von 5 Thalern für das Tauſend jedoch nicht überſteigen. 
" 8 2. Die Geſellſchaft gewährt an ven aus ver Hälfte ihres Jahresge⸗ 
winnes zu bildenden, zu gemeinnigigen Zweclen beſtimmien Fonds einen verhält 
— Antheil zu einem Fonds m Unterftügung emeritieter Geiſtlichen und 
Lehrer des Regiernugsbezirks Potsdam 
Bei Berechnung dieſes Antheils Borumen in Betracht, die am 31. Dezember 
jedes abgefchloffenen Jahres Taufenden Verfü herungsfummeir: 
) ver Proving Brandenburg, 


» der färmeffhen evangeliſchen Geiftlichen und Lehrer des Dome 





"356 

In vem Verhäftniffe, in welchem dieſe Berfiherungsfummen zu einander ſtehen, 
in demſelben Verhältniſſe ſoll der Antheil zu Gunſten der emeritirten Geiſilichen 
und Lehrer zu dem Geſammtantheile der Provinz Brandenburg an den gemein⸗ 
nügigen Fonds ſtehen. 
Dieſer Antheil wird der Königlichen Regierung zu Potsdam, Abtheilung für 
‚bie Kirchenvertvaktung und das Schulwefer zur möglichſt alljährlichen Verwendung, 
jevenfalls ohne die Aufſammlung als Prinzip anzumenden, überwiefen. 
. & 3. Bel ver Ermittelung der von der Gefellfhaft zu gewährenden Ges 

winmantheile werden die Summen ber bereits bei der Gefellfchaft genommenen Ver⸗ 
fiherungen ver evangelifchen Geiſtlichen und Lehrer des Regierungsbezirks Potsdam, 
den, erſi auf Grund des gegenwärtigen Vertrags genommenen Berfigerungen hin · 
zugerechnet. 
& 4. Hinſichtlich derjenigen Geiſtlichen und Lehrer, welche Mitglieder der 
unter ver Verwaltung der Königlichen Regierung durch vie dem Original-Erem- 
plar des gi Kenmärtigen Vertrages beigefügten Reglement vom 25. Januar 1768 
für vie Prediger, Reglement vom 18. Juli 1779 für die Stadtſchullehrer und 
Reglement vom 24. Dezember 1800 für die Schullehrer und Küfler auf dem 
platten Lande beſtehenden gegenfeitigen Prediger- und Schullehrernereine find, wer⸗ 
ben — Vermeidung complicirter Verhältniſſe hiermit folgende Beſtimmungen 
getroffen: 


A. Der bei ver 2 Geitihnf zu nehmenden Verfiherung ſoll die durch ben ge⸗ 
sehfeitigen Verein beftehende Verſicherung einverleibt werben. 

Zu vem Behuf übernimmt. die Geſellſchaft für vie Dauer der bei ihr zeſchloſ⸗ 
ſenen Verſicherung alle Verpflichungen des Verſicherten gegen den gegenſeitigen 
Berein, und tritt in gleicher Weiſe in alle feine Rechte an denſelben ein. Die Ge 
ſellſchaft leiftet daher aus_eigenen Mitteln für ihn feine reglementsmaͤßigen Bei⸗ 
träge, zu dem gegenſeitigen Vereine und erhebt dagegen für ihre eigene Rechnung 
bie dem Verfiherten von dem Vereine zufommende reglementsmäßige Brandent- 
ſchädigung. 

Was die Zrandentlchadigung betrifft, welche dem Verſicherten ſelbſt zukonmt ſo 
wird fie ihm lediglich von der Geſellſchaft, nach Inhalt ver Police, gewährt. 

B. Die Königliche Regierung berechnet fi mit der Geſellſchaft über vie von Ic . 

terer zu leitenden Beiträge und zu erhebenden Brandentſchädigungen in der 
Ya, wie es der. befonbers feflgefegte Geſchaͤftsgang befimmt. 

885. Die Zahlung des in dem $ 2 erwähnten Antheils an dem Jahres 
gewinne der Gefellfcaft geſchieht zum Dispofition der Königlichen Regierung, Abs 
theilung für die. Kirgenverwaltung und das Schulweſen, an vie Regierungs-, 
Kommunal» und Infituten- Kaffe. 

86. Die Verfigerung wird auf Grund der von der Gefſellſchaft zu er⸗ 
ſordernden ſpeciellen Angaben vermittelſt der Police und unter den darin enipalteumn 


337 


Bedingungen geſchloſſen, und mit diefem Vertrage durch die in die Polie ui 
nehmende Klaufel in Verbindung gefept: 


„Für gegenwärtige Verfiherung, gilt der Vertrag vom 20. Juni 1845.“ 
8 7. Der gegenwärtige Vertrag wird auf die Dauer der nächſten ſechs 
Jahre abgefchloffen, jedoch nach deren Ablauf flillfgweigend auf anderweite ſechs 
Jahre und fofort für prolongirt geachtet, fofern nicht drei Monat vor dem Ablauf , 
von einem Theile gekündigt if. ; 
Zu Urkund veffen if dieſer Vertrag von, beiden Theilen unterſchriftlich vo· 
zogen worden. 
So geſchehen Potsdam, den 20. Juni 1845. 
(L. 8.) 
Koͤnigl. Regierung. 
Abtheilung für die Ainnvermekune und das Schulweſen. = gap 
(0m) von Metternid. Meyer Schaffrinski. 
In Vertretung der Geſellſchaft. 
©. Stölting. en 
Genehmigt. 
Die Direction der Yatan- Minden Geurvriherungs» Oft. 
L. S.) (94) Doerrien. 


11. 987. uni 


abgeſchloffen und über das bei Ausführung des 8 Au beobachtende Verſahren vs 
nachſtehende Reglement. 
Reglement. 

Zur Feſtftellung des Geſchäftsganges bei der nach dem $ 4 bes Vertruges vom 
heutigen Tage zwiſchen ver Königlichen Regierung und der Aachen Münchener‘ 
Feuerverſicherungs⸗ Geſellſchaft flattfindenden Berechnung wird unter näherer Erluu⸗ 
terung des gedachten Paragraphen Folgendes verabredet: 

1. Der 8 A hat den Zweck und den Sinn, die Geſellſchaft rüdſchtüch 
der Verpflichtungen und ver Rechte der bei ihr verſichernden Geiſtlichen und Lehrer, 
infoweit folche aus ihrer Theilnahme an tem gegenfeitigen Prediger» ober reſp. 
Schullehrer⸗Verbande entfpringen, ganz am. die Stelle verfelben treten zu laffen, , 
und zwar während derjenigen Seit, twährend welcher ver Geiftliche oder kehrer auf 
den Örmd des Vertrags bei der Gefellfcjaft verfipert ifl. 

Sobald nun ein Mitglied eines der fraglichen gegenfeitigen Verbände einen | 
Brandſchaden erleidet, Können folgende Fälle ’eintreten: \ 


A. Der Befhädigte if, dem Bertrage beigetreten. 


Alsdann leiſtet die Geſellſchaft die Entſchädigung laut ihrer Polis‘, und‘ Pe 
dagegen bie reglementewaͤßige Vereing⸗Entſchadigung· Dieſelbe wird belt 


358 


8) vurch die Beiträge ihrer eigenen Verficherten, welche fie aber felbft zu leiſten hat, 
b) vurth die Beiträge der übrigen Vereinsmitglieder. Diefe läßt die Königliche 
RE ig einziehen und an die Geſellſchaft abliefern. 

B. Der Beſchädigte if dem Vertrage nit beigetreten. 

Algsdann leiſtet ver Verein die Entſchädigung. Diefelbe wird gededt. 
a) durch die Beiträge der Verſicherten der Geſellſchaft, welche an vie letztere 
Tiquibirt werben, 
b) vurd die Beiträge der übrigen Vereinsmitgliever, welche durch die Königliche 
Regierung in reglementsmäßiger Weife von verfelben eingezogen werben. 
Geiſtliche und Schullehrer, die bei der Geſellſchaft verfihert find, ohne dem 
Vertrage beigetreten zu fein, gehören in die Kathegorie ad Ab wo Bb. 
- 2. Zur gegenfeitigen Aufklärung über die Beitragspflichtigfeit der Perfonen 
und der Gefellfhaft führt die Königliche Regierung eine fortlaufende Kontrolle über 
die dem Vertrage beigetretenen Geiftlichen und Lehrer. Zu dem Ende übergiebt 
die Geſellſchaft der Regierung am Ende des erflen Quartals, nachdem der Vertrag 
in Wirkfomfeit getreten, eine Lifte derjenigen Geiftlihen und Lehrer, welche auf 
Grund des Vertrages ihre Verfiherung bei ihr genommen haben. Diefe Lifte muß 
den Namen und Wohnort der DVerficherten, den Anfang und Das Ende der Pole 
und- die Verfiherungsfumme enthalten und, nad Supsrintendenturen und refp. nach 
Pfarren georonet fein. . 
Sie dient zugleih als Grundlage, die Antheile an dem Jahresgewinne der 
Geſellſchaft zu ermitteln ($ 2 des Vertrages). Am Ende eines jeden Quartals 
die der Regierung die neuen Verficherungen, vie etwanigen 
Ausſcheidungen oder fonftigen Veränderungen an, umd bie Königliche Negierang 
berichtigt danach jene Lifte, welche im gleicher Art auch bei der Gefellichaft 
geführt wird, Sobald fih ein Brandſchaden im ‘Laufe des Quartals ereignet, 
giebt die Negierung ver Geſellſchaft davon Kenntniß, und letztere ergänzt fo 
dann die Life in obiger Art bis zu dem Tage des Brandes, fo daß die Res 
ierung nur von denjenigen Geiftlichen und Lehrern, welche dem Vertrage nicht 
igetreten find, die Beiträge in gernöhnlicher Weife erhebt, im Uebrigen aber ſich 
mit der Geſellſchaft berechnet. . 

3. Bei jevem Braudſchaden, wofür der Verein die Entſchädigung zu leiſten 
hat, erpält die Gefellfcpaft dund vie Königliche Regierung die Anzeige des Betrages, 
welcher dem Beſchädigten als Mitglied des gegenfeitigen Vereins vergütet werben 
muß, alfo ob ein voller, halber oder ein Biertel-Schaben fih ereiguet hat. Bei. 

jedem Brandſchaden, wofür die Geſellſchaft die Entſchädigung zu leiſten bat, wird 
die Entſchädigung des Verſicherten zwar von der Geſellſchaft feftgefegt, die König⸗ 
liche Regierung hat: aber nad ven Vorſchriften für die refp. Prediger- und Schul 
lehrer» Verbänbe allein und ausſchließlich zu beſtimmen, ob der bezügliche Verluſt 
ale ganzer, halber oder Biertel ⸗Schaden anzufehen und welche Beiträge zur Ver- 
gůtigung deffelben in dieſem Verhäliniß von den bei ver Geſellſchaft nicht verſicher⸗ 


m. 
in Dikgfiaem der Wiidenm Wethaämhe aufbringen nd der Gefehfänh xi 
Äiberweifen- fein 

& ren: Potsdam, —X Sunt 1846. 


Koͤni iern 
Abtheilung für die tönigl Regierung, das Sqhuweſen. 
(ge) Meyer. 


Die Ditestion der ade Minden Feuerverſicherungs⸗Geſellſchaft. 
8.) (dez.) Doerrien. 
M. 987. Juni. 


erlaßen worden. 

Die. obemerwähnte Beftimmung, rüchſichtlich ver Beisringung bed von ben Super⸗ 
intenventse über die Höhe der geanmmenen Zwangs-⸗ Verſicherungen mtzufichienden 
Atteſtes und ver über Die amdermeite Verfiherungsnahme durch die  Enperintenbenien 
am die unterzeichnete Abtheilung für vie Kirchenwerwaltung und das Schulweſen zu 
erflattenden Anzeige, erleidet hiernach eine Wobification, indem es für bie Dauer 
w wit der Yoachen- Münchener Feuerverſicherungs⸗ Geſellfchaft — Bar 

'oges und für die Fälle, in denen die Geiflfichen und Schullehrer bei viefer * 
——e— die weiteren Verſicherungen ihres Mobilinrs nehmen wollen 
jener vorgeſchriebenen Attefte und Anzeigen nisht weiter bedarf. 


Bei euwaniger Aufhebung jenes Vertrages wird darüber dat Erjorerfiße an⸗ 


derweit zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. 
König. Regierung. . 
Abtheilung des Innern. Abtheilung für die Kirchenverwaltung und das Schulweſen. 








Verorduungen und Bekanntmachungen des Königl. Konſiſto⸗ 


riums und Schulfollegiumg Der Provinz Brandenburg. 
Des Königs Majeftät Haben 'mittelft Allerhöchſter Ordre vom 22. v. M. der 
dierſelbft im Zhiergarten neuerbauten Klrche den Namen: 
„St Matthäus-Kiärche“ 
beizulegen gerußt: 


Dieſe Unechächfte Beſtimmung wird hiermit zur öffentlichen Kerntnit obinht 
Berlin, den 17. November 1845. 
Koͤnigl. Koaſinocium der Provinz Brandenburg a 
.n . — — n 
Berorpnungen und Befanntmachungen der. Benssten 
der Stadt Berlin. 
Wer an einem Dite tik Verwaltungsbezirke des unter ehe Poliget- Praͤſwi 
feinen Woptig nehmen will, muß ſich in Berlin und veflen- engeren Bezirk, beim 


NM 92. 
Arung 


Polizei, Präfivio, im meiteren Polgeibegit aber bei der betreffenden Orts Polizei 1er, . 


oder wegen Mangels an Mitteln zu feinem Unterhalte, dem „gemeinen 


- so 
melden und über feine perſönlichen Verhaͤitniſſe die corderich· Auskunft 


ckebbede 
geben. Hierzu gehört, daß der Neuanziehende ſich über ſeine und der Seinigen 
untadelhafte 


Führung und über die Mittel zu feinem Unterhalte durch glaubhafte 
Atteſte ausweife, indem Jedem vie Aufenthalts-Bewilligung verfagt werben muß, 
von · dem zu beforgen ift, daß er die Öffentliche Sicherheit und Ordnung — 


Pre g 
Loft fallen könne. Der Nachweis von Arbeitskräften allein gen! 
ziebung nicht. Perfonen, melde von außerhalb in ven Diefetigen v. 
Bezirk ziehen wollen, haben die vorſchriftsmäßige Meldung vor ihrem Anzuge zu 
bewirken und den Beſcheid darauf abzuwarten, indem Jeder, welcher den obigen 
Erforderniffen nicht genügt, feine fofortige Wegweiſung zu gemärtigen hat. Zu 
viefer Meldung find auch diejenigen verpflichtet, welche innerhalb des Verwaltungs- 
Beyiris des -Pollgei-Präfivii in einen andern Kommunalverband verziehen over ihren 
Webefis aus dem weitern in ben engern Polizeibezirk verlegen wollen, endlich auch 
wiefenigen, welche ſich bereits vorübergehend an einem Orte aufpiehen, and durch 
und Bei gründung eines eigenen Hausſtandes, oder durch ein ſonſtiges 
Etabliſſement, einen — in demſelben erwerben wollen. Wer dieſe Meldung 
mterläßt, kaun niemals ein Domicil im geſetzlichen Sinne an einem Orte erwerben. 
Wird das Nieverlaffengsgeinch ftatthaft befunden, fo ertheilt Die Orts⸗Polizeibebörde 
Darüber. koſten⸗ und fiempelfrei‘ eiie Befcheinigung. 
Eih Seen, 3 welcher einem Nenanziehenden Wohnung over Unterfommen gewaͤhrt, 
iſt bei Zwei bis Fünf Thalern Strafe verpflichtet, darauf zu halten, daß die vor⸗ 


geſchriebene Meldung geſchehe. Außerdem macht ihm die Unterlaffung 


KENS. 


mu. 





ul” 


sa We. 


„7 


wenn bie aufgenommene Perfon fpäter der Armenpflege verfällt. 
Berlin, ven 12. November 1845. 
Koͤnigl. Polizei-Präfidium. 


— 





Perfonalchronik. 

Der Kandidat der Zeldmeßkunft Heinrich Conrad Gottlieb Bulle it zum Feldmeſſer 
im hiefigen Regierungd- Departement beſtellt und in diefer Eigenfchaft vereibigt worden. 

Dem Kandidaten ber Theologie Andreas Schtwarzlofe aus Gottlin, im Ragirungd 
buck ug, iſt die Erlaubniß zur Annahme von Yausichrerfeflen im biefam Re 
gierut eezirk ertheilt worden. 

Der feitherige Defonvarier Ronmmmeifftonsgehätfe Anth iR, nat. eefolgter vorſchrifts⸗ 
mäßiger Prüfung, zum Oekonomie⸗Kouuniſſarius bekelit, und als blonomiſcher Sachver⸗ 
ken, yon am Bil. General-Kommiffion für bie Kurmark ‚Brandenburg generell 

lichtet wor! 


(Hierbei eine Beilage, enthaltend Die Ueberſicht der Verwaltung des Kurmärliſchen Bands 
in armmenmefond für das Jahr 1844, ümgleichen ein Defientlicher Anzeiger. |. 
Wr ö — —— 





‘ B 


Beilage 
‘zum Asften Stüd des Amtsblatts 


Der Röniglien Negierung su Pots dam 
und der Stadt Berlin 





Ueberficht der Verwaltung 
des Kurmarkiſchen Landarmenweſens 
für das Jahr 1844. 


Unter Bezugnahme auf unſere Bekanntmachung vom 8. Oftober v. 3. (Amtsblatt 
der Königl. Regierung zu Potsdam de 1844 Stüd 46 und außerordentliche Beilage 
zum M6flen Stüd des Amtsblatts pro 1844 der Königl. Regierung zu Frankfurt 
an der Ober) werden über die Verwaltung des Kurmärkiſchen Sanbarmen- Fonds 
und ingbefonbere ber Landermenhäufer zu Strausberg und Prenzlau, des Sandarmens 
und Jnvalidenhauſes zu Wittſtock und der Sands Arren- Anftalt zu Neu⸗Nuppin 
Holgenbe Nachrichten hierdurch zur Öffentlichen Kenntniß gebracht. j 









1. Im Landarmenhaufe zu Strausberg ee ven — 
befanden ſich am Schluſſe des Jahres Are. 261140 |1 430 
. im Jafre 1844 find eingeliefert worden ............. 1673| 92 } 24] 789 


worunter fih 361 Rüdfällige, und zwar 330 Männer und 
31 Weiber befanden. . — — 
Summa |934|132|153]1219 





Davon ſind: ee ner - 
1) geſtorben ...... ....... es 
2) entwichen ............................ — 3 
3) als Auslander über die Seeny gewiefen ......... — J 3 
A) nad ihren Angehörigkeitsorten x. enaflen ; . ıs| 692 
8) in andere Anflalten verſetzt ............ u 
6) in Dienf over in die Lehre untergebracht. 5 29 
"88 find alfo im Jahre 1844 Mberhaupt.: .. ........ | 32] 786 








abgegangen, fo daß am Schluffe des Jahres 1844 noch .. 127] 433 , 
Gm "Haufe blieben. us der Zahl der Bettlerfinber ind zu u 
ven Schulkindern verfeßt „u... .. ..............4. u 4 or 


. Der Beftand berechner ſich daher · anf. ........... 33 





. 2 . 

Die 123 Kinder — nemlih 76 Knaben und 47 Mädchen — befanden fi 
in der, von dem eigentlichen Korreftionshaufe zwar völlig abgefonverten, rückſichtlich 
der Verwaltung jedoch damit verbundenen Provinzial-Schul- und Eriithunge · Auſtak. 

Im Durchſchnitt haben ſich in der Geſamm / Anftal taͤglich. .A3 . 
Perfonen befunden, worunter: " 

a) Kranke ................................... 

b) Schulkinder, ind, A Kranke ............ 
e) Krüppel und zur Arbeit unfähige Perfonen .. . 
d) interimiftifhe Domeſtilen........................ 





waren, daher zur Arbeit durchſchnittlich ............ ee 238 
übrig. blieben. \ 

Hiervon find noch ........... .......... Be 10 
ſchwache Perfonen abzurecpnen, welche nur mit Wollepflücken und andern 
häuslichen Arbeiten und Handleiſtungen, vie Feine Einnahme gewähren, 
befchäftige werben Tonnten, fo daß zu Ertrag ‚ringenben Arbeiten nur. 228 
übrig blieben, von welchen zum vollen Penfum................... 168, 
und zum halben Penfum 60. .. 
Überhaupt alſo ................................ .. . . 
Perſonen zum vollen Penſum beſchäftigt werden konnten. 

Diefe haben in 306 Arbeitstagen verdient: 








1) bei der Landmwollen-Mafchinenfpinnerei 2... 3983 Thlr. 21 Sgr. — FE. 
2) ⸗ = Reinwanpfabrilation ...... .. 63 =: 6 + — + 
8) - - Zuhmehei FR .. 7 ee 
4 > Dingergyps-Fabrilation .......... 422 ⸗18—⸗ 
5) Beim Beben Saummoolener Beige nm en ss 8, — + 
-6) bei der Schneiderei und Schuhmacher. ..... AB2 » 12 +» 3 » 
7) * » Kälberhaarfpinnerei...... ........ 156 -» 7 » 6.» 
8) beim Federnreißen, Zwirn⸗ und Hanffpinnen, fo 
wie beim Pantienenmaden .............. 2335 « 1-6 «* 
dufammen u u 4 Sgr. 3 Pf. 
Zu diefer Summe treten noch ............ —⸗ 


hinzu, die bei den Oekonomie⸗Arbeiten md andern — veſhefigragen durch 
die dazu benutzten Häuslinge an Koſten erſpart worden ſind. 


Der Arbeiteverdieuſt der Kinder. betrͤgt 103 Thir. 20 Sr; 


-I. .3m Sgndarmenhaufe zu Prenzlau a | Ber [Sun 





befanven fih am Schluffe des Jahres 1843 ......... “..] 84| 12] 96 
im Jahre 1844 find eingeliefert worden ............... 373 | 49 | 422 
worunter fih 161 Rüge, und zwar , 149 Männer und 
12 Weiber befanden. 
Summe 457 | 61 1818 
Davon find: nn 
3) als Ausländer über die —S gewieſen ...... .. 
A) nach ihren Angehörigfeitsorten x. entlaflen. .......... 
8) in andere Anflalten geliefert................... 
6) in Dienſt untergebracht ....................... 
Cs Rio alfo im Jahee 1844 Überhaupt a2... |316] 50 | 366 


abgegangen, fo daß am Schluſſe des. Jahres 18AA noch .... 
verblieben. " 


1441| 11 182. 






Im Durchſchnitt haben fih in ver Anſtalt “ld. ........... .114 
Perſonen befunden, worunter: 
a) Kranke ........... ......... ......... ...... 10, 
b) Krüppel und zur Arbeit unfähige Perfonen .............. 5 
9 )interimniſtiſche Domeſtiken ............. ............. 
u . _ = 16 
waren, fo daß zur Arbeit durchſchnittlich .............. ...... 8 
Perfonen blieben. - J 
Bon dieſen gehen noch .................... 2 
ſchwache Perſonen ab, welche nur mit Teidten Hanbleifhungen,.. die feinen — 
Ertrag gewähren, beſchäftigt werden konnten. Bleiben ........... on, 
von welchen zum vollen Penſum ........... ............. 
und zum halben Penfum 36 
Überhaupt alſo ........................... 


Individuen zum vollen Penfum befhäftigt werben konnten. 
Dieſe haben in 306 Arbeitstagen verbient: 
1) bei ver Mafhinenfpinnerei .............. 1058 Thlr. 15 Ser. 10 Pf. 
2)... einnwandſhrlaten.... ........ Bl + 2—— 


Latus 1290 Thlr. 12 Sg. 10 Pf. 


Transport 1200 Wir. 12 Sgr. 10 Pf. 
bei der Tuhhweberei Fo .—— ss —⸗ 
A) =» Düngergyps- Kabrifation . . Br 6 
5) ⸗ Schneiderei und Schahmagherei. ...... 0 ⸗183 
6) beim Federnreißen, Pantienenmachen, Strumpf⸗ 





ſtricken 0. ........................... 60-2» 6, 
Summe 2415 Tplr. 10 Ser. .1Pf. - 
Dieter Summe fü find no .............. A — ⸗ 


hinzu zu rechnen, welche bei ven Oekonomie⸗Arbeiten und’ andern Hänsfichen Be 
ſchäftigungen durch die dazu benutzten Häuslinge an Koſten erſpart worden find. - 






III. A, In ver zur Verpflegung der Heos pitali⸗ 











ten und Blödſinnigen beſtimmten Abtheilung des —* Std. gi | Sun. 

Landarmen- und Invalidenhaufes zu Wittfiod | tm fiige.| der. | ma- 
befanden ſich am Schluffe des Jahres 1843.. 200 Ar . 
ih Jahre 1844, find eingeliefert worden... ren] 18 » 





218 | 106 | 171841 


Eh 


A 
131 





Davon find: 

ı) geftörben .. ............. Pe ven. 
2) entwichen .............................. 
3). nach andern Anſtalten tanslocit PR 
4) in Dienft ꝛc. untergebracht .................... 
B) entlaflen .................................. 
Es betrüg alſo ‚ver Abgang im Jahre 1844 ...... 
und der Beſtand am sont des u ........ * — 


269 


Unter den 280 Lina befanden fich 164 Männer unb-125 Welber, ungen, 
den 13 Kindern 6 Knaben und 7 Mädchen. 


"Im Durchſchnitt Haben fih in der Anftalt täglich, 301 Pfleglinge md varunter 
126 Kranke und Arbeitunfähige befunden. j u 

"Die Übrigen 175 Perfonen haben durch Federnreißen, Strumpffriden, Wolle 
fpinnen, Strohdeckenflechten und durch Beſchäftigung außerhalb her Fapık gegen 
" Tagelohn baar 204 Thlr. 3 Sgr. 7 Pf. verdient. 

die Erſparniß an Ausgaben für verſchiedene Arbeiten ber Häuslinge zum eigenen 
ae und Gebrauch der Anftalt hat 1058 Thlr. 11 Sgr. 11’Pf. betragen. 





NN nn s. 





NNERFE 


1: Fu 
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I 
J 





..n 2 
B; Die Zapl der Invaltven, und zwar eine 














Theile derer, welde ihre Verpflegung im Provin⸗ —E u " , 
> ziale Invalidenhaufe bei Wittftod erhalten, reſp.ſ date herum] SUR . 
aus Demfelben beurlaubt find, andern Theils fol- wit gl | mm 
her, denen flatt dieſer Natural» Verpflegung eine| Ber- — 
Geldentſchädigung gezahlt wird, pflegte. 
- betrug au Schluſſe des Jahres 1843 .............. 119 | 853 
Der Abgang im Jahre 1848 beträgt ............ 84 
Es blieben daher am Schluffe des Jahres in 111 | 80 fJısı. 
einfchließlich deren Frauen und Kinder. . . B 


IV. In der Land Irren - Anftalt zu Neu-Ruppin 
befanden ſich am Schluſſe ves Jahres 1843 












b) verſchiedenen bei dieſem Verbande nicht aſſociirten Oriſchaften 
angehoͤrige, gegen Erſtattung der Unterhaluungeleſtes aufge 














agmmene JR . ...... . 15| al 10° 
‘ - yufammen. :] 83] 62] 145 
im Jahre 1844 find aufgenonamen worden ............ on 16| 41 
- Summa 
Davon find: ö 
I) als geheilt entlaffen ............ ......... 
2) gebeffert entlaſſen ........ ........... 





3) geflorben...... .................. 
¶) nach aubern Anſtalten anelocirt WBG 
Es find alſo im Jahre 1844 überhaupt ........ . 
abgegangen und’am Schluſſe deſſelben ................... 85| 58 | 143 





vorin verblieben, wovon 128 den Ortſchaften des. Siegen Landarmen / Verbandes 
angehbten, 18 aber gegen Bezahlung aufgenommene fremde Pfleglinge ſind. Die 
Durchſchnittszahl der in ber Anflaft verpflegten Perfonen betrug im Jahre 1844 
„lich 151. . 
Unter den 151 Pfleglingen befanden ſich 87, welche theils zu jever wu. 
gung unfaͤbig waren, theils nur in einer Weiſe beſchäftigt werden Eomnten, die 
keinen — gewährte, die übrigen 94 Perſonen dad, euh in pfychiſcher Hia⸗ 


6 


ſicht zu ihrem eigenen Beſten periodiſch zu nllzlichen Arbeiten angthalten werden 

können, und ſie haben: 

1) durch Flachs⸗ und Heedeſpinnen .............. 38 Thlr. 3 Sgr. 10 Pf. 

2) ⸗Federnreißen .............. 69 +10 + 6+ 

3) ‘- Stroßvedenflehten ............. 1718.» 3> 

4) »  Hanvarbeiten außerhalb der Anftalt‘....... Al - 10 = 6 + 
zuſammen 710 Thlr. 98. 1 M. 1Pf. 

baar verdient, ſodann auch noch durch Erſparniß an 

Ausgaben für verſchiedene Verrichtangen in der Anſtalt 530 - 9 = ur ⸗ 

im Ganzen alſo ........... a Pe ———— — 1240 Thlr. 19 Sgr. — 

eingebracht. 

V. Die Koſten der Verpflegung und Bekleidung inſchließlich der 

allgemeinen Koſten der Adminiſtration der Anſtalten 


haben im Jahre 1843 betragen 













der im 
Baalanit 
Pr; dm. A. in ver Anflalt zu Strausberg: 





Diefe Koften — jedoch in Betreff ver Anftalten zu Strausberg und Prenzlau, 
mit Ausſchluß ver Transport-, Arznei» und Begräbnißfoften, fo wie der Koften 
für die an Entlaffene gegebene Kleivungsftüde, welche in ven betreffehben Fällen 
befonvers Hauidirt werden — haben für eine’ Verſen pro anno durghſchniclic 
betragen: 


für einen ſolchen, mit Ausfhluß der Verwaltungstofien ..... ..... 


7 
J 1. tm ver Anftalt gu Strausberg: 


für einen gefunden arbeitsfählgen Detinirten, mit era ber Ber: 
waltungskoſten ................................. .... 








für einen Kranfen, mit Einſchluß ver Verwaltungsloflen-......... 






für einen ſolchen, mit Ausfchluß verfelben .................... 
für ein Kind, mit Einfluß der Verwaltungskoſten .... ... 
für ein folhes, mit Aueſchluß derſelben .............. ....... 


2. in ver Anſtalt zu Prerglaur 
für einen gefunden arbeitsfähigen Detinirten, mit Einſchluß ver Ver⸗ 
waltungskoſten ....... PR ...... ....... 
für einen folgen, mit Ausfhluß der Verwaltungskoſten „........- 
für einen Kranfen, mit Einfluß der rmalunadtfen .... 
für einen folgen, mit Ausſchluß derfelben . .......... .... 


3. in der Anſtalt zu Wittſtock: 


für einen Invaliden, inet, der mit Gehenfä ig Beurlaubien 
durchſchnittlich . 
fir einen Hospitaliten oder vlbeſtmigen WBG . 





A. in der Anſtalt zu Neu-Ruppin: 
für einen Geiſteskranken ..............................1 82 1961 5 


VI. An Armen-Unterftügungen, erflatteten Kur⸗ und Verpflegungskoſten find 
am Privaten und andere Anftalten ....... B 1745 Thlr. 22 Sgr. 8 Pf. 


an Detentionskoſten ..... ..... 1088 +7 236 + br 


an Invaliven» Verpflegungsgelvern, außer» den sub vc 
für Invaliden angegebenen, Koften, ays der Lands 
armen» Hauptlaffe direct noch ............. 2342 » A «+ 1» 


fo wie zur Beförderung des Taubftummen« Unterrichts 0 - — 1 — 
zuſammen alfo 5636 Thlr. 23 Sgr. 2Pf. 





gezahlt worden, 


. - 8 
VIE Der Abſhluß des Vermbgenszuftan⸗ 





Baar und BVerth der 
des des Kurwmärkiſchen Landarmensouds | in gasteagenden Faturebeläme 


rn Gr. Di. 
— ETT TEN 
1617|24] 4 







ergab am Schluffe des Jahres 1843 einen Ber 
ſtand nom ananauannereee Soosonserucne 

$ wie ein Minus LULÄSEIEEERSEER TESTS 

und weiſet am Schluſſe ha hai 1844 ein 
Minus von .......... 





fo wie einen. Beſtand von ......, 

nad. Das Gefammt- Vermögen Sat ſih daher um 1129| 8| 3] 2,366] SI 
zuſammen alſo um .................. .. 3495 Alr. 13 ©gr. 3 Pf. 
vermindert. 


Bon den erwähnten Naturalbeſtäͤnden im Werth von 16,697 Vlrn. 27 Ser. 
1.9. Befani fi 
“in der Anſtalt zu Shausberg für........... 7327 Thle, 17 Sgr. 2 Pf. 
Er 7 0 Prenzlau - AM +» br Ar 
a 7 369 - 11H 1er 
DE u ae Ze Nen-Ruppin-— ...... . ... 1303 5 3-6. 
= 16,687 Thle. Sgr. 1 Pf. 
Auferdern ren zu dem Vermögen des Kurmaͤrkiſchen Landarmen- Fonds noch 
der Werth der Grundſtücke und Gebinde, ſo wie das gefammte Inventarium ber 
genannten vier Anflalten. Hierbei ift jedoch zu erwähnen, daß auf dem neuen 
Landarmenhauſe zu Prenzlau ein Kaufgelver-Reft von 9000 Thlrn. hypothelariſch 







Berlin, ven 7. Dftober 1848. - 
Stoͤndiſche Landarmen-Direction der Rurmarf. 








Br Amtahtatt. 


der Röniglicen Hegievuug u Waidbem 
gut ser Steptrßertin. 
Stück 49. 


1 —— — Fi 18A5 





—2 - ertgenietne Setetumwieng ne 
u 7 dierjchrige Zofie Stiel der’ Allgemeinen Geſcpfnmlung milk: + > 


N 264. 


Paupt- Durch⸗ 
fQuittb- Mars 
tinl- Wartt- 
yreife. 


1. 1908. Rov. 


i en zu liefernde e 
Sun Pan en Burg 
wur denken aoi hen ei... a wii, nün 174 

sig Beier. ge re 
. — ——. 
are Vebertiche ar HS 
"der "Dartinis Durchſchnitts⸗ Marktyreiſe vom Roggen, von der TIERE, "TON Tr, 
Heu und Stroh im, Beyrk.,ven Migigl Regierung zu. Votgapmp für das Jahr 1845, 
Behufs ver Yerechnung der Vergũtungeheträge fi Fin, Die an, durchmarſchitende Truygen 





aos 
We b er rn ig t 
der’ Reiki, Durchſchnitts⸗Marktpreiſe vom Weizen, Roggen, von ber Grit, vom m j 
Hafer und von den Erbſen für das Jahr 1848 in ven nachſtehend näher ber zur Bere 
ohren Städten, Behufs der Beredmung des Zins- und Pachtgetteives der Er — 


Domanial⸗Einſaſſen. Vaqtgetreides 
— ber Doma ⸗ 


J Potodam, ven 25. Revember 1845. 
—*** — von den Mattini⸗Durchſchnitts ⸗Marktpreiſen des Wei⸗ 
ans, des Roggens, der Gerſte, des Hafers und der Erbſen in den Getreide- 


ee des, hießgen Negiprungsbegirtg für das Jahr 1BAB, wird mit Bezug 
für 1828-Seite 211 befinplihe Verfügung vom 18. Gep- 


tember 158 De zur öffentlichen Kenntniß gibracht. 
— — Bine dunm — 


‘ 
yoocca 





0306. Weberfiht ver, nad Wer Beſtimmung ver Gemeinheitstheilungs⸗ 
vaaung Dur thſc vitigartüpreiſe des Roggens in den Getreide⸗Warkt⸗ 
al — . Dre Mamiei⸗ Bart Des gene more Don ann 


sem Btfoe. 





In ven Johren 





Laufende Nummer. 



























1 15 
1lız al 
1 14 
1 1].- 
17 15 
T4 125) 
ale 19 
11 284 
fı a) 
{ıR als] 
1 18]; 
' ı { 5 
1 2 
— vie 7 N . 
* wohlfeilſten abe , " 
it pifeinmeni . urn: 
Bm 10 Jahre. bleiben n 


Der Durchſchnitt ber | ] | 
trägt ...... rn 














. Drossuiig vom 7. Juni 1821 98 73 und 74 ausgemittelten Martini« 
Räpten des Regierungsbezirts Potsdam für. ons Jahr 1845. : 


Ber: Jahren in nachbenannten Stävten folgender, nemlich: . : 














j ri \ 
ol ıl rl ul 7l2] il lo 43 
91271 8] ı| sis] als] 1] 2 2] 
58] 1] or) alızla] al sfo] 1lia al. ı 
2 11 al 87} 1) sig] a] alın 
st ıl a7 ıl 83 13/9] ı 
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‘al ılı6) 5] alistaf 1lı7lof alınl 8) 
s| ılıol 4] 111] 1lı5l—1 ılıı) 2 
117 a] öl 3 a ılıze] ılıal 8) 
al 1]16 6] 1lı7o] 1]17]6] 1lıo) 9) 
7 #6] ıl3216 |. 1lı5 6 
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FE 
Potsdam, ven 25. November - 1845, - 


Na er, auf ben een vorſtehenden Seiten abgedrudtten Ueberſicht beträgt: der 
Durchſchnitt der Martini - Marktpreife des Rması wonach die Vergktung den 
efoe zu beremen iR; für x des Jahr 1885 in madber 






nit Berlin ..... 2... 1 Thle, 64 Sr. 2 PM, 
5 iezen. .1 — 
⸗Berlin .. .. 1 ⸗ 2 » 
» Potsdam 1% 12» As 
⸗iJüterbogk .. 1I⸗8112 
⸗Potsdam ....... 1I⸗ 12⸗4. 
. 111 — — 
⸗ .1 8: 10 =» 
s 1:7: 8° 
⸗ .1 8.0 — + 
⸗ 1 = 10: 9» 

a 1» 1 = 6, 
⸗ .1101 
1-6. 1° 





Regieruns. Witfeitung des Sam. 


rg 


ntmadhung. . 

genehmigen geruhet, daß der Preis für bie 
ach 8 11 des Regulativs vom 29. Juni 1838 
34) gegenwärtig 5 Thaler beträgt, künftig auf 
Bervem aber, daß als Ausnahme von ver Res 
iebſalzes nur durch die öffentlichen Salzver⸗ 
emeinen widerruflich und unter Vorbehalt ver 
werden kann, das von ihnen aus den öffent⸗ 
ebſalz vorch zuverläfftge Perfonen weiten er 


tungen hierdurch zur öffentlichen Ketnig ge 
‚ bie Anoronungen, welche in Bezug auf das 
iftig zu befolgen fein werden, zur Erleide 
aenzufah . 
muß Salz in Kömern Henugt werben, mi 
idern Zwecken zu erſchweren, einen Fiſatz vor: 
und Eiſenoxyd auf die Tonne erhält. 
enigen öffentlichen Salzoerkaufoſttllen / welche 
A verpadt in Fäſſern oder Säden, zum In⸗ 





K j 
eines ganzen over gafsen Tonne verkaufu "umher das 
87 unoerpondt oder in’ kleineren Mengen verluf, ‚font die auiger 
Verhãlmiſfſe dieſes ohne Nachtheil zulaſſen. 
) Dat Biahſelz wird nur zum.Genuß für Harschiere an Euch ander 
‚ Michbeflger „Aut. bei, 


1. Venıh die Mlerhöchfte Kabinetsosbre vom 21. Juni 1838 Geffumuten Span 
verwendet werben, . 
„ä) Die —S Aufficht Über die Verwendung des Viehſalzes — dem be 
fiimmten Zioede, fteht ven Steuerbeamten zu, welchen anf Eriordern die nöthige 
> Auskunft dieferhalb gegeben werden muß. - 
5) Wer Biehfalz anzukaufen wünſcht, wendet ſich mit einer Förifefichen Anmel- 
dung, zu welcher die Mufler umentgeklid "bei ven Galzerfaufsftellen in 
Empfang genommen werben. können, an diejenige, mit Viehſalz verfehene 
öffentliche Verkaufsſtelle, von welcher er deinen Bedarf zu bezieben beabſich⸗ 
tigt. Die ſchriftliche Anmeldung muß die Angabe enthalten 
m) fr weiße Vichgeitung. das Salz verwenbet werden fol, und wieviel Std 
. jener Gattung der Anmeldende in dem betreffenden Orte bı ‚ 
b) die Menge des Salzes, welche begehrt wird, nach den Vertänflicen "Man 
fen. Sollte ver Bedatf eines Unmelvenvett die kleinſte Menge nicht erreichen, 
melde verkanflich ft, fo loͤnnen ‚mehrere Viehbeſither zunt gemeinſchaftlichen 
Bezuge einer ſolchen Menge zuſammetreten und bemgemäß eine gemein⸗ 
ſchaftliche Anmebung — Berufe ale Wi Abe set 
Sofern der Aumeldende der tgufoſtzlle ehpefiger . wicht bekannt 
u wuß auf Erfordern eine Beſchein ung ver, Orte reſp. Kreig⸗ 1‘ 
BR, darüber beigebracht werben, " ® RER? . 
daß. die angegebene Viebgabi richtig fei. 


Er 





we‘ 


daß über die Vertheilung des Viebſalzes an bie Gemeine ngehin 
erbentliße Radmefung geühet u fie auf Gnfrden Er 


in 


x 


Naumn-Heul- ner Soupt-Eieurrimter edet deren Chefksentreiun, dechleichen 
nen: Oberlentrollauren des Bezirks zur Einſicht vocgelegt, am Schluſſe des 
—— aber dem Hauptamte des Bezirks — werben mu 
ae nur unter en beiseffenven. — —— 
a Wird Viehſalz ft unverpatfiem Zuftande unmittelbar von einer’ Shfrle er 
aus einem der großen Spevitions-Magazine in den Dfifeepfäen angelüu 
“6 gemibigt ſich de Bf ad enteitende Pre anf 3 hir. 10 nz —* 





Wonne (ABO: Pfund). 
u. „Berlin, ‚ven 9. November isas. 
Der Finanz Miniſter. or an 
Blotrwell. Ze 


. cn 








Wiztion r Fe u Potevam, don 26. Mrnnber 

Bere Beteminafung wird bierdurch zur Allgemeinen, Kemirtp gebragt. 

Töͤnisl. Regierung. 
„eng 4 Für die Berwaltung * indirebten geebew 


Rn] 











“.., MWerorbuungen uud Wetanntmehudgen, 2 
welche den Nesiernägtbejirt Yotsdem ausichlieflich detgen⸗⸗ 
ra. Sen Me STinneribar IRAK. 





ss 1,1 [ern 


un 5 Kdonigl. Rgieyn. .; . ; 
I rer ⏑ — TE 





. PRO . j > 
"Potsdam, den 2%. November 1845. 
——S—— hierſelbſt ausgeſtellten Quittungen über die 
Pa erg en gersfung von —— — in Hi 
Fr eri Änßerungsgelver find, naı ter do s⸗ 
— *55 derſelben Seitens der Königl. Hauptverwaltung der Staats, 
——— Sperialfaffen, an welche die Einzahlungen Seitens der Intereſ⸗ 
—* haben, zur Aushändigung an die letztern überfandt worden. 
Bogen. Rüdgabe rer empfangenen Interims-Beſcheinigungen Eönnen daher die 
Eingaplar vordexichneter ri bie beſcheinigten —— den Setrffenpen | 
Syrialaſſen in Empfang neh - 
"engl Regierun; 


ms fr die Verwaltung der dieskten eisn,. Donsiuen und Borpem. 


Potsdam, den 13. November 1845. 
. Die Riniefibe Regierung zu Erfurt zunichte au: Kt Bnköfen, welche 
ſtih beſonders in. Landgemeinden für Gemeinbe-Barkpänfer eignet und deren Zwed⸗ 
wãßigieit, bei namhafter Holg«Crfparumg, fi volffonmen bewährt hat. 
Dem hiefigen Publikum wird die aus dem Amtsblatt der vorgedachten Konig⸗ 


Regierung pro 1844 Gtüd AD entnommene Befdreibung, und Zeinimg - 


"fe Badöfen nachftebend mitgetheilt. 
.. König. Regierung. btheilung des Ian. 


; " Befhreibung 
dex venen Art Badofen des emeritirten Schullehrers Heinrich Lippold 
zu Birkenfelde. 

Der emeritirte —— Heinrich — zu Birkenfelde hat eine neue Art 
Dausfen erbaut, bei welcher ver Ofen aus drei Etagen übereinauder beſtebt, die 
— ol einander in Verbindung gefopt find und wobei bie Grundlage. jeder 
tags ben drei guheiſerne Platien von. 4 Zeil Stärke gebildet wird; : jene. Cinge 
“ SF Goll im Fichten Fang, 6 Fuß do. breit aud 14 Fuß bach, mn; baben 

na jeder· Etage 28 Brodte a 8 und ſchwer, alfo zuſammen 75 Brodte Son dem 
vonugtgebenen Gewicht, gebaden werben können, wozu fünf Wellen Holz Bir 
leſchean Betrage von 11 Sgr. 8 Pf.) die nothige Higfraft erzeugt haben 


: Da'nem aber ein Badofen in dieſer Ausdehnung für eine Gemeinde von 1000 - 
"Selen ni — zu groß iſt und nie ſo viel Brodte auf einmal — 


ib, dah dier brei Räume gehörig in Benutzung geſtellt werden konnten, auch ie 
Koſten der u eines ſolchen Backofens wegen der vielen eifernen : Platten 
boch konmen, als daß ‚Die Unlage-je allgesein. werden ılänete, fo hat ber 
x. ———— aren Aen nit: zwei Eiagen gebaut, ver der „Auforberung 


N 29. 
Auspändi- · 
nung der 
QDuittungen 
über einges · 
zahlie Bere 
——ã— 


*. Kapi 


aes.non \ 


Empfehlung 
einer neuen 
Art Batöfen. 
1. 367. Rov. 


. 30 


bes wenigen Hofkbevarfs volllonmen entſpricht und wobei — den „Endeggench 
Nachrihen gegen die Güte der Backwaaren nichts einzuwenden fein ſoll. 

Diefe neuere Art ift auf ver hier nachfolgenden Zeichnung — und die 
Zeichnung nur in Bezug der Solivität des Werkes gegen den aufgebauten Backofen 
verſchieden, dagegen fonft die Einrichtung in allen Theilen beibehalten ift. 

Anf der Zeichnung iſt ein Grundriß und ver Querdurchſchnitt des Ofens an⸗ 
gegeben. Der Raum unter dem, in der Höhe von 3 Fuß 3 Zoll anzubrin. enden 

“ Heerbe wird mit Steinſtücken ausgefüllt und feflgeftampft, der Heerd mit: g 
ten Mauerfteinen auf die flache Seite (mad auch im Lebrigen mit Serpfeinplatten 
oder andern GSteinplatten erfolgen kann) gepflaftert und die Fugen gut mit Lehm 
verfirichen; in dieſem Raume, in ver Zeichnung als erfie Etage benannt, wird die 
. Heizung vorgenommen und if die im Lichten & Fuß 40 Zoll fange, 6 Fuß breite 
und 1 Fuß 2 Zoll hohe Etage mit drei gußeifernen Platten bevedt; jeve biefer 
Platten hat eine Länge non 6 Fuß 2 Zoll, und ift bei ihrer Stärke von 4 Zoll, 
2 Fuß 2 Zoll breit, fo daß fie auf dem Mauerwerke 2 Zoll breit anfliegen, wo⸗ 
bei die mrittlere Platte mit den beiden Endplatten verbunden tft, welde. Verbindung 
noch bei jeder Endplatte durch drei darunter angebrachte eiferne Schienen à 10 Zeil 
“lang, + Zoll flark und 14 Zoll breit verſtärkt werden kann. Auf biefe fo ver⸗ 
bundenen eifernen Platten wird abermals ein Pflafter von gebvannten Mauerfleinen 
gebracht, welches ven Heerd ver obern Etage bildet, die Diefelben Dimeufionen hat, 
wie die untere Ctage, nur anflatt der Dede von gufeifernen Platten, mit einem 
+ Stein ftarfen Gewölbe von gebrannten Steinen gefploffen. ift, über weldes ein 
ſtarker Lehmſchlag von Strohlehm, dachförmig von beiden Seiten ablaufend geformt, 
gebracht und in melde, Lehmbaube dann die Ziegelbedachung eingelegt wird. Der 
untere Backraum hat vorne wie gewöhnlich im Vorgelege, eine 2 Fuß weite 1 Fuß 
hohe Einfchiebeöffnung, über der ſich eiferne Schieber befinden, vermittelt welder 
das Feuer ımd die Hibe beider Räume regulirt werden kann; das Votgelege wird 
von gebrannten Steinen + Stein ſtark überwölbt und die von dergleichen Steinen 
aufzeführende, mit 4 Stein ftarfen Wangen verfehene Schomfleinröpre anf 156 zu- 
fommengezogene Gewölbe gefegt und bis über vie Ziegeibedachung des Vorgeleges 
Yinausgeführt. Um aber vie Hige ans der erſten in vie zweie Etage zu bringen, 
find an ber intern Seite der Dede der untere tage Zwei Oeffnuugen (0) 
‘jede 1 Fuß 6 Zoll lang ud 3 Zoll breit gelaſſen; vie eiſernen Platten Find am 
—æe um fo viel ausgehauen, als fie ſonſt auf der Mauer liegen; am ber 
obern Etage laufen dann dieſe Züge am Gewölbe aus und leiten ven Rauch in 
. den auf dem gewölbten Borgelege rubenden Schornftein. An ber hintern Sum ⸗ 
mauer des Dfens wird neben dem Pflafter ver zweiten Gtage noch ein, Rof zum 
Leuchtefener angelegt. Vor vem Mundioche ft eine eiferne ‚Cinpeigehür mit gwei 
Angelhalen und einem Klinkpafen und vor dem kenthelege e eine ven lleucn 
Thür anbringen. : . 
Müptpaufen, den 2. September 1884. X 
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im Monat Dftober 1845 beobachteten Waſſerſtände. 


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- -, . . 2 - . in 





Nahmeifung der an den Pegeln der Spree und Havel 





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MM 271: 


— 6] “© X FE; — — I 
-J PETBSEIZEIZERRAR 





am, ven 27. Rovember 1845. 


DODNUDDONNOUONUNUUNUUNANDD OO 0 0 0 0 00 0 I 


terung. Abtheilung des Innern. 


igl. Reg 


Kön 


373 


Potsdam, den 28. November 1845. 
Der Gewerbebetrieb umbergefenbe Mufifer» Gefellfhaften und einzelner Muſi⸗ 
Tanten, die mit biesfeitigen Hauſirſcheinen oder Freispolizeilihen Erlaubnißſcheinen 
verfehen find, ift längſt Gegenftand mehrfeitiger Klagen des Publifums geweſen, 
indem das unbeftöffte Mufitmachen auf ven Straßen und das Einfordern von Lohn 
für. vaſſelbe mehr over weniger in Bettelei ausartet. Was in vieſer Hinſicht durch 
ven Miniferial-Erlaß vom 14. Juni 1830 und durch unfere Belanntmachung vom 


38. Juli ejusd, (Amtsblatt 1839 NP 169) angeorbnet. worden, hat die Abflel- 


fung der Mißbräuche und ven Schut des Publikums vor derartigen Beläfiigungen 
wicht überall erreichen laſſen; und wir finden uns deshalb bewogen, ——— an 
das gefegliche Strafverbot des unaufgeforderten Eintretens umberziehender Gewerbe · 
treibender in Häufer and Höfe, zur allgemeinen Nachachtung mit dem Vemerken 
38 erinnern, daß die Uebertretung dieſes eben nah $ 29 des Negulativs vom 
28. April 1824 Geſetzſammlung Seite 133) eins nr zweitãgige Gefängnißftrafe 
fi zieht. Das Eintreten in die Häufer foll weder flattfinden, um Dienf- 


J je en anzubieten, noch um für Straßenmuſik, die nicht beftellt worden, Gaben 


zu verlangen; das unbeftellte Deuftmaden auf Straßen kann nur als Anckun 
æud Darbietung der Leiſtungen geduldet werben. Durch den Hauſir⸗ oder Erlaub⸗ 
nißſchein zum Umherziehen wird nicht die Befugniß erlangt, ven Einwohnern durch 
unwilltommene Leiftungen Gaben abzunöthigen, und unter dem Vorwande des Ein⸗ 
fammelns und Abholens von Zahlungen in Häufer einzutreten. Die Hausbewohner 
find nicht nur berechtigt, Gaben für unbeftellte Mufifleiftungen zu: verweigern, fon» 
7 auch: zur Aufrechthaltuug des beſtehenden Strafverboes Dadurch mitzuwirken, 
ge Mebertretungsfälle fofort bei ver Orts-Polizeibehörde zur Anzeige bringen. 
Da auch ſchon in der obermähnten Bekanntmachung vom 18. Juli 1839 bes 
ftimmt ift, daß die Orts-Polizeibehörven, bei denen ſich die umherziebenden Dufifer 
vor dern Anfang ihres Gefrhäfts perſönlich melven müflen, denfelben die vorberegte 
Strafbeftimmung mit der nöthigen Warmung bekannt manhen follen, fo fordern wir 
die fünmtlichen Polizeibehörven im Regierungabezirf wieberholentlih auf, Die vers 
ordnete Eröffnung und Warnung an die fih melvenden Muſiker ohne Unterlag zu 
ertheilen, ihnen das Verbot nach‘ obigen Manfgaben zu erläutern und einzufchärfen, 
auch übrigens ſtrenge auf die Befolgung des Verbots durch polizeiliche Auffücht zu 
halten, und auf die zur Kenntniß gelangenden Kontraventionsfälle das Gtrafver- 
fahren unnachſichtlich eintreten zu Taffen, . Königl. Regierung. 


Berordunngen n und Belanntmachungen der Behörden 


Der Stadt Berlin. 
Der Preis, zu welchem die Blutegel in den hiefigen Apotheken vom 1. 8. m. 
ab zu haben fein werben, it bis auf Aücieres auf 4 Ggr, pro Exit 
—8 den 17. November 1 
Koͤnigl. Pole Präfdium. 
—— 3 


M 373. 
„Umpergiee 


dende Puffer. - 
1. 101. d. 681. 


Me 


Blategel- 
Preiſe. 


> . ur I 
Yerfonaihtonit. 
"Bei der hiefigen Regierungs-Hauptkaffe if an die Stelle des verftorbenen Landrent⸗ 


meifterd Bartelheim der bisherige Ober-Buchhalter Herter zum kandrentmeiſter und 
Haupt ⸗ Rendanten, und in Stelle bes ıc. Oerter ber bisherige Koutrolleur bei ber hie⸗ 


‚gen Haupt⸗ Juſtituten ⸗ und Komemmnal- Kaffe, Werwach, zum Obre- Buchhalter are _ 


naunt, dagegen der Regierungs- Häupffaflans Buchhalter Stern zum Kontroleur bei der 
Haupt Inftituten- und Kommunat-Kaffe und ber erſtẽe Kuffenfchreiber Rotwild um 
Buchhalter bei der Regierungs- Hauptkaffe befördert worden. 

Dam Hanpt- Kaſſtrer Weng bei der hiefigen Regierungs - HauptEaffe haben des Könige 
Mofefät deu Eharakter a8 „Recheungs +» Rath“ allergnädigk zu verleihen gerabet. 

Der Doktor ber Mebicin und Chirurgie Theodor Martin Adalbert du Bois und ber 
Penſionair⸗ Arzt, Doftor der Medicin und Chirurgie Friedrich Augun Wagner u 
Berlin find als praftifche Aerzte, Wundärzte und Geburtöhelfer in ben Königlichen 
Aanben avvrobirt und vereibigt worden. 

Der bisherige Escadron-Ehirurgus kLudwig Edlefiin Kirchheim zu Berka if ale 
Wundarzt ziveiter Kaffe und Zahnarzt in-bden Königlichen kanden approbit und vers 
eibigt worden. 


.. Die deuch ben Tob des Predigers Conradi erlebigt geweſene Pfarrſtelle zu Proettin 
wit den Beliaken Milow und Deibomw iR durch ben peebatanus » Banbitaten Theodor - 


Erolow wieber befegt worden. 

=. Dem Schnlamts ⸗ Kandidaten Friedrich Julius Hexmsborff aus Plagow, im Re 
Wierungäbesirk Frankfurt an ber Ober, iſt die Erlanbniß zur Annahme von Hauslehrer⸗ 
Allen im beßeen ſawier vebenrẽ ertheilt worden. 


— — — 
(Hierbei zwei Deßentliche Ungeiger.) 


Par: er tm , 





Amtsblatt 


ber Königlichen Hegierung zu Potsdam 
und ber Stadt Berlin. 


Städ 30. Den 12. Dezember. 1845. 
[0 [ U |1—_ Ö 0 S ÜL ÖL nn nn nn nn ——— 


Allgemeine Befegfammiung. 

Dos viesjäprige 37fe Stüd der Allgemeinen Gefepfenemiuug entpält: 

NP 23635. Vertrag zwiſchen Preußen, Braunſchweig und den übrigen Staaten 
des Zollvereins einerfeits, und Hannover und ven übrigen Staaten des 
Steuervereind anbererfeits, wegen Beförderung ver gegenfeitigen Verkehrs⸗ 
Verhãltniſſe. Vom 16. Oktober 1845. 

NP 3836. I. Uebereinkunft zwiſchen Preußen, Braunſchweig und den übrigen 
Staaten des Zollvereins einerfeits, und Hannover und den übrigen Staa⸗ 
sen des Steuervereins andererſeits, wegen Unterbrüdung nes Edleichban⸗ 
dels. Vom 16. Oktober 1848. 

aa, II. Uebereinkunft zwiſchen ven Staaten des Zollvereins einerfeite, . 

wur Syanmover amdererfeits, wegen bes Anfchluffes verfchiedener Theile des 
Hannover en den. Zollgerein. Vom 16. Oltober 1845. _ 

v 38. I Uebereinkunft zwifchen Hannover und Braunſchweig, wegen ber 
Beſteuerung innerer Erzeugniſſe in den, nach. ver Weberrinfunfe AL vi 
Zolloereine angefhisfenen Koniglich Hamoverſchen Gebietstheilen. Som 

. 36. Oktober 184 

M 2639. IV. —E zwiſchen Hannover und den übrigen Staaten des 
Steuervereins einerſeits, und Braunſchweig andererſeits, wegen des An- 
ſchluſſes verſchiedener Braunſchweigſcher Gebietstheile an ven Steuerverein. 
Dom 16. Oktober 1845. 

A 3640. V. Uebereinkunft zwiſchen Hannover und Braunfhtveig, die in ben 

. Roammnion Befkun gungen zu erhebenden indirekten Abgaben betreffend. Vom 

. 36. Oftober 

M Bor. VI. Uebereinkunft zwiſchen Preußen, Braunſchweig und den übrigen 

- = tasten des Jollverrins einerfeits, und Hannover und hen übrigen Stansen 
des Steuervereins andererfeits, wegen Erleichterung des gegenfeitigen Ver⸗ 
kehrs. Vom 16. Oktober 1845. 
NE 2642. Meihöhfte Kabinetsordre vom 8. November 1845, betreffend ie 
.Altmãrkiſchen Bauerlehne. 


—— 


N 273. 
"Betrifft die 
Sqhneerãu· 
mung von 
nicht qauſſit⸗ 
ten Straßen 
und Wegen. 
1.9. Oktober. 


N 274. 
Aufgepobene 

Biehfperre. 
1. 167. De. 


N 275. 
Betrifft die 
Erleihterung 
des Verlehrs 
uwiſchen dm 


386 
Verordnungen uud Bekanntmachungen 
für den Negierungsbezirk Potsdam und für die Stadt Berlin. 
Potsdam, ven 2. Dezember 1845. 
Während die Allerhöchſte Kabinetsorbre vom 8. März 1832, die Verpflichtung 


zur Wegräumung des Schnees von den Kunſtſtraßen betreffend (Gefammlung de 
1832 Seite 119), und demmächſt unfere hierauf bezügliche Bekanntmachung . vom 


10. November 1832 (Amtsblatt deſſelben Jahres Seite 306) einer Verpflichtueg 


zur Räumung nicht chauffirter Straßen und Wege vom Sqnee nicht ausdrüuicklich 
gedenken, hat ſich hier und da die Meinung gebildet, daß eine derartige Verpflich⸗ 
tung nit beflände. Cine ſolche Verpflichtung folgt indeſſen aus ver allgemeinen 
KRurmärfifchen, durch & 2 des Chaufjeebau-Eviktes vom 18. April 1702 befunpeten 


i Obfervanz, wonach die an einen Weg anſchießenden Grundbeſiger (Domainen, Ritter- 


güter und Gemeinden) gehalten find, die öffentlichen. Wege „in guten Stand zu 
fegen und zu erhalten”. Hieraus ergiebt ſich die Pflicht zur Wegräumung jedes 
Hinderniffes der freien Paſſage, alfo auch des Schnees, wenn berjelbe in einem 


"hindernden Maaße gefallen fein follte. 


Die Herren Lanpräthe und fonftigen betreffenden Polizeibehörden Können daher 
unbedenklich die zur Wegebefferung Verpflichteten zur Wegräumung ‘des Schnees 
anhalten, zumal ed dem pflichtmäßigen Ermeffen ver Behörde Üiberlaffen ift, darüber zu 
beſtimmen, in welchem Stande eine Straße erhalten werven folle, und wir die des⸗ 
falls uns zufiehende Entſcheidung bei ſtarkem Schneefalle ebenfo, wie bei anderen 
Gegenftänden der Wegebefferung, bei denen Dertlichkeit und befondere Umſtände von 
entſcheidendem Cinfluffe find, zunächft den Herren Landräthen anheimgeben wollen. 
Hiernach ift im hevorflependem Winter und für die Folge zu verfahren, wol; 
wir übervem noch bemerken, wie in ven Fällen, in welchen durch „gefallenen over 
angewehten Schnee ein wirkliches Unglüd oder die nahe Gefahr eines folchen her» 
beigeführt fein foltte, wenn alfo z. B. ver Eingang - Wohnungen verſchneien 
ſollte u. d. m., wie. bei fonftiger allgemeiner Noth, z. B. Feuers. und Waſſers⸗ 


wÄr, auch Hevermann zur unentgeldlichen Hülfsleiftung aufgeboten werben kann. 


Königl. Regierung. Abtheilang des Innern. 


Potsdam, den 7. Deʒember 1845. 
Nachdem feit längerer Zeit die unter dem Rindvieh zu Roddahn, im Oſtpriegnizz⸗ 
fen Kreife, ausgebrochene Lungenſeuche gänzlich aufgehört hat, fo iſt die durch 
unfere Bekanntmachung vom 19. Auguft d. 3. (Amtsblatt Stück 34 Pag. 262 
NX 197) angeordnete Sperre dieſes Cuts umd deſſen Feldmark für Rindoieb und 
Rauchfutter wieder aufgehoben worden. Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. 


Potsdam, den 6. Dezember 1848. 

Sufelge je Reſctipts des 35 Finanz Miniſters Excellenz vom 26. Rem 

1845, in. 25,546, wird bierdurch zur Öffentlichen Kenntnig gebradt, daß die 
feichterungen des gegenfeitigen Verkehrs, welche in dem Artikel 2der zu dem — 
zwiſchen den Staaten des Zoll⸗ und deuen des Steuervereins vom 16. Oltober d. . 








32 
ehörigen Uebereinkunft A? VI vereinbart find, mit dem 1. d. M. in Kraft treten. 
ER Zoll» und Steuerbehörden find angemwiefen und im Stande, über die dabei zu 


beobachtenden Förmlichkeiten und Kontroll⸗Vorſchriften jeve zu wünſchende Auskunft 


. zu ertheilen. Königl. Regierung. 
Abtheilung für die Verwaltung der indirekten Steuern. 





Verordnungen und VBelonntmachnngen, 
welche deu Megierungabegizt Yotsdam ansfchliehlidh betreffen. 
Potsdam, den 30. November 1845. 
Des Königs Majeftät haben mittelft Allerhöchſter Ordre vom 8. Juli v. 9. 
ven Bau einer zweiten katholiſchen Kirche in Berlin, welche zugleich Garniſon⸗ 


Kirche werden foll, zu genehmigen, und mit Vorbehalt ver Beſtimmung des dazu 


au geroährenven Allerpögften Gnadengeſchenks, der katholiſchen Gemeinde in Berlin 
eine katholiſche Haus- und Kirchenkollelte im Umfange der ganzen Monarchie zu 
bewilligen gerubt. 

Zur Ausführung des Baues iſt unter dem Borfige des Königl. General⸗Ma⸗ 
jors Fürſten Wilhelm von Radziwill Durchlaucht ein von dem Herrn Geheimen 
Staats-Minifter Eichhorn Ercellenz beſtätigtes Comitéẽ gebildet worden. 

Wir fordern die Herren Landräthe und vie Magiſträte auf, vie Hauskollekte 
bei ven katholiſchen Hausvätern zu veranlaflen und ven Ertrag an die hieſige Haupt 
Infitutens und Kommunal» Kaffe mittelft vorſchriftsmaͤßigen Lieferzettels einzufenven. 

Von Seiten der Magifträte wird der Ertrag der Kollefte unmittelbar at die 
gedachte Kaffe eingeſendet. Königl. Regierung. 

Abtheilung für die Kirchenverwaltung und das Schulweſen. 


. Potsdam, den 9. Dezember 1845. 
Unter Bepıguafme auf unfere Civcular-Verfügung vom 10. Auguft v. J., wos 
nach vie Einzahlung ver Erhöhung ver firirten Beiträge zum Domainen- Feuer 
ſchadenfonds zum 1. Dezember d. 3. an die Haupt» Inflituten- und Kommunale 
Kaffe erfolgen foll, werden die Theilnehmer des diesfeitigen Domainen⸗Feuerſchaden⸗ 
Verbandes aufgefordert, die Einzahlung der in der Hälfte der gewöhnlichen Bei- 
träge beſtehenden Crhöhung der firirten Beiträge für das Gocietäts-Jahr vom 
1. Mai 1848 bis dahin 1846 ſpäteſtens bis zum +5. Januar F, J. bei Ver- 

meidung der ereratinifchen Beiteisung zu bewirken. 


Koͤnigl. Regierung. 
Abtheilüng für die Verwaltung der direkten Gtewern, Domainen und Beten. 





\ Potsdam, den 30. November 1848. 
‚Auf Grund des $ 12 des Gefeges vom 8. Mai 1837 wird hierburd zur 
üftentlichen Kenntniß gebracht, daß in Stelle des von Teltom verzogenen Apothekers 
Stutz der Apotheker Merfeburg dafelbſt als Agent ver Anchen- Münchener Feuer⸗ 
vetaerungenlbeieigent für die Stadt Teltow und Umgegenb befätigt morgen iſt. 
König. Regierung. Wötfeilung des JInnew. 


— — — 


Slaaien des 


Zouvereins 
und den Staa⸗ 
ten des Stener· 
vereine. 

IV. 36. De. 


AR 276. 

Lattoliſche 
Kirchen. und 
Dauslollelte. 
11. 1168. Rov. 


N 27. 
Beiträge 
sum Domal- 

nen» Feuer· 
ſchäden · Fonde 
pro 1. Mai 
1021. 
1.1821. De. 


N 28. 
Agentur: 

Seftätigung. 

l. 18971. Rov. 


M 279, 
Agentur- 

Behätigung. 

1. 2205. Rov. 


AR 9. 

- Das Babıen 
Überden Beif- 
nagismartt 
in Berliu. 


mw ° : 


.. j . Potsdam, ven 2, Dezember ISA. \ 
af Grund ves $ 12 des Geſetzes vom 8. Mai’ 1837 wird hiervurch ä 
13 


"Öffentlichen Kenntniß gebracht, daß ver Kaufmann und Kämmerer C. H. €. Vor 


zu Liebenwalve als Agent ver Magveburger Feuerverſicherungs⸗Geſellſchaft für 
Stadt Liebenwalde und Umgegend von uns beflätigt worben ifl. 
Königl. Regierung. Abthellang bes Junern 





Berorbunngen und Betauntmachungen Der Behör 
Der Stadt Berlin. v 

Für Die Dauer des Weihnachtsmarktes dürfen, um Unglüdefällen auf ſolchen 
vorzubengen, Fuhrwerke aller Art nicht anders, als in ver Richtung vom Io‘ 
age nach ver Kollniſchen Wache pin, ohne umzuwenden, die Breite Straße pa 
zen. An den in diefe Marktzeit fallenden Sonn⸗ und Feſttagen, am Weihnachtäffi 
Heiligenabenp, fo vwie bei fonftigem ungewöhnlic zahlreichem Andrange von Fu 
gängern, können von A Uhr Nachmittags ab, bis nad) erfolgter Schließung der x 
ben überall gar feine Wagen zugelafien werden. . % 

Fuhrwerksbeſitzer haben ſich hiernach zu arten und die MWagenführer den An- 
weiſungen ver dienſthabenden Polizei-Beamten und Gendarmer, bei Vermeidung von 
ı Thlr. Strafe, oder nad den Ümſtänden fofortiger Verhaftung, unweigerlich zu 
genügen. Berlin, den 5. Dezember 1845. . 

Königl. Gouvernement. . Koͤnigl. Polizei -Präfidium. 
von Ditfurth. von Puttfammer. | 
” ‘ Berfonelbronit. 

Die bisherigen hiefigen Regierungs-Secretariats-Affikenten Haberkern, Braun, 
Barnad und Öertung find zu Regierungs-Gecretairen ernannt, und ber bisherige Eivil- 
Supernumerarius Brzoſo wokh, der Militair-Supernumerarius, invalibe Feldwebel 
Witafhed, der Civil-Supernumerarius Renſchuch, der Mititair- Eupernnmerariu, 
ehemalige bel Dannhoff, der Givil-Gupernumerorius Büchmanı, fo wie ber 
vormalige an a han un eis Regierungs- 

Afißenten bei er Köni erung angefiellt worden. 

Dem reitenden Feldjäger Guſtav Friebe Wilgelm Berger ift der Oberförfierdienſt 
zu Yit-Ruppin, weichen derfelbe fchon feit dem Mai 1843 interimiftifch verwaltet Hat, 
vom 1. November d. 3. ab definitiv als Oberförfter übertragen tworben. \ 

Der Penfionair-rpt, Doktor der Mebicin und Chirurgie Friedrich Gunav Enber 
in Berlin ift als praftifcher Arzt und Operatem: in den Königlichen Landen approbirt 
und vereidigt tworden. . 

Der. proltifche Arzt und Wundarzt Friebric Wilhelm Megander Herrmann Schlitte in 
Berlin ift auch ald Geburtshelfer in den Königlichen Landen approbirt und verpflichtet worden. 

: Dem Sm * und Füfer Dun ai zu Hammelfpring, Superintendentur Templin, 
iR das Präbifat „Kantor“ beigelegt tworben. 

# In Stelle de aus dem Efhavetländifcsen Kreife weggezogenen Domalnerlbeamten 
Hart ift ber Kreisfchulge Wiggert zu Bornflädt zum Beuerlöfch - Komnueiffarius · du KBben 
Difteikt diefes Kreiſes geroähft und biesfeits beflätigt worden. > — 

ierbei eine beſondere Beilage, jaltend die Uederſicht der Verwaunng ber Cräbtes 
“ enter dm Rnt« un —* und ber Nieberlanfig für das Johr 1844, 

imgleichen ein Deffentlicher Unzeiger.) 
— 











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ch 
Verwaltung der Seite tun Neumark und der Niederlaufig 
. ü 1844. * 


der abgelegten Rechnung über vinerforietätöwefens der Kur⸗ und Neumark und 
iederlauſitz für das Jabr 1844 
Es find eingegangen: 
» der nach der Rechnung pro 1843 ver Thlr. 25 Ser. 6 Pf. 
2) Auf die nach Ausweis der Rechn 
1 Ahr. 27 Sgr. 9 Pf. vet 


bes leben noch us ........... ME 8 TH 4 Sgr. — Pf. 
RE ordentlichen Beiträgen für 10:38: I : es ’ 
mb in Reſt verblieben ........................ baßgs— 7 
A An Strafen ........ ....... — —⸗ . .. 
5) In Zinſen belegter Gelver des I -» 0 - 8 « j 
6) Mi erftatteten Progehkoften ..... -» — + — + 
a8 zufälligen Einnahmen. ..... » 22, — + 
erworbenen. Dofumenten und 
Bapitaliet ........... u ee 
er Durchlaufenden open ...... ns 
[RS die Geſammt⸗ Einnahme betragen Tr: 41 Sr. 9 Pf._- 
md m Einnahme-Heften verblieben ſinſ..............7 554 FE. 48. 7P. 


Die Einziehung diefer Reſte iſt mung nicht zu bewirken geweſen, da in einer 
Sudt des Socierätsbeicts ein Kaffentögr, entflanden if, und wird Die Einziehung 
deſes Betrages mit alfen gefeglichen Jen beitragspflichtigen Grundſtucke ſtehen theils 
ab hasta, theifs unter Admintftration. 

Die Rechnung fir das Jahr 18Einnahme⸗ Reſte, deren Ei 
infolge wird, nachweiſen. 

Die Beiträge der einzelten Stäb nachſtehend zuſammengehell Dieſer Zuſam⸗ 
menfteßfenng iſt gleichzritig det Nachtveig yenen Brandſchaden, unter Angabe der einzelnen 
Brände u. Klaffen der vom Brande bfügt. 





unausgefpt 


36200 
25675 
' 43150) 
27323 


17925 
11775 
18230011 






4725 


22275| 
184550] 
1515 

59325 










152925 
170000) 
178250 

91425 
102675) 

62275) 
060875) 


17250) 111100) 16100 . 


113100 
55675 











356775 
13700) 
15855 















Arab 
. 3850| 



















un 
ha 1989.79, 


- 10 8gr.7 #. 
⁊ — — Brand⸗ 


iſt, auf Sci 


ves überhaupt 


Schaden an⸗ 
adenerſatz ver⸗ 


me, cheils 
en 237 So⸗ 


+ geworden. 








- mr - 


ten. revidirten Reglemente jedoch aufge⸗ 
des Fonds ſelbft, fo betrug. ver Kaflen- 
pro 1843. 29,088 Thlr. 25 Ser. 10 Pf. 


17 =» 
15 * 
22 = 


siel 





anahme 36,279 Thlr. 2 Ser. 10 Pf. 


. u ð Pf. 


fammen 6304 - 9 - 5 = 


nn 29,975 Thlr. 16 Sgr. 5 #. 


nn 1408 - 10» 7» 
..... 31,383 Thlr. 27 Sgr. — Pf. 
en — 
4 auf 31,171 Thlr. 12 Sgr. — Pf. 

beſteht in 
29,000 Thlr. Markiſchen Pfandbriefen 

975 Vlx. 16 Sgr. 5 Pf. baar, 
29,975 Thle. 16 Sr. 5 Pi. 


Die 


Die Einnahme⸗ Reſte befiehen in: 2 on 
1) einer. Summe von ............................ . ; 988 Th. 106896. 7 9, 
welche die Stadt Neuftadt- Eberswalde aus ven Jahren 1843 ” 
an rüdftändigen Beiträgen verſchuldet. Die Societät hat in 
einem 'frühern, gegen vie Kommune geſchwebten Prozeffe nicht 
obgefiegt, es iſt jedoch jegt ein neuer Prozeß gegen ven Ma— 
giftrat zu Nenftadt> Eberswalde im Gange, deſſen Beendigung 
abgewartet werden muß. 
2) wieder eingehenden Vorſchüſſen zur Anſchaffung von Sprigen, . 
zum Betrage von ........... .............. ...... AM : — 1 — + 
Summa 1408 Thlr. 10 Sgr. 7 PM. 
Die Ausgabe-Nüdftände im Betrage von 212 Thlr. 15 Sr. betreffen ſolche Brand- 
entfhädigungsgelver, die wegen Nihtgenügung der Altern reglementsmäßigen Beftimmungen 
noch nicht zahlungsreif ſind, obgleich die Direction unausgeſetzt bemüht geweſen iſt, auf, Beſei⸗ 
tigung dieſer Rückſtände hinzuwirken. 
Der eiſerne Fonds ſtellt ſich demnach pro 1845: 
a) ans 184,697 Thir. 16 Sgr. 5 Pf. Beſtand des laufenden Fonds, 
D) = 31171 12 —Beſand des eifernen Fonds, 
zuſammen auf 215,868 Thlr. 28 Sgr. 5 Pf. 
Im Kalenderjahre 1844 haben in den Städten des Societäis.Berbantes überhaupt 
96 Brände fattgefunden. Davon haben: 

5 Brände gar feinen, oder einen fo unbeveutenden Schaden an- 
gerichtet, daß die Eigenthümer auf Schadenerſatz ver- 
zichtet haben; 

5 Brände ſolche Gebäude betroffen, vie theils gar nicht, theils 
bei Privat⸗Societäten verſichert waren. 

Es ſind mithin nur 86 Brände zur Vergütigung gekommen, und es haben 237 So⸗ 
rietäts⸗ Intereſſenten Schaden an ihren Immobilien erlitten. 
Von dieſen Bränden ſind: 
1 dur Gewitter, | 
2 + Bermahrlofung, 
1 =  mutbmaßlihe | m, i 
2 = vorfählige | Brandftiftung \ 
. Bei 73 Bränden find vie Entſtehungsurſachen nicht. zu ermitteln geweſen, 
und von 7 Bränden iſt das desfallſige Reſultat der Direction noch gar nicht befannt geworben. 


86. 


entſtanden. 


3 


10 


Es ſind: zinzlich Br mehr ober weniger beſchädigt: 


Wobhnhäuſer............ 
Stallgebäube .. 
Scheunen .... 
“ Mühlen .............. 6. 
' verſchiedene andere Gebäude 2.. 
‘= 19%. 
. Qon den wegen Brandftiftung zur Unterfuchung gezogenen Perſonen find: 
ein Dienſtmädchen zu einer fechejährigen Zuchthaugftvafe, 
ein anderes zu dreimonatlichem Gefängnif, - 
ein Lehrling zu einer Gelobuße von 50 Thlen. oder fechswöchentlicher Gefängnißfrck 
ein anberer Knabe zu drei Wochen Gefängnif 
verurtheilt worden. Außerdem find noch gegen mehre Perſonen Polizeiſtrafen verhängt. 
\ In Betreff ver Klafien-Eintheilumg der Gebäude. ergiebt diefe Weberfieht wiederum, daß 
die IVte Klaſſe fortgefegt die nachtheiligſte Einwirfung auf die Societät ausübt. Insbeſondere 





find die mit Strob- over Rohrbedachung verfehenen Sceunen, in überwiegender Zahl vom . 


Brande betroffen worben, fo daß dieſe nur mit circa 3 Millionen verfiherten Gebäube einen 
gleichen Schaden verurſacht haben, wie vie übrigen mit circa 41 Millionen verſicherten 
Gebäude Klaſſen. 

“Berlin, ven 1. November 1845. 


Staͤndiſche Städte-Fenerfocietäts- Direction der Kur: und Nenmark und 
der Niederlaufi itz. 


Froehner. Neumann. Stoepel. 





379 


Amtsblatt 


Der Königlichen Negierung zu Potsdam 
\ und der Stadt Berlin. 


— — —nũ·ũ — — — — 
Stick öl. Den 19. > Degember. . 1845. 





Allgemeine Sefetfammiune. 
Du diesjährige 38ſte Stüd der Mlgemeinen Geſetſammlung entpält: 


N 2643. Allerhöchſte Kabinetsordre vom -15. September 1845, betreffend bie 
von den Führern und erften Mafcpinenwärtern ver Dampfſchiffe auf ven 
Nheine und der Mofel zu beftellenden Kautionen. 


NE 2644. Allerhöchſte Kabinetsorpre vom 17. Oftober 1845, betreffend vie 
Abänderung des & 10 des Regulativs vom 7. Juni 1844, in Beirf des 
Verfahrens bei Chauſſeepolizei⸗Kontraventionen. 


N 2645. Ailehöäfte Kabinetsordre vom 7. November 184%, wegen Mbände- 
rung des $ 109 des Reglements für die Provinzial ⸗ Fener focierãt der 
Provinz Weſtphalen vom 5. Januar 1886. 


N 236406. Allerhöchſie Kabinetsordre vom 7. November 18485, betreffend vie 
— Veröſſentlichung von Immediatgeſuchen und Adreſſen. 


M 2647. —— wegen Ergänzung nnd Abänderung einiger Beſtimmungen 
des Reglements für die Feuerſocietät des platten. Landes des —— 
Sachſen vom 18. Februar 1838. D. d. 7. November 1845. 


N 8. Verorbnung über mehrere Abänderungen und Crgänzungen des Ne- 
glements für vie Fenerfocietät ver ſammtlichen Städte des Regierungebezirks 
Gumbinnen, vom 29. April 1838. D. d. den 14. November 1848. 

N? 264. Verordnung über mehrere Abãnderungen amd Ergänzungen, des Re⸗ 
glements für die Feuerſocietät der fämmtlichen Städte des Regierungs- 
bezirks Koniogberg mit Ausſchluß der Stadt Königsberg, vom 20. April 
1838. D. d. ven 14. November 1845. 


N? 2650. Allerhöchſte Kabinetsordre vom 15, November 1848, w Erwei⸗ 
terung der Befugniſſe der Kreis⸗Juſtizräthe zur Vollſtreckung der Execution. 


N 2651. Belanntmachung über die unterm 17. Oktober 1845 erfolgte Beſtä- 
tigung der Statuten’ der für den Bau und die Unterhaltung einer Chauffee 
von Wriezen nach Freienmalde zufemmen getretenen Aetiengeſellſchaft. Vom 
20. November 1845. 


abo 
NP — Velbe⸗ 
haltung ver ermäßigten Di vurchgangs-Zollſätze von dem auf ver Weichſel 
und Riemen tranfitirenden Getreide während. der Tarifperiode von „1846 


bis 1848. 
— — 


Die Verordnung vom 30. Juni 1843 enthält im $ A Vorſchriften fiber..bie 
ECernſur vor Karten des Preußiſchen Staates, deren Maaßſtab an NIE ] 
- größer iſt, und von Plänen inkimbifcher Fefkumgen, und beftimmt biermückfl: 
Alle Übrigen Vorſchriften über die Cenſur der Karten und. Pläne werden - 
hiermit aufgehoben. 


Dana find alfo alle Karten, welche nicht unter die Ausnafmefälle des $4 
gedachter Verordnung fallen, cenfurfrei. Offenbar bezieht füh aber das Gefeg mr 
auf eigentliche Landkarten, und fest, als ſich von jelbft verftehend voraus, daß tr 
Herausgeber einer Landkarte bei ver Verzeihnung der Erdoberfläche oder einzeln 
Theile derfelben auf eine ebene Fläche ruͤckſichtlich ver beigefügten ſchriftlichen Be 
merkungen, ſich innerhalb der Grenzen hält, welde zum Verſtaͤndniß ver Landkarte 
notbivendig, oder allgemein üblich und hergebracht find. 


Weicht ein Herausgeber hiervon ab, fügt er alfe einer. Landkarte ke. ſchriſt⸗ 
liche Betzerkungen bei,.die zu ihrem Verſtͤndniß, je nach ver Beſtimmung einer 
Landkarte, nicht nothwendig erfcheinen, fo kann eine folge Karte allervings. —5 
pflichtig werden. Die Entſcheidung ver Frage, ob eine beſtimmte Karte tenfurpfli 
tig iſt oder micht, hängt demnach davon ab, ob ſich darauf andere Schrift, 
ſolche befindet, die Ar geographifchen oder topograpbifchen Verſtãndniß einer Karte 
gehört. Enthaͤlt fie ſolche Schrift, fo wird ihr dahurch aufier dem kartographiſchu 

alter zugleich der Gehalt. und die Bedeutung einer Drudſchrift verliehen, 
woraus AR. folgt, daß die Aufnahme ſolcher Schrift nur nach vergängiger Ge 
nehmigung der Cenfur erfolgen darf. 

Da neuerdings Karten herausgekommen find, welche niet bloß die Darflellung 
der politifchen. over natürlichen Abgränzung over ver Beichafienheit eines Theils ver 
Erdfläche zum Gegenftanve haben, und Schrift enthalten, welche nicht zum geo⸗ 
grapbifäen oder topographife en Berflänoniß einer Karte gehört, fo wirb das ge⸗ 
werbetretbende Publikum in Gemäßpeit eines Miniſterial-Erlaſſes vom 2. d. M. da⸗ 
von in Kenntniß geſetzt, dag vie Senfur-Berwaltung. die‘ I obigen Grundfäge in die 
fer Beziehung fünftig zur Anwendung bringen wird. 

Potsdam, den 6. Deʒember 1846. 
Der Ober / Praſident der Provinz Brandenburg. 
von Meving n 


. 881 . 
* Brerorbuungen and Wetanurunttgen 


für Sen Megierungsbeikit Yotibam und für Die Stabt Berlin. 
J 280, ner befondere Beilage.) 5 


. "Potsdam, ven 11. Dezember 1845. 
Die Durchſchnittopreiſe der verſchiedenen Getreivearten, der Erbfen und der rauhen 
Fourage x. haben auf dem Marke zu Berlinü in Monat November d. J. betragen: 
für den Scheffel Weizen .......... ser 2 Thaler 29 Sy. 6 Mr 
* für den Scheffel Beggen ...... ri +: 9 »- 10 








für ven, Scheffel große Gerſte... . 1 16 e 8 > 
für ven Scheffel Heine Gerfle.......... 1 + 16» 6% 
für ven Scheffel Hafer ............... 1 + 4 »:.6 + 
für den Sceffel Erbſen .............. 2», 14, 2» 
für ven Zentner Heu ................ — ⸗26 »: 1 - 
für das Schock Strob ............... 8s28 
für ven Zentner Hopfen..... R 17: — . — ⸗ 
die Tonne Weißbier koſtete............ 7 — — ⸗ 
die Tonne Braunbier koſtete ........... 326— 
das Quart doppelter Kornbranntwein loſtete + 4 + — ⸗ 
das Quart einfacher Kornbranntwein koſtete — + 23 


Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Inuern. 


Potsdam, den 12. Dezember 1845. 

j Es find neuerdings mehrfach Geſuche und Adreſſen an des Könige Majeftät 
gleichzeitig mit deren Abfenbung oder noch vorher durch dan Drud veröffentlicht wor⸗ 
den. Zur Befeitigung biefer Unſchiclichkeit haben des Königs Majeſtät nicht nur 
den imgeitigen Abdruck folder Gefuche und Adreſſen im Inlande verboten, fondern 
auch Alerhöchſt Ihre Entſchlleßung zu erfennen gegeben, biefelben nicht zu beant- 
tworten, wenn deren unzeitiger Abdruck im Auslande erfolgen follte, 

Dieſe Allerhöchſte Entſchllelung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnig gebracht. 
dnigl. Regierung. Ebtheilung des dm. 





F 


Ms. 


Berliner 


Warktpreiſe 


pro Robem- 
ber 1845. 
1. 780. On. 


J 


382 


Berpabunngen ud Belenntmachungen, weiche Deu 
M 283. RNRachweiſuag 
in den DELL EEE Des Bezirks der 
in welden Getreidemärkte 

Rattgefundenen Getreide- und 

pro Rovember 


383 . 
Megieruugtbezich Votedam anöfchlichlich betreffen. 
ſfſämmtlicher 
Königligen Regierung zu potsdam, 
abgehalten werden, 
Biktualien-Durchſchnitts-Marktpreife 









































1845. 
Das | Das Pfund | Das Quartet [Die Metze 
— — 
Schod | Gcheffel Roge gind⸗ . \ ig 
Brno, [2005 [Rats] der [sie | sie | mn [Orewe[@riee 
MAC 4 t 4 lage + lae 4 1 4 41% 2 
—————,— ul 
7—-1-| -!ılslal-Is[-1ı\2] 1185| 3 — 
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s-—|—|ı 11-1 2/6] 8-1 1-1 1/6] 2 6] 10\—| 7/6 
6 82]—ıı ı\2]2|6| 71-11-1144 1-10] 6 — 
626 11-1 ı\-13|6]7 |] 1|3| 1 [6] 3 [6] ı4/—| 7/9 
121-—1—|ı ı\)sl2|j6jo| 2] ı -]ı 14-11 8 
718-1—|ı 1-13 1] 8-11) 3] 1/6] 4 [6 |10—] si 
6--]—Iı ı|512|6/7|3[ 1-1 113] 2/6 |10/—| 6 
1-1 133] 8 |-1—-1—1-1— 112/112) . 
— 1-41 1-13 \-1 71-11 [3] 21] 4 11-11 | 
—— --7—19--—- 86 
10 113] —|ı —-10 2|)6] 9 1—| ı | 3] 1|9] 2 -[ı2 | s— 
1-1 —|912/6]7 -]ı| 3l ılel3|c| S— d— 
ses | —|ı — 113 |] 6 Jıöf 2 |-1 2/6] 3 16 [10 —| 71 
4-1—|ı ı\-12|6/7|6| 1] ı 13] 3 |—] 0\—I:8|6 














N? 98. 

Das gahren 
aber den Weid · 
nachtemarkt 
in Berlin. 


NM. 
Agentur- 
Nieveriegung. 


M 97. 
Agentur» 
Niederlegung 


Verordnungen und Bekanntmachungen der Beh otden 
Der Stadt Berlin. 


Für die Dauer des. Weihnachtsmarktes dürfen, um Ungfintsfälen auf ſolchem 
vorzubeugen, Fuhrwerke aller Art nicht anders, als in der Richtung vom Schloß: 


plage nach der Köllniſchen Ware hin, ohne umzuwenden, die Breite Straße yaffı: . 
‚ren... An den in diefe Marktzeit fallenden Sonn und Feſttagen, am Weihnalhtss 


Heiligenabend, fo wie bei fonftigem ungewöhnlich zahlreichem Andrange von Fuß⸗ 
gängern, Können von A Uhr Nachmittags ab, bis nach erfolgter Sötiepung der Bu 
den überall gar Feine Wagen zugelaffen werben, 


Fuhrwerksbeſih ser haben ſich hiernach zu achten und die Wagenfüßrer den Ans 
weifungen der dienſthabenden Polizei-Beamten und Gendarmen, bei Vermeidung von 


‚1 Xp, Strafe, oder nach den Umſtänden fofortiger Verhaftung, unweigerlich zu 


genügen. Berlin, ven 5. Dezember 1845. 
Königl. Gouvernement. Koͤnigl. Polizei⸗ Praͤſidium. 
von Dit furth. von Puttkammer. 


Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenniniß gebracht, daß der bief ige Kaufmann 
Her Auguſt Dito Faehndrich die ipm übertragen gewefene Agentur ber Düffel- 


‚ borfer Rheinpreußiſchen Feuer-Verfiherungs- Geſellſchaft niedergelegt hat. 


Berlin, ven 25. November 1845. Koͤnigl. PolizeisPrafdium. 


& wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der hiefige Kauf⸗ 
mann Herr Guflav Heife die ihm übertragen geivefene Agentın der Leipziger 
Mobiliar» Brand- Verſicherungsbank niedergelegt hat. 


Berlin, den 1. Dezember 1845. Königl. Doliei» Praftbium. 
| 
Perſonalchronik. 
Der zuletzt bei dem hieſigen Regierungs⸗Kollegium befchäftigt geweſene Regierungs⸗ 





Refexendarius Szumann iſt zum Regierungs-Aſſeſſor ernannt und in dieſer Eigenſchaft 


der Königlichen Regierung zu Poſen zur ferneren Beſchäftigung überwieſen worden. 


Der bisherige Landgerichts⸗Rath, jetzige Juſtiz-Rath Auguſt Stephan Richard if 
zum Juſtiz · Kommiſſarius beim Stadtgerichte zu Berlin und zum Notarius im Departe- 
ment des Kammergericht8 ernannt. 


Der bisherige Oberlandesgerichtd- Aſeſor Guſtav Wilhelm Prin if zum Kammer- 


. gerichtö-Affeffor ernannt. 


Der bisherige Kamınergericht- anckultator Earl Friedtich Haack iſt zum Kamuter⸗ 
gerichts⸗ Referendarius ernannt. 


Die bisherigen Rechtd- Kandidaten Franz Friedrich Ernft He hſe Ernſt Heinrich 


von Rodenberg, Carl JZulius Theodor Meſtag, Earl von Moers, Rarimiien Brang 


EEE 


Sofeph von. Groote, Eberhard. Philipp Rubolah von Groote, Heermann Herbert 
Friedrich von Gülich, Harold Arthur Wolf von Wolff find zu Kaınmergerichts- Aus- 
Initotoren ernannt, und bem Kriminalgerichte zu Berlin zur Befchäftigung überwieſen. 
. Der Kammergeriches⸗Referendarlus Carl Wilhelm Morig Zimmermann ift mit 
Borbehalt feines Ranges und Eharafters auf feinen Antrag aus dem Juſtizdienſte entlaffen. " 
Der Mamwargerichts⸗Referendarius Friebeich Wilhelm Tiffen if auf. feinen Antrag 
auß bem Juſtizdienſte enflaffen. . 
Der Kammergerichtd-Referendarins Alerander Bauermeifter if aut bem. Iukig 
bienfte entlaffen. j 
* Der bisherige Kanzlei-Diätae Johann Chriftian Chriſt if zum Kammergerichte-Kans 
zelliſten ernannt. J 0. 
Patrimonialgerichte. Dem Juſtitiarius Engel in Berlin ift die Verwaltung 
des erlebigten Richteramtes von Heinersdorf interimiftifch übertragen ivorden. ° 
Dem Kammergerichtö-Referendatiud- von Voß zu Wilsnad if die Verwaltung der 
Patrimonialgerichte über Kleinow, Kletzke, Uenze und Klein-Leppin Übertragen. 
Dem Kammergerichts-Affeffor Luckwald zu Neuſtadt⸗Eberswalde iR die Verwaltung 
des Patrimonialgericht8 über Grünthal übertragen. . 
"Dem Ritterfchafte-Syndifus Wolff zu Perleberg ift die Verwaltung des Patrimo- 
nialgerichts über Quitzow übertragen. . . \ 
"Die durch die Verfegung bed Revierförſters Zifcher nach der Oherſörſterei Pütt, 
im Regierungebezirf Stettin, erledigte Revierförfterfielle zu Klepzig it vom 1. November 
d. 3. ab dem Forftfandidaten Behmeyer interimiftifch übertragen worden. 


Der praftifche Arzt und Operateur Dr. Carl Heinrich Friedrich Ludwig Gobbin zu Ber- 
lin iſt auch) als Geburtöhelfer in den Königlichen Landen approbirt und verpflichtet toorben. 


Der Apotheker erfier Kaffe Carl Auguſt Benezet iſt Behufs ber Uebernahme der, 


. Apotheke au Rheinsberg in vorbemerfter Eigenfchaft vereibigt worden. 


Die durch bie Emeritirung des Predigerd Bollmann erledigte Pfarrſtelle zu Gürom. 
iſt durch den Prebigtamtd- Kandidaten Emil Heinrich, Taube wieber befegt worden. 


Schiedsmänner.” Der Amtmann Carl Wilhelmi zu Uetz für ben Iiten ländlichen ° 
Bezirk bes Ofthavelländifchen Kreifes. J 
Der Kaufmann Friedrich Wilhelm Kennler zu Ketzin für die Stadt Kein (wiederum). 
Sa Dr Buchhalter Gufav Weftphalen zu Havelberg für den 2ten Bezirk der Stadt 
Javelberg. . II 
Für die Stadt Berlin. Der Rentier Johann Friedrich Donath für den Schindler⸗ 
ſchen Waiſenhaus⸗Bezirk NF 55 (wiederum). b 
* Der Seidenwaarenfabrikant Auguft Friedrich Meubrink für den Friedrich-Wilhelms⸗ 
Gymnaſium⸗Bezirk A⸗ 56 (riederum). v 
. Der Kommerzien-Rath Carl Friedrich Pindert für den Zeughaus-Bezirt IF 8 

ia , \ p 8 


6 J 
3 Kaufmann Carl Gottfried Franz für den Alexanderplatz⸗-Bezirk NP 89 (von 
leuem). 
FR Der Gutsbefiger Carl. Friedrich. Albert Bade für’ den Georgen Kirch⸗ Bezirk (von 
euem). 
Der Eifengießerei-Befiger Auguſt Ferdinand Lehmann für ben Landsberger Thor⸗ 


Dezirk 7 94 A und B 1 und 2 (von Neuen). 
.. m 


- . 886 —— 
Bermiſchte NMachrichten. 

Die in der Ausführung begriffene Chauſſirung des Weges vom Endpuunkte der 
Berlin» Zegelee Chauſſee am Artillerie-Exercierplag bei Berlin bis zur Mühlen» 
brüde bei Tegel macht es erforverlich, dieſen Weg für Fuhrwerk fo Tange zu ſchließen, 
bis: der. Ehauffeebau die Fahrpaſſage wieder geflattet. Die ‚genannte 
wird daher hiermit bis auf Weiteres für Fuhrwerk gefperrt und letzteres für die 
Dauer der Sperre auf ven Weg über Dallvorf verwieſen. . 

Contraventionen gegen dies Verbot werden mit Gelofitafen von 10 Sgr. bis 
1 Thlr. oder verhäftnigmäßiger Gefängnißftrafe geahndet werden. 

Potsdam, ven 11. Dezember 1845. 
\ . Königl. Regierung. Abtheilung des Zunern. 


Dem auf der Felomark ver Strasburg i. d. U. new errichteten Etabliffement 
des Gutsbeſitzers Ferdinand Rahn ift der Name „Ferdinandshöh“ beigelegt, 
was wir hierburch mit dem Bemerfen zur öffentlichen Kenntni bringen, daß durch 
diefe Namenbeifegung in ven Communal- und polizeifihen Verhältniſſen des Eta- 
biiffements nichts geändert wird. \ 

Potsdam, den A. Dezember 1845. 


Königl. Regierung. Antpeilung bes Janewn. 
Dem auf ver Feldmark des Dorfes Güſtow bei Prenzlau, } Meile von biefer. 


Stadt entfernt, errichteten, dem Gutsbefiger Lihtwald gehörigen Etabliſſement i j 
der Name: „Mühlhoff“ beigelegt, was wir hierdurch mit dem Bemerken zur öfe 


fentlichen Kenntnig bringen, dag durch viefe Namenbeilegung in ven Communal- 


und polizeilichen Verhältniſſen des Etabliſſements nichts geändert wird. 
“ Potsdam, den A. Dezember 1845. 


Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. 


Geſchenke an Kirchen. 
Ein Mitglied der Gemeinde zu Damelang, Superintendentur Reuftadt- Brandenburg 
welches nicht genannt fein will, hat am Todtenfefte der dortigen Kirche eine Altarbede 
von ſchwarzem Kamelot mit weißen Frangen und zwei dergleichen Kommunion» Tüchern 
geſchenkt. 


(Hierbei eine Beilage, enthaltend unter N? 280 dag Statut der Wriezen⸗-Freienwalder 
Chauſſeebau⸗ Geſellſchaft, imgleichen ein Deffentlicher Anzeiger.) 





— — t — — 





Beilage 


zum ð ufen Stüd des Amtsblatts 


der —RW Negierung zu Potsdam 


- und der Stadt Berlin. 





Berorbuungen und Befonntmachungen 
de Den NRegierungobezirk Potsdam mb für Die Stadt Berlin. 


Nagh ſiehende, wortlich alſo lautende Allerhöchſte Kabinetsordre: 

„Auf Ihren Bericht vom 6. d. M. will Jh die zum Bau und zur Unter: 
haltung einer Chauffee wor Writgen nach Freienwalde gebildete Gefellfchaft unter 
dem Madieh: „Wriegen. Sreienwalvder Chauſſeebau-Geſellſchaft“, nach 

"ven Beflimmungen ves Gefeges vom 9. November 1843 hierdurch befätigen 
und das anliegende, am 20. Mai d. J. notariell vollzogene Stätut derſelben 
mit der Ma e: zu $ 18, daß die Erben eines Actien-Zeichners nicht folis 
va; Yen gemeinfhaftlich erhafin bleiben follen, und zu 88 32 und AB, 
daß vas über die Verhandlung ver Generaf-Berfammlung aufzunehmenve Pro- 
tokoll von einer Gerichtsperſon over einem Motar zu führen, vie Legitimation 
7 Borſtands⸗ Mitglieber nicht darch ein Zeugniß wer Regierung, fondern durch 
ein gerichtliches oder mosarielles, auf Grund der Wahl⸗-Verhandlung auszuferti⸗ 
a Wick feßgefiefit. werde, und Die Öffentliche Bekauntmacung der gewäblten 
lieder durch die Geſellſchaft felbft geſchehe; — in allen Punkten genehmigen. 
till Ich der gedachten Aetien⸗ Geſellſchaft das Expropriations⸗Recht in 
der zum Bau der Chauffee in ver genehmigten Richtung erforberlichen, 
des Vertrags nicht zu erwerbenden Grunbflüde und guferdem die⸗ 
—— heifegen, welche dem Staat bei ver Unterhaltung von Kunſtſtraßen 
. a der. Malorjalien · Gewinnung zuſtehen. Auch ermächtige Ich Sie, 
ven Finanz Minifter, dem —— mit der Geſeliſchaft vereinbarten, die 
—— derſelben dem. Staat gegenüber feſtſtellenden Vertrage die Beſtã⸗ 
zu ‚griheilen. — Die gegeuwärtige Ordre iſt nebſt dem Statut durch das 
44 ‚per, Regierung in Potsdam bekannt zu machen. 
Sansſoudi, ven 17, Be 1845. 
Friedrich Wilhelm. 
"An. die Stones: Minifier Flottwell * pn 


deren Original fih in ven Alten des Königfichen Finang- Minifteriuns befin! 


N? 280. 
Statut der 
Wrie gen · 


1. 2146. Kor. 


wird unter ‚deflen Siegel „für die Wriczen⸗Frrianwalder ——— u 


Yan in ögefe 
ne era Monk 1840 1a. Der Binang Minifer., 


Slottwell 
DBeldtigungs sUrfunde on 
—* Wriezen / dreienwalder Chanfechau· Gefellichaft. 


Einteitung. 


Namen und 
 Perfönligpteit, 
der @efehligaft. 


Confzuction 
der Bahn. 


Zeit und 
Bollendung des 
Baus. 


donds. 


Sitatuit— 
der Wriegen: Freienwalder Ebaufjee: :Gejehfrheft. . 
Mit Allerhöchſter Genepmigung if eine Astien- Gefelfgaft zu dem Ziede 
zuſammen getreten: 
um für gemeinfepaftliche Rechnung der Ationaire eine "Eauffee e milhen 
Wriezen und Freiempolve zn erbauen, zu’ mithalten und gegen Erheb 
des — 
dieſelbe hat das nachſtehende Statut über die een. der * Ga und JR 
Art ver Ausführung des Unternehmens errichtet. 


- &rfter Abignmitt. 
Bildung, Gefhäftsumfang und Bonds: der Sefeiifhaft 

"81. Die Geſellſchaft wird unter der Benennung: . 

„Wriezen-Freienwalder Chauffer- Sefeltfgaft“ fon 
von Actioniren gebildet, Hat ſich am 18. April 1843 als ſolche in ihnen Benesal- 
Verfammlung conflituirt und wird mit Gorporationarechian, nach Masigeke nieht 
Statuts, durch ein Comité repräſentirt. Ei 

Der- Sip ver Verwaltung iſt die Stadt Wriezen, woyſelbfi Pr die emroi, 
Verſammlungen gehalten werben. Die Königliche Regierang zu Potedau iſt die 
unmittelbar vorgefeßte Behörde und das Land und Siadegenqht zu Beige der 
Gerichtsſtand der Gefellfchaft. 

8 2. Der neue Chauffergug ſoll mit geringen, durch bie Dirie, be 
dingten Abweichungen die alte Straße von Wriezen bis Freienwalde inne haften, 
an dem Punkte anfangen, wo die alte Straße in die Straße der Odervorſtadt von 
Wriegen einmündet, und bis an den Punkt in Freienwalde geführt tverben, wo 
dieſe Straße mit der Breienwalder-Betliner Wanſſee fi Verbindung‘ tritt. S iſt 
anf 2780 Ruthen vermeſſen. 

Die Ausführung des Baus geſchieht in Entreprife nach dem, von dem Sau 
Conducteur Peip unterm 10. März 1838 entworfenen und vom Ober» Wegebau 
Infpector Horn und dem Regierungs-Baurath von Unruh reviditten —2 
nebſt deſſen gutgeheißenen, Erſparniſſe bezweckenden Aenderungen und nach den, dem⸗ 
ſelben zum Grunde liegenden Situations⸗ und Nivellements-⸗Plänen unter Beobach- 
tung der von den höhern Befötven erlaffenen Anweifungen zur, Anfegung, Unter 
haltung und Inſtandſetzuug der Kunſtſtraße. 

8 3. Der laut — Kabinetsordre vom · 7. Dftöber 1844 geneh⸗ 
migte Bau ver Chauſſee iſt bereits begonnen und ſoll nach dem mit den Entte⸗ 
preneurs geſchloſſenen Vertrage noch im Laufe des Jahres 1648 oberndet · werden. 


8 4. Der Fonds der Geſellſchaft beſteht: 


” aus den bereits gezeichneten und bis zur Höhe von 20,000 zn aufze ⸗ 
bringenden Actienbeuͤraͤgen in Actien a 100 Tplr., 


3 
b) aus ber bereits zugebilligten Staatsprämie von 3000 Thlrn. pro Meile, 
©) dus den Zufüffen aus Kreis⸗Kommunalmitteln, den offerirten Natural» 
Leiſtungen umd anderen dem Unternehmen zufließenden Unterftügungen, 
d) ms den auffommenven Chauffeegelvern und fonftigen Einnahmen. 

8 5. Die Einziehung von Actienbeiträgen iſt mur bis zum’ Betrage von 
20000 Thlen. Preußiſch Courant zuläſſig, ſobald viefe Summe erreicht iſt, wird 
fe gone Eine weitere Vermehrung des Astienfapitald kann nur mit aus— 
drüdlicer Genehmigung des Staats durch eine General-Berfammlung ſämmtlicher 
Actionaire gültig beſchloſſen werben. 


Zweiter Abſchnitt. 
Rechte und Pflichten der Actionaire. 

86. Alle diejenigen, welde durch die in gerichtlichen oder notariellen 
Urkunden erfolgte, urſprüngliche Zeichnung von Actien oder durch deren fpätere Er- 
werbung dieſer Societät beitreten, werden nach Verhältniß ihrer gezeichneten, ein- 

- gezahlten und erworbenen Actien, Theilnehmer an allen Rechten und Pflichten diefer 
Geſellſchaft. Nach ver Höhe ihrer vefp. Einſchüſſe und Actien haben fie Antheil 
am gefammten Eigenthum, Gewinn und Verluſt der Gefellfepaft, und haften für 
die aus dem Gocietäts- Berpältmiffe fliegenden Verbindlichkeiten der Geſellſchaft und 
einem dritten gegenüber, aud nur. mit dem Betrage ihrer Einſchüſſe und Actien, 


niemals aber mit ihrem übrigen Vermögen, auch nicht mit den, von ben Ein 


fpfflen und Actien bereits erhobenen Zinfen oder Dividenden, 

Von jedem Actionair wird vorausgefept, daß er ſich mit allen Rechten und 
Verpflichtungen der Gefellfchaft bekannt gemacht habe. 

Bei Ausreihung der Actien wird ein Cremplar dieſes Statuts ven Cigen- 
thlimern behänbigt. 

. 8 7. Die Actienbeiträge find in Raten von 20 Procent an die Gefell- 
ſchaftskaffe zu Wriegen franco einzuzahlen. Je nah dem Berlrfnig wird ver 
Termin ver einzelnen Einzahlungen von dem Comite befiimmt und mindeflens 
14 Tage vor der jevesmaligen Verfallzeit befannt gemacht werben. 

& 8. Ale auf die Actien geleifteten Einſchüſſe gehen fofort in das Ges 
fellſchaftsvermögen über, weshalb ſich mit jeder Einzahlung ein Jeder der eigenen 
Dispofition über feine Einſchüſſe begiebt. \ 

89. Bis zur Einzahlung des ganzen Nennwerthes ver verzeichneten 
Aetien wird für jede Actie a 100 Thlr. eine mit der Nummer, vie dereinſt bie 
dafür amszufertigende Actie erhält, und mit dem Namen des Zeichners verfehener 
Duittungsbogen nach ber. erfolgten erſten Abfchlagszahlung andgegeben und darauf 
über ven Empfang derfelben und der folgenven Äbſchlagszahlungen von dem Ren⸗ 
danten der. Gefellfchaft quittirt. . . 

$ 10. Bei Einzahlung der letzten Rate wird jeder Quittungsbogen gegen 
eine auf den Nominalwerib und auf den Namen des urfprünglichen Actionaire 
lautende Actie über 100 Thlr. Preußiſch Courant eingetaufcht. ° 


Theilnahne, 
Rechte der 
Actlonaire und 
Befreiung von 
Raqſchoſſen. 


Einzadlung. 


Quitlungs· 
bogen. 


Ausfertigung 
und Ausdaͤndi · 
gung der 
Actien. 


Y 


Berzinfung. 


4 
Die Actien werden und dem anliegenden Schema N unter bem Nanen ver 


Geſellſchaft und dem Dato der Tegten Einzahlung ausgefertigt, von ven —— 


Mitgliedern derſelben unterzeichnet, und von dem Rendanten unter 
Pagina und der Nummer des Journals, unter welcher ver Geldbetrag je 
Actien zur Einnahme gefommen if, „coutrafignirt, Ueber die urfprüngfig ausge 
gebenen Actien wird ein Buch geführt, worin fie unter genauer Angabe ‚des Ma-. 
mens, Standes und Wohnortd der Ationaire eingetragen werden. Or 
Eigenthum der Actie auf einen Andern über ($ 6), fo. ift biefer zur 
in dem Actienbuche anzumelden. 
Im ‚Verhättnip zur Geſellſchaft werden nur biejenigen als „ie igenfkiner 

der Actien angefehen, die als folge im Actienbuche verzeichnet fin 

8 11. Bor Vollendung des Chauſſeebaus Act ‚eine > Beryinfung der 
Actienkapitale nicht ftatt. 

& 12. Sobald derfelbe aber fo vollftändig ausgeführt iſt, daß die € auf. 





j gegen Zoffgelverhebung befahren wird, fo beginnt vie Verzinfung der Actien 


Reſerve ⸗Zonds. 


Art, daß der Reinertrag der Chauſſee-Einkuͤnfte als "Dividende ($ 14) auyeyeng 
an vie Actionairs vertheilt wird. 
Bon dieſem Reinertrage ſoll indeß eine, von der General⸗ Verſammlung in 


ſeiner alljährlich im Monat Februar ſtattfindenden Sitzung (F 28) näher zu bes 


Amortiſations. 
Bonds. 


Slvidende. 


ſtimmnende Summe vorweg genommen und für ven anzulegenden Reſerve⸗ önds 


beſtimmt werden. 


Dieſer Reſerve-Fonds, welcher zur Sicherung einer fortwährend guten Unter⸗ 
baltung ver Chauſſee gebildet wird, ſoll nur auf Höhe von 1500 Thirn. Sreugiich 
Courant gebracht und bie Beſtände veffelben in nur Preußiſchen Ctaatspapieren 


“over Pfandbriefen angelegt werden. Die vesfallſigen Zinſen wachſen bis zur Er⸗ 


reichung des vorermähnten Betrages diefem Fonds ſelbſt, dam aber den laufender 
Einnahmen der Geſellſchaftskaſſe zu. 

& 13.. Sobald der Reinertrag, nachdem die für den Referve- Fonds 
($ 12) dur die General» Beifammlüng beflimmte Summe vorweg genommen, 
sin Dividende von A Procent per Xctic überfleigt, fo fol von ven tehrbetrage 

1 Procent zur Bildung eines Amortfations- Fonds, der die allmähfige rilgung ded 
Actienkapitals zum Zweck hat, verwendet werben. 

Je nachdem die hierdurd erwachſenden Beſtände vie geeignete Höhe erreichen, 
werben fie glei) denen des Meferve- Fonds (K 12) zinsbar angelegt. 

8 14. Am Scpluffe eines jeden Kalenderjahres hat das Comite bie. Bücher 
der Kaffe abzuſchließen, die Jahresrechnung aufzuftellen, fo wie einen überſchelichen 
ſummariſchen Abſchluß über Einnahmen und Ausgaben incl, ver nad $. 12 zu 
Reſerve⸗Fonds abgelieferten Summe anzufertigen. 

Der ſich hiernadp ergebende Ueberfup (Heinertrag) wird den Yotionairen is 
eine die Stelle der Zinfen vertretende Dividende in fo weit und von dem Tage 
ab gir Erhebung geftellt, wie dies durch die General-Verſammlung ir ihrer all» 
jährlich regelmäßig im Monat Februar flattfindenden Sigung s 38)‘ Rare be⸗ 


ſtimmt, und Benni Öffentlich befannt gemacht werden wird, 


5 


. 48 18. Zur Ethebung biefer Dividenden werden mit den Actien zugleich 
Dividendenſcheine nach dem Schema B in angemeffener ·Angahl ausgegeben, welche 
nad völligein Varbrauche durch neue erſetzt werden. 

8 16. Durch Einlöfung der Dividendenſcheine wird vie Geſellſchaft von 
jedem desfallſigen Anſpruch befreit. 

$ 17. Divivenden, welche nicht innerhalb vier Jahren, von der Verſall· 
zeit an gerechnet, erhoben werden, fallen ver Geſellſchaftokaffe anheim. 

8 18. Das Arrecht auf eine Actie kann von den Actienzeichnern an Andere 

jagen werden, jedoch bfeiben die urſprunglichen Jeichner, dieſer Webertragung 
* Rechts ungeachtet, für die vollftändige & 
chtet. 

Soll der Cedent von ſeiner Zahlungsverbindlichkeit frei werden, ſo iſt dazu 
die. ausdrückliche Genehmigung des Comilé erforderlich. Ebenſo bleiben bei ein⸗ 
tretenden Todesfällen ſämmtliche Erben für die Zahlung des von ihrem Erblaſſer 
gezeichneten Astienbetrages ſolidariſch verhaftet, fo Tange nicht das Comité in vie 
Uebertragung der Verpflichtung anf einen der Erben aͤusdrücklich eingewilligt hat. 
Die Debertragung felbft muß immer in rechtsverbindlicher Form geſchehen. 

d19. Wenn auf eine Actie eine ver ausgeſchriebenen Theilʒahlungen zur 
Verfall eit wicht eingegangen iſt, fo wird der Eigenthümer derſelben vom Director 
des Comite ($ 36) fhriftlid) aufgefordert, die ausgebliebene Zahlung und außerdem 
eine vom Reftanten in ſolchem Falle verwirkte Gonventionalftrafe von einem Zehntel 
der reftirenden Theilzahlung fpäteftens 14 Tage nad dem erſten Verfalltage an 
die Gefellfchaftskaffe zu entrichten. " 

Wer viefer Aufforderung nicht vollſtändig und pünktlich genügt, hat zu gewär⸗ 
tigen, daß der ganze von ihim gezeichnete Actienbetrag, ſo weit er nicht ſchon abs 
geführt iſt, mit Einfluß der verwirkten Conventionalſtrafe, im Wege des Progeffes 
von ihm eingezogen wird. 

82. Kan ein Actionair bei Einzahlungen ven Onittungsbogen nit 
vorlegen, fo empfängt er über vie geleifteten Zahlungen Interims⸗ Befpeinigungen, 
welche auf ven Namen des Zahlenden ausgeftellt und gegen beren Rüdgabe vie 

auf den fpäter vorgelegten Bogen vermerkt werben. 

$21. Die Legitimation des Präfentanten eines Quittungsbogens bei 
ferneren Abſchlagszahlungen, beim Eiutauſche der wirklichen Actien, fo wie ber 
Producenten der Dividendenſcheine Behufs Erhebung der Divivenden zu prüfen, ift 
die Gefellſchaft zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, 

8 22. Sollte nach Beendigung des, Baus der Chauſſee und nach Aus- 
weis der darüber gelegten und dechargirten Rechnungen das eingeſchoſſene Bai- 
Actienkapital nicht — abſorbirt ſein, ſo wird der Ueberreſt zum Reſerve⸗ 
Fonds genommen. 

& 23. Verlorne, vernichtete oder ſonſt abhänden gekommene Actien und 


Dipipenpenpheine müſſen in ver für andere Urkunden ähnlicher Art gefeplih vor⸗ 


inzahlung des gezeichneten Betrages. 


feine. . 
— J 


Berfall der 


Diwvidenden. 


Berpfigiung, 
des urſprüug · 
liqen Aetlo· 
naire für den 
vollen Romi · 
nalbetrag der 
Actie. 


Interime· 
Beſcheinigun · 
sen über Lite 
aaplungen. 


Legitimations · 
fuͤhrung · 


Bemmanpung - 
des Meberfchufe 
ſes des Bau- 


Actienkapſtals. 


der Actiu und 


Dividenden. 
feine. 


Ausfali der 
Divivenden. 


6 
geſchriebenen Form anfgeern und amortifirt werden, und zwar auf Koſten des 
— 

It eine Actie oder ein Dividenbenfhein auf diefe Art rechtskräftig amortifirt, 
ſo wird dem legitimirten Eigenthümer eine andere Actie oder ein anderer Dis, 
dendenſchein unter einer. neuen Nummer erteilt. 

$ 24. Dem Actien-Inhaber flieht eine Kündigung und Buräcnaßme des 
eingelegten Kapitals niemals zu. 

8 25. Sollten in Folge außerorbentlicher, Ereigniſſe ie Einfünfte ver 
Chauſſee zur Beſtreitung der Unterhaltungs⸗ und Admin i ſtrationskoſten nicht zu⸗ 
reichen und die Actiengeſellſchaft demnach genöthigt ſein, zur Erflillung ihrer Ver⸗ 


bindlichkeiten in dieſen Beziehungen nicht nur den genannten Reſerve-Fonds zu 


Staalovertras · 


Im Allgemei· 
men. 


General 
Berſammlung 
dee Actionaire. 


Bertretung 
rechtiaten. 


ßerdem noch ein Darlehn zu contrahiren, zu welcher letzteren 
ur mit ausdrüclicher Bewilligung des Staats berechtigt iſt — 
re ſich gefallen laffen, daß fie in folden Zeiten gar Feine 
nd vie hiernächſt wieder disponibel werdenden Dividenden⸗ 
haften und zur Tilgung des aufgenommenen Darlehns ver- 
muß in dem vorausgefegten Falle die Anſammlung eines 
nad ven Beftimmungen des $ 12 geſchehen. 

8 26. Die Rechte und Verbindlichkeiten ver Actiengefellfcpaft gegen ven 
Staat, find durch ven hiernächſt zwiſchen der Staatsbehörde und dem Chauſſee⸗ 
Comite, Namens ver Geſellſchaft, abzuſchließenden Contract, näher - feftzuftellen, 
deſſen Beftimmungen ſich jeder Actionair unterwirft. 


J Dritter Abſchnit. 
Verfaſſung der Geſellſchaft und Verwaltung ihrer Ange⸗ 
legenheiten. 


8 27. Das Intereſſe ver Geſellſchaft wird wahrgenommen: 
1) von den Actionairen unmittelbar in ven General⸗Verſammlungen, 
. 2) durch ein Comits und 
3) durch befondere Beamten. 
Das Comite wird von den Actionairen in einer General» Berfammlung er 
mählt, und ernennt feinerfeits die Beamten. 


A. General-Berfammlungen. 


$ 28. Die General-Berfammlungen der Actionaire werden vom Comits 
einberufen. Die orbeiftliche General ⸗Verſammlung findet regelmäßig im Monat 
- Februar jeden Jahres ſtatt. 
Nãchſtdem werden in beſonderen Fällen außerordentliche General-Verſammlun⸗ 
gen zufanmen berufen. " 
8 29. Sämmtliche Actionaire können an den Beratungen der Geſellſchaft 
in den General» Berfammlungen Tpeil nehmen, Fremde findausgefchloffen> Frauen, . 
Bevormundete und moralifche Perfonen und Corporationen, öffentliche Königliche 





7 


vn Konnnunal⸗ Inſtitute, Gemeinden und Behörden Koran darin durch ihre Wer- 
tze, auch wenn biefe nicht Actionaire find, am Erſcheinen Behinderte aber nur 
hActiouaire repräſentirt werden. 


8 30. Die Stinmberegtigung | in ber Sem Bafanniug wird fol 
em fefigefegt: 
für Ibis A tin .... 
»B=.W + 
1 -M) = 
«21:30 » 
31-40 =» 
‚Al +50 
1 und varüßer 





Bei Zapfim der Actien werben die eigenen” mit den aus Vollanact vertretenen 
zuſammen geriet, 

8 31. Die verfaffungemäßigen Beſchlüſſe der General» Verfammlung haben 
ohne Rückſicht auf die Zahl der Anweſenden für alle abweſenden Actionaive ver⸗ 
bindliche Kraft. 


Die guwefenben Actionaire müſſen ſich nöthigenfalls durch Vorzeigung ihrer 
Actien und reſp. fepriftliche, gehörig legalifizte Volimachten legitzmiren, und ‚erhalten 
ſodann Skimmtarten, auf welchen die Zahl ver Jedem gebührenden Stunmen vers 


ſſebt. 

8. 32. Die General⸗Verſammlungen werben von dem Director, im. deſſen 
Behinderung vom Stellvertreter deſſelben geleitet. Ueber ihre Verhandlungen und 
Beſchlüſſe wird ein Proiokoll aufgenommen und daſſelbe von dem Vorigenden, ven 
anmejenden Comit&-Mitglievern und breien Astionairen, welche nicht a ven Ge 
fehäftebeamten gehören důrfen, durch Unterfhrift vollzogen 

$& * Die Geſchaſte der General+ Berfanmmlung find folgense. 

1) Wahl der Mitglieder des Comite. 
. Sie a vurch einfache Stimmenmehrheit der anweſenden Actionaire 
gewãblt. Im Falle einer Stimmengleichheit eutſcheidet das Loge. 

Nur in den Fällen, welche zur. Ablepnung ber Uebernahme eines Kom⸗ 
mungl-Umtes berechtigen, Tann ein Actipnaiz die auf. ihn gefallene Wahl 
ablehnen und dann rüdt derjenige ein, der nad dem Gemäplten die meiſten 
Siam bat. 

. ie Mitglieder. des Comite wählen den Direstor deſſelben unter fi 1 ei. 
2) Berne des Gefellihafts- Fonds durch Emiſſion neuer Astien über 
& 4 fefigefegten Betrag hinaus. . 
3) Aufnahme von Darlehnen für Rechnung ver eluen 
4) Grmerbung oder Veraͤußernng von Immobilien für die oder Na nens der 
eſellſchaft. 
u) eng in und es des Statuts. 
6) Aufloſung ver Geſellſchaft 
n —* ip Bei ver Generals Verfammlung. \ 


tin 


Belgen dee 
grerger 


deguimation 
dererigienentn 
Actionaize, 
Gtimmfarten. 

Prololol 


über die Bere 
banblungen. 


NR 
S Andernpeten der Gefeffkaft, bie Ihr vom Comits ober einzelnen Akllonalren 
zur Entſcheidung noch vorgelegt worden. Zur Gültigfelt ver unter AP 2 
bis 6 gedachten Befchlüffe der General» Verſammlang iſt die Genehmigeng 
des Staats erforderlich. 
Jedenfalls muß in den ordentlichen jährlichen Verfammlungen: 
9) ber air des Comite über das abgewichene Verwaltungejabr vor⸗ 
gelefen, 

10) die mit ven faffenmäßigen Belagen verſebene, im caleulo geprüfte und vom 
Comite bereits residirte und abgenommene Rechnung über das vorhergehende 
Verwaltungsjahr mit ven Kafjenbüchern, Kaſſen ⸗ Revifions- Protofollen und 
den verhandelten Arten zur Einſicht eines jeden Actionairs vorgelegt werden, 
welche fürnmtliche Gegenſtände überhaupt ſchon 14 Tage vor der orbentlichen 
General⸗ Verſammlung zur befiebigen Kemtnißnahme eines jeden Actionairs 
von dem Comitẽ öffentlich ausgelegt werden müſſen, 

11) die Rechnungen müffen ſuperrevidiri und. dehargirt, 

12) vie Hobe für das verwichene Verwaltungsjaht zu zahlenden ‚Dividenden Bu 
geftellt,. vie Zeit. veren Auszahlung beftimmt, und 








Fr 


18) ver nad vollendetem Ban erforberlice, vom Comite zu entwerſerde Vetwal· 


dafſung ver 
Beſqlũſſe durch 
abſoewn ver 
relative Stime 
menmehrheit. 


nimgs⸗Plan une Etat normirt und feflgefegt werben. 
Endlich Reh: 
14) ver General-Verfammlung das Recht zu, drei Actionaire mit ber ; Keilfon 
- dor Gefcjäftsführung des Coinite, und namentlich des Kaffen- und Rech⸗ 
nungsweſens zu beauftragen und, ihmen die nöthige Inſtruction zu vieſem 
Behnufe zu ertheilen. 
8 34. In ven General⸗Verſanmnlungen entſcheidet mit Ausnahme ’ver 
Fälle des $ 33 N? 2, 3 und 6 bie abfohıte Stimmenmehrfeit der Anwefenden 
und im Falle "einer Stimmengleihheit, die Stimme ves Vo— J — es 
übrigens überlaffen bleibt, das bei den Abſtimmungen zu —X 


iüſeten. 

—9 Befähufnahme über die $ 33 MP 2, 3 und 6 emäßnten — 

iſt eine Mehrheit von zwei Dritteln ver Stimmen der Anweſenden erforderlich, 
Woch mis dann ausreichend, werm bei der Abſtimmung drei Viertel der Stmmen 
ammuliqcher Actionaire vertreten find. Ift dies nicht der Fall, ſo wird eine nene 
General: »Berfammlung nad fehs Wochen zufammen berufen, in’ welcher die Mehr⸗ 
heit von zwei Dritteln der Stimmen der Anweſenden über den in Frage geſtellten 
Getgenſtand. unbedingt und definitiv entſcheidet. 

8 35. Wenn einzelne Actionaire einen Gegenftand im den General⸗ Ver⸗ 
ſammlungen zum Vortrag bringen wollen ($ 38 M8), fo miſſſen fie ihr Vor⸗ 
haben unser auodrüdlicher Angabe der Motive mindeſtens 14 Tage vor der ordent⸗ 
lichen General» Verſammlung und bei außerorventlichen General» Verſaminlungen 
frätefteng 8 Tage nad der erlaſſenen, vesfaffigen Bekanntmachung dem 
ſchriftlich einreichen, widrigenfalls ihr Antrag erſt für. die nächfte Serkut + Berfarm- 
hung. berldftigt erben Im, 

B. Das 


5 
. B. Das Comite 


$ 36. Das Comite befteht aus: 
1) einem Director, ° 


2 einem Stellvertreter, 
3) einem vom Magiftrate der Stadt Wriegen abzuorbnenden Mitglieve, 
4) einem vom Magiſtrate ver Stadt Freienwalde abzuordnenden Ditglitoe, 
5) dreien von der Oeneral-Berfammlung der Actionaire zu ernennenden Mitgliedern. 

Der Director und deſſen Stellvertreter ſollen der Regel nach, jedenfalls aber 
Einer von Beiven in Wriezen wohnen. 

Auer diefen Mitgliedern werden aus der Zahl der Actionaire auch noch zwei 
Stellvertreter ernannt, welche im Behinderungẽfaile ver Mitglieder zu den DBer- 
fammlungen des Comite einberufen werben. 

$& 37._ Die Seffionen des Comite werden in Wriezen gehalten, und 
sonvocirt der Director defjelben, oder in Behinverungsfällen veffen : Stellvertreter 
Dazu die übrigen Mitglieder umer furzer Mittheilnng der zu berathenden Gegen- 
Hände. Die dann nicht erfihienenen Mitglieder werden ven Befchlüffen ver Anıve- 
fenden für. beitretend erachtet. — 

$ 38. Das Comite kann ſchon dann gültige Beſchluſſe faſſen, wenn außer 
dem Borfigenden, oder im Behinverungsfalle deffen Stellvertreter, nod drei Mit- 
glieder anweſend find, j \ j 


8.39. Die Konferenz des Comite wird von dem Director, in deſſen 


ei vom Stellvertreter geleitet, und die Befplüffe nad Stimmenmehrheit 
“gefaßt. 
Bei Stimmengleichheit entfpeivet die Stimme des Directors. 
$ 40. Die Mitglieder des Comite und der beiden Stellvertreter, mit 
Ausſchluß der von den Magifträten zu Wriezen und Freienwalde abzuoronenden 
Mitglieder ($ 36 . M 3 uud A), werben von der General-Verfammlung in deren 
aMjäprlich im Monate Februar flattfindenden Sigung auf drei Jahre erwählt. 
Die demgemäß nächfte Wahl geht im Jahre 1846 vor fih, bis wohin das jepige 
Eomite vie Gefhäfte zu Ieiten hat. — Alljäprlich fcheiden die beiden äfteflen Mit- 
gliever ans, weshalb bei ven im Jahre 1846 zu wählenven Mitgliedern infofern 
eine Ausnahme eintritt, als von dieſen fchon im Jahre 1847 ein Mitglien, und 
im Jahre 1848 zwei Mitglieder durch das Loos ausſcheiden. . 
Die ausfpeivenden Mitglieder find zwar wieder wählbar, jedoch zur Annahme 
eines Amtes vor Ablauf dreier Jahre, vom Tage ihres Austritts ab, nicht verpflichtet. 
$ 41. ‘Der Regel nad dürfen bloß Mitgliever der Actiengeſellſchaft von 
der Gmeral-Berfammlung zu Mitglievern des Comite erwäplt werden, und eine 
” Abweichung von diefer Regel muß durch eine völlige Uebereinſtimmung aller Theil- 
nehmer ver Verſammlung begründet werden. Diefe Beſchränkung findet dagegen 


“ südfipefich der von den Magiſträten zu Wriegen und Freienwalde zu ernennenden 


Eomite- Mitglieder nicht flatt, 
. 2 


Mitglieder 
des Tomite. 


Schon. 


Belhingfä- 
higfeit. 


j Berfahren in 
den Seffionen. 


Baht und 
Amiedauer. 


Unfäpigteit. 


Austritt des· 
datb. 


Befugnif und 
Pflichten. 


. 10 
8 42. Zu Mitgliedern des Comits kennen nicht gewählt werben: 


a) Perſonen, welche mit ver Geſellſchaft in Contracts-Verhältniſſen ſtehen. 


b) Beamte der Geſellſchaft, 
©) Inkrimirte und ſolche Perſonen, welche in Concurs verſunken find, oder mit 
“ihren Gläubigern accordirt haben, fo lange fie nicht die erfolgte vollſtändige 
Befriedigung derfelben nachweiſen. . . 

8 43. Tritt einer der -vorftehend ($ 42) erwähnten Fälle erft nad ver 
Wahl ein, fo erliſcht die getroffene Wahl, und das betreffende Mitglied ift ver⸗ 
bunden, fein Amt fofort niederzulegen. Im Weigerungsfalfe Kann er durch einen, 
ohne feine Zuziehung gefaßten Beſchluß ver übrigen Mitglieder, fuspenbirt und 
demnädft von der General-Verfammlung vemovirt werden. Cbenfo muß ver 
Erwählte fein Amt niederlegen, wenn derſeibe aufhört, Actionair in ver Geſellſchaft 

zu ſein, oder feinen Wohnfig über drei Meilen von Wriezen verlegt. 

. $ 44. Das Comite ift die ansführende Behörde der Gefefeaft Es 
iſt als folhe berufen, alle Angelegenheiten der Gejellihaft, nah Maaßgabe des 
Statuts felbfiftändig und feiner beften Weberzeugung gemäß, — fofern e6 vie Be 
ſchlußnahme der General-Berfammlung einzuholen, ftatuten- und vollmahtemäßig . 
nicht verpflichtet if, — zu verwalten und Alles und Jedes, wozu irgend bie 


- Gefellfpaft befugt oder wofür fie Verpflichtungen zu übernehmen verbunden und 


berechtigt if, auszuführen und zu vollziehen. Insbeſondere hat es das Actien- 
Kapital, die künftig eingehenden Chauffeegefälle und die fonfligen ver Gefellfchaft 
gehörigen Gelder einzunehmen, aufzubewahren und darüber zum Beften der Gefell- 
ſchaft zu verfügen. . ö 

KRaffenbeftände Tann es durch Ausleihung gegen pupillarifche Sicherheit auf Br 
pothefen, gegen Depot in Staatspapieren, gegen Ankauf verfelben und ver Chauſſee⸗ 
Actien ver Geſellſchaft, ſobald viefelben ausgegeben find, over bei ver Königlichen 
Haupt» und refp. Privat-Banf zu Berlin und Stettin zinsbar belegen. Cs hat 
ferner die zur Erreichung der Geſellſchaftszwede erforverlichen Immobilien im Namen 
der Geſellſchaft unter Berückſichtigung der Vorſchrift im $ 33 N? A zu erwerben 
oder zu veräußern. 

Erwerbungen von Immobilien, die in der, durch das Statut befiimmten, vom 
Staate genehmigten Richtung ver Chauffee und zu deren Bau erforverlich find, 
unterliegen ven Sormalitäten im $ 33 N A nicht, fondern find ſelbſtſtändig vom 
Comite zu effectuiren. 

Nicht minder hat e6 für die in Entreprife auszuführende Erbauung und Unter 
haltung ver Chauffee nach‘ dem vom Staate genehmigten Zuge und dem Erbauumge- 
Toften-Anfoplage in ven Grenzen des Statuts und der Vollmacht, fo wie für die 
Errichtung, Anfhaffung und Unterhaltung aller dazu nöthigen Gebäude und fonfti- 
gen Gegenftände, desgieichen für Erhebung des tarifmäßigen Chaufleegelves, ſei es 
durch einen, eigenen Erheber ober durch öffentliche Verpachtung der Chauſſee⸗Hebe ⸗ 
ſtelle zu forgen. [ 

Ferner hat es ven Verwaltungsplan und vie Etats nad vollendeten Bau zu _ 
entwerfen, die Anflellung, Entlaſſung und Beſoldung ver nur auf Kündigung ans 





—— 11 


zunehmenden Beamten und Arbeiter innerhalb des Statuts, des Eiats und ber 
Anſchlage zu bewirken und ihnen die erforderlichen Beſtallungen und Inſtructionen 
zw ertheilen. 

Enplich iſt es verpflichtet, für vie geſetzlich erforderliche Buchführung und Er— 
mittelung der VermögenssBilance der Geſellſchaft Sorge zu tragen. 

8 45. Nach außen wird die Gefellfhaft durch das Comité in allen Vers 
hältniſſen auf das Vollſtändigſte mit allen Befugniffen, welche vie Gefege (Allge-, 
meines Landrecht Thl. IT Tit. 8 $ 501 und 502) einem unbefchränften Hanblungs- 
Disponenten beilegen, jedoch ohne perfünfiche- Verbindlichkeit gegen dritte Perfonen 
vertreten. Es hat daher alle Verhandlungen mit den Behörden zu beforgen und 
iſt befugt, im Namen ver Geſellſchaft Verträge jeder Urt, inshefondere auch Ver: 
gleiche mit dritten Perfonen abzufchliegen, Rechte der Gefellfchaft zu cediren, darauf 
Verzicht zu Teiften, Cintragungen in die Hypothekenbücher und Löſchungen in ben» 
selben nachzufuchen, Zahlungen aller Art, namentlich aud aus Gerichtsdepoſitorien, 
zu erheben und zu leiſten, Quittungs- oder Löſchungs-Eonſenſe zu ertheilen, Pro- 
zeſſe zu führen, die Entfdeivung von Streitigfeiten ſchiedsrichterlichen Ausſprüchen 
zu unterwerfen, Eide zu des und referiven, zu erlaffen, für geſchworen anzunehmen 
over Namens und in die Seele ver Geſellſchaft zu leiften und. die Ausübting diefer 


Repräfentar 
tion. . 


" Befugniffe Andern zu übertragen. Alles, was das Comité auf eine an ſich vedhte- . 


gültige Weife mit Behörden und dritten ‘Perfonen Namens der Geſellſchaſt ver- 
handelt, ift für viefelbe verbindlich, ohne daß es irgend einer weiteren- General- 
over „Specials Bevollmächtigung deifelben bedarf. 
Beehufs der. öffentlichen over officiellen Legitimation ver Comite- Mitglieder foll 
nad deren Wahl, und hiernächſt bei jeder Veränderung eine Angfertigung der 
Wahlverhandlung an die vorgefegte Regierung I werden, und ed wird 
Legtere demnach eine öffentliche Bekanntmachung durch das Amtsblatt erlaffen. 
$ 46. Auch in ven in $$ 43 und 44 nicht ausbrüdlich erwähnten Fällen 
iſt das Comit6 bererhtigt und verpflichtet, alle Manfregeln, vie feiner geroiffenhaften 
Ueberzeugung zufolge zur Erreichung ver Geſellſchaftszwecke, namentlich ‚zur tüchti⸗ 
gen, möglihft baldigen Erbauung, Einrichtung- Benugung und Unterhiftung der 
Chauſſee nothwendig und erforderlich find, zu beſchließen und auszuführen, 
8 47. Mle Erlaſſe und Ausfertigungen des Comité werden von dem 
Director, bei deſſen Behinderung von dem Stellvertreter, unter der Firma: 
‚„Eomite der Wriezen » Freienwalder Chauſſee-Geſellſchaft“ 
unterzeichnet. Werden dadurch aber Rechte für die Gefellfhaft ermorben oder Ver⸗ 
bindlichkeiten für diefelbe übernommen, fo haben noch drei Mitglieder des Comité, 
bei Zahlungs-Anmweifungen auf vie Geſellſchaftskaſſe aber, außer dem Director, 
noch zwei Mitglieder zu unterzeichnen. , 
$ 48. Die Mitglieder des Comité verwalten ihr Amt ohne Gehalt. 
Nur baare Auslagen und Fuhrkoſten werben ihnen erflattet. Gie genießen, wenn 
fie die anzulegende Kunſtſtraße befahren, Chaufſeefreiheit. ” 
q° 


Legitimation. 


unterſchrift. 


Remuneratlon. 


Naßſen · Res 


vifionen. 


Ernennung. 


Kündigungs- 
und Penfions. 
Drfugniffe. 


Infiruc lion. 


Oeffentliche 
Bikanntma · 
ungen. 


Schie dorich· 
lerliche Ent- 
ſcheidungen und 
Streitfält. 


12 . . . 


& 49. Dem Divertor liegt ob, unter Zugiebüng non zwei Mitglieern, 
vie Geſeilſchaftskaſſe, monatlih an. dem für andere Öffentliche Kaffen beſtimmten 
Tage ordentlich zu revidiren, auch jährlich wenigſtens eine extraordinaire Kaſſen⸗ 
Reviſion unvermuthet abzuhalten. Die darüber aufzunehmenden Protefolle find von 
den beiden Revifions- Mitgliedern mit zu unterſchreiben. , 


8 50. Das Comité ift ſchuldig das Actienbudh ($ 10), fo wie bie zur 
Ueberfipt der Vermögenslage ver Geſellſchaft erforderlichen Bücher zu führen, auch 
vie alljährlich zu ziehende Bilanz des Geſellſchaftsvermögens in ein dazu beſtimmtes 
Bud) einzutragen und dann der vorgefegten Königlichen Regierung mitzutheilen. 


© Beamte. 


8 51. Die Beamten ver Gefellfchaft, ald Secrelair, Rendant, Chauffee- 
Einnehmer, Wärter und Technifer ꝛc. werden yon dem Comite gewählt und von 
demfelben dic Gontracts- Bedingungen und die jährlihe Nemuneration nad) Maaf- 
gabe und innerhalb der Grenzen des von der, General Berfammlung feftgefegten 
Etats normirt, auf Grund deren es ihnen vie Beflallung ausfertigt. 


$ 52. Alle Gefellihafts-Beamte werden auf Kündigung engagivt und 
Penfionszufiherungen ganz ausgeſchloſſen. 

$ 53. Die Infructionen für diefelben, namentfih Die über die Verwal⸗ 
tung und Einrichtung des Kaffenwefens, werden von dem Tomitẽ feſtgeſtellt. 


Vierter Abſchnitt. 
Allgemeine Beſtimmungen. 


8 51. Ale an die Actionaire, unbekannte Eigenthümer einzelner Actien 
oder andere unbekannte Intereſſenten gerichteten Einladungen oder Bekanntmachungen 
in Angelegenheiten der Geſellſchaft werden in die Preußiſche Staatszeitung und in 
eines der Wriezener Wochenblätter eingerückt. Iſt dies geſchehen, ſo kann ſich 
Niemand mit der Ausflucht ſchützen, daß ibm der Inhalt des Erlaſſes nicht bekannt 
geworden ſei, vielmehr gilt er alsdann für jeven Actien-Inhaber, als eine voll- 
kommen rechtsverbindliche inſinuirte fehriftliche Bekanntmachung. 

& 55. Streitigkeiten, welche in Augelegenheiten ver Geſellſchaft zwiſchen 
einzelnen Actionairen unter einander oder in der Geſellſchaft dem einzelnen Mit⸗ 
gliede gegenüber entſtehen, werden nur durch ein ſchiedsrichterliches Verfahren ges 
ſchlichtet. Dies Verfahren wird vom Director eingeleitet, ſobald einer ver ſtreiten⸗ 
ven Theile darauf anträgt. Von jeder Parthei wird ein Schiedsrichter gewählt, 
deffen Name dem Director anzuzeigen iſt. Geſchieht ſolches binnen der vom Die 
rector zu beſtimmenden Frift nicht, fo. wird bon ihm der Schiedsrichter ernannt, 
Beide Schiedsrichter mählen gemeinfchaftlih einen Dritten als Obmann. 

Die Partheien fegen ihnen den flreitigen Fall, unter Beifügung ver erforder 
lichen Documente fpriftlih vor, und die Schiedsrichter entfheiven darüber durch 
Stimmenmehrheit. . R 


ss 


Die Beftimmung der Mittel, durch welche fie“ fih Ueberzeugung von bem 

— Verhältniſſe der Sache verſchaffen wollen, bleibt lediglich ihrem Ermeſſen 
laſſen. 

8 86. Inſofern der Staat, auf den Grund des mit demſelben abzu- 

fließenden Vertrages das Eigenthum ver zu erbauenden Chauffee erwerben follte, 

löſt ſich die Artien-Gefellfhaft auf. Außerdem Tann die Auflöfung ver Actien⸗ 


Geſfſellſchaft nur von ver GeneralsVerfammlung der Actionaire mit der $ 34 sub 


N? 6 bezeichneten Beſchlußnahme und nur mit ausdrücklicher Genehmigung des 
Staats gültig befchloffen werden. Jedoch fol durch viefe vorbehaltene Genehmi⸗ 
gung die Bellimmung ($ 6), wonach ein Actionair niemals zur Entrichtung eines 
Zuſchuſſes zu dem von ihm gezeichneten Actienbetrage verbunden ift, weder geän- 
dert, noch aufgehoben werven. . . j 

Wenn vie Auflöfung der Geſellſchaſt auf dieſe oder jeme Weife ſtatt findet, fo 
hat vas Comité alle darin einſchlagende Angelegenheiten Namens ver Geſellſchaft 
nad feiner beften Ueberzeugung zu beforgen, und ſowohl vie Veräußerungen des 
Eigenthums, als auch vie Bertheilung des Erlöſes, nach Abzug ver zu bezaplenden 
Schulden, auf fämmtliche Actien gleihmäßig herbeizuführen. 

Zur Ausmittelung etwaniger unbefannter Gläubiger der Geſellſchaft und even- 
tualifer zu deren Präckufien fol — die Genehmigung des Staats vorausgefegt — 
das in der Allgemeinen Gerichts-Ordnung Thl. 1 Tit. 51 $ 160 seq. vorge» 
ſchriebene Verfahren mit der ebenvafelbft ausgefprocpenen Wirkung eintreten. 

Wriegen an der Oder, den 20. Mai 1845. 


“ 4 
⸗ 


(Stempel 5 Sgr.) - " 
Schema der Aectie. 
Fig 


100 Thaler in Preußiſchem Courant. 


Actie 
der Wriezen-Freienwalder Chauſſee-Geſellſchaft. 
Der ............. zu .......... u. hat zur Kaffe ver Wriezen⸗ 
Freienwalder ‚Chauffee-Gefelfchaft Einhundert Thaler Preußiſch Courant baar ein- 
gezahlt, und nimmt nah Höhe viefes Betrages und in Gemäßpeit des beftätigten 
Statuts vom ........ .. verhältnißmäßigen Antheil an dem geſammten Eigen⸗ 
thum, dem Gewinne und Verluſte der Geſellſchaft. 


Wriezen an der Oder, den 


Das Eomite der Wriegen-Kreienwalder Chauſſee⸗Geſellſchaft 


Berfapren 
bei Auftöfung 
der Geſellſchaft. 


Etempelfrei.) 


14 
B. 
Schema des Dividendenfcheins. 


Actie N... WVerwaltungsjahr 18... Dividendenfhein N? ... 


Der Inhaber der Actie NM? ... erhält gegen Nüdgabe viefes Dividenden: 


ſcheins aus ver Kaffe der Wriezen-Freienwalder Chauſſee-Geſellſchaft -diejenige 


Dividende ausgezahlt, die von dem Reinertrage des Verwaltungsjahrs 18... auf 

die Actie N? ... fallen, und deren Betrag nebft ver Erhebungs- und Berfalls 

Zeit von dem unterzeichneten Comite fiatutenmäßig befannt gemacht wird. 
Wriezen an der Oder, ven 


Das Eomite der Wrieggen- Zreienwalder Chauſſee⸗Geſellſchaft. 


“. * 


Potsdam, den 30. November 1845. 
Die vorſtehende Beftätigungs-Urfunde für die Wriegen-Freienwalver Chauffers 


bau⸗Geſellſchaft voni 20. November d. 3. und die dadurch genehmigten Statuten 


viefer Gefellfhaft vom 20. Mai d. 3. bringen wir zufolge Allerhöchſter Beſtim⸗ 
mung und in Gemäßpeit des $ 3 ves Gefeges über Actien -Unternehmungen vom 
9. November 1843, fo wie unter Bezugnahme auf unfere Bekanntmachung vom 
10. Oftober d. 3. (Seite 314 diefes Amtsblatts) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. 


Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Innern. 





Amtssblatt 


ber Königlichen Regierung zu Potsdam 


und ber Stadt Berlin. 
—— ⸗ — —— ——— — — — — 
Stück 32. Den 26. Dezember. 1845. 


J Allgemeine Gefetfemmlung. . 
Das iesfährige Zoſte Std der Allgemeinen Geſetſanmlung enthält: “ 
N gr Keglement fr die Aiterfgaflihe Feuerfocietät bes Biene 











Werordunngen und Befonntmachungen 
"fie den Regierungsbezirt Potsdam und für Die Stadt Bari: 
(MM 2 fiehe beſondere Baitoge.) 


\ Potsdam, ven 19. PR 1845. 
Der von einer getien + Öefelfgaft "unternommene Ban einer Chauffee vom 
Gottbuffer Thore Berlins in ver Richtung über Brig md Bidom nah Glaſow 
zum Anſchluß an die Berlin-Cottbuffer Kunſtſtraße iſt auf ver erflen Meile von 
Berlin ab fo weit beenvet, daß wie newe Chauſſee marf dieſer Strede ven allge 
meinen Verkehr eröffnet werden Fann. Dies wird nunmehr gefchehen, auch wird 
vom Eintritt der Wirkfamfeit ver gegenwärtigen Bekanntmachung ab, Seitens ber 
betreffenden Chauſſeegefellſchaft für vie genannte Chauſſeeſtrecke bei Brig ein Bar 
geld nad dem Soruftegeb Tarif vom 19. Februar 1840 (Gefepfammlung 
1840 Stad 6 .X 2080) für nie Paſſage in beiven Michtungen erhoben werben. 
Wir bringen dies hierdurch mit dem Bemerlen zur öffentlichen Kenntniß, daß 
auf die · ezeichnete Actienchauſſee alle die allgemeinen Verordnungen and Vorſchriften 
Anwen) finden, welche in Betreff der Erhebung des Chauſſeegeldes und wegen 
Gpouffeegelo- und Polizei» Kontraventionen für vie Staats⸗Kunſtſtraßen gültig find. 


Koͤnigl Regierung. Abtzeilung des Junern. 


1. Refultat der Bededung im Jahre 1844 von 6869 Stuten durh 142 Stüd 
Brandenburgiſche Landbeſchäler. 
Mit Einſchluß von 17 Sihck vierjährigen Remonte- Hengften hat im Jahre 
1844 durchſchnittlich jeder Senat As} Stute gebedt, 
davon über 32 Gtuten befruchtet und 
1845 2384 Iebende Fohlen erzeugt. 


N? 285. 
Berlin. 

GSlaſower 

Aetien · 

Chauſſee. 

1. 1030. Dei. 


"N? 286. 


Stutenbe · 
deckung im 
Brandendur · 
eifhen Land · 
geRüt in den 
Jahren 1844 
und 1845. 

I. 1248. De 


888. . 


2. In dem gegenwärtigen Jahre 1845 haben 149: Branbenburgiige Landbe⸗ 
ſchaͤler folgende Anzahl Stuten Dpvedtt. von 











‚ » 1 Im Potsnamer Regierungsbezirk: re 
yy u Marfall indencn bei Neuſiadt an der Doſſe: 
a) durch Landbeſchäler 
b) -  Hauptbefihäfer . : = 29 von 
Ba j . 261’ Sci, 
2) zu Döllen in der Ofipriegniß . ..... durch vandbeldeier 1i34 
3) = Blandikow ............. .⸗ ⸗ a5,» 
4) = Wulfersdorf in ver Dforieanig s 5 127° « 
BD) = Prem ....... ..... oo. 5. "408 v5: 
9 ⸗Stavenow ............... J— ⸗1173 
« Senzen in der Weſtpriegnitz ",,MA + 
5) -Rübſtädt ) ........ ........ 68⸗ 
9) =» Bein .......... 5 ‚ ‚165 = 
10) = Naſſenheide bei Oranienburg .. 2 5 82; 3. 
11) = Falkenberg 1) 2222er 5 112* 
12) ⸗Alt⸗Mädewitz (m Ober⸗Barnimſchen Kreift = 5 WW = 
13) - Neu Trobbin )............. 5 5 231 * 
14), 4 e, Kreiaſtadt......... .⸗ 02 = 
15) = 2 dreisſtadt .. ..... ..⸗ 171 
8 | im Prenzlauſchen ei " W u. w 
DE manga. 
20) 26 Weſthavelländiſchen Kreiſe .. 2 GA ⸗ 


— — 
im Potsdamer Regierungsbezirk. alſo 2827 Süd, 
4. Im Srauffurter Regierungsbeziek: . 
zu Friedrichsaue, im Cüftrinſchen Kreiſe, durch Lambrſhalen— au Lu ! 
ul; Im Magdeburger Regierungsbegirt cm Te . 
IV. » Stettiner . 8 Fee 3 
V. Stralſunder ⸗ eo, Euer : 738. » % 


Summa aller bebeften Stuten 0522 SR 
Friedrich⸗ Wilhelms» Geftüt, ven 10. Dezember 1845. 
. Der Landſtallmeiſter Strubberg. 


Potsdam, ven 19. enden rn 
Vorflehende Bekanntmachung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntmiß g ai, 


Königl. Regierung. Abtheilung des Samen: 





, a | " _ 
Potsdam, den 22. Dezember: 1848. 
Nachoem der Bau der Belice, welche in der Pote dam · Nagdchurger Erin: 
Rinie unterhalb ver Stadt Bader über die Havel führt, jebt größtentheils vollendet 
if, beſtimmen wir hierdurch, daß die Segel ver Schiffe, welche digſe Brücke paſſiren 
ſollen, mindeſtens 100 Ruthen von derſelben entfernt einzuziehen ſind und die Schiffe 
mu mit gelegtem Segel durch vie Brücke fahren dürfen. Die Endpunkte der am 
gegebenen Entfernung von der Brüde, an welden die Segel niever..zu laſſen fin, 
find. durd weiß und ſchwarz angeſtrichene und an. den Ufern aufgeflellte Pfähle ber 
zeichnet. KRontraventionen gegen die vorftebende Anordnung werden mit Einem Thaler 
bis Fünf Thalern Geld» oder verhälmißmäßiger Gefängnißftrafe geahndet werden. 
oa - Königl, Regierung. Abteilung des Innern. 
j Potsdam, den 22. Dezember 1845. 
"7 Zur Vermeidung einer unrichtigen Auffafımg der über die Aufhebung der ger 
mertithen Abgaben in der Allgemeinen Gewerbe-Oronung ergangenen Vorſchriften 
und zur Befeitigung unbegrüindeter Entſchädigungs-Anſprüche machen wir. das, Publ 
tum auf nachfolgende gefegliche Beſtimmungen aufmerffam. 
Die im & 3 der Allgemeinen Gemerbe-Oronung vom 17. Januar 1845 ausge: 
ſprochene Aufhebung berjenigen Abgaben, melde fir. ven Betrieb eines Gewerbes 


Onfrichtes werden, bezieht ch, der Natur ver Sache nach, war auf ſolche Abgaben viefer ' 


Art, welche zur Zeit der Publifakon der Gewerbe: Ordnung überhaupt noch gefep- 


Jih befanden; jene Vorſchrift leidet daher Feine A ſolche Abgaben, 
melde bereits. vor Erſcheinen der Gewerbe⸗ »Drbnung ir aufgehoben 
erklärt worden find, alſo namentlich nicht auf vie Abgaben in den⸗ 
denigen Zandestheilen, welche im Jahre 1810 mit ve Monarchie ver- 


geweſen ſind. 
enn in dieſen hat das Edikt vom 2. November 1810 Geſehſammlung pro 
1810 Seite 79) gefegliche Gültigfeit erlangt, deſſen $ 30 dahin lautet: 
„Alle bisherigen Abgaben von den Gewerben, infofern fie die Berechtigung 
zum Betriebe derſelben betreffen, als Conceſſionsgeld, Nahrungsgelv. von 
cataftrirten Stellen, oder unter welcher Benennung fie fonft vorfommen, fie 
mögen alljährlich over cin Mat für alle Mal am unſere Kaſſen, Kämmerei 
oder an Grunpherren entrichtet werben, hören mit Einführung der Gewerbe 
ftener auf.” 
Für diefe gewerblichen Agnben, die im J 
Berechtigten aufgehoben find, fann aus, dem C 
Gewerbe Ordnung vom 17. Januar d. I. ein C 
gemacht werden, dert es beflimmt ver $ 10 1 
„Hinſichtlich der Entſchädigung für die 
vor Verkündung des gegenwärtigen Ge 
"" erffärt worden find, bewendet es bei de 
Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des —— 
R — — 


MM 287. 
Sg iff ahris · 
betrieb beider 
Eifenbahn- 
bräde über 
wie Havel 
unterhalb 
Werder. 
1. 352. Der 


M 288. 
Betrifft die 
Aufhebung der 
gewerblichen 
Abgaben. 
1.177. De. 


N? 28. 
Bahi vnd 
Betätigung 
eines neuen 
Reltvertretene 
den Mitgieves 


Kreis« „Sagb: 
tpeifunge» 
Kommiffion. 
1. 976. Di» 


N 290. 
5* 
efätigung 
eine neme . 
Mitgliedes der 
Zau Fa 

fen Krei 


5* Kom ⸗ 
miſſion 
1. 977. Der. 


NM 21. 

Ernennung 
von Kommif · 
ſarien zur 
Aufnahme von 
Dismembra · 
tions· Bere 
trägen. 


M 98. 

Eis⸗ und 
Schnee⸗ Ab» 
ladeſtellen im 
Berliner Po- 
Iigeibegiche. 


Verordnungen uud Belauntmachnngen, 


| weiche Den Hegierungsbesiet Vots dam ansfehliehlich betueflen. 


Potsdam, ven 16. Dezember 1848. 
An die Stelle des ausgeſchiedenen Rittergutsbeſitzers von Lentzke ift ver Kreis: 
Deputirte, Nittergutöbefiger von Bredom anf Marfee als fiellvertretendes Mitglied 
ver Nreis· Jagdtheilungs · Korimnifton für den Oſthavelländiſchen Kreis gewählt tie 
sent worden, Was wir hierdurd mit Bezug auf unfere Bekanntmachumg vorm. 
4. Janıtar 1844 (Amtsblatt de 1844 Seite 10) zur öffentlichen Kenntniß bringen. 
Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Innern. 





Potsdam, den 16. Dezember 1845. 

An die Stelle des ausgeſchiedenen Oberften von Thümen auf Caput if der 
Oberforftmeifter von Thümen auf Klein- Briefen als Mitglied der Kreis-Jago- 
theifungs - Kommiflion für" ven Zaudh-Belzigfgen Kreis gewählt und beflätigt wor- 
den, mas wir hierdurch mit Bezug auf unfere Befanntmahung vom 25. November 
1843 (Amtsblatt de 1843 Seite 336) zur öffentlichen Kenntniß bringen. 

Koͤnigl. Regierung. Abtheilung des Innern. 
— ——— 
VBerorduuugen and Betanutmachungen dei Rbuigl. 
Rammergerichts. 
In Gemäßheit des $ 2 des Gefekes vom 3. Januar d. J., betreffend bie 


" Zeribeifung von Grundſtůcken und die Gründung neuer Anfi Fedelumgen iſt zur Auf⸗ 


nahme der in dieſem Geſetze bezeichneten Verträge über eximirte Grundſilicke ‚ver 
Land» und Stabtgerihts-Director Maske in Luckenwalde für den Jüterbogk-⸗ 
Luckenwalder Kreis, an Stelle des Dirextors von Voigt zum Lonmiſariut des 
Kammergerichts ernannt worden. 
Berlin, ven 8. Dezember 1845. 
Koͤnigl. Preuß. Lammergericht. 








Berordunugen und Vetanntmachungen Der Behörden 


ver Stadt Berlin. 


Mit Bezug auf die beftehenven älteren Verordnungen wird hierdurch belannt 
gemacht, daß das Abſchlagen des aus der Stadt zu ſchaffenden Schnees und Eiſes 
nur an nachbenannien Plägen zuläfig ift: 

1) Vor vem Halliſchen Tpore linker Hand auf vem Plan hinter. ver Jacht⸗ 
ſchütt ſchen Kattunfahrif, 

2) Vor dem Potsdamer Thore auf dem an ber Lutzower Wegfwaße rechter Hand 
belegenen Ader, zu dem Kaffeehauſe Bellevue an ver Ciſenbahn gehörig. - 

3) Bor dem dem Schönhaufer Thore —— Sans auf dem zwiſchen den Scheunen 
und dem Exercierhauſe belegenen Ader. . 


m 


A) Bor dem, Puenzlauer Thore -himtek dem Hohlwege · af dem rechts und links 
von der Chauffee befegenen Acker. 
> ‚Vor dem Nenen Königsthore auf dem Ader, welcher son ver Chauffee ab links 
zwiſchen ten Koeppen ſchen und Goldammerſchen  Grunpftüden belegen iſt. 
6) Daſelbſt rechts auf den fogenannten Weinbergaderfüden, der Staptmauer 
: gegenber Belegen. .. 
.7) Dafelbft von ver Chauſſee ab rechts auf dem hinter der poelten Windarũ hle 
belegenen Acker. 
6) Dafelof am fogehamnten verlorenen Weg, linker Hand von demſelben Air 
der zweiten Scheune, 
©) -Defelbfs auf dem Wider; welcher am der Ede des Kommunikattonsweges . und 
ver Chauſſee befegen tt. ; 
30) Vor dem Sandeberger Tporeunmittelbar rechts hinter dem Fuhr mannſchen Gaſhofe. 
11) Auf dem Exercierplatze vor dem Brandenburger Thore, jedoch nur in ber 
Mitte deſſelben, zwiſchen den aufgeftellten Pfähien. 

Wer an anderen, als den bezeichneten Orten ohne Zuſtimmung des Eigen⸗ 
thümers Eis und Schnee’ abſchlägt / oder in ven Spreeſtrom, den Schleufen-Ranal, 
ven Landwehngraben over in die fonftigen Wafferläife in oder bei ver: Stadt wirft, 

verfällt in. die geſetzlichen Strafen. Diefe treffen auch den, welcher mit dem Giſe 

und Schnee Mull, Schatt uud. andere. Unreinigkeiten andy den vorbezeichneen We 

ſchlage⸗Plätzen ſchafft und dort abladet. 3 
Berlin, den 14. Dezember 1845. Koͤnigl. Polizei⸗Praſidium. 


Um Unglüdsfällen vorzubeugen, kann das Schlittſchublaufen nicht anders, als 
auf denjenigen Stellen geflattet werden, wo! fich beſondere Auffeher befinden. Eltern 
uny Erzieher werden daher dringend „aufgefordert, ihre Untergebene hiernasp- anzu- 
weiſen und find vie fämmtlichen Polizei» Officianten beauftragt, Jedermann ‚non den 
Orten wegzuweiſen, wo das Eis nicht vpllig ſicher iſt, diejenigen, welche dieſem 
keine Folge leiftgn, aber zur polizeilichen Beſtrafun— g anzuzeigen. 

Berlin, ven 16. Dezember 1845. dnigl. Dolizeis Präfi iu, 


Derfonalbronik, 


Der Doktor der Medicin und Chirurgie Franz Heinrich Iffland zu Berlin. if ald 
praftifcher Arzt und Wundarzt in den Königlichen Landen approbirt und vereidigt worden. 
Der Kandidat ber Zähnarzneifunft Ernft Felgentreff in Berlin if als Zahnarzt in 
den Königlichen Landen approbitt: und vereidige tworben. . 
An Stelle des aus dem Staatöbienfte getretenen Bau+Infpectord von Quitzow ft 
bie "Verwaltung bed 6ten Wegebaukreiſes dem ehemaligen Bau⸗ Conducteur, jegigen Wege⸗ 
daumeiſier Kublinay zu Neuſtadt⸗ Eberswalde übertragen worden. 








— 


Druckfehler⸗Berichtigung. m der Perſonalchronik bes drfen SArüde des dies⸗ 
; jährigen Luntsblatts Pag. 388. muß — 20 von, oben ſtatt Fiſcher — von Fiſcher, 
und Zeile 22 ſtatt Vehmeyer — ehmeher gelefen werden, 


NM. 
Das Sqlitt⸗ 
ſchublaufen 
betreffend. 


” , E02 


BD ermithte Rodbridten 
. Deffentlide Belvbigung. . 

Am 30. 0. M., gegen: Abend, entſtand in dem. Dorfe Bietkow, Kreis Prenzlan, 
in unmittelbarer Nähe der Kirche ein Feuer, das ſich raſch verbreitete une ch 
den aus Fachwerk erbauten Kirchthurm| ergriff. Derſelbe ſtand bereits in Heilen 

lammen, als der Ziegelveder Watzke aus Gramzow mit ben Hülfsmanufspaften 

von dort erſchien, fofort das Kirchendach erftieg und von hier aus, nicht ohne eigene 

ei va nur mit den größten Anfivengung das Feuer löſchte und ben «Rirg 
rettete, 

Zir verdienten Anerkenmung dieſer beerzten Zar mb zur Ragelerns fe 
Andere bringen wir viefelbe hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. 

Potsdam, ven 15. Dezember 1845. 


Koͤnigl. Regierung. Abtpeiluug des Innern. 


————— ber Rettungs⸗-Medaille am Bande. 
praktiſchen Arzte Dr. Sunerhering hierſelbſt iM für vie Nutzung eines 
Pi aus ver Gefahr des Ertrinfens die Rettungs- Diedaille am Bande ver⸗ 
lichen worden, welches hitrdurch zur öffentlichen Kenniuiß gebrachi wird, 
Berlin, den 10. Dezember 1846. 
Koͤnigl. Polizei» Präfivium. 


Etaptiffements- Benennung. 

Dem, dem Gutsbeſitzer NRudolph Witte gehörigen, auf der Feldmark ver 
Stadt Stratburg in der Wfermart belegenen Etabliſſement if} der Name „Wit⸗ 
tenburg” beigelegt, was wir hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Keunt⸗ 
niß bringen, daß durch dieſe Namenbeilegumg in den polizeilichen u Kommunsk 
Verhaltniſſen des Etabliſſements nichts verändert wird. 

Potsdam, den 13. Dezember 1845: 


Königl. Regierung. Abtheilung des Iunern. 





(Hierbei zwei Beilagen, enthaktend unter NF 284 die Bekanntmachung der Sinnen 


Regierung vom 23. Dezember 1845 in Betreff ber Schifffahrt und Flößerei auf- den 


Waſferſtraßen zwiſchen Ober nnd Spree, und die Nachweiſung von dem Buftaude ber 
Sparfaffe des Templiner Kreifes am 30. September 1845, mit Angabe der Summen, 
welche incl. der bis zum 1. Juli 1845 berechneten Zinfen auf die noch in den Händen 
- ber Eimahler beſmblichen Oxittuugeblicher vorhanden waren, imaleichen ein 
Deffentuicher Anjeiger.) 


— — 





| 


Sei layge 
um tzeſten Stuc des Amtöhfatts 
Der Königlichen Negierung su Potsdam. 
und der Stadt Berlin. 





"Gerordunngen u und — Befanntmadungen 
für den Regierungsbezirk Potsdam uud für Die Stadt Berlin. 


Ss genehmige das mit Ihrem Berichte vom 8. d. M. vorgelegte, hierbei zurint- 
erfolgende Regulativ über die Breite und Länge ver Schiffsgefäße und Flöhe auf 
ven Wafferftraßen zwiſchen der Over und Spree, und ermächtige Sie, vaflelbe 
vom 1. Januar k. J. ab zur Anwendung zu bringen, und zu dem Ende durch 
vie Geſetzſammlung und die Amtsblätter der betreffenden Biene, bekannt 
zu machen. 

—R den 21. November 1845. 


(94) Friedrich Wilhem 
An den Staatd- und Finanz Miniſter Flottwelt. 


Regulativ, 


die Breite und Länge der Schiffsgefäße und Floͤße auf den 
. Waſſerſtraßen zwiſchen der Oder und Spree betreffend. 


Da in neuerer Zeit die Schiffsgefäße, welche vie Waſſerſtraßen zwiſchen ver 
Dver und Spree befahren, vielfach größer gebaut worden find, als nach ver Be 
ſchaffenheit diefer Waſſerſtraßen und namentlich der dazu gehörigen Schleufen ſtatt⸗ 
Haft iſt, fo wird, um ven hieraus entfpringenven Nachtheilen vorzubeugen, Folgendes 

beſtimmt: 
oo. 81 


Vom 1. Jamuar 1853 m darf der Frievrih-Wilhelms- Kanal, der Finow⸗ 


Kanal und die Havel von Liebenwalde bis zum Einfluß ver Spree bei Spandau 

is. von Schiffsgefäßen befahren werben, deren äußere größte Breite wit über 
14} Foß und veven Ränge nicht über 120 Geh un cine: over ARE 
beträgt, 


N? 284. 
Schifffahrt und, 
dloößerei auf 
ven Baffer- 
Araßen zwi · 
ſchen Oder 
and Gprer. 

1 1398. De 


— — 
g2 


Fahrzeuge, welche die in $ 1 erwähnte Breite oder Länge überſchreiten, jedoch 


nicht breiter als 16 Fuß 8 Zoll und nicht länger als 132 Fuß 6 Zoll find, 
werden bis zum 1. Januar 1853 auf den gedachten Waſſerſtraßen zwar noch zu⸗ 
gelaffen," müffen aber vom 1. Januar 1849 an vor jeder, zur afkfihzeftigen Sefde 
derung von 2 Kähnen eingerichteten Schiffsſchleuſe fo Tange warten, bis vor der⸗ 
felben ein Fahrzeug, deſſen Breite mit der des zu großen Kahns zuſammen gerechnet 
» nicht mehr als 29 Fuß beträgt, nad) der Rangfahrt angefommen iſt, oder bie 
nach $ 1 normalmäßig gebauten und die noch Fleineren Kähne ka) befördert 


worden find,“ 
83. 


Kommt die Reipe zum Durdfahren an einen größeren Kahn in Gemeinſchaft 
mit einem kleineren, ſo muß der größere in den Kammern ver, mit’ verfeßgtein 
. Häuptern: erbauten Schiffsfchlenfen flets vie Seite der Kammer einnehmen, welche 
in der Verlängerung des Unterhaupts liegt. Es wird daher bei ver Dergfabre 
ſtets der kleinere Kahn zuerft ein» und zuerſt ausſahren, bei ver Thalfuhrt um⸗ 
gefehrt. 

8 4. 


Die Ankunft eines Heineren, zur gemeinſchaftlichtn Durchfahrt geeigueten Kahns 
hat ver größere Kahn flets. an einer folchen, von dem Scpleufenmeifter anzuweiſen⸗ 
den Stelle abzuwarten, an welcher die Paffage ver andern Kähne dadurch nicht 
gehindert wird. 

\ rg 


Schiffsgefäße, weiche breiter ale 16 Fuß 8 Zoll over Tänger aie 132} Fuß 
find, werden 3 Monat nad Publikation dieſer Verordnung zu ven obgenamen 
Waſſerſtraßen micht mehr zugelaſſen. 

86 
Die größer, als nach $ 1 gebauten Fahrzeuge haben unter ſich und beim 
Difäteufen mit Heineren Kähnen den Rang nad der Zeitfolge ver Ankunft. 


87 
Befiger von Schiffsgefügen, welche mad dem 1, Jamuar 1849 die in $ 1 
genatmıten Wafferſtraßen befahren imeilen, find. verpflichtet, ſich bis dahin bei einer 
der ie ver Bermeflung ver Kähne beanftragten Citenerbehirben zu melden mb 
ne Dean ver Meiste Wi Bänge un Bohr den Raps. Oben 
des 5 1 beſcheinigen zu laſſen. 


3 ' , 

Im allen neuen Mefbriefen ift Länge und Breite ver Schiffsgefaͤße mit Rüd- 
Art anf $ 1 ebenfalls genau anzugeben. Die neuen Mefbriefe für Schiffögefäße, - 
welche die normalmäßige Größe ($ 1) überfhreiten, find zur leichteren Unterſchei⸗ 
dung auf rothem Papier, auszufertigen. 

Die Erlaubniß zur Befaprung der Waſſerſtraßen findet nur gegen Vorzeigung 
des befceinigten Mefbriefs flatt,. welcher mährenn ver Fahrt insbefondere auch jevem 

Schleuſenmeiſter auf Verlangen vorzulegen iſt. ° 
88. 

Fahrzeuge, welche über Bord geladen haben, werden zu den mehrerwähnten 
Waſſerſtraßen nicht zugelaffen, mit Ausnahme von Kaͤhnen, die Den ober. Stroh 
führen. Diefen ift geflattet, der Ladung eine Höhe von, 10 Fuß. vom Waffe 
fpiegel und eine Breite von höchſtens 15 Fuß zu geben. : Dev &.& der Polizti⸗ 
Oronung für den Finow⸗Kanal vom 18. Auguſt 1836, und ver 8 6 der Polizei- 
Ordnung für ven Friedrich⸗ ⸗Wilhelms⸗Kanal vom 29. Auguſt 1836 werden hier⸗ 
durch abgeändert. 

g9 


Holyllöe die durch den Finow⸗Kanal gehen follen, virfen nicht breiter als 
7 Fuß verbunden werden. Der $ 8 der Polizei-Ordnung für ven Finow- Kanal 
wird hierdurch abgeändert. In Anſehung der Holzflöße, die den Friedrich Wilhelins- 
Kanal päffiren follen, hat es bei ver bisherigen Breite von 10 Fuß bis auf Wei- 
deres ſein Bewenden. Unverbundenem Holz wir vie Durchfahrt durch vie Shlefen 
wit geftattet. 
8 10. 


An ſehen Soltnfen, in deren Kammern zwei SöHfegithe von 144 Fuß 
Breite und 128 Fuß Wange nicht Platz finden, haben bis zum 1. Januar 1883 
die Käpne von mehr ald 144 Fuß bis 16 Fuß 8 Zoll Breite und von 128 bis 

- 1324 Fuß Fänge mit den normalmäßig gebauten und ven Fleineren gleichen Rang, 
fahren alfo nach der Zeitfolge der Ankunft vor der Schleufe durch viefelbe, 
8 

Nach dem 1. Januar 1853 Tann der Transport eines Schiffegefäfes von 
größeren Abmeffungen, als $ 1 angiebt, aus der Elbe nad ver Ober, oder um- 
gefehrt, nur auf Grund einer befonderen Erlaubniß ver Regierungen zu Potsdam 

oder Frankfurt und auch dann nur in ganz feerem Zuſtande geftattet werben. 
gı2 

Auf Bagger und Bauprähme findet vorſtehende Verordnung feine Anwendung. 


A 


ö $ 18. ' 
Zee Verlegung oder Nichtbeachtung ber vorflehenden Beftimmangen nid mit 
einer polizeilichen Strafe bis zu 50 Thlrn. belegt. 


Berlin, den 8. November 1845. 


.(L. 8.) J 
Der Finanz⸗Miniſter. 
Flottwell. 
a Regulatin, . 
die Breite und Länge der Schifſsgefäße 
und · Floße auf ven Waſſerſtraßen zwi⸗ 
a der: Oder and Spree betreffend. 


‘ 


Potsdam, ven 23. Dezember 1845. 

Die vorgevrudte Allerhöchſte Kabinets -Ordre vom 21. November d. I. und 
das Dadurch genehmigte, ebenfalls vorſtehende Regulativ, die Breite und Länge 
der CHhifsgefäße und Slöße auf den Waſſerſtraßen zwiſchen der Oper und Spree 
betreffend, vom 8. deſſelben Monats, bringen mir der Allerhöchſten Beltimmung 
gemäß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, und nehmen hierbei inshefonbere auf 
die am 12. Mai d. J. publicirte, in der Beilage zum 22ſten Stüd unferes dies⸗ 
jährigen Amtsblatts abgedruckte Rangfaprts-Drhnung für die Waflerfirgfe von ver 
Lieper bis zur Pinnower Schleuſe, vom 18. Januar d. 3, Bezug. 

Königl. Regierung, Abtheilang bes Zum. 


Beil age 
zum B2flen Stuck des Amtsblatts 
der Röniglihen Megierung in Potsdam 
. und ber Stabt Berlin . 
———— —— — ——— 
Rachweiſung 
be Zußande ber Gparfaffe des Tewoliner Kreiſes am V. Geptanber 1845, mit Angabe 


er Camten, weige il 1. der bis zum 1. Juli 1845 berechneten Zinfen auf vie noch in ben 
- * Hänpes ver Eingahler beſindlichen Quittungsbücher vorhanden waren. 





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Seit Eröffnung der Sparkaſſe, vom 1. April 1822 bis ultimo 
September 1845, find überhaupt an Kapitalien eingezahlt . 
Von dieſer Geldzahlung find nad) und ui fo wie die —* ein⸗ 
gingen, in Pfandbriefen angelegt .. 
Macht ufemmen in Pfanbbriefen ..... 

und verbleiben in baarem Gele, ... 

An Zinfen von dem Pfandbriefs⸗ Kapital fi fine überhaupt einge 
kommen .......................... — —— ——— 
Als Prämie für die im April 1836 ſtattgefundene Umwandelung 
ſämmtlicher Aprocentigen Pfandbriefe in Z4procentige find. von 
der Kur⸗ und Neumärkiſchen Hanpt-Ritterfchafts- Direktion vers 
gütigt worden ................. ............... 
An Koſten für die bei- Kapitals⸗Rückzahlungen. ver Safe zurück⸗ 
gegebenen Quittungsbücher find, erſtattei pn wie ad extraordi- 
naria eingekommen ...............................54 
Von den angekauften. Pfandbriefen haben zu kleinen Kapitals⸗ Nint 
zahlungen · wieder verfauft ‘werben mäiffen, huch find von dem 
ritterſchaftlichen Crevit- Inftitute gefündigt worden, dufanmen en 


und es find dafür an baarem Gelde eingelommen .* 
Macht zuſammen in baarem Gelde · ¶ 

: und verbleißen in Pfmbbriefen ...... 
Hiervon fi ib auf gefpehene Kündigung an Kapitalien zurückgezahlt 
und an Zinfen abgehoben worden überhaupt .............. 
Bleiben ...... 


Davon ab die vom 4. April 1822 bis ultimo September 1845 
für Rechnung des Vereins gezahlten Verwaltungskoſten ver 
Sparkaffe mit ..................................... 


Wirklicher Beftand verblieb daher ultimo September 1845 ...... 























Pfand - 


:.1303,050 








Dazu die Zinfen von 114,600 Thlrn. in Pfandbriefen a 34 Pro- 


Die Inhaber ver in vorftehender Naciveifung aufgeführten Quit⸗ 


Die Zinfen, welche denfelben 


Dagegen maren in Pfanvbriefen mehr vorhanden 28,000 ZH, J 


Der Verein hatte alſo ultimo September 1845 einen Ueberſchuß von 



















Transport — 


cent pro Juli, Auguft und September 1845 mit .......... 
und die Koften für 1245 Stück Quittungsbücher, die ultimo 
September 1845 in Umlauf waren, welche von den Inhabern 
beim ‚Rüdempfang ver Kapitafien mit 2} Sgr. pro Stück ver» 
gütigt werden, ad .................................. . 


Summa der Mittel des Vereins ultimo September 1845 ...... 


tungsbücher hatten incl. der bis zum 1. Juli 1845 berechneten 
Zinfen zu fordern: \ ! 

. Silbergeld Pfandbriefe 
21,182 Thl. 7 Sgr. 1 Pf. 92000 Thl. 
‘pro Juli, Auguſt und 


September 1845 zuſte⸗ 
- ben, betragen eirea .. 777 =» 2 


Sind zufammen . ... 
Es fehlten alſo in baarem Gelde ....................... 


und dieſe mit 994 Procent nach dem Cours der Pfandbriefe 
. ultimo September 1845 zu Geld? gerechnet, find ..,....... 





Sämmtliche Pfanvbriefe find vom Curatorio der Sparkaſſe außer Cours gefegt und be» 


finden ſich nach $ 7 des Statuts unter gemeinſchaftlichem Verſchluſſe des unterzeichneten Lands 
raths, eines Mitgliedes des Curatorii und des Rendanten im biefiegen Spartaffen-Lotol vers 


wahrlich nievergelegt. 


= 1. Dftbr. 1843 


13 













N Betrra 
Ider Kapitals: Erhablum Berrag . Belanb 
jgen, Se Binfen- Ginnebı, ber Beitrag 


er erflaiteten Koften für 
er Dwittungeblcher, der Eins] Räckzablungen der . am 
— ausges inabme 9 —— und der bi 
und der Prämie flr Sons gejahlten 
Jahre Beben nlvertirang der Pandbriefe)  gaakıten Zinfen Jadreefhtun 
: im Syprocentige gerabtten Werwattunge:| 









in 
Pfand» 
driefen. 








33,750] 3,972 
54,050|13,958] 9 


pro 1. April 1833 
» 1. april 183% 


= 1. April 1832 
bis ult. Geptbr. 1837 


pro 1. Oftbr. 1847 







61,900)25,795126 










94,650,26,050 
13,493|15| 2 


5,8561 
189,126) 


704125) 11112,250 
4354 111— 115,500 
3128/23] 3114,600 









“1. Oktbr. 184: 





























Summa 7, ° 


128 114,600 




































































Templin, den 8. Dezember 1845. _ 


Das Euratorium, ber Rendant und Eontrollführer ber Sparfaffe für den 
Ternpliner Kreis, 


Walter. : 9» Saldern-Ahlimb v. Arnim. 


v. Haas. 
Landrath. 
Beder. Tobt. 
Rendant. Eontsppführer. 


ı 


Deffentlider Anzeiger (e 1) 


zum Iſten Stüd des Amtsblatts- 


‚- ber Köni 


glichen Negierang zu Potsdam nnd der Stadt Berlin. 
Den 3. Januar 1845. 











-* Dem Kaufmann €. W. Ulmann zu Berlin 
ift unter bem 12. Dezember 1844 ein Einführunge- 
Patent 

auf eine duch Zeichnung und Vefchreibung 
\ nachgewieſene Berbefferung an ber Mafchine 
- zur Ainferfigung von Ziegelfteinen, auf welche 


- dad dem Kaufmem Slomann in Berlin 


am 6. Juli 1843 ertheilte, unterm 22. Of- 

- tober 1844 aufgehobene Patent fich bezog, 
auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und 
für ben Umfang der Monarchie ertheilt worden. 


Dem Schloffer Caspar Kniffler zu München 
iſt unter dem 12 Dezember 1844 ein Patent 
- auf einen für neu und eigenthümlich erachtes 
ten Roft für Stubenöfen und Kochheerde 


auf ehe Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 


‚und für ben-Umfang des Preußifchen Staats er- 


theilt · worden. 
°. Dem Maſchinenbau· Eleven Louis Schultz zu 
Alsleben it unter dem 12. Dejember 1844 ein 
Patent . 
auf eine Mafchine zum Auspreffen breiartiger 
Subftanzen, fo weit fie nach Zeichnung und 
Befchreibung für neu und eigenthümlich er- 
+ achtet worden, 
auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und 
für den Umfang der Monarchie erteilt tvorden. 


Befanntmadhung. 
Der wegen mehrfacher Diebftähle zum öftern 
wit Zuchthaus befitafte, neuerdings mit 9monat⸗ 
licher Breiheitäftvnfa beiegte, nachftehend fignalifirte 
Maurergefelle Schöpper aus Hermsdorf ift von 
der Direltion der Straf-Anfalt zu Brandenburg 
unterm 3. Novbr. d. J. in feinen a 


ort mittel Reiferoute entlaffen, bisſetzt aber noch 
nicht eingetroffen, und fein zeitiger Liufenthalt nicht 


" APR 


Jedenfalls treibt der Schöpper fich vagabon⸗ 
dirend umber, und erfuchen wir deshalb bienfter- 
‚gebenft, bdenfelben im Betretungsfalle arretiren, 
nd ung liberfenden zu wollen. 

Buchholz, den 20. Dezember 1844. 

König. Rent - Amt. 

Signalement. Name: Friedrich Ferdinand 
Schöpper, Stand: Maurergefelle, Geburtsort: 
Moabit, Wobnort: Hermsdorf, Religion: evange⸗ 
liſch, Alter: 46 Jahr, Größe: 5 Fuß 3 Zoll, 
Haare: dunkelblond, Stirn: bebedt, Augenbrauen: 
dunkel, Augen: blau, Nafe: lang, Mund: propor- 
tionirt, Zähne: gut, Bart: raſirt, Kinn: rund, 
Geſicht: oval, Geſichtsfarbe: blaß, Statur: unter- 
fett. Befondere Kennzeichen: an ber finfen Seite 
des Mundes einen Fleinen Fleiſchauswuchs. 

Die Bekleidung kann nicht angegeben werben. 





Befanntmadhung. 

Bon ben, der hiefigen Kämmerei gehörigen 
Mürlen foll die am biefigen Dom belegene foge- 
nannte Burgmüble von vier Gängen, mit dem ihr 
gegenüber liegenden Stalle, vom 8. Juni 1845 
ab in Erbpacht gegeben werden, weil fie; wie wir 
mit Bezug auf die Vorfchrift des $ 189 ber 
Städte-Orbnung vom 19. Novbr. 1808 hiermit 
bemerken, zu einem Kommunalzwecke nicht mehr 
für brauchbar befunden worden find, und bie Ber- 
erbpachtung fomit flir nothwendig und nüglich zu 
erachten if. 

Zur Entgegennahme der Gebote haben wir 
einen Termin auf Donnerftag 

den 30. Januar 1845, Vormittags 10 Uhr, 
zu Rathhaufe vor unferem Stadtrathe Syndikus 
Spitta anberaumt, zu welchem Erbpachtiuftige 
hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werben, 
daß die Befchreibung der Mühle und die fpegielfen 
Bebingungen 4 Wochen von dem Termine zurüd- 
gerechnet, täglich in unferer Regiftratur eingefehen 
‚werden fönnen, auch Abfchriften : davon | gegen 
Bahlung ber Kopialien von ımferem Regiftrator 
Angerftein zu erhälten find, und von dem 


2 


Meiftbietenden eine Kaution von 500 Thlen. im 
Lizitations⸗Termine beftellt twerden muß. 
Brandenburg, den 1. Dezember 1844. 
Dber-Bürgermeifter, Bürgermeifter und Rath 
hiefiger Chur- und Hauptftadt. 


Edbiftal-Zitation. 

° Gegen den von bier entwichenen, mittelft 
Stedbriefd vom I1. Juni d. 3. verfolgten, aber 
noch nicht ergiffenen Kaufmann Ludwig Kerften, 
alleinigen Inhaber der in ber Spandauer Straße 
Ne. 10, unter der Firma: Gebrüder Kerfien, 
betriebenen Wiener Tücher⸗Handlung, ift von ung 
wegen ftrafbaren Bankerutts die Kriminal-Unter- 
fuchung eingeleitet worden. Derfelbe wird DBe- 
hufs feiner Verantwortung 

zum 30. Juli 1845, Vormittags 10 Uhr, 
in unferm Gefchäftsgebäubde, Molfenmarft Nr. 3, 
vor dem Herrn Kriminafgerichts-Rath Beder, 
unter der Verwarnung vorgeladen, daß bei feinem 
Ausbleiben mit der Unterfuchung und Beweisaufe 
nahme in contumaciam verfahren werben, er feiner 
etwaigen Cintvendungen gegen Zeugen und Dofu- 
mente und auch aller fich nicht von felbft erge⸗ 
benden Bertheibigungsgründe verlufiig gehen, dem⸗ 
nächft, nach Ausmittelung ber angefchuldigten 
Verbrechen, auf die. gefegliche Strafe erkannt, und 
dag Urtheil im fein zurücgelaffenes Vermögen, - 
und fonft, fo viel e8 gefchehen kann, an feiner 
Perſon aber, fobald man feiner habhaft wird, vol 
ſtreckt werden wird. 

Berlin, den 15. Dejember 1844. 

Königl. Kriminalgericht hieſi iger Reſidenz. 

v. Schrötter. 


Ebiftal-Zitation. 
Nachftebende Schuldpoften, nemlich: 
1) 142 Thlr. 18 gOr. 10 Pf. Vatererbe für 
* Marie Eliſabeth Bröfide aus dem Erbver⸗ 
gleich) vom 20. Februar 1765, und 
100 Thlr. rüdfändiges Hauskaufs⸗ Pretium, 
fo Johann Chriſtoph Traffehn der Wittwe 
Broͤſicke, laut Kauffontrafts vom 17. Juli 
1775, ſchuldig geblieben ift; 
eingetragen auf dem Bädermeifter Karl 
Fin zur. Seyffartbfchen Haufe Bier- 
jelbft Bol. I Kol. 179 Häufer; 

2) 50 Thlr. in Golde, welche Andreng Müller 
cum uxore Anne Dorothee geb. Beeligen, 
von bem Direktor Schaum qua curatore 
Anne Dorotpee Derbafani, fur gerichtli⸗ 


her Obligation vom IL. Mprif 1771 a 8 
Prozent aufgenommen hat, und 
4 Thle. 3 ger. A Pf, welche 
Johann Samuel und 
4 Thir. 5 gGr. Al Pf., welche 
Charlotte Luiſe 
ex recessu vom 16. Februar 1774 zu for« 
dern haben; 
eingetragen auf dem Haufe der verehelich« 
ten Schneider Müller, geb. Bauer, Vol. J 


Fol. 38; 

3) 1500 Thlr. rüdftändiges Hausfaufs-Pretium 
der Scharfrichterei hat Karl Gottfried Koch 
von feinem Bruder Johann Friedrich) Koch, 
laut Vergleiche und refp. Kontrafts” d. d. 
Berlin, den 0. September 1781 zu fordern; 

eingetragen auf ber Bol. V Pol. 21 bes 
Hypothekenbuchs der Häuſer vergeichneten 
und dem Dekonomen Guſtav Gottlieb Kol⸗ 
tep gehörigen Scharfrichterei; 

4) 80 Thir. Kourant, fo Johann Chriſtian 
Behrend cum uxore Marie Elifabeth Stens- 
del von bem Wachtmeifter Runge, befage 
gerichtlicher Obfigation vom 28. März 1774 
a 6 Prozent aufgenommen bat, und welche 
der Wachtmeifter Runge an Marie Doros 
tbee, geb. Schulge, Witwe Bollmann, 
laut Zeffion vom 20: Mat 1775 zedirt hat; 

eingetragen auf dem Zol. III Fol. 77 des 
Hypothekenbuchs der Käufer verzeichneten 
Haufe der drei Gebrüder 
Johann Chriſtian 
Karl Wilhelm Behrend. 
Martin Friedrich 
ſowie nachſtehende Dokumente: 

) die Obligation des Ackerbürgers Joachim 
Läckenmäcker vom 13. Januar 1816 nebſt 
Hupothelenſchein vom 15. Januar 1816 über 

200 Thlr.; 

2) bie Obligation deffelben vom 22. Januar 1817 
nenn Srovothefenfchein vom 27. Januar 1817 
über 290 Thle.; 

3) die Zeffion des Schneibermeifterd Zohan 
Michael Janecke vom 1. Mai 1819, bes 
treffend bie .beiden ad 1 und 2 benannten 
Kapitalien; und 

4) der Antraufche Erbrezeß vom 10. Dftober 
1808 über 100 Thlr,, Batererbe für Karos 

lie Beieberite, mob Marie, Ratharine, Ges 


fihreifer 
werden hiermit —— aufgeboren. und zugleich 


Geſchwiſter 
Müller. 


-8. 


Die Inhaber dieſer Forderungen und zefp. Doku⸗ 
mente, ſowie Diejenigen, weiche als beffen Erben, 
Zeffionarien oder fonft in feine Rechte getreten 
find, zur Meldung ihrer Unfprüche anf 

den 1." Februar 1845, Vormittags 11 Uhr, 
vor dem Stadtgerichtd-Rath Seemann, unter 
ber Verwarnung vorgeladen, daß bie Ausbleiben» 
ben mit ihren etwoͤnigen Anfprüchen am biefe 
Schuldpoſten und refp.. Dofumente twerben prä- 
Uudirt und ihnen deshalb ein ewiges Stillſchwei⸗ 
gen auferlegt, die Schuldpoften und Dokumente 
felbft auch Für erfaffen und reſp. für mortifizirt 
erflärt werden. 

Rathenow, den 30. September 1844. 

König. Preuß. Stadtgericht. 


-, Deffentlihe Befanntmahung. 

Aus dem Erbrezeß über den Nachiaß des Frei 
manns Ehriftian Schlichting vom5. März 1810 
Find auf das zu Roſſow befegene, im Hypotheken⸗ 
buche Bol. I Pag. 477 Nr. 35 verzeichnete Grund» 
Kid, Ruhr. DI sub Nr. 1 daſeibſt für die drei 
minorennen Schlichtingfchen Kinter 87 Thlr. 
9 gÖr. Erbgelder ad decretum vom 14. März 
T810 eingetragen. Diefelben find aber längft bes 
richtige und follen bei dem verpfändeten Grund⸗ 
ftüde im Hypothekenbuche getöfcht werden. 

Das fiber die gedachte Forderung anggefertigte 
Dokument ift jedoch nicht beigebracht, es hat auch 
big jegt nicht berbeigefchafft werden können; es 
werben daher alle diejenigen unbekannten Berfonen, 
welche als Eigemhümer, . Erben, Zeffionatien, 
Pfandinliaber oder fonft Berechtigte an daſſelbe 
Anfprüche zu haben vermeinen, hierdurch vorge» 
leben, folche In dem auf 

den 15. Februar 1845 zu Roſſow 
vor ung angefeßteri Termine anzumelden, widri⸗ 
genfalls fie mit ihren Anfprüchen werden präktu- - 
dirt umb ihnen beshalb ein ewiges Stillſchweigen 
wird auferlegt werben. \ 

Prenzlow, am 26. Oktober 1844. 

Das Keritenfche Gericht üben Brom. 
ugo. 


Nothbwendiger Berfauf. 
Königl. Kammergericht in Berfin. 
* Das vor dem Drantenburger Thore in der 
Keſſelſtraße belegene, bein Architekten Johann Con⸗ 
rad Adler gehörige, im- Hyrothekenbuche bee 
Königt. Xammergerichte Bol. IV b Nr. CAXXVI 
Pag. 361 vergeichnete Grundſtlick, abgefchägt auf 


5974 Thle. 25 Gr. zufolge ber, nebft Hhpothe⸗ 
£enfchein und Bedingungen in der Regiflratur eins 
zuſehenden Tare, fol 

ö am 19. Februar 1845 
an ordentlicher Gerichteftelle fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das hierfeisn in der Louiſenſtraße Nr. 4 d 
belegene, im Hypothekenbuche Bol. HX Cont. i 
Nr. 18 Pag. 407 verzeichnete Grundſtück nebft Zu« 
bebör, abgefhägt auf W,241 Thlr. 35 Ser. 9 Pf. 
zufolge der, nebft Hypothekenſchein und Bedingun- 
gen in ber Regifiratur einzufehenden Tare, foll 

am 12. Darz 1845, Vormitta.s 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 

Die hypothefarifchen Gläubiger Partikulier 30» 


hann Zacharias Logan und Kupferfiecher Johann 


Friedrich Auguft Clar, modu deren Erben, tvers 
den hierzu öffentlich vorgeladen. 


Nothwenbdiger Verfauf. 
R Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das hierfelbft aın Plag vor dem neuen Thore. 
Rr. 3 belegene, im Hypothekenbuche des Künigl. 
Kammergerichts Vol. IX Cont. K Nr. 19 Pag. 433 
verzeichnete, dem Maürermeifter Carl Auguft Zeds 
ler gehörige Grundftüct nebft Zubehör, abgefchäßt 
auf 13,620 Thlr. 5 Sgr. 64 Pf. zufolge der, nebft 
Hnpothefeufchein und Bedingungen in der Regiſira⸗ 
tur eingufehenden Tape, fol 

B ‚am 9. April 1845 
an ordentlicher Gerichteftelle ſubhaſtirt werden. 


Nothbmwendiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das hierfelbft in der Invalidenfiraße Nr. 48 
belegene, im Hhpothefenbuche des Königl. Kams 
mergerichtd Bol. IX Cont. K Nr. 22 Pag. 305 
verzeichnete Grundftüd, abgefchägt auf 8360 Thlr. 
22 Sgt. 11 Pf. zufolge der, nebft Hypothelenſchein 
und Bedingungen in der Regiftratur einzufehen- 
ben Tare, foll 

am 18. April 1845, Vormittags 11 Ubr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle (ubhaftirt werben. 

Alle unbekannten Realprätendenten werden auf- 
gefordert, fich bei Vermeidung ber Prälluſion fps 
teftens in diefem Termine zu melden. 





Nothwendiger Berfauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das hierfelbft in der Chauffeeftraße Nr. 16a 
befegene, im Hhpothefenbuche bes Königl. Kammer- 
gerichts Bol. I b Pag. 48 Nr. 10 verzeichnete 
Grundftüd nebft Zubehör, abgeſchätzt auf 22,150 
Thlr. 20 Sr. 84 Pf. zufolge der, nebft Hypo⸗ 
thefenfchein und Bedingungen in ber Regiftratur 
einzufehenden Rare, foll 

am 25. April 1845, Vormittags‘ 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt werben. 


Nothbwendiger Berfauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. b 
Das hierfelbft in der Georgenſtraße Nr. 43 
befgene, im fammergerichtlichen Hypothekenbuche 
-Bol. VII Cont, a Nr. 6 Pag. 61 verzeichnete 
Grundſtück, abgefchägt auf 25,079 Thlr. 23 Ser. 


6 Pf. zufolge der, nebft Hhpothefenfchein und Bez . 


dingungen in ber Regiftratur einzufehenden Tare, 
ſoll am 7. Mai 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt twerden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 12. Juli 1844. 
Das in der Scharrenftraße Nr. 17 belegene 

Zimmermannfche Grundftüd, gerichtlich abge⸗ 
ſchätzt zu 7641 Thlen. 6 Ser. 6 Pf., fol 
am 18. Februar 1845, Vormittags 11 Uhr, 

am ber Gerichtsftelle fubbaftirt werden. Tare und 
Hppothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Der dem Aufenthalte nach unbekannte Königliche 
Profeffor Ernft Gottlieb Jaeckel oder deffen Er⸗ 
ben, werden hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 20. Juli 1844. 
Daß hierfelbft in der neuen Jakobsſtraße Nr. 2 

im Winfel an der Aufſchwemue belegene Grunds 
ftüd des Lohgerbermeifters Johann Friedrich Heinz 
tih Schmidt, gerichtlich abgefchägt zu 11,013 
Thir. 8 Sgr. 9 Pf., ſoll 

am 7. März 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtaftelle fubhafiirt werden. Tore und 
Hppothefenfchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 30. Auguft 1844. 
Das in der Lietzmannsgaſſe Nr. 13 belegene 
Grundſtück des Buͤchdruckers Alerander Jakob 


Tornow, gerichtlich abseſchatzt zu 6522 Thle. 
10 Sur. 6 Pf., fol 

am 15. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsſtelle fubhafirt werden. Taxe und 
Hppothefenfchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


Notbmwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 16. September 1844. 

Das am grünen Wege belegene. Grundſtück bed 
Partikuliers Reumeyer, gerichtlich abgeſchätzt zu 
5892 Thlen., fol b 

am 25. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelfe fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in ber Regiftrafur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stahtgericht zu Berlin, den 20. September 1844. 
Die Ieremiag Rudolphfche leere Bauftelle, 
die vor dem Potsdamer Thore an der von ber 





‚ Dirfchelftraße nach dem Schafgraben führenden 


Strafe und dem Schneiderfchen ehemaligen 
Eifenbahn- Kaffeehaufe: gegenüber befegen iſt, ger. 
tichtlich abgefchägt zu 945 Thlr. 25 Sgr., foll 
. am 17. ebruar 1845, Bormittage I1 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Rare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


- Nothwendiger Berfauf. \ 
Stabtgericht zu Berlin, den 21. September 1844. 
Das in ber Fiſcherſtraße Nr. 2 belegene 
Klevfche Grundftüd, gerichtlich abgeſchätzt zu 
32 Thlr. 10 Ser. 3 Pf., fol 
am 20. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelfe' fubhaflirt werben. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 





—Nothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 25. September 1844. 
> Daß in der Brunnenfimfe Nr. 12 beiegene 
Schulz eſche Grundſtück, gerichtlich abgefthägt zu 
7794 Thir. 8 Sgr. 9 Pf., foll 

am 233,-Mai 184%, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftele fubbaftirt werden. Tare und 
Hypothefenfchein find in der Regifiratur einzufehen. , 





Nothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 24. September 1844. 
Das in der Krauſenſtraße Rr. 60 belegene 
Bederfehe Grundftüd, gerichtlich abgeſchäht zur 
13,017 Thlr. 26 Ser. 9 Pf, foll Dep 
am 30. Mai 1845, Vormittag 11 Uhr, 


an den Berichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
‚Hopothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 

Die unbekannten Realprätendenten werden hier⸗ 
durch unter ber Verwarnung ber Präflufion öffent⸗ 
lich vorgeladen. 





Bekanntmachung. 
! Nothmendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 26. September 1844. 
Das hierſelbſt in der Köthenerſtraße Nr. 19 
belegene Grundftüd des Doktors Johann Gottfried 
Kobitz, gerichtlich abgeſchätzt zu 17,524 Thlr., foll 
am 3. Juni 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichteftelle fubhaftirt werben. Tore und 
Hypothekenſchein ſind in der Regiſtratur einzuſehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Gtabtgericht zu Berlin, den 27. September 1814" 
"Das in der Wollanksſtraße Nr. 17 befegene 
Sperlingfche Grundſtück, gerichtlich abgeſchätzt 
zu 7711 Thlr. 27 Sgr. 6 Pf., foll 
“. am 10. Juni 1845, Vormittags 11 Uhr, 
gun der Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Taxe und 
Hyyothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothmwendiger Verkauf. 

Stabtgericht zu Berlin, den 27. September 1844. 

Daß hiierſelbſt in der Deffauer Straße Nr. 38 
belegene Vecha rtſcheckſche Gabtid, gerichtlich 
Feng zu 11,765 Thlr. 25 Sgr., foll Schul- 
enhal 
: am 13. Juni 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelte fubhaftirt werden. Tare und 
ypothelenſchein ſind in der Regiſtratur einzuſehen. 


Nothweudiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 28. September 1844. 

Das in der Roſengaſſe Nr. 33 a belegene 
Hamannfche Grundftüd, serichtich abgeſchätzt 
et The 24 Sgr. Al Pf., 

. am 17. Juni 1845, — 11 Uhr, 

an der Gerichis fielle reſubhaſtirt werden. Tare und 
Hyyothekenſchein find in der Regiſtratur einzuſehen. 

Die unbekannten Realprätendenten, ſo wie der 
ben Aufenthalte nach unbekannte eingetragene 
Gläubiger, Arbeitsmann Carl Andreas Gottfried 
Müller, werden biertund), und zwar exrflere 
unter der Verwarnung der Präflufion öffentlic) 
vorgeladen. 





Nothwendiger Verkauf. 

Stabtgericht zu Berlin, ben 28. September 1844. 

Das in ber Brunnenftraße Nr. A2 belegene 
Haedelfche Grundſtück, gerichtlich abgefchätt zu 
6914 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf., fol 

am 6. Juni 1845, Vormittags 11 Uhr, 
am ber Gerichtsſtelle fubhafirt werben. Tape und 
Vre chelenſchein ſind in der Regiſtratur einzu⸗ 
fehen. 

Die dem Aufenthalt nad unbefannten Gläus 


+ biger, Kaufmann Samuel Meyer und Schubs 


machermeifter Joſeph Karl Fifcher werden hier: 
durch öffentlich vorgeladen. 


Nothmwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 5. Dftober 1844. 

Die, neue Friedrichsſtraße Nr. SO und Könige» 
mauer Nr. 7 und 8 belegenen beiden Schiffgeigen- 
thümer Johann Chriftien Jahnſchen Grundfüde, 
gerichtlich abgefchäßst zu 9153 Thlr. 18 Sar. 9 Pf. 
und 2079 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf., follen 

am 20. Juni 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenfchein find in der Regifratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 10. Dftober 1844. 

Das bierfelb in der Deffauer Straße heiegene 
Sciedlerfche Grundftüd, gerichtlich abgefchägt 
zu 960 Thlr., foll Schuldenhalber 

am 8. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftele fubhaftirt werden. Tape und 
Hyyothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Königl. Landgericht zu Berlin, den 18. Oft. 1844. 

Das im Hhpothelenbuche auf den Namen bes 
Gottfried Borchardt eingetragene, im Natural- 
befig de Dekonomen Todias Heinrich, Bernhardt 
Mühlberg befindliche Zinsbauergut Nr. 2 zu 
Mahlsdorf, abgeſchätzt auf 0481 Thlr. 3 Ser. 
9 Pf. zufolge der, nebft Ohpothekenſchein in dem 
Ilten Büreau einzufehenden Tare, foll " 

am 28. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtftelle, Zimmerfiraße Nr. 25, 
fubhaftirt werden. 

Alte unbekannten Realprätenbdenten werden aufs 
geboten, fich‘ bei Vermeidung der Präflufton ſpä⸗ 
teftens in diefem Termine A melben. 





k 


an ber Gerichtöftelfe fubbaftirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, ben 9. November 1844. 

Die in ber verlängerten Fruchtſtraße belegene 
Bauftelle-des Kaufmanns Müller, gerichtlich ab⸗ 
geſchätzt zu 745 Thlr. 22 Sar. 6 Pf. fol 

am 18, April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
Tare und 
Hyypothekenſchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


Befanntmadhung. 

Das ber verehglichten Regierungs - Sefretair 
Schmidt, Eliſe geborne Liegnitz, gehörige, in 
der Berliner Vorftadt, nene Königsftraße Nr. Ya 
befegene, in unferm Hhpothefenbuche von jener 
Vorſtadt Bol. III Nr. 117 verzeichnete, auf 5137 
Thlr. abgefchägte Grundſtück nebſt Zubehör fol 
im Wege der nothwendigen Subhaftafion verkanft 
werben, und iſt hierzu ein Bietungstermin auf 

den 6. Februar 1845, Vormittags 10 Uhr, 
vor dem Stadtgerichtsrath Herrn Steinhaufen 
im Stadtgericht, Findenfiraße Nr. 54, anberaumt: 

Der Hnpothefenfchein, die Tare und bie bes 
fonderen Kaufbedingungen find in unferer Regi⸗ 
ſtratur einzuſehen. 

Potsdam, ben 18. Juli 1844. 

Königl. Stadtgericht hieſiger Refidenz. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Wittflock, den 19. September 1844. 
Folgende zur Konkursmaſſe des Malerd Les 
win gehörige Grundftüde: ö 





1) ein im dritten Biertel in der Groeperſtraße 


Nr. A belegenes, Vol. IM Nr. und Fol. A des 
Hyyothekenbuches werzeichnetes und auf 2404 
Thir. 8 Sgr. LI Pf. gerichtlich abgeſchätztes 
Wohnhaus, 

2) tür vor dem Groeper Thore links am Kanal 
belegener, Bol. Ha Rr. 15 Kol. 113 des 
Hypothekenbuches verzeichneter und auf 212 
Thir. — Sr. 3 Pf. gerichtlich abgeſchätzter 
Garten, . 

follen " 
am 6. Febrnar 1835, Vormittags 11 Uhr 
und Nachmittags A- Uhr, - 

an ordentlicher Gerichtsftelle ſubhaſtirt werben. 
Tare und Hhpothefenfchein find in der Regie 

firatur des Gerichts einzufehen. 


Freiwilliger Verkauf. - 
‚Das den Erben des Väckermoiſters Ghriftoph 
Wilhelm Kramer zugehörige, im Hypothekenbuche 


6 . 
ker Stadt Joachimẽthal Vol. W.Nr. 166 verʒeich⸗ 
nete, auf 793 Thir. 26 Spr. taxirte Grundfiſick TON 

am 17. Februar 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle Theilungehalber in freiwilli⸗ 
ger Subhaftation verfauft werden. 

Tare, Hüporhefenfchein und Bedingungen find 
in ber Regiſtratut einzufeden. ' j 

Königl. Schulamts⸗ Gericht zu Joachimsthal, 
den 9. Dftober 1844. Mi ö 


Nothwendiger Berfauf. - 

Königl. Land» und Stabtgericht zu Wriezen, 
den 3. Oftober 1844. . b 

Das in der Stadt Mriegen belegene, Bol. III 
Pag. 49. Nr. 10% des Hypothekenbuchs verzeich⸗ 
nete, den acht Gefchwiftern Führow gehörige‘ 

Lohnhaus und Zubehör,*zufolge der, nebſt Hy⸗ 
pothekenfchein in unferer Regiftratur einzufehenden 
Taxe auf 1076 Thir. A Sgr. 81 Pf. gerichtlich 
abgeſchätzt, fol Theilungshalber, - 

5 am 7. Februar 1845, 
an hieſiger Gerichtsftelte fubhaftirt werben. 

Der früher in Polkwitz wohnhaft gerveferie 
Hypotheken⸗ Gläubiger, Gensdarme Karl Leberecht 
Schulze wird zu diefem Termine hierdurch vor⸗ 
geladen. . J . 

Subhaſtations-Patent. 
Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Stadtgericht zu "Perleberg. 

Das dem Meſſerſchmidimeiſter George Wilhelm 
Dunkel zu Perleberg gehörige, in ber Krämerfiraße 
sub Nr. 38 im Ilten Bezirk befegene und Bot. II 
Bag. 541 des neuen fädtgerichtlichen Hypotheken⸗ 
buches verzeichnete Wohnhaus nebft Zubehör, ins⸗ 
befondere. nn . 

1) der WeidenfavelNr.91, Wittenberger-Seitsund - 
2) der Tannenfavel-Nr. 109, Wittenberger-Geite, 
an deren Stelle bei der Separation der Perlebers 
* ger Felbmark jedoch - 
a) die Weidenfavel Nr. 197 vor dem Mählenthom, 
b) der binter der Hagentoiefe belegene Piertelläns 
der» Plan Re. 312 . 

geterten find, zufammen abgeſchätzt anf 920 Thlt. 
17 Sr. 115: P: Aufolge der, nebft Hyvocheken⸗ 
ſchein und Bedingungen in unferer Regiftratur ein- 
zuſehenden Tare, fol 

" am 28. Januar Ins, Bormittage IL Uhr 

bie‘ Abends 6 Uhr, 

an der Gerichtäftelte fubhaftirt werden. - 








Notäwenbiger Verkauf. 

Land- und Stabtgericht zu Luckenwalde, den 
11. Oktober 1844. 

Das dem Webermeifter Chriftian Gottfried 
Marfıheiber gehörige, in Stadt Zinna in der 
Berliner Straße belegene Oberlaufiger Weber⸗ 
Etabliſſement und Zubehör, gerichtlich geſchätzt auf 
1237 Thlr. 2 Sr. 3 Pf. folt 

am 3. Februar 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 

- Die Tare und der neuefte Hypothekenſchein 
Sönnen: in der Regiſtratur eingefehen twerden. 


Nothwendiger Verfauf. 
Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu Wriezen, 

den 11. Oftober 1844. . 
” Das hierfelbft belegene, im Hypothekenbuche 
der Stadt Bol. VIH Pag. 325 Nr. 368 verzeich- 
nete, den Erben der verwittweten Frau Steuer 
Inſpektor Bode, Anne Elifaberh, gebornen Han⸗ 
nede Behörige, und auf 1341 Thlr. 10 Sgr. 
104 Pf. abgefchägte Grundftück fol im Wege der 


nothroenbigen Subhaftation Erbtheilungshalber im 


Termine - . 

ben 14. Februar 1845,. Vormittags‘ 14 Uhr, 
durch den Depntirten Heren Oderlandesgerichts⸗ 
Mieflor v. Piper Öffentlich meifbietend verfauft 
werden. Die Tare und ber Hnpothefenfchein kön⸗ 
nen in unferer Regiſtratur eingefehen werden. 

Zugleich werden alle unbekannten Realpräten- 
"benten aufgefordert, zur Geltendmachung ihrer et⸗ 
wanigen Anfprüche fich fpätefteng in biefem Ter- 
mine zur Vermeibung ber Präflufion zu melben. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stabtgericht zu Wittenberge, den 14. Oftober 1844. 

Das im Hhupothefenbuche Bol. VI Nr. 296 
verzeichnete, dam Zimtnergefellen Sehann Joachim 
Ehriſtoph Erfert gehörende Wohnhaus bierfeläft, 
abgeſchäizt nach der in unſerer Regiftratur täglich 
einzufehenden Tare auf 500 Thlr. Kour., fol 

am 6. Februar 1845, Vormittags 11 Uhr, 
auf der Gerichtößube hierfelbft meiftbietend ver» 
kauft werben. 





Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Land- und Stabtgericht zu Wriezen, 
den 1A. Oftober 1844. 
.. Daß in Neu-Trebbin belegene, im dortigen 
Hypothekenbuche Vol. IV Pag. I Nr. 1_verzeich- 
nee, bin Erben des Schmiedemeiſters Gonrab 


uebel gehörige Grundſtlick zufolge ber, nebſt 
Hppothafenfchein in unferer Resiftratur einzuſehen⸗ 
den Tare auf 1365 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf. gericht- 
lich abgefchägt, ſoll Theilungshalber 
am 18. März 1845, Vormittags 11 Uhr. 

im Gute felbft vor dem Heren Oberlandesgerichte- 
Affefor v. Piper fubhaftirt werden. . 

Die Erben des Johann Peter Leonhard, für 
welchen auf dem Grundſtücke ein Ausgedinge haf- 
tet, werben zur Wahrnehmung ihrer Rechte hier- 
durch mit vorgelaben. 


Nothwendiger Berfauf. 

Land» und Stadtgericht Oranienburg, 
16. Oftober 1844. 

Die dem Kaufmann Henri. Gau gehörigen, 
hierſelbſt belegenen, im Hypothekenbuche von der 
Stadt Oranienburg Bol. 11 Rr..101 und 116 vers 
zeichneten beiden Gärten nebft dem darauf befind« 
lichen Wohnhaufe und den Fabrikgebäuden ſollen 
Schuldenhalber in bey 

am 11. Februar 1845, Vormittags 10: Uhr, 
an biefiger Gerichtsftelle anftehenden Termin meiſt⸗ 
bietend verfauft werben. . 

Die mit 1631 The. 18 Sgr. 9 Pf. abſchlie⸗ 
gende Tare Faun nebft dem Hhpothefenfchein in 
der Regifiratur des Gerichts eingefehen werden. 

Der feinem Aufenthalte nach unbekannte Ber 
figer wird zugleich mit vorgelaben. 


ben 


Nothwendiger Verfauf. 

Patrimonialgericht Penzlin in Pritzwalk, ben 
17. Oftober 1844. 

Der zu Rohlsdorf in der Oſtpriegnitz belegene 
Lehnſchutzenhof des Diet Neubauer, abge 
ſchätzt auf 2585 Thlr. 22 Ser. 11 Pf. zufolge der, 
nebft Hypotheferfchein in ber Regiſtratur einzufes 
henden Tare, fol . 

am 8. Februar 1845, Vormittags 11 Uhr, 
in der Gerichtsfiube zu Penzlin ſubhaſtirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu Jüterbogk. 

Das den Schleyfchen Erben gehörige Haus 
nebft Zubehör, Nr. 295 hierfelbft, geſchätzt auf 
98 Thlr. 18 Sur, foll 

am 7. Februar 1845, 

an hiefiger Gerichtäftelle in nothmendiger Sub⸗ 
haftation verkauft werden... Tare und Hypotheken⸗ 
Zuſtand können in hiefiger Regiſtratur eingefehen 
werden. Etwanige unbekannte Realprätendenten 


werben zu biefem Termine bei Vermeidung fonfti- 
ger Präflufion mit ihren Rechten vorgelaben. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Strasburg in der Ufermarf, 
den 23. Dftober 1844. 
Die dem Weißgerbermeifter Melech gehörigen 
Grundftüde: 
1) ein hierſelbſt in der Königsftraße Nr. 407 be- 
— Wohnhaus, tarirt 1174 Thlr. — Ser. 
74 B 
2) ein hier im fogenannten Schufgengange zwi⸗ 
ſchen dem des Schulz und Müller belege- 
ner Garten, taxirt zu 113 Thlr. 4 Sgr. 6 Pf., 
3) ein hier vorm Altftadter Thore am Wege nad) 
Schönhaufen zwifchen dem de8 Duvinage 
und ber Bahn belegener Garten, tarirt zu 
159 Thlr. 8 Sgr. 9 Pf., 
follen im Termine 
den 6. Februar 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an gervöhnlicher Gerichteftelfe fubhaftirt werden. 
Tare und Hhpothekenfchein find in der Regis 
ſtratur einzufehen. 


Subhafationg- Patent. 
Nothbwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Charlottenburg, den 19. No— 
vember 1844. 

Das hierſelbſt am und reſp. auf dem Span- 
dower Berge belegene, im hiefigen ſtadtgerichtlichen 
Hppothefenbuche Bol. X Nr. 513 auf den Namen 
des Polibienmeifers Wilhelm Fielig verzeichnete 
Grundſtück, von welchem bie dazu gehörig gewe⸗ 
ſene — abgebrannt iſt, tarirt auf 
1124 Thle. — Sr. 9 Pf., foll 

am 5. März 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an ber Gerichtsftätte fubhaftirt werben. 

Tore und Hhpothefenfchein find in der Re- 
giſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Das Patrimonialgericht über Garzau, den 
20. November 1844. 
Das zum Nachlaffe des verfiorbenen Koffäthen 
Johann Daniel Schmidt gehörige, zu Garzau 


— — 


8 


bei Strausberg Belegen; —— Koffäthengut, 
abgeſchätzt auf 887 Thlr. 20 Sdr., ſoll 
am 15. März 1845, Vormittags 11 Uhr, 
in der Gerichtsſtübe zu Garzau fubhaflirt werden. 
Tare und Hypothekenſchein find im Geichäfts- 
Lokale des Könige. Land» und Stabtgerichts zu 
Strausberg einzufehen. 


Freiwilliger Verkauf. . 

Königl. Iuftizamt Gramzow zu Prenzlow, den 
9. Dezember 1844. 

Der zu Frebersborf belegene, im Hypothelen⸗ 
buche dieſes Orts Vol. II Fol. 62 eingetragene, 
den Kindern bes verftorbenen Gerichtemanng Chri⸗ 
ſtian Eickmann zugehörige zinseigenthümliche, 
ſpeziell ſeparitte Bauerhof nebſt A Hufen Acker, 
abgeſchätzt auf 4102 Thlr. 5 Sgr., ſoll 

‘am 4. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
in Sreberstorf im Hofe felbft, öffentlich ſubhaſtirt 
werden. 

Die Tare nebft Hppothekenfchein find ur uns 
ferer Regiratur zu Prenzkow einzufehen. “ 


» Berlin» Potsdamer Eifenbahn. 

Bon 2 Sanuar. big inkl. ule. März k. I, 
Bormittags von 9 bis I Uhr, mit Aus— 
ſchluß der Sonn- und Fefitage, werben an 
Kaffenlofate auf dem Berliner Bahnbofe:. . 

1) die Zinfen von den Prioritäte - Aftien 
für das 2te halbe Jahr 1844, und 
2) die am 1. März 1845 zahlbaren Zinfen men 
den Stamm-Aktien für das Jahr 1848 
gegahlt werben. 

Ein jeder Kouponbefi ſitzer hat eine Spesififation, 
ſowohl eine befondere von den Koupons ber Prios 
ritäts-Aftien, als auch. eine von ben ber Stamm- 
Metien, nach den laufenden Nummern ge 
ordnet, mit feiner Namensunterfcheift und feiner 
MWohnungsanzeige verfehen, einzureichen, unb ge⸗ 
gen Abgabe der Koupong die Zahlung in unferer 
Kaffe fofort zu gewärtigen. 

Wegen ber ‚Höhe ber Dividende für das Jahr 
1844 wird die weitere VBefammtmachung vorbe⸗ 
halten. Berlin, den 10. Dezember 1844, ° 

Die Direktion ber Berlin- Potsdamer: 
Eifenbahn- Befellfchaft. 





Deffentlicher Anzeiger (x 2) 


zum Iſten Stüd des Amtsblatts 
ber Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. 





Den 3. Januar 1845. 
IH 


Dem ehemaligen Zögling des hiefigen Ge- 

werbe-Infituts, ©. Reid) in Berlin, ift unter 

dem 17. Dezeniber 1844 ein Einführungs-Patent 
anf ein als neu und eigenthümlich erfanntes 
Verfahren, Flachs und Hanf zu röften, 

auf acht Jahre, von jenen Tage an gerechnet, 

und für den Umfang des Preußifchen Staats er- 

theift worden. ° 


° Dem ET. N. Mendelefohn zu Berlin ift 
unter dem 19. Dezember 1844 ein Einführungs- 
Patent 
auf ein Eifenbahnfyftem für ben Betrieb mit 
komprimirter atmofphärifcher Luft, inſoweit 
daſſelbe auf der vorgelegten Zeichnung und 
Beſchreibung für neu und eigenthümlich er⸗ 
achtet worden, 
auf ſechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 
und für den Umfang der Monarchie ertheilt worden. 


Verlorner Pag. 


° Der nachftehend fignalifirte Arbeitsmann Franz 
Funke bat angeblich den ihm am 20. Juli d. 3. 
vom Landrarhgamte des Kreifes Worbis ertheil- 
ten und zulegt am 14. d. M. hier vifirten Paß 
Verloren. Zur Vermeidung von etwanigen Miß- 
bräuchen wird dies hiermit öffentlich befannt ge- 
macht und ber. gedachte Pa hierdurch für ungültig 
erklärt. Berlin, den 18. Dezember 1844. 
Königl. Polizei- Prafidbium. 

_ Signalement des Arbeitsmanns Franz 
Funke. Geburts- und Aufenthaltsort: — 
Religion: katholiſch, Alter: 54 Jahr, Größe: 5 
Fuß 2 Zoll, Haare: blond, Stirn: frei, Augen- 
drguen: blond; Augen: blau, Nafe und Mund: 
gewöhnlich, Bart: blond, Zähne: unvoliftändig, 
Kinn: rund, Gefichtsbildung: oval, Gefichtsfarbe: 
‚gefund, Geftalt: Elein, Sprache: deutfch. 

Befondere Kennzeichen: feine, 





Publifandum 


* Bei geftändigen Dieben fi nd folgende Sachen 
in Beſchlag genommen n 


1) 8 Stud blau und e Ginghams 
Schürzen, welche, n er Diebe am 
legten Michaelisma aus einer 
Zube in ber Nähe t 8 entwendet 


worden. , 

2) 284 Eiten braun und gelb Farirten Gingham, 
welche am legten Michaelismarkt zu Paferoalk 
aus einer Bude geftohfen fein follen. 

Die unbefannten Eigenthümer werben hierdurch 


. aufgefordert, fich binnen 14 Tagen in unferer Ans 


melbeftubg zu ihrer Vernehmung einzufinden oder 
bi ihrer Gerichtsobrigfeit deshalb vernehmen zu 
laffen. 

Koften werben hierdurch auf Feine Weiſe ver- 
anlaßt. 

Prenzlau, ben 19. Dezember 1844. 


Königl. Preuß. Stadtgericht. 


Befanntmahung. 
° Im Uuftrage der Königl. Regierung hierſelbſt 
wird das unterzeichnete Haupt- Amt und zwar in 
feinem Anıtsgelaffe ⸗ 
am 18. Sanuar 1845, Vormittags 10 Uhr, 
die Chauffeegeld- Erhebung zu Weiffenfee auf der _ 
Berlin-Freienwalder Chauffee an ben Meiftbieten- 


, den, mit Vorbehalt bes höheren Zufchlage, vom 


1. April €. 3. ab, zur Pacht außftellen. . 

Nur als diepofi — E ſich ausroeifende Pers 
fonen, welche vorher mindefens 500 Thlr. baar 
oder in annehmlichen Staatspavieren bei dem uns 
terzeichneten Haupt-Amte zur Sicherheit niederge⸗ 
legt haben, werden zum Bieten zugelaffen. Die 
Pachtbebingungen find bei ‘ung von hente an, 
während ber Dienfiftunden einzufehen. 

Potsdam, den 16. Dezember 1844. 


Königl. Haupt» Steueramti 





Befanntmahung. 
Für die Königl. Eifenhütten- Verwaltung zu 
Kussdorf in der Neumark, 14 Meile von Cüſtrin 
belegen, wird im Laufe des Jahres 1845 ein 
Quantum von dreihundert Fudern guter Eieferner 
Holzkohlen, dag Hüttenfuber zu einhundert und 
zwöif· Berliner Scheffeln, verlangt. Wer auf die 


Lieferung dieſes ganzen Quantums oder eines’ 


Theils deffelben einzugehen geneigt ift, Fann feine 
Anerbietungen mit Angabe des Preifed pro Hüt⸗ 
tenfuber frei bis zum gedachten Werke geliefert, 
bis zum 1. Februar k. 3. bei dem unterzeichneten 
Hüttenamte oder bei der Königl. Hüttenverwal⸗ 
tung zu Kutzdorf einreichen. 
Eifenfpalterei, den 17. Dezember 1844. 
Königl. Preuß. Hüttenanıt. 


Auftion 
Am 6. Ianuar 1845, Vormittags 10 Uhr, 
und den folgenden Tagen, follen im Forft- Etabliffe- 
- ment Neubofland bei Liebenwalde die Nachlaß- 
Effekten des bert verftorbenen Königl. Oberförfters 
Raek, befkehend in Bieh, Haus⸗ und Adergeräch, 
. Möbeln, Betten, Kleidungsftüden und Wäſche, 
gegen fofortige baare Bezahlung meiftbietend ver- 
fauft werden. 
Dranienburg, ben 23. Dezember 1844. 


Schottfy, Land» und Stadtgerichts-Aftuar. V. C. 
° Die Korfigerichtötage bei dem unterzeichneten 
Gericht für das Jahr 1845 werden auf 
den’30. und 31. Ianuar, 27. und 28. Fer 
bruar, 27. und 28. März, 24. und 25. April, 
12. und 13. Juni, 28. und 29. Auguft, 23. 
und 24. Dftober, 27. und 28. November, 
18. und 19. Dezember, 
jedesmal Vormittags 9 Uhr angefegt. 
Behbenid, den 23. Dezember 1844. 
Königliche Land⸗ und Stabtgericht. 
° Die Forfigerichtstage für das Jahr 1845 find 
bei bem unterzeichneten Gericht fnr das Königl. 
Sonnenburger und Freyenwalder Forfirevier auf: 
den 11. Februar, 15. April, 18. Juli und 
12. Dezember, 
jedesmal von Morgens 9 Uhr ab, anberaumt. 
Freyenwalde a. d. D., den 20. Dezember 1844. 
Königl, Preuß. Lands und Stadtgericht. 





10 


Bauholzverlauf. 
Aus dem Königl. Forfirevier Alt-Ruppin fol- 
len bei freier Konkurrenz 
Donnerftag, den 16, Januar 1845, Vormittags 
10 Uhr, 

im biefigen Gafthofe zum goldenen Löwen, circa 
400 Stüd Kiefern Bauhölzer, verfchiedener Ab- 
meffungen, von ber Stärke bed Ertra-Bauhokzes 
bis zum Bohlfiamm und Schneibeenden, unter den 
geroohnlichen Bedingungen, öffentlich meiftbietend 
verfauft werden. 

Der vierte Theil der Kaufgelder muß fogleich 
im Termine angezabft werden. Das fpezielle Ber- 
zeichniß und Aufmaßregiſter ift vom 12. nächften 
Monate ab täglich im biefigen Gefchäftslofale eins 
zufehen und die Herren Forfifchugbeamten der be- 
treffenden Revier -Abtheilungen werben gleichzeitig 
die Hölzer, auf Verlangen und vorherige Meldung, 
im Walde vorzeigen. \ 

Forſthaus Alt-Ruppin, den 26. Dezbr 1844. 

Königliche Oberförfterei. 
i. U. Berger. 


Befanntmahung. 

Zur Befriedigung des Lokalbedarfs fir bie Ber 
wohner der nächften Umgegend mit Augfchluß der 
Holzbändler und der Inhaber bolzkonfumirender 
Gewerbe und Fabrifei, follen 

den 13. und 29. Januar, 10. und 24. Februar 1845, 
nach dem jedesmaligen Bedürfniß angemeffene 
Quantitäten Scheit-, Aft- und Stubbenhölzer aus 
den Revier-Abtheilungen Schwarzheide, Kersdorf, 
Alt: Golm, Biegenbrück und Kaifermühl des Forft- 
reviers Neubrüd, und außerdem in bem erfige- 
dachten Termine aus bem Sagen 69 bes Belaufs 
Kersborf 12 Klaftern reiner Feuchte Kiehn hier⸗ 
felbft im Bonackſchen Gaſthofe im Wege der 
Eizitation öffentlich an ben Meiftbietenden gegen 
gleich, baare Bezahlung verkauft werden, wozu 
Kaufluſtige an den gedachten Tagen, Bormittags 
um 10 Ubr, hiermit eingeladen werden. 

Neubrüd, den 28. Dezember 1844. 
Der Oberförfter Eyber. 


Deffentlihe Borladung. 

Da über den Nachlaß des am 28. Juli 1842 
hier verftorbenen, penfionirten Hauptmanns os 
hann George Friedrihh von Wobefer ber erbs 
ſchaftliche Liquidations ⸗ Prozeß eröffnet ift; fo wer⸗ 
den bie unbefannten Gläubiger hierdurch vorgela⸗ 
den, ſich in dem j \ 


. 





0 
Potsdam, ven 22. Dezember 1844. 

Nachdem fi feit länger als drei Monaten von der, unter dem Rindviebſtande «N? 2. 
Des Gutes Birkholz, im Weſtpriegnitzſchen Kreife, ausgehrochenen Lungenſeuche Feine Auſgebobene 
Spur mehr gezeigt bat, iſt die nach unferer Bekanntmachung vom 24. Juni d. J. a 
(Amtsblatt 1844 Stüd 26 «N? 156) verfügte Sperre dieſes Gutes für Rindvieh, "Pr ou 
Rauchſutter und Dünger wieder aufgehoben worden. ‘ 

Koͤnigl. Negierung. Abteilung des Innern. 





Potsdam, den 26. Dezember 184A.- 

Nachdem feit fänger denn zwei Monaten die unter dem Rindvieb des Ritter-. M 3. 
gutes in Ceeftow, im Oſthavelländiſchen, Kreije berrſchend geweſene Lungenſeuche Aufget obene 
aufgebört hat, jo iſt die unterm 18. April ©. J., im 17ten Stück des diesj Biehfperre. 
gen Amtsblatts S. 90 sub N 88 befannt gemadte Sperre diefes Gutes für ". 1306. Dit. 
Rindvieh und Rauchfutter wieder aufgehoben worden. 

. Koͤnigl. Regierung. Aptheilung des Innern. 
Potsdam, ven 2A. Dezember 1844. 

Durch die vom Kreis-Chirurgus Nobloff in Templin nachgefuchte Verjegung N A. 
deffelben in gleicher Eigenſchaft in ven Kreis Garvelegen ift vie Stelle eines Kreis- Erledigte 
Ebirurgus für ven Templiner Kreis erledigt. Wundärzte erfter Kfaffe, welde mit Kreis-Ehlrur- 
dem erforderlichen Fähigkeits zeugniſſe verfeben find, und viefe Stelle nachſuchen —* 
wollen, haben ſich desbalb, unter Einſendung ihrer Legitimations-Atteſte binnen vier di. Du 
Wochen bei und zu melven, 


König. Regierung. Abtheilung des Innern. 











In Rückſicht auf den unglinftigen Ausfall ver viesjährigen Weinlefe will Ihh NP 5. 
nach Ihrem Antrage vom 2. d. M. vie Weinfteuer von dem Weingewinn dieſes Erlaß ver 





Jahres für die ganze Monarchie erlaffen. Beinheur 
Charlottenburg, ven 17. Dezember 1844. Hrefiend. 


An (3) Friedrich Wilhelm: IV. 821. De. 
den Staatd- und Finanz - Min inter Flottwell. 
Potsdam, den 27. Dezember 1844. 
Mittelſt vorſtehender Allerhöchſten Kabinetsorvre vom 17. d. M. haben des 

Könige Majeſtät wegen des ungünſtigen Ausfalls ver diesjährigen Weinleſe, die 
ganze Weinſteuer von dem Weingewinne des laufenden Jahres zu erlaſſen geruhet, 
welches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 

Koͤnigl. Regierung. 

Abtheilung fuͤr die Verwaltung der indirekten Steuern. 
— — — 


4 


N 6. 
Gebrauch un. 
gefempelter 
Maas. 

1. 867. Sept. 


N 7. 
Sälempe- 
gruben bet 
Branntwein ⸗ 
brennereien 
betreffend. 
I. IV. 1081. 
November. 


NM ı. 
Einfüprung 
des geſetzlichen 
Alaftermaaßes 
beim Berkauf 
des Toris. 


10 


Verordnungen und Betanutmachungen, 
welche den Regierungsbezirk Potsdam ausfchliefilich betreffen. 
Potsdam, ven 20. Dezember 1844. 
Es iſt zu unferer Kenntnif gekommen, daß einzelne Guts- und Brennerei- Be: 


ſitzer im diesfeitigen Regierungsbezirk fih Behufs des Zumeſſens beim Cin- und 


Verkauf der Kartpffeln ungeflempelter Gemäße von zwei Scheffeln Inpalt und 
darüber zu bevienen pflegen. 

Ein folhes Verfahren läuft ver Verordnung vom 13. Mai 1840 (Gefeg- 
fammlung 1840 ©. 127) zuwider, wonach in allen Fällen, wo etwas nad Maaß 
oder Gewicht verfauft wird, das Zumeffen bei der Ueberlieferung nur nad) Preu— 
ßiſchem, gehörig geftempeltem Maaße oder Gerichte geſchehen darf, widrigenfalls 
eine polizeiliche Gelobuße von 1 bis 5 Thlrn. eintritt. 

Es werben Daher die Beftimmungen der vorgedadten Verordnung den Behörs 
den und Eimvohnern unfers Verwaltungsbezirts hiermit in Grinnerung gebracht, 
und werden insbeſondere die Polizeibepörden angewiefen, Kontraventionen gegen 
obige Beſtimmung zur Unterfuchung zu zieben und nad Vorfehrift der Geſetze zu 
beftrafen. Königl. Regierung. Abteilung des Innern. 


, b Potsdam, den 27. Dezember 1844. 

Die Branntweinbrennereien find bisher nicht überall mit Bottigen oder Nefer- 
voirs zur Aufbewahrung der Schlempe im Innern des Brennereilofals verfehen, 
fondern es find verfchieventlih Abzugsröhren nach außen und Gruben auf ven 
Höfen als Schlempe-Refervoirs angelegt und mit Bohlenwerk bedeckt, welches ent- 
weder mit einer Pumpenröhre gefchloifen wird, oder eine zum Ausſchöpfen ver 
Schlempe beftimmte Deffnungsflappe bat, deren Zuklappen nad dem Ausſchöpfen 
nicht immer fogleich bewirft wird. Durch die offene Klappe auf ebener Erde wird 
die Gefahr des Hineinfallens von Menfgen und Tieren in die mit heißer Schlempe 
gefüllte Grube herbeigeführt; und mir nehmen aus einigen vorgefommenen Fällen 
hiermit Veranlaffung, im Allgemeinen vie fiherheits- und baupolizeiliche Beftimmung 
zu treffen, daß die mit ſolchen Klappen verfehene Schlempegruben durchgehende eine 
Schutzeinhegung erhalten follen, vie nad ver Lokalität von Ortspolizei wegen an 
zuordnen iſt, und etwa aus einer drei Fuß hohen verriegelten Barriere befichen 
kann. Die Polizeibehörden haben hiernach das Weitere zu veranlaffen, 

Königl. Regierung. 
Abtheilung des Innern und Abtbeilung für die Verwaltung der indireften Steuern. 





Verordnungen und Befanntmachungen der Behörden 
\ ber Stadt Berlin. 

Mit Rüchſicht auf die Vorfchrift im $ 25 ver Maaf- und Gewichts-Ordnung 
vom 16. Mai 1816 (Geſetzſammlung ©. 142) fell beim Torfhaudel anſtatt des 
bisher hier üblich geweſenen Hanfenmaafes, nunmehr as geſetzliche Klaftermaaß, 
zu 108 Kubikſuß, eingeführt und dieſes ſelbſt durch ein Kummt dargeſtellt werden. 

. 


11 
Da nach genauen fung der Konigl. Normal· Eichungs· Konmiſſion 108 
Kubikfuß Torfmaſſe, bei lockerem Einſchütten der Soden, ein Kummt von 138,36 
Kubikfuß Rauminhalt ſchlicht ausfüllen, ſo iſt dieſer Raum als Klaftermaaß für 
Torf angenommen und demgemäß beſtimmt worden, daß das, eine Klafter meſſende 
Kummt 12 Fuß lang, oben 4 Fuß 10 Zoll, unten 2 Fuß breit und, ſenkrecht ge 


meffen,. 3 Zuß 44 Zoll tief fein fol. Zur Darftellung von + und + Klaftern 


dient ein Schüg, welches in der Mitte oder auf ein Viertel ver Länge v8 Kumms 
tes, zwiſchen zwei gefalzte Leiften ſenkrecht eingefegt wird. Außerdem fann das 
Kummt, wenn ed auf einem Wagen unmittelbar zum Transport des Torfs ges 
braucht wird, durch einen Aufjag von 1 Fuß 1 Zoll fenkvechter Höhe bei 12 Zuß 
Länge, zu einem Maaß für 1! Klafter Torf vergrößert werden. Das Kummt, 
fo wie dieſer Auffag wird geeicht, und es werden bei dem hiefigen Eichungs-Amte 
nicht nur folhe Torfkummte und Auffäge zum Verfauf, ſondern auch vergleichen 
Normalmaaße zur öffentlichen Anficht fiehen, 

Mit Bezug bierauf wird die nachfolgende Vereꝛrnung erlaſſen, welche mit dem 
1. Mai 1845 in Kraft tritt. 

8 1. As Maaß für den Torf darf im öffentlichen Handel nur die Klafs 
ter, ganz oder “getheift, gebraucht und es dürfen die Preife nur nach dieſem Maaß 
beftimmt werben. 

$2. Zu dem Ende foll jeder Torfverfäufer ein geeichtes Kummt- auf 
feiner Verkaufsſtelle halten, womit ganze, halbe, und viertel Klaftern abgemeffen 
werben fönnen. 

$ 3. Jever Käufer kann fi ch ven gefauften Torf hiermit zumeſſen laſſen, 
wenn er denſelben nicht auf einen, mit einem geeichten Kummt verfehenen Wagen 
ladet, wo das Jumeffen in dieſem gefchiebt. 

8 4. Beim Anfüllen des Kummtes muß der Torf fo wie er nach dem 
Wurf aus freier Hand oder beim Einſchütten fällt, liegen bleiben und tag Kummt 
nur ſchlicht voll gefüllt und der Torf auf ver Oberfläche geebnet werden. 

$ 5. Der fernere Gebraud der ZTorfförbe over Kiepen als Maaß beim 
feilen Verkauf wird verboten. Dagegen bleibt ver Detailverfauf nad der Gtüd- 
zahl geftattet. 

86. Die Führung vorfepriftsmidriger oder ungeeichter Maaße, over fon 
ſtige Zuwiderhandluugen gegen die vorſtehenden Beſtimmungen haben 1 bis 3 Thlr. 
Geld» oder verhältnißmäßige Gefängnißſtrafe zur Folge. Unrichtiges Gemäß unter⸗ 
liegt aufierdem der Konfskation. 

87 Bon ‚Zeit zu Zeit wird öffentlich befannt gemacht werden, melde 
der biefigen Fuhrleute im Befig von Torfwagen mit geeichten Kımmten find. ’ 

Berlin, ven 27. Dezember 1844. 

Königl. Polizei» Prafidium. 


Der Kaufmann Julius Wilhelm Schulge (Firma: I. F. Schulge Söhne), 
hierſelbſt Potsdamer Strafe NP 1 wohnhaft, ift heute als Agent der Aachen 
Münchener Feuerverſicherungs-Geſellſchaft beftätigt worden. 





M2. 
Agentur⸗ 
Beftätigung. 


N 3. 


Agentur» 


Befätigung. 


Ma 


Agentur 


Betätigung. 


* 12 


Dies wird. auf Grund des 8 12 des Geſetzes vom 8. Mai 1837 hiermit zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, Berlin, ven 16. Dezember 1844, 
Königl. Polizei-Präfidium. 


Der Kaufmann A. W. Eduard Schufge, bierjelbft Belleoueſtraße Me 22 
wohnhaft, iſt heute als Agent der. Aachen-Muͤnchener Feuerverſicherungs⸗Geſellſchaft 
beſtätigt worden. 

Dies wird auf Grund des $ 12 des Geſetzes vom 8. Mai 1837 hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, den 16. Dezember” 1844; 

Koͤnigl. Polizei- Prafidium. 








Die Kauflente Gebrüder Guſtav Friedrich und Anton Herrmann Palmie, 
bierfetbft Brüderſtraße N 25 wohnhaft, find heute ald Haupt-Agenten der Mag» 
deburger Feuerverficherungs-Gefellfchaft beftätigt worden. 

Dies wird auf Grund des $ 12 des Geſetzes vom 8. Mai 1837 hiermit zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, ven 18. Dezember 1844. 

König. Polizei Prafidium. 





Bermifhte Nachrichten. 


Geſchenke an Kirchen. 


Superintendentur Bernau. Der Beſitzer einer Seidenfabrik zu Berlin und Bernau 
Dehme hat in feiner Fabtik zu Berlin eine koſtbare, kunſtreich gewebte Dede von ſchwe⸗ 
rem rothen Seidenzeuge für ben Hochaltar der Stadtfirhe zu Bernau anfertigen laffen, 
und diefelbe der Kirche zum Gefchenf gemacht. N 

Die Ehefrau des Magenmeifterd Schroeder hat der Kirche zu Baßdorf eine fhrwarz« 
wollene Dede mit Frangen über den Taufſtein geſchenkt. 

Ein unbekannt bleiben-wollendeg Mitglied der Gemeine hat der Kirche zu Mariens 
ae ſchöne Altarleuchter und einen fehönen Abendmahl -Keld) von Neufilber 
geſchenkt. 

Ein unbekannt bleiben-wollender Wohlthäter hat ber Kirche zu Rüdnitz eine Kans 
selbekleidung, eine Dede über den Tauftifch, über das Altarpult und über dag Refepult - 
bes Küſters von ſchwarzem Kamlot und mit weißen wollenen Frangen befegt, gefchenkt. 

Der Gutsbefiger Baron von Laviere hat der Kirche zu Zehlendorf eine Aftarbeklei- 
dung von rothem Sammt, nebft Fußteppich und ein Krugifir von Gußeiſen gefchenke. 

ehrere Hausväter haben der Kirche zu Zühlsdorf eine weiße geſchmackvolle Altar- 
bekleidung, und bie jungen Leute des Dorfes eine ſchwarze Kanzelderfe mit Frangen gefchenft. 


(Hierbei die chronolodiſche Ueberſicht der im Atem Quartal 1844 im Amtsblatte erſchienenen 
Verordnungen und Bekanntmachungen, imgleichen zwei öffentliche Anzeiger.) 





Benachrichtigung. Das alphabetifche Namen- und Sachregifter zum Amtsblatte bed 
Jahres 1844, nebft dein Inhaltöverzeichniffe des üffentlichen Anzeigers kann bei 
fänmmtlichen Poſtämtern gegen Entrichtung von 3 Sgr. 9 Pf. für jedes Exemplar. 
in Empfang genommen werden... Frei-Erempfare finden dabei nicht Statt. 

— t e — ? 





am 31. Januar 1845, Bormittage um 10 Uhr, 
an biefiger Gerichtöftelle anberaumten Termine zu’ 
geftellen, be Betrag und die Art ihrer Forderun⸗ 
geh anzugeben, und die vorhandenen Dofumente 
urfchriftlich vorzulegen. 

Auswärtigen werben bie Herren Juſtiz-Kom⸗ 
miffarien Heym zu Rieberofe und Ufchner in 
Lübben als Bevoflmächtigte vorgefchlagen. 

Die Ausbleibenden haben zu gewärtigen, daß 
fie aller ihrer ettwanigen Vorrechte für verluftig 
erklärt und mit ihren Forderungen an dasjenige, 
was nach Befriedigung der ſich meldenden Glaͤu⸗ 
biges von der Maffe etwa übrig bleiben möchte, 
werden vermwiefen werben. 

Beeskow, den 8. Dftober 1844. 

Königl. Land- und Stadtgericht. 





Nothwendiger Verkauf. ” 
Stadtgericht zu Berlin, den 25. November 1844. 
Das hierfelbt vor dem Frankfurter Thore, 


11 


finfs von der Chauflee belegene, dem Ziegelmeifter ' 


Dörband zugehörige und aus den im Hypothe— 
fenbuche Vol. 27 Nr. 1706 und 1731 verzeichne⸗ 


ten Grundſtücken zuſammengeſetzte Grundftüd, ſoll 


Schuldenhalber in dem 
am 15. Juli 1843, Vormittags 11 Uhr, 

an der Gerichtöftelle anftehenden Bietungstermin 
fubhaftirt werben, bdergefialt, daß das Ausgebot 
des Ganzen als Ein Grundftücd und verfuchsweife 
der einzelnen Theile nebft den darauf befindlichen 
Gebäuden erfolgt.. Die gerichtliche Tare von dem 
ganzen Grundjtüc beträgt 13,191 Thlr. 6 Ser. 
104 Pf.; dagegen die ber einzelnen Anteile: von 
dem Grundfüd Pol. 21 Nr. 1706 2214 Thlr. 
20 Sgr. 3 Pf., Bol. 21 Nr. 1731 10,876 Thlr. 
16 Sr. 7 Pf., welcher Unterfchied barin liegt, 
daß die einzefnen Theile weniger nußbar fein 
würden, als da8 Ganze, und fie durch die Trennung 
im Wert, verlieren. Die Taren und die Hypo— 
thefenfcheine fönnen in der Regiſtratur eingefehen 
werben. 


Nothmwendiger Verkauf. 

Land- und Stadtgericht zu Brandenburg an 
der Havel, ben 28. November 1844. 

Die in der Benedigftraße der Neuftadt hierfelbft 
sub Nr. 646 und 647 belegenen, Bol. 15 Fol. 
73 des Hyyvothekenbuchs eingetragenen und den 
Kaufınann Jungfchen Erben gehörigen Wohn- 
häufer nebft Zubehör, gerichtlich abgefchägt auf 


Hyyvothekenſchein und Kaufbedingungen in umferer 
Regiftratur einzufehenden Tare, foll 

am 7. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an orbentlicher Gerichtöftelfe vor dem Deputirten 
Herrn Rammergerichts-Affeffor Bendel fubhaftet 
werden. — 


Nothwenbdiger Verkauf. 

Das den Wachspreffer Auguſt Eckert gehö⸗ 
rige, zu Neuhütten gelegene, und Bol. II Nr. 19 
Pag. 407 des Hypothekenbuchs verzeichwete Grund» 
Klik, befiehend in Wohnhaus, Stall und Garten, 
abgeſchätzt auf 600 Thlr., ſoll 

am 7. April 1845, Bormittage 11 Uhr, 
an Gerichtsftelfe zu Schmerwitz verkauft werben. 

Kaufbedingungen, Hwwothekenſchein und Tarı 
find in unferer Regiftratur einzufehen. > 

Belzig, den 12. Dezember 1844. . 
Brand von Findaufches Patrimonialgericht über 

Schmerwitz. 


Freiwilliger Verkauf. 

Meine beiden zu Jaͤnnersdorf (bei Puttlitz) in 
der Oftpriegnig belegenen, jeßt in der Separation 
begriffenen Bauernhöfe will ich aus freier Hand 
ſpaͤteſtens bis zum 1. Februar 1845 verfaufen 
und lade Kaufluftige hierdurch ein. 

Jännersdorf, den 22. Dezember 1844. 
Friedrich Tönſe. 





Am 20. Januar 1845, Vormittags 11 Uhr, 


ſoll auf der hiefigen Pfarre dag in mehreren Par- 


"einer Gerberei ‘oder zum Holzhandel 


zellen befindliche größere und Kleinere £iehnene 
Brennholz auf dem Stamme öffentlich meiftbietend 
verfauft werben und zwar gegen gleich baare Be- 
zahlung; das Holz muß bis zum 12. September 
1845 abgeräumt werden; ber Zufchlag wirb dem 
Patronat vorbehalten. 

Das Holz wird der Herr Prediger Paalzow 
an Ort und Stelle Kaufliebhabern zeigen laſſen. 

Priezen bei Rathenow, den 20. Dezbr. 1844. 


Ich bin gefonnen, meine zu Reuftadt a. d. D. 
befegene Bürgerftelle, beftehend in -einem 1829 
neu erbauten Wohnhaufe von 4 Stuben und einer 
Schmiede, Scheune, Ställe, Ader, Wiefen, Weide 
und einem Garten inter bein Haufe, zu verkaufen. 

Das Grundftäd würde ſich auch —X 


4479 Thir. Ii Sgr. 4f Pf., zufolge ber, nebſred unmittelbar an der Doſſe liegt, 


Zur Annahme ber Gebote habe ich. einen Ter⸗ 
min au 
ben 29. Januar 1845, Vormittags 9 Uhr, 
im Haufe des Herrn Gaftwirths Rothe anberaumt, 
wozu Kaufluflige eingeladen werben. 
Friedrichsdorf bei Neuftadt a. d. D., den 23. 
Dejember 1844. Paſſow, Schmiebenteifter. 


Senerverfichetungs-Anftalt Borussia zu 
Königsberg in Preußen. 

Der unterzeichnete General-Agent der Borussia 
‚verfichert in deren Namen bei fofortiger Ausferti- 
gung der Policen, bervegliche und unbewegliche 
Gegenfkände aller Art zu feſten Prämien ohne 
Machſchußverbindlichkeiten, und if zur Extheilung 
von Formularen und jeder fonft gewünſchten Aus- 
funft bereit, ebenfo nachbenannte Herren Agenten, 
die dem geehrten Publifo zur Annahme von Ber- 
ficherungen gegen Feuersgefahr befiens empfohlen 
werben. 

In Angermünde ber penfionirte Vürgermeifter Hr. 
Schnetter. 
» Beelig der Kaufmann Hr. A. F. Thielg. 
- Dr on der Kaufmann Hr. Theodor Heden= 
thal. J 
» Bernau ber Hauptmann a. D., Hr. Kaufmann 
A. W. Perf. J 
⸗ Freienwalde der Kaufm. Hr. W. E Schöffler. 
ranſee ber Stadtg.-Aftuarius Hr. Jänicke. 
» Havelberg der Kaufmann Hr. F. MW. Ba- 
renthin. 
« Süterbogf_ ber penfionirte Kreis» Kaffırer Hr. 
Nathufius. 
Luckenwalde der Kaufm. Hr. &. I. Walder. 
-Müncheberg ber Kaufın. Hr. €. U. Kluge. 
Nauen der Kaufmann Hr. C. &. C. Alberti. 
Neuftadt a. d. D. ber Kaufın. Hr. E. Deter. 
Potsdam der Raufmann Hr. 3. C. Leh⸗ 
mann, Königl. Hoflieferant. 
Pritzwalk der Kaufmann Hr. Earl Huth. 
Rathenow der Kaufın. Hr. Albert Achilles. 
Oranienburg ber Kaufın. Hr. C. F. Weyer. 
Neu -Ruppin der Buchhändler Hr. 9. 9. 
Riemfchneiber. 
Spanbow ber Kaufmann Hr. Bonnel. 
Strasburg in der Ufermarf der Kaufmann 
‚Hr. Johann Lepere. 
Straus berg der Kaufmann Hr. €. I. Hahn. 








won 


wune 


un 


12 


v Templin der Kaufmann Hr. Robert Ste, 


‚gewann, 


In Wittfiod ber Kaufmann Hr. C. L. Gabde. 

* Mriegen an ber. Ober ber Kaufınann Hr. 
Auguft L. W. Schulge. 

« Wufterhaufen an ber Doffe der Kaufmann Hr. 
Robert Liebmann. 

* Zoffen der Kämmerer und Kaufmann Hr. F. 
W. Geride. . 

Berlin, den 2. Januar 1845. 
5 Lion M. Cohn, 
General- Agent der Borussia. 
Bürean: Kleine Präfidentenftrafe Nr. 6 parterre. 


Es ift am 23. Dezember d. J., Abends, von 
Trebbin bi8 Saarmund, ein grauleinener Wichs- 
plan von einem Marktwagen, entweder verloren, 
ober entwendet worden; wer über ben Verbleib 
des Plans nähere Auskunft ertheilen Fan, wolle 
folhe in Potsdam, Schockſſtraße Nr. 22, gütigft 
ertheilen; dem ehrlichen Finder wird für die Ab- 
gabe des Plans 1 Thlr. Belohnung gezahlt; für 
den Ankauf wird gewarnt. 


Ein Windhund, großer Race, auf den Namen 
„Ney“ hörend; Ruthe, Bauch, Füße, Halg weiß, 
Rüden, Seiten, Kopf Faftanienbraun marmoriet; 
befonberg kenntlich, daß ihm der eine untere Fang 
zabn fehlt, if am 22. Dezember vom Dominium 
Mötzow entlaufen. Der jetige Befiger wird er- 
fucht, denfelben gegen eine angemeffene Belohnung 
und Erſtattung ber Futterkoſten in Brandenburg 
an der Havel, Neuftädtifchen Marft Nr. 76, abzu- 
liefern. Bor dem Anfauf wird gewvarnt. 


Beim Jahreswechſel 
danke ich den betreffenden Königlichen und fläbti- 
[hen Behörden ehrerbietigft für die mir bei 
meinem Gewerbebetriebe huldvoll. geroährte Nach⸗ 
fiht. Meinen hoben Gönnern danke ich aller- 
innigft für das mir berviefene gnädige Wohltwol- 
fen. Alten die mich mit Aufträgen beehrten, danfe 
ic berzlichft für das mir gefchenkte Vertrauen. 
Einen Zeben, der fchriftliche Auffäge in außergericht- 
lichen Angelegenheiten bedarf, bitte ich ergebenft: 
ſich zu deren Anfertigung meiner Feder bebienen 


zu wollen. 
Heinrich Schneider. 
Polizeilich befugter Konzipient und Kalfulater, 
Königl, Lieutenant a. D. ıc., in Berlin, 
Neu Köln am Waſſer Nr.4, partette rechts. 


— — — 


is 
Deffentlicher Anjeiger 


"um Dten Stüd des Amtsblatts . J 
Regierung zu Potsdam und ber Stadt Berlin. 


der 


Bid 


zuiglichen 


Den 10. Januar 1845. 








m —— 


— — * * 
w ¶ Den Gebrüdern Guſtav und Ebward Sem 
vera Werden iſt unter dem 24. Dezember 1844 
ein Patent . 
anf eine mechanifche Vorrichtung zum ſelbſt⸗ 
thäriaen Umlegen ber Karbeneifen au Rauh⸗ 
maſchinen, in det durch Zeichnung und Bes 
fehreibung: Nachgeiviefenen Zufammenfeßung, 
auf acht Jahre do.” jenem Tage am gerechriet, und 


Fir den Umfang des Vreußiſchen Staats: ertheilt . 


worden. 
® ‚Dem Gelbgießer F. W. Dorn eth zu Elbing 
IR unsern 27. Dezember 1844 ein Patent 

- auf eine Borricptung nun Speifen Her. Dampf⸗ 

-Eeflel in ber durch Zeichnung unb Seſchtei⸗ 

bung nachgewieſenen Zufammenfetzumg ! 
auf acht Jahre, ‚von jenem Tage an ger . 
wa; für den ‚Umfang bes Preußiſchen Ctante: er» 
abailt worden. . Pen 
Stedbriefe 

® Aus bem hiefigen Gefängniß iſt der nachſte⸗ 
hend bezeichnete Gärtnergehülfe Rud. Schanz, 
welcher wegen Vagabondirens und Ausgabe einer 
Üdrehfarte des Reftaurateurd Buder zu Berlin 
ſtatt Kaffenanmeifung hierfelbft in Verhaft gewe⸗ 
fen, auch miehrere Gaftwwirthe in Berlin, Nauen 
und bier um die Zeche geprellt hat und eines ge- 
waltſamen Diebſtahls verdächtig iſt, am 4. d. M. 
entſprungen. 
EGãmntliche Zivil⸗ und Militait⸗Behörden wer⸗ 
den erſucht, auf benfelben Acht zu Haben, ihn im 
Berretungefatl un verhaften und gefeffelt an ung 
adtiefern zu laſfen. . 
Frieſack, den 6. Januar 1845. 
BO Der Maogifrat. - 
Bekkeidung: grüner Tuchrod, ſchwarzgerippte 
Mefte, hellgraue Buckskinhoſe und weiße Unterho- 
8 lange lederne Stiefeln, Mütze mit Schirm, 
aßes Chemiſett, weiße wollene Strünjpfe, ſchwar⸗ 
jer Schlips, weißes leinenes Hemde. 


4171 


ı  &ignalewtent. Geburtsort: Selbelaug, Kreis: 
Wefthavelland, gewöhnlicher Aufenthalt: Lindholz, 
Religion: evangeliſch, Alter: 22 Jahr, Stand: 
-Kärtnergehütfe, ‚Größe: 5 Fuß 1 Zoll 2 Strich, 
‚Kane: brauu, Stirn: halbbededt, Augenbrauen: 
braun, Augen: braun, Nafe: fig, Mund: mittel, 
Zähne: vollftändig, Bart: braun, Kinn: etwas ge- 
‚fpalten, Gefichteforbe: geſund, Geſichtsbildung: 
‚ling, Statur: ‚unterfeßt., " 5 


Die beiden Tagelöhner Gebrüder Auguft Wil- 
helm und Friedrich Kulitke find wegen unerlaub⸗ 
ter Selbfihülfe zur Unterfuchung geiggen worden 
and haben ſich aus ihrem Wohnorke Güſtebieſe 
am ber. Ddyr entfernt, ehe gegen Erſteren bie er- 
Zannıte zwweinonatliche Gefängnißfirafe vollfiredt, 
ab dem Letztern das Erkenntniß publigiet iſt. 
Da ihr Aufenthalt nicht-ermittelt worden, fo er⸗ 
fuchen wir, alle Militair⸗ und Zivilbehörden dienfts 
„ugfbenft, auf bie beiden Kulide vigifiren, im 
Ve rett falle verhaften unb hierher zum Ges 
eiceo xefünguiß trangportiren zu laffen. J 

Ungun Mi in NE ält, 
P ie, : 3 groß und hat braune 
Bent BE unze Ben nen ar, 
vollftänbige Jahne, runde Ge. eebilbung. ngeliſch 
- Beier. Lulie it 27 Jahe u. endeten 
und fein näheres Signalement nicht an, ne er 
&ben fo wenig kaun eine Befchreibung von fein. 
und feines Bruders Kleidung gegeben werden. 

Zehden, den 2. Januar 18Ab. 

Königl. Laub und Stabtgericht. 


* Der Arbeitsmann Krenzlin von bier, ein 
unverbefferlicher Bagabonde, hat fich einer mehr- 
wöchentlichen Detention, die er wegen Landſtrei⸗ 
chens erleiden fol, durch bie Flucht entzogen. " 

Wir erfuchen die vererhrlichen Behörden de® 
In» und Auslandes, den Krenzlin im Betre 
tungsfalle mittelſt Transports ung zu überſenden. 

Rathenow, ben 2. Januar 1843. 

Der Magiſtrat. 


Signalement Namen: Heinrich Auguß .. * Der fedbriefich 


Adolph Friedriih Krenzlim, Stand: Arbeits 
mann, Geburtsort: Salzroedel, Wohnort: Rathe- 
nom, Religion: evangelifch, Alter: 52 Jahr, Größe: 


ad 


8 Fuß 3% Zoll, Haare: ſchwarzbraun und grau, - 


Stien: hoch, Augenbrauen: braun, Augen: grau, 
Naofe: breit, did, Mund: breit, Zähne: mangelhaft, 
Bart: braun, Kinu und Geſicht: breit, Statur: 
mittel. 
Befondere Kennzeichen: lahm am linken 
ufe. > 
Bekleidung: ein blauer Tuchrod, eine grau⸗ 
leinene Jade, eine blaue Tuchweſte, eine blaue 
Tuchmüre mit Schirm, ein Paar lange Stiefehn, 
braungeftreifte Sommerhofen. 


*° Der burch ben Stedbrief vom 18. März 1843 
verfolgte Mirlfergefelle, nachberige Schiffefnecht 
Karl Friedrih Leberecht, welcher ſich auch 
Theodor nennt, und ‚welcher mehrmals wegen 
Diebftahls beftraft umd verdächtig ift, in biefiger 
Gegend mehrere Diebftähle begangen zu haben, bat 
big jegt nicht ergriffen werden Fönnen. Wir, twie- 
derholen unfer Gefuch an: fämmtliche Behörden, 
biefen Menfchen, infofern er fich betreten läßt, 
fefinehmen und ung hiervon benachrichtigen zu laſſen. 
Könige-Wufterhaufen, den M. Dejember 1844. 
Königl. Preuß. Juſtiz Amt. 
Signafement bes Teberecht, welcher "auch 
Theodor genannt wird. Karl Friedrich Lebe⸗ 
recht (nach feinem Taufzeugniß Karl Andreas 
Michael mit Vornamen) ift 35 Jahr alt, evange⸗ 
liſchen Glaubens, aus Spandow gebürtig, 5 Fuß 
6 Zoll 2 Strich groß, er hat.blondes Haar, blaue 
Augen, blonde Augenbrauen, eine höhe Stirn, 
“eine ſtarke Nafe, gewöhnlichen Mund, ein rundes 
Kinn, gefunde Gefichtsfarbe, einen freien Blick und 
iſt etwas podennarbig. Seine Bekleidung kann 
nicht angegeben werden. : 





Stedbriefs-Erledigungen. 
Der Arbeitsmann Johann Gottlieb Bader 
aus Hirfchfelbe ift an ung abgeliefert worden, und 
daher ber hinter denſelben erlaffene Stedbrief vom 
28. November v. 3. (Deffentlicher Anzeiger 2 
zum Adften Stüd des Amtsblatts der Koͤnigl. Re= 
dierung zu Potsdam pro 1844) erledigt. . 
Bernau, hen A. Januar 1845, 
Der Magiſtrat. 





year: Fuhrknecht Guftan 
Abolph Wilhelm Schönisg ift bierfelöft verhaf- 
tet, daher ber ‚unter dem 28. September 1844 er- 
jaffene Stedbrief erlebigt. 
Berlin, den 24. Dejember 1M4. 
Königl. Kriminalgericht hiefiger Refidenz. 
v. Schrötter. 


*° Der durch Stedbrief vom 16. Degember v. I. 
verfolgte Obſt⸗ und Federviehhändler Wilhelm 
if an ung abgeliefert werben und dadurch der 
Stedbrief erledigt. 
Dahme, ben 3. Janyar 1845. . 
Das Königl. Kand- und Stadtgericht. 


Befanntmadhung. 
Im Auftrage der Königl. Regierung zu Pots⸗ 
dam, wird dag unterzeichnete Haupt⸗ Steueramt 
im biefigen Amtsgelaſſe 
am 25. Januar 1845, Vormittags 10 Uhr, 
die Chauffeegelb- Erhebung bei Gr. Schönebed, 
zwiſchen Berlin und Prenzlow an ben Meifbie- 
tenden mit Vorbehalt des höhern Zufchlage dom 
1. März 1845 ab, zur Pacht ausſtelien. Nur 
bispofitionsfähige Perfonen, welche mindeens 
160 The: baar ober in annehmlichen Staatspas 
vieren bei ‘dem biefigen Haupt » Steueramte kur 
Sicherheit niedergelegt· haben, werden zum Bieten 
äugelaffen. Die Pachtbedingungen find bei uns 
von heute an, während der Dienfiftunden einzufehen. 
Neuftadt- Eberswalde, den 28. Dezbr. 1844. 
Königl. Preuß. Haupt-Steueramt. 


J Bekanntmachung. — 
Der Rittergutsbeſitzer Rodeberts auf Sagaf 
beabfichtigt eine Beriefelung feiner Wieſen, und 
will ſich dazu des Waffers der Sagaft- Bäd ber 
Bienen, und zu dem Zivede darin drei Schleufen 
anlegen. j 

Diefes Vorhaben wird nad) VBorfchrift des Ge⸗ 
feges, vom 28. Februar 1843 (Gefegfammlung 
Selte Al, H 21) mit dem Bemerfen bekannt ges 
macht, daß der Plan dazu im hiefigen lanbrätk- 
fichen Büreau zur Einficht bereit liegt, und etwa⸗ 
nige Wiberfpruchsrechte und Entfchädigungg- An- 
forüche binnen drei Monaten, vom Tage dee 
Erfcheineng des erfien Amtsblatts am gerechnet, 
bei mit angemeldet werben müffen, auch daß Dies 


* jenigen, welche fich binnen ber_beflimmten Fri 


ficht gemelbet haben, in Beziehung) auf) ba®_ ä 
Vewaſſerung zu verwendende Waſſet, —XR 


Swetſoruchorrchts, als des Unfsruchs auf Ent 
fehädigung derluſtig gehen, und. In Beziehumg auf 
bas zu bewäſſernde, oder En den Waflerleitungen 
zu benußende Terrain ihr Wiberfprucherecht gegen 
die Anlage verlieren und nur einen Anfpruch auf 
Ernſchãdigung behalten. 
Perleberg, den 2. November 1844. 
Königt. Landrath der Weſtpriegnitz. 
v. Saldern. 


Bekanntmachung. 

Der Beſitzer der Windmühle zu Sawall, Müh⸗ 
lenineiſter Zoharm Gottlieb Haſſelbach, beab⸗ 
ſichtigt, unweit des Dorfes Sawall auf einem, 
von dem dortigen Koffäthen Schulze im Wege 
des Taufches erworbenen Aderfüde eine zweite 
Bockwindmühle mit einem Gange und einer Hirſe⸗ 
flampfe, zur Bereitung fremden Gemahle. gegen 
Entgeld zu erbauen. Dieſes Vorhaben wird hier- 
m zur öffentlichen Kenntmiß gebracht und find 
etronnige Widerfprüche, mögen dieſelben nım ans 
bem &dikte vom 28. Oftober 1810, ober aus ber 
Alterhöchſten Kabinetsordre vom 23. Dftober 1836 
hergeleitet werden, innerhalb acht Wochen präklu⸗ 
feoifcher Feift, bei bem unterzeichneten Landrathe 
anzubringen und zu begrimben. 

Beeskow, ben 30. November 1844. 

Der Landrath. ! 
In GStelloertretung beffelden: 
Der Kreid- Deputirte Natus. 


Befanntmadhung 
Der Mühlenmeifter Fleck auf der Kienitzſchen 
Kolonie Zerpenfchleufe beabfichtigt daſelbſt neben 
feiner bereits vorhandenen Bodwindmühle eine 
länbermühle mit zwei Mahlgängen und einer 
Reinigungsmafchine zu erbauen. Nach Borfchrift 
des Gefeges vom 28. Dftober 1810 und ber 
Aether Kabinetsordre vom 23. Dftober 1826 
wird dies Borhaben zur öffentlichen Kenntniß ger 
- bracht, und jeder «Einfpruchberechtigte zur An⸗ 
melbung feiner Einwendungen binnen Achtwöchent⸗ 
licher prälluſiviſcher Friſt hierdurch aufgefordert. 
Berlin, ben 30. Dezember 18A4. 
Königl, Landrath Nieder» Barnimfchen Kreifes. 
Scarnteber. 


Befanntmahung. - 
° Für bie ber Jurisdiktion des unterzeichneten 
Gerichts unterworfene hiefige Stabtforft, ſtehen 
"für das Jahr 1865 folgende Forfigerichtssage an: 


15 


‚om 4. März 1888, früh O Uhr, am 2. Juni 
1845, früh 9 Uhr, am 19. Auguft 1845, 
früh 9 Uhr, am 25. November 1845, früg 


9 Uhr, 
und zwar an biefiger Gerichtsſtelle. 
Wittſtog, den 4. Dezember 1844. 
Königl, Preuß. Stadtgericht. 


. tetage für das Scharffenbrücker Forſi⸗ 
Revier, velauf Lenzburg, find im Jahre 1845 
. am 28. März, 20. Juni, 26. September, 
.19. Dezember. 
Xrebbin, den 24. Deyember 1844. 
Königl. Land» und Stabtgericht. 


Holz: Berkanf 
u freien Konfurren. . 

Zur öffentlichen Berfteigerung von circa 300 
bis 350 Stüd pro 1845 im Königl. Forfireviere 
Menz eingefchlagener Kiefern Bauhölzer, Extra⸗, 
DOrbinaie-, Stark, Mittel» und Klein-Bauholz, , 
ſtarke Sageblöde und Scmeibde-Enden verfchiedes" 
ner Dimenfionen fleht ein Termin auf 
Montag, den 20. Januar d. J., Vorm. 10 Uhr, 
im Kruge zu Men; an. 

Kaufluftige werden Hierzu mit dem Vewerken 
Angaben, daß die Berfaufsbebingungen im Ter⸗ 
mine, sie gewöhnlich bekannt gemacht werben 
folten, daß jedoch ber vierte Theil des Kaufgebots 
fofort im Termine” gezahlt werden muß. 

Das Aufmaaß ⸗ Ver zeichniß iſt 8 Tage vor dem 
Termine‘ in der, hiefigen Regiſtratur eingufehen, 
und Können bie zum Verkauf gefteltten Hölyer auf 
vorherige Anmeldung bei den. betreffenden Fork- 
ſchutzbeamten auc im Walde in: Augenfchein ges 
nommen . Menz, ben 5. Januar 1845. 

Der Oberforker Hücche. 
Im Yuftrage ber Königl. Regierung. 


Bauhbolg - Berfauf 

° Am 22. Januar d. J., Vormittags 10 Uhr, 
ſollen im Gaſthofe zum grünen Baum zu Gadow 
bei Wittſtock aus den Schugbezirken Quaſt und 
Gadow der Königl. Neuendorfer Forft 

- eirca 900 Stück Kiefern Bauhölser 

und Sageblöde 

meiftbietend verkauft werden. 

Die Rizitationgbedingungen werden im Termin 
‚befannt gemadgt werben, und, ift darnach der vierte 
Theil bes Kaufgeldes fogleich zu berichtigen. 

Die Hölee find zum größten Theil von aug⸗ 








gezeichneten Starke und Beſchaffenheit, liegen reſp. 
4 und % Meilen von ber Doſſe entfernt, und 
werden auf erlangen von den betreffenden: För⸗ 
fern an Ort und Stelle nachgewiefen wetden. 
Forſthaus Neuendorf, den 1. Januar 1845. 
Der Königl.- Dberförkter. 
Zimmermann. 


Bauholz⸗Verkauf ans Könige. Fork 
Montag, den 13. Januar k. 3., Vormittags 10 Uhr, 
ſollen im Kruge zu Gühlen-Glienide circa 800 
Stüd Kiefern Bau- und Schneidehölzer, auch 
Eichen-,, Birken⸗ und Buchen -Nuteuden,. :forvie 
3füßige Kiefern und 2- und Zfügige Buchen-Nuß- „ 
bofg-Rlaftern aus allen Beläufen des Königl. Neu- 
Glienicker Forſtreviers zum öffentlichen Berkauf 
im Wege bed Meiſtgebots geſteilt werben. 
Vom 8. Januar ab können bie Hölzer. auf 

Anſuchen der Kaufliebhaber im Reviere von den 
betreffenden Forfifchugbeamten vorgezeigt und fann 
das Aufmaaß ⸗Regiſter derfelben auf der Oberför⸗ 
ſterei eingefeben werben. 

Die näheren Verfaufsbedingungen werben im 
Termine veröffentlicht und wird hier mlır bemeukt, 
daß ein Viertel des Kaufpreifes als Angeld Port 
im. Termine zu erlegen if. 

Forſthaus NeusGlienice, den 20. Du. 1844. 

"Im Auftrage ber 1 eönigt Regierung: 
Der -Oberförfler Grunert. 


Schafvieh- Verkauf. 

- Mit dem 20. Januar 1845 beginnt ber Bod⸗ 
Verkauf aus hieſiger Stammfchäferei und werden, 
wie früher, nur zweiſährige und ältere Böde: gm 
feften Preiſen in den Klaſſen ı 15 Xhlr. und 
a Thlr., exkl. Wolle, edfere Thiere aber. gu 
höheren 'Pveifen verkauft. Eben fo flehen von 
gebathter Zeit an 600 Mutterfchafe und 250 übers 
zäblig gewordene Hammel hiefiger Heerden zum 
— und. zur Anſicht bereit. \ 

Prillwitz bei Pyrig in Pommern. 

Das Rentamt. 





Yublifandum — 

* Folgende nach unferer Bekanntmachung vom 
d. M. in den hieſigen öffentlichen Blättern am 
Beutigen Tage ausgelooſte Königsberger Stabtoblis 
‚gationen kündigen wir hiermit zum 1. Zuli 1845:. 
Nr. 646. 693. 1534: 2622. 3739. 3902. 3006, 
4623. 4624. 4631. 5066. 0696. 13. 
69%. 6937. 9219. 19,108. 10,721. 11,132. 


: 1120, 11,738. 11,838. 12,144. 12,381. 
! 2,303. 12,853. 13,207. 13,290. 18,336. 
13a. BB60L A 50 Thlr. 

Nr. 324. 58%. 970. 986. 2108. 2706. 2737. 
3180. 3212. 3823. 4686. 4806.: 3276. 
5610. 6190. 6301. 66 5. :7206. 7200 
7643. 7836. 9323 0460..9465. 10,018. 

- 11338. 11,605. 11,722. 11,316: 12,904. 
. 129,984. 12,977 a 100 Thlr. 

Nr. 3380 S081. 10,463 4 150 Thlr. 

Nr. 4092. 12,825. 18,941 a 200 Thlr. 
Mt. u a 250 Thlr. Da 
ı NL. 1532. 8047. 9300- 1300 Thlr. 

Nr. 3002 à 400 Thir. 

Nr. 282. 1737. 2785. 3625. 4375.. 646% 

8866. 12,370. 14,033 ü 500 Thlr. . 

Nr. 1141. 6878 a 600 Thke: “ 

Nr. 1651. 1673. 2453. 3440. 3989. 5344 
9864. 11,899 & 1000 Thkr. 

. Die Amzahlung der Baluta nach dem Nena 
werthe und: ber fälligen Zinfen erfolgt vom- 1. 
Juli 1845 ab durch unfere Stadt-Daupt-Raffe au 
den Tagen Montag, Dienflag, Donnerfiag nırd 
Freitag, von 9 bis 12 Uhr Vormittage, gegen 
Einlieferung der Obligationen, welche: it der — 


dem geſetzlichen Stempel ausgeſtellten Quittung 


ber Inhaber; fo wie mit ben Zins⸗Koupous von 
Nr. 2—14 verfehen fein müſſen. 

Die vorſtehend gekündigten Obligationen tragen 
vom 1. Zuli 1845 ab: feine Zinfen, und haben 
diejenigen Inhaber berfelben, welche bie Baluta 
bis zum 1. Auguft E. 3. nicht erheben ſollten, 
zu gewärtigen, daß dieſe für ihre Rechnung und 
Gefahr dem Depoſitorio des hieſigen Königl. Stadt 
gerichts eingeliefert wird. 

Auf eine Korrefpondeng bei biefer Realiiring 
Des Kapitals und ber Zinfen fünnen weder air 
ung, noch nnfere genannte Kaffe fich einlaffen. 
© Nönigeberg, den 18. Dezember 1844. 

* Magiftrat König. Haupte und Reſidenzſtadt. 





Ediktal-Zitation. 
Stadtgericht ‚zu Templin, den 30. April 1844. 

Gegen ‚die in dem KXeffameite der feparirten 
Konditor Steiger in Berlin vom Kann 
aut Univerfalerbin eingefegte Tochter des Tischler 
meifters Beccardt, mit Bornamen Charlotte Hen⸗ 
riette, welche am 13. September 1780 hierſelbſt 
geboren ift, und zu Ende des vorigen. Jahrhun⸗ 
detd mit einer Herrſchaft nach Warſchau gegor 


gen fein, fi bafeibk mit einem -Untetoffizier 
Werdan verkeirathet und ſpäter in Pofen ges 
wohnt hahen foll, if,: da feit ihrer Entfernung 
von: ihrem Leben und Aufenthalte niemals Nach-⸗ 
richten bier eingegangen find, auf Todegerflärung 
provozirt. worden. 

In Folge biefer Provpfation, haben mir einen 
Termin auf . 

ben 26. Februar 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an Gprichtöflelle anberaumat, und fordern die Chars 
lotte Qenyiette Beccarbt ober deren Erben und 
Erönghimer zu ihrer Meldung vor ober fpätefeng 
in dieſem Termine unter der Verwarnung auf, 
daß bei. erfolglofer Aufforderung bie Provofatin 
für todt erklärt, und ber Nachlaß ber ferarirten 
Steiger an die weitere Teſtamentserben verab- 
folgt werben wird. 


Deffentlihe Borladung. 

Da über den Nachlaß des am 28. Iuli 1842 
bier verflorbeuen, penfionirten Hauptmanns Jo⸗ 
hanun George Friedrich von Wobeſer ber erb- 
—* Liquidations⸗ Prozeß eröffnet iſt, fo wer⸗ 


en die unbekannten Gläubiger hierdurch vorgela⸗ 


den, ſich in bem 

am 31. Januar 1845, Vormittags um 10 Uhr, 
an hiefigerGerichtöftelle anberaumten Termine zu 
geftelen, den Betrag und die Art ihrer Forderun- 
gen anzıtgeben, und bie vorhanderen Dokumente 
urfchriftlich vorzulegen. - \ 

Auswärtigen werben die Herren Juſtiz-Kom⸗ 

iffarien Heyım zu Rieberofe und Ufchner in, 
kiösen als Bevollmächtigte vorgefchlagen. 

Die Ausbfeibenden haben zu gewaͤrtigen, daß 
fie aller ihrer etwanigen Vorrechte für verluftig 
erflärt und mit ihren Forderungen an dasjenige, 
was nad) Befriedigung der ſich meldenden Glaͤu⸗ 
diger von der Maffe etwa übrig bleiben möchte, 
werben vermwiefen werben. \ 

Beeskow, den 8. Dftober 1844. 
Königl. Land und Stabtgericht. 


Nachſtehepd "gedachte Schulbpoften und Doku— 
mente, worüber bei ber Subhaftation ber betref⸗ 
ben Grundftüde Spezial-Maffen angelegt find, 
nämlich: ' 

3. die auf dem, dem Schuhmachermeifter Johann 
Bi iedrich Weinhardt gehörigen,“ hierfelbft in 
er Bauſtraße sub Nr. 304 briegenen, Bol. 
“u 318 801..79 dee Hyvothefenbuche ber Häufet 

verzeichneten Haufe: B 





1) sub rubrica III Nr. 2 eingetragene Por 
"pn 25 Thle. gefchrieben fünf unb iman- 
zigr Thaler, welche Johann artin 
Weinhardt cum yxore Anna Elifas 
beth Müllern, von dem Büchſenmacher 
Mons ald Vormund der minorennen 
Dorothee Elifaberh Chriſtiane Möfern 
laut gerichtliche Obligation vom 1. Ok⸗ 
tober 1787, fo den 29. November ejd. a. 
regiftrirt, A 5 Prozent aufgenommen, 
.2) sub ruhrica MI Nr. 6 des Duplifat 
des gerichtlichen Kauf-Kontrafts vom 
v. März 1801 zwiſchen der verehelich« 
ten Meinhardt, Anna Elifabeth Müls 
lern und ihrem Sohne Johann Frie— 
drih Weinhardt über dieſes Haus, 
woraus noch: 
53 Thlr. 17 Gr. 6 Pf. für den Loh—⸗ 
gerbermeifter Titzſchkau, 
41 Thlr. 7 Gr. 9 Pf. für Dorothee 
Elifabery Weinhardt und 
4 Thir. 7 Gr. 9 Pf. für Iohann 
Friedrich Weinhardt, jetzt beffen 
. , Erben . 
eingetragen ftehen, 

N. die auf dem, den Gefchtwiftern Bernhardt 
gehörig netwefenen, hierfelbft in der Hebeam- 
mengaffe sab Nr. 102 befegenen, Bol. J Fol. 
102 des Hypothekenbuchs der Häufer ver⸗ 
zeichneten Haufe sub rubrich III eingetrages 
nen Poften und zwar: 

Nr. 1. 11 The. 19 Gr. 6 Pf. Paterna, 
welche Katharine Dorothee Leuen, laut 
Rezeß vom 3. April 1754 zu fordern 


hat, 

Nr. 2. 13 Thlr. 9 Gr. Muttererbe, welche 
Katharine Dorothee Wilden von ihrem 
Vater laut Erbvergleih vom 6. April 
1754 zu fordern bat, 

Nr. 3. 10 Thlr. rückſiändiges Hauskaufs⸗ 
Pretium, welches Johann Chriſtian 
Borchmann an Anna Dorothee Ganz 
zern, Wittwe Wilden, laut Kauf 
Kontrakt vom 19. November 1792 
ſchuldig geblieben if, 


II, die auf dem, dem KXöpfermeifter Johann 


Chriſtian Zier ſchke zugehörig geweſenen, 
hierſelbſt in der Brandenburger Straße sub 
Nr. 325 b belegenen, Bol. IV, Fol) 414 des 
Hypothekenbuchs ber Häuſer verzeichneten 


halben Haufe.sub rubrica III Nr. 2 eigge⸗ 
- 


tragene Poſt von 30 Thfr., gefchrieben dreißig 
Thaler Kourant, welche Johann auf cuın 
uxore Ana Marie Waltefn von ber 
Wittwe Schettler laut gerichtlicher Obli- 
gation vom 13. März 1769 aufgenommen 


at, — 
werden hiermit, ſowie die deshalb angelegten Spe⸗ 
zial⸗Maſſen nach Vorſchrift der Berordnling vom 
21. Oktober 1838, öffentlich aufgeboten, und zu⸗ 
gleich die ettwanigen Inhaber dieſer Forderungen 
und refp. Dofumente, ſowie Diejenigen, welche 
als deren Erben, Zeffionarien oder fonft in ihre 
Rechte getreten find, zur Anmeldung ihrer An- 
fprüche an die Spezial-Maffe zu dem auf 
den 29. März 1845, Vormittags 11 Uhr, 

in unferm Geſchaftslokale hierfelbft anberaumten 
Termine unter der Verwarnung vorgeladen, daß 
die Ansbleibenden mit ihren etwanigen Anfprüchen 


. an biefe Schuldpoften und refp. Dokumente wer⸗ 


den präffudirt und ihnen deshalb ein ewiges Still⸗ 
ſchweigen auferlegt, die Schuldpoften und Dofu- 
mente felbft aber für erloſchen und refp. für mor- 
tiftzirt erklärt werden.“ 
Rathenow, ben 18. November 1844. 
Königl. Preuß. Stadtgericht. 


Nothbwendiger Berfauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das in ber Ueermarf im Angermündefchen 
Kreife belegene, im Hypothekenbuche des Königl. 
Kammergerichtd Bol. X Pag. ZAl verzeichnete, 
dem Pächter Ehrifiian Ludipig Bühring gehörige 
Out Sibershoff, welches ritterfchaftlich auf 23,559 


Thlr. 21 Sar. 8 Pf. abgefhägt worden, zufolge- 


der nebft Hypothekenſchein und Bedingungen in ber 
Regiftratur einzufehenden Tare, foll 
am 20. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. 
Der dem Aufenthalte nach unbekannte Guts⸗ 
befiger Siber wird hierzu öffentlich; vorgeladen. 


Nothbwendiger Berfauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das hierfelbft in der Schumannsſtraße Nr. 14 
belegene, im Eammergerichtlichen Hhpothefenbuche 
ol. IX Cont. K_Rr. 9 Pag. 193 verzeichnete, 
dem Tifchlermeifter Friedrich Wilhelm Deich mann 
gehörige Grundſtück, deffen Gebäude noch im Roh—⸗ 
bau begriffen find, und beffen Werth an Grund 
und Boden und Materialien auf 36,533 Thlr. 
6 Sgr. 14 Pf. abgefchägt worden, zufolge der, 





nebſt Hypothekenſchein und Bedingungen in ber 
Regiſtratur einzufehenden Tare, fol 

‚am 21. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhafirt werben. 


Nothwendiger Verkauf. 
" Stadtgericht zu Berlin, den 6. Auguft 1844. 
Dos in der Thorfirafe Nr. 4 und 5 befegene 
Grundſtüc der Kühmefchen Erben, gerichtlich 
abgefchäßt zu 130 Thlr. 21 Ser. 6 Pf., fol 
am 1. März 1845, Vormittags 11 Uhr, 
am ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothefenfchein find in der Regiftratur einzufeher. 
Die unbekannten. Realprätendenten werben un⸗ 
ter der Warnung der Präkfufion, fo wie die ihrem 
Aufenthalte nach unbefannten Hnpothefenglänbiger, 
Mebdailleur Julius Emil Hoffmann und Maler 
Carl Friedrich Herbert werden hierdurch öffent- 
lich vorgefaben. 


. Nothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 16. Auguft 1844. 

[ Das in der Jakobsſtraße Nr. 16 belegene 
Grundſtück der Wittwe Rüdiger, gerichtlich ab⸗ 
geſchätzt zu 5675 Thlr. 19 Ser. 9 Pf., fol 

am 4. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stodtgericht zu Berlin, ben 31, Auguſt 1844. 
Das in ber neuen Kommanbantenfiraße Nr. 11 
belegene Sennerfce Grundſtück, gerichtlich ab⸗ 
geſchätzt zu 16,898 Thlr. 18 Sgr., fol Schub 
„.benhalber 


am A. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 


an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werben. ZTare und 


Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stabtgericht zu Berlin, den 25. September 1844. 

Das in der großen Georgen⸗Kirchgaſſe Ar. 10 
belegme Schonertfche Grundſtück, gerichtlich abe 
geſchätzt zu 1038 Thlr. 7 Ser. 6 Pf., fol 

am 27. Mai 1845, Vormittags 11 Ubr, 

an der Gerichtsftelle fubhaftiet werden. Tare und 
Hupothefenfchein find in bes Regiftratur einzufehen. 

Die unbekannten Realprätendenten werben hier⸗ 
durch bei Bermeibung ber Präkluſion mit vorgeladen. 





Nothwenbiger VWerfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 17. Dftober 1844. 
Das in ber Jakobsſtraße, Spandauer Viertels, 
Nr. 28 belegene Kaufmann Müllerfche Grund» 
ftüd, gerichtlich abgeſchätzt zu 13,063 Thir. LI Sur. 
v Pf., fol 
am 24. Juni 1845, Vormittags 14 Ubr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tape und 
"Hppothefenfgein find in ber Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stabtgericht zu Berlin, den 8. November 1844. 

Das hierſelbſt in der Beſſelſtraße Nr. 8 beir- 
gene Grundftüct des Rentiers Jeremias Rubolph, 
gerichtlich abgefchätst zu 3934 Thlr. 17 gr. 6 Pf, 
fol Schuldenhalber 

am 22. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubbaftirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Kegifiratur einzufehen. 

Der bem Aufenthalte nach unbekannte Schlof> 
fermeifter Friedrich Emanuel Ferdinand Thie wird 
hierdurch öffentlich vorgeladen. " 


Nothwendiger VBerfauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 30. November 1844. 

Das in der neuen Schduhaufer Straße Nr. 4 
belegene Grundftüct bes Kaufmanng Hirſch Abels⸗ 
dorf, gerichtlich abgeſchätzt zu 6179 Thlr. 1 Sr. 
3 pf. fou 
"am 18. Juli 1845, 
an ber Gerichteftelle fub 


Vormittags 11 Uhr, " 
haftirt werben. Taxe und 


48 


Hyppthelenſchein find in der Regiftratur einzufehen. . 


Befanntmahung. 

Das den Erben des verflorbenen Sekretairs 
und Kalkulators Schart ow gehörige, allhier am 
Markt Nr. 5 belegene, in unſerm Hypothelenbuche 
von der Stabt Vol. II Nr. 129 verzeichnete, auf 
6534 Thle. 22 Sgr. abgeſchätzte Grundftüd nebft 
Zubehör fol im Wege der nothivendigen Subha⸗ 
Hation verkauft werden, und if hierzu ein Dies 
tungetermin auf P . 

ben 27. Mai 1845, Vormittags 9 Uhr, 
vor dem Stadtgerichtsrath Herrn Steinhaufenr 
im Stabtgericht, Lindenſtraße Nr. 54, anberaumt, 

Der Hppothefenfchein, die Tare und bie her 
fondern Kanfbedingungen find, in unferer Regiftra- 
tur einzu Ken 
Potsdam, ben 28. Dftober 1844. 

Konigl. Stadtgericht hiefiger Mefibens. 


Befanntmahung 
Das dem Kaffetier Friedrich Wilhelm Juliug 
Schultz gehörige, in ber Jäger-Vorftadt, Mauerz 
ſtraße Nr. 13 belegene, in unferm Hypothekenbuch 
von diefer Vorſtadt Bol. I Nr. 8 verzeichnete, auf 
6563 Thlr. 4.Sgr. 9 Pf. abgeſchätzte Grundküd 
nebft Zubehör foll im Wege der nothwendigen 
Subhaftation verfauft werben, und ift hierzu ein 
Vietungstermin auf 
den 27. Mai 1845, Vormittags 9 Uhr, 
vor dem Stadtgerichtsrath Herrn Steinhaufen 
im Stabtgericht Lindenfiraße Nr. 54 anberaumt. 
Der Hprothefenfchein, die Taxe und die be 
fondern Kaufbebingungen find in unferer Regifiva- 
tur einzufehen. 
Potsdam, ben 28. Dftober 1844. 
Königl. Stadtgericht hiefiger Refidenz. . 


Nothwendiger Verkauf. 
Juſtizkammer in Schwedt, den 19. September 1844. 
» Dog in ber Berlinerfiraße Nr. 157 belegene, 
um Nachlaffe bed Kaufmanns Moſes Salompn 

brenbaum gehörige Grundftüct nebft Zubehör, 
tarirt auf 9385 Thlr. 28 Spr. 2 Pf. zufolge der, 
nebft Hypothekenſchein und Kaufbedingungen in 
der’ Regiſtratur einzufehenden Tare, foll 
am 25. April 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt werben. 
Alle etivanigen unbekannten Realprätendenten, 


ſowie die, ihrem Aufenthalte nach unbekannten 


Gläubiger, der Kaufmann Levi Abraham Löwen⸗ 
ftein, früher in Granfee und der Weißgerber 
Marcus Löwenberg werden zu jenem Termine 
bei Vermeidung der Präkluſion ebenfalls hiermit 
vorgeladen. 


Königl. Stadtgericht zu Neu-Ruppin, den 
26. September 1844. 

Das in ber Ferdinandsſtraße sub Nr. 385 hier⸗ 
ſelbſt befegene, im Hnpothefenbuche Bol. 111 Fol. 143 
Rr. 322 verzeichnete, zum Nachlaß des verfiorbe- 
ven Tuchfabrifanten Johann Chriftian Richter 

jehörige Wohnhaus mit der im Hintergebäube bes 

Pristichen Dampfinafchine, zwei bazu gehörigen 
Weideparzellen und ben QTuchmachergeräthfchaften 
des De enlonmen auf 10,152 Thlr. 15 Ser. 
5 Pf. abgefchägt, foll — 

am 22. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichteftelle in nothwendiger Sub⸗ 
baftation verkauft werben, Hypothekenſchein unk 
Tore find. in pufgeer Begifratur einzulehen, 


Ale unbefannte Realgrätänbenten werben aufs 
gefordert, fich bei Vermeidung der Präffufion ſpä⸗ 
teffens in biefem Termine zu melden. 





Nothwendiger Verkauf. " 
dv. Freherfches Parrimonialgericht zu Roſenwinkel. 
Der zum Nachlaffe des Bauern Johann Thiele 
gehörige, feparirte und abgebaute Zweihüfnerhof 
zu Rofenwinfel Bol. 1 Nr. X des Hypotheken⸗ 
buche, full Theifungshalber mit dem darauf haf- 
tenden Altentheil, jedoch ohne Beilaß 
am 14. Februar 1845, Vormittags 11 Uhr, 
in der Gerichtsftube zu Roſenwinkel meiftbietend 
verfauft werden. Die Tare zu A785 Thlr. 21 Sgr. 
SP. und ber Hypothekenſchein find in der Regi— 
ſtratur einzufehen. Kyritz, den 21. Dftober 1844. 


Subhafation. Theilungshalber. 

. Land» und Stadtgericht Fiebenwalde, am 23. 
Oktober 1844. " 
Das zu Groß-Schönebed befegene Büdnerhaus 

des verfiorbenen Johann Rathenow, abgefchägt 

auf 100 Thlr. zufolge der, nebft Hypothekenſchen 

bei uns einzufehenden Tare, foll “ 

' am 14. de on 1845, Vormittags It Uhr, 

an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Berfauf. “ 
Königl. Land-⸗ und Stadtgericht zu Wriegen, 
den 30. Dftober 1844. 
Das ih" Groß- Barnim befegene, im dortigen 
Hypothekenbuche Bol. I Pag. 85 Nr. SA ver- 
etchnete, bem Friedrich Mielenz gehörige Grund» 
üci zufolge’ der, nebft Hyrothefenfchein in unferer 
Regiftratur einzufehenden Tare auf 8130 Thlr. ge⸗ 
richtlich abgefchägt, fol Schuldenhalber 
am 17. Juni 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelte hierſelbſt „vor“ dem 
Herrn Land⸗ und. Stabtgerichtsrath Klüver fub- 
haftirt werden. 
Die unbekannten Erben der angeblich zu Groß- 


Barnim verftorbenen Hhpothefengläubiger Altſitzer 


iedrich Mielenzfchen Eheleute werden zu dies 
I Termine hiermit vorgeladen. i 


Nothmwendiger Verkauf. 
Theilungshalber. 
Trebbin, den 1. November 1844. 
Das Braunfche Koffäthengut Nr. 9. zu Blan⸗ 
fenfee, tarict auf 910 Thle., fo wie bie Erbpachts⸗ 
pfareländereien, taxirt auf 25 Thle, follen 


zu Möfficendorf, fol 








Nöothwendiger Verkauf. 
Das den Martin Grothefchen Erben gehorig 
im Hyyothekenbuche Nr. 8 verzeichnete und. aı 
14359 Thlr. 19 Sgr. 10 Pf. abgefchägte Bauerg: 
eilungsbalber 

am 10. Februar 1845, Vormittags 11 Ubr, 
auf der Gerichtsftube zu Wölſickendorf fubhafti 
werden, und find bie Tare und der Hypotheken 
ſchein in der Gerichte-Regiftratur einzufehen. 
Wriezen, den 4. November 1844. 
v. Btedowſches Patrimonialgericht ĩber Wölſickendorf. 


Nothwendiger Verkauf. 

Königliches Land⸗ und Stadtgericht zu Wrie- 
zen, den 15. November 1844. 

Die den Geſchwiſtern Karoline Wilhelmine 
Henriette und Johann Friedrich Mohr zugehöri- 
gen, zu Neu-Trebbin belegenen, im dortigen Hy— 
gorbefenbuche Bol. HE Pag. 403 Nr. 108 A und 

of. IIT Pag. 529 Nr. 108 B verzeichneten bei- 
ben Grundftüde, jedes bderfelben tarirt auf 176 
Thfr. 20 Sgr., follen ' ! 
am 18. Februar 1845, Vormittags 11 Uhr, 
im Schulzengerichte zu Neu-Trebbin einzefr fubs 
baftirt werben. - ’ 

Die Taren und die neueften Hypothekenſcheine 
Eönnen täglich in unferer Regifiratur eingefehen 
werden. 

Subhaſtations-Patent. 
Nothwendiger Berfauf. 
Gericht der Hercchaft Greifenberg. 

Das uMbier in der Burgſtraße befegene deui 
biefigen Gaſtwirth Polte gehörige, im Hhpothe- 
Fenbuche vun Greifenberg Bol. I Nr. 104 Kol. 
19 seq, verzeichnete Wohnhaus nebft Hinter, 
bäuden, Gartenfard, Ader und Wiefenkadein 
geſchätzt auf 1313 Thlr. 10 Sgr. 11 Pf. zufolge 
der, nebſt Hypothekenſchein in unferer Regiftrafue 
einzuſehenden Tare, foll } 

am_15. Aprif 1845, Vormittags 11 Uht, 
an hieſiger ordentlicher Gerichteftelle Mubhaftiet 

den. 2 


Grölfenberg 1; d. Uferm., den 19, Det. 1844, 
Noth⸗ 

















Nothwenbiger Berkauf. 
„. Duftigfammer zu Schwedt, den 21. Novem⸗ 
1844. 


b " Das zum Nachlaffe des hier verſtorbenen 
kufmanng Orange gehörige erbliche Rutzungs⸗ 
ht an einem Theile ber Diakonatshufe von 12 
Rorgen 16 LRuthen und an bem fogenannten 
VArchausb eilandftũd von 2 Morgen 47 Ruthen, 
ngetrggen im Hhpothefenbuche Bol. VI Kol. 
"5 Nr. 77, deren Ertrag zu 4 Prozent Eapitalifirt, 
‚men Taxwerth von 408 Thir. I Sr. 8 Pf. 
"Rd zu 5 Prozent von 310 Thlr. 16 Sar. 8 Pf. 
viebt zufolge der, nebſt Hypothekenſchein und 





21 


“taufbebingungen in der Regifiratur einzufehenden | 


Jare, foll 
am 1. April 1845, Vormittags 10 Uhr, 
"m ordentlicher Gerichteftelle fubhaflirt werden. 


Subhaftationg- Patent. 

“  Mothwendiger Berkauf. 

Königliches Iuflig- ine zu Potsdam, den 13. 
"Dezember 1844. 

Die Grundftüde des Fiſcherinnungsmeiſters 
'Sarf Friedrich Schmidt und deſſen Ehefran Ga- 
"roline Friederike geb. Hannemann zu Werder, 
und zwar: 

a) das, Bol. I Fol. 135 Nr. 63 des dortigen 
Hnpotbefenbucyed verzeichnete Wohnhans 
nebft Kieinfifchereiserechtigfeit und Zubehör, 
tarirt auf 1404 The. 28 Spr. I Pf., 

b) der, Bol. II Kot. 130 Nr. 124 deſſelben Hy⸗ 
pothefenbuch® verzeichnete Weinberg, abge- 
ſchätzt auf 80 Thir. 10 Sr. 3», 

ſollen 
am 26. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 

im Rathhauſe zu Werder fubhaftirt werben. 

Tare md Hhwothefenfchein find werktäglich in 
unferm 2ten Büreau einzufehen. - 


Patent 
Der zum Nachlaß des verftorbenen Bauer 


Rothwendiger Verkauf 
zur Auflöfung der Gemeinfchaft. 
Das von Bredo wſche Patrimonialgericht über 
Mandmuß zu Lenzen, ben 23. November 1644. 
Das der Wittwe Müller und den Gefchwis 
fern Müller gehörige, in dem Dorfe Manckmuß 
belegeme und im Hypothenbuche Bol. I %ol. 37 
sub Nr. 9 eingetragene Vollhlifnergut, abgeſchätzt 
zu 1911 Thlr. 21 Ser. 3 Pf. zufolge der, nebft 
Hppothekenfchein in der Regifiratnr einzufghenden 
Tuer, fol 
den 15. an 1845, Votmittage 11 Uhr, 
in ber Gerichtöftube zu Mandmuß fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Verkauf 

zur Auflöfung der Gemeinfchaft. 

Das von Bredo wſche Patrimonialgericht über 
Mandmuß zu Lenzen den 23. November 1844. 

Das den Geſchwiſtern Gericke gehörige, in 
dem Dorfe Mandmuß befegene und im Hypothe⸗ 
kenbuche Bol. I Fol. 43 sub Nr. 7 eingetragene 
Vonhüfnergut, abgefchätt zu 1631 Tor. 14 Sr. 
7 pf. zufolge ber, nebft Hypothekenfchein in der 
Regiftratur einzufehenden Tare, ſoll 

den 14. März 1845, Vormittags 11 hr, 


"in der Gerichröftube zu vranckmuß fubhaftirt werben. 


Johann Friedrich Pritzkow gehörige, zu Löwen- . 


berg befegene bienftfreie Bauerhof mit Zubehör, 

tarirt 216% Thlr. 25 Ser. foll im Termine 

J den 2. April 1845," Vormittags 10 Uhr, 

in Löwenberg zufolge ber beim Gericht einzufehen- 

den Tare und Berfaufsbedingungen Theilungshal- 

ber kffentlich meiftbietend vE kauft werden. 
Granfee, den 23. Dezember 1844. 

dv. Arnftedtfches Patrimonialgericht Löwenberg. 


Nothwenbiger Verkauf. 

Land⸗ "und Stadtgericht zu Liebenwalbe, am 
20. Dezember 1844. 

Wegen nicht belegter Kaufgelder fol die Büb⸗ 
nerflelte der Withelmine Sad zu Wandlitz abges 
fhäßt, zufolge der, nebſt Hypothekenſchein und 
Bedingungen bei ung einzufehenden Tare, auf 
275 Thle. 

anı 12. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt werben. 


Nothwendiger Verkauf. 

Königl. Land» und Stadtgericht zu Wriezen, 
ben A. Dezember 1844. 

Das hierſelbſt belegene, im Hypothekenbuche 
der Stadt Bol. XIII Pag. 84 Nr. 8 verzeichnete, 
dem Gärtner Friedrich Specht gehörige Grund» 
ſtũck, zufolge der, nebft Hypothekenſchein, in uns 
ferer Regiftratur einzufehenden Tare auf 321 Thlr. 
12 Ser. 6 Pf. gerichtlic, abgefchägt, fol 

am 8. April 1845, Vormittags, LI Uhr, - 
an ordentlicher Gerichtöftelte. hierſelbſt vor dem 
Heren Juſtizrath König fubhoflirt werden. 


.. 


Noth,wendige Subhaftation. 
- Theilungshalber. 

Das zu Siangenhagen suh Nr. 18 befegene 
Leinweber Prügfche Büdnergrundftüd, gerichtlich 
auf 845 Thlr. 22 Spr. 6 Pf. abgefchägt, foll - 

am 14. April 1845, 
im Stangenhagen meifibietend verkauft werden. 

Kaxe und Hppothefenfchein find bei dem Ge— 
richt täglich eingufehen. 

Tredbin, den 24. Dezember 1844. 
von Thümenfches Gericht über Stangenhagen. 


Notbwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Prenzlorw, den 27. Dezbr. 1844. 





Die von ben ehemals Chriſtian Friedrich " 


Schröbderfchen Bauerhofe Nr..36 unferes Hypo⸗ 
thefenbuches won Bundow nach dem Verkaufe bes 
bazu. gehörig. gesvefenen Agerlandes jetzt ben mis 
norennen Schröderfchen Erben noch verbliebenen, 
im Dorfe Blindow bei Prenzlow belegenen Reali⸗ 
täten, nämlich:  ' 

bie Hofftelle, das Wohnhaus, ein Stallgebẽ ude, 


eine ais Garten bemugte Wörde und ei. 


Morgen Feldacker dritter Klaffe, 
zufammen abgeſchätzt auf 1124 Thlr. 20. Sur. 
äufolge ber, nebſt Häpothefenfchein und Bedingum⸗ 
‚gen in unferer Regiftratur einzufehenden Tare, follen 

am 19. Ami db. J., Vormittags 44 Uhr, 
am ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 

‚ Alle unbekannte Realprätendenten werben anf⸗ 

geboten, fich bei Vermeidung der Präflufion fpä- 
teftens in diefem Termine zu melden. 


Belanntmahung. 
Ich beabfichtige mein bierfelbft Geiegenes Büd⸗ 
ner⸗Etabliſſement beſtehend aus: 


. beginnt am 25. 


1) einem vor zwei Jahren ganz neu erbauten 


Wohnhaufe, worin fid) 3 Stuben, 3_ Küchen, 
und 3 Kammern nebft geräumigem Hausflur 
und Bodenraum befindet, 


2) einer im vorigen Jahr gleichfalls ganz neu 


erbauten Scheune, worin ſich auch 3_Stall- 
astheilungen eine Derel- und eine Schlaf⸗ 
kawmer befinden, 

3) einen hinter dem Haufe ‚und Scheune bele⸗ 
genen Garten von circa } Morgen, 

4) 22 Morgen 151 [iRuthen Uder und 

5) 6 Morgen. Wiefe 


aus freier Hand zur verfaufen und Gabe hierzu einen 

Bietungstermin auf 
„ben 9. Febryar d. J., Nachnittage 1 Uhr, 

im hiefigen Kınge angel wozu ia —— 

ber mit den Bemerken einlade, daß di 

gen bei mir tögfich einzufehen find, auch) bi ich 

bereit auf portofreie Aufragen diefelben neitzutheiten. 
Sommerfeldt bei Gremmen, ben 4. Ian. 1845: 

Wilhelm Schreiper, 
Holzhändler. 


Familien ⸗Verhältniſſe en en fol eine circa 4 
Meilen. von Berlin entfernte Krug - Wirthſchaft 
nebft Bäckerei und dem dazu gehörigen Ader und 
Wieſen beſter Qualität unter fehr annehmbaren 
Bedingungen verfanft werben. 

Da biefe Wirthfchaft in einem anfehnlichen 
Orte und dicht an einem ſchiffbaren Fluſſe liegt, 
fo ift der Verkehr in derfelben fehr bedeutend und 
auch fir die Folge gefichert. Käufer wollen ſich 
wenden an W. €. Seidel in Zehdenid. 





Bodver a an f. 
Auf dem Rittergute Crüdeu in der Altmark 
Januar d. J., Morgens 9 Uhr, 
der Verkauf von —— und ältern Böden z⸗ 
den Preiſen · von:drei und fünf Friedrichsder. G 
wird noch bemerkt, daß vom 20. Januar d. J. 
ab, Niemandem das Beſehen der’ zum Verkauf 
fommenden Böcke geflattet if. - 
Gräden, den 1. Januar 1845. 
Gafhofs-Berkauf. - 
Den mir zugehörigen an der Straße von Rüb- 
ben nach Buchholz betegenen Gaſthof, die neue 
Schenke genannt, will ich, mit den dazu gehörigen 
38 Morgen Ländereien fofort aus freier Hand 
verkaufen. 
Neue Schenfe bei Kraußnigk, den 6. Ian. 1845. 
Luͤdwig Paſchke. 
Daß ter Kaufmann Hr. Carl Theodor Reu- 
mann in Stelle de verftorbenen Hrn. Ludwig 
Neumann-in Perlebera ols Agent für die Preuß. 
Rentenverficherungs - Geſellſchaft befätigt worden, 
zeige ich hiermit ergebenft an. 
Potsdam, den 3. Januar 1845. 
® &pner, Hauptagent. 





— —— 


22 


Oeffentlicher Anzeiger 


zum Zten Stüd des Amtsblatts 
der Königlichen Negierung zn Potsdam und der Stadt Berlin. 








. . . Den 17. Januar 1845. 





° Dem Bangquier Wergifoffe zu Yachen ift un⸗ 

ter dem 31. Dezember 1844 ein Einführungs-Patent 
auf eine Nettungsleiter bei Feuersgefahr, fo 
weit biefelbe ber eingereichten Zeichnung ge⸗ 
mäß, für neu-und eigenthümlich erfannt ift, 
ohne Jemand in der Anwendung der befann- 
ten Theile zu behindern, 

auf fehs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 

und für den Umfang’des Preußifchen Staats er- 

theilt worben. 


.* Dem Hof-Infirunentenmacher H. P. Beſſa⸗ 
Tie zu Breslau ift unter dem 31. Dezember 1844 
ein Patent 

auf eine mechanifche Vorrichtung zum Befefi- 
gen und Anfpannen der Saiten bei Pianofor- 
te8, inforoeit folche nach ber vorgelegten Zeich- 
mung und Befchreibung für neu. und eigen 
thümlich erachtet worden if, 
auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und 
für den Umfang bes Preußifchen Staats ertheilt 
worden. 


- Polizeilihe Befanntmahung. 
- Der Schneibergefelle 
Klohs aus Guhrau hat angeblich feinen Paß, 
d. d. Guhrau, den 25. Februar 1844, 2 Jahr 
gültig und hier am 28. Dezember, sub Nr. 2539, 
nach Berlin vifirt, zwiſchen bier und Seferich 
verloren. 

Zur Vermeidung, des Mißbrauch wird dies 
hierdurch befannt gemacht und bemerkt, daß Klohs 
von ung mit Zwangspaß nach Guhrau gewieſen if. 

Brandenburg, den 30. Dezember 1844. 

Der Magiftrat. 


Ediftal-Zitation. 
* Da ber angeblich zu Brüffel wohnhafte, durch 
die Ebiftal-Zitation vom 22. Juni 1844 vorge 
ladene Rentier Jean Baptifte Paul van Cuhck 
in dem zu feiner Verantwortung am 6. September 


d. 3. angeftondenen Termine nicht erſchienen if, . 


Johann Garl Zofenh 


fo iſt zu gleichem Zwecke ein anderweitiger Ter- 
min auf 
ben 23. Februar 1845, Vormittags 10 Uhr, 

vor dem Königl. Kammergerichts-Affeffor Vater 
im Kriminalgericht, Molfenmarft Nr. 3, Verhör—⸗ 
immer Nr. 18, anberaumt worden. Zu biefem 
Termine wird ber Rentier Jean Baptifte Paul 
van Cuhck abermals hierdurch öffentilich vorge- 
laden mit der Auflage, fich zur rechten Zeit per» 
ſönlich einzufinden und falls die ihm bereits in ber 
Ebiftal-Zitation vom 22. Juni 1844 befannt ges 
machte Befchulbigung beftritten werben follte, zur. 
Einlaffung ‘und Antwort, auf biefelbe, zur Aus- 
führung feiner Rechtfertiung und zur beſtimmten 
Anzeige über feine Vertheidigungsgründe etwa vor= 
handenen Berveigmittel fich gefaßt zu halten, auch 
diefe Berveismittel, falls fie in Urfunden beftehen, 
mit zur Stelle zu bringen. 

Im Falle abermaligen ungehorfamen Ausblei⸗ 
beng in biefem gporiten Verantwortungs- Termine 
voird zwar mit Bernehmung der zum Beiveife der 
Anklage vorgefchlagenen Zeugen verfahren werden, 
jeboch verliert ber ıc. van Cuhck nad) Vorfchrift 
ber Gefetze feine Einwendungen und Ausftelungen 
gegen die Perfon und Glaubroürbigfeit der Zeugen, 
forveit fie ſich nicht ettwa aus der Vernehmung der= 
felben von ſelbſt ergeben foltten. Auch findet alds 
dann die fonft zuläffige fchriftliche Vertheidigung 
nad) dem Abfchluffe der Unterfuchung nicht ftatt, 
vielmehr muß nach erfolgter Berveisaufnahme "dag 
Erkenntniß ohne Weiteres nach Lage der Akten 
abgefaßt werden. 

Berlin, den 17. Oftober 1844. 

Königl. Kriminalgericht hiefiger Reſidenz. 

Abtheilung für figfalifche Unterfuchungen. 

Maerder. 


" Bekanntmahung. 
* Für die der Gerichtsbarfeit bed unterzeichneten 
Berichts unterroorfenen Königl. Forften werben für 
das Jahr 1845 folgende dorſiſtraſgerichtstege ab⸗ 


gehalten: 





1. Für bie Oranienburger Forf: 
21. Februar, Vormittags 85 Uhr, 
23. Mai, Vormittage 8 Uhr, 
18. November, Vormittags 9 Uhr, 
2. Für die Neubolländer Kork: 


* 25. Februar, Vormittags 84 Uhr, 
%7. Mat, Vormittags 8 Uhr, 
21. November, Vormittags 9 Uhr, 
durch den Land⸗ und Stadtgerichts- Rath Meyel 
an biefiger Gerichtäftelle. 
3. Für die Mühlenbeder Forſt; 
den 31. Januar, 14. März, 16. Mai, 
18. Zufi,-12. September, 14. November, 
jedesmal Vormittags 8 Uhr, 
durch ben Land- und Stadtgerichtd - Affeffor 
Deutfch im Schulgengericht zu Schönwalde. 
Oranienburg, den 20. November 1844. 
Königl. Land- und Stadtgericht. 


Befanntmahung. 
Bei dem unterzeichneten Gerichte fiehen die 
Forfigerichtstage im Jahre 1845 an: 
auf den 13. und 14. März, 19. und 20. 
Suni, 18. und 19. September, 18. und 19. 
Dezember. 
Boffen, ben 17. Dezember 1844. 
Königliches Land- und, Stabtgericht. 


" Befanntmadhung. 
Die Forſtgerichtstage bei den Unterfepriebenen 
Juſtizämtern find für das Jahr 1845 dahin anges 
fest toorben, und zwar jebesmal Vormittags. 
In Brüffow für dag Königl. Lödnik- 
Safelower Revier: 
am 14. März, 23. Mai, 
14. November. 
1. In Gramzow: 
am 6. Februar, 24. April, 27. Juni, 7. No- 
vember, 17. Dezember. 
Prenzloro, den 19. November 1844. 
Königl. Juſtizamt Gramzow, Lödnig am Brüſſow. 
taats. 


26. September, 


Bauholz »- BVerfauf. 

° Am 22. Januar d. 3, Vormittags 10 Uhr, 
ſollen im Gaſthofe zum grünen Baum zu Gadow 
bei Wittſtock aus den Schußbezirfen Quaſt und 
Gadow der Königl. Neuendorfer Forft 

circa 900 Stüd Kiefern Baubölier 

und Sageblöde B 
meiſtbietend verlauft werben, 


a 


Die Azitatiomsbebingungen werben im Termin 
befannt gemacht twerben, und ift darnach der viette 
Theil des Kaufgeldes fogleich zu berichtigen. 

Die Hölzer find zum größten Theil von aus- 
gezeichneter Stärfe und Befchaffenheit, liegen refp. 
"3 und 3 Meilen von ber Doffe entfernt, und 
werden auf Verlangen von den betreffenden För- 
ſtern an Ort und Stelle nachgerviefen werden. 

Forſthaus Neuendorf, den I. Ianuar 1845. 

Der König. Oberförfter. 
Zimmermann. 


Kontumazial-Befheib. 
In der Povofationsfache, betreffend die Theis 
fung der Jagd auf der Feldinarf des Dorfes Dauer 
ertheilt die Jagdtheilungs-Rommiffion bes Prenze 
lower Kreifes der Ukermarf zum Befcheide, 
daß alle diejenigen, welche bei der Theilung der 
Jagd auf der Feldmark von Dauer ein Intereffe 


Haben und in dem auf heute angeftandenen Ans 


meldungstermin ber ergangenen Ebiftallabung ohner⸗ 
achtet nicht erfchienen find, mit ihren begfallfigen 
Anſprüchen, wie hierdurch gefchieht, zu präfludiren. 
Bon Rechtsiwegen. 
Prenzlow, den 21. Dezember 1844. 
Königliche Jagdtheilungs⸗ Kommiffion des Preny 
lower Kreiſes. 


Publifandum 
Folgende, nach unferer Bekanntmachung vom 
5. d. M. in den hiefigen öffentlichen Blättern am 
Heutigen Tage auggeloofte Königsberger Stabdtoblis 
gationen kündigen wir hiermit zum 1. Juli 1845: 

Nr. 646. 693. 1534. 2622. 3739. 3992. 3996. 
. 46% 4624. 4631. 5066. 6696. 6913. 

. 6957. 9219. 10,108. 10,721. 11,132. 

11,240. 11,738. 11,838. 12,144. 12,181. 
12,393. 12,853. 13,207. 13,296. 13,336. 
13,411. 13,661 & 50 Thlr. 
54. 58%. 970. 986. 2108. 2706. 2737. 
3180. 3212. 3823. A686. A866. 5276. 
5610. 6190. 6301. 6675. 7206. 7280. 
7643. 7836. 9323. 9460. 9465. 10,018. 
11,538. 11,605. 11,722. 11,816. 12,904. 
12,964. 12,977 a 100 Thir. 
. 4126. 8081. 10,463 & 150 Thlr. 
. 4092. 12,825. 13,941 à 200 Thlr. 
. 3075 & 250 Thlr. 
Nr. 1532. 8047. 9365 4 300 a: 
Nr. 5002 8 400 Thir. 





Nr. 


Mr. 232. 1737. 2. 3025. 4375. 6464. 
8866. 12,376. 14,033 & 500 Thlr. 

Nr. 1141. 6878 & 600 Thlr. 

> Nr. 1651. 1673. 2453. 3440. 3089. 5844. 
9864. 11,899 & 1000 Thlr. 

Die Auszahlung der Valuta nach dem Nenns 
werthe und der fälligen Zinfen erfolgt vom 1. 
Zuli 1845 ab durch unfere Stadt-Haupt-Kaffe an 
den Tagen Montag, Dienfiag, Donnerftag und 

teitag, von 9 bis 12 Uhr Vormittags, gegen 

infieferung der Obligationen, welche mit der auf 
dem gefetglichen Stempel ausgeftellten Quittung 
ber Inhaber, fo wie mit den Zins⸗Koupons von 
Nr. 2—14 verfehen fein müffen. 

Die vorftehend gefündigten Obligationen tragen 
vom I. Zuli 1845 ab feine Zinfen, und haben 
diejenigen Inhaber derfelben, welche die Baluta 
bie zum 45. Auguft f 3. nicht erheben follten, 
zu gewoärtigen, daß dieſe für ihre Rechnung und 
Gefahr bem Depofitorio de hiefigen Königl. Stabt- 
gerichts eingeliefert wird. 

Auf eine Korrefpondenz bei dieſer Realifirung 


bes Kapitals und der Zinfen können weder wir 


ung, noch unfere genannte Kaffe ſich einlaffen. 
Königsberg, den 18. Dezember 1844. 
Magiftrat Königl. Haupt und Refidenzftadt. 


Befanntmadhung. 
* Im der Nacht vom A. zum 5. d. M. find mit- 
telſt Einfteigens durch dag Fenfter in bie hiefige 
Amts-Gärtnerwohnung folgende Gegenftände: 

1) ein Doppelgewehr, damascirt mit gravirten 
Perkuffi fiongfchlöffern, welche früher zu Feuer⸗ 
fchlöffern eingerichtet waren, und mit geſficktem 
Flintenriem verfehen. Die Stickerei ſiellt grü— 
„nes Eichenlaub auf verblichenem, ſandfarbigem 
Grunde dar. Zwiſchen den Läufen iſt der 
Name. des Fabrikanten Schilling und des 
Fabrikorts Suhl, ſowie die Worte canon 
ruban mit Silber ausgelegt. Die Defen bes 
Gewehrs find von Neufilber, 

2) ein kleineres Doppelgeivehr, einfach gearbeitet, 
mit Perfuffionsfchlöffern und ledernem Riem 
verfehen, Fu deffen Ladeſiock das Horn abge- 
brochen iſt, 

3) eine Eleine lederne Jagdtaſche, deſſen Dedel 
mit dem rauhen Fell eines Schweißhundes 
überzogen iſt, 

4) ein grauer Tuchmantel mit ſchwarzem Plüſch⸗ 
fragen und grün und ſchwarz Farrittem Unter 


futter an den Seitentheilen bis etwa zus Hälfte 
des Mantels, 

d) ein kurzer Tuchrock von ruſſiſch⸗grüner Farbe, 
an jeder Seite mit Klappentafchen verfehen, 
noch wenig getragen, 

6) ein Paar hellgraue Hoſen von Sommers 
Qudsfin, wenig getragen, 

7) ein Paar rindlederne, neu vorgefchuhte Knies 
ftiefeln, 

8) ein Paar Faufthandfchuhe mit Pelz gefüttert 

und mit braunem, rauhem-Kagenfell bezogen, 
geftohlen worben. 

Indem wir dies zur öffentlichen Kenntniß brin⸗ 
gen, warnen wir Jedermann vor dem Ankauf der 
geftohlenen Sachen mit dem Erfuchen, denjenigen, 
der bie oben bezeichneten Sachen zum Verkauf 
barbietet, anzuhalten und mit den etwa vorgefun- 
denen Sachen dem unferzeichneten Amte gegen Er- 
fattung der Koften per Transport zuzuführen. 

Dreetz, ben 6. Januar 1845. 

Königl. Domainen-Amt Neuftadt a. d. Doffe. 

Coding. 


Befanntmadhung. 
* Dem Schulen Heintz zu Kreuzbruch ift der 
Dorfftempel_von biefem Orte, welcher mit einer 
weiblichen Figur, die in ber linken Hand eine 
Waage, und in der rechten einen aufwärts ftehen- 
den Stab hält, einer Sichel und mit der Unfchrift: 
„Des Schutzen Gerichtöfiegel. With. Ludw. 
Heintz au Creutzbruch.“ verſehen if, verloren ge- 
gangen. Died wird zur möglichften Verſneidung 
"eines etwanigen Mißbrauche hierdurch öffentlich 
befannt gemacht, und der qu. Stempel zugleich für 
ungültig erklärt. 
Liebenwalde, den 30. Dezember 1844. 
Königliches Rent - Amt. 


“un 
Tape, ou, Mir 1938 
an ordentlicher —E fubhaftirt werden. 4 


.- 





| 


Nothbwendiger Verkauf. 
Königl, Kammergericht in Berlin. 

18 bierfelbft vor dem Oranienburger Thore 

: Chauffeeftrafe Nr. 70a belegene Grunds 
gerichtlich abgefhägt auf 25,702 Thlr. 

ve. zufolge‘ ber, nebft Hhpothefenfchein und 

ungen in der Regiſiratur einzufehenden 
| 

1 12. März 1845, Vormittags 11 Uhr, 

ventlicher Gerichtsftelfe fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 
18 im Regierungsbezirfe Potsdam, im Stor- 
zeeskowſchen Kreife der Mittelmarf, zunächft 
nigs⸗Wuſterhauſen belegene Erbpachts⸗ Vor⸗ 
Blioſſin, deſſen jährlicher Reinerirag auf 
Thlr. 24 Sgr. 8 Pf. gerichtlich abgeſchätzt 
1, welcher, mit 5 Prozent Fapitalifirt, einen 
von 24,800 Thlen., und mit A Prozent 


26 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 
Das hierfelbft in ber Invalidenftraße Wr. A7 a 


delegene, im Fammergerichtlichen Hypothefenbuche 
ol. IX Cont. K Nr. 23 Pag. 529 verzeichnete‘ 
Grundſtück, abgefchägt auf 9627 Thlr. 7 Ser. 
6 Pf. zufolge der, nebft Hppothefenfchein und Be 
dingungen in ber Regiftratur einzufehenden Tare, fol 


am 1. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 


, an ordentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt werben. 


Werth von 31,000 Thlen. ergiebt, der nach . 
des mit A Prozent Eapitalifirten, jährlich - 


bir. 13 Sgr.'6 Pf. betragenden Erbpachte- 
8, das heißt, alfp nach Abzug von 22,211 
fi zu 5 Prozent auf 2589 Thlr. und zu 
jent auf 8789 Thlr. ftelit, zufolge der, nebſt 
jekenfchein und Kaufbebingungen in der Re— 
ır einzufehenden Taxe, foll * 

228. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 
entlicher Gerichtäftelte fubhaftirt werden. 

r Gläubiger Partifulier Carl Ludwig Ferdi⸗ 
zarth, deffen Wohnung unbekannt ift, wird 
em Termine vorgeladen. 


Rothbwenbdiger Berfauf. 
Könige. Kammergericht in Berlin. . 
8 in ber Rofengaffe Nr. 53 bierfelbft bele⸗ 
im Hypothekenbuche des Könige. Kammer- 
3 Bol. 12 Cont.i Pag. 121_Nr. 228 ver- 
te Grundftüd, abgefchägt auf 12,490 Thlr. 
8 Pf. zufolge der, nebft Hypothekenſchein 
eeingungen in der Regiftratur einzufehenben 
fo 

12. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
entlicher Gerichtsftelfe fubhaftirt werden. 

? dem Aufenthalte nach unbefannte Gläu- 
‚ verehelichte Stadtrichter Leede, Caroline 
„grbome Kanow, roird hierzu öffentlich 
en. : 





Alle unbefannten Realprätendenten tverden auf- 


geforbert, fich bei Vermeidung der Präffufion fpü- 
teftens in biefem Termine zu melden. 


Der Rentier Johann Georg Hempel unb ber 


Kaufmann Thomaffin werden hierzu öffentlich 
vorgelaben. 





Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Rammergericht in Berlin. 
Das am Fonifenplag Nr. 10 hierſelbſt bele⸗ 


gene, im Hypothekenbuche bes Königl. Kammer⸗ 
gerichts Cont. g Bol. IX Nr. 2 Pag. 25 ver- 
zeichnete Grundftüd, abgeſchätzt auf 20,340 Thlr. 
3 Sgr. A Pf. zufolge der, nebft Hypothekenſchein 
und Bedingungen in ber Regiftratur einzufehenden 
Tare, fol 


am 2. Mai 1845, Vormittags I1 Uhr, 


an orbentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt werden. 


Nothwenbdiger Verfauf. 
Die im Niederbarnimfchen Kreife bei Oranien- 


burg belegene, im Hypothekenbuche des Königl. 
Kammergerichts Vol. III, Pag. 197 verzeichnete 
Glashütte bei Friedrichsihal nebft Pertinenzien, 
abgefhägt auf 19,380 Thlr. 21 Ser. 1 Pf. zufolge 
ber, nebft Hhpothefenfchein und Bedingungen in 
der Regiftratur einzufehenden Tare, fol . 


am 16. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 


an ordentlicher Gerichtäftelle reſubhaſtirt werden. 


Berlin, den 24. Oktober 1844. 
Königl. Preußifches Kammergericht. 


Nothmwendiger Berfauf. 


Stabtgericht zu Berlin, den 18. Zuli 1844. 


Die dem Maurerpolier Johann Chrifian Hae⸗ 


dicke zugehörige Hälfte des in der Fangen Gaffe 


- Nr. 55 und 56 belegenen Grundſtücks, welches zu 


6339 Thlr. 18 Ser. 3 Pf. tarirt worden, foll 


am 4. März; 1845, Vormittags 11 Uhr, 


an der Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden. Tare and 
‚Hppothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Zugleich twerben hierdurch die dem Aufenthalte 
nach unbefannten Intereffenten: 
1) der Miteigenthiimer, Maurerpolier Gottlob 
Guſtav Kaften, 
2) bie Ehefrau des Malers Schmidt, Johame 
geborne Bocquet 
öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 31. Auguſt 1844. 

Dos in der Wollanföftraße belegene Grund- 
ſtũck des Zimmermeifters Auguſt Daniel Sper⸗ 
fing, gerichtlich abgefchägt zu 7985 Thlr. 13 Sgr. 
9 pf. fol 

am 11. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsftelle fubhaftirt twerden. Tare und 
Hppothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 12. November 1844. 

Das in der alten Jakobsſtraße Nr. 136 bele⸗ 
gene Grundſtück des Maurerpoliers Johann George 
Nieſölke, gerichtlich abgeſchätzt zu d0600 Thlr., 
ſoll Schuldenhalber 

am 8. Juli 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Tare und 
Hypothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 20. November 1844. 
Das in der Blumenftrage Nr. 13 belegene 
„ Xeichertfche Grundftüd , gerichtlich abgeſchätzt 
zu 6317 Thlr. 3 Sgr 9 Pf., foll 
am 4. Juli 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelfe fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Der. Viktualienbändler Samuel Gottlieb Tei- 
chert als Eigenthümer, deffen Aufenthalt unbe 
kannt ift, wird hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Charlottenburg, den 17. Sept. 1844. 

Das in der neuen Berliner Straße sub Nr. 16 
alfhier belegene, im hiefigen ftadtgerichtlichen Hy⸗ 
pothefenbuche Bol. XI Nr. 593 auf den Namen 
des Spediteurd Johann Friedrich Auguft Preuß 
verzeichnete Erbpachts- Grundftüc foll ' 

am 23. April 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an der Gerichtsftätte fubhaftirt werden. 

Tare und Hhpothefenfchein find in der Regi- 
ſtratur einzufehen. Der Reinertrag des Grund» 


ſtückes von 284 Chlen. 5 Gar. gewaͤhrt zu & Pros 


zent einen Xartverth von 5683 Thlen. 10 Gar. 
und zu A Prozent einen Tarıverth von 7104 Thlen. 
5 Sgr., barauf haftet ein Erbpachts- Kanon von 
22 Thlen., welcher zu A Prozent gerechnet ein 
Kapital von 550 Thlen. darfiellt, fo daß der Werth 
des Grundflüdes zu 5 Prozent veranfchlagt 5138 
Thle. 10 Sgr., und zu A Prozent veranfchlagt 
0554 Thlr. 5 Sar. beträgt. 

Die unbekannten Realprätenbenten werden ums 
ter der Verwarnung ber Präflufion hierdurch öfr 
fentlich vorgeladen. . 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 21. November 1844. 
Das in ber Linienfiraße Nr. 46 beiegene 
allavicinifche Grundſtück, gerichtlich abge⸗ 


ſchätzt zu 6740 Thlr. 22 Ser. 6 Pf., fol 


am 1. Zufi 1845, Vormittags 11 Uhr, 


“an der Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 


Hypothekenſchein find in. der Regiftratur einzufehen. 


Nothmwendiger Verkauf. 

Stabtgericht zu Berlin, den 22. November 1844. 

Das in ber Burgfiraße Nr. 16 belegene 
Sohnfche Grundftüd, gerichtlich abgefchägt zu 
29,121 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf., ſoll 

am 11. Zuli 1845, Vormittags I1 Uhr, 

an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hppothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. . 
Stadtgericht zu Berlin, den 26. November 1844. 
Das Schlächtermeifter Carl Friedrih Korn⸗ 
feldſche Grundftüd in ber Elifabethftraße Nr. 34, 
Ede ber Kurzen Straße, gerichtlich abgeſchätzt zu 
9542 Thlr. 11 Ser. 3 Pf., foll 
am 22. Jufi 1845, Vormittags 11 Uhr, 


“ an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Taxe und 


Hppothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Die dem Aufenthalt nach unbekannte Realglän- 
bigerin unverehlichte Marie Regine Louiſe Mer- 
teng wird hierdurch öffentlich vorgeladen. 
Befanntmadhung. 

Das den Erben des verftorbenen Biftualien- 
händlers Johann Schmidt gehörige, allhier in der 
Siefertegaffe Nr. 8 belegene, in’ unferm Hypothe⸗ 
Benduche von der Stadt Bol. FV Nr. 249- ver 
zeichnete, auf 1643 Thlr. 20 Sgr. 9 Pf. abge: 
ſchãtzte Grundſtüch nebſt Zubehör fol im Wegr 


bee nothwendigen Gubkaflation verfauft werden, 
und iſt hierju ein Bietungstermin auf 
- den 25. April 1845, Vormittags 10 Uhr, 
vor bem Stadtgerichtsrath Herrn Steinhaufen 
im Stadtgericht, Lindenftraße Nr. 54, anberaumt. 

Der Hppothefenfchein, die Tare und bie befon- 
beren Kaufbedingungen find in unferer Regifiratur 
eingufehen. Zugleich werben alle diejenigen, welche 
Anfprüche auf das Grundſtück oder bie Kaufgelber 
Ki haben ‚vormeinen, hiermit aufgefordert, biefe 

iteſſens bis zu dem obgedachten Termin anzu⸗ 
melden und nadhzumeifen, roidrigenfalls biefelben 
präffubirt und ihnen damit ein eroiges Stilifchwei- 
gen ſowohl gegen die jeßigen Beſitzer, als auch 
den Käufer und die Gläubiger auferlegt werben wird. 

Porsbam, ben 20. Dezeinber 1844. 

Königl. Stadtgericht hiefiger Refidenz. 


Nothwendiger Berkauf. 

Eadtgericht zu Prigwalf, den 12. November 1844. 

Das bierfelbt befegene, den minderjährigen 
Geſchwiſtern Stavenow gehörige Wohnhaus mit 
Garten, abgefchägt auf 557 Thir. 20 Sar. 6 Pf. 
äufolge ber, nebft Hypothekenſchein in ber Regl 
firatur einzufehenden Taxe, foll 
1 am 22. Februar 1845, Vormittagg 11 Uhr, 
an orbentli Gerichteftelle ſubhaſtirt werben. 


Nothwendiger Berkauf. 


Land» und Stadtgericht zu Brandenburg an ber j 


Havel, den 16. November 1844. 

Das bier in der Fifeherfiraße der Neuftadt sub 
Nr. 18 belegene, Bol. 1 %ol. 217 des Hnpothefen- 
buche eingetragene und den Schneider Güngel- 
fen Erben gehörige Wohnbau nebft Hauskavel, 
gerichtlich abgeſchätzt auf 816 Thlr. 9 Sr. I Pf. 
zufolge ber, nebſt Hypothekenſchein und Kaufbes 
dingungen in unferer Regifiratur einzufehenden 
Tape, ol 

am 31. März 18A5, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelfe vor dem Deputirten 


Herrn Kammergerichts-Afeffor Bendel fubhaflirt - 


werben. 


Freiwilliger Verkauf. 
‚ Rand» und Stadtgericht zu Neuftadt - Ederd- 
walde, ben 20. November 1844. 

Behufs Auseinanderfeung der Befitzer fol dag 
den Grben des Fiſchers George R ee B gehörige, 
zu Eigenthumstechten befeffene, im Flecken Nieber- 
Finow unter der Hypothel⸗Nr. 19 belegene Fiſcher⸗ 


aut mit allem Zubehör, abgefchägt auf 1984 Thlr. 

sufolge der, nebft Hypothekenſchein und Bedingum- 

gen im Ilten Geſchäftsbüreau einzufehenden Taxe, 
am 14. Mär; 1845, Vormittags 11 Uhr, 

im Gerichtshaufe an ben Meiftbietenden 

werben. 


Nothmwenbiger Verkauf. 

Land und Stadtgericht Storkow, ben 22. Ro» 
vember 1844. . 

Das den Färbermeifter Vockr ot h ſchen Erben 
gehörige, hierſelbſt in der Schloßftraße Nr. 2 bes 
legene, im Hypothekenbuche Bol. IV Fol. 73 ver- 
zeichnete Wohnhaus nebft Acer und übrigen Per 
tinengien, gerichtlid, auf 577 Thlr. 28 Sur. 7 Pf. 
abgefhägt, fol in terınino 

den 9. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt werden. 

Tare und Hüpothefenfchein Eonnen in unſerer 
Regiftratur eingefehen werden. 

Die unbekannten Erben des Färbermeiftere Jos 
hann Ernft Bodroth werden zu diefem Termine 
mitvorgeladen. 





Nothwendiger Berfauf. 

Stadtgericht zu Wittſtoce, den 22. Novbr. 1844. 

Das dem Tuchmachermeiſter Schröder ge 
hörige, hierſelbſt im dritten Viertel an ber Mauer 
beim Kyriger Thore befegene, Bol. III Nr. und 
Fol. 76 des Hypothekenbuchs verzeichnete, zu dem 
Werthe von 59 Thlr. 5 Sgr. 10 Pf. gerichtlich, 
abgeſchätzte Wohnhaus, foll 

am 27. März 1845, 
Vormittags 11 Uhr und Nachmittags 4 Uhr, 

am ‘ordentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt werben. 

Tare und Hypothekenſchein find in det Regi- 
ſtratur des Gerichts einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Charlottenburg, den 26. Nos 
vember 1844. 

Das hierſelbſt in der Berliner Straße sub 
Nr. 9 belegene, im biefigen ftabtgerichtlichen Hy⸗ 
pothefenbuche Bol. MI Nr. 111 auf den- Namen 
des Gaſtwirths Johann Chriſtian Seeger vers 
zeichnete Grundftüd, taxixt zu 3300 Thir. 5 Sr. 
A Pf., foll - 

am 1. April 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an ber Gerichtsftätte ‚fubhafirt. werben. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen, 








Freiwilliger Berfauf 

zur Auflöfung der. Gemeinfchaft. 
Königl. Land- und Stadtgericht zu Neuſtadt⸗Ebersw. 

Die Mühlenbefigung der Erben des Mühlen⸗ 
meiſters Gottfried Wilhelm Büfcher zu Neuftadt- 
Eberswalde in der Borfladt, gefchägt auf 24,804 
Thfe. zufolge der, nebſt Hhpothekenfchein and 
Kaufsbedingungen im Uten Gefchäftsbürean des 
Gerichts einzufehenden Tare, foll 

am 31. März 1845, Vormittags 11 Uhr, 
im Gerichtshaufe an den Meiftbietenden verfauft 
werden. 

Die Befigung beſteht aus einer Delmühle, 
einer früheren Gipgmühle, vier Gärten, von zus 
fammen 1 Morgen 88 DRuthen, einem Wohn- 
hauſe von 2 Wohnungen nebft. Schuppen und 
mehreren anderen Pertinenzftüden. 

Die Delmühle von 2 Etagen und Bodenraum 
ift mit einer vollſtändigen Raffinerie, und mit 
Raum zum Aufftellen von Oelkuchen verfehen, und 
enthält ein dopneltes Walzwerk, zwei Paar Bor- 
preffen, neun Paar Stantpfen, vier Paar Nach— 
preffen und einen Fupfernen Wärm-Apparat. Das 
Waſſerrad if 16 Fuß hoch und 6 Fuß breit. 

Die ehemalige Gipsmühle bat ein ähnliches 
Wafferrad nebft großem eifernen Stirnrad und if 
zu jeder beliebigen Einrichtung geeignet. 





Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Trenenbriegen, am 6. Dez. 1844. 

Das zum Nachlaffe der Wittwe des Tifchler- 
meifterd Kleinert geb. Moellendorf gehörige 
Haus Nr. 92 hierfelbft, gefchägt auf 443 Thir. 
13 Sgr. 5 Pf., ſoll - 

am 26. März 1845, Vormittags II Uhr, . 
Theilungshalber fubhaftirt werben. . 

Die Tare und der Hypothekenſchein find -in der 
Regiftratur einzufehen. J 

Die unbekannten Eigenthümer ber Rubr. IN 


Mr. 3 als umbezahlte Kaufgelder aus dem Rezeſſe 


vom 19. November 1722, vom 14. Mär; 1730 
auf dem Haufe eingetragenen Poft von 48 Thlrn. 
16 Gr. werben hierdurch öffentlich vorgelaben. 


Nothwendiger Berfauf. 

Stiftsgericht Heiligengrabe. . 

Der dem Defonomie-Infpektor Carl Langhoff 

gehörige Bauerhof in Sadenbeck, abgefchägt auf 

3964 Thlr. 17 Spr. 6 Pf. zufolge der, nebſt Hy⸗ 

pothekenfchein und Bedingungen in der Regiſtracur 
einzufehenben Tare, ſoll 


am 24. Aprit 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werben. 
Heiligengrabe, den 27. Dezember 1844. 
Das Stiftsgericht. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Prenzloro, den 5. Januar 1845. 
Daß der verehelichten Rentier Bütom, Hen⸗ 
viette geb. Bütor gehörige, hierſelbſt in der 
Steinftraße sub Nr. 447 belegene Wohnhaus nebft 
der dazu gehörigen Wiefe im großen Bruche, abs 
geſchätzt auf 2338 Thlr. 13 Sgr. 6 Pf. zufolge 
ber, nebft Hhpothekenfchein und Bedingungen in 
unferer Regiftratur einzufehenden Tare, fo 
am 28. April d. 3., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerithteftelle fubhaflirt werden. 


Deffentliher Verkauf. 
Stadtgericht zu Straßburg. i. d. Ufermark, din 
10. Sanuar 1845. 
‚Die zum Nachlaß ber Wittwe bes Tuchmacher- 
meifterd Selle jun. gehörigen Grundflüde, na 
mentlich: . . 
4) zwei Wohnhäufer in ber Mühlenfiraße sub 
Nr. 129 und 130 hierſelbſt belegen und zu 
467 Thlr. 15 Sr. und refp. 1080 Th. 
77 Ser. gewwürdigt, “ 

2) eine halbe Hufe jüterigfchen Landes, gewür⸗ 
digt zu 1890 Thle. 10 Ser., 

3) eine im Lebbing-Gange belegene Scheune Nr. 7 
nebft Garten, gewürdigt zu 226 Thle. 8 Sgr., 

4) ein Berggarten, geroürbigt zu 118 Thlr. 5 Ser, 

5) bie Hauskavelwieſe, gewuͤrdigt zu A0 Thr.., follen 
am 17... April d. J. Vormittags 19 Uhr, 

an gewöhnlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 

Der neuefte Hupothefenfchein und die Taren 
find in’ der Regiſtratur des obenbezeichneten Ges 
richts einzufehen. 


Ein maſſives Wohnhaus vor einem der frequen⸗ 
teften Thore in Neu-Ruppin gelegen, ſoll nebft der 
dazu gehörigen Hintergebäuden und circa & Mor⸗ 
gen eingesäuntem Garten, worin circa 80 tragbare 
Doftbäume, aus freier Hand verfauft, oder unter 
fehr billigen Bedingungen vom 1. April d. 9. ab, 
auf Verlangen auch fogleich, verpachtet Werben. 
Das Grundſtück bietet mit dem großen Garten 
Raum zu jedem 
fich indeß wegen ber_projektirten Kunſiſtraße von 
Loroenberg nach Wufterhaufen a-d. Doffe, welche 
dicht vorbeiführt, zu einer Gafiwirthfchaft und 


brif-Unternehmen dar, dürfte . 


Ausſpamung fehr vortheilhaft eignen. kiuf ‚erto- 
feeie Aufrage ertheilt nähere Auskunft 
der Kaufmann Weber in Neu-Ruppin. 


Im Mittelpunfte der Stadt Potsdam ift ein 
maffived Haus mit Kelfern durchweg und einem 
Garten zu verkaufen; es kann baffelbe auch gegen 
ein Randgut vertanfcht werben, deſſen Preis und 
Befchaffenheit man dem Eigenthümer des Haufes, 
Gutsbefiger Wieprecht zu Hoppenrabe per Rauen, 
in portofreien Briefen anzuzeigen bittet. 


Warnung ö B 
Wer — er fei wer er wolle — auf unfern 
Namen borgen will, bem leihe Niemand, indem 
wir nur für ung Beide bürgen. 
Söllenthin bei Havelberg, den 21. Dezbr. 1844. 
Heinzich Rohde, Prediger und 
. Frau Louiſe Rohde, geb. Wilde. 


Rekursfchriften 


. in Polizei Kontraventiond- und Strafſachen; — 


in Geroerbe-Polizei- und Gewerbe-Steuer-Kontras 
ventiongfachen; — wegen verweigerter Polizei- 
Atteſte ( Qualifikations⸗Atteſte) zum Betriebe ge- 
veiffer Gawerbe; — in Bau⸗ Polizeiſachen; — in 
Chauffee-Polizei> und in Chauffeegeld-Uebertretungs- 
ſachen; — in Naturalifations- und in allen von 
den Landes⸗ Polizeibehörden reffortirenden Konzef- 
Bonsfachen, 3. B. wegen Anlage neuer Mühlen, 
Apotheken ıc. 2c.; — in allen Zoll-, Steuer und 
Poft - Kontraveniions⸗ und Defraubationsfachen; 
— in Zolf- und Steuer-Reklamationg-Angelegen- 
heiten; — in Stempelftraffachen; — in Sachen 
wegen Aufhebung und Ablöfung ausfchließlicher 
GetverbeBerechtigungen; — beögl. wegen Aufhe- 
bung und Ablöſung g>werblicher und perfönlicher 
Abgaben und Leiftungen; — wegen aufgehobe- 
ner Zwangs- und Bannrechte und ber dafür 
"zu geroährenden Bergütigungen, fo tie in allen 
fonftigen, zunächft vor die Königlichen Verwaltungs: 
Behörden gehörigen Entfchädigungs-Angelegens 
heiten; — wegen ermäßigter ober aufgehobener 
Kommunikations-Abgaben,; — in allen Gemeins 

eitstheilungs- und Ablöfungsfachen gegen 

ie Entſcheidungen ber General-Rommiffionen ober 
Regierungen; — in Steaffachen wegen Mobiliar- 
Fenoerficherungen;— in Beuerfozietät-Ungelegen- 


.r 


heiten; — wegen ‚Berväfferungs-Anlagen und Be⸗ 
nugung von Privat-Flüffen zu folchen Anlagen; 
— in Wohnfig- und Bürgerrechts- Erwerbungs- 
und in allen Gemeine-Ungelegenheiten; — werden 
von mir für Andere — gegen Zahlung — verfaßt. 
Heinrich Schneider, 
aufergerichtlicher. Konzipient und Kalkulator, 
Königlicher Kieutenant a. D. ıc. 
Berlin, Neu Köln am Waſſer Nr. 4 parterre rechts. 


Berlin Potsdamer Eifenbahn. 

Vom 2. Januar big inkl. ult. März. I, 
Vormittags von 9 bis I Uhr, mit Aus— 
ſchluß der Sonn- und Fefttage, werden im 
Kaffenlofale auf dem Berliner Bahnhofe: 

1) die Zinfen von den Prioritätg- Aktien 
für das 2te halbe Jahr 1844, und 
2) die am 1. März 1845 zahlbaren Zinfen von 
den Stamm-Altien für dag Jahr 1844 
gezahlt werben. J 

Ein jeder Kouponbeſitzer hat eine Spezifikation, 
ſowohl eine beſondere von den Koupons der Prio- 
ritãäts⸗ Aktien, ald auch eine von den der Stamm- 
Aktien, nah den laufenden Nummern ges 
ordnet, mit feiner Namensunterfchrift und feiner 
Wohnungsanzeige verfehen, einzureichen, und ge 
gen Abgabe der Koupons die Zahlung in unferer 
Kaffe fofort zu gewärtigen. j 

Wegen ber Höhe der Dividende für das Jahr 
1844 wird bie weitere Bekanntmachung vorbes 
halten. Berlin, den 10. Dezember 1844. 

Die Direktion der Berlin - Potsdamer 
Eifenbapn = Gefellfchaft. 


Berlin- Potsdamer Eiſenbahn.“ 
Am Freitagden 31. Januar d. J. Nadhs 
mittags A Uhr, wird im Konferenzzimmer ber 
unterzeichneten Direktion bie Berlopfung der zur 
Amortifation beſtimmten Prioritätsaftien zum Ber 
trage von 7400 Thlr. ftattfinden, was in Gemäßheit 
ber $$ A und 8 des Nachtrags vom 13. März 1839 
zu den Gefelfchafts-Statuten (Amtsblatt 1839, 
©. 169) zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Den Inhabern von Prioritätsaftien ift geftattet, 
der Verloofung beizumohnen. . 
Berlin, den 6. Sanuar 1845. 

Die Direktion ber Berlin- Potsdamer 
Eifenbohn-Befelifchaft, - 


— — ⸗ 


Deffentiicher Anzeiger. 


zum Aten Stüd des Amtsblatts 








der Rbniglicen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. 








. Den 24. Januar 1845. 


pferhoff zu Effen iſt unter dem 9. Januar 1845 
ein Patent 
auf ein Gontrahorn, fo weit daſſelbe als neu 
. und eigenthümlich anerkannt tworden ift, ohne 
Jemand in ber Anwendung ber bekannten 
Theile zu befchränfen, 
auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und 
für ben Umfang des Preußifchen Staats ertheilt 
voorben. 


* Das dem Samuel Dobbs zu Köln unter dem 

28. April 1844 ertheilte Einführungs-Patent 
auf eine burch Zeichnung und Befchreibung 
nachgerviefene Ausführung von Spindeln und 
Spuhlen für Feinfpinn- Mafchinen, 

wird hierdurch für erlofchen erflärt. 


* Dem Kaufmann Auguft Conftant Fau⸗ 
velle zu Berlin ift unter dem 2. Jahuar 1845 
ein Patent 
auf eine Einrichtung ber Kutſchwagen, wo⸗ 
durch diefelben gegen das Umwerfen gefichert 
werben: follen, ſoweit "diefelbe für neu und 
eigenthümlich erfannt if, ohne Jemand in 
der Anwendung bekannter Einrichtungen zu 
. demfelben Zwede zu behindern, 
auf ſechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 
und für ben Umfang des Preußifchen Staats er⸗ 
theilt worden. ——— 


Stedbrief. 
Der nachſtehend näher bezeichnete, twegen wie⸗ 
berholten Diebflahls bier inhaftirte Arbeitsmann 


Erner bat heute früh Gelegenheit gefunden, aus 


dem biefigen Gefängniffe zu entfpringen. . 

Alle refp. Zivil- und Militairbehörben werden 
hierdurch dienftergebenkt erfucht, auf diefen fchon 
vielfach beftraften Dieb zu vigiliren, ihn im Be- 
tretungsfalle zu verhaften und an ung gegen Er- 

- flattung der Auslagen abliefern zu laffen. 

Schwedt, den 13. Januar 1845. 

Königl. Preuß. Juſtizkammer. 


Den Inftrumentenmachern I, und U. Lam ' 


Signalement. Bor> und Zunamen: Carl 
Ludwig Erner, Stand: Arbeitsmann, Geburts⸗ 
ort: Hohenkrug bei Stettin, Wohnort: Buchholz 
bei Stettin, Alter: 38 Jahr, Größe: 5-Fuß 3 300 
2 Streich, Haare: ſchwarz, Augen: grau, Bar: 
ſchwarz, Mund: gewöhnlich, Gefichtöfarbe: gefund. 

Befondere Kennzeichen: Bruchfchaden. 

Bekleidung. inen grauen Nanquin-Mod, 
ein Paar graue leinene Beinkleiber, eine blau- 
tuchene Weſte mit blanfen Knöpfen, ein Hoſen⸗ 
träger von gelbem Band, ein Paar Schuße, ein 
Paar kurze wollene Strümpfe, ein Hemde ohne 


Zeichen. — — 
Bekanntmachuns. 
Inm Auftrage der Königl. Regierung zu Pots⸗ 
dam wird das unterzeichnete Haupt⸗Steueramt im 
hieſigen Amtsgelaſſe 
am 8. Februar 1845, Vormittags 10 Uhr, 
bie Chauſſeegeld⸗ Erhebung bei Werftpfuhl an ben 
Meiftdietenden mit Borbehalt des höhern Zufchlags 
vom 1. April 1845 ab zur Pacht ausſtellen. Nur 
biepofitionsfähige Perfonen, welche minbefteng 550 
Thle. baar oder in annehmlichen Staatspapieren . 
bei dem hiefigen- Haupt» Steueramte zur Sicher 
heit niedergelegt haben, swerden zum Bieten zuge⸗ 
laffen. Die Pachtbedingungen find bei ung von 
heute an, während der Dienftfiunben einzufehen. 
Neuftadt-Eberswalbe, ben 17. Januar 1845. 
Königl. Preuß. Haupt-Steueramt. 


° Die Holzſtrafgerichtstage für das Jahr 1845 
find beim unterzeichneten ericht 
für bag Liebenwalder Revier: 
. auf den 5. und 6. Februar, 7. und 8. Mai, 
10. und 11. September, 3. und 4. Dezember; 
für dag Gr. Schönebeder Revier: 
auf den 12. und 13. Februar, 21. und 22. Mai, 
17. und 18. September, 10. und 11. Dezember, 
jedesmal von Morgens 9 Uhr ab, anberaumt. 
Liebenwalde, ben A. November 1844. 
Königl. Land⸗ "und Stadtgericht: 





. . 3 
. — der im in Quartal bes Jahres 1844 über 





1 Beam Be Chriftian “| 
ihmachergefelle 


Schul 
2/Garl Heinrich Zfchenberlein, We- acer in Sachſen [21 


bergefelle 
3] Iohann 7 tand, Rifchlergefelte 


A Carl Gotthilf Fleiſcher, Weber⸗ 


geſelle ſen 


d Ehriſtian Friedtich Gufav Bolze, Schiele im Anhalt⸗ 
Bernburgſchen 


Leinwebergeſelle 


Obrigkeitliche Bekanntmachung. 
Der Böttcher Johann Friedrich Kelling aus 
Neuhof bei Zoſſen gebürtig, 34 Jahr alt, evan⸗ 
geliſcher Konfeſſion, iſt wegen wiſſentlich geleifte- 
ten Meineides des Rechts, die Preußiſche National⸗ 
Kokarde zu tragen, fo wie feines Bürgerrechts für 
verluftig erklärt und zu einer 18monatlichen Zucht- 
hausftrafe rechtöftäftig verurtheilt worden. Dies 
voird in Gemäßheit ber gegen ihn ergangenen Er- 
kenntniſſe hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 

Mittenwalde, ben 11. Januar 1845. 
Königl. Land⸗ und Stadtgericht. 


* Die Forfigerichtstage für das Scharfenbrücker 
und Zinnaer Forftrevier werden im Jahre 1845 
an den drei erfien Montagen der Monate 
Februar, April, Juni, September, Oktober 
und Dezember, Vormittags von 8 Uhr an, 
abgehalten werben. 
Eudenroalde, den 11. Januar 1845. 
Königl. Preuß. Land- und Etadtgericht. 


Befanntmahung. 
° Die Forfigerichtstage des unterjeichneten Ge⸗ 
richts für die Reviere Potsdam, Bornim und 
Cunersdorf werden im Jahre 1845 
am 24. und 27. Februar, 24. und 28. April, 
23. unb 26. Juni, 21. und 25. Auguft, 20. und 
J 23. Oktober, 18. und 22. Dezember, 
jedesmal Vormittags 9 Uhr, im Gefangenhaufe, 
breite Straße Nr. 17 hierfelbft abgehalten twerben, 


Geringswalde in Sach⸗ 












was Biecbucch zur Kenntniß der Betheiligten ge⸗ 
bracht wird. 
Potsdam, den 3. Januar 1845. 
Königliches Juſtiz⸗Amt. 


Kontumazial-Befcheid. 

In der Provofationgfache, betreffend bie Theis 
fung ber Jagd auf der Feldmark des Dorfes Dauer 

ertheilt die Sagdtheilungs-Rommiffion des Prenze 

lower Kreifeg der Ukermarf zum Befcheide, 
daß alle diejenigen, welche bei der Theilung 'der 
Jagd auf ber Feldmarf von Dauer ein Intereffe 
haben und in dem auf heute angeftandenen An⸗ 
meldungstermin der ergangenen Ediktallabung ohn⸗ 


‚ erachtet nicht erfchienen find, mit. ihren desfallſigen 


Anfprüchen, wie hierdurch gefchiebt, zu präkludiren. 
Bon Rechtswegen. 
Prenzlow, den 21. Dezember 1844. 
Königliche Zagdtheilungs- Kommiffion des Prenz- 
lower Kreifes. 


Publikandum. 
Folgende, nach unſerer Bekanntmachung vom 
5. d. M. in ben hiefigen öffentlichen Blättern am 
heutigen Tage ausgelooſte Königsberger Stadtoblis 
gationen fündigen wir hiermit zum 1. Juli 1845: 

Nr. 646. 693. 1534. 2622. 3739. 3992. 3996. 
4623. 4624. 4631. 5066. 6696. 6913. 
6926. 6957. 9219. 10,108. 10,721. 11,132. 
11,240. 11,738. 11,838: 12,144. 12,181. 
12,393. 12,853: 13 207 13206. 13,336, 
13,411. 13,661 & 50 Xhlr. 













grau | fchmal er braun oval 
li 

blaugrau| flumpf propor⸗ 

und breit un 


blau dick 






blond rund 


blau 





rund, mit 
Grüb⸗ 






oval 


braun | gewöhn⸗ ganttn- 
lich lich 


mittel 





wenig 










bräun- | mittel 


lich 


wenig | frig 





Nr. 324. 584. 970. 986. 2108. 2706. 2737. 


3180. 3212. 3823. A686. AS66. 5276. 
5610. 6190. 6301. 6675. 7206. 7280. 
7643. 7836. 9323. 9460. 9465. 10,018. 
11,538. 11,605. 11,722. 11,816. 12,904. 
12,964. 12,977 a 100 Thlr. 

Nr. A126. 8081. 10,463 & 150 Thlr. 

Nr. 4092. 12,825. 13,941 A 200 Thir. 

Nr. 3075 à 250 Thlr. 

Nr. 1532. 8047. 9365 & 300 Thlr. 

Nr. 5002 & 400 Thlr. 

Nr. 232. 1737. 2785. 3625. 4375. 6464. 

8866. 12,376. 14,033 & 500 Thlr. 

Nr. 1141. 6878 & 600 Thlr. 

Nr. 1651. 1673. 2453. 3440. 3989. 5844. 

9864. 11,899 à 1000 Thlr. 

Die Auszahlung der Valuta nad) dem Nenn- 
werthe. und ber fälligen Zinfen erfolgt vom 1. 
Juli 1845 ab durch unfere Stadt-Haupt-Raffe an 
den Tagen Montag, Dienftag, Donnerflag und 
eeiee, von 9 bis 12 Uhr Vormittags, gegen 

inlieferung der Obligationen, welche mit ber auf 
dem gefetslichen Stempel ausgeſtellten Quittung 
der Inhaber, fo wie mit ben Zins-Koupons von 
Nr. 2— 1A verfehen fein müffen. 

Die vorftehend gefündigten Obligationen tragen 
vom 1. Zuli 1845 ab feine Zinfen, und haben 
diejenigen Inhaber berfelben, welche bie Baluta 
bis zum 15. Anguft k. 3. nicht erheben follten, 
zu gewärtigen, daß dieſe für ihre Rechnung und 


Gefahr dem Depofitorio bes hieſigen Königl. Stadt- 


gerichts eingeliefert wird. 


rund 


oval 





oval 


= . 
bie Eanbosgrenge wewiefenen Bustier und Bagabönden.“ wre 
















mittel, An ber linken Wange, fo wie auch 
ſchmäch⸗ im der Gegend der Nafe am lin⸗ 
tig fen Baden zwei Maale. 
fang Klein _ _ pER 


Auf eine Korrefpondenz bei diefer Realifirung 
des Kapital und der Zinfen können weder wir 
uns, noch unfere genannte Kaffe fich einlaffen. 

Königsberg, den 18. Dezember 1844. 

Magiftrat Könige. Haupts und Refidenzkadt. 


Befanntmadhung. 

Die Mitglieder der Altmärfifchen Mühlenver- 
ficherungs = Gefellfchaft werben hierdurch aufgefor- 
bert, ihre Sogietäts »Beiträge für das zweite Se- 
mefter vorigen Jahres, welche zur Dedung ber 
ftattgehabten Brandfchäben auf 3 Prozent, alfo auf 
11 Sgr. % Pf. von jedem Hundert der Berfiche- 
rungsfumme zu berechnen find, der Sozietätskaffe 
oder den betreffenden Hrn. Bevollmächtigten fofort und 
ſpäteſtens binnen ſechs Wochen portofrei einguzahlen. 

Tangermünde, den 15. Jarmar 1845. 

Die Direktion der Altmärfifchen Mühlenverfiche- 
rungs= Gefeltfchaft. 
—e————— Meher. 
Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das hierſelbſt in der Philippsſtraße Nr. 20 
belegene, im Hppothefenbuche des Kammergerichte 
Cont. h Bol. IX Pag. 25 Nr. 2 verzeichnete, dem 
Rentier Jeremias Rudolph gehörige Grundftüd, 
abgefhägt auf 11,452 Thlr. 17 Spr. 5 Pf. zur 
folge der, nebft Hypothekenſchein und Bedingungen 
in ber Regiftratur einzufehenden Tarxe, fol 

am 13. Juni 1845, Vormittags NO) Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden. 


beiegene "un auf. 1930 Eike. 4. gr. 2; 
ai Gar. UP. ariste 


Rothwendiger Berbeuf.:: 
Küng -Remmsgeeicht-in-Berlin: - — -— 
‘ Daß: hierfelbft in der Wadzecksſtraße Ni. 3 
befegene, ‚dan kann: 
Bol. XII Pag. 277 Nr. 196 verzeichnete, dem 
Stenwattenhiintter Iohan Friedxich PIöB gehörige " 
—X — nebſt Zubehör, abgefchägt auf 10,38 
Thle. 25 Sgr. 6 Pf. zufolge der, nebft Hypothe⸗ 
Eenfchein nnd Bedingungen in ber Regifiratur ein 
zuſehenden Tare, fol 

am 27. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtäftelle fubhaftirt werden. 

Alle unbekannten Realprätendenten werden auf- 
Hefordert, ſich bei Vermeidung der Präflufion fpä- 
teftens in diefem Termine zu melden. 


Nothbwendiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das bierfelbft am Monbijouplage Nr. 11 be⸗ 
legene, im ammergerichtlichen ‚Otwothefenbuche del. 
IX Nr. 63 Pag. 229 verzeichnete Grundfiüd, al 
geſchätzt auf 18,035 Thlr. 20 Sgr. 3 Pf. — 
ber, nebſt Snpothefenfchein und Bedingungen in 
ber Regiftratur einzufehenden Tare, fol Theilungs⸗ 
halber im Wege der nothwendigen Subhaftation, 

am 28. Mai 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle ſubhaſtirt werben. 

Alle unbekannten Realprätendenten werden 
aufgefordert, fich bei Vermeidung ber Präklufion 
fräteftens in dieſem Termine zu melben. 


Nothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 19. Oftober 1844. 
Das hierfelbft in der neu angelegten, von ber 
Stadtmauer bis zur neuen Jakobsſtraße führenden 
Straße beiegene Adermannfche Grundftüd, im 
Hppothefenbuche Band 12 Nr. 815 verzeichnet 
und beftehend in: 
1) einer eingezäunten Bauftelle, in vi jetzigen 
Zuſtande abgeſchätzt auf hir., 
2) einer zweiten von dieſer aufleben durch das 
va kom fiegende Nean der ſche Grundftüd 
getrennten Bauſtelle, in ihrem jegigen Zur 
fande abgeſchätzt zu bir, 
alfo im Ganzen mit der Tare von 9093 Thlr., 
fol am 27. Juni 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsftelle fubhaftirt werben. Taxe und 
Hüpothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Das dem Lohgerber Leopold Eichberg gehö- 
rige hierfeld in der Berliner Straße sub Nr. 232 


ergetiehitfichen Hypocheleubuche 


Hyrothekenbuchs dergeichnet, ſpil 

am 28. Februar 18AB, Bormiegs 11 Ehe, 
an Gerichtöftele verfauft werden. Die Tare und 
ter neuzfte Hypothekenſchein find in der Regtfirae 
tur-einzufehen. Angermünde, den 17. Oft. 1844. 
, Königl. Stadtgericht. 





Nothwendiger Verkauf. . 
Stadtgericht zu Wittftod, den 25. Oktober 1844. 
Das ber verehelichten Tifchlermeifter Kor⸗ 
(chefsty gehörige, hierfelbft im vierten Viertel in 
der Kettenftraße belegene, Bol. IV Fol. und Nr. 
76 des Hypyothekenbuchs verzeichnete, und zu 
871 Thlr. 17 Sr. 34 Bf. gerichtlich abgefchägte 
Wohnhaus, fol 
am 13. März 1845, Vormittags 11 Uhr ‚und 
Nachmittags A Uhr, 
an Gerichtsſtelle ſubhaftirt werben. 
Tape und Htpothefenfchein find in ber Regi- 
ſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 

Stadtgericht zu Wirtftod, den 27. Oftober 1844. 

Das den minorennen Gebrübern Stübemann 
gehörige, hierfelbt im vierten Viertel im Roſen⸗ 
voinfel 'belegene, Bol. IV ol. und Nr. 117 des 
Hypothefenbuche verzeichnete, zu 567 Thlr. A Sgr. 
11 Pf. gerichtlich abgeſchätzte Wohnhaus, ſoll 

am 6. März 1845, Vormittags 11 Uhr und 

Nachmittags A Uhr, 

an’ Gerichtsftelle fubbaftirt werben. 

Tare und Hppothefenfchein find in der Re 
giftratur des Gerichts einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 

Das zu Fürftenwerder belegene und im bor- 
tigen Hppothefenbuch Bol. I Pag. 201 Nr. 21 
verzeichnete Gruudſtũck des Deftillateurd Bug: 
gert, gerichtlich abgeſchätzt zu 900 Thlr., fol 

am 27. März 1845, Vormittags 11 Uhr, 
in Bücfienroerber an gewöhnlicher Gerichtefietie 
fubhoſtirt werde 

Tare und ypochekenſchein ſind in unſerer 
Regifiratur einzufehen. 

Prenzlors, ben 8. November 1844. 


Reichsgräflich von Schwerinfches Patrimonialge- 


richt ber Hexrſchaft Wolfehagen. 


Noth⸗ 


Nothwendiger Verkauf. 
« Land» und Stadtgericht zu Neuftadt- Eberd- 
walde, den 4. November 1844. 

Das zu Nenftadt-Eberswalde vor dem Unter- 
thore befegene Gafthaus, Hötel de Prusse ge- 
narmt, und gefchäßt auf 6288 Thir. zufolge der, 
nebft Hnpothefenfchein und Bedingungen im IIten 
Geſchäftobüreau einzufehenden Tare, fol 

am 2. Juni 1845, Vormittage 11 Uhr, 
im Gerichtehaufe an den Meiftbietenden verfauft 
werden. 


Nothwendiger Verkauf. 

Königl. Juſtiz-Amt Löcnig zu Prenzlow, den 
1. November 1844. 

Nachbenannte, dem Gaftwirth Carl Friedrich 
Richard Sauft zu Lödnig gehörige, an der von 
Paſewalk nach Stettin führenden Chauffee bele- 
gene Grundftüde: 

1) das im Hnporhefenbuche von Lüdnig Bol. 
111 Seite 837 verzeichnete, worin eine Gaft- 
wirthſchaft betrieben wird und wobei 

9 Morgen 96 Muthen Acker, 
5 Morgen Wiefen 
serichetich abgefHägt zu 2017 Thlr. 7 Ser. 


6, 
2) das in demfelben Hypothekenbuche Bol. 11 
Seite 820 eingetragene, wobei 
9 Morgen 96 LIRuthen Ader, » 
4 Morgen 165 ARuthen Wiefen - 
griech abgeſchätzt zu 2067 Thlr. 8 Ser. 
tr 
ſollen 
am 13. März 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an Gerichtöftelle zu Brüſſow fubhafirt werden. 


Tare und Hhpotbefenfchein find in unſerer " 


Regiftratur zu Prenzlow einzufehen. 


Nothmwendiger Verkauf. 
Königl. Land- und Stadtgericht zu Spandow, 
den 18. Dezember 1844. 
Das dem Schlãchtermeiſter Friedrich Wilhelm 


‚Red gehörige, hierſelbſt in der Potsdamer Straße 


Nr. 26 belegene Bol. 1 Fol. 278 des Hypothelen⸗ 
buchs der Stadt Spandow verzeichnete Grundftüd, 
abgefhätst auf 2022 Thlr. 18 Ser. 2 Pf. zufolge 


' ber, nebft Hhpothefenfchein in dem Iten Büreau 


einzuſehenden Tare, ſoll 
am 17. April 1845, Vormittags IL Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelfe fubhaftirt werden. 


NRothwendiger Werkanf. 
Folgende zur erbfchaftlichen Liquidationsmaſſe 
des zu Berlin verfiorbenen Kaufmanns Ernſt 
Chriſtian Ludwig Thien gehörige Bol. IX Fol. 35 
des neuen Hypothekenbuchs der Stadt Eremmien 
verzeichnete hierfelbft belegene Grundftäde, als: 
1) ein Aderplan Nr. 479 im Schwanteſchen 
Felde _nebft Beiland zufammen 44 Morgen 
177 ORuthen enthaltend, tarirt zu 
1949 Thlr. 25 Ser., 
2) ein Wiefenpfan in den Hüchtfaveln von 6 
Morgen 51 ¶ Ruthen, taxirt zu 
446 Thlr. 20 Sgr., 
zuſammen 2396 Thlr. 15 Ser, 
follen am 7. März 1845, Morgens 10 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaflirt werden. 
Der neuefte Hnpothefenfchein nebft Taxe liege in 

der diegfeitigen Regiftratur zur Einficht vor. 

Eremmen, den 16. November 1844. 
Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht. 


. Nothwendiger Berfauf. 
Juſtizkammer zu Schwedt, ben 21.Novbr. 1844. 
Das zum Nachlaffe des hier verfiorbenen Kauf- 
manns Grange gehörige, Bol. I Fol. 73 Nr. 13 
des Hypothekenbuchs verzeichnete hiefige Bürger⸗ 
grundſtück, abgefhägt auf 5947 Thlr. 11 Ser. 
8 Pf. zufolge ber, mebft Hhpothefenfchein unb 
Kaufbedingungen in ber Regiftratur einzufehenden 
Taxe, fol 
am 1. Juli 1845, Vormittags 10 Uhr," 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werben. 


Nothwendiger Berfauf. 

v. Patenfches Gericht zu Wutide, den 17. 
Januar 1845. 

Der feparirte und abgebaute Zweihüfnerhof zu 
Wuticke des Andreas Friedrih Plagemann, 
tarxixt zu 2523 Thlr. 10 Sgr., fol wegen nicht 
gefchehener_Belegung der Kaufgelber in vorherge⸗ 
gangener Subhaftation, anderweitig in dem, auf 

den 23. April d. 8. 
in der Gerichtöftube zu Wuticke angefegten Ter⸗ 
mine verfauft werben. 

Tare und Hypothefenfchein find-im Gefchäfts- 
Lokal des Richters einzufehen. 


36 


m Es ik eine Rolle von Hausbriefen am 14. d. Ein Oderkahn mit Zeug fol verfauft werden, 
m Berlin nach Oranienburg das Nähere bei Knüpffer in Berlin, Köpnider, 
brunnen und Reineckendorf Waffergaffe Nr. 19. 
verjenige, welcher folche an 
rg bei Lindow abgiebt oder . J 
t einen Thaler Belohnung. Ein großer, guter Oderkahn mit Zeug foll ver- 
Eehrungen getroffen, daß mit -Fauft merden; er ſteht an ber Hangeldberger Ab⸗ 
Nißbrauch gefchehen Fann. Tage, dicht an dem Stationspunft der Berlins 

Frankfurter Eiſenbahn, zur Anficht. Das Nähere 





Gaſthofs-Verkauf. in Berlin bei Knüpffer, Köpnicker Waſſergaſſe 
Den mir zugehörigen an der Straße von Lüb- Nr. 19 oder in Frankfurt bei Ziethen, Richt- 
ben nad) Buchholz belegenen Gafthof, die neue Nraße Nr. 35. - 


Schenfe genannt, will ich mit den dazu gehörigen . 
De mnargen Fändereien fofort aus freier Hand Preuß. Rentenverſicherungs-Anſtalt. 
Neue Schenke bei Krausnick, den 6. Jan. 1845. Befanntmahung. 
v Ludwig Pafchke. Zn der am 26. November v. I. ftattgehabten 
ER General» Berfainmlung der Mitglieder der Preuß. 
‚Die in der Nähe von Lieberofe in ber Nieder- Rentenverficherungs- Anftalt find gewählt worden: 
lauſitz gelegenen Rittergüter Leeskow und Reichers- 1) au Mitgliedern des Kuratoriums gebachter 


kreutz, zu welchem einzelnen Hut über 4000 Morgen Anftalt für die Sabre 1845, 1846 und 1847: 
Areal und eine Schäferei von 550 Stüd, auch Di fe die Yeensetefohn, Banquier, 
Brau⸗ und Brennerei-erechtigfeit gehört, follen = v. Maliszewski, Oberft; 


nad) Befinden einzeln ober auch beide Güter zur 


“ Yohannie 1845 an, 2) zu Stellvertretern derſelben für diefelbe Zeit: 


Herr A. O. Fähndrich, Kaufmann, 


t werden. Pachtlieb⸗ ji 
segen näherer Auskunft » ©. Hanſen, Major “ D; 
Befiger zu wenden. 3) zu Revifiong - Kommiffarien für die Jahre 
w 1845. 1844 und 1845: 
i W. Ronneberger. Herr Schimmelfennig, Rechnunge-Rath 
_— und Direktor des Königlichen Haupt: 
Ein maſſives Wohnhaus vor einem der frequen- Stempel-Magazing, 
teften Thore in Neu-Ruppin gelegen, fol nebft den Metzke, Haupt- Buchhalter bei der 
dazu gehörigen Hintergebäuben und circa 5 Mor- Königlicdyen Seehandlung; 
gen eingezäuntem Garten, tworin circa 80 tragbare 4) zu Stelfvertretern berfelben für dieſelbe Zeit: 
Obſtbäume, aus freier Hand verkauft, oder unter Herr Heegewald, Geheimer Hofrath und 
fehr billigen Bebingungen vom I. April d. I. ab, Mitglied der Arnen- Direktion, 
auf Verlangen auch fogleich, verpachtet werden. =  Meroni, Buchhalter bei der König- 
Das Grundftüd bietet mit dem großen Garten lichen Seehandlung. 
Raum zu jedem Fabrif-Unternehmen dar, dürfte In Gemäßheit des $ 44 der Statuten ber 


— en a heiten ® en Preuß. Rentenverficherungs - Anftalt wird ſolches 
dicht vorbeiführt, zu einer Gafroirthfchaft und hierdurch zur Kenntniß der Intereffenten des In⸗ 

Ausfpannung fehr vortheilhaft eignen. Auf porfo- NS gebracht. Berlin, den 8. Januar 1845. 
freie Anfrage ertheilt nähere Auskunft Das Kuratorium ber Preuß. Rentenverficherunge- 
der Kaufmann Weber in Neu-Ruppin. Annſtalt. 
ng v. Lampredt. 


37 
Deffentliher Anzeiger 


zum dten Stück des Amtsblatts 
der Königlichen Regierung ju Potsdam uud ber Stadt Berlin. 





Fr Januar, 1845. 





Stedbrief. 


* Der Schneidergeſeile Carl George Gottlieb - 


Senbfe,.auß Prenzlow gebürtig, hat fich der von 
ung wegen ſchwerer Rörperbefchädigung eines Men⸗ 
fchen und wegen Meineides gegen ihn eröffneten 
Unterfuchung . durch feine Entfernung von bier 
entzagen, nachdem ihm Seitens bes hiefigen Königl. 
Polizei⸗Präſidii unterm. 18. Oktober v. 93. ein 
Paß zur: Reife über Roſtock ertheilt if. Ale Eis 
vik und Militairbehörden des In⸗ und Auslandes 
werden daher bienfiergebenft erfucht, auf den nach- 
‚Aohend- fignalifizten SendEe gefällig zu wigiicen, 
Ian im Betretungsfalle verhaften wid unter fiche- 
ver Begleitung mit ben bei ihm fich worfindenden 
„‚SHffeften an die hiefige Gefängniß-Exrpebition, Mol- 
„ fenmarft Nr. 1, abliefern zu laſſen. 

Wir verfichern die ungefäumte Erflartung aller 
entfiehenden Auslagen und den verehrlichen Behör- 
den des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit. 

Berlin, ben 18. Januar 1845. 

Königl. Kriminalgericht hieſtger Refidenz, 

v. Schröter. 

Signalement. Größe: 5 Fuß 4 Zoll, Alten: 
2 Jahr, Religion: evangelifh, Haar: ſchwarz⸗ 
braun, Stien: frei, Augenbrauen: ſchwarzbraun, 
Augen: braun, Naſe und Mund: preportionirt, 
Bort: ſchwach, Kinn und Geſicht: oval, Gerne: 
farbe: gefund. 

Befondere Zeichen fehlen. 


- Steckbriefs Erledigungen. 
Der unterm 9. v. M. erlaſſeue Sieckbrief, ben 
Hausknecht Samuel Schultz aus Eichberg bei 
Bunzlau betreffend, iſt, da derſelbe ſich wieder 
eingefunden hat, für erledigt zu erachten. 
Berlin, den 15. Jauuar 1845. 

Königl. Kriminalgericht hiefiger Reſidenz. 

v. Schrötter. 


Da ber ——— Rubolph Schanz aus 
Selbelang am 18. d. M. "Si Ragabondireng 
in bie ürbeits ⸗Anſtalt zu, Chftsom., eingeliefert 


worden, fo ift der hinter benfelben erlaffene Sted- 


brief vom 6. d. M. erledigt. 
Frieſack, ben 24. Januar 1845. 
Der Magifrat. 


“ Nicht Kram», fondern nur allein Viehmarkt 

findet am 13. Februar d. I. in Wufterhaufen an 

der Doffe flat. Potsdam, ben 38. Jamuar 1843. 
Könige. Regierung. Abtheilung des Innern. 


Befanntmahung. 
° Zm Yuftrage der Königl. Regierung hierfelbft 
ee dag unterzeichnete Hauptamt in feinem Amts⸗ 
gelaffe 
am 15. Februar d. J., Vormittags 10 Uhr, 
die Ehauffeegeld- Erhebung bei Blumberg auf ber 
Chauffee von Berlin nach Freienwalde an ben, 
Meiftbietenden, mit Borbehalt bes höhern Zu⸗ 
fchlages, vom 1. April d. 3. ab zur Pacht qus⸗ 
fiellen. Nur al dispofitionsfähig fich ausweiſende 
Perſonen, welche vorher mindeftens 300 Thlr. 
baar ober in annehnlichen Staatspapieren bei dem 
unterzeichneten Haupfamte zur Sicherheig nieder» - 
gelegt haben, werben zum Bieten zugelaffen Die 
Pacıtpedingungen find bei uns von heute an wäh- 
rend der Dienfifiunden einzufehen. 
Potsdam, ben A. Januar 1845. 
Königl. Haupt -Steueramt. 


Befanntmadhung. 
* Im Auftrage ber Königl. Regierang hierſelbſt 
wird das unterzeichnete Haupt-Steueramt, und 


zugelaſſen. Die See find bei ung 
von heute an während ber Dienftftunden einzufehen. 
Potsdam, den 14. Sanuar 1845. 
Königl. Haupt» Steueramt. 


Befanntmahung. 

Im Auftrage der Königl. Regierung zu Pote- 

dam wird das umterzeichmete- Haupt · Steueramt 
im biefigen Amtsgelaſſe 

- am 15. gebruar 1845, Vormittags 10 Uhr, 
bie Chauffeegeld- Erhebung zu Blumenthal an ben 
Meiftbietenden mit Vorbehalt des höhern Zur 
ſchlags am 1. April d. 3. zur Pacht ausftellen. 
Nur biepofitionsfähige Perfonen, welche mindeſtens 
200 Thle. baar oder in annehmlichen Staatspa- 
pieren bei bem hiefigen Haupt-Steueramte zur 
Sicherheit niedergelegt haben, werden zum Bieten 
zugelaffen. Die Pachtbedingungen find bei ung von 
heute an während der Dienftftunden einzufehen. 

Neuftadt- Eberswalde, den 22. Januar 1845. 

Königl. Preuß. Haupt -Steueramt. 


Holzverfauf zur freien Goncurrenz. 
Aug ben zur hiefigen Königl. Hausfideicommiß- 
Herrſchaft gehörigen Yorfttevieren follen: 
N fechs Stüd ordinair Kiehnen Bauholz, 
ſieben Stück kleines Kiehnen Bauholz, 


. 


3) 3 Kiliaftern Cichen- Ki loben, 
4 2— Knüppel, 
5) 324 —Buüchen⸗ Kloben, 
0) 17 . *  Knüppel, 
7 8 . Birken⸗Kloben, 
3 * _Rnüppel, 
‚ Elfen » Knüppel, 
3 u . Kiehnen- Kloben, 
11 ⸗ ⸗ Knüppel, 
12) 4 » Gtubben, 


s6 


Bekanntmachung. 
Die bei Klein⸗Glienicke zwiſchen Nr. 337 und 
347 an der Berlin- Potsdamer Chauffee fiehenden 
Pyramidal⸗ Pappeln von 1 die 2 Fuß Durchmefler 
am Stamnmende, follen gegen Meifgebot auf dem 
Stamm gegen gleich baare Zahlung verfauft werben, 
und ſteht hierzu ein Termin in Klein- Oflienide au 
auf Dienfag den A. Februar, Bormittage 10 Uhr. 
, „Die Berfaufsbedingungen werden im Termine 
befannt gemacht. 
Charlottenburg, den 22. Januar 1845. 
Der Wegebaumeiſter 8. Burcharbt. 


Bekanntmachung. 
Der Mühlenmeiſter Fleck auf: der Kienigfchen 
Kolonie Zerpenſchleuſe beabfichtigt bafelbft neben 

feiner bereite vorhandenen Bocheindmühle eine 
Hotfändermühle mit zwei Mahlgängen umd einer 
Reinigungsmafchine zu erbauen. Nach Vorſchrift 
des Geſetzes vom 28. Dftober 1810 und der Ai⸗ 
lerhöchſien Kabinetsordre vom 23. DAtober 1826 
wird dies Vorhaben zur öffentlichen Kenntniß ges 
bracht, und jeber Emfpruchsberechtigte zur Ain- 

meldung feiner Einwendungen binnen achtroöchen:. 
—— Friſt Hierdurch aufgeforbert. 


in, ben 30. Dezember 1844. 
Königl. kandrath Nieder- Barnimfchen Kreifes. 
Scharnweber. 


Befanntmahung. 
Die Mitglieder der Altmärkifchen Milhlenver- 


" ficherungs » Befelfichaft werben hierdurch aufgefor- 


öffentlich gegen gleich baare Bezahlung in Kourant . 


an den Meifibietenden vepfauft werden. 
haben wir einen Bietungstermin auf 

den 20. Februar d. J., Vormittags 10 uhr, 
in der hieſigen Gerichtöfube anberaumt, wozu zah⸗ 
Fungefübige Kaufliebhaber hierdurch eingeladen 
werben 


‚Dazu 


Die numerirten Beftände fünnen 618 bahin in 
den Forfirevieren in Augenſchein genommen werben. 
Rheinsberg, ben 21. Januar 1845. 
Königl. Preuß. Hausfbeinmmiß- dertſchafts· 
For 


MT Fe Troſchel. 


dert, ihre Sozietäts -Veiträge für das zweite Ges 
meſter vorigen Jahres, welche zur Deckung ber 
ſtattgehabten Branbfchäden auf 3 Prozent, lo auf 
11 Sgr. 3 Pf. von jedem Hundert ber Berfiches 
rungsfumme zu berechnen find, der Sozietätskaſſe 
ober ben betreffenden Hrn. Bevollmächtigten ſofort und 
fpäteftens binnen ſechs Wochen portofrei einzuzahlen. 
Tangermünde, den -I15. Januar 1845. 
Die Direktion der Altmärkifchen Mühlenverfiche- 
rungs⸗ Befellfchaft. 
_ Meyer. 


ü Betanntmahung. 
Das durch freiwillige Amtenieberlegung vacant 
werdende Vurgermeiſteramt im hieſigen Drte, mit 


welchem bie magiſtratualiſche Polizeiverwaltung 
verbunden iſt, foll anderm beſetzt werden. 
Qualificirte ber re) Zeugniſſe bis 


ultimo Februar d. I. an ben jzeſtigen Stabtver⸗ 


v 


orbnetenvorficher Tech o sm bierfalkft, verſoulich 
. ober in portofreien Briefen zu befördern, und wird 
nur noch bemerkt, wie das qu. Amt ein firirtes 
Gehalt von 500 Then. jährlich gewährt. 
Oranienburg, ben 21. Ianuar 1845. 
Die Stadtverorbneten = Berfanumlung. 


Ein junger Mann, ber fic) die Fähigkeiten er⸗ 
worben, wich in meinen Amtsgefchäften zu unters 
fügen, babei ein rafcher Mebeiter iR, kann fofort, 
nach vorherigem Ausweis über feine Qualification 
und feinen moralifchen Werth, gegen eine monate 
licheRemuneration von LO Thlen. bei mir eintreten. 

Beeskow, den 24. Januar 1845. 

Sörfchner, 





Rendant u. Actuar des Kgl. Land- u. Stabtgerichts. 


Ediftal-Zitation. 

Der am 25. Juli 1809 zu Elofterdorff geborne 
Müllergeſelle Carl Auguft Ludwig Ragnow; ein 
Sohn des zu Cloſterdorff verflorbenen Unterförſters 
und Mühlenmeifters Ragnow, auf deffen Todes⸗ 
erFlärung angetragen worden ift, desgleichen feine 
Erben und Erbnehmer, werden hierdurch vorges 
Inden, fpäteftens in dem auf 

den 18. März 1845, Vormittags 10 Uhr, , 
am biefiger Gerichtsftelle anberanumten Termin zu 
erfcheinen, ihre Anfprüche anzumelden und darauf 
weitere Anweiſung zu ertvarten, widrigenfalls ber 
x. Ragnom für tobt erflärt und fein Vermögen 
feinen legitimirten Exben und in beren Ermange- 
dung dem Fiskus zugefprochen werden wird. 

Strausberg, den 15. Mai 1844. 

Königl. Land» und Stadtgericht. 


Befanntmahung. 

Zn dem Depofitorio des unterzeichneten Ge—⸗ 
richte befindet fich eine zur Nachlaffenfchaft ber 
Wittwe Genfede, geb. Marie Zeidler, aus 
Groeben gehörige, bis auf 201 Thle. 3 Sgr. 1 Pf. 
angeroachfene Maffe. Die Eigenthümer oder beren 
Erben werben aufgefordert, binnen vier Wochen 
ihre Rechte darauf geltend zu machen, wibrigen- 
fans die Gelder Behufs ihrer Ausantwortung an 
die Zufiz- Officianten- Wittwvenfaffe, dem Königl. 
Kammergericht eingereicht werden follen. 

Beelitz, den 10. Januar 1845. 

Königt. Preuß. Land- und Stadtgericht. 
v. Richthofen. 


Vn dem, von ber Königf. Regierung zu Wotde 
dam im Jahre 1822 an 20 Einwohner Biefiger 
Stadt, verkauften früheren Domainen + Bormerf 
Trebbin find, nachdem im Allgemeinen die Theis 
lung des Vorwerkes erfolgt if, die bis jet noch 
in Gemeinfchaft befeffenen Grundftüce Theilungs⸗ 
halber zur nothwendigen Subhaftation geftelit 
worden. 

Zu den Erwerbern des Vorwerks gehört auch 
der Bädermeifter Johann Friedtich Seehauß hiers 
felbft, deſſen Erben aber bei dem ganzen Berfah- 
ven fich nicht gemeldet, auch im Kaufgelder-Beles 
gungstermine nicht erfchienen find, weshalb ber 
auf den Johann Friedrich Seehauß fallende An- 
theil der Kaufgelder mit 114 Thlr. 21 Sgr. ale 
Specialmaffe ad depositun genommen toorben ift. 

Da bie bekannten Erben, zur Regitimation aufs 
gefordert, fich dennoch nicht gemeldet haben, fo 
erlaffen wir auf den Antrag des den unbekannten 
Intereffenten beftellten Curators hiermit dag öffent⸗ 
liche Aufgebot, und fordern die Bäckermeiſter Jo⸗ 
bann Friedrich Seehaußfchen Erben, oder dies 
jenigen, welche als Eigenthümer, Geffionarien 
Pfandinhaber, oder fonft Anfprüche- an die Spe- 
cialmaffe zu haben vermeinen, auf, in dem’ zur 
Führung der Legitimation 

am 30. April d. 9. 
anftehenben Termine ſich bei Vermeidung ber Präs 
cluſion einzufinden. \ 

Trebbin, den 19. Yanuar 1845. 

Königliches Land» und Stadtgericht. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 
Das im Ruppinfchen Kreife belegene, im Hy⸗ 
pothefenduche des Königl. Kammergerichts Vol. IT 
Pag. A34 Nr. 9A verzeichnete Rittergut Wittroien, 
auch Meerfatzenheide genannt, ritterfchaftlich ab⸗ 
geihägt auf 7265 Thlr. 5 Sgr. 10 Pf. zufolge 
der, nebſt Hypothekenſchein und Bedingungen in 
ber Regiftratur einzufehenden Tare, foll 
am 12. Yuguft 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle fubhaftiet werben. 
Nothwendiger Berkanf. - 
Stabfgericht zu Berlin, den 26. November 1844. 
Das in der alten Jakobsſtrafe Nr. I, belegene 
Grundftüd bes Maurerpoliers Riefölde, gerichts 
lich abgefchägt zu 8424 Thlr., ſoll . 


am 9. September 1845, Vormittäge 11 U _. 
an der Gerichtsftelfe fubhafirt werden. Tare und 
Hyyothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Die dem Aufenthalte nach unbefannten In— 
tereffenten: 
1) der Maurerpolier Johann George Niefölde 


und 
2) der Kaufmann Chriftian Heinrich Mierfch 
werden ‚hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 29. November 18A4. 
Die don den fünf Gefchreiftern Baumann von 
ihrer Mutter, der Wittwe Baumann, Anne 
Louife gebornen Kowalgfy ererbte Grundſtücks⸗ 
hälfte, und der von der andern Grundſtückshälfte 
der verehelichten Tautenhahn, Charlotte Wil⸗ 
helmine gebornen Baumann, früher Wittwe 
Blume gehörige Antheil von „';, alfo im Ganzen 
255 des in der Elifabethfiraße Nr. 2 belegenen 
Baumannfchen Grundfüds, deſſen Gefammt- 
werth zu 8663 Thlr. 9 Sgr. 9 Pf. taxirt worden 
ift, ſollen . 
« am 29. Auguſt 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsftelle fubhaftict werden. 
Tare und Hypothekenſchein find in der Regie 
ſtratur einzufehen. 
Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläu- 
biger: . 
1) die Wittwe Lemberg, Chriftiane Friederike, . 
geborne Helmbolbdt, 
2) der Kaufmann Carl Theodor Böddinghaus 
zu Amferdam, 
3) der Kaufmann - Bendir. Anton Mohr zu 
Amfterdam, . . 
4). ber Johann Peter Böddinghaus, Chriſtian's 
Sohn, zu Elberfeld 
werden hierdurch vorgeladen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 29. November 1844, 
Das in der Blumenſtraße Nr. 63 B belegene 
Grundſtück des Tifchlermeifters Johann Friedrich 
Auguft Winfelmann, gerichtlich abgefhägt zu 
12,429 Thle. 6 Sr. 3 Pf., Toll 
‚am 26. Auguft 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsftelle fubhaftirt werden. QTare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


40 


Die dem Aufenhalt nach unbekannte Realprä⸗ 
tendentin verehelichte Maler Krafft, Johanne 
Louiſe Adelheid geb. Bickling, wird hierdurch 
öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiget Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 30. November 1844. 
Das in ber Lietzmannsgaſſe Nr. 11 belegene 
Coh nſche Grundftück, gerichttich abgefchägt zu 
12,701 Thlt. 7. Sar. & Pf./ſoll 
am 2. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
ander Gerichtöftelte fabhaftirt werben. Tare und 
Htuporhefenfchein find in der Regiſtratur einzuſchen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 30. November 1844. 

Das in ber verlängerten Fruchtſtraße belegene 
Müller-Vogelſche Grundſtück, gerichtlich abge- 
ſchätzt zu 13,619 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf, ſoll 

am 5. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an der Gerichtsſtelle fubhaflirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regifivatur einzufehen. 

Die unbekannten Realprätendenten werden un- 
ter der Warnung der Präcluſion vorgeladen.s.:. 





Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 13. Dezember 1844. 

Das in der Schönhaufer Allee Nr. 147 beie- 
gene Grundftüd, gerichtlich abgefchägt zu 10,573 
Thir. — Ser. 9 Pf., fol 

am 12. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsftele fubhaftirt werden. are und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothmwendiget Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 13. Dezember 1844. 
Das hierſelbſt in der Hirfchefftrage Nr. 15 be⸗ 
legene Grundftüc des Particulier6 Johann Heinrich 
Anader, gerichtlich abgefchätt zu 11,698 Thlr. 
1 Sgr. 1 Pf., fol Schuldenhalber 
am 16. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiffratur eingufehen. 
Der dem Aufenthalt nach unbefannte Gläybi- 
ger Karl Heymann wird hierdurch Öffentlich vor⸗ 
geladen. 
Nothwendiger Berfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 17. Dezember. 184. 
Das hierſelbſt in der Deſſauer Straße Nr. 40 
befegene Grundſtück des Particuliers Johann Cas⸗ 





var Analfer, gerichtlich abgefchäßt gu 8847 Thir. 
10 Sr. 10 Pf., foll Schuldenhalber 

‘am 16. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hyypothekenſchein find in ber Regiftratur eingufehen. 


Nothwendiger Berkauf. 

Stabtgericht zu Berlin, den 18. Dezember 1844. 

Das hierſelbſt in der Schöneberger Straße 
befegene Seepoldtfche Grundſtück Nr. 8, gericht 
lich abgeſchätzt zu 13,281 Thlr. 8 Sgr. 6 Pf., 
fol Schulbenhalber 

am 19. September 1845, Bormittags 11 Uhr, 

an der Gerichtsſtelle fubhaftirt werben. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 18. Dezember 1844. 
Daß hierſelbſt in der Jeruſalemer Strafe Nr. 5, 

Ede ber Zimmerfiraße, belegene Grundftück der 
Bäckermeiſter Schwendefchen Eheleute, gericht» 
lich abgefchägt zu 6610 Thle. 27 Sgr., ſoll Schul⸗ 
denhalber 

am 23. September 1845, Vormittags 11. Uhr, 
an der Gerichtgftelle fubhaftirt werden. Tare und 


Hppothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Befanntmahung. 

Das den Erben des am 12. Juni 1844 ver- 
forbenen Webermeifterg Eduard Samuel Thal- 
beim gehörige, in der Kolonie Nowaweß in der 
Wallſtraße belegene, in unferm Hhpothefenbuche 
von Nowaweß sub Nr. 102 verzeichnete, auf 
S09 Thlr. abgefchäßte Grundftüd nebſi Zubehör, 
ſoll im Wege der nothwendigen Subhaftation ver- 
Kauft werden, und ift hierzu ein Bietungstermin auf 

den 30. Mai d. 3., Vormittags 9 Uhr, 
vor dem Stadtgerichtsrath Herrn Steinhaufen 
im grabtgericht, Lindenftraße Nr. 54, anberaumt. 

er Hypoihekenſchein, bie Tare und bie befon- 
deren Raufbebingungen. find in unferer Regiftratur 
einzufehen. Zugleich werben alle diejenigen, welche 
Anſprüche auf das Grundſtũck oder bie Kaufgelder 
zu Baben vermeinen, hierdurch aufgefordert, biefe 
fpätefteng bis zu dem obengedachten Termine an⸗ 
zumelden und nachzutveifen, widrigenfalls biefelben 
prächudirt und ihnen damit eiggeroiges Stillſchwei⸗ 


be . 
— ee fein ae 
Potsdam, ben 16. Januar 1845. \ 
Königl. Stadtgericht hiefiger Reden.  : 


Das der märfifch - öconomiſchen Geſellſchaft 
(Gentralverein) gehörige, zu Potsdam vor dem 
Jägerthor, dem Gebäude der Schulabtheilung ge⸗ 
genüber_belegene Brunbftüc, beftehend aus einem 
Wohnhauſe mit Nebengebäuben urb’ einem großen 
Garten, fol aus freier Hand, im Ganzen oder in 
Pareellen, verkauft werden. 'Kaufluffige werben 
eingeladen, ſich beim Stabtgerichteratg St⸗inhau⸗ 
fen zu Potsdam, Charlortenftraße Nr. 69, zu melden. : 











Nothwendiger Verfauf. .. 
Königl. Juſtiza 
Das } Meile vı 
belegene, im Hypotl 
Folip 1 verzeichnete, 
gehörige Lehnſchulzei 
14 Sor. 2 Pf. iaut 
unferer Regiftratur ı 
am 10. März li 
an ordentlicher Ge 
baftirt werben. 
Wittſtock, den 16. Auguft 1844. 





Subhaftationg- Patent. 

Das Vol. I Nr. 109 des Hypothekenbuchs der“ 
Stadt Zehdenick verzeichnete, dem Schiffer Johann 
Daniel Schhulmeifter gehörige Budenhaus auf der 
Herrenſtraße, gerichtlich .abgefchägt auf 357 Thlr. 
6 Sgr. 9 Pf. laut der in unferer Regiftratur ein- 


‚sufehenden Tare, foll ‘in termino 


den 12. März ideis. 
an ordentlicher Gerichtsftelle im. Wege der noth- 


wendigen Subhaftation verkauft werden. 


Zehdenid, ben 22. November 1844. 
Königl. Land⸗ und Stadtgericht. 


Nothmwendiger Verkauf. 

Land- und Stadtgericht zu Brandenburg an der 
Havel, den 7. Dezember 1844. nn 

Das bier in der Kurfiraße der Neuſtadt sub: 

Nr. A86 belegene, Bol. 11 Fol 440 des; Hwo⸗ 

thekenbuchs eingetragene und: bem Adferbürger 

Geiefe, refp. dem Ärbritsneann Friedrich Gru⸗ 


L. 


nom gehörige:Haus init Hauslavel gertchtich ab⸗ 
geſchätzt anf: 659 Thlr. 16 Ser. 94 Pf. zufolge 
der, nebft Hppotkefenfchein und Kaufbedingungen 
in unferer Regifiretur einzufehenden Tare, foll 
am 26. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher. Gerichtöftele vor dem Deputirten 
Hern Kammergerichts-Affeffor Bendel fubhaftirt 
werben, 


ı Sushanarionspatent 
“ RNothwendiger Berfauf, .: 
Jufiigkommer zu Schwedt, den 9. Dezember 1844. 
Die vor dem Vierradener Thore hierſelbſt be 
legenen , zum Nachlaffe der Braueigen Yohann ’ 
Daniel Beekfchen Eheleum gehörigen Erbpachts- 
grundſtücke, als: . 
1) der Bol. I Fol. 32 Littr. D bes Hy⸗ 
te Plantagengarten, 


großß 

Littr.. E des, Hy⸗ 
fe Plantagengarten, 
22 Ruß groß, 
„IV Littr! B ver- 
71 DRuthen groß, 
st und zufolge der, 
Raufbedingungen in 
Tore, zufammen auf 
bgefhägt, follen in 

einzelnen Parcellen 


am 20. Mai 1845, Vormittags Tl Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt, werden, 





Notäwendiger Verkauf. 

Land⸗ und Stadtgericht zu Neuſtadt-Eberswalbe. 

Das den Küblerfchen Erben gehörige Koffa- 
thengut Nr. 22 zu Brodewin, abgefhätt auf 
856 Thlr., zufolge ber, nebft Hypothekenſchein und 
Bedingungen im ten Gefchäftsbüreau einzuſehen⸗ 
den Tare, ſoll 

am 28. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
im Gerichtehaufe an den Meiftbietenden verkauft 
werben. 


Subhbaffationg- Patent. 
Freiwilliger Verkauf. 
Königl, Juſtizamt Potsdam, den 20. Dez. 1844. 
Der, dem Miühlemmeifter Johaun Friebridy 
Schnetter und deſſen drei Kindern erſier Ehe: 
gehörige, bei Werber belegene, und im Hypothelen⸗ 


buche yon diefem Orte Bol; T-Pel. M-Rr: 96 
verzeichnete Weinberg, abgefchägt auf 765 Chlr., 
ferner der, den drei Grfhmwilera Schnetter 
allein ‚gehörige, ebenhafelbfb belegene und Vol. V 
Fol. d20 Nr, A24 des Hypothekenbuchs eingetra⸗ 
gene Weinberg, gewürdigt auf AAl Thlr. 20 Sgr., 
ſollen 

am 8. März 1843, Vormittags. 11 Uhr, 
im Mathhaufe zu Werder im der freiwilligen 
Subhaftation verfauft werden. Tare und Hypo⸗ 
thefenfcheine find werktäglich in, unferm Uten Bü— 
reau einzufehen. FR . 


Nothwendiger Verkauf. 
Patrimondalgericht Sabinenkloffer über Louiſenthal. 
Prenzlow, den 2, Januar 1845. 

Das in der Ufermark im Prenzlower Kreife 
befegene, dem Gutsbefiger Wolffram zugehörige 
Erbpachtsvorwerf Louiſenthal, abgefhäst auf 
9039 Thlr. 10 Ser. 5 Pf. zufolge der, nebft Hy⸗ 
pothekenſchein und Bedingungen in ber Regiftratur 
einzufehenden Rare, fon 

am 21. Juli d. I., Vormittags 11 Uhr, 
an Gerichtöftelle‘ bierfetönt ſubhaſtirt werben. 


Breiwilliger Verkauf 

Königl. Stadtgericht Granſee, ben 5. Ian. 1845. 

Nachfiehende, den Geſchwiſtern Krooß gehös 
tigen bierfelbft belegenen Grundfüde, als: 

ein Garten am Umfchwang, tarirt 64 Thle., 

ein Garten in der Pfanne, tarirt 55 Thlr., 
ſollen in termino 

den 19. Apr b. J., Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Serie meißtbietend verfauft 
werben. 


Subhaftationg- Patent. 
Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Charlottenburg, ben 10. Jan. 1845. 

Das hierſelbſi in der Berlinerfiraße zwifchen 
den Hausnummern BO und %1 belegene, im hie⸗ 
figen Radtgerichtlichen. Hypothekenbuche Bol. XIII 
Ne. 749 verzeichnete, zur Schaufpieler Julius 
Auguſt Pohlfchen Konkurs-Maffe gehörige, nicht 
volftändig ausgebaute und bem Materialienwertg 
nach auf 10,981 Thlr. 3 Sgr. 7 Pr. taxirte Grund» 
nid, ». Auguf 1845) Bormictahe IOJUG 

am uguf ormitt⸗ 1, 
an ber Gerichtöflängufubgafliet werben. 


—2 


und Hywvochelenſchein in d ER i⸗ 
PR Pa b char fin e “ 


Breiwilliger Berfauf. 

Es foll bie zu Dagow bei Rheinsberg belegene 
Fol. 1 des Hypothekenbuchs verzeichnete, auf 
500 Thlr. abgefchägte, der bafelbft verfiorbenen 
verehelichten Bůbner Otto, Louiſe gebornen Bre- 
doreid, gehörig geweſene erbzingliche Kofoniften- 
fielle, Theilungshalber in terminn 

den 17. April d. J., Vormittags 10 Uhr, 
in der Gerichteftube zu Rheinsberg öffentlich an 
den Meiftbietenden verfauft werben, wozu zahlungd- 

ige Kaufliebhaber hiermit eingeladen werden 

indberg, ben 12. Ranuar 1843. 
Finmannfches Patrimonialgericht iiber Neu- 
Globſow und Dagom. 
F. U. Trofchel. 


Nothwendiger Verkauf, 
Land- umd Stadtgericht zu Havekberg, - ben 
93. Jamar 1845. . B 
Folgende, zum’ Nachlaß des Maurermeiferd 
gi Wilhelm Auguſt Müller gehörige 
indftüde: ’ 

1) das Wohnhaus Pol.- Nr. 334 am Marfte 
allhier, Bol. TV Pag. 169 Nr. 215 des Hy- 
pothefenbuches, abgelchägt auf 2540 Thlt. 
27 Sg. 19, - - 


r. r j 

2) der Garten vor dem Steinthore allhier, Pol.- 

Nr. 286 a. b. c. mit darauf ftehenden Gebäu- 

ben, Bol. VI Pag. 37 Nr. 10 des Hypo—⸗ 
thefenbuches, abgefchägt auf 1500 Thlr. 

zufolge ber, nebſt Hypothekenſchein und Bedingun- 

gen in ber Regiſtratur einzufehenden Tare, follen 
am 24. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an orbentlicher Gerichtsftelle fubhaflirt werben. „ 

Alte unbekannte Realprätendenten werden auf- 

geboten, fich bei Vermeidung der Präckufion ſpä— 

teens in diefem Termine zu melben. 


Nothwendiger Berfauf. 
Gtadrgericht zu Berlin, den 23. Dezember 1844. 
Das am grünen Wege zwifchen dem Schart⸗ 
mann und Neumeperfchen Grundftüde belegene 
Grundftüd bes Handelsmanns Levin Zilenziger, 
gerichtlich abgefchägt zu 1103 Thlen. 28 Sar., fol 
am 29. April I8A5, Vormittags 11 Uhr, 


An’ ber Gerichtoſteile fubbafirt werden. Tape und 
Hppothefenichein ſind in der Regifiratur einzufehem. 
Bir, Eiiefermeiter George Feuarih Mein 
er, ſermeiſter orge il 
Brennede, wich hierdurch entikh vorgeladen. 





AUvertiffewent. . . 
Der ‚zum Verkauf der Grundftüde der Schläch⸗ 
termeifter Schemelfchen Erben auf den 4. Fe⸗ 
bruar d. I. angefeßte Termin ift wieber aufgeho- 
ben worben. Baruth, den 29. Januar 1845. 
SGraflich Solmsſches Juftigamt. 


. Die in ber Nähe won Liebesofe in der Niedar⸗ 
laufig gelegenen Rittergüter Leeslsw und Reicherg- 
Ereuß, zu welchein einzelnen Gut über A000 Morgen 
Areal und eine Schäferei von 350 Stüd, auch 
Brau⸗ und Brammmeis Gerechtigkeit gehört, follen 
nach Befinden einzeln ober auch beide Güter zu= 
fammen vom 1. Mai oder Johannis 1845 an, 


auf 6 bis v. J⸗ werden. Pachtlieb⸗ 
haber werden jeu näherer Auskunft 
bald an den uı enge zu Wenden. 
Leeskow, di 1823. \ 
« Ronneberger. 


Bekfanntmadhung. 
IG, benbfichtige mein hierſeibn belegenes · Büb⸗ 
net⸗Etabliſſement beſtehend aus: 

1) einem vor zwei Jahren EH neu erbauten 
Wohnhauſe, worin fi I Stuben, 3 Küchen, 
und 3 Rammern nebft geräumigem Haugfur 
und Bobenraum befindet, 

2) einer im vorigen Jahr gleichfalls gang mı 
erbauten‘ Scheune, worin fich auch 3 Stall 
abtheilungen eine Herel- und eine Schlaf: 
kammer. befinden, j 

3) einem hinter dem Haufe und Scheune: bele- 
genen Garten von circa 4 Morgen, . 

4), 32 Morgen 151 Ruthen Ader:umb 

8) 6 Morgen Wiefe \ 
as freier Hund zu verkaufen amd habe hierzu einen 

Bietungsterinin auf . tn 

den 9. Februar d. J., Nachmittags 1 Uhr, 

im hiefigen Kruge angefegt, roozu_ich-Raufliebha- 
ber mit dem Bemerfen einlade, daß die Bebingun- 
en dei mir täglich einzufehen find, auch bin ich 
ereit auf portofreie Anfragen diefelben mitzutheilen. 
- Sommerfeldt bei Gremmen, ben 4. Ian. 1845, 

Wilhelm Schreiber, 

Holzhanbler. 


Weit dur vercheficheen ¶Hand⸗lcniann Dind- 
‚meen, Marie Dorothee geb. Koehn, zu © en, 
bin ich wait: bem Verkauf des ihr zugehörigen 


Im gehörige üben 
lenteichs und des frühern — beauftragt 
worden. 


Ich habe demgemäß einen Termin zum Verkauf 


dieſes Grunbftücks in meiner Behaufung allhier auf” 


den 10. März d. I, Nachmittags 2 Uhr, 
angefegt, amd lade ich hierzu bie Saufluftigen mit 
der Bemerkung ein, daß bie —E in 
meinem Süreau bed Vormittags von 9 bis 12 Uhr 
vom 1: Märg d. J. ab einzufehen find. 
Perlebetg, den 10. Januar 1845. 


Der Due onmſarus W. Ritter. 


Beachtenswerthe Anzeige. 

1. ine ländliche Beſitzung mit einem Areal 
von circa 1200 Morgen inkl. 60 Morgen Wiefen, 
Brennerei und Fiſcherei, fol mit Uebernahnte des 
Inventariums fofort auf mehre Jahre verpachtet 
werben. 

2. Ein Alodial-Rittergut von A000 Morgen 
Fläche, Jagd, Biseei und Waldung ih für 
83000 Tl. iyhaben. - 

3. in beegleichen von 3800 Morgen Wal- 
dung (kaub⸗ und Nabelhol;) zu 70,000 Thlr. 

4. Ein Landgut von 1400 Morgen gutem Bos 
Beh gm neuen Gebäuden, gutem Inventarium 

und Biegeli, ſoll Familienverhältniffe wegen mit 
hhlr. verfauft werben. 

ur Aus gleichen Grunde foll ein Mühlen⸗ 
geundftüc mit bedeutender Waflerfraft, mit acht 
Gängen wei amerikanifchen), Del- und Schneibe- 
mühle, bebeutendem Fiſchfans, befonders Lachs, 
Aal, Neunaugen und Zärten, fofort für 80,000 
Tl. berlaſſen werden. 


ES 


6._ Eine Brauerei und Saſthof mit bebtuten⸗ 
ben Ländereien ift in einer Kreis-Stabt der Mark 
zu 14,000 Thle. zu haben. 

Nähere Auskunft ertheilt auf- portofreie Anfra- 


u der Gefchäfts- Agent J. Georgi in Schbenid. 


> Zu Rath und That empfehlt ſich hie, bie 
PR... vor den Thron, die Königlichen und 
Kommunal-Behörden und Informationen zur An- 
fellung und Verfolg von Progeffen vor die Juſtij⸗ 
Kommiffarien zu bringen haben, Potsdam, 1 ‚Waifen- 
ſtraße Nr. 68. 


Ein durch Atteſte und einen Prediger ſehr gut 


„empfohlener Mann, der im Bedienen wie in ber 


‚sfehlungen verfehene 


Küche und im Keller vollkommen routinict iſt, ſucht 
ein Unterfommen durch dag conc. Berforgunge- 
Bürenu, Potsdam, Waifenftraße Nr. 68. Both. 


Einige fehr tüchtige und mit den beften Em- 

—X nomen,, unge mehrere 

Revierjüger und eine Birth in ſuchen zu 

Diren noch) Stellen und er ch durch 
MW. E. Seibel in Zehbenid. 


Eine nahrhafte Schankwirthſchaft wich zu kau⸗ 
fen gefucht und Adbteſſen erbeten von 


W. €. Seidel in Zehdentd. 


‚Schriften, die an bed Könige Majeftät 
ehrfurchtsvoll immediate gerichtet werden ſollen, 
mögen fie Gnadengewãhrungen, Begnabigung von 
zuerfannten Strafen, ober Beſchwerden zum Ger 
genftande haben, twerden vom mir für Andete ge⸗ 
gen Zahlung verfaßt. 

Heinrich Schneider, 
außergerichtiche Concipient und Calculator, 
" Königl. Lieutenant a. D. ıc, 
in Berlin, Reu- Köln am Bafer Nr. 4 


SODeffentlicher 


nn 
Anzeiger (we) 


zum 6ten Stüd des Amtsblatts 





ber Königlichen Regierung zu Potsdam und ber Stadt Berlin. 
\ . j Den 7. Februar 1845. : 





* Dem Rietimacher 3. C. Kratz und dem Gelb- 
gießer Eduard Steinbach zu Elberfeld ift unter 
dem 23. Januar 1845 ein Patent 
auf einen Webeftuhl-Regulator in der durch 
Modell und Beſchreibung nachgetwiefenen Zus 
fanmienfegung, 
auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 
und für den Umfang des Preußiſchen Stadts er- 
theilt worden. 


ie Das dem Mechanikus Adalbert Kunth zu 
Berlin „unferm 31. Mai 1842 ertheilte Patent 
auf eineꝰ durch. Zeichnung und Belchreibung 
„. erläuterte, als eu und eigenthümlich erkannte 
. „ Mafchine zum Schneiden der Korfpfropfen, 
wird hiermit für erlofchen erklärt. \ 





un St'edbrief— 
* Der Schuhmachergeſell Carl Friedrich Wenzel 
‚Friedland, 27 Jahre alt, evangelifchen 
ns, hat fich der Volffiredung einer wegen 
eigenmächtiger Selbfihülfe ihm zuerkannten zwei- 
monatlichen Gefängnißftrafe durch beimfiche Ent- 
- „weichung von bier entzogen.‘ Alle Civit- und 
Milttairbehbrden werben. unter dem Erbieten zu 
ähnlichen Gegenbienften . Hierdurch erfncht,, ben 
1. Wenzel im Betrefungefalle feitzunchmen, 
‘damit bie wider ihn etfannte Strafe” vollfivedt 
werben Fann. b En 
Stargard ih Pommern, den 17. Ian. 1845. 
* Königl. Land» und Stabtgericht. 





> Bebanntmahung- 

. Der Zimmermeifter Schoenow .hierfelbft be⸗ 
„‚abfichtigt zum Betriebe einer Holzfchneide in einem 
„auf feinem, Grundſtijck, Trebbiner Straße Nr, 3 c 

au ‚erbauenden Gebäude, eine Dampfmafchine von 
vier Pferden Kraft aufzuftellen.  ' 
» . Indem wir dies Vorhaben befannt machen, 
. fordern wit zugleich biejenigen, ‚die durch bie de⸗ 


abſichtigte Anlage in ihren Rechten ſich beeinträch⸗ 
tigt glauben, hierdurch auf, ihre Einwendungen 
binnen vier Wochen a dato bei ung anzumelden 
und zu belegen, ba auf fpätere Einfprüche Feine 
Rückſicht genommen werben fanı. - 
kuckenwalde, ben 26. Januar 1848. 
DE Magiftrat. 


Befanntmadhung. 

Das durch freiwillige Amtsniederlegung vacant 
werdende Bürgermeiſteramt im hieſigen Orte, mit 
welchem die magiſtratualiſche Polizeiverwaktung 
verbunden if, fol anderweitig beſetzt werden. 

Qualificirte Bewerber haben ihre Zeugniſſe bie 
ultimo Februar d. J. an den zeitigen Stadtver⸗ 
ordnetenvorſteher Tech o w hierſelbſt, perſönlich 
oder in portofreien Briefen zu befördern, und wird 
nur noch bemerkt, wie dag qu. Amt ein firirtes 
Gehalt von 500 Thlen. jährlich gewährt. ö 
u Dranienburg, den 21. Januar 1845. 

[ ‚Die Stabtverorbneten-Verfammlung. | 
on Nothwenbiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das hierſelbſt am Platz vor dem neuen Thore 
Nr. 3 belegene, im Hypothekenbuche des Königl. 
Kammergerichtd Bol. IX Cont. K Nr. 19 Pag. 433 
verzeichnete, bem Maurermeifter Carl Auguft Zed⸗ 
ler gehörige Grundftüd nebft Zubehör, abgefchätt 
auf 18,620 Thir. 5 Sur. 64 Pf. zufolge der, nebft 
Hypothefenfchein und Bebingungen in der Regiſtra⸗ 
‚fur einzufehenden Tare, foll 

am 9. April 1845 “ 
„om ordentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt werben. 


Nothwendiger BSerkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 
Das hierſelbſt in der Louiſenſtraße Nr. 4 d 
seta. "in Oypothelkenbuche Bol. IX Oont, i 


Nr. 18 Pag. 47 verzichte Grynbßůck nebſt Bus 
bebör, abgeſchatzt auf 20,1 Thlr. 25 Ser. 9 Pf. 
zufolge der, nebſt Hhpothefenfchein und Bedingun- 
gen in ber iſtratur einzufehenden Taxe, fol 
‘am 12. März 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an orbentlicher Gerichteftelte fubhaftirt werden. 


46 


Rorhwendiget Berkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 
Das in der „Udermarf im Angermündefchen 


Ereiſe · belegene, im Hyyothekenbuche des König. 


Die hypothekariſchen Gläubiger Partikulier Jo⸗ 


hann Zacharſas gan und Kupferftecher Johanm 
Friedrich Auguſt Clar, modo deren Erben, wer⸗ 
den hierzu öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Daß bierfelbft in der Iwalidenſtraße Ne. 48 
belegene, im Hnpothefenbuche des Königl. Kam- 
mergericht8 Bol. IX Cont. K Nr. 22 Pag. 505 
verzeichnete Grundſtück, abgefchägt auf 8300 Thlr. 
22 Sr. 11 Pf. zufolge ber, nebft Hypothekenſchein 
und ‚Bedingungen in der Regifiratur einzufehen- 
den Tare, fol 

am 18. April 184%, Bormittage 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtäftelfe fubhaftirt twerden. 

Alte unbekannten Realprätendenten werben auf 
gefordert, ſich bei Vermeidung der Präkluſion fpä- 
teftens in diefem Termine zu melden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das hierfelb in ber Chauſſeeſtraße Nr. 16a 
belegene, im Hppothefenbuche bes Königl. Kammer⸗ 
gerichtd Bol. I b Pag. A8 Nr. 10 verzeichnete 
Grundſtück nebft Zubehör, abgeſchätzt auf 22,150 

* Thlr. 0 Sgr. 84 Pf. zufolge der, nebft Hhpo- 
thekenfchein und Bebingungen in ber Regifitatur 
einzufehenden Tare, fol . 

am 25. April 1845, Bormtittage‘ 11 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtäftelle fubhaftirt werben. 


Nothwendiger Verkauf. 

Königl. Kammergericht in Berlin. 
Das hierſelbſt, in der Georgenſtraße Nr. 43 
beigene, im kamniergerichtlichen Hnpothefenbuche 
Bol. VII Cont. m Nr. 6 Pag. GI vergeichhete 
Grundftüd, abgefhägt auf 23,079 Thlr. 23 Ser. 
6 Pf: zufolge der, nebft Ounothebenfchein und Be⸗ 
dingungen in der. Ragifiratur einzufehenden Tare, 

ou am 7. Mai 1845, Yormittage 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſielle fubhaftirt werden, 


Kammiergerichts Bol. X Pag. 241. verzeichnete, 
dem Pächter Chriftian Ludwig Bühring gehörige 
Gut Sibershoft, welches ritterfchaftlich auf a 
Thlr. 21 Sr. 8 Pf. abgefchäßt worden, zufolge 
der nebſt Hypothekenſchein und Bedingemgen in ber 
Regiftratur einzufehenden Tare, fol 
am 20. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaflirt werben. 
Der dem Aufenthalte nach unbekannte Gute- 
befiger Siber wird hierzu öffentlich vorgelaben, 


Nothwendiger Berfauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das hierfelbn in der Schumannsftraße Nr. 14 
befegene, im fammergerichtlichen Hypothekenbuche 
Bol. IX Cont. K Ni. 9 Bag. 193 verfeichtiete, 
dem Tifchlermeifter Friedrich Wilhelm De ichmanu 
gehörige Grundſtück, deffen Gebäude noch im Robs 
bau begriffen find, und beffen Werth an Grund 
und Boden und Materiafien auf 36,533 Thtr. 
6 Sr. 14 Pf. abgeſchätzt worden, zufolge der, 
nebft Hypothekenſchein und Bedingungen in ber 
Regiftratur einzufehenden Tore, foll 

am 21. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtäftelle fubhaftirt werben. 


Nothmwendiger Verkauf. , 
Stadtgericht zu Berlin, den 20. Juli 1844. 


Daß hierſelbſt in der neuen Jakobsfrafe Nr, 2 
im Winkel an der Aufſchwemme beiegene Grund⸗ 


„Rüd bes Lohgerbermeißers Johann Friedrich Hein 
‘rich Schmidt, gerichtlich abgefchägt 34 11013 


"Grundfüd ber KUhn eſchen Erben, 


Thir. 8 Ser. 9 Pf., fol BER 

‘om 7. März I8Ab, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftele fubhaflirt werden. QTare und 
Hypothekenſchein find in der Regifiratur einzufehen. 


, Nothwenbider Verkauf. 
Gtodtgericht zi Betlin, den 6. Auguſt 1844. 


Das in der Thorfirafe Nr, 4 und 2 
Tod 
am 11. März 1845, Vormitfags 11 der | 
am ber Gerichtsſtelle ſubhaſtirt n. Tore 
Dypothekenſchein find in ber Megiftratur 


abgefchägt zu 6130 The, 21 Sar. 6 


Die unbelannten Realprätendenten werben un⸗ 
ter der Warnung der Präffifton, fo mie die ihrem 
Aufenthalte nach unbekannten eripotbefengtäubige, 
Medailleur Julius Emit'Hoffmann und Maler 
Carl Friedrich Herbert werden hierdurch öffent⸗ 
lich vorgeladen. J 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 16° Auguſt 1844. 
Das in ber Jalkobsſtraße Nr. 16 belegene 
Grundſtück der Wittwe Rüdiger, gerichtlich ab- 
geſchãtzt zu. 5675 Thle. 19 Sgr. 9 Pf., ſoll 
am 1. April 1845, Bormittage 11 Uhr, 
an der Gerichteftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothelenſchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


. Nothwendiger Verkauf. 
Stadtzericht zu Berlin, ben 30. Anguft 1844. 
Das in der Siegmannggafe, Nr. 18 belegme: 
Gruudſtůck des Buchbruders Alexander Er. 
XTornow, griccuh abgeſchätzt zu 0522 
10 egr. v Pf., fol 
am 15. April 1845, Vormittags 4 Uhr, 
ag der Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden.‘ Tare und 
Hppathefenfchein fi find in ber Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 31. Auguft 1844. 
Das in ber neuen Kommanbantenftrafe Nr. 11 
belegene Sennerfce Grundſtück, gerichtlich, abs 
gi Rt au 16,898 Thlr. 18 Sgr.,. fol Schul: 


-" am 4, April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhairt werden. Tare und 
Hrvothelenſchein ſind in der Regiſtratur einzuſehen. 
Nothiwendiger Berkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 16. September 1844. 
Das am grünen Wege belegene Grundſtück bes 
Vortifulierd Reumeyer, gerichtlich abgeſchätzt zu 
5892 'Xhlen., fol j 
am 25. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gericytöftele fubhaflirt werden. Tare und 
Hupothefenfchein find in ber Regiftratur einzufehen, 


Nothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 21. September 1844. 
Das in ber Fifcherftrage Nr. 2 belegene 
Kieyfche Grundfüd, gerichtlich abaetnägt zu 
32 — 10 Sgr. 3 Pf., ſoll 


am 20. Mal 1843, Bormiktagg Ni Uhr, 
an bet Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden. Tare und 
Hypothelenſchein ſind in der Regiſtratur einzuſehen. 





Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht” zu Berlin, den 24. September 1844. 

Das in der Kraufenfiraße Nr. 60 belegene- 
Bed erſche Grundſtück, gerichtlich abgefchägt zw 
13,017 Thlr. 26 Sgr. 9 Pf, fd . 

am 30. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in ber Regiftratur einzufehen. 

Die unbekannten Realprätendenten werden bier- 
durch unter der Verwarnung der Präflufion öffent⸗ 
lich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 25. September 1844. 
Das in ber Brunnenftraße Nr. 12 befegene 


.Schulzefche Grundſtück, gerichtlich abgefchägt zu 


7794 Thlr. 8 Ser. 9 Pf., foll 

am 23. Mai 1845, Vormittage 11 Uhr,  . 
an ber Gerichteftelle fubhaftirt werden. Taxe und 
Hppothekenfchein find in der Regifiratur einzufehen. 


Befanntmahung. 
Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 26. September 1844. 

Das hierfelbft in der Küthenerfiraße Nr. 19 
belegene Grunbftüd des Doftord Johann Gottfried " 
Kobitz, gerichtlich abgeſchätzt zu 17,524 Thir., fol 

am 3. Juni 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Taxe und 
Oppothefenfdjein find in der Regiftratur einpufehen, 





Nothwendiger Berfauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 27. September 1844. 

Das in der Wollanksſtraße Nr. 17 belegene 
Sperlingfche Srumenüd, u abgefchägt 
su 7711 Thlr. 27 Sr. 6 Pf., ſoll 

am 10. Juni 1845, —E 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Tare. und 
Hypothelkenſchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabdtgericht zu Berlin, den 27. September 1844. 
Das hierſelbſt in ber Deffauer Straße) Nr. 38 
belegene Dechartfchedfce Gtundſtück, gerichtlich 
. . . 





abgefhägt zu 11,765 Thlr. 23 Sgr., fol Schuls 
denhalber ü 

* am 13. Juni 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an ber Gerichtsftelfe fubhaftirt werden. Taxe und 
Hypothelenſchein find in ber Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 28. September 1844. 
Das in der Rofengaffe Nr. 33 a belegene 
Hamannfche Grundfſtück, gerichtlich abgeſchätzt 
zu 6311 Thlr. 24 Sr. A} Pf., fol 
am 17. Juni 1845, Vormittags TI Uhr, 
an der Gerichtsftelle refubhaftirt werden. Tare und 
Hyyothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Die unbefannten Realprätenbenten, fo wie der 
dem Aufenthalte näch unbefannte eingetragene 


48 


Gläubiger, Arbeitsmann Garl Andreas Gottfried ' 


Müller, werden hierdurch, und zwar erſtere 
unter der Verwarnung 
vorgelaben. 


Nothmwendiger Verkauf 
Stabdtgericht zu Berlin, den 28. September 1844. 

Das in der Brunnenftraße Nt. 42 belegene 
Haedelfche Grundftüd, gerichtlich abgefchägt zu 
6914 Thlr. 3 Ser. 9 Pf, foll, 

am 6. Juni 1845, Vormittags. 11 Uhr, 
an der Gerichtsftelle fubhaflirt,werden. Tare, und 
Eppothefenfäein find in der Regiftratur einzu⸗ 
fehen. 

Die dem Aufenthalt nad) unbekannten Gläus 
biger, Kaufmann Samuel Meyer und Schuh— 
machermeifter Joſepyh Karl Fifcher werden hier 
durch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 5. Dftober 1844. 
Die, neue Friedrichsftraße Nr. SO und Könige 
mauer Nr, 7 und 8 belegenen beiden Schifiseigen- 
thümer Johann Chriſtian Jahnfhen Grundftüsfe, 


der Präklufion öffentlich 


gerichtlich abgeſchätzt zu 9153 Thlr. 18 Sgr. F Pf. 


und 2079 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf., follen 

am 20. Juni 1844, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle.fubhafirt werden. Tare und 
Oyvothekenſchein find in ber Regiftratur einzufehen. 





in Nothwendiger Verkauf. 

Königl. Bandgericht zu Berlin, den 18. Oft. 1844. 
Das im Hupothefenbuche auf ben Namen des 

Gottfried Borchardt eingetragene, im’ Notural- 


beſttz des Oekonomen Tobias Heinrich Bernhardt 
Mühlberg befindliche Zinsbauergut Nr. .2 zu 
Mahlsdorf, abgefchätt auf 6481 Thlr. 3 Sgr. 
9 Pf. zufolge der, nebſt Hypothekenſchein in bem 
Iten Büreau einzufehenden Tare, foll 

am 28. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtäftelle, Zimmerfttaße Nr. 25, 
fubhaftirt werden — — 

Alle unbekannten Realprätendenten werden auf⸗ 
geboten, ſich dei Vermeidung der Präkluſion fpäs 
tefteng in biefem Termine zu melden. 


Notywendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 17:- Dftober 1344. 

Dis in der Jakobsſtraße, Spandauer Viertels, 
Nr. 28 belgene Kaufmann Mällerfche Grunds 
N —8 abgeſchätzt zu 13,063 Thir. 11 Sur. 
9 Pf., fol . “ 

am 24. Juni 1848, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichesſtelle fubhaftirt werden. Xare und 
Hüpothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothmwendiger Verfauf. . 

Stadtgericht zu Berlin, den 8. November 1844. 

Das hierſelbſt in der Beſſelſtraße Nr. 8 bele⸗ 
gene Grundftüd des Rentiers Jexremias Rudolph, 
gerichtlich abgeſchätzt zu 3934 Thle. 17 Sgr. 6 Pf, 
fol Schuldenhalber . . . 

am 22, April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichteftelle fubhaftiet werden. Tare und 
Hppothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 

Der dem Aufenthalte nach unbekannte Schlof- 
fermeifter Friedrich Emanuel Ferdinand Thie wird 
hierdurch offentlich vorgeladen. ' 


Nothwendiser Berfanfe 
Stadtgericht zu Berlin, den 9. Nobember. 1844. 
» Die in ber verlängerten Fruchtſtraße belegene 
Bauftelle des Kaufmanns Müller, gerichtlich ade 
gefhägt zu‘ 735 Thlt. 22 Sgt. 6 Pf., ſoll 

am 18. April 1843, Vormittags It: Uhr, 
an der Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Taxe und 
Hyyothelenſchein find in ber Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 25, November 1844. . 
Das hierfelbft vor dem Frankfurter Thore, 

links von der Chauſſee belegene, dem Ziegelmeiſter 


Ddrband zugehörige und aus ben im Hypothe⸗ 
Eenbuche Vol. 27 Nr. 1706 und 1731 verzeichne- 
ten Grundftirden zufammengefete Geundfüd, fol 
Schufdenhalber in dem 
am 15. Juli 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an ber Gerichteftelle anftehenden ‚Bietungstermin 
ſubhaſtirt werden, bergeftalt, daß das Ausgebot 
bes Ganzen als Ein Grundfüd und verſuchsweiſe 
der einzelnen Theile nebft ben darauf befindlichen 
Sebäuben erfolgt. Die gerichtliche Tare von dem 
ganzen Grundftüd beträgt 13,191 Chi. 6 Ser. 
304 Pf; dagegen die der einzelnen Antheile: von 


bem Srundüd Vol. 21 Nr. 1706 2214 Thlr. 


29 Sur. 3 Pf., Bol. 21 Nr. 1731 10,976 Thlr. 
16 Sgt. 7 Pf., weicher Unterfchieb darin liegt, 
daß "die eingelmen Theile weniger nutzbar ſein 
würden, als das Ganze, und fie durch die Tremmung, 
im Werth verlieren Die Taren und die Hypo—⸗ 
Shekenfcheine Fönmen‘ in der: Regifratur eingefehen 
werden. 





Nothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 30. November 1844. 
Das in der neuen Schönhauſer Straße Nr. 4 
belegene Grundftück bes Kaufmanns Hirſch Abels- 
Sur, gerichtlich abgefchäbt zu 179 Thir. 1 Sgr. 
—* 18. Zuli 1845, Vormittags 11 Uhr, 


dm dir Gerichtsſtelle fubhafiet werden. Tare unb 


Hhpothefenfchein find In der Regiftratur einzuſehen. 


- Befanntmahung. 


Das den Erben des verflorbenen Sekretairs 
und Kalkalators Scharto tw gehörige, alhier am 


Markt Nr. 8 belegene, in unſerm Hypothekenbuche 
von der Stadt Vol. I1 Pr. 129 verzeichnete, auf 
6534 Thlr. 2 Ggr. abgefchätte. Srundfüd nebft 
Zubehör foll im- Wege ‚der nothwendigen Subha- 
Metion verfauft werden,’ und if hierzu ein Bie- 
tungetermin auf. 

“den 27. Mai 1845, Bormittage 9 Uhr, 

vor dem Stabtgerichtsrath Herm Steinhaufen 
ww Stadtgericht, Lindenſtraße Nr. 5A, anberammt. 
Der Hyyyethekenſchein, die Tare und bie be- 


fondeen Keufbebingungen find in anferer Regifira- 


tur einzufehen. 
Potsdam, den 28. Dftober 1844. 
Königl. Stadtgericht Hiefiger Reſidenz. 


Befanntmadhung. 
PR dem Kaffetier Friedrich Wilhelm Julius 
ul gehörige, in ber Zäger-Vorftabt, Mauers 
ah it. 13 belegene, in unferm Hypothekenbuch 
von diefer Borabt Bol. I Nr, 8 verzeichnete, auf 
6563 Thlr. 4 Sat. 9 Pf. abgefchäste Grunbſtück 
nebft Zubehör foll im Wege ber nothivendigen 
Subhafation verkauft werben, und ift. hierzu ein 
Bietungstermin auf B 
* ben 27. Mai 1845, Vormittags 9% uhr⸗ 
vor dem Stadtgerichtsrath Herrn Steinhauſen 
im Stadtgericht, Lindenſtraße Nr. 54, anberaumt. 
Der Hyvothekenſchein, die Tare und bie ber 
fondern Kaufbebingungen fi find in unferer Regiftra⸗ 
tur einzufehen. 
Potsdam, den 28. Dftober 1844. 
König. Stadtgericht hieſiger Refidenz. 


"Nothwendiger Serkauf. 

Juſtizkammer in Schwedt, den 19. September 18m. 

Das in der Berlinerfiraße Nr. 157 befegene, 
zum Nachlaffe des Kaufmanns Moſes Salomon 
Ehrenbaum gehörige Grunbftüct nebft Zubehör, 
tarirt auf 9385 Thlr. 28 Sgr. 2 Pf. zufolge der, 
nebft Hypothekenſchein und Kaufbedingungen in 

der Regiftratur einzufehenden. Tare, ſoll 

am 25. April 1845, Vormittags 10 Uhr, ° " 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. 

Alle ettwanigen unbekannten Realprätendenten, 
fowie die, ihrem Aufenthalte nach unbefannten 
Gläubiger, der Kaufmann Levi Abraham Löwen 
fein, früher in Granfee und ber Weißgerber 
Marcus Loͤwenberg werben zu jenem, Termine. 
bei Vermeidung ber Präflufion ebenfalls hiermit 
vorgeladen. 


—— Stadtgericht zu Neu⸗ Ruppin,. ben 
26. September. 1844. [ 
Das in ber Ferdinandsſtraße sub Nr. 385 hier- 


felbſt belegene, im Hypothefenbuche WoLIAFFol. 148 


Nr. 522 verzeichnete, zum Nachlaß bes verfiorbe- 
nen Tuchfabrifanten Johann Chriſtian Richter 
gehörige Wohnhaus mit der im Hintergebäube be- 
findfichen Dampfmafchine , zwei dazu gehörigen 
Weideparzelfen und ben Tuchmachergeräthfchaften 
des Richter, zufammen auf 10,152, Thlr: 15 Sor. 
Pf. abgefchätt, fo 
am 22. April 1845, Vormittags 41 Uhr,” - 


an ordentlicher Gerichtsſtelle in nothwendiger Sub⸗ 
haftation verkauft werden. Hhporhefenfchein und 
Tare find in unferer. Regifiratur einzufehen. 

‚Alle. unbekannte Realprätenbenten werden aufs 
geforbert, fich bei Vermeidung der Präktufion fpä- 
teftens in diefem Termine zu melden. 


- Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Land» und Stadtgericht zu Wriezen, 
den 1A. Dftober 1844. 

* Das, in Rei Trebbin belegene, im dortigen 
Swwothefenbuche Bol. IV Pag. 1.Nr. 1 verzeiche 
nete, den Erben des Schmiedemeifterg Konrad 
Uebel gehörige Gruudſtück zufolge der, nebft 
Hyyothekenſchein in unferer Regiftratur einzufehen- 
ben Tare auf 1365 Thlr. 23 Ser. 4 Pf. gericht- 
lich abgefhägt, ſoll Theilungehafder _ 

. am 18. Mär; 1845, Vormittags 11 Uhr, 

im Gute felbft vor bem Herrn Oberlandesgerichtd- 
Affeffor v. Piper -fubhaftiet werben. 

Die Erben des Johann Peter Leonhard, für 
welchen auf dem Grundftüde ein Ausgedinge haf⸗ 
Bar “werden zur Wahrnehmung ihrer Rechte hier⸗ 

urch mit vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 
’ Stiadtgericht zu Wriezen/ 


nim belegene, im gfrtiaen 
1 Pag. 85 Nr. 8A ver- 
Mielenz; — ——* 
Hypothekenfſchein in unferer 
m Tare auf 8130 Thlr. ge⸗ 
l Schufdenhalber 
. 3, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftefle bierfelbft vor dem 
Herrn Land⸗ und Stadtgerichtsrath Klüver ſub⸗ 
flirt werden. 
Die unbekannten Erben der angeblich zu Groß⸗ 
Barnim verftörbenen Hhpothefengläubiger Altfiger 
iebrich Mielenzfchen Eheleute werden zu die 
Termine Hiermit“ vorgeladen. 


Subhaftationg- Patent. 
Nothwendiger Berfauf. 
Srabtgericht zu Charlottenburg, den 1. No- 
vernber 1844. 
Das bierfeiöft am und refp. auf dem Spaı 
Jon Berge belegene, im hieſigen — 


Hywwotl iche Bol. X-Nr. 313 den Namen 
des Mublenmeifters Wühelm aM: verzeichnete 
Grundftüd, von welchem bie dazu gehörig gewe⸗ 
fene Boctindmihle abgebtannt if, tarirt ‚auf 
1124 Thlr. — Sr. 9 Pf., fol 

am 5. Mär; 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an ber Gerichtäftätte fubbaftixt werden. 

Tape und Hypothekenſchein fü ind in der Res 
giftratur einzufehen. . 


Nothwenbdiger Berfauf. 
Das Pateimonialgericht über Garzen, . den 
0. November 1844. 

Das zum Nachlaffe des verfiorbenen Koffärhen 
Johann Daniel Schmidt gehörige, zu Garzau 
bei. Strausberg belegene dienſifneie Koſſäthengut, 
abgeſchätzt anf 887 Th. 20 Ser., fol 

am 15. März 1845, Borntittags 11 Uhr, 
in der Gerichtsſtube zu Garzau ſubhaſtirt werben. 

Tare und Hypothelenſchein find im Gefhäßs- 
Lokale des Königl. Fand und Srabtgerichte zu 
Strausberg einzufehen. 


Nothwendiger Berkauf 

zur Anflöfung der Gemeinfchaft 

Das von Bredorofche.Patrimonial 
Mandmuß zu Lenzen, den 23. November: | 

Das der Witte Müller. und den Geſchwi⸗ 
Keen Müller gehörige, in dem Dorfe Mandamf 
beiegene und im Hypothenbuche Bol. 1 Fol. 57 
sub Nr. 9 eingetragene Vollhüfnergut, abgefchägt 
au 1911 Thle. 21, Sgr. 3 Pf. zufolge ber, nebk 
Era in der Regiſtratur einzufehenden 

e, fol 

den 15. März 1845, Vormittags u uhr, 
w der —* su Mandmuß ſubhaftirt werden. 


— 
Noth wend ger Berkuuf 
"zur Auflöfung der Gemeinfchaft. 
"Das von Bredow ſche Patrimonialgericyt über 
Manduuß 3 zu Lenzen den 23. November 1844. 
den Gefchreiftern Gericke gehörige, in 


-dem Dr Mandmufß defegene und im Hypothe⸗ 


kenbuche Vol. J Fol. 43 sub Nr. 7 eingetragene 
Bollhüfnergut, abgefchägt zu 1631 Thlr. 14 Sgr. 
7 SP. zufolge der, nebft Hypothefenfchein in der 


den 14. März 1845, Vormittags 11 Uhr, 
in der —E zu Manckmuß ſubhaſtirt werden. 
mr . [3 . 


„ Regiftratur einzufehenben Tarxe, fol 


— 


Nothwendiger Verkauf. 

Land» und Stabtgeticht zu garambenburg an 
‚ber Havel, den 28. November 1; 

Die. in ber Venedigſtraße ber —* hierſelbſt 
sub Nr. 646, und 647 belegenen, Bol. 15 Fol. 
- 73 des’ Hüpöthefenbuche eingetragenen und den 
Kaufmann len Erben gehörigen Wohn⸗ 
hãuſer nebß Zuheher, gerichtlich abgefchägs auf \ 
79 Thlr. 11 Se. Ay Pf., zufoige ber, nebft 
Hypothe keuſchein und Kaufbedingungen in unferer 
NRegiſtratur einzufehenden Tare, foll 

am 7. April 1845, Bormittage 11 Uhr, — 
an ordentlicher Gerichtöftelle vor, dem Deputizten 
Sem Kammergericts-Affeffor Bendel fubpapirt 
werben. 


Nothwendiger Berkauf. 

Königl. Land⸗ und Stabtgericht zu Wriezen, 
ben A. Dezember 1844. 

Das hierſelbſt belegene, im Hypothekenbuche 
ber Stadt Bol. XIII Pag. 84 Nr. 8 verzeichnete, 
bem Gartner Friedrich Specht gehörige Grund» 
J äufolge ber, nehft Hypothekenſchein, in un⸗ 

egifiratur einzufehenden Tare auf 321 Thir. 
12 en. 6 Er gerichtlich abgefhägt, fol 
. pril 1845, Vormittags, 11. Uhr, 
'in —* Gerichtsſielle hierſelbſt vor dem 
Herrn Jufſtizrath König ſubhaſtirt werden. 


Freiwilliger Verkauf. 
Könial. Juftigamt Gramzow zu Pbemilow den 
9. Dezemder 1844. 
Der zu Prebersborf belegene, im Honothefen- 
buche Bidfes“ Orts Bol. 11 Fol. 62 eingetragene, 
‚Zen Kindern bes serkorbenen Gerichtsmanns Chri⸗ 
53. Aa idmann zugehörige zinseigenthümliche, 
-feparirte Bauerhof .nebft 4 Su Ader, . 
— t auf 4102 Thlt. 5 Sgr., 
am 4. April 1845; Vormittags 11 Uhr, s 
in eben im Sofe floh, öffeitfich fubhafket 


Die Tare nebſt Hyvothekenſchein ſind in un⸗ 
ſerer Regiſtratur zu Prenzlor einzufehen. 





Rothwendiger Verkauf. _ 

Das dem Wachspreffer —X Earegchö, 
vige, zu Preuhätten gelegene, und Bol, II Nr. 19 
ng: DR de e ohwotheicibuihẽ verzeichnete Grund⸗ 


RU, beſtehend in: Burn, ß 


— Gral uud Garten, 
Abgeſchãtzt au 
am 7. April 1845, — 11 uhr, 
‚an Gerichtsſtelle zu Be ig verkauft werden. 
Raufoedengungen ypothel safehein und Tare 
find in unſerer Regiftratur Fa en. _ 
Belzig, den 12. Dezember 1844. 
Brand ‚von Lindauſches Batrimonialgericht über 
Schmerwitz. 


— — 


Subhaäſtations⸗Patent. 
Nothwendiger Verkauf. 

Königliches Juſtiz Amt zu Potsdam, den 13. 
Dezember 1844. 

"Die Gundäce, des innungemeifierd 
Earl Friedtih Schmidt und deſſen Ehefrau Ca⸗ 
roline Friederike geb. Hannemann m Werder, 
und zwar: ö 

a) das, Bol. I Fol. 135 Nr. 63 des dortigen 
Hypothekenbuches verzeichnete Wohnhaus 
— Kteinffcheet erechrigkeit und Zubehör, 

— auf 1404 Thlr. 8 Ser. 1 

Vol. M Fol. 130. Rr. 124 d ben Hp 
—*— uchs verzeichnete Weinberg, abge⸗ 
ſchãtzt auf SO Sit. 10 Sar. 3 Pf., 


am 20. April 1843, Vormittags IL Uhr, 


im Rathhauſe zu Werber fubhaftirt werden. 


Tape und Hopothelenſchein find werktäglich in 


"ofen ten Büreau einzufehen. . 


Nothwendiger Berfauf. 

Land- und Stadtgericht zu Kiebenwalde, am 
20. Dejember' 1844: 

Wegen nicht belegter Kaufgelder fol die Büb⸗ 
nerftelle der Wilhelmine Sad zu Wanbli or 
fehägt, zufolge ber, nebſt Htwothelenſch 
Bedingungen bei und sinzufehenden Taxe, er} 


275 
"am 12. April 1845, Vormittage 11 Uhr, 
am orbentlicher Gerichts ſtelle ſubhaſtirt werden. 
Patent. 
Der zum Nachlaß des verfiorbenen Baurr 





Idhann Frieorich Pritzkow gehörige, zu Löwen⸗ 


berg belegene bienfifreie Bauerhof mit Zubehör, 
tarirt 2165 Thle. 25 Ser, ſoll im Termine 
ben 2, April 1845, Bormitiags 10 Uhr, 


r”) Br . 
in Qdiwenberg jufolge ber, beit Gericht eimpufehen- geboten, ſich bel Bermeibung der Präftufion fpd- 


den Tare und Verfaufsbebingungen Theilungshal- teftens in dieſem Termine zu melden. 
ber öffentlich meifibietend werfauft werben. WBW 


Granſee, den 23. Degember 1844. Subhafationg-Patent. 
dv. Arnſtedtſches Patrimonialgericht Löwenberg. Nothwenbdiger Verkauf 
1 Gericht ber Herrſchaft Greifenberg, 
Nothwendige Subhafation. Das allhier in der Burgfirafe beiegene bem 
” Theilungshalber. biefigen Gaſiwirch Polte gehörige; im Hypothe⸗ 


tenbuche von Greifenberg Bol. II Rr. 104 Kol. 


Das zu Stangenhagen sub Nr. 18 belegene . ü Hi . 
Keine pi fie Düdnergrundfäd, gerichtlih — Fan Ge A Te enge 
auf 845 Khle. 32 Spr. 6 Pf. abgefchägt, fol gefhäßt auf 1313 Thlr. 10 Ser. 11 Pf. zufolge 

j am 14. April 1845, . der, nebft. Hypothekenſchein in unferer Regiftratar 
in’ Stangenhagen meiftbietend verkauft werben. einzufehenben Tare, ſoll 

Tare und Oyyothekenſchein find bei dem Ge⸗ am 15. April, 1845, Vormittags 11 Uhr, 
richt täglich "eingufehen. bi an „gieiger ‚ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt 

“ erden. x 


Trebbin, den 2A. Dejember 1844. 


von Thlimenfehes Gericht über Stangenhagen. Greifenberg i. d. Ukerin, den 19: Dez. 1844. 


Rothwenbdiger Verkauf ” Freiwillige Subhaſtat ion. 
— König. Stadtgericht zu Kyritz, den — 
Ctabigercht zu Poenyar, den 27. Dabr. IE. mar als. 0 0 zu Kdeitz, ben 20 Der 
Die: von dem ehemals Chriſtian Friedrich Die zum Nachlaß des Kaufmanns Carl Fries 
Schröberfchen Bauerhofe Nr. 36 unferes Hype⸗ drich Nigrinus gehörigen, zu Wufterhaufen an 
thekenbuches von Blindow nach dem Verkaufe des der Doffe belegenen Grundftüde, als: 
dazu gehörig getvefenen Agerlandes jet ben mr 1) ein Wohnhaus mit Zubehör Bol. J Pag. 464, 


"norennen Schröberfchen Erben noch verbliebenen, Prwen, hi 

im Dorfe Blindoro bei Prenzlom beltgenen Reafi- N —— 

täten, ‚nämlich: . u dem Tampehler Thore. Bol. IV Pag. 1024, 
bie: Hofftelle das Wohnhaus, ein Stallgebäude, tarirt zu 675 Thir. 22 Ser. 4 Pf, 
eine als Garten benußte Wörde und ein 3) ein Garten vor dem Kat er hore BoL.IV 
Morgen Feldader dritter Kaffe, Dog. ABA, tarirt zu ee 


zufammen abgefchägt auf 1124 Thlr. 20 Sar. N . * 
äufolge dar, nebft Hppothefeufchein und Bedingun- nv oefenfein in ber | 
La in unferer Regiftzatur air Rare, ſogm am 10. März d. J., Vormittags 11 Uhr, 

“cm 19. nrit 8. 3, tage 11 Uhr, J im Lofal. des Königl. Stabtgerichts zu Wuſter- 
an ordentlicher Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden: —*— an ber Doffe im Mege Frinodliger Sub 

Alle unbekannte Realprätendenten werben auf⸗ tation verfauft werben. ö 








Deffentliher Anzeiger (mE 3). 
zum Aten Gtärf des Amtsblatts . 
der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. 





Den 7. Februar 1845. 





Stedbriefe 

” Der Ölafergefell Carl Ferdinand Wayann 
aus Berlin gebürtig, ift wegen Diebſtahls unter 
erſchwerenden Umftänden zur Verſetzung in bie 
zweite Klaſſe des Solbatenftandes, zum Verluſt 
der Nationalcocarde und des National» Militair- 
Abzeichens und zu ſechswöchentlicher Gefängniß- 
firafe ertraordinarie rechtskräftig verurtheilt und 
hat fich der Strafoolifirectung entzogen. 

Alte Civil⸗ und Militairbehörben werben bienft- 
ergehenſt erfucht, auf den nachftehend näher figna» 
ifirtn Wayann gefälligft zu vigiliren, ihn im 
Betrefungsfall zu verhaften und ung ſchleunig hier⸗ 
von Kenntniß zu geben. 

Wir verfichern bie ungeſäumte Erftattung ber 
dadurch entfiandenen Auslagen und ben verehrli- 
chen Behörden bed Auslandes eine gleiche Rechts⸗ 
willfährigkeit. 

Berlin, den 18. Januar 1845. 

Königl. Kriminalgericht hieſiger Refidenz 

v. Schrötter. 

Signalement. Größe: 2 Zoll 3 Strich, 
Statur: unterfegt, Haare: blond, Stirn: frei, 
Augen: dunkel, Augenbrauen: blond, Naſe;: did, 
Kim: rund, Mund: gewöhnlich, Zähne: vollkäns 
dig, Bart: fehlt, Geftchtsfarbe: gefund, Geſichts⸗ 
bildung: rund, Sprache: beutfch. 

Befondere Kennzeichen: fehlen. 


* Der Handlungsbiener Daniel Pincus, roelcher 
wegen Befchädigung fremden Eigenthums aus Bos⸗ 
heit und Rache von ung zur Kriminal-Unterfuchung 
gezogen und burch Erkenntniß erfter Inftanz zu 
viermonatlicher Strafarbeit verurtheilt worden ift, 
hat ſich der Publication deffelben und dem wei⸗ 
tern Verfahren gegen ihn durch feine Entfernung 
entzogen. - 

Alle verehrlichen Behörden des In» und Aus⸗ 
landes werden daher dienſtergebenſt erfucht, auf 


den nachftehend näher fignalifirten ıc. Pincug 
vigiliren, bdenfelben im Betretungsfalle verhaften 
und mit den bei fich führenden Effecten an unfere 


Gefängniß- Erpedition, Moffenmarft Nr. I, ges - 


fäuigft abliefern zu laffen. 

Wir verfichern bie ungefäumte Erftattung der 
entfiehenden Koften. 

- Berlin, ben 21. Januar 1845. 
Königl. Kriminalgericht hiefiger Refidenz. 
v. Schröter. 

Berfonsbefchreibung des Handlungs— 
dieners Pincus. Vor- und Zuname: Daniel 
Pincus, Alter: 21 Jahre, Geburtsort: Woldenberg, 


* Religion: jüdiſch, Größe: 5 Fuß 8 Zoll, Statur: 


ſchlank, Haare: blond, Stirn! frei, Augen: blau, 
Augenbrauen: blond, Nafe: lang, Kinn: fpit, 
Mund: breit, Bart: blond, Gefichtsfarbe: gefund, 
Geſichtsbildung: oval. 

Befondere Kennzeichen: ftarfe Lippen. 


* Der nachfiehend fignalifirte Schiffsknecht Jos 
hann Müller, welcher des Diebftahls verdächtig, 
it am 235. d. M. in der Nähe von Gunersdorf 
den Transporteurs entfprungen. 

Alle Behörden werden ergebenft erfucht, auf 
den ıc. Müller zu vigiliren und benfelben im 
Betretungefalle arrefiren und an das unterzeichnete 
Gericht abliefern zu laſſen, welches ſich zu ähn⸗ 
lichen Gegendienften erbietet. 

Wriezen, ben 26. Januar 1845. 

Königl. kLand⸗ und Stadtgericht. 


Signalement. Familienname: Müller, 
Vorname: Johann, Geburts» und Aufenthaltsort: 
Alt-Cüftrinchen, Religion: evangelifch, Alter: 23 
Jahre, Größe: 3 Fuß 6 Zoll, Haare: dunkelblond, 
Stirn; niedrig, Augenbrauen: bfond, Augen: grau, 
Raſe und Mund: gewöhnlich, Bart: blond, Zähne: 
gut, Kinn und Gefichtebildung: rund, Geſichts⸗ 


farbe: gefund, 
ger Dialekt. - “ 
Befondere Kennzeichen: fehlen. ‚ 
Befleidung: brauner Tuchroc mit feibenem 


Geſtalt: mittlerer, Spradıe; hieſi⸗ 


—— 


Sutter, blaue Tuchhofen, zerriffen, braungefreifte 


'ommerbeinfleider als Unterbofen, grünbunte Kat⸗ 


tunsUnterjade, graue Wefte mit blanfen Knöpfen, . 


ſchlechtes Henide, rothbunter Sihaml, weißwollene 
Strümpfe, fahllederne Halbſtiefeln. 


Die nachſtehend näher bezeichneten Indididuen: 
1) der Malergehülfe Julius Albert Schulz, und 
2) der Arheitsmann Anguft Sohann Friedrich 

Zaenfer 

find bier am 10. d. M. ohne Pegitimation, mit 

Diebestverfzeugen beide reichfich verfehen, betrof- 

fen und verhaftet worden; es if denfelben jedoch 

gelungen, während die von dem Königl. Polizei- 

Präfibio zu Berlin erforderten Nachrichten erwar⸗ 

tet wurden, am 20. d. M. vor Tagesanbruch mit- 

telft geraltfamen Ausbruchs aus ihrem Gefängniß 
zu entweichen. Sämmtliche refp. Bebörden mers 
den daher ergebenft ‚erfucht, auf diefe gefährlichen 

Subjecte gefältigft vigilicen und biefelben im Ber 

tretungsfalle wohlverwahrt und gefchloffen nach 

Berlin transportiren, an bie dortige Expedition der 


Stadtvoigteis Gefängniffe abliefeen laffen und dem: 


Königl. Polizei» Prafidio daſelbſt, fo wie hierher 
davon Nachricht geben zu wollen. 
Potsdam, den 31. Sanuar 1845. 
Königl. Polizei- Dieektor, 


Regierungs-Rath von Kabiden -Rormann. a 


' 


Signalement. 
1. Maler Zuliug Albert Schul; aus Berlin, 
Alter: 23 Iahre, Größe: 2 Zoff, Haare: dunfel- 
blond, Stirn: bedeckt, Augenbrauen: dunkelblond, 
Augen: braun, Nafe und Mund: gewöhnlich, 
Zähne: volzählig, Bart: ſchwarz, Kinn und Ge— 
fichtsbildung: rund, Gefichtefarbe: gefund, Statur: 
unterfeßt. " 
2.* Arbeitemann Auguſt Johann Friedrich 
Zaenfer aus Berlin, Alter: 2% Jahre, Größe: 
A Zoll, Haare: blond, Stirn: frei, Augenkrau 


blond, Augen: blau, Nafe und Mund: gewöhn⸗ 


fi, Zähne: vollzählig, Bart: ſchwach, Kinn und 
Geſichtsbildung: rund, Gefichtsfarbe: gefund, 
Statur: ſchlank. 





. Btedürjefs » Ortgnigeng. 
Der’ Arbeiter’ Franz Jacob Füde if ergriffen 
worden, unb baher der am 29. November 1844 
hinter ihn erlaffene Steckbrief erledigt. " 
Neuftadt ⸗Eberswalde, den 23. Januar 1845. 
Könidl. Preuß. Lands und Stadtgericht. 


° 


Befanntmahung. 
Die Holzſtrafgerichtstage Bechliner und Menzer 
Revierd pro 1845 find . 
auf den 5. und 6. Februar, 9. und 40. April, 
4. und 5. Iyni, 6. und 7. Auguf, 8. und 
» 9. October, 10. und 11. December; - 
die bes Neu-Glienider Reviers B 
auf den 5. Februar, 9. April, 4 Juni, 
6. Augufi, 8. October, 10. December, 
Morgens 8 Uhr, in ber Gerichtöftube zu Zechlin, 
und die bes Neuendorfer Reviere 
auf den zweiten Mittwoch jeden Monate, 9 Uhr, 
in ber Gerichteftube zu Wittſtock angefegt. 
Wittſtock, den 28. Januar 1845. . 
Königl. Preuß. Juſtizamt Wittſtock, Golbbed- 
\ und Zechlin. 


. 





Befanntmahung. 

Der Kaufmann Finzelberg hierſelbſt beab⸗ 
fihtigt zum Betriebe einer Holzraspel umd einer 
Malzquetfche in einem, auf feinem Gemdfüd, 
Markt Nr. 17 erbauten: Gebäude, eine Dampfs 
mafchine von drei Pferden Kraft aufzuftellen. 

Indem wir dies Vorhaben befannt machen, 
forbern wir zugleich diejenigen, die durch bie bes 
abfichtigte Anlage in ihren echten ſich ‚beein 
trächtigt glauben, hierdurch auf, ihre Einwenduns 
gen binnen vier Wochen a dato bei und anzu: 
melden und zu belegen, da auf fpätere Einfprüche 
feine Rüdficyt genommen werden ann. J 

Luckenwalde, den 2. Februar 1845. 


: Der Magiſtrat. 


Befoanntmahung 
Bon dem, den Carl Lutterſchen Erben gehö 
rigen Koloniftengute im Dorfe Klobbide bei; Neu 
ſtadt⸗ Eberswalde ſollen folgende Stüde: - . 
1) das Wohnhaus nebft dazu_gehörigem Hef⸗ 
raum, darauf befindlichen Stälten und das 
hinter belegenem Gazten und Widfes . 


% vr fetomaante Rohlannien Bei der Qulichſchen 


le 
3) die drei nahe beim Dorfe belegenen Achterhöfe, 
zuſammen oder einzeln auf. die Zeit vom 1. April 
d» 3. bis 1. October 1868 
am 17. Febraar d. J., Vormittags 10 Uhr, 
an Ort und Stelle meifbietend verpachtet werden. 
Neuftadt- Ebersivaibe, deu 27: Januar 1845. 


Kawigl. Land⸗ und. Stadigericht. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 17. Dezember 1844. 
Dag in,der Rofengaffe Nr. 33 belegene Grund⸗ 

füdt den Defonomen Hamann, gerichtlich 
ſchãtzt zu 5793 Thlr. 7 Spr. 6 Pf., foll 

am 26. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsſtelle fubhaftiet werben. Taxe und 
Set — ſind in der Regiſtratur einzuſehen. 
Der dem Aufenthalte nach unbekannte Zimmer⸗ 
Fe Johann Earl Friedrich Schulz wird hier- 
urch öffentlich vorgeladen, fo wie auch bie unbe- 
Pannen Realprätendenten bei Vermeidung ber Prä⸗ 
Finfon- vorgeladen werben. 


Nokhwendiger Verkauf. 


Stabtgerisht. zn Berlin, den 27. Dezember 1844. 


Das: In der großen Frankfurter Strafe Nr. 47 
befegene Seidenwoirkermeifter Lüdtgeſche Erben- 


SGeanbtüd, 3 abgeſchätzt zu 4479 Thlr. 


5 Sg. 11 Pf. 
am 2. Juni 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Tare und 
Supothebenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Die unbefannten Realprätenbenten werden unter 
ber Warnung der Präffufion hiermit vorgeladen. - 


Nothwendiger Berkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 28. Dezember 1844. 

Das in ber Neander Strafe Nr. 5 belegene 
Grundſtück des Maurermeifters Louis Julius Hein- 
rich — gerichtlich abgeſchätzt zu 11,051 Thlr. 
10 Sgr., fol 

am 15. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regifttatur einzufehen. 


abge⸗ 


Nothwendiger Verkauf, 
Konigl. Landgericht zu Berlin, den 25. Jan. 1848. 
Das ber Wittwe Grunow gehörige Koſſäthen⸗ 
gut sub Nr. 34 zu Friedrichsfeide, abgeſchätzt auf 
238 Thlr. 14 Sr. 2 Pf. zufolge der, nebft Hy⸗ 
Gebete pen in dem Iiten Büreau einzuſehenden 
Tare, ſoll 
am 2. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftele, Zimmerftraße Nr. 25, 
fmbhafiet werben. 


Nothwendiger Verkauf. 
von Arnimſches Gericht über Kuackfledt. 
Prenzlow, ben 19. Januar 1845. 
Das im Templiner Kreife belegene, dem Baron 
von Eidftebt zugehörige Erbpachtegut Plößenfee, 
abgefchägt auf 2037 Thlr. 24 Spr. 3 Pf. zufolge 
der, nebft Hypothekenſchein und Bedingungen in 
der Regiftratur einzufehenden Tare, foll 
am 3. März d. J., Vormittags 11 Uhr, 
am ber Gerichtsftelte hierfelbft anderweitig fub- 
baftirt werden, indem in dem früheren Termin 
fein Zufchlag erfolge it." 


Nothwendiger Verkauf. 

Die dem Johann Heintih Hoffmann gehös 
tige, zu Deutſchhoff, Amts Königehorft belegene, 
auf 190 Thir. 1% Sgr. abgeſchätzte Büdnerfielle, 
ſoll Schuldenhalber 

am 5. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, 
in ber Amtsgerichtsſtube zu Königshorſt ſubhaſtirt 
werden. Tare und Hupothefenfchein können täg⸗ 
lich in unferer Regifträtur -eingefeben werden. 

Fehrbellin, den 21. Januar 3845. 

Königl. Preuß. Land» und Stabtgevicht. 





Nothwendiger Verkauf. 

Königl. Land⸗ und Stabtgericht zu Spandow, 
den 22. Januar 1845. 

Das dem Garnroebermeifter Wagener gehö- 
tige, hierfelbft in der Pfortgaffe Nr. 3 belegene, 
Vol. 1 Fol. 377 des Hypothekenbuchs verzeichnete 
Grundftüd, abgeſchätzt auf 347 Thlr. 11 Ser. 
3 Pf. zufolge ber, mebft Hhpothenfchein in dem 
Ulten Büreau einzufehenden Tare, fol 

am 7. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 
am ordentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt werden. 


Zugleich werben der Garnweber Friedrich Wil⸗ 
befm Wagener, die Caroline Elifabeth Wagener 
und der Ernft Heinrich Wagener, für welche 
Erbgelder auf dem Grundftüde eingetragen ftehen, 
hierdurch vorgeladen, 


Freiwillige Subhaftation 
beim Gericht Gerdshagen. 
Das Bauergut Nr. 5 zu Steffenehagen, den 
Feuerböterfchen Erben gehörig, foll ' 
am 27. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 
im Gerichts zimmer zu Gerböhagen verkauft werden: 


Befanntmahung. 

Die Subhaftation des in ber Kurftraße hier- 
ſelbſt sub Nr. 486 belegenen Haufes nebft Haug- 
kavel des Aderbürgerd Grieſe, jet dem Arbeits- 
mann Friedrih Grunmoro gehörig, ift zurüd- 
genommen, weshalb ber auf den 26. Mai d. I. 
anberaumte Subhaftatione-Termin hiermit aufgeho- 


ben wird. Brandenburg, den 23. Januar 1845. _ 


Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht. 


Betanntmahung. 

Ich beabfichtige meine hierfelbft belegenen bei⸗ 
den Mahl-Mübhlengrundftüde, nemlich: eine vor 
einigen Jahren neu erbaute Waffermühle mit zwei 
Mahlgängen und einem Graupengange und eine 
ganz neu erbaute Bock⸗ Windmühle mit dazu ges 
hörigen 120 Morgen Ländereien und 10 Morgen 
Wiefen aus freier Hand im Wege bes Meifige- 
bots zu verkaufen. 5 

Zur Abgabe ber Gebote habe ich einen Termin 

auf den 24. April d. J., Vormittags 10 Uhr, 


in meiner Wohnung anberaumt, wor ich Kauf⸗ 
kuftige mit dem Bemerfen einfade, bag, wenn ein 
annehmbares Gebot erfolgt, mit dem Beftbietenden 
ſogleich der Kaufkontrakt abgefchloffen weten fo. 
Kauflufige Fönnen bie -Orundküde zu jeder Zeit 


befehen, audy ertheilt der Gerichte» Regiftrator 


Henfel zu Königsberg in der Neumarf auf portos 
freie Briefe nähere Auskunft. - 
Wedell bei Königsberg in ber Nemmarf, bem 
24. Januar. 1845. 
G. Freudenberg, Mübhlenbefiger. 


Bom Monat April d. 3. an werde ich In mo- 
natlichen Lieferungen von zwei Bogen durch poſt⸗ 
amtlichen Debit eine Iandrotrthfchaftliche Zeitfchrift 
unter dem Titel: 

„Das Neueſte aus dem Gebiete ber 
praftifhen Landwirthſchaft“ 
herausgeben, "deren jährlicher Abonnemente- Preis 
25 Sgr. beträgt, und auf welche ſämmtliche PoR- 
Anftalten Beftellungen annehmen. 

Es wird diefe Zeitfchrift wicht bloß auf dem 
großen, fondern auch auf dem Fleinen Landwirch 
berechnet, und in bderfelben in der Regel nur Ge 
prüftes und auf Erfahrangen beruhendes enthal⸗ 
ten fein, bei Mittheilungen, bei denen dies nicht 
der Fall if, es ausbrüdlicd, bemerkt werden. 

Da Verhältniffe es nicht geflatteten, den Ans 
fang des Erfcheinend biefer Zeitfchrift im Janner 
zu machen, werden die drei erfien Nummern gleichs 
zeitig mit der pro April, folglich für dieſen Mo⸗ 
nat 8 Bogen geliefert. - 

Ehrenbreitftein bei Coblenz, den 1. Febr. 1845. 


Avenarius, Landrath a. D. 


Deffentliher Anzeiger 


zum 7ten Stüd des Amtsblatts 
ber Rinigicen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. . 





Den 14. Februar 1845. 








Stedbrief. 
#- Der unter polizeificher Aufficht febende, wegen 
wiederholten Diebftahle zur Unterfuchung gezogene, 
nachftehend näher fignalifirte Seilermeifter Johann 
Fe Sacfe hat feinen biefigen Wohnort 
eimlich verlaffen unb treibt ſich jedenfalld vaga- 
bondirend umher. 

Wir erſuchen daher alle Wohllöblichen Behör- 
ben dienſtergebenft, den Sach ſe im Betretungs- 
falle mittelft Zwangspaſſes hierher zu dirigiren, 
ung aber hiervon Nachricht zu geben. 

„Wahrenbrüd, den 6. Februar 1845. 

Der Magiſtrat. 

Signalement. Familienname: Sachſe, 
Vornante: Johann Friedrich, Geburts- und Wohn⸗ 
ort: Wahrenbrüh, Religion: evangeliſch, Alter: 
29 Yahre, Größe: 5 Fuß 2 Zoll, Haare: blond, 

ien: flach, Augenbrauen: braun, Augen: blau, 


Nafe: dit, Mund: gersöhnlih, Bart: blond, 
Zähne: Kinn und Gefichtsbildung : tund, 
Sehihrefarke: gefunb, Geftalt: mittel. 


Stethriefs-Erlevigungen. 
* Der hinter ben Handlungsdiener Daniel Pin- 
cus and Woldenderg unterm 21. Januar d. I. 
erlaffene Steckdrief wird hierdurch, als erledigt, 
sürhefgenommen. . 
Berlin, den 4. Februar 1845. 
Königl. Kriminalgericht hiefiger Refidenz. 


° Der fiedbrieflich verfolgte Schuhmächergefell 
Earl Friedrich Wenzel ift in Mäckfeh Briebland 
angehalten, daher fich der unterm 17. v. M. er- 
laffene Seedbrief erledigt. 
Stargard in Pommern, ben A. Februar 1845. 
Königl. Land» und Stadtgericht. 


Befanntmahung. 
WB: ur Unterfuchung und Entſcheidung ber Holz 
" le : und Kontraventionen im Bezirk des 


unterzeichneten Gerichte: find fü bat Zahr 1845° 


fotgente Termine auzeſchi worden 


1) im Friedersborfer Revier 

auf ben 1. und 3. März, 21. und 25. Juni, 

11. und 13. Oftober, 20. und 22. Dezember; 

2) im Eofpiner Revier 

auf ben 8. und 10. März, 28. und 30. Juni, 

18. und 20. Oftober und 29. und 30. Depbr.; 
3) im Alt-Schadomwer Revier 

auf den 29. und 31. März, 5. und 7. Juli, 

29. November und I. Dezember, 

jedesmal Vormittags 9 Uhr. 
Storkow, den 16. Januar 1845. 
Königl. Preuß. Land⸗ und Stabtgericht. 


Sicittion von Kiefernholz auf dem Stamme. 

Der auf eirca 16 Morgen befandene, im Wuchfe 
von 90 Jahren alte Kieferntwalb, der Kirche zu 
Krügersborf gehörig, benehend in Bauhölzern vers 
fhiedener Stärke or auf bem Stamme im Gans 
‚en öffentlich meiftbietend verfauft werden, und ift 
iergu ein Termin auf 

Mittwoch den 19. Februar d. 3. 
angefetst. Kaufluftige wollen am gedachten Tage, 
Vormittags 10 Uhr, fich im Pfarrhaufe zu Krüs 
gersdorf einfinden, mofelbft auch die näheren Bes 
dingungen ſchon vorher einzufehen find. 

Der Förfter Pohl hierfelbft wird die hierauf 
Reflektirenden von dem Beftande bes Holzes zu 
jeder Zeit in Kenntniß feßen. 

Krügersborf, den 23. — 1845. 

Der Kirchenvorſtand. 
von Langenn, Copien, Thiele. 
als Patron der Kirche. Prediger. Kirchenvorſteher. 
Nutz⸗ und Brennholz-⸗Verkauf. 
Aus dem Königlichen Forſtrevier Grünaue 
ſollen bei freier Konkurrenz unter den gewöhnlichen 
Bedingungen 
Donnerftag den 20. Februar 1845, 
Vormittags 9 Uhr, 
im Gafthofe zur goldenen Sonne zu Rathenow 
circa zoo Stüd diefern Bauholzer verfchiebener 
Abmeſſungen, vom der Stärke des Ertra Bauholzes 


bis zum Bohlſtamm und Schneibe-Enben, einige 
Kiafter birfen Nußholzs wie auch an Brennholz 
circa 380 Klafter Kloben, meift Fiefern und 20 
Klofter birken und ellern Knüppelholz, öffentlich 
meiftbietend verkauft werben. 

Das fpeciele Verzeichniß und Aufmaaßregifter 
iſt im hieſigen Geſchäftslokale täglich einzufehen, 
und die beiden Herrn orſtſchutzbeamten der Bes 
Käufe &i enhütte und Krügershorft werden gleich« 
zeitig biefe Debitmaffe bei vorheriger Meldung 
im Matbe vorzeigen. 

Forſthaus Grünaue, den 8. Februar 1845. 

Im Auftrage. 
Der Oberförfier Gabom. 


Befanntmadhung. 

Es follen 70 Eichen und einige Fiehnen in der 
jum Gute Bochin gehörigen Deichkoppel 

den 27. Februar 1845, Vormittags 9 Uhr, 

an Ort und Stelle gegen baare Bezahlung in 
Courant meiſtbietend verkauft werben und lade 
ich Kaufluftige hierzu ein. 

Lenzen, ben 1. Februar 1845. 
Der Land« und Stadtgerichtd-Direftor Braeunlich 

als Bochinſcher Fideicommiß- Eurator. 


Mit Bezugnahme auf unfere öffentliche Bekannt⸗ 


machung vom 11. November 1844, wegen Mies 


derbefeung des Rectorats an ber hiefigen Bürgers 
fchule, fordern wir nochmals geeignete Kandidaten 
auf, fich unter Einreichung ihrer Zeugniffe bei und 
zu melden, und bemerfen wir nur, daß mit vorges 
dachter Stelle ein jährliches Gehalt von 275 Then. 
verbunden if. 
Neu-Ruppin, den 30. Ianuar 1845. 
Der Magiftrat. 


Etwa 150 Stück ſtarke Eichen follen am 
Montag den 24. Februar d. I., Vormittags 10 Uhr, 
in der biefigen Stabtforft, vor bem Vorwerk Mügs 
genbuſch, einzeln auf dem Stamm öffentlich meift- 
bietend gegen baare Bezahlung verkauft werden. 


Kaufluftige werden zu dem Termine. hierdurch 


eingeladen. 
Havelberg, den 8 geöruar 1845. 
Magiftrat. 


Die Kirchenländereien zu Spaag follen unter 
den in unferer Regiftratur täglich einzufehenden 
Bedingungen Öffentlich an ben Meiftbietenden ver⸗ 
erbpachtet werden unb werben Parhtlufige an dem 


auf Donnerfiag ben 22. Mai 1845, 
Vormittags 10 Uhr, ' 

in der Gerichtsſtube zu Hohennauen angı nöefegten 
Termine hierdurch eingeladen. Die jährliche 

pachtsrente ift durch bie bei ung einzufehende Tape 
auf 14 Scheffel 9,76 Metzen Roggen ermittelt. 

Rathenow, ben 36. November 1844. 
von der Hagenfche Gerichte über Hohennauen. 


Proclama 

en den Gebrübern von ber Hagen ale 

—7 a des Guts Stölln IT im Havellande if 
% Seftätigung eines Familienſchluſſes angetragen, 
vermöge beffen dag von ihnen an ben Otto Berns 
hard von der Hagen verfaufte Gut Stöln II 
IM ar Lehn und der von ber Hagenfchen Familie 
feiben, baſſelbe jedoch in dag Verhältniß treten fol, 
in welchem das von dem Käufer von Stölfn II 
beſeſſene Rittergut Stölln J ſteht. Zur Erklärung 
über den eingereichten Entwurf dieſes Familien⸗ 
ſchluſſes in welchem zugleich die Anerfennung ber 
auf Stölfn Il eingetragenen ‚Öhpothefenfchulden und 
der auf Stölln I und 11 einzutragenden Reftfaufs 
we als Lehnſchulden, und bie beantragte Um⸗ 
hreibung der erfigedachten Snpothetenpohen in 
Pfandbriefen, imgleichen die. Verſicherung einer 
Summe von 20,000 Thlen. als Lehnſtamm auf 
dem Gute Buchholz in der Neumark enthalten ik, 
iſt ein Termin auf 

den 8. Auguft 1845, Vormittags 11 Uhr, 
im Kammergerichte anberaumt, zu welchem bie 
unbefannten Gebrüder von ber Hagenfchen Far 
milie (and namentlich ber feinem Aufenthalte nach 
noch unbekannte Lieutenant Albert Julius von der 
Hagen) mit der Aufforderung, ihre Erklärung 
über ben zu errichtenden Zamilienfchluß abzugeben 
und unter ber Warnung vorgelaben werden, baß ber 
Ausgebliebene mit feinem Widerſpruchsrechte werde 
präflubirt werden. 

Berlin, den 23. Dezember 1844. 

Königl. Preuß. Rammergericht. 


Nothwendiger Berkank 
Königl. Kammergericht in: Berlin. 

Das im Regierungsbezirke Potsdam, im Stor⸗ 
kow⸗Beeskowſchen Kreife ber Mittelmark, zunächft 
an an Königs. uferhaufen belegene — — Br 
1239 10 4 es Mina — 

ft, gerichtlich al 
worben, welcher, mit & Progent_Eapitalifizt, einen 
Werth von 24,809 Thim,, und mit 4 Proymt- 


‚ alfo 77 Abzug von 22,211 
m5 * uf 2589 Thlr. und zu 
4 —2 auf 8789 Tr. Reit, zufolge ber, nebft 
in und Kaufbebingungen in der Res 
ifrarar Sinsnfebenden Tare, fol - 
am 28. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an orbeistlicher Gerichtäftelle fubhaftirt erden. 
Dee Gläubiger Partifulier Carl Ludwig Berk 
nand Barth, deſſen Wohnung umbefannt if, wird 
zu biefem Termine vorgelabden. 


. 6 ᷣf. een Erspachre, 
ai 
ojent 


Rothbwendiger Verkauf. 
Königl. Rammergericht in Berlin. 
Daß in der Rofengaffe Nr. 53 bierfelbft bele⸗ 
gene, tm Hypothekenbuche des Königl. Kammer- 
* gericht Bol. 12 Cont.i Pag. 121 Nr. 228 ver- 
Yeichnete Grundſtũck, abgefchäßt auf 12,490 Thlr. 
2 Sgr. 8 Pf. zufolge der, nebft Hypothekenſchein 
und Bebingungen in der Regifttatur einzufehenden 
Tare, foll 
am 2. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
am ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. 
Die dem Aufenthalte nach unbekannte Gläu- 
bigerin, verehelichte Stadtrichter Leede, Caroline 
Marie, geborne Kanow, wird hierzu öffentlich 
vorgelaben. _ 


Nothwendiger Berfanf. 
König. Kammergericht in Berlin. 

Das hierſelbſt in ber Invalibenkraße Nr. 47 a 

beiegene, im Eammergerichtlichen Hypothekenbuche 
. Bol. IX_Cont. K Nr. 23 Pag. 329 verzeicdmete 

Grundſtũck, abgeſchätzt auf 9627 Thlr. 1 Sgr. 
6.Pf. zufolge der, nebft Oypothefenfchein und Ber 
dingungen in der Regiſtratur einzufehenden Tare, foll 

am 1. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
am ordentlicher Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden. 

Alte unbefannten Realprätendenten werden aufs 
geforbert, ſich bei Bermeibung ber Präkluſion ſpä⸗ 
teften® in biefem Termine zu melden. 


Der Rentier Johann Georg Hempel und ber 


Kaufmann Thomaffin werden hierzu öffentlich 
vorgelaben. " 


Nothwenbiger Berkouf 


gerkhte Cont. Ä Bol. IX Nr. 2 Pay. 28 
deichnete Sea id, ebgefchätt auf 20,340 Pe 
3 Gen 4 Pf. zufolge der, nebft Hypothelenſchein 
FR Besigungen in der Regiftratur einzufehenden 
e, 
am 2. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Berfauf. 

Die tm Niederbarnimfchen Kreife bei Oranien» 
burg belegene, im Hypothekenbuche bes Königl. 
« Kammergerichtd Bol. IN, Pag. 197 verzeichnete 
Glashütte bei Friedrichsthal nebſt Pertinenzien, 
abgeſchãtzt auf 19,380 Thlr. 21 Sgr. 1 Pf. zufolge 
ber, nebft Hypothekenſchein und Bedingungen in 
‚ber Regiftratur einzufehenden Tare, fol 

am 16. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle refubhaftirt. werben. 

Berlin, den 24. Oktober 1844. 

Königl. Preußifches Kammergericht. 


Durch die auf ben Antrag des Befigers, Ars 
chitekten Johann Conrad Adler veranlaßte Revis 
fion der Tare des zur nothwendigen Subhaftation 
geftellten, vor bem Oranienburger Thore hierſelbſt 
in der Keffelftraße belegene, im Hypothekenbuche 
des Königlichen Kammergerichts Bol. IV b Nr. 
CXXXVI Pag. 361 verzeichneten Grundſtückes, 
Ü der Werth bed Grundftüdes auf 8253 Thlr. 

24 Sgr. feftgeftellt worden. Diefe® wird ben 
Kaufluftigen hiermit zu dem am 19. b. M. anftehen» 
den Bietungstermine nachträglich bekannt gemacht. 

Berlin, den 3. Kebruar 1845. 

Königl. Preuß. Kammergericht. 


Nothwendiger Berkauf. 

Stabtgericht zu Berlin, ben 12. November 1844. 

Das in der alten Jakobsſtraße Nr. 136 beles 
gene Grundftüd des Maurerpoliers Johann George 
Niefölke, gerichtlich abgeſchätzt zu 9069 CThlr., 
fol Schuldenhalber 

am 8. Juli 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werben. Tare und 
Hppofhefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 20. Rovember 1844. 
Das in bet Blumen Nr. 13 belegene 
Teichertfche Gruft gericht abgefchägt 
‚su 6317 The. 8 Sor 9 H, fort 
em 4. Juli 1845, Vormittag 1 Ubr, 


an ber Berichtößielle ſubheſtirt werben. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regifiratur einzufehen. 
Der Viktualienhändfer Samuel Gottlieb Tei⸗ 
chert als Eigenthümer, beffen Aufenthalt unbe— 
kannt if, wird hierdurdy öffentlich vorgeladen, 





Nothwendiger Verkauf. 

Stabtgericht zu Berlin, den 21. November 1844. 
Das in ber Linienfirafe Nr. 46 belegene 
allavicinifche Grundſtück, gerichtlich abge 

hägt zu 6730 Thle. 22 Ser. 6 Pf., foll 

am 1. Suli 1845, Vormittags I1 Uhr, 

an ber Gerichtsftelle fubbaftirt werden. Tare und 
Hppothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


5 
Nothwendiger Verkauf. 

Stabtgericht zu Berlin, den 22. November 1844. 

Das in ber Burgſtraße Nr. 16 belegene 
Zohnfche Grundftüd, gerichtlich abgefchägt zu 
29,121 Thle. 3 Ser. 9 Pf., foll. “ 

am 11. Zuli 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hppothekenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
. Stadtgericht zu Berlin, den 26. November 1844. 
Das Schlächtermeifter Earl Friedrich Korn- 
feldfche Grundſtück in der Eliſabethſtraße Nr. 34, 
Ede der Kurzen Straße, gerichtlich abgefchägt zu 
9542 Thle. 11 Sgr. 3 Pf., foll . 
am 22, Juli 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtgitelle fubhaftirt werden. Taxe und 
Hyyothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Die dem Aufenthalt nach ımbefannte Realgläu- 
bigerin unverehlichte Marie Regine Louiſe Mer 
tens wird ‚hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 31. Auguft 1844. 
Das in der Wollanksftraße belsgene Grund» 
fü des Zimmermeifters Auguft Daniel Sper- 
lina, gerichtlich abgefchägt zu 7985 Thle. 13.Sgr. 
9 Pf. ſoll 
om 11. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothefenfchein And in der Regiſtratur eipzufehen. 


Bekanntmachung. 
Daß den Erben des verftorbenen Viltualieu— 


hãndlers Johann Schmidt. gehörige, allhier in der 


Siefertsgaſſe Nr. 8 belegene, in unſetm Hhpothe- 


kenbuche von ber Cuabt Bol IV N:209 mem 
zeichnete, auf 1643 Thle. 20 Syn, 9 ». aba 
fhägte Grundflüd nebft Zupehör fgU im Wese· 
der nothwendigen Subhafation verkauft werben, 
und if hierzu ein Bietungstermin auf 

den 25. April 1845, Vormittags 10 Uhr, 
vor bem Stadtgerichtsrath Herrn Steinhaufen 
im Stabtgericht, Lindenſtraße Nr. 54, anberaumst. 

Der Humothefenfchein, die Tape, und bie. befon- 
deren Kaufbedingungen find in unferer Regifiratwe 
einzufehen. Zugleich werden alle diejenigen, tpelche 
Anfprüche auf das Grundſtück oder die Kawfgelber 
u haben vermeinen, hiermit aufgefordert, dieſe 
—R bis zu dem obgedachten Termin anzu⸗ 
melden und nachzuweiſen, widrigenfalls dieſelben 
präkludirt und ihnen damit ein ewiges Stillſchwei⸗ 
gen ſowohl gegen die jetzigen Beſitzer, als auch 
den Käufer und die Gläubiger auferlegt werben wird. 

Potsdam, den 20. Dezember 1844. 

König. Stadtgericht hiefiger Refidenz. 


Nothbmwendiger Verkauf. . 
Stadtgericht zu Charlottenburg, den 17. Sept. 1844. 

Das in ber neuen Berliger Strafe-sub Rr. 16 
allhier belegene, im. hiefigen ſtadtgerichtlichen Ole 
pothefenbucye Bol. XIl Nr. 593 auf den Namen 
des Spediteurd Johann Friedrich Auguſt Preuf 
verzeichnete Erbpachts-Grunbftüd fol - 

am 23. April 1845, Vormittags 10 Uhr; 

‚an der Gerichtsſtätte fubhaftirt werben. 

Tare und Hypothekenſchein find in der Regie 
ſtratur einzufehen. Der Reinertrag bed Grund» 
füdes von 284 Thlen. 5 Sgr. gewährt zu 5 Pro- 
zent, einen Taxwerth won 5683 Thlrn. 16 Se. 
und zu A Prozent einen Taxwerth von 7104 Thin. 
5. Spr., darauf haftet ein Erbpachts⸗ Kanon von 
22 Tplen., welcher zu A Prozent ‘gerechnet ein 
Kapital von 550 Thlen. darſiellt, fo daß der Werch 
des Grundſtückes zu 5 Prozent veranfchlagt 5133 
Thle. 10 Sgr., und zu 4 Progent veranfchlagt 
6854 Thlr. 5 Sgr. beträgt. oo. 

Die unbekannten Realprätendenten werden um 
ter ber Verwarnung der Präkluſion hierdurch öf⸗ 
fentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Verfaufs 
Land- und Stabtgericht zu Brandenburg an der 
Havel, den 16. November 1844: : 
Dos hier in ber der Neuftadt sub 





Fiſcherſwaße 
Nr. 18 belagene, Bol. I Fol, 247.888 Gupottäken- 
„buche eingetragene und den Echneider den gets: 





ſchen Erben gehörige Wohnhaus weht Emuslanel, 

gerichtlich abgefchägt auf SIG Thle. 9 Sgr. 1 Pf. 
zufolge der, nebft Hppothefenfihein und" Raufbe- 
dingungen in unferer Regifratur 
Tage, fol, 

J am 31. März 184%, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtäftelle vor dem Devutirten 


Heren Kammergerichte-Affeffor Bendel fubhafirt 
werden. . — 


Freiwilliger Verkauf. - 
kand⸗ und Gtadtgericht zu Neuſtadt⸗Ebers⸗ 
walde, den 20. November 1844. 
Behufs Audeinanberfeung der Befiger foll dag 
den Erben des Fiſchers George Reeh gehörige, 
gu Eigenthumgrechten befeffene, im Flecken Rieder⸗ 


Finow unter ber Hhpothef-Nr. 19 belegene Fifcher- ' 


gut mit allem Zubehör, abgefchätst auf 1994 Thlr. 
äufolge m nebft Hnpothefenfchein und Bedingun- 
gen in I Gefchaftsbürenu einzufehenden Tare, 

am Er — 1845, Vormittage 11 Uhr, 
im Brrichesßanfe an ben Meiftbietenden verkauft 
werben. 


Nothwendiger Verkauf. 

and⸗ und Stadtgericht Storkow, den 22. No= 
vember 1844. 

Das den Sgepetee Bodrothfchen Erben 
gehörige, hierſelbſt in ber Schloßftraße Nr. 2 ber 
legene, im Hyvothekenbuche Bol. IV Fol. 73 ver 
zeichnete Wohnhaus nebft Ader und übrigen Per- 
tinenzien; gerichtlich auf 577 Tl. 238 Sgr.7 Pf. 
abgefhägt, fell in termiun 

den % April 1845, Vormittags 11 Uhr, . 
an prbentlicher Gerichtöftelfe fubhafirt werben. 

Tare und Hhpothefenfchein können in unferer 
Regifttatur eingefehen werden. 

Die unbekannten Erben des Färbermeifterd Jo- 
hann Ernſt Vockroth werden zu biefem Termine 
mitoorgeladen. 


u Nothwendiger Berfauf. 
Stadfgericht zu Wittfiod, den 22. Novbr. 1844. 
= Das dem Kuchmsrchermeißer Schröder ge 
8* hierfelbſt im--britsem Viertel an der Mauer 
rt Chore belegene, Bol. HI Nr. und 
Er 76 de8 Hovothekenbuchs verzeichnete, zu dem 
Berner von BB Chlu 3 Ser 40 Pf gericht 
abseſchächte Wohnhaus, fol ..... 


’ . am 27. März 1848, 
Vormittags 11 Uhr und Nachmittage A Uhr, ı 
an ordentlicher Gerichtäftelle fubhaftirt werden. 
Tare und Hhpothefenfchein find in ber Regis 
ratur des Gerichts einzufehen. 
_— 


Nothwendiger Berfauf. 

Stabdtgericht zu Charlottenburg, ben 26. No⸗ 
ventber 18M. 

Das bierferbft in ber Berliner Strafe sub 
Nr. 9 belegene, im hieſigen Rabfgerichtlichen Hy⸗ 
pothefenbuche Bol. II Nr. 114 auf den Namen 
des Gaftwirthe Johann Chriſtian Seeger ver- 
en Grundſtück, tarirt zu 3900 Thir. 5 Ser. 

, ſoll 

am 1. April 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an ber Gerichtsftätte fubhaftirt werben. Tare und 
Hypothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


reiwilliger Berfauf 

sur Auflöfung der Gemeinfchaft. 
Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu Neuftadt-Ebersm. 

Die Mühlenbefigung ber Erben des Mühlen: 
meiſters Gottfried Wilhelm Büfcher zu Neuftadt- 
Eberswalde in der Vorſtadt, gefchäßt auf 24,804 
Thlr. zufolge der, nebſt Hypothekenſchein und 
Kaufdbebingungen im Uten Gefchäftsbürenu bed 
Gerichte einzufehenden Tare, foll 

am 31. März 1845, Vormittags 11 Uhr, 

im Gerichtöhaufe an den Meiftbietenden verkauft 
werden. 

Die Beſitzung beſteht aus einer Oelmühle, 
einer früheren Gipsmühle, vier Gärten von zu⸗ 
fammen 1 Morgen 88 DRuthen, einem Wohn: 
hauſe von 2 Wohnungen nedft Schuppen und 
mehreren anderen‘ Pertinenzftüden. 

Die Delmühle von 2 Etagen und Bodenraum 
iſt mit einer vollfländigen Raffinerie, und mit 
Baum zum Aufſtellen von Delfudyen verfehen, und 
enthält ein doppeltes Walzwerk, zwei Paar Dom 
preffen, neun Paar: Stampfen, vier Baar Nach- 
preffen und einen Eupfernen Wärm-Apparat. Das 
Wafferrad ift 16 Fuß hoch und 6 Fuß brait. 

Die ehemalige Gipsmüble hat ein ähnliches 
Waſſerrad nebſt großem eifernen Stirmad und if 
zu jeber bekiebigen Einrichtung geeignet. 





Nothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Treuenbrietzen, am 6. Dez 1844. 
Dos zum Nachlaffe der Wittwe des Tifchler- 
meiſters Reiner geb. Moellendorf gehörige 


Haus Nr. 92 Bee, gefhägt auf 443 Thlr. 
13 Sr. 5 Pf., fo 

am 26. März 1845, Vormittags 11 Uhr, 
Kheilungshalber fubhaftirt werben. 

Die Tare und der Hypothefenfchein find in ber 
Regiftratur einzufehen. 

Die unbekannten Eigenthümer ber Rubr. III 
Nr. 3 ald unbezahfte Kaufgelder aus dem Rezeſſe 
vom 19. November 1722, vom 14. Mär; 1730 
auf dem Haufe eingetragenen Poft von 48 Thlen. 
16 Gr. werden hierdurch öffentlich vorgelaben. 

— 


Nothwendiger Verkauf. 
Stiftsgericht Heiligengrabe. 

Der dem Oekonomie⸗Inſpektor Carl Langhoff 
gehörige Bauerhof in Sadenbeck, abgefhägt auf 
394 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf. zufolge der, nebſt Hy⸗ 
vorhefenfchein und Bedingungen in der Regiſtratur 
einzufehenden Taxe, fol 

am M. April 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftele ſubhaſtirt werden. 

Heiligengrabe, den 27. Dezeniber 1844. 

Das Stiftögericht, 


Nothwendiger Berfauf, 
Stabtgericht zu Prenzlom, ben 5. Januar 1845. 
Das ber verehelichten Rentier Bütow, Hm 
riette geb. Bütow gehörige, bierfelbft in ber 
Steinftraße sub Nr. 447 belegene Wohnhaus nebp 
ber dazu gehörigen Wiefe im großen Bruche, ab- 
gefchägt auf 2338 Thlr. 13 Spr. 6 Pf. zufolge 
ber, nebft Hhpothefenfchein und Bedingungen in 
unferer Regiftratur einzufehenden Tare, fol 
am 25. April d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 


Deffentliher Verkauf. 

Stadtgericht zu Straßburg i. d. Ukermark, ben 
10. Januar 1845. 

Die zum Nachlaß der Wittwe des Tuchmacher- 
meiſters Selle jun. gehörigen Grundftüde, na= 
mentlih: 

1) zwei Wohnhäuſer in der Mühlenftraße sub 
Nr. 129 und 130 bierfelbft belegen und zu 
467 Thle. 15 Ser. und refp. 1039 Thlr. 
27 Sgr. gewürbigt, 

2) eine halbe Hufe jliterißfchen Landes, gervür- 
digt zu 1890 Thir. 10 Ger., 

3) eine im Lebbins-Gange belegene Scheune Rr.7 
nebft Garten, gewürdigt zu 226 Thlr. 8 Sgr., 


[7 


4) ein — 118 The. 5 
R] die Hauskavelwieſe, g — 2——— 
am 17. April_b. I, Vormittags 10 Uhr, 
am gersöhnlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt werben. 
Der neuefte Hüpothefenfchein und bie Taxen 
find in der Regifirarur-des obenbezeichneten Ges 
richts einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Kyrig, ben 16. Januar 1845. 
Das Bürgerhaus des Schlädtere Johann Fries 
drih Bulle, Bol. II Nr. 103 des Hhpothefens 
buches zufolge ber, nebft Hhpothefenfchein in ber 
Regiftratur einzufehenden Taxe auf 1802 Thlr. 
22 Sg. 5 Pf. gerichtlich, abgefchägt, foll 
am 15. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, 


an ordentlicher Gerihtöftelle nothwendig fubhaftirt 
werbden. — 


Nothwendiger Verkauf. 5 
' Die dem Maurerpolier Johann Hagmann ges 
hörige, zu Fürſtenwerder belegene und im dortigen 
Hppothefenbuche Vol. 1 Pag. ABI Nr. 49 verzeich- 
nete Speicherfielle, abgeichägt auf 525 Thfr. zus 
folge der, nebft ‚Bhwothetenf ein in unferer Regi- 
fratur einzufebenden Tare, fol 
am 22. Mai d. 3., Vormittags 11 Uhr, . 
an ordentlicher Gerichtöfelle in Fürſtenwerder fübs 
haſtirt werden. 
Prenzlow, ben 25. Januar 1845. 
Reichegräflich von Schwerinfches Patrimonial- 
gericht der Herrfchaft Wolfshagen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stabtgericht zu Treuenbrießen, den 29. Jan. 1845. 
Das Haus des Schlächtermeiftere Reis, 

Großſtraße Nr. DO irfetöß,abgeferägt auf834 
21 Sor. 3 Pf., fü 
am 21. Mai eis, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt werben. 
Tare und Hupothefenfchein find in ber Res 
giftratur einzufehen. 
Befanntmahung. 
Es follen folgende der hiefigen Rommune ge⸗ 
hörige Grundftüde, und zwar: - 
» ir hierſelbſt in ber Heiligengeiſtſtraße unter 
Nr. 85 belegene fogenannte Bullen « ober 
Pfandhof, beftehenb aus einem Wohnhauſfe, 
9 gefralm, —— und he‘? 
am Kyritzer Thore “hierfelbft, belegene 
Wohnhaus nebſt Hofraum und Stall, 


tn Einverftänbniffe mit der Wohllöblichen Stadt: 
verordneten⸗ Berfanemlung Behufs der Erfparung 
ber Unterhaltungsfoften und weil bie Gebäude ent⸗ 
behrlich find, in bem 
- am 31. März d. 3., Vormittags 10 Uhr, 
ju dee Magiſtrats⸗ Seffionskube zu Rathhauſe hier⸗ 
ſelbſt an den Meiſtbietenden verkauft werden, und 
werden Kaufluſtige hierzu mit dem Bemerken ein⸗ 
geladen, daß die Verkaufsbedingungen in dem Ter⸗ 
mine bekannt gemacht werbden ſollen. 

— fen an an der Eh den 22. Ian. 1845. 


a Verkauf 
zur Auflöfung bee Gemeinfchaft. 

Das von Schlippenbachfche Patrimpnialgericht 
über Lenjetwiſche zu Senzen, den 27. Januar 1845. 

Das den Gefchreifiern Wernede gehörige, in 
dem Dorfe Groß-Woog belegene und im Hypo» 
thefenbuche Bol. I1 Fol. 65 eingetragene Vollhüf⸗ 
nergut, abgefchägt zu 3765 Thir. 28 Sor. 2 Pf. 
zufolge der, Kein Hyypothekenſchein in der Regiſtra⸗ 
tur einzufehenden Tare, fol 

den 8. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 

in ber Gerichtötube zn Lemerwiſche fubhaftirt 

en. _— 


Im Dorfe Carow, 14 Meile von Berlin entfernt, _ 
fo dag frühere Hirtengeundfüd der Gemeinde, 
Nr. 17 der Dorfftraße, beftehend in einem Wohnhaufe, 
einem Staligebäude und einem Garten von circa 
61 DRuthen Fläche, in Fate auggeführter Sepa- 
ration ber Felbmarf, auf den Antrag der Inter- 
effenten im Wege ber öffentlichen Rcitation ver⸗ 
kauft werben. Es iſt dazu ein Termin auf 

den 6. Mär; 1845, Vormittags 10 Uhr, 

im Schulgenamte zu Carow angefeßt, und werben 

Kaufluftige mit bem Bemerfen hierdurd) eingeladen, 

daß die Kaufbedingungen fordohl bei bem Schulen 

Schulze zu Carow, ald auch bei dem Unterzeich- 

neten, Charlottenftraße Nr. 97, eingefehen werden 
Eönnen. Berlin, den 1. Zebruar 1845. 

Im Auftrage der Königl. General-Kommiffion 

für die Kurmark Brandenburg. 

Der Dekonomie-Kommiffarius Wilke. 


Belanntmahung. 
Die Subhaftation der Sadfchen Büdnerſtelle 
su Wandlitz ift aufgehoben. 
Liebenwalde, am 7. Februar 1845. 
Königliches Land» und Stadtgericht. 


Ein’Gut in dee Neumark foll Johannis d. 3. 
unter fehr annehmbaren Bebingungen verpachtet 
werben, an einen foliben Pächter der 8— 10,000 
Thaler Vermögen nachtoeifen kann, das Nähere i in 
Berlin, Friedrichfir. Nr. 191 bei Herrn Schadom. 


Eine noch in Betrieb ftehende Lohgerberei if 
in Potsdam fogleich zu verkaufen oder zu ver⸗ 
miethen, dag Nähere beim Eigenthümer in Pots⸗ 
dom, Mittelſtraße Nr. 35. 

Potsdam, den 6. Februar 1845. 


Sefchäfts-Berfauf.- 

Durch jahrelange Eörperliche Leiden an der 
perfonlichen Leitung meiner Angelegeneiten gänz- 
lich behindert, habe ich. mich entfchloffen, mein 
bierfeldft in der Wichmanns-Straße Nr. 65, faft 
im Mittelpunkte der Stadt, belegenes maſſives 
Wohnhaus, worin feit langen Jahren eine Lichts 
und Seifen-Fabrif mit dem beſten Erfolg von mir 
betrieben worden, fammt allem Zubehör, insbe—⸗ 
fondere auch mit ben vorhandenen Laden⸗ und 

brif-Utenfilien, aus freier Hand zu verkaufen. 

a Neu⸗Ruppin eine Garnifonftadt ift, und durch 
projectirte Ehauffeebauten eine Berbindungsftraße 
nach der Hauptfladt zu erwarten hat, fo würde 
fih das zum Verkauf ausgebotene Befigthum, 
feiner Rage regen, auch zu jebem anderen Ge- 
ſchäfte vorzüglich eignen, wobei ich bemerfe, daß 
a8 Wohnhaus mit einem Raben bereits verfehen 
if. Auch einem Nichtfenner dürfte e8 bei einiger 
Umficht nicht ſchwer werden, das bisher von mir 
betriebene Gefcyäft fortzuführen. Zur Uebernahme, 
bie jederzeit erfolgen kann, find nur einige Taufend 
Thaler erforderlich. Reeile Selbftfäufer belieben 
fich perſönlich oder in feanfirten Briefen an mich 
zu wenden. Neu-Ruppin, den A. Kar 1845. 

C. Reufch, Licht- und Seifenfabrifant. 


In meiner Stammfchäferei ftehen wieder, wie 
altjährlich, Zuchtroidder verfchiebenen Alters, zu 
befannten Preifen, zur Auswahl bereit. 

K. H. Runge zu Pleetz bei Neu-Brandenburg. 


Befanntmahung. 
Fein geflebten Düngergips verkaufen wir in 
dem, vor dem Berliner Thore hierſelbſt belegenen 
Armen- und Arbeitshaufe zu dem fehr \ billigen 


Vreiſe von Acht Silbergroſchen pro Scheffel. Die 


Abminiftration der Anftalt iſt tm Stande, jede be⸗ 
Tiebig große Quantität ſogleich zu verabfolgen. 
Potsdam, ben 6. Februar 1845. 
Armen ⸗ Direction. 





” Ausgangs Dftober v. 9. ik mir ein zwei 
Sabre alter gut dreffirter Hühnerhund, weiß, mit 
braunem Behang, braunem led an ber Wurzel 
ber geſtutzten Ruthe gezeichnet, weicher auf ben 
Namen Caro hört, von meiner Thlir fort, von 
einem Manne der vom Kleinhandel im Umberziehen 
Tebt — über Dechtow hinaug, wie mir nun befannt 
iſt — entführt worden. Es if mir an ben Wie- 
derbefig diefes Hundes dringend gelegen, und bitte 
ich baber jeden, und ingbefondere die Wohlöblis 
hen Ortsbehörden und Schuljen-Aemter gehors 
famft, mir zur Wiedererlangung beffelben behülf- 
lich zu fein, der ich zur Erflattung der entfiehens 
den Koften jeber Art fehr gern bereit bin. 
Der Gaſtwirth Stavenow zu Börnide. 


Fünf Thaler Belohnung. " 

Es if am 23. v. M. zu Lindenau bei Neu- 

Kabt an ber Doffe eine vergoldere Damen» Kette 

mit Brille verloren gegangen. Det ehrliche Fin⸗ 

ber wird gebeten, diefelbe gegen obige Belohnung 

daſelbſt beim Stalmeifter von Schöning abzus 
geben. or dem Ankauf witd gewarnt. 


Am 29. Januar b. I. ift auf der Berlin-Prenz- 
foroer Chauffee, zwiſchen den alten Mühlen unb 
der Stadt Zehdenick, eine Strohtafche mit folgendem 
Inhalte ale: 

1 Scheere, 1 weißes und 1 blaues Schnupf- 

tuch, 1 Brille mit filberner Einfaſſung nebft 

Etui, 1 Tifchmeffer, etwas Kebensmittel und 

1 blaues Papier mit einigen Haaren, 
verforen gegangen. Da befonderd die Haare und 
die Brille viel Werth für mich haben, fo erfuche 
ich deu finder hierdurch dringend, die Gegenftände 
durch bie Poft, gegen Entnahme eines Thalers 
als Belohnung, an mich gelangen zu laſſen. 

Neu-Ruppin, den 6. Februar 1845. 

©. Lehmann, Weißgerbermeifter. 


Am 1. d. M. iſt auf dem Fahrwege zwiſchen 
Berlin und Schloß Tegel ein Geldbeutel mit etwas 
Über Fünf Thaler Silbergeld gefunden worden. Der 


64 


Eigenthümer bes Geldes erfährt das Nähere bei 
dem Schulen Rühle in Nieder-Schönhaufen. 


Auf gerichtliche Verfügung ſollen in der Both⸗ 
nung des Krugbefigerd Schütz "zn Dolgendrodt 
bei Storfow mehrere Meubles und Hausgerãthe ıc. 

am 24. Februar 1845, Bormittägs 11 Uhr, 
öffentlich meiſtbietend gegen gleich baare Bezatz⸗ 
fung verkauft werden. 

Storkow, ben 5. Februar 1846. 

Kodei. 
Land⸗ und Stadtzerichts⸗ Actuar. 





Unterzeichneter will ſeine, bei Markau belegene 
Bockwindmühle nebſt Wohnhaus und Stall aus 
freier Hand verfaufen. 

Markau bei Nauen, den 12. Februar 1845. 

.. Der Mühlenmeifter Kerften. 


Höchſtwichtige Erfindungen für Deſtilla⸗ 

teure, Kaufleute, Saftwirthe u. f. w. 

Bei u. F. Schulg in Berlin, Neanderfiraße 
Nr. 34, ift neu erfchienen und dafelbft gegen porto- 
freie Einfendung von 2 Thlen. zu Haben, fo wie 
durch · jede Buchhandfung zu beziehen: ‘ 

Die praftifche Deftillirfunft oder nen ver⸗ 
vollfommnete Anweiſung zur Anfertigung aller 
einfachen und doppelten Branntweine, fraus 
zöſiſchen und deutſchen Fiqueure, Ratafias, 
Trems u. ſ. w., auf kaltem Wege mittelk 
ätheriſcher Dele und durch Extraction, fo 
wie auf warmem Wege durch Deftillation; 
der neueſten entdedten Borfchriften zur Ans 
fertigung der vorzüglichfien und beften Sor- 
ten Rums, Cognacd, Weinfpritd fo mie ben 
rohen Bannttvein auf die ficherfte und bewähr- 
tefte Methode zu entfufeln und zu.reinigen, 
und Mittheilung aller hierüber beftehenden 
Geheimniſſe von Schulz, Apotheker, Chemi- 
fer und ehemaliger praftifcher Deftilfateur. 
3te verbefferte Auflage. 

Zugleich ift die Anweiſung zu ber jeßt üblichen 
Umarbeitung ber Preßhefe ober Pfundbärme, zu 
ganz trodnem Hefenpulver beigefügt, woburch diefe 
ihre völlige Eräftige Wirfung Jahre lang behält. 

Durdy die Annahme diefes Buchs verpflichtet 
ſich übrigens jeder Abnehmer, die darin enthalte- 
nen Zorfchriften nur für fich zu beuugen und 





ſolche Niemanden Anders mitzuteilen: 


— 


Su in 
24 


ad. 1 








Deffeutrich er Ma 


„gu, Stein Slü · vesAinteblanßz5 











Den Di. Februar 185. ° « 


der Koͤniglichen Regierung zu Potsdam und. der Stadt Berlin. 


s 








? Den Glgßfahrifanten Gebrübern, Müllenfie- 
fen zu Krengeldanz in Weſtphalen ift unter, dem 
7. gebruar 1843, ei Hafent U 
auf eine bapch ehr Modell nachgerbieſene und 
"erläuterte Einrichtung eines Steeds and Kühl: 
vfens für. Fenſterglas, ſoweit fofche für pas 
tentfäßig erachtet worden. 

anf zehn Jahre, von jenem ‘Tage an 'gerethnet, 
und für bei" Umfang-, bed Greuhifchen Staats ers 


theilt worben. 


Stedbriefe. . 
% Der ee em Klos : 
ermann, roegen vorſätzlicher ſchwerer Nörpers . 
a —7 T viermonatlicher 
Strafarbeit rechtskräftig verurtheilt, hat ſich ber 
Vollſtredung der Strafe entzogen . 
Alle Civil⸗ ee M In- und 
Auslandes werden bienftergebenft erfucht, auf den__ 
unten Naher "bezeichneten Kor ermanı auf den 
ihn im Betretungsfalle verhaften, unter fieherer 
Begleitung mit hen bei ihm fich vorfindenden Effek⸗ 
ten nach Berlin transportiren und an bie Erpebi- 
tion der , Stadsvoigtei- Gefängniffe, Molkenmarkt 
Nr. '1, abliefern ju faffen, borausgefegt,. daß es 
nicht angemeffener erfcheint, wegen zu großer Ent⸗ 
feenung des Orts der Ergreifung von Berlin die 
Strafe an Ort und Stelle zu vollfireden. , 
Wir verſichern die fofortige Erſtattung der, da⸗ 











durch ertvachfenen baaren Auslagen. und ben ver- 


ehrlichen Behörden ded Auslander be 
Rechtswillfährigkeit. Berlin, ben 1. 5. 
Königi. Kriminalgericht hieſiger 
Perfonsbefchreibung. Der € 
Friedrich Wilhelm Klpftermann if 
aus Oldendorf, Regierungsbezirkd 2 
tig, evangelifcher Religion, 5 Fuß ! 
hat blaue Augen, braune Augenbrau⸗ 
rundes Kinn, gewöhnlichen Munb, « 
geflınde Gefichtöfarde und obaled Gefl 
Kleidungsftücte können nicht angegeben. werden. 








Regierungs⸗ Amtsblatts Si 





* Der Schlächtergefelle Heinrich Ferdinand König, 
welcher wegen, Betrugs durch Falfchung von Pri» 
vasfchriften techtefräftig zum 
ofarde und einer neunmonatlichen Strafarbeit vers 
urtheitz worden ift, hat fich der Strafvolffiredung 
durch feine Entfernung von hier über Braunfchtweig 
und Bewerungen entzogen. R , 
Alte .Civil- und Militairbehörden des In» und 
Auslandes werden daher bienftergebeuft erfucht, auf 


- den unten näher fignalifitten König gefälligft zu 


vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und 
unter ficherer Begleitung mit den bei fich führenden 
:@ffeften ‘an die biefigen Stadtooigtei- Gefängniffe, 
Molkenmarft Nr. I, abliefern zu laffen. 


ir oerfichecn”bie'ungefaumte Erftattung aller 


entftehenden Auslagen und den verehrfichen Behör⸗ 
ben des Auslandes eine gleiche Rechtswiilfährigkeit. 
Berlin, ben 3. Februar 1845. , ! 
Königl. Kriminalgericht biefiger Refidenz. 
Slg nale m̃ eirt. Der Schlächtergefelle Heinrich 
Ferdinand König iſt 24 Jahr alt, aus Wernit« 
gerode gebürtig, Sohn eines Papiermachers im 
. Braunfchrweigfchen, evangelifcher Religion, 5 Fuß 
4 Zoll groß, von mittler Statur, hat braune Haare, 
niedrige Stirn, graue Augen, braune Augenbrauen, 
die Nofe, rundes Kinn, Eleinen Mund, vollfän- 
dige Zähne und eine gefunde Gefichtöfarbe. Seine 
Sprache ift die deuffche. ’ - 





Stedbriefs-Erledigungen. 

*; Der binter den Glafergefellen Carl Ferdinand 
Wahann unterm 18. v. M. erlaffene Steckbrief 
wird, da der Aufenthalt deſſelben ermittelt if, als 
erledigt zurücigenommen. 


‘Berlin, den 8. Februar 1845. \ 


Könisl. Kriminalgericht Hiefiger Refidenz. 
— 





Die im öffentlichen —— — —— 

verfolgten Indi⸗ 

duen: Malergehülfe Schulz und Arbeitsmann 
ins 





"Benker, bie fih dieſe Namen beigelegt 


erluft ber Notionals - 


ben und die aus dem Arbeit zu Berlin lichen Zůchtigung won Breißig Stodhieben unb 
nk 5 Maler Tre —E Me brehiähtigen Baugefangenfchaft orbenttich und 
« Lenz find, find am 7. d. M. bort wieder ergeiien, tefp. außerordentlich beſtraft worden, was hierdurch 
und verhaftet worden, weshalb der biegfeitige Steck⸗ „„ ‚jur öffentlicher Kenntniß gebracht wird. 
brief vom 31, NG M. ald erledigt hiermit..zurlide ’ Frankfurt, den A. Februar 1843. 
jenommen wird. 
9 orebam, den 18. Februar 1888. ;..- - . Das Königl, Kommando — Bohhammer. 
König Poligei-Direktor, u. 
Resierungs Rath von Kahlden-Normann. 








Viehmarkt in Beelig. 
Befanntmahung. Mit dem nächfien Krammarkte allhier 

* Der Dragoner Garl Chriftian Friedrich Hanfon or am Dienfag den 11. März d. I. 
bes 2ten Dragoner-Regunentg, welcher den U. Juli wird auch der Viehmarkt abgehalten Wir laden 
1820 in Bfumenhagen, Prenzlower Kreifes, geboren daher um Befuche beffelben hierdurch mit bem Bes 
und evangelifchen Glaubens ıft, ift durch ein, mit⸗mierken ein, daß aus dem ſchon befriedigenden Ab⸗ 
teift Allerhöchſier Rabinetsorbre vom 21. November ſatz auf dem legten Biefigen Viehmarfte ein leb⸗ 
1844_beftätigtes Friegegerichtliches Erkenntniß vom — Verkehr auf dem bevorſtehenden zu folgern 
5. deſſelben Monats, wegen dritten Diebſtahis mit fein dürfte. Beelitz, den 14. Februar 1845. 
Ausftoßung aus dem Solbatenftande, Verluſt ber Der Maogiftrat. 
Nationalkofarde und aller Ehrenrechte, einer kür- — 

In den bei der unterzeichneten Generals Rommiffion ankängigen, bier näher bezeichneten Ausein« 
anberfegungen: B 











Name nn ö . ö 
Gegenſtand des Verfahrenk 


— der drei Käthnerhöfe von der gemeinſchaftlichen 
Ader-, Wiefen- und Grundweide. 

Speciele Separation des Antheilg ber Küſterei an ber 
jemeinfchaftlichen Weide und Errichtung einer Bieh- 
Srönung unter den noch in der Gemeinheit verbliebes 
nen Intereſſenten. 

Süterbogf = Ludentvalde | Dienftablöfung der Koffäthen. 

Desgleichen Hütungs - Separation. 

Zauch-⸗Belzig Separation. 

Weſtpriegnitz Ablöfung der Brennholzgerechtſame und der Hütungs- 

Entfchäbigung, der Pfarre zu Cumlofen aus der zur 

v. Möllendorfffchen Majorats- und Fideicommiß⸗ 

Stiftung gehörigen Silge. 

- |Special-Separafion der Gemeinde- und Borwerfe-Keldnarf. 

Abtöfung der Dienfte und Abgaben, welche bie beiden Acker⸗ 
leute Voigt und Merten zu Gülpe dem Riktergute 
Stöln Iſten Ancheils zu leiften hatten. 

Separation ber wüſten Feldmarl Görsdorf. 

Speciäl- Separation. u 

Hutbefreiung und Separation, ber dei Sennigsbonf bis 
Pinnomw gelegenen Wieſen. 

. [Misnftreguficung und Separation, 











Prenzlow 
Weſthavelland 





9!Görsborf 
10 gu 

11 [Hennigsdorf 
12 |Hohenfaaten 


-.... 










‘ Oſtyriegnitz 
14 |Richtenderg Ruppin 

15 |Melien Weftpriegnig 
16 |Nausdorf Desgleichen 








ichen. . 
Ablöfung der Mühlenpächte und Abgaben: 
3 an das Rentamt Lenzen, 
Gut Wuſtrow. 
Abtöfung der von funfjehn Büdnerſtellen dem Rittergute 
Ntiemegf Iften und Hten Antheils zu leiftenden Hanbdienfte. 
Berroandlung der vom Rehnfchulgengute in Phöben art das 





. Zauch R Belzig 
Desgleichen 















Präftationen in Geldrente. 
Separation der Dorf» Feldinarf. 


Wegen unbekannter Realgläubiger der Bauerngüter: 
3) Nr. 10 Pag. 81 des Hypochekenbuchs, dem Joachim 
Erdmann Hoppe gehörig, 
b) Nr. 12 Pag. 101 des Hypothekenbuchs, dem Carl 
Andreas Kabelitz gehorig, 
e) Nr. 20 Pag. 151 des Onvathefenbuche, dem Johann 
Andreas Zemlin gehörig, 
d) Nr. 28 Pag. 201 des Spetbetenbuch, dem Joachim 
Chriftian Senfche gehörig, 
zur Freigebung eines jedem dieſer Bauerngüter gebührens 
den Kapitals von 50 Thlen., für eine von ber Gemeinde 
verfaufte Ziegelei nebft Zubehör. 





Weſthavelland 


20 | Rohrkant - Wiefen 


bei Naffenheide |Ruppin Abtöſung der Hütungsrechte. 

21 |Rofenhagen Wefipriegnig Specielle Separation der geiftlichen Inftitute und mehrerer 
" J bäuerlichen Grundbeſitzer. 

22|Rottfod Zauch- Belzig Separation. 

33|Schenfendorf Teltow Oprcieite Separation ber Gemeinde Feldmark Schenkenborf 

‚ wechfelſeitige Hütunge- Aufhebung mit Ahrensborf 

24 Tornow » [Degleichen —A—— 

2 Thq·· Oſwriegnitz Dienſtablöſung. 

3 Wandlitz Nieder-Barnim - Special - Separation. 


werben alle diejenigen Perſonen, welche bei biefen Sachen aus irgend einem Berhäftniffe ein Intereffe 
zu haben vermeinen und hierbei noch nicht zugezogen finb, hierbucch aufgeforbert, ſich fofert und fir 
tefteng in dem am Donnetftag den 10. April d. 3., Vormittags 10 Uhr, 
in unferm Gefchäftslofale, Niederwallſtraße Nr. 39, vor unferm Deputitten, bem Kammergerichts= 
Aſſeſſor Nieblich, anberaumten Termine, wit ihren Anträgen Ei melden, ihr Intereſſe zur Sache 
nachzuweiſen und demnächft der Borlegung ber bisherigen Berhanblungen gewärtig zu fein, widrigenfalls 
fie die Auseinanderfegung, felbft im Falle der Verlegung, gegen ſich gelten laſſen müffen. 
. , Berlin, den 8. Februar 1845. 
, Königl. General, Kommiſſion für die Kurmark Brandenburg. 


Kentamt Potsdam abzuführenden Natural » Getreide, 


im hiefigen Berliner Rathhaufe angefeßten Termine 


. & 
Foul BrtırTt Mur — Die ꝓermeren ¶Vn vet xvx r 

Die Separation der, bierfelbft vor dem Prenz- am, während der Dienfiftunden einzufeheit, 
lower Thore u.. fe 1o.. brlegened Wartimer rufen.)  Boffen, den 45 Bebruar 1845. . : 


worin ber errichtete Rezeß bereits beſtätigt iſt, Königl. Haupt ⸗ Stenegant. , * 
wird auf den? Antrag der Intereſſenten, mit dem Te EEE 
Bemerken hierdurch zur Öffentlichen Senntnil Zu Yolz- Wetten”. 






Aus Hiefigem Königl. Forfireviere ſollen u 
am Dienftag den 25. d.M., Vormittags 1 Wer, 


bracht, daß damit auch die Vertheilung von — 
geldern für veräußerte Kommungrundſtücke ve Ute, 
den ift. Gleichzeitig werben Aug, diejenigen, welche "im Bafthofe „Zum Prinzen-Carl“ in der Teltower 
bei ber Sache ein Intereſſe zu haben dermeinen, Vorſiadt hierfeibſt, 37 Klaftern Eichen- und Kiefern 
damit aber noch nicht gehört worben ſind, aufge  , Wloben und Knüppel, 6 Klaftern Kiefern-Börtcyer- 
fordert: ſich bei dem Unterfchriebenen binnen fech®  -halz, fo wie 274 Stud Kiefern-Bau-.unb Rup- 
Wochen zu melden, ‚fräteftens aber in dem zu ", .ölger in faſt allen Sortimenten öffentlidy unter 
diefem Behufe auf . — freier Concurrenz ‚und ben gewöhnlichen, im Ter⸗ 
den 7. April d. J., Vormittags 10 Uhr, ‚wine bekannt zu machenden Bedingungen verftei⸗ 
‚gert werden. Das Brennholz fteht in den Jagen A 
zu erfcheinen und ihre Rechte ‚geltend zu machen. und 5, unweit der Havel, von den Bay-. yah-Rup- 
Die Nichterfcheinenden, müffen in Gemäßbeit‘  höfgern. liegen 244 Stüd in dem Jagen 5, etwa 
der Vorfchrifteu ber $$ 26 und 27 der Verordnung , 400 Schritt von der Ablage beim Templin unb 
vom 30. Juni 1834, die. YAuseinanderfeßung, feldft. ", 29 Stüd im Jagen 70, etwa ! Meile von ber 
im alle einer Verletzung gegen fi) gelten laſſen; mit der Havel in Verbindung ſtehenden Griebnig- 
fie fonnen die für ihre Theilnahmerechte ihnen etwa. , See, entfernt. Die Förfter Muß zu Gapurb, 
zuſtehende Abfindung nur von demjenigen zurlid- Kellner zu Plantagenhaus und Beer zu Stein 
fordern, welchem biefelbe zugefheift worden, jedoch Rücken werden die Hölzer auf Verlangen vor bem 
nur in ber Art und Weiſe, wie fie ihnen nach Lage; ' Termine örtlich zur Anficht vorzeigen. 
der Aygeinanderfegung ohne Zerrüttinug d28 Ausein⸗ 5, Yotedgm, den 17. Februar 1845. 
anderfeßungs-Plang und ohne Nachtheil für die, Königl. Oberförfterei. 
hierauf gegründeten wirthfchaftfichen Einrichtungen, .. ee 
geroährt werden kann und müffen, wenn biernady 
eine Natural-Abfindung nicht zuläfltg‘ift, eine Ent- 
ſchädigung dafür in Kapital oder Rente annehmen. 








- Befanntmahung. 
. 8. oe Brühtenmeiher Eiet auf u Kienitzſchen 
N olonie Zerpenfchleufe beabſichti— ſelbſt Teen 
Berlin, ben 15. Februar 1845. . "feiner" bereitd vorhandenen —ã—, — eine 
Im Auftrage ber Königl. General: Konmiſſion. Holländermühle wait zwei Mahlgängen und ein« 
Der Oekonomie⸗ Kommiſſarius Wilke. : Reinigungsmafchine zu erbauen. Nach Borfchrift 
a - bes Gefeßed vom 28: Oftober 1810 und ber Ab. 
Befanntmahung‘. Inhöchften Kabinetsordre ‚vom 23: Oftober' FRSS 
° Im Auftrage der Königl. Regierung zu Pots- wird dies Vorhaben zur öffentlichen Kenntniß ge 


. dam wird dag unterzeichnete Haupt-Steueramt, bracht, unb jeber ‚Einfprucheberechtigte zur Mk 


und zwar im’ Dienftgelaffe deſſelben - meldung feiner Einroendimgen binnen a 

Am 7. März 1 Vormittags 10 Uhr, licher prächufioifcher Frift hierdurch aufgefordert. 
die Chauffergeld- Erhebung zu Dabenborf in dee . „Derlin, den 30. Dezeniber .IBA4.. .. - 
Nähe von Zoffen, auf der Berlin»Gottbuffer Kunft» : Königl. Landrath Nieber’Barnimfchen Kreiſes 
ftraße, an den Meiftbietenden mit Vorbehalt des. . an GE 5 Haznpeber. . 
höhern Zuſchlags vom 1. April d. J. ab, zur , , — oo 
Pacht ausftellen. . - Bu FR . Befanntmahung. . 

Nur’als. dispofitionsfühig ſich ausiweifende Per- . Der Befiget des Hitttenwerks Gottow Herr. 
fonen, welche vorher mindeſtens 200 Thle. haar ober Hugo Römer, beabfichtigt das Hüttengebäude Auf. 
in annehmlichen Staatspapieren bei dem unterzeich ⸗ dem fogenannten Unterhammer, dafefbft, zu eiher 
neten Amte “zur Sicherheit. niedergeloge.baben, ‚not, . - Waffer - Mahlmühle in_amerikanifcher, |Art mit 
den zum Bieten zugelaffen. b . drei Gängen’ und einer Delmübfe umzubauen und 








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eine aene Schneidemichle anzulegen, ohne die ge» 
geitoärtige Arche ader deu. Fachbaum zu veräudern, 
ſondern letztere nur grũndůch zu repariren. 
2: Dieſes Borhaban wird hierdurch mit dem Bes 
mörfen gereiöffentlichen Kenntnif gebracht, daß ali⸗ 
emwanige Wil gegen die" beantragte Kon⸗ 
fens ⸗ Ertheilung,- ſowohl aus: bem Editte "vom 
28::Ofteber.:1866, als aus ber Allerhöchſten Ka⸗ 
biaets· Ordre vom 23. Dffober 1826, binnen 
8 Wochen präcluſiviſcher Friſt bei dem unterzeiche 
neten Landrathe anzubringen und zu begründen find. 
Dammi "dei Jüterbogk, ben 7. Febrnat 1845. 
J Der Kreis: Landrath Hauſchteck. 
Ver hauf von Merino⸗Mutterſchaafen auf 
her: Löpiglichen. Stammſchäferei zu Fraue 
.  fenfelde bei Wriezen an. ber Ober. 
*::Der öffmtliche meißbieteribe Berfauf ber in die⸗ 
fem Zahre aus der biefigen Stammſchäferei ante 


. „beinticyen Mutterfchanfe mird 


. am 28. Mär, Mittags 12 Uhr, 
in Kaveln von 10 Stück alibier flat haben, und 


gefchieht die Abholung der gekauften Thiere gleich \ 


nach ber Schur, ober auch, nach der Wahl bes 
ee fogleich gegen eine beftimmte Vergüitigung 
für die Wolle. 

Branfenfelde, den 12. Februar 1845. . 
Königliche Abminiſtration der Stammfchäferei. 





. Befanntmahung. ‚ 

" Die der biefigen Stabtfommune gehörigen, von 
den .Ragelfchmidtmeifter Idenfchen Theleuten und 
den Gebrüdern Böldom erfauften, im hiefigen 
Hypotheker uche Bol. VII Pag. III und 531 
eingetragenen, im Zten Bezirk sub Nr. 111 und 
160 belegenen Grundftüde von circa 15 ARuthen 
Flächeninhalt follen in dem auf u 

*. ben. 31. März d. J., Vormittags 10 Uhr, 
im Hiefigen Rarhhaufe anberaumten Termine öffent» 
ich unter ber Verpflichtung. des Käufers verkauft 
werden, bag auf bem Idenfchen Grundftüd befind- 
liche alre Wohnhaus abzureißen und beide Grund⸗ 
ftüde mit, einem ‘maffiven Haufe von mindeſtens 
Ar&tenfwerken zu bebauen. . Beide Orunbfüde 


Iogen aeben einander. in einer Iebhaften Gegend: 
der Steht; an ber Berlin» Hamburger. Chauſſee⸗ 
frage wad bilden ein. ziemlich regelmäßiges Bine: 
mit, etyan 58: 5u6 Frontlänge an ‚ber Straße und. 


ehe Tiefe von eieta 27-Fuf..: Die müheren Bes 
dingungen fnb in unferer Regifitueur zu erfahren. 
‚Derleberg, den & Februar 1845. . 
Der Magiftrat. 











. ni ee 
... Döffentlihe Borfadund 
Land⸗ und Stadtgericht zu Renftadt» Eberswalde. 
Die unbekannten Exben J 
1) des. am 17. Jul. 1804; verfiochenen Kom⸗ 
miſſionairs Sohann Bitferling zu Neuftadt- 
Goerewalte, beffen Nachlaß 17 Thlr. 21 Ser. 
ägt, BR 
"2) ed am 22. Januar 1835 verftorbenen Müh⸗ 
lenbeſcheibers Friedrich Ramlow, beffen 
Nachlaß in 3 Thlr. 4Sgr. 3 Pf. befteht, 
des am. 12. Dezember 1837 verfiürbenen 
Schaarwerkers Johann Gottlieb Pufch zu 
Neuſtadt⸗Eberswalde, deffen Rachlaß 9 Chir. 
20 Sgr. 2 Pf. beträgt, und zu deffen: näch⸗ 
ſten Blutsverwandten die, ihrem Aufenthalte 
nach unbekammte Wittwe Bättchen, El» 
nore geb. Puſch, gehört, P 
4) des em 2. Mai 1838 verſtorbenen Kubhir⸗ 
ten Martin Bees kow zu Ragöſer Mühle, 
— Nachlaß in A Thlr. 6 Spr. 9 Pf. 
ee, 

5) bed am 25. April 1840 verſtorbenen Töpfer- 

geſellen Johann Martin Krüger zu Neus 
fladt-Eberswalde, deffen Nachlaß 4 Thlr. 19 

“Sr. 7 Pf. beträgt. 

6) des’ am 28. Februar 4844 . vetftorbenen 
Schneibermeiftere Johann Gottlieb Herr- 
mann zu Neuftabt-Eberswalde, defen Nach⸗ 
laß 56 und. einige Thaler beträgt, 

werben hierdurch anfgeforbert, in bem 

am 11. Auguſt 1845, Vormittags 11 Uhr, ı 

im Gerichtehaufe hierfelbft vor dem Kamrtterger 

richts⸗ Aſſeſſor Krüger auftehenden Termine fich 
zu melden, und fich als Erben auszuweiſen. 

Than fie dies, nicht, ſo werden in Ermangelung 
aller Erben die Verkiffenfchaften dem Fiskus über⸗ 
wieſen werden, und die nach erfolgter Ausſchlie⸗ 
gung fi) etwa melbenden Erben müſſen deſſen 
Verfügungen anerkennen, und ohne Anſpruch auf 
Rechnungslegung und Erfaß der Nutzungen mit 
den, was dann noch, von ber Erbfchaft vorhan- 
den -ift, fich begnügen. 

Zugleich werden Y J 

1) die verſchollene, unverehelichte Anne Luiſe 
Schulz ud Senftenhütie, und 


9 


’ 


9 bie verſchollene, unverehelichte Dorothee Ka⸗ 
roline Erneftine Gott aus Nenfadt- Cberd« 
walde, bie im Jahre 1824 in Berlin als Magb 
gedient hat, - 

und bie von ihnen etwa hinterfaffenen Erben auf- 
gefordert, fich in. dem gedachten Termine zu mel- 
ben, wibrigenfalls fie felb für todt erflärt und 
ihre ettoanigen unbefannten Erben mit ihren Erb⸗ 
anfprüchen ausgefchloffen werben. 
Reuftabt-Eberdiwalde, den 10. Oktober 18%. 
® Zn der Depofitalbaffe des unterzeichneten Ges 
richte befinden ſich: 

. 1) 9 Ser. Auctions + Erfog + Ueberfchug in ber 
Nuchenbäder Eiftrtfchen Kofkmfache, deren 
Annahme ber Eifert verweigert hat, 

2) 13 Thlx. 28 Sgr. 10 Pf. in ber Pupilleh- 
Maſſe Settfhopp für den Carl Auguft 
Seltfhopp 

3) 16 Thir. 19 a. 3 Pf. in der Maffe General- 
Depofitorium, 

4) 2 Thlr. 6 Sar. 3 Pf. für die Charlotte Luiſe 
Strahlecke in der Pupillenmaſſe: Tuchma⸗ 
cher⸗Wittwe Lange, Luiſe geb. Strahlede 
aus Neuſtadt⸗ Eberswalde, 

8) 8 Thlr. 11 Sgr. 9 Pf. in der Maffe: unver⸗ 
ehelichte Rebecca Kind von Bölfendorf für 
die vier Geſchwiſter Melchert, nemlich: 

a) Carl Ludwig Melchert, geboren am 

7. Zuli 1786, 

b) uife Zufline Melchert, geborm am 
7. Februar 1788, 

c) Marie Elifaberh Melchert, geboren am 
13. Dezember 1789, 

d) Dorothee. Eliſabeth Melchert, geboren 
am 18. November 1791, 

6) 66 Thlr. 10 Sgr. 11 Pf. in der Pupillen⸗ 
Maffe: Ziegeltreicher Jonas von Neuſtadt⸗ 
Eberswalde für den Arbeitsmann Auguft Eude 
wig Jonas, 

7) 77 Thu. 3 Sgr. 8 Pf. in der Iubiziafmaffe: 
verwittwete Baͤckermeiſter Rach o w, Dorothee 
geb. Künzel zu Neuſtadt⸗Eberswalbe für bie 


Erben ded am 3. Februar- 1805 in Sonders 
burg verftorbenen upferfchmiebgefellen Ernſi 
Rachow, 


8) Ad Thir. 7 Sgr. 8 Pf. in der Nachlaßſache 


der verehelichten Bübner Bedmann, Chri—⸗ 
fine geb. Fiebelforn von Friedrichswaide, 
91 Th. 16 Sgr. 9 Pf. in der Aderbürger 
Ehriſtian Friedrich Preußfchen Nachlaßſache 


» von ReufabtsEhersnsahe für bie Eben der 
verehelichten Tapezir Sonntag), Gerofine 
—2 geb. Preuß zu Berlin u. 
Dir ihrem Dafein und begiefungeiveife ihrem 
Wnfenehnite nach unbekannten Eigenthümer  biefer 
Depofitale Weftände tverben: hierdurch 'anfgeforbert, 
fich .binmen vier Wochen zu beten Empfangnahene 
zu melden und gehörig zu legitimiten, widrigen⸗ 
falls bie Gelber am die Zuftiz - Beamten» Wittrwen« 
Kaffe vworrben ‚abgeliefert werden.  ". 
Neuftabt » Eberstualde, den 10. Februar 188. 
Königl. Land⸗ und Stabtgericht. . 


Nothwenbiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. - 

: Das bierfelbft am .Monbijouplage Nr. 11 be⸗ 
legene, im Eammergerichtlicyen Hypotbeßenbuche Bol. 
1X Nr. 63 Pag. 229 verzeichnete Grundſtück, ab⸗ 
gefchägt auf 18,035 Thir. 20 Ser. 3 Pf. zufolge 
der, nebſt Hypochekenſchein und Bedingungen in 
“der Degifiratur einzufehenden Taxe, fol’ Theilungd« 
halber im Wege der nothiwendigen Subhaftation, 
am 28. Mai 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werben. 

Ale unbekannten Realprätenbenten werden 
aufgefordert, fich bei Vermeidung der Präflufon 
fräteftens in diefem Termine zu melden. 


Nothwendiger Verfauf. 
Rönigl. Kammergericht in Berfin. 

Das hierfelöft in der Wadzecksſtraße Nr. 3 
belegene, im kammergerichtlichen Hypothekenbuche 
Vol. XII Pag. 277 Nr. 196 verzeichnete, bem 
Viktualienhaͤndier Johann Friedrich lötz gehörige 
Grundſtlick nebft Zubehör, abgeſchätzt auf 10,328 
Kohle. 25 Sgr. 6 Pf. zufolge ber, FAN Hyporhe⸗ 
kenſchein und Beingungen in ber Regiffratur eine 
zufehenden Tare, fol 

am 27. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. 

Alle unbekannten Realprätendenten werden aufs 
gefordert, fich bei Vermeibung ber Präflufion ſpä⸗ 
teſtens in diefem Termine zu melden. 


Nothwendiger Bertanf. 
Königl. Kamntergericht in Berlin: 

Das hierfelbk in ber Philippefvafe Rr, 20 
betegene, im Hypothekenbuche des Kanmergeriches 
Cont. b ol. IX Pag. 25 Xr. 2 vergeichnete, dem 
Rentier Zeremias Rubolph.geho Gtrandräd, 
adseſchaͤtzt auf 11498 Se: 7 om [075 


---——.—- 


fol | bet, neh Hubothefenfchein und Bebingungen 
ber Regitramar einzufehenben Tarz, (oh 
-am 13. Juni 1845, Bormittags..10 Ubt, : 
m. ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaflirt wem. 


Nothwenbdiger Verkauf. 
: Römigliches Kammergericht in Berlin. 
Dad ‚in der Ehauffee Straße hierfelbft Nr. 70 


belegene, im fammergerichtlichen Hypothekenbuche 


Bol. 1b .Nr. 35 Pag. 156 verzeichnete Grund» 
ſtück des Baumeiſters Guftao Loof, ahegeſchätzt 
auf 12,010 Thlr. 9 Sar. 74 Pf. zufolge ber, webft 


*  Hpvothefenfchein und Bedingungen in der Regi- 
- firatur eingufehenden Tare, fol 


am 3. September 1845 


an vebentficher Gerinroßele fubhafiet weten. 


Rothwenbiger 2 Berkauf. . 
Stabtgericht zu Berkin, ben 10. Dftober 1844. . 
Das hierſelbſt in der neu angelegten, von der 
Stabtmauer big zur neuen Iafobsftrafe führenden 
Straße belegene Adermannfche Grundſtück, im 
Hypothekenduche Band 12.Nr. 815 verzeichnet 
und beſtehend in: 
1) Einer eingezäunten —* in ihrem je igen 
Zufſtande abgeſchätzt auf 8239 Thlr., 
:2) einer zweiten won biefer Bauftelle durch dag 
dazwiſchen liegende Neauderſche Grundſtüd 
getrennten Bauſtelle, in ihrem ven Zus 
ande abgeſchätzt zu 4 Chir, 
affo im Ganzen mit der Tare von oa Thlr, 
Sol am %7. Juni 1845, Vormittags 18 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hyethekenſchein find in ber Regifttatur einzufehen. 


Nothwenbiger Verkauf. 
"Stadtgericht zu Berti, den 18. Januar, 1845. 
Daß in ber ruchtſtraße befogene. Krügerfihe 
Grund ſtück tlich abgeſchätzt zu 15 672 sche, 
24 Sor. 9 Pf, fol 
am 4. September 1845, Vormittags 11 U, 
an ber Gerichtsſtelle fubhafirt werben. Tare und 
Hppothekenfchein find in der Regifitatur einzufehen: 


J Rothwendiger Berfauf 
: Stöbtgericht ya. Berlin, ben 24. Januar 1845. 
Esäicigenhänne Jahaan Gheian Wegen eriäe 
eigenthüi iſtian Wegener: 
Grund, gerri unge yu 2884 Th. 
9.88%, foh- 


. em 2 Di iO, Borg 11 Up, 


21 


an ber Gevichtaftelle ſubhaſtitt werben. Rare und 
Husotgekenfcherm find in ber Regiſtratur .einzufehen. 
Die. dem Aufenthalte nach unbekannten Real 


prütenbenten, die unverehelichte Marie Laurenz 


unb der Weißgerber Carl Friedrich Lauremz; wer- 
don hierdurch öffentlich flich vorgeladen. 


- Befanntmahung. 

Das ben’ Gefchwiftern Bogel gehörige in ber 
Brandenburger Vorſtadt Gärtnerſtraße Nr. 1 beier 
gene, in unſerm Hypochelenbuche von dieſer Vor⸗ 
ſtadt Bol. IL Nr. 76 verzeichnete, ausſchließlich 
jedoch des nach dem ‚Hupothefenbuche noch einge- 
tragen fiehenden Ackerſtücks Littr. GG. von 1 Mor⸗ 
gen 3 Ruthen auf 3973 Thlr. 5 Spr. 4 Pf. 
abgefchägte Grundftüd nebft Zubehör, fol im Wege 
der freiwilligen Subbaftation verfayft werben, und 
ift hierzu ein Bietungstermin auf 

den 3. Juni 1845, Vormittags 11 Uhr, 
vor dem Herrn Kammergerichts-Affeflor Jacobi 
im Stadtgericht, Lindenſtraße Nr. 54, anberaumt. 
Der Hyyothelenſchein, die Tare und die befonde- 
ren Kaufbedingungen find in unſerer Regifiratur 
einzufehen. 

‚Potsdam, den 28. Januar 1845. 

König. Stadtgericht Hiefiger Refibenz. 


“ Nothwendiger Verkauf. 

Land» und Stadtgericht zu Neuftadt- Eberds 
walde, ben A. November 1844. 

Das zu Neuftabt-Eberswalde vor dem Unter 
thore 'belegene Gaſthaus, Hötel de Prusse ges 
nannt, und gefchägt auf 6288 Thlr. zufolge ber, 
nebſt Hypometenſe ein und Bedingungen im Ilten 
Seihäftebüren einzufehenden Tare, foll . 

- am 2. Juni 1845, Vormittage-I1 Uhr, 
im xrichtshauſe an den Meiſtbietenden ra 
werden. 





Nothwendiger Verkauf. 
Juſtizkammer zu Schwedt, den 21. NRovbr. 1844. 


Das zum Nachlaffe bed hier verſtorbenen Kauf- · 


manns Grange gehörige, Vol. J ol. 73 Nr. 13 
des Hypothekenbuchs . verzeichnete hiefige Bürger» 
grundſtück, abgefhägt auf 5947 Thlr. I1-Sgr. 
8 Pf. aufolge ber, nebſt Hypothelenſchein und 
Kaufbedingungen in ber Regiftratur einzufehenben 
—A— Zu; 1845, Born Ust, 
ade ‚1845, tage 10 

om orbensficher Berichtöfeile (uhhaftirt- werben. 





Aue: Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu Sander, 
den 18 Dezember 1844. 
Das dem Schlächtermeifter Friebrih Wilhelm 


' Ned gehörige, bierfelbft in der Potsdamer Straße 


Nr. 26 belegene Bol. I Fl. 278 bes Hwwothelen⸗ 
buchs der Stabt Spandom verzeichnete Grundftüc, 
abgefchägt auf 2022-Tälr. 18 Spr. 2 Pf. zufolge 
der, .mebt Gmpotbefenfchein in dem Iiten Büreau 
einzuſchenden Tare, fol 

. am 17. April 1845, Vormittags .11 Uhr, 
am ordentlicher Gerichtsſtelle ſubhaſtiet Werben... ” 





Nothwendiger Verkauf. 
- and» und Stadtgericht zu Luckenwalde, den 
18. "Dezember 1844.  . 

Das dem Webermeifter Johann Carl Auguft 
Marfcheider gehörige, in Stadt Zinna im ber 
Züterbogket Straße belegene halbe Weberhaus und 
Zubehör, abgefchägt auf 552 Thlr. 6 Ser. 8 Pf., fort 

° qm 20. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 


an orbentlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt werben. 


Die Taxe und'der neufte Hnpothefenfchein kön⸗ 
nen in der Regifiratur eingefehen werden. 


Nothwendiger Verkauf. 
v. Platenſches Gericht zu Wuticke, den 17. 
Januar 1845. 
Der feparirte und abgebaute Zweihüfnerhof. zu, 
Wutide des Andreas Friedrih Plagemann, 
tarirt zu 2523 Thlr. 10 Sgr., foll, wegen nicht 


72 


»gefchehener. Belegung ber Kaufgelder in vorherges 5 


gangener Subhaftation, anderweitig in bem, auf 5 


ben 23. April d. 9. 
in ber Gerichteftube zu Wuticke angefegten Ter⸗ 
wine verkauft werben. 
Taxe und Hhpothefenfchein find im Geſchaſts 
Lokal des Richters einzuſehen. 


Nothwendiger Berkanfı 
“ Patrimonialgericht Eichwerder. 
:: Daß dem Koloniften Eduard MegEe gehörende 
Koloniftengut Nr. 25 zu Eichwerber, adgeſchätzt 
auf-6273 Thle. zufolge der, nebk Oupothefenfchein 
und Bedingungen in der Regiftratur einzuſehenden 
—* 


am 27. Kuguft d. J., Vormittags 10 ühr, 
an der Gerichts ſtelle gu Eichwerder ſubhaſtitt werden. 
Wriefen:an dee Oder, den Hi, Zannar 1840. 





J Rotäwenbiger Bertam fi}... 

Königl.. Band«. und: Seadegeriche — 
den 7. Februar 1845. 
Deas Radler Merbacyfihe Haus Rr. neba 
Zubehöt, gefehät auf EN 14Sr. 11 Pf., ſol 


an Hiefiger Geriinefeite in —E———— Bubhas 
gation verfauft werden. Tare und Hyeochelenſchein 
fünnen im hieſiger Regifiratur eingefahen wer⸗ 
den. Etwanige unbekannte Realptätendenten wer⸗ 
den hierzu, bei Vermeidung ſonſtiger Pralluſion mit 
ihren Reden, vorgeladen: 


=. Nothwenbiger Berkanf. ’ 
Stabtgericht zu Prenzlow, ben 10. Februar 1843. 
‚Das dem Gafthofbefiger«t. G. Breigieann 
gehörige, bierfelöft in ber Steinftrafe suh Nr. 424 
belegene Grundſtück mit ben dazu gehörigen Län⸗ 
dereien für "ein ganzes Mrbe, abaufchust auf 
3557 Thle. 10 on 8 Pf. zufolge der, hebt Hy⸗ 
pothefenfchein und: Bedingungen in unferen“ 
ſtratur einzufehenden Tare, foll . 
- am A. Mai d. I, Vormittag 10 uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaftist: aberden.. 


u 





— Freiwilliser Berkauf. 

Die dem Königl. Kammergerichts · iſſeſſotr Her 
Il zins gehörige, in der Nähe von Draniendurg, 
zwei Meilen von Syandow und drei Meiten von - 
Berlin bei dem Dorfe Birkenwerder belegene, und 
mit dem Havelſtrome durch einen Schifffahrtes 
Kanal in Verbindung geſetzte Ziegelei und dad das 
mit. verbundene Adergut ſollen fofort verfauft wer⸗ 
ben, fo baß bie Uebergabe fchon am 1. April dieſen 
Jahres erfolgen Eann. 

Im Aufträge des Befigerd lade ich Kauflufige 
ein, in meinem Gefchäftszimmer, Weuſmabe MET 
und 8, bier in Berlin 
” am 28. Februar 18Ab, Nachmittags von 3 bis Ku, 
bie —— abzugeben. 

m ein, dem Beſitzer aueh erfcheis 
nendes Gebot erfolgt ift, fann der Kaufvertrag 
fofort abgeſchloſſen twerben. 

Die Tare und die Raufdebingungen können täg- 
lich auf der Ziegelet und in meinem Geſchüftszim⸗ 
mer art jedem Worhentage, Pachmittage von@ bis 
6rtihr, eingefehen werben. 

‚ Berlin, den 12. Bent „Das. 


keudwig 3 
Sönia ui, Su Rommfaruen Shane 
— 
Freie 


1 
Par, 


2 





 Deffentlider Anzeiger 


zum Ofen, Städ des Amtsblatts j 
der abe gugen Regierung gu Potsdam und der Stadt verim 








Den 28. Februat 1843, 








S e berree 
jũdiſche Gelehrte Joſeph Sietäfetdt, 
et iwegen ſtrafbaren Nachdruds zu einer 
buße von 200 Thlen, oder im Unvermẽg —* 
falie zu ‚ietmonatlicher Sefäpgißfieafe te ne 
verurfheift, worden iſt, ‚hat ſich ber, Strafo— 
ſtreckung durch feine Entfernung von hi 
Alle Behörden des Ju⸗ und Auslandes werden 
daher hen jebenft erfucht," auf den,.fo weit ed. 
möglich Gerört 
hen chfeldt zu vigiliren, ihn tm Betretuͤngs⸗ 





zu verhaften und mit den bei ihm fich vor⸗ 
enden Effekten an. die Eppebition ‚ber hiefigen 
Stadtvoigrei + Gefängntiffe,  Mölfenwiarke. Ne, 1, 
mittelſt ficheren. Traͤnsportes Ablieferu zu laſſen. 
‚Wir verfichein die ungefäumte Erftattung aller 
ae Koften und den verehrlichen Behörden 
Pa eine gleiche Rechtsroillfährigkeit. 
85 1; ven 13. Fe — —ã—nicſ N * 
if iminalgericht hiefiger Re 
34 Kent. Vor⸗ und Zuname: a 
PEN Alter; 58 Sabre, Geburtsort; Reu⸗ 
Kakt, ei Binde, Religion: üdiſch, Größe: 5 
" ZÖR, Statue: Eorpulent, Daare: wei 
Re: lang, Zähne: vollſtändig, Bart: weiß, Ge’ 
Sr geſund, ‚Sprache deuffch, mit jüdifchen 
il 


"Befbubere Kennzeichen: Der obere Theil 
des Kopfes if von Hagren enfblößt. 

Bi Bekleidung des Hirfchfeldt beſtand ge⸗ 

hiilich, in einem braunen ober Glivengrünen 

ertofl, erfteter mit zwei Reihen, letzterer mit” 


einer Reihe Knöpfen, « warzen Tuchheinkleidern, - 


ſchwarzer Tuchweſte und runden Hut, unter wel⸗ 
sem er ein ſchwyrꝛes Seumeitzypchen us 





—X —S Küche wi eine, —— ans: 
Tarmjom, toelcher bis: gehen :Micyaelis: v. 2%; dan 
Dorfe Eiblmm; bet Pafeiwolf, dann bis -Tum- 19. 
0. W. auf einem: : Eeabliffenent —— 
Dieter geffinben,. und: Bar ba. feinem Ges“ 


entzogen, 


fen ift, nachftehend näher fignafifirten ° 


Suithorte Carmzow begeben hit, foll wegen mehrerer 
Diebftähle "und anderer Vergehungen zur Unterfus 


chung gezogen werben. Da man feiner nicht habhaft 


werden farm, fo Täßt ſich vermuthen, daß er fich 
feiner: Berhafeutig burch Flucht zu zunlen Ser % 
unb- e8 werden baher alle Behörden bes 
vr und Yustanl dierburch "bieniftergebenft era 
fücht, auf. den rc. Keinde vigiliten und ihn im 
Betretungsfalte verhaften unb gegen Erftattung der, 
desfalffigen Koften in die hiefigen Gefängniffe ab⸗ 
Uefern zu laſſen. 
Ein Signalement kann nicht gegeben werden. 
Prenzlow, den 13. Februar 1845. . 
. Königt. ‚Preuß. Stadtgericht. 


. ze auf 'bem — von Wutſtock mach 


- Brandenburg zur Ahbäßung einer Sährigen Zucht. 


hausſtrafe beftimmite Zimmerfehtling Karl Auguf, 
Remfchel, welcher vom Wohlföblicyen Stadt; 

— —— 
Signaiement nachfiehend angegeben, 6 bat a heute, 
aß’ den 17. Februar d. J. vor Tag, ru aus 
bem hiefigen Polizeigefängniß, durch getwaltfamen 
Ausbruch befreit. 

Alle Wohllöbliche a und Eipilbehörben 
werden ergedenfl erfucht, auf den En en zu 
vigifien, benfelben a ae verhaften, und 
uhtee- feherdr Transport an bie Königl. BWohliöh- 
lich⸗ Berwialtungebehörbe ber Strafanfialt zu Bran · 
deaburg überliefern zu toffen. 

‚Ron, den: 17 Se Sn 1845. 


Serena des. —ã Rem 
ſchel. Tamilienmane: Remſchel, Vorname: 
Karl Auguf, Gebtrtdorte.ChomBdorf, 
ort: Lychen, Religion: evangeliſch, Alter: 17 Jahre, 
Größe: 5 Fuß 5 Zoll, Haar: bunfelblond, Stirn: 
ſchroff, Augerpbraweni; . dunfelbiond, Augen: biau⸗ 

Nofe: fampf, "Mumbr-Elein, Bart: fehle noch, 
eſlchtsbubang: von, Ge⸗ 
Plant, ‚ Sprader - 





%6 


Befonbere Kennzeichen. Fine ging Rarbe, 


an der rechten Seite de Shemi 

Bekleidung. Eine fehrwarze Tuchmüge mit 
Schirm zb fhwarzem Sammetbefaß; ein roth⸗“ 
bunt vaoflepes Halgtuch; vehforbene Tuchhofen nebſt, 
—E braunbunte haibſeidene Weſie; einen 
heligrauen Bufgfin-Ueberzieher (Rod) mit Sammet-, 


fragen; eine weiß fanellene Unterjade; ein Paar | U 


lefetn; weiß wollene Strümpfe; weiß Teinen 
Hemde; ein Paar grau karirte Somrmerhofen unter: 
den obigen uchhofen, Führt außerdem bei fü he: 
ein Hembe und ein Paar Strümpfe. 


an unter poligeilicher Auffi ht chende, am, 
a ber, —— — 
ai der ung. hierher, entlaſſene Töpfergeſelle 
Johann Ch ian Schneider von hier, ” bie. 
jegt Bier nicht eingetroffen und treibt ſich daher 
wehrſcheiuug vagabondirend 
Es werben daher die betr: ben Behöchen, 
ergebenft —* denſelben im Betretungsfaile ges: 
. fälligft Bierher zu birigiren, fo wie ung Nachricht 
hiervon zu geben. 
Eichftädt bei Cremmen, ben 19. Februar 1845. 
. Die. Dolizei- Obrigkeit über Eichſtãdt. 
. Namen: Baneiber, Stan, 
Ysort: Berlin, Wohnort: Ei 
1gelifch, Alter: 36 Jahre, Größe: 
2..blond, Stien: bexedt: Augen- , 
Jen: blau, Nafe: fpig, Munde, 
volftändig, Bart: rafirt,. Kinn, 
Geſichts —** N, Sri: 


a Siedbriefe- Grteigung. . 

8m Verſolg unſeres. im Deffentlichen. Ympeiger, 
* fen. Sthdg das Amtsblaits 1845. Seite Li 
hinter ben, Maurergefelten Friedrich Ferdinand 
Schöpper aus Hermsdorf erlaffenen Stedbriße: 
bringen wir zur, öffentlichen Kenntuißz daß «der 
x. Schöpper inzwiſchen ſchon wieder in bie 
Strafanſtalt zu Beanbenburg. — unl dba 
ber · der· obige Stefbrief.ierlebigt if... -:. D 
»Busbbolg, ben 17. Pebruar 1848. 
. s1: Königliche Rentamt; « v 
Belannimahung - 
ı Der; Aebeitsmann Yohann’Gottirieh 8 
bat bie ihm ante AD: d. „DL: sub: NcıQ7: menz- 
biefigen Eoniel Bolizei-Mireftorumms: ertheilte,.anfil 
zroei Tage gültige Reiferoute nach Belzig —* 
























uf ber. hautſa hen Potsdam und Mi⸗ 
an. —— Zar verloren. Es wird 
„naher dieſe Reiferoute für ungültig erflärt und 
"folched zur Vermeidung etwanigen Mifbrauche 
hiermit zur öffentlichen Kenwtniß gebvacht. . 
Potsdam, den 21. Februar 1845. 

. „Ran, Rents und Polizei-Amt. 


Befanntmadhung. 
° Auf Lerfügn gung der Königl. — ſoll die 
Anfuhr des —— für die Fattorei in CTrem⸗ 
men aus dem Salzınagazine in Oranienburg ans 
derweit und zwar junächft auf den Zeitraum vom 
1. Juli 1 bie. ult. Dezember 1846 bei ftill- 
ſchweigender Verlängerung auf ein Jahr in Entre⸗ 
prife gegeben werden. Hierzu haben wir einen 
Termin auf 
Mittwoch ben. 12. f. M., Vormittags 8 Uhr, 

‚in bem Geſchäftslokale des Steueramtes zu Grem- 
men anberaumt, zu welchem qualifizirte Enfrepres 
neurg mit dem "Zemetfen eingelaben toerden, baß 
zur Sicherſtellung des Meifigebotd eine Kaution 
don 25 Thlr. im Termine deponiert werden muß, 
. patsbam, den 15. Februar 1845. 

Königt, Haupt ⸗ Steueramt. 


j Befanntmahung. 
. Auf Berfüsung der König. I Kung ſoll die 
Anfuhr bes Salzbedarfs für bie Faktorer in Ber⸗ 
nau aus dem Salzmagazine in, Berlin anderweit 
und jivar zundchft auf den Zeitraum vom 1. Dk. 
tober 1845 bis ulr. Dezember 1846 neben RL 
ſchweigender Verlängerung, auf ein Jahr in Entre⸗ 
prife gegeben wetden. i 
Hierzu haben wir einen Termin auf 
Donnerftag den 3. April d. I, Borm. 9 ir, 
in dem Gefchäftstofale bed Steueramtes zu Ber⸗ 
nau' anberatumt, zu- welchem qualifizirte Entre⸗ 
preneurs mit dein Bemerken eingeladen werden, 
daß zur Sichetſtellung des Meiſtgebots eine Kaution 
von 25 Thleh. int Termine deppnirt werben muß. 
Polsdam den 15. Februar, 1845. > 
nn „König. Haupt -Steueramt. . 
Betanntmachumg. 

Im Auftzoge der Königl. Regierung zu Pots⸗ 
dem. wird das ‚Anterzeichnate. Haupt Bfeueramt, 
una var: im ‚Dienfigelaffe beffelben no 
vom. 7. Män d, I, Vormittags 10 uhr, 
bie: Chouſſeegeld -Schebung: zu "Dabenborf. in; ber 
Na von Zrifen,: auf berciBer kin Eosthuffer Kuzflı“ 


. foren, welche 





Renße; an n den MReifsietenben mit Worbehaft des 
hõhern Zufchlage vom 1. April d. 3 ab, zur 
Pacht ausftellen. 

Nur als dispofttionsfähig fich ausweifenbe Per- 
vorher mindefteng 200 Thle. baat oder 

annehmlichen Staatspapieren bei dem unterzeich- 
neten Amte zur Sicherheit niedergelegt‘ Yon, wer⸗ 
ben zum Bieten zugefaffen. 

Die Pachtbedingungen find bei ung von heute 
an, mähenh, der Dienftftunden einzufehen. 

Zoffen, den 15. Februar 1: 


; Königl. aupts Steueramt. 





Befanntmähung. 


27 


Unter dem hieſigen Rindvieh " ſeſt eigen J 


Jahren keine Krankheit vorgekommen, weshalb 
wir das handeltreibende Publifum zunm techt zahl⸗ 
reichen Beſuch ber Viehmarkte einladen. 
„Nauen, ben 14. Februar 1845. 
Der Mogiftrat. 


Bau: und Ratten: aut aus König. 


licher Forft 
‚Montag den 3, März d YE Bormittage 10 Uhr, 
din fm Kruge zu Gühlen- timide aus bem dies- 
ährigen Holzeinſchlage des Königl. Neu-Stienider 
ftreviers circa 400 Stück Kiefern» Bau- und 
der Ste von derſchiedenen Dimenfionen. bei 
nturrenz / ferner eine Quantität Buchen⸗ 

Seen zwei und dreifüßige Buchen-Nußhoff- 
Llaftern,  Klafter Eichen⸗ und Klafter Kiefern⸗ 
Rut hotz vor ugs zur Bei ein des Holz⸗ 
bedarfs ber. Seeumacher und Yörtcher 1c. öffentli 
"meiffbikfend verfleigerk werben. 

Die Hölzer (mb in ben Beldufen Feankendorf, 
Gühlen⸗ und Neu-ftewitfe ein iefehtagen und kön⸗ 
nen auf vorherige Anmefdung 6 en betreffenden 

Hört von biefen an Ört und Stelle angetviefen, 
aaß⸗Regiſter aber nom 26. Februar b. I. 
“ a der Diele eingefehett werden. 

.. Die Berfaufsdebingungen werden im Picitationg« 

min veröffentlicht und wird nur vorläufih bes 


a, baß ein Viertel bes Kaufpteifes fofort im 


Lerwin zu erlegen iſt. 
 : Bornbaus, NeusBlienidt, den 17. Febt. 1895. 
“ m Auftrage ber Königlichen Reglerung. 

J Der Oberforſter Bruner. 
J — ung . 
Es twird Hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht, daß ber Torf auf den landesherrlichen 


Xorfgräbereien am Rhfn in biefem Jahre in brei 
Sorten, zum Verkauf geftefft werben wird, und daß 
bie. Bee für diefe verfchiebenen Sorten 
auf 2 Thlr. erfie Sorte, 
#1 Chle. 3 Sgt. zweite Sorte, und '- 
1 Thlr. 20 Ser. dritte Sorte 
für bie Klafter A 8475 Körbe mit Einfluß von 
10 Prozent Gutmaß jue Dedung des Transports 
verluftes, forwohl aus der neuen Förderung, als 
aus den Winterbeſtänden, fef 
Zu dieſen — nimm 
‚Königl. Rhin⸗Torf⸗ Inſpekti 
Quantität „Beftellungen an, 
"Winterbeftäube nicht mehr d 
Fehrbellin, den 22. ebrı 


Köm bin= Torf 








* Zn Folge höherer Beftimmung ſollen aus den 
Beftänden de“ 
r. 1554 Ger 
djügröhten, 
gener Eifenm 
Schmiedeeiſen 
beftehend und 
dn den Meit 
Tung verkauft werwen. 
du diefem Behuf haben wir ‚einen Termin auf 
den 8. April d. J., Vormittags 9° "Uhr, J 
in unſerm Büreau auf hie ſiger Citadeile angefeht, 


„und werden Kaufliebhaber zu, der vor annten 





Zeit hierdurch eingeladen. 
Spandow, ben 15. Februar 1848. 
Königliches 


ifferie- Depot, 
— 
rundſtüds-⸗Verkauf. "> 
—* folgende der hihen Commune ger 





Bon in ie f Ge nb 

das hierfelbft. in breiten Straße neben 

dem Kirchpiatze ieiikt "ettahe aan 
von 2 Etagen and 7 Feyr Fönt neh 


.. bahinter beizgenem großen Boftaum nd Hotz⸗ 
ſtait it., und 

das in der Jagerltrahe suh Nr. 56 belegene⸗ 
= im fathtgerichtlichen Hvpothekenbuch? Bol. II 
" 64 aufgeführte maffive Wohnhaus, 2 Etagen 
. “sol, von 5 Fenſtern Front, mit bewohnba ⸗ 
' ‚rem vimierzebende — befindlichem Hof- 
"raum und Garten, welches, bieher zur Aufs 
-.. nahme verarmter Familien benutzt ‚worden, 
= mit einem dozu gehörigen Wieſenſtamin von 
A Morgen 157 Ein, 


ben Anl 
oͤmmune Di 





eg G— de 
fig den A m hi 


Pa nicht mehr beuußt werden. fün- 


nen, ſollen ſolche einzeln nach einem Vefchluffe der 
Eommunglbebörben vffentlich wnieiſtbietend verkauft 
werden. Wir haben den Licitationsterinin auf 

Montag den 144. April d. J, Vorm. 19 Uhr, 
in unferm Sefftongzimmer im Katbhaufe ander 
raumt und, laden Kaufluftige biermig dazu. ein. 
Mit den Gebäuden ift übrigens die Baus und 
Revaraturholg Berechtigung verbunden, und dem 
"Befiger des vorſtehend sub 2 verzeichneten Grund» 
füde ſteht außerdem ein Brennhofjrecht auf 42 
Klafter jährlich zu. . Die Kaufbedingungen fönnen 
von 4 Moden vor dem Termine ab merftäglich 
in unferm Büreau eingefehen werben. - 

Cöpenid, den 14. Februar 1845. 
agifirat. 


Im Dorfe Carow, I} Meile von Berlin Tntfernt, 
fol das frühere Hirtengrundnüc der Gemeinde, 
Nr. 17 der Dorfſtraße, beftehend in einem Wohnhaufe, 
einem Staflgebäude. und einem Garten von virca 
61 IRuthen Fläche, in Folge, ausgeführte Sepa- 
vation der Zelbmark, auf den Antrag der Inter 
effenten im me der öffentlichen Ficitation vers 

kauft werden. Es if dazu ein Termin auf 
den 6, März 1845, Vormittags 10 Uhr, 
im Schulzenamte zu Carow angefegt, unb merden 
Kaufluſtige mit dem Bemerfen bierdurd) eingeladen, 
daß die Kaufbedingungen ſowohl bei bem Schulzen 
Schulze zu Sarom, als auch bei dem Unterzeich- 
neten, Charlottenfiraße Nr. 97, eingefehen werben 
Tonnen. Berlin, ben I. Februar 1845. 
Im Auftrgge ber Königl. General-Kommiffion 
für die Kurmark Brandenburg. 
Det Defonomie-Rommiffgrius Wilke. 
Befanntmadung. \ 
In unferen Depofitorio Gehen fih mehrere 
Meffen, % enthümer unbekannt find: 
3 uUnte ornickel mit 4Thlt. 8Sgr. 6 Pf. 
—— Dorothee Wilhelmine Regius 
Dal 26 Thlr. 1 Sr, 8 Pf, 
ec) Baur Martin Maehlis zu Thyrow — 
7 
d) Erlös für ein beim Schioſſer geiſite dir ſich 
angefundenes Schwein 1 Thir. 10 Sgr. 3 Pf., 
e) Invalide Friedrich Schulze 
5 Thlx. 23 Sar, 2 Pf. 
Die Cigenrhümer dieſer Maſſen oder deren 


Eb oben ie fonf. einen Wefpzuc. 
Be haben, Nut hierdurch —— 
innerhalb A Wochen und foätefteng . 

‚at 12. Aprild. I, Vormittags 10 U, 
käi ng zu melben, wibrigenfalis genannte Bei⸗ 
träge zur Sufik, Dftgianten- Bütmenfafe maden 
abgefandt werben. .. . 

ee ben 18. Februar 1845. 

u Ron, Land und Stahtgericht. 


Betonntmagung 
Die der hiefigen Käwnmerei arbeit, am 1 hie⸗ 
figen Dom belegene fogenannte Burgmũhle von 
vier Gängen nebſt hem ihr gegenüber liegenden 
Stalle, ſoll nom & Zuni. 1845 ab, in Grhpadgt 
geben werben, weil fie, wie mit Bezug auf bie 
efchriff des |. 189..ber Stäbte- Ordnung vom 
19. November er ‚hiermit bemerkt wirb, zu 
einem Kommunalziwede nicht mehr für brauchbar 
befunden worben, und ibre Bererbpachtung fomit 
für nothroendig und nüglich zu erachten ft. 
. Bur Annahme der ferneren Gebote haben wir, 
wegen Einganged von Machgeboten, einen andere 
weitigen Termin auf 
"Sonnabend den 12. April 5.3, Vormitiass I — 
zu Rathhauſe vor unſerem ‚Stadtrath, Syndicn 
Spitta anberaumt, zu weichem Erbpachtslufige 
‚mit dern Bemerken hierdurch eingeladen, werden. 
daß die fpesiellen Bedingungen, A Wochen vom Ter- 
mine zurũckgerechnet, ‚in unferer Regiftratur ein 
gefehen werden Eönnen, auch Abſchriften davon 
Zahlung ber Kopialien von unferem Reg 
33. Angerſtein zu erhalten fi find. - 
Bon dem Meiftbietenden.muß im Terivine eine 
Kaution von 500 Thlrn. befellt werben. 
:®tanbenburg, den 17. Februar 1845. 
. Bine Bürgermeifter, Bürgermeifter und Rath . 
hieſiger Chur- and Hauptſtadt. 
Nothpwendiger Berkauf,. 
un Fenig Kammergericht in Berlin. 
Das im Ruppinfchen Kreife belegene, im 
BR des Koͤnigl Kaunmergerichts Bol. 
jag. 434 Nr. 94 verzeichnete Rittergut Wittwien, 
a „Merrkogenheide genannt, risterfchaftlich ab» 
gefhägt auf 7265 Thlr. 5 Gar. 10 Pf, ‚zu 
ja neb# Oppothefenichein und Bedingungen 
er Regiſtratur einjufehenden Tare, fol 
am 42. Auguſt 1845, — 11 Uhr, 
m eydonticher Seriöse fi Se irt werben. 








Retkmunbiger. Bertaut. 
Btnbageriche ya Berlin, den. 26. November 1, 
‚ —ã alten Sufobetraße Wr. 1 beiepee 


r 845, 

Ten ehem ii 
in find in egi eir juſel 
dam Anlauthalte nad) unbefanaten In⸗ 


. deren 
») \e Maseemolie Jehanu George Nieſölcke 


2 og Kaufmang Ehrifian ‚Heinrich Mierſch 
> Aperden hierburch öffentlich, vorgelgden. u 


es Mpthmendiger Verkauf, 
Stadtgeriche zu Berlin, den 20. November 1848. 
. Die von ben: Geſchwiſtern Baumann von 
ahrer Mutter, der Witte Baumann, Anue 
Lonife geberuen Kowalsky ererbte Srumpküde- 
Hälfte,. und der von der andern Grumdfüdshälfte 
der verehelähten Tautenhahn, Charlotte Wil⸗ 
heimine gebornek Baumann, früher Wittwe 
Blume’ gehörige-Antheil von 7,8 alfo im Ganzen 
95 daB in der Elifabethfiraße Pr. 2 belegenen 
Bauwannfcen Grumdftüde, deffen Geſammt⸗ 
78 zu 8663 Thir. 9 Sgr. 9 Pf. taxirt worden 

ſouen J 


am 24. Auguſt 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an ber Gerichtsſielle ſubhaſtirt werden. 
Tare und Hypothekeuſchein find in ber Regis 
ſtratur einzuſehen. 

si Die dem Aufenthalte, nach unbelannten Gläu- 

iger: 

;‚» die‘ Wittive Lemberg, Ehriftiane Friederike, 
jeborne Hefmboldt, 

2 ie Kaufmann Earl Theodor’ Böddinghauß 
zu Amfterdam, 

V der Kaufmann Bendir Anton Mohr zu- 


> Scham Zoddinghaus, Ehrifich’s 
pm Peter Döbbinghaus, Chrifti 
Sohn, zu Elberſeld ii 


. erden — vorgelaben. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 29. November 1844. 
Das in der Blumenſtraße Nr. 63 B belegene 
En 
infelmann, . geri ät zu 
49429 Tl. 6 3 Sn 3 MM, 


LI TE 
ea, —— ‚Rare unb 
a in den Bapifnetin ekipufchet. 


. Rothwenbögen: Stau 
radtgericht zu Sei, be den 30, Pboeinber] 
Das in ber Lichniaun. af Lt 
Eoh nſche -Grundftud, Aertchäfich ãtzt 
2701 Th. Sor. 6 Df.; fo" 

am 2. September 1845, Botmirtägs "Äh, ' 
an der Gerichtsfielle ſubhafirt —— e imd 
Hdpothelenſchein Mind in der Reoifratur inzuſthen. 


Not h w 
eroxesrict zu ð 
as in der v 
Möller⸗Vogelſ 
ſchätzt zu 12,619 
‚am 5. Septemt 
an ber Gerichtäfte on 
Honauhstenfehein find in der Regiſtratur — 
Die -unbefannten Realprätendenten. en un⸗ 
‚ser ber Warnung der Präclufion vorgeladen. 


Noshwendiger Berfauf. 

Stabtgeicht zu Berlin,: ben 18. Degeinber 1888. 

Dos. in der Schönhaufer Allee Nr 147° beles 
gene Grunbftüd, gerichtlich ‚u 10478 
Dir. — Sor. 9 M., foll 

am 12. September 1845, 3oı rn pr, : 
an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt ne Ai und 
Dypothekenſchein ſind in ber Negifteaee einzufehen. 











—nN J a 
Nothwendiger Berkauf., ,, 
Stadtgericht zu Berlin, den 17. Deyamber: 1844. 
Das hierſelbſt in ber Deffnuer —— Be 40 
belege ne Grunde bed Partichliers Scham Cap 
var Anader, gerichtlich) aa AT HR. 
10 Sgu 10 Pf, fol Schwauhalher 


. “ 
am: 161 September 1848, Loleieahe U br, 
werden. 


m der Bericheöftetie ferbhafttet Tape und 
Hypothetenſchein And in der Reyifratur einzuſchen. 


Nothwendiger Berfauf. 
tlin, ben 18. Dezember 1 
in: der Schöneberger Straße 
(che Grundſtũck Nr. 8, gericht 
13,284 Thlr. 8 Sgr. 6 Pi, 


x 1845, Vormittags 11 Uhr, 
ſubhaſtirt werben. Tare und 
ıd in der Regiftratur einzufehen. 





Roth bivenbiger Verkauf. 
Srädtgericht zu Berlin, den 18. Deyember 1844. 
Pur — in der Jeruſalemer traße Nr. 5, 
Kr ammerhraße , belegene Grundftüd der 
u ter Schwenckeſchen Eheleute, gericht- 
id anne zu 6010 Xhle. 27 Ser., foll Schul 
denhalber 
am 23: September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
am der Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypochekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Berkauf. 
Eeadtgericht zu Berlin, ben 23. Dezember 1844. 
Das: am grünen Wege zwiſchen bem- Schart- 
mem. und Reumeperfchen Grundſtütke belegene 
Grundſtück des Handelsmanns Levin Zilenziger, 


gerichtlich abgefäyägt zu 1103 Thlrn. 28 Eye, fol . 


am 29. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der GBerichtsftelle fubhaftirt werben. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regifiratur einzufehen. 
> Der dem Aufenthalte nad) unbekannte Gläus 
biger, Schloffermeifter George Friedrich Wilhekin 
arenede, wird hierdurch öffentlich vorgeladen. 


\ ‚Befanntmahung. . 

Daß ben Erben bes am 12. Juni 1844 vr 
ſtorbenen Mebermeifters Eduard Samuel The 

beim gehörige, in ber Kolonie Nowaweß in der 
Wanftrafe "belegene, in unferm Hypvothekenbuche 
von Nomwamweß sub Nr. 102 verzeichnete, auf 
809 Thlr. abgefchätste Grundfüd nebft Zubehör, 
> fo im Wege det nothroendigen Subhaftation ver» 
Fauft werden, imd iR hierzu ein Bietungstermin auf 

den 30. Mai d. 3.,: Bormiittage 9 Uhr, 
vor bem Stadtgerichtsrarh Heren Steinhaufen 
Am Stadtgericht, Linbenſtraße Nr. 54, anberaumt. 
Der Hupothefenfchein, die Tare und: die beſon⸗ 


deren Kaufbedingungen "find in unſerer Regiftratur 
‚eingufehen." Zugleich werden alle diefenigen, weiche 


. nfprüche auf das Grundftüd vder die Kawfgelder 


haben vermeinen; bierburch alıfgefordert, biefe 
ſpäteſtens bis zu dem obengebachten: Termine au⸗ 
aumelbeh: und nachzuweiſen⸗ widrigenfalis biefelben 
prächsbirt und ihnen tin’ eroiges Stiüfchror: 
gen, fowohl gegen die jetzigen Veſitzet, als auch 
den Künfer und die Gläubiger auferlögt werden wird. 
Potsdam, ben 10. Januar 1845. ü 
Königl: Stadegeeiäht hieſi hieſiger Reſtdeng · 











— Bekannema hung 

Das, dem Kallbrennerei-⸗Beſitzer J. €. Brai 
fie gehörige ,. in der Brandenburger . Vorftadt, 
Louifenftraße Nr. 8 belegene; fh unferm - Hypo» 
thefenbuche von der genannten Borfabt Bol. I 
Nr. 20 verzeichnete, auf 13,699 Thlr. 5 Ser. 
3 Pf. abgefihägte Grundnüd nebſt Zubehör, zu 
welchem auch eine Bockwindmühle, Kaikofen, Ader, 
Wieſen und Garten gehören, pn. im Wege der 
nothwendigen Subhaftution der! auft werden, und 
iſt hierzu ein Bietungstermin aufı / 

ben 12. September. d. 3., Vormittags ug, 
vor dem Stadtgerichterath Heren Steinhaufen 
im Stabtgericht, Lindenſtraße Nr. 54, arbeeaumt. 

Der Hypothekeuſchein, die Tare'-Und bie beſon⸗ 
beren Kanfbedingungen fü ind in unferer Resi ſue 
tur einzuſehen. 
Potsdam, den 17. Febtuer 1845. J 

Königl. Stadtgericht hieſiger Rufen; 


Subhaffations- Patent. 


. Rothmendiger Berfauf 
"Zufigfammer ju Scjivebt, deu 9. Deuember im. 
‚Die vor dem Bierradener, Thore hierſelbſt ses 
Tegenen , zum Nachlaſſe ber Braueigen eo 
Daniel Beekſchen Eheleute gehörigen. Erbpa 
grundſtücke, ale: 
‚der ‚Bol, DI Fol.52 Littr,, D. des 9 
pothekenbuchs verzeichnete Piantqgengarien, 
05 DRuthen 18 AßFuß ran 
2) der Bol. 11 Kol. 52 ir 
potl efenhuche, verzeichnete Plantagengarten, 
1 Morgen 9 DRufhen 22 1 Ki 
d) der Bol. 11 Fol: 48 Mr. IV Ä "de: 
"  zeichhete Plontagengarten, 71 ORnehen’groß, 
ſämmtlich mit Gebänden beſetzt and zufolge der, 
nebſt Hyrothekenſchein und" —— — in 
der Regiſiratur einiuſchenben Kar, arſchanen af 


BE be $% 


3022: Lhlcı 19 Sar. 7 Pf. abgehchägt, Mn in 
einzelnen: Parcellen - 
am 20. Mai 1845, Vormittags ii uhr, 
or / ordentuicher Gerichta ſtelle ſvbhoftiret werben. 
ke. 


Nothwendiger. Bertanf. 
Land und Stabigericht zu Reufiaht-Eberswalde. 
Das ben Kerken Erben gehörige Kofi, 
Wengut Ne.:22. zu Brebetoin,. abgefhägt a, 
S56- Rh. vufolge * nebſt Hvpothekenſchein und 
Beriogtegenı,im Gefchäftsbürrau eingehen. 
den Zope, fe! 


«am, 28, —* 1843, Vormittags 14 Ubez: “ 
im Werichhane an ‚ten Deeißbietenden verkaufe: 
Werben. “. 
Le 
es Korbwenkiger Berkauf. 
VPatrimenialgericht Sabinenkloſter. über Rouifenthal.: 
nn). Premlowe ben 2. Januar 1846. 

Da in der Ubermark im. Brenylower Kreiſe 
belegte ‚ben Bursbefi iger Wolffvam ı ‚poschäriee 
ESpachtsvorwert᷑ .Rouifenthal, - 

9039 Thlr. 10 Sgr.-5.Pf. sufolge ber, nei. He: 





8 


pothefenfchein und Bedingungen in ber Regiftratur 


einzufzhenden Tare,-foll 
"ur, 24. Juli d. J., Boymittage ii uhr, 
m — hierſelbſt fubhaßirt ‚werben. 


Ars 'y Bushaßntions- -Patent. " 
Nothwendiger Verkauf.‘ 
Suahtgiricht au Eharlottenburg, ben 10. Im. 1a. \ 

Dos hierſelbſi im. der Berlinerfiwaße: zroifchen- 
Ber ausnummern 30 wmd.’3t belegene, ins bier’ 
figen Radtgerichtlichen Oypothefenbuche Bol. XIII 
Meı, TAB. vergeithniete, zur Schauſpieler Julius 
Auguſt Poh lſchen —E gehörige, nicht 





vollftändig ausgebaute und bem Materialienwerth 


- nal Bas Re. a Eoc. 7 Pf. taxirte Grund⸗ 
9: Mapa 1846, Vornatcss 10 Ahr, 

an der- Gerichtsftätte fubhaftirt werben. 

,  Tape.:uind. Svpothelenſchein ‚find. in der Regis 

ſtratur .enngufehen: .© 


— 
Ivan ‚Qreimnkliger Bertauf .. 
» uzue Auflöfung der Gemeinfhaft.. 
Königl. Land- und Stadtgetiche zu Neuſtadt⸗Ebersw. 

Die:-Miüplenbefigung der Erben des Mühlen- 
meifterd Gottfried Wilhelm Büfcher zu Neuftadt- 


&bersroalde in der Vorftadt, geſchätzt auf 24,804 -nmbifulier 


Thlr. zufolge der, nebft Hypothekenſchein und 


Kaufebahi lm Uten hät, bes 
Gerichts ein; den. Tape, fell - 

x am. 31..März 1845, Bormmtagei, u oe: 

im Gerichtähaufe an den Weindieienten vetlauft 
werben. . . - 

Die Befig: ung. Bee. and. “eine: Deimhle 
einer früheren Gipsmühle, vier Gärten von zus 
ſammen 1 Morgen: 88: D Niuhen, einem Wohns- 
hauſe von. 2 Wohnungen nebft Schuppen “und 
mehreren anderen Pertinenzftüden. Gel. 

Die:Delunihbe von 2 Etagen. und Bebmiaun 
if. mit. seiner vollſtändigen Raffinerie, - and mi 
Raum zum Aufſtellen von Delkuchen verfehen, und 
enthält. ein bopprlten! Walzwerk, zwei Paar Vor⸗ 
preffen, neun Pant: Staitipfen, vier Puar. Nach⸗ 
peeflen und einen. kupferaen Warm⸗Apparat. Dus 
Wagerrad ;ift 16 Fuß hoch und. 6Fich breit. 

Die ehemalige Bipsmühle Hat ein ähnliches 
Wafferrad: nebft großem eiſernen Cxienrab und iſt 
zu jeder beliebigen Einrichtung geeigeiet. : 

Rorhwendiger Berkauf.: \ 
Lanb- ! und. Vigericht zu — ben 
13. Foren 188. 
vum Racleh des Dancemuifers 
inem Auguft Müller gehörige 
—* e: 
1) das Wohnhaus Pol.» Nr. 254 am Markte. 
..ı aAhier, Bol. IV Pag. 169 Rr. 215 des Hy⸗ 
f ee abgefchägt auf. 2540 Tir 
14 


2 ber. Sarten vor dem Steinchore allhier vol⸗ 
"N. 20 a. b. c. mit. darauf ſtehenden Gedäu⸗ 
ben, — Y Pag. 37 Nr. W des Svpo⸗ 
thefanbuchee ;; dbgefchägt auf 1500 Thkr. 
aufolge bir, nebſt Hypothekenfchein und Bedingun- 
gen in ber Regiſtratut einzufehenden Tare, follen 
‚am 2A. Mai 1845, Bormittage: EI Uhr, ' 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. 
Alle unbefarmte Realprätendenten werben aufs 
geboten, fid) bei Vermeidung der Prädufien ſpa⸗ 
tefims in diefem Termine zu melden. . 


“ ‚Subhafatione-Patent. 
Nothwendiger Berfauf. 
Sradtgericht wu Charlottenburg, den 21. Ian. 1845. 
1. DB hierfelbft in:der Rofmenftraße sub Ar 10 
Beagent, fun /hioſigen ftabegerichefichen Hypotheken· 
buche Bol. V, Nr. 220 auf den;Namen, bes Par- 
Karl Friedrich Reuther verzeichnete Grund» 
fü, taxirt zu 1211 Thlr. 24 Sr. 8 Pf, fol 





a no. 





dan: 12. Mh. 1, Wormitkepe 10 a 
PA —E —E (mbhaftirt.werben. Tape und 
Sppodiuk enſchein ſind in ber Regiftratur en 

Den, dem Rurfenthtilte: nach. unbekannte Eigen⸗ 
thümer, Vartikulier Karl Friedrich, Reut her wird 
dam blecurch öffentlich vorgelaben. . 

v — ñ — 3* 
—X Sushafatiom ' 
3  ‚Sönl, Einbipeich. zu Kyritz, den 26. En 
muae 1845. 

1 Die zun Rachlak bed: Lonfmanns Carl Fries 
8 ri ränuß gehörigen, zu Wuſterhauſen an 
‚ber Doffe. beiegemen. Grunbflüde,. als: . :- 

* 4) ein Wohnhaus: mit Zubebör Bol. I Wag: 44, 
gerichtlich tarict. 5.2728 Thlr. 21 Spr..3Pf.,: 
2b ein % Bart. Vera Zündholz ⸗· Fabrifgebaude wor 


82 


ler Thore Bol. IN Pag. vom, 
2. Hank un BT She 22 Spr. 4 Pf, 
:3) ein Berten:vor.dbem: Kampehler Thore Bol. IV 

Pag. AB, ‚torirt- zu 20. Thlr., . 

von welpen Tare und Siporetenfhein Fi der 
Regiſtratu img, foßen - 
am 0. März b. 3., Bomittoge 11 Uhr, 
im Lokal des Königl. Stadtgeriches zu Waters 
Haufen an· det Doſſe im Wege freiraitiger Sub⸗ 
hañation verfauft werden · 


Nothweundiger Bertonf. Si 
—E uud Stabtgericht w Buchholg, de⸗ 19. 

Bebrnan 1845. 

" Daß hierfelbft sub Nr. 10 beltgene;. Bel u 
See) 

ürgergut jerd Johann 
Hosfinann,abgefehäßt auf 643 Che. 21 Sgr. 
6 Pf. zufelge:ber, nebft Hypothekenſchein und Bedin⸗ 

sungen in der Regifiratar einzuſehenden Tare, ſoll 

‚am A. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, 

an erdentüher Gericheonele ſe ſabhaßirt nern. 


, Out sverkauf. 

Gutsauſchläge zum Verkaufen ſowohl als 
Aufträge zum Ankauf nimmt in franco Briefen: 
entgegen, Zimmermann 

in Friedland⸗ Millenburg. 


ur yftangbirfeneBerkauf. : . 
6: 800. zur. ‚junge fehr kräftige Blambisten 
von: I. 68 Band 3.008 


PER 


Du 





x 


SM. ſiad. auf meinen‘ Sie Wendiſch⸗ Kits bei 
Storlow in verkaufen. Büũto id. 


— 
iner Staummſchäferdi Reben wieder, we⸗ 
ana, —E verfchiedenen Alters, zu 
efannten Prefen, zur. Auswahl bee: 

8. H. Runge zu Pleetz Bei Ren ⸗ Brandenburg. 


Auf dem Rittergute Schönwalbr bei Svandew 
im ofihavellänbifchen Keeife, deſſen Zuchtfdyäfenei 


‚sogen lokaler ‚Berhättniffe im eine Ham 


umgetoandelt werden fol, ſtehen 36 . tragende 
Mutterfihanfe, 177 junges Muttervich, weiches 
nicht beim Bol: gersefen iſt, und A fern- 
blablener Böcke zum Berkauf.. Die von den tro⸗ 
genden Schaafen im März und in ber erfien 
Hälfte des Aprils zu erwartenden Limmer Tonnen, 
wenn es —— wird, gleich mit ben. Müttern 
verkauft werben.: Die Ahkeferung des Viehes fan 
gleich nach der Schur erfolgen. Der Preis. 
Wolle war af den legen Warte 80 Kyeler 
pro. Gentner, der ‚der Lammwolle Enbe Nuguft 
vorigen Jahres 88 Thaler pro. Eentmer. Be 


‚Die 623, 2377, 262 unb 
zur Agentinen Oewerbe Orduung von 17. Jos 
nuar 1845 gehörigen Eu tſchadigungs· Seſet es 
vom gleichen Tage beſtimmen -die Falle, in denn 
die Cntfchäbigungen aus der. ‚Staatefäffe [9 
wãhrt werdet . 

"Zar Anmelbung Bergteichen Snforice bei dm 
Kömigl; en und zw Durhführäng 
befallen vor: biefen: Behörden — ie Wege 

Rekurſes — vor dem König. Hohen Finaui⸗ 
Fig empfehle ich wich: ben Wereihtigen 
gumz ergebenft. 

Hein rich Schneider. 
Polizeilich befugter Moricipient and Koffiliator, 
Königlicher Lieutenant a. D. ıc, 
in Berlin, Reu-Kölm am Waller Nr.4, unten rechts. 


Eine tüchtige Wirrkfepaftesin weift wach 
W. €. Seibel ia Zehbenick 


gewaubter mb feinem 

gut Ge Berrandt Harbtngs. iommis X ‚pam 

i. ‚Heil eine Stelie durch 
W. « Seibel in. Bibi 


ver 





 Deffentliher Anzeiger (& D) 
zum 10ten Städ des Amtsblatts 
der  Brigligen Regierung zu Potsdam ‚uud.der Stadt Berlin. 


Den 7. März 195. — 





Dem einig Gem ® Birkenhauer iu Er 
berfelb iſt unter dem 19. Februar 1846 ein Patent” 
auf eine Repetic- Vorrichtung an Jacquards 
Mafchinen, ‚in. ber durch Zeichnung und Be 
f WE nachgeiwiefenen Aufammenfegung, 
dadurch” Jemand in "Annendung u 

kannter Theile zu behindern . 
af, acht Jahre von jenem, Tage an gerechnet, und. 


worten. 





— ——— am 
* Der uachfichenb fignakificte Mütteräefetle Aiguf 


Hipge,; weicher wegen Landſireichens mit ſechs⸗ " 
nachdem ee" Alter:- 18: Jah 
Naſe imb Muſ 


wöchentlichen Arreſt belegt if, wurde, 


diefe, Strafe abgebüßt hatte, am 22%: d. M. von 


* bienfergebenft‘ erfucht, bie ꝛc. Knape i 
tungsfalle vehaften und-an das unterzeich ete Amt 
den umſans des Praiti chen hen ertheilt,; 3 5 \ 





fach beftrafte, wächflchend näher Renafifete m under 
ehelichte Caroline Friedetile Sophie Knape, bat 
Orlaffen und mei Ka ” a d. Ende 
verlaffen und treibt öchft wal ‚ein! 
wiederum vagabombirend umher. - er 
‚Alle Eivil- und Militairbehörben werben "daher 
Betre⸗ 


3 abiefern zu laffen. 
Brandenbu⸗ 
Königl. R 
Signal en 
Vornamen: Ca 
und Aufenthalt 


dem Land⸗ und Stabtgericht zu Neuſtadt an, der „Kinn: rund, d 
Doffe - hierher getviefen, um von ‚bier and‘ zur," farbe: blaß, € 


Korrection in das Landarmenhaus zu Prenzlow 


transportict zu werden.” Der Hintz e hat sich” ""« De Gärtner Fregborf, weicher am 20. Anguſt 


aber hier nicht gemeldet, ſondern treibt ſich wahre 
fcheinlich vagabondirend umher, weshalb wir alle 
Mititair- und Civilbehörden dienftergebenft erfuchen, 
den Hinge im Betretunzefalle anzuhalten und ihn, 
an bie Infpection bes Landarmenhauſes zu Prenz⸗ 
low auf dem geröhnlichen Transporte gegen Er-' 
fattung der Koften abzufiefern, uns aber yon ber 
erfolgten Eirtlieferung in Kenntniß zu fegen. 
Dress, ‚ben 24. Februar 1845. 
Königl. ‚Domainen » Ant Neuſtadt an der’ Doffe: 
9. Are i 
Größe: 5 Fuß 14 300, 


niedrig, Augenbrauen: , 


Signalement. 
37 braun, Stirn: 


chwarz, Migen: grau, Nafe: ſpitz, Mund: Klein, 


Bart: ſchwachen, Badenbatt: braun, 
Fändig, ‚Kinn und Beſicht: oval, 
gefund, Statur: Ele. 
Befondene Kentjeichen: Feine. 
LP " “ 
® Die unter polizeificher Aufficht Reben, wegen 
Randftreicherei und liederlichen Umhertreibens mehr⸗ 


ähne: voll⸗ 
eſi chesferbe; 





v. I. ben Dienft beim Gutsbeſitzer Roloff.zu 
Daberpph heimlich verlaffen und fic anderweitig 


“auf dem Vorwerk Neufammer bei Nauen vermies 


thet hatte, iſt vpn ung wegen Beleidigung feiner 
erfigedächten, Herrichaft dur-Unterfucyung. gegogen 


mnrkon 


eufam- 
altsort 


werden 
ver Un⸗ 


be von 


hierher 
— den 26. Februar 1385. 


igl. Domainen-Rentamt. : 
ern „NoR Shmive. 


Steäbriefs-Erledigungen! 
* Der am 18. Januar d. I. (Deffentlicher An⸗ 
deiger zum dten Etůd bes diesjährigen Amisbla 











4: 


Yag. 37) wegen des Schmeidergefelten Carl Georg 
Gottlieb Sendfe erlaffene Stedbrief ift, da jener 
bei und eingeliefert worden, als erledigt zu be- 
trachten. Berlin, den 29. Februar 1845. 
Königl. Kriminalgericht hieſiger Refidenz. 


* Der unterm 11. Auguft v. 3. verfolgte Büchfen- 
machergefele Dehring ift am 5. v. 
Landarmenhaufe zu Straußberg verſtorben, und 
wird daher der Stecbrief im Deffentlichen Anzeiger. 
zum 3Aften Stüd des Amtsblatts 1844 Pag. 221 
als erfebigt Hierdurch zurückgenommen. 
Potsdam; ben 25. Februar 1845. 
"  Konigl. Poligei- Direktor, 
Regierungs-Rath von Kahlden-Normann. 





* Der von und unterm 13. Januar d. I. im 


Deffentlichen Anzeiger zum Aten. Stüd des bied- 
jährigen Amtsblatts der Königl. Regierung zu 
Potsdam, Pag. 31, geriet verfolgte Tagelühs 
ner Erner ift ergrif 
Stedbrief erledigt. . . 
Schwedt, den 17. Februar 1845. 
Königl. Preuß. Zuftizfammer. 


Polizeiliche Bekanntmachung. 


* Der nachſtehend fignalifirte Schneidergefelle \ 


Martin Friedrich Werfe hat angeblich ben ihm. 
im September 1843 in Zielenzig ertheilten und 
am 20. September v. I, in Gatow vifirten Wan- 
derpaß verloren. 

Zur Vermeidung von etwanigen Mißbräuchen 


"wird bieß hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge: 


bracht, umb ber gebachte Wanderpaß hierdurch fir 
ungültig erklärt. - Berlin, den 19. Februar 1845. 
Königl. Polizei- Präfidium. 
von Puttkammer. 
Signalement. Familienname: Weife, Bor- 
namen: Martin. Friedrich, Geburtd- und Aufents 
haltsort: Göritz Religion: evangelifh, Alter: 
18 Jahre, Größe: 5 Fuß, Haare: braun, Stirn: 
niebrig, Augenbrauen: braun, Augen: braun, Nafe 
und Mund: gewöhnlich, Bart: fehle, Zähne: ge- 
fund, Kinn: rund, Gefichtsbildung: oval, Gefichtd- 
farbe: gefund, Geffalt: [hmächtig, Sprache: beutfch. 
Befondere Kennzeichen: Eeine. 





Betdannfmahung. 
*° Im Auftrage der Königl. Regierung hierſelbſt 
voird das unterzeichnete Haupt Amt in feinem 
Amtsgelaſſe 


M. in dem 


fen worden und dadurch jener . 


84 


am 8. März d. J., Vormittags 10 Uhr, 
die Ehauffeegeld- Erhebung bei Blumberg auf der 
Chauffee von Berlin nad) Freyenwalde an den Meiſt⸗ 
bietenden, mit Borbehalt des höheren Zufchlages, auf 
bag Jahr vom 1. April 1845 big dahin 1846, zur 
Pacht ausſtellen. Nur als bdispofitionsfähig ſich 
ausweiſende Perfonen, welche vorher mindeſtens 
300 Thlr. baar, oder in annehmlichen Gtaafd- 
-papieren bei bem unterzeichneten Haupt» Amte zur 
Sicherheit niedergelegt haben, toerden zum Bieten 
, Die Pachtbebingungen find vet ung von 
eute an während der Dienftfiunden einzufehen, 
Potsdam, ben 24. Februar 1845: 
Königl. Haupt -Steuer-Amt. 


Betanntmahung. " 

Der Beſitzer bes Hüttemwerfs Gottow Herr 
Hugo Römer, beabfichtigt has Hlittengebäube auf 
dem fogenannten Unterhammer daſelbſi zu einer 
Waffer - Mahlmühle in amertfanifcher Art mit 
drei Gängen und einer Delmühle umzubatien und 
eine neue Schneibemühle anzulegen, ohne bie ges 
jentoärtige Arche ober ben Fachbaum zu verändern, 
— letztere nur gründlich zu repariten. . 

Diefed Borhaben wird hierdurch mit bem Ber 
merken zur. öffentlichen Kenntniß gebracht, daß alle 
errvanige Widerfprüche gegen die beantragte Kon⸗ 

- fens-Ertheilung, fomwohl’ aus dem Edifte vom 
28. Oftober 1810, als and der Allerhöchften Ka 
binetd-Ordre vom 23. Dftober 1826, binnen 
8 Wochen präclufioifcher Friſt bei dem unterzeich⸗ 
neten Randrathe anzubringen und zu begründen find. 


Damm bei Jüterboge, den 7. Februar 1845. 
Der Kreid- Landrath Haufchted. 
Ebictal-Citation 


Nachftehende Dokumente: ö 

1) die vom Maurer Chriſtian Engel unterm 
9. April 1812 dem Gaftroirch Friedrich Jahns 
jun. in Zinna ausgeflellte und auf dem in 
Zinna belegenen, sub Nr. 78 Fol. 308 Bol. 
VII im Htpothefenbuche verzeichneten, gegen⸗ 
wärtig dem Tagelöhner Martin Krüger gehö- 
tigen Haufe eingetragene Obligation über 
36 Thlr. Kourant, . B 

2) die vom Leinweber Andreas Schröder um 
term 22, März 1806 dem Bauer Genrge 
Schulze in Pechüle ausgefiellte und unterm 
27. Juni 1816 und 3. Mai 1824 dem. Hüfner 
Michael Schlunke daſelbſt cebirte und auf 
dem in Pechille belegenen, sub Nr, 27 Fol. 28 


ze 


Vol. XIN_im Hhrothekenbuche verzeichneten, " 


gegenwärtig dem Johann Friedrich Schröder 
gebörigen Koffäthengute eingetragene Obliga« 
tion über 500 Thlr. Kourant, 


9 das Duplifat des zroifchen den Büdner Jo⸗ 


hann George Schulze in Rubledorf und dem 
Dienfinecht Gottlieb Sprenger in Zülichens 
dorf unterm 25. Auguft 1814 gefchloffenen 
Kauftontrakts, aus welchem für den Erfteren 
ein Auszug und 100 Thlr. rüdftändige Kaufe 
gelder auf dem, dem Letsteren zugehörigen, in 
Ruhlsdorf delegenen, suh ‘Nr. 22 Fol 23 


ze Bol. XYI des Onpotheferbuche verzeichneten 
>. Yübnertraufe eingetragen fliehen, 
+4) das Duplifat des zwiſchen dem Bauer Jobann 


Todiad Heinrich und feiner Ehefrau Anne. 
Marie geb. Wäfchen mit ihrem Sohne Chris 
Rian Heinrich unterm 8. Februar 1812 ges 
fchloffenen Kauffontrafte, aus melchem für die 
- rfteren ein Auszug und 35 Thlr. rückſtändige 
Kaufgelder auf dem in Schlenzer belegenen, sub 
Nr. 9 Fol. 33 Vol. IV des Hyvothekenbuchs 
verzeichneteh, gegenwärtig bem George Leh⸗ 
mann gehörigen Hüfnergute eingetragen fiehen, 


: gentreu unterm 22. September 1832 bem 


5) bie vom LXuchmadhermeifter Mildelm Fel-- 


» Kaufmann Garl Salomon in Luckenwalde 
i.. egeftellte, unterm 2. April 1835 dem Färber 


„: Carl Gottfried Eduard Merfek bafetbft cedirte, 


auf· dem bierfelbft befegenen, sub Nr. 447 & : 
Bol. 209 und 213 Bol. V des 


und 447 b 

Hywothefenbuche verzeichneten halben Bühner- 

Häufern, wovon letzteres gegenroärtig der uns 

herehelichten Chriſtiane Karoline Kelgentreu 

. gehört, eingetragene Obligation über 400 Thlr. 
Kourant, - 

6) die yom Hüfner Martin Lehmann unterm 


35. Mai 1826 dem. Bauer Andreas Ziehe in ' 


Frankenfelde ausgeftelfte, auf dem in Märtens⸗ 
mühle belegene, sub Nr. 11 Fol. 12 Bol. XIII 
im Hyyothekenbuche verzeichneten, dem Exftes 
ten noch zugehörigen Hufnergute, eingetragene 
Obligation über 50 Thlr. Kourant, 

7) die vom Weber George Friedrich Hoppe 
unterm 9. März 1820 dem Webermeiſier 
Ehrifian Friedrich Flemming in Zinna aus⸗ 


gefteltte, auf bem bafelbft belegenen, sub Nr. 103 


Fol. 225 Bol. IX des Hypothekenbuchs vers 
zeichneten, gegenwärtig dem Webermeifter R- 
Jacoby zugehörigen halben Weber“ surf 
getragene Obligation Über 16, pi ul ein. 


8) die Uusfertigung bes fiber den Nachlaß der 
Ehefrau bes Koffärben Chriſtian Schulze, 
Marie Elifaberh geb. Umguf, früber verwitt⸗ 
weten Zierow, unterm 17. Juli 1810 vor 
dem Iufiizamte Zirma aefchloffenen Erbrezeſſes 
vom 3. t ejusilem, aid welcher für 
den Hüfner Gottlieb Saulıe in Dorf Zinna 
auf dem in enburg beiegenen, sub Ar. 13 
‘Bol 14 Bol. XIV des Hüvorhefenbuche ver 
zeichneten, dem Chriflian Schulze gehörigen 
Koffäthengute 100 Thlr. Kourant eingetragen 


fiehen, . 

8) das Dupfifat des zwiſchen ber verebelichten 

.  MWebermeifter Jacob Nitfche, früber verwitt⸗ 
weten Johl, Dorothee Sonhie geb. Zeidler 
und ibrem Sohme, Leinwebermeiſter Gottfried 
Wilhelm Johl unterm 11. März 1820 ne 
ſchloſſenen Kaufkontrakts, aus welchem für bie 
Erſtere 100 Thlr. Konrant rũckfländige Raufs 
gelder und für diefelbe und ibren Ehemann 
Jacob Nitfche ein Autzug auf dem, dem Leß« 
teren zugehörigen, in Kuckenwalde belegenen, su 
‚Nr. 217 Fol. 73. Bol. In des Hypothekenbuchs 
verzeichneten Büdnerhauſe eingetragen ftehen, 


10) die von der Magdalene Voigt: aeb. Tieg 


unterm 23. Februat 1778 dem Bürgermeifter 
Balthaſar Witbelm Franke in kLuckenwalde 

ausg⸗ nelite, auf dem hierſelbſt belegenen, sub 

Nr. 173 Fol. 464 Bol. VII bed Hobetbrken⸗ 
« Euh6 verzeichneten, gegenwärtig "beit Tuch⸗ 

machergefelien Chrifttan Moris Graf zuge 
» hörigen Hawfe eingetragene Dbligativn über 
«25 Tl: Kourant, . 

13) die..von dem Rademachermeiſter Gottfried 
Rofad unterm 11. Juni 1781 bein Kaufmann 
Andreas Wilhelm Kähndrich fm Lucenwalde 

ausgeſtellte, auf dem hierfelbft befegenen, sub 
Nr. 97 Fol. 397 Bol. 1 des Hypothekenbuchs 
verzeichneten, gegentoärtig dem Tuchfabrikan⸗ 
ten Ludwig Zfchode zugehörigen Kleinerbens 
gute eingetragene Obligation über 50 Thlr. 
Gold und 150 Thlr. Kourant, 

12) das Duplifat des wiſchen de 
Baier SIobann Gostfeieh ” 
feiner Ehefrau 

ihrem - Dfannenb 
mi ihren· odhanne dvouiſe —8 on 
„ „sohne Johann — Pfannen," 
ze£8 bierfelbft vor dem Juffizame Zinna uns 
a ann Bang 
r bie jeren eii 
75 Khle., fo mie Ar Mr et Auszug und 


«nr Drechblers 


dem in Luckenwalde befegenen, Nr. 412 Fol. 69 „ 
Bol. V bes Hypothekenbuchs verzeichneten, : 
gegenwärtig dem Drechsler Johann Gottfried 
Dfonmenderg "und ' feiner Ehefraur Louiſe 

‚ Karoline geb. Goricke gehörigen Kolvuiſten⸗ 

hauſe eingetragen ftehen⸗ 

13) bie Ausfertigung des über- den Nachlaß des, 

zu Grüne‘ Berflorhenen Büdners Chriſtian 

Kuhle, unterm 9.-Dezember 1809 von dem 

Juflizamte. ¶ Zinna —æ—e Erbrezeſſes 

vom. 17. Auguſt 1810, aus weicher · für bie 

Wittwe Kuble, Anne Dorothee‘ geb. Krü⸗ 

ger daſelbſt, auf dem in Grüna belegenen, sub 

Nr. 49 Fol. 49 Bol. X deg Hypothekenbuchs 

verzeichneten, gegenwärtig dem Bübner Gott⸗ 

ftieb Kuhle zugehörigen Blidnethauſe ein 

Auszug und 50 Thlr. rücſſtandige Laufgelder 

eingetragen ſtehen, 

14) die Ausfertigung des über den Nachlaß ber 
verehelichten Tuchmachermeifter Grauert, 
SIohanne Regine, geb. Dennewiß unterm 
29. Juni 1816 Gefchloffenen Erbrezeſſes vom 

17. Yuguft ejusd., aus welcher für die 4 Ge- 
ſchwiſter Grauett, Carl, Johann, Gottlob 
und Friedrich Wilhelm, für jedes derſelben 
70 Thlr., alfo.zufammen 280 Thlr. Muttergut 
auf. dem hierfelbſt belegenen, ‘sub Mr. 171 
Fol. 297 Bol. II des Hypothekenbuchs ver⸗ 
seichneten, bem ÜBebermeifter Johann Gottlieb 
Zahn. und beffen Ehefrau, Johanne Chriſtiane 
geb. Örauent zugehörigen Wleinerbenguteein- 
getragen fiehen, 

15) bie ‚nom, Weher Carl Wilhelm Thiele uns 

ottlieb 

f bem 

al. 73 

ieteh, I 

hiößelm 

feseins 

nirant, 

m Hy⸗ 

verden 

dieſe⸗ 

nigen, welche als Eigenthümer, Ceſſionarien, Pfand⸗ 
ober fonftige Briefinhaber Anfprüche an diefe Do» 

kumente zu machen gebenfen, aufgefordert, bies I 

felden innerhalb 3 Monaten, fpäteftens in dem 
am 30. Mai J845, Vormittags‘ 10 Uhr, " 

anfehenden Termin entweder perfonlich ober durch 
einen auläffigen Bevollmächtigten, ‚wozu bie Juftiz⸗ 
kommfarien Defterreich hierfelbſt und Frantz 


S 





J in Jüterbogk in Vorſchlag gebracht werben, anzu⸗ 


* melden und nachzuweiſen, toibrigenfalls dieſelben 
mit_ allen ihren Anfprüchen ‚an_.die . vor ne 
Dofumente und bie verpfät fänbeteil Grundpüd, 6 präs 
eludirt, ihnen ſomit ein ewiges —— aufs 
etlegt, an deren Stelle neue audgeferfigt und ſoweit 
Be Zahlungen nächgerviefen worden, mit %öf 
tberungen im, Hypothelenbuche paſchici 
weh m. wird. 
Luckenwalde, den 30. November 1844. 
! "Könige. Land- und Stadtgericht, 
T " — 
Nothwenbiger Veriant 
- -Königl. Kammergericht in Berlin: 
. Das hierfelöft in. ber Georgenfiraße Nr. AZ 
belgene, im fammergerichtlichen ‚Obpothefenduche 
Vol. VII Cont. a Pr. 6 Pag.» GI, verzeichnete 
Grundſtück, abgefchägt auf 25,079. Che. 23 Ser. 
6 Pf. zufolge ber, nebft ‚Suvatbekenfehen und Bes 
dingungen in der Regiftratur einzufehenden QTare, 
ſoll am 7. Mai. 1845, Vormittags ID Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſielle ſuhhaffirt werden. 


Rothwendiger Verkauf. 
Könisl. Kammergericht in Verlin. 
Daß, in der Uckermark im Angermündefchen 
Kreife belegen? im Hypothelenbuche des —* 
Kammergerichts Bol. X‘ Pag. 241 verz 
dem Pächter :Chrifiian Ludwig Bühring ge 
Gut. Sibershofl, welches ritterfchaftlich atıf 28,559 
Thlr. 21::Ggr. 8. Pf; abgefchägt ‚worden, Fufolge 
bex Yebſt Hypothekanfchein und Bebingutigen, ir der 
Regftratur einzuſcheuden Tare, foll 
: am 20: Mai: 4845, Vormittags. 11 u, 
an ‚ordentlicher Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werben. 


Der dem Aufenthalte wach: unbekannte Guts-· 


beſitzer Siber wird hierzu bfeneich voreiahen. 


othwendiger Bertauf 

Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das hierſelbſt in ber Shauffeeftraße Nr. 16a 
befegene, im Hypothekenbuche bed Königl. Kammers 
gericht‘ Bol. Ib Pag. 48 Nr. 10 verzeichriete 
Grundftlit nebft Zubehör, abgeſchätzt auf 22,150 
Thlr. 20 Ser. 84 Pf. zufolge der, nebſt Hypo⸗ 
thefenfchein unb- Bedingungen in der Regiftratut 
einzuſehenden Tare, foll 

am 25. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 






8 


Nothwenbiger Verkauf. ” 
König. Kammergericht in Berlin. - 
Das hi oft in der Schumanngftraße Nr. 14 
Beligene, “im Eantmergerichtlichen Hypothekenbuche 
Vol. IX Cont!-K Nr. 9 Pag. 193 verzeichnete, 
ben’ Tiſchlarmeiſter Friedrich Wilhelm Deihmann 
ige Grundſtüch, deffen Gebäude noch im Rob: 
u begriffen find, und beffen Werth an Grund 
Boden und Materialien auf 36,533 Thlr. 
6 Se. 14 Pf. abgefhägt worden, zufolge ber, 
mebft‘.Hupofhefenfchein und Bedingungen in ber. 
Regifeatur einzufehenden Tare, foll \ 
am 21. Mai 1845, Vormittags 11 uht, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. 


"Nothmwendiger Verkauf. 
. Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das hierfelbft in der Invalidenfteafe Nr. 48 
Befegene,, im. Ohpothefenbuche bes Königt. Kam⸗ 
mergerichtd Bol. IX, Cont. Nr. 2 Pag. 508: 
verzeichnete Grundftüc, abgefchägt-auf 8I60:Thlr. 
22. Sör. 11 Pf. zufolge ber, nebft Hypochekenfchein 
und Bedingungen in ber Regiftratur einzufehen⸗ 
ben Tare, fol 

am 18. April 1843, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichteftele fubhaftirt twerben. 

Alle unbekannten Realprätendenten werden auf⸗ 
geforder, ſich bei Vermeidung ber Prällaſion Mär. 
teftens ip diefem Termine zu melden. 


Hotchwendiger Verkauf. 
rädtgericht zu Berlin, den 30. Auguſt 1844. 
"DaB ‚in der Lietzmannsgaſſe Nr. 13 belegene 
Grundſtück des Buchdruckers Alexander Jakob 
Tornow; gerüntich abgefchägt. zu 6522 Thlr. 
10:88}. 6 Bf, fol 5 

! am: 13. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
am der Gerichteftelte fubhaftirt twerden. Tare und . 
‚Supothekenfchein ſind in der Regiſtratur einzufeßen. - 


"Nothwendiger Berkauf. 

Stabtgericht au Berlin, ben 16. September 1844. 

Das am grünen Wege belegene Grundftüd bes 
Partikuliers Reume her, gerichtlich nbgefchägt zu 
5892 Xhlen,, fol . 

. am 3. Aprü 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an der Gerichtäftelle fubhaftirt werben.“ Tare und 
Hüpothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 





Nothwenbiger Berkauf. 
ember 1844. 


3; hele 
—E 
u Un. 


Tape "und 
* —8 


Nothwendiger Verkauf: 
Stadtgericht zu Berlin, den 24. September 1844. 
: Maß in der Kraufenftrage Nr. 68 betehen 
Bederfhe Sugia — abgeſchati zu 
13,017 Thlr. 26 Ser. 9. Pf. foll u 
am 30. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, ' «+ 
an ber Gerichtsſtelle fubhafirt werden. -Rare:und 
Hypothekenſchein find in ber Regifteatur einzufeßen.- 
. Die unbekannten Realprätendenten werden 
durch unter der Verwarnung ber Prüchufion öh te, 
lich porgeladen. 
—S————— 


Nothwendiger Berkaufi a 

Stabtgericht. zu Berkin, ben 25. Septeribee 1844: 

Das in der Brunnenftraße Nr. 12. belgme‘ 
Schulz eſche Grumbnüd, geriefich abgefchägt zu 
7794 Thir. 8 Sr. 9 Pf. folk 

am 23. Mai 1845, Vormittags I1 Uhr, 
au ber Gerichtäftele fubhafiirt werden. Taxv and, B 
Hypothekenſchein find in-ber Resiteatur emufehen: 2 

— — 





Vypothetenſchein find in der Regiſtratur eꝛnzuſehen. 


denhaioer 
am 13. Juni 1845, Vormittags 11 uhr, 
an der Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tare und 


" brrothclenſchen ſunn in der Regiſtratur seem 


Inn ur ! von 


h Nothiwendiger Verkauf. 

Gtadtgericht zu Berlin, den 27. September 1844. 

Das in der Wollanksſtraße Nr. 17 belegene 

Sperlingfhe © alas abgefchägt 
f., fol J 






au 7711 Zhle. 27 
' am 10. Suni mittags 11 Uhr, 

an ber Gerichtsſte t werben. Tare und 
Hypothekenſchein fin! egiftratur einzufehen. 





7 Nothwendiger Berfauf. 
tadtgericht zu Berkin, ben 28. September 1844. 
Das in. der Rofengaffe Nr. 33 a belegene 
Hamannfche Grundftüd, gerichtlich abgeſchätzt 
zu 6311 Thlr. 24 Ser. 44 Pf., fol 
» 2 am 87. Yuni:5845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelfe refubhaftirt werden. Tare imd 
Hpvothelenfehein find in ber Regiftratur einzufehen. 
Die unbebannten Realprätendenten, fo wie ber 
dem Aufenthalte nach unbekannte eingetrügene 
Gläubiger, Arbeitsmann Carl Andreas Gottfried 
Müller, werden hierdurch, und zwar erflere 
unter der Verwarnung der Präcluſion Öffentlich 
vongeladen. ı - 


Nothwendiger Verkauf. 


Stadtgericht zu ‚Berlin, den 28.-September 1844. 


Das in der Brummenfiraße Nr. 42 belegene 
Basdelfhe Grundſtück ti abgeſchãtzt zu 
die 
SEELE mittags 11 Uhr, 
ort werben. Taxe und 
er Regiſtratur einzu⸗ 











Meder und Schule 
ifsher werben biers 
7* . 


22diger Verkauf. 

in, den 25. November 1844. 
vor dem Frankfurter Thore, 
ee befegene, dem Ziegelmeifter 
e und aus ben im Hypothe⸗ 

senvunye wwu we 1706 und 1731 verzeichnes 

ten Orundſtücken zufammengefegte Grunbftüd, ſoll 

Schuldenhalber in dem 

am 15. Juli 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle anftehenden Bietungstermin 


unbefannten Gläns: 


fubhaftirt werden, dergeſtait, daß das Ausgebot 


des Ganzen als Ein Grundftüd und verſuchsweiſe 
der einzelnen Theile nebft den darauf befindlichen 


Gebäuden erfolgt. Die gerichtliche Tare von.bem | 
ganzen Grundftüc beträgt 12, 191 Thlr. 6 Gr. 
104 Pf.; dagegen die der einzelnen Anthelle: von 
dem Grundfüd Bol. 21 Nr. 1706 2214 Thke. 
20 Sgr. 3 Pf., Bol. 21 Nr. 1731 10,976 The. 
16 Ser. 7 Pf., welcher Unterſchied darin liegt, | 
daß die einzelnen Theile -wenigex nugber fein 
toürden, ald dag Ganze, und fie durch bie Trammung | 
im Werth verlieren. Die Taren und. die Hiper 
thefenfcheine Fünnen in. der Regiftratur eingeſchen 
werde. - .. . B \ 


Nothwenbdiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 5. Dftober 1844. 
Die, neue Friedriheftraße Nr. SO und Könige 
mauer Nr. 7 und 8 belegenen beiden Schiffseigen⸗ 
thümer Johann Chriftian Jahn ſchen Grundflude, 
gerichtlich abgefchäßt zu 9153 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf. 

und 2079 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf., follen 

am 20. Juni 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hppothefenfchein find in der Regitratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 

Stadtgericht zu Berlin, ben 17. Dftober 184. 
Das in der Jafobsftraße, Spandauer Viertel, 
Nr. 28 beiegene Kaufmann Müllerfche Grund 
Min erihtich abgefchägt zu 13,063 Thir. 11 Spr- 
9 Pf., fol ” 

am 24. Juni 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsftele fubhaftirt werden. Tarxe mb 
Hppothefenfchein find in det Regifisatur einzufegen. 


"Rothwendiger Berkauf.. i 

Stadrgericht zu Berlin, den 30. November 1844. 

Das in der neuen Schönhaufer Strafe; Nr. 4 

belegene Grundftüd des Kaufmanng Hirſch Abels⸗ 

si geriet, abgefhägt zu 6179 Thlr. 1 Sot. 
J 


3 pf. 

A 18. Juli 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hüpotefenfchein find in der Regiftratur einzuſchen. 


-Nothwendiger Berkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 17. Dezember 184. 

Das in der Rofengaffe Nr. 33 beiegene Grund 
füd des Delonomen Hamann, gerichtlich abBts 
ſchätzt zu 5793 Thlr. 7 Sur. 6 Pf., fol 

am 26. September 1845, Bormittage, A] Uhr, 

an ber Gerichtöftele fubhaflirt werden Tape und 
Hypothekenſchein find in der Regiftcatur einzufehen- 





” 


Der bem Yufenthalte nach unbekannte Zimmer- 
polier Zohann Carl Friedrich Schulz wird hier⸗ 
durch öffentlich. vorgeladen, fo wie auch die unbe⸗ 
Eannten Realprätendenten bei Vermeidung der Präs 
clufion vorgeladen werden. 


— Nothwendiger. Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, ben 27. Dezember 1844. 
Das in der großen Frankfurter Straße Nr..47 
beiegene_Seibenwwirfermeifter Lüdegefche Erben⸗ 


Srundfüd, ge abgefhägt zu 4479 Thlr. 


5 Sr. 11 Pf. 
' am 2. Suni 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an’ ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werden, Tare und 
Hppothefenfchein find in ber Regiftratur einzufehen. 
"Die unbekannten Realprätendenten werben unter 
der Warnung der Prächufion hiermit vorgeladen. 


—Nothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 28. Dezember 1844. 
Das in der Neander Straße Nr. 5 belegene 
Grundſtück des ‚Maurermeifters Louis Julius Hein- 
en gerichtlich abgefchägt zu 11,051 Thle. 
am 15. September 1845, Vormittags 11 uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tape und 
Hyxothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothiwenbiger Verkauf. 
Königl. Landgericht zu Berlin, ben 18. Oft. 1844. 

Das im Hppothefenbuche auf den Namen des 
Gottfried Borcharbt eingetragene, im Natural- 
befig bes Oekonomen Tobias Heinrich Bernhardt 
Wäühlberg befindliche Zinsbauergut Nr. 2 zu 
Mahlsdorf, abgefchäi häpt auf 6481 Thlr. 3 Ser. 
9 Pf. zufolge ber, nebft Hypothekenſchein in dem 
Alten Büreau einzufehenden Tare, fol 

am 28. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an orbenslicher Gerichtöftelle, -Zimmerftraße Nr. 25, 
ſubhaſtirt werden. 

Alle-unbefannten Realprätendenten werben aufs 
geboten, ſich bei Bermeidung ber Prächufion fpäs 
tefteng ‚in. dieſem Termine zu melden. 


Nothwendiger Berkauf. 
Könial. Landgericht zu Berkin, den 31. Januar 1845. 
Das dem Kravatten-Fabrifanten Johann Georg 
Garl.Detstingshaufen gehörige, auf dem Web» 


bing an der Panf- und Wiefenftraße belegene, im' 


Sppothefenbuche Bol. I Nr. 47 verzeichnete Grund» 
Küd, abgefchägt auf 150 Thlr. zufolge ber, nebft 


Hppothefenfchein in dem Ilten Büreau einzufehen- 
den Tare, fol 

am 29. Mai d. I., Vormittags 11 Ur, 
an ordentlicher Gerichtöftelle, Bimmerftraße N 3, 


. fubhaftirt werden. 


suis 
u " 
ſtraße Bi 
von dieſe n 
6563 Th 
nebft Zui 
Subhafta 
Bietangstermin auf 
den 27. Mai 1845, Vormittags 9 Uhr, 
vor. dem Stadtgerichtsrath Herrn Steinhaufen: 
im Stadtgericht, Lindenſtrahe Nr. 54, anberautst. 
Der Hppothefenfchein, bie Tare und bie’ ber . 
fondern Kaufbedingungen find in unferer Resiftek- 
tur einzufehen. 
"Potsdam, den 28. Oktober 1844. - s 
Königl. Stabtgericht hiefiger Refidenn 


Befanntmahung. — 

Das ben Erben bes berfiorbenen Sekretairs 
und Kalkulators Schartor gehörige, allhier am 
Markt Nr. 5 belegene, in unferm Hypotbefenbuche 
von. der Stadt Bol. II Nr. 120 verzeichnete, auf 
6534 Thlr. 22 Sgr. abgefchäßte Grundftüc nebft 
Zubehör ſoll im Wege ber nothwendigen Subha⸗ 
ſtation verkauft werben, und iſt hierzu ein Bie— 
tungstermin auf 

den 27. Mai 1845, Vormittags 9 Uhr, 
vor dem Stadtgerichtsrath Herren Steinhaufen 
im Stabtgericht, Lindenſtraße Nr. 5A, anberaumt. 

Der Ghpothefenfchein, die Tare und bie be— 
fondern Kaufbebingungen find in unferer Regiſtra⸗ 
tur einzufehen. 

Potsdam, den 28. Oktober 1844. 

Königl. Stadtgericht hiefiger Nefidenz. 


Subhaftations-Patent. 
" Nothwendiger Verkauf. 
Königliches Juſtiz⸗ Amt zu Potsdam, ben 13. 
Dezember 1844. 
Die Grundftüde des Fiſcherinnungsmeiſters 
Carl Friedrich Schmidt und deſſen Ehefrau Ca⸗ 
roline Friederike geb. Hannemann zu Werder. 


upd wars 


v 


a) 108,8 1. 1 Fol 135 Nr. 63 des dortigen 
Shyothekenbuches verzeichnete Wohnhaus 
= nebft Sfeinfifcherei-Gerechtigfeit und Zubehör, . 
tarirt auf 1404 Thle. 28 Spr. 1 Pf., 
b) der, Bol. II Fol. 130 Nr. ws deffelben Hy⸗ 
safe uf 8 verzeichnete — “ar 
Hehässe auf 80° Thle. 10 Ser. 3 . 


26. April 1845, Vormittags IT PR . 
ind Rathhaufe zu Werder fubhaftirt werden. 
VWare und bpochekenſche in ſind weiluůalichi i 
ee 2ten Büreau einzufehen. 
Rptbmwendiger Berküuf 
Juſzkammer in Schteedt, ben 19. Septeinber‘ 184% 
‚Das: in der Berlinerfraße Nr. 157 belegene, 
jum Machlaſſe des Kaufmanns Mofes Salomon 


— Hypothekenfdjein. und Kaufbebingungen, in 
der Regiſtratur einzufehenben Tate, fon 

am . Avril 1RA%. Bormittage 10 Uhr, 
'ubhaftirt werden. 

m Realprätendenten, 

: nach unbekannten 

i Abraham. Löwen⸗ 

nd der Weißgerber 

zu jenem Termine 

on ebenfalld hiermit 


uf. 
u Wriezen, 


im bortigen 
BA ver 
rige Grund» 
a in unſerer 
0 Thir. ge⸗ 


r 
IL Uhr, 
vor dem 


lüver ſub⸗ 


Hayrıre werven. 
Die unbekannten Erben ber angeblich zu Große” 
Barnim verftorbenen Hhpothefenglä ubiger Altſi —* 


— — 





ur 


90 








heeinkaum gehörige Grunbftüct nebft Zubehör, ! "erben 


tarirt auf 9385 Thlr. 28 Spr. 2 Pf. zufolge der," " 


vo. eh 


riedrich Mielenzfchen Ehe leute when in hie | | 
em Termine biemmit vorgeladen. 


Nothmwendiger Berkauf. 

Land- und Stabtgericht zu Brandenburg ax 
bee Havel, den 28. November 1834. 

Die in der Venedigſtraße der Neufiabt Hierfelök | 
sub Nr. 646 und 647 belegenen, Bol. 15. Fol. 
73 bes Hypothekenbuchs eingetragenen und den; 
Kaufmann. Zungfchen Erben "gehörigen Wohn⸗ 
häuſer nebft ' Zubehör, gerichtlich, abgefhägt "auf. 
4479 The: 11 Sgr. A Pf. zufolge ber, nebk 
Hwpothefenfchein und Kaufoebingungen in "unferer 
Regiftratur enzufehenden Tare, ſoll 

am 7. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichteftelle vor dem Deputirten 
Hern Ranmmergerichtö Affeffor Bendel —* 


Nothmwendiger Verkauf 
Königt. Land⸗ and Stadtgericht‘ zu Wrisgen, 
den A. Deember 184 

Das · hlerſelbſt Be, im Hypvothekenbuche 
der-Stabt Bol. XIII Pag. 84 Nr. 8 verzeichnete, 
bem Gärtner Friedrich Specht gehörige Grund 
ſtück zufolge ber, nebft Hhypothefenfchein, in uns 


} here Regiftratur einzufehenden Tare auf 521.Chl. 


2 Sgr: 6 Pf. gerichtlich abgeſchätzt, folk 

am'8. April. 1845, Vormittags, 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle hierſelbſt vor bem 
Heren Juſtizrath König fubhaftirt werben. 


Freiwilliger Berkauf. 

Königl. Juſtizamt Gramzow zu Srenglom, den 
9. Dezember 1844. 

Der zu Fredersdorf belegene, im Hyrotheten⸗ 
buche dieſes Orts Bol. II Fol. 62 eingetragene, 
ben Kindern des verfiorbenen Gericeemanms Chr» 
flion Eidmann zugehörige zindeigenthümliche, 
fveziel_feparirte Bauerhof nebe & Hufen Adler, 


abseſchätzt auf 4102 Thlr. 5 Sur. 


am 4. April 1845, Vormittags It Ur, 
" Frebeesborf im Sofe feloh, öffentlich ſubhaſurt 


"Er Tape nebft Hypothekeuſchein ſind man 


un Regiftratur zu Prenzlom eiezuſehen. 


Deffent⸗ 


III 


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nasu 9 


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—— Anzeiger Ku a 


Hamm Men Stuc den Amisblatis : 
















Bin, 1048. ' 





* Daes dem —* —2 — uuter 

m Bl. Dezember 1842 für Beitraum 

(ehe Daten wie Bau u 
auf. einen Nacht⸗ Telegraphen in. ber durch 
Zeichnung und Befchreibung nachgeriefenen 
Konkzuftion, 


IR auf zehn. Iahre, alfo bis zum ai Dezember 
34852, verlängert werben. 





:* Dem Kunpidaten ber Beldmeßfunkt Gufgo 
Winkler zu Halberſtadt iſt unter dem 24. Februar 
3845 ein, Patent 

auf ein Spisgel · Inſtrument zum Meſſen der 
Winkel, in der Durch Zeichnung und Veſchrei⸗ 
bung nachgeroiefenen, als neu und eigenthlm- 

Be Ka anerkannten ‚Bufammenfegung; 

"auf acht Jabre, won jenem Tage an gerechnet, wm! 
für Fe Umfang des Preußifchen na erbelt 
worben, 


Stedhriefe 
Der Schuhmachergefelle Auguſt Ber 
Schulze, . welder wegen werfuchter ſchwerer 
‚Körperoerlegung eines Menſchen rechtskräftig zu 
niermonatli⸗ Strafarbeit verurtheilt worden if, 
Hat ſich der Strafvoilſtreckung durch feine Entfer⸗ 
nung dhon Hier mittelſt eines von dem hieſigen 
König, Polizei-Präfidio unterm 9. September v. I. 
ausgeftellten Reifepaffes entzogen. So viel ermit- 
telt yagrden,, haf fich der Inkulpat über Perleberg 
” ung. begeben, biefe Stadt jedoch um 
"Martini v. 3. nad) kurzem Aufenthalte ‚und > ahre 
feinen it dafesbft wifiren ‚zu laffen, er 
Da. fein jegiger Aufenthalt ‚nicht — 
> hr erden fünmtliche Behörden bed In⸗ 
Auslandes bienfiergebenft erfucht, apf den naı 
fiehend näher fignalifirten ıc. Schulge — 
vigiliren, ihn im Betretungsfalle verhaften und mit 
den bei ihm ſich vorfindenden Effekten mittelſt 
ſichern Trangpprres ga die hieſigen Stadtvoigtei⸗ 
‚Bafänggiffe abliefern zu Jaffen. Bir verſichern bie 
——— Erſtattung ber dadurch entßtandenen 


Kofen und b 
landes eine gl 
Berlin, de 
Königl. $ 
Signal 
Schulze, au 
evangeliſch, 5 
dedte Stien, ſ 
mittelmãßige? 
des Kinn, oı 
und feine befi 
Die Beklei 


* De Kriminalgefangene Fuhrknecht Guſtav 
Adolph Wilhelm Schöning, welchet ‚ber Verü⸗ 
bung eines gewaltſauien Diebſtahls deingend ver⸗ 


-bächtig ift, hat. Gelegenheit gefunden, am 16. d, M. 


aus der Charite, wo er ſich zur Heilung befand, 


‚au entforinaen. 


Zillen, verheira . 

1841 am Leben gehabt bat, foll im ber Unter⸗ 
fuchımgsfache gegen ihn eine 10tägige i 
Krafe abbüßen. Sein Aufenthaltsort vieler 


I FFAgpn 
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hi } 
Hall, 

1133 
Hi 


— 


Signalement. Bor- und Zumame: Albent 
Wittenberg, Stand: Arbeittmam, Geburts 
und : 


farbe: gefund, Statur: , 
em gelonbere Reunzeichen: ein Fel un In 


Auge. ’ 
Belleibet war der ıc. Wittenberg mit uber 
eimeanbbofen, dergleichen Jode, alter gran mb 
oelb gefkreifter Fottunener Wehe, blauer Scham 
müte und Gchuhen. 
Befaunntmahung 
. bad abe 185 fi bie Termine mu 
im Kouigt. 
Biden Bolbiähähle — 
und 21. Rovember, jedesmal von Bormittagt 9UK 
ch, anberaumt. Gtramsberg, ben 22. Febr 6 
Köwigl. Preuß. Rand- und Grobeneriän 


Bieb- und Pfertemarft in Granfee 
Das bandeitreibende Yubkfum wird 


Gerät dis Erzichenigefaufes belcgenen.Geunhfiähe 
!rinom Dampfeeflel zum Bafchinenbetriüde aufzu⸗ 


ſtellen. 

Rach Vorſchrift des Reynlatls vom -6.- Mei 
1838 und dee Gewerbe ⸗Otoͤnung vom 17.0. M. 
werben: biefenigen, weiche gegen. biefe Anlage be 
gründete Eintvendungen zu haben’ vereinen; auf 
gefordert, bdiefelben binnen vier Wochen präcluſi⸗ 
vifcher Friſt anzumelden und zu befcheinigen. 

Berlin, ben 20. Februar 1848. ' 

" Königt. Yolizei« Prafbium.: 
von Prattammer. J 
— — 
In Folge höherer Beſtimmung ſollen aus den 
Befänden des unterzeichneten Artilleries Depots pr. 
1551 Eentner Gußeifen in unbrauchbaren 


. Fhlgröhren, 34 Gentner dergleichen in zerſprun . 


gener Cifennmunition, 8 Gentner 104 Pfund altes 
Schmiebeeifen in verfchiebenartigen En lin = 
befichend und 554 Pfund altes Eiſenblech, öf lich 
-am den Meifibietenden gegen gleich baare Bezah⸗ 
lung verkauft werben. 
* Zu’ biefem' Behuf haben wir 'einen Zermin auf 
den 8. April d. 3., Vormittags 9 Uhr, 

in unfeem Bircon auf hiefigee Gitadelle angeſetzt/ 
und werden Kaufliebhaber zu der vorgenannten 
Zeit hierdurch eingeladen. 

Spanboro, ben 15. Februar 188. 

Königliches Artideries Depot. 


Nutz⸗, Bau⸗ und Brennhofz- Berfauf. 
Auf dem Dom. Striche im Birnbaumer Kreife 
bei Wierfebaum, 4 Meile von der Dofener Chauſſee 
entfernt, ſollen 
am 10. März d. & 
„nachfehende Höfer meifiietend verkauft: werben, als: 
eirea 4000 Klaftern Birken⸗ und Kiefern⸗ Iſter, 
und Eifen - Klobenholz IRer und: liter Klaſſe 
circa 1000 Stämme Kiefern « Bauholz , ſtark, 
mittel und ‚Hein, 
eiroa 100 Stüd Kiefern» Sageblöde zu Bohlen, 
8 "s»  Birfen- . 
« Eifen-Rui holz. 
Obige Votz⸗ befinden ſich auf ber Ablage zu 
Striche hart an ber Wartha, umd tönnen von 
Kauflichhabern jegt ſchon in Augenfchein genom- 


der ee Bertauf wird an gebachtem Tage in bem 
Schloffe des Dom. ftattfinden, wofelbft auch noch 
zur felbigen Zeit oder jetzt ſchon hier, über andere 
30,000 Stämme Bauholz und 20,000. Klaftern 





Llobenholz durch Unterzeichaeten : Kamsfsläfe 
getwacht werden können. 

Berlin, ben 9: Februar Ab: 
u giscati. 








bi 
* 


J one 
‚belegene 
Cont. © 
Zinnow 
Thlr. 29 
Eenfchein 
zuſehenden 
am 9. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaftict werben. 


Nothwendiger Verkauf. 


Stoadtgericht zu Berlin, den 31. Januar 1845. 


Das in ber Föthener, Strafie Nr. 6 _belegene 


Skodo wskyſche C h abgeſchätzt 
zu 5443 Thir. 5 € ‘ 
am 11. Septembe 8 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtell⸗ Tare ui 
Hypothekeuſchein fin r einzufehen. 
Die dem Aufent, nnten Real 


Ingereffenten,, Ziegeleibefiger Johann rich 
Wendtland und Partikulier See Sul 


Kuhn, werben hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Stadtgericht zu Berlin, ben IT. Januar 1845. 


5 


Nothwendiger Verkauf. “ 


Das in ber Köthener Straße Nr. 7 belegene 
Skodowskhſche Grundflüd, gerichtlich abgefchägt 
zu 1180 Thle., fol . 

am 12. Suni 1845, Vormittags 11 Up, 
an der Gerichtsftelle fubhakirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Nothw: 


\ Siadtgericht au! 


Das in der DV 
zerſche, jetzt ©: 
abgeſchaͤtzt zu 825 


„bie Käuferin das 


am 18. Septemt 
an ber Gerichtöftel 
Oyrothekenſchein | 
Die dem Auf 
ſchwiſter Sorge 
burch öffentlich mit vorgeladen. 


ı ‚Mothwenbiger Bertauf.: 
Das dem Wachspreffer Auguſt HR, ” 


ete Grunde 
nd. Garten, 


\ ‚up 
ft we 
und Tape 


wicht I 


Patent 
Der zum Nachlaß dee verftorbenen Yanır 
Johann Friedrich Pritzko w gehörige, zu Löwen⸗ 
berg, .belegene dienſtfreie Bauerhof mit Zubehör, 
taric 


ini 
den 
ve 


v. 
Nothwendige Subhafetiom- 


belegene 
richtlich 
ſoll 


ben. 
em Ge- 


jagen. 


x Berkauf. > 
ben 27. Dezbr. 1844. 
18 Chriſtian Friedrich 
Nr. 36 unſeres Hypo⸗ 
nah dem Verkaufe bes 
ferldindes_ jegt den mi- 
rben noch verhfiebenen, 
A nzloro belegenen Reali⸗ 


haus, ein Stallgebãude, 
ugte MWörbe und ‚in 
ter Maffe, ° 

1124 Xhle. 20 Ser. 


Beletge «bit, meh 16h ? 
on. in wriferer Regifirater einzuſehenban · Tate felien 
am 19. April 1845, Vormittags 11 Un: 
au ordentticher Gerichtafteie ſubhaſti 
Alle unbekannte Realyraͤtendent en werder urſ⸗ 
geboten, ſich bei Bermeibung der präclufion -fpi- 
keftend in ‚biefem Termine gu melden. . 


SubhafationdrPatent. 
Nothbimendiger.-Berfauf 
ehe ber Oerrſchaft Greifenberg. 


“ 8 althier "im ber Burgfiraße belegene bem 
ehe Gaſiwirth Polte gehörige, im Htpothes 
buche . von: berg Vol. I Ne. 104 Fol 


29 ;seq. verzeichnete Wohnhaus nebft Hintere 

bäuden, Gartenland, Ader und Wiefenkaveln ab 

gefchägt auf 1313 The. 16 Sgr. 11 Pf. zufele 

der, nebſt Snrotinbenfchein in unferer Regifivatur 

einzuſehenden Tare, foll 

am ib. April 1885, vVormittags 11 Aht, 
Gerichtsñelle ſubhaſtirt 


bGreienen i d. Ufern, den 18. De isu 


„Geeimältige Subkaßation 
i heim Bericht zu Gerbshagen. 
Das Bauergut Nr. 5 iu Gtefiendhagen, bei 
Feuerbötenſchen Erben gehörig, U 
am 27. Mai 1885, Vormittags 11 Uhr, - 
im m Öerichtegimmer zu Gerdshagen verfauft werben. 








5 weiwilliger Berfauf 
. jur Aufföfung ber Gemeinfaft. 
Königl. Land- und Stabtgericht zu Nouftadt· Abersw 

Die Mühlenbefigung. der Erben bes Mühlen 
‚weifters ‚Gottfried Wilhelm Büfsher zu —*5 — 
TDerswalde in der Borfiadtz gefchazt auf 24,804 
Thir. aufblge: ber, webft. Shpothefenfchein und 
‚Ranfebedingumgen im Ilten Gecyäftsbürenn dei 
Gerichts einzufehenden Tare, foll 
. am Zi. März 1845, Vormittags H ul, 
im Gerichtegaufe an den -Meiftbietenben verkauft 
— 

Die Veſithung begehi and einer Detmühle, 
einer: friiheren. Ginsmühle, ‚vier. Gärten vom zu⸗ 
Kommen. :1. Morgen: 88 [INRuchen, einem Moin 
haufe von 2 Wohnungen nebft Schmmnen un 
-meehneren anderen Pertinenzlüdten. ı = - 

" ++ Die ‚Delmühle von. 2. Clagen und Bo, 
‚iftmit einer wollhendigen Raffineriz,. und 
Rau zum Wefftellen von Delkurhen vafehen, m 





enthält ein boppeited Datzwerk, zwei Paar Bor 
fen, neun Paar Stampfen, vier Paar Nachs 
fen und einen kupfernen Wärm-Apparat... Das 
afferrad if 16 Fuß Hoch und 6 Fuß breit. 
Die ehemalige Gipgmühle hat ein ähnliches 
Waſſerrad nebff großem eifernen Stirnrad und ift 
zu jeder beliebigen Einrichtung geeignet. 


Befanntmadung. 

Ein von Dienften und Pächten freies Bauergut 
dar-Kerzendorf, welches jährlich 21 Thir. baare 
Gefütte hat, foll entweder in einzelnen Theilen, 
ober im Ganzen durch den Gräflichen Gutspächter 
Krahmifc zu Wendifh- Wilmersdorf ale Spe- 
zial⸗ Bevollmächtigten 
"am 10. März d. J., Vormittags 10 Uhr, 
in Kerzenborf aus freier Hand verkauft werben. 

„Wendifch Wilmersdorf, den 10. Februar 1845. 


Nothwendige Subhaftation. 

Land» und. Stabtgericht Liebenwalde, am 18. Fe⸗ 
benar 1845. 

Das zu Klandorf belegene Büdnerhaug des ver- 
fiorbenen Bübnerd Hübener und bag demfelben 
* Erbpachtsrecht an 5 Morgen ehema⸗ 
Ligen indes bei Klandorf, abgeſchätzt auf 
[7173 und 125 Thlr. zufolge der, nebſt Hy⸗ 


votbefenfchein und Bedingungen bei und einzuſe ⸗ 


henden Tare, ſoll 
am 80. Mai b. J., Vormittags 11 Uhr, 
en ordentlicher Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Straßburg in ber Ufermarf, 
den 21. Februar 1845. 
Das in, der Pfarrfiraße snb Nr. 282 bier “ 
Tegene, zum Nachlaß des Maurermeifters F. W. 
Za ſtr o w gehörige Wohnhaus, tarirt zu 1139 Xhfr. 
20 Sar., fol 
- am 3. Juni 1845, Vormittags 10 Uhr, ' 
an srbentlicher Serichtöfelle nach vorgängiger Res 
gulirung ber Bedingungen fubhaftirt werden. 
Hppothefenfchein und Tare find in der Regi- 
firatur einzufehen. - 


Ein im Dorfe Steinhöfel, Lebueſchen Kreiſes, 
1 Meile von Fürſtenwalde ohnweit ber Berlin» 
Frankfurter Eifenbahn belegenes Bauergut, fol 
aus Freier Hand, ohne lebendes und todtes Inven ⸗ 
tarium, aber voller Winterausfant vntauft werden. 


Im Yuftsage des —Aã habe ich bern 
einen Licitations ⸗ Termin auf wit 
Dienftag.ben 25. März d. J., Bormittnge: 10. Uhr, 
in meiner Wohnung enberaumt und- lade Sr Rau 
fuftige unter dem Bemerfen ein, daß ber other 
Eenfchein, fo wie ber. Anfchlag des Grundftüds-und 
bie Kaufbebingungen täglich bei mir eimzufehett fü ab, 

Fürftenrwalde, den 24. Februar 1845: 

Der Kaufmann Siehmann.' 


Belfanntmadung - 

DaB zum Nachlaß des Schneidermeifters Jo⸗ 
hann Chriftion Faldenbers gehörige Bübdner · 
geundftüd zu Grünefeldt, gerichtlich taxirt zu 
370 Thle. Kourant, fo in dem auf 

den 7. April d. I., Vormittags 10 Uht, 
an biefiger Gerichtäftelle anberaumten Termin im 
Wege der freirvilligen Subhaftetion an den Meiſ⸗ 
bietenden verfauft. werben, weshalb DBietungeheftige 
zu biefem Termine eingeladen werden. 

Die Tare kann werktäglich in unferer Regie 
firatur eingefehen werden. 

Eremmen, ben 24. Februar IRA. 

Das Gräflih von Rebernfche Patrimomialgericht 
über Schwante. 


Befanntmahung. 

Die dem jegigen Befiger —X horie 
zu Vorwerk Müggenbuſch bei Haveibets belegene 
und mit der Kolonie⸗Nr. 257 unter einem Dache 
erbaute Kolonie sub Nr. A, wozu ein hatder Mor⸗ 
gen Gartenland und die Weidegerechtigfeit für zwei 
Kühe gehört, foll wegen Veränderung bed Bafigers 

am 25. März d. J., Vormittags 11 Uhr, 

im Haufe des. Faufmanns $®. Diedmann 
zu Havelberg aus freier Hand öffentlich meiſtbie⸗ 
tend verkauft werden, wozu Kaufliebhaber mit bem 


Bemerken eingeladen werden, baß bie Bedingungen 


alle Tage bei dem ıc. Diedmann eingefehen ober: 
auf frankirte Briefe mitgetheitt werden Fünnkın 


Die Braumuͤllerſchen Erben beab- 
fichtigen Das ihnen zugehoͤrige, in Wriezen 
an ber Ober -in ber Wilgelmftraße belegene Wohn- 
haus nebſt Zubehör, worin. feit 50, Jahren eine 
a mit gutem Exfolge betrieben wurde, Wie- 

und Wiefengarten aus freier Hand in verkaufen. 


Selb ſikãufer können fich mündlich ober in Yortos 

freien Briefen entweder. an den Braueigen Wild. 

Buckow. zu Briegen an der ‚Ober oder an 

9 Braumüller in Berlin, Friedricheftraße 
"NE. 86, wenden. 


Wegen hohen Alters des Beſitzers ift in einet 
anfehnlichen Provinzialftadt ber ‘Mark Branden- 
burg eine im beften Zuſtande befindliche fchuldens 
freie Brauerei uud Schanfroirthfchaft nebft Inven- 
tarium, für 4000 Thlr., bei verhältnißmäßiger 
Anzahlung, Ani verfäufen. : 

Außer dem breiftödtigen maffioen Wohnhaufe 
(edaebäue gehören hierzu noch mehrere Neben» 
gebäude, die einen nicht unbebeutenden Mieth- 
sing bringen, Malgböben, bedeutende Rellerräume 
und Stafigebäude, fo wie eine große zroeifchürige 
Wiefe und eine Aderparzelle. In diefer Brauerei 
wird ein vorzügliche® Bier gebraut und «8 findet 
daſſelbe baher auch einen guten Abſatz. Käufer 
belieben fich zu menden an 

W. €. Seibel in Zehdenid. 


Eine fotibe, fehr bedeutende Pachtung im Res 
irk Potsdam weiſet nach 
Schabow, Friedrichsftraße Ar. 191 zu Berlin. 


Berlin» Anhaltifhe Eifenbahn. 

Zur Berkoofung- der ſtatutenmäßig in biefem 
Jahre zu amortifirenden Anzahl von Prioritäts⸗ 
Altien unſerer Seſellſchaft nemlich: 

14 Stück 500 Thlr. und 

92: » A100 » 
haben wir Termin auf 
Dienſtag ben 1. April d. J., machmittege 4 Uhr, 
in unferm Gefchäftslofale am Askaniſchen Platz 
Nr. 6 anberaumt. 

Die Ziehung gefchieht in Gegenwart. ziveier 
. Notare und ben Borzeigern von Berlins Anhaltis 

ihen ifenbahe, Peioritä.Ueien ſteht ber Zus 
tritt frei. 

Die Nummern der verlooſten Aktien werden 
wir gehörig bekannt machen, und deren Einlöfung 
wird am 1. Juli b. I. erfolgen. 

Berlin, den 3. März 1845 

. Die Direktion. 
. von Eronftein, Vorſitzender. 


Bekannthadung‘ 
Am'27. Februar d. J. ift auf dem Baker 
Brandenburg nach, Prũtzke dem —A— 
Klette zu Lehnin, nachbezeichnetes — nen! 
ein fchroarger Wallach, lang Di pi a 
Abzeichen, 12 Jahr alt, —X 
dem linken Auge blind, mit einem a 
und zwei Zäumen 
entlaufens Indem wir nun Seben vor dem Am 
Kaufe bieſes Pferdes warnen, erfuchen wir zugleich, 
im Betretungsfalle- ſolches anzuhalten, und ben 
nächk zur weiteren Beranfaffung davon hierher 
Angeige zu machen. 
Brandenburg, den A. Mär; 1843. 
Königl. Rent» und Polizei» amt ein. 


Auf dem Rettergute Schönwalde bei Brunn 
im ofthavelländiſchen Kreiſe, deſſen Zuchtfcyäferei 
wegen loßaler Verhaltniſſe in eine Hammelfchäferei 
umgetvandelt werden fol, fleben. 316 tragende 
Mutterfchaafe, 177 junges Muttervieh, weiches 
nosh nicht beim Bock geweſen iR, und A ſem⸗ 
blad lener Böde zum Berfauf. Die von den tr 
gendm Schaafen im März und in ber een 
Hälfte des Aprils zu erwartenden Lämmer Formen, 
wenn es gewünſcht wird, gleich mit ben Mitten 


"verkauft werden, Die Ablieferung des Viehes fanı 


» gleich nach der Schur erfolgen. 


Der Preis br 
Mode war auf dem letzten Markte 80 Weler 
pro Gentner, ber der Lammwolle Ende Auguf 


. Serigen Jahres 98 Thaler pro Eentner. 


In meiner biefigen, aus bem alten berühmten 
Pleetzer Stamme gebildeten reinen Negrettiv 
Stammfchäferei flehen vom 1. März d. 3. ab 
Zuchtwidder verfchiedenen Alters zu ben fen Prev 
fen von A Friedrichsb'or und } Thlr. pr. Stüd 
zur Auswahl bereit. 

Sabow bei Pyrig, den 24, Februar 1845. 

C. H. O. Runge 


tsd , welt Schulen 
— nimmt der —— 
Kreugfiraße Nr. 23, an, . 


u! "Deffentliger. Anzeiger (m. y 













a8 ber m Zehnarzt B. eomuig in Berlin m. 
"6 Augit 184 Gebet te Pai 
wo ad acht Sahren und den fang des Preubifhen. 


.. af ein i 
tes 18 Verfi cha 
‚a pr 

angewen 
iſt am ee t 
anim̃qi 


— Sieabri he Eriedigungen 
° Der wegen bes Fuhrknechts Sup Abolph___ 


unterm 19. b erlaffene 
Stedbrief wirb, ba berfelbe wieder esgeifen Mi 
als erledigt — EHER 
Berlin, bruar 1843. 


, Königl_ —S— hieſiger Reſidenz. 


F Der buch” den \ Stedbrief vom 18: 
", 


rind 


e Ib hier abgeliefert dei, wodu— urch 
— erledige if. 

en ben 28: Februar 184) 

Königl. Kriminalgericht A Refidenz, 


Ber zeiſchn 

mefter 1845 an ber Königl. Preuß: ſtaats⸗ 
und fandwirthfdaftlichen. Akademie El» 
dena bei Greifswald gehalten werden. 


der ts⸗ 
un Yeti — 


nächfle Sommerfemefter am 7. April beginnen und un 


ſich auf fölgende Unterrichtsgegenftänbe beziehen: 
1) Ein- und Anleitung, zum akademiſchen Stu⸗ 
bium, National-Dekonomie, volfd- unb Rats» 
ftliche ‚Unterhaltung, Profeffor: Dr. 


" "Baumkark. 
« unb Mölckgibang Rinde 


2) Specieller Plan; 
viehzucht; Wonitirung bes Bodens und lands 


tert für den Zeifraum.: 


3 oefolte | jübifche Sehne of Zufenh 9 Hir A. 


i6 . 
der _Borlefungen, welche im Sommerfe- 


Bar.) 11 Städ des Aıntöblatts 
Reg zu: Potsdam und der” Stadi Berlin. 






a — 


—ã —S 


IB €, 
füchungen; den 
"N Merdegucht; Diätetil ; Pferhekenntoiß. und 
Sehre d vom et (ag, Departementd- Thier⸗ 

> arzt 
» Besen Konfteuftionen und Eintichtung 
und Bau⸗ 


eichnen, Univerfitäed-Bau-Infpekton Menzel 
dmeſſen und Niveliten, Profeſor ‚Dr. 
runert. 


— 


u 0 Enchktopäßifche € inteitung in bas ganbieirthe 
. fhaftes 


recht, Profeſſor Dr. Befeler. 


R ——— — welche bezũg⸗ ht 
an 

denden zu ftellen find, fo- a — andern 

gewünfchten Auskunft Beliebe man ſich m ben 

Umterzeichneten zu wi 1, roelcher folam geen er⸗ 

tbeilen wird. Eldena, im Februar 1845. 

Die Direktion der Königl. ftants« und Tandteirthe 

ſchaftli ichen Akademie. . 
€. Vaumſtart. 

Bde fanntm ad 
Der Der Zul» Lommiffarius ei fi 4 beabſichtiat 
ndſtüs⸗ breite Straße Ar.-8 rimen’ 


Deasfefe — — aufzufteten. - 
Rah PR — bes Regulativd "vom & Mai : 
3838 unb der Getverbes Ordnung vom) 17. Januar 


di 1; welche barch die de⸗ 
25 heit Mntage britekchigt u prben 


Rx 
anfseerber, -e Einwendungen Sind Wochen. , den 34 10 Uhr, 
griffen fie Wer NERTTER ] je i 34 ten Termine 


Präſidio anzu Sa Bi an Phi T jeltend zu machen. 
Berlin, den 1. März ud BR ei "By. cheerſheinenden, möfen in Gemäßheit 


PT ame >r ea Er N ine 


rate einer Verlegung jelten laſſen; 
Befanntma nntmag un "oe bei —S— die für en an Ti ihnen etroa 


Oi opt 
„ Die, Bar ber, hierlelbl wars rn rer 
Toner — u. elegenen ner ufen, Torten, —2— Kr (be vie poorben,, | 


ereihirte: Rage; bentit- heftige ni ih der Art und nöfe fie hm nl one 
Bm u um — der Intereffenden, mie. ben der Andeinanderfetiung ee Zerrlitfung Nude 
gd at »öffentlichen Kenntniß ge- ahberfegimgs- Plans ind "ohne Nachtheit für bie 
Fe „ Pat auch die Bertheileng. von Kauf⸗ Bierauf ge Findet oirtbfeh sffcen —— 
gelbern für veräußente:Stortinnagruinbklide verbun · getbährt Werben kann uhh a vorn hiernach 
Ban fe Eeichaeiig: wearden alle bieiemigeii, tele chi. Natura» Abfmbun; zul fig ift, eine Ent⸗ 
der Sache ein Intereffe 48: haben. veswteinen, - ſchaͤbigung baflır in — oder, Rente annehmen. 
Bam aber wach wicht 'gehüct Aobaben: find; uufge- Bein den 15. Mebruaf I 
fordert; .fich-Lei.bem Unterfchriebenen. binnen: ſechs frage ber Rönigt. General Kommiſſion. 
chen. zu ‚melden, frätehiend aber ie dem u vun Dekonomie-Rommiffarius Wilke. 
diefeng Vehufe auf Ze: 
In ben bei ber untert ten Sn onen ion anbängiem, hier näher ?öegeichnet"Ausein, 
ahderfegungen i : : 


































Marin: . J 


Gegenpand de Bertapsene: 








-1Nbfindung ber 7 — von 7 —5 
vo) (ders, Wiefeft =" And Grundweid ee. - r 
ESpecielle "Separation bed Antheils ber Küfterei an ber 

4 ıgemeinfchaftlihien Weide und Errichtung einer Vieh⸗ 
|. Pebuung unter ben u in ‚der Gemeinheis verblisbe, 
„nen Intereffenten, " 


Mu ti uf 
198 + Separation. . 
’ ration.- 5 : 
uAbesſung der Breunfofigerehfame und der . Hütungs- 
Eutſchädigung der Pfarre zu Cumloſen aus der zur 
> MöllenBorfffcheu Majorats- und Fideicommiß- 
B une Stiftung gehörigen Silge. 
Prenzlow Special-Separation ber Gemeindei‘ and’ Vornerke-gelbiarf. 
ABeftjeveifand Ablöfung der Dienfte und Abgaben, weiche en beiden Ader ⸗ 
leute Voigt und Merten’ zu Gütpe' dem Ri 
+13 Stöln IRen'Imtheits zu leiten —5— 
m Gömmation ber wörten Betbmint 
Evecial⸗ Sepwwationi: :- 
. |Butbefreiung' und Seharatior der 6ki 
“4 rBhnno gelegenen Wieſen. 
Dienfir und araflon. 
sh Erna BET [Er Era 


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Kreis. Ü — —,—,,——— 
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Sonst" 









"13 ]8önigsseg 
14 ltichtenderg 





= Special Separatipn 
T1Desgleihen. , 

„ Deegleichen. 
«Ablöfung den, Fa — “und, abcehen- 


ie 
Nan das Rentamt 
J Bu Wuftron EEE 
R Abloſ ung der von funfzehm Shlieifften dem Rittergute 
Niemegbiften und Iren Merheild zu Teitemdeh Hundbienfie. 
MBerwandlung der vom Sehnferaigengute m RXxben an das 
Rentamt Porsbam “a »aullrenben wand Oetreider 
' , Pröflakionen in: Geldrenie J 


















Er Bar —— nt F i 
. Degen unbefannter Realgläubiger ber Bauerngüter;: 
ld) REITER. SE des Hyrochelenbuchs dem: Wachim 
JA.Emann Hoppe ig, “u fr 
b) Re.-12 Pag. 100 de ‚Huporhefenbuche, | dem Ceri 
3 Andreas Kabelit gehörig, 
1) 920 161 des Zowochebenduche⸗ Dem Sam 
. Andreas Jem lin / iehörig, 
d) Re. 28 Pag.208 des Owporhetenbuche, dem Zeichn 
. Ehriftian Senfche gehörig, " 
"he Freigebung ans ebem tdinfet Bareretgürer nebüßren, 
den Kapitals) von do Thern, für eine bon: ber Gemeinde 
verkaufte Ziegelei nebſt Zubehö 
— — ⸗ 


—D — Vũtungarechte.. 
Speciella Sppsnetinm der geiſtlichen vinine ne * 
Zauerlichen Orwnbbefiger. ur 














Rottſtod Separation. 37 m ©. 
33 Schenfendarf‘ [Specielte Spaserion den Dtsieinber Behmart Schenfmdant 
2 or Fi " I FE Kran en mit::Ahrensdorf! 

en en! 8. \ 
23 |TuhA " 14Dienftabld| allen, Bun Va “ 
2 Bunt eat Erparation. ... 


werden alte dieſenigen Werfonen, welche . bei biefen Sachen aus irgend einem. Verhältniſte Zugereſe 
au haben nn nd Hierbei .noch nicht. jugsgogen finb, hierdurch aufgeforbere, ſich —* ur ſpã⸗ 
ieſtens in dem. am Donnerbug · den 10, Aoril d. J., Vormittags 10 Uhr, 

in unſerm Sefhäfsiofale, Niederwallſtraße ‚Mrs 39, vor unferm, Depusirten, deut Rammergerichtse 
Aſſeſſor Nieblich, anberaumten Termins;mit,ihren Anträgen zu meiden, "ihr Intereffe zur Bache, 
machgurogifen mb Imtanächfk ben Workegung ber bisherigen Berhandimgen gewärtig zu’ fen, as 
we de "en, in Een felbß- im. — ‚ber Belegung, gegen ſich genen. ‚Ieffen mäffen: 


[is Berlin, 
5 : 2: I. Gear Ron für A für. X Vrendeebutg. J— 





Bau⸗ und Nugbolse Berk. — 
\ Aug {v4 "Königl. Zechliner Forft follen vom 
diesjährigen Hiebe folgende ‚göte Öffentlich an den 
Meiftbietenden verkauft werden 
.) Aus dem Schutzbezirk Zechlin: 
auch zu Schneide⸗ Enden brauchbar, 
circa 40 Stü Buchen zu Stellmacherholz nutz⸗ 


bar, und 
circa 13 Klaftern Eichen „Böttcher ⸗Nutz holz. 


b) Mus den Schutzbezirken Prebeldwund 


Reyerhols: j 

. eirca 70 Stüd Kiefern ⸗ Bauholz in den Dimen-- 

“ _fionen von vefp. 16 bie 40 Lubikfuß. 

Der Bietungstermin hierzu ſteht auf 

Dienſtag den 18. März 1845, Vormittags 10 Uhr, 
im Flecken Zechlin im Gaſthofe des Herrn Bie⸗ 
berſtein an, wozu Kaufliebhaber hierdurch ein⸗ 
geladen werden. 


Die Bicitaionsbebingungen werden im Termin . 


befannt gemacht, und bie etwa erfauften und ‚bes 


zahiten Hölger fpfort zur Abfuhr überroiefen wer⸗ 


den fönnen. 
¶ Die betreffenden Ferſtſehutz beamten werben auch 
auf Verlangen dieſe, mit Rummer und. Maßangabe 


verſehenen Hölzer, vor dem Kern an Dit und : 


Stelle nachroeifen. 


Goethaus 3 Berblin, den 4. wenn 1 ni 
Lönigl. i 


Oberſorſter Eoellner. 


, teifeeife = 





UL Zus hun 











& Kiaftern Eichen⸗RNutzholz, * 
ne Stbebei, * 
2Rnůũppelholi 
ů ⸗Buchen⸗ u. Röfernı Riöbenhoßg, 
3 — dasl Kauvvelhotru. 
2 ⸗ " Birken» Riobenholg, vo" ĩ 
117 Elſen⸗Klobenholʒ 
196 2.0 Kuüppelhol, "> 
} EB er ze > 710 Unter 3 Bolt &xärft. 
11. Aug der Brfider Heide: 
80 Srüd dinle Sifern- Suoestäne, 
170 Bauhölzer, 
‚100 Roftern Kiefern 2Rlobenhilh, v 
IV. Aus dem Linther Oberbufch: 
333 Klaftern ‚Elfen; Ktobenhoß, 
15,» ' Anilippelholg, 
2 = &ihen- und N —— — 
Kaufluſtige werden bier; u mit dem Bemerfen 


eingelaben, daß ber vierte Theil bes Kaufsreifes 
im Xermine ald Angeld gezahlt werben muß, bie 
übrigen Bedingungen aber in demfelben näher bes 
Eannt gemacht werben follen, und daß die betref- 
fenden Förſter bie- Hölzer auf Verlangen 58 
werben. Sämmtliche ‚Hölzer in ben Brüchern find 
“übrigens fo weit gerückt, daß fie zu jeder Zeit des 
Jahres abgefahren werben können. 
Forſthaus Dippmannsborf, ben 4. März 1845. 
Im Auftrage der PR Regierung. 












° YHoljverfauf zur freien Concurrenz. berförftet Ereks. 
d J j 
— — 2100 Fo age : Bauholg-Reshsigerung ; neigen . 
jeichnete Bau», Nug- und Brennhölfer Concurrenz. 
am 27. März d. 3., Vormittags 10 Up, “ — Ienn ee. 4 
Ku une au Dipomannsborf” mißbietend "one gar II, A Som W — 
‚re VI. foften, Bert 





1. Aus ber Dippmannsbotfer & hoten Seien! 
H Stüd Eichen Nußenden, 
gi em —* lobenholz, 
Duchen Nutzende 
ten Buchen- Sion 
3 Rnüppeibolg, 
De ¶Dirien « Riobenboh,. 
. ı or Kuüppeiholy; | ’ 
750 Sci diverſe Kiefern «Baubokger, un 
450 Klaſtern Wefern-Klobenholg, ° 
380 Knüppelhoiz 
0 > . : berg water 8 JoliGtänte, 














">" Reigert werden, op uuftiptge Het 
-bmmoerden. 10 





-am 28. Märy:b, J., Bormittage 73 3* 
erfelbft im Bonadiopen Gafthofe, —R 
ert Stück Kiefern, beftehend in xnd otbis 


— ſtarken, mittel und Ken: Baubpl —*8 und‘ = 


blöden, auch einigen Sch E— 


det Lieitativn öffentlich au den —328 — 





Die Hölzer liegen mmettch som 


* 
detr Spree und des —— -Ramak, 


und können von bin: decreſfenden Hrrven — 





il auf Vrelangen vorferoiefen werden. Ebenſo 


x. 


an 


Bun far C Feng dee Bee Be 
bie 50 
die „Bis —* 1 ng She en un — 


ren Beträgen aber der vierte heil Des 
Debonirt werden. Die übrigen AH 
In. Termine ſelbſt näher — gemacht 
Nauhrück, den 4 min 184 

. Der Diner Sen 


N ni 


— 


u ii vBetannemeduaß F 
Aus epier /Verwaltuug Neubrück fe 
am Ku Ber „Lormittags 10 Uhr, eh 
im Bonadfchen So bierfelöft, 


r 


Forkbiftgiften. S riheibe, —* 
Pen und Fa Kersdorf, Alt«Golm V. - 


and YT. und, Biegenbrüd: 544 Slafter drei⸗, 
vler· und. fechBfühigeg Birken- und 20 Klafter 
dreifũßiges Kieſern⸗ Nutzholz für ——— 
und Bütticher, 14 Klafıer Eern- Nug- 
holy, einige Birfen-\ tangenhölger und Kiefern« 
"  Rattftämme, fo wie einige Rothbuchen- Nutz⸗ 
ya enden — jur freien Concurrenz; — 


en Schwargheibe, 

. At Golm Kar Biegeubrüd und „Katfermüpf, 
zur Brig * Lokalbedarfs, jeboch unter 
Zulgffiun en Gewerbetreibenden ber 

. Mmigegend, — Brennholz ſelbſt kon⸗ 





ſumiren. * —* Handel damu treiben — . 


er — Duantitöten Scheit⸗, Aſt⸗ und 
, 
Ye he (4 Rechnung ber Künigl. Kanal- Bay 
: kung auf dem Kanalbord des Friedrich⸗ 
Elena mar im Forſtdiſtrikte Biegen 
tif. „engefhtngene hol beſtehend in: 
Zr lafter Eichen- Sch 4 Klafter € Eichen- 
ft, 8} Klofter Riten Se und 44 Klaf- 
ter Kiefern Aſt — bei freier Concurrenz — 


S 


‚im Wege ber Licitation — an den Meiſt⸗ 


bietenden. gegen gleich haare Bezahlung verkauft, 
zn ——— mit dem Bemerken eingeloben 

daß bie sub a und c gedgchten Hölger vor 
Im — ermine in Augenſchein genommen werden 
önmen, weshalb man ſich am bie betreffenden 


Derren örfler zu menden aut die sub b gebach - 


ten Höher en belannter Art, “ 
Rabe den 4 Win 1848. 
De Dbesförfler Eyber.. 


. Serbborf, j 


® Folge Högerer :Beftimmng Noll: aus ben 

Pe des mtengeichnaten: a 
4 Gentnier Oneifen in: unbranchkaren 

— ren, 3} Genfner dergleichen in zerſprun⸗ 


Kifenmunttion, 8 Gentwer. a 30 33 altes 
—— in verſchieden⸗ 


hend und 554- Pfund altes: A 
an deu —2— gegen ri vme Veſab⸗ 
fung ver! werden· 

Zu biefem vehnf haben wie eine Kapin auf 

den 8. April d. I., Vormittags 9 Uhr, 
in unſerm Büreau auf hiefiger Gitadelle angefegt, 
und „werben Kaufliebhaber zu - der re 
Zeit hierdurch eingeladen. . 
a Spandow, den 15. Februar 1988. 

. - Königliche, Arullerie · Depot, 


—. 
Berkauf yor MerinorMusterfhanfen- anf 
ber Königlichen Stammfcräferet zu Fran⸗ 
iv  Fenfelbe bei Wriezen an bar Meat :ı 
° Die öffentliche meifbietende Berfauf der in · die⸗ 
Tem Jahre aus ber. hiefigen Siaumſchäferri re 
behrlichen Mutterfchanfe wird . .- 
0m. 28. März, Mittags 18 Um, 
in Kaveln von id Stüd alihier fat Haban, und 
gefchicht. die, Abholung ber- ‚gelaufen E ae 
wach der Schur, oder auch, mach ‚der Mahl der 
ee foleich gegen eine berimmte: Bergbtigang 
für die Wolle 9 
. „Fuanfenfelbe, den 12. Februar 1845. ı 
Königliche Adminiſtration 17 Maren. ’ 


Befenntmahung ED wi 
"Der vor dem Jederitzer ‚There belegene,. ehe⸗ 
mals Bogelerfche, jetzt der Stadtlommune gehö⸗ 
sende Gartan folk ößentlich meiſtbietend verinuft 
warden, weil derſelbe — wie mit Bezugnahme auf 
sin Nr. 2 ber Städte ⸗Ordnung ‚bemerkt wird ır 
zu einem Sommmnaliwede Bit ferner brauchtar 
erachtet worden iſt. Ben“ 
Zu diefem Behuf wird ein Jerwin auf 
ben 29. April d.,3., Nachmittags 3 Uhr, 
vor dem Bürgermeiſier Fifcher- zu Ratbhaufe 
anberaumt. 
Die Licitationsbedingungen legen su Einſicht 
in dee Regiſtratur bereit. 
Rathe now, den 3. — 1845. 
Der Masiſtrat. Be *2 


Die Kicchenländerpien zu· —— —* inter 
dan in. anſeren Regiſtyatur laglich .ei 

















108 


— ran ar an dan Möiffbietändth ver- 
erbpachtet werden und werden Pachtluſtige zu dem 
auf Donnerſtag den 22. Mai 1885, ! 
" " Vormittags 10 Uhr, u 
in der "Gericheöfuse zu Hoßennaueli‘ arigefe 
‚Termine Hierdurch eingeladen. Die jährliche, 
vachtsrente iß barch die bei ung einzufeheribe' m 
anf 14 Scheffel 9,76 Metzen Roggen ermittelt. ! 
Rathenow, den 26. November 18344. 
" von‘ "der Sageniche" Geriöhte , über Sohennauen. 
— * 


“Broolawn. Be 

Sn den &xbrädern vonder Sagen als 
Beſitzer des Guts Stölln II im Haveliande iſt 
auf Beſtätignug reines Familienſchluſſes angetragen, 
vermöge deſſen das von ihnen an den Ofto Bern⸗ 


- hard von ber Hagen verfaufte Gut Stöffn II 


"yroar Lehr mid der von der Hagenfchen Famitie 
bleiben, daſſelde jedoch in dag Verhältniß treten foll, 
in welchem :d48 vom dem Käufer von Stölln II 
befeffene Rittergut Seöltn J ſteht. Zur Erklärun; 
über ben eingereichten Entwurf dieſes Familienk” 
fehluffes, in welchen zugleich bie“ Anerkennung bet 
auf Stöfn 11 eihgetsagenen Hypothekenſchulden und 
ber auf Stölln I und II einzutragenben Refikauf⸗ 
gelber als kehnſchulden und die beantragte Um⸗ 
fchreibung ber erfigebachten Hypothekenpoften in 
Pfandbriefen, imgreichen bie Verſtcherung einer 
Summe von 20,000 Thlen. als Lehnftamim auf 
dem Gute- Buchhofz in der Neumark enthakten ift, 
iſt ein Termin auf. - 
ben 8.'Auguft 1845, Vormittags 11 Uhr, 
im Kammerzerichte anbetaumt, zn’ welchem die 
umbeannten Gebrißder "von der Hagerifchen Fa⸗ 
mitie (und ‘namentlich ber feinem Aufenthalte nath) 
Noch unbekannte Lientenant Albert Yıllmd von Vet 
Hagen), mit ber "Aufforderung ,- ihre Erklär: 
über: den zu errichtenben Famitienfchluß abzılgeb: 
tb, untet der Warnung vorgelaben werden, daß der 
Audgebliebene mit feinem Widerſpruchsrechte werde 
präciudirt werden. 
Berlin, den 23. Dezember 18. . 
Königl, Preuß. Katmmergericht. -. 


Nothweundiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 








Das im Reglerungsbezirfe Potsdam, im Stor- - 


kow⸗ Beesforofchen Kreife der Mittelmarf, zunächft 
an Könige» Wufterhaufen befegene Erbpachts ⸗Vor⸗ 
wert Bloffin, beffen jährticher Neinertrag. ai 
1239 Che. 24 Spr. 8 Pf.’ gerichmlih abg 


Care, fol 


- burg befegene, im 


worden, welchet, mit % Präsent Talfedtifk, "Ant 
— von 24, Zoo & — id Kr 


‚einen Werth von 31 0 Em. e — — 
Abzug — ie A NE — ei 
er 


re: —5— betra, 
Sa bag SE , b. 


—— alfo ‚mac — 
t auf \ 
A Drogene auf Ser —— Kern 


Sppothefenfcheii und Ruufoefteiun dh Ver Rs 
siffratur sinälfehenben Tare, foll 


am 28. Mai 1845, —ã 11 Uhr, 


an ordentki richtet Werben | 
Der PR Et) Car Gerd 
nand Barth, deffen Wohnung unbPfa * 

zu dieſem Termine votgtladen nn zn 


"Rotbmehbfner Wie T 
Köonigl Kammerger cht in Be 

Das am ud 10 bie er bele⸗ 
gene, im onporsefeney e des Könitäl. Kammer 





tg Bol, IX N B Bag. 25 m 
ei — — Aue uf 20340 u | 
3 Spr. A'Pf. zufolge ber, nedſt Hypothekenſcheu 


und Bedingungen in ber Kepifratur einzufehenden 
am 2. Mai 1845; Vormittags 11 Uhr, 
an —E Gerichtsſtelle ſubhaſtict weider. 


Nothwendiger Verr keu 
"ge im —— Fi Keife bei 
— bes. Könkl 
Kainmergerichtd En De en 
Sue si 2 — er 
t auf 19,380 
ve neoft Hypothekenſchein E% —5 a 
der ale ‚einzufehenden Take, “fol 
“am 16’ Mai 1845, Vormittags u 
an ordentlicher Gerichteftelfe tebbafint Toerden. 
Berlin, den 2A. Dftober 
Königl. Preühtiches ih Ram 


"> Nothwenbigtr Verkau 
Stabtgericht ja Berlin, den 12. Novenil 
Das in’der alten Zafobsntaße Nr. 
serie Grunbſtũck des Maurerpötierg Joh 
Nieſölke, geritfih abgeſchatzt auf 
FOR Schulben halb 
am 8. Juli 183 835, Bornjtt 8 11 Uhr, 5 
an der Gerichteftelfe fubhaftirf werden. Tape um 
Dypochelenſchein find in ber Repiftratur einjufehen. 









ie 
in Ka 
















Be, auf 
FOR ag — —E — 
DI, il N er —* ee 1% Pi kur 
al m, 





nz 
Er 
109 


Teiche 6, Fehpdſtü— 
iR. ISIS. Dorn Im ui, 3 
an ter u —— werben. Zare ah ‚ 


——— Air Ha in der Regiftratur A ah: 
er Pileugtjen dler Samuel Gottlieb Tei⸗ 
ser fi — Ha a ‚Aufenthalt. unbe⸗ 
fannt „rei, in urcch. Öffeitifch vorgelaben, — 
BR Kran ya 
& dene ac —* Beta 
u Berlin Rovem 
A——— 
———— Grundig „, gerichtlich. ‚abge: 
R-Pf., foß 








Thlch 22 m 

am 1. Juli 1845, Vormittags 11 Uhr; " 
an ber Gerichtsftelle ſubhaſtirt werden. Tare und 
Hypothefenfphein, ind in der Regiſtratur einzuſehen. 


eb wu.” ut. wald 
. 1: Notbmendiger Verkauf : 
Stadgericht au Dealin, b79..22, — 1844. 
Das in ber Burgfigaße Nr, 16: beisgeng: 
Zohnfche rund, ..gekichslich —88 zu 
29,181 Thir. 3 Saar GB. ns cn 
am 1. Iuli ISA) Worauttage HL-Ube; 3 
an der Gerichtöftelle fubhaftirt —X Kaxe und 
WB ſind in der Regiſtratur einufeen. 


e —— er — 
t zu Berlin, en 26. ovember 1: 
Das | —ã Cri Friedrich Pr 
feldfche Grundig: in der Cliſadethſtraße Nr. 34 
Ede ber Kurzen Straße, lin Weeſchaet zu 
9542 Thle. 11 Sar 3 Pf, folk 
am 22. Zuli I ormitrge M- U. r 
an ber Gerichtäfiede [ubhaftirt werben. Xare und’ 
Ghpoibefenfiein find in der Regiftratur einzufel en., 
Die dem Aufenthalt nad) unbekannte Reai läus, 
Bigerin unverehlichte Maärie Regine Louife , etz, 
tens wird hierdurch Öffentlich vorgelahen,, 


2a 





al —— — 
"Belanntmadung. 


ı den ‚üxhen (bed, werfiogbenen. El 





Bin lerg Ioha u. Schmibt. gehörige, all 
erg 1&gal Te, —X 8 befegene, in unferm he 
Eenbucje von der Stadt Vol. IV Nr. 249 ver 


‚eichnete, auf 1643 Thlr. 20 Ser. 9 M abges 
Ian Srundftüd nebft Zubehör fol im 


2 





bez Rochwenti aſtacko⸗ 
unb N — —— 
— Sal, Vormittags 10: u 
vor —— Hasın ‚Steishanfen 
im ——2 Linden iraße Arı-5h- anberauut.: 
er Demothefeufcheim, bie FA und bie befon4 
kam Sanfonbiwgungen find im unſarer Regifivetur 
jufehen, : Birgleich werden alle hiejemigen,: welche 
a prüche auf dag; Brundflück, ober. dye Kanfgelber. 
zu baben vermeinen, hiermit aufgefprdert, biefe 
ſpãteſtens sie ‚zu dem ‚ odgebuchten Termin anzu⸗ 
melden und nachzuweiſen widrigenfals biefelben 
präctghirt und ihuen damit ein ewiges Btälfchtwei- 
gen, ſowohl gagen bie jeßigen.-Veflgen,- ale auch 
den 838 a die Stäubiger auferlegt werben ih, 
1,.ben 20. Deymbar 1A. ı.t. 
— Stadtgericht hiefiger Reben 


—— 
Rorhmenbiger Bertant. 5 
Gtabigerjche [= ‚Charlottenburg, ben 17. &ient. 1844. 
Das in der neuen Berliner Straße sub Nr. 16 
allhier befegene, im an ſtadtgerichtlichen Hy⸗ 
pothelenbuche Vol. Xl Ne. 393 ‚anf.tden Namen 


aber; 








des; Bpebiteurs bedrich: Ma . 
es Speditenn ——* — Sao — Bu 


verjeichnete, € 
; ‚am: 23... Aprik 1845, Fi 30 Ur, 
as der Gerichtöftätte fubhaffirg erben. 

‚ Tape und Oppothefenfcein: fiab in ben Sege⸗ 
ratur einqufepen. Der Reinersxag- bes Grund⸗ 
flüfeg von 284 Chlen. 5 Sgr. germähre u 2 Ei 
in — von —— Thirn. 
und zu jet, einen Tarwerth von 7 m 

‚ darauf: haftet ein Erbpachts- Bann: won, 
2 en. ., welcher zu A Prozent gerechnet ein 
vs 6 — ae Pain fo. doß der wer 
ui u 5 je ver 
Thlr. 10 Ser., and AR i Prozent —ã 
6854 Thlr. ð Ser. betri B 

‚Die unbekannten Brealprätenbeaten; vomrden mm: 
ter ber Verwarnung ber Prächufio ion hierdurch üfe- 
fans vorgeladen. Ze 


I: — grdraerin” m. Fer: —E 
—E 1844. 6 i Pu 7 

in ber, Berhinondeftaße-a i 
en im Hypothekenbuche Bol. — 
erzeichuete, zum, Nachlaß deß verſtorbs 
3 2 7 ten Johann Ghrikiau Rädhıt er 
ehörige bene mit ber im Hintergebäube bes 
83 Dampfmaſchine zwer "dazu en 
jen und ben Kuchmachenger ten 








> E . DT 1 , 


—E —* auf —8 Be 
5 Pf. abgı arfehänt, ft 
amı!22, Ayeil Fe, Vorautia in 

a —— Gerictefite in Moto 

hapation. verbauft Werben. - Deren —* une 
Tape. find: in anſerer einzufeben: 

le —— Realprütendenten werden auf⸗ 

ig der Prächuflon fpä- 


gefordert, fly bei: Bermeibunt 
tech w: —* Termine zu melden. 





thwenbiger Berfauf. 
Setiftagericht Heiligengeabe. “ u 
—— —— Carl ganapoft 
je -Banerhof- in. Sadenbeck, abgelchägt auf. 
She 17 Sr. 6 Pf. sufofge der, nebſt Hy: 
pothekenſchein und Bebingungen in der —28 
einäufebenbän Kare, fol 
am 24. April 1845, Bornitage 10 un, 
en —E Gerichten — 5 ge en. 
i.Hältgengrobe, ben 27. Dejember 
ln DE Giftägericht. - 
th — —*—* 
Rhein biger Berkanf ’ 
— 1 w, m 5: Saar 1845. 
x detel J 
riette geb. Bütow ne — in der 
Steinfiraße sub Dr Ar? bit beiegene hnhaus nebſt 
det dazu gel 8 jefe im großen Bruche, ab⸗ 
gefchäpt auf 2338 Thlr. 13 Ser: 6 MM. zufolge‘ 
dee, mob Hyopothebenſchein und Bebingungen in! 
untere: Realtek einzufehenden Tare, fol 
»%. , Vormittags 11 Uhr, 








m rbendilher Gerichtöfiele fubhaflirt werden. j 


" Deffentliher Berkauf. 
—* zu Serabburg i. d. Ubermark, ben, 
10. Jannar 
Die zum Nachlaf der Wittroe des Tuchmacher⸗ 
nn Selle ‚jan. gehörigen Grandftüde, na⸗ 


u mi Wohnhäufer in der Mühlenſtraße sub 
r. 129 und 130 bierfeldft belegen und zu 
. an 15 Syr und vefp. 1099 Thlr. 


jewũrdigt, 


Sale —8 Landes; 
Er Ve Sa rigen San gene , 


a 
> eine im Lehbine-Gange befegene Scheune Rr. 7 
ZIOR Gore, gie u 28 Ei sen. 


8 ———— 


an — —2 —— * 
Der neneſte Sp) —X 
find in Ber —— —* % 
 eingufehen, 


or Rothwendiger Berkaut. 
Stadtgericht zu Kyritz, ben 16. Januar 188. 
Das Bürgerhaus des Säcke, Johann Frie 
drih Bulle, Bol. II Nr. des Hppothele 
buches zufolge har A men Smereenen ine 
Resifitatire Linzuſehenden Taxe auf 1802 Ct. 
= or: 4 ». ee) abgefchägt, fol 
id. 3., Bornmittogs 11 Uht, 
an — —E nothwendis ri 





Notgwenbiger Berfauf 
Stadtgericht zu Treuenbriegen, den 29. Jan. 
Dat 28 letmeiters 


Scylächt 8 
Geht Beine A 


21 &gr. 3%, fol 


an ordentlicher Gerichtäfke: ffirt werden. 
Tare u ——— find in ber I 
gifwatur einzufehen: 


Die dem Zaufmann 5* Auguſt Gore 
Rohde gehörige Grunl in Plane: 
2) die — Nr. 63 nebft Zubehi 


tarirt zu 
2) das — an dem fogmannten oltım 
Dafader mis er alten Dorfwieſe, tapirt it 
3 Thlr. 15 Sgr., 
follen im lege der nothroenbigen Subhaftation 
am 18. Juni d. J. Vormittags 11 Uhr, 
in ber Gerichtöftube zu Plawe meifbietend verfart 
werben. eo na —* Um — 
gungen find im unferer Regiſtratur hier 
Die unbefannten Erben bed Kaufmanns 3% 


hann Chriftoph Burchardt in a m 


den zu diefem Termine vorgeladen. 
Burg Brandenburg, ben 24. Februar 1945. 
Sr» von Lingamorſqhe Gerichte über Plan 


Naumann. 


— — 


Deffeat⸗ 


Deffentlicher 


Anzeiger EI) 


zum I1ten Stüd des Amtsblatts 


der Koͤniglichen Regierung zu 
Den 14. 


Potsdam und der Stadt Berlin. 
März 1848. 





Stedbrief. 

: Die nachſtehend fignaliftrte unverehelichte Anna 
a Amalie Friederife Lauer ift aus bem Armen» 
ı: baufe hierfelbft entroichen, und wird fich wahr⸗ 
e fcheinlich wieder vagabondirend umbertreiben. Wir 


ı erfuchen daher alle vefp. Behörden bienftergebenft, " 
» auf diefelbe zu vigiliten, im Vetretungsfall aber: 
vefhaften und mittelft Transports an ung‘ 


a fie zu 
abliefern zu laffen. _ 
NeusRappin, den 10. März 1845. 
Der Magiftrat. 
m Signalement. Anna Amalie Friederike 
m Lauer aus NeusRuppin gebürtig, ift I9 Jahre 


„ Augen, kurze Nafe, gervöhnlichen Mund, gefunde 
Pr Zähne, ovaled Kinn und Geficht und ift von 
‚„ Mmittferer Statur. 

Dieſelbe war bekleidet mit einem. blau und 
weiß gebrudten Kleide, rothbuntent Halstuch, einem 
reißen Flanell-Unterrod, einem blauen flanells 
i# Unt ', weißen Strümpfen und höfgernen Pan- 

tinen, einer geftreiften Gingham⸗Schlirze und einem 
I weiß Teinenen Hemde welches mit Nr. 11 ſchwarz 

geftempelt if. 


Pi B 
⸗ Bekanntmachung. 

Die nach unſerer Bekanntmachung vom 23.. 
s Juli v. J. (Berliner Intelligenzblatt Nr. 180 vom 
2 7. Juli v. I. und Potsdamer Amtsblatt vom 
18 2. Auguft v. J.) der feparirten Gärtner Adelheid 
23 Bang in Charlottenburg angeblich gefohlenen 
3 Staatsfchuldfcheine de 1842 . 
⸗ Nr. 36,880 Littr. F. über 100 Thlr. 
Ci » 36881 -» F. - 100 =» 

» 1093 - G. = 850 =» 

3 » 1807 - H. + 23 «+ 
Pi} . 3259 -» H » 23 - 


Berfin, den 7. März . 
Königl. Kontrofe der Staats⸗ Papiere. 


4 


alt, 5 Fuß groß, evangeliſcher Religion, hat drau- 
nes Haar, freie Stirn, braune Augenbrauen, blaue ° 


EdictalsEitation. 

Auf dem zum Rachlaſſe des Leinwebermeiſters 
Sohann Schulz gehörigen ol. III ol. 101. 
Nr. 501 des hieſigen fradtgerichtlichen Hypothe⸗ 
kenbuches haften Rubr. IT’ Nr. 6 und 7 laut ges 
richtlicher Obfigation vom‘ 22. September 1829 
100 Thlr. Kourant nebft 3 Procent Zinfen vom 
1. Mai 1829 ab für den Leinwandshändler Das 
niel Ladendorff zu Berlin. Bei Bertheilung ber 
Kaufgelder hat fid) der im Hhpothefenbuche ein» 
getragene, bem Aufenthalte nach unbekannte Gläus 
biger nicht gemeldet und ift deshalb eine Specials 
maffe angelegt tworden: Es werden nunmehr alle 
diejenigen, welche als Eigenthümer, Erben, Geffios 
narien, Pfand- Inhaber, ober fonft Berechtigte Ans 
fprüche am biefe Specialmaffe zu haben vermeinen, 
hiermit aufgefordert, fie in bem zu diefem Behufe auf 

den 2. Juni 1845, Vormittags 11 Uhr, 
“vor dem Königl. ' Stadtgerichtd- Direftor von 
Schneben im Lokale des hiefigen Stadtgerichts 
anberaumten Termin anzınnelden und nachzutveis 
fen, widrigenfalls fie mit ihren desſallſigen Anfprüs 
chen prächubirt werden würden. ' . 

Neu-Ruppin, ben 6. Februar 1845. 

König; Preußifches Stadtgericht. 


In ber Depofitalfaffe des unterzeichneten Land⸗ 
und Stadtgerichts befinden fich: 

1) 154 Thir. 7 Sgr. 10 Pf., eine feit dem Jahre 
1832 im Depofitorio des vormaligen Juſtiz⸗ 
Amts befindliche umbefannte Maffe von- 
100 Thirn. nebft Zinfen, deren Entſtehung 
nicht zu ermitteln geroefen iſt; 

2) 1 Thir. Zeugengebühren bed Mafchiniften 
Angely in der Unterfuchungsfache wider 
Ziedomw und Nieder; . 

8) 1 The. 2 Spr. 3 Pf. Schreibgebühren des 
Sehreibers Avianus dus bem Jahre 1843; 

4) 10 Thir. als ein bei. der. Bertheilung der 

Kiet erſchen Kaufgelbermaffe zu Valentins- 
werder verbliebener Beſtand; 


5) 10 Ser. gengebüßgen bes 
manng ed Auguft Gelbre 

Unterfuchungefache wiber Lebert; 

6) 6 Ser. als ein in der Unterfuchungsfache wider 
Hendrichs befinblicher Beſtand; 

7) 15 Sgr. Zeugengebühren bes Biegelbrenners 
Karbe in ber Unterfuchungsfache weiber 
Runge & Rüngler; 

8) 1 Thlr. Zeugengebühren in der Unterfuchungs- 
- fache wider Treskow und Konforten, beten 
Annahme die Zeugen verweigert haben. 

Die ihrem Dafein und begiehungstoeife ihrem 
Aufenthalte nach unbekannten Eigentümer biefer 
Depofit italbeftände werden hierdurch aufgefordert, 
fi) binnen vier Wochen zu deren Empfangnahme 
zu melden und gehörig zu legitimiren, voibrigen- 
falls die Gelder an die Juſtizbeamten⸗Wittwenkaſſe 

werben abgeliefert werben. 

Spandow, ben 25. Februar 1845. 

Königl. Land» und Stadtgericht. 


Befanntmadhung. 
Am 18. d. M., Vormittags 8 Uhr, 
fol im Haufe des Herten Hauptmanns Uthes 
mann alhier der Mobiliar- Nachlaß des hierſelbſt 
verſtorbenen Revier-Infpeftord Bufßler öffentlich 
an ben Meiftbietenden verkauft werben, und wer⸗ 
den Kaufluftige hierzu eingeladen. 
Wufterhaufen an der Doffe, am 7. März 1845. 
Königl. Preuß. Stadtgericht. 


Proclama 
Das in der Kirchgaffe belegene Wohnhaus, 
welches bisher zur Wohnung des Rektors und 
bitten Prediger gedient hat und auf 1504 Thlr. 
2A Syr. 4 Pf, tarirt ift, fol, da ber Berechtigte 
jegt eine Miethsentſchädigung erhäft, 
am 2. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, 
öffentlich meiftbietend im Magiſtrats⸗Seſſions zim⸗ 
mer verkauft werden, wozu Kaufluſtige hiermit 
eingeladen werden. 
Wittſtock, den 6. März 1845. 
. Der Magifirat. 


Nothwendiger Verkauf. 

Die den Maurerpolier Johann Hagmann ges 
hörige, zu Fürſtenwerder belegene und im dortigen 
Hyvothekenbuche Vol. I Pag. ABI Nr. 40 verzeich⸗ 
nete Speicherſtelle, Be 525 Thlr. zu⸗ 
folge der, nebft Hypothekenſe in unferer Regis 
ſtratur einzufehenden Tape, fol 


iſfeſteuer⸗ 
t in der 


.a 


am 29. Maid. 3., Mormitape:11 be, 


an ordentlicher Gerichtöftelle in Fürſenwerder ſub⸗ 


haſtirt werden. 
Prenzlow, den B. Januar 1845. 
Reichegräflich von Sch Parimoniol⸗ 


weriuſches 
gericht her Herrichaft Wolfshagen. 


Rothwendiger Berfauf 
zur Auflöfung der Gemeinfchaft. 
Das von Schlippenbachfche Patrimonialgericht 
über Lenzerwiſche zu Lenzen, ben 27. Januar 1843. 
be ben Geſchwiſtern Wernede gehörige, in 
orfe. Groß ⸗ Wootz beiegene und un Hypo 
1. u Er 65 eingetragene Voßhüf- 
nergut, ſchätzt zu 3765 Thle. 28 Ser. 2 HM. 
‚zufolge der, nebft Hypotkefenfchein in berRegifte- 
tur einzufehenden Tare, foll 
am 8. Mai 1845, Bormittage 44 Uhr, 
in ber Gerichteftube zu Lenzerwiſche ſubhaſtirt 


Breimilliger Berfauf 

zur Auflöfung der Gemeinfchaft. 
Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu Neuftadt-Ehertiw. 

Die Mühlenbefigung ber Erben des Mühlens 
meifterg Gottfried Wilhelm Büfcher zu Neuſiabe⸗ 
Eberswalde in der Vorftadt, gefhägt auf 24,804. 
Thlr. zufolge der, nebſt Hypothekenſchein unb- 
Kaufsbedingungen im Uten Gefchäftsbürenu des 
Gerichts einzufehenden Tare, foll 

am 31. März 1845, Vormittags 11 Uhr, 

im Gerichtähaufe" an ben Meiftbietenden verkauft 
werben. 

Die Befigung beſteht aus einer Delmühle, 
einer früheren Gipemühle, vier Gärten von zus 
fanmen 1 Morgen 88 DRuthen, einem, Bohn 
hauſe von 2 Wohnungen nebft Schuppen und 
mehreren anderen Pertinenzftüden. 

Die Delmühle von 2 Etagen unb Bobenraum 
iſt mit einer vollſtändigen Raffinerie, und mit 
Raum zum Aufftellen von Delfuchen verfehen, und 
enthält ein doppeltes Walzwerk, zwei Paar Bors 
preffen, neun Paar Stampfen, vier Paar Nach 
preffen und einen Eupfernen Wärm-dpparat. Das 
Waſſerrad if 16 Fuß hoch und 6 Fuß breit. 

Die ehemalige Gipsmühle hat ein ähnliches 
Wafferrad nebft großem eifernen Stirnrad und ift 
zu jeber beliebigen Einrichtung geeignet, 





Subharationd- Patent. 
—— aubiner Berkauf. 
, den 17. Februar 1846. 
Die im De Sehe 14 Meile von Schwedt 


ie, dem Schneibermeifter Wilhelm Arnim- 


—* ge, Bol. 1 Fol. 1 Ne. 1 des Vypotheken⸗ 
von lde verzeichnete Fteibausftelle 


äufeige ber, nebſt den Kaufdedingungen in umferer 


Regifizatur einzufehenden Taxe auf 681 Thlr. 
28 Ggr. abgefchäßt, foll 
am 20. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, 


an orbeutficher Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Berfauf. 

Die zu Teetz belegene, Bol. I Fol. 89 des dor⸗ 
tigen Oypothekenbuchs verzeichnete, bem Schmiede 
weiſier Ehriftoph Kexften zu Wehlors gehörige 
Schmiede » Bübnerftele, tarit auf 1388 Thir. 
236 Sg. 8 Bf. zufolge ber, 'nebft Hupothefenfchein 
in umferer Regiftrotur einzufehenden Tare, foll 

am. 30. Ami.d. J., Vormittags 1i Uhr, 
an orbentlicher Gerichtöfielle zefubbafirt werden. 

Wittſtock, den 18. 1845. 

Königl. Juſtizamt Hilf. 


EN 
nigl. Haus» Fidei-Commii aftsgericht 
Rheinsberg, deu 2. März 1845. 
Die zum Nachlaß des hier verfiorbenen Kauf: 
manns Kneuftler gehörigen Srunbftüde, nemlich: 
1) das Wohnhaus an der Ede ber 
Seiligengeiffiraße Nr. 146, tarirt 1096 Kr. 


2 ©. 2, 
2) der irn &rbiine- Garten im Eangentuc 


Ar. 9, tarirt 20 Thlr., 
ſollen im Termine \ 
"ben 17. Suni d. J., Vormittags 10 Uhr, 
in der hiefigen Gerichtöftube an den Meifibietens 
den verkauft werden. 
find im unſerer Regiftratur einzufehen. 


reiwilliger Verkauf. 

Beränderung halber bin ich‘ gefonnen, meine 
vor Spanbow vor dem Potsdamer Thore nahe 
am Pichelsdorfer Wege, 4 Stunde von ber Berlin- 
Hamburger zu erbauenben Eifenbahn belegene Hol⸗ 
ländifche Windmühle , welche, drei Mahl» und 
einen Schrootgang befißt, zu verfaufen. Der unter 
derfelbigen befindliche maffive Keller kann 30 bie 
40 Winfpel Korn enthalten. Dicht daneben befindet 
ſich noch ein maffiver Keller von 31 Fuß Durch⸗ 


Kich- und " 


Tare und Hüpothefenfchein 


e magt 
ms von brei Stuben, zwei Kammern, wei 
Frag nebft Stallung, Cirten und ſechs Morgen 
Ader. Alles im befien Zuftande. Etwanige Kiefer 
Eönneh das Nähere in meiner Wo) erfahren. 
Die Hälfte des Kanfgeldes fann zu vier Procem 
Zinſen darauf ſtehen / bleiben. 
Schutze, Mühlenmeiſter. 


Freiwilliger Berkauf. 

Ein Adergut in der Nähe von Berlin, zu wel⸗ 
chem ciroa 180 Morgen Areal gehören, von denen 
der Ader Fa Gerftand iſt, und auf wel⸗ 
chem bie nöthigen Wirthfchaftsgebäube in ſehr gutem 
Zuftande erbaut find, foll aus freier Hand nebft 
Vieh⸗ und Feld» Inventarium an ben Meiftbieten« 
ben verfauft werden. 

Die näheren Bedingungen erfährt man im In« 
telligeng- Komtoir. - 


Auction in Eüftrfnden. 
Am 3. April d. J., Bormittage 10 Ur, 
fol der Nachlaß dee Gussähtes Eollin m 
Güfteinchen,, beftehend aus Pferden, Rindvieh, 
Schaafen, Schweinen, Federvieh, Bienen, Kupfer, 
Meffing, Wagen, Adergeräth, Betten, Leinen und 
Hausgeräth öffentlich verkauft werben. 
Schloß Boygenburg, ben 6. März 1845. 
Gräflih von — Gericht der Pre ‚ 
Bohtzenburg · 


Freiwillige Auction. 

Freitag ben 28. Maͤrz d. J., von Morgens 
10 Uhr ab, follen in Groß=-Holgendorf bei Prenzs 
low 16 Stüd Zugochfen, 14 Stiere und I eins 
jähriger Bulle meiftbietend gegen baare Zahlung in 
Kourant verfauft werden. Auch babe ih noch 
7 Stüd fette Ochfen zu verkaufen. 8. Flügge 


Belanntma Hung. 

Ic beabfichtige meine hierſelbſt Beegenen beis 
den Mahl-Mühlengrundftüde, nemlich: eine vor 
einigen Jahren neu erbaute Waffermühle mit zwei 
Mahlgängen und einem Graupengange und eine 
ganz neu erbaute Bocd- Windmühle mit dazu ge⸗ 
hörigen 120 Morgen Fändereien und 10 Morgen 
Wiefen aus freier Hand im Wege des Meiflges 
bots zu verkaufen. 

Zur Abgabe der Gebote habe ich einen Termin 

auf den 24. April d. 3., Vormittags 10 Uhr, 


Im meiner Wohnung auberaumt, ich Kauf⸗ 

dem Bemerken einlabe, ‚wenn ein 

Gebot erfolgt, mit dem Beftbieteriden 

ich ber, Kauffontraft abgefchloffen werben foll. 

men die Grundftüde zu jeder Zeit 

beſehen, auch ertheilt der Gerichts - Regifirator 

He za Königsberg im ber Neumark auf portos 
freie Briefe nähere Auskunft. 

Vedeil bei Königsberg in der Neumark, ben 

4. Januar 1845. 
©. Freudenberg, Mühlenbefiger. 


+ Ein im Dorfe Steinhöfel, Lebusſchen Kreiſes, 
1 Meile von Fürſtenwalbe ohnweit ber Berlins 
Frankfurter Eiſenbahn belegenes Bauergut, ſoll 
ms. freier Hand, ohne lebendes und todtes Inven⸗ 
tarivm, aber voller Winterausfaat verkauft werben. 
+ Im Yuftrage des Beſitzers habe ich hierzu 
einen Ricitationd- Termin auf 
Dienftag den 25. März d. I., Vormittags 10 Uhr, 
im meiner Wohnung anberaumt und lade ich Kauf- 
- Inflige unter bem Bemerfen ein, daß der Hypothe⸗ 
fenfchein, fo wie der Anſchlag bes Grundftüds und 
Die Raufbebingungen fäglic) bei mir einzufehen find. 
Fürftenmwalde, ben 24. Februar 1845. 
Der Kaufmann Siebmann. 


Die Braum uͤller ſchen Erben beab- 
ſichtigen das ipnenzu, ehoͤrige, in Wriezen 
an ber Ober in der Wilhelmftraße belegene Wohn⸗ 
haus nebft Zubehör, worin feit 50 Sahren eine 
Seilerei mit gutem Erfolge betrieben wurde, Wie- 
fen und Wiefengarten aus freier Hand zu verkaufen. 
Selbſtkãufer konnen fich münblich oder in porto= 
freien Briefen entroeber an ben Braneigen Wilh. 
Ludomw zu Wriegen an ber Ober oder an 
9. Branmüller in Berlin, Friedrichsſtraße 
Nr. S6, wenden. ____ 

Ich beabfichtige mein in Michendorf an ber 
Yorsbam Wittenberger Chauſſee belegenes ritter- 
freies Gut nebft dem dazu gehörigen Kruggute zu 
parcelliren, und habe zu dem Ende auf 

den 23. März 1845, Vormittags 9 Uhr, 
einen Termin in meiner Behaufung bier in Michen- 
dorf anberaumt, zu welchem ich Kaufluftige mit 
dem Bemerken ergebenft einlade, daß ber Zufchlag 
fofort erfolgen kann, wenn annehmliche Gebote 
geſchehen, fo wie, daß die näheren Verkaufsbe⸗ 
bingungen täglidy bei mic einzufehen find. 

, — Dütſchke. 


Buchene Vohlen⸗ und Feigen « Bexfäuf. 

: vier Wochen nach den biesjährigen Be 
ginm ber Schifffahrt werde ich eine, unb wem 
nöthig, mehrere Kahnladungen rotibuchene Bohlen 
und Felgen aus Mektenburg hierher bringen laſſen 

Bum Berfaufe derfelben wird her Schiffer in 
Zehdenick, Liebenwalbe, in der Nähe von Dranien⸗ 
barg, Cremmen, bei Alt-Briefact und Neu-Ruppin 
anfegen,; und exfuche ich die Herren Stellmacher ıc. 
mir gefällige Aufträge darauf recht balb per Po 
zukommen zu laffen. 

Die Bohlen find 33oltbidu.fofetber auf. Eu62300: 


FRBP PIE RP 
⸗ ⸗ — —— sb » 
Fe re Top 
Fe a 73 
> Die Felgen find 22 bie 6 Zoll Tang und fofet 


das Schod 6 auch 7 Thlr. 
Der Schiffer wirb fich bei den Herren Auftrag 
gebern melden und die Zahlung in Empfang nehmer. 
At-Ruppin, den 9. März 1845. 
F. Sauerlandt. 


Schiffer, 
die beim Beginn der diesjährigen Schifffahrt ka⸗ 
dung von Feldfteinen nach Berlin nehmen 
wollen, finden folche reichlich in Milmersdorf 
und Klofterwalde (oberhalb Templin). Die 
Fracht übergeben im erfien Orte ber Holzſetze 
Zeckſer, im legternber Hr. Schulze Schwanebel. 


In meiner hiefigen, aus dem alten berühmten 
Pleeger Stamme gebildeten reinen Negrettir 
Stammfchäferei ſtehen vom 1. März b. 3. db 
Zuchtwidder verfchiedenen Alters zu ben feften Preis 
fen von A Friebrichgb’or und 4 Thle. pr. Süd 
zur Auswahl bereit, 

Sabom bei Pyrig, den 24. Februar 1845. 

8 9. O. Runge 


Zeber wird hierdurdy gewarnt, Jemandem auf 
meinen Namen ettoa® gu borgen, es fei Gelb obet 
was es fonft für einen Namen führen möge. 

iebrichetonf bei Reuftabt an der Doffe, ben 
5. März; 1845. Hamann, Tiſchlermeiſter. 


Auf einem Rittergute wird ein verheiratheter 
tüchtiger Gärtner und Jäger fogleich verlangt. Nur 
ein folcher, mit guten Zeugniffen werfehen,(t J 
bag Nähere beun Kaufmann Henning in Bitsfiod- 


— — 


ri \ 


i 


- Deffentliher Anzeiger - 


zum 12er Stüd des Amtsblatis 








der Koͤniglichen Regierung zu. Potsdam und ber Stadt Berlin. 





Deu 21. März 188. 


Stedbriefe 

® Der im Deffentlichen Anzeiger des. Regierungs- 
Amtblattd Stud 9 unterm 19. v. M. verfolgte 
Köpfergefelle Johann Ghrikian Schneider war 
nach feiner Entlaffung aus ber Strafenftaft zu 
Brandenburg von der Route abgewichen und am 
10. » M. bier beim Betten betroffen, beftims 
mungsmäßig befiraft und nach protokollariſcher 
Verrvarnung mit .anderweitiger Reiferoute na 
wianibı zurũckgewieſen worden, aber. .berfelbe i 
: eingegangener Benachrichtigung der dortigen 
Polizei» Obrigkeit vom 9. b. M. dort wieder nicht 
eingetroffen, weshalb auf biefen gemeinfchädlichen 
Umbeitreiber mit Bezug auf jenen frühern Steck⸗ 
briaf hierdurch aufmertfem gemacht und fämmtliche 

(p. Behörden gebührend erfucht werben, den⸗ 
ſeiben im Betretungsfalle mittelft Transports an 
die Polizei⸗ Obrigkeit zu Eichftädt gefälligft abliefern 
laſſen zu pollen. Potsdam, den 12. März 1845. 

" Königl. Polizei- Direktor, 

Regierungs- Rath von Kahlden⸗Normann. 


* Der Dienfttnecht Johann Gottfried Stoof 
and. Drewig, ein mehrmals beſirafter Bettler und 
Vogabond, ift unterm 30. Januar d. 3. von dem 
Fönigl... Pofizei- Präfidio zu Berlin nach Drewig 
gewieſen vonrben, daſeibſt aber big jetzt, nicht ein⸗ 





getroffen, und treibt fich woahrſcheinlich wieder - 


los und ‚bettelnd umher. — 

re wir — Anka auf den ıc. Stoof 
aufmerkfam machen, erfuchen wir alle Wohllöbs 
ihen Polizeibehörden ergebenft, benfelben im Bes 

-gretuugsfglle zu verhaften und nach dem Gefege 
vom 6. Sannr 1843 ‚zur Unterfuchung ziehen zu 
faffen, auch ung davon Nachricht zu ertheilen. 

‚Porsbam, ben 8. März IM. . , » 
1: Königl. Rente und Polizei-Amt. 


Berlorner Gewerheſchein. 
David Schueler zu Coſſen⸗ 


Pe Ho role der Fön, Mehierund — 


Potsdam für das laufende Jahr unter Nr. 33 er⸗ 
ilte GratissGervetbefchein zum Auffuchen von 
ellungen auf rohe Probufte ber Lands und 
Kerfimirtofepone und refp. Auffauf biefer Gegen⸗ 
inde, angeblich im Frankfurt an ber Ober während 
der letzten Meſſe entrwenbet worden. Zur Bermeidung 
eines Mißbrauchs wird dieſer Berverbefchein hier 
mir fire ungültig erffärt, unter dem Bemerfen, daß 
für den ic. Schueler unterm 24. Februar b. J 
von der. gebachten Königt. Regierung unter Ni. 35 
ein Duplikat⸗ Gewerbeſchein autgefertigt worden iſt. 
Beeskow, den 14. März 1843. 
Konigl. Landraths⸗Amt. 


Dem Land ⸗ Sriefträger Ni⸗otz hierſelbft iſt fein 

Dienfi zum 1. Aprii d. J. gekündigt worden, und 

wied von biefem Tage ab ber. Pofilion Benning 

dieſen Dienft verrichten, wovon das £orrefponbis 

rende Publifum ber Umgegend von Potsdam hier« - 
durch in Kenntniß wird. 

Potsdam, ben 15. 5 1845. 
Königl. Poſtamt. 





Fass Belanntmahung. . 
* am Yuftrage‘ der Königl. Regierung hierſelbſt 


116 


Betannthadie J 5 


2 


Der Beſitzer -des Hüttenwerks Gottow, Herr 


Hugo Römer, beabſichtigt das Hüttengebäude auf 


"dem ſogenannten Unterhammer daſeloſt zu "ehren . 


Waffer - Mahlmähle in amerifanifcher Art mit 


drei Gängen und einer Delmühle umzubauen und . 


eine neue Schneidemühfe anzulegen, ohne bie ger 
gentwärtige Arche ober den Fachbaum ju verändern, 
fondern legtere nur gründlich zu repariren. 
Diefed Vorhaben wird hierdurch mit dem Ber 
. merken zur Öffentlichen Kenntniß gebracht, daß alle 
etwanige Widerfprüche gegen die beantragte Kan 
feng-Ertheilung, fowohl aus dem Edikte vom 
28. Oftober 1810, als aus ber Allerhöchſten Kar 
binets-Ordre vom 23. Oftober 1826, binnen 
8 Wochen prächufioifcher Friſt bei dem unterzeiche 
neten Randrathe anzubringen und zu begründen find. 
Damm bei Jüterbogk, deu 7. Februar. 1868: 
Der Kreis⸗ Landrath Haufchtedi '- 


Auf dem Nittergute Tornow wird in einem 
beſonders dazu zu errichtenden Gebäude die Auf- 
ſtellung einer Meinen Dampfmaſchine von ‚A bie 
5 Pferden Kraft zu wirthſchaftlichen Zwecken bes 
abfichtigt. — In Bemäßbeit des $ 10 des Edikts 
vom 6. Mai 1838 wird eim Jeder, dee ſich durch 
diefe Anlage in feinen Rechten gefährdet hält, auf ⸗ 
gefordert, ſeine Cinwendingen dagegen. binnen vier 
Wochen präcluſloiſcher Friſt bei dem umteszeichne- 

. ten Sandrathe anzubringen... . ; 

Kyrig, den 5. März 1845. 

Korisl. Landrath der Ofipriegnig. 
von Kröcher. 
— — 


Der Mühlenmeifter Boche hierſelbſt, welcher 


den landespolizeilichen Konſens unterm 29. Juli 
v. J. zur Anlegung eines zweiten Ganges in feiner 
Bogwindmũhle zum Spigen und Reinigen bed Ge 
treideg- erhalten hat, beabficztigt jenen Gang in 
einen ‘Gang zur Mebifabrikation umzumandeln. 

Dies Vorhaben wird in Gemäßheit bes 9 
der Allgemeinen Gemwerbe- Ordnung von 17. Ja⸗ 
muar db. 3. mit bet Aufforderung zur öffenrlichen 
Kenneniß gebracht, begrlindete Einwendungen bins 
rien 4 Wochen präclufiwifcher" Frift beider unter) 
zeichneten Behörde anzumelben. 

Bernau, den 7. März 1845. 


De gi: 


i ‚he DAB Anneiket Suse, hierſelbſt Seabfic, 
tigt bie Errichtung eines Grüßganges feiner 
Bodroindnüble. 


In Gemäßheit de&_$.20.der Mgemeinen Be 
werbe-Dtdnung vom 17. Januar d. I. wirb ſolches 
mit der Aufforderung zur öffentlichen Kenntniß ge 
bracht, begründete Widerfprüche binnen A Wochen 
Toftsifcher Friſt bei der unterzeichneten Behörde 
anzumelden. ‚Bernau, ben 7. März 1845. 

Der Magiſtrat. 


Belanntmahung. 

Die Direktion des Potsdam⸗ Magdeburger Eifen- 
bahn⸗ Comitss beabfi chtigt, Behufs Erbauung eine 
Brücke über die Havel in der Nähe des Vorwerks 
Gallin zroifchen Potsdam und Werder, eine Dampf 
mafchine von 16 Pferden Kraft aufzuftelfen. 
Im Auftrage der Königl. Regierung hierfelbk 
wird died Vorhaben nach $ 29 der Allgemeinen 
Gerderbe-Orbnung vom 17. Januat d. I. und 
mie Bezug auf das Regulatid vom 6. Mai 1838 
biermit zur öffentlichen Renntniß gebracht und 
jeder Einfprucheberechtigte aufgeforbert, feine etwas 
nigen Einwendungen dagegen binnen vier 
prüchufioifcher Friſt bei ung anjum melden und zu 
begründen. Potsdam, den 13. Mär; 1845. 

Königf. Rent⸗ und Polizeis Amt. 


Befanntmahung. 
’ Das Dominium Staffelde beabfichtigt, Bes 
hufs Entwãſſerung ber dortigen Torfgräbereirevirre, 
teſp. Ueberrieſelung ber adjacirenden Wiefengrund- 
flücke in der Nähe des Creinmener Sees eine durch 
Windeskraft zu bewegende Waffer-Hebe-Mafchine 
änfzuftellen. 

Dies Vorhaben voird Hierdurch in Gemaͤßben 
des 5 29° ber Allgemeinen "Gewerbe - Ordnung 
vom 17. Januar d. 3. mit der Aufforderung zur 
Öffentlicher Kenntniß gebracht, etwanige Einwen⸗ 
dungen gegen bie gedachte Anlage binnen 4 Wochen 
prächuftoifcher Frift, bei mir anzumelden. 

‚Rauen, ben 12. März 1845. 

Königlicher Landrath Ofthaveiindifchen Kreifes. 
5 Graf Königemard. 


Jaadveryadtung rn 
Die niedere Jagd u Hl Fefbinan ttberg 
int Suppinfchen' Kreiſe, fo Ber 


Donnerfcn den 8. Mpeil d. I., Vormittags 10 Uhr, 
im Geſchaftslolale der hiefigen ee Be 
ter Berfügung zufolge, abermals auf fech® Jahre, 
unter, den gewöhnlichen Bedingungen, öffentlich 
meiſtbietend verpachtet werben. 
Forſthaus Alt-Ruppin, ben 10. März 1845. 
Königl. ſterei. 
Im Auftrage. 


Der Pfingſtmarkt zu Beelitz 
Findet in biefem Jahre nicht am Dienftage, ſondern 
nad) ber Angabe im Kalender ausnahmsweiſe 
. am Mittwoch den 30. April d. I. 
Statt. Das getverbetreibende und marktbeſuchende 
Publikum machen wir auf diefen Umftand hier⸗ 
durch befonders aufmerkfam. “ 
Beeli, den 11. März 1845. 
Der Magiftrat. 


Berger. 





Jahrmärkte in Prigmwalk. 
Um das Zufammentreffen der Märkte von Prig- 
malt, Perleberg und Havelberg zu vermeiden, if 
der diesjährige Iohannigmarkt bierfelbft auf 

Dienftag den 24. Juni, 
und der Martinimarkt auf 
Ding den 11. November 
verlegt worden. Der Viehmarkt findet jedesmal 
Tags zuvor flatt. 
Pritzwalk, den 15. Februar 1845. 
Dee Mogiftrat. 


Aufgebot. 

Um Michaelis vorigen Jahres iſt auf der Dorf- 
ſtraßze zu Kiegke, Wehpriegnigfchen Kreifes, eine 
alte, eingehäufige, filberne Tafchenuhr gefunden 
worden. Der unbekannte Eigenthümer berfelben 
wird zum Nachweis feines Eigenthums hierdurch 


“auf den 28. April d. J., Vormittags 11 Uhr, - - 


in die Gerichtsftube zu Wilsnack hierdurch worges 
laden. Wilsnack, den 11. März 1843. 
Patrimonialgericht über Klegke. 


Befanntmadhung. B 
Es fol das Hypothekenbuch des Dorfes Gie⸗ 
fensdorf Ifien Antheils, im Teltowſchen Kreife, 
auf den Grund der vorhandenen und von den Bes 
figern einzuziehenben . Nachrichten vegulict werden. 
Es wird daher ein Jeder, welcher bahei ein In—⸗ 
tereffe zu haben glaubt und feiner Forderung die 


u 
"it. ber 
Ka —E ſich 6 eo 


Monaten bei dem unterzeichneten Gerichte zu mel» 

den, und feine Anfprüche näher anzugeben. 
Berlin, den 13. Februar 1845. 

Das Patrimonialgericht über Gieſensdorf 1. Antheils. 


5 Befanntmahung 
Beifcen den Bormündern des minderjährigen 

Befitzerd des Lehnrittergutes Carve, Eduard Adolph - 
Dettlof Hans von Winterfeld und dem zu dem 

jenannten Gute gehörigen Dreiviertelbaner Johann 
"Soachtm Chriſtian Prieß zu Groß-Berge ſchwebt 
ein Verfahren über die Ablöfung der von dem Hofe 
des Legteren an das Rittergut Carve zu feiftenden 
Wsgaden durch Kapital. Carve ein Rehngut 
der von Winterfeldfchen Familie ift und da 
darauf Agnaten eingetragen fiehen, der Herr Bar 
figer auch Feine Iehnefähige Deszendenz hat, fo 
mache ich in Gerräßheit der Vorſchrift $ 11 des 
Gefeges vom 7. Juni 1821. diefe Ablöfung hier- 
durch vffentlich befannt, und überlaffe es allen 
Denjenigen, welche dabei ein Intereffe zu haben 
vermeinen, fich. bis zu dem auf 

ben 30. April d. J., Vormittags 9 Uhr, 
in meinem Gefchäftszimmer bierfelbft anberauns 
ten Termine ober in legterem zu melden und zu 
erklären, ob fie bei dem Verfahren zugezogen fein 
wollen. 

Derjenige, welcher fich nicht meldet, muß nach 
dem angeführten Geſetze $ 12 die Ablöfung: gegen 
ſich gelten faffen und wird mit Feinen Einwendun⸗ 
gen felbſt im Falle einer Verletzung gehört werben. 

Perleberg, den 12. Mätz 1848. 

Im Auftrage der Königl. General Kommiffion 
für die Kurmark Brandenburg, 
Staehler, Regierung» Rath. 


Im Depofitorio. bed Kammergerichts und eini» 
‘ger der von demſelben reffortirenden Untergerichte 
befinden fich nachftehend bezeichnete Gelder, deren 
Auszahlung nicht hat bewirkt werden können, weil 
die Empfangsberechtigten thejls nicht zu ermitteln 
gewefen, theild bie an fie, erlaffenen gerichtlichen 
Aufforderungen zur Empfängnahme fruchtloß ges 
bfieben And. x 
A, Im Kammergerichts- Depvfitorio, und. zwar: 
1)-in der Regierungs- Rath Wittefchen Kredite 
fache 1 Thlr. 28 Sg. 11 Pf. für den ver 
\ “; 


ii 


" fiorbenen Geheimen Sekretair Kerkow, jetzt 
beffen Erben; .. u 
2) in Sachen bes Kaufmanns Sachfe wider 
) den von RoH.I Thlr. 21 Ser. für den 
von Roy; . " 
3) in der General von Stoefelfchen Kredit 
fache 23 Spr. 2 Pf. für die Iufiz- Kommifs 
ſarius Rowagfchen Exben; BE 
4) in ber Obrift von Eyßenhardſchen eve 
nüensBertdeilungsfache 3 Thlr. 8 Sgr. für 
den Schneidermeifter Franz; | 
8) in der Saul Aſcher ſchen Fiquibationgfache 

60 Thlr. 21 Ser. 6 Pf. für den Kaufmann 

Sippach; 

6) in der Hofbaurarh -Ifanc Daniel J tzig ſchen 

Konkursſache: 

a) Zen 7 Pf. für ben George Friedrich 
er, . 

b) 23 Thle. 7 Sgr. 1 Pf. für die verches 
lichte Maaß, . . 

0) 24 Ser. 4 Pf. für den Partikulier Ios 
hann Heinrich Tefch, 

d) 4 Thlr. 9 Sgr. 2 Pf. für ben Auktions⸗ 

) Kommiffarius Echte und ben Kauf- 
mann Eſchwe, 

e) 1 Thlr. 28 Sur. 1 Pf. für die verwitt⸗ 
wete Obriſt · Lieutenant von Braun, 
geb. von Wüſthof, 

f) 115 Thlr. 21 Sgr. 7 Pf. für den Kauf 
mann Jerome Perretond, , 

8) 20 Thir. 14 Gyr. 6 Pf. für die verche 
lichte Hufchfe, Charlotte Frieberike, geb. 


öbler, . 
b) 20 Thlr. 13 Sr. 9 Bf. für die Juliane 
Charlotte Albertine Köhler, , 


i) 273 Thlr. 8 Sgr. 6 Pf. für Mofes Joa⸗ 
him Meyer, 


k) 73 Thle. 7 Sar. 6 Pf. für die Handlung 


Leſching et Eomp. zu Hamburg, 

1) 203 Thlr. 15 Spr. 7 Pf. für die Hands 
fung Rohbrahn und Hildebrand zu 
Hamburg, . , . 

m) 50 Thle, 16 Sur. 9 Pf. für die Hand⸗ 
lung Simfon oder Simpfon zu Memel 
ober Reipzig, . ‚ f 

n).152 Thir. 10 Sar. für die Wittwe Ipig 


Beibel, geb. Wolf, und beren , oh 


Theodor Kirchner; 


-M fir ber Goreral bon Stoehelfihen, Eredit⸗ 
„fache 36 Thlr. 16 Spr. 10 Df. für die Kauf: 
mann Zoller Ifaac Cohnfcen Erbenz _. 


8) in der Major von Frankenbergfchen Kre⸗ 
a Branienbe 


3) 497 Thle, 2. Sr. A Pf. für den Kauf, 
mann Friedrich Ernſt Bertholbt refp. 
deffen Geffionarius, den Steuer- Kontro 
leur Schierer, . 

b) 6 Thle. IL Sgr. 3 Pf. für die Erben bet 
Unteroffizierd und Capiteine d’armes 
Gründe im Kaifer Alerander «Regiment. 

B. In den Untergerichts ⸗Depoſitorien, und zwar: 
1) der von Arnim ſchen Patrimonialgericht 
über Milmersdorf: 

a) 19 Thlr. 20 Sgr. 10 Pf. Erbtheil fir 
Johanne Sophie, Carl Friedrich und Fer- 
dinand Geſchwiſier Hahn aus bem Rad» 

..Jaffe ihret Mutter, der verehelichten Holy 
, auffeger Hahn, geb. Eickhorſi, 

"5)6 The. 14 Spr. 9 Pf. zweier ihren 
Vornamen nach unbekannten Schtoeftern 
Hunger aus dem Nachlaffe ihres zu Mil⸗ 
mersdorfverftorbenen Bruberg, bes Maurers 
meiſters Johann Friedrich Hunger, 

©) 11 Spr. 9 Pf. Exbtheif :der Marie De⸗ 
tothee Penzin aus dem. Ya fe ihrer 
zu Hahnwerder verfiorbenen Eltern des 
Arbeitsmanns Penzin und feiner Ehe 
frau, geb. Grothe; u— 

2) ber von Rohrſchen Patrimonialgerichte über 
"Mes Kündenborf: i 

17 Thir. 17 Spt. für bie am 29. Jatuet 

"3783 geborne Chrifiine Melchin alıs“ dem 
Nachlaffe ihres Vaters, des ih Jahre 3798 
verfiorbenen KRoffäthen Daniel Melchin. 

" Die hier aufgeführten Empfangsberechtigten oder 

deren Erben werben num hierdurch aufgeforbert, 
binnen feche Wochen, und, zwar die Erben nad) 
zuvor geführte Legitimation, ſich zur Empfang- 
nahme obiger Gelder und Erbtheile bei dem Kam- 
mergerichte zu ben Aufgebots-Alren W. 44 Ge 
neral»Repertörium zu melden / widrigenfalis biefe 
Gelder an die Könipl. Zuftiz- Offtziartten> Wurtwen · 
Kaffe abgeliefert werben follen. J 
Berlin, den 8. Bär; 1845: 
Königl. Preuß. Kammergeticht. 


an ordentlicher 


Nothwenbiger Verkauf. 

. Königliches Kaimmergericht in Berlm. 
' Das in der Ehauffee Strafe hierſelbſt Nr. 70 
belegene, im Fammergerichtlichen Hypothekenbuche 
Bol. II b Nr. 35 Pag. 136 verzeichnete Grund- 
fü des Baumeiſters Guflad Loof, "abgefchägt 
auf 12,010 Thir. 9 Sgr. 74 Pf. zufolge ber, nebft 
ofhekenfchein und Bedingungen in der Regi⸗ 
e einzufehenden Tare, fol u 


am 3. September 145 nt 


um ordentlicher Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 
sent Kammergericht in Berlin. . 
Das hierſelbſt am Mondijoupfage Nr. 11 be 
legene, im fammergerichtlichen Hynpothefenbtsche Bor. 
1 Hr. Pag. 229 verzeichnete Grundftüd, ab- 
f hatt auf 18,035 Thlr. 20 Spr. 3 Pf. aufolge 
er, nebit Hypothekenſchein und Bedingungen in 
ber Regiſtratut einzufehenden Tare, ſoll Theilunge- 
halber im Wege der nothwendigen Subhaftationt, | 
am 28. Mai 1845, Vormittags 10 Uhr, 
erichtsſtelle fubhafirt werden. 
Alle unbekannten Realprätendenten werden 
difgefordert, ſich bei Vermeidung der Präcluſion 
ſpateſtens in diefem Termine zu melden. 


Nothwendbiger Verfauf. 
... „Königl, Rammergericht in Berlin. _ 
Das hierſelbſt in der Wadzedsftrafe Nr,.3 
Selegene, im fammergerichtlichen Hypothekenbuche 
Vol. XI Pag. 277 Nr. 196 verzeichnete, bem 
Viktualienhaͤndter Johann Friedrich — gehörige 
Srundfſick nebſt Zubehör, abaeihät auf 10,328 
‚The. 25 6 Pf. zufolge der, nebſt Hypothe⸗ 
kenſchein und Bebingungen in der Regiffratur ein 
zuſehenden Tare, foll 
am 27. Mai 1845,- Vormittags. IL Uhr, 
au ‚ordentlicher Gerichtöftelte fubhaftirt werden. . 
"Ale unbekatnten Realprätenbenten werben aufs 
‚gefordert, fich bei Vermeidung der Präckuflon fpäs 
teftens im diefem Termine zu melden. ’ 


Nothbwendiger Berfanf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. " ° 

"Das hierſelbſt in ber Philippefraße Ne. 20 
belegene, im eupathefenbuche bes Kammergerichis 
Cont:h Bol. IX Pig. 23 M’2 verzeichnete, dem 
Nentier Jeremias Nadolph ächörige Orundftüd, 
abgefhäge auf 11,452 Thle. 17 Ser. 5 Pf. zus 


folge ber, neh Hypothelenſchein -unb Uhingengen 
im der Vegiftratur einzufehenden Tape, fol : 

am 13. Juri 1845, Bormittage 10 utr. 
an orbentlicher -Gerichtöftelle fubhaflirt werben. 


. Nothwendiger Verkauf _ 

Stobtgericht zu Berlin, der 24. Januar 18%: _ 
Das in ber Mühfenfitaße Rt. 88 belegene 
Schiffselgenthllmet Joharin Ehrikian Wegen exſche 
Grundftüd, gerichtuͤch abgeſchätzt zu 2884 hie 
9 Sgr., fol ' . —W 
am 22. Mai 1845, Vormittags 11 Uht, 
an der Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Tape und 
Oypothtkenſchein find in der Regiſtratur einzußehen. 

"Die dem Aufenthalte nach unbekannten ‚Diral- 
peätenbenten,” die unverehelichte Marie Ranrenz 
und ber TWeißgerber Carl Friebrich Kautenz wer⸗ 
den hierdurch öffenflich vorgeladen. 25* 


Nothwendiger Varkauf. 

Stabdtgericht zu Berliu, den 18. Ionuar 1845. 

" Daß in der Fruchtfiraße befegene Krügerfche 
Grundflüd, gerichtlich abgeſchätzt zu 15,072 Thlr. 
A Sg. I Pf, fol. b B 

am 4. September 1848, Vormittags 11 uhr, 
gn der Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Tare und 
Hhpothekenſchein ſind in der Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf.“ 





Etabtgericht zu Berlin, den 19. Btwher iss‘ 


Das hierfelbft in der neu angelegten, don "Ber 
Stadtmauer bis zur neuen Jakobsſtraße führenden 


" Straße belogne Ackkermann ſche Grundſtück, im 


Hopotbefenbuche Band 12 Nr. 818 verzeidmet 

und beſtehend in: 

„D) einer eingepäunten Bauftelle, in ihrem feßj 
Zuſtande abgefchägt auf 8239 Thir 
2) einer zweiten von biefer Bauſtelle durch bag 

dazwilchen liegende Neanderfche Grundſtũck 
. getrennten Bauftele, in ihrem engen, Zu⸗ 
-fande abgeſchätzt zu 33 Thl, 
alſo in Ganzen mit der Taxe von BU Thlr., 

. fol am 27. Zuni 1845, Vormittags 11 Uhr, « 

am ber Gerichtsftele fubhaftirt werden. Tore und 

Hppothefenfchein find in der Regifiratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 81. Januar RAS. 
Das in der Köchener Serahe Ai. belegene 


Seo do w okh ſche Scindtüct, gerochtuch abirefihägt 


6.0.1 


zu A870 Colt. 29 Spi.,foll - 3 


am 16. Juni 1848, Vormittags 11 übt, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypochelenſchein find in der Regifratur einzufehen. 


Nothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 21. Februar 1845. 
Das in ber Behrenfiraße Nr. 18 belegene 
Lehmannſche Srunbfüd, gerichtlich abgefchägt zu 
. 6458 Thlr. 26 Sgr. 9 Pf.,. fol 
am 29. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 


‚an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tape und - 


Ovpothelenſchein find in ber Regiftratur einzufehen. 
Die dem Aufenthalt nach unbekannten Hypo- 
theken⸗ Gläubigerinnen, die Wittwe Lehmann, 
Morie Dorothee, geb. Meng, und die Wittwe 
Liefch, Johanne Charlotte Sophie, geb. Tee, 
werben hierdurch öffentlich vorgeladen. . 


Nothwendiger Vertauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 1. Februar 1845. 

Das, Schönhauſer Allee Nr. 142, belegene Caffe⸗ 
tier Hufnagelſche Grundſtück, gerichtlich abge- 
ſchätzt zu 10,819 Thlr. 6 Sgr. 104 Pf., foll 
am 22. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hnpothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 

Die dem Aufenthalte nach unbekannte Wittwe 
Bogel, Theodore Wilhelmine, geb. Uhlemahn, 
wird hierdurch öffentlich vorgelaben. 


Rothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, ben 22. Februar 1845. 
Das in der Grenadierſtraße Nr. 9 befegene, zur 
Schloſſermeiſter Gößefchen Konkursmaſſe gehörige 
Grimoſtück, en abgefhägt zu 019 Thlr. 
13 Sgr. 6 
am 30. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
„an der Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hüpothefenfchein find in ber Regiſtratur einzufehen. 
Die unbekannten Realprätendenten werden hier» 
duch unter ber Berroarnung der Präclufion vor» 
geladen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 24. Februar 1848. 
$ —AX ana — —— 
utze rundſtü 5 gerichtli ätzt 
18,630 Tbix. 4 Sgr. 6 Pf., ſoll u 





44 


am 3. Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werben. Taxe und 


. Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


— 


-Befanntmahung 


Das den Geſchwiſtern Bogel gehörige in ber 
Brandenburger Borftadt Gärtnerfiraße Nr. & bele⸗ 


‚gene, in unferm Hüpothefenbuche von dieſer Vor⸗ 


fadt Bol. IL Nr. 76 verzeichnete, ausſchließlich 
jedoch des nach dem Hypothekenbuche noch einge 
tragen ftehenden Aderftüds Littr. GG. von 1 Mor 
gen 3 IRutben auf 3973 Thlr. 23 Ser. 4_Pf. 


- abgefchägte Grundftüct nebft Zubehör, fol im Wege 


der freiwilligen Subhaftation verfauft werden, und 
ift hierzu ein Vietungstermin auf 

den 5. Juni 1845, Vormittags 11 Uhr, 
vor dem Herrn Kammergerichtd-Affeffor Jacobi 
im Stadtgericht, Lindenſtraße Nr. 54, anberaumt. 
Der Hppothekenfchein, die Tape und die befonde- 
ren Kaufbedingungen find in unferer Reaiftratur 
einzufehen. 

Potsdam, den 28. Januar 1845. 

Königl. Stadtgericht hiefiger Reſidenz. 





Nothwendiger Berkauf. 

Land» und Stadtgericht N Neuftadt » Ebers⸗ 
walde, den 4. November I: 

Das zu vor dem Unter 
thore befegene Gaſthaus, Hötel de Prusse ges 
nannt, und gefchägt auf 6288 Thlr. zufolge der, 
nebft Hüpothefenfchein und Bedingungen im IIten 
Gefchäftsbürenn einzufehenden Tare, fol 
" am 2. Juni 1845, Vormittags 11 Uhr, 

im Beriäshaufe an ben Meiftbietenden verkauft 
werben. 


Nothwendiger Verkauf. 

Yufizfammer zu Schroebt, den 21. Novbr. 1844. 

Das zum Nachlaffe bes hier verfiorbenen Kauf 
manns Orange gehörige, Bol. I Fol. 73 Nr. 13 
des Hupothefenbuche verzeichnete biefige . Bürgers 
grundflüd, abgefchägt auf 5947 Thlr. 11 Ser. 
8 Pf. zufolge der, webft Hypothekenſchein und 
Kaufbedingungen in der Regiftratur einzufehenden 
Tape, fol 

am 1. Zuli 1845, Vormittags 10 En 
an ordentlicher Gerichtäftelle fubhaflirt) werben 


118 


Nothwendiger Verkauf. 

Königl. Land⸗ und Stabtgericht zu Spanbom, 
den 18. Dezember 1844. 

Das dem Schlächtermeifter Friedrich Wilhehn 
Red gehörige, hierſelbſt in der-Potsdamer Straße 
Nr. 26 belegene Bol..1 Fol. 278 des Hypotheken⸗ 
buchs der Stabt Spandomw verzeichnete Grundftüd, 
abgefhätt auf 2022 Thlr. 18 Sgr. 2 Pf. Er ‚ufolge 
ber, nebſt Hppothefenfchein in bem Ilten Büreau 
einzufehenden Tare, ſoll 

am 17. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt werden. 

Nothwendiger Berkauf. 
Land⸗ und Stadtgericht zu Ludenmalde, ben 
18. Dezember 1844. 

Das dem Webermeifter Johann Carl Auguſt 
Marfcheider gehörige, in Stadt Zirma in ber 
Züterbogfer Straße belegene halbe Weberhans und 
Zubehör,.abgefchägt auf 552 Thlr. 6 Sr. 8 Pf. fol 
am 20. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. 

Die Tare und der neufte Hnpothefenfchein kön⸗ 
nen in ber Regifiratur eingefehen werben. 


De ne Verkauf. 
v. Platenfches Gericht zu Wuticke, den 17. 
Januar 1845. 

Der feparirte und abgebaute Zweihüfnerhof zu 
Wuticke des Andreas Friedrich Plagemann, 
tarirt zu 2523 The. 10 Sgr., foll wegen nicht 
geſchehener Belegung der Kaufgelder in vorherge⸗ 
gangener Subhaftation, anderweitig in dem, auf 

den 23. April d. 9. 
im ber Gerichtsſtube zu Wuticke angefegten Ter⸗ 
mine verkauft werden. 

Tare und Hyyothekenſchein find im Geſchãfta⸗ 
Lokal des Richters einzuſehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Land⸗ und Stadtgericht Storkow, den 25. Jan. 1845. 

Das im Dorfe Colpin bei Storkow belegene, 
den Graeffſchen Eheleuten gehörige halbe Bübner- 
haus nebft einem Morgen Gartenland, auf 120 Thlr. 
gerichtlich abgefhägt, foll im Termine 

den 3. Mai 1845, Bormittage 14 Uhr, 

An orbentlicher Ger htöftelle bierfelbft öffentlich 
meiftbietend verfäuft werben. 

Die Tare if im, unſerer Regiſtratur „täglich 

eimufehen. — 


Etwanige unbekannte Realprötenbat werben 
aufgefordert, ſich fpäteflens in dieſem Termine gu 
melden und ihre Anſprüche geltend zu machen, 
widrigenfalls ihnen bamit ein ewiges Stilliſchwei⸗ 
gen auferlegt wird. 


Nothwendiger Berkauf. 
Patrimonialgericht Eichtwerder. ' 

Das dem Koloniften Eduard Metz ke gehörende 
Koloniftengut Nr. 25 zu Eichwerder, abgefchäge 
auf 6278 The. zufolge ber, nebft Hupothefenfchen 
und Bedingungen in ber Regifiratur einzufeßenben 


Xare, fol 
am 27. Auguſt d. J., Vormittags 10 Uhr, 


- am ber Berichtöftelle zu Eichtverber fubhafirt werben. 


Wriegen an ber Oder, den 31. Januar 1845. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Prenzlow, ben 10. Februar 1845. 

Das dem Gafthofbefiger ©. G. Breigmann 
„gehörige, hierſelbſt in der Steinftraße sub Nr. 424 
beiegene Grundflüd mit den dazu gehörigen Län- 
dereien für ein ganzes Erbe, abgefchägt auf 
3557 Thlr. 10 Sgr. 8 Pf. zufolge der, nebft Hy⸗ 
pothefenfchein und Bedingungen in unferer Regi⸗ 
ſtratur einzufehenden Tare, fol 

am 24. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle ſubhaſtirt werben. 


Nothwendiger Berfauf. 
Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu Füterbogf, 
ben 7. Februar 1845. 

Das Nadler Merbachfche Haus Nr. 187 nebſt 
Zubehör, geſchätzt auf 661 —8 1A Ser. 11 Pf. ſoil 
am 23. Mai b. I. 
an biefiger Gerichtsſtelle in mothiwenbiger Subha⸗ 
Ration verkauft werden. Tare und Hypothekenſchein 
Eönnen in hiefiger Regifttatur eingefehen wer⸗ 
den. Etwanige unbekannte Reatptätendenten wer« 
den Hierzu, bei Vermeidung fonftiger Prächufion mit 

ihren Rechten, vorgelaben. 


Freiwillige Subbaftation. 

Pateimonialgericht über Kleinor zu Wilsnack, 
den 12. Februar 1845. 

Das zum Schulgefchen Nachlaß m an 
der Berlin-Hamburger Chauſſee zwiſchen Berleburg 
und Kite beim Vorwerk Ponitz belegene, mit 
nicht un ae Stafung uefehens us⸗Cta- 
bliſſement, fol 


om 236: Awril d. S., Nachmittags 2 Uhr, 
Det und Stelle verkauft werden, wozu Kaufe 
luſtige hiermit eingeladen werben. J 
Taxe, Kaufbedingungen und Hypothekenſchein 
können in der Gerichtsſiube zu Wilsnack eingefe- 
ben werden. 


. Nothwendiger Berkanf. 
Königl. Land- und Stadtgericyt zu Wiegen, 
den 15. Februar 1845. s 
Das dem Maurergefellen Carl Friedrich Dee- 
en gehörige, in ber Stadt Wriezen belegene, im 
ypothekenbuche der Stadt Bol. I Pag. 277 Nr. 28 
“ verzeichnete Grundſtück zufolge ber, nebft Hypothe⸗ 
Fenfchrin im unferer Regiftratur ‚einzufehenden ger 
richtlichen Tare auf 248 Thle. 12 Br. 3 Pf. ab- 
gefhägt, fol . 
am 16. Juni 1845, Vormittags 11 Uhr, 
vor dem Herrn Lande und Stadtgerichts⸗ Kath 
Klüver an ordentlicher Gerichtsſielle hierſelbft 
ſichhaſtirt werden. . 


Die ihrem Aufenthalte nach unbekannte un⸗ 


verehelichte Dorothea Raſchke wird als Hypothek⸗ 
Aäubigeein zur Wahrnehmung ihrer Rechte hler⸗ 
durch mit worgelaben. 1— 


Subhaſtations-⸗Patent. 
Nothwendiger Berkauf. 
Königl. Juſtizamt Potsdam, den 21. Febr, 1845. 
Das Srundfſtück des Manrergefellen Ferdinand 
Stoof bierfelbft, auf dem Wege nach dem Enten- 
fange sub Nr. 9 belegen, und im Hypothekenbuche 
Bot. V Fol. 341 Nr. AB verzeichnet, abgefhägt 
auf 1830 Thlr. 9 Sgr. 3 9f., ſou 
am 9. Juli d. J., Vormittagg 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle, Friedrichsſtraße Mr. 7 
hierfelbſt, im Wege der nothwendigen Subhaſtation 
verkauft werden: . 
"Die Tare und- der neueſte Hyvothekenſchein 
ſinð werktäglic, in unferem Alten Bürsanı ſchen. 


Freiwilliger Verkauf. 

Die 14 Meile von dem hiefigen Vahnhefe und 
eben. ſo weit von der Königlichen Ablage am Wer⸗ 
bellin⸗ See belegene Glambecker Waſſermühle, bes; 
ſtehend aus einem Mahl⸗, Schmeide⸗ und. Stampf- 
a for nebft den dazu gehörigen Ländereien und, 

ſieſen . . 
„m 19. Mai d..I., Varmittags 11 Uhr, 
in Ungermünde meifbietend verfauft werden. 


116 


Die Verkaufsbedingungen ſind auf ber Mühle 
und in unferer Regiftratur einzulshen. 
Angermünde, den 24. Februar 1845: 
von Rappardſches Gericht über Glambeck. 
Grieben. 





Nothwendiger Berfauf. 
Königl. Stabtgericht Granfee, den 26. Febr. 1845. 
Die zum Nachlaß des hierfeibit verfiorbenen 
Ziegelmeifters Martin kudwig Jürgens gehörigen, 
bierfelbft belegenen Grundfliide, als: 
1) eim Morgen überm Baum Nr. 1624 von 
. 3 Morgen 86 DRutben, tarirt 130 Thkr., 
2) ein Morgen Lehmborft Nr. 1767 von 9 Mor⸗ 
gen’ 172 DRuthen, tarirt BOO Xhlr., 
3) ein Morgen übern Baum Mr. 1726 von 
* 6 Morgen 162 DRuthen, tarirt 260 Thir., 
4) ein Morgen Bierruthe Nr. 1142 von 2 Mors 
gen 104 [IRuthen, tarirt 120 Thlr., 
5) ein Morgen Lehinhorſt von 7 Morgen, tarirt 


00 Thir. 
zufolge ber, nebſt Oywothefenfchein und Vediugungen 
in ber Regiftratur einzufehenden Tare, ſollen 
am 20. September b. I., Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher, Gerichteftefle Theilungshalber ſub⸗ 
baftirt werden. 
I Notbweybiger Verkauf. 
Königl. Stabtgericht Granſee, den 26. Febr. 1845- 
„Dos zum Nachlaß ‚dad hiarfelbk verſtorbenen 
reihen Jürgen s gehörige Erbpachtsrecht 
er hiefigen Rathsziegelei mit allem Zubehör, taxict 
6138 Thlr. 15 Sr. zufolge ber, nebft n \ 
Kenfchein ‚und Bedingungen in der Regiftratur kin⸗ 
zufehenden are, fall 
am 20. September d. J., Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöfielle..(ubhgftirt werden. 





eh u TTA. — RF 
Nothwendiger Verkauf. 
König. Land⸗ und. Stabtgericht zu Wriezen, 
den 5. März 1845. ;. - 
, Die, bem vormaligen Kaufmann Carl Friedrich 
Wilhelin Bo de zugehötigen, eine kleine Biertel- | 
meile von der ‚Stadt Wriezen ‚belsgenen Gruud⸗ 


ftüde: . 2 

1) eine Holändi inpmügle (b 

I Bee Geeian  Oopchlenbuhe 
der Stadt Wriegen 1X Pag. 121,0r.,399 l 

A 
fogenannte Feine) Mühle) —— 





27 


unb @orten, verzeichnet ‚im, Huporbefenbuche 
ber Stadt Wriegen Bot IX Pag. 97 Nr. 397 
und tuxirt auf A591 Thlr, 10. Ser. 10 Pf, 
folen, und zwar die Windmühle 
am 27. Iuni 1845, Vormittags 11 Uhr, 
die Waffermühle 

am 28. Juni 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle Schuldenhalber fub- 
baftirt werden. 

Die Zaren ſowohl, als die Hypothekenſcheine 
Tonnen in unferer Regiftratur eingefehen werben. 
Die ihrem Aufenthalte nach unbekannten Real- 
Sntereffenten Herrmann Maaf, die Rüdheim- 
fchen Erben, fo wie ber vormalige Mühfenbefiger 
Wackero w, werben gleichzeitig zur Wahrnehmung 
ihrer Rechte hiermit vorgeladen. 


Patrimonialgericht Schaecksdorf zu Luckau, den 
8. Mär; 1845. ” 

Auf Antrag des Befigerd haben wir zum öf- 
fentlichen Verkauf des vollftändig feparicten Müh- 
iengrundſtücks Nr. 1 in Schaecksdorf, beftehend 
aus einem Wohnhaufe mit Obft- und Gemüfe- 


garten, einer Bocheindmühle, einem Aderplan von - 


AMorgen 135 TRuthen umd einem Wiefen- und 
Hütungsplan von 5 Morgen, Termin an Gerichts⸗ 
fielle bafelbft auf 
den 31. März d. J., Vormittags 10 Uhr, 

angefeßt. Vom Grundftüce find nur 22 Ser. 8 Pf. 
Königliche Abgaben zu entrichten. "Die näheren 
Kaufbebingungen können täglich in der Erpedition 
bes guitar Klinkmüller in Luckau eingefehen 
werben. , 





Betfanntmahung. 

Es foll das den Erben des verfiorbenen Ren- 
tierd Koeltze gehörige, bierfelbft am Markt unter 
Nr. 79 belegene, fehr geräumige Wohnhaus mit 
gran, Stallgebäuben und dahinter gelegenem 

jarten, wozu außerdem ein Hausland, ein Weide- 
abfindungsplan, eine Rodahnwieſe und die Nutzung 
einer Laakwieſe gehört, ‚ 

am 7. April d. J., Vormittags 10 Uhr, 

im Haufe bed Kämmerers Heren Morit hierſelbſt 
aus freier Hand an den Meiftbietenden verkauft 
werden, und werden Kaufluftige hierzu eingeladen. 

Wufterhaufen a. d. Doffe, den 12, März 1845. 


Ich .:baabfichtige mein in Wichendotf an ber 
Potsbam- Wittenberger Chauſſee belegenes zitter- 
freies Gut nehft dem dazugehörigen Kruggute zu 
parcellisen, und habe zu dem Ende auf on 

den 25. März 1845, Vormittags 9 Uhr, 
einen Termin in meiner Behaufung hier in Michene 
dorf anberaumt, zu welchem ich KRaufluftige mit 
dem Bemerfen ergebenft einlade, daß der Zufchlag 
fofort. erfolgen Kann, wenn annehmliche Gebote 
gefchehen, fo wie, daß bie näheren Verkaufsbe⸗ 
dingungen täglich bei mir einzufehen find. 

Dütſchky. 


Um den Wunſch mehrerer Kaufluſtigen zu er⸗ 
füllen, habe ic) den auf ben 25. d. M. zur Veräu- 
Berung meines Gutes Michendorf in Parzellen von 
1 Morgen ab, anftehenden Termin aufgehoben und 
einen neuen Termin auf - 

den 15. April d. 9. . . 
gu demfelben Zweck anberaumt, wozu ich Kauf⸗ 
liebhaber einlade. J oe 

Michendorf, den 18. März 1845. ’ 

Dütſchki. 


Freiwilliger Verkauf. 

Ein Ackergut in der Rähe von Berlin, zu wel⸗ 
chem circa 180 Morgen Areal gehören, von denen 
der Ader größtentheild Gerfland, ift, unb auf wel- 
chem die wothigen Wirthfchaftsgebäube in-fehr gutem 
Zuftande erbaut find, foll aus freier Hand nebft 
Vieh⸗ und Feld-Inventgrium an ben Meiftbietens 
den verfauft werden. 

Die näheren Bedingungen erfährt man im In⸗ 
telligenz - Komtoir. " 


Ich beabfichtige mein Haus, in beſter Gegend 
der Stadt, das bedeutenden Hofraum, weitläuftige 
Hintergebäude, Stallungen und Auffahrt hat, zu 
dem Xeder und Wiefen gehören, daB. zur Gaßt⸗ 
wirthſchaft ſchon benutzt wurde, zu jedem Betriebe 
Sch eignet, und worin jegt eine Bäderei betrieben 
wird, aus freier Haub unter erleichternden Bedin⸗ 
gungen zu verkaufen, und ift das Nähere zu ar⸗ 
fahren beim Kaufmann Herrn Reetz, Hohenfteins 
weg Nr. 9 in Berlin, bei Heren % W. Hell- 
mann, Scharenfiraße Nr. 45 in Frankfurt an der 
Dber unb bei mir dem Berfäufer Arendſee sen. 
in Weiegen an der Ober. * 


118 


GärtnereisBerpahtung. 

Der zum Rittergute Eurland gehörige, mit ben 
Heften Obftarten und Treibhäufern verfehene große 
Garten nebft 10 Morgen Ader des beften Wei⸗ 
und Gerftbobens, fo wie einer fehr guten Woh- 
nung für den Pächter und Stallung für 5 Kühe 
und Pferde, fol zum 1. April d. I. verpachtet 
werden. Die Pachtbebingungen find & jeber Zeit 
bei mir einzufehen, auch wird ber Güter- Koms 
aiffionair Herr M. 3. Cohn zu Nauen die Güte 
Haben, auf Eoftenfreie Anfragen bie gewünfchte 
Auskunft zu geben. 

Curland bei Rathenow, den 13. März 1845. 

I. F. Eckardt, Rittergutsbefiger. 


Freiwillige Auction. 

Freitag ben 28. März d. I., von Morgend 
10 Uhr ab, ſollen in GroßsHolgendorf bei Prenz⸗ 
low 16 Stüd Zugochfen, 14 Stiere und 1 eins 
fähriger Bulle meifibietend gegen baare Zahlung in 
Kourant verkauft werden. Auch habe ich noch 
7 Stüd fette Ochfen zu verfaufen. 2. Flügge. 


Auf einem Rittergute wird ein verheiratheter 
tüchtiger Gärtner und Jäger fogleich verlangt. Nur 
ein folcher, mit guten Zeugniffen verfehen, erfährt 
bag Nähere beim Kaufmann Henning in Wittfiod. 


Ein Mühlengrundftüd wird zu Faufen oder zu 
pachten gefucht. Adreſſen erbittet 5 
W. E. Seidel in Zehbenid. 


Ein Kriminal-Protofoführer, fo wie ein Kunſt⸗ 


gärtner können gute Stellen erhalten durch 
. W. €. Seidel in Zehdenid. 


In meiner Befugniß als außergerichtlicher Kon- 
cipient fertige ich fr Andere — gegen Zahlung — 
Eingaben, Bitt-, Beſchwerde⸗ und Rekursfchriften 
in allen zu ben Refforts der Königl. Höhen Mir 
nifterien: des Königl. Haufe, des Krieges, ber 
geiftlichen, Unterrichtd- und Mebicinal- Angelegen- 


heiten, der austwärtigen Angelegenheiten, der 
nanzen, bed Innern, des Poſt⸗ fementg, 
Hauptverwaltung der Staatsſchulden, des Depar: 
tements bed Staatöfchages und des Münzweſens 
gehörigen Angelegenheiten; alfo auch an alle, diefn 
Minifterien untergeorbneten Behörben. 

Ebenfo if das Berfaffen von Jmmebiat-Petitionen 
an bed Königs Ma eftät ein vorzügliger 
Gegenftand meiner Befchäftigung. 

Auch mit der Ausarbeitung von Informer 
tionen für die Herren Juſtiz⸗ Kommiffarien zu 
Anftelung von Prozeffen und zum Berfolg der 


+ felben, — und mit-allen zum Rechnungsfade 


gehörigen Arbeiten befaffe ich mich. 
einrich Schneider 
, Ge kin .D. ic, ' 
in Berlin, Neu⸗Koͤlln am Waſſer Rh, 


par terre rechte. 


Bei A. W. Hayn in Berlin a 
Nr. 29) ift erfchienen und daſelbſt, fo wie in alla 
Buchhandlungen zu haben: 

Neueftes Vieharzeneibuch, 
ober Antveifung, twie der Landmann und vieh⸗ 
‚befiger bie Krankheiten ber Hausthiert 
verhüten, erkennen und. heilen, fo wie die Zucht 

und Wartung bderfelben leiten foll. 

- Bon I. 8. ©. Dietrihe. 
Profeffor an der Königl. Adgemeinen Kriegefäuk 
und Ober-Thierarzte zu Berlin, Mitgliebe de 
Königl. franzöſiſchen Gentral-Randwirthfchai 
ſellſchaft zu Paris zc. ıc. Zweite, fehr det 
mehrte und verbefferte Auflage. Mit eint 
Tafel Abbildungen. Preis 9 Sgr. 

Zur weiteren Empfehlung diefeg für ben Lund 
twirth twichtigen Werkes dient, daß der Herr Br 
faffer nicht nur die in der alten Auflage enthalten! 
Gegenftände mwefentlich ergänzt und verbeffert, 
dern diefer neuen noch eine bedeutende Zahl gu 
pitel über Krankheiten ber Hausthiere und 
Heilung zugefügt bat, fo daß das Buch gewiß 
willfommen fein wird. 


——— 


Deffentliher Anzeiger -; 


zum 18ten Stück des Amtsbiatts 





der r Koͤniglichen Regierung zu Potsdam und. ber e erst Bertin 
Den 3. März 1845. 





* Dem Gelbgießer Adolph Martens in Berlin 
iſt unter dem 7. März 1845 ein’ Patent 
auf die Konftruftion eines Brenners für Theer⸗ 
Öl-Lampen, Behufs Anzlindung durch Feucht» 
gas, fo weit fie für neu und eigenthlimlich 
erachtet worden, 
auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und 
für Ivan Umfang des Preußifchen Staats ertheilt 
worden. 





Das dem Ludwig Hahlweg zu Szadlowiec 

unter dem W. Februar 1844 ertheilte Patent 
auf eine mechanifche Vorrichtung zum Aus- 
bringen der Kömer aus Getraibehalmen, .in 
ber durch Zeichnung und Beſchreibung nach⸗ 
gewieſenen Zufammenfegung, . 

in, da die Ausführung biefer Vorrichtung nicht 

nachgeroiefen, für erlofchen erklärt worden. . 2 


° Dem Schloffer- und Schmiedemeifter Peter 

Posberg zu Eiherfelb iſt under dem 19. Märs 
1845 ein Patent 

auf eine: für neu und. eigenthümlich erathtete 

“+ Vorrichtung zum Preſſen ber Pfeifenfchlauch- 

Euden, in ber durch Zeichnung und Beſchrei⸗ 

bung nachgewieſenen Zuſammenſetzung, 


auf 6 Jahre, von jenem Tage an gerechnet und 


für den Umfang bes 
worden. 


Preufifchen Staats ertheilt 


Stedbrie f. 
° Der hier detinirt geweſene Arbeitsmann , Jo⸗ 
hann Friedrich Wilhelm Mann iſt am 16. v. M. 
heimlich von. hier entlaufen und big jet noch nicht 
wieder eingebracht worden. 
die Entweihung des unten näher befchriebenen 
x. Mann hiermit zur öffentlichen Kenntnig, und 
erfuchen ſämmtliche Miltair- und Civilbehörden 
ganz ergebenft, auf. biefen Flüchtling genau vigis 


Mir bringen dahar 


liren, ihn im Betretungsfalle anhalten unb gegen 
Exftattung ber Koften an ung gefälligſt zurüchlie⸗ 
fern zu laſſen. 

Strausberg, den 13. März 1845. 

‚Die Infpeftion bed Landarmenhaufes. 

Derfonsbefchreibung. Der Arbeitsmann 
Johann Friebrich Wilhelm Mann zu Burg am 
17. Zuni“ 1812 geboren und bort ortsangehörig, 
ift 3 Fuß 7 Zoll groß, hat blondes Haar, runde 
bebedte Stirn, blonde Augenbrauen, blaue Augen, 
dicke Nafe, gewöhnlichen Mund, gute Zähne, braus 
nen Batt, rundes gegrübtes Kinn, etwas breited 
Geficht, gefunde Geſichtsfarbe, if robuſter Statur, 
bat auf der linken Bade fo wie am Kinn Beine 
Warzen, auch an ber rechten Hanb eine Schnittnärbe. 

Bekleidet war derfelbe mit einer grautuchenen 
Eurzen Jade, einer dergleichen Wehe, einem Paar 
bergleichen langen Hofen, einer ſchwarztuchenen 
Müge wit Schirm, einem Paar Halbftiefeln, einem 
Paar wollenen Strümpfen und einem Hemde mit 
der Nr. 270 gezeichnet. 


On N 
Stedbriefs-Erledigung. 
° Der unterm 12. d. M. verfolgte Töpfergefelle 
Schneiber if zu Eichftädt eingetroffen und daher 
jener Stedbrief nunmehr: erledigt. 


Potsdam, ben 18. März 1845. 


Königl. Polizei» Direktor, 
Regierungs- Rath von Kahlden-Normann. 





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- Sachen und refp. Verwarnung bot Benin, forz 
dern wir Jeden, dem von bem Verbleib der ge⸗ 
ſtohlenen Sachen etwas befannt ift, zur ungefäum- 
ten, ung ober der nächften Polizei- ober Gerichts⸗ 
Behörde hiervon zu erſtattenden Anzeige mit dem 
Bemerken auf, daß hierdurch) feine Koften ertuachfen. 
Brandenburg, den 16. März 1845. . 
Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht. 


Durch dag ain 25. Januar d. I. erfolgte Ab- 
leben des abjungirten Prediger Zoellner ift die 
Adjunktur ber Pfarre zu Stofpe, adlich von Buch- 
fen Patronats, in der Superintenbentur Anger- 
münde erledigt tworden. 
Potsdam, den 13. März 1845. 
Königl. Regierung. 
Abtheilung für die Kirchenverwahtung und das 
Schulwefen. 


Durch das am 28. Februar d. I. erfolgte Ab⸗ 


leben des Prediger Ulich if die Pfartfielle zu 
Raedigfe, in der Diözes Belzig, erledigt worden. 
Die Stelle it Königlichen Patronate. 
Potsdam, den 18. Mär; 1845. 
Könige. Regierung. 


Abtheilung für die Kirchenverwaltung und dag 


Schulweſen. 


—Bekanntmachung. 
° Im Auftrage der Königl. Regierung zu Pots⸗ 
dam wird dag unterzeichnete Hauptamt 

am 15. April d. 3., Vormittags 10 Uhr, ° 

in feinem Amtsgelaſſe die auf ber Berlin- Magdes 
burger Kunfiftraße öftlich von Brandenburg, zwi⸗ 
ſchen dieſer Stadt und dem Dorfe Jeſerich bele- 
gene Chauffeegeld- Hebeftelle mit einer Hebebefug- 
niß für 14 Meife, vom 1. Juli d. I. ab, unter 
Vorbehalt höherer Genehmigung, zur Pacht ftellen. 


Zum Bieten werben diepofitionsfähige Perfonen . 


nur zugelaffen, nachdem fie eine Kaution von 
150 Thlen. baar oder in inländifchen Staate- 
papieren der Kaffe des unterzeichneten Amtes ein- 
gezahlt haben. 


Die Pachtbedingungen find von heute ab nähe 


trend ber Dienftftunden in unferer Regiftratur ein 
zuſehen. Brandenburg, ben 15. März 1845. 
.  Königl. Haupt- Steueramt, 


* Im Außtrage ber Aönigf. Regierung zu Pots⸗ 


dam wird das unterzeichnete Haupt-Steueramt, 
und zwar in deſſen Amtegelaffe, 

am 12. April. d. I., Vormittags 10 Uhr, 
die Chauffeegeld - Erhebung bei Bietiforo, unfern 
Prenziow, auf der Chauffee von Greifenberg nad) 
den for an den Meifibietenden, mit Borbehalt 

jöheren Zufchlages, vom’ 1. Zuli b. 3. ab, 

* Pacht ausſtellen. 

Nur bispofitionsfähige Perfonen, welche wor- 


her mindeftend 200 Thlr. baar oder in annehmli- 
‚hen Staatspapieren bei dem unterzeichneten Haupt: 


Steueramte zur Sicherheit niedergelegt haben, wer⸗ 
den zum Bieten jugelaffen. 
Die Pachsbebingungen find bei ung von heute 
an währenb ber Dienfiftunden einzuſehen. 
Prenzlow, den 18. März 1845. 
Königl. Haupt» Steueramt. 


Befanntmadung. 
Im Auftrage der Königl. Regierung zu pots· 
dam wird. das unterzeichnete Haupt ⸗ Steueramt, 
und zwar in feinem Dienſtgelaſſe . 
am 5. Maid. J., Bormittage 16 Uhr, 
bie Ehauffeegeld-Erhebung zu Glaſow auf der Berlin- 
Cottbuſſer Chauffee, 24 Meile von Zoffen und 
22 Mei von Berlin belegen, an ben Meiftbie- 
tenden, mit Vorbehalt bes höheren Zufchlags, vom 
1. Zunt d. 9. ab, zur Pacht ausftellen. Nur ale 
dispofitionsfähig fich ausweiſende Perfonen, welche 
vorher mindeſiens 200 Thlr. baar ober in annehm⸗ 
lichen Staatspapieren bei dem unterzeichneten Haupt⸗ 
Amie zur Sicherheit niedergelegt haben, werden zum 
Bieten zugelaffen. Die Pachtbedingungen find bei 
ung vom heute ab während ber Dienfifiunden ein- 


* zuiehen. Zoſſen, den 22. März 1845. 


Königl, Haupt-Steueramt. 


Marftveränderung. 
Mit Genehmigung der Königl. Regierung wird 
der auf Montag den 5. Mai d. I. angefeßte hier 
fige Jahrmarkt nicht an diefem Tage, enden 
Mittwoch den 30. April d. I. bier abgehalten 
mwerben, was wir hiermit zur Kenntniß des hans 
beltreibenden Publikums: bringen. .. 
Storlow, den-17. März 188. 
Der Mogiftrat,, 
’ nn — 


Belanntmadhung. m. 

„Die Anfchifung von circa 3000 big 3500 Kiaf⸗ 
‚Seen Torf aug den Gräbereien ber Königl. a 
Zorf-Infpektion zu Fehrbellin für die hiefigen Gar- 
niſon⸗ Anftalten pro 1845 fol in Entreprife an ben 
Mindeftfordernben vergeben werden. Wir haben 
- gas Aufnahme der Offerten einen Eicitationstermin 

„. auf ben 7. April b. J., Vormittags 10 Uhr, 
in unſerm Büreau, breite Strafe Nr. W, anbe- 
ame, zu welchem Unternehmer mit dem Bemerfen 


eingelaben werben, daß die hierauf bezüglichen Be- " 


dingungen täglich bei ung eingefehen twerben Eönnen. 
Potsdam, den 21. März 1845. . 
Königl. Garnifon- Verwaltung. 





Befanntmahung. 
Zur Öffentlichen Verpachtung: 
iy ber Kirchenländereien von Eidſte dt, beſtehend 
aus einer Hufe Land von ungefähr 12 Scheffel 
Ausſaat in jedem Felde, auf 12 hintereinander 
floeme Jahre von Trinitatis 1846 ab, 
2) ber Kirchenlänbereien von Damme, von 
87 Morgen 69 DRuthen Flächeninhaft, auf 
12 hintereinander folgende Jahre von Marien 
1846 ab, 
haben wir einen Termin auf 
den 26. Juni d. I., Vormittage 11 Uhr, 
. in Eidfiedt angefegt, zu welchem Bachetufige mit 
bem Bemerfen eingeladen werden, daß bie Bedin⸗ 
-, gungen in unferer Regiſtratur einzufehen. find. 
Prenzlow, den 0. März 1845. 
Sie, von Eichftedt - Peterwalbfches Patrimonials 
gericht zu Eichftedt. 


Befanntmahung. 

Die fpeciell fepärirten, aus 21 Morg. 56 URuth. 
Ader und 11 Mord. 25 Ruth. Wiefen beftehen- 
den Kirchenländereien zu Fürffenwerder follen 
auf acht Jahre, von Michaelis d. 3. ab, wiederum 
verpachtet werden, und ift dazu ein Termin auf 

den 20. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, 
in Fürſtenwerder angefegt, wozu Pachtluflige mit 
dem Bemerken vorgeladen werden, daß die Bebin- 
gungen in unferer Regiftratur einzufehen find. 

Prenzlow, den 3. März 1845. 

Reichsgräflich von Schwerinſches Patrimonials 
gericht der Gerrfchaft Wolfshagen. 





a . u Bw 


@bictal»- Citation. 
Gegen ben von, bier .entroichenen, mittel 


Stedbriefß vom 11, Juni d. 3, verfolgten, aber.. 


noch nicht ergriffenen Kaufmann Ludwig Kerften, 
alfeinigen Inhaber der in der Spandauer Straße 
“Nr. 10, unter der Birma: Gebrüder Kerften, 
betriebenen- Wiener Tlicher-Handlung, ift von uns 
wegen firafbaren Bankerutts die KriminalsUnters 
fuchung eingeleitet worden. Derfelbe, mirb Be- 


hufs feiner Verantwortung 


jum 30. Juli 1845, Vormittags 10 Uhr, 
in unſerm Gefchäftsgebäude, Molkenmarkt Nr. 3, 
vor dem Herrn Kriminalgerichts-Rath Beer, 
unter der Verwarnung vorgeladen, daß bei feinem 
Ausbleiben mit der Unterſuchung und Beweisauf⸗ 
nahme in contumaciam verfahren werden, er feiner 
etwanigen Einwendungen gegen Zeugen und Dofu- 
mente und auch aller ſich nicht von ſelbſt erge- 
benben Berfheidigungsgründe verlufiig gehen, dem⸗ 
nächft, nach Aasmittelung ber angefchufdigten 
Berbrechen, auf bie gefegliche Strafe erkannt, unb 
das Urtheil_ im fein zurückgelaſſenes Vermögen, 
und fonft, fo viel es gefchehen fann, an feiner 
Perſon aber, fobald man feiner habhaft wird, voll⸗ 
ſireckt werden wird. 

Berlin, den 15. Dezember 1844. 

Königl. Kriminatgerich hieſiger Refidenz. 

v. Schrötter. 





Nothwendiger' Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. , 


Das im Ruppinfchen Kreiſe belegene, im Hy- 


pothefenbuche de Königl. Kammergerichts Bol. III 
Dat. 434 Nr. 94 Gerzeichnete Rittergut Wittwien, 
„‚Meerkagenheibe genannt, ritterfchaftlich ab⸗ 
ae äßt auf 7205 Thlr. 5 . 10 Pf. zufolge 
der, nebft Hypothekenſchein und "Bedingungen in 
ber Regiftratur einzufehenden Taxe, fell 
am 12. Auguft 1845, Vormittags 11 Ur, 
an Orbentlicher Gerichtöftelle fybhaßiet werben. 


Nothwenbiger Berfauf. 

Stabtgericht zu Berlin, den 26. November 1844. 

Das in ber alten Zakopeftrafie Nr. 1 belegene 
Grundftüd des Maurerpoliers Niefülde, gericht» 
lich abgefchägt zu 8424 Thir., foll 

am 9. September 1845, Vormittags IL Uhr, 
an ber Gerichtöftelte fubhafiirt werden. Tage und 
Hypothelenſchein find in ber Regiftratur einzuſehen. 


"tereffenten: 
‚I der Maurerpolier Johann George Nieſölcke 
‚amd ,. 
2) ber Kaufmann Chriſtian Heinrich Mierfch . 
werden h hierdurch Öffentlich vorgelaben. . 





Norhiwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 29. November 1844. 
Die von ‚den fünf Geſchwiſtern Baumann von 
ihrer Mutter, der Wittwe Baumann,’ Anne 
Kouife geboren Kowalskh ererbte Grundſtücks 


hälfte, und der von der andern Grundſtückshälfte 


der verehelichten Tautenhahn, Charlotte Wil 
helmine gebornen Bau mann, früher Wittwe 
Blume gehörige Antheil von „';, alfo im Ganzen 
ds des in der Elifabethfiraße Nr, 2 belegenen 
Baumannfchen Grundftüds, deſſen Gefammt- 
werth zu 8663 Thlr. 9 Sgr. 9 pf. taxirt worden 
iſt, ſollen 
am 29. Auguſt 1843, Vormittags: 11 uhr, 
an der Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. N 
Tape und Hppothefenfchein find in der Regi— 
firatur einzufehen. 
Die bem Aufenthalte nad unbefannten - Gläu⸗ 
iger: 
1) die Wittwe Br Shriftiane Friederike, 
geborne Helmbold ’ 
2) der Kaufnam Earl Kheobor voͤddinghaus 


m Bendir Anton Mohr zu 
eter Böddinghaus, Sirius 


verfelb 
vorgeladen. 





Nothwendiger Verfauf. 

Stadtgericht zu Berlin, ben 29. November 1844. 

Das in der Blumenfttaße Nr. 63 B belegene 
Srundfrüd des Tifchlermeiftere Johann: Friedrich) 
Augun Winkelmann, gerichtlich abgeſchätzt au 
12429 Thir. 6 Sor. 3 Pf., fol - 

am 26. Auguft 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichteftelfe fubhaftitt erden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzuſehen. 


122 
Die bein‘ Aufeithafte nach unbekannten ‚gu J 


wortzwendiget Berfauf. 

Stabtgericht zu Berlin, den 30. November 1844. 

Das in der verlängerten Fruchtftraße belegene 
Müller-Bogelfche Grundftud, gerichtlich abge- 
ſchätzt zu 12,619 Thlr. 18 Ser. 9 Pf., fol 

am 3. September 1845, Vormittags I1 Uhr, 

an der Gerichtsſtelle Tubhaftirf werben. Tare unb 
Hypothefenfchein find in der Regiſtratur singüfehen. 

Die unbekannten Realprätendenten werden un: 
‘ter der Warnung ber Prächufion vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 30. November 1844. 
- Das in der Liegmanndgaffe Nr. 11 beiegene 
Sohnfche Grundftüd, gerichtlich abgefhätt zu 
12,701 Thlr..7 Ser. 6 Pf., folk 

am 2. September 1845, Vormittags. 11 Uhr, 
an ber Gerichtäftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 13. Dezember 1844. 
Dag hierſelbſt in ber Hirfshelftcaße Nr. 15 bes 
Tegene Grundftüc des Particuliers Johann 
under gerichtlich abgefchägt zu 11,698 The. 
1 Sgr. 1 Pf., fol Schuldenhalder 
am 16. September 1845, Vormittags 1 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. ZTare und 
Hyyothekenſchein find in ber Regiftratur einzufehen. 
Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 13. Dezember 1844. 
Das in der Schönhaufer Allee Nr. 147 bele- 
gene Grundftüd, rar abgefchägt zu 10,573 
Thlr. — Ser. 9 Pf., 
am 12. September 185, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtäftelle fubhattirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in ber Regiftratur eingufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 

Stadtgericht u Berlin, den 17. Dezember 1844. 

Das Blerefön in ber Deffauer Straße Nr. 40 
befegene Grundftüdt des Particulierd Johann Eas- 
par Anader, gerichtlich abgeſchätzt zu 8947 Thlr. 
10 Sgr. 10 Pf., fol Schuldenhalber 
- am 16. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. are und 
Hypothekenſchein find in der Regiſtratur einzuſehen. 





128 . 
" dorf Nr. 30 verzeichnete Grhnbftlh von 2 Morgen 


"7 Rothmwenbiger Verkauf: , 
Stadtgericht zu Berlin, ben 18. Dezember 1844. 
Daß hierſelbſt in der Serufalemer Straße Nr. 3, 
Ede ber Zimmerſtraße, belegene Grundftüd der 
Bädermeifter Schwendefchen Eheleute, gericht- 
ich nsefehänt zu 6610 Thlr. 27 Sgr., fol Schuls 

enhalber : 
am 23. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Oxpdthelenſchein ind in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. . 
Stabtgerisht zu Berlin, den 18. Dezember 1844. 
Das bierfelbft. in der Schöneberger Strafie 
belegene Seepoldtfche Grundſtũck Nr. 8, gericht 
lich obgefchägt zu 13,281 Thlr. 8 Sgr. 6 Pf.; 
fol Schuldenhalber . 
am 19. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Taxe und 
Hupöthekenfchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger.Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 23. Dezember 1844. 
. Das am grünen Wege zwiſchen dem Schart- 
mann= und Neumeperfchen Grundftüce belegerie 
Grundſtück des Handelsnianns Levin Zilenziger, 
gerichtlich abgeſchãtzt zu 1103 Thlrn. 28 Sgr., Toll 
. am 29. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an der Gerichtöftele fubhaftirt werben. Tare und 
Hyyothekenſchein find in der Regiſtratur einzufehen. 
Der dem Aufenthalte nach unbekannte Gläus 
biger, Schloffermeifter George Friedrich Wilhelm 


Brennede, wird hierdurch öffentlich vorgeladen. 





Nothmwendiger Verkauf, 
Stadtgericht zu Berlin, den 26. Februar 1845. 
Das in ber Stralauer Straße Nr. 42 belegene 
Grundſtüchk des Böttchermeiſters Adler, gerichtlich 
abgeſchätzt zu 28,741 The. 7 Sr. 6 Pf., fol 
am 7. Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an bee Gerichtöftelle. fubhaftirt werden. Taxe und 
Hyypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen: 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Landgericht zu Berlin, den 11.März 1845. 
* Das dem Bauer Joh. Bottlieb Lemke gehö- 
tige, bei Reinidendorf im fogenannten Xrtifleries 
felbe belegene, im Hypothekenbuche von Reinidens 


Fäceninhalt nebft Gebäuden, abgefhägt auf 
E Thlr. 28 Ser. 3 Pf. zufolge‘ der, nebſt Hy⸗ 
pothefenfchein in dern Iiten Büreau einzufehenden 
Tare, foll J 

am 7. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle, Zimmerſtraße Ar. 25, 
fubhafirt werden. oo. 

Der dem Aufenthalte nach unbekannte Gfäus 
biger, der Bictualienhändler Wilhelm Ludwig Lin⸗ 


. bemann wird hierzu bffentlich vorgeladen. 


Bekfanntmahung. 

Das den Erben bed am 12. Juni 1844 verr 
fiorbenen Webermeifterd Eduard Samuel Thal⸗ 
beim gehörige, in der Kolonie Nowaweß in ber 
Wallſtraße belegene, in unferm Hypothekenbuche 
von Nowaweß sub Nir. 102 verzeichnete, auf 
809 Thlr. abgefchätzte Grundftüd nebft Zubehör, 
ſoll im Wege der nothwendigen Subhaftation ver⸗ 
Fauft werden, und üft hierzu ein Bietungstermin auf 

den 30. Mai d. 3., Vormittags 9 Uhr, 
vor dem Stadtgerichtsrath Herrn Steinhaufen 
im Stadtgericht, Lindenſtraße Nr. 54, anberaumt. 

Dex Hppothefenfchein, die Tare und bie befon« 

deren Kaufbebingungen find in unferer Regiſtratur 


"eingufehen: Zugleich werden alle diejenigen, melche 


Anfprüche auf das Grundſtück oder die Kaufgelber 
u haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, dieſe 
Wäteneng bis zu dem obengebachten Termine an⸗ 
zumelden und nachzuteifen, widrigenfalls biefelben 
präcludirt und ihnen damit. ein ewiges Stillſchwei⸗ 
gen, ſowohl gegen die jegien Befiger, als auch 
den Käufer und bie Gläubiger auferlegt werden wird. 
Potsdam, den 10. Januar 1845. 
Königl. Stadtgericht hiefiger Reſidenz. 


Befanntmahung. 

Das, dem Kalfbrennerei-Befizer I. C. Brae- 
ſicke gehörige, in der Brandenburger Vorſtadt, 
Rouifenftraße Nr. 8 belegene, in unferm Hypo 
thefenbuche Kr ber genannten or. 1 
Nr. 20 verzeichnete, auf 13,699 fr. 5 Ser. 
3 Pf. abgefchäßte Grundfüd‘ nebft Zubehör, zu 
weichem auch Sppzotreinimite, Kalfofen, Aller, 
Wieſen und Gen gehören, fol im, Wege ber 
nothwendigen Subbaftation verfauft werben, und 


iſt hierzu ein Vietungstermin auf 5 


194 u \ - 


ben 12. Boptember-d. J, Vormittags 10 Uhr, 
vor dem Stabtgerichtsrath Herrn Steinhaufen 
im Stabdtgericht, „Bindenftraße Nr. 54, anberaumt. 
Der Hhpothefenfchein, die Tare und die beſon⸗ 
beren Kaufbebingungen find in unferer Regiſtra⸗ 
tur einzufehen.. \ 
Potsdam, den 17. Februar 1845, 
Königl, Stadtgericht hiefiger Refidenz. 


‚Subhafatiens- Patent. - 
Nothbwendiger-Berfhuf. 
Juſtizkammer zu Schwedt, den 9. Dezember 1844. 
. Die vor dem Vierradener Thore hierfelbft be- 
legenen, zum Nachlaffe der Braueigen Johann 
Daniel Beekfchen Eheleute gehörigen Erbpachte- 
grundftüde, ale: 
1) der Bol. II Bol. 52 Littr. D des Hy— 
vothekenbuchs verzeichnete Plantagengarten, 
3 Ruthen 18 DEuß groß, 
2) der Bol. II Fol. 32 Liter. E des Hy—⸗ 
vothefenbuche verzeichnete Plantagengarten, 
1 Morgen 9 TIRuthen 22 IFuß groß, 
8) ber Bol. II ol. 48 Wr. IV Littr. B ver 
zeichnete Plantagengarten, 71 IRuthen groß, 
ſãmmtlich mit Gebäuden befegt und zufolge ber, 
nebſt Hppothefenfchein und Kaufbedingungen in 
der Regifiratur einzufehenden Taxe, zuſammen auf 


3927 Thlr. 19 ar. 7 Pf. abgefchägt, folen in 


einzelnen Pargellen . 
am 20. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichteftelle fubhaftirt werden. 


Nothwenbiger Verkauf, 

“Land- und Stadtgericht zu Neuftadt-Ebersiwalde. 

Dog ben Küblerfchen Erben gehörige Koffa- 
- thengut Nr. 22 zu Brodewin, abgefchägt auf 
856 Thlr. zufolge der, nebft Hhpothefenfchein und, 
Bedingungen im IIten Gefchäftsbürean einzufehen- 
den Tare, full . 

am 28. April 1845, Vormittags 11 Uhr, 
im Derichtöhaufe an ben Meifibietenden verkauft 
werben. . 


Nothwendiger Berfauf. 


Patrimoniasgericht SabinenFlofteggiber Conifegghal, ” 


Prenzlow, den 2, Iaı 1845. 
Das in der Uermark im Prenzlomer Kreife 
belegene, dem Gutsbeſitzer Wolffram zugehörige 


Erbpachtsvorwerk Loniſenthal,abseſchãtzt auf 
9039 Thir. 10 Sr. 5 Pf. zufolge ber, eot Hy- 
‚yothefenfchein und Bebingungen in dr Wegifratur 
einzufehenden Tare, fol J 

am 21. Zuli d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an Gerichtsſtelle hierſelbſt ſubhaſtirt werden. 


Subhafationg- Patent. 

-Nothwendiger Berkauf. 
Stabtgericht zu Eharlottenburg, ben 10. Ian. 1843. 

Das hbierfelbft in ber Berlinerfiraße zwiſchen 
den Hausnummeru 30 und 31 belegene, im_bie- 
ggen fadtgerichtlichen Hypothekenbuche Bol. XIII 
Fr. 749 verzeichnete, zur Schauſpieler Julius 
Auguft Pohlſchen Konkurs-Maffe gehörige, nit | 
voltändig ausgebaute und dem Materialiei | 
nad) auf 10,981 Thlr. 3 Sgr. 7 Pf. tarirte Grund» 
ſtüci, ſoll Ir 

am 9. Auguft 1845, Bormittage 10 Uhr, 
an ber Gerichtsftätte fubhafirt werden. 

Tare und Hypothefenfchein find in der Regi- 
firatur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Land- und Stadtgericht zu Havelberg, ben 
13. Januar 1845. 

Felgenbe, zum Nachlaß des Maurermeifterd 
iebrich Wilhelm Auguſt Müller gehörige 
rundſtücke: 

1) das Wohnhaus Pol.⸗Nr. 234 am Markte 
“allbier, Bol. IV Pag. 169 Nr..215 des Hr 
pothefenbuches, abgefchägt auf 2540 Xhlr. 
27 Sp. 1 Pf., . . 

2) der Garteh vor dem Steinthore allhier, PoL- 
Nr. 286 a. b. c. mit darauf fiehenden Gebäu- 
den, Bol. VII Pag. 37 Nr. 10 des Hypo⸗ 
thefenbuches, abgefchägt auf 1800 Thlr. 


- zufolge ber, nebft Oypothefenfchein und Bebinguns 


gen in ber Regiſtratur einzufshenden Tare, follen 
am 2A. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, . 
an ordentlicher Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werben. 
Alle unbekannte Realprätsndenten werben auf: 
geboten, ſich bei Vermeibung der Präckufion fpas 
teſtens in diefem Termine zu melden. 


SubhafiationssPatent. 
— Rothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Charlottenburg, den 21. San. 1845. 
Das hierſelbſt in der Rofinenkraße sub Nr. 49 
belegene, iys hieſigen ſtadtgerichtlichen Gppothefen, 


198 oa 


buche · Bol: V, Ne. 22) auf‘ den Namen des Par⸗ 
tikulier Karl Friedrich Reuther verzeichhete Grund⸗ 
Rüd, fern zw 1211 Thir. 24 Sr. 8 Pf, fol 
am 17. Mai 1845, Vormittags 10 Uhr, 

an ber —E ſubhaſtirt werden. Taxe und 
Hppothefenfchein find in der Regiſtratur einzuſehen. 
- Der, dem Aufenthalte nach unbekannte Eigen- 
thlimer, Particulier Karl Friedrich Reuther — wird 
dazu, Hierdurch öffentlich vorgelaben, 


Nothwendiger Verkauf. 
> Die im Dorfe Kerglin sub Nr. 35 gelegene, 
Vol. 1 Fol. 205 des Hnpofhefenbuche von Kertzlin 
verzeichnete, auf 500 Thlr. abgefchägte halbe Blib- 


nerfielle des Martin Friedrich Schmidt, fol auf 


den 17. Iuni d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöfelte meifibietenb verkauft 
werben. 
Tare und dpothetenſchein können in unſerer 
Weg fratut eiugeſehen werden. 
Alt⸗Ruppin, den 17. Februar 1845. J 
Königl. Land⸗ und Stadrgericht. 


Kothwendiger Verkauf. , 

Land- und Stadtgericht zu Buchholz, den 19. 
Februar 1845. 

Das hierfelbft sub’ Nr. 10 belegene, Bol. II 
Nr. 65 Pag. A9 des Hypothekenbuches verzeichnete 
Bürgergut des Schlächters Johann Carl Friedrich 
Hoffmann, abgeſchätzt auf 642 Thlr. 21 Sgr. 
6. Pf. zufolge dei, nebft npoibsfenfehein unb Bebins 
gungen in ber Regiftratur einzufehenden Tare, fol 

am A. Zuni db. J., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gericytöftelle fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Land⸗ uub Stadtgericht zu Oranienburg, den 
19, Februar 1845. 
.  Dag bem Tifchlermeifter Zohann Gottfried Ben- 
jamin Bogel gehörige, im Hypothekenbuche von 


Mühlenbed Bol. I Rr. 28 verzeichnete Grundſtück 
daſelbſt, fo in dem 
am 27. Zuni.d. J., Vormittags 10 Uhr, 


. an biefiger Gerichtsftelle anfichenden Termin meift- 
bietend verfauft werben. 
Die mit 1322 Thlr. 2 Sgr. A Pf. abfchlie- 
gende Tare nebft Hypothefenfchein kann in der Re⸗ 
aiſtratur ” hiefigen Gerichte eingefehen werben. 


non 





Nothwendiger Verkauf. 
Das hierfelbft auf der Amtsfreiheit am alten 
“ Graben Nr. 9’belegene, Bot. 11 Fof. 120 des Witt 
fioder Amtehhpothefenbuche verzeichnete Wohnhaus 
bes QTuchmachermeifterd Collmann, tarirt auf 
400. Thlr. zufolge ber, nebft Hppofhefenfchein in 
unſerer Regiragur ein zuſchenden Tare, ſoli 
am 30. Juni 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher, Gerichtöftelle fubhaftist werben. - 
Wittſtock, den 30. Februat :1845. 
Königl. Juſtizamt bierfeldft. : 


‚Freiwillige Subhaftation. 
Siemertfches Patrimonialgericht Über Schwanow 
zu Rheinsberg. 

"Der zu Schwanpw belegene, im Hypotheken» 
—* Fol. 11 — der Wittwe Bünger, 
geb. Prager, nebft ihrer minorennen Tochter ge⸗ 


meinfchaftlich gehörige, auf 1363 Thlr. 3 Ser. . 


1 Pf. abgefhägte Ganzbauerhof Nr. Sb fol Ühei- 
lungshalber 

am 25. Juni 1845, Vormittags 10 Uhr, ” 
in ber Anntögerichtetube En Rheinsberg öffentlich 
an ben Meiftbietenden ver! uft werden, wozu zah⸗ 
Iungefähige Kauffiebhaber mit dem Bemerken ein 
geladen werben, baf die Taren des Grundſtücks und 
ber neueſte Hypothekenſchein werktäglich Bu: ‚Eins 
Ih in der Regiſtratur bereit liegen. 





* Subhaftatioys- Patent.“ 
Nothwendiger Verkauf. 
Srabtgericht au Charlottenburg, den 8. Rärz 1845. 
se Das Bieten in Bi Kirchſtraße ab Bes 
jelegene, im hiefigen ftadtgerichtlichen Hnpothefen- " 
Suche Bot. XL Nr. 750 auf ben Namen bes 
Maurerpolirer rei Wilhelm Düppy verzeiche 
” rand, tarirt zu 1538 Thlr. 10 Ser. 
of 
am 25. Juni 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhafirt twerben. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


nareimonänlgericht Schaedsdorf zu Rudau, den 
8. März 1845. 

Auf Antrag des Beſitzers haben wir zum öf- 
fentlichen Verkauf bes vollftändig feparisten) Müh⸗ 
lengrundſtücks Nr, 1 in Schaedäborf, beſtehend 


aus einem Wohnhauſe ‚it Obſt⸗ und Gemüſe⸗ 
83. einer Bockwindmühle, einem Aderplan von 

Morgen 135 ARuthen und einem Wiefen- und‘ 
Hütungsplan von 5 Morgen, Termin an Gerichts⸗ 
Helle dafelbft auf . - 

den BI. Mörz d. J., Vormittags 10 Uhr, 

angeſetzt. Bom Grundſtücke find nur 22 Sgr. 8 Pf. 
Königliche Abgaben zu entrichten. Die näheren 
Kaufbebingungen Fönnen täglich in der Erpedition 
bes Juſtitiat Klinkmüller in Lijckau eingefehen 
werben. 


Der Gaſthof Zum Deutfchen Haufe in Beffin 
an der Hamburg- Berliner Chauffee, 2 Meilen von 
Nauen und Friefa im Weſthavellande gelegen, 
wird am 29. September d. I. pachtfrei, und fol 
aus freier Hanb auf 3 oder 6 Jahre wieder ver- 
pachtet werben. - \ 


Zu dem Gafibof gehört: 
1) Wohnhaus von zwei Etagen, 


2) drei Stallgebäude mit Stalfung zu circa 


40 Pferden, eine Scheunen-Tenne’unb Feine 
Stälfe, 
3) Garten und Ader, welcher auf dem ſogenann⸗ 
‚ ten Werder gelegen ift. 


Pachtluſtige werben aufgefordert, ihre Pacht⸗ 
gebote portofrei . beim Nittergutöbefiger · Herra 
H. v. Knoblauch in Peffin bei Nauen fchrift- 
lich einzureichen und ſich ‚durch Zeugniffe zu legi- 
timiren, baß fie auch befugt find, eine Gaft+ und 
Schankroirtöfchaft zu verwalten und 100 Thlr. 
Kaution fiellen Fönnen. : 

7" Pefte, den 14. März 1845. 
° Heinrich v. Knöblauch. 





Ein von Dienften und Pächten freies Bauer- 
gut zu Kertzendorf bei Trebbin, welches 120 Mor⸗ 
gen 157 [Ruthen Ader, Wiefen und Hütung in 


126 


ſeparirter Loge und 21 Thhr; baare ‚Gefälle hat, 
ſoll im Termine 

den 8. April 1845, Vormittags 10 Uhr, 
auf dem Gute felbft aus freier Hand verkauft werben. 





Saat: Erbfen 
in auggezeichneter Reinheit, empfehle zu fehr billi⸗ 
gem Preife. Wilhelm Wohte in Berlin, 
Oberwaſſerſtraße Nr. 13. 


Ein vierjähriger fehr guter Bulle, Oldenburger 
Race, ſteht bei Unterzeichnetem zum Berfauf. - 
Dabenborf bei Zoffen. Saffe. 


Gärtnerei-Berpadhtung. 

Der zum Rittergute Eurland gehörige, mit den 
beften Obftarten und Treibhäufern verfehene be 
Garten nebſt 10 Morgen Ader des beſten ijs 
und Gerftbodene, fo wie einer fehr guten Woh⸗ 
nung für den Pächter und Stallung für 5 Kühe 
und Pferde, fol zum 1. April d. I. verpachtet 
werben. Die Pachtbedingungen find zu jeber Zeit 
bei mir einzufehen, auch wird der Güter- Kom- 
miffionair Here M. 3. Cohn zu Nauen bie Güte 
haben, auf koſtenfteie Anfragen bie gewünſchte 


"Auskunft zu geben. 


Curland bei Rathenow, den 13. März 1845. 
I. F. Edardt, Rittergutbefiger. 


"Schiffer, . 
bie beim Beginn ber biegjährigen Schifffahrt a- 
dung von Feldfteinen nach Berlin nehmen 
tollen, finden folche reichlich in oimersborf 
und Klofterwalde (oberhatb Templin). _Die 
Bao übergeben im erfien Orte der Holzfeger 
eckſer, im legten ber Hr. Schulze Schwaneded. 


aer 





[ze 


or Deffentliher Anzeiger... 


zum 14ten GStüd ves Amtabläkte', 9 


— Königlipen Regierung zu Potsdam: und der Stadt Berlin, 


malt. 





we 





zn @telbriefe 
Der Seifenſieder und fpätere einwands händlet 
Ber Boufleut, 39 Jahr alt, in Hũffelsheim bei 
Kreuznach Yeboren, ift tbegen Sefaräbigung fremden 
ziert rs aus’ Bosheit: und‘ wegen Verlegung 
rechte wit & toöchentlicher Gefängniß- 
PR; durch ein, in I.gInftam gefprochenes, bem 
inculpaten auch am 12. Dktober v. J. veröffent: 
chtes Urtel des under Wypellationg⸗ «Senats bes 
Kammergerichts beftraft. 

Er bat fi Ari: Abhüßung biefer Strafe entzos 
gen, indem er um Reujahr feinen zufeßt in Berlin 
aufgefchlagenen Wohnort. verlaffen, ohne dag über 
Feiner‘ Verbleib etwas erheift. - 

* Affe Sioit- und Pikttairbehörden bes In- und 

—e letztere unter dem Erbieten gleicher Will⸗ 

uchen wir bienftergebenft anf den 

Boufkeur gefalligſt zu toachen, ihn im Betre⸗ 

Safe feftzumehmen, unb ung fofort, zum Zmedt 
Strafantritts, von biefer Feftnahme bie gütige 

Ynpeige machen zu wollen. 

1 MR; der 22. Mär; 1845. 

“ nigliches ranee 3 nd Stadtgeriäht. 

u. RE malen ent. Der ſteckbrieflich Berfolgte ift 





ter Statur, mehr als mittkerer Größe, . 


aid Haupthaar und blühend frifcher 
—* Fyreicac Kenttzeichen können nicht angegeben 


Bar en ” —— 
* Am 2 "u ©. fand fh: in einem hieſigen 
Softyyofe:-tin funger: ¶ Menſch ein, weicher füh: für 
ws Mech Karraß aus Berdfom: ausgab 
und aut folgenden "Morgen Werten, welche er bei 
ſech hatte nach ‚Spanberv «dringen wollte: Da 
derſelbe nicht gehörig "Segitimiet war, und feine An- 
gabo verdaͤcieig fchien, fo folite er verhaftet werden, 
tforang jebert; auf dom MWege nach dem Gefäng- 
Dich —— nm — worden, 
mgene dem Steuermnann Karraß 
von feinem in bet Sorw Hlerſecbſt Legenden Kahne 
rader Mei 


"Den 4. Aprit 1845. ’ 


ein Paar fapsaige Butffinhofen, 

3 eine neue ſchwarze ee 

3 eine dito mmerweſte, 
ein broumft idenes Halstuch, 
'D por gute Hemden ohne Pen, nlöoon ba 

ine mit Aermeln von ‚feinem baumwollnen 

—8 verſehen iſt, 
ein Paar kurze Stiefeln nach Ber Mobe gemacht, 
eine ſchware neue Tuchmlitze mit Schirm 
und eine din alte, ei wie me threre Betten und 


—— —— 


un \ —B—— F 
“ De am 25. Februar d. 3 entli An⸗ 
aeiger l. 4] zum 10ten Ctüf des di jährigen 
Aumahlotts Pag. .84) wagen ber unverehelichten 
Karoline riederife Sophie Knade erlaffene Sied · 
brief iſt, da jene bei ung eingeliefert. worden, als 
erledigt zu betrachten. - 
Brandenburg, den 39. März 1 
*  Kömigl. Rent- und Poligei- Amnt 
— 


d MIETEN ku 
. Dem. Publikum void mit Bezı 
an die Mefonntnlannumgen. son 28 ° Euer Be 


Wehnin. 


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ee ee A — * PS eu ri 


kt. ü 
ercirs 


wieder 


Wochenblatts pro 1842) hierdur 
des 


Erinnerung gebracht, daß dag Befal 
Bier auf dan 
Abladen von Dünger, Schutt, Eis ıc. auf deinfels 


ben und in der Jäger-Allee bei 5 Ahle: Berafe,.ı. 


änzlich untı iß 
Ale guter 7% Mar, 1845. 
Königlichen: Renpe weh. olizei⸗ Amt. 1 


tingefehen Werdenl können. 






um 

arai he m. 
° Für Fi Be April mais Zuni, Juli, 
Auguft, September und Dftober dieſes Jahres 


fiehen jedesmal s : ct 021 


2 am 9: datin, Rachmittagb:2-Uhrn. 5 
im VGonheſe a Srrhin pay —— 


m, 


MWn ſtüdtct ter; fo win da6 ‘fe 2 


Ri 


wgbiefiger Umgegenb ühren 
— Brennholz · Sor⸗ 
timenten, als geringe Knüppel und Stubben, jur 


eignen Romfunrtion ananfaufen Gelegenheit finden. 
rind wena 


ittelge Einwohner und 
in biefen Terminen zum Gebote nicht zugelaflen. 
r Gerbaus Kunerdbort den 25. März 1845. 
.. Der. Dberfürder_ Oadaw. 


Die Gemeine zu Werbelljn heabſichtigt, in ihren 
N A 98, bean, 


alten 
— Bu DA ep em Me 









Am au fe fü HN R — i — — 
und, Krei J ejm e. de —* Dir 
ben Aust ae erthe ilen, —X a Beidt 
werben, portofrei — PRINT) 
—— in, 86, Reufat Eerl walden den, 2. 
är Die ‚Gemeim- 


bietet 


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ir ir vom Maurer iin, Engel: unten 
» Aprif 1812 dew. wirth Friebrich Jahn⸗ 
jun. in Zinna ausgeftellte und. au —5 
J günne, a, belegenen, suh Nr. 78: BL 
„VE im Soperbefenbuge verz den sn 
reärtig dem, gelöhner Martin Eier 
ei en peu eingetragene Solcauen ir 
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"20. Zugi 1816 
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degenmärtig Dem S Yohann gr ‚© 
gehbrigen. Koffäthengute eingetragene 
or ton;über 5001CHle. Kontent; ..C 1. 
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‚gann-Bearge Schuiye in ‚Rubhlaborfi und 
Dienffnecht Gottlieb Sprenger in Alice 
dorf „unterm 25. Huguf” 1884:: gefhlsfen® 
: Rauftontralse, aus malchenn für ben: Grherrt 
‚aim Auszug, und: 10D Ahle, rüdkänbige Auf 
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RED OL. FB Vol. IV des enbuch® 
verzeichneten, gegenwärtig dem George Leh⸗ 
mann.gbörigen Düfnerguseeimgernageit ſtehen, 
die vom· Tucheiacherweiſter Wilhehn Fel⸗ 
genaren unterm 122. September: 1882 dem 
'.. Baufmana Carl Salomon in Ludtmmwale 
vo  außgeflellge,uintern 2: Aycil 1835 dem Färber 
SCarĩ Gottfrier Edunnb Mont ek dafelugt cebiste, 
a: auß dem hierſelbſt belagraen, sub, Mir. Ara 
7 0081847 b 0.2 und 213: Bol; V eh 
0 Dipathekemrbuche wenjeithneten halbyn Bühnen 
häufern, wovon letzteres gegenwärtig der nu 
‚verehelichten Chriſtiane Suroline Felgentreu 
"gehört, eingelgageue Obligation Aber. 008 She 
Kourant. 
— bie vom⸗. Müſutr Mqin⸗ eh nans unten 
3. Mai 1826 dem Bauer Andreas Ziehe in 
Beer 8 elite, auf dem in Märteng- 
a Denen — 11,801. 12 Bot. XIII 
un rei * verzeichneten, dem Exfie> 
ten och. zuge an Sefnerguter sngenanne 
Obliggtion, tg 5 hie. Kourgnt, ; . 
7) ‚die. von. Weber George Friebrich Hoppe 
en 9. März 1820 dem ÜWebermeifter 
hriſtian — lemming in Ziung qug- 
+ goel, auf dem daſelbſt belegenen, sub Ar. 163 
Fol. Bol. IX dus Hypothekenbuchs verr 





J © eigen, rare, bem Se ‚Webermeifter Cor 


Jacoby — Weberhauſe ein⸗ 
gene age bfggtion über- 140 Thlz. Kourant, 
8) bie Ausfertigung, des, über ‚deu Nachlaß ber 
Ehefrau des Koffäthen Chrifian Schulze, 
Marie Elifabeth geb. Auguft, früher verwitt⸗ 
weten Zierow, unterm 17. Zuli 1810 vor 
dem Juftizamte Zinna gefchloffenen Erbrezeſſes 
vom 3. September ejusdem, aus welcher für 
den Hüfner Gottließ & ulze'in Dorf Zinna 
"auf dem in Robgeriburg belegenen, sub Re. 13 
Fol. 14 Bol. KIV- des Deporhefenbuct ver- 
seichneten, dem Eheiffian Schutze ad 
* KRoffäthengute 100 Thle‘” Kourant eing 


v) er Dupfilat des zwiſchẽn der — ** 
Webermeifter Jacob Nitfähe, früher verwitt⸗ 
weten Johl, Dorothee Sophie geb. Zeidler 


TER Bo 
"Bibeln 3oht u 
inffenen auflo 


"yeer m 


1 Beedle 


T vetzeidfl 


N 


10) die‘ vom Ku 


” ausgefteftte, auf‘ Be —8 sub 





1 Bol. Vdes Hhpothekenb 


' unterm’ 23. 
Mi —E Franke ig Luckenwalde 
A. 173 264. VII des Hhyotheken⸗ 
buchs —— ehroärtig beim Tuch⸗ 
machergeſeilen Chriftian Ba Oraf! zuge⸗ 
hörigen Haufe eingetgager“ bligation über 
25 Tl." Kourant, 
bie oil" bem Rabenlacheimeiftet Gotfried 
Raſack unten 
Andrra⸗ —J 
van life, d 
Ne. 97 Bol. 
Verpeichneten,! 
" : tem Rubreig'3 
gute eingefrag 
* Bold und 13 
w das Duplifat bes zoifchen dein‘ Diechäfer- 
"hheifter Johann Gottfried Pfannenberg md 
“ Feiner Chefrait' Johanne Lonife geb. Satzen 
hit ihrem Sohne Johann Gottfried Yfannen- 
berg bierfelbff wor dem Safttzamt Zinna uns 
term 8. Mat 1830 gefchlofferien Kauft ontrakts, 
aus welchem für: % Erfteren ein Riszug und 
78 Thle., fo wie für die Murder" Hoch insbe 
- fonbere 2% Thle. vihkändige Kaufgeider auf 
bem in duckenwode belkgenen, Rria i2 gor 69 
" völzeichneteft, 
gegentbättig ‘ben’ Drecyetdt Johann eb 
Prannenberg unb feinet &BefraRöhife 
‚Rarofine geb. Serie gehßrigen Koloniften- 
hauſe eingetragen flehen, 
18) bie Ausfertigung des über‘ ben Rächl 





des, 
m Grüna verſtorbenen ſriſtian 
Kuhle, unterm 9. Dezember 1809 von bein 


Jufizainte Zinnu Beichloffenen Erbrejeffes 
vom 17. Anguft 1810, ans welcher für bie 
Wittrog Kuhle, Anne. Dorothge geb. Krüs 
gr aba, 8 in Grlina Bi jenen, sub 

49. Bol. Al des Hhpothekenbuchs 
—S gehentwartig bem übte Sotts 


. 0 


1) 


term 29% Juni. 18%. dem Hüfner Gottlj 
Schlüter zu Werber, ausgeftellte, auf de 
in Zinng, belegenen, - sub, Nr. 127. Bo 
ı Bol. 1x im Hhpof efenbuche ———— 
egenwärtig dem ber Frjedrich Wilhelm 
eher augshörigen, halben Meberhaufe ein- 
getragene Obligarjon über. 50 Thlr. Kanrant, 
find mit allen denfelben. angehängt gewefenen So 
pothefenfcheinen verloren gegangen und e8 werden 
daher anf den Antrag ber Antereffenten alle bar 
nigen, welche als Eigenthümer, Seffionarien,, fan 


oder fonftige Briefinhaber Anfprüche an biefe Dos ' 


Eumente- gu machen gebenfen, aufgefordert, bie- 
ſelben innerhalb. 3 Mongten, fpätefiens in dem 
am 80. Mai 1845, Barmittage 10 Uhr, 
außehenben Termin entweder perſonlich oder durch 
einen zuläſſigen Bevollmächtigten/ wozu die Juſtiz⸗ 
kommiſſarien Oeſt erræich hierfelbſt und. Frantz 
in JZüterbogk in Vorſchlag gebracht werden, anzu⸗ 
melben "und nashjumeifen, widrigenfalls . biefelben 
mit ailen ihren Aufprüchen an bie vorſtehenden 
Dokumente und die derpfndeten Grundſtücke prä⸗ 
cludirt, ihnen ſomit ein ewiges Stillſchweigen auf⸗ 
erlegt, an deren Stelle neue ausgefertigt und ſoweit 
bie ungen nachgewiefen worden, mit Lölchung 
derungen im Hypothekenbuche verfahren 
—* wird. 
Luckenwalde, den 30. Rovember 184. 
Königl. Land und Stadtgeriht. 


nl Senne — 
ni ergericht in. Berlin 
“ei Fe eorgenftraße Nr. 43 


a ee —— — 


Srumpüd,- abasfehägt, auf BAT7I. THk. : 
— — der, ‚neh, Ohvochekenſchein 

nm 7. Dia 108, — 
ſol ai 1845, ii ’ 
an re Ssrichtsftefle: ſubhafirt werben. 

— lhniin 

RE wertanf 
! igl. Kämmergeriht. in Bertin. © 
"1 Daß- fin der" Ucermatk "im Angernüärbefcen 
Weeife belegene, im: Hyyothekenbuche bed Suisl 
— Ka X — Sehe jene, 

Püchter jan Lubwi ring 

Sue Siberahoft, weiches Fr 23,59 
Thir. 21 Sgr 8 Pf, abtzeſchätzt worden, zufolge 
der mebft: — — Kane in der 
Wegifratım einzuſebenden Thpe, foit -' 

am 20. Mar: 1845,: Bormittage: 1% . 
4 ordentlichet Gerichröftelte .abtaftirt. werden. 

Der dem Aufenthalte nach unbefunmee Duts⸗ 
veſider som! U hiergu Öffemetich: ‚vorgeldben. 


Bert. 

Könrigt.: Kärhrriergericht"tir Beriih: 
Das Hietefbft in bet Schuihanneffeaße Mr. 14 

belögene, im fammergerichtfichen N gporhefenbuche 

of. IX Cont. .K Nr: H Pag. 163 HH 

dem Kiföftermeifer Friebrich Wiietm Wei nn 

dr Gennftätt, deſſtn nen, noch it 

bau Siheifen Fb, und’ deffer Werth an“ — 

Fi — Pi Materialen" auf 3%, "Thlr. 

14 MH. ft. abgefchägt worhen „Fufpige der, 

— Hypothekenſchein und Vebtngungen in der 

Regiſtratur eingufehenbert Kart, fol 

ann 27. Dei 1845, Votmitiags 11 Uhr, 

an ‚orbentlichet —— werben“ 

















„Roshmenbiger, Besfint 
"König Rammergesicht ip 
Das — in der ——ä—— Ar. 10 
Arsen, am —R— Hpporhefenbuche 
ont. C 29: Pag. 305 verzeichnete 
— Srundfiüd, ‚abgefhägt auf 24061 
39 Sgr. zufolge ‚han, nebft Oppoche- 
‚Eenfehein und Bedingungen, in dpr Regifttatur ein- 
zuſel —ã fort vo ee 
9 er B rmittags LA 
* peace, —— erh ſuhhaſtirt werben. 


DE 


Mathwmanh ion: Bertanks. Ar 
—E m Rerlin„.den, Al. September. 18044 
Das in ber Filhemßraße Mr. 2 ‚beiegeme, 
Kle vſche Grundfüd, gerichtlich abgefchägt wu 
9632 This. 10.Swr. 3. DE, ol. 
& gan 20 Mai 1845, . Vormittags: abe. . 
der Gerichtößele (uhhaflirt. warden. Tare und 
Snweigetonipein find in bay Ragifinetme rinzuſeher 


2Kor hwendigen Werkfanf:  «" 


Stabtgericht zu Berlin, den 25. September BIS 


‚Mad in ber Brimnenfdafe; Wr: F2 beiegene 
Säntsefin Oramdfit reist: abgefthägt ” 
778% Thlr. 8.©gr. 9 MM. ſe 


am 23. Mai 1845, Bomittage 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftiet werden. Rare und 
Oyvrotheleuſchein ſtad · in der deegiſtratur einzufehen. 


: Bebanntmadhnng. - 
Nothwendiger Verkauf,“ 
Stadtgeticht zu Berlin, beu.28. September 1844. 
» Dee. hierſat in..der Köthenerſtraße Nr. 19 
belegrae Grundſtůck des Dottors Tohanı Gottfrieb 
Kobitz, gerichtlich abgeſchätzt zu 17,524 abe, fon 
am 3. Jimi 1845, Vormittags 11 Ui 
am ıder Gerichtsſtelle ſubhaſtirt worden. — and 
—e find in det Wegificatur ‚einpufehen. 








.. Nothwendiger Berkauf 
Stadmericht u Berlin, den 27. Gepminber 1844. 
Dası m der Wollanksſtraße Nr. 17 belegene 
Bperlingfhe Grundkit, geriheich abgeichätgt 
za 711 The. 27 Sr. 6 Pf., fol 
om 10. Juni 2845, 1_Ubr, 
am ber Gerichtsſtelle 
Hypothekenſchein find in ber Regiſtratur einzufohen. 
Nothwendiger Verkauf. 


Erebigeriht, Berlin, den 27. Senteraber 1844. 
. DaB ;hierfelbk in ber Deſſauer Gtrafe Nr. 38 


Bormittägs.i 
—R werden. Tare und 


Benabfikährerrichtiiän 
Re 11 — > Sgr., ot Spas 
benhalker ı Do 


‚om 13. Imi 1848, Bormnittage . 
on, dee Clerichtäßnlle ‚fubbakirt werden: Tabea 
Hppothefenfchein find-in der Regiftratur einzufehen. 
en ra ft 
u Noshwendäger:Berbanfner. 
Sreharriät. zu Berlin, ben 28. Seytember ii. 
der Roſengaſſe Nr. 32 u. belegme 
da Brumdftüd , gerichtlich ahgefihägt 
30 6311 Thlr..24. Sar. 34 Pf., ſoll RR 
am 17. Juni 1845, Bormittagt IA 1 
an ber Gerichtöftelle reſubhaſtirt twerben.Rapn ud: 
Hyyothekenſchein ſind in der Begißretur neben. 
Die unbefannsen Bralpräti ,P0) wien der 
dem Aufenthalte nach unbekanete eingetnegene· 
Slaubiger, Ardeitsmora ‚Karl. Mıbernd: ‚Gortfried 
Müsler, werben bierhucch „: und war eufera 
unser ber Verwarnung der. Präcspen nd 
pargeladem. i 


. Rothmenbiger. Berkanf. —18* 
Stadtgericha Fe Varlin, den 38. Septemben / BA 
. Das in ber Brunnenfinefin Pru AB beltgene 
Haedelfche —S gerichtlich abgefchänt —* 
6044 Thlr. 3 Sgt. 9 Pf., ſoli " 

am 6. Juni 1845, Vormittags LI Mia, +ı 
an der Gerichtsſtelle fubhaſtirt werden. ‚Tape. unh 
Aupochefenfein find in der Regiftratur einge 
jeben. 

Die dem Aufenthalt nach unbefannten Gläu⸗ 
bigor, Kaufmann "Samuel Reyer nad Schutz⸗ 
machermeißet Iofeph Karl viſcher werden hie 
durch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf n Fi 





Stadtgericht zu Berlin, den 8. Oktober 4844. 
Die, neue Sriedrichöftraße Nr. 39 und Königer 

‚wauer Nr. 7 und 8 belegenen heiden 
thũmer Johann Chr'” “  Frundftude, 
gerichtlich abgeſchätz ‚Br. 9 Pf. 
und 2079 The. 18 Le 

- am 20. Suni 1 4 Uhr, 
an der Gerichts ſtell ¶Tare mb 
Hypothekeuſchein fin einnfehen. 


Nothwendigen Berfanf, : - 

. Stadtgericht zu Berlin, ben 19. Oktober 1844. 
DaB in der Jafobäftrafe, Gyenbanen Biertels, 
Nr. 28 belsgene Kaufmonu Munlerſche Grunde 


MA werke aba 1B0R3 Se 1r@fr: 
‚ am 24. Juni 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Getichtsſtetie [ubhafiet werben. Tore und 
Hywpothekenſchein find im ber Regifteatur einzufehen 
. . — — I. .. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 25. Rovember 1844. 
Das hierſelbſt vor dem Frankfurter Thore, 
links von dei'-Chauffee belegene, dem Ziegelmeifter 
Dödsband zugehörige und aus ben im Hypothe⸗ 
fenbuche Bol. 27 Nr. 1706 und 1731 verzeichnes 
ten Geindrüden Jufammengefetgte Grundſtůck fon 
Schuldenhalber in dem 
ar 16. guli 1825, Vorrnittoge 11 Uhr, 
an: der’ Gerichtsftelle anftehenden Bletungstermin 
t werben, bergefiaft, ‘daß das Ausgebot 
des Ganzen ats Ein Grundſtück und verfuchstbeife 
ber einzelnen Theile nebft den baranf befindlichen 
Gebäuden erfolgt. Die gerichtliche Tare von dem 
ganzen Grundftüd beträgt 13,191 Thle. 6 Ser: 
104 Pf.; dagegen die der einzelnen Antheile: von 
dem Grundfüd :Bol. 21 Nr. 1906 2214 Thlr. 
D Sgr. 3 PM, Bel. 21 Rr. 1731 10,976 Thir. 
16 Sr. 7 Df., weicher Unterfchieb darin liegt, 
daß die "einzelnen Theile weniger nutzbar fein 
würben, als dag Ganze, und fie dutch die Trennung 
im Werth verkiexen. Die Tapen und die Hypo- 
thekenſcheine können in ber Regiſtratur eingefehen 


Nothwendiger Berfauf. 

Stadtgericht zu Berlin, ben 30. November 1844. 

Das in der neuen Schönhaufer Sreaße Nr. A 
belegene Grundftüct des Kaufmann Hirfch Abels⸗ 
3, u abgefhägt zu 0179 Thlr. 1 Sr. 
3 Pf., fol 

am 18. Juli 1845, Vormittags 11 Uhr, 
am ber Gerichesftelle fubhaftirt werden. Tate und 


Ovrothelenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 17. Dezembet 1844. 

Dos in der Rofengaffe Nr. 33 belegene Grund- 
Küd_ des Defonomen Hamann, gerichtlich abge- 
Aehäge zu 3793 Thlr. 7 Sgr. & Df., fol 

am 26. September 1845, Bormittage 11 Uhr, 

an ber Gerichtsſtelle fubbaftirt twerden. Taxe und 
OHypo thekenſchein find in der Regiſtratur einzufehen. 
Der dem Aufenthalte nach unbekannte Zimmer⸗ 
poller Johann Cart Friedrich Schulz wird hier- 


durch öffAmtich vorheladea, freie nah) He unbe 
ro ne —— 
anfton borgelaben werden: 


—ñN — 1 
Nothwendigek Wrrtaur “ 
Stabegeticht' zi Berlin; - ben 27. "Dei ISA. 
Das in der goßen Franffirter Safe Mr. 47 
ee ee 
rundſtück, a t 
5. Sar. 11 ER 4 au # 
-" am 2.’ Juni Ks: —— unit 
an der Gerü tsſtelle fu ütaſit werden. Be 
Sovothefenfchein find in der Regifttatur ein⸗ 
Die, ey Realpröfenbenten a 
der ‚Warnung ber Präͤciuſton Hiermit, —* 
— 


Nothwendiget Verka'uf 
Stadtgericht zu pe Berlin, ben 28.,Dezeniber 154. 
Das in. der Heänder Gtrdße 5 befegene 
Grundftüdt des Manrermeifters Lonie Fictius Hein- 
rich Eee ti nbgekhätgt zu us! le. 


. 2 bb. —E vreniuag⸗ Um, 
au ber Gerichtöftelte fuhhafkirt ;werdden:. Tate nad 
Hppothefenfchein ſind in der Begiffratar erujufehen. 


Nothwem'diger Berta) 
icht zu Berlin, ben:31. Januar 2848. 
Das in, der Köthener Straße Nr. 7 belegene 
Skodo ws kh ſche Grundfüd, gerihench abgefchägt 
zu 1180 Thir., fol . ö 
am 12. Juni 1845, Bormittogs 11 Uhr, 












der Gerichteftelle fubhaftine ‚Tuge unb 
—— pi a hranıe eimefeben. 
— * 


—Nothwendiger Verkauf. 
Stodtgericht zu Berfin, den BI. Jannar 1848 
. - Das in der Mitadegaffe Wr. 3 beiegene En- 
serfche, jetzt Saffefche Grundflüd, gerientich 
abgefchägt zu 8256 Thlr. 14 Ser. 4 Pf. fol, weil 
bie Käuferiw das Kaufgeld nicht berichtige: hat, 

am 18. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an der Gerichteftelle xefubhafirt werden. Tore nnd 
‚Hupothefenfchein find in-ber Regiftrater einpufthen. 

Die den Aufenthalte nach unbefannten Ges 
ſchwiſter Sorge oder deren Erben werden bier- 
durch öffentlich mit vorgelaben. .. 


Nothwendiger Berficuf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 31. Januar 1885: 
Das in der Köthener Straße Rt. &’Selegene 


des 


tabu (herein, ih abgeht 
vr —— Esr. Fi —— 
‚em u. en Nake Abocmita jorwittogs ‚bh 
8 ſubhaſtirt werden. Tare nd 
Gypothekunſchein ſind in dax Regittratur obiziſehen. 
& 1 Die bein Anfenshalte —— Rech 
Zule veſſenten ,. Biegelsibefiger. ‚Scham Friedruch 
MWenkstlanp und. Berikulier Philipp ‚Iulims 
Kuthn, werden hierdurch Öjentlich‚worgefaben, 











Noshwandiser Berfauf. 


Röni, Landgericht zu Berlin, den 184; ‚Dt. 1824. 


u Dmnihebenbuche. auf. hen Namen des 
Sie © Bor vagdt engen ‚Im Rosurake 
Aufn des Defonomen ‚Tahied- Sernbarde 

Mühiderg befnblie: —* N, 2. 
>. Moplehorf, abgefchägt auf 6484 Thlr.:3.Bay- 
9 Pf. zufolge der, nebft Htvorbefenfchein in dem 
Ihen Büren ein zuſehenden 'Tare, fol’ - "- - 

- am-28. April 1845, Vormittags 11 and, 
am stöentlicher ©) Gerichte, Zimmer! tafe Mr. 7 
Yubhaflirt werben. 

Alte unbefannten Realprätendenten —* auf- 
geboten, ſich bei 
eftens /in dieſem Term 


Bebanatmachung. 

Das dom Kaffetier Friedrich Hähelm Yufius 
Sg: gehðrige in ber Jäger ⸗Vorſtadt, Maner 
Woode Rr..13 belegene, in unterm Hhpoehekenbuch 
non diefer Borftadt Bot. I Mr. 8 vergeichwete, auf 
ber Thlr.. A Bar. 9 Pf. abgefchägte Grundſtück 

Zubehör fpll im Wege. der ‚nathivenbigen 
Subhaftation verfauft werben, und “ „Hierzu ein 
Bietungstermin auf :. 
de 27. Mai: 1845, Bormittnge 8. übe: 
vor ben Stadtgerichtsrath Herrn Steinbaufen 
im Gtadtgeriche, Findenfirafe,Rr. .54, anberaumt. 

. Dee Hppothefenfcheih, die Tape und die be- 
fandern —S— ſunrd —8 Reifen 


mine zu melden. 4". 






a " et m a P} u n 8 
Das in ‚&xben „des: verfidsbenen Sekretairs 
und Kalkulators Schart o w gehörige, allhier am 
Markt Ro. & belegent —e Hyypothelenbuche 
von der Stade ‚Bol. 11 Mr. 129-verzeichnete, auf 
6584. Ahle. 22 gr. — Grundftüd nebſi 


idung ber Präcluffon fpä- - 


fintion verkauft werden, Ab. * sim ic Bier, 
tungstermin auf ie 





den 27. Mai 1845, Vormitiags 9 uhr, 
vor dem’ Stabrgerichterarh Sen teinhaufen 
im Stabtgericht, Findenfraße Nr. 54, anberaumt. 


Der Hyyothekenſchein, bie Tare "mb die se 
fondern Kaufbedingungen find in inferer Regiſtra⸗ 
tar einzuſchen. 

Potsdam, den 28. Dftober 1844. 

Konigl. Siabigericht biefi, ger Reſidenz. 
— — ' 


F nothwenbiger ep un 
önigl. and⸗ un tabt; 19 iezen, 
den°30: Oktober 184. 15 wi u 


"Das in Groß⸗ dortigen 
Hüpothefenburhe Bi 3A ver⸗ 
eichnete, dem —* e Grund⸗ 
An zufolge det; fe n unferer 
Regiftratur einzufehe R he ' 
richtlich abgefchägt, 

am 17. Zum 1 uht, 
an orbdentlicher Ge vor ben 
Herrn Land» und € ver füb- 


haſtirt werden. 
Die unbekannten Erben der angeblich iu Groß» 
Barnim verftorbenen Hhpothefengläubiger Altfiger 
iebeich Mielenzfchen Eheleute werden zu die⸗ 
jem Termine hiermit vorgeladen. 





reimillige Suppafation.:; J 
J beim Gericht zu 


Das Bauergut Rr. 5 jur Steffinähagen, ben 
Fenerböterfchen Erben gehörig, fu u -i 

am 27. Mai 1845, Vormittags 1 Uhr, . 
im Gerichts zimmer zu Gerbehagen derbauft werben. 





b Nothmwendiger Berkauf. vn 
Lands und Stadtgericht zu dte venwalde an der 
Oder, ben 7. März; 1845. 
Das hierſelbft anf dem Roßmarienber; u ob 
Nr. 1724 belegene, im Hypothekenbuche 
Pag. 433 Nr. 197 verzeichnete Büttnerfche un 
mi nebſt Zubehör ‚ angefihätgt auf 558. Xhle. - 


9 Sar. foli 
ami 8: Zuii d. J., Bormittage 1 uhr, 
an ordentlicher Gesühtöftelle ſubhaſtirt werden. 

- Alte: unbekannte Realprätenbenten werben auß 
geboten, ſich, bei Bermeidung ber Präckäfion, fpi- 
neftne_ in dieſem Termine zu melden, und ber bey 
Aufenthalt. nach unbekannte: Bigenthümer Chriſtiau 


Zubehör fol im Wege der nothiwenbigen Subha⸗ Vüttner wird hierzu Öffentlich vorgelaben, 


N Yape undech wothebenſchein And in winnißte 


giftratur einzufehen. 


196 Suphäkarion. 
'degicht Liebentualbe, am 18. Fe⸗ 


. f hylegene Büdnerhaus bed ver⸗ 
Hübener und das demſelben 

zuſtehende Erbpachtsrecht an & Morgen ehena- 
FAR urlanded bei Klandorf, abgeichägt auf 
fr. und 125. Chle. zufolge der, nebſt Hy⸗ 


vothefenfcheii Bedingungen ‚bei ung einzufe- 
ee in — ‚ 
am Kı u. J., Vormittags 1 uhr, 


‚am. gbentlicher Gerichtäfede fubhaßirt werden. 


va 2 
, Verkauf. 
a" 8 in ber Ufermarf, 


den] 

1 ab Nr. 282 hier u 
legen aurermeiſters F. W 
a ‚ tarirt zu 1139 Xhtr. 


nittage 10 Yhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle nach vorgängiger Re- 
aulixung ber Bedingungen fubhaftirt werben. 
Hunothefenfchein und Tare find. in ber eur 
firatur einzufehen. . 


Nachftehende Güter ohnweit Frankfurt an der 
Oder ialeıı . i 
1) ein Rüttergnd mit einens Areal von 2800 Mor- 
1.3 ge. rk 20 Morgen fiſchreicher Seen, 
1200 Morgen: Forſt und. Wiefen, wovon 
300 Dorgen mit 50 bie 420 jäbrigem Holy be⸗ 
.: Hanben,. bebentenber Ziegelei, für 58,000 Chlk. 
mit einer Anzahfung von 15 big 20,000 Thle., 
2 ein. vehnzut von 750 Morgen mit Brau- und 
. , freiem Baus ar Brennbolh, für 
15,000 Chr. mit 6000 Thle. Angeld, . 
werden am Kaufe nachgewieſen von €. 3 Sand 
a antun an. ber Dder. 


. ‚In Folge bee von wir bewirlten theiltveifen 
Berfaufes des zu meinen in Langewahl bei Für 
ſtenwalbe belegenen ‚Schulgengutss gehövenben Kän- 
dereien, find mir worh die dazu: gehönenden Ge 
Bände ‚neh ‚50: Morgen Garten und: Aderland 
und 5.Mlorgen Wieſen verblieben, bie ich num 

Wteichfalle. aus freier Hand zu verfaufen..beabfiche 

wige: vei der welavſtioen vage der 0 





aaa 


Wide: fick a Hoftage in 8 SEhaie Ahrieen Stein 
und — zur Conblieccung deeia Mlıkı ſach 
beſtehenden Strtlen darbiecen⸗ zu. baren Yen 
creſyrechender Amheil von ——*2* 
werben Sanur. Dei anmahmlichem Geboce "Din ch 
dnbaß, mnıbern Derkaufe des igongen "Geunbfüiches 
der einen Miufer einwerftanben: Das ehäfte Hege 
am der Berdkors-Frivkenitvalber YPoffkaße, uud 
wine Nich vorzugeweiſe zur Anlegung eines Gaf- 

ſes eignen. 

Zur Annahme vom Sana kr ich einen 
Kerihin auf nd) mis 

+ ben 15. April 0m, Boris n ur, 





in meiner Behaufung Lamgethat "arfberammt, 
u ih — Bänfe hiermit ergeben 

"Ak —* Die‘ Befkchtigung eg’ Grunteine fick 

wu eher: gie fteio u Ne d Rofe. 


Ein” von’ Dieufen und Bien freies Bauer 
gut zw Rrogendorf bei Treppiny weites 420 Mor- 
157 Iduthen Ader, Hütung is 
——— — und 21 Ah, * Gefãlle hat, 
11 


den & % pet j i845,. Bormitiags 16 Uhr, 

auf bem Gute — aus aus freßtz ha and, derkauft werten. 
‚. Schiffer, 

die beim Beginn ber hirsjährigen Fe — 8a- 

dung von Heldfieinen na Berli 

auodten, finden folche reichlich in Wileroder 

und Kloſterwalde (oberhatb Templin). 

Wracht "übergeben im etſten Orte ber Go! —R 

Bedfer, im letztern der Sr Schule Schwan ebes. 

— 


Aus Amerika erhielten wis präparirten 
Kartoffelfaamen, ber, 'geeiguet für. jeden Bor 
den, ganz vorzügfiche Frühlarteſſein Kefert, und 
augleich bie. Eigeufcheft befigt, ses 5 baburch bie 
Krankheiten, weiche fo | bei den gewõhnli⸗ 
chen Kartoffeln: verdemmen, befonbees bie mafle 
und trodene Fäule befeitigt werden. Die Pre 
dieſes Saamens had 2 Scheffel Soatkartoffeln) 
verkaufen‘ wit mit: Kultranweiſung für 30 

ner ift bei und amerifanifcher Ballen, 
aamen, das Pfund a 12: Thlr. zu ‚haben, ber 
ddmweweiße. gwiebeln von. ungavähndicher ö 
nd Dauer erzeugt. n 
it Dar Tanbwicspfchaftlice Suduſtrie⸗ 

Bu Komtoir'iniBeelin 
in 1: Grm Bi tn na 


ae ua a 


7 Deffentliher Anzeiger 
. . j zum Ibten Stück des Amteblatts 
der Koͤuiglichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. 





Den 11. April 1845. 








° Dem Kaufmann F. W. Schmud in Berlin 

iſt unter dem 2A. März 1845 ein Patent 
auf’einen durch Modell erläuterten Kaffee 
Brenn-Apparat, fo weit berfelbe für neu und 
eigenthümlich erachtet worden, 

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 

und für den Umfang des Preußifchen Staats er- 

theilt worden. — — 


° Dem Uhrmacher Friedrich Eduard Grebin in 

Berlin ift unter dem 24. März 1845 ein Patent 
auf eine durch Zeichnung und Befchreibung 
erläuterte Uhr zur Kontrollirung der Droſch⸗ 
kenkutſcher, welche in ihrer ganzen Zufam- 
menfegyng als neu und eigenthümlich ers 
fannt if, 


auf acht Jahre, von jenem Tage an getechnet,. 


und für den Umfang des Preußifchen Staats er⸗ 
theilt worden. — — J 


Dem Liſchlermeiſter Karl Kranen berg jun. 
in Berlin iſt unter dem 26. März 1845 ein Patent 
auf eine durch Zeichnung und Befchreibung 
erläutgrte Methode, Bilderrahmen beliebig zu 


vergrößern, fo weit bdiefelbe für meu und . 


eigenthümlich anerfannt tworben if, 
auf acht Jahre, von fenem Tage an gerechnet, 
und für den Umfang des Preufifchen Staats er- 
theilt worden. 


° Dem Maurermeifter Albert Theodor Karch o w 

zu Berlin if unter dem 26. März 1845 ein Em- 

führungs = Patent 
auf ein durch Befchreibung erläuterte® Ver⸗ 
fahren, bie Feuchtigkeit aus den Mauern zu 
entfernen und ihnen die hygroskopiſche Eigen- 
fchaft zu benehmen, welches im Ganzen ald 
neu und eigenthümlich anerkannt üft, Ha 
Jemand in der Anwendung befannter Hülfs⸗ 
mittel zu gleichem Zwecke zu behindern, 

auf ſechs Jahre, von jenem Tage am gerechnet, 

und für ‚den Umfang des Preußiſchen Staats er⸗ 

cheilt worden. = 





° Dem Uhrmacher Ludwig Menzel zu Neu- 
Ruppin ift unter dem 26. März; 1845 ein Patent 
auf, eine durch ein Modell nachgetwiefene, für 
neu und eigenthümlich erachtete Vorrichtung 
an Uhren zur richtigen Bervegung ded Das 
tumzeigers, 
auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 
und für den Umfang des Preußiſchen Staats er⸗ 
theilt worden. . ö 
*. Dem Eifentvaaren-Fabrifanten Herrmann Jae⸗ 
ger zu Elberfeld. ift unter dem 26. März 1845 
ein Patent \ ö 
auf eine Mafchine zum Schneiden des Ge- 
windes an Holzfchrauben, in der durch Zeich- 
“mung und Befchreibung nachgetviefenen Zu- 
fammenfegung, 
auf acht Jahre, von jenem Tage am gerechnet, 
und für ‘den Umfang des Preußifchen Staats er- 
theilt worden. 


Dem Gas⸗Fabrikanten J. Fr. Sinzig zu 

Düffelborf ift unter dem 26. März 1843 ein Patent 
auf eine für nen und eigenthümlich erkannte 
Konftruftion einer Retorte Behufs ber Gas- _ 
Erjeugung, fo wie auf einen Wafch- und" 
Reinigungs-Apparat für Gas, 

auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 

und für den Umfang des Preußiſchen Staats er⸗ 

theilt worden. 


Stedbriefe 
* Die feparirte Marie Dorothea Otterbein, 
geb. Baruth, ift megen wiederholten briften, 
theild an Klafterholz von ber Ablage verübten, 
theils Eleinen, gemeinen Diebſtahls, rechtefräftig 
zu einer achtwöchentfichen Zuchthausftrafe ımd De⸗ 
tention bis zur Beſſerung verurtheilt worden. Sie 
bat indeß, nachdem fie eine andere Strafe auf dem - 
Zuchthaufe zu Brandenburg verbüßt hatte und bort 
entlaffen war, fich hier nicht wieder eingefünden, 
und ihr jetziger Aufenthalt if unermittelt geblieben, 





ize 


Sämmtliche Ciovil- und Malitaitbehörden wer⸗ 


den erſucht, auf dieſelbe Acht zu haben, ſie im 


Betretungsfalle zu verhaften und an uns gegen 
Erſtattung der Koſten abliefern zu laſſen. 
Spandau, den 29. März 1845. 
Königl. Land⸗ und Stadtgericht. 
Signalement. Geburteort: Rathenom, ge⸗ 
wöhnlicher Aufenthalt: Spandau, Religion: evane 
gelifch, Gewerbe: Hanbarbeiterin, Alter: 40 Sabre, 
Größe: 4 Fuß 11 Zoll, Haare: braun, Stirn: rund, 
Augenbrauen: braun, Augen: braun, Nafe und 
Mund: gewöhnlich, Zähne: defekt, Kinn und Ge- 
fihrebildung: rund, Gefichtsfarbe: blaß, Geſtalt: 
mittel, Sprache: beutfch. 
J Beſondere Kennzeichen: feine. 
Die Bekleidung kann nicht angegeben werben. 


° Der Arbeitsmann Ruft und bie Witte 
Richter von bier haben fich ber Poligei-Aufficht 
entzogen, und treiben fich jeßt, nachbem erflerer 
aus der hiefigen Arbeitdanftalt entwichen, wahr⸗ 
fcheinlicy vagabonbdirend im Lande umher. 

Es wird erfucht, diefelben mittelft Transports 
entweder hierher, oder Falls fie fich des Bettelns 
ſchuldig gemacht Haben foltten, nach dem betref- 
fenden Landarmenhauſe zu ſchicken. 

Rathenow, den 3. April 1845. 

Der Magiftrat. 
Signalement. 

. a) De Arbeitsmgnng Johann Karl Ruf. 
Stand: Arbeitsmann, Geburtd- und Wohnort: 
Rathenow, Religion: evangelifh, Alter: 43 Jahre, 
Größe: 5 Fuß 7 Zoll 2 Strich, Haare: blond, 
Stirn: frei, Augenbrauen: blond, Augen: blau, 
Nafe und Mund: gewöhnlich, Zähne: gut, Bart: 
blond, Kinn: rund, Geficht: oval, Gefichtsfarbe: 
gefund, Statur: mittler. 

Befondere Kennzeichen: auf beiden Armen 
ein Her; mit 
tätowirt. 

b) Der Wittwe Richt er, geb. Dorothee Alt⸗ 
mann, Stand: Arbeitsfrau, Geburtsort: Neus 
Friedrichsdorf, Wohnort: Rathenow, Religion: 
eoangelifcdy, Alter: 34 Jahre, Größe: Klein, Haare: 
ſchwarz, Stirn: niedrig, Augenbrauen: ſchwarz, 
Augen: braun, Nafe: lang und gebogen, Mund: 
breit, Zähne: vollſtändig, Kinn: ſpitz, Geficht: 
länglich, Gefichtefarbe: dlaß, Statur; mittel, 

Befonbere Kennzeichen: fehlen. 





€. R., Hammer und Kelle, roth 


Stedbriefs⸗Erledigung. 
Mit Bezug auf unſere, im Deffentlichen An 
jeiger (NR 1) des Amtsblatts Stück I10 erlaffene Be: 
anntmachung bringen wir hiermit zur öffentlichen 
Kenntniß, daß. der Müllergefelle Hinge am 2. 
d. M. in Hohennauen angehalten und in das Land⸗ 
armenhaus zu Prenzlow abgeführt ift. 

Dreeg, ben 25. Mär; 1845. . 
Königl. Domainen-Amt Neuftadt an ber Dofle. 


Kriminalgerichtliche Befanntmachung. 
° Die Wittwe Pfeilfhmidt, Marie Sopke 
geb. Habermann, if wegen wiſſentlichen Mein 
eides zu einjähriger Strafarbeit rechtskräftig ver- 
urtheilt worden. 

Dies wird hierdurch befannt gemacht. 
Berlin, ben 22. März 1845. 
Königl. Kriminalgericht hiefiger Reſidenz. 


Verlorner Paß. . 
* Die unverehelichte Sophie Johanne Wilhelmine 
Ramftahl aus Magdeburg, 22 “Jahre alt, hit 
ben am 25. Februar d. 3. von ber Infpeftion br 
kandarmen · Anſtalt zu Strausberg erhaltenen und 
am 13. März d. I. von dem Polizei» Direhord 
zu Potsdam vifirten Zwangspaß angeblich valb⸗ 
ren. Diefer Pag wird baher getug für un 
ültig erklärt und bemerft, ba die Ramfahl 
Beute von uns mit einem fünf Tage güftigm 
Zwangspaſſe von Neuem in ihre Heimarh, Mor 
deburg, birigirt if. 

Brandenburg, ben 26. März 1845. 
Der Magifrat. 


Befanntmadhung. , 
° Der Portepeefähnrih Mar Heinrich kudnu 
von Bohlen des 32ften Infanterie-Regiment, 
Rathenow gebürtig, ift durch kriegsgerichtliches om 
%7. Febrwar d. I. von Er. Majeftät dem Könige 
beftätigtes Erkenutniß vom 6. Februar d. 3. juR 
Verluft des Adels und der National Kokarbe dit 
urtheilt worden. . 
Erfurt, den 36. März 1845. . 
Königliches Gericht der Sten Divifion- 


Das neue Gewerbe-Gefeg vom 17. Janut 
1845 if in der Gefetfammlung für bie Kömiglih 
Preußifchen Staaten Nr. 5 erfehienen und enthält: 
»$ 8. Die zur Zeit-in ben einzelnen 
nRgandestheilen geltenden —2 
nüber das Asdedsreimefen, biribend 


187 


u want Aembigten Bevifion derſelben in 
nKraft.” - i ; 
Dies erlaube ich mir ſämmtlichen Herren Vieh⸗ 
befigern der mir nach meinem Scharfrichterei⸗ 
Privilegio von Potsdam übertoiefenen Ortfchaften, 
jur Borbeugüng von Mißverfländniffen, hierdurch 


ergebenft bekannt zu machen. “ . 
Scharfrichterei zu Potsdam, bein 1. April 1845. 
_ M. Boigt. 





Befanntmadhung. 

Die Outebe| von ber Hagen zu Tetfchens 

dorf und Schröder zu Halenbeck beabfichtigen 

‚eine Beriefelung ihrer Wiefen und wollen fich dazu 
des Waffers eines durch die beiden Feldmarfen 
fließenden Fleinen Baches bedienen. ’ 

Died Verfahren wird nach Vorfchrift des Ge⸗ 
feßes vom 28. Februar 1843 (Geſetzſammlung 
Site 41 $ 21) mit dem Bemerken befannt ge 
macht, daß der Plan dazu im hiefigen landräch⸗ 
lichen Büreau zur Einficht bereit Tiegt. 

Etwanige MWiderfpruchsrechte und Entfchädis 
gungs=Anfprüche mliſſen binnen drei Monaten, 
vom Tage des Erfcheineng bes erfien Amtsblatts 
an gerechnet, bei mir angemelbet werden. „Died 
wird mit der Verwarnung befannt gemacht, daß 
Diejenigen, welche ſich ‚binnen ber beftimmten Frift 
nicht gemeldet haben, in Beziehung auf das zur 
Berväfferung zu-verwendende Waſſer ſowohl ihres 
Widerſpruchsrechts, als des Anfpruche auf Ent 
fchädigung verluflig gehen, und in Beziehung auf 
dag zu betoäffernde ober zu den Wafferleitungen 
zu benugenbe Terrain ihr Wiberfpruchsrecht gegen 
bie Anlage verlieren und nur einen Anſpruch auf 

- Entfchädigung behalten. R . 

arg, den 28. Mär; 1845. 

önigl. Landrath ber Oftpriegnig, 
von Kröcher. 


Befanntmahung. 
Im Auftrage ber Königl. Regierung zu Pots⸗ 
dam wird daß ‚unterzeichnete homt Sieueramt, 
und zwar in ſeinem Dienſtgelaſſe 
am 5. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, 

die Chauſſeegeld⸗Erhebung zu Glaſow auf der Berlin⸗ 
Cottbuſſer Chauffee, 24 Meile von Zoſſen und 
23 Meile von Vetlin belegen, an ben Meiftbies 
tenden, mit Vorbehalt des höheren Zufchlags, vom 
1. Juni d. 3. ab, zur Pacht ausſiellen. Nur als 
bispofitiongfähig fich ausweifende Perfonen, welche 
vorher mindeftens 200 Thlr. baar oder in annehm⸗ 


Hdyen Staatspapieren bei dem unterzeichneten Haupt⸗ 
Amte zur Sicherheit niedergelegt haben, werden zum 
Bieten zagelaffen. Die Pachtbedingungen find bei 
uns von heute ab während der Dienfiftunden eins 
zuſehen. Zoſſen, den 22. März 1845. 

Königl. Haupt» Steueramt. 


Belfanntmahung. 

Zwiſchen den Bormündern des minderjährigen 
Beſitzers des Lehurittergutes Carve, Eduard Abolph 
Dettlof Hans von Winterfeld und dem zu dem " 
genannten Gute gehörigen Dreiviertelbaner Johann 
Joachim Chriftian Prieß zu GroßsBerge ſchwebt 
ein Verfahren über die Ablöfung der von bem Hofe 
des Letzteren an das Rittergut Carve zu leiſtenden 
Abgaben durch Kapital. Da Carve ein Lehngut 
der von Winterfeldfchen Familie ift und da 
darauf Agnaten eingetragen fliehen, der Herr Be- 
figer auch feine Iehnsfähige Deszendenz hat, fo 
mache ich in Gemäßheit der Borfchrift $ 11 des 
Geſetzes vom 7. Zuni 1821 biefe Ablöfung hier⸗ 
“durch öffentlich befannt, und überlaffe es allen 

Denjenigen, welche dabei ein Intereffe zu haben 
-vermeinen, fich bi8 zu dem auf 


X den 30% April d. J., Vormittags 9 Uhr, 


in meinem Geſchäftszimmer hierſelbſt anberaum⸗ 
ten Termine oder in leßterein zu melden und zu 
erflären, ob fie bei dem Verfahren zugezogen fein 
wollen. 

Derjenige, toelcher fich nicht meldet, muß nad) 
bem angeführten Gefege $ 12 die Ablöfung gegen 
ſich gelten laffen und wird mit Eeinen Einwendun⸗ 
gen felbft im Falle einer Verletzung gehört werben. 

-Derleberg, den 12. März 1845. 

Im Auftrage der Königl. General - Konmiffion 
für die Kurmark Brandenburg, 
Staehler, Regierungs- Rath. 





Befanntmahung. 

Die unferer Kämmerei gehörige, am biefigen 
Krafauer Thore befegene, fogenannte Krafauer 
Mahlmühle von fünf Bängen fol von Trinitatis 
1845 ab, auf zwölf Jahre anderweit verzeitpachtet 
werben, und haben wir zur Entgegennahme des⸗ 
fallſiger Gebote einen Termin auf u 
- den 24. April d. J., Vormittags 10 Uhr, 
zu Rathhauſe vor dem Stadtratb, Syndikus 
Spitta angefeßt, zu welchem wir Pachtluſtige 
mit dem Bemerfen hierdurch einladen, daß „die 
ſpeciellen Berpachtungsbebingungen täglich in uns 
ferer Regiſtratur einzufehen, auch abfehriftlich 

. 


auf 


- N 


gegen Zahlung der Kopialim von umferm Regi⸗ 
or Ungerftein zu erhalten find. 
Mitbietende wollen ſich mit einer fofort zu 
beftelfenden Kaution von 500 Thlen. verfehen, und 
werben befonders Auswärtige darauf aufmerkſam 
gemacht, den obigen Termin nicht mit dem unter 
dem 17. Febrnar d. 3. befannt gemachten Ter⸗ 
min am 12. April d. J., die Vererbpachtung ber 
Burgmühle betreffend, zu vertoechfeln. 
Brandenburg, den 30. März 1845. 
DOber-Bürgermeifter, Bürgermeifter und Rath 
biefiger Ehur- und Hauptſtadt. 


Die Kirchenländereien zu Spaag follen unter 
ben in unferer Regiftratur täglich einzufehenden 
Bedingungen öffentlich an den Meiftbietenden vers 
erbpachtet werben und werden Pachtlufige zu dem 

‘auf Donnerftag den. 22. Mai 1845, 
Vormittags 10 Uhr, 
in der Gerichteftube zu Hohennauen angefeßten 
Termine hierdurch eingeladen. Die jährliche Erb⸗ 
pachtsrente ift durch die bei ung einzufehende Tare 
auf 14 Scheffel 9,76 Metzen Roggen ermittelt. 
Rathenow, den 26. November 1844. 
von ber Hagenfche Gerichte über Hohennauen. 
. Belanntmachung. 

Königliches Land- und Stadtgericht zu Neu 
fladt Eberswalde, ben 20. März 1845. 

Das den Mühlenmeitter Ellfeldfchen  mino- 
rennen Erben gehörige, zu Friedrichewalde Belegene 
Mühlengrundküd, befiehend aus einer Windmühle, 
einem Wohnhauſe nebk Hof und Garten, circa 
30 Morgen Ader und 6 Morgen Wieſenwachs 
fol vom 1. Maid. 3. ab ayf 6 Jahre öffentlich 
meiftbierend verpachtet werden. Wir haben hierzu 

_ einen Termin auf 

den 19. April d. J., Vormittags 10 Uhr, 
vor Herrn Kanmergerichts-Aſſeſſor Luckwald 
an orbentlicher Gerichtäftelte angefegt, und laden 
Pachtluſtige dazu ınit dem Bemerken ein, daß bie 
Uebergabe de8 Grundſtüds allenfalls noch vor dem 
1. Mai erfolgen kann, und bie näheren Bedingunr 
gen im erſten Büreau unſeres Gerichts täglich 
eingefehen werden Fünnen. 


Proclama 


Bon den Gebrüdben von der Hagen als 


Beſi der des Guts Stölfn 11 im Havellaude if 
ekätigung eines Familienfchluffes angetragen, 
„permöge deſſen das von ihnen au den Otto Barır 


hard von der Hagen werfoufte Gut Srölin I 
zwar Lehn und ber von der Hagenfchen Famit 
bfeißen, daſſelbe jeboch in das Verhäktniß treten fol 
in welchem das von dem Käufer von Stöln 
befeflene Rittergut Stölln I ſteht. Zur Erftä 
über ben eingereichten Entwurf diefes Famsili 
ſchluſſes, in welchem zugleich die Anerkennung 
anf Stölfn IL eingetragenen Hypothefenfchulben 
der auf Stölfn I und II einzutragenden Reftkauf: 
gelber als Lehnfchulden, und bie beantragte Um: 
ſchreibung der erfigebachten Hyrothekenpoſten = 
Pfandbriefen, imgleichen bie Verſicherung eine 
Summe von 20,000 Thlen. als Lehnſtamm asf 
dem Gute Buchholz in der Neumark enthalten “| 
if ein Termin auf 5 

ben 8. Auguft 1845, Vormittags u Uhr, 
im Kammergerichte anberaumt, zu welchem bie 
unbekannten Gebrüder von der Hagenfchen = 
milie (und namentlic) der feinem Aufenthalse wach 
noch unbefannte Lieutenant Albert Julius von der 
Hagen) mit ber Aufforderung, ihre Erflärung 
über ben zu errichtenden Kamilienfchluß abzugeben 
und unter ber Warnung vorgeladen toerben, daß der 
Ausgebliebene mit feinem Bäiderfpruchsrechre werde 
präciudirt werben. 5 

Berlin, den.23. Dezember 1844. 

- Königl. Preuß. Kammergericht. 








Nothmwendiger Verkauf. 

Die im Niederbarnimfchen Kreife bei Dranien 
burg belegene, im- Hupothefenbuche des Konigl 
Kammergerichts_ Bol. I, Pag. 197 verzeichnete 
Glashütte bei Friedricperhal nebft Pertiner 
abgeſchätzt auf 19,380 Thlr. 21 Sr. 1 Pf. 
der, nebft Hypothekenſchein und Bedingungen iu 
der Regiftratur einzufehenden Tare, fol 

am 16. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle refubhaftirt werden. 

Berlin, den 24. Oftober 1844. 

KönigL Preußiſches Kammergericht. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 12. November 1844. 

Dad in der alten Jakobsſtraße Nr. 136 bele 
gene Hrundſtück des Maurerpoliers Johann George 
Niefölke, gerichtlich abgefchätzt zu 9069 Thir, 
ſoll Schuldenhalber 

am 8. Juli 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an der Gerichtsſtelle fubhaftiet werden. Tape und 
Hyporbefenfchein find in der Regiſtratur einzuſchen. 





1 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, ben 20. November 1844. 

Das in ber Blumenftraße Nr. 13. belegene 
Teichertfche Grundküd , gerichtlich abgeſchätzt 
zu 6317 Thlr. 3 Sor. 9 Pf., fol 

am A. Juli 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an ber Gerichtöftelle fubhaftirt merden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen, 

Der Biktualienhändler Samuel Gottlieb Teis 
chert als Eigenthümer, beffen Aufenthalt unbe 


kannt if, wird hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 21. November 1844. 
Das in ber Linienfirafe Nr. 46 belegene 


Pallavicinifche Grundftüct, gerichtlich abge 


ſchätzt zu 6740 Thlr. 22 Sr. 6 Pf., foll 
am 4. Zuli 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tarxe und 


. Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzuſehen. 


— Nothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 22. November 1844. 

Das in ber Burgfiraße Nr. 16 belegene 
Zohnfche Grundfüd, gerichtlich abgefchägt zu 
29,121 Thlr..3 Ser. 9 Df., foll . 

am 11. Zuli 1845, Bormittage 11 Uhr, 
an der Gerichtsftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hppothekenfchein find in des Regiftratur einzufehen. 


. Nothwendiger Berfauf. 


Stabdtgericht zu Berlin, den 26. November 1844. 


Das Schlächtermeifter Earl Friedrich Korn- 
feldfche Grundftüc in der Elifabethftraße Nr. 34, 
Ede der Kurzen Straße, gerichtlich abgefhägt zu 


SAL Thir. 11 Sar. 3 Pf., fol 


⸗ 
am 22. Juli 1845, Vormittogs 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Taxe und 
Hypothelenſchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


Die dem Aufenthalt nach unbekannte Realgläu> . 
bigerin unverehlichte Marie Regine Louiſe Mer- 


tens wird hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwenbiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, ben 27. Februar 1845. 

Das am Enfeplag Nr. 1, in ber Beſſelſtraße 
Nr. 6 belegene Skodowski ſche Grundſiück, ges 
richelich abgefchägt zu 11,734 Thlr. 5 Spr. 6Pf., di 

am 13. Oktober 1845, Vormittags HL. Uhr, 
am der Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Taxe und 
Hyporhebenfchein find in der Regiſtratur einzuſehen. 


Die dem kiufenchalte nach unbekannten Glaͤu⸗ 
biger: Kaufmann F. Müller, Gaſtwirth Johann 
riedrich Chritian Lange und Kaufmann Wilhelm 
Enianuel Ferdinand Müller werden hierdurch 
öffentlich vorgeladen. . 


Nothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 28. Februar 1845. 
Das bierfelbft in der alten Jakobsſtraße Nr. 104 


" und 105 belegene Grunbftüd des Steinmegnieißere 


Adermann, gerichtlich abgefchägt zu 21,076 Thlr. 
3 Sgr. A Pf., fol Schuldenhalber 

am 10. Dftober 1845, Vormittags 14 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find. in der Regiftratur einzufehen. 


Nothmwendiger Verkauf. . 
Stadtgericht zu Berlin, den 6. März 1845. 
Das in der Blumenſiraße Nr. 63 a belegene 

Grundftüd des Kunftgärtners Jänicke, gerichtlich 
abgeſchätzt zu 7775 Thlr. 24 Sgr. 6 Pf., foll 
am 17. Dftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelfe fubhaftirt werben. Taxe und 
Hyyothekenſchein find in ber Regiſtratur einzufehen. 


Nothmwendiger Verkauf. 

Stabtgericht zu Kyrig, den 16. Januar 1845. 

‚Das Bürgerhaus des Schlächtere Johann Fries 
drich Bulle, Bol. II Nr. 193 des Hypotheken⸗ 
buches zufolge der, nebft Hppothefenfchein in ber 
Regifiratur. einzufehenden Tare auf 1802 Thlr. 
22 Ser. 5 Pf. gerichtlich abgefchäßt, fol 

am 15. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, 

an ordentlicher Serichteftelte nothwendig fubhaftirt 
werden. 





Nothwendiger Berfauf 
zur Auflöfuug der Gemeinfchaft. 
Dag von Schlippenbachfche Patrimonialgericht 


„über Lenzerwiſche zu Lenzen, den 27. Januar 1845» 


Das dan Gefchwiftern Wernede gehörige, in 
dem Dorfe Groß-Wooß belegene und im Hypo⸗ 
thefenbuche Vol II Fol. 65 eingetragene Bolfhüf- 
nergut, abgefchägt zu 3705 Thlr. 28 Ger. 2 Pf. 
zufolge ber, nebft Hypothefenfchein in ber Regiſtra⸗ 
tur einzufehenden Tare, foll 

am 8. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 
in F Gerichtsſtube zu Lenzerwiſche ſubhaſtirt 
werben. . 


Nothwenbiger Werkauf. 

Die bem Maurerpolier Johann Hagmann ges 
hörige, zu Fürſtenwerder belegene und im dortigen 
‚ Hüpotbefenbucye Bol. 1 Pag. 481 Nr. 49 verzeich- 
niete Speicherftelle, abgeſchaͤtzt auf 525 Thlr. zu⸗ 
folge der, nebft Hypothekenſchein in unferer Regie 
firatur eingufehenden Taxe, foll 

am 22. Mai d. I., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle in Fürſtenwerder fub- 
haſtirt werben. 

Prenzlow, den 23. Januar 1845. 

Reichsgräflih von Schwerinfches Patrimoniak 
gericht ber Hertfchaft Wolfshagen. 


Nothwendiger Verkauf. 7 
Stabtgericht zu Treuenbriegen, den 29. Jan. 1845. 
Das Haus des Schlächtermeiſters Kettlitz, 
Großſtraße Nr. 99 hierſelbſt, abgefchägt auf834 Thir. 
21 Sgr. 3 Pf., foll 
am 21. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelte fubhaftirt werben. 
Tare und Hüpothefenfchein find in ‚ber Re- 
giſtratur einzufehen. 


Subhaftations- Patent. 
Nothbwendiger Berfauf. 
‘ Zuftigfammer zu Schwedt, den 17. Februar 1845. 


Die im Dorfe Hohenfelde, 14 Meile von Schwedt 5 


befegene, dem Schneidermeifter Wilhelm Arnim 
gehörige, Vol. I Fol. 1 Nr. 1 bed Hhnotheken- 
buche von Hohenfelde verzeichnete Freihausftelle 
aufolge der, nebft den Kaufbebingungen in unferer 
Regiftratur einzufehenden Tare auf 681 Thlr. 
20 Sgr. adgefhägt, fol 

“am 20. uni d. J., Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werben. 


Nothwendiger Verkauf. _ 
Die zu Tee belegene, Bol. I Fol. 80 des dor⸗ 
tigen Hypothekenbuchs verzeichnete, dem Schmiede: 
meifter Chriftoph Kerften zu Vehlow gehörige 
Schmiede - Büdnerfielle, tarirt auf 1588 Thlr. 
26 Sur. 8 Pf. zufolge, der, nebft Hhpothefenfchein 
in unferer Resiimatır, einzufehenden Tare, fol 
am 30. Juni d. J., Vormittags LI Uhr, 
am ordentlicher Geier reſubhaſtirt werben. 
Wittſtock, den 18. Februar 1845. 
König. Zuftizamt Hierfelbft. . 


Die dem Kaufmann Julius Auguft Gottlieb 
Rohde gehörige Grundſtücke in Plaue: 


ii. 


14 


1) die Halbbürgerſtelle Nr. 63 nebſt Zubehör, 
taxirt zu 1500 Thlr., 

2) das Miteigenthum an dem fogenannten alten 
Dorfader und der alten Dorfiviefe, tarirt zu 
3 Thle. 15 Ser., 

folen im Wege der nothwendigen Subhaftation 
am 13. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, 

in ber Gerichtsftube zu Plaue meifbietend verfauft 

werben. Die Hppothefenfcheine, Tare und Bebin- 

gungen find in unferer Regiftratur bier einzufehen. 
Die unbekannten Erben des Kaufmanns Io- 

hann Chriſtoph Burchardt in Magdeburg wer⸗ 

den zu dieſem Termine vorgeladen. 

- Burg Brändenburg, den 24. Februar 1845. 

Sräftich von Königsmarkſche Gerichte über Plaue. 

Raumann. 


Freiwilliger Berfauf. 

Die 14 Meile von dem biefigen Bahnhofe und 
eben fo meit von der Königlichen Ablage am Wer⸗ 
bellin-See belegene Glambeder Waffermüble, ber 
ftehend aus einem Mahl-, Schneide⸗ und Stampf: 
werfe fol nebft ben dazu gehörigen Ländereien und 
Wiefen 

am 19. Mai d. 3., Vormittags 11 Uhr, 
in Angermünde meiftbietenb verfauft werben. 

Die Verfaufsbebingungen find auf ber Mühle 
und in unferer Regiftratur einzufehen. 

Angermünde, ben 24. Februar 1845. 

von Rappardfches Gericht über Glambed. 

Grieben. 


Nothwendiger Berfauf. 
Königl. Haus⸗ Fidei ⸗CTommiß Herrſchaftsgericht 
Rheinsberg, den 2. März 1845. 
Die zum Nachlaß bes hier verfiorbenen Kaı 
mann Kneuftler gehörigen Grundftüde, nemlich: 
1) dag Wohnhaus an ber Ede ber Kicch- und 
Seligengeifitraße Nr. 146, tarirt 1096 Wir. 





29 
. 2) der Kirchen-Erbzing- Garten im Langenluch 


Nr. 9, tarirf 20 Thlr., 
folfen im Termine 
den 17. Zuni d. J., Bormittage 10 Uhr, 
in ber biefigen Gerichtsftube an ben Meiftbieten- 
den verfauft- werden. Taxe und Hhpothefenfchein 
find in unferer Regiftratur einzufehen. 


Subhafationgs Patent! 
Stadtgericht zu Lindow, den-18. Mär) 1845. 
Das dem Schuhmacher Ferdinand Schulz ges 


141 


Kr mhaus in der großen. fe Nr. 44 
webft Zubehör, tarirt 481 Thir. +. 6 Pf., 
ſoll im Termine 

den 15. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr, 
Schuldenhalber in Gemäßheit der beim Gericht 
nebft dem Hypothekenſcheine eiı nyufehenben Ver⸗ 
kaufsbedingungen meiſtbietend verkauft werden. 





Nothwendiger Berfauf. 
x Das im Dorfe Braedidom bei Frieſack be⸗ 
legene, im Hypothekenbuche Nr. 32 Fol. 125 eine 
getragene Kofläthengut der verftorbenen Ehefrau 
des Koffäthen Ruppin, Marie. Elifabeth geb. 
Zernidow, abgefchäßt auf 91 Th. 21 Ser. 
3 Pf. Kourant zufolge der, nebſt Hyrothelenſchein 
in der Regiſtratur einzufehenden Tare, fol 

am 3. Juli d. J., Vormittag 11 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtöfielte zu Briefen bei Frie⸗ 
fi fubhaftirt werben. 

Rathenow, ben 26. März 1845. 
v. Bredowſche Gerichte über Briefen und Braedickow. 


- Freiwilliger Verfauf. 

Eine ländliche Wirthfchaft mit volftändig ganz 
neuen maffiven Gebäuden, Inventarium und bes 
ſtellten Saaten, von mehr als 200 Morgen Flächen» 
Inhalt und einem wahrfcheinlich noch größeren 


Antheile an ber gemeinfchaftlichen Heide, fol aus - 


freier Hand verkauft werden. Das Gut liegt an 
einem ſchiffbaren Strome und eignet ſich zur An= 
legung einer Ziegelei Näheres auf portofreie Briefe 
beim Aftuarius Voigt zu Zoffen. 


Eingetretene Verhältniſſe Sefiimmen den Eigen⸗ 
thümer einer Ziegelei, wobei fich ein vorzügliches 


Thonlager und vollſtändiges Inventarium befindet, _ 


und welche zwifchen Berlin und Stettin hart am 
ſchiffbaren Waſſer liegt, diefelbe für einen foliden 
Preis zu verfaufen ober gegen ein annehmbares 
Landgut zu vertaufchen. Adreffen erbittet man im 
Intelligenz-Comtoir sub Littr. R. 122. 


Holzverkauf. 

Einhundert Saufen befted Riehnen- Riobenhoz 
auf ber Ablage dicht bei Neu-Ruppin befindlich, 
find fofort zu verfanfen. 

Selbftfäufer können das Nähere in genanntem 
Ort erfahren bei €. F. Gottſchalk. 


Da es einem Jeden geſetzlich frei ſteht, feine 

Seife, Einwendungen und ebenflichkeiten gegen 

Sefege und andere Anordnungen im Staate, fo wie 
— feine Bemerkungen und Vorſc laͤge über 
Mängel und Verbefferungen ſowohl einer 
Majeftät dem Könige immebiate, als 
den Hercen Geheimen Staats-Miniftern 
Ercellenzen, — je nachdem der Gegenftand zu 
dem Reffort des Einen ober des Anbern jener 
Hohen Departements⸗ Vorgeſetzten gehört, — ans 
zuzeigen, fo fertige ich auch dergleichen Borfkkun- 
gen für Andere — gegen Zahlumg. — - 
R Heinrich Schneider, 
außergerichtlicher Konzipient und Kafkulator, 

Königl. Lieutenant a. D. ıc, 


Neu Coͤlln am Waſſer Nr. 4, parterte rechte. 





Die Untergeichneten twohnen feit dem 1. pri 
d. 3. in dem Haufe des Banquierd Herrn G. M. 
DOppenfeld in ber Burgftraße Nr. 27 und haben 
bort ihre Büreaur zu dem Zwecke vereinigt, um 
jede Rechtefache, welche dem Einen oder. dem 
Andern von ihmen anvertraut wird, auf Grund 
gemeinfchafflicher Beratyung zu bearbeiten, falls 
von dem Mandanten nicht das Gegentheil ausbrüd- 
lich gervünfcht wird. Das Büreau iR mit Aus⸗ 
nahme des Sonntags, täglich von 8 Uhr früh bis 
6 Uhr Abende geöffnet. 

Berlin, den A. April 1855. 
Dberlandesgerichte-Rath ie ° 

Martins I, Martine . 

bei 


YufizeKommiffarius bei SufizKommiffari 
” gericht und Notarius. Stadtgericht und Notarius. 





dem Königl. Kammer: dem hiefigen König 


Eine im beften Zuftande befindliche. Schanf- 
wirthſchaft nebſt Bäckerei und dazu gehörigen Yder 
und Wiefen fol unter fehr billigen Bedin; 
ſchleunigſi verfauft werden. Died Grundſtuͤck bat 
eine vorzügliche Lage und baher eine bedeutende 
Frequenz. Nähere Auskunft ertheilt 

DW. E. Seibel in Zehdenid. 


Einige unverheirathete Infpeftoren fuchen unter 
befcheibenen Anfprüchen anderteite Stellen durch 


W. €. Seidel\in Zehdenid. 





142 


Berlin Anhaltifche Eifenbahn. 


In ber heutigen (dritten) Berloofung von 


. Fummern Aktien unferer Gefetfhaft find folgende 


ummern gezogen worden: 
A. Bon Prioritäts- Aktien à 500 Thlr., 14 Stüd: 


Nr. 46. 230. 272. 428. 440. 601. 645. 781. 
885. 880. 916. 041. 1074 und 1109. ° 


B. Bolt Prioritäts-Aftien & 100 Thlr., 92 Stüd: 


Nr. 148. 240. 357. 502. 524. 715. 836. 861. 
933. 957. 1012. 1236. 1313. 1319. 1356. 
1370. 1531. 1607. 1642. 1699. 1720. 1733. 

- 1748. 1813. 2061. 2135. 2256. 2427. 2454. 
2526. 2608. 2661. 2762. 2864. 2913. 2928. 
3000. '3024. 3031. 3576. 3663. 3738. 3914. 
3946. 4022. 4054. A165. 4309. 4368. 4438. 
4495. 4773. 4975. 5013. 5128. 5196. 5242. 
5359. 5574. 5607. 5774. 5794. 5882. 594 
6007. 6124. 6183. 0193. 6238. 6310. 6346. 
6620. 6715. 6745. 6804. 6835. 6852. 6930. 
7123. 7151. 7186. 7224. 7346. 7423. 7428. 
Ri 7739. 7842. 8120. 8194. 8390 und 


Mach Borfchrift des betreffenden Statuts for " 


dern wir die Inhaber diefer auggelooften Aktien 
hierdurch auf, diefelben mit den, noch vom 1. Juli 
db. 3. ab laufenden Zinskoupons 
am 1. Juli d. 3. 

bei umferer biefigen Hauptkaſſe (am Köfanifchen 
Platz Nr. 6) gegen Zahlung bes Nemwerths ber 
Aftien einzuliefern. 

Der Betrag etwa fehlender Koupons wird vom 
Kapitale gekürzt. . 

Die Berzinfung der ausgelooſten Aftien hört 
mit dem 1. Juli d. I. auf, und rückſichtlich der- 


jenigen, weiche bis ult. Dezember d. 3. nicht zur 


Einlöfang_präfentirt werben follten, tritt bag ge- 
tichtfiche Depofitions- Verfahren ein, 


Folgende verkoofte Prioritäts· Aktien A 100 Thfr. 
find bis jet noch nicht zur Einlöſung vorgelegt 
worden: 

aus der Ziehung vom Jahre 1843 Nr. 6529, 

aus ber Ziehung vom Jahre 1844 Nr. 39. A102. 
4160. 5531. 5754 und 6040. 

Berlin, den 1. April 1845. 


Direktion der Berlin- Anhaltifchen Eifenbahn- 
. Geſellſchaft. 
v. Cronſtein, Borfigender. 


Hagelſchaden⸗ und Mobiliar-Brandverfi- 
herungs-Gefellfchaft zu Schwedt a. d.D. 
Den geehrten Sociefätd= + Mitgliedern des Bes 
Haneltändifchen Kreifeß zeigen wir ganz ergebenk 
am," daß ber Herr Amtmaım Winterfelbe zu 
Kegür feine Funktion ald-Special-Director hiefl- 
ger Geſellſchafi niebergelegt bat, und daß nunmehr 
a) der Herr Amtmann Zimmermann zu Liepe 
bei Möthlow als Special- Direktor, und 
b) ber Gutsbefiger Herr Wieſicke auf Plauer⸗ 
hof bei Brandenburg an der Havel als deſſen 
Stellvertreter 
fungiren. Schwedt, den 8. März 1845. 


Haupt ⸗ Direktion. 


Saat: Erbfen 
in außgezeichneter Reinheit, empfehle zu fehr bili- 
gem Preife. Wilhelm Woyhte in Berlin, 
eg Nr. 13. 


Ganz reine Erbfen, Widen, Safer und See 
empfiehlt zur Saat 


, Walter, am Marft Nr. 16 in Potsdam. 


Deffentlider. Anzeiger(e 9)) 


- zum 16ten Stüd des Amtsblatts 
der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. 





Den 18. April 1845. 





* Dem Grafen Krodow von Widerode zu 
Schloß Kroclow bei Neuftadt in Weftpreußen ift 
unter dem 31. Mär; 1845 ein Patent j 
auf eine durch Zeichnung und Befchreibung 
erläuterte Vorrichtung zum Zerfprengen von 
Steinen durch Erhigung, 
auf adıt Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 
und für ben Umfang des Preußifchen Staats ers 
tbeilt worden. B 


Stedbriefe 
Aus bem hiefigen Polizei» Gefängniffe iſt der 
nachſtehend bezeichnete Töpfergeſelle Herrmann Wil⸗ 
heim Krüger aus Potsdam, welcher wegen eines 
geroaktfamen Diebſtahls in Verhaft geweſen, in der 
vergangenen Nacht entfprungen. 

Sämmtliche Civil- und Militairbehörden wer- 
den erfucht, auf benfelben Acht zu haben, ihn im 
Betretungsfalle zu verhaften und an das hieſige 

olizei- Direktorium unter ficherer Begleitung ges 
Migft abliefern zu laſſen. 

Potsdam, den 10. April 1845. 

Königl. Polizei» Direktor, 
Regierungs-Rath von Kahlden-Normann. 

Bekleidung: Rod von grünem Tuch mit 
großen Seitentafchen, Hofe: braun gepidelt von 
Winterbudsfin, Schuhe und Hut: ſchwarz. 

Befonbere Umftände. Aus feiner Wohnung 
bat er Überdies mitgenommen: einen neuen ſchwar⸗ 
zen Tuchüberrock und wahrfcheinlich ein Paar 
graue Hofen. 

Signalement. Geburtsort und gewöhnlicher 
Aufenthalt: Potsdam, Religion: evangelifch, Alter: 
23 Jahre, Gewerbe: Töpfergefelle, Größe: 5 Fuß 
4300, Haare: braun, Stirn: frei, Augenbrauen: 
braun, Augen: grau, Nofe: gebogen, Mund: ge 
wäh Zähne: vollzählig, Bart: rafirt, Kinn: 

rund, Gefichtöfarbe: gefund, Sefchtsbitdung: oval, 
Statur: unterfet. 


Befondere Kennzeichen: eine Rache auf " 


der Stirn Über dem rechten Auge. 





* De Eifenbahnarbeiter Wilhelm Graeber aus 
Pollnow hat fich einer wider ihn eingeleiteten 
Kriminal-Unterfuchung burch die Zucht entzogen. 
Bir erſuchen deshalb fämmtliche Cieil- und Mi- 
litairbehörben ergebenft, auf den ıc. Graeber vis 
giliren, ihn im Betretungsfalle arretiren und ihn am 
uns im Wege bed Transports überfenden zu laſſen. 
Ein vollftändiges Signalement des rc. Graeber 
kann nicht beigefügt werben. Er iſt in den zwan⸗ 
aiger Jahren, kleiner Statur, bat dunkle Eraufe 
Haare und ein längliches Geficht, und war mit 
einer blauen Tuchmüge mit Schirm, einer blauen 
Tuchjade, bräunlichen Sommerhofen, einer blauen 
Schürze und einem rothen Shawl bekleidet. Im 
Eleinen Finger ber rechten Hand hat er eine friſche 
Schnittwunde. 
Wahrſcheinlich wird ber x. Graeber Seim 
Eifenbahnbau Arbeit fuchen. 
Briefaf, den 6. Mpril 1845. 
Das Stabtgericht. 


Stedbriefs-Erlevigung. 

° Der wegen des Zimmerlehrlings Karl Auguft - 
Remfchel (im Deffentlichen Anzeiger zum Iten 
Stüd des ‚diesjährigen Amtsblatts Pag. 75 — 76) 
ertaffene Stedörief vom 17. Februar d. I. wird, 
da berfelbe wieber ergriffen ift, als erledigt zurück⸗ 
genommen. 

Rhinoeo,. den A. April 1845. 

Der Magiftrat. 


Befanntmahung. 

Der Schiffsknecht Johann Gottlieb Ganſcho w 
aus Marienwerder bei Liebenroalde, ‘welcher bereits 
mehrfach wegen Diebſtahls und Betrugs beftraft 
worben ift, befindet fich gegenwärtig wegen Theil- 
nahme an einer großen Beruntreuung von Schiffe- 
gut bei ung in Unterfuchung und Haft. 

Hierbei ift e8 zur Sprache gefommen, daß der⸗ 

e vor etwa A bis 5-Sahren ſich in Gemein- 

mit zwei anderen Schifföfnechten bes Kanals 
eined Straßenraubes ſchuldig gemacht bat, in dem 


m 


"ein von Madeniwerber nach Steinach gehrenber 
Schweinehändler von biefen drei Perfonen anger 
fallen worden iſt. 


Behufs nachhaltiger Beftrafung eines fo höchſt 


gefährtichen Verbrechers, wie ber ıc. Ganfchom, 
erfcheint zur Fefiftellung des objektiven Thatbe⸗ 
flandes die Ausfage des vorgebachten unbefannten 
inehändlere von ichkeit, und 

wird deshalb aufgefordert, ſich bei dem ihm zu- 
rächft, gelegenen Gerichte zu feiner vollſtändigen 
Bernehmung zu melden, ober ſich su bemfelben 
Zwede in dem auf 

den 23. Aprit d. J., Vormittags 16 Ahr, 
vor unſerm Inquirenten, Herrn Rammergeri 
Aſſeſſor Ludwald anberammten Termine perfün 
lich einzufnden. 
*  Kofken werden ihm dadurch umer keinen Um⸗ 
fläͤnden veranlaßt, viehmehr die etwanigen Reife⸗ 
koften ſofort erfiatter. 

Neuſiadt⸗ Eberswalde, den 3. April 1845. 

Kömigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht. 


Precizma . 
* Mn 38. Marzʒ d. I. iſt in ber Königl. Bord: 
damer Forft, in der Nähe von Klein. GHenide au 
ber Ehauffee, der Leichnam eines unbekannten Man⸗ 
nes erhenkt gefunden worden. Derſelbe gehört, dem 
äußeren Anſehen nach, enttueber- einem Frachefuhr⸗ 
manne oder eineni Arbeusmanne aus bem Eiche- 
felde in dem Alter von ohngefähr 60 Jahren an, 
er it 5 Fuß 3 bis 4 Zell groß, Has graues Haar, 
- freie Shen, braune Angen, gewöhnliche Nafe und 

Mad, rafiıten Bart, rundes Rinn umb raudes 
Geſicht. Seine Meibung befand in einer Leine 
weanbsbloufe, eimer grauen Tuchweſte, einer blauen 
gewirkten Umtermefte, gemirkten Snfenträgern mis 
der gewirlten Infchrift: 

„Was gleicht wohl auf Erden dem Yäger- 

Vergnügen.” 
einem blau, weiß und rothen Shawl, alten blauen 
tuchenen Beinkleidern, parchenmen Unterbeinkleis 
dern und Tangen rindiedernen Schnürflisfen, und 
außerbem find bei demfelben 

ein lederner Tabeasbentel, zwei Schlüffel, 

eine Mütze mit — eine Pfeife ohn⸗ 


Kopf, ein Paar Hofenträger mit verſchiede ⸗ 
nen Infehriften \ 
vorgefanden. 


te welche den Berfiorbenen fennen, ober über 
bie Berhäftniffe deffelben irgend etwas anjupeben 
vermögen, werden aufgefordert, bins entiueher 


.. 


fehfenmignt ſhrfuich und. anzgekten , ‚ober 
[ba ea | re a) 
ben 7. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, 
in unferm Gefchäftslofale, Friedrichsſtraße Ar. 7, 
vor dem Herrn A⸗ſor Schnee anberaumten 
Termine zu Protokoll vernehmen zu laſſen. 
Koßen werben dadurch nicht verurſacht. 
Potadam, ben 20. März 1845. 
Königl. Zuftizamt. 


Kriminalgerichtliche Befauntmahung. 
* Un 29. März d. I. in ein unbefannter man, 


j licher Leichnam unweit ber Strengbrücke bei Bran⸗ 


benburg im Waller an ber: Potsdamer Chauſſee 
gefunden worden. Da derſelbe durch Wermefung 
dereits bedeutend zerſtört ift, fo läßt ſich hieraus 
auf ein, vor längerer Zeit erfolgteg Ubleben fdylies 
Ben. Der Verſtorbene war von mittler Statur, 
wohl genährt, und dem Anfcheine nach in einem 
Alter von mehr ald AQ Jahren. 

Der Körper if bereits fo ftarf in Fäulniß über 
gegangen, daß die Schäbelhaut geplagt und nur 
noch wenig Haare vorhanden; safe, und 
Sippen fehlen bereit, die Zähne find gefunb und 
vollftändig. Spuren einer äußeren Gewalt fehlen. 
Die Befleidungsflüde, in welcher bie Reiche gefun- 
ben, beftchen in faß ganz verfaulten Feen eines 
blauen Tuchrocks, eines leinenen Hembes unb in 
dem Bunde eines Paars blauleinener Hofen mit 
zinnernen Knöpfen; andere Belfeidungsftüde trug 
der Leichnam nicht. 

Rach Vorfchrift der — werden alle, welche 
den Verſtorbenen kennen, gber Nachricht von ‚de: 
felben oder der Art feines Todes mitzutheilen im 
Stande find, aufgefordert, entweder fefort dem 
unterzeichneten Gerichte davon ſchriftlich Anzeige 
iu leiten ober fich darüber in termine 

ben 30. April b. J. Nachmittags 4 Uhr, 
ia unferm Kriminal⸗ Verhörzimmer durch ben 
Aktuar Schmiebefe zu Protokoll vernehmen zu 
loffen. Koften werden dadurch unter feinen Ums 
Känden veranloft. J 

Brandenburg, den 8. April 1845. 

König. Land⸗ und Gtabtgericht. 


Verlorner Paß. 
ſigualiſirte vferdehaudler Wolf 


Der nachſtehend 
Roſenthal hat feinen von ber unterzeichneten Be 


Hörde wsgehellten Reiſepaß unit fechemenetlicher 
Gültigkeitedauer, auf bem Wege ‚von Berlin bie 
ber verloren, welches zur Verhütung etwanigen 


145 


. Raub hierbdurch zur bffentichen Keuntniß 
gebracht wird. . B 


Potsdam, ben 6. Mpril 1645. 

J Königl. Potizei ⸗Direktor, 
Megierangs- Rath von Kahlden⸗Normannu. 

Signalement. Familienname: Rofenthal, 
Borname: Wolf, Geburtsort: Joachimethal, Yuf- 
euthaltsort: Potsdam, Religion: füdifch, Alter: 
28 Jahre, Größe: 5 Fuß 34 Zoll, Haare: ſchwarz⸗ 
braun, Stirn: frei, Augenbrauen: fehrwarzbram, 
Augen: braun, Naſe: ftumpf, Mund: mittel, Bart: 
ſchwarz, Kinn und Geficht: Tänglich, Gefichts- 
farbe: gefund, Statur: unterfeßt. 


Belfanntmahung 
7 Im Auftrage ber Könige. Regierung zu Pote- 
dam wird das unterzeichnete Hauptamt, und zwar in 
dem Amtögelaß bed Steueramted zu Treuenbriegen 
- am 0. Mai b. J., Vormittags 10 Uhr, 
bie Chauffeegeld- Erhebung bei Clausdorf, zroifchen 
Jüterbogk und Xreuenbriegen, an ben Meiftbie- 
tenden, mit Vorbehalt des hoheren Zufchlages, vom 
1. Juli 1845 ab, zur Pacht ausftellen. Nur dis⸗ 
pofitiongfähige Petfonen, welche vorher mindeſtens 
75 Thlr. baar ober in annehmlichen Staatspapieren 
bei bem Steueramte zu Treuenbriegen zur Sicher⸗ 
‚eit niedergelegt haben, werden zum Bieten zuge 
faffen. Die Pachtbebingungen find bei bem Steuer— 
Amte zu Treuenbriegen von heute an während der 
Dienfiftumden einzufehen. ‚ 
Brandenburg, den 9. April 1845. - 


König. Haupt Steueramt. 
Im Anftrage der Königl. Regierung zu Pots⸗ 
rad» 


dam wird der Unter; erjeichnete die diesjährige 
‚nugung in den Gräben und auf ben Böfthungen 
neben den Ehauffeen des wierten Wegebaufreifes an 
nachgenannten Tagen öffentlich an den Meiftbie- 
tenden verpachten, und zivar: 
1) auf der Berlin - Breslau - Königsberger Chauffee 
a) die Strede von Berlin bis Vogelsdorf, 
in mehreren kleinen Abtheilungen, 
Dienftag den 29. April d. I., früh 8 Uhr, 
im Möwerfchen Gafthofe zu mei, 
b) die Steede von Vogelsborf bis Hehdelrug, 
beögleichen, 
an demfelben Tage, Nachmittage 2 Uhr, 
im Hellwigfchen Gaſthofe zu Herzfelbe, 


BI auf der Berlin-Getün. Danziger Ghaufle, bie 
&trede von Berlin bis Ahrensfelbe, 
Mittwoch ben 30. Aprild. 3., Tor. 8 Uhr, 
im Chauffeewwärterhaufe bei Wartenberg, 
3) auf der Berlin» Xegeler Chauffee, die ausge⸗ 
baute, Strede, 
an demfekben Tage, Nachmittags 3 Uhr, 
im Chauffeehaufe an den Rehbergen. 

Die der Verpachtung zu Grunde gelegten Bes 
bimgumgen werben zwar in ben Terminen felbft 
befanut gemacht, doch Eönnen folche in der Woh- 
nung des Unterzeichneten, große Frankfurter Strafe 


j Nr. 9, auch fchon vorher eingefehen werben. 


for 


Berlin, den 11. April 1845. - 
Der Wegebaumeifter Kegel. 


Holsverfauf 
ö sur freien Konkurrenz. ” 

Zur öffentlichen Verfteigerung von 99 Klaftern 
Kiefeen- Rloben- und 321 Klaftern Kiefern» Rnüp- 
pelholz aus der Bliefendorfer Kirchenforſt ſteht 

Montag den W. d. M., Vormittags 10 Uhr, 
im Gaſthauſe zu Bliefendorf Termin an. Kauf⸗ 
Iuftige werden hierzu mit dem Bemerken eingeladen, 

die Verfaufsbedingungen im Termine werden 
bekannt gemacht, ber vierte Theil des Meiſtgebots 
aber fofort baar erlegt werden muß. 

Das Holz ſteht nahe an ber Fercher Ablage 
und kann nach vorausgegangener Anmeldung bei 
dem MWaldwärter Beufter zu Cammer ode in ben 
Bormittagsftunden bed Montage und Sonnabende 
in Augenfchein genommen werben. 

Ferch bei Potsdam, den 3. April 1845. 


Im Auftrage. , 
Der Serrfehftlich © on Rochorofche Förfler 
chubert. 


Bekanntmachung. 
ir Verſteigerung der, im den Forſten der In⸗ 
jon Rheinsberg in biefem Frübjahre zu gewin⸗ 
nenden Borfe zum Betrage von circa 


» aus der Oberförfterei Menz ...... 30 Rlaftern, 
*7 Zedhlin..... 0 -» 
⸗2 ⸗ Neuendorf ..15 + 
..s ⸗ Alt⸗Ruppin. W⸗ 
85 Seinau.... # - 
ö Ai '. . Neu: Ölinufe9 = 


iſt 

Dienſtag ben 20. April d. J., Vorminags 10 uhr, 
im Gaſthofe zum Rathakeiler hierfelbk Termin ans 
beranmt, wozu Kauflufige mit dem Vemerken ein⸗ 


146 


gelaben werben, daß der vierte Theil des Kaufs 


gelded gleich im Termine angezahlt und die Ber 
fanntmachung der fonftigen Berfaufsbedingungen, 
im Termine erfolgen wird. 
Rheinsberg, am 9. April 1845. 
Im Auftrage der Königl. Regierung. 
Der Forfimeifter von Schaegell. 


Befanntmahung. 

Der Mühlenmeifter Neuenborf: hierſelbſt be⸗ 
abfichtigt in feiner Maffermühle dag dritte Rad, 
welches vier Paar Grügfiampfen in Bewegung 
fegt, ganz eingehen zu laſſen, und zwei Paar 
Grügftampfen und einen Sigg jang an das zweite 
Rad bdergeftalt anzuhängen, aß es ein Wechſel⸗ 
werk wird, wobei eine Veränderung des Fach- 
baums nicht vorgenommen werden fol. 

Sodann will derfelbe auf feinem Ader am Wege 


von bier nach Schmiebeberg eine Bockwindmühie 


mit einem Mahlgange und zwei Paar Grüß- 
flampfen erbauen. 

Mit Bezug auf den $ 29 der Allgemeinen Ge- 
werbe- Ordnung vom 17. Januar d. I. werden 
alle biefenigen, welche durch biefe Anlage gefährbet 
zu werden befürchten, aufgefordert, ihre Einwen- 


dungen dagegen innerhalb vier Wochen bei ber, 


unterzeichneten Obrigkeit anzubringen. 

Bieſenbrow, den 7. April 1845. 

Die Polizei» Obrigkeit. 
Feottenthal 


Verpachtung des Gutes Zipkeleben. 
” Das, dem Klofter Unfer Lieben Frauen gehö— 
rige, 4 Meile-vor Magdeburg gelegene Gut Zipfe- 
leben, zu welchem, außer den erforderlichen Wohns 
a Wirthſchaftsgebäuden nebſt Tagelöhnerhäuſern 
gehören: 


I. 3 Moıg. 8 Ruth. Gärten, 
7 = Hof⸗ u. Bauftellen, 

ar » 5A Ader, 

293 -102 - . Miefen, 

5 - 65 «+ Anger, 
159 = 6 = __ Wege,Gräben, Ge: 


toäffer, Deiche u. Uniand, 

Summa 1265 Morg. 62 [IRuthen; 

II. die Fifcherei und Rohrnugung in ben Kolken 
innerhalb der Gutsfeldmarf und in einem 
Theile bes Zipfeleber Sees; 

IN. die privative Jagd auf der Gutsfeldmark und 

einem Theile ber Puppendorfer, Güsfer und 


Srünrtunger Welbmarf, fo teie bes Zipfekeber 


IV. © Feperife auf Wahliger Feldmark während 
der Ueberſchwemmung, 
foll vom 1. Juni 1846 bie bahin 1870 au ben 
Meiftbietenden verpachtet werben. Zu dieſem Bes 
huſe habe ich einen Licitations- Termin auf 
den 28. Juni d. 3., Vormittags 9 big 12 Uhr, 
im fogenannten rothen Saale bed Kloſters Unfer 
Lieben Frauen, große Kloſterſtraße Nr. 1 hierfelbk 
anberaumt, wozu Pachtluftige hierdurch eingeladen 
werden, mit bein Bemerfen, daß die Berpachtungs- 
Bedingungen nebft Anfchlag und Charte im Ge 
ſchäftslokale der Adminiftration des Kloſters Unfer 
Lieben Frauen, Regierungsfttaße Nr. 2, eingefehen 
erben Fönnen. Vachtbewerber müſſen fich vor 
dem Termine über ihre Qualififation als Land⸗ 
wirthe und über ihre Vermögensverhältniffe aus- 
weifen und eine Kaution von 2000 Thlen. depo- 
niren. Nach gefchloffenen Termine werben feine 
Gebote weiter angenommen. 
Mogbeburg, den 29. März 1845. 
Der Profurator Heffelbarth. 


Befanntmadhung 
wegen Berfaufs des Magiftrats-Bors 
werfs-Grundfiüds auf dem Wedding. 
Die hierunter näher bezeichneten, ber Stadt⸗ 
Kommune zugehörigen MWebding6-Grundftüde, fol 
len alternative im Ganzen oder in zwei Parzellen 
zum freien Eigenthum verfauft werden. Hierzu if 
ein Licitationg- Termin auf 
ben 10. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 
im gebachten Grundftüde, Pankſtraße Nr. 50, vor 
unferm Deputirten, Herrn Stadtrath Rifch an 
gefegt, wozu Kauflufige eingeladen werben. 
ie hierbei zum Grunde ‚gelegten Bedingungen 
find_ in unferer Regifiratur im Berlinfchen Ratt- 
hauſe und im erwähnten Vorwerks⸗ Grundftüd eins 
ſehen, und bleibt der Meiftbietende bis nach er- 
5 Igtem Zufchlage an fein Gebot gebunden. 
Die Grundftüde beftehen: 

1. Parzelle a, aus dem in ber Weddingsſtraße 
Nr, A belegenen Meierhaufe, nach dem Pars 
zellieungsplane mit Ar. VII begeichnet, 37 Fuß 
fang, 35 Fuß tief, dem Anbaue daran 22606 J 
lang, 28 Fuß tief, als Kuhſiall Benugt, dem 
Dferbeftall neben der Scheune: belegen, bem 
Scheunengebäube, 66. Fuß lang, 36 Fuß Fa 
nebft Barunter befindirchem Keller, 
ſchleype daran, 16 Buß lang, 10 guß ir, 


17 


wobet ein Pferbekall, und dem Theile des 
Hofes von Scheunengebäude bis zur Orenge 
zwiſchem dem Waiſenhauſe und deu Kuhſtalle. 


21. Pargeile b, aus der nach bem Perzellicungs-. 


plane mit 7 bezeichneten, an der Pankſtraße 
Nr. 50 und in ber Wedbingsftraße beiegenen 
Parzelle inch. Hofraum und’ Garten, enthält 
97 DRuthen, worauf die Wohn- und Wirth 
fchaftsgebäude nebft Anbau und ber Theil des 
Luhſtalles bis zum Meierhaufe und der Ho 
raum bis dahin befindlich find. 
‚Berlin, den 12. Mär; 1845 
Forſt⸗ und Dekonomie-Deputation bes Magifirats. 


Befanntmahung. 
In dem hieſigen Könige. Magazine der Cita⸗ 
delle ſollen 
am 23. April d. J., Vormittags 9 Uhr, 
circa 15 Winfpel gute Roggenfleie und eine Quan⸗ 
tität Fußmehl, öffentlich an den Meifbietenden, 
gegen gleich baare Bezahlung, verkauft werben. 
Kaufluftige werden hierzu eingeladen. 
Spandau, den 8. April 1845. 
Königl. Feftungs- Magazin -Rendantur. 


Belanntmadhung. 
Es fol das Hypothekenbuch des Dorfes Gie- 
fensborf Iften Antheils, im Teltowſchen Kreife, 
auf den Grund ber vorhandenen und von ben Be- 
fiern einzuziehenden Nachrichten regulirt werden. 
&8 wird daher ein Jeder, welcher dabei ein In— 
tereffe zu haben glaubt und feiner Forderung bie 
mit der Ingroffation verbundenen Borzugsrechte 
‚u verfchaffen denkt, aufgefordert, fich binnen brei 
Bronaten bei dem unterzeichneten Gerichte zu mel- 
den, und feine Anfprüche näher anzugeben. ' 
Berlin, den 13. Februar 1845. 
> Das Patrimonialgericht über Giefengborf I. Antheils. 


Befanntmahung. 


* Bei der am 20. Auguſt 1844 abgehaltenen Sa⸗ 


larienkaſſen⸗Reviſion hat ſich ein Ueberfchuß von 
5 Thlr. 7 Sgr. 10 Pf. ergeben. 

Die unbekannten Eigenthümer werden aufge- 
fordert, fich binnen vier Wochen zur Empfang- 
nahme zu melden, und gehörig zu legitimiren, wi⸗ 
drigenfalls dieſe & Thlr. 7 Ser. 10 Pf. an die 
Zuftiz-Offigianten  Wittioenkofle abgeliefert werben 
müffen. Oberberg, ben 30. Mir; 1846. 

B Königl. Preuß. Stadtgericht. 


Rothwendiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. b 

Das hierfele in der Philippafiraße Nr. 20 
belegeme, im Hypothekenbuche des Kammergeriches 
Cont. h Bol. IX Pag. 25 Nr. 2 verzeichnete, dem 
Rentier Jeremias Rudolph gehörige Grundftüd, 
abgeſchätzt auf 11,852 Thle. 17 Sgr. 5 Pf. zus 
folge der, nebſt Hypothekenſchein und Bebingungen 
in ber Regiftratur einzufehenden Tare, foll 

am 13. Juni 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt werben. ° 

Nothbwendiger Berfauf. 
. Könige. Kammergericht in Berlin. 

Das hierfelbft in der Wadzecksſtraße Nr. 3 
belegene, im Fainmergetichtlichen Hypothekenbuche 
Bol. XII Pag. 277 Nr. 196 verzeichnete, dem 
Viktualienhaͤndier Johann Friedrich PLöt gehörige 
Grundftüd nebf Zubehör, ‚abgefhätt auf 10,328 
Thlr. 23 Sgr. 6 Pf. zufolge ber, nebft Hypothe⸗ 
Eenfchein und Bebingungen in ber Regiftratur ein- 
zuſehenden Rare, foll 

am 27. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle ſubhaſtirt werben. 

Alte unbekannten Realprätenbenten werden auf- 
gefordert, fich bei Vermeidung der Präclufion ſpä⸗ 
tefiens in diefem Termine zn melden. ‚ 


Nothbwendiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 
Das hierfelbft am Monbijouplage Nr. 11 ber 
Tegene, im Eammergerichtlichen Hypothefenbuche Bol. 


. IX Nr. 63 Pag. 229 verzeichnete Grundftüd, ab» 


gefchägt auf 18,035 Thlr. 20 Sgr. 3 Pf. zufolge 


“der, nebft Hypothekenſchein und Bebingungen in 


ber Regiſtratut einzufehenden Tare, foll Theilunge- 

halber im Wege der nothtwendigen Subhaftation, 
am 28. Mai 1845, Vormittags 10 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 
Alle unbekannten Realprätendenten werden 


“ aufgefordert, fich bei Vermeidung ber Präcluflon 
fpäteftens in diefem Termine zu melden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königliches Kammergericht in Berlin. 
Das in der Chauſſee Strafe hierſelbſt Nr. 70 
ie, im kammergerichtlichen Hypothekenbuche 


belegen N 
ol. II b Nr. 35 Pag. 156 ‚verzeichnete 


ſtück des Baumeiſters Guſtav Loof, abseſchätzt 
auf 12,010 Thlr. d Sgr. 74 Pf. zufolge der, webt 


18, 


Hypothelenſchein und Bedingungen in ber Regis 
firatur einzufehenden Tare, ſoll 
. September 1845 


am 8. 
an orbentlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt werben. 
- Nothwendiger Berfauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das auf bem Schiffbauerbamm Nr. 14 hier 
ſelbſt belegene Wohnhaus nebft Zubehör, abge 
ſchätzt auf 18,098 Thlr. 10 Se, 10 Pf. aufolge 

der, nebft Sppothefenfchein. und Bedingungen in 
der Regiftratur einzufehenden Tare, foll 
am 15. Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtäftelle ſubhaſtirt werden, 
Wie unbekannten Realprätendenten werden auf- 
gefordert, ſich bei Vermeidung ber Präcluſion fpär 
leſtens in diefem Termine zu melben. 


Rothwendiger Berfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 19. Oktober 1844. 
Das bierfelbft in der new angelegten, von ber 
Stadtmauer big zur neuen Jakobsſtraße führenden 
Straße beiegene Adermannfche Grundftüd, im 


Stpothefenbuche Band 12 Nr. Sub verzeichnet ” 
ni B 


Beheben in: 
1) einer eingezäunten Bauftelle, in ihrem jetzigen 
Buftande abgefchägt auf 8239 Thlr, 
2) einer zweiten von dieſer Bauftelle durch dag 
dazroifchen liegende Neanderfche Grundftüd 
getrennten Baͤuftelle, in ihrem jetigen Zu- 
ftartde abgefchägt zu 4 Thlr., 
alfo im Ganzen mit der Tare von HI Thlr., 
fo am 27. Juni 1845, Vormittags 11 Uhr, 


am ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und’ 


Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Rothwendiger Berfauf. 
Stabtgeriht zu Berlin, den 18. Januar 1845. 
. Das in der Fruchtfiraße befegene Krügerfche 
Grundftück, gerichtlich, abgeſchätzt zu 15,072 Thlr. 
A Sgr. Y PPf. fol’ j h 
am 4. September 1845, Bormittage 11 Uhr, 
an der Gerichtsſtelle fubhaftirt werben. Tare und 
Hppothekenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


. Nothwendbiger Berfauf, 
ei are Si 38 bare 
in ber fen . 
Schiffs⸗ igenthũmer Johann Ehriftien Wegen exfche 
Germipüc, seh, abacäge zu 2004 Ti. 
r . 


am 22. Mai 1845, Bormiciags 11 Ue, 
wm ber Gerichtöftelle fubhaftirt werben. Tape und 
Htywothekeuſchein find in ber Regiſtratur Limpufehen. 
Die dein Aufenthalte nach unbekannten Red: 
prütendenten, die unverehek Marie Lauren; 
und ber Weißgerber Earl Friedrich Laurenz wer 


den hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothiwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 31. Januar 1845. 

Das in der Köthener Straße Nr. 5 belegen 
Skodo wskhſche Grundflüd, gerichtlich abgefhügt 
zu 4870 Thlr. 20 Sgr., foll B 

am 16. Juni 1845, Vormittags 11_Uhr, 
an ber Gerichtsftelle fubhaftirt werden. Tape un 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


RNothwendiger Berkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 1. Februar IRB. 
Das, Schönhaufer Allee Rr. 142, beiegene kaſe 
tier Hufnagelfche Grundſtüd, gerichtiich abge 
ſchãtzt zu 10,819 The. 6 Sp. 104 Pf., fol 
am 22. September 1845, Bormittage 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tape und 
Hypothekenſchein find im der Regifkratur einuſchen 
Die dem Aufenthalte nach unbekannte Bitte 
Bogel, Theobore Wilhelmine, geb. Uhlemansı 
wird hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwenbiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 21. Februar 186 
Das in der Behrenſtraße Nr. 18 belegt 
Lehmannfche Grundftüd, gerichtlich abgefhägt 
6454 Thlr. 26 Sgr. 9 Pf, foll 
am 29. September 1845, Vormittags II Uht, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt twerden. Tare 
Hüpothefenfchein find in der Regifttatur einzufebet- 
Die dem Aufenthalt nach unbekannten H* 
thefen-Gläubigerinnen, die Wittwe Lehmant 
Marie Dorothee, geb. Meng, und bie Witt 
Liefch, Johanne Charlotte Sophie, geb. Ted 
werden hierdurch öffentlich) vorgelaben. 


Enbrgmiie un et ben 3 Kern 168 
1, ” war 
Das in der Aöehener Eirafe Ar. IB bet 
Hugefche Grundftüd, gerichtlich abgeichiet # 
18,630 Thir. A Ser. 6 pPf., foll 

am 3. Oktober 1845, Bormittage IL Uhr, 





20 


an ber Gericheeelle ſubhaſtirt werben· Tere und 
Opothekenfchein find in ber Regifratur eingufehen. 


Nothwendiger Serkauf. 
Search zu Berlin, den 22. Febraar 1845. 
der Grenadierßraße Nr. 9 belegeme, zur 
Serhemihe Gotz ſchen Kowkursmeiie gehörige 
Grundgüd, gerichtlich abgefchägt. zu 60106 Tr. 
38 a‘ Yf., ſou 


3. September 2885, Bormittage 11 Uhn, 


a ie Berichtöfielte fubhafirt werden. Tape undb 
Sepothefenfchein find iu der Regifiratur einzuſchen. 
Die unbefannten Realprätendenten werden hier⸗ 
Sur unter der Verwarnung ber Präcluſion vers 
- geladen. 


Befanntmahung. 

Das den Gefchwiftern Vogel gehörige in ber 
Brandenburger Borftadt Gärtnerfiraße Nr. 1 bele- 
gene, in unlm Hupothefenbuche von biefer Vor⸗ 
fiadt Bol. 11 Nr. 76, verzeichnete, ausſchließlich 
jeboch des nach dem Hhpothefenbuche noch einge 
tragen ſtehenden Aderftide Littr. GG. von 1 More 
gen 3 IRuthen auf 3973 Thlr. 23 Spr. A Pf. 
abgefchägte Grundftüc nebft Zubehör, ſolk im Wege 
der freiwitligen Subhaftation verfauft werden, und 
iſt Hierzu ein Bietungstermin auf 

den 5. Iuni 1845, Bormittage 11 Uhr, 
vor dem Herrn KRammergerichtd-Afeffor Jacobi 
im Stadtgericht, Lindenſtraße Nr. 54, anberaumt. 


Der Hyyothekenſchein, die Tare und bie befonde- - 


ten Kaufbedingungen find in unferer Regiftratur 
einzufeben. 
Potsdam, den 38. Januar 1845. 
Königl. Stadtgericht hiefiger Refidenz. 


Subhafationg-Patent. 
Nothwenbdiger Verkauf. 
Königl. Juſtizamt Potsdam, den 21. Febr. 1845. 
Das Grundftüd des Maurergefellen Ferdinand 
Stoof bierfg [bf, auf dem Wege nach dem Enten- 
fange sub ® ® belegen, und im Hypothekenbuche 
Bol. V Fol. 341 Nr. A verzeichnet, absefchägt 
auf 1830 Thlr. 9 Ser. 5 Pf, foll 
am 9. Juli d. J., Vormittags 11 U, 
an ordentlicher Gerichtöfelie, Friedrichstrage Nr. 7 
hierſelbſt, im Wege der nothiwendigen Subhaftation 
verkauft werben. 
Die Tare und der neuefte Hypothekenſchein 
find werktäglich in unferem IIten Buͤreau einzufehen. 





gruudſtüch 
8 Mm. aufoßge ber, nebſt Gppodheienichein web 


Nothwendiger Bertenf.. 


Lamhır mb Stadtgericht zu Prufiadt- bank 
4 


. nt 
thore beikgene Gathaus, Hötel de Prusse ge 
— und gefchät 6283 The. zufolge ber, 
umb Bebingumgen ien Uten 
—E —— Tare, ei 
am 2. Juni 1843, Vormittags 11 Uhr, 
im GBericheötaufe an den Beifibizsenden verkauft 


werben. 


Nothwenbiger © Verkauf. J 
Suflijfammer zu Schwebt, ben 21. Novbr. 1844. 
Des zwn Rachlafle des’ Wer Derorbenen Rue 
zande ee, Bol} ——— 18 

des — cqhs verzeichnete hieſige Bürgers 
— auf 5047 Abuu 


ei 


Bergen in der Regiſiratur eingufehenben 
are, foll 

am». JAuli 1845, Vormittege 10 — 
an ordentlicher Gerichteſtelle ſubhaſtirt werben. 


Nothwenbiger Berkauf. 
Land» und Gtabtgericht zu —E den 


Marſcheider gehörige, in Stadt Zinna in ber 

Züterbogfer Steafe belegene halbe Weberhaus ud 

Zubehör, abgefchägt auf 552 Chr. 6 Sp. 8 Pf. ſoll 
am 20. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werben. 
Die Tape wab ber neuſte Hypochekenſchein kön⸗ 

nen in ber Regifiratur eingefehen Werden. 


Nothwendiger Berkanf. 
Yotrimonialgericht Gichtwerber. 

Das dem Koloniften Eduard Metke gehörembe, 
Rebsmiftengut Nr. 25 zu Eichwerber, abgefchägt 
auf 0273 Thir. zufolge ber, nebft Hypotheßenfchein 
wm —R— in ber Regiſtratur einzuſehenden 

art, 

am 27. Ungeft b. J., Bermittage 10 Ust, 
an ber Gerichtöftelle zu &ihtwerder ſubhaßirt werben. 
, Wrisgen an ber Ober, den 31. Januar 1845. 


Nothwendiger Berkauf. 
Seabtgericht zu Prenzlow, den 10. Februar 1845. 
Das dem Gafthofbefiger C. G. Breigmann 
aehörige, hierſelbſt In —F Steinſtraße sub Nr. 424 


befegene Grundſtück mit. ben bazu een Län. 
dersien für eim ganzes Erbe, abgefchägt auf 
3557 Thle. 10 Sgr. 8 Pf. zufolge der, nebft Hy⸗ 


potheßenfchein und Bedingungen in unferer Regi- 


ſtratur einzufehenden Tore, ſoll 
aum 24. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, 
an orbentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Berkauf. 
Königk. Land- und Stadtgericht zu vüterbogt, 
den 7. Februar 1845. 
Das Nadler Merbachfche Haus Nr. 187 nebſt 
Zubehör, oeſchatta auf —E 14Sgr. 11 Pf., ſoil 


iefger. Gerihtößeie in —E Subha⸗ 
Pe verkauft werben. Tare und Hypothefenfchein 
konnen in biefiger Regifiratur eingefehen wer⸗ 
den. Gtwanige unbekannte Realprätendenten wer⸗ 
dem hierzu, bei Bermeidung fonftißer Prächufi ion mit 
ihren Rechten, vorgelaben. 


Noshwendiger Berkauf. 
Königl. Stadtgericht Granfee, den 26. Febr. 1845. 
Das zum Nachlaß des hierfelbft verfiorbenen 


Ziegelmeifterd Jürgens gehörige Erbpachtsrecht - 


ber hiefigen Rathsziegelei mit allem Zubehör, tarirt 
6138 Thlr. 15 Spr. zufolge der, nebft Hypothe⸗ 
kenſchein umd Bedingungen in ber Regifiratur ein⸗ 
aufehenden Tore, fol 

am 20. September d. J., Vormittags 10 Uhr, 
an orbentlicher Gerichtsftele fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. kLand⸗ und Stadtgericht zu Wriezen, 
den 5. März 1845. 
Die, ven vormaligen Kaufmann Cart Friedrich 
Wilhelm Bode zugehörigen, eine Kleine Biertel- 
meife von ber Stabt Wriezen belegenen Grund» 


» eine Holländifche Windmühle (der fogenannte 
Holländer), verzeichnet im Hypothekenbuche 
ber Stadt Wriegen Bol. IX Pag. 121 Nr. 399 
und tarirt auf 3700 Eon 14 Sgr. 2 Pf., - 

2) eine nahe dabei belegene Waffermühle (die 
fogenaunte Eleine Mühle) nebſt Ländereien 
und Garten, vergeichnet im Hypothekenbuche 


der Stobt Biriegen Bol. IX Pas. 97 Nr. 37 

und tarirt auf 4591 Thle. 10 Spr. 10 WM, 
follen, und zwar die Windmühle 

am 27. Juni 1845, Bormittage 11 Uhr, 
die Waffermühle 

am 28. Juni 1845, Bormittags 11 U, 
an ordentlicher Gerichtöftelle Schuĩdenhalber ſub⸗ 
bafirt, werden. 

Die Taren ſowohl, als bie Hyporbefenfcheine 
Eünmen in Regiſtratur eingefehen toerben. 

Die ihrem Aufenthalte nach unbekannten Reck 
Intereſſenten Herrmann Maaß, bie Rüdheims 
ſchen Erben, fo wie der vormalige Mühlenbefiger 
Waderom, werben gleichzeitig zur Wahrnehmumg 
ihrer Rechte hiermit vorgeladen. 


Rothwendiger Berkauf. 
Stiftsgericht Heiligengrabe. 

Das zum Nachlaſſe des Schneider Johann 
Ehriftian Reeder gehörige, in Rapshagen gelegene 
Wohnhaus und Zubehör, nach der in unferer Re- 
A raufehenben Tare auf 250 Thlr. abge⸗ 

ätzt, fo 

am 24. Juli 1845, Vormittags 10 Uhr, 
auf biefiger Gerichtsftube öffentlich meifibietend ver⸗ 
Fauft werden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Stadtgeriht zu Treuenbriegen, ben 
7. April 1845. 
A Grundfſtücke des Handelsmanns Otto: 
das Haus im Kiez Nr. 112 hierſelbſt, 
An Hälfte des Kümdegartens R Ne. 46, 
Sr auf reſp. 500 Thlr. 20 Sgr. 11 Pf. und 
Sk. 10 Sgr., follen Schuldenhalber 
am 23. Zuli i. J., Vormittags 11 Uhr, 
ſubhaſtirt werden. Die Tare und der Hypotheken⸗ 
fchein find ‚in der Regiftratur einzufehen. 


Det auf. den 23. April d. I. in ber Geri 
ſtube zu Wuticke angefegte Termin zum f 
des Zweihüfnerhofes ded U. 5. Plagemann 
wird hierdurch aufgehoben. . 

Kyritz, den 7. April 1845. 

von Patenfches Geist über Wuticke. 


— —e⸗ 


Deffent⸗ 


Deffentlider 


181. 


Anzeiger (6 2) 


zum 16ten Städ des Amtsblatts 
der Königlichen Regierung zu Potsdam und. der Stadt: Berlin. 





Den 18. April 1845. 





° Dem Müblen-Baumeifter H. Wiebe zu Ber- 
fin if unter dem 4. April 1845 ein Patent 
auf eine durch Zeichnung und Befchreibung 
nachgewiefene Abänderung in der Conſtruction 
der Kreifelräber, fo weit biefelbe als neu und 
eigenthümlich erkannt if, ohne Jemand in 
der Anwendung befannter Theile zu behindern, 
auf 6 Sabre, von jenem Tage an gerechnet, und 
für ga Umfang des Preußiichen Staats ertheilt 
worden. ' 





Stedbrief. . 
* Der Schuhmachergefelle Karl Kanja, welch 
dringend verbächtig ift, fich mittelft eines falfchen 
Entlaffungs-Attefted in den Beſitz feines, nach 
Stralfund vifirten Wanderbuche gefegt zu haben, 
hat ſich von bier entfernt. Saͤmmtiiche Behörden 
werden erfucht, auf den Kanja zu vigiliren, und 
denfelben im Betretungsfalle mit einer befchränkten 
Reiferoute hierher zurüc! zu weiſen. 
Perfonalbefhreibung bed Schuhmacher 
gefellen Karl Kanfa. Religion: evangelifch, Alter: 
20 Jahre, Größe: 5 Fuß 3 Zoll, Haare: blond, 
Stirn: rund, Augenbrauen: braun, Augen: grau, 
Nafe: did, Mund: Elein, Zähne: gut, Bart: we⸗ 
nig, Kinn: getheilt, Geficht: fchmal, Gefichtefarbe: 
gefund: Statur: ſchlank. 
Beſondere Kennzeichen fehlen. . 
Angermünde, ben 12. April 1845. ' - 
Königl. Stadtgericht. 
' 
4° Die bisher mit der Domainen=-Pacht Biefen- 
» thal verbunden geweſenen Fifchereien und refp. 
Rohrnutzungen auf 
dem Eiſerbuden⸗See, 
dem großen und Eleinen Schwärze⸗See, 
dem Bukow⸗See, 
dem Mittel-Prenden- See, 
dem großen und Eleinen Samith= See, 
dem vorderfien und binterften Pfuhl, 
der Schwaͤrze inch, ber Forellen ⸗Fiſcherei, 


im Gaſthauſe zum Deutfchen 


8) dem Mühfenteiche bei der Mühle des Herrn’ 
x. Ruhlide zu Klobbide, 
. 9) dem Mühlenteiche und Krugfee zu Tuchen und 
10) der unteren Finow von Neubrud an, 
fol anderweitig, getheilt oder im Ganzen, auf 
ſechs Jahre, von Trinitatis 1845 bis dahin 1851 
verpachtet werben. Hierzu if auf 
Sonnabend den 26. April d. 3., Vorm. 10 Uhr, 
auf dem Zainhammer ein Picitafiong- Termin ans 
beraumt, zu welchem Pachtliebhaber mit: dem Be- 
merken eingeladen werden, daß bie Pachtbedingun- 
gen im Termin bekannt gemacht werben follen. 
Neuftadt-Eberdwalbe, den 10. April 1845. 
Der Königl. Forſtmeiſter Schmidt. 


Eihen=-Borfe-Berfauf.- 
* Zum Berfauf ber in circa 104 Klafter beſte⸗ 
henden Borfe, von ben im Königl. Forfi-Revier 
Zoffen in biefem Frühjahr zu plettenden Eichen, 
iR ber Licitationstermin auf . J 
den 28. d. M., Vormittags 10 Uhr, 
aufe in Lucken⸗ 
walde angefeßt. “ 
Kaufluftige. werden erfucht, den Termin wahr⸗ 
zunehmen. 
Forſthaus Cummersdorf, den’ 11. April 1845. 
y Der Königl. Oberförfter Arnim. 


Befanntmahung. 

Auf den Antrag der Real-Ereditoren iſt die 
durch Verfügung vom 24. Oftober 1844 eingelei- 
tete Refubhaftation der im Niederbarnimfchen Kreife 
bei Oranienburg belegenen, im Hypothekenbuche des 
Königl. Kammergerichts Bol. HI Pag. 197: ver- 

„zeichneten Glashütte ‚bei Friebrichsthal nebſt Per- 
- tinenzien aufgehoben worden, weshalb der auf 
den 16. Mai 1845, Bormittage 11 Uhr, 
im Kammergerichte vor bem Kammergerichtsrath 
Drogand anberaumte Bietungstermin wegfällt. 
Berlin, den 7. April 1845. 
Königl, Preuß. Kammergericht. 





153 


. . Nachweiſung der im erfien Quartal bes Sahres. 1845 über 


Namen und Stand. 


Carl Friedrich Hartwig, Bäder 
geſelle 
Michael Pfeiffer, Zimmergefelle 


Geotg Friedrich Wilhelm Länge, Neerſen bei Phrmont 
Backergeſelle 


40 









20 


6 


Sodann Chriſtian Jakob Langkopf, Remlingen bei Wolffen⸗ 


ZZimmergeſelle 


geſelle 


Johann Leonhard Meyer, Zimmer⸗ Klein⸗ Langheim bei |25 





büttel in Braunſchweig 


Kitzingen in Bayern 


— 





Iungsbiener, 


Inm Auftrage der Königl. Regierung zu Potes 
dam wird bag unterzeichnete Haupt» Steueramt 
und zwar in deffen Amtsgelaffe 
., am 5. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, 
die Chauffeegeld- Erhebung bei Blindow zwiſchen 
Prenziow und Pafewalf an den Meiſtbietenden, 
mit Borbehalt des höheren Zufchladed vom 1. Zuli 
d. J. ab, anderweit zur Pacht ausftellen. 

Nur dispofitionfähige Perfonen, welche vorher 


mindeſtens 150 Thle. baar oder in annehmbaren ' 


Staatspapieren bei dem unterzeichneten Hauptamte 
zur Sicherheit niedergelegt haben, werden aum 
Bieten zugelaffen. 

Die Pachtbebingungen find bei ung von heute 
an während der Dienftfiunden einzufehen. 
Ptenzlow, den 12. April 1845. 

Königl. Haupt-Steueramt. 


Subhaftationg-Patent. 
Notbwendiger Berkauf. 
von Arnimfches Majorats⸗ Gericht über Sudom, 
Stegelit- ıc. 
Das im Hrvothekenbuche von Stegelig sub 
- Nr. V Pag. 65 seq. verzeichnete, zur Rachlaß⸗ 
maffe des verfiorbenen Tiſchiermeiſters Chriftian 
Friedrich Porth gehörige Exrbpachtsrecht an dem, 
tin Dorfe Gtegelitg bei Prevziow belegenen Kir⸗ 
chenhauſe nebft Gartenland, abg t auf 200 Thir. 
Kourant zufolge der, nebft Huporhefenfchein in der 
Regiftratur eimzufehenden Tare, foll 
am 24. Juli 1845, Bormittags 10 Uhr, 


Julius Ferdinand Göthel, Hand- Ben im Königreich 34 











an ordentlicher Gerichtsſtelle zu Suckow bei Prenz 
low fubhaftirt werben. 

- Alle unbekannte Realprätendenten werben auf- 
geboten, ſich bei Bermeibung ber Prächufion fpös 
tefteng in biefem Termine zu melden. 

Greifenberg in der Ufermarf, den 22. Febr. 1845. 


Subhafationg- Patent. 
Der dem Kaufmann Franz Heffe gehörige, 


‚am Wege von Zehdenick nach Klein-Mug gele 


gene Scheunenfled von circa 35 Ruthen, wel⸗ 
der als Gartenland benugt wird und Bol. IV 

127 des Hhpothefenbuch8 verzeichnet if, ab⸗ 
— auf 59 Thir. 5 Sor. ſoll 

am 15. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an gdentlicher Gerihhtöfelle hierſelbſt ſubhaſtirt 
werden. . 

Tape und Hnpothekenfchein find in der Regi- 
ſtratur einzufehen.. 

Zehdenick, den 12. März 1845. 

Königl. Land⸗ und Srabtgericht. 


Bekanntmahung. 

Der den Gefchwiftern Tatlmann gehörige, 
hierſelbſt vor dem Schtvebter Thore in der Spuͤl⸗ 
gaffe befegene, auf 91 Thlr. 10 Ser. gerichtlich 
abgeſchätzte Garten, Bol. VI Pag. 529 des Hy⸗ 
pothekenbuchs verzeichnet, ſoll 

am A. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an Gerichtsſtelle im Ge der ee Sub 
baftation_ verfauft werden. Die Xare. und ber 
neue Hupothefenfchein fi ind in der Regifsater 





18 
bie Ranbesgrenze gewieſenen Bettler und Vagabonden. 





braun 

blau 
blau 

grau 


blau 


des unterzeichneten Gerichts einzuſehen. Gleich⸗ 
zeitig werden bie unbekannten Realprätendenten bei 


Vermeidung ber Präcluſion vorgeladen. 
Angermünde, den 11. Februar 1845. 
Königl. Stadtgericht. 


Freiwilliger Verkauf. 
Königl. Saigamt Löcknitz zu Prenzlow, ben 
18. Mär; 1845. 
Die zum Nachlaffe des zu Löcknitz verfiorbenen 
Gensdarmen Chriſtian Mienomw gehörigen, da 
felöft belegenen Grundftüde, und zwar: 


1) dag Büdnergrundſtück mit Garten, Wiefen 
Fol. 57 Nr. 12° des’ 


und Hütung, Bol. II 
Hppothekenbuchs, gerichtlich abgefchägt auf: 
1165 Thlr. 28 Sgr., 

2) 2 Morgen 6 DRuthen Wiefen, ehemaliger 
Löcknitzer Vorwerksländereien, Bol. III S.448 
des Hupothefenbuchs, abgefchägt auf 93 Thlr., 


-3) 3 Derngen | Aderland, abgefchägt auf 226 Chlr. 


21 Ser. 8 Pf., 
ſollen im Wege ber freiwilligen Subhaftation 

am 22. Mai d. 3., Vormittags 11 Uhr, 
an Gerichtöftelle zu vrigen verlauft werden. 
Tare und Hypothekenſchein find in unſerer Res 
siftratur zu Prenzloro einzufehen.- 


reiwillige Subhaftafion. 
König. Juſtizamt Lödnig zu Prenzlow, den 
1. April 1845. 
Das zum Nachlaß des verſtorbenen Eigen- 
thümers Joachim Schul zu Löcnig gehörige, 


mittel 
unterfegt — »— — 
mittel /Fehler am linken Auge und auf rech⸗ 
ter Bade einige Meine Narben. 
Narbe am linken Zeigefinger. 
unterfegt _ — — 
ſchlank — — — 


mittel 


im dortigen Hypothekenbuche Bol. IV Seite 40 
eingetragene Grundſtück, wobei fich außer ben 
Wohn- und Wirthfchaftsgebäuden: 
1) Garten und Wordenland 3 Morg. 20 IR, 
2) Acker ......... 76 = 11 =» 
3) Wiefen 2... > 3 + 
127 Morg. 124 DIR, 
Sefinben , gyrichtlich abgeſchätzt zu 207 1 Chir. 


FD Mai d. 3, Vormuntege 11 Uhr 
in Lödnig öffentlich Tubpakirt werben. 
Tare und Hypothefenfchein find in unferer Res’ 


giſtratur zu Prenzlow einzufehen. 


Proolama 
Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Pritzwalk, deu 8. April 1 

Das vor biefiger Stadt belegene, den Erben 
des allhier verfiorbenen Superintenbenten unb 
Dberprebigerd Ligmann gehörige Wohnhaus nebft 
Scheune und 4 Morgen 163 [IRuthen, reductive 
I. Klaſſe 2 Morgen 85 DIRuthen Ader, abges 
ſchätzt auf 633 Thlr. 10 Sgr. 11. Pf. zufolge 
der, nebft Hypothekenſchein in der Regifiratur eins 
sufehenden Tare foll 

am 26. Juli 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle ſubhaſtitt werben. 


Nothwendiger Verkauf. 


"Königl. Stadtgericht Granfee, den 11. Aprif 1815. 


Das zum Nachlaß) des hierſelbſt verſtorbenen 


. Aderbürgers Johann Friedrich Ragermann gehö, 


184 ’ 


rige, in der Friedrich⸗Wilhelmsſtraße Nr. 25 be 
legene Wohnhaus, tarirt 679 Thlr. 22 Ser. 6 Pf. 
. äufolge der, nebft Hypothekenſchein und Bedingun⸗ 
gen in ber Regiftratur einzufehenden Tare, fol 
am 19. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt werben. 


Rothwendiger Verkau 
Gräflih von Menimfchee goricht ber ig Zanſchatt 


urg. 

Der zu Derchehte Templiner greiſes, belegene, 
aub Nr. XIII des hubethekenuche verzeichnete, 
fpeciell feparirte Bauerhof ber verftorbenen Huhn- 
Holgfchen Eheleute, gerichtlich abgefchägt auf 
1588 Thlr. 15 Spr., fol Theilungshalber 

am 17. Zuli d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöfielle öffentlich verkauft wer⸗ 
den. Taxe, Hhpothefenfchein und Bedingungen find 
in-ber Regiftratur einzufehen. 

- Schloß Bopgenburg, den 9. April 1845. 


Annonce 
Ein Landgut mit neuen Gebäuden, ‚nahe ber 
„Kreisftabt Soldin belegen, welches ein Arreal von 
812 Morgen guten Aders und, ſchöner zweiſchnitti⸗ 
Wieſen befigt, ſoll Beränderungshalber mit 
mmtfichem tebenden und todten Inventarium für 


20,000 Thle. verfauft werben. Nähere Auskunft. 


erteilt auf portofneie Anfragen 
€. 9. Schwarg, Güteragent in Soldin. 


Eine in guter Nahrung ftehende Köpfen, be 
ſtehend in Wohnung, Werkftatt und Brennofen, 
foß wegen eingetretenen Tobesfalles auf 3 Jahre 
verpachtet werden. Pachtluftige tollen ſich bis 

m 1. Suni 1845 bei ber Wittwe Krüger zu 
Üitenöege melden. 


Ich beabfichtige mein Haus, in befier Gegend 
ber Stadt, das bebeutenden Hofraum, tweitläuftige 
Hintergebäube, Stallungen und Auffahrt hat, zu 
dem Weder und Wiefen gehören, das zur Gaft- 
wirthſchaft ſchon benutzt wurde, zu jedem Betriebe 
ſich eignet, und worin jetzt eine Bädterei betrieben 
voird, aus freier Hand unter erleichternden Bebin- 
gungen zu verfaufen, und if das Nähere zu er- 
fahren beim Kaufmann Herrn Ree „ gabenftein- 
weg Nr. 9 in Berlin, bei Herrn 
mann, Scharrnſtraße Nr. 45 in Frankfurt an der 


W. Hell», 


Dber und bei mir dem Verkäufer Arendfee sen. 
in Wriezen · an der Ober. 


Verkauf einer Mühle. 

Meine zu Sesgermühle bei Neuftadt- Eberd- 
walde gelegene Bodwindmũhle mit guten maffiven 
Wohngebäuden, guten Wirthfchaftsgebäuden, einer 
vollftändigen Bäckerei, nebft Garten und Land, bin 
ich Willens, wegen fleter Kränklichkeit aus freier 
Hand zu verfaufen. Zwei Drittel bed Kaufgeldes 
fönnen ftehen bleiben, und erfuche ich Kaufluftige, 
fich wegen des Näheren an mic) zu wenden. 

„ Heegermühle bei Neuftadt- Eberswalde. 

Der Mühlenmeifter Karl Wolff. 


Meine in ber biefigen Stadt zum Nahrungse 
betrieb vorzugsweiſe gut gelegene Wirthſchaft bin 
ich, wegen Krankheit und vorgerücten Jahren, zu 
verfaufen gewilligt. Diefe befteht aus einem maf- 
fiven Wohnhaufe von zwei Etagen, in welcher 
Material» und Eiſenwaaren⸗ Handlung betrieben 
wird, nebft einer geräumigen Schankſtube, — einem 
maffiven Braugebäude, in welchem wöchentlich drei 
Mal Bitter, Weiß⸗ und Braunbier gebraut wird, 

— zwei Malgdarren, — eine Roßfchrotmühle, — 
die nöthigen. Schoppen und Ställe, — nebft fünf 
Stüden Aderland und Wiefen. 

Die Hälfte der Kaufgelber kann zu A Procent 
Zinfen darauf ftehen bleiben. Nähere Auskunft 


giebt auf portofrete Anfragen der Eigenthümer Karl 


Hartmann in Zehbenid. 


Das Rittergut Neu-Plaue, fonft Wüſtenbrieft 
genannt, fo wie das Bormerf Charlottenhof, foll 
von Sohannig dieſes Jahres ab, auf 14 hinter 
einander folgende Jahre verpachtet werben. Hierzu 
ift ein Termin auf 

den 2. Mai 1845, Vormittags 10 Uhr, 
auf der Gerichteftube in Plaue an der Havel an- 
ae, wozu, Pachtluftige eingeladen werben. 

ie Pachtbedingungen können in Plaue an der 
Havel bei dem Bürgermeifter Riedel, und in 
Negband bei Neu-Ruppin bei dem Altuarius 
Müller eingefehen werben. > 


Dienftag ben 22. April 1845 in Blanfenfee bei 
Trebbin, 11 Uhr Vormittags, Auktion von Hagen, 
Pferden, Gefchirren, fettem Vieh und Schafen. 

von Thümen in ‚Blanfenfer, 


— 


| 








E ©) 


Deffentliher Anzeiger (ns 1) 
zum 17ten Stüd des Amtsblatts 
der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. 





Den 25. April 1845. 





. Dem Fabrik⸗ Inhaber Chriſt. Dav. Borfter 


au Eilpe ift unter dem 8. April 1845 ein nt 
auf ein von demfelben angegebenes, für neu 
und eigenthümlich erachtetes Verfahren, eiferne 
Holzfchrauben ohne Nath zu gießen, 

auf. acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 

und für den Umfang bes Preußil hen Staats ers 

theilt worden. 


Stedsriefe 


-.* Der Sattlergefelle Robert Kufchfe hat in 


einem biefigen Gaſthofe ſich eines bedeutenden und 
jewaltſamen Diebftahls ſchuldig gemacht, und fich 
Fin Verhaftung durch die Flucht entzogen. . 
fol ſich in Hamburg aufhalten, um- nach 
ud au gehen. 

Alle Eioil- und Militairbehörben des In⸗ und 
Auslandes werben dienſtergebenſt erfucht, auf ben 
machftehend näher befchriebenen Kufch£e ihr Augens 
merk zu richten, ihn im Betretungsfalle verkaften, 
mit den bei ihm ſich vorfindenden Geldern und 
Effekten unter fehr ficherer Begleitung hierher trans» 
portiren und an die Erpedition ber Stabtooigtei- 
Gefängniſſe abliefern zu laffen. 

Wir verfichern die fofortige Erfiattung der da- 
durch ertsachfenen Auslagen und ben verehtlichen 
Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswill⸗ 
fährigkeit. 

Berlin, den. 12. April 1845. 

Königl Kriminakgericht hiefiger Refidenz. 
> ‚Perfonsbefchreibung. Der Sattlergefelle 
Robert Kuſchke if 22 bi6 23 Jahre alt, aus 
Brandenburg an ber Havel gebürtig, evangelifcher 
Religion, ungefähr 5 Fuß 3 bis 5 Zoll groß und 


unterfegter Statur. Er hat dunfelblondes gefchei- - 


teltes Haar, fehr niedrige und halbbedeckte Stirn, 
Eleine Augen, große Nafe und tvenig Bart. Seine 
Meidungsfüdte konnen nicht angegeben werben. 


Der Arbeitsmann — —X aus 
Halban, Kreis Sagan in Sch— 








9. Februar d. I. wegen abgelaufenen Reifepaffes 
mittelft befchränfter, biß zum 29. Februar d. I. 
gültigen Reiferoute von und nach feinem Heimathe- 
orte dirigiert wurde, war bdafelbft am 26. März 
d. I. noch nicht eingetroffen. Es werben daher 
alle Civil⸗ und Militairbehörden bed In⸗ und Auge 
landes bienftergebenft erfucht, auf ben nachſtehend 
näher bezeichneten x. Holimach vigiliren, ihn 
im Betretungsfalle zu arretiren, nach Befinden mit 
ber in der quaest. Reiferoute angebrohten Strafe zu 
belegen, unb bemnächft dem Magiſtrate zu Halbau 
zu übermeifen, Kogen im Wefthavelländifchen 
Kreife, den 12. April 1845. 
Die Ortsobrigfeit. 

Berfonsbefchreibung. Der Tagearbeiter 
Bernhard Hollmac ift AA Jahre alt, aus 
Halbau, Kreis Sagan, in Schlefien gebürtig, evan⸗ 
gefifcher Religion, 5 Fuß A Zoll groß, er hat graue 
Augen, braune Augenbrauen, proportionirten Mund 
und Nafe, ovales Kinn und Geficht, braunen Bart 
und gefunde Geſichtsfarbe. 

Bekleidet war derſelbe mit einem abgetragenen 
blauen Tuchrock, ſchwarzen Tuchbeinkleidern und 


ſchwarzem Filzhnt. 


Steckbriefs-⸗Erledigung. 
° Der von und unterm 29. d. M. in Betreff der 
feparirten Marie Dorothee Otterbein, geb. Ba- 
ruth, erlaffene Stecbrief ift erledigt, da dieſelbe 
bereit bier eingeliefert worden. 
Spandau, den 12. April 1845. 
Königl. Land⸗ und Stabtgericht. 


Befanntmahung. 
* Im Auftrage der Königl. Regierung zu Pots⸗ 
dam wird das unterzeichnete Haupt Steueramt, 
und zwar in feinem Dienftgelaffe 
am 5. Mai d. I., Vormittags 10 uhr. 
die —— —— ef auf der, Berlins 
2 nk 24 Meile von Zoffen und 
Diche von Berl Deigen, on den Bike 


tie 


tenden, mit Vorbehalt des Höheren Bufchoge, vom 
1. Juni d. I. ab, zur Pacht ausftellen ur als 
dispofitionsfähig fich austweifende Perfonen, welche 
vorher mindefteng 200 Thlr. baar oder in annehm⸗ 
Tichen Staatöpapieren bei dem unterzeichneten Haupt⸗ 
Amte zur Sicherheit niedergelegt haben, werden zum 
Bieten zugelaffen. Die Pachtbedingungen find hei 
ung von heute ab während ber Dienfftunden eins 
zuſehen. offen, den 22. März 1843. 

König. Haupt -Steneramt. 


\ Bekanntmachuns. 

* Im Yuftrage der Königl. Regierung zu Pots⸗ 
dam wird dag unterzeichnete Hauptamt, umd zwar 
in feinem Amtsgelaſſe 

am 39. Mai d. J. Vormittags 10 Uhr, 

die Chauffeegeld- Hebeflelte weſtlich bei Brandens 
burg am Queng, zwifchen hier und Plaue beies 
gen, an ben Meifbieteuden, mit Borbehait des 
höheren Zufchlages vom 1. Auguſt d. I. ab, zu 

Pacht ausftellen, 

Nur dispofitiongfähige Perfonen, welche vorher 
mindeftens 150 Thlr. baar oder in annehmlichen 
Staatspapieren bei dem unterzeichneten Hauptamte 
zur Sicherheit niedergelegt haben, werden zum 
Bieten zugelaffen. 

Die Pachtbebingungen find bei ung von heute 
ab während det Dienftflunden einzwfehen. 

Brandenburg, den 18. April 1845. 

Königl. Haupt» Steueramt. 


° Im Yuftrage der Königl. Regierung zu am 
bam wird ber Unterzeichnete die diesjährige Ge: 
nugung in den Gräben und auf den —2 
neben den Chauſſeen des vierten Wegebaukreiſes an 
nachgenannten jen Öffentlich an den Meiſtbie⸗ 
tenden verpachten, und zwar: 
1) auf der Berlin» Breslau Königsberger Ehauffee 
a) die Strede von Berlin big Bogelddorf, in 
mehreren Eleinen btheilungen, 
Dienfag den 29, April d,I., früh Slhr, 
. im Mömwesfchen Gafthofe zu Dahlwitz, 
b) a Strode won Bogelödorf bid Heydekrug, 


eichen, 
an bemfelben , Nachmittage 2 Uh: 
im — Gabe —e 
auf ber Berlin» Stettin - Danziger Chauſſee, die 
Serede von Berlin bis Ahrensfeide 
Mittwoch den 30, April d, 3., Borm. 8 Uhr, 
im Gheuffcuwirtchaufe bei Räccteubung, 


3) auf ber rn ag Chauffie, die ausge⸗ 
“ Strede, 


baute 
am demfelben Tage, Nachmittags’ 3 Uhr, 
im Chauffeehaufe an den Rehbergen. 

Die ber Berpachtumg- zu Grunde gelegten Bes 
dingungen werben zwar in den Terminen ſelbſt 
befannt gemacht, doch Fünnen ſolche in ber Woh⸗ 
nung bed Unterjeichneten, große Frankfurter Strafe 
Nr. 9, auch ſchon vorher eingefehen werben. 

-Berfin, den 11. April 1848. 

De Wegebaumeifter Kegel. 


Betanntmahung. 
Borken⸗ und Brennholz -Berfauf. 
Aus Ber Oberförfierei Lehnin follen 
am 2. Mai d. J., Vormittags 9 Uhr, 
in dem Haufe des Orisvorſtehers Herrn Leh⸗ 
mann in Lehnin nachfiehende Brennholz» und 
Eichenborfen- Klaftern zur freien Konkurrenz mei 
bierenb verfauft werden, als circa: 
a) aus dem Schutzbezirke des Forfiers Herrn 


Salomon zu Damelang 
50 Klaftern Kiefern» Kloben, 
239 = theild gefpaltene, theils runde 
Kiefern - Knüippel, 
64 +» Birken runde Knüppel; 
b) aus dem utzbezitke des Förſters Herrn 
Engel auf Tornomw. 


736 Klaftern gefpaftene Kiefern- Knüppel; 
c) and dem Sahugbesirte bes Förfterd Herm 
Lahndt zu Lehnin 
30 Kiaftern Kiefern - Kloben, 


590 = Kiefern gefpaltene Rnüppel, 
1 -  Ehern runde Knüppel und 
circa & =  Eichen-Borfe von felbft zu pfet- 
tenben Eichen. 


Kaufluſtige werden hierzu mit dem Bernerfen 
eingeladen, daß fäntmtliche Hölzer nicht über eine 
Meile von ber Königf. Ablage entfernt ſtehen, daß 
bes viert⸗ Theil des Kaufpreiſes im Termine als 
Angeld deponirt werden wmf, die übrigen Ber- 
kaufsbedingungen im Termine felbft mehr befanne 
gemacht werben follen, und daß die betreffenden 
Frfter angswiefen find, die zum Verkauf Eau 
menben Hölzer auf Verlangen ay Ort und Etslle 


vorgujeigen. 
Forfihaus Lehnin, den 14. Mpril 1845. 
Im Yuftrage. 
Der Dierförfer Scheffler 
— 


® Die Jahres⸗ ber Deitglieber 
ber Civil» Waiſenhaus · Stiftung findet 
„Mittwoch den 21. Mai d. 3., Nachmittegs 4 Ubr, 
im Lolal ber Anfalt, Köwigsftraße Ar. 38, Gtatt, 
wozu diefelben hiermit eingeladen werben. 
Potsdam, ben 21. April 1845. 
Das Eivil-Waifenamt. 
von Türk. 


Belanntmahung 
‚ Der Schwimmmeiſter Andreas Luge beabfich- 
tigt auf feinem, an ber Moabiter Brüde belegenen 
Grundfüde einen Dampfleffel zu feinem Beichäfts- 
Betriebe aufzuftelten. 

Nach Borfchrift des Regulatiod vom 6. Mai 
1838 und ber Gewerbes Ordnung vom 17. Januar 
d. 3. werden diejenigen, welche fich durch biefe 
Anlage beeinteächtiget glauben, aufgeforbert, ihre 
Cinroendungen binnen wier Wochen präctuftoifcher 
Friſt bei bem Polizeis Präſidio anzumelden mub 
zu befeheinigen. 

Berlin, den 12. April 1845. 

Königl. Polizei» Praäfldium. 


Der Mühlenmeifter Lindhorft zu Groß- 

Schönebed beabfichtigt, in feinen zwei, bei diefem 
Orte belegenen Bodtwinbmühlen einen zweiten 
Mahlgang, und zwar in ber erfien einen Gang 
‚nach amerifanifcher Art zum Waizenmahlen, und 
in der zweiten einen gewöhnlichen Roggengang, 
ber zugleich zum Graupengang benngt werben 
kaun; anzulegen. . 
. Diefed Vorhaben wird in Gemäßheit des $ 29 
der Gewerbe- Ordnung vom 17. Januar d. I. mit 
der Aufforderung hierdurch zur Öffentlichen Kants 
niß gebracht, etiwanige begrümdete Einwendungen 
gegen biefe neue Anlage binnen vier Wochen bei 
ber unterzeicdmeten Behörde anzumelden. 

Liebenwalde, ben 8. April 1845. 

Königl. Rentamt. 


Betanntmahung. 

Die Gutshefiger von ber Hagen zu Tetfchen- 
borf und Schröder zu Halenbed Biel 
eine Beriefelung igrer Wieſen und wollen ſich dazu 
Waffers eines durch Feldmarfen 


& 





157 


macht, daß der Man dazu im Hi lan 
lichen Büreau zur Pe bereit — ih 
Etwanige Wiberfpruchdrechte unb Entfchäbi« 
gung6sAnfprüche můſſen binnen drei Monaten, 
vom Tage bed Erſcheinens des erfien Amtsblatts 
an gerechnet, bei mir angemeldet werben. Died 
wird mit ber Verwarnung bekannt gemacht, ba 
* diejenigen, welche fich binnen ber beftimmten Krift 
nicht teldet haben, in Beziehung auf das zur 
öflerung zu verwendende Waſſer ſowohl ihres 
Widerfpruchsrechts, als des Anfpruche auf Ents 
ſchädigung verluftig gehen, und in Beziehung auf 
wm bewäſſernde oder zu den Waſſerieitungen 
zu benugende Terrain ihr Widerſpruchsrecht gegen 
bie Anlage verlieren und nur einen Anfpeuch auf 
Entſchãdigung behalten. 
surig, den 28. März 1845. 
önigl. Landrath der Ofpriegnig. 
. von Kröcher. 


Befanntmahung. 

Das Dominium des Rittergutes Plattenburg 
hat die Abfiche, die dafeldft belegen geweſene, in 
der Nacht vom 28. zum 29. Mai 1843 abge- 
brannte Waffermühle wieder aufzubauen. 

Diefe Mühle war mit einem Ober- und einem 
Untergange verfehen, von denen ber letztere zeit- 
weife noch eine Delftampfe trieb. 

Beim Neubau der Mühle fo die alte Bau—⸗ 
ſtelle beibehalten, und an dem Fachbaum und der 
Mahlarche nichts weiter verändert werden, ale 
daß die hölzernen Schãlungswände ber Ießteren in 
maffive umgetvandelt werben; auch wird die Mühle 
wiederum nur zwei Wafferräder erhalten, von benen 
das eine die Beftimmnng bekommt, drei Mahlgänge, 
das andere bagegen, ein für fich beftehendes Del- 
mũhlenwerk zu treiben. 

In Gemäfheit des $ 20 ber Getwerbe-Drb- 
nung vom 17. Ianuar 1845 bringe ich dies bier» - 
mit zur öffentlichen Kenntniß mit der Aufforderung, 
etwanige Einwendungen gegen bie obige Anlage 
binnen vier Wochen, vom Tage der Ausgabe bes, 
diefe Bekanntmachung enthaltenden Amtsblatts an 
gerechnet, bei mir fehriftfich anzubringen, und be 
merke ich noch, daß obige Frift für alle Einwen⸗ 
gen, welche nicht prieatrechtlicyer Natur find, prä- 
cluſiviſch if. . 

Berleberg, den 12. April 1845. 

Königl. Landrath ber Betpriegnik 
von Salbern. 


188 


Bekanntmachung 
wegen Verkaufs bes Magiſtrats⸗-Vor⸗ 
werks⸗Grundſtücks auf dem Wedding. 

Die hierunter näher bezeichneten, ber Stadt⸗ 
Kommune zugehörigen Webdings- Grundftüde, fol- 
Ien alternative im Ganzen ober in zwei Parzellen 
zum freien Eigenthum verfauft werben. Hierzu iſt 
ein Ricitationd- Termin auf 

den 10. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr, 
im gedachten Grundftüde, Pankſtraße Nr. 50, vor 
unferm Deputirten, Herrn Stadtrath Rifch an- 
geſetzt, wozu Kaufluftige eingeladen werden. 

Die hierbei zum Grunde gelegten Bedingungen 
find in unſerer Regiſtratur im Berlinſchen Raths 
hauſe und im erwähnten Vorwerks - Grundftück eins 
zuſehen, und bleibt der Meiſtbietende bis nach er⸗ 

Igtem Zuſchlage an fein Gebot gebunden. 

Die Grundftüde befichen: 

IL. Parzelle a, aus dem in der Weddingsſtraße 
Nr. A belegenen Meierhaufe, nach dem Pars 
zellicungsplane mit Nr. VIII bezeichnet, 37 Fuß 
lang, 35 Fuß tief, dem Anbaue daran 22 Fuß 
lang, 28 Fuß tief, ald Kuhſtall benugt, dem 
Hferdeftal neben der Scheune belegen, dem 
Scheunengebäude, 66 Fuß lang, 36 Fuß tief, 
nebft darunter befindlichem Keller, der Uns 
fchleppe daran, 15 Fuß. lang, 10 Fuß tief, 
wobei ein Pferbeftall, und dem Theile bes 
Hofes vom Scheunengebäube bis zur Grenze 
wwoifchem dem Waifenhaufe und dem Kuhftalle. 

U. Parzelle b, aus ber nach dem Parzellicunge- 
plane mit 7 bezeichneten, an ber Pankftrafe 
Nr. 50 und in der Webdingsftraße belegenen 

- Parzelle incl. Hofcaum und Garten, enthält 
97 DRuthen, worauf bie Wohn- und Wirthe 
ſchaftsgebãude nebſt Anbau und der Theil des 


Kuhſtalles bis zum Meierhaufe und ber Hof⸗ 


raum bis dahin befindlich find. 
Berlin, den 12. März 1845. 
Forft- und Defonomie»Deputation des Magiftrate. 


Befanntmahung. 

Die fpeciell feparirten, aus 21 Morg. 56 DRuth. 
Ader und 11 Morg. 25 Ruth. Wiefen befiehen- 
den Kirchenländereien zu Für ſtenwerder follen 
auf acht Jahre, von Michaelis d. 3. ab, wiederum 
verpachtet werden, und ift bazu ein Termin auf 

den 20. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, 
in Fürſtenwerder angefet, wozu Pachtluftige mit 


dem Bemerken worgelaben twerben, baf bie Bebin- 
gungen in unferer Regifiratur einzuſehen find. 
Prenztoro, den 1. März 1845. . 
KReichsgräflich von Schwerinſches Patrimonial- 
gericht der Herrfchaft Wolfshagen. 


Betanntmahnng. 
Zur öffentlichen Verpachtung: 

1) der Kirchenländereien von Eickſt edt, befiehenb 
aus einer Hufe Land von ungefähr 12 Scheffel 
Ausfaat in jebem Felde, auf 12 hintereinander 
folgende Jahre von Trinitatis 1846 ab, 

2) der Kirchenländerein von Danıme, vom 
87 Morgen 69 DRutben Flächeninhalt, auf 
12 hintereinander folgende Jahre von Marien 
1846 ab, . 

haben wir emen Termin auf 
den 38. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, 
in Eichftedt angefeßt, zu welchem Pachtiäftige mit 
dem Bemerken eingeladen werben, baf die Bebin- 
gungen in. unferer Regiftratur einzufehen find. 
Prenzlow, den 20. März 1845. 
Gräflich von Eidftedt · Peterronlbfches Patrimonials 
gericht zu Eidiftedt. , 


Befanntmahung 
° Nach ber Beftimmung der Königl. Regierung 
zu Potsdam follen das Scheunen» und Schaafftall- 
gebäude auf dem zur Königl. Forft eingejogenen, 
zum Borwerf Groß» Mofferburg, Domaine Kraus 
mit, gehörig gervefenen Neben-Bortderfe Brand- 
fchäferei, unter dem Bebing bes Abbruchs meiſt⸗ 
bietend verfteigert werden, twozu ein Termin auf 
Dienftag den 29. April d. J. Vormittags 10 Uhr, 
auf dem Domainen-Amte zu Krausnick anſteht, 
und Bietungsluftige mit dem Bemerken eingeladen 
werden, daß die Verkaufsbedingungen im Termine 
befannt gemacht, biefelben aber auch in meinem 
Sefchäftszimmer und auf dem DomainensAmte 
Krausnid eingefehen werden können. 
Könige-Wufterhaufen, den 14. April 1845. 
Der Regierungs Baus Infpeftor Dieme. 


"MNothwendiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 
Daß im ‚Ruppinfchen Kreife beiegene, im Hy⸗ 


pothefenbuche bes Königl. Kammergerichts Bol. HI 


Pag. 434 Nr. 94 verzeichnete Rittergut Wittwien, 
auch Veerkatzenheide genannt, vitterfchaftich aß 
geſchãtzt auf 7285 Thlr. 5 Ser. 10 M. folge 





190 \ 


ber, nebſt Hypothekenſchein und Bedingungen in 
der Regifiratur einzufehenden are, ſoll 

am 12. Auguft 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle fubhafist twerden. 


Rothwendiger Berfauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 36. November 1844. 

Das in der alten Jakobsſtraße Nr. 1 belegene 
Orund ſtũd des Maurerpoliers Niefölde, gericht- 
AUch abseſchätzt zu 8424 Thfr., foll ö 

am 9. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regifratur einzufehen. 

Die ben Aufenthalte nach unbefannten Ins 


fenten: . - 
D der Daurerpolier Zohann George Niefölde 
uni 


2) ber Kaufmann Ehriftian Heinrich Mierſch 
werden hierdurch öffentlich vorgelaben. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 29. November 1844. 
Das in der Blumenftraße Nr. 63 B belegene 
Grundſtũd des Tifchlermeifters Johann Friedrich 
Anguft Winkelmann, gerichtlich abgefhägt zu 
12,429 Thlr. 6 Sr. 3 Pf., foll 
am 26. Auguſt 1843, Vormittags 11 Uhr, 


an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und‘ 


Hypochekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 29. November 1844. 
Die von den fünf Gefchroiftern Baumann von 


ihrer Mutter, ber Wittwe Baumann, Anne ' 


Louiſe gebornen Komwalgfy ererbte Grundſtücks⸗ 
bälfte, und ber von ber andern Grundſtückshälfte 
der verehelichten Tautenhahn, Charlotte Wil- 
helmine gebornen Baumann, früher Wittwe 
Blume gehörige Antheil von 1%, alfo im Ganzen 
7% des in der Elifaberhfiraße Nr. 2 belegenen 
Baumannfchen Grundſtücks, beflen Geſammt⸗ 
werth zu 8663 Thlr. 9 Ser. 9 Pf. tarirt worden 
iſt, ſollen 

am 29. Auguft 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtäftelle fubhaftirt werben... - - 

Tore und Hppothefenfchein find in der Regis 
firatur einzufehen. 
si Die dem Aufenthalte nady ımbefannten Gläu⸗ 
iger: 
1) die Witwe Lemberg, Chriſtiane Friederike, 

geborne Helmbolbt, 


2) der Kaufmann Carl Theodor Böddinghaus 
zu Amſterdam, 
3) der Kaufmann Bendir Anton Mohr zu 
bat . 


Amfterdam, 
4) ber Johann Peter Böbdinghaus, Chriſtian's 
Sohn, zu Eiberfeld 
werden hierdurch vorgelaben. 


Nothbwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 30. November 1844. 

Das in der Liegmannsgaffe Nr. 11 beiegene 
Eohnfche Grundküd, gerichtlich abgefchäßt zu 
12,701 Thle. 7 Sgr. 6 Pf., fol 

am 2. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
am ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hyyothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 30. November 1844: 
- Das in der verlängerten Fruchtftraße belegene 
Müller-Bogelfche Grundſtück, gerichtlich abges 
fhägt zu 12,619 Thle. 18 Sgr. 9 Pf., fol 

am 5. September 1845, Bormittage 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhafirt werden. QTare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Die unbekannten Realprätendenten werben un⸗ 
ter der Warnung ber Prächufion vorgeladen. 





—Nothwendiger Berfauf. . 
Gtadtgericht zu Berlin, den 13. Dezember 1844. 
Das bierfelbft in der Hirfchelftraße Nr. 15 be- 
legene Grundftüd des Particulierd Johann Heinrich 
Anader, gerichtlich abgeſchätzt zu 11,608 Thlr. 
1 Sgr. 1 Pf; fol Schuldenhalber 
.am 16. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftele fubhaftirt werben. Taxe "und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stabtgericht zu Berlin, den 13. Dezember 1844. 

Das in der Schönhaufer Allee Nr. 147 bele- 
gene Grundſtück, gerichtlich abgefchägt zu 10,573 
Thir. — Sor. 9 Pf., foll 

am 12. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werben. Tare und 
Hypothefenfchein find in ber Regiftratur einzufehen. . 


Nothwendiger Verkauf, 
Stadtgericht zu Berlin, den 18. Dezember 1844. 
Das hierfelbft in der Jerufalemer Straße Nr. 5, 
Ede ber Zimmerfirafie, belegene Grundftüc ber 





Bädermeifter Schroendefchen Eheleute, gericht- 
lich abgefchägt zu 6610 Thlr. 27 Ser., fol Schul- 
benhalber 

am 23. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
‚Hppothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 


Stadtgericht zu Berlin, den 18. Dezember 1844. 


Das bierfelbft ih der Schöneberger Straße 
belegne Seepoldtfche Grundflüd Nr. 8, gericht- 
lich abgefchägt zu 13,281 Thlr. 8 Sgr. 6 Pf, 
fol Schuldenhafber 

. am 19. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hppothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stabtgericht zu Berlin, den 17. Dezember 1844. 

Das hierfelb in der Deffauer Strafe Nr. 40 
belegene Grundftüd des Particuliers Johann Cas⸗ 
par Anader, gerichtlich abgeſchätzt zu 8947 Thlr. 
10 Ser. 10 Pf., fol Schuldenhalber 

am 16. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hppothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 26. Februar 1845. 
Das in ber Stralauer Straße Nr. 12 belegene 
Grundftüd bes Böttchermeiſters Adler, gerichtlich 
abgefhägt zu 28,741 The. 7 Sgr. 6 Pf., fol 
am 7. Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hwothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen., 


Nothwenbiger Berfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 1. März 1845. 
Das in der Wollanksſtraße Nr. 6 belegene 

Srundflüd des Stellmachers Ranfft, gerichtlich 
abgefchägt zu 2284 Thlr. 25 Sgr. 3 Pf., fol 
am 20. Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hppothefenfchein find in ber Regiftratur einzufehen. 


Nothmwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 1. März 1845. 
Das in ber Wollanfsftrage Nr. 7 belegene 
Seundftü des Stellmachers Ranfft, gerichtlich 
"gefchligt zu 1395 Thlr. 17 Sgr., fol 
om 21. Dftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 





am ber Gerichtöftelte ſubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 1. März 1845. - 
Das in ber Wollanksſiraße Nr. 8 belegene 
Grundſtück des Stellmachers Ranfft, gerichtlich 
abgeſchätzt zu 1333 Thlr. 2 Sagr., ſoll 

am 23. Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare unb 
Sypothekenſchein ſind in der Regiftrarur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 11. Märj 1845. 
Die in ber verlängerten Sebaftiangftraße bele⸗ 
gene Stoppelbergfche leere Bauftelle, gerichtlich 
abgefhägt zu 2610 ‚Thle., fol 
am 1. September 1845, Bormittage 11 Uhr, 





. an ber Gerichtsfielle fubhaftirt werben. Taxe und 


Hypothekenſchein find in der, Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, ben 15. März; 1845. 

Das in der Wollanksſtraße Ns. 9 belegene 
Srundftü des Stellmachermeiſters Ranfft, ge 
richtlich abgefchägt zu 1354 Thlr. 13 Sar., foll 

am 24. Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöfielle fubhaftirt werden. Tare und " 
Hypothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 15. März 1845. 
Das hierfelbft Schäfergaffe Nr. 1 am Cöpnicker 

Felde belegene Bruhnfche Grundſtück, gerichilich 
abgefchägt zu 1616 Thlr. 10 Ser., fol 
am 8. September 1845, Bormittage 11 Uhr, 
an der Gerichtäftelte fubhaftirt werden. Tare und 
Hyypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Der bem Aufenthalte nach unbefannte Buchs, 


“halter C. $. W. Arnold wird hierdurch öffent“ 


lich vorgelaben. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 19. März 1845. 
Das in der Landeberger Straße Nr. SI beiegene 


"Rlingebeilfche Grundftüd, „gerictich abgefchägt 


zu 42,209 Thlr. 25 Ser., fol 

am 4. November 1845, Bormittags ‚Li übt, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenfchein find in der Regiftretur einzufchen. 


161 


Nothweubiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 38. März 1845. 

Das bierfelbft in der Werberftraße an der Ede 
der Falkoniergaffe Nr. 1 belegene Grundftüd des 
Baumeifters Guſtav Eduard Loof, gerichtlich 
abgefhägt zu 12,394 Thlr. 28 Sgr. 9 Pf., ſoll 
Schuldenhalber 

am 7. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhafirt werben. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwenbdiger Berfauf. 

Königl. Landgericht zu Berlin, den 11. März 1845. 
Das dem Bauer Joh. Goftlieb Lemke gehö- 
tige, bei Reinidendorf im fogenannten Artillerie 
felde "belegene, im Hpothefenbuche von Reiniden⸗ 
dorf Nr. 30 verzeichnete Grundftüd. von 2 Morgen 

lächeninhalt nebft Gebäuden, abgefchägt auf 

4 Thle. 28 Sr. 3 Pf. zufolge der, nebſt Hy⸗ 
pothefenfchein in dem Iiten Büreau einzufehenden 
Tare, foll 

am 7. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtöftelle, Zimmerfiraße Nr. 25, 
fubhaftirt werben. 


Der dem Aufenthalte nad) unbefannte Gläu⸗ 


„ biger, der Bictualienhändler Wilhelm Ludwig Lin- 


bemann wird hierzu öffentlich vorgelaben. 


Befanntmadung. 

Das, dem Kalfbrennerei-Befiger I. €. Brae- 
ſicke gehörige, in ber Brandenburger Borftabt, 
Rouifenftraße Nr. 8 belegene, in unferm Hhpo- 
tbefenbuche von ber genannten Vorſiadt Bol. I 
Nr. 20 verzeichnete, auf 13,699 Thle. 5 Ser. 
3 Pf. abgefchägte Grundſtück nebft Zubehör, zu 
welchem auch eine Bockwindmühle, Kalkofen, Ader, 
Wiefen und Garten gehören, fol im Wege ber 
nothwendigen Subhaftation verkauft werden, und 
iſt hierzu ein Bietungstermin auf 

den 12. September d. J., Vormittags 10 Uhr, 
vor dein GStadtgerichtsrath Herrn Steinhaufen 
im Stabtgericht, Lindenſtraße Nr. 54, anberaumt. 

Der Hhpothefenfchein, die Tare und die befon- 
deren Kaufbebingungen find in unferer Regiftra- 
tur einzufehen. 

* Potsdam, den 17. Februar 1845. 
Kömigl. Stadtgericht Hiefiger Refidenz. 


Nothwerdiger Berkauf. 
Patrimonialgericht Sabinenklofter über Louiſenthal. 
Prenjlow, den 2. Januar 1845. 

Das in der Ufermarf im Prenzlower Kreife 
„belegene, dem Gutsbefiger Wolffram zugehörige 
"Erbpachtsvorwerf Louifenthal, abgefhägt auf 
9039 Thlr. 10 Sgr. 5 Pf. zufolge der, nebft Hy⸗ 
pothekenfchein und Bedingungen in der Regifiratur 
einzufehenden Tare, fol 

am 21. Zuli d. J., Vormittags 1 Uhr, 
an Gerichtöftelle Hierfelöft fubhaftirt werden. 


Subhafationd-Patent. 
Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Charlottenburg, den 21. Ian. 1845. 

Das hierſelbſt in ber Roſinenſtraße sub Ar. 10 
befegene, im hiefigen fladtgerichtlichen Hypotheken⸗ 
buche Bol. V, Nr. 220 auf den Ramen bes Par⸗ 
ticulier Karl Friedrich Reuther verzeichnete Grund⸗ 
ſtück, taxirt zu 1211 The. 24 Sgr. 8 Pf., foll 

am 17. Mai 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an ber Gerichtsftätte fubhaftirt werben. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur eimzufehen. 

Der, dem Aufenthalte nach unbekannte Eigen- 
thümer, Partieulier Kart Friedrich Reuter wird 
dazu hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Land- und Stadtgericht zu Buchholz, den 19. 
Februar 1845. 
Das hierſelbſt sub Nr. 10 belegene, Vol. II 
Nr. 65 Pag. 49 des Hhpothefenbuches vergeichnete 
Vürgergut des Schlächtere Johann Carl Friedrich 


Hoffmann, abgefhäßt auf 642 Thlr. 21 Ser. 


6 Pf. zufolge der, nebft Oppothefenfchein und Bedins 
gungen in der Regiſtratur einzufehenden Tare, foll 
am A. Juni d. 3., Vormittags 11 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt werben. 


Nothwendiger Berfauf. 
Land⸗ und Stabtgericht zu Oranienburg, den 
19. Februar 1845. 
Dag dem Tifchlermeifter Johann Gottfried Ben- 
jamin Vogel gehörige, im Hhpothefenbuche von 


- Mühlenbet Bol. I Nr. 28 verzeichnete Grunbſtück 


dafelöft, fo in dem 

- am 27. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, 

” au hieſiger Gerichtöftelle. anftchenden Termin meiſt⸗ 
bietend verkauft werben. 





168 


Die mit 1322 Chr. 2 Spr. A Pf. abfchlie- 
ende Tare nebft Hypothekenſchein kann in ber Re⸗ 
giftratur des hiefigen Gerichte eingefehen werden. 


Subhaftations- Patent. 
Nothbwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Charlottenburg, ben 10. Ian. 1845. 

Das hierfelbft in der Berlinerfiraße zwiſchen 
den Hausnummern 30 und 31 belegene, im hie⸗ 
figen ftabtgerichtlichen Hypothekenbuche Bol. XIII 


Nr. 749 verzeichnete, zur Schaufpieler Julius - 


Auguf Pohlſchen Konfurs-Maffe gehörige, nicht 
vollftändig ausgebaute und dem Materialienmwerth 
nach auf 10,981 Thle. 3 Sur. 7 Pf. tarirte Grund» 
füd, ſoll 


am 9. Auguft 1845, Vormittags 10 hr, 
am der Gerichtsftätte fubhaftirt werden. 

are und Hppothefenfchein find in der Regi⸗ 
ratur einzufehen. 


Subhaftationg- Patent. 
Nothiwendiger Verfauf. 
Stabtgericht zu Charlottenburg, den 8. März 1845. 

Das bierfeiöh in der Kirchſtraße sub Nr. 28 
belegene, im hieſigen flabtgerichtlichen Hypothefen- 
buche Bol. XII Nr. 750 auf den Namen des 
Maurerpolirer Friedrich Wilhelm Düppy verzeich- 
nete Grundftüd,, tarirt zu 1538 Thlr. 10 Ser. 
SD 

am 25. Juni 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an ber Gerichtsftelle fubhaftirt werben. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Patrimonialgericht Über Sagaft zu Wittenberge. 
“ Die im Hhpothefenbuche sub Nr. 33 verzeich- 
nete, dem Koloniften Chriftian Poehls gehörende 

‚ Koloniftenfielle zu Reu-Sagaft, abgeſchätzt nach 
ber in unferer Regifiratur täglich einzufehenden 
Tare auf 800 Thlr. Kourant, fol 

am 22. Juli 1845, Vormittags 11 Uhr, 
auf der Gerichtsftube zu Sagaſt meifibietend ver- 
kauft werben. 


Nothwendige Subhaftation. \ 

Das den Erben ber verehelichten Reichert, 
geb. Krüger, zugehörige, im Dorfe Bloffin unter 
Nr. 19 belegene Büdnergut, abgefchägt auf 329 Thlr. 


18 Sr. 6 Pf. zufolge ber, nebft Kypothefenfchein 
in der Rogiftratur einzufehenden Tape, ſoll in 


termino 


den 3. Auguſt d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an hieſiger Gerichtsſtätte ſubhaſtirt werden. 
Konigs⸗Wuſterhauſen, den 27. März 1845. 
Königl. Preuß. Zuflig- Amt. 


Nothwendige Subhaftation. 

Stadtgericht zu Wittftod, den 2. April 1845. 
Folgende zum Nachlaß des Bäckermeiſters Gott: 

lieb Friedrich Schmidt und feiner Ehefrau Anne 
Eliſabeth geb. Kirre gehörigen Grundftüde: 

1) ein vor dem Kyritzer Thore im hinterſten 
Moosbuſch belegener, Bol. I Nr. 5 ol. 150 
des Hpupothefenbuch® verzeichnete, und zu 
n Thle. 10 Sor gerichtlich abgefchätter 

arten, 

2) ein vor demſelben Thore im vorberfien Moos⸗ 
buſch belegener, Bol. I Nr. IL c Fol. 145 
bes Hypothekenbuchs _vergeichneter, und zu 
240 Thir. gerichtlich abgefchägter Garten 
nebft Wiefe, 

ſollen am 24. Juli b. J., 

Vormittags 11 Uhr und Nachmittags 4 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. 


Taxe und Hypothekenſcheine find in der Regiftratur 


des Gerichts einzufehen, und werben jugleich ale 
unbefannten Realprätendenten aufgeboten, fich bei 
Vermeidung ber Prächufion fpäteftens in dieſem 
Termine zu melden. 


Freiwilliger Berfauf. 

Famjlien-Verhältniffe wegen beabfichtige ich 
meine, jwiſchen Gumtoro und Dölln Hart an ber 
Berlin- Hamburger Chauffee belegene Ziegelei ‘mit 
dazu gehörigem abgabenfreien Ader und Wiefen, 
circa 70 Morgen, aus freier Hand zu verfaufen. 
Sämmtlihe Wohn- und Wirthfchaftsgebäube find 
erfi vor zwei Jahren neu erbaut, und die vorzüg- 
lichfte Ziegelerde in unerfchöpflicher Menge auf 
eigenem Grund und Boden nahe bei der Ziegels 
ſcheune vorhanden. Kaufluftige wollen‘ fich bie 
zum 5. Mai b. 3. in meiner Wohnung zur Unter- 
bandfung melben und den Beſitzſtand in Yugen- 
fchein nehmen. 

Feldmarf Zarenthin bei Dölln, ben 17. April 1845. 

C. Legde. 


— 


- Pallaas. 








Deffentlider Anzeiger (e 2) 
- zum 17ten Städ des Amtsblatts 
der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. 





Den 25. April 184. 





Stedbriefe. 
Dem Albeitsmann Johann Chriſtian Un⸗ 
glaube, am 2. Oktober 1815 zu Kontop in 
Schlefien geboren, und evangelifcher Religion, beffen 


Signalement jedoch nicht näher angegeben werben - 


Eann, fo das in ber Unterfuchungefache weiber ihn 
in zweiter Inſtanz ergangene Erkenntniß publicitt, 


. auch fol demnächſt die, gegen ihn erfannte Strafe 


volfiredt werden. Da er feinen früheren Wohns- 
ort Stolpe verlaffen hat, fein jetziger Aufenthalt 


aber nicht bekannt iſt, ſo erſuchen wir ſämmtliche 


Gerichts⸗ und Polizeibehörden dienſtergebenſt, ihn, 
wo er ſich betreffen läßt, verhaften und per Trans⸗ 
port und zuführen zu laffen. 

Wir verfichern die ungefäumte Erſtattung ber 
Koften und den verehrlichen Behörden des Aus- 


landes unfere Bereittoilligkeit zu ähnlichen Gegen- 


bienften. Potsdam, ben 9. April 1845. 
Königl. Juſtizamt. 


° Der Müllergefelle Johann Daniel Gottlieb 
Burkert if in erfter Inſtanz wegen vorfäglicher 
ſchwerer Eörperlicher Belchädigung und Verſtüm⸗ 


melung feines: Bruders zu dreijähriger Strafarbeit _ 


außerordentlich verurtheilt worden. 

Das Erfenntniß hat noch nicht publicirt und 
volifiedt werden können, weil er nicht zu ermit⸗ 
teln gewefen if. Er if im September v. 3. nach 
feiner Heimath Rawicz verwieſen und hat von 
dort unterm 16. October v. J. einen Paß zur 
Reife nach Erfurt erhalten, in aber daſelbſt naht 
angefommen. 

Die Cioil- und Mititairbehörden des In- und 
Auslandes werden daher bienftergebenft erfucht, auf 
den nachfiehend näher befchriebenen Burfert vigi- 
liren, ihn im Betretungsfalle verhaften, mit den bei 
ihm fich vorfindenden Geldern und Effecten unter 
fehr ficherer Begleitung hierher transporticen und 
am bie Erpebition ber hiefigen Stabtooigtei- Gefäng- 
niffe abliefern zu laffen. Wir verfichern die uns 
geföumte Erſtatiung der dadurch veranlaften Aus⸗ 


lagen und ben verehrlichen Behörden des Auslandes 
eine gleiche Rechtswillfährigkeit. 

Berlin, ben 12. April 1845. 
Königl. Kriminalgericht biefiger Refidenz. 

v. Schrötter. 

Perſonsbeſchreibung. Der Müllergefelle 
Johann Daniel Oottlieb Burfert iſt 28 Jahr alt, 
aus Rawicz gebürtig, evangelifcher Religion, 5 5 Fuß 
4 Zoll. groß und unterfegter Statur. Gr bat 
braune Haare und Augenbrauen, bebedte Stirn, 
geroöhnliche Nafe und Mund, unvollftändige Zähne, 
Eeinen Bart, gefunde Gef htöfatbe und. runde Ge» 
ſichtsbildung. Befondere Kennzeichen fehlen. 


Stedbriefs-Erledigung. 
*° Der von ung unterm 6. d. M. ſteckrieflich 
verfolgte Eifenbahnarbeiter Graeber, aus Polls 
now, ift dort verhaftet und bereits auf den Trans ⸗ 
port gegeben, unfer im DOeffentlichen Anzeiger 
(A? 1) zum 16ten Stüd bes diesjährigen Amte- 
blattd Pag. 143 abgedrudte Stedbrief if. fonach 
erledigt. Frieſack, den 19. April 1845. 
J Das Stadtgericht. 


Die diesjährigen Jahrmärkte in dem Dorfe 
Ravensbrüd bei Fürftenberg, ſollen 
> ber erfie am Donnerflag vor Pfingfen, alſo 
am 8. Mai und 
der zweite am Mittwoch nach Alecheitigen, alfo 
am 5. November, 
mit erfolgter Genehmigung der Königl. Dochlob⸗ 
lichen Regierung ftattfinden. 

Das gewwerbtreibende Publikum wird hiervon. 
mit dem Bemerken in Kenntniß gefegt, daf die 
Befanntmachung ber Ravensbrüdfchen Jahrmärfte 
vom 4. Oktober v. J., welche im Deffentlichen An⸗ 
zeiger zum 42ſten Stüde des borigfährigen Amts⸗ 
blatts enthalten ift, Hierdurch aufgehoben wird. 

Templin, am 15. April 1845. 

Der Landrath von Haas. 





Befanntmahung. 
Es follen ben 29, April und 10. Maid. J. 
bierfelbn im Bonadfchen Gafthofe, zur Befriedi⸗ 
- gung des Lokalbedarfs für die Bewohner der näch⸗ 
fen Umgegend, jedoch unter Ausfchluß der Holz- 
bändfer und ber größeren Gewerbtreibenden, ange 
meffene Quantitäten Brennholz aus ben Forft- 
. Diftrikten Schwarzheide, Alt-Golm V, Biegenbrück 
und Kaifermühl. bed Revierd Neubrüch, ö 
und ferner, bei freier Konkurrenz, in dem erſt⸗ 
gedachten Termine aus den Forftdiftriften Schwarz⸗ 
‚beide, Jacobsdorf II und IM und Biegenbrüd 
17} Klafter vier und fechsfüßiges Birfen-Nuß- 
holz flir Stellmacher, im Wege der Licitation öf- 
fentlich an den Meiftbietenden gegen gleich baare 
Bezahlung verfauft, wozu Kauffuftige an ben ges 
dachten Tagen, Bormittage um 10 Uhr, hiermit 
eingeladen werben. 
Neubrück, den 18. April 1845. J 
Der Oberförfier Eyber. 


Nöthwendiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

‘Die in der Louiſenſtraße hierſelbſt Ne. Ai und 
Nr. Ak belegenen, im Hypothekenbuche bes Königl. 
Kammergerichts Bol. IX Cont. i Nr. 23 Pag. 
527 verzeichneten Grundſtücke nebft Zubehör, welche 


jedoch größtentheils noch im Rohbau begriflen find, | 


und von denen ber Materialienwerth bes Erfieren 
auf 10,057 Thlr. 8 Ser. 74 Pf., bes Leßteren 
auf 19,546 Thlr. 21 Sgr. 104 Pf., zufammen 


auf 29,604 Thir. — Ser. 6 Pf. abgefchägt, der . 


künftige jährliche reine Ertrag aber auf 991 Thlr. 
20 Sgr. und ber Fapitalifirte Ertragswerth auf 
19,833 Thlr. 10 Ser. berechnet worden ift, wel- 
her Ertrag und refp. Ertragswerth in Folge einer 
auf den Antrag des Befigers veranfaßten nach- 
träglichen Revifion der gerichtlichen Taren auf 
refp. 1489 Thlr. 11 Ser. 3 Pf. und 29,787 Thlr. 
15 Sgr. gewürdigt worden, follen, dba ber Adju— 
dicatar, Rentier Carl Wilhelm Fiftler, die Kauf- 
gelber zum Betrage von 28,000 Thlr., für welche 
ihm die gedachten Grundftüide in bem am 25. No- 
vember 1844 ergangenen Adjubicationg- Befcheide 
zugeſchlagen find, zu belegen nicht im Stande ge» 
weſen if, anf ben Antrag ber Gläubiger refubha- 
flirt und an ben Meiftbietenden in bem auf 
ben 24. Oftober b. 3., Bormittagg 11 Uhr, 

im Kammergericht vor dem Kammergerichtsrath 
Heren Drogand anberaumten Termine öffentlich 
verfauft werden. 


164 


Die Tara, ber neueſte Hypothekenſchein und 
bie Kaufdbebfngungen können jn ber Regifiratur 
des Kammergerichts eingeſehen werden. 

Der Inſpector Georg Wilhelm Kluckhuhn, 
jegt beffen Erben, werden zu diefem Termine hier⸗ 
durch Öffentlich vorgeladen. 

Berlin, ben 31. März 1845. 


Nothwendiger Berfauf. 

Stabtgericht zu Berlin, den 27. März 1845- 

Das in ber Findenftraße Nr. 118 belegene 
Horn» Bocfche Grundftüd, gerichtlich abgeſchtzt 
zu 8883 Thle. 21 Sgr. 7 Pf., fol 

am 14. Oktober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 

Der dem Aufenthalte nach unbefannte Mufit: 
lehrer Johann Wilhelm Auguft Rüdert wird 
hierdurch öffentlich vorgefaben. 


Nothbwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, ben 29. Mär; 1845. 

Das in der großen Frankfurter Strafe Nr. 118a 
belegene Bobefche Grundküd, gerichtfi abge⸗ 
ſchätzt zu 16,173 Thlr. 21 Ser. 9 Pf., fol 

am 16. Dftober 1845, Vormittags 11 Ube, 
an ber Gerichtöftelle fubhafirt werden. Tare und 
Hppothefenfchein find in der Regikratur einzufehen. 

Die dem Aufenthalte nach imbekannte einges 
tragene Gläubigerin, die Ehefrau des Kaufmanns 
Wilde, Charlotte Wilhelmine geb. Heifeldeg, 
wird hierdurch öffentlich vorgeladen. " 


, Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Stabtgericht zu Kyrig, ben 22. März 1845. 
Die den Erben des Einhüfnere Joachun Fries 
drich Chriſtoph Adler gehörigen, auf hiefiger Feld- 
marf belegenen Grundftüde, ale: 
1) eine halbe Hufe Rüdorofch, Bol. XII Nr. 16, 
tarirt zu UI Thle. 9 Sgr. 2 Pf., 
2) eine Viertel-Hufe Rüdorofch, Bol. XI11 Nr. 10, 
taxirt zu 598 Thlr. 21 Sgr. 5 Pf., 
3) ein Viertel Mefiphälifh, Bol. IX Nr. 61, 
tarirt zu 301 Thle. 12 Sar. 3 Pf, 
davon Tare und Hhpothefenfcheine in der Regi- 
fratur einzufehen, follen 
am 24. Juli d. I’, Vormittagg 11 Ubr, 
an ordentlicher Gerfihtöftelle nothwendig ſubhaſtitt 
werben. Königl. Stadtgericht. 


1 


Nothwendige Suphafiatiom. 
Königl. Stadtgericht zu Kyrig, den 26. März 1845, 
“ Die Grunkftüde des Aderbürgerg Chriſtian 
MWühelm Groth, als: 
1) das Bürgerhaus Bol. II Nr. 300, tarirt zu 
990 Täler. 26 Ser. 10 Pf., 
2) bie Scheune Bol. VIII Nr. 235, taxirt zu 
298 Thlr. 15 Spr., 
3) der Garten Bol. XVII Nr. 47, tarirt zu 
34 Chlr. 10 Ser, 
von welchen Tare um Hypothelenſchein in der 
Regiftratur einzuſehen, follen 
am 24. Zuli d. 3., Vormittags 11 Uhr, . 
an ordentlicher Gerichtsſtelle nothwendig fubhaftirt 
“werden.  Königl. Stadtgericht. “ 


Nothwendiger Verkauf. 
von Kähnefches Patrimonialgericht über Neuendorf. 
Das Büdnerkaus de8 Friedrich Rafhmann 
Nr. 32 zu Neuendorf, abgefchägt auf 226 Thlr:, foll 
am 5. Auguft d. 3., Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle in Neuendorf fubhaftirt wer: 
den. Taxe und Hypothekenſchein find in ber Re- 
giſtratur einzufehen. " 
Treuenbriegen, ben 10. April 1845. 


Preußifche "Reutenverficherungs - Anfalt. 
Befanutmahung. 

Mit Bezug auf die allgemeinen Beftimmlngen 
vom 8. April 1840 wird hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß die Nachweifung von den 
im Laufe des Jahres 1844 erfolgten, und bei ung 
gebuchten Nachtragszahlungen auf unvollfiändige 
Einlagen alien beftchenden Jahresgefelfchaften in 
unferem Büreau fowohl ale bei fämmtlichen Agen-. 
turen vom 25. d. M. ab auf vier Wochen (das 

iſt bis zum 35. Mai d. 3.) ausllegen wird. 
Jedem, der im Jahre 1844 hier oder bei ben 
Agenturen Rachtraggzahlungen auf unpollſtändige 
Einlagen geleiftet bat, bleidt es überlaffen, ſich 
aus jener Nachweiſung zu überzeugen, ob die darin 
bei feinen Nummern aufgeführten Nachtragszah- 
Iungen mit den Quittungen auf. ben Interung- 
feinen übereinfimmen, und find etwanige Ab- 
toeichungen fogleich und ſpäteſtens innerhalb vier 
Wochen nach Auslegung der Lifte ung unmittelbar 
u melden, indem die Anftalt — unterbleibt eine 
jolche Meldung — nur für bie in der Nachweiſung 
aufgeführten Nachtragszahlungen einftehen Fan. 


Geſellſchaft beehrt ſich 


Die Eingangs erreähnte allgemeine Aefannt- 
machung vom 8. April 1840 iff nachrich auf 
den außgelegten Nachmweifungen mit abgedruckt. 

Berlin, den 8. April 1845. nn 
Direktion ber Preuß. Rentenverfichesungs- Anſtalt. 


Befanntmahung. 

Die neue Berliner Hagel» Afekuranzs 
eim Beginn der Ver⸗ 
ficherungs = Periode das landwirthſchaftliche Publis 
kum darauf aufmerkſam zu machen, daß fie gegen 
fefte Prömie, wobei durchaus Feine Nachaghlung 
Ratefinden kann, die Verficherung ber Felbfrüchte 
gegen Hagelſchaden übernimmt, und ben Verluft 
durch Hagelfchlag, der den bei ihr Verſicherten trifft, 
gleich nach erfolgter Feſtſtellung baar vergütet. 

Der Sicherungs⸗ Fonds, mit welchem die Ge- 


ſellſchaft in dieſem Jahre für ihre Verbindlich⸗ 


keiten ‚haftet, beſteht aus dem vollſtändigen Stanım- 
Kapital von 500,000 Thlen., wozu noch bie eins 
junchmenden Prämien kommen. . 

Gleichzeitig zeigen wir hierdurch ergehenft an, 
daß in ber am 11. Dezember v. 3. Baftgefundenen 
General» Berfammlung der Herren Altionairs un- 
ferer Anftalt befchfoffen worden ift, fämmtliche im 
Tarife vom Jahre 1844 enthaltenen Prämienfäge 
von 14 und 14 Procent für Getreide, mit Aus⸗ 
nahme bes Erzgebirgifchen Kreiſes bed Königreichs 
Sachfen, für das laufende Jahr um } Procent zu 
ermäßigen. Ferner wurde befchloffen, den Nach⸗ 
trag zu $ 29 der Statuten dahin abzwändern, daß 
künftig die Verficherungs - Deklarationen zroei Tage, 
ſtatt wie bisher dreimal 24 Stunden nach ertveiß- 
Tichem Abgange mit der Poft hierher, ald Policen 
in Kraft trezen follen. 

Ueber die befchloffene Ermäßigung des Koſten⸗ 
beitrages bei Schäden über Taufend Thaler wird 
den Betheiligten in unſerm Haupt-Büreau, fü wie 
Fe den betreffenden Agenten nähere Auskunft ers 

ift. 2 

Im Regierungsbezirf Potsdam find bei nach⸗ 
genannten Ügenten die Höhe ber Prämienſätze zu 
erfahren und bie erforderlichen Antvegsfarmwigre, 
fo wie Berfoffaugs-Urkunden zu haben. 

Im ZüterbogE bei Herrn Stadtſekretair Schulz. 
= Dahme bei Herrn 5 Haberfand. . 
= Potsdam bei Herrn Dekonomie> Rommiffariuß 

Hildebrandt ’ 
s Belzig bei Heren Röhrbad. 
s Xreuenbriegen bei Heren I. F. A. Iaenide, 


2 

Im VRiemesk bei Herrn F. ©. Frande. 
Herieberg bei Herrn Kämmerer Fritze. 

“Zengen bei Herrn Ludw. Wiefe. , 
Wittftod bei Herrn E. F. Henning. 
Frihwalk bei Herrn, Kämmerer Rehyher. 
Dranienburg bei Herrn J. €. Wendler. 
Alt Landsberg bei, Herrn Aug. Trapp. 
Wiegen bei Heren €. F Beder. 


Angermünde bei Heren Konbufteir Schubert. 

Prenzlow bei Herrn $. Buutebartb. 

Brüfforw bei Herrn M. F. Kaeding. 

Ruppin bei Herrn Aug. Thiele. 

Neuftadt an der Doffe bei Herrn Ed. Timann. 

Granfee bei Herrn Buͤrgermeiſter Boigt. 

Rheinberg bei Herrn Ferd. Thiele. 

Brandenburg an der Havel bei den Herren 
E. Schonert & Sohn. 

Rathenow bei Herrn I. F. Schulze. 

Gremmen bei Herrn €. Grabom. 

Spandau bei Heren 3. F. &, Ieferich. 

Nauen bei bem Iandräthlichen Sekretair Herrn 
Kahlbaum. 

Sltorkow bei Herrn Amtmann Kunige. 

Töonigs ⸗ Wuſterhauſen bei, Herrn Reñtamts⸗ 

Aktuar Pauk. 
MNunsdorf bei Zoſſen bei Herrn Bauernguts- 
befiger A. Croll. 

e Kemplin bei Herrn 3. H. Dochow. 

Berlin, im April 1845. J 


— 


—M 


Direltion der neuen Berliner Hagel-Wfehuranye 
Geſellſchaft. 


Aachener und Münchener Feuerverſiche⸗ 
zungs » Gefellfchaft. . 

. Der Nechnungs-Abfchluß des Jahres 1844 

ergiebt folgende Refultate: _ 








Kapital» Garantie .3 Millionen Thaler. 
GEinjöhrige Referve fü . 
Jahr 185 ........... 703,610 - 


VBerſicherungs⸗ Kapital i 
433 Miltionen 401,656 + 
3 — ne hat dem — eeroe des 
äfts benugt, um die vorjährige Referve um 
142,322 — zu erhoͤhen. 


168 


Reufradt-Eberswalde bei HertnI. U. Pietſch. j 


Die ausführlichen Rechnungs⸗ Abſchlüſſe find 
bei den Unterzeichneten einzufehen: “ 
Potsdam, den 15. April 1845. 
C. W. Müller, Stadtrath. 
"Gerlöff, Kämmerer m Zeelig, 
- EB. Stodmann sen. in Beeskow. 
A. Röfenftern in Belzig. 
Junker, Bürgermeifter in Bernau. 
€. Schonert & Sohn in Brandenburg. 
Gebr. Nikolas in Charlottenburg. 
€. Bufchmann in Cöpenid. 
€. A, Taufcher in Dahme. 


- Meyer, Kämmerer in Fehrbellin. 


€. F. W. Timmler in Frieſack 
€. U. Viered in Granſee. 
3. D. Ebert in Havelberg. 
Schulz, Stadtſekretair in Jüterbogk. 
W. R. Grobeder in Kyritz. 
€. F. Janenſch in Lindow. 
Menzel, Rathszimmermeiſter in Lychen. 
geb. Bethcke in Reu-Ruppin. 
Göde, Bürgermeifter in Reuftadt ander Doffe. 
3. ©. Jangen in Neuſtadt⸗Eberswalde. 
3. €. Wendler in Oranienburg. 
8. Oanzel in Perleberg. 
Böhme, Kämmerer in Pritzwalk. 
Wilh. Kalbersberg in Prenzlow. 
A. Seyffert, Maurermeifter in Rheinsberg. 
J. 2 Liepe in Schwedt. 
8. Emden in Spandau. " 
Stu, Apotheker in Teltow. 
3. 8. 9. Jaenide in Treuenbriegen. 
Roth, Apotheker in Werneuchen. 
8 9. Brehmer in Wilsnad. 

offmann & Römer ‘in Wittenberge. 
Dtto Gabde in Wittſtod. 
©. Leiſt in Wriezen. 
€. Sr. Oberfampff in Zehbenid. 


30 Scheffel Spörgelfaamen find zu verkaufen 
in Charlottenaue bei Rheindberg. 


Eine Schmiede mit fämmtlichem Handwerks 
zeug, mit nicht unbebeutender ficherer Arbeit, iR 
u. verpachten; Pachtluffige fünnen. fich melden 
beim Schiffbauermeifter Ludwig Schulz in Eaput 
bei Potsdam. 


7@) 
rn 


—— 


+ 





az 


Deffentliher Anzeiger (we 1) 
zum 18ten Stüd bes. Amtshlatte 
‚ber Königlichen Regierung zu Potsbam und ber Stadt Berlin. 





Den 2. Mai 1845. 


* Dem Mafdginenmeifier bei der Wheinifchen 


Eifenbahn Pellens zu Anchen if unter dem 
13. Ayril 1845 ein Patent 
auf eine für neu und eigenthümlich achtet, 
durch Zeichnung und Befchreibung erläuterte 
Konfteuktion von Reflektoren zu Nacht-Si 
len auf Eifenbahnen in ihrem ganzen Zufam- 
menhange, ohne Jemand in der Unwendung 
el Theile zu „gleichen. Zwecle zu be 
* hindern, 
auf acht Jahre, von jemem Tage an gerechnet, 
‚und für den Umfang bes Preußiichen Siaats et- 
:theilt worden. 


* ‚Dem ehemaligen Zöglinge bed Gewerbe⸗In⸗ 
‚Ritus, ©. Reich in Berlin, iſt unter dem 
.17. April 1845 ein Einführungs » Patent 

auf ein en, Kupfer auf naflem Wege 
aus ben Erzen darzauſtellen, fo weit es ale 
neu und eigenthümlich erkannt worden if, 
ohne Jemand in’ der Anwendung bekannter 
BVerfahrungsiyeifen zu behindern, . 
anf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 
und für den Umfang des Preufifchen Staats er⸗ 
theilt worden. 


° Den Drahtſtift⸗Fabrikanten Gaftl und Graeff 
zu Wallerfangen ift unter bem 17. April 1845 ein 
Patent » 
auf ein ald neu und eigenthümlich anerfann- 
tes .Berfahren zur Darfiellung von Draht 
nägeln Behufs der Dachdeckung mit Schin- 
bein, Schiefertafeln ıc. 
auf acht Jahre, von jemem Tage au gerechnet, 
:wab für. den Umfang be Preußischen Stans er⸗ 
‚heilt worden. 


’ am Mechanikern Pikor und Martins zu 
‚Berlin. iſt unter dem 20. April 1845 ein Potent . 
‚auf eine als neu und eigenfhümlich erkannte 


Eomultion von Heberbarometern, 
auf acht Jahre, von ſenem Tage an gerechnet, 


und fir den Umfang des Berufidien Sigats ei- 
cheit word en. 


. Stedbriefe 

° Die nachfiehend fignalifirte unverehelichte Louiſe 
Abertine Tib ow vom hier, welche Öfter wegen 
tiederlichen Umhertreibens in der hiefigen Arbeite- 
anftalt detinirt war, und zufegt wegen Winfel- 
hurerei mit 3 Monat Zuchthaus und dann mit 
Groöchentlicher Detentiond - Verlängerung in ber 
Strafanftalt zu Brandenburg befiraft, am 14. d. M. 
aus derſelben hierher entlaflen worden und auch 
hier eingetroffen ift, hat fich fogfeih am andern 
Tage heimlich, ohne fich vorher bei ber Behörde 
zu melden, von hier twieber entfernt. Da diefe 
arbeitsicheue und der Lieberlichkeit ergebene Per- 
fon ſich vermuthlich wieder umhertreibt, fo werden 
ſäumtliche reſp. Behörden auf bdiefelbe, mit dem 
ergebenfen Erfuchen aufmerffam gemacht, fie im 
Betretungsfalle verhaften und nach event, erfolgter 
Unterfuchung und Beftrafung ‚mittelft Transports 
gefälligſt hierher zurück dirigiren zu tollen. 

Potsdam, den 19. April 1845. 
Königl. Polizei-Direktor, 

Regieruuge-Rasth von Kahlden- Rormann. 


Signalement. Namen: Tibomw, Stand: 
unverehelicht, Geburtd- und Wohnort: Porsbam, 
Religion: evangeliſch, Alter: 18 Jahre, Größe: 
4 Zuß, Haare: dunkelbraun, Stirn: body, Augen⸗ 
brauen: braun, Augen: bunfel, Nafe: klein, Mund: . 
Beet, Zähne: volfändig, Kinn: ſpitz, Geficht: 

lich, Gefichtsfarbe: blaßroth, Statur: fehlanf: 
& nbere Kenngeichen fehlen. 


° Die Handelsleute Mofes Judas aus Filehne 
und Aron und Efter geb. Sobersfi Wolfffchen 
Eheleute aus Scherigeifel find bier wegen uner- 
— Pl zur Unterfuchung gezogen und 

ftig zur Strafe verurtheilt worden - Die 


*. e bat feborh am denfelben bißher wicht volle 


werben Fönnen, wei fie die bißkerigen Wohn⸗ 


örter heimlich ‚verkifen habey and in. vagobon⸗ 
direndes Lebin führen. 

Wir erfuchen daher bie refp.- Wohllöbi Poli- 
seibehörden hiermit ergebenft, auf die genannten 
unten fignalifitten - Perfonen zu: vigiliren, . fie im 
Betretungsfalle zu verbaften und unter ficherem 
Geleit an ung abliefern zu faffen. 

Diefer bexeits unterm 18. Dezember 1840 ers 
laſſene Steckbrief wird mit dem Bemerken wieder⸗ 
holt, daß bie Berfolgten um 4 Jahre älter geworden 
den find und Aron Wolff im September 1844 
ſich in- Berlin aufgehalten, fein Domicil in Scher- 

» meifel bereits feit 2 Jahren aufgegeben hat, und 
fid) nach Polen begeben haben foll. 

Marienwerder, den 6. April 1845. 











F Konigl. Inquiſitoriat. 
Signalement: 
Mofes Aron Eſter 
Judas. Wolff. | Worff.. 
jeburtsort:| Kilehne, ollmirftäde| üg im 
Gzarnikauer |bei Magbde« | Großherjog- 
ö Kreifes. . burg. ſthum Pofen. 
Religion: | jüdiſch. jüdiſch. jübifch. 
Alter: 30 Sabre. | 29-Iahre. | 36 Yahre. 
Größe: Ihguß 9ZoR.\5Fuß 6 Zoll. A Fuß. 
Haare: ſſchwarz, ges] fchrearz, ſchwarz⸗ 
locit. kraus. braun. 
Stirn: frei. bedeckt. rund. 
Augen⸗ 
brauen: braun. ſchwarz. braun. 
Augen: blaugrau. braun. braun. 
Nofe: lang, ges | propor- vropor⸗ 
bogen. tionirt. tionirt. 
Mund: gersöhnlich. gewöhnlich. | gerubhmlich. 
. Bart: braun. ſchwarz. 
Kinn: breit. oval. oval. 
Geſicht: | Tänglich. | Tänglich. oval. 
Geſichts⸗ J 
farbe: | . gefund. gefund. gefund. 
Statur: groß, mittel. klein. 
Sprache: und deutſch und |deutfch und 
jüdiſch. jüdiſch. jüdiſch. 
Beſondere 
Kennzeichen: ſtark poden-| Feine. feine. 
narbig. 


Die nachſtehend näher Agnalifirten, unter poli⸗ 
zeilicher Aufficht- befindlichen Individuen: 
1) ber Webergefelle Johann Gottlob Kohl, 
"welcher wegen twieberhoften Diebſtahls Aucht · 
Handfirafe rlitten hat, 


„der Dice jebrich Mößler, welcher 
wegen Bertdiel u agabbnditens mehrmalg, 
fo wie wegen unbefugten Kurirens beftraft if, 
baben ſich feit 1A Tagen heimlich von hier ent- 
fernt, und treiben “fich vagabondirend umher. Wir 
machen auf diefelben hierdurch ergebenft aufmerffam. 
Jüterbogk, den 24. April 1845. 
Der Wagiſtrat. - 

Signalement des ıc, Kohl. Namen: Jo— 
hann Gottlob Kohl, Stand: Webergefele, Ger 
burtds und Wohnort: Züterbogf, Religion: evans 
geliſch, Alter: 25 Jahre, Größe: & Fuß 54 Zoll, 
Haare: blond, Stirn: frei, eit, Augenbrauen: 
blond, Augen: blau, Nafe: bit, Mund: gewöhn⸗ 
lich, Zähne: gut, Bart: blond, Kinn: rund, Ges 
fit: oval, Gefichtsfarbe: gefunb, Statur: fchlanf. 

Befdndere Keunzeichen: Linke beim Munde 
eine kleine Blatternarbe und beim Auge einen 
Knoten. 

‚Signalement bes ıc. Rößler. Namen: 
Johann Friedrich Röfler, Grand: Bädergefeile, 
Geburts» und Wohnort: Jüterbogk, Religion: 
evangelifch, Alter: 22 Jahre, Größe: 5 Fuß, Haare: 
dunkelbraun, Stirn: frei, Augenbrauen: braun, 
Augen: graublau, Nafe: Humpf, Mund: mittel, 


- Zähne: defekt, Bart: ſchwarz, Kinn: Elein, Seit: 


breit, Geſichtsfarbe: gefund, Statur: unterfegt. 
Befondere Kennzeichen: Narbe vor der Stirn. 


Der Dienſtknecht Friedrich‘ Dröfher aus 
Dalgoro ift dringend verdächtig, in Seegefelb einen 





‚Diebftahl verübt zu haben, und hat fich der Uns 


terſuchung und Verhaftung durch bie Flucht ent 
zogen. 
.  Sämmtliche Civil- und Militairbehörden wer⸗ 
bem erſucht, auf denſelben Acht zu haben, ihn im 
Betretim [e zu verhaften, und an ung gegen 


. Erftattung ber Koften abliefern zu Iaffen. 


* Spandau, am 25. April 3845. 
Feeiherrlich von ber Redfches Dateimoniohgericht 
über Seegefel. . - 
Signalement. Geburtsort: Etzin, Aufents 
haltsort: Dalgow, Gewerbe: Dienftfnecht, Alter: 
22 Jahre, Größe: 5 Fuß-& Zoll, Haare und Bart: 
dunkel, letzterer noch ſchwach, Augen: bunfel, 
Augenbrauen: dunkel, Geficht: voll, Statur: ſtark. 
Am Rleibungsrüden find von ihm mifgenoms 
mm: eine blaue- Tuchjadte, blaue Tuchhofen und 
eine ſchwarze Tuchmüge mit Schirm, ein blauer 
Rod, ſchwarze —— fehwar ziederne Bofen, 








Stedbriefs⸗Erledigung. 

Det am 16. Kan d. 3. vom Hier heimlich 
entwichene, mittelft Stredbriefd vom 13. v. M. 
verfolgte Arbeitemann Johann Friedrich Wilhelm 
Mann if ergriffen und in die Zwangs- Arbeitds 
Anftalt zu Groß⸗ Salze eingeliefert, worden, wel⸗ 
ches wir biermit befannt machen. 

Strausberg, den 23. April 1845. 

Die In ſpektion des Landarmenhauſes. 





Bekanntmachung. 

Im Auguſt vorigen Jahres iſt im Stalle des 
Gaſtwirths Schulze zu Werder eine zweigehäufige 
fitberne Taſchenuhr gefunden worden. ö 

‚ Der Eigenthümer dieſer Uhr wird aufgeforbert, 
feine Eigenthums»Anfprüche fpäteftens in dem auf 
den 17. Mai d. 3., Vormittags 12 Uhr, 
in unferm Gefchäftefofale, Friedrichsſtraße Nr. 7, 
anberaumten Terinine anzumelden unb zu befcheis 
nigen, widrigenfalls er bderfelben verluftig gehen, 
und bie Uhr bem Finder zugefchlagen werden wird. 

Potsdam, ben 11. April 1845. 


Königl. Preuß. Juſtiz⸗Amt. J 


Der Braueigen Hoene hierſelbſt beabſichtigt 
feine zur Bereitung von Braumalzfchroot beſtiminte, 
auf feinem Grundſtück in der Burgſtraße Nr. 22 
hierſelbſt befindliche Mühle, die feither durch thie- 
rifche Kraft in Betrieb gefegt worden if, Eimftig 
mittelft einer Hochdruck⸗ Dampfmafchine von brei 

Pferdekraft in Bervegung zu fegen. Dies Bors 
haben wird nach Borfchrift des $ 29 ber Allge⸗ 
meinen Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845 


in Folge Verfügung der Königl. Hochlöblichen Res- 


gierung vom 19. d. M. ‘mit der Aufforderung zur 
Kenntniß der Betheiligten gebracht, etwanige Ein- 
wendungen gegen bie neue Anlage binnen vier 
Wochen, welche Friſt für alte nicht privatrecht- 
lichen Einreden praclufivifch ift, bei dem hiefigen 
Polizei: Direktorium anzumelden. 
Potsdam, den 25. April 1845. 
Königl. Polizei» Direktor, 

Regierungs-Ratl) von Kahlden-Normann. 


Befanntmahung. 
* Die Grasnutzung in den Ghauffeegräben des 
dritten Wegebaubezirks ſoll meiftbietend. verpachtet 
werden, und zwar: 
J) die Strede von Porsdam bie Beelitz 
am 9. Mai b. J., Nachmittags 2 Uhr, 
im Gaſthofe zu Michendorf, 


D die &trede von Veelitz 618 zur Hohenholzbrücke 
am 9. Mai d. 3., Bormittage 10 Uhr, 
auf der Hebeftelle bei Buchholz, 
3) bie Strede von ber Hohenholzbrücke, bie 
hinter Luttersbrunnen “ 
am 12. Mat d. J., Nachmittags 5 Uhr, 
im Gafthofe des Heren Linicke bei Rieg und 
4) bie Strede von Tiefenbrunnen bis hinter 
Welſikendorf . 
am 13. Mai d. J., Vormittags 11. Uhr, 
auf der Hebeftelle bei Jüterbogk, 
wozu Pachtluftige einladet 
Treuenbrietzen, den 20. April 1845. 
. der Wegebaumeifter Teichhardt. 


Ebictal-Gitation. 

Nachſtehende Dokumente: . 

T) bie pom Maurer Chriſtian Engel unterm 

«9. April 1812 dem Gaſtwirth Friedrich Jahne 
jun. in Zinna ausgeſtellte und auf dem in 
Zinna belegenen, sah Nr. 78 Kol. 309 Bol. 
VIH im Hypothekenbuche verzeichneten, gegen- 
roärtig dem Tagelöhner Martin Krüger gehö- 
‘tigen Haufe eingetragene Obligation über 
36 Thlr. Kourant, 

2) die vom Leinweber Andreas Schröder un- 
term 22. März 1806 dem Bauer George 
Schulze in Pechüle ausgeſtellte und unterm 
27. Zuni 1816 und 3. Mai 1821. dem Hüfner 
Michael Schlunke daſelbſt cebirte und auf 
dem in Pechüle belegenen, sub Nr. 27 Fol. W 


> Bol. XI im Hypothekenbuche verzeichneten, 


gegentoärtig dem Johann Friebrih Schröder 
gehörigen Koffäthengute eingetragene Dbliga- 
tion über 500 Thlr. Kourant, . 
3) das Dupfifat des zroifchen dem Büdner Jo- 
hann George Schulze in Ruhlsdorf und dem 
Dienſtknecht Gottlieb Sprenger in Zälichen- 
borf unterm 25, Auguft 1814 geſchloſſenen 
Kauffontrafte, aus welchen für den Erfteren 
ein Auszug und 100 Thle. rückftändige Kauf- 
gelder auf dem, dem Leßteren zugehörigen, in 
Ruhlsdorf belegenen, sub Nr. 23 Fol. 23 
Bol, XVI des Hypothekenbuchs verzeichneten 
Büdnerhauſe eingetragen ftehen, . 

4) das Duplifat des zroifchen dem Bauer Johann 
Tobias Heinrich und feiner Ehefrau Anne 
Marie geb. Wäfchen mit ihrem Sohne, Chris 
flian Heinrich unterm 8. Februar 1812 ge⸗ 
fhloffenen Kaufkontrakts, aus meichem für bie 
Erfteren ein Auszug und 55 Thlr. rüdftändige 
. .. 


Kaufgelder auf dem in! bergen, sub 
Nr. 9 Fol. 33 Bol. IV —** ekenbuchs 


verzeichneten, gegenwärtig dem George Leh⸗ 
mann gehörigen Hüfnergute eingetragen ſtehen, 

5) die vom Tuchmachermeifter Wilhelm Fel⸗ 
gentreu unterm 22. September 1832 dem 
Kaufmann Carl Saloınon in Luckenwalde 
auggeftellte, unterm 2. April 1835 dem Färber 

. Carl Gottfried Eduard Merkel daſelbſt cedirke, 
auf dem hierſelbſt belegenen, sub Nr. 447 a 
und 447 b Fol. 209 und 213 Bol. V bes 
Hyyvothekenbuchs verzeichneten halben Bübner« 
häufen, wovon letzteres gegenwärtig der un- 
verehelichten Chriftiane Karoline Felgentreu 
gehört, eingetragene Obligation über 400 Thlr. 
Kourant, 

6) die vom Hüfner Martin Lehmann unterm 
25. Mai 1826 dem Bauer Andreag Ziehe in 
Frankenfelde ausgeſtellte, auf dem in Märteng- 
müble belegene, sub Nr. I1 Fol. 12 Bol. XIII 
im Hypothefenbuche verzeichneten, dem Erfte- 
ren noch Zugehörigen üfnergute, eingetragene 

. _ Dbligation über 50 Thlr. Kourant, 

7) bie. vom Weber George Friedrih Hoppe 
unterm 9. März 1820 dem Webermeifter 
Ehriftian Friedrich Flemming in Zinna aus⸗ 
geftellte, auf dem daſelbſt belegenen, sub Nr. 163 
Fol. 225 Bol. IX des Hyypothekenbuchs ver- 
zeichneten, gegenwärtig dem Webermeifter Carl 
Sacoby zugehörigen halben Weberhaufe ein-' 
getragene Obligation über 140 Thlr. Rourant, 

8) die Ausfertigung des über den Nachlaß der 
Ehefrau des Koffärhen Chriſtian Schulze, 
Marie Eliſabeth geb. Auguft, früher vefpitt- 
weten Zierom, unterm 17. Zuli 1810 vor 
bem Juftigamte Zinna geſchloſſenen Erbrezeffes 
vom 3. September ejusdenı, aus welcher für 
den Hüfner Gottlieb Schulze in Dorf Zinna 
auf dem in Rotenburg belegenen, sub Nr. 13 
Fol. 14 Bol. XIV des Hypothekenbuchs vers 
zeichneten, dem Chriftian Schulze gehörigen 
mafrengute 100 Thlr. Kourant eingetragen 

eben, 

9) das Duplifat des zroifchen ber verehelichten 


Webermeifter Jacob Nitfche, früher verwitt- - 


weten Johl, Dorothee Sophie geb. Zeibler 
und ihrem Sohne, Reinwebermeifter Gottfried 
Wilheim Johi unterm 11. März 1820 ge- 
fchloffenen Kaufkontrakts, aus welchem für die 
Erſtere 100 Thle. Kourant rückſtändige Kauf- 
gelder und für diefelbe und ihren Chemann 


Jacob Nitfche in Husyı dem, dem 
teren — in nn u 
Rr. 217 Fol. 73 Bol. III des Hppothefenbuche 
verzeichneten Bübnechaufe eingetragen fiehen, 


10) die von der Magdalene Voigt geb. Tieg 
rgermeiſter 


unterm 23. Februar 1778 dem Bü 
Balthafar Wilhelm Frauke in Luckenwalbe 
ausgefiellte, auf dem bierfelbft — sub 
Nr. 173 Fol. 464 Bol. VII des Hppothefen- 
buchs verzeichneten, gegenwärtig dem Tuch⸗ 
machergefellen Chriftian merig Graf zuge 
börigen Haufe eingetragene: Obligation über 
3 Thlr. Kourant, 


11) die von dem Rademachermeiſier Gottfried 


Rafad unterm 14. Juni 1781 dem Kaufmann 
Andreas Wilhelm Kähndrich in Eudenmalbe 
außgeftellte, anf dem hierfelbft belegenen, sub 
Nr. 97 Fol. 397 Bol. 1 des Hypothelenbuchs 
verzeichneten, gegentwärtig bem Tuchfabrikan⸗ 
ten Ludwig Zfchode zugehörigen Kleinerbens 
gute eingetragene Obligation über 50 Thle. 
Gold und 150 Th. Kourant, 


12) das Dupfifat des zwiſchen dem Drechsler 


meifter Johann Gottfried Pfannenberg und 
feiner Ehefrau Johanne Louiſe geb. Sagen 
mit ihrem Sohne Johann Gottfried Pfannen- 
berg bierfelbft vor dem Juſtizamt Zinna un- 
term 8. Mai 1830 gefchloffenen Kauffontrafte, 
aus welchem für bie Erfleren ein Auszug und 
75 Thlr., fo wie für die Mutter noch insbe⸗ 
fondere 25 Thlr. rüdfländige Kaufgelder auf 
dem in Luckenwalde belegenen, Nr. 412 Fol. 69 
Bol. V des Hypothekenbuchs verzeichneten, 
gegenwärtig bem Drechsler Johann Gottfried 
Pfannenderg und feiner Ehefrau Lonift 
Karoline geb. Geride gehörigen Kolonifiens 
hauſe eingetragen flehen, 


13) die Ausfertigung des über ben Nachlaß bes, 


ju Grüna verftorbenen Büdners Chriftios 
Kuhle, unterm 9. Dezember 1809 won bem 
Juſtizamte Zinna gefchloffenen Erbrezeſſes 
von 17. Auguft 1810, aus welcher für die 
Wittwe Kuhle, Anne Dorothee geb. Krä- 
ger daſelbſt, auf dem in Grüna belegenen, sub 
Nr. 49 Fol. 49 Bol, X des Hypothekenbuchs 
verzeichneten, gegenwärtig dem Büdner Gott: 
fried Kuhle zugehörigen Büdnerhaufe ein 
Auszug und 50 Thir. rüdfändige Kaufgelder 
eingetragen ftehen, 


14) bie Ausfertigung des über den Nachlaß der 


verehelichten Zuchmachermeifter Grauert, 





2] 


Jehauue. Regine Dannewig_ wies 

29. Juni 1816 geichloffenen Erbrezeſſes vom 
17. Augufi ejusd,, aus welcher für die A Ges 
ſchwiſter Grauert, Carl, Johann, Gottlob 
und Friedrich Wilhelm, für jedes derſelben 
70 Thlr., alſo zufammen 280 Thlr. Muttergut 
auf -dem hierſelbſt belegenen; sub Nr. 171- 
Fol. 297 Bol. U des Hnpothefenbuche vers. 
zeichneten, dem WWebermeifter Johann Gottlieb 
Zahn und deffen Ehefrau, Johanne Chrifiiane 
geb. Grauert zugehörigen Kleinerbengute ein- 
getragen ftehen, 

15) die vom Weber Carl Wilhelm Thiele un- 
term 29. Juni 1820 dem Hüfner Gottlieb 
Schlüter zu Werder ausgeftellte, auf bem 
in Zinna belegenen, sub Nr. 127 Kol. 73 
Bol. IX im Hhpothefenbuche verzeichneten,. 
gegenvoärtig dem Weber Friedrich Wilhelm 
Förfter zugehörigen halben Weberhaufe ein- 
getragene Obligation über 50 Thlr. Kourant, 

find, mit allen benfelben angehängt gewefenen Hy⸗ 

pothefenfcheinen verloren gegangen und es twerben 
daher auf den Antrag ber Intereffenten alle dieje⸗ 
nigen, welche als Eigenthümer, Geffionarien, Pfand- 
oder fonftige Briefinhaber Anfyrüche an diefe Do- 

Eumente zu machen gebenfen, aufgefordert, die⸗ 

felben innerhalb 3 Monaten, fpäteftens in bem 
am 30. Mai 1845, Vormittags 10 Uhr, 

anſtehenden Termin entweder perfönlich oder durch 
einen zuläffigen Bevollmächtigten, wozu bie Juſtiz⸗ 
kommiffarien Oeſt err eich bierfelbft und Fran 
in Jüterbogk in Vorfchlag gebracht werden, anzu⸗ 
melden und nachzuweiſen, widrigenfalls dieſelben 
mit allen ihren Anſprüchen an bie vorſtehenden 


‚Dokumente und die verpfändeten Grundſtücke präs 


cludirt, ihnen fomit ein ewiges Stillſchweigen auf- 
erlegt, an deren Stelle nene ausgefertigt unb ſoweit 


. bie Zahlungen nachgeroiefen worden, mit Löſchung 


ber Forderungen im Hhpothefenbuche verfahren 
werden wird. 
Luckenwalde, den 30. November 1844. 
. Königl. Land- und Stadtgericht. 


Befanntmahung " 

‚wegen Berkaufs bes Magiftrats-Bor- 
werks⸗Grundſtücs auf dem Wedding. 

- Die birrunter näher bezeichneten, ber Siadt⸗ 

Kommune zugehörigen Webdings > Grundküde, fol- 

ten alternative un Ganzen ober in zwei Parzellen 


zum freien Eigenthum verkauft werden. Hierzu if 


ein Licitations⸗ Termin auf 


: vn MU: Mei vBerauenons +4 Uhr, 

im gebachten a Pankfiraße Nr. 50, vor 
unferm Deputirten, Herra Stadtraih Rif ch au⸗ 
geſetzt, wozu Kauflußige eingeladen werden. 

ie hierbei zum Grunde gelegten Bedingungen 
find_in unferer Regiſtratur im Derlinfchen Rath⸗ 
hauſe und im erwähnten Vorwerks⸗ Grundſtũck ein- 
zuſehen, und bleibt ber Meiftbietende bis nach er⸗ 
folgte Zuſchloge an fein Gebot gebunden. 

Die Grumbfüde beſtehen: 

1. Parzelle a; aus dem in der Webbingsftaße 
Nr. A belegenen Meierhaufe, nach dem Par 
zellirungspiane mit Nr. VIII bezeichnet, 37 Fuß 
fang, 35 Fuß tief, dem Anbaue baran 22 Fuß 
lang, 28 Fuß tief, ald Kuhſtall benutzt, dem 
Pferdeftal neben der Scheune belegen, dem 
Scheunengebände, 66 Fuß lang, 36 Fuß tief, 
nebft darımter befindlichen Keller, der An⸗ 

ſchleppe daran, 15 Fuß lang, 10 Fuß tief, 
wobei ein Pferdeftall, und dem heile bed 
Hofes vom Scheunengebäude bis jur Grenze 
zrofchen dem Waifenhanfe und dem Kuhſialle. 

11. Parzelle b, aus der nach dem Parzellirungs- 

. plane mit 7 bezeichneten, an der Panffiraße 
Nr. 50 und im der Webdingsftraße belegenen 
"Parzelle incl. Hofraum und Garten, enthält 
97 DRuthen, tworanf die Wohn- und Wirth⸗ 
ſchaftsgebãude nebft Anbau und ber Theil bes 
Kuhftalles bis zum Meierhaufe und der Hof: 
raum bis dahin befinbfich find. 
Berlin, den 12. März 1845. 
gorſt⸗ und Defonomie= Deputation bed Magifirats. 


Berfauf. 
°. Das, in dem zwei Meilen von ben Städten 
NeusRuppin, Wittftocd, Wuſterhauſen und Rheins⸗ 


„berg entfernten Derfe Rögelin belegene, ſich in 


gutem baulichen Zuftande befindende Forſt· Etabliſſe⸗ 
ment, befiehend aus einem maffiven Wohnhauſe 
von 6 Fenflern Front, zwei Stallgebäuden und 
einem Scheunengebäubde von Fachwerk und 6 More 
gen 54 IRuthen Acker und Gärten ſoll öffent 
lich meiftbietend verkauft werben. ö B 
Es ift zu dieſem Zweck auf 
Mittwoch, den 28. Mai d. J., Vorm. 10 Uhr, 

im Kruge zu Rögelin Termin anberaumt, wage - 
Kaufluftige wit dem Bemerfen eingeladen werben, 
daß der Zufchlag im Termine ertheilt wird,] wenn 
der, mit 2420 Thlr. 4 Ger. 7 Pf. abfchließende 
Taxwerth erreicht oder überſtiegen wird. 


2 


‚ Der und die Merkauifsbehirigungeh Tonnen 
ſtets im Büreau des Umterzeichnetert eingefehen 
soerden. Rheinsderg, am 25. April 1845. 

Im Auftrage ber König. Regierung: \ 
Der‘ Forftmeifter v. Schätzell. 


Befanntmadhung: 
- Am Dienftag' den 27. Mai d. 9., Vormittags 
8 Uhr, follen bie ber Pfarre zu Nielwerder gehoͤ⸗ 
tigen, völlig feparirten Grundftüde, befiehend außer 
den im Dorfe belsgenen Wohn- und Wirthſchafts⸗ 
gebäuden, aus Woͤrde, Acer, Weide und Wieſen, 
aufommen von überhaupt 119 Morgen 145 LIRu- 
then Flãcheninhalt, von Michaelis biefes Jahres 
ab theild in Erbpacht, theils alternative in Erb⸗ 
pacht und Zeitpacht ausgeboten werben. 

‚Der Termin wird im Kruge zu Nietwerber 
abgehalten, und werden nad) 12 Uhr Mittags 

. feine Rachgebote angenommen. Der Zufchlag bleibt 
vorbehalten. 

Die. Kirchenvorfteher. find angerviefen tworben, 
Die. Befichtigung der Grundftücke von den vorhan⸗ 
denen Wegen aus, zu geftatten. 

Kautiongfähige Erwerbungs- und Pachtluſtige 
werden zu dem Ausbietungstermin eingeladen, und 
wird nur mod bemerkt, daß die zum Grunde zu 
legenden Bedingungen twerftäglich im Büreau des 
unterzeichneten Amts, fo wie beim Lehnſchulzen 
Giefe zu Nietwerder einzuſehen find. 

Alt⸗Ruppin, den 23. April 1845. 

Königl. Domainen-Rentanıt. 
von Schinidt. 





Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Kanrmergericht in Berlin. 


Das hierſelbſt in ber Schumannsſtraße Ar. 10 


befegene, im fammergerichtlichen Hyyvothekenbuche 
Gont. € Bol. IX Nr. 20 Pag. 305 verzeichriete 
Zinno wſche Grundfüd, abgefchäßt auf 24,061 
Thle. 20 Sgr. 4 Pf. zufolge ber, nebft Hypothe· 
kenfchein und Bedingungen in der Regifiratur ein- 
äufehenden Tare, ſoil 

am 9. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 


an ordentlicher Gerichtsfiefte (ublyaflirt werden. - ' 


— Mothmwendiger Berfauf. “ 
Stabtgericht zu Berlin, den 23. November 1844: 


: Das bierfelbft vor dem Frankfurter Thore, 
Ins von der Ehauffee befegene, dem Ziegelmeitter 


Dörband zugehörige und aus ben im Hypothe⸗ 
Eenbuche Bol. 27 Rt. 1706 und 1731. verzeichries 


| 


ten Grunbſtücken Infanmengefefte —X for 
Schuldenhalber in dem 

am 15. Juli 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle anſtehenden Bietungstermin 
ſubhaſtirt werden, bdergeftalt, daß das Ausgebot 
des Ganzen als Ein Grundſtuͤck und verfuchereife 
der’ ’einzelnen Theile nebft ben darauf befinblichen 
Gebäuden erfolgt. Die’ gerichtliche Tare von dem 
ganzen Gruner beträgt ‚13,191 Thlr. 6 Ser. 
103 Pf.; dagegen die der einzelnen Antheile: von 
dem Grundflüd Bol. 21 Pr. 1706 2214 Zr 
20 Sr. 3 Pf., Vol. 21 Nr. 1731 10,976 Thlr. 
16 Sar. 7 Pf., welcher Unterfchieb batin Tiegt, 
daß die einzelnen Xheife weniger nutzbar _ fein 
wuͤrden, als das Ganze, und fie Durch die Trennung 
im Werth verlieren. Die Taren und die Hhpo- 
#hefenfcheine, fönnen in der Regiffratur eingefehen 
werden. 





Rothwendiger Verkauf. 


Stadtgericht zu Berlin, den 30, November 1844. 


Das in der neuen Schönhaufer Strafie Nr. 4 
belegene Grundftüc des Kaufmanng Hirfch Abele= 
yo isch abgefhägt zu 6179 Thlr. I Sar. 
3 ſoll 

am 18. Juli 1845, Vormittag 11 Uhr, 


an der Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tare und 


Hypothekenſchein find in ber Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. - 

Spabtgeriht zu Berlin, den 17. Dejember 1844. 
Das in ber Rofengaffe Nr. 33 belegene Grund» 
Rüdt de8 Dekonomen Genann, ga gerichtlich abge⸗ 
ſchätzt zu 5793 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf., foll 
‚am 26. September 1845, Vormittags I1 Uhr, 
an der Gerichtsftelle ſubhaſtirt werden. Tare und 
Hyypothekenſchein find in dev Regiftratur einzufehen, 

Der dem Aufenthalte nach unbefannte Zimmers 
polier Johann Carl Friedrich Schulz wird bier- 
durch öffentlich vorgeladen, fo wie auch die unbe 
Eannten Realprätendenten bei Bermeibung der Prã⸗ 
uf ion vorgeladen werden. — 





Norhwendiger Berkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 28. Dezember 1844. 
Das in ber Neander Straße Rr. 5 Settgene. 
Grundftück des Maurermeifters Louis Jıflus- 
rich Fa abgefchägt zu 11,081 fi: 


‚10 Sgr. 





. Min 15. Gepteinber 4845, Bormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Taxe und 
Oypothekenſchein ſind in der Regiſtratur einzuſehen. 


Rothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 31. Januar 1845. 

Das in der Köthener. Strafe Nr, 7 belegene 
Skodo wskyſche Grundftüd, gerichtlich abgeſchätzt 
zu 1180 Thlr:, Toll 

am 12. Juni 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stobtgericht zu Berlin, den 31. Jannar 1845. 
Das in ber Mulacksgaſſe Nr. 3 belegene En- 
serfche, jet Saffefche Grundftüd, gerichtlich 
abgefchägt zu 8256 Thlr. 14 Ser. A Pf. fol, weil 

die Käuferin das Kanfgeld nicht: berichtigt hat, 

- am 18. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftele refubhaftirt werden. Tare und 
MHyyothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Die ben Aufenthalte nach wmbefannten Ge⸗ 
ſchwiſter Sorge oder deren Erben werben hier⸗ 
durch öffentlich mit worgeladen. — 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, ben 31. Jannat 1845. 
Das in ber Köthener Straße Nr. 6 belegene 

Skodowskyſche Grundfüd, gerichtlich abgeſchätzt 
zu 5443 Thir. 5 Sgr., ſoll 

am 11. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an. der Gerichtöftelle fubhaftirt werden. ' Tare und 
Hyyothekenſchein find in der Negifiratur einzufehen. 
Die dem Anfenthalte nach unbekannten Real- 
Intereffenten „ Ziegeleibefiger Johann Friedrich 
Weundtland und Particulier Philipp Julius 
Kuhn, werden hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Notbwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 21. März 1845. , 

¶ Das in der Rittergaffe Rr.5.belegene Schüttig- 
ſche Grundſtüch gerichtlich abgefchägt au 1318 Chir. 
28 Sr. 73 Pf, foll ° 

am 25. September ‚1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhaftirt twerben. Tare und 
Hyypothelenſchein find in ber Regiftratur einzufehen. 


"2° Die dem Aufenthalte nach unbefannte Gldubir 


gerin, verehelichte Kanonier Neumann, Friedrike 


7 


wuiſe geborne Conra di, in Beißanbe ihres Ehe 
mannes, wird hierdurch öffentlich vorgeladen. 





Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 29. März 1845. 
Das vor dem -Schünhaufer Thet Nr. 51 bee» 
game Schulzfche Grundftüd, gerichtlich ahgefchägt 
zu 3604 Thir. 8 Sgr. 9 Pf, fl . , : : 
am 6: Dftober 1845, Vormittags #1 Uhr, 


an ber Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Tare und 


Odpothelenſchein find in der Regiſtratur einzuſehen. 
Die dem Aufenthalte nach unbekannten Erben 
des Gatlwirths Johann Friedrich Schulz, fo wie 
die des Maurerpolierd Friedrich Wilhelm Bor⸗ 
mann werben hierdurch offentlic, vorgelaben. 


Nothwendiger Verfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 29. März 1845. 
Der auf dern neuen Markt beiegene Schmibt- _ 
ſche Schlächterfcharen, gerichtlich abgeſchätzt zu 
288 Thlr. 15 gr. 3 Pf., folk 
ans 28. Auguſt 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Getichtsſielle ſubhaſtirt werden. Tore und 


Hypothebenſchein find in ber Regiſtratur einzuſehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Land⸗ und Stabtgericht zu Wriezen, 
den 30. Dftober 1844. . 
. Das in Groß-Barnim belegene, im dortigen 
Hypothekenbuche Bol. I Pag. 85 Nr. SA_ver- 


‚zeichnete, bem Friedrich Mielen; gehörige Grund» 


üch zufolge ber, nebſt Hypothekenſchein in unferer 


*  Regifttatur einzufehenden Tare auf 8130 Thlr. ge- 


sichtlich abgeſchätzt, ſoll Schuldenhalber 

am 17. Jun 1845, Bormittage 11 Uhr, . 
an ordentlicher Gerichtsfielle hierſelbſt vor bem 
Herrn Land⸗ und Stabtgerichtsrarh Klüver fub- 
haſtirt voerben. - \ 

Die unbefannten Erben ber angeblich zu Groß⸗ 
Barnim verftorbenen Hypothekengläubiger Alt 


\ Bee Mielenzfchen Eheleute werden zu die⸗ 


fear Termine hiermit vorgeladen. . 





Nothbwendige Subhafation. ' 

Sande und Stabtgericht Liebenwalbe, am 18. Fe⸗ 
bruar 1845. 5 x 

Das zu Klandorf belegene Büdnerhaug des ver- 
ſtorbenen Bübnerd Hübener und dag bemfelben 
zuſtehende Erbpachtsrecht an. 5 Morgen) ehema⸗ 
ligen Forflandes bei Klandorf, abgeſchätzt auf 
600 Thlr, und 125 Thlr. zufolge der, nebft Hy⸗ 


174 


sorhefenfchein and Bedingungen bei nns einzufe- 
benden Tape, foll 

am 30. Mai d. 3., Vormittags 11 Uhr, 
an orbentliher Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 

Seabigericht zu Straßburg in ber Ufermark, 
den 21. Februar 1845. 

Das in ber Pfarrfiraße sub Rr. 282 hier be- 
Hegene, zum Nachlaß ded Mi i F. W. 
Za ſtr ow gehörige Wohnhaus, taxirt zu l 130 Thir. 
20 Sgr., ſoil 

am 8. Juni 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftele nach vorgängiger Res 
gulivung der Bebingungen fabhaflirt werben. 


werben. . 
Hypothekenſchein und Tare find in der Regie 


firatur einzufehen. 
Nothwewndiger Verkauf. 

Tanb- und Stabtgericht zu Freyenwaide an der 
Ober, ben 7. März 1845. 

Das hierfelbft auf dem Roßmarie “sub 
Wr. 1724 belegene, im Hypothekenbuche ‘Dom. V 
Pag. A833 Nr. 197 verzeichnete Bätonerfche Grund⸗ 
fü nebſt Zubehör, abgefhägt auf 558 Thlr. 
9 Spr., fol . 

am 8. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt werben. 

Alle unbekannte Realprätendenten werden aufs 
geboten, fich, bei Vermeidung der Prächfion, fpä- 
teftens in diefem Termine zu melden, und der dem 
Aufenthalt nach unbefannte Eigenthümer Chriftian 
Büttner wird hierzu öffentlic, vörgeladen. Pr 

Tape und Hhpothefenfchein find in unferer Re- 
giftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Wittfiod, den 27. März 1845. 
Das hierfelbft im erften Biertel in der Ketten⸗ 
-firaße Nr. 94 belegene, Bol. 1 Fol. 99 des Hy⸗ 
pothefenbuch verzeichnete, bem Bäckermeifter Karl 
Friedrich Mewes gehörige, zu bem Werthe won 
942 Thlr. 2 Sgr. Al Pf. gerichtlich abgefchägte 

Wohnhaus, fol . 

am 9. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr und 

Nachmittags A Uhr, - 

am orbentficher Berichtöftelle fnbhaflirt werden. 


Tare und Hupeihelanfäyrin find in der Oi 
‚Rratur bes Gerichts einzwiehen. 


Nothwenbdiger Berkauf. 

Lande und Stabtgericht zu Brandenburg a. d. h, 
den 26. März 1845. J 

Das vor dem Steinthore ber Neufadt hir 
feld Nr. 164 belegene, Bol. 22 Fol. 151 dd 
Hupothefenbuche eingetragene und ben Scife 
Deter Giefefchen Erben gehörige Wohnhaus neh 
Zubehör, gerichtlich abgefchägt auf 1282 Thk. 
1 Sgr. 9; Pf. zufolge der, nedſt Hppothefenfches 
und Kaufbebingungen in unferer Regifiratur ein 
zuſehenden Tare, foll 

am 18. Auguft 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle vor dem Deputiten, 
Sem Kammergerichts-Affeflor Beudel fnbhafitt 

en. 





Nothwendiger Verkauf * 
Das dem Tuchmachermeiſter Johann Gottfried 
Bramer gehörige, bierfelbft in ber Gprechtaßt 
aub Nr. 42 belegene uud Bol. I Fol. 204 Fr. 58 
des Hypothekenbuchs verzeichnete Mitseltuohahaus 
mehft ‚dergleichen Luchkapel, gerichtlich cihelchett 
auf 679 Thle. 29 Sgr. A Pf., fol 
‚am 18. Yuguft d. 3., Vormittags 10 Uhr, 
an biefiger Gerichtsftelle ſubhaſtirt werden. 
Tare und Hppothefenfchein Fönnen in der Re 
gifratur eingefehen werden. 
Beeskow, den 14. April 1845. 
Königl. Land⸗ und Stadtgericht. 


Freiwilliger VBerfauf. 
Das im Dorfe Dalgow bei Spandau bir 
jene Gemeine- Hirtenhaus, im guten 
ande, mit Ziegeln gededt, worin A- 
4 Kammern und Küche, fol nebſt bem bazu Br 
börigen Stafle und Garten’ von einem Morgen 
Flächeninhalt, Gerftland Ifer Klaſſe, 
am 14. Mai d. J., Vormittags 9 Uhr, 
an Ort unb Stelle aus freier Hand an den ek 
bietenben verkauft werben, wozu KRaufluftige bir 
durch eingeladen ‚werden. Die näheren Bebingut‘ 
-gen- ind bei bem Ortefchulgen Bolg au erfahret: 
Dalgow, ben 22. April 1845. 
Die Dorfgerichte. 


—— — 


Defſent· 


176 


Oeffentlicher Anzeiger (# 2) 
. zum 18ten Stöd des Amtsblatts 
der Röniglicen Regierung zn Potsdam and der Stadt Berlin. 





Den 2. Mai 18485. 





* ‚Dem 6. X. R. Mendelsfohn in Berlin ift 

unter bem 23. April 1845 ein Einführungs-Patent 
auf eine durch Zeichnung und: Befchreibung 
nachgerviefene mechanifche Vorrichtung zür 
Anfertigung von Korkftöpfelin, 

auf ſechs Jahre, von jenem Tage an. gerechnet, 

und für den Umfang des Preußifchen Staat ers 

theilt worden. 


Befanntmahung. 

*- Am 28. Februar d. I. ift zwiſchen Gramzow 
und Zehnbed ein unbekannter Mann erfroren ge- 
Funden worden. Derfelbe war anfcheinend AS bie 
50 Jahr alt, 5 Fuß A bis 6 Zoll groß, hatte 
dünnes braunes 
kahl) und farfe braune Augenbrauen. Er trug 
einen ſchon fehr Fahlen, olivenbraunen Ueberrod, 
grautuchene an vielen Stellen dünn gefcheuerte 
und geflidte Beinfleider, eine bereits jerriffene 
gelbe Caſemir⸗Weſte, blauwollene ungezeichnete 
Strümpfe, grobes Hemde und noch gute Halb- 
fliefel. Bei dem Erfrorenen hat ſich zwar eine 
Befcheinigung auf den Bädergefelen George aus 
Freienwaĩde Tautend, mit Hahn oder Hache d. d. 
Freienwalde, den 19. Januar 1845 ‚unterzeichnet, 
vorgefunden; da indeffen feine Identität nicht zu 
esmitteln geroefen, fo werben Ale, welche über 
den Berfiorbenen Auskunft zu geben vermögen, 
Bierbuch erfucht, ihre Anzeige bei ihrer nächſten 

Gerichtsbehörde abzugeben, oder aber hierher an 
ung binnen A Wochen einzufenden. often er⸗ 
wachſen dadurch Niemandem. 

Prenzlow, den 15. April 1845. 

König. Zuftizamt Gramzow. 





Ebdictal-Eitation. 
‚* ‘Gegen ben von hier entwichenen Kaufmann 
Gerfon Guftav Saling ifi die Kriminal-Unter- 
ſuchung megen betrüglichen Banquerutts eröffnet 
worden. Derfelbe wird daher zu feiner Verant⸗ 
wortung auf 


ar (auf dem Scheitel völlig 


- zu Stettin, zu Magbeb: 


den 28. Dftober 1845, Bormittagg 10 Uhr, 
im Kreiminalgericht, Molkenmarkt Nr. 3, vor ben 
Herın Kammergerichtd-Afeffor Spaethen unter 
der. Verwarnung vorgeladen, daß bei feinem Aug- 
bleiben mit der Unterfuchung und Beweisaufnahme 
in contumaciam verfahren werben, er feiner etjva- 
nigen Einwendungen gegen Zeugen unb Dofus 
mente, wie auch aller fi) von ſelbſt ergebenben 
Vertheibigungsgründe verluftig gehen, demnach nach 
Ausmittelung des angefchuldigten Verbrechens auf 
die gefegliche Strafe erkannt, und das Urtel an 
feinem zurüdgelaffenen Vermögen und fonft, fo 
viel es gefchehen kann, fofort, an feiner Perfon 
aber, fo bald man: feiner habhaft wird, voũ ſtredt 
werden wird, 

Berlin, den 18. April 1845. 

Königl. Kriminalgericht hiefiger Reſidenz. 


Proclama 

° Ale biejenigen, welche aus bem Gefchäftsver- 
kehr ber Koͤnigi. Hauptbanf und deren Provinzial 
Komtoird, von ihrer Gründung im Jahre 1768 - 
bie zum Ablauf des Jahres 1810, insbefondere 
aus den in diefem Zeitraume auggeftellten Banks 
Obligationen, Interim$fcheinen , Pfandfcheinen, 
Banknoten, Bank = Kaffenfcheinen und ähnlichen 
Papieren, Anfprüche zu haben vermeinen, werben 
biermit aufgefordert, fich innerhalb ſechs Monaten, 
fpäteftens aber in dem auf 

ben 9. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, 
vor.dem Kammergerichtd«Referendarius Ludmwalb 
im Kammergerichte angefegten Termine zu melben. 
Wenn bis zum Ablauf — Termins die ſchrift⸗ 
liche Anmeldung weder bei dem Kammergerichte, 
noch bei dem Königl. Hauptbanf - Direktorium 
hierſelbſt, noch bei bem Königl. Bank + Direktorium 
zu Breslau, noch bei einem der Königl. Bank⸗ 
Komtoire zu Königsberg in Preußen, zu Danzig, 
urg, zu Münfter oder zu 
Con erfolgt, fo follen alle nicht angemeldate An⸗ 
fprüche aus dem obenbezeichneten Gefch 


äftgwertche 
‚mit dee Römigl, Bank gänzlich ertofchen fein umb 


war ohne Unterfchieb, ob die Anmeldung fchon 
über irgendwo erfolgt war ober nieht. 
Berlin, ben 7. April 1845. . 
+ Königl. Preuß. Kammergericht, 


Befanntmahung. 
Es ſoll aus dem Königl. Forfi-Reviere Bör⸗ 


nichen vom diesjährigen Einfchlage nachbenanntes . 


Brennholz: 
1) ben 23. Mai d. 3. 
a) aus dem Ober: Gpreeiwalbe, Unterfork 
Neuzauche: 1087 Kiaftern Erlen Scheit- 


hol; 
b) and dem Untsrforft Gamindhen, Jagen 1, 
2 and 3: 112 Klaftern Kiefern Scheit- 


holz 
zur freien Concurrenz; und 
2) ben 24. Wai. b. 3. 
aus dem Unterforfi Neuzauche des Ober» 
Spreewalds: 200 Klaftern Erlen Scheit-, 
Pe 5394 Klaftern dergleichen Knüppel- 
17 b 
theils zur freien Eoncurrenz, theild zur Be 
friedigung des Bedarfs der Umgegenb 


jedesmal von Vormittags 10 Uhr ab in der Er- " 


pedition des Königl. Rentamts zu Lübben, öffent- 
lich an den Meiftbietenden verfauft werben. Die 
Licitations-Bebingungen werden in den Terminen 
näher befannt gemacht werben, und es ift hier 
nur zu bemerken, daß bie Zahlungen bei Känfen 
»on 50 Thle. und darunter im Termine zu leiften 
find, toogegen bei größeren Käufen der vierte Theil 
der Kaufſumme, fofern berfelbe 50 Thlr. über» 
ſteigt, fonft aber bdiefe Summe im Termine als 
Mungeld beponirt wird. Das Erlenholz ik aus 
bem Spreetsalde auf bie angrenzenden Wisfen am 
bie Spreefließe gerüct, unb fann forsie auch das 
Kiefernholz von jet ab täglich im Augenfehein ges 
‚ nommen twerben, und es find die Hı m Börter 
- Mager zu Neuzauche. und Pa zu 
hen angetoiefen, Kauflufigen daſſelbe örtlich vors 
u Bet Forſthaus Börnichen bei Lübben, den 


Der Oberförſter Triepde. 
Berpadhtung 
- mehrerer zum Dominto Soljow gehören» 
. der ländlicher Etabliſſements. 
‚_Bolgende zum biefigen Dominio gehörende tar 


%) das im freien Havelbruch beisgene Vorwerl 





Rußleben, wozu an Garten, Acker und Wide 
circa 60 Morgen gehören, 

2) die beiden Weinberge bei Grüneiche und Pers 
n Mi Pe „das gehörigen Gebäuden, Adır 

n, im Gefnmmetflädyeninhalt von 

eirea 8 onen N, 

3) das im freien — befegene Etabliſſemen 
Forellenhaus nebſt zugehörendem Garten und 
Aderfand von circa 35 Morgen Fläche, 

B % das Zollhaus in Solo mit dazu gehören⸗ 
dem 4 Morgen Garten und Aderland un 
ber Serechtigung zur Erhebung bes Damm⸗ 


Zollies, und 
5) das ehemalige Förfierhauß zu Grüneiche nebk 

24 Morgen Obfigarten und Ader, 
ſollen von termino Zohannis biefes  Zahres a, 
auf 12 hintereinander folgende Jahre, alſo I 
terminv Johannis 1857 an ben Meiftbietenden 
verpachtet werben. 

Zu biefem Behuf if Termin im hiefigen Kruge 

auf Montag den 26. Mai d.I., Vormittags JUht, 
angefegt, und werden Pachtluftige zum Erfcheisen 
in jenem Termine hiermit eingeladen. 

Die Verpachtungsbedingungen werben im er 
mine befannt gemacht, können aber auch 8 Tage 
vor demſelben bier eingefehen werben, usb 
vorläufig daraus bemerkt, daß jeder ber drei Bei 
bietenden auf das Vorwerk Rubleben, und auf die 
Weinberge bei Grüneiche und Pernig, eine Kur 
tion von 50 Thlen. im Termine beponiren muß 

Die zur Verpachtung, geftellten Etabliffemend 
Eönnen täglich in Yugenfchein genommen 
find Haben fich die dies Wünfchenden im biefge 
Wirthſchafts⸗ Amt zu melden. 

Solzow, ben 26. April 1845. 

Baag, Rentmeißer 


Befanntmahu 
Der Mobiliarnachlaß des Brühteömeiters 3 
Bann Gottlieb Münchhoff hierſelbſt, befichend in 
Meubles, Haus- und Küchengeräth, Keil 
fücen, Leinenzeug, Betten, einem ein fpänwigen 
Wagen nebft Zubehör und verfchiedenen 
tien, / worunter 1 Pferd mb A Kühe, foll 
am 8. Rei, d. a 8 Ur Bor Bormittags ab, 
und an 
im Sterbehaufe, gegen fofortige banre —X 
öffentlich reihen oe werden. 
MIt-Kandeberg, den 20. April 1845- 
Der Altuar Mewes 
im gerichtlichen , Auftrage · 





370 


-Nothwendiger Berfauf. . 

——— zu Berlin, den 27. März 1845. 
Das in der Palliſadenſtraße belegene Müller- 
ie &rumdei, gerichtlich abgefchägt zu 2844 Chlr. 
27 &er. 6 Df., fol 


am 23. Auguft 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichteftelle ſubhaſtirt werden. Taxe und 


Supothefenfchein find in ber Negiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Gtobtgericht zu Berlin, den 3. Mpril_1845. 
Das hierſelbſt in der Markgrafenfiraße Nr. 43 
belegene Grundftüd der Gebrüder Schüß, gericht- 
lich abgefchägt zu 23,333 Thle. 9 Sgr. 2 Pf., fol 
am 11. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hüpothefenfchein find in der Regifiratur einzufehen. 


Subhaſtations⸗Proclama. 

Das an der Friedrich⸗ Wilhelms⸗ und Stein⸗ 
firaßen- Ede hierfeldft belegene und auf 7270.Thlr. 
gerichtlich abgefchägte Wohnhaus, nebft Zubehör, 
des Gaſiwirths Klaus, fol in nothwendiger 


Subhaftation 
am 15. November d. 3., Bormittage 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöfielle öffen meifibietenb 


verfauft werben. Tare und Hypothekenſchein kön⸗ 
nen von den Kaufluftigen in unferer Regiftratur 
täglich eingefehen werben. 
Neu⸗Nupyin, ben 26. März 1845. 
Königl. Preuß. Stadigericht 


Nothwendiger Berkauf. 


Rand u. Stadtgericht Storkow, den 3. April 1845. 


Die im Hypothekenbuche des hiefigen Gerichts, 
Bol. V Fol. 103 verzeichnete, beim Dorfe Rauen 
delegene, dem Bädermeifter Karl. Auguft Gottlieb 
Schiergott zugehörige Ziegelei, beftehend aus 
einem Wohnhaufe nebft Anbau, einer 
feune, einem Brunnen, einem Brennofen und 
dem Erbpachtsrechte auf die babei hefindlichen 
Beundftüde, uemlich den Hof und die Bauftelle 
mit 3 Morgen 160 [IiRuthen und dem Garten 
mit 1 Morgen 75 DRuthen, dufammen —& 
auf 3134 —* > Ser. A Pf., it Schulden] 

ur nothwendigen Subhaſtation Get, und der 
icitationdsermin auf 

ben 5. Augaf d. J., Bormittügs 11 -Uhr, 
vor. dem Rauds und Stadtgerichts = Affeflor 


Kogf am Biefger Gerichtöftele anberaumt 
worden. 


are und Gnpothelenfihein Lönnen rüglich in 
der Gerichts - Regiftratur eingefehen werben. 


Beltanntmahung. 


Das den Erben de Bauern Chriloph eregt . 


Nürnberg gehörige Banergut zu Paarflein, am 
— be ne Kreife, geſchätzt —F 4812 Thlr. zu⸗ 
nebſt Bebingungen im Hten Geſchäfts⸗ 
Sean einzufehenben Tare, fol 
+ 13. Auguſt d. J., Vormittags 11 Uhr, 
im —S zu PA Ebersweide an bem 
Meiftbietenden verkauft werden. 

Alte unbefannten Reatprätendenten werben auf 
gefordert, ſich „bei Vermeidung ber Prächufion fpd- 
teften® in biefem Termine zu melden. 

Neufadt» Eberswalde, den 17. Upril 1845. 

Königl. Lands und Stadtgericht. 


Ein in ber Niederlaufig belegenes Allodial⸗ 
’ Kittergut mit einem Areal von 1500 Morgen incl. 
1000 Morgen größtentheild gut beftandener Forfl, 
bie ſehr ſchönes Mietel⸗ Bauholz enthält und einen 
Werth von einigen 30,098 Thlrn. hat, vollſtän⸗ 
digem lebenden’ und tobten Inwentarium, vorzüg ⸗ 
licher Jagd, Fifcherei ıc. ift fofort für den civifen 
Preis von 35,000 Thlen., mit einer Anzahlang 
von 10,000 Then. zu verkaufen. Nähered bei 
dem Kaufmann Rofeno in Frankfurt an der Oder, 
+ der den refp. Käufern die Originalbriefe des Be- 
figers vorlegen kann. 





Töpfereis Berfauf. 

Da ich die elterliche Wirthſchaft in Dranien- . 
burg übernehme, fo will ich bie einzige, bier in 
Liebenwalde belegene, recht frequente Töpferei nebft 
ben zu 1400 Thir. verficherten Wohn⸗ und Wirth⸗ 
fchaftsgebäuben und einem Garten, ber einen 
rierhernenth von 10 Thlr. bat, verfaufen. Bon 

Kaufgelde, das etrwa 1300 Thle. betragen 
ui, Eönnen zwei Dritsheile ziusbar Freditirt 


ee fücstaher werben erfucht, ich von un jagt an 
bis zum 1. Juli d. I. bei mir zu melden 
diebenmwalde „den 25. Aprit 1888. 
 Köpfenmeifier Wiedener. 


Da ſach bei meinen einen audreäktigen Kasten das 
Gerücht verbreitet hat, ich gäbe das Geſchäft 
meines Mannes auf, 6 wibereufe ich «8 
‘hiermit öffentlich, unb bitte, das Vertrauen, wel⸗ 
ches mein ſeeliger Mann aenoh, auch auf mich 


178 


reg 
urch gute und reelle Waare zu erhalten. 
Spandau, den 23. April 1845. 
G. A. Rößler Wietwe. 


Erfurter Hagelfchaben- Berficherunge, 
Geſellſchaft. 

Rachdem die Statuten ber Erfurter Hagel- 
Berficherungs = Gefellfchaft mittelſt Allerhoͤchſter 
Kabinetsordre vom 14. Februar d. I. beftätigt 
worden finb, bringen wir zur allgemeinen Kennt- 
niß, daß wir für den Bereich ber Provinz Bran- 
benburg unb der Anhaltifchen Herzogthümer. in 
Berlin eine General-gentur errichtet und ſolche 
den Herren“ Poppe & Comp. übertragen haben. 
Diefelben find ermächtigt ftatt unferer bie Polizen 
zu vollziehen. 

- Erfurt den 1. April 1845. 
Das Direktorium der Erfurter Hagelfchaden- 
Berficherungs- Gefelfchaft. 


Unter Bezugnahme auf vorfiehende Ankündi⸗ 
gung machen wir hiermit ergebenft befannt, baf 
—— bes Regierungsbezirks Potsdam bie Er⸗ 

furter Hagel - Verficherungs- Gefellfchaft durch fol⸗ 
“gende Agenten vertreten wich und. zwar: 
in Berlin durch Heren J. W. Weiß. 
« Potsdam burch- Herrn EC. Epner, Haupt 
Agent. 
Angermünde durch Herrn M. Löffer. 
Brandenburg durch Herrn F. Kufchke. 
Beeskow buch Herrn C. F. Karge. 
Bernau burch Herrn Defonomie- Rommiffa- 
rius Thieme. 
Gremmen durch Herrn F. A. Robrlad. 
Dahme durch Herrn F. 4. Haberlanbd. 
Kiefad durch Herrn 3. €. Lorenz. 
mſee durch Herrn W. Gen. 
— dunch Herrn I. C. Gräbener. 
eiligengrabe durch Herrn Actuar Möwes. 
Jüterbogk durch Heren 3. &. Hönemann. 
Eyritz durch Herrn Ferdinand Bräkow. 
Letfchin. durch Heren I. €. Kümri 
Liebenwalde durch Herrn 9. €. Vholz 
Lindow durch Herrn ©. Deter. 
Mittenroalde durch Herrn A. 8. Plewe. 
Nauen dur Herrn €. F. Kerkom. 
Lenzen durch Herrn €. F. Söldner. 
Alt Landsberg durch Herrn A. Heyder. 


wu 


— 


Neuſtadt an ber Doſſe durch Herrn &b. Ti⸗ 


mann. 
—58 durch derrn O. Schmer- 
auch. 
Oderberg durch Herrn it Jordan. 


Dranienburg durch Herrn Tech o w. 
Verleberg durch Herrn €. —8 
Prien duch Herrn S. W. . Kalbers- 
er 
Prigmalt durch Heren H. Rehher. 
NeusRuppin durch Herrn 9. F. Zirbed. 
Schöneberg durch Herrn A. F. Gierach. 
Schwedt durch Herrn W. Tancre. 
Spandau durch Herm ‘I. 8. Ferbig. 
Storkow durch Herrn Mpothefer Lautſch. 
Straßburg in ber Ukermark durch Herrn ©. 
W. Seibel. 
Templin durch Herrn 9. Beder. 
Treuenbrietgen durch Heren Rüdiger. 
Werder durch Herrn I. €. Göge. 
Wittſtock durch Heren 8. Behrens. 
Wriezen an der Oder durch Herrn S. A. Wilke. 
enter durch bie Herren Gebrüder La- 
ewi 
Jede gerwinfchte Auskunft wird von benfelben 
auf bag Bereitroiligfe, — auch ſind 
Statuten... . 
. Yntragformulare a a4 @nr| pro Sid 
bei den vorgenannten Herren Agenten, ſowie bA 
ber unterzeichneten General-Agentur zu haben. 


Da erfahrungsmäßig einzelne Lanbestheile mehr 


wuun 


— 


— 


von Hagelſchaden betroffen werden als - andere, fo 


hat das Direktorium die geeigneten Vorkehrungen 
getroffen, um dieſe Verſchiebenheit der Gefahr durch 
höhere ober niedere Prämien auszugleichen. Ohne 
aber bie anerfannt am. meiften von Hagelſchaden 
— ſüddeutſchen Landestheile in ihre 
ſamkeit zu ziehen, ſucht bie Anftalt auf einem 

ms lichſt großen Flächenraume eine vollſtändige 
Ausgleichung der Schäden durch die mäßigften 
Prämien zu erjielen. 

Die Interdffenten dürfen in biefer Weiſe mit 
Recht erwarten, daß ihnen beim Schluffe der 
Zabresgefehäße ein anfehnlicher Theil ihrer Bei⸗ 

+löge als Dividende zurũckgewährt wird. 

Berlin, den 15. April 1845. 

Die General -Agentur der Erfurter Hagel» Ver⸗ 
ſcherunss⸗ Gefellſchaft 
Poppe & Comp. 





5 — — — 


. w : 
> SDeffentlicher Anzeiger 
\ zum 19ten Stüd des Amtsblatt j 

der ‚Königlichen Regierung zu Potsbam und der Stadt Berlin 


Den 9. Mai 1845. 





Siedhriefe 


° Der wegen Betrugs zur Unterfuchung gegogene- 


Reutier Kerl Friedrich Reuther, zuletzt in Pote- 
dam wohnhaft, hat fich ber Kortfegung berfelben 
durch feine heimliche Entfernung entzogen. 

Alle Gisil- und Miltairbehörben des In» und 


Auslandes werben dienſtergebenſt erfucht, auf den - 


nachftehenb näher fignahfirten Reuther gefälligft 
zu vigiliren, ihn im Vetretungsfalle zu verhaften, 
umb-uuter ficherer Begleitung mit den. bei ihm fich 


vorfindenden Effekten an die hiefigen Stadtvoigtei⸗ 


Getängnife abliefern zu laffen. 


Wir verfichern die ungefäumte Erflottung der - 


dadurch entftandenen baaren Auslagen „und ben 
verehelichen Behörden des Auslandes eine gleiche 
Rechtswillfahrigkeit. 

Berlin, den 26. April 1845. 

Königl. Kriminalgericht hieſiger Refidenz. 

Signalement. Der ic. Reut her ift 57 Jahre 
ale, aus Annaberg gebürtig, 5 Fuß 3 
bat ſchwarze Haare, eine bebedte Stirn, braune 
Algen, ſchwarze Augenbrauen, eine gewöhnliche 
Rafe, ein rundes Kinn, einen großen Mund, uns 
vollftändige Zähne, einem grauen Bart, gefunde 
Sefichtsfarbe, eine ovale Geſichtsbildung und 
ſpricht deutſch. „ 

In Betreff der Kleidung kann nichts Näheres 
angegeben werben. 


“ Gegen den nachfiehend näher fignalificten Han. 


deismann Itig Knop iſt wegen dringenden Ver⸗ 
dachts eines/ im Auslande verübten bedeutenden 
Betruges bie Kriminal⸗ Unterfuchung eingeleitet 
worben. Da bderfelbe feit einem Jahre von hier 
kosaaesangen und fein Aufenthalt unbekannt if, 
fo erfuchen wir alle Militair« und Civilbehörben 
ergebenft, auf ihn vigifiren, ihn im Betretungsfalle 
verhaften und hierher transportiren zu laſſen. 


Zehden in des Neumark, den 28. April 1845, - 


Königl. Lands und Stadtgericht. 
Signolement. eig Kuop ik 25 Jahre 


» hühifchen Dloubens, & 5 A Bol.oroh nub,. 


00 groß, 


aus Zehben gebürtig, er hat ſchwarze Haare und 


Augenbrauen, eben folchen Bart, graue Augen, 
freie Stirn, ovales Kinn und Geficht, proportios 
nirte Nofe und Mund, und ale befonberes Kenn- 
zeichen eine kahle Platte. Er befigt einen von ber 
Königl. Regierung zu Frankfurt an der Ober un 
term A. März 1843 ausgeftellten Paß, worin er 
als Kurzwaarenhändler und Staatöblirger be 
zeichnet ifl. 


* Der Glafer Johann Joachim Ftiebrich Meik 
aus Neu-Ruppin if von dem Giaſer Schmidt 


hierſelbſt am 15. ©. M., zur Berrichtung von 


SHoferarbeiten nach Cappe und Schluft gefendet, 


jedoch nicht wieder zurücgefehrt, fonbern hat fich 


mit den ihm anvertrauten Sadıen, nemlich: ein 


. grün angeftrichener Glaskaſten mit ledernen Trage-- 


riemen, fieben Tafeln grünes Glas, ein Demant, 
zwei Meffer, ein: Hammer, ein Kolben Blei, ein 
Rineal und Kitt, entfernt. 

Alle Eivil- und Mititaicbehörden werben erge- 
benſt erfucht, den Kleift im Betretungsfalle ver⸗ 
haften und an uns abliefern zu laſſen. 

Zehdenick, den 2. Mai 1845. 

Der Magiſtrat. 

Signalement. Religion: eoangelifch, Alter: 

2 ge re, Größe: 5 Fuß 2 Zoll, Haare: braun, 

bebest, Augenbrauen: braun, Augen: blau, 
Rah: 17 -Mund:- mittel, Bart: braun, Kinn: 
vun! 


tur: unterfeßt. . 


Stedbriefs-Erlevigungen. 
Die unverehelichte, Louiſe Ülbertine Tibow, 
von bier, ift bereitd in Berlin verhaftet. worden, 
weshalb der unterm 19. d. M. gegen diefelbe er- 
laſſene Stedbrief als erledigt hierdurch jurüdge- 
nommen wird⸗ 

Potsdam, ben 27. April 1845. 

Königl. Polizei - Direktor, 

xcuiermoc⸗ Rath von Kahlden-Normann, 





ee oval, Gefichtsfarbe: gefund, Sta- . 


. 10 


° Der von und am 24. &. M. hinter den Bäder« 

geſellen Friedrich Rößler vrlalfene, im Deffent- 

lichen Anzeiger des 18ten Stüds bed Amtsblaets 

(X? 1) befindliche Stedbrief ift erledigt, der Wes 

bergefelle Johami Gottlob Kohl dagegen ‚noch 

"nicht eingetroffen. 

Züterbogf, den 2. Mai 1845. 
Der Maegifiret. 


Inm Auftrage der Königl, Regierung zu Potd- 

dam wird das unterzeichnete Haupt - Steueramt, 

und zwar in deſſen Amsegelaffe, 
am 24. Mai d. 3., Bormittage 10 Uhr, 

die Chauffesgeld+ Erhebung unfern Prenzlow, auf 

der Ghauffee von Greifenberg nad) Prenzlow, an 

den Meiftbietenden, mit Vorhehalt des höheren Zu⸗ 

ſchlages, vom 1. Juli’ d. 3. ab, zur Pacht noch⸗ 

. mald außftellen. 

Rur dispofitionsfähige Perfonen, weiche vorher 
mindeſtens 200 Thl. baar ober in annehmnlichen 
Staatspapieren bei dem unterzeichneten Hanpt- 
Steueramte niedergelegt haben, "werben zum Bie- 
ten zugelaffen. 


Die Pachtbebingungen find bei ung von heute ” 


an twährend der Dienfifiunden einzufehen 
Prenzlow, den 28. April 1845. 
Königl. Haupt- Steueramt. 


Beta n nemadu ng 
* Die Grasnutzung in ben raufegräben des 
dritten Wegebaubezirts foll meiftbietend verpachtet 
werben, und zwar: 
1) die Strede von Potsdam bis Beelitz 
am 9. Mai d. Be Nachmittags 2 Uhr, 
im Bafthofe zu Michendorf, 
2) die Strede von Beelig biß zur Hohenholzbrücke 
am 9. Mat d. J., Vormittags 10 Uhr, 
auf der Hebeſtelle bei Buchholz, 


3) die Strede von ber Soßenhetgbrüe bis 


hinter Luttersbrunnen 
anr 12. Mai d. J., Nachmittags 5 Uhr, 
im Gafthofe bes Seren Linicke bei Rieg und 
4) die Strede von Tiefenbtunnen bis Hinter 
Weſſtkendorf 


am 18. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, 
auf der Hebeſtelle dei Züterbogk, 
wozu Pachtluftige einladet 
Treuenbrießen, den 20. April 1845. 
der Wegebaumeifter Leichhardt. 





Pferdeglaktion. 
. Sornabtnt den hair. 3., Bormittage 9 Uhr, 
ſoll m Berlin in bem Königlichen Ober⸗ Marftall- 
Gebäude, in der Breiten Strafe Nr. 36, eine An⸗ 
zahl, in dem Königlichen Friedrich -Wilhehne = Ges 
ftüt bei Neuftadt am der Doffe gezogener, ausge 
mmußterter und überzähliger Pferde, öffentlich an den 
bi gleich haare Bruchlung 


Meifbistenben, genen * 
Sriebrichätior — für melde auch 53 Thlr. in 
ourant eingezahlr werden können — verkauft 
worden. 


Die zu verfaufenden Pferde, wornnter ſich auch 
mehtere Botibkatpferbe befinden, beſtehen aus: 
einigen voltjährigen Stuten ) mehr ober men 
h eirca zwbif vierjäheigen! ger angerittem umd 
Stuten Fe 


e) circa vierzehn vierjahrigen n. 
Dicisen Kommen an 18 u 161 Bei d. 3 
an dem bertichneten Orte in Augenſchein gumom- 
men voerben, und ift das Nähere aus ben gedrach 
ten — vom 12. Mat d. 3. ab auf dem Körig⸗ 
lichen Ober + Marſtall⸗ Amte bereit lirgenden — 
Biften zu erfehen. 
Friebrich⸗ Wierelme⸗ Geftũt, den 26. April 1846. 
Königliche Geftüt- Verwaltung. 


Bekanntmachunms. 

Am Montag den 19. Mai d. J. Bormittags 9 Uhr, 
ſotlen in hieſiger Stadtforft 71 Stud Nutz ⸗Eichen, 
2, Stũck eichene Kahnkniee, A2} Kiafter Rioben- 

Id 294: Nlofter Gichen « Knüppelhotz Dffemtich 
em. ‚en gleich baare Bezahlung werfauft 
werben. en, ben 30. April 1845. 

Magifr 


ber at. 


- Befanntmahung 

Am 17. Mai d. J., Bormittags 10 Wr, 
ſollen bierfelbft auf der Ablage am Boßfanal, 
47 Stüd, und zwar Shgeblöde, wie ſtarkes und 
mittel Kichnen- uhotz, ſo wie zwei Buchen, gr 
gen gaftige Zahlung verauktionirt werden. 

Liebentoalde, um 25. April 1845. - 

Königl. Preuß. kand⸗ und Stadtgericht. 


Der af a —— en, 
Eiobenh it ie Kubettenhaus 
ro 1. Sat 1845 bie uk, Juni 484, fol dem 
inbeftforberndeh in Pieferung gegeben toerben. 
Hierzu ift ein Bietungstermin auf 
den 9. d. M., Sormittags von: FOL 7} Uhr, 
et angelaben 


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181 - - 


waren, mit dem Bemerken, daß bie Bieferung 
Aa vom 14. d. m. ss im Sy: 
Lofale bes Kadettenhauſes von 9 bis 12 Uhr 
Mittags zur Einficht bereit liegen werden, 


Potsdam, ben 5 Mai 1845. 


Königl. Kommando des hiefigen. Kadettenhauſes. 





* Am Montage den 19. Mai 1845, Morgens 


10 Uhr, follen im hiefigen Königl. Kadettenhaufe . 


eirca " 
34 bis 36 Stüd außer Gebrauch gefetzte Feder⸗ 
Dedbetten, und 
160 Städt Kabetten - Ezacots, von Filz mit 
lackirtem Dedel, noch gut erhalten, 
öffentlich an den Meifibietenden, gegen gleich haare 
Bezahlung, verfauft werden, wozu Kaufluſtige 
hierdurch eingeladen werben. 
Potsdant, den 5. Mai 1845. 
Abniſsl. Kommando des hieſigen. Kadettenhauſes. 





Vieh- und Pferdemarkt in Granſee. 
Das handeltreibende Publikum wird erſucht, 
ſich zu dem hier 


am 19. d. M. 
flattfindenden Bich- unb Pferdemarkt wiederum 
recht zahlreich einzufinden. 
Granfee, den 3. Mai 1845. 
Der Magiſtrat. 
"Belanntmahung, 
den Waſſertransport der Gipsfteine aus dem Königl. 


Sperenberger Gipsfteinbruche, von ber Ablage bei’ 


Clausdorf betreffend. 


Begen Reparatur ber Schleufe im Dorfe Melten . “ 
> börigen Mühlen - Etabliffement eine Schneidemühle 


-ift die Schifffahrt auf dem Nottefließe vom 15. Juli 
bis den 15. September d. I. gefperrt. 

Das getverbetreibende Publifum wird auf diefe 
Sperre des genannten Fließes mit dem Bemerken 
aufmerffam gemacht, daß bie Zeit von jet ab bie 
zum 15. Zult d. 3., als ohnehin der geeigneteften 
Jahreszeit zum Waſſertransport der Gipsfieine von 
ber Ablage bei Clausdorf zu bem fein würde, 
da es unficher bleibt, od nach Beendigung des 
Schleuſenbaues in biefem Jahre noch Schifffahrt 
auf dem Rottefließe möglich fein wirb. 

. Eummersborf, ben 30. April 1845. 
Königl. Sperenberger Gips⸗ Faktorei. 


Bekanutmachunma 
Der Mühlenmeiſter Lange auf dem Wedding, 
hat bie auf feinem Grundflüde, Müflerfirafe Nr. 
12, vorhandene zweite Bockwindmühle, worauf 
bisher Lohe gemahlen wurde, nachdem die erſte 
daſelbſt befindlich geweſene Mehl-Bodwindmühle 
am 28. Oftober v. 3. abgebrarint if, wieber in 
eine Mehlmühle, wozu fie fchon früher benugt 
worden, umngeftaltet. . 
In Gemäßheit des $ 29 der Allgemeinen Ge- 
werbe-Ordnung ‚vom 17. Januar d. 3. bringen 
wir dies zur öffentlichen Kenntniß, mit ber Auf- 
forberung, efrvanige Einwendungen gegen die neue 
Anlage binnen 4 Wochen bei ung anzumelden. 
> Berlin, den 16. April 1845. 
Die Forfi- und Dekonomie- Deputation des 
Maogiftrats. 


Betanntmahung. 

Der Ziegeleis Befiger Kinbel zu Föhrde be- 
abfichtiget in Stelle des bisher benußten Erdziegel⸗ 
Brennofens einen ganz maffiven gewölbten Ziegel- 
Brennofen zu feinem Gefchäftsbetriebe zu erbauen. 

Noch Borfhrift der $6 29 und 36 der Allge- 
meinen Gewerbe» Ordnung vom 17. Januar d. 3. 
werden diejenigen, welche ſich durch die Anlage 
beeinträchtigt glauben, aufgefordert, ihre Einwen⸗ 
bungem binnen vier Wochen präclufivifcher Friſt 
bei dem unterzeichneten Amte ‚anzumelden und zu 
befcheinigen. ’ " 

Brandenburg, den 3, Mai 1845. 

Königl. Rent» und Poltzei-Amt Lehnin. 


. „Betanntmahung. 
Det Kalfbrennerei: Befiger Ernſt Schulze 
beabfichtiget auf feinem, zum Rittergute Plan ge- 


zu erbauen, und biefelbe durch die bereit vorhan= 
dene Dampfmafchine in Betrieb zu fegen. Dies 
Vorhaben wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht, mit der Aufforderung, etwanige Eintven- 
dungen gegen die neue Anlage binnen vier Wochen 
bei ung anzumelden. 
Spandau, den 3. Mat 1845. 
Königl. Rent⸗ und Polizei-Amt. 


Bekountmadung 
Die Ontsbefiger non der Hagen zu Tetfchen- 
dorf und Schrüder zu Haolenbeif beahfichtigen 


ing Beriefelung ihrer Wiefen und wollen fich dazu 


\ 188 


des Waſſers eines burch die beiden Felbmarken 
fließenden Eleinen Baches bedienen. 

Dies Verfahren wird nach Vorfchrift des Ge- 
fees vom 28. Februar 1843 (Geſetzſammlung 
Seite 41 H 21) mit dem Bemerken befannt ge- 
macht, daß der Plan dazu im hiefigen landräth⸗ 
lichen Büreau zur Einficht bereit Liegt. 
Etywanige. Widerfpruchsrechte und Entſchäbdi⸗ 


gungs=-Anfprüche müffen binnen drei Monaten, 


vom Tage bes Erfcheineng des erften Amtsblatts 
an gerechnet, bei mir angemelbet werden. "Died 
wird mit der Verwarnung bekannt gemacht, dafl 
diejenigen, welche fich binnen ber beftimmten Frift 
nicht gemeldet haben, in Beziehung auf das zur 
Bewäſſerung zu verwendende Waffer ſowohl ihres 
. Widerfpruchsrechts, ald bed Anfpruche auf Ents 


ſchädigung verfuftig gehen, und in Beziehung auf 


das zu bewäflernde oder zu den Mafferleitungen 
zu benugende Terrain. ige Wiberfpruchsrecht gegen 
die Aulage verlieren und nur einen Anfpruch auf 
Entfhädigung behalten. 
- Rurie, ben 28. März 1845. 
önigl. Landrath der Oftpeiegnig. 
von Kröcher. 


Proclama J 

Bon den Gebrüdern von ber Hagen als 
Beſitzer des Guts Stölln II im Hewellande if 
auf Beftätigung eines Familienſchluſſes angetragen, 
vermöge beffen das von ihnen an den Otto Berus 
hard von der Hagen verkaufte Gut Stöffn II 
zwar Lehn und ber von ber Hagenfchen Familie 
bleiben, baffelbe jedoch in das Verhältniß treten fol, 
in welchem das von dem Käufer von Stöln u 
befeffene Rittergut Stölln I fieht. Zur Erflärung 


„ Über den eingereichten Entwurf dieſes Familiens - 


ſchluſſes, in welchem zugleich die Anerkennung ber 
auf Stölfn II eingetragenen Hypothekenſchulden und 
der auf Stölln 1 und II einzutragenden Reftfauf- 
der als Lehnfchulden, und die beantragte Un 
Rpreibung der erfigebachten Hypothekenpoſten in 
Pfandbriefen, imgleichen die Berficherung einer 
Summe von 20,000 Thlrn. als Lehnftamm auf 
dem Gute Buchholz in der Neumark enthalten ift, 
iſt ein Termin auf " 
den 8. Auguft 1845, Vormittags 11 Uhr, 
im Kammergerichte anberaumt, zu welchem die 
unbefannten Gebrüder von ber Hagenfchen Fa- 
milie (und namentlidy der feinem Aufenthalte nach 
noch unbekannte Lieutenant Albert Julius von der 
Hagen) mit der Aufforderung, ihre Erklaͤrung 


über den zu errichtenden Famittenfchluß abzugehm 
und unter der Warnung vorgeladen werben, baf ber 
Ausgebliebene mit feinem’ Widerfpruchgrechte werde 
prächudirt werben. 
Berlin, den 23. Dezember 1844. 
Königl. Preuß. Kammergericht. 


Ebdictal-Eifation. 

Nachfiehende Dofumente: 

1) die vom Maurer Chriftian Engel unten 
9. April 1832 dem Gaſtwirth Friedrich Jahn 
jun. in Zinna audgeftellte und auf dem a 
dm belegenen, sub Nr. 78 Fol. 309 Bol 

IN im Hypothekenbuche verzeichneten, gegen: 
woärtig bem Tagelöhner Martin Krüger gehö— 
tigen. Haufe eingetragene Obligation über 
36 Thlr. Kourant, 

2) die vom Leinweber Andreas Schröder un 

*  tetm 22. März 1806. dem Bauer George 
Schulze in Pechüle ausgeftellte und unterm 
‘27. Zuni 1816 und 3. Mai 1821 dem Hüfner 
Michael Schlunke dafelbſi cebirte und auf 
bem in Pechüle belegenen, sub Nr. 27.41.28 
of. XIII im Hypothekenbuche verzeihneten, 
gegentyärtig ben Johann Friebrich Schröder 
gehörigen Koffäthengute eingetraßene 
tion über 508 Thlr. Kourant, 

3) das Duplikat des zwifchen dem Bübdner Je 
hann George Schulze in Ruhleborf und dem 
Dienftfnecht Gottlieb Sprenger in Zülihen 
dorf unterm 25. Auguft 1814 gefchloffenn 
Kauffontrafts, aus welchem für den Erfteren 
‚ein Wuszug und 100 Thlr. rüdfändige La 
gelber auf dem, bem Leßtewen zugehörigen, 1 
Rıhledorf belegenen, sub Nr. 22 Fol. 3 

- Bol. XVI des Hupothefenbuche werzeichnetn 

Büdnerhauſe eingetragen ſtehen. 

A) das Duplifat des zwiſchen dem Bauer Johann 
Tobias Heinrich und feiner Ehefrau Ant 
Marie geb. Wäfchen mit ihrem Sohne &% 
fian Heinrich unterm 8. Februar 1812 9% 
ſchloſſenen Kauffontrafts, aus welchem für be 
Cifteren ein Huszug und 65 Chir. rüdhände 
Kaufgelder auf dem in Schlenzer belegenen, 
Nr. 9 Fol. 33 Bol. IV des Hpwotgefenbuch 
verzeichneten, ‚gegenwärtig dem George Lu” 
mann gehörigen Hüfnergute a, 

5) die vom KTuchmachermeifier Wilhelm K 
gentreu unterm 22. (September 1832 
Kaufmann Earl Salomon in pi 
auggefteltte, unterm 2, April 1895 dem BEN" 





\ " 1 


Carl Gortfrleb Eduard Merkel daſelbſt cebirte, 
auf dem hierſelbſt belegenen, sub Nr. 447 a 


“und 447 b Fol. 209 und 213. Bol. V bes , 


Nr. 173 Fol. 464 Bol. VII bes Hyhovtheken⸗ 
buchs verzeichneten, gegenwärtig dem Tuch⸗ 
machergeſellen Chriſtian Moritz Graf zuge⸗ 


Hypothekenbuchs verzeichneten halben Büdner⸗ 
häuſern, wovon ſetzteres gegeniwättig der un⸗ 
verehelichten Chriſtiane Karoline Felgentren 
" gehört, eingetragene Obligation über-A00 Thlr. 
Kourant, ’ 
6) die vom Hüfner Martin Lehmann unterm . 


25 Thlr. Kourant, \ 
11) die von dem Rademachermeiſter Gottfried 
‚Rafad unterm 14. Juni 1781 dem Kaufmann 
Andreas Wilhelm FAhndrich in'Tudemvalbde ’ - 
ausgeſtellte, auf bem bierfeläft befegerren, sub 


hörigen Haufe eingetragehe Obligation über 


25. Mai 1826 dem Bauer Andreas Ziehe in 
Frankenfelde ausgeſtellte, auf dem in Märtens- 
mühfe befegene, sub Nr. 11 Fol. 12 Bol, XIII 
im Hypothekenbuche verzeichneten, dem Erfte⸗ 


ren noch zugehörigen Hüfnergute, eingetragene 


Obligation über 50 Thlr. Kourant, 


7) die vom Weber George Friebrih Hoppe 


unterm 9. März 1820 dem MWebermeifter 
Ehriftian Friedrich) Flemming in Binna aus⸗ 
geRellte, auf bem daſelbſt belegenen, suh Nr. 103 
Fol. 225 Bol. IX des Hypothekenbuchs ver- 
zeichneten, gegenwärtig dem Webermeifter Carl 
JacobH zugehörigen halben Weberhaufe ein- 
getragene Obligation über 140 Thlr. Kourant, 
die Ausfertigung des über ben Nachlaß der 
„Ehefrau des Koffäthen Chriſtian Schulze, 
Marie Elifabeth geb. Auguft, früher verwitt⸗ 
weten Zierom, unterm 17. Juli 1840 vor 
dem Juſtizamte Zirma gefchloffenen Erbrezeſſes 
vom 3. September ejusdem, aus welcher für 
den Hüfner Gottlieb Schulze in Dorf Zinna 
auf dem in Kolpenburg belegenen, sub Nr. 13 

Fol. 14 Bol. XIV des Hypothekenbuchs ver⸗ 

deichneten, dem Chriftian Schulze gehörigen 

Koffäthengute 100 Thlr. Kouränt eingetragen 


S 


“ fehen, . 
9) das Duplifat des zwiſchen der verehelichten _ 


Webermeiſter Jacob Nitfche, früher verwitt⸗ 
weten Sohl, Dorothee Sophie geb. Zeidler 
und ihrem Sohne, Leinwebermeiſter Gottfried 
Wilhelm Johi unterm 11. März 1820 ge 
ſchloſſenen Kaufkontrakts, aus welchem flır die 
Erftere 100 Thlr. Kourant rückſtänbige Kauf⸗ 
‚ gelber und für dieſelbe und ihren Ehemann 
Jacob Nitſche ein Auszug auf dem, den ket 
teren zugehörigen, in Luckenwalbe belegenen, sul 
Nr. 217 Fol. 73 Bol. IT des Hppothefenbuche 
verzeichneten Bübnerhaufe eingetragen fehen, 


10) bie von der Magbalene Voigt geb. Tietz 


unterm 23. Februar 1778 dem Buͤrgermeiſter 
Balthaſar Wilhelm Franke in kLuckenwalde 
ausgeſtellte, auf dem hierſelbſt belegenen, sub 


Nr. 97 Fol. 397 Bol. J des Hypothekenbuchs 
verzeichneten, gegenmärtig dem Tuthjfabrifan- 


ten Rubwig Zfchode zugehörigen Meinerben- 


gute eingetragene Obligation über 50 Thle. 
Gold und 150 Th. Kourant, ' j 


12) das Duplikat des zwiſchen bein Drechsler⸗ 


meifter Johann Gottfried Pfannenberg und 
feiner Ehefrau Johanne Fonife geb. Sagen 
mit ihrem Sohne Johann Gottfried Pfannen: 
berg bierfelbft vor dem Juſtizamt Jinna umk 
term 8. Mai 1830 gefchloffenen Kauffontrakts, 
aus welchem für die Erſteren ein Auszug und 
75 Thlr., fo wie für die Mutter noch insbes 
fondere 25 Thlr. rüdftändige Kanfgelder auf 
dem in Lucenwalde belegenen, Nr. 412 Fol. 68 
Bol.: V_ des .Hhporheferrbuche  verpeichnetett, 
gegenreärtig dem Drechsler Johann Gortfrieb 
Pfannenberg und feiner Ehefrau Rorrife 
Karofine geb. Gericke gehörigen Koloniftens 
jauſe eingetragen ſtehen, “oo. 


+13) die Ansfertigung des Über den Nachlaß des, 


zu Orbna verftorbenen Bůdners Cheiftitm 
Kuhle, unterm 9. Dezember 1809 von den 
Zufizamte Zuma geſchloſſenen Erbtezeſſes 
vom 17. Auguſt 1810, dus welcher für bie 
Witte Kuhle, Anne Dorothee geb. Krü— 
ger daſelbſt, auf dem in Orlina befegenen, sub 
Nr. 49 Fol. 40 Bol. X bes Hypothekenbuche 
verzeichneten, gegenrodttig dem Bübner Gott⸗ 
fried Kuhle zugehörigen Büdnethauſe ein 
Auszug und 50 Thir. rückſtändige Kaufgelder 
eingetragen ſtehen, a 


1) die Ansfertigung des Aber den Nachlaß der 


verehelichten Tuchmachermeifter Grauert, 
Sohanne Regine geb. :Dennewig ‚uneems 
29. Juni 1816 gefchloffenen Erbrezeffes vom 
17. Uuguft ejusc., aus welcher für die 4 Ge- 
ſchwiſter Grauert, Carl, Johann, Wit 
und Friedrich Wilhelm, für: jedes berfelben 
70 Thir., alfo zuſammen 230: Chir. 

auf dem Hierfelbft belegenen, sub Rt: 17% 
Fel. 297 Bol. II des Hypothekenbuchs vers 


\ 


geishneten, bem Webermeiſter Johaun Gottlieb 
ZJahn und deſſen Ehefrau, Johanne Chriſtiane 
geb. Grauert zugehörigen Kleinerbengute ein⸗ 


«getragen ſtehen, 
13) die vom Weber Carl Wilhelm Thiele un- 
- tem 29. Juni dem Hüfner Gottlieb 
Schlüter zu 
ia Zinna belegenen, sub Nr. 127 Fol. 73 
Bol. IX im Hyyothekenbuche verzeichneten, 
gegentwärtig bem Weber Friedrich Wilhelm 
Förfter zugehörigen halben Weberhaufe ein- 
getragene Obligation über 50 Thlr. Kourant, 
find mit allen denfelben angehängt gewefenen Hy⸗ 
pothekenfcheinen verloren gegangen und es werden 

* Daher auf den Yutrag der Intereffenten alle biefp- 
nigen, welche ald Eigenthümer, Eeffionarien, Pfand- 
oder ſonſtige Briefinhaber Anfprüche an diefe Do- 

kumente zu machen gedenfen, aufgefordert, die- 
ſelben innerhalb 3 Monaten, fpäteftens in dem 
am 30. Mai 1845, Vormittags 10 Uhr, 

. «nfehenben Termin entweder porſönlich ober durch 
einen zuläffigen Bevollmächtigten, wozu die Juſtiz⸗ 
tommiffaxien Defterreich hierfelbſt und Frantz 
in düterbogf in Borfchlag gebracht werden, anzu⸗ 
melden und nachzuweiſen, twibtigenfahd biefelben 
mit allen ihren Anfprüchen ar bie vorſtehenden 
Dokumente und die verpfändeten Grundfühde prä 
chadist, ihnen fomit ein ewiges Stillſchweigen auf- 
erlegt, an deren Stelle neue außgefertigt und ſoweit 
bie. Zahlungen nachgemwiefen worden, wit Löſchung 
ber „Forderungen im Dhpothefenbuche verfahren 
werben wird. 

Luckenwalde, den 30. Nopember 1844. 
. Köwigl. Land» und Stadtgericht. 


Nothwendiger Verkauf. . 
icht zu Berlin, den 12. November 1844. 
Das in ber alten Jalobsſtraße Nr. 136 bele- 
gen: Deenbnüc bet Ba Johann enge 
iefölfe, gerichtli geſchätzt zu 060 Thlr., 
fol Schulbenhalber ’ 
am 8. Juli 1845, Vormittags 14 Uhr, 





an ber Gerichtsſtelle fuhhaftist werden. Taxe und 


Ovpothekenſchein find in ber Regiſiratur einzuſehen. 
Nothwendiger Verkauf. 


GStadtgericht zu Berlin, ben 230 -November 1844. 


Des in Ser Blumenfleafe Nr. 13 beiegene 


Te ich ert ſche Grumdſtück gerichtlich abgefihägt . 


6317 Thlr. 3 Ser. O Pf., ſoll 
am A. Zuli 1845, Votmittags IL Uhe, 


lerder ausgeßeilte, auf dem 


184° Solo 


an bey Gerichtoſtelle fubhaſtirt werben. Taxe und 
Hypoihekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Der Viktualienhändler Samuel Gottlied Tei- 
chert ald Eigenthümer, deffen Aufenthalt unbe 
kaunt ift, wird hierdurch öffentlich vorgelaben. 


.Nothwendiger Verkauf. 

Stabtgericht zu Berlin, den 21. November 1844. 

Das in ber Linienfirafe Nr. AG belegane 
PBallavicinifche Grundftüd, gerichtlih abge 
fchäge zu 6740 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf., fol 

am 1. Juli 1845, Vormittags I1 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhafirt werben. Taxe und 
Hppothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwenbiger Verkauf. 

Stadtgericht ju Berlin, den 22. November 1844. 

Das in ber ‚Burgfiraße Nr. 16_ belegene 
Joh uſche Grundftüd, gerichtlich abgefhägt zu 
29,121 Thlr. 3 Sur. 9 Pf., ſoll 

am 11. Juli 1845, Vormitt 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden. -Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regifiratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf 
Stadtgericht zu Berlin, ben 26. Novembr 1844. 
Das Schlächtermeifter Carl Friedrich Korn- 
feldſche Grundftüd in der Elifabethraße Nr. 34, 
Ede ber Kurzen Straße, gerichtlich abgefchägt zu 
9542 Thir. 11 Ser. 3 Pf., foll 
am 22. Juli 1845, Vormittags 11 Uhr, 


- an ber Gerichtsftelle fubhaftirt werben. Tare und 
Hyyothekenſchein find in ber Regiftratur einzufehen. 


Die bem Aufenthalt nach unbekannte Realgläus 
bigerin unverehlichte Marie Regine Louiſe Mer: 
tens wirb hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 6. März 1845. 

* Das in ber Blumenfraße Nr. 63 a belegene 
Grundſtück bes Kunftgärtners Jünicke, gerichtlich 
abgefchägt zu 7775 Thlr. 24 Sgr. 6 Pf., foll 
- am 17. Oftober 1845, Vormittags I1 Ubr, 
anꝰ der Gerichtsftelle ſubhaſtirt werden. Tare und 
Appothefenfchein find in ber Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 27. Februar 1848. 
Das am Enfeplep Ni. 1,( in. ber Beſſelſtraße 
Ne. 8 belegene Skobowskoſche Grundftüd, ges 
richtlich abgefchägt zu 14,784 Ch. 5 Sor· H Pf, ſoll 


- u 18 B 2 


am 18. Oftober 1845, Vormittags 12 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tore und 
Hypothefenfchein find in der Regiftratun einzufehen. 

Die dem Aufenthalte „nach unbekannten Gläu- 
biger: Kaufmann F. Mülter, Gaftwirth Johann 
Griebrich Ehriftian Lange und Kaufmann Withelm 

januel Ferdinand Müller werden hierdurch 
ffenelich vorgelaben. 


Nothweudiger Berfauf. -- 
Stadtgicht zu Berlin, ben 28. Februar 1845 

Das hierfelbft in der alten Jakobsſtraße Nr. 104 
und 105 belegene Grundftüd des Steinmegmeifter 
Adermann, gerichtlich abgeſchätzt zu 21,076 Thlr. 
25 Ser. 9 Pf., fol Schuldenhalber 

am 10. Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichteftelle fubhaftirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find ih der Regiſtratur einzuſehen. 


Sushakations-Patent j 
Rotywerdiger Berfauf. 


Juſtizkammer zu Schwedt, den 17. Februar 1845. - 


Die im Dorfe Hohenfelde, 11 Meile von Schwedt 
belegene, dem Schneidermeifter Wilhelm Arnim 
gehörige, Bol. I Kol. 1 Nr. 1 des Hywpotheken⸗ 
buchs don Hohenfelde verzeichnete Freihausftelle 
zufolge der, nebſt den Kaufbedingungen in unſerer 
Rediſtratur eimufehenden Tare auf 681 Thlr. 

vsechatzt 


20 Sgr. ſoll 
am 20. Zumi d. J., Vormittags 10 Uhr, 
am ordentlicher Gerichtsſtelle fiebhaftirt werden.” 


— Rothwendiger Berfauf. 
: Die zu Teetz belegene, Bal. I Fol. 89 des dor⸗ 
tigen Oypothelenbuchs verzeichnete, dem Schmiede 
meifter Chriftoph Kerften zu Behlow gehörige 
Senmiebe » Bühnerfielte , tarirt auf 1588 Thir. 
26 Ser. Spt zufolge der, nebſt Hypothefenfchein 
‚in unfeter — einzuſehenden Tare, ſoll 
am 30. Juni d. J., Vormittags IL Uhr, 
an ordentlicher —E reſubhaſtirt werden. 
Bietiod, den 18. Februar 1845. 
” Königl. Zufigamt hierfeldft. 


- - Die dem Kaufmann Julius en Gottlieb 
Robbe gehörige Grundftüde in Pl 
3) die Halbbürgerftelle Nr. 63 nebft ‚Zubehör, 
tarirt zu 1500 hie, 


bu) das Miteigentum an dem fogenannten alten 
en —* der alten Dorfwieſe, tarirt zu 
Ir. 
ſollen im Wege ber norhrbenbigen GSubhaftetict 
am 13. Juni d. I., Vormittags 11 uht 
in ber Gerichröftube zu Blaue meinbietenb verkauft 
werden. Die Hppothefenfcheine, Tare unb Bebiu⸗ 
gemgen find In unferer Regiffratur hier —8 
Die unbekannten Erben bed Kaufmanns Jo⸗ 
hann Chriſtoph Burchardt in Magdeburg wer⸗ 
den zu diefem Termine vorgeladen. 
Zurg Brandenburg, ben 2A. Febraar 1845. 
Graflich von Königemarfiche Gerichte über Plaue. 
j Naumann. 





Nothwenbiger Berkauf. J 
Aönigl. Haus⸗ — Som Hereſchaſtssercche 
Rheinsberg/ den 2. März 1845 
Die zum Nachlaß des hier dekfiorßenen Kauf 
manns guußlet gehörigen Grundftücke, neudich: 
2) das ®ı an der Ede der Kirch⸗ and 
Seimgreh Nr. 186, tarirt 1080 Chir. 


2) ber Kid, &rbgins-Barten im kangenluch 
Nr. 9, taxirt 20 Thlr., 
ſollen im Termine : 
den 17. Juni d. J., Vormittags 10 "er, 
in der biefigen Gerichtöftube an ben Meiftbieten-, 
den verkauft werden. Taxe und Swwothefinfigein 


ſind in unferer Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Das im Dorfe Braedickow bei Frieſack be- 
legene, im Hypofhefenbüche Nr. 32 Fol. 125 ein 
getragene Koffäthengut der verflorbenen Chefran 
des Koffäthen Ruppin, Marie Elifabseh geb. 
Zernidom, abgefchägt .auf 3501 Thk. 21 & 
8 Pf. Kourant zufolge ber, nebſi Shrothefenfchein 
in ber Regiſtraiur einzufehenden „fol 

am 3. Zuli d. J., Vormitt: 1 Uhr, . 
an ordentlicher Serichtöfele im Briefen bei —* 
ſack ſubhaſtirt werden. 

Rathenow, ben 26. März 1845. 

v Brebomfche Gerichte über Seas abi , 





Rothwenbdiger Berkanf. 
Land» umdb Stadtgericht zu Brandenburg an 


5 ar Hand, den 21. April 1845. 


Das in ber Benedigfiraße der Neuſtadt hier⸗ 


ſelbſt sub Nr, 632 belegene, Bol. 14 ol, 505 


Sn 


184 


En " Jetragene 

und then ges 
Bere Garten, 
gerid Ser. zu⸗ 
folge nfbebin, 
om en e, 
En —* 

er! ubha 
werben, , 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Laud⸗ und. Stadtgericht zu Freyen⸗ 
walde an der Ober, ben 23. April 1845. 


Die am zweiten Fifcherfteige, eine halbe Stunde . 


von ber Siadt belegenen Aderfiüde der verehe- 


lichten ‚Lohgerber Schaefer hierſelbſt, abgefihägt . 


auf zufammen 75 Thle. zufolge ber, in der Regie 
finatuy einzufehenden Tare, follen 
am 21. Wuguft d. J., Vormittags IL Uhr, 
am. ordentlicher —E fubhaftirt werden. 
Alle unbekannten Realprätendenten werben auf- 
geboten, fich bei Vermeidung ber Prächufion ſpã⸗ 
tetens in dieſem Termine zu melden. 


aut mantine Bnbbenation 
önigl. Land⸗ und Stadtgericht zu Belzig. 
Die Grundſtücke der Blodfchen Eheleute zu 
Dippmannsdorf, ale: 
> 1) ihr Antheil an dem Haufe dafelbft, Bol. II 
ie ei de st, geſchãtzt auf 312 Thlr. 


2 Van Biefe oder Garten am Mühlbach, 


au nden Nr. 1134, gefhägt auf 39 Tor. 


— 
am 2. Auguft 1335, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle verkauft werden. 


Auf dem Anrte Biefenthal, 4 Meilen von Ber- 
fin, nahe der Berlin- Stettiner @ifenbahn belegen, 
ſolien, einer Wirchfchaftsauflöfung wegen, mehrere 
Hundert farfe, gefunbe, fehr veredelte Hammel’ 
und Schaafe — werden. Das Vieh kann 
bie jum 1. Juni d. J. in der Wolle jeder Zeit 
befeken und ber vsauf fofort adgefchloffen werben. 





" Baterläubifche Feuerverſicher ungs.⸗Ge⸗ 


fellfchaft in Elberfeld. 
Gegründet im Jahre 1828. 
Das Protokoll ber AAſten Gencral-Berfamm; 
Fi etrit ben Jahresbericht und bie lährlihen 
Wal en. 
Der Geſchäftsſtand ber Geſellſchaft war am 
1. Januar 1845 folgender: 


Thle. Ep. 

Kapital der. Gewährleiſtung .. „ 1,000,000. . 
Altien-Referve ....... 2220. , 100,008. 
Prämien -Einnahme und Zinfen- . 

Ueberſchuß abzüglich der Pro- 

vifionen und Auslagen ber 

Agengen in 1844 ......... 234,674. 
Referve an bereits eingezahlten 

Prämien (incl. 12,000 Thlr. \ 

gegen Brandfchaden aus 1844) — 

per 1. Januar 1885 ...... 218,166. 21}. 
Die Brandfhäden des Zeherẽ 

1844 betrugen·. ......5 109,207. 20} 
Laufende PVerfiherungen Ende 

Dezember 1844........ 139,885,627. — 


“ Ultimo Dezbr. 1843 liefen Thir. 129,328,37. auf 


Berficherungen; bie verficherte Summe if mit 

hin in 1844 über 10 Millionen Thaler geftiegen. 

Die Gefeifchaft gewährt nach $ 11 ihrer dr 
dingungen ben Hhpothefar - Forderungen Schub 
Das Statut der eitheg deren Be 
die Zahres- Abfchiüffe Altes, was 





" foffung und —— — betrifft und Sr 


für ein verehrliches Publikum haben Fönnte, ie 
gen auf meinem Büreau, Breiteſtraße Nr. 34, IM 
Einficht 'offen, und werde ich aufs Bereitwilligt 
jede zufäffige @rleichterung und geroünfdhte Anker 
tung bei Aufnahme von Berficherungs- Anträget 
ertheilen: Potsdam, den 28. April 1845. 


otsdam. 
Der Agent für. die Agentur er bepiinde 


Die Mid) von 70 Kühen iſt vom 1. Oftobr 
d. I. auf dem Gute Pinnow bei Oranienburg # 
verpachten. 


— — 


wi 
Deffentliher Anzeiger (we 1) 


r zum 20Often Stüd des Amtoblatts 
der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. 





Den 16. Mai 1845. 





* Das den Kaufmann C. W. Lohmeyer zu 

Erfurt unter dem 7. April 184% ertheilte Patent 
auf ein mechanifches Fuhrwerk zur Befahrung 
der Chauffeen, weiches nad) den eingereichten 
Beichnungen und Beſchreibung ald neu und 

. eigenthümlich anerfannt worden, 

iſt erlofchen. . 


Stedbriefe “ 
* Der Vagabonde, Schirmflicker Igig Kn o p 
(auch Abraham Levin genannt) hat in Verbin—⸗ 
dung mit mehreren Juden im Auguſt vorigen Jah⸗ 
tes in Berlin ſich eines bedeutenden Betruges 
ſchuldig gemacht, und ſich ber Verhaftung entzogen. 
Alle Militait⸗ und Civilbehörden des In> und 
Auslandes werben dienftergebenft erfucht, auf ben 
nachftehend näher bezeichneten Knop ihr Augen- 
merk zu richten, im Betretungsfalle aber ihn vers 
haften, und mit - den bei ihm fich vorfindenden 
Geldern und Effecten unter ficherer Begleitung nach 
Berlin transportiren und an die Erpedition der 
Stadtvoigtei- Gefängniffe abliefern zu laſſen. Wir 
verfichern die ungefänmte Erftattung ber ertwachfe- 
nen baaren Auslagen und den verehrlichen Behor- 
den des Auslandeg eine gleiche Rechtswillfährigkeit. 
Berlin, den 30. April 1845. 
Königl. Kriminalgericht hieſiger Refidenz. - 
Perfonsbefchreibung. Der Itzig Knop 
iſt 23 Jahre alt, aus Zehden gebürtig und dafelbft 
wohnhaft gewefen, füdifchen Glaubens, 5 Fuß 
4 Zoll groß und unterfeßter Statur. Er bat 
ſchwarze Haare und Bart, graue Augen, propor⸗ 
tionirte Nafe und Mund, rundes Kinn, ovales 
Geſicht, fahie Geſichtsfarbe und Finnen im Geficht. 
Seine Bekleidung kann nicht angegeben werben. 


* Die von bier gebürtige, unverehelichte Juſtine 
il ine Chriſtiane Grothe, auch Auguſte 
Grothe oder Lindike genannt, eine höchſt lieder⸗ 
liche, bem Diebesbandwerk und Betruge ergebene, 
mithin der öffentlichen Sicherheit ſeht gefähe liche 


Berfon, welche am 4. April d. I. ans der Straf⸗ 
Anftalt zu Brandenburg — wohin fie am 3. Ofto- 
ber v. J. wegen wiebergolter Diebftähle und Ent- 
weichung aus bem Gefängniffe eingeliefert — ent⸗ 
toffen worden war, bier aber nicht eingetroffen iſt, 
treibt fich höchſt wahrſcheinlich vagirend umher, 
und iſt eines neuerdings im Dorfe Sommerfelde 
verübten Diebſtahls an Kleidungsſtücken dringend 
verdächtig. 

Ane Wohllöblihen Civil⸗ und Militairbehör- - 
den werben demnach ergebenft erfucht, auf die nach⸗ 
ftehend fignalifirte ıc. Grothe zu vigiliren, fie im 
Betretungsfalle zu verhaften, und an uns zur 
weitern Beranlaffung gegen Erſtattung der Koften 
abzuliefern. 

Signalement. Alter: 22 Yahre, Religion? 
evangelifch, Größe: 5 Fuß, Haare: blond, Stirn: 
frei, Augenbrauen: blond, Augen: blau, Nafe und 
Mund: gewöhnlich, Zähne: gut, Kinn: rund, Ge— 
ficht: voll, Gefichtöfarbe: gefund, Statur: Fräftig. 
Befonbere Kennzeichen fehlen, und kann auch die 
Bekleidung ber ıc. Grothe nicht angegeben werden. 

Freyenwalde an ber Ober, den 5. Mai 1846. 

Der Magiſtrat. 


Berlorner Legitimationsſchein. 
° Der nachfiehend fignalifirte Fleifchergefelle Jo⸗ 
hann Peter Chriſtian Hinze hat feinen, von ber 
unterzeichneten Behörde unterm 25. Januar d. 3. 
auggeftellten Tegitimationsfchein zum Auffauf von 
Schiachtvieh für Rechnung des Fleifchermeifters . 
Kayfer zu Templin, auf dem Wege zwiſchen 
Hardenbed und Wichmannsdorf verloren, welches 
zur Verhütung etwanigen Mißbrauchs hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Templin, den 25. April 1845. 
Der Landrath Templinfchen Kreifes. 
von Haas. 
Signalement. Familiennamen: Hinze, 
Vornamen: Johann Chriftian) Peter, Religion: 
wwangelifch, Witgr: 26 Jahre, Erde: ð Fuß 6 Zoul, 


Haare: blond, Stimm: frei, Augenbrauen: blond, 
Augen: blau, Nafe: fig, Mund: gereöhnfich, 
Bart: wenig, Zähne: gut, Kinn: rund, Gefichte- 
bildung: oval, Gefichtsfarbe : gefund, Sieiur: 


unterfegt. 


. Be fa anntmadhung. 

* Bei einer oft beflraften Diebin ei nd folgende, 
höchſt wahrfcheinlich geftohlene Sachen vorgefun- 
den, zu denen ſich bi jegt ein Eigenthümer nicht 


gemejdet hat: 1) ein Dedbett mit roth und weiß - 


karictem Ueberzug und — und blau geſtreiftem 
Inlett, 2) zwei Langpfühle mit dergleichen Jalert, 
3) ein dergleichen mit blau und grau geftreiftem 
Inlett, 4) ein Kopfliſſen mit roth und weiß ge 
freiftem Inlett, 5) ein roth und weiß geſtreiftes 
Unterbett, 6) ein weiß und blau gefteiftes leinenes 
Inlett zu einem Unterbett, 7) zwei Dedbett« 
Ueberzüge, roth und weiß Farirt, 8) fünf dergleichen 
Kopfliffen- Bezüge, 9) ein dergleichen Rangpfüht 
wit weißem Unterzeug, 16) fünf Bettlafen von 
Leinewand, 11) ein baumwollenes Lafen, 12) ein 
roth und weiß karirter Kopfliffens Bezug mit voeißer 
Leinewand befegt, 13) ein ſchwarzes Thibetkleid, 
14) ein blau + gelb - braun - weißliches kattunenes 
Kleid, 15) ein dergleichen mit vothen und ſchwar⸗ 
gen Blümchen, 16) ein roth, weiß, grün und ſchwarz 
karirtes großes Umfchlagetuch mit dergleichen Fran⸗ 
gen, 17) ein theegrünes wollenes Umfchlagetudy mit 
einem in der Mitte befindlichen roth, gelb und 
grünen, in ber Form eines Rundtheils eingeweb⸗ 
ten vwollenen Zeuge mit grünen Frangen, 18) ein 
dergleichen ſchwarzes wollenes, ohne Rundtheil 
mit ſchwarzen Frangen und bunter gelblich- rother 
Kante, 1) ein dergleichen ſchwarzes mit grün- 
rother Kante, 20) ein rothes dergleichen mit blau- 
grün und brauner Kante, etwas Eleiner als bie 
goraufgeführten, 21) ein Fleines braunes wollened 

Tuch mit ſchwarzen Blumen und braunen Fran⸗ 
gen, 22) ein rothes wollenes mit grünen Blumen 
und rothen Frangen, 23) ein weißes wollenes mit 
Rofen und anderen grünen Blumen verfehenes 
Umfchlagetuh, 24) ein kleines Tuch von Molle, 
röthlichem Grunde und hellrothen und grünfichen 
Blümchen, 25) ein kleines Halstuch von ſchwar⸗ 
. Grunde und grün und roth karirt, 26) ein 
feidenes Herren-Tafchentuch, gelblich mit rothen 
Würfeln und rother Kante, 27) ein feidenes Hals⸗ 
tuch, grün und roth, in der Mitte mit einem 


Zeichen in der Art eines ar 
Brken rungen, 28) ein briehden wir weihm 


188 


Frangen, 29) ein ſchwarzes feibened Tuch mit 
Frangen umd Bommeln, 36) ein kleines blau⸗ 
ſchwarzes ſeidenes Halstuch mit Frangen, 31) ein 
kleines weißes Cambric⸗Tuch mit Kragen, 32) ein 
rothes baumwollenes Halstuch mit gelb⸗, blau⸗ 
und rother Kante, 33) ein weißes Gazetuch mit 
-geficter Kante und geflicdten Blumen, 34) -ein 
weißes leineneg Tofchentuch, 35) etwa 17! Ellen 
weißer Kattun, 36) etwa 54 Ellen flächlene weiß 
sebleichte Leinewand, 37) eiĩwa 14 Ellen Bettbe- 
jugjeug von ber Art wie ad 1,-38) etwa 5}: Elfen 
grüns, braun- und gelb-farirter Camelot-Giugham, 
3%) 73 Ellen grünes Tuch, 40) eine fchmarze 
Camelot - Schürze mit Troddeln, AL) eine grün-, 
braun- und gelb⸗ karirte Camelot-Bingham-Schürze, 
42) eine weiße Gaze-Schürze mit geſtickter ante 
und Blumen, 43) eine roth und blau geftreifte 
Teinene Schürze, 44) eine Teinene Schürze, blau 
und weiß .gebrudt, A&) ein ‚großes zwillichenes 
Tafeltuch mit den bereitd ansgezogenen Buchfinben 
©. F.K. ober C. E. K. bezeichnet, AG) drei ders 
gleichen ohne Zeichen, 47) ein großes Tiſchtuch 
von Drillich, 48) drei Servietten von Zwillich, 
49) ein Handtuch yon Dammaft mit R. VI. ge- 
geichnet, 50) ein dergleichen mit R. IV. ic 

51) ein dergleichen mie R. II. bezeichnet, 32) drei 
leinene bevgleichen ohne Zeichen, 53) eine varchentue 
Frauen-Nachtjadfe, 54) ein. weißes feines leinen- 
bumwollenes Frauen⸗ Hemde, 55) ein wergenes 
Frauen- Heide, 56) ein Paar braune und ein 
Paar blaue, twollene- Strümpfe, 57) ein Paar weiße 
baummollene Strümpfe mit einer in vorher Wole 
gedeichneten 7, 58). ein Paar dergleichen, in denen 
das Zeichen ausgetrennt if, 59) drei Paar ders 
gleichen ohne Zeichen. Dex. Eigenthümer vorge 
nagnter Gegenftände wird hierdurch aufgefordert, 
ſich fofort bei ung oder der nächften Ortsbehörde 
zu. melden und fein Eigenthum nachzuweiſen. 
Koften erwachſen baburch nicht. « 

Belzig, den 4. Mai 1845. 
Königl. Land» und Stadtgericht. 


Befanntmahung. 
Inm Auftrage der Königl. Regierung zu Pots⸗ 
dam wird das 6 unterjeichnete Hauptamt 
am 30. Mai b. I., Nachmittags 3-Ubr, 
in feinem Amtsgelaſſe die / anf ——— 
— Runfifirafe, öſtlich von Brandenburg, greis 
Sn dieſer Stadt und bem Dorfe Zeferich belegene 
mſſergeld⸗Hebeßelle mit ‚einen Hebebeſagniſ Flle 





tereſſe zu haben glaubt und feiner 


44 Wille, vom 1. Juli d. J. ab, unter Voebehalt 
höherer Genehmigung, zur Pacht ſtellen. 

Zum Bieten werden diepofitionsfügige Perfonen 
nur zugelaffen, nachdem fie. eine Kaufion von 
150 Thirn. baar oder in inländifchen Staatspa⸗ 
vieren der Kaffe des unterzeichneten Amtes einge 
able Haben. 

‚Die Padytbedingungen find von heute ab wäh⸗ 
send ber Dienftfiunbden in unferer Regiſtratur ein- 
sefehen. Brandenburg, den 5. Mai 1845. 

Königl. Haupt sSteueramt. 


Befanntmahung. 

Das Dominium des Rittergutes Quitzow hat 
die Abficht, auf der zu jenem Gute gehörigen 
Feldmarf, und zwar in einer Entfernung von circa 
on Fuß von der Berlin- Hamburger Chauffee und 

uß von bem von jener Chauſſee nach dem 

fe Quitzow führenden Wege eine Ziegelei, be- 

Mr d aus einem Ziegelbrennofer nebft Schuppen 
einer Trodenfcheune, zu erbauen. 

In Gemäßheit des $ 29 der Gewerbe⸗ Ord⸗ 
nung vom 17. Januar 1843 bringe ich dies hier- 


mit zur Öffentlichen Kenntniß mit der Aufforderung, . 
etroanige Einwendungen gegen bie obige Anlage . 


binnen vier Wochen, vom Tage der Ausgabe des, 
diefe Bekanntmachung enthaltenden Amtsblatts an 

gerechnet, bei mir fchriftlich anzubringen, und be- 
— ich noch, daß obige Friſt für alle Einwen⸗ 
dungen, ce nicht privatrechrlicher Natur find, 
prächuftoifch ift 

Perleberg, den 3. Mai 1845. 
Königl. Landrath der Weſtpriegnitz. 
von Saldern. 


- Befanntmadhung. 

Es fol das Hypothekenbuch des Dorfes Gie- 
ſensdorf Iften Antheils, im Teltowſchen Kreife, 
auf den Grund der vorhandenen und von den Bes 
figern einzuziehenden Nachrichten regulirt werden. 
Es wird daher ein Jeder, welcher dabei ein In- 
forderung die 
mit der Ingroffation verbundenen Borzugsrechte 
zu verfchaffen denft, aufgeforbert, fich binnen drei 
Monaten bei dem unterzeichneten Gerichte zu mel- 
den, und feine Anfprüche näher anzugeben. 

Berlin, den 13. Februar 1845. 


Das Patrimonialgericht über Giefensdorf I. Antheils. 


* De " on ‚cirga 


Sebarf 2 Sec en 
Klobenholz für das hiefige Königl. en 


ro 1. Juli 1845. bis ult. Suni 1846, fol dem 
indeftforbernben in Lieferung gegeben werben. 

Hierzu ift ein Bietungstermin auf 

den 20. d. M., Vormittags von 10 bis 12 Uhr, 

angeſetzt, wozu " gieferunge-Unternehmer eingeladen . 

werden, mit dem Bemerken, daß die Lieferungs⸗ 

Bedingungen vom 14. d. M. ab, im Gelchäfte- 

Lofale des Kadettenhauſes von 9 bis 12 Uhr - 

Mittags zus Einficht bereit Liegen erden, 
Potsdam, ben 5. Mai 1848. 

Königl, Kommando des Hiefigen Kabettenhaufes. 


* Yın Montage ben 19. Mai 1845, Morgens 
10 Uhr, follen im biefigen Königl. Kadettenhaufe 
eirca 
34 bis 36 Stück „außer Gebrauch gefetzte Feder⸗ 
Dedbetten, und 
160 Stück Rabdetten - Ezacots, von Filz mit 
ladirtem Dedel, noch gut erhalten, 
öffentlich an den Meifibietenden, gegen gleich haare 
Bezahlung, verfauft werben, wozu SKaufluftige 
hierdurch eingeladen werben. 
Potsdam, ben 5. Mai 1845. 
Königl. Kommando bes hiefigen Kadettenhaufes. 


Deffentlihe Vorladung. 
Land und. Stadtgericht zu Reuftadt- Eberswalde, 
Die unbefannten Erben 

1) des am 17. Juli 1804 verfiorbenen Kom⸗ 
miffionaird Johann Bitterling zu Neuftadt- 
Eoerswalbe, deſſen Nachlaß 17 Thlr. 21 Sgr. 

eträgt, 

2) des am 22. Januar 1835 verſtorbenen Müh⸗ 
Ienbefcheiderd Friedrich Ram lo w, deſſen 
Nachlaß in 3 Thlr. A Sgr. 3 Pf. beſteht, 

3) des am 12. Dezember 1837 verſtorbenen 
Schaarwerferd Johann Gottlieb Pufch zu 
Neuftadt-Ebersiwalde, deſſen Nachlaß 9 Thlr. 
26 Sgr. 2 Pf. beträgt, und zu deſſen näch- 
ften Blutsverwandten bie, ihrem Aufenthalte 
nach unbekannte. Wittwe Bättchen, Eleo— 
more geb. Puſch, gehört, 

4) des am 2. Mai 1838 verſtorbenen Kuhhir⸗ 
ten Martin Beeskow zu Ragöfer Mühle, 

deſſen Nachlaß in A 6 Sur. 9 Pf. 
befteht, e 

5) des am 25. April 1840 verſtorbenen Töpfer⸗ 

gefeßen Johann Martin Krüger zu Neus 


100 


ſtadt⸗Eberswalde, deffen Nachlaß A Thlr. 19 
Ser. 7 Pf. beträgt, 

6) des am 28. ‚Februar 1841 verfiorbenen 
Schneibermeiftere Johann Gottlieb Herr- 
mann zu Neuftabt-Ebersralbe, deffen Nach⸗ 
taß 50 und einige Thaler beträgt, 

werden hierdurch aufgefordert, in dem 

am 11. Auguft 1845, Vormittags 11 Uhr, 

im Gerichtshauſe hierfelbft vor dem Kammerge⸗ 
tichts-Uffeffor- Krüger anftehenden Termine fich 
zu melden, und ſich ald Erben auszuweiſen. 
Thun fie dies nicht, fo werden in Ermangelung 
aller Erben die Verlaffenfchaften dem Fiskus über- 
wiefen werben, und die nach erfolgter Ausfchlie: 
ßung fich etwa meldenden Erben müſſen beffen 


Verfügungen anerkennen, und ohne Anſpruch auf 


Rechnungslegung und Erfaß der Nutzungen mit 
dem, was dann moch von der Erbfchaft vorhan⸗ 
den ift, fich begnügen. 
Zugleich werben 
1) die verfchoffene, unverehelichte Anne Luife 
Schulz aus Senftenhütte, und 
2) die verfcholfene, unverehelichte Dorothee Ka⸗ 
roline Erneſtine Gott aus Neuftadt-Eberd- 
walde, die im Jahre 1824 in Berlin ald Magb 
gebient bat, 
und die von ihnen etwa hinterlaffenen Erben aufs 
gefordert, ſich in dem gebachten Termine zu mel- 
den, voibrigenfalls fie ſelbſt für tobt erklärt und 
ihre etwanigen unbekannten Erben mit ihren Erb⸗ 
anfprüchen ausgefchloffen werden. 
Neuftadt» Eberötwalde, den 10. Oftober 1844. 


Ebdictal-Eitation. 
Nachſtehende Dokumente: 

1) die vom Maurer Chriftian Engel unterm 
9. April 1812 dem Gafttwirth Friedrich Jahns 
jun. in Zinna anggeftellte und auf dem in 
Zinna belegenen, sub Nr. 78 Fol. 309 Bol. 
VII im Hypothefenbuche verzeichneten, gegens 
wärtig dem Tagelöhner Martin Krüger gehö- 
rigen Haufe eingetragene Obligation über 
36 Thlr. Kourant, 
die vom Leinweber Andreas Schröder un= 
term 22. Mär; 1806 bem Bauer George 
Schulze in Pechüle ausgeftellte und unterm 
27. Zuni 1816 und 3. Mai 1821 dem Hüfner 
Michael Schlunfe dafelbft cedirte und auf 
dem in Pechlile belegenen, sub Nr. 27 Fol. 28 
Bol. XI im Hypothekenbuche verzeichneten, 
gegenwärtig dem Johann Friedrich Schröder 


2 


gehörigen Koffäthengute eingetragene DWiga- 
tion über 500 Thir. Kourant, 

3) das Dupfifat des zwifchen dem Bühner Io- 
hann George Schulze in Ruhlsdorf und bem 
DienftEnecht Gottlieb Sprenger in Zülichen- 
dorf unterm 25. Auguſt 1814 gefchloffenen 
Kauffontrafts, aus welchem für den Erfteren 
ein Auszug und 100 Thir. rinffändige Kauf⸗ 
gelder auf dem, dem Leßteren zugehörigen, im 
Ruhlsdorf belegenen, sub Nr. 22 Kol. 3 
Bol. XVI des Hypothekenbuchs verzeichneten 
Büdnerhaufe eingetragen ftehen, 

4) das Duplifat des zwifchen dem Bauer Johann 
Tobias Heinrich und feiner Ehefrau Anne 
Marie geb. Wäfchen mit ihrem Sohne Ehris 
ſtian Heinrich unterm 8. Februar 1812 ges 
fchloffenen Kaufkontralts, aus welchem für die 
Erſteren ein Auszug und 55 Thle. rüdftänbige 

‚ Kaufgelder auf bem in Schlenzer belegenen, sub 
Nr. 9 Fol. 33 Bol. IV des Hypothekenbuchs 
verzeichneten, gegenwärtig dem George Leh⸗ 
mann gehörigen Hüfnergute eingetragen ſtehen, 

5) die vom Tuchmachermeiſter Wilhelm Fels 
gentreu unterm 22. September 1832 dem 
Kaufmann Carl Salomon in Ludenwalde 
ausgeftellte, unterm 2. April 1835 dem Färber 
Carl Gottfried Eduard Merkel daſelbſt ceirte, 
auf dem hierfelbft belegenen, sub Nr. 447 a 
und 447 b Fol. 209 und 213 Bol. V bes 
Hppothefenbuchs verzeichneten halben Bübner- 
häufen, wovon letzteres gegenwärtig der uns 
verehelichten Chriftiane Karoline Felgentreu 
gehört, eingetragene Obligation über 400 Thlr. 
Kourant, 

6) bie vom Hüfner Martin Lehmann unterm 
25. Mai 1826 dem Bauer Andreas Ziehe in 
Frankenfelde ausgeftellte, auf dem in Märtens⸗ 
mühle belegene, sub Nr. 11 Fol. 12 Vol. XII 
im Hypothekenbuche verzeichneten, dem Erfier 
ren noch zugehörigen Hüfnergute, eingetragene 
Dbligation über 50 Thlr. Kourant, 

7) die vom Weber George Friedrich Hoppe 
unterm 9. Mär; 1820 dem WWebermeifter 
Chriftian Friedrich Flemming in Zinna auge 
geftelfte, auf bem daſelbſt belegenen, sub Nr. 163 
Fol. 225 Bol. IX des Hypothekenbuchs ver- 
geichneten, gegenwärtig bem Webermeiſter Carl 
SacobH zugehörigen halben Weberhaufe ein- 
getragene Obligation über, 140 Thlr. Kourant, 

8) die Ausfertigung bes Über den Nachlaß der 
Ehefrau des Koffäthen Ehriftian Schulze, 


Marie Sfaberh geb. Auguſt, friiher verwiet⸗ 
weten Zierom, unterm 17. Juli 1810 vor 
dem Juſtizamte Zinna gefchloffenen Exbrezeffeg 
vom 3. September ejusdem, aus welcher für 
ben Hüfner Gottlieb Schulze in Dorf Zinna 
auf dem in —AA belegenen, sub Nr. 13 
Fol. 14 Bol. XIV des Hypothekenbuchs ver- 
zeichneten, dem Chriſtian Schulze gehörigen 
Koffärhengute 100 Thlr. Kourant eingetragen 


fiehen, 

das Duplifat des zwiſchen der verehelichten 

MWebermeifter Jacob Nitfche, früher verwitt⸗ 

weten Johl, Dorothee Sophie geb. Zeidler 

und ihrem Sohne, Leinwebermeiſter Gottfried 

Wilhelm Johl unterm 11. März 1820 ge- 

ſchloſſenen Kauffontrafts, aus welchem für die 

Erſtere 100 Thle. Kourant rüdftändige Kauf- 
gelder und für diefelbe und ihren Ehemann 
Jacob Nirf che ein Auszug auf dem, dem Lege 
teren zugehörigen, in Luckenwalde belegenen, sul 
Nr. 217 Fol. 73 Bot. 111 des Hppothekenbuchs 
verzeichneten Büdnerhauſe eingetragen: ſtehen, 

10) die von ber Magdalene Voigt geb. Tietz 
unterm 23. Februar 1778 dem Bürgermeifter 
Balthafar Wilhelm Franke in Luckenwalde 
auggeftellte, auf dem hierfelbft befegenen, sub 
Nr. 173 Fol. 464 Bol, VII de Oppothefen- 
buchs verzeichneten, gegenwärtig dem Tuch⸗ 
machergefellen Chriftian Morig Graf zuge 
börigen Haufe eingetragene Obligation über 
25 Thlr. Kourant, 

11) die von dem Rabemachermeifter Gottfried 
Rafad unterm 11. Juni 1781 dem Kaufmann 
Andreas Wilhelm Kahndrich in Luckenwalde 
audgeftellte, auf dem bierfelhft belegenen, sub 
Nr. 97 Fol. 397 Bol. I des Hupothefenbuche 
verzeichneten, gegenwärtig dein Ruchfabrifan- 
ten Ludwig Zfchode zugehörigen Kleinerben- 
gute eingetragene Obligation über 50 Thlr. 
Gold und 150 Thk. Kourant, 

12) das Duplifat des zwifchen dem Drechsier- 

meifter Johann Gottfried Pfannenberg und 

feiner Ehefrau Johanne Louiſe geb. Sagen 
mit ihrem Sohne Johann Gottfried Pfannen⸗ 
berg bierfelbft vor dem Juſtizamt Zinna un- 
term 8. Mai 1830 gefchloffenen Kauffontraftg, 
aus welchem für die Erſteren ein Auszug und 

75 Thlr., fo wie für die Mutter noch insbe 

fondere 25 Thlr. rückſtändige Kaufgelder auf 

bem in Luckenwalde belegenen, Nr. 412 Fol. 60 

Bol. V des Hypothekenbuchs verzeichneten, 


Ss 


gegenveäneig ham Drechsler Yobanın Costfelsb 
Dfannenberg und feiner Ehefrau Loniſe 
Rarofine geb. Gericke gehörigen Koloniiet 
haufe eingetragen ſtehen 


+38) die Ausfertigung bes über ben Nachlaß dei, 
uu 


Gruna verſtorbenen Bübners Chriſtiau 
Kuhle, unterm 9. Dezember 1800 von bem 
Jufiigamte Zinna gefchloffenen (Exbregefled 
vom 17. Auguft 1810, ans welcher für die 
Wittwe Kuhle, Anne Dorothee geb. Krü- 
ger dafelbft, auf dem in Grüha belegenen, sub 
Nr. 49 Fol. 49 Bol. X des Hypothekenbuchs 
verzeichneten, gegenwärtig dem Blihner Sat 
fried Kuhle zugehörigen Büdnerhauſe ein 
Auszug und 50 Thlr. rückſtändige Kaufgelder 
eingetragen flehen, 

14) die Ausfertigung des über den Nachlaß der 
verehelichten QTuchmachermeifter Orauert, 
Johanne Regine ‚geb. Dennewig unterm 
29. Juni 1816 gefchloffenen Erbrejeffes vom 
17. Auguft ejusd., aus welcher für die A Ger 
ſchwiſter Granert, Carl, Johann, Gottlob 
und Friedrich Wilhelm, für ſedes derſelben 
70 Thlr., alfo zufammen 280 Thlr. Muttergut 
auf dem bierfelbft belegenen, sub Nr. 171 
Fol. 297 Bol. U des Hypothekenbuchs ver- 
zeichneten, dem Webermeifter Johann Gottlieb 
Zahn und deſſen Ehefrau, Johanne Ehriftiane 
geb. Grauert zugehörigen Kleinerbengute ei» 
getragen fiehen, 

15) die vom Weber Carl Wilhelm Thiele uns 
term 29. Juni 1820 dem Hüfner Gottlieb 
Schlüter zu Werber ausgeftelite, auf dem 
in Zinna belegenen, sub Nr. 127 Kol. 73 
Bol. IX im Hypothekenbuche verzeichneten, 
gegenwärtig dem Weber Friedrich Wilhelm 
Förfter zugehörigen halben Weberhanfe ein- 
getragene Obligation über 50 Thlr. Kourant, 

find mit_allen denfelben angehängt gervefenen Hy- 

pothefenfcheinen verloren gegangen und es werden 
daher auf den Antrag der Intereffenten alle biefe- 
nigen, welche als Eigenthümer, Geffionarien, Pfand» 
oder fonftige Briefinhaber Anfprüche an diefe.Dv- 


kumente zu machen gedenken, aufgefordert, dies _ 


felben innerhalb 3 Monaten, fpäteftens in dem 
am 30. Mai 1845, Vormittags 10 Uhr, 
anftehenden Termin entweder perfönlich oder burch 
einen zuläfftgen Bevollmächtigten, wozu bie Juſtiz⸗ 
kommiffarien Defterreich hierfelbſt und Frans 
im Jüterbogk in Vorſchlag gebracht werden, am 
wilden und nachzumeifen, widrigenfalls  biefell 





am 30. Mai 1845, Borinittags 10 Uhr, 
anftehenben Termin entiveber perfönlich oder durch 
einen zuläffigen Bevollmächtigten, wozu bie Juſtiz⸗ 
tommiffarien Defterreich hierſelbſt und Frantz 
in Jüterbogk in Vorſchlag gebracht werden, anzu⸗ 
melden und nachzuweiſen, widrigenfalls dieſelben 
mit allen ihren Anſprüchen an die vorſtehenden 
Dokumente und die verpfändeten Orunbfüde prüs 
chudirt, ihnen fomit ein ewiges Stillſchweigen aufe 
erlegt, an beren Stelle neue audgefertigt und forveit 
die Zahlungen nachgerwiefen worden, mit Löſchung 
der Forderungen im Hyvothefenbuche verfahren 
werden wird. 

Luckenwalde, ben 30. November 1844. 

Königl. Land⸗ und Stadtgericht. 


b Bekanntmachung. 
Die ſpeciell ſeparirten, aus 21 Morg. 56 Ruth. 


Ader und 11 Morg. 25 Ruth. Wiefen beftehen- 


den Kirchenländereien zu Für ſtenwerder ſollen 

auf acht Jahre, von Michaelis d. I. ab, wiederum 

verpachtet werden, und if dazu ein Termin auf 
den 20. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, 

in Fürftenwerder angefeßt, wozu Bachttufige mit 

dem Bemerfen vorgelaben werben, daß bie Bebin- 

gungen in unferer Regiftratur einzufehen fin. 
Prenzlau, den 1. März 1845. 

Reichegräflich von Schwerinfches Patrimonial- 

gericht der Herrichaft Wolfshagen. 


Bekanntmachung. 
Zur öffentlichen Verpachtung: 

1) ber Kiechenländereien von Eidfebt, befiehend 
aus einer Hufe Land von ungefähr 12 Scheffel 
Ausſaat in jedem Felde, auf 12 hintereinander 
folgende Jahre von Trinitatid 1846 ab, 


2) der SKiechenländereien von Damme, von 


87 Morgen 69 [IRuthen Flächeninhalt, auf 
12 Bintereinander folgende Sabre von Marien 
1846 ab, 
haben wir einen Termin auf 
den 26. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, 
in Eidſtedt angefegt, zu welchem Pachrluftige mit 
dem Bemerfen eingeladen werben, bag bie Bebin- 
“ gungen in unferer Regifiratur einzufehen find. 
Prenzlow, den 20. März 1845. 
Gräflich von Eickſtedt⸗ Peterwaldſches Patrimonial» 
gericht zu Eicftedt, 





Belanntmahung 
Die Hieftge Stadtbrauerei, vorzüglich in einem 
größeren Gefchäfte geeignet, wozu ein vorzüglich 
eingerichteted Malz- und Brauhaus gehört, follen 
vom 1. Auguft d. I. ab, Fr 6 Jahre 2 Monat, 
bis zum 1. Oftober 1851 an ben Meißbietenden 
öffentlich verpachtet werden. 
- Zum ticitationstermin ift 
der 13. Juni d. J., von früh 9 Uhr ab, 
auf dem biefigen Rathhaufe anberaumt. Kaution 
fähige Bieter werden zu dem gedachten Termine 
eingeladen. Die Pachtbedingungen find in unferm 
Büreau und bei dem Brauälteten Herrn Leh⸗ 
mann einzufehen, auch können folche gegen KXo- 
pialien in Abfchrift mitgetheift werden. 
Dahme, den 6. Mai 1845. 
Der Magiſtrat. 


Befanntmahung. 

Die mir gehörige Waffermühle, beftehenb aus 
drei vorgelegten Mahfgängen, wovon zwei mit 
Sanbfteinen und gervöhnlichem Beutelfaften, der 
dritte mit franzöſiſchen Mühlenfteinen nebf Edlin⸗ 
ber=Sichtegeug und einer Delmühle mit jwei Paar 
Quetfchfteinen, einem Paar Walzen und zwei Paar 
Rammpreffen mit gußeifernem Kaften, welche nebft 
der dabei befindlichen bequemen Wohnung, die in 
vorigen und in diefem Jahre neu erbaut iſt und 
theiltveife noch erbauet wird, und zu der ein neu⸗ 
erbauter Stall für 15 Pferde, 8 Kühe, einer Was 
genremife, Holz und Torfgeiaß und einer kleinen 
Scheune, circa 10 Morgen Ader, 5 Morgen Wie 
fen und die Weidefreiheit für 3 Kühe gehören, fol 

am 14. Iuni 1845, Vormittags 11 Uhr, 
auf der Gerichteftube hierfetöft, von Michaelis 
dieſes Jahres auf ſechs nacheinander folgende Jahre 
meiftbietend verpachtet werden. Pachtlufiige wer⸗ 
den von mir hierdurdy eingeladen, am gedachten 
Tage fich hierfelöft einzufinden und ihre Gebote 
abzugeben. 

Die Wohnung, fo wie der zeitige Neubau des 
Mühlenwerfs Fönnen täglich hierfelöft_in Augen⸗ 
Schein genommen roAten, fo wie die Pachtbedins 
gungen 

1) in der Regiftratur des Herrn Land» und 
Stadtgerichts⸗ Rath Henning zu Havelberg, 
2) bei dem Zimmermeifter Herrn Grabow 
Pankow bei Perleberg, ” 
3) bei mir in Plattenburg 








eingefehen werben können, und twerben anf Ver⸗ 

langen von dem Herrn Land» und Stadtgerichts⸗ 

Rath Henning Abfchriften davon ertheilt. 
Plattenburg bei Kletzke in der Priegnig, dem 

3 Mai 18. von Galbern. 


Nothwendiger Berfauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das im Ruppinfchen Kreife beiegene, im Hy⸗ 
pothekenbuche bed Königl. KammergerichtE BoL HI 
Pag. 434 Nr. 94 verzeichnete Rittergut Witttvien, 
auch Meerkagenheide genannt, ritterfchaftlich abs 
geſchãtzt auf 7265 The. 5 Sr. 10 Pf. zufolge 
der, —— Hyrothekenſchein und Bebingungen- in 
der Regifiratur einzufehenden Tare, fol 

- am 12. Auguſt 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt werden. 


Rohmenbiger Berfauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Die in der Louifenftraße hierſelbſt Nr. Ai und 
Rr. Ak belegenen, im Hypothekenbuche des Königl. 
Kammergerichtd Bol. IX Cont. i Nr. 23 Pag. 
527 verzeichneten Grumdftüde nebft Zubehör, welche 
jedoch größtentheils noch im Rohbau begriffen find, 
und von denen der Materialientverth bes Erſteren 
auf 10,057 Thlr. 8 Sor. 74 Pf., bes Letzteren 
auf 10,546 Thlr. 21 Ser. 104 KH, zufemmen 
auf 29,604 Xhlr. — Er "6 Pf. abgeichäkt, der 
künftige jährliche reine Ertrag aber auf 991 Thir. 
20 Ser. und ber Fapitalifirte Ertragswerth auf 
19,833 Thlr. 10 Sor. berechnet worden iR, wel⸗ 
her Ertrag und refp. Ertragsmerth in Folge einer 
auf den Antrag des Befigerd veranlaften nach ⸗ 
träglichen Revifion ber gerichtlichen Zaren auf 
tefp._ 1489 Thlr. I1 Sar. 3 Pf. und 20,787 Thle. 





15 Ser. gewürdigt worden, follen, da der Adjus' 


dicatar, Rentier Carl Wilhelm Fiftler, bie Kaufs 
gelder zum Betrage von 28,000 Thlr., für welche 
ihm bie gedachten Grundfüde in bem am 25. No⸗ 
vernber 1844 ergangenen Adjudications⸗Beſcheide 
zugefchlagen find, zu belegen nicht im Stande ge- 
wefen ift,. auf den Antrag der Gläubiger refubhe- 
ſtirt und an den Meiftbietenden in dem auf 
den 24. Oftober d. J., Bermittage 11 Uhr, 
im Kammergericht vor dem Kammergerichtsrath 
Herm Drogand anberanmten Termine öffentlich 
verfauft werden. ' 
Die Toren, ber neuefte Hypoͤthekenſchein und 
die Kaufsbedingungen Eönnen in ber Regiftratur 
des Kammergerichts eingefehen werben. 


Der Yafpector ‚Georg Wilhelm Eln ghuhn 
jegt deſſen Erben, werben zur dieſem Termine hier⸗ 
durch Öffentlich vorgeladen. 

Berlin, den 31. März 1845. 


Nothwendbiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, ben 26. Rovember 1864. 

Das in ber alten Jalobsſtratze Nr. I belegene 
Grundftüd des Maurerpolierd Niefölde, gericht- 
lich — zu 8424 Thlr., foll 

9. September 1845, Vormittags 11 un 

an der Gerichtöfiete ſubhaſtirt werben. Tare und 
Hypothekenſchein find in ber Regifratur einzufehen. 

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Ins 
tereffenten: 

» im  MRaerpolier Scham George Riefölde 


2 Peg Kaufmann Ehriftian Heinrich Mierſch 


werben hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkaufe 

Stadtgericht zu Berlin, den 20. November 1844. 

Das in der Blumenfrafe Nr. 63 B belegene 
Grundſtũd des Tiſchlermeiſters Johann Friedrich 
Anguk Winkelmann, gerichtlich abgefchägt zu 
12,429 Thlr. 6 Sgr. 3 Pf., fol 

am 26. Auguft 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle ſubhaftirt werden. Tare und 
Hupothefenfchein find. in der Resifiratun einzufehen. 


Nothwendiger Berkauf. 

Stabtgericht zu Berlin, den 29. November 1844. 

Die von ben fünf Gefchroiftern Baumann von 
ihrer Mutter, der Wittve Baumann, Anne 
Louife gebornen Kowalsky ererbte Grundftüdes 
hälfte, und der von der-andern Grundſtückshälfte 
der verehelichten Tautenhahn, Charlotte Wil- 
helmine gebornen Baumann, früher Witwe 


\ Blume gehörige Antheil von „Is, alfo im Ganzen 


5 be in ber Eliſabethſtraße Nr. 2 belegenen 
Baumannfcen Srundküds, beffen Gefammt- 
ze zu 8663 Thle. 9 Sar. 9 Pf. tarirt worden 
iſt, follen 

am 29. Auguſt 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 

Tape und Hupöthekenfchein find in der Megis 
fratur einzufehen. 

Die dem Aufenthalte nach unbefannten Gläus. 


biger 
7 bie Wittwe Lemberg, Ehriftiane Friederike, 
geborne Helmboldt, ’ 


2a * Kaufmann Earl Theodor Böbdinghaus 


Amſterdam, 
3) de Kaufmann Bendir Anton Mohr zu 
Amfterdam, 
4) der Johann Peter Böddinghaus, Shriftian’s 
Sohn, zu Elberfeld 
werben hierdurch vorgeladen. 


Nothwendiger Berkauf. 


Stabtgericht zu Berlin, ben 30. November 1844. 


Das in ‚der Liegmanmsgaffe Ar. 11 beiegene 
Sohnfche Grundſtück, gerichtlich abgefchägt zu 
13,701 Tl. 7 Ser. 6 Pf., foll 

am 2. tember 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Tare und 
‚Hüpothekenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stabtgericht zu Berlin, den 30. November 1844. 

Das. in der verlängerten Fruchtftraße belegene 
MüllersBogelfche Grundftüd, gerichtlich abge- 
ſchätzt zu 12,619 Thlr. 18 Ser. 9 Pf., fol 

am 5. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werben. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 

Die unbefannten Realprätenbenten werben un⸗ 
ter ber Warnung der Präclufion vorgelaben. 


Nothwendiger Berkauf. . 
Stadtgericht zu Berlin, den 13. Degember 1844. 
Das in der Schönhaufer Allee Nr. 147 bele- 
gene Srunbtüd, a abgefhägt zu 10,573 
Thlr. — Sur. 9 Pf., fol 
am 12. mer 1845, Vormittags 11 Uhr, 


‚an der Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tare und 


Hypothekenſchein find in-der Regifttatur einzufehen. 


Nothwendiger Berkauf. “ . 

Gtabtgericht zu Berlin, den 13. Dezember 1844. 

Das hierſelbſt in der Hirfchelftraße Nr. 15 be⸗ 
legene Grundftüd bes Particuliers Johann Heinrich 
Anader, gerichtlich abgefhägt zu 11,698 Thlr. 
1 Sgr. 1 Pf, fol Schuldenhalber 
am 16. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichteftelle fubhaftirt werben. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 17. Dezember 1844. 
Das hierfelbft in ter Deffauer Strafe Nr. 40 
belegene Grundſiück des Particuliers Johann Gags 





var Anader, gerichtlich ai zu 8047 Tyte. 
10 Sar. 10 Pf., ſoll Schuldenhalber 

am 16. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhakirt werben. Rare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Berkouf. 


’ Stabtgerich au Berlin, den 18. Dezember 1844. 


hierfelbft in ber Schöneberger Straße 
beiegene Seepolbtfche Grundflüf Nr. 8, gericht 
lich abgefchägt zu 13,281 Thlr. 8 Sgr. 6 Pf, 
fol Schuldenhalber 
am 19. September 1845, Bormittage n uhr, 
an der Gerichtsſtelle fubhaftirt werben. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regikratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 18. Dezember 1844. 
Das hierfelbft in der Zerufalemer Strafe Nr. 5, 
Ede der Zimmerftrafie, befegene Grumdftitdk ber 


. Bädtermeifter Schwendefchen Ghelsute, — 


„abaeferät zu 6610 Thlr.'27 Ser., fol Schul 


en En September 1845, Vormittags Ki Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werben: Tare and 
Hypothekenſchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 26. Februar 1845. 

Daß in der Stralauer Strafe Nr. 12 befegene 
Grundfiüd des Böttchermeifter® Adler, gerichtlich 
abgefhägt zu 28,741 Th. 7 Ser. 6 Pf., fol 

am.7. Oftober 1845, Vormittags 11 — 
am ber Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiſtratur einzuſehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den I. —J 1845. 
Das in der Wollanksſtraße Nr. 6 belegene 
Grundſtück des Stellmachers Ranfft, gerichtlich 
abgefchägt zu 2284 Thlr. 25 Spt. 3 Df., foll 
am 20. Oftober 1845, Bormittage 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiſtratur einzufehen. 





Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 1. rin 1846. 
Das in der Wollanksſtraße Nr. 7 belegene 
Grundſtück des Stellmachers Ranfft, ‚gerichtlich 
obgefchägt zu 1395 Thlr. 17 Sgr., fol 
am 21. Dftober 1885, Vormittags 11 Uhr, 





an ber Gerichtäftelle ſubhaftirt werden. Rare und 
OHypothekenſchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 1. März 1845. 
Das in ber Wollauksſtraße Nr. 8 belegene 
Grundſtück des Stellmachers Ranfft, gerichtlich 
abgefchägt zu 1353 Thfe. 2 Sgr., foll 

am 23. Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
am ber Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden. Tare und 
Oypothelenſchein find in ber Regiftzatur einzuſehen. 


Rothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 14. März 1845. 
Die in der verlängerten Sebaſtiausſiraße bele⸗ 
gene Stoppelbergfche leere Bauſtelle, gerichtlich 
— au 2610 Thle., ſoll 
am 1. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hppothebenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothweudiger Berkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 15. Märg 1845. 

Das hierfelbft Schäfergaffe Nr. I am Cöpnicher 
Felde belegene Beuhnfche Grundftüd, gerichtlich 
abseſchãtzt zu 1616 Thlr. 10 Sar., fol 

am 8. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichteftelle fubhafirt werden. Taxe und 

Hypothekenſchein find in ber Regiftratur einzufehen. 

Der dem Aufenthalte nach. unbekannte Buch- 
halter €. F. W. Arnold wird hierdurch öffent: 
lich vorgelaben. 


Nothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 15. März 1845. 
Das in der Wollanksſtraße Nr. 3 belegene 
Grundſtück des Stellmachermeiſters Ranfft, ge⸗ 
tichich —ES su 1354 Thlr. 13 Sgr., fol 
Dftober 1845, Vormittags 11 übe, 


an er —S ſubhaſtirt werden. Taxe und, 


Hyvothekenſchein find in der Regiftratur einzuſehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 19. März; 1845. 
Daß in ber Kandeberger Straße Nr. 81 belegene 
Slingebeilfche Grundfüd, gerichtlich abgefchägs 
iu 12,209 Thlr. 25 Ser., foll 
am A. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaflirt werden. Tare und , 
Hyvpothelenſchein ſind in der Regiſtratur einzuſehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 27. März 1848. 

Das in ber Lindenftraße Nr. 118° belegene 
Horn = Borkfche Srumbfiüd, gerichtlich abgefchägt 
zu 8883 Thlr. 21 Spr. 7 P., fol 

am 44. Oftober I a5, Vormittags 11 Uhr, 
am det Gerichtsftelle fubhaftirt twerben. Tore und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 

Der dem Aufenthalte nach unbefannte Mufif- 
lehrer Johann Wilhelm Auguſt Rücker t wird 
hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 28. März 1845. 

Das hierfelbft in der Werderfiraße an ber Ecke 
der Falkoniergaffe Nr. 1 belegene Grundftüd des 
Baumeiſters Gufav Eduard Loof, gerichtlich 
abgefchägt zu 12,394 Thlr. 28 Sgr. 9 Pf., fol 
Schuldenhalber . 

am 7. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt twerden. Tare und 
Hyypothekenſchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 29. Mär; 1848. 
Das in ber großen Frankfurter Straße Nr. 118a 
belegene Bobefche Grundftüd, gerichtlich abge⸗ 
ſchätzt zu 16,173 Thlr. 21 Ser. 9 Pf., fol 
am 16. Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 


an ber Gerichtöftelle fubhafirt werden. Tare und 


Hupothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Die dem Aufenthalte nach unbekannte einges 


tragene Gfäubigerin, die Ehefrau bes Kaufmanns 


Wilde, Charlotte Wilhelmine geb. Heiſelbetz, 
wird hierdurch öffentlich vorgefaden. 


Nothwendiger Berfauf. 

Königl. Randgericht zu Berlin, den 11. März 1845. 

Das bem Bauer Joh. Gottlieb Lemke gehö⸗ 
tige, bei Reinidendorf im fogenmmten Artillerier 
felbe belegene, im Oypothekenbuche von Reinicken⸗ 
dorf Nr. 30 verzeichnete Grundftüd von 2 Morgen 
Kiaggeninhale nebft Gebäuden, abgefhägt auf 

754 Thlr. 28 Gar. 3 Pf. zufolge ber, nebE Ohr 
getbeteehein in dem Iiten Büreau einzufohenden 

e, ſoll 

am 7. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher — Zimmerſtraße Nr. 28, 
ſubhaſtirt werben 


Der dem Aufenthalte nach unbekannte Gläu⸗ 
biger, der Bictualienhändler Wilhelm Ludwig Lin⸗ 
demann wird hierzu öffentlich vorgeladen. 


Befanntmadung 
Das, bem Kalfbrennerei-Befiger 3. C. Brae⸗ 
ſicke gehörige, in der Brandenburger Vorſtadt, 
Louiſenſtraße Nr. 8 belegene, in unſerm Hypo— 
thekenbuche von- ber genannten Vorſiadt Bol. 1 
Nr. 20 verzeichnete, auf 13,699 Thlr. 5 Ser. 
3 Pf. abgeſchätzte Grundſtüũck nebſt Zubehör, zu 
welchem auch eine Bocwindmühle, Kalkofen, Ader, 
Wieſen und Garten gehören, foll im Wege ber 
nothwendigen Subhaftation verkauft werden, und 
iſt Hierzu ein Bietungstermin auf 
den 12. September d. J, Vormittags 10 Uhr, 
vor dem Stadtgerichtsrath Herrn Steinhaufen 
im Stadtgericht, Lindenſtraße Nr. 54, anberaumt. 
Der Hypothefenfchein, die Taxe und die befon- 
‘deren Kaufbedingungen find in unferer Regiftras 
tur einzufehen. J 
Potsdam, ben 17. Februar 1845. 
Königl. Stabtgericht hiefiger Refidenz. 


— Nothwendiger Berkauf. 
Patrimonialgericht Sabinenklofter über Louiſenthal. 
Prenzlau, den 2. Januar 1845. 

Das in ber Ufermark im Prenzlauer Kreife 
belegene, dem Gutsbeſitzer Wolffram zugehörige 
Erb pachtsvorwerl — —— auf 
9039 Thir. 10 Sgr. 5 Pf. zufolge der, nebft Hp- 
pothekenfchein und Bedingungen in der Regiftratur 
einzufehenden Tare, fol 

am 21. Zuli d. J., Vormittags u Ubr,. 
an Gerichtsſtelle Bierfelöft ſubhaſtirt werden. 


Subhaftationgs Patent. 
. —A—ã—— an 
Stadtgericht zu Charlottenburg, den an. 
"Das Bierfetbk in ber Berlinerfiraße zwiſchen 
ben Hausnummern 30 und 31 beiegene, im hie⸗ 
figen fadtgerichtlichen Hypothelenbuche Bol. XIIL 
Nr. 730 er Bn Be ber 
Auguf Ifchen Konkurs⸗ Maſſe gehörige, mi 
—X ausgebaute und dem Materiauenwerth 
Pr) a 8 Thlr. 3 Sgr. 7 Pf. tarirte Grund⸗ 


2 


‚werben. 


am 9. Auguſt 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an ber Gerichtsftätte fubhaftirt werden. 
Tare und Hppothefenfchein find in der Regi⸗ 


ſtratur einzufehen, 


Nothwendiger Berfauf. 

Land. und Stabtgericht zu Oranienburg, ben 
19. Februar 1845. 

Daß dein Aifehfermeinge Johann Gottfried Ben- 
jamin Bogel gehörige, im Hypothelenbuche von 
Müblenbed Bol. I Nr. 28 verzeichnete Grundftüd 
daſelbſt, fol in dem 


am 27. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, 
an biefiger Dperihtöfstie "tebenden Termin meift 
bietend verkauft werdei 


Die mit 1322 Thlr. 2 i 
hßende Tare neb| 2 Bi. 2 0m. FR * 
aifttatur des hiefigen Gerichts eingefehen werben. 


Subhaftationg-Patent. 
Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Charlottenburg, ben 8. März 1845. 

Das bierfelöft in der Kirchſtraße sub Nr. 38 
helegene, im biefigen fadtgerichtlichen Hypothefen- 
buche Bol. XI Nr. 750 auf ben Namen des 
Maurerpolirer iedrich Wilhelm DüppY vergeich- 
A penna, ‚ tafirt zu 1838 Kol. 10 Sr. 

fol 


am 25. Juni 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhafirt werden. Tare und 


Hyporbefenfchein find in der Regiftvatur einzufehen. 


Nothbwendige Subhafation. 
Königl. Stadtgericht zu Kyrig, den 26. März 1845. 
Die Grundftüde de Aderbürgere Ehriftian 
Wilhelm Groth, ale: 
1) dag Bürgerhaus Bol. IIT Nr. 300, tarirt zu 
990 Thlr. 26 Ser. 10 Pf., 
2) bie u Bol. VII Rr. 285, tarirt zu 
298 Thlr. 


" 3).der Garten a XVII Mr. 47, topirt- zu 


34 Cole. 10 


- von welchen a Hppothefenfchein in der 


Regifiratur einsufehen, follen 

am 24. Juli b. 3., Bormittage 11 Uhr, 
an orbentlicher Gerichtöftelle nothwendig ſubhaſtirt 
Königl. Stadtgericht. 


— —t 


Deffent ⸗ 


a7 .. 
0 Deffentliher Anzeiger (E2) - 


zum Zıflen Stüd des Amtsblatis 





ber Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. - 


Den-23. Mai 1845. 





> Dem Gafthofäbefiger C. H. Dedel zu Berlin 
* inter dem 26. März 1845 ein Einführungs- 
atent 
auf eine durch Zeichnung und Beſchreibung 
nachgerviefene wmehantfche Vorrichtung an 


Saloufte-Fenfterladen zum Auf⸗ und Zumachen . 


derſelben ohne Deffnung ber Fenfter, welche 
in ihrer ganzen Amenfehung als nen 

- und eigenthümlich anerkannt if, 
auf ſechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet 
und für den Umfang, des Preußifchen Staats, er 
theilt worden: - . 


° Dem Kaufmann Karl Ferdinand Wildegang, 
Chef der Haudlung 3. ©. Tiebing & Comp. 
zu Magdeburg if unter dem 2. Mai 1845 ein 
Patent * 
. ‚auf eine mechanifche Vorrichtung zum Rip- 
pen. und Brechen (Braafen) von Flache, in 
der durch eim Modell nachgemwiefenen Zu⸗ 
ſammenſetzung, 
auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet 
und für den Umfang des Preußifchen Staats, "er- 
theilt worden. | 


* Dem Schulamts-Landibaten Auguſt Krüger 
zu Wittenberg if unter bem 5. Mai 1845 ein 
Patent j 
auf eine Hemmung für Pendel-Uhren in der 

’ durch Zeichnung und Befchreibung nachge⸗ 

“"toiefenen Zufammenfegung . 
auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet 
und für den Umfang des Preußifchen- Staats, er- 
theilt worden. . .. B 


*.. Den Tuchfabrikanten Forkmann und Huff- 
mann zu Werden if unter ben 5. Mai 1845 
ein Patent — 
auf eine durch Zeichnung und Befchreibung 
dvachgewieſene mechgnifche MWorrichtung an 


“. Rea in Ihftehäti 
5 —— 














auf acht. Jahre, von jenem Tage an gerechnet 
- und für den Umfang des Preußifchen Staats, er 
theilt worden. . 


° Dem Zuderfieberei - Direftor C. Hanewalb 
und dem F. Große zu Loffen bei Brieg ift unter 
dem 5. Mai. 1845 ein Patent. 
auf ein Verfahren beim Kryſtalliſtren des 
Zuckers und auf eine bazu angervendete Bor- 
Ehrung, ſo, weit diefelbe als new und eigen- 
thümlich erfannt worden, J 
auf acht Jahre, von jenem Tage, an gerechnet 
und für den Umfang des Preußifchen Staats, er- 
theilt worden. ” 


° Dem Mechaniker 3. Höfffe in. Stettin iſt 
unter dem 7. Mai 1845 ein Patent 
auf einen ſelbſithätigen Sicherheitshahn jur 
Verhinderung ber Gas⸗ Ausſtrömung in bie 
erleuchteten Räume, welcher nach Zeichnung, 
Vefchreibung und Modellen für neu und eigene 
thümlich erkanm ift, - 
anf acht Jahre, von jenem Tage an geredmet 
und für den Umfang des Preufifchen Staats, er- 
theift worden. 


Stedbriefs-Erlevigungen. 
"Der am 10. v. M. erlaffene Steckbrief iſ durch 
die inzwiſchen erfolgte Ergreifung und Einfieferung 
des Töpfergefellen Herrmann Wilhelm Krüger 
nunmehr vollftändig erledigt. 
Porsdam, den 15. Mai 1845. _ 
Königl. Polizeis Direktor, 

Regierungs- Rath von Kahlden » Normann. 


> De Ol i Beiebeich Klei 
aus ae Zohan ea lanbarmien! ade 
zu Strausberg detinirt, weshalb day unterm 2b, IR. 


‚208 


gegen benfelgen ten Stedbrief als erledigt 
hierdurch zurlicgenommen wird. 

Zehbenich den 16. Mai 1845. 
Der Magiſtrat. 


Berlorner Wanderpaß. 

Der nachſtehend fignalifirte Brauer und. Brenner 
Auguf Marquardt hat angeblich den ihm vom 
Landratheamte zu Mohrungen am 31. Dftober 
1844 ertheilten und zuletzt bier am 10. d. M. 
vifirten Wanderpaß verloren. Zur Bertmeidung von 
etroanigen Mifbräuchen wird dies hiermit öffene- 
lich befannt gemacht und ber gebachte Wanderpaß 
hierdurch für ungüitig erklärt. 

Berlin, den 15. Mai 1845. 

Königl. Polizel - Präftbium. 

Signalement. Familienname: Marquardt, 
Vorname: Auguft, Geburtd- und Aufenthaltsort: 
gr «Wilmsdorf, Religion: evangelifh, Alter: 

jahre, Größe: 5 Fuß 6 Sol, geae: braun, 

a bededt, Augenbrauen: braun, ugen: braun, 
Naſe und Mund: gewöhnlich, Bart: braun, Zähne: 
gefund, Kinn: rund, Gefihtsbildung: oval, Ge- 
ee gefund, Geftalti ſchlank, Sprache: 
eutſ 

andere Kennzeichen: keine. 


Belanntmadhung 
” Im Auftrage der Königl, Regierung zu Pots- 
dam wird das unterzeichnete Haupt» Steueramt, 
und. jwar ‚in, feinem Dienftgelaffe 
am 31. d. J., Vormittags 10 Uhr, 

die —  Crbokung — laſow eh ber 
Berlin - Gostpuffer Chanflee, 24 Meilen yon goflen en 
und 2} Meilen von Berlin belegen, an ben 
bietenden, mit Vorbehalt des höheren Ben Di 


vor 


Boffen, den 19. Mai 1845. 
Königl. Haupt⸗Steueram. 





- Befanntmadung. 
Be Ziegler Lange ais rümofe fe beabſichtigt 
die Anlage eines Erdziegefofetis auf em Selbe m 
verwittwelen "Ro Wegener zu Tauche. 


BE dont m 252 Moemein J. — 


* Diejenigen, welche ſich durch die Anlage beein⸗ 


trächtigt giauben, aufgeforde 
binnen vier Wochen a) we uns 
anzumelden und zu befchei 
Xrebatfch, den 15. Mai 18 1835. . 
König. Domainen⸗ und Potizei⸗ Aurt. 


Der Kaufıyann und Wachswaareu⸗ 33 
aber Tannhäufer zu Berlin beabfichrige auf 
dem Lũtzower Felde und ziwar links dos Lügorer 
Ft auf den fogenannten Schieß Enbem eine 
Wachsbleiche in gersöhnlicher Weife ohne Dampf, 
keſſel einzurichten. . Ju Gemäfheit des $ 29 se 
der Öererbe-Ortnung vom 17. Jang d. I 
wird dies Vorhaben hierdurch zur Eli 
Keantmiß gebracht und find troanige Einwendun⸗ 
gen dagegen binnen, 4 Wochen präeiuſwiſcher Frik 
bei dem unterzeichneten Polizei- Amte anzubringen 
ynd zu begründen. 
Charlottinburg, den 16. Mai 1848. 


“. Königt. Pollzei- Anm. 


Bekfanntmahung. 

Der Bauer Kauffmann zu Schwing beab- 
ſichtigt auf dem zu dus Bauer unb Koffäthen- 
Ft Se Schwina gehörigen, Fin Der Lehniner 

men Uder eine Ziegelei 
und zum — derſelben einen aa Yen 
Ziegelofen zu erbauen. 

Nach Borfchrift des $ 29 der Uigemeinr 
Gewerbes Ordnung vom 37. Januar d. 3. 
ben, Diejenigen, welche ſich Kan) Ar ine 
beeinträchtigt glauben, aufgeforbert, ihre Cinwoen 
dungen binnen A Wochen ‚prächufinifcher ‚Fat bei 


bem unterzeichneten. Amıte anzumelden und zu be- 
b foeinigen, Brandenburg, den 14. Mai. 1845. 
..  Königl. Rent: und Polizei-Yunt Behnin. 





Der Kruggu cautsbeſher "Heinrich. Greifer a 
Tempelfelde beabfichtigt auf feinem Aderplane am 
Schönfelder Wege und ande 15 Starten won Pi 
terem und 200 Ruthen vom Dorfe entferm, wüte 
Bodwindmäühle mit einem Mapfgunge wd- 
vier Hirfe-Stämpfen zu erbäuen. 
Nach Borfchrift der Yllgemeiteh_Wirverbe- 
Dednung vom 17.: Zn 9. war 
wird diefes Vorhaben mit Öffent« 


lich bekannt gemacht, etwardge: Cinwendangen ge- 
gen daſſelbe binnen vier Wochen bei der ungers 
reichneten Orts⸗ Polizei- ‚Drift anzumelben, und 
tbird noch_quf Die gefegliche Yeftitnmung hingeroie- 
fen, daß blefe vierwoͤchentliche Frift für alte Ein- 
wenduttgen, welche nicht privatrechtlicher Natur 
find, peächifioifep iR if 

Beerbaum bei Neufladt> Eberswalde, den 14. 
Mai 1845. 

Die Polizei⸗ Obrigkeit zu Tempelfelde. 


Hol; «= Betfauf 
* ‚Sonnabend den 14 Jun d. I., Bormietage 


Buß, foles im. Bafilofe zum Kaubsleller hier⸗ 


guen nachfiehende Brenuhölger. diesjährigen: Ginr 
Ichlags inter freier Monkurren; weiftbiegend wer 
Tauft werden, nämlich: 
1. Aus der Oberförfterei Alt- -Ruppin., 
A. Auf den Berfchiffungs- Ablagen: 
>74 Klofter Cichen⸗ Kloben, 
7:8 Buchen +. 

738  » Bifem = 
B. Im Reviere: 
2204 Klafter Eichen- Kloben, 
3; = ‚Buchen + 
503 = Kiefern = 


1. Aus der Oberförſterei Neu-Ölienide. . 


A. Auf don Verſchiffungs > Ablagen: 
29 Aiafter Eichen Kloben, 
174 = Buchen + 

—— 7 » Mtlon 


2} Rufen: «- 

iger Organe 

8 r N, 
. —BR 

3 .: Buchen: Rioben, 

“ mi + »  _Rnüppel, 
83 - Birken-Klaben, _ 
3 ⸗ Knilppel, 

6A. = ." Riefern- Kloben, 
100 ⸗ e Knüppel. 


III. Aus der Dberförkerei Zechlin: 


— 


W. ws der Oberfbrſterei Neuenborf: 
80 Elafter Eichen-Kioban, . 


30 . = Rnüppel, . 
2 > Ville 
313 «Kiefern: Kuppel 
V. Aus der Oberförkeret Menz: 
m Klafter Eichen Kloben, 











.. =. Knüppel, 
238} Buchen⸗Kloben. 
101 + s  &nüppel, ji 

36l =  Birken-Kloben, u 

13 = en Lnüppel, 

1 .- = Neben, 

Ar et = Amin, 
Wr + Kiefern Mloben 
432 . Raupe, .- :. 

6 #- Stuben. ’ 


Die fpesiellen Berzeichnifle dieſer Holger Fark 
nen jederzeit bei dem Umterzeichmeten und den ber 
treffenden Oberförftern eingefehen werben, 
aud find fämmtfiche Schutzbeamte ımb- der Abe 
lage-Auffeher zu angewiefen, ben ſich 
meldenden — die Hoͤlzer au Ort und 
Stelle vorzuzeigen. 

Die Bekanntmachung der ——— 
erfolgt im Termine und wird nur bemerkt, 
demfelben. der fechgte — bes. Kayfpreifed a 
Ungeld zu beponixen iſt. 

Rheinsberg, den 16 Mai 1845. 


Im Murage | der Königl. Sesiomg: 
Der Borfimeißter, ö 
von Schägekk .: ot 


Bebanntmadeng 
Die Lieferung won ciroa DMoh Kkaftarn Kichnen- 
Niobenhotg: und wann as verlangt wirt, ben beitten 
Theil Eichen Klobenhel; für bie 


Sarnifon- nd VHafiakten 16: 
fon» und -Bagareth- ef dei 


ben 3. Juni d. J. Bermittogs Et U, . 


in unfeım Osfcräftsichel, Breite Ctraße Dr. 28, 
anderaumt, zu welchem diefer: 


nehmer mit bem Bemerken eingeladen muncben, uf 


‚die ie Babingaungen hierzu täglich bei uns eingefehen 


„ Foniet Gerifon Banmaung. er 





Nothweudiger Berkauf. 
tabtgericht zu Berlin, den 14. April 1845. 
as in ber Waldemarftraße Nr. 14 belegene 

sichtlich abgeſchätzt zu 
ol 


Vormittags 11 Uhr, 
rt werden. Taxe und 
Regiſtratur einzuſehen. 
ich unbekanute einge⸗ 
tilieb Wilhelm Ebert 
geladen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Königl. Stabtgericht Granſee, den 15. März 1845. 
Das dem Bürger Joachim Friedrich Kraufe 
gehörige, hierſelbſt im Bogelfang Nr. 250 belegene 
halbe Wohnhaus nebft Zubehör, tarirt 360 Thlr. 
15 Ser. zufolge der, nebft Hypothekenſchein und 
Bedingungen in ber Regiſtratur einzufehenden Tape, 

foü am 28. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, 

an- ordentlicher. Gerichtöftelle. fubhaftirt werden. 


0 Mothmendiger Berkauf. ö 
Patrimonialgericht Über Sagafı zu Wittenberge. 
= Die im Hppothefenbuche sub Nr. 33 verzeich- 
hett, dem Kofoniften Chriſtian Poehls gehörmbe 
Koloniſtenflelle zu Neu-Bagaft, abgeſchätzt nach 
der in unferer Regiſtratur täglich einzuſehenden 

Tare auf 800 Thle. Kourant, fol 
am 22. Zufi 1845, Bormi 11 Uhr, 


ormittags 1 
auf der Gerichtöftube zu Sagaſt meiſtbietend ver⸗ 


kauft werden. . - 


Nothwendiger Berkauf. 
-Königl. Stabtgeicht zu Kyriß, den 22. Mär; 1845. 
» Die Ken Exben bes Einhüfners Joachim Frie⸗ 
drich Eheikoph Adler gehörigen, auf hiefiger Felb⸗ 
mtardbelegenen Orundftüde, als: 
= I) eine halbe Hufe Rüborofch, Vol. XIII Nr. 16, 

tarirt zu 1131 Thle. 9 Ser. 


2 Pf; -. 
9) ‚eine Biertel-Hufe Rüdorofch, Berk Rr.10, 


t 598 The. 21 EP, . 
3) Fi — ——— Nr. 61, 
taxirt zu 301 Thir. 12 Sgr. 3 Pf. 


Saum Tare und Hppothefenfcheine im der Regi- | 


tar einzuſehen, follen “ 
a Dub 9 Bormitiag 11 Ur, © 
an ordentlicher Gerichtöftelle nothwendig ſubhaſtirt 
Königl. Stabtgericht. 


"werden. 





Mothinenbiger Berkauf. 

von Rähnefches Yatrimonialgericht über Neuendorf. 

Das Büdnerhaus des Friedrih Rafhmann 
Nr. 32 zu Neuendorf, abgeſchätzt auf 226 Thlr., ſoll 

am 5. Auguft d. 3., Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftele in Neuendorf fußhaftirt wer ⸗ 
den. Xare und Hppothefenfchein find in ber Re- 
giſtratur einzufehen. 

Treuenbriegen, ben 10. April 1845. 


"Nothwendiger Verkauf. 
Rand» und Stabrgericht zu Neukabt-Eberswalbe. _ 

Die in Hägermühle belegene, mit der Haus- 
uummer 26 verfehene, im Hypoihekenbuche bikfes 
Dorfed unter Rr. 22 aufgeführte Halbbüdnerfiellt 
des Sciffers Johann Friefe, mit Ausſchluß 
eine® bisher dazu benußten Stüdes Gartenland 
von etwa 20 LIRuthen, abgefchägt auf 275 Thlr., 
zufolge der, nebft Hhpothefenfchein und Bebinguns 
um im Ilten Geſchäftsbüreau einzufehenden Tare, 
ol am 26. Auguft 1845, Vormittags 11 Uhr, 
im 1 Berichtöhaufe an den Meiftbietenden verfauft 
werden. 


Nothwendiger Verkauf. Theilungshalber. 

Land- und Stadtgericht zu Neuſtadt⸗Ebers⸗ 
walde, den 24. April 1845. 

Die zu Brobersin belegene im Hwpothekenbuche 
biefes Dorfes unter Nr. 38 verzeichnete Halbbübs 
nerftelle der 5 Gefchwifter Neumann, abgeſchätzt 
auf 110 Thaler zufolge ber, nebft Hypotheken⸗ 
\fchein und Bedingungen im Ilten Gefchäftshürean 
einzufehenben Tare, fol B 

am 27. Auguft 1843, Bormittage 11 Uhr, 
im, 1 Berichtshaufe an den Meiftbietenden verkauft 
werden. 


Nochwendiger Berfauf. 

Königl. Land» und Stadtgericht zu Wriejen, 
den 26. April 1845. J 

Das in Neu-Trebbin belegene, im dortigen 
Hypothekenbuche Bol. V Pag. WERT. 25 c ver- 
zeichnete, ben Below ſchen Erben gehörige Grund» 
ftüct, zufolge der, nebft Hypothekenſchein in unfrer 


Regifiratu den ichtli 
1070 ht. 8 Car pi. e (oh hen 


kun, 
' » m 


am’ 22, Auguſt 5. I., Vormittags 11 Mhr, 
wor bem Herrn Land- und Stadtgerichts-- Rath 
Klüver an Ort und Stelle fubhaftirt werben. 


\ Nothwendiger Verkauf. 


Stadtgericht zu Charlottenburg, den 18. April 1845. 
Das in der Rügomwer Feidmark belegene, im 
hiefigen fadtgerichtlichen Hyportbefenbuche Bol. XII 
Nr. 671 auf den Namen des Kleidermachers Jos 


hann Gottlieb Bieling verzeichnete Aderfüd,. 


tarirt zu 75 Thle., foll 

. am 16. Auguft d. J., Vormittags IL Uhr, 
an der Gerichteftätte fubhaftirt werden. . 

Taxe und Hhpothefenfchein find in der Re— 

giftratur einzufehen. 

. Die unbekannten . Real» Intereffenten werben, 
unter ber Verwarnung der Präckufion, hierdurch 
öffentlich vorgeladen. 


—Nothwendiger Berfauf. 

Patrimonialgericht Penzlin in Pritzwalk, den 
23. April 1845. ü \ 

Der zu Rohledorf in ber Oftpriegnig belegene 
Lehnfchulgenhof des Dietrich Neubauer, abge 
ſchatzt auf 2585 Thlr. 22 Sgr. 11 Pf. zufolge ber, 
nebft Hypothefenfchein in ber Regiftratur einzufe- 
henden are, foll anderteit 

"= am 16. Sani d. 3., Vormittags 11 Uhr, 
in der Gerxichtsſtube zu Penzlin ſubhaſtirt werden. 


Subhaſtations⸗Patent. 
Nothwendiger Verkauf. 

Das sub Nr. 38 zu Neubrück belegene, Fol. 
371 des’ Hypothekenbuchs verzeichnete, dem Schif- 
fer Gottfieb Car und deffen verftorbenen Ehefrau 
Lanife geb. Böhmert gehörige Grundftück nebft 
Zubehör auf 215 Thfe. abgefchäfgt, ſoll iu termine 

den 2t. Auguſt d. J. Vormittags 11 Uhr, 
in ber Gerichtsſtube zu Neubrüc öffentlich meifi- 
bietend verkauft werben. \ 

Tarxe und Hppothefenfchein find in unfrer Re 
giftratur einzufehen. 

Mültrofe, den 15. Mai 1845. . 

Das Patrimonjalgericht über Neubrüd und 

Neuhaus. 


Auktion in Cödnig. 
Donnerfiag ben 20. Mai d. J., Vormittags 
von 9 Uhr an, und nöthigenfalls am folgenden 


Tage, fol das gefammte Vleh, Welt und Wich- 
(chaft$-Inveritarium nebſt Hausgeräth und Mei 
demgsftücten des verſtorbenen Hgenthlimers Bow 
him Schultz zu Löcknitz, insbeſondere 4 Pferde, 
"1 Fehlen, 7 Kühe, 2 Kälber, 20 Schaafe wind: 
Hammel, mehrere Stand Betten, öffentlich. an bem; 
Meiftbietenden. gegen gleich baare Zahlung nerfauft 
werden. Prenzlau, den 13, Mai 1845. . 
König. Iuſtizamt Lödnig. ° D 


Meine zu Steiufurth bei Neufadt- Eberswalde. 
beiegene Bodwindmühle heabfichtige ich öffentlich 
meiftbietend zu verfaufen. Hierzu habe ich einen, 
Termin auf B , r 

den 30. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, 
in meiner Wohnung angefeßt, und lade ih Kauf⸗ 
liebhaber hierzu 'ergebenft ein, wobei ich bemerke, 
daß diefe Mühle auf einem Mahlgange und Hüls 
fenftampfe befteht, und zu. derfelben ein Haus und 
Garten gehört, auch damit eine Bäderei verbuns 
den iſt. Steinfurth, den 13: Mat 184: 1." 

r Der Mühlenbeſitzer Carl Schumacher, 


Grundſtück-Verkauf in Nowaweß Bei . 
Potsdam. ; 
Ein Grundftüd in der beften Gegend des Orts, 
Priefterfiraße Nr. 55, worin feit Gründung ber 
Kolonie eine nahrhafte Bäckerei betrigben worden, 
ſoll wegen Alterfchroäche bes Befigerd aus freier 
Haud verfauft werden. Das Nähere beim Eigen» 
thümer. Richter, Bäckermeiſter. 


N 


Wir beabfichtigen unfe 
Thore hierfelbft belegened 
ung von unferm Vater rt 
Alter übergeben ift, auf 
länger zu verpachten, ode ; 
nehmbaren Gebote, zu vi 
\ Doffelbe beſteht aus einem einftödigen Wohn- 
haufe, aus einer vollſtändig eingerichteten und: bie 
jetzt betrieben Brennerei mit Piftoriusfchen Upn 
parat, worauf täglich bie 36, Scheffel Kartoffeln 
„ ‚verarbeitet werden Fönnen; ans Stallraum für 
80 Haupt Rindvieh, aus einem zur Aufnahme von 
300 Winfpeln Kartoffeln eingerichteten Keller, klei⸗ 
nem Garten und einem zur Dungbereitung' zweck⸗ 
mäßigft angelegtem Borhof. 


., "Die gum wrileren MWetriehe der Brennerei nö⸗ 
tigen. Kartoffeln Bönmen von ung biefen Herbß 
T3 Moggen und Gerſte ſind auf dem 

Woch eumãrkten, wöchentlich zweimal, zu 
he und der Soiritus iſt mit Leichtigkeit 
räfehen. 


Auch Tönnen 80 His 100 Morgen Ader, der 
fih zum Kartoffelbau eignet und wovon 15 Mor- 
gen unmittelbar vor der Brennerei liegen, von 
Michaelis dieſes Jahres in Pachtung genommen 
werden, unb iſt dag zur Beftellung nöthige Aders 
gerät vollftändig und in gutem Zuftande, fo tie 
eine ganz nahe gelegene Scheune zur Ueberlaffung 
vorhanden. “ 


Zur Bedingung machen wir Seitens bes Päch- 
ters eine angemeffene Kaution. 
Yaldeg, den 14. Mai 1845. 
Wendt & Mertens. 





Megen Sterbefalles find ſämmtliche ganz neue 
Inftrumente eines Thierar; ut, fo wie bie neueſten 
und beſten Werke über Thierarzneikunde und ein 
komplettes Schmiedehandwerks zeug billig zu ver⸗ 
Kaufen. Kaufluſtige tollen ſich bei ber Wittwe 
Näfemann zu Wittenberge perfönlich oder in 
melden Briefen melden. 


Diet⸗ und 1b Deſchwedelhritten an des Königs 
je und Gefuche in allen Uugelegenheis 
ten, ‚bie vor bie Königlichen Staate- und Volijei⸗ 
Verwaltungsbehörden gehören, verfaſſe ich für An- 
dere, gegen Zahlung. 
“ Heinrich Schneider. 
¶Polijeilich befugter Concipient und Calculator, 
.  Köpigl. Tieutenant a. D., 
in Berlin, Neu-Cölln am Waſſer Nr. 4, 
parterre rechts. 


Eingaben, Begnadigungs⸗, Bitt-, Beſchwerde⸗ 


und Mefunspehtiften fertigt und führt aus Bermit- 


. — — — 


clnuen in Sachen bellkater Ratur, unter range 
fir  Porsbam v ——** 


Einige tüchtige Wirthſchafterinnen können noch 
zu Johannis gute Stellen erhalten durch 
W. €. Seibel in Zehdenid. 





Einige mit ben beachtenswertheſten &mpfeh- 
lungen verfehene Schulamts- Kandidaten fuchen 
unter befcheidenen Anfprüchen Hauslehrerftellen. 
Nähere Auskunft über diefelben ertheilt 


.W. E. Seibel in Zehbenid. 


Burſchen von 15 bis 20 Jahren finden An⸗ 
ſtellung und gutes Lohn auf der Ziegelei in Hermes 
dorf, auf der Ehauffee zwiſchen Berlin und Ora- 
nienburg. 


‚Haupt Bohnenflangen a Schod 1 Thlr. &.Bgr. 
bis 25 Sgr. find gleich zu verfaufen in Rummelg- 
burg bei Eihmann. 


urbeffifche allgemeine Hagel «Berfies 
a Deutſchland zu 
Eaffe 
Diefe auf Gegenſeitigkeit begründete, mit Kor⸗ 
porationgrechten verfeßene, von einem Gefeltfchaftd- 
Ausfhuß Eontrollirte und einem Iandesherrlicyen 
Kommiflar beaufjichtigte Anſtalt verfichert: 
Halm» u. Hülfenfrüchte zu 22; Sgr. pre 190 Thlr., 
‚Del- u. Handelsgewächſe zu 1 The. = 100 = 
Wein und Obſt zu...... 2 = =: 10 = 
Tabad und Hopfen zu...4 = = 100 = 
Statuten berfelsen, fo wie Saatregiſter und 
Reverfe fmb bei dem unterzeichneten -Agenten uns 
entgelblich zu haben, bei welchem auch bir Mech 
nungs⸗ Auszug des vorigen Jahres eingefehen wers 
den fann, und ber auch bereit if, jede weitere zu 
wünſchende Auskunft und Anleitung zum Berfichern 
zu geben. Pritzwalk, den 16. Mai 1845. 


. Earl Huth. 


218 
Deffeutliher Anzeiger (ED 


zum 22ften Stüd des Amtsblatts 
ber Koͤniglichen Regierung zu Potsdam und ber Stadt Berlin. 





Den 30. Mai 1845. 





° Dem Ingenieur Friebrich Keften zu Guter 
Hoffnungshütte, im Kreife Duisburg, find unter 
dem 5. Mai 184% zwei Patente, und zwar 
1) auf eine Vorrichtung zum Trodnen des Rauch⸗ 
tabads mittel Falter Luft, in der durch 
Zeichnung und Beſchreibung nachgeroiefenen 
Zufammenfegung; und 
2) auf eine Vorrichtung an Grädrigen Lofomo- 
tiven und Wagen, Behufs Hervorbringung 
einer gleichmäßigen. Belaftung det Räder, im⸗ 
gleichen auf eine Vorrichtung an Lokomoti⸗ 
ven, Behufs Zurudführung des mechanifch 
mit fortgeriffenen Waffers in den Keffel, wie 
beide Vorrichtungen in den eingereichten 
Zeichnungen und Befchreibungen’ nachgetvie- 
fen find, 
beide auf acht Jahre, von jenem Tage an gerech⸗ 
net und für ben Umfang des Preußifchen Staats, 
ertheilt worden. . 


° Das dem R. Herrenfohl zu Machen am 

12. Mai 1844 ertheilte Patent 
auf eine Vorrichtung zum felbftthätigen Stel- 
fen der Ausweichungen auf Eifenbahnen, in 
der durch Zeichnung und Vefchreibung nach⸗ 
geroiefenen Zufemmenfegung, b 

iſt vrlofchen. \ 


Stedbrief. 
* Der Fleifchergefelle Friedrich Cemm, 224 Jahr 
-alt, aus Karthan in der Weſtpriegnitz gebürtig, ift 
dringend verbächtig, am vergangenen Montag den 
12.5. M., Nachmittags, circa 4 Meile von bier, 
Bart an der Chaurffee nach Wittenberge, feinen Reife- 
führten raubmörderiſch angefallen unb demſelben 
fs tebenggefährliche Kopftaunden beigebracht zu ' 
en. 
Der ꝛtc. Lemm if 5 Fuß 34 Zoll groß, mit 
einer blau und roth Eartirten Gingham=- Jade be⸗ 
kleibet, beſitzt keinen Paß, befindet ſich ohne Reiſe⸗ 


mittel und hat ſich, ſichern Nachrichten zufolge, 


in ber Gegend hinter Lenzen nach dem Auslande 


begeben. J 

Alle Hoch⸗ und Wohllöbfichen Polizeibehörden 
des In⸗ und Auslandes werden erfucht, dieſen ge- 
fährlichen Verbrecher im Betretungsfalle verhaften 
und uns davon geneigt ſofort Nachricht zufom- 
men zu laſſen. 

Perleberg, ben 18. Mat 1845. 

. Der Magiftrat. 

Signalement. Kamiliennamen: Lemm, 
Vornamen: Friedrich, Geburtsort: Karthan, Auf- 
enthaltsort: Torgau, Religion: evangelifch, Alter: 
23 Jahr A Monat, Größe: 5 Fuß 3} Zoll, Haare: 
blond, Stirn: niedrig, Augenbrauen: blond, Nafe 
und Mind: gervöhnlich, Bart: etwas, Zähne: im 


- rechten Unterkiefer fehlt ein Badenzahn, Kinn: 


lãnglich, Augen: blau, Gefichtsfarbe gefund, Ge- 
ſtalt: mittelmäßig, Sprache: deutfd) (platt). 
. Befondere Kennzeichen fehlen. 


Kriminalgerichtliche Bekanntmachung. | 
° Der Handlungsdiener Friedrich Wilhelm Fer- 
dinand Pieper, aus Berlin gebürtig, iſt burch 
zwei gleichlautende Crfenntniffe wegen Betrugs 
durch Anmaßung eines öffentlichen Amts zum Ver⸗ 
Luft des Rechts die Preußifche Nationalkofarde zu 


"tragen und einer GelbBuße von Zunfzig Thalern, oder 


im Unvermögensfall zu zehnmochentlicher Strafar- 
beit verurtheilt worden. 5 

Dies voird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. Berlin, den 8. Mai 1845. 

Königl. Kriminalgericht hiefiger Refidenz. 





Befanntmahung. 

. Der Torfmeifter Otto aus Linum beabfichtigt . 
in ben, ber Gemeine Bee bei Eremmen gehörigen - 
Wiefen,- die langen Kavein genannt, zum Betriebe 
des Torfftichs eine Waffer-Schöpfmühle anzulegen. 

Nach Borfchrift des H 29 ber Allgemeinen Ge- 
werbe⸗ Ordnung vom 47: Jannar 1845 (Gefep- 
fammfung de 1845 Seite AI et seq.) erden bie> 


214 


Jenigen, welche fich durch biefe Anlage beeinträchtigt 
glauben, aufgefordert, ihre Eiuwendungen binnen 
vier Wochen prächufloifcher Friſt bei dem unter> 
* zeichneten Amte, bei welchem Zeichnung und Be- 
fchreibung zur Auſicht ausliegen, geltend zu machen 
und zu begründen. 
‘Oranienburg, den 19. Mai 1845. 
Königl. Rent- und Polizei-Amt. 


Bekanntmachuns. 
Der 15-Morgenbefier Ludwig Krüger zu 
Neu⸗Bliesdorf beabſichtigt den Bau einer Bod- 
windmühle wit 1 Mahlgang und 3 Stampfen quf 
feinem Ader zwiſchen dem Dorfe und dem Kanale, 
zum Behufe der Lohnmüllerei. Gemäß dem $ 29 
der-Gewerbe-Drbnung vom 17. Januar d. I. ers 


geht hiermit die Aufforderung, etwanige Eintoen- - 


dungen gegen die neue Anlage binnen vier Wochen 
bei mir und bei dem Bauheren anzumelden. 
Freienwaͤlde, den 19. Mai 1845. 
König. Kandrathe-Amt Oberbarnimfchen Kreifes. 
‚von Brebow. 


Befanntmahung. 

Der Kreiß- Deputirte von Xno $ lau auf 
Peſſin beabfichtigt auf der ihm zugehörigen Ziegelei 
zu Peffin einen neuen Ziegelofen zu erbauen. 

In Gemäßheit der $$ 20 und 34 des Gefeges 
vom 17. Januar d. I. wird folches mit der Auf⸗ 
forderung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, bin- 
nen vier Wochen, vom Tage det Ausgabe bed 
Amtsblatt, etwanige Einwendungen gegen bie bes 
abfichtigte Anlage bei dem Unterzeichneten anzu- 
dringen und zu-begründen, fpätere Einwendungen, 
welche nicht privatrechtlicher Ratur find, bleiben 
unberüdfichtigt. 

Rathenow, den 20. Mai 184. 

In Vertretung des Landraths. 
Der Regierungs-Affeffor Wülffing. 


Holz +» Verfauf. 
* Sonnabend den 14. Juni d. J., Vormittags 
9 Uhr, follen im Gafthofe zum Rathskeller hier- 
felbſt nachftehende Brennhölzer diesjährigen Ein- 


ſchlags unter freier Konkurrenz meifibietend ver-. 


Tauft werben, nämlich: 
1. Aus der Oberförfterei Alt-Ruppin. 
A. Auf den Verfchiffungs- Ablagen: - 
74 Klafter Eichen» Klopen, 
7. = Buchs. - 
738; » Riem . 


B. 1 Reviere: 


220} — Eichen Kloben, 
313 = Buchen » 
8 = Kiefern- = 


U. Aus der Oberförkerei Neu⸗Glienicke. 


A. Auf den Berfchiffungs- Ablagen: 
20 Klofter Eichen- Kloben, 


12741» Bude - 
27 = Birken = 
822 =  Kiefeen- = 
- B. Am Reviere: 
584 Rlafter Eichen Kioben, 
2* =  Knüppel, 
34 = Buchen-Kloben, 
124 = = Kmüppel, 
231 =  Birken-Lloben, 
Bio» *  Rnüppel, 
6A = Kiefern Kloben, 
100 = = Knüppel. 


11. Aus ber Oberförfterei Zechlim: 
380 Klafter Eichen» Kloben, 


447 * . Buchen > 
7 ⸗ =. Knüppel, 
306 * Kiefern Kloben, 
52 ’ Knüppel. 


IV. Aus der Oberförſterei Neuendorf: 
& Klafter Eichen= Kioben, 
-  Knüppel, 
234 «e Birken- Kloben, 
313 * _ Riefern» Znüppel. 
V. Aus der Oberförfterei Meng: 
u Klafter Eichen» Kloben, 


⸗ = Rnüppel, 
aa8ı * Buchen Kloben, 
101 5 Knüppei, ” 
561 = Birken- Kioben, . 
13 = »  Anüppel, 
1 Erlen⸗ Kloben, 
4 ⸗Kuüppel, 
amt = Kiefern-Kloben, 
5 Ernüppei, 
3 s Stubben. 


Die fpegielien Berzeichniffe diefer Hölzer lön⸗ 
nen jederzeit. bei dem Unterzeichneten unb ben be- 
treffenden Herrn Oberförftern eingefehen werden, 
auch find ſämumtliche Schuabeamte und. der Ab- 
lage⸗ Aufſeher zu Stendnig angeriefen, ben “ 
melbenden Käuflufigen die Hoher an: Drt und 
Stelle vorzuzeigen. 





28 


r Bekanntmachung der Verkauftdedingungen 
PPHSd Termine und wird nur bemerkt, m 
demfelben der fechöte Theil des Kaufpreiſes als 
Augeld zu beponiren if. j 
Rheinsberg, den 16. Mai 1845. 
Ian Auftrage der Königl. Regierung: 
" Der Forftmeifter. \ 
von Schägell. 


J Bekanntmachung. 

Die Lieferung von eirca 2000 Klaftern Kiehnen⸗ 
Alobenholz und wenn e8 verlangt wird, den dritten 
Theil Eichen- Klobenholz für die hieſigen Königl. 
Garniſon⸗ und Razareth-Anflalten pro 1846 fol 
im Wege eines Licitationd- Verfahrens im Ganzen 
oder in getheilten Fleineren Oluantitäten an den Mins 
beftforbernden ausgegeben werden. Zur Aufnahme 
ber haben wir einen Termin auf 

ben 3. Zuni d. J., Vormittags 11 Uhr, 
in unferm Geichäftsiofat, Breite Straße Nr. 3, 
mberaumt,, zu welchem lieferungsfähige Unter 
mehmer mit dem Bemerfen eingeladen werben, baf 
die Bedingungen hierzu täglich hei uns eingefehen 
werben en. 


Königl. Garnifon+ Verwaltung. 


Bekanntmachung. 

Nach ben 34 und 35 bes Kurmärfifchen 
Land- Feuer Societätd- Reglemente, fo wie den, 
in dem Nachteage zum $ 34 vom 21. Dezember 
1828 enthaltenen Beftimmungen find der I. März 
und 1. September ald Receptiond- Termine anges 
nommen, und follen ale Anträge um Yufnahme 
von neuen Perficherungen, oder Erhöhung ober 
Herabfegung von beftehenden Berficherungen, drei 

jate vor dem Receptiond- Terminen, alfo zum 
1. September vor dem 1. Iuni, und zum I. März 
vor dem 1. Dezember jeden Jahres eingereicht 


Die Niederbarnimfche Kreid- Feuer -Societätd- 
Direktion hat unterm 23. April d. I. der unter- 
zeichneten Deputation, Hinſichts der Berliner Käm⸗ 
"merei-Dörfer und Kolonien, jedoch nachgelaffen, 
die obengebachten Anträge, in Kataſtern, refp. 
Nachtrage- Kataftern zufammengeftellt, nicht wie 
bisher drei, fondern nur zwei Monate vor ben 
Neceptiond- Terminen bei derfelben einzureichen. 

Die Eigenthiimer von Grundſtũcken in Dörfern 


oder Kofonien des Niederbarnimfchen Kreifes, welche 


zu anferm Verwaltungsbezitk gehören, werden hier- 
Dune} von der vorfirhenben Bellmmung tieberhoft 


in Xenntmiß gefeßt, und zugleich. aufgefordert, ihre 
tefp. Anträge der unterzeichneten Deputation nicht 
wie bisher biß 31. Dftober und 30. Aprif, fondern 
bis ſpäteſtens am 30. November und am 31. Mai 


jeden Jahres einzureichen, damit die Vorarbeit zur 


Anfertigung ber Katafter rechtzeitig beendigt wer⸗ 


- ben und bie Ueberfendung an bie Kreiß-Fener- 
" Gocietätd- Direktion zu ben vorgefchriebenen Ter⸗ 


minen pünktlich “erfolgen Fann. Die nach dem 
30. November und 31. Mai eingehenden Anträge 
müffen ohne Ausnahme und ohne Rüdficht auf die 
Behauptung, daf die Taratoren die Taren nicht zu 
rechter Zeit beforgt haben, zurückgewieſen werden, 
da es Sache -der Intereffenten if, für bie recht» 
eitige Beichaffung der Taren zu forgen, und hat 
jeder Betheiligte es fich felbft zuzufchreiben, wenn 
für ihm alsbann aus der Antvendung ber Vorſchrift 
des $ 37 des Reglemente Nachtheil entftehen follte. 


Berlin, den 3. Mai 1845. J 
Die Forft- und Dekonomie-Deputation des 
. Magiftrats. 
Berliner 


Ausftener, Sterbes u. Unterſtützungskaſſe. 


Das unterzeichnete Kuratorium macht hierdurch 
ein verehrliches Publifum auf ein Inftitut aufs 
merffam, deffen großer Nuten unverfennbar it, wie 
nadhftehender Auszug aus den Statuten hinläng- 
lich erweift. ” 

$ 1. “Nur weibliche Perfonen werden aufge- 
nommen, und zwar vom erften big zum zwan⸗ 


sigften Lebensjahre, wobei das angetretene - 


Jahr nicht mit gezählt wird. Die Beitretenden 
müſſen in Berlin oder wenigſtens überhaupt in der 
Provinz Brandenburg wohnen. Wer nicht in Berlin 
wohnt, bat hier einen Bevollmächtigten zu fielen, 
von dem die Beiträge eingezogen werden können. 


Außerdem ift zur Aufnahme erforderlich: 1) ein‘ 


Taufzeugniß l(event. ein Konfirmationg> 
fein), 2) ein ärztlihes Geſundheitsat⸗ 


teſt, 3) ein großjähriger männlicher Ver— 


treter und A) bei Perfonen, weiche das 
16te Lebensjahr überfhritten haben, ein 
obrigfeitliches Sittenzeugniß. Gleichzeitig 
haben die Beitretenden, außer 24 Sgr. für bie 
Statuten und die Eintragung ins Stammbuch, 
für jedes Hundert ihrer Ausfteuerfumme einen 
Thaler zum Referve-Fonde und 2} Sgr. zum Ad⸗ 
miniftrationg- Fonds zu zahlen. ö . 
"2. Die Ausſteuerſuinme, womit ſich “eine 
fon einfaufen Eann, ift eine verfchigdene, nem⸗ 
“ x 


Lil 


lich 100, 200, 390, 400, 509 Thlr. Dieelbe 
wird, wenn fich ein Mitglied verehelicht 
oder ftirbt, vom dritten Jahre nach feinem Bei— 
tritt zur Kaffe big zum fünften halb, und vom 
fecheten Jahre ab ganz gezahlt. Bleibt ein Mits 
glied io 15 Jahren unverehelicht, fo empfängt es 
gleichfalls feine volle Ausfteuerfumme. Uebrigens 
fann jedes Mitglied, fo lange es das vorgefchrie- 
bene Alter ($ 1) noch nicht überfchritten md 
ke Ausfteuer jederzeit bis zu 500 Thlx. erhöhen 
Taffen. 


von den Mitgliedern für jede Hundert Thaler 
monatlich 24 Sgr. für den Dotations-Fonde, und 
eben fo vierteljährlich. 21 Sgr. für den Adminiſtra- 
tions» Fonds eingezogen. Nach Verlauf ber zwel 
arſten Kaſſenjahre zahlen die Mitglieder für jebe 
Hundert Thaler im Allgemeinen in ben Fällen 
5 Sr. zum Dotationd=Fonde, wenn biefer bis 
auf 500 Thlr. erfchöpft if; überdies haben fie für 
jede Hundert Thaler vierteljährlich 25 Ser. 
als Beitrag zu den Verwaltungskoſten zu entrichten. 
. Das Kaffenlofal (Oranienburger Straße 
Nr. 55) ift an jedem Wochentage von 9 Uhr Vor⸗ 
mittags bis 2 Uhr Nachmittags geöffnet. Ein 
Auszug Ans den Statuten twird gratid aus⸗ 

gegeben. Berlin, den 4. Mai 1845. 
Das Kuratorium, der Berliner Ausſteuer⸗, Sterbe⸗ 
und Unterftügungs- Kaffe. . 


Befanntmahung. 

Die mir gehörige Waſſermühle, beftehend aus 
drei vorgelegten Mahlgängen, wovon zwei mit- 
Sandfteinen und gewöhnlichem Beutelfaften, der 
dritte" mit franzöfifchen Mühlenfteinen nebft Cylins 
ber-Sichtegeug und einer Delmühle mit zwei Paar 
Quetfchfteinen, einem Paar Walzen und zwei Paar 
Rammpreffen mit gußeifernem Kaften, twelche nebfl. 
der dabei befindlichen bequemen Wohnung, die im 


vorigen und in dieſem Jahre neu erbaut it und 


theilweiſe noch erbauct wird, und zu der ein neu= 
erbauter Sta für 15 Pferde, 8 Kühe, einer Wa— 
gentenrife, Holz» und Torfgelaß und einer Kleinen 
Scheune, circa 10 Morgen Acker, 5 Morgen Wie- 
fen und die Weidefreiheit für 5 Kühe gehören, fol 
am. 14. Juni 1845, Vormittags 11 Uhr, 
auf der Gerichtsftube hierſelbſt, von Michaelis 
biefeß Jahres anf ſechs nacheinander folgende, Sahre 


meiftbietend verpachtet werden. Pachtluſtige wer⸗ 


$ 3. In ben zwei erften Kaffenjahren werben . 


e 


ben won wir eingelaben, am gebagfıten 
Tage fih —X am und ihre Gebete 
abzugeben. 

Die Wohnung, fo wie der yeitige Neubau des 
Mühlenwerks fünnen täglich Hierfelbft in Augen⸗ 
fchein genommen werben, fo tie die. Pachtbedin⸗ 


. gungen 


1)-in der Regiſtratur des Herrn Land- umb 
Stabtgerichtd-Rath Henning zu Havelberg, 
2) bei dem Zimmermeifter Herin Grabow zu 
. Pankow bei Perleberg, 
3) bei mir in Plattendurg 
eingefehen werben fönnen, und werden auf Ver⸗ 
langen von dem Herrn Land- und Stadtgerichts⸗ 
Rath Henning Abfchriften davon ertheilt. 
Plastenbusg bei Kletzke in des Priegnig, dem 
3. Mai 1845. von Seldern. 
. Befanntmadung 
Die hiefige Stadtbrauerei, vorzüglich zu einem 
größeren Gefcyäfte geeignet, wozu ein vorzügtich 
eingerichtete® Malz⸗ und Brauhaus gehört, follen 
vom 1. Auguft d. 3. ab, auf 6 Jahre 2 Monat, 
bis zum 4. Dftober 1851 am den Meifbietenden 
öffentlich verpachtet werden. 
Zum Licibationstermin ift 
ber 18. Juni d. J., von früh 9 Uhr ab, | 
auf dem hiefigen Rarhhaufe anberaumt. Kautions⸗ | 
fühige Bieter werden’ zu dem gebachten Termine 


„eingeladen. Die Pachtbedingungen find in unferm | 


Bhreau und bei dem Brauälteften Herrn Reh: 
mann einzufehen, auch Fönnen folche gegen Ko— 

pialien in Abfchrift mitgetheift werden. 
Dahme, den 6. Mai 1845... | 
Der Magifirat. 


Die Grundſtücke ber Pfarre zu Rutenberg mit 
den dazu gehörigen Gebäuden, (ten öffentlich an 
deu Meiftbietenden vererbpachtet werden. Der 
Termin zur Abgabe der Gebote if auf 
den 10. Juni d. I., Vormittags 10 Uhr, 

auf.der Pfarre zu Rutenberg bei Lychen anbe⸗ 
raumt, zu welchem Erwerbungsluſtige eingeladen 
werden. Die Bedingungen, unter welchen die Bers 
ebpachtung erfolgt, werden im Xermine befannt 
gemacht, biefelben können aber auch ſchon vor 
dein Termine auf der gedachten Pfarre) fo wie, 


auf dem unterzeichneten Rentamte eingefehen wer | 


27 


ben, und wird uue nach bemerkt hel zu der Pfarre 
din Areal von 579 Morgen gehört. 
Zehdenict, den 30. April 1845. 

Königl. Rentamt. 


Edictal⸗Citation. 


Auf dem Grunbfüde Nr. 70 von Neu+Trebbin 


if Rubrica III Rr. 7d für Anna Maria Stau- 
bert, verehelichte Müller, nachher verehelichte 
Schulz, ein Kapital von 56 Thirn. 6 gGgr. aus 
dem Erbuergleich vom 24. November 1819 ex de- 
creto vom 28. Februar 1820 eingetragen, über 
welches unter dem 28. April 1841 Quittung er⸗ 
theilt, deſſen Dokument aber nicht herbeizufchaffen 

geweſen, und welches daher ad depositum gezahlt 
worden if. 

Ale diejenigen, welche als Cigenthümer, Erben, 
Geffionarien, Pfandinhaber oder fonft Berechtigte, 
Anfprüche an diefe Special» Depofitalmafle zu Bas 
ben vermeinen, toerden hierdurch zur Anmeldung 
ihrer Anfprüche zu bem auf 

» ben 16. Auguſt 1845, Vormittags 11 Uhr, 
vor dem Herrn Juſtizrath König an hieſiger Ge- 
richteftelle anberaumten Termine unter der Ver— 
warnung vorgelaben, daß bei ihrem Ausbleiben bie, 
Prächufion ihrer Rechte an diefem Kapital erfolgen 
void. - Wriegen, den 23. April 1845. 

Königl Land⸗ und Stabtgericht, 


Nothwendiger Berfanf. 
Königl. Rammergericht in Berlin. 

Das in der Ofipriegnig, Amtsbezirk Zechlin 
belegene Erbzins⸗ Vorwerk Repente, abgeſchaͤtzt auf 
6677 Thlr. 17 Sr. 1 Df. zufolge der, nebſt 
Hypothefenfchein in der Regifiratur einzufchenden 
are, fol 

am 26. November 1SA5, Vormittags IL Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftele ſubhaſtirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 3. April 1845. 
Das in der Kronengaffe Nr. 

Beh ec ſche Srmonüd, Zn al abgefchägt zu 
4077 Thir. 8 Sr. 9 
am 2. Oftober a —E 11 Uhr, 


an der Gerichtsſielle ſubhaſtirt werden. Tarxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiſtratur einzuſehen. 


ur Br 


..805 


23 belegene‘ 


Nothwendiger Verkauf. 
„Stabtgericht zu Berlin, ben #1. April 845. 
- Das in der Langen Gaſſe Nr. A6 belegene 
Meyerſche Grundftüd, gerichtlich abeſchãtzi zu 


3116 The. 15 Sgr., ſoll 


am 9. Oktober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle ſubhaſtirt werben. und 
Hypothekenſchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. . 
Stadtgericht zu Berlin, den 11. April 1845. 
Das in ber. Blumenſtraße Nr. 65 beisgene 
Schmibdtfche Grundküd, gerichtlich — 


‚su 1402 Thle. 6 Sgr. 3 Pf., ſoll 


am 30. Oktober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der. Gerichtäftelle fubhaftirt werden Tape unb 
Hyvothekenſchein ſind in der Resiftratur einzufehen. 


Nothwenbiger Verkauf. 
. Stabtgericht zu Berlin, den 22. April 1845. 
Das in der Blumenfiraße Nr. 68 beiegene 
Zänidefche Grundfüd, re) abseſchätzt zu 
Thle. — Sgr. 3 Pf, fol 
am 31. Dftober —8 Vormittass 11 Uhr, 
an der Gerichtsſtelle fubhaſtirt werden; Rare und 


"Hypothefenfchein find in der Regiftsatur einzufehen, 


Der dem Aufenthalte nach unbekannte Kauf⸗ 
mann Johann Friedrich Wilhelm Burhardt 


wird hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Berfank 
. Stabdtgericht ‚zu Berlin, den 25. April 1845. 
Das Koppenfieofe Nr. 62a belegene Weher⸗ 
ſche Orundftüd, gerichtlich abseſchätzt su 9372 Thlr. 
22 Sgr. 1 Pf, fol . 
am 5. Dezember 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichteftelle ſubhaſtirt werden. Taxe und 


Hypothekenſchein find in ber Regiſtratur einzuſchen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 30. April 1845. 
Das Lange Guffe Nr. 55 und 56 belegene 
Maurerpolier Iohann Chriftign Haedicke⸗ und 
Gottlob Gufav Kaftenfche Grundſtück, gedicht- 


lich abgeſchätzt zu 6339 Thlr. 18 Sgr. 3 Pf. ſoll 


am 9. Dezember 1845, Vormittags 11 Uhr, 


an der Gerichtsftelle ſubhaſtirt werben. Taxe und 


Hypothekenſchein find in der Regiſtratur einzuſehen. 


Die undekannten Realprätendensen twerben un⸗ 


ter der Warnung ber Präcluſion und dee) feinem 
Aufenthalte nach unbelannte Miteigenthümer, 


218 


Maurerpofier Gottlob Guftab Karten, zur Wahr⸗ 
nehmung feiner Rechte öffentlich vorgelaben. 


Nothmwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 6, Mai 1845. 
Das bierfelbft in der Cöthener Straße belegene 

Orundtäf des Braurerpolierd Friedrich Wilhelm 

hilipp Deglow, als Bauftelle gerichtlich abge- 
hägt zu 1260 Thle., fol \ 

am 27. Oftober 1845, Bormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsſtelle fubhafirt werden. Taxe und 
Sypotbefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Der eingetragene Gläubiger, der Rentier Cal 
Heinrich Ludecus, besgleichen der Eigenthümer 
werden, als dem Aufenthalte nach unbekannt, hier: 
mit Öffentlich vorgeladen. 


. Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Candgericht zu Berlin, den 23. April 1845. 
> Das dem Amtmann Louis Friedrich Wilhelm 
Bielau gehörige, in der Potsdamer Strafe Nr. 6A 
belegene Grundftüd, eine unabgefchriebene Parcelle 
des Bol. HI Nr. 104 des Höpothekenbuchs don 
Alt» Schöneberg verzeichneten Grundftüds, abge 
fehägt auf 4320 Thir. 1 Sgr. zufolge der, nebft 


Hypothekenſchein in dem Ilten Büreau einzufehen- 


den Xare, fol , . 
am 3. September d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsfielle, Zimmerfiraße Nr. 25, 
‚fubhaftirt werden. 
Alle unbekannten Reakprätendenten werden auf- 
geboten, in_biefem Termine bei Vermeidung der 
Prächufion fich fpätefteng zu melden. 


" Nothmwendiger Verkauf. 
Königl. Landgericht zu Berlin, den 25. April 1845. 
. Das dem Amtmann Louis Friedrich Wilhelm 
Bielam gehörige, in der Potsdamer. Strafe Nr. 63 
beiegene Grundftüd, eine von dem Bol. 111 Nr. 104 
des Hupothefenbuche von Alt- Schöneberg verzeich- 
- neten Grundſtück noch nicht abgefchriebene Parcelle, 
abgefchätt auf 4899 Thlr. 24 Gyr. 1 Pf. zufolge 
der, nebk Hhpothefönfchein in dem Uten Shreon 
einzufehenden Tare, foll 
am 8. September d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftee, Zimmerftraße Nr. 25, 
fubhafiiet werden. - . 
Alle unbekannten Realprätendenten twerben aufs 
geboten, bei Bermeidung der Präclufion, fich fpä- 
tefteng in biefem Termine zu melden. 





" Rothiwenbiger Berkanf. 
Königl. Landgericht zu Berlin, dem 25. April 1848. 

Das der verehelichten Kaufmann Meperhoff, 
Friederife Wilhelmine geb. Augufin gehörige, im 
der Potsdamer Strafe Nr. 58 belegene Grunb- 


ſtück, eine von dem Bol. III Nr. 104 des Hypo⸗ 


thefenbuchg von Alt - Schöneberg verzeichneten 


Grundſtücke noch nicht abgeſchriebene Parcelle, 


abpefehägt auf 4094 Thlr. 3 Ser. zufolge der, 
nebft Hypothekenſchein in dem IIten Bürean ein- 
sufehenden Tare, fol 
am A. September d. J., Bormittage 11 Uhr, 

am ordentlicher Gerichteftelle, Zimmerftrafe Nr. 25, 
fubhaftirt werten. j 

Afe unbekannten Realprätendenten werben auf: 
geboten, bei Bermeidung ber Prächufion, fpäteftens 
in dieſem Termine ſich zu melden. 


" Mothwenbiger Verkauf. 
Kimigl. Landgericht zu Berlin, den 9. Mai 1845. 

Dad dem Handelsmann Gottfried Kugner 
gehörige, in der Wollſtraße Pr. I belegene, Bol. II 
Nr. 132 des betreffenden Hypothekenbuchs ver- 
zeichnete Grundſtũck von 1 Morgen Flächeninhate 
nebft Gebäuden, abgefchäßt auf 1044 Thfe. 18 Sgr. 
6 Pf. zufolge ber, nebft Hypothekenſchein in bem 
Nten Büreau einzufehenden Taxe, ſoll 

am 6. September d. J., Vormittags 11 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtsſtelle, Zimmerfiraße Nr. 25, 
fubhaftirt werden. 


NRothwendiger Verkauf. 
Königl. Landgericht zu Berfin, den O. Mai 1845. 
Das dem Haußvoigteigerichtd-Eanzliftien Schieb- 
ler gehörige, in der Potsdamer Straße Nr. 91 be 
fegene, und im Hüpothefenbuche von Alt: Schönes 
berg Bol. FIT Nr. 93 verzeichnete Grundftüd, aus 
zwei Bauftellen beftehend, zufammen —— 


auf 2000 Thlt. zufolge der, nebſt Hypothel 


in dem Ilten Büreau einzuſehenden Tare, ſoll 
am 22. September d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle, Zimmerſfraße Nr. B, 
ſubhaſtirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Kandgericht zu Berlin, ben 16. Mai 1845. 
Dag ber Witiwe Kirchberg gehörige, im ber 


Potsdamer Strafe Nr. 40 beiegene, Bol. II 


Nr. 183 des Hypothelenbuchs von Aft- Schönes 
berg verzeichnete Grundftũck, ‚ abgefchäge auf 
10,446 Thlr. 15 Sgr. A Pf. zufolge der, -nebft 


Ovpothekenſchein in.dem Ilten woreau einpufigene 
ben Tare, fol 

am A. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an,orbentlicher Gericytöfele, Zimmerfirafe Nr, 25, 
fubhafirt werden. 


. Nothwendiger Verkauf. 

Rand- und Stadtgericht zu Luckenwalde, ben - 
18. April 1845. 

Daß bem Weber Johann Ludwig Ernſt Leh⸗ 
mann und deffen Ehefrau, Charlofte geb. Thiele, 
gehörige, in der Stabt Zinna belegene halbe Büd⸗ 
nerhaus und Zubehör, abgeſchätzt auf 441 Thlr. 
22 Sgr. 6 ar , fol 

am 6. Auguf 5. J., Vormittags 10 Uhr, 
an Ordentliche Gerichtsſtelle fubhaftirt ‚werben. 

ie Tare und ber neueſte Hypothekenſchein 
Eönnen in der Regiftratur eingefehen werben. 


Nothwendiger Berfauf. 

Land⸗ und Stadtgericht zu Brandenburg, den 
19. prit 1845. 

Das in der Steinfiraße der Neuftadt hierfelbft 
sub Nr. 414 belegene, Bol. 10 Fol. 49 des Hy⸗ 
pothefenbuche eingetragene, und den Geſchwiſiern 
Langnidel gehörige Wohnhaus mit Hauskavel, 
gerichtlich abgefchägt auf POL Thlr. 21 Sgr. 5 Pf. - 
äufolge ber, nebſt Hypothelenſchein und Kaufbebin- 
gungen in unferer Regiftratur einzufehenden Tape, foll 

am 10. September d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle vor dem Deputirten, 
Herrn Rammergerichts- Aſſe ſor Bendel ſubhaſtirt 
werden. 


8 


Rothwenbdiger Verkauf. 
Land⸗ ———— Havelberg, den MApril 1845. 
Das Erbpachtsrecht des Etabliffements Polizei⸗ 
Rx. 42; oberhalb Schönberg bei Havelberg belegen, 
und im Hhpothefenbuche von Dom - Havelberg 
Bol. 1 Pag. 99 Nr. 8 verzeichnet, dem vormaligen 
Theerfchtweler Johann Joachim Wedftedt gehörig, 
- fol am 27. Yuguft 1845, Vormittags 11 Uhr, 
im Seffionezimmer bes Gerichts fubhaftirt werben. 
Zufolge ber nebft Hhpochefeufchein ‚und Bedin⸗ 
gungen in ber Regiftratur einzufehenden Tare ges 
währt der Ertrag des Grundftüde von 76 Thlen. 
20 Sr. 7 Pf. zu 5 Procent einen Tarıerth von 
1533 Thlru. 21 Ser. 8 Pf. und zu 4 Procent 
einen Tarıverth von 1917 Thlen. 4 Ser. 7 Pf. 
Darauf haftet ein Erbpachts⸗ Kanon non 15 Thlrn. 
Gold, welcher; zu A Procent gerechnet, ein Kapital 


210 


von 42% Thlen. Kourant darfiellt, fo daß ber Werth 
der Erbpachtögerechtigkeit, zu 5 Procent veranfshlagt, 
1492 Thle. A Sgr. 7 Pf., und zu A Procent ner- 
anfchloat, 1108 Thlr. 21 Sar. 8 Pf. berrägt. 


Rothwendiger Berkauf. 

Lands und Stadtgericht zu Luckenwalde, den 
23. April 1845. 

Das zum Nachlaffe des verſtorbenen Schneider⸗ 
meiſters Daniel Gotthelf Winkler gehörige, zu 
Stadt Zinna belegene Weberhaus nebft Zubehör, 
abgefhägt auf 420 Thlr. 16 Sgr. IT Pf., fop 

am 42. Auguft d. J., Vormittags I1 Uhr, 
aa ordentlicher gerikönehe fubhaftirt werben, 
Die Tape und Hypothekenſchein fiegen in dee Der 
giftratur zur Einficht bereit. J 

Die unbekannten Realintereſſenten, insbeſondere 
aber der Vorbeſitzer Daniel Winkler und deſſen 
Ehefrau, Albertine geb. Emme, fo twie bie unver- 
ehelichte Louiſe Emilie Albertine und Karoline Wil- 
behuiue Marie, Geſchwiſter Winkler, ober deren 
Erben werben zu diefen Termine mit vorgelaben. 


Nothwendiger Verkauf. 
Land⸗ u · Stadtgericht kLiebenwalde, ben 25. April 1845, 
Das Aderbürgergut des verſtorbenen Aderbüre 
ger Johann Friedrich Hinze, abgefchägt zufolge 
der, nebft Hypothekenſchein und Bebingungen bei 
ung einzufehenden Taxe auf 2440, Thir, foll 
am 29. Auguft d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſielle fubhaftirt werden. 


Nothwenpiger Verkauf 

Kömigl. Stadtgericht Lychen, den 29. April 1845. 

Das Schneidemũiler Ried gehörige, hier⸗ 
ſolbſt in der Ziegenftraße belegene, im Hypotbefen-. 
buche Bol. I Nr. 11 A verzeichnete Wohnhaus 
nebft Pertinenzien, tarirt zu 1868 Chh. A Ger. 
‚zufolge der, nebft Hypothekenſchein und Bebingun- 
gen in der Regiſtratur einzufehenden Tare, ſoll 

am 25. Auguft d. 3., Vormittags 10 Uhr, 
an öffentlicher Gerichtsfiele fubhakirt werden. 


Nothweudiger Verkauf. 

Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu Loren 
den 7. Mai 1845. 

Das zum Nachlaſſe des verſtorbenen Grig- 
müllers Johann Ludwig MIldyer, gehörige, im 
Hypothekenbuche vom Dorfe Neu-Foegow Nr. 48 
verzeichnete Bübnergrundftüdnebft- Zubehör, und 
eine Parcelle bed Moſe rſchen Vauerhofes ebenda⸗ 


ſelbft, 3 Morgen 10 IRuthen groß, zufammen 
auf 887 Thlr. 6 Ser. 8 Pf. abgeſchaͤtzt, ſoll 
am 5. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an grdentlicher Gerichtöftelfe meiftbietend verfanft 
werden. 
Die Tare nebſt Hypothekenfchein und die Kauf⸗ 
bedingungen können in unſerer Regiſtratur einge⸗ 
ſehen werden. 


J Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Stadtgericht Granſee, den 30. April 1845. 

Der dem Aderbürger Joachim Friedrich Bath 
sen. gehörige Morgen Zweiruthe von 2 Morgen 
35 DRuthen, tapirt 75 TChle. zufolge der, nebft 
Hyeothefenfchein und Bedihgungen in der Regi⸗ 
ratur einzufehenden Tare,. fol 

am 23. Auguft d. 3., Vormittags 10 Uhr, 

on —E Serichtößelle fubhaftirt werden. 


Das dem Hutmachermieifter Runge gehbrige 
Wohnhaus am Kirchhof hierſelbſt Nr. AO, tarirt 
auf 360 Thlr., foll 
am 29. Auguſt d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an Gerichtsftelfe fubhaftirt twerden. Die Tare und 
der Ohpothekenſchein find in der Regiftratur ein- 
zufehen. Rathenors, den 14. Mai 1845. B 
Königl. Preuß. Stadtgericht. 


Befanntmadhung. 

Auf -dem Rittergute Ponitz am ber Berlin- 
Hamburger CHauffee, eine Meile von Perleberg 
belegen, foll 

am 12. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, 
das dortige Guts-Inventarium — 550 Schaafe, 
26 Kühe, 6 Pferde, 5 Aderwagen, A Pflüge, 
5 Hafen u. f. w. — öffentlich meiftbietend gegen 
— baare Bezahlung verkauft werden, wozu 
Kaufliebhaber mit dem Bemerken eingeladen wer⸗ 


den, daß das — auf ihren eventueilen Wunſch 


bie Johannis d. I. allhier verbleiben kann. 
Ponitz, den 14. Mai 1845. 
Die Gutspächter- Witwe Rabe. 


Unftiong- Anzeige 
Auf dem Dominio Dedelow, Prenzlauer Krei⸗ 


fe, eine Meile von Prenzlau an ber Prenslan-- 


Wolfshagenfchen Ehauffee belegen, full? daB >; 
fommmte lebende und tobte Supke »Imbentati 





beſtehend aus 12 Aderpferden, 40 Kühen, 40 
Stück Jungvieh, 800 Schaafen und Hammeln, 
100 Lämmern, 100 Schweinen, ſowie ſämmtlichem 
Federvieh, ferner 12 Ackerwagen, wobei A Chauffee⸗ 
wagen, verfchiebenem ſehr brauchbaren Ader- und 
Wirthfchafts-Geräth, ſowie 20 Fuhren verfchiebe- 
nen, ausgearbeiteten Nußholzes am De 


* den 10. Juni und ben folgenden Tagen, 


mittags 9 Uhr, 


- aus freier Hand gegen gfeich baare Berahlumg in 





Kourant meiftbietend verfteigert werden. Die 
Auftion wird nach der bereits angegebenen Reihen 
folge abgehalten. 
Debelom, den 23. el 1845. 
Der Gutspächter Lemfe. 


Sefud. 

Ohne Zahlung des Lehrgelbes und überhaupt 
“unter den annehmbarften Bedingungen wird fogleich 
oder Michaelis diefes, Jahres in einer Apotheke ber 
Neumark ein junger Mann als Lehrling gefucht, 
und erfahren hierauf Refleftirende dag Nähere bei 
dem Tuchhändler Herrn €. ‚Schroeber in 
Schwedt an der Ober. 


Gegenfeitige Hagelfhaden-Berfiiherungs- 
efellfchaft zu Erfurt. 

Nachdem die Statuten diefer Gefelfchaft mit- 
telſt Kabinetsordre vom 14. Februar d. I. bie 
Alterhöchfte Betätigung erhalten haben, elle ich, 
zur allgemeinen Kenntniß zu dringen, daß mir von 
dem Direftorium dieſer Anftalt eine Agentur für 
Purlig und. Umgebung übertragen worben. 

Antragformulare find Bei mie a 2398. le 

Statuten ⸗ Cr hinplar 
zu haben. Auch bin ich u ide fonft-etroa ge 
voünfchten Auskunft ſtets bereit. 

Ohne bie anerkannt häufiger von Hagelfchaben 
heimgefuchten Diftrifte in ihre Wirffamfeit zu ziehen, 
ſucht die Anftalt auf einem mögfichft großen Flächen- 
ramme eine vollſtändige Ausgfeichung ber Jäben 

durch die mäßigften Prämienfäge zu finden. 

Die Intereffenten dürfen in euer Weiſe mit 
Recht ertvarten, daß ihnen beim Schluffe der Jah⸗ 
resgeſchäfte ein anfehnlicher Theil ihrer Beiträge 
als Dividende zurückgewährt witd. 

m Putlis, den 20. Mai 1845. 
ns Guftao Hartmann. 





Deffent⸗ 





221 


Deffentliher Anzeiger (2) 


zum 22ften Stüd des Amtsblatts 


‚ber Königlichen Negierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. 
— — 





Den 30. Mai 1845. 





Deffentliche Befanntmachung. 
° Aus dem Depofital- Gewölbe zu Dahlwitz iſt 
ber eiferne, etwa 14 Fuß lange und beinahe gleich) 
hohe, mit einem im Dedel befindlichen und zweien 
Vorlegeſchlöſſern verfchloffenen Depofital » Kaften 
nebft den darin befindlichen, im nachftehenden Ver⸗ 
zeichniffe aufgeführten Geldern und Dofumenten 
entwendet worden. Es wird hiermit Jedermann 
aufgeforbert, bie gebachten Gegenftände forgfältig 
zu beachten, bei deren Entdeckung fofort den näch- 
ften Polizei» ober Gerichtsbehorben Anzeige zu 
machen, deren Aneigrünng oder Berheimlichung 
aber bei Strafe unterfagt, auch bie fümmtlichen 
tefpeftiven Behörden erfucht, die zur Wieberbefchaf- 
fung des gefiohlenen Gutes oder Ermittelung bed 
Thäters geeigneten Maafiregeln ungefäumt zu tref⸗ 
fen, und ung von allen ſich etwa ergebenden Ber- 
dachtsgründen und Entdeckungen Nachricht zu geben. 
Alt- Landsberg, ben 22. Mai 1845. 

Die Gräflih von Hadefchen Patrimonialgerichte 
über Dahiwitz, Rahnsdorf, Münchehofe und 
Kiefemahl. 

Ver TS ihnif 
ber im Depofita® Kaften zu Daptwig 
vorhanden gewefenen baaren Gelder 
und Dokumente, 

1. An baaren Geldern: 
133 Tr. 28 Ser. 5 M. 
nemlich: 


a) in einem Banco- Beutel 


53 Thlr. 5 Ser. 6 Pet 
b) in einem bergleichen 
bir. 22 Spr. — Pf. 


c) fofein +tel Stüden und Eleineren Münz- 
forten in einem leinenen unverfiegelten 
Beutel 43 Thlr. — Sgr. 11 Pf. 

2. An Banco-Obligationen: 
"Littr. PN? 2,516 über 50 Thlr. 
2518 -» 70 = 
= W553 = 70 = 
.„ 0693 =» 90 = 


ce» 


eo 8 
„os 


Littr. PN? 8,026 über 330 Thlr. 
8,255 














2er -. 70 = 
: x - 120» 
« B = 360 = 
. + =.:.80 = 
. . - 130 = 
⸗ = 110 = 
Fr 80 
: 190 - 
202 8 - 10 - 
eo: e 50 = 
ee re - 40 - 
B - 400 = 

B =: 30 = 
—W : 30 = 
28: = 80 = 
202 8 =: 30 - 
. B = 220 = 
5 5 » 160 = 
. B - 180 = 
+ - em - 
- ‚ : m - 
. B - 50 - 
. :- 80 - 
» 10 = 


3. An Privat: -Dofumenten: 


1) der Krollſche Erbvergleic vom 4. Septem- 


ber 1844 über 167 Thlr. 17. Ser. 6 Pf. 
Erbegelder, 
2) der Bärenft ech er ſche Erbvergleich vom 
22. Juli 1826 über 10 Thlr. Erbegeider, 
3) der Weberſche Erbvergleih vom 21. März 
1829 über 20 Thlr. Erbegelber, 

4) der Kraufefche Erbvergleih vom 6. Jas 
nuar 1827 über 32 Thlr. Erbegelber, 

5) ber Hannefche Erbvergleid” vom 12. Zuli 
1830, als Befizdofument, 

6) der Schulzefche Alimenten » Vertrag vom 
27. Mai 1826, 

7) der Fifcher Tinfenerfde Erbvergleich fiber 
500 Thlr. Exbegelder voun (10, Feten 
ber 1836, 


8) bie gerichtliche Schuldverfchreibung vom 
6. Apr 1839, von dem Fifcher Andreas 
Schwanz für den Schiffer Carl Schwanz 
auggeftelt auf 225 Thlr., 

9) ber Bornigfche Erbvergleih vom 14. Ol⸗ 
tober über 40 Thlr. Erbegelder, 
10) der Fifcher Lupeſche Erbvergleih vom 16. 
März 1843 über 83 Thlr. — Ser. 6 Pf. 
” Erbegelder. 
A. An Teſtamenten: 
1) dag wechfelfeitige Teftament der Dekonom 
"  Eberbachfchen Eheleute vom 31. Auguft 


1783, 
2) das Teftament ber Jungfer Dorothee Eli- 
fabeth Fifcher vom A. Dezember 1790, 
3) dag wechfelfeitige Teftament der Tagelöhner 
Beierfchen Eheleute vom 18. November 


1803, 

A) das Teſtament ber Witte Brederede geb. 
Weftphal vom 28. April 1822, 

5) das mwechfelfeitige Teftament ber Liefegang- 
ſchen Eheleute vom 28. März 1839, 

6) das Teftament der vermwittweten Gaftwirth 
Elsholz geb. Umlang vom 21. Dezem- 
ber 1842, und 

7) deren Nachtrag zum Teflamente vom. 12. 
November 1844, 

8) das Teftament des ehemaligen Wagenmeiſters 
Daniel Friedrich Dames vom 19. März 


1844. 
Außerdem hat fich in dem Depofital - Kaften 
das Protofollbnd, des Depofital-Ruratorg befunden. 
Alt -Tandeberg, ben 22. Mai 1845. 

Die Gräflich von Hadefchen Patrimonial-Gerichte 
über Dahlwitz, Rahnsdorf, Münchehofe und 
Kiefemahl. 

Abolphi. 


Befanntmahung. 

Die Fabrifanten Coates und Knochen- 
bauer beabfichtigen auf ihrem in ber Beeliger 
Straße, nahe der Eifenbahn, ganz frei liegenden 
Grundfüd eine Dampfmafchine von 10 bis 12 
Vferden Kraft zum Betriebe von Rauh- und Cy— 
tindermafchinen, Behufs der Tuchappretur in einem 
eigends hierzu zu erbauenden maffiven Gebäude 
aufzuftellen. Dies Vorhaben wird nad) Vorfchrift 
des $ 29 der Allgemeinen Gewerbe - Ordnung vom 
17. Januar 1845 in Folge Verfügung ber Königl. 
Hochlöbl. Regierung vom 10. d. M. mit der Auf- 
forderung zur Kenntniß der Betheiligten gebracht, 


etwanige Einwendungen gegen bie neue Aulage 
binnen vier Wochen, weiche Friſt für alle nicht 
privatrechtlichen Einreden prächufivifch if, bei ung 
anzumelden. 
Ludentyalde, den 21. Mai 1845. 
' Der Magiſtrat. 


Befanntmahung 

Die Bleicherei- und Appretur- Anftalt8-Befiger 
Herren %. Stephan & Komp. beabfichtigen auf 
ihrem, vor dem fchlefifchen Thore beiegenen Fabrik⸗ 
Orundfrüde einen Referve-Dampfleffel zum Ma: 
fehinenbetriebe aufzuftellen. 

Nach Borfchrift des Regulativg vom 6. Mai 
1838 und der Gemwerbe-Orbnung vom 17. Ja⸗ 
nuar d. 3. werben Diejenigen, twelche gegen dieſe 
Anlage begründete Eintwendungen zu haben glau- 
ben, hierdurch aufgefordert, binnen vier 
präcluſiviſcher Frift ihre Einwendungen anzumel» 
den und zu befcheinigen. 

Berlin, den 19. Mai 1845. 

Königl. Polizei» Präfidium, Erſte Abtheilung. 


Bekanntmachung. 

Das Dominium Roſenhagen hat die Abſicht, 

auf der Feldmark jenes Gutes, und jwar am 
Wege von Rofenhagen nach Klein-Gottſchow, 
eine Ziegelei, beftehend aus einem Ziegelbrennofen 
nebft Ziegelfcheune, auch Wohnhaus und Scheune, 
erbauen zu laffen. 
In Gemäßheit des $ 29 der Gemwerbe-Ord- 
nung vom 17. Januar 1845 bringe ich dies hier⸗ 
mit zur öffentlichen Kenntniß mit der Aufforderung, 
etrvanige Einwendungen gegen die obige Anlage 
binnen A Wochen, vom Tage der Ausgabe det, 
diefe Bekanntmachung enthaltenden Amtsblatts an 
gerechnet, bei mir fchriftlich anzubringen, und be: 
merfe ich noch, daß obige Frift für alle Einwen- 
dungen, welche nicht prinatrechtlicher Natur find, 
prächufioifch iſt. 

Perleberg, den 23. Mai 1845. 

Königl. Landrarh der Weſtpriegnitz. 
von Saldern. 


Befanntmahung. 
Holzverfteigerung zur freien Konfurrenz. 
Aus dem Neubruder Forſtreviere ſollen von 
ben Vorräthen des laufenden Wirthſchaftsjahres 
in termino 


den 18. Juni d. 3., Vormittags 10 Uhr, 


im Gafhofe zu den Drei Kronen in Frſtenwalde 
nachfolgend fpecificirte Brenn- und Nußhölger, als: 
1) Belauf Schwarzheibe: 1084 Klafter Eichen- 
Sceit, 44 Eichen-AUR, 635 Birken⸗Scheit, 
13 Birfen- AR, 34} Ellern-Scheit, 714 Ellern⸗ 
Aft, 24 Linden-Scheit, 314 Linden -Aft, 562 Kie- 
fern-Scheit, 1173 Kiefern- AR und 3 Klafter 
drei= und vierfüßig, Birfen-Stellmacher-Nußholz; 
2) Belauf Jacobsdorf 11: 
Scheit, 11 Kiefern» Scheit und 3 2 Klafter Birken- 
Nußhol;; 3) Belauf Zacobedorf A: 454 Klafter 
Birken - Scheit, 15} Birfen- AR, 74 Ellern- 
Scheit, 74 Ellern-Aft, 17035 Kiefern Scheit, 
18} Kiefern-an und 3} Birken⸗ Nutzholz; A) Ber 
lauf Kersborf: 144 Klafter Eichen » Scheit, 
58 Kiefern-Scheit und Al Klafter Kiefern-Af, 
5) Belauf Alt-Golm V: 88 Klaftern Ellern⸗ 
Scheit, 45 Ellern-Af, Al,'; Kiefern-Scheit, 
284 Kiefern-Aft, 624 gefpalten und 13 Klaftern 
ungefpalten Kiefern - Durchforkungs- AR; 6) Alte 
Golm VI: 1783 Klafter Kiefern Scheit, 9. Kies 
fern-Aft, 674 gefpalten und 234 ungefpalten 
Kiefern - Durchforfturige + AR und 166 after 
Kiefern Stod; 7) Belauf Biegenbrüd: 154 Klaf- 
tee Buchen-Scheit, 16 Birfen-Scheit, 4, Kie⸗ 
fern⸗Scheit und 4! Birken⸗Nutzholz; 8) Belauf 
Junkerfeid: 23 Kiaftern ungefpalten und 78 Klaf⸗ 
tern gefpalten Kiefern-Aft; 9) Belauf Kaifermühl: 
34 Klafter Kiefern-Scheit: — in Summa circa 

290 Klaftern Brenn⸗ und 114 Klafter NußHolz, 
im Wege der Licitation öffentlich an den Meiftbie- 
tenden verkauft, wozu Kaufluftige hiermit einge- 
laben werben. 

Bemerkt wird Hierbei, 1) daß der Ate Theil der 
Kaufgelber,, und wenn diefer weniger als 50 Thlr. 
beträgt, mindeſtens diefe Summe, Beträge unter 
50 Thlen. aber fogleich gang im Termine an den 
anmefenden Heren Forſtkaſſen⸗Rendanten gezahlt 
werden müffen; 2) daß in dieſem Termine durch 
Ausfiellung Eleinerer Berfaufsloofe auch zur Ber 
friedigung des Lokalbedarfs Gelegenheit gegeben 
werden wird, 3) daß fämmtliche Hölzer in unmit- 
telbarer Nähe oder wenigftens fehr geringer Ent- 
fernung von den Berfcifungs- Ablagen an ber 
Spree und bem Friedrich: Wilhelms ⸗Kanale be⸗ 
findlich find, und endlich A) daß diefelben 8 Tage 
vor dem Termine von ben betreffenden Herren 
Förftern, auf Verlangen, werden vorgerviefen wer⸗ 
den. Neubrüd, den 23. Mai 1845. 

Der Oberförfier Eyber. 


33 Klafter Birken, 


Aufkei 

Auf den Friedersdorfer UppRnitiefen ve Wenz⸗ 
low, 14 Meile von Cöpenick, ſollen oirca 50 Hau⸗ 
fen guter Torf 
am Montag, den 16. Juni, Nachmittags 2 Uhe, 
gegen gleich baare Bezahlung verauftionirt wer⸗ 
den. Der Berfauf wirb nach Umſtänden im Gans 
zen oder in Eleineren Quantitäten Statt finden. 

Storkow, ben 22. Mei 1845. ! 

Im gerichtlichen Auftrage: 


Kodei. 
Land⸗ und Stadtgerichts⸗Aktuar. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Landgericht zu Berlin, den 25. April 1865. 
Das dem Ziegelei» Beſitzer Ferdinaud Heinrich . 

Säger gehörige, in der Potsdamerſtraße Nr. 60 
befegene, Bot. III Nr. 137 bed —e — 
von Alt-Schöneberg verzeichnete Grundflück, abge⸗ 
fchägt auf 4142 Thlr. 17 Sar. 8 Pf., zufolge 
der, nebft Hhpothefenfchein in dem Ilten Vür eau 
einzuſehenden Tare, ſoll 

am 1. September db. 3., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöfteite, Zimmerfiraße Mr. 2 
fubhafirt werden. 


Freimiltiger Berfauf. i 
Der im Hppothefenbuche sub Nr. 2 vergeich- 
nete, dem Adermann Ludivig Albrecht Schuh⸗ 
macher gehörende, fpeciell feparirte und zu 2608 
Thlr. 10 Sgr. Kourant abgefchätte Vollhüfner: 
bof zu Sagaft, foll 
am 26. Juni 1845, Vormittags 11 Uhr, 
auf der Gerichtsftube zu Sagaft meiſtbietend ver- 
fauft werden, wozu Kaufluftige fich einfinden, und 
die Tare mit den Berfaufsbebingungen in unferer 
Regiftratur täglich einfehen können. 
Wittenberge, den Il. Mai 1846. 
Das Gericht zu Sagaft. 


Freiwillige Subhaftation. 
Koͤnigl. Hausfibeicommiß- Hertſchaftsgericht zu 
Rheinsberg, den 5. Mai 1845. 
Die den verftorbenen Seinnoebermeifter Gott⸗ 
ſchen Eheleuten gehörigen Grundſtüche, nemlich: 
a) das an dee Kirchfiraße Nr. 164 b helegene 
halbe zweiftöckige Wohnhaus und Zubehoͤr, 
R' der halbe Garten im Kirchenpfuhl Nr. 6 a, 
D im halbe im Pechofenkuhi Rei ba helegene 
arten, 


. 


224 


d) der halbe Römmerei» Erdzinsgarten Nr. 4a" 


im Lüttchenluch, und 
-e) die Wuthswieſe Nr. 2, 
follen am 23. Auguft d. J. Vormittags 10 Uhr, 
in hiefiger Amtsgerichtsſtube Theilungshalber öf⸗ 
fentlich an ben Meifkbietenden verkauft werben. 
Die Tare, fo voie ber neueſte Hupothefenfchein 
von ſammtlichen Grundftücen können werktäglich 
in unſerer Regiſtratur eingeſehen werden. 





J 


»SFreiwilliger Verkauf 
Behufs Aufhebung der Gemeinſchaft. 


Stadgericht zu Pritzwalk, den 20. Mai 18458. 


Folgende, den Erben der verftorbenen Ader- 
bingerwittwe Kniß gebornen Thiede gehörige 
Srundfüde: 

De Wohnhaus hierſelbſt mit Dertinengien, 

abgefchägt auf 924 Thlr. 14 Sar., 
2) ein Heibberggarten, abgefchäßt auf AO Thir. 
3) eine Sarıne abgefchäge auf 232 Thlr. 16 


Ser. 2 Pf, 
zufolge der, nebft Hypothekenſcheinen in. der Re 
giftratur eingufehenden Zaren, follen 

am 28. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftete fubhaftirt werben. 


Gaſthofs-Verkauff 

Da ich Unterzeichnete geſonnen bin, meinen 
Gaſthof mit Acker und Wieſe zu verkaufen, wel- 
cher an dem gelegenſten Orte in der Stadt, nem⸗ 
lich auf der großen Straße mitten auf dem Markt 
liegt, ſo mache ich es ailen etwanigen Kaufluſti⸗ 
gen hiermit bekannt, daß ich dazu einen Termin 
in meiner eigenen Wohnung auf 

den 16. Juni d. 3., Vormittags 10 Uhr, 
anberaume. Der Handel ann bann fogleich ab- 
gefchloffen werben, und ber Käufer kann ben 1. 
Juli fein Geſchäft antreten. 

Dahıne, den 24. Mai 1845. 

Berroittwete Hannemann. 


Auf dem Bittergute Kehrberg "bei Pritzwalk 
in der Oftpriegnig follen 
am 16. Juni d. 3. und folgende Tage, 
wegen Uebergabe des Gutes 10 Pferde, 26 Ochfen, 
35 Kühe, 1 Bulle, circa 900 Schaafe, 300 Käm- 
mer, fämmtliches todte Wirthfchafts- Inventarium, 
als Wagen, Pflüge, Epgen, Haden u. f. w., etwas 


Hausgeräthe und Mobilien, und eine bedeutende“ 


Varthie trodenes Nittzholz, öffentlich meiſtbietend 
gegen gleich baare Zahlung verfauft werben. 
Kebrberg, den 22. Mai 1845. 
Freiherr von Mappell, Capitain. 





Befanntmahung. 
Montag, als den 9. Juni d. 3., Morgens 8 Ahr, 
follen auf dem Forfihaufe —8 bei Schwedt, 
aus dem Nachlaſſe des Königl. Förſter Looſe; 
3 Pferde, 6 Kühe, 2 Schweine, mehrere Hüh⸗ 
ner, ebenfo Meubles, Betten, fänmtliches 
Haus- und Adergeräthe, ald wie auch ein 
fehr guter Kaleſchwagen, 
gegen gleich baare Zahlung verauftionitt werben. 
rüger, 


8 
Schwiegerfohn des VBerftorbenen. 


Ein billiges, ſtets helfendes Mittel wider den 
Schwammfraß in den Gebäuden ift wieber vor: 
täthig in meiner Niederlage in Berlin, Oranien- 
burgerfiraße Nr. 44 bei Jeffe, wo auch gericht- 
liche Attefte hierüber in Vereitfchaft liegen. Auch 
iſt dag Mittel bei mir ſelbſt in Paſewalk zu jeder 
Zeit zu haben. C. —2 Tiſchlermeifier. 

Erfinder des Mittels wider den Schwammfraß. 


Kurheſſiſche allgemeine Hagel-Verſiche- 
rungs⸗ “Sefeitfhafe für Deutfchland zu 
affel. 

Diefe auf Gegenfeitigfeit begründete, mit Kor- 
porationsrechten verfehene, von einem Gefellfchafte- 
Ausfhuß kontrollirte und einem Ianbeeherrlichen 
Comiffar beauffichtigte Anftalt verfichert 
Halm- und Hülfenfrüchte zu 3 0 oder 18 Ggr., 
Del- und Handelögerächfe - 1° - 1 Kir, 
Wein und Obft . 24 = 2 
Taback und Hopfei at 

Statuten berfelb: tie Soatregifter ind 
Neverfe find bei dem unterzeichneten Agenten un- 
entgelblich zu haben, bei welchem auch der Red 
nungs⸗Auszug des vorigen Jahres eingefehen wer: 
den kann, und der auch bereit ift, jebe weitere 
zu wünfchende Auskunft und Anleitung zum Ber- 
fihern zu geben. Den auf 5 Jahr Berficherten 
wird die Dividende pro 1844 mit 555 Prozent 
von der gezahlten Prämie bei der Nee 
Aufnahme in Abrechnung gebracht. 

Teltow, im Mai: 1845. 

3.8. Kraufe ‚ 
Bon der Königl. Regierung beftätigter Agent, 








— — 





u 
Deffentlicher Auzeiger 


zum 2aſten Stück des Amtsblatts 


der "Rönigtigen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. 





Den 6. Zuni 1845. 


» 








"Dem Kammmacher Anton Diedrich Apenbrinf 
au Brafe bei Bielefeld if unter dem 17. Mal 1845 
ein, Patent 
auf eine mechanifche Vorrichtung. zur Bewe⸗ 
u des Schlittend au Kammfeg- Mafchinen 
A fuhren) in der durch Zeichnung ud Ver 
ſchreibung nachgetoiefenen Zufammenfeung, 
Auf acht Jahre, von jenem Tage. an gerechnet 
und für den Umfang | des Preußifchen Staatd er- 
theilt worden. 


°  DemMilitair-Intendantur-Referendarius Moll 
zu Breslau if unter dem 20, Mai.1845 ein 
Patent 
uf einen durch Zeichnung und Beſchreibung 
erlãuterten luftreinigenden Stubenofen, ſo weit 
ſeine Konſtruktion als neu und eigenthijmlich 
anerkannt worden iſt, ohne Jemand in der 
Anwendung bekannter Theile zu befchränfen, 
auf ſechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 
und für den Umfang des Preußifchen Staats er- 
theilt worden. 


'* Dem Uhrmacher 2. Gottfr. Sterl zu Binz... 


a. d, R., im Regierungs+Bezirf Koblenz, ift unter 
dem M. Mai 1845 ein Patent 

auf eine veränderte Einrichtung an Rotationd- 

Dampfmaſchinen, Behuf 

Dumpfs in ben Chlinder, inſoweit folche nach 

dem vorgelegten Modelle und ber Befchrei- 

bun⸗ N, er ‚md, ‚eigepthfinlich erachtet 


‚auf ſechs Jahre, von jenen Tage an gerechnet, 


und für den umſang der Monarchie ertheilt 
worden. 





oe fbrlanten Killmer und Ger- 


* Den 
ling zu Wüffrach iſt unter dem 25. Mai 1845 
ein Patent 


auf neue Vorrichtungen am Webeſtuhl zur 
" „aartoeberei, nach ber vorgel gen Zeichnung 
" J und, Befchreifung und ohne Andere in dem 


theilt worben. 


‚Kö 


"Einführung des 


Gebrauch einzelner befanntet Theile zu be- 
hindern, 
auf acht Jahte, von jenem Tage an gerechnet, 
und für ben Umfang der Monarchie eriheilt 


worden. 


Dem C. T. N. Mendelsſohn if unter dem 
27. Mai 1845 ein Einführungs - Patent, 
auf eine mechanifche Vorrichtung zum Rei- 
‚nigen her Streisheubedel für Vaumwollen⸗ 
\ Steeichmafgpinen in der durch Zeichnungen 
und Befchreibung nachgewiefenen Ausführung 
anf ſechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 
und für den Umfang des Preufifähen Sraatg er: 
_— v 
‚Stedbriefs-Erledigungen. 
° Der unterm 26. Apeil d. I. ſtedbrieflich, ver- 
folgte Rentier Carl Friedrich Reuther iſt wieder 
ergriffen worden, und der hinter denfelben erlaffene 
Stedbrief daher erledigt. 
Berlin, den 20. Mai 1845. 
Konjel. Sriminelgeriht bi bieſiger Refiden;. 


gl. Zufizamt Potsdam, d den 19. Mai 1845. 
°., Der von und unterm 9. April d. I. hinter 
den Arbeitsmann Johann Chriſtian Unglaube 
erlaſſene Steckbrief ift durch Ergreifung des Ver⸗ 
folgten und Ablieferung an uns erledigt. 


Der Webergefelle Johaun Gottlob Kohl if 
ermittelt, weshalb der hinter benfelben erlaffene, 
im Deffentlichen Anzeiger zum 18ten Stüd des 





ivitsblattes befindliche Steckbrief vom 24. April 
d. 3. erledigt iſt. 


Züterbogf, den 31. Mei 1845. 
Der Magiſtrat. 


J 


? Der Schuhmachergeſelle Carl Friedrich gi. 


helm Ruffert aus Breslau, 22 Iahr alt, Fuß 


"groß, hat angeblich ben am II; Mprit bi 3. in 


Minden zur Rüdkehr wach Wedlan erhaltenen , 
Zwangspaß auf dem Wege von hier nach Potd- 
dam am 11. Mai b. 3. verloren. Ruffert if 
von ung mit nquem Zwangsvaſſe nach Breslau 
verfehen und wird der ihm in Minden ertheilte 
Zwangspaß daher hierdurch für ungültig erklärt. 
Brandenburg a., d. Havel, den 16. Mai 1845. 
J Der Magiſtrat. 





Bekauntm'achung. 

In der Nacht vom 26. zum 27. d. M, if 
dem Koffäthen Chriſtian Schmidt zu Groß-füben 
bei Wilsnad 

eine viergehnjährige Graufchimmel-Stute, fünf 

Fuß groß, etwas fpathlahm, ohne fonftige 

Abzeichen, . 
von der Weide des ıc. Schmibt weggekommen, 
und aller Wahrfcheinfichkeit nach geftohlen worden. 
. Ein Jeder wird vor dem Anfauf dieſes Pfer- 
des gersarnt und erfucht, auf daffelbe Acht zu 
haben, und im Betretungsfalle felbiges nebft feinem 
Führer anzuhalten, und davon der nächften Poli- 
jeibehörbe zur weiteren Beranlaffung Anzeige zu 
machen. J 

Perleberg, ben 27. Mai 1845. « 

Königlicher Landrath der Meftpriegnig. 

. von Salbern. 


Betfanntmabung. 
Es wird beabfichtige, das von dem Königl. 
Domainen- Fiskus angekaufte, im Templiner Kreife 
4 Meile von ber Stadt Eichen, 2} Meile von 
der Kreisftadt Templin, A Meilen von der Stadt 





Zehdenick, 1 Meite von ber Stadt Fürftenberg und 


3 Meilm von Nen + Strelig belegene Vorwetk 
Gaftaven mit 


— M. 178 OR. Hof- und Bauftelle, 
61 — Ga 


— ten, 
239 — 199 — der, Su 
1A — 3 — Wicſe am Strepfee u. 
der ſchiſſbaren Havel, 
4— 60 — Se, 
1—_3_— Bee 


Summa 422 M. 134 IR. lade . 
und den darauf befindlichen Wohn- und yH 
ſchaftsgebäuden zum 1. Juli d. 3. an den Meiſt- 
bietenben wieder zu veräußern, . 


"rung bereit find, haben fich, (m 


De ndlere deramdtuuchung des Bietungein⸗ 
termins bleibt noch vorhehalten. 
Potsdam, den 29. Mai 1845. 


2: König. Rogierui J 
Abtheilung für die Teraitng Leobtretten'Bxtum, 
. Domainen und Forften. _ 


Beranntmuhany 
Der Kabrikant Mönch Beabficheiat ‚af, feinen 
Srundfüde Kolonleftrage Nr. 3 und A ein & 
bäude zu. errichten und dafelbft eine Safflan-fr 
brifotion zu betreiben. Auf Grund ber IE % 
‚und 29 ber Gewerbe- Ordnung vom 17. dauu 
d. 3. wird dies mit dem Bemerfen zur Bffgarli 
Kenntniß gebracht, daß etwantge Einsenduns 
gegen biefe Anlage innerhalb A Wochen präcık 
vifcher Friſt bei dein Poligel-Präfibio anzumd 
ben find. " 
Berlin, ben 25. Mai 1845. 
Königl. Polizei- Präfbium. 


Befanntmadung. 
Der. Mühlenmeifter Carl Friedrich Bibeln 
Frande hierſelbſt beabfichtige auf feiner, {m vor 
en Jahre neu erbauten, auf der hiefigen Dom 
felbmarf, am Wege von hier nach dem Eiablffe 
ment Fledengerten belegenen holländifcn Bird 
mübfe einen zıvelten Mahlgang und eite 


” Preinigungsmafine anzulegen. 


In Gemäßheit des $ 29 der a 
Gewerbe-Brönung vom 17. Januar d. . mit 
dies Vorhaben hiermit zur öffentlichen Kenatd 
‚gebracht, und jeder Einfprücheberechtigte aufge 
dert, feine ettsanigen Einwendungen — bi 
nen vier. Wochen, prächuftoifcher Fri, mi W 
anzumelden und zu begründen, ., 

Dont Savelseg, den 21. Mai 1845. 
önigl. Domainen⸗Rentamt. 


j Beranntmahung. 
° Die Rieferung der zu den hiefigen — 
Pfiafi erunge «Arbeiten während der drei 9 
1846, 1847 und 1848 'erforberlichen bebaut“ 
Hflafterfteine fol in Entreprife gegeben ! 

Die Sieerungs  Bebingu en find in u! 
Regiftratur — —eS— Ne.39 3 
‘rend der gewöhnlichen Dienfiftunden, zur 
ausgelegt. en ice 

Diejenigen, welche zur Uebernahine de By 


"Webingungen, Hiß jüm 22, Jul d 8 


" 
| 


vorg 


—— PF 


erklären, für welchen Preis Be bie [IMuthe behaues 
ner Yfafterfleine in ber durch die Bebingungen 
eſchriebenen Befchaffenheit liefern wollen. 
Berlin, den 22, Mai 1845. 
Könige Minifterial-Baufommiffion. 





“ ' Proclama 

Ben ben Gebrüdern von ber Hagen ale 
des Guts Stöllu II im Hawellande if: 
auf igung. eines Famifienfchluffes angetwagen, 
vermöge deſſen das von ihnen an ben Dito Beru— 
hard von der Hagen verkaufte Gut Stülln II 
zwar Lehn und der von der Hagenfchen Familie 
bleiben, daffelbe jedoch in das Verhältniß treten foll, 
in Weichen bas von dem Käufer von Gtölfn H 
befsffene Rittergut Stölln I ſieht. Zur Erklärung 
über den eingereichten Eutwurf diefes Familiens 
ſchluſſes, in welchem zugleid die Anerfeumung ber 
auf Stölln IL eingetragenen Hypothekenſchulben und. 
der auf Stöllu I und 11 einzutragenden Reftkaufr 
als Lehnſchulden, und die beantragte Um⸗ 
ſchreibung ber erfigebachten - Sppothefenpoften in 
Pfandbriefen, imgleichen bie Berficherung einer: 
Summe von 20,000 Then. als Lehnſtamm auf 
beim Gute. Buchhofz in bes Neumark enthalten iſt, 

iR ein Termin auf 

‘den 8. Auguft 1845, Vormittags 11 Uhr, 

im Kamı anberaumt, : zu ‚welchem bie 
unbekannten Gebrüder vdn der Hagenfchen Fa⸗ 
milie (und namentlicy ber feinem Aufenthadte nach 
noch unbekannte Lieuienaut Albert Julius von der 
agen) mit der Aufforberung, ihre Erklärung 
ber den zu errichtenden Familienfchluß abzugeben. 


und unter ber Warnung vorgeladen werben, daß der 


Ausgebliebene mit feinem Wiberfpruchsrechte werde 
prächabirt werd 


ei en. 
Berlin, den 23. Dezember 1844. 
König. Preuß. Kammergericht. 


Zu dem ungefähr 250 Thlr. betragenden Nach⸗ 
laſſe des unter dem 1. November 1844 für tobt 
erflärten Müllers Johann — Lemm haben ſich 
bisher als nächſte Erben feine Geſchwiſter⸗-Kinder 
gemeldet und werden baher bie etwanigen unbe- 
fannten näheren, oder gleich nahen Erben aufge- 
fordert, ihre Anfprüche fpäteftens in Dem 

am 14. Zuli d. 3., Vormittags 11 Uhr, 
vor dem Herrn Stadtgerichte- Direktor v. Schne- 
hen auf dem hiefigen Stadtgerichte anſtehenden 
Termine geltend zu machen, und ihre Legitimation 


an (rigenfalls der Nachlaß ben nach 
vn fen, ben ausgehändigt — Fe 
Neu-Ruppin, ben 3. April 18A5. 

Königl. Preuß. Stadtgericht. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 
Das hierſelbſt in der Schumannsftraße Nr. 10 


belegene, im Fammergerichtlichen Hypothekenbuche 


Cont. e Bol. IX Nr. 20 Pag. 303 verzeichnete 
Zinnowfce Grundftüd, abgefhägt auf 24,061 
Thlr. 29 Sr. 4 Pf. zufolge der, nebft Hypothe- 
Eenfchein und Bedingungen in ber Regiftratur ein- 
zuſehenden Tare, fol 

am 9. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. 


Nothmwenbiger Berfauf. 

Stabtgericht zu Berlin, den 25..Rovember 1844. 

Dis hierſelbſt vor bem Frankfurter Thore, 
links von ber Ehauffee belegene, dem Ziegelmeifter 
Dörband zugehörige und aus den im Hhpothe- 
kenbuche Bol. 27 Nr. 1706 und 1731 verzeichnes 
ten Grundftücden zufammengefegte Grundftüd, ſoll 
Schuldenhalber in dem 

am 13. Juli 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsſtelle anſtehenden Bietungstermin 


ſubhaſtirt werden, dergeſtait, daß das Ausgebot 


des Ganzen als Ein Grundſtück und verſuchsweiſe 
der einzeinen Theile nebſt den darauf befindlichen 
Gebäuden erfolgt. Die gerichtliche Taxe von dem 
ganzen Grundffück beträge 13,191 Thlr. 6 Gar. 
104 Pf; dagegen die der einzelnen Antheile: von 
dem Grundftüd Bol. 21 Nr. 1706 2214 Thlr. 
20 Sgr. 3 f., Bol. 21 Nr. 1731 10,976 Thlr. 
16 Ser. f., welcher Unterfchied darin liegt, 


daß bie einzelnen Theile weniger nutzbar fein 


würden, als das Ganze, und fie durch die Trennung 
im Werth verlieren. Die Taren und bie Hypo⸗ 
thekenfcheine koͤnnen in der Regiſtratur eingefehen 
werden. 





Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, ben 26. November 1844. 

Das Sclächtermeifter Carl Friedrih Korn⸗ 
fetdfche Grundftüd in ber Elifabethftraße Nr. 34, 
Ede der Kurzen Straße, gerichtlich abgefchägt zu 
9542 The. 11 Sgr. 3 Pf., ſon 

am 22. Juli 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhaftirt werben. Tare und 
Hupothefenfchein find in der Regiſtratut ein zuſehen. 


. 


Die dem Kufenthaft nach unbefannte Realgläu⸗ 
bigerin unverehlichte, Marie Regine Louiſe Mer- 
tens wird hierdurch öffentlich vorgelaben. 


Nothmwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 30. November 1844. 
+; Daß in der neuen Schönhaufer Straße Nr. A 
belegene Grundftüd des Kaufmanns Hirfch Abels-, 
dorf, gerichtlich abgefhägt zu 6178 Thir. 1 Sar., 
3 DL, foll 28 
am 18. Juli 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an der Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Taxe und 


Hyypothekenſchein find in der Regiſtratur einzuſehen. 





Nothwendiger Verkauf. 

Stabtgericht zu Berlin, den 17. Dezember 1844. 

Das iy der Rofengaffe N® 33 belegene Grund- 
ſtück des Defonomen Hamann, gerichtlich abge- 
ſchãtzt zu 5793 Thlr. 7 Ser. 6 Pf., foll \ 

am 26. September 1845, Vormittags 11 Uhr,. 

an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 

Der dem Aufenthalte nach unbekannte Zimmer- 
poliee Johann Carl Friedrih Schulz wird hier⸗ 
durch öffentlich vorgeladen, fo wie auch bie unbe- 
kannten Realprätendenten bei Vermeidung ber Präs 
cluſion vorgeladen werben. . 


Nothwendiger Verkauf. 


Stadtggricht zu Berlin, den 28. Dezember 1844. 


Das in der Neander Straße Nr. 5 belegene 
Grundſtück des Maurermeifters Louis Julius Hein- 
rich Meyer, gerichtlich abgefchägt zu 11,051 Thlr. 
10 Sgr., fol 

am 15. Septentber 4845, Vormittags LI Uhr, 
am ber Gerichtsftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf, 


Stadtgericht zu Berlin, den 31. Januar 1843. ., 


& Das in A Küthener Straße Nr. 6 belegene 
odo wsk y ſche Grundfüd, gerichtlich abgefchätse 
mu BAAB Che. 8 Car hit 0 abselchäs 
am 11. September 1845, Vormittag 11 Uhr, 
an der Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothelenſchein find in der Regifiratur einzufehen. 


Die dem Anfenthalte nach unbefannten Reals., 


Intereffenten , Ziegeleibefiger „Johann Friedrich 


endetland und Particulier Philipp Julius 


Kuhn, werden hierdurch öffentlich vorgeladen. 





4. . 


7 Notdwendiger‘ Berfänf. 
Stadtgeriht zu Berlin,.den 31, Januar 184. 
Das in der Muladögaffe Nr. 3 befegene En: 
zerſche, jetzt Saffefche Grundſtück, gerichtlich 
abgeſchaͤtzt zu 8256 Thlr. 14 Sgr. 4 Pf. ſoll, weil 
die Köuferin das Kaufgeld nicht berichtigt hat, 
am 18. September 1845, Bornfiftage 11 Uhr, 


. aa ber Gsrichtöftelle vefubhaftirt werben. Tare und 


Hypothekenſchein find in der Regiſtratur einzufehen. 

‘ Die ‚ben Aufenthalte nach unbefannten Ge 
ſchwiſter Sorge oder beren Erben werden hie 
durch öffentfich mit vorgelaben. — 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 27. Februar 1845. 
Das am Enkepias Nr. 1, in der Beflelfsch 
Nr. 6 belegene Sfodomsfpfche Greudſtück, ge 
richtlich abgefchäßt zu 11,734 Thir. 5 Sgr. 6 Pf. fl 
am 13. Oftober 1845, Vormittags: 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaflirt werden. Tam un 
Hpvothekenfchein find dr der Regiftratur einpufehen. 
, Die dem Aufenthalte ‚nach unbekannten [7 
biger: Kaufmann F. Müller, Gaſtwirth Johann 
Friedrich Chriftian Lange und Kaufmaun Wilhelm 
namuel Ferdinand Müller werden handetch 
öffentlich vorgeladen. 








"Rothwendiger Verkauf. 
Stadegericht zu Berlin; ben 28: Februar 108 
Das bierfeibft in der alten Zafobeftrafe Rr. IM 
und 105 belegene Grunbftüd des Steinmegmeiflet 
Adermann, gerichtlich abgefchägt zu 21,070 
25 Sur. O Pf. foll Schuldenhalber 
am 1 —* oa, ‚Boemirtgs — 
an ber Gerichtsſtelle ſubhaſtirt wi J 
Hypothekenfchein find in der Regiftratur eimeſehen 
— — 
Notbwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 6. März I845- 
* Das in der Blumenftraße Nr. 63 a hir 
Grundfüct des.Kunfigärtners Jänicke, gerichiich 
abgefhägt zu 7775 Thle. 24 Sgr. 6 Pi, fol 
am 17. Oftober 1845, Vormittags I — , 
an der Gerichtsſtelle fubhaftirt twerden. Tare I 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzuſehen. 


Nothwendiger Verkauf 
Stadtgericht zu Berlin, den 21. März 195: 
Das in der Rittergaffe Nr,5-belegene Schütt hi 
fhe Orundftüct, gerichtlich adgefchägn zu JOB U": 
28 Sgr. 7} Pf., foll 


208: \ 


am 25. September ISA5," Bortmittage 11 Uhr; 
an ber’Gerichtsftele fubhaftirt werden. Tare und‘ 
Oyyothekenſchein find in der Regiſtratur einzu 

Die beit Aufenthalte nach unbefannte Of 
gerin, verehelichte Komonier Neumann, Friebrike 
kouiſe 'geborne Sonrabi, im Beiflande ihres Ehe⸗ 
manneg, wird hierdurch öffentlich vorgelaben. . 








Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den.27. März 1845. 
Das in ber Pallifadenftraße befegene Mül ler⸗ 
ſche Grundftüd, gerichtlich abgefchäßt zu 2844 Thir. 

27, Sr. 6 Pf., fol . 

"am 25. Auguft 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gertchtöftelle fubhaftirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufchen. 


- Nothmwendiger Berfauf.: 
Stabtgericht zu Berlin, ben 29. März 1845. 
Das vor bem Schönhaufer Thor Nr. HI’ bele- 
gene Schulzfche Orundflüd, gerichtlich, abgeſchätzt 
zu 3604 Thlr. 28 Spr. 9 Pf, fl 
am 6. Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, - 
an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hyyothekenſchein find-in der Regifiratur einzufehen. 

. Die bem Aufenthalte nach unbefaunten 

des Gaſtwirths Johann Friedrich Schulz, fo wie 

die des Maurerpoliers Friebrih Wilhelm Bor- 

mann werden hierburd, öffentlich vorgeladen. 
Nothwendiger Berfauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 29. März 1845. 

* Der auf dem neuen Markt belegene Schmidt- 
fche Schlächterfiharen, gerichtlich abgefchäßt zu 
288 Thlr. 15 Sgr. 3 Pf., fol b . 

am 28. Auguft 1845, Vormittags 11 Uhr, ' 
an der Gerichtsfielle fubhaflirt werben. Taxe und 
Hppothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothrvendbiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berfin, dem 3. April 1845. 
Das bierfeloft in ‚der Marfgrafenftraße Nr. 48 ' 
belegene Grunbftüd der Gebrüder Schli, gericht: 
lich abgeſchätzt zu 23,333 Thlr. 9 Sgr. 2 9f., fol 
am 11. November I8A3, Vormittags Ji Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werben. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regifratur eingufchen. ' 


.. Rothwendiger Berkanf. ' 
Königf. Landgericht zu Berlin, ben 23. April IBAB. : 
Das dem Amtınann Louis Friedrich Wilhelm 


an ordentlicher Gerichtäflelle zu Wriefen "bei Beie- 


Biekau gehbrtige, in ber: Votsdumer Grräfe'Nr. 7: 
belegene Grundftüd, eine von dem Bol. IT Nr.’ 
104 des Hypothekenbuchs von · Mr, Schöneberg 
noch nicht abgeſchriebene Parzelle, abgeſchätzt auf. 
3996 Thlr. 26 Sgr. 1 Pf. zufölge der, hebt! 
Hnpothefenfchein in dem Ilten Bürean einzüfeen«: 
den Taxe, ſoil re 

am 11 September d. J., Vormittags 11 Uht, 
an ordentficher Gerichtsftelle, Zinmerfitaße Ari'28,' 
fubhaftixg werden. “ 

Alle unbekannten Realprätendenten werben auf- 

geboten, fich bei Vermeidung der Präcksfion fpä- 
teflens in biefem Termine zu melben.- u 

h meid 


Nothwendiger Berkauf. - 
Land» nnd Stadtgericht zu Freyenwaibe air der 
Dder, den 7. März 1845. . . 
Das hierfelbft auf dem Roßmarienberge sub 
Nr. 1724 belegene, im Hypothekenbuche "Ton. V' 
Pag.433 Nr. 197 verzeichnete Büttnerfche Grund« ⸗ 
fü nebft Zubehör, abgefhägt auf 558 Thlt. 
9 Sgr., foll u ’ 
am 8. Juli d. 3., Vormittags 14 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle ſubhaſtirt werben. 
Alte unbefanute Reatprätendenten wetden auf- 
geboten, fich, bei Bermeidmtg der Präcluflon, ſpä⸗ 
teten in diefem Termine zu melden, und ber Den 
Aufenthalt nach unbefannte Eigentümer Chrifkan 
Büuttner wird hierfu öffentlich vorgeläden. © -t 
» Rare und Hypothekenſchein ſind In unferer Mes! 
gifratur einzufeden. - ' . - J 





Nothwendiger Verkauf. 

Das im Dorfe Braedidom bei Frieſack be- 
legene, m Hppothefenbuche Nr. 32 Fol. 125 ein- 
getragene Koſſathengut ber verftorbenen Ehefran - 
des Koffäthen Ruppin, Marie Eliſabeth geb. 
Zernidom, abgefhägt auf 3001 Thlr. 21 Sur.’ 
8 Pf. Kourant zufolge der, nebft Hypothekeuſchein 
in der Regifteatur einzuſehhenden Tape, ſoll 

- am 3. Juli d. 3., Vormittags II Uhr, 


fat —RE werden. . 
- Mathenoro, den 26. Mär; 1885. ° 3 
v. Bredowfche Garichte über Brieſen und Braedickow. 


Nothwendiger Verkauf J 

Land- und Stadtgericht zn Brandenburg a. d. H., 
den 20. März 1845. j FRE, 
Dos vor dem Steinthore der Neuftabt hier⸗ 
felb Ne. 164 belegene, Bol..23 Fol. 131 Des 








290. 


*8 eingetragene und ben Gchiffer- 
Deter Gie ſe ſchen Erben —X Debnbaus ze 
auf 1 ft. 


Zubehör, gerichtlich abgefchä x 
1 Sr. O4 Pf. zufolge der, nebſt Hypothelenſchein 
und Kaufbedingungen in unferer Regiſtratur eins 
zufehenden Tare, ſoll 

am 18. Auguft 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle vor dem Deputirten, 
Herrn Kammergerichts⸗ Aſſeſſor Bendel fubhafirt 
werden. 

Subhaſtations⸗Proclama. 

Das an der Friedrich⸗ Wilhelms» und Stein⸗ 
fraßen- Ede hierfelbft belegene und auf 7370 Thlr. 
gerichtlich abgefchäfste haus, nebft Zubehör, 


des Gaſiwirths Klaus, fol in nothwendiger 


* Subhaftation . 
am 15. November d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle öffentlich meiftbietend 
verfauft werden. Tare und Gppothekenfchein kön⸗ 
nen von den Kauflufigen in unferer Regiſtratur 
täglich eingefehen werben. 
Neu-Ruppin, den 26. März 1845. 
Königl. Preuß. Stabtgericht 


Rothwendiger Verkauf. ı 
Gtedtgericht zu Wittſtock, den 27. März 1845. 
» Dad hierfelbft im erſten Biertel in der Ketten- 

ſtraße Nr. OA belegme, Bol. I Fol. OB des Hp- 
> potbefenbuche. verzeichnete, dem Bäckermeiſter Karl 
re Mes are — Br vom 
942 Thle. 2 Sr. 44 Pf. gerichtlich abgefchägte 
Wohnhaus, fol % 
am 29. Zuli.d. J., Vormittags 11 Uhr und 
Nachmittags A Uhr, B 
an ordentlicher Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden. 


Tape und Hypothefenfchein find in der Regie 


firatar des Gerichts einzufehen. 


Rothwenbiger Verkauf. 
Land- u. Stabtgericht Storfow, den 3. April 1845. 


Die im Hypothekenbuche des hiefigen Gerichte, 
ol. V Fol. 103 verzeichnete, beim Dorfe Rauen . . 


belegene, bem Bädermeifter Karl Auguf Gottlieb 
Schiergott zugehörige Ziegelei, beftehend aus 
einem Wohnhauſe nebft Anbau, einer Streich 
fcheune, einem Brunnen, einem Brennofen unb 
dem Erbpachtsrechte auf bie dabei befindlichen 
"Grundftüde, nemlicy den Hof nnd die Bauftelle 
mit 3 Morgen 160 ARuthen und dem Garten 


vit 1 Wergen 75 ARuthen, zuſammen abgefchägt . 


auf 3134 Thlt. .24 Sar. A Pf. it Schuldenhalber 
zur nothwendigen Subhaftation gefielt, und der 
Ricitationgtermin auf B 
den 5. Auguft d. J., Vormittagd 11 Uhr, 

vor dem Heren Rand» und Stadtgerichts⸗ Aſſeſſor 
Klogfch an hiefiger Gerichtäftelle anberaumt 
worden. . “ un. 
Tare und Hppothefenfchein können täglich in 
der Gerichts» Megiftzatur ‚eingöfehen werden. 


Nothwendiger Berfauf. J 
Daß dem Tuchmachermeiſter Johann Gottfried 
Brauer gehörige, hierfelbft in ber Spreeſtraße 
sub Nr. A2 belegene und Bol, I Fol. 204 Nr. 58 
des Hypothelenbuchs verzeichnete Mittelwohnhaus 
nebſt dergleichen Luchkavel, gerichtlich abgefchägt 
auf 679 Thir. 29 Sgr. A Pf., fol 
am 18. Auguft d. J., Vorinittags 10 Uhr, 
an hiefiger Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werben. 
Tare uud Hppothekenfchein Fönnen in der Re⸗ 
giftratur eingefehen werben. 
Beeskow, ben Li. April 1845. 
Königl. Laud- und Stadtgericht. . 


Befanntmahuug 

Das ben Erben bes Bauern Chriftoph Lebrecht 
Nürnberg gehörige Bauergut zu Paarftein, im 
Angermünder Kreife, geſchätzt auf A812 Thlr. zu⸗ 
folge der, nebſt Bedingungen im Ilten Geſchäfts⸗ 
Büreau einzufehenden Tare, fol 

am‘ 13. Auguft d. J., Vormittagg 11 Uhr, 
im Gerichtehaufe zu Neuftadt-Eherswalde an den 
Meiftbietenden verkauft werben. 

Ale unbekannten Realprätendenten werben aufs 


gefordert, fich bei Vermeidung der Präcluſion 12 


teftens in dieſem Termine zu melben. 
Neuftadt- Eberswalde, den 17. April 1845. 
> Königl. Lands und Stadtgericht. 


Nothwendiger Berfauf. 

Lands und Stadtgericht zu Brandenburg an 
der- Havel, den 21. April 1845. 

Das in der Bencdigfirafe der Neuſtadt hier⸗ 
ſelbſt sub Nr. 632 belegene, Bol. 1A Fol. 505 
bes Hypothekenbuchs der. Neuſtadt eingetragene 
und dem Rentier Kobes, jegt beffen Erben’ ge- 
hörige. Wohnhaus, nebft Hausfavel und Garten, 
gerichtlich abgefchägt- auf 1195 Thlr. 11 Ser. zus 
folge ber, .nebft Hypothekenſchein und Kaufbedin⸗ 
gungen in unfecer Regiſtratur einzufehenden Tare, 

foR am 29. Yuguft d. J., Vormittags Il Uhr, 


41° 


an drdentlicher Gerichtöfteife vor ben’ Deputitten, 


Herrn Kammergerichtd- Afſeſſor Bendel firbhafirt 
werden. 





Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Land» und Stabtgericht zu Frepen- 
walde an der Ober, den 23. April 1845. 

Die anm zideiten Fifcherfteige, eine halbe Stunde 
von der Stadt belegenen Aderftüde ber verehe- 
Fichten Lohgerber Schaefer hierfelbft, abgeſchätzt 
“auf zuſammen 75 Thlr. zufolge der, in der Regi⸗ 


ſtratur einzufehenden Tare, follen 


am 21. Auguft d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtäftelfe fubhaftirt twerden. 

Alfe unbefannten Realprätendenten werben auf⸗ 
geboten, fich bei Vermeidung‘ ber Yrächufion ſpä⸗ 
eſtens in biefem Termine zu melden. 


Subhaftations- Patent. 
Nothwendbiger Berfauf. 
Königl. Stadtgericht in Perleberg. ‚ 
Fofgende, den Rector Schulßfchen Erben ge⸗ 
rigen Antheile an den im neuen Hypothekenbuche 
1. 
Perleberg nebft Zubehör, wovon jeder auf 105 Thlt. 
abgefchäßte Autheil den ;'; Theil diefer Mühlen, 
bildet, und ein befonderes Folium im Hhpothefen- 
buche hat, 
Nr. 34 Bol. XXII Pag. 3%, 
Nr. 35 Bol. XXII Pag. 337, 
Nr. Al Bol. XXI Pag. 61, 
. Mr. 30 Bol. XXI Pag. 193," 
ſollen Behufs der Außeinanderfegung ber Befiger 
am 8. September 1845, 
Vormittags 11 Uhr big Abende 6 Uhr, - 
an ordentlicher Gerichtäftelle fubhaftirt werden. 
Affe unbekannten Realprätendenten und Vor⸗ 
kaufs⸗ Berechtigten werden aufgeboten, fich bei 
„Bermeidung ber Präclufion in diefem Termine zu 
"melden. Die Tarationg-Inftrumente und neneften 
Hüpothefenfcheine find mit ben Berfaufßbebingun- 
gen in der Regiftratur einzufehen. b 


Nothwendiger Verkauf. 

Konigl. Land⸗ und Stadtgericht zu Wriezen, 
‘ben 1. Mai 1845. 

Das hierſelbſt belegene, im Hypothekenbuche 
der Stabt Bol. II Pag. 241 Nr. 70 verzeichnete, 
dem Bädtermeifter Milben Graßhoff gehörige 
Wohnhaus, zufolge der, nebft Hhpothefenfchein, 
in unferer Regiſtratur einzufehenden Taxe auf 


XXXV Pag. 1 eingetragenen Mühlen in ' 


65% Düft. 4 ESgr. 84 Sf. gerichttich abgeſchögt, 
fol am 10. September FRA5, Bormittags 11 Wer, 
an ordentlicher Gerichtsftelle hietſelbfi vor dem 
Heren Juſtizrath König ubhaftirt werden. 


Subhäftations- Patent. 
Notywendiger Berfauf. 
Zuftizfammer zu Schroedt, den 8. Mai 1843. - 

Das im Dorfe Hobenfelde befegene, den Erben 
der Wittwe Ballenthin, Amalie geb. Stolz⸗ 
mann gehörige Erbpachtsgrundſtück, ſoll j 

am 2. September b. J. Bormittage 10 Uhr, 
an ‚edentlichet Gerichtsſtelle hierfelbft ſubhaffirt 
werden. 

Die Taxe und ber Hupofhekenfchen find in 
der ‚gegikratın einzufehen und es beträgt der 
Werth des Grundfllidd zu 5 Procent berechnet 
455 Thlr., zu A Procent berechnet 512 Th. 
15 Sgr. Darauf haftet em Erbpachtsfanon von 
1. Thir., welcher zu 4 Procent Fapitalifirt_eine 
Summe von 23 Xhlr. darſtellt, fo daß der Werth 
des Erbpachtegrundftüde zu 5 Progent veranfchlagt 
= 430 Thlr. und zu A Procent veranfchlagt = 
AS7 Thlr. 15 Sor. beträgt. 5 . 


Subhaftationd-Patent. 


j Das zu Friebrichehagen belegene, dem Kolo- 
niften Scha — 


nn David Hoffmann gehörige, im 
Hypothelenbuche von Friedrichsbagen Fol. 15 
Nr.3 verzeichnete Koloniftengrundftüd, abgefchägt 
auf 460 Thlr. 18 Sgr. A Pf. zufolge ber, nebft 
Bedingungen in ber Regifiratur einzufehenden 
Tare, foll 

am 8. September b. 3., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle „freiwillig fubhaftirt 
werben. Göpenid, am 14. Mai 1845. 
Königl. Land⸗ und Stadtgeridht. 


Wir beabfuchtigen unfer, vor dem Wittenberger . 
Thore bierfelbft belegenes Etabliffement, welches 
ung von unferm Vater wegen feines vorgerüdten 
Alters übergeben ift, auf ſechs Jahre und auch 
länger zu verpachten, ober felbft, bei einem an⸗— 
nehmbaren Gebofe, zu verfaufen. 

Daffelbe befleht aus einem einſtbaigen Wohn⸗ 
hauſe, aus einer vollffändig eingerichteten und bis. 
fett betriebenen Brermerei mit Piſtoriusſchem Ap⸗ 


"parat, worauf täglich bis 36 Scheffel Kartoffein 


verarbeitet werben Fönnen ;. aus Stallraum ffir 
—X Rindvieh, aus einem zur Aufnahme von 
Winſpeln Kartoffeln ingerichteten Keller, klei⸗ 


2 


‚nem Garen. and einem zur Dungbereitung jwed- 
mäßigſt angelegtem Borhof. , 

Die’ zum jveiteren Betriebe der Brennerei nö— 
tbigen ‚Kartoffeln können von ung dieſen Herbft 


geliefert werden; Roggen und Gerfie find auf ben, 
hieſigen Wochenmärkten, wöchentlich zweimal, zu 


beſchaffen, und der Spiritus ir mit Leichtigkeit 
abuſten. en 
uch Eönnen 80 bis 100 Morgen Ader, der 
ſich zum Kartoffeldau eignet. und wovon 15 Mor- 
gen unmittelbar vor ber Brennerei liegen, van. 
Michaelis dieſes Jahres in Pachtung genommen 
‚merben, und if das zur Veftellung nöthige Ader- 
geräth vollſtändig und in gutem Zuftande, fo wie 
‚sine gauz nahe gelegene Scheune zur Heberlaffung 
oprhanden. u 
Zur Vebingung machen wir Seitens des Päch⸗ 
ters eine augemeſſene Kaution. iñ 
Perleberg, den 14. Mai iss8äs8s. 
Wendt & Mertens. 





Ich ftehe feit Kurzem alfein; diefes und bie 
Auseinanberfeung mit meinen Kindern veranla 
mich, mein Rittergut Grabow bei Sternberg 
der Neumark mit allem Zubehör jegt gleich zu 
verfaufen. Areal 1200 Morgen gut Gerfi- und 
Kleefähiger Acer, 1300 Morgen guter Roggen- 
und Hafer-Ader, circa 1500 Morgen Forſt, woranf 


“ ewa für 10,000 Thtr. ſchlagbares Holz und fehr 


gut Gehäge fich befinden. Es hat gute Jagd und 
Fiſcherei und alle Ehrenrechte, ein Schloß, die 
Wirthſchaftsgebäude theils maſſiv und in gutem 
Stande, eine neu erbaute Windmühle mit zwei 
Gängen 'und einem Delwerk, einen großen Obft- 
"garten, einen Küchengarten und Weinberg, anch 
binter dein Schloß einen fchönen Park. Die Lage 
ift fehr romantifch. Eine Kolonie im Wartebruch 
gehört auch dazu, diefe giebt jährlich 120 Scheffel 
"Hafer und 30 Fuhren Kleeheu. Anzahlung wer⸗ 
ten 15,060 bis‘ 20,000 Thlr. verlange. " 

a Der Befiger Miesner: 


Gaſthofs⸗Verkauf. 
Da ich Unterzeichnete geſonnen bin, meinen 
Gaſthof mit Acker und Wieſe zu verkaufen, weſ⸗ 
cher an dem gelegenſten Orte in ber. Stadt, nem- 
lich auf der großen Straße mitten auf dem Marft 


iegt, fo mache ich «8 allen etiwanigen Kauflußj- 


Hand vertaufen. 
‚Im Hauſe ſelbſt. 


— * 


‚gen hiermit hekaunt, deß ich —— tinen Termin 
in meiner eigenen nung auf 
den 14. Juni d. J. Vormutags 10 Uhr, % 
anberaume. Der Handel kann dann ſogleich ab- 
gefhloffen werben, und, ber Käufer kann ben 1. 
Juli fein Geſchaͤft antreten. . . 
Dahme, den 24. Mai 1845. 
Verwittwete Hannemann.. 


Eine Windmühle nebſt Wohnhaus, Scheune, 
Ställen, fo wie 7 Morgen Ader, follen aus freier 
Hand am 23. Imni 1845 
verkauft werben. Die Mühle if feit einer Reihe 
von Jahren ſtets viel befchäftigt gervefen, und 
wird, durch Konkurrenz nicht beeinträchtigt. Das 
Weitere hierüber ift bei dem Mühlenmeifter Weis- 
gerber in.Barfifom bei Wufterhaufen an ber 
Doffe zu erfahren. 


Der Mühlenmeifer Thiele in Nauen did 
feine zweigängige Mühle, ein Roggengang- und 
ein Rheiniſcher Weiggang, nebft Haus und Stal- 
hung wegen Familienangelegenheiten aus freier 


Der Zufchlag gefchieht bei ihm 





Bekfanntmahung. 

Die auf den 9. Juni d. I. zu Forſthaus Torf- 
bruch bei Schwedt augeſetzte Nachlaß ⸗Auktion wird 
eingetretener Umſtände halber hiermit widerrufen und 

auf den 5. Juni d. J., Morgens 8 Uhr, 
angeſetzt. Krüger, 
Schwiegerfohn des Verforbenen. 


.: _ Belanntmahung, 
Un 13. Juni, von Morgens 7 Uhr an, und 
folgende Tage, follen auf dem Gute Philippshof- 


‚Yuekig in der Weſtyriegnitz mehrere Hundert: h 
‚16 Ochſen, 12 Pferde, Hausgeräche und Gefinder 


etten, öffentlich meiftbietend gegen gleich baare 
Bezahlung verfauft. werben. 9 . oh 
Lüdede, Gutspächter. 


m&in Ober⸗-Inſpeltor“ 
wird mit einem Gehalt von jährlich, 200 Chte., 
Tantieme, Deputat ıc. — ohne Kautionsbeſtellung 
— anf einem bebeuteriben Rittergut der Altmari 


„du engagiren gefucht,, Das Nähere bei 


‚WE, Seidel in Zehbenid, . 


. Deffentliher Anzeiger. 
zum ZAften Stüd des Amtsblatts 
der Königticen Regierung zu Potsdam und ber Stadt Berlin. 








Den 13. Juni 1845. ” 








* Dem Bobrifanten C. F. Schilbdknecht in 

Berlin iſt unter dem A. Juni 1845 ein Patent 
auf ‚eine durch Modell und Befchreibung nach- 
" gerviefene Borrichtung zur Kontrollirung der 
Droſchkenkutſcher, weiche in ihrer ganzen Zus 
famnenfegung für neu und eigenthümlich ers 
kannt if, 

auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 

und für den Umfang des Preußifchen Staats er= 

heit word, en. 


Stedbriefe 

Der Koch Jultius Guth ift dringend verbäch« 
ei, auf den Namen Boigt am 20. Mai d. 5, 
von einem hiefigen Cinwohuer fich auf vier Tage 
au eindr Reife nach Dranienburg einen gelben 

—* auf ſechs Drudfebern ruhend mit 

Kantigen Muttern, vorn wit 
einem —— hinten mit einer Bedientenſitz⸗ 
klaype, Spritzbügel mit Leber bezogen und unten 
ayf dem Scheerkand in Form eined Kreuzes mit 
dam Namen Herzog verfehen, gemiethet, und fich 
mit demfelben, heimlich entfernt zu haben. Un 
bemfelben Tage ift. dee Wagen auf dem Balmhofe 
ber Frankfurter Cifenbahn, gefehen worden. Guth 
hat einen auf ein Jahr gültigen Minifterialpaß zur 
Reife nach Riga erbalten, und if wahrſcheinlich 
mit dem Wagen dorthin abgereift. 

Ale Civil» und Militebegörben des In⸗ und 
Yuslandes werden bienftergebenft erfucht, auf den 
nachfichenb näher bezeichneten Guth ihr Yugem- 
were zu richten, ihn im Betretungsfalle verhaften, 
mit dem Wagen und ben bei ihm fich vorfindauben 

. Geldern und Efiecten unter {ehe ficherer Begleitung 
Wierher transporticen und an die Erpedition der 
Stabtvoigtei» Befängniffe abliefern zu laſſen. Wir 
verfichern bie ungelöumte Erßattung der entſtan⸗ 
denen baaren Auslagen und den Derehrlichen Be 


hörden des Auslandes eine gleiche Rechtsreilifähs " 


igfeit, Berlin, den 31. Mai 1845. 
Königl, Keimimalgericht hiefüger Reſihem · 


Perfonsbefchreibung. Der Inlius-Guth 
iR 24 Jahre alt, aus Berlin geblirtig, und & Fuß 
5 Zoll groß und mittlere Statur, er hat braune 
Haare und Augenbrauen, freie Stirn, blaue Augen, 
geroöhnliche Nafe und Mund, ovale Kinn und 
Bat, Sehr fchabhafte Zähne und gefunde Ger 

ichrefarbe. Er war fein, ſchwarz gekleidet, trug 
fan for um ben ut und war im Umgange 
wohlgebilbet. 


° Die Bagabonbin, unverehelichte Sophie Riede, 
welche ben 17. Mär 1844 aus ber Strafanftalt 
zu Lichtenburg entlaffen, in ihren Wohnort Acken⸗ 
dorf, Kreis Reuhaldensieben, noch nicht zurücge- 
Eebrt- ift, if der Verübung eines gemwaltfamen 
Diebfiahle verbächtig. Es werben daher alle Mi- 
litair⸗ und Givilbehörben ergebenft erfucht, auf bie 
nachſtehend näher bezeichnete Riede zu achten 
und biefelbe im Berretungsfalle gegen Erſtattung 
der baaren Auslagen an ung abzuliefern. 

Belzig, den 2. Juni 1845. 

Königt. "Rande und Stadtgericht. 

Signalement. Familiennamen: Riecke, 
Vornamen: Sophie, Geburtdort: Adendorf, Auf. 
enthaltsort: Groß-Robensleben, Religion: evan- 
gelifch, Alter: 26 Zahre, Größe: 5 Fuß, Haare: 
bfond, Stirn: niedrig, Augenbrauen: blond, Augen: 
Blau, Nafe: etwas abgeflumpft, Mund: gerwöhne 
lich, Zähne: voltzählig, Kinn: rund, Gefichtsbil- 
dung: oval, Gefichtöfarbe: gefund, Gehalt: mitfel, 
Sprache: beutfch. Beſondere Kennzeichen: fehlen. 

Befleidung. Ein braum- und grüngeftreiftes 
Camiſol, ein blauer baumwollener Rod, eine ges 
fleeifte baumwollene Schürze, ein blaues wollenes 
Kopftuch, ein” braun-, roth⸗ und gelbgeftreiftes 
Halstuch, ein Paar braune mollene Strümpfe, 
ein Paar Schnürfchube, ein Paar lederne Schuhe, 
eine vothe unb teißgeftreifte Schürze, zwei alte 
Hemben, eine Kiepe, ein blauer baummwollener ges 
deudter Rod, ein weißes: —— ein Paar 


weiße kattunene Strumpfbänber 





v 


° Die am A. Mai d. J. aus’ dem. Land ⸗Armen⸗ 
hauſe zu Strausberg nebf ihrem Kinde hierhers 


gewieſene Charlotte Gädicke hat fih am 24. d. 


M. mit Zurüdlaffung ihres Kindes entfernt und 
if bis jetzt nicht zurückgekehrt. Sämtliche Sivil⸗ 
und Militairbehörden werden ergebenſt erſucht, 
die'ıc. Gädicke, welche eine verfchmigte Bagas 


bonbin if, im Betretungsfall zu verhaften und " 


ung hiervon gefälligft zur weitern Beranlaffung 


Nachricht zu geben. . 
Signalement bderfelben. Geburtsort; 


Biefentbal, Aufenthaltsort: heimathlos, Alter: 


38 Jahre, Größe: A Fuß 8 Zoll, Haare: braun, 
Augen: grau, Nafe: Flein, Mund: öhnlich, 
Zähne: fehlerhaft, Kinn: rund, Geſicht: oval, 
Gefichisfarbe: aefund, Statur: Elein. Befondert 
Kennzeichen: rothe Augenlieder. 
Biefenthal, den 29. Veai 1845. 
Der Magiftrat. 


Erneuerter Stedbrief. 
° Da ber unterm 2%, März d. 3. gegen ben 
Seifenfieder und fpäteren Leinwandhändlert Peter 
Bouffleur aus Hüfelsheim bei Kreuznach er⸗ 
laffene Stedbrief bisher nicht erledigt if, fo brin« 
gen wir ihn allen Civil und Militairbehörden 
bierdurch mit ber Bitte in Erinnerung, fich bie 
Habhaftiverbung des ıc. Bouffleur vecht ange 


legen fein zu laffen. j 


Beelig, am 31. Mai 1845. 
Königl. Preufifches Land» und Stadtgericht. 


Befanntmahung. 
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht, daß ber aus Berlin gebürtige Musfetier 
Heinrich Arnold Gerber des Zäften Infanteries 
(Sten Referve-) Regiments, welcher fich am 19. April 
1844 aus feiner Garniſon zu Mainz heimlich ent⸗ 
fermt und nicht wieder eingefunden bat, durch ein 
beftätigteg kriegsrechtliches Erfenntniß vom21.d. M. 
in contumaciam für einen Deferteur erachtet, und 
fein ſämmtliches ſowohl gegenwärtiges als zufüuf- 
tiges Vermögen, Eonfiscirt worden if. 
Frankfurt an der Ober, ben 30, Mai 1845, 
Das Gericht des Zten Armee Corps. 


” . Berlorner Reifepag. 
° Der nachfiehend fignalifirte Schaufpieler Julius 
Richter hat angeblich den ihm vom Magiſtrate 
u Lenzen im Auftrage ber Königl, rung zu 

otsdam am 22, November v. J. ausgefteliten und 


J 284 


aletzt am 20. d. M. hier nach Braunſchweig vi⸗ 
Iren Paf verloren, in welchem feine Ehefrau, 
Wilhelmine Loyife geb. Scheele und zwei Fleine 
Kinder mit aufgenommen waren. | 
. Zur Bermedung von Mißbräuchen wird dieſes 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, und 
der verforne Paß für ungültig erklärt. 

Berlin, den 20. Mai 1345. 

Königl.. Polizei» Prafidium. 

Signalement des Schaufsielers Iulius 
Richter. Geburtd- und Aufenthaltsort: Lenzen, 
Religion: evangelifh, Alter: 28 Jahre, Größe: 
5 Fuß 2 Zoll, Haare: bunfelbraun, Stirn: frei, 
Augenbrauen: braun, Augen: hellbraun, Rafe und 
Mund: mittel, Bart: braun, Zähne: vollzählig, 
Kinn und Gefichtsbildung: oval, Gefichtefarbe: 
gefund, Geflalt: unterfegt, Sprache: deutfch. "Ber 
fondere Kennzeichen: Eeine. “ 





Belanntmahung 
Der Hammerfchmidtmeifter Johann Gottfried 
Vorwerke 


Bu T a u beabfichfigt auf einer, vom 


Martinique erworbenen, oberhafb Alt- Moabit be⸗ 
legenen Uderparcefe ein‘ Eifenkammertwerf anza ⸗ 
legen und baffelbe mittel: einer Dampfumafchine 
von 12 Pferdefraft in Betrieb zu ſetzen. 

Dies Vorgaben des ıc. Burau wird m. Ge⸗ 
maßheit des $ 29 der Gewerde⸗Ordnung vom 
17. Januar d. 3. hierdurch mit der Uı 
zur Öffentlichen Kenntniß gebracht, etwanige Eins 


+ wenbumgen gegen die neue Anlage binnen vierwö⸗ 


chentficher - prächuftoifcher Fri bei ber umterzeih- 
neten Behörde anzumelden. . 
Berlin, ben 30. Mai 1845. 
Königl. Rentamt Muhlenhof. 


Das Dominium zu Eidenburg beabfichtigt ‚auf 
dem Gutsterritorio eine Ziegelei zu erbauen. Noch 
Borfchrift des‘ $ 239: der Allgemeinen Gewerbe⸗ 
Ordnung vom 17. Januar d. 3. teerben diejenigen, 
welche fich durch diefe Anlage beeingrächtigt glaw- 
ben, aufgefordert, ihre Einwendungen binnen vier 


Wochen präclufivifcher Frift bei dem unter; eten 
geil untergeichei 


mi anjumelben und za beg > 

ie Bauftelle ift mit "einem bebfigelten 

bezeichnet. » Legen, den 2. Juni 1845. vi 
. Körigl. Rentamt. 


Betanntmadung. 


‚Der Mühlenbel St de 
a Mühlen! 5 —— — 


D 


ne Bocwindurichte mie zwei Mahlgängen auf 
feinem Grund und Boden und zwar auf dem füs 
genannten Kollegenberge zu erbauen. In Ges 
mäßheit des $ 29 ber Gererbe-Orbnung vom 
17. Jannar d. 3. wird dies hierdurch mit der 
Aufforderung befannt gemacht, etwanige Einwen⸗ 
bangen gegen bie nene Anlage binnen vier Wochen, 
vom Tage der Ausgabe bed Amesblatts, bei und 
anzumelben, widrigenfalls auf dergleichen Einwen⸗ 
dungen, infofern fie nicht privatrechtlicher Natur 
ind, keine Rückſicht genommen twerben wird, 
Serausberg, den A. Juni 1845. 
Der Magiftrat. 


Beranntmahung 
° Der auf ben 18. d. M. in Fürftenwalde ans 
beraumte Brenn⸗ und Rupdolg » Berfteigerunge- 
Kermin für das Neubrüder Forfirevier wird, hö⸗ 
herer Beſtimmung zufolge, hiermit aufgehoben. 
Neubrück, den 2. Juni 1848. 
Dir Dberfürfter Ey ber. 


— Berpachtung bes Gutes Zipfeleben. 

*. Dad, beim Klofter Unfer Lieben Frauen gehör 
tige, 4 Meile vor Magdeburg gelegene Gut Zinfes 
Ieben, zu welchem, außer ben erforderlichen Wohn 
und Wirthfchaftsgebäuden nebft Tagrlöhnerhäufern 


gehören: 
1. 3 org. 8 DRurh. Gärten, 
3 7» Hof u. Bauftellen, 
524 - 5A + de, 
23 :102 =» BWielen, 
3 :65 = Anger, 
139» 6 » Wege, Gräben, Ges 
voäffer, Deiche u. Uniand, 


Sumama 1265 Morg.62 IRuchen; 
1. bie Eifer und Robenugung in ben Kolfen 
 immerhafb ber Gutsfelbmark und in einem 
Theile des Zipkeleber Sees; 
MI. die privative Jagd auf der Wuetsfeldmark und 
einem Theile der‘ Puppendorfer, Gübfer und 
Senıbege Feldmarf, fo wie des Zipfeleber 


IV. bie Viehtrift auf Wahlitzer Feldmark während 
der Ueberſchwemmung, 

ſol vom 1. Juni 1846 bis dahin 1870 an ben 
Meiftbietenden verpachtet werben. Zu biefem Be- 
dufe habe ich einen Licitations-Termin auf 

- den 28 Juni d. J., Bormittagg 9 bie 12 Uhr, 
im fogenannten rothen Saale Kloſters Unfer 
Lieben Frauen, große Kioferfiraße Nr. 1 hierſelbſt 


anberauumt, won Yacheluftige hlerdurch eingeladen 
werben, mit bein Bemerken, daß bie Vervachtungs⸗ 
‚Bedingungen nebft Anſchlag und Charte im Ges 
"chäftslofale der Abminiftration des Kioſters Unfer 
kieben Frauen, Regierungsftraße Nr. 2, eingefehen 
werden Fönnen. Pachtbewerber müffen ſich vor 
dem Termine über ihre Qualififation ale Lands 
wirthe und über ihre Vermögengverhältniffe aus- 
tweifen und eine Kaution von 2000 Thlen. bepo- 
niren. Nach gefchloffenen Termine werben feine 
Gebote voeiter angenommen. 
Magdeburg, d den 29. März -1845. 
Der Profurator Heffelbarth. 


* Die diesjährige Grasuutzung aus den Ehauffee- 
Gräben und von den Dammböfchungen ber Ber- 
line Potsdamer Chauffee von Berlin bie Klein⸗ 
Glienicke und der Berlin-Damburger Chauffee von 
Berlin bis vor Spandau fol in öffentlicher Lici⸗ 
tation, gegen gleich baare Bezahlung, verpachtet 
mern und fiehen dazu: 
mm Plontage ben 16- Suni 1845, Borm. 10 Ubr, 
in Sehtenbor? für die erfie, und 
am Dienftage den 17. Zupi 1845, Borm. 10 Uhr, 
in Charlottenburg im Gafthaufe zum ſchwarzen 
Abler für die letzte Strede Termine an, zu wel⸗ 
chen Pachtluftige eingelaben werben. 
Sharlottenburg, den 8. Juni re 
Der Königl. Wegebaumeifter, 2. Burchardt. 


Nothwendiger Berfauf. 
Königliche Kammergericht in Berlin. 

Das in ber Ehauffee Straße hierſelbſt Nr. 70 
belegene, im fammergerichtlichen Hypothekenbuche 
Bol. Mb Nr. 35 Pag. 156 verzeichnete Grund» 
füd des Baumeiſters Guſtad Loof, abgeſchätzt 


auf 12010 Thir. 9 Sgr. 7YPf. zufolge der, nebſt 


Lvrothelenſchein und Bebingungen in der Regi⸗ 


ratur einguehenben Tare, fol 
3. September 1845 
an gertige —EzE ſubhaſtirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das auf dem Schiffbauerdamm Nr. 14 hier⸗ 
ſelbſt belegene Wohnhaus nebft: Zubehör, abge 
ſchãtzt auf 18,698 Thlr. 10 pr. 10 Pf. zufolge 
der, nebft Hypothekenſchein und Bedingungen in 
der Regiſtratur einzufehenden Tare, fol 

am 15. Oktober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an orbemliches Gerichtökttle ſubhaſtirt werden. 


Alle unbedannten Realpreätendenten iverden auf⸗ 

‚gefordert, fich bei Vermeidung der Prächuflon fpüs 

teſtens in bdiefem Xermine zu melden. . 
— — 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 18. Januar 1845. 
Das in ber Fruchtſtraße belegene Krügerfche 
Grundftüc, gerichtfich abgefchägt zu 15,672 Thlr. 

2 Sgr. 9 Pf., foll 

am 4. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaffirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


5 Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 1. Februar 1843. 

Da, Schönhaufer AlfeeNr. 142, belegene Caffe⸗ 
tier Hufnagelfche Grundftüd, gerichtlich abge- 
fhägt zu 10,819 Thlr. 6 Ser. 104 Pf., foll 
am 22. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 

Die dem Aufenthalte nach unbekannte Wittive 
Bogel, Theodore Wilhelmine, geb. Uhlemann, 
wird hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothbwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 21. Februar 1845. 
Das in ber Behrenſtraße Nr. 18 belegene 
Lehmannfche Grundftüd, gerichtlich abgefchägt zu 
6454 Thlr. 26 Sgr. 9 Pf., fol 
am 29. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hyypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Die dem Aufenthalt nach unbefannten Hypo⸗ 
thefen=Gläubigerinnen, die Wittwe Lehmann, 
Marie Dorothee, geb. Mens, und die Wittwe 
Liefch, Johanne Charlotte Sophie, geb. Tee, 
werden hierdurch öffentlich vorgeladen. 


B Nothwendiger Berfauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 22; Februar 1845. 
Das in der Grenadierfiraße Nr. 9 belegene, zur 

— kemeifer 5 ö % N —2 
rundſtück, gerichtli— ätze zu 6019 

13 Egr. 6 Pf. fol ö 
am-30. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an ber Gerichtsſtella fubhaftict werden. Taxe und 

OHvpothelenſchein find im ber Regificatur einzufehen. 


Die unbefonnten Realpeätenbenten werben hier⸗ 
buch unter der Verwaruung der Präelufion vor⸗ 
gelaten. . 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 24. Februar 1845. 

Das in ber Köthener Straße Rn 13 beiegene 
Hußefche Grundſtück, gerichtlich abgefchägt - gu 
18,630 Thle. A Spr. 6 Pf., ſol 

am. 3. Dftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaflict werden. Tage aud 
Hypothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


‚Nothmwendiger Berkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 5. April 1845. 
Das bierfelbft im ber Lundenfiraße Rr. 106 

belegene Duchadfchfche Grundküd, gerichefich 
abgefhägt zu 5540 Thir. 11 Gyr. 9 M., fi 

am 14. November 1845, Vormittags 11. Uhr, 
an ber Gerichtäftelle fubhafirt werden. Tare und 


- Oppothefenfcheir find in der Regiftratur einzufehen. 


Der dem Aufenthalt nach unbekannte Eigene 
thümer, Bäckermeiſter Chriſtian David Duchadfch, 
wird hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stabtgericht zu Berlin, ben 24. Mai 1845. 

Das in der Lietzmannsgaſſe Nr. 10 belegene 
Ruhbergſche Grundſtück, gerichtlich abgeſchätzt 
zu 7489 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf. ſoll, anflatt am 
25 Oftober, 
"am 16. Ianuar 1846, Bormittage 11 Uhr, 
an der Gerichtsftelte fubhaftirt wwerden.- Taxe und 
Hyypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothbwendiger Berfauf. 

Königl. Landgericht zu Berlin, den 25. April 1845. 

Das dem Rittergutsbefiger Ferdinand Heinrich 
Säger gehörige, in der Porsdamer Straße Rr. 59 
belegene, und im Hypothefenbuche von Alt-Schö- 
neberg Vol. III Ne. 156. verzeichnete Grundfüd, 
abgeſchätzt auf 7265 Thlr. 26 Sgr. zufolge ber, 
nebſt Hypothekenſchein in dem Ilten Bürean ein, 
aufehenden Tare, ſol 

um | ha —* 1845, * Fan 
an fi ya telle, Zimmerfira| 2, 
ſubhaſtirt werde. f ( . 


" Motywendiger Verkauf. 

von Jagocoſches Patrimonialgericht über Dale " 
min, Wittenberge, ben 25. Januar 1845. . 

Das in unferm Hypothekenbuche Bol. IV 
Pag. 73 verzeichnete, bem Schuhmacher Johann 
Friedrich Benefeldt 'gehörende Wohnhaus au 
Redenzien, abgefhägt nach der in unferer Regis 
Mratur täglich einzufeheriden Tare auf 250 Thir. 
Kourant, fol 

am 17. Inli 184%, Vormittags IA Uhr, 
‘auf der Gerichtsftube zu, Dallmin meifibietend vers 
fanft werden. 


Nothwendiger Berkauf. 
Patrimonialgericht Eichwerber. 
Das dem Koloniften Eduard Megke gehörende 
Rolomifiengut Nr. 25 w Eichwerder, abgefchägt 
auf. 6273 Thlr. zufolge der, uabſt Hhpothefenfchein 
uub Bebingungen in der Regifiratur. einzufehenden 
Tore, foll 
am 27. Auguft d. J., Vormittags 10 Uhr, 

an der Gerichtäftelle zu Eichtwerber fubhaflirt werden. 


Wriegen an der. Ober, den 31. Januar 1845. , 


Nothwendiger Berfauf. 

Könige. Stadtgericht Granfee, ben 36. Febr. 1845. 

Das zum Nachlaß des hierſelbſt werftorbenen 
Biegelmeifters Jürgen s gehörige Erbyachtsrecht 
der hieſigen Rathsziegelei mit allem Zubehör, taxirt 
6138 Thlt. 15 Sar. zufolge der, nebft Hypothes 
Eenfchein und Bedingungen in der Regifiratur ein 
zuſehenden Tare, fol 
am 20. September d. J., Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt werden. 


“Nothwendiger Verkauf. - 
Königl. Stadtgericht zu Xreuenbriegen, ben 
7. April 1845. 
Golpende Grundftüde des Handeldmanng Otto: 
Haus im Kiez Nr. 112 hierſelbſt, 


Ba die Hälfte-des Kümbegartens R Nr. AG, 


geſchätzt auf refp. 500 Chlr. 20 Ser. 11 Pf. und 
28 Thlr. 10 Sar., follen Schuldenhafber 
am 23. Zuli y J., Vormittags 11 Uhr, = 


‚ fubhaftirt werden. Die Tare und der Hypotheken⸗ 


fein find in ber Regifiratur einzufehen. 


Nothwendiger Berkanf.- 
Stiftsgericht Heiligengrabe. 
Das zum Nachlaffe bes Shmeibers Johann 


Chriſtian Reeber gehürige, in Rapshagen gelegene 


“ sub Nr. XII) des 


Sohnhaus und Zubehör, nach ber.in unferer Ber 
a a einzufehenden Tare auf 250 Thlx. abge: 
— 1848, Vormittags 10 Uhr, 
auf hieſiger Gerichtsſtube öffentlich meiſtbietend ver⸗ 
kauft werden. 


Proolama 


Nothwenbdiger 3 Verkauf. 


Stadtgericht zu Pritzwalk, ben 8. April 1846: 


—* vor hieſiger Stabt belegene, den Erben 

des allhier verfterbenen Superintendenten unb 
Oberptebigers Litz mann gehörige Wohnhaus uehfk 
Scheune und 4 Morgen 168 DXRuthen, reduetive 
1. Kloffe 2 Morgen 85 Muthen Ader, abge 
fhägt auf 633 Thlr. 0 Sor. 11 Pf. zufolge 
ber, nebft Hypothekenſchein in der Regifiretur ein» 
äufehenden Taxe fol 

am 26. Zuli 1843, Vormittags 11 Uhr, 
am orbentficher Gerichtöftelle ſubhaftirt werden. 


Noihwendiger Verkauf. 
Gräflih von Arnimfches Gericht der Herrfchaft 
Bohtzenburg. 

Der zu Berckholtz, Tenwliner Kreiſes, belegene, 
wpothekenbuchs verzeichnete,” 
ſpeciell ſeparirte Bauerhof der verſtorbenen Huhns 
holtz ſchen Eheleute, gerichtlich abgeſchätzt auf 
1588 Thlr. 15 Sgr., ſoll Theilungshalber 

am 17. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsfielle öffentlich verkauft wer⸗ 
den. Tare, Hypothekenſchein und Bedingungen ſind 
in-ber Regiftratur einzuſehen. 

Schloß Bogtenburg, ben 9. April 1845. 


' Nothmwendiger Berfauf 
Königl. Stadtgericht Granfee, den 11. April 1845. 
Das zum Nachlaß des hierfelbft verfiorbenen 
Aderbürgers Johann Friedrich Kagerm ann gehö- 
tige, in ber Friedrich» Wilhelmsftraße Nr. 25 be> 
legene Wohnhaus, tarirt 679 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf, 
zufolge der, nebft Hypothekenſchein und Bedingun⸗ 
gen in ber Regiftratup einzufehenden Tare, foll 
am 19. Zuli d. 8 Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelte fubhaftirt werden. 


- Nothwendiger Berfauf. 

Bon dem Königlichen Stabtgericht zu Neu⸗ 
Ruppin follen die zum Nachlaß des Raufınauns 
Ben ai: Rouffer'hierfeloh gehörigen künder 
teien ale: 


N) ein Wörtelond, Bol. VII Bi Re. ” 
j des Hyrothelenbuchs ver; 

2) ein Wörbdeland, Bol. VII Far 297 Rr. 00 

bes Soporhetenbuce verzeichnet, 

3) ein deögleichen, Bol. VII Fol. 208 des Hy⸗ 
pothelenbuchs verzeichnet, 

4) ein fogenanntes Knöpfchen, Bol. VII Fol. 19 
je 38 und 40 bes Hyypochekenbuchs ver⸗ 
deichnet, un 

5) ein —E Vol. VII gol. 23 Nr. 40 

- des Hypothetenbuchs verzeichnet, - 

welche Rändereien bei ber Separation bierfelbft in 
einen Plan von 8 Morgen und 344 D Ruthen 
PH zuſammengeiegt und gerichtlich, ein⸗ 

jeßlich ber auf jene Grundfiüde bei der Ses 
peration gefallenen Weibeparcelie von 88 Ru⸗ 
then zufolge ber, nebft Hypothekenſchein in unferer 
Regiftratur einzufehenden Tare auf: 605 Xhle. 
9 Ser. Al Pf. tarirt worden find, 

am 11. September 1845, Vormittags 10 Uhr, 

am orbentlicher Gerichtsftelfe ſubhaſtirt werden, 
Alte unbekannten Realprätendenten werben bei 

Vermeidung ber Prächufion zu jenem Termine 
ebenfalls mitvorgeladen. 
Reu-Ruppin, ben 19. April 1845. 
Königl. Preufifches Stadtgericht. 


Freiwilliger Berkauf. 

Der im Hopothefenbuche sub Mr. 2 verzeich- 
nete, bein Adermann Ludwig Albrecht Schuh⸗ 
macher gehörende, fpeciell feparicte und zu 2608 
Thlr. 10 Sgr. Kourant adgefchägte Bollhüfners 
Hof zu Sagaft, ſoll 

am 28. Juni 1845, Vormittags 11 Uhr, 
auf der Gerichtsftube zu Sagaft meiftbietend ver⸗ 
fauft werden, wozu Kaufluftige ſich einfinden, und 
bie Tape mit_den Berfaufsbebingungen in unfere 
Regifiratur täglich einfehen können. 

Winmberge, den 11. Mai 1846. 

Das Gericht zu Sagaſt. 


Nothwendiger Berkanf. 

Daß der verehelichten Pofamentiermeifter Dan» 
zer, Dorothee Henriette geb. Eharton gehörige, 
Bl. N Foi. 23 des neuen Hwothekenbuchs vers 
jeichnete, hierſelbſt auf bem Kietz beiegene Wohn- 
Haus. Re. 78 nebR Zubehör, gerichtlich Abgefejägt 
zu 898 Thr,, foll 
am 10. September 1845, Bormittage 10 Uhr, 
Schuldenhalber an ordentlicher Gerichtsſtelle fub- 
hafiirt werben. 


Die nnche Stporhetenfähin wehft Wäre liegen 


"im unferer Rogifiratur zur Einficht 


Eremmen, ben 18. Mai 1845. 
Königl. Preuß. Land» und Stadtgericht. 


Nothwendiger Berkauf. 

Land- nub Geabteericht zu Brandenburg au 
ber Havel, ben 17. Mai 1845. 

Das in der beutfchen Morffiraße ber Neuſtade 
bierfelbft sub Nr. 140 belegene Bol. A Fol. 85 
des Hypothekenbuchs eingetragene und den Erben 
der Garnmweber Gottlieb Schülerfchen Eheleute 
gehörige Wohnhaus nebſt Hausfavel gerichtlich 
abge t anf 512 Thir. 4 14 Pf. zufolge 

Hppothefenfchein und Raufbedingungen, 
Pr "unferer Regifiratur einzufehenden Tare, fol 
am 8. Oftober 1845, Vormittags It Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle vor bem Deputirten 


* Herrn Kammergerichts-Affeffor Bendel fubhafirt 


werden. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Straßburg in ber Udermark, 
den 31. Mai 1845. 

Das zum Nachlaß bes Arbeitsmann Schmidt 
sehörige, in ber legten Straße im ſogenaunten 
Tiefenthal gelegene Wohnhaus Nr. 160, abge 
fchägt zufolge bet, mebft Hypothelenſchein in der 
Res ſtratut einzufehenden Tare auf 506 Thlt. 
18 Sgr. 9 Pf., fol in termino 

den 9. September 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an gewöhnlicher Gerichtsfielle fubhaftirt. werden. 


Das Schenfgut in Wüſtermarke, Schweinitz er 
Kreiſes, fo wie die Bobertſchen Trennftüde von 
28 Morgen 42 Ruth. Ader, tarirt auf 3077 Thir. 
2 Spr. 6 Pf., ſotlen Theilungshalber mit voliſten⸗ 
diger Ausfaat 

den 1A. Juli 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an Gerichtsftelle in Wüftermarfe öffentlich ver ' 
fauft werben. Karationsinftrument und neuefter 
‚Hppothefenfchein Fönnen täglich hier eingefehen 
werben. Luckau, ben 31. Mai 1845. 

Das Patrimonialgericht Wüftermarfe. 
Klinkmüller, Juſtitiarius. 


Ic, bin gewilligt, meine zu Kyritz in der Dſi⸗ 
priegnitz am Wuſterhauſer Thore/ untrittelbar um 


- m Gunst ſchr verheitaft belegene Waffermühle 

drei Mahigängen, den vorhandenen Wirth⸗ 
—EXE (Eiles vor 20 Jahren neu aufge⸗ 
baut), dazu zwei große Obſt⸗ und Gemüſegärten 
und eine Wiefe von circa 3 Morgen im Anfchluß 
des Mühlengehöftes; auch außerdem eine Scheune, 
circa 4 Hufen Ader unb circa 20 Morgm ber 
beßen Wiefen, letztere einige 100 Schritte won bes 
Mühle entfernt, aus freier Sand, entweber ge⸗ 
theilt oder zuſammen, fofort zu verkaufen. 


Die Berfaufsbebingungen find —* bei dem _- 


Auctions⸗ Kommiſſarius Heren Boß in Kit ein 
aufehen, und die Grunbftüce folten jedem Kauf 
liebhaber auf Verlangen von mir gezeigt roerben. 

Kyrig, den 5. Juni 1845. 
Herrmann Liedemenn, Mühlenbeſiher. 


De —— an 085 in Neun wie 

wei⸗ en; unl 

a een Weitgang, mebn —8 —X 

lung wegen amilienangelegenheiten aus freier 

Hand verkaufen. Der Zufchlag gefchieht bei ihm 
im Haufe ſelbſt. 


"ur Verpachtung der meinem Kurantın gehö- 
tigen Schmiede nebft Wohnhaus und Ländereien 
in Schweinekofen habe ich dafelbft einen Termin 


auf den 9. Juli 1845, Vormittags, 


Die Vachtbebingungen Fönnen bier und heim 
. Krüger Meier in Oroß-Berge eingefehen werden. 
Mugsgerkuhl Ri Putlitz. 
Bommert, eieutenant a. D. 


Die auf dem Rittergute Sehrberg in der Dfi- 
- weirgnid. am 16. Juni d. I-aib folgenden Tage 
amgefünbigte Auktion wird hiermit aufgehoben, 
Kehrberg, den 7. Zuni 1845. 
Freiherr von Mapdell, Capitain. 


Fertige Bohmenflangen A Schod 1 Thlr. sCr, 
weite Sorte a Schor 36 Sgr. find zu verkaufen 
h Rummeleburg bei Berlin, bei Cichmann. 





Mpige fü die Haren Mühlenbefiger mıb 
Mühlen -Baumeifter,. 
Das größte Lager Franzöfifcher Wühl⸗ 
feine aus den: vorzüglidyfien Brüchen, fo wie 
Siebeferöber, Schlefifche, Pirnaer und Kagens 
feine, tegtere zu Wellen und Zapfenfagerh, em- 
pfiehlt zu fehr billigen Preifen und mit Gerantie 
ihrer Dauerhaftigfeit und Güte 
Earl Goltdammer, 
in Berlin Neue Königsſtraße Rr, 26. 


mir v von Einem Wohllöbl. Magiftrat 
bierfelbft die Eonceffion zur Vetreibung des Con⸗ 
cipienten- Gereerbes ertheilt worden ift, empfehle 
ich mich zur Anfertigung ‚von Immebiat- Eingaben, 
Vittſchriften, Geſuchen an die reſp. Behörden, Ber 
ſchwerden unb Refursfchriften in außergerichtlichen 
Angelegenheiten. Da ich mir bie hierzu nöthigen 
KXenutniffe während, meiner jährigen äfti« 
ung in öffentlichen" Verwaltungs- und Gelchäfte« 
Er angeeignet habe, fo barf ich mich des ge⸗ 


neigten Zuſpruchs verfichert halten. 


W. €. Seidel in Zehbenid, 


Eine tüchtige und erfahrene Wirthſchafterin 
findet bei billigen Anfprüchen fogleich oder zu 
Johannis dieſes Jahres eine Anftelung. Das 
Nähere auf portofreie Anfragen beim - 

Gurbefiger J. U Böltje 
in ehe bei Sandau an der Elbe. 


Zur Scnafwäfge 
empfingen das befte und din Wafchmittel, für 
16 Thir. zu 3000 Stüi jaafe Flar zu waſchen, 


2. Meyer u. Komp., Jüdenſtraße Rr.54. 


Berlin-Anbaftifhe Eifenbahn. . 

In ber heutigen (dritten) Berloofung von 
Prioritätg- Aktien unferer Geſellſchaft find folgende 
Nummern gezogen worden: 

A, Bon Priorität» Aktien & PO «hr, 24 Sid: 
Nr. 46. 230. 272. 438. 449. 601. 645. 781. 
- 885. 880. 916. 041. 1074 und 1109, 


240 


B. Bon Prioritüts/ Altien & 100 Thlr., 92 Stüd: 
. Nr. 148. 240. 357., 502. 524. 715. 836. 861. 
933. 957. 1012. 1236. 1813. 1319. 1355. 
1370. 1531. 1607. 1642. 1609. 1720. 1733. 
1748.. 1813. 2061. 2125. 2256. 2427. 2454. 
2526. 2608. 2661. 2762. 2864. 2013. 2928. 
3000. 3024. 3031. 3576. 3663. 3738. 3914. 
3946. 4022. A054. 4165. 4309. 4368. 4438. 
4495. 4773. 4975. 5013. 5128. 5196. 5242. 
« 5359. 5574. 5007. 5774. 5794. 5882. 5940. 
6007. 6124. 6183. 06193. 6238. 6310. 6346. 
6620. 6715. 6745..6804. 6825. 6852. 6930. 
7123. 7151. 7186. 7224. 7346. 7423. 7A. 
7734.:7739. 7842. 8120. 8194. 8390 und 
8458. ö 
Nach Vorfchrift bes betreffenden Statut for⸗ 
dern wir bie Inhaber diefer auggelooften Aftien 
gierdurg auf, dieſelben mit den, noch vom 1. Juli 
. 3. ab laufenden Zinskoupons 
\ am 1. Zuli d. 3. 
bei unferer hiefigen Hauptkaſſe (am Asfanifchen 
Plag Nr. 6) gegen Zahlung bed Nennwerths ber 
Aktien einzuliefern. 


Der Betrag etwa fehlender Koupons wird vom [ 


Kapitale gekürzt. j 
Die Berzinfung der ausgelooften Aftien hört 


mit dem 1. Juli d. 3. auf, und rückſichtlich ders" 


fenigen, welche bis ult. Dezember d. I. nicht zur 
Einlöfung präfentirt werben folten, tritt daß ge⸗ 
richtliche Depofitiond- Verfahren ein. 
Folgende verloofte Prioritäts-Aftien & 100 Thlr. 
find bis jege noch nicht zur Einlöfung vorgelegt 
worden: Dr 
aus der Ziehung vom Jahre 1843 Nr. 6529, 
aus ber Ziehung vom Jahre 1844 Nr. 39. A103. 
4160. 5531. 5754 und 6040. 
Berlin, ben 1. April 1845. 
Direktion der Berlin» Anhaltifchen Eifenbahn- 
u Geſellſchaft. 


v. Cronſtein, Vorſitzender. 


Berlins Potsdamer Eiſenbahn. 
Folgende, in Gemäßheit unferer Befanntımas 


ung vom 31. Januar d. I., zum Zweck der 


Wnortifanion ausgelooſte Priwitäsd-Mftien: 


Ar. 87. 68. 123. 141. 236. 3er. Ss. 538. 
592. 618. 664. 735. 741. 7068. 770. 788. 
798. 810. 857-1005 1017. 1178. 1218. 
1261. 1888. 1405. 1642. 1700. 1708. 
1709. 1744. 1762. 1816. 4839. 1882. 
1958. 1971. 
- 37 Stüd ü 200 Thlr. = 7300 The. 
Find vom 1. Juli d. J. ab, bei unferer Gefell- 
fchaftefaffe einzureichen, und die Beträge dafür in 
Empfang zu melhmen. Mit dem 1. Zuli d. 3. hört 
die Berzinfung dieſer Aktien auf, und müflen bie 
Zinskoupons von diefen Tage ab mit eingeliefert 
werden, widrigenfalls ber Betrag ber- fehlenden 
Ziuskoupons von dem Kapitale gekürzt wird. 
Bon den am 20. Februar 1844 ausgelooften 
Prioritäts- Aktien find die Nr. 1286 und 1415 
noch nicht abgehoben, und werden die Inhaber 
derfelben an deren Einlöfung mit dem Bemerken 
erinnert, daß bie Verzinfung bereits ‘mit dem 
1. Juli v. 3. anfpehört bat. 
* Berlin, ben 6. Juni 1845. 


-Die Direktion ber Berlin- Potsdamer Eifenbahn- 


Geſellſchaft. 


Berlin» Potsdamer Eiſenbahn. 
Bom 1. big inck.”ben 15. Juli d. I, 
Bormittagsvon 9 big 12 Uhr, mit Aus 
ſchluß der Sonn» und Fefttage, werden im Kaffen- 
iokale auf dem Hiefigen Bahnhofe bie Zinfen vom 

den Prioritäts-Aktien für dag erfie 


Jahr 1845 gezahlt werben. Ein jeber Befiger 


von Koupong hat eine Spezififation derſeiben 
nad) ben laufenden Nummegn geordnet, mit 
feiner Namens - Unterfchrift und feiner Wohnunges 
Anzeige verfegen, einnweichen, und gegen Abgabe 
der Koupons bie Zahlung fofort zy geroärtigen. 
a. a aalranme wer 

a ie mi een Zins⸗ 
kouvyons der Simmmartien und bie 
denbenfcheine ans frühen Jahren zur Aut 
sehlung u R er 

in naı ummern geordnetes Berjeichniß ik 

ebenfalls dabei erforderlich. sec 

Berlin, den 6. Juni 1845. 


Die Diteftion der Berlin« Potsdamer Eiſenbahn⸗ 
. Gefenfgyaft, “ 


\ . — — 


* doch, Taut besfallfiger Benachrichtigung, 


2 


Deffentliher Anzeiger 
zum 26ſten Stüd des Amtsblatte 
ber Rönigligeu Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. 





Den 20. Juni 1845. 





° Dem Maler Johann Knipfcheer zu Elber⸗ 
feld iR unter dem A. Juni 1845 ein Patent 
auf eine Mafchine: zum Grundftreichen des 
Tapetenpapiers, in ber durch Zeichnung und 
Belchreibung nachgetviefenen Konftruftion, 
auf. ſechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 
ueb für den Umfang bes Préußiſchen Staats ers 
theilt worden. r3 


Sted br riefe 

° Die nachfiehend bezeichnete unverchelichte Hen⸗ 
rierte Emilie — aus Jüterbogk, bie Hier 
gedient, fich meift aber lüderlich umhergetrieben 
bat, ift zuletzt wegen eines Heinen Hausdiebſtahls 
von ihrer Brobherefchaft entlaffen und am 22. v. MR: 
in, ihre Heimath zurüdgeriefen worden, dort je⸗ 
nicht ein⸗ 
getroffen, weshalb fämmtliche refp. ehörden auf 
diefe gemeinfchäbliche Perfon mit bem Erſuchen 

fmerkſe jemacht werden, dieſelbe im Betre⸗ 
tungsfalle gefälligſt verhaften und mittelt Trans⸗ 
ports nach Süterbogf birigiren zu tollen. ° 
"Potsdam, den 11. Iunt 1845. 

Königl. Polizei- Direktor, . 

Regierungs-Rath von a armen 

Signalement. : Henriette Emilie 
@blirit, Geburtsort: hei Religion: evan⸗ 
gelifch, Alter: 20 Jahre, Größe: mittel; Haare: 
vum Stirn: breit, Augenbrauen: Hlond, ſehr 

mach, Augen: blau, Naft: ſtumpf, Mund: klein, 
Kinn und Geſicht: oval, Geſichtsfarbe: geſund/ 
Statur: unterſetzt. on 


Der nachſtehend fignalifirte, am 18. v. M. aus 
dem Strausberger Land⸗ Armenhauſe vermittelſt 
Reiſeroute hierher gewieſene Schuhmachergefelle 


Auguſt Ferdinand Wude iſt bis jetzt bier nicht 


jen. Er war in dem genannten Haufe 
wegen Bettelns betinirt, hat einen ſtarken Gang 
yam Umhertreiben und bärfte bemfelben ** zur 


Zeit reicher: fröimn.. Bir machen baher auf ve 


Bubjeft hiermit aufmerffam, und ftellen anheim, 
da, mo es betroffen wird, gegen daffefbe nach dem 
Geſetze vom 6. Januar 1843 wegen Beftrafung 
der Landſtreicher ıc. zu verfahren. 
Beelitz, den 12. Juni 1845. 
Der Maogiftrat. 
Signalement. Geburtd- und Wohnort: 
Deeli , Religion: evangelifch, Alter: 1814 _gebo- 
öße: 5 Fuß 3 Zoll, Haare: braun, Stirn: 
hei Augenbrauen: braun, Augen: grau, Nafe: ger 
wöhnlich, Mund: etwas aufgerworfen, Zähne: gut, 
Bart: braun, Kinn und Geſicht: oval, Gefichte- 
farbe: gefund, Statur: mittel: 


Befanntmahung. 


-* Ewald Hefmann, A Jahr alt, weißes Haar, 


blaue Augen, rundes Geficht, gefunde Geſichts⸗ 
farbe, beffeidet mit einem grauen baumwollenen 


. Kittel, dergleichen Hofen, blaubaummollenen Strüm⸗ 


pfen und foryarstebernen Schnürftiefeln, hat fich 
am 15. d. M., Nachmittage A Uhr, aus ber 
Wohnung feiner Eltern — Burgſtraße Rr. 8. 
bierfelb| A — entfernt und ift bis jetzt nicht zu⸗ 
rüdgefehrt. Es wird dringend und ergebenft er» 
fucht, den Knaben, wenn berfelbe irgendwo an⸗ 
getroffen oder aud) nur eine Spur von ihm entdeckt 
vwoird, ſeinen tiefberrübten Eltern zurüdzuführen 
oder ihnen doch Nachricht darüber mittheilen zu 
wollen. Potsdam, den 17. Zuni 1845. 


Geſtohlener Reiſepaß. 


Dem zetſche 
iſt hierſelb . Mai 
d. 3. vom 5 er= 
theilter, aı Neu: 
Angermün digna⸗ 
lement en wor⸗ 

den, wes uütung 
von Mist " 

Wrigyı ib. 

Der Magiftvot: 


242 


Signalement. Neme: Joſeph Aten, Stand 
Handeldmann, Geburts- und Wohnort: Betfche, 
Religion: jüdifch, Alter: 33 Jahre, Größe: 5 Fuß, 
Haare: ſchwarz, Stirn: halbbebeckt, Augenbrauen: 
ſchwarz, Augen: grau, Nafe und Mund: gewöhn⸗ 
lich, Bart: ſchwarz, Kinn und Geficht: oval, Ger 
fichtsfarbe : Hein. Beſondere 
Kennzeichen: B 


* Mit Bezugnahme auf unfere Bekanntmachung 

vom 29. v. M. wird hiermit zur öffentlichen Kennt⸗ 

niß gebracht, daß die Veräußerung des Vorwerks 

Gaftaven, im Templiner Kreife, in Folge höherer 

Beſtimmung vor der Hand nicht ſtatt finden wird. 
Potebam, 1 ben 16. Juni 1845. 

Königliche Regierung. 

Abtheilung für die Verwaltung der direften Steuern, 

Domainen und Forſten. 


gefund ‚ Statur: 
feine. 


Befanntmadgung 
Im Auftrage der Königl. Regierung wird das 
unterzeichnete Haupt = Steueramt, und zwar in 
deffen Amtegelaffe 
am 38. d. M., Vormittags 10 Uhr, . 

die Anfuhr von circa 250 Tonnen Salz, von 
Stettin nach Strasburg, an den Mindeftfordernden 
zum Yusgebote ftellen. 

Dispofitiongfähige Perfonen, welche zur Sicher⸗ 
heit ihres Gebots im Termine 25 Thlr. niederge⸗ 
legt haben, twerben zum Bieten zugelaffen und” 
bleibt der Zufchlag des Gebots ber Königl. Res 
gierung vorbehalten. 

Die Kontraftd-Bebingungen find von heute” 
an in unferem Amtsgelaſfe zur Einficht der Bier 
tungsluftigen ausgelegt. 

Prenzlau, ben 13. Juni 1845. . 

Königl. Haupt Steueramt. 


Befanntmahung. 
Zur Befriedigung bes häuslichen Bedarfs für 
die Bewohner der nächften Umgegend follen 
den 27. Juni, 28. Auguſt und 17. September d. J, 
jebesmal Vormittags 10 Uhr, 
- hierfelb im Bonadfchen Gafthofe aus ben ver- 
ſchiedenen Forſtdiſtrikten des Reviere Neubrüd ans 
gemeffene Quantitäten Aft- und Stubbenhol; im 
Wege ber Licitation öffentlich an den Meifibieten- 
den, gegen gleich baare Bezahlung, verkauft wer» 
den, wozu ich Kaufluflige hiermit einlade. In 
dem erften ber genannten Termine kommen außer» 
dem 12 Klaftern drei⸗ und vierfüßig Birken Nutz⸗ 


holz für Stellmacher, fo wie einige Buchen - Nutz⸗ 
Enden, und in dem letzten Termine mehrere Eichen- 
Nug- Enden und Klaftern, bei freier Soncurreng 
zum Verkauf, auch wirb in diefem Xermine, ai 
am 17. September d. I., den ® 
treibenden ber Umgegend, wozu indeß Holzhaͤndler 
ray BE ählen fi ade Er — ihres Breun- 

it gegeben werden. 
ee, Set —* Juni 1845. 

Der Oberförfer Eyber. 


Belanntmahung. 

Der Mühlenbeſcheider Rraufen in Rathenow 
beabfichtigt auf einem, bei dem Dorfe Mögelin 
von dem Bauer Zehle erworbenen Aderüde eine 
Bockwindmühle, welche auf bie Forderung fremden 
Gemahls berechnet if, zu 

Nach Vorſchrift des $ der Algemeinen Ge 
werbe- Ordnung vom 17. Januar d. I. werben 
biejenigen, welche fich durch dieſe Anlage beein- 
trächtigt glauben, aufgeforbert, ihre 
gen binnen vier Wochen prächufivifcher Frik bei 
tem unterzeichneten Amte anzumelben zu bes 
fiheinigen. Brandenburg, den 14, Juni 1845. 

Königl. Rent» und Poligej-Amt Lehnin. 


Befanntmahung 
Der: Tuchfcheermeifter Ferdinand” Strobach 
hierſelbſt beabfichtigt auf feinem, in ber ftäbtifchen 
Feldmark, an dem Neuen - Gärten» Wege entlang 


gelegenen fogenamnten Hagenfüde eine Tuch⸗ Ape 
pretir⸗ Fabrik anzulegen und in dieſer Fabrik, zum 
Betriebe berfelben, eine Hochdrud-Dampfmafchine 


von 8 et aufzuftellen. In Gemäßheit der 
Borfchrift des $ 29 der Allgemeinen Gewerbe 
Ordnung vom h Januar d. 3. wird dies Bor 
haben hierdurch zur öffentlichen Kenntuiß gebracht, 
und werben alle diejenigen, wel bie 
ſichtigte Anlage beeinträchtigt zu werden er 
zugleich aufgefordert, ihre Einwendungen binum 
vier Wochen, welche Frift für alle nicht privat 
rechtlichen Einreden prächufivifch it, bei dem Unter 

zeichneten anzumelden. 

Treuenbriegen, ben. 12. Juni 1848. 

‚Der Magiftrat. 


Berkaufs- Anzeige 
Der zum Zweck ber Auffiellung ber 
ee 
figen Stal vor · acht m vom 
dolz und CLeenfachwert nen aufgeführte Interinde 


Yen von 


„für jede 


von 21 Fuh Länge, 16 Bub Tiefe us 
DB Fuß Höhe in zwei, Erogen fol, nachdem beis 
felbe gegenwärtig bier überflüffig geworden, zum 
fofortigen Abbruch in termino 
den 14. Zuli d. J., Vormittags 10 Uhr, 
auf biefigem Kirchplatz ffenelich meiftbietenb ver» 
kauft werben. Es eignet fich dies Gebäude zu dem⸗ 
felben Zweck, zu welchem es ‚hier benugt worden, 
Dorfgemeinde, der ein Thurm mangelt. 
Cöpenick, den 12. Juni 1845. 
Der Magiftrat. 


In der Kreditfache des Majors im Kaifer 
Alexander GrenadiersRegimente von Franken⸗ 
berg werden folgende, ihrem Aufenthalte nah 
unbekannte Gläubiger, als: 

1) der Kaufmann Ferdinand Ernft Berthold, 
tefp. deſſen Ceſſidnar, der Steuer - Korttroßteur 
Schierer, für meichen ſich 499 Thlr. 28 gr. 
1 Pf. in unferem Depofitorio in einer Spe⸗ 
cialmaffe befinden, 

2) derUnteroffizier und Capitain d’armes@ründe 

mogdo beffen Erben, Hr welche fich 6 Colt. 
11 Sr. 5 Pf. in unferem Depofitorio in einer 
Specialmaffe befinden; 
hierdurch aufgefordert, binnen -vier Wochen ihre - 
Anfprüche zu befcheinigen, widrigenfalls diefe Maffen 
an bie Jafiiz ⸗Offizianten ⸗Wittwenkaſſe abgeliefert 
werben folten. Berlin, den 31. Mai 1845. 
Königl. Preuß. Kammergericht. ö 


Nothmwendiger Berkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 
. Das im Ruppinfchen Kreiſe belegene, im Sr 
vochekenbuche des Königl. Kammergerichtd Bol. II 
Pag. 434 Rr. 94 verzeichnete Rittergut Wittwien, 
auch Meerfagenheide genannt, ritterfchaftlich ab⸗ 
gefehägt auf 7265 Thir. 5 Sgr. 10 Pf. zufolge 
ver nebft Hypothekenſchein und Bedingungen in 
der Regiftratur einzufehenden Taxe, foll 
am 12. Auguft 1845, Vormittags 11 Uhr, 
am ordentlicher Gerichteftelle fubhaftirt werden. 
J Nothwendiger Berkauf.. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 


Die in der Couifenfirafe bierfeldf Nr. Ai und 


Nr. 4k belegen, in im ‚Anpothetenbuche des Königl. 
Kammergerichts Bol. IX Cont. i Nr. 23 Pag. 
827 vergeichneten —X nebft Zubehör, weiche 
ſedoch größtenthe ils noch im Rohbau begriffen find, 
und’ von denen der Materialienwerth des Erſteren 


auf 10,087 Th. 8 Cgr. 7} Bf, des Eeheren: 
Pf., zuſammen 


auf 20,004 Thfe. — Sor. 6 Pi. abgefchäßt, ber 
Eünftige jährliche reine Ertrag aber auf H91 Thlr. 


. 9 Sr. und ber Fapitalifirte Ertragswerth auf 


19,833 Thir. 10 Sgr. berechnet worben if, wels 
cher Ertrag und refp. Ertragswerth in Folge einer 
auf den Antrag bes Beſitzers veranlaften nach⸗ 
träglichen Revifton ber gerichtlichen QTaren auf: 
vefp. 1489 Thlr. 11 Sur. 3 Pf. und 29,787 Thlr. 
15 Sr. gewürdigt worden, follen, ba der Adjus 
dicatar, Rentier Cart: Wilhelm Fiftler, die Kauf- 
gelder zum Betrage von 28,000 Thlr., für welche 
ihm bie gebachten Grundflüde in dem am 25. Nos 
vember 1844 ergangenen Adjudications ⸗ Beſcheide 
zugeſchlagen ‚find, zu belegen nicht im Stande ge⸗ 
weſen iſt, auf ben Antrag ber Stäubiger reſubha⸗ 
ſtirt und an den Meiſtbietenden in dem auf 

ben 24. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, 
im Kammergericht vor dem Kammergerichtsrach 
Herrn Drogand anberaumten Termine öffentlich 
verkauft‘ 

Die Toren, ber neueſte Hhpothefenfchein und 
bie Kaufsbedingungen können in der Regiſtratur 
des Kammergerichts eingefehen werben. - 

Der Imfpector Georg Wilhelm Kluckhuhn 
jetzt deſſen Erben, werben zu biefem Termine hier⸗ 
durch öffentlich vorgeladen. J 

Berlin, den 31. März 1845. 


Nothbwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, ben 26. November 1844. 
Das in der alten Jakobsſtraße Nr. I belegene 
Grundſtũck des Maurerpoliers Nie ſölcke, gericht- 
lich abgefchägt zu 8424 Thle., foll 
am 9. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden. Tare und 


. Hopothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Bi ‚dem Aufenthalte nach unbekannten Ins 
1) Br Manson Johann George Niefölde 


2 Frag Kaufmann Ehriftian Sein Mierſch 
werden hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 29. November 1844. 
Das in der Blumenftrafe Nr. 63 B belegene 
Grundſtück des Tiſchlermeiſters Johann Friedrich 
Aıguft Winkelmann, gerichtlich abgeſchätzt zu 
12,429. Thle. 6 Sgr. 3 Pf., foll 


. 








| 
| 


am 26. Auguſt 1845, Vormittags 11 Mr, 
an der Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Taxe und 
Oppothefenfchein find in ber Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 20. November 1844 


Die von den fünf Gefchtwiftern Baumann von - 


ihrer Mutter, der Wittwe Baumann, Anne 
Rouife gebornen Kowalsky ererbte Grundſtücks⸗ 
hälfte, und der von der andern Grundftüdshäffte 
der verehelichten Tautenhahn, Chariotte Wil⸗ 


helmine gebornen Baumann, früher Wittwe 


Blume gehörige Antheil von rs, alfo im Ganzen 
+6 des in der Elifabethfiraße Nr. 2 belegenen 
Baumannfchen Grundküds, deſſen Geſammt⸗ 
werth zu 8663 Thlr. B Ser. 9» tarirt worden 
ift, ſollen 

am 29. Auguft 1845, Vormittags 11 Uhr, 


> an ber Gerichtäftelle fubhaftirt werden. 


Tare und Hypothekenſchein find in der Regi⸗ 
ſtratur einzufehen. 
j Die dem Aufenthalte nad) unbefannten Gluu⸗ 


biger 
T bie Wittwe Sembers, Chriſtiane Friederike, 
geborne Helmbold 
2) der Kaufmann Carl kheodor Böddinghaus 
zu Amſterdam, 
3) der Kaufmann Bendir ah Mohr zu 
Amfterdam, 
4) ber Johann Peter Böddingha us, Chriſtian's 
Sohn, zu Elberfeld 
werben hierdurch vorgeladen. 


- Nothwendiger Berfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 30. November 1844. 
. Das in ber Lietzmannsgaſſe Nr. 11 belegene 


Cohnſche Grundſtück, re abgefchägt zu 


12,701 The. 7 Sgr. 6 

am 2. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichteftelle fubhafirt werden. Tage und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 13: Dezember 1844. 


Das in der Schönhauſer Allee Nr.. 147 bele⸗ 


gene Grandfüd, gerichtlich abgefchägt zu 10,573 
Thlr. — Sgr. 9 Pf., fol . 
am 12. Septeniber 1845, Vormittags 11 Uhr, 
5 der Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hpothefenfchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


j 10 Sur. 19 


Nothwendiger Bertarf: 

Srabigericht zu Berkn, den 30. November 1844. 
Dos in ber verlängerten Ftuchtſtraße belegene 
Müller-Vogelſche Gruudſtück, gerichtlich abge⸗ 

rät ou 12,619 Thir. 18 Ser. I. Pf. ſon 

5. September 1845, Bormittage RI — 

an —E Gerichtöfielle fubhaftirt werden. Tape uub 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Die unbekannten Realprätenbenten werden us 

ter der Warnung ber Präcluften vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 13. Dejember 2844. 
Das hierſelbſt in der ‚eich gabe Dir . 15 bes 
kgene Grundſtück des Particulierg Johann Heinrich 
Enader, Pe abgefhägt zu 11,098 Chr. 
1 Sgr. 1 Pf., fol Schulbenhalber 
‚am 16. Eestender 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an bee Gerihtsfielle fubhafliet werden. Tape und 
Hypothekenſchein find-in-der Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 

Stabdtgericht zu Berlin, den 17. Dezember 1844. 

Das hierfelbfi in ber Deflauer Straße Ar. 40 
befegene Grundftüd des Particuliers Johenn Cas⸗ 
par Anad * gerichtlich abarfchäge zu 8947 Air. 
fe, folk —æe— 

am 16 —— 1845, Vormittqgs — 

an ber Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. 
Hypothekenſchein ſind in der Regiſtratur hm 


NRothwendiger Berkauf. 

Stabtgericht zu Berlin, ben 18. Dezember 1844. 

Das hierfelöft in der Ierufalemer Straße Ar. 5, 
&de der Zimmerfirafe, belegene Grundftüd ber 
Bädermeifter Schtwendefchen Eheleute, gericht; 
lich abgeſchätzt zu 6610 Thlr. 27 Sgr., ſoll Schal⸗ 
denhalber 

am 23. September 1845, Vormittags 1 AR 
an der Gerichtsftelle fubhaftirt werben. Taxe un 
Hypothekenſchein find in ber Regikratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 


” Stabtgerichf-zu Berlin, den 26. Bebrnar 1885. 


Das in der Stralauer Straße ir. 12 belegene 
Srundüd bed Böttchermeiſters Abler, gerichtlich 
abgefchägt zu 28,741 Thle. 7 Ser: 6 Pf., ol 

am ?. Oktober 1845, Vormittage- 11° Uhr, 
am der Gerichtsſtele ſubhaſtirt werden. Rare ımb 
Hpothefenfchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Serkauf. J 
Stadtgericht zu Berlin, den 18. Dezember 1864. 
Das hierfelbft in ber Gxhöneberger Straße 
‚belegene Seepoldtfche Grundftüd Nr. 8, gericht ⸗ 


Rich abgeſchãtzt zu 13,281 Thlr. 8 Sr. 6 Pf, _ 


fol Sculdenhalber 

am 19. Septeniber 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werben. Tare und 
Suporhekenfchein find in der nd in ber Regifteatun einzufehen. 


Nothwendiger Berkauf. 
zu Berlin, den 1. — 188. 
Das in der Wollanksſtraße Nr. 6 belegene 
Grand ſtück des Stellmachers Ranfft, gerichtlich 
Abgefchägt zu 2284 chir 25 Sur. 3 Pf., fol . 
am 20. Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftee fubhaſtirt werben. Taxe und 
- Hypothebenfchein find in der er Resiſtratut eingufthen. 


—— Den 1. Side 
Stadeg zu Berlin, den 1. März 1848. 
in ber Wollanksſtraße Nr. 7 belegene 
- frück des Stellmacherd Ranfft, gerichtlich 
abgeſchätzt zu, 1303 Thlr. 17 Sar., fol 
am A. Dftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle ſubhaſtirt wetden. Zare und 
Oyypothekenſchein find in der Regiſttatur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 1. mi 1845. 
Das in ber Wollanksſtraße Nr. 8 belegene 
Grundſtück des Stellmachers Ranfft, gerichtlich 
abgeſchätzt zu 1353 Thlr. 2 Sgr., foll 

am 23. Dftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothweudiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berfin, ben 11. März 1845. 





Die in der verlängerten Sebaſtiansſiraße bele- 
gene Stoppelbergfche leere Bauftelle, gerichtlich _ 


abgefchägt zu 2810 Xhlr., foll 
am 1. September 1845, Vormittags 11 Uhr, - 
an ber Gerichtsſtelle fußhafirt werben. Tare und 


Hypothelenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendtiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 15. März; 1845. 
Das bierfetbft Schäfergaffe Nr. 1 am Göpniter, 
Felde belegene Bruhnſche Grundrüd, gerichtlich 
abgefhägt zu 1616 Thlr. 10 Ggr., fol 


* 


am 8. Seytem ber 1845, Vorcinaen1 uhr 
an dee Gerichtsſielle fubhaſtirt werden. Tare unb 
‚Powathetenfehein find in der Regiſtratur einzufehen. 
Der dem Aufenthalte — unbelkannte Buch⸗ 
heiter 6. $. ®. Yrnolb wird hierdurch öffente 


lich vorgelaben. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 15. März 1845. : 
- Das in der Wollanksſtraße Nr. 9 belegene 
Grundſtück des Stellmachermeifterd Ruanfft, ges 


vet radsänt zu 1354 Thlr. 18 Ser., foll 


Dftober 1845, Vormittags 41 Uhr, 
au —E . ſubhaſtirt werben. Tate und 
Hppothefenfchein find in der Regifiratur einzufehen. 


. & Rothwenbiger et 
fabtgericht zu Berlin, ben 19. März 1885. 
Das in ber Landsberger Straße Rr. BE beicgene 
Mlingebeilfche Grumbftüdt, gerichtlich abgefchägt 
zu 12,209 Thlr. 25 Sgr., foll J 
am A. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtäftelle fubhaftiet werben. Tare urb 
Hypothekenſchein find in ber Regiſtratur einzuſchen. 


Nothweudiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 2 März 1845. 
Das in ber Lindenftraße Nr. 118 belegene 


“ Horn» Bodfche Grundftüid, gerichtlich abgeſchatzt 


zu 8883 Thlr. 21 Sgr. 7 Pf., fol 
am 14. Dftober 1845, Vormittags Ik Uhr, 
am der Gerichtöftele fubhaftirt werden. Tape und 
Hppothefenfchein find in der Regifiratur einzufehen. 
Der dem Aufenthalte nach unbekannte Muſck⸗ 
lehrer Zohan Wilhelm Auguf Rürdere wird 
hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, beit 28. März 1845. 
Das hierfelbſt in der Werderfiraße an ber Ede 
der Falkoniergaſſe Nr. 1 belegene Grundſtück des 
Baumeiſters Guftav "Eduard Loof, gerichtlich 
abgelegt zu 12,394 Thlr. 28 Sgr. 9 Pf, fol 
Schuldenhalder 
am 7. November 1845, Vormittags 1 uhr, 
am der Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werben. Taxe und. 


Oypothekenſchein find in ber Regifiratın einzuſehen. 


Nothwendiger Berkauf. ”, 
Stadtgericht zu Berlin, den. 20. März) IS. _ 
Das In der großen Fraukfarter Straße Re. 19a" 


16,635 Thlr. 2 Spr. 6 


belegte Bob eſche Grundftuch, gerichtlich abge ⸗ 
fhägt zu 16,173 Thir. ASar. 9 Pf., ſon 

am 16. Dftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden. Taxe und 


Hwothekenfchein find in ber Regiſtratur einzuſehen. 
Die dem Aufenthalte nach unbekannte einge⸗ 


tragene Släubigerin, die Ehefrau des Kaufmanns 
Wilde, Charlotte Wilhelmine geb. Heifelbeg; 
wird hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 11. April 1845. 


Das in ber Waldemarſtraße Nr. 14_belegene 


Böt tcher ſche Grundftüd — abgefhägt zu 


am 25. November d. 3., Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle — werden. Tare und 
vordeheerchen find in der Regiftratur einzuſehen. 
ufenthalt nach imbekannte einge 
tragene Gläubiger Franz Gottlieb Wilhelm Ebert 
wird hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Belanntmadhung 

ns, dem Kalkbrennerei⸗ Befiter I. C. Braes 
fie gehörige, in der Brandenburger Vorfladt, 
kouiſenſtraße Nr. 8 belegene, in unferm Hypo— 
Apekmbinhe en der Ben Derfnbe son I 
verzeichnete, auf 13,699 ft. 5 17 
3 Pf. abgeſchãtzte Grundftüd nebft Zubehör, zu 
weichem auch eine Bockwindmühle, Kalkofen, Ader, 
Wiefen und Garten gehören, fol im Wege ber 
nothwendigen Subhaftation verkauft werden, und 

ift hierzu ein Biefungstermin auf 

den 12. September d. J., Vormittags 10 Uhr, 

vor dem Stodtgerichterath. Heren Steinhaufen 
im Stadtgericht, Lindenſtraße Nr. 54, anberaumt. 
Der Hhpothefenfchein, die Tare und die befon- 
deren Kaufbebingungen find in unferer Regiftras 


. tur einzufehen. 


Poisdam, den 17. Februar 1845. - 
Königl. Stadtgericht hiefiger Refidenz. 


Subhafationg- Patent. 
. Nothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Charlottenburg, ben 10. Ian. 1845. 
Daß bierfelbft in ber Berlinerfiraße zwiſchen 
. ben Hausnummern 30 und 31 belegene, im hie⸗ 


" Aigen Radtgerichtlichen Hypothefeiibuche Vol. ATI 


FR zn een 1 ae Julius 
vo en Konl ure-Ma| ie gehörig 
scan indig ausgebaute und dem erinnern 


anf utsessı zw. so. 7 9 tor Grub: 


am.2. Auguſt 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an der Gerichtöftätte fuöhaftire werben. 
Tare und Hhpothekenfchein find in der Regi- 


firatur einzufehen. 


Nothwenbdiger Berkauf. 
Yatrimonialgericht Sabinenklofter über Louifench al. 
Prenzlau, den 2. Januar 1845. 

Das in der Ükermark im Prenzlauer Kreife 
befegene, dem Gutsbefiger Wolffram zusehörige 
Erbpachtsvorwerk Louiſenthal, a 
039 Thlr. 10 Sgt. 5 Pf. zufolge dernebß F 
pothekenſchein und Bedingungen in ber Resiftratur 
einzufehenben Tare, 

am 21. Zuli v. J., Bormittage u Uhr, 
an Gerichtöftelle hierſelbſt ſubh⸗ ſubhaſtirt werben. 


Rothwendiger Verkauf. 
Vatrimonialgericht über Sagaſt zu Witienberge 
Die im Htpothefenbuche sub Sr. 33 verj 
wete, dem Kofoniften Ehriftian Poehls ge 
Koloniſtenſielle zu Neu⸗ Sagaſt, abgefchäi 
der in: unſerer Regiſtratur täglich 
Xare auf 800 Thlr. Kourdnt, fol 

am 22. Juli. 1845, Vormittags 11 U, 
auf der Gerichtsftube zu Sagaft ve 
fauft werden. - 


Nothwenbdiger Verkauf. J 
Konigt. Stadtgericht zu Kyrig, den 22. März 1885. 
Die ben Erben des Einhuͤfners Joachim Frie⸗ 
drich Chriftoph Adler Hehörigen, auf hieſiger Feld- 
marf belegenen Grundftüde, als: 
1) eine halbe Hufe Küdonfa, Bol XII Ar. 16, 
tapirt_ zu IB Thle. 9 Spr. 2 Pf., 
2) eine Viertel⸗Hufe Rüborofch, Bl XI Ar. 10, 
“tarirt zu 598 Thle. 21.Sor. 5 Pf., 
3) ein Viertel MWerphälifh, Bol. IX Rr. 61, 
tarirt zu 301 The. 12 Ser. 3 Pf, 
davon Tare und Hppothefenfcheine in der Regi⸗ 


. flratur einzufehen, follen 


am 24. Juli d. I., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle nothwendig ſuihen 
werden. Königi. Stadtgericht. 


—EE ERSTEN 
Kömigl. Kyritz, den 

Die ne des Bet 
Wilhelm Groth, ale: . 


” u 


© das Befund, Bo, IE 9. 30, ai in. 


0 Thlr. 26 
2) bie oe | Bol. vn 3 35, tapiet zu 
208 Wir. 15 Sgr. 
3) ber San Sol. XVIH Nr. 47, tarirt zu 
- 34 Thir. 10 Ser., 
von welchen Tare und Hypothekenſchein in der 
Regifratur einzufehen, follen 
am 24. Juli d. %., Vormittags 11 Uhr, 


an ordentlicher Gerichtöftelte nothwendig ſubhaſtirt 


werden. Königl. Stadtgericht. 
Nothwendiger Verkauf. 
von Kähneſches Patrimonialgericht Über Neuendorf. 
Das Büdnerhaus des Friedrich Rafhmann 
Nr. 32 zu Qeuendart, abgefhägt auf 226 Thle., ſoll 
‚am 5. Auguft d. Z., Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle in "Neuendorf fubhaftirt wer⸗ 
den. KTare und Hvpothelenſchein fü find in ber Re⸗ 
giftratur einzufehen. 
Treuenbriegen, ben 10. Aprü 1845. 


Nothwendiger Berkanf. 
Königl. Land- und Seabegericht a Wriegen, 
ben 26. April 1845. 

- Das in Neu-Trebbin beiegene, im dortigen 
lenbuche Bol. V Pag. 205 Rr. 25 c ver- 
zeichnete, den Belomfchen Erben gehörige Grund⸗ 
Müd, zufolge der, nebft Hypothekenſchein in unfrer 
Regiftratur einzufehenden gerichtlichen Tare auf 
1679 Thlr. 3 Sgr. A Pf. abgeſchätzt, fol Their 
lungshalber 
am 22. Auguſt d. J., Vormittags 11 Uhr, 
vor dem Herrn Lanb⸗ “und Stabtgerichtd - Rath 
Llüver an Ort und Stelle fubhaflirt werden. 


Subhaſtations⸗Patent. 
Sand: u. Stadtgericht zu Storkow den 22. Mai 1845. 
._ Die zu Deiefentuß, eine Meile von hiefiger 
ö Stadt bel, Ka rr Kr n “ Ir 
——— „im Hhpothefenbu 0) 

a. ABL verzeichnete, auf A00 Thlr. abgeſchätzte 
loniftenftelle, beftehend aus einem halben Büb- 
nerhaufe mit einem Morgen Gartenland und emem 
Morgen Wieſewachs, nebft Weide- und Holzgerech⸗ 
tigkeit in der Königl. Eolpiner Forſt, iſt Schulden» 
halber iu Subhaftation geftellt und der Bietunge- 


den 20. Septenber b. J., Vormittags 10 Uhr, 
an hieſiger Gerichtsſtelle vor dem Herrn Kammers 
geinn6 aſeſor Moebius anberaumt. 


arxe und Hypothekenſchein können taͤglich in 
der Regiſtratur eingeſehen werden. 


Subhaſtations⸗Patent. 
Nothwendiger Verkauf. 
Das sub Nr. 38 zu Neubrück belegene, ein 
371 des Hypothelenbuchs verzeichnete, dem Schif- 
fer Gottlieb Car und deffen verftorbenen Ehefrau 
Louiſe geb. Böhmert gehörige Grundſtũd nebſt 
Bubehör auf 215 Thlr. abgeſchaͤtzt, ſol in termino 
den 21. Auguſt d. J., Vormittags 11 Uhr, 
in der Gerichtsſtube zu Neubrüd öffentlich: meifts 
bietend verkauft werden. 
Tare und Snmothetenfihein find in unfrer Re⸗ 
giftratur einzufehen. 
Müllroſe, den 15. Mai 185. 
Das ke ihdo über Neubrück und 





Nothwendiger £ Berfauf. 
* Bon dem Königl. Sfabtgericht zu Reu-Ruppin 
fol das zum Nachlaß des Kaufmanns Yeremie 
Rouffer gehörige, hierfelbft belegene und Bol. I. 
Fol. 334 Nr. 194 des Hypothekenbuchs verzeich- 
nete Wohnhaus, welches zufolge ber, nebſt Hi⸗ 
pothekenfchein in unferer Regiftratur einzufehen« 
"ben Tare einſchließlich der dazu gehörigen beißen 
Weibekaveln auf 2792 Thlt. 22 Spr. 65 Pf. ger 
richtlich tarirt worden if, 

am 25. September 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftele hierſelbſt ſubhaſtirt 
werden. Alle unbekannten Realprätendenten wer⸗ 
‚den bei Vermeidung ber Prächufion zu jenem Ter⸗ 
min ebenfalls mitvorgeladen. 

Reu⸗Ruppin, den 25. April 1845. 
Königl. Preufifches Stadtgericht. 


Subhaftationg-Patent. 
Nothwendiger Verkauf. 

Land» und Stadtgericht zu Oranienburg, den 
4. Juni 1845. 

Das zur Berlaffenfchaft der Ehefrau des 
Schlãchtermeiſters Finde, geb. Braeſicke gehö⸗ 
rige, Vol. 1 Nr. 117 des Hypothekenbuchs von 
der Stadt Oranienburg aufgeführte Wohnhaus und 
etwa vier Morgen Meer, weiche im Hppothefen- 
buche bis jetzt nicht verzeichnet find, zuſammen 
auf „1206 + 3 Si. 9 Pf. abgefchägt, follen 
in 

den 30. September d. JVormittags 11 u, 
flirt werden, 


igefegten Termine fubhaftint 


2 


= Kape und Hoporbefenfchein find in der Regi⸗ 
fratur einzufehen, und etwanige unbefannte Real: 


prätegdenten werben unter Verwarnung der Prä- . 


clufion hierdurch vorgeladen. 





Nothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Kyritz, ben 31. Mai 1845. 
Die Robifche Worde des Schlächters Johann 

iedrich Bulle, Bol. XIV Nr. 13 des Hyvothe⸗ 
fenbuche, zufolge der nebſt Hypothekenſchein in 
der Regiſtvatur einzufehenden Taxe, auf 88 Chir. 
11 Bor. 4 Pf: obgefchägt, fol 5 
am. 18. September d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle nothwendig fuhhaftirt 
werben. . 


Nothwendiger Verkauf. 
Gräflih von IKenplig Friedlandfche Amtsgerichte. 
Die zum, Nachlaffe des Eigenthümers Karl 
Albertz gehörenden Grundflüde: j 
1) bie 22 Morgen Stelle Nr. 23 zu Wuſchewier, 
abgeichägt auf 2566 Thlr. 15 Sgr., . 
2) die 14 Morgen Stelle Nr. 30 zu Wufcheroier, 
abgefchägt auf 1758 Thlr. 10 Sar: 
zufolge der, nebſt Onpothefenfshein und Bedingun⸗ 
gen in ber Regiftratur .einzufehenben QTare, foll 
an 17. September 1845, Bormittagg 10 Uhr, 
imSchulgengericht zu Wuſchewier fubhaftirt werden, 
Wriegen an ber Oder, den 7. Juni. 1845. 


Nothwenbiger Verkauf. 
Gericht des Rändcheng Eumlofen. 


Der ben Eheleuten Müller Georg Nühfe ger ' 


börige Autheil an dem Koffäthengut Nr, 37 iu 

Eumlofen mit Gebäuden unb der benfelben gehö⸗ 

rige Garten Nr. 18 dafelbft, von beneu biefer auf 

80 Thlr., jener auf 750 Thlr. ohne Abzug ber 
Laften und Abgaben abgefchäge ift, fol R 
am 22. Oktober 1845, Vormittags 11 Uhr, 

in ber Gerichtsſtube zu Feldmarſchallshof fushaftirt 

werden. Die Tare und die neueften Hypotheken⸗ 

ſcheine konnen in ber Gerichtsſtube zu Wiisnack 

eingefehen werben. . 

Nothwendiger Berfauf. 
. Königliches Land⸗ und Stadtgericht zu Buche 
ben 9. Juni 1845. 

‚ Die zu bem hierfelhft sub Nr. 17 belsgenen, 

Bol. 1. Nr. 17. Pag. 193 des Hypothekenbuches 

- verjelshweten Vüngergute gehörigen Grundſtäche 

des Mühlenmeifierd Karl Chrikian Weißwange 


abgefthätst auf 656 Thir. 13 Sar. 9 M., zufolge 
der, nebft Hypothekenſchein und Bedingungen ein- 
zuſehenden Tare, follen 
am 26. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle ſubhaſtirt werben. 
Gleichzeitig toerden die, ihrem Aufenthalte nach 

unbeßannten Erben 
N des Altfigers Chriſtian Heide von bier, 
2) bes Altfigers Johann Friedrich Heise von hier, 
3) des Königl. Förſters Pafchfe aus Seneiey 
hierdurch vorgeladen. 


RNochwendiger Berfauf. 
Känigl. Land» und Stadtgericht in Buchholn, 
den 9. Juni 1885. 
Es follen 
1) die Bol. I Nr. 13 Pag. 145 dee Hhypothelen⸗ 
buches verzeichneten beiden Waſſermũhlen hier⸗ 
nis — a abgeſchätzt auf 2877 Thkr. 


Ser. A Pf., 

2) dag allhier helegene, Bol. I Rr. 15 Bag. 157 
des Hypothekenduchs verzeichnete Bürgergut, 
abgeſchuͤtzt auf ADHA Thlr. IL Ser. I Pf, 
dem Johann Karl Friedrich Lehmann gehörig, 
zufolge der nebſt Hypothekenſcheinen und Bedin- 

gungen einzuſehenden Taren, 

am 30. September d. J., Vormittags 11 We, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle hier ſubhaſtirt merken. 
Gleichzeitig werden bie ihrem Aufenthalte nach 
unbefannten Erben des Bürgerd Dolz; von bie, 
hierdurch, vorgelaben. . 


Freiwilliger Berkauf. 
Stadtgericht zu Prigmalf, den 16. Juni 1843. 
Das dem vormaligen Kaufmann George. Stros 
b ach gehörige Wohnhaus hierfelbft, abgeſchätzt auf 
1974 The. 19 Sgr. 114 Pf. zufolge Ber, nebk 
We tgoſthenn im ber Kegiſtrotur einzufshenden 
are, fol 
am 20. ‚September 1845, Vormittags 14 Ur, 
am ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werben. s 


Nothwendige Subhaftation. . 

. König. Land⸗ und Stabtgericht zu Belhig, 
den 10. Juni 1843. . 

Das Wohnhaus Nr. 73 A Bol. II Pag. :853 
des Hypothekenbuchs über Sanbberg, adgı 
auf 456 The. 8 Ser. 9 Pf. und zur Nachlı 
mohfe. dee verehelichten Hoffmann, Cheiftiase 
Heinge gehörig, fol \ 

am. 15. September 1845 





Ders 


AE 


vedlanft werden: re ir Sypotheenfihein Her 
gen zur Einficht in ber Regiſiratur vor: 


Das in der Poſtſtraße bierfelbft sub Nr. 267 
gelegene, ben Erben des Zimmermeiſters Koehn 
gehörige Wohnhaus nebk Zubehör, gerichtlich ab⸗ 
gefchägt auf: 4058 Thlr., zufolge ber, nebft Hy⸗ 
pothefenfchein und SKaufbebingangen in unferer 
Regiſtrutur einzufedenden Tape, ſoll Behufs ber 
Erbtheiling 

am 23: September 1845, Vormittage 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt werden. 

Zehbenidt, ‚den 10. Suni 185. 
Königl. Lande. und Gtabtgericht. 





Befanntmadung. 

Ein in einem großen Dorfe bed Lebuſer Kreiſes 
in der Nähe einer ſehr frequenter Chauſſee befes 
genes Etabliffement aus Wohn⸗ und Wirtbfchaftg. 
gebäuben, einem Garten und zwei Morgen beften- 
Ackers beftehend, worin ein fehr gut rentirendes 
Materials und Gafthofs-Gefchäft betrieben wird, 
ſotl aus freier Hand unter vortheilhaften Bedin⸗ 
gungen verkauft werden. - \ 

Nähere Auskunft ertheilt der vormalige Käm⸗ 
merer Fernau zu Wriezen an ber Oder. 


Ich. bin Willens, meine hiefige Wirthſchaft, in 
welcher feit vielen Jahren mit ausgebreiteter Kund⸗ 
ſchaft Brau- und Brennerei und Gaſtwirth⸗ 
ſchaft betrieben worden if} umb wozu mehtere 
Aecker und drei Gärten gehören,. wegen vorgerüd- 
ten Alters, aus freier Hand zu verkaufen. Das 
Wohnhaus ift zwar vor Kurzem abgebrannt, dem 
Käufer folen jedoch die Brand- Entfchädigunge- 
gelber überlaffen werben. Die Brau- und Bren- 
nereigebäude, Darren, Malzhäufer, großen Kellern 
und fonftigen Wirthſchaftsgebäude find durchweg 
far ganz new und nebft den Braus und Brennereis 
Utenſilien im dozüglich gutem Zuftanbe. Der Brun⸗ 
nen iſt faft unerfehöpflich und das Waſſer eignet 
fi ganz befonders zur Brauerei. 

„Käfer erfüche ich, fich möglichſt ſchleumigſt 
direct an mich zu wenden. 
Der Brauer und Gaftwirth Draeger 
in Lindow bei Neu-Ruppin. 





Sreimwilliger Berfauf 
einer bäuerlichen Hofftelle zu Stregang, Rentamte 
Storfow, aus maffiven — vor wenigen Jahren 
erbauten — Behufs ber Feuerverſicherung auf 


1939 Thie. terirten Bohn und Wirehfiuftee 
gebänden md aus 10 bis 12 Morgen im Dorſe 
und in nächfter Umgebung beiegenen Garten, 
Wieſen⸗ und Ackerländereien beftehend, zur: Ere 
tichtung einer am Orte fehlenden Gaft- und 
Schankwirthſchaft geeignet. — Näheres in 
Berlin, Münzftraße Ne. 22° (2 Tr.) ober im Stre⸗ 
ganz bei.dem Herrn Infpektor Minnicke. 


Ich bin Willens, meine bier belegene Bock⸗ 
windmũhle, wozu ein neugebauies mafftoss Wohn- 
Haus mebft Stallung. und ‚Garten gehört, ſofore 
aus freier Hand zu verkaufen, wobel ich. zugkeich” 
bemerke, daß die Umgebungen dem Müller eine 
reichliche Nahrung geroähren, und haben Kauflüfige 
fid) in portofreien Vriefen direft an mich zu wenden. 

Michelsborf bei Lehnin, am 13. Juni 1845. 

Der Müblenbefiger Kaufchfe. 


I bin" geroifiigt, ‚meine zu Kyritz in den OMfn⸗ 
priegnity am Wuſterhauſer Thore, unmittelbar ar: 
der Ehauffee ſehr vortheilhaft befegene Waffermühler 
mit drei Mahlgängen, ben vorhandenen Wirch⸗ 
fchaftsgebäuden (Ale vor 28 Jahren neu aufge 
baut), bazu zwei große Obfts- und Gemüfegärten 
und eine Wiefe von circa 3 Morgen im Anfchluß 
des Mühlengehüftes; auch außerdem eime Schrune, 
circa 4 Hufen Ader und circa 20 Morgen beit 
beſten Wiefen, letztere einige 100 Schritte von ber 
Mühle entfernt, aus freier Hand, entweder ges 
theift oder zufammen, fofort zu verfaufen. 

Die Berfaufsbebingungen find täglich bei dem 
Auctions- Rommiffarius Herrn Boß in Kyrig eins 
zufehen, und die Grundſtücke ſollen jedem Kauf⸗ 
ließhaber auf Verlangen vom mit gezeigt werben. 

Kyritz, den 5. Juni 1845. 

Herrmann Liedemann, Mühlendefiger. 


Eine privil. Apotheke, rein Medicinatgefhäft, 
die befle im Orte, foll für 28,000 ., mit einen, 
Anzahiung von 10,000 Thlen. verkauft werben: 
Näheres bei dem Kaufmann Rofene in Frauk⸗ 
furt an der Ober. . 


Eine neue Orgel von zehn Regiſtern, welche. 
fehr günftig empfohlen wird, fleht zu einem foliden 
Preis zu verkaufen Dresdener Straße Nr. Ein Berlin. , 


Die Kaufmannfchaft in Neu=Ruppin hat in 
ihrer Berfammlung am 2.d. M. den Befchluß ges 
faßt, daß die Güter- Schiffer, welche bier abladen, 

.. 








ten find, für die geſchrieben 

* — ut he Koften und Gefahr 
tefp. Empfängern frei ins Haus zu liefern, 

fo fo bap dag Fuhrlohn vom See in der Fracht mit, 


egriffen if. 
ie Ar luß wird den Verſendern 
und Schiffern ae ee 
getheilt. Neu-Ruppin, den 15. Mai 1845. 
Die Uelteften der Kaufmannfchaft. 


Mein großes Lager Rheinifcher, fo wie grauer 
Siebeferöber und Rothenburger Mühlenfteine, befter 
Qualität, aus ben vorzüglichfien Brüchen, in jeder 
Größe empfehle ich zu ben möglichft billigen Preifen. 

-  Falde in Charlottenburg, 
Berlinet Strafe Nr. 43 


Enge Rüben zur Viepfütterung. 
Aus England erhielten wir ganz vorzüglichen 
Saamen, wodurd Rüben von 15 bis M Pfund 
hart erzielt voerben, und wovon wir bie Por- 
tion Saamen für 10 Spr. verkaufen. 

Das landwirthfchaftliche Induſtrie⸗ 


Comtoir in Berlin, Grenadierſtraße Nr. 19 


(bei der Münzſtraße). 


Borzügliches Braus und Brennmalz ift fletd 
billig zu haben bei Walter, 
5 "am alten Markt Nr. 16 in Potddam. 


Zur Schanfwäfche 
empfingen bas beſte Pefiher MWafchmittel, für 
16 Thle. zu 3000 Stüd Schaafe Elar zu waſchen, 


8. Meyer u. Komp. Züdenfirafe Nr. da. 


ufttionm 
PM Aufoabe des Gefchäfts follen 

am 30. Juni d. J. Vormittags und folgende Tage, 
auf dem Berg hinter Oranienburg die Utenftlien 
meiner Safsirtbfchaft, befiehend in Meubleg, 
Betten, Tifchy- und Bettzeug, Küchengeräth u. f 10, 
fo tie auch ein Wagen, Pferd, Ackergeräth, öffent- 
lich gem gleich baare Zahlung in ı Rourant ver⸗ 
ſteigert werden. Spitzel. 


Am Mittwoch den 11. Juni d. J. iſt mir 
ein Hünerhund geſtohlen worden. Der Hund iſt 


2 Sabr alt, auf beiden Seiten weiß mit großen 
dunklen braunen Fleden, ber Kopf braun, mit 
einem tweißen Pleff vom Oberkopf bis auf bie 
Nofe. Am rechten Behang, dicht am Kopf, if ein 
toeißer Fleck von mittler Größe. Der Hund hat 
einen Eurzen Kopf und hört auf den Namen Pluto. 
Der Wiederbringer dieſes Hundes oder. beinjent- 
gen, "welcher. mir über beffen Berblieb genaue 
Nachricht giebt, wird eine Belohnung von 2 Thle. 
zugeſichert. Der Königl. Förſter Kählide 
zu Burgwaũ bei Zehdenid. 


Berlin-Potsdamer Eiſenbahn. 

Vom 1. bis incl. den 15. Juli db. I, 
Vormittags von 9 bi 12 Uhr, mit Aus— 
ſchluß der Sonn= und Feſttage, werben im Kaſſen⸗ 
tofale auf dem biefigen Bahnhofe die Zinfen von 
den Prioritätd -Aftien für das erfte halbe 
Jahr_1845 gezahlt werden. Ein jeder Beſitzer 
von Koupons hat eine Spezifikation —* 
nach den laufenden Nummern georbnet, mit 
feiner Namens⸗ Unterfchrift und feiner Wohnunges 
Unzeige verfehen, einzureichen, und gegen Abgabe 
der Koupons die Zahlung fofort zu gewärtigen. 
In dem oben angegebenen Zeitraume wer⸗ 
den auch die biß jeßt noch nicht erhobenen Zins⸗ 
kouyons der Stammaftien und bie 
dendenfcheine aus frühern Jahren zur Aut- 
zahlung kommen. 

Ein nach Nummern geordnetes Verzeichniß if 
ebenfalls dabei erforderlich. 

Berlin, den 6. Juni 1845. 
Die Direktion der Berlin« Potsdamer Eifenbahn- 

Geſellſchaft. 


Büher-Anzeige 
So eben ift von Unterzeichnetem n herausgegeben: 
Berpflichtung zur Uebernahme ber Kommunals 
Laften und Abgaben, fo wie Geundfäge in Ve⸗ 
treff- deren Vertheilung und Erhebung und bins 
Kr der Berechtigung zu Kommunal-Ruguns 
gen, ober: 
Zufäge zur Kommunal- Steuer» und —— 
Verwaltungs » Ordnung. 26 Bog Preis: 
1 Thlr. 15 Ser. In Pr bei Emil 
Baenfch in Magdeburg. 
Magdeburg, ben 5. Zuni 1845. 
von der Heyde, Hofrath. 


— — 


2 


SOeffentlicher Anzeiger ( 1) 





0. zum 26ſten Gtüd des Auitsblatts 
der adniglichen Regierung gu Potsdam und der Stadt Berlin. 





Den 27. Juni 1845. 





. Dem Znfsumentenmachet BR. Beieger zu 
Bel a. d.D. iſt unter dein 7. Juni 1845 ein 


auf eine Stimmoorrichtung an Pianoforte'd 
in der durch Modell und Befchreibung nach⸗ 
gewieſenen Zifaminenfegung 
auf acht Yahte, von’ jenem Tage 'an gerechnet, 
Ar für em Unang des Pteußiſchen Staats er- 





. Dem MWeinhöndker Anton Chriſtian Lubwig 


Me vhn hardt aus Manheim if unter dem 7. Jum 
1848 ein Einfhtemgs Patentt 
auf eine durch Zeichnung nachgewieſene und 
"erläuterte Einrichtung der Zinkleitungs- und 
Condenſatioͤns⸗Röhren bei den Zinf- Deftilla- 
tiong-Defen . 
auf ſechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 
und für den Umfang bes Preußiſchen SEiaats er⸗ 
theilt worden. 


. Das dem Faktor der Berliner —* Poyier⸗ 


gabrit, ea Petr Feinbaag, unter dem, 


30. Suni 1 
auf eine durs 
nachgereiefene tinis- Vorrichtung für Papier 
in ihrer ganzen Zuſammenſetzung und ohne 
bie Benugung befannter, Theile derfelben zu 
befchränfen, = 

in evlochen. “ 


D 


ertheilte Einführungs- Patent 





Steasriete 


- Der Kanbibat der Medicin Yuyaf Gortfeird 


Eiß iſt wegen Theilnahme an einem Berfuche zum 
Morde zu einer mehrjährigen Fehungsarrefiftrafe 
verurtheilt worden, und hat durch 
fernung and Berkn ber Gtrafoollfitedung entzogen. 
Ulle verehrlichen Behörden be Ins umb Auglandes 
werben eiglbenſt erfucht, auf den nachſtehend fan 
Iützten @lächtigen zu Wigificen, Abm, mo er fi, 
betreten läßt, zu verhaften, und mie den dei’ ihm 


Zeichnung und Veſchreibung 


ſeine Ent⸗ 


gefundenen fetten in die Gefängniffe der hiefigen 
Hausvoigtei unter ficherem Transport abliefern zu 
laſſen. Wir verfichern die ungefäumte Erftattung 
der dadurch erwachſenen Koften und den Behörden 
des Auslandes gleiche Rechtetwinfährigkeit bei ähn⸗ 
lichen Gegendienſten. 
Berlin, den 17. Juni 1845. 
Königl. Kammergerichts⸗ —* 

Signale ment. Der Kandidat der Medicin 
Auguft — Lig iſt 31 Jahre alt, aus Riga 
gebitig, 5 Fuß 3 Zoll groß, hat dunkelbraunes 
Daer, braune AUngenbmuen, dergleichen m Yagen, 
eine runde Stira, eben ſolches Kinn 
ſichtsbildung, gewähntiche Nafe und ng und 
feine befonderen Kennzeichen. 

Seine Bekleidung kann nicht angegeben werden. 


* Die nachftehend fignalifirte unverehelichte Wil- 
gelmine Eckert aus Beelig, die hier gedient hat, 
wegen Diebftahls einmal beftraft worden, öfter 
aber und erſt neuerdings nach ihrer Entfernung 
von bier, fich diefes Verbrechens wiederum verbächs 
tig gemacht, auch fonft ſich liederlich umhergetrie⸗ 
ben hat, iſt am 19. v. M. nach Beelitz zurlicige- 
wiefen worden, laut eingegangener Benachrichtigung 
aber dort nicht eingetroffen, und wird biefelbe ſich 
vermuthlich" umbertreiben. Sämmtliche reſp. Be- 


hörden erfuche ich daher ergebenft, auf biefe ge- 


meinfchäbfiche Perfon gefälligſt vigifiren und im 
Betreffungsfall diefelbe mittelft Transports bierber - 
birigtren iaſſen zu wollen, da fie mag des legt- 
gedachten Diebftahld hier noch zur Unterfuchung 
gezogen werben foll. 

Potsdam, den 15. Juni 1845. 

Königl. Polizei - Direktor, 

Regierungs-Rarh von Kahlden-Normann. 

gs analement. Religion: evangeliſch, Alter: 

183 Jahre, Größe: mittel, Haare; gelbraun, 

Stimm: rund Augendtauen: braun, Augen: | blau, 

Role und Mund: © gemibni, Kim und Gefiht: 
rund und ſtark, Gefichtsfarbe? geſund, Gtatur: 


' 


, 


ms“ 


kräftig. Befort” Kennzeichen: auf ber Stirn 
eine Narbe. 





Der nachſtehend fanatifr irte Schornfteinfeger- - 


gefelle Friedrich, Wilhelm Schulge, der feit feinem 
Knaben-Alter einen unbezwinglichen San, zum 
müßigen Umbertreiben bewährt und deshoib, fü 
wie auch wegen Diebftahle öfter verhaftet und 
beftraft, auch früher. ſchon ſteckbrieflich verfolgt 
werden mußte, ift neuerdings wegen Landſtreicherei 
mit fechswöghentlicher Etrafarbeit gerichtlich ber 
firaft und dann Behufs feiner Korreftion in die 
Arbeitsanftalt des hiefigen Armenhaufes eingebracht 
‚ worden, aug diefer aber bereits am 25. April d. J. 
enttoichen und bisher, dahin nicht zurückgekehrt, 
Sämnitliche refp. Behörden werden daher auf dies 
fen gemeinfchädlichen und böswilligen Umbertreiber 
aufınerffam gemacht unb zugleich. ergebenft erfucht, 
benfelben im Belretungsfalle verhuften, und ba 
deffen Entlaſſung aus ber erwähnten Anftalt ins 
zwiſchen verfucht warden ik, an daB hiefige MönigL 
Rent: und Polizri⸗ Amt, als feine Heimasibehlrde, 
gefälligk abliefern laſſen zu wollen. 
Potsbam, den 20. Iuni 9846. 
Königl. Polizei- Direktor. 
Regierungs-Rath von Kahlden-Rormann. 


Signalement. Zumiliennane: Schulze, 
Vornamen: Friedrich Wilhelm, Geburtsort: Phiz 
tippsthal, Religion: evangelifh, Alter: 21 Jahre, 


Größe: 5 Fuß 3 Zoll, Haare: blond, Stirn: frei, 
Augenbrauen: blond, Yugen: grau, Nafe und 
Mund: geroöhnlich, Zähne: vol, Kinn und Ger 
ſichtsbildung: rund, Gefichtsfarbe: gefund: Ges 
ſtait: mittel. 


° Der nachſtehend fignalifirte Arsetssurfihe 
Schmidt, weicher wegen Umbertreibens hier an- 
gehalten und mitfelft Reiferoute nom A. d. M. 
nach Potsdam zurüdgewielen worden, iſt daſelbſt 
nicht eingetroffen. —— reſp. Behörden wer⸗ 
den daher ganz ergebenſt erſucht, im Betretungs 
falle den Schmidt zu verhaften, ihn event. mit 
der in der Reiferoufe a 
legen, unb dann bem Koͤnigl. Polizei- Direktorium 
in Potsdam zu liberteifen. u 

Zinna, den 10. Juni 1845. 

Königl. Rent- und Poligei-Amt. 

Signalement. Namen: David Daniel 
Smith, Geburtsort; Berlin, Aufenthaltsort:, 
yoisom, Wien: 18 Jahre, Gröfe: 4 duß iq 3ol 


roheten Strafe ju be“ 


Pr 


Bkonp, b : fpiß, : 
pe Kin: bet, 
Geſicht: längtich, Statur: unterfegt. Befonbere 
Kennzeichen: anf dem rechten Auge ein ſchwarzes 
Bel, im Geht Sommefwreflen. 


° Der nachfiehend näher fignalifirte Tuchmacher- 
gefelſe ———— iſt am 17. d. M. aus 
der sien gen fi —— — entwichen. 
Militair⸗ 
und ER chen We 23 en, uns ge 6* men 
er —A werden follte, per Transpost zu 
au 
—— den 19. Juni 1845. 
De Mogiftrat. 

Signalement, Heinrich Bellew il l⸗ aus 
Neu⸗ Ruppin gebürtig, A> Jahre alt, 5 Fuß 2 Dog 
groß, reformirter Religion, blondes Dagr, frei 
Stirn, blaue Augen, fpige Nafe, gereöbntichen 

3. rundes Kinn, bfpuden Bart, gefunde 
tsfarba, längliche Geſichteform, maistieger- Sa 
efondere Kennzeichen: Yodenmarhau im Gefickt. 

Derfelbe wat bei feiner Entweichung bekleidet 
mit einer ſchwarzen Tuchmütze, einem blauen Tuch · 
Ueberrock, einer ſchwarzen uchroefle, einem Paar 
grauen leinenen Beinkleidern, einem Paar Halbe 
fiefeln und einem Hemde mit ber Nummer 21. 


Stedriefs- Erledigung. 

*° Der im DOeffentlichen Ungeiger zum 2iften 
Stüd det, ynebtan inter dem Brquet und 
Brenner Tube unterm 10. v. M. eriaffene 
Steckbrief iſt durch bie Ergreifung beffelien in 
Greifswalde erledigt. 
Bernau, den Ei uni 1848. 
Der Magiftrat. 


Edictal-Citation. 
* „Gegen ben von bier entwichenen, wittelf 
Steckbriefs vom 11. Juni d. 3. verfolgten, aber 
noch nicht ergriffenen Kaufmann, — Kerſten, 


alleinigen Inhaber ber in der 
Nr unter ber Kirma; —X ecken 
betriebenen Wiener Ticher⸗Handlung ift —* un. 


wegen firafbaren Banferutte bie Se af = Um 
eingeleitet warben. — wird Bes 
hufs ſeiner — 
sum 30. Juli 1845, Vormittags 10 Uhn 
in unferm —— reg —* 
vor, des Hin srminalerihnb« Rah Bades, 





unter der Verwoarnung voreladen, daß bei Feinden 
Ausblelden mit der ünterſuhumg und Beweiwauf⸗ 
nahme in contamacianı verfahren werden, er feiner 
etwanigen Eintbendungen gegen Zeugen und Doku- 
mente und auch Ir nicht von felbft etge⸗ 
benden Vertheißigungsgrände verluflig gehen, dem⸗ 
nf, nach Ausmietelung der  angefchulbigten 
Vetörechen, auf bie gefetzli je Strafe erkannt, und 
die Urtheil in fein zurücigetaſſenes Vermögen, 
unid fonft, fo viel’ es heſchehen fan, an feiner 
Verfon aber, fobalb man feiner habhaft wird, voll⸗ 
ftertt werden wirb. 

Berlin, ben 15. Dezember 1814. 

"Königf. Kriminalgericht Hiefiger Refidenz. 

v. Schrötter. 


Deffentliche Bekanntmachung . 
Bei einem bereits wegen Diebftahls beſtraften 
Hanbwerkegeſellen, welcher vor Kurzem aus der 
Ptovfnz Pretien nach Berlin gewandert, von dort 
am 9: d. M. mit Zwangsroute fortgerwiefih und 
am 23. bier wegen Diebftahle verhaftet ift, find 


folgende Sachen ald muthmaßlich geſtohlen in 


Befſchlag genommen: etwa 18 Thlr. Geld, theil⸗ 
weife in Kupfermünzen, 3 filderne Taſchenuhren, 


und zwar: 'I) eine zroeigehäufige alte von Gra⸗ 
ham in London mit fehr biefem Werke, filbernem 
Zifferblatt, ſchwarzen Ziffern und zwar für bie 
Stunden lateinifch, für die Minuten deutſch, und 
meffingenen Zeigern, 2) eine zweigehäuſige mit 
weiß emaillirtem Zifferblatt, deutfchen Ziffern für 
die Stunden, und dei ben Biertefftunden auch für 
di Minuten, 3) eine eingehänflge mit fifhernett 
Zifferblatt, welches in ber Mitte martſtlberne Ver⸗ 
jietungen hat, und fateinifchen Ziffern, von hinten 


aufinziehen; ein Rock von ſchwarzem feinem Tuch: 


mit befponifienen Knöpfen und cheilweiſe ſchwatj ⸗ 
ſeibenem geripptem Futter, ohnweit ber Knöpfe 
befinden ſich zugenähte Einſchnitte in Tuch, ziem- 
lich abgetragen; ein Rock von feinent ſchwarzem 
Tuch mit befpormenen Knöpfen, jett theilweiſe mit 
Camlott gefüttert, ziemlich dbgetragen; eine bunt 
fattunene Kinderwelt mit ſchwarzer nur eins 
gefaßt, neu; eine Eleine ſchwatze neue Atlastvefte 
mit eiff arfeheinend ſilbernen Knöpfen; ein Paar 


. Unterhofen von weißem Flanell; ein feiner Plz 
but won Dida-Gihus in varis rhit hunt feibenetn - 


Suter und ſchwarzfeidener gerippter Cinfaſſung der 


pe; eine heile dunkelbragne Tuchmütze auf 


deren Kattunfutter weiß grdruckt ſteht: „par brovot 


d’invention et Ae'perfesMdrthenfent iv Paris‘‘; eine 
hohe Mühe von ſchwat zem Tuch und Velbel, ohne 
Schirm mit einer Troddel; ein ſeidenes hellbuntes 
Taſchentuch mit rother Einfaſſumg; drei rothbunte 
baunmvollene Schnupftücher; ein Paar gelbe lederne 
Waſchhandſchuhe; ein Paar alte ſchwarze Glace- 
Handſchuhe; ein heär gewebte Baumivollene Hand» 
ſchuhe; eine Eurze-Perfenbörfe mit abgeriffenem gel- 
bem Bügel; ein Tranmbuch; zwei ordinaire bunte 
Tabacksbofen; eine ſchwarzlederne Cigarrentafche 
mit „Segars“, als Infchrift auf einem eifernem 
Schilbchen; eine feine Kfeiderbürfte von ſchwarzen 
Haaren mit bunter Perlenflicerei und Goldborten; 
zwei gewöhnliche Kleiderbürften mit ſchwarzen und 
weißen Haaren 

Die unbekaännten Eigenthümer dieſer Sachen 
werden aufgefordert, ſich möglichſt ſchleunig ſchrift⸗ 
lich oder perſönlich bei dem unterzeichneten Ge- _ 
richte zu melden. Koſten entfiehen ihnen dadurch 
nicht. Freyenwalde a. d. Ober, den 16. Juni 1845. 

Könist. Land⸗ und Stadtgericht. 
—— 


Bekanntmachung. 
In der Nacht vom 20. zum 2t. d. M. iſt aus 
einem Stalle auf dein Wirthſchaftshofe Bed Vorwetks 
kindenſee bei Bohtzenburg eine hellbraune Stute, 
10 bis 12 Jahre alt, 5 Fuß A bis 6 Zoll groß, 
mit weißen Stetne, ſchwarz und weiß melicten 
Kammhaaren, welche am linken Vorder⸗ und lin- 
fen Hinterfuße Spuren einer Fürzlich beim Eggen 
erlittenen Berfeung bat, fammt Sattel, Zaum 
und Sielen entwendet worden. — Indem wir vor 
dem Ankanfe dieſes Pferdes twarnen, fordern wir 
gleichzeifig Jeden, welcher über ben Verbleib deſ⸗ 
felden, fo wie über den Thäter irgend eine Auß- 
Eunft ertheife ann, auf, folche ung mündlich oder 
fchrifrfich zugehen zu Taffen. 
Schloß Sohtzenburg, den 21. Juni 1845. 
Sräfih von Arnimfches Gericht ber Herrfchaft 
Boytzenburg. 


Erledigung der Pfarrſtelle zu Ipig 
Die Erxledigung der Pfarrſtelle zu Teupitz, Rö- 
nigl. Patronats, durch dag Ableben des bisherigen 
Prediers Iohann Karl Friedrich Raudel wird 
hierdurch zur öffentlichen nmiß gebracht. 
Potsodam, den 14. Juni 1845. . 
Königl. Regierung. 
Abtheilung für die Kirchenverwaltung und! 606 
ö Schulweſen. 





N 


* 


ei 


Belanntmahung 
Der Here Rittergutäbefiger von <himen 
beabfichtigt, in feiner bei Blankenfee belegenen 
holländiſe Windmühle einen- zweiten Mahlgang 
und einige Hirfes und Gppsftampfen anzulegen, 
road in Gemäßheit des $ 29 ber Gewerbe · Ord⸗ 
nung vom 17. Januar d. 3. mit der Aufforderung 
hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, 
etroanige Einwendungen dagegen binnen vier Wo- 
hen prächuftoifcher Frift bei mir anzumelben. 
Damm bei Süterbogf, ben 14. Juni 1845. 
Der Kreis⸗ Landsath Haufchted. 


Befanntmadhung . 
Der Müthlenbeſcheider Ka Heppert 
aus Eummersborf beabfichtigt ‚auf feinem, in ber 
Feldmark Friedersborf zu Cigenthum erworbenen, 
Ader eine bollähdifche Wind-Mahlmühle uebft, 
Wohn, und Wirtbfchafts- Gebäuden anzulegen. 
Diefed Vorhaben wird hiermit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht mit dem Bemerken, daß etwa⸗ 
nige Widerfprüche gegen die beantragte Conſens⸗ 
Ertheilung. nach $ 29 dar Allgemeinen Gewerbe⸗ 
Ordnung vom 17. Januar d. 3. binnen vier Wo⸗ 
hen prächufioifcher Friſt bei dem unterzeichneten 
Amte vorzubringen und zu begründen find. ° 

Storkow, den 16. Zuni 1845. 
Königl. Rent⸗ und Polizei-Amt. 


Befanntmahung. 

Das Dominium Hellersdorf becbfn ichtigt das 
Waſſer des, dei Ahrensfelde entfpringenden, über 
Eiche und Hellersdorf der Spree zufiefienden 
Wafferlaufs, die Wuhle, zur Berieſelung der auf 
bem linken Ufer ber legteren belegenen fogenannten : 
„rauhen Wieſen“ zu benugen und zu biefem Be- 
huf einen Zuleitungsgraben mit Wehr anzulegen, , 
welcher kurz vor ber Hellersborfichen Grenze noch 
auf Eicher Xerritorio beginnen , demnächft aber - 

„nur Helleräborfer Vorwerk - Grundftüde burch- 
ſchneiden und innerhalb der letzteren das Waſſer 
roieder in die Wuhle zurücführen fol, 


Diss Vorhaben wird hierdurch in Gemäßheit ° 


bes Gefeges über die Benugung: ber Privarflüffe., 
vom 28. Fehrnar 1843 (Gefetzſammlung Seite Al. 
sn, unter Hinweiſung auf den, dag nähere Der 
tail ergebenden Situationsplan nebft Erläuserungs- 
Sat, welche täglich in den Stunden von 10 bis 
3 Uhr zur Einficht eines Jeden in meinem Ges 
ſchafts lokal, Darfgafenfiraße Rr. 47, bereit liegen, 
mit ber Aufforderung, etwanige Widerſpruchsrechte 


* vom a Ban Yes al Ohne va a en 


kanntmachung ia Amtsblatt ber Königl. Regierung 
zu Potsdam an gerechnet, bei mix anzumelden unb 
unter ber gleichzeitigen Lerwarnung zur öffentlis 
hen Kenntniß gebracht, daß diejenigen, : welche 
fih binnen dieſer Zr nicht gemeldet ha⸗ 
ben, in’ Bezug -auf das zur Bewäfferung zu ver- 
tendende Waffer fowohl ihres Wiberfpruch6rechte, 
als bes Anſpruchs auf Entfchäbigung verlufig ge⸗ 
ben, und in Bezug auf dag zu bewäffernde ober 
zu den Wafferleitungen zu benugenbe Terrain ihr 
Widerſpruchsreche gegen bie Anlage verlieren und 
nur einen Unſpruch auf Enefchäbigung behalten. 

Berlin, ben 17. Zuni 184! 

Königl. Landrath ee nfihen Kreiſes. 

charnweber. 





Vefanntmagung. 

Das Dominium zu Cummerom beabfichtigt 
auf ber bortigen Guts⸗Feldmark einen Cxdziegel- 
ofen amzulegen. Nach Borfchrift bes $ 29 der 
Algemeinen Gewerbe-Orbnung werben biejemü Kür 
welche ſich durch diefe Anlage beeinträchtigt 
ben, aufgefordert, ihre Einwendungen biunen ir 
Wochen prächufivifcher Feift bei dem untergicyner 
ten Landrathe anzumelden und zu begründen. 

Beeskow, den 20. Juni 1845. 

Der Landrath von Loeſchebrand. 


Bekanntmadhung. 

De Materialiſt Heofe zu gehnin beabfichrige 
in hen Geräthfchaften feiner ſchon längſt beſtehen⸗ 
den Brennerei» Apparate auch Bier auf Abſatz an 
Anbere zu brauen. . 

Nach Borfchrift "des $ 2 ber. Mgemeinen Ge 
wwegbe-Dehnung. vom 17. Januar b. ER werben dies 
jenigen,. weiche fich hierdurch beeinträchtigt lau 
ben, aufgefordart, ihre Einwendungen binnen vier 
Wochen ‚präclufioifcher Frift bei dem unterzeichne- 
ten Aınte anzumelden und zu begründen. . 

Brandenburg, ben 21. Juni 1845. 

Königl. Rents und ‚Polizei-Amt Lehnin. 


ji Belanntmahung 
¶Die Lieferung des Vebarfa an Heu für bie 
Pe Mikitair - Magazine zu Cüſtrin, Beeskow, 
Fürftenwalde, Frankfurt ar. der Ober, Landsberg 
an ber Warthe, Schwedt . ab, Jũterbogk 
14 Dftober 1845 bis dahin 1846. —* dem he 
beftforbernben Überlaffen bon: . 


Rn 


Produzenten und andere lieferungsluſtige Per⸗ 
ſonen werden hiermit aufgefordert, ber unterzeich⸗ 
neten Intendantur ihre-besfalfigen Anerbietungen 
in fiempelfreien, aber franfixten Briefen bie ſpä⸗ 
teſtens zum 18. Juli d. 3. einzureichen. Die Bes 
dingungen Fönnen hier in unferm Bürean und bei 
dem Königl. Proviant-Amte zu Cůflrin eingefehen 
werben. Frankfurt an der Ober, den 12. Juni 1845. 

. Rönigl. Intendantur Iten Armee Korps. 





er Beranntmahung ’ 
° Die zum 1. Iamuar' £ I. pachtios werdende 
zum ·Amte Lehnin gehbrige Garnfiſcherei in ber 
Havel: ‚fol anderweitig anf: ſechs hintereinander 
folgende Jahre, entiveder im Ganzen oder in zwei 
Anheilen, und: zwar: “ 
a) auf der Strede vom Städtchen Werder nach. 
Phoeben bis Goettin im ber Havel unb im 
Wublitz⸗See, und. B 
b) vom Drebel-GSee bis Deetz, we 
mieiſtbietind verpachtet toerben, Wir haben zu 
dieſem Vehuf im Auftrage der Königl. Regierung 
einen Licitations ⸗Termin auf 
Dienſtag den 22. Juli d. J., Vormittags 9 Uhr, 
in unferem Gi häftsjimmer , Berliner Strafe 
Nr. 7 a bierfeld 
felben Pachtluftige_mit_ dem Bemerken hierdurch 
ein, daß die näheren" Bebingungen täglich in den 
gervöhnlichen Gefchäftsftunden ‘Bei ung eingefehen 


werben Fünnen, und ber Meiftbietende eine Kaus - 


tion vom 150 Lhlen. in Staatsſchuldſcheinen ober 
anderen annehmbaren Staatspapieren im kicita⸗ 
tions⸗ Termine beſtellen muß. 

Porsbam, den 16. Juni 1845. 

*  Königf. Rent und Polizei-Amt. 


Befanntmahung. 
Es follen bierfelbr zu Rathhaufe 
am o. Zul d. J., Vormittags von 10 Uhr an, 
die der Lemmerei jetzt zugehörenden Schäferei⸗ 
Gebäude nebſt dem dazu gehörenden Acker, Garten 
und Wiefen öffentlich meiftbietend verkauft werben, 
und veird bei aunehmlichem ‚Gebote der Zufchlag ; 
fofort ertheilt werden. Die Gebäude ‘und bie. 
Grundſtücke Fönnen vorher in Augenfchein genom- 
man und. die Kaufbebingungen zu Mathhaufe eim . 
heit werben. Die Uebergabe kann nach erfolg: ‘ 
tem Zufchlage fogleich gefchehen. 3 
Bieſenthal, ve 36, Juni 1845. Bas 
W 





anberaumit, und laden zu dem⸗ 


Bu dem ungefähr 250. Thir. baragenden Nach⸗ 
laſſe des unter dem 1. Rovember 1844 für tobt 
erflärten Müllers Johann Peter Lemm haben ſich 
bisher als nächfte Erben feine Gefchwifter Kinder 
gemeldet und werden daher bie etiygnigen unbe» 
Eannten näheren, ober 'gfeich nahen 6 ben aufge⸗ 
fordert, ihre Anfprüche ſpäteſtens in Du 

am 8. September d.%., ae 11 Um, - 
vor dem Herrn Stabtgerichts-Diteftor v. Schne⸗ 
ben auf dem hiefigen Stadtgerichte -anftehetiben 
Termine geltend zu machen, und ihre kegitimalion 
zu führen, widrigenfalls der Nachlaß: den nächſt 
Tegitimirten Erben ausgehändigt werden wird. 
Neu-Ruppin, den 12. Juni 1843. 


J 
Königl. Preuß. Städtgericht. J 


nechwenbiger BerPauf. 
Königl. Kammergericht. in: Beräin. "= 
Das in. ber Dfipriegnig, Yssbezirf —* 
belegene Erbzins⸗ Bortverf.Repente, abgefihägt aufı 
6677 Thle. 17 Ser. 1 Pf. dufolge,.der, ‚nebfk: 


Hppothefgufchein in der Regifirgtur einpufehenben 


e, fol 
am 26. Novembgr 1843, Bormittage 11 be 
an ordentlicher Gerichtsftele ſubhaſtirt werben. 


Nothwendiger Verkauf. \ 
Stadtgericht zu Berlin, den 3. har 1845. 
Das in der Kronengaffe Nr. 23  beiehene 
Beyerfche Grundftlic, gerielich abgefhägt zu, 
4077 Thle. 8 Sr. 9 Pf., 

am 2. Oftober 1845, Boemirtage 13 Uhr, 
an ber Gerichtöftelfe fushaftiet werben. Taxe nd. 
Oypothekenſchein find in ber Regiftratur einzufchen. 


Nothe auf. 
Städtgericht zi Iprif 1845. 
Das in ber 65 belegene,, 
Schmidtfhe C ch abseſchätzt 
zu 1402 Thle. 6 \ 


am 30. Dftob 38 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhafike werden. Daxe und 
Hopothelenſchein find-in der. Resiisatus einynfehen. 


Nothwendiger Berkanf, a 


"Stabtgericht zu Berlin, dm MIsMpeil A845." 


Das in der Langen Gaffe Nr: Abi, belegene 
Meyerſche Grundſtück gerihkich abdeſchari· u 
3216 Zhle. 15 See, —* 

a9 Obtober 1845, Bermitjags. u 1“ 


J 


26 


au ber Berichtöfelie fubhaftirt werden. Ware und 
Sothefenfchein find im ber Regiſtratur einzuſehen. 


Nochwendiger Verkauf. 

Stabtgericht zu Berlin, den 22. April 1845. 

Das in der Blumenfiraße Nr. 68 belegene 
Zänidefche Grundſtück, ai abgeſchätzt zu 
805 Thlr. — Sgr. 3 Pf., foll 

am 31. Oftober jr Vormittags IT Uhr, 
an ber Gerichtsfielle fubhafirt werden. Tape und 
Hypothekenſchein find in der Regifiratur einzufehen. 

Der dem Aufenthalte nach unbefannte Kauf 
mann Johann Friedrich. Wilhelm Burhardt 
wird hierdurch oͤffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Berkanf 
Stabtgericht su Berlin, ben 28. April 1845. 

" Dis Roppenftrafße Nr. 62 a befegene Meyer⸗ 
ſche Grunbmüct, gerichtlich abgefchätst zn P372:Chh. 
22 ©gr. 1 Pf., folt 

am 3. Dejernber 1845, Bormittage 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhafiirt werben. Tate mb 
Hypothekenſchein ſind in ber Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 30. April 1845, 
. Das Lange Gaſſe Nr. 55 und 56 belegene 
Hauwerpolier Johann Chrifian Haedide⸗ und 
ottlob Guſtav Kaftenfche Grundſtück, gericht- 


lich h abge ir u u 6339 Thle. 18 Sgr. 3 Pf., fol 
mber 1845, Vormittags 11 Ube, 
an her — Stelle fubhäftirt werden. Tape und, 


Hypothekenſchein find in ber Regiftratur einzufehen. 
Die unbekannten Realprätenbenten werben un- 


ter der Warnung der Prächufion und der feinem 


Aufenthalte nad unbekannte Miteigenthiimer, 
. Maurerpolier Gottlob Guftav Kaften, zur Wahr- 
nehmung feiner Rechte öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Berkanf. 
Gtohrgericht zu Berlin, ben 6. Mai 1845. 
Das hierfelbft in der Eöthener Straße arlegene 

Grundſtũck des Maurerpoliers Friedrith Wilhelm 
Phikipp Deglow; ald Bauftelle gerichtlich adge- 
Äh gi 1280 Thtr., ſou 
um 27. Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 


an ber Gerichtöftelle —5 — werden. Taxe imd · 
Oypochelenſchein fs 


in der Regiſtrane einzaſchon. 


Der eingetragene Gläubiger, der Rentler Aa 
Heinrich Ludecus, desgleichen det 
werden, als dem Aufenthaͤlte nach unbekannt, — 
mit öffenelith, vorgeladen. 





Nothweudiger Berfauf 

Königl. Landgericht zu Berlin, den 25. April 4845. 
> Das der verehelichten Kaufınenn Meyerboff, 
Friederike Wilhelmine geb. Auguftin gehörige, im 
der Potsdamer: Straße Mr..58 belegrne d⸗ 
ſtütk/ eine von dem Bol. HI Rx. 104 des Hhpo⸗ 
thekenbuchs von Wit » Schöne berg : vergeiditiesen 
Grundfiüde noch nicht abgefchriebene Parc, 
abgeſchãtzt auf 000 Thlt. 3 Ger. sufolge ber, 
nebft Hppothefenfchein in dem Ikten Büren eins 
zuſehenden sa 5 


Tore, 
cm 4. September d. I., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gericrefeit, gimmerſiraße Nr. 25, 
ſubhaſtirt werden. b 
Ale unbekannten Reaiprätenbenten tuerben aufn 
geboten, Bei Vermeidung der Prücluſion, fpätetend 
in diefem Termine ſich zu weiten. 





Nothwendiget Verkauf. 

Königl. Ranhgericht zu Berlin, den 25. April 1848. 

Das dem Ziegelei« Beſitzer Ferdinaud Sein 
Säger gehörige, in der Potsbamerfiraße Nr. 
belegene, Vol. II Nr. 457 bes Hyp 
von Alt- Schöneberg pergeichnete Grundflüd, abges 
ſchätzt auf 4142 Chlr. 17 Sur. 8 Pf, zufolge 
u nebft Hypothekenſchein in dem Ilten Büren 
einzufehenden Tape, fol 

am 1. September b. J., Vormittags 11 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtsflelle, Zimmerftraße R.2, 
fubhaftirt werden. 


. Nothwendiger Verkauf. 
Königt. Landgericht zu Berlin, den 2. April 1045. 

Das dem Amtmann Louis Friedrich Titeln 
Bie lau gehörige, in ber nee Straße Ar. 68 
betegene Grundftüd, eine unabheſchriebene Ya 
des Bol. IM Nr. 108° des Hypochekenduchs von 
Alt» Schöneberg verzeichneten Grundſfücks, abge 
ſchatt auf 4920 |hlt. 1 or. zufolge ber, weht 
Hyportekenfchein in dem Iren Blrcentı einguſehen⸗ 
den Tare, fol 

am 3. September d. J. Vormittags 11 Uhr, 

an ordentlicher —E Zimmerſiraße Nr. 26, 
ſubhaſtirt werden. 


abe 


Intitenbritm wech 
ee in en — bei Vermeidung dr 


Vraclufien ſich frätehtend zu melhen. 


Natbmwendiger Berfauf 
Königt. Landgericht zu Benfin, den 25. Ypril 184% 
Das dem Aramanu Louig Friedrich Withelm 
Bielgngehörige, | im ber Ponsdamer Strahe Nr. 63 
befegene Grundftüd, eine von dem Vol. 111 Nr. 104 
des Onpathefenbuche von Alt ⸗ Schöueherg verzeiche 
Dan Srundſtück noch nicht abgeſchriebene Parcelle, 


t 4898 Thlr. 24 1 
den re in *. ug aut 


Mn m Rare, pt 
aa Ay ae .,, Vormittags IL Uhr, 


ptei : 

an ne cher richt elle, Zimmerſraße Nr. 25, 

fubhaflist werben. i 
Alte unbekannten Reafprätendenten werben auf- 

geboten, bei Vermeidung ber Brächufion, ſich ſpaͤ⸗ 


tefiend in dieſem Termine ermine gu i inelden. 


Mothmenbiger Berfauf. 
Königl. Landgericht zu Berlin, den 9. Mai 1845. 

Das dem Hausvoigteigerichte-Cangli enSchied« 
ler gehörige, in der Potsdamer Straße Nr. 91 be⸗ 
fegene, und im Hhpothefenbuche von At-Schöne 
berg Bol. IIF Nr. 93 verzeichnete Grundftüd,” aus 
zwei Bauftellen beftehend, zufammen abgefchägt 
auf 2000 Tylr. zufolge der, mebft Huporkefenfchein 
in dem Älten Bürecau einzuſehenden Tare, ſol 

d, / Vormittaas 11 Uhr, 


‚003.2 September 
an ordentlicher Gerichtsſielle, Zimmerftrafie Ar. Br. 


Muöbntiet werden. 


Nothwendiger Verkauf. 
öl, Kandgericht zu Berlin, ben 9. Mai 4845. 


dem. Handelewann Gottfried Kußner 
einen, in ben —ã Ne. 1 belegene, Bel. 11 
Nr, 132 des den Hypothedenbuchs ver⸗ 


— ‚Grundfiwf von 1 Morgen Flächeninhalu 
meh Gebäuden, -abgefchägt auf 1944 Thlr. 18 Sr. 


6 Pf. zufolge der, nebſt Ohpothelenſchein in dem . 


Alten Büreau einzufehenden Taxe, fol 

am 6. September d. 3., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöfiele, Zimmerftraße Nr. 2, 
fubhaftirt werben. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Landgericht zu Berlin, den 16. Mai 1845. 
Das ber Witiwe Kirchberg gehörige, in der 
Peudemer Otraße Nr, 40 belsgene, Bol, III 


Pe. 383: dei won Wr 
berg. verzeichnete Grumdftüd, obeefhäne af 
10,446 18 ©gr. 4 M. uleige dee, achf 
Syvoshefenfchein in. dem Iiten Bügeau ainzufehen 
den Rare, fol 
am A. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtöftete, Zimmerftraße Nr. 2, 
fubhaftirt werben. 


Rothwendiger Bertauf. 

Land» und Stadtgericht zu Brandenburg, den 
19: April 1845. 

DaB in der Steinfirafie der Neuftabt biete 
sub Nr. ALA belegene, Bol. 10 a 49 des Hy⸗ 
pothefenbuche eingetragene, unb ben Geſchwiſtern 
2angnidel gehörige Wobnhaus mit auglavel, 
gerichtlich abgefchätt auf 901 Thir. 21 3 Pf. 
zufolge der, nebft Hypothekenſchein und Kaufbebin, 
gungen inunferer Pegifranır einzufeherberfLare, ſoll 

am 10. September.d. I., Bo: Eden Depunkigty 
an orbentlicher Gerichtöftelle vor * 

Herrn Kammergerichtd- Aſſeſſor —X Beate 
werden. 





Nothwendiger Verfauf. 

Land: m, Stadtgericht Liebenwalde, ben 25. April 1845. 

—— — * ee Atlerbür⸗ 
gers aun ii inze, al eſchätht ufolge 
der, webft Oppothefenfchein und nen bei 
und einzufeheuben Tare auf 2448 Thlr., fall 

am 29. Auguft d. 3., Vormittags 11 Ur, 
an ordentlicher —E ſubhañirt werben. 


Nothwendiger Verkauf. 

Land- u. Stadtgerichtzu Havelberg,ben 28. April 1845. 

Dog Erbpachtstecht des Erabliffementi Polizei⸗ 
Nr. 42, oberhalb Schoönberg bei Havelberg belegen, 
und im thefenbinche vou Dom Di ner 
Bol. | Pag. 9) Nr. 8 verzeichnet, dem —e — 
Theerſchweler Johann Ina Woed ſte da abi 

fol am 27. Auguft 1845, Vormittags 11 Uhr, 

im Seffiongzimmer bes Gerichts fubhaftirt werden. ” 


Zufolge ber nebft Hhpothefenfchein und Bebin- 


gungen in ber Regiftratur einzufehenden Tare ge- 
währt der Ertrag des Grundftüde von 76 — 
20 Sgr. 7 Pf. zu 5 Procent einen 

1533 Thlen. 21 Sr. 8 Pf. und zu 4 Drocent 
einen Tarwerth von 1917 Thlen. A Sgr.’ 7 Pf. 
Darauf haftet ein Erbpachts⸗Kanon von 15 Then, 


Bolb, welcher, zu 4 Yrocent gerechnet, ein Sapkät 
von 425 Thirn. Kourant darfiellt, fo baß ber Werth 
ber Erbpachtögerechtigkeit, zu 5 Procent veranfchlagt, 
2492 Üblr..A Sr. 7 Pf. und zu A Procent ver⸗ 
anfchlagt, 1108 Thlr. 21 Sgr. 8 Pf. beträgt. 


” Nothwendiger Verkauf. ur 
Königl. Stabtgericht Lychen, den 29. April 1845. 

Das dem Schneidemüller Riedl ‚gehörige, hier⸗ 
ſelbſt in ber Ziegenfirafie belegene, im Hupothefen- 
buche Bol. I Nr. 11 A verzeichnete Wohnhang 
nebft Pertinenzien, tarirt zu 1868 Thlr. 4 Ser. 
sufolge ber, nebſt Oypothefenfchein und Bebingun- 
gen in ber Regiftratur einzufehenden Tare, foll 

am 25. Auguft d. J., Vormittags 10 Uhr, 
an öffentlicher Gerichtsſtelle fubhafirt werden. 


Nothwendiger Berfauf. . 
Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu Zehbenid, 
den 7. Mäi 1845. ' 
Das zum Nachlaffe des verfiorbenen Grütz⸗ 
müllers Johann Ludwig Milcher gehörige, im 
Hypothekenbuche vom Dorfe Neu-Loegom Nr. 48 


verzeichnete Bldnergrundftüd nebft Zubehör, und, 


eine parcele des Moferfchen Bauerhofes ebenba- 
felbk, 5. Morgen 10: DRuthen’ groß, zufanmmen 
auf 887 Zhle. 6 Ser. 8° Pf. abgefchägt, fell 
am 5. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an otbentlicher Gerichtsſtelle meiftbietend verkauft 


Die art nebft Hypothelenſchein und bie Kauf- 
. bebingungen können in unferer Regiftratur einge- 
fehen werden. 


Nothwendiger Verkauf. 

Die Ener Gottfried — 
sshörigen, zu Lehmgrube belegenen und im Hyyo⸗ 
— ber Cheilungegrunbflüde Bol. XXFX: 

„29 Re. dub Bol, 34 Nr. 6 verzeichheten 

füde ned bavanf. ecbautem Mohnbaufe, ger 





Fl ehgefcägt auf BES vn. 4 Ce. in vi. 
en * ' “ 
am 23. September db, I., Vormittags 10 Ur, 
an — hie fushafirt — 
are uni ot! kenſchein men in ſerer 
Resiftatur eihgefehen werden. J “ ' 
Versfow, den. 31. Mat IS.  — , - 
, Könige Dreh. Cards und Grudtgeriäht. 


— Rothwendiger Verkauf: 
Bon dem Königl. Stadtgerichte zu Neu-Ruppin 
et das zum Nachlaffe des Tu ermeiſters 
han Karl Augur Düring gehörige, hierſelbſi 
belegene, im Hypothefenbuche Bol.1V Fol. 7UNr.678 
verzeichnete und gerichtiih zn 3468 Thhr. 8 Ser. 
11 Pf. abgefchägte Wohnhaus nebſt Pertinertzien, 
am 23. September d. J., Vormittags IT Uhr, 
an hiefiger ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt wer⸗ 
den und fann die Tare unb der nenefle Hyp: 
kenſchein täglich in der Regiftratur eingeſehen werden. 
ANe undekannten Realprätendenten iverden zu⸗ 
gleich hiermit aufgeforbert, ihre Anſprücht bei Ber- 
meibung der Prächufion in dem Termine fi 
geltend zu machen. . 
Neu-Ruppin, den 5. Juni 1845. 
Königl. Preuß. Stabtgericht. 


Nothwendige Subhaftation.. ».. 
Land» und Stabtgericht gu Belzig, den 29. Juni 1845. 
Die Kanfınann Henidefchen Grerbftäde 
bierfelbftz . J 
1) das Wohnhaus Bol. I Nr. 22 Pag. 337 zu 
einer Handlung und Brauerei bisher benupt, 
gut gelegen und eingerichtet, auf 2859 3 
“23 Sor. 8 Pf, J 
2) An been es mungen * u A 60 
ag: 181, auf Fi | ätzt, 
am Wi September 1845, Vormittags i1 Uhr, 
m ordentlicher Gerichtsſteile verkauft werden. 
Taxen und Hypothekenſcheine liegen jur Ein⸗ 
ſicht in der Regiſiratur vor. 


: Srffent- 


Deffentliher Anzeiger (m. 2) 
zum often Ctäd des Mntshfatie 
der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. 





Den 7: Juni 1845. 
m mm I II — — — — 


Den Papier⸗ Fabrikanten Gebrũdern Eb art zu 
Spechthaufen ift unter dem 12. Juni 1845 ein 
Patent 
auf ein für neu und eigenthũmlich erachteted 
Verfahren, Papier mittelft Thierleims in der 
Maſſe zu leimen, 
auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 
und für den Umfang des Preußifchen Staats er⸗ 
theilt worden. 


° Dem Major a, D. Berfmann zu Duisburg 
iſt unter dem 16. Juni 1845 ein Pateut 
auf .einen vertikalen und flationairen Dampf⸗ 
keſſel in der durch Zeichnung und Beſchrei⸗ 
bung nachgetoiefenen Zufammenfegung, 
m acht Jahre, von jenem je an gerechnet, 
und für den Umfang u Preußifchen Staats er⸗ 
theilt worden. 


* Das dem Uhrmacher €. U. Laetſch zu Trier - 


unter bem 29. Mai 1844 ertheilte Patent für den 

Preußiſchen Staat: 
auf —— Hemmung in —— 
— für a Anti 
erachtet worden ifl, 

iſt erlofchen. 


Stedbrief. 
* Die n, nat Id jalifirten Hand- 
arbeiter Fr Pen m Re 
Wilhelm Kempel, welche wegen begangener Dieb» 
unter polizeilicher Aufſicht fiehen und ven 
der Kempel ſich auch Dachdederlehrling 
ja nennen pflegt, haben fich von hier entfernt und 
EA, ihr Verbleib bis jegt ung nicht bekannt su 


Bir machen Babe bie verehrlichen Polijeiber 
—E br dw wo fie —æe— 


blond, Silen bedeckt, 


werden, nach Maaßgabe des Geſetzes wegen Be⸗ 
ſtrafung der Landſtreicher zc. vom 6. Januar 1843 
gegen fie verfahren, in bem alle aber, daß fie 
an einem Drte Arbeit gefunden haben fofften, dies 
zur weitern Veranlaſſung ung mittheilen zu wollen. 
Beelitz, den 24. Juni 1845. 
Der Magiſtrat. 
Signalement 
. bed Melzer. Religion: evangelifch, Alter: 
20 —8 Größe: 5 Fuß 9 Zoll, Haare: blond, 
Stirn: frei, Wugenbrauen: braun, Yugen: grau, 
Rofe und Mund: Flein, Zähne: unvollſtändig, 
Bart: blond, Finn: rund, Geficht: oval, Seite 
farbe: aufgedunfen, Statur: lang, unterfegt. Ber 
fondere Kennzeichen: hat den Zeigefinger an dee 
linten Hand durch einen Schnitt bis an bas 
Mittelglied verloren. 
2. bed Kempel. Religion: evangelifch, Alter: 
2A Jahre, Größe: 5 dub 2 Zoll, Haare: dunkel⸗ 
genbrauen: blond, Au; 


. grau, Nafe: etwas bie, Mund: geroohnlich, Zähne: 


volfländig, Bart: dunfelbfond, Kinn: rund, Ges 
ht: oval, Befichtsfarbe: gefund, Gtatur: untere 

t. Befondere Kenndeichen : am rechten Fuß ein 
krummer Zehe. 


Verlorner Reiſepaß. 
) Der Schuhmachermeiſter Gottlieb Heiden⸗ 
felder aus gittenberg, 38 Jahr alt, will feinen 
ame 2 Di & JJ Bier en Refera 
‚reuenbriegen unl üter! verloren 
ben, was zur Serhütung eines Nißbrauchs 
biermit_befannt gemacht und wobei zugleich bier 
fer zB für ungültig erklärt voird. 
Wittenberg, am 22. Juni 1845. 
Der Maogiftrat. 


\ ei: Saab —— 
Di Berlins Hambı Eiſenbe ellſchaft 
nen sen 
m nes maffoen Raftofn erbauen ſaſſen, 


ohne hierzu eu I Gewehsnigung-erhaken 
H Ar ie Ih Para des Baues tdi 
er, ben geſetzlichen Borfchriften zufolge, n 
lich zur öffentlichen Kenntniß 
Qufforderung, etwanige Einwendungen gegen die 
Anlage binnen vier Wochen bier anzumelden. 
Spanbau, den 0. Juni 1845, 
Königliched Rent» und Polit⸗ei · Amt. 


Der Miütfenbefcheiber Schmidt zu Falkenberg 
beabfichtigt in der Nähe des Dorfes eine hokän- 
difche Windmühle mit zwei Mahlgängen ımd vier 
Stampfen zu bauen. Nach S ift- des 6 29 
der Allgemeinen Gewerbe⸗ Ordnung vom IT. Jar 
nuar d. 3, wird dies Vorhaben zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht und jeder Einfpruchsberechtigte 
zur Anmeldung defielben bei unterzeichnetem Do- 
inio_binnen vierroöchentlicher präclufloifcher Frift 

enfgeforbert. 
Köthen bei Neuſtadt⸗Ebersw., den 17. Juni 1848. 
Das Dominium, von Jene 


Nachbenaunte, den Erben des hier verfiorbenen 
Ad erbürgers und Gaſftwirths Wilhelm Schulz 
rw hierſelbſt belegenen Grundküde: 


das am Marfte sub Nr. 307 belegene Wohn⸗ 


und Brauhaus uebſt Zubehör, taxirt auf 
2123 Thlr. 23 Ser. io vᷣf, Bol. VII Pag. 1 
des neuen 9 kenbuchs verzeichnet, - 

2) bag am Parabeplag sub Nr. 147 belegen 
Wohnhaus nebft Zubehör, tarirt auf 860 Chir. 
3 So. 9 Pf., Bol. IV Pag. AD des Hypor 
thefenbuche verzeichnet, 


3) eine Scheune vor dem Prenzlauer Thore linke 


an ber Ehauffee, tarirt auf 151 Thlr. 8 Spr., 


of. 11 Pag. 397 des neuen Hypothefenbuche " 


verzeichnet, 

4) ein vor dem Prenzlauer Thore befegener Platz 
zu einer Scheune, mit dem dazu gehörigen 
Beuerfoffengelde zum Betrage von 300 Thlen., 

5) zmwei Eombinirte Hufen Land vor dem Prenz⸗ 
auer AI Bol. J Pag. 647 des — 
3 verzeichnet und auf 3730 Thir. ab⸗ 


6) gi Gehen kombinirten Kämpe vor dem 
Schroebter Thore auf ber rohen Biegel- 
ſcheune sub Nr. 96 und 97, Bol. II Pag. 


‚.bAl des Geßensune ——— und 


""abgef 88 auf 461 Tr. 15 ar 
ein Ruderor 
a (chen. —— Kol 11 ‘u Sag. 28 — 


da⸗ 
ebracht, Paar der. 


verzeidmat, anzu 215 Str. 
—— ſeten 

i 2W. db. 3., Vormittags 11 Uhr, 
an biefiger Gerhrönete im Wege ber freiwillig 
Sußhaftation verkauft werden: "Die Tarı, 
bedingungen und ber neuefte Hypothekenſchein find 
in der Begiftratur einzufehen. 

Angermünde, den 19. Juni 1845. 
- Königl. Stadtgericht. 


Nothwendiger Verkauf. 

Lande und Stabtgericht zu Luckenwalde, den 
20. Juni 1845. 

Das dem Webermeifter Johann Carl Augur 
Marfcheider gehörige, in der Stabt Zimna in 
der Züterbogfer Strafe beiegene halbe Weberhans 
und Zubehör, abgefchägt auf 552 Thlr. 6 gr. 
8 Pf., fol anderweit 

am 4. Auguß 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt werben. 
Die Tape und ber neuefte Hypothekeuſchein kön⸗ 
nen in ber Regiſtratur eingefehen werben. 


Ich beabfichtige meine hierfelbft auf der Groß⸗ 
ſtraße belegene Hausbefigung Nr. 72, in welcher 
ein lebhaftes Bierbrauerei- und Schanfgefchäft bes 
trieben wird, mit allen DBraugeräthen und den 
nachftehend bezeichneten Ländereien öffentlich an 
ben Meiftbietenben zu verkaufen: 

1) zwei Enden Land vor dem Neuen Thore, 
Lit. C.c ce Rr. 3, von 2 Morgen 49 IR., 

2) die dem Haufe zugefallene Separationd- Kavel, 

3) eine fogenannte Sernoſche Hufe, 

4) zwei Enden Land in Huhns-Budht, Lit.Cc3 
Nr. 1 und 2, von 2 Morgen 117 OR, 

5) ein Ende Land im Mohnwinfel, Lit. C c u 
Nr. 1, von 2 Morgen 107 OR, 

6) eine Wiefe im Mohnwinkel, Lit P Re. 6, 

von A Morgen 116 OR., 

7) eine dergleichen bafelöft, Lit. P Nr. 3, von 
5 Morgen 120 IIR., 

8 sine Srratihen, genanm 9 Kopie, LM: Q 

und 24, von 8 Morgen 162 TIW., 
9 Ehen © Fe hinter ber Schule, Lit. C Me. 40, 


10) einen een bintet der Zindelmühle, 13 
Br. 4, von 38 


D 
nn) gen * Garten, Lk, M (Rt 33, von 
..'#D ö 


Außgeboten werben bie Geundfllichefbueßt vih 
jebes einzeln für fich, als auch mehrere und fänmt- 
Eiche zufammen genommen. 

Der Berfaufstermin ſteht auf 

Montag den 18. Auguftd.:3, Vormittags ouhr, 
in meinem jaufe an, und kömmen bie Ver⸗ 
kaufsbedingungen bis dahin füglich bei mir einge⸗ 

ſehen, fo wie die Grundftüce in Augenfchein ge- 
aommen werden. Der Zufchlag wird vorbehalten. 

Treuenbriegen, den 18. Juni 1848. 

Wittwe Torges. 


Ih bin Willens, meine bier belegene Bod- 
swindmühle, wozu ein neugebautes maffives Wohn- 
haus nebft Stallung und Garten gehört, fofort 
aus freier Hand zu verfaufen, wobei ich zugleich 
bemerfe, daß die Umgebungen dem Müller eine 
teichliche Nahrung gewähren, und haben Kaufluftige 
ſich in portofreien Briefen direlt an mic) zu wenden. 

Michelsborf bei Lehnin, am 13. Juni 1845. 


Der Mühlenbefiger Kaufchfe. . _ 


Das mir gehörige, im Dorfe Techom bei Witt- 
frodt belegene Grundftlid, beftehend in einem Wohn⸗ 
hauſe, Scheune nebft Ställen, ſämmtlich erfi wor 

- einigen Jahren neu erbaut, zwei fchönen großen 
&ärten, wovon einer hinter dem Haufe belegen, 
etwas Wiefe, bin ih Willens, aus freier Hand 
zu verfaufen, und wollen ſich Kaufliebhaber we⸗ 


gen den näheren ‚Beftimmungen gefäligft bei mir 


rinfinden, ober in portofreien Briefen am mich 
wenden. 
Wolfshagen bei ana, im Juni 1845. 
wöober, Schmiebemeifier. 


Freiwilliger Berfauf. 

Wegen vorgerückten Alters beabfichtige ich meine 
zu Burghagen, } Meilen von Perleberg, im Weß⸗ 
— Kreife belegene Mühle, beftegenb iA 
J aſſermühle mit zwei Gängen, einer Bock⸗ 
—E und 61 Morgen unmittelbar bei ber 
Mühle belegenen fehr guten Ader, ohne Einnik- 
{chung eimes Dritten, aus freier Hand zu verfaufen. 
Die Usbergabe kaun mach | Belieben gefcheben, wor⸗ 
über reelle ——— vortofreien Briefen oder 
mündlich das Nähere von mir erfahren. 

Burghagen bei Preleberg, den * Fr 1848. 

eu 


Ih Seabfichtige mein mir gehöriges, in Klein» 
Schauen belegenes, völlig feparirted Bauergut mit 


- fleigert werden. 


todtem. und lebendem Inventartum, gut beftell- 


‚ten Binter- und Sommer» Getreide, Verãnderungs⸗ 


halber fofort zu verfaufen. Wur reelle Selba⸗ 
Täufer, belieben ihre Anfragen ſchriftlich ober per⸗ 
Pönlich an mich gelangen laffen zu wollen. 
.  Klein-Schauen, den 21. Yunt 1845. 

Ernſt Maplig. 





'$ür eine Landkirche 
ift_ eine ganz brauchbare Orgel mit fechs wohlge⸗ 
wählten Regiftern, von der Seite zu fpielen, flir 
150 Thlr. fogleich zu verfaufen beim Herrn Muſtk⸗ 
lehrer Gollmig, in ber Neuen Rönigefteaße 
Nr. 27 in ‚Berlin. 


Eine gute Drehorgel, faft neu, ſteht eines To⸗ 
desfalls wegen für die Hälfte des Koftenpreifes zum 
Verkauf in Berlin, Dresdner Straße Nr. 39 beim 
Drechslermeiſter Küfter. 


Auftion 

Wegen Aufgabe des Geſchäfts follen 
am 30. Juni d.3., Vormittags und folgende Tage, 
auf dem Berg hinter Oranienburg die Utenfilien 
meiner Gaſtwirthſchaft, beftehend in, Meubleg, 
Betten, Tiſch⸗ und Bettzeug, Küchengeräth u. 4 w. 
fo wie auch ein Wagen, Pferd, Adergeräth, öffent⸗ 
lich gegen gleich baare Zahlung in Kourant vs 

Spigel. 


Ein verheiratheter Einderlofer Gärtner, welcher " 
auch Jäger ift, wünſcht unter beſcheidenen An- 
fprüchen zu Michaelis d. 3. einen Dienft, auch 
kann bderfelbe gleich angiehen. 

Nähere Auskunft giebt quf portofteie Anfcage 
der Gärtner Ciefeft in Freyenſtein bei Wittſtock. 


- Wer. eine frifchmilchende Efelin auf die Som: 
mermonate vermieten will, befiehe feine Adreſſe 
unb Bedingungen in Spandau, am Markt Mr. 5, 
ober in Eharlortenburg, Berliner Straße K. 3% 


abzugeben. F 
Zur Zefwaſche 
das 6 ® ittel 
———— 


L. Meyer u. Komp. Jüdenftrate Rr.d4: 


Befanntmadhung 
für bie Mitglieder ber Privat-Land- Feuers 
Societät ber Ausgebauten und Separir⸗ 
ten der Oſt- und Weſtpriegnitz. 

Zur Bergütigung des Hausbrandes des Johann 
Sudrom in Wernidom bei Wittfiod, welcher 
mach Abzug ber geretteten Materialien unb mit 
Zurechnung ber Ausfchreiber, Keil, und Infers 
tiondkoflen .. 2... 306 Thlr. 5 Ser. 
+ beträgt, ferner fürden&cheunen- 

brand des Joh. Chr. Granzow 

auf bem Schönhagenfchen Felde, 

- selcher ind. ber Gprigenprä- 

mien, Reiſe⸗, Infertiong- und 
Ausfchreibefoken beträgt .. . . 178 Thlt. 25 Spr. 

wird nd Aufbringung der cm 
ENERGIE 488 Thle. — Ser. 


— ſeit dem Beſtehen der Societät das achte 


Ausfchreiben erlaſſen, und der Beitrag auf 3 Sgr. 
vom Hundert der Berficherungsfumma fefigefegt, 
welchert nad) erfolgter Anfündigung durch den 
Kreisboten, an den, in dem Zirkularfchreiben be- 
Fimmten Tagen an den unterzeichneten Rendanten 
eingezahlt wird. Die Zahl der beitragenden Mit- 
glieder ift 985 mit der Verficherungsfumma von 
489,325 Thle., wovon 489 Thlr. 10 Sgr. ein- 
Eommen, und wird der Ueberfchuß von A Thlr. 
10 Ser. pe Kaffe fließen, und bei der nächften 
Rechnungslegung nachgerviefen werden. 
Perleberg, ben 20. Juni 1845. 
Neumann, Rendant. 


Berlins Potsdamer Eifenbahn. 


Bom 1. bis incl. den 15. Juli db. 3, - 


Bormittags von 9 big 12 Uhr, mit Aus— 
fchluß der Sonn⸗ und Fefttage, werben im Kaffen- 
Tofale auf dem Hiefigen Bahnhofe die Zinfen von 
den Prioritätd- Aktien für das erfie halbe 
Sahr_1845 gezahlt werben. in jeder Beſitzer 
von Koupons hat eine Spezifikation berfelben, 
nad den laufenden Nummern georbnet, mit 
feiner Namens -Unterfchrift und feiner Wohnunge- 
‚eige verfehen, einzureichen, und gegen Abgabe 
der Koupons bie Zahlung fofort zu getwärtigen. 
Er und ti nn nr abchan 3 u 
a e nicht er] en Zins⸗ 
Coupons der Staͤmmaktien und Be Disk 





per aus frähern Jahren zur Aus⸗ 
€ Ru georbn erzeich 
ee het erforberlich zu nis ia 
di Belin,. in 6 —— 1845. ‚ 
ie Direktion der Berlin- Potsdamer Eifenbahn- 
: Geſeuſchaft. 


° In der Buchhandlung bei Ferdinand Rubad 
in Berlin öR erfchienen: 
Sanpt: Sach: Hegifter 
ju ben 
Amtsblättern- 
für den 
goniglichen Regierungs- Bezirk Potsdam und bie 
Stadt Berlin 
vom Jahre 1811 bis incl. 1843 
sufammengeflellt vom 
Hütten-Faftor Wildenhayn in Freienwalde an 
der Ober. . 


. Preis: 1 Thlr. 

Es ift dem Herausgeber gelungen, in dem dor 
liegenden Regifter ein Handbuch aufzufieiien, wel⸗ 
ches allen Anforderungen, die man an ca 
machen Eann, in jeber Hinficht entſpricht. Das 
Werk umfoßt einen Zeitraum von 33 Jahren unb 
ift fo überfichtlich geordnet, daß man mit Isichter 

Mühe den Jahrgang und. bie Nummer jeber 


- betreffenden Verfügung im Amtsblatte auffiaden 


. Das Bebürfniß eines ſolchen Hanbbı 
für jeden Gefhäftsmann im Bezirf * 
fih demnãchſt von ſelbſt heraus, und verbdient 
auch fchon um deshalb empfohlen zu werben, weil 
in älteren Zeiten die Amtsblätter theils verloren 
gegangen, theild aber auch wohl fo forgfältig micht 
aufberoahrt worden fein mögen, ‚und das Regife 
baber ald Erſatz un aussälfe für biefe, befonbeng 
auch aus biefem Gr: den Dorfgemeinben 
nüglich fein würde: & F alſo dies Haupt⸗ 
Megifter allen Beamten und Berhäfeamänr 
nern im Bezirk, namentlich auch alien neuen 
Beamten, bie gar nicht im bang 


egemlicht 
Fr Eonn daffelbe durch alle 
und von dem Unterzeichneten 
ziehen. jenwalde, a 23. Juni 1845. . 
ildenhayn, Königl. Dütten · Inſpeltor. 


Deffentlider 


Anzeiger (we D 


zum 27ften Stüd des Amtsblatts 
der Königlichen Negierung zu Potsdam und ber Stadt Berlin. 





Den A. Zuli 1845. 





Stedbrief. 

* Der nachfiehend fignalifirte, in Garz an der Ober 
ortsangehörige Bädergefele Weidemann if bier 
am 14. Januar d. 3. wegen Abweichens von ber 
Reiferoute angehalten, zu drei Tagen Gefängniß 
verurtbeilt, und da er gegen diefes Erfenntniß den 
Relurs anmelbete, über Golnow nad) Garz an ber 
Oder _birigirt worden, dort aber big jetzt nicht ein- 
getroffen. Es merben daher fämmtliche Polizei= 
behörden auf ben bezeichneten Bagabonden mit dem 
Erſuchen aufmerffam gemacht, benfelben im Be- 
tretungsfalle nach Gar; an der Oder trangportiren 
zu laffen. 

Joachimsthal, den 25. Juni 1845. 

Der Magiftrat. 

Signalement bes Bädergefellen Weide- 
mann. Alter: 30 Jahre, Größe: 5 Fuß 3 Zoll, 
» Haare: blond, Stirn: frei, Augenbrauen: biond, 
Augen: blaugrau, Nafe: gebogen, Mund: gewöhn- 
lich, Zähne: vollſtändig, Bart: blond, Kinn: rund, 
Geſicht: oval, Geſichtsfarbe: gefund, Statur: mitt- 
im Befonbere Kennzeichen: auf dem rechten Auge 

taar. 


Verlorner Reiſepaß. 
Der nachſtehend ſignaliſirte Schauſpieler Meher 
Levinſohn hat angeblich den ihm von der Königl. 
Regierung zu Frankfurt an der Oder am 11. April 
d. J. auf ein Jahr ertheilten, und zuletzt am 11. 
d. M. nach Hamburg viſirten Paß verloren. 

Zur Vermeidung von etwanigen Mißbräuchen 
wird dies hiermit öffentlich befanmt gemacht und 
ber gedachte Paß hierdurch für ungültig erflärt. 

Berlin, ben 26. Juni 1845. 

Königl. Polizei» Präfidium. 

Signalement des Schaufpielers Meder Le— 
vinfohn. Religion: moſaiſch, Alter: 22 Jahre, 
Größe: 5 Fuß 34 Zoll, Haare: ſchwarz, Augen- 
brauen: ſchwarz, Augen: braun, Bart: ſchwarz 
amd fchrwach, Nafe und Mund: mittel, Kinn: lang 
und gefpigt, Geſichtsbildung: lang und fchmal, 


Statur: ſchwach, Zähne: weiß und vollzählig, 
Stirn: frei, Sprache: deutſch, franzöfifh und 
englifh. Befondere Kennzeichen: feine. 


Bekanntmachung. ' 
° Am 22. d. M. wurde in der Koͤnigl. Waſſer⸗ 
burger Forſt ein alter unbekannter, legitimations⸗ 
loſer Mann in einem hilflofen Zuftande aufgefunden, 
welcher geiſtesſchwach zu fein fcheint, weil er feine 
der ihm vorgelegten Fragen beantwortet, fondern 
nur unzufammenhängende und fabelhafte Sachen 
erzählt, fich auch einbildet, Tobte erweckt zu ha⸗ 
ben und mit Kreide menfchliche Figuren an Fen- 
fer, Thüren und Kleidung zeichnet und folche: 
„Gott Vater, Sohn und heiliger Geiſt“ nennt. 

Die angervenbeten Berfuche, vom ihm feinen 
Namen, Wohnort ıc. zu erforfchen, waren vergeb- 
lich und nur aus feinen vertworrenen Reden läßt 
fid) vermuthen, daß er in einem Dorfe bei Dres- . 
den ober Eifterwerba geboren und erzogen iſt, wo- 
für auch fein fächfifch-ländlicher Dialekt fpricht, 
fi fpäterhin in einem biesfeits ber fächfifchen 
Grenze belegenen Dorfe angebaut und dort bie 
Reinweberprofeffion betrieben hat. 

Da es nun big jegt aller Mühe ungeachtet 
nicht gelungen if, über die Domicilverhältniffe des 
nachftehend näher finnalifirten Unbekannten qu., 
welcher fich wahrfcheinfich heimlich aus feinem 
Wohnorte entfernt hat, etivas Meiteres zu erfah- 
ren, fo erfuchen wir alle Poligei- und fonftige 
Behörden hiermit dienftergebenft, in ihren refp. 
Polizei-Bezirfen gefälligft geeignete Maaßregeln zu 
deren Ermittelung treffen und ung die besfall- 
figen Refultate, falls folche über die Ortsangeho- 
rigfeit beffelben Auffchluß zu geben vermögen, 
möglich fchleunigft mittheilen zu wollen. 

Krausnick bei Wendifh- Buchholz, den 28. 
Juni 1845. 
Könige. Domainen- und Polizei- Amt. 

Signalement. Name, Wohnort und) Reli- 

_ gion: unbekannt, Alter: über 60 Jahr Gtöße: 
5 Fuß 3 Zoll, Haare: weiß und grau melirt, 


264 


Stirn: gewölbe und frei, Augenbrauen: grau, 
Augen: blaugrau, Nafe: eiwas gebogen, Mund: 
Kein, Zähne: vorn gut, Bart: weiß und grau me— 
lirt, Kinn: rund, Geficht: länglich, Gefichtsfarbe: 
gefund, Statur: mittel. Beſondere Kennzeichen: 
er hat fich feit 3 Wochen nicht rafirt und hat auf 
der wenig behaarten Bruft ein kleines Mahl, bes 
fiebend in einer heilrothen Erhöhung von der 
Größe einer Bohne. Der Borderfopf if ganz Fahl. 


Bekleidung. Eine grüne edigte Pelzmüge, - 


ein altes gelbliches Halstuch, einen alten grauen 
Tuchmantel mit Sammetkragen, einen fehr Eurzen 
blauen Tuchrod, ein altes geflicktes blauleinenes 
Beinkleid, eine blaue Tuchweſte, eine blauwollene 
Unterjade, ein weißwollenes Brufttuch, ein weißes 
leinenes Hemde ohne Zeichen, ein Paar alte kurze 
rindlederne Stiefeln, welche vorn von oben big 
zur Fußfpite aufgefchligt find, und ein altes ſchwar⸗ 
je8 Sammetfäpfel. Außerdem hatte er noch ein 
Zafchenmeffer, mit weißer ſchwarz⸗ geflammter 
Hornfchale, bei fich. 


Kriminalgerihtlihe Bekanntmachung. 
° Der angeblich zu Brüffel wohnhafte Rentier 
Sean Baptifte Paul van Cup if wegen Ge— 
werbeſteuer ⸗ Kontravention zur fisfalifchen Unter 
fuchung gezogen und durch die Ebdictal-Eitationen 
vom 22. Juni und 17. Dftober 1844 vorgeladen 
worden, in den angeftandenen Terminen am 6. Sep- 


tember 1844 und 23. Februar 1845 aber nicht ' 


-erfchienen. Es iſt deshalb in contumaciam ber 
Beweis aufgenommen und der Denunciat durch 
das Erfenntniß vom 7. Mai d. 3. wegen Ge- 
werbefteuer- Kontravention zu einer Geldbuße zu 
48 Thlen., im Unvermögensfalle zu ſechswöchent⸗ 
licher Gefängnißfirafe und in bie Unterfuchungs- 
foften verurtbeilt worden. - 

Dies wird dem van Euyd fiatt der Publi- 
fation mit dem Bemerfen befannt gemacht, daß 
nach befchrittener Rechtskraft bes Erfenntniffes die 
Geldbuße und die Koften aus der von ihm bepo- 
nirten Summe werden entnommen toerben. 

Berlin, den 16. Juni 1845.° 

Königliches Kriminalgericht hiefiger Refidenz, 

Abtheilung für fiskalifche Unterfuchungen. 


Befanntmahung. 
° In ber Naht vom 21. zum 22. d. M. ift 
dem Bauer Lehmann zu Dorf Zinna aus ber 
Nachtkuppel eine ſchwarzbraune Stute, mit Elei- 
* Stern, 12 Jahr alt, mittler Statur, befon- 


ders baran Eenntlich, daß ſie am Halfe, wo bie 
Mähnen aufhören, eine tief vernarbte Hiebwunde 
bat, geftohlen worben. 

Alle Polizeibehörden werden ergebenft erfucht, 
das gedachte Pferd im Betretungsfalle anzuhal⸗ 
ten, und uns bavon fofort Nachricht zugehen zu 
faffen. Zinna, den 24. Juni 1845. 

Königl. Rent- und Polizei-Amt. 


Proclama 
* Alle diejenigen, welche aus dem Gefchäftsver- 
kehr der Königl. Hauptbanf und beren Provinzial- 
Konmtoire, von ihrer Gründung im Jahre 1765 
bis zum Ablauf des Jahres 1810, ingbefondere 
aus den in dieſem Zeitraume auggeftellten Banf- 
Obligationen , Interimsfcheinen , Pfanbfcheinen, 
Banknoten, Bank - Kaffenfcheinen und ähnlichen 
Papieren, Anſprüche zu haben vermeinen, werben 
hiermit aufgefordert, fich innerhalb ſechs Monaten, 
fpäteftens aber in dem auf 
den 9. Dezember d. I., Vormittags 11 Uhr, 

vor dem Kammergerichts⸗ Referendarius Luckwald 


im Kaummergerichte —R Termine zu melden. 


Wenn bis zum Ablauf dieſes Termins die fchrifte 
liche Unmeldung weder bei dem Kammergerichte, 
noch. bei dem "Könige. Hauptbank - Direftorium 
hierſelbſt, noch bei dem Königl. Bank + Direktorium 
zu Breslau, noch bei einem der Königl. Bant- 
Komtoise zu Königsberg in Preußen, zu Danzig, 
zu Stettin, zu Magdeburg, zu Münfter oder zu 
Töln erfolgt, fo follen alle nicht angemeldete Ans 
fprüche aus dem obenbezeichneten Gefchäftsverfehr 
mit der Königl. Banf gänzlich erlofhen fein und 
zwar ohne.Unterfchied, ob die Anmeldung fchon 
früher irgendwo erfolgt war ober nicht. 
Berlin, den 7. April 1845. 
Königl. Preuß. Kammergericht. 


Publitandum 
* Folgende nad) unferer Befanntmachung vom 
30. Mai d. 3. in ben hiefigen öffentlichen Blät- 
teen am heutigen Tage ausgeloofte Königsberger 
Stadt-Obligationen, Fündigen wir hiermit zum 
1. Januar 1846. . 
Nr. 415..1804. 2346. 3328. 4233. 5505. 6082. 
6739. 6938. 7078. 7712. 7885. 798. 
8320. 8571. 9247. 9705. 10,719. 10,730. 
11,253. 11,262. 11,509. 12,250. 12,329. 
12,812. 12,821 12,870. 13,263., 13,274. 
13,342. 13,351.-13,556.: 13,821. 14,246. 
14,651. und 14,685, a 00 Thir. 


Nr. 974. 3227. A288. 5097. 5788. 7588. 
7731. 8599. 10,009. 10,034. 10,680. 
11,171. 11,324. 11,752. 12,899. 12,900. 
13,726. 13,783._& 100 Chir. 

Nr. 12,526. A 150 Thlr. 


Nr. 800. 2657. 5583. 6770. 8366. & 200 Thlr. " 


Nr. 3617. A250 Thlr. 
Nr. 211. 1735. 359. 4256. 6798. 679. 
8123. 12,823. 12,824. & 300 Thlr. 
Nr. 8381. & 350 Thlr. 
Nr. 1145. 13,706. & 400 Thlr. 
Nr. 233. 1414. 1445. 2595. 6259. 0967. A 
500 Thir. 

Nr. 2207, a 900 Thle. 

Nr. 1238. 1365. 1990. 2202. 2273. 8916. 
14,374. 13,711. und 14,452. à 1000 Thlr. 

Die Auszahlung der Baluta nach dem, Nenn- 
werthe und den fälligen Zinfen erfolgt vom 2. Ja⸗ 
nuar 1846 ab, durch unfere Stadt-Haupt-Kaffe, an 
ben Tagen: Montag, Dienftag, Donnerfiag und 
Freitag von 9 bie 12 Uhr Vormittags, gegen Ein- 
Tieferung ber Obligationen, welche mit der auf bem 
gefeglichen Stempel ausgeſtellien Quittmg ‘ber 
Inhaber, fo wie mit den Zind-Coupons Ar. 3 
bis 14 verſehen fein mũſſen. 

Die vorſtehend geffndigten Obligationen tragen 
vom 1. Januar 1846 ab feine Zinfen und haben 
diejenigen Inhaber bderfelben, twelche die Valuta 
bis zum 15. Februar k. I. nicht erheben follten, 
zu getwärtigen, baß biefe für ihre Rechnung und 
Gefahr dem Depofitorio des Hiefigen Königl. Stadt⸗ 
gerichtes eingeliefert wird. 

Auf eine Korrefpondenz bei biefer Realifirung 
bed Kapitald und der Zinfen, Fönnen weder wit 
ung, noch unfere genannte Kaffe fich einlaffen. 

Königsberg, den 18. Iuni 1845. 

Magiftrat Königl. Haupt und Reſidenzſtadt. 


Befanntmahung. 

Das Dominium Hellersdorf beabfichtigt dag 
Waſſer des, bei Ahrensfelde entfpringenden, über 
Eiche und Heßersborf der Spree zufließenden 
Wafferlaufg, die Wuhle, zur Veriefelung der auf 
dem Tinfen Ufer der letzteren belegenen fogenannten 
„rauhen Wieſen“ zu benugen und zu biefem Be- 
huf einen Zuleitungsgraben mit Wehr anzulegen, 
toelcher Eurz vor ber Hellersdorfichen Grenze noch 
auf Eicher KTerritorio beginnen, bemnächft aber 
nur Hellersdorfer Vorwerks⸗Grundſtücke durchs 
ſchneiben und innerhalb der letzteren das Waffer 
wieder in die Wuhle zurück führen foll. 


Dieb Vorhaben · wird hierdurch in Gemäßheit 
des Geſetzes über die Benugung der Privatfluffe 
vom 28. Februar 1843 aefegfa mmlung Seite AL 
sqq.), unter Hinweifung auf ben, das nähere De 


“ tail ergebenden Situationgplan nebft Erläuterunge- 


Schrift, welche täglich in den Stunden von 10 bie 
3 Uhr zur Einficht eines Jeden in meinem Ges 
ſchaͤftslokal, Markgrafenſtraße Nr. 47, bereit liegen, 
mit der Aufforderung, etwanige Widerfpruchsrechte 
und Entfchäbigungs-Unfprüche binnen drei Mona» 
ten, vom Tage des erſien Erfcheineng biefer Be- 
kanntmachung im Amteblatt der Künigl. Regierung 
zu Potsdam angerechnet, bei mir anzumelden und 
unter der gleichzeitigen Berivarnung zur öffentlis 
hen Kenntniß gebracht, daß biejenigen, welche 
fih binnen biefer Friſt nicht gemeldet haben, in 
Bezug auf das zur Bewäſſerung zu verwendende 
Waffer ſowohl ihres Widerfpruchsrechts, ald des 
Anfpruche auf Entfhäbigung verluftig gehen, und 
in Bezug auf bas zu bewäffernde oder zu den Waf- 
ferleitungen zu benugende Terrain ihr Wiber- 
fpruchgrecht gegen „die Anlage verlieren und nur 
einen Anſpruch auf Entſchädigung behalten. 
Berlin, den 17. Juni 1845. 
Körigl. Landrath Nieberbarnimfchen Kreiſes 
Scharnweber. 


Bekanntmachung. 

Der Landtath a. D. Herr v. Webell⸗Par⸗ 
low beabfichtigt auf feiner Gutsfeldmarf zu Gün- 
terberg eine Holländifche Windmühle mit zwei 
Mahlgängen zu erbauen. 

Mit Bezug auf den $ 29 der Allgemeinen Ge- 
werbe⸗ Ordnung vom 17. Januar d. I. fordere 
ich alle diejenigen, welche gegen bdiefe Anlage ein 
begründetes Widerfpruchsrecht zu haben vermeis 
nen biermit auf, ihre besfaltfigen Einmwenbungen 
binnen 4 Wochen prächuflvifcher Frift bei mir an- 
subringen. Angermünde, ben 20. Juni 1845. 

Königl. Landrath, Ungermünder Kreifes. 
von Arnim. 


Betanntmahung. 

Der — der zum ſtädtiſchen "Bolgebeit 
gehörigen, 4 Meile von der Stadt entfernten und 
vom Rhinfluß getriebenen Rheinsberger Unter» 
mühle, Mühfenmeifter Plähn, beabfichtigt A neue 
Gänge anzulegen, wovon 3 zum Fremben-Qemabt 
und ber Ate zur Verfertigung von Grüße, Staus 
pen, Gries und zum Borrichten anderer Getreide⸗ 


arten benugt werben fol. 
. 








Nach Borfchrift bed $ 29 der Gewerbe⸗ Orb 
nung vom 17. Januar 1845 (Geſetzſammlung 
Seite Al sqg.) werden diefenigen, welche fich durch 
diefe Anlage beeinträchtigt glauben, aufgefordert, 
ıbre Einwendungen binnen A Mochen bei dem 
unterzeichneten Magiftrate, bei welchem Zeichnung 
und Befchreibung zur Anficht ausliegen, geltend 
zu machen und zu begründen. Spätere Einmen- 
dungen, welche nicht Privatrechelicher Natur find 
bleiben unberüdfichtigt. 

Mheinsberg, den 26. Juni 1845. 

. Der Magiftrat. 





Bekanntmachnng. 

Der Gaſtwirth und Tiſchlermeiſter Hennig 
zu Storforo beabfichtigt auf die Grundftüde des 
biefigen Lehnſchulzen Schulze, welche er Fänflich 
an fich gebracht hat, eine Bodrumb- und Schneide: 
mühle nebft vier Stampfen bei dem Dorfe Reichen: 
malde zu erbauen. 

Nach Vorfchrift des $ 20 der Allgemeinen Ge⸗ 
werbe- Ordnung vom 17. Januar d. 3. werden 
biefenigen, welche ſich durch dieſe Anlage beein- 
trächtigt glauben, aufgefordert, ihre Einwendung 
binnen vier Wochen präclufivifcher Frif bei dem 
unterzeichneten Dominio anzumelden ‚und zu bes 
fcheinigen. Reichenmwalde, den 26. Juni 1845. 

Das Dominium. 


Bekonntmadung 

Der hiefige Schiffbaumeifter eubroig Dloen 
beabfichtigt anf dem ihm zugehörigen, in ber hie- 
figen Dammvorſtadt zwifchen der Spree und ber 
nah Berlin führenden Tandftraße belegenen Ader- 
ftüde einen Schiffsbanplag anzulegen und einen 
Kalkbrennofen zu erbauen. 

Auf Anmweifung der Königl. Regierung wird 
dies Vorhaben des Ploen nah Vorfchrift bes $ 28 
der Gewerbe » Ordnung hiermit zur Öffentlichen 
Kenntnig gebracht und werden alle diejenigen, 
welche fich durch die beabfichtigte Anlage beein- 

trächtigt glauben, hierdurch aufgefordert, ihre Ein- 
wendungen dagegen binnen vier Wochen bei ung 
anzumelben und zu begründen. 

Die vierröchentliche Frift nimmt ihren Anfang 
mit dem Tage, am welchem ,b nmärtige 
Amtsblatt ausgegeben wird, und fr it alle Ein- 
wendungen, welche nicht eibatrechtlicher Natur 
find, präcluſiviſch Cöpenick, den 25. Juni 1845. 

Der Magiftrat. 





Gelauntwahung 
* Die Lieferung des Bebarf® an Gen für bie 
Königl. Militair- Magazine zu Cüſtrin, Beeskow, 
Sürfenmwarbe, Frankfurt an der Dder, Landsberg 
an ber Warthe, Schwedt und Jüterbogk pro 
1. Dftober 1845 bie bahin 1846 fol dem Min 
deftforbernden überlaffen werben. 

‚Produgenten, und andere lieferungsluftige Per⸗ 
fonen werben hiermit aufgefordert, der unterzeich- 
neten Intendantur ihre desfallſigen Anerbietungen 
in flempelfreien, aber franfirten Briefen bis fpä- 
teens zum 18. Juli d. J. einzureichen. Die Be- 
dingungen können bier in unferm Büreau und bet 
dem Königl. Proviant-Amte zu Eüfrin eiageſehen 
werden. Frankfurt an der Oder, den 12. Juni 1845. 

Königl. Intendantur Zten Armes» Korps. 


Belanntmahung. 
Es follen hierſelbſt zu Rarhhaufe 
am 9. Juli d. J., Vormittags von 10 Uhr am, 
die der Aammerei jetzt zugehörenden Schäferei⸗ 
Gebäude nebſt dem dazu gehörenden Acker, Garten 
und Wiefen öffentlich meiftbietend verkauft werben, 
und wird bei annehmlichem Gebote der Zufchlag 
fofort ertheilt werden. Die Gebänbe und. die 
Grandftäde ‚können vorher in Augenfchem genom⸗ 
men und bie Kaufbedingungen zu Rathhaufe ein 
gefehen werben. Die Uebergabe kann nach erfolg- 
tem Zufehlage fogleich gefchehen. 
Biefenthal, den 16. Juni 1845. 
Der Magiftrat. 


Proclama 

Bon ben Gebrübern von ber Hagen aß 
Beſitzer des Guts Stölln 11 im Havellande ik 
auf Veftätigung eines Familienſchluſſes Anaeeragen, 
vermöge deſſen das von ihnen an ben Otto Bern 
hard von der Hagen verfaufte Gut Stölln in 
zwar Lehm und der von ber Hagenfchen Familie 
Beiben, baffelde jedoch in dag Verhäftnifi treten foQ, 
in welchem das von dem Käufer von Stölln li 
befeffene Rittergut Stöln I lebt. Zur Erflärung 
über ben ‚eingereichten Entwurf dieſes Familien: 
ſchluſſes in welchem zugleich die Anerkennung der 
auf Stölfn II eingetragenen Hypothekenſchulden und 
der auf Stölln 1 und II einzutragenden Reftfauf: 
gelber als Lehnſchulden, und die beantragte Um: 
fchreibung ber erfigebachten Hupothefenpoften in 
Pandbriefen , imgleichen die Verficherung: einer 
Summe von 20,000 Thlen, als Lehnſtamm auf 


dem Gute Buchholz in der Neumark enthalten if, 
if ein Termin auf 

den 8. Auguft #845, Vormittags 11 Uhr, 
im Kammergerichte anberaumt, zu twelchem bie 
unbekannten Gebrüder von der Hagenfchen Fa— 
milie (und namentlich der feinem Aufenthalte nach 
noch uırbefannte Lieutenant Albert Julius von der 
Hagen) mit ber Aufforderung, ihre Erklärung 
über den zu errichtenben Famillenſchluß abzugeben 
und unter ber Warnung vorgeladen werden, daß der 
Ausgebfiebene mit feinem Wiberfpruchsrechte werde 
prächubirt werden. 

Berlin, den 23. Dezember 1844. 

- Königt. Preuß. Kammergericht. 


Nothbwendiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das bierfelb in der Schumanmsftraße Nr. 10 
belegene, im kammergerichtlichen Hypothekenbuche 
Cent. c Bol. 1X Nr. 20 Pag. 305 verzeicmete 
Zinnorofche Grundftüc, abgeſchätzt auf 24,061 
Thlr. 9 Ser. 4 Pf. zufolge der, nebſt Hypothe⸗ 
Eenfchein und Bedingungen in der Regiſtratur ein- 
zuſehenden Tare, fol 

am 9. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 


„am ordentlicher Gerichtöftelle fubhaflirt werben. 


Das an der Ede ber Ghauffee- und Keffel- 
ſtraße belegene, dem Maurerpolier Kunft. gehörige 
Grundſtück, auf welchem fich ein dreiküdiges im 
Mobbau aufieführtes maffiveg Wehnhaus befins 
bet, in feinem jeßigen Zuſtande abgefchägt auf 
8378 Thlr. 19 Sr. 2 Pf. zufolge der, nebſt Hy⸗ 
vpothekenſchein und Bedingungen in der Regiftratur 
eimzufehenden Taxe, foll . 

am 13. Januar, 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt werben. 

Berlin, den 9. Juni 1845. 

Königl. Preuß. Kammergericht. 

\ Nothwendiger Berfayf. . 
Stadtgericht zu Berlin, den 17. Dezember 1844. 

„Das in ber Rofengaffe Nr. 33 belegene Grund⸗ 
ftüd des Oekonomen Hamann, gerichtlich, abge- 
(hätt zu 5793 Thlr. 7 Ser. 6 Pf., foll 

aui 26. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. QTare und 
Hypothekenſchein find in der Regifiratur einzufehen. 

Der dem Aufenthalte nach unbefasnte Zimmer- 
polier Johann Carl Friedrich Schulz wird hier 


‚ durch öffentlich vorgeladen, fo mie, auch bie unbe- 


. om 


Eannten Realprätendenten bei Vermeidung ber Prä⸗ 
clufion vorgeladen werben. . .. 


Nothbwendiger Verkauf. , 

Stadtgericht zu Berlin, den 28. Dezember 1844. 

Das in der Neander Straße Nr. 5 belegene 
Grundftüd des Maurermeifters Louis Julius Hein- 
rich Meyer; gerichtlich abgefchägt zu 11,051 Thlr. 
10 Sar., fl * 

am 15. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelfe ſubhaſtirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. . 
Stadtgericht zu Berlin, den 31. Januar 1845. 
Das in ber Köthener Straße Nr. 6 belegene 
Skodows kyſche Grundftüd, gerichtlich abgeſchätzt 
zu 5443 Thir. 5 Sgr., ſoll 
am 11. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelfe fubhaftirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in ber Regifiratur einzufehen. 
Die dem Aufenthalte nach unbefannten. Real- 
Intereſſenten, Ziegeleibefiger Johann Friedrich 
Wendtland und Particulier Philipp Julius 
Kuhn, werden hierdurch öffentlich vorgelaben. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 31. Ianuar 1845. 
Das in der Muladegaffe Nr. 3 belegene En- 
zerſche, jet Saffefche Grundflüd, gerichtlich 
abgeſchaͤtzt zu 8256 Thlr. 14 Spr. A Pf. foll, weil 
die Käuferin das Kaufgeld nicht berichtigt hat, 
am 18. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle refubhaftirt werden. Tare unb 
Hppothekenfchein find in der Regifiratur einzufehen. 
Die dem Aufenthalte nach unbekannten Ge- 
(heißer Sorge oder deren Erben werden bier- 
durch Öffentlich mit vorgeladen. 


\ 


Nothwendiger Verkauf, 

Stadtgericht zu Berlin, den 27. Februar 1845. 

Das am Enfeplag Nr. 1, im ber Beſſelſtraße 
Ne. 6 belegene Skodowskyſche Grundſtück, ge⸗ 
richtlich abgefchägt zu 11,734 Thlr. 5 Sgr. 6 Pf., ſoll 

am 13. Oftober 1845, Vormittags IL Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaflirt werben. Tare und 
Hynothefenfchein find in der Regifiratur einzufehen. 

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläur - 
biger: Kaufmann F. Müller, Gafwirth Johann. 
Friedrich Chriſtian Lange und Kaufmann Wilhelm 


208 


WEnanuel Ferdinand Müller werden hierburch am der Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Taxe und 


öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den W. Februar 1845. 

Das hierſelbſt in der alten Jalobsſtraße Nr. 104 
und 105 belegene Grundſtück des Steinmetzmeiſters 
Adermann, gerichtlich abgeſchätzt zu 21,076 Thir. 

. 3 Sr. 9 Pf., foll Schuldenhalber 

am 10. Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiſtratur einzuſehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 6. März 1845. 
Das in der Blumenſiraße Nr. 63 a belegene 

Grundſtück des Kunſtgärtners Jänicke, gerichtlich 
abgeſchätzt zu 7775 Thlr. 24 ESgr. 6 Pf., ſoll 
am 17. Oftober 1845, Vormittags IL Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Taxe und 
Hppothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 
”.Rothwendiger Verkauf. 
Stabdtgericht zu Berlin, den 21. März 1845. 
Das in der Rittergaffe Nr. 5 belegene Schüttig- 
ſche Grundſtüch gerichtlich abgefhägt zu 1518 Thir. 
28 Sr. 74 Pf., foll 4 
am 25. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelfe fubhaftirt werden. Taxe und 
Hyypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Die dem Aufenthalte nach unbekannte Släubis 
gerin, verehelichte Kanonier Neumann, Friebrife 
Loniſe geborne Conradi, im Beiftande ihres Ehe- 
manneß, wird hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Rothwenbiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 27. März 1845. 
Das in ber Pallifadenftraße belegene Müller 
ſche Grundſtüd, gerichtlich abgeſchätzt zu 2844 Thlr. 
27 Sgr. 6 Pf., ſoll 
am 25. Auguſt 1845, Vormittags IL Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werben. Tare und 
Htpothefenfchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


Nothmwendiger Berfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 29. März 1845. 
Der auf dem neuen Markt befegene Schmibt- 
ſche Schlächterfcharen, gerichtlich abgeſchätzt zu 
388 Thlr. 15 Ser. 3 Pf., foll 
am 28, Auguft 1845, Vormittags 11 Uhr, 


Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 29. März 1845. 

Das vor dem Schönhaufer Thor Nr. 81 bele⸗ 
gene Schulzfche Grundftüd, gerichtlich abgefchägt 
zu 3604 Thle. 28 Sgr. 9 Df., foll 

am 6. Dftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber —E pen are ab 

othekenfchein find in der Regiſtratur einzu 
dem Aufenthalte nach unbekannten Erben 
des Gaſtwirths Johann Friedrich Schulz, fo wie 
die bes Maurerpoliers Friedrich Wilhelm Bor: 
mann werben hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiget Verkauf. 

Stabtgericht zu Berlin, den 3. April 1845. 
Das bierfelbft in ber Markgrafenfiraße Nr. 43 
belegene ara der ra ü 5 geige 
lich abgefchätst zu 23,333 Thle. 9 Sgr. ., fol 
Fa 1. —X 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein ſind in der Regiſtratur einzuſehen. 


Nothwendiger Verkauß 

Stadtgericht zu Berlin, den 23. April 184. 

Die große Frankfurter Straße Ar. Aa unb 
Nr. Ab belegenen Grundflüde des Kanfmanns 
Johann Friedrich Müller, tarirt refp. zu 2604 
Thit. 15 Sgr. und 1437 Thlr. 11 Ser. 8 Pf. 
folfen, jedoch getrennt, . 

am 6. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regifiratur einzufehen. 


Bekanntmachung. 
Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 2. Mai 1845. 

Das bierfelöft in der Cöthenerſtraße Nr. 16 
belegene Grundftüd des Particnlier Zohann . 
rich Anader gerichtlich abgefchägt zu 13,622 Chlr. 
26 Sgr., ſoll Schuldenhalber 

am 9. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tore und 
Hppothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 28: April 1845. 
Das Niederwallſtraße Nr. 19 belegene Gelb⸗ 


iefer Martensfche Örundklch, gerichtlich abge» 
Pie zu 8734 Thle. — Sar. 1 Pf., foll 

am 13. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hyyothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 

Die dem Aufenthalte nach unbekannte Wittwe 
Ahrendts, Anne Judith geborne Urbain wird 
Hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf... 
Stadtgericht zu Berlin, den 15. Mai 1845. 

- Das hierfelbft an ber Kommunifation zwiſchen 
dem Hallefchen und Anhaltfchen Thore belegene 
Grundftüd des Tifchlermeifters Carl Friedrich Wil 
Heim Walter, gerichtlich abgefchägt zu 13,351 Thlr. 
12 Sgr. 9 Pf. foll . 

am 2. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsftelle fubhaftirt werben. Taxe und 
Hypothekenſchein find in ber Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
- Stadtgericht zu Berlin, den 28. Mai 1845. . 
Das hierfelbft in der Zimmerfiraße Nr. 61 ber 
legene Wagnerfche Grundſtück, gerichtlich abge 
ſchätzt zu 12,188 Thlr. 11 Sgr. 9 Pf., fol 
Schuldenhalber .. 
am 30. Januar 18A6, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsftelte fubhaftirt werden. Taxe und 
Hypothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 30. Mai 1846. 
Das bierfelbft in der Göthenerfitaße Nr. 31 





- belegene Grundftüd bes Glafermeifterd ‚Johann 


Gottlieb Huge, gerichtlich abgefchägt zu 12,87A 
Thlr. 25 Sgr., foll 
am %. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 


- an ber Gerichtöftelle fubhafirt werden. Tare und 
Hyypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 30. Mai 1845. 
Der Antheil des Kaufmanns €. G. 2. Elt⸗ 

ſchig an dem am Büfdhings-Piat Nr. 17 an der 
Ede ber Mehnertftraße belegenen Grundftüde, fol 
am 3. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hppothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen, 
und wird bemerft, Daß die Tare des ganzen Grund» 
Rüde 25,441 Thir. 22 Gar. 3 Pf. beträgt. 





, Nothwendiger Verkauf: 
Stadtgericht zu Berlin, den 30. Mai 1845. 
Das hierfelbſt in der Charlottenftraße Nr. 19 ' 

und Schügenftraßen-Ede belegene, auf ben Na» 

men des Speiſewirths Sohann Conrad Ludwig 

Ellermann im Hhpothefenbuche eingetragene 

Grundftüd, gerichtlich abgefchätt zu 21,691 Thlr. 

24 Sgr. 10 Pf., fol 
am 23. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 

an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tare und 

Hyyvothekenſchein find in der Regifiratur einzufehen. 


‚ Nothwendiger Verkauf. \ 
Stadtgericht zu Berlin, den 31. Mai 1845. - 
Das bierfelbft in der Hirſchelſtraße Nr. 14 

und Deffauerftrafen-Ede belegene Grundftüd bes ' 

Patticulier Johann Caspar Anarter, gerichtlich 

abgefchägt zu 22,908 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf., foll 
am 27. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, ° 

an der Gerichtöflelle fubhaftirt werden. Taxe und 

Hypothekenſchein find in der Regiffratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Königl. Landgericht zu Berlin, den 20. Mai 1845. 

Dos in der Mürllerſtraße Nr. 6 gelegene, 
Vol. 1 Nr. 23 be8, betreffenden Hypothekenbuchs 
verzeichnete, ben Gaftiwirth Carl Süß gehörige 
Grundftüd, abgefchägt auf 9124 Thlr. 25 Ser. 
aufolge ber, nebft Hypothekenſchein in dem Nien 
Büreau einzufehenden Tare, foll 

am 5. Januar 1846, Bormittage 11 Uhr, 
an ordentlicher erichtäftelle, Zimmerſtraße Nr. 25, 
fubhaftixt werden. 


„‚Notbwendiger Verkauf. 
Königl. Landgericht zu Berliu, den 3. Juni 1845. 

Das ben brei Schwelern Thiele gehörige. 
Koffächengut Nr. 20 zu Ahrengfelde, abgeichägt 
auf 821 Thlr. — Sgr. 9 Pf. zufolge ber, nebft 
Hypothekenſchein in dem Ilten Büreau einzufehen- 
den Tare, ſoil 

Bi a —S 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle, Zunmerfiraße Nr. 25, 
fubhaftirt werden. s ” 


Nothmwendiger Verkauf. . 
Land- und Stadtgericht zu Brandenburg a.d.9., 
den 26. März 1845. , 
Das vor dem Steinthore: der. Neuftadt hier⸗ 
ſelbſ Nr. 164 belegene, Bol, 22 Fol, 151 bes 


Hyyothekenbuchs eingetragene und ben Schiffer 
Bere Giefefchen Erbe gehörige Wohnhaus nebft 

ubehör, gerichtlich abgefchägt anf 1282 Thlr. 
1 Sgr. 94 Pf. zufolge der, nebft Hypothekenſchein 
und Raufbebingungen in unferer Regiſtratur ein- 
zuſehenden Tare, fol . 

am 18. Auguf 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtäftelle vor dem Deputirten, 
— Kammergerichts⸗ Aſſeſſor Beudel ſubhaſtirt 


Subhaflationd- Proclama. 

Das an ber Friedrih-MWilhelms- und Stein- 
ſtraßen ⸗ Cde hierſelbſt belegene.unb auf 7370 Thlr. 
gerichtlich abgefchägte Wohnhaus, nebſi Zubehör, 
des Gaſiwirths Klaus, fol in -nothiwendiger 
Subhaftation 

am 15. November d. I, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelie öffentlich meiſtbietend 
verkauft werben. Tare und Hypbthel enſchein kön⸗ 
wen von ben Kaufluſtigen in unſerer Desifretur 
täglich eingefehen werden. . 
Neu-Ruppin, den 26. März 1845. 
Königl. Preuß. Stadtgericht, 


Nothwenbiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Wittſtock, den 27. März 1845. 
Das hierfelbft im erſten Viertel in det Ketten- 
ſtraße Nr. 9A beiegene, Bol. 1 KoL 99 des Hy⸗ 
pothefenbuchg verzeichnete, dem Bäckermeiſter Karl 
Friedrich Mewes gehörige, zu bem Werthe von 
942 Thir. 2 Sgr. A} Pf. gerichtlich abgeſchätzte 
Wohnhaus, fol : 
am: 29. Juli d. J., Bermittane 11 Uhr und 
Nachmittags A 
an ordentlicher Gerichtäftelle fushaftist werden, 
Tare und Hppothefenfchein find in ber Rai 
fratur des Gerichts einzufehen. 


Rothwendiger Verkauf. 

Land u. Stadtgericht Storfow, den 3. April, 1885. 

Die im Hppothefenbuche des hiefigen Gerichts, 
Bol. V ol. 103 verzeichnete, beim Dorfe Rauen 
belegene, dem Bäckermeifter Karl Auguft Gottlieb 
Schiergott ‚zugehörige Ziegelei, beftehenb aus 
einem Wohnhauſe nebſt Anbau, einer Otreich- 
ſcheune, einem Brunnen, einem Brennofen und 
dem Erbpachtörechte auf bie dabei befindlichen 
‚Grundftüde, nemlich den Hof und die Bauftelle 


mit 3 Morgen 160 DRuthen und dem Garten 


mie 1 Morgen 75 DRuthen, zufammen abgefchägt 
auf 3134 Thlr. 24 Sgr. A Pf, it Schuibenhalber 
jur nothfoendigen Subhaftution geftelt, und ber 
Kicitationstermin auf . 

den 5. Auguft d. J., Vormittags 11 un 
vor dem Herrn Rmbd- und Stadtgerichts⸗ ſegot 
—A an hieſiger Gerichtsſtelle anberaumt 
worden. 

Taxe uud Hyyothekenſchein können täglich in 
ber Gerichts⸗ Regiſtratur eingeſehen werden. 


Nothwendiger Verkauf. 

Das dem Tuchmachermeiſter Johann Gottfried 
Brauer gehörige, hierſelbſt in der Spreeſtraße 
sub Nr. 42 beiegene und ‚Bol. I Fol. 204 Nr. 58 
des Hupothekenbuchs verzeichnete Mittelwohnhaus 
nebft dergleichen Luchkavel, gericheich abgefchägt 
auf 679 Thlr. 29 Sar. A Pf., fol 

am 18. Anguft d. J., Bormittage 10 Uhr, 
m biefiger Gerichtöftelle "fabhafirt werben. 

Tare und Hppothefenfshein können in der Re- 
giſtratur eingefehen werden. 

Beeskow, den II. April 1845. 

Königl. Lamb» und Stabtgericht. 


Subhafationg- Patent. 
"Notswendiger Verkauf, 
Königl. Stadtgericht in Perle 
Fofgende, ben Rector- Schufgfchen ger 

höriden Itheu⸗ an den im neuen Hypothefenbuche 
Vol. XXXV Pag. 1 eingetragenen Mühlen im 
Perleberg nebft Zubehör, wovon jeber auf 165 Thlr. 
abgefchägte Antheil den 4; Theil dieſer BRühlen 
bildet, unb: ein — Foliam im Hypotheken⸗ 
buche hat, 

Nr. 34 Bol. XXII Pag. 32, 

PM. 35 Bol. XXTI Pag. 337, 

Nr. 41 Bol. XXIII Pag. 61, 

Nr. 50 Bol. XXIN Pag. 198, 
follen Behufs der Uuseinanderfegung der Befiger 

am 8. September 1845, 
Vormittags: 11 Uhr big Abende 6 Uhr, 
am ordentlicher Gerichtöftelle fnbhaftirt voerden. 
Alte unbekannten Realprätendenten und Bor« 

kaufs = Berechtigten werden aufgeboten, fich bei 
Vermeidung der Prächufion in biefem Termine zu 
welben. Die Tarations-Inftrumente und neueften 
Hypothekenſcheine find mit den Verfaufsbebingun 
gen in der Regiftratur einzufehen: 


— — 


21 


Deffentiicher Anzeiger ( 9 


zum 27ften Stuck des Amtsblatts 
der Koͤniglichen Regierung zu Potsdam und ber Stadt Berlin. 


a Den A. Juli 1845. 








* Dem Direktor ber Provinzials Gerwerbefchule, 
Hartmann zu Xrier, ift unter dem 19. Jumi 
1845 ein Patent B 
auf einen durch Zeichnung und Befchreibung 
nachgetviefenen verbefferten Füllofen in feiner 
ganzen Zufammenfegung, ohne Jemand in 
der Benugung befannter Gonftructionen und 
Theile zu befchränfen, 
‚auf acht Jahre, von’ jenem Tage am gerechnet, 
und für ben Umfang des Preußifchen Staats er- 
theilt worden. 


,* Dem Defonomen Bar Frick zu Berlin if 
unter dem 19. Juni 1848 ein Einführungs-Patent 
anf ein Verfahren zur Darftelung der Schu 
felfäure aus dem Schwefel und auf den dazu 
erforderlichen Apparat, inſoweit - berfelbe fr 
neu und eigenthümlich erfannt worden, 
auf ſechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 
und für den Umfang des Preufifchen Staats er- 
theile worden. 


Befanntmahung. 
Im Auftrage der Königl. Regierung zu Pots⸗ 
dam wird dag unterzeichnete Hauptamt, und zwar 
in feinem Amtsgelaſſe 

am 14. Zuli d. J., Vormittags 10 Uhr, 
bie Chauffeegeld- Hebeftelle weftlich bei Branden 
burg am Quenz, zwiſchen hier und Plane befegen, 
an den Weifieterben, wit Borbehaft des höheren 
"Bufchlages, vom 1: Auguft d. 3. ab zur Pacht 
außftellen. 

Nur bispofitionsfähige Perfonen, welche vorher 
windeftens 150 Thlr. Baar ober in annehmlichen 
Staatspapieren bei dem unterzeichneten Haupt ⸗ 
amte zur heit. niedergelegt haben, werden 
zum Bieten zugelaffen. 

Die Pachtbebingungen find bei ung von hente 

ab während ber Dienfiftunden einzufehen. 

Brandenburg, ben 1. Juli 1845. 

König. Steueramt. 





HolzeVerkauf. 
* Am 14. Juli d. J., Vormittags 9 Uh, 
ſollen im Kruge zu Menz die, in den Schutzbezir⸗ 
fen Globſow, Stechlin und Bärenbuſch, Jagen 52, 
75, 81 und 95 des König. Menzer Forftreviers 
aus den diesjährigen Pietteichen aufbereiteten Höl⸗ 
zer, nemlich: 


n Süd Biene von verſchiedenen 


Rahnknie, \ Dimenfionen. 
8: Klafter Eichen Speichhoft, 
*  Vöttcher« Nußhofg, 


ä . j Sniper J ! Brennholz, 
und den 
34 Klaſter Buchen» Cloben, 
4 e _Rmüppel, 
A «+ Birken» Stloben, 
io. « _Rnüppel, 
30 «Kiefern Kloben, 
32 . « _ Rnüppel, 
101  « Stubben 


öffentlich unter freier Konkurrenz meiſtbietend ver» 
fauft werben. 

Bemerkt wird, daß fofort ber fechfle Theil des 
Kaufpreifes im Xermine zu beponiren if, und - 


"daß die übrigen Berfaufsbebingungen bei Eröffnung 


bes Termins werden befannt gemacht werben. _ 
Die betreffenden Förfter find angetviefen, die 
Hölzer auf Verlangen an Ort unb Stelle vor« 
yuieigen, und können and, die fpeciellen Nummers 
jerzeichniffe 8 Tage vor bem Termin im biefigen 
Gefhäftslokate eingefehen werben. J 

Forſthaus Menz, den 28. Juni 1845. 

Im Aufnrase der König, ierung: 
—E Hürde. 


Bekanntmachuns. 
Das den Erben bed Bauern Chriſtoph Lebrecht 
Nürnberg gehörige Bauergut zu aba ei im 
Angermünde Seel, gefhägt auf A812 Chr. w 


272 


folge ber, nebR Bedingungen im Ihen Geſchaͤfts⸗ 
Büreau einzuſehenden Taxe, ſoll 
am 13. Auguſt d. J., Vormittags 11 Uhr, 


im Gerichtshauſe zu Reuſtadt⸗ Eberswalde an beit 


Meiftbietenden verkauft werben. D 
Ale unbekannten Realprätendenten werben auf- 
gefordert, fich bei Bermeibung der Präckufion fpä- 
teftens in diefem Termine zu melden. 
Neuftabt » Eberswalde, ben 17. April 1845. 
Königl. Land⸗ und Stadtgericht. 


Nothwendiger Berfauf. 

Land» und Stadtgericht zu Brandenburg an 
ber Havel, den 21. April 1845. 

Das in der Venedigftraße ber Neuſtadt hier- 
felbft sub Nr. 632 belegene, Vol. 14 Fol. 505 
bes Oypothekenbuchs der Neufladt "eingetragene 
und dem Rentier Kobes, jegt beffen Erben ges 
börige Wohnhaus, nebft Hauskavel und Garten, 
gerichtlich abgeſchaͤtzt auf 1195 Thlr. 11 Sgr. zu⸗ 


folge der, nebft Hhpothefenfchein und Kaufbebine - 


gungen in unferer Rögiftratur einzufehenden Tare, 

fol am 20. Auguft d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an orbentlicher Gerichtsftelle vor dem Deputirten, 
Hm Kammergerichts⸗ Aſſeſſor Bendel fubhaftirt 
werden. 


„Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu Freyen⸗ 
walde an der Oder, den 23. April 1845. 
Die am zweiten Fifcherfteige, eine halbe Stunde 
von der Stadt belegenen Aderftüde ber verehe⸗ 
bchten Lohgerber Schaefer hierſelbſt, abgefhägt 
auf zufammen 75 Thlr. zufolge ber, in ber Regi⸗ 
fratur einzufehenden Tare, follen R 
am 21. Auguft d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an orbentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt werben. 
. Alle unbefannten Realprätendenten werben auf⸗ 
geboten, ſich bei Vermeidung ber Präcluſion fpä- 
teſtens in dieſem Termine zu melben. 


Nothwendiger Verkauf. . 

Königl. Lands und Stadtgericht zu Wriezen, 
ben 1. Mai 1845. 
Das hierſeibſt belegene, im Hhpothefenbuche 
bee Stadt Bol. II Pag. 241 Nr. 70 verzeichnete, 
bem Bãckermeiſter Wilhelm Graßhoff gehörige 
Wofmbaus, zufolge der, nebft Hhpothefenfchein, 
in wnferer Regiftratur einzufehenden Xare auf 
652 Thle. 4 Spr. 81 Pf. gerichtlich abgefchägt, 
ſoll am 10. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 


an ordentlicher Bericstößstie hierſelbſt vor - bem 
Heren Juſtizrath König fubhaftirt werben. 


Nothwendiger Berkauf. 

Die zu Menz bei Rheinsberg belegene, ben 
Gechroiftern Magnie gehörige, ol. III Fol. 89 
des Hypothekenbuchs vom Dorfe Menz verzeich⸗ 
nete Büdnerſtelle, abgefchägt auf 845 Thir. 1 Sgr. 
zufolge ber, nebft Hypothekenſchein in unferer Re- 
giftratur einzuſehenden Tare, fl . 

am 7. Dftober 1845, Vormittage I1 Uhr, 

- am ordentlicher Gerichtöftelle zu Flecken Zechlin 
fubhaftirt werben. -. 

Die ihrem Aufenthafte nach unbekannte Marie 

Eliſabeth Amalie, Magnie wird zu biefem Ter⸗ 
mine mit vorgelaben. \ 

Wittfiod, ben 6. Juni 1836. 

Königt. Juſtiz ⸗· Amt Zechlin. 


Nothwendiger Verkauf. 

Königl. Juſtizamt Brüffow, den 7. Juni 1845. 

Das dem Tiſchlermeiſter Carl Friedrich Engel 
u Brüſſow avaehürige, im dortigen 2 
uche Bol. II %ol. A856 eingetragene Grundſtũd 
nebft Zubehör, einfchliehlich ber Erbpachtegerechtig- 
keit an ben Antheil ber fogeyannten Xeel- und 
Wallkavel gerichtlich abgefhägt ‚zu 830 Tr. 
20 Spr. 3 Pf. fol 

am 16. Oftober d. J., Vormittags 11 Uhr, 
in Brüſſow an Gerichtsfieile fubbaftirt werben. 

Tare und Hypothefenfchein find in unferer Res 
giſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Land⸗ und Stabtgericht zu Liebenwalbe, am 
13. Juni 1845. - 
Der dem Schiffer Frieſe gehörige Zillkahn 
nebft Tafelage, abgefhägt auf 52 Thlr. 3 Ber. 
6 Pf., voelchen ber · Schieuſenmeiſter Bechert zu 
Spandau, Kanfluftigen vorzeigen wird, foll 
am 10 Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werben. 
Der feinem Aufenthalt nach unbekannte Schiffer 
Friefe von Marienwerder wird dazu vorgelaben. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht za Prenzlau, den 16. Juni 1845. 
Das bierfelbft in der Schulzenfraße sub Nr. 
481 belegene, dem verfiorbenen Hutfabrifanten 
Johann Gottfried Fehrmann gehörige, Wohn- 
haus, fo ein ganzes Erbe, nebſt (dazugehörigen 


* Lanbfaveln tm 


0 23 


oßert Bruche und im Fohlen⸗ 
brucht, — het a 3 Ar, pf. 
zufolge ber, nebft Hypothekenſchein und Bedingun⸗ 


gen in unſerer Regiſtratur einzufehenben are, foll 


am A. Dftober 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftele fubhafirt werben. 





Nothwenbiger Berfauf. 


Land- und Stabtgericht' zu Freienwaide an der 


Oder, den 14. Juni 1845" - 
‚Die den Mechelckeſchen Erben gehörige 60 
Morgenfielle Rr. 25 zu Alt-Tornom, abgef 


fein in der Regifiratur "einjufehenden Tare, ſoll 
am G. Januar "1846, Bormittagd 11 Uhr, 

‘an orbentlicher Gerichtsſtelle Theilungshalber füb- 

haſtirt werben. 

- Alle unbekannten Realprätendenten werben auf- 

geboten, ſich bei Vermeidung ber Prächufion fir 

tefteng in biefem Termine zu melden. . 


Nothwendiger Verkauf. 


Königl. Schuloimtegericht zu Joachimsthal, den, 


21. Juni 1845. 


Die ben Erben des verſtorbenen Kaufmanns 


Samuel Jaenide Zugehörige, im Hypothekenbuche 
von Alt-Grimmig sub Nr. 60 Vol. II perzeich⸗ 
nete, auf 125 Thle. gerichtlich abgeſchätzte Drei- 
zuthentbiefe & ſol auf den Antrag der Miteigenthü- 
mer und 'rldffichtlich derſelben in nothwendiger 
Subhaftation x 

am 20. Oftober 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an orbentlicher Gerichtöftelle verkauft werden. , 

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Ins 
tereffenten, Johanne Henriette und Karoline Marie 
Erneſtine, Geſchwiſter Khieder werden zu diefem 
Termine mit vorgeladen. 


greimiltige Sushafation. 
Heilwigſches Patrimonialgericht über Seilers⸗ 





hoff zu Rhentsberg, den 22. Juni 1845. 


Die zu Seitershoff Nr. 9 belegene, im Hypo⸗ 


thetenbuche Fol: 9 verzeichnete, zum Nachlaß des 


verſtorbenen Koloniſten Chrifiian Schulz gehörige, 
auf 194 Thlr. 6 Ser. 6 Pf. abgefchäßte Kolo⸗ 
niftenftele nebft Zubehör, fol im Termin 
den 21. September d. 3., Bormittags 10 Uhr, 

in der Amtsgerichtsftube zu Rheinsberg, Theilungs- 
halber öffentlich an den Meiftbietenden verkauft wer⸗ 
den, wozu zahlungsfähige Earſliebhater hiermit ein⸗ 
geladen werdeun. — 





ſchätzt 
auf: 5940 Thlr., zufolge ber, nebſt Hyypoͤtheken⸗ 


"Nothwendiger Bertanf 
zur Auflöfung. der Gemeinfchaft. 

Das Königl. Land- und Stabtgericht zu Lenzen, 
den 23. Juni 1845. J 

Der zum Rachlaſſe des verſtorbenen Hüfners 
Johann Peter Jacob Möhring gehörige Hüfner- 
hof au Zuggelcabe, nach Abzug des Altentheils ab⸗ 
gefe t auf 528 Thlr. A Ser. 5 Pf. zufolge ber, 
nebft Kaufbedingungen in ber Regifiratur. einzufe= 
henden Tare, fol 

am 7. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, 
im biefigen Serichtsfofale fubhafirt werden: 

Die unbekannten Realprätendenten werben hier⸗ 
mit ynter Verwarnung der Präcluſion öffentlich 
vorgeladen. 

Nothmendiger Verkauf. 

Sand» und Stabtgericht zu Dahme, den 25. 
Juni 1845. - 

Das dem Schenkwirth Gottfried Otto. ge 
börige Stammgut bes zu Roſenthal belegenen 
ar abgefhägt auf 981 Thlr. 21 Ser. 
2 

am A. Dftober 1845, Vormittags 11 uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. 
Tore und Hypothekenfchein können in der dee⸗ 
giſtratur eingefehen togrben. Alle unbekannte Real« 
prätendenten werden aufgeboten, fi ich, bei Vermei⸗ 
dung det Präckufion, fpäteftens in diefem Termine 
zu melden... ; vo. 


Freiwilliger Verkauf. 
ige ‚norgerücheen Alters beabfichtige ich meine 
‚su Burghägen, 3 Meilen von Perleberg, im Wels 
“ priegnii ſchen Klefe belegene Mühle, beſtehend in 
einer affermühte mit zwei Gängen, einer Bod- 
weindmühle und 61 Morgen unmittelbar bei ber 
Mühle belegenen fehr guten Ader, ohne Einmi⸗ 


ſchung eines Dritten, aug freier Hand zu verkaufen. 


Die Uebergabe kann nach Belicben gefchehen, wot⸗ 
über reelle Selbfkfäufer in portofreien Briefen oder . 
mündlich dag Nähere von mir erfahren. " 
Burghagen bei Perleberg, den 23. Juni 1845. 
8. Keud. 


Das Schenlgut in Wüſtermarke, Schweinitzer 
Kreiſes, fo wie bie Bobertſchen Trennflüde vom 
238 Morgen 42 Ruth. Acer, tarirt auf 3077 Chir. 
2 Sr. 6 Pf., follen Theilungshalber ‚mit vollſtän⸗ 
diger Ausfaat 

den 14, Juli 1835, Vormittags 10 Uhr, 





*4 


an Gerichtsſtelle in Wüſtermarke öffentlich ver⸗ 
kauft werben. Taxationsinſtrument und neueſter 
Oypothekenſchein können täglich hier eingeſehen 
werden. Luckau, den 31. Mai 1845. 
Das Patrimonialgericht Wüſtermarke. 
Kluͤnkmüller, Juſtitiarius. 


Bekanntmachung. 


+ Sch beadſichtige mein "aller deitgenes VBüd⸗ 


nergut mit Zubehör, worin feit 22 Jahren. eine 
nicht unbebeutenbe &ı 


Meiftgebots zu verkaufen. . 

Zur Abgabe der Gebote habe ich einen Termin 

am 19. Juli d. J., Nachmittags 2 Uhr, 
in meiner Wohnung anberaumt, wozu ich Kauf- 
Jufiige hiermit einlabe. DE , 
Läſid ow bei Wuſterhauſen an der Doſſe, den 
30. Juni 1845. Der Büdner Schumachet. 


Familienverhältniſſe wegen beahſichtige ich meine 


in Veberoſe belegene brau⸗ und brennberechtigte, 
auch mit der Holzungsgerechtigkeit beliehen⸗ Be- 
figung, beftehend aus einem Bordet--und "einem 
Hintergebäude, Stalungen, Scheune und mehreren 
dazu gehörigen Aedern, Feldern, Miefen, Gärten, 
werunser hauptfächlich ein in der Nähe ber Stabt 
gelegenes bedeutendes Grundſtũck, der Werdet ge- 


“want, mit begriffen iſt, nebſi Heu, Grummet und 


der diesjährigen Erndte von allen beſtellton Aeckern, 
entweder aus freier Hand, oder meiſwietend zu 


. verkaufen, und nach abgefchlöffenem Kontrakte ſo⸗ 


gleich zu übergeben. 2 . . 
Die Häufer und Grundftüde. können täglich in 
Augenfchein genommen und Gebote gethan wer⸗ 
ben. Ich labe daher Kauflüftige ein,. . ' 
: den 14. Juli d. I, Vormittage, . 
in meiner. Behaufung ſich geföligft einzufinden, und 
ſoll mit dem annehmbarften Bieter Togteih Kone 


teakt abgefchloffen ‚werben. 


. Der größte Theil ber Kaufgelber kann zu 3} 
und A Prozent Berjinfung ftehen bleiben. 
— ben 28. Juni 1845. 


Der Zuftiz- Kommiffarius Heym. J 


Eine ſchöne Landwirthſchaft, wobei Krugtwirth ⸗ 


ſchaft, in dee Neumark in einer lebhaften Gegend, 
wo bequemer Abfag an Getreide ift, [ol Amen 
werhältuiffe wegen Herfauft werden; es find circa 








27 


rugwirthſchaft und Maferialz . 
gerät betrieben ift, aus freier Hand, im Wege , 


— —— 





230 Morgen guter Voden, wovon Hialãngliche 
Wieſen, ame Hol, etwa 60 Morgen gut be- 
fanden mit klein, mittel und ſtark Bauholz. Ge- 
fordert wird 11,00) Thlr.; das Nähere ift zu er- 
fahren Bei Johann Meyer in Fürfienfelde in der 
eumark. 


Eine gut rentirende Windmühle nebſt Wohn⸗ 
heus, Siallung und. Aderfläche Alles nahe bei- 
fammen, zwei Meilen von Berlin, if ohne Ein⸗ 
mifchung zu verfaufen. Hierauf Refiektirende ers 
führen das Nähere auf portofreie Anfragen oder 
in Perfon in Berlin Stallſchreibergaſſe Nr. 12 eine 
Treppe hoch. \ 


Ein 'verheicatheter. Einderfofer Gärtner, welcher 
auch Jäger iſt, wünſcht unter befcheibenen Un- 
fprüchen zu Michaeliß d. J. einen Dienft, and) 
fan berfelbe gleich anziehen.  ._ 

"Nähere Auskunft giebt auf ‚portofreie Anfrage 
der Gärtner. Lieſeke in Frehenftein bei Wittitod.. 


« Der ſechszehnte Rechenſchaftsbericht der 
Lebens verſicherungsbaukeſ. D, in Gotha, 
welcher die befriebigendfien Reſultate für bie Theit- 
aber ber Bank und einen neuen Beweis von den 
glücklichen ſchritten der Anſtalt liefert, kann ber 
„den unterzeichneten Agenten in Empf fang genommen 
‚werben. In Folge des lebhaften‘ Zugangs, vwel- 
cher auch im neuen’ Jahre Statt fand, beftkt die 
„Bank Dermalen —52 — von 4,190, 000 Thlt. 
und, zahlt 13,200 Verſicherte, deren Srfammtoer- 

ſichet ungsſumime 21,100,000 Chr. beträgt. 
„, Auf Diefe Ergebhiffe verweifend Faden zur Bere 
fehrrung ein, . 3.. 
ER. Stich in Potsbam. 
. 8. ©. $ranz in Berlin. 
5 Rofenberg'in Btanl 
adtſekretair Schulz in’ 
„„ ©. Finzelberg in £ude 

.,Dav. Linde in Neu-Ruppin.” 

5 ‘r Schneider in Neuftadt-Ebersrwälbe. 








Abe in Perleberg. 
ittrin ih Prenzlau. ° 
8 Hübener in Rathenor. 
” Ei Lemm in Schwebt. ö 
& ©. Müller in Treuenbriegen. 
. & Paerfih in ‚Üriegen, 





ri 


. Deffentlider Anzeiger 
zum 28ften Stüd des Amtsblatt . 
der Königlichen Negiernug zu Potsdam und der Stadt Berlin. 


Den I1. Juli 1845. 





- Stedbriefe 
* De ehrer Heinrich Karl Loebeling ift 
der Berübung eines gewaltfamen Diebſtahls drin⸗ 
gend verbächtig, und hat ſich der Unterfuchung 
durch feine heimliche Entfernung von bier entzogen. 

Alle Sivil- und Militairbehörben werden bdienft- 
ergebenft erfucht, auf den nachſtehend näher figna- 
fifirten Loeb eling gefälligſt zu vigiliren, ‘ihn im 
Betretungsfalle zu verhaften, und unter ficherer 
Begleitung mit den bei ihm fich vorfindenben Ef⸗ 
feften an bie biefigen GtadtvoigteisGefängnifle 
abliefern zu laffen. 

Wir verfichern die ungefänmte Erftattung ber 
dadurch entflandenen baaren Auslagen und den 
verehrlichen Behörden bed Auslandes eine gleiche 
Rechtswinfährigkeit. \ 

Berlin, den 2%. Juni 1845. 

Königl. Kriminalgericht hieſiger Nefidenz. 

Signalement. Der x. Coebeling ik 
39 Jahre alt, aus Noerthen im Hanndverfchen 
geblrtig, evangelifch, 5 Fuß 10 Zoll groß, unter 
fegter Statur, hat fhwarze Haare, eine freie Stirn, 
blaue Augen, ſchwarze Augenbrauen, eine gewöhn⸗ 
lie Nafe, sin rundes Kinn, einen gewöhnlichen 
Mund, vollftändige Zähne, einen ſchwarzen Bart, 
eine blaffe Geſichtsfarbe, eine runde Gefichte- 

ildung. 

Die Bekleidung bei ſeiner Entweichung kann 
nicht angegeben werden. 


Der nachſtehend ſignaliſirte Glaſerlehrling Karl 
Johannj Friedrich Meyer, welcher hier wegen 
fehlender Legitimation verhaftet geweſen und am 
11. 0. M. mittelſt Reiferoute näch Berlin, feinem 
Angehörigfeitsorte, geroiefen worben, if bisher dort 
nicht_ eingetroffen, baher wir auf bdenfelben auf- 
merkfam machen. 
Nauen, ben 27. Juni 1845. 


Der Magiſtrat. 
Signalement. Wohn⸗ und OEchurteort: 
3 eoaugelifeh, Eebhe: 3Fauß 3300, 


Haare: blond, Stirn: ſchmal, Augenbrauen: blond, 
Augen: blaugrau, Nafe und Mund: mittel, Zähne: | 
gut, Bart: fehle, Kinn: rund, Geficht: länglich, 
Sefichtsfarbe: gefund, Statur: ſchwächlich. Bes 
fondere Kennzeichen: fehlen. 


° Sn der Nacht vom 1. zum 2. d. M. iſt der 
Küraffier Julius Dähne aus dem hiefigen Mis 
litait⸗ Arreſt entwichen. Alte Civil- und Militair- 
Behörden werden bienftergebenft erfucht, auf ben 
nachſtehend ſignaliſirten Julius Dähne gefültigft 
zu vigiliren, ihn im Betretungefalle verhaften und 
unt® ficherer Begleitung an ung-abltefern zu laſſen. 
Rathenow, den 5. Juli 1843. 
Der Magiftrat. 

Signalement. Name: Yulius Dähne, Ge— 
burtsort: Brandenburg, Aufenthaltsort: Rathenow, 
Religion: evangelifch, Gewerbe: Tuchmacher, Alter: 
2ı Zabre 1 Monat, Größe: 5 Fuß 6 Zoll 1 Strich, 
Haare: blond, Stirn: mittelmäßig, Augen: blau, 
Augenbrauen: blond, Nafe und Mund: gewöhnlich: 
Kinn: etwas länglih, Bart: ſchwach und blond, 
Geſichtsfarbe: blaß, Gefichtsform: etwas länglich, 
Statur: mittelmäßig, Sprache: hochdeutſch. Be— 
ſondere Kennzeichen: die rechte Seite der Bruſt iſt 
höher als die linke. 

Bekleidung. Muthmaßlich hat ſich der 
ıc. Dähne bei feiner Entweichung mit folgenden, 
Sachen, welche nach beffen Flucht vermißt more 
den find, verfehen und vefp. damit befleidet: 

1) eine grüne Müge mit Schirm, 
2) eine bunte Atlas-Wefte, 
3) eine baummollene voth- und fchtwarzgeblümte 

Tifchdede, 

4) eine weiße leinene Mindel, 

8) eine kurze Tabadspfeife mit Mafern- Kopf, 

6) einen ſchwarzbraunen, mit Kattun gefütterten 
berrod mit zwei Reihen großer feibener 


Knöpfe, 
N ein Paar heilfarrirte Sommerhoſen, 


8) eine eingehäuftge fülberne Taſchenuhr, 
9) 1 Kit. 7 Or. 6 W. banreh On, 


is 


N gun tiefen weit „Sporen, u 
ein de mit dem Stempel ‘der Men Es · 
kadron verſehen· 


Der vierjzehnjährige gohann gudeich Ebuaid 
Werner, Sohn der zu Ait⸗Schöneberg verſtor⸗ 
benen Eiſenbahnarbeiter · Wittwe Werner, if im 

jen Amtsbezirke verhaftet worden, und hat 
dem — Rentamte Mühlenhoff zu Berlin, auf 


beſſen Requiſition die Verhaftung geſchehen iſt, 


mittetſt Transports zugeführt werben ſollen. Cr 
It jedoch zwiſchen Marienborf und Tempelhof 

Velegenheit gefunden, dem Transporteur zu ent⸗ 
pri ingen. Alle Civil⸗ und Militairbehörben wer⸗ 
ben daher ergebeuf erfucht, auf den ıc, Weiner 
vigiliren, ihn im Betretungsfolle feſtnehmen unb 


an das Königl. Rentamt Mibienhof per Trand- 


port abliefern zu laſſen. 
offen, den 2. Juli 1845. 


Lönigt. Rentams Trebbin. 


Signalement de® ıc. Werner. Größe: 
5 Fuß + Zoll, Statur; ſchlank, Haare: blond, 
—  Stiens klein und bedeckt, Augen: blau, Augen. 
brauen: blond, Nafe: breit, Kinn: rin, Mund: 
" gewöhnlich, Zähne: voliftänbig, Gefiehrefarbe: der 
fund. Befondere Kennzeichen? eine Narbe neben 
> hem änfern Winkel bes linken Anges. 
Befleibung. Re Braune Tuchfade, alte 
rothe Manfchekertveße mit grünen Punkten, alte 
darge leimene Seintleder- ae eu Fuamige 
mit kederſchirm. 


Siedbrists, Erledigung, 








° Der hinter den Mülleugefellen Johann Daniel - 


Gottlieb Burkert unterm 12. April d. I. erlafs 
fene Stedbrief iſt durch bie erfolgte Verhaftung 
des Burkert erledige. 
Berlin, den t. Jul’ 1845. Bu 
Königl. Kriminalaericht biefiger Befieng 


. Belonutwahung 
* Durch das am 14. d. M. beflätigte kriegs⸗ 
gerichtliche Erkenntniß ift, 
ber Füfilier Ludwig Renneberg vom 0ften 
Infanterie Regiment, 20 Jahre alt, aus 
ee ui Kreife Freienwalde, Regie- 
° rungsbe aber 
in sontumagiaın für einen Defermur erachtet und 


fein ed 
Kin rd iu mEinkins Bermigen für 
Xrier, dem 30. Zuni 1845. 


"Königliche Gericht ber I6ten Dieifon. 


Verlorner Reifepaß. 
* Dr. ‚Müdergefeile , iedrich Habeder aus 
Neu Angermünde, 21 Sabre alt, Hat angeblich den 
ihm unterm 23. Juni ‚d.,%, von dem Magiftrate 
ur Yagermünde auf ein Jahr gültigen, jur Reife 
eburg ausgeftellten Paß in der Werberr 
mühle bei Niemegl verloren. 

Zur, Verhütung von etwanigen Mifbräuchen 
wird dieg hiermit öffentlich. befannt it; und 
der gedachte Paß hierdurch für ungültig erklärt. 

Belzig, den 1. Juli 1845.  - - 

Körigt. Rente und Polizei⸗ Went.. 





nung u oft 
Bei einer zur Unterfuchung und jegoge- 
rien Welbe- yerfon bat fi eine * m 
Uhr. vorgefunden, welche. iefelbe im Monat Mai 
d. 3. eines Morgens” früh, am Baſſin untveit der 
framdſiſchen Kirche gefanden haben will 

Der Eigenthümer diefer, möglicher Beife auch 
geftohlenen Uhr wird aufgefottent, Hi fich fpätefteng 

fe —X Ha Be R.7, 
in unferem t8lofa je Re. 7, 
zu melden, und fein Eigenthumsrecht nachzınveifen, 
widrigenfalls über die Uhr nach Borfchrift der Ber 
rw anderweit verfügt werden muß. 

Potsdam, ben 18. Juni 1845. . 


Königl. Preuß. Suflizamt. 


Edictal-Citation, 
BGegen den von bier entwichenen Kaufmann 
Gerfon Guſtav Saling if die Kriminal-Unter- 
fuchung wegen betrüglichen- Banquerutts eröffnet 
Pie Derfelse wirb baber zu feiner Berants 


auf 
en 2 28. Dftober 1845, Bormittagd 10 Uhr, 

im Kriminalgericht, Molfenmarft Nr. 3, vor ben 
Herrn Kammergerichtö-Affeflor Spaethen unter 
ber Verwarnung vorgeladen, baf bei feinem Aus- 
bleiben mit ber Unterfuchung und Beweisaufnahme 
in contumaciam verfahren werden, er ſeiner etiva ⸗ 
nigen Cinmwendungen gegen Zeugen und Dofa- 
mente, vote auch aller fich vom felh, ergebenden 

verkuiig gehen, bemiuich made 








des Gefeges 


Undenkttekung des Snefgahinten sten Verbrechens auf 
bie —— Strafe int, and das Urtel an 
feinem zurädgelaffenen Veruögen und .fonk, fo. 
viel es gefchehen fann, fofort, an feiner Perfon 
aber, fo aber, fo ba man feiner habhaft wird, vollfiredt 


en den 18. April 1845. 
Königl. Kriminalgericht hieſiger Reſden · 


Bekanntmachumg. 
Der mit Annahme der Schürf⸗ and Muthmos⸗ 
geſuche in den Regierungsbezixken‘ Potsdam mb 
Frankfurt an ber Oder Beanfiragte Königl. Berg- 
gefchtworne "Kirchner zu Fürſtenwalde wird am 
15. d. M. feinen‘ Wo) mac) Frankfurt an der 
Dber verlegen, was wir hiermit zur Kenntniß des 
Publikums bringen. 
Rübersborf, den 2..Auft 1845. 
Königl. Preußiſches Bergamt. 


Befanntmahung 8 
Das Dominium Hellersborf beabfichtigt das 
Fr des, bei Ahrensfelde entfpringenden, über 
und Hellersdorf der Spree zuflißenden 
—E die Wuhle, zur, Beriefelung der” auf 
dem linfen Ufer ber letzteren belegenen fogenanntten 
„rauhen Wiefen” zu benugen und zu diefem Be- 


huf einen Zuleitungsgraben mit Wehr anzulegen, 


welcher Eur, vor der Hellersdorfſchen Grenze noch 
auf Eicher Territorio beginnen, bemnächft aber 
nur Heilersdorfer Vorwerks⸗Grundſtücke durch⸗ 
ſchneiden und innerhalb der letzteren das Woſſer 
wieder in die Wuhle zurück führen ſol. 

Dies Borhaben wird hierdurch. in Gemäfbelt 
über die Benugung"der Privarflüffe 
vom 28. —E 1843 (Geſetzſammlung Seite 41 
sqq.), unser Hinweiſung auf den, das nähere De⸗ 
tail ergebenden Sitnätionsplan nebft Eriimterimge« 
Schrift, welche täglich in den Stunden von -10 bis 
3 Uhr zur Einficht eines Jeden in meinem Ge- 
ſchäfislokal, Marlgeafenſtraße Nr. 47, bereit liegen, 
mit der Aufforderung, ettwanige Widerfprucherechte 
und ————— binnen dret Mona⸗ 
ten, vom Tage des erften Erſcheinens dieſer Bo 
Fanutmachung im Amtsblatt ber Königl. Megierung 


zu Potsdam angerechnet, bei mir amgumelben wrb 


unter g Fra — zur ed 
en enntnif gebrwcht, da jenigen, 
binmen dieſer Friſt nicht gemeibet haben, in 


auf das Beawüſſerung gu verweubeube 
ſe Widerſpruchsreches, 


Bene 
Waſfer / ſowohl 


in Bezug anf das zu bi 


— 


Anfpruche anf verkiftig gehen, und 
feenbe ober zu ben Wafs. 
ferleitungen zu benugende Terrain ihe Wider⸗ 
ſpruchsrecht gegen die Anlage verlieren und nur 
einen Anſpruch auf Entfchäbigung behalten. 
Berlin, ben 17. Juni 1845. 
Frist Landrath Niederbarnimfchen Kreifes 
B WGW 


8Sefannatmachung. 

Der. Herr Zeugbrudereibeſitzer H. Dungs be⸗ 
abfichtigt auf bem Grunbftüce Eöpnieter Straße 
Nr. 10 einen Dampffeffet zu feinem Geſchãfts⸗ 
bettiede aufgnftelfen: ° 

Dem Regufativ vom 6. Mai 1838 und ber. 
Gerverbe- Ordnung vom '17. Jannar d. 9. gemäß 
werben biefenigen, welche ſich durch diefe Anlage 
beeinttächtigt glauben, - aufgefordert, ihre Einwen⸗ 
bungen binnen vier Wochen ‚prädufbifcyer Friſt 
bei dem Polizei-Präfldio anzunielden und zu bes 
fiheinigen, Werkin, ben 30. Iumi: 1945. 

* Polizei -Pröfidium. 


8 e t anntm a un 
De Kaufmann . Kraufe —X die auf 
dem- Suundklicke, uerdamm Nr. 3, vorhan- 
ben Ralföfen..von gemöhnlicer Konftruftion in 





= zivei Fonifche Dafen umjuänbern. 


Auf Grund der und 29 der Gewerbe⸗ 
Ordnung vom 17. Jannar da J. wird dies wit 
dem Bemerken Bekannt gemarht / daß etwanige Ein- 
wenbungen gegen dieſe Untage itmerhulb vier Vo⸗ 
hen praͤcluſiviſcher Friſt bei dem Fr Präſidio 


angemeldet werben 
Berlin; ben 1: Sun 1845: 


in . Königt, Potm⸗ 
* Wr 
en ne rtonwimehuns. 

Der biefige Branmeifter Lehmann beabfich- 
tigt auf ber, von ber ‚Btobpfommune erworbenen 


Bauftetje, ppe dem Jüterbogfer Xhore, eine Brauerei 
u erbauen. Indem eur es, mit Rüdficht anf 
ie Beſtimmungen ber Gerwerbe-Orbnung vom 


17. gem. 3.74.29) zur Öffentlichen Kennt 
niß bringen, weranfoffen wit diejenigen, welche ein 
Widerfpruchsrecht zu haben verimeinen, ihre etwa⸗ 
* Ban at — Biermöchensticher prã⸗ 
ot anzumelben. 
‚Dabme, den 2 2a Ih. . 


Belanntmahung 

Der Mühlenmeifter Bielit zu Siheinshagen 
beabſichtigt feine am Rhin belegene Waſſermahl⸗ 
mühie mit einem Mahl- und einem angehängten 
Graupengange bei liegendem Vorgelege abzureißen 
und ftatt derſelben eine neue Waffermühle mit 
einem Weizen» und einem Roggen » Mahl -,.fo 
wie einem Graupens oder Spißgange wieder zu 
erbauen. Das Werk foll vor einem MWafferrade 
getrieben werden, und ein ſtehendes Vorgelege 


erhalten. 
achbaum und bie Mühlengerinne bleiben 
unverä dert. ' . 
. In Gemäßheit der Beſtimmung im $ 29 den 
Gewerbe⸗ Ordnung vom 17. 


forberung zur öffentlichen Repntniß, eftoanige, ber 
gründete Einwendungen gegen bie. neue ‚Unlage- 
binnen vier Wochen prächufloifcher. Frift bei uns 


anzubringen. 
Amt AtsRuppin, ben 3. Juli 1845. 
Königi. Momainen- 


ntamt. ‘ 





\ Bekannemahmmg. 
Der Müplennasifer Eraebuich a Berghotg 


beabſichtigt auf feinens dortigen, an den: Wege yon 


Laſelow Yacı Loͤdnitz belegemen Grundſtuche, eine 


Bockwindmühle mit zwei Mahlgängen mb are 


Paar Grügftampfen zu erbauen 

Auf Grumd bed $ 20 der Agemeinen Ge: 
werbe-Orbnung vom 17. Januar d. I. wird dies 
hierdurch mie. bev.. Mufforderuag bebannt gettacht, 
etisanige Eintvenhungen ‚gegen biefe- Anlage binwen 
vier Wochen präcluſiviſcher Frift bei der‘ umters 
zeichneten Behörde anzumelen. - 

Brüſſow, den 4, Juli 1845. - 

König. Domainen- Amt Beüfforo -Lödenig. 





Proclama 

Zur Berpachtang bed im Dorfe Friedersdorf 
bei Storkow beiegenen, im Hypothekenbuche Bol. 
VII Fol. 81 verzeichneten, dem Gutsbeſitzer Sahls 
feldt zu Berlin gehörigen Doppelbauerguts haben 
wir einen Termin im Schnlzenamte zu Frieders⸗ 
dorf anf 

ben 5. Anguf d. J., Vormittags 10 Uhr, 
vor dem Rammergerichts- Aſſeffor Moebius an 
Berannt, zu welchem Pachtluftige mit dem Be- 
merken eingeladen werden, daß bie Pachtbebingun- 
gen ati Kai in unferer Regifiratur eingefehen wer⸗ 


Januar d. J. bringen, 
wir das Vorhaben des ıc. Bielig mit der Auf⸗ 


“an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhafist- wen“ 


* 


des Termins ee Oftobr 1806 ur 
folgen. Storfow,.den 26. Jumi 3845; 
‚Königl. Land» und /Stadetericht. - 


Verpahtungs« Unpeise 
‚ Am 22. Juli d. 3, Ak Me, ſoa 
au Roſſow im herxfchaftlichen. Hamfe der enerbaute 
Wahsor nebft Zubehör, in —8 ein utes Mas 


texialgeſchäft betrieben werden fan, auf brei Sakre 
. ialiſririe Paͤch⸗ 


öffentlich Berpachtt 0 menden, wozu· qu 
ter eingeladen 
Die. ae gen find Seim Gmshriger 
Herrn Kerben eingufehen. - - 
renzlau, ben 20. Juni 183. J 
Dad Karſtenſche Patrimounialgericht über ofen. 


Nothwendiger Rertanfı 
j PH: SHauffee Straf Hefant 3.70 
a8 In der auſſee J 

belegene, im fanım ergerächtlichen Hnpotkefenbäcye 

Bol. IIb Nr. 35 Peg. ne 
ſtück de Baumeifterd Guten Look, 

auf 12,010 Thlr. 290, 74 Pf. zufolge *54 
Hypothekenſchein und Bedingungen insider 


firatur einzufehenden Tare, fol 
3, Geptember 1848. 








J 
Nothwenbiger Berfauf.. m 
Königl. Kaınmergericht in Berlim - - 
Das auf dem Schiffbauerdamm N. 14 Yiers 
ſelbſt belegene nbnhaub uebſt Zubehör „..abge- 
ſchätzt 18,698 Thle. 10 Sagr. 10 Pf · citfoige 
vr nebfi Htnothefenfchein und. Reainguigen: tu 
der Regiftratur einzufebenben Taxe, folkıın 
am 18. ber .1845, Vormittags Yaalorn- . 
an osbentlicher Gerichtftelle fubhaftirt werd... 
Alte unbekannten Realprätenbenten twerben aufs 
geforbext, fich bei Bermeidung: ber Brächaften früs 
teftend in dieſem Termine zu when, Eee 


OO Nothwenbiger Bertanf. on 

en dr pe —F Denen in, - 
in aße beiegene Krüger! 

Srundklüd, geriätlih abgeihägt ya. 1,07 Ti. 





fi 
— Fre fi in De Pre nahen 





werden hierdurch inctich vorgeladen. | 


-13 Sur: 6 Pf, for 


u 





 Nurhiwendiget WERTE j 
Etabtgericht zu Berlin, den 1. Fehrucr 1845. - 
Dos, Schörrhaufer Allee Nr. 142, belegene Caffe⸗ 
tier Hufnagelfche Grundſtück, gerichtlich abges 
ſchätzt zu 10,819 Thir. 6 Ser. 104 Pf., foll 
am 22; September 1845, Vormittags II Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werben. Taxe unb 
Hypothekenſchein ſind in dee ——— 
Die dem Aufenthalte nach unbekannte Witiwe 
Vogel, Cheodore Wilyektiine, "geb. Uhlemann, 
wird hierdiurch öffentlich‘ vorgeladen. 
Not'h wien⸗diger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 21. Februar 1848. 
Das in ber Behrinfiraße Nr. 18’ belegene, 
Lehmannfche Gtundftird,; gerichtlich abgefchägt zu 


6454 Thlr. 26 Sar.:9 Pf., fol 


am 29.’Gepfermbet PRAS, Bormittage I1,Uhr, 
an ber Görichtöftelle fübhafkttt werden. Tape und 


Die dem Aufenthalt nach unbekannten 
thelen- Gläubtgerirtnen ;'-die Mitte Leh \ 
Darte:Dowothre; geb. Men, und die MWirtidt 
Liefch, Johanne Charlotte Sophie,’ geb. 


ybo⸗ 


Oypothekenfchein find in der Regiſttatur in dor. 


Nothiwendiger Verkauf. . . 
Stadegericht zu Berlin, den 22. Februar 1845. 
Das in der Grenadierſtraße Nr. 9 belegene, zur 


"Scloffermeiftet Go efther Ronkurdizaffe hehörige 


Grundftüct, gerichtlich" abgefchäge zu 6019 Thir. 


“ am 30. Septembet 1845, Bormittage 11 Uhr, 


an der 
Hypothe ein find in ber Hegiftratur einzuſchen 
Die unbekannten Reufpräteidenten werden hier 


durch unter! der· Verwatnung der Prächnfich, vor⸗ 


araben. "= 


i Hot hwendig eir Verkauf. 
Stadtgericht zu Betlin den 24. Februat IRA: 








Das in der Köthener Strafe Nr. 13 belegene 


Hugefche 'Gtuhndftirk, gerichtlich abgeſchaͤtzt zu 
18,630 Thle: 4 Sar. 6 Pf., fol 


am 8. Dftober 1845, Bormittaps IL (A 


an ber Gerichtsſtelle fubhäftirt werben. ee un 
Hypothekenſchein find in ber Regiſtratut einzuſehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Gradtgericht zu Berlin, den 5. April 1845. 
Das hierfeläft in der Lindenſtraße Nr. 106 


& 









nn, 


—8 


— fußhafief werben. Zar, üub, 





befegene Duch adſchſche Grundfilick, gerichtlich 
abgeſchatzt zu 5540 Thir. 11 Sar. 9 Pf. fol 

am 14. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhaftirt werben. Tare und 
Hypothekenſchein find in dev Regifttatur einzuſehen. 

Der dem Aufenthalt nach unbefannte Eigen» 
thümer, Bäckermeiſter Chriſtian David Duchadſch, 
volrd „hierdurch. Öffentlich vargeladen. 


+ I 
Bu) 


Nothwenhiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 24. Mai 1845. 
‚Dag jn der Liegmanusgaffe Nr. 10 belegene 
Rupsergfche Gruindügd, ‚gerichtlich abgeſchätzt 
AT Ra 16 Sr: 3. Pf. fol, anftatt am 
(1.1 - 
am 16. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichteftelte ſubhaſtirt werben. Tare und 





Hypothekenfchein find in ber Regiſtratur einzufehen. 





Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Landgericht zu Berlin, den 25. April 1845. 
Das dem Amentam Louis Friedrich Wilhelm 
Bieknugehörige, in ber Potsdamer Strafe Nr. 57 
belegene. Grundftünt, eine von dem Bol. IM Nr.: 
104 des Hypothekenbuchs "von Aft- Schöneberg 


noch: niche abgefchniebehe Parzelle, abgefchägt auf 


3996 Thir. 26 Spt: 1 Pf. zufolge ber, nebft 
Hyvothekenſchein in dem‘ Iiten Büreau einzufehen- 
den ane; fol ° 0: - 
am 11:1 September & J. Vormittag 11 Uhr, 
an. oebeutlicher Gerichtsſtelle, Zümmerſiraße Nr. 25, 
ſubhaſtirt werde. - 
Alte unbekannten Realyrätendenten werden auf- 
geboten, fich bei Vermeidung der Präclufion ſpä⸗ 
tefteng in dieſem Termine zu melben. . 


: Mothwendiger Berfauf 
Königl. Landgericht zu Berlin, ben 25. April 1845. 
a8 dem Rittergutsbefiger Ferdinand Heimtich 
Säger. gehörige, in der Potsdamer Straße Nr. 59 
belegene, und im Hypothekenbuche von Alt-Schös 
neberg Bol. 111 Nr. 156 verzeichnete Grundftüd, 
abgefhögt auf 7265 Thlr. 26 Ser. zufolge ber, 


. nebß. Hypothekenſchein in dem Ilten Büxeau eins 


zuſehenden Tare, foll 

am 6. November 1845, Vormittags 11 Ur, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle, Zimmerfiraße Nr. 25, 
fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Berfauf. 
Patrimonialgericht Eichwerder. 

Das dem Kolonien Eduard Menke gehörende 
Mofonifengut Nr. 25 zu Eichwerder, abgefchägt 
auf 6273 Thlr. zufolge der, nebft Hypothekenſchein 

. unb Bebingungen in der Regiſtratur einzufehenden 
Kare, ſoll 

am 27. Auguft d. I., Vormittags 10 Uhr, 
an ber Gerichtöftelte zu Cichwerder fubhaftirt werben. 

Wriezen an der Ober, den 31. Januar 1845. 


. Nothwendiger Berkauf. 

Königl. Stabtgericht Granfee, den 26. Febr. 184. 

Das zum Nachlaß des hierſelbſt verftorbenen 
Birgelmeifters J ür ge u s gehörige Erbpachtsrecht 
der hieſigen Rathsziegelei mit allem Zubehör, tarirt 
6138 Thlr. 15 Sgr. zufolge der, nebft Hypoihe⸗ 
kenſchein und Bebingungen in ber Regiftratur ein⸗ 
zuſehenden Taxe, foll 
„am 20. September d. J., Vormittags 10 Uhr, 
an ordentliches Gesichtöftelle ſibhaſtirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Wittflod, ben 1. Mai 1845. 
Das dem Aderbürger Schmidt gehörige, hier⸗ 
ſelbſt im zweiten Viertel auf dem Werder belegene, 
Bol. U c Fol. 40 des Hypothekenbuchs verzeich- 
nete umd zu tem MWerthe von 618 Thir. 22 Sgr. 
4 Pf. gerichtlic) ahoehäte Wohnhaus fol, . 
- am 9. Dftober d. J., . 
Vormittags IL Uhr und Nachmittags A Uhr, 
an Gerichtsſielle fubhaftirt werden. PR 
Tarxe und Hypothekenſchein find in ber Mer 
oiſtratur des Gerichts einzufehen, . 


Nothwendiger Verkauf. 

Von dem Königlichen Stadtgericht zu Neu- 
Ruppin follen die zum Nachlaß des Kaufmanns 
Joremis Ronffer hierfeloft gehürigen Lände- 

reien als: 

1) ein Wördeland, Bol. VO Fol. 229 Nr. 39 

des Hypothekeunbuchs verzeichnet, 

2) ein Wördelaud, Vol. VII FoL 297 Nr. 66 

des Hypothelenbuchs verzeichnet, 

3) ein besgleichen, Vol. VIL Fol. 209 des Hy⸗ 

pothefenbuchs verzeichnet, 

4) ein fogenanntes Knöpfchen, Vol. VII Fol. 19 
Nr. 88 und 40 des Hyvothekenbuchs ver- 

seichnet, und 
- 5) ein. Knöpfchen, Bol. VII Kol. 23 Nr. 40 
des Hppothefenbuche verzeichnet, 


welche Ländereien bei der Separation hierſelbf in 
einen Man von 8 Morgen und 344 Rutben 
ächeninhalt zufammengelegt und gerichtlich, ein- 
ſchließlich ber auf jene Brundftüde bei ber Se— 
paration gefallenen Weideparcelle von 88 DRw 
then zufolge ber, nebft Hypothekenſchein in unferr 
Regiftratur einzufehenden Tare auf 695 Xh. 
2 Sor. 44 Pf. tarirt worden find, 
am 11. September 1845, Vormittags 10 lt, 
an ordentlicher Gerichteftelle- fubhafiet werben. 
"Alle unbekannten Renlprätendenten werden be 
Vermeidung ber Präcknfion zu jenem Term 
ebenfalls mitvorgeladen. ‚ 
Neu-Ruppin, den 19. April 1845. 
Königl. Preußiſches Stabtgeriht. 


Nothwendiger Berfanf, 

and» ımd Stadtgericht zu Brandenburg m 
der Havel, den 17. Mai 1845: 
Da in ber deutfchen Dorffiraße der Neufett 
bierfel6h sub Nr. 140 belegene Bol. 4 Bol 8 
des Hppothefenbuchd eingetragene und ben Erden 
der Garnweber Gottlieb Schüferfchen Eheleute 
gehörige Wohnhaus nebft Hauskavel zeitlich 
abgefhäfst auf 312 Chlr. 4 Sgr. 14 Mi, inet 
der, mebft Hhpothefenfchein und Kaufbetingungen, 
in unferer Regifiratur einzufehenden Tarı, fet 

am 8. Oftober 1845, Bormittags 11 I, n 
an orbentlicher Gerichtsſtelle vor dem it 
Seren Kammergerichts-Affefor Bendel ſubhe 
werden. 


Nothwendiger Berfauf. zu 
Das ber verehelichten Pofamentiermeifttt DC! 
zer, Dorothee Henriette geb. Charton er 
Bol. 111 Ur — neuen 9 — 
ichnete, his auf dem Kir | 
Baus Nr. b5 nebft Zubehör, —** abgeht 
zu 898 Thlr., foll “ ihr, 
anı 10. September 1848, Vormittags 10 Tu 
Schuidenhalber an ordentlicher Gerichtsſtet 


flirt werden. 
sa Der neuefie Hypothekenſchein nebſt Tart fer 


. in unferer Regiftratur zur Einficht vor - 


Gremmen, den 18. Mai 1845- . 
Königl. Preuß. Sand- und Siadtgericht. 


reiwilliger Verkauh 
Der 5 Erben des Adermannd —* 
Schulze gehörende, jetzt von deg — 
— ———— 





"täglich einzufel 


x . 
vw, ataefäki nach ber in unferer Regiſtratur 
enden Tare auf 3760 Thlr. Kou- 
rant, ſoll mit dem gefanımten Getreibe 
‚an 21. Juli 1845, Vormittags 11 Uhr, 


” auf der Gerichtsftube zu Neuhaufen im Wege ber 


freivoilligen Subhaſtation verkauft werden, wozu 
Kaufluftige fich einfinden fönnen. - 
Wittenberge, am 25. Juni 1845. 


. Dad von Winterfeldefche Gericht zu Neuhaufen. 


Nothwenbdiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Straßburg in ber Udermarf, 
den 31. Mai 1845. . 
Das zum Nachlaß des Arheitdmann Schmidt 


. gehörige, im der Ietsten Strafe im fogenannten 


Tiefenthal gelegene Wohnhaus Nr. 160, abge 
ſchatzt zufolge der, nebſt Hypothekenſchein in der 
Regiftratur einzufehenden Tare auf 506 Thlr. 
18 Sgr. 9 Pf, fol in termine 

den 9. Geptember 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an gewöhnlicher Gerichtsftelfe fubhaftirt werben. 


Nothwendiger Berfauf. 


ar a 


Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu Süterbogf, 


den Juli 1845. 

Das den Erben des Sanitäts-Rathe Dr. 
Staufß gehörige hiefige Großhaus nebft Hütungs- 
parzelle, abgefchägt auf 2292 Thlr. 25 Sur. 2 Pf. 
ſoll Theilungshalber 

am 10. Oktober 1845 
an ordentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt werden. 
Die Tare und der neuefte Hypotheken⸗Zuſtand 
fönnen in der Regiftratur eingefehen werben. Zus 


gleich werben alle unbekannten Realprätenbenten ' 


bei Vermeidung fonftiger Präclufion hierzu mit 
vorgeladen. 


Befanntmahung. 

Land- und Stabtgericht zu Oranienburg, ben 
2. Yuli ‚1845. 

Das Nr. 2 zu Linde belegene, zum Nachlaſſe 
des Bauern Falkenberg gehdrige Bauergut, wel: 
ches im Dienftregulirungs- Verfahren eigenthilmlich 
erworben, bis jegt aber in ein Hypothekenbuch 
nicht eingetragen ft, fol auf den Antrag ber Er⸗ 


ben, mit dem biesjäßrigen Einfchnitt, ohne ſonſti⸗ 


ged Inventarium, in dem auf , 
den 18. Juli d. I., Vormittags 11 Uhr, 


in Linde angefegten Termin, ‚gegen fofortige Zah- 


lung von Eintaufend Thalern, und, dad vorhan- 
dene Mobiliar, namentlich: Kleidungsſtücke, Bets 


ten, Wäfche, Pferde, Da nn, Kühe, Bchtweine, 
Hands und: Wlcchfchaftegerärh ie w. gegen 
baare Zahlung 

ben 21. Juli d.3., Borm. HAhr und folgende Rüge, 


‚bafelb an den Meiftbietenben verkauft werden. 


Die Befchreibung des Guts und die Berfaufds 
bedingungen find im unferer Regifitatur einzufehen. 


Freiwilliger Berfauf. 

Der ben Erben ber verehelicht geweſenen Mül⸗ 
ler, geb. Schütt, gehörige Zweihuͤfnerhof zu Ben- 
beim, Bol. I Nr. IV des Hüpothefenbuche, Karirt 
zu 3348 Thlr. 1 Sar. 8 Pf., ſoll mit dem darauf 
haftenden Altentheile in dem auf 
den 5. Auguft d. J., Vorinittage 10 Uhr, 
auf dem gedachten Zweihüfnerhofe zu Bendelin ans 
gefetsten Termine Theilungshalber freiwillig ver⸗ 
kauft werden. Die Tare und Bedingungen ſind 
in ber Regiſtratur des Gerichts und bei den Erben 
zu Bendelin einzufehen. ö 

Kyrig, den 1. Juli 1845. 

Graͤftich von Königsmarkfihes Gericht über 
ö Kötzlin / Bendelin ıc. 


Breiwilliger Verkauf. 

Wegen vorgerückten Alter beabfichtige ich meine 
su Burghagen, 3 Meilen von Perleberg, im Weſt⸗ 
peiegnigfchen Kreife belegene Mühle, beftebend in 
einer Waoffermühle. mit zwei Gängen, einer Bock⸗ 
swindmühle und 61 Morgen unmittelbar bei ber 
Mühle belegenen fehr guten der, ohne. Einmi= 
ſchung eined Dritten, aus freier Hand zu verkaufen. 
Die Uebergabe fann nad) Belieben gefchehen, wor ⸗ 
über reelle Selbfifäufer in portufreien Briefen oder 
mündlich das Nähere von mir erfahren. 

Burghagen bei Perleberg, ben 23. Juni 1845. 

F. Keud. 


Befanntmahung. 

Ich beadfichtige mein allhier belegenes Büd⸗ 
nergut mit Zubehör, worin feit 22 Jahren eine 
nicht unbedeutende Krugwirthſchaft und Materiafs 
geſchäft betrieben ift, aus freier Hand, im Wege 


des Meiftgebots zu verkaufen. J 


Zur Abgabe der Gebote habe ich einen Termin 

am 19. Juli d. J., Nachmittags 2 Uhr, 
in meiner Wohnung anberaumt, wozu ich Kauf⸗ 
luſtige hiermit einlade. 

däſickow bei Wufierhauſen an ber Doſſe, ben 
30. Juni 1845. Der Bübner Schumader. 





Mählen-Verkauf. 

Die beim Dorfe Lockto, ohnweit Niemegk und 
Beljig an ber Plane belegene Waffermübhfe, mit drei 
Mahlgängen und Delmühle mit ſechs Paar Stam- 
pfen, nebft ben dazu gehörigen Grundftüden, als: 
2A Morgen Wieſewachs und dem Ackerlande an 
Weizen», Gerft- und Roggenboden, beabfichtigt 
ber Beſitzer Verhältniffe halber fofort aus freier 
Hand zu verkaufen, wovon Kaufliebhaber unter 
dem Bemerfen Hierdurch Kenntniß erhalten, daß 
die Hälfte ber Kaufſumme auf dem Grumdftüde 
fiehen bleiben fann. Die Wohn: und Wirth- 
ſchaftsgebäude find ſämmtlich in gutem Zuftande, 
bie Plane gewährt ſtets hinreichendes Betriebe- 
waffer und ift das Gefchäft zeither ſchwunghaft 
betriebei worden. 

Auf portofreie Briefe ertbeilt der Amtsmüblen- 
pächter Klotz in Wittenberg nähere Auskunft, auch 
iR folche in der zu verfaufenden Mühle zu haben. 


Eine gut rentirende Windmühle nebft Wohn- 
haus, Stalung und Aderfläche, Altes nahe bei- 
fammen, zwei Meilen von Berlin, ift ohne Ein- 
mifhung zu verfaufen. Hierauf Reflektirende er⸗ 
fahren das Nähere auf portofreie Anfragen oder 
in Perfon in Berlin Stafchreibergaffe Nr. 13 eine 
Treppe hoch. . 


b In einer Provinzialftadt der Ukermark, neun 
Meilen von Berlin, fol voegen Altersſchwäche des 
Eigenthümers, ein fehr ſchönes maſſives Badhaus 
mit Auffahrt, Hofraum und fchönem Garten, in 


befter Gegend der Stadt gelegen, wo feit AD Iahren 


die Bäderei mit fehr gutem Erfolg betrieben wor⸗ 
‚ben ift, fofort aug freier Hand verfauft werben. 

Nähere Auskunft hierüber ertheilt der Kauf⸗ 
mann I. F. Kröfing in Berlin, Niederlagfiraße 
Nr. 5 am Werderfchen Markt. 


Mit Bezugnahme auf die von dem Herrn Ober- 
Präſidenten von Meding erlaffene Bekanntma⸗ 
dung vom 23. v. M. im 27flen Stüd des Amts⸗ 
blatts, mache ich die Herren Seidenzüchter darauf 
aufmerkfam, daß ich nicht allein in meiner Haspel⸗ 
anftalt zu Steglig, eine Meile von Berlin, fon- 
dern auch in meinem Gefchäftslofafe zu Berlin, 


x 282 - 


Alte Leipziger Straße Fr. I, an ber Iungfern- 
brüde, Cocons anfaufe. 
Berlin, den 7. Juli 1845. 
J. U. Heefe, Seidenwaarenfabrifant. 


Auf dem Wege pon Potsbam über Nedlis, 
Krampnig, Döberitz, Dalgow, Seegefeld, Falken⸗ 
hagen nach Bötzow, iſt am 29. Juni 1845 ein 
großer blaukattunener Regenſchirm mit Fifchbein- 
geſtell und fchmarzer Krücke, auf welcher ein platt. 
Plättchen befindfich, verloren gegangen. Derfelbe 
ift noch befonders daran erfennbar, daf ber Leber- 
zug, nahe an der Spige, mit neuer dunkelblauer 
Leinewand auggebeffert ifl. Der ehrliche Kinder des 
Schirme erhält bei der Abgabe beffelben an ben Lehrer 
Steinäder zu Bötzow ober ben Gerichtebiener 
Kubatfch zu Potsdam eine angemeffene Belohnung. 


Höchſt wichtige Erfindungen für Braue- 
reibefiger, Gaſtwirthe, Bierfhänfer n.f.w. 

Das glücklich erfundene Mittel, das Gauer- 
werben ber Biere zu verhüten, trüb und fchaal, 
fo wie faner getvordene wiederherjuftellen, Flaſchen⸗ 
bier ſchnell trinkbar zu machen und Bieren auf bie 
einfachfte und bilfigfte Art bie fchönfte Weinfläre 
zu geben, ift gegen. portofreie Einfensung von 
2 Thlen. (vorbehaltlich der Geheimhaltung) nur 
allein bei dem unterzeichneten Erfinder zu haben. 

Diefes berährte Eoftenlofe Verfahren if einzig 
und unübertrefflih in feinen Wirkungen; es ver- 
beffert den Gefchmad eines jeden Bierd bedeutend, 
und läßt fich bdaffelbe Sahrelang ohne faner zu 
werben ober zu verderben, aufbewahren. 

Zugleidy find demfelben bie Borfchriften, des. 
wegen feines lieblichen aromatiſchen Gefchmade 
und feiner vortrefflichen magenſtaͤrkenden Wirkun⸗ 
gen, jetzt fo beliebten engliſchen Kräuter⸗ oder 
Magenbierd, der Bereitung eines Bierd ohne 
Malz, fo wie des neu erfundenen Kartoffelbiere, 
Weinbiers und Champagnerbiers beigefügt, welche 


ohne Foftfpielige Geräthfchaften in jedem Lofal und 


in jeder Quantität erftaunt leicht und billig here 
geftellt werden Fönnen. 
Schulz in Berlin, Neanderfrafe Nr. 34, 
Königl. Preuß. approb. Apotheker, Chemiker und 
praft. Bierbrauer. 


— — 





D 


283 


Deffentliher Anzeiger 


zum 2Oflen Stüd des Amtsblatts 





der Königlichen Negierung zu Potsdam und der Stabt Berlin. 
i j Den 18. Juli 1845. 





Stedbriefe ,. 
M.; ‚miethete ein Mann, welcher fich 
i itgengutäbefiger von Zimmermann 
ausgab, 'bei einem biefigen Stallmeifter ein Pferb, 
um mit denſelben nad) einem. Gute in ber Nähe 
bon Spandau zu reiten. .. Er iſt feitben mit dem 
Hferde, einem braunen Wallach, Langſchwanz mit 
Stern, 5 Fuß groß, 6 Jahre alt, welches mit 
einem hellen Sattel, Matignal-Trenfe und wolle 
ner Satteldedte verfehen mar, nicht wieder zurück⸗ 
gekehrt. Es Hat fich hinterher ermittelt, daß ber 
angebliche von Zimmermann der bereits we⸗ 
ge Betrugs beftrafte Handlungsdiener Stegev 
it, und, iſt der Verdacht begründet, daß derſelbe 
mit dem Pferde in betrüglicher Abſicht ſich ent⸗ 
it hat. ” 


Alle Civil- und Militairbehörden werden dienfts 
ergebenft erfucht, auf den ıc. Steger, deffen Per- 
fortßbefchreibung, nachftehend erfolgt, gefälligft zu 
vigifiren, ihn im Betretungsfalle verhaften, und 
unter ſicherer Degleitung mit den bei ihm fich 
vorfindenden Effekten an dag, hiefige Stadtvoigteis 
Gefängniß .abliefern zu laſſen, das Pferd aber an- 






zuhalten, und davon dem unterzeichneten Kriminal⸗ 


ericht ungefäumt Anzeige zu machen. Wir. ver 
ichern die umgefäumte Erſtattung ber baburch 
entfiehenden baaren Auslagen und den verehrlichen 
Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswill⸗ 
fãhrigkeit. Berlin, den 8. Juli 1845. 
Königl. Kriminalgericht hiefiger Refidenz. 
Perfonsbefchreibung des Handlungsdieners 
Karl Friedrich Julius Herrmann Steger. Ders 
felbe ift 26 Sahre alt, aug Cüſtrin gebürtig, 5 Fuß 
9 Zoll groß, von ſchlanker Statur, hat blonded 
Haar, freie Stirn, blaue Augen, blonde Augen⸗ 
brauen, einen dunkelblonden gelockten Badenbart, 


halbblonden Schnurrbart, fegiefgebogene Nafe, ger 


funde Gefichtöfarbe und rundes Geficht, der Mund 
ift Elein, und die Zähne vollffändig. Seine Klei- 
bung, welche er öfters wechfelt, ift meiſtens ele⸗ 
ont, und hat er zulegt bald einen grünen Jagb⸗ 





‚Größe: ungefähr 5 Fu 


einen deibroc mit Metaliknöpfen getragen. 


* Der nachfiehend näher bezeichnete, ‚ehemalige 
Kammergerichtö-Referendarius, Friedrich Wilhelm 
North Fo twegen ſchwerer Zörperverlegung meb⸗ 
terer Menfchen eine achtjehrimonatliche Gefängniße 
firafe verbüßen, hat fich jedoch derfelben durch 
feine Entfernung von bier entzogen. 

Da fein fegiger Aufenthalt nicht ju ermitteln 
ift, fo werden fänmtliche verehrliche Civil⸗ und 
Mititairbehörben bienftergebenft erfucht, auf den 
ıc. North vigifiren, ihm im Betretungsfalle vers 
haften, mit den bei ihm fich vorfindenden Effekten 
unter ficherer Begleitung hierher trangportiren und 
an die Grpebition ber Haugvoigtei- Gefängriffe, 
Hausvoigteiplag Nr. 14, abliefern zu laffen. 

Wir verſichern Pie ungefäumte Erftattung der 
dadurch entſtandenen baaten Uuslagen und den 
verehrlichen Behörden bed Auslandes gleiche Rechts⸗ 
wiltfährigkeit. 

‚Berlin, den 10. Juli 1845. “ 

‚König. Kriminalgericht hieſiger Refidenz. 

Sig na lement. Bor- und Zunamen: Fries 
drich Wilhelm North, Alter: 2U Jahre, Geburtds 
ort: @erigen in der Priegnig, Religion: evangelifch, 

A Zoll, Statur: gewöhn⸗ 
lich, Haare: trägt eine dunfelbraung Perüde, Stirn: 
frei, Augenbrauen: braun, Nafe: Elein und etwas 
aufgerodrfen, Kinn: rund, Mund: gewöhnlich, 
Bart: braun und flark, Gefichtäfarbe: blaß, Ges 
ſichtsbildung: rund, Sprache deutſch; trägt eine 
Brille. — — 

Die Bekleidung kann nicht angegeben werden. 


Aus dem hieſigen Polizeigefängniſſe iſt der nach⸗ 
ſteend bezeichnete ehemalige Oekonom Karl Fries 
drich Auguft Levien aus Fürſtenwerder, weicher 
wegen verübten Diebſtahls beſtraft iſt und, (bie 
um Nachweiſe ‚des ehrlichen Erwerbes in Ber 
haft geweſen, am 6. d. M. entfprungen. 


Asi 


Sämmtliche Civil⸗ und Mititairbehörden wer⸗ 
ben erfucht, auf denfetben Acht zu haben, ihn im 
Betretungsfalle zu verhaften und uns bavon bes 
nachrichtigen zu laffen. 

Perleberg, den 7. Juli 1845. 

Der Magiftrat. 

Befleidung. Jacke und Wefte: grautuchene, 
ofe: grau geftreifte baummollene, Pantoffdin: 
[mwarzieberne, Müge: graue Pelzmüge, Hemde: 

weiß leinenes, Strümpfe: blau mollene. 
Signalement. Geburtsort: Fürſtenwerder, 
Vaterland: Preußen, gereöhnlicher Aufenthalt: 
Fürftenwerder , Religion : ngelifch , Alter: 
au Sabre, Stand: Detonom röße: 5 Fuß 
31 Zoll, Haare: braun, Stirn: frei, Augenbrauen: 
blond, Augen: grau, Naſe und Mund: mittel, 
- Bine: gut, Bart: blond, Kinn: breit, Geſichts⸗ 
farbe: gefund, Gefichtsbildung: voll, Statur: uns 

terfegt. Beſondere Kennzeichen: Feine. 


° Der vormalige Dekonomie- Infpeftor Mörlin 
treibt· fich feit feiner im Auguſt v. I. erfolgten 
Entlaſſung von Bärwalde im Ländchen Bärwalde 
in den Jüterbogk⸗Luckenwaldeſchen und Schwei⸗ 


nigfhen Kreiſen zweck⸗ und obbachlo umher. ° 


Wir machen die Wohllöblichen Polizeibehörden 
auf das vagabonbirende Leben dieſes Menfchen 
hierdurch aufmerffam, und fielen ergebenk ans 
heim, denfelben im Betreffungsfalle wegen Lands 
fireihendg zur Unterfuhung und Beſtrafung zu 
ziehen mit dem Erfuchen, ung von deſſen Inhaftis 
zung fofort Nachricht zu geben. 

Züterbogk, den 8. Juũ 1845. 

Das Gericht des Ländchens Bärwalde. 


Stedbriefs-Erledigungen. 

° Der binter den Schornfteinfegergefellen Fries 
drich Wilhelm Schulze aus Philippsthal unterm 
20. v. M. — Deffentlidyer Anzeiger (N? 1) zum 
often Stüd des Amtsblattd — und sub Nr. 24,706 
der Merkerfchen Mittheilungen erlaffene Stedbrief 
wird als erledigt hierdurch zurüdgenommen, da 
der ıc. Schulze wiederum wegen Bettelnd im 
Landarmenhaufe zu Strausberg eingebracht wor⸗ 
den if. Potsdam, ben 7. Juli 1845. 

Königl. Polizeis Direktor, 
Regierungs- Rath von Kahlden-Normann. 


* Der Tuchmachergeſelle Karl 


jedrich Niefe 
von hier, iſt wegen kLandſtreichen 


und Bettelns 


in bie Korreftiond-Anftale zu Koften eingeliefört 
worden, woburch der Hinter benfelben unterm 
5. Mai d. I. von ung erlaffene Stedörief 8 
fentlicher Anzeiger (N? 2) zum 20ften Stũck des 
diesjährigen Amtsblatt) feine Erledigung gefunden 
bat. , Strausberg, ben 3. Juli 1845. 

Der Magiſtrat. 


Durch die Ermittelung der Domicilverhältniſ· 
des in unſerer, unterm 28. v. M. im Deffentlichen 
Anzeiger (N? 1) zum 27ften Sid | des biesfähri 
gen Amtsblatts Pag. 263 erlaffenen Bekanntma 
hung näher befchriebenen geiftesfchtwachen Unbe⸗ 
Eannten ift diefelbe nunmehr erledigt. 

Krausnick b. Wendifch- Buchholz, den d. Juli 1843. 

Königl. Domainen- und Poligei- Amt. 


Befanntmahung. 

* Am 6. Juni d. I. iſt in einem Arm ber Ober 
bei dem Dorfe Lunow ber Leichnam eines unbe 
kannten Mannes gefünden worden. Derfelbe war 
von der Verwefung bereits in ſolchem Maaße 
flört, daß unterfcheidende Kennzeichen an ihn nicht 
mehr wahrgenommen werben konnten. BeBleibet 
war berfelbe mit einer leinenen, mit Flanell ges 
fütterten Jade, einer Wefte und einem Paar Bein⸗ 
feidern von unfenntlichem Stoffe, einem Gembe 
ohne Zeichen, einer wollenen geftridten Jade unb 
einem Paar langen Stiefel. Auch wurde ein 
gelbbuntes kattunenes Taſchentuch bei beunfelben 
jefunden. Dem Anſcheine nach war ber Verſtot⸗ 
ene ein Schiffsfnecht. 

Alte diejenigen, welche Auskunft über denfelben 
geben können, werben erfucht, ihre Anzeige bei der 
nächſten Gerichtsbehörde abzugeben oder an und 
binnen vier Wochen einzufenben. 

Koſten entftehen dadurch nicht. 

Joachimsthal, den 30. Suni 1845. 

Königl. Schulamtsgericht zu Neuendorf. 


Kriminalgerichtlihe Befanntmahung. 

Der ehemalige Kammerdiener Karl Heinrich 
Hildebrandt, AZ Jahre alt, aus Schievelbein 
gebürtig und feit Jahren ohne einen feften Wohn⸗ 
fi, ift wegen betrüglicher Anmaßung bed Adels 
und wegen wiederholten Betruges zu dem Ber- 
luſte des Rechte, die Preußifche National» Gocarde 
zu tragen und fechsmonatlicher Strafarbeit theils 
ordentlich, theild außerordentlich vechteftäftig der» 
urtheilt worben. 


285 


Dies wird, den Beſtimmungen des Erkennt⸗ 
niffes gemäß, hiermit öffentlich befannt gemacht. ' 

Berlin, den 30. Juni 1843. 

König. Kriminalgericht Hiefiger Refidenz. 


Verlorner Reifepaß. 

* Der nachfiehend fignalifirte Arbeitsmann Auguſt 
Schulz hat angeblich den ihm von dem Landraihs⸗ 
Amie zu Züllichau ertheilten, und zulegt am 21. 
v. M. in Brandenburg vifirten Paß verloren. 

Zur Vermeidung von ettvanigen Mifbräuchen 
wirb dies hiermit öffentlich bekannt gemacht, und 
der gedachte Wanderpaß hierdurch für ungültig 


. erklärt. Berlin, den 2. Zuli 1843; 


König. Polizei» Praͤſidium. 
» Signalement des Arbeitsmannd Auguſt 
Schulz, Geburts- und Aufenthaltsort: Schmarfe, 
Religion: evangelifch, Alter: 33 Jahre, Größe: 
3 Fuß 8 Zoll, Haare: blond, Stirn: frei, Yugen- 
brauen: blond, Augen: blau, Nafe und Mund: 
gewöhnlich, Bart: blond, Zähne: gefund, Kinn 
und Geſichtsbildung: oval, Gefichtsfarbe: gefunb, 
Veſtalt: ſchlank, Sprache: beutfch. Befondere 
Kennzeichen: keine. 
Landwirthſchaftlicher Verein für die 
Priegnitz zu Pritzwalk. 

Nachdem die Statuten des landwirthſchaftlichen 
Vereines für die Priegnitz zu Pritzwait von dem 
Herrn Ober» Präfidenten von Meding beſtaätigt 
worden und bereits 108 Mitglieder demfelben bei⸗ 
getreten find, laden wir Landwirthe und Freunde 
ber kandwirthſchaft ergebenft ein, ſich demfelben 
anfchließen zu tollen. 

Zu dem Ende bemerken wir, daß 
. I) jedes Mitglied einen jährlichen Beitrag von 

3 Thlen. zu erlegen hat, die Beſitzer bäucr- 
licher Grundſtücke, Nießbraucher von Pfart- 
und Schulländereien aber nur einen foldyen 
von l Thlr. Kourant zu erlegen haben, 

2) Stadt» und Dorfgemeinden ald Mitglieder des 
Vereines gegen Zahlung eines jährlichen Beis 
traged von 3 Thlen. Kourant unter ber Bes 
bingung zuläffig find, daf nur ein Repräfen- 
tant in ben Berfammlungen erfcheinen Eann, 

3) die ordentlichen Berfammlungen zu Pritzwalk, 
Ausſtellung Iandroirthfchaftlicher Erzeugniffe, 
Thierſchauen ıc. aber abwechfelnd in anderen 
Städten ber Oft- und Weftpriegnig flattfinden 
toerden, und 

A) bie Erklärung, dem Vereine beitreten zu wol⸗ 


len, dem mitunterzeichneten ıc. Baath zu 
Wittenberge binnen 14 Tagen abzugeben if, 
damit der Ankauf der landwirthſchaftlichen 


Schriften," welche in verfchiedenen Abtheilun⸗ 


gen circuliren follen, bewirkt werben kann. 
Pritzwalk, den 10. Juli 1845. 
Die Borfißenden bes landwirthſchaftlichen Vereines. 
Breibere Gans Edler Baath, 
Here zu Putlitz⸗ Panckow. Juſtiz ⸗ Rath. 


Bekanntmachung. 
Die Maſchinenbauer Lindner und Hoppe 
beabfichtigen auf dem in der Göpnider Strafe 


Nr. 168 a belegenen Grundflüde einen Dampfs . 


Eeffel aufzuftelten. Nach Borfchrift der Allerhöch- 
ften Kabinetsorbre vom 1. Januar 1831 und des 
Regulativg vom 6. Mai 1838 twerden diejenigen, 
welche durch die beabfichtigte Anlage fich beein 
trächtigt glauben, aufgefordert, ihre desfallſigen 
Einwendungen binnen vier Wochen präckufivifcher 

iſt bei dem Polizei» Präfidio anzumelden und zu 
eſcheinigen. 

Berlin, den 3. Juli 1845. 

Königl. Polizei- Präftdium. 


Befanntmahung. 
Der Herr Biermann beabfichtige auf.dem in 


ber Kleinen Gaffe Nr. 3 belegenen Grundflüde - 


einen Dampfeffel aufzuſtellen. . 

Nach Vorfchrift der Allerhöchſten Kabinets⸗ 
ordre vom 1. Januar 1831 und des Regulativg 
vom 6. Mat 1838 werden biefenigen, welche durch 
die beabfichtigte Anlage fich beeinträchtigt glauben, 
aufgefordert, ihre desfallſigen Einwendungen bins 
nen vier Wochen präcluſiviſcher Frift bei dem Pos 
lizei-Präfibium anzumelden und zu befcheinigen. 

Berlin, den 5. Juli 1845. 

Königl. Polizei Präfibium. 





Beltanntmahung. 

Der Bauergutsbeſitzer Wilhelm Krüger zu 
Grünefeld beabfichtige auf feinem fveciell fepas- 
tirten Aderplan am Wege von Grünefeld nach 
Paaren eine Ziegelei mit einem Erdofen zu er⸗ 
bauen. Nach Vorfchrift des $ 29 der Allgemei⸗ 
nen Gewwerbe-Drbnung vom 17. Januar d, 3. 
werben. biefenigen, welche ſich durch, biefe Anlage 
beeinträchtigt glauben, aufgefordert, ihre Einwen⸗ 
dungen binnen vier Wochen prächuftvifcher Friſt 

. 








286 


bei der unterzeichneten Behörde anzumelden und 
zu begründen. 
Schwante, ben 7. Zuli 1845. 
Die PolizeisObrigfeit über Grünefeld. 


Befanntmahung. 

Der Mühlenmeifter Delfchlaeger zu Rae- 
bigfe beabfichtigt bei feiner, bei biefem Dorfe be- 
Iegenen Waffermühle, die Anlegung eines neuen 
Mübhlgrabengd. Bezüglich des $ 29 ber Allgemei⸗ 
nen GewerbesOrdnung vom 17. Januar d. 3. 
wirb bieß hierdurch mit dem Bemerfen zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht, daß alle etwanigen Wi- 
berfprüche hiergegen binnen vier Wochen präcluſi⸗ 
viſcher Friſt bei dem unterzeichneten Amte anzu⸗ 
bringen und zu begründen find. 

Belzig, ben 5. Juli 1845. 

Königl. Rent⸗ und Polizei-Amt. 


Befanntmahung. 

. Der, Eigenthümer und Mühlenbefcheider Io- 
hann Wehler zu NeusBarnim beabfichtige auf 
feinem Grundftüde von 1 Morgen Flächeninhalts, 
das im Hhpothefenbuche des Könige. Kand- und 
Stadtgerichts hierfelbft sub Nr. 5 a Bol. I Pag. 87 
eingetragen ftehet, eine Bodwindmühle mit zwei 
Mahlgängen aufzubauen. 

Indem wir dies hier nach Vorfchrift des $ 29 
der Allgemeinen Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 
d. 3. zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern 
wir alle diejenigen, welche privatrechtliche Einwen⸗ 
dungen gegen bie neue Mühlenanlage zu haben ver= 
meinen, hiermit auf, folche innerhalb vier Wochen 
prächuftvifcher Frift bei uns anzumelden. 

Wriegen, den 10. Zuli 1845. 

Königl. Rents und Polizei-Amt. 


Publikandum.. 
olgende nach unſerer Bekanntmachung vom 
ai d. J. in den hieſigen öffentlichen Blät— 


30. 


tern am heutigen Tage auggeloofte Königsberger - 


Stadt» Obligationen, kündigen wir hiermit zum 
1. Sanuar 1846. 

Nr. 415, 1804. 2346. 3328. 4233. 5505. 6082. 
6739. 693% 7078. 7712. 7885. 7983. 
8320. 8571. 9247. 9705. 10,719. 10,740. 
11,253. 11,262. 11,509. 12,230. 12,329. 
12,812. 12,821 12,870. 13,263. 13,274. 
13,342. 13,351. 13,556. 13,821. 14,246. 
14,651. und 14,685. & 50 Thlr. 


Nr. 974. 3227. 4288. 5037. 8785. 7386. 
7731. 8599. 10,009. 10,034. 10,680. 
11,171. 11,324. 11,752._12,899. 12,900. 
13,726. 13,783. a 100 Xhle. 

Nr. 12,526. A 150 Thlr. 

Nr. 800. 2657. 5583. 6770. 8366, à 200 Thlr. 

Nr. 3617. 4250 Thlr. 

Nr. 211. 1735. 3599. A256. 6798. 67%. 
8123. 12,823. 12,8%. A 300 Thlr. 

Nr. 8381: A 350 Thlr. 

Nr. 1145. 13,706. A 400 Chr. 

Nr. 233. 1414. 1445. 2593. 6250. 6967. 3 


Nr. 2207. a 900 Chir. 
Nr. 1238. 1365. 1990.. 2202. 2273. 8916. 
11,374. 13,711. und 14,452. a 1000 Thlr. 

Die Auszahlung der Valuta nach dem Nenns 
werthe und den fälligen Zinfen erfolgt vom 2. Ja⸗ 
nuar 1846 ab, durch unfere Stadt⸗Haupt⸗Kaſſe, an 
den Tagen: Montag, Dienftag, Domnerſtag und 
Freitag von 9 bis 12 Uhr Vormittags, gegen Eins 
ieferung der Obligationen, welche mit der auf dem 
gefeglichen Stempel ausgeftelten Quittung ber 
Inhaber, fo wie mit den Zins-Coupons Nr. 3 
bis 14 verfehen fein müffen. 5 

Die vorfiehend gefündigten Obligationen tragen 
vom 1. Januar 1846 ab Feine Zinſen und haden 
diejenigen Inhaber derfelben, welche die Balnta 
bis zum 15. Februar F. I. nicht erheben follten, 
zu gewärtigen, daß dieſe für ihre Rechnung und 
Gefahr dem Depofitorio des hiefigen Königl. Stadt⸗ 
gerichtes eingeliefert wird. 

Auf eine Korrefponbenz bei diefer Realifirung 
ded Kapitald und der Zinfen, können weder wir 
ung, noch unfere genannte Kaffe fich einlaffen. 


Königsberg, den 18. Juni 1845. 
Magiftrat Königl. Haupt- und Refidenzftabt. 


Zu bem ungefähr 250 Chlr. betragenden Nach⸗ 
laſſe des unter bem 1. November 1844 für todt 
erklärten Müllers Johann Peter Lemm haben fich 
bisher als nächfte Exben "feine Gefchtoifter- Kinder 
gemelbet und werben baher die etwanigen unbe⸗ 
Eannten näheren, ober gleich, nahen Erben aufge 
fordert, ihre Anfprüche fpäteftene in dem 

am 8. September d. 3., Vormittags 11 tr 
vor dem Herrn Stabtgerichtd-Direftor v. Schne⸗ 
ben auf bem hieſigen Stadtgerichte anſtehenden 
Termine geltend zu machen, und ihre Legitimation 


2 


gu führen, widrigenfalls der Nachlaß ben nächſt 
legitimirten Erben ausgehändigt werden wird. 
NeusRuppin, ben 12. Juni 1845. 
Königl. Preuß. Stadtgericht. 


Bekanntmachung. 

Zur anderweitigen Ausbietung der Pfarrgrund⸗ 
ſtũcke zu Nietwerder von Michaelis 1845 ab, und 
zwar: 

a) der Hofſtelle mit den Gebäuden nebſt dabei 
belegener Wörde auf Erbpacht, 
.b) der übrigen Pfarrgrundftüde an Ader, Weide 


und Wiefen im Ganzen ober in Parcellen auf 


Beitpacht, alternative auf 12, 24 oder 30 Jahre, 
ſteht Termin im Kruge zu Nietwerder 
am Montag ben 28. d. M., Nachm. präcife 3 Uhr 
an, und werden Eautionsfähige Erwerbungs⸗ und 
Pachtluſtige mit dem Bemerken eingeladen, daß 
die Kirchenvorfieher angewieſen worden find, bie 
Befichtigung der Grundflüde von den vorhandenen 
Wegen aus zu geftatten, und daß die zum Grunde 
zu iegenden Bebingungen im Büreau bed unters 
zeichneten Amts, fo wie beim Lehnſchulzen Giefe 
zu Nietiverber eingefehen werden können. 
Alt-Ruppin, den 11. Juli 1845. 
\ Königl. Domainen-Rentamt. 


Verpahtungg- Unzeige 
Am 22. Juli d. J., Bormittage 11 Uhr, fol 
zu Rofforo im herrſchaftlichen Haufe ber neuerbaute 
Gaſthof nebft Zubehör, in welchem ein gutes Ma- 
teriafgefchäft betrieben werben kann, auf drei Jahre 
Öffentlich verpachtet werden, wozu qualificirte Päch⸗ 
ter — — And Seim Gutäbef 
ie bedingungen fin! im Gutsbefiger 
Herrn Kerften einzufehen. s 
Prenzlau, den 29. Zuni 1845. 
Das Kerftenfche Patrimonialgericht über, Roſſow. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Die in der Louiſenſtraße hierſelbſt Nr. Ai und 
Nr. Ak Belegenen, im Hypothefenbuche des Königl. 
Kammergerichts Bol. IX Cont. i Nr. 23 Pag. 
527 verzeichneten Grundftüce nebft Zubehör, welche 
jedoch größtentheils noch im Rohbau begriffen find, 
und von denen der Materialientverth des Exfteren 
auf 10,057 Thlr. 8 Sgr. 7, Pf., des Legteren 
auf 19,546 Thlr. 21 Ser. 104 Pf., aufammen 
auf 29,604 Thir. — Spt. 6 Pf. abgefchäßt, der 
tünftige jährliche reine Ertrag aber auf 991 Thlr. 


20 Spr. und bee fapitalifiste Ertsagkwerh auf 
19,833 Thlr. 10 Sor._ berechnet worden ift, wel⸗ 
her Ertrag und refp. Ertragswerth in Folge einer 
auf den Antrag des Beſitzers veranlaßten nach⸗ 
teäglichen Revifion ber gerichslichen Taxen auf 
tefp. 1489 Thlr. 11 Sar. 3 Pf. und 29,787 Thlr. 
15 Sgr. gewürdigt worden, follen, da ber. Adju- 
bicatar, Rentier Carl Wilhelm Fiftler, bie Kauf⸗ 
gelder zum Betrage von 28,000 Thlr., für welche 
ihm bie gedachten Grundflüde in dem am 25. No- 
veriber 1844 ergangenen Adjudications- Befcheibe 
zugeſchlagen find, zu belegen nicht im Stande ges 
voefen if, auf den Antrag ber Gläubiger reſubha⸗ 
ſtirt und an den Meiftbietenden in dem auf 

* den 4. Dftober b. J., Vormittags 11 Uhr, 
im Kammergericht vor bem Kammergerichtsrarh 
Herten Droganb anberaumten Termine öffentlich 
verkauft werben. . 

Die Tapen, der neuefte Hypothekenſchein und 
die Kaufsbebingungen Fönnen in ber Regiftratur 
de8 Kanmergerichts eingefehen werden. 

Der_Infpector Georg Wilhelm Kluckhuhn 
jegt deſſen Erben, werben zu dieſem Termine hier⸗ 
durch öffentlich vorgeladen. 

Berlin, den 31. März 1845. 


Befanntmahung. 

Der auf ben 9. September d. 3. im Kammer⸗ 
jericht anberaumte Licitationstermin in ber Sub⸗ 
Boftationsfache des hierfelbt in der Schumanns⸗ 
ſtraße Nr. 10 belegenen, im Fammergerichtlichen 
Hpporhefenbuche Cont. e Bol. IX Nr. 20 Pag. 305 
verzeichneten Zin no wſchen Grundftüds wird hier⸗ 
durch wieder aufgehoben. 

Berlin, ben 30. Juni 1845. 

Königl. Preuß. Kammergericht 


Nothwendiger Berfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 26. Februar 1845. 
Das in der Stralauer Straße Nr. 12 belegene 
Grundftüd des Böttchermeiſters Adler, gerichtlich - 

abgefhägt zu 28,741 Thle. 7 Sgr. 6 Pf., fol 
am 7. Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 

Hyypothekenſchein find in ber Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 19. März 1845. 
Das in der Gandöberger Straße Nr. SI belegene- 
Klingebeilfche Grundftüd‘, gerichtlich abgeſchätzt 
au 12,208 Thlr. 25 Sgr., fol. 


am 4. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelfe ſubhaſtirt werben. are imd 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stabtgericht zu Berlin, ben 27. März 1845. 

Das in der Lindenftraße Nr. 118 belegene 
Horn »Bodfche Grundftüc, gerichtlich abgefchägt 
zu 8883 Thlr. 21 Sgr. 7 Pf., fol 

am 14. Oktober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsftelle fubhaftirt werden. Taxe und 
Hyypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 

Der dem Aufenthalte nach unbekannte Mufit- 
lehrer Johann Wilhelm Auguſt Rüdert wird, 
hierdurch öffentlich vorgeladen. 


“ Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den W. März 1845. 

Das hierfelbft in der Werderſtraße an ber Ede 
der Falkoniergaffe Nr. 1 beiegene Orundftüd des 
Baumeifterd Guſtav Eduard Loof, gerichtlich 
abgefchägt zu 12,394 Thlr. 28 Spr. 9 Pf., fol 
Schuldenhalber 

am 7. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsftelle fubhaftirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

* Stabtgericht zu Berlin, den 29. März 1845. 

Daß in der großen Frankfurter Straße Nr. 118a 
belegene Bobefche Grundſtück, gerichtlich abge- 
ſchätzt zu 16,173 Thlr. 21 Ser. 9 Pf., foll 

am 16. Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in ber Regiftratur einzufehen. 

Die dem Aufenthalte nach unbekannte einge» 
tragene Gläubigerin, die Ehefran des Kaufmanns 
Wilde, Charlotte Wilhelmine geb. Heifelbeg, 
wird hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Bon dem Königl. Stadtgericht zu Neu-Ruppin 
fol das zum Nachlaß ded Kaufmanns Ieremie 
Rouſſet gehörige, hierſelbſt belegene und Vol. I. 
Fol. 334 Nr. 194 des Hypothekenbuchs verzeich- 
nete Wohnhaus, welches zufolge der, nebft Hy⸗ 
pothefenfchein in unferer Regiſtratur einzufehen- 
den Tare einfchließlich ber dazu gehörigen beiden 
Weidekaveln auf 2792 Thlr. 22 Sgr. 64 Pf. ge 
richtlich tarirt worden ift, 

am 25. September 1845, Vormittags 10 Uhr, 


am ordentlicher Gerichtéſtelle hierſelbſt ſubhaſtirt 
werben. Alle unbefannten Realprätendenten wer⸗ 
den bei Vermeidung der Präclufion zu jenem Ter- 
min ebenfalls mitvorgeladen. 
Neu-Ruppin, den 23. April 1845. 
Königl. Preußifches Stabtgericht. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 11. April 1845. 
Das in ber Waldemarfiraße Nr. 14 belegene 
Böttcherſche Grundſtück gerichtlich abgeſchätzt zu 
15,635 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf., ſoll 
am 25. November d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hupothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Der dem Aufenthalt nach unbekannte einges 
tragene Gläubiger Franz Gottlieb Wilhelm Ebert 
wird hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Subhaflationdg- Patent. 
Nothwendiger Verkauf. 

Das sub Nr. 38 zu Neubrück belegene, Fol. 
371 des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem Schifs 
fer Gottlieb Lax und beffen verftorbenen. Ehefrau 
Louife geb. Böhmert gehörige Grundküd nebft 
Zubehör auf 215 Thlr. abgefchäßt, fol in termine 

den 21. Auguſt d. J. Vormittags 11 Ur, 
in ber Gerichtsſtube Rn Nteubrüd Öffentlich meih- 
bietend verkauft werben. 

Tare und Hhpothekenfchein find in unfrer Res 
giftratur einzufehen. 

Müllroſe, den 15. Mai 1845. 

Das Patrimonialgericht über Neubrüd und 

Neuhaus. 


Freiwilliger Berfauf. 

Der ben Erben ber verehelicht geweſenen Müls 
ler, geb. Schütt, ge gehörige Zweihüfnerhof zu Ben⸗ 
delin, Vol. I Nr. IV des Hypothekenbuchs, tarirt 
zu 3348 Thlr. 1 Sr. 8 Pf., fol mit dem barauf 
haftenden Altentheile in dem auf 

den 5. Auguft d. J., Vormittags 10 Uhr, 
auf dem gedachten Zmweihüfnerhofe zu Benbelin ans 
geſetzten Termine Theilungehalber freiwillig ver⸗ 
kauft werden. Die Tare und Bedingungen find 
in der Regiftratur des Gerichts und bei den Erben 
au ‚Benbelin eingufeben, 

"Rurig, d en 1. Juli 1845. 

Graͤflich von igsmarkſches Gericht [uber 
Köglin, Bendelin-ic. 














AR . 


Subhaftationd-Patent. 
Nothwendiger Verkauf. 

Lands und Stabdtgericht zu Oranienburg, den 
A. Juni 1845. 

Das zur PVerlaffenfchaft ber Ehefrau bed 
Scylächtermeifters Finde, geb. Braeſicke gehö- 
zige, Vol. I Nr. 117 des Hypothekenbuchs von 
der Stadt Oranienburg aufgeführte Wohnhaus und 
etwa vier Morgen Ader, welche im Hypotheken⸗ 
buche bis jetzt nicht verzeichnet find, zufammen 
auf 1296 Thlr. 25 Sgr. 9 Pf. abgeſchaͤtzt, follen 
in dem auf 

den 30. September d. J., Vormittag 11 Uhr, 
angeſetzten Termine fubhaftirt terben. 

Tare und Hhpothefenfchein find in der Regi- 
fratur einzufehen, und etroanige unbekannte Reals 
prätendenten twerden unter Verwarnung der Prä- 
cluſion hierdurch vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Gräflich von Itzenplitz Friedlandſche Amtsgerichte. 
Die zum Nachlaſſe des Eigenthümers Karl 
Albertz gehörenden Grundſtücke: 
1) bie 22 Morgen Stelle Nr. 23 zu Wuſchewier, 
. abgefchäßt auf 2566 Thlr. 15 Ser., 
2) bie 14 Morgen Stelle Nr. 30 zu Wufchervier, 
abgefhägt auf 1758 Thlr. 10 Ser. 
zufolge der, nebft Hypothekenſchein und Bedingun⸗ 
gen in ber Regiftratur einzufehenden Tare, fol 
am 17. September 1845, Vormittags 10 Uhr, 
im Schulgengericht zu Wuſchewier fubhaftirt werden. 
Wriegen an ber Ober, ben 7. Juni 1845. 


Freiwilliger Berkauf. 
Stadtgericht zu Prigroalf, ben 10. Juni 1845. 
Das dem vormaligen Kaufmann George Stros 
b ach gehörige Wohnhaus hierſelbſt, abgefchägt auf 
1974 Thlr. 19 Sgr. 114 Pf. zufolge der, nebft 
ein in der Regifiratur einzufehenden 
e, fo 

am 20. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftele fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königliches Land- und Stadtgericht zu Buch⸗ 

Holz, den 9. Juni 1845. x 
* Die zu dem hierſelbſt sub Nr. 17 belegenen, 
Bol. 1. Nr. 17. Pag. 193 bes Huporhefenbuches 
verzeichneten Bürgergute gehörigen Grundfiüde 
des Muhlenmeiſters Carl Chriſtian Weißwange 


abgeſchätzt auf 656 Thlr. 13 Gyr. 9 Pf. zufolge 
der, nebft Hypothekenſchein und Bedingungen eins 
zuſehenden Tare, ſollen 
am 26. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 
Gleichzeitig werden die, ihrem Aufenthalte nach 

unbefannten Erben 

1) des Altfigers Chriftian Heide von hier, 

2) des Altfigerd Johann Friedrich Heide von hier, 
3) des Königl. Förfters Pafchfe aus Semley 
hierdurch vorgeladen. 


„Nothwendiger Berfauf. 
Königl. Lands und Stadtgericht in Buchholz, 
den 9. Juni 1845. 
Es follen 

1) bie Vol. l Nr. 13 Pag. 145 des Hypothelen⸗ 
buches verzeichneten beiben Waffermühlen hier⸗ 
felbft nebft Zubehör, abgefchägt auf 2877 Thlr. 
22 ©gr. A Pf., 

2) bag allhier belegene, Bol. I Nr. 15 Pag. 157 
des Hypothekenduchs verzeichnete Bürgergut, 
abgefhägt auf AA Thlr. 11 Ser. 1 Pf, 

dem Johann Karl_ Friedrich Lehmann gehörig, 
zufolge der nebſt Hhpothefenfcheinen und Bebins 
gungen einzufehenden Taren, 

am 30. September d. 3., Vormittags 11 Uhr, 

an orbentlicher Gerichtsſtelle hier fubhaftirt werden. 

Gleichzeitig werden die ihrem Aufenthalte nach 
unbekannten Erben des Bürgers Dolz von hier, 
hierdurch vorgeladen. 


Das in der Poſtſtraße bierfelbf sub Nr. 267 
gelegene, den Erben des Zimmermeiſters Kochn 
gehörige Wohnhaus nebft Zubehör, gerichtlich ab⸗ 
sefhägt auf 40853 Thlr., zufolge ber, nebft Hy⸗ 
pothefenfchein und Kaufbebingungen in unferer 
Regiſtratur einzufehenden Tare, fol Behufs der 
Erdtheilung 

am 23. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werben. 
Zehbenid, ben 10. Juni 1845. 
Königl, Land: und Stadtgericht. 


Durch einen Schreibfehler iR der Bietungs- 
termin zum Berfauf der zum Nachlaß des verflor> 
benen Koloniften Chriſtian Schulz zu Seilershof 

auf den 21. September d. 3., Bormiittage 10 Uhr, 
anberaumt worden, welches ein Sonntag iſt, und 


2% 
wird diefe Bekanntmachung daher hierdurch dahin 
berichtigt, daß es 

den 24. September d. J., Vormittags 10 Uhr, 
heißen fol. Rheinsberg, ben 8. Juñ 1845. 
Das Hellwigſche Patrimonialgericht zu Seitershof. 


Das zu Düporo bei Perleberg belegene, früher 
dem Schmidt Johann Roggemann gehörig ger 
wefene Grundfiüd, beftehend aus einem Wohn- 
haufe, einer Schmiebe mit Handwerkszeug unb 
Garten, wollen bie jetzigen Befiger öffentlich an 
den Meiftbietenden verkaufen oder verpashten. 

Hierzu iſt ein Termin auf 

den 4. Auguſt d. J., Nachmittags 2 Uhr, 

im Jeegfchen Gafthofe zu Düporo anberaumt, 
mon 6 Kauf⸗ und Pachtluſtige hierdurch eingeladen 
werden. 


Mühlen-Berkauf. 

Die beim Dorfe Lodto, ohnweit Niemegk und 
Belzig an ber Plane befegene Waffermühle, mit brei 
Mahlgängen und Oelmühle mit ſechs Paar Stam- 
pfen, nebft ben dazu gehörigen Grundftücken, als: 
A Morgen Wieſewachs und dem Aderlande an 
Weizen», Gerfi- und Roggenboden, beabfichtige 
ber Beſitzer Verhältniffe halber fofort aus freier 
Hand zu verkaufen, wovon Kaufliebhaber umter 
dem Bemerfen hierdurch Kenntniß erhalten, daß 
die Hälfte der Kauffumme auf dem Grundflüde 
fiehen bieiben kann. Die Wohn- und Wirth⸗ 
ſchaftsgebäude find fämmtlicy in gutem Zuftande, 
die Plane gerwährt ſtets hinreichendes Betriebs⸗ 
waſſer und ift das Gefchäft zeither ſchwunghaft 
betrieben tworben. 

Auf portofreie Briefe ertheilt ber Amtsmühlen- 
pächter Klotz in Wittenberg nähere Ausfunft, auch 
ift ſolche in ber zu verfaufenden Mühle zu haben. 


Waffermühlen-Berfauf. 

Andertveitige Unternehmungen veranfaffen den 
Beſther eines im Templiner Kreiſes der Ukermark 
belegenen, vorzüglichen Waſſermühlen⸗Grundftückes, 
folches wo möglich fofort mit vollſtändiger Erndte, 
fo wie mit lebendem und todtem Inventario unter 
foliden Bedingungen und nicht bedeutender Anzah⸗ 
fung zu verfaufen. Reelle Käufer wollen ſich we⸗ 
gen des Näheren in franfirten Briefen halbigft 
an ben Herem Sekretair 2. Linder in Templin 
menden, Unterhãndler werben höflichſt verbeten, 





Den Mitgliedern der Medienburgifchen Hagel« 
fchaben-Berficherungs-Gefellfchaft in den drei Krei⸗ 
fen der Ufermarf beehre ich mich anzuzeigen, daß 
ich zur Tarationgleitung der, vom 15. Juii Bis 
zur vollendeten Erndte vorfallenden Hagelfchäben, 
zufolge $ 52 der Statuten beauftragt bin, mit 
dem ergebenfien Bemerfen, daß nach & 17 fofor- 
tige Anzeige des Befchäbigten an mich, denſelben 
von ber Anzeige an die Kaffe zu Neu«Branden- 
burg nicht entbindet. 

Prenzlau, den 8. Juli 1845. 

Der Kondufteir Bufch, 
als Mitglied der Erseiferaben- Berficherungs 


eſellſchaft. 


Kaiſerl. Königl. priv. Feuerlöſchmittel 

Aus Deſterreich empfingen wir eine Maſſe, 
wodurch die größten Feuersbrünſte augenblicklich 
gedãmpft werben können. Das Pfund dieſer Maſſe 
verfaufen wir für 10 Sgr., fie kann ſowohl trocken 
angewendet, ale auch im Wafler, das badurch 
hundert Mal mehr Löfchfraft erlangt, auf- 
gelöft werden, und weber ige noch 
Schläuche, daher wir dieſes Mittel Kommunen, Fa⸗ 
brikbefigern und überhaupt Jedem empfehlen fönnen. 
Das landwirthfchaftliche Indukrie- 
Eomtoir in Berlin, Grenabierfiraße Ar. 19 

(bei der Münzſtraße). 


Befanntmadhung. 

Unterzeichneter beehrt fich hierdurch ergeben 
anzuzeigen, daß feine zu Spandau, Streſow Nr. 39, 
neu erbaute Kalfbrennerei vom 21. d. M. 
täglicy gut gebrannten Kalk liefern wird, und bittet 
um recht viele Aufträge und Abnahme. 

Auch find jederzeit Rathenower Mauerfleine, 
Dachfteine, Hohlfteine, Fliefen, überhaupt alle 
Mauer» Materialien in Eleinen und großen Quan⸗ 
titäten zu den möglichft billigften Preifen daſelbſt 
zu haben. Spandau, im Juli 1845: 

9. Kuphal, Maurermeifter. 


Ein thätiger, gut empfohlene Gärtner ſucht 
‘eine Stelle auf dem Lande durch Both's Verſor⸗ 
gungs-Büreau, Potsdam, Waifenfiraße Nr. 70. 


Gut empfohlene Infpeftoreri, Hauslehrer, Buche 
halter, Handlungs- Commis, Secretaire, Erzieher 
— ha hecnen weift ben tefp. 
Herrſchaften unentgelblich. nach. 

W. €. Seidel in Zehbenid. 


Unſ⸗ 





291 


. Aufruf 
sur Gründung eines Denkmals für 

Briedrih Schleiermadher. ° 
* Friedrich Schleiermacher, beffen Name ein 
jeber geiftig erregte Deutfche mit Stolz und Liebe 
nennt, hat feine amtliche Wirkfamfeit zu Landes 
berg an der Warthe begonnen. Ein halbes Jahr⸗ 
Hundert ift nun verfloffen, ſeitdem er, gleich nach 
empfangener Ordination, als Prediger bei ber hie⸗ 
figen Concorbienfirche angeſtellt wurde. Sein groß- 
artiged, weit in die Zukunft hinein fich erſtrecken⸗ 
bed Wirken verdient es gewiß, daß bie Stätte 
geweiht werde, two er in das öffentliche Leben 
binauggetreten ift, auf daß noch fpäte Gefchlechter 
in ehrfucchtsvoller Erinnerung daran vorübergehen. 
Die Concordienkirche, in Kreuzesform gebaut, liege 


zwiſchen laubreichen, parfartigen Anlagen, und dort“ 


beabfichtigen wir, ihm ein Denfmal aufzuftellen. 
Um aber dies, des ebfen Zweckes würdig, voll- 
führen zu Eönnen, bebürfen wir ber Unterflügung, 
und find fer überzeugt, daß wir diefelbe von allen 
Verehrern des Trefflichen reichlich empfangen wer⸗ 
ben. Ueber das Nähere der Ausführung wird ſich 
erfi dann beſtimmen laffen, wenn wir die Mittel 
genau Eennen, welche ung zu Gebote fiehen. 
Wie die Kirche, in welcher Schleiermacer 
zuerft Gottes Wort verfündigte, den Namen ber 
Eintracht führt: fo möge die Gründung des feinem 
Andenken geroibmeten Monumentes zu einem Mit- 
telpunfte der Einigung in weitem Umfreife werben. 
Eine jede Beifteuer, welche ung für daffelbe an- 
vertraut wird, werden wir banfbar willfommen 
beißen. Landsberg a. d. W., den 31. Oftober 1844. 


Nachdem Se. Majeftät der König durch Aller- 
| böchfte Ordre vom 8. März d. I. es gnäbigft zu 
‚ geflatten geruht haben, daß zur Ausführung des 

in vorftehendem Aufrufe bezeichneten Unternehmens 
Gelbbeiträge erbeten werben, bringen voir denfelben 
hiermit zur Öffentlichen Kenntniß, und fügen die 
Bitte hinzu, die Errichtung des Denkmals durch 
Beiträge geneigteft fördern zu wollen. Infofern 
uns folche mit der Poft zugefandt werben, erfuchen 
wir, auf der Adreffe zu bemerken: „Gelbbeiträge 
für den Verein zur Greichtung eines Denkmals 
für Schleiermadher, laut Ordre vom 19. Nos 
vernber 1844 frei.” Sonftige Zufchriften wolle 
iman offen, oder in Kreuzband, unter der Rubrik: 
\„ Angelegenheit bes Bereins zur Errichtung eines 
Denkmals für Schleiermacher“ an ung gelan= 
pen laſſen. Ueber bie ung zugehenben Beiträge 


und beren Verwendung werben wit feiner Zeit 
Öffentlich Rechenfchaft geben. 
Landsberg a. d. W., den 16. Mai 1845. 
Das Comité zur Errichtung eines Denk⸗ 
mals für Friedrich Schleiermadher. 
Dr. Alberti, Rektor. Eduard Boas, Dr. der 
Philoſophie. Böhm, Rendant. Hirfeforn, 
Lande und Stabtgerichts-Rath. Kubale, die 
diger an der Goncordienficche. Neumann, Bür« 
germeifter. Dr. Nürnberger, Geh. Hofrath. 
2. Oberheim, Superintendent. Dr. Schadert, 
praftifcher Arzt. Stolgenburg, Konrektor. 
Wilmfen, Prediger an der Concordienkicche. 





Befanntmahung 

° Am8.d.M. if zifchen Spandau und Staaden, 
unweit ber Berlin Hamburger Chauffee, ein Fuchs⸗ 
Wallach mit großer Bleffe, etwa A Fuß 8 Zoll 
groß, auf einer Wieſe grafend vorgefunden worden. 
Derfelbe hat ein Eranfes Auge. . 

Da ber Eigenthümer unbefannt ift, fo wird 
derfelbe hierdurch aufgefordert, fich binnen 14 Tas 
gen bei ung zu melden, und nach gehöriger Legi- 
timation das Pferd gegen Erftattung der Futter⸗ 
und Infertionsfoften in Empfang zu nehmen, wi⸗ 
drigenfails daſſelbe als gefundene Sache dem Königl. 
Land- und Stadtgerichte zum weiteren Verfahren 
überlaffen twerden wird. 

Spandau, den 12. Juli 1845. 

Der Magiftrat. 


Der Bauer Mercier hierſelbſt beabfichtigt 
auf dem zu feinem Bauergute gehörigen Acker eine 
Ziegelei anzulegen, und zum Betriebe berfelben einen 
Biegelofen zu erbauen. 

Nach Vorſchrift des $ 29 der Allgemeinen Ge⸗ 
toerbe- Ordnung vom 17. Januar d. I. werden 
diejenigen, welche fich durch dieſe Anlage beein- 
teächtigt glauben, aufgefordert, ihre Einwendungen 
binnen vier Wochen prächufivifcher Friſt bei ber 
unterzeichneten Behörde anzumelden und zu be 
ſcheinigen. Brig bei Neuftadt- Eberswalde, den 
12. Juli 1845. 

Die Gutsherrfchaft und Polizeis Obrigkeit. 


Betanntmahung. 

Der Müller Earl Erüger beabfichtigt auf dem 
biefigen Pfarrader eine neue holländifche Wind⸗ 
mühle mit zwei Gängen zur Graupenfabrifation 
zu erbauen, 





292 


In Gemäßheit des $ 29 des Geſetzes vom. 
17. Sanuar d. 3. wird folches mit der Auffor- 
derung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, etiva- 
nige Einwendungen gegen die beabfichtigte Anlage 
binnen vier Wochen bei ung anzubringen und zu 
begründen; fpätere Einwendungen, welche nicht 
prigatrechtlicher: Natur find, bleiben unberüdfichtigt. 

Burg Frieſack, den 15. Juli 1845. 

Die Polizeibehörde. 


NRNothwendiger Berfauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das hierfelbſt in der Chauffeeftraße Nr. 28 be= 
fegene, im Eammergerichtlichen Hhpothefenbuche 
Bol. II b Nr. XVII b Pag. 48 verzeichnete, der 
verehelichten Kandidat Borcharbt, Perle (ge 
nanut Pauline), geb. Cohn, gehörige Grund- 
ſtück nebft Zubehör, welches nach ben verfchiedenen, 
zur Anwendung kommenden Tar- Prinzipien auf 
3916 Thlr. 4 Sgr. 113 Pf. ober 273 Thlr. 12 Sgr. 
23 Pf. oder 341 Thir. 22 Ser. 91 Pf. zufolge 
ber, nebft Hypothefenfchein und Bedingungen in 
der Deaiirarur einzufehenben Tare abgefchägt wor- 
den, fo . 

am 22. Oftober d. J., Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werben. 

Alte unbekannte Realprätendenten werden auf- 
‚geforbert, fich bei Vermeidung ber Prächufion ſpä⸗ 
teftens in biefem Termine zu melden. 

Berlin, den 16. Juni 1845. 


Nothwendiger Verkauf. 

Königl. Landgericht zu Berlin, ben 20. Juni 1845. 

Das dem Mühlenmeifter Carl Ludwig Kurth 
gehörige, in ber Heideſtraße belegene Erbpachte- 
geundftüdt, mit ber darauf befindlichen Bockwind⸗ 
mühe, ®ol. VI Nr. 397 des betreffenden Hupo- 
thekenbuchs verzeichnet, abgefchägt auf 2015 Thlr., 
zufolge ber, nebſt Hppothefenfchein in dem Ilten 
Büreaı einzufehenden Tare, fol 

am WM. Oktober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtäftelle, Zimmerfiraße Nr. 25, 
fubhaftirt werben. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Landgericht zu Berlin, den 29. Juni 1845. 
Das dem Mühlenmeifter Earl Ludwig Kurth 
gehörige, an ber Ede der Heider und Triftſtraße 


belegene Erbpachtsgrundſtück, mit ber barauf bes 
findlichen. Bockwindmühle, Bol. VI. Pag. 363 des 
betreffenden Hypothekenbuchs verzeichnet, abge⸗ 
ſchätzt auf 2488 Thle. 12 Sgr., zufolge der, nebft 
Hüpothefenfchein in dem Ilten Büreau einzufehen- 
den Tare, fol 
am 20. Dftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtäftelle, Zimmerfiraße Nr. 25, 
fubhaftirt werben.. 


Nothwendiger Berfauf. 

Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu Wriezen, 
den 26. April 1845. 

Das in Neu-Trebbin belegene, im dortigen 
Hypothekenbuche Bol. V Pag. 205 Nr. 25 c ver- 
zeichnete, ben Belorofchen Erben gehörige Grund- 
flüd, zufolge der, nebft Hupothefenfchein in unfrer 
Regiftratur einzufehenden gerichtlichen Taxe auf 
1679 Thlr. 3 Sr. A Pf. abgefchägt, fol Their 
lungshalber 

am 22. Auguſt d. J., Vormittags 11 Uhr, 
vor dem Herrn Land- und Stadtgerichts-Rarh 
Klüver an Ort und Stelle fubhaflirt werden. 


Nothwendiger Berkauf. 
Land- u. Stadtgericht zu Storkow, den 8. April Was. 

Das in ber Stadt Storforo, Sandberg Nr. 140 
belegene, im Hypothekenbuche Vol. I ol. 289 ver- 
zeichnete, den Erben des Bürgers Nufche gehö- 
rige Wohnhaus nebft Garten und Graskavel, ab- 
sefhägt auf 305 Thlr. Kourant, fol im Termin 

den 28. Yuguft 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle öffentlich meifibietend 
verkauft werben. Tare und Hypothekenſchein Eon- 
nen in den Bormittagsftunden jebes Gefchäftstages 
in unferer Regiftratur eingefehen twerben. 

Die ihrem Aufenthalte nach unbefannten Wo- 
bringſchen Erben, für welche eine Forderung von 
13 Thlen. im Hyyothekenbuche eingetragen ftebt, 
werben zu dem Berfaufstermine hiermit vorgeladen. 

Auch werden etwanige Realprätendenten bier 
durch aufgefordert, ihre Anfprüche- fpätefteng in 
diefem Termine geltend zu machen, widrigenfals 
fie mit denfelden prächudirt, und ihnen deshalb ein 
ewiges Stillſchweigen auferlegt twerben wird. 


— 


Deffentlider 


206 
Anzeiger (me U) 


zum Zoſten Stüd des Amtsblatts 
der Koͤuiglichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. 


' Den 3. Juli 1845. 





° Daß dem rchiteften Bley zu Leipzig und 
dem Modell⸗ Tiſchler und Former Alte zu Brude 
ad. ©. unterm 10. September 1844 
auf eine Preß-Borrichtung zur Gewinnung 
von KRübenfaft 
ertheilte Patent, if erlofchen. 


* Das dem Kaufınann Albert Schoppe zu Ber- 

fin unterm 21. Oktober 1844 ertheilte Patent 
auf ein Verfahren, aus Braunkohle eine braune 
und ſchwarze Farbe darzuftellen, 

if, da die Ausführung nicht nachgewiefen, wieder 

aufgehoben worden. 


Stedbriefe 

*° Der in Dienften des Hamburger Bürgers und 
Schiffseigenthümers Stöffel geftandene Steuer- 
mann Wilhelm Koehne ift wegen Unterfchlagung 
zur Kriminalunterfuchung gezogen worben, hat ſich 
aber bderfelben durch feine heimliche Entfernung ent⸗ 
zogen, auch zu feiner Legitimation dad auf ben 
Namen bes Stöffel lautende Elbzillen- Schiffe- 
Patent (Mefbrief) mitgenommen, dagegen das auf 
feinen Namen lautende Steuermannd-Patent zus 
rüdgelaffen. 

Die Civil- und Militairbehörden des In- und 


Auslandes werden bienftergebenft erfucht, auf ben ' 


nachftehend näher bezeichneten Koehne vigiliren, 
ihn im Betretungsfalle verhaften, mit deu bei 
ihm ſich vorfindenden Geldern und Effeften unter 
ficherer Begleitung hierher transportiren und an 
die Erpedition der Stabtvoigtei- Gefängniffe ab⸗ 
liefern zu laffen. Wir verfichern die ungefäumte 
Erftattung der entfiandenen baaren Auslagen und 
ben verehrlichen Behörden des Auglandes eine 
gleiche Rechtstoilifährigkeit. 

Berlin, den 12. Juli 1845. 

Königl. Kriminalgericht hiefiger Refidenz. 

Perſonsbeſchreibung. Der Steuermann 
Wilhelm Köhne if 35 Jahre alt, aus Ubbendorf 


bei Wilsnadck gebürtig, 5 Fuß 6 Zoll groß und j 


unterfegter Statur. Er hat blonde Haare, voll⸗ 
fändige Zähne, gefunde Gefichtöfarbe und auf der 
einen Hand zivei große Narben. 

Bekleidet war demfelbe mit einem guten ſchwarz⸗ 
blauen Rod (wahrſcheinlich Tuchüberrock), einer 
ſchwarzen Tuchweſte mit ſchwarzen Knöpfen, einem 
tothen wollenen Halstuch mit eingenähten Fleinen 
Blumen, einer, ſchwarzen Mütze mit lebernem 
Schirm, engliſch⸗ ledernen Hofen mit einer Flide 
auf dem einen Knie, einem Leinwandshemde, vorn 
an ben Aermeln mit blauem Band befeßt und 
einem Paar Halbftiefeln, welche noch nicht bes 
ſohlt waren, 


* Der nachfiehenb fignalifirte Arbeitsmaun Karl 
Auguſt Gärtner, aus Schönfüeß, ift bier wegen 
Landfreicherei und rüdfälligen Bettelns mit vier 
‚monatlicher Strafarbeit gerichtlich beftraft und nach 
erkittener Korreftion in der biefigen Arbeitsanftalt 
am 23. v. M., gehörig verwarnt, mittelft Reife 
route in feine Heimath zurückgewieſen worben; da 
derfelbe aber laut eingegangener Benachrichtigung 
dort nicht eingetroffen und zu vermuthen if, daß 
er fi) in gewohnter Art wieder umbertreibt, fo 
werben fämmtliche refp. Behörden auf diefen ge- 
meinfchädlichen Vagabonden hierdurch aufmerffam 
gemacht und zugleich dienftergebenft erfucht, den⸗ 
felben im Betretungsfalle . event. beftrafen, dann 
aber nach Schönfließ zurüd transportiren und an 
ben dortigen Magiſtrat abliefern faffen zu wollen. 
Potsdam, den 16. Juli 1845. 
J Königl. Polizei⸗Direktor, 
Regierungs⸗Rath von Kahlden-Normann. 
Signalement. Namen: Karl Auguſt Gärt⸗ 
ner, Aufenthaltsort: Schönfließ, Religion: evan⸗ 
geliſch, Alter: 30 Jahre, Größe: 3 Fuß 8 Zoll, 
Haare: blond, Augenbrauen: blond, Augen: biau, 
Nafe: flumpf, Mund: etwas klein, Bart: blond, 
ne: breit, Gefichtefarbe: gefund, Ge⸗ 


u 


° Der nachfiehend fignalifirte Schuhmachergefelfe 
Wilhelm Treuberg, aus Roftarzewo, Bomfter 
Kreifes im Herzogthum Pofen, ift wegen erman- 
geinder Legitimation am 5. Juni d. I. hier ans 
gehalten und am 18. ejusdem mittelſt beſchräuk-⸗ 
ter Reiferoute nach feiner Heimath verwieſen. 
Nach einer Benachrichtigung feiner Heimaths⸗ 
bebörde if berfelbe aber dort nicht eingetroffen, 


weshalb auf den fich wahrfcheinlich vagabondirend ° 


umbertreibenden Treuberg hiermit aufmerkfam 
gemacht wird. 

Alt- Landsberg, den 11. Zuli 1845. 

Königl. Preuß. Domainen- Amt. 

Signalement. Alter: den 7. Januar 1817 
geboren, Religion: evangelifch, Stirn: hoch, Augen- 
brauen: ſchwarz, Augen: braun, Nafe: groß, 
Mund: Hein, Bart: ſchwarz, Kinn: fpig, hervor⸗ 
fiehend, Zähne: gut, Geſicht: oval, Größe: 5 Fuß 
14 300, Statur: mittler. Befondere Kennzeichen 
fehlen. 


Befanntmahung. 
° Der wegen Diebftahle beftrafte, am 19. Mai 
d. 3. aus der Strafanftalt zu Brandenburg ents 
laſſene Arbeitsmann Johann Ludwig Paetſch ift 
am letztgedachten Drte nicht angekommen und 
treibt fr wahrfcheinlich vagirend umber. 

Alle Wohllöblichen Polizeibehörden werden da⸗ 
ber auf den nachfiehend fignalifirten ıc. Paetſch 
hierdurch ergebenft aufmerffam gemacht. 

Könige-Wufterhaufen, den 12. Juli 1845. 

Königl. Rent- und Polizei- Amt. 

Signalemernt. Namen: Johann Ludwig 
Baetfch, Stand: Arbeitsmann, Geburtsort: Große 
Kienig, Religion: evangelifch, Alter: 41 Jahre, 
Größe: 5 Fuß 1 Zoll, Haare: blond, Stirn: oval, 
Augenbrauen: bfond, Augen: grau, Nafe und Mund: 
gewöhnlich, Zähne: vorn etwas ſchwarz, Kinn: 
rund, Geficht: oval, Gefichtsfarbe: gefund, Sta 
tur: mittel. Befondere Kennzeichen fehlen. 


Dem Schulen Frenz zu Karchow ift in ber 
Nacht vom 13. auf den 14. d. M. aus ber Kop⸗ 
pel ein Pferd gefiohlen tworben. 

Doffelbe if ein dunfelbrauner Wallach, 34 Jahr 
alt, 5 Fuß 1 Zoll Preußifchen Maaßes groß, etwas 

. fenfrüdig und mit einem Eleinen Nabelbruch be- 
haftet, übrigens aber ohne weitere Abzeichen. 

5 Wir erfuchen, auf dieſes Pferd zu vigilicen, 
baffelbe, wo es fich findet, mit beffen Führer an⸗ 
subalten und uns davon ſchleunigſt in Kenntniß 


zu feßen. Die Erſtattung ber Futterungskoſten 
unb anderer Auslagen wird zugefichert. 

Signatum Röbel im vereinten ritterfchaftlichen 
Kriminalgerichte am 15. Zuli 1845. 


Befanntmahung. 
* Am 23. Juni d. I. if bierfelbft eine wabr⸗ 
ſcheinlich geſtohlene filberplattirte Bafe zum Cham⸗ 
pagner Fühlen 11 Zoll hoch, oben im Ducchmele 
9 Zoll, mit einem Griffe (ber zweite ift abge 
brochen und fehlt) neben der Chauffee bieffeite ber 
Weidengraben-Brüde unter einem Eleinen Elfen- 
ſtrauche verftedt, gefunden tworden. Der unbe 
Eannte Eigenthümer wird hierdurch aufgefordert, 
zu feiner Vernefmung und zuläffigen Falls zur 
Empfangnahme der Bafe ſich vor dem unterzeich- 
neten Polizeiamte einzufinden. 
Gharlottenburg, den 16. Zuli 1845. 
Königliched Polizeiamt. 


Betanntmahung. 
* Im Sabre 1841 hatten ruchlofe Hände einen 
der Bauer» Wittwe Heffe zu Buberow gehörigen, 
Nachts in der Koppel gebliebenen Pferde die Zunge 
ausgefchnitten und einem Pferde des bortigen Bauers 
Laue durdy Stiche tödtlich verwundet. 

Alle Mühe, den Uebelthäter zu ermitteln, war 
vergebene gervefen. In diefem Jahre, und zwar in 
der Nacht vom 9. big 10. Juni d. 3. iſt ein neues 
Bubenftüc durch Tödtung eines, der erfigebachten 


Wittwe gehörigen Ochfen mit einer Art verübt 
‚worben, und wenn auch Verdacht vorhanden, fo 


fehlen doch zur Zeit noch ausreichende Beweiſe. 
Es if ung dringend daran gelegen, biefe, mindes 
ſtens fo weit, daß die Unterfuhung mit Ausſicht 
auf Erfolg eröffnet werben kann, zu erhalten. 

Demjenigen, welcher vermögen ſollte, dieſe nã⸗ 
heren Berveife zu liefern, ficheen wir unter bem 
Berfprechen, wo irgend möglich feinen Namen zu 
verſchweigen, eine Belohnung von 10 bis 20 Thin. 
nad) dem Grabe der Wichtigkeit feiner zum Ne 
fultat führenden Angaben zu. 

Alt-Ruppin, den 17. Zuli 1843. 

Königl. Domainen-Rentamt. | 


Berlorner Reifepaß. 
* Der nachfiehend fignafifirte Schiffefnecht Chris 
ſtoph Franke hat angeblich den ihm Ende Juni 
in Grünberg ertheilten, und anderweitig noch nicht 
viſirten Paß in der Gegend von Cöpenick verloren, 


Zur Vermeidung von ettvanigen Mißbräuchen wird 
dies hiermit öffentlich befannt gemacht, und. der 
gebachte Paß hierdurch für ungültig erklärt. 

Zerlin, den 8. Juli 1845. 

Königl. Polizei⸗ Präfidium. 

Signalement des Schiffsknechts Chriſtoph 
Branfe Geburts⸗ und Aufenthaltsort: Kleinig, 

ünberger Kreifes, Religion: Eatholifch, Alter: 
31 Jahre, Größe: 5 Fuß 44 Zoll, Haare: braun, 
Stirn: hoch, Augenbrauen: braun, Augen: braun⸗ 
grau, Nafe und Mund: mittel, Bart: rafirt, Zähne: 
gefund, Kinn: rund, Gefichtebildung: rund, Ger 
fichtefarbe: braun, Geftalt: unterfeßt, Sprache: 
deutſch. Befondere Kennzeichen: feine. 


Verlornes Wanvderbud. 


° Der Giofergefele Georg Erle hat angeblich 


das ihm am 4. März 1842 in Mannheim ertheilte, 
und am 5. d. M. in Leipzig vifirte Wanderbuch 
verloren. Zur Vermeidung von etwanigen Miß- 
bräuchen wird dies hiermit öffentlich befannt ges 
macht und der gedachte Wanderpaß hierdurch für 
ungültig erklärt. 
Berlin, ben 15. Juli 1845. 
Königl. PolizeisPräfidbium. 


Befanntmahung. 

In Folge bei der Kaffe der Preußifchen Ren- 
tens Berficherungsanftalt Rattgehabter Unrichtigkeis 
ten haben wir das zweite Direftions- Mitglied, 
den Rechnungs-Rath Dzimski und den Rendans 
ten der Kaffe, Rechnungs-Rath Neubaner, nad) 
dem die ber Kaffe vorenthaltenen Gelber vollftän- 
big gedeckt find, von ihren Yemtern entlaffen. Die 
Direktion der gedachten Anftalt befteht daher, wie 
wir in Gemäßheit bed $ 51 der Statuten hier 
mit befannt machen, bis zu ber bereits eingeleis 
teten Wieberbefegung ber erlebigten Stellen aus 
dem Königlichen Major a. D. Herrn Bleffon 
und dem Königlichen Kammergerichtd-Rath Herrn 
von Rönne; bad Amt des Rendanten if inte- 
rimiftifch dem bisherigen erfien Buchhalter, Herrn 
Tüdfen, übertragen worden. 

Berlin, den A. Juli 1845. 

Kuratorium der Preuß. Renten-Berficherungsanftalt. 
von Lamprecht. 





’ Einlabung 
zu der Bahres- Haupt- Berfammlung der 
Mitglieder der Waifen-Berforgungs- 
Anftalt zu KleinsÖlienide, 
welche Freitags den 22. Auguf, Nachmittags um 
4 Uhr, im Lokal des Givil-Waifenhaufes, Neue 
Königstraße Nr. 38, Statt finden wird. 
Es wird die bei dem Anwachſen ber Anftalt 


nöthige Erweiterung der für die Waifen befiimm- 


ten Räumlichkeiten, fo mie die Anftellung eines 
zweiten Lehrers und der Punkt: 
Ob auch ferner, wie bisher, die Hälfte der 
tährlichen Beiträge oder nur ein Viertel der- 
felben Eapitalifirt werden fol, 
zur Berathung kommen. 
Potsdam, den 15. Juli 1845. 
Das Waifen-Amt 
der WaifensBerforgungs-Anftalt für die Provinz 
Brandenburg zu WBGW 
v. ürk. 


Bekanntmachung. 

Nachdem der zweite Brunnen» und Röhrmachers 
meifter allhier mit Tode abgegangen if, ſtellt fich 
der Wunfch heraus, daß fich im hiefigen Orte 
wieder ein Brunnenmacher niederlaffe, der auch 
fein reichliches Brod haben würde, da bisher ſtets 
— und drei Brunnenmacher ailhier gut eriflixt 

aben. 

Qualificirte Brunnenmacher, werben daher zur 
Nieberlaffung hierſelbſi aufgefordert. 

Wriegen an der Oder, den 12. Juli 1845. 

Der Magiftrat. 


Belanntmahung. 
Der Papierfabrifant Putz zu Schlalach be 
abfichtigt, in feiner, im gedachten Orte belegenen 
piermühle einen Mahl» und einen Spitzgang, 
ſowie 6 Del- und A Hirfeftampfen einzurichten. 
In Gemäßheit des $. 29 der Allgemeinen Ges 
werbe-Ordnung vom 17. Januar d. I. wird dies 
Vorhaben hierdurch zur Öffentlichen Kenntniß ge⸗ 
bracht, und jeber Einfpruchsberechtigte aufgefor- 
dert, feine etwanigen Einwendungen dagegen in- 
nerhalb A Wochen präckufivifcher Frift bei ung 
anzubringen und zu begründen. 
Potsdam, ben 15. Juli 1845. 
Königliches Rentamt. 





Bekanntmadung 

Der Kalkbrenmereibefiger. Ernft Sarttz · be⸗ 
abſichtigt auf feinem, zum Rittergute Plan gehö⸗ 
renden Mühlen-Etabliffement, in Stelle ber bereits 
vorhandenen Dampfmafchine, eine andermeite 
Dampfmafchine zu 12 Pferdefraft zum Betriebe 
ber GHps- Mahlmũhle und einer Schneidemühle 
aufjufiellen. 


Dies Borhaben wird hiermit zur öffentlichen 


Kenntniß gebracht, mit der Aufforberung, etwanige 
Einwendungen gegen bie neue Anlage binnen prä- 
chufoifcher Frift von vier Wochen hier anzumelden. 
Spandau, den 18. Zuli 1845. 
Königl. Rent- und Polizei-Amt. 


Befanntmahung. 

Der Outsbefiger Schröder zu Gay beab- 
fichtigt, dafelbft eine Ziegelei anzulegen. Wer ge- 
gen bdiefe Anlage Eintwendungen machen zu Eönnen 
ſich berechtige Hält, Hat folche binnen A Wochen 
($ 29 der Gerwerbe-Drbnung) mir fchriftlich an- 
zůzeigen. Prenzlau, den 17. Zuli 1845. 

Der Landrath v. Stülpnagel-Dargig. 


Betanntmahung. 

Die Erben des am 24. Oftober 1839 zu Klein⸗ 
Zerlang verſtorbenen Schmibtmeifters und Altſit 
Chriftin Ehrentreich, deffen ſich auf ungefähr 
38 Thlr. belaufender Nachlaß bei ums regulirt 
wird, nemlich: 

a) die Kinder einer verftorbenen Tochter des 
Erblaſſers, Louife, verehelichte Schänfer 


Jung, 

b) bie Tochter eines verforbenen Sohnes des 
Erblaſſers, des Arbeitsmanng Heinrich Eh⸗ 
rentreich, 

3 der Schmibtmeiſter Ferdinand Ehrentreich, 

d) bie verehelichte Thierarjt Kleinhardt, Fries 
derike geb. Ehrentreich, 

beren Aufenthalt unbekannt if, werden aufgefor- 
dert, fich beim unterzeichneten Gerichte zur Wahr- 
nebmung ihrer Gerechtfame zu melden. 
Wirtfiod, den 27. Juni 1845. 
Königt. Juſtizamt Zechlin. 


Auf ben Antrag nachgenannter Perfonen: 

a) der Ehefrau des Erbfigers Bartel, geb. 
Blankenburg, 

b) der Ehefrau des Bũdners Stömen, geb. 
Mierſch, 

©) des Büdners Mittelſtaedt, 


d) ber Ehefran des Büdners Bülow und berem 
Ehemannes 
werben alle diejenigen, welche Realanfprücke auf 
folgende Grundftüde: 
1) die Bol. XXV Pag. 229 unferes Hypotheken⸗ 
buches auf ben Namen bes Joachim Friedrich 
Baethge eingetragene Kiegerei zu Kieben- 


walde, 

2) die auf den Ramen bes Friedrich Wilhelm 
Bohm in unferem Hhpothefenbuche Voi. X 
Pag. 120 eingetragene Bübnerftelle Nr. 81 zu 
Groß-Schönebed, 

3) die auf den Namen ber Anne Dorothee Thi⸗ 
Tin, verehelichten Prieferts, Bol.X Pag. & 
eingefragene Büdnerfiele Rr. 74 zu Groß 
Schönebed 

zu haben vermeinen, hierdurch vorgelaben, biefel- 
ben im Xermine 

am 31. Oftober d. I, Vormittags 11 Uhr, 
an Gerichts ſtelle anzumelden, widrigenfalls fie das 
mit prächudirt und ihnen deshalb ein ewiges Gtiäl- 
ſchweigen wird auferlegt werben. 

Liebenwalde, den 27. Juni 1845. 

Königl. Land» und Stadtgericht. 


nahmenbiger Verkauf 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das in der Ofipriegnig, Amtsbezirk Zechlin 
befegene Erbzins⸗ Vorwerk Kepente, abgefchätt auf 
6677 Thle. 17 Sgr. 1 Pf. zufolge ber, nebſt 
Baron nfiein in der Regifiratur einzufehenden 

are, ſou 

am 26. November 1845, Bormittagd 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle ſubhaſtirt werben. 





Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin; den 3. April 1845. 
Das in ber Stronengaffe Nr. 23 belegene 
Beyerfche Grundftüd, — ** abgeſchãtzt zu 
4077 Thir. 8 Sar. 9 Pf. 

am 2. Oktober 1845, —E 11 uhr, 
an ber Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in ber Regiſtratur einzuſchen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 11. April 1843. 
Das in ber Langen Gaffe Nr. 46 befegene 
Meyerfche Grundſtück, gerichtlich, abgefihägt zu 
3116 Thlr. 15 Sgr., fol 
am 9. Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 


2 


am der Gerichtöftelie ſubhaſtirt werden. Tare und 
Hppothekenfchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Berkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, ben 14. April 1845. 
Das in ber Blumenſtraße Nr. 65 belegene 
Schmidtfche Grunbſtück, gerichtlich abgeſchätzt 
zu 1402 Thle. 6 Sgr. & Pf., fol 
am 30. Oftober 1845, Vormittags 14 Uhr, 
an ber Gerichtäftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Norhwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, ben 22. April 1845. 


Das in der Blumenſtraße Nr. 68 belegene 


Iänidefche Grumdftüd, gerichtlich abgeſchätzt zu 
808 Thle. — Ser. 3 Pf., fol 

am 31. Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
on der Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden. Tare und 
Hpothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 

Der bem Aufenthalte nach unbekannte Kauf⸗ 
mann Johann Friedrich Wilhelm Burchardit 
wird hierdurch öffentlich vorgelaben. 


Nothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 25. April 1845. 
Das Koppenfiraße Nr. 62 a belegene Meyer- 
(che Grundftüd, gerichtlich abgeſchätzt zu 9372 Chr. 
22 Sgr. 1 Pf., fol J 
am 5. Dezember 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhaftirt werben. Tare und 
Hppothefenfchein find in der Regifiratur einzufehen. 


Nothwendiger Berkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, ben 30. April 1845. 
Das Lange Gaffe Nr. 55 und 56 belegene 
Maurerpolier Johann Chriſtian Haedide- und 
Gottlob Guſtav Kaftenfche Grundftüd, gericht 
lich abgefchägt zu 6339 Thlr. 18 Sgr. 3 Pf., foll 
am 9. Dezember 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fuwbhaftirt werden. Taxe und 
Hupothekenfchein find in der Regifkratur einzufehen. 
Die unbekannten Realprätendenten tverden un⸗ 
ter ber Warnung der Präclufion und ber feinem 
Aufenthalte nach unbekannte Miteigenthlimer, 
Mamrerpolier Gottlob Guſtav Kaften, zur Wahr: 
nehmung feiner Rechte öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 6. Mai 1845. 
Das Hierfelbft in ber Eöthener Strafe befegene 


Grundſtũck bed Maurerpolierd Friedrich Wilhelm 
Fer — 9 unen⸗ gerichtlich abge⸗ 
zu 1260 Thle., fo 
am 27. Oktober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtäftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Der eingetragene Gläubiger, der Rentier Garl 
Heimich Ludecus, bdesgleichen der Eigenthlimer 
werben, als bem Aufenthalte nach unbekannt, hier⸗ 
mit öffentlich vorgefaden. 


Nothwendiger Verkauf. 

Königl. Candgericht zu Berlin, den 25. April 1845. 

Das dem Ziegelei-Befiger Ferdinand Heinrich 
Säger gehörige, in ber Potsdamerſtraße Ar. GO 
befegene, Bol. 1 Nr. 157 des Hypothekenbuchs 
von Alt»Schöneberg verzeichnete Grundflüd, abge 
ſchätzt auf A142 Thlr. 17 Sgr. 8 Pf., zufolge 
der, nebſt Hypothekenſchein in dem Iiten Büreau 
einzuſehenden Taxe, ſoll 

am 1. September d. J., Vormittags 11 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtsſielle, Zimmerſiraße Nr. 25, 
ſubhaſtirt werben. 


Nothmwendiger Verkauf. 

Königl. Landgericht zu Berlin, den 25. April 1845. 

Das dem Amtmann Louis Friedrich Wilhelm 
Bielau — in ber Potsdamer Straße Nr. 64 
belegene Grundftüd, eine unabgefchriebene Parcele 
des Bol. III Nr. 104 des Hppothefenbuche von 
Alt-Schöneberg verzeichneten Grundflüde, abge⸗ 
ſchätzt auf 4320 Thir. 1 Sgr. zufolge ber, nebft 
Hppothefenfchein in dem Iten Büreau einzufehen- 
den Tare, fol 

am 3. September d. J., Vormittags 11 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtsftelle, Zimmerftraße Nr. 25, 
fubhaftirt werden. 

Alle unbekannten Realprätendenten werden auf- 
geboten, in dieſem Termine bei Vermeidung. ber 
Prãcluſion ſich ſpäteſtens zu melden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Landgericht zu Berlin, den 25. April 1845. 
Daß der verehelichten Kaufmann Meyerhoff, 
Friederike Wilhelmine geb. Auguftin gehörige, in 
der Potsdamer Straße Nr. 58 belegene Grund» 


ſtück, eine von dem Bol. III Ar. 104 des Hypo» - 


thekenbuchs von Alt ⸗ Schöneberg. verzeichneten 
Grundſtücke noch nicht abgeſchriebene Parcelle, 
abgeſchätzt auf 4004 Thlr. 3 Sr. zufolge ber 


nebſt Hppothefenfchein in bem Iiten Bürean ein- 
äufehenden Tare, foll 
am A. September d. J., Vormittags 11 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtöftelle, Zimmerfiraße Nr. 23, 

ſubhaſtirt werden. ’ 
Alle unbekannten Realprätendenten twerden auf- 

geboten, bei Vermeidung der Prächufion, ſpäteſtens 

in dieſem Termine ſich zu melden. 


Nothwenbdiger Verkauf. 

Königl. Tandgericht zu Berlin, den 25. April 1845. 

Das dem Amtmann Louis Friedrich) Wilhelm 
Bielau gehörige, in der Potsdamer Sreafe Nr. 63 
belegene Grundſtůck, eine von dem Bol. III Nr. 104 
des Hypothekenbuchs von Alt-Schöneberg verzeich- 
neten Orundftüd noch nicht abgefchriebene Parcelle, 
abgefchägt auf A899 Thlr. 24 Spr. 1 Pf. zufolge 
der, nebft Hypothekenſchein in dem Ilten Büreau 
einzufehenben Taxe, fol . 

am 8. September d. J., Vormittags 11 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtöftelle, Zimmerftraße Nr. 25, 
fubhaftirt werden. 

Alle unbekannten Realprätendenten werden auf- 
geboten, bei Vermeidung der Präcluſion, fich fpä- 
teftens in diefem Termine zu melden. 


Nothwendiger Berfauf. 

Königl. Landgericht zu Berlin, den 9. Mai 1845. 

Das dem Handelsmann Gottfried Kugner 
gehörige, in der Wollſtraße Nr. 1 belegene, Bol. II 
Nr. 132 des betreffenden Hhpothefenbuche ver⸗ 
zeichnete Grundftüd von 1 Morgen Flächeninhalt 
nebft Gebäuden, abgefchägt auf 1044 Thlr. 18 Sgr. 
6 Pf. zufolge der, nebft Hypothekenſchein in dem 
Ilten Büreau einzufehenden Tare, fol 

am 6. September d. J., Vormittags 11 Uhr, 

am ordentlicher Gerichtöftelle, Zimmerftraße Nr. 25, 
fubhaftirt werden. 


NRothwendiger Verkauf. 

Königl. Landgericht zu Berlin, den 9. Mai 1845. 

Das dem Hausvoigteigerichts⸗Canzliſten Sch ie d⸗ 
ler gehörige, in der Potsdamer Strafe Nr. 91 be- 
Tegene, und im HYpothefenbuche von Alt-Schöne- 
berg Bol. III Nr. 93 verzeichnete Grundftüd, aus 
zwei Bauftellen befichend, zufammen abgefchägt 
auf 2000 Thlr. zufolge der, nebft Hypothekenſchein 
in dem Ilten Büreau einzufehenden Tare, fol 

am 22. September d. J., Vormittags 11 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtöftelle, Zimmerftraße Nr. 25, 
bhafirt werden. — 


Nothwendiger Verkauf. 

Königl. Landgericht zu Berlin, den 16. Mai 1845. 

Das der Wittive Kirchberg gehörige, in ber 
Potsdamer Strafe Nr. 40 belegene, Bol. „I 
Nr. 133 bes Hypothekenbuchs von Alt-Schöne- 
berg verzeichnete Grundflüd, abgefhägt auf 
10,446 Thlr. 15 Sgr. A Pf. anfolge der, neba 
Hppothefenfchein in dem Uten Büreau einzufehen- 
den Tare, fol 

am 4. Dezember d. J., Bormittage 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle, Zimmerfiraße Ar. 26, 
fubhaftirt werden. 


Befanntmahung. 

Das, dem Kalkhrennerei-Befiger I. €. Brae- 
ſicke gehörige, in der Brandenburger Vorſtadt, 
Louiſenſtraße Nr. 8 belegene, in unferm Hypos 
thefenbuche von der genannten Borflabt Bol. I 


Nr. 20 verzeichnete, auf 13,699 Th. 5 Ger. 
3 Pf. abgefchägte Grundftüd nebſt Zubehör, zu 


welchem auch eine Bockwindmühle, Kalkofen, Uder, 
Wieſen und Garten gehören, fol im Wege der 
nothivendigen Subhaftation verfauft werden, und 
iſt hierzu ein Bietungstermin auf 

den 12. September d. 3., Vormittags 10 Uhr, 
vor dem Stadtgerichtsrath Herrn Steinhaufen 
im Stadtgericht, Lindenftraße Nr. 54, anb 

Der Huvothefenfchein, die Tare und bie befon- 


‘deren Kaufbedingungen find in unferer Regiſtra⸗ 


tur einzufehen. “ 
Potsdam, den 17. ruar 1845. 
Königl. Stadtgericht hiefiger Refidenz. 


Nothwendiger Berfauf. 

Land⸗ und Stadtgericht zu Brandenburg, ben 
19. April 1845. . 

Das in der Steinfiraße der Neuftadt hierſelbſi 
sub Nr. 414 belegene, Bol. 10 Fol. A9 des Hy 
pothekenbuchs eingetragene, und den Gefchtwiftern 
Langnidel gehörige Wohnhaus mit Hausfavel, 
gerichtlich abgefchätzt auf 991 Thlr. 21 Ser. 5 Pf. 
zufolge der, nebft Hupothefenfchein und Kaufbedin- 
gungen in unferer Regiftratur einzufehenden Tare, ſoll 

am 10. September d. J., Vormittag 11 Uhr, 

an orbentlicher Gerichtsftelle vor dem Deputirten, 
dem Kammergerichts« Affeffor Benbel ſubhaſtirt 
werden. 


Nothwendiger Berfaufl 
Lands u. Stadtgericht Riebentwalbe, den 25. April 1845. 
Das Aderbürgergut bed verfiochenen Aderbürs 





200 


gers Johann Friedrich Hinze, abgeſchätzt zufolge 
der, nebſt Hypothekenſchein und Bedingungen bei 
ung einzufehenden Taxe auf 2440 Thlr., foll 
-am.29. Yuguft d. 3., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaflirt yoerden. 


Nothwendiger Verkauf. 

Land- u.Stadtgericht zu Havelberg, ben 28. April 1845. 

Das Erbpachtsrecht des Etabliffements Polizei⸗ 
Nr. 42, oberhalb Schönberg bei Havelberg belegen, 
und im Hypothekenbuche von Dom = Havelberg 
Bol. 1 Pag. 99 Nr. 8 verzeichnet, dem vormaligen 
Theerfchiveler Johann Joachim Wedftedt gehörig, 

fol am 27. Auguft 1845, Vormittags 11 Uhr, 

im Seffionszimmer des Gerichte fubhaftirt werden. 

Zufolge der nebft Hypothefenfchein und Bedin- 
gungen in der Regiftratur einzufehenden Taxe ges 
währt der Ertrag des Grundftüde von 76 Thlen. 
20 Sr. 7 Pf. zu 5 Procent einen Taxwerth von 
1533 Thlen. 21 Sgr. 8 Pf. und zu 4 Procent 
einen Tarwerth von 1917 Thlen. 4 Ser. 7 Pf. 
Darauf haftet ein Erbpachtd- Kanon von 15 Xhlm. 
Bold, welcher, zu A Procent gerechnet, ein Kapital 
von 435 Thlen. Kourant darftellt, fo daf der Werth 
der Erbpachtsgerechtigfeit, zu 5 Procent veranfchlagt, 
1492 Thlr. A Sgr. 7 Pf., und zu A Procent ver⸗ 
anfchlagt, 1108 Thlr. 21 Sgr. 8 Pf. beträgt. 


Nothwendiger Verkauf. 

Königl. Stadtgericht Lychen, den 29. April 1845. 

Das dem Schneidemüller Rieck gehörige, hier⸗ 
ſelbſt in ber Ziegenftraße belegene, im Hypotheken⸗ 
buche Bol. 1 Nr. 11 A verzeichnete Wohnhaus 
nebft Pertinenzien, tarirt zu 1868 Thlr. A Ser. 
zufolge der, nebft Hhpothefenfchein und Bedingun- 
gen in der Regiftratur einzufehenden Tare, fol 

am 25. Auguft d. J., Vormittags 10 Uhr, 
an öffentlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Berfauf. 

Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu Zehbenid, 
den 7. Mai 1845. 

Das zum Nachlaffe des verfiorbenen Grütz⸗ 
müllers Johann Ludwig Milcher gehörige, im 
Hypothefenbuche vom Dorfe Neu⸗Loegow Nr. 48 
verzeichnete Bübnergrundftüd nebft Zubehör, und 
eine Parcelle ded Moferfchen Bauerhofes ebendas 
ſelbſt, 5 Morgen 10 DRuthen groß, zufammen 
auf 887 Thlr. 6 Sgr. 8 Pf. abgefchägt, fol 

am 5, September 1845, Vormittags 11 Uhr, 


an ordentlicher Gerichtsſtelle meifibietenb verkauft 
werden. 

Die Tare nebft Hypothekenſchein und die Kauf- 
bedingungen fünnen in unferer Regiftratur einge⸗ 
fehen werden. S 


Nothwendiger Berfauf. 

Die dem Schiffssaumeifter Gottfried Klauske 
gehörigen, zu Lehmgrube belegenen und im Hypo⸗ 
thefenbuche der Theilungsgrundftüce Bol. x 
ol. 27 Nr. 5 und Fol. 34 Nr. 6 verzeichneten 
Grundftüde nebft darauf erbauten Wohnhaufe, ger 
Bol abgefchägt auf 1353 Thlr. A Sgr. 11 Pf, 
follen 

am 23. September d. I., Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftele fubhaftirt werben. 

Tape und Hypothefenfchein Eönnen in unferer 
Regiftratur eingefehen roerben. 

Beeskow, den 31. Mai 1845. 

Königl. Preuß. Land⸗ und Stabtgericht. 


Nothwendige Subhaftation. 
Land: und Stadtgericht zu Belzig, den 20. Juni 1845. 
Die Kaufmann Henidefchen Grundküde 
bierfelöft: 

1) das Wohnhaus Bol. I Nr. 22 Pag. 337 zw 
einer Handlung und Brauerei bisher benugt, 
gut gelegen und eingerichtet, auf 2859 Thir. 
3 Sgr. 8_Pf., 

2) die beiden Kaveln, Landungen Bol. II Nr. 60 
Pag. 181, auf 156 Thle. abgefchägt, follen 

am 29. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtsftelle verkauft werden. 
> Taxen und Hypothekenſcheine liegen zur Ein- 
fiht in der Regifiratur vor. 


Nothbwendiger Verkauf. 
Gericht des Rändchens Eumlofen. 

Der den Eheleuten Müller Georg Rühfe ge 
hörige Antheil an dem Koffäthengut Nr. 37 zun 
Cumloſen mit Gebäuden und der denſelben geho— 
rige Garten Nr. 18 daſelbſt, von denen dieſer auf 
50 Thle., jener auf 750 Thlr. ohne Abzug der 
Laften und Abgaben abgeſchätzt iſt, fol 

am 22. Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
in ber Gerichtsſtube zu Feldmarfchanshof fubhaftirt 
werben. Die Tore und die neueſten Hhpothefens 
ſcheine können in der Gerichtsftube zu Wüsnack 
eingefehen werben, 


„+ 


3 


Colonia 
Grundkapital 3 Millionen Thaler. 
Die Kölniſche Feuerverficherungs- Geſeliſchaft 

führt fort, für mäßige, im Voraus feſt beſtimmte 
Prämien fowohl Häufer und andere Immobitien, 
als Hausgeräth, Waaren, Vieh und fonfige Mo- 
bilien gegen unmittelbaren tie mittelbaren Brand- 
und Bithſchaden zu verfihern. Sie übernimmt 
auch, gegen eine befondere Prämie, bie Jerſtörun⸗ 
gen und Berlufte, welche durch Dampfkeffel und 
Gas⸗ Exploſion entfiehen. 

Im Jahre 1843 wurden 
verſichert . ........... 10 Pifionen Thaler, 

besgl. im Jahre 1844 . 

Die Verficherungen —** 
ich mithin im Laufe des 
jahres vermehrt um .... 

ult. Dezember 1843 

ben laufend........... 139 Millionen Thaler, 
desgl. ult. Dezember 1844 172 - 
Das laufende Berfiche- 

rung =» Kapital ift mithin 

gewachſen um ...... 2.33 Millionen Thaler. 
Die Prämien- Einnahme pro . 

BAR betrug ............ 418,000 Thir., 

470,000 





58 Millionen Thaler, 

















Die Prämien-Einnahme hat fich 
mithin vermehrt um .. ... 52,000 Thlr. 


„Die von ber Geſellſchaft gebotene Garantie 


befteht: 
+ im Grundfapital von... . . 3,000,000 Thlen., 





ind ber Referve- Prämie pro 
3) Ri Ar Referve- Prämie für 
frätere Jahre ........ AB + 
4) in der KapitalsRerferve.. 22,600 
Nähere Auskunft ertheilen mit größter Bereit: 
willigkeit ſowohl bie Unterzeichneten, als auch bie 
nachbenannten Agehten, bei denen vollländige 
Rechnungs-AUbfchlüffe zur Anſicht offen liegen. 
Berlin, ben 18. Juni 1845. 
Poppe & Komp., General- Agenten. 


Dar ee ee 


Im Regierungsbezirk Potsdam: 
in Potsdam burdy Herrn €. ame, Hanpt- Agent, 
Angermünde durch Herrn M. Löffer, 
Brandenburg durdy Herrn 3 Kufchke, 
Beeskow duch Herm ©. F. Karge, 
Bernau durch Herrn Defonomie- Kommiffarius 

Thieme, 
Gremmen burch Heren Kämmerer Rohrlad, 
Dahme durch Herrn 5. 4. Haberland, 
Freienwalde durch Heren Kämmerer Straemd, 
Friefad durch Heren 3. ©. Loreng, 
Granfee durch Herrn W. Geng, 
Havelberg durch Herrn 3. C. Gräbener, 
Heiligengrabe durch Heren Altuar Möwes, 
Jüterbogk durch Herrn K. L. Hönemann, 
Kyritz durch Herrn F. Bräko w, 
Liebenwalde durch Herrn A. €. Buchholz, 
Lindow durch Herrn C. Deter, 
Mittenwalde duch Herrn Kämmerer Plewe, 
Nauen durch Herrn E. F. Kerkow, 
Lenzen durch Herrn C. F. Söldner, 
Alt» Landsberg durch Heren Apotheker Hehder, 
Neuftadt a. d. Doffe durch Hexen Ed. Timann, 
Rah Eberömalbe durch Herrn O. Schmer⸗ 
auch 
Oberberg duch Heren Sefretair Jordan, 
Dranienburg durch Herrn G. Techow, 
Perleberg durch Heren C. Wendt, 
Prenzlau duch Herrn S. W. Kalbersberg, 
Prigrvalf durch Herrn Kämmerer Repher, 
Neu-Ruppin durch Herrn A. F. Zirbed, 
Schöneberg durch Herrn A. F. Gierach, 
Schwedt durch Herrn W. Tancre, 
Spandau durch Herrn 3.8. Ferbig, 
Storkow durdy Heren Apotheker Lautſch, 
Strasburg in ber Ufermarf durch Herrn W. 
Sehydel, 

Templin durch Herrn Kämmerer Becker, 
Treuenbrietzen durch Herrn Rüdiger, 
Werder durch Heern I. €. Götze, 
Wittfiod durch Herrn 8. Behrens, 
Wriegen a. d. Ober durch Herrn S. A. Wilfe, 
= Wittenberge durch bie Herren Gebr. Labemwig, 
« Behbenid duch Herrn Kämmerer Muth. 


w 


won 


San nmmnnne 


won 


— — 


Deffents 


I 
. Deffentliher Anzeiger (EI - 

\ zum 30ften Städt des Amtsblatts 
der Koͤniglichen Regierung zn Potsdam und der Stadt Berlin. 








* Dem Fabrik⸗ Tifchlermeifter Rheinfeld zu 

Elberfeld ift unter dem 10. Juli 1845 ein Patent 
auf verfchiedene, an den Scheer-Rahmen an⸗ 
gebrachte Berbefferungen, wie folche durch Be⸗ 
fihreibung und Zeichnung nachs ewieſen wor⸗ 
den, in ihrer ganzen Zufammenfegung, 

auf acht Jahre, von jewem Tage am gerechnet, 

und für den Umfang des Preußifchen Stants er⸗ 

theile worden. - 


Stedbrief. 

* ‚Der wegen Betruge zur Uuterfuchung gezogene 
Ugraracher Theodor Zimmermann aus Pots⸗ 
bam gebürtig, hat fid) mit einem, ihm unterm 
12. d. M. ertheilten Minifterial-Paß über Ham⸗ 
burg nach London lautend verfehen, von hier heim⸗ 
lich entfernt, derfelbe ift am 15. d. M., Vormit- 
tass nach Potsdam auf der Eifenbahn gefahren, 
um fich wahrſcheinlich von dort aus zunächft auf 
dem Dampffchiff nach Hamburg zu begeben. 

Alle Civil und Militairbehörden bes In- und 
Anslandes werben dienftergebenft erfucht, auf den 
nachfiehenb näher fignalifirten Zimmermann ge- 
fälligſt zu vigilicen, ifn im Betretungsfalle zu 
verhaften, und unter ficherer Begleitung mit den 
bei ihm fich vorfindenden Effecten, an die hiefigen 
Stabtooigtei-Gefängniffe abliefern zu laffen. 

Wir verfichern die ungefäumte Erſtattung ber 
dadurch entfandenen baaren Auslagen, und ben 
verehrlichen Behörden des Auslandes wine gleiche 
Rechtsroiltfährigkeit. Berlin, ben 19. Juli 1845. 

Königl. Kriminalgericht biefiger Refidenz. 

Signalement Der Uhrmacher Theodor 
Zimmermann if 27 Jahre alt, 5 Fuß 9 Boll 
groß, Sat blonde Haare, eine freie Stirn, braune 
Augenbrauen, blaue Augen, eine getvöhnliche Nafe, 
einen gewöhnlichen Mund, einen blonden Bart, 
eine ovale Geſichtsbildung, blaſſe Geſichtsfarbe, 
eine fchlanfe Geſtalt, und ſpricht deutſch. Er hai 
als befonderes Kennzeichen wenige Kopfhaare, feine 
Bekleidung kann nicht angegeben werden. 


Den 25. Juli 1845. 


° Dem Mülfergefellen Ehriftoph Ludwig Ferdi⸗ 
nand Benede, aus dem bieffeitigen Amtsborfe Ger» 
mendorf, ift angeblich der ihm am 29. März 1843 
für die Preußfchen Bundes ſtaaten ausgefertigte, 
——— 
i ent ne erpaß in In, 
Kimigreiih8 Hannover, entweudet worden. 
Zur Bermeidbimg von etwanigen Mißbrãuchen 
wird dies hiermit bekannt gemacht, und der quasst. 
Wanderpaß für ungältig erklärt. 
Oranienburg, ben 22. Iuli 1845. 
& Känigl, a einher 
ignalement. ion: evangelifch, Alter: 
25 Jahre, Größe: 5 Fuß, Haare: brann, Stien:- 
bedeckt, Augenbrauen: fehtwargbraun, Augen: blqu, 
Nafe: länglih, Mund: gewöhnlich, Wärt: braun, 
Kinn: oval, Gefiht: rund, Gefichtsfatbe: gefund,, 
Statur: unterfegt. Befondere Kennzeichen: etwas 
ſchwerhörig. 


Verlorenes Wanderbuch. 

Der nachſtehend ſignaliſirte Seifenſiedergeſelle 
Carl Heinrich Nünchert hat angeblich das ihm 
am 9. Juni d. I. in Riefa_erfheilte und zulegt 
bier am 11. d. M. offirte Wanderbuch verforen. 

Zur Vermeidung von etwanigen Mifbräuchen 
wird dies hiermit öffentlicy befannt gemacht, und 
das ‚gedachte Wanderbuch Hierdurch für ungültig, 


‚Berlin, den 17. Juli 1845. 
Königliches Polize-Präfidium. 

Signalement des Geifenfidergefellen Carl 
Heinrich Nünchert, Geburts» md Aufenthalte» 
ort: Riefa, Religion: evangelifch, Alter: 17 Jahre, 
Größe: A Fuß 10 Zoll, Haare: blond, Stirn: 
frei, Augenbrauen: bfend, Yugen: blau, Naſe und 
Mund: gervöhnlich, Zähne: gefumd, Kinn: rund, 
Sefichtebildung: oval, Gefichtöferbe: geſund, Ge⸗ 
ſtalt: Elein, Sprache: deu Befondere Rems 
zeichen: Eeine, 


3. 
. Nachmwelfung der im zweiten uns bed Jahres 1845 über 






bergeſelle 


gefelle 


Stedbriefs.Erlevigung. 
* Der Karl Eduard Mörlin ift ergriffen und 
an ung abgeliefert, Hieturh aber unfere Befannt- 
machung vom 8. d. M. (Oeffentlicher Anzeiger 
zum. 29ften Stud bes diesjährigen Amtsblatts 
Seite 284) erledigt. 
Süterbugt, ven 19. Juli 1845. 
Das Gericht bes Ländchens Bärwalbde. 


. Jahrmarkts⸗Verlegung. 
Der nach dem diesjährigen Kalender auf Mon⸗ 
tag den 27. Oktober d. I. beſtimmte Markt wird 
mit Genehmigung der Koͤnigl. Hochlöblichen Res 
gierung zu Potsdam 
auf Donnerftag ben 9. Oktober d. I. 
verlegt und findet Tags vorher Viehmarkt ſtatt. 
Zehbdenid, den 25. Juni 1845. 
Der Magiftrat. 


Nothwendiger Verkauf. 

Bon dem Königl. Stabtgerichte zu Neu-Ruppin 
ſoll dag zum Nachlaffe des Tuchfcheerermeifterd 
Johann Karl Auguft Düring gehörige, hierfelbft 
belegene, im Hypothefenbuche BoL.IV %01.70Rr.678 
verzeichnete und gerichtlich zu 3468 Thlr. 8 Sgr. 
114 Pf. abgefhägte Wohnhaus nebft Pertinen jen, 

am 3. September d. J., Vormittags 11 
an biefiger ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt — 
den und kann die Taxe und der neueſte Hypothe— 
Eenfchein täglich in der Regiftratur eingefehen werden. 

Alle unbekannten Realprätendenten werben zus 
gleich hiermit aufgeforbert, ihre Anfprüche bei Ber- 
meidung ber Präclufion in dem Termine fpätefiens 
geltend zu machen. 

Neu-Ruppin, den 5. Juni 1845. 

Königl. Preuß. Stadtgericht, 


1 Ehriſtian Gottlieb Maerker, We Riefa in Sachen N 
2, Auguſt Große, Schmiede⸗Jahnshain in Sachfen |26 
zleıen Ferdinand Baumann, Bäder-|Dittersborf in Sachfen] 19 







ſchwar⸗ 
braun 
blond 


Nothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 19. Juni 1845. 
Das in ber Schönhaufer Allee Nr. 177 ber 
legene Architect Doefcherfche Grundftüd, in feiner 
jeigen Befchaffenheit und Grenze gerichtlich ab⸗ 
hätzt zu 873 Thlr., foll 
am.6. November 184%, Vormittags 11 Uhr, 
m: ber Gerichtsſtelle ſubhaftirt werben. Tare und 
Hppothefenfchein find in der Regiftcatur einzufehen. 
Die dem Aufenthalt nach unbefannten einge 
tragenen Gläubiger: 
a) Ziegeleibefiger Carl Johann Goftfried Lud⸗ 
wig Hinge, 
b) Zimmermeifter Job. Daniel Friedrich Witte, 
werden hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothbwendiger Verkauf. 

Stabtgericht zu Charlottenburg, den 8. Juli 1843. 

Der, dem Vorwerk Plan bei Spandau, fatt 
des dieſem, auf den Charlottenburger Wieſen, in 
ber Jungfernheide zugeftandenen Hütungsrechts bei 
Gelegenheit der Separation der Charlottenburger 
Felbmark als Aequivalent überwieſene Plan vor 
36 Morgen 142 IRuthen in den Möckeritz⸗ 
twiefen, tarirt zu 817 TChlr. 15 Sgr., foll 

am 28. Oktober d. J., Vormittags IT) Uhr, 
am ber Gerichtsſtätte fübhaftirt werden. 

Tape und Hhporhefenfchein und Bebingungen 
find in der Regifttatur einzufehen. 

Die unbekannten Realintereffenten werden unter 
der Verwarnung der Präckufion’ hierdurch öffent⸗ 
lich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Land- und Stadtgericht zu Neuſtabt-Ebers⸗ 
walde, den 8. Juli 1845. 
Der, der unverehelichten Karoline Strahl ges 
börige, bierfelbft vor dem Oberthor an ‘der Liege 









tionirt j tionirt 


jene Garten, Band A Geite SI bes Hhpothes 
buche, abgeſchätzt auf 360 Thaler, zufolge der, 
un ‚Hupothefenfchein und Bedingungen im Ilten 
Gefchäftsbüreau einzufehenden Tare, ſoll 
am A. November 1845, Vormittags 10 Uhr, 
im Dericptshaufe an den Meiftbietenden verkauft 
werden. 


Nothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 19. Juni 1845. 
Das in der Schönhaufer Allee Nr. 177a bes 
legene Doefcherfche Grundftüd, in feiner j igen 
Befchaffenheit und Grenze erichtlich abgeſchaͤtzt 
zu 855 Thlen. 10 Sgr., ſoll 
am 3. November 1885, Bormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Taxe und 
Hypothelenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Die dem Aufenthalt nach unbekannten einge 
jenen Gläubiger: 
es Bleadeiben iger Carl Johann Gottfried Ludwig 


b) Zin neifer Johann Daniel iedrich Witte, 
werben hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Berkauf. 
Königl. Landgericht zu Berlin, den 1. Juli 1845. 
Das zu der Schneidermeifter Jean Brandt⸗ 
ſchen Konkursmaſſe gehörige, an der Potsdamer 
Straße in Alt-Schöneberg gelgene, im betreffens 
ben Hypothelenbuche Bol. HI Nr. 146 Fol. 225 
eingetragene Grundftüd, abgefchägt auf 144 Thlr. 
24 Sar. zufolge ber, nebft Hypothekenſchein in 
dem Ilten Büreau einzufehenben Tare, fol 
am 25. Oftober d. 3., Vormittags 11 Uhr, 
am ordentlicher Gerichtöfteke, Zimmerſtraße Nr. 23, 
fubhaftirt werden. 


308 
bie Landesgrenze gewiefenen Bettler und Bagabonden. 


mittler. 


blond 
ſtark wenig | rund ve Elein. _ _ _ 
fommen . 
blãulich | peopor= ! propor- | fehlt friß | längtich | Elein. — - _ 


Nothwendige Subhaftation. 

Königl. Land⸗ und Stabtgericht Buchholz, den 
9. Juli 1845. 

Die dem Mühlenmeifter Karl Chriftion Weis 
wange gehörige, zu Groß⸗-Waſſerburg belegene, 
Nr. 3 Pag. 265 des Hypothelenbuches verzeichnete 
Waffermahl» und Schmeidemühle nebft Zubehör, 
abgeſchätzt auf 5155 Thlr. 24 Sur. 10 Pf. aufge 
der, oh ‚Ogpothefenfehein in der Regiftratur ein- 
äufehenden Tare, fol 

am 31. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt werden. 

Der dem Aufenthalte nach unbekannte Gläus 
biger Johann Gottlob Streichhan, fo wie die 
Witwe Streihhan, Anne Elifabeth geb. Wo⸗ 
bring werden hierdurch vorgeladen. 


Nothwendige Subhaftation. 

Das dem Halbholländer Auguft Schröder 
gehörige, Te er belegene Halbhoiländer⸗ 
gut, © 79 des Hypotheken⸗ 
buche, — auf — Er 6 Ser. 3 Pf., fol 

am 7. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
allhier an ordentlicher Gerichtsftelle meiſtbietend 
verkauft werden. 

Die Tare und der neueſte Hupothefenfchein 
tönnen in unferer Regiſtratur eingefehen werden. 

Neuftadt a. d. Doffe, den 12. Juli 1845. 

Königl. Land- und Stadtgericht. 


Sreiwillige Subhaflation 
beim Gericht zu Hoppenrade und Garz. 
Das Dierfefche Bauergut zu Garz, in ber 
Ofipriegnig, tarirt zu 3474 Thlr. 5 Ser., fol 
am 15. September 1845, Vormittags, ĩ l Uhr, 
im Gerichtejimmer zu Hoppentade verkauft wer⸗ 


D 


E03 
den. Die Tore unb ber Hypothelenſchein ſind 
unten Gut nahen q 


beim genannten 


Freiwilliger Verkauf. 
Gericht der Herrfchaft Wolfshagen. 
Das den Erben des 


drich Ess ersdorff gehörige Wohnhaus in Tacken, Erwerl 


geſchãtzt auf 350 Thle., fol 

am 11. September 1845, Vormittags 10 Uhr, 
in der Gerichtsſtube zu Wolfhagen meifibietenb 
verkauft werben. 


Freiwilliger Verkauf einer Zieselei 
beim Gericht zu Quitzo 
Die den Erben bes Keen nieling zu 
Schönfeld gehörige, an der Chauffee belegene Bies 
gelei, wozu 22 Scheffel Ausſaat dcler ‚gehören, 
— 1254 Chr. 28 Sar foll 
9. Dftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 


in der Genusfie vu Konitgoro meifkbietemd were 


Sauft werden. 





Srsiwiltiser Berkauf. 

Ic bin Willens, meinen in Alt-Ruppia be> 
Isgenen Gaſthof, befiehend ans einem Wohnkaufe 

it fechs heizbaren — einem Keller, zwei 
— einen Tanjfaal, in jeden Soun⸗ 
tag ‚getanzt wird, einem Stall mit pier Mbtheikun. 
gen, einem Garten beim Haufe, ‚einer offenen Ke⸗ 
gelbahn, einem Morgen Acker und einem Morgen 
Wiefe aus freier. Hand zu verkaufen. Kaufluftige 
tönnen fidy jeben Tag dei mir eufiaben. 

Alta Ruppin, ben 4. Suli 184. 

Nidel, Gaſtwirth. 


‚Mehrere Ritter⸗ und Landgüter, auch Gaſi⸗ 





höfe und Muͤhlen, in den Provinzen Brandenburg, 


Yemuern, und Pofen belegen, find. 
Verkauf geftellt. — Den Herren Sänfen —2 
darüber amf vortofteie Anfragen ‚nähere Auskunft 
der Güter⸗ Agent H. 8. Beut hner in Letſchin 
im Obesbsuche. 


Ein gutes Landgut, 2 Meilen von Frankfurt 
an der Ober belegen, mit einem Areal von circa 


Näheres ib. eilt 
FR Bi: — Mer in es red 


Eintanfendb Klafter des beſten Kiefern- 
Klobenholzes, ſtark in Maaße und fiark in Güte, 
zu rechter Zeit geſchlagen, ganz nahe der 
verkauft im, 


Wer von irgemd einer Königlichen oder ſtädti⸗ 
ſchen Verwaltungsbehörde etwas zu erbitten oder 
bei ihr etwas nachzufuchen, ober vor ihr füch zu 
beſchwerden hat, und die dazu erforderlichen Schrife 
ten ſich nicht ſelbſt anfertigen wi, dem empfehle 
ich mich dazu — fo wie zur Unfertigung ber an 
des Königs Majeftät unmittelbar zu *8 
tenden Petitionen gang ergebenſt. ſtehe ich 
Jeden bloß mit Mach gern zu Dienficn. Ss 
mir aber ſowohl für Die Konferenzen als am 
für die Arbeiten Zahlumng geleifset werden. 


rich Schneider, 
auferger kant Concipient und Calculator, 
Königlicher Lieutenant a. D. ꝛc., 
in Berlin, Neu⸗Kölln am Waſſer Nr. 4, 
. parterre rechts. 


Auf dem Stifte zum heiligen Grabe bei Witt 
ſtock, kann zu Martini d. I. ein Ziegler, welcher 
ite Attefte aufzuweiſen vermag, ein Engagement 
Eben. den. Meldungen deshalb find bei bem Stifte 
hauptmann von Kaldveush aldeeuch ‚zu. ‚machen. 


Deeifig bis vierzig Urbeiter 
finden uoch guten Accord und gutes Tagelohs auf 
der ‚Ziegelei in Hermsdorf, auf ber Chauſſoe zwi⸗ 
Berlin und Dranionbung. 


— — — 


305 


Deffentliher Anzeiger 
zum 81ſten Gtüd des Amtsblatts 
der Koͤniglichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. 


Den 1. Auguſt 1845. 





° Das den Mafchinenbauern Robert und Eduard 
Zaudner zu Aue bei Schneeberg unter dem A. Mai 
1844 ertheilte Patent 
auf eine felbftthätige Auszug⸗ und Spinn- 
Mafchine für Wolle, Baumwolle und Kamm⸗ 
voolle, in der durch Zeichnungen und Befchrei- 
bung nachgetviefenen Zufammenfegung, 
iſt erlofchen. 


Stedbriefe 

Der wegen Meineided zur Unterfuchung gezo⸗ 
gene Uhrmacher Wilhelm Wilde hat fich mit einer, 
ihm am 30. April v. 3. nach Düffeldorf ertheilten 
Paßviſa von bier nach Aachen begeben und von 
dort heimlich entfernt. 

Da fein gegenroärtiger Aufenthalt nicht zu er» 
mitteln ift, fo werden alle Givil- und Militair« 
behörben dienftergebenft erfucht, auf den nachſte⸗ 
hend näher fignalifirten Wildt gefälligſt zu vigi⸗ 
liren, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und 
unter ficherer Begleitung mit den bei ihm fich vor⸗ 
findenden Effekten an die hieſigen Stadtvoigtei⸗ 
Gefängniffe abliefern zu laſſen. 

Wir verfichern die ungefäumte Exftattung der 
dadurch entftandenen baaren Auslagen und ben 
verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche 
Rechtsroiltfährigkeit. 

Signalement. Der ıc. Wilde ift 39 Jahre 
alt, aus Nauß bei Düffeldorf gebürtig, ð Fuß 9ZoM 

roß, von ſtarker Statur, hat braune Haare, eine 
‚eie Stirn, braune Augenbrauen, blaue Augen, bie 
Nafe und der Mund if dic, der Bart braun, dag 
Kinn und Geficht oval, die Gefichtsfarbe gefund. 
Befondere Kennzeichen fehlen. 
Die Bekleidung kann nicht angegeben werben. 
Berlin, den 21. Juli 1845. 


Königl. Kriminalgericht hieſiger Reſidenz. 
* Der nachftehend.. fignalifiste Arbeitemann und 


Landwehrmann Johann Eduard Boigt aus Pots⸗ 
dam, welcher fich bereite in der Aen Klaſſe des 


Soldatenſtandes befindet und erfi im Monat No« 
vernber 1844, wegen gewaltſamen Einbruche, eine 
zweijährige Feftungsftrafe verbüßt, hat ſich drin⸗ 
gend verbächtig gemacht, am 27. Juni d. 3. einem 
Frachtfuhrmann aus dem, unter dem Wagen hän- 
genden Korbe 50 Thlr., 1-Stüden, nebft einem 
bunten Eattunenen Tafchentuche, entwendet zu haben. 

Am 28. Juni d. 3. fol der ıc. Boigt von 
Potsdam fortgegangen fein, und ift derſelbe am 
21. d. M. bier verhaftet worden, feboch if es 
ihm gelungen, am 24. d. M. aus dem hiefigen 
Polizeigefängniffe auszubrechen, ohne daß es ung 
gelungen ift, feiner wieder habhaft zu werben. 

Wir erfuchen ergebenft, den ıc. Voigt, wo 
er fich betreten laſſen ſollte, zu verhaften und ihn 
zur Einleitung ber weitern Unterfuchung an bag 
Königl. Stadtgericht zu Potsdam abliefern zu laffen. 

NeusRuppin, ben 23. Juli 1845. 

Der Magiftrat. 

Signalement. Johann Eduard Voigt aus 
Potsdam gebürtig, 27 Jahre alt, 5 Fuß A} Zoll 
groß, evangelifcher Religion, dunkelbraunes Haar, 
freie Stirn, dunkle Augenbrauen, graue Augen, 
proportionirte Nafe, mittelmäßigen Mund, ſchwa⸗ 
hen Bart, gute Zähne, rundes Kinn, ovale Ge- 
fichteform, gefunde Gefichtöfarbe, Eorpulente und 
etwas breitfchultrige Geftalt. Befondere Kenns 
vihen: geht etwas geduckt. 


jerfelbe war bei feiner Entweichung bekleidet 


mit einer ſchwarzen Tuchmütze mit Schirm, einem 
dunkelbraunen Ueberrock mit beſponnenen Knöpfen, 
braungeſtreiften Sommerbeinkleidern, braunbunter 
ſeidener Weſte, kurzen Stiefeln. Geht barfuß in 
den Stiefeln. 


Der nachſtehend ſignaliſirte Dienſtknecht Fries 
drich Ferdinand Ewers aus Mecklenburg, welcher 
wegen Diebftahld zu bdreimonatlicher Zuchthaus- 
ſtrafe und Landesverwweifung rechtskräftig verur- 
theilt worden, ift vor der Strafvolifiredung am 
26. d. M. aus dem Unterfuchungsgefängniß- zu 
Wilsnad entwichen. 


806 


Es werben daher afle Civil⸗ und Militair⸗ 
behörden ergebenft erfucht, auf ben Ewerk vigl- 
firen, denfelben im Betretungsfalle arreticen und 
gegen Erftattung ber baaren Auslagen an und ab« 
Tiefern zu laſſen. 

Wilsnad, den 27. Juli 1845. 

Das Gericht des Ländchens Cumloſen. 

Perfonsbefchreibung. Der Friedrich Fer 
dinand Ewers if im Oftober 1822 zu Straas 
bei Grabow (Medienburg - Schwerin) geboren, 
5 Buß 4 300 groß, fchlanker Statur, hat blonde 
Haare und Augenbrauen, niedrige Stirn, graue 
Augen, gervöhnliche Nafe und großen Mumd, run- 
des Kinn, ovale Gefichtöbildung, vollſtändige Zähne 
und gefunde Gefichtsfarbe. 

Er fpricht den Mecktenburgifchen platten Dia- 
lekt und bat Feine befondern Kennzeichen. 

Bei feinem Entweichen war derſeibe beffeibet 
mit einer Jade von grünem Koiting, ſchwarz⸗ 
tuchener Wefte, ſchwarz und bfau geſtreifter baum⸗ 
toollener Hofe, einem Halstuch von blawer Baum⸗ 
wolle, einem Hemde von weißem Leinen vhne 
Zeichen und Halbftiefeln von Rindsleder. 


Stedbriefs-Erledigungen. 
* Die unterm 11. v. M. im Oeffentlichen An- 
zeiger zum 2bften Stud bed diesjährigen Amts⸗ 
blatts Pag. 2A1 verfolgte umverehelichte Göll⸗ 
nis ift bier twieberum betroffen und verhaftet wor⸗ 
den, umd daher jener Steckbrief erledigt. 

Potsdam, den 22. Zuli 1845. 
Königl. Polizei» Direktor, 

Regterungs-Rath von Kahlden-Normann. 


° Der in dem Oeffentlichen Anzeiger vom 26. Juli 
1844 zum 30ften Stüc bed Amtsblatts und 13. De⸗ 
zember 1844 zum doſten Stück des Amtsblatts 
hinter den Dienſtknecht Karl Friedrich Wilhelm 
Rüggebrecht erlaſſene Steckbrief iſt dadurch er⸗ 
ledigt, daß derſelbe heute an ung eingeliefert wor⸗ 
den. Bernau, den 21. Juli 1845. 
Der Magiftrat. 


° Der Tuchmachergefelle Heinrich Bellewille 
von bier ift hierfelbft wieder eingetroffen und ba- 
ber der im Deffentfichen Anzeiger zum 26ften Stüd 
(AR 1) des diesjährigen Amtsblatts Pag, 351 


ter benfefben unterm 19. Juni d. I. erlaffene 
telbrief als erledigt zu erachten. 
Neu-Ruppin, den 22. Juli 1845. 

Der Mogiftrat. 


° Der nach Inhalt des Deffentlichen Anjeigers 
(N? 1) zum 27ften Stück des diesjährigen Amte- 
blattd Pag. 263 fedbrieflich verfolgte Bädı 
felle Weidemann aus Garz an ber Oder 5 
bet ſich bereits im Landarmenhauſe zu Strausbetz 
und ift qu. Steckrief mithin erledigt. 

Joachimsthal, den 23. Juli 1845. 

Dre Magiftrat. 


Betanntmadhung. 
Es iR am 16. d. M. in ber Spree, ımmeit 
Charlottenburg, in der Nähe des Königl. Schloffes 
die Leiche eines neugebornen weiblichen Kindes, 
welche vom oberen Theil des Bruftbeind bis zu 
den Zehen 10 Zoll lang iR, deſſen Kopf vom 
Rumpf getrennt geweſen und beim Auffinden ver⸗ 
Toren gegangen ift, aufgefanden worden. Das Alter 
des Kindes tft etiva 7 Monate. Andere Berlegun- 
gen als die Kopftrennung find nicht bemerkbar 
geweſen. Wir erfuchen alle verchrlichen Behörden 
und ein verehrliches Publikum ung Unftand, 
welcher auf bie Entdedung der Mutter führen 
Edtrmte, entweder fehriftlich ober mtlinbiich ir dem 
auf den 12. Auguft d. 3., Vormittags 11 Uhr, 
vor dem Heren Stadtgerichts⸗Aktuar Sauer an⸗ 
beraumten Termine ‚gefättigft mitzutbeilen. 
Koften werden baburch nit deranlaßt. 
Chartotrenburg, ben 18. Juli 1845. 
KRönigl. Preuß. Chudtgericht. 


Berlorenes Wanderbuch. 
* Dem Gchihrmachergefellen Laib Brandt, in 
Zirke geboren und daſeibſt angehörig, iſt fein ibm 
anterın 4. Januar pr. Nr. 4 auf ori Jahre gůl 
tiges Wanderbuch am 23. v. Med. in Berlin ab- 
Kinn — Pe 
te Verhütung eined Mifbrauchd wird bi 

felde hiermit für ungültig erklaͤrt. or 

Signalement des ıc. Brandt. Familien 
name: Brandt, Vornane: Lalb, Gebiurte- und 
Aufenthaltsort: Zirfe, Religion: nl ter: 
17 Iabre, Größe: unter Maaf, Haare: ſchwarz, 
Stirn: bebeckt, Augenbrauen: ſchwarzbraun, Augen: 
grau, Nafe: Eulpig, Mund: mittel) Kinn: rund, 
Geſichtsbildung: vool, Geſichtsfarbe: gefund, Gar 


Kalt: Fein. - Befondere Kennzeichen: Sommer 
fproffen im Geſicht. se 
Spandau, den 15. Juli 1845. 
Der Magiftrat. 


Berlorner Wanderpaß. 

Der, Müllergefele Karl Gottlieb Morig Ogen, 
aus Gützkow bei Greifswalde, hat angeblich ſei⸗ 
sen Wanderpaß, d. d. Gützkow ben 10. Oktober 
1844, zulegt am 12. Juni d. 3. in Magdeburg 
vifirt, zwiſchen Goerzke und Ziefar verloren. 
Zur Vermeidung des Mißhrauchs mit dem qu. 
Daffe, der übrigens mit dem 12. Juni d. 9. 
abgelaufen ifi, wird der Paßverluk zur öffent 
lichen Kenntniß gebracht und bemerkt, daß Otzen 
son ung mit Zwangspaß in feine Heimath ge- 
wiefen if. 

Brandenburg an ber Havel, den 21. Juli 1845. 

Der Magiftrat. 


Verlorne Reiferoute. 


* Der nachſtehend fignalifirte Schuhmachergefelle, 


Johann Friedrich Wilhelm Keinede aus Peine 
Hat die ihm von ber Infpektion des Landarmen⸗ 
hauſes zu Prenzlau am 28. Mai d. 3. ertheilte 
Neiferoute, welche zuletzt am 7. d. M. von ung 
zur Reife über Rathenow und Wittenberge nach 
Salzwedel vifirt war, am leßtgenannten Tage auf 
dem Wege von hier nach Alt-Ruppin angeblich 
verlor. . 

Died machen wir zur Berhätung von Miß- 
bräuchen bierdurch befannt. 

Lindow, den 24. Juli 1845. 

\ Der Mogifrat. 

Signalement. Vor⸗ und Zanamen: Johann 
Friedrich Wilhelm Keinede, Stand: Schugma- 
chergefele, Wohnort: heimathslos, Geburtsort: 
Peine, Religion: evangelifh, Alter: 54 Jahre, 
Größe: 5 Fuß 34 Zoll, Haare: bunfelbraum, Stirn: 
bedeckt, Augenbrauen: braun, Augen: grau, Nafe 
und Mund: breit, Zähne: befeft, Bart: braun, 
Kinn: rund, Geſicht: oval, Geſichtsfarbe: gefund, 
Statur: mittler. Befondere Kennzeichen: Poden- 
narben im Geficht. 


Dem Schulzen Frenz zu Karchow iſt in der 
Nacht vom 13. auf den 1A. d. M. aus der Kop⸗ 
pel ein Pferd gefiohlen worden. 

Daffelbe ift ein dunfelbrauner Wallach, 3} Jahr 
alt, 3 Fuß 1 300 Preußifchen Maaßes groß, etwas 


fen und mit einem feinen Rabelbruch bes 
jaftet, übrigens aber ohne weitere Abzeichen. 
Wir erfuchen, auf diefes Pferd zu vigiliren, 
daffelbe, wo es fich findet, mit deffen Führer an= 
zuhalten und uns davon fchleunigf in Kennenik 
zu fegen. Die Erfiattung der Futterungskoſten 
und anderer Auslagen wird zugefichert. 
Signatum Röbel im vereinten ritterfchaftlichen 
Keiminalgerichte am 15. Juli 1845. 


Publifandum . 
* Kolgende nach unferer Bekanntmachung vom 
30. Mai d. 3. in den Hiefigen öffentlichen Blät- 
tern am heutigen Tage ausgeloofte Königsberger 
Stadt-Obliggtionen, fündigen wir hiermit zum 
1. Januar 1846. 
Nr. Al. 1804. 2346. 3328. 4233. 5505. 6082. 
6739. 6938. 7078. 7712. 7885. 7983. 
8320. 8571. 9247. 9705. 10,719. 10,740. 
11,253. 11,262. 11,509. 12,250. 12,3%. 
12,812. 12,821 12,870. 13,263. 13,274. 
13,342. 13,351. 13,556. 13,821. 14,246. 
14,651. und 14,685. a 50 Thlr. 
. 974. 3227. 4288. 5037. 5785. 7586. 
7731. 8599. 10,009. 10,034. 10,680. 
11,171. 11,324. 11,752._ 12,899. 12,900. 
13,726. 13,783. & 100 Thle. 
12,526. a 150 Thlr. 
800. 2657. 5583. 6770. 8366. & 200 Chr. 
3617. a 250 Thlr. 
211. 1735. 3599. 4256. 6798. 6799. 
8123. 12,823. 12,824. a 300 Thlr. 
. 8381. à 350 Thle. 
. 1145. 13,706. a 400 Thlr. 
. 233. 1414. 1445. 2595. 6239. 6967. 2 


* 


** 8 


Die Auszahlung der Valuta nach dem Nenn- 
werthe und den faͤlligen Zinfen erfolgt vom 2. Ja⸗ 
nuar 1846 ab, durch unfere Stadt-Haupt-Kaffe, an 
den Kagen: Montag, Dienſtag, Donnerfiag und 
Freitag von 9 bis 12 Uhr Vormittags, gegen Ein- 
Tieferung der Obligationen, welche mit der auf dem 
gefeglichen Stempel ausgefiellten Quittung ber 
Inhaber, fo wie mit den Zind-Goupons Nr. 3 
bis 14 verfehen fein müffen. 

Die vorfiehend gekündigten Obligationen.tengen * 
vom 1. Januar 1846 ab feine Zinfen und haben 
diejenigen Inhaber berfelben, welche bie Valuta 


308 


bis zum 15. Februar E. J. nicht erheben ſollten, 

zu gewärtigen/ daß dieſe für ihre Rechnung und 

Gefahr dem Depofitorio des hiefigen Königl. Stadt⸗ 
gerichtes eingeliefert wird. 

Auf eine Korrefpondenz bei biefer Realifirung 
des Kapitald und der Zinfen, konnen weder wir 
ung, noch unfere genannte Kaffe ſich einlaffen. 

Königsberg, den 18. Juni 1845. 

Magiſtrat Königl. Haupt» und Refidenzfladt. 


Bekanntmachung. 

Es wird gewünſcht, daß in hieſiger Stadt ein 
zweiter approbirter Zimmermeiſter ſich niederlaſſe. 
An reichlichem Verdienſt wird es einem ſolchen, 
Falls er durch tüchtige Arbeit ſich empfiehlt, bei 
den vielen alljährlich in hieſiger Stadt und Ums 
gegend vorkommenden Bauten, nicht mangeln. 

Sommerfeld, den 24. Juli 1845. 

J Der Magiſtrat. 


Bekanntmachung. 

Der: Tiſchler Krüger beabſichtigt in dem 
Haufe Gertraudtenſtraße Nr. 24 die Fabrikation 
von Zündhölzchen. 

Rach Vorfchrift der $5 29 und 30 der Allge⸗ 
meinen Getverbe- Ordnung vom 17. Januar d. I. 
wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß 
etwanige Einwendungen gegen bie damit verbundene 
geroerbliche Anlage binnen vierröchentlicher prä- 
cluſiviſcher Frift bei dem Polizei» Präfidio ange 
meldet werden müſſen. 

Berlin, den 22. Juli 1845. 

Königl. Polizei» Präfidium. 


Bekanntmachung. 

Der hieſige Seifen⸗ ıc. Sabrifant Grubig 
beabfichtigt auf feinem Orundftüd in ber Franzö⸗ 
fifchen Straße Nr. 17 und 18 Behufs Erweiterung 
feiner Fabrik ein neues Siedereigebäude ganz 
maſſiv, eine Etage hoch, mit flachem Zinkdach, an 
die Brandtſchen, Daumannſchen und Mühe 
Ienhoffchen Grundftüde grenzend aufführen zu 
laſſen. Dies Vorhaben wird in Gemäfheit bes 
$ 29 der Allgemeinen Getverbe - Ordnung vom 
17. Januar d. I. mit der Aufforderung zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht, daß etwanige Einwen⸗ 
dungen gegen die neue Anlage binnen vier Wochen, 
welche Friſt für alle Einwendungen, die nicht pri⸗ 


vatrechtlicher Natur find, präcluſiviſch if, beim 
biefigen Polizei-Direktorium anzumelden find. 
Potsdam, den 23. Juli 1845. 
Königl. Polizei- Direktor, 
Regierungs-Rath von Kahlden-Normann. 


Befanntmahung. 

Der Mübhlenmeifter Johann Ferdinand Le: 
renz zu Glausborf babfichtigt auf einem, ihm zu 
diefem Zwecke von dem Bauer Kolberg bafelök 
überlaffenen Grundftüde, eine Bockwindmüũhle mit 
zroei Mablgängen zu erbauen. 

Mit Bezug auf den $ 29 ber Allgemeinen Ge 
werbe- Ordnung vom 17. Januar d. 3. werben 
alle diejenigen, welche durch bie von dem ıc. Los 
renz intendirte Anlage in ihren Rechten gefährdet 
zu werben beforgen, hiermit aufgefordert, ihre Eins 
wendungen dagegen binnen vier Wochen präcluft- 
vifcher Frift ‚bei dem unterzeichneten Amte anzu: 
zeigen. offen, den 21. Yuli 1845. 

Königl. Rentamt. 


Bekanntmachung. 

Bei dem bevorſtehenden Neubau der Bohr⸗ 
und Schleifmühle auf ber Getvehrfabrif bei Span 
dau fol, zur Erzielung einer geichmäßigern Fa⸗ 
brifation, eine andere Bertheilung der zur Fabrik 
gehörigen Waſſerktaft in der Art ansgeführt were 
den, daß die Schügöffnungen in ben Gerinnen der 
neuen Bohr= und Schleifmühle größer als bisher, 
und die Schägöffnungen an den Gerinnen der ans 
deren Werke entfprechend verfchmälert werden, 
wobei jedoch, weder eine Veränderung bes Fach⸗ 
baums, noch der totalen Weite fümmtlicher Ge» 
sinne vorgenommen wird. 

Dies Vorhaben wird hiermit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, mit der Aufforderung, etwa⸗ 
nige Eimvendungen dagegen binnen vier W: 
welche Frift für alle Einwendungen, die nicht prie 
vatrechtlicher Natur find, präckufioifch if, bei ung 
anzubringen und zu begründen. 

Spandau, ben 25. Juli 1845. 

Königl, Rent⸗ und Polizei-Amt. 


Befanntmahung. 
Es follen folgende, der hiefigen Stadtfommune 
gehörige Grundftüde: . 
1) dag hierſelbſt im Uten Bezirk sub Ne, 140b 1 in 
der Wilsnader Strafie belegene, Bol. XX VII 
Pag. 337 des flabtgerichtlichen Hypotheken ⸗ 


buchs eingetragene fogenannte Brenner Wolfe 
8 


je Haug, 
2) dag bierfelbft im IVten Bezirk sub Nr. 82 a 
am Ufer belegene, Bol. V Pag. 741 des ſtadt⸗ 
gerichtlichen ¶ Hypothekenbuͤchs eingetragene, 
bisger zum flädtifchen Krankenhaufe benugte 
Haug, in dem auf 
: ben 26. September d. J., Vormittags 10 Uhr, 
auf biefigem Rathhauſe anberaumten Licitationgs 
tewmine zum Verkauf geftellt werden, zu welchem 
Kaufluftige hierdurch eingeladen tverden. 

Der Verkauf des ad 1 gedachten Haufes, wel⸗ 
ches von den Erben des verfiorbenen Kaufinanng 
Schütte anftatt des Kapitals der von demfelben 
errichteten Stiftung für arme Schuhmacherfamilien 
der Kommune übereignet if, erfolgt Behufs Bes 
ſchaffung und demnächſtiger vorfchriftsmäßiger Be- 
Tegung dieſes Kapitals, und der Verkauf des letzt⸗ 
gedachten Haufes, um theilweis die Mittel zur 
Einrichtung eines geräumigeren Krankenhaufes zu 
getoinnen, nachdem bag bigherige fich „dem Be⸗ 
bürfniß nicht mehr entfprechend gezeigt hat. 

Auskunft über die Kaufbedingungen, den Hy—⸗ 
pothefenzuftand ꝛc. ber Häufer wird auf erfolgte 
Nachfrage von und ertheilt werden. 

Perleberg, den’ 18. Juli 1845. 

Der Meogiftrat. 


Befanntmahung. 

Unter ben werktäglich im biefigen Polizeibürenu 
einzufehenden, auch in dem Termin befonders bes 
kannt zu machenden Bedingungen foll in dem 

auf Montag den A. Auguft d. J., Borm. 10 Uhr, 
im rathhäuglichen Sigungszimmer hier anftehenden 
Termin die Erneuerung des mit Ziegeln einzu- 
deckenden Daches der hiefigen Kirche dem Mindeſt⸗ 
fordernden überlaffen werden. 

Uebernahmsfuftige laden wir daher zu biefem 
Termin hiermit ein. 

Beeliß, den 24. Juli 1845. 

Der Magiftrat. 


Auf den Antrag ber Könige. Regierung . zu 
Potsdam follen die hiefigen Kirchenländereien, bes 
fiebend aus fünf Hörften, einigen andern Ader- 
ftüden und zwei Gärten, vom 1. Oftober d. 3. 
ab, auf neun hintereinander folgende Jahre an 
den Meiftbietenden verpachtet werden. 

Hierzu flieht ein Bietungstermin auf 

ben 8. Auguſt d. J., Vormittags 10 Uhr, 

in unferem Gerichtslokale an, wozu Pachtlufiige 


mit dem Bemerken eingeladen werden, daß bie 
näheren Bedingungen im Termine werben bekannt 
gemacht werben. 
Cremmen, den 22. Zuli 1845. 
Königl. Land» und Stadtgericht. 


Edictal-Eitation. 

Der bierfelbft am 3. Januar 1794 geborne 
Büchfenfchäfter Johann Gottlieb Daniel ‚Voigt, 
welcher mit feinem Bater, dem in Liſſabon verftor- 
benen Gewehrfabrifanten Boigt, im’ Jahre 1807 
dorthin ausgewandert und im Jahre 1824 nach 
Potsdam zurückgekehrt ift, hiernächft aber im Früh⸗ 
jahr 1825 den biefigen Ort verlaffen hat, um fich, 
feiner Angabe zufolge, nach Brafilien zu begeben, 
und deffen Vermögen in circa 800 Thlr. ausſte⸗ 
hende Forderungen beficht, wird hierdurch, fo wie 
die unbekannten Erben und Erbnehmer beffelben, auf 

den 3..Mai 1846, Vormittags 11 Uhr, 
vor dem Herrn Stadtgerichtsrath Siede im Stadt- 
gerichtögebäude vorgelaben, mit der Aufforderung, . ' 
fich entweder perfönlidy oder durch einen gehörig. 
legitimirten Mandatarius, wozu ihm der Juſtiz⸗ 
rath Tollin oder Dortu, fo wie der Juſtiz⸗ 
Kommiffarius Sello in Borfchlag gebracht wer⸗ 
den, im gedachten Termin gehörig zu melden, wi— 
drigenfalls die Tobdeserflärung bes ıc. Boigt durch 
Erfenntniß erfolgen und fein Vermögen ben be= 
Eannten Erben, in deren Ermangelung aber dem 
Fiskus zugefprochen und verabfolgt werden wird. 

Potsdam, den 23. Juni 1845. 

Königl. Stadtgericht hieſiger Reſidenz. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 31. Januar 1845. 
Das in ber Cöthener Strafe Nr. 6 beisgene: 
Skodowskhyſche Grundfüd, gerichtlich abgeſchätzt 
zu 5443 Thle. 5 Sgr., ſoll 
am 11. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichteftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regifiratur einzufehen. 
Die dem Aufenthalte nad unbekannten Real- 
Intereffenten,, Ziegeleibefiger Johann Friedrich 
Wendtland und Particulier Philipp Yulius 
Kuhn, werden Hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 21. Januar (1845. 
- Das in der Muladegaffe Nr. 3 belegene En⸗ 

zerſche, jetzt Saffefche Grundftüd, gerichtlich 


so 


a t zu 8286 Chfe. 14 Sor. A Pf. fol, weil 
die Kauferin das Kaufgeld nicht berichtigt hat, 
am 18. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle vefubhaftirt wegben. Tare und 
Hyyothekenſchein ſind in der Regiſtratur einzuſehen. 
Die dem Aufenthalte nach unbekannten Ge⸗ 
ſchwiſter Sorge oder deren Erben werden hier 
durch öffentlich mit vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 27. Februar 1845. 
Das am Enfeplag Nr. 1, in ber Beſſelſtraße 
Nr. 6 belegene Stodbomsfyfche Grundftüd, ge 
zichtlich abgefchäßt zu 11,734 Thir. 5 Sgr. 6 Pf., fol 
am 13. Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werben. Tare und 
Hypothelenſchein ſind in der Regiſtratur einzuſehen. 
Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläu⸗ 
biger: Kaufmann Müller, Gaſtwirth Johann 
gedrid Ehriftian Lange und Kaufmann Wilhelm 
Einanuel Ferdinand Müller werden hierdurch 
öffentlich vorgeladen. 


Nothwenbdiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 28. Februar 1845. 

Dos hierfelbft in der alten Sakobsfiraße Nr. 104 
und 105 befegene Grunbftüd des Steinmegmeifterd 
Adermann, gerichtlich abgefchägt zu 21,076 Thlr. 
3 Sr. 9 Pf., fol Schulbenhalber 

am 10. Dftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhaftirt werben. Tare und 
Hypothekenſchein find in ber Regiſtratur einzufehen. 


Rothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 6. Mär; 1845. 
Dog, in der Blumenftraße Nr. 63 a belegene 

Grundftück des Kunfigärtners Jänicke, gerichtlich 
abgefchägt zu 7775 Thlr. 24'Sgr. 6 Pf., fol 
am 17. Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothe kenſchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 3. April 1845. 
Das hierfelbſt in ber Marfgrafenftraße Nr. 43 
beiegene Grundftüd der Gebrüder Schüg, gericht- 
uch abgefchätt zu 23,333 Thlr. 9 Sar. 2 Pf. fol 
am 11. November 1845, Vormittags 11 Ubr, 
an der Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Dypothekenſchein find in ber Regiftratur einzufehen. 


Nothmwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 7. Mai 1845. 
Das Blumenfiraße Nr. 66 belegene Böttcher⸗ 

meifter Wilhelm Guftav Schmidtſche Orundftüd, 
gerichtlich abgefchägt zu 1462 Thle. 23 Sgr., foll 
am 21. November 1845, Vormittags 11 uhr, 
an der Gerichtsftelle fubhaflirt werden. Tape um 
Hypothefenfchein find in ber Regifiratur einzufeben 


Rothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 2. Juni 1845- 
Die Deffauer Straße Nr. 10 belegene Kam⸗ 
mergerichts ⸗ Kanzliſt Schie dler ſche Bauſtelle, ge⸗ 
rich tůch abgefchägt zu 980 Thir. foll 

am 18. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftele fubhaftirt werden. Tape unb 
Hnpothefenfchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Berkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 7. Juni 1845- 
Das fleine Kirchgaffe Nr. 2 und 3 belegene 
Grundfüd der Ehefrau des Gchneidermeiflerd 
Rauhdft, gerichtlich abgeſchätzt zu 14,639 Thlr. 
20 Sgr. 3 Pf, fol 

am 10. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werben. Late und 
Hypothekenfchein find in der Regiſtratut einzufchen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 13. Zuni 1845. 

Das Köthener Strafe Nr. 15 belegene Parti- 
eulier Anaderfche Grundftüd, gerichtlich abge- 
fhägt zu 12,983 Thlr. 6 Ser. 6 Pf. fol 

am 27. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hyypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 14. Mai 1845. 
Das in der Wollanksſtraße Nr. 15 belegene, 

noch im Rohbau befindliche Kunftfche Grund» 
Müct, gerichtlich abgefchägt zu 5656 Thle., foll 
am 6. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


Nothmwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 14, Juni 1885. 
Das vor dem Schönhaufer Thor, an der 
Schönhaufer Allee belegene Engelerfhe Grunde 





211 


Bin eh gefhrögt zu 1088 Thlr. 3 Sgr. 
., fol 

am 13. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftet werden. Tare und 
Oypothekenſchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 14. Juni 1845. 
Das vor dem Schönhauſer Thor, an der 


Schönhaufer Allee belegene Engelerfche Grund- 


flrück, gerichtlich abgefchägt zu 1053 Thlr. 2 Ser. 
6 Pf. fol 


am 10. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werben. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratır einzufehen. 


Nothmwendiger Verkduf. 

Staodtgericht zu Berlin, den 23. Juni 1843. 
Das in der Kaiferfiraße Nr. 17 bierfelbft be⸗ 
logene, früher Rahnefche, jest Jacobifche Grund- 
nu Be abgeſchätzt zu 4272 Chir. 28 Ser. 

er 

am 17. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
am der Gerichtöftelte fubhäftirt werden. Tare und 
Sypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Die imbefannten Realprätendenten werden hier⸗ 
> durch unter der Warnung der Präckufion, fo wie 
gleichzeitig ber dem Aufenthalte nach unbekannte 
titulirte Beſitzer, Rentier Andreas Sigismund 

Rahne öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 26. Juni 1845. 
Das Diffauer Straße Nr. 36 belegene Parti⸗ 
culier Walterfche Grundftüd, gerichtlich abge⸗ 
ſthätzt zu 2965 Thlr. 11 Ser., fol 
am 20. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsftelle fubhaftirt werden. "Tare und 
Hypothefenfchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berkin, ben 27. Juni 1845. 
Das in ber Palliſadenſtraße belegene Tifchler- 
meifter Albrechtfche Grundftüd, gerichtlich abge- 
ſchaͤtzt zu 18,758 Thlt. 3 Gar. A! Pf., foll 

am 6. März 1846, Vormittage 11 Uhr, 
am der Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden. Tare amd 
Hypothekenſchein find in der Negiftratur einzufehen. 


SubhaftationgsProclama. 
Das an ber Friedrich Wilkelmes und Steins 


ſtraßen⸗ Ede hierſelbſt belegene und auf.7870 Thlr. 
gerichtlich abgeſchätzte Wohnhaus, nebſt Zubehör, 
des Gaſiwirths Klaus, fol in nothwendiger 
Subhaftation 
am 15. November d. J., Vormittags 11 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtäftelle öffentlich meiſtbietend 
verkauft werden. Tare und Hypothekenſchein kön⸗ 
nen von den Kaufluftigen in unferer Regiftratur 
täglich eingefehen werden. 

Neu-Ruppin, den 26. März 1845. 

Königl. Preuß. Stabtgericht 


Subhafationd-Patent. 
Nothbwendiger Verkauf. 
Königl. Stadtgericht in Perleberg. 
Folgende, den Rector Schulgfchen Erben ge- 
örigen Antheile an den im neuen Hypothekenbuche 

ol. XXXV Pag. 1 eingetragenen Mühlen in 

Perleberg nebft Zubehör, wovon jeder auf 65 Thlr. 
abgefchätzte Antheil den z; Theil biefer Mühlen 
mei —8 ein beſonderes Folium im Hypotheken⸗ 
uche hat, 
Nr. 34 Bol. XXIT Pag. 325, 
Nr. 35 Bol. XXI Pag. 337, 
Nr. Al Bol. XXIII Pag. 61, 
j Hu Bel. KUN Dee 18, 
ſollen Behuf rt Auseinanderfegung ber Befiger 
am 8. September 1845, 
Vormittags 11 Uhr big Abends 6 Uhr, 
* an ordentlicher Gerichtsftelle fubhaflirt werden. 
Alle unbekannten Realprätendenten und Bor- 
kaufe » Berechtigten werden aufgeboten, ſich bei 
Bermeibung der Prächufion in diefem Termine zu 
melden. Die Tarations-Inftrumente und neueſten 
Hppothefenfcheine find mit den Verkaufsbedinguu⸗ 
gen in der Regiftratur einzufehen. A 
Nothwendiger Verkauf. 

Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu Wriegen, 
den 1. Mai 1845. 

Das hierſelbſt belegene, im Hypothekenbuche 
der Stadt Bol. II Pag. 241 Nr. 70 verzeichnete, 
dem Bädermeifter Wilhelm Graßhoff gehörige 
Wohnhaus, zufolge der, nebſt Hhpothefenfchein, 
in unferer Regiftratur einzufehenden Tore auf 
652 Thlr. 4 Gr. 8} Pf. gerichtlich ag 
fol am 10. September 1845, Vormittags 11 Uhr 
an ordentlicher Gerichtsſtelle hierſelbſt vor deni 
Herrn Juſtizrath König ſubhaftirt werden. 





sı2 


Nothmwendiger Verkauf. 

Gräflich von Igenpfig Frieblandfches Amtsgericht. 

Das Steinbornfche Büdnergrundflüd Nr. 2 
zu Alt⸗ Friedland, abgefhägt auf 283 Thlr. zu⸗ 
folge ber, nebft Hypothekenſchein in ber Regifiras 
tur einzufehenden Tare, ſoll 

am 15. September d. I., Vormittags 10 Uhr, 

auf Amt Friedland fubhaftirt werden. 

Wriezen an ber Oder, ben 31. Mai 1845. 


Nothwendiger Berfauf 
zur Auflöfung der Gemeinfchaft. 
Das König. Land- und Stadtgericht zu Lenzen, 
den 23. Juni 1845. 
Der zum Nachlaffe des verftorbenen Hüfners 


Sohann Peter Jacob Möhring gehörige Hüfner- 


hof zu Zuggelrade, nach Abzug des Altentheils ab» 
geſchätzt auf 528 Thlr. A Sgr. 5 Pf. zufolge ber, 
nebft Kaufbedingungen in der Regiftratur einzufe- 
henden Tare, fol 

am 7. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, 
im hiefigen Gerichtslofale fubhaftirt werden. 

Die unbekannten Realprätenbenten werden hier- 
mit unter Verwarnung der Prächufion öffentlich 
vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Prenzlau, den 16. Juni 1845. 
Daß hierſeibſt in ber Schufzenftraße sub Nr. 
Asl belegene, dem verfiorbenen Hutfabrikanten 
Zohann Gottfried Fehrmann gehörige Wohn- 
haus, fo ein ganzes Erbe, nebft bazu gehörigen 
Landfaveln im großen Bruche und im Fohlen- 
bruche, abgefchägt auf 1638 Thlr. 3 Gar. 3 Pf. 
zufolge der, nebft Hypothekenſchein und Bedingun- 
gen in unferer Regiftratur einzufehenben Tare, fol 
am A. Oktober 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Berkauf. 

Land» und Stadtgericht zu Dahme, den 2. 
Juni 1845. 
Das bem Schenkwirth Gottftied Otto ge= 
hörige Stammgut des zu Rofenthal belegenen 
ar abgefchägt auf 981 Thle. 21 Ser. 
2 ®f., fo 
. am 4. Dftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaftict werden. 
Zare und Hppothefenfchein Eönnen in der Re 
giftratur eingefehen werden. Alle unbefannte Real- 
prätendenten twerden aufgeboten, fich, bei Vermei⸗ 


dung ber Präcluſion, fpäteftend in biefem Termine 


zu melden. 


Nothwendige Subhaftation „ 

Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu Beljig, den 
W. Juni 1845. 

Das Hirtenhaus mit Garten zu Mörz, Bol. I 
Nr. 22 Pag. 337 des Hypothekenbuchs, abgefchägt 
auf 315 Thlr., fol 

am 22. Dftober 1845 
verfauft werden. Die unbekannten Realberechtig- 
ten werden zu dem Termine bei Bermeibung der 
Prächufion vorgeladen. 

Tare und Hppothekenfchein liegen zur Einſicx 
in der Regiftratur vor. 


Nothmwendiger Verkauf. 

Land- und Stadtgericht zu Brandenburg a. d. H. 
den 8. Juli 1845. 

Das hierfelbft auf dem altftäbtifchen Kiez sub 
Nr. 393 belegene, Bol. 9 Fol. 397 des Hypo 
thefenbuchg eingetragene und dem Handelsmann 
©. Fiſch er gehörige Grundftüd, gerichtlich abge- 
ſchätzt auf 241 Thir. 3 Sgr. 8 Pf. zufolge ber, 
nebft Hypothefenfchein und Kaufbeingungen in 
unferer Regiftratur einzufehenden Tare, fol 

am 6. November d. J., Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle vor bem Herrn Tant« 
und Stadtgerichtsrath Auguftin fubhaftirt werden. 


Freiwilliger Berfauf. 

Land» und Stabtgericht zu Reuftabt » Ebers- 
walbe, ben 14. Juli 1845. 

Das den Schulzefchen Erben gehörige Büb- 
nergrundſtück zu Senftenhütte, Nr. A2 des Hypo 
thefenbuchg, nebft brei Aderſtücken in der Felbmark 
Groß⸗ Ziethen, Nr. 64 des Hypothekenbuchs, ab- 
geſchãtzt auf 545 Thlr. zufolge ber, nebſt Hypo» 
thefenfchein und Bedingungen im Ilten Gefcyäftes 
Büreau einzufehenden Tare, foll 

am 1. September 1845, Bormittage 11 Uhr, 
im Schufzengericht zu Senftenhütte an den Meif- 
bietenden verfauft werben. 


Auf dem Schulzenamte zu Sommerfelbt follen 
am 8. Auguft d. J., Vormittags 10 Uhr, 
drei Kühe an ben Meiftbietenden. gegen baare 

Zahlung verkauft werden. 
Gremmen, den 20. Juli 1845. 
Königl, Preuß. Land⸗ und Stabigericht. 


«uf 


sı3 


Aufforberung 

zur Lieferung von harten Chauffeefteinen. 

Auf ber Berlin-Streliger Straße von Sta⸗ 
tion 107 an der Tegeler Chauffee, big Station 226 
in der Nähe des Sandfruges werden bis Ende 
Septembers d. I. circa 150 Schachtruthen harte 
Chauſſeeſteine gebraucht. Diejenigen, welche bie 
Lieferung dieſer Steine ganz oder theilweife über- 
nehmen wollen, haben dem interimiftifchen Wege⸗ 
baumeifter Bogel zu Oranienburg in portofreien 
Briefen ihre desfallſigen Anträge unter Angabe der 
Quantität und des Preifeg der zu liefernden Steine 
zu machen. 

Potsdam, den 29. Juli 1845. 

Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. 


Befanntmadhung. 
Der Kaufmann und Babrif- Inhaber Herr 
H. Wollheim beabfichtigt, auf bem, Mühlenſtraße 
Nr. 48 belegenen Grundfiücke einen Dampfkeſſel 
aufzuſtellen. 
Nach Vorſchrift der Allerhöchſten Kabinetsordre 


vom 1. Januar 1831 und des Regulativs vom 


6. Mai 1838 werden diejenigen, weiche durch die 
beabſichtigte Anlage ſich beeinträchtigt glauben, 
aufgefordert, ihre besfallfigen Einwendungen binnen 
4 Wochen prächufivifcher Frift bei bem Polizei- 
Präfidium anzumelden und zu befcheinigen. 
Berlin, ben 19. Juli 1845. 
Königliches Polizei- Präfidium. 


Befanntmahung. 

Der Mühlenmeifter Grobmann, Befier der 
beim Gute SKaltenhaufen belegenen fogenannten 
Neuenmühle, beabfichtigt die Anlegung eine britten 
Mahlganges und eines neuen Waſſerrades. 

In Gemäßheit de $ 29 des Gewerbegeſetzes 
vom 17. Januar d. 3. bringen wir dies Vorhaben 
des Grohmann zur öffentlichen Kenntniß und 
wird jeder Einfpruchaberechtigter aufgefordert, feine 

etroanigen Eintvendungen binnen ber präcluftoifchen 
Friſt von vier Wochen hier anzumelden. 

Binna, den 28. Juli 1845. 

Königl. Rentamt Zinna. 


Freiwillige Subhaftation 
und Auftion in Kle . 
Das Bolbauergut der Frah m ſchen Erben, 
torirt auf A905 Thle. 12 Sar., foll zu Kletzke 
am 26. Auguft d. I., Vormittags 10 Uhr, 
meiftbietend verkauft, und am folgenden Tage 


ben 27. Auguft d. J., Morgens 8 Uhr, 
das gefammte Vieh⸗ und Wirthſchafts⸗Inventa⸗ 
tium veraultionirt werben. 
Wilsnad, den 17. Zuli 1 
Freiherrlich von Saröfeinfers © Gericht zu Kletzke. 


Nothwendiger Verkauf. 
Land⸗ u. Stadtgericht zu Zehdenick, ben 15. Juli 1845. 
Die dem Bübner Deder und den Erben der 


verftorbenen Ehefi fe 

augehörige, im D jes 

legene Büdnerſtell ou 
am 7. Novemb 

an ordentlicher E J 
Die Taxe un in 


unſerer Regiſtrati 

Zugleich werden alle unbekannten Realpräten⸗ 
denten zu bieſem Termine unter der Warnung der 
Präcluſion vorgeladen. 


Freiwilliger Verkauf einer Ziegelei 

beim Gericht zu Quitzow. 

Die den Erben des Koffäthen Quitling zu 
Schönfeld gehörige, an der Chauſſee belegene Zie⸗ 
gelei, wozu 22 Scheffel Ausfant Ader gehören, 
tarire 1254 Thlr. 28 Ser., foll 

am 9. Dftober 1845, Bormittage 11 Uhr, 
in der Gerichtöftube zu Quitzow meiftbietend ver⸗ 
Eauft werben. 


Die Krug- und Roffäthenftelle Nr. 9 und 11, 
beftehend aus fünf. Wirthfchaftsgebäuden und mit 
dem dazu gehörigen Aderland von 6 Scheffen 
Ausfaat, zu Räbel, dicht bei Werben in ber Alt: 
marf gelegen, ift Erbrheilungshalber zu verkaufen, 
und werben Kaufluftige bierdurch eingeladen, ſich 
auf ben dazu beftimmten Termin, als 

den 12. Auguſt d. J., Vormittags 10 Uhr, 
einzufinden. Die Bedingungen find an Ort und 
Stelfe darüber en ar 

Näbel, ben 24. Juli 1: 

Die en Erben daſelbſt. 


Ich warne hiermit Jedermann, meinem Sohn 
Jacobi Liepmann unter Feinerlei Borwand etwas 
zu borgen, da ich durchaus nicht für Zahlung einftehe. 

M. Liepmann in Neuftadt= Eberswalde. 


Arbeiter, die ſich mit Gteinebubdeln auf den 
Seldmarken Brig und Bukow befchäftigen wollen, 


sı2 


finden gegen guten Lohn dauernde Befchaftigung 
vn Karen — Bei ben Ahauffee- fe 
fehern Sau in Bukow und Kerftian in 
Rirdorf melden. 


Einige Wirthfchafts-Infpektoren und Reviers 

Jäger, welche mit den vorzügl. Empfehlungen ver- 

ar find, fuchen zu Michaelis andermweite Stellen 
uch W. €. Seidel in Zehbdenid. 


Gut empfohlene Wüthſchafterinnen finden het 
vorteilhafte Stellen durch 
W. u. Seidel in Zehdenick. 


Ein Mädchen von außerhalb wünfcht als vper⸗ 
fekte Köchin in einem großen Gaſthof ober als 
Wirthfchafterin auf dem Lande placit_ zu fein. 
Nähere Auskunft in Potsdam, einderficnfe Mr. 4, 
auf dem Hofe links. 


Der im Ofihavelländifchen Kreife aus Perfonen aller Stände gebildete Verein für bie Beiofmung 
treuen Gefindes und für die Befferung entlaffener Strafgefangenen, deffen Gelbmittel and freiritigen 
Beiträgen befchafft werden, hat nachftehende Dienftboten, wegen treuer Pflichterfülung, pro IBAB ale 
zur Auszeichnung geeignet erachtet und belohnt: 



















































Bor- und Zuname Name 
x der Stans. | Aufenthalts— ber 
Dienfiboten. ort. - Dienfiderrfchoft. 
1lCHrifian Hübner ........... Bedienter Staffelde Rittergutsbeſitzer Wilckens. 
2Wilhelmine Boigt .WMagd Dechtow Bauer J. Stoͤlle. 
3. Karoline Wilhelmine Dames... do. Paaren im Glien| = Pritſchow. 
Karoline Wilhelme Miericke ... bo. do. 5 N endland. 
5/Wilpelm Friedrich Pleffow.... Flatow * 3.8. Plefſow. 
v Chriſtian Friedrich Lechner . Nauen Vürger &iepe 
7 rieberife Behrendt ...... do. W. Maaf. 
8|Iohanne Sophie Schmibt . Esin Bauer ichrädt. 
v cinue Louife Feng ........... Paaren im Glien Prediger Winger. 
10 — Wilhelm Falkenberg ..| Knecht Paufin Bauer I. €. Kranke. 
11|&riederife Chriſtiane Proge ....| Magb Groß-Ziethen |Ziegelmeifter Teglig. 
ı2 line Wilhelmine Meißner.. bo. Neu-Behlefanz Koloniſt Köhler. 
13[Raroline Rührmunb ........ do. Groß-Ziethen. (Schmitt Schindler. 
ralöhrifiom Friedrich Thieme ....| Knecht do. Schulze Schröder. 
181 Henriette Wilhelmine Rühbrmund); Magb do. Bauer Ludwig Stein. 
16]Raroline Wilhelmine Böder. bo. Beetz Lieutenant von Quaſi. 
171 Exhmiann. Friede. Schmidtsdorff Kurſcher Priort Amtmann Stuhlmann. 
I18/Andreas Winterberg ........ Kegin Bürger Friedrich Albrecht. - 
19.Katl Friedrich Kunow ....... Marquard Dberfiieutenant von Bifchoffes 
. + werder. 
20 Marie Dorothee Lehmann .... Ceeſtow 


21 Chriſtian Friebrich Dreffel 





Ra Schmidt .......... 

23] Karoline Bölfe .. 

a4 Karl Friedrich Gerlah....... 
25/Mathildbe Pauline Emilie Buſch. Magd 
20 Wittwe Marie Eliſabeth Dahıns do. 


Dyrotz, ben 22. Juli 1846. 


Buchow-Garpzoiv Ritt 


Rittergutöbefiger von Brebom, 
—— von Bredow. 
Königehorft Amtsraih Meher. 


Bornſtädt Bauer Thäle. 

alkentehde | Major von Uebel. 
olffsiafe Koloniſt Wille. 

Eremmen |Kämmerer Rohrlad. 


von Hobe, als Vorſteher bes Vereins. 











315 


Deffentliher Anzeiger 


. zum 32ſten Stüd des Amtsblatt 
der Königlichen Regierung zn Potsdam und ber Stadt Berlin.‘ 





Den 8. Yuguft 1845. . 








* Dem Uhrmacher Ferdinand Leonhardt in 

Berlin ift unter dem 2A. Juli 1845 ein Patent 
auf ein durch Zeichnung und Befchreibung er- 
läutertes, in feiner ganzen Zufammenfegung 
für neu und eigenthümlich erfanntes Platin- 
Feuerzeug, ohne Jemand in der Anwendung 
befannter Theile zu behindern, 

auf ſechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 

und für ben Umfang des Preufifchen Staats er- 

theilt worben. 


° Dem Eduard Semper zu Werden’ ift unter 
dem 2A. Juli 1845 ein Patent 
auf eine mechanifche Vorrichtung an Wölfen 
zum Auflodern und Reinigen der Wolle, in 
der durch eine Zeichnung und Befchreibung 
nachgeroiefenen Zufammenfegung, 
auf acht Jahre, von jenem Tage am gerechnet, 
und für den Umfang des Preußifchen Staats er- 
teilt worden. S 


° Dem Karl Friedrich Raabe in Berlin if unter 
dem 27. Zuli 1845 ein Patent ’ 
auf einen durch Modell und Befchreibung er⸗ 
fäuterten Notenwender, ber in feiner ganzen 
Zufammenfegung als neu und eigenthümlich 
anerkannt ift, ohne dadurch Jemand in ber, 
Anwendung bekannter Theile zu befchränfen, 
auf ſechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 
und für den Umfang des Preußifchen Staats er- 
theilt worden. \ 


* Dem praftifchen Arzte Dr. Weglar zu Aachen 
iſt unter dem 27. Juli 1845 ein Einführunge- 
Patent B 
auf ein Mittel, die Ineruftation der Dampf- 
Eeffel zu verhüten und aufzulöfen, fo weit es 
als nen und eigenthümlich erfannt worden iſt, 
auf act Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 
und für den Umfang des Preußiichen Staats er- 
theilt worden. 





Stedbriefe 
Der Jäger Johann Friedrih Neumann aus 
Dambed, im Medlenburgifchen, gebürtig und zu- 
legt zu Mefendorf im Dienft, hat ſich der Voll- 
fireddung einer gegen ihn, wegen fahrläffiger Töd— 
tung eines Menfchen, rechtskräftig erfannten Strafe 
durch heimliche Entfernung aus feinem legten Dienft 
entzogen, und foll ſich nad) Berlin gervendet haben. 
Wir erfuchen demnach alle Militair- und Civil- 
behörden ergebenft, auf den Neumann vigilıren, 
denfelben im Betretungsfall arretiren und an das 
unterzeichnete Gericht gegen Erftattung der baaren 
Auslagen abliefern zu faffen. — 
Wilsnack, den 30. Juli 1845. 
Freiherrlich zu Puttlitzſches Gericht über Rohlsdorf. 


-Signalement. Name: Johann Friedrich 
Neumann, Geburtsort: Dambed, Religion: 
evangelifch, Alter: 28 Jahre, Größe: 5Fuß 5Z0ll, . 
Haare: braun, Augen: grau, Nafe und Mund: ge- 
wöhnlih, Bart: braun, Gefichtsbildung: oval, 
Statur: ſchlank. Befondere Kennzeichen fehlen, und 
kann die Befleidung nicht angegeben‘ werden. 


* Der nachfiehend fignalifirte Burfche Karl Frie- 
drich Wilhelm Schulge, welcher hier wegen Land- 
freicherei verhaftet geweſen und am 8. d. M. mit- 
telſt Reiferoute nach Spandau, feinem Angehörig- 
feitsorte gewieſen worden, ift bisher dort nicht 
eingetroffen, daher wir auf denfelben aufmerffant 
machen. Nauen, ben 30. Juli 1845. 
Der Magiftrat. 

Signalement. Wohnort: Spandau, Ge- 

burtsort: Nieder - Neuendorf, Religion: evangelifch, 


‚Alter: 16 Sahre, Größe: 5 Fuß 2 Zoll, Haare: 


blond, Stirn: frei, Augenbrauen: blond, Augen: 
braun, Nafe: fpig, Mund: mittel, Zähne: gut, 
Bart: fehlt, Kinn: fpig, Geficht: rund, Gefichte- 
farbe: gefund, Statur: Flein. Befondere , Kenns 
zeichen fehlen. 


Bekfanntmahung. 

Bei dem Urbeitsmann Kerften in Lindow find 
folgende muthmaßlich geftohlene Sachen: 

I) ein Kopffiffen mit grau feinem Inlett, 

2) ein weiß feinen Tiſchtuch, 

3) ein alte Mannshemde, 

4) ein graubuntes Fattunenes Tuch, 

+5) “ein Paar weiß mwollene Strümpfe, 

6) zwei .alte Säcke, \ 

2 zwei Aerte (eine ohne Stiel), 

8) zwei Schneidemeffer, [ 

9) zwei große und ein Fleined Stemmeifen, 
.10) vier große umd zwei Eleine Bohrer, 

N ein Senfenhölzchen, 

12) ein Stampfeifen und eine Miftforfe, 
13) ein Zifchmeffer mit weißer Schaale, 
2 “ein. Karrenfeil, 
15) ein Sielen-Riem, ‘ 
16) fünf Stride, 
17) ein grau feinen, blaugeftreifte® Bett-Inlett 


in Befchlag genommen. Die Eigenthimer werden 


aufgefordert, ſich ſpäteſtens in dem auf 
den 19. Auguft d. J., Vormittags 11 Uhr, 
bierfelöft anberaumten Termine zu melden. Koften 
werden badurdy nicht verurfacht. . 
Alt-Ruppin, den W. Zuli 1845. 
Königl. Land- und Stadtgericht. * 


Befanntmahung 
° Bei einer verbächtigen Perfon find folgende 
Gegenftände in Befchlag genommen worden: 

1) eine Karre von Birfenbolz, in ben Bäumen 
6 Fuß. lang, 224 Zoft breit, der untere Theil 
hat finf Sproffen, der obere (die Lehne) ſechs 
Sproffen, hat ein mit Eifen befchlagenes 
Schiefrad mit. eifernen Ringen um die Welle 
und zwiſchen Rab und Baum mit Eifen über- 
ſchlagen. Die Karre ift Übrigens noch un⸗ 
verfebrt und faft wie im neuen Zuftande. An 
berfelben befindet fich: 

2) ein Karrenfiel, vom Seiler aus Hanf bereitet 
und ziemlich deſekt; 

3) ein Fünf-Scheffelfad‘, faft neu, aber auf der 
einen Seite ein Loch wie vom Wagen durch⸗ 
ſcheuert. Auf dem Sad fteht in ſchwarzer 
Delfarbe: Chriffian Millert Zichow 1845. 
beieichnet, ift 23 Elfen lang und 13 Ellen 

reit; 

4) ein Heiner Kober, worin eine. Metze gebet. 
Der Kober firhet etwas alt aus und hat im 
Boden in der einen Ede ein kleines Boch. . 


so u — 


Mir fordern biefenigen, benen b m Ga- 
hen entwendet worden ober ſonſt abhanden gekom⸗ 
men find, fich - 

am 11. Auguſt d. 3., Vormittags 10 Uhr, 
alihier an gersöhnlicher Gerichtöftele zu melden. 

Koften werden dadurch nicht verurfacht. 

Greifenberg i. d. Ukermark, den 1. Auguft 1843. 

von Buchfches Gericht über Stolpe. 


Dem Schulzen Frenz zu Karchow ift in der 
Nacht vom 13. auf den 1A. d. M. aus ber Kop 
pel ein Pferd gefiohlen worden. 

Daffelbe ift ein dunfelbrauner Wallach, 34 Jahe 
alt, 5 Fuß 1 Zoll Preußifchen Maaßes groß, etwas 
fenfrüdig und mit einem kleinen Nabelbruch be 
haftet; übrigens aber ohne weitere Abzeichen. 

Mir erfuchen, auf diefes Pferd zu vigiliren, 
baffelbe, wo es fich findet, wit deſſen Führer ans 
‚subalten und ung bavon fchleunigft in Kenntaik 
zu feßen. Die Erftattung ber Futterungsfoften 
und anderer Auslagen wird zugeficyert.. 

Signatun Röbel im vereinten vitterfchaftlichen 
Kriminalgerichte am 15. Juli 1845. 


Befunntmahung 

Am 27. d. M. it dem Gerichtsman Luſche 
au Sranzöfifch-Buchholz ein zweijährige: Stute 
fohlen, hellbraun, ‚circa A Fuß O4 Zoll hoch, mit 
weißem Flecke an ber Kothe des einen Hinterfußes, 
ohne fonftiges Abzeichen, von ber Weide entlaufen, 
und nach eingezogenen Erfundigungen am 28. d. M. 
Bor- und Nachmittags auf ber Feldmark Wefel 
gefehen worden, jedoch nicht habhaft zu werben 
geweſen. 

Alte Wohllöbl. Ortsbehörden werben ergebenſi 
erſucht, das vorbezeichnete Fohlen, wo es ſich ans 
finden ſollte, gefälligſt anhalten laſſen uud une ba» 
von ſogleich Mittheiluug machen zu wollen. 

Berlin,-den 31. Juli 1845. 

b Königl. Rentamt Mühlenhof. 


Berlorner Paß. 
* Der nachfiehend fignalifirte Schiffsfnecht Hein» 
rich, Ferdinand Beitor hat angeblid ben ihm 
bier ertheilten und zulegt vor etwa ſechs Wochen 
in Stettin vifirten Paß verloren. Zur Vermeibung 
von etwanigen Mißbräuchen wird dies hierdurch 
öffentlich befannt gemacht, und der gebachte Pag 
hierdurch für ungültig erklärt. \ 
Berlin, den 28. Juli 1845, ( 
Königl, Polizei Präfibium, 


Signalement. 36 Sahre alt, Religton: evan⸗ 
gelifch, Größe: 5 Fuß 7 Zoll, Haare: blond, Augen- 
bdrauen: blond, Augen: blau, Stirn: frei, Nafe: 
farf, Mund: mittel, Kinn und Geficht: oval, Ge- 
fichtöfarbe: gefund. Beſondere Kennzeichen fehlen. 





* Verzeichniß 
der Vorleſungen, welche im Winterſemeſter 
1843 an ber Königlichen ſtaats⸗ und lands 
wirthſchaftlichen Akademie Eldena 
gehalten werben. _ 

Die Borlefungen an ber Königlichen ſtaats⸗ 
und landwirthſchaftlichen Akademie werden für das 
nächſte Winterfemefter am 15. Dftober beginnen 
- fih auf folgende Unterrichtsgegenftände be- 
siehen: 

1. in» und Anleitung zum alademifchen 
Studium. Wirthfchafts- (Gerwerbs«) Polizei. Dar⸗ 
ftellung der Preußifchen Berfaffung und Behörben- 
Organifation.. Profeffor Dr. Baumfarf. 

2. Allgemeiner Ader- und Pflanzenbau; Als 
gemeine Vieh⸗ und Schaafzucht, Aderbaufgfteme, 
Iandroirthfchaftliche Buchführung und Demonfiras 
tionen, Profeffor Gilbemeifter. _ 
> 3. Repetitorium. über fpeciellen Pflangenbau; 
Darftellung und Erklärung der Tandwirthfchaftlis 
chen Geräthe und Aderwerkzeuge, Dr. Schober. 
3ü die Küchengartenbau,: afademifcher Gärtner 

u e. J 

5. Landwirthſchaftliche Technologie, Experi⸗ 


mental⸗ und Agrikultur⸗Chemie, Bodenkunde, Pro- 


feſſor Dr. Schulze. . 

6. Anatomie, Phyſiologie und Geographie der 
Pflanzen, Naturgefchichte der Forfipflanzen; Walds 
bau, Mineralogie und Geognofie, Profeſſor Dr. 
Schauer. 

7. Anatomie und Phyfiologie der Hausthiere; 
Innere Kranfheitslehre, Profeffor Dr. 
... 8. Baufonftruftionslehre; Veranſchlagung länbs 
licher Gebäude, Wege- und Wafferbau, Uniders - 
fitäts - Bau-Infpeftor Menzel. 

9. Praktiſche Stereometrie; ebene Trigono⸗ 
metrie und Einzelnes aus ber Arithmetik; Mecha⸗ 
nik und Maſchinenlehre, Profeffor Dr. Grunert. 
fer 10. Lanbwirthfchaftsrecht, Profeffor Dr. Be⸗ 

eler. 

In Betreff der näheren Angaben, welche bes 
züglich ber Borbildung an die zum Gintritt ſich 
Meldenden zu ftelfen find, fo wie wegen jeder an- 
deren gewũnſchten Auskunft, beliebe man ſich an 


Haubner. . 


87 - .n 
den Untergeichtieten zu wenden, welcher ſolche 


gern ertheilen wird. 
Eldena, im Juli 1846. 


Die Direktion der Königlichen ſtaats⸗ und land⸗ 


wirthſchaftlichen Akademie. 
E. Baumſtark. 


Der im Polizeibezirk der Rittergüter Mehen⸗ 
burg auf der Düpower Waſſermühle wohnende 
Müſhlenmeiſter Rump hat die Abſicht, auf einem 
ihm eigenthümlich gehörenden, auf ber Feldmark 
der Stadt Mehenburg belegenen Ackerplan eine 


bhoftändifche Windmühle mit zwei Mahlgängen zu. 


erbauen. . 

Died Vorhaben wird nad) Vorfchrift des $ 29 
der Wlgemeinen Gewerbes Ordnung vom 17. Ja⸗ 
nuar d. 3. hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ 
bracht mit der Aufforderimg, etivanige Einwen⸗ 
dungen gegen biefe Anlage binnen einer Frift von 


> vier Wochen, welche gegen alle Einwendungen, 


die nicht: privatreshrlicher Natur. find, präcluſiviſch 
ift, bei und anzumelden. - 
Megenburg, ben 28. Zuli 1845. 
Der Magifirat. 





Befanntmadhung. 
Der vormälige Polizei-Sekretair Bachmeyer 


zu Neu-Ruppin, jet zu Rädel, beabfichtigt auf 


dem ihm gehörigen, auf der Feldınarf Rädel bes 
legenen Ader eine Ziegelei anzulegen, und zu dies 


fem Behufe einen maffiven Brennofen, einen Erd: 


ofen und eine Trockenſcheune zu erbauen. 


Nach Vorfchrift des H W ber Allgemeinen 
Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar d. 3. werden. 


diejenigen, welche ſich durch biefe Anlage beein- 
tächtigt glauben, aufgefordert, ihre Einwendungen 
binnen vier Wochen prächufivifcher Friſt bei dem 


. umtergeichneten Ainte anzuzeigen und zu befcheinis 


gen. Brandenburg, den.31. Zuli 1845. . , 
-Königl. Rents und Polizei- Amt Lehnin. 


Befanntmadhung. 
° Bom 1. d. M. ab if in Wolfshagen eine, bem 
unterzeichneten Poflamte untergeordnete Königl. 


PofsErpedition errichtet, welche mittelft ber täg= - 


lichen Perfonenpoften, zefp. nach Prenzlau und 
Nen⸗ Brandenburg und der wöchentlich dreimaligen 
Kariolport über Strasburg nach Paſewalk und zus 
rück, mit den benachbarten Poft-Gourfen, nach 
allen Richtungen in Verbindung getreten. ift. 
Die nach Wolfshagen und Umgegend beftimmte 
- . 


Korrefpondenz, Packet⸗ und Geldfenbungen werden 
von fegt ab von ber neuen Por-Erpebition zu 
bezieben fein; auch Fönnen fämmtliche Zeitungen 
und Journale bed In- und Auslandes, fo wie bag 
Regierungs = Amtsblatt und die Geſetzſammlung 
nach Maßgabe des zu Jebermanns Einficht bei 
derfelben aushängenden Zeitunge = Preiscourants 
dort beftellt und bezogen werden. 

Dieſes wird im Auftrage des Königl. General 
Poſtamts mit dem Bemerfen befannt gemacht, daß 
bei dem Königl. Zollamte in Wolfshagen bie ſiener⸗ 
amtliche Abfertigung aller mit den Poften vom 
Auglande eingehenden Päckereien ſtatt findet. 

Prenzlau, ben 1. Auguſt 1845. 

j Königl. Poftamt., 





Befanntmadhung. 
* Eine dringende Reparatur der hiefigen Archen⸗ 
brücke macht die Sperrung berfelben vom 13. bie 
incl. 17. Auguft d. 3. nöthig, wodurch bie Vers 
bindung zroifchen Berlin und Buchholz über Königs⸗ 
- Wufterhaufen in diefen fünf Tagen für Fuhrwerk 
unterbrochen wird. - 

Dies bringen wir hierdurch mit dem Bemerfen 
zur Öffentlichen Kenntniß, daß die Reiſenden wäh⸗ 
rend dieſer Zeit ihren Weg über Mittenwalde ein 
zufchlagen haben: \ 

Könige-Wufterhaufen, den 31. Juli 1845. 

Königliche Haus » Fibei - Corhmiß - Rent - und 
Polizei-Amt. 


Zu dem ungefähr 230 Thlr, betragenden Nach⸗ 


laffe des unter dem 1. Rovember 1844 für tobt " 


ertlärten Müllers Johann Peter Lemm haben fich 
bisher als nächfte Erben feine Gefchtoifter- Kinder 
gemeldet und werben daher die etwanigen unbe 
kannten näheren, oder gleich nahen Erben aufge 
fordert, ihre Anfprüche fpäteftens in dem 

am 8. September d. 3., Vormittags 11 Uhr, 
vor'dem Herrn Stadtgerichtd-Direftor v. Schne- 
ben auf dem hiefigen Stadtgerichte anftehenden 
Termine geltend zu machen, und ihre Legitimation 
zu führen, widrigenfalls der Nachlaß" den nächft 
Tegitimirten Erben ansgehändigt werben wird. 

Neu>Ruppin, den 12; Juni-1845. 

Königl. Preuß. Stadtgericht. 


Edicetal- Eitation. 
Die unbekannten Gfäubiger bes hierfelbft ver- 
Korbenen Tuchfabrifanten Karl Friedrich Arnold, 
Über deffen Nachlaß durch die Verfügung vom 


318 


heutigen Tage ber Konkurs eröffnet iſt, werben 
hierdurch aufgefordert, ihre etwanigen Anfprüche 
an die Maffe in dem hierzu auf 

den 27. Oftober 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an biefiger Gerichtöftelle vor dem Herrn Land» 
und Stadtgeriht®-Director Schufter anberaum- 
ten Termine perfönlich ober durch einen zuläffigen 
Bevollmächtigten, wozu ihnen der Juſtiz⸗ Kommiſ⸗ 
farius Bohn hierfelbft in Vorfchlag gebracht wird, 
geltend zu machen, widrigenfalis fle mit ihren or: 
derungen präcudirt und ihnen deshalb gegen bie 
erfchienenen Gläubiger ein ewige Stillſchweigen 
auferlegt werden wird. 

Beeskow, den 26. Juli 1845. 
Königliches Preußifches Land⸗ und Stadtgericht. 


. Dffener Irreft. 
Nachdem von uns über den Nachlaß bes hier⸗ 


ſelbſt verftorbenen Tuchfabrilanten Karl Friedrih " 


Arnold ber Konkurs eröffnet worden, werben alle 
diejenigen, welche von dem Gemeinfhuldner etwas 
an Gelde, Sachen, Effekten ober Brieffchaften hin- 


‚ter fich haben, aufgefordert, bavon bem unterzeich⸗ 


neten Gerichte fofort treulich Anzeige zu machen 
und die. Gelder oder Sachen, mit Borbehalt ihrer 
Rechte, in unfer Depofitorium abzulicern. Sebe 
anderweitig erfolgte Zahlung oder Ablieferung wich 
für nicht gefchehen erachtet und zum Beften ver 
Maffe nochmals beigetrieben; diejenigen Inhaber 
folcher Gelber oder Sachen aber, welche diefelben 
verſchweigen und zurüdhalten, werden auferbem 
alles ihres daran habenden Unterpfands- und ans 
dern Rechte für verluftig erflärt werben. 

Beeskow, den 26. Juli 1845. 

Königl. Preuß. Land⸗ und Gtabtgericht. 





Nothwendiger Berfauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das auf dem Schiffbauerdamm Nr. 14 hier⸗ 
felöft belegene Wohnhaus nebft Zubehör, abges 
ſchätzt auf 18,698 Thle. 10 Sgr. 10 Pf. zufolge 
der, nebfi Hypothekenſchein und Bedingungen im 
der Regiftratur einzufehenden Tape, fol 

am 15. Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
au ordentlicher Gerichtöftele fubhaftirt werden. 

Alle unbefannten Realprätendenten werben auf: 
gefordert, ſich ‚bei Vermeidung ber Prächufion ſpaͤ— 
tefteng in hiefem Termine zu melben. 


Das an der Ede der Ghauffee- und Keflel- 
ffraße belegene, dem Maurerpolier Kuuſi (gehörige 





210 


Grundaück, auf welchem ſich ein dreiſtöckliges im 
Rohbau aufgeführtes maſſives Wohnhaus befin⸗ 
det, in feinem jeßigen Zuftande abgefchäßt auf 
8378 Thlr. 19 Ser. 2 Pf. zufolge‘der, nebft Hy⸗ 
pothelenſchein und Bedingungen in det Regiftratur 
einzufehenden Taure, foll ö 

am 13. Januar 1846, Vormittags 14 Uhr, 
an orbentlicher Gerichtsſielle fubhaftirt werben. 

Berlin, den 9. Juni 1845. 

Königl. Preuß. Kammergericht. 


Rothwendiger Berfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, ben 1. Februar 1845. 
Das, Schonhaufer Allee Nr. 142, belegene Eaffe⸗ 
tier Hufnagelfche Grundftüd, gerichtlich abge- 
ſchätzt zu 10,819 Thir. 6 Spr. 104 Pf., fol 
am 22. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhafirt werden. Taxe und 
Hypothekeuſchein find in ber Regiftratur einzufehen. 
Die dem Aufenthalte nach unbekannte Wittwe 
Vogel, Theodore Wilhelmine, geb. Uhlemann, 
wird hierdurch öffentlich worgeladen. 


Nothwendiger Verkauf 
Stadtgericht zu Berlin, den 21. Februar 1845. 
Das in der Behrenſtraße Nr. 18 belegene 


Rehmannfche Brundftüd, gerichtlich abgeſchaͤtzt zu 


6454 Thle. 26 Sgr. 9 Pf., foll 
om 29. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an der Gerichtöftelle fubhaftirt werben. Tare und 

Hypothefenfchein find in der Regiſtratur einzufehen. 
Die dem Aufenthalt nach unbekannten Hypo⸗ 

— ⸗Gläubigerinnen, die Wittwe Lehmann, 
ie Dorothee, geb. Mein tz, und bie Wittwe 

Lieſch, Johanne Charlotte Sophie, geb. Teeg, 

werden hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 


" Stabtgericht zu Berlin, den 22. Februar 1845. 


Das in der Grenabierftraße Nr. 9 belegene, zur 
Schloffermeifter Gögefchen Konkursmaſſe gehörige 
Orundftüd, gerichtlich, abgefchägt zu 6019 Thlr. 
13 Sgr. 6 Pf., fol J 

am 30. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtgftelle ſubhaſtirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Die unbekannten Realprätendenten werden hier⸗ 


durch unter der Verwarnung der Präcluſion vor⸗ 


geladen. B 


- Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, ben 24. Februar 1845: 
Das in ber Köthener Strafe Nr. 13 belegene 
Hutz eſche Grundſtück, gerichtlich abgeſchätzt zu 
18,630 Thlr. A Ser. 6 Pf., fol 
am 3. Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werben. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


. Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben. 23. April 1845. _ 
Die große Frankfurter Straße Nr. Aa und 
Nr. Ab belegenen Grundflüde des Kaufmanns 
Johann Friedrih Müller, tarirt refp. zu 2604 
Thlr. 15 Ser. und 1437 Thlr. 11 Sgr. 8 Pf. 
follen, jedoch getrennt, , 
am 6, Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werben. Care und 
Hypothekenſchein find in ber Regificatur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. . 

Stadtgericht zu Berlin, den 28. April 1845. 

Das Niederwallſtraße Nr. 19 befegene Gelbs 
gießer Martensfche Orundfüd, gerichtlich abge- 
ſchätzt zu Thir. — Sgr. 1 Pf., fol 

am 13. Januar 1846, Vormittags 14 Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Taxe und 
SHppothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 

Die dem Aufenthalte nach unbekannte Wittive 
Ahrendts, Anne Judith geborne Urbain wird - 
hierdurch öffentlich vorgeladen. - 


Befanntmahung. 
Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 2. Mai 1845. 
Das hierſelbſt in der Göthenerfirafe Nr. 16 
belegene Grundſtück des Particulier Johann. Hein⸗ 
rich Anacker gerichtlich abgefchägt zu 13,622 Thlr. 
26 Sgr., fol Schuldenhalber . 

am 9. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, ' 
an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Taxe und 
Hppothekenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verfauf. . 
Stabtgericht zu Berlin, den 15. Mai 1845, 
Das hierſelbſt an der Kommunifation zwiſchen 
dem Halleſchen und Anhaltfchen. Thore belegene 
Grundftüc des Tifchlermeifters Carl Friedrich Wil⸗ 
beim Walter, gerichtlich abgefchägt zu 13,351 Thlr. 

12 Sgr. 9 Pf. ſoll ! 
am 2. Januar 1846, Vormittags 14 Uhr, 


_ er . 320 u . 
an ber Gerichtöflelle fubhafirt twerden. Tare und | 


an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werben. Taxe und 
‚Huporhetenfchein find in der Regiftratur einzuſehen. 


— Nothwendiger Verkauf.‘ 
Stadrgericht zu Berlin, den 2A. Mai 1845. 
Das in “der Lietzmannsgaſſe Nr.. 10 belegene 


Nuhbergfche Grundftüd, gerichtlich abgefchäßt - . 


zu 7480 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf. foll,- anftatt am 
28 Dftober, Ss. 8 Dt; (0, " 
am 16. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 


an der Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 


‚Hüpothefenfchein find in ber Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 28. Mai 1845. 
Das hierfelbk in der Zimmerfiraße Nr. 61 be⸗ 
iume Wagnerfhe Fra a I 
ägt zu 12;1 ir. 11 x. 9 Pf, fol 
Schulbenhalder sr j 


am 30. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 


an der Gerichtsſtelle fubhaftirt werben. Taxe und 
Hypothefenfchein find in ber Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 30. Mai 1845. 
Der Antheil des Kaufmanns C. ©. 2. Elts 

ſchig an dem am Büſchings⸗Platz Nr. 17 an der 
Ede der Mehnertfiraße belegenen Grundſtücke, fol 
am 3. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Taxe und 
Hyypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen, 
und wird bemerkt, daß die Tare bes ganzen Grund» 
ſtücks 25,441 Thlr. 22 Sar. 3 Pf. "beträgt. 


Rothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 30. Mai 1845. 


Das bierfelbft in der Cöthenerſtraße Nr. 31° 


belegene Grundftüct des Glafermeifters Johann 


Gottlieb Huße, gerichtlich abgefchäßt zu 12,874 


Thlr. 25 Sar., .fo - R 

am %. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiffratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 31. Mai 1845. 
Das hierſelbſt in der Hirfchelftraße Nr. 14 

und Deſſauerſtraßen⸗Ecke belegene Grundftüd des 

Particulier Johann Caspar Änacker, gerichtlich 

abgeſchätzt zu 223,908 Thlr. 7 Ser. 6 Pf., foll 
am 27. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 


Hypothekenſchein ſind in der Regiſtratur einzüfehen. 


Notbwendiger Berfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 30. Mai 1845. 
Das hierfelbſt in der Charlottenkraße Nr. 19 

und Schügenfiraßen-Ede belegene, auf ben Na⸗ 
men bes Speifewirths Johann Conrad Ludwi 


- Ellermann im Hppothefenbuche eingerragem | 


Grundftüd, gerichtlich abgefchägt zu 21,091 Thk. 


"4 Sor. 10 Pf., fol 


am 23. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 


an der Gerichtöftele Nubhafirt werden. Taxe und 
. Hppothefenfcheinfind-in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Königl. Landgericht zu Berlin, den 25. April 1845. 
Das dem Amtmann, Louis Friedrich) Wilhein 
Bielau gehörige, in ber Potsdamer Strafe Nr. 57 
belegene Grundftüd, eine von dem Bol. III Rr. 


104 des Hypothekenbuchs von Alt» Schöneberg 


noch nicht abgefchriebene Parzelle, abgeſchätzt auf 
3996 Thlr. 3 Ser. 1 af: zufolge der, nebfl 
Hypothefenfchein in dem Nten Büreau einzufehens 
den Tare, foll 
am 11. September d. 3., Vormittag 1 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtsſtelle, Zimmerfiraße Ar. 2%, 
fubhaftirt werden. . 

Alte unbekannten Realpvätendenten werden auf- 
geboten, fich bei Vermeidung der Präckufion {pas 
teftend in biefem Termine zu melben. 


-Nothwendiger Verfauf. 


Königl. Landgericht zu Berlin, den 25. April 1845. 


Das dem Rittergutsbefiger Ferdinand Deinrih 
Säger gehörige, in der Potsdamer Straße Nr. 39 
befegene, und im Hypothefenbuche von Alt-Sche 
neberg Bol, III Nr. 156 verzeichnete Grundftud, 
abgeſchätzt auf 7265 Thlr. 26 Sgr. zufolge der, 
nebft Hupothefenfchein in dem IIten Bürequ ein 
zuſehenden Tare, ſoll 

am 6. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle, Zimmerſitaße Nr. 2, 
ſubhaſtirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Landgericht zu Berlin, den 30. Mai 1845. 
Das im der Mllerſtraße Nr. 6 gelegene, 
Bol. 1 Nr. 23 des betreffenden, Hhpothefenbuchs 
verzeichnete, den Gaffwitth Carl Süß gehörige 
Grundſtück, abgefhägt auf 9124 Thle. 25 gr. 





321 


zufolge ber, nebft Hypothekenſchein in dem Ilten 
+ Bhreau einzufehenden Tape, foll 
. am 5. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle, Zimmerfiraße Nr. 25, 
fubhaftirt werben. 


Nothbwendiger Verkauf. 

Königl. Landgericht zu Berlin, den-3. Juni 1845. 

Das den brei Schweftern Thiele gehörige 
Koffäthengut Nr. 29 zu Ahrensfelde, abgefchägt 
auf 821 Thlr. — Sgr. 9 Pf. zufolge der, nebit 
Hppotbefenfchein in dem Ilten Büreau einzufehen- 
den Tare, fol 

am 13. Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle, Zimmerfiraße Nr. 25, 
ſubhaſtirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 

Land» und Stadtgericht Storkow, den 21. Fer 
bruar 1845. . 

Das im Dorfe Petersborf, Amtsbezirk Stor- 
kow Nr. 24- belegene, im Hypothekenbuche Bol. 11 
ft 380 verzeichnete, zum Nachlaß des Johann 

jottfried Wolff gehörige Büdnerhaus nebſt Zu⸗ 
behör, auf 304 Thlr. abgefhägt, fol im Termin 

den 18. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle hierfelbft öffentlich 
meiftbietend verfauft werben. 

Xare und Hypothekenſchein find in unferer 
Regiſtratur einzufehen. B 

Die ihrem Aufenthalte nach unbekannten Kun⸗ 
zefchen Eheleute, für welche im Hypothekenbuche 
din Iebenslänglicyes Altentheil eingetragen fteht, 
werden zu dem Termine hierdurch mit vorgeladen. 
Auch werben etivanige Realprätendenten hiermit 
aufgefordert, ihre Anfprüche ſpäteſtens in dem Ver⸗ 
taufstermine geltend zu machen, widrigenfalls fie 
mit denſelben präcudirt und ihnen deshalb ein 
ewiges Stillſchweigen auferlegt werden wird. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Stadtgericht Granſee, den 26. Febr. 1845. 
Das zum Nachlaß bes hierſelbſt verſtorbenen 
BZiegelmeifterd Jürgen s gehörige Erbpachtsrecht 
ber hiefigen Rathgziegelei mit-alem Zubehör, tarirt 
6138 Thle. 15 Ser. zufolge der, nebft Hypothe⸗ 
Eenfchein und Bedingungen in ber Regiftratur ein⸗ 
zuſehenden Tare, fol 

am 20. September d. J., Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 





" Nothwendiger Verkauf. 

Bor dem Königlichen Stadtgericht zu Neu—⸗ 
Ruppin follen die zum Nachlaß des Kaufmanne 
Zeremie Rouffer hierfelbft gehörigen Lände— 
teien. ald: f 

1) ein Wörbdeland, Bol. VII Fol. 229 Nr. 39 
bes Hyvothekenbuchs verzeichnet, 

2)-ein Wörbeland, Bol. VII Fol. 297 Nr. 66 
bes Hypothekenbuchs verzeichnet, 


3) ein deögleichen, Bol. VII Fol. 299 des Hy- 


pothekenbuchs verzeichnet, " 
4) ein.fogenanntes Knöpfchen, Bol. VII Fol. 19 


Nr. 38 und A0 des Hypothekenbuchs ver⸗ 


zeichnet, und 
5) ein Knöpfchen, Bol. VII Fol. 3 Nr. 40 
des Hypothekenbuchs verzeichnet, 
welche Rändereien bei der Separation hierfelbft in 
einen Plan von 8 Morgen und 344 DI Rushen 
lächeninhalt zufammengelegt und gerichtlich, eins 
ſchließlich der auf jene Grundftüce bei der Ge- 
paration gefallenen Weideparcelle von 88 TI Rus 
then zufolge ber, nebft Hypothekenſchein im unferer 
Regiftratur einzufehenden Tare auf 695 KXhlr. 
9 Sgr. A! Pf. tapirt worden find, 
am 11. September 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an orbentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 
Alle unbekannten Realprätendenten werden bei 
Vermeidung ber Prächuflon zu jenem Termine 
ebenfalls mit vergelaten. 
Neu⸗Ruppin, den 19. April 1845. 
Königl. Preußifches Stadtgericht. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stabtgericht zu Wittftod, den 1. Mai 1845. 
Das dem Aderbürger Schmidt gehörige, hier- 
ſelbſt im zweiten Viertel auf dem Werber belegene, 
“Bol. II c Fol. 49 des Hypothefenbuchs verzeich- 
nete und zu bem Werthe von 618 Thlr. 22 Ser. 

+ Df. gerichtlich abgefchätste Wohnhaus fol . 
anı 9. Dftober d. 3, - 

Vormittags 11 Uhr und Nachmittags A Uhr, 

an Gerichtöftelle fubhaftirt werben. 

Tore und Hypothekenſchein find in der Re- 
giftratur des Gerichte einzufehen. . 


Nothwendiger Verkauf. 

Sand- und Stadtgericht zu Brandenburg an 
der Havel, den 17. Mai 1845. J 

Das in ber deutſchen Dorfſtraße der Neuſtadt 

bierfelbft sub Nr. 140 belegene Vol. A Fol, (85 

des Hppothefenbuche eingefyagene und ben Erben 


’ u wo J 


der Garnweber Gottlieb Schülerſchen Eheleute 
gehörige Wohnhaus nebft Hausfavel gerichtlich 
abgeſchätzt auf 512 Thlr. A Sgr. 14 Pf., zufolge 
der, nebft Hhpothefenfchein und Kaufbedingungen, 
in unferer Regiftratur einzufehenden Tare, foll 
am 8. Dftober 1845, Vormittag 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelfe vor dem Deputirten 
Herrn Kammergerichts-Affeffor Bendel fubhaftirt 
werden. ——— 
Nothwendiger Verkauf. 

Daß der verehelichten Pofamentiermeifter Dan⸗ 
zer, Dorothee Henriette geb. Charton gehörige, 
ot. INT Fol. 23 des neuen Hypothekenbuchs ver⸗ 
zeichnete, hierfelbft auf dem Kiez belegene Wohn- 
haus Nr. 75 nebſt Zubehör, gerichtlich abgeſchaͤtzt 
zu 898 Thlr., foll 

am 10. September 1845, Vormittags 10 Uhr, 
Schuldenhalber an ordentlicher Gerichtäftelle fub- 
baftirt werden. 

Der neuefte Hypothefenfchein nebft Tare liegen 
in unferer Regiftratur zur Einficht vor. 

Eremmen, den 18. Mai 1845. 

Königl. Preuß. Fand» und Stadtgericht. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stabtgericht zu Straßburg in ber Udermark, 
den 31. Mai 1845. 

Das zum Nachlaß des Arbeitsmann Schmidt 
gehörige, in ber letzten Straße im fogenannten 
Tiefenthal gelegene Wohnhaus Nr. 160, abge- 
ſchätzt zufolge ber, nebft Hypothekenſchein in der 
Regiftratur einzufehenden Taxe auf 506 Thlr. 
18 Sgr. 9 Pf., foll in termino 

den 9. September 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an gewöhnlicher Gerichtgftelle fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Berfanf. 

Die zu Men; bei Rheinsberg belegene, ben 
Geſchwiſtern Magnié gehörige, Bol. II Fol. 89 
des Hypothekenbuchs vom Dorfe Menz verzeich- 
nete Bübnerftelle, abgeſchätzt auf 845 Thlr. 1 Sgr. 
zufolge der, nebſt Hypothekenſchein in unferer Re— 
giftratur einzufehenden Tare, fol 

"am 7. Dftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle zu Flecken Zechlin 
fubhaftirt werden. 

Die ihrem Aufenthalte nach unbefannte Marie 
Eliſabeth Amalie Magnie wird zu biefem Ter⸗ 
mine mit vorgeladen. 

Wittfiod, den 6. Juni 1845. 

Königl. Juſtiz⸗Amt Zechlin. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Iuftigamt Brüfforo, den 7. Juni 1845. 

Das dem Tifchlermeifter Earl Friedrich Engel 
zu Brüfforw zugehörige, im dortigen Hypothekeu⸗ 
buche Bol. II Fol. 456 eingetragene Grundftüd 
nebft Zubehör, einfchließlich der Erbpachtsgerechtig- 
Eeit an ben Antheil der fogenannten Keel- und 
Wallkavel gerichtlich abgefchägt zu 839 Thlr. 
29 Sgr. 3 Pf., foll 

am 16. Oftober d. J. Vormittags I1 Uhr, 
in Brüſſow ar Gerichtsftelle fubhaftirt werden. 

Tare und Hypothekenſchein find in unferer Re- 
giſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Land- und Stadtgericht zu Jüterbogk, 
den 1. Juli 1845. 
Das den Erben bes Sanitätd -Ratbe Dr. 
Stauß gehörige hieſige Großhaus nebft Hütungs« 


parzelle, abgefchägt auf 2292 Thlr. 25 Sgr. 2 Pf., 


fol Theilungshalber 
am 10. Oftoßer 1845 

an ordentlicher Gerichteftelle fubhaftirt werden. 
Die Tare und ber neuefte Hhpothefen-Zuftand 
Eönnen in der Regiftratur eingefehen werden. Zu⸗ 
gleich) werden alle unbefannten Realprätendenten 
bei Vermeidung fonftiger Präclufion hierzu mit 
vorgeladen. 


Befanntmadhung. 

"Die majorennen Erben der in Trampe verflor- 
benen Wittwe Schmiele, geb. Blaurod, beab- 
fichtigen die zur Nachlaßmaffe gehörigen, in Trampe 
belegenen Grundftüde: 

1) ein Wohnhaus und Stall, 

2) 2 Morgen 24 Ruthen Uder incl. Bauftelle, 

3) eine Bockwindmühle und 

4) einen in der Nähe berfelben belegenen Keller 
aus freier Hand zu verfaufen. 

Ihrem Antrage zufolge haben wir hierzu einen 
Termin auf 

den 21. Auguft d. J., Nachmittags 3 Uhr, 
in der Gerichtöftube zu Trampe angefeßt, und la⸗ 
den daher hierzu die etwanigen Kaufluftigen mit 
dem Bemerfen ein, bag der Kauffontraft, wenn 
dag Gebot von den fämmtlichen Erben annehmbar 
befunden twird, fofort abgefchloffen werden kann. 

Neuftadt- Eberswalde, den 25. Juli 1845. 
Gräflich von der Schulendurgfches Patrimonials 

gericht über. Trampe. 


Noth⸗ 


Nothwendiger Berkauf. 
Königl. Landgericht zu Berlin, ben 15. Juli 1845. 

Die dem Maurerpofier Johann Daniel Chriftian 
Beiedrich, Schröder gehörige Bauftele an der Pots⸗ 
damer Straße, Bol. MI Nr. 153 Fol. 233 des land⸗ 
gerichtlichen Hypothekenbuchs von Alt» Schöneberg, 
abgefchätzt auf 209 Thlr. 7 Sgt. 1 Pf. zufolge der, 
nebft Hupothefenfchein in dem IIten Büreau einzu⸗ 
fehenden Tare, fol 

am 27. Rovember db. 3., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle, Zimmerftraße Nr. 25, 
fubhaftire werden. 





Nothwendiger Berfauf. 

Land⸗ und Stadtgericht zu Freienwalde an der 
Dber, den 14. Yuni 1845. . 

Die den Mecheldefchen Erben gehörige 60 
Morgenftelle Nr. 25 zu Alt-Tornom, abgefchägt 
auf 5940 Thlr., zufolge der, nebft Hhpothefen- 
ſchein in der Regiftratur einzufehenden Tare, foll 

am 6. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle Theilungshalber fub- 
baftirt werben. . 

Alte unbekannten Realprätendenten werben auf- 
geboten, fich bei Vermeidung der Präclufion fpä- 
teens in dieſem Termine zu melden. 


Nothwendiger Berfauf. . 
Stadtgericht zu Wittflod, den 33. Juni 1845. 
Das dem QTuchmachermeifter Bleichftein ges 
hörige, im vierten hiefigen Stadtviertel in der Ket⸗ 
tenfitafie Nr. 34 belegene, zu dem Werthe von 
645 Thlr. 8 Sur. 25 Pf. abgefchägte Wohnhaus, 
fol am 6. November d. J., 
Vormittags 11 Uhr und Nachmittags A Uhr, 
an orbentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 
Tare und Hhpothefenfchein find in der Regi- 
firatur des Gerichts einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
von Saldernſches Erbpachtögericht zu Abbendorf 
unb Haverland. " 
Der dem Koffäthen Friedrich Wilhelm Schulz 
u Abbendorf gehörige, daſelbſt gelegene Koffäthen- 
Nr. 19 des Hyvothekenbuchs, abgefchätzt zufolge 
ber, nebft Hypothekenſchein und Bedingungen in 
der Regiftratur einzufehenden Tare auf 1121 Chir. 
3 Sr. 4 Pf., fol 
am 11. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftele fubhaftirt werden. 


Freiwilliger Verkauf einer Ziegelei 


beim Gericht e& itzow. 

Die den Erben bes Koſſächen Quirling zu 
Schönfeld gehörige, an der CThauſſee belegene Zie- 
gelei, wozu 22 Scheffel Ausfaat Acer gehören, 
tarirt 1254 Thlr. 28 Sgr., fol 

am 9. Dftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
in ber Gerichtöftube zu Quitzow meiftbietend ver- 
bauft werden. PIREEEEEEEGE 

Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Strasburg in der Ukermark, dern 
18. Juli 1845. 

Das hier in der Königsſtraße sub Ar. 468 be⸗ 
Iogene Haus bes Zimmermeifterd Froelich, abge⸗ 
ſchätzt auf 1933 Thlr. 26 Sgr. S'Pf. zufolge der," 
nebſt Hypothekenſchein in der Regiftratur einzuſe⸗ 
henden Tare, foll 

am 11. November 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt werben, 


Nothmwendiger Verkauf. 
Land⸗ und Stadtgericht Beeskow, den 19. Juli 1843. 
Das dem Stellmachermeifter Friedrich Auguft 
Schuſt und deffen Ehefrau Augufte, geb. Nugk, 
zu Coffenblatt gehörige, im dortigen Hhpotheken⸗ 
buche Fol. 193 Nr. 13 verzeichnete und auf 154 Thlr. 
13 Spr. 4 Pf. gerichtlich abgefhägte Häuslergut, 
befiehend in der Wohnung linker Hand des Ein- 
gang in dem ehemals herrichaftlichen Hausmann» 
jaufe, nebf 14 IRuthen Garten beim Haufe, 
33 IRuthen Gartenfand im Felde und 90 IARu⸗ 
then Wieſewachs in der Pfandbucht neben Thie⸗ 
leke's Wiefe, fol 
am 3. November d. I., Vormittags 10 Uhr, 
an hiefiger Gerichtsftele fubhaftirt werben. 
Tare und Hypothekenſchein können täglich in. 
unferer Regiftratur eingefehen werden. 


Freiwilliger Verkauf. 
Stadtgericht zu Prenzlau, den 21. Juli 1845. 
Die im Dorfe Beenz bei Prenzlau belegenen, 
um Nachlaffe des dort verfiorbenen Gutsbeſitzers 
heodor Retfchlag gehörigen, im Hypotheken⸗ 
buche von Beenz sub Nr. A, 16, 21 und Al ver⸗ 
geichneten Erbpacjtägrundktide, welche zufammen 
einen Flächenraum von 329 Morgen 69 ARuthen 
enthalten, abgefchätt auf 11,272 Thlr. 8 Ser. 
9 Pf. zufolge der, nebſt Hypothekenſchein und Bes 
dingungen in unferer Regiftratur einzufehenden Tare, 
folen am 14. Februar 1846, Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftele fubhaftirt werben. 
. 


ad⸗ 


Alle unbekannten Realprãtendenten warden auf- 
gefordert, fid bei Bermeidung der Präcluſion fpär 
teftend in biefem Termine zu melden. 





Nothwendiger Verkauf. 

Königl. Lande und Gtabtgericht Zoffen, den 
22. Juli 1846. \ 

Das bee Krügerfran Charlotte Karoline Ba- 
Kian, geb. Dochan gehörige, im Dorfe Jachzen⸗ 
brüct belegene, im Hypoihekenbuche Bol. III Pag. 
875 verzeichnete, auf 1268 Thle. 18 Ser. 4 Pf. 
Geriheli abgefchägte Kruggut foll Schuldenhalber 
um Termin . 

den 29, November d. J, Vormittags 11 Uhr, 
an biefiger Gerichtäfätte ſubhaßirt werden. 

Tage und Hppothefenfchein find täglich in um« 
ferer Regiftratur einzufehen. 


Belanntmahung. 
Nothwendiger Verkauf. 
Die bierfelbft belegenen, dem Tiſchlermeifter 
Geng Wilhelm Kaplic gehörigen Grundſtücke: 
1) das Wohnhaus nebſt Hofraum, Bol. 11 der 
Häufer Pr. 155 de Hypothefenbuche, 
2) das Wohrrhaus nebſt Hofraum und Stalfung, 
ol. HI Nr. 156 des Hypothekenbuchs. 
9) den in Stechenholge Betegenen Garten, Bol.VII 
der Ländereien Nr. AA5 des Hypothekenbuchs, 
A) die Sepmrationd- Kaveln im Schlunfenborfer- 
und Pechofenbufch, refp. 3 Morgen 85 ARu⸗ 
en und A Diorgen 24 [IRuthen groß, und 
d) bie drei Bieichkaveln auf der Steinhorft von 
22,50 ARuthen Größe, 
zuſammen abgefchätgt auf 4835 Thlr. 27 Sr. 0%, 
follen am 11. September d.3., Bormittage 10 Uhr, 
om ordentlicher Gerichteftelle fubhaftirt werben. 
Eine Tape biefer Nealitäten vom Jahre 1842 
und die neueften Kl an liegen werktäg⸗ 
Kich zur Einficht in unferer Regiſtratut bereit. 
Beelit, am 23. Zufi 1845. 
önigl. Lond- und Stadtgericht. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Stadegericht. Granſee, den 23. Juli 1846 
Nrachftehende, zum Nashlaffe des hierſelbſt ver⸗ 
ſtorbenen Bädermeifiers Johann Wapde gehöri⸗ 
gen, bierfelbfi belegenen Grundftüde, algı 
1) ein Morgen Land am See, Rr. 1423 von 
172 ARuthen, taxirt 82 Thir. 15 Sar., 


2 cine Ka Safe, Binnnlanh Dr. B, tt 


The. 10 Ser. 
aufolge der, nebR Ohpothelenſchein und Bebingun 
gen in ber Regiſtrocur einzufehenben Kart, ſola 
am 1. November d. J. Vormittags 10 Uk, 
an ordentlicher Gerichtöftele (ubhaftint toren 


Nothwendiger Verkauf. - 
Gericht der Herrfchaft Putlig, ben 2. Augufi 186- 
Das zu Fütgendorf sub Nr. A belagene Anti 
hüfnergut der Gefchroifter und Wittwe Müller, 
Bol. I Nr. 3 des Hypothekenbuchs eingetragen, 
abgefehät zu 3281. Thle. 7 Egr._ 6 Pl. ih 
der, nebft Hypothekenſchein in ber Regifiratur m 
zuſehenden Tare, fol 
am 11. November 1845, Vormittags 11 Un 
in der Gerichtöftube zu Puelig fubhaftirt were. 


Mehrere Ritter- und Landgüter, auh Ak 
höfe und Mühlen, in den Provinzen Brand 
Pommern, Schlefien und Pofen belegen, find um 
Verkauf geellt. — Den Herren Käufern mitelt 
darüber auf portofteie Anfragen näher Yudfu 
der Güter-Agent H. 2. Beurhmer in Lad 
im Oderbruche. —— 

Es ſoll in Glindow ein neues, gi mad 
Wohnhaus, vier Fenfter Front und bei Erbe, 
Kammer und Küche, mit Hintergebäuken und 
einem Fleinen, aber tragbaren Garten), iR 
bieher mit vorcheil eine Tifktlerei br 
den it, aus freier Ganb- verfauft werttn 
weürde fich auch vorzüglich zum: wre dl 
Materinhgefchäftd eignen. Käufer wol fd # 
fältigft Sei mir Dienftage, Demmerfiagd und #1 
tags melden. 

Gilindow, ben 5, Auguſt 1845. 

Der Tifchli 


Auf dem Stifte zum heiligen Grabe bi Bit 
ſtoch Farm zu Martini d. I; ein- Binkt, — 
te Artefte aufgmmeifen vermag, chi — 
Anden, Meldungen deshalb find bei dem 
haupemann won Kaldreuch zu machen. 


Urbeiter, bie ſich mit Gteinebubbelt ui 

bmarken Dei, umd Uukoro-befehäftigeh MR, 
Sen gegen guten Lohn bauernbe — 
und fönnen fi) deshalb bei ben Gue 
febeen Schulge in Qufom und Serſtlon 
Rirborf melden. 


geiebrid 


—r — 


325 


Deffentliher Anzeiger (we 1) 
zum 33ften Stüd des Amtsblatts 
der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. 


Den 15. Auguft 1845. 





* Dem Lehrer Eduard Scholz zu Breslau if 
unter dem 31. Juli 1845 ein Patent 
auf ein durch Modell und Belchreibung er⸗ 
läuterted Infirument zur Heilung des Stot⸗ 
terns, fo weit «8 in feiner Konftruftion für 
neu und eigenthümlich erachtet worden, 
auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 
und für den Umfang der Preußifchen Monarchie 
ertheilt worden. 


* Dem Delonom Bergener zu Klepzig bei 

Niemege ift. unter dem 31. Juli 1845 ein Patent 
auf ein für nen und eigenthümlich erachtetes 
Berfahren der Zubereitung einer Schuhwichſe, 
ohne Jemand in der Anwendung bekannter 
Ingrebienzien zu behindern, 

auf fechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 

und für ben Umfang des Preufifen Staats er- 

theilt worden. 


Stedbriefe. 
Der wegen gewaltſamen Diebſtahls zwei Mal 
beſtrafte Barbiergehülfe Julius Ehriſtian Martin 
Deglow hat ſich eines fehr beträchtlichen Betru⸗ 
ges ſchuldig gemacht und ber Verhaftung burch die 
Flucht entzogen. Er ſoll ſich nach Glogau bege⸗ 
en haben. 

Alle Eivil- und Militairbehörben des In⸗ und 
Auslandes werden dienftergebenft erfucht, auf ben 
nnachfiehend näher befchriebenen Deglomw ihr 


Augenmerk zu richten, ihn im Betretungsfalle vers 


haften, mit den bei ihm fich vorfindenden Geldern 


und Effekten unter ſehr ficherer Begleitung hierher ' 


transportiren und an bie Erpebition ber Stabt- 
voigteis Gefängniffe, Molfenmarkt Nr. 1, abliefern 
zu loffen. Wir verfichern bie ungeſäumte Exftats 
sung ber dadurch erwachfenen baaren Yuslagen 
und ben verehrlichen Behörden bes Auslandes eine 
gleiche Rechtswillfãhrigkeit. 

Berlin, den 2, Auguſt 1845. 


Königl. Kriminalgericht hieſiger Brefibeny, 





Perfonsbefchreibung. Der Barbiergehülfe 
Julius Chriſtian Martin Deglow ift 24 Jahre 
alt, am 1. Julius 1821 in Berlin geboren, evans 
gelifcher Religion und 5 Fuß 2 Zoll groß. Er hat 
braune Haare und Augenbrauen, niedrige Stirn, 
blaue Augen, ſtarke Nafe, Fleinen Mund, rundes 
Kinn und Geficht und gefunde Gefichtsfarbe, die 
Bähne find bis auf einen voll, andere Kennzeichen 
aber nicht vorhanden. Die Kleibungsftüde können 
wicht angegeben tverden. ö 


° Der Tifchlergefelle Julius Ferdinand Kapfer 
ift in erfier Inſtanz wegen verfuchter ſchwerer kör⸗ 
perlicher Beſchädigung eines Menſchen zu feche- 
wöchentlicher Gefängnißftrafe verurtheilt worden 
und bat ſich ber Strafvollſtreckung dadurch entzo⸗ 
gen, daß er vor Abfaſſung des Erkenntniſſes einen 
Wanderpaß für das Inland auf ein Jahr nachge⸗ 
ſucht und erhalten hat, welcher ihm zunächſt nach 
Stettin vifirt worden ifl. Er ift aber noch nicht 
zurückgekehrt, obgleich der Paß längſt abgelaufen ift. 
Alle Civil» und Mititairbehörden des In- und 
Auslandes werben bdienftergebenft erfucht, auf ben 
nachfiehend näher befchriebenen Kahſer vigiliren, 
ihn im Betretungsfall zu verhaften, am Orte feis 
ner Verhaftung zurück zu behalten und ung Behufs 
der weitern Veranlaſſung ſchleunigſt von feiner 
efinehmung in Kenntniß zu’ ſetzen. Wir dere 
jichern die Pofortige Erftattung der dadurch veran- 
laßten baaren Auslagen und den verehrlichen Bes 
hörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfäh⸗ 
tigfeit. Berlin, den 5. Auguſt 1845. 
König. Kriminalgericht hieſiger Reſidenz. 
Perfonsbefchreibung. Der Tifchlergefelle 
Julius Ferdinand Kayfer iff 23 Jahre alt, aus 
Oranienburg gebürtig, feit feiner Kindheit in Ber⸗ 
lin, bier heimathlich und evangelifcher Religion. 
& it 5 Buß 2 Zoll groß, Eleiner Statur, hat 
blonde Haare, graue Mugen und gute Zähne. 





° Aus dem hieſigen Seinginalpefängnäfe ſu find bie 
nachftehend bezeichneten: 
1) der Arbeitsmann Friedrich Fiokermann, 
2) der Pantoffelinachergefelle Karl Fink, 
welche vworgen Diebſtahis beim Yiigen Koniel 
Stabtgericht in Unterfuchung und Verhaft gervefen, 
am A. d. M., Morgens, entfprungen. 
Sämmtlihe Civil- und Militairbehörden wers 
den erfucht, auf diefe höchſt gefährlichen Verbrecher 
zu haben, fie im Betretuugsfali zu verhaften 
und u ung gbliefern zu laffen. 
Prenzlou, den 4. Auguft 1843. 
Der Magiſtrat. 
Signalement 
1. des ıc. Klofiermann. Baterlanb: Preu⸗ 
gen, geroöhnticher Aufenthalt: Prenzlau, Religion: 
ewangelifch, Stand: Arbeiesmann, Alter: ungefähr 
48 Sahre, Größe: 5 Fuß 7 Zoll, Haare: blond, 
Stirn: frei, Augenbrauen: blond, Augen: grau, 
Naſe und Mund: proportionirt, Zähne: voliſtän⸗ 
dig, Bart: blond, Kinn: breit, Gefichtsfarbe: blaß, 
Geſichtsbildung: zzu⸗ GStaiur: ſchlank. Befon- 
dere Kennzeichen ſehlen. 
Bekleidung. Blau gedruckte Unterjade, che 
Müge, weißleinene Hoſon mit Seitentaſchen. 


2. Des ꝛc. Fink. Geburtsort: Prenzlan, 
Baterland: Preußen, Religion: evangelffch, Stand: 
Pantoffelmachergefelle, Alter: 39 Jahre, Größe: 
5 Suß 74 Boll, Haare: braun, Stirn: bedeckt, 
Augenbrauen: braun, Augen: blan, Nafe: lang, 
Mund: etwas aufgeworfen, Zähne: vorne gut, 
Bart: braun, Kinn: breit, Geſichtsfarbe: sefund, 
Sefichtsbilbung: oval, Statur: ‚mittelmäßig. 
fondere Kennzeichen: das Tinte Auge ift fe —* 

Bekleidung. Em after etwas langer — 
Tuchrock, ein Paar afte graue Tuchhoſen, eine 
alte graus She Vveoßweſe, eine ſchwarze Tuch⸗ 





muütze mit 


Bekanntmaqhh un 

In Gemäßheit der —E Verordnu⸗ 
vom 16. Juni 1819 $6 (Gefeofammtung 3 Nr. 549) 
wird Hiermit befannt: gemacht, baf ‚ber Bauer- 
mittive Unna Derarhes Dannenberg au Heili⸗ 
genfee bei Spandau ber Staotsichulbfchein de 
1842 2 30,354 Littr. H, üher 25 Ihl. an⸗ 
sebiich abhänden gekommen if. 

Es werden daher bisjenigen, welche ſich 


Beſitz bes oben bezeichneten Dokuments — 


hiermit aufgefordert, ſolches der „unterjeichneten 


Koptrolie ber Etaotsvaylern ber ıc. Dan- 
nenberg — witige As die gerichtliche 
Amortifation beffelben eingeleitet werden wird. 


Berlin, ben 5. Auguſt 1845. 
Eönisl. Zymroſſe ber Stqaueviere. 


Sekanntmachuns. 
* Im nftrage der Rönigl. Megierung gu Potk 
dam mirb 5 dag unterzeichnete Haupt Skeueraut i in 
hiefigen Amtsgelaſſe 

om 25. Pr d. J., Barmittage 10 Uhr, 
die Chauſſeegeld⸗ Erhebung bei Teampe, zwiſchen 
Neuftadt = Eberswalbe und Werneuchen, an dm 
Meiftbietenden,, mit Vorbehalt bed Sühern Br 
ſchlags, vom 1. Oftober d. J. ab zur Pacht aus 
Kelten. Nur diepofittondfähige Drrfonen, welche 
vorher mindeſtens 100 Thir. baar ober in ammdım- 
lichen Staatspapieren bei dem hiefigen Haupt⸗ 
Steueramte zur Sicherheit njeber; elegt und das fü 
bie Pacht der —* nöthige jermögen befigen 
amd nachgersiefen haben, wo en zum Bieten jur 
gelaffen werden. 

Die Bachtbebingungen koͤnnen bei uns von 
Inne an während ber Dienſtſtunden ermgefehen 
werden. 

Reuſtadt ⸗ Eberswalde, den 2. Auguſt 1845. 

Königl. Preuß. Haupt-Steneramt, 


Belgnutmohung. 
° Im Auftrage der Königl, Regierung zu Pots 
dam wird das unterzeichnete Haupt - Steweramt im 
Hetgen Amesgelafle 
d. J., Vormittags 11 Up, 

Sie & aufge Erhebung En Shorin, seite 
Neuftadt- Eberswalde und Angermimd: 
Meiftbietenden, mit Vorbehalt bes höher Zu 
Sage, vom 1. Oftober d. I. ab zur Pacht Fr 
fielen. Nur bisyofitionsfähige Yerfonen, w 
sorher mindeftens 100 Thir. baar oder in annchm 
lichen Stadtspapieren bei dem hiefigen Haupt | 
Steueramte zur Sicherheit niedergelegt und das für 
die Pacht der ke nöfhige Vernögen befigen 
und nachgeisiefen haben, werden zum Bieten je 
selaffen werden. 

Die Badztbebingungen tönen bei und vm 
— an während ber Dienſiſtunden eingeſehe⸗ 


———— den 2. Auguſt ISEB. 
Königl. Prauf. Haupt -Bteuetamt, 





; Belannemahung. i 
Im Auftrage ber Könige. Regierung zu Pots⸗ 
dam wird das unterzeichnere Haupt» Steueramt im 
hiefigen Amtsgelaſſe 
. am 26. d. M., Bormittags 10 Uhr, 
die Ehanffeeged- Erhebung zu Steinbed, zroifchen 
Freienwalde und Berlin, an den Meiftbietenden, 
. mit Vorbehalt des höhern Zufchlage, vom 1. Ok— 
tober d. 3. ab zur Pacht ausftellen. Nur bispofl- 
tionsfähige Perfonen, welche vorher mindeftene 
106 hie. baar oder in annehmmichen Staatspa⸗ 
pieren bei dem hieſigen Hanpt-Steneramte zur 
Wicherheit miebergelegt und das für die Pacht ber 
Hebeftelle aöthige Vermögen beſttzen und nachge⸗ 
wien haben, werden zum Bitten äageleffen werben. 


Die Pachtbedingungen können bei uns von 
Heute an ber Dienfiflunden eingefcehen 
werben. 


Reufladt- Eberswalde, den 2. Auguſt 1845. 
Königl. Prenß. Haupt- Steueramt. 


Befanntmadgung. 

Jm Auftrage der Königl. Regierung zu York 
dam wird bad unterzeichnete Haupt» Skeueramt, 
und zwar in dem Wienfigefaffe ber Steuer ⸗ Ne⸗ 
zeptur zu Berlig 

am 10. September d. 3., Bormittags 10 ‚Uhr, 

die Chauffeegeld- Erhebung zu Eunersborf unmeit 
Beelig auf ber Porsdam- Wittenberger Kunfifiraße 
an ben Meiftdietenden, mit Borbehalt des höhern 
Zufchlags, vom 1. Dezember d. 3. ab in Pacht 
ausftellen. Nur dispofittonsfähige Perfonen, welche 
vorher minbefteng 260 Chle. baar oder in annehm- 
Achen Staatspapieren bei der Steuer Rezept in 
Beelitz als Sicherheit niedergelegt Haben, Eörmen 
zum Bieten zugelaſſen werben. 

Die Pachtbedingungen find von heute ab bei 
und und ber vorgebadyten Steuer-Rezeptur twähs 
rend ber Dienfiftunden einzufehen. 

Zoffen, den 7. Auguft 1843. 

Königl. Haupt Steueramt. 


Bekanntmachung. 
° Im Auftrage der Königl. Regierung zu Pots⸗ 
bam wird das unterzeichnete Haupt» Zollamt in 
fanem Dienfigelaffe 
am 23. d. M., Vormittags 10 Uhe, 
die zwiſchen Perleberg und Warnow belegene 


Ghonffengebb» Erhebung zu Garlia, mit Borhehat 


des höheren Zuſchlags, vom 1. Oktober d. JI, Mit- 
tags 12 Uhr ab, au den Meifibietenden zur Pacht 
ansſtellen. Nur biepofttionsfähige Perſonen, welche 
vorher mindeſtens 106 Thlr. baar ober in annehm⸗ 
lichen Staatspapieten bei uns zur Sicherheit nie⸗ 
dergelegt haben, werben zum Bieten zugelaffen. 

Die Pachtbedingungen find fowohl bei ung, 
als bei dem König. Steneramte zu Perleberg 
während der Dienkftunden einzufehen. 

Warnow, den 4. Auguft 1845. 

ö Königl. Haupt⸗ Zollamt 


Bekanntmachung. 

Da Handſchuhleberfabtikant Herr Röhmann 
beabſichtigt auf dem in ber Weberftraße Nr. 16 be 
legenen Grimbftüde eine Handfchuhleder - Gerberei 
zu betreiben. 

Nach Vorſchrift der Allgemeinen Gewerbe-O-d- 
nung vom 17. Januar d. 3., $ 29, werben alle bie- 
jenigen, welche durdy den beabfichtiaten Gewerbe⸗ 
betrieb ſich beeinträchtigt glauben, aufgeforbert, ihre 
desfallfigen Einwendungen binnen vier Wechen 
prãcluſiviſcher Friſt bei dem Polizei⸗Präſidio an⸗ 
zumelden und zu beſcheinigen. 

Berlin, den 31. Juli 1845. 

Königl. Polizei- Präfidium. 


Befanntmahung. 

Der Königl. Schloßs Maurerpolier Kühne ber 
abfichtigt auf dem, Breslauer Straße Nr. 14 ber 
legenen rundftüde eine Geifenfocyerei betreiben 
zu laſſen. Nach BVorfchrift der Allgemeinm Ge- 
werbes Ordnung vom 17. Januar d. J., $ 29, 
werben alle diejenigen, twelche burch diefen Ge- 
werbebetrieb fich beeinträchtigt glauben, aufgefor- 


dert, ihre desfallſigen Einwendungen binnen vier ' 


Wochen prächufivifcher Friſt bei dem Polizei⸗ 
Präfidio anzumelden. 
Berlin, ben 6. Yuguft 1843. 
Königl. Polizeis Präfidium. 


Belanntmahung 
Dee Koloniſt Gottlieb Hart wich von Neu⸗ 
Friediend brabfichtigt auf ſeiner 30⸗ Morgenftefe 
Rx. 130 zu Neu-Trebbin, Amts Wriezen, eine 
Bochwindmühle mit zwei Mahlgängen) gu erbauen. 
Inden wir folches nad) Torfehrif des 4 29 
der Allzemeinen Gawerbe⸗Ordnung vom 17. Ja⸗ 
® 


a 


nuar d. 3. hierdurch zur Öffentlichen Kenntniß 
bringen, fordern wir alle diejenigen, welche privats 
rechtliche Einwendungen gegen biefe Anlage zu 
haben vermeinen, biermit auf, folche binnen vier⸗ 
wöchentlicher präckuftoifcher Frift bei und anzus 
bringen. Wriegen, den 3. Auguft 1845. 

Königl. Rentamt Wriezen. 


Befanntmahung. 

Der Müblenbefiger Karl Friedrich Wilhelm 
Bode beabfichtigt auf einem vom Maurermeifter 
Neubart zu acquirirenden Grundftüce neben der 
Fielmann Straße und dem Mefferfchnidts 
hen Mühlen » Etabliffement bierfelbft, eine Dampf» 
mablmühle mit drei Mablaängen und einer Dampfs 
mafchine zu 8 Pferdefraft zu erbauen. ö 

Rach Vorfchrift des & 29 der Allgemeinen Ges 
werbes Ordnung vom 17. Januar d. I. wird dies 
Vorhaben des Bode hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht und jeder Einfpruchsberechtigte 
aufgefordert, feine etiwanigen Einwendungen bas 
gegen binnen vier Wochen präcluftvifcher Frift bei 
ung anzumelden und zu begründen. 

Wriegen an der Oder, ben 5. Auguſt 1845. 

Der Magiſtrat. 


Befanntmahung. 

Der Zimmermeifter Schleyer bierfelbft beab⸗ 
fichtigt auf feinem Landflüde, das Pofende ges 
nannt, unmeit der Straße von hier nach Zehde—⸗ 
nid, eine Windbocdmühle mit zroei Gängen zum 
Betriebe der Lohmüllerei zu erbauen. 

Diefes Vorhaben wird hierdurch in Gemäßheit 
bes & 29 ber Allgemeinen Gerwerbe- Ordnung vom 
17. Januar d. I. zur öffentlichen Kenntnif ges 


bracht und jeder Einfpruchsberechtigte aufgefordert, - 
feine etroanigen Einwendungen binnen vier Wochen - 


prächufivifcher Frift bei und anzubringen und zu 
begründen. Joachimstbal, den 6. Auguft 1845. 
Der Magiftrat. 


Befanntmahung. 

‚ Der Bürger und Eigenthümer Sambach zu 

Neuftadt- Eberswalde beabfichtigt auf feinem Ader 
ohnweit des Dorfes Sommerfelde eine Windmühle 
Afogenannten Erbholländer) mit zwei Mahlgängen 
zu erbauen. 

In Gemäßheit des $ 29 der Allgemeinen Ges 
werbe⸗Ordnung vom 17. Sanuar 1845 wird dies 


Unternehmen mit der Aufforderung sur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, etwanige Einwendungen gegen 
diefe neue Anlage binnen vier Wochen präclufiei: 
ſcher Frift bei mir anzubringen. 
Oberberg, den 6. Auguft 1845. 
Die PolizeisObrigfeit über Hohenfinom und Zubehẽt. 
Im Auftrage. Brenger. 


Bekanntmachuns. 

Der Mühlenbefiger Karl Friedrich Dalichon, 
igenthümer ber bierfelon am Nieplitzfließ gelrge 
nen fogenannten Steinmühle, beabfichtigt auf der 
Stelle der, außer ber Mablmühle dafelft befinb- 
lich gergefenen, erſt kürzlich abgebrochenen Schneide 
mühle, jedoch ohne Veränderung des Gachbarms 
und ber Arche überhaupt, eine ebenfalls durch dad 
Fließ zu treibende Delmüble anzulegen. 

In Gemäßheit der Vorfchrift des $ 29 ber Ab 
gemeinen Gewerbe⸗ Ordnung vom 17. Januar BJ 
wird dies Vorhaben hierdurch zur öffentl 
Kenntni gebracht, und werden alle bidemigen, 
welche durch bie beabfichtigte Anlage 
zu werben glauben, zugleich aufgefordert, ütt 
Einwendungen binnen vier Wochen 
Friſt bei dem Unterzeichneten anzumelden 

Treuenbrietzen, den 8. Auguſt 188: 

Der Magiſtrat. 


Der Schulze Repcke zu Fercheſar beabſichict 
auf feinem in ber —— belegenen 
Aderplan eine Bocwindmühle zu erbauen. 
werben daher in Gemäßheit des $ 29 der ur 
meinen Getverbe- Ordnung som u — 
alle diejenigen, welche gegen dieſe Anl n 
dungen zu machen haben, aufgefordert, — 
nen vier Wochen präckufivifcher Frift_ bei si 
zeichneter Behörde anzubringen, indem fie m 
tenbungen, welche nicht privatrechtlichet 
find, unberüdfichtigt bleiben müffen. 188. 

Fercheſar bei Rathenow, den 9. Auguft 

Die Polizeis Obrigkeit. 


Betanntmahung ren 

Die Berlin: Hamburger Eifenbahn- Brellhe 

beabfichtige zum Bau der Spreebrüde in ur 

tungsline 5 —* untrhalt —E 
auf dem I en 

nd face wären Des ana ai beagal RF 


y Bereitung bed Mörtels und zum Waſſerſchöpfen 
chufs Trodtenlegung der Baugräben ber Brüdens 
pfeiler zu benugen. In Gemäßheit bed $ 29 seq. 
der Allgemeinen Gerverbe- Ordnung vom 17. Ja⸗ 
nuar d. 3. wird dies Vorhaben hierdurch zur öfe 
fentlihen Kenntniß gebracht und find etwanige 
Einwendungen dagegen binnen vier Wochen prü- 
Auſiviſcher Friſt bei dem unterzeichneten Polizeis 
Amte anzubringen und zu begründen. 

+ Eharlottenburg, den 1. Auguſt 1845. 

Königl. Polizei-Amt. 


Befanntmahung. 

Der Kaufmann Elfaffer hier Neuftadt Nr. 194 
wohnhaft, beabfichtige hinter feinem Wohnhauſe 
im Garten zwei Brennöfen, zu Anfertigung von 
Köpfergefchirr, anzulegen. 

Im Auftrage der Königl. Regierung bringen wir 
dies, nach $ 29 der Allgemeinen Gemerbe-Orbnung 
hierdurch mit der Aufforderung zur Öffentlichen 
Kenntmiß, etwanige Einwendungen gegen biefe An- 
lage binnen vier Wochen bei ung anzubringen, wo⸗ 
bei wir bemerken, daß biefe vierrsöchentliche Friſt 
für alle Einwendungen, welche nicht privatrecht- 
licher Natur find, präcluſiviſch if. 

Brandenburg an der Havel, den 1. Auguft 1845. 

Der Mogiftrat. 


Befanntmahung. 

Der Kolonift Wilhelm Manthey zu ien⸗ 
walde an der Oder beabſichtigt auf dem Ader ſei⸗ 
ner 10-Morgenftelle zu Reu⸗Kiez bei Wriegen 
einen Ziegelofen von 20 Fuß Länge und 24 Fuß 
Tiefe nebft zwei dazu erforderlichen Ziegelfcheunen 
in diefem Jahre zu erbauen. 

Nach Vorfchrift des $ 29 der Allgemeinen Ge⸗ 
werbe- Ordnung vom 17. Januar d. I. bringen 
wir dies zur öffentlichen Kenntniß, und fordern 
alte diejenigen, welche etwa privatrechtliche Ein- 
wendungen gegen bie vorberegte Anlage eines Zie⸗ 
gelofen® zu haben vermeinen, hiermit auf, fich 
innerhalb vier Wochen präckufivifcher Frift bei 
ung zu melden. 

Wriegen, den 8. Auguſt 1845. 

Königl. Rentamt Wriezen. 


Befanntmahung. 
Der Kolonift Auguſt Kloninger zu Neus 
Trebbin -beabfichtigt auf feiner Adfernahrung das 
ſelbſt einen Ziegelofen von 20 Fuß Länge und 


24 Fuß Tiefe. nebft einer Ziegelſcherne in dieſem 
Jahre zu erbauen. B 

Indem wir dies nach $ 29 der Allgemeinen 
Gewerbe - Ordnung vom 17. Januar d. J. zur 
öffentlichen Kenntnig bringen, fordern wir alle 
diejenigen, welche privatrechtliche Einwendungen 
dagegen machen zu können vermeinen, hiermit auf, 
ſich damit innerhatb vier Wochen prächufioifcher 
Friſt bei ung zu melden. 

Wriezen, den 8. Auguft 1845. 

Königl. Rentamt Wriegen. 


Nothbwendiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Die in der Louifenftraße hierſelbſt Nr. Ai und 
Nr. Ak belegenen, im Hypothefenbuche bes Königl. 
Kammergerichtd Bol. IX Cont. i Nr. 23 Pag. 
527 verzeichneten Grundſtũcke nebft Zubehör, welche 
jedoch größtentheils noch im Rohbau begriffen find, 
‚und von denen der Materialientwerth des Exfteren 
auf 10,057 Thlr. 8 Ser. 74 Pf., des Legteren 
auf 10,546 Thir. 21 Sgr. 104 Pf., zufammen 
auf 29,604 Thir. — Ser. 6 Pf. abgefchäßt, der 
Fünftige jährliche reine Ertrag aber auf 991 Khlr. 
20 Sr. und der Eapitalifirte Ertragswerth auf 
19,833 Thlr. 10 Sgr. berechnet worden iſt, wel⸗ 
her Ertrag und refp. Ertragswerth in Kin einer 
auf den Antrag des Beſitzers veranlaften nach⸗ 
träglichen Revifion der gerichtlichen Taxen auf 
tefp. 1489 Thlr. 11 Sr. 3 Pf. und 29,787 Thlr. 


"15 Sgr. gewürdigt worden, follen, da ber Adju—⸗ 


bicatar, Rentier Carl Wilhelm Fiftler, bie Kaufe 
gelder zum Betrage von 28,000 Thlr., für welche 


ihm bie gebachten Grundftüde in dem am 25. No⸗ 


vember 1844 ergangenen Adjubicationd-Befcheide 
zugeſchlagen find, zu belegen nicht im Stande ger 
weſen ift, auf ben Antrag der Gläubiger refubher 


ſtirt und an ben Meiftbietenden in dem auf 


den 24. Oktober d. I, Vormittags 11 Uhr, 
im Kammergericht vor dem Kammergerichtsrath 
Herrn Drogand anberaumten Termine öffentlich 
verkauft werden. 

Die Taren, der neuefte Hypothekenſchein und 
bie Kaufsbedingungen fönnen in ber Regiſtratur 
des Kammergerichts eingefehen werden. 

Der Infpector Georg Wilhelm Kluckhuhn 
jetzt deffen Erben, werden zu biefem Termine hier⸗ 
durch öffentlich vorgelaben. 

Berlin, den 31. März 1845: 


Nothwenbiger Berkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das bierfelbft in der Chauffeeftraße Nr. 28 be- 
Iegene, im banmergerichtlichen Oyyothelenbuche 
Bol. Mb Nr. XVII b Pag. 48 verzeichnete, der 
verehelichten Kanbibat Borchardt, Perle (ges 
nannt Pauline), geb. Cohn, gehörige Grund- 
ſtück nebft Zubehör, welches nad) ben verfchiebenen, 
jur Anwendung fommenden Tar- Prinzipien auf 
3916 Thlr. A Ser. 113 Pf. oder 33 Thlr. 12 Ser. 
23 Pf. ober 341 Thit. 22 Sr. 95 Pf. zufolge 
der, nebft Hypothefenfchein und Bedingungen in 
der X ſratur einzuſehenden Taxe abgefchägt wor⸗ 


am 22, Oktober d. J., Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtäftelle fubhaftirt werden. 

Alte unbekannte Realprätendenten werden auf⸗ 
gefordert, fich bei Vermeidung der Präckufion fpä- 
tefteng in diefem Termine zu melden. 

Berlin, den 16. Juni 1845. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 26. Februar 1845. 
Das in der Stralauer Strafe Nr. 12 belegene 
Grundftüd des Böttchermeiſters Adler, gerichtlich 
eiacisägt zu 28,741 Thle. 7 Sgr. 6 Pf, ſoll 
Oktober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an dee Gerichtöftelle ſubhaſtitt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in ber Regiftratur einzufehen. 


Nothwenbiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 19. März 1845. 
Das in der Landsberger Strafe Nr. 81 belegene 
Klingebeilfche Srunspäc, gerichtlich abgefchägt 
m 12,209 Thir. 25 Spr., foll 
am 4. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftele fubhaftirt werden. Taxe und 
Hypothefenfchein find in der Regiftratun einzufehen. 


NRothwendiger Verkauf. 

Siadegericht zu Berlin, ben 27. März 1845. 

Das in der Lindenfiraße Nr. 118 belegene 
Horn» Bodfche Grundküd, geriantich abgeſchätzt 

#0 8888 Thlr. 21 Spr. 7 Pf, fol 

.. 14. Oftober 1845, Dormittage 11 uhr, 
an ber Getichtöftelle ſubhaſtirt werden. Tape und 
Hypothekenſchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


PP dem Kufenrhate nad, unbekannte Huf 
lehrer Johann helm Auguſt Rüdert wird 
hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 

GStabtgericht zu Berlin, ben 38. März 1845. 

Das hierfelbft in ber Werderſtraße an der Ede 
der Falfoniergaffe Nr. 1 belegene Grundfück des 
Baumeiſters Gufav Eduard Loof, gerichtlich 
abgefchätt zu 12,394 Chlr. 28 Sur. 9 Pf., fol 
Schuldenhalber 

am 7. November 1845, Vormittags 11 u 
an ber Gerichtöftelle fubhaflirt werden. Tape und 
Oyvpothekenſchein find in der Regiſitatur einzufehen. 


Nothwenbdbiger Berfauf 

Stadtgericht zu Berlin, ben 29. März 1845. 

Das in der großen Frankfurter Straße Ar. 1184 
beiegene Bobefche Grundtüd, a abge 
ſchätzt au 16,173 Thlr. 24 Ser. 9 P., 

am 16. Oftober 1845, Bormittags 11 An 
an ber Gerichtöftelle fubhakire werben. Tare und 
Hypothefenfchein find in der Regifivatur — 

Die dem Aufenthalte nach unbekanau einge 
tragene Gläubigerin, die Ehefrau bes Kanfmannd 
Milde, Charlotte Wilhelmine geb. Heiſelbetz, 
wird hierdurch öffentlich vorgelaben. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, ben 5. April 1845. 
Das hierfelbft in ber Lindenftraße Nr. 106 

belegene Duch abſchſche Grundftüd, gerichtlih 
abgefhägt zu 5540 Thir. 11 Gar. 9 Pf, foll 
am 14. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhaftirt twerden. Xare und 
Hyyothekenſchein find in ber Regiftratur einzufehen. 
Der dem Aufenthalt nach unbefannte Eigen 
thümer, Bäcermeifter Chriftian David Duchadfch, 
wird hierdurch Öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Königl. Landgericht zu Berlin, den 29. Juni 1885. 
Das dem Mühlenmeifter Carl Ludwig Kurth 
gehörige, in der Heideftraße belegene Erbpachte- 
geundftüc,. mit der darauf befindlichen Bockwind ⸗ 
mähle, Bol. VI. Nr. 307 des betreffraden Hypo» 
thekenbuchs verzeichnet, abgefchägt auf 2915 Ti, 


wu 


> yalner du, sehr, Samethehen ia in dem Ilter 
ireau einzufehenden Tare, ſoli 

am 29. Dktober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
am ordentlicher Gerichtoñelle, Zimmerfizahe Nr, 25, 
ſubhaſtirt merben. 


- Rochwendiger Verkauf. 
Konigl. Landgericht zu Berlin, ben 20. Juni 1845. 


Das dem Mühlenmeiſter Carl Ludwig Kurth 
g prige, an der Ede ber Heibe- und Triftſtraß⸗ 
A 
jü 





egene Erbpachti rundftüd, mit der barauf her 
inblichen Bockwinbmühle, Bot, VI. Pag. 363 bes 
hatzeffenben Ohpotbefenbuch® verzeichnet, abge 
aͤtzt auf DABS Thle. 12 Gigr., zufolge ber, nebft 
hpothekenſchein in bem IIten Bireau einzufehen- 
den Tore, fol . 
am 20. DEtober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle, Zimmerficaße Nr. 25, 
fubhaftirt werden 





Nothwenbdiger Berkauf. 

Bon dem Königl. Stadtgericht zu Neu-Ryppin 
fol das zum Nachlaß des Kaufmanns Jeremie 
rouffet gehörige, hierfelbft belegene und Bol, I. 
Fol. 334 Nr. 194 des Hhpothefenbushs verzeich⸗ 
nete Wohnhaus, welches zufolge der, nedft DY- 
pothefenfchein in unferer Regiftratur einzufehen- 
den Tore einfchließlic der dazu gehörigen beiben 
Weidekapeln auf 2792 Thlr, 22 Sgr. 65 PR ge 
richtlich tarirt worden ift, 

om 35. September 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an arheutlicher Gerichtsſtelle hierſelbſt ſubhaſtirt 
werden. Alie unbekannten Realprätendenten wer⸗ 
den bei Vermeidung der Präcluſion zu jenem Ter⸗ 
win ebenfalls mitvorgelaben. 

Neu⸗Nuppin, ben 25. April 1845. 

Königl. Preußifches Stadtgericht. 


Subhafations-Patent. 
Nothwendiger Verkauf. 

Land» und Stadtgericht zu Oranienburg, ben 
4. Juni 1845. . 

Das zur Verlaffenfchaft der Ehefrau bes 
Schlächtermeifters Finde, geb. Braeſicke gehö⸗ 
tige, Vol. I Nr. 117 des Hypothekenbuchs von 
der Stadt Oranienburg aufgeführte Wohnhaus und 
etwa vier Morgen Uder, welche im Hypotheken⸗ 


buche ig jegt nicht verzaichnet Beh, zufanmen 
296 Ei 3 Ser. 9 M. —E ſollen 
ia dem auf 
ben 30. September d. 3, Bormutags 11 Uhr, 
angelegten Termine fubhafixt werdan j 
Tare unb Hypothsfenfchein find in ber Regir 
Mrotur sinzufeben, und etiyanige unbekannte Real 
prätendenten werden unter Bermuuug ber PYraͤ— 
cluſion hierdurch vorgelaben. 


\ Rothwendiger Verkauf. 
Stäflich von Igenplit Friedlandfche Amtsgerichte. 
Die zum Nachlaffe des Eigenthümerd Karl 
Alberg gehörenden Grundftüde: 
1) die 22 Morgen Stelle Nr. 23 zu Wufcherwier, 
abgelchägt auf 2566 Thlr. 15 JR 
2) die 14 Morgen Stelle Nr. 30 zu Wuſchewier, 
abgefchägt auf 1758 Thle. 10 Ser. 
zufolge der, nebft Hypochekenſchein und Bedingun⸗ 
gen in der Regiftratur einzufehenden Tare, fol 
am 17. September 1845, Vormittags 19 Uhr, 
im Schulgengericht zu Wuſchewier fuhhaftirt werden. 
Wriejen an der Ober, den 7. Juni 1845. 


Nothwendiger Berfauf. 
Königliches Land- und Stadtgericht zu Buche 
holz, ben. 9. Zuni 1845. 








Die zu dem hierfefbft MW — 
ol. 1. Rr. 17. Pag. 193 mn) mem 
verzeichneten Bürgergute * 
— ga 
abgeſchätzt auf 656 Thlr. 1 E 
der, nebft Hypothekenſchein 
zuſehenden Taxe, ſollen = 
am 26. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an orbentlicher Werichteftelie fubhaftirt werben. 
Gleichzeitig twerben bie, ihrem Aufenthalte nach 

unbekannten Erben 

2 bes Altfigerd Chriſtian Heide von hier, 

2) des Altfigers Johann Friedrich Heide von hier, 
3) des Königl. Förſters Paſchke aus Semley 
hierdurch vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Land⸗ und Stadtgericht in Buchholz, 
den 9. Juni 1845. 
Es ſollen 
1) bie Bol. I Nr. 13) Pag. 148 des Hypotheken⸗ 
buches verzeichneten beiden Waſſermühlen hier⸗ 


= felbft nebft Zubehör, abgefchägt auf 2877 Chr. 
22 Sgr. A Pf, 

2) bag allhier belegene, Vol. I Nr. 15 Pag. 157 
des Hppothefenbuche verzeichnete Bürgergut, 
abgefhägt auf 2264 Thlr. 11 Sr. 1 Pf, 

dem Johann Karl Friebrih Lehmann gehörig, 
zufolge ‚der nebft HHpothefenfcheinen und Bebin- 
gungen einzuſehenden Taren, 

am 30. September b. J., Vormittags 11 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtöftelle hier fubhaftirt werden. 

Gleichzeitig werden die ihrem Aufenthalte nach 
unbefannten Erben des Bürgers Dolz von bier, 
hierdurch vorgeladen. 


Das in der Pofifiraße bierfelbk sub Nr. 267 
gelegene, den Erben des Zimmermeifterd Koehn 
gehörige Wohnhaus nebft Zubehör, gerichtlich ab- 
geſchätzt auf 40853 Thlr., zufolge ber, nebft Hy⸗ 
pothefenfchein und Kaufbedingungen in unferer 
Regiftratur einzufehenden Tare, foll Behufs ber 
Erbtheilung 

am 23. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt werden. 
Zehbenid, ben 10. Juni 1845. 
Königl. Land: und Stadtgericht. 


Freiwilliger Verkauf. 
Stabrgericht zu Pritzwalk, den 10. Juni 1845. 
Das dem vormaligen Kaufmann George Stro⸗ 

bad) gehörige Wohnhaus bierfelbft, abgefähägt auf 
1974 Thle. 19 Sr. 114 Pf. zufolge der, nebſt 
Hppothefenfchein in der Regiftratur einzufehenden 
Tare, ſoll 

am 20. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftele fubhaftict werben. 


Anzeige für Qutsbefiger. 
Mit Bezug auf meine Annonce in der Boffi- 
ſchen Zeitung vom 9. oder 10. Auguſt 1844 offe 


tire ich den Herren Gutöbefigern meinen überfeei- 
fchen Stauben-Riefen-Roggen, von bem ich wor 
drei Jahren mit A Metzen angebaut habe und 
durch deffen reichlichen Extrag in_biefem Jahre an 
000 Scheffel zu Saamen zu verfaufen habe. Um 
diefe feltene Getreideart gemeinnügig zu machen, 
da ber Vortheil hauptfächlich in der ungermeinen 
Beftaudung liegt, ein Korn 20 big 40 Aehren giebt, 
das Stroh 6 bie 7 Fuß, die Achre 5 bis 6 Zoll 
fang find, Habe ich mich entfchloffen, den Scheffel 
mit 4 Chlr. im Einzelnen, in größeren O.uantitä- 
ten über 12 Scheffel zu 3 Thir. 15 Sgr. zu ver- 
Eaufen, und ift diefe® Korn zu jeder Zeit auf porto⸗ 
freie Beftellungen auf meinem Gute Kicin bei Pofen 
zu haben. Die Beftellungen werden auf dag Schnell⸗ 
fie beforgt. Die Säde find verfiegelt mit meinem 
Derfchaft Kicin verfehen, und wird pro Scheffel 
10 Sgr. Emballage auferdem, fo wie für 4 Scheffel 
5 Sgr. in Rechnung gebracht. Die Bearbeitung 
des Bobens ift die gewöhnliche, nur muß er fo 
früh als möglich gefäet werben, pro Morgen Ifier 
und 2ter Klaffe 5 bis 6 Metzen pro Morgen, ter, 
Ater und ter Klaffe 7 bis 8 Megen. Das Stroh 
wird ſelbſt auf leichtem Boden noch einmal fo groß 
ald gewöhnlich, fo wie die Aehren; gleichzeitig if 
bei ber Rebaction bes Amtsblatts der Königl. Re 
gierung zu Potsdam eine Probeftaude mit einigen 
ehren zur Anficht. Das Mehl ift fehr weiß und 
giebt ein größeres Quantum Kraftmehl als der befte 
hiefige Roggen, welches ich durch Attefte beftätigen 
ann. Kicin bei Pofen, den 30. Juli 1845. 
Adolph B. v. Lügom, 
Hauptmann und Gutöbeftger. 


Dem Heren 8. Behrend in Wittſtock iſt die 
Agentur für die Preuß. Renten »Berficherungs- Ans 
fialt abgenommen, und ift deifelbe baher nicht mehr 
berechtigt, Zahlungen für diefelbe in Empfang zu 
nehmen. Potsdam, den 7. Auguf 1845. 


© Epner, 
Haupt⸗ Agent ber Preuß. Renten: Verſ.⸗Anſtalt. 


— — — 


Defſent⸗ 





Deffentliher Anzeiger (6 2) 
zum 33ſten Stüd des Amtsblatts 
ber. Koͤniglichen Regierung zu Potsdam nnd ber Stadt Berlin. 





Den 15. Auguſt 1845. 


* Dem abrikbefiger Adolph Helbig zu Schwedt 
ift unter dem 3. Auguft 1845 ein Patent 
auf eine Mafchine zum Reinigen ber Kar⸗ 
toffeln von den Steinen, in ber durch Zeich- 
nung und Befchreibung nachgemwiefenen Zu- 
fammenfegung, oo. 
auf acht Jahre, von fenem Tage an gerechnet, 
und für ben Umfang des Preußiichen Staats er 
theilt worden. . 


Stedbriefs- Erlevigungen. . 
* Der hinter ben Bädergefellen Gottkieb Wurfife 
aus Dreslau unterm 28. März 1845-erlaffene @ted- 
brief wird als erledigt hierdurch zuricigenommen: 
Berlin, ben 31. Juli 1845. - 
Königl. Kriminalgericht hieſiger Refldenz. 


Der unter dem 4. d. M. hinter die, aus dem 


hieſigen Kriminals Gefängniß entſprungenen Jukui⸗ 
paten, Pantoffelmachergeſellen Fiuk und Arheitds 

ann Kloftermann eriaſſene Steckbrief iſt rück⸗ 
Fohtlic, des Regteren durch deffen inzwiſchen erfolgte 
Ergreifung erledigt und bleibt nur noch refp. des 
Fine in Kraft. 

Diefer ift übrigens dringend verbächtig, in. Ger 
meinfchaft mit Klofermann in der Nacht vom 
3. zum A. huj. mittelft gewaltfamen Einbruchs 
auf dem berrichaftlihen Gute zu Arendfee fol- 
gende Gegenfände entwendet und zum größten 
Theil an fich genommen zu haben: 

1) eine gehäfelte Geldbörfe mit 13 doppelten und 
5 einfachen Friedrichsd'ors, 
2) eine gefichte Brieftaſche mit 18 Tplen. in 
Kaffen -Anweifungen, 
3) eine braunlederne Brieftafche, 
4) circa 17 Thlr. in Kourani 
5) einen Sommerrock son heligrauem wollenem 


6 BE narbürfe mit geſtickter Platte, 
ein Paar gebrauchte gelbe Kaps Haudſchuhe, 


8) ein Paar enge Reitbeinkleiber, worin em 
Schtüffel beftndtich, 
9) eine’ Serviette, gezeichnet G. v. 8. 

Bei Ergreifung des ꝛc. Kloftiermann’ hatte 
Einf :Oelegenheit. zu entfpringen, und ließ babei 
einen Rod, Müge und Stiefen zurüd. An dem- 
felben Tage hat ſich derſelbe, wie ermittelt wor⸗ 
den, bier eine nee ſchwarze Tuchmüge und einen 
neuen Sommer -$alletot von hellgrauem Zeuge ge- 
kauft und damit entfernt. 

Prenzlau, den 11. Yuguft 1845. 

Der Mogiftrat. 


Befanntmadung. 

‚Der unten "näher befchriebene taubftummme 
Menfch ift wegen fehlender Legitimation beim 
Königlichen Rehtamte zu Könige + Wufterhaufen 
eingebracht und von demfelben am 18. Juli c. in 
die biefige Auſtalt eingeliefert worden. 

Da die bisherigen Nachforfchungen zur Ermit- 
telung feiner Angehörigleits ⸗Verhältniſſe zu keinem 
ünftigen Refultate geführt haben, fo machen wir 
Fine biefige Aufnahme hiermit Dffentlich bekannt 
und erfuchen fänmtliche Militair- und Civil-Ber 
börben bienftergebenk, und davon gefällige Mit- 
theilung zu mathen, wenn irgend eiwas von die- 
fem Taubftummen bekannt geworden fein folte. 

Perfonsbefhreibung. Alter anfcheinend 
40 Jahr, 5 Fuß 6 Zoll groß, blonde Haare, be- 
bedit=gefurchte Stien, blonde Augenbrauen, graus " 
baue Augen, gewöhnlichen Mımd, dunkelblonden 
Bart, gute vollftändige Zähne, rundes Kinn, ova- 
des Srficht, 'gefunbe Gefichtefarbe, mittlere, hagere 
Beftokt und fpricht nur unverflänbliche Laute ang. 
Der vierte imb fünfte Singer an ber linken und 
der vierte Finger an ber rechten Hand if Erumm, 
und leidet diefer taubfiumme Menfch an krampf⸗ 
baften Zuckungen und Verzerrungen der Kopf- und 
befonderg ber Gefichtömußfeln, bem St. Veitstanze 
ähnlich. Strausberg, den. 9. Auguſt 1845. 
Die Infpektion bed Landarmenhaufes, 


— — 


Befanntmahung. 
° Im Yuftrage ber Königl. Regierung zu Pots⸗ 
dam wird das unterzeichnete Hauptamt, und zwar 
in dem Gefchäftslofal des Steueramtes zu Frieſack 
am 2. Septeinber d. 3., Vormittags 10 Uhr, 

die Chauffeegelb = Hebeftelle am Rhinkanal, zroifchen 
Nauen und Wufterhaufen an ber Doffe auf ber 
Berlin» Hamburger Chauffee an den Meiftbieten- 
den, mit Vorbehalt des höhern Zufchlage, vom 
1. November d. I. ab zur Pacht augftellen. 

Nur dispoſitionsfähige Perfonen, welche vor⸗ 
her mindeſtens 120 Thlr. baar oder in annehm⸗ 
lichen Staatspapieren bei dem Steueramte zu 
Frieſack zur Sicherheit niedergelegt haben, werben 
zum Bieten zugelaffen. 

Die Padjtbebingungen find bei ung und bei 
dem Steueramte zu Friefad von heute an wäh⸗ 
rend der Dienfiftunden einzufehen. 

Brandenburg, den I1. Auguft 1845. 

Königl. Haupt ⸗ Steueramt. 





Bekanntmachung. 

Die Gebrüder Buſſe zu Saarmund beabſich⸗ 
tigen, Behufs Erweiterung ihrer Tuchfabrikation, 
bei ihrer Waſſermühle daſeibſt eine Dampfmafchine 
von 14 Pferbefraft aufzuftellen. 

Indem wir dies Vorhaben in Gemäßheit des 
$ 29 ber Allgemeinen Gewerbe-Drdnung vom 
17. Januar d. 3. hiermit zur öffentlichen Kennts 
niß bringen, fordern wir alle Einfpruchsberechtigten 
auf, ihre etwanigen Einwendungen innerhalb vier 
Wochen prächufioifcher Frift bei und anzubringen 
und ju begründen. 

otsdam, den 10. Auguft 1845. s 
Königl. Rent« und Polizei-Amt Potsdam ıc. 


Publifandum 
* Auf ben Antrag der Königl. Regierung zu 
Porsdam haben wir zur Theilung ‘ver Koppeljagb 
auf den zum Ländchen Bellin gehörigen Keldmar- 
Een ber Stadt Fehrbellin und der Dörfer Feldberg, 
Tarmow, Hadenberg, Linum, Dechtow, Carwefee, 
Betzin, Brunne und Lenzke ein Berfahren einge 
leitet, auch einen Termin zur Anmeldung und Ber 
fcheinigung der Theilnahmerechte anf 
den 15. Oftober d. J, Vormittags: 10 Uhr, 
im Jerich owſchen Gaſthofe zu Fehrbellin ander 
raunt 
Zu dieſem Termine laden wir alle diejenigen, 
welche bei der Theilung der beregten Koppeljagd 


ein Iutereſſe ‚haben, mit bir Aufforderung, bie 
zum Nachweis ihrer vermeintlichen Gerechtfame 
dienenden Dofumente mit zur Stelle zu bringen, 
und unter der Verwarnung vor, baf die Ausblei- 
benben mit allen Anſprüchen auf Theilnayme an 
der Koppeljagd auf den bezeichneten Feldmarken 
werben präcludirt werden. 
Cremmen, den 26. Iuli-1845. 
Die Kreis⸗ ——— ⸗Kommiſſion des Of- 
havellandes. 
In Vertretung. 
Müller. 


Publikandum. 

Auf den Antrag ber Königl. Regierung zu 
Potsdam haben wir zur Theilung der Mittel- und 
Heinen Jagd auf ben Felbmarken Cremmen, Veh⸗ 
lefanz, Oroß- und Klein-Ziethen, Flatow, Paaren, 
Börnide, Tiegow, Griinefeldt, Marwitz, Belten 
und Eichftädt ein Verfahren eingeleitet, auch einen 
Termin zur Anmeldung und Befcheinigung der 
Theilnahmerechte auf 

den 22. Oftober b. J., Vormittags 10 hr, 

im Gerichtslofale des hieſigen Königl. Land» und 
Stadtgerichtd anberaumt. 

Zu biefem Termine laben wir alle biejenigen, 
welche bei ber Theilung der beregten Jagd ein 
Intereffe haben, mit ber Aufforderung, die zum 
Nachweis ihrer vermeintlichen Gerechtfame bier 
nenden Dofnmente mit zur Stelle zu bringen, 
und‘ unter der Verwarnung vor, daß bie Ausblei⸗ 
benden mit allen Anfprüchen auf Theilnahme an 
der Mittel- und Eleinen Jagd auf den bejzeich⸗ 
neten Feldmarken werden präclubirt werben. 

Eremmen, ben 26. Juli 1845. 

Die Kreis-Jagdtheilungs-Kommiffion bed Ofi⸗ 
haveliandes. 

In Vertretung. 

J Müller. 


Das ber. siefgen Stadt- Kommune gehörige, 
unmittelbar an ber Havel ‚belegene Ropmählen- 
gebäude in hiefiger Stabt nebft Wühlenwerk und 
dahinter belegenem Plate, fol, da baffelbe zu 
Kommunalziveden nicht nutzbar ift, öffentlich meiſt · 
bietend ii werden, und ift Hierzu ein Ters 


min a 
ben Oktober d. 3, Rechmiagt 4 be, 


«uf bein biefigen Rathhauſe befimmmt, zu welchem 
Laufluſtige hiermit eingeladen werden. 
welberg, ben 8. Auguf: 1845. > 
Der Magiftrat. 


Nothwendiger Verkauf. 

Land» und Stadtgericht zu kLuckenwalde, ben 
26. Juli 1948: 

Dos zum Nachlaffe des verfiorbenen Schub- 
machermeifterd Johann Chriftian Gottlieb Haafe 
gehörige, in ber Stadt Zinna auf dem Markt: 
plate befegene Bũdnerhaus und Zubehör, gericht- 
lich abgefhägt auf 582 Thle. 13 Ser. 4 $ fol 

am 22. November d. J. Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichte; ichtöftetle ſubhaſtirt twerben. 
Die Tape: und ber neuefle Hhpothefenfchein können 
in der Regiftratur eingefehen werben, und laden 
wir gleichzeitig bie unbefanuten Realprätendenten 
ar. Wahrnehmung ihrer Gerechtſame hierdurch vor. 


-, Patentum subhastationis.. 
Nothmwendiger Berfauf. 


‚Königl. Stadtgericht Lychen, den 4. Augufk 1846. 


Das dem Fifcher Wahrenberg gehürige, hier⸗ 
ſelbſt auf dem Bogelgefang belegene, im Sppotheten, 
buche Bol. III Nr. 168 verzeichnete Wohnhaus 
nebft Pertinenzien, tarirt. zu 547 Thlrn. 5 Sor. 
äufolge der, nebft Oypothekenſchein unb Bebingun- 
gen in der Regiftratur einzufehenden Tape, ſoil 

am 13. November d. 3., Vormittags 10 Uhr, . 
an öffentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werden: ' 


u Nothwendiger Verkauf: 
Königl. Stadtgericht zu Stragburg i. b. Ufer 
marf, ben 5. Yuguft 1845 
Das bier in der Tangen Strafe Nr: 12: be⸗ 
fegene, im Hhpothefenbuche Tom. I Bol IH 
Nr. CXX VL Fol. 309 verzeichnete, dem Aders- 
mann Wilhelm Ludwig Zwerg gehörige Wohn 
sand nebſt Zubehör, abgefhägt zu 853 Thlrn. 
233 Ser. zufolge ber, nebft Sppäißekenfchein in 
der Regiſtratur einzuſehenden Tare, fol 
am 20. November 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichteftelle fubhaftirt werden. 
Die, Bedingungen folen im Xermine fefigefegt 
werden. 


Windmühlen- Berkauf. 
Der Mübhlenmeifter ge Gadow beabfichtigt 
feine, vor dem hieſigen Konigethore belegene Bod« 


Bindmähte mit zwei Gangen, einem wafflven 
Wohnhauſe, Stallung zu Pferden und Kühen, einer 

Scheune und einer halben Hufe ganz guten Landes 

öffentlich meiftbietend verfaufen zu offen. : 

Die Gebäude befinden ſich fämmtlic, in gutem, 
baulichem Zuftande, und die Mühle if flet$ voll⸗ 
fändig befchäftigt, wovon fich täglich Jeder über- 
zeugen farm. Zu biefem Verkauf Habe ich einen 
Termin 

am Freitag ben 29. Auguft, Vormittags 11 Uhr, 
in der Mühle angefegt und lade Kaufliebhaber 
hierzu ergebenft ein. 

Neu-Ruppin, ben 8. Auguf 1845. 

Strubelt, 
Königl. gerichtl. Auftions-  eommifariud. 


Mein Mühlenftein- Lager befindet ſich von jet 
ab nicht mehr vor bem Königsrhore, ‚fonderp 
Neue Königeftrafe Nr. 26. 

Carl Gottbammer in Verlin. 


Ein einfacher, faſt neuer Didier —* 
Apparat und dazu gehörender eiſerner Dampf⸗ 
Ehyiinder ſteht billig zum Verkauf in Berlin bet: 

Selig Salomon, Spandayer, Brüde Nr, 2 


Einige gut empfohlene Predigt und Sul 
Amts- Kandidaten fuchen noch Haus helm 
durch, ®. € Seide in, Ze 


&in mit dem Rorfuechnungs-Eiefen- und, im 
Correſpondence gründlich vertrauter Fr 
ucht eine anderweite Stellung. Nähere But 
über denſelben ertheilt 


W. E. B. & Seidelin Behbenid. 


Ein mit den Gradhtensrorrthehen, Tapfehluns 
gen verfehener Revierjüger fucht bis zum .i. Dfe 
tober d. 3. eine andere Stelle, Kofenfore: Aus⸗ 
kunft über denſelben ertheilt 

W. €. Seibel m ghpemid, 
—— 

In einer 6 Meilen von Berlin entfernten 
Dampfbrennerei twerden zum 1. September ober 
fpäteftens 1. Oftober d. 2 3 tüchtige Brenner 
unter 1 annehmbaren Bebingungen verlangt. 
Hierauf Refectirende wollen ſich wenden an 

W. €. Seidel in Zehbenid, 





Nevoſitorium und Utenſilien zum Materidl- 
Geſchãft nebft einer Eleinen Blafe und Kühlappa⸗ 
zat,. alles noch gut erhalten, ſteht billig zum Ber- 
kauf bei E. W. Müller in Potsdam. 


Brandenburgifche Nekrologie. 
eunde und Verehrer nachftehender, im Jahre 
1 verſtorbener Brandenburger: 
Oberlehter Klingenftein in Brandenburg, 
. Bürgermeifter Richter in Luckau, 
Prediger Dunder in Rathenow, 
Hofgärtner Voß in Sansfouci, 
finden deren ausführliche Biographieen im fo eben 
erfchienenen Ziften Jahrgang des N. Nekrologs 
der Deutfchen. Ladenpreis A Thlr. (Zu haben 
in der Horvathfchen Buchhandlung in Potsdam.) 


Preußiſche Renten-Verficherungs-Anfalt. 
Belanntmahung. 

Den Beftimmungen des $ 61 der Statuten ge- 
mäß,. bat am 11. b. M. die. Revifion des Ab- 
ſchluſſes der Preußifchen Renten - Verfichgrungse 

nfalt für das au 1844 und der darin aufges 
führten Geld⸗ und Dokumenten-Beſtände ſtatige⸗ 
fünden, auch find die Verhandlungen darüber dem 
Königl. Hohen, Minifterio des Innern eingereicht 
torben. 

- Der Sechöte Rechenſchafts -Bericht nebft dem 
mit dem kommiſſariſchen Revtfiong-Atteft verfehe- 
nen Abſchluß if abgedrudt, und liegt bei der Dis 
seßtiom und 'den Haupt» und Special-Agenten zur 
Ciaſiche offen. . 

Im Nachfiehenden wird daraus dus Wichtigfte 
mitgeteilt: 

1) Die im Jahre 1844 gebitdete Sechste Jahres: 

geſellſchaft beftand nach Abzug der in dem- 
aben Jahre erlöfchenen 58 Einlagen ultimo 

1844 aus 10,960 Einfagen, mit einem- Sin» 
lage ⸗Hapital einfchließlich ber Nachtragszah ·⸗ 

lungen von 206,600 Thlrn.; bad jenem ent ⸗ 
ſprech nde Renten» Kapital beträgt: 
170,710 Thlr. 25 Sgr. 2 Pf. 


a . * 


Zur ſechsten Klaſſe, welche wicht ju Stande 
gekommen iſt, hatten ſich nicht bie uch $ 11 
der ꝛatuten erforderlichen 50 Teil 
gemeldir. 

2) Die Renten-Kapitale ber fünf erften Jahre 
gefelfchaften 1839 bis 1843 beliefen fich ul- 
time 1844 auf 

4,194,868 Chir. 9: hr. — # 

3) Der Referve- und Abminiftrationgkofen-Fond 
enthielt nach Abzug des zufolge & 38 der Etr- 
tuten auf die Jahresgefeliſchafien 1839 un: 
1840 vertheilten entbehrlichen Fünftheils noch 

331,424 Thir. 6 Sp. 5 M 

A) Der von den convertirten Staatsſchuldſcheinen 

herrührende Prämien Fonds hatte ultimo IM 
einen Beſtand vou 
. 23,008 Thlr. 19 Sat. 3 #. 

'5) Die Devofiten an unabgehobenen Renten, 
Ueberfhüffen von ergänzten Cinfagen und 
Rüdgervährungen betrugen ultimo 184 

j 12881 Thlr. 8 Sp. — W. 

6) Die in den Mmaten Januar und Febr 
1846 zahlbaren Renten einer an en 
Einlage von 100 Thlen. folgen in dadſehen⸗ 
den Sägen: 


: In demſelben Berhäftniffe erfolgen für das Ser 
1845 die Gutfchreibungen: auf unvollkänbige &r 
Ingen. Berlin,.den 28. Juli 1845. 

Das Kuratorium ber muß. Renten: 


it. 
“ 8* Lamprecht. 


— — 


337 ° 


= Deffentliher Anzeiger 


' ö zum Zäften Stuck des Umtsblatte \ 
der Röniglichen Megierung zu Potsdam und der Stadt Berlin, 





Den 22 Auguf 1845. 





* Dem Kabrifmeifier Wilhelm Scheidt zu 

Kromfort bei Ratingen ift unter dem 12. Auguſt 

1845 ein Patent 
auf die Zufammenfegung von Mafchinens 
fohlichten für au and gefärbte Ketten, 
inſoweit fie ald neu und eigenthümlich aners 
fannt worden, olme Jemand in der Anwen⸗ 
dung befannter Ingredienzien dieſer Schlich- 
ten zu behindern, . 

auf fech® Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 

und für den Umfang bed Preußiſchen Staats er⸗ 

theilt worden. 


Stedbriefi 


* Am 4. db. M. ift der nachfiehend bezeichnete, 


wegen Wilddiebſtahis und Widerfeglichkeit gegen 
Forfbsamte verhaftete Arbeiter Karl Freier aus 
dem biefigen Gefängniffe entfprungen. Wir er- 
fuchen alle Civil⸗ und Militairbehörden, auf diefen 
gefährlichen Verbrecher zu achten und ihn uns 
im Betretungsfalle zuführen zu laſſen. 

Kiebenmwalde, am 14. Auguſt 1845. 

Königl. Land» und Stabtgericht. 


Signalement. Name: Karl Friedrich 
Freier, Stand: Tagearbeiter, Geburtsort: Zer- 
penfchleufe, Wohnort: Marientwerder (Dorf im 
Nieberbarnimfchen Kreife), woſelbſt feine Frau ein 
Haus befigt, Religion: evangelifch, Alter: 37 Jahre, 
Größe: 5 Fuß 3 Zoll, Haare und Augenbrauen: 
blond und lang, Stirn: bededt, Augen: blau, 
Naſe: Mark, Mund: aufgeroorfene Unterlippe, Bart: 
blond, um das Kinn herumgehend, Kinn und Ge- 
fichtebildung: oval, Gefichtsfarbe: gefund, Statur: 
are; Blick: finfter. Beſondere Kennzeichen 
fehlen. 

Befleidung. lter grauer Tuchrod, alte 
blaue Tuchhofen, Eurze gute Stiefeln, eine geftreifte 
Kattunvoefte, ſchwarze Tuchmüge mit ledernem 





Stedbriefss Erlevigungen. 
* Der am 17. Juni d. 3. hinter den Kandidas 
ten der Mebicin Auguſt Gottfried Ci f diesſeits 
erlaffene Stedbrief ift nunmehr erledigt und wird 
hiermit zurüdgenommen. 
Berlin, den 11: Auguft 1845. 
Königl. Kammergerichts⸗ Inquifitoriat. 


* Der unter dem 2. d. M. wegen des Barbier- 
gebülfen Julius Chriſtian Martin Deglom er 
laſſene Stedbrief wird für erlebigt erklärt, da der 
ic. Deg low inzwiſchen verhaftet worden. 
Berlin, den 15. Auguſt 1843. 
Königl. Kriminalgericht hieſiget Reſidenz. 


Der Arbeitsmann Karl Auguſt Gärtner aus 
Schönfieß if in Berlin verhaftet und daher der 
hinter demſelben unterm 16. v. M. erlaffene Steck⸗ 
brief (Deffentlicher Anzeiger [NE 1] zum often 
Stüd des diesjährigen Amtsblatts der hiefigen 
Königl. Regierung) erledigt. 
Potsdam, den 17. Auguft 1845. 
Konigl. Polizei- Direktor, 
Regierungs-Kath von Kahlden«Normann. 


*° Der unterm 27. Juli d. I. im Oeffentlichen 
Anzeiger zum Ziften Stück des Amtsblatt ſteck 
brieflich verfolgte Dienfifneht Ewers if zur 
Haft gebracht "und ber Stedbrief demnach erledigt. 
Wilsnad, den 15. Auguft 1845. 
Das Gericht des Ländchens Gumlofen. 


* Der unter dem 4. tefp. 11. d. M. im Oeffent⸗ 
lichen Anzeiger zum 32ften Stüd des Amtsbiatis 
ber Königl. Regierung zu Potsdam Pag. 326 u. 333 
hinter ben hier aus dem Kriminal- Gefängniß, ent⸗ 
fprungenen Pantoffelmachergefellen Karl Fink er- 
laſſene Stedibrief ift durch Ergreifung des ıc. Fink 
erledigt. Prenzlau, den 17. Auguft 1845, 
Der Magiftrat, 


* 


338 oo. 


Beennbolg:Sieferung. 
* Die Lieferung bed Brennholj «Bei zur Heis 
zung ber Dienftzimmer im hieſigen Regierungs- 
gebäude für die Wintermonate 1843 und zur Ver⸗ 
abreichung einiger Deputate — ein Quantum von 
überhaupt 70 bis SO Haufen Kichnen - Kloben- 
Holz — fol nebft der Lieferung von 15 Haufen 
Kiehnen⸗Klobenholz und 5 Haufen Eichen Knüps 


pel= oder Elſenholz für das biefige Schullehrers 


Seminar, dem Mindefifordernden überlaffen wer⸗ 
den. Hierzu ift ein Bietungstermin auf 
den 1. September d. 3., Vormittag 11 Uhr, 
‚im gebachten Regierungsgebäubde, und zwar im 
Büreau für das Kaſſenweſen, anberaumt, in wel⸗ 
chem diejenigen, bie auf diefe allmählig nach dem 
Bedarf zu leiftenden Lieferungen einzugehen beab⸗ 
ſichtigen, ſich einzufinden und bei der Ausbietung 
derfelben ihre Gebote abzugeben haben. 
Potsdam, den 18. Auguft 1845. 
Königl. Regierung. 


Holzverfauf. 
* Zur Etard- Erfüllung des Jahres 1845 follen 
aus den Revieren Bieſenthal, Liepe und Grimnig 
folgende Brennhölzer, und zwar: 
. aus dem Revier Biefentbal: 
2524 Klafter Bucyen-Kloben Ifter Kiaffe, 1063 
Klafter Buchen Kloben Ilter Klaffe, 242 Klafter 
Birken » Kloben, 203 Klafter Birken » Knüppel, 
1222; Klafter Kiefern ⸗Kloben und 774 Klafter 
Kiefern⸗Knüppel; 
. aus dem Revier Liepe: 
J91 Klafter Eichen- Kioben Ifter Klaſſe, 9A} Klafter 
Eichen-Kloben Ilter Klaffe, 9264 Rlafter Buchen- 
Kloben Ifier Klaffe, 3004 Klafter Buchen- Kloben 
Ilter Klaffe, 4453 Klafter Buchen» Knüppel und 
11 Klafter Birken Kloben; 
NM. aus dem Revier Grimniß: 
474 Klafter Eichen⸗Kloben Ifter Klaſſe, 754 Klafter 
Eichen-Kioben Ilter Kaffe, 124 Klafter Eichen- 
Knüppel, 608 Klafter Buchen-Kloben Ifter Klaffe, 
1365 Klafter Buchen-Kloben Iter Klaffe, 67 Klafter 
Buchen » Knüppel, 800 Klafter Birken - Kloben, 


139 Klafter Birken- Knüppel, 1206! Klafter Elfen» ' 


Kioben, 341 Kiafter Elfen Knüppel, 66 Klafter 

Einden« Kloben und 22 Klafter Kiefern= Kloben, 
Öffentlich meiftbietend verfteigert werden unb 

fieht Hierzu ein Termin auf 

Sonnabend ben 20. September d. I., 

‚ Vormittags 10 Uhr, 

m Gaſthofe zum Deutfchen Haufe hierſelbſt an. 


Kaufliebhaber werden. hierzu mit dem Bene, 
ten eingelaben, baf bie fpeciellen Berzeichniffe der 
Hölzer bei ben refp. Herren Revier Verwalten 
zur Einficht bereit liegen, welche auch bie Höfer 
auf Verlangen an Ort und Stelle vorzeigen lan 
werben. Die Bekanntmachung ber ingungen 
erfolgt im Termine und muß der ſechste Theil dei 
gebotenen Kaufpreifes als Angelb gezahlt werden. 

Neuftadt-Eberstwalde, den 15. Angaft‘ 1825. 
Im Auftrage der Könige. Regierung zu Potsdam 

Der Königl. Forſimeiſter Schmidt. 


Bekanntmachung. 
* Der zur Verpachtung der Chauffeegeld⸗ hebe⸗ 
ſtelle zu Chorin auf ben 25. d. M. angefeßte Ta 
min voird, höherer Beftimmung zufolge, aufgehoben. 
Neuftadt- Eberswalde, den 15. Auguft 18%. 
Königl. Preuß. Haupt» Steueramt. 


Befanntmahung 
Der Befiger der Waffermühle zu Dafloro, Amt 
mann Engel zu Wendemart, beabficheige die ul 
ftellung eines Dampfleffels und Anlage eines brib 


. ten Ganges in biefer Mühle. 


Nach $ 29 der Allgemeinen Gerverbe-Ordnung 
vom 17. Jannar d. 3. wird dies Borkabm hir 
mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, Ni 
Aufforderung, etroanige Einmendungen HM 


"neue Anlage binnen vier Wochen präclufitet 


Frift bei mir anzumelden. . 
Angermünde, den II. Auguft 1845: 
Königl. Lanbrath Angermündefchen Kreife- 

von Arnim. 


Der Erbpächter Herr Amtmann Reinide 
Alt « Stansdorf beabfichtigt eine Brennere 
DampfsEplinder anzulegen. . at 

Im Germäßheit des Geſetzes vom 17. Jar In 
8. 9, $ 20, wird foldhes mit ber Sufutran 
hierdurch bekannt gemacht, ettwanige €i “ 
gen gegen dieſe Anlage binnen vier —— 
clufivifcher Friſt bei dem unterzeichneten 
anzubringen und zu begründen. 

Storkow, den 14. Auguft 1845. & 

Königl. Rent- und Polizei- Amt. 


Auf den Antrag nachgenannter —5 4 

a) der Ehefrau des Erbſiers Bartel, 
Blankenburg, r fr} 

b) ber Ehefrau des Vlnerd strömen, 
Mierſch, 


u 
mit 





c) bes Bühnerd Mittelftuebt, 

‚d) der Ehefrau des Büdners Bülom und deren 
Ehemannes 

werben alle diefenigen, welche Realanfprüche auf 
folgende Grundftüde: 

1) die Bol. XXV Pag. 229 unferes Hypotheken» 
Buches auf den Namen des Joachim Friebrich 
Baethge eingetragene Kiegerei zu Lieben- 
walde, 

2) die auf den Namen bes Friedrich Wilhelm 
Bohm in unferem Hypothekenbuche Bol. X 
Pag. 120 eingetragene Büdnerftelle Nr. 81 zu 
Groß» Schönebeck, ‘ 

3) die auf den Namen der Anne Dorothee Thi- 
Tin, verehelichten Prieferts, Vol. X Pag.88 
eingetragene Büdnerfielle Nr. 74 zu Groß⸗ 
Schönebed 

gu haben vermeinen, hierdurch vorgelaben, biefel- 
im Termine 

am 31. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an Gerichtsſtelle anzumelben, widrigenfalls fie da⸗ 
wit präcludirt und ihnen deshalb ein ewiges Stiu⸗ 
ſchweigen wird auferlegt werden. 

Liebenwalde, ben 27. Juni 1845. 

Königl. Land- und Stabtgericht. 


Die hieſige Brauerei fol vom 1. Januar 1846 
bis 80. September 1849, alfo auf 3% Jahre öf- 
fentlich meiſtbietend, mit Vorbehalt der Austahl 
unter den Bietern, in dem auf 

den 9. September d. J., Vormittags 10 Uhr, 
im Mogiftrats-Seffü fongzimmer anderweit verpach⸗ 
tet werden, wozu fautionsfähige Bieter hierdurch 
gingelaben toerden. Die Pachtbedingungen find in 
der Regifiratur des Magiftrats einzufehen. 
au, den 14. Auguft 1845. 
Pi mit der Verpachtung beauftragten Deputicten 
der brauberechtigten Hausbeſitzer. 


Berkauf eines großen Etabliffements zu 
Biefenthal. 

Das bei der hiefigen Stadt und 4; Meile von 
dem Bahnhofe ber Berlin- Stettiner Eifenbahn be⸗ 
legene, der Kämmerei zugehörende ehemalige Amts⸗ 
gehöfte, beſtehend aus einem herrſchaftlichen zwei⸗ 
—8 maſſiven Wohnhauſe, zwei Nebengebaͤuden 

johnungen, maffiven großen Ställen und 
Scheunen nebft angemeffenen Kelerräumen und 
Remifen, einem großen kaum mit drei Bruns 
nen und einem babei befindlichen, vom Sydower 
Gliege begrenzten herrfchaftlichen Garten und zivei 


ee 


ilienhäuſern mit ſieben Wohnungen, 

Sanyen ein Areal von 8 Morgen en ER ſoll 
im Einverſtändniſſe der hieſigen Stadtverordneten 
bei annehmlichem Gebote aus freier Hand ver⸗ 
kauft werben. . 

Die Gebäude find im guten baulichen Zufande 
und zum Werthe von 13,000. Thlen. bei ber 
Städte- Feuer: Societät Hgg 

Das Etabliffement würde ſich zur Anlage einer 
Fabrik oder Manufaktur befonders eignen, da Hol, h 
und Torf zu billigen Preifen hier za haben fin 
und durch die Eifenbahn mit Berlin eine. nahe 
Verbindung befteht. 

Nach erfolgter Meldung bei dem Bürgermeifter 
NRüder kann das Etadliffement befehen, auch bie 
fonftigen Bebingungen bei ihm erfragt und mit 
demfelben auch über den Kauf verhandelt werben. 

Biefenthal, den 15. Yuguft 1845. 

Der. Magiftrat. 


Nothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 11. April 1845. 
„Das in ber Waldemarſtraße Nr. 14 belegene 
Böttch er ſche Grundftüd gerihtich abgeſchätzt zw 

15,635 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf., ſoll 
am 25. November d. J. Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftire werden. ee und 
Hnpothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Der dem Aufenthalt nach unbekannte einge⸗ 
tragene Gläubiger Stanz Gottlieb Wühelm © ert 
wird hierdurch öffentlich vorgeladen. J 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 6. Juni 1845: ' 
Das, Haſenhegerſtraße Nr. 6 belegene Witee⸗ 

{che Grundſtück, gerichtlich abgeferägt m 1049 Che, 
26 Sgr. 6 Pf., fol Schuldenhalder  - 

am 28. November 1845, Vormittags 1 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare mb 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 

"Die dem Aufenthalt nach unbekannte Wittwe 
Hendel, Rofine Marie geb. Reimann, wird 
bierdurch öffentlich vorgeladen. 





Nothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 19. Juni 1845. 
Das in der Schönhaufer Allee Ar. 177 a *83 
legene Doeſch er ſche Grundſtlick, in feiner: j 
Beſchaffenheit und Grenze gerichttich, abge: 
zu 855 Thlrn. 10 Sgr., ſoll 
am 8. November 1845, Bormittags 1 Re 


240 


din der Gerichtsſtelle fubhhaſtirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiſtratur einzufehen. 
Die dem Aufenthalt nach unbekannten einge 
tragenen Gläubiger: 
a) iegelibefiger Carl Johann Gottfried Ludwig 
nge 


v mmermeiter Johann Daniefgriebrih Witte, 
werden hierdurch Öffentlich vorgelaben. 


‘ Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 19. Juni 1845. 
Das in:der Schönhaufer Allee Nr. 177 ber 
legene Architect Doefcherfche Grundftüd, in feiner 
jetzigen Vefchaffenheit und Grenze gerichtlich ab⸗ 
3873 Thle., fol 
dm 6; November 1845, Bormittage 11 Uhr, ° 
en ber Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiſtratur einzufehen. 
Die dem Aufenthalt nach unbekannten einge⸗ 
en Gläubiger: 
a) Ziegeleibefiger Carl Johann Görtfried Lud⸗ 
wig Hintze, 
b) Zimmermeiſter Joh. Daniel Friedrich Witte, 
Werben hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Rotbwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 10. Juli 1845. 
.. Das in ber Höchften- Straße, und zwar zwi⸗ 
ſchen den Häufern Landsberger Straße Nr. 1 A 
uud 1 a belegeme Kamımerbiener Skodo wskh ſche 
Grundſtück, gerichtlich abgefchägt zu 2167 Thlr. 
15 Sgr., fol 
‚am 27. Rovember 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichteftelle fubhaftirt werben. Taxe und 

jefenfchein find in der Regiſtratur einzufehen. 
Der dem Yufenthalt nach unbekannte Eigen- 
thümer, Kammerdiener Heinrich Ludwig Anguft 
Skobowskhy, fo wie die Kaufleute Ulbert Herr 
wenn UAuguſt Ultenburg und Karl Heinrich 
Guard Budmann und ber Handlungs -Commis 
Walph Teichmann, als Mealgläubiger, werden 
hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 18. Juli 1845. 
Das, großen Züdenhof Nr. 10 belegene Ren- 
tier Kabefche Grunbfüd, gerichtlich abgeſchätzt 
in 2079 Thir. 18 Sgr. 9 Pf, fol 
‚am 24. November 18A5, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle ſubhaſtirt werben. Tare und 
Ohpochelenſchein find in ber MRegifiratus einzuſchen. 


Nothwenbiger Verkauf. 

Die dem Schiffsdaumeiſter Gottfrieb Klauske 
gehörigen, zu Lehmgrube belegenen und tm 
thekenbuche der Theilungsgrundftüde Bot. 

KL 27 Ne. 5 und Fol. 34 Nr. 6 verzeichneten 

rundſtücke nebft darauf erbautem Wohnhaufe, ges 
—& abgeſchätzt auf 1353 Thlr. 4 Sgr. 11 Pf., 
follen 


am 23. September d. J., Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werben. 
Tare und Hhpothefenfchein können in unferer 
Regiftratur eingefehen werden. 
Beeskow, den 31. Mai 1845. 
Königl. Preuß. Land⸗ und Stadrgericht. 


Nothwendiger Verkauf. 

Bon dem Königl. Stadtgerichte zu Neu⸗ Rupie 
fol das zum Nachlaffe des Tuchſcheerermeiſters 
Johann Karl Auguft Düring gehörige, Gierfelbk 
befegene, im HypothefenbucheBoL1V $01.70Rr.678 
verzeichnete und gerichtlich zu 3468 Thlr. 8 Ser. 
114 Pf. abgeſchätzte Wohnhaus nebft Pertinenzien, 

am 23. September d. J., Vormittags 11 libr, 
an hieſiger ordentlicher Gerichtöftelle fubhafirt wer⸗ 
den und ann die Tare und ber neuefie Hyporhe- 
kenſchein täglich in-der Regifttatur eingefeken werben. 

Alte unbekannten Realprätendenten werben ⸗ 
gleich, hiermit aufgefordert, ihre Anfprüche bei Ber 
meidung ber Prächufion in dem Termine ſpãteſtens 
geltend zu machen. 

« ReusRuppin, ben 5. Juni 1845. 
. Königl. Preuß. Stadtgericht, 


Nothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Charlottenburg, den 8. Juli 1845. 
Der, dem Vorwerk Pan bei Spandau, flatt 
des dieſem, auf ben Charlottenburger Wiefen, in 
der Jungfernheide zugeftandenen Hütungsrechts bei 
Gelegenheit der Geparation ber Charlottenburger 
gelomarf als Aequivalent überwieſene Plan von 
3; Morgen 142 ORuthen in den Möderig- 
wiefen, tarirt zu 817 Thlr. 1% Ser., foll 
am 28. Dftober d. J., Vormittags 10 Uhr, 
an ber Gerichtsftätte fubhaftirt werden. 
Tare und Hhpothefenfchein und Bedingungen 
find in ber Regiftratur einzufehen. 
* Die unbekannten Realintereffenten twerben umter 
der Verwarnung ber Präckufton ‚hierdurch. öffene ⸗ 
lich vorgelaben. . 
— 


sa 


.. Nothwendige Subhaftation. 
Land⸗ und Stadtgericht zu Belzig, den 20. Juni 1845. 
PA Kaufmann Henidefchen Grundfüde 
1) das Wohnhaus Vol. T Nr. 22 Pag. 337 zu 
einer Handlung und Branerei bisher benugt, 
gut gelegen und eingerichtet, auf 2859 Thlr. 
8 


23 ©ar. 8_Pf., . 

2) die beiden Kaveln, Landungen Bol. II Nr. 60 

Pag. 181, auf 156 Thlr. abgefchägt, ſollen 

"am 29. September 1845, Vormittags I1 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle verkauft werben. 


Taxen und Hhpothefenfcheine liegen zur Eine 


fiht in der Regiftratur vor. - 


Nothwendige Subhaftation 
beim Gericht zu Warnsdorf. 

Das Sicd elſche Bauergut auf der Feldmark 
Rohlsdorf, tarirt zu 2061 Thlr. 9 Sgr. 7 Pf., ſoll 
am 26. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
im Gerichtszimmer zu Meyenburg verkauft werden. 

Die Tore und der Hppothefenfchein find das 
fetoe einzufehen. Die Erben des angeblich verfiors 
ienen Paſtors Sickel zu Eldena werden zu bies 
ſem Termine hiermit eingeladen. 
Deyenbung, ben A. Juli 1845. 
jericht zu Warnsdorf. 


Nothwendige Subhaflation. 

Das dem Halbholländer Auguft Schröder 
sehörige, zu Giefenhorft_belegene Halbholländer- 
gut, Vol. VII Ne. 14 Fol. 79 des Hyvotheken⸗ 
buche, gewürdigt auf 768 Thle. 6 Ser. 3 Pf., ſoll 
"am 7. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
hier am ordentlicher Gerichteftelle meiftbietend 
verkauft werden. 

Die Taxe und ber neuefte Hypothekenfſchein 
Eönnen in unferer Regiſtratur eingefehen werben. 
.  Neuftadt a. d. Doffe, den 12. Juli 1845. 

’ Königl. Land⸗ und Stabtgericht. 


Nothwendige Subhaftation. 

Königl. Lande und Stadtgericht zu Belzig, 
den 14. Juli 1845. 

Das Bol. 6 Nr. 280. Pag. 465 bed Hypothe⸗ 
kenbuchs von Niemegk verzeichnete, vor dem Wit⸗ 
tenberger Thore daſelbſt belegene Kampfenkel⸗ 
fche Haus nebft Sta, auf 98 Thlr. 12 Sgr. 8 Pf. 
obgelhägt, fol 

am 8. Oftober 1845, Vormittags 9 Uhr, 
verkauft werben. Die unbekannten Realberechtigten 


werden zum Termine bei Vermeidung ber Präe 
clufion vorgeladen. Tare und Hypothekenſchein 
liegen zur Einficht in der Regiftratur vor. 


Freiwillige Subhaftation 
beim Gericht zu Höppenrade und Garz. 

Das Dierkefche Bauergut zu Garz, in ber 
Ofveiegnig, tarirt zu 3474 Thlr. 5 Sgr., foll 
am 15. September 1845, Vormittags 11 Uhr, 
im Gerichtszimmer zu Hoppenrade verfauft tere 
den. Die Tare und der Hhpothefenfchein find 
beim genannten Gericht einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Zur Aufhebung der Gemeinfdaft. 

Das Königl. Land⸗ und Gtadtgericht zu Lenzen, 
den 21. Juli 1845. 

Die zum Rachlaſſe bes verfiorbenen Sattler 
meifterd Johaun Michels gehörige, am Rath- 
hauſe hierfelbft belegene Bollbürgerftelle, abgeſchätzt 
auf 4484 Thir. zufolge der, nebft Kaufbedingungen 
in der Regiftratur einzufehenden Tare, foll 

den 24. November d. J., Vormittags 11 Uhr, 
in biefiger Gerichtöftube fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Berfauf. 

König. Stabtgericht zu Nauen, den 23. Juli 1845. 

Das dem Handarbeiter Friedrich Diedmann 
gehörige, bierfelbft in ber Wallgaſſe sub Nr. 56 
belegene, auf 348 Thlr. 25 Ser. 9 Pf. gerichtlich 
abgeſchätzte, im Hypothekenbuche Vol. VII Pag. 43 
verzeichnete Budenhaus, foll in dem auf 
den 9. November d. J., Vormittags 11 Uhr, 
im biefigen Gerichtszimmer anftehenden Bietungs- 
termin Fabhafire werben. 

Der Hhpothefenfchein und die Tare biefes 
Grundftücs find in unferer Regiftratur einzufehen. 


Nothmwendiger Verkauf. 
Juſtizamt Könige-Wuflerhaufen, den A. Aug. 1845. 
Das hier’ unter Pr. 4 belegene Erbpachtsgrund⸗ 


ſtück des Schlächtermeifters Krüger mit den dar⸗ 


auf errichteten Gebäuden, abgeſchaͤtzt auf 1770 Thlr. 
1 Sgr. 3 Pf. zufolge der, nebft Hypothekenſchein 


in der Regiftratur einzufehenden Tare, fol 


am 20. November d.)3:,°Bormittage 11 Uhr, 
an biefiger Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden. 


43 


Batehmontalgericht über Brik. , 
Berlin, den 8. Auguſt 1845. 

R Von dem zur Küfterei zu Brig gehörigen, an 
der Berlin⸗Glaſower Ehauffee und dem von Brig 
nach Tempelhof führenden Wege belegenen Aders 
lande follen zwei Morgen, von denen jeder Mor⸗ 
gen auf 3 Thle. dem jährlichen Ertrage nach ge 
richtlich abgeſchätzt ift, 

am 13. September d. 3., Nachmittags 3 Uhr, 
öſſentlich an der Gerichtsſtelle zu Britz vererb⸗ 
pachtet werden. 

Beſchreibung, Taxe und Bedingungen ſind in 


unferer Regiſtratur zu Berlin, Alexandrinenſtraße 


Nr. Al, täglich einzufehen. 


Freiwilliger Verkauf. 

Die anhaltende Kränklichkeit meiner Ehefrau 
führe mic) zu dem Entfchkuffe, meinen hierſelbſt 
eine Meile von Kyritz und zivei Meilen von Has 
velberg entfernt belegenen feparirten Zmeihüfnerhof, 
wozu noch einiger Kirchenacker gehört, zu verfaus 
fen. Der Ader iſt in guter Kultur und bie Ges 
bäude im guten baulichen Stande. Kauflufige 
sollen fich gefälligſt wegen der Bedingungen und 
Unterhandlung bie zum 1. Oftober d. 3. in frans 
kirten Briefen ober perfonlich an mich wenden. 
Bemerft wird noch, daß die Berlin Hamburger 
Eifenbahn unfere Feldmark burchfchneidet und in 
geringer Entfernung von hier die Anlage eines 

ahnhofes profektirt iſt. 

Schonermark bei Kyritz, den 11. Auguſt 1845. 

Chriſtoph Bord. 


Windmühlen-Verkauf. 

Der Mühlenmeiſter Herr Gadow beabſichtigt 
feine, vor dem hieſigen Königsthore belegene Bod- 
Windmühle mit zwei Gängen, einem maſſiven 
Wohnhauſe, Stallung zu Pferden und Kühen, einer 
Scheune und einer halben Hufe ganz guten Landes 
öffentlich meiftbietend verkaufen zu laffen. 

Die Gebäude befinden ſich ſämmtlich in gutem, 
baulichem Zuftande, und die Mühle ik ſtets voll⸗ 
ſtändig befchäftigt, wovon ſich täglich Jeder über 


zeugen Kann. Su biefem Berkanf Habe ich eine 
min : 
am Freitag ben 29. Auguſt, Bormittogs 11 Uhr, 
in a Mühle angefegt und lade Kauffichhabe 
hierzu ergebenft ein. 
Neu⸗Ruppin, ben 8. Auguf 1845. 
Strubelt, . 
Königl. gerichtl. Auktions⸗Kommiſſcius 


Befte buchene Achshölzer und buche felgen 
werden auf der Nußholz= Miederloge in Potsdam, 
Holzmarktſiraße Nr. 10, billigſt verfauft. 


Mein Müblenfein- Lager befindet fid von it 
ab nicht mehr vor dem Konigsthore, fonden 
Neue Königsſtraße Nr. 26. . 

Carl Goltdammer in Berlin. 


Es wird ein verheiratheter Gärtner zu einem 
Obft> und Gemüfegarten zu Michaelis d. I. gr 
fucht, weicher zugleich die Auffiche über eine Arie 
Sandreirthfchaft mit übernehmen min Yur 
tüchtige und qualificirte Subjefte wı me 
frankirten Briefen ober perſonlich melden hi 
Poftmeifter Natus in Beeskow. 


Belanntmahung. 
Hagelfhaden« und Mobiliar s Brandt 
fiherungs » Befellfchaft zu Schwedt 

an der Ober. 

Den geehrten Societätämitgliederu bed Ou 
barnimfchen Kreiſes zeigen wir ganz “ 
daß gegentoärtig: 

a) der Herr Amtmann Ribbach zu Schuler 
dorf bei Wrieen an. ber Ober als Eyriob 
1) der er Outspächeer 20 — 
er utspächter Koerte zu 
bei Wriegen an der Ober as deffen Sub 
vertreter 
fungiren. 
Schwedt, den 11. Auguft 1885. 
Haupt⸗ Diveftion. 


’ 


—— 








än und’ abtiefern zu laſſen. 


1343 


am —— Bieute int Werner Slinens 
— n Bruder, dem Zn Be Biete 
em ens in Berlin, in unter dem 19. Yuguf 
1885 ein Patent 
J uf, RKegulatoren für Mafginen, wich buch 
5 " Stementarft ft beröegt werben, in niet. ver- 
fee denen , Zeichnungen und Beſchrei⸗ 
bung ‚na, Ha fenen Verbindungen, .. 








und 
geile, roorbeı 


0 Dem Filter, ieutenant Werne "Siemens 
anb deffen, „Brüder, em Maſchinenbauer Wilhelm 
‚Siemens‘ in Berlin, iſt ünter bem N. Auguft 

ein Patent ·* 2* 
auf Datfteifurg d 
An Steinüberzüge, fo i 

‚eigenthümlich 

— Jahre, von 
be für den Umfang d 
fl wochen 


um > u Stedbriefe 
2. Der Tuöhfcheerergefete rien Bien Roc 
ver, 'genamit Werner, ans Neu-Ruppin, wel⸗ 
cher wegen Diebſtahls zu vierwöchentlicher Zuchte 
Hewefräfe-;veruttheilt worden, hat ſich ber Ver⸗ 
g dieſet Strafe dadurch entzogen, daß «t 

fü —A verlaſſen hat. Mit einem für ihn 
unterm 18. Juni 1844 von. dem Magiftrate zu 
Neu⸗ Ruppin ausgefellten, auf fünf Jahre gůltigen 
Wanderbuche Hat er ſich zunächft er Ludenwalde 
an und dort‘ —* 26. Juni v. J. Viſa nach 
embeth erhatten/ dieſe Stadt jedoch nicht paſ⸗ 

PR Gärnmtliche Cibil⸗ und Militairbehdrden wer⸗ 
den ergebenſt erſucht, auf dem Inkulpaten Acht zu 
haben/ ihn ‚im Betretungsfalle zu verhaften und 


den nmtang * Preußiſchen Staats er⸗ 











Signalement. Familienname: Roepen, 
Borname: Friedrich Wilhelm Auguſt, Orburtds 
und Aufenthaltsort; Neu-Ruppin, Religion: evan⸗ 


"auf, Ad: "Ial e, von jenem Tage an "gerechnet, - 


Deffentith.er Aujeig er." 
. zum gbſten Gtüd’des Amteblatts 
t Röuigligeil Resiernnd zu Potsdam und der Stabt Berlin. 


"Deo. 28. Kuguft "188. J u 








vet, Ulter: 20. Jahre, :Bröße: 5 Bub 2 Zoll 
Strich, Haare: ‚blond, Stim: kurz, Augenbrauen: 

ia Suter ana, Nafe: did, Mund: breit, 

Bart: im Eutſtehen, Zähne: gut, Kim: tund, Be» 

fihtsbilbung: oval, Gefichtsfarbe: gefund, Statur: 

‚mittel, Sprache; beutſch. Beſondere Kennzeichen 

edlen und die Bekleibung kann nicht angegeben 

werden. 

Alt⸗Ruppin, ben 15. Auguſt 1845. 

7, Königl. Lande und Stabtgericht. u 


* Der ünfer Poligei⸗Aufſicht fehende, mehrfach 
wegen Diebftahls beftrafte Knecht Johann Daniel 
Bedmann von hier ift dringend verdächtig, dem 
Knecht riebeich Ziertmann in Schenfenberg, in 
der Nacht vom 15. bis zum 16. d. M., ein Paar 
ange 8 Krempkiefein entwendet zu. haben. 
Der Bedmann bat zwar die Stiefeln hier 
PR feinen Eltern ‚zurüctgelaffen, ſich aber ber ihm 
geſchehenen Berwwainung ‚ungeachtet heimlich ohne 
Segitimation von bier, entfernt," und wir erfuchen 
—* ganz ergebenſt, deuſelben im Vetretungsfalle 
ften. und, und, zur teiteren Beranlaflung 

Fr Nachricht A verfehen. 
\ Brüſſow/ den 18. YAuguft 1845. 
= Der Magiftrat. ’ 

"Signalement. Gamttienname: Bedmann, 
Vorname: Johann Daniel, Geburtd- und Aufent⸗ 
haltsort: Btüſſow, Religlon: evangelifch, Alter: 
26 Sabre, Größe: 5-Fuß 2 Zoll, Haare: blond, 
Stirn: flach und breit, Augenbrauen; hellblond, 
Augen: hellblau, Nafer ſtumpf, Mund: flach, Bart: 
blond, Zähne: vorne gut, Kinn: ſtark und breit, 
Geſichtsbildung: Mark, und auch der Kopf,: Ges 
ſichtsfarbe: gealtert, Geftalt: gebrungen, Sprache: 
Beutich, Beſondere Kennzeichen: Feine. 

Befleidung. Blau geflickter. Tuchrock mit 
ſiberzogenen Knöpfen, blaue ſchlechte leinene Hofe, 
lange gute Arempſtiefeln, rothen Schweizer — 
las tuchene-WeRe, defectes blau leinenes Hemde, 
Diane Tuchenlige: mit. chwarz lairtem Scham. 
ESS FT Bee ER LEE — — ’ 


> einer grautuchenen kurzen runden Jacke, 


a⸗ 


Der nachſtehend fignalifiete, bereitg w OER Dieb⸗ 
ſtahls beftcafte, unter voliehicher Au 
Dienftfnecht Karl Schilling aus Pervenig, hat. 
fi vor 14 Tagen mit Hinterlaffung von Schul- 
den und unte Mitnahme eines neum Sachkeo 
heimlich aus feinem Dienft von bier entfernt,. ift 
bis jeßt nicht zurückgekehrt und treibt ſich wal 
fcheinlich vagabondirend umher. Wir erfuchen da- 
ber alle verehrlichen Behörden, auf den ıc. Schil⸗ 
ling vigiliren, ihn A Vetbetungsfaile wit den. bei 
ſich habenden Sachen verhaften, und gegen ſofor⸗ 





tige Erſtattung ber Koſten an and, abhefern ” 


laſſen. Fehrbellin, den M. Auguſt 845. . 
Der Magiftrat. 0 


Signalement. Religion: eoangelifch, After: 
41 Sabre, Größe: 5 Fuß 2 ZU, Haare: dunkel⸗ 
blond, Stirn: frei, Augenbrauen: dunfelblond, 
Augen: bfau, Nafe und Mund: proportiönict, 
Zähne: fehlerhaft, Bart: blond, Kinn: tund, Ge- 
ſicht: Jänglich, Gyſichtsfarbe: gefund, ‚Statur: 
mittel. Befondete Kennzeichen: jwei lahme 
ger an der rechten Hand. 






Der nachſtehend näher sefantebme; wegch 
Landſireichens "und Betteins Hier eingebrachte und 
zur gerichtlichen "Unterfuljung . gezogene Arbeits⸗ 
mann Andreas Chriftlan Friebtich Müller bat 
Gelegenheit gefunden, heute früh aus dem hiefigen 
kandarmenhaufe heimlich jr entweichen, welche 
Entweichung wir hiermit öffentlich: zur Kenntniß 
bringen, und ſämmtliche reſp. Civil⸗ und Militait⸗ 
behörden bienftergebenft erfuchen, dieſen Flüchtiing 
im Betretungsfale gefälligr ‚anhalten, und gegen 
Erſtattung ber Koſten an uns abliefern zu laffen. 
Strausberg, den 20. Auguft 1845. : 
Die Infpeftion des Landarmenhauſes. i 
Perfonsbefchreibung., Der Arbeitsmann 
Andreas Chrifian Friedrich Müller it im Jahre 
1820 in Mogdeburg geboren, 5 Fuß A Zoll groß, 
hat braunes Haar, runde Stirn, braune Augen 
brauen, graue Augen, gewöhnliche Naſe und 
Mund, wenig Bart, gute Zähne, rundes Kinn, 
ovales Geſicht, geſunde Geftchtsfarbe, ift mittler 
Statur und hat einen leichten Bruchſchaben. 
Bebleidet war derſelbe bei der Entweichung mit 
, einem 
Pau g ‚grauleisienen langen Hoſen, einer. gtautuche⸗ 
nen Wefe, einem Paar. birjen: wollenen Striun-⸗ 


‘ pfen, einem Paar ledernen Schuhen, einem kattu⸗ 


ſehende ef 


* —* 


ur une, Dr 
rohe Aral Stiege 


* welcher wegen Diebſtahls von dem Magiftrat zu 
"Oppeln Pedbrüftich verfolgt if, wurde in Berka 
verhaftet und —— nach · Oppein 
auf zu m N, ir, inbog tig 
Dit 1. Niefico in! eührtt ge 
— am 20. ®. . mM. dor Sihacre er ae Pt 
fpringen: 5 
Alte ‚verebrlichen Behörden des wn ·aui 
— —* daher, en, Ge in u auf der 
ic. Toy zu’ ig nn ungsfau 
zu —8 und dem ·Magiſttat ii en übe: 
liefern zu’ laſſen, uns auch Hiervon Ketlittniß, ja 
geben. ‚ut: bandsberg, den 92: Amuſt 1886. 
+ Der Magiftret.- 


Signalement. Name: Johann Biden, 
ierunich ir 


eburtsort: ‚Klein 8 

ppeln, Religion; katholiſch, 

röhe: 4 Fuß 11.300, Mun 
tafirt, Zähne: volftändig, Kin: rü 
farbe: gefund, Geftalt; Elgin, $ ſch. 
Befonbere Kennzeichen: Der Soldfinger än der rech⸗ 
ten Hand iſt yerfrüppelt. 
- Befleidun.g., Blauer Füchberro, blaue 

- Müge imd graue Sömmerffen, “4 


















Der nachftebend näher dezeichnet · uihrrmecher⸗ 
gehülfe Gotifried Eduard Pfalmer aus Elbing 
gebürtis uah ortsangebðrig,/ "welcher: fi: heuee Früh 
heimlich von bier. entfernt —* iſt deinsand wer 
bächtig, „feinem. Prinzipale eine goldena ‚sun eine 
füberne Spindeluht entweudet zu haken... Gäu: 
iiche Civil⸗ und Milisgirbehörden werden- 
ganz ergebenſt etſucht, auf denſelben Acht zu 
ben, ion im Betretungsfalle zu verhaften um en 
uns abliefern zu laſſen. 

Dranienburg, ben 24. Auguſt 1845. 

er Magißmatr,. .. 

« Sign alemıne. : Religion‘. oongelifch,. Alter: 
den 12. Dftober 1823 geboren, Größer.5 Bub 
& Zoll, Haare: fhwans, Stien> flach, Augenbrauen: 
braun, Augen: ‚braun, :Nafe. unb Wundt pneppe» 
tionirt, Zähne: vol, Kinn: rund, Geficht: avel, 
Gefichtsfarber- gfund; Eratur han, Bienen 
Reuagelöien: wenden. 


Hi 








a 


.  ,? Derlorwer: Paß \ 
” De nachflehend fignalifirte Schiffsknecht Karl 
Weine dat argeblich den ihm vom Mügifitate zu- 
nm Zuli ©; J, ertheilten, und zulegt im 
Aptiid. 3. in Drumienburg vlſirten Pah verloren. 
Zur Vetmeibung von etwanigen Wißbrauchen 
werbdies hiermit öffentlich bekannt gemacht und 
ber gebachte Wanderpuß hierdurch für- ungültig 

erMärt. Berlin, den 21. Suguf 185: 

: Königliches‘ Vollzei- Bröpbium. - ° : 
sv Signafement. Famillenname: Keige, Bors 
87 Ran, Bebuns ae tt: Rufche 
y Weligion:evangeliich, Witev: 26 Sabre, Order 
5 Fuß A Zol,) Haare: draun; ‚Stimm: bededit, 
Augenbrauen: ' bramn, Augen: blau, Nafe und 
Mund: gewöhnlich, Bart: braun, Zähne: gefund, 
Kinn: rund, Geichtebtfpurg: oval, Gefichtsfarbe: 
1b, Geñait: untenfegt, Sprachet beutfchı "Bes 

ſondere Kennzeichen fehlen. ' .. . 


Bekanntmachung. 
EEs find hier zwei Säde mit Kochzucker, welche 
wahrfsheinlih von einer Schiffsladung entwendet 
worden find, in Beſchlas genommen woerden. Det 
"unbekannte Eigenthümer wird aufgeforbest, fich bei’ 
feines Ditsbehörde zur Vernehmung- über bie nür. 
heren Umkände bee Entivendung zu geftellen, oder 
dem unterzeichneten Magiſtrate hierüber unmittel-. 
bar. Ungeige zu machen. Zu einer gleichen Anzeige 
* werben alle biejenigen aufgefordert, denen über die 
vorliegende Entwendung etwas Näheres. befannt 
getworden if. Rathenow, den 17. Auguſt 1845. 
. Der Magifrat. 











._ Befanntmahung.- 
° Die Belchaffung des Brodforng und der 
Fourage pro 1843 für-.die Militair Magazine: 
"min Berlin, Charlottenburg und Spandau, 
b)-» Potsdam, J 
0). bei. Rathenow, Bu 
d) in Brandenburg, ü 
fol, wie bisher, theilweife durch Ankauf aus freier 
Yankgerfolgen. - ß 


De Proviantmeiſter, Kriegsrath Langhein⸗ 


rich in Berlin if beauftragt, dieſen Ankauf für 


‚ bie Magazinorte auh a, der Probiantmeifter For⸗ 
ber in Potsdam für bie dortigen Magazine, ber’ 
Provianimeiſter Marfchall zu Ratkenom für das 
Magayin sub e, und der Magazin -Rendant Otto. 
m eranbenburg für das Magazin sub d zu bes 
wirken, u 


Inden wir ſolches -gur öffentlichen Kenntniß 
bringen, bemerken wir, wie es mit: dem beftehen- 
den -Ligaidetiongverfahren unventräglich ift, daß 
ben Berfäufern Gelboorfchüffe auf bie oferirten 


“ Lieferungen geroährt werben, vielmehr haben bie , 


genannten Ankaufs ⸗ Kommifferien ‚nur die Befug⸗ 
ni, Zug-um Zug zu kaufen, ‚dagegen die Ber⸗ 
pflichtung,. nach erfolgter. Ablieferung der Naturas 
lien Togleich haare Zahlung zu leiften. 
Berlin, ben: 19. Yuguft 1845, - 
Königl. Intendantur des Garbe- Corps. 


Bekanntmahung \ 
* Der Bedarf an Roggen, Hafer und Stroh für 
die Militair- Magazine zu Beeskow, Cüſtrin, Feinf- 
furt an ber Oder, Fürftenrsalbe, Jüterbogk, Lands⸗ 
berg atı ber Warthe und Schroedt, fo wie an Brob 
und Fourage fin die Garniſonorte Eroffen, Gu⸗ 
ben, Sorau, Friebeberg, Woldenberg, Prenzlau und 
Ren: Ruppin pro 1846ſoll dem Mindeftfordern« 
den zu liefern überlaffen, und es follen auf diefe 
Lieferungen bis fpätefteng zum 6. Dftober d. 3. 
ſchriftliche Anerbietungen in nicht flempelpflichti= 
gen, jedoch franfirten Briefen bei ung angenom- 
men werden. 

Wit fordern Producenten und andere liefe⸗ 
rungsluſtige Perfonen zur Abgabe ihrer Gebote 
hiermit auf. - 

Jeder Submittent ift bis fünf Wochen nach 
dem’ Termin an fein Gebot gebunden, und hat 
anzunehmen, daß bdaffelbe nicht acceptirt worden, 
wenn” ihn bis dahin von bier aus Fein Beftheid 
zugegangen ift. j j 

Die nähern Lieferungs⸗Bedingungen, in wel⸗ 
chen audy der Bedarf angegeben worden, können 
in unferm Büreau und bei dem Proviantamte zu 
Cüftrin, fo wie. in Betreff der Garnifonorte Eroffen, 
Guben, Sorau ꝛc. bei ben Magiſträten bdafelbft 
eingefehen toerben. . 

Frankfurt an der Ober, den 15. Auguſt 1845. 

Königl. Intendantur Iten Armee» Corps. 


Befanntmahung. 

Mit dem Februar k. 3. wird die hiefige Bürger- 
meifterftelle erledigt. Sie bringt jährlich 200 Thlr. 
Gehalt und find die weitern Bedingungen beim 
Stadtverorbneten« Vorfteher einzufehen. Etwanige 
Berverbungen um bie Stelle werden in portofteien 
Eingaben an ung erbeterr bis zum 1. Oftober d. I. 

Buchholz in der Mark, den 17. Yuguft 1845. 

Die Stäbtverordneten. 


Belanntmaedung  ° 

Die Herren Gebrüder Schickler beabſichtigen 
auf ihrem Grundftüce, HolzmarktfirageRr.15—18,' 
einen Dampfleffel zum Betriebe ber Zuderfisberei 
aufzuftellen. 

Nach Borfchrift. bes Regulativs vom o. Mei 
1838 werden diejenigen, welche fich“ durch biefe- 
Anlage beeinträchtigt glauben, aufgeforbert, ihre: 
Einwendungen ‚binnen vier Wochen prätlufivifcger . 
Frift bei dem Polizei» Prafibium anzumefben und 
zu befcheinigen. 

Berlin, den 16. Auguft 1845. 

Königl. Palizei- Präftdium. 


Bekanntmadhung. 

Die Gebrüder Lenz= Detienne beabfi ichtigen 
bier vor dem Gteinthote, auf dem am Müplens. 
graben belegenen Grundftüde des Herrn Negen« 
dank eine Cifengießerei, verbunden mit einem 
„ Dampffeffel, zu erbauen. 

Im Auftrage der Königl. Regierung und nach 
Vorſchrift des $ 29 ber Allgemeinen Gewerboe⸗ 
Ordnung vom:17. Januar d..3. bringen wir dies 
hierdurch mit der Aufforderung zur öffentlichen 
Kenntniß, etivanige Einwendungen gegen. biefe 
Bauanlage binnen vier Wochen, gehörig beſchei⸗ 
nigt, bei ung anzumelben. 


Diefe viertoöchentliche Frift nimmt ihren "An . 


fang mit dem Tage, an welchem bag die Bekannt⸗ 
machung enthaltende Amtsblatt ausgegeben wird, 
und M für alle Einwendungen, welche nicht pris 
vatrechtlicher Natur find, präciuſiviſch. 
. Sranbenbung, 5 den 17. Auguft 1845. 
Der Magiſtrat. 


. . Befanntmahung. 

Der Kaufmann Herr Otto Underdorden ; ur 
Dahme beabfichtigt in feiner Brennerei auf feinem 
Nittergute Glien ig bie Aufftelung eines Dampf ⸗ 
chlinders, was hierdurch in Gemäßheit des $ 29 
der Allgemeinen Gewerbe Ordnung vom 17. Jas 
mar d. 3. mit dem Bemerfen zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht wird, daß etwanige Einwendun⸗ 
gen dagegen innerhalb vier Wochen präclufivifcher 
grin bei dem unterzeichneten Landrathe angebracht 
fein müſſen. 

Damm bei Züterbogk, den 21. Ariguft 1845. 
Königl. Landrath des Jüterbogk⸗ Luckenwalder Kreiſes. 

Hauſchteck. 


’ Betauntwarhung. 
» Der Mühlenmeifler Inf zu WWilhherg kat. de 
Abſicht, anflatt... feiner ‚abgebrochenen, eine um 
Bod windmũhle mit einem Mahlgange und einem 
Graupengange, und zwar auf ‚ber, durch einen ine 
ben. Pfahl bei »epeichngten ‚Stelle, wieder zu erbaun 
, Died. wit 
löblichen Regierung mit ber Auffocherung zur a⸗ 
fentlichen Kenutniß gebracht, daß etwanige Cu⸗ 
penbungen gegen dieſe Aufage, auf Grund de 
$..29 ‚der ‚Allgemeinen Gewerbe · Drbnung: vom 
17. Jonyar d. 3. binnen : einer. —— 
von bier Wochen bei uns angebracht werden 

dut⸗ Ruppin, ben.2®. Auguft 1845. 

Käönigl. Domainen⸗Rentamt. J 








Belsuntmadhung 
2 gm Auftuoge der Königl. Regierung hierfelhf 
wird bag unterzeichnete Hauptamt, und zwar a 
beffen Amtegelaffe, 

am 10. September d. I.; Vormittags 10 . 
bie Chauffeegelb» Erhebung zu Hermeberf, anf 
Shauffes yrokfchen Berlin und Nen-Strelig am 
Meifibietenben, mit Worbehakt' des höhmm u 
fhlages, vom 1. Oftober d. I. ab pr Pad 
ausfielen. Nur bie ale bispofitiondfabie 6a as 
woeifenden Perfonen, welche vorher mies 
330 Thir. baar oder in mnehmbarm Cttif: 
vieren bei beim untergeichneten KHauptamte IM 
Sicherheit niedergelegt haben, werden zum Bien 
sngelaffen. 
. Die Wachtbebingungen find von heute ab mih- 
vend der Dienfifiunden bei ung einzufehen. 
‚ Potsdam, den 22. Auguft 1845. 
Körigl. Pteuß · Haupt Steueramu. 


Befanntmadute 
* Auf Anorbnung ber Königi. Regierung haben 
wir zur anbertveiten Verpachtung der F 
Amts» Garnfiſcherei vom 1. Jannat 34 3. at 
ſechs hinter einander folgende Jahre, emmweder 
Phoeben big Goettin in der Ha, Be 
Wublitz⸗See, und 
.b) vom Drebel-&ee bis Deetz, 
den, einen neuen Bietungsterminauf ° 
-  Dienftag den 16. Septamber‘b: Fre J 
Vormittags 10 Uhr, . 










Ganzen oder in zwei Antheilen, —R 
9 auf der a vom Städtchen 

da in dem am 2. Juli onen int 

Termin kein annehmbares Gebot al 


irunfereim Gefdyöftetnbate, Werkmet-Stvafe Nr. 72 
hirvſribſi, anberaums. und · laden dazu Pachtluftige 
hierdurch mit dem Bemerken ein, daß bie Pacht- 
bebingu täglich, in, den Gefchäftsftunden bei’ 
und « inge [eben werden können, und. der Meiſt⸗ 
bietende im Termine eine Kaution von 150 Thlrn. 
aatsſchuldſcheinen ober’ fonfigen annehmbar 
aatspapieren beftellen muß. ; 
dam, den 20. Auguft 1845. 4 
— 2** Rent⸗ und‘ Polizei- Amt Potsdam x 










35 Betanntmachung. 

rl ber hiefigen Kämmerei Bugehörige sg 
feri zu Schönewalde mit bem bazu gehörigen 
Bauergute' fol 'anbertweit von Johamis IBA6 bis 
dahin 4852 an den Meifibietenden in Zeitpacht 
augethän. werden. ; ‚Hierzu haben wir ‘einen Ter⸗ 


ben 13. Eenember d. J., Bormittags 10 Uhr, 
in unſelm geroöhntichen Sefchäftstofale anberaumt, 
rdegu "wit Pacht⸗ und Kaurtionsfähige einlaben. 
Die Parhtbebingungen find täglich in U Re⸗ 
giſtratur einzufehen. 
kuckau, den 16. Augun 1845. 
Ar: , Meagiftrat. 


;Yußgebot von Bauten zur Entreprife. 
Es foll:ju Lohm bei Khritz ein neues maffl- 
ae Küfer- And Schulhaus neoͤſt Scheunen · und 
tkügebärbe, auch Apartement von Fachwerk er⸗ 
bouet· und’ der Bau dem ‚Mindefifordernden in! 
Entrepriſe Hegeben werben. "Hierzu if ein Termin 
auf den 7. Oktober d. I., Vormittags I1 Uhr, 





in der Berichtefluhe zü Lohm angefeßt. Die An- - 


ſchlage und die Bedingungen Finnen im Gefchäfte- 
zimmer bed unterfchriebenen Richters allhier und 
in der Kreiß-Regiftratur eingefehen, auch kann 
auf Verlangen, "gegen Zahlung der Kopialien, Ab- 
ſchrift derſeĩden ertheile werden. 
Havelberg, den 6. Auguſt 1845. 
"von Kroecherfches "Befammt- Gericht zu vohm. 
Wehrmann. 
vn en Bis 
Eh heratiGiration. “ 
Die unbefannten Gläubiger des hierſelbſt ver- 
Rorbeiien Tuchfadrit anten Karl Friedrich Arnold, 
über beſſen Nachlaß durch die Berfägung von vom: 
heutigen Rage. der Konkurs erbffnet ift, werden 
Fi aufgeforbert, ihre sirganigen Anfprüche: 
an bie Maffe in dem hierzu auf 
den 77. Dftober 1885, Bormittage 10 Uhr, 


an ‚piifigen Gericheaſtelle vor ven Hat Bands 
und Stadtgerichts · Director Schufter —— 
tem. Kermine perſönlich oder. durch einen J 
Besolimüchtigten, teozu- ihnen der Juftiz ⸗ Lovimiſ⸗ 
farins Bohn hierfelbſt in Vorſchlag gebracht-weird,: 
geltend zu machen, widrigenfalis fe-mit ihren. For⸗ 
derungen prächwdirt und ihnen deshalb ‚gegen bie’ 
erfchienenen' Gläubiger ein ewiges Stitchweoen 
auferlegt werden wird. 

Beeskow, ben 26. Zuli 1845. 

Korigl. Preuß. Land⸗ und —S—— 


. Nothwenbiger Verkauf. — 
u Königl. Kammergericht in Berlin. - 
Das in der Ofipriegnig, Amtsbezirk Bei, 
selgene Erbzins⸗ Vorwerk Mepente, abgefchägt auf 
6677 Thlr. 17 Sgr. 1 Pf. zufolge der, eb 











"Hppothefenfchein in der Regftratur eiajufepenben 


e, fell 
- am 26. November ISAS, Bormittoge 11 Uhr, : 
an orbentlicher Gerichtsſteile fubhaftirt werden. 


Rothwenbiger Verkauf. 
“ Königl. Kammergericht in Berlin. - 
Das hierfelbſt in der verlängerten Dorotheen⸗ 
ſiraße Nr. 3 belegene, im kammergerichtlichen Sp: 





“ pothefenbuche Bol. VIL Cont. c Rr. 17 Pag. 385 


verzeichnete, dem Maurermeiſter Friedrich Wilhelms 

Eben au gehörige Grundftüd nebft Zubehör, wel- 

es auf 20,592 Thlr. 27 Sgr. 8 Pf. zufolge ber, 

nebft Hypothekenſchein und Bedingungen in ber 

u ‚einzufehenden Taxe abgefchägt . wor⸗ 
[ou 


s: am 3. März 1846, Bormittage 11 Uhr, .ı : 
an ordentlicher Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. 


RNothwendiger Verkauf. 
— zu Bertin, dem 25. April 1845. 
Dad Koppenfrafe Nr. 62 a belegene Megeva: 
für gheuch abgefchägt za T2Thk: 
1 

am.d. Dezember 1845, Vormittags 11 Uhr, Dur 
om der Gerichtsftelle fubhaftirt werben. Rare und 
Hypothekenſchein find in der Regiſtratur einzuſchen. 


—  Nothwendiger Berkanf. 

Stabtgericht zu Berlin, den 30. April 1885 

Das Range Gaffe Nr. 53: und 86 beiegene 
Maurerpolier Johann Chriſtian Hatbide mb’ 
Gottlob. Guſtav Kaſt e uſche Orundſtück, 





"ich. abgeſchätzt zu 0339 Thlr. 18 Sr. 3 Pf., hol 


a. 91: De 1085, Bormittogd HI U, - 
ar Dee Genihräfehe Fubgakirt ;tverben. eg unb- 
jein find im der Regiftratur einzufehen,. 


ı Die nrtbefannten Realprätententen twerben un⸗ 


tet der Warnung ber Präclufion und ber feinem’ 


Aufenthalte wach unbefannte Miteigenthümer, 


Maurerpolier Gottlob Ouſtav Kaften, gur Wahr⸗ 


nehenung feiner Rechte öffentlich worgeladen: . 


Nothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 31. Mai 1848. 
Das Müllerfche Grundſtück, befiehend aus 

einem Wohnhaufe in der Roſenthaier Straße Nr. 9 
und einem Wohnhaufe in der Auguſtſtraße Nr. Al, 
von benen jenes zu 10,101 Chle. 28. Sgr. 6 Pf. 
mb dieſes zu 7366 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. tarirt 
worden, ſoil . ne 
am 17. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Taren unb 
Hypothelenſchein find in ber Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den A, Juni 1845. 
Das, Blumenſtraße Nr. 64 a belegen Jae⸗ 

nickeſche Grundküd, gerichtlich abgefchägt zu 
18718 The. 10 Sur. 6 Pf., fol 
am 20. Zebrmar 1846, Vormittags 11 hr, 





w.ber Gerichesftelle fubbaftirt. werben. Taxe und. 


H wothelenſchein ſind in der Regiſtratur einzuſehen. 


a Rothwenbiger Verlauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 5. Juni 1845. 


„Das, Cöthener Straße Nr. 21 belegene Der: 


gelowfihe) bis jet noch nicht ganz ausgebaute 


und in femem jetzigen Zuftande auf 13,006 Thlr. 


11 Ser. 9 Pf. gewürdigte Grundftüd, ſoll 
am 13. Febtuar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle Schuiden halber fubhaflirt 


‚ werden. Tare und Hhpofhefenfchein find in der 


eßiſtratur einzufehen. EB 
Die’ dem Aufenthalt nach unbefannten Gläubi- 
ger, die Demvifelle Antonie Nicolas und ber 


Gutsbefiger Albert Seldis werden hierdurch 


Öffentlich vongefaben. , . 


Nothwendiger Berkanf. 
Seadigericht zu Berlin, ben 6. Juni 1845. 
Das hierfelbft in der Stallfchreibergaffe Ar. 22 
beisgene. Eoghofche Grundſtück, gerichtlich abge- 


fadgt-zu 12,619 Thle. 8 Ser., foll Schulden Halber- 
1 am BA. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 


ander Gerichtöfteite fh hafkket: werdeu Rt “ 


Hypothekenſchein find in bes: iagiftcatat:einguehe, 
Mothwendiger Berfanf“ 

Stadtgericht zu Berlin,. den 24. Jun) 108 

Das hierfelbkt in der Behrenfizaße Mr. 9 ie 
legene Grundftüd des Kleldermachert Johan 
Gottlieb Bieling, era —*5 — 
16,659 Thlr. 190 Sgr. 6 Pf,, fol Schulden 

am 3. März 1846, Vormittags LI Uhr, 

an, der Gerichtsſielie fubhaftirt werden, Tare ul 
Hbrothekenſchein find In der Regiſtratur eingeſcha 


Nothwendiger Werkauf 

Stadtgericht zu Berlin, ben 24. Juli 184 
Das, Koppenfiraße Nr. GI .beiegene Grub 
fü des Liktualienhandlers Klotfch, geh 

abgefchägt zu 2020 Thir. 20 pe. 6 P., fol 

am 2. Depember 1845, Vormittags 11 Uk, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt twerben. Tarı mb 
Hypothefenfchein find in der Regiftratur eigafrher 


Nothwendiger Verkauf. 

Königt. Landgericht zu Berlin, den 16. Bil 

Das der Witiwe Kirch berg swicth 
Porsdamer Straße Nrı 40 beiegene, Bol 
Nr. 133 des Hypothekenbuchs von Aueh, 
berg. verzeichnete. Grundfud , abseſchär 4 
10A46 Thlr. 15 Sr. A Pf. wufolge da, 
Hppothekenfchein in dem Ilten Büreau 
den Caxe, foll J 


. m A. Deyember d. J., Vormittags I Ih, 


an-orbentlicher Gerichtöfele, Zimmerfraße M-3 
ſubhaſtirt werben. on 


. Nothwendiger Berkant 
Gericht des Ländehens Eumiofen, 
Der den Cheleuten Müller Georg: win 
börige: Antheit an bem Koffatgengus Rr- 
Cumioſen mit Gebäuden unb der benfelben 6% 
tige Garten Nr. 18 daſelbſt, von denen 
Be 
en ui gaben ft, 

‚am 22. Dftober 1848, Bormittage 
in der Gerichtöftube zu Feldmarſchal 
werden. Die Tare und die neueſten 
feine können in, der, Gkri 
eingefehen werden. 


: 
REFEr 


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zung thwenhige: Suth Raten. 
1. Lands und Stahtgeriset Bachbalb, den 
FR 
Dio dem ‚Miglenmaifer Karl Ehriftin Beig- 
want. ‚aehörige, zu. Groß» Waflerburg. belegene, 
Nr. 3 Pag. 285 des Hypothelenbuches verzeich nete 
Mafkernsehl-..unb ‚Grmeibemühle aebſt Zubehör, 
aber Duf. Bibi: Thlr. 3A-Sgn 10 Pf. ‚aufolge 
hex, mebft Hpposhelenfchein in ber Regiftratur ein⸗ 
‘zufehenden Tape, fol «.. - 
RM. 31. ‚Januar, A846, Vormittags u uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſielle fubhaftirt werben. 
Der dem Aufenthalte nad) unbefannte Gläu- 


i Jahktm ' Gottlob! Streichen, fo mie bie 
Er Streichhan, Ant‘ Elifaberh geb: Wo⸗ 
ei ng “ 


, Wären‘ hietbiwch votgeladen. 


ee 





Nothwendiget Bettanf. J 
ET — und —E zu Spyandan, 
vn 14. Zul 1845, 
a’ ’ Die dem ehemaligen Tabadsgändtir Keine 
"peirie, a 18 ber. hiefigen Feldmark im: Spetyrut 
velegene/ Bol X El. 205: de8 Hyypothel — — 
verjeichnete Et abgeſchãtzt nach‘ Ahrer Torf⸗ 
nugung auf 209 Thlr., und nach, ihrer Heunugung 
kB hrs zufohge: der, nebſt Oppotbefenfihein 
iıbems Khten, ABliryau einzufshenben Tape, ‚(oil 
BR 80, Dftgder , IBAb, Bormittage KL Uprs... 
obentüche, Gerſchtoela ſu ſubhalrt — 


" ö . 
u ‚Nopwendiger Barkauf. . - 

Königt. Land» und Stadtgericht Merian. den 
26. Jult 1845.. , 

Das, den Kolönift Soharn Brüdfmanncen 
Erben gehrige, im Hypothekenbuche · von Neu 
Lewin Bol. 1 Pag. 169 Nr. 12 a verzeichnete 
"Exrbzinsgrwabküd "gufolge der, nehſt Hypotheken⸗ 
ſchein „im wafergr: Regifkratur" einzufehenben Tare 
auf Ahr. Thle.- 20 Ser. Beet abgefchägt, 
Fol Theliungẽ halber .- ,- . 
“m 2A. Februar 1846, Vormittags, u uhr 
an Ort und Stelle vat- bem Sufissath Rönis 
fubhaßirs werden, 

m —— Berfamh,. Be 

16: hierſelbſt befegeng, im Hppathefenbuche 

der. ea SoL.1].Epl 282 Nr 22O verzeichnete, 
han; Zuchmachermeifigr Karl, Gottlieb ME ELLK 
dugehöpige, und: sanishtlich auf Zweihundert fieben 
und vierzig Thaler Bier und zwanzig Silbergrofchen 





Eavel, ers Stan halber »bernh aeifbictenb 


En fieht Termin a 
der 1 Dayember di 3, Borbittage or, 
vor: bem.‚Hesen Sanb- unh ; ‚@ahtgerichtörklfidher 
Drig an Hiefiger Gerichtsſtelle an. on 
- „Pie: &are_ and der neuehe : —— 
Förmen. in unferer Regiftratur eingeſehen werden, 
zn Beeskowm, den 6. Auguſt 18485. 
Einlst Rande,:nnb Siodtgericht. 


—— 
' Yatrimonialgericht üben vritz 
"Berlin, den 8. Auguft 1845. 
Bon:dem zur Küfterei zu Bois gehörigen, an 
der Berlin⸗Glaſower Chauſſee und dem von Brit 
nach Tempelhof führenden. Wege befegenen. Acker⸗ 
lande follen: zwei Morgen, von, denen joder Mor⸗ 
gen auf 3 Chlt. dem jährlichen Ertrasa id 
— abgeſchätzt iſt · EHER) 
am 13. September d. , Nahmi ah 3, ige 
öffentlich an bar- —E MR Brit bererb⸗ 
pachtet werden. BEFREIEN 
. Mefshreibung, ara imd Mebinghungen ‚find in 
unferer Regiftratyr. zu: Merlis, -Hierankeinnftofe 
Nr. Al, täglich einaufegen, : .- n.s, ink 
vn SITITTTT. lan 
Nothwendiger Berfauf. 
Land- und- Stadtgericht zu Brrandberg, den 
B ‚Auguft 4845. 5 
Das bem Tucmachermeißer: Aprl ıfierdinenh 
Struenfer. gehörige, in, ber Mitterfisahr hlaefulbk 
gub Rr.ı237 belegene Wohnhaus nebft:Bnbehär, 
abgeſchatzt guf 1545. Be — — — ML: 
‚am. 28. November d.:3,,-Bormitags AL Uhr, 
am ordentlicher Gerichtößelte. ſubhaſtirt werden. 
Tare und Hypothekenſchein ſind 5 in —— 
— einzuſehen. 
Nothwendiger Berkaufı v 
Land⸗ und Stabtgeeicht jun NeufiadanChers⸗ 
zeälbe, den 11. Auguft 1845. 
Das, dem Nagelſchmidemeiſter Bubunig Der 
dich gehörige, in der Lieper Forſt in der Nähe 
der Dberbergfchen Feldmark belegene, 1 Morgen 
betragende Erbpashtsland, abgeſchaͤtzt auf 230 Thlr. 
aufolge | bar nebſt Hypothelenſchein —28 
gen, su IIten Gafehäftskürenn, „einzufeenbae Ri 
ſoll am :4,. Dftaber 1845, Di 96; 18, dr 
Bu Geriaane an den Meittbietenden, varkauit 
werben. 










a 





















abgefhägte Mittelwohnhaus nebft dergleichen kuch ··⸗) ne Rx 


D 





Vom Wodhwiäbigek: werten, ur 
Land» und Gtadtgı u. gaoırbätg; Oi 
11. Auguft 1845. © 2 
Das Erbzinshaus Re. ers iu Bauhof belegen 
bike Ohyothekenbuche Pag: 239 vergeichnet, 
dem Peter Karl Heinrich Sree dom, den; Ge⸗ 
ſchwifiern Breckoo, dem Töpfermeiſier Franz 
und deffen Sohn —— Ben auf 416 ent 
25 Sr. zufolge: der, nebſt Hypoihelenſchein und 
Bedingungen in det Regiſtratut einzufehenden QTare, 
fol am 6. Dezember 1845, Vormittags 11 Uhr, 
on orbentlüher Gerichts ſtelle fubgaftirt werben. 
————— 


Mothwmendiger Berkauf. 

Sande und: Stabtgericht zu —A 

Das in Seddin sub Ne. 1 belegene, im * 

vorhefuntuiche: Bol: IX. Fol. 5 verzeichmete,- derh 

Väckermeiſter Ludwig ‚Urban zugehötige Lehn- 

{Hul; un abgefchägt auf 773 sche. * Sgr. 

oam· a. Mit r 188; Bormittage 9 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtäftelle ſubhaſtirt werden... 
Rare und. fiegem taglich in 








Hpotihrtenſche 
Bee Regiftratur zur Einſicht vor. 
Bi den 12. Auguf 1845. BeEE 
önigl. Land» und Srabtgeriät. 
——— 


rt Freiwitliger Berfauf, 

Die anhaltende Kränklichkeit imeiner' Ehefcad 
führe mich" zu dem Errfchtuf, meinen. bierfelbft 
eine’ Meile. von Kyritz und zwei Meilen von Ha⸗ 
verbetg: entfernt belegenen feparirten weihüfnerhof, 

wxzu noch biniget Kirchenacker gehört, zu verkau- 
fon: Der Acker iſt in. guter Kultur und dle Ge⸗ 
bäube tm guten baulichen Stande. ‘ Kauffuftige 
wollen ſich gefältigft wegen der Bedingungen und 
Unterhandlung bis zum 1. Oktober d. J. in fran« 
Eirten ‚Briefen ober perfünlich an mic). wenden. 
Bemerkt-'wird noch, daß bie Berlins Hamburger 
Eiſenbahn unſere Feldmark durchſchneidet und in 
geringer Entfernung von bier bie Anlage eines 
Vahnhofes·vroſeltirt if. 

Schonermart bei ei Rue den 11. Auguft 1835. 

Chriſtoph Bord. 


Fre wirtiger Verkauf: 

ütenberge an der Eide, den 19. Augnk 18351: 
Daß) der Wittwe Ssenidei-hierfelöft gehörige 
Wohnbaus mr bintnderiude, Scheune, fo vote 










——— u Ki 





BE 
am 8. —— d. J., — — 


im Haufe: bes mterzetchiteten.' —— 


ſarius meiſtbietend * Sanzʒen ober: 


‚Werfauft werben. "> Nr 7 re 
Rielectirende · Kau aber Finnen Be 
gungen die letzten did Tahe vor bem Terinikt‘ Gele 
Imtergeichnieten einfehen, auch ft’ eifelbes Sereh, 
bie Brundfäce ‚Angeln voriaitigen mn 

5 ! Biete; Ariongs torhiniffäind, 









"ze cinilgie Werte 
. Der Schmieden ifter Künſth Ai 
bei Perleberg beabfi tigt eine, im, 
muß befegene Schmiede, wozu ein 
zwei Stuben, eine Scheune. mie Stils ein de 


1, De b 

— ee 

jeafe gehören, ai 
De und iadet bierju Ft has ‚ein,. 
gene: ift zu bemerfe — N daß Or 
Bereibung eined jel feß eignef, 
— — —“ 

sehn MS 

EL 


Ss, 









var 
Mation‘ in N Rrohnsorn. set 
An. 5. September: d:: 3.1 Berl 
ſollen anf dem Gurte“ 
Rübfen und IE & 
Kälber, Schweine und Fohlen, eh, 
‚Meiftbiedenden „gegen wleich baare Be; 
kanft wetden. De — 
Prenzlau, am 11. Auguft 1848 
. ‚Daß Gericht. über Gerawalh 
Des 2 — —41 a 
Kanfs oder Mierhögelagg. 
”- ted ein klrines jedoch für: ei 
anfändige Famifie-paffendei *5 
Etabliſſement mit etwas Ad⸗r· ⸗ efe⸗ 









Sarten, oder auch nur in Haus; Stälfund 
Barten beftehend, innerhald 15° Meilen 
um Berlin, fogleich zu kaufen oder? gu 
miethen und möglich ſofort zu beziehen 
gerwänftgt: 

Genaue Befreiung banksen, amt: 


gase des: 


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reiſes, HE gefalli 
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Deffentlider 


351 . 
Anzeiger (m I) 


zum 36ften Stüd des Amtsblatts 
der Königlichen Regierung zu Potsdam uud der Stadt Berlin. 








Den 5. September 1845. 








* Dem Kaufmann Ferdinand Krimmelbein zu 

Barmen ift unter dem 20. Auguft 1845 ein Patent 
auf eine mechanifche Vorrichtung zum Ber 
ſchneiden des Papiers in der durch Zeichnung 
und Befchreibung nachgerviefenen Zufammen- 
ſetzung 

auf fechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 

und für den Umfang des Preußiſchen Staats er⸗ 

theilt worden. 


° Dom Johann Peter Adolph Vollmar zu 
Rempten bei Bingen ift unter dem 22. Auguft 1845 
ein Patent - 
auf eine mechanifche Vorrichtung zum Gläts 
ten und Appretiren von Bindfaden, in ber 
durch Zeichnung und Befchreibung nachgewie⸗ 
fenen Zufammenfezung, 
auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 
und für den Umfang des Preußifchen Staats er- 
theilt worden. 


Stedbrief. 
° Der nachftehend fignalifirte Schiſſerknecht Karl 
Rothmann aus Neu Klitfche, welcher von dem 
. Rentamte Spandau, woſelbſt er wegen 
Legitimationsmangel verhaftet geivefen, unterm 
11. d. M. mittelft Reiferoute, Nr. 213, nach Neus 
Klitſche gewiefen worden iſt, hat fich am 17. d. M. 
mit Zurüdfaffung dieſer Reiferoute und einer un⸗ 
bezahlten Zeche aus dem Kruge zu Stolpe, died- 
feitigen Amtsbezirks, entfernt, und treibf fich 
wahrſcheinlich vagabondirend umber. 

Wir machen daher die Wohltöblichen Polizei» 
bebörden auf ben zc. Rothmann mit dem Er— 
fuchen aufmerffam, denfelben im Betretungsfalle 
zu verhaften und event. nach bem Geſetze vom 
6. Januar 1843 als Landftreicher zur Unterfus 
hung zu ziehen, auch hiervon dem Königl. Lands 
rathsamte des liten Jerichowſchen Kreifed zu Gen⸗ 
thin Nachricht zu geben. 

Potsdam, den 21. Auguſt 1845. 

Königl. Rent» und Polizei» Amt, 








Signalement. Wohn- und Geburteort: 
Neue Klitfche, Religion: evangelifch, Alter: 28 Jahr, 
Größe: 5 Fuß 7 30U 3Stridy, Haare: dunkelbloud, 
Stirn: niedrig, Augenbrauen: blond, Augen: grau, 
Nafe: fpiß, Mund: Elein, Zähne: gut, Bart: blond, 
Kinn: länglidy, Geficht: oval, Gefichtsfarbe: ges 
fund, Statur: groß. Befondere Kennzeichen fehler. 
Die Bekleidung Eann. nicht- angegeben werden. 


Stedbriefs-Erledigungen. 
° Der hinter den Steuermann Wilhelm Koehn 
erlaffene Stedbrief iſt durch die inzwifchen erfolgte 
Ergreifung des ıc. Koehn erledigt. 
Berlin, den 15. Auguft 1845. 
Königl. Kriminalgericht hiefiger Refidenz. 


* Der von ung unterm 14. d. M. Hinter den 
Ürbeiter Freier erlaffene Steckbrief ift durch die 
Ergreifung des Freier erledigt. 
Liebenwalde, ben 25. Auguft 1845. 
Königl. Land» und Stadtgericht. 


Befanntmahung. 

° Am 6. d. M. if von dem Schleufenmeifler 
Meinede zu Roſenbeck ein fremdes Pferd, Dune 
Eelfuchefiute obne Abzeichen, A Fuß 8 Zoll groß, 
3 Jahr alt, welches fich herrenlos bei biefem 
Drte umbertrieb, eingefangen worden, und wird 
von dem Meinede bis zur Abholung durch den 
Eigenthümer verwahrt und gefüttert. 

Dies wird mit dem Bemerken hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß ber fid) bier 
legitimirende Eigenthümer dag Pferd gegen Erftats 
tung der Futterungs⸗ und fonftigen Koften von 
dem ıc. Meinede abholen kann. . 

Liebenwalde, den 24. Auguft (1845, 


Königl. Rentamt. 





“ 68 ‘ 


Holzverkauf. 
Zur Etats⸗Erfũllung des Jahres 1843 ſollen 
aus den Revieren Bieſenthal, Liepe und Grimnitz 
folgende Brennhölzer, und zwar: 

1. aus dem Revier Biefentbal: 
2525 Klafter Buchen- Kloben Ifer Kaffe, 106% 
Kiofter Buchen- Kloben Nter Klaſſe, 24: Klafter 
Birken » Kloben, 203 Klafter Birken + Knüppel, 
1222; Klafter Kiefern » Kioden und 77} Klafter 
Kiefetn - Rnüppel; 

NM. aus bem Revier Riepe: 
191 Kloafter Eichen - Kloben Ifter Kaffe, 9A! Klafter 
Eichen- Kioben ilter Klaffe, 1264 Klafrer Buchen» 
Kloben Ifer Klaſſe, 300; Riafter Buchen = Rloben 
ter Kaffe, 44% Klafter Buchens Knüppel und 
11 Klafter Birken Rieden; 

IN. aus dem Revier Grimnig: 

ATı Klafter Eichen» Kloben Ifier Maffe, 754 Klafter 
Eichen : Kloben liter Kaffe, 12% Klafter Eichen⸗ 
Knüppel, 6uR Klafter Buchen⸗Kloben Ifter Klaſſe, 
1364 Klaf er Buchen⸗ Kloben Uter Klaſſe, 67 Klafter 
Buchen = Knüppel, 800 Klafter Birken - Kloben, 
139 after Birken - Knüppel, 12061; Klafter Eifen- 
Kloben, 351 Klofter Eifen- Rnüppel, 66 Klafter 
Linden⸗ Kloben und 22 Klafter Kiefern- Kloben, 
üffentlich meiftbietend verfleigert werden und 
ſteht hierzu ein Termin auf 
Sonnabend den 20. September v 3, 
Vormittags 10 Uhr, 
im Gafthofe zum Deutſchen Haufe hierſelbſt an. 

, Kaufliebhaber werten bierzu mit dem Bemers 
fen eingeladen, daß die ſpecielien Berzeichniffe der 
Hölzer bei den refp. Herren Revier -Verwaltern 
zur Einſicht bereit liegen, welche auch die Höljer 
auf Verlangen an Ort und Stelfe sorgeigen laſſen 
werden. Die Bekanntmachung ber Bedingungen 
erfolgt im Termine und muß der fechdte Theil des 
gebotenen Kaufpreifes als Angelb gezahlt werden. 

Neuftadt- Eberswalde, den 15. Auguft 1845. 
Im Auftrage der Königl. Regierung zu Potebam. 
Der Königl. Korfimeifter Schmibt. 


Befanntmadhung. 

Der Sabrifant C. Schwarz beabfichtigt auf 
dem Grundftüde Lützow Nr. 3 bierfelbft eine Fa- 
brik zur Bereitung von Syrup aus Kartoffelftärfe 
anzulegen. In Gemäßhelt dee $ 29 seq. der All⸗ 
gemeinen Gewerbe» Orbnung vom 17. Januar d. I. 
wird dies Vorhaben Hierdurch zur öffentlichen Kennte 


niß gebracht, und Anb-etiwanige Einwendungen ba- 
gegen binnen vier Wochen präcluſiviſcher Friſt bei 
dem unterzeichneten Polizei ⸗ Amte anzubringen und 
zu begründen. 
Charlottenburg, den 23. Auguſt 1845. - 
Königl. Polizei- Amt. 


Betfanntmahung. 

Der Rittergutsbefiger Herr Bieutenamt Engel- 
dreht auf Hohenahisdorf bei Jüterbogk beabfi 
tige in feiner Brenuerei daſelbſt die Aufftelum 
eines Dampfcyliuders, was hierdurch in Gemäh 
heit des $ 29 der Allgemeinen Gewerbe -Drdnum 
vom 17. Januar d. 3. mit dem Bemerken jur 
öffentlichen Kennmiß gebracht wird, daß etweanig 
Einwendungen bagegen innerhalb, vier Wochen 
prächufivifcher Frift bei dem unterzeichneten Land 
rathe angebracht fein müffen. 

Damm bei Züterbogk, den 25. Auguſt 1845. 
Konigl. Laudrath des Züterbogk-Rudenmwahder Kreifet. 

Haufdted. 


Befanntmahung. 

Der Schankwirth Michael Hopf Seabfichrigt 
auf feinem Grundflüde zu Neu» Schöneberg eine 
Bierbrauerel anzulegen. 

Dies Borhaben des ıc. Hopf wird in Gemäß- 
heit des $ 20 der Allgemeinen Gewerbe⸗ Ordnung 
vom 17. Januar d. 3. hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, mit dem Bemerfen, daß etwa⸗ 
tige Einwendungen gegen. bie neue Anlage binnen 
viertböchentlicher prächufivifcher Frift bei uns an 
jumelden und zu begründen find. 

Berlin, den 27. Auguft I 

Königl. Rentamt Mühlenhof. 


Sämmtliche, dem Bädermeifter Johanu Zates | 
Seehaus bierfelbft zugehörigen Ader und Wieſe 
follen am 10. September d. J. Morgens 9 Uht, 
an geroöhnlicher Gerichtöftelle auf ſechs hinter em 
ander folgende Jahre verpachtet werden. 

Trebbin, ben 18. Yuguft 1845. 
Königl. Land⸗ und Stadtgericht. 








Proclama 
® Wie diejenigen, welche aus dem Geſchäftsen · 
kehr der Königl. Hauptbanf und deren Provinzial: 
Komtoird, von ihrer Gründung im Jahre 17. 
bie zum Ablauf des Jahres 1810, 


\ 353 


aus den in biefem Zeitraume auggeftellten Bank⸗ 
Obligationen, Interimsfcheinen , Pfandfcheinen, 
Banknoten, Bank - Kaffenfcheinen und ähnlichen 
Papieren, Yufprüche zu haben vermeinen, werben 
hiermit aufgefordert, ſich innerhalb feche Monaten, 
ſpäteſtens aber in dem auf 
den 9. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, 

vor dem Kammergerichtö-Referenbariug Luckw ald 
im Kammergerichte angefegten Termine zu melden. 
Wenn big zum Ablauf diefes Terming die fchrift- 
liche Anmeldung weder bei dem Kammergerichte, 
noch bei dem Königl. Hauptbanf = Direftorium 


hierſelbſt, noch bei dem Königl. Bank» Direftorium - 


zu Breslau, noch bei einem ber Königl. Banf- 
Komtoire zu Königsberg in Preußen, zu Danzig, 
au Stettin, zu Magdeburg, zu Münfter oder zu 
Elm erfolgt, fo ſollen alle nicht. angemeldete Ai 
fprüche aus dem obenbezeichneten Geſchäftsverkehr 
mit der Königl. Bank gänzlich erlofchen fein und 
war. ohrie Umterfchied, ob die Anmelbung ſchon 
früher itgendivo erfolgt war oder nicht. 
Berlin, den 7. April 1A 
Königl. Preuß. Kammergericht. 


‚Notäwendiger Berfauf. 
Königl. Kammergericht in Berfin. 

Das auf dem Schiffbauerbamm Nr. 14° hiet⸗ 
fetön belegene Wohnhaus nebft Zubehör, abge⸗ 
ſchätzt auf. 18,698 Thlr. 10 Sr. 10 Pf. zufolge 
der, nebſt Hypothekenſchein und Bedingungen in 
der Rogifiratur einzufehenden Tare, ſoll 

am 15. DOftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt werben. 
Alle unbekannten Realprätenbenten werben aufs 
gefordert, ſich hei Bernteidung ber Präcluflon ſpä⸗ 
teſtens in dieſem Termine zu melden. 


b Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, ben 27. Februgr 1845. 
Das am Enkeplag Nr. I, in ber Beſſeiſtraße 
Rr. 6 belegene Sfodowstnfche Gtundftüd, ge- 
richtlich abgefchägt zu 11,734 Thlr. 5 Sgr. 6 Pf. fol 
am 13. Dftobpe 1845, Vormittags 11 Uhr, 
au ber Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Tare und 
Oypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 
‚ Die bem Aufenthalte nach unbekannten Gläus 
biger: Kaufmann F. Müller, Gaftwirth Johann 
— Chriſtian Lange und Kaufmann Wilhelm 
Emanuel Ferdinand Müller werden hierdurch 
Öffentlich vorgeladen. . B 





. Stabtgericht zu Berlin, den 28. 


Nothwpendiger Berkauf. 
Februar 1845. 
Das hierſelbſi in der alten Jakobsſtraße Nr. 104 
und 105 befegene Grundftüd des Steinmegmeifters 
Adermann, gerichtlich abgeſchätzt zu 21,076 Thlr. 
25 Sgr. 9 Pf., foll Schuldenhalber 
am 10. Oktober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhaflirt werden. Tare und . 
Hppothekenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Notbwendiger Verfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, ben 6. März 1845. \ 
Das. in der Blumenſiraße Rr. 63 a belegene . 


Grunbſtück des Kunftgärtuers Jänicke, gerichtlich 


ahgefhänt zu 7775 Khlr. 24 Sor. 6 Pf., fol 
am 17. Oktober 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 

Hypothekenſchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


Nothweudiger Verkauf. 

Stabtgericht zu. Berlin, ben 3. Ypril_ 1845. 
Daß bierfelbft in der Markgrafenſtraße Nr. 43 
belegeme Grunbftüd der Gebrüder Schü, gericht⸗ 


üch abgefhägt zu 23,933 Thir. 9 Sgr. 2 Pf., fol 


gm Il. November 1845, Vormittags II Uhr, 
an ber Gerichtäftelle fubhaftirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiſtratur einzuſehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 7. Mai 1845. . 
Das Blumenfiraße Nr. 66 belegene Böttcher⸗ 

meifter Wilhelm Guftav Schmidtfche Grundſtück, 
gerichtlich abgefchägt zu 1462 Thlr. 23 Sar., foll 
am 21. November 1845, Bormittagd 14 Uhr, 
an ber Gerichtsftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hppothefenfchein find in ber Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, ben 2. Juni 1845. 
Die Deffauer Straße Nr. 10 belegene Kam⸗ 
mergerichts⸗ Kanzliſt· Schieblerfche Bauftelle, ge⸗ 
richtlich abgeſchaͤtzt zu 980, Thlr., ſoll ’ 

am 18. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hnpothekenfchein find in der Regißratur einzuſehen. 


Nothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 7. Juni 1845. 
Das Heine Kirchgaſſe Nr. 2 und 3 belegene 

Grundfü ber Ehefrau des Schneidermeiſiers 


20 Sgr. 3 Pf., fe . 
am 10. Februar 1846, Vormittags 14 Uhr, 
- an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werben. Tarxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 14. Iuni 1845. 

Das vor dem Schönhaufer Thor, an ber 
Schönhaufer Altee belegene Engelerfche Grund⸗ 
Rüd, gerichtlich abgefchägt zu 1053 Thlr. 22 Ser. 
6», fo, 

am 10. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsftelfe fubhaftirt werben. Taxe und 
Hyyothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothmwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 1A. Juni 1845. 
Das vor dem Schönhaufer Thor, an der 
Schönhaufer Allee belegene Engelerfhe Grund» 
ſtück, gerichtlich abgefhägt zu 1083 Thlr. 3 Ser. 
9 Pf, for " 
am 13. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 


an der Gerichteftelle ſubhaſtirt werden. Tare und ' 


Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzifchen. 





Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 23. Juni 1845. _ 
Dar in der Kuiferftraße Nr. 17 bierfelbft bes 
legene, früher Rabnefche, jegt Jacobifche Grund» 
ßũck, gerichtlich) abgefchägt zu A272 Thlr. 23 Spr. 
o0 Pf—. fell 
‚am 17. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichteftelfe fubbaftirt werden. Tare und 
Hyypothekenſchein find in der Reniftratur einzufeben. 
Die undı kannten Reafprätendenren werden hier⸗ 
durch unter der Warnung der Prächufton, fo wie 
gleichzeitig der dem Aufnrhalte nad)” unbefunnte 
titulirte Beſitzer, Rentier Andreas Gigiemund 
-Rahne öffennich vorgel. den, 


Nothbmwendiger Berfauf. 

Stabtaericht zu Berlin, den 26. Juni 1845. 
Dos Deſſauer Straße Nr. 36 belegene Partis 
enfier Walter ſche Gruͤndſtũck, gerichtlich abges 

fhägt zu 2365 Thlr. 11 Sar., fell ' 

am 20 November 1845, Borinittags ‘11 Uhr, 
an der Beriänihehe fubbaftirt werden. Xare und 
Hyyothekenſchein find in der Regiftratur eingufehen, 


Eu 
Rauböft, gerichefichobaefchägt zu 14,639 Thir. 
r. ‚fo 


“ Rothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 27. Juni IB, 
Das in der Pallifadenftraße belegene Ziſchia⸗ 


meiſter Albrechtfche Grundfück, gerichtlich abe 


ſchätzt zu 18,758 Thlr. 8 Spr. A; Pf., fol 
am 6. März 1846, Vormittägs 11 Uhr, 

an’ der Gerichteftele fubhaftire werden. Xäre mi 

Hypothekenſchein find in der Regiſtratur eingmfchn. 


Nothmwendiger Verkauf 

Stadtgericht zu Berlin, den 13. Juni 1845. 

Das Köthener Straße Nr. 15 belegene Part: 
culier Anaderfche Grundftück, gerichtlich abe 
ſchätzt zu 12,983 Thlr. 6 Sgr. 6 Pf. fol 

am 27. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber. Gerichtöftele fubhaftirt werden. Tape un 
Hypothekenſchein find in der Regifitatur einzuſchen 


. Nothwendiger Berkauf 
Stadtgericht ‚zu Berlin, den 9. Auguf 185. 
Dag vor dem Schönhaufer Thor au ber Chauflt 

rechter Hand, jenfeitg des neuen Kommunikations: 
Weges belegene Störmerfche Stüd Aderkad, ge 
richtlich abgefchägt zu 200 Thlr., {ol 

am 12..Dejember 1843, Bormärtags 11 If, 
an ber Gerichtsſtelle fubbaftirt werden. X 
Hpporhefenfchein find in der Regiftratur ei 





Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht. zu Berlin, den 14, Mai 168 
Das in der Wollankaſtraße Nr. 15 bean; 

noch im Mobbau befindliche Kun ſtſche 

flüst, gerichtlich abgefchägt zu 5686 hir, fl 
am 6. februar 1846, Vormittags HI Br, “ 

an ber Gerichtäftelle fubhaftirt werden. u 


Onpothefenfehein find in ber Regiftratur einjulh® 


Nothiwendiger Verkauf 
Königt. Candgericht zu Berlin, den 25. Arril ws 
Das dem Rittergurdbefier Ferdinand Hin 
&äger gehörige, in der Potsbamer Strahe — 
belegene, und im Hypothekenbuche von han 
neberg "Bol. III Mr. 156 verzeichnete Grunl pw 
abgefchätt auf 7205 Thle. 26 Spt. Fr = 


. nebft Hvpothekenfchein in dem IIten 


juſehenden Taxe, ſoll 

am 6. Rovember 1845, Bormittoge — 
an ordentlicher Gerichtäftelle, Zimmerftraße R- 
fubhaftirt werden. . 











"Oudhaftationd> Proclama. 

Das an der Friedrich Wilhelms» und Gtein-- 
ſtraßen⸗ Ecke hierfelbſt — und auf 7370 Thir. 
gerichtlich abgeſchatze Wohnhaus, nedft. Zubehör, 
des Gaſiwirths Klaus, fol in nothwendiger 
Subpafaton - 

am 15. November d J., Vormittags 11 Uhr, 
au ordentlicher Berichteftelle öffentlich, meiftbietend 
verfanft werden. Tare und Hhpothefenfchein kön⸗ 
nen von den Kauflufigen in unferer Regiftratur 


. täglich. eingefehen werden. 


Neu-Ruppin, den 26. März 1845. 
Königl Preug. Stadtgericht 


Nothwendiger Verkauf. 
Stodtgericht zu Wittkod, den 1. Mai 1845. 


Dad dem Aderbürger Schmidt "gehörige, hier⸗ 


ſelbſt im zweiten Viertel auf dem Werber befegene, 
Vol. TI c Fol. 49 des Hypothekenbuchs verzeich- 
nete und zu dem Werthe von 618 Thir. 22 Ser. 
+ Pf. gerichtlich abgefhägte Wohnhaus foll 
am 9. Dftober d. I., 
‚Vormittags 11 und Nachmittags 4 Uhr, 
an Gerichtöftelle fubhaftirt werden. . 


Tare und Hhpothefenfchein find in der Re- - 


siftratur des Gerichte -einzufehen. . 





Nothwendiger Berkanf. 

Die zu Menz bei Rheinsberg belegene, ben 
Geſchwiſtern Magnié gehörige, Vol. IN Fol. 89 
des Hypothekenbuchs vom Dorfe Menz verzeich- 
nete Büdnerftelle, abgeſchätzt auf 845 Thlt. 1 Sr. 
zufolge ber, nebft Hypothekenſchein in unferer Res 
sifftatur eingufehenben Tare, foll J 

am 7. Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an orbentficher Gerichtsſtelle zu Fleden Zechlin 
ſubhaſtirt werden. 

Die ihrem Aufenthalte nach unbekannte Marie 
Eliſabeth Amalie Magnie wird zu dieſem Tet⸗ 
mine mit vorgeladen. 

‚Wittftod, den 6. Juni 1845. 
Königl. Zukig-Amt Zechlin. 


Nothwendiger Berkanf. 
Königl. Zuftizamt Brüſſow, ‘den 7. Juni 1845. 
Daß dem Tifchlermeifter Carl Friedrich Enger 
zu Bräfforo rasherige, im bortigen Hypotheken⸗ 
buche Bot. 436 eingetragene Grundſtück 
PH Zen, ernfchtiehlich der. —S 
den Wirbel der ſogenanuten Keel⸗und 


—VR 


— gian abgeführt zu ER chir. 
am 16. Sktober d. J., Vormittags 11 Uhr, 

in Brüſſow an Gerichtsfielle ſubhaſtirt werben. 
Tare und Hypothekenſchein find in sine Ren 

giſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Prenzlau, den 16. Iuni 1845. 
Das hierſeibſt in der Schulzenſtraße sub Nr. 


"81 belegene, dem verſtorbenen Huifobrikanten 


Johann Gottfried Fehhrmann gehörige Wohn⸗ 
haus, fo em ganzes Erbe, nebſt dazu gehörigen 
Landfaveln im großen Bruche imd im Fohlen⸗ 
hruche, abgeſchãtzt auf 1638 Thlr. 3 Ser. 3 Pf. 
äufolge ber, nebft Hypothekenſchein und Bedingun- 
gen’ in unferer Regiftratur einzufehenden Tare, fol 
am A. Dftober 1845, Bormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichesttelle fubhafirt werden. 


Nothwendiger Verkauf 
zur Auflöfung der Gemeinfhaft. 

Das Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu kenzen, 
den 23. Juni 1848 

Der zum Reclofle des werflorbemen” Hüfnere. 
Johann Peter Jacob Möhring gehörige Hüfner- 
hof zu Zuggelrade, nach Abzug des Altentheils ab⸗ 
gefhägt auf 528 Thle. A Sgr. 5 Pf. zufolge der, 
nebſt Kaufbedingungen in der Regiftratur einzufes 


am 7. Dftober d. 3., Vormittags 11 uhr, 
im hieſigen Gerichtslokale ſubhaſtirt werden. 

Die unbekannten Realprätendenten werden hier⸗ 
mit unter Verwarnung der Präcluſton öffentlich 


votgeladen. 


senden Tare, fol 


— Nathwendiger Berkauf. 

Land und Stadtgericht zu Dahme, ben W. 
Juni 1845. 

Das‘ dem Schenkwirth Gottfried Dtto ges 
börige Stammgrit des zu Rofenthal belogenen 
ut, abgeſchätzt auf 981 The. 21 Ger. 
2 Pf. 

am 4. Dftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt werden. 
Tore und Hoporhefenfchein können in ber Re 
giftratur eingefehen werden. Affe unbefannte Real 
prätendenten twerben aufgeboten, Tich, dei Vermei⸗ 
berg der Ptäcluſton, fpäteftend in biefem Terminr 
u meßben, 


— a 


20 no ' 


. Motkmwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Wittfod, ben 25. Juni 1848. 
Das dem Tuchmachermeifter Bleichflein ges 


hörige, im vierten hiefigen Stadtoiertel im ber Ket⸗ 
tenfitaße 


Mr. 34 belegene, zu dem Werthe von 
685 Thlr. 8 Sr. 24 Pf. abgefchägte Wohnhaus, 
v fol am 6. November d. J., . 
Vormittags 11 Uhr ımb Nachmittage A Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle fubhafirt werden. 
Tore und Hmpochekenfehein find in der Regi⸗ 
ſtratur des Gerichte einzufehen. J 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Land und Stadtgericht zu Jüterbogk, 
den 1. Juli 1845. ’ 
2 Dos ben Erben bes Sanitäts⸗ Raths Dr. 
Stay gehörige Hiefige Großhaus nebſt Hütungs- 


pargefle, abgefchägt auf 2292 Thlr. 25 Sur. 2 Pf," 


fol Theilungspalber 
am 10. Oftebet 1845 

an orbentliher Berichtäftelle fubhaftirt werden. 
Die Tore unb ber neuefte Hypotheken⸗Zuſtand 
können in ber Regiftratur eingefehen werben. Zu⸗ 
gleich werben alle unbekannten Realprätendenten 
ba ideng fonfiger Präcluſion hierzu mit 
vorgelaben. 





Nothwendiger Berfauf. 

Rand - und Stadtgericht zu Brandenburg a. d. H., 
den 8. Juli 1845. 

Das bierfelbft auf dem altſtädtiſchen Kiez sub 
Nr. 308 belegene, Bol. 9 Fol. 397 des Hypo⸗ 
thefenbuchg eingetragene und dem Handelsmann 
©. Fifcher gehörige Grundftüc, gerichtlich abge- 
ſchätzt auf Al Thlr. 3 Sgr. 8 Pf. ‚zufolge der, 
nebft Hypothekenſchein und Kaufbebingungen in 
unſerer Regiftratur einzufehenden Tare, fol 

am 6. November d. J., Vormittags 10 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtsſteile doc dem Herrn Lands 
und Stabtgerichtsrath Auguftin fubhaftirt werben. 


Nothwendiger Verkauf. 
vom Saldernſches Erbpachtögericht zu. Abbendarf 
. - und Haverland. \ 
„Der dem Kofläthen Friedrich Wilhelm Schulz 
ya Abbendorf gehörige, daſelbſt gelegene Koſſäthen⸗ 
hof Nr. 19 des Oypothefenbuche, abgefhägt zufalge. 
der, nebſt Hypothekenſchein und Bedingungen in 


der Regiftratur einzufehenben Tape auf ki2I Til. 
3.5. & Pf., fol . 

am 14. November 184%, Vormittags 11 Ui, 
am ordentlicher Gerichräftelle fubhaftict werden 





Freiwillige Subhafation 
beim Gericht zu Hoppenräde und Garz. 
Das Dierfefche Bauergut zu Garz, in br 
Oftpriegnißg, tarirt zu 3474 XChlr. 5 Gpr., fol 
am 15. September 1845, Vormittags 11 ihr, 
im Gerichtegimmer zu Hoppenrabe verkauft me: 
den. Die Tare und der. Hypochekenſchein fit 
beim genannten Gericht eimzufehen. 


Rothwendiger Serkauf. 

Stabtgericht zu Strasburg in ber Ufermarf, im 
18. Juli 1845. . 

Das Hier in der Königsſtraße sub Pr. 403 be 
Tegene Haus bed Zimmermeifter8 Froelich, aber 
fchägt auf 1933 Thlr. 26 Ser. 8 Pf. zufolge bi, 
mebft Hhpothefenfchein in ber Regiftratar anjufe 
henden Tare, foH 

am 11: November 1845, Vorwittags /9 IM, 
an ordentlicher Gerichteftelle fubhaftirt weht 


Freiwilliger Verkauß 
Stabrgerisht gu Prenzlau, ben, 21. Juli 185. 
Die im Dorfe Beenz bei Prenzlau beirgemt, 
zum ‚Nachlaffe des dort verftorbenen Guf { 
Theddor Retfshlag gehörigen, im Hyvotheln 
buche von Beem sub Nr. 4, 16, 21 und Al dt, 
zeichneten Erbpachtsgrundftüdte, welche re 
einen Flächenraum von 329 Morgen 69 DRUE 
enthalten, abgefchägt auf 11,272 Xhlr. 8 er 
9 Pf. zufolge der, mebft Hhpothefenfchein und 
dingungen in unferer Regiftratur einjufebenben? 
folen am 14. Februar 1846, Vormittags 10 Ubi 
an ordentlicher Gerichteftee fubhairt werden 
Allg unbekannten Mealprätenbenten nerer 
gefordert, fich bei Vermeidung der Präclufion höh 
teftens in diefem Termine zu melden. 














Rothwenbiger Verkauf 
. Königt. Land» und Stabigeicht Zeller, 


ian, geb. Ds örige, an DO 
N clean. Im Dysorbenbuche Wa. ) 
87% verzeichnete, anf IPOB Ch, 18 RR: 


267 


geta mich ebbekchotle Eeugen fo Schawrtrheiter 


im Termin 
ben 29. November d. 3., —— 11 Uhr, 
an bisfigee GOerichtotäne fubhafiet 
Xare mad Onmodhrbenfchein find — in un⸗ 
ferer Regiſtratur eimeben 


Rottweniger Berkauf. 


"Königl. Stadtgericht Gxerifee, den 23. Zuli 1845. 


Rachftehende, zum Nachlaffe des hierſelbſt ver⸗ 


ſtorbenen Vöclermeifers Sohann — gehöri· 


gen, hierſelbſt bebegenen Grundftüde, als: 


1) em Morgen Land am Ste, Nr. 1428 von 


172: ORuthen, tarirt 62 Thtr. 15 Sgr., 
» eine halbe Hufe Binmenland Nr. 42, tarirt 
976 Thle. 10 Sgr. 
zufolge ber, nebſt Hypothekenſchein und Bedingun⸗ 
gen in der Regiftratur einzuſehenden Tare, ſollen 
am 1. November d. J. Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle ſubhaſirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 

Land- und Stadtgericht zu Zehdenick, ben 
25. Juli 1845. 

Das zum Nachlaſſe des Schifferz Wilhelm 
Edward Tamm gehörige, zu Haft bei Zehdenick 
befegene Büdnergrundſtůck nebft Garten, abgefchägt 
auf 920 Thlr., fol 

anı 6. Dezember b. J., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhafirt werden. 

Tare, Hppothefenfchein und Kaufbebingungen 
Eönnen in der Regifttatur eingefehen werden. 


Nothwendiger Verkauf. 

Land- und Stadtgericht zu Neuftadt-Eberd- 
walde, den 28. Juli 1845. 

Die bem Ziegler Johann Gottfried Wagener 
zu Nieder -Finorw gehörigen Grunbftüde, als: eine 
Rohrkavel und ein:Stüd Land im Kuhbruche, ab- 
Amis auf 210 Thlr. zufolge der, nebft Hypo⸗ 
thefenichein und Bedingungen im Alten Gefchäfte- 
bũreau einzufehenden Tare, fol 

am 5. Dezember 1845, Vormittags 11 u X, 
im Gerichtshaufe an den Meifbietenden verkauft 
en. 


RNothwenbig or Verkark 


Gericht der Herrſchaft Putlitz, dem 2. Auguſt Was. 
Das zu Lütgendorf sub Nr. A belegene Zwei⸗ 
hüfnergut ber Geſchwiſter und Wittwe Müller, 
Bol. I Rr. 3 des Hypothekenbuchs eingetragen, 
abgefchäßt zu 3261 Thle. 7 She. 6 Pf. aufofge 
ber, nebft Hnpothefenfchein in ber Regiftratur eins 
aufehenden Tare, foll 
am IL. Robember 1845, Vormittags 14 Uhr, 


‚in ber Gerichtsftube gu Purlitz ſuchaſtict werben. 


‚Northwendiger Verkauf. 
Königl. Stadtgericht Gramfee, den 2.:Augut 1836. 
Nachftehende, dem Aderbürger Joachim Fror. 
Bath gehörigen, hierfelbft belegenen Grundſtũde als: 
1) ein Morgen überm Baum Ne. 1718 von 3 Mor⸗ 
gen 111 Ruhe, tariet 120 Thlr., 
2) ein Morgen in ben Bergen Nr. 1748 ven 
2 Morgen 177 ORuthen, tarirt 15 Thir., 
3) ein Garten in der Pfanne, tarirt 26 Thle., 
zufolge der, nebft Hypothekenſchein und Bedingun- 
gen in der Regiftratım einzufehenden Taxe, ſollen 
am 15. November d. J., Burmittogd KO Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden. 


Nothwendige Subhaftation 

beim Patrimonialgericht zu Mehenburg. 

Das Paarmannfche Haus, Nr. 71 in der 
Baufraße zu Meyenburg, tarirt zu 447 Thlr. 
21 Spt. 8 Pf., und die Horftgärten, unter G23 b 
und J 11 a ber Karte verzeichnet, taxirt zu 30 Thlt. 
und 'refp. 16 Thlr., follen 

am 27. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 


im Gerichtszimmer dafelbft verfauft werden. Die 


Tore und ber Hypothekenſchein find daſelbſt ein⸗ 
anfehen. 


Vatrimonialgericht Über Britz· 
Berlin, den 8. Auguſt 1845. 

Bon dem zur Küferei zu Brig gehörigen, an 
ber Berlin» Sfaforoer Ehauffee und dem vum BGritz 
nad Tempelhof führenden Wege beiegenen Aders 
lande follen zwoei Morgen, von benen jeder Mor⸗ 

en auf 3 Thlr. dem jährlichen Ertrage nach ges 
Feeich —S if, 

am 13. September d. J., Nachmittags au 
öffentlich an ber Gerichtöftelle zu Brig vererb⸗ 
pachtet werden. 


5 


IE Sc Tore und Beinamen mu 
Be Seen 


Sreiwilliger Berfauf. 
-  Poszimonialgericht über Gerswalde zu Preng 
lau, den 8. Auguft 1845. 
. Daß ben Erben ber verehelicht geweſenen We⸗ 
bar Beutel, geb. Markmann — zu Gers⸗ 
" walbe belegene und im Hypothekenbuche Bol. I 
Pag. 709 sub Nr. 60 verzeichnete Wohnhaus nebft 
dahinter gelegenem Garten« und Wörbenfande, von 
aufauımen 1A [IRutken, abgefhägt anf Ab The. 
22 Sgr. & Pf. zufolge der, nebſt Hpnothefenfchein 
> und Bedingungen in unferer Regiſiratur einzufer 
henben Tare, ſoll 
am 2. Ofteber b. J., Bormittage 11 Uhr, 
Gerswalde an ordentlicher ſub⸗ 
—* werden. 


—Nothwendiger Berkauf. 

Das Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu Len- 
zen, ben 11. Auguſt 1845. 

Das dem Schuhmacher Sülzmer gehörige, 
vor dem Hamburger Thore belegene Haus nebft 
Ader, abgeſchätzt auf 363 Thlr. 5 Sr. 7 Pf. zus 
folge der, nebſt Kaufbedingungen in der Regiſtra⸗ 
tur einzufehenden Tarxe, folt 

« den 77. November d. 3., Vormittags 11 Uhr, 
im hiefiger Gerichtsftube fubhafirt werben. 


Freiwilliger Verkauf. 
Wittenberge an ber Elbe, den 19. Auguft 1845, 
Daß, der Wittwe Stendel hierſelbſt gehörige 
Wohnhaus nebft Hintergebänbe, Scheune, fo wie 
fämmtliche, zu einer Halbbürgerſtelle gehörende 
Garten und Ader fol 
am 8. September d. 3., Vormittags 9 Uhr, 
im Haufe bed unterzeichneten Auktions: Kommifs 


farius mißietenb ie Ganzen aber. Berjaleuc 
verfauft werben, 

Meflectivende Kaufliebhaber Eümwen bie Bebin- 
gungen die letzten deei Tage vor dem Termin beim 
Untergeichneten einfehen, auch äf berfelbe ber, 
die Grundftüde einzeln vorgugeigen. 

H. Witte, Auftiond- Kommiflerid. 


Familienverhältuiſfe halber fait 

* zu Hingbörf, 4 Meile Vvberbald Bitte: 
berge an.ber Ebbe brlegene (m 

Jahre INA neu erbaute und 1842 gan; mı 
wit ·Spahn gebedte) Holänbifche Wisbmikk, 
beftebend aus einem eingang mit rheinifä 
Steinen und 14 Zoll langem Gylinder, ces 
Roggen- und einem Braupengang mit durchge 
hendem Eifen, $ tie dazu gehörigen, beguen 
eingerichteten Wohnhaufe, nebft zwei Erik 
gebäuden (fümmtlich 1820 erbaut von je 
werk und Ziegeldach), einem Garten am 
und einem im Felde mit guten: Obfhänmn 
beftanden, und Weideberechtigung zu jM 
Küben (genen Entrichtung von d Th. pro 
Haupt altfährlich) 

aus freier Hand verfauft werben. 
Nur Selbffäufer- werden gewünſcht Er fin 

nen das Nähere darüber an Ort und 

wie auch beim Mühlenbefiger Markurt | — 

Leppin bei Kletzke, erfahren. 
Hingdorf, den 14. Auguſt 1845. 

Bine Markurt. 


Es wird zu kaufen gefucht eine Kleine Land, 
wirthfchaft oder ein Krug, nicht weit von 
Die Adreffe: Potsdam in der Jügerfiroßt Lu 


Ein einfacher, faft neuer Piſtoriusſcher Dre 
Apparat nebt eifernem FH ſieht bilig # 
verkaufen in Berlin bei Salomon, 
Spandauer Brüde Rt- 2 


Deffenl⸗ 


— mm. —m.. 


a 


Deffentliger Anzeiger (# 2) 


zum 36ften Sthd des NAmtsblatts 
des Königlichen Regierung zu Potsdam und ber Gtadt Berlin. 





Den ds September 1848. 





” Dem Maſchtuenbauer Louis Shut m Als⸗ 
leben ift unter bem 28. Auguſt 1845 ein Patent 
auf eine darch Zeichnung und Befchreibung 

Vorrichtung zum Bießen eiſer⸗ 
wer Gchuhftifte, in ihren ganzen Bufammem 
acht: Jahre, von "jenem Rage an gerechnet, 
far den Umfang bes Preußiſchen Siaats ers 


Stedbriefe. 
Der nachſtehend fignalifirte Burſche Julius 
Spengles, genannt Rein, ber. öfter wegen Uns 
bertreibend und Bettelng beftaft, af am 14. Juli 
b. 3. aus ber Korreftiond» und Landarmen-Anfalt 
zu Zeitz hierher entlaffen worden if, und bei fer- 
mer Rüdfehr hierher, zu Bitterfeld des Diebftahle 
werbüchtig gemacht Hat, ifk zwar am 

4. hier eingetroffen, mußte aber wegen 
—8 in das hieſige Armenhaus⸗ Lazareth auf⸗ 
genommen werden, woraus derſelbe am 19. ent⸗ 
kaflen niorben; ald er aber zum Verhör vorgeführt 
werben fie, iR er feinem Begleiter entfirungen 
uns bat, der wiederholten Recherchen. ungeachtet 
bier nicht wieder aufgefunden werden können 
Eammntuche vefp, Behörden x. werden daher bienft- 
engebenfi nfucht, auf biefen jungen und beit 
gemenfehäblichen Umibertreiber gefälign vigilicen 
und fobald er betreſffen wird, mittel Trandeoetd 
hiecher zurücſſenden zu wollen. 

Potsdam, ben. f. September 1845. 

Königl. Polizet- Director, 

Regierungs-Rarh von Kahlden«Normann. 

we zägnalemene Wer: 36 Zahre, Geburts⸗ 

wb Biohwert: Potabam, Religion: evangefifch, 
Haare: blond, Stirn: halb, bededk, , Augenbsauen: 
braun, Yugen: blau, Naſe und Mund: ee 
lich, Zähme: sub, Bin und Befihe: ‚länglich rund, 
Gaſaches karbe sur, © Sratar: Klin und —2* 


J 





* Mit Wezus 


Der am 8. d. M. von ber Eitrafanfiaft zu 
Sonnenburg mittelft Reiferoute nach —— —*— 
dorf, Kreis Sprotiau, entlaſſene ehemalige Mid " 
ketier Franz Karl Auguſt Gleinig if duingend 
varbächtig, in ber Nadt vom 9. zum 10: &. M. 
is Grmeiufchaft mit einem zweiten noch ankefanns 
ten Manne, einen Raubanfall in es Münches 
voinfel verübt zu haben, 

Wir evfuchen ale Eiuil- wnb Beititäirbehörben 
bienftergebeuk, auf ben ıc. Glein ig mb feinen 
Begleiter gefühigft zu visiliren, fie im 8 
Gehen Ye Erfuismg Der Damen Butagen uns 

ie gen 
den geohsten Behörden des Muslankeb eine gleiche 
Kechtsrwillfäheigkeit. 
Alt-Pandeberg, ben 27. Auguft 18. 
Königl. Preuß. Lands und Stabtgericht: . 

Signalement. Der Branz Karl Auguß 
Gleinig if 23 Jahre alt, aus Nieder» Eberkborf 
im Sprottäufchen Reife, 5 Fuß 6 308 833 hat 
dunkle Haare und Augen und eine friſche Geſichts⸗ 
farbe. Am 9. Auguft war derfelde mit ber ges 
wöhnlichen Uniform eine® Infonterifien bekleidet. 
Die Militairmüge, in weicher ſich das Zeichen 
11.B. 12. A. 8. C. und dee Rame Gleinig der 
finden, hat er auf der Flucht zurüdgelaffen, 

Sein Begleiter ift in Civilkleidung, mit einem 
granen Roch gefäcjerten Gonmmerbeinhleibern und 
einer dunfien Tuchmũtze bekleidet —S von 
etwas größerem und robufterem Körperbau als 
Gteinig, aber von blaſſer Geſichtsfarbe und Fa 
eine Narbe oder Schranmime im Geficht haden. 


auf unfere Bekanutmachung vom 
18. Maid. 9. —* wir alle Hoch · und Wahl 
loblichen Polizeibehoͤrben des In⸗ und Auslandes. 
den von une wegen raubmorderiſchen Anfalls 
wab Defertion verfolgten Fleifchengefellen Briebeich 


Lemm, im Fall feiner Ergreifung, ſofort an das 
König. Divſtencgearicht iu Corgau ar 





ficherer Escocte und wereffelt per; vertien er 
langen zu laffen. 
Perleberg, den Pig Auguft 1845 
Der Magiftrat., 


° Nachbenannte Militaire, welche aus hiefiger 
Sarnifon entwichen und nicht wieder zurũckze · 
kehrt find: 

i) der Kanonier Friedrich Wilhelm Eduard 
Schroeder aus Treuenbrießen, Kreis Zauches 
Belzia, Regierungsbezirf Potsdam gebürtig, 

2) der Kanonier David Ferdinand Friedrich Leh⸗ 
mann aus Berlin gebürtig und 

3) der Kanonies Karl Anguft Wilhelm Beh- 
rend aus Werder, Kreis Zanche · Belzig, Re 
gierungsbezirt Potebam gedürtig, 

fänmtlic, von ber hieſigen 2ten Ferungs- Referoes 
lerie» Rompagmie, werben hierdurch aufgefors 

fh alsbald in hiefiger Garnifon auf der 
ie zu melden und über ihre unerlaubte 
Eutfernung zu verantworten, fpätefteng aber in dem 
auf den 22. Dezember d. 3. anberanmten Termine, 

‚Bormittags 10 Uhr, in bem Gerichtsiofale des 

> unterzeichneten Gerichte zu erfcheinen, tibrigen- 





falls fie zu gewärtigen, daß bie, wegen ihrer Ent« 
 weichung wider fie eingeleitete ‚unterfuchung ge 
fchloffen, fie für Deferteurd erklärt und auf Kon— 
Asfation ihtes Vermögens erkaunt werden wird. 
®nuremburg, ben 18. Yugufi 1845. - - 
König. Preuß. Gouvernements- Gericht. 


von Bulffen, Kettner, 
General: Major und ©ouernementds 
' Kommandant. " Uubitenn. 


Befanntmahung 
* Im der Nacht vom 19. zum 20. März d. 3. if 


bie neu erbaute Windmühle des Schmiedemeiſters 


„Steffen zu Werbellin abgebrannt, und es liegt 
der bringendfie Berbasht vor, daß das Feuer durch 
wuchlofe Hand angelegt tworben. 

"Auf Grund mehrerer nahen Anzeigen befindet 
ſich ein verdächtiges Subjekt auch bereite bei ung 
in Unterfuchung und Haft. 

Um die Thäter indeffen noch ficherer zu ermit- 
ten, bat fich der Befchäbigte etboten, demjenigen, 
welcher ihm biefelben dergeſtalt namhaft macht, 
daß fie zur Strafe kommen, eine Belohnung von 
Funfzig Thalern zu zahlen. Wir fordern des⸗ 
Halb alte diejenigen Perfonen, welche bie feßt noch 
nicht vernommen, und welche Kermtnif- ven“ der 
Thatorſchaft haben, oder auch nur Werbadhtsgrinde 


a a 5 Ar 


den 11. September d. I., Vormittags 11 be, 


\ vor unferm Inquirenten, Herrn Ke 


Affeſſor Luttwalb anberanmten Tirmkte 
perfonlich eimzufinden, ober bie dahin dem umter 
aeichmeten Berichte fchriftliche Mnzeige vom üe 


zu machen, 
Neuftabt- Eberswalde, ben 22. Auguſt 1845. 
Königl. Preuß. Land -umb Otadegericht. 


Berliorner Pag 
* Die nachfiehend fignafifirte Vertha Kante 
bat angeblich dem ihr vom Magiſtrate zu Treptow 
an der Rega am 18. d. IR. ertheilten 2 verloren. 
Zur Vermeidung von etiwenigen Wißbeãuchen 
veird dies hiermit öffmtkich befannt gernadt und 
der gedachte Paß hierdurch für ungültig erklärt. 
Berlin, den 27. Auguft 1845. 
Königl Polizei-Pröfibium. 
Signalement Familienname: Köhler, 
Vorname: Bertba, Geburts- und Aufenthaftkort: 
Treptow an ber Reg, Religion: evangefifch, After: 
30 Zahre, Größe: 5 Fuß 3 Zoll, Haare: braun, 
Stirn: frei, Augenbrauen: braun, Augen: blau, 
Naſe und Mund: gervöhnlich, Zähne: geſund, Kinn: 
rund, Gefichtebilbung: oval, a gu, 
Geftatt: mittel, Sprache: deuſch Beſondere Kenn⸗ 
zeichen fehlen. 


Bekanntmachuns. 

Der Domainenpächter, Anitmann Yfflend 
beabfichtige in. der auf dem Vorwerke Hamme 
neu erbauten Brenneret, Betrirde _burfelben, 
mm Damyfentwitkler aufjufelten. j 

Died Vorhaben wird, bem 9 20 ber Mikge 
meinen Gewerbe. Ordnung vom 17. Januat b. 3. 
Hemäß, mit ber Aufforderung bierburch zur öffent, 
lichen Kenntniß geßracht, etroanige begriinbere Ein 
wendungen dagegen binnen vier ——— bei dm 
unterzeichneten Amte anzumelden. . 

&ibenwalbe, den 36. Auguft 1845. 

. Königl. Rentamt. 


' Betanntwahung -: 
—* —— — zu Deeokoro der 
al gt a in vom 
Hann Sarulgefäen, Ay? Gontih- 


ſchen Aderpfan Nr. aoguirirten 
9": großem: ei eins Vodtreint- 
mühle mit einem Mabigange zu erbauen. 





R] ur bed 4 20 der 
** ·Orbnung vom 17. Sanudı 
A bringen wir dad Borhaben bed ıc. Müls 


*8 wit Der Aufforderung zur öffentlicyen Kennt⸗ 


2. * begrũndete Einwendungen gegen bie 
—— binnen vier Wochen —E 
Friß bei nas any, 


ubringen. 
Amt Beeskow, den 23. Auguſt 1845. 
Königl. Domainen-Rent- und Polizei⸗ Amt. 


Der Müblenmeifter Gehrke aus Steinhöfel 
—— auf der Feldmark hieſigen Ortes eine 
Dodwindmühle mit einem Mahlgange zu erbauen. 
Auf Grund des $ 29 der Algemeinen Gewerbes 
Ordnung vom 17. Januar d. 3. wird dies hier⸗ 
mit zur Öffentlichen Kenntniß gebracht, mit ber 
Aufforderung, etwanige begründete Einwendungen 
gegen biefe neue Anlage binnen vier Wochen prä- 
clufü toifeher | Friſt ber unterzeichneten Drtöbehörbe 


Bietilow, ben 26. Auguf 1845. 
Die Orteobrigkeit. 





‚Belanntmahung 


Der Ritfergutsbefiger von Wedell⸗Parlow 


beabfichtigt auf feiner Feldmark zu Polffen eine 


Bockwindmühle mit einem Mahlgange zu erbauen. 


Mit Bezug auf den $-29 ber Allgemeinen 
Gewerbe-Orbnung vom 17. Januar d. 3. fordere 
ich affe diejenigen, welche gegen dieſe Anlage ein 
begrünbetes Wiberfpruschdrecht zu haben vermeinen, 
hiermit auf, ibre desfallſigen Einwendumgen binnen 
4 Wochen ——— viſcher Friſt bei mir anzubringen. 
ngerndmde, ben 28. Auguſt 1846. 
Königl. Randrath Angermünder Kreifes. 
von Arnim. 





* Berichtigung 

ber Brekanntmachung wegen ber neu zu 

erbauenden Windbodmühle bei ' 
J Joachimsthal 
Die Diesfeitige, im: 


enchaltene Bekanntmachung des Mühlenbau⸗ Pro⸗ 
Binsmermeiets Schi eh er hierſelbſi bes 
met die Anlage erh als zum "Betriebe 
der an, während «8 „Lohn“ müllerei 
heißen ung. 
Zoachtinsthat, ben 23. Auguft 1845. 
Der Magiftrat. 


- im Oeffentlichen Anzeiger pm J 
oflen Stũck des "Amtsblatrd (N? 1) Seite 328 


Belonntmahun® * 
Im Auftrage ber Königl. Regierung zu Pots⸗ 
dam wird daB unterzeichnete Hauptamt, und zwar 
u dem Geſchäftslokale des Steueramies zu Treuens 
rietzen 

am 3. Oktober d. J., Bormittags 10 Uhr, 

die Chaufſeegeld⸗ Hebefielte bei Treuendriegen, zwi⸗ 
fen Treuenbrietzen und Rieg, an der Potsdam, 
Wittenberger Chauffee belegen, an ben Meifbles 
tenden, mit Vorbehalt des höheren Zufchlages, 
vom 1. Januar E, 3. ab zur Pacht ausftellen! 
Aur bißpofittondfähige Perfonen, welche vorher 
mindeſtens 120 Thlr. baar oder in annehmbaren 
Staatspapieren bei dem Steneramfe zu Treuen⸗ 
briegen zur Sicherheit niedergelegt haben, werden 
vum Bieten zugelaffen. 

Die Pachtbedingungen find bei ims und bei 
dem Steueramte zu Treuenbriegen von heute am 
während der Dierftunden einzufehen. 

Brandenburg, den 12. Auguft 1845. 
König Haupt» Steueramt. 


.. 


— Beryahtung " 
Das eine halbe Meife von hieſiger Stadt ent⸗ 
fernt gelegene Kämmereigut Froͤhnsdorf, welches 
außer der Feldwirthſchaft auch eine Bebeutenbe 
Schäferei umfaßt, und bisher eine jährliche Pacht 
von 1300 Thlen. geliefert hat, foll J 
am 26. Seytember d. J. Vormittags von HUhr ab, 
zu Rathhauſe hierſelbſt auf anderweite acht Jahre, 
und zwar von’ Johannis 1846 bis dahin 1854, 
öffentlich an den Meiftbietenden verpadhtet werden. 
Der Anfchlag und die Bedingungen liegen in 
unferer Regiftratur zur Einſicht aus, und föllen 
auch auf Verlangen, gegen Erfattung der gewöhn . 
— Schreibegebühren, — mitgetheitr 


TE nndtiehen, ben 29. Auguſt 1845. 
Der Mogiftrat. 


Befanntmahung 
Behufs Ausführeng einee Herfiellung an. ber 
Brüde fiber das fogenannte fauie Loch, bei Baar» 
mund, auf ber ers: von Beelig nach Teltom, 
iſt die Paſſage Über diefelbe vom -10. biß- incl. 
20. Sevtember d. I. gefpertt, wos wir mit, dem 
Bemerken zur Kenntniß des betheiligten Dubli⸗ 
kums bringen, daß Fußgänger, Wagen und Reiter, 
weiche jene Straße paſſiren, während ber 


ten zen üben Ba * tun) Saarmund, über 
Drewit nehmen upüflı * " 
Poisdam, den 1. Sertumber 1845. 
Königl. Rent und Poligeis Ant. 


5 Ensbakations- Patent. 
Abnigl. Iuhigamt Potsdam, ben 15. Auguſt 1845 
Das deu drei Geſchwiſtarn Grunom zu Wer⸗ 
der gehörige, bafelbft befegene und im Hypotheken⸗ 
buche von diefem Orte Bol. II Fol. 330 Nr. 148 
—* — nebſt einem Meinen ac 

ige ör, abgefchägt auf 961 

—8 8.9f., fol Erbtheilungs halber 
u Dftoper d. J., Vormittags 11 Uhr, . 
w Karla mn Werder im Wege ber freiwillis 

gen —— A — Meg is 

und Hupothefenfchein werktä, in 
waferem Ilten Büreau einzufehen. 


Nothwendige Subhafation. 
Land⸗ u. Srabtgeriht zu Belzig, den 9. Auguft 1845. 
Dog, Bol. 7 Nr. 307 Pag. 97 des Hhpothefen- 
buche von Belzig verzeichnete, im Karnipp Nr. 266 b 


belegene Franuzſche Budenhaus nebft Stall, auf 


144 Cole. 11 Cr. 3 Pf. abgefchägt, fol 
am 49. Dezember 1845 
verkauft werben. Die unbekannten —e— 
gen werben zum Termine bei Vermeibung ber Prã⸗ 
cluſion vorgeladen. Taxe und Hypothekenſchein 
liesen zur Einſicht in der Regiſtratur vor. 


, Freiwilliger Verkauf. 

DaB zum Nachlaffe bed Mauvergefellen Ferdi⸗ 
wen) —5 Henning gehörige, hierſelbſt in ber 
Rananfnaße Nr. 206 belegene Wohnhaus nebk 

Sal, 6 we zwei dazu gehörige Hauspläne 
von 1 Morgen 16 [IRuthen und refp. 2 Morgen 
146 DRutben Fläche, gerichtlich abgefchägt zu 
789 Thlr. 35 Egr., follen Theilungs halber 

am 6. Oftober d. J., Vormittags 10 Uhr, 
an hieſiger Gerichtsftelle ubhafirt werben. . 

Die Tare fann in unferer Regiftratur werk⸗ 
täglich eingefehen werden. 

Greimmen, den 20. Yuguf 1845. 

Konigl. Preuß. Lands und Stabtgericht. 


. Ein maſſives Haus, eine Etage Hoch, vien 
VFenſter Front, ganz maſſw, nebft Eitallgebäube 


„— untergebracht worben, noibrigenfalls- bie in 


und Gasten, im einen Fehr yiten-Moged ix In 
Dorfe Slintomw an der Other bekegen, wi 
ich aus freier Hanb vesfnufen. 0 
daſelbſt bei Unterzeichnetem —— 
Dienftags, Domerſaas und (Freitags —— 
Slindow bei Werber, ben 1. Eeptember 18: 
Friedrich, Tifdgiermeiie, 


Auktion in Lonifenthal hei Ka 
Am 11. September d. 3., von Bormittags 9 Ik 
ab, ſollen auf dem ExbpachtösBermente Bond 
thal etwa 250 Seid Schaafe, einige * 

Acker⸗ und Stallaeräth Mes 





sur he 


In Gemeinbeitstbeilun; 
für Andere * 
Provocationd, 


fungs⸗ Angelegenheiten fertige ü 
gen Zahlung bie ihnen benäthigten 
Befchtwerdes und Rekursfchriften. 


Heintih Schneider, 
außergerichtlicher Konꝛipient and Kulılim, 
Königl. Lieutenant a. D. ıc. x. 
in Berlin, Neu-Cölln am Waſſer Rr-h 
parterte rechte. 


Hagelfhabens und Mobiliar „Branbuet ! 
fiherungs-Gefellfchaft zu Sqhwedt 
— — 

er den 

Hagelfchäben fehen wir ung verambaft, bie 

betroffenen geeheten Mitglieder unfered Berrind = 

bie Befimmung des & 117 des Sobiliar- * 

verficherungs- Staenas mit dem Gnfnchen hin? 

weifen, dem betzeflenbden. Herrn: — «Dit 

Hehe, 

abigten Lu 

vom bier au6 Eusfhöbigeng geriet win dee 

gedachten Paragraph enthaltene Bepteumuns 99 

fin in Anwendung gebracht wende muß. 
Schwede, den 23. Auguft 1845. 


Meyer. Bierold. Bielfe v. Tettenbenn 











RE 


Deffentliher Anzeiger 


zum 37ften Stüd des Amtsblatts 
der Koͤniglichen Regierung zu Potsdam nnd der Stadt Berlin. 


Den 12. September 1843. 





Stedbriefe 
Faolgende drei nachſtehend näher fignalifirte Per- 
fonen: 1) Matrofe Johann Gottfried Waldhauer 
aus Siemohnen, 2) Fosmann Ludwig Treinieg 
aus Reinladen, 3) Bäderburfche Friedrich Trei- 
nies ebendafelbft, der Erſtere wegen gewaltſamen 
Diebftahls, des Zweite wegen Bagabondirens und 
Diebftahls und ber Dritte wegen Bagabondireng 
inhaftirt, find in der Nacht vom 8. zum 9. d. M. 
aus dem hiefigen Gefängniffe mittelft gewaltſamen 
Ausbruch entfprungen. Die Königl. Wohllöblichen 
Polizeibehörben werben erfucht, auf diefe drei Per- 
fonen vigiliren, im Vetretungsfalle arretiren und 
ung per Transport gefälligft einfifern au laffen. 

ehlau, den 22. Auguft 1845. 
Königl. Land⸗ und Sfadtgericht. 
1. Signalement des Walbhauer. 
Familiennames Waldhauer, Vorname: Jo- 
ann, Geburtsort: unbefannt, Aufenthaltsort: Sie- 


em Religion: —S Alter: 23 Jahre, 


Größe: 5 Fuß 3 Zoll, Haare: blond, Stirn: halb 
bededt, Augenbrauen: hellblond; Augen: blaugrau, 
Naſe und Mund: gewoͤhnlich, Bart: —, Zähne: 
gut, Kin: oval, Gefichtsbilbung: länglich, Ges 
fichtöforbe: gefund, Getalt: ı mittel und nicht ſtark, 
Wracher wur deutſch. 

fein fongmermaalig. Unterfchrift: unkundig. 

Bekleidung. Alte blaue leinene Jade, blaue 
leinene Hoſen, toth= und blaugefireifte Drillich- 
weſte, ſchwarziuchene Müge mit Schirm, gelbbuntes 
Halstuch, ein Hemde. 
2. Signalement des Briebrich Treinies. 

"ID Aeußere Geſtalt. Größe: 5 Fuß 2 Zoll, 
Haare: heffblond und lang, Stirn: rund, Augen: 
blau, Nafe: breit, Mund: gewöhnlich, Bart: fehlt, 
Kim: rund, Gefiht: oval und voll, Geftalt: 
ſchant Wie und Hände: gewöt hulich. 

+2) Yerfönliche FA) Itniffe. Batername: 
Treinies, Bornamer a Geburtsort: 
Reinlacken, — Lapiſchken, Alter: 19 Jahre, 
Gewerbe: Arbriteburfche, Befgion: evangelifch/ 


Beſondere Kenmzeichen: - 


Sprache: deutſch, Dialeft: Oftpreußifch, eigenhän- 
dige Unterfchrift: Treinies. Beſondere Kenn- 
zeichen: eine Warge unter ber Unterlippe. 
Bekleidung. Grüne Tuchmütze, alter blauer 
Ueberrod, grau leinene Jade, zerriffene ſchwarze 
Hofen, zerriffene ſchwarze feidene Wefte, gelbes 
Halstuch, ungezeichneted Hemde, ein Paar Stiefeln. 
3. Signalement bes Ludwig Treinies. 
Familienname: Treinies, Vorname: Fubroig, 
Geburtsort: Reinladen, -Aufenthaltsort: dafelbft, 
Religion: evangelifh, Alter: 236 Jahre, Größer 
3 Fuß, Haare: blond, Stirn: niedrig, Augen⸗ 
brauen: blond, Augen: blaugrau, Nafe und Mund: 
gewöhnlich, Bart: —, Zähne: gut, Kinn: oval, 
Geſichtsbildung: länglich, Gefichtefarbe: gefund, 


Geftalt: mittel, Sprache: deutſch, Unterſchrift: 
> unfundig. 
Befleidung. Blauen Tuchrock mit weißen 


blanfen Knöpfen, fireifige weiße NanquinHofen, . 
Stiefeln, ſchwarze Tuchmüge, ſchwarzes Hälschen 
und eine ſchwarze Wefte, ſchwarze Binde, ein Hemde. 


° Aus dem hiefigen Magiſtrats - Gefängniffe ift 
der nachftehend bezeichnete Müllergeſelle Karl Frie- 
brih Puhlmann: qus Gräben bei Ziefar, welcher 
megen gewaltfamen Diebſtahls bei uns in Unter 
fuchung und Verhaft geivefen, in der Nacht vom . 
7. bis 8. d. M. entfprungen. 

Sämmtliche Civil- und Militairbehörden were 
den erfucht, auf benfelben Acht zu haben, ihn im 
Betretungsfalle zu verhaften uud an ung hierher 
nach Brandenburg abliefern zu laffen. 

Brandenburg, ben 8. September 1845. 

Das von Rochorofche Patrimonialgericht über Regür. 

Signalement. Geburtsort: Gräben bei 
Ziefar, geroöhnlicher Aufenthaltsort: unbeftändig, 
Religion: evangeliſch, Alter: AO Jahre, "Gewerbe: 
Mülergefelte, Größe: 5FußAZoN, Haare: ſchwarz, 
Sim: bebedt, Augenbrauen: fhrnarz, Augen: blau, 
Nofe: ſpitz, Mund: gerwöhntich, Zähne: wei und 
voliſtändig, Bart; ſchiwarz, Kinn: fpig, mit einem 


Grübchen," Gefichtöfatbe: geſund, Geſichtsbildung : 
oval, Statur: mittler. Beſondere Kennzeichen fehlen. 
-Befleidung. Rod: grautuchenen, grauen 
Schlafrock, Wefte: fchrwarztuchene, Hofe: grau- 
melirt von Tuch, Stiefeln: von Leber, parchentne 
Unterhofen,: fehroarge Plüfchmüge, blaue wollene 
Strümpfe, wollenen Shwal, zwei Hemden. 


* Der im Deffentlichen Anzeiger (N? 2) um” 


often Stüd des diesjährigen Amtsblatts ber Königl. 
"Regierung zu Potsdam Pag. 359 hinter den ehe⸗ 
maligen Musketier Fra 
und deffen unbefannten Begleiter erlaffene Sted- 
Brief vom 27. Auguft d. 3. if Hinfichte des Glei—⸗ 
nig durch feine Verhaftung bereits erledigt. Sein 
Begleiter und Complice ift muthmaßlich der neun= 
zehnjährige Dienſtknecht Adolph Ehriftian Friedrich 
Fürftenau aus Landeberg an der Warthe. Wir 
erfuchen daher alle verehrlichen Militair- und Eivil- 
behörden nochmals, .auf diefen Menfchen zu vigi⸗ 
liren, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und an 
ung abguliefern. 
Alt-Landeberg, den 4. Septeinber 1845. 
Königl. Land⸗ und Stadtgericht. 


. Stedbriefs, Erledigung. i 
* Der unterm 20. Yuguft d. 3. im Deffentlichen 
Anzeiger zum Zöften Stück des diesjährigen Amts⸗ 
bfattd der Königl. Regierung zu Potsdam Pag. 344 
ſtedbrieflich verfolgte Dienfifnecht Karl Schilling 
iſt eingeliefert, und der Stedbrief demnach erledigt, 

Behrbelin, ben A. germbn 1845. 

Der Magiſtrat. 


Betanntmahung. 
Es find in der Nacht dom 3. zum 4. d. M. 
aus der Nachtkoppel bed Dorfes Pechlile muth- 
maßlich geftohlen worden: 
a eet ¶ Zahr al Pr 
eine rze Stute, jahr alt, 5 ul 
groß, mit weißen Hinterfüßen, 
2) dem Hüfner Schlunde: 
eine Fuchsſtut · mit Bläfley6 Jahr alt und 
drei weißen üßen, 
3) dem Hüfner Friedrich Bohborf: 
ein brauner Wallach, 5 Fuß 4 Zoll groß 
mit Stern und Schnebbe, 6 Jahr alt, 
4) dem Hüfner Ehrenfad: 
ſchwarzer Wallach, & 


—5357 * ge Deu einen 


nz Karl Auguft Gleinig' 


6 Boll groß, 


Ale vefp. en werben bienftergebenf e- 
ſucht, auf dieſe Pferde zu wigilicen und im Be 
tretungsfalle fie anzuhalten und ung fofort bavon 
Anzeige zu machen, 

Binna, beu 5. Septeniber 1sın 

König. Polizei- Amt. 


Befanntmahung. 

*. Im Auftrage der Königl. Regierung hieerſelu 
wird das unterzeichnete Haupt-Steueramt, ut 
zwar in beffen Amtsgelaffe, 

am 30. September d. J., Vormittags. IQ U, 
bie Chauffeegelb - Erhebung auf ber Potsdam⸗ Ra 
deburger Chauſſee bei Alt-Geltow, unweit York 
dam, an den Meiſtbietenden, mit Borbehalt des 
höheren Zufchlage, vom 1. November b. 3. ad 
zur Pacht ausftellen. 

Nur die als dispofitiongfähig fich user 
den Perfonen, welche vorher minbeftens 230 Thk. 
baar oder in annehmlichen Staatspapieren bei dem 
unterzeichneten Hauptamte zur Sicherheit wieder 
gelegt haben, werben zum Bieten zugelaffen. Die 
Dacıbebingungen find von site ab während ber 

Dienfiftunden bei ung einzufehen. 
Potsdam, ben 1. September 1845. 
Königl. Haupt» Steueramt. 


Befanntmadhung. 

Die Gemeinde Sophienborf beabfichtigt bie Au· 
Tage einer Waſſerſchöpfmühle in ber Nähe der neuen 
Siße, Behufs —R ihrer Srundſtũcke 

im Gemäßheit des h 20 ber Agenein⸗n Ge 
— au Kemmer 

i zur 

bracht, und ſind eiwanige Einwendungen Yopepen 
binnen vier Wochen Pexclufinifcher Friſt bei mr 
anzubringen. Kyritz, ben 31. Auguk 1845. 

Königl. Landrarh der Dftpriegnig. 

von Kröcher. 


Befanntmahung. 

Der Bübner Gotthelf Richter zu Neuendorf 
beabfichtigt auf einem, von dem Bauer Lehmann 
daſelbſt erfauften Aderſtück eine Bockwind 
mie ziwei Mahlgängen und fünf Hirſeſtampfen zu 

en. 


Nach Borfchrift bed 9 ber Allgemeinen Ges 
werbe-Orbwung vom 17. Januar d: I. werben 
alle diejenigen, welche durch bie don dem ic. Rich« 
ter intendirte Anlage in Ihren Rechten 
au werben bangen hiermit Ci 


205 


wendungen bagesen binnen vier Wochen präckufi- 

vifcher Frift bei dem unterzeichneten Rentamte an- 

zumelden. Zoffen, ben 1. September 1845. 
Königl. Rentamt Trebbin. 


- Befanntmahung. 
Der Rathsherr .umd Brauereibefiger Heinrich 
‚u Jüterbogk beabfichtigt if feinem Brauhaufe die 
lzdarre abbrechen und in einem neuen Darts 
hanfe aufftellen zu faffen. — Nach Borfthrift der 
$ 27 und 29 der Allgemeinen Gerverbe-Orbnung 
vom 17. Januar b. 3. wird died mit dem Bemer- 
ten befannt gemadıt, daß etwanige Einwendungen 


gegen biefe neue Anlage binnen vierwöchentlicher 


präclufivifcher Frift bei ung anzumelden find. 
SZüterbogf, den 2. September 1845. 
Der Magiftrat. 


Die biefige Brauerfchaft beabfichtigt das am 
20. Suni d. 3. abgebrannte gemeinfchaftliche Brau- 
haus wieder aufbauen zu laffen. \ 

Died Vorhaben wird in Germäßheit des & 29 
der Allgemeinen Getwerbe-Drbnung vom 17. Ja⸗ 


nuar d. I. mit der Aufforderung, etwanige Ein- - 


woenbun; dagegen binnen vier Wochen prächufi- 
vifcher Friſt bei dem unterzeichneten Magiftrate 
anzumelden und zu begründen, zur öffentlichen 


Kenntniß gebracht. 


Niemegk, den A. September 1845. 
Der Magiftrat. 


Befanntmabhung 
Der Hofwirth Blum zu Warnow beabfichtigt 
auf feinem, auf der Warnower Felbmarf belegenen 
Aderplane eine Holländifche Windmühle mit zwei 
Mählgängen und einem Graupengang zu erbauen. 
Nach Borfchrift des H 29 der Allgemeinen 
Z e-Orbnung vom 17. Januar d. 3. wird 
dies Vorhaben des Blum hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, und jeber Einfpruch&berechtigte 
aufgefordert, feine etwanigen Einwendungen da- 
gegen binnen vier Wochen präckufivifcher Friſt bei 
ung anzumelden und zu begründen. 
Pröttlin, ben 2. September 1845. 
Die Polizei-Obrigkeit über Warnow. 


gotguerkanf, zur freien Eoncurrenz. 
ficht zum öffentlichen Berfauf von 
IH Klafter Kiefern- Kloben, 
0 =: = _Knüppel, 
0 + *  Gtubben, 


Auf Dienftäg den 23. September 1848, 
Nachmittags 2 Uhr, ” 

im Gafhofe zu Sebdin ein Termin an. Die 
Hölzer befinden fich, 100 Klafter Kloben und 12 
Klafter Knüppel auf der Ablage bei Flottfielle, die 
übrigen im Schußbezirf Seddin der Jagen Nr. 
122 und 123. Käufer werben hierzu mit dem 
ergebenften Bemerfen eingeladen, daß bie Hölzer 
trocken find, und von den betreffenden Schug- 
beamten auf erlangen vorgejeigt werben, baf 
ferner ber 6te Theil bed Kaufgeldes zur Sicher- 

heit im Termin angezahlt werden u 

Forſthaus Cunersdorf, den 8. September 1845. 
u Der Königl. Oberförfter Gabom. 


Berpadhtung. 

Das eine halbe Meile von Hiefiger Stadt ent⸗ 
fernt gelegene Kämmereigut Frohnsdorf, welches 
außer der Feldwirthſchaft auch eine bebeutenbe 
Schäferei umfaßt, und bisher eine jährliche Pacht 
von 1300 Thlen. geliefert hat, foll 

am 26. Septemberb. 3., Vormittags von YUhr ab, 
zu Rathhauſe hierſelbſt auf andertveite acht Jahre, 
und zwar von Johannis 1846 bis dahin 1854, 
öffentlich am ben Meiftbietenden verpachtet werben. 

Der Anſchlag und die Bedingungen liegen in 
unferer Regifiratur zur Einficht aus, und follen 
auch auf Verlangen, gegen Erſtattung der geröhn- . 
ihn Schreibegebühren,, abſchriftlich mitgetheilt 


en. 
Treuenbrießen, ben 39. Auguſt 1845. 
Der Magiftrat. . 


Nothmwendiger Verkauf. 
Königl. Rammergericht in Berlin. 

Die in ber Lonifenftraße hierſelbſt Ar. Ai und 
Nr. Ak belegenen, im Hypothekenbuche des Königl. 
Kammergerichtd Bol. IX Cont. i Nr. 23 Pag. 
527 verzeichneten Grundſtücke nebft Zubehör, twelche - 
jedoch größtentheils noch im Rohbau begriffen find, 
und von denen der Materialienwerth des Exfieren - 
auf 10,057 Thlr. 8 Sgr. 74 Pf., des Leßteren _ 
auf 10,546 Thlr. 21 Egr. 104 Pf., zufammen 
auf 29,604 Thir. — Ser. 6 Pf. abgeſchätzt, der 
Fünftige jährliche reine Ertrag aber auf 991 Khlr. 
20 Sr. und der fapitalifirte Ertragswerth auf 
19,833 Thlr. 10 Sgr. berechnet worden, ift, wel⸗ 
her Ertrag und refp. Ertragewerth in Folge einer 
auf den Antrag des Befigers veranlakten nach 


träglichen Revifion der gerichtlichen Taxen auf 
refp. 1489 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf. und 29,787 Thlr. 
15 Sr. gewürdigt worden, follen, da der Adju- 
dicatar, Rentier Carl Wilhelui Fifler, die Kauf- 
gelder zum Betrage von 28,000 Thlr., für welche 
ihn die gedachten Grundftüde in bem am 25. No- 
vember 1844_ergangenen Adjudicationg-Befcheide 
zugeſchlagen find, zu belegen nicht im Stande ge- 
weſen ift, auf den Antrag ber Gläubiger refubha- 
flirt und an den Meiftbietenden in bem auf 

den 24. Oftober d. J. Vormittags 11 Uhr, 
im Kammergericht vor dem —S—— 
Herrn Drogand anberaumten Termine öffentli 
verkauft werden. 

Die Taren, ber neueſte Hypothekenſchein und 
die Kaufsbedingungen Fönnen in ber Regiftratur 
des Kammergerichts eingefehen werden. 

Der Infpector Georg Wilhelm Kludhuhn 
jetzt deffen Erben, werden zu dieſem Termine hierr 

durch öffentlich) vargeladen. 
Berlin, den 31. März 1845. 


Das an ber Ede der Chauffee- und, Keflel- 
ſtraße belegene, beim Maurerpolier Kunft gehnrige 
Gruudſtück, auf welchen fich ein dreiftüdiges im 
Rohbau aufgeführtes maffives Wohnhaus befin- 
bet, in feinem jeßigen Zuftande abgefchägt auf 
8378 Thlr. 19 Sgr. 2 Pf. zufolge der, nebft Hy⸗ 
pothefenfchein und Bedingungen in ber Regiſtratur 
einzufehenden Tare, ſoll 

am 13. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, . 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werben. 

Derlin, den 9. Juni 1845. - 

Königl. Preuß. Kammergericht. - 


Nothbwendiger Berkauf. 
Kimigl. Kammergericht in Berlin. 

Das hierſelbſt in ber Chauſſeeſtraße Nr. 28 be- 
fegene, im Famwmergerichtlichen Hypothekenbuche 
Bol. Mb Ne. XYII'b Pag. 48 verzeichnete, der 
verehelichten Kandidat Borchardt, Perle (ges 
nannt Pauline), geb. Cohn, gehörige Grunds 
ſtück nebft Zubehör, welches nach den verfchiebenen, 
zur Anwendung fommenden Zar» Prinzipien auf 
3916 Thle. 4 Sgr. 115 Pf. oder 273. Thle. 12 Ser. 
25 Pf. oder 341 Thir. 22 Cor. 94 Pf. zufi 
der, nebſt Hypothefenfchein und Bedingungen in 
der Aria einzufshenden Taxe abgefhägt wor⸗ 
en, ſoll J 

am 22. Oktober d. J., Bormittagg 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fuhhafliet werden. , 


M- 


gefordert, ſich bei Vermeidung ber Präcufion fpa- 
teftens in biefem Termine zu melden. 
Berlin, ben 16. Juni 1845, 


Nothwendiger Berfauf. 
Köuigl. Kammergericht in Berlin. 
Das hierſelbſt in ber verlängerten Dorotheen 
ſtraße Nr. 5 belegene,. im Fammergerichtlichen He 
pothekenbuche Bol. 16 Nr. 17 Pag. 385 seq. ver- 
eichnete, dem Maurermeifier Friedrich Michelm 
Ehenau gehörige Grundſtück nebft Zubeher, weis 
ches auf 20,714 Thlr. 3 Sgr. 5 Pf. zufolge der, 
nebft Hppothefenfchein und Bediugungen in ta 
Regiftratur einzufehenden Taxe abgefchägt worden, 
fol am 14. März 1846, Bormittage 11 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. 


Nothwegdiges Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den W. März 1845. ’ 

Das hierfelbſt in.der Werderſtraße an ber Ede 
der Falkoniergaſſe Nr. 1 belegene Grundftüd dei 
Baumeiſters Guſtav Eduard Loof, gerichttich 
abgeſchätzt zu 12,396 Thlr. 28.Sor. 9 Pf., fol 
Schuldenhalber 

am 7. November 1845, Bornittage 11 Uhr, 
an der Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tape unb 
Hypothekenſchein find in ber Regiſtratur einzufchen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 19. März 1845. 
Das in der Landsberger Straße Nr. SL belegru 
Klingebeilfche Grundftüd,, gerichtlich abgefchẽtz 
zu 12,209 Thlr. 25 Ser., fol” 
am 4. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werben. Taxe ud 
Hppothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 29. Mär; 1845. 

Das in der.großen Frankfurter Straße Rr. 118: 
belegene Bohefche Grundftüd, gerichtlich abge: 
ſchätzt zu 16,173 Thlr. 21 Sr. 9-Pf., fon 

am 16. Oftober I8A5, Vormittags IL Uhr, 
au ber Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Tare um 
HOypothekenſchein find in der Regiſtratur einzufehen. 

Die dem Aufenthalte nach unbefannte einge: 
tragene Gläubigerin, bie Ch des Laufmonne 
Wilde, Charlotte Wilhelmine geb. Heiſelbetz, 
wird hierdurch öffentlich vorgeladen. 








a 


Notäwenbiger Berfauf. 

Stodtgeticht zu Berlin, ben 27. März 1845. 

Das in der Lindenfiraße Nr. 118 befegene 
Horn=Bodfche Grundftüd, gerichtlich abgeſchätzt 
au 8883 Thlr. 21 Sgr. 7 Pf., fol 

am 14. Dftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhaftict werben. Tare uͤnd 
Hypothekeuſchein find in der Regiſtratur einzufehen. 

-Der dein Aufenthalte nach unbekannte Mufif- 
lehrer Johann Wilhelm Auguſt Rüdert wird 
hierdurch öffentlich vorgelaben. 





. Nothwendiger Verkauf. 
Stodtgericht zu Berlin, den 5. April 1845. 
Das hierſelbſt in ber Lindenſtraße Nr. 106 


j belegene Duchadſchſche Grundſiück, gerichtlich 


abgeſchätzt 5540 Thlr. 11 Sgr. 9 Pf., ſoll 
‚am JA. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtäftelle fubhaftirt werden. Taxe unb 
Hypothekeuſchein find in ber Regiftratur einzufehen. 

Der dem.Aufenthalt nad) unbekannte Eigen- 
*hümer, Bäcfermeifter Chriftian David Duchadfch, 
wird hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu ‚Berlin, den 23. April 1845. 
Die große Frankfurter Strafe Nr. Au und 
Ne. Ab belegenen Grundſtücke des Kaufwanus 
Iohann Friedrich Müller, tarirt reſp. zu 2604 
Thir. 15 Ser. und 1437. Thlr. 14 Spr. 8 Pf, 
follen, jeboch getreunt, . ö 
am 6. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 


“an. der Gerichtäftelfe fubhaftirt werben. Tare mb 


Hypothekenſchein find in der Regifiratur einzufehen. 


on, ,Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 28. April 1845. 
Dos Niederwallſtraße Ar. 19 belegene Gelb⸗ 
eßer Marten sſche Grundküg, gerichtlich abge- 
hängt zu 8734 Thle. — Sor. 1 Pf., foll 
, am 13. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hnpothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen, 
„Die dem Aufenthalte wach wrbefannte Wittwe 
Ihrendts, Anne Judith gehorne Urkain wird 
hierdurch öffentlich dorgeiaden. 


Bekanntmachung. 
Nothwendiger Verkanf. 


N —ã ‚zu Berlin, den 2. Mai 1843. . 
ı Daß hierſeibſt in der Cöthsnerßraße Nr. 16 


heiehene Erundflüc des Partieufier Scham un 
rich Anader gerichtlich abgefchäßt zu 13,022 Chlu 
26 Sgr., foll Schuldenhalber . x 

am 9. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtäftelle fubhaftirt werben. _ Tare und 


Hyyothebenſchein find in ber Regiſiratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 15. Mai 1845. 
Das hierfelöft an ber Kommunikation zroifchen 
dem Halleſchen und Anhaltſchen Thore belegene 
Grundſtück des Tifchlermeifiers Carl Friedrich Wil⸗ 
Heim Walter, gerichtlich abgefchägt zu 13,351 Thlr, 

i2 Spr. 9 Pf. fol 3 J 
- am 2. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, - 
an der Gerichtöftelle (ubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiſtratur einzufehen, 


J Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 24. Mai 1845. 
Das in der Beginanndgaffe Ne. 10 belegene 
Ruhbergſche Grundftüd, gerichtlich abgefchägt 
zu 7480 Thlr. 16 Sr. 3 Pf. fol, anflatt am 
28 Oftober, 

am 16. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tage und 
Hypothekenſchein find in der Regiftcatur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. . 
Stadtgericht zu Berlin, den 28. Mai 1845. 
Daß hierſelbſt in der Zimmerſtraße Nr. 61 be⸗ 
legene Wagnerfche Grundſtück, gerichtlich abge⸗ 
ſchätzt zu 12,183 Thlr. 11 Sor. 9 Pf, fol 
Schuldenhal 
am 30. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtgftelle fubhaftirt werden. Care und 
Hypothekenſchein find in der Regifiratur einzufehen. 


Nothwendiger. Verkauf. . 
Stabtgsricht zu Berlin, den MW. Mai 1845. 
Das hierfelbft in der Göthenerfiraße Nr. 31 
belegene Grundftüd des Glafermeifters Johann 
Gottlieb Huße, gerichtlich abgefchägt zu 12,874 
Thlr. 33 Sgr., fell N 

am 20. Januar 1840, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsſtelle fubhafirt werbei. Tare und 
Hppothefenfchein find in ber Regiftsatur einzugehen. 


Rothwendiger Verkauf 
Stadtgericht zu Berlin, den 30. Mai 1845, 
Das hierfelbft in der Gharlottenfiraße Nr. 19 





und GSchligenfiraßen- Ede befegene, auf ben Ras 
men bed Speiſewirths Johann Conrad Ludwig 
gi Ma 1a an n een ee 
Grundftüd, gerichtlich ai jäßt zu 21,691 Thlr. 
24 Sgr. 10 Pf., fol ® 
am 23. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 

an der Gerichtöftelle fubhaftirt twerben. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 30. Mai 1845. 
Der Untheil de8 Kaufmanns €. ©. 2. Elt⸗ 

{dig an dem am Blfchinge-Plab Nr. 17 an ber 
Ede ber Mehnertſtraße befegenen Grundftüde, ſoll 
am 3. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Rare und 
Oypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen, 
und wird bemerft, daß die Tare des ganzen Grund» 

Rüde 25,441 Thle. 22 Spr. 3 Pf. beträgt. - 


Nothwendiger Berkanf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 31. Mai 1845. 
Das_hierfelbft in der Hirfchelftraße Nr. 14 

und Deffauerftraßen-Ede belegene Grundftüd des 
Particulier Johann Caspar Anader, gerichtlich 
abgefchägt zu 22,908 Thlr. 7 Sr. 6 Pf., foll 
- am 27. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsftelle fubhaftirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in ber Regiftratur einzufehen. 


Befanntmahung. 
Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 16. Juli 1845. 

Das, Linienftraße Nr. 145 belegene Nentier 
Flemmingfche Erben-Grundftüd, gerichtlich ab- 
gefchãtzt zu 10,248 Thlr. 4 Sgr. A Pf., fol 

am 13. Mär; 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsftelle fubhaftirt werden. Taxe und 
Hppothefenfchein find in der Regiſtratur einzufehen. 

Die dem Aufenthalt nach unbekannten Real- 
prätendenten werben hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 18. Zuli 1845. 
Das, Deffauer Straße Nr. 6 belegene Fuhr⸗ 
herr Ploetzſche Grundftüct, gerichtlich abgeſchätzt 
zu 16,688 Thir. 17 Sor. 9 Pf., ſoll 
am 10. März 1846, Vorinittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsſtelle fübhaflirt werden. Taxe und 
‚Hypothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 





Nothwenbiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 25. Juli 1845. 
Das hierſelbſt in der Zimmerſtraße Ar. 9 be: 

legene Grundſtück ber Erben des Vergolders Jacob 


Prochaska, gerichtlich abgeſchätzt zu 10,290 Thlr 


à Sgr. 3 Pf., fol Behufs der Auseinanderfegung 
der Prochas kaſchen Erben unter einander 

am 17. März 1846, Bormittage 11 br, 
an der Gericht@ftelle fubhaftirt werden. Taxe unt 
Hppothefenfchein find in der Regifiratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Landgericht zu Berlin, den 30. Mai 184. 
Das in der Müllerfirafe Nr. 6 gelegen, 
Bol. 1 Nr. 23 bes betreffenden Hyp: kenbuchs 
verzeichnete, ben Gaſtwirth Carl Süß gehörige 


Grundftüd, abgefhägt auf 9124 Thlr. 25 gr. | 


‚folge der, nebft Hypothekenſchein in dem Hlten 
üireau einzufehenden Taxe, fol 
am 5. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtäftelle, Zimmerſtraße Nr. 25, 


ſubhaftirt werden. 


Nothwendiger Berfanf 

Königl. Landgericht zu Berlin, ben 3. Juri 1845. 

Das -den drei Schweftern Thiele gererie 
Koffäthengut Nr. 20 zu Abtensfelde, 
auf 821 Thlr. — Sgr. 9 Pf. zufolge der, uchk 
Beverbetentehein in dem Jiten Büreau einzufehens 
en Tape, [0 . 

am 13. Oftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle, Zimmerfraße Fr. 3, 
fubhaftirt werden. . j 


“ Nothwenbiger Verkauf. 
Königl: Landgericht zu Berlin, den 20. Iuni 1885. 
I dem —— Cart Ludwig Kurth 
gehörige, in der Heil ie belegene Ebpachtꝛ 
grundſiück, mit der darauf befindlichen Bockwind⸗ 


mühle, Bol. WI. Nr. 397 des betreffenden Hypo 


thekenbuchs verzeichnet, abgefchäge auf 2015 Thlr., 
zufolge der, nebſt Hupothefenfchein in dem ten 
Büreau einzufehenden Tare, foll 

am 20. Oftober 1845, Bormittage 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle, Zimmerftraße Ar. 25, 
fubhaftirt werben. 


Notbwendiger Berkauf. 
Königl. Landgericht zu Berlin, den 20. Juni 1885 
Das bern Mühlenmeifter Carl Ludroig Kurth 
gehörige, an der Ecke der Heider und Kriftfirafe 





Oypothel 


Erbpaı bftüich, mit ber barauf bes 
Findlichen Bodwindmühle, Bol. VI. Pag. 363 des 


betreffenden Hypothekenbuchs verzeichnet, abge⸗ 
ſchätzt auf 2488 Thlr. 12 Sor., zufolge der, nebft 
Süpothefenfchein in dem IIten Büreau einzufehen- 
den Tare, foll 

am 20. Dftober 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle, Zimmerſtraße Nr. 25, 
ſubhaſtirt werben. s 


Königl. Zufizamt Potsdam, den 2. Sept. 1845. 

Das dem Tagelöhner Ludwig Wolff gehörige, 
zu Michendorf belegene und im Hypothekenbuche 
von bdiefem Dorfe Bol. I Fol. 79 Nr. 12 b ver- 
zeichnete Büdnerhaus nebſt Hofraum und Garten, 
abgefchägt auf 300 Thle. zufolge ber, nebft Hypo⸗ 
thefenfchein in unferm Ilten Bureau einzufehenden 
Tape, fol 

am 16. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, 


. am ordentlicher Gerichtöftelle, Friedrichsſtraße Nr. 7 


hierſelbſt, im Wege der nothwendigen Subhaflation 
Schulden halber öffentlich verkauft werden. 





J NRothwendbiger Verkauf. 
Lande und Stabdtgericht zu Freienwalde an ber 
Ober, ben 14. Juni 1845. 
Die den Mecheldefchen Erben gehörige 60 


 Morgenfelle Nr. 25 zu Alt⸗Tornow, abgefchägt 


auf 8940 Thlr., zufolge ber, nebft Hypothelen⸗ 
fchein in der Regiftratur einzufehenden Tare, fol 

am 6. Januar 1846, Bormittage 11 Uhr, 
an orbentlicher Gerichtsftelle Theilungshalber ſub⸗ 
hafirt werden. 

Alte unbelannten Realprätendenten werden auf- 
geboten, fich bei Bermeidumg ber Präcluſion ſpä⸗ 
teens in biefem Termine zu melden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Die Ei Röglin belegene, Bol. 11 Kol. 329 bes 
enbuchs von Röglin verzeichnete, ben Tiſch⸗ 
ler Doffefchen Erben gehörige Büdnerftelle, abge- 


ſchätzt auf 475 Thlr. Kourant zufolge ber, nebft 
enfchein in unferer Megifiratur einzufehen- " 


Hwothete 
den Tare, foll 

am 8. Dezember d. I., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Getichtöfiele in Fiecken Zechlin 
ſubhaftirt werden. 


ſtirt 
Wittſtock, ben 16. Juli 1845. ’ 
Köntgl. Yuftizamt Zechlin. 


sb J — 


Rothwendiger Verkauf. 

Land⸗ und Stadtgericht zu Luckenwalde, ben 
16. Juli 1843. . 

Das zum. Nachlaffe bes verfiorbenen Schub- 
machermeifterd Johann Chriftian Gottlieb Haafe 
gehörige, in ber Stadt Zinna auf dem Markt⸗ 
plage belegene Büdnerhaus und Zubehör, gericht- 
lich abgefhägt auf 582 Thle. 13 Sgr. 4 Pf, fol - 

am 22. November d. 3., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftele fubhaftirt werden. 
Die Tare und der neuefte Hypothekenſchein Fönnen 
in der Regiftratur eingefehen werden, und laden 
wir gleichzeitig die unbekannten Realprätendenten 
zur Wahrnehmung ihrer Gerechtfame hierdurch vor... 


Patentum subhastationis. 
Nothwendiger Verkauf. 


J Königl. Stadtgericht Lychen, den A. Auguft 1845. 


Dos dem Ser Wahrenberg gehörige, hier⸗ 
ſelbſt auf dem Vogelgefang belegene, im Hypothefens 
buche Bol. III Nr. 168 verzeichnete Wohnkane 
nebft Pertinenzien, tarirt zu 547 Thlrn. 5 Ser. 
zufolge der, nebft Hypothefenfchein und Bedingun⸗ 
gen in der Regifiratur einzufehenden Tare, foll 

am 13. November, d. 3., Vormittags 10 Uhr,. 
au öffentlicher Gerichteftelle fubhaftirt werden. 


.,, NRothwendiger Verkauf. 

Königl. Stadtgericht zu Strasburg i. d. Uker⸗ 
mark, den 5. Auguſt 1845. 

Das hier in ber langen Strafe Ar. 121 be 
Tegene, im SHhpothefenbuhe Tom. 1 Bol. III 
Nr. CXXVINT Fol. 309 verzeichnete, bem Aders- 
mann Wilhelm Ludwig Ziverg gehörige Wohn⸗ 
haus nebſt Zubehör, abgefchätt zu 553 Thirn. 
23 Sgr. zufolge der, nebſt Hypothekenfchein in 


der Regiſtratur einzufehenden Tare, ſoll 


am 20. November 1845, Vormittags 10 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 
u Bebingungen follen im Termine feſigefetzt 
werben. 


Nothwendiger Berfauf. 

Land- und Stadtgericht zu Neufladt-Eherd- 
walde, den 11. Auguf 1845. 

Das, dein Nagelfcpmidtmeifter Ludwig Her- 
dich gehörige, in ber Pieper Fotſt in der Nabe 
der Oberbergichen Felbmark beiegene, 1 Morgen 
betragende Erbpachtsland, abgefchätst auf 230 Thir. 
äufolge der, nebft Hypothefenfchein und Bedi b 
gen im Alten Gelchäfteh! einjufehenden To, 


376 


ſoll am 1. Oftober 1845, Bormittagd 11 Uhr, 
im Gerichtshauſe am den Meifibietenden verkauft 
werden. 

Subbhafationg- Patent. 

Der dem, Maler Friedrich Wilhelm Woedide 
gehörige, vor dem hiefigen Dammthore belegene, 
Bol. VI Kol. 102 Nr. 281 des Hypothekenbuchs 
der Stadt Chpnid verzeichnete Garten, abgeſchätzt 
als Bauplag auf 200 Thlr., als nußbares Fand 
dagegen anf 50 Thlr. zufolge der, nebft Hypothe⸗ 
Eenfchein und Bedingungen in der Regiftratur ein- 
zuſehenden Tare, ſoil 

am 8. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, 
vor dem Herrn Kammergerichts⸗Aſſeffor Albrecht 
an ordentlicher Gerichtsftelle nothwendig fubhaftirt 
werben. Cöpnick, den Hl. Auguft 1845. 
Königl. Land⸗ und Gtadtgericht. 


Rothbwendiger Verkauf. 
von Rohrfches Gericht über Dannenmwalde, den 
B. Auguft 1845. 

Das der Wittwe Neun, Kotharine geb. Ebel 
gehörige, Bol. II Nr. 8 des Hypothekenbuchs ver- 
zeichnete und zu 130 Thlr. tarirte halbe Büdner⸗ 
haus mit eingebautem Stall und halbem Garten 
zu Dannenwaide, Priegnig, foll Schulden halber 
im Termine “ j 

den 10. Dezember d. J., Vormittags 10 Uhr, 
in ber Gerichtöftube zu Dannenwalde dem Meift- 
bietenden verfauft werden. Tare und Hypotheken⸗ 
ſchein davon if in der Negiftratur des Gerichte 
einzuſchen. ji EEE 
Nothmwendiger Verkauf. 

Land» und GStadtgericht zu Ludenwalde, den 
22. Auguft 1845. 

Das zum Nachlaffe des verfiorbenen Gaſtwirths 

dJohann Heinrich Bonſack bierfelbft gehörige, in 
der Friebrichsftraße hart an ber Eiſenbahn bele- 
"gene, auf 1385 Thlr. abgefchäßte Wohnhaus und 
Zubehör, fol 
am 15. Dezember 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an Ort und Stelle fubbaftirt werden. Die Tare 
und ber neuefte Hypothekenſchein können in ber Re- 
giftratur eingefehen werden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Lande und Stadtgericht zu Havelberg, ben 

29. Auguft 1845. . 
Die dem vormaligen Stadtmufifus_ Johann 
Auguſt Lohfing gehörigen, vor dem Sandauer 
Thore alchter auf dem Kan gelegenen Grundſtücke: 


1) der Garten Re: A, singefragen im 9 jefen- 
- buche Bol. VII Pag. nebft dem barauf 
befindlichen Wohnhauſe und den Staffgebäu- 
den, abgefchätzt auf 2663 Thlr. 15 Sgr. 21 Pf., 
2) der Garten Ar. 9, eingetragen im Hhpothefen- 
Suche Do. VII Pag. 457 und abgefchägt anf 


W Thlr. 
zufolge der, nebft Hypothekenſchein und Bebingen- 
gen in der Regiftratur einzufehenden Tare, folen 
am 15. Dezember 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 
Der dem Aufenthalte nach unbefannte Schu 
ner wird hierzu öffentlich vorgelaben. 


Nothwendiger Verkauf. 
Zur Auflöfung der Gemeinfchaft. 
Das Königl. Land- und Stabtgericht zu Bm 
zen, den 25. Auguft 1845. 

Die zum Nachlaffe des hier verfiorbenen Bädtr- 
meifters Johann Friedrich Sauer gehörigen md 
auf die drei Gebrüber Sauer und zwei Gebrüder 
Laudahn vererbten Grundflüde: 

1) die am Markte hierſeibſt belegene und im 
Hppothefenbuche Bol. I Fol. 105 eingetragene 
Vollbürgerftelle, abgefchägt. zu 3936 Tilt. 
26 Sr. 10 Pf. * 

2) die vor dem Bergthore belegene und im Sr 
pothefenbuche Bol. I1 Fol. 212 eingetragme | 
Scheune, abgefhägt zu 433 Thlr. 9 Ser, 

3) der Wallgarten, abgefhägt zu 104 Thu. 

2) be Garten oe dem Be bo 

er Garten vor dem thore, ſchãt 

zu 104 Thlr. 24 Ser. J abe 
zufolge ber, nebſt Kaufbedingungen in ber Regi- 
ftratur einzufehenden Tare, ſollen 

am 9. Dezember d. I., Vormittags 11 Uhr, 

in hiefiger Gerichtöftube fubhaftirt werben. 

Die unbefannten Realprätendenten twerden hier: 
mit unter Verwarnung der Prächufion öffentlich 
vorgelaben. ZZ 


Nothwendiger Verkauf. 
Die der umverehelichten Johanse Chriftian⸗ 
Jahn gehörige, ehemals Belgerfce 
zu Müdendorf, Nr. 18 bed Kataſters, abgefchäge 
auf 212 Thle. 2 Sp. 3 M., foll 
am 9. Degember d. J., Vormittage 11 Uhr, 
au hiefiger Gerichteftelle öffentlich an ben Meif- 
bietenben verfauft werden. 
Baruth, den 27. Auguft :1845x 
Gräflich Solmsſches Juſtizamt. 
De ⸗ 


m 


BSetanntmwadnng 
* Die Nutzung der Weiden in den Gräben umb 
auf den Bl 
von: Groß-Machnor bis Zoffen, beftehend aus 
guten Saalweiden und Bandftöden, fol auf fünf 
himer einander folgende Jahre, bie diegkihrige 
Nugung mitgerechnet, verpachtet werben. 
Hierzu ſteht 
am 27, Septeniber d. J., Vormittags 10 Wk, 
ein Lichationd- Termin in der Wohnung des Uns 
terzeichneten an, wozu Pachtluftige mit dem Be⸗ 
merken eingeladen werben, daß bie besfalffigen 
Bachtbebingungen im Xermine eingefehen werben 
önnen. Zoffen, ben 4. September 1845. ” 


Blandenhorn, Könige. Wegebaumeifer. 


Der Antrag auf Subhaftation des hierfelbft 
sub Nr. 17 belegenen, Bol. I Ni 17 Pag. 193 
des Hypothekenbuchs verzeichneten Grundftüdt bes 
Mühlenmeifters Karl Chriſtian Weiswange iſt 
zurückgenommen, weshalb der 

am 26. September d. J., Vormittags 11 Uhr, 
anftehende Termin hierdurch aufgehoben wird. 
Buchholz, am 28. Auguft 1845. 
Königl. Land⸗ und Stadtgericht. 


Am 22. September b. I., Vormittags 9 Uhr 
und folgende Tage, ſollen in dem Rendant Graß⸗ 
mannfchen Haufe hierfelbft Möbel, Betten, Leinen- 
zeug, Kleidbungsftüde, Hausrathftüce und verfchie- 
dene andere Sachen, vermuthlich auch Silber, gegen 
gleich baare Zahlung an den Meifibietenden ver- 
Zauft werben. \ 

Wriezen, den A. September 1845. 

Der Juſtizrath Hankwi 


itz. 
Im Auftrage des Königl. Kurmärtifgen Vupillen⸗ 


Kollegii. 


Anonce 

Ein kleines, aber gut rentirendes Rittergut, 
3 Meilen von Landsberg an ber Warthe belegen, 
mit einem Areal von circa 400 Morgen, beftehend 
in lauter Weizboden und Wiefen, nebft einem guten 
und bequem eingerichteten Wohnhauſe und Garten, 
wie auch die übrigen Gebäude im baufichften Zus 
ſtande find, fehr gutem und Eompletten Inventa- 
rium, fol mit fänmelichen Borräthen, wie es fteht 
und liegt, für 19000 Thlr., mit einer Anzahlung 
von 9000 Thlen. fofort verfauft werden. . 


ungen ber Berlin» Cottbuffer Seraßße 


Wüheres hierüber ewiheift auf freie Mufengen 
9. von Naffau in Fürfienfelde pr, Güſtrin. 


Ich Beabfichtige meine im Dorfe Wugeg bei 
geiefadı nahe der Ehauffee und Berlin» Hamburger 
ifenbahır belegenen Grumbkäde, beftuhend aus 
einer ſehr fchönen Hofßelle, daß Haus mit Ziegel- 
I, Scheune und einem zweiflödigen Stall, Wles 
im beften baulichen Zuſtande, einem vor dem Haufe 
belsgenen mit Gitterzäunung umgebenen Blumens 
sten, fo tie einem circa 6 Morgen großen 
inter bem Hofe beiegenen Gemüſe- und Grass 
garten, einer hinter letzterem belegenen, circa 5 Mor» 
gen enthaltenden Weide, 18 Morgen Ader. unb 
20 Morgen Wieſenwachs, in dem auf 
deu 2, Oktober d. J., Vormittags 10 Uhr, 
an Ort und Stelle anberaumten Termine entives 
der ganz “oder getheift, meiftbietend- zu verkaufen, 
wozu ich) Kaufliebhaber ergebenft einlabe. 


Die Kaufbebingungen felbft twerden im Terz 


wine befaunt gemacht. 
Neu⸗ Ruppin, ben 6. September 1845. 
€. 8. Gottſchalt. 


Der Bauer Peter Chrifian Erdm. Bauer zu 
Groß-Linde beabfichtigt feinen zu Rohlsborf, im 
ber Wefpriegnig, belegenen Bauerhof, weicher erdd. ’ 
der Hofftele an Flächeninhalt 101 Morgen Ader 
und Weide, 132 Morgen Wiefen und 15 Morgen 
Holjgeumd enthält, nebſt den damı gehörigen Ge⸗ 
bäuden, aus freier Hand im zen oder auch 
parzellenweiſe zu 'aufen. 

Kaufluftige wollen ſich in dem auf 

den 15. September d. I. ” 
im Haufe des Krüger Benn zu Rohlsdorf ans 
beraumten Termine einfinden. , 


Ich beabſichtige mein in Beelitz belegenes 
Wohnhaus, Mühlenſtraße Nr. 180, Veränderung 
wegen zu verfaufen. Daffelbe befieht aus zehn 
Stuben, vier Küchen, Keller, Plumpe, überbaute 
Auffahrt, großem Hofraum, einer gut eingerichteten 
Tvpferei nebft Brennofen, einem arten hinterm 
Haufe, -einer Wiefe, einem Stüd' Land, einer 
Bleichftelle, freies Bau- und Drepasatunhoi fo wie 
Jährlich” 6 after Brennholz. Dierzu habe ich 
einen Termin auf 

den A. Oktober d. J., Vormittags 10 Uhr, 

.. 


j 8372 \ 
in meiner Wohnung anberaumt, wozu ich Kauf- . und ber Steuermarke 6880, auf den Berl 


Iuftige einlade. hörend, it am Sonntag den 31. Auguft dei den 
Beelig, den A. September 1845. Müggelsbergen fortgefommen. Derjenige, ber ih 
Die verehelichte Töpfermeifter Body. entroeber in Copenid bei dem em 


Krüger, ober in Berlin, Brüderfiraße Ar. 3 bi 
a Schulte abgiebt, erhält zwei Thaler Belohnung 
Freiwilliger Verkauf. 
Der Leineweber Friedrich Schulge in ber 
Jageler Silge unfern Wittenberge, in ber We: Neu erfunbeges wntrüglices Mittel zur 
priegnig, beabfichtigt die Hälfte feines vor zwei sänzlichen ertilgung der Ratten und 
Jahren neu und maffto erbaueten MWohnhaufes, Mäufe. 
beftehend aus zwei Stuben mit befonderem Haus- Die Königl. Preußifchen und Königl. Sidfe 
flur und einer Küche nebft 5 Morgen Landes erfter ſchen Hohen Staatöbehörden haben mir ben Drit 
Klaſſe, aus freier Hand zu verkaufen. Kaufliebe meines Geheimmitteld zur gänzlichen Vertilgum 
haber werden erfucht, fich bei demfelben einzufine der Ratten und Mäufe erteilt, und bdieferhulb 
den, und es Fönnen die Grundſtücke jederzeit in Kann ich wohl auf Grund ſoicher hohen amtlichen 
Augenfchein genommen werben, auch twerden dann onceffionen dies Mittel empfehlen, deffen Braut 
die Bedingungen mitgefheilt werden. barfeit ſich bei der Antvenbung ftets darthun wirt, 
—— und kann ſolches auf Verlangen durch Vorjeigum 
mehrerer amtlichen Attefte beroiefen iverden, bi 


Bekanntmachung. die Wirkſamkeit bes obigen Mittels in der Int 
Veränderungs halber fol eine, bei einer ziem- bewährt befunden ift. 
lich belebten Stadt in der Ukermark belegene Bod- Den Verkauf diefes Präparats für Pordın 


toindmühle, nebft einem Wohnbaufe und Garten, und Umgegend habe ir ern W. Sipwonn, 
Segen ben fefen Yreis von 3000 Chen., wovon Gobighrake dir. 5 Kbräeben soo Kofharlkıle 
1000 Thle. bupothefarifc, fiehen bleiben können, nebft Gebraucheanweifung für 25, 20 und NER 
balbigft verkauft werden; Kaufliebhaber wollen zu haben if. a. x an 
- Bo) geist, Bieferhafb a franfirten Briefen an König. Preußifcher und König. Sächfifger or 
nber in Templin wenden — ceſſionirter Sabetant Fr en Dre 
ö litechnifchen Ufchaft in Leipzig 
auf —A — ee von volitechniſch ref 
Stegli 200 bis 300 Quart Milch täglich- . 
m —e d. 3. zu verpachten. Das us Bei Emil Baenfch in Magdebu Hu eier 
bee ift daſelbſt zu erfragen. nen und in der Horvathſchen Bucht — in 
ERBEN EEE Potsdam, Perleberg und Wittſtock zu haben: 


- ri 
Bier Darrblätter von gutem Draht find zu Heybe, W. ©. v. b., Derfaflung ber 
fände, oder Sammlung geſetzlicher Beftimmun 
verkaufen in Potsdam, Zägerftrafie Nr. 32. gen Über bie ben Sreißftänben überpaupt ul 
deren Mitgliedern insbeſondere ver 
Ein Eleiner gelblichweißer Hund, tedelarti Rechte und obliegenden Berpficungen. 8 
auf einem Hinterfuß lahm, mit grünem Halsbanl brofch. 25 Sr. 


7 


Deffentliher Anzeiger 
zum 3Sften Gtüd des Amesblatts . 
der Riigtigen Negierung zu Potsdam. und ber Stadt Berlin. 


Deu 9. September 1845. 


* Dem Vürgermeifler und . Tuchfabrifanten 9. 
Auguſt Kolter zu Bergiſch Gladbach ift unter 
dem 3. September 1845 ein Einführungs- Patent 
auf einen mechanifshen Webeſtuhl in ber durch 
Zeichnung und Belt — nachgetviefenen 
Bufammenfe ung, one Jemand in der An—⸗ 
menbung befannter Theile zu befchränfen, 
— ben Beitwonse. won ſachs Jahren, von jene 
Tage am gerechnet, und ben Umfang des Preufi- 
Shen Staats ertheilt morben. 


* Den Behreen Friedrich Schröer und Eduard 


- Scholz zu Breslau iſt unter dem A. Giepkeinber 


1845 ein Patent 

auf eine burch Modell und Beſchreibung er⸗ 
Zufammenhange füt 
ertannte Borricgtem, 


g 
zum VDehuf des Unterrichts im Schwimmen, 
acht Jahte, von jenem Tage an gerechnet, 
ir den Umfang des Preu sen Staats ers 
ilt worden. 


233 
a 


. 


Das bem © W. Ulmann in Berlin unter 
Sr 30. September 1894 ertheilte Einführungs- 
atent 


auf eine feld 

wiaſchnen für Garn in der durch Zeichnung 

Fin Befäreibung ——— Zuſammen⸗ 
um; 

if auch en wochen, " nn 


® te@ebriefe 
* Der am 10. p. M. aus der’ Strafanflalt zu 
Brandenburg hierher entlaffene und bereits mehr⸗ 
fach wegen Diebftahls beftrafte Arbeitsmann Jo⸗ 
hann Friedrich Schulze (auch Kuhlberg und 
Ramsport genannt), befien Signalement nach- 
Milens 5 folat, iſt big 5 ae — nicht eingetroffen 

t ſich wi vagirend umber. 
—2 bitten wir Kae, St ben x. Schulze 


tige Ausrüctung ayı Wringe- . 


gefälligſt vigiliren, ihm im Betrefungsfalle ver- " 


haften und ung überweiſen laſſen zu wollen. 
Signalement des ıc. Schulze. Religion: 
evangelifch, Alter: 23 Jahre, Größe: 5 Fuß 2 Zoll, 


‚Haare: bunkelblond, Stien: frei und rund, Augen- 


braten: blond, Augen: gran, Nafe und Mund: 
etwas flarf, Zähme: vollſtändig, Kinn: rund, Ge- 
ſicht: oval, Gefihtöfarbe: gefund, Statur: mittel. 
Befondere Kennzeichen fehlen. 
Zirmäa, den 11. September 1845. 
Der Magiftrat. 


u De Amalie Kaufmann Auguft Egerland 
von bier, deſſen Signalement nachftehend näher 
angegeben, ift bereits feit dem Monat Mat db. 3. 
von bier abweſend und fein Aufenthaltsort bisher 
troß Aller Bemlihnngen nicht zu ermitteln gewefen. 
Jedenfalls treibt fih Egerland, welcher der hie- 
figen Kommune feine unerzogenen Kinder zur Er— 
nährung zurädgelaffen hat und -fich fogar um dies 
felben nicht mehr kümmert, roieberum vagabondi⸗ 
trend umber, weshalb wir, zumal er bereits wegen 
Arbeitsfchen und unterlaffener Beſchaffuug eines 
ſelbſtſtändigen Unterfommeng beftraft ift, wider ihn 
die geeigneten Anträge formiren werben. Indem 
wir alle Wohlloblichen Behörden auf ben Eger- 
land aufmerkfam machen, erfuchen wir bienfter- 
gebenft, auf ihn forgfältig vigifiren, und ihn im 
— mittelft befchränfter Reiſeroute an⸗ 
her weiſen zu laſſen. 

Signalement. Familiennamen: Egerland, 
Bornamen: Kart Auguft, Geburtsort: Johann⸗ 
Georgenftade im Erzgebirge, Wohnort: Wahren: 
brüd‘, "Religion: evangelifh, Alter: 49 Jahre, 
Sröße: 5 Fuß 3 Bol, Haare: ſchwarzbraun— 
Stim: flach, Kugenbrauen; blond, Augen: grau, 
Naſe: lang, Mund: ühnlich, Bart: ſchwarz⸗ 
grau, Kinn: rund, Geſicht: — Geſichtsfarbe: 
Ken Statur: mittel. Befondere Kennzeichen: 

Behrenbee, den 4. September 1845. 
er Magiſtrat. 


I am 


Ste dbriefs ⸗Erledigung. 


Det im Oeffentlichen Anzeiger (. 2) zum 
abſten Stück bes Amtsblatts ıc. verfolgte Burſche 
Julius Spengler, genannt Rein, iſt wieber 
beim Umhertreiben und Betteln im Berlin betrof⸗ 


fen und verhaftet worden, weshalb der Steckbrief 


vom 1. d. M. als erledigt hiermit .garücigenoms - 
1845. 


men wich. Potsdam, ben 12. September 
R Königl. Polizei- Direktor, 
Regierungs- Rath von von Kahlden-Normann. 


Ebictal:Gite Eitation. 


Nachdem gegen ben entwichenen Sanonier Karl 


Friedrich Wilhelm Menzel von der Ateu FeRunger 
Referve- Artillerie- Rompägnie zu Lurembung,-Ber 
boren am 9. Februar 1823 zu Potsdam, der De⸗ 
fertiongprogeß eröffnet worden iſt, fo wird felbiger 
hiermit vorgelaben, ſich binnen einer Frik von drei 
Monaten, fpäteftens aber in dem auf 
ben 20. Dezember 1845, Bormittagd 10 ubr, 
in dem Büreau des hieſigen Königlichen Generals 
Kommandos anberaumten Termine perfönlich sine 
zufinden und fich über feine Entfernung gu ver⸗ 
antworten, mit ber Warnung, daß bie Umterfuchung 
im Falle feines Ausbleibens gefchlofien, ber Ab⸗ 
wefende für einen Deferteur erklärt und auf Kon- 
fiskation feines Vermögens erkannt merben wird, 
Coblenz, den 6. September 185 - 
Königl. Sted Armee- Corps» Bericht. 


Ebdictal-Eitation. 
° „Gegen den von hier enttwichenen Kaufmann 
— Gufiav Be iſt gi Kriminal⸗ ae 
fuchung wegen betrüglichen Bauquerutts eröffnet 
worden. Derſelbe wird daber zu feiner Verant⸗ 
wortung auf 
den 28. Oktober 1845, Vormittags 10 Uhr, 

im Kriminalgericht, Molfenmarft Nr. 3, vor ben 
Herin Kammergerichts-Affeffor Spaethen unter 
der Bertvarnung vorgeladen, daß bei feinem Aus- 
bleiben mit ber Unterfuchung und Beweisaufnahme 
in contumaciam. verfahren werben, ei feiner etwa⸗ 
nigen Einwendungen Zeugen un Doku⸗ 


m 
mente, wie auch aller 4 von felbft ergebenden ’ 


Vertheibigungsgründe verluſtig gehen, demnach nach 


Ausmittelung des angefchuldigten Berbrechend auf“ 


bie gefegliche Sträfe erkannt, und, bag Ürtel an 
feinem zurüdgelaffenen — und fonft, fo 
fort, am feiner Perſon 


viel es vi ann, 


aber fo bafb man feinen habhaft wird, volikredft 
werben toird. 


Berlin, den 18. April 1845. 
Königl. Kriminalgericht hieſiger Refiheni- 


Ebictal-Eitatiom. 

Det bierfelbft am 3. Januar 1794 geborm 
Büchfenfchäfter Johann Du Bit, 
welcher mit feinem Bater, dem in Liſſabon verfioc- 
benen Gewehrfabrikanten Voigt, im Sabre 187 
dorthin außgervandert und im Jahre 1824 uch 
Potsdam zurückgekehrt it, biernäcft aber im Früh 
jahr 1825 den hieflgen Ort verlaffen hat, uin ſich 
feiner Angabe zufolge, nach Brafilien u begeben 
und beffen Vermögen in circa 800’ ausfe 
hende Forderungen befteht, wird a fo ne 
die unbebannten Erben und Erbmehmer deffefben, auf 

ben 5. Mai 1846, Bormirtags 14 ße, 

vor dem Herrn Stadtgerichterath Siede im Seh: 

richtögebäube vorgelaben, mit ber Aufforderung, 
ich entineber perfönfich oder durch einen wehorig 
iegitimirten Manbdatatius, wozu Thm der Zuſi⸗ 
rath Tollin oder Dortu, fo wie der ' Yuki- 
Kommiflarins Sello in Borf&lag gebrader mwer- 
den, im gebachten Termin gehörig zu mebem, mi- 
drigenfalls die Tobeserkläzung ded x. Bein h u 
Erkemuniß erfolgen umb- fein Beimägen den 
Eannten Erben, in deren Ermongelung aber 8 
Fiskus zugeſprochen und verabfoigt werben wird. 

Potsdam, den 23. Juni 1845. 

Königl. Stadtgericht hiefiger Reſidenz. 


Verlorner Gewerbeſchein. 
Der dem Einwohner Gottlob Buche zu Ba 
Pr fi rd Jahr 3 sub ee ertheilte 
ewerl in zum indef mit” > Foedervich 
Pferden, rohen Häuten, friſchem und 
Obſt, Brot, trodenen Zühlenfobrifaten pm Ge 
nuß, Getreide, Heu, Stroh, Nug- und Brem- 
holz, Butter, Eier, Nüffen, Morchein, 
beeren, geräuchertem Fleiſch und, anberen 
en Fleiſchwaaren Ba "geil ‚ Belb- umb 
jartönfrüchten, Pfefferkuchen und 


zeln iſt demfelben angeblich abhanden 
und wird —* hiermit für E = 


önigl. Regierun— 
ging fi Ve Remaltn en iitin Greuer, 


PR Po und Sorten; 











Vetrlornes Wanverbnch. 

Der Tiſchlergeſelle Auguſt Looſe hat fein ihm 
amt 17. Mat d. I. angneftelftes, auf ein Jahr gül- 
tiged und von dem Königl. Polzei- Präfibium zu 
Berlin zur Rüdreife nach Bierraden am 20. Auguſt 
d. J. viſirtes Wanderbuch angeblich in Berlin 
verloren. Zur Vermeidung eines Mißbrauchs wird 
—— hiermit für ungültig erklärt. 

ben, den &. September 1845. 
- Der Maogiftrat. 


Pferde⸗Auktion. 
Montag den 29. September d. J, Vormittags 


* Ur, fo hiertein in dem MKönigl. Ober- 
Morfiatl- Gebäude, in der Breiten Straße Nr. 36,'- 


— 


eine Anzahl meifteng in dem König. 
Witheims- Geftüt bei Neuftabt_an ber 
zogener, ausgemufterter und überzähliger Pferde, 
an den Meiſtbietenden, gegen gleich baare 
Bezahaung in Friedtichsd'or — für welche auch 
DM Cor —— einge zahlt werden fünnen — 
verkauft werder 
Die zu verfaufenden Pferde, unter welchen fich 
andy mehrere Bolkbkntpferde befinden, beſtehen aus: 

a) eirca 10 Stück vollfährigen, mehr ober we⸗ 
niger Angerittenen und thätigen Stuten, von 
denen andy einige bebedft find; 

b) 10— 12 Stüd ältern und jüngen jern Hengften, 
welche meiftens rittig und thäfig find, und 
wovon auch mehrere noch als Belchäler iu 
benugen fein birften. 

PR Dferde Ünnen am 26. und 27. 
—R an dem bezeichneten Ort beſehen 
einge und Hl das Nähere aus den gebrudten — 
vom 2. 5. M. ab anf dem -KRönigl. Ober-Mar- 
ſtall⸗ Amte bereit fi * — m zu erfehen. 
‚Bei, den’ 9. tember 1845. 
"Rünigl. Gefät-Bermaltung. 


. Befonntmahuns 
+ Am: der Rorrefponbeny, von 
bier aus och bet yietten Rande mehr Sicherheit 
in. goxhre und alien Unregelmãßigkeiten bei de⸗ 
ren Beſtellung zum Beſten des Publikums nach 





- Möglichkeit vorgibeugen, bat das Königl. General⸗ 


Pofamt durch Hohe. Berfügung vom 26. d. M. 


gmuehmigt, daß vom 1.. September b. J ab bei; 
der. diefigen Poftoertwaltung eine wöchentlich zwei⸗ 


malige, regelmäßige Sandbriefbefetung eingerichtet 
werde, zu welchem Zwede zivei befonbere kond⸗ 


briefträger angeſtellt worden find. Diefelben wer⸗ 


ben nach jebem Orte, für. welchen Briefe ic. ein⸗ 
gegangen find, in jeder Woche regelmäßig zweimal 
kommen, um biefe Sachen zu befleffen. Unfran= 
Eirte Briefe und ſolche franfirte Briefe, 
für welche die Randbriefträger das Porto 
zu erheben im Stande find, Eönnen durch 
diefelben auch hierher zur Poſt sefandt 
werden. ” 
. Für jeden eingelnen Brief, welchen bie Land⸗ 
briefträger beftellen, oder vom Lande mit nach ber 
Stabt nehmen, if ohne Rüdficht auf die Entfer- ° 
nung, aufer dem tarifmäßigen Porto, 1 Sgr. an 
Beftellgeld zu entrichten. Für Geldbriefe bis zum 
Betrage von 10 Thlen. und Padete big zum Ge- 
wicht von 6 Pfund, welche durch die Landbrief⸗ 
träger auch bezogen werden können, beträgt bie 
Beftellgebülie für jede einzelne Sendung 2 Ser. 
Das Befeligeld für Zeitungen beträgt: 
a) wenn bie Zahl derfelben woͤchentlich aus 2 bis 
3 Nummern befieht, vierteljährlich 6 Sar., 
b) bei einer höhern Nummerzahl desgl. 10 Sgr., 
.e) für Sefenfammlungen, Amtsblätter, Intellis 
. gempblätter und folche vperiodifche Schriften, 
welche wöchentlich nur einmal erfoheinen, 
vierteljährlich ..........8 24 Sr. . 
Es wirb hiermit gleichzeitig zur öffentlichen 
Kenntuiß gebracht, daß vom 1. September d. J. 
u die feit dem 1. Mai d. I. beſtandene Kariol- 
voft zwiſchen Perleberg und Witt ſtock aufgehoben 
und in beren &telle eine tägliche Verſonenvoſt 
idiſchen Perleberg und Löwenberg in der Mark 
Peg worben ift, bei twelcher dag Perfonen- 
geb pro Perfon und Meile 5 Sr. bei 50 Pfund 
Freigenät' berrägt. 
Prigmalt, de den: 38. Auguft 1845. 
Königt. Poftverroaltung. : 


Bublifandbum. 
* Auf ben Antrag der Königl. Regierung zu 
Porsdam haben wir zur Theilung der Koppeljagb 
auf den zum Ländchen Bellin gehörigen Feldmar⸗ 
Een der Stadt Fehrbellin und der Dörfer Feldberg, 
Tarmow, Hadenberg, Linum, Dechtom, Cartuefer, 
Bein, Brunne und Lenzke ein Verfahren einge 
feitet, auch einen Termin zur Anmeldung und Be 

fcheinigung der Theilnahmerechte auf - 
ben 15. Dftober d. J., Vormittags 10 Uhr, - 
im Jerichv wſchen Gofihofe zu Gehrbellin ande- 

taumt. 

Zu dieſem Termine ‚Toben wir alle dieferligen, 
welche bei ber Theilung ber beregten Koppeljagd 

.* 


2 


ein Anterefe haben, -mit der Aufforderung, bie 
zum Nachweis ihrer vermeintlichen Gerechtfame 
dienenden Dokumente mit, zur Stelle zu bringen, 
und unter der Verwarnung vor, daß bie Ausblei⸗ 
benden mit allen Anſprüchen auf Theilnahme an 
der Koppeljagd auf den bezeichneten Feldmarken 
werden präclubirt werben. 
Eremmen, den 26. Juli 1845. 
Die Kreis» Jagdtheilungs- Kommiſſion bes Of- 
haveliandes. 
In Vertretung. J 
Müller. 


ublifanbum. 

Auf ben Antrag der Königl. Regierung zu 
Potsdam haben wir zur Theilung der Mittel und 
kleinen Jagd auf den Feldmarken Eremmen, Veh⸗ 
lefanz, Groß- und Klein-Ziethen, Flatow, Paaren, 
Börnicke, Tiegow, Grünsfeldt, Marwitz, Velten 
und Eichſtädt ein Verfahren eingeleitet, auch’ einen 
Termin zur —* und Beicheinigung ber 
Theilnahmerechte auf 

den 22. Dftober d. J., Vormittags 10 Uhr, 
im Gerichtelofale bes — ſigen Königl. Land⸗ und 
Stadtgerichts anberaumt. 

Zu dieſem Termine laden wir alle diejenigen, 
welche bei der Theilung ber bewegten Jagd ein 


SIntereffe haben, mit der Aufforderung; bie zum. 


Nachweis ihrer vermeintlichen Gerechtſame die- 
nenden Dokumente mit zur Stelle zu bringen, 
und unfer der Verwarnung wor, daß die Yusblei- 


benden mit allen Anfprüchen auf Theilnahme an. 


der Mittel- und Meinen Jagb auf den bezeich- 
. neten Feldmarfen werden präclubirt werden. 
Eremmen, ben 26. Juli 1845. 
Die Kreis- Jagdtheilungs- Kommniffton des Oft- 
havellandes. 
In Vertretung. 
Müller. 


AIm Auftrage der Königl, Regierung zu Potds - 


dam wird das unterzeichnete Haupt=Steueramt, 
und zwar in deſſen Amtögelaffe, 

am 11. Oftober d. I., Vormittags 10 Uhr, 
die Chauffeegeld- Erhebung bei Döllnkrug, auf der 
Chauffee von Prenzkau nad) Berlin, an den Meiſt⸗ 
bietenden, mit Vorbehalt des höheren Zufchlages, 
vom 1. Sanuar f. 3. ab zur Pacht außftellen. 

Nur dispoſitionsfähige Perfonen, welche vorher 
mindeſtens 100 Thir. baar oder in annebinlichen 
Stantspapieren bei dem unter richneten Haapt⸗ 


Steueramte zur Sicherheit niebergelegt haben, wer⸗ 
den zum Bieten zugelaſſen. 
Die Pachtbedingungen ſind bei und von heute 
an während ber Dienftkunden einzufehen. 
Prenzlau, den 10. September 1845. 
Königl. Haupt» Steueramt. 


Befanntmahung 
Im Auftrage der Königl. Regierung zu Ports 
dam wird dag unterzeichnete Hauptamt, und zwar 

in feinem Gefejäfteinfate hierſelbſt, 
am 29. September d. 3., 10 Ube, 
die Chauffeegeld- Hebeftelle am Rhin« Kanal, ges 
fchen Nauen und Wufterhaufen.an ber Zoll au af 

ber Berlin» Hamburger Chauffee, an ben 

tenden, mit Borbehalt des höheren Peg 
vom 1. November b. 3. ab zur Pacht ausftellen. 
Nur dispofitiongfähige Perfonen, welche vorher 
nuchmlichen 


mindeſtens 120 Thlt. baar oder in aı 


Staatspapieren bei dem unter; ten Haurcaute 
zur Sicherheit niedergelegt en, werden zum 
Bieten sugelaffen. 

ie Pachtbedingungen bei ung unb bei 
dem Steueramte, zu Friefad von heute am suäh- 


rend ber Dienfifiunden einzufehen. 
Brandenburg, ben 12. September 185 
KönigL Haupt Steueramt. 


Befauntmabnn 


. Die Nutzung de Weiden in den Erösen und 


auf den Bölchungen ber Berlin- Cottbuffer Gtraße 
von Groß-Machnore bis Zoſſen, befichemb aus 
guten. Saalweiden und ‚Banbpöden, ‚fon auf fünf 
inte einander folgende Jahre, die Birsjährige 
Nutzung — verpachtet werden. 


„Hierzu 
ber d. J. Borreittage 10 Ur, 
ein Bicitationg« Kerwin in ber bes Un« 
terzeichneten an, wozu Pachtluftige mit dem Ber 
merken eingelaben. meiden, daß bie desfallſigen 
Pachthedingungen im Termine ingleiun werben 
können. Zofen, ben 3. 
Dlandenhorn, Kömgl Königl. —ES 


— 

Det Zundholz⸗ Fabrilant Jakob Toys denb· 
fichtigt in den gemolbten Ketlerräumen des‘ veies 
beiegenen Geitengebäubes anf. dem Köranmieilte 
Große Hamburger Straße Nr. 38 eine Zänbhelge 
Foabrik einzurichten. 

Mit Day. auf ben 629 der Allgenıchen Be 


. . 
werde⸗ Orbnung vom 17. Januar d. J. wird dies. Gewerbe-Oednung vom 17. Januar d. I. brin⸗ 


Borhaben mit der Auffordervng, etwanige Einwen⸗ 
degen gegen die neue Anlage binnen vier Wochen 


peüchwfioifeher Friſt bei dem Polizei⸗ Präſidio an⸗ 
anmelden, hieroͤnrch zur öffentlichen Kenutniß ges. 
bracht. Berlin, den 2, September Ad. 


Königl. Polizei⸗ Präfidium. 


Bekanntmachung. 

Der Kanfmann Eduard Seidenfchnur beab⸗ 
ſichtigt anf dem Grundſtͤge der Witwe Leh⸗ 
mann, Wilhelmsſtraße Ar. 18, einen Dampf: 
eſſel aufguftelken. 

Mach Vorſchrift des Regulativs vom 6. Mat 
2638 und der Aiſgemeinen Gewerbe Ordnung vom 
17: Januar d. 3. werden biefenigen, welche darch 
bie beab fichtigte Ange fh beeinträchtigt glauben, 
aufgefordert, ihre besfalffigen Einwendungen bitte 
Son vier Kochen —— BE en dem 
eis um anzumelden zu inigen. 
en 8. September 1825. en 
" Königl. Polizei» Präfidium. 


"Bekanntmahung. 


> 


Die Direftion der Berlin- Harburger Eiſen⸗ 
bahngefelifchaft beabfichtist bie Aufftekung eines 


Rampfteflels auf bem Schulgefchen Ablageplatz 
au Cloſterhof bei. Spandau zum Betriebe einer 
Dochdruck⸗ Dampfmafchine von vier Pferbefraft. 

Dies Vorhaben wird hiermit nach $ 29 ber 
Allgemeinen Gewerbe⸗ Ordnung vom 17. Januar 
d, I. zur Dffentlichen Kenmtniß gebracht, mit. der 
Aufforderung, etwanige Einwendungen gegen bie 
Anlage, binnen prächufleifcher Friſt von vier Wo⸗ 
hen bier anzumelden. , 

Spandau, den 8. September 1845. 
Kömigt. Ment- und Poligei-!mt. 


I Bekanntmachung. . 

Die Hiefihen Kaufleute Kiefel und Metzen⸗ 
thin beabfihtigen die ererbpachtete hiefige füge» 
nannte Bordetinihfe ju einer Delmühle mie drei 
Gang⸗ Skeinen zum gerautiihen des Oelſaamons, 
Mei Paiipftiften Mid acht hobraimſchen Nreffen, 
acht Wärmepfannen, fo twie mit winem Dampf- 
entroidik: von 14 Atıhosphären Dumyfdruck ums 
uänbern, und auch Felbige zu einer Tiichſchecrerei 
— — 

Auf Verfiigung der Königl. Regierung zu Pots⸗ 
dam und in Ge 


eit bes 520 der Milgenidincn- 


gen wir dies hierdurch mit ber Aufforberung zur 
öffentlichen. Reantniß, etwanige Cinmsenbungar ge- 
gen diefe Anlage birinen vier Wochen bei ung an- 
äubringen, wobei wir beinerfen, daß biefe vier» 
wöchentliche Friſt für alle Einroendungen, welche 
nicht privatrechtficher Natur find, pruciuſteiſch üie 
Brandenburg, den 5. September 1845. 
Der Magiſtrat. ° 


Befanntmahung. ’ 
Der Mühlendefgert Münche berg zu Hobe- 
Mühle bei Teupitz beabfichtigt feine jegt ober⸗ 
fchlägtige eimgängige Mahlmühle zu einer unter 
ſchlägtigen zreeigängigen Mahlmlihle umzuwandeln, 
ohne dabei die Lage der Arche oder des Fachbaums 
zu verändern. ö 
Im Auftrage ber Königl. Regterumg und mit‘ 
Bezug anf $ 29 der Allgemeinen Gewerbe⸗Orb⸗ 
mung vom 17. Januar d. 3. werben alle biefenis' 
gen, welche gegen diefe Anlage ein begrändetes 
fpruchsrecht zu haben vermeitren, hiermit 
aufgefordert, ihre desfalffigen Einwendungen bin⸗ 
nen vier Wochen präcinſiviſcher Friſt bei uns an⸗ 
subringen. Buchholz, ben 9. September 1845. 
Königl. Haus-Fibei-Commis-Domalnen-Rent- 
. und Polizei-Amt. 


Belanntmahung. 

Der Mühlendefcheider Wilhelm Stephan be- 
abfichtigt- auf feinem in der Feldimark Kagel ac⸗ 
quirirten Lande, 20 Ruthen vom Zinndorfer Wege 
entfernt,. eine Bocwindmühle mit einem Mahl- 
gange zu erbauen. 

‚In Gemäßheit der Beftimmung des $ 29 der 
Allgemeinen Gewerbe⸗ Ordnung vom 17. Januar. 
d. J. wird dies Vorhaben mit der Aufforderung 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, ettoanige geſetz⸗ 
lich begründete Einwendungen gegen bie neue An- 
Tage binnen vier Wochen präciuſiviſcher Friſt bei 
ung enzubringen. ö 

Alt= Landsberg, den 9. September 1845. 

Königl. Domainen⸗ Amt. 


Bekanntmachung. 
Baulicher Zwecle weden wmilffeh ſämmtlich⸗ 
hleſige Königliche und Privat⸗Waſſermütlen vom 
Sommtag den 28. d. M:, Abents 6. Uhr, bis Mitt- 
woch ben 1. k. M., Abende 6 Ur, gefchlige) toer=' 
den, welches dem inteteſſirenden Publikum Hier 


38 


* zur Nachricht und Achtung beianut gemacht 
wird. Berfin,.ben 15. September 1845. 
Die Adwinicacien der der bieflgen $ Königlichen Mühlen. 


Belanntmahın J 


. De diesjährige fünfte Marft ernten m wird 


Sind, ben A. Goptember 1845. 
Der Magiſtrat. 


Ebictal-Gitation 
Die unbekannten Gläubiger des hierſelbſt ver⸗ 
Morbenen Tuchfabrikgnten Karl Friedrich Arnold, 
über deſſen Nachlaß durch die Verfügung vom 
heutigen. Tage ber Konkurs eröffnet iR, werden 


Au Fe in ben hierzu auf 
27. Dfsober 1848, Bormittage 10 Uhr, 

an — Gerichts ſtelle wor dem Herrn Laub» 
und Stabtgerichts » Director Scufter anberaum- 
ten Termine — ober durch einen zuläſſigen 
Bevollmächtigten, wozu ihnen ber Jukij-Rommif 
ſarius Bohr Bircfeloh in Borfchlag gebrgcht wich, 
geltend zu ‚machen, reibrigenfall fie mit ihren For⸗ 
derungen prächubirt und ihnen deshalb gegen die 
erfchienenen Gläubiger ein ewiges Ssinfchroeigen 


- auferlegt werden wird. 


Beeslow, den 26. Juli 1845. . 
Königl. Preuß. Land» und Stadtgericht. 


Nothwendiger Berkauf 
Königl. Kammergericht in Berlin.’ 


Das bierfelbft in der verlängerten Dorotheen- j 


fraße Nr. A befegene, im Fammergerichtlichen Hy- 
jefenbuche Bol. 16-Nr. 16 2 361 verzeichnete, 
dem Maurermeifter Friedtich Wilhelm Ebenau 
gehörige Grundftüct nebft Zubehör, weſches anf 
39,22 Thlr. 18 Sgr. 9. Pf. aufolge der, mebft 
Hypothekenfchein und Bedingungen in ber Regi— 
ratur einzufehenden Tare abgefchätt worden, fol 
am 20. März 1846, Vormittags 11 Uhr,: 
an ordentlicher Gerichteftelle fubhaftirt werden. 


DE Rotgwenbdiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 11. April 1846. 


Das in der Waldemarfirafe Ar. 14 belegent 
Bört che r ſche — ger ut abse ſchate zu 


15,635 hl. 2 Sor. 6 


Band aufgefordert, ihre etwanigen Anfprüche . 


am 25. November b. J., Vormittag FI In, 
an ber Gerichtsſtelle — werben. Tars umb 
Hypothekenſchein find in der Regiſtratur iuzufehen. 
Der dem Aufenthait nach ıwmbefamte vinge 
tragene Gläubiger Franz Gottlieb Wilhelm Ebert 
wird hierdurch öffentfidy vorgeladen. 





Rothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin,. ben 6.. Juni 1845. 
Das, Hafenhegerfiraße Nr. 6 beiegene Witte. 

ſche —8 gerichtlich, Be in 1049 Ih. 
26 pr. 6 _Pf., fell Schulden 
am 38. November 1845, Vormittags. 41 Uhr, 
Doparetnfin In ta er Seginanz angafehn. 
thekenſchein find in x ei 
Die dem Aufenthalt nach unbekannte Wiättw⸗ 
Hendel, Rofine Marie geb, Neimanun,. wit 
hierdurch öffentlich vorgeladen. . 


Rochmenbiger Beskfauk 
Stadtgericht. zu Berlin, ben 19. Juli 4845. 
Das in ber. Höchften- Straße, und zwar zwi 

ſchen den Häufern Landsberger Straße Nr. I A 
und 1 a belegene Kammerdiener Sfohowsfufde 
DR. gerri) abgefchägt au 2167 Thir. 
15 
am 27. Rovember 1845, Vormittags 11 Wir, 
an ber Gerichtöftele fubhafirt werden. Vape ws 
Sonanhefenfchein find in der Regifratur einzufchen. 
Der dem Aufenthalt nach ıumbefannte Eigen: 
thümer, Kammerdiener Laudwig Angel | 
Stodomsty, fo wie die Kaufleute Altere Har- 
mann Auguft Altenburg md Karl Heinsih 
un gu gmann und En Handlungs Ermmis 
ph Teichmann, als atglänbiger, werden 
hierdurch Öffentlich vorgelaben: 





Nothwendiger Berkauk - 
Stabtgericht zu Berfin, den 18. Juli 1838. 
—— en 

tier Kade gericht 
zu 3979 Rhir..18-©ar. 9 D., (pl 


“am 24. November 1845, Vormittagd 14 Ubc, 


an ben Gerichtsfielle ſubhaſtirt werben, Tare ud 
Horothelenſchein ſind in der Resifiratun eingufehen. 


Nothwendiger Bertanf- 
Eadegericht zu Berlin, ben 24. Juli 1845, 
Das, Mühlenftraße Nr. 23 Helegene,. Börtwer 
Bartholzfhe Grandküd, gerichtlich :abgefiagt 
zu BLDL Thlr. 8 Ssr. 3 Pf., ſoll Sirilungehalter 








wi Bu u. ww. 


am 20. Mir i 1846, Vormittags 11 m 
an ber Gerictößee fubhafirt werden. Tape und 


> Hppothekenfchein-find in der Regiftratur einzufehen. 





J Nothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 2 Luguft 1845. 
Daß in der neuen Aderſtraße Litt belegene 


Ramminfce Grundſtück, geri Mich abteſchatzt 


iu 6057 Thlr. 14 Ser. 2 Pf., fol 

am 24. Mär; 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einufehen, 


othbwendiger Berfauf. 

Königl, Landgericht zu Berlin, den 26. Auguft 1845. 

Das dem Gaftwirth Joachim Friedrich Spring 
Fa Sein hl 2 —* SE var 
abgefchägt auf 5708 tr. 2 zufolge 
der, nebſt Hppothefenfchein in dem Uten Büreau 
einzufehenden are, ſoll 

am #4. März 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichteftelle, Zimmerftraße Nr. 25, 





Rotywendige Subhaſtation 
beim Gericht zu Warnsborf. 
Das Sidalſche Bauergut auf bet Felbmark 
Rohlsdorf, taxirt zu EA Thir. d Ser. 7. Pf., foll 
am 26. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
jw Gerichts zimmer zu Mepenburg verkauft werden. 
Die Tare und ber Hypothekenſchein find da» 
ſelbft einzufehen. Die Erden bes angeblich verftor- 
benen Paftors Sickel zu Eldena werden zu bies 
fem Termine hiermit eingeladen. J 
Meyenburg, ben A. Juli 1845. 
Gerjcht zu Warnsdorf. 


Nothwendiger Verkauf. . 

zu Sharlottenpurg, den 8. Zuli 1845. 

Der, dem Vorwerk Plan bei Spandau, flart 

des biefem, auf den Gharlottenburger Wieden, in 

“ber Iungfernkeide . en Hütmgeredus bei 

Gelegenheit der Sevaration der Charlottenhurger 

Seldınark als Aeguivalent überwiefne Plan von 

"36 Morgen 142 IRutben in deu Möderigs 
wiefen, taxirt zu 817 Thlr. 15 Sar., fol 





am 28. Dftober d. I., Bormittage 10 uhr, 


an der Gerichtsſtätte fußhoftire werden. 

Tare und Hppothefenfchein und Bedingungen 
find in der Regiftratur einzufehen. 

Die unbelannten Realiniereſſenten werden unter 


der Verwarnung der Veicufon int Sen . 
lich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf, 
Zur Aufhebung der Gemeinſchaft. 

Das Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu toren, . 
ben 21. Juli 1845. 

.Die zum Rachlaffe des verſtorbenen Gättler- 
meifters ——* Michels „gehörige, am RNath⸗ 
hauſe hierfelbft beiegene Battbirgerfelle, J 
auf AASA Thir. zufolge ber, uebſt Koufbebing gungen 
in der Regiſtratur einzufehenden Tage, ſoll 

ben 24. November d. 3., Vormittags 11 Uhr, 
in hiefiger Gerishtöftube fubhaftirt werden. 


— NRothwenbiger Berfauf . 
Juſti unt Königs-Wuſterhauſen, den A. Aug. * 
as hier unter Nr, 4 belegene 
ia —* ——aù— Krüger mit re der⸗ 
auf errichteten em, —S— 
1 Sax. 3 Pf. zufolge —* 
in der Regiftratur einzufehen 
am 20. November db. 3., Vormittags I uhr, 
au biefiger Gerichtößeie (ubhakist werben. 


Subhaflations - Patent. 
AAN FASO 
der Herzfchaft 

Folgende., —— — ae Bei Sue ‚Qu 
Friedrich Karl von Gagern gehörige Gren! 
1) ein Haus nebft Garten, aub Ar. 21 de 
2) —E Ib Ne. 22 des Hyen 

ein Budenhaus, sul 

(beten: 


en Sale 

juden, uf and, ! 

tung and Grafung (3 —S 

‚sub Nr. des Oypothekendu 
4) ein Bohnbaus mit Hofraum, Gattung, 
Garten En Befunde, aub Re. 2a des 
mbuı 

5 s —— dem efigen Kucchen⸗ 
38 der, sub Ne. —ã 





agoayBang 209 ur 


7) ein Haus ebendafelbft, sub Fr. 107 des 
ad, 2, 2 ufammen f 16,218 Thie. 16 

7] en auf 
10 LI ad 5 auf Wi Thir. 20 Ser., ne 
Du 28 Spt. I Pf, ad 7( auf )288 
A 99. A Br Hui dee neh 


vothekeucheinen in wſerer Regiſtratur einzuſehen⸗ 
den Tare, follen 
am 18. März; 1846, von Vormittags 11 Uhr ab, 
an hiefiger Gerichtäftelle fubhaftirt werden. 

Der Beier Friedrich Karl von Ban, 
dogen Wohnung unbelannt, twird zu biefem Ter⸗ 

° mine mit vorgeladen. 
Grrifmöng i. d. Ukermark, den 14. Auguſt 1845. 


Rorpwendiger Berkauf, Theitungabatber. 
Zoffen, dem 26. Auguft 184 
Bönigl. Fand - und — 

Das zum Nachlaſſe des verſtorbenen Schul- 
lehrers Boegelfe gehörige, von dem früher 
Dornomfchen Koffäthengute in Cummersdorf 
ae aus drei Enden beftchende, gerichtlich 
auf 225 Thlr. abgefchägte Aderftüd, das Buſch- 
v4 genannt, fol Theilungshalber im Termin 

den 17. Dezeniber d. ., Bormittage 11 Uhr, 
m hiefiger je fubHaftiet werben. 

Die Tape mıd daB Erwerbungs- Dokument kön· 

nen täglich in wırferer Regiſtratur eingefehen werden. 


Ich beabficyige wein in Zeeig belegenes 
Wohnhaus, Mühlenſtraße Nr. 139, Veränderung 
wegen zu verkaufen. Daſſelbe beſteht aus zehn 
Stuben, vier Küchen, Koler, Plumpe, überbaute 
Auffahrt, geosen Hofraum, einer DR eingerichteten 
Töpferei nebft Brennofen, einer Garten Hinterm 
Sande, Br Wiefe, einem Stück Land, einer 
Sieichſtetle, fteies Bau- und Reparaturholz, fo wie 
jährlich 6 Klafter Brennholz. Hierzu habe ich 
en Termin auf 

den 4. Oftober d. I., Vormittags 10 Uhr, 
im meiner Wohnung anberaumt, won cch Kauf⸗ 
nuſtige winlahe. 
Beslig, den 4. September 1845. 
Die verchelichte Töpfermeifler 208 


Zur Verpachtung ber zum Rittergute Saardw 
gehörigen, zwiſchen Beeskow und Stotkow gelege⸗ 
nen, in Waſſerverbindung mit Berlin ſtehenden 
fünf Seen auf fechs Jahre, vom 1. Oktober d. I. 
ab, habe ich im Auftrage bes‘ Herrn Beſitzers 


einen Termin auf 





den 27. September d. J., Vormittags 11 Mi, 

in meinem Gefcyäftegiummer hierfelbft ange 3 

lade hierzu Pachtluftige mit dem Bewierken 

daß bie Bedingungen bei mir erfragt werden —* 
Fürſtenwalde, den 9. September 1845. 

Der Köonigl. Jufiig Kommiffer u. Rotar Chrifieni 


Auf ben Rittergute Lichterfelde, 1 un 
Steglig, find 209 bis 309 Quart Bi 

um 1. Oktober b. 3. zu verpachten. hi 
dere iſt daſelbſt zu erfragen. 


Französische Mühlsteine, 
Den Herren Müblenbefigern und Baumeifen 
erlaube ich mir Höflichft anzuzeigen, daß meh 
Transporte Steine, bie ich. vor einem Rot 
perfönlich in den vorzüglichflen Brüchen fral 
reiche 'audwählte, hier angekommen find, und If 
mein Lager nun fo ausgezeichnet fortist iR, m 
noch mie. Ich empfehle —E jedem Rene 
aufs Angelegentlichſte, wie auch 
Liebeferoder von borzükche Gi 
Sälefifhe, Pirnaer und — 
zu Wellen und Japfenlagern zu den didig ite rt ft. 
Earl Goltd am mer in Berlin, 


Neue Königsstrasse Nat 


nicht mehr vor dem Königsthot. 


J Naffe Kartoffelſtärke kauft zum had 
Preife wi jedem Quantum J. W. — 
deue Roffraße Rt 


In der Umgegenb von Ctofpe. bei Anpernük 
hat ſich am 29. o, M. ein Kühmerhund, arf Dt 
Namen Leo hörenb, verlaufen; derſolde Won weh 
und braun gefledt, trägt die Ruche fehr bo, B° 
fonbers' Mrmbar: am echten Bahang het degch 
den Wurm. Wer benfelben Heim Köcher det 
Huth in Gellmersdorf bei Angermünde, oder 





Bi Schiffbauerdamm Nr. 6 ober Geh 


Mi. 15 abgiebe, oder ſicher nachineift, erhält dir 
Beich: 5 Cl uferdem werden el⸗ 
Bnfoften Aurich A 2 Br ‚tem Ankanf wir 
Jeder gewarnt. 


——————— 


I 


381 


Deffentliher Anzeiger (161) 
zum 39flen Städt des Amtsblatts . 
der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. 





Be ‚ Den 26. September 1845. 
Bu 


” Stedbrisfe 

* Der twegen ‚mehrerer getvaltfamer Diebftähle 
zur Verbüßuug einer achtjährigen Zuchthausſtrafe 
in die Strafanſtalt zu Halle eingelieferte Johann 
Gottfried Ludwig Reufchel aug Burgftal hat zur 
weiteren Berfügung dem König. Land⸗ und Stadt: 
richte zu Neuftadt an der Doffe zugeführt werben 
ron berfelbe hat indeffen Belsgenheit gefunden, 
geftern auf dem Transport, eine Meile biesfeits 
Frieſack, zu entfpringen. 

Sämmtliche Civil- und Militairbehörben wer⸗ 
den bienftergebenft erfucht, auf den Reufchel, 
veſſen Signalement nachfiehend beigefügt ift, Acht 

zu haben, ihn im Betretungßfalle zu verhaften und 
In das-Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu Neu⸗ 
ſtabt an ber Doffe abliefern zu laſſen. 

Nauen, den 16. September 1845. 

Der Magiftrat. 

BSignalement. Kamiliinnamen: Renfchel, 
Bornamen: Johann Gottfried Ludwig, Geburte- 
ort: Wendiſch⸗ Buchholz, Aufenthaltsort: Burgfall, 
Meligion: evangelifeh, Alter: 25 Jahre, Größe: 
3FUuß 330, Haare: fhrsarzbraun, Stien: fchmal, 
WSugenbrauen: ſchwarz / Augen: blaugrau, Nafe: 
RE, Mund: Elein, Bart: ſchwarz, Zähne: voll- 
-FHänbdig, Kinn: fig, " Gefichtöbildung: ziemfich rund, 

Sefichtsfarbe: blaß, Geftalt: mittel, Sprache: hoch⸗ 
beutfch. Bei — Kennzeichen: eine Narbe an 
dem rechten orberarme in der Nähe des Gelenke. 


” Der om 16. b. MR. wegen Mangels der Legi⸗ 
simotion eingebmachte,. nachftehend näher fignalifixte, 
augebliche Arbeitsann Auguk Ferdinand Braun 
aus Hermsdorf bei Berlin, tft in der Nacht som 
16. zum 17. d. M mittelft ushrade aus dem 
biefige gen Polizei» Gefängniffe entfprungen. 

r erfuchen alle Ginil- und Militaiebehörben, 
auf 7 Braun vigiliven und ihn im Betretungs- 
Sale ung:zuführen zu laſſen. 

B..Bopgenburg in ber Urrmnt, 


8 
Grill on Beni pe Poltnei⸗ auut 





den 


Signalement. Name: Auguſt Ferdinand 
Braun, Alter: 23 Jahre, Größe: 5 Fuß A Zoll, 
Haare: ſchwarzbraun, etwas lodig, Augen: blau, 
Augenbrauen: braun, Naſe: Elein- (nad, links ge- 
bogen), Mund: gewöhnlich, Geficht: rund, Kinn: 
klein, Gefichtöfarbe: gefund (fehr geröthet). Be⸗ 
fonbere Kennzeichen fehlen. 

Bekleidung. Heliblautuchener, ziemlich feiner 
Uebertod mit befponnenen Knöpfen, ſchwarzgran-⸗ 
tuchener alter Mantel, ſchwarz engliſch⸗ Iederne 
Hofen, rothbunter Shroal, lange &tiefen, weiße 
soollene Strümpfe, Hemde ohne Zeichen, Militair⸗ 
wäge ohne Schirm. 





Es find folgende drei reſp. in Haft und Unter⸗ 
füchang bei ung befindliche, zum Theil fehr ge- 
-fährliche "Verbrecher: 

) der ehemalige Musketier Franz Carl Auguſt 
Gleinig aus Nieder⸗ Ebersdorf ¶ Sprottau⸗ 
ſchen Kreiſes), 

V)/ der Webergefelle Chriſtian Friedrich Krebs 

aus Rabervege bei Brandenburg, 

) ber Arbeitsmann Heinrich Audufi Hoffmann 
aus Müncheberg, 

in der Nacht vom 18. zum 19. September aug- 

gebrochen. Wir erfuchen alle geehrten Civil⸗ und 
litairbehörden des In⸗ und Auslandes, auf biefe 

gefährlichen Verbrecher zn vigiliren, fie im Berre- 

tungsfatfe zu verbaften und umter ficherer Bedeckung 

ind ‚gefeffelt an’ ung abzuliefern. 

- Wir oerfichern die Erftattung bei bagten Aus⸗ 
lagen und ben geehrten Behörden des Auslandes 
die gleiche Rechtöwitfährigkeit. 

Alt-Landsberg, den 19. September 1845. 
Königl, Land- und Stabtgericht 
Signalement des ehemaligen Muskeriere 

Gleinig. Name: Gleinig, Vorname: Frang 
Earl Auguft, Stand: ehmaliger Musterter, Ge- 
burtsort: Safteshaufen, Wohnort: Ebersberf, Re- 
Agiow:.evangelifch, Ar: 22! Dahve, Größer 5 Fuß 
6 300, Haare: braun, Stirn: feei, Augenbrauen: 


braun, Augen: blau, Nafe und Mund: gewöhnlich, 
Zähne: gut, Bart: im n, Kinn und Ges 
fiht: rund, Gefichtsfarbe: gefund, Statur: unter 


feßt. Kennzeichen: an ber linken Seite ber Stim - 


eine Eleine Narbe. 
. QWefleibung. Ein Urberrod von beaunem 
Sommerzeuge, rohe Leinwandehofen, rothgemuſterte 


Zeugweſte, Kommißftiefeln, rothgeblumtes Hals⸗ 
Schirm und 


tuch, Mütze von Segelleinwand mit 
grünem futter. 

Signalement bed Webergefellen Krebd. Fa⸗ 
milienname: Krebs, Vorname: Ehriftian Fries 
drich, Geburtsort: Radewege, Aufenthaltsort: va⸗ 
gabondirt, Religion: evangelifch, Alter: 34 Jahre, 
Größe: 5 Fuß A Zoll, Haare: fchrearzbraun, 
Augenbrauen: dunkelblond, Augen: hellgrau, Nafe 
und Mund: gewöhnlich, Gefichtsbiltung: regei⸗ 


mäßig, Bart: dunkelbiond, Zähne: vollzählig, Ger . 


ſichtsfarbe: gefund, Sprache: beutfch, jedoch ſtot⸗ 
ternd, Kennzeichen: ein ſiarker. Leberfieck am ber 
echten Schulter. u 

Befleidung. Ein braunfuchener Oberrock wit 
befponuenen Knöpfen, eine blaue Tuchwoſte mit 
blanfen Knöpfen, graue Militairhofen mit rother 
Biefe, blaue baummollene Strümpfe, fahllederne 
Halbftiefeln, eine blaue Halsbinde, ein neues lei⸗ 
nenes Hembe, eine gute Militairmüge mit Schirm, 
‚orangegelbe Hofenträger. 

Signalement des Arbeitsmanng Hoffmann. 
Familienname: Hoffmann, Borname: Heinrich 
Auguft, Geburtsort: Heinersdorf, Aufenthaltsort: 
Berlin und Müncheberg, Religion: evangelifch, 
Alter: 24 Jahre, Größe: 5 Fuß 2 Zoll, Haare: 
braun, Stirn: bededt, Augenbrauen und Augen: 
dunkel, Bart: ſchwarz, Nafe und Mund: getwöhn- 
ich, Zähne: vollkändig, Kinn: gemöhnlih, Ges 
— rund, Geſichtsſarbe: gefund, Geſſtalt; etwas 
unterſetzt. 

Bekleidung. Ein dunkelbrauner Tuchüber⸗ 
rock mit beſponnenen Knöpfen, braune Buckskin⸗ 
hoſen, eine rothbunte Weſie, ein ſchwarzſeidenes 
Halstuch, ein Paar Halbſtiefeln, eine alte ſchwarze 
Zudmüge mit Pappſchirm, ein leinenes Hemde, 
ein rothbunt kattunenes Schnupftuch. 


Der nachfßehend ſignaliſirte Brennerknecht Frie⸗ 
drich Blume aus Neu⸗Hardeuberg, welcher we⸗ 
gen ermangelnder Legitimation hier inhaftirt war, 
Be mar 
ans dem en Poligei- fe en J 

Der Blume {fi ein. mehrfach boaraſtes mb 


gemeinfchäbliches Subiekt, der auch jet twieber beim 
Gericht zur Unterſuchimg übergeben werden ſollte. 
Wir bitten daher, auf benfelsen zu vigiliren, 
ihn im Betretungsfalle anzuhalten und ung ben- 
felben mittelt Transports führen Ei laſſen. 
Alt» Landsberg, den’ 19. teınber 1845. 
Königl. Domainen- Amt. 


- Signalement. Kamiliermame; Blume, 
Vorname: Friedrich, Geburtsort: Neu⸗ 

berg, Alter: 30 Jahre, Größe: 5 Fuß 2 308, 
Haare: blond, Stirn: bedeckt, Augenbrauen: blond, 
Augen: blau, Nafe: proportionirt, Mund: desglen 
chen, Bart: blond, Kinn und Geficht: oval, Be 
fichtöfarbe: gefund, Statur: unterfegt. Befonden 
‚Kennzeichen fehlen. 

Befleidung. Eine blaue Tuchjacke, grawe 
leinene Beinkleider, blaue Schürze, eine rothe Wehe, | 
Pi — Tuchmüge mit Schirm, zerriſſene Halb 

iefeln. 


Stedbriefs- Erlevigung. 
? Der Stedbrief vom 27. Auguft Pag. 239 dei 
Deffentlichen Anzeigers zum 36ften Stud des Amts⸗ 
blatt, ergänzt uuterm A. September, if jegt auch 
Hinfihts ded ziweiten muthmaßlichen Berbrecjere 
erledigt, indem ber Dienfifnecht Kürfienaw zur 
Haft gebracht if. 
Alt-Landeberg, den 13. September 1845. 
Königl. Land- und Stadtdericht. 


Am 6. d, M. ik auf der Feldmark Schlu⸗⸗ 
tendorf zwiſchen Beelitz und Trebbin eine ver 
laufene, fremde, über 10 Jahr alte, circa 4 gei 
6 Zoli hohe, ſchwarzbraune Stute angehalten, 
welche auf dem Rüden 3 weiße Flede und as 
der Stirn und dem Schwanze weisliches Las 
zum Abzeichen hat. 

Der Verlierer, des Thiers hat fich ſpäteßen 
ben 30. Oftober b. I., Bormittage 10 Ubr, 
bier in unferm Partkeienzimmer zu meiben, un 
feinen Vorbeſitz nachzutveifen, wibrigenfatig mi 
dem Zufchlag an den Finder vworgefchritten wer · 
den wird. Beelig, deu 21. September 1865. 

König, Lande und Stadtgericht. 


- Berlorner Pa. 
* Der nachftehend fignalifirte Schiffsknecht Bor 
lieb Strubel bat angeblicy.ben ihm am 9; Abril 
d. J. von dem Magifirate zu: Nadel |ertbeitten, 
und zuletzt am 9, d. IR, hier biſtcten Paß vertoren 


383 


Zur Wermeibung von etwanigen Mifbräuchen 


"voird dies hiermit ‚öffentlich befannt gemadyt und 


der gedachte .Paß hiermit für ungültig erklärt. 
Berlin, den 14. September, 1845. 
Königl. Polizei- Präfidium. 
Signalement. Familienname:' Strubel, 


„Vorname: Gottlieb, Geburtsort: Kelſch, Aufent- 


halesort: Nadel, Religion: evangeliſch, Alter: 
37 Jahre, Eröße: 5 Fuß 1 Zoll, Haare: ſchwarz, 
Stirn: bebedft, Augenbrauen: brann, Augen: braun, 
Raſe und Mund: breit, Bart: ſchwarz, Zähne: ges 
fund, Kinn: rund, Gefichtsbildung: oval, Gefichts- 


‚farbe: gefund, Geftalt: Mein, Sprache: beutfch. 


Befondere Kennzeichen fehlen. 


Bekfanntmadung. 
° Die König. Regierumg zu Potsdam hat durch 
die Verfügung vom 2. d. M. bie unterm 1. Sep- 
tember v. I. angeordnete Sperre ber hiefigen Stadt 
und deren Feldmatk für Rindvieh, Rauchfutter und 
Dinger roleber aufgehopen, nachdem bie Lungen⸗ 
feuche unter dem Rindvieh gänzlich aufgehört hat. 
Demgemäß benachrichtigen wir das handeltreibenbe 
Yublitum, daß der - 
am 8. Oftober d. I. 

bier ftatthabende Viehmarkt vollftänbig für Pferde 
umd Rindvieh abgehalten wird, und laden Känfer 
und Berfäufer zu einem recht zahlreichen Befuche 
ergebenft ein. Eremmen, den 6. September 1843. 

Der Magifrat. 


Befanntmahung. . 
° Mit Genehmigung ber Königl. Regierung zu 
Potsdam ift ber diesjährige hiefige Herbfimarft 
vom Sonnabend den 23. Oftober d. I. auf. 
Montag den 27. Oftober d. 3. 





„verlegt worden, wovon dag beteiligte Publikum 


hierdurch in Kenntniß gefegt wird. . 
Alt⸗Landsberg, den 9. September 1845. 
Der Magiftrat. 


Befanntmadhung. 

Am 7. Oktober d. J., Vormittags 10 Uhr, 
fol in unferem Gefchäftslofale, Berliner Strafe 
Nr. 7 a hierſelbſt, ein alter (chadhaft gewordener 
Dpberfahn, nebft dazu gehörigem Segelzeuge meifte 


bietend gegen gleich banre Bezahlung verkauft were. 


ben, wozu wir Kaufliebhaber mit bem Bemerken 
einladen, ‚daß ber Schiffsbaumeiger Schule sen. 
zu Caputh angerviefen worben ift, den ihm in Vers 


wahrung gegebenen Zahn ꝛc. auf Erfordern zur 
Befichtigung vorzugeigen. 
Potsdam, ben 15. September 1845. 
Königl. Rent» und Polizei-Amt. . 


Befanntmahung. 
Die Lieferung von circa: 
16 Gentner Talglichten, 
120 Gentuer raffinietes Rüböl, 
50 Pfund Dochtgarn und 
900 Ellen Dochtband 
für die biefigen Königlichen Garniſon⸗ und Laza⸗ 
reth-Unftalten pro 1846 foll im Wege einer Licis 
tation dem Mintefifordernden übertragen werden. 
Es if hierzu in unferem Gefchäftslofale, Breite 
Strafe Nr. 29, ein Termin auf 
den 7. Oftober d. 3., Bormittage um 10 Uhr, 
anberaumt worden; wozu Lieferungs -Unternehmer 
mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die des⸗ 
faufigen Bedingungen täglich bei ung eingefehen 
werden fönnen. 

Potsdam, den 15. September 1845. 

Königl. Garnifon- Verwaltung. 
Belanntmadhung. 

Der BijouteriesWaaren-Fabrifant 2. Reich 
beabfichtigt auf feinem, in ber Neuen Friedrichs⸗ 
ſtraße Nr. 4 hierſelbſt belegenen Grundftüde einen 
Dampffeffel, aufzuftellen. 

Nach Borfchrift des Negulativd vom G. Mai 
1838 und der Allgemeinen Gerverbe- Ordnung vom 
17. Januar d. J. werden biejenigen, welche durch 
die beabfichtigte Anlage ſich beeinträchtigt glauben, 
aufgefordert, ihve desfallſigen Einwendungen binnen 
vjer Wochen prächufivifcher Frift bei dem Polizei» 
Präfidium anzumelden und zu befcheinigen. 

Berlin, den 11. September 1845. 

Königl. Polizei= Präfidium. 


ü Bekfanntmahung. J 
Auf einer, incl. Zugang, 135 IRuthen großen, 
linker Hand am Wege nad) Carwe belegenen, von 
dem Bauer Johann Behrendt zu Lichtenberg er⸗ 
vwoorbenen Aderparcelie, will der Mühlenmeifter 
Sellin, und zwar an ber durch einen Pfahl bes 
zeichneten Stelle, eine gewöhnliche Bodwindmühle 
mit einem Mahl» und einem Schrotgange erbauen. 
In Gemäßheit des $ 29 der Algemeinen Ges 
werbe⸗ Ordnung vom 17. Januar d: I. und; auf 
Ampelfung der Küönigl. Hochlöblichen Regierung, 
wird das Vorhaben des Sellin mit der Auffors 
. 


384, 


derung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, etwa⸗ 
nige begründete Einwendungen dagegen binnen einer 
präclufivifchen Frift von vier Wochen beim unter- 
zeichneten Amte anzubringen. 
Alt-Ruppin, den 15. September 1845. 
Königl. Domainen-Rentamt. 


Befanntmahung. 

Der Kaufmann Johann Friedrih Schulpe 
hierſelbſt beabfichtigt auf feinem, im Jederitzer Felde, 
unmittelbar an der Havel, gelegenen Grundftüde 
eine Ziegelei anzulegen. a \ 

Dies Vorhaben wird in Gemäßheit de $ 20 
der Allgemeinen Getverbe-Drbnung vom 17. Ja⸗ 
nuar d. I. zur öffentlichen Kenntniß gebracht, mit 
der Aufforderung, etivanige Einwendungen gegen 
dieſe Anlage binnen vier Wochen prächufivifcher 
Friſt bei ung anzumelden. ' 

° Wathenote, ben 14. September 1845. 
Der Maogiftrat. 





Befanntmahung. 

Der Biegeleibefiger Krüger zu Jüterbogk be⸗ 
„abfichtigt vor dem Dorfe Damm bei Jüterbogk, 
auf einem in Erbpacht übernommenen Hospital 
grundfüde, zwiſchen der Tränfe, der nad) Witten- 
berg führenden Straße und der Baumfchule, eine 
Ziegelei mit einem Ziegels und einem: Kalkbrenn⸗ 
ofen zu errichten. ' u 

Mit Bezug auf den $ 29 ber Alfgenieinen 
Gewerbe- Ordnung vom 17. Januar d. I. brin⸗ 
gen wir dies Vorhaben mit dem Bemerfen zut 
öffentlichen Kenntniß, daß etwanige Einwendimgen 
gegen diefe neue Anlage, binnen vierwöchentlicher 
prächnftoifcher Frift, bei ung anzumelden und zu 
begründen find. Zinna, den 14. September 1845. 

Königl. Domainen-Rentamt. 


Befanntmahung. 

Der Müller Friedrich Wilhelm Schulz zu 
Falkenchal beabfichtige auf einem durch Kauf an 
fich gebrachten Trenuftücte von 14 Morgen Größe, 
von dem am Wege von Zehdenid nach Guten 
Germendorf belegenen Aderplane des Krüger 
Frank zu Guten-Germendorf, eine Bockwind⸗ 
mühle mit zweien Mahlgängen und zweien Hirſe⸗ 
ffampfen zu erbauen. 

- Zn Gemäßheit der Beſtimmung bee * 29 ber 
Allgemeinen Gerverbe- Ordnung vom 17. Januar 
d. 3. bringen wir das Vorhaben bed ic. Schulz 
init der Aufforderung zur öffentlichen Kenntnißs 


etroanige begründete Eintvenbungen gegen bice 
riene Anfage binnen vier Wochen prächuftoifcher 
Frift bei ung anzubringen. 
Tiebenberg, den 17. September 1845. 
Die Polizei- Obrigkeit. 


, Befanntmahung. 

Der Brauereibefiger Herr Boetz o w zu Berl 
beabſichtigt hierfelbft auf feinem in ber Walifrrok 
Nr. 46 belegenen Grundüde eine Weißbierbraurri 
und eine Malzdarre anzulegen. In Gemäßheit tet 
$ 24 seq. der Allgemeinen Gewerbe- Orbnung ven 
17. Januar d. 3. wird dies Vorhaben hierdurd 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht und find em: 
nige Einwendungen dagegen binnen vier Wocher 
prächufivifcher Frift bei dem unterzeichneten Polize 
Amte anzubringen uud zu begründen. 
Charlottenburg, den 17, September 1845. 

Königl. Polizei- Amt. 


Auf dem im Teltow⸗Storkowſchen Kreife be 
Tegenen, im Eammergerichtlichen Hhpothekenbuch 
Vol. IE cont. b Pag. 409 verzeichneten Ristergute 
Stregang oder Ötregenig find sub Rubrica Ill 
Nr. 3. 2821 Thlr. 10 Gr. rüdfländige Kaufgelder, 
zu A Procent zinsbar, für den Major Cari Grorg 
Joſeph von Naf, auf Grund bes zwiſchen dem 
legten als Verkäufer und dem Defonomen Kia 
drich Philipp Beet ald Käufer unterm 29. Ia- 
nuar_ 1803 abgefchloffenen Kauffontrafts, zufolge 
Verfügung vom 5. Mai 1803 eingetragen. Ben 
diefem Kaufgelderrefte haben die Wittwe bes Glau 
bigers, Friederike Elifaberh von -Nef, gebor 
von Sclieben, für fi und als Bormünderr 
ihrer vier minderjährigen Kinder unter Yutonılı 
tion des Kurmärfifchen Puptllen- Kollegiums, d. «. 
den 13. Februar 1810 und beffen majorennen Tod 
ter Caroline Friederike Augufte von Naß durd 
ihren Bevollmächtigten, Kaufmann Drafe, durk 
die gerichtliche Urkunde vom 6. April 1840 te 
Betrag von 800 Thlrn. Courant nebft Zinfen fat 
Weihnachten 1809 an den Defonomen Chriftiu: 
Philipp Beet abgetreten, welche Eeffion vermöet 
Dekrets vom 12. Mai 1810 im Hypothekendud 
von’Ötreganf vermerkt worden. Das über dieſc 
Kapitalsantheil von 800 Thlen. dem Defonome. 
Bee tz andgefertigte Ziveigbofnment reladirt, mac 
dein von deinfelben Gefflonen auf Höhe von KO Thim. 
und’518 Thlen. 14 96t. an den Tifchlermeitn 
Lehnert und an den Lehnſchulzen Strahl geleite 
worden find, gegentvärtig noch auf Höhe ven 


eb. 


221 Thlen. 10 Gr., und ba baffelbe in dem am 
13. Sanuar 1841 in ber Subhaftation von Stre- 
gang zur Belegung ber Kaufgelder angeftandenen 
Termine nicht bat probucirt werden Fönnen, fo if 
das auf diefe Poft von den Kaufgeldern gebührende 
Dercipiendum im 
2 Pf. zu einer befondern Specialmaffe angelegt 
worden. 

Zur Anmeldung ber Anfprüche der unbekannten 
Intereffenten an biefe Port und an die angelegte 
Specialnaffe ift ein Termin auf 

den 20. Dezember d. 3., Vormittags 11 Uhr, 
vor dem Rammergericht- Afeffor don Mettingh 
im Kammergerichte angefetst. 

* Zu bemfelben werden emmttiche imbefannte' 
Perſonen, welche als Eigenthilmer, Etben, Ceſſto⸗ 


- natten, ᷣfandinhader ober fohftige Berechtigte Arts 


fpeliähe ‚daran zu haben vermeinen, zur Anmel⸗ 
dung derfelben unter der Verwarnung vorgeladen, 
daß, wenn fie weder perfünlich noch durch zuläffige 
mit Voamacht verſehene Bemmbmächtigte efiheirten, 
wogu ihnen die Iufiiz- Kommiflarien Neufche, 
Valentin und Wilke vorgefchlagen werben, fie‘ 
mit diefen Anfprüchen werben ausgefshloffen werden. 
Berlin, den 25. Auguſt 1845, vo. 
Königl.- Preuß. Kammergericht. 


Anf den Antrag nachgenannter Perfonen: 
a) ber Ehefrau des Erbſitzers Bantel, geb. 
Blankenburg, x 
H) der Ghefran des Büdnars Seömen, geb. 
Mierfh, 
e) des Bůduees Mitteliaedt, 
qh der Ehefrau bes Büdners Bülam mb - — 


Ehemannes 
den, welche Realanfprüche auf 


woerben alle biejeni 
folgende, grunti 

N die Bol. XXV og. 229 unferes Hypothefens 
buches auf den Namen des Joachim Friedrich 


20 a — th ge eingetragene Kietzerei zu Lieben⸗ 


2 ve auf den Namen des Friedrich Milhelm 
Bo him in, unferem “Hppbthefenbuche Vol. X 
ag. 120 eingeteagene Büdnerſtelle Nr. SL zu, 

’ jroß⸗ Schönched, 
3) die auf den Namen ber Anne Dorothee Thiz. 
lin, verehelichten Prieferts, Bol.X Pag g8 
eingetragene Blidnerfielle Nr. 7A zu Stoß. 

öuebeck 

za’ haben vermeinen, Hi vorgefabeh, diefel⸗ 


ben im Termine 


Betrage von 401 The. 1 Ser. . 


am 31. Oftober d. J., Vormittags 14 Uhr, 
an Gerichtsſtelle anzumelden, widrigenfalls fie das 
mit präcludirt und ihnen deshalb ein ewiges Stil 
ſchweigen wird auferlegt werben. 
Kiebenwalbe, den 27. Juni 1845. 
Königl. Land- und Stabtgericht. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 
Das in der Oflpriegnig, Amtsbezirk Zechlin 
belegene Erbzins⸗ Vorwerk Repente, abgefchägt auf 


6677 Thle. 17 Ser. 1 Pf. zufolge der, nebſt 


Hupothefenfchein in der Regiſtratur einzufehenden 


Taxe, foll 
am 26, November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an. ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt werben,. 


Nothwenbdiger Berfauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 
Das hierſelbſt ir der verlängerten Dorotheen- 
frraße Nr. 3 belegene, im Eammergerichtlichen Hy⸗ 
pothefenbuche Vol. VII Cont. c Nr. 17 Pag. 385 
verzeichnete, bem Maurermeifter 


iedrich Wilhelm i 


Ebenau gehörige Grundſtück nebft Zubehör, wel- . 


ches auf 20,592 Thlr. 27 Sor. 8 Pf. zufolge der, . 


nebft zarten und Bedingungen in ber 

er eingufehenden Taxe abgefchägt wor⸗ 
2, Toll 

" am 3. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtefete fubhaftirt werden. 


—Nothwendiger Berkanf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das im Zandy-Belzigfchen Kreife belegene Gut 
Lehnin, mit Einfluß der Vorwerke Kaltenhaufen 
und Tornow und der fogenannten alten Ziegelei 
nebft Zubehör, abgefchägt auf 53,844 Thlr. 6 Ser. 
3 Pf, das zum Amte Lehnin gehörige Borwerf 
Dahmeborf nebft Zubehör, abgefchägt auf 26,233 
Khlr. 10 Sgr. 11 Pf. und die bei dem Vorwerke 


B Kaltenhaufen belegene fogenannte neue Ziegelei nebft 


Zubehör, abgefchäßt aufäl, 173 Xhlr. 20 Sgr.5Pf., 
zufammen. mithin auf 123,251 Thlr. 7 Ser. 7 Pf. 
abgeſchätzt, zufolgp ber, nebft Hnpothefenfchein und 
Bedingungen ü in der Kegifiratur einzufehenden Tare, 
ſollen am 25. März 1846, Vormittags 11, Uhry. 

an ‚ent Grrichäfietie fushafit werden. 


Rothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 25. April 1845. 
Das Koppenfiraße Nr. 62 a_belegene Meyer⸗ 
fche Grundftüd, gerichtlich abgefchägt zu 9372 Thir. 
22 Sgr. 1 Pf., ſoll 
am 5. Dezember 1845, Vormittags IL Uhr, 
an der Gerichtsftele fubhafirt werden. Tare und 
Hppothefenfchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabdtgericht zit Berlin, ben 30. April 1845. 


Das Lange Gaffe Nr. 55 und 56 belegene 


Maurerpolier Johann Chriftion Haedicke- und 

Gottlob Guſtav Kaftenfche Grundſtück, gericht- 

lich abgeſchätzt zu 6339 Thlr. 18 Sgr. 3 Pf., folk 
am 9. Dezember 1845, Vormittags 11 hr, 


an der Gerichtsftelle fubhaftiet werden. Taxe und 


Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Die unbekannten Realprätendenten werben un= 
ter ber Warnung der Prächufion und der feinem 
Aufenthalte nach unbelannte Miteigenthümer, 
Manrerpolier Gottlob Guftav Kaften, zur Wahr: 
nehmung feiner Rechte öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 31. Mai 1845. 
Dos Mülterfche Grundſtück, beftehend aus 


einem Wohnhaufe in der Rofenthaler Straße Nr. 9° 


und einem Wohnhaufe in der Auguftftraße Nr. Al, 
von denen jenes zu 10,161 Thlr. 23 Ser. 6 Pf. 
und diefes zu 7366 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. tarirt 
worben, foll ’ 
am 17. Februar 1846, Vormittags LI Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Taren und 
Hppothefenfchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


“ Nothwendiger Verkauf. _ 
Stadtgericht zu Berlin, den A. Juni 1845. 
Das, Blumenftraße Nr. 64 a befegene Iae- 
nidefche Grundfück, gerichtlich abgefhägt zu 
18,713 Thfe. 10 Ser. 6 Pf., foll 

am 20. Sebruar 1840, Vormittags. 11 Uhr, 
an ber Gerichtsftelfe fubhaftirt werden. Taxe und 
Hyypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen, 

Nothwendiger Verkauf. 

Stabtgericht zu Berlin, den 5. Juni’ 1845. 


“Dos, Cöthener Straße Nr. 21 belegene De- 


gelo wſche, big jegt noch nicht ganz ausgebaute 
ud im feinem’ jegigen Zuftande auf 13,966 Thlr. 
Sr. 9 Pf. gewürdigte Grundftüd, fol 


* 


am 13. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle Schulden halber fubhaflirt 
werben. are und Hppothefenfchein find in ber 
Regiftratur einzufehen. _ 

. Die dem Aufenthalt nach unbekannten Gläubis 
ger, bie Demoifelle Antonie Nicolas und ber 
Sutsbeflger Albert Selbis werden hierdurch 
öffentlich vorgelaben. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 6. Juni 1845. 

.. Das bierfelbft in der Stallſchreibergaſſe Nr. 2 
belegene Goghofche Grundftüc, gerichtlich abge- 
ſchatzt zu 12,619 Thle; 8 Sgr., foll Schulden hakber 

am 2A. Februar 1846, Bormittags-A1 Uhr, 
an ber Gerichtäftelle fubhaftirt werden.. Tare umb 
Hppothefenfchein find in der Regifiratur einzufehen. 


Nothwendiger Bertanf. 
Stabtgericht zu Berkin, den 19. Suni 1845. 
> Das in der Schönhauſer Mee Ar. 177 a be 
legene Doefcherfche Grundftüd, in feiner jetigen 
Befchaffenheit und Grenze gerichtlich abgefchägt 
zu 855 Thlen. 10 Ser, fol - 
" am 3. November 1845, Vormittag 11 Ußr, 
an ber Gerichtsftelle fubhaftirt werden. Tate und 
Hyyvothekenſchein find in der Regiſtratur einzufchen. 
Die dem Aufenthalt nach unbekannten einge 
tragenen Gläubiger: 
A) — Sort Johann Gottfried Ludwig 
intze, 
b) Zimmermeiftet Johann Daniel ſeriedrich Witte, 
werden hierdurch öffentlich vorgelaben. 


Nothwenbiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 19. Juni 1845. 
Das in der Schönhaufer Allee Nr. 177 bes 





legene Architect Doefcherfche Grundſtũck, in feiner 


jeßigen Befchaffenheit und Grenze gerichtlich. ab⸗ 
geſchätzt zu 873 Thlr., fol 

‚am 6. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsftelle ſubhaſtirt werden. Tore und 
Hypothekenſchein find in der Regifratur einzufehen. 

Die dem Aufenthalt nach unbefannten einges 

teagenen Gläubiger: 

Biegeleibefiger Carl Johann Gottfried Lad⸗ 

wig Hinße, 

b) Zimmermeifier Joh, Daniel Friedrich Witte, 
werben hierdurch öffentlich vorgeladen. 





. NRothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 2A. Juni 1845. 
Das hierſelbſt in der Behrenſtraße Ar. 9 be- 
legene Grundflüd bes Kleidermachers Johann 
Gottlieb Bieling, gerichtlich abgefchägt zu 
16,659 Thlr. 19 Sgr. 6 Pf., fol Schulden halter 
am 3. März 1846, Vormittags 11 Ul 
an ber Gerichtäßelle fubhaftirt werden. Zar und 
HOypothekenſchein find in der Regiftratur eingefehen. 


Nothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 24. Juli 1845. 
Das, Koppenfitaße Nr. 61 belegene Grund⸗ 
fü des Biktualienhändlers Bord, gerichtlich 
abgefchäßt zu 2926 Thir. 20 gr. 6 Pf., fol 
am 2. Dezember 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werben. QTare unb 


Ovpothekenſchein find in der Resifratur erben, 


Norbwendiger Berkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, ben 12. Auguſt 1845: 

* Das, Große burger Strafe Nri 8 belegene 
Bäckermeiſter Müllerfche Grundftüd, gerichtlich 
abgeſchätzt zu 9491 Thlr. 22 gr. 9 Pf., fol 
am 27. Mär; 1846, Vormittags 11 Uhr, 
en ber Gerichtäftelle fubhaftirt werden. Taxe und 
Ovpothekenſchein find in der Regifiratur einzufehen. 


- Nothwendiger Verkauf. . 
Stadtgericht zu Berlin,’ dem 12. Augufi 1845. 
Das in der Breiten. Straße, Rr. 6 belegene 
Lerchfche Grundſtück, "eich abseſchãtzt zu 
—2 —* 16 gr. 4 Pf., fol 
"am 31. März 1846, Vormittag 11_Uhr, 





m der Gerichöfielle (ubhaflict werben. Tare und, 


Odpothelenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin,. den 21. Auguf 1845. 
‚. Das vor dem Schleſiſchen Thore Ausgangs 
rechter Hand, an ber Ehe der Schlefifchen Straße 
und der Communication belegene Bleicher Hoch⸗ 
Eirchfche Grundſtück, gerichtlich abgefchägt zu 

10,861 Thir. 25 Sgr. 3 Pf., ſoil 
am 3. Aprif 26, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tare und 


Hppothefenfchein find in ber Regifratur einzuſehen. 





as⸗ 


Nothwenbiger Verkauf. 
Königl. Landgericht zu Berlin, ben 16. Mai 1835. 
Das der Wittwe ichberg gehörige, in ber . 
Potsdamer Straße Nr. 40 belegene, BoL 1 
Nr. 133 des Hypothekenbuchs von —X 
berg verzeichnete Grundſtück, abgeſchätzt auf 
10,446 Thlr. 15 Sr. A Pf. zufolge ber, nebft 
Hppothefenfchein in dem Uten Büreau einzuſehen⸗ 
den Tarxe, foll 
am 4. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle, Zimmerftraße Nr. 25, 
fubhaftirt werden. 


Notymwenbiger Verkauf. 
Königl. Landgericht zu Berlin, den 12. Sept. 1845. 

Behufs Aufhebung der Gemeinfchaft fol das 
den Erben des Gaſtwirths Johann Paul und 
deffen Wittwe Euphroſine Louiſe geb. Thiele ge- 
hörige Erbpachts⸗Grundſtück Paulsborn im Grune⸗ 
wald, abgefcägt auf 1817 Thlr. 10 Ser. 11 Pf. 
zufolge der, nebft Hüpothefenfchein in dem Ilten. 
Büreau einzufehenden Tare, 

am. 29. Dezember 1845, Vormittags 11 Uhr, . 

am ordentlicher Gerichtsftelle, Ziuimerſiraße Nr. 23 
ſubhaſtirt werden. 


Nothwendige Subhaftation. 
Königl. Land⸗ und Stadtgericht Buchholz, den 


9 Juli 1845. 


Die dem Mühlenmeifter Karl Chriſtian Weis⸗ 
wange gehörige, zu Gtoß-Waſſerburg belegene, 
Nr. 3 Pag. 263 des Hypothekenbuches verzeichnete 
Woffermahl- und Schneidemühle nebft Zubehör, 
Fr auf 5155 Thle. 24 Sgr. 10 Pf. zufolge 
der, nebft Hypothelenſchein in der Regifirgtur ein- 
zuſehenden Tare, ſoll 

‚am 31. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichteftelle fubhaftirt werden. _ 

Der dem Aufenthalte nad) unbekannte Oläu- 
biger Johann Gottlob Streihhan, fo wie bie 
Wittwe Streichhan, Anne Elifabeth geb. Bo- 
bring werden hierdurch vorgeladen. 


Nothmwendige Subhafation. 

Dos dem Halbholländer Äuguſt Schröder 
gehörige, u Gieſenhorſt belegene Halbhoiländer⸗ 
gut, Bol. VIII Nr. 14 Fol. 79 des Hypotheken⸗ 
buch, gewürdigt auf 765 Thlr. 6 Sgr. 3 Pf., fol - 

am 7. November 1845, Vormittags 11 Uhr, . 
allhier an ordentlicher) Gerichtöftelle meiftbietend 
verkauft werden, 


388 


Die Tare und ber neuefte Hhpothefenfchein 
Eönnen in unferer Regifttatur eingefehen werden. 
Neuftadt a. d. Doffe, den 12. Juli 1845. 
Königl. Land⸗ und Stadtgericht. 


Nothwenbiger Berfauf. 
Königl. Land- und Stadtgericht Wriezen, den 
2%. Juli 1845. 
* Das, den Kolonift Johann Brückmannſchen 
Erben gehörige, im Hhpothefenbuche von Neu— 
Lewin Bol. 1 Pag. 169 Nr. 12 a verzeichnete 


Erbzinsgrundftüd zufolge ber, nebſt Hypotheken- 


ſchein in unferer Regiſtratur einzufehenden Tare 
auf 5067 Thlr. 20 Syr. gerichtlich abgefchägt, 
ſoll Theilungs halber 

am 24. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an Ort und Stelle vor bem Juſtizrath König 
fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. \ 

Die im Dorfe Gadow belegene, Bol. I Kol. 257 
bes Hypothekenbuchs von Gadow verzeichnete Büb- 
nerftelle der Münfterfchen Eheleute, abgeſchätzt 
auf 300 Thlr. Courant zufolge der, nebft Hypo⸗ 
thefenfchein in unferer Regifiratur einzufehenden 
Tare, ſoll 

am 29. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtäftelle fubhaftirt werben. 

Wittfiod, den 28. Juli 1845. 

Königl. Juſtizamt Goldbeck. 


Nothwendiger Verkauf. 

Das hierſelbſt belegene, im Hypothekenbuche 
der Stadt Bol. II Fol. 232 Nr. 229 verzeichnete, 
dem Tuchmacjermeifter Karl Gottlied Müller 
zugehörige, und gerichtlich auf Zweihundert ſieben 
und vierzig Thaler Vier und zwanzig Silbergrofchen 
abgefchägte Mittelwohnhaus nebft dergleichen Luch⸗ 
kavei, fol Schulden halber öffentlich meiftbietend 
verfauft werben. 

Hierzu fieht Termin auf 

den 1. Dezember d. J., Vormittags 10 Uhr, 
vor dem Herrn Land- und Stadtgerichts-Affeflor 
Opitz an biefiger Gerichteftelle an. 


Die Tare und ber neuefte Hypothekenſcheu 
können in unferer Regiftratur eingefehen teren. 
Beeskow, ben 6. Auguft 1845. 
Könige. Land» und Stadtgericht. 


Nothwendiger Berfauf. 

Land» und Stabtgericht zu Strausberg, din 
8. Auguſt 1845. 

Das dem Tuchmachermeifter Karl Fertinant 
Struenfee gehörige, im der Nitterftraße bierfelbf | 
sub Nr. 217 beiegene Wohnhaus nebft Zubehit, 
abgefhägt auf 1545 Thlr. 13 Ser. 24 Pf., fol | 

am 28. November d. J., Vormittags 11 Ih, 
an ordentlicher Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden 

Zare und Hypothekenſchein find in unfrrer Re 
giftratur einzufehen. . 


Nothwendiger Verkauf. 

Land- und Stadtgericht zu Neuſtadt⸗Eders⸗ 
walde, den 11. Auguft 1845. 

Das, dem Nagelſchmidtmeiſter Ludwig Her- 
dich gehörige, in ber Lieper Forſt in dr Hab 
der DOberbergfchen Felbmarf belegene, I Ru 
betragende Erbpachtsland, abgefchägt auf I ÜL- 
aufolge der, nebft Hypothefenfchein und Beine 
gen im IIten Gefchäftsbürenn einzufehenden Zar, 

ſoll am 1. Oftober 1845, Vormittags 11 Ih, 
im Gerichtehaufe an den Meiftbietenden vatuf 
werben. . 
Nothwendiger Verkauf. 
Land- und Stadtgericht zu Beelitz 

Das in Seddin sub Nr. 1 belegene, im I" 
pothefenbuche Voſ. IX Fol. 5 verzeichnete, de 
Bädermeifter Ludwig Urbam zugehörige kr 
ſchulzengut, abgefchägt auf 7733 Thle. 8 © 
2 Pf, foll 


am A. märz 1846, Vormittags 9 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhafiiet werben 
Tare und Hypothekenſchein liegen täglich I 
der Regiftratur zur Einficht vor. 
Beelig, den 12. Auguft 1845. 
KönigL Land⸗ und Stadtgericht. 





Brflent: 


Deffentliher Anzeiger (m 9) 
u zum 3Hften Stüd des Amtoblatts 
der Biniptigen Regierung zu ‚Potsdam und der Stadt Berlin. 


4 





Den 36. September 1825. 
—— — ———— 


Dam Ingenieur Friedrich Keſſt en zu Gutes 
hoffnungshütte im Kreiſe Duisburg iſt unter dem 
17. September 1845 ein Patent 
auf eine für neu und eigenchümlich erkaunte 
Vorrichtung zum Gtreden gefochter und ge- 
färbter' Selbe in der burdy Zeichnung und Bes 
ſchreibung nachgetwiefenen Zufammenfeßung, 
auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 
und für den Umfang des Preußiſchen Staats ers 
teilt worden. 


Fu 


” Dem Vermeſfungs⸗ Reviſor Nernft zu Beffin 
bei Altenfähr auf Rügen ift unter dem 17. Sep- 
teinber 1845 ein Patent. 
auf einen doppelfchaarigen fogenannten Krü⸗ 
melpflug, infoweit derfelbe nach der vorgeleg⸗ 
ten Zeichnung und Befchreibung für neu und 
eigenthümlich erachtet worden ift, 


auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, " 


und für ben Umfang des Preußifchen Staats er⸗ 
theilt worden. 


Stedbrief. 

* Dem nachſtehend fignalifirten, früheren Amt» 
mann, jegigen Kommiffionatt Carl Heinrich Rohrs 
bed fol das in der Unterfuchungsfache wider ihn 
wegen Unterfchlagung ihm anuertrauter Gelder, er⸗ 
gangene Erkenntniß publiziert und gleichzeitig die 
erkannte Strafe an ihm vollſtreckt werden. Der- 
ſelbe hat fich jedoch aus hiefiger Gegend entfernt, 
und von feinem jetzigen Aufenthaltsorte Eeine Nach⸗ 
richt zurückgelaſfen. 

Wir erfachen deshalb alle reſp. Militair- und 
Sieirbehörden Hierdurch dienftergebenft, auf ben 
1. Rohrbded zu vigiliren, denfelben im Betre- 
tangsfalie verhaften und an ung äbkiefern zu laſſen. 

Prenzlau, den 17. September 1845. 


u 21: Vatrimonialgericht Vroellin. 


Signalement. Familienname: Rohrbed, 
Vorname: Carl Heinrich, Geburtsort: Bareönnd, 
Aufenthaltsort: Prenzlau, Gewerbe: über. Amts 
mann, jegt Kommiffionair, Alter: 44 Sahre, 
Größe: 5 Fuß 5 Zoll, Haare: ſchwarzbraun (grau 
melirt), Stien: frei, Augen: Blau, Augenbrauen: 
ſchwarjbraun, Naſe und Mund: proportionitt, 
Zähne: gut, Kinn: rund, Geficht: voll, länglich, 


. Sf ſichtsfarbe: gefund, Stätun: robuſt. 


Steckbriefs⸗Erledigung. 
Der Handarbeiter reſp. Dachbeferfchefing Gott⸗ 
feied Kempel von bier, auf welchen wir im Oeffents 


iichen Anzeiger ( 2) zum 2öften Stüd des 


Amtsblatts ber Königl. Regierung zu Potsdam 
unterm 24. Inni b. 3. aufmerffam machten, iſt 
ingroifchen ermittelt und darum ber besfallfige 
Stedbrief erlofchen. 
Beelig, den 2, —— 1845. 
Magiftrat. 


Befonntmadhung. 
Holjverfteigerung zur freien Eoncurrenz. . 
Aus dem Neubrüder Forſtreviere follen von 
den trodfenen Borräthen bes laufenden Wirthſchafts⸗ 
jahres nachftehenb fpecificirte Brennhölger, als: 

1. Belauf Schwarzheide: 

964 Klafter Eichen-Scheit, 444 Klafter Eichen⸗ 
af, \e Klofter Birken-Scyzit, 61 Klafter Birken- 
Ar, 364 Klafter Eiern» Scheit, 713 Klafter Ellern⸗ 
af, 19, Klafter Eindens Scheif, 293 Klafter Linden⸗ 
Aſt, 883 Klafter Kiefern» Scheit, 187 Klafter Kie 
fern⸗ Aſt. 

2. Belauf Jacobsborf IL: 

4 Klafter Eichen-Scheit, 121 Klafter Eichen⸗ 
AR, 20 Mafter Birfen-Scheit, 1 Klafter Bitken⸗ 
af, 111 Ar Kiefern-Scheit und 15 Klafter 


Kiefern⸗ 


Bi A Jacobsdorf . 
Llafter Birken» Scheit, 16 Klafter Birken⸗ 
an, 7 Klafter Ellern⸗ Scheit. 


soo 


4 Belanf Alt⸗Golm V.: - 

88 Klaftet Elern-Scheit, 45 Klafter Ellern⸗ 
An, 42,5 Klafter Kiefern-Scheit, 194 Klafter 
Kiefern-Aft, 404 Klafter dergl. gefp. Durchforſt.⸗ 
Aſt und 40 Klafter dergl. Stod. 

5. Belauf Ult-Golm VL: 

674 Klafter Kiefern gefp., 234 dergl. ungefp. 
Durdjforft.- AR und 2053 Klafter Kiefern» Stod. 
6. Belauf Biegenbrüd: 

74 Klafter Eichen-Scheit, 312 Klafter Birken⸗ 
Sceit, 1184 Klafter Kiefern» Scheit, 28 Klafter 
Kiefern-Aft, und außerdem 

7. für Rechnung ber Könige. Kanal-Bau- 
Verwaltung einige Klaftern Eichen- und. Kiefern⸗ 
Brennhol; — in termino 

den 23. Oftober d. I. 
im Gafthofe zu den Drei Kronen in Fürſtenwalde 
im Wege ber Licitation öffentlich an ben Meift- 
‚bietenden verkauft, wozu Kaufluflige an dem ge- 
dachten Tage, Vormittags um 10 Uhr, hiermit ein⸗ 
geladen werben. 

Bemerkt wird hierbei, daß ber vierte Theil der 
Kaufgelber, und wenn biefer weniger als 50 Thlr. 
beträgt, mindefteng biefe Summe an den anweſen⸗ 
ben Heren Forſtkaſſen⸗ Rendanten ſogleich im Ter⸗ 
mine gezahlt werden muß, daß fämmtliche Hölzer 
in unmittelbarer Nähe oder wenigſtens fehr geringer 
Entfernung von den Berfchiffungs- Ablagen an der 
Spree und bem Friedrich-Wilhelms- Kanale_be 
findlich find, und daß ſolche 8 Tage vor dem Ter⸗ 

- mine von den betreffenden Forſtſchutzbeamten, auf 
Berlangen, werben vorgezeigt werben. 

Neubrüc, den 20. September 1845. 

Der König. Oberförfter Eyber. 


J Bekanntmachung. 

Der Brauer Schneider beabſichtigt, auf dem 
Grundſtücke Deſſauer Straße Nr. 25 eine Bier⸗ 
brauerei anzulegen. 

Nach Vorfchrift des H 29 ber Allgemeinen 
Gewerbe-Orbnung vom 17. Januar d. I. werden 
diejenigen, welche ſich durch diefe Anlage beein- 
trächtigt glauben, aufgefordert, ihre Einwendungen 
binnen vier Wochen prächufioifcher Friſt bei dem 
Polizei-Präfibium anzumelden und zu befcheinigen. 

Berlin, den 16. Septeniber 184. 

Königliches Polizei Präfidium. 





Fol. 25 verzeichnet ift, (ol im Termin 


-Belanntmuhung 
Die deren: . 
Kammerherr von Arnim auf Sudow un) 
Kittmeifter von Arnim auf Alt» Zemmn 
haben bem unterzeichneten Kuratorio ihr Mulde 
den aus dem Sparkaffen-Berein für ben Templin 
Kreis als Garanten angemeldet, und treten de 
felben alfo zufolge der Beftimmung des Statuts, — 
ein halbes Jahr nach dem Erfcheinen „biefer ie 
fanntmachung in -den Öffentlichen Blättern au 
ihrer Verbindlichkeit. 
Templin, ben 1. September 1845. 
Das: Kuratorium ber Sparkaffe für den Tem 
pliner Kreis. . 
v. Haas. Walter. Gr. v. Salbern-Alint. 
Landrat. von Arnim. 


Publikandum. 
Gemãß hoher Verfügung ſollen mehren jı 
Kriegs jwecken nicht brauchbare Train-Gefchirfüdt, 


- Deichfelpfähle mit Eifenbefchlag, fo wie auch mt 


tere Efeine Feldſchmieden mit Feuerheerd, Bl 
balg, Amboß, Sperehorn, Hammer, kleine gran 
zangen, welche befonders für Fleine Beunsärheier 
fehr.gut zu gebrauchen find, und noch am Let 
pete mit Banderoffe u. f. mw. ” 
am 3. Oftober d. 3., Vormittags 9 hr, 
in dem Königl. Trains Depot - Gebäude ju 
im Wege der Auktion verkauft werden. 
Königl, Train= Depot. 


Nothwendiger Verkauf 
Zur Aufhebung der Gemeinfchaft. 
Das Königl. Land und Stabtgericht zu kene. 
den 11. Auguft 1845. , 
Die den Philipp Meyer- und acc en" 
Cohnfchen Erben gehörigen brei Bindgärtmn 5 
der Eleinen Wiefe hierfelbft, abgefdhägt Id 4 
37 Thle. 29 Sgr. 7 Pf. zufolge der, neh R 
bedingungen in der Regiftratur einzufehenden Am 
ſollen 
am 30. Dezember d. J., Vormittags 11 um, 
in hieſiger Gerichtsſtube fubhaftirt werden. 


Subhaftationg- Patent 
Das im Dorfe Rlein- Schaum, } Bela 7 
bier entfernt belegene, bem Carl Friedrich Be 
gehörige Bauergut, welches gerichtlich — 
Sot. abgefchägt uhb im Oypothelen buche 


den 2. Januar 1846, V 17 


an orbentlicher Gerichtöftelle in nothwendiger Sub» 
bafkıtion öffentlich meiftbietend verkauft werden. 
" Rare und Hhpothekenfchein find im unferer 
Regiftratar einzufehen. ' 
Storkow, den 29. Augur 1845. 
Königl. Preuß. Lande und Stabtgericht. 


Nothwendiger Verkauf. 
Land⸗ und Stabtgericht zu Neuftadt-Ebers- 
wwalde, den 26. Yuguft 1845. \ 
Das zu Klobbide, im Kreis Ober-Barnim 
geleaen, Nr. 11 des Hypothekenbuchs verzeichnete 
foniftengut der Witte Brigfom und ben 
fieben Geſchwiſtern Britzkow gehörig, abgeſchätzt 
auf 4250 Thlr. 24 Sgr. zufolge ber, nebſt Hypo— 
thefenfchein unb Bebingungen im Hten Gefchäftss” 
büreau einzufehenben Tare, gi 
am 21. November 1845, Vormittags. 11 Uhr, - 
im Serichtehaufe an ben Meiftbietenden verkauft 
werden. ‘ . 


Subhafationg- Patent. 

Das in biefiger Stadt, Kirchgaffe Nr: 20, bele- 
gene, im Hypothefenbuche Vol. III 01.379 verzeich- 
nete, der verehelichten Schleufenmeifter Knoefchke 
gehörige Wohnhaus nebft Stall, fol im Termin 

den 39. Dezember d. 3., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle in nothwendiger Sub⸗ 
haſtation meiftbietend verkauft werden. Das Grund» 
ftück iſt gerichtlich auf 407 Thlr. 5 Ser. 2 Pf. ab- 
gefhägt. Tare und Hypothekenſchein find in uns 


- ferer Regiftratur einzufehen. 


Storfow, den 30. Auguft 1845. 
Königl. Preuß. Land» und Stadtgericht. 


Subhaftationg - Patent. 

. Nothwendiger Berfauf. 
kand⸗ u. Stadtgericht Storkow, ben 30. Auguft 1845. 

Das au Friebersborf gelegene, ‚im Hypotheken⸗ 
buche Bol. VII Fol. 31 eingetragene Doppelbauer- 
gut fammt Pertinenzien, abgefchägt auf 5619 Thlr. 
— gr. 10 Pf.» nacdy einer frühern Tare aber zu 
1761 Thle. 11 Sgr. 8 Pf. geroürdigt, foll wegen 
nicht erfolgter Belegung ber Kaufgelber 

am 7. April 1846, Vormittags 11 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtsftelle hierfelbft anderweit 
öffentlich verkauft werben. . 

Die Tare und ber Hypothekenſchein find in 


unſerer Regifiratur einzufehen. 


Nothwendiger Bertauf. 
Land⸗ und GStadtgericht zu Luckenwalde, den 
9. September 1845. ' 
Das zum Nachlaffe des Webers Johann Auguft 
Brüning gehörige, in der Stadt Zinna Rt. 158 be⸗ 
Tegene Haus nebft Zubehör, abgefchägt auf EU Tyhlr. 
16 Sgr. 8 Pf. zufolge der, nebft Hypothekenſchein 
in der Regifiratur“einzufehenbden Tare, Toll 
am 30. Dezember d. 3., Vormittags 11 Uhr, 
hierſelbſt ſubhaſtirt werden. Ale unbekauuten Reals 
prätendenten werden aufgeboten, fich bei Vermeidung 
der Prächufion fpätefteng in diefem Termine zu melben. 


Nothwendiger Verkauf. 
Folgende, zum Rachlaffe des Tuchmachermeis 
fer Carl Friedrich Arnold gehörige Grundfüde: 
1) das in der’ Kloſterſtraße Nr. 6 belegene Mittels 
wohnhaus nebft dergleichen Luchkavel, abges 
— auf 462 Thlr. 26 Sr. 6 Pf., 
2) drei Rüden Weinbergsader, tarirt auf 83 Thlr. 
20 Sgr., follen 
am 29. Dezember d. J., Vormittags 10 Uhr, 
an biefiger Gerichtsſtelle fubhaſtirt werten. 
. Xare und Hhpothefenfchein find in unferer Res 
giftratur einzufehen. 
Beeskow, den 15. September 1845. 
Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht. 


Nothwendige Subhaftation. 

Der unter unferer Gerichtsbarkeit belegene, 
Nr. 1 Fol. 1 Bol. III des Hypothekenbuchs ein⸗ 
getragene, vormals zum Rittergute Langerwiſch⸗ 
Schönhagen gehörig gervefene, angeblich 136 Mor- 
gen 2 Ruthen enthaltende vierte Antheil an ber, 
in der Oftpriegnig unweit Meenburg befindlichen 
wüſten Feldmark Struck Jülitz, grenzend gegen 
Norden an die Feldmark Grabow und Frehne, 
gegen Oſten and Gut Meyenburg, gegen Süden 
ang Gut Gerdshagen und gegen Welten an bie 
Stadt Meyenburg, ein jetziges Ader-, Wieſen⸗ und 
Holzrevier, gehörig den fieben von Flothorsfchen 
Kindern zu Althoff im Mecklenburg⸗ Schwerinfchen, 
gerichtlich abgefchägt zu 2543 Thlr. 14 Ser. 2 Pf., 
fol auf Antrag der großjährigen Gefchtwifter und 
vefp. der Vormünder der Minderjährigen, 

am 23. Dezember d. 3., 
Vormittags 11 Uhr und. Nachmittags) 3 Uhr, 

in ber Gerichtöftube zu Langerwiſche bei Pritzwalk 


an den Meiftbietenden verfauft werben, und ters 


den Kanfiufige dazu mit dem Bewerkes worgelaben, . 


daß die Tore und die Bedingungen an Werfeltagen 
in der Wohnung des Juſtitiarius zu Wittod eins- 
geſehen werden könuen. 

Alle etwanige Realprätendenten, werben zum 
Tavenise unter der Bertvarnung witvorgeladen, daß 
kei ihrem, Ausbleiben fie. mit ihren Anfprüchen 
‚ausgefchloffen werben füllen. -. 

Wittßock, den 16. September 1845. 


Das Kömigfehe Patrimonialgericht über Langerreifche: , 


Land - und Stabtgericht Oranienburg, ben 
17. September 1845. ’ 

Folgende, zur Verlaffenfchaft der Ehefrau bes 
Lehrens Schwenke, vormaligen Wittwe bed 
Schusidtmeifters Lindemann gehörigen, Bol. I 
Nr. 92 des Hvpothekenbuchs von der Stadt Ora⸗ 
nienburg aufgeführten Grundftüde: 

a) ein in ber Havelftraße belegenes Wohnhaus 
nebft Hofgebäuden und Garten, tarirt zu 
93 Thlr. 9 Ser. 5 Pf, 

b) eine. Wiefe im Lehnitzer Felde von etwa 
54. Morgen, taxirt zu 486 Thlr. 20 Set., 

ſollen Theilungshalber, einzeln, im Wege der noths 
wendigen Subhaſtation in dem auf J 

den 30. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, 
im Gerichtshaufe anftehenden Termin verkauft. 
toerden. - ' 


Noshwendige Subhaffation 
Königl. Land- und Studtgericht zu Belzig. 
Das, Vol. 6 Nr. 280 Pog. A65 des Hypo⸗ 
hekenbuchs von Niemegk verzeichnete, vor dem 

ittenberger Thore bafelbft beisgene Kampf⸗ 
benfelfche Haus nebft Stall, auf 98 Thlr. 12 Sgr. 
BP. abgefhäst, ſoll nicht ain 8. Oktober, fondern 
. au 28. November 1845,. Vormittag 9 Uhr, . 
verkauft werben. Die unbefanten Renlberech 
ten werden zum Termin bei Bermeidung der 
luſion vorgeladen. Taxe und Hüpothefenfchein 
liegen zur Cinſicht in der Regiſtratur vor. 








J— Ziegelei Berbanf. . 
Der ‚Hear Ziegeleibafiger. Zohemm  Chrifuh 
Redling in’ Werber hei Potsdam beabfichrigt 
feine, auf ben Feldmarfen der. Stadt Werder un 
des Dorfes Glindow, am ſchiffbaren, mit ber Hadel 
in Verbindung flebenben Glindomer See und br 
Shauffee von Potsdam nach Brandenburg, belegenen 
Ziegeleigrundftüde aus fyeicr Hand zu verkaufen. 
Im Muftrage beffelben habe ich deshalb einen er: 
min, zur Abgabe von ‚Geboten, auf 
den 8. Oktober d. J., Nachmittags um 2 Uhr, 
im Gafhofe zur Goldenen Kugel bei Werder ur 
berausmt, zu welchem ich ‚hierdurch Kaufluſtige mi 
dem ergebenftien Bemerfen- einlade,. baß bei. einm 
annehmlichen Gebote der Kaufkontrakt fogleich ab: 
geſchloſſen werden und die Uebergabe..erfolgen kam. 
Die erfaufsbebingungen n werben in Are u 
mine bekannt gemacht werben, unb Fönpen hi 
u. veräußernden —E bis dahin li a 
ugenfchein genommen werden. Diefe haben, mit 
Einfchluß des dazu gehörigen Erdeberges, dd Ce 
parationslandes und einer Wieſe, einen flächen⸗ 
inhaft von circa 40 Morgen, und befindet fih 
darauf ein einftöciges Wohnhaus von 5. Fenfem 
Front, eine Scheune nebft Viehſtällen, am Orr 
ofen zu 70,000 Drauerfteinen, zwei Tro 
und drei Sümpfe. Die Ziegelei it in Ihhften 
Betriebe, und find die "Ziegelgi-Utenfifien in au 
reichender Menge und guter Befchaflenheit, vorhur 
den. Potsdam, den 16. Sertember 1845. 
“ ello 
Juſtiz⸗ Konmiffarius und Notarius. 





Anzeige 
Sein. Lager von Königsberger Reinhanflogr, 
Schnitt- und Pashanf gu Preifen, gu welchen ft 
jeßt. von Königeberg nicht zu beziehen find, fo 1t 
fein Lager von taffinirtem und rohem Südſeethtu 
auf Original» Gebinden und abgeftochen, und Br 
ger Feherthran empfiehlt zu den biltigften Preifer 
Fr Kufchke, in Brandenburg. 


Bafie Bartoffsigäcge zu um Gödfn 
ife bei j fi . tto in 
Preiſe ei jeden Quantum 2m ae 


voee 


Deffentlicher Anzeiger 


zum AOften Stück des Amtsblatts 
der Koͤniglichen Regierung in Potsbam und der Stadt Berlin. 





Den 3. Dftober 1845. 





* Dem Schneidermeiſter Karl Herrmann zu 
York iR unter dem 18. September 1845 ein 
jatent 
auf eine durch Zeichnungen und Befchreibung 
erläuterte Vorrichtung zum Maßnehmen und 
Zufchneiden von Kleibungsfücken, fo weit dies 
felbe für neu und eigenthumlich anerfannt ift, 
auf acht Zahre, von jenem Tage an gerechnet, 
und für den Umfang bes Preußifchen Staats er- 
theilt worden. 


?° Dem Julien Telle zu Bonn ift unter dem 

23. September 1845 ein Einführungs - Patent 
auf eine für neu und eigenthümlich erachtete 
Vorrichtung zur Anfertigung von Typen für 
den Buchdrud auf kaltem Wege, in ber durch 
Zeichnung und Befchreibung nachgewieſenen 
Zufemmenfegung, 

anf fechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 

und für den Umfang des Preußifchen Staats er- 

theilt worden. 


° Dem Papier-Fabrifanten Prosper Piette zu 
Bedingen, im Regierungsbezirfe Trier, ift unter 
dem 23. September 1845 ein Patent 
auf ein durch Zeichnung und Befchreisung 
erläutertes Verfahren zur Reinigung des Pas 
vierzeuges, fo weit ſolches für neu und eigen« 
thümlic) erachtet worben, 
auf ſechs Jahre, vom jenem Tage an gerechnet, 
und für den Umfang des Preußifchen Staats ers 
theilt worden. 


Stedbriefe 
* Der Tuchfcheerergefelle Karl Chriſtian Hausfeld, 
welcher mehrmals twegen Bettelns beftraft worden, 
iR am 15.5. M. aus ber ſtädtiſchen Armenanſtalt 
heimlich entroichen “und wird fich wahrſcheinlich 
bettelnd und vagabondirend umbertreiben. Indem 
wit das Signalement beffelben beifügen, erfuchen 
wir ergebenft, ihn, wo er fich betreten laſſen follte, 


zu verhaften und“ mittelt Transports hierher zu 
fenden. Neu-Ruppin, den 21. September 1845. 
Der Mogifirat. 

Signalement. Namen: Karl Chriftian 
Haugfeld, Stand: Tuchfcheerergefelle, Geburts- 
und Wohnort: Neu-Ruppin, Religion: evange- 
liſch, Alter: 42 Jahre,” Größe: 5 Fuß 2 Zoll, 
Haare: blond, Stirn: bebedft, Augenbrauen: blond 
und ſtark, Augen: grau, Nafe und Mund: gewöhn⸗ 
lich, Zähne: vollftändig, Bart: blond, ſchwach, 
Kinn und Geficht: rund, Gefichtsfarbe: gefund, 
Statur: mittel. Befondere Kennzeichen fehlen. 

Bekleidet war berfelbe mit einer blauen Tuch⸗ 
müße, einem dunfelgrünen Quchüberrod, einer 
ſchwarzen Tuchweſte, einem Paar blauen Hofen 
und einem Paar Haföftiefeln. 


*° Dem Müblenknappen Gottlob Fritſche aus 
Stoljenhayen bei Schönewalbe und Herzberg foll 
ein Königl. Eammergerichtliches Erfenntniß vom 
17. April 1845, in hier ſchwebender Unterfuchungs- 
ſache wider ihn, den Gottlob Kritfche, publicirt 
werden; bderfelbe hat feinen Geburtsort Stolzen- 
Hayn, auch feinen legten Aufenthaltsort Kurzlipes 
dorf, verlafen, ohne daß e8 gelungen wäre, ben= 
felben zu ermitteln. Ale Gerichtss und Polizeis 
behörden werben aufgefordert und gebeten, ung, 
wenn ihnen ber Aufenthaltsort bes genannten 
Fritſche befannt wird, hierüber Eoftenfrei Nach⸗ 
richt zugehen zu laffen, da der ꝛc. Fritſche un⸗ 

vermögend iſt. 

Jüterbogk, den 26. September 1845. - * 

Das Königl. Land» und Stadtgericht. 


Stedbriefs- Erledigung. 
® Der von uns hinter ben Tuchfcheerergefellen 
Friedrich Wilhelm Roeper, genannt Werner, 
aus Neu-Ruppin erlaffene Stedbrief vom 15. 
Auguft 1845 ift erledigt. 
Alt-Ruppin, den 23. September. 1845. 
Königl; Land⸗ und: Stadtgericht: 








Pen 


BDefanntmahung 
° Mit Genehmigung der Königl. Regierung zu 
Potsdam ift ber diesjährige biefige Herbſtmarkt 
vom Sonnabend den 25. Dftober d. J. auf 
Montag den 27. Oftober d. I. 

verlegt worden, wovon das betheiligte Publikum 
bierdurch in Kenntniß gefegt wird. 

Alt-Fandeberg, den 9. September 1845. 

Der Magiftrat. 


Befanntmadhung. 
Die Lieferung von circa: 
16 Gentner Talglichten, 
120 Centner raffinirtes Rüböl, 
50 Pfund Dochtgarn und 
900 Ellen Dochtband 
für die hiefigen Königlichen Garnifon- und Laza⸗ 
reth⸗ Anftalten pro 1846 fol im Wege einer Lici- 
tation dem Mindeffordernden übertragen werben. 
Es if hierzu in unferem Geſchäftslokale, Breite 
Straße Nr. 29, ein Termin auf 
den 7. Dftober d. J., Vormittags um 10 Uhr, 
anberaumt worden, wozu Lieferungs- Unternehmer 
mit dem Bemerfen eingeladen werben, daß die des⸗ 
falifigen Bedingungen täglich bei ung eingefehen 
toerben fönnen. 
Potsdam, den 15. September 1845. 
Königl. Garnifon - Verwaltung. 


Befanntmahung. 

Der Rittmeifter von Bredow auf Senske 
beabfichtigt zur Entwäfferung des Sensker Hüs 
tungs- Luchs eine Waffer- Schnecdtmühle anzulegen. 

In Gemäßheit der $$ 29 und 34 des Geſetzes 
vom 17. Januar d. 3. wird ſolches mit der Aufs 
forderung gu öffentlichen Kenntniß gebracht, bin⸗ 
nen vier Wochen, vom Tage ber Ausgabe des 
Amtsblatts, etroanige Einwendungen gegen die bes 


abfichtigte Anlage bei dem unterzeichneten Lands - 


rathe anzubringen und zu begründen. Spätere 
Einwendungen, welche nicht privatrechtlicher Na⸗ 
tur find, bleiben unberüdfichtigt. 
Rathenow, den 18. September 1845. 
Königl. Landrath. von Brebom. 


Befanntmadhung. 

Der Mühlenbefiger Puhlmann zu Berlin, 
als Vefiger der Waffer- und Windmühle zu Mogen, 
beabfichtigt dag in feinem Wirthſchaftshauſe das 
ſelbſt befindliche Mühlenwerk aus bemfelben zu 
entfernen, und in ein gegenüber auf der andern 


Seite des Mühlengrabens zu errichtenbed Gebänt 
zu verlegen, auch außer dem bereits vorhanbene 
Mahlgange noch einen Spisgang, zwei Delfes 
pfen und zwei Delpreffen anzulegen, ohne jebot 
bie Lage der Arche und des Fuchbaums zu ver 
ändern. 

Mit Bezug auf den $ 29 der Allgemeinen & 
werbe- Ordnung vom 17. Januar d. I. wird ba 
Vorhaben des ıc. Puhlmann hierdurch zur ü 
fentlihen Kenntniß gebracht, und werben alle ix 
jenigen, welche ein begründetes Widerfprucheret 
gegen biefe Anlage zu haben vermeinen, bie 
aufgefordert, ihre desfaliſigen Einwen ba 
nen vier Wochen präcluftoifcher Frift beim unten 
geichneten Amte anzubringen. 

Zoffen, ben 24. September 1845. 

Königl, Rentamt. 


Befanntmahung. 

Der Adergutbefiger Gottfried Regen beet 
ſichtigt in feinem, auf der Großfr bierfelbi 
sub Nr. 14 belegenen Wohnhaufe, eine Bir 
brauerei anzulegen. 

In Gemäßheit des H 29 der Allgemeinen Ger 
werbe-Drbnung vom 17. Januar d. 3. wird bied 
Vorhaben mit dem Bemerken zur öffentlicen Keunt- 
niß gebracht, daß Einwendungen dagegen dinna 
einer prächufivifchen Friſt von vier Wochen bes 
unterzeichneten Magifirate anzuzeigen und näbe 
zu begründen find. 

Niemegk, ben 28. September 1845. 

Der Magiftrat. 


Befanntmadhung. 

Das zur Kaufmann Henidefchen Comcnk 
maſſe gehörige Waarenlager, befiehenb in Eiſen 
Wein, Schnitt- und Material-Waaren umd va 
bebeutendem Umfange, fol in Partien, z. 8. ii 
Eifen in 1—A Gentnern, der Wein in 6— 12 Fu 
ſchen, refp. in Fäffern zc., öffentlich an ben Meifbir 
tenden, im Kaufmann Henidefchen Haufe bierfelbt, 

am 9. Oktober d. J., früh 8 Uhr 
und ben folgenden Tagen, gegen baare Zahlım 
verkauft werben. 

Es folgen nach einander: Schnittwaaren, — 
Materialwaaren, — Wein, — Tabad, — Kurje 
Woaren, — Bänder, — Eifen. 

Beljig, den 24. September 1845. 

Königl, Land⸗ und Stabtgericht, 








Proclama 

Auf dem im Dorfe Alt-Grimnig befegenen, 
dem Wilhelm Bei zugehörigen, und im Hypo— 
thefenbuche suh Nr. 27 verzeichneten Bübnergute 
ftehen Rubr. III Nr. 1 eingetragen: 

90 Thlr. an ben Kaufmann Putfch ex obli- 

gatione vom Mart. 1786. 
Der Büdner Beiß behauptet, daß biefe Poft Tängft 
getilgt fei, und hat dag öffentliche Aufgebot Behufs 
Löfchung berfelben nachgefucht. 

Wir haben deshalb zur Anmeldung etrvaniger 
Anfprüche einen Termin auf 

den 29. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, 

in biefiger Gerichtöftube anberaumt, zu welchem 
ber eingetragene Gläubiger oder beffen Erben, 
Gefftonarien, ober die fonft in feine Rechte getre- 
ten find, hierdurch unter der Vertvarnung vorge- 
laden werben, daß bie Außenbleibenden mit ihren 
etwanigen Anfprüchen auf die aufgebotene Poft prä- 
cludirt, ihnen deshalb ein ewiges Stilfchweigen 
auferfegt und bie Port im Hypothekenbuche ges 
löſcht werden wird. 

Joachimsthal, den 12. September 1845. 
Königl. Schulamtsgericht. \ 


Nothbwendiger Berfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 3. April 1845. 

ö Das bierfelbft in der Marfgrafenftraße Nr. 43 
befegene Grundſtück ber Gebrüder Schüß, gericht 
lich abgeſchätzt zu 23,333 Thlr. 9 Sgr. 2 Pf., fol 

! am 11. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in ber Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 7. Mai 1845. 
Das Blumenftraße Nr. 66 belegene Böttcher⸗ 
meiſter Wilhelm Guftao Schmibtfche Grundſtück, 
« gerichtlich abgefchätzt zu 1462 Thlr. 23 Sgr. fol 
! am 21. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
| an der Gerichteftele fubhaftirt werden. Tare und 
Oyyothelenſchein ſind in der Regiſtratur einzuſehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabdtgericht zu Berlin, den 2. Juni 1845. 
Die Deffauer Straße Nr. 10 belegene Kam⸗ 

mergericht8-Ranzlit Schiedlerfche Bauftelle, ges 
richtlich abgefchägt zu 980 Thlr., fol 
am 18. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 


an ber Gerichtöfteffe fubhaftiet twerben. Taxe und 
Hyyothekenſchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


Rothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 14. Mai 1845. 
Das in der Wollanksſtraße Pr. 15 belegene, 

noch im Rohbau befindliche Kunftfche Grund- 
füd, gerichtlich abgefchägt zu 5656 Thlr., fol 
am 6. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, . 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werben. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


. Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 13. Juni 1845. 
Das Cöthener Straße Nr. Ib belegene Parti- 
culier Anaderfche Grundffück, gerichtlich abges 
fhäßt zu 12,983 Thle. 6 Ser. 6 Pf., foll 
am 27. Februar 1846, Vormittags I1 Uhr, 
an ber Gerichtsftelle fubhaflirt werben. Taxe und 
Hüpothefenfchein find in ber Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, ben 27. Juni 1845. 
Das in ber Pallifabenfirafie belegene Tifchler- 

meiſter Albrech iſche Grundftüd, gerichtlich abge- 
ſchaͤtzt zu 18,758 Thle. 3 Sgr. 44 Pf., fol 
am 6. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 

an ber Gerichtsftelle fubhaftirt werden. Taxe und 

Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 8. Auguft 1845. 
Die, Bernburger Straße Nr. 8 belegene Kauf- 
mann Georg Bandowſche leere Bauftelle, gericht- 
lich abgefhägt zu 1286 Thlr. 20 Sgr., fol 
am 8. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hppothefenfchein find in ber Regiftratur einzufehen. 
. Nothwendiger Berkauf. * 
Stadtgericht zu Berlin, den 9. Auguſt 1845. 
Das vor dem Schönhauſer Thor an der Chauſſee 
rechter Hand, jenſeits des neuen Kommunikations⸗ 
Weges belegene Stömerfche Stück Aderland, ge 
richtlich abgefchägt zu 200 Thlr., fol 
am 12. Dezember 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsftelle fubhaflirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in ber Regiftratur einzufehen, 





Rothwendiger Berkauf 
Stadtgericht zu Berlin, ben 12. Auguft 1845. 

Das bierfelbft in der Cöthener Straße Nr. 23 
belegene Grundftüd des Particnlierd Johann Cas⸗ 
par Anader, gerichtlich abgefchägt zu 1306 Thlr. 
20 Sgr., fol - 

am 5. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsftelle fubhaftirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 12. Auguft 1845. 
Die, Bernburger Straße Nr. 7 belegene Kauf 
mann Georg Bandowſche Icere Bauftelle, gericht- 
lich abgeſchaͤtzt zu 1306 Thlr. 20 Ser., foll 
am 12. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsftelfe fubhaftirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regifiratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 14. Auguſt 1845. 
Das an der Königemauer Nr. 20 belegene 
Schögfche Grundftüd, gerichtlich abgefhägt zu 
836 Thlr. 28 Ser. 6 Pf., foll 
am 15. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 


an der Gerichtsſtelle fubhäftirt werden. Tare und . 


Hypothekenfchein find in der Regifiratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 20. Auguft 1845. 

Das, Stalifchreiberfiraße Nr. 38 belegene 
Korbmacher Schulzefche Grundftüd, gerichtlich 
abgefhäßt zu 2463 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf., foll 
Theilungshalber 

am 19. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsftelfe fubhaftirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 15. September 1845. 
‚>. Die bierfelbft in der Cöthener Straße belegene 
Bauftelle des Baumeifterd Guſtav Eduard Tooff, 
gerichtlich abgeſchätzt zu 1433 The. 10 Sgr., foll 
Schuldenhalber 

am 22. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsftelle ſubhaſtirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufeben. 

Der dem Aufenthalt nach unbefannte Kaufe 
mann Garl Ludwig Werner Schneider wird 
hierdurch öffentlich vorgeladen. 





Notbwendiger Berfauf. 

Königl. Landgericht zu Berlin, den 25. Aprik 3845. 

Das dem Rittergutsbefiger Ferdinaub Heiurich 
Säger gehörige, in der Potsdamer Straße Ar. 39 
belegene, und im Hypothekenbuche von Alt⸗Schẽ· 
neberg Bol. III Nr. 156 verzeichnete Grunbküd, 
abgefhägt auf 7265 Thlr. B.Sgr. zufolge ber, 
nebft Hppothefenfchein in dem Ilten Büreas ein 
zuſehenden Tare, fol 

am 6. Novenber 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle, Zinnmerfiraße Ar. 2, 
fubhaftirt werden. . < 


Nothwendiger Verkauf. 

Königl. Landgericht zu Berlin, den 26. Auguf 1845 

Das dem Rentier Ferdinand Guſtav Krüger 
gehörige Grundſtück auf Alt-Schöneberger Felt 
marf, Potsdamer Strafe Nr. 86, abgefchägt af 
4295 Thlr. 29 Sgr. 3 Pf. zufolge der, nebk Hr 
pothefenfchein in dem Ilten Büreau einzufehenden 
Tare, foll 

am 8. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle, Zimmerfiraße Ar. 25, 
fubHaftirt werden. 


Subhaftationg- Proclama 
Dad an der Friedrih-MWilhelms- und Steiw 
ftraßen» Ede hierfelbft belegene und auf 7370 Thh. 
gerichtlich abgefchägte Wohnhaus, nebft Zubehe, 
des Gaſiwirths Klaus, foll in nothwendigt 
Subhaftation . 
am 15. November d. J., Vormittags IL Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftele öffentlich meikbieten: 
verfauft werden. Tare und Hypothefenfchein Fr 
nen von ben Kaufluftigen in unferer Negiftratur 
täglich eingefehen werben. 
Neu-Ruppin, ben 26. März 1845. 
Königl. Preuß. Stabtgericht 


Nothwendiger Berfauf. | 
Stadtgericht zu Wittſtock, den 25. Juni 1845. 
Das dem QTuchmachermeifter Bleihfein ar 
börige, im vierten hiefigen Stadtviertel in der Kt 
tenftraße Nr. 34°belegene, zu dem Werthe von 
645 Thlr. 8 Sgr. 23 Pf. abgefchägte Wohnkaus, 
ſoll am 6. November d. J., 
Vormittags 1 Uhr und Nachmittags 4 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhafirt rorrden. 
Tare und Hyyvothekenſchein find im der Meg 
firatur des Gerichts, einzufehen. 








Nothwendiger Verkauf. 

Land» und Stadtgericht zu Brandenburg a. d. H., 
ben 8. Zuli 1845. 

Das bi 
Nr. 393 belegene, Bol. 9 Fol. 397 des Hypo⸗ 
thekenbuchs eingetragene und dem Handelsmann 
©. Fifcher gehörige Grundftüd, gerichtlich abge- 
ſchätzt anf 241 Thir. 3 Ser. & Pf. zufolge ber, 
nebft Hhpothefenfchein und Kaufbedingungen in 
unferer Regiſtratur einzufehenden Tare, foll 

am 6. Novemb.v d. I., Bormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelfe vor dem Herrn Rand» 
und Stadtgerichtsrath Auguftin fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Berfauf. 
von Saldernfches Erbpachtägericht zu Abbendorf 
und Haverland. 

Der dem Koffäthen Friedrich, Wilhelm Schulz 
zu Abbendorf gehörige, dafelbft gelegene Koffäthene 
hof Nr. 19 des Hypothekenbuchs, abgefchätzt zufolge 
der, nebft Hhpothefenfchein und Bedingungen im 
der Regiftretur einzufehenden Tare auf 1421 Thlr. 
3 Sgr. A Pf, fol 

am 11. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Strasburg in ber Ufermarf, den 
18. Juli 1845. 

Daß hier in der Königeftrafe sub Nr. A63 be- 
legene Haus des Zimmermeifters Froelich, abges 
ſchätzt auf 1933 Chle. 26 Ser. 8 Pf. zufolge der, 
nebft Hyvothekenſchein in der Regiftratur einzufes 
henden Tare, fol 

am 11. November 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichteftelle fubhaftirt werden. 


. Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Prenzlau, den 21. Zuli 1845. 
Die im Dorfe Beenz bei Prenzlau befegenen, 
zum Nachlaffe des dort verftorbenen Gutsbeſitzers 
Theodor Retfchlag gehörigen, im Hypotheken⸗ 
buche von Beenz sub Nr. 4, 16, 21 und Al vers 
zeichneten Erbpachtsgrundftüce, kuefthe zuſammen 
einen Flächenraum von 329 Morgen 69 ARuthen 
enthalten, abgefchägt auf 11,272 Thlr. 8 Egr. 
9 Pf. zufolge der, nebft Hypothekenſchein und Be- 
dingungen in unferer Regiftratur einzufehenden Tare, 
follen am 14. Februar 1846, Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 
Alle unbefannten Realprätendenten werben aufs 


bft auf dem aftfläbtifchen Kiep sub 


geforbert, fich bei Vermeidung bee Bräckufion ode 
teſtens in biefem Termine zu melden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Land- und Stabtgericht Zoffen, ben 
22. Juli 1845. B 
Das ber Krügerfrau Charlotte Karoline Ba⸗ 
ffian, geb. Dochan gehörige, im Dorfe Jachzen⸗ 
brüd beiegene, im Hypothekenbuche Bol. 111 Pag. 
875 verzeichnete, auf 1268 Thlr. 18 Sagr. A Pf. 
gerichtlich abgefchätzte Kruggut fol Schuldenhalber 
im Termin 
den 20. November d. I., Vormittags 11 Uhr, 
an biefiger Gerichtsftätte fubhaftirt werben. 
. ZTare und Hypothekenſchein find täglich in uns 
ferer Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Königl. Stadtgericht Granfee, den 23. Jufi 1848. 
Rachftehende, zum Nachlaffe des hierfelbft vers 
ftorbenen Bäckermeiſters Johann Wapde gehöri 
gen, hierfelbft belegenen Grundftüde, als: 
1) ein Morgen Land am See, Nr. 1423 von 
172 DRuthen, tarirt 82 Thlr. 15 Ser., 
2) eine halbe Hufe Binnenland Nr. 42, tarirt 
976 Thle. 10 Ser. 
zufolge der, nebft Onpothefenfchein und Bedingun⸗ 
gen in der Regiftratur einzufehenden Tare, follen 
am 1. Rovember d. J., Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt werben. 





Nothbwendiger Verkauf. 

Land- und Stadigericht zu Zehdenick, den 
25. Juli 1845. 

Das zum Nachlaffe des Schiffers Wilhelm 
Eduard Tamm gehörige, zu Haft bei Zehdenick 
befegene Bübnergrundftüd nebſt Garten, adgeſchätzt 
auf 920 Thlr., ſoll 

am 6. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle fubhafirt werden. 

Tare, Hypothekenſchein und Kaufbedingungen 
können in der Regiſtratur eingefehen werden. 


Nothwendiger Berfauf. 

Gericht der Herrfchaft Purlig, den 2. Auguſt 1843. 

„Das zu Cütgendorf sub Nr. A belegene Zwei⸗ 
hüfnergut der Gefchroifter und Wittwe Müller, 
Bol. 1 Nr. 3 des Hyvothekenbuchs eingetragen, 
abgefhägt zu 3261 Thle. 7 Gyr. 6 Pf. zufolge 
der, nebft Hypothekenſchein im der Regiftratur ein⸗ 
zuſehenden Taxe, ſoll 


\ 


‚am 11. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
in ber Gerichtöftube zu Putlitz fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Juſtizamt Gramzow zu Prenzlau, den 
2. September 1845. 
Die dem Eigenthümer Martin Henning zu 


Gramjow zugehörigen Grundftüce, und zwar: 


1) bie im Dorfe Gramzow belegene, im dorti⸗ 
gen Hypothekenbuche Bol. II Fol. 121 ein 
getragene Büdnerftelle mit Zubehör, abgeſchätzt 
zu 1767 Thlr. 8 Ser. 6 Pf., 

2) die Erbpachtegerechtigkeit an 30 TRutben 
Galgenbergs-Ader, eingetragen im Hypothe⸗ 
kenbuche von Gramzow Bol. IV Fol. 169, 
abgefchägt zu 17 Thlr. 1 Sar. 8 Pf., follen 

am 9. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
in Gramzow an Gerichtöftelle dafelbft öffentlich 
fushaftirt werben. . 

Tare und Hypothefenfchein find in der Regi⸗ 
ftratur des Juſtizamts zu Prenzlau einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Land» und Stadtgericht zu gerit. 

Das in Friedrichsbof belenene, Bol. IV des 
Hüpothefenbuhs suh Nr. 252 verzeichnete, dem 
Dekonom Garl Ludwig Siegner gehörige Bors 
werk, abgefchätt auf 3072 Thlr. 26 Sgr. 3 Pf. ſoll 

am 9. Januar 1846, Vormittags 9 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelte fubhaftirt werden. 

Tare und Hhpothefenfchein liegen täglich in 
der Regiftratur zur Einficht vor. 

Beelig, ben 3. September 1845. 


Nothwendiger Verfauf. 
von Saldernfches Gericht zu Plattenburg, 


Das dem ehemaligen Schulgen Johann Chris’ 


floph Mahling gehörige, zu Saldernberg belegene 
Wohnhaus sub Nr. 12 des Hypothekenbuchs, ab- 
geſchätzt auf 850 Thlr. zufolge der, nebft Hypo⸗ 
thefenfchein in der Regiftratur einzufehenden Tare, 
fol am 13. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichteftelle ſubhaſtirt werden. 


Subhaftations- Patent. 
Nothwendiger Berfauf. 
Kimigl. Stadtgericht in Perleberg, den 8. Sept. 1845. 

Die dem Holzhändfer Ludwig Schad hierſelbſt 
gehörigen Grundftüde: 

a) dag auf dem St. Nicolais Kirchhofe im IIIten 

Bezirk sub Nr, 70 a belegene, Bol, IV 


Pag. 771 des neuen Hypotheckabeche un 
zeichnete Wohnhaus, 

b) das ebendafelbft sub Nr. 70 b belegen, 
Bol. XI Pag. 331 bes Hypothekenbuche in 
getragene Mohnhang, 

zuſammen abgefchäßt auf 667 Thlr. 27Sgr. 4% 
‚zufolge der, nebft Hypothekenſchein und Bebingn- 
gen in unferer Regiftratur einzufebenden Tops, ſola 
am 8. Januar 1846, 
Vormittags 11 bis Abende 6 Uhr, 
an hieſiger Gerichtäftelle fubhaftirt werden. 


Notbwendiger Verkauf. Theilungshalbt 

Königl. Land» und Stabrgericht zu Reufch 
Eberswalde, ben 13: September 1845. 

Daß zu Senftenhütte, im Angermünder ri | 
belegene, "im Hppothefenbuche unter Nr. 2 cr 
tragene Erbpachtd- Koloniſtengut ber ſieben Gr 
ſchwiſter Krieg, fol 

am 6. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle an den Meifbirte- 
den verkauft werden. , 

Der Reinertrag bed Grundſtücks von 62. 
8 Spr. 6 Pf. gewährt zu 5 Procent einen Zu 
werth von 1229 Thlr., und zu A Pro a 
Tarwerch von 1531 Thlr. 1 Ser. 3 Ku 
haftet ein Erbpochts- Canon von 25 Thlm. 1% 
11 Pf., welcher zu A Procent gerechnet ein de 
pital von 626 Thlr. 17 Sgr. I1 Pf. bat, k 
daß der Werth der Erbpachtögerechtigkeit u 5" 
cent veranfchlagt 602 Thlr. 12 Spr. I Pr # 
4 Procent 904 Thle. 13 Sgr. A Pf. beträgt. 





Nothmwendiger Berkauf 

König. Sand» und Stadegericht ZBriejen, da 
13. September 1845. , 

Das im Dorfe Alt-Leroin belegene, im br 
gen Hnpothefenbuche Pag. 131 Nr, 12 vereke 
nete, dem Eigenthümer Martin Prüver geh 
Grundftüd zufolge der, nebſt Hypothekenſchein 
unferer Regiftratur einzufehenden „Tore auf 768 
Thle. 20 Sor gerichtlich abgefhägt, fol St 
denhalber 

am 7. April 1846, Vormittags 11 Uhr, h 
an Die ee vor Herrn Jufin 
König fubhaftirt werben. 

A diefem Xermine werden die unbefannte 
Erben der verwittweten Superintendent Roddı 
Dorothea Charlotte, geb. Kraufe, zu Ri 
berg mit vorgeladen. 





Nothweubdiger Berkanf. 

von Zenafches Patrimonialgericht Coethen⸗ Fal- 
fenberg zu Frehenwalde an der Ober, den 15. Sep- 
tember 1845. B 

Die zum Nachlaffe des verfiorbenen Kaufs 
manus Carl Wilhelm Lippert gehörige, zwiſchen 
Freyenwalde an bee Oder und Falkenberg an ber 
Reuſtadt⸗ Freyenwalder Ehauffee belegene Papiers 
mühle nebft Zubehör, abgefchägt auf 2794 Thlr. 
8 Sgr. 11 Pf. zufolge der, nebf Hypothefenfchein 
in der Regiftcatur hierfelbft einzufehenden Tare, ſoll 

am 7. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle zu Coethen fubhaftirt 
werben. 


Proclama 

Die dem Arbeitsnann Iohann Chriftian Echt 
zugehörige Hausbauftelle in der Herrenftraße hier⸗ 
felöft, Vol. 1 Nr. 106 des Hypothekenbuchs, mit 
einem Garten, einer Land- und einer Gragkavel 
und zwei Weideabfindungs- Parcellen, abgefchägt 
auf 540 Thlr. 25 Sr. 2 Pf. zufolge der, nebft 
Kaufbedingungen und Hypothekenſchein in unferer 
Regiftratur einzufehenden Tare, fol 

am 10. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
am ordentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt werden. 

Alte unbekannte Realprätendenten werden aufs 
geboten, fich bei Vermeidung der Präcluſion im 
Termine zu melden, und bie bem Aufenthalte nach 
unbefannten Erben ber verehelichten Echt, geb. 
Reinede, werben hierdurch öffentlich vorgeladen. 

Zehdenick, den 15. September 1845. 

Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht. 


Nothbwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Lindow, den 16. September 1845. 
Die dem Schneidermeifter Johann Chriftian 
ifcher zu Rheinsberg gehörigen vereinigten 
ulgärten Nr. 2, 3 und A, tarirt 150 Thlr., 
follen nad) den, nebft der Tare einzufehenden Ver- 
Faufsbedingungen 
den 20. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
Schulbenhalber meiftbietend verkauft werben. 


Nothwendiger Verkauf. 
. Das Patrimonialgericht über Garzau, ben 
17. September 1845. 
Das zu Oarzau bei Strausberg belegene dienſt⸗ 
freie Schmidtfche Kofläthengut, abgefchätt auf 
887 Thlr. 20 Sgr, fol, da der Adjudicatar, Bauer 


Johann Friedrich Rehfeldt, die Kaufgelder nicht 
vollftändig belegt hat, . 
am 5. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
in der Gerichtsftube zu Garzau refubhaflirt werben. 
Tore und Hypothekenſchein find im Geſchäfts⸗ 
Tofale des Königl. Lands und Stadtgerichts zu 
Strausberg einzufehen. ’ 


Nothbwendiger Verkauf. 
Land- u, Stabtgericht zu Beelitz, den 17. Sept. 1845. 

Die Schneidermeifter Johann Friebrih Stahne- 
dorfffchen Nachlaßgrundftüce, ſämmtlich hier bes 
legen, und beftehend: 

a) aus dem Wohnhauſe Nr. 221 nebft Stallung, 
Hofraum, Garten und ben Kaveln auf der 
Muderhorft und dem Pechofenbufch, gefchägt 
zu 1386 Thle. 15 Spore. 9 Pf, 

b) einem vor bem Berliner Thore belegenem, 
Bol. V Nr. 338 des Hypothekenbuchs ver- 
zeichneten, 2 Magdeburger Morgen 25 Rus 
then großen und auf 150 Thle. gewürbdigten 
Aderftüce, 

c) der 1 Magdeburger Morgen 45 DRurhen 
großen, fogenannten Zuderroiefe, Bol: I des 
Hypothekenbuchs Nr. 66 vermerkt und auf 
110 Thlr. gewürdigt, 

d) dem auf dem Vorwerksacker belegenen, Bol. III 
sub Nr. 170 eingetragenen, 75 ARuthen gros 
gen und mit 43 Thlr. 10 Sgr. tarixten Fleck 
Landes, und 

e) dem 62 DRuthen großen, Bol. V Nr. 339 
im Hppothefenbuche verzeichneten, zu 83 Thir. 
10 Sgr. gewürdigten Siechenholjgarten, 

werben Theilungshalber 

am 8. Januar 1846, Vormittags 10 Uhr, 
auf biefiger Gerichtäftelle fubhaftirt. Taxe der . 
Srundftüde und Hypothefenfcheine können bei uns 
ferer Regiftratur in den Dienfiftunden eingefehen 
toerben. 

Zugleich wird der feinem Aufenthalt nach uns 
befannte Realgläubiger Friedrich Wilhelm Schrö« 
der zum anftehenden Bietungstermin hierdurch 
vorgeladen. . 

Befanntmahung. 
Freiwillige Subhaftation. 

Das hierfelbft in der Großen Strafe Nr. 40 
belegene Wohnhaus nebft Garten und Wiefe der 
Erben des QTuchmachermeifterd Johann Friedrich 
Stolgenhayn, abgefhägt auf SSH Thir. 20 Sgr., 
fon Theilungshalber . " 


am 5. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an biefiger Getichtsfielle ſubhaſtirt werden. 
Taxe und Hypothekenſchein können in der Res 
r eingeſehen werden. 
Dahme, den 18. September 1845. 
Königl. Preuß. Land- und Gtadtgericht. 


-Befanntmahung. 

Der auf den 16. Dftober d. 3. in Brüſſow 
um Verkauf des Tifchlermeifters Carl Friedrich 
Engelfchen Grundſtücks anſtehende Termin wird 
hierdurch - wiederum aufgehoben. 

Prenzlau, deu 26. September 1845. 

Königl. Juſtizamt Brüſſow. 


Vererbpachtung von Bauftellen. 

Sonnabend den 265. Oktober 1845, 2 Uhr, 
Heht mit Genehmigung ber Königl. Regierung zu 
Potsdam ein Termin im Pfarrhaufe zu Rüdersdorf 
bei Berlin zur Bererbpadytung von Bauftellen zu 
einem Morgen Größe an. Der Pfarrader, wel- 
her zroifchen dem Dorfe Rüdersdorf und dem 
Kalkgebirge Tiegt, iſt dazu äußerft günftig; ber 
BVerdienft in biefiger Gegend durch Bergbau und 
Schifffahrt gut. Im Termin wird ein Angeld von 
25 Thlen. für ben Morgen angezahlt. Die Erb- 
pacht fol nur in Geld geleiftet werden. Die 
Königl. Regierung bat das Bertätigungsrecht fich 
vorbehalten. 


Gaſthofs⸗Verkauf. 
Meinen im Dorfe Premslin, eine Meile von 
Perleberg, unmittelbar an ber Berlin⸗Hamburger 


Chauffee und Meile von da Berinchaubune 
Eifenbahn befegenen Gaſthof, welcher Eh ein 
blühenden Nahrung erfrewt, will ich, Familie: 
hältniffe halber, 

am 21. Dftober d. 3., —— — 
an Ort und Stelle aus freier Hand meifibiest 
verfaufm. Zu en gehören circa MR 
gen red. Iſter Klaſſe Ale und etwa A Bora 
Wieſen, außerdem Gertenland, Stallraum ik fa 
30 —40 Pferde vorhanden. 

Die Bedingungen find bei dem Gakulam 
Schulg zu Perleberg und bei mir einzufehe. 

Der Gaſwirth Schroeder zu Premiiz 


Naffe Kartoffelſtärke Kauft zum höce 
Pteiſe bei jedem Quantum I. W. Otto in Baia, 
Neue Roßfraße Rr.6 


Seit dem 20. Sevtember d. 3. wohne id a 
Werber bei Potsdam, 
Dr. Bilter, | 
praltiſcher Arzt, Wundarze und Geburtikeke. 


Brauereibefiger, 
bie fich ſchlennigft in portofreien Briefen m wi 
meuben wollen, können wir eine fehr m 
gende Mittheilung machen. 
Das landwirthſchaftliche In durie · 
Comtoir in Berlin, Grenabierſtraße #- » | 
(bei dere Münzftraße). 


Pr 
Deffentliher Anzeiger 


zum Alften Städ des Amtsblatts 
der- abnigtichen Regierung zu Potsdam nnd der Stadt Berlin. 


Den 10. Dftober 1845. 





“ Stedbriefe 

* Die nachfiehend näher bezeichnete unverehelichte 

jeberife Güttler aus eehnin. die öfter wegen 

tebftahlE und Vagabondirens mit Zuchthausftrafe 
xc. belegt und am 11. Juli d. 3. mittelft Reife 
Route nach Lehnin zurüdgeroiefen, hier aber am 
10. Auguft betroffen, mit Detention in der hieſigen 
Arbeits anſtalt beſtraft und endlich am 30. ejusd. 
unter ſtrenger Verwarnung wiederholt nach Lehnin 
aurüdgeriefen worden, iſt nach ber am 26. v. M. 
eingegangenen Benachrichtigung dort nicht einge⸗ 


troften. Da diefe gemeinfchäbliche Dirne fich vers 


mutblich wieder umbertreibt, fo werden fämmtliche 
reſp. Behörden auf diefelbe mit dem bienftergeben- 
ſten Erſuchen aufmerkfam gemacht, fie im Betre- 
fungsfalle dem Königl. Rent und Polizei-Amnte 
zu Lehnin gefälligſt mittelft Transports zuführen 
Taffen zu wollen. 

Potsdam, ben 1. Oktober 1845. . 
Königl. Polizei-Direktor, 
Regierungs-Rath von Kahlden⸗Normann. 

Signalement. Familienname : Güttler, 
Borname: Friederike, Geburts⸗ und Aufenthaltsort: 
Mofter Lehnin, —— evangeliſch, Alter: 22 
Jahre, Größe: Klein, Haare: braun, Stirn: frei, 
Augenbrauen ind Augen: braun, Rafe und Mund: 
mittel, Zähne: gut, Kinn und Gefichtöbildung: oval, 
Gehigtöfarbe: gefund, Geftalt: mittel. 


Der nachſtehend näher bezeichnete Uhrma 
gehllfe Gottfried Ebuard Pfalmer aus Ing 
gebürtig und erttangebbri, welcher fich heute früh 
Heimlich von bier entfernt hat, iſt dringend ver- 
bächtig, a eine goldene und eine 
Füberne Spinbeli ttvendet zu haben. Sämmt- 
liche Civil- und Viltairbeherten werben baher 
ganz ergebenft erfucht, auf denfelben Acht zu ha⸗ 
ben, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und an 
ung’ abliefern zu laffen. 

Dranienbung, N den 24. Auguſt 1848. 
" ’ Magiſtrat. 


Signalement. Religion: evangeliſch, aim: 
den 12. Dftober 1823 geboren, Größe: 5 $ı 
4300: Haare: ſchwarz, Stirn: flach, Augenbrauen: 
braun, Augen: braun, Nafe und Mund: propor- 
tionirt, Zähne: vol, Kinn: rund, Geficht? oval, 
Gefichtsfarbe: gefund, Statur: : Flat Beſondere 
Kennzeichen fehlen. 


*. Die nachftehend ſignaliſirte unverehelichte a 
helmine Charlotte Louiſe Riemer, welche 5 

en Abweichens von der Reifetour mit Ark 
befräfe worben, iſt geitreik befchränkter Reiferoute 
unterm 30. Augufi d. 3. in bie Heimath Sallmow 
bei Daber in Pommern gewieſen worden, bort 
aber, nach der Benachrichtigung ber Heimathsbe⸗ 
hörde bis jetzt nicht eingetroffen, daher wir auf 
biefelbe aufmerffam machen. 

Nauen, ben 25. September 1845. 

Der Mogiftrat. 

Signalement. Bor» und Zunamen: Wil⸗ 
helmine ‚Charlotte Louiſe Riemer, Geburts» und 
Wohnort: Sallmow, Religion: evangelifch, Alter: 
21 Jahre: Größe: % Fuß 2 Zoll, Haare: ſchwarz⸗ 
braun, Stirn: rund, Augenbrauen: ſchwatzraun, 
Augen: grau, Nafe und Mund: gewöhnlich, Zähne: 
gut, Kinn: rund, Geficht: oval, Stetur: mittel. 
Befondere Kennzeichen: an ber rechten Hand ber 
Goldfinger krumm und an ber linken Bade eine 
feine Narbe. 


® Der nachfiehend fignalifirte Schmiebegefelle Ro⸗ 
bert Thiele, aus Sauer, if Hier wegen fehlender 
Regitimation inhaftirt gervefen, am 7. Auguft d. I. 
mitteft befchränfter Beiferoute In in bie Heimath nach 
Jauer gerviefen worden, ', nach der heute 
eingegangenen Pe ber Heimathsbehörde 
big jegt_ nicht eingetroffen, daher wir auf denfelben 
aufmerffam machen. 

Nauen, den 26. September 1845. 

Der Magiftrat. 

Signalement. Vor⸗ und Zuname: Robert 

Thiele, Geburts, und Wohnort: Jauer, Relis 


42 


gion: evangelifch, Alter: 26 Jahre, Größe: 5guf 
3 Zoll 3 Steih, Haare: ſchwarz, Stirn: frd, 
Augenbrauen: fehmarzbraun, Augen: braungran, 
Naſe und Mund: mittel, Zähne: gut, Bart: braun, 
Kinn und Gefiht: rund, Gefichtefarbe: gefund, 
Statur: mittel. Beſondere Kennzeichen fehlen. 


Kriminalgerichtliche Bekanntmachung. 
° Am 2%. d. M. if ein unbekannter männlicher 
Leichnam in der zu Ploetin gehörigen, an ber 
Potsdamer Ehauffee belegenen Kiehnſchonung er- 
hängt gefunden worden. Da berfelbe noch nicht 
durch Verweſung zerflört war, fo läßt fich hieraus 
auf ein erft Fürzlich erfolgtes Ableben ſchließen. 
Der Berfiorbene war von mittlerer Statur, und 
dem Anfchein nach in einem After von 24 bie 
30 Jahren. Die Kopfhaare find dunfelblond, die 
Augen grau, die Naſe fpig, der Mund breit, der 
Bart ſchwarz unb bie Zähne vollſtändig. Spuren 
einer äußern Gewalt fehlen. Die Kleidungsftüde 
des Unbekannten, toelche bei ihm gefunden find, 
beſtehen in einer blauen Militaicmüge mit rothem 
Steeifen und lebernem Schirm, ferner einer blauen 
Tuchweſte mit kleinen meflingenen Knöpfen, einem 
Paar Tragebänder von gelber Borte, einem Paar 
grautuchenen Beinkleidern mit rother Biefe, einem 
brauntuchenen Ueberrod mit befponnenen Knöpfen 
und einem Paar kurzen Stiefeln. 

Nach Borfchrift der Gefege werden Alle, welche 
den Berfiorbenen Eennen ober Nachricht von ihm 
mitzutheilen im Stande find, aufgefordert, ent⸗ 
weder fofort dem unterzeichneten Gericht davon 
fchriftliche Anzeige zu leiften, ober fich hierüber in 
dem allhier Steinftraße Nr. 375 

am 15. Oftober d. J., Vormittags 10 Uhr, 
anberaumten Termine zu erflären. 

Koften werden daburch unter Feinen Umſtänden 
veranlaßt. 

Brandenburg, den 24. September 1845. 

Das Tiebeſche Patrimonialgericht über Gollwitz 
und Ploegin. Siefede. 


Stedbriefs-Erlenigung. 
* Der Arbeitsmann Johann Friedrich Schulze 
ift an ung abgeliefert und dadurch der am 11. d. M. 
inter denfelben erlaffene Stedbrief erledigt. 
Zinna, ben 29. September 1845. 
Der Mogifrat. 


. Betanntmahnng 
° Zur Auftrage der Königl. Regierung ju io 
dam wird daß unterzeichnete Hanpt ⸗ Steueran 
biefigen Anttögelaffe 
am 29. Oftober b. J., Wortnittags 10 Ik, 
bie Ehauffeegeld- Erhebung bei Groß · Schönehl: 
Ben Meitbietenden, mit Porbehalt des Er 

age, vom 1. März F. 3. ab, zur a 
fielen. Nur Bißpofitionafäßige Perfonen, we 
vorher mindeſtens 150 Thir. baar oder in amd 
lichen Gtaatspapieren bei dem hiefigen Ha 
Steueramte zur Sicherheit niedergelegt wm ! 
für bie Pacht der Hebeftele nöthige Vermögen ! 
figen und nachgetviefen haben, werden zum Be 
zugelaſſen werden. 

Die Pachtbedingungen können bei ung 
heute an wãhrend der Dienſtſtunden eingefehen m 
den. Neufabt- Eberswalde, den 1. Oktober I 

Königl. Preuß. Haupt Steueramt. 


Vieh- und Pferdemarkt in Granfeı 

Das Handeltreibende Publikum wid alık 
fih zu dem bier 

am 13. Oktober d. I. 

re Bi und Dferdemarft mike 
recht zahlreich einzufinden. . 

Dammzoll und Stättegelb wird an baen Dr 
bier nicht erhoben. 

Granfee, den 29. September 188. 

Der Magiftrat. 


Befanntmadhung 

Es foll den 24. Dftober b. 3. auf ba ll 
in der Nähe ber Spree bei Fürfiennwalbt . 
Sagen 118, 140 und 141 dee Ra 
teviers, circa 200 Stüd Kiefern ertta-aı 
dinair⸗ ſtarke, Mittels und Rlein-Boufäle, h 
eine gleiche Anzahl Sageblöde a 24 Fi 
Schneide» Enden von verfchiebenen Längen — 
freier Concurrenz; — ferner: zur Deir) 
Feuerungsbebarfs der Bewohner ber — 
gegend, unter Ausſchluß der Holzhändler 1 
fenigen Getwerbetreibenden, welche zun 
ihres Gewerbes größerer Holzquantitäten 
angemeſſene Quantitäten Aft= und 
nachfolgenden Terminen, ald: fm 

den 28. Dftober, den 12. Rom 

I — va 9. 

0. Dezember d. I. , 
bierfelbft im- Bon. fen Gapbofn,im DM 
&icifation öffentlich an ben afbireni 









\ 403 


gleich baare Bezahlung verfauft, wozu Kauflufige 
an ben gebachten Tagen, jedesmal Vormittags um 
19 Uhr, hiermit eingeladen twerben. 

Neubrũck, den 26. September 1845. 

\ Der Oberförfter Eyber. 


Betfanntmahung. 
Der Müller Friedrich Wilhelm Zanth, jetzt 
im Dom-Dorfe Fichtenrade, Teltowſchen Kreiſes 
wohnhaft, beabfichtigt auf feinem dortigen, drei 
Morgen großen, vom Bauer Krang erfauften und 
1200 Schritt nördlih vom Dorfe zroifchen ber 
Chauſſee nach Berlin und dem Wege nad) Buckow 


: belegenen Grundftüde, und zwar an der mit einem 


Pfahl bezeichneten Stelle eine Bockwindmühle zu 
erbauen mit zwei Mahlgängen und vier Siehe 
ſtampfen, ſowohl zum eigenen Gebrauch als auch 


; für fremdes Mahlgut. 


‚In Gemäßheit der Beſtimmung bed $ 29 ber 
Allgemeinen Gewerbe- Ordnung vom 17. Januar 
d. 3. wird dies Vorhaben des ıc. Knuth hier 
durch zur Öffentlichen Kenntniß gebracht, mit ber 
Aufforderung, etwwanige begründete Einwendungen 
‚gegen diefe neue Anlage binnen vier Wochen prä- 
clufioifcher Frift bei dem Dom -Gapiteld - Berroal- 
ter, Hauptmann Hartwich in Berlin, in ber 
Dorotheen-Straße Nr. 20 in den Vormittagsftun- 
ben anzubringin. 

Berlin, den A. Oftober 1845. 

Königl. Dom⸗Güterverwaltung. 


Befanntmadhun 
Der hiefige Erbfchulge Meyer Beaßfichtig auf 
feinem vor dem Dorfe belegenen Grundftüde eine 
Branntweinbrennerei anzulegen und zum Betriebe 
derfelben einen Dampfentwicler nebft Apparat aufs 
zuftellen. Diefes Vorhaben wird, dem $ 29 der 
Allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar 
d. J. gemäß, mit der Aufforderung hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, etwanige begründete 
Einwendungen gegen diefe neue Anlage binnen vier 
Wochen prächufioifcher Frift ber unterzeichneten 
DOrtöbehörde anzumelden. 
Staffelde, den 1. Oktober 1845. 
Die Ortsobrigfeit. 
Befanntmadhung. 
Es fſoll ber Bedarf für die hieſige Strafanftalt 
pro 1846 von circa 70 Centner Butter, 50 Gentner 
Schweineſchmalz, 160 Centner ordinaire Graupe, 
160 Gentner Hafergrüge, 8 Eentner Perlgraupe, 


5 Gentner Reis, 6 Centner Fabennudeln, 3 kentner 
Gries, 10 Ceniner Roggenmehl, 10 Centner Buch⸗ 
grüße, 600 Scheffel Ebſen, 200. Scheffel Linſen, 
AB Scheffel Bohnen, 250 Centner Gerftenmehl, 
20 Tonnen grüne oder Elain⸗ Seife und 12 Eentner 
Lichte, dem Mindeftforbernden in Bufezung über- 
geben werben. 

Hierzu ift ein Termin auf 
Montag ben 27. Oktober d. 3., Vormittags 9 Uhr, 
im Gefchäftslofale ber Hiefigen Strafanftalt ange 
fegt, wozu Lieferungstoillige mit dem Bemerfen 
eingeladen werden, daß jeder Bieter ſich zuvor 
über den Befiß einer, dem Lieferungsbetrage an- 
gemeffenen Gaution auszuweiſen hat. \ 

Die Lieferungsbedingungen werden im Termine 
ſelbſt befannt gemacht werben. 

Spandau, ben 2. Oftober 1845. 

Königl. Direktion der Strafanftalt. 


Befanntmahung. 
Es ſoll der Bedarf für die hiefige Strafanftalt 
pro 1846 von circa 
450,000 Pfund Kommisbrot und 

16,000 Pfund Weißbrot 
dem Mindeftfordernden in Lieferung übergeben wer⸗ 
den. Hierzu ift ein Termin auf 
Dienftag den 28. Oftober d. J., Vormittags 9Uhr, 
im Geſchäftslokale der hiefigen Strafanftalt ange= 
fegt, wozu Lieferungsmwillige mit dem Bemerken 
eingeladen werden, daß jeder Bieter fich zuvor 
über den Befi einer Caution von 500 Thlen. aus⸗ 
zumeifen bat, und mit zur Stelle gebracht wer- 
ben muß. 

Die Lieferungsbedingungen Fönnen täglich in 
den Vormittagsftunden von 9 big 11 Uhr in uns 
ferm Kaffenlokale eingefehen werben. 

Spandau, ben 2. Dftober 1845. 

Köaigl. Direktion der Strafanftalt. 


Befanntmahung. 
Die ung zugehörigen, in der 
Stadt belegenen beiden Walkm 
genannte Schlagmühle und bie 
ſollen vom 1. April 1846 ab a 
hinter einander folgende Jahre 
tenden öffentlich verpachtet ode 
kauft werden. 
Es ift dazu ein Termin auf’ 
den 15. November d. 3., Nachmittags 1 uht 
in unſerm Gewerkshauſe Hierfelöft angefetst, Wozu 
wir cautions⸗ und refp. zahlungsfähige Pacht und 
. 


404 


Kaufliebhaber mit dem Bemerken einladen, daß die 

Bedingungen taͤglich bei uns eingeſehen werden 

können. rauhen, den 30. September 1845. 
Das Tuchmachergewerk hierſelbſt. 


In unſerem Depoſitorio befinden ſich folgende 
baaren Gelder: 

1) in der Maſſe: unverehelichte Wilhelmine Er 
riette Paarmann zu Malz wider die Gaft- 
wirth Hornigfchen Eheleute zu Oranienburg 
für die unverehelichte Leonhardt, 10 Ser. 

2) in der Maffe: Ermittelung der Tobesart des 
Defonomen Heinrich Witte aus Mecklenburg 
für die Steinfchläger Haerfchel, Kaergel 
und Strauß, 1 Thle. 

3) in der Maffe: Unterfuchungsfache wider den 
Arbeitsmann Carl Friedrich Wilhelm Bülow 
und Conforten aus Berlin für ben Bau-Eleven 
Brevent und ben Arbeitsmann Schlich- 
ting, 3 Spr. 

4) in der Maffe: Unterfuchungsfache wider den 
Gärtner Wilhelm Bartfch aus Mühlenbeck 
für den Wirthfchafter Mertems, 3 Thlr. 


5 Sgr 
6) an ve Maſſe: Grothe, erbſchaftlicher Liqui⸗ 
dations⸗ Prozeß für bie verwittwete Holzwär⸗ 
Fe Abe geb. Schnell, 26 Thlr. 10 Sgr. 

9 Pf. 

6) in der Maſſe: Regulirung des Nachlaſſes des 
Schneidergeſellen Friedrih Tugend aus 
Wenſickendorf für unbekannte Erben deffelben, 
5 Thlr. 8 Ser. 7 Pf. 

7) in der Maffe: unverehelichte Caroline Rietzel 
zu Berlin wider den Amtmann Albrecht zu 
we für die Wirthſchafterin Lohmeyer, 
15 

8 in vr Waſſe: Unterfuchungsfache wiber den 
Krüger Samuel Sens in Schmachtenhagen, 
ein Konftsfat von 1 Thlr. 

9) in der Maffe: Unterfuchungsfache wider den 
Schachtmeifter Haafe aus Nadel und Con- 
forten für den Arheitsmann Gaebel, 15 Ser. 

10) in der Maffe: Wittwe Hagen Nachlaßſache 
von Naffenheide für deren nicht legitimirte 
Erben, 5 Thle. 18 Sgr. 7». 

11) in der Maffe: Wittwe Grunert Nachlaf- 
fahe von Oranienburg für die Gebrüder 
Juiius Theodor und Johann Ferdinand 
Boehme, 21 Thlr. 26 Ser. 10 Pf. 

12) in der Maffe: Wittwe Wegener, Louife geb. 
Hennide, Kuratel von Basdorf, Percipien- 


dum an ben Wegener «Raul 
geldern, 60 Thlr. 14 Bus Fa für bere 
nicht legimitirte Exben. 

13) in ber Maffe: Arbeitsmann Ehriftian Se 
Bormundfchaftsfache von Otterluch für de 
Seiler Chriftian Heinrich Wilhelm Hol; 
25 Thl. 7 Sgr. A Pf. 

14) in ber Maffe: Nachlaßſache der verehelichte 
Kruggutsbefiger Bergemann, geb. Bracu 
tigam, von Oranienburg, für ben Bernhaui 
Rudolph Bergemann, 20Xhlr. 21 Sgr.2F; 

Alle diejenigen, welche diefe Gelber beanfprude 

werben aufgefordert, fi) binnen vier Wochen be 

dem unterzeichneten Gerichte zu melden, woibrige: 
falls die Abfendung der legteren zur Zuftiz= Orb 
cianten⸗ Wittwenkaſſe erfolgen foll. 
Dranienburg, ben 24. September 1845. 
Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht. 


Das an der Ede der Chauffee» und Keffd 
ftraße befegene, bem Maurerpolier Zunft gehörig 
Grundflüc, auf welchem ſich ein dreiſtöciges im 
Rohbau Pak u * ee bein, 
et, in feinem feßigen Zuftande ai ätzt auj 
8378 Thlr. 19 Sgr. 2 Pf. zufolge der, mas Sp- 
pothefenfchein und Bedingungen in ber Regifitatur 
einzufehenden Tare, foll 

am 13. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werden 

Berlin, den 9. Juni 1845. 

Königl. Preuß. Kammergericht. | 


Nothbwendbiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das hierfelbft in der verlängerten Dorotheew 
fraße Nr. 5 befegene, im Eammergerichtlichen H% 
pothefenbuche Bol. 16 Nr. 17 Pag. 385 seq. ver 
zeichnete, dem Maurermeiſter Friedri ien 
Ebenau gehörige Grundſtück nebft Zubehör, wel 
ches auf 20,714 Thlr. 3 Sgr. 5 Pf. aufolge ba, 
nebft Hypothekenſchein und Bebingungen in de 
Regiſtratur einzufehenden Tare abgefchägt tworden 

fol am 14. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt werben. 


Nothwenbiger Verkauf. 
Königl._Kammergericht in Berlin. 
Daß in der Ziegelftraße Nr. 24 belegene, frühe 
it Ne. 1A, bejeichnet geroefene, im. Kb) 
buche des Königl. Kammergerichts BoL1X Nr. 550 
Pag. 5AL verzeichnete .Grundfticd mehft Zubeh, 








abgefchägt. — gene 16 Sr. 1.94. zufolge 
der, nebft. Hyypott fopein und Bedingungen in 
day, Regifivatur einzufehenden Tare, foll 
am 4. April 18A6, Vormittags 12 Uhr, 
am ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 
Hierzu werden folgende Gläubiger: 

1) die unbefansten Erben der verfiorbenen Witts 
we des Mufiklehrers Fran, Wilhelmine 
Dorothee: geb. Buffe, 

2) dag, ihrem Aufenthalte nach unbekannte Fräu⸗ 
fein Eliſabeth Marie Lonife Friederike Mo- 
liere, 

öffentlich vorgeladen. 


Rothwendiger Verkauf. 
Seadigericht zu Berlin, den 5. April 1845. 
Das hierfelbft in ber Lindenftraße Nr. 106 

Belegene Duch a dſchſche Grundflüc, gerichtlich 
abgefhägt zu 5540 Thlr..11 Sgr. 9 Pf., ſou 
am 14. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
on der Gerichtsſtelle fubhaftict werden: Tare und 
Hppothefenfchein find in der Regiſtratur einzufehen. 
Der dem Aufenthalt nach unbefannte Eigen- 
thlimer, Bäcermeifter Chriſtian David Duchadfch, 
wird hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Befanntmadhung. 
Nothbwendiger Verkauf. 
Stabtgesicht zu Berlin, den 2. Mai 1845. 

Das bierfelbft in der Cöthenerſtraße Nr. 16 
belegene Grundftüc des Particulier Johann Heins 
rich Unader gerichtlich abgefchägt zu 18,022 :Chlr. 
26 Sgr., fol Schuldenhalder 

am 9. Januar 1846, Vormittags. 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt toerden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in dev Regiftsatur einzufehen. 


Nothmwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 15. Mai 1845. 
Das hierſelbſt an der Kommunikation zwiſchen 
em. Hallefchen und Anhaltfchen Thore belegene 
—X des Tiſchlermeiſters Carl Friedrich Wil⸗ 
beim Walter, gerichtlich abgeſchätzt zu 13,351 Thlr. 
12 Sor. 9 Pf., fol 
am 2. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtäftelle fubhafirt werben. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiſtratur eirzufehen. 


Nothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 28, April 1845. 
Das Niederwallſtraße Nr. 19. belegene Gelb» 


* gießer Mar tens ſche Grundſtüch Ar abges 


(hägt zu 8734 Thir. — Ser. 1 
am 33. Januar 1846, Vormittags 11 Up, 
an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Taxe umb: 
Hyypothekenſchein find in der Regiftratur einzuſehen. 
Die dem Aufenthalte nad) unbekannte Wittwe 
Aprendts, Anne Indith geborne WGW 
hierdurch öffentlich vorgelnden. 


Nothwendiger Verkauf: 

Stadtgericht zu Berlin, den 24. Mai 1845. 

Das in der kietzmannsgaſfe Nr. 10 belegene 
Ruhbergſche Grundflüd, gerichtlich abgeſchätzt 
uu 7480 Thir. 10 Sgr. 8 Pf. ſoll, anſtatt am 
28 Oftober, 

am 16. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werben. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 28. Mai 1845. 

Das hierfelbft in der Zimmerſtraße Nr. 61 be⸗ 
legeue Wagnerfche Grundftück —8 abge 
fehägt zu 12,183 Tl. 11 ex. 9 Pf., ſoll 
Schuldenhalber 

am 30. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsftefle fubhaftirt werden. Taxe und 
Hypothefenfchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 30. Mai 1845. 

Das hierſelbſt im der Cöthenerſtraße Nr. 31 
belegene Grundftüd de Glaſermeiſters Johann 
aA u ri abgefchägt wu 12,874 

I 25 

am 20. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtgftele fubhaftirt werben. Tare und» 
Hyypothekenſchein find in ber Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf - 
Stadtgericht zu Berlin, den 30. Mai 1845. 
Das hierſelbſt in der Charlottenſtraße Nr. 19 

und Schügenftraßen«Ede befegene, auf den Ras 
men des Speiſewirths Johaun Conrad Sudrvig 
Ellermann im Hwpothekenbuche eingetragene 
Grundſtück, | abgefchögt zu 21,6D1 The. 
24 Sgr. 10 Pf., foll 
am 23. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 

an der Gerichtsſtelle ſubhaftirt werden. Taxe und 
Hopothekenſchein find in ber Regiftratıir einzuſchen. 


406 


Nothwenbiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 30. Mai 1845. 
Der Antheil des Kaufmanns C. ©. 8. Elt⸗ 

fig an dem am Büfchinge-Plab Nr. 17 an ber 
Site ber Mehnertſtraße belegenen Grundſtücke, fol 
am 3. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
am ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hüpothefenfchein find in ber Regiftratur einzufehen, 
und wird bemerkt, daß die Taxe ded ganzen Grund- 
ſtüds 23,A41 Thlr. 22 Sgr. 3 Pf. beträgt. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, ben 31. Mai 1845. 
Das bierfelbft in der Hirfchelftraße Nr. 14 

unb Deffauerftraßen» Ede belegene Grundſtück des 
Particulier Johann Caspar Anader, gerichtlich 
abgefchägt zu 22,908 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf., foll 
am 27. Januar 1846, Bormittage 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werben. Taxe und 
Hypothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
GStadtgericht zu Berlin, den 14. Juni 1845. 
Dos. vor dem Schönhaufer Thor, an ber 
Schönhaufer Allee belegene Engelerfche Grund» 
nic, sein abgefchäge zu 1053 Thlr. 22 Sr. 
6 Pf. fol 
am 10. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsftele fubhaftirt werden. Taxe und 
Hypothelenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


. Nothwendiger Berfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 14. Juni 1845. 
Das vor dem Gchonhaufer Thor, an ber 
Schönhaufer Allee belegene Engelerfche Grund» 
ftück, gerichtlich abgefchätt zu 1083 Thlr. 3 Sgr. 

9 Pf. fol 

am 13. November 1845, Bormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hppothefenfchein find in ber Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 23. Juni 1845. 
Das in ber Kaiſerſtraße Nr. 17 bierfelbft des 

Iogene, früher Rahneſche, jetzt Sacobifche Grund- 
7 Bean abgefchägt zu A272 Thlr. 23 Ser. 
, fol 
am 17. November 1845, Vormittags 11 Ubr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt twerden. Tare und 


Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzuſehen. 


Die unbekannten Realprätendenten werden biers 


durch unter ber Warnung ber · Prãcluſion fo we 
gleichzeitig ber dem Aufenthalte nach unbefunt 
titulirte Beſitzer, Rentier Andreas Sitienm 
Rabne öffentlich vorgeladen: 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den %6. Juri 1845. 
Das Deffauer Straße Nr. 36 belegene Par: 
culier Walterſche Grundfiüc, gerichtlich abr 
(hägt zu 2965 Thlr. 11 Sgr. foll 
am 20. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsftelle fubhaftirt werden. Tare ut 
Hupothefenfchein find in der Regiftratur einzufehn 


Nothwendiger Verkanf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 18. Juli 188. 
- Das, Deffauer Straße Nr. 6 belegene Fık 
herr Ploeßfche Grundſtuͤck gerichtlich abeeſchit 
zu 16,683 Thir. 17 Sar. 9 Pf., ſoll 

am 10. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tape und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur ermıeh. 


Befanntmahung. 
Nothmwendiger Berka 
Stadtgeriht zu Berlin, den 16. Jul WE 
Das, Linienfraße Nr. 145 belegen Amir 
Flemmingfce Erben-Grundfiüch, gerihtih & 
gefhägt zu 10,248 Thlr. A Sgr. A gt, pi 
am 13. März 1846, Vormittags I1 Ih, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden Tore m 
Hyypothekenſchein find in ber Regiftratur einyufce 
Die dem Aufenthalt nach unbefamnten Red 
prätendenten werden hierdurch öffentlich 


Nothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 25. Juli IR 
Das bierfelbt in der Zimmerfirafe Ar. 9 " 
legene Grundftüd der Erben des Bergofderd % 
Prochaska, gerichtlich abgefchägt zu 1020 
A Sgr. 3 Pf, foll Behufs der Hudeinanderftrt 
der Prochaskaſchen Erben unter ein 

am 17. März 1846, Bormittage 11 U m 
an ber Gerichtöfkelle fubhaftirt werben. Kart 
Hypothefenfhein find in der Regiftratur emeſcha 


— Mothiwenbiger Berfauf, Fri 
Königl. Landgericht zu Berlin, den-30. Mai I 
Das in ber Müllerfiraße, Ar |6 * 
Bol. 1 Nr. 23 des_betreffenden en 
verzeichnete, den Gaftwwirth Carl BER HRt 





407 


Geundfiicd, abgefchägt auf. 9124 Chir. 25 Sor. 
zufolge ber, nebft Hypothekenſchein in dem Ilten 
Buͤreau einzufehenden Tare, fol 

am 5. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle, Zimmerfiraße Nr. 25, 
Tubhaftirt werben. 


Nothwendiger Berfauf. 
Königl: Landgericht zu Berlin, den 23. Sept. 1845. 
Das dem Magiftrate zu Berlin gehörige Erb⸗ 
pachtsgrundſtũck sub Nr. 32 in der Torſſtraße auf 
dem: Webbing, abgeſchätzt auf 316 Thlr. 2A Spr. 
8 Pf. zufolge der, nebft Hppothefenfchein in dem 
Ulten Büreau einzufehenden Tare, fol . 
am 26. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle, Zimmerſtraße Nr. 25, 
fubhaftirt werben. " 
Die den Aufenthaltnach unbekannten Gläubiger: 
8) ber Schloffermeifter Johann Carl Heinrich 
Dannenberg, 
b) der Königl. Lieutenant a. D. Johann Gott⸗ 
»  fried Wagner, , u 
c) ber Gutsbefiger Johann Leopold Adolph 
‚Friedrich, Eee B 
d) der Königl. Mofor a. D. Friedrich. Carl 
Emanuel von Langen, 
e) die Witwe Fiſcher, 
) der Koſſäth Gottfried Schenfe 
werben hierzu öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger. Berfauf. 

Land- und Stadtgericht zu Freienwalde an ber 
Ober, ben 14. Juni 1845. 

Die den Mecheldefchen Erben gehörige 60 
Morgenftele Nr. 25 zu Alt⸗Tornow, abgefchägt 
auf 5940 Thlr., zufolge der, nebft Hypotheken⸗ 
fein in der Negiftratur einzufehenden Tape, foll 

am 6. Januor 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an orbentlicher Gerichtöftele Theilungshalber ſub⸗ 
haflirt werden. 

Ale unbekannten Realprätendenten werben aufs 
geboten, fich bei Vermeidung der Prächufion ſpä⸗ 
tefiend in dieſem Termine zu melden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Land- und Stabtgericht zu Luckenwalde, ben 
16. Juli 1845. 
Das zum Nachlaffe des verfiorbenen Schuh⸗ 
machermeifterd Johann Chriffian Gottlieb Haufe 
gehörige, in der Stadt Zinna auf dem Markt 


plate belegene Bübnerhauß und Zubchde, gericht: 
lic, abgefchägt auf 582 Thlr. 13 Sgr. A Pf, foll 
am 22. November d. J. Vormittags. 15 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtäftelle fubhaftirt werben. 
Die Tare und der neuefte Hypothekenfchein Fünnen 
in der Regiftratur eingefehen werden, und laben 
wir ggleichnetig die unbekannten Realprätenbenten 
zur Wahrnehmung ihrer Gerechtfame hierdurch vor. 


Patentum subhastationis. 
Nothwendiger Berkauf. 
Königl. Stabtgericht Lychen, ben 4. Auguft 1845. 

Das dem —A gehörige, hier⸗ 
ſelbſt auf dem Vogelgeſang belegene / im Hyvoiheken⸗ 
buche Bol. III Nr. 168 verzeichnete Wohnhaus 
nebft Pertinenzien, tarirt zu 547 Thlen. 5 Sr. 
zufolge der, nebft Hypothefenfchein und Bedinguns 
gen in der Regiftratur einzufehenden Tare, foll 

am 13. November d. 3., Vormittags 10 Uhr, 
an öffentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 

Königl. Stadtgericht zu Steasburg i. d. Ufere 
marf, den 5. Auguft 1845. 

Daß hier in der langen Straße Nr. 121 be- 
legene, im Hyyothekenbuche Tom. I ol. HI 
Nr. CXXVIN Fol. 309 verzeichnete, dem Aders- 
mann Wilhelm Ludwig Zwerg gehbeige Wohn- 
haus nebſt Zubehör, abgefhägt zu 353 Thirn. 
28 Sar. zufolge ber, nebſt Hypothekenſchein in 
der Regiftratur einzufehenden are, foll 
. am 20. November 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werben. 
Die, Bedingungen ſollen im Terinine fefgefegt 
werben, . 


Nothwendiger Verkauf. „ 

Land- und Stadtgericht zu Luckenwalde, den 
22. Auguſt 1845. 

Das zum Nachlaſſe des verſtorbenen Gaſtwirths 
Johann Heinrich Bonfad hierfelbft gehörige, in 
der Friedrichsſtraße hart an ber Cifenbahn bele⸗ 
gene, auf 1385 Thlr. abgefchägte Wohnhaus und 
Zubehör, fol ö 

am 15. Dezember 1845, Vormittags 10 Uhr, 
an Ort und Stelle fubbaftirt twerben. Die Tare 
und der neuefte Hypothekenſchein können in der Res 
giftratur eingefehen werben. ' 





wi NRuthwendbiger Bertauf. 
Be und Stadtgericht zu Havelberg, ben 
23. Auguſt 1845. 
- Die dem vormaligen Stabtmufifus Johann 
Auguft Lohfing gehörigen, vor dem Sanbauer 
Zhote alhier auf dem Kaatz gelegenen Grundftüde: 
I) der Garten Nr. A, eingetragen im Hypothefen- 
buche Bol. VII Pag. 337 nebft dem darauf 
befindlichen Wohnhaufe und den Stallgebäu- 
den, abgefchägt auf 2663 Thlr. 15 Sgr. 24 Pf., 
2) der Garten Nr. 9, eingetragen im Hypotheken⸗ 
.* buche Bol. VIE Pag. 457 und 'abgefchäpt auf 
Aue . . 
zufolge der, nebſt Hypothekenſchein und Bebingun- 
gen in ber Regifiratur einzufehenden Tare, follen 
am 15: Degember 1845, Bormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle fubhaflirt werden. 
Der dem Aufenthalte nach unbekannte Schuld- 
ner wird hierzu öffentlich vorgelaben. , 


Nothwendiger Verkauf. 

; Zur Auflöfung ber Gemeinfchaft. 

Das König. Land- und Stadtgericht zu Lens 

wen, den 25. Auguſt 1845. 

. Die zum Nachlaffe bes hier verfiorbenen Bäcker ⸗ 

mieiſiers Johann 
auf die drei Gebruber Sauer und zwei Gebrüder 

Laubahn -vererbten Grundftüde: 

.I) die am Markte hierſelbſt belegene und im 
Hypothekenbuche Bol. I Kol. 105 eingetragene 
Baibürgerftelle, akgefhägt zu 3936 Thlr. 

26 Sar 109, 

:2) die’vor dem Bergthore belegene und im Hy— 
pothefenbuche Bol. II Fol. 212 eingetragene 
Scheune, abgefhägt zu 433 Thle. 9 Sgr., 

3) der Wallgarten, abgefhägt zu 104 Thlr. 

» 41 Sgr. 3 Pf. 

4) der Garten vor dem Bergthore, abgefchät 

) zu 104 Thlr. 24 Ser. 3 Pf. st 
zufolge ber, nebft Kaufbedingungen in der Regie 
ſtratur einzufehenden Tare, follen 

am 9. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, 

in biefiger Gerichtäftube fubhaftict werden. 

Die lefanntm Realprätendenten werben hier 
mit unter Verwarnung ber Präcluſion ‚öffentlich 

vorgeladen. \ . . 


Friedrich Sauer gehörigen und " 


Noch wen biger Werkanf, 

Stadtgericht zu Strasburg in ber Ulermatk tn 

12. September 1845. J 
Das dem Handelsmann Witte gehörige, ü 

der Letzten Strafe belegene, mit ber Hau— 
mer 170 verzeichnete Wohnhaus, abgeſchätzt af 
180 Thle. 9 Sar. 10 Pf. zufolge der, meR ft 
pothefenfchein in der Regiffcafur uſcherie 
Tare, ſoll 

am 3. Januar 1846, Vormittogs 10 Uhr, 


an ordentlicher Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden 


Nothwendiger Verkanß. 
Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu Span, 
den 19. September 1845. seit 
Dos dem Eigenthümer Johann Friedrich Küdıe 
gehörige, zu Tiefwerder befegene, Bol. 11 ZL2% 
ne gereicht Sa 
geſchaͤtzt auf 600 Thlr. zuf er, Di 
thefenfchein in bem Ilten en na 
Tare, fol \ 
am 6. Januar 1846, Vormittags 11% 
om orboutlicher Gerichtsftelle fubhuftiet.mue 
* 





Freiwilliger Verkeßß 

Königl. Stadtgericht Granſee, den 28. [7.0 

Das zum Nachlaß des verftorbenen Adai® 
gers Friedrich Wilhelm Krohn ui, uk 
Kloſterſtraße Nr. 344 belegene —*8— 
818 Thir. zufolge der, nebft Hyporhefenfchein 
Bedingungen in der Regiftratur einzufehenden tr 
ſoll am 10. Januar 1846, Vormittage nik, 
Theilungshalber an ordentlicher Gerichtsſelle * 
haſtirt werben. 


Nothwendiger Verkauf 
Stadtgericht zu Prenzlau, ben 25. Gert 18 
Das dem Schlächtermeifter Haferih — 
hierſelbſt in der Prinzenſtraße sub Ne. 5” 
gene Wohnhaus, nebft ben dazu gehörigft rn 
zehn fi ein hate Sr, aba | 
fr. it. » je der, nen W i 
ſchein und en hr unferer Ze natn 9 
zuſehenden Taxe, foll 
„m i0. Januar 1846, Vorwittas 10 Wr 


an orbentlicher: Gerichtöfete: (ago m 
ga | 
ad 








B I) x 
Nothwenbiger Verkauf. am 23. Januar 1846, Vormittags 10 Uhr, 

Stadtgericht zu Wittkod, ben 4. September 1845. vor dem Herrn Kammergerichtd- Affeflor Schmidt, 
Die bierfelbft im vierten Stadtviertel in der an Gerichtöftelfe hierfelbft, an ben Meiftbietenden 

Oberkettenſtraße Nr. 60 und 61 belegenen, im Hh⸗ verkauft werben. , 

pothekenbuche Vol. IV Fol. 60 und 61 verzeich- Die Tare und. der Hhpothefenfchein wird in 

‚neten, zür Konkursmaſſe des Tuchfabrifanten Frie- unſerer Regiftratur zur Cinficht vorgelegt werden. 

drich Wilhelm Auguft Loy ce gehörigen beiden, Zehbenid, den 25. September 1845: s 

Wohnhäufer, zufammen auf 2030 Thlr. 23 Sgr. ö König, Land» und Gtadtgericht. 

5 Pf. abgefchägt, weil bag erſtere jegt nur noch — — 

als ein Rebengebäude des letzteren benutzt wird, 


ſouen am 8. Sanuar 1846, Freimwiliger Verkauf. 





, Vormittags 11 Uhr und Nachmittags 4 Uhr, Neumannfcyes Gericht über Werder zu Neus 
“an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt werden, Ruppin, den 29. September 1845. 

Tare und Hhpotbefenfchein find in der Regi- Daß zu Werder belegene, im Hypothekenbuche 
fratur des Gerichts einzufehen. J des Neumannſchen Gerichts daſelbſi Bol. I Fol. 27 
— Nr. 7 verzeichnete, zum Nachlaſſe der verwittweten 

Subhafationg- Patent. Einhüfner Gottſchalk, Marie geb. Vettin, ges 
Notbwendiger Verfauf. börige Einhüfnergut, tarirt auf 1779 Thlr. 13 Ser. 


Königl. Stadtgericht. zu Perleberg, den 8. Sept. 1845. APF., fol Theilungshalber 

Der ber verehelichten Gärtner Boelde, Char- am Montagden 17. Nov. d. J., Vormittags 10 Uhr, 
lotte Chriftiane Eliſabeth Caroline geb. Wolff im der Gerichtsftube zu Werder an den Meiftbies 
"gehörige, bierfelbft vor dem Mühlenthor befegene, tenden verfauft werben. Tare und Hypothekenſchein - 
"im Katafter Bol. XI Abtheilung 16 Nr. I und find im Gefchäftslofale des Richters einzufehen. * 
im Hhpothefenbuche Bol. XVII Pag. 181 ver- 

zeichnete Garten und das darin erbaute einſtöckige 


Wohnhaus Nr. 128 c des IIten Bezirks, zufammen Nothwenbiger Berfauf. 


abgefchägt auf 609 Thlr. 21 Ser. 6! Pf. zufolge Patrimoniafgericht über Heinersborf. . 

en Ko Hyyothekenſchein und KIN RA der ‚Das, im Hhpothefenbuche des Patrimonial- 
Regiſtratur einzufehenden Tare, foll gericht über Heinersdorf Nr. 1 Pag. 1 auf den 
' am 15. Januar 1846, Namen des Nittergutsbefigerd Carl Herrmann 
ı Vormittags um 11 Uhr bis Abends um 6 Uhr, Martialis Baron von Dittmar eingetragene, an 
san ordentlicher Gerichteftelle fubhafirt werben. den Gutsbeſitzer Johann Gottlieb Louis Rothe 
\ _— verkaufte und im Naturalbefige des ehemaligen 
t Nothbwendiger Verkauf. Satzböttshermeiftere Sch midt befindliche, im 
ı  Königl. Land- und Stadtgericht zu Wriegen, Teltowſchen Kreife befegene und aus ben Lände⸗ 
den 13. September 1845. reien ber fieben Vauergüter zu Heinersdorf gebil⸗ 


1.0098 hierfelöft belegene, im fläbtifchen Hypo» dete Vorwerk Friederifenhof, abgeſchätzt auf 
thefenbuche Vol. IV Pag. 181 Nr. 161 verzei 11,978 Thlr. 25 Sr. zufolge ber, nebft Hypothe⸗ 
nete, dem Nagelfcymidt Cari Friedrich Krem- fenfcein auf dem Dominio zu Heinersdorf und 
ming gehörige Grundftüct zufolge der, nebft Hy bei dem Jufitiar einzufehenden Tare, foll 





pothefenfchein in der Regiftratur einzufehenden am A. Mai 1846, Vormittags 11 Uhr, 
Tare auf 584 Thir. 7 Sgr. 11 Pf. gerichtlich an ber Gerichtsſtelle in Heinereborf fubhaftirt werben. 
"abgefchägt, ſoll Schuldenhalber Die dem Aufenthalte nad) unbekannten Inter 
am 14. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr,  eflenten, der Gutsbefiger Rothe und ber chemas 
an biefiger Gerichtöftelle vor dem Herrn Land und lige Safzböttchermeifler Schmidt werden hierzu 
Stadtgerichts⸗Rath Klüner fubhaftirt werden. öffentlich vorgeladen, unb alle unbefannte Reals 


prätendenten aufgeboten, ſich bei Vermeidung ber 
Die zum Nachlaffe der Wilhelm Friedrich Ort- Prächufion fpätefteng in diefem Termine zu melden. 
mannfchen Eheleute gehörige Halbbübnerftelle J Richard, Landgerichts-Rath, 
Nr. 23 zu Cappe, abgefchägt auf 677 Thlr. 15 Spr., als Zuftitiars 
fon Behufs der Erbtheilung 





.. 


46 


Polizeiliche Bekanntmachung. 

* Dem Aderwirch und Schankwirth Bremer 
zu Nauen ift in der Nacht vom A. zum 5. Oftober 
b. 3. eine ſchwarze, 10 Jahr alte Stute," von 
. mittlerer Größe, am linken Hinterfuß mit wenig 
weißen Haaren, auf dem linken Borberfuß mit 
einem Griffeifen, ‚auf dem rechten mit einem ge- 
wöhnlichen glatten Eifen befchlagen, mit einem ge⸗ 
wöhnlichen ledernen Einfpännergefchire mit hanfe⸗ 
ner Leine, die Ohrklappen bes Zaumes mit Meffing 
befchlagen — geftohlen worden. 

In bderfelben Nacht ift zugleich dem Bäders 

" meifter Rühle ein Aderwagen mit befchlagenen 
Schiefrädern, einer Brettleiter und Einfpänner- 
ſcheere, die Ortfcheide mit zwei eifernen Ketten — 
geftohlen worben. 

Die refp. Polizei-Obrigkeiten und Ortsvorſteher 
werden Hierdurch erfucht, auf das qu. Pferd und 
Wagen zu achten, felbige im Betretungoͤfalle feſt⸗ 
zunehmen und ung bavon in Kenntniß zu ſetzen. 

Nauen, den 6. Oftober 1845. - 

Der Mogiftrat. 


Bekanntmachung. 

Ich ſuche einen tüchtigen Gehülfen. Dem 
hierauf Reflectirenden werde ich auf portofeie An= 
frage das Nähere mittheilen. 

Beeskow, den 6. Oktober 1845. 

Görſchner, 
Rendant u. Actuar des Königl. Land⸗ u. Stadtgerichts. 


J Wer bis zum 18. Oktober d. J. die nöthigen und 

paſſenden Hölzer zu einem Spriegel-Zaun dichtes 
fter Art, um 50 Morgen, franco Berlin, liefern 
will, beliebe feine Adreffe, wo möglich Probehöl- 
zer nebft Bebingungen, Grünftraße Nr. 3 in Ber- 
fin beim Wirth abzugeben. 


Einem geehrten Publiko erlaube ich mir hier⸗ 
mit ergebenft anzuzeigen, baf ich eine 

Spiritug-Gaslampen- Fabrik 
errichtet habe. Mein Fabrikat zeichnet fich durch 
ſchoͤnes, weißes, helles und gfeihmäßiges Licht, 
elegante Form und Billigkeit beſonders aus. — 
Hierdurch mein vollftändig affortirte® Tager von 


— t— 


Gaslamven beſtens empfehlend, verſpreche ich m 
gute und reelle Arbeit zu liefern. 

u. Rohrbeck, 
in Berlin Friedrichsftraße MM 


. Anzeige , 

Sein Luger von Königsberger Reinhanflapr, 
Schnitt⸗ und Pashanf zu Preifen, zu welchen r 
ſetzi von Königsberg micht zu beziehen find, fom 
fein Lager von raffinirtem und rohem Gühfertrs 
auf Driginal-Gebinden und abgeftochen, und de 
ger deberthran empfiehlt zu den billigften Prrie 

F. Kuſchke, in Brandenburg. 





Neu erfundenes untrügliches Mittel ir 

gänzlichen Vertilgung ber Ratten un 

Mäufe. a 

: Die Königl. Preußifchen und Königl. Sihk 
ſchen Hoben Staatebebörben haben mir den Dir 
meines Geheimmittels zur gänzlichen Bertikim 
der Ratten und Mäufe ertheilt, und bier 
Fann ich wohl auf Grund folcher hohen amtlid 
Gonceffionen dies Mittel empfehlen, deſſen Braut 
barfeit ſich bei der Anwendung ſtets bartkım mir, 
und Fann folches auf Verlangen durch Imzayın 
mehrerer amtlichen Attefte berviefen mie, 
die WirffamkAt des obigen Mittels in da Dit 
bewährt befunden if. . 

Den Verkauf dieſes Präparats für derde 
und Umgegend habe -ich Herrn W. Sipmanı 
Hobigfiraße Nr. 2, übergeben, wo ſolches 
nebft Gebraudjsantveifung für 25, 20 und 166 
zu „haben ift. 

X. Kunzemann zu Schönebeg, 
Königl. Preußifcher und Könige. Sächfifcher c 
ceffionitter Fabrifant und wirkliches Ditglid M 

politechnifchen Gefellſchaft in Reini | 


Beil: Sartoftetärte zu iu Bi 
ife bei jedem Quantum 3. W. Otto 
Pe bie Neue Ropfrahe Ab 


Zwei bereits fähige, mit guten Zeugniflen m 
fehenen Arbeiterfamilien Fönnen auf ” 
Withelmethal bei Oranienburg Wohnung und | 
heit erhalten. 





an 


Deffentliher Anzeiger 
zum A2ften Gtüd des Amtsblatts 
ser Koͤniglichen Regierung zu Potsdam und ber Stadt Berlin. 





Den 17. Dftober 1845. 











’ Den Kaufmann Lefort zu Luremburg if 
ıater dem 30. September 1845 ein Einfährunge- 
Patent 
auf einen in feiner ganzen Zufammenfegung 
fir neu und eigenthümlich erachteten Schmel- 
ofen für die Berzinfung des Eifens, rote fol- 
her durdy Zeichnung und Befchreibung nach⸗ 
gewieſen worden, 
auf acht Jahre, von jenen Tage am gerechnet, 
und- für ben Umfang des Preußifchen Staats er- 
theilt worben. 


Stedbriefe 
Der Schiffsknecht und Halbhäusler Franz Io- 
feph Heinte, wegen ſchwerer körverlicher Ber- 
legung eines Menfchen zu viermonaflicher Straf- 
arbeit rechtskräftig veturtheilt, hat fich aus feinem 
Mohnorte Drofchfau bei Grünberg heimlich 
entfernt, und fidy dadurch der Strafvollſireckung 


entzogen. ‚ 

Alte Sioil- und Militairbehörden des In- und 
Auslandes swerben ergebenft erfucht, auf den nach⸗ 
fiehend näher bezeichneten Heintze vigiliren, ihn 
im Betretungsfalle verhaften, unter ficherer Be- 
gleitung mit den bei fich führenden Geldern und 


Effecten nach Grünberg trangportiren und an das 
Prinzlich von Carolathſche Gerichtsamt der Herr- 


(haft Sauber dafelbft abfiefern zu laffen. 

Wir verfichern die fofortige Erftattung ber da- 
durch erwachſenen baaren Auslagen und ben ge- 
ehrten Behörden des Auslandes eine gleiche Rechte- 
veittfährigkeit. . 

Berlin, den 1. Oktober 1845. 

Königl. Kriminalgericht hieſiger Refidenz. 

Perfonsbefchreibung. Der Schiffefnecht 
und Halbhäusler Fran; Joſexb Heinge iſt 43 Jahre 
alt, and Domerow bei Grünberg gebürtig, katho⸗ 
liſcher Religion, in Drofchfau bei Grünberg wohn- 
haft, & groß und unterfegter Statur. Er hat 
brauve Haare und Augenbrauen, freie Stirn, blaue 
Augen, gewöhnliche Nafe und Mund, rundes Kinn, 


unvollkänbige Zähne, braunen Bart, geſaude Ber 
fichtsferbe und rundes Geſicht. 

Die Kleibungsftüde Eünmen nicht angegeben 
werben. 


° Der bier nachfiehenb fignalifirte Urbettsmann 
Johann Chriſtian Meyer aus Burg iR wegen 
rüdfätliger Bettelei bier mit brehmenetlächer Eraß⸗ 
arbeit gerichtlich beſtraft und demmächft nach er⸗ 
listenee Gorrection in ber hieſigen Arbeitsauftalt 


Verwarnung, mietefft 

Reiferonte nach Burg zurudgersiefen tworben. Da 
ber x. Beyer aber kauf emgegangener Benach⸗ 
tichtigung dort nicht eimgetroffen iſt und fich daher 
vermuthlich wieder bettelnd unshertreiben wird, fo 
werben ſämmtliche vefp. Behörden auf denſeiben 
hierdurch aufmerffam gemacht und dieuſtergebenſt 
erfucht, biefen gemeinſchädlichen Umhertreier im 
Betretungsfalle verhaften und nach erfolgter event. 
Beftcafung u. f. w. gefätign nach Burg zurück 
transportiren und an den dortigen Magiſtrat ab⸗ 
tiefern laſſen zu wollen. 

Potsdam, ben 8. Dftober 1845.  . 

Königl. Poligei- Direktor, 

Regierungs-Rath von Kahlden-Normann. 

Signalement. Familienname: Meyer, 
Vorname: Johann Chriftian, Geburtsort: Fars⸗ 
leben, Aufenthaltsort: Burg, Religion: evangefifch, 


"am 25.0. M. unter fire 


. Alter: 48 Zahre, Größe: 5 Fuß 1% ZoM, Haate: 


fichtblond, Stirn: hoch, Augenbrauen: tichtblond, 
(Rarf), Augen: blau, Nafe: groß and breit, Mund: 
mittel, Bart: röthlich, Kinn und Gefichtsbildung: 
oval, Gefichtöfarbe: gefund, Geſtait: unterfegt. 
Befondere Kennzeichen: an ber linken Hans zwei 
ſteife Finger. 


° Der nachſtehend ſignaliſirte Arbeitimamm Earl 
Friedrich Wilhelm Darge, welcher hier wegen 
Vagabondirens angehalten, und von ung unterm 
19. Auguft d. 3. mittel beſchrünkter Reiferoute 
nach feiner Heimath Berlin gewieſen Wurde, if 


winner Benachrichtigung bes Bünigh Polizei“ Prüpbhl, 


418 


daſelbſt zufolge, dort nicht eingetroffen. Da ſich der 


ıc. Darge wahrfchelnlich wieder vagabondirend " 


umbertreibt, fo machen wir auf bdenfelben hier⸗ 
"durch aufmerffam. Kyritz, am 6. Dftober 1845. 
Tr ı Der Magißrat. 
Signalement. 
Friedrih Wilhelm Darge, Religion: evangelifch, 
Alter: 37 Jahre, Sröße: 5 Fuß 6 Zoll, Haare: 
braun, Stien: flach, halb bedeckt, Augenbrauen: 


beauu, Augen: braun, Rafe: groß, Mund: etwas - 


breit, Zähne: gut, Bart: braun, Kinn: breit, Ge 
ſicht: oval, Gefichtefarbe: gefund, Statur: robuft. 
Befondere Kennzeichen fehlen. 


*» Am 7. d. M. iſt aus ber hieſigen Anſtalt der 
Arbeitsmann Carl Friedrich Mahlom, aus Born- 
fFädt bei Potsdam, entwichen; es wird ergebenſt 


erſucht, auf diefen, wegen Diebſtahls und anderer - 


Bergehen bereits mehrmals mit Zuchthausſtrafe 
Helegten Menfchen zu vigiliren und ihn im Bette 
‚sungsfall per Transport, ung zuführen zu laffen. 
In feiner Begleitung dürfte auch die mit ihrem 
44 Jahr: alten Kinde, weiblichen Geſchlechts, aus 
‚ser biefigen Anftalt an bemfelben Tage entwichene 
amverebelichte Wilhelmine Wolff fein. Diefelbe 
iſt mittler ‚Größe und forpulene, mit einem 
Gingham⸗ event. auch einem grautuchenen Rod 
and bunter Jacke bekleidet. Hemde und Strümpfe 
haben die Nr. 18 mit blauer Baumwolle eingenäht. 
Signalement des Mahlow. Name, Stanb, 
Angehörigkeitsort: vorangegeben, Geburtsort: Cör⸗ 
Tin in Hinterpommern,. Religion: evangelifch, Alter: 
27 Zahre, Größe: 5 Fuß 24 Zoll, Haare: blond, 
Stim: frei, Augenbrauen: blond, Augen: blaugran, 
Raſe md Mund: gewöhnlich, Zähne: in der obern 
„Reihe fehlen einige, Bart: blond, rafirt, Kinn: 
gegrübt, Gefiht: oval, Gefichtsfarbe: gefund, 
Statur: ſchlank. Befondere Kennzeichen: Verdun⸗ 
kelung der Hornhaut beider Augen. 
Bekleidung. Dunkelgrüner Ueberrock, auch 
blaue Jacke, grautuchene Hoſen, auch grauleinene 
Hoſen, eine ſchwarztuchene, auch eine ſtreifige 
Zeugweſte, grüntuchene. Mütze, Stiefeln, leinenes 
Hemde und weißwollene Strümpfe, beides mit der 
Nr. 111 mit blauer Baummolle eingenäht. 
Mättfiod, den 9. Dftober 1845. 
Sufpeftion. des. Landarmen- und Invalidenhaufes. 


" "Gotigeitiche Bekanntmachung. 
*, Auf. Dem Mittergute Cöchen hat vorgeftern 


Mbrmb:64-Mye Ma ‚der Nähe ber-herefshaftlihen 


Vor- und Zuname: Garl 


Wohnung eine Höchyt freche Beraubung an ra 
weiblichen Mitgliede der Hausgenoffenfchaft 
Befigers flattgefunden, indem das bezeichnete N 
glied von einem anfcheinlichen Frauenzimme ı 
gefallen, und mit Verhinderung jebes Slim 
unter Mithülfe einer zroeiten anfcheinfichen Nm 
perfon ihres Kleides von rothmarmoricten Rıı 
und eined um den, Hals gefchlungenen mi 
Taſchentuches M. v. J. gezeichnet, beraubt m 
den iſt. Wenn gleich die Verbrecher nicht m 
bezeichnet werden können, fo gelingt es dad 
leicht ihrer irgendwo habhaft zu werden. 
Der Beſitzer des bezeichneten Rittergutes it! 
Demjenigen, welcyer die Thäter foweit naher: 
daß ſie zur gerichtlichen Beftrafuug gejogn ® 
den können, eine Belohnung von 50 Thlm. 
Frehen waide a. d. D., ben 9. Oktober N 
Der Landrath bes Oberbarnimſchen Kir 
Graf v. Häfeler. 


Deffentlihe Vorlabung 
Der aus Liachen am 14. Juli 1845 entmidn 
Musfetier Adolph Gumtau des Zäften Jnfatıtı 
Regiments, geboren zu Pritzwalk, im Rayirunk 
bezirk Potsdam, wird hierdurch aufgeforden, ei 
heute an binnen drei Monaten, (pie ade 


in dem auf 

den 22. Zauuar 1846 
anberaumten Endtermin, ſich vor dem abi 
nannten Gericht zu flellen, und von feine & 
weichung Rede und Antwort zu geben, un“ 


„Warnung, bag im — feines Augbleibns N 


Unterfuchung gefcjloffen, der Abweſende fir # 
Entwichener erklärt, und auf Koufidfation fe 
Vermögens erfannt werden wird. 
Cöln, den 1. Dftober 1845. u 
Königl. Preuß. Gericht der Ihten Diviſen 


Stedbriefs- Erledigung 
° Der von und im Deffentlichen —— 
Zoſten Stück des diesjährigen Amteblatts (- 
©. 382 hinter den Brennerknecht Friedrich BIN 
erlaffene Stedbrief vom 19. v. M. if erldit 
Alt-Landeberg, den 5. Oltober 1845. 
Königl. Preußifches Domainen-Umt. 


Tpeilmeife StedbriefssErferigant 
° Bon ben mittelft Gtefbriefs vom 19. 
ber d. I. verfolgten, bei und in Sri, 
fuchung befindlichen Perfonen hat ſich de ! 
nemlich: 


817 
„—ammtlicher 
d dnigliden Regierung zu Potsdam, 
bgephalten werden, ' 


Biktualien- Durhfähnitts- Marttpreife 
.845. 


.. 


N 242. 
" _ Naratun 

Biperruf. 

1.1979. Sept. 


IM 86. 
Nupung ber 
Straßen zum 

‚ Rleinmaden 


vs Bram . 


boizes. 


ms Be 


. Potsdam, den 6. Oleber 1835 
Die dem taten Carl Paſſow zu Perleberg nach unferer Velnuntmaden 
Fo 17. Zuli v3 3, —E aaa) ertheilte Beftätigung a6 Algen ® 
erverſicherun⸗ al orussia wi rmit widerrufen. 
— Koͤnigl. Regierung. Ahtfeiteng des Zren “ 
Verordnungen und Vefanntmachungen der Bebärt 
Der Stadt Berlin. 


Die folgende Bekanntmachung: ü 
„Nachflehende Beftimmungen, die Nugung der Straßen ya Kickamak: 
des Brenuholzes betreffend, werden hierdurch befannt gemacht: 

1) wo irgend genügender Hofraum vorhanden ift, muß burchgängig auf dirk 
das Kleinmachen des Holzes. erfolgen und jeve Nutzung ber Straße da 
ganz unterbleiben. Die hin und wieder in ben Miethakontrakten wahr 
nommenen Derabredungen zwiſchen Cigenthümern und Mietperug we 
hen fepteren zur Pflicht gemacht ift, dieſer Vorkchrift entgegen, te 
Straße zu obigem Zwede zu bevienen, find, mie alle gegen ein aucdri⸗ 
liches Verbotgefetz laufende Verträge, underbindlich; 

2) in allen Fällen, für welche wegen. gänzlichen Mangels over 
©eräumigfeit der Höfe die Benngung ver Straße zu dem Zwecke 
noch geflattet bleibt, muß das Holz beim Abladen von dem Augen (ogleid 
in Haufen von der Tiefe der Klobenlängen feſt und auch nicht Hals, «& 
folches mit vollftändiger Sicherung gegen den Wiederumſturz einzelner Lay 
vereinbar bleibt, auf der Seite des Straßendammes hart am 3 
zuſammengeſchichtet werden, und es darf dabei fo wenig, als bei dem Je 
fügen und Spalten des Holzes felbft, der Bürgerfleig, deſſen Beweran 
mit Fleingehauenem Holz ebenfalls verboten bleibt, benugt werden, ſobel 
ver Damm nicht alfzufchmal ift; 

3) Das Einfhlagen von Pflöden over Pfählen zwiſchen dem Steinpflaſter zu 

Befeſtigung ver Haufföge iſt unbedingt unterfagt; 

A) zum Rleinmachen von Holz, welches nit zum eigenen Verbrauche Befiums 
if, darf die Straße unter keinen Umſtänden genugt werben. Das & 
werbe des betreffenden Detailhandels darf daher nur in folchen Grunbpidn 
welche mit zureichendens Hofraume verfehen find, um auf legterem das Sir 
und Spaften bewirken zu fönnen, betrieben, oder es muß das ai ana 
andern paflenden Orte ſchon klein "gemacht fein und fo angefahren w 

d) jede Webertretung obiger Vorfhriften zieht Drei Thaler Geld» ober —2 
aißmaßige Gefängnißſtrafe nach ſich. Berlin, den 22. 288 
dnigl. Goudernement und Polizeis Präfivium.* 
wird hierdurch in Erinnerung. gebracht. Berlin, ven 2. Oktober 
Königl. Gouvernement. Koͤnigi. Polizeis . | 
‚von Ditfurth, von Puttlam̃mer. 
— —— — 





Verzeichniß der Bortefungen, 
weiße im Winter 1844 vom 15. Oktober an anf ber hiefigen König, 
Thievarzueifggule gehalten werven. 

hr Hatr Geheime Wrwicimel: Huth und Direkter Dr. Alders wird Montage 
Seineae mi Fnrnge von 11 Dis 1R U fher gerilihe Tierebene unn 

Veterinaispoligei Tefen und damit eine praftifihe Anweifung zu Imferigung von 
Suede. und Sambfcheinen verbinden - 
Herr Profefior Dr. med, Gurlt wird über die geſammte Anatomie ber 
—8 täglich von 12 bis 1 Uhr und über pathologiſche Anatomie, Mienvochs, 
Freitags und Somnabendo von 1 bis 2 Uhr Borlefaugen halten. Derfelbe leitet 
außerdem die praktiſchen Uebungen in der Zootomie, welche täglich bes Vormittags 
und, mit Ausnahme des Mittwochs uud Sonnabends, andy des Nachmittags Anti 
finden. Unter feiner Leitung geſcheben die Sektionen ver gefallenen Thiere, bei welchen 


"derinige Lehrer —— fein wird, in deſſen Krankenſtalle das Thier geſallen if. 
Herr Profeffor Dr. 


. med. Hert wig wird die praftifchen Uebungen im 
Srinfeflle täglich von 8 bis 10 Uhr Vormittags und von 3 bis A Uhr Nach⸗ 


" mittags" leiten, ferner wird derſelbe fiber Geftütfunde und Diätetit des Pferdes, 


Dienlage, Donnerſtags und Sonnabends von 11 bis 12 Uhr lefen. 

Profefior Dr. philos. Störig wird über Geſchichte und En \ 
der ip Montags, Donnerſtags und Sonnabends von A bis 5 Uhr und 
Dienftags, Mittwochs und Freitags von A bis 5 Uhr über Exterieur, Züchtung und 
Diätetif ver Hausthiere, mit Ausnahme des Pferdes und Schafes, Vorträge halten. 

5. Here Profefior Dr, philos, Erdmann wird Montags, Mittwochs, Doms 
nerflags "und Sonnabends von 11 bis 12 Uhr über - die Genrolepren der Poyfit 
und Chemie Barträge und Nepetitionen halten; Dienfings, Mittwochs und Freitags 
von 4 bis 6 Uhr Nachmittags über Chemie und Pharmacie lefen und ven praftis 
fen Unterrit | in der Apotheke der Schule tãglich ertheilen. 

6. Herr Dr. philos, Spinola wird, mit Zuziehung von Eleven der Schule, 
erkraulte Hausthiere, mit Ausnahme ver Pferde and Hunde, ſowohl in hiefiger 
Nefbenz, als im ganzem Teltowſchen, Nieverbarnimfihen und Oſthavelländifchen 
Kreife, in ven Ställen ihrer Befiger, auf Verlangen thierärztfich behanveln. Sue 
wird derfelbe täglich des Morgens von 8 big 9 Uhr über den erften Theil der 
fpeciellen Pathologie und Therapie Vorleſungen halten. 

7. Herr Profeffor Bürde hält Montags, Mittwochs und Freitags von 2 bis 


3 Uhr Vorlefungen über Geſchichte der deutfchen Pferdezucht, mit beſonderer Ruu⸗ 


ſicht auf Preußen. 

S. Ein noch zu ernennender Lehrer wird den erſten Theil der Chirurgie täglich 
son 11 bis 12 Uhr Tefen und außerdem in geeigneten Stunden die Operation 
Bebungen leiten. 

Herr Kreisthierargt und Repetitor Halm wird täglich von 9 bis 10 Uhr 
raten Unterricht über die zur Anſtalt gebrachten Franken e und kleineren 
Hausthiere ertheilen und dem Herrn Profeffor Dr. Hertwig bei Behandlung ver 
Franken Pferve uffiffiren. >» - na . 


10. Here Kreiothierarzt mm Repetitor Kniebuſch wird Montags, Mittwochs 
und freitags von 7 bis 8 Uhr Morgens über ven erflen Theil ver ſpeciellen 
Pathologie und Therapie und Dienfings, Donnerſtags und Sonnabends von 7 bis 
8 Upr Morgens über Arzneimittellele Kepetitionn. halten, umd mit letzteren zu⸗ 
geich eine praltiſche Anleitung, zum Nereptfehreiben ‘verbinden. Ferner wird vesfelbe 
vom Herrn Profeſſor Gurlt bei Leitung ver zootomiſchen Uebungen efftiren. 

11. Der Vorſteher ver Schmieden, Herr Hoffmeifter, wird bie praktiſchen 
Uebungen in ver Inſtruktionsſchmiede täglich leiten. 

Zugleih wird hiermit befannt gemacht, daß diejenigen, welde vie Aufnahene 
als Civil⸗Eleven der Thierarzneiſchule zum bevorſtehenden Winterfemefter wünrſchen, 
ſich bis zum 12. Oktober bei dem Direktor ver Anſtalt, Herrn Geheimen Medicinal⸗ 
Neth Dr. Albers zu melden und fiber. ipre Dualiflfation, nad Maßgabe ves 
Publikandi vom 5. Juni 1838 fich auszuweiſen haben, 

Berlin, ven 6. Oftober 1845. Königl. Kuratorium. 
Abtheilung für die Thierarzneiſchul / Angelegenheiten. 





Berfonalhbronik 

Der Regierungs-Rath Raettig, bisher bei der Königl. Megierung in Gumbinnen, 
iſt in das hieſige Regierungs⸗Kollegium verſetzt worden. 

Der praktiſche Arzt und Wundarzt Dr. Salomon Neu mann und ‚der. Penfionair 
und praftifche Arzt Dr. Eduard Leopold Ulrich zu Berlin find auch als Geburtähelfer 
in den Königlichen Landen approbirt und verpflichtet worden. 

Der Penftonair- Arge, Doktor der Medicin und Chirurgie Wilhelm Salomo Arıt m 
Berlin ifi als praftifcher Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer in den Königlichen Landen 
appropirt und vereibigt worden. 

Der Apotheker erſier Klaffe Friedrich Wilhelm Arndt ift, Behufs ber Uebernahme der 
Looffchen Apotheke zu Neu-Ruppin, in vorbemerkter Eigenfchaft vereidigt worben. 

Bel der Königl. Intendantur Iten Armee-Corps ift ber Secretair Windelband zum 
Sntendantur-Neferendarius ernannt worden. 

Dein Prediger Stein zu Gütergotz ift die Kreid- Schul» Infpektion über die Parochieen 
Ahrensdorf, Gütergog, Saarmund und Neu⸗Langerwiſch, Superintendentur Potsdam, in 
Stelle de von biefer Funktion auf feinen Antrag enebundenen Schul-Infpeftore Rer 
zu Ahrensdorf, übertragen worden, 

Die Geheimen Revifions-Räthe Groſſchke und Jonas find ale Mitglieder‘ der 
Königl. General-Kommiffion für die Kurmark Brandenburg ausgeſchieden und zu dem 
errichteten Revifiong- Kollegium. für Landes⸗ Kulturſachen übergegangen, wogegen 

der feither bei der Königl. Generals Kommiffion in Stargard angeftelt geroefene Re: 
gierungd-Rath Rambskopff und 
. ber bei der König. General-Kommiffion in Stendal bisher angefeit geweſene Re 
gierungs > und Landes-Defonomie-Rath Pohhammer- 

als Mitglieder zur Königl. General» Kommiffton für die gurmatk Brandenburg 
verſetzt find, auch iſt derſelben 

der bei der landwirthſchaftlichen Abtheilung der Königl. Regierung zu Frankfurt am 
der Dber feither befchäftigte Regierungs + Aſſeſſor von Ruvilfe als Hülfsardeiter cum 
yoto überwiefen und beim Kollegio- eingetreten. 

— | 


_ (Hierbei ein Deffentlicjer Anzeiger.) . 


418 


der eheinafige Musterier Fran; Earl’ Auguft 
Gle in ig aus Neu⸗ Ebersdorf, Sprottaufchen 
Kreiſes, 
wieder zum Arreſt geſtellt. 
Alt» Landsberg, den 8. Oftober 1845. . 
Königl. Preuß. Land» und Stabtgericht. 


aulbaumbolz-Fieferung. 


”  Gefchälte Faulbaumholzſtäbe in runder ober . 


gefpaltener Form, 1 Fuß lang und nicht über 
1 301 fark werben am Mittrooche und Sonnäbende 
jeder Woche gefauft und der Rubiffaß mit 2 Sgr. 
6 HM. bezahlt. 

Die Abnahme bed Holzes darf jedoch nur bei 
Borzeigung des 
Anden. 


6. Oftober 1845. 
Die Direftion. - 


Holz-Anftion. 
Mittwoch den 29. Dftober d. J., Vormittags 
11 Uhr, foll in der Kapitels⸗Stube zu Branden- 
burg eine Parthie Fiefern Bau-, Nuß- und mehren- 
Ahells Brennholz, auf dem Stamnı verkauft werben. 
Der Förfter Seifert in Sehlensdorf if be- 
auftragt Raufluftigen das Holz nachzumeifen. 


Die näheren Bedingungen werben im Termin " 


bekannt gemacht. 





Befanntmahung. 

Die Gebrüder Iden beabfichtigen in ihrem 
Spinnereigebäube, zroifchen der Negendankfchen 
Waltmühle und der altſtädtiſchen Schneidemühle 
belegen, eine Dampfmafchine zum Betriebe der 
Spinnerei anzulegen, und den Dampffeffel, von 
ſechs Pferden Kraft, in dem Spinnereigebäude 
ſelbſt aufjuftellen. 

Im Auftrage der Königl. Regierung bringen 
wir die Vorhaben der Gebrüder Iden nach $ 29 
ber Gewerbe» Ordnung vom 17. Januar d. J. hier- 
durch mit der Aufforderung zur Öffentlichen Kennt- 
niß, etwwanige Einwendungen gegen biefe neue Anz 
fage binnen pier Wochen bei uns, gehörig be— 
ſcheinigt, anzumelden. 

Wir bemerken hierbei, daß dieſe vierwöchent⸗ 
fiche Frift für alle Einwendungen, welche nicht 
privatrechtlicher Natur find, praͤcluſidiſch if. 

Brandenburg, ben A. Dftober 1845. 

Der Magiſtrat. 


Bu B —— 


entfprechenden Forſtſcheins flat: , 
Königliche Pulverfabrif bei Spandau, den \ 


» gb slientmedung Rası md 
et tt efeufte! 
Liepe beabfichtigt dafelbſt eine Dampf Malik 
mit zwei Mahlgängen anzulegen. Im 
des $ 29 der Allgemeinen Gerwerbe- Orbwang vom 
17. Januar d. I. bringe ich dieſes Vorhaben des 
Hrn. Riefenftahl mit ber Aufforderung zur Mfemte 
lichen Kenntniß, etwanige Einwendungen gegen bie 
nene Anfage binnen A Wochen bei wir anzumelden. 
Damm bei Jüterbogk, den 13. Oftobee 1845. 
Königl. Landrath des arehont-Eudfenmahher . 
Kreifes. 


Hauſchted. 


Bekanntmachumg. 

Bon dem Königl. Kammergerichee wird Yin 
durch befannt gemacht, daß die Schaldenciaſſe 
bes am 19. Dezember 1838 zu Dorada vers 
benen Geheimen Ober⸗ gas 
mann v. Kramer im Wege des "Abgefürgten Gres 
ditverfahtens vertheilt werden fol. Die eiwanigen 
noch unbekannten Gläubiger haben ſich deshaib 
noch binnen A Wochen zu melden, und die Rich⸗ 
tigfeit ihrer Anfprüche nachzuweiſen, velbeigenfuiid 
auf fie bei ber Vertheitung ber Maffe- Feine wei⸗· 
tere Rückſicht genommen werben wird. 

Berlin, den 20. September 1845. 

Königl. Preuß. Kammergericht. 


Avertiffement. 

Der hiefige Bürger und Schlächtermekſter Ge 
orge Ludwig Ulrich senior ift von ung auf ben 
Grund des abgefchloffenen Vergleiche mit ben Pros 
vocanten, und bet von ihm felbk gegebenen Zus 
fimmung für einen Verſchwender Fire in der 
Herfon feines Schwiegerſohnes des Gchlächtermeis 
ſters Carl Chrikian Wilhelm Lamprecht bebor⸗ 
munbet worden, und wird dies hierburch mit dem 
Bemerken zur Öffentlichen Kenntniß gebracht, daß 
der Provocat George Ludwig Ulrich hieſort chau 
Vorwiſſen und Genehmigung feine® genannten 
Bormundes Feine gültige Verträge —E und 
feine Verbindlichkeiten eingehen kann. 

Rheinsberg den 30. September 1848. 

Königl. Preuß. Hausfibeifommiß-Gersfhjoftsgericht, 


Nothwendiger Bertauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. “A 
Daß hierfelbſt in ber verlängerten Dorothren⸗ 
Araße Nr. A belegene, im kammergerichtiich n Eye 
porhefenbuche Bol. 168 16 Pag. 301 —— . 


‚er 


418 


bem waurere iger Feiebrich Whelun Hp . 


uchörige Grund nebft Anbehör, welches 
Bereihetaihrin 3 Debingndhen In Dar Rage 
en ın 
eatur eimgufehenben Tare abgefchägt worben, r 
em 28. Mör, 1846, Vormittags 11 Uhr, 
u ordentlicher richteßelle fi ſubhaftirt werben. 


Rothwendiner ® Berkauf. 5 
au Berlin, den II. April 1845. 
"Dad im der Waldemarſtraße Nr. 14 beiegene 
Böttcherfche Srnmbiiüd, gerichtlich abgefchägt zu 
15,635 Chr. 2 Sr. 6 Pf., ſoll 
am 25. November b. I., Bormittags 11 Uhr, 
an ber 173 fubhaftiet werden. Tare und 
find in der Regiftratur eingwfehen. 
De bau — nach unbefannte einge 
* Glaubiger Franz Gottlieb Wilhelm Ebort 
hoterech öffentlich vorgelaben. 


Mothwendiger Berfauf. 
Sredtericht gu Berlin, den 6. Juni 1845. 
Das, SHebenhegerfiraße Rr. 6 belegene Witte: 
‚Brunhküd, gerichtlich abaefshäßt du 1049 Thlr. 
‚Se 6 W., fol Schulden halber 
am 2 Nosember 1845, Vormittags 11 Uhr, 
ber Geridguäßelie fubhafict werden. Tare und 
Hpvothetenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Die dem Aufenthalt nach unbekannte Wittwe 


Hendel, Rofine Marie geb. Reimann, wird 


heerdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwenbdiger Berfauf. 
m Berlin, ben 18. Juli 1843. 
a8, ssoßen Jũdenbof Nr. 10 belegene Ren- 
er Sabefshe Grunbfüid, gerichtlich abgefchägt 
ww 2979 Thir, 18 Sgr. O Pf., fol 
Yen 4. November 18A5, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werben. Tare und 
Sumothehenfchein find in ber Regißratur einzufehen. 


B Nothwendiger Verkauf. 

Stadigericht zu Berlin, den 10. Juli 1845. 

Dis in der Höchfien- Straße, und zwar zwi⸗ 
(hen den Käufern Lanböberger Straße Nr. 1 A 


‚ unb 1 a belegene Kammerbiener Skodowskyſche 


Geunäfihd,; gerichtlich abgeſchätzt su 2167 Kol. 
15 Sgr., jet 

me 97, Nopember 18Ab, Vormittags 11 Uhr, 

an ben Girvichtöfieiie ſubhaſtirt werden. Tare und 
Sumaihehenfcyein farb in der Begifsatur einuichen, 


Der bem nſenchat wech wesbefasinte em. 
hümer, Kammerdiener Seiweich Eubenig Hunt 
Skodowsky, fo wie die Kaufleute Albert Herr 
mann Auguſt Altenburg und Karl Hawk 
Eduard Budmann und der Hanblunge-Cemak 
Abolph Zeichmann, als Realglänbiger, wern 
hierdurch öffentlich vorgelaben. 


Nothbwendiger Berkauf. 
Srabegerich zu Berlin, ben 234. Zuli 184. 
Das, Mühlenfiraße Nr. 23 —* Gärten 

Bartholsfche Grandftüd, nericktlich abgidä 
au 6191 Thle. 8 Ser. 3 Pf., en Theilungsheibe 
am 20. März 1846, Bermittage 11 Dun 
an der Berichtöftele. ſubhaſtirt werden. Tape ut 
Hppothefenfchein find in der Regiftratur einzufches 


Nothwendiger Berkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 2. Auguf 1845. 

Das in ber neuen Aderfiraße Lin. E. beige 
Ramminfhe Grundfläd, re aboefchitt 
zu 6057 Thir. 14 Sgr. 2 Pf., fol 

am 24. März 1846, Borsittoge V I 
an ber Geihrpete fubhafirt werden. [77] 
Hvpothekenſchein fi find in der Regiftracur enpufhen | 


Nothwenbiger Bertat 
Stadtgericht zu Berlin, den 23. Auguk b- 

Das, Liegmannggaffe Nr. 13 belgem, 9 
mals Buchdrucker Tormorfce, jegt ! Bun 
polier Schulzefche Seumbpük, gerichtlich at 
fhäßt zu 6522 The. id Sgr. 6 Y., pi w 
Wege der Refubhaftation 

am 21. April 1846, Vormittags 11 Uht, 
an der Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tare u 
Oypothelenſchein find in der Regiftratur 


Nothwendiger Berkauk 
Kimigl. Landgericht zu Berlin, den 20. Auguß 186 
Dag dem Gaftwirth Joachim Zriebrih Spin 
gehörige Grundfüc Nr. 172 in der Müllerfrait, 
abgefhägt auf 5708 Thle. 2 Sg. 8 Pf: zul 
der, mebft Hhpothefenfchein im dem Ilten Büras 
einzufehenden Tape, fon 
am 4. März 1846, Vormittags II Ubt, 
an orbentlicher Gerichtöftefle, Zümmerfrafe I ME, 
ſubhaſtirt werden. 
Nothwendiger Berfauf 
Yufizamt Königs- —— den A U 15 
- Daß hier unter Nr. 4 belegen 
Rück des Schlächtermeifiers Beiden mit In 











‚an m biefiger Gerichtöftelle fubhaigt — 


errichteten Gebäuden, —*** auf 4770 Thte. 
ven 3 Pf. zufolge ber, nebft Hhpothekenſchein 
in der Regifiratar einzufehenden Tare, ſoll 
om 20. November d. J., Vormittags 11 U, 


Nothwendige Subhaftation 
beim Gericht zu Warnsborf. 

Das‘ Sidelfche Bauergut anf der Feldmark 
Rohlsdorf, tarirt ju 2061 Thle. d Sar. 7 M., fol 
am 236. November 1845, Vormittags 1E Uhr, 
im Gerichtszimmer zu Meyenburg verkauft werben. 

Die Tare und ber Hypothekenſchein find da— 
ſelb ſt einzufehen. Die Erben des angeblich verflor- 
benen Paſtors Sickel zu Elbena werden zu bie 


ſem Xermine hiermit eingeladen. 


Meyenburg, den A. Juli 1845. 
Gericht zu Warnsborf. 


Nothmwendiger Berfauf. 
Zur Aufhebung der Gemeinſchaft. 
Das Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu Lenzen, 
ben 21. Juli 1845. 


Die zum Nachlaſſe des verſtorbenen Sattler⸗ 


meiſters Johann Michets ‚gehörige, am Raths 
haufe bierfelbft bekegene Vollbürgerſtelle, abgefchägt 
auf A484 Thir. zufolge ber, nebft KRaufbedingungen 
in der Regifiratur einzufehenden Tare, fol 

ben 24. November d. 3., Vormittags 11 Uhr, 
in biefiger Gerichtöftube ſubhaſtirt werben. 


Subhaftationg= Patent. 
Nothbwendiger Berfauf 
Gericht der Herrfchaft Greifenberg. 
Folgende allhier belegene, dem Gursbi 

Friedrich Karl von Gagern gehörige —E 

1) ein Haus nebft Garten, sub Nr. 21 des 
Oyrothekenduchs, 

2) ein Budenhaus, sub Nr. 32 des Hyvo⸗ 
thekenbuchs, 

3) ein Haug Lebſt Garten, Wirthſchaftsae⸗ 
bäuden, 10 Hufen Land, BWiefen, Hü⸗ 
tung und Grafung. (2 —** biidend), 
aub Nr, 23 des Hpothefe nbuchg, 

4) ein Wohnhaus mit Hofraum, Stallung, 
Garten und Wieſewachs, sub Nr. 24 des 


Huvothefenbuche, 
5) das Erbpachtsrecht an dem hieſigen Kirchen⸗ 
ader, sub Nr. 83 des Hppothefenbuche, 
6) «in Haus auf dem Zolldamme, sub-Nr. 105 
des Hypothekenbuchs, 


ogoꝛubang 209 u 


4b, 


ein Haus ebendaſelbſt, sub Nr. 107 es 
7 Eu Baus Sem, 


W383 A Aufanmen auf 218 The. ‚loss. 
Pf, ad 5 auf 291 Xhlr. 9 Sar., ads uf 
Er Eh hi ar mie em 
geſchätzt, zufolge der nebft 

pothefenfcheinen in Ar Regiftratur einpefebete 
den Kare, ſollen 

am 18. Mär; 1846, von Vormittags 11 Uhr ab, 
an biefiger Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. 

Der Beſitzer Friedrich Karl von Gagern, 
deſſen Wohnung unbekanut, wird zu dieſen Ter⸗ 
mine mit vorgeladen 

Greifenberg i. d. Ukermerk, den 14 Anguſt 1845. 


Nothwendiger Verkauf. 

Laud⸗ und Stadtgericht zu Orauienburg, den 
10. September 1845. 

Das ber verehelichten Gutsbefiger Doß, ge- 
bornen Linow, gehörige, zu Zühlsdorf belegene, 
in Hypothefenbuche von Zuhledorf Vol. I Nr. 6 
verzeichnete Kofläthengut, fol in dem 
, am 20. Januar 1846, Vormittags 10 Uhr, 
an hiefiger Gerichtsftele anfichenden Termin Schul⸗ 
benhalber meiftbietend verfauft werden. 

Die mit 892 Thlr. abfchließende Tare nebft 
Hppothefenfchein ift werktäglich in der Regifira= 
tur de8 Gerichts einzufehen. 


Belanntmudhung 
Nothwendiger VBerfanf.- . 
Land⸗ und Geahigericht zu Dranienburg, den 
10. September 
Das bem BR eaeeiteh Wilhelm Friedrich 
Gericke gehörige, Bol. II Nr. 45 des Htwwothe⸗ 
Eenbuchg vom Dorfe Sachfenhaufen verzeichnete, 
auf 400 Chirn. abgefchägte Koloniſtengut, folk 


Schuldenhalbder in bem 


am 20. Iannar 1846, Vormittags 10 Uhr, 
an biefiger Gerichteffelte anftehenden Termin meift» 
bietend verfauft werben. 


Freiwillige ige Subhaftetion. 
Die en jerichte über Zeeflotwu. Niebede. - 
Nauen, den 14. — 1845. 
Die zum Nachlaſſe bes u geeſtow verſtorbenen 
Muillermeiſters Joham inand Kähne gehöri⸗ 
gen Grundftücke, und zivar: 


. 1) bie im Hypothelenburhe bes —— 


Berlin Bof. II Nr. 80 
in ach Air sea ie 


D von nd 
19 SChlen. haftet, 


416 


2) das in -unferm Hhpothefenbuche sub Rr. 8 
verzeichnete Wohnhaus nebft Garten, 
ufamınen tarirt auf 927 Thlr. 21 Ser. 6 Pf., 
den Theilungshalber fubhaftirt werden, und fieht 
zu biefem Behuf ein Vietungstermin auf 
den 16. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
im Gerichtözimmer zu Zeeſtow an. Die Tare, fo 
wie bie neueften Hypothekenſcheine diefer Grund- 
füde find in unferer Regiftratur einzufehen. 


Notbwendige Subhaftation. 

Lands und Stadtgericht zu Bernau, ben 
15. September 1845. 

Das in -der Edfirafe Nr. 138 in der Stadt 
Biefenthal gelegene, im Hypothekenbuche Band III 
Nr. 137 verzeichnete, den Erben des Schmibt- 
meiſters Krödel gehörige Wohnhaus nebft Zus 
behör, abgefchägt auf 337 Thir. 7 Ser. 6 Pf. 
zufolge der, nebſt Hypothekenſchein in der Regi⸗ 
firatur einzufehenden Tare, ſoil 

am 16. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle zu Bieſenthal fub- 
haftirt werden. 

Alle unbekannte Realprätendenten werden auf- 
geboten, fich bei Vermeidung der Prächufion fpä- 
teftens in biefem Termine zu melden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Land- und Gtadtgericht zu Havelberg, ben 
22. September 1845. 
Das zur Schmibtmeifter Johann David Eduard 
MWingigerfchen erbfchaftlichen Liquidations⸗ 


Prozeimafle gehörige Wohnhaus, Polizei-Nr. 5 


zu Dom=Havelberg, im Hypothekenbuche Vol. I 
‚Pag. 1 Nr. I verzeichnet, abgeſchätzt auf 4000 Thlr. 
zufolge der, nebft Hypothekenfchein und. Bedinguns 
gen in der Regiftratur einzufehenden Tare, foll 
am 2A. Januar 1846, Bormittage 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelfe fubhaftirt werben. 


Freiwilliger Verkauf 

eines feparirten Ztweihüfnerhofes zu Pyrow. 

Der in unferm Hypothekenbuche Vol. IL Pag.97 
» verzeichnete, den Geſchwiſtern Stard gehörende 
und fpeciel feparicte Zweihüfnerhof zu Pyrom, 
abgefhägt nach der in unferer Regiſtratur täglich 
einzufehenden Tape, anf 3438 Thlr. 24 Sgr. 7 Pf. 
Courant, fol 

am 28. November 1845, Vormittägs 11 Uhr, 


nn e — — 


auf ber Gerichtsſtube zu Neuhauſen meifibietenb 
verkauft werden. 

Wittenberge, am A. Oftober 1845. . 
Das von Winterfeldtfche Gericht zu Neuhauſen. 


Der auf ben 14. November db. 3. anſtehende 
Termin, zur Subhaftation bed dem Friedrich) Wil⸗ 
beim Schulz gehörigen Koffäthenhofes Nr. 19 
zu Abbenborf, it aufgehoben. 

Havelberg, ben 7. Oktober 1845. 

Die von Saldernſchen Erbpachtögerichte zu Abben- 
dorf und Haverland. 


Einige Bauerhöfe, welche noch nicht feparirt 
find, und in drei Feldern betoirthfchaftet werden, 
jebes Feld 1 Wifpel 12 Scheffel Roggen Ausfaat, 
der Boden if Gerfi- und Weiz-Ader, folfen mit 
Inventarium A Stud für 3500 Thlr. fofort ver- 
kauft werben; Gebäude find im baulichen Zuftanbde, 
und ohne Altentheil. 

- Nähere Auskunft ertheilt auf portofreie Anfrage 
Heinrich Hirthe in Königſtädt bei Granfee. 


Ich beabfichtige mein hiefiges Eigentbum aus 
freier Hand zu verkaufen. . Daffelbe befichr aus 
zwei neben einander vor 6 Jahren erbauten maffi- 
ven Wohnhäufern in der Mühlenfirage, worin 
7 Stuben und 5 Keller befindlih, auf dem geräw- 
migen Hofe ſteht ein maffiver Stall, und ein gfei- 
ches Töpferei-Gebäude; fänmtliche Gebäude find 
mit 1750 Thlen. verfihert. Hinter dem Haufe 
ift ein Garten von. 2 Morgen. 2 Morgen guter 
Ader nahe der Stadt, 1 Wiefe von 5 Morgen, 
3 Heibefaveln von A, 2 und 1 Morgen, fo wie 
die freie Weide- und Raff- und Lefeholz- Beredy- 


- tigung in ber Grimnitzer Forft gehören mit ju 


meinem zu verfaufenden Eigentbum. Der Ber: 
kaufspreis ift 3000 Thlr., worauf bie Hälfte zu 
bezahlen, die andere Hälfte kann gegen Zinfen hih⸗ 
pothefarifch verfichert werden. Käufer wollen ent- 
weder in portofreien. Briefen, oder perfönlich bie 
Ende November ſich bei mir melden. 
Joachimsthal, am 12. Oktober 1845. 
Der Töpfermeifter Kröning. 


Annonce 
Eine Waffermühle mit ziwei Mablgängen, einem 
Schneibegange und Rohftampfen foll aug freier Hand 
fofort verkauft werden von 


dem Mühlenbefiger Kublmei (gu (Zinna. 


ar 


Deffentliher Anzeiger 
zum Asflen Gtüd des Amisblatts 
der Königlichen Regierung zn Potsdam und der Stadt Berlin. 


Den A. Oltober 1845. 





® Dem Pianoforte- gabrikanten Karl Robewalb rundes Geſicht. Befondere Kennzeichen find nicht 
su Trier if} unterm 6. Oftober 1845 ein Patent vorhanden und bie Kleidungsfüdte fünnen nicht 

auf eine durch Zeichnung und Beſchreibung ang⸗geben werben. 

erläuterte Konftruftion der Kapfeln für bie B 

Mechanik der Fortepianos und Pianinos, ſo ° Der Kriminalgefangene, Arbeitsmann Friedrich 

weit folche für neu und eigenthümlich erach⸗ Wilhelm Dies, wegen zweiten gewaltſamen und 

tet worden, . ' rg Kir FON in Im Berlufte bes 
auf ſechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, echte, die Preußifche National⸗Kokarde zu tragen 
und für ben Umfang N Preußifhen Staats er- und zu 12jähriger Strafarbeit nebft Erwerbs⸗ und 
theilt worden. Befferungs-Detention in erſter Inftanz verurtheilt, 

— bat am 10. Oktober d. J. Gelegenheit gefunden, - 

vom Verhörs-Gange zu entweichen, indem er 





Stedbriefe toahrfcheinlich ſich in den Beſitz einer Kopfbes 
° „Die Arbeitsfrau Eharlotte Louife Augufie fepa- deckung zu fetzen gewußt hat. 
rirte Seidenvoirkergefell Flöricke, geborne Edel, Ale Civil- und Militairbehörben des In- und - 


wegen‘ vierten Eleinen gemeinen Diebfiahld zu Auslandes werben dienftergebenft erfucht, auf den 
Sroöchiger Strafarbeit und Detention bis zur unten näher bezeichneten Dieg ihr Augenmerk zu 
Beſſerung und bis zum Nachweife des fünftigen richten, ihn im Betretungsfalle verhaften, mit den _ 
ehrlichen Erwerbes in erfter Inftanz verurtheilt, bei ihm etwa fich vorfindenden Geldern und Effef- 
bat ſich feit A Monaten heimlich von hier ent- tem unter fehr ficherer Begleitung hierher trans⸗ 
ferne und fich dadurch der Strafvollſtreckung ent- portiren und an die Erpedition der Stadtooigtei- 
zogen. Gefängniſſe abliefern zu laſſen. 

Alle Civil⸗ und Militairbehörden bes In⸗ und Wir verſichern die ungeſäumte Erſtattung der 
Auslandes werden bienftergebenft erfucht, auf die dadurch veraniaßten baaren Auslagen und ben 


„nachftehenb näher befchriebene Flöride vigiliren, verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche 


fie im Betretungsfalle verhaften, mit ben bei ihr Rechtswillfährigkeit. 


fih en ee und fetten unter fiher Berlin, den 15. Oftober 1845. 

ver leitung hierher tranı wen und an Die FR ii “ ; 

Erpebition ber Stadtvoigtei-Gefängniffe Molten- Königl. Kriminalgericht biefiger Refidenz. 
marft Nr. 1 abliefern zu offen. Wir verfichern Derfonsdefchreibung. Der Arbeitsmann 
bie ungefäumte Erftattung ber dadurch verurfach- riebrich Wilhelm Dieg if 26 Jahre alt, aus 


ten baaren Auslagen und den verehrlichen Behör- mid gebürtig, feit feiner Kindheit in Berlin, 
den des Auslandes eine gleiche Rechtsrwillfährigkei. ewangelifcher Religion, 5 Fuß 2 Zoll groß und 
R Meiner Statue. Er hat blonde Haare und Augene 
Berlin, den A. Dftober 1845. brauen, freie Stirn, braune Augen, ſtumpfe Rafe, 
Königlices Kriminalgericht hieſiger Refibenz. rundes Kinn, gewöhnlichen Mund, voliſtändige 
Perfonsbefchreibung. Die Flöricke it Zähne, blonden -Bart, blaffe Gefichtsfarbe und 
42 Jahre alt, aus Berlin, evangelifcher Religion, rundes Geficht. Wahrfcheinlich war er bekleidet 
5 Fuß groß und Meiner Statur. Sie hat blonde mit feinenem Hembe, halb langen Stiefeln, ſchwar⸗ 
Haare und Augenbrauen, hohe Stirn, blaue Augen, zen Tuchhofen, dunkelbraunem Tuchliberrod, und 
gewöhnliche Naſe, ſpitzes in, breiten Mund, roch und ſchwarz punktirtem ſeidenem Halstuche. 
unvoüſtändige Zähne, blaſſe Geſichtsfarbe und — 


418 
. “ Nahmweifung der im dritten Quartal des Jahres 1845 übe 





Nummer. 


1Ernſt Hoffmann, Rifchlergefelle 





Namen und Stand. Geburtsort. 


BWeitendorf bei Feldberg| 32 
in Meklenburg- Strelig, 





braun 

















2Friedrich Wilhelm Bernstorff,| Diepholz in Hannover |2315|8 | blond | flach blond 
Tuchmachergefelle 

3 Chriſtian Friedrich Brandt, Berg-|Zellerfelde in Hannover] 3915164 braun | frei‘ | Hraun 
werks⸗ Unterfteiger 1 | 

AlMendel Buczynskh, ehemaliger) Suwallack im König- 1651515 1 fchrwarz | frei Bram ı 
Handelsmann reich Polen. \ 

5|Wolf Stawisty, Schneider beögleichen 5715 = (hwarg| frei (chen; 





* Der nachftehend näher bezeichnete Webergeſell 
Heinrich Adoiph Schwarz aus Kalau, welcher 
bier wegen fehlender Legitimation inhaftirt gewe⸗ 
fen, iſt am 1. September d. I. mittelft befchränf- 
ter Reiferoute in die Heimath, nach Kalau dirigirt, 
dort aber, nach ber jeßt eingegangenen Benachrich- 
tigung der Heimathebehörde noch, nicht eingetroffen. 
Wir machen daher auf denfelben hiermit auf- 
merffam. 

Nauen, den 6. September 1845. 

Der Magiftrat. 

Signalement. Wohn» und Geburtsort: 
Kalau, Religion: evangelifch, Alter: 21 Jahre, 
Größe: 5 Fuß 3 Zoll, Haare: blond, Stirn: frei, 
Augenbrauen: blond, Augen: blau, Nafe: mittel, 
Mund: mittel, Zähne: gut, Bart: blond, Kinn: 
rund, Gefiht: rund, Gefichtsfarbe: gefund, Sta— 
tur: mittel. Befondere Kennzeichen fehlen. 


Befanntmahung. 

Das Conrectorat an ber hiefigen höhern Bür- 
gerfchule, mit dem dag Diaconat an der Frauen» 
und Mönchen» Kirche verbunden if, wird vatant, 
und fordern wir daher Predigtamtsfähige Kandida- 
ten auf, fih, wenn fie auf biefe Stelle Rüdficht 
nehmen wollen, mit ihren Zeugniffen fchleunigft bei 
ung zu melden. 

Züterbogf, den 13. Oftober 1845. 

Der Magiſtrat. 


Faulbaumholz⸗Lieferung. 
* Gefhälte Faulbaumholgnäbe in runder oder 
vefpaltener Form, 1 Fuß lang und nicht über 























1 300 ſtark werden an Mittwoche und Sonnaberk 
jeder Woche gefauft und der Kubiffuß mit 2 Ep. 
6 Pf. bezahlt. 

Die Abnahme des Holzes darf je doch nur bei 
Aeeiaung bes entfprechenden Forſtſcheins Ratt- 

inben. 

Königliche Pulverfabrit bei Spandau, ber 

6. Oftober 1845. 
Die Direktion. 


Holz-Auftion. 

Mittrvoch den 29. Oftober d. J., Bormittüg 
11 Uhr, fol in der Kapitel-Stube zu Brande 
burg eine Parthie Eiefern Bau-, Nußs und mehr 
theils Brennholz, auf dem Stamm verfauft werden 

Der Förfter Seifert in Sehlensborf if be 
auftragt Kaufluftigen das Holz nachzuweiſen 

Die näheren Bedingungen werden im Xermia 
befannt gemacht. 


Belanntmahung. 

Der Bürgergutsbefiger und Stadtmufifus Anger 
Schmidt zu Baruth beabfichtigt auf feinem Kirih- 
berge einen Ziegelofen nebft einem Schuppen — 
bauen. Wer gegen dieſe Anlage Einwendunge 
machen zu Eönnen fich berechtigt hält, bat folde 
binnen vier Wochen ($ 29 der Allgemeinen Ge 
werbe⸗ Ordnung) ung fchriftlich anzuzeigen. 

Baruth, ben 9. Oktober, 1845. 


Gräflich zu Solmsſches Polizei- Nun. 







blond 
röthlich 


braun 


fpig | mittel 


mittel | mittel lang 





mittel | mittel | braun» 


| grau 


fang 


Befanntmahung. 

Der Befiger der zum Polizeibezirt des unter⸗ 
Jeichneten Domini gehörigen fogenannten Grund» 
müble bei indenberg, Herr Amtmann Nagel, 
hat den in dieſer Mühle befindlichen Wahlgang 
abgetragen und beabfichtigt, an deffen Stelle in 


einem om Mühlenhaufe zu errichtenden maffiven - 


Anbaue zwei Mahlgänge, ferner: anftatt ber jetzi— 
gen, eine neue Arche und an Stelle bes zeitigen 
oberfhlächtigen Wafferrades ein unterfchlächtiges 
Rab von 16 Fuß Höhe, welches beide Gänge in 
Bewegung fetzen foll, anzulegen, auch damit zu- 
gleich die Vertiefung des Fachbaums um einen 
Fuß zu verbinden. 

Nach Borfchrift des $ 29 der Allgemeinen Ges 
werbe- Ordnung vom 17. Sanuar d. I. wird dies 
ſes Borhaben hiermit zur öffentlichen Kenntniß ges 
bracht, und find etwanige Widerfprüche gegen daſ⸗ 
felbe binnen vier Wochen präcluſiviſcher Frift bei 
bem unterzeichneten Dominio anzubringen und zu 
begründen. Xindenberg, den 1A. Dftober 1845. 

Das Dominium. 


Bekanntmahung. 

Der Mühlenmeifter Hartmann zu Schtwina 
beabfichtige auf einem bei dem Dorfe Schwina von 
dem Rehnfchulgen Goet ſche und dem Bauer 
Beufter erworbenen Ackerſtücke eine Bockwind⸗ 
mühle, welche auf die Förderung fremden Gemahls 
berechnet ift, zu erbauen. 

Nach Vorſchrift des $ 29 ber Algemeinen Ge 
werbe⸗ Ordnung vom 17. Januar d. I. werden 











oval 


49 


Die Landesgrenze gewiefenen Bettler und Bagabonden. 


Befondere Kennzeichen. 






mittler. — — — 


mittler. Am linken Fuß in Folge früheren 
Knochenfraßes | mehrere Narben, 
ſchlank. 





lang | fehlanf. Langer Kinn⸗ und Backenbart. 
lang |Efein und Langer Backen⸗, Schnauz⸗ und 


unter- | Kinnbart. 


fegt. 


diejenigen, welche fich durch dieſe Anlage beein⸗ 
trächtigt glauben, aufgefordert, ihre Eintwendungen 





binnen vier Wochen präckufivifcher Frift bei_dem “ 


unterzeichneten Amte anzumelden und zu befchei- 
nigen. Brandenburg, ben 14. Oftober 1845. 
Königl. Rent- und Polizei-Amt Lehnin. 


Befanntmahung 

Der Mühlenmeifter Chriſtian Maffomw zu 
Kremyendorf beabfichtigt auf feinem vor dem Dorfe 
belegenen Aderplan (Frehner Berg) eine holländi- 
ſche Windmühle (fogenannten Erdholländer) mit 
einem Mehl- und einen Grüßgange aufzubauen. 

Indem wir dies nach Vorfchrift des $ 29 der 
Allgemeinen Gewerbe-Orbnung vom 17. Januar 
d. 3. zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern 
wir alle diejenigen auf, welche durch diefe Anlage 
gefährbet zu werden befürchten, ihre Einwendun⸗ 
gen dagegen innerhalb vier Wochen prächufioifcher 
Friſt bei und anzubringen. 

Stift Marienfließ an ber Stepenig, ben 14. 
Dftober 1845. 
Das hiefige abelige Fräuleinftift, ald Obrigkeit: 

zu Putlig, Domina. 


Befanntmahung. 

Der Müblenbefiger Gottlieb Uhlmann all- 
bier beabfichtigt in feinem neuerbauten, dreiviertel 
Stunden von biefiger Stadt belegenen Mühlen- 
gebäude, genannt bie Schneibemühle, außer. dem 
bereits beftehenden Mahlgange, anndch einen joe 
ten Mahlgang, eine Delpreffe und ein Walkwerk 


— — — — — 


0.) 


j anzulegen, jeboch ohne Veränderung des Waſſer⸗ 


ſtandes, des Merkpfahles und des Fachbaums. 
In Gemäßheit der Beftiimmung des $ 29 der 
Allgemeinen Gemwerbe-Orbnung vom 17. Januar 
db. 3. wird dies Vorhaben hierdurch mit der Auf- 
forderung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, et⸗ 
wanige Einwendungen gegen biefe Anlagen binnen 
vier Wochen bei und anzubringen, wobei wir be- 
merfen, daß dieſe vierwöchentliche Frift für alle 


- Einwendungen, welche nicht privatrechtlicher Na- 


tur find, prächuftoifch if. 
Belzig, den 16. Oktober 1845. 
Der Magiſtrat. 


Bekanntmachung. 

Der Beſitzer der ſogenannten Vordermühle bei 
Freyenſtein, Mühlenmeiſter Johann Schulz will 
die bisher aus einem Mahl- und Graupengange 
befiandene oberfchlägige Waffermühle umbauen, 

zwei Mahl- einen Graupen⸗ und einen Grütz⸗ 
gone anlegen, den Mühlenbach unterhalb der 
üble niebriger legen, flatt bed bisherigen 
12 Fuß hohen Rades ein 15 Fuß hohes Rab ans 
bringen und den Fachbaum unverändert faffen. 
Mit Bezug auf $ 29 der Allgemeinen Gewerbe⸗ 
Orbnung vom 17. Januar d. 3. wird dies Vor⸗ 
haben zur öffentlichen Kenntniß gebracht und jeber 
Einfpruch&berechtigte zur Anmeldung beffelben bei 
ung binnen viertoöchentlicher prächufivifcher Frift 
aufgeforbert. \ 
Freyenftein, den 18. Oktober 1845. ' 
Die Obrigfeit. 


Nothbwendiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das in der Ofpriegnig, Amtsbezirk Zechlin 
belegene Erbzins⸗ Vorwerk Repente, abgefchägt auf 
6677 Thle. 17 Spr. 1 Pf. zufolge der, nebft 

aeochefentihen in der Regiftratur einzufehenden 
are, ſoll 

am 26. November 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubharirt werden. 


Nothmwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 31. Mai 1845. 
Das Müllerfche Grundfiüd, beftebend aus 

einem Wohnhaufe in der Rofenthaler Straße Nr. 9 
und einem Wohnhaufe in der Auguftfiraße Nr. Al, 
von denen jenes zu 10,161 Thle. 23 Spr. 6 Pf. 
und dieſes zu 7366 Thir. 2 Ser. 6 Pf. tarirt 
worden, foll 


— 


am 17: Februer 1846,- Vorwittacs 11 Ui, 
‘an der Gerichtsſtelle fubhaftirt werben. Zorn u 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufche 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadrgericht zu Berlin, den A. Juni 185. 
Das, Blumenftraße Nr. 64 a belegene du 
nidefche Grundftüd, gerichtlich abgefhägt # 
18,713 Thlr. 10 Sgr. 6 Pf., fol 

am 20. Februar 1846, Vormittags 11 U, 
an der Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden. Tare 
Hyyvothekenſchein find in der Regiftratur einzuf 


Notbwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 5. Juni 186. 
Das, Eöthener Straße Nr. 21 belegen Tı 

gelowſche, bis jetzt noch nicht ganz aı 
und in feinem jegigen Zuſtande auf 13,966 2 
11. Sgr. 9 Pf. gewürdigte Grundflüd, fol 
am 13. Februar 1846, Vormittags 11 Mk, 
an der Gerichtöftelle Schulden halber Audbafit 
werben. Taxe And Hupothefenfchein find in da 
Regiftratur einzufehen. J J 
Die dem Aufenthalt nach unbekannte Aluk 
ger, die Demoifelle Antonie Nicolır mir 
Gutsbefiger Albert Seldi s werden 
öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Berfanf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 6. Juni 188 
Das hierfelbft in ber Statfchreibergaft R® 

befegene Coghofche Grundftüd, gerichtlich « 
fehägt zu 12,619 Thle. 8 Egr., ſoll Schulden halıe 
am 24. Februar 1846, Vormittags 11 un, 
an der Gerichtsftele fubhaftirt werden. Kart 
Hppothefenfchein find in ber Regifiratur emjuit 


Nothwendiger Berfauf 

Stadtgericht zu Berlin, den 24. Juli 18 

Das, Koppenfraße Nr. 6l belegene Cru 
ftück des Biktualienhändlers Klotſch, Far 
abgefhägt zu 2020 Thlr. 20 Sgr. 6 Mi K 

am 2. Dezember 1845, Vormittags IL IR 
an der Gerichtöftelle fubhaflirt werben. Tart —* 
Hppothefenfehein find in der Regiftratur ein 


Notbwendiger Verkauf re 

Stadtgericht zu Berlin, den 28. Augak | nn 

Das Bierfelöf in: der Beheenftaße Ar-Tiuz 
Iegene Grundfüd des Gafimische Bapl 


41 


7377 Thlr. 13 Sgr. 3 Pf., foll 
am 24. April 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhefirt werden, Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Die dem Aufenthalte nach unbekannte Gläu- 


Gem Lehmann, gerichtlich abgefhäht zu 


bigerin, Wittwe Lieſch, Johanne Charlotte So: , 


" phie, geb. Tees, wird hierdurch öffentlich vor⸗ 
geladen. 


Nothwendiger Berfauf. 

Stadtgeriht zu Berlin, ben 1. September 1845, 

Das, Waßmannsſtraße Nr. 32 a beiegene, der 
feparisten Erbe, geb. Spielmann gehörige 
Grund ſtück, gerichtlich abgefchägt zu 5673 Thlr. 
33 Ser. 6 Pf., ſoll , 

am 28.. April 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle frbhafirt werben. Tare ımb 
Hwothefenfchein find in der Regiſtratur einzufehen. 

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Reals 
Spntereffenten: 

1) der Kaufmann Ferdinand Müller, 

2) der Rentier Hempel, 
werden hierdurch öffentlich vorgelaben. 

. 


Rothwendiger Berkanf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 3. September 1843. 
Das, Koppenftraße Nr. 34 belegene, früher 
Kaufmann Wildefche, jegt Gebrüder Bobefche 


Erbpachts⸗ Grundſtůch, gerichtlich abgefhänt au . 


10,892 Thlr. 8 Sgr. 5 Pf., foll 

am 1. Mai 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an bet Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Befanntmahung. 

Das ben Erben der verehelicht geweſenen Gaft⸗ 
wirth Lehmann, Friederike geb. Krabath gehö- 
tige, in ber Louiſenſtraße Nr. 1 belegene, in un- 
ferm Hypothekenbuche von der Brandenburger Vor⸗ 
ſtadt Bol. 1 Nr. QM verzeichnete, auf 2640 Thlr. 
abgefchägte Grundſtück nebft Zusehör, fol im Wege 
der nothwendigen Subhaftation verkauft werden, 
und if hierzu ein Bietungstermin auf 

den 13. Februar 1846, Vormittags 10 Uhr, 
vor dem Stodtgerichtd-Rath Herten Steinhaufen 
im Stadsgericht, Lindenſtraße Nr, 54, anberaumt. 


Der Otpethekenfcheim, bie Tape und bie Anfon- 
deren Kaufbebingungen find in unferer Regiſtratur 
einzufehen. . 
Potsdam, deu 30. September 1845. 

König. Stabtgericht hiefiger Refidenz. 


Nothwendige Subhaftation. 

Königl. Land» und Stadtgericht Buchholz, dem 
9. Zufi 1845. . 

Die den Mühlenmeifter Karl Chriftion Weis⸗ 
wange gehörige, zu Groß-MWafferburg belegene, 
Nr. 3 Pag. 265 des Hnpothefenbuches verzeichnete 
Waſſermahl⸗ und Schneidemühle nebſt Zubehör, 
abgefhägt auf 5155 Thle. 24 Ser. 10 Pf. zufolge 
der, nebft Hupothefenfchein in ber Regiftratur ein- 
zufehenden Tare, fol 

am 31. Sanuar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichteftelle fubhaflirt werben. 

Der dem Aufenthalte nach unbekannte Gläu- 
biger Sohann Gottlob Streichhan, fo wie bie 


Wittwe Streihhan, Anne Elfaberh geb. Wo⸗ 


bring werben hierdurch vorgelaben. 


Nothwendiger Verkauf. 

Königl. Land» und Stadtgericht Wriezen, ben 
26. Zuli 1845. 

Das, den Kolonift Johann Brädmannfchen 
Exben gehörige, im Hüpothefenbuche von Neu⸗ 
Lervin Bol. I Pag. 169 Nr. 12 a verzeichnete 
Erbzinsgrundftüd zufolge ber, nebft Hypotheken⸗ 
ſchein in unferer Regiftratur einzufehenden Tare 
auf 5067 The. 20 Sgr. gerichtlich abgefchägt, 
fol Theilungs halber 

am 24. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an Ort und Stelle vor dem Juſtizrath König 
fubhaftirt werden. ' " 


Nothwendiger Verkauf. 

Das hierſelbſt belegene, im Hypothekenbuche 
der Stadt Bol. II Fol. 232 Nr. 229 verzeichnete, 
dem Tuchmachermeifter Karl Gottlieb Müller 
zugehörige, und gerichtlich auf Zweihundert fieben 
und vierzig Thaler Bier und zwanzig Sifbergrofchen 
abgeſchätzte Mitteltwohnhaus nebſt dergleichen Luch- 
Eavel, fol Schulden halber öffentlich meifbietend 
verkauft werben. . 

Hierzu fieht Termin auf 

den 1. Dezember d. J., Bormittags 10, Uhr, 
vor dem Heren Land- und Stadtgerichts⸗ Aſſeſſor 
Dpig an biefiger Gerichtsſtelle an. 


: 422 


Die Tore und ber neuefle Hypothekenſchein 
Tonnen in unferer Regiftratur eingefehen twerben. 
Beeskow, ben 6. Auguſt 1845. 
Königl. Land⸗ und Gtadtgericht. 


Nothwendiger Berkauf. 

Land» und Stadtgericht zu "Strausberg, den 
8. Yugufi 1845. 

Dos dem Tuchmachermeiſter Karl. Ferdinand 
Struenfee gehörige, in der Ritterftraße bierfelbft 
sub Nr. 217 belegene Wohnhaus nebft Zubehör, 
abgefhägt auf 1545 Thlr. 13 Sur. 2! Pf., foll 

am 28. November d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichteftelle fubhaftirt werden. 

Tare und Hhpothekenfchein find in unferer Re⸗ 
giſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Laud⸗ und Stadtgericht zu Neuſtadt-Ebers⸗ 
walbe, ben 26. Auguft 1845. 
Das zu Klobbide, im Kreis Ober-Barnim 
gelegene, Nr. 11 bed Hypothekenbuchs verzeichnete 
 Koloniftengut der Wittwe Brigfom und ben 
fieben Geſchwiſtern Britzkow gehörig, abgefhägt 
auf 4250 Thlr. 24 Ser. zufolge der, nebft Hypo⸗ 
tbefenfchein und Bedingungen im Ilten Geſchäfts⸗ 
büreau einzufehenden Tare, foll 


am 21. November 1845, Vormittags 11 Uhr, ' 


im Gerichtshaufe an den Meiftbietenden verkauft 
werden. 


Nothwendiger Berfauf. 

Die zu Lellichow belegene, ol. 25 bed borti- 
gen Hupothefenbuche verzeichnete Bübnerftelle, abs 
gefhäst auf 170 Thlr. zufolge der, nebft Hypo⸗ 
thefenfchein in ber Regiftratur einzufehenbden Tare, 

ſoll am 26. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle fubhaflirt werden. 

Wittfiod, den 28. Auguft 1845. 

‚ Königl. Juſtizamt hierſelbſt. 


Nothwendige Subhaſtation. 

Die dem Bauinſpektor a. D. Schönermark 
zugehörigen Bergantheile an der Braunkohlenzeche 
Mariens Glück bei Saarow, beſtehend in 38 
Kuren, ſollen 

den 31. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
im Lofale des Königlichen Bergamts Rüdersdorf 
meiftbietend verkauft werden. 


Die VBefchreibung der Zeche tft in der Regifn- 
tur einzufehen. 
Kalkberge Rüdersborf, ben 2. September 186 
König. Preußifches Berggericht. 


Subhaftationg- Patent. 
Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Stabtgericht zu Perleberg, den8. Sept. 18 
Das zum Nachlaffe tes Tagelöhners Joada 
Witte gehörige, bierfelbft in der Quergaſſe ni 
St. Nicolai sub Nr. 43 im Zten Bezirk beim 
Bol. IV Pag. 1 des neuen Hypothekenbuchs m 
zeichnete Wohnhaus nebft Zubehör, insbeſonden 
a) der Wendehölzerwieſe Nr.6 Littr. Bb vol Il 
b) der Tannenkavel Dobberziner Seits Ar. IH 
Littr. A Bol, XII des Kataſters, 
für welche Ackerſtücke bei der Separation ber Pe 
Ieberger Feldmarf der Aderplan Re. 9 ı 0 
den Biertelländern und der Wieſenplan a. | 
in den Mooswieſen getreten find, zufammen 
gefchätst auf 638 Thlr. A Sur. 11 Pf. iufohe m | 
nebft Hhpothefenfchein und Bedinguma 1 MT 
Regiftratur einzufehenden Tare, fol 
ar 22. Jannar 1846, 
Vormittags 11 bie Abends um 6 I, 
an ordentlicher Gerichtäftelle fubhafirt 





Nothwendiger Verkauf | 
Der bierfeloft vor dem Graeper-Thort int 
Töpferfuhle belegene, den Gortfchalffcen Et 
gehörige, Bol. 1 Fol. 353 des hiefigen Anh 
thefenbuchg verzeichnete Garten, abaeihäst — 
60 Thle. zufolge der, mebft Hyporhefenfchin 
ung einzufehenden Tare, fol 
am 30. Januar 1846, Vormittags ul ih 
an ordentlicher Gerichteftelle fubhafirt werden 
Wittſtock, den 12. September 1845 
Königl. Juſtizamt hierſelbſt. 
| 
Nothwendige Subhaftation 
Der unter unſerer Gerichtsbarkeit — 
Mr. 1 Fol. I of. HIT des Horotteentan 
getragene, vormald zum Rittergute Langer 
Schönhagen gehörig gervefene, angeblich 136 n 
gen 2 Ruthen ‚enthaltende vierte Antheil Hide 
in der Ofipriegniß unteit Mepenbutg —* 
wüften Feldınark Surun Silit, grempend 


Norden an bie Feldmark Grabow unb Frehne, 
gegen Often and Gut Meyenburg, gegen Süden 
ans Gut Gerbdshagen und gegen Welten an bie 
Stadt Meyenburg, ein jetziges Ader-, Wiefen« und 
Holzrevier, gehörig ben fieben von Flothowſchen 
Kindern zu Althoff im Medlendurg- Schwerinfchen, 
gerichtlich abgefchägt zu 2543 Thlr. 14 Sgr. 2 Pf., 
fol auf Antrag der großjährigen Geſchwiſter und 
reſp. der Bormünder der Minderjährigen, 
am 23. Dezember d. J., 

Vormittags 11 Uhr und Nachmittags 3 Uhr, 
in ber Gerichtsſtube zu Langerwiſche bei Pritzwalk 
an den Meiftbietenden verkauft werden, und wer 
den Kaufluftige dazu mit dem Bemerken vorgeladen, 
daß die Tore und die Bedingungen. an Werfeltagen 
in der Wohnung des Juſtitiarius zu Wittſtock ein⸗ 
gefehen werden Eönnen. 

Ale etwanige Realprätendenten werden zum 
» Termine unter der Verwarnung mit vorgeladen, daß 
bei ihrem Ausbleiben fie mit ihren Anfprüchen 
ausgeſchloſſen werden follen. 
Wittſtock, den 16. September 1845. 
Das Königfche Patrimonialgericht über Langerwiſche. 


Nothwendiger Verkauf. 

Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu Wriezen, 
ben 25. September 1845. 

Das hierſelbſt belegene, im fädtifchen Hypo⸗ 
thefenbuche Bol. III Pag. 109 Nr. 108 verzeich- 
nete, dem Färber Herrmann Pinnom gehörige 
Grundſtück, zufolge ber, nebft Hypothekenſchein in 
der Regiftratur einzufehenden Tare auf 2631 Thlr. 
9 Sr. gerichtlich abgefhägt, ſoll Schuldenhalber 

am 23. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an hiefiger Gerichtöftelle vor dem Herrn Ober⸗ 
landesgerichts⸗ Aſſeſſor von Pieper fubhaflirt 
werden. 

Der feinem Aufenthalte nach unbekannte Färber 
Herrmann Pinnom wird zu dieſem Termine mit 
vorgelaben. 


Nothwendiger Verkauf. 

Patrimonialgericht Penzlin in Pritzwalk, den 
%. September 1845. 

Der zu Rohlsdorf, in der Oſtpriegnitz, belegene 
Zweihüfnerhof bes Schulzen Dietrich Neubauer, 
jeboch ohne die davon getrennte Haus- und Hof- 
ſtelle, abgefchägt auf 2701 Thle. 3 Sgr. A Pf. 


zufolge der, nebſt Hypochekenſchein in ber Regi- 

fratur einzufehenden Xare, fol Fa 
am 31. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 

‚in der Gerichtöftube zu Penzlin fubhaftirt werden, 


Nothbwendiger Berfauf. 

Stiftsgericht in Heiligengrabe, den 6. Oftober 1845. 

Das bem Johaun Daniel Plagemann zuge 
börige, in Wilmersborf gelegene Adergut, aus 
Haus, Stallung, Ader und Garten befiehend, ab⸗ 
gefhägt auf 880 Thlr. 10 Ser. 5 Pf. zufolge der, 
nebſt Hypothekenſchein und Bedingungen in ber 
Regiftratur einzufehenden Tare, fol 

am 27. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtäftelte fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 

Königl. Schulamtsgericht zu Joachimsthal, den 
6. Oftober 1845. \ 

Die zur erbfchaftlichen Liquidationsprozeßmaſſe 
des verfiorbenen Juſtizraths Rachler gehörige 
Wieſe Nr. 195 Vol. IV des Hypothekenbuchs von 
Zoachimsthal, gerichtlich abgeſchätzt auf 300 Thlr., 

fol am 4. Februar 1846, Vormittags 10 Uhr, 
an ber Gerichtgftelle fubhaftirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in ber Regiftratur einzufehen. 

Alle unbekannten Realprätendenten werden un= 

ter der Verwarnung ber Prächufion vorgeladen. 


Nothwendiger Berfauf. 

Land⸗ und Stadtgericht Bernau, den 10. Ok⸗ 
tober 1845. 

Daß bierfelbft in ber Breiten Straße belegene, 
im Oppothefenbuche Bol. II Nr. 288 Fol. 901 
eingetragene, ben Erben der verwittweten Zim- 
mermann gehörige Wohnhaus nebft Zubehör, 
abgefchätzt auf 2607 Thlr. 8 Sgr. 9 Pf., zufolge 
der nebft Hupothefenfchein in der Regiftratur ein⸗ 
zuſehenden Tare, fell 

am 30. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werben. 


Nothwendige Subhafation. 
Trebbin, ben 12. Oftober 1845. 
von Thümenfches Patrimonialgericht über Stans 
genhagen. 
Das Lehmannfche Koffäthengut- u Stangen= - 
-hagen ſoll Schuldenhalber, mit der "gerichtlichen 
Taxe von 1650 Thlen., 


Lu 


m 21. Januar 1646 
in ber Gerichtsftube zu Stangenhagen verfauft 
werben. Tare und Hhupofhekenfchein find in un» 
ferer Regiftratur einzufehen. 


Mühlen" Berkanf. 

Wegen feines Alters beabfichtigt der aetier 
ber BWuffermühle bei Bierraden, Mühlenmeifter 
Aärnberg, diefes fein Grundſtück aus freier Hand 
gi vetfaufen. b 

Diefes in einem vorzüglichen Nahrungs» Zu- 
fiande befindliche Grundftüd liegt unmittelbar bei 
der Stadt Bierraden, an dem Welſebache und 
auf ber Chauffee von Berlin nach Stettin; von 
der Berlin- Stettiner Eifenbahn aber iſt e8 nur 
2 Meilen entlegen. 

Die Mühle beficht aus drei Mahlgängen, einer 
Grütz⸗, einer Oel-, einer Schneide- und einer 
Lob le, hat vier Triebräder und A Fuß le⸗ 
dendiges Gefälte mit Hinkänglicher Waſſerkraft. 

Es gehören dazu ein Wohnhaus, eine Scheune 
und die nöthigen Stalfgebäube, nebft einem Speicher, 
fo wie fünf Gärten, auch über 40 Morgen Ader 
und Wiefen, und wird dabei ein höchſt bedeuten- 
der und getoinnreicher Tabacksbau betriehen. 

Es läßt fich auch ein Holzgefchäft mit Vor⸗ 
theil betreiben, weil das Holz aus der Oder big 
zur Mühle geflößt werben Fann. 

Zur Annahme der Gebote ift ein Termin auf 
den 27. Dezember d. 3., Vormittags 10 Uhr, 
auf ber Mühle ſelbſt augeſetzt, und bemerfe ich, 
dag bie Bedingungen vorher fchon bei mir und 
bei bem Sefiker einzufehen und zu erfahren find, 
und daß bag jrundftüd auch fchon vorher befehen 
und bei einens annehmlichen Gebote verkauft wer« 

den kann. Schwedt, den 6. Oftober 1845. 
Der ZuftizeRath Luckwald. 


Annonce 

Verãnderungshalber ift fofort ein ſehr (kön 
Rittergut, in ber Neumark belegen, zu verkauft: 
daffelbe Tiegt 1 Meile von ber Ober, 8 Rein 
von Berlin und 14 Meile von zwei Kreisfäke 
entfernt, in einer fehr lebhaften Gegen. ds 
Areal befteht aus 7346 Morgen, bavon fint ı 
Schlägen 2500 Morgen, 1100 Morgen Holz 
300 Morgen Wiefen, 200 Morgen Gen, k 
Übrige Acer liegt noch nicht in Schfägen, font: 
wird alle Jaht ein Theil mit 20 Wifpeln Bw 
zung befiellt; ber Boden ik Weizen: md pe 
Noggenboben. Das Inventarium ift gut und fa 
fofort übernommen twerden. 

Nähere Auskunft ertheilt auf portofreie Akt 
gen der Güter Agent EC. H. Schmidt in Sohe 
Forderung ift 120,000 Thir., mit 25 bie S0M 
Thlr. Angeld. 


Ein Schulgengut mit einem Areal von U Br 
gen Ader, Gerfiland Ifter und Ilter —2X | 
gen zweifchürigen Wieſen, einer Ziegelei, Me em | 
Reinertrag von über 500 Thle. jäirfid 
und ganz neuen maffio erbauten Baier m 
Wirthfchaftsgebäuben, fol fofort mit mit 
lung von 4500 Thlen. verkauft merbe 
rung 10,500 Thlr. Näheres bei bem 
Rofeno in Frankfurt an ber Ober. ' 


v Daft Berteffeikäcte —V 
reife bei jedem Quantum I. W. Otto 
' Neue Ropfraße 4 


Zwei bereits fähige, mit guten Zeugnifle s* 
febenen Arbeiterfamilien fönnen auf dem O# 
Withelmsthal bei Oranienburg Wohnung um P 
beit erhalten. 


\ 


Deffentlicher Anzeiger - 


. zum Adften Stüd des Amtsblatts 
ber Königlichen Regierung zn Potsdam und ber Stadt Berlin. 


Den 31. Dftober 1845. 





Stedbrüefe 

” Der Handelswann Louis Gottfchalf Kat im 
Monat September d. 3. in Gemeinfchaft wit feis 
nem jüngeren Bruder bei einem hieſigen Edelſtein⸗ 
händler einen Diebſtahl verübt, und fich ber Ver⸗ 
haftung durch die Flucht entzogen. Er hat am 
10. September d. 3. feinen, ihm vom Magiftrat 
zu Frankfurt an der Ober. am 6. September b. 3: 
extheilten, auf ein halbes, Jahr gültigen Reifenaß 
in Beeskow nach Torgau über Berlin vifiren loflen, 
wohin auch die erfie Bifo des Magiſtrats zu Frank⸗ 
furt an der Oder lautete, und bat fich wahrſchein⸗ 
lich nach, Leipzig begeben. . 
. Alle Civil⸗ und Mititairbehörden des In⸗ und 
Auslandes werben bienftergebenft erfucht, auf den 
nachfiehend näher bezeichneten Gottf d alt ihre 
Augenmerk zu richten, ihn im Betretungsfalle ver⸗ 
haften, mit den bei ihm fich- vorfindbenden Geldern 
und Effecten unter fehr ficherer Begleitung hierher 
trangportiven usb au bie Erpedition ber Gtabdt- 
voigtei⸗ Gefängniſſe, Molkenmarkt Nr. 1, ablier 
fern zu laffen. J 

. Wir verfichern die ſofortige Erſtattung der hier⸗ 
durch entſtandenen baaren Auslagen, und ben ver⸗ 


ehrlichen Behörden bed Auslandes eine gleiche 


Rochtsroilfährigkeit. . 
Berlin, ben 21. Oltober 1845. 
Konigl. Krimimalgericht biefiger Reftdenz. 

" Perfonsbefchreibung. Der Handelemann. 
Louis Gottſchalk ik 30 Jahre alt, jübifchen 
Glaubens, aus Neu- Stettin gebürtig, in Frauk⸗ 
furt an der Ober wohnhaft, dafelbft verheirathet, 
5 Fuß A Zoll 3 Strich groß und mittlerer Statur, 
Er bat ſchwarze Haare, Augenbrauen und Bart, 
freie Stirn, braune Augen, gebogene Naſe, Bir 
Wöhnfichen Mund, volfändige Zähne, rundes 
Kinn, gefunde Gefichtöfarbe und ovaled Geſicht. 
Befondere Kennzeichen fehlen. j 
Die Meibungsfäde koͤnnen nicht angegeben 


* Der ehemalige Müngarbeiter, Schuhmacher 
Carl Friedrich Wilhelm Iooft, wegen verfuchter ° - 
Beſtechung von Zeugen und Berleitung berfelben 
zum DMeineide in Unterfuchung und Arreft, hat es 
nach Eindrücten der Fenfterfcheiben und Berbie- 
gung der eiſernen Stäbe möglich gemacht, aus 
dem Stabtvoigtei-Gefängniffe in bie Spree fich 
hinab zu laffen und zu entweichen. 

Abe Eioil- und Militairbehörden des In- und 
Auslandes werben bienfiergebenft erfucht, auf den, 
nachfiehend näher bezeichneten, fehr gefährlichen, 
Verbrecher ihe Augenmerk zu richten, ihn im Be- 
tretungsfalle verhaften, mit ben bei ihm ſich vor 
findenden Geldern und Effecten unter ſehr ficherer 


"Begleitung hierher transportiren und an bie Erpe⸗ 


bition der Stadtonigtei - Gefängniffe abliefern zu “ 
laffen. Wir verfichern bie fofortige Erfiattung der 
dadurch veranlaften baaren Auslagen und ben 
verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche 
Rechtsroitfährigkeit: 
Berlin, bin 23. Oftober 1845. 

Königl. Kriminalgericht hieſiger Reſidenz. 

Perfonsbefhreibung: Der Jooſt if 
31 Jahre alt, amd Anclam gebletig, evangelifcher 
Religion, feit 12 Jahren in Berlin, 5 Fuß 8 Zoll 
groß und gewöhnlicher Statur. Cr braune 
Haare, Augen umd Augenbrauen, bededte Stien, - 
gewöhnliche Nafe und Mund, vollſtändige Zähne, 
Ge Bart, gefunde Gefichtsfarbe und rundes 


Bekleidet wär er wahrfcheinlich mit einem 
brannen Tuchũberrock, fchrearzer Halsbinde, heil 
braunen Buckckinhoſen/ rothbunt baumwollener 


Weſte, halbkurzen Stiefeln und leinenem Hemde. 





Der nachſtehend ſignaliſirte Hausknecht Frie⸗ 
drich BE ae Hinterpoms 
mern, hat ſich bier einiger Betrügereien, zu Schul⸗ 
den fommen laffen, und fich darauf heimlich von 
bier entfernt, Sainmtliche Eivii⸗ und Militair- 


.. —— 48 


behörden werben baher ganz ergebenft fe ihn 
im Betretungsfalle zu verhaften und mitselft Trans⸗ 
ports hierher zu fenden. 
Neu-Ruppin, ben 19. Dftober 1845. 
nn. Dee Magifient.: - 
Signalement. Ramen: Friebrich Weyner, 
Stand: N Geburtsort: bei Potsdam, 
° ⸗ 


in 
mern, Alter: 24 Jahre, Ha dunfelbraun, Ge- 
fichtsfarbe: gefund, Stätur: Fräftig. 

Bekleidet war berfelbe mit einem blauen Ober⸗ 
od, geftreiften Beinkleidern, fangen neuen blanken 
Stiefeln und einer neuen Tuchmüge mit Pelz bes 
fegt. Er tiug einen grauleinenen Bündel mit 
feinen Sachen mit fich. ö 








° Der nachfiehenb figualifirte Weißgerbergefelle 
Carl Ludwig Hering, auß Brandenburg an ber 
Havel, ift von dem Kandarbeitöhaufe zu Güſtrow 
hierher überliefert und von uns am 26. v. M. 


mittelft befchränfter Reiferoute in- bie Heimat ger 


wieſen worden, dort aber, nach der Benachrichtis 
gung des Magifrats zu Brandenburg, bie ji 
“nicht eingetroffen, daher wir auf. denfelben aufs 
merkfam machen. 
Putlig, den 20. Oftober 1845. 
Der Magiſtrat. 
Signalement. Bor, und Zuname: Carl 
"Ludwig Hering, Gewerbe: Weißgerbergefelle, 
Geburtd- und Wohnort: Brandenburg, Religion: 
evangelifch, Alter: AA Jahre, Größe: 5 Fuß 33 Zoll, 
Haare: braun, Stirn: bebedit, Augenbrauen und 
Augen: braun, Naſe: fpig, Mund: Hein, "Zähne: 
vouftändig, Bart: braun, Kinn und Geficht: oval, 
Gefichtefarbe: gefund, Statur: mittel, 


° Der untes poligeilicher Aufſicht ſtehende Ar⸗ 


beitsmann Carl Krebs, genannt Manzel, be 
“ findet ſich wegen Verdacht des Diebſtahls in Un- 
terfuchung, und ift heute aus dem Gefängniffe 
entfprungen. ö 
-Sämmtliche refp. Militair- und Civilbehörden 
werben dienfiergebenft erfucht, fobald ber ıc. Krebs 
ſich betreten läßt, denfelben gu artetiren und ung 
davon zu benachrichtigen. . 
Schwebt, hen 27. Dftober 1845. 


Der. Magifisat, 


Signalement. Reigen: roangelfh, te 
geboren den 19. Februar 2829, Größe: 5 fd 


‚ 5.300, Haare: ſchwarzbraun, Stirn: rund, de 


braun: ſchwarz, ftarf, Augen: braun, Reſe w 
Mund: jomirt, Bartz „fehlt, Kan: bt, 
Geſicht: oval, vol, Gefichtsfarbe: gefund, Starr. 
groß und ſtark. Befondere Kennzeichen fehl. 


Belanntmahung. 


„* Gemäß feiegsreditlichen, Geitend des Ka 


General⸗ Kommandos -7ten Armee Corps unm 
22. Autzuſt d. I. beftätigten Sontumaciak-Erfm 
niſſes vom 16. Juni d. I. ift 
doar Vice⸗ Unterofficier Georg Martin Str: 
zel des 16ten Imfanteries Regiments, geht 
zu Porsdam am 8. Januar 1817, 
als Defesteur erachtet und fein gefammted gt 
vohrtiged und zukünftige Vermögen conf‘ 


Düffeldorf, den 18. Oktober 1845. 
Das Königl. Gericht der 1Aten Diriſon 


Graf von ber Grüben, . Schmehet, 
General⸗ Lieutenant und Divifions-Auhter 
Divifiong- Commandeur. und Julie 





Edictal- Cttation 

Gegen den von bier heimlich entreichnn Su 
mann 3: $. Thiele hierfelbf, HE regen mıf 
voiüiigen. Banquerufts bie Krintinal-LnterfrhWt 
eingeleitet worden. Derſelbe wird baher 
ya ſeiner Verantwortung auf 

beit 2. Yebrwar 1846, Wormittags 10 Mit, | 
vor dem «Seren. Rammergerichtd-Mfeffer Ger 
auf dem hiefigen Gerichtslofale wergelaben, A 
der Bertwarnung, daß bei feineit ns 
Termine mit ber Unterfuchung und Demi 
nahme in contumaciam verfahren, er feiner AM, 
nigen Einwendungen gegen -Zeugen und Dokummt | 
wie auch affer fich nicht eiwa von ſelbſt i 
den Bertheibigungsgrände, verlufli gehn, I 
nächft nach Angmittelung des angefchulbigten * 
brecheng auf bie gefegfiche Scrofe erfanıt un 
Urtheil in feln gurictgefaffenes Bermögen nd Ir 
fo viel_e8 gefchehen kann, fofort, an ſeinet [u 
aber, ſobaid man feiner habhaft gervorden, ve 
ſtredt werden wird. oo. . 
Neu⸗Ruppin, ben IL Oftober 18%. 

Königl, Stabtgericht, 





Bekanntmachung. 


* Sm Auftrage ber Königl. Regierung zu Ports " 


dam wird dag unterzeichnete Haupt -Steueramt, 
unb zwar in dem Dienfigelaffe des Steueramts zu 
Süterbogt, 


am 25. November b. $., Bormittagg 10 Uhr, 


bie Chauffeegeld-Hebefteile zu Welfigfendorf. auf 
ber Berlin 


»Dresöner Kunfifiraße an ben Meiſt⸗ 


Bietenben;, mit Worbehafe des höheren Zufchlages, 


vom 1. Februar 1846 ab, in Pacht ausftellen. 
Nur dinpofttionsfählge Perfonen, welche vorher 
mindeſtens 200 Thlr. baar ober in annehmbaren 


Staatöpapieen bei dem Steueramte in Jüterdogk 
als Sicherheit niedergelegt haben, Fünmer: zum - 
bebingurigen 


Bieten zugelaffen werden. Die Pacht! 
find von heute ab bei und und bem vorgenanuten 
Steueramte während der Dienfiftunden einzufehen. 
°  Boffen, den 22. Oftober 1845. 

“ Königl. ‚Haupt - Steueramt. 


Befanntmahung.” 


* Der freihändige Ankauf von Roggen, Hafer, 


Heu und Stroh zur Truppen Berpflegung pro 


1846 if 


für das Magazin in Cüſtrin dem Proviant⸗ 
meifter Raſche, 

für das Magazin in Beeskow dem Magazins 
Depot-Rendanten Raabe, 

für das Magazin in Fürftenwalde. dem Maga- 
zin · Depot-Rendanten Jacobs, 

für das Magazin in Frankfurt am ber Ober dem 

Referve⸗ Magazin-Bendanten Burow, 

für das Magagin in Landsberg an ber Warthe 
dem Magazin» Depot -Rendanten Wolff, 

für das Magazin in Schwedt dem Magazin⸗ 

„Depots Rendanten Schmibt, 

für das. Magatin in Jliterbogk dem Magazin 
Depot» Renbanten Schulz 

übertragen worden. 


Die genannten Ankaufg + Kommiffarien find 


weder befugt, Gebvorfihüfle zu leiften, nech dür- 
fen fie mit ber Beyahlung nach erfolgter Abliefes 


rung ber Naturalien im Rückſtande bleiben. 


Frankfurt an ber Oder, ben 19. Oktober 1845. - 


Königk. Intendantur Iten ArmeesCorps. 


. Betanntmahung. 
Die verehelichte Hugo .beabfichtigt auf dem 


Srundpüde ihres Ehemannes in der prinen/ te 


beim Geſundbrunnen, bie Darn ſaiten / Babriation 
zu betreiben. 

Unter Verweiſung auf $ 29 der Allgemeinen 
Gewerbe⸗Ordnung Seingen wir da Vorhaben ber 
xc. Hugo Hiermit zur ffentlichen Kenntnif, mit 
der Aufforderung, etwanige Einwendungen gegen 
die neue Anlage hinnen vier Woshen bei und ans . 
iumelden. Berlin, ben 20. September 1845. 

Die Buß und Defonomies Deputation bes 
Magiſtrats. 


Bekanntmachung. 

Der Miihlenmeiſter Schulz zu Falkenthal be⸗ 
abſichtigt bei dieſem Dorfe eine zweite Bockwind⸗ 
mühle auf einem, von dem kehnſchuͤlzen Dittmann 
erworbenen Grundftüc zu erbauen. ı _ 

Auf Anweiſung der Königl. Regierung zu Pots- 
dam und mit Bezug auf den $ 20 der Allgemei- 
nen Gewerbe- Ordnung vom 17. Januar d. I. 
wird dies Vorhaben des Schulz hierdurch mit 
der Aufforderung zur Öffentlichen Kenntniß gebracht, 
etwanige Einwendungen gegen diefe neue Anlage 
binnen vier Wochen bei ung, gehörig ‚befcheinigt, 
anzumelden. Flir alle Einwendungen, welche nicht 
privatrechtlicher Natur find, ift diefe vierwöcheni⸗ 
liche Friſt präcluſidiſch. 

Zehdenick, den 22. Oktober 1845. 

Königt. Rentamt. 


Bekanntmächung. 

Mit dem 1. Januar künftigen Jahres wird ber 
biefige Marftmeifter-Poften vakant. Berforgungs- 
berechtigte Militair-Imoatiden, die hierauf reflefti- - 
ten, 'haben ſech anter Vorlegung ihres Civilverſor⸗ 
sungefchene unb fonftigen Bengniflen fofort bei 
ung zu melden. . 

Strausberg, den 6: Oftober 1845. 

Der Mogifrat. 


Faulbaumholzskieferung. 
Geſchälte Baulbaumbolzfläbe in runder ober 
gefpaltener Form, 1 Fuß. lang und nicht über 
1 300 ftarf werden am Mittivoche und Sonnabende 
jeder Woche gekauft, und) der Kubitfuß mit2 Spr. 
6 Pf. bezahlt. 

Die Abnahme des Holzes darf jedoch. nur bei 
. R 


u 


finden. . 
"Königliche Pulverfabrif bei Spandau, den 
6. Dftober 1845. . 
Die Direktion. 


Holzverkauf. 

Aus dem hieſigen Königlichen Forſtreviere ſollen 
am 20. November d. J., Nachmittags 2 Uhr, 
in dem hieſigen forftamtlichen Geſchäftslokale circa 
1500 Stämme 
ſtarkes Bauholz öffentlich meißbietend verfauft wer⸗ 
ben. Das nach dem Berkaufe zu fälende Holz 
wird der Förfter Eifentraut zu Virchow in dem 

- Jagen 32 auf Verlangen vorzeigen; die Verkaufs⸗ 
bedingungen können zu jeder Zeit hierſelbſt einges 
fehen werden, und wird von benfelben bier nur 
erwähnt, daß der Meiftbietende geforderten Falles 
den vierten Theil feined Gebotes ald Sicherheit 
zu deponiren hat. 
Forſthaus Linichen bei Tempelburg, ben 19. Ok⸗ 
tober 1845. 
Der Königl. Fork-Infpektor. 
Lichtenfels. 


. Belanntmeduug 

Die und zugehörigen, in ber Nähe ber biefigen 
Stadt belegenen beiden umihkne als die fos 
genannte Schlagmühle und die alte Walkmühle, 
folen vom 1. April 1846 ab anderweit auf ſechs 
hinter einander folgende Jahre gn den Meiſtbie⸗ 
tenden öffentlich verpachtet oder gber auch ver⸗ 
Tauft werben. 

Es if dazu ein Termin auf . 

den 15. Nooembar d. 3., Nachmittags 1 Uhr, 
in unferm Gewerkohaufe hierſelbſt angefegt, wozn 
wir cautions⸗ und refp. zahlungsfähige Wacht- und 
Kaufliebhaber mit deui Bemerken einlaben, daß die 
Bedingungen täglich bei ung eingefehen werden 
können. Strausberg, den 30. September 1845. 
Das Tuchmachergerverf hierſelbſt. 
— 
Proclama " 

. Diejenigen 393 Thlr. 18 Sgr. uebft Zinfen, 
welche aus dem Dofumente vom }. Februar 1837 
Rubr. MI Nr. 15 auf dem Grundküde Ne. 79 
zu Neu: Trepkig für bie Wittwe Hartıpig, Marie 


Worzeigung des entfechenben Boskfheind Aut geb. Hennig, ı 


kiefern ertta, ordinaie und mittel“ 


eingetzagen (chen; eb bei br 
haſtation dieſes Grundftüde zur Hebung gefommn 
jaben aber zu einer Specialmafle genommen se 
en müſſen, weil die Gläubigerin fich nicht fe 
Borlegung des angeblich verloren gegangen % 
pothet em Inftrumente jur Grmpfangaakeme ja 


. gitimiten Können, 


In Gumäßheit ber Kerorduums nem Aru 
1838 werben Hiermit alle diejenigen wuelde d 
Eigenthũmer, Erben, Eefkongrien, Panik 
ober fonf Berechtigte, Anfpräiche an joe Di 
zu haben vermeinen, zu deran Anmeldung sd 

ben 3. Dejember 1865, Vormitiegs 11 Ik, 

vor bem Juſtiz ⸗ Marl) Mönig an ordentliche & 

richtselle unter Androhung der Präckefien m 
geladen. Wriezen, ben 36: Zuli 1845. 
Königl. Land» und Stadtgericht. 


Deffentlihe Befanntmadhur 
Auf den Antrag bes Fuhrherrn Ciniſenh Uhl 
gems, als Xefiger des zu Neu-Moci u I 
aldfiraße Nr. 28 belegenen, in une spr 
thefenbuche von den Umgebungen Berin its 
berbarnimfchen Kreife Bol. VEIT Rx. Bulle 
Namen des Schäfers Martin Wilke einer 
Erbpachtsgrundſtücks, werden alle urbehans Rob 
prätendenten hierdurch aufgeboten, ſich fürte 
in dem 
auf den 29. Januar 1846, Bormittgge 11 Ir 
vor dem Hein Rommergerichte- Uudkulatr 1% 
Below an der Gerichtöftele, Zimmertu #3 
onberanmmten Termine gu melden, Die MH 
den werben mis ihren gen Renlanfpei® 
auf dag gedachte Grunbflüc, unter MÄriast 
eineß eroigen Stilfchroeigen, peäclabit WA“ 
Verlin, den 10. Oktober 1845. 
Königl, Landgericht. 


Nothwendiger Berkant 
Konigl. Kammergericht in Befit 
Das bierfelbft in di längerten 

— Rr.3 belegene, im Fang 5 
vothebenbuche Bol. WM Oont. 0 9 H Pl, 
verzeichnete, dem Baurermeifer Bitch —** 

It, e 
— und Behagende 9" 


er einzufehenben Tape wbgefhätt wor⸗ 
"am 3. Mär; 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an orbentlicher Gerichtäftelte fubhaftirt werden. 


Nothwenbdiger Berkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das im Zauch- Betzigſchen Kreife belegene Gut 
Lehnin, mit Einfchluß der Vorwerke Kaltenhaufen 
und Tornow und der fogenannten alten Ziegelei 
zen Zubehör, abgefchägt auf 55,844 Thlr. 6 Ser. 


das zum Amte Lehnin gehörige Vorwerk 


3 P., 
Dahmaberf nebft Zubehör, abgefhägt auf 26,28 
Zr. 10 gr. 14 Pf. und die bei beim Vorwerke 
Kaltenhaufen befegene fogenannte neue Ziegelei nebft 
Zubehör, abgefchägt auf AL,L73 Thlx. 20 Sgr. 5Pf., 


sufomunen mithin auf 123,251 Thlr. 7 Gar. 7 Pf. 


'ahgefchägt, zufolge der, nebft Hppothefenfchein und 
Bedingungen in der Regifiratur einzufehenden are, 
follen am 38. Mir; 1846, Vormittags 11 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhafirt werden. 


. Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 25. April 184» 
Das Koppenſtraße Nr. 62 a belegene Meyer⸗ 
(che —A gerichtlich abgefchägt zu 3372 Thlr. 
22 Sr. 1 Pf., fol 
am 5. —8* 1845, Vormittags 11 uhr, 
an ber Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadegericht zu Berlin, den 30. April 1848. 
Das Lange Gaſſe Nr. 55 und 56 belegene 
Maurerpolier Johann Chriftiaen Haedide- und 
Gottlob Gufav Kaſt en ſche Grundftüd, gericht 
lich abgeſchätzt zu 6339 Thlr. 18 Sor. 3 Pf., ſoll 
am 9. Dezember 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftele fubbaftirt werben. Tare und 
Ovororhelenſchein fu in der Regiftratur einzufshen. 
Die unbekannten Realprätendenten werden uns 
ter der Wornung der Präcluſion und der feinem 
Aufenthaite nach undelannte SMiteigenthlimer, 
Manrerzoliee Gotclob Guſtav Kaften, zur Wahr⸗ 
mung feiner Rechte üffentlich vorgeladen. 


an ber Gerichtöfielle fubhaftirt wei 


Nothwendiger Verkaufe 


Stadtgericht zu Berlin, den 24. Juni 1848. 
Das hierſelbſt in der Behrenſtroße Nr. 9 bes 


Nlegene Grundftüd des Kleidermachers Johann 


Gottlieb Bieling, getichtlich abgeſc 
16,859 Thle. 19 Spr. 6 Pf., fol Schuiben 
am 3. März 1846, Bormi 


base 

11 ler 
Tape wh 

Hypothekeuſchein find in der Regiſtratur eingefeben 


Nothwendiger Verkauf. 

er zu Berlin, den 12. Auguſt 1845. 
Große Hamburger Straße Nr. 8 belegene 
Pen Mülterfche Grundftüd, gerichtlich 

abgefchägt zu 9491 Thlr. 22 Ser. 9 Pf., fol 

am 27. Mär; 1846, Bormittags 11 fhr, 

an ber Gerichtöftele fuhaftirt werben. Tare und 
Hppofhefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 12. Auguſt 1845. 
Das in der Breiten Strafe Ne. 6 belegeme . 
Lerchfche Grundſtück, gerichtlich abgeſchätzt bi ” 
24,787 The. 16 Sgr. A Pf., foll .. 

am IT. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle ſubhaſtirt werben. Tare und 
Hypothelenſchein find in der Regiftzatun. eingufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 21. Auguſt 1845. 

Das vor dem Schlefifchen Thore Ausgangs 
echter Hand, an der Ede der Schieſiſchen Straße 
und ber Communication belegene Bleicher Hoch⸗ 
kir chſche Grundftüd , — abgefhänt iu 
WAHL Thlr. 25 Sur. 3_Pf., feii 

am 3. April 1840, Bersuiftege 11 pe, 
an der Gerichtöftelle fubhaftirt werben. Tare and 
Hppotkefenfchein find in ber Negiſtratar eingufehen. 


Nothwendiger Berfanf. . 
Königl. Landgericht zu Berlin, den 16. Mai 1845, - 
Das ber Witiwe —X gehörige, in der 
Potsdamer Straße Nr. 40 beiegene, Bol. III 
Nr. 133 des Hypothekenbuchs von Alt- Schöne 
berg verzeichnete —— — » abgefchägt , auf 
10,446 Thlr. 15 Sgr. A Pf. zufolge bet, ) nebft 
Spvorbefenfchein in dem Nien Büreau eingufshen- 

den Tape, ſoll 


am 4. Dehember 8. 3., Vormittags 11 Uhr, 
an prbentlicher Gerichtöftelle, Zimmerfiraße Nr. 25, 
fuhhafirt werden. 


Nothwendiger Berfauf. 
Königl. Landgericht zu Berlin, ben 12. Sept. 1843. 
Behufs Aufhebung der Gemeinfchaft fol das 
den Erben des Gaſtwirths Johann Paul und 
deffen Wittwe Euphrofine Louiſe geb. Thiele ge 
hörige Erbpachts⸗Grundftück Paulsborn im Grunes 
wald, abgefchägt. auf 1817 Thlr. 10 Sur. 11 Pf. 


infolge der, nebft Hupothefenfchein in dem Ilten. 


Blireau einzufehenden Tare, 

am 29. Dezember 1845, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle, Zimmerftraße Nr. 25 
fubhaftirt werden, 


Nothwendiger Verkauf. 
. Zur Aufhebung ber Gemeinfchaft. 
Das Königl. Sand» und Stadtgericht zu Renzen, 
. ben 11. Auguſt 1845. 

Die den Philipp Meher⸗ und Iſaac Meyer- 
Cohnſchen Erben gehörigen drei Zinsgärten an 
der Heinen Wiefe hierfelbft, abgefchägt jeder auf 

-37 Thlr. 29 gr. 7 Pf. zufolge der, nebſt Kauf- 
Aeagungen in der Regiftratur einzufehenden Tare, 
foffen ‘ 
am 30. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, 
in hieſiger Gerichtsftube fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Land⸗ und Stadtgericht zu Beelitz. 


Das in Gebbin sub Nr. I belegene, im Hy⸗ 
vothekenbuche Bol. IX Fol. 5 verzeichnete, dem 


Bädermeifter Ludwig Urban zugehörige Lehn- 
. —*— abgefchäßt auf 7733 Thie. 26 Gar. 


am-4. Mär, 1846, Vormittags D Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 
Tare und Hhpothefenfchein liegen täglich in 
der Regiftratur zur Einficht vor. . 
Beelig, ben 12. YAuguft 1845. 
Königl. Land» und Stadtgericht. 





Subhafationd- Patent. u 
Das im Dorfe Klein-Schauen, 4 Meilen vom 
Ver entfernt befegene, dem Carl Friedrich Bache 


- gehfseige Bauergut, ivelches gerichalich auf MBE7L 
25 Sgr. abgefchätt und im Oppothefenbuce Bell 
Fol. 35 verzeichnet ift, foll im Termin 

den 2. Januar 1846, Vormittags 11 Un 


an ordentlicher Gerichtöftelle in nothwendiger &a 


haſtation öffentlich meiftbietend verkauft werden 
Taxe und Hypothekenſchein find in ufar 
Regiſtratur einzuſehen. 
Storkow, den 29. Auguſt 1885. 
Königl. Preuß: Lands und Stadrgericht. 


Subhafationg -» Patent. 
Nothwendiger Berkanf. 

Land» u. Stadtgericht &torforo, den 30. Angaft IE 

Das zu Friedersdorf gelegene, im Hhpothein 
buche Bol. VII Fol. 31 eingetragene 
gut fammt Pertinengien, abgefchäßt auf 5619 ZH | 
— &gr. 10 Pf., nach einer frühern Tare br } 
1761 Thlr. 11 Sgr. 8 Pf. gewürdigt, fol nr 
nicht erfolgter. Belegung der Kaufg 

am 7. April 1846, Wormittags 11 U, 
an ordentlicher Gerichisſtelle hierfelbk anni 
öffentlich verfauft werden. . 

Die Tare und der Hhpothefenfchm ih ® 
unferer Regiftcatur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf 

Sand» und Stadtgericht zu Ludenwale, | 
9. September 1845. 

Das zum Rochla ſe des Webers Johann Url 
Brüning gehörige, in der Stadt Zinna Kr. 138% 
legene Haus nebft Zubehör, abgefhägt auf OR 
16 Ser. 8 Pf. infolge der, nebft Höporheteulds 
in der Regiftatur eingufehenden Tape, fol 

am 30. Dejember d. I., Vormittags 11 1 
hierſelbſt ſubhaſtirt werden. Alte unbekannten 9 
prätenbenten werden aufgeboten, ſich bei Bermiliä 

. ber Präclufion fpäteftensin bieſem Terminezumiht 


Nothwendiger Berkauf. 
Folgende, zum Rachiaſſe des Tuhmahem 


ſters Cari Friedrich Arnold gehörige Grundhilt 


. 1) daB in der Miofterfiraße Mr. 6 beirgene Bit 
wehnhaus nebft 3 —2 
ſchahe auf 462 Thie20 ©gr. 6.9 

2) drei Rüden Meindergendter, tartt aufBsEN 
20 Spr., ſollen J 


— 


. senber 
* an biefiger Gerichtöftelle — werben. 


amt 29. De; b;3., Vormittags 10 Uhr, 
Taxe und Hhpothefenfchein ſind in unferer Re⸗ 
gifiratur einzufehen. 
Beeskow, ‚den 15. September 188. 
Konigh Preuß. Land⸗ und Stadigericht. 





Land⸗ und Stadtgericht Oranienburg, den 
17. September 1845. 

Folgende, zur Berlaffenfchaft der Ehefrau de 
Lehrers Sch wenke, vormaligen Wittwe des 
Schmidtmeiſters Lindemann gehörigen, Bol. I 
Nr. 92 bes Hypothekenbuchs von der Stadt Ora⸗ 


nienburg aufgeführten Grundftücte: 


2 -—_—-—-- 


a) ein in ber Havelftraße belegenes Wohnhaus 
nebſt Hofgebäuden und Garten, taxirt zu 
913 Thlr. 9 Sgr. 5 Pf, 

b) eine Wieſe im Lehniger Felde von etwa 
53 Morgen, tarirt ju 486 Thlr. 20 Sar., 

ſollen Eheilungshalber, einzeln, im Wege det noth⸗ 
wendigen Subhaftation in dem auf 

ben 30. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, 

im ——— anſtehenden Termin verkauft 
werben. 


Nothwendiger Verkauf. 

Bon dem Königl. Stadtgerichte zu Neu-Ruppin 
fol dag hierſelbſt befegene, im Hypothekenbuche 
Bol. III Fol. 58 Nr. ASI_verzeichnete, zum Nach» 
loffe des verfiorbenen Handelsmanns Friedrich 
Wilhelm Kaufel hierſelbſt gehörige, und gericht- 
lich auf 301 Thle. 23 Sgr. A; Pf. iaritte Wohn⸗ 
haus nebſt Pertinenzien 

am 10. Februar 1846, Vormittags 0 Uhr, 
an wrbntlicher Gerichtöftelle hierſeibſt ſubhaſtirt 
werden. 


Rie Taxe und der neueſte Hypothekenſchein 
Ebenen werktäglich in unferer Regiſtratur einge⸗ 
ſehen werden. 

Zugleich werden zu dem Termine alle unbe⸗ 
kannte Realprätendenten bei Bermeibung der Präs 
cluſion hiermit vorgeladen. 

Neu-Ruppin, den 23. September 1845. 

Königl. Preuß. Stadtgericht. 


Sreiwiliger Berkauf. 


Neumannfches Gericht über Werder zu Neus J J 
Ruin, ben 29. September 1845. 
Das zu Werder belegene, im Hypothekenbuche 


bes Beumannen Gerichts baſelbſ Vol. 1 2 27 


a 0% 


I 7 berxichnete, zum Nachlaffe ber Vereinen 
Einpüfner Gottſchalk, Marie geb. Bettin, ge 
hörige Einhüfnergut, tarirt auf 1779 Thlr. 13 Ger. 


4Pf., ſoll Theitungehalber 


am Montogben 17. Nov. d. J., Vormittags 10 Uhr, 
in der Gerichtsſtube zu werbe an ben Meftbies 
tenben verfauft werden. Tare und Hypothekenſchein 


"find im Gefchäftglofale des Richters einzufehen. . 


Nothwendiger Verkauf. . 
König. Stadtgericht zu Strasburg in der Ufer- 
marf, dem 18. Oktober 1845. 
Die zum Nachlaffe des verfiorbenen Ackerblir⸗ 
ger3-Chrifian Friedrich Engel gehörigen Grund» 
fü 


1) dag Mobuhaus, altftädtfche Strafe Nr. 250, 
Xom. 111 Bol, III Nr. CXL Fol. 121 des 
Hppothefenbuche eingetragen, taritt zu. 388 
Thir. 18 Spr. 2 Pf., 

2) Mer Tom. Nr Vol. IV Ne. CCXXXII gol. 

ppothefenbuche verzeichnete, vor dem alt« 
Bahr hen Thore belegene fogenannte Verwalter⸗ 
kamp/ gefchägt zu 99 Thir. 6 Ser. 11 Pfr ° 
follen in termino 
den 7. Sanuar 1846, Vormittags 10 Uhr, 
am orbentlicher Gerichtöftelle ſubhaffirt werben. - 

Tare und HHpothefenfchein find in unferer Res 
giſtratur einzufehen, und bie Bedingungen pi 
fi Termine fefigefegt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 

Das in dem Dorfe Groß⸗Beeren belegene, zum 
Nachlaſſe des Koffäthen Johann Friedrich Buffe 
gehörige Koffüthengut, abgefchägt auf 2454 Thlr. 
16 Sgr. 11 Pf. zufolge der, nebft Hypochekenfchein 
in unferer Regiftratur einzufehenden Tare, fol 

am 27. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, - 


‚ in der Gerichtsftube zu Sroß=Beeren ſubhaſtirt 


werden. Die unbefannten Realprätendenten twer- 
den unter Berwarnung der Prächufion hierdurch 
mit vurgeladen. 


Hausverfauf in Seehaufen. \ 
Das in der Mühlenſtraße bierfelof Nr: 314 
belegene Wohnhaus des Glaſermeiſters Küdels 
mann mit Stallgebäuden, großem Garten das 


binrten, Röpfertorrfrätt und Brennofen und Reben 
Scheel Autfant Hausland, fol 
”  Beeitag ben 14.November b. J., Rachm. 2 Uhr, 
in meiner Wohnung auf Meifigebot zum Berfauf 
gefbeit werben. Kaufliebhaber werben bazu mit 
ben Bemerken eingeladen, daß die Chauſſee durch 
die Mükkenficafie führt und das Haus fonach eine, 
für wielertei Gefchäfte fehr günfige Lage hat. 
Seehaufen in ber Altmark, den 20. Oft. 1845. 
Re Zuftige Commilfariu? und Notarius 
Planck. 


Ich beabſichtige mein zu Werber bei Potsdam 
befegenes Wohnhaus nebft Schmiede, Stallyng 
und Garten, Weinberg, Separations-Ader und 
Wieſe aus freier Hand zu verkaufen. ‚ 

Ich fege hierzu einen Termin auf 

ben 1. Dezember d. J., Vormittags 10 Uhr, 
in meinem Haufe an; auch Eönnen Kauflufiige 
noch vor dem Termin Alles in Augenfchein neh⸗ 
men. Der Zufchlag kann im Termin, wenn das 
Gebot annehmbar ift, fogleich erfolgen. 

Werder, den 2A. Dftober 1845. 

Der Schmiedemeifter Oft. 





Um 24. Oftober 1845 if auf meinem Mder 
ein Kalb gefunden worden. Der Eigenthümer kann 
fich baffeibe gegen Erftattung ber Futter⸗ umd Ins 
fertionsfoften bei mir. abholen, wenn er ſich als 
Eigenthümer legitimirt. 


Dalgow bei Spandau, den 25. Oftober 1845. _ 


Der Ortefchulge Bolg. 


“ Raile Kartoffeifiärke Eauft zum höchken 
Preiſe bei jedem Quantum.I. W. Otto in Berlin, 


Neue Roßſtraße Nr. 6. 





Pen Landhauſe 
Lindenſtraße Nr. 34 in Potsdam. 
Die ſeit langen Jahren beſtandene Ausſpan⸗ 

nung, torlhe wur durch dem erfolgten Tod der 
Demo iſale Raifer, in dern ehemaligen Brenn- 
und Brauhauſe Lindenfiraße Nr. 34 aufgehört 


hat, habe ich untemt 1. Ollober b. 9. Mater 


Firma: 

Zum Laubhanufe, 
wieberum eröffnet, und empfehle diefe Firma In 
Herren Gutsbefigern, Butspächtern und Int: 
toren, fo wie ben Herten Ortẽefchulzen und in 
reſp. ländlichen und bäuerlichen Gemeinden je 
Ausfpannung und zum Garda mit ie 
ergebenen Bemerkung, a ich 
wie die andern hiefigen Gaſtwirthſc 3 
Ausfpannungen halte, daß ich. zu jeder ya 
mit falten und warmen Speifen und Getrala 
auf das Befte und Reichhaltigfie verfehen Is 
und nichts unterlaffen werde, jeden Gaf zum 
tommend zu bedienen. 

Die Einfahrt, großen Hofräume nnd vor 
lichen Stalungen werden den — N Od 
wirthſchaft Beehrenden noch im 
fein, und find foldze wiederum Fr [} * 
mäßigfie hergeftefit- 

Porsdam, Lindenfiraße Nr. 34. 

€. Schleihahn 


Harn W. Marcus in Beelig Bahn a 
Genehmigung ertheilt, in Beelig und urn 





. Beitritt weiblicher Perfonen bei unfern 


vermitteln. Berlin, den 14. Oftober 1b: 
Dad Kuratorium 
‚ber Berfiner Ausftener», Sterbes und lun⸗ 
B fügungs- Kaffe. 
Dr. Apig 
Ich erlaube mir hierdurch, das geehrte Pb 
um anf die vorftehende Bekanntmachung be IH 
Kuratoriums ber Berliner Uusenerr —* 
aufmerffam zu machen. Diejenigen 9 
welche ſich bei dem Imftitute zu ber 
(chen, ng me © 
bin ich bereit, in diefer Angelegenheit, ſowohl 
mimbliche, ais frankirte ſqhrifeliche Aufrogen # 
nügende Auskunft zu ertheilen. 
Auszüge aus ben Statuten find bei mi gi | 
bie Statuten felbft fiir 2} Sgr. zu Haben. 
Beelig, den 21. Oktober 1845. 





W. Mareus 


— — — 


Deffentlicher 


der Koͤni 


Ans 


Anzeiger (m) 


zum Adften -Stüd des Amtsblatig . . . 
alien Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. 


Den 7. November 1845. : 





 Stedbriefe 
, Der Taubfumme Carl von Brürfen,. ge 
nannt Blankenburg, hat Gelegenheit gefunden, 
geſtern auf dem Transport nach bem Candarmens 
hauſe zu Prenzlau in dem Königlichen Korftrevier 
Zehbenid zu entweichen. - 

Alle Civil» und Mititairbehörben werden er- 
geben erfucht, auf ben nachfichend näher bejeich- 
neten von Brürfen zu vigiliren, ihn im Betre⸗ 
tungsfalle verhaften und an bie ‚Qnfpeftion des 
Landarmenhauſes zu Prenzlau abliefern zu laffen. 

Zehdeuick, den 28. Oftober 1845. 

Der Magifrat. 


Signalement. Der von Brürfen, ge 


ie Reifen, 8b a8 nk Imeegr ie 

igion, 5 und-unterfeßter 2 

tar, hat blonde Haare und ugenbenn bedeckte 

Seiru, graue Augen, fiarke Rafe, gewöhnnchen 
Mund, rundes Kinn, längliches Geficht, geſunde 
Oxficytsfarbe. Befondere Kennzeichen: Warzen auf 
des linfen Hand. 


ı Era a am x —* 
grauen Tuchhoſen, beides defekt, ſchwarzer Lu 
‚ wefte, ſchwarzer ſeidener Halsbinde mit rorhen 

; Blümchen, kurzen Stiefeln, Tuchmütze. 
u Befanntmahung. 
I * Der fchon mehrfach twegen Diebflahls beficafte, 
! beim Bagabondiren ergebene Arbeitdmann Johann 
Friedrich Kuhlberg (auch Ramsport, Schulze 
I ober Koßdorf fich nennend) hat fich feit dem 
) 20. d. M. neuerdings von hier heimlich entfernt 
und treibt ſich jedenfalls wieder vagirend umßer. 
Indem wir alle verehrlichen Behörden hiernach 
auf den 2c. Kublberg aufmerffam machen, er⸗ 
ſuchen wir zugleich dienflergebenft, auf denfelben 
digifiren und ihn im Betretungsfalle ung übers 
wweifen laſſen zu wollen 
Gignalement. : Religion; evangeliſch, Alters 
28 Iahke, Eröfe: 5 Fuß 2 Zoll, Haare: bunkele 
blond, Stirn: frei und rund, Yugendromens bond, 


Augen: grau, Nafe und Mund: etwas ſtark, Zähne: 
vollſtändig, Kinn: rund, Geficht: oval, Gefichte- 
farbe: geſund, Statur: mittel. Befondere Kenn- 
zeichen fehlen. 
Zinna, ben 29. Dftober 1845. 
Der Magifrat. 


Belanntmahung. 
° Am 16. d. M. iſt im diesſeitigen Amtsdorfe 
Tieftuerder eine unbekannte, offenbar an Geiftes 
verwirrung leidende Frauensperfon, die ſich Anna 
Henſchki nennt und bie Tochter des Schutzen 
aus Lebbehn fein will, angehalten und hier einge, 
liefert. Die Angaben der vorgeblichen Henfchti 
Haben fich jeboch als unwahr ergeben, und hat 
ber Ungehörigkeitsort derſelben nicht ermittelt wer⸗ 
den Fünnen. 

Indem wir mm bas Signalement ber ꝛ. 
Henſchki nachftehend mittheifen, erfuchen wir die 
Wohilðblichen Polizeibehörden, denen etwas Näs 
heres Über die Berhältniffe ber bezeichneten Franens⸗ 
ven befannt ae ung hierüber recht bald Mit- 

ilumg zu machen, . 

Spandau, ben 29. Oftober 1845. 

Königl. Rent- und Polizei-Amt. 


Signalement. Religion: evangelifch, Alter: 
26 Jahre, Größe: A Fuß 6 Zoll, Haare: ſchwarz, 
Stirn: Halb bedeckt, Augenbrauen: blond, Yugen: 
graublau, Nafe: gekülpt, Mund: gewöhnlich, Kinn: 
rund, Geſicht: Täglich, eingefaflen, Geſichtsfarbe: 
blaß, Statur: klein. Befondere Kennzeichen fehlen,- 

Bekleidung. Ein graugrüned Mouffeline de 
laine⸗ Umfchlagetuch wit vorhen Streifen, ein weiße 
Eattunener Rod, ein weißwollener Unterrod, einen 
desgleichen, ein weißleinenes Hembe, ein ſchwarz⸗ 
feidenes Halstuch, ein Paor ſchwarzlederne Pan- 
toffeln, ein Paar ſchwarzwollene Strümpfe. . 


25 Thaler Belohnung. 
Am 26. d. M., Mbends zwiſchen 8 und 10. Uhr, 
iſt auf dem Wege von Paffow nad) Prenzlau ein 





ah 


Ieberner Reifefaffer entweubet worden, worin ſich 
nachftehende Gegenftände befanden, ale: 
ein weißes feidenes Moir&- Kleid, an den Aermeln 
mit ächten Kanten befeßt, 
ein ſchwarzes feines Ramelott- Kleid mit Sammet 
garnirt, 
ein weißes geftichted Mull⸗Kleid, unten mit ſechs 
Säumen, | 
ein großes türfifches Umſchlagetuch, 
ein Frauenhemde O. K., 
ein Stepprod, 
eine goldene Damenuhr wit Emaille, Ebelfräur 
lein, daran befand fich: 
eine Eurze herunter hängende Kette mit 
einem Ubrfchlüffel, 
ein Paar goldene Ohrbommeln mit Türkis und 
‘ Perlen, 
ein goldenes Armband mit Türkis, 
ein bergl. deral. mit einer Korallen» Gene, - 
ein goldener Uhrhafen mit Türkis und Perlen, 


eine goldene Kopfnadel mit blauemaillirten Knopf, “ 


woran fich einige Fleine herunter hängende 
Goldverzierungen befanden, 


eine‘ goldene Ubrkette mit Ubrfchlüffel, Petſchaft 


und anderen Eleinen Berzierungen, in ber Mitte 
befand fich eine Nadel mit Emaille, 
ein Paar Korallen: Ohrbommeln mit Ringen, 
ein gofdener Ring mit einer Kapfel, worauf ſich 
ein Kreuz. von Granaten befand, 
ein goldener Schlangenring, zweimal um den 
Finger nebend und mit Granaten befetzt, 
ein goldenes Gollier mit Türkis und Perlen deſetzt. 
Wer zur Wiedererlangung dieſer Gegenflände 
behüfflich if, erbält obige Belohnung. Zugleich 
wird vor dem Anfauf dieſer Sache gewarnt. 
Prenzlau, den 27. Dftober 1845. " 
Der Landrath von Stüfpnagel- Dargig. 


Befanntmahung.:- 


Der Lichtfabrikant Alifch beadfichtigt auf dem . 


Grundftüde, Brunnenftraße Nr. A5, eine Licht 
Fabrikation einzurichten. 

Nach Vorfhrift ded $ 29 ber Allgemeinen Ges 
terbe- Ordnung vom 17, Januar d. 3. wird dies 
mit der Aufforderung, etwanige Einwendungen ge> 
gen die neue Anlage binnen vier Wochen prächus 
ftoifcher Frift_bei dem Polizei- Pröfibiam anzumel⸗ 
den, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß_gebracht. 

Berlm, den 22. Dftober 1845. 

Königl. Polizei» Präfidium, 
— . 


- bie Erbauung einer Bochwindmühle mit zwei Rx 


Bekanntmädung. 

Der Müller Jacob Griebert aus Bartfde 
borf beabfichtigt auf einem, durch Kauf an ki) 
gebrachten 14 Morgen großen Trennftüd, von k 
am Wege von Dreetz nach Lürtgen-Drreg da 
genen Aderparzelle des Krügets Boiff zu Dien 


gängen. 

In Gemäßheit der Beſtimmung des $ 8 Kr 
Allgemeinen Gerverbe-Drdnung vom 17. Janız 
b. 3. bringen wir dies Vorhaben bed ic. Brit 
bert mit der Aufforderung, etwauige begrünt 
Einwendungen gegen diefe neue Anlage binnen mr 
Wochen präcluftvifcher Frift bei ung anzubrug 
zur öffentlichen Kenntniß. 

Dreeg, den 27. Dftober 1845. 

Königl. Domainen- Ant Neufadt an der Daft 


Edictal-Eitation 
Der bierfeloft am 3. Januar 1794 gedem 
Büchfenfchäfter Johann Gottlieb Daniel Boiyt, 
welcher mit feinem Bater, dem in Liffabon verfr 
benen Gerwehrfabtifamten Boigt, im Jahre IN! 
dorthin ausgewandert und in Jahre MU ad 
Pots dam zurüdgekehrt:ift, Hiernächft aberın Fb 
jeht 1825 deu biefigen Ort verlaffen ha, un 
feiner Angabe zufolge, nach Brafklien zu weht 
nad beffen Vermögen in cirsa 809 Th. aslr 
hende Forderungen befteht, wird Bierdurh, P ® 
die unbekannten Erben und Erbnehmer befeben, ol 
den 5. Moi 1846, Vormittags Li Un, | 
vor dem Heren Stadigericheäranh Siede in Hi 
gerichtsgebäude vorgeladen, meit der Auffortemus 
ſich entweder perfönlich ober durch einm get 
legitimirten Mandatarius, wozu ihm der Juli 
rath Tollin oder Dortu, fo mie der Sei 
Kommiffarius Sello in Vorſchlag gebracht m 
den, im gedachten Termin gehörig zu — 
drigenfaus die Todeserklarung bes ıc. Baigt du 
Erkenntniß erfolgen und fein Vermögen den 
kannten Erben, in deren Ermangelung aber Ne 
Fiskus zugefprochen und verabfolgt werden 
Potsdam, den 23. Juni 1845. 
Konigl. Stadtgericht hieſiger Refiben- 





- Proolama 
Auf dem im Dorfe At-@eimig Wlan“ 
dem. Wühelım Beits zugehörigen, und im S* 
'theßenbuche sub Mr. 27 verzlicneteh Bier 
fichen Rubr. IE 9x. 1 eingetragen: - 


9 Tr. an ben Kaufmann Putſch ex ob - 
gatione vom Matt. 1786. - 

Der Bübner Beitz behauptet, ba dieſe Port längft 
getilgt fei, und hat daB öffentliche Aufgebot Behufs 
Löfchung derſelben nachgefucht. 

Mir Haben deshalb zur Anmeldung etwaniger 
Anfprüce einen Termin auf 

den 29. Dezember d. 3., Vormittags 11 Uhr, 

in biefiger Gerichtsſtube anberaumt, zu welchem 
der eingetragene Gläubiger oder beffen Erben, 


‚ Geffionarien, ober bie fonft in feine Rechte getre- 
ten find, Hierdurch unter ber Vertvarnung vorge⸗ 


laben werden, daß die Außenbleibenden mit ihren 


etwanigen Anfprüchen auf die aufgebotene Poft prä- 


cludirt, ihnen deshalb ein ewiges Stiüfchrweigen 
auferlegt und die Port im Hypothekenbuche ges 
Löfcht werden wird. 
Soachimethal, ben 12. September 1845. 
König. Schulamtggericht. 


Das an der Ede der Chauffee- und Keffel- 
ſtraße belegene, bem Maurerpolier Runft gehörige 
Srundftläd, auf welchen ſich ein dreiflöciges im 


Rohbau aufgeführtes maſſives Wohnhaus befin⸗ 


det, in feinem jeßigen Zuftande abgefchätst auf 
8378 Thir. 19 Sgr. 2 Pf. zufolge der, nebft Oh⸗ 
pothefenfchein und Rebingungen in der Regiftratur 


einzuſehenden Tare, foll 


am 13. Januar -1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtefelle fubhaftirt werben. 
Berlin, ben 9. Juni 1845. . 
Königl. Preuß. Rammergericht. 


Nothwendiger Berfauf. 
- Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das in ber Ziegelſtraße Nr. 24 belegene, früher 
mit Nr. 14 bezeichnet gervefene, im Hypotheken⸗ 
buche des Königl. Kammergerichts BoL.IX Nr. 55" 
Pag. 541 verzeichnete Grundſiuck nebf Zubehör, 
abgeſchatzt auf 13,49 Thle: 16 Sar. I Pf zufolge 
ber, nebft Hüpothefenfchein und Bedingungen in 
der Regiſtratur einzufehenden Tare, fol 

am A. April 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaflirt werben. 

Hierzu werben folgende Gläubiger: 

3) die unbefannten Erben ber verflorbenen Witt⸗ 
te des Muſiklebrers Frang, Wilhelmine 
Dorothee geb, Buffe, * 


2) dag, ihrem Aufenthalte nach unbekannte Fräu-· 
fein Elifabety Marie Louife Friederife Mos 
tiere, 


öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Berkauf. 
‚Stadfgericht zu Berlin, ben 28. April 1845. 
Das Niederwallſtraße Nr. 19 belegene Gelb» 
gießer Martensfche Grundflüd, gerichtlich abge» 
ſchaͤtzt zu 8734 Thir. — Ser. 1 Pf., foll 
am 13. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsftelfe fubhaftirt werden. Tare und 
Hyypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Die dein Aufenthalte nach unbefannte Wittive 
Ahrendts, Anne Zudith geborne Urbain wird 
bierburch öffenttich vorgeladen. 
\ — 


Bekanntmachung. 
Nothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 2. Mai 1845. 

Das hierſeibſt in ber Eöthenerſtraße Rr. 16 
belegene Grundftict des Particulier Johann Hein« 
rich Anader gerichtlich abgefhägt zu 13,022 Thlr. 
26 Sgr., fol Schufbenhalber 

am 9. Ianuar 1848, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichröftelle fubhaftirt werben. Tape und 
Hppothefenfchein find in ber Regiftratur einzufehen. 


Nothbwendiger Berfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, ben 14. Mai 1845. 
Das in der Wollanksſtraße Nr. 15 belegene, 

noch im Rohbau befindliche Kunftfche Grund» 

ſtũck, gerichtlich abgefchägt zu 5656 Thlr., ſoll 
am 6. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 

an ber Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden. Tare und 

Hypothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. - 


Nothwendiger Berfauf. - 
Stadrgericht zu Berlin, den 13. Juni 1845. 
Das Cötbener Straße Nr. 15 belegene Partis - 
culier Anaderfche Grundkäd, gerichtlich abges 
ſchätzt zu 12,083 Thlr. 6 Spr. 6 Pf., fol 
am 27. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
un ber Gerichtsfteile fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in ber Regiftratur einzufehen. 


Notbwendiger Berkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 15. Mai 1845. 
Das hierſelbſt an der Konnmunifation zwiſchen 
dem Hallefhen und Anhaltſchen Thote (belegene 


Grundſtück des Tiſchlermeiſters Earl Friedrich Wil⸗ 


beim Walter, gerichtlich abgeſchätzt zu 13,351 Che. 
12 Ser. 9 P., foll 

, am 2. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 

.. an der Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hyyothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stabtgericht zu Berlin, den 28. Mai 1845: 

Das hierfeldft in ber Zimmerftraße Nr. GL bes 
legene Wagnerfche Grundſtück, gerichtlich abge- 
ſchätzt zu 12,183 Thlr. 11 Sur. 9 Pf, fol 
Schuldenhalber 

am 30. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 30. Mai 1845. 
Das hierfelbſt in der Cöthenerſtraße Nr. 31 

befegene Grundfiück des Glafermeiſters Johann 
Gottlieb Huße, gerichtlich abgeſchätzt zu 12,874 
Thlr.. 25 Sor., foll - 
am 20. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelfe ſubhaſtirt werden. Taxe und 
Hyporhekenfchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 30. Mai 1845. 

Das hierfelbft in der Charlottenfirage Nr. 19 
und Schügenfiraßen-Cde belegene, auf den Na⸗ 
men des Speiſewirths Johann Conrad Ludwig 
Elfermann im Hhpotbefenbuche eingetragene 
Grundftüd, gerichtlich abgefchägt zu 21,691 Thlr. 
24 Ser. 10 Pf., foll 

am 23. Januar -I846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtäftelle fubhaftirt werben. Taxe und 
Hupothefenfchein find in der Regifiratur einzufehen. 


Nothbwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu: Berlin, den 80. Mat 1845. 

J Der Antheil des Kaufmanns C. G. L. Elt⸗ 
ſchig an dem am Büſchings-⸗Platz Nr. 17 an der 
Ede der Mehnertfiraße belegenen Grundſtücke, foll 

am 3. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt twerden. Taxe und 
Oypothekenſchein find im der Regiſtratur einzufchen, 
und wird bemerkt, baß bie Taxe des gangen Grund» 
füde 28,441 Thlr. 22 Gyr. 3 Pf. beträgt. 





Nothwendiger Wertant 
‚Stabtgericht zu Berlin, den 31. Mai 18%. 
Das —2 in der Hirfchefficaße Ar. I 


- und Deffanerfiraßens Ede beiegene Grmbhid k 


Particulier Johann Caspar Anader, ger 
ſchätzt zu 22,908 Thlr. 7 Sur. 6 Mi, fl 
am 27. Januar 1846, Vormittags 11 Ik, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Kar 
Hypothefenfchein find in der Regiſtratur einjufhn 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabdtgericht zu Berlin, ben 27. Juni 18% 
Das in der Pallifadenftraße belegene Rifdle 

meiſter Albrechtfche Grundftüct, gerichtlich or 
fhägt zu 18,758 Thfe. 3 Sgr. a4 Pf, fol 
am 6. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhaftitt twerben. Karı ut 
Hypothekenſchein find in der Regifiratur ei 


Nothwendiger BVerkarf 
Stadtgeriht Zu Berlin, den 8. Auguß IB 
Die, Bernburger Straße Nr. 8 beisgen Zuf 
mann Georg Bandorofche Teere Bauftck, gi: 
lich abgefchägt zu 1286 Thir. 20 Sg, M 
am 8. Januar‘ 1846, Vormittags N ÜR 
an der Gerichtöftele fubhaftiet werben. Dt 
Hypothekenſchein find in ber Regifiratur 


Nothwendiger Verkauf 
Stadtgericht zu Berlin, den 9. Auguſ 16 
Daß vor dem Schönhaufer Thor an da Ei 

rechter Hand, jenfeits des neuen 2 a 
Weges belegene Stömerfce Stud Aderlanl P 
tichtlich abgefchägt zu 200 Thfr., fol m 

am 12. Dezember 1845, Bormittage 11 IM 
an ber Gerichtöfele ſubhaftirt waͤden. — 


Hypothekenſchein find in ber Regiſtratut e 


Nothwendiger Berkauf 
Etabtgericht zu Berlin, den 12. Auguf Ks 
Das bierfelbft in der Cöthener “ 
belegene Grundftüd des Porticulierd Ib 
par Anader, gerichtlich abgefchägt zu'1306 
20 Sgr., foll ll, 
am 5. Januar 1846, Vormittags TUT, 
an ber Gericheöftele fubhaftirt werben, DL, 
Hyypothekenſchein find: in der Regiſtratut a 


D - 


Mothwendiger Berkaufſ 
Stadtgericht zu Berlin, ben 12. Auguſt 1848. 
Die, Bernlurger Straße Nr. 7 belegene Kaufs 
want Georg Banborofche leere Sauelle, gericht: 
Lich abgeſchaͤtzt zu 1306 Thir. 20 Sgr., fol 
am 12. Januar 1846, Bormittage 11 ühr, 
an ber Gerichtsſielle ſubhaſtirt werden. Taxe und 
Ovpothelenſchein find in der Regiſtratur einzuſehen. 
Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 14. Auguſi 1845. 


. Das an ber Königemauer Nr. 20 belegene 


Sch en Srundfüd, gerichtüich abgefchägt zu 
Ser. 6 Pf., 
86 1 15. Sanuar 1846, vlechicage 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Taxe und 


Oyvpothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. - 


Nothwendiger Berfauf. 
GStadtgericht zu Berlin, ben 2 Auguſt 1845. 
Des, Stallſchreiberſtraße Nr. 38 belegene 
Sorhmacher Schulzeſche Grundfüd, gerichtlich 
sögefchägt zu 2463 Thle. 18 Sgr. A Pf., fol 


CTheilungs halber 


am 19. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 


an ber Gerichtäftelle fubhaftirt werben. Tare und 


Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


j Rothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 15. September 1845. 
Die bierfelbft in ber Cöthener Straße belegene 


Bauſtelle des Baumeiſters Guftav Eduard Looff, 
gerichtlich abgeſchat gu 1433 Thle. 10 Sgr., fol. 


Schuldenhalber 
am 22. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelfe fubhaftirt werden. Tare und 
Hupothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Der dem Aufenthalt nach unbekannte , Rauf- 
mann Carl Ludwig Werner Schneider wird 
‚hierdurch, öffentlich vorgeladen. 


j Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Landgericht zu Berlin, ben 1,30. Mai 1845. 
Das in ber Mülerfirafe Nr. 6 gelegene, 
Bol. 1 Nr. 23 des betreffenden Hyyothekenbuchs 
verzeichnete, ben Gaftwirth Earl Süß gehörige 
Grundküd, abgefhägt auf 9124 Thlr. 25 Ser. 
äufolge ber, nebſt Hupotheftnfchein in dem‘ Ilten 


* Blreau einzufehenden Rare, fol 


2 er 


am 5. Januar 1846, Bonsittage 11 Up, 


an ordentlicher Gerichtöftefle, Zimmerfrafe Nr 3, 


ſubhaſtirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl» Landgericht zu Berlin, ben 26. Auguſt 1848. 
Das dem Rentier Ferdinand Guſtav Krüger 


“gehörige Grundflüd auf .Alt-Schöneberger Felb- 


mark, Potsdamer Straße Nr. 86, abgeſchätzt auf 

4295 "Che. 29 Sgr. 3 I aufofge ber, Ir Hy 

pothefenfchein in dem Iſten Büreau einzufehenden 

Tare, foll J 
am 8. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 

an sebentlicher Gerichtsſtelle, Zimmerſtraße Nr. 38, 

fubhaftirt werden. - 


Nothwendiger Verkauf. 
Land» und Stabtgericht zu Breiemwalde an der 


‚Der, ben 14. Juni 1845. 


Die den Mecheldefchen Erben gehörige 60 
Morgenſtelle Nr. 25 zu Alt⸗ Tornow, abgeſchätt 
auf 5940 Thlr., zufolge ber, nebſt Hypotheken 
fehein in der, Regiftratur einzufehenden Rare, ſoll 

am 6. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 


-an ordentlicher Gerichtäftelle Theilungshalber ſub⸗ 


haſtirt werben. 
Alte unbekannten Realpraͤtendenten werben aufe 


geboten, fich bei Vermeidung der Präckufion fpäs 


eſtens in biefem Termine zu melben. 


Nothwendiger Verfauf. 
Stadtgericht zu Prenzlau, den 21. Juli 1845. 
Die im Dorfe Beenz bei Prenzlau belegenen, 
zum Nachlaffe des dort verftorbenen Gutsbeſitzers 
Theodor Retfchlag gehörigen, im Hypotheken⸗ 
buche von Beenz sub Nr. 4, 16, 21 und Al ver- 
zeichneten Erbpachtsgrundflüde, welche zufammen 


- einen Flächenraum von 329 Morgen 69 Ruten 


enthalten, abgeſchätzt auf 11,272 Thlr. 8 Sgr. 
Pf. zufolge der, nebft Hppothefenfchein und Be- 
dingungen in unferer Regiftratur einzufehenden Tare, 
ſollen am 14. Februar 1846, Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelfe fubhaftirt werden. 
Ale unbekannten Realprätendenten werden aufs 
gefordert, ſich bei Vermeidung ber Prächufion fpd- 
teſtens in dieſem Termine zu melden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Lands und Stadtgericht zu Zehdenick, den 
25. Juli 1845. 
Das zum Nachlaffe des. Schiffers Wilhelm 


- Eduard Tamm gehörige, zu Haft bei Zehdenick 


belegene Büdnergrundftüdt nebft Garten, abgefchägt 
auf 920 Thlr., fol B 
am 6. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichrektelle fubhaftirt werden. 
Taxe, Hppothefenfchein und Kaufbebingungen 
Tonnen in der Regiftratur eingefehen werben. 


Nothwendiger Verkauf. 

Land» und Stadtgericht zu Luckenwalde, ben 
22. Auguſt 1845. 

Das zum Nachlaffe des verftorbenen Gaftwirthe 
Johann Heinrich Bonfad hierfelbft gehörige, in 
der ———— Bart ae Sfenbabn bele⸗ 
gene, auf I fr. abgefchägte Wohnhaus und 
Zubehör, fol . 

am 15. Dezember 1845, Vormittags 10 Uhr, 


an Ort und Stelle fubhafirt werben. Die Tare 


und des neuefte Hypothekenſchein Fönnen in ber Re⸗ 
uifiratur eingefehen werden. 


Nothwendiser Verkauf. 
Zur Auflöfung der Gemeinfchaft 

Das Königl. Land» und Stadtgericht zu Len⸗ 
sen, ben 25. Auguſt 1845., 

Die zum Nachlaffe des hier verftorbenen Bäcker⸗ 
meifters Johann Friedrich Sauer gehörigen unb 
auf die drei Gebrüder Sauer und zwei Gebrüder 
Laudahn vererbten Grundflüde: 

1) die am Marfte hierfelbft befegene und im 
Hyypothekenbuche Bol. J Fol. 105 eingetragene 
voilbũrgerſtelle, abgefchäßt zu 3936 Thlr. 

26 Sr. 10 Pf, 

2) die vor dem Bergthore belegene und im Hy⸗ 
potbefenbuche Bol. IE Fol. 212 eingetragene 
Scheune, abgefhäßt zu 433 Thlr. 9 Ser., 

3) der Wallgarten, abgefhägt. zu 104 Thlr. 
11 Ser. 3 Pf. 

4) der Garten vor dem Bergthore, abgeſchätzt 
zu 104 Thlr. 24 Sgr. 3 Pf. 

äufolge ber, nebft Kaufbedingungen in der Regis 
ftratur einzufehenden Tare, follen 

am 9. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, 

in biefiger Gerichtsſtube fubhaftirt werden. 

Die unbelannten Realprätendenten werden hier- 
mit unter Verivarnung ber Präclufion öffentlich 
vorgeladen. 





Nothweudiger Berlkauf. 

Land» und Stadtgericht zu Havelberg, I 
25. Auguf 1845. 

Die dem vormaligen Stabtmufifus Jehe⸗ 
Auguſt Lohfing gehörigen, vor dem Cerdur 
Thore allbier auf dem Kaatz gelegenen Grusbtid: 

1) der Garten Pr. 4, eingetragen um Hi - 
buche Bol. VII Pag. 337 nebſt dem dual 
befindlichen Wohnhaufe und den Stallgehir 
den, abgefchäßt auf 2663 Thlr. 155. 2}Y. 
2) der Garten Nr, A, eingetragen im Htpotheie 
buche Bol. VII Pag. 457 und abgeſchẽti € 


20 Thlr. 
zufolge der, nebft Hypothekenſchein und Bedium 
gen in ber Regifiratur einzufchenden Tare, hia 
am 15. Dezember 1845, Vormittags II Ih, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt werde. 
Der dem Aufenthalte nach unbekannte Cab 
ner wird hierzu öfſentlich vorgeladen. 


Nothweudiger Berkauf 
Königl. Zuftizamt Gramzow zu Prenpam, da 

2%, September 1845. \ 
Die dem Eigenthlimer Martin Hennig # 
Gramzow zugehörigen Grundftüde, und pw. 

1) die im Dorfe Gramzorm belagene, a er 
gen Hppotbefenbuche Bot. 1 Go 
getragene Blidnerftelle mit Zubeher, it 
zu 1767 Thlr. 8 Ser. 6 Pf, 

2) die Erbpadhtögerechtigfeit: an 30 Dahe 
Galgenbergs⸗Acker, eingetragen im — 
fenbuche von Gromzow Bol IV Fol I 
abgefchägt zu 17 Thlr. 1 Sgr. 8.M, bie 

"am 9. Januar 1846, Borwittags 11 It, 

in Gramzow an Gerichtöftelle dafelbk — 
ſubhaſtirt werden. 

Tore und Hopvothekenſchein find in DE a 
firatur des Juſtizamts zu Prenzlau 


Nothwendiger Verkauf. 
Lande. und Etadtgericht zu m 
Daß in Friedrichshof beleaene, Bol 
Hypothekenbuchs suh Nr. 252. verzeichntlt, 
Defonom Garl Ludwig Siegner gb ja 
wert, abgefchäßt auf 3872 Ile. 26 &yr. 3D" 
am 9. Ianuar IRA, Vormittags ® 
am orbentlicher Gerichtößefte fubhaflkt mAh, 
Tare und Hnporbefenfechein fir MM 
der Regifrätur zur Einficht- vor. 
Beelitz, den 3: September 188 








‚ 2 . ww < 


Nöthwenbiger Berkauf. 


Eabtgericht zu Witeſtock, den A. September 1845. _ 


Die bierfelbft im vierten Stadtviertel in ber 
Oberkettenſtraße Nr. 60 und 61 belegenen, im Hy⸗ 
pothefenbuche Bol. IV Fol. 60 und Gi verzeiche 
neten, zur Konkursmaffe des Tuchfabrifanten Frie- 
drich Wilhelm Auguft Fonde gehbrigen beiden 
MWohnhäufer, zufammen auf 2030 Thlr. 23 Ser. 
3 Pf. .abgefchägt, weil daB erfiere jegt nur noch 
als ein Nebengebäude des letzteren benußt wird, 

ſollen am 8. Januar 1846, 
Zormittage 11 Uhr und Nachmittags A Uhr, 
an ‚ordentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt werden. 

Xare und Hypothekenſchein find in der Regi⸗ 
ratur bes Gerichts einzufehen. 

Nothwendiger Berfauf. 

von Saldernfches Bericht zu Pfattenburg. 

Das dem ehemaligen Schulzen Johann Thri⸗ 
ſtoph Mahling gehörige, zu Saldernberg belegene 
Wohnhaus sub Nr. 12 des Hypothekenbuchs, ab⸗ 





gefhägt auf 850 Thlr. zufolge ber, nebft Hypo⸗ 


kr ein in der Regiftratur einzufebenden Tare, 
oft am 13. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtefteffe fubhafirt werden. 


Subhaſtations-Patent. 
Nothwendiger Verkauf. 
Köonigl. Stadtgericht in Perleberg, den8. Sept. "1825. 
. Die dem Holzhändlir Ludwig Schack hierſelbſt 
gehörigen Grundftüde: 

3) dag auf dem St. Nicolai» Kirchhofe im I1lten 
Bezirk sub Nr. 70 a belegene, Bol. IV 
Pag. 271 des neuen Hypothekenbuchs ver⸗ 
zeichnete Wohnhaus, 

» Fr ebendafelbt sub Nr. 70. b belegene, 


X] Pag. 331 des. Hypothekenbuchs eins ' 


getragene —— — 
sufammen abgeſe auf 667 Thlr. 27 Sgr. 24 Pf. 
uuſolge der, a ein und Bedingun- 
"gen in unferer Regiftcatur einzufehenden Tape, follen 
am 8. Januar 1846, 
‚ Vormittags 11 bie Abends 6 Uhr, 
an hiefiger Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 





Noehwendiger Berkauf. Theilungshalber. 
König. Land⸗ und Stabtgericht zu Neuftadt- 
Eberswalde, den 13. September 1845. 


gaogene ErbpachtbsRofomifiengut ber eben Ge- 


ſchwifter Krieg, fol 

am 6. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
‚an ordentlicher Gerichtsſtelle an ten Meifbieten- 
den verkauft werden. 

Der Reinertrag des Srundfüde von 62 Then. 
8 Sgr. 6 Pf. geroährt zu 5’ Procent einen Tax⸗ 
merth von 1228 Thir., und zu A Procent einem 
Tarwerth von 1531 Thlr. 1 Ser. 3 Pf., darauf 
haftet ein Exbpachtd-Eanen non 25 Thlm. 1 Sgr. 
11 Pf., welcher zu A Procent gerechnet ein Kar 
pital von 626 Thlr. 17 Sgr. I1-Pf. darfieitt, fo 
daß der Werth der Erbpachtögerechtigfeit zu 5 Pro⸗ 
cent veranfchlagt 602 Thle. 12 Sgr. 1 Pf., u 
4 Procent 904 Thlt. 13 Ser. 4 Pf. beträgt. 


Nothbwendiger Verkauf 

Königl. Land⸗ und Stabtgericht Wriezen, ben 
13. September 1845. 

Das im Dorfe Alt-Lewin belegene, im bortis 
gen Hypothefenbuche Pag. 131 Nr. 12 verzeiche 
nete, dem Eigenthämer Martin Prüver gehörige 
Grundſtück zufolge der, nebft Hppothefenfehein in -, 
unferer Regiſtratur einzufehenden Tare auf 7602 
Thlr. 20 Sur. gerichtlich abgefchägt, foll Schul 
denhalber 

am 7. April 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an  biefiger Gerichtsſtelle vor Herrn Juſtizrath 
König fubhaftirt werden. 

Zu biefem Termine werben bie unbefannten 
Erben ber verwittweten Superintendent Road, 
Dorothea Charlotte, geb. Krauſe, zu Münches 
berg mit vorgelaben. \ 





Nothwendiger Berfauf.. 

von Jenaſches Patrimonialgericht Coethen⸗ Fal« 
Eenberg zu Frehenwalde an der Ober, ben 15. Sep» 
tember 1845. 

Die zum Nachlaffe des verſtorbeuen Kaufs . 
manns Carl Wilhelm Lippert gehörige, zwiſchen 
Frehenwalde an der Ober und Falkenberg an her 
Neuſtadt · Freyenwalder Shauffer belegene Papier⸗ 


* mühle nebft Zubehör, abgefchätt auf 2704 Thlr. 


Das zu Senftenhütte, im Angermünder Kreife, ” 


belegene, im Hppothefenbuche unter Nr. 2 einge⸗ 


8 Sgr. 11 Pf. zufolge der, nebft Hhpothefenfchein 
in ber Regiftratur hierſelbſt einzufehenden Taxe, ſoll 
. am 7. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtsftelle zu Coethen fubhaftirt 


“erden. 


5% , 


Proolama 
Die dem Arbeitsmann Johann Ehriftian Echt 
zugehörige Hausbauftelle in der Herrenfiraße hier» 
feldſi, Bol. 1 Nr. 106 des Hupothefenbuche, mit 
einem Garten, einer Land⸗ und einer Graskavel 
amd zwei Weideabfindungs⸗ Parcellen, abgefhägt 


auf 540 Thlr. 25 Sar. 2 Pf. zufolge der, nebſt 


Kaufbebingungen und Hupothefenfchein in unferer 
Negiſtratur einzufehenden Tare, fol 
- am 10. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt werden. 
Alle unbekannte Realprätendenten werden auf- 
geboten,“ fich bei Vermeidung ber Präcluſion im 
Termine zu melden, und bie bem Aufenthalte nach 
unbelannten Erben ber verehelichten Echt, geb. 
Reinede, werben hierdurch öffentlich vorgeladen. 
Zehdenid, den 15. September 1845. 
Onigl. Preuß. Land» und Stadtgericht. 


Nothwendiger Verkauf. 

Das Patrimonialgeriht über Garzau, ben 
17. September 1845. \ 

Das zu Garzau bei Strausberg belegene dienft⸗ 
bi Schmidefche Koffäthengut, abgeſchätzt auf 

Thle. 20 Sgr. foll, da ber Adjubicatar, Bauer 
Zohann, Friedrich Rehfeldt, die Kaufgelder nicht 
volftändig belegt hat, - B 

am 5. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
in der Gerichtöftube zu Garzau refubhaftirt werben. 

Taxe und Hypothekenſchein find im Geſchäfts⸗ 
fofale des Königl. Land⸗ und Stadtgerichts zu 
Strausberg einzufehen. . 


Nothwendiger Verkauf. 
Land- u. Stadtgericht zu Beelig, den 17. Sept. 1845. 
a ih Seahns- 
dorfffchen Nachlafgrundftüde, ſämmtlich hier be- 
Iegen, und beftehend: - 
a) aus dem Wohnhaufe Nr. 224 nebſt Stallung, 
Hofraum, Garten und den Kaveln auf’ ber 
Muderhorſt und dem Pechofendufch, geſchätzt 
zu 1386 Thlr. 15 Ser. 9 Pf., 
b) einem vor dem ®Berliner Thore belegenen, 
3 Bol. V Ne. 338 des Hypothekenbuchs ver- 
zeichneten, 2 Magbeburger Morgen 25 ARu⸗ 


u 7 fe, . 


— — — 


ſoll Theilungshalber 


then großen und auf 150 Thlr. gewürdigten 
erftüch 


e) der 1 Magbeburger 4 Rute 
großen, ſogenannten ẽ , 8A lied 
Hypothekenbuchs Ir. 66 vermerkt und ai 
119 Thle. gewürdigt, . > 

d) dem auf dem Borwerfsadter belegenen, BeL ll 
sub Nr. 170 eingetragenen, 75 DRuthen go 
gen und mit 43 Thlr. 10 Sgr. tapieten Fr 
Landes, und 

e) dem 62 Ruthen großen, Bol. V Pr. 9 
im Hypothekenbuche verzeichneten, ga 88 U 
10 Spr. getsürbigten Giechenhalgartn, 

werben Theilungshalber 

am 8. Januar 1846, Vormittags 10 U, 
auf hieſiger Gerichtöftelle fubhafirt. Tarı ie 
Grundftüde und Hypothekenſcheine Fönnen bein 
fire Regiftratur in den Dienfiftunden eingeids 
werden. 

Zugleich wird der feinem Aufenthalt had m 
befannte Realgläubiger Friedrich Wilhelm Carr 
ber zum anftehenden Bietungstermin bi 
vorgelaben. 


Freiwillige Subhaſtation 
Das Hierfelbft in der Großen Etrafe FH 
belegene Wohnhaus nebft Garten und Bi Kr 
Erben bed Tuchmachermeiſters Johau 
Stolzenhayn, abgefhägt auf 889 Ar 


am 5. Januar 1846, Vormittags II. 
an hiefiger Gerichtöftele fubhaftirt noerden. 
- Xare und Hppothefenfchein Fönnen in Mi" 
giftratur eingefehen werben. 

Dahme,-beh 18. September 1835. _ 

Königl. Preuß. Land» und h 


— Nothwendiger Berkanf 
N Fyrig — u Stadtgericht ze‘ 
en 19. September 1845. “ “ 

Das dem Eigenthümer Jobamn rebrih gib 
gehörige, su Tiefwerder belegene, Bol. IT = 
es Hypochekenbuchs verzeichnete Gru— 2 
efchätst auf 600 Thlr. zufolge ber, meh St 
fhefen ai in dem Ilten Vuͤrean · eingulrha® 

Tape, fol. 
am 6. Januar 1846, Vormittags 11 ik, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle ſabhaſitt wo 





Defful⸗ 
— dd 


‚Deffentlider 


I 
Anzeiger (E 23) 


zum Adften Gtüd des Amtsblaits 
der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. 








x . Den 7. November 1845. 





Pölizeitiche Bekanntmachung. 
® Sm ber Nacht vom 14. zum 15. d. M. find 
ben vier beim Gutsbefiger Brandes zu Wentow 
dienenden Knechten, aus dem Stalfe, nachbenannte 
Gegenſtände geftohlen worden; 
zwei eingehäuſige ſilberne Taſchenuhren, 
eine neue ſchwarze Tuchmütze, 
eine blaue Kuchmüge, 
zwei Hemden mit B. gezeichnet, 
ein Hemde, - 
“ein blaues QTuchbeinkleid mit rother Biefe, 
- ein Sommerbeinfleid, 
ein dito, 
ein Tuchbeinfleid, 
eine blaue Tuchweſte, 
eine graue Tuchjade, - . 
eine neue Untergiehjade, voth geftteift, - 
ein Paar alte Strümpfe, 
ein Paar Handfchuhe, 
eine weißleinene Schürze, 
ein Paar neue Halbftiefeln. , 
Der Verdacht des Diebſtahls füllt auf ben Knecht 
Auguſt Berner aus Ringenwalde, welcher laut 


feiner beim: Koloniften Lüthy jun. zu Neu-kü- . 


dersdorf, — bei dem er fich gegen Eimpfangnahme 
eine Mierhegeldes von 1 Thlr. vermiethet hat, 
aber nicht zugezogen ift, — zurüdgelaffenen Scheine, 
wenn anders deren Nichtigkeit nicht in Zweifel 


ſtehet, am 24. September d. J., nach einer breis 


jährigen Dienftzeit beim Bauer Müller zu Rin- . 
genwalde, entlaffen worden ift, dann bis zum. 


10. Oktober d. 3. auf ber Granfeeer Ziegelei ges 
arbeitet, und ſich bemnächft- in Rüdersdorf und 
Wentow, auch) in Raufchendorf, two in ber Nacht 
vom 20. zum 21. d. M. ebenfalls ein Diebſtahl 
ausgeführt worden iſt, — bat blicken Laffen. 
Das genaue Signalement des Berner fann 
nicht angegeben werden, er fol aber in bem Alter 
von 25 bis 26 Jahren und 5 Fuß 3 Zoll groß, 
von flarkem umterfeßten 
aufgedunfenes Anſehen haben. 


Körperbau fein und ein, 


‘Alte verehrlichen Behörden werben bienfterge- 
benft erſucht, auf den zc. Bermer gefälligft zw 
vigiliren, im Betretungsfalle ihn zu verhaften und 
mit ſämmtlichen bei ſich habenden Sachen an ung 


‚ abliefern zu laffen. R 


Amt Alt-Ruppin, den 31. Oktober 1845. 
Königl. Domainen -Rentarit. 


ES.rteckbriefs⸗Erledigung. 
Der durch ben Stedbrief vom 25. Oktober d. J. 
verfolgte ehemalige Münzarbeiter Carl Friedrich 
Wilhelm Jo oſt ift hier ermittelt und zum Stadt: _ 
voigtei-Arreft gebracht worden, der Steckbrief alfo 
erledigt. Berlin, den 28. Oftober 1845. 

Königl. Kriminalgericht Hiefiger Reſidenz. 


Polizeilihe Befanntmahung 

in Betreff eines verlornen Paffes. 

Der Eigarren-Fabrifant Peter Wilhelm Fon⸗ 
tain hat angeblich den ihm am 28. Mai d. I. 
in Arnheim ausgeftellten, und zulegt am 4. Juni 
d. 3. von dem unterzeichneten Polizei- Präfidium 
vifirten Paß verloren. I 

Zur Vermeiduug von etwanigen Mißbräuchen 
wird dies hiermit, Öffentlich bekannt gemacht und 
der gebachte Paß hierdurch für ungültig erklärt. 

Berlin, den 27. Dftober 1845. 

Königl. Polizei» Präftdium. 


Befanntmahung. 

°  Höherer Beftimmung zufolge foll dag im Dorfe 
Jacyzenbrüd bei Zoffen gelegene ehemalige Förſter⸗ 
Etabliffement, beftehend aus: 

a) einem Wohnhaufe, 

b) bem daran erbauten Schuppen, 

c) dem Interimsſtall für Pferde und Schweine, 

d) bem Brunnen, ..r " 

e) dem Badofen und 

3 dem Hofpverſchluß, mit einem Länderel⸗ Ateal 
von 35 Morgen 40 IRuchen ind. 36 IRuthen- 
Hof- und Baufelle, und der Mitfifchered: Bercch-‘. 
tigung zum eigenen Tiſch auf dem großen und 


Meinen Möglinfse, im Ganzen ober.auc in bei: 


Parzellen öffentlich meiſtbietend verkauft werden. 


Das Minimum des Kaufgeldes für das ge- 


fammte Etabliffement ift 


a) beim reinen Berfauf neben der Grundfieuer - " 


b) 


auf 798 Thlr. 1 Ser. 7 Pf, und 

) beim Verkauf mit Vorbehalt eines jährlichen 
Domainenzinfes von A Thly. A Sr. neben 
der Grundfteuer auf 705 Thlr. 1 Ser. 7 Pf. 


feſtgeſtellt, und können die Tare und bie Veräufße- 
rungs⸗ Bedingungen bei dem Herrn Oberförfter 
Arnim zu Cummersdorf bei Zoffen eingefehen 
werden, der auch auf’ Verlangen über bag Eta- 
bliffement nähere Auskunft geben wird. 


Der zum Berfauf diefes Etabliffements anbe- 


taumte Termin ift auf 
Dienftag ben 18. November d. J, Borm. 10 Uhr, 


in 


der Königlichen Oberförfterei zu Eummersdorf . 


fefigefegt, in welchem die Bieter ſich auch über 
den Beft bes erforberlichen Vermögens auszu⸗ 
weifen, refp. ben fechsten Theil des Kaufgeldes 
als Caution zu erlegen haben. - 

‚ Potsdam, den 31. Oftober 1845. 


auf 
Dampfleffel zum Betriebe bes Kifchlergewerbes 


Im Auftrage der Königl. Regierung. 
Der Forfimeifter von Briefen. 


Befanntmahung. 
Der Tifchlermeifter Schreiber beabfichtigt, 
dem Grundfüde Linienfiraße Nr. 87 einen 


aufzuftellen. 


Nach Vorfchrift des Regulativg vom 6. Mai 


1838 werden diejenigen, welche ſich durch biefe 
Anlage beeinträchtigt glauben, aufgefordert, ihre 
Einwendungen binnen vier Wochen präclufivifcher 


Er 
au 


nißen 


ift bei dem PolizeisPräftbium anzumelden und 
befcheinigen. 5 
Berlin, den 25, Dftober 1845. . 

Königt. Polizei» Präftdium. 


anntmadung. 


Bet - . 
Der Mühlenbefcheider Gottlieb Schlender 


Neu-Lervin beabfichtigt auf feiner,.vom Kolo⸗ 
Friedrich Sommer erworbenen Acker⸗ 


garen dafelbft, eine Bockwindmühle mit zwei 


tahlgängen zu erbauen. 
Nach Vorſchrift der Allgemeinen Gewerbe⸗ 


Ordnung vom 17. Januar d. I. $ 29 bringen 
wir dies zur. öffentlichen Kenntniß mit ber Aufe 
forberung an diejenigen, welche Einsendungen 18 gr. 14 Pf., fol 


‚die ſich ir 
— I dukte he an 
Wriezen, den 1. November 1845. 
Kcönigl. Rentamt Wriejen. 


Bekanntmachung 
Der Gutsbeſitzer Wernede zu Hermöborf he 
abfichtigt, in dem auf ber Nordfeite feines Cu 
hofes belegenen, ganz maſſiven und zroeifindn 
DBrennergigebäude einen QTöpferofen zu. echaum | 
Died Vorhaben wird hierdurch nach Borfrt 
de $ 29 ber Allgemeinen. Gerverbe-Orbnung ven 
17. Zanuar d. 3. mit ber Aufforderung bekam 
gemacht, etwanige Einwendungen dagegen bima 
einer präcluſiviſchen Frift von vier Wochen bei 
urfterzeichneten Behörde anzumelden. 
Berlin, den 1. November 1845. ‚ 
Königl. Landrath Nieberbarnimfchen Frei. 
- Scharnweben. 
Die‘ unbekannten Realprätenbenten di sb 
hasta geftellten, Schönhaufer Allee Nr. 147 be 
legenen/ dem Kaufmann Julius Leopeld 
Wohlbrud zugehörigen, Vol. 2 R.24 
Radtgerichtlichen Hypothekenbuchs vorden 
Niederfchönhaufener Parzellen vızrid 


neten, von dem Stellmadermeift zin⸗ 


mermann erfauften Grundflüce ‚mein ut 
der Warnung ber Präclufion auf 

ben 28. Februar 1846, Vormittags I Ih, 
vor dem Heren Kammergerichts-Afefor Kill 
hierdurch öffentlich vorgeladen. 

Bein, Ku 6, ——— Pen 

önigl. Stagtgericht hiefiger 
Abtheilung für Arebit, Subhafationd« md 
Nachlapfachen. 


Nothwendiger Berkauf 
Stadtgericht zu Berlin, den 29. September 1 
Das hierfelbft in der Neuen Jacobefraße Ft: 

belegene Grunbftüdt bes Viehhalters Wilhelm Dit 
ter, gerichtlich abgeſchãtzt zu 12,367 Thlt., 

am 5. Mai 1846, Vormittags 11 ft, m 
an ber Gerichtsftelle. ſubhaſtirt werden. „; 
Htpotefenfchein. find in der Regiftrarur enjfiet 


Nothwendiger Verkauf 
Stabtgericht zu Berlin, den. 30. September 5 
Das, Weberfirafße Nr. 28 beiegene, ben &9° 
machermeifter Rübdigerfchen. Ehelenten ir 
Grundfürt, gerichtlich adoeſchace ve 2:0 9" 





am 5. Fedtuar 1846, Vormittags 11 uhr, 
an der chtsftelle ſubhaſtirt werden. Taxe und 
Hypothelenſchein find in der Regiſtratur einzuſchen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Prenzlau, ben 25. Sept: 1845. 
Das dem Schlächtermeifter Haferich gehörige, 
hierſelbſt in der Pringenfiraße sub Nr. 549 bele- 
gene Wohnhaus, nebft ben dazu gehörigen Lände⸗ 


reien für ein halbes Erbe, abgefhägt- auf 1131 


Kohle. 7 Sgr. 6 Pf. zufolge der, nebſt Hypothefen- 
ſchein und. Bedingungen in unferer Regiftratur ein- 
äufehenden Tare, foll 

am 10. Januar i846, Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 


Freiwilliger Verkauf. 
Königl. Siadthericht Granſee, den 28. Sept. 1845. 
Das zum Nachlaß des verfiorhenen Aderbürs 
gers Friedrich Wilhelm Krohn gehörige, in ber 


Kloſterſtraße Nr. 344 helegene Wohnhaus, taxirt 


818 Thle. zufolge der, nebſt Hypothekenſchein und 
Bedingungen in det Regiftratur einzufehenden Tare, 

fol am, 10. Januar 1846, Vormittags 10 Uhr, 
Kheilungshalber- an ordentlicher Gerichtsſtelle ſub⸗ 
haſtirt werden. 


Subhaſtations⸗Patent. 
Rothwendiger Berkauf. 
Königl. —X zu Perleberg, den 20. 

September 1845. 

Daß ben minorennen Geſchwiſtern Witte Iſter 
und IIter Ehe gehörige, bierfelbt vor dem Par⸗ 
chimer Thore im-Ifen Bezirk sab Nr. 134 b be⸗ 
legene Wohnhaus und der Bol. XI Abtheilung A 
Nr. 12 e verzeichnete Garten, Bol. XI Pag. 251 
bes-Oypothefenbuchg eingetragen, zufammen abge- 
(hägt auf 344 Thle, 24 Sgr. 1 SR. zufolge der, 


Er Hypothekenſchein und Bedingungen in ber 


Regiftratur 'einzufehenden Tare, fol. 
am 29. Januar 1846, 
Vormittags 11 bis Abende um 6 Uhr, 


“an ordentlicher Gerichtöftele fubhafirt werden. 


Nothwendiger Berkauf. Schuldenhalbern 
Land» und Stadtgericht zu Neuftadt- Eberd- 
walde, den 2. Oftober 1848. 


Das vor der hiefigen Stabt unweit dem KFinow⸗ 


Kanal belegene, Bol. V Nr. 101 des ſtäbtiſchen 
Hppothefenbuche eingetragene Grundſtũck des Ta- 
bagiſten Ganfer, in welchem eine Tabagiereirth- 


2 


" eurem 


Regiftratur eingefehen tuerden. 


Pers 


ſchaft betrieben und welche zejtweiſe als Kheater- 
Lokal benutzt wird, abgefchägt zufolge ber in 
unſerm .Ilten Büreau_ einzufehenden Tare auf 
8691 Thlr. 29 Sgr., foll 

am 8. Mai eg Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werben. 


Nothwendiger Verkauf. 

Land- und Stadtgericht zu Brandenburg an 
ber Havel, den 6. Dftober 1845, 

Das bier in ber Neuftadt sub Nr. 756 bele- 
gene, Bol. 17 Fol. 457 des Hypothekenbuchs der 
Neuftadt eingetragene und ben Zimmermeifter Io= 
hann — Mützlitz ſchen Erben gehörige 
Wohnhaus nebſt Saustane ‚ gerichtlich abgefchätt 


- auf 424 Thle. 23 Sgr. 44 Pf. zufolge der, nebft 


Hypoͤthebenſchein und Kaufbedingungen in unſerer 


Kegiſtratur einzuſehenden Tare, ſoll 


am Li. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle vor dem Deputirten 
Her Kammergerichts-Affeffor Bendel fubhaftirt: 
werden. — 


Nothwendiger Verkanf. - 
Das hierfelbft belegene, im Hypothekenbuche 
Bol. I ol. 299 Nr. 179 verzeichnete, zur Con⸗ 
e des Kaufmann I. F. Thiele — 

gehört * und gerichtlich zu 7030 Chir. 3 Sr. 
Pf. abgeſchaͤtzte Wohnhaus, fol in dem’ auf 


a biefigen Gerichtslofale vor dem Herrn Kam⸗ 


mergerichts⸗Aſſeſſor Gericke auf 
den 4. Mai 1846, Vormittags 10 Uhr, 
anberaumten Termine meiſibietend verkauft werden. 
Die Tare nehft Hypothekenſchein Eönnen werk⸗ 
täglich in_unferer Regifiratur eingefehen- werben. 
Meu-upee den 11. Oftgber 1845. 
Königl. Stadtgericht. 


Nothwenbiger Verkauf. 
Land⸗ und Stadtgericht zu Jüterbogk, den 
2A. Oktober 1845. 
- Die dem Mühlenmeifter Gottlieb Unger ges 
hörige hieſige Bockwindmühle, abgefchägt auf 


641 Thlr. 20 Sgr., ſoll Schuidenhalber 


am 6. Februar 1846 
an ordentlicher Gerichtsftele fubhaftict werden. 
Tore und Hypothefenzuftand können in hiefiger 
Zugleih werben 
alle unbekannten Realprätendenten bei Bermeibung 
ſonſtiger Präcluſion hiermit vorgeladen 


M 
I. Beobfichtige mein. alfier.in der Bronben . 


hurger Borfladt, am Wege zum Entenfang Rx. Il, 
delegenes Grundftüd fofort aus freier Hand zu 
verkaufen. - 

Es befight aus einem zwei Etagen hohen herr⸗ 
ſchaftlichen Wohnhaufe, einer ſich anfrhliegenden 
Pergola und Veranda, nebft den dazu nöthigen 
Hintergebäuben. 

Die Gebäude find völlig neu, ganz maffto, im 
beften Zuffande, das Wohnhaus ift mit flachem 
Zinkdach verfehen und überhaupt ganz nach dem 
Stoliänifchen Styl gebaut, und liegt in einer ber 
beten Gegenden Potsdams, an dem nach Char⸗ 
loitenhof und Sansfouci führenden Wege, und ift 
zu jedem Gefchäft paffend, auch kann demfelben 
auf Verlangen ein Garten von 4 biß 3- Morgen 
Größe zugetheilt werben. Es fol für den gericht 
lich tarirten Bauwerth verfauft werden; die Tare 
und befonberen Kaufbebingungen find zu jeder Zeit 
in der Zimmerfiraße Nr. 9 einzufehen. 

Potsdam, ben 30. Dftober 1845. 

” Earl Meyer. 


" Eine Meile von Berlin find, von Abgaben 
freie Ader- und Wiefen- Parzellen, von 5 bis 
29 Morgen Fläche, guter Beichaffenkeit, in Erb⸗ 
‚gacht zu geben oder zu verfaufen. Nähere Aus- 
unft bierüber ertheilt ber Bermeflungs -Revifor 
Schneider in Berlin, Drangenftraße Nr. 33. 


Befanntmahung. 
Mein im Dorfe Groß-Ziethen, eine Meile von 


der Kreisftabt Angermünde, der Berlin» Stettiner ° 


Chauffee und Eifenbahn, und 21 Meile von Neu- 
ſtadt Eberswalde belegenes Bauergut, will ich Ver⸗ 
änderungshalber aus freier Hand. verfaufen. Zu 
demfelben gehören an Gebäuden: ein Wohnhaus, 
drei Ställe und zwei Scheunen; an Ländereien: 


hinter dem Daufe eine Wörde von circa 34 Mor- _ 


gen, und 300 Morgen Ader und Wiefen, und bes 
ſteht der erfiere größtentheils aus Rand Ifter Klaffe. 


zu bewirken. > | 
Kaufluſtige lade ich. mit beim Bemerfen ei, 
daß, fofern es gerofinfcht wird, bie Ueberzabe da 


Der. des ie 
lag Gesreibed: ie ronaen he Bü 


Guis fogleich erfolgen, auch die Hãlfte des Ku: 
preifes zinsbar ſtehen bleiben. kann. 
Groß⸗ Ziethen, den 1. November 184. 
Wittwe Lehmann. 


Eine Bäckerei wird zu kaufen oder zu yacha 
geſucht. Näheres Potsdamer Strafe Nr. 6 Is 
Bädermeifter Schernbed iu Braubenburg ah! 





Briefe, Begnabigungs-, Bitt-, Veſchwerde u) 
Recurd- Schriften, Gedichte, Informationen je 
Anftelung und Berfolgung von Prozeffen feti, 
Potsdam, Waifenftraße Nr. 49, Both. 


Naffe Kartoffelkärke kauft zum kühle 
Preife bei jedem Quantum I. W. Dtto in Bei, 
Neue Roßſuche Fb 


Hagelfchaben- und Mobiliar - Diaion⸗ 
fiherungs-Gefeltfhaft zu Schwert. 

Den geehrten Societätsmitgliebern Oflbereln 
difchen Wreifes zeigen wir gar ergebenft an, N 
der Herr Oberamtmann Meder zu Kienberg It 
Function al8 Special- Direktor niebergekg is 
und daß fortan: 

a) der, Königl. Domainen + Beamte Herr Gt 
Eovwosfi zu Amt Fahriand ald Spedld 
teftor und ö 

b) der Herr Ammann Luther zu Fedbih Mi 
Potsdam als deſſen Stellvertretet 

fungiren. . 
Schwedt, den 25. Oktober 1845. 
Haupt Direktion. 





— 


a6 


0 Deffentlider Anzeiger 
. . j zum AGften Stüd des Amtsblatts 
der Koͤniglichen Regierung zu Potsdam. und der Stadt Berlin. 





Den 14. November 1845. - 





Elberfeld if unter dem 2. November 1845 ein 
; Patent 
i auf eine Vorrichtung an Stidladen zum Ver⸗ 
n ſchieben der Nadelftäbe, in der durch Zeich- 
nung, Modell und Befchreibung nachgemwiefe- 
nen Bufommenfegung, ohne Jemanden in 
' Anwendung befannter Theile zu beſchränken, 
! auf ‘acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, 
! und für ben Umfang des Preußiichen Staat er» 
theilt worden. ; 


\ Steälbrief. 

ı * Der nachſtehend näher fignalifirte Korbmacher⸗ 

; gefelle Joachim Chriftian Gernde iſt von uns 
unterm 26. v. M. mittelft Neiferoute nach Witt: 
ſtock bdirigirt, wo er ſich aus dem bortigen Land: 

' armenhaufe heimlich entfernt hatte. Nach ber eins 


! gegangenen Benachrichtigung ift der Gernde dort- 


nicht eingetroffen, und werden alle refp. Eivil- und 

‚ Mititairbehörden hierdurch erfucht, benfelben im 

ı Betretungsfalle an bie Infpection des Landarmen⸗ 

‚ und Invalibenhaufes zu Wittſtock abliefern zu laſſen. 

Perleberg, den 6. November 1845. 

I Der Magiſtrat. 

I) Signalement. Geburtsort: Berenheide, 
Wohnort: Landarmenhaus Wittſtock, Religion: 


Y evangelifch, Alter: 37 Jahre, Größe: 5 Fuß 3% Zoll, 


Haare: blond, Stirn: frei, Augenbrauen: blond, 
Augen: blau; Naſe: fehlt, Mund: gewöhnlich, 
Zähne: defect, Bart: blond, Kinn: oval, Geficht: 
lang, . Gefichtöfarbe: gefund, Statur:_ unterfegt. 
Befondere Kennzeicyen: fehlende Nafe. Kann 
ſchreiben. oo. 


Polizeilihe Bekanntmachung. 
° Der nachfiehend ſignaliſitte Weißgerdergeſelle 
Conſtantin ZahImann, aus Infterburg in Preußen, 
wurde am 3. Auguft d. 3. im Dorfe Seefeld wegen 
Legitimationslofigkeit arretirt und am 12. ejusd. 
nach erfolgter Feſtſtellung feiner Heimatheverhält- 


Den abrifanten Gebrädern Schniewind zu 





niſſe mittelft befchränfter Reiferoute in ben erfige- 


nannten Ort zurückgewieſen. Ex hat fich aber, 
eimer heute bier eingegangeneg Benathrichtigung 
des betreffenden Magifiratd zufolge, dort noch nicht 
eingefunden, und treibt fich daher muchmaßlich 
zwecklos umher. Es wird auf denfelben hiermit 
qufmerkfam gemacht. . 

Löhme, den 2. November 1845. 

j Könige. Domainen» Amt. 

Gignalement. Religion: evangelifch, Alter: 
36 Jahre, Größe: 5 Fuß 8, dort, Haare: ſchwarz⸗ 
braun, kraus, Stirn: niedrig, Augenbrauen: blond, 
Augen: blau, Nafe und Mund: gewöhnlich, Zähne: 
gut, Bart: kleiner blonder Schnurrbart, Kinn: rund, 
Seficht: Tänglich, Gefichtsfarbe: gefund, Statur: 
ſchlank. Befondere Kennzeichen: ift gewandt, fpricht 
viel, nennt fid) einen großen Künftler und Erfin- 
der, ift muthmaßlich überfpannt, hat nicht unan= 
genehme Gefichtsbitdung, giebt fich fchon auf ben 
erſten Blick als Herumtreiber Fund. 

Bekleidung, Alter ſeidener Hut, blauer Frach, 
rotho bammmollene Weſte, ſchwarze Tuchhoſen, 
Schuhe und weiße wollene Strümpfe. 


Polizeiliche Bekanntmachung. 


Der wegen wiederholter Landſiteichere in der 


Strafanſtalt zu Groß⸗Salze detinirt geweſene, am 
2. September d. 3. nach Friedrichsdorf bei Neu⸗ 
ſtadt an der Doffe entlaffene, und dort vom unter⸗ 
zeichneten Amte ein Jahr lang unter polizeilicher 
Aufjicht geſtellte, nachftehend figmalificte Schneider- 
gefelle Johann Heinrich Ludwig Keiner, genannt 


Vollus, bat fih am 3. d. M. heimlich aus Frie⸗ 


drichsdorf entfernt, "und treibt fidy wahrfcheinlich 
vagabomdirend umher. Indem wir hierauf auf- 
merkfam machen, erfuchen wir die Wohllöblichen 


Polizei-Obrigkeiten ergebenfi, den Keiper, ges 


nannt Vollus, im Betretungsfalle nach Mafigabe 
des Gefeges vom 6. Januar 1843 zur Unterfuchung 
und Beflrafung zu ziehen. 
Dreeg, ben 7. Rovember 1845: 
Königl. Domainens Amt Neuſtadt an der Doffe, 


Berfonsbefchreibung. Der. Keiner, ger 
nannt Bollus, in Friebrichsdorf gebirdig, ik 
28 Jahre alt, evangeliſch, 5 Fuß 2 Zoll groß, 
hat dunfelblonde Haare, freie Stirn, blonde Augen- 

+ brauen, blaugraue Augen, Üngliche Naſe, braunen 
Bart, vollftändige Zähne, rundes Kinn, ovales Ge⸗ 
ficht, gefunde Gefichtöfarbe, if mittler Statur und 
bat einen Bruchfchaben. 

Die Kleidung Tann nicht angegeben werden. 


Stedbriefs»Erlevigung. 


* Der von ung untermı18. Mai d. 3. im De 


fentlichen Anzeiger (.A7 1) zum 2m Stück bes 
biesjährigen Amtsblattd der Königl. Regierung zu 
Potsdam Pag. 213 und unterm 23. Auguſt d. 3. 


im Oeffentlichen Anzeiger (N? 2) zum 36ften &tüd, " 
eclbrieflich verfolgte 


beffelben Pag. 259 fiı ’. 

gefelle und Deferteur Friedrich vLem m iſt nach 

einer, uns fo eben von der Königl. Gten Diviſion 
zu Torgau zugegangenen Benachrichtigung wegen. 

eines neuen Diebſtahls in Magbeburg zur Umer⸗ 

fuchung gezogen, alfo jedenfals verhaftet, und er⸗ 

iedigen fich hiernach umfere obigen Steckbriefe. 

Perleberg, ben 4. November IB4B. 
Der Maegiftret. 


Polizeilihe Bekanntmachung. 
In der Nacht vom 26. zum 27. vorigen Mo⸗ 
nats ift dem Hüfner Schulze aus Märtensmühle 
eine hefibraune Stute, 6 Jahr alt, mit einer Bläſſe 
und einem weißem Hinterfuße, von ber Nachtweide 
höchſt wahrfcheinlich geftohlen worben. . 
Die Wohllöbl. Polizeibehörben werden dienſt⸗ 
ergebenft erfucht, auf dies Pferd zu vigiliren und 
im DBetretungsfalte ſolches anzuhalten und ung 
davon Nachricht zu ertheilen. J 
Zinna, den 3. November 1845. 
Königl. -Poligei-Mmt Zinna. 


BVerlorener Pap 


° Der Handfcuhmachergefelle Friedrich Schö⸗⸗ 


ning bat angeblich den ihm von dem Magiſtrate 
in Halberftadt am 9. Juni b. 3. erfheälten und 
am 15. bdeſſelben Monats hier viſtrten Paß ver- 
loren. 

Zur Vermeidung von etwanigen Mißbräuchen 
wird dies Hierdurch öffentlich bekannt gemacht und 
der gedachte Paß hiermit für ungültig erklärt. 

Berlin, ben 6. November 1845. " 

Königliches PolizeisPräfibinm. 





Belanutmahung 
° In Aufteage der Hönigk. Regierung win N 
uuterzeichnete Haupt>Steueramt im Dienficks 
des Steurramtd zu Wriezen Pr. 

f ie 


um 3. d. M., Borwittags 
die Ehauffeegeld» Erhebung bei Schufgenborf ca 


* Meifbietenden, mit Vorbehalt bes höhern Zufäks 


vom 1. Januar k. 3. ab, zur Pacht ansfekn] 
Nur bispofitiongfähige Perfonen, welche ver 
mindeſtens 120 Thir baar ober in quachnike| 
Staatspapieren bei bem Gteueramte zu Brip 
zur Kidehei —X und das fr us 
der Hebeftelle nöthige Bermögen befigen 
wieſen haben, dürfen zum Bieten zugelaflen wet« 
Die Pachtbebingungen können bei und wik 
dem Steueramte in Wriegen vou heute au md 
raud ber Dienfifiunden eingefehen werden. 
Neuftadt · Eberswalde, dem A. Novewder IE 
Köniel. Preuß. Haupt Steuerem 


Aufforderung. 

Die Stelle bes Adjunotus ıninisterii um an 
an hieſiger Stadtſchule mit einem Gehekt = 
405 Thirn. (incl. der Wohnung und Waata! 
ft erfebigt. Da von ung beabfichtigt si, W | 
Schule in ber Folge zu einer höheren Mgethıl 
umzumandeln, fo fünnen twir nur Gem“ 

laffen, die durch das Eramen vor an win 
haftlichen Prüfungs- Rommiffion ober ba Dir 
lehrer⸗ Eramen zu einer Directors ober Baer 
an einer ſoichen Anfiait berechtigt find. MM 


Wahl werben wir befonders auf die is 
matbematifchen und naturwiffenfchaftliden Ir 
gicht zu ertheiten, Rückficht mehmen. Yrnek| 


erben erfucht, ſich Binnen bei Wochen bi n 
zu melden. ” 


Wir machen noch darauf aufmerffun, 4 
gleichzeitig bie vom bisherigen Rector 
Marrfeile am hiefigen ftändifdyen Lanbarmen: # 
Smoalibendaufe mi 100 Tpir. Gehalt vorm # 

Wittſtock, den 3. November 1845. 

. Der Magifrat. 


{ 


Bektanntmahung 
8 Am Re ntas ben en Ye 
ormittag t unb_falgenpe 5 | 
Bier zu Ratbfanfe Die ber Rämtnere il? 


‚Hörigen Dertinenzien, ala: 


a) Ader, B 
De Coon. 


Ai 


ag und 


— Bifcherei im Eremmer⸗ Ger, 
auf * reſp. 10 Jahre in einzelnen Parcellen an 
den Meiſtbietenden verpachtet werden, und laden 
wir VPachtluſtige dazu hierburch mit dem Bemerfen 
ein, daß die Verpachtungsbedingungen im Termine 
bekannt gemacht werben follen, ſelbige aber auch 


ſchon vorher täglich in ben Geſchaftsminden bei 


uns eingeſehen werden können. 
Eremmen, den 7. November 1846. 
Der Magiſtrat. 


Avertiffement 
Der diefige Bürger und Schlächtermeifter Ges 
orge Ludwig Ulrich senior it von uns auf ben 
Grund bes abgefchloffenen Vergleiches mit den Pro⸗ 
vocanten, und der von ihm felbft gegebenen Zus 
ſtimmung für einen Verſchwender erklärt, in ber 
Perfon ſeines Schwiegerſohnes bes Schlächtermeis 
fterd Earl Chriſtian Wilhelm Lamprecht bevor- 
mundet toorben, und wird dies hierdurch mit dem 
Bemerfen zur Öffentlichen Kenntniß gebracht, daß 
ı der Provocat George Ludwig Ulrich hirfort ohne 
Vorwiſſen und Genehmii feineg genannten 
Bormundes feine gültige Gerröge abfchließen und 
ı Keine Berbinblichkeiten eingehen kann. 
f Rheinsberg, den 30. a an 1843. 
Königi. Preuß. Hausfideifommiß-Herrfchaftsgericht. 


ı ° Der Bebarf an raffinirtem Rüböl für dag hie- 
! fige Königliche Cadettenhaus, prö 1. Sanuar bie 
| ultimo Dezember 1846, von circa 35 Gentnern, 
— dem Mindeſtfordernden zur Lieferung über⸗ 
ı Iaffen werben 
"Zur Abgabe der Gebote iſt ein Termin auf 
Sonnabend ben 22. November d. 3.,' - 
Vormittags 11 Uhr, 
im Gefchäftslofale bed Cadettenhaufes angefeht, 
woſelbſi zur Zeit auch‘ die Fieferungs- Bedingungen 
eingefehen werden fönnen. 
Potsdam, den 8. November 1845. 
Königfiches Commando des hiefigen Eabettenhaufes. 


”.* Das, in ber Oberförfterei Neuendorf’ im Wabel 
184% zum Einfchlag kommende Kiefern» Klobenholz 
aum Betrage von eirca 1500 Klaftern fol in dem 

> auf Freitag den 38. November d. I., 

Vormittags 10 Uhr, 

hierſelbſt im —— des’ Unterzeichneten 

andaaumten Termin Öffentlich meitbicient ver⸗ 


kauft werten. Der Wahl des Käufers bleibt es 


überlaffen, ob das Holz ganz ober theilmeife zu 


3 Fuß, 3 Fuß 8 ZoM ober auch zu 5 Fuh Kos 
benkinge aufgearbeitet werden fol. Die fonftigen 
Berfaufsbebingungen find. bei dem Interzeichneten 
einzufehen. Der ſechste Theil bes Kaufpreifes 
wird im Termin angezahlt. - 
Rheinsberg, am 3. November 1845. 
Im Anftrage der Königl. Regierung. 
Der Forfimeifier von Schaegell. 


500 Stüd ſtarke Eichen 
foffen im fogenannten Glien bei Havelberg 
am 24., 25. und 26. November d. 3. 
öffenttich im Wege ber Ueberbietung verkauft werben. 
Havelberg, den 6. November 1845. 
Der. Magifirat. 


Befanutmadung. . 
Der Mühlenmeifter Ferdinand Hönide zu 


Nowaweß beabfichtigt auf einer, von dem Bauer» - 


gutsbefiger Brüfchfe zu Neuendorf erworbenen, 
ungefähr 4 Meile vom Dorfe Neuendorf, unmeit 
des Weges nad) Gũtergotz befrgenen Bauftelle eine 
Bod windmühle mit zwei Mahlgängen und drei 
Hirfeftampfen zu errichten. 


Im Auftrage ber Königl. Regierung Bringen 


wir dieſes Vorhaben nach Borfchrift des $ 29 der 
aan Gerwerbe- Ordnung vom 17. Januar 

3. hierdurch zur öffentlichen Kenntniß mit ber 
urn etroanige Einwendungen dagegen 
innerhalb vier Wochen prächufivifcher Frift bei 
und anzumelden und zu begründen. 

Porebam, ben 5. Rovember 1845. 
Königl. Rent- und Poligei-Amt. 


"Befanntmahung.- 

Der Mühlenbeſcheider Tieg will Bi dem Dorfe 
Biesdorf, und zivar auf dein Ader des Bauer 
Julius Tamme, 50 Ruthen von der Scheune 
des Bauers Friedrich Tamme entfernt, eine neue 
Bockwindmũhle erbauen. . Wer hiergegen begrün⸗ 
bete Einwendungen zu haben vermeint, hat ſolche 
binnen einer Prächufiofrift von vier Wochen bei 
mir anzubringen. 

De Bauplan kann in meinem Büreau einge 
fehen werben. 

Freyentvarde an ber Dber, ben 3. Nov. 1845. 

Der Königl. Landrath Oberdarnimfchen Kreiſes. 
Graf von Haeſeler. 


D 


Befanntmahnng. 

Der Ziegler Carl Lüdtke zu Röddelin, bes 
abfichtigt anf einem von dem Koffath Foppmann 
daſelbſt gepachteten, auf der Feldmark Röbbelin, 
am Röbbelin-Ganneburfchen Wege belegenen Stück 
Ader, eine Ziegelei anzulegen. B 

Auf Anweiſung der Königlichen Regierung 
zu Potsdam und wit Bezug auf den $ 29 ber 
Allgemeinen Getverbe-Orbnung vom 17. Januar 
d. 3. wird dies Vorhaben bes ıc. Lüdtke hier 
durch mit der Aufforderung zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht, etwanige Einwendungen gegen biefe 


neue Anlage binnen 4 Wochen bei uns, gehörig . 


befcheinigt, anzumelden. 
Für ale Einwendungen, welche nicht privat⸗ 


"rechtlicher Natur find, iſt biefe viertöchentliche 


Friſt präcluſiviſch. 
Zehdenick, den 5. November 1845. 
\ Königliches Rentamt. 


Befanntmadung. 


Die Mafchinenbauer, Gebrüder Herchner, ' 


wollen auf ihrem Gehöfte, Neuſtadt Nr. 215 und 
216, eine Wollenfpinnerei errichten und dazu eine 
Dampfmafchine von acht Pferden Kraft aufftellen. 

Im Auftrage der Königl. Regierung zu Potd- 
dam bringen wir bieg Vorhaben hierdurch mit der 
Aufforderung zur öffentlichen Kenntniß, etwanige 
Einwendungen gegen biefe neue Anlage binnen vier 
Wochen bei ung, gehörig befcheinigt, anzubringen. 

"Wir bemerken hierbei, daß dieſe vierwöchent⸗ 
liche Friſt für alle Einwendungen, welche nicht 
privatrechtlicher Natur find, präclufivifch ift. 

Brandenburg, den A. November 1845. 

Der Magiftrat. 


Befanntmahung. 


Höherer Befiimmung gemäß fol der, bem Kö-- 


niglichen Domainen- Figfus gehörige, in der Nähe 
biefiger Stadt belegene Prierow-⸗See mit ber dazu 
gehörigen Gras-, Segge- und Rohrnugung im 
Wege des öffeutlichen Meiftgebots zur Beränfes 
rung, und zwar zum reinen Berfaufe und zum 
Verkaufe mit Vorbehalt eines Domainenzinfeg, ge⸗ 
ſtellt werden. Hierzu fteht Termin auf . 
den 9. Degember d. J., Vormittags 10 Uhr, 

in unferm Gefchäftgzimmer an, zu welchen Er— 
werbungsluſtige mit dem Bemerfen eingeladen wer⸗ 
den, daß die dem Gefchäft zum Grunde gelegten 


Bedingungen an jedem Wochentage,. in ben Br 
mittageftunden bei‘ und: eingefehen werden Eozne| 
Zoffen, den 2. November 1845. 
Königl. Rentamt. 


Bekanntmachung, 

Zum Berfaufe des hierfelbft im JVten Bez 
sub Nr. 82 a betegenen , bisherigen ftäbtüde 
Krankenhauſes Bol. V Pag. 741 bes Ohypotheke 
buchg, wird mit Bezug auf unfere Befanntmachuny 
vom 18. Juli d. I. Stüd 31 des Deffentlihe 
Anzeigers zum Amtsblatt der Königl. Regierus 
zu Potsdam ein anderweitiger Licitationstermu 
auf den 23. Dezember d. I., Vormittags 10 Uk, 
zu Rathhaufe anberaumt, zu welchem Kauflafig 
unter dem Bemerfen eingeladen werben, daß > 


* here Auskunft über die Kaufbebingungen, ben fo 
- pothefenzuftand zc. jeberzeit auf dem Magiftrars 


Büreau ertheilt wird. 
Perleberg, den 1. November 1845. 
Der Magiſtrat. 


Befanntmahung. 
In Folge höherer Beftimmung voird ber im 
Deffentlichen Anzeiger (N? 2) zum Ad Enid 
des Amtsblatts der hiefigen Königl. Regierung jum 
öffentlichen meiftbietenden Verkauf des ehemaligen 
Frfter - Etabliffements zu Sachzenbrüd auf 
Dienftag ben 18. November d. 3., Vorm. 10 Ukk, 
anberaunte Xermin bis auf Weiteres birmit 
aufgehoben. - ” 
Im Auftrage der Königl. Regierung. 
Der Forfimeifer von Briefen. 


° Sn unferem Depofitorio befinden fich von dem 
Nachlaffe des Hand Georg und Gottfried, Gebri- 
der Bofchan von Wafferburg, 16 Chr. 14 Sp. 


"und eine Maffe: Wittwe Schulz, Marie Doro 


geb. Richter von Teupitz, 9 Thlr. 

Die unbekannten Eigenthümer dieſer Gele 
ober deren Erben werden aufgefordert, füch bei us 
binnen vier Wochen zu.melden und ihre Aufpräd« 
darauf nachzuweifen, widrigenfalls ſolche au die 
Königliche Juſtiz ⸗ Officianten⸗ Wittwenkaffe abge 
führt werben. 

Buchholz, am 2. November 1845. 

Königl. Lands und Stabtgeriche. 


5 KELTLIPR HEISSEN 
in unferem neuen Hypotl kenbucht ⸗ 
gende Schuldpoſten eingetragen, welche Jängf de 


zahlt fein folten, die aber in Ermangelung der 
darüber aufgenommenen Dofumente und genügen⸗ 
der Quittungen ber Iegten Inhaber bisher nicht 
haben gelöfcht werben können; 
3) Bot. VII Pag. 741 Rubr. IM Nr. 2: 
9 200 Thlr. laut gerichtlicher Obligation 
des Schuhmachere Georg Gottfried Zug 
und beffen Ehefrau Morie Dorothee, geb. 
Boeldomw, vom 7';. November 1804 
für den Kaufmann Mertens, und . 
b) 50 Thlr. laut gerichtlicher Obligation der 
. Zugfchen Eheleute vom 1. November 
. 1806° für denfelben Gläubiger (welche 
Poften dem Bauer. Chriftoph Roehl zu 
Uenze cedirt find); 
2 Vol. III Pag. 101 Rubr. III Nr. 3: 
50 Thlr. laut Obligation des Bürger: 
meifterd Heitel vom 22. Dftober 1743, 
gerichtlich confirmirt am 11. Juli 1744 
für den Kleinfchmidt Joachim Mathias 
Peters. 

Auf den Autrag ber jegigen Beſttzer der vers 
pfändeten Grundſtücke twerben daher alle diejenigen, 
welche an diefe Schuldpoften und die darüber aus⸗ 
geftellten SInfteumente als Eigenthümer, Geffiona- 
rien, Pfand- ober fonftige Briefs-Inhäber An= 
fprüche zu haben glauben, aufgeforbert, ihre Rechte 
daran ſpäteſtens in dem 

am 11. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an hiefiger Gerichtöftelle anftehenden Termine in 
Perſon, oder durch legitimirte - Bevollmächtigte, 
wozu ihnen die Juftiz- Kommiffarien Ritter und 
Zuftiz-Rath Litz mann hierſelbſt in Vorfchlag ge⸗ 
bracht werden, geltend zu machen und nachzuweiſen, 
widrigenfalls fie mit ihren Anfprüchen präclubdirt, 


ihnen ein ewiges Stillſchweigen auferlegt, die Do⸗ 


kumente amortiſirt, und ſämmtliche Schulbpoſten 
im Hypothekenbuche gelöſcht werden ſollen. 
Perleberg, den 29. September 1845. 
Das Königl. Stadtgericht daſelbſt. 


Edictal-Citation. 

Die verehelichte Wulſch, Marie Louiſe geb. 
Krüger zu Charlottenburg, bat bei dem Königl. 
Kammergerichte gegen ihren Ehemann, ben Dienft- 
knecht Friedrich Wulfch aus Staafen bei Span- 
dan wegen böslicher Verlaſſung auf Cheſcheidung 
angetragen. 

Da der Dienſiknecht Friedrich Wulſch ſich nun 
angeblich bereits ſeit dem Jahre 1834 heimlich von 


ww. — 


feiner genannten Ehefrau entfernt Hat, ohne daß 
fein jetziger Aufenthalt zu ermifteln geweſen iſt, 
fo wird derfelbe hierdurch zu dem zur Beantwor⸗ 
tung der Chefcheidbungsklage auf 

den 24. Februar 1846, Vormittags I1 Uhr, 
vor. bem Kammergerichtd-Rath von Wegner im 


. Kammergerichte anberaumten Termine unter ber 


Verwarnung vorgeladen, daß bei feinem Ausbleis 
ben alle von feiner Elagenden Chefrau angeführten 
Thatfachen in contumaciam für zugeftanden wer⸗ 
ben erachtet werden uhb demgemih, was Rechtens 
iſt, 'erfannt werden wird. , 
Berlin, den 16. Oftober 1843. 
Königl. Preuß. Kammergericht. 


—Nothwendiger Verkauf. 
Königk Kammergericht In Berlin. 

Daß hierſelbſt in ber verlängerten Dorotheen- 
ftraße Ne. 5 belegerie, im Fammergerichtlichen Hy⸗ 
porhefenbuche Vol. 16 Nr. 17 Pag. 385 seq. ver- 
‘zeichnete, dem Maurermeifter Friedrich Wilhelm 
Ebenau gehörige Grundſtück nebft Zubehör, wel⸗ 
ches auf 20,714 Thlr. 3 Sar. 5 Pf. zufolge ber, 
nebſt Hhpothefenfchein und Bedingungen in ber 
Regiftratur einzufehenden Tare abgefhägt worden, 

fol am 14. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlidyer Gericheöfette fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Verfauf. 

"Stadtgericht zu Berlin, den 24. Mat 1845. 

Das in der Liegmannggaffe Nr. 10 belegene 
Ruhbergſche Grundſtück, gerichtlich abgefchätzt 
zu 7480 Thlr. 16 Ser. 3 Pf. fol, anftatt am 
28 Oftober, 

am 16. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhaftire werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in ber Regiftratur einzufehen. 


Befanntmahung. 
Nothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 16. Juli 1845. 

Das, Linienſtraße Nr. 145 belegene Rentier 
Flemmingfce Erben» Grundftüd, gerichtlich ab⸗ 
gefchätst zu 10,248 Thlr. A Ser. 4 Pf., fol 

am 13. März 1846, Vormittags ru Uhr, 
an ber Gerichteftite fubhaftirt werden. Tare und 
Hppothefenfchein find in ber Regiftratur einzufehen. 

Die dem Aufenthalt nach unbefannten Real- 

prätendenten werben hierdurch öffentlich vorgeladen. 





40 - 


Nothwendiger Berkauf. 

Stadtgericht zu Berliu, den 18. Juli 1845. 

Das Deffauer Straße Nr. 6 belegene Fuhr⸗ 
herr Ploesfche Grundſtück, gerichtlich abgeſchätzt 
zu 16,683 Thir. 17 Sar. 9 Df., fol 

am 10. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werben. Tare und 
Hypothefenfchein find in ber Regiftratur einzufehen. 


Nothwerdiger Berkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 25. Juli 1845. , 
Daß bierfelbft in der Zimmerſtraße Ar. 9 be- 
legene Grundftücd der Erben des Vergolders Jacob 
Prochasta, —5 abgeſchätzt zu 10,290 Thlr. 
4 Sgr. 3 Pf., ſoll Behufs der Auseinanderſetzung 
der Prochaskaſchen Erben unter einander 

am 17. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Taxe und 
Hüpothekenfchein find in der Regifiratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. . 
Stadtgericht zu Berlin, den 8, Dftober 1845. 
Das, Blumenftraße Nr. 55 belegene Tifchler- 
meifter Ioerffche Grundfüd, gerichtlich abge 


ſchaͤtzt zu 1157 Thlr. 22 Sr. 6 Pf., fol 


om 12. Februar 18463, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsftelle fubhaftirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in ber Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. . 

Königl. Landgericht zu Berlin, den 26. Auguſt 1845. 

Das dem Gafiwirth Joachim Friedrih Spring 
gehörige Grundflüd Nr. 172 in der Miülerfirage, 
abgefchägt auf 5708 Thlr. 2 Ser. 8 Pf. zufolge 
der, nebft Hppothefenfcheim in dem Ilten Büreau 
einzufehenden- Tare, fol 

am 4. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichteftelle, Zinmerfiraße Nr. 25, 
ſubhaſtirt werden. 


Nothwendiger Berfauf. 
" Rand» und Gtabtgericht zu Neuſtadt-Ebers⸗ 


walde, ben 26. Auguft 1845. 


Das zu Klobbide, im Kreis Ober- Barnim 
gelegene, Nr. 11 des Hhpothefenbuch® verzeichnete 
Kotoniftengut der Wittiwe Brißkom und den 
ſieben Geſchwiſtern Brigforo gehörig, abgefhägt 
auf 4250 Thlr. 24 Sgr. zufolge der, nebft Hhpo- 
thekenfchein und Bedingungen im Ilten Gefchäfte- 
büreau einzufehenden Tare, fol 


am 21. Rovember 1845, Bormägp II 
im < Gerichtshanfe am ben Meiftbietenben eis 
en. 


"Subbhakations- Patent. 
Rothwendiger Berkaif. 

Königl. Stabtgericht zu Perleberg, ben 8.6. iN| 
Der der verehelichten Gärtner Boelde & 
lotte Shriftiane Eliſabeth Caroline geb. Ri! 
gehörige, hierfeloft vor dem Mühlenthor bir, 
im Katafter Bol. XI —ãA 16 Aula 
im Hypochekenbuche Bol. XVII Pag 18x 
zeichnete Garten und dag darin erbaute en 
Wohnhaus Nr. 128 c des Iiten Bepike, ins 
abgefchägt auf (09 Thlr. ZI Sgr. 64 M. 
der, nebft Hypothekenſchein und Bebingunge F!| 
Regiftratur einzufehenden Tare, foll 

am 15. Januar 1846, 
Vormittags um 11 Uhr bie Abende un 6ik 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhafirt mare 


Nothwendiger Berkasf 
kand⸗ und Stadtgericht zu 
10. September 1845. . 

Das der verehelichten Gursbefige HF 
bornen Linow, gehörige, zu ZühlshaWe. 
iin Hüpothefenduche von Zühledorf Ba 1* 
verzeichnete Kofläthengut, fol in dem 

am 20. Ianuar 1846, Vormittags I 
an hieſiger Gerichtöftelle anfiebenden Zrma®“ 
denhalber meiftbietend verkaufe wen. 

Die mit 892 Thlen. obfchließende Luı # 
Hppothefenfchein iR werktägid in de IF 
tur des Gerichts einzufehen. - 


Freiwillige Subhaßatier 





¶ Die v. Brebonofchen Gerichte über Zerhomu N 


._ Nauen, den 14. September 188 

Die zum Nachlaffe dee zu Zeefior verhri® 
grätermeifers Zobann Ferdinand Kühn te 
en Grundftüde, und zwar: - . 

s 1) die im Sopothefenbuche des Domgeiit - 
Berlin Bol. II Nr. 80 verzeichnete Be 
mühe, auf weicher ein Canım von BA 
19 Thlm. haftet, | 

2) das in unferm Hvpothek wir 
verzeichnete Wohnhaus nebft N 

uſammen tarirt auf 927 Thir. 21 * 

— Theilungshaiber fubhafirt poechen v 

au diefem Behnf ein vierungeerice * 

den 16. Januar 1846, Bormitöge 1 


dan Gerichtäjinsmer zu Zeeſtow au. Die Tare, fo 
Ep je bie neueſten Hypochekenſcheine biefer Grumd- 
n Rdapgfiste find in unferer Regifisatur einzufehen. 
cart Nothwendiger Berkauf. 
er! Land» und Stadtgericht zu Havelberg, ben 
ride 22. September 1845. 
Ber Das zur Schmibtmeifter Johaun David Eduard 
‚seWingigerfcen erbfchaftlichen Liquidations⸗ 
a fe gehörige Wohnhaus, Poligei-Nr. 5 
—29 vom⸗-Havelberg, im Hypothekenbuche Bol. I 
117 Pag. 1 Nr. 1 verzeichnet, abgelchägt auf 4000 Thlr. 
JAufolge der, nebft Hypothekenſchein und Bedingun- 
Ihm gen in der Regiftratur einzufehenden Tare, fol 
1a am 24. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
dan ordentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt werden. 
ei —— ö 


meh Die zum Nachlaffe ber Wilhelm Friedrich Ort- 


May amnfchen Cheleute gehörige Halbbübnerfelle ° 


we RE. 23 zu Cappe, abgefchägt auf 677 Thlr. 15 Sar., 
— fol Behufs der Erbtheilung 
er 5 am 23. Januar 1846, Vormittags 10 Uhr, 
MAD or dem Hercn Ranmergerichts-Affeffor Schmidt, 
a Gerichtsſtelle hierfelbft, an ben Meiftbietenden 
Perkauft werben. 
a Die Tore und der Hypothekenſchein wird in 
= unferer Regiftratur zur Einficht vorgelegt twerden. 
Zehdenick, ben 25. September 1845. 

Königl. Rand- und Stadtgericht. 











Nothwendiger Verkauf. 
A Stadtgericht zu Wittſtock, den 30. Sept. 1845. 
* Das zum Nachlaſſe der hierſelbſt verſtorbenen 
— .veiwittweten Ackerbürger Schulz, geb. Rofin, 
at. gehörige, im Naturalbefitz bes Aderbürgerd Schulz 
Set peftmbliche, im erfien Viertel in ‚der Kettenftraße 
# Ne. 88 belegene, zu dem Werthe von 1037 Thlr. 
> 6 gr. 114 Pf. gerichtlich abgeſchätzte Wohnhaus, 
fol am 10. Februar 1846, 
iu Vormittags 11 Uhr und Nachmittags A Uhr, 
X gan hiefiger Gerichtsſtelle fubhafict werden. 
is Xare und Hypothelenſchein find in der Regie 
ftratur des Gerichts einzufehen. 
Die unbekannten Realprätendenten werden zu⸗ 
* gleich unter der Verwarnung der Präcluſion hier⸗ 
„; mit Öffentlich vorgeladen. 


⸗ —n 























Lu 


Nothwendiger Verkauf. 
Potrimonialgericht über Heineräborf. 

' Das, im Htpothefenbuche des Patrimonial⸗ 
geriäns über Heinersdorf Nr. 1 Pag. 1 anf den 
tamen des Rittergutöbefiierd Earl Herrmann 
Martialis Baron von Dittmar eingetragene, an 
den Gutsbeſitzer Johann Gottlieb Louis Rothe 
verkaufte und im Moturalbefige des ehemaligen 
Salz bortchermeiſters Schmidt befindliche, im 
Teltowſchen Kreife belegene und dus den Ränder 
reien der fieben Bauergüter zu Heinersdorf gebil- 
dete Bormwerf Frieberifenhof, abgefhägt auf 
11,978 Thlr. 25 Sr. zufolge der, nebſt Hypothe⸗ 
kenſchein auf dem Dominio zu Heinersborf und 


bei dem Yuftitiar einzufehenden Taxe, foll 


am 4. Mai 1846, Vormittags 11 Uhr, " 
an ber Gerichtöftelle in Heinersborf fubhaftirt werben. 

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Snter- 
effenten, der Gutsbefizer Rathe und ber ehema- 


lige Salzbüttchermeifter Schmidt werben hierzu 


öffentlich vorgeladen, und alle unbekannte Real- 
prätendenten aufgeboten, fich bei Vermeidung der 
Präclufion fpäteftehß in diefem Termine zu melden. 


Richard, Landgerichte- Rath, 
als Juſtitiar. 


Nothwenbiger Berkauf. 

Königl. Land» und Stadtgericht zu Weizen, . 
den 13. ‚September 1845. Bu 

Das hierſelbſt belegene, im fädtifchen Hypo- 
thekenbuche Bol. IV Pag: 181 Nr. 161 verzeiche 
nete, dem Nagelfchmidt Carl ‚Friedrich Krems 
ming gehörige Grundftüd zufolge der, webft Hy⸗ 
pothefenfchein in ber Regiftrarur einzufehenden 
Tare auf 584 Thlr. 7 Sgr. 11 Pf. gerichtlich 
abseſchätzt, fol Schufdenhatber B 

am 14. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an biefiger Gerichtsftelfe vor dem Herrn Land⸗ und 
Stabtgerichts-Rath Klüver fubhaftirt werden. 

Zugleich werben bie Erben der Wittwe Krem- 
mind, Garoline geb. Gerft, hierdurch mit vor⸗ 
geladen. 





Betanntmahung. J 
Folgende, dem Gaſtwirth Friedrich Wilhelm 


Ehrhardt gehörige, Bol. I Fol. 43 des neuen 
Hypotheken 


a hierſelbſt belegene 


462 


) 106 Mohhaks Nr. 36 in der Hohen Straße 
— Hintergebänden, gerichtlich abgefchä 
rn uner 1541 Thir. 2 Er. 6 
2) ei dazu gehörige Hauspläne von refp. 1 Rot: 
gen 46 —* und I Morgen 132 NRuthen 
Fläche, zufaımmen tarirt zu 181 Thlr. 10 Szr.,, 
3) eine Hüchtfael Ar. 20 des Gat. von 3 Mor- 
sen 106 DiRuthen Bläche, tor tarirt zu 
246 Thir. 20 Gyr. 
A) eine Seelavel Nr. 65 des Cat. von 6 Mer- 
gen 79 DRuthen Fläche, tarirt zu 120 Thir., 
zufammen 2089 Thlr. 2 Ser. 6 Pf., 
ſollen Schulbenhalber 
am 19. Februar 1846, Bormittage 10 Uhr, 
an biefiger Gerichtsftelle fubhaftirt werden. 
Der neuefte Hypothekenſchein nebft Tare liegen 
in unferer Regifiratur werktãglich zur Einficht vor. 
Gremmen, den 19. Oftober 1845. 
Königl. Preuß. Land- und GStadtgericht. 


Befanntmadhung. 

Der in der Koffäth gehmannfcem Subhafia⸗ 
tionsſache am 21. Januar 1846 anſtehende Lici⸗ 
tationstermin wird hierdurch aufgehoben. 

Trebbin, den 1. November 1845. 
von  Toümenhes Patrimonialgeriht über Stans 

genhagen. 


B Bekonntmahung. 

Der zum öffentlichen Berfauf des dem Bor- 
werfebefiger Earl Ludwig Siegner gehörigen 
Srundftüds Rr. 252 zu Friebrichshof durch die 
Verfügung vom 3. September db. I. auf dem 
9. Januar 1846 anberaumte Termin wird bier- 
durch aufgehoben. 

Beelig, A. November 1845. 

Königl. Land» und Stabrgericht. 


In der, dem biefigen Tuchmachergewerk gehö- 
tigen, zu Neubrüd am Bober gelegenen Tuch- 
walfmühle, if zu Neujahr 1846 bie Stelle eines 
Walfermeifterd vacant. Tüchtige Walfermeifter, 
welche diefe Stelle annehmen wollen, fordern wir 
hierdurch auf, fich binnen vier Wochen bei dem 
amterzeichneten Gewerk perfünlidy ober in porto- 
freien Briefen zu melden, wo fofort die näheren 
Bedingungen eingefehen werben Fönnen. Zur Ueber- 
mahme biefer Stelle if eine Caution von circa 


Tuchmachergewerl 


—** Dentenigen Meübtebeften, r 
aus der Allgem. Gerwerbe-Drbnung vom 17. 
1845 Anfprüche auf Remiffion oder Gutfchälge: 
herleiten wollen, empfieblt fich der Unterpaie 
zur Durchführung bderfelben. — Zur Ammabn: > 
Information werde ich am 30. "Rovemırn rt 
7. Dezember d. 3. in Cödnig, im Gafthefe 3e 
Prinz von Preußen anwefend fein, moin ih! 
dem Bemerfen einlabe, daß die Beſch· Dekan 
vollſtãändig zur Hand fein müflen. 

R. Kodwig, Bürgermeller a Ü 


Naſſe Kartoffelſtärke kauft pm Mich 
Breite bei jedem Quantum 3. W. Dito air 
Reue Roftreie Di 


Ein Schulamts ⸗ Kandidat, „Kandidat, weiche anhber 
Unterricht ertheilt, fucht eine Hauslebe en A 
auf Reflecticende belieben ſich zu wenda® 

W. & Seidel in * 


Ein gut euwfohlener Kunſtgãrtnet, wehhe 
zum Befchuß ber Jagd zu gebranden 7* 
ein anderweites Engagement durch B 
MW. €. Seidel in Zr | 


Einige fehr tüchtige und erfahrene Da 
fuchen anderweite Stellen. Nähere wudlanft to 
W. € Seibei a ziel 


Hagelfhaben- und und Mobifior- Braut 
fiherungs-Gefellfchaft zu SchmwebtuF 
8 a geehrten ———— 
reiſes zeigen wir Hp ergebenft an, do 
Ammann Rsumif ch —F Se 
bin als Stellvertreter 
rectors, Gutsbeſitzers Krohn auf Sota 
wãhlt und von ung befkätigt worden iß. 
- Schwedt, den 5. November 186 " 
Haupt -Directiom. 


—— 


. AbB on 
Deffentliher Anzeiger 
zum, A7ften Stüd des Amtsblatts 
:der Königtigen Regierung zn Potsdam und der Stadt Berlin. 





Den 21. November 1845. 





* Dem Oberfteiger Karl Gotthelf Kind zu 


Luremburg ift unter dem 7. November 1845 ein 


: Patent 


auf verfchiebene, durch Zeichnungen, Beſchrei⸗ 
bung und Modell bargeftellte Verbefferungen 


der Bohr-Borrichtungen, fo weit foldhe als . 


neu und eigenthümlich anerfannt worden find, 
auf acht Jahre, von jenem En an gerechnet, 


‚und für den Umfang des Prewfilchen Staats er⸗ 


un 


theilt worben. 


Wiederholter Stedbrief. 


NMachftehendet Stecbrief vom 15.Dftober d. 3.:. 
Der Kriminalgefangene, Arbeitsmann Frie- 


drich Wilhelm Die wegen zweiten gewalt⸗ 
— und zugleich dritten Diebſtahls zu dem 
erlufte des Rechts, die Preußiſche National- 
Kokarde zu tragen, und zu zmölfjähriger Straf- 
arbeit nebft Erwerbs⸗ und Befferungs- Detention 
in erfier Inftanz verurtbeilt, hat am 10. Ofto- 
- ber d. 3. Gelegenheit gefunden, vom Verhörs— 
gange zu entweichen, indem er wahrſcheinlich 
ſich in ben Befig einer Kopfbedeclung zu ſetzen 
gewußt hat. 
Alle Civil⸗ und Militairbehörden des In- 
und Auslandes werben bdienftergebenft erfucht, 
auf den nachſtehend näher bezeichneten Diet 
ige Augenmerk zu richten, ihn im Betretungs⸗ 
falle verhaften, mit den bei ihm fich etwa vor⸗ 
findenden Geldern und Effecten unter ſehr fiche- 
ter Begleitung hierher transportiren und an die 
- Erpebition der Stadtvoigtei- Gefängniffe ablie- 
fern zu laſſen. 
Wir verfichern die ungefäumte Erſtattung 
ber dadurch veranlaßten baaren Auslagen und 


den verehrlichen Behörden bes Yuslandes eine, 


. gleiche Rechtswillfährigkeit. 
Berlin, den 15. Dftober 1845, 
Ksnigl. Kriminalgericht hieſtger Reſidenz. 


zen tuchenen 


welcher bisher ohne Erfolg geweſen iſt, wird hier⸗ 
mit wiederholt. 

Berlin, den 12. November 1845. 

Königt. Kriminalgericht Hiefiger Nefidenz. 

Perfonsbefchreibung. Der Arbeitsmann 
geierich Wilhelm Di et iſt 260 Jahre alt, aus 

öpenick gebürtig, feit feiner Kindheit in Berlin, 

evangelifcher Religion, 5 Fuß 2 Zoll groß und 
Eleiner Statür. Er hat blonde Haare und Yugen- 
brauen, freie Stirn, braune Augen, ftumpfe Raſe, 
rundes Kinn, gewöhnlichen Mund, vollftändige 
Zähne, blonden Bart, blaffe Gefichtsfarbe und 
rundes Geficht. Wahrfcheinkich war er bekleidet 
mit Teinenem Hembe, halblangen Stiefeln, ſchwar⸗ 
ofen, dunfelbraunem Tuchüberrock 
I roth und ſchwarz punktirtem ſeidenein Hals⸗ 
tuche. 


Steckbriefe. 

Der Arbeitsmann Nicolaus Degenhardt iſt 
wegen ſchwerer Körperverletzung von Menſchen 
in erfter Inſtanz zu ſechsmonatlicher Strafarbeit 
verurtheilt worden, hat, dag Rechtsmittel ber wei⸗ 
tern Bertheidigung ergriffen und fich zur Reife in 
feine Heimath Erfchhaufen bei Heiligenftadt einen 
Paß ausgewirkt, it aber weder dafelbft angefom- 
men, noch fpäter am hiefigen Ort zu ermitteln 
gervefen. 

ANe Civil und Militairbehörden bed In» und 
Auslandes werben dienftergebenft erfucht, auf den 
nachfiehenb näher befchriebenen Degenharbdt vis 
giliren, ihn im Betretungsfalle verhaften, mit ben 
bei ihm fich vorfindenden Geldern und Effecten 
unter ficherer Begleitung hierher fransportiren und 


“an bie Erpebition ber Stadtpoigtei- Gefängniffe abs 


liefern zu laſſen. 

Wir verfichern die fofortige Erflattung der da⸗ 
durch veranlaßten baaren Auslagen und ben ver⸗ 
ehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche 
Rechtswillfährigkeit. 

Berlin, den 8. November 1845. 

Königl, Kriminalgericht hieſiger Mefibeng. 


da 


Perfonsbefchreibung. Der Arheiegmann 
‚Nicolaus Degenharbt R 47° Jahre alt, aus 
Erſchhauſen gebürtig und dafelbft wohnhaft, evan⸗ 
gelifcher Religion, 5 Fuß 3 Zoll groß und kleiner 
Statur. Er hat fprsarze Haare und Augenhuanen, 
niedrige Stirn, graue Augen, große Nafe, rundes 


Kinn, geroöhnlichen Mund, unvoliftäudige Zähne, ; 


ſtarken Bart, rundes Geficht und gefunde Geſichts 
farbe. Die leidungsfüde können nicht ange 
geben toerben. 5 


° Der nachfiehend fignalifitte Vädergefelle Carl 

Haensgen aus Trempleben gebürtig, iſt drin⸗ 

gend verbächtig aus der Wohnutg des Schleifere 

nichter hierfelbſt folgende Sachen geftohlen zu 
en: 


1) eine färvarze BVelpel-Müge mit Draht 
Trobdeln, 

2) dtei Barbiermeffer in einer Scheide, 

3) eine rothbunt wollene Wefte mit blan- 
kn Knöpfen und ſchwarzer Schnur bes 
ebt, 

4) eine Schnur von weißen Perlen. 

Der ıc. Haensgen erhielt unterm 30. Sep⸗ 
. tember d. 3. von hier Paß Viſa wach Nauen und 
"von dort unterm 2. v. M. Bifa nad) Neu-Rup- 
pin, wofelbft er jedoch nicht eingetroffen if. Es 
werden daher alle Militair- und Givilbehörben 
dienftergebenft erfucht, ‚auf den Haensgen zu vis 
giliren „ benfelben im Betretungsfalle werhaften 
und gegen Erftattung der Koften hierher abliefern 
zu Taffen. 
Charlottenburg, den 14. November 1846. 
Königliches Polizei- Amt, 
.  Signalement. Alter: 21 Jahre, Religion: 
evangelifch, Größe: 5 Fuß 4} Zoll, Haare: blond, 


Augenbrauen: blond, Bart: im Entftehen, Augen: - 


blau, Stirn: hoch, Mund: etwas aufgeworfen, 
Kinn und Geficht: oval, Gefichtsfarbe: gefund. 
Befondere Kennzeichen fehlen. 


° Der Dienfifnecht Earl Friedrich Kranz aus 
„Camp bei Zehdenick gebürtig, welcher megen eines 
bier verübten Diebſtahls jur Unterfuchung gezogen 
und zur Haft gebracht werden fol, bat ſich uns 
‚mittelbar nach der That von bier entfernt. Es 
werben daher alle reſp. Behörden bienftergebenft 
erfucht, auf den xc. Kraaz vigilisen, ign im Ber 
tretungsfalle verhaften und mit ben bei ich hahen⸗ 
« den Effecten am und, gegen Grflattung der; Koflen 
abliefern zu. loſſen. ‚Mash den angefeliten. emit⸗ 


teluggen.. ift ber zc. Kragz 19 Jahre alt, ex 
5.AU6'5 ZU groß, von Esäftigem Körperbau, m 
vollem runden Geficht, blauen Augen, bie 
Haar. Derfelbe ift bei feiner Entfernung wir 
ſcheinlich heBleidet gaweien, wit einem gen ki 

auen, mit Kragen und plattirten Knopfen m 

benen Mantel, einem Paar guten kalbiedena 

jafbftiefein, einem Paar Sale von gar 
tem Sommerzeuge, einer heligrünen Binternik 
zit braunem Feibel. Auch if es wahrtſcheube 
daß er eine zweigehäuſige fülberne Taſchenukn ar 
kurzer filberner Kette, am welcher ein Pag nt 
fingene und ein filberner Uhrſchlüſſel, fo wir a 
halbes Franlenſtück befeftigt geweſen, mit fhr 
nommen ‚hat. 

Eöpenid, den 14. November 1845. 
Kömigl. Land⸗ und Gtadtgeridt. 


Polizeiliche Bekanntmachuug 
* Der vormalige Frachtfuhrmann, jehige Art 
mann Johann Chriftian Friedrihd Schulje a 
bier, auf welchen twir, unter Beifügung dee Ein 
iements, bereits : unterm 14. Mär; und 9. # 
vember 9. 3. in den Daffauelichen Augen 1" 
Amtsblatt der Königl. Regierung # r 
pro 1844 Stüd 12 (N 2) und 4 #2) 
aufimerffain machten, if} am 28, v. P.aM 
Königl. Strafanftalt zu Brandenburg, won ® 
gen Diebftahle betinirt ıyar, miteelß Kamnlt 
hierher getviefen worden, big jetzt aber hin rec 
angefommen, noch fein Verbleib ung befaut # 
wo ird dahe Bezugnahme af m 

toi er unter Bezugnahme ji 
Bekanntmachungen Hierdurch abermals auf bus! 
merffam gemacht. 

Beelig, den 14. November 1845. 
Der Magiftrat. 


Stedbriefs-Erledigungen, 
® Der unterm 19. Dezember 1842 bie w 
vormaligen Rittergutsbefiger Ferdinand —F 
Zettig bei Groffen erlaffene Siedbrief M 
ierdurch als erledigt zurüifgenommen: . 
‘Berlin, den 11. November 1845. _ 
Königl. Kriminalgericht hiefiger Reſhdern 
* Der von bier entwichene, mittel Stk‘ 
vom 9. Dftober d.- I. verfolgte frühere Art 
mann Carl Friedrich Mahlow, aus Borit 
ift ergriffen und, heute in die Hiefge akt } 
rüdgelifert.vonräen,, henfp iR dp Wie 








ae ai fett — 

er ſeine ung . 

Winftod, den A: Noventber- 1848. 
Dnffpektion des Landatmen· und Bwealtben-Baufes: 


-Belanntmadung. 

7Es follen den 29. November d. I. aus dem 
in ber Nähe der Spree bei Fürftenwalde belege- 
nen Sagen FG, 141, 148, 129, 180,131 deö 
Korflötfttifng Att-Gohm VI — Nebrlider Forſt⸗ 
revierd — circa 450 Stuck Kiefern ⸗ Bauhblzer und 
Sageblörte von verſchiedenen Dimenſionen / fo wie 
74 Btafter Kiefern ameher Muckolk, welche jeder⸗ 
zeit von dem König: Förſter Graffenreut zu 
Forfthaus At-Golm bei Langewahl vorgeröiefen 
werben können, hierſelbſt im Bonadfchen Gaflr 
hole, im Wege bes kicitation öffentlich an ben 
Meiſwierenden gegen gleic; baare Bezahlung vers 
kauft, wozu Kuufluftige an bem gedachten Tage, 
Vormittags um TO Uhr, hiermit eingeladen werden. 

„Neubrüd, den 14, November 1845. B 
- Der Oberförfter Ehb er. 

_—_ 


Bferumg der wberheliäten, Wotef mir 
er 


Bekanntmachung. 
In der hieſigen Stadtforſt ſollen 
am 15. Dezember d. J. und den folgenden Tagen, 
jedesmal von Vormittags 9 Uhr an, 


nachflehend bezeichnete Bau⸗ und Nutzhölzer, ald: 
N 400 ertraftarfe 
2) 280 mittel do. Kiehnen⸗ Hölzer 


3) 600 ordinair bo. 
öffentfich an den Meiftbietenden an Ort und Stelfe 


verkauft werden, und werben Kaufluſtige erfucht, - 


zur gebachten Zeit im dem Forſthauſe zu Alt 
Sion einzufinden. Bermbaufe 3 
Die Kaufsebingungen twerben im Termine bes 
kannt gemacht, und find auch fchon vorher in 
unferer Regiftratur einzufehen, und wird hier nur 
bemerkt, daß ein Biertel des Kaufpreifes beim 
gefchehenen Zufchlage fogleich im Termine baar, 
in Preußifchem Courant, Kaffen- Anrveifungen ober 
Preußifchem Golde entrichtet werden muß. 
„Die zum Berfauf geſtellten oben bemerkten 
ölzer können fchon vor bem Termine in Augen» 
dein genommen werden, unb werden die Gtabt- 
förſter Sch ütz und Sid auf desfallſige Wünfche 
folche vorzeigen. 
Wittſtock, ben 10. Novemder 1845. 
. Der Magiſtrat. 


VBon dem bieefifrigen Schnitt ber Weidenpflan+ 
zaugen im Rhin- Lach, längs dev Berlin- Hambur- 


‚ge Chauſſee, follen bei Frieſack 


am 26. November d. I, Vormittags 10 Uhr, 
alvoa 48 Schach‘ Weiben⸗ Fafchinen und eine Parthie 
Dich, Bind⸗ and Korbweiden, und bei 


Dell and Senzke, ‚ . 
am 27. November d. J., Vormittags 10 Uhr, 


eine Pacthie Dach⸗, Bind« und Korbibeiben an Ort -- 


und Gtedie öffentlich meiftbietend verkauft werden. 
Der Verkauf beginnt am 26. d. M. bei Frie- 
faıt und am 27. d. M. zunächt ber Chauſſeegeld⸗ 
Sebtkelle bei Senzfe. 
Perleberg, den 11. November 1845. J 
Guſſow, Wegebaumeiker. 


Bekanntmachung. 
Es wird hierdurch zur Kenniniß bes Publikums 
gebracht, daß ber diesſährige hieſige Chriſtmarkt 
am Freitag den 12. Dezember 1845 
abgehalten werden ſoll. —9 
Brüch, den 8. November 1845. 
Der Magiſtrat. 


— Bekanntmachung— 

Der Amtmann Grieben zu Kerkow beab⸗ 
ſichtigt die Anlage eines Dampfteſſels zum Kochen 
der Schlempe in feiner Stärkefabrik. 

In Gemäßheit des $ 29 der Gewerbe-Orb- 
nung vom 17. Januar 1845 wird dieſes Vor- 
haben hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
mit ber Aufforderung, ettwanige Einwendungen 
gegen die neue Anlage binnen vier Wochen bei 
mir anzumelben. | 

Angermünde, ben 6. November 1845. 

Königlicher kandrath, Angermünder Kreifed. 

. v. Arnim. 


Befanntmahung. 

Der Mühlenmeifter Ernft Reinide hierſelbſt 
beabfichtigt, in feiner beim Dorfe Berge belegenen . 
Mühle, einen zweiten Mahlgang anzulegen. In 
Gemäßheit des $ 29 der Allgemeinen Getverbe- 
Ordnung, vom 17. Januar d. I. wird dies Vor⸗ 
haben zur öffentlichen Kenntniß gebracht, und haben 
fich diejenigen, welche gegen die qu. Anlage Ein⸗ 
foendungen anbringen teoflen, binnen vier Wochen 
prächufioifcher Fri bei ins zu melden. 

Berge, dem 6. November 1845; 

Königl. Domainen-Amt Nauen. 





* 


0 


ab 


BDekanatmachuugs. 

Der Mühlenmeifter Friedrich Mahnke zu fFlecken 
Zechlin beabſichtigt auf. dem, zu dieſem Behufe von 
dem Verordneten, Ackerbürger Carl Schulz da⸗ 
ſelbſt acquirirten, zur linken Seite des Weges von 


Flecken Zechlin nach Lutterow belegenen einen Mor⸗ 


gen Ader eine hoiländiſche Windmühle mit zwei 
Mablgängen zu erbauen. 

Auf Grund des $ 29 der Allgemeinen Gewerbe⸗ 
Ordnung vom 17. Januar d. I. wird, bied hier⸗ 
durch mit der Aufforderung bekannt gemacht, et⸗ 
wanige Einwendungen ‚gegen biefe Anlage binnen 
vier Wochen prächufivifcher Fri bei der unters 
zeichneten Behörde anzumelden. 

Amt Zeihlin, den 7. November 1845. 

Königl. Preuß. Domainen- Amt. 


Befanntmahung. 

Nachdem die Waffermühle des Mühlenmeifters 
Delfchlaeger, bei dem Dorfe Raedigke belegen, 
im Januar d. I. abgebrannt ift, beabfichtigt ber 
ıc. Delfchlaeger dad Wohnhaus‘ nebft Mahl- 
mühle zwar an berfelben Stelle, wo es früher 
ftand, wieder aufzubauen, jedoch dag innere Mühlen- 
und Räderwerf, fo wie bie Schneibemühle, nad) 
dem andern Flügel bed Haufes zu verlegen, wo⸗ 
durch fi) denn auch die Anlegung eines neuen 
Mühlengrabeng nöthig macht. 

Bezüglich des $ 29 ber Allgemeinen Gewerbe⸗ 
Ordnung pom 17. Januar d. I. wird dies Bor- 
haben bes ꝛc. Delfchlaeger hierdurch mit dem 
Bemerken zut öffentlichen Kenntniß gebracht, daf 
alle etwanige Wibderfprüche, ſowohl gegen die Ber- 
legung des Mühlenwerks und der Schneidemühle, 
als gegen Anlegung eines neuen Mühlengrabeng, 
binnen vier Wochen prächuftoifcher Frift bei dem 
unterzeichneten Amte anzubringen und zu begrün- 
den find. Belzig, den 12. November 1845. 

Königl. Rent» und Polizei-Amt. 


Befanntmadhung. 
. Die Kaufleute Herren Hampfe ct Schlee, 
welche bereitd eine Dampfmafchine zur Garnfpins 
nerei hinter ihrem Gehöfte, Neufiadt Nr. 170, ber 
figen, wollen eine neue dergleichen von 8 Pferden» 
kraft aufftellen. Jam Auftrage der Königl. Regierung 
bringen wir dies Vorhaben nach $$ 27 und 28 
ber Allgemeinen Getwerbe-Orbnung vom 17. Ja⸗ 
nuar d. 3. hierdurch mit ber Aufforderung zur 
öffentlichen Kenntniß, etwanige Einwendungen bins 


u: 


. vier Wochan, g⸗borig beſcheinict, bei mi 
kungen. . 

Wir bemerken biesbei, daß biefe vierwöcm: 
liche Fri, vo $ 29 1. o. für alle Ciawenu 


- gen, welche wicht privatvechtlicher Natur fe, 


präcluſiviſch ift. 
Brandenpurg, den 12. November 1845. 
Der Magiſtrat. 


Befanntmadung 

Der -Töpfermeifter Jeſch an owskh hiench 
hat die Abſicht, hinter feinem, im ber Vorſiah & 
bier sub Nr. 219 dd I beiegenen Wohnhauſe m 
im Anfchluffe an ben bort bereits befindlidn 
Brennofen für Töpferwaaren, auch mod rm 
nenen maffiven und gewölbten Brenmofen jur ir 
brifation von Steingut zu erbauen. 

In Gemäßheit bes $29 ber Allgemein & | 
werbe⸗ Ordnung vom 17. Sausar d. I. wird I 
Vorhaben hierdurch mit der Aufforderung jur # | 
fentlichen Kenntniß gebracht, etwanige Eimer 
dungen gegen die neue Anlage binnen vier Boch | 
präclufivifcher Friſt bei und anzumelden. 

Beelig, ben 13. November 1845. 

Der Wagiſtrat. 


Nothbwendiger Berkal 
Königl. Kammergericht in Berlin. 
Das hierfelbft in der. verlängerten D 
ſtraße Nr. A belegene, im kammerherichtüchs $% 
pothefenbuche Bol. 16 Nr. 16 Pag. 361 veryeihttt 
bem Maurermeifter Friedrich Wilhelm Ebenst 
gehörige Grundfüd nebft Zubehör, weldes a 
20,224 Thlr. 18 Sr. 9 Pf. zufolge de, ni 
Hppothekenfchein und Bedingungen in der UF 
ratur einpufehenden Tape abgefchägt worden, I 
am 29. März 1846, Vormittags 11 Ui 
an orbentlicher Gerichtöftelle fubhaflirt warhen 


Nothwendiger Verkauf 
Stadtgericht zu Berlin, den 31. Rai IBB- A 
Das Mülterfche Grugbfiüt, befchend N 
einem Wohnhaufe in der Rofenthaler Snake 
und einem Wohnhaufe in ber Augufifisaße 34 
von denen jenes zu 10 i61 Thlr. 23 Se 9 
und diefes zu 7368 Thle.. 2 Gar. 6 M 
worden, foll \ 
am 17. Februar 1846, Vormittage I Ui, 
an ber Gerichsaftelfe (uöhaftict werden Rat 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur mmſcha 
| 





ab7 


Nothwendiger BVerkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 4. Juni 1845. 
Daß, Blumenftraße Nr. 64 a belegene Jae⸗ 
nidefche Grundffück, gerichtlich abgefhägt zu 
18,718 Thlr. 10 Sor. 6 Pf., foll 

am 20. Februar 1846, Vormittags 1 Ube, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftiet werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regifiratur einzufehen: 


Nothwendiger Berkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 5. Suni 1845. 
Das, Cöthener Strafe Nr. 21 belegene De⸗ 
gelomfche, bis jegt noch nicht ganz ausgebaute 
und in feinem jegigen Zuftande auf 13,966 Thlr. 
11 Sgr. 9 Pf. gewürdigte Grundftüd, fol 

am 13: Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle Schulden halber fubhaflirt 
werben. Rare und Hypothekenſchein find in der 
Regiftratur einzufehen. 

Die dem Aufenthalt nach ümbefannten Gläubi⸗ 
ger, die Demoifelle Antonie Nicolas und ber 
utöbefiger Albert Seldis werden hierdurch 
öffentlich vorgeladen. 





" Nothwendiger Verkauf. 
Stabdtgericht zu Berlin, den 6. Juni 1845. -— 
Das hierfelöft in der Stalffchreibergaffe Nr. 22 


belegene Eoghofche Grundſtück, gerichtlich abge⸗ 


ſchätzt zu 12,619 Thlr. 8 Sgr., fol Schulden halber 
am 24. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsfielle: fubhaftirt werden. Taxe und 


Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothbwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, ben 24. Juli 1845. 
Das, Muͤhlenſtraße Nr. 23 belegene, Gärtner 
Bartholzfche Grundftüd, gerichtlich abgefchägt 
zu 6191 Thlr. 8 Sgr. 3 Pf., foll Theilungshalber 

. am 20. März 1846, Vormittags IL Uhr, 
an der Gerichtsftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 2. Auguf 1845. 

Das in ber neuen Uderfiraße Litt. E. belegene 
Ramminfche Grundfiüd, geriet abgefchägt 
zu 6057 Thlr. 14 Sgr. 2 Pf., 

am 4. März 1846, —E 11 Uhr, 
an ber Gerichtsfielle ſubhaſtirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regifiratur einzufehen. 





Nothwenbiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 23. Auguf 1883. 
Das, Lietzmannsgaſſe Nr. 13 — che 
mald. Buchdruder Tormorfche, jegt Maurer 
polier Schulzefche Grundſtück, geri ig abge» 
ſchätzt zu 6522 Thlr, 10 .Sgr. 6 Pf., ſoll im 
Bege der Refubhaftation 
"am 24. April 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Taxe und 
Hyypothekenſchein find in der Regiftratur einzuſehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 28. Auguſt 1845. 

Das hierfelbft in der Behrenftraße Nr. 19 be⸗ 
legene Grundftüd des Gaftwirtäg Augun Wil⸗ 
beim Lehmann, grichich abgefhäge zu 
7377 Thle. 13 Sgr. 3 Pf., 

am 24. April 1846, —E 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden. Xare und 


Hupothekenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Die dem Aufenthalte nach unbekannte Gläus 
bigerin, Wittwe Lieſch, Johanne Charlotte So— 
phie, geb. Teetz, wird hierdurch öffentlich vor⸗ 
gelaben. 


Nothwendiger Berfauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 1. Septem 184. 

Das, Waßmannsſtraße Nr. 32 a belegene, der 
feparieten Erbe, geb. Spielmann gehörige 
Grundfſtück, gerichtlich abgefhägt zu 5673 Thir. 
13 Ser. 6 Pf., foll 

am 28. April 1846, Vormittags 11. Uhr, 
an ber Gerichtöftelfe fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regifiratur einzufehen. 

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Real- 
SIntereffenten: 

1) der Kaufınann Ferdinand Müller, 

2) der Rentier Hempel, 
werben hierdurch öffentlich worgelaben. 


Nothwendiger Verkauf. 


. Stadtgericht zu Berlin, den 3. September 1845. 
Das, Koppenftraße Nr. 34 belegene, früher - 
Kaufmann Wildefche, jetzt Gebrüder Bobefche 


Erbpachts⸗ Grundſtůck, gerichtlich abgeſchätzt zu 
10,892 Thfr. 8 Spr. 5 Pf., foll 

am 1. Mai 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. QTare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 





A58 


Befanntmahung 
Das ben Erben der verehelicht gerbefenen Gaft- 
wirth Lehmann, Friederike geb. Krabath geho- 
rige, in ber kouiſenſtraße Nr. 1 befegene, in uns 
ferm Hopothefenbuche von der Brandenburger Vor⸗ 
Kodt Bol. I Ne. 29 verzeichnete, auf 2640 Thir. 
abgeſchätzte Grundſtück nebft Zubehör, foll im Wege 
der nothivendigen Subhaftation verfauft werden, 

and ift hierzu ein Bietungstermin auf 

den 13. Februar 1846, Vormittags 10 Uhr, 

vor dem Stabtgerichte-Rath Herrn Steinhaufen 


im Stadtgericht, Lindenſtraße Nr. 54, anberaumt., 


Der Hypothekenſchein, die Tare und die befon- 
deren Kaufbebingungen find in unferer Regiftratur 
einzufehen. 

Potsdam, den 30. September 1845. 

Königl. Stadrgericht Hiefiger Refidenz. 


Nothwendiger Verkauf. 

Königl, Lauds und Stadtgericht Wriegen, den 
26. Juli 1845. " 

Das, den Kolonift Johann Brüdmannfchen 
Erben gehörige, im Hypothekenbuche von Neu⸗ 
Lewin Bol. I Pag. 169 Nr. 12 a verzeichnete 
Erbzinsgrundftüd zufolge der, nebft Hypotheken⸗ 
ſchein in unferer Regiftratur einzufehenden Tare 


auf 5067 The. 20 Sr. gerichtlich, abgefhäßt, . 


ſoli Theilungs halber 

am 24. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an Ort und Stelle vor dem Juſtizrath König 
ſubhaſtirt werden. 


Subhaftationg- Patent. 
Nothwendiger Berfauf. 
Gericht der Herrfchaft Greifenberg. 

Folgende allhier belegene, dem Gutsbefiger 
Friedrich) Karl von Gagern gehörige Grundftüde: 


1) ein Haus nebft Gurten, sub Nr. 21 des 


Hypothekenbuchs, 


thekenbuchs, 

8) ein Haus nebft Garten, Wirthſchaftsge⸗ 
binden, 10 Hufen Land, Wiefen, Hü- 
tung und Grafung (2 Bauerhöfe biidend), 
sub Nr. 23 des Hhpothefenbuche, 

4) ein Wohnhaus mit Hofraum, Stalung, 
Sarten und Wieſewachs, sub Nr. 24 des 
-Hypothefenbuche, 

. 5) das &rbpachtsrecht an dem Hiefigen Kirchen⸗ 
ader, suh Nr. 82 des Hypothelenbuchs, 


⸗gouſbang ag u 


2) ein Budenhaus, sub Nr. 22 des Hypo⸗ 


6) ein Haus auf dem Zollbamume, ach Ar.1k 
des Hypothekenbuchs, 
7) ein Haus ebendafelbft, sub Nr. 19 Mi 
Hypothefenbuchg, 
ad 1, 2, 3, A jufommen auf 15,218 Ihle. Er. 
10 Pf., ad 5 auf 291 Thir. 3 Ser., ad 6 
BEN LEN 
24 Sgt. 4 Pf. al t, zul 
pothefenfcheinen in unferer Regifratur einzuſcha 
den Tare, fotlen 
am 18, März 1846, von Bormittag 11 Uir 
an hieſiger Gerichtsftelle fubhafist werden. 
Der Befißer Friedrich Karl von Gage, 
deffen Wohnung unbekannt, wird ja diefem Zr 
mine mit vorgelaben. - 
Greifenberg i. d. Ukermark, ben 14. Muguf IB 


Nothbwendige Subhafation 
Die dem Bauinfpeftor a. D. Schönerautl 


. ängehörigen Bergantheile an ber Wraumbohleidt 


Mariend Glüd dei Saaror, bekchmb a 8 
Kuren, ſollen 

den 31. Januar 1846, Vormittags 11 Ih, 
im Lofale des Rönigtichen Vergamts Mntıf 
meiftbietenb verkauft erden. 

Die Befdjreibung ber Zeche iſt in bu dar 
tur. einzufehen. 

Kalkberge Rüdersdorf, den 2. Septembtt 18 

Königl. Preußifches Berggericht. 


Subhaftationg - Patent. 
Nothwendiger Verkauf: . 
Königl. Stadtgericht zu Perleberg, beng. Sep. IBb- 
Das zum Nachlaffe des Tagelöhnerd air 
Witte gehörige, bierfelbft in der Dumallt 
St. Nicolai sub Nr. 3 im Zten Begirf beige 
Bol. IV Pag, 1 des neuen Hppothefenbuht 
zeichnete Wohnhaus nebft Zubehör, —5— 
a) der Wendeholzerwieſe Nr.6 Liter. Bb Bel | 
b) der Tannenfavel Dobberjiner Seite Tr. || 
Littr. A Boll XII des Kataſters, 
für welche Ackerſtücke bei der Separafion Int, 
leberger Feldmark der Aderpfan Nr. 2 
den Biertelländern und ber Wieſenplon Rr. = 
in den Moostviefen getreten find, zuſanmen M 
gekhäht auf 63RTHfr. A Car. 11,0%. tele N 
mebft Hnpohefenfchein und Bedingungen in 
Regiſtratur einzufehenben Tare, fol 


40 Bu 


‚ am 22. Sanıiar 1846, 
Vormittags 11 big Abends um 6 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. 





Nothwendige Subhaftation. 

Der unter unferer Gerichtsbarkeit belegene,; 
Nr. 1 Fol. 1 Bol. III des Hhpothefenbuche eins 
getragene, vormals zum Rittergute Langerroifch- 
Schönhagen. gehörig geweſene, angeblich 136 Mor- 
gen 2 Ruthen enthaltende vierte Antheil an ber, 
in der Oftpriegnig unweit Mehenburg befindlichen 
vohften Feldmarf Struck Zülitz, grenzend gegen 
Norden an die Feldmarf Grabow und Frehne, 
gegen Often and Gut Meyendburg, gegen Süden 
and Gut Gerdshagen und gegen sioeflen an bie 
Stadt Meyenburg, ein jegigeß Ader-, Wiefen- und 
Holzrevier, gehörig den fieben von Flot ho wſchen 
Kindern zu Achoff im Medtenburg- Schwerinfchen, 
erichtlich abgefchägt zu 2543 Thlr. 1A Sar. 2 Pf., 
fr auf Antrag ber großjährigen Geſchwiſter und 
tefp. der Bormünder der Minderjährigen, 

am 23. Dezember d. J. 

Bormittage 11 Uhr und Nachmittags 3 Uhr, 
in der Gerichteftube zu Langerwiſche bei Pritzwalk 
‘an ben Meiftbietenden verkauft werden, und wer⸗ 
den Kaufluftige dazu mit bem Bemerken vorgeladen, 
daß die Tare und die Bedingungen an Werkeltagen 
in der Wohnung des Juſtitiarius zu Wittſtock ein⸗ 
gefehen werden können. 

Alle etwanige Realprätendenten werden zum 
Termine unter der Verwarnung mit vorgeladen, baf 
bei ihrem Ausbleiben fie mit ihren Anfprüchen 
ausgefchloffen werden follen. 

Wittkod, den 16. September 1845. 

Das Kimigfche Patrimoniafgericht über Langerwiſche. 





"Nothwendiger Verkauf. 
Könige, Land⸗ und Stadtgericht zu Wriezen, 
den 25. September 1845. 

. Das hierfelbft belegene, im fädtifchen Hypo⸗ 
thefenbuche Bol. III Pag. 109 Nr. 108 verzeich- 
nete, dem Färber Hermann Pinnom gehörige . 
Grundftüd, zufolge ber, nebft Hypothekenſchein in 
ber Regiftratur einzufehenden Tare auf 2634 Thlr. 
9 Gar. gerichtlich abgefchägt, fol Schuldenhalber 

am EB Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an biefiger Gerichtsflelle vor dem Herrn Ober⸗ 
Funbeögerichö-Ufeffr von Pieper ſubhaſtirt 
werden, j - 


Der feinem Aufenthalte aach unbefermte Färber 
Herrmann Pinnow wird zu diefem Termine mit 


_ borgelaben. 


Nothwendiger Verkauf. 

Patrimonialgericht Penzlin in Prigwalf, den 
26. September 1845. , 

Der zu Rohlsdorf, in der Oftpriegnig, belegene 
Zweihüfnerhof des Schulzen Dietrih) Neubauer, 
jedoch ohne die davon getrennte Haus- und Hof- 
ftelle, abgefhägt auf 9701 Thfr. 3 Sgr. A PM. 
infolge der, nebft Hypothekenſchein in ber Regi- 
firatur einzufehenden Tare, foll 

am 31. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
in ber Gerichtsftube zu Penzlin fubhaftirt werden. 


Nothbmwendiger Berfauf. 
Stadrgericht zu Kyrig, den 27. September 1845. 

Die in unferm Hhpothefenbuche Bol. XV 
Nr. 223 eingetragene Erbpachtsgerechtigkeit der 
Kämmerei⸗ Teichtwiefe bes Adergutsbefigerd Io- 
bann Friedrich Keffel bierfelbft, von 51 Morgen 
16 DIRutben Fläche zufolge der, nebft Hypothe⸗ 
Eenfchein in unferer Regiſtratur einzufehenden 
Tare, auf 5864 Thlr. 13 Sar. 4 Pf. abgefchägt, 

fol am 22. Mai 1846, Vormittags 11 Uht, 

an ordentlicher Gerichtsftelle, in Kaveln von etiva 
2 Morgen, nothwendig fubhaftirt werben. ” 


Nothwendiger Berfauf. 

Stiftögericht in Heiligengrabe, den 6. Oftober 1845. 

Das dem Johann Daniel Plagemann zuges 
bhörige, in Wilmersdorf gelegene Adergut, aus 
Haus, Stallung, Ader und Garten befiehend, ab- 
sefhägt auf 880 Thlr. 10 Ser. 5 Pf. zufolge ber, 
nebft Hypothekenſchein und Bedingungen in der 
Regiftratur einzufehenden Tare, foll 

am 27. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſielle fubhaflirt werben. 


Nothwenbiger Verkauf. _ 
Land⸗ und Stabtgericht Bernau, den 10, DE 
tober 1845. 
Das hierfelbft in der Breiten Straße beiegene, 
im Hppothefenbuche Bol. II Pr. 288 Fol. OL 
eingetragene, ben Erben der verwittwweten Zim- 
mermann gehörige Wohnhaus, nebſt Zubehpr 
abgefchägt auf 2607 Thir. 8 Sor. 9 Pf., zufol- 





460 


ber nebft Hupothefenfchein in ber Regiftratur ein- 
zuſehenden Tare, foll 

am 30. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
am ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stabtgericht zu Prigwalk, den 28. Oktober 1845. 

Das vor hiefiger Stadt belegene Wohnhaus 
nebft Garten der Wittwe Freude, Dorothee geb. 
Herm, abgefchägt auf 302 Thlr. 1A Sgr. zufolge 
der, nebft Hnpothefenfchein in ber Regiftratur ein- 
zuſehenden Tare, fol - 

am 21. Februar 1846, Vormittags I1 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtäftelte fubhaflirt werben. 


. Nothwendiger Verkauf. 

Das hierfelbft in der Brandfiraße Nr. 18 be- 
legene, Bol. I Fol. 292 Nr, 88 des Hypotheken⸗ 
buchs verzeichnete, und der Chriftiane Louiſe Frie⸗ 
derife Moch om gehörige Mittelwohnhaus nebft 
dergleichen Luchkavel, gerichtlich abgefchägt . auf 
326 Chir. 7 Sgr., fol 

am 23. Februar 1846, Vormittags 10 Uhr, 
an hiefiger Gerichtsftelle fubhaftirt werben. 

Taxe nebft Hypothekenſchein find in unferer 
Regiftratur einzufehen. 

Beeskow, den 29. Dftober 1845. 

Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht. 


Nothwendiger Verkauf. 
Patrimonialgericht SabinenFlofter über Louifenthal. 
Prenzlau, den 8. November 1845. 

Das in der Ufermarf, im Prenzlauer Kreife 
belegene Erbpachtsvorwerk Louifenthal, abgefhägt 
auf 9039 Thlr. 10 Ser. 5 Pf. zufolge der, nebft 
Hypothefenfhein und Bebingungen in ber Re- 
giftratur einzufehenden Tare, fol 

am 21. Mai 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an Gerichtsſtelle hierſelbſt refubhaftirt werden. 


Der Antrag auf Subhaftation ber dem Mühlen- 


meifter Karl Chriftin Weistwange gehörigen, zu 


roß-Wofferburg beiegenen, Nr. 3 Pag. 265 des 


Hppothekenbuches verzeichneten Waſſermahl⸗ und 
Schneidemühle nebft Zubehör, if zurückgenommen, 
weshalb ber . 


am 31. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 

anftehende Termin hierdurch aufgehoben wird. 
Buchholz, den 13. November 1845. 
Königl. Land» und Stadtgericht 


Freiwilliger Berfauf. 

Die Roehlfche Koloniſtenſtelle zu Sillnen 

dorf in der Oft-Priegnig, ſoll 

am 13. Dezember 1845, Vormittags 11 Un 
an Ort und Stelle öffentlich meiftbietend aus fr 
Hand verkauft werben. 

Es gehören zu berfelben circa 70 Dora 
Adler, Wiefen und Gärten. 

Die Verfaufsbedingungen können ſchon wm 
dem Termine im Gefchäftstofale des Unterjrit 
neten eingefehen tverden. 

Pritzwalk, den 12. November 1845. 

er Juſtizkommiſſarius Hellhoff. 


° Der Bedarf an raffinirtem Rüböl für das bir 


fige Königliche Cadettenhaus, pro 1. Januar bi 
ultimo Dezember 1846, von circa 35 Catum, 
fol dem’ Mindefforbernden zur Lieferung übe: 
laſſen werden. . 
Zur Abgabe der Gebote iſt ein Termin af 
Sonnabend den 22. November d. 3, 
Vormittags 11 Uhr, 
im Geſchäftslokale des Cadettenhauſes amt 
woſelbſi zur Zeit auch die Lieferungs -Bedingumt 
eingefehen werden können. 
Potsdam, den 8. November 1845. 
Königliches Commando des hiefigen Gabettenhauf: 


Haus-Berfauf ’ 
Wegen Veränderung meines Wohnfitet, mil 
ich mein maffives Wohnhaus mit Hintergebönd, 
in ber Ludwigs Straße Nr. 145 in NeuRumt 
aus freier Hand verfaufen, es beficht aus Ihn 
een Front, und ift ein Kaufmanns-Gefchäft bar, 

an guter Lage, dad Haus trägt aufer dem & 

und 2 Stuben noch 149 Thir. Miethe. 

Kauftiebhaber Fönnen ſich bei mir in Ba 

leben melden. . Secura. 
Freiwilliger Berfauf. # 

Wegen Aufgabe des Poftfuhrtvefens fan 
noch vier vierfißige Poftvagen und Chaifen, elt 
in Federn hängend, im beften Zuftande befintitt 
verfaufen. Liebhaber können ſich in NeuKumt 


melden bei Michael) Progen 





ed 


' ' 461 


Deffentliher Anzeiger 


" zum 48ſten Gtüd des Amisblatts u 
ber Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin, 








* Dem Zeichnenlehrer Karl Hager zu Magde⸗ 
deburg iſt unter dem 20. November 1845 ein 
Patent - 
"auf ein für neu und eigenthümlich anerfann- 
18 Inſtrument zum Bohren vielediger Löcher 
in ber durch Zeichnung und Belchreibung 
nachgetviefenen Zufammenfegung 


auf fünf Jahre von jenem Tage am gerechnet, und _ 


für den Umfang bed Preußifchen "Staats ertheilt 
worden. 


Stedbrief. 

* Der am 21. Oftober d. I. aus dem Land⸗ 
asıenhaufe zu Strausberg nach feinem Heimaths⸗ 
orte Philippsthal entlaffene, nachftehend näher be 
fchriebene Schornfeinfegergefele Friedrich Wilpelm 
Schulze ift bis jegt dafelbft nicht eingetroffen. Er 
bat am #.d.M. im Kruge zu Schenfendorf über⸗ 
nachtet, ſich dann mit Zurlicklaſſung feiner Reife 
route und einer unbezahlten Zeche heimlich ent⸗ 
fernt, und treibt fich jetzt wahrfcheinlich wiederum 
vagabondirend umher. Der ıc. Schulze iſt eim 
ſehr liederliches, arbeitsſcheues und wegen Land⸗ 
ſtreicherei und Bettelns ſchon beſtraftes Subject, 
weshalb wir auf denſelben alle Wohllöblichen Po⸗ 
lizeibehörden mit dem Erfuchen aufmerffam machen, 
ihn im Betretungsfalle von Neuem nach dem Ges 
feße vom 6. Januar 1843 als Landſtreicher zut 
Haft und Unterfuchung zu ziehen. 

Potsdam, ben 19. November 1845. 

Königl. Rent= und Polizei-Amt. 

Signalement. Name: Friedrich Wilhelm 
Schulze, Stand: Schornfteinfegergefelle, Geburts⸗ 
und Wohnort: Philippsthal bei Potsdam, Religion: 
evangelifch, Alter: 21 Jahre, Größe: 5 Fuß 2 Zoll, 
Haare: blond, Stirn: frei, Augenbrauen: braun, 
Augen: grau, Nafe und Mund: gewöhnlich, Zähne: 
voltgählig, Bart: im Entfiehen, Kinn und Geficht: 
oval, 
Befonbere Kennzeichen: auf der Bruft ein Mutter 
maal. 


— — 


Den W. November 1845. 


Gefichtefarbe: gefund, Statur: mittlerer. 


Kriminalgerichtliche Bekanntmachung. 
° Einer verbächtigen Parfon find 20 Pfund gelber 
Wachs in einer weißen Serviette als inuthmaßlich 
geftohlen abgenommen. Der Eigenthümer deffelben 
ober wer fonft barüber Auskunft geben ann, wird 
aufgefordert, fih auf dem Königlichen Kriminals 
gericht, Molfenmarkt Nr. 3, Berhörzimmer Nr. 20, 
zu feiner Bernehmung zu melden, wodurch Feine 
Koften entftchen. 

Berlin, ben 18. Oftober 1845. 
. Königl. Kriminalgericht hieſiger Reſidenz. 


Stedbriefs- Erledigung. 
* Der hinter den Uhrmachergehülfen Pfalmer 
aus Elbing unterm 24. Auguft 1845 erlaffene 
Stedbrief iſt durch die Wiebereinlieferung des 
x. Pfalmer an ung erledigt worden. 
Oranienburg, den 22. November 1845. 
Der Magiftrat. 


Theilweife Stedbriefs-Erlenigung. 
Bon den mittelft Stedbriefd vom 19. Septem⸗ 
ber d. 3; verfolgten, bei ung in Kriminal- Unters 
fuchung befindlichen Perfonen ift nachträglich auch 
der Arbeitsmann Heinrich Auguſt Hoffmann 
aus Müncheberg 
eingebracht worden. . 
Alt Landsberg, den 18. November 1845. 
Königl. Land» und Stadtgericht. 


. 


Verlorner Gewerbefdein. 

Da der hiefige Kaufmann Itzig Loe wenhe im 
angezeigt hat, daß er den ihm sub Nr. 2603 für 
das Jahr 1845 ertheilten Getverbefchein verloren 
habe und bdemfelben ein Duplifat des Leßteren 
ausgefertigt worden ift, fo wird das gedachte 
Driginal hiermit für ungültig erklärt. 

Dranienburg, ben 18. Rovember 1845: 

Der Magiftrat. 





Berlorner Wanderpaß. 


> Der Bädergefele Ferdinand Morig hat an⸗ 


geblich das ihm von dem Königlichen daudraths⸗ 
Amte in Pleß unterm & Zuli v. 3. ausgeftellte 
und zuletzt am 6 d. M. hier viſirte Wander⸗ 
buch verloren. 

Zur Vermeidung von ‚ersanigen —— 
wird dies hiermit öffentlich befaunt gemacht, und 
der gedachte Wanderpaß hierdurch für ungültig 
erklärt. Berlin, den 17. November 1845. 

Königl. Polizei- Prüfidium. 


Ebictals Citation 

Gegen ben von bier heimlich) entwichenen Kauf⸗ 
mann 9. F. Thiele hierſelbſi, if wegen muth- 
voilligen lanquerufts die Kriminal»Unterfuchung 
eingeleitet vtoorden. Derfelbe wird daher hiermũ 
zu ſeiner Verantwortung auf 

den 2. Februar 1846, ke 10 Uhr, 
vor dem Herrn Kammergerichte-Affeffor Geride 
auf dem biefigen Gerichtslofale vorgeladen, unter 
der Verwarnung, baß bei feinem Ausbleiben im 
Termine mit der Unterfuchung und Beweisauf⸗ 
nahme in contumaciam verfahren, er feiner etwa⸗ 
nigen Einwendungen gegen Zeugen und Dofumente, 
wie auch aller fich nicht etwa von felbft ergeben- 
den VBertheibigungsgründe, verlufig gehen, ben 
nächſt nach Augmittelung des angefchulbigten Ver⸗ 
vbrechens auf bie gefegliche Strafe erkannt und bag 
Urtheil in fein zurückgelaſſenes Vermögen und fonft, 
fo viel es gefchehen kann, fofort, an feiner Perfon 
aber, fobald man feiner Habhaft geworden, voll- 
ſtrecht werden wird. 

Neu-Ruppin, ben 11. Oftober 1845. 

\ Königl. Stadtgericht. 


J Bod-Berkauf. 

° Der hiefige Merino-Bod-Berkauf pro 1846 
beginnt am 8. Januar 1846, 
und zwar zu feften, für jeden einzelnen Bod bes 
flimmten ‚Deeifen. Die entbehrlichen Mutterfchaafe 
werden diesmal gleichfalls von. genamtent Tage 
ab zu feften Preifen, in Abtheilungen von 10 Stück 
zum Verkauf gefielt werben. 

Frankenfelde bei Wriegen an der Ober, ben 
21. November 1845. 

Königl. Adminiſtration der Stamnfchäferei. 


Die Lehrer⸗ und Küfterfielle im Dorfe Dahms⸗ 
dorf, mit welcher ein Gehalt von SO bis 100 Thlrn. 
verbunden ift, fol fofort..befetgt werden. 


" Drbnung vom 17. 


Qualiſcirte dewerhee wollen ſich, unter Ein⸗ 
reichung ihrer Zeugniffe, bier in portofreien Ge 
fan melden. 

ſuckow hei Müncheberg, ben 15. Nov. 1885. 


Das Dominlam.- 


Befanntmahung. | 
Der Kaufmann Köppe beabſichtigt auf dem 


Grundftüde Nieberrvallfiraße Rr. AI eine Firm 


fiederei in derfelben Art, wie dies dort ſchon vor dem 
flattgehabten Neubaue gefchehen if, zu betreibe. 
Nach Borfchrift der H5 29 und 36 ber Age 
meinen Gewerbe · Ordnung vom 17. Januar b.). 
wird dieg mit der Aufforderung, etwaniga Ein 
mwendungen binnen vier Wochen —e— — 
geit bei dem Polizei» Präfibium anzumelden, bin 
urch bekannt gemacht. - 
Berlin, den 18. November 1845. 
Königl. Polizei» Präfidium. 


Velanstmadurg 

Der Rittmeifter von Rohe auf Dannenwa lde 
beabfichtigt die Anlage eines Dampflefils auf feir 
vum San, um damit Kartoffeln für das-Bich zu 

m 

Im Auftrago der Königl. Regierung wird daa 
Vorhaben nach Borfcheift des $ 29 der Algenic- 
nen Gewerbe · Ordnung vom 17. Januar b. J 
hierdurch pur öhſenttichen Kenntnif gebracht mei 
ad etwwanige "Eimvendungen dagegen innerhelb | 
4 Wochen prächiftoifier Frift bei mt anzubringen 

Kyritz, ben 3. November 1845.“ 


Königi. der Ofiprlognig. von -Kröden 
J Bean men nis 
Die Berlin» Hamburger he — 


beabſichtigt auf dem am rechten Havelufer, unmi- 
telbar am Fuße des Glacis beiegenen, ber Küm- 
merei gehörigen fogenannten Stabhol eine 
Dampfinafchine zu einer Kraft von fünf Pferdes 
aufzuftellen, um mittelft derfelben die mechamdjdun 
Arbeiten bed Bereitens von Mörtel, — 
fo wie dag Schöi Bpfen des Waſſers aus ben Bar 
gruben ber Brüdenpfeiler beim Bau ber . Rohe j 
beide Sir bie See au beiten 

uf Gru 29. der Allgemeinen 
januar dIJ wird dies Une 
nehmen hierdurch zur ‚ent ehe 
bracht, mit der Aufforderung, etwan 





aes 


dungen gegen die neue Anlage binnen vier Wochen 
prächufioifcher Friſt bei und anzumelden. 
. andau, ben 16. November 1845. 

Der Magiftrat. 


Bekanntmachung. 

Die hieſtgen Zimmermeiſter Surifch und 
Schulz beabfichtigen auf dem durch einen Zaun 
bereits eingehegten Ackerſtůcke unter ben YBeinbergen, 
an bem Wege nad) Dorf Zinne, eine Mitteldruck⸗ 
Dampfmaſchine von 12 bis 18 Pferbefraft zum 
Betriebe einer Schneide» und Mahfmühle aufzus 
fielen, unb bringen wir auf Anweiſung der König. 


Regierung in Gemäßheit des $ 29 ber Allgemeinen ' 


Gewerbe - Ordnung vom 17. Januar d. 3. dies 
Unternehmen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, 
mit, der Aufforderung, ettwanige Einwendungen ge- 
gen bie neue Anlage binnen vies Wochen bei ung 
anzumelden. 
Züterbogf, den 15. November 1845. 
Der Magiftrat. 


Befanntmadhung. 

Der Uderbürger Witthuhn zu Fürſtenwerder 
beabfichtigt, in Stelle feiner am 1. Dftober d. I. 
abgebrannten holländifchen Defmühle, nachdem ex‘ 
unterm 28. Dftober d. 3. auch den landespolizeis 
lichen Konfens zur Anlegung eined Mahlgauges 
darin, erhalten bat, nicht wieder zu erbauen, ſon⸗ 


dern flatt derfelben, ebendaſelbſt eine Bockwind⸗ 


mühle mit zwei Mahlgängen und einem Borgelege 
zu jebem, zu errichten. Etwanige Einwendungen 
gegen biefe neue Anlage find nach $ 28 der üll⸗ 
jemeinen Gemwerbe-Drdnung vom 17. Januar b. 3. 
innen dier Wochen bei ung anzumelden. 
Fürftenwerber, ben 17. November 1845. 
Das Polizel- Gericht. 


"oe  Betanntmahung. 

Der Mühlenmeifter Ferdinand Fielig hat von 
dem esupen Dünger au Wuthenow eine, zwi⸗ 
ſchen ben’ beiben Wegen von Wuthenow nach 
Niedwerder und Alt⸗Ruppin belegene Ackerparcetle 
erworben, um auf derſelben, und zwar an der 
durch einen Pfahl bezeichneten Stelle, eine Bock⸗ 


windmũhle mit zwei Mahlgängen zu erbauen. 


An Eemãaßheit der Befnmmung bed $ 29 der 
Adgemeinen Gewerbe-Orbnung vum 17. Januat 
b. 3. bringen wir dies Worhaben des Fielig mit 
ber. Aufforderung zur Öffentlichen Kenntniß, etwa⸗ 
nige Einwendungen bagegen binnen einer präclu⸗ 


floifchen Frift von vier Wochen bei ung anzu⸗ 
bringen und zu begründen. 
Alt-Ruppin, den 15. November 1848. 
Königl. Domainen-Rentamt. 


Bekanntmachung. 

Der Mühlenmeiſter Kolbe zu Potzlow be- 

abſichtict 
i) auf einer von dem Bauer Wolff daſelbſt 

erworbenen, 112 ¶ Ruthen vom Dorfe Potz⸗ 

low, unweit des Weges nach Ferhitz und 

Flieth, belegenen Bauſielle eine neue Bock⸗ 

voindmühle mit einem beutfchen und einem 

amerifanifhen Mahlgange zu errichten. 

2) in feiner bereit vorhandenen, im Dorf Pog- 

j low befegenen Waffermühle einen deutſchen 

Mahlgang in einen amerikanifchen umzu⸗ 

Schaffen. . . 

Im Auftrage der Königlichen Regierung brin⸗ 
gen wir diefed Vorhaben nad) Vorfchrift des $ 29 
der Allgemeinen Gewerbe⸗ Ordnung vom 17. Ja⸗ 
nuar d. 3. hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, 
mit ber Aufforderung, etrvanige Einwendungen da⸗ 
gegen innerhalb A’ Wochen präckufivifcher Frift bei 
ung anzumelden und zu begründen. 7 

Gramzow, am 21. November 1845. 

. Königliches Domainen- Amt. 


Bekauntmachung. 

Der Bürger und Müuhlenbaumeiſter Heinrich 
Kettmann. zu WittRod beabſichtigt auf der vom 
Koffäthen Weger zu Glienecke erworbenen, unter 
den Gräperwieſen zwifchen Jabel und Glienede 
belegenen -Hafelhorfiriefe eine hollänbifche Wind- 
mühle, beftchend aus bem Wohnhaufe, zwei Mahl⸗ 
ıgängen und einem Gägegatter zum Brettfchneiben, 
zu erbauen: 

Auf Anweifung der Königlichen Regierung zu 
Potsdam und mit Bezug auf den 29 der-Al- 
gerweinen Getverbe- Ordnung sem 17. Januar d. 3, 
wird dies Vorhaben des ꝛtc. Kettmann hierdurch 
mit der Aufforderung zur öffentlihen Kenntniß ge- 
bracht, etwanige Eintondungen gegen bi fe neue 
Anlage binnen vier Wochen bei und, ge-örig ber 
ſcheinigt, anzumelden. Für alle Einwendungen, 
weiche nicht privatrechtlicher Natur find, if diefe 
viermöcgentliche Friſt präcluſiviſch. 
Amt Golbdbech, den 20. November 1845. 

Konigl. Preuß Domainen⸗ Ant; 


B 464 


Belanntmahung. B 

Der Bäckermeiſter Friebrih Wetzel in Gars 

litz beabfichtigt auf einem, von dem Bauer Eilert 

in Graeningen zu ertverbenden Aderflüd, 76 Rus 

then vom Dorfe Oraeningen und 20 Ruthen rechte 

vom Wege nad) Bamme, eine Bockwindmühle mit 
einem Mahlgange zu errichten. 


Im Auftrage der Königl. Regierung bringen - 


wir diefed Vorhaben nach Borfchrift des $ 29 

der Allgemeinen Getwerbe-Orbnung vom 17. Ja⸗ 

nuar d. J. hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 

mit der Aufforderung, ettwanige Eintvendungen das 

gegen innerhalb vier Wochen prächufivifcher Frift 

bei ung anzumelden und zu begründen. 
Burg-Brandenburg, den 22. November 1845. 

Die Polizei: Behörde. 





Befanntmahung. 
für bie Könige. Eifenhütten + Verwaltung zu 
Kuszdorf in der Neumark, 14 Meile von Cüftrin 
belegen, wird im Laufe des Jahres 1846 ein’ 
Quantum von Dreihundert Hüttenfuber guter fies 


ferner Holzkohlen, das Hüttenfuber zu Einhundert , 


und Zwölf Berliner Scheffeln, verlangt. Wer auf 
die Lieferung dieſes ganzen Quanti ober eines Theile 
deffelben einzugehen geneigt if, kann feine Aner⸗ 
bietungen, mit Angabe des Preifes pro Hütten- 
fuder frei bis zum gedachten Werke geliefert, bie 
zum 1. Februar 1846 bei dem -unterzeichneten 
„Hüttenamte oder bei der Königl. Hütten « Berwals 
tung_ zu Kutzdorf einreichen. 
Eifenfpalterei, den 21. November 1845. 
Königl. Preuß. Hüttenamt. 


Befanntwahung. 

Der auf dem Stadthofe dierſelbſt beiegene, 
Fol. 18 des Hypothekenbuchs verzeichnete Raths⸗ 
diener⸗ Garten, fo weit derſelbe bis jetzt verpachtet 
gervefen it, ſol in den auf 

den 20. Januat 1846, Vormittags 10 Uhr, 
zu Rathhaufe anberanmsen Termine öffentlich meifs 
bietend verkauft werden. 

Die Verkaufs bedingungen Fünnen in ber Regi- 
ſtratur eingefehen werben, und wird zur Genügung 
des ga ber Städte-Drbnung hierdurch bemerkt, 
boß ber Berfauf um deswillen für nosbivendig und 
nüglich erachtet worden, weil das Grundfiäd zu einem 
Kommunaljmwede nicht mehr brauchbar erfcheint. 

om, ben 21. November 1845. 
Der Magiſirat. 





- AALEN ATAHL GE 

önigl. Rammergericht in Berlin. 

Daß hierfelbft in der verlängerten Dorotheen⸗ 
ſtraße Nr. 3 beiegene, im Fammergerichtlichen Hbs 
pothefenbuche Vol. VII Cont. c Pr. 17 Pag. 385 
verzeichnete, dem Maurermeifter Friedrich Wilhelm 
Ebenau gehörige Grundſtüd nebft Zubehör, wel- 
ches auf 20,592 Thir. 27 Sgt. 8 Pf. zufolge der, 
nebft Hüpothefenfchein und Bedingungen im der 
usifearır einzufehenden Tare abgeſchätzt wor: 

en, fo 
am 3. März 1846, Vormittage 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle fubhaftirt werden 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das im Zauc)- Belzigfchen Kreife belegene Gut 
Lehnin, mit Einfluß der Vorwerke Kaltenbauſca 
und Tornow und der fogenannten alten Ziegelei 
nebft Zubehör, abgefchägt auf 55,844 Thir. 6 Ear. 
3 Pf., das zum Amte Lehnin gehörige Vorwerk 
Dahmsdorf nebft Zubehör, abgeſchätzt auf 36,233 
Thlr. 10 Sgr. 11 Pf. und die bei dem Bormerfe 
Kaltenhaufen belegene fogenannte neue Ziegelei nebft 
Zubehör, abgeſchätzt auf 41,173 Chir. 20 Cyr. 5 Pf, 
zufammen mithin auf 123,251 Thlr. 7 Sgr. 7 Pf. 

" abgefchägt, zufolge der, nebft Hypothefeniäen und 

Bedingungen in ber Regiftratur einzufehenden Zare, 
ſollen am 25. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftele fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Berfauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Dos an der Kommunikation an dem Neuen 
Thore Nr. 5 bier belegene Grundflüd, auf wei 
chem fich ein_breifiödiges, faft ganz maſſives 
Wohnhaus befindet, abgefhägt auf 6731 Thk. 
20 Sat. 5 Pf. zufolge ber, nebft Ovrochekeuſchen 
und Bei ıngen in der Regifiratur einzufchen 
den Tare, fol F 

am 28. Mai 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaflirt werden. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 24. Juni 186. 
Das _bierfelbft in der Behrwmfirage Nr. d be · 
degene Gruudftũck des Kleidermachers ZJabaus 
Gottieb Bieling, gerichtlich abgefdyagt ja 
\ 16,659 Thit. 19 Sar. 6 Pf, foll ESchilten hal 
em 8. März 1846, Bormittags 11 Uße, 


ber Gerichtoſtelle ſubl d 
Swerheenfgei —X Dane are mb 


Nothwenbiger Berkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 12. Auguft 1845. 
Das, Große Hamburger Straße Nr. 8 belegene 
Bãckermeiſter Muͤller ſche Srunöküd, gerichtlich 
abgefhägt zu 9491 Thlr. 22 Spr. 9 Pf, foll 
am 27. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhaftivt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Rothwenbiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 12. Auguſt 1845. 
Daos in der Breiten Strafe Nr. 6 belegene 


Lerchfche Grundftüd, Ft abgefhägt zu 


24,747 Thlr. 16 Sgr. A 

am 31. März 1846, Vormittags‘ 11 Uhr, 
an der Gerichteftelle fubhaftirt werben. Tare und 
Hypothekenſchein find in ber Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 21. Auguft 1845. 

Das vor dein Schlefifchen Thore Ausgangs 
rechter Hand, an der Ecke ber Schlefifchen Straße 
und der Communication belegene Bleicher Hoch- 
kir chſche Grundftüd, gerichtlich abgeſchätzt zu 
10,861 Thlr. 25 Ser. 3_Pf., fol 

am 3. April 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsftele fubhaftirt werden. Taxe und 


Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 23. Oktober 1845. 
Das, Stallfchreibergaffe Nr. 53 belegene Pas 


pinfche Erbengrundflüd, gerichtlich abgefehägt zu 


1979 Thlr. 8 Sgr., fol Theilungshalber 
am 11. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in ber Regiftratur einzufehent. 
Die undefannten Realptätendenten werben hier⸗ 
durch unter ber Warnung ber Präckufion öffent⸗ 
lich vorgelaben. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, ben 25. Oftober 1845. 
Das, Kraufenfiraße Nr. 66 belegene Nachlaß⸗ 
Grundftück der Wittwe Krumfieg, Dorothee 
Friederike geb. Schmibt, — abgeſchätzt zu 
3300 Thlr. 16 Sor. 9 Pf., ſoil 
am 12. März fer age 11 Uhr, 


an ber Garchtsſtelle Cheilungshalber ſubhaſtirt 
werden. Taxe und Hypothekenſchein ſind in der 
Regiſtratur einzuſehen. 

Die dem Aufenthalte nach unbefannten Real⸗ 
prätendenten werden unter der Warnung der Bir 
cluſion hierdurch öffentlich vorgefaden. 


Nothbwendiger Verkauf. 

Königl. Landgericht zu B 

Behufs Aufhebung | 
den Erben bed_Gaftwi 
deffen Wittwe Euphroft 
hörige Erbpachts-Grund! 
wald, abgeiärit auf 1817 Thfr. 10 Ser. 11 Pf. 
äufolge der, nebft Hypothekenſchein in dem IIten 
Büreau einzufehenben are, 

am 29. Dezember 1845, Vormittags 11 Uhr, 

an orbentfihher Gerichtöfele, Zimmerftrafie Nr. 25, 
fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Bertant. 
Königl. Landgericht zu Berlin, den 31. Dft. 1845! 
Das im Hhpothefenbuche von einzelnen Grund- 
ftücken Bol. I Nr. 7 verzeichnete, rechte von ber 
Moabiter Brüde, neben dem Canbgrafffchen 
Damen > Flufbabe im Thiergarten belegene Wiefen- 
grundflüd von 174 ARuthen, dem Schwimmlehrer 
Friedrich Andreas Lutze gehörig, und als Baufielle 
incl. eines darin befindlichen Roſtes zum Gebäude, 
abgeſchatzt auf 3357 Thit. 4 Sgr. 4 Pf. zufolge 
der, nebft Hyvothekenſchein in dem IIten Vlreau 
einzuſehenden Tare, foll 
am 2. März 1846, Vormittags 11 uhr, 
an orbdentlicher Gerichtsſtelle, Jimmerſtraße Re =; 
fubhaftirt werden. 
Nothwendiger Verkauf: 
Land- und Stadtgerich 


Das in Sedbin sub Nr. ! Hy⸗ 
pothefenbucye Bol. IX Fol.? dem 
Bädermeifter Ludwig Urbaı En 

tr. 


ſchutzengut, abgeſchaͤtzt 7 
en. abgefhägt auf 


am 4. Mär; 1846, Vormittags 9 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftele fubhaftirt werden. : 
Tare und Hypothekenſchein Legen täglich in 
der Regiftratur zur Einficht vor. 
Beelig, den 12. Yuguft 1845, \ 
Königl. Land⸗ und ——— 





"  Regiftratur einzufehen. 


Subbafationg- Patent. 
Das im Dorfe Kein» Schauen, 3 Meilen von 
bier entfernt belegene, dem Carl Friedrich Bache 
gehörige Bauergut, weiches gerichtlic, auf 1527 Thlr. 


23 Gyr. abgefhägt und im Hypothekenbuche Bol. X x 


ol. 25 verzeichnet if, fol im Termin 
den 2. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle in nothwendiger Sub⸗ 
baftation öffentlich meifibietend verkauft werben. 
Zare und Hhpothefenfchein find in unferer 


Storfow, den-29. Auguft 1845. J 
Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht. 


Subhafationg- Patent. 
Nothwendiger Verkauf. 
Land» u. Stabtgericht Storkow, den 30. Auguſt 1845. 
Das zu Friedersborf gelegene, im Hhpothefen- 
buche Bol. VII Fol. 31 eingetragene Doppelbauer- 
gut fammt Pertinenzien, abgefchägt auf 5619 Thlr. 
— &gr. 10 Pf., nad) einer frühern Taxe aber zu 
1761 Thlr. 11 Sgr. 8 Pf. gewürdigt, fol wegen 
nicht erfolgter Belegung der Kaufgelber 
am 7. April 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle hierfelbft anderweit 
öffenflich verkauft werben. 


Die Tore und der Hhpothekenfchein find in 


unferer Regiftratur einzufehen, 


Nothwendbiger Berfauf. 
Land ⸗ und Stadtgericht zu Luckeuwalde, den 
9. September 1845. \ 
Das zum Rachlaffe des Webers Johann Auguſt 
Brüning gehörige, in ber Stadt Zinna Nr. 158 ber 
legene Haug nebft Zubehör, abgeſchätzt auf 600 Thlr. 
e der, nebſt Hypothekenſchein 
ızufehenden Tare, foll 
..I., Vormittags I1 Uhr, 
den. Alle unbekannten Real- 
ufgeboten, fich bei Bermeidung 
is in diefen Termine zu nielden. 





Nothwendiger Verkauf. . 

-  Bolgende, zum Nachlaffe des Tuchmachermei- 

Herd Earl Friedrich Arnold gehörige Örundftüde: 

N) das in der. Kloſterſtraße Nr. 6 delegene Mittel: 

wohnhaus nebft dergleichen Luchkavel, abges 
(hägt auf 462 Thlr. 26 Eon 6 Pf, 

2) ‚drei Rüden Weinbergsader, tarirt auf 83 Thlr. 

20 Ser., folm 


am 29. Dezember d. J., Vormittags 10 Ur, 
an biefiger Gerichtöftelle ſubhaftirt werben. 
Tare und Hhpothefenfchein find in unferer Re 
giſtratur einzufehen. ’ 
Beeskow, ben 15. September 1845. 
Kömigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht. 


Land» und Stabtgericht Oranienburg, ben 
17. September 1845. 

Folgende, zur Verlaffenfchaft der Ehefrau des 
Lehrers Schwenke, vormaligen Wittwe des 
Schmibtmeifterd Tindemann gehörigen, Bol I 
Nr. 92 des Hupothefenbuche von der Stabt Dra- 
nienburg aufgeführten Grundflüde: 

a) ein in der Havelftraße beiegenes Wohnhaus 
nebſt Hofgebäuden und Garten, tarirt ps 
913 Thlr. 9 Sar. 5 Pf, i 

b) eine Wiefe im Lehniger Felde von etwa 

- 54 Morgen, tarirt zu 486 Thlr. 20 Ser., 


ſollen Theilungsbalber, einzeln, im Wege der noth- 


wendigen Subhaftation in dem auf 

den 30. Dezember d. J., Bormittags 
im Gerichtehanfe anftehenden Termin 
toerben. 


“ Nothwendiger Berkauf. 

Das in bem Dorfe Groß» Beeren belegene, jean 
Nachlaffe des Koffäthen Johann Friedrich vaſſe 
gehörige Koffäthengut, abgefchägt auf 254 Ch. 
16 Sgr. 11: Pf. zufolge der, nebft Huporhefenfcein 
in unſerer Regiſtratur einzufehenden Tare, fol 

am 27. Januar 1846, Vormittags IL Uhr, 
in ber Gerichtsfiube zu Groß-Beeren ſubhaſtirt 
toerden. Die unbekannten Reakprätenbenten ter: 
den unter Verwaruung ber Prächfion hierdarch 
mit vorgeladen. 

Mittenwwalbe, ben 21. Oftober 1845. 

Patrimonialgericht über Groß- Beeren. 


11 Ubr, 
verfauft 


vo: Nothwenbiger Verkauf. 
Lanbr und Gtabigericht. Beelitz, am 5. Nov. 188. 
-Die zum Nach laſſe des Bühners Friedrich Wil⸗ 
heim Schere gehörigen, in Kähneborf -beiegenee, 
von dem Bauergute Bol. X Fol. 65 Ar II m 
mworbenen, auf ein befonberes Folium im Hupe 
thefenbudye noch nicht eingetragenen Grumbdftüde, 
beſtehend dus: · 
a) einem Wohnhaufe, einem Stalle, einem Sar · 
ten himer bemfelben, 
«b) eiriem. Maſchenende ‘von oirca 14, &cheffel 
Gerſtausſaat, 
e) ‚einem AderRüde ‚von 'oirca 2 Morgen, 








40 


einer Wieſe won obroa 1 Morgen, - 
einer Wieſe son circa 3 Gentnern Heu, 
9 einer Nuhtveide, 
gerichtlich gewerbigt auf 791 Thlr. 23 Sy. Adf, 
‚sollen ans 17. März 18AB, Vormittags 40 Uhr, 
in Beelitz an ben Meifbietenden verkauft werden. 
‚Die Tare und Raufbebingumgen find täglich in 
auferer Regiftratur einzufehen. 
Zu diefem Termine werden alle etwanigen un- 
‚bekannten Realprätenbenten, bei Verweidung der 
Prãcluſion mit ihren Anfprüchen, mit vorgeladen. 


— Nothwendiger Verkauf. 
Khritz, den- 10. November 1845, von Königs⸗ 
marffches Gerigt über Antheil Stüdenig. 
Das zum 

Wageniß geb. Meyer gehörige Bol. I Nr. 45 
im Hppothefenbuch verzeichnete und zu 175 Thlr. 
forirte Wohnhaus ſammt Zubehör zu Stübenig 


im der Priegnig, fol Theilungshalber im Termin » 


den 26. Februar 1846, Vormittags 10 Uhr, 
in ber Gerichtsſtube zu Kötzlin dem Meiftbieten- 
ben verfauft werden. are und Hupothefenfchein 
And in der Regiſtratur des Gerichts einzufehen.. 


Nothwenbdiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Prenzlau, den 11. November 1845. 

Das dem SRentier Friedrich Wilhelm Bätom 
gehörige, bierfelbfi in der Schulgenfiraße sub 
Ar. 523 Selogene, in unſerm Hypothekenbuche 
Bol. VI Nr. 323. verzeichnete 
den bazu gehörigen Ländereien für ein halbes Erbe, 
abs auf 2648 Thlr. 21 Sgr. 10 Pf: zufolge 
der, nebk Hppothefenfchein und Bedingungen im 
unferer Regiftratur einzufehenden Tare, fol 

am 26. Februar 1846, Vormittags 11 hr, 
an ordentlicher Gerichts ſtelle fubhafirt werben. 


. Bekfanntmahung. 

Der auf ben 5. Januar 1846 angefegte Ter- 
min zur Gubhaftation des ben Erben ded Tuch- 
machermeifters —— Ken ‚gehörigen 
Haufes nebft Garten und Wieſe, it aufgehoben 
worden. Dahme, den 19. November 1845. 

Königl. Preuß. Land⸗ und Gtabtgericht. 


Betanntmahung. 
Meine hierfelbft in nahrhaftem Stande befind- 
liche Krugwirthſchaft, an ber Neu⸗Schreykow⸗ 


[a6 ber verehelicht getvefenen " 


ohnhaus nebf 


Mepenburger chanffe⸗ Bel, beſteheub as eia⸗e i 
Wohnhaufe, Scheune und Siallung für. 2:Stüd 
Pferde, 10 "Morgen 52 Ruthen.gutem der, ber 
ghfüchtige ich aus freier Hamb weiftbiekmd zu wen 
Kaufen. Ich habe hierzu einen Termin auf - 
den 9. Dezember d. J., Vormittags 10 Uhr, 
in meiner Behaufung — ** won ich —8 
liebhaber mit dem Bemerken einlade, daß das 
Grundſtůck zu jeder Zeit in Augenſchein genounnen 
‚spenden unb der Zufchlag bei einem annehmlichen 
Gebote fofort erfolgen kann. 
Grob Weile, ben 18. November 1843. 
Friedrich ichter. 


» Freiwilliger Berfauf. 
Unterzeichneter beabfichtigt feine zu Meeſendorf 
an ber Chauffee von Schrepkow nach Meyenburg 
belegene Bochoindmühle, mit Wohnhaus, Stat 
und Scheune, dabei befindlichen Garten, ſo wie 
5 Morgen Aderland und Weibegerechtigkeit für 
zwei Kühe, aus freier Hand zu verkaufen. Kauf- 
Yiebhaber können ihre Gebote feber Zelt bei mir 
abgeben, auch das Immobil jeder Zeit in Angen- 
fein nehmen. 
Meefendorf bei Pritzwalk, den 15. Nov. 1845. 
Der Mühlenbefiger Fr. Schulz. 


Hausverfauf in Granfee aus freier Hand. 

Ein in Granfee belegenes neuerbaute® Baus, 
befichend aus ſechs Wohnungen, drei Kellern, einem 
Pferdeſtall, Obfigarten, Aeckern und Wiefen, im 
aus freier Hand verfauft werben, und ficht ein 
Termin zum Berfauf 

am 8. Dezember d. J., Vormittags 10 Uhr, 
in der Wohnung des Bürgermeifters Heren Boigt 
zu Granfee an. 





DOber- Kahn» Verkauf in Potsdam. 

Zwei Oder⸗Kähne ‚mit vollftänpiger guter 
Takellage, der eine mit Verded, follen aus einem- 
Nachlaffe zum gerichtlichen, wicht zu hoch ange⸗ 
bs ten Tariverthe aus freier Hand verfa FA erben, 

heres hierüber Saarmunder Straße Nr. 7. 


Karouffell- Berfauf. - 

Der Zimmergefele Franz Müller zu Wils⸗ 
nad if Willens, fein erfi vor einigen Jahren neu 
erbautes Karouffell, zu w Ichem außer dem übri-· 
o- vollſtändigen Bubehi, sehört: 8 große Pferde 


‚ab A Biene bo. (mit Baumfatteln), 4 Banken, 
eine Degel, die 50 Thlr. gefoftet hat, eine Trom⸗ 
mel, eine Uhr und ein Plan, zu verfaufen. Kauf 
Infige können fig zu jeder Zeit bei dem Mül- 
ler melden. 


Krugwirthſchafts-Verpachtung. 
Zu Johannis 1846 ſoll die Krugwirthſchaft zu 
Gieſensdorf bei Teltow auf zwei oder vier Jahre 
anderweitig meiſtbietend verpachtet werden. Hierzu 
if ein Vietungstermin auf 
den 15. Dezember d. J., Vormittags 20 Uhr, 

auf dem herrfchaftlichen Hofe zu Giefensborf ange 
fegt, wozu Pachtiuſtige mit bem Bemerken hierdurch 
eingeladen werben, daß zu ber Pachtung ein großer 
Obfigarten nebft Wörde bes beflen Aders gehört. 


Gute Malz, ſowohl zur Brauerei ald Bten- 
merei iſt ſtets vorräthig zu haben 
am Schloß Nr. 2 in Potsdam. 


Die geehrten Herren Rittergutsbefiger, 
weiche geneigt find, ſetzt oder zum Fünftigen Frühe 
jahr ihre Güter verkaufen zu wollen, erfuche 
ich ergebenft, mit ihrem Vertrauen mich zu beehren, 
und mie die fpeciellen Anfchläge der Güter recht 
bald franco gefällig zu überfenden, indem ich 
Gelegenheit Habe, diefelben mehreren reellen Käu⸗ 
fern mitzutheifen. Auch zu großen und Eleinen 
Pachtungen bin ich im Stande, alsbald Pächter 
kr ober zum fünftigen ‚Jahre zu befchaffen, fo 
avle auch tüchtige und moralifch gute Infpectos 
‚ven von mir nachgewiefen twerben. 

Zimmermann in Friebland- Medlenburg. 


Beränderungshalber follen folgende, in Demer⸗ 
thin bei Kyritz belegene Befigungen, nemlich: 

1) ber unmittelbar an ber Berlin- Hamburger 
Chauſſee belegene, in befter Nahrung ſtehende 
Bahnfche Gafthof, verbunden mit einer Ma- 
terialwaaren⸗ Handlung, einem großen Garten 
und Wirthfchaftsgebäuden mit ausgedehnten 
Stallräumen, 

2) bie in der Nähe des Gaſthofes belegene neue 
Scheune, 

am 27. Dezember d. J., Nachmittags 2 Uhr, 


an Drt und Stelle auf Meifigebot zum Berkauf 
geftelt twerben, zu welchem Termine Kaufllebha⸗ 
ber hierdurch mit dem Bemerfen eingelaben wer⸗ 
den, daß ber größte Theil des Kamfgeibes 
angemeffene Sicherheit zinsbar ſtehen bleiben 


und daß auch bie übrigen dortigen [1 
jegigen Be , beftehend in 48 Nde, 
40 Morgen Wiefen und Weide (grö g 7 


als Torfftich nußbar) und einem Büdnerplam 
10 Morgen Ader, aus freier Hand verfäuflich 
find, worüber ‚mit dem Unterzeichneten Untechanb- 
iungen zu jeber Zeit angefnüpft werben Formen. 
Demerthin bei Kyrig, ben 17. November 1885. 
J. E. Bahn 


Einem Revierjãger weiſet ei gute Stellung mh 
" je W. 3 —X in Bebenid. 


Ein. ut fohlener Kriminal«- Prasok 
ee gu —— 1846 eise andere 


- Stelle. Koftenfreie Auskunft 


W. € Seidel in Zehbenid. 


Ein gewandter und vorzüglich empfohlenen 
Handlungs⸗Commis fucht noch zum 1. Sammer 
1846 eine andere Stelle in einem M. 
Adreffen erbittet W. E. Seidel in 


Unter fehr billigen Bebingungen kaun diem 
Defonomie- Lehrling ober Bölontair eine ampensfne 
Stellung nachgetviefen werden buch 





W. E. Seibel in Zehdenich 
Eine ſehr tüchti d erfe Virchſcheai 
a ide m Some 


Berichtigung. Bei der am IR 
ber d. 3. zu verkaufenden Roeh lſchen 
ſtelle zu Sillmersdorf befinden fich nicht 70 
gen, fondern nur 364 Morgen Ader, 
Weide, Holjplan und Gärten, und ändert 64 
hiernach die im Deffentlichen Anzeiger zum Men 
Stüd bes Amtsblatts der Königlichen Regierung 
u Potsdam Seite A60, zweite Spalte oben, mb 
battene Bekanntmachung. 

Der Yufise Kommiferins Heligefl. 


— r 


| 


PS 


. 
Deffentlicher Anzeiger (1) 


zum Ayſten Stüd des Amtsblatts 
der Koͤniglichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. 





Den 5. Desember 1848. 





"GStedbrief. 
Die nachfichend fignalifieten Sträflinge: 
y ber fühere Pofillon Earl Friedrich Wilhelm 
Arbeck, 
2 ber Bel Chriſtian Genf 
d vorgeſtern Abend 17 Uhr ans ber hiefigen 
— mit Breübung von Gewalt an Per- 
fomen 


durch ergebenft erfucht, auf die genannten Gträfs 
linge zu vigilicen, und biefelben im Betretungs⸗ 
falle, gegen Erſtattung der Koften, gefchloffen und 
wmittelft fichern Transports an uns abliefern zu 
laſſen. Brandenburg, den * November 1845. 
Königl. Direction ber Strafanſtalt. 
Signalement des Arbed. Name: Carl 
Feiedri MWühelm AUrbed, Stand: ehemaliger 
Voſtitlon, Geburtsort: Liebenberg bei Be = 
Religion: evangeliſch, Alter: 27 Jahre, Größe: 
5 Fuß 5 30fl, Haare: blond, Stirn: hoch, Yugen- 
Gran: braun, Augen: blau, Nafe: gebogen, Mund: 
Elein, Zähne: volzdhlig, Bart; blond, Kinn: zund, 
Geficht: oval, Gefichtöfarbe: geſund, Statur: von 
gebrumgener mittler. Befondere Kennzeichen fehlen. 
Signalement bes Genfch.. Name: Johann 
Chriſtian Genſch, Stand: Webergefelle, Geburtd- 
ort: Kaltenhaufen bei Zinna, Religion: evangelifch, 
Alter: 29 Jahre, Größe: 5 Fuß 54 Zoll, Haare: 
braun, Stirn: bededt, Augenbrauen: blond, Augen: 
— Naſe: breit, Mund: klein, Zähne: volle 
, Bart: blond, Kinn: rund, Gefiht: oval, 
Sofa biah, Statur: ſchiaut Beſondere 
Kennzeichen fehlen. 
Bekleidung beider bei der Entweigung 
Beiderroandsjade, kutze Beibermandshofe, braune 
Tuchweſte, desgl. Binde, desgl. Müge ohne Schirm, 
Lederſchuhe, lange graue Strümpfe, weißleinenes 
Hembe, gejeichnet reſp. Arbed und ee 
In der Nacht vom 24. zum 25. d. M. 
in — Gegend zwei —— — voll in 
nd dabei. emmendet; an blauer Tuchroc mit 


entwichen. 
Ale Civii⸗ und Militairbehörben werben hier - 


beſponnenen Knöpfen, an den Näthen ber Aermel 
unterm Arm unb hinten auf dem Rüden durch 
@iufetgen erweitert, ein blauwollener Shatol, unten 
Fi buntem Rande, eine blaue Tuchjade mit blans 

Ben Knöpfen, ein Paar weiße wollene Handſchuhe, 
sin Paar weiße keinene Hofen, ein Paar Stiefeln; 
ferner: eine gedruckte Kattunweſte mit blanem Kat- 
tunfutter, vier Hemden (zivei nen), ein Paar blau⸗ 
leinene, ein Paar meißleinene Hofen, eine gedrudte 


- Kattunjadte, ein Paar weiße wollene Handſchuhe, 


die Handteller mit weißer Leinewand befegt. 

Wahrſcheintich haben die Entwichenen dieſe 
Diebſtähle verübt, und find jetzt, nach Entledigung 
ihres obenbezeichneten Hausjeugeg, wi den geſtoh⸗ 
Ienen Sachen bekleidet, 


Stedbriefs-Erlenigung. 

‘ Der von und verfolgte Dienftknecht Carl Fries 
drich Kranz aus Camp bei Zehdenic‘ ift ergriffen 
and dadurch der hinter demfelben unterm 17. d. M. 
erlaſſene Stedbrief erledigt. 

Cöpenick, den 26. November 1845. 

Königl, Land» und Stadtgericht. 


Befanntmahung. 

Im Auftrage der Königlichen Regierung zu 
Potsdam wird das unterzeichnete Haupt» Steuer- 
amt im hiefigen Amtsgelaſſe 

am 15. Dezember d. J., Vormittags 10 Uhr, 

bie Ghaufleegeld Erhebung bei Groß» Schöpebed 
an ben Meiftbietenben, mit Vorbehalt des höhern 
Zuſchlags, vom 1. März k. I. ab, anderweitig zur 
Pacht ausfellen. Nur dispofitiongfähige Perfonen, 
welche vorher mindeſtens 150 Thlr. baar oder in 
annehmlichen Staatspapieren bei dem hiefigen 
Haupt-Steueramte zur Sicherheit niedergelegt und 
das für die Pacht der Hebeftelle, nöthige Bermo- 
gen befigen und nachgeiviefen - haden werden zum 
Bieten zugelaſſen werden. 


— 


47 


Die Pachtbedingungen können bei, und pon Quantum pon Dre hundert ¶Dũttenfuder guter fi: 
heute an, während der Dienſtſtunden' eingefehen ° ferner Hulzfohlen, das Hittenfüder zu Eimhuntert 
werben. uund Zwölf Berliner Scheffeln, verlangt. Wer ai 

Neuftadt- Eberswalde, den 22. Nov. 1845. die Lieferung dieſes ‚gamien Quanti oder eines Weit 

Königl... Preuß. Häupt- Steneramt. + biffelben "einzugehen geneigt iſt, Tann feine dun 

— ⸗ bietungen, mit Angabe des Preiſes pro Hätten: 

Jahrmarkts-Verlegung. . fader frei dis zum gedachten Werke Eier, bis 

Der nach dem biegjährigen Kalender auf- den zum 1. Februar 1846 bei dem umnterzeidaten 

23. Dezember d. 3. beftummte hiefige Weihnachte- NHüttenamte ober bei der Königl. Hütten» Bemil: 
marft wird, mit Genehmigung ber Königi. % tung zu Kußdorfi einreichen. ° * 


löblichen "Regierung zu Presdam Eifenfpalterei, den 21. November 1845. 
„auf Dienftag in ber vollen Woche vor Meike “ . Königl. Preuß. Hüctenaent. 
"nachten, als dem 16. Dezember IMA5 NT 

verlegt, und findet Tags vorher der Viehmarkt ‚Befanntmachung 

ftatt. Das Gewerbe treibende und Markt befuchene - Mm Montage deu 15. Dezember d.) 

Publikum machen wir auf dieſen Umſtand hierduch Vormittags 9 Uhr md Folgende Lage, fc 

befonders aufmerkfam. bier zu Rathhauſe die der Kämmerei Bier 

Rhinow, den 15. November 1845. bhörigen Pertinragen, as: . 
Der er Megifirat. . a) Weder, 
.r b) Wiefen, | 
. Befanutmadhuns ce) Weide, 
In der hieſigen Stadrforft follen . ":.:d) Höfe, . 
am 15. Dezember d. J. und den folgenden Tagen, «a: 3 Gärten um 





jebesmal von Bormittogs 9, Uhr om, ).die Fiſcherei im 
—2 — Bau⸗ und Nutzhölzer, als: uf u 'refp. 10 Jahre in een ta u 
400 ertroftarfe Sr Meiftbietenden verpaghtet toerden, m un 
H 200 mittel do. | aiehnen · hölzer wir — Baztı hierdurch mit dem 
3) 600 srdinaie do. "ein, daß die Verpachlungsbebingungen im rnit 
öffentlich an den Meifbietenden an Ort und Stelle befannt gemacht werben follen, felbige übe ri 
verkauft werden, uud. werden Kauflufige erſuche. ſchon vörher täglich in den’ Sergäftefunm 
ſich zur gedachten Zeit.in dem Forſthauſe zu Alte und eingefehen toerden Eörinen. 
Daber einzufinden. „&remmen, ‚den 7. November 184. 
Die Kaufbehingungen werben im Termine be⸗ ‚ ‚De M igiſtrat. 
kannt gemacht, und find auch ſchon vorher in 
unferer Regiſtratur einzuſehen, und wird bier nur P! r dslama 
bemerkt, bag ein Viertel des Kaufpreifes beim af dem win Dorfe Alt Grimnig, belgas 
gefchehenen. fchlage fogleih im Termine ba, dem Wilhelm Beitz zugehörigen, und im sus 
in Preußifchem Courant, Kaffen-Anteilungen ober . shefenbuche sub Nr. 27. verzeichneten 
Preußifchem Golde entrichtet werben muß. Heben Rubr.‘ IM Nr, I eingetragen: Rn 
Die zum Berfauf geftellten oben bemerkten . , 9 Tple. an den Kaufmann — Li 
Hölzer können ſchon vor dem Termine in Augen⸗ „ gütione vom Mart. 1786. PR 
fehein genommen werben, und merden die @tabt- Der Büdner Beig Gehalt daß biefe oft Aa 
förfter Shüge und Sid auf desfaltfige Wůnſche getitgt fei, und bat bag öffentliche Aufgebot Ve 





folche vorzeigen. Loͤſchung derſelben nachgefucht. 
Witttod, den 10. November 1813. : Wie Haben beshatb zur Linmeldung mund" 
Der Magiſtrat. ee) Anfprüche einen Termin anf ik 
\ —— b "den 29. Dezeinber d. J., —— Ye i 
Belfanntmahung. In Hlefiger Gerihtsube anberaiirt — 
Für bie Königl. Cifenbätten » Bertsaftun gu der eingetragene "Gläubiger" ober effen © 


dorf in der Neumark; 14 Meile von Eüfrin —7 — vder die fon in fein —* 
an soisd im Loaufe bes Zahres 1846-emn » bhrndrund) unrer dar: Benbarmung "P 





. . . ®“_ 71 
laben toben, daf die Autenbleibenden mit ihren 
esanigen Anforächen auf bie aufgebotene Poſt prä⸗ 
cludirt/ ihnen deshalb ein ewiges Stillfchweigen 
auferlegt und bie Poft im Hypothekenbuche ge- 
löſcht werden wird. 

Doachimstbal, den 12. September 1845. 
u Königt. Schulamtsgericht. 


Die unbekannten Realprätendenten des sub 
hasta geftellten, Schönhanfer Allee Nr. 147 ber 
Iegenen, den Kaufmann Julius Leopold Wuht- 
drücd zugehörigen, Bol. 2 Nr. 32 des fludt- 
gerichtlichen Hypothekenbuchs von ‚den Nieder 
fchönhaufener Parzellen verzeichneten, von dem 
Stellmachermeifter Zimmermann erfauften 
Grundſtücks werden unter der Warnung ber Prä- 
cluſion auf 

den 28. Februar 1846, Vormittaas 11 Uhr, 
vor dem Heren Kammergerichts-Affeffor Röffel 
hierdurch Öffentlich vorgelaben. . 

" Berlin, den 6. Dftober 1845. 
RKönigl. Stadtgericht Hiefiger Refidenz. 
abtheüuns für Kredit⸗, Subhaſtationz⸗ und 
Nachlaßſachen. 


Das an der Ecke der Chauſſee- und Keffel- 
ftraße belegene, dem Maurervolier Kunft gehörige 
Grundſtück, auf welchem ſich ein dreiſtödiges im 
Rohban aufgeführte® maſſives Wohnhaus befin⸗ 
det, in feinem jetzigen Zuſtande abgeſchätzt auf 
8378 Thlr. 19 Sgr. 2 Pf. zufolge ber, nebft Hy⸗ 
pothefenfchein und Bebingungen m der Regiſtratur 
einzufehenden Tare, foll 

“am 13. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelfe fubhaftirt werden. 

’ Berlin, den 9. Juni 1845. 
Königl. Preuß. Kammergericht. 


Nothbwendiger Verfauf.. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das in ber Ziegelftraße Nr. 24 belegene, früher 
mit Nr. 14: bezeichnet getwefene, im Hypotheken⸗ 
buche des Königl. Kammergerichte Bo.IX Nr. 55c 
Pas. 541. verzeichnete Grundſiück nebft Zubehör, 
abgefchäst auf 15,496 Thit. 16 Sgr. 1 Pf. zufolge 
der, nebſt Hypothekenſchein und Bedingungen in 
der Regiftratur einzufehenden Tare, ſoll 
am A. Mpril 1846, Bormittogs IL Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden, 


" Hierzu werden folgende Gläubiger: 5 

» die unbefannten Erben ber verftorbenen Witt⸗ 
we des Muſiklehrers Frans, Wilhelmine _ 
Dorothee geb. Buffe, 

9) dag, ihrem Aufenthalte nach unbekannte Fräu- 
„ein Eliſabeth Marie Louiſe Friederike Mo⸗ 

lière, 

öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 28. April 1845. 
Das Niederwallfirafe Nr. 19 belegene Gelbs 
ießer Martensfche Grundftüd, gerichtlich abges 
— zu 8734 Thir. — Sar. I Pf, ſoll 
am 13. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiſtratur einzuſehen. 
. Die dem Aufenthalte nach unbekannte Wittwe 
Ahrendts, Anne Judith geborne Urbain wird 
hierdurch öffentlich vorgeladen. 





Befanntmadhung. 
Rothwenbiger Berkauf. 

Stabtgericht zu Berlin, ben 2. Mai 184. 

Das hierſelbſt in ber Göthenerftraße Nr. 16 
belegene Grundftüd des Particulier Johann Hein- 
rich Anader gerichtlich abgefhägt zu 13,022Chlr. 
26 Sgr., fol Schuldenhalber \ 

am 9. Januar 1846, Votmittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tare und 
Oypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


„ Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 15. Mai 1845. 
Das bierfelbft an der Kommunikation zwiſchen 
dem Hallefhen und Anhaltfchen Thore belegene 
Grundſtũck des Tifchlermeifterd Carl Friedrich Wil- 
beim Walter, ie abgefchägt zu 13,351 Thlr. 


12 Ser. 9 Pi 


am 2. Saal 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhafirt werben. Taxe und 
Oypothekenſchein find in ber Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 28. Mai 1845. 
Das hierſelbſt in ber Zimmerſtraße Nr. 61 bes 
legene Bapnerfche Grundftüd, —— abge J 
ſchätzt zu 12,183 CThir u og. Mi 
Schůldenhalber 


a * 


am 30. Jandar 1846,‘ Bormittage 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt noerben. Taxe und 
Hppothekenfchein find in der Regifttatur einzufehen. 


Nothmwendiger Berkauf. 

Stadtgericht zu Berlin,. den 30. Mai 1845. 

Das hierſelbſt in der Charlottenfiraße Nr. 19 
und Schügenftraßen-Edte belegene, auf ben Na- 
men bes Speiſewirths Johann Conrad Ludwig 
Ellermann im Hhpotbefenbuche eingetragene 
Grundfüc, gerichtlich abgeſchätzt zu 21,691 Thlr. 
24 Gar. 10 Pf, fol \ 

am 23. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelte fubhaftirt werben. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiget Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 30. Mai 1845. 
Der Antheil des Kaufmanns C. G. L. Elt- 

ſchig an dem am Büſchings⸗Platz Nr. 17 an der 

Ede der Mehnertftraße belegenen Grundftüde, fol 
am 3. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 

an ber Gerichtsftelle fubhaftirt werden. Taxe und 

Hypothekenſchein find in der Regiſtratur einzufehen, 

und witd bemerkt, daß die Tare bes ganzen Grund» 

- Küds 25,AM1 Thlr. 22 Opr. 3 Pf. beträgt. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 30. Mai 1845. 
Daß bierfelbft in der Göthenerfirafe Nr. 31 
belegene Grundftüd des Glafermeifterd Johann 
Gottlieb Huge, gerichtlich abgefchägt zu 12,874- 
Thle. 25 Ser., foll 

am 20. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Taxe und 
Hypothefenfchein find in der Regiftratur einzufchen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 14. Mai 1845. 
Das in ber Wollanksſtraße Nr. 15 belegene, 

noch im ‚Rohbau befindliche Kun ſtſche Grund» 
ſtück, gerichtlich abgeſchätzt zu 5656 Thlr., ſoll 
am 6. Februar 1846, Vormittags il Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Negiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 13. Juni 1845. 
- Das Cöthener Straße Nr. 15 beiegene Parti- 
culier Anaderfche Grundfiüc, gerichtlich abge 
ſchãtzt zu 12,983 Thir. 6 Sr. 6 Pf. fol 


am 27. Februar 2008, Borwitiigd 11 U, 
an ber Gerichtsſtelle fubhafirt werben. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regifiratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf, 

Stabtgericht zu Berlin, den 31. Mai 184. 

Das_hierfeibk in der Hirfcheifttaße Pr. 14 
und Deffauerfiraßen-Ede belegene Grumbfüd des 
Particulier Johann Caspar Anader, gerihlih 
abgefhägt zu 22,908 Thle. 7 Sr, 6 Pf, il 

am 27. Januar 1846, Vormittags 11 Um, 
an ber Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden. Xarem 
Hppothefenfchein find in der Regiſtratur einzufhn. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 27. Juni 188. 
Das in der Pallifadenftraße belegene Tifhle 
meifter Albrechtfche Grundſtück, gerichtlich abz 


ſchätzt zu 18,758 Chlr. 3 Sgr. A} Pf, fol 


am 6. März 1846, Vormittags II Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt twerden. Tarı m 
Hypothekenſchein find in der Megiftratur einzufert 


Nothwendiger Verkauf 
Stadtgericht zu Berlin, ben 8. Yugnk 6 
Die, Bernburger Straße Nr. 8 ba Lu 
‘mann Georg Bandomfcht: leere Banftekt, yet, 
lic abgefchägt zu 1286 Thir. 29 Gpr., Mi 
am 8. Januar 1846, Vormittags IL Ur, 
an ber Gerichtöftele fubhaftivt werden. Tan m 
Hüpothefenfchein find in der Regiftratur einpiht 


Nothwendiger Verkauf 
Stabtgericht zu Berlin, den 12. Auguh En 
Das hierfelbft in der Cöthener Gtrahe ft. 
belegene Grundftüd des Particufierd Jchem * 
par Anader, gerichtlich abgefchägt zu 1306 Ü- 
20 Sgr., fol 
am 5. Januar 1846, Vormittags I —— 
an ber Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werben. X 
Hporhefenfchein find in der Regiftratur eulh® 


Norhwendiger-Berkauf: 
Stodtgerich zu Berlin, ben 12, Auguf KB, 

Die, Bernburger Strafe Nr. 7 beigeae 
mann Georg Bando wſche leere Baul ge 

lid) abgefchägt zu 1306 Thir. 20 Ohr Ir 

- am 12. Januar 1846, Bormittags 11 * 
an der Gerichtöftelle fubhaflirt torcben Bart 
Htvorefenfchein Find: in der Regifratur uiyalh 





* 44 


Nothwenbiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 14. Auguſt 1845. 
Das an ber Königemaner Ne. 20 belegen 
es ſche Grundſtück, gerichtlich abgefchäge zu 

826 Thir. 28 Ser. 6 Pf., ſoil 

am 15. Jamıar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der ee ſubhaſtirt werden. Tare und 
Hypothekenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. . 
Stabtgericht zu Berlin, den 29. Auguft 1845. 
Das, Stalifchreiberfirafe Nr. 38. belegene 
Korbmacher Schulzefhe Grundſtück, gerichtlich 
abgefchägt zu 2468 Thir. 18 Gr. A Pf., foll 
CTheilungs halber 
am. 19. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsſtelle fubhaftirt werben: Taxe und 
Hypothekenſchein find in ber Regiſtratur einzufehen. 


B Nothwendiger Berfanf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 15. September 1845. 

Die hierfelb in der Göthener Strafe belegene 
Pe des Baumeifterd un —8 
gerichtlich abgefchägt zu 1433 Thlr. 10 
Schulbenhalber 

am 22. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle ſubhaſtirt werden. Taxe und 
Hypothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 

Der dem Aufenthalt nach unbekannte Kaufs 
wem Gar kLudwig Werner Schneider wird 
hierdurch öffentlich vorgeladen. 


‘ Nothwendiger Berfauf. 
Stodegericht zu Berlin, ben 29. Septenber 1845. 
+ Das bierfelbft in der Neuen Jacobsſtraße Nr.28 
Selegene Grundfiück des Viehhalters Wühelm Dies 
ser, gerichtlich abgefhägt zu 12,367 Thlr., fol. 
am 5. Mei 1846, Vormittags 11 Uhr, 
am ber Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tape und. 


Oypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwenbiger Verkauf. 

Stadtgericht ER Berlin, den 30. September 1843. 

Das, Weberſtraße Nr. 28 belegene, ben Schuh⸗ 
Annchermeifer Müdigerfchen Eheleuten gehönige 
Srundſtũch, Ge abgefchägt zu 3526 Thlr. 
18 Ser. 14 Pf., folt 
- am. ar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
am ber Gerichtößelle fubhaftirt werben. Tare und 
„Hopothefenfchein And in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Berkanf. 
Königl. Landgericht zu Berlin, ben 30. Mai 4845. 
Das in der Müllerfirafe Nr. 6 gelegene, 
Bol. 1 Nr. 23 des betreffenden Hypothekenbuchs 


"verzeichnete, ben Gaftwirty Carl Süß gehörige 


Grundftũck, abgefchägt auf 9124 Thlr. 25 Ser. 
aufolge ber, nebſt Hypothekenſchein in bem Lten 
Büreau einzufehenden Tare, foll 

am 5. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſielle, Zimmerſtraße Nr. 25, 
ſubhaſtirt werden. 


Nothwendiger Berkauf. ö 
Königl. Tandgericht zu Berlin, den 26. Auguft 1845. 
Das dem Rentier Ferdinand Guſtav Krüger - 
gehörige Grundftüd auf Alt-Schöneberger Feld» 
mark, Potsdamer Straße Nr. 86, abgeſchätzt auf 
4295 ehe. 29 Sgr. 3 Pf. zufolge ber, nebft Hy⸗ 
pothefenfcyein in dem Ilten Büreau einzufehenden 
Tare, fol 
am 8. Januar 1846, Vormittage 11 Uhr, - 
an ordentlicher Gerichtsftelle, Zimmerfiraße Nr. 25, - 
fubHaftirt werden. J 


Nothwendiger Berkauf. _ 

Lands und Stadtgericht zu Freienwalde au ber 
Dber, ben 14. Juni 1845. 

Die den Diecheldefchen Erben gehörk 
Morgeuftelfe Nr. 25 zu Alt-Tornom, abge A 
anf 5940 Thlr., zufolge der, nebſt Hhpothefen- 
fein in ber Regiftratur einzufehenden Tare, ſoll 

am 6. Januar 1846, Vormittags ‚Il Uhr, - 
an ordentlicher Gerichtsſtelle Theilungshalber ſub⸗ 
haſtirt werden. 

Alte unbekannten Realprätendenten werden auf⸗ 
geboten, ſich bei Vermeidung der Präcluſion fps 
teftens in diefem Termine zu melden. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Prenzlau, den 21. Zuli 1845. 
Die im Dorfe Beenz bei Prenzlau belegenen, 
zum Nachlaffe des dort verfiorbenen Gutsbeſitzers 
Theodor Retfchlag gehörigen, im Hypotheten⸗ 
buche von Beenz sub Nr. A, 16, 21 und AL vers 
zeichneten Erbpachtsgrundſtücke, welche zufanmen 
einen Flächenraum von 329 Morgen. 69 TRuthen 
enthalten, abgefchägt auf 11,272 Thlr. 8 Sgr. 
9 Vfß zufolge der, nebſt Hypothekenſchein und Bes 
dingungen in unferer Regiftcatur einzufehenden Tape, 
follen am 14. Februar 1846, Vormittags 1h Uhr, 
an ordentlicher Grrichtöftetle fubhaftirt werden. 


gefordert, fich bei Vermeidung ber Präclufion ſpä— 
teens in dieſem ‚Termine zu melden. 





Nothwendiger Verkauf. 
Könige. Zuftizamt Gramzow zu Prenzlau, den 
2. September 1845. 
Die bein Eigenthümer Martin Henning zu 
Gramzow zugehörigen Grundftüce, und zwar: 

1) die im Dorfe Gramzow belegene, im dorti⸗ 
gen Hypothekenbuche Bol. II Kol. 121 ein- 

- getragene Bübdnerftelle mit Zubehör, abgeſchätzt 
-zu 1767 Thlr. 8 Sar. 6 Pf., 

2) die Erbpachtegerechtigfeit an 30 ARuthen 
Galgenbergs-Acker, eingetragen im Hypothe⸗ 
kenbuche von Gramzow Bol. IV Fol. 169, 
abgefhägt zu 17 Thlr. I Sgr. 8 Pf., follen 

‚ am 9. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 

in Gramzow an Gerichteftele dafelbft öffentlich 
fubhaftirt werben. 

Taxe und Hhpotbefenfchein find in der Regi— 
Rratur des Juſtizamts zu Prenzlau einzufehen. 


Notbwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Wittftod, den A. September 1845. 

Die bierfelbft im vierten Stadtviertel in der 
Dberfettenftraße Nr. 60 und 61 belegenen, im Hy⸗ 
pothefenbuche Bol. IV Fol. 60 und G1 verzeich- 
neten, zur Konkursmaffe des Tuchfabrikanten Fries 
rich Wilhelm Anguft Loh cke gehörigen beiden 
Wohnhäufer, zufammen auf 2030 Thlr. 23 Ser. 
5 Pf. abgefchäßt, weil das erftere jetzt nur noch 
als ein Nebengebäude des legteren benugt wird, 

follen am 8. Januar 1846, 

Vormittags 11 Uhr und Nachmittags A Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle fubhaftirt werben. 

Tare und Hhpothefenfchein find in ber Regi—⸗ 
ſtratur bed Gerichts einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

von Saldernfches Gericht zu Plattenburg : 
Dag dem ehemaligen Schulzen Johann Chris 
ſtoph Mahling gehörige, zu Saldernberg belegene 
Wohnhaus sub Nr. 12 des Hypochekeubuchs, ab- 
geſchätzt auf 830. Thlr. zufolge ber, nebk Hypo» 
thefenfchein in der Regiſtratur einzufehenden Tare, 
> ‚foll am 13. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 

au orhentlicher Gerichtöftelle ſubhaſtirt werben. 

a - . 


1 — 


478 . . 
Alle anbefärmteh Reakrätendenten werden auf- ° 


Subhaſtations⸗Vatent. 
.Rothwendiger Berkauf. 
Königl. Stadtgericht in Perleberg, den 8. Seſi. 1843 

Die dem Holjhändier Ludwig Schad hierfeabt 

gebörigen Grundftüde: ' 

a) dag auf dem St. Niwlai« Kirchhofe im Illin 

\ Bezirk sub Nr. 78 a beiegene, Bol IF 

Bag. 271 des neuen Hypothekenbuchs der⸗ 
zeichnete Wohnhaus, 

b) das ebendaſelbft sub Nr. 70 b belegm, 

Bol. X) Paa. 331 bes Hypothekenbuche dv 
getragene Wohnhaus, 


" zuſanimen abgefchägt auf 687 Thle. NEgr. 24 K 


jufolge ber, nebfk Hypothekenſchein und vedingen 
gen in unferer Regiftratur einzufehenden Tape, ſola 
am 8 Januar 1846, 
Vormittags 14 big Abends 6 Uhr, 
an hiefiger Gerichtsftele fubhaftirt werden. 


Nothiwenbiger Berfauf. Theilungsbalbe 

Königl. Land und Gtabtgerick zu Real 
Ebersroalbe, ben 13. September 1845. 

Das zu Senftenhütte, im Ungerminder Krk, 
belegene, im Ooporthefenbuche unter Rr. 2 ame 
tragene Erbpachts-Koloniftengut bee fuler Or 
ſchwiſter Krieg, fol 

am 6. Jannar 1846, Bormittage 11, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle an 
den verfauft werben. : 

Dex Reinertsag des Grundftüc von 62 Tin 
8 Spr. 6 Pf. gerwährt zu 5 Procent einen UP 
werth von 1229 Thlr., umd zu 4 Procent an 
Tarwerth von 1531 The. 1 Sgr. 3 Bf, ru 
haftet ein Exbpachte : Gamon von 25 him: 16# 
41 Pf., welcher zu A Procent gerechnet ein Io 
pital won 026 Thle. 17 Spr. 11 Sf. barkdt, # 
daß der Werch der Erbpachtögerechtigkeit zu 5 Pr 
cent veranfchlage 002 Tl. 12 Sgr. 1 HP 
& Procent WA Thlr. 13 Ser. 4 Pf. beträgt 


Nothbwendiger Berkauf 
Königl. Land- unb Stabtgericht YBrieyn, Ma 
13. September 1%. — 3 
Das im Dorfe Alt⸗ Lewin belegene, im dort 
gen Hypothekenbuche Pag. 131 Rr. 12 ven 
nete, dem Eigenthümer Martin Prüner ge 
Grundftüd zufolge der, nebſn Hupothefemfcein 
unferer Regiftratur einzufehenden Tape auf 7% 
Xhlr. 20 Spr. gerichtlich abgefchäge, fol Eau⸗ 
denhalber ur 
am 7. April 1846, Vormittags 11 Up: 


— 


König fubhaftirt werden. 
I iefem Termine werben bie umbefännten 


— vr orichton u vor Seren Juirach 


Pe der verwierweten Suprrintendent Road, . 


Dorothea ¶ Charlotte, geb. Kraufe, 'zn Rinder 
berg mit vorgeiaden 


Rothwendiger Berkauf. 

von Jenaſches Patrimonialgericht Coethen⸗ Fal- 
Eenberg zu Frehenwalbe an ber Dber, "ben 15. Sep- 
Werber i8458. 

Die zum Nachlaſſe des verflorbeuen Kaut⸗ 
manns Earl Wiheim Lippert gehörige, zwiſchen 
Vtehenwalde an der Dder mb fFaikenberg an ber 
Reuſtadt / Frehenwatser Chauſſee ee Papienr 
mühle non Bubihör, abgeſchatzt auf 2794 Thlt. 
8 @gr. 11 Yf. zufolge ber, hebft Oyporhekenfchein 
in bet Regifiratur hierſelbft singufehenden Tore, fol 
"om 7. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
on ardanichet Serichrößette Mu orten fashapkıt 
werden. - 


“ ‚-Prodlama : 
Die bem Arbeitsrann Johann chriſtun Est 
— Hausbauftetle in der Hertenfirahe hiet · 
Bol. E Rt. 106 des Oyhpothekenbulie, mit 
dnem Gärten, ner Band amd einer Cradfundl 
und zwei Weitwabfinbunge- Parceclen, abgefchägt 
auf 540 Thlr. 25 Sgr. 2 Pf. zufolge der, nebft 
Kaufbedinguagen und Hypoiheten frixin in-unferer 
Regiftratur einzufeberden Ware, fol. 

am 10: Januar 2896, Vormittags u uhr, 

an ordentlicher Gerichteftette Tubhaftirt werden. 
"Ale unbrfanmte Sealprätenbenten werben -auf- 
gedoren, fich bei Vermeidung der Präcluſton dh 
Termine zu melden, und die dem Aufenchalte nach 
wmbrtannterı Erbe. ber verehelichten Echt, web. 
Weinede, erben hierdurch öffentlich vorgeladen. 
ö mit, den: 16. September 1845. : > 
. ., Königt. ‚Preuß. Land» und Stadtaericht. 


en: "Retäwenbiger "Bertauf B 
Das ‚Dettimonbafgericht über Goran, m 
17. September 
Das zu Por bei Strausberg belegene dienſt⸗ 
“freie Schmidtfche Koffächengut, abgefchätzt auf, 
887 Thlr. 20 Spr. foll, da ber Abjubicatar, Bauer 
Johann Friedrich Rehfeldt, die Kaufgelder nicht 
vollſtãndig belegt Nat, 
am 5. Januar 1846, Bormittags 11 Uhr, 
ar der Ewichesſtube zu Garzau refubhaftirt werden. 





Tare und Hypothekenſchein ab im 0. —* 
lokale des Königl. Lanb⸗ und Stadtgeri 
Strausberg einzufehen. - 


Nothwendiger Berfauf. D 
Land- u. Stabtgericht zu Beeliß, den 17. Sept. 156 
Die Schneidermeifter Johann ſchStahns⸗ 
dorffſchen Nachlaßgrundſtücke, immtlich Ger: be 
legen, und beftehend: 
a) aus dem Wohnhauſe Nr. 224 nebft Siallung, 
: Hofmam, Garten und den Kaveln auf ber 
Mubderhorft und dem Dechofensufe, geſchätzt 
zu 1386 Thle. 16 Er. 9 Pf, 
b) anem vor dem Berliner 
Bol. V Nr. 338 des Hypothekenbuchs vers - 
zeichneten, 2 Magbeburger Morgen 3 IR 
then großen und auf 150 Chir; geroiigten 


- » Adarftüde, \ 

9) ber tl Mogdeburger Morgen 4b Outer 
‚großen, fogenanmten Zucerwiefe, Bol. I 
Suporbefenbuc u 08: vermerkt und auf 


d) — Ir ia AU beiegenen, Bol. IH 
. sub Nr. 170 eingetragenen, 75 IRuthen grös 
: hen’ ud niit A3-Thlr. 10'Sgr. tapinen. Fire 

“Bandes, md 

©) dem 62 Eiuthen großen, Bob V Ne. 200 
“ 3 1 genen Mer verzeichneten, zu 83 Thlr. 
. gewwlicbigten Sich enbeiigasten, - 
werden Tpitungehalber 
m 8. Jannar 1866, Bosmittape 7j u, 
omf. Hisfigee Werichtößelie -{ubhaflirt.. Rare der 
Grmbftäde und Hypotielenicheime Fünmen ‚bei un⸗ 
Pr Kesifratur in ben Dienfflunden eingefehen 


ia wird der feinem Mufenthalt nach un 
befandte-tealgläubiger Frirdtich Wilhelm Schr⸗ 
der zum anſtehenden Bietungstermin hierdurch 
vorgeladen. 


‚greiwilliger Bertauf. . 
ebngi Stobrgericht Granſee, den 28. Sept. 1846. 
Das zum Nachlaß des verſiorbenen Aderkkur 
vers Friedrich Wilhelm Krohn gehbrige, im ber 
Kioferfiraße Nr. 344 belegene Wohnhaus, tarirt _ 


„818 Thlr. zufolge der, nebft Hypothekenfchein und 


Bebingungen in der Regiftratur einzufehenben zum 
fol am 10. Januar 1846, Vormittags 10 
Kheitungsalber an ordentlicher Gerichtsftelle ful 
haſtirt werben. 


Nothwendiger Verkauf. 
öonigl. Land⸗ und Stabtgericht zu Spandau, 
den 19. September 1845. 
Das dem Eigenthämer Johann 
göhriee, zu Tiefwerber belegene, Bol. II Pol. 32 
Egg verzeichnete Grundftüd, ab- 
Far auf 800 Thlr. zufolge ber, nebft Hhpo- 
ſchein in dem Ilten Büreau einzufehenden 
Tare, foll 
. am 6. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
om orbentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werben. 


Nothwendiger Berfauf. 

Seadtgericht zu Prenzlau, den 25. Sept. 1845. 

Das dem Schlächtermeifter Haferich gehörige, 
Hierfelbft in der Pringenkraße sub Mr. 549 beles 
gene Wohnhaus, meh den dazu gehörigen Lände⸗ 
teien für ein halbes Exbe, Abgefehägt auf 1131 
Tür. 7 Gar. 6 Pf. zufolge ber, nebſt Hhpothefen- 
fein und Bedingungen in unferer Regifiratur eins 
zuſehenden Tare, full 

am 10. Januar 1846, Vormittags 10 Uhr, 
an orbeutlicher Gerichtäfielle fubhaftirt werben. 


Nothivendiger Verkauf. Schuibenhalber. 
Land» und Stadtgericht zu Reufadte Ebers⸗ 
walde, ben 2. Dftobsr 1848: 
DaB vor ber hiefigen Stadt unweit bem Finow⸗ 
Kanal. belegene, Bol. V Nr. 101 des häbrifggen 
. Hppothefenbuch® eingetragene BeunbRüd bed Tas 
bagiſten &anfer, in welchem eine Tabagiewirth⸗ 
fugaft betrieben umb. welche zeitweiſe als Theater⸗ 
Lokal benagt wird, abueſchätzt zufolge der in 
unferm Ilten Büreau einzufehenden Taxe auf 
5691 Chir. 29 Spr., fol 
hm 8. Mei 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an orbentlicher Gerichtsftelle ſubhaſtirt werben. 


Nothwendiger VBerkauf. 

Das hierſelbſt belegene, im Hypothekenbuche 
Vol. J Fol. 200 Nr. 179 verzeichnete, zur Con⸗ 
cursmaſſe bes Kaufmanns I. F. Thiele hierſelbſi 
gehörige, und gerichtlich zu 7030 Thle. 25 Spr. 
9 Pf. abseſchaͤtzte Wohnhaus, fol in dem auf 


iedrih Kühne. 


D 


dem hieſtgen Gerichealolale vor 
mergerichts⸗ Aſſeſſor Gericke auf 


vor dem Hern Rum 


den 4. Mai 1846, Vormittags 10 Uke, 
anberaumten Termine meiſtbietend verkauft weie, 
Die Tape nabft Hypochekenſchein Können wei: 
täglich in unferer Regifratur eingefehen werben 
. Neu-Ruppin, den 11. Dftober 1845. 
° - Könige. Etadtgericht. 


Nothwendiger Berlauf. 
Land⸗ und Stadtgericht zu Süterbegf, ha 
24. Dftober 1845, 
Böree eifach 
tige ſige le, 
641 Chir. 20 Sor., ſoll 
am 6 Februar 1846 
en orbentlicyer Gerichtsftelle fubhaftiet werden 
Tare und Hypothekenzuſtand konnen in birfga 
Regiftratur eingeſehen werden. Zugleich werke 
alle unbefaunten Realprätenbenten bei Bermebum 
— Prãcluſion hiermit vorgeladen. 


Oder⸗Kahn⸗Verkauf in Potsdam 
Zwei Dber- Kühne, mit volifiänbiger gar 
Zoftioge, der eine wit Berdedf, follen ud an 
—8 zum —æ nicht zuu heh ee 
Tarwerthe aus —S 
hierüber — Enad· m. 


Virebigtemts-Ranbibeten finden de sh 
haft⸗ Hauslehrerſtellen durch 
W. ESe idel in Zehdend 


—* 3 hi ollfomm In rer * 

nugsbezirk v en vertraut 

m feht — hen! I 5* 
pfehluugen 

Wechlel Stele. De 

Pe ei rer ee in Bepbenid 


Eine gut empfohlene Erzieherin ſucht zu Ir 

a ⏑—— 
u felbe erthei 

B. €. Seidel in Zehend 








— — 


Deffenl/ 





2 
Deffentlicher Auzeiger (EI 


zum AQften Stuck des Amtsblatts 
der Koͤniglichen Regierung zu Potsdam und ber Stadt Berlin. 


“ J u ;Den 5. Dezember 1845. 





ö Stedbrief. 
® Der Handlungsreiſende Simon Auguſt Wil⸗ 
Heim Blod ift wegen großen Hausdiebſtahls zur 
Unterfachung gezogen worden und hat fich don 
bier —X entfernt. 

Die Eioil- und Militairbehörden des In⸗ und 
Auslandes werben bienftergebenft erfucht, auf ben 
nachfiehend näher bezeichneten Blod vigilicen, ihn 


- im Betretungsfalle verhaften, mit den bei ihm fich 


vorfindenden Geldern und Effecten unser ſehr fiches 
ver Begleitung hierher transportiren und an bie 


‚Erpebition ber Gtadtvoigtei-Gefängniffe, Dolken- , \ 


marft Nr. 1, abliefern zu laſſen. Wir verfichern 
die ungefäumte Erftattung ber baaren Auslagen 


und ben verehrlichen Behörben des Auslandes eine. 


gleiche Rechtsroillfährigfeit. 
Perfonsbefchreibung. Der Handlungs⸗ 
teifende Simon Augun Wilhelm Blod if 26 Jahre 
alt, aus Berlin gebürtig, ewangelifcher Religion, 
3 Fuß 5 Zoll groß und mittlerer Statur. Er hat 
blonde Haare und Bart, hohe Stimm, blaue Augen, 
braune Augenbrauen, getsohnliche Naſe und Mund, 
obales Kinn, gefunde Gefichtöfarbe und Eeine ber 
fondere Kennzeichen. Die Kleibungsſtücke können 
nicht angegeben werden. 
Berlin, den 35. November 1845. 
Ksnigl. Kriminalgericht hiefiger Refibenz. 


Theilweiſe Stedbriefse Erlevigung. 
® Der hurch den Steckbrief vom 22. Auguft d. I. 


[t licher Anzeiger zum 37ften Stud des dies⸗ 
rem 


Amtsblatts der Königlichen Regierung zu 
Potsdam Pag. 363) verfolgte Bäcerburfche Frie- 
deich Treinies aus Reinladen ift heute ergriffen, 
nicht aber bie Übrigen Perfonen. 

-Nrfundlich unter Siegel und Unterfchrift. 
Wehlau, den 18. November 1845. 
Königl. Land⸗ und Stabtgericht. 





Erlevigter Stedbrief. 
Der durch den Stedbrief vom 15. Oftober 
d. 3. und wiederholt den 12. November d. I. 
verfolgte Kriminglgefangene, Arbeitsmann Frie⸗ 


> drich Wilhelm Diey ift wieder ergriffen und der 


Stedbrief dadurch erledigt. 
Berlin, den 25. November 1845. 
Königl. Kriminalgericht hiefiger Refidenz. 





Berlorner Hauſirgewerbeſchein. 

Der Handelsmann Kutfcher aus Progen hat 
den ihm für das Jahr 1845 bewitligten, mit - 
Rr. 722 bezeichneten Haufirgetverbefchein verloren, 
und wird dies zur Bermeibung von Mißbräuchen 
bekannt gemacht. 

Wulkow, den 23. November 1845. 

-Königl. Landrath Ruppinfchen Kreifes. 
In Vertretung. 
Der Kreißdeputirte von Quaſt. 


Baus und Nutzholz⸗Verkauf. 

Am Donnerfiag ben 18. Dezember 1846, Bors 
mittags um 10 Uhr, follen im Gafihof zum grü- 
nen Baum zu Gaboro bei Wittftod aus ben Schutz⸗ 

7 er und, Gaboro der Königl. Reuen- 

er ri 

circa 600 Stüd Kiefern Bauhölzer und Gage» 
Si ie Böttcher Nu 

“29 Klafter Kiefern 
meiſtbietend verfauft werben. Sich 

Die Licitationg-Bebingungen werden im Ter⸗ 
min befanmt gemacht werben, und iſt darnach ber 
vierte Theil bed Kaufpreifed fogleich zu berich⸗ 


tigen. . 

Die Hölzer find zum größten Theil von außs 
gezeichneter Stärke und Befchaffenheit, liegen + 
Meile von ber Doffe entfernt, und werben auf 
Verlangen von dem betreffenden Förſiern an Ort 
und Stelle nachgewieſen werben. 





__— — —ñ—⸗ñ 


Die Aufmaaß-Regiſter Können vom 19. Dezem⸗ 
ber ab bei dem unterzeichiteten‘ Oberförſter ein⸗ 
gefehen werben. " 


Forfthaus Neuendorf, den 27. November ia: 


Im Aufträge der Königl. Regierung. n 
Der Oberförfter Zimmermann. 


.  Holz- Berktauf . 
*" Zur Verfteigerung von 130 Stück Kiefern Bau- 
hölzer, nemlich von A7 Stüd ertra ſtarkes Bauholz, 
57 Stüd orbinair ſtarkes Bauholz, 12 Stüd Mittel-- 
Bauholz und 14 Stück Sägeblöcke aus dem dies⸗ 
jährigen Einſchlage des Königlichen Haus -Fibei- 
Commiß- Herrfchaftlichen Forftrevierd Nheindberg, 
Belauf Eoepernig, it auf , “ 

5 Freitag den 12. Dezember d. J., 

Vormittags 9 Uhr, ' 
bierfelbft im Gafthofe des Herrn Heiſe Termin 
anberaumt,; wozu Kaufluftige mit dem Bemerken 
eingeladen werben, daf die Aufmaaß-Regifter bier 
einzufehen find, dag Holz auch auf vorgängige An- 
melbung bei dem betreffenden Förſter ſtets befich- 

tige werden Fann. . 

Die Bebingungen werben im Termin befannt 
gemacht. Rheinsberg, ben 29. Rovember 1843. 
- Im Auftrage der Königl. Hoffammier ber Kbnigl. 

ö "  Familiengüter. Ba 

Der Forſtmeiſter von Schaegell. 


Belfanntmahung. 

Aug unferer Stadtforft, und zwar aus dem 
‚Zermügels und Gaborw-Revier, follen circa 500 
Stüd extra und ordinair larfe Fiehnene Bauhöfzer 

. Öffentlich, meiftbietend verfauft werben. Das Holz 
Tiege großtentheild in der Nähe des vom Bkhim 
durchfioſſenen Zermügel-See ‘und kann fehr bes 
quem zu Wafler transpovtirt werden. Zur dibgabe 
der Gebote haben wir einen Termin 

am BSonuabend ben 20. Dezember d. J., 

Vormittags 10 Uße, 

zu Rathhauſe in unferm Seffionszinmer angefegt, 
und twerben in bemfelben bie Berfaufebebingumgen, 
welche auch fchon früher werktäglich in unferer 
Regiftratur eingefehen werden Eönwen, befannt ges 
macht werden. Der Stadtförſter Asmus und ber 
Jäger Riemer auf Tornom find angerviefen, bie 
Hölzer denen, weiche foldyes wünſchen ſoilten, 
vorzugeigen. “ 

NeusRuppin, den 22. November 1845. 

- Der Mögifirat. 





- bereitd. feit dem Jahre 1843 heimlich 


8. 


anlegen. Wer biergegen Einwendungen machen a 


 Eönnen fih, berechtigt halt, hat folde nad $ 3 


der Allgemeinen Gewerbe⸗ Ordnung vom 17. % 
nuar d. 3. binnen vier Wochen pudckafieifcher Fri 
bei der unterzeichneten Ortsbehörde fcheiftlich a 
aujeigen. j 
Sternhagen bei Prenzlau, den 27.Rov. IB. 
Die Ortsobrigfeit. 


Befanntmadhung 

Der Kaufmann Kerforo zu Nauen beobfid 
tigt, in ben von ihm Behufs ber Austorfung u 
Pacht genommenen, zu dem Gute Beet, 
velländifchen Kreiſes, gehörigen, am.Rhin beige 
nen Wieſen, in ben fogenannten Langen Kavlı, 
eine Wafferfchöpfmlihle, weiche durch einen Dam: 
entwicler in Thätigleit gefegt iwerden fol, anjakym. 

Nach Borfchrift des #29 der & 
terbe- Ordnung vom 17. Januar d. I, MF 
de Hr 28 au, werbe beine 
welche fich durch bi e 
ten, aufgeforbert, ibre Einwendungen bima m 
Wochen präckuftoifcher Frift bei dem unten 
ten Amte, bei welchen Zeichnung und Bir 
bung zur Einſiche auslieger, geltend pa meh 
und gu begründen.‘ - 

Oranienburg, ben 29. November 184. 

 Kömigf. "Rent und PolipeisWet- 


° Die verchelichte Ziwingel Johaam akt 
borne Saebel zu Schwebt a. d, D; hat bla 
Königl. Kemmergerichte gegen ihren Eine 
Pofillon Martin Zwingel twegen böse Br 
iaſſung auf Ehefcheibung amgetragen. 
Pofillon Martin Zteingel fi nun an 


g 
nn 


genannten Ehefrau entfernt har, ohne dab 
jegiger Yufenthalt zu ermitteln geweſen 
woird_berfelbe hierdurch zu dem, zur Yeantwertth 
der Ehefcheibungsflage auf 

den 14. März 1846, Vormittags 10 Ui. 
vor dem’ Kammergerichtö- Math Theremit 
Kammergerichte anberaumten Termine, 
Verwarnung vorgeläben, daß bei ſedien 
ben alle von feiner klagenden Ehefrau 


= 


rt 


. Stabt 


rs 


Thatſachen in containaciam für jugeflanbiy wer · 


den erachtet werden, und beingemäß, was Rech— 

tere® iſt, erkannt werden wird. 

—— 1845. © 
nigl. Preußiſches Kammergericht. 


Bekanntmachung. 
Nothwenbiger Berkauf. 

t zu Berlin, den 10. Oktober 1845. 
Das ehemals den Gebrübern Iftdor und Julius 


- &o1dberg, jegt ber verehelichten Gutsdeſitzer 


Ern ſt zugehörige, Alexanderſtraße Nr. 29 belegene 


Grupndflüd, 'gerichtlich abgefchägt zu 9132 Thlr: 


1 gr. 3 M., fol 

am 10. Suni 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhaftirt werben. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
‚Stabtgericht zu Berlin, ben 17. Dftober 1845. 
Das in der Schießgaffe Nr. 17 belegene Grund⸗ 


füd des Tifchlermeifters Schumann, gerichtlich" 


abgefhägt zu 9371 Thlr. 1 Sgr. 3 Pf., foll 
amt 8. Juni 1846, Vormittags. 11 Uhr, 

an der Gerichtsftelle fubhaftirt werben. Tare und 

Hyporhefenfchein find in ber Regiftratur einzufehen. 


Nöthwendiger Verkauf. 
Stabtgen zu Berlin, ben 25. Oktober 1845. 
Das Blumenftraße Nr. 50 belegene Maurers 
polier Kraufe ſche Grundftüd, gerichtlich abge 
Ichäße au 17,742 Thir. 15 Sgr., fol 
am 11. Ium 1846, Vormittags 11 Uhr, 


an der Gpeichtöftelle fubhafirt werden. Tare und 


Hypothefenfchein find in der Regiftratur- einzufehen. 
Der dem Auferthalt nach unbekannte Gärtner 


- Yohannı Gottfried Hendel-oder deffen Erben wer⸗ 


den hierdurch öffentlich vorgeladen. 


RNothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 3. November 1845. 
- Das Hirten am Enkeplatz Nr. 2 belegene, 
im fladtgerichtlichen Hhupothefenbuche Bol. 25° 
Ar. ver, ———— 3 —5* 
«Ram hiebler, gerichtlich abge⸗ 
— in 12,665 KChle: 7 Sgr. 6 MM. fol Schul- 





! 
ichs 
denhalb: 
- "am 12. Juni 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber bg Berbörzimmer Bu 30, abe 
Hapet werden. e und Sypoth i 
I Dr ein amp ſu 


hoaſtirt werden. 


Der dein Aufenthalt nach. unbekannte Gäu 
biger, Rentier Ernſt Friedrich Schröder, wird 
hierdurch öffentlich vorgelaben. * 


Nothwendiger Berfiadf." 
Eand⸗ und Stadgericht zu Luckenwalde, den 









3Z. Oklober 1845: 


Das jum Nacjlaffe des Webermeiſters Jo⸗ 
achim Friedrich Loof gehörige, zu Zinna Nr. 5 
beiegene Haus mitt Zubehör, zufolge der, nebſt Hv⸗ 
pothefenfchein‘ in der Regiftratur seapufehenden 
Tare auf 658 Thlr. 17 Ser. gefdägt, foll 

am 19. März 1846, Vormittags 11 Uhr, - 
an Ordentlicher Gerichteßete Xheilungshalber fubs 


Ale unbekannten Realyrätendenten werden 
aufgeboten, fich bri Vermeidung ber Yräclufion‘ 
fpäteftens in diefem Termine zu melben und zu⸗ 
gleich die dem Aufenthalte nach unbekannten Glaͤu⸗ 
biger, der Schuhmachermeiſter Johann Friedrich 
Wegner und ber Johann Chrifiian en 
Wegner hierzu Öffentlich vorgeladen. 

— —— 


Nothwendiger Verkauf: 
Die zum Nachlaffe des Schmidtmeifter Mil? 


" brande' zu Kerzlin gehörigen brei Ackerparcellen 
von zufammen 12 Morgen 146 EiRuthen, rächen, 


inhalt, abgeſchätzt auf 302 Thlr., ſollen 

auf den 19. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle anberauniten Terinine 
öffentlich "an den Meiftbietenden verkauft werben. 
Tare und Hypothekenſchein find in unferer Regi⸗ 
ſtratur einzufehen. ö 
Zugleich werden ettoanige Realprätenbenten zu 
diefem Termine bei Vermeidung ber Präcluflon 


vorgeladen. Alt-Ruppin,.den 22, Dftober 1845. 


Königl. Cand- und Stadtgericht. 


Nothwendi 
Der zu Zenipow be 
Fol. 121 des dortigen 
nete, Selmerfht % 
3154 Thlr. 24 Sr. 5 
pothefenfchein in unfer 
den Tare, fen ® 
am 9. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle zu fen Zechlin 
fubHaflirt werden. u . Bid ” 
. Wittftod, den 25. Oftober 1845, Ali 
‚Rönigl, Yufljant Zeghlin. , 


40 


u B 5 Nothwendiger Berfau . 


Königl Banbgerice zu 


Berlin, ben A. —EX& 184 


" Folgende, iheils dem Partieulier Wilhelm GuRav Schmidt, theils dem Kaufmann Albert Ktıe, 
burg gehörigen, auf Alt-Schöneberger Feldmark an ber Potsdamer Straße belegenen, zu Banfıka 
Berimmten Grundfüde follen 


. u ‘an ben untenbezeichneten Tagen, Vormittags 11 Uhr, 
am ordentlicher Gerichtsſtelle, Zimmerfiraße Nr. 25, fubhaftirt twerb: 


Da6 unter. ber. Gypothefen Tr. 138, abgefchägt auf 686 Thir. 25 &.— PM. am 2Min 
"27, a AM 


a — . ⸗ ⸗681⸗ —8 ärz 
ee. 0. . „233, ⸗ : 87.3. — * 7.Rür; 
ee. e« ⸗ ⸗234 ⸗ ⸗G6os⸗ 16 « 4⸗⸗o08. Mär) 
—W Pe Er 2 Ve 8682is⸗ Te 1171 
ee. — ⸗ ⸗26 : 664 -. 8 - 8 - - 12. Mär 
ur. ⸗ ⸗27 = Wi 10—13 Mar 

Die Taxen und Hypothekenſcheine find im IIten Büren rgerktäglich einzuſehen. 


ber Grundſtũcke Nr. 233, 236, 


ſich bei Vermeidung der Prächufion fpäteftens in ben anflehenden Licitationsterminen zu melden. 


Der feinem Aufenthalte nach unbekannte Rittergutsbefiger Louis Rothe wird hierdurch, öfent 


‘lich, vorgelaben. 


Rothbwenbiger Verkauf. 
Königl. Landgericht zu Berlin, den 4. November 1845.. 
gende, dem Particulier Wilhelm Guſiav Schmidt. gehörigen, auf der Alt Schöneberger 
theilg am der Potsbamer Straße, theild an dem von biefer nach ber Lützower Feldmarf 
den Wage belegenen, zu. Bauftellen beftimmten Grundftüde ſollen . 
. an ben untenbezeichneten Tagen, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher ‚Gerichtöftelle, Zimmerfiraße Nr. 25, fubhaftirt werden. 


Das unter ber Hypotheken⸗ Nr. 120, abgeſchätzt auf 262 Thlr. 17 Sgr. 2 Pf. am 16. Märi 
229, » 313 .— M 


PP" . . . 2 1 . Wãrj, 
... . :30, : : Me 7 she + 2.Mür 
...o . ⸗ ⸗21 ⸗-219 5 =-—e + 3. Mär 
... « . . 232, . = 20 - 13-8 + - 3. Rün 
u... . 238, . „37. Bo —e s 8. Mär|, 
.. . ⸗ = 239, ⸗ 229: BB - Ar ⸗230. Rärj 
or. . U, We BeAhs « 1.prl 
Fr . . Al, . . 19 = 1» 8 «= April 
Die Toren und Hppothefenfcheine find. im Ilten Büreau werktaͤglich einzufehen. 


Rothwenbiger Berkauf 


. Königl. Juſtizamt Brüſſow zu Prenzlau, den 


22. Oftober 1846. . 


Die zu Brüſſow belegenen Grundfüde bes 


Schmlebemeifters Gottfried Säulg, nemlich: 
t 


1) dag im HHpothefenbuche der 


chenlänbereien, 


abaeidägt 
Bol, IV Bol, 118 und 121, folm  . 


tadt Brüfforo, 
Vol. II Fol. 186, eingetragene Bürgergrund⸗ 
fin nebt Zubehör, abgefchägt zu 863 Thlr. 


... 18 Sr. 4 Pf, - 

2) die Exrbpachtsgerechtigkeit an 2 Morgen Kir- 
är zu SO Thlr. und 

Fan im Hypothekenbuche von Brüffow 


an Gerichtsſielle in Brüffor öffenthich 
werden. 


giſtratur zu Prenzlau eingufchen. 


Nothwendiger Verkauf 
Stadtgericht zu Wittfiod, den 3. Novemdrt 
Das zum Nachlaffe des verforber 


Aten Viertel im Rofe 
f 772 Thle. 13 Sar. gehe 
faigte Bohnhaub, [11 — 


bene 
machermeiſiers Neufranz —* 12 
a 


dfichelid 
237 werden zugleich bie unbefannten Realprätenbenten aufgefordert, 


am 12. März 1846, Vormittags 11 UN, 


ſehelc 
Tare und Hypothekenſchein find in urſan 8 


Tr 


> 


“1 


am 110. Mn 1846, 
Vorntittags 11 Uhr und Nachmittags A uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. 
Tare und Hypothekenfcheine find in der Regi- 
ſtratur des Gerichts einzufehen. 





Belanntmahung 
Nothwenbiger Berkauf. 

Königliches Lande und Stabegericht Zoffen, den 
3. November 1845. 

Das ber verehelichten Mehlis, Dorothee Eli⸗ 
ſabdech gebornen Seidelmann gehörige, ün Dorfe 
Mebagen belegenen, auf 84 Thle. 7 Ser. 6 Pf., 
X abgelchägte Bäbnerhaug, foll im Termine 

20. Yebtuar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an . Grriätöfelle nothwendig fnbhafirt 


’ Rothwenbiger Bertanf. 

Das in biefiger Stadt in der Nanerier Straße 
unter Pr. 61 € belegene Nuffpicerfche Hans 
nebſt Stallung, eingetragen im Hypothekenbuche 
Bol. IN Fol. 156, tarirt auf 1047 Chir. zufolge 
der, nebft Hypothekenſchein in der Regiſtratut eius 


zuſehenden Tare, fol 


am 12. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher ——— alihier ſubhaſtirt 
werden. 
Frieſag, den 5. November 1843. 
Dos Gtadtgericht. 


.r Subhufationg» Patent. 
Rochivendiger Verkauf. 
Gericht der Herrfchaft Greifenberg. 

iolgende , m Nachlaffe bes verftorbenen 
Köpfermeifters Johann Gottlob Kuchn gehörige, 
allhier belegene Grundftüde: 

1) ein Haus in der Burgſtraße nebft Hinter 
gebäuden, Achterhof und Ländereien, Bol. I 
Nr. 69 des Hypothekenbuchs, 

2) eine als Garten benugte Hausftelle auf dem 
Belbaname, Bol. II Nr. 131 des Hypothe⸗ 
renbu 

abgeſchãtzt zu_ 1 uf, 1836 Thlr. 16 Ser. 2 Pf, 
und zu 2 auf 172 Thle. 27 Sr. 6 Pf. zufolge 
der, nebft —— — in unferer deegiratur 
einzufehenden Tare, follen - 

am 5. März 1846, von Vormittags 11 Uhr ab, 


, 


an Gerichtsſtelle zu Zerpenfchleufe 


an hienger ebene Sechörgpekie ſabbenirt 
Greifenberg i. d. Ufermarf, ben 5. Nov. 1848.. 


Nothwendiger Berkanf. 
Königliches Schulamtsgericht über Seehauſen. 
- Soachimsthal, den 15. November 1845. 
Das Beſitzthui des Breifhußen Carl Friedrich 
Hand zu Sechaufen befehend: 
1) aus dem im Hupothefenbuche , von © 
fen unter Nr. 34 verzeichneten. Freiſchul em 
gute, gi 
22 


2) aug ben 
fen unte 
" richelich 
3) aus den 
unter N 
lich adge 
fon am IC 
in der Gerid 
werben. Ta 
Regiftratım einzuſchen. 
Die dem —X nach unbefannten ze 
ham’ Georg Friedrich Ela re ſchen Erben werben: 
hierdurch öffentlich dorgelaben. 





Nothbwendiger Berfauf. 
Patrimoniafgericht Berpenfchleufe : zu Lieben, 


walde, ben 21. November 1845. 


Das dem Schiffer Andreas Nagel we 
Haus zu Zerpenfchleufe, abgefchägt auf 200 Thit. 
äufofge ber, nebft Hnpothefenfchein und Bebingems 
gen bei ung einzufehenden Tape, foR 

am 7. März 1846, Bormittäge 11 Uhr,“ 
fAbhaftirt werden. 


Nothwendiger 23 
Patrimonialgericht Sabnenkloſter üben Möpensborf. 
Prenzlau, ben 22. Rovember 1845. 

Das zu Röpersdorf belegene, im Hhpothefen- 
huche Nr. XL Pag. 182 verzeichnete, dem Mühs 
Ienmeifter Kohn zugehörige Grundſtück befiehenb 
aus einem Wohnhaufe nebft angebantem Stall, 
einem babinter gelegenen Garten von ohngefähr 
30 Ruthen, und einem fogenannten Mühlen 


‚ berge von 12 Ruthen im Umfange, wobei bie 


Weideberechtigung für eine Kuh, abgefc auf 
473 Thle. 22 Sgr. 6 Pf., zufolge der nebft Hy 
pothefenfchein und ‚Bedingungen im ber Retiſira⸗ 
fur einzufehenden Tape, ſoll 


am 9. Mäiz 


Vormittags 10 Uhr, 
zu Prenzlau an —E—— Gerichtsſtelle ſubha⸗ 
„fitet_ werben. 


Da ber Aufenthalt des Kohn unbekannt iſt, 


ſo wird derfelbe zu obigem Termin hiermit vor⸗ 
geladen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stabtgericht zu Pritzwalk, den 25. Rov. 1845. 

Das im Dorfe Giefensborf befegene Wohn⸗ 
haus nebſt Wörde der Geſchwiſter Wolff, abge 
3. auf 300 Thle. zufolge der, nebft Hypotheken⸗ 
ſchein in der Regiftratur einzufehenden Tare, foll 

am 7. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Berichröfiee fubhaftirt werden. 


— Rothwenbdiger Berfauf. 
Gtabtgericht zu Oberberg, ben 27. Nov. 1845. 
Das zu Oberberg belegene, den Erben des vers 
Korbenen Aderbürgers Martin Kraufe zugehörige 
Wohnhaus mit einem Hofraum und fonkigem Zu> 
in Hypothekenbuch Bol. IV Nr. 


behör, 
175 {0} Scharfrichterei unb Abdederei verzeichnet, 


eine im Hhpothefenbuche bis jetzt nach nicht eins 


auß ber Königlichen dieper Forft, ferner eine 

jefe und 2 Wiefenkaveln, auf dem ftädtifchen 
Xerritorio belegen, im biefigen Hypothekenbuche 
Bol. HI Nr. 142 verzeichnet, und denfelben Erben 
gehörig, abgefchägt auf 958 Thle. 1 Ssr. 7 Pf., 
sufolge ber, webft Hypothelenſcheinen in unferer Re- 
giftratur einzufehenden Tare, follen 

am 6. Mril 1846, Bor- und Nachmittag, 
an hieſger Gerichtöftelle Theilungshalber fubhaftirt 
werden. 


Si Brennholzberechtigung von fünf Klaftern . 


"Ip beab ſahtige mein zu Alt⸗ Koppenbrlü ber 


legenes Hollãndergut, zu welchem 84 Morgen fehr 


gutes Wiefen- und Aderland gehören, aus freier 

Hand zu verfaufen, Kaufluftige fönnen fd jeder 

Zeit bei mir melden. Bei einem anmelmulichen 

Gebote bin ich bereit, den Kaufvertrag fogkich 

gerichtlich abzufchließen.- 

Carnjow bei Kyrig, am 1.. Dezember 1855. 
Der Gutsbefiger Kreitling. 


Empfehlung. 

Die „patentirte Glanzwichſe“ de Defonomm 
Bergener in Klepzig bei Belzig, ik unfireitig bat 
BVorzüglichfie, was in biefem Artifel bie jet 
geliefert toorben ift. Dei beifpiellofer Wohlfeiiben 
(das Pfund Eoftet einzeln 24 Ser.) ‚giebt fie mit 
weniger Mühe dem Leder einen tieffchmwarzes Glos; 
welcher felöft der Räffe nicht leicht weicht, dand if bier 
felbe befonbers dem Militair und den Waiſenknoben⸗ 
Anftalten in Quantitäten zu empfehlen, weil da 
noch ein bedeutender Rabatt beteiligt wirt. 
Auch Wieberverfäufer werden ihre Rechnung da 
bei finden. Die Haupt-Niederkige it bei T — 
Schür, und die für Belzig und 
Kaufmann ©. & Roprbard dafelbf. aber 
ſuch wird Jeden überzeugen, daß bier wur bie 
Wahrheit gefagt if. 


Wilde Roſenſtöcke werden in Eleinen umb großen 
Parthieen gekauft in Berlin, Berlin, Griebrichöfte, Nr. 


Königl. Preuß. "ind Rön! Könige, Sächfifche 
ki 
m 
Kasten In Mäufe ohne vig 

Die Wirkſamkeit kann durch mehrere amtkiche 
Atteſte bewieſen werden, und if nebſt Gebraadk- 
—— De F4 FR „20 Ser. und a 

it. zu haben bei ipmann, 

Nr. 2 in Porsdam. ’ bodiena⸗ 


— re u —— 


Deffentfiher Anzeiger 


zum BOften Stüd des Amtsblatts 
Br Koͤniglich en Regierung zu Porsbam nub der Stadt Berlin. 





Den 1% Dejember 1848. 





* Dem Papier Fabribanten Oeche lhäuſer in 

Siegen if unter dem 28. November 1845 ein Patent 

auf einen für nes und eigenthümlich erachtes 

tm Stoff-Regubator für Papier⸗ Mafchiwen, 

in der durch Zeichnung und Befchreibung nach« 
gerwiefenen Zufammenfegung, . 


auf fünf Sabre, von jenem Tage an gerechnet, 


und für den Anfang des Premfifchen Siaats er- 
theift worden. 


Sted 5: riefe 

Am 18. Oftober d. I. wurde ein bei New 
Buchhorfi ergulffener Wenſch wegen betitimations⸗ 
loſigkeit bei uns eingeliefert. Derſelde hat ange⸗ 
** ex heiße Friedrich Schulze, ſei aus Gractz 

bei Tommaſſow, im Könipreich Bolen u Beufer 
son feinem bortigen Dnkel, bem Tachfabrika 
Badergfi ergugen und 318 Luchmecher- Mecant- 
kus (tie er naher erklärte: Tuchfabrif- Maſchinen⸗ 
baue) ausgebüdet 

Er wollte Graetz am 14. Anguſt d. I. mit 
einem Ausgangspaffe verläffen, den fegtern aber 


verloren, und in Tommafforo, wo er Anzeige da⸗ 


von gemacht, einen Ausweis zur Weiterwande⸗ 
rung bis Berlin vet ommen haben. 

Mit dieſer Legitimation will er bis Berstom 
gehossmen, und dort mit einem Schiffer Namens 
Schulze, beffen Fahrzeug 

jervefen fein fol, auf ber Spree nach. Berlin habe 

wollen. 

In Furftenwalbe will er wom ahn⸗ in die 
Stadt gegangen ſein, um dort Mittag zu eſſen, 
und bei feiner Zurückkunft deu Kahn nicht mehr 
vorgefunhen haben, auf welchem er feine Sachen 
wi ki Seaitimation zurückgelaſſen haben wollte. 

indbefondere die über feine 


" —E —X haben ſich nicht heftätigt. 


Nach einem am 3. d. M. ingegat 
ed vom Wawſirat zu ae ante dort 
niemals ein Tuchfabsibent Bat, ‚ und if ein 


mit VI. 39. bezeichnet. 


‚Seledeich © ch ulge dort weder befannt, noch if 
sinem ſolchen im Monat Yuguf d. 3. ein Aus⸗ 
gangspaß ertheilt. 
Der angebliche Schulze mit noch mehreren 
Benbrechern hatten inzwiſchen, wie fich 
hierher hearausgegelit hat, dem Beſchiuß gefaßt, 
aus dem Gefängniffe zu entfpeingen, wenn der 
Schließer das Gefängniß am Abemb öffnen würde, 
deu. fie auch fämmtlich zur Ausführung gebracht 
haben würden, wenn es nicht zeitig verrathen 
morben wäre. Trot ber getroffenen Vorſichts⸗ 
maahregeln ift bei dem Handgemenge der Wachen 
mit ben übrigen Gefangenen, ber wachfehend näher . 
—X angebliche Schulze dennoch entkommen. 
Hiernach erſcheint der. letztere ein höchft gefähr- 
licher Verbrecher zu fein, der, wie ſich aus den 
dem Gefangenwärter, von ben Übrigen Gefangenen, 
jegt mitgetheilten Rachrichten entnehmen läßt, ir⸗ 
mbıvo bereitd aus dem Gefängniß entfprungen 
Fin fol. Es iR auffallend, daf er bei feiner Ver⸗ 
nehmung feinem Onfel den Namen Radetzki bei- 
legt, und daß, während er, wie feftfteht, nicht in 
Graͤetz zu Haufe gehört, nach der Benachrichti— 
gung bes dortigen Magiſtrats, ein Mann dieſes 
Namens als Bettler dort geftorben fein fol, viel⸗ 
teicht fieht dies im Zufammenhange mit einem 
Eomplicen Radetzki, von dem er die bortige Ge- 


gend, die er al feine Heimath angegeben, kennen 


gelernt haben mag. 

Wir bitten daher ergebenft, auf dieſen wahr⸗ 
ſcheinlich höcht gefährlichen Menſchen zu vigiliren, 
ihn anzuhalten, und ihn mittefft Transports an⸗ 
uns abzuliefern. 

Alt⸗ Landsberg, den 5. Dezember 1845. 

Königl. Domainen - Amt. 

Signalement bed angeblichen Friedtich 
Schulze, Größe: 5 Fuß 3 Zoll, Religion: evan- 
gelifch,. Alter: geboren ben 22. Noveniber 1825, 
Haare: bunkelblond, Stirn: frei, Augenbrauen: 
dunkelblond, Augen: blau, Naſe und Mund: Elein, 
Bor: dunkolblond, (ein angehenber Heiner Schnauze 


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bart), Zähne: gut, Kinn und Geſicht: rund, Ge 
fichtsfarbe: gefund, Geftalt: mittler, Sprache: 
etwas ausländifches deutſch. Befondere Kenn- 
zeichen: feine. 

Kleidung. in ruffifchgrüner Oberrod mit 
ſchwarzem Sammetkragen, die. Schöße find mit 

jrünem wollenen Zeuge mit ſchwarzen Blumen 

ittert; eine graumelirte Tuchhofe mit Sprung- 
riemen; eine gelbe Pique-Wefte; ein bunt wolle⸗ 
ner Shwal; eine Müge von ſchtwarzem Tuche mit 
verbogenem Lederfchirm; ein Paar kurze Wichs⸗ 
ſtiefeln und ein Hemde mit Stempel Nr. 38 


° Der ehemalige Füſilier Johann Ladwig Ro⸗ 
ſenfeld, auch Kunkel genannt, welcher eine 
wegen Bettelns und Vagabondirens ihm aufer⸗ 
Ingte achtwöchentliche Gefüngmißftrafe hierſelbſt ver- 
büßt, hat am 6. d. M. Abends zwiſchen 6 und 
7 ühr Gelegenheit zum Entweichen gefunden. 

Sämmtliche Eivil- und Militärbehörden des 
Ins und Auslandes werben dienftergebenft erfucht, 
auf den unten fignalifirten Rofenfeld gefälligfi 
zu vigiliren, ihm in Betretungsfalle verhaften und 
mitceih fihern Xransportd an uus abliefern zu 
laſſen 

Wir verſichern die ungefäumte Erſtattung ber 
dadurch erwachſenden baaren Auslagen. 

Treuenbrießen, ‘den 7. Dezember 1845. 

Königliches Stadtgericht. 


— Signalement. Johann Ludwig Rofen- 
feld, auh Kunfel, aus Neu⸗Cüſtrinchen ges 


bürtig, evangelifh, 28 Jahre alt, 5 Fuß A Zoll, 


groß, Haare: blond, Stirn: rund, Augenbrauen: 
braun, Augen: braun, Nafe: fpig, Unterlippe: 

etwas aufgerworfen, Zähne: , 
blond, Kinn: getheilt, Geficht: oval, Gefichtöfarbe: 
gefund, Statur: Eräftig, befondere Kennzeichen: eine 
etwas flotternde Sprache. 

Befleidet war derſeibe bei feiner Entweichung 
mit einem langen blauen Tuchrock, ſchwarzblauen 
Tuchhoſen, blau und roth bunten Shwal und 
langen Stiefeln, ohne Wefte und Kopfbededung. 


Wiederholter Stedbrief. 
Ba, m Bi 
“. mar e Augut ie 
Schulze, weicher — —E One Fi 
perverlegung eined Menfchen rechtskräftig zu vier⸗ 
monatlicher Strafarbeit verurtheilt worden ift, 
war fih der Strafvoliſtreclung durch feine Gritfese 


volftandig, Bart: 


nnug von Hier mittel eines von dem hiefge 
Königlichen Polizel-Präfibio unterm 9. Geptene 
v. I. ausgeftellten Reifepaffes entzogen. So sel 
ermittelt worden, hat fich der Imculpat über fe: 
feberg nach Hamburg begeben, biefe Stadt ja 
um Martini v. I. nach kurzem Aufenthalte, ud 
ohne. feinen Reifepaß dafelö vifiren zu Id, 
wieder verlaffen. Da fein jetziger Aufenthalt ik 
befannt if, fo werben fämmtliche Behörden da 
In- und Yuslandes dienſtergebenſt erfuct, ul 
den nachſtehend näher fignalifirten ıc. Gcalit 
gefälligft. gu vigiliren, ihn im Betretungsfall ve: 
haften, und wit ben bei ihm ſich vorfinden 
Effecten mittelft ficheren Transports an bie fir 
figen Stadtooigtei-Befängniffe abliefern zu Kin. 
Wir verfichern die ungefäumte Erftattung de 
dadurch entfiehenden Koften, und den verehrlicen 
Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtieil: 
fährigkeit. 
Berlin, den 17. Februar 1845. 
„Königl. Keiminafgeticht hiefiger Reiben. 
wird hierdurch wiederholt. 
Berlin, ben 39. November 1845. 
Königl. Kriminalgericht hiefiger Rear 
Signalement. Der Auguft Friedrich Edulit, 
aus Frieſack gebürtig, iſt 38 Sabre dt, me 
iife), fünf Fuß groß,- at fahtwarzes dan Mäc: 
Stirn, ſchwarze Augenbrauen, brame 
mittelmäßige Nafe und Mund, dran dat, 
rundes Kinn, ovales Geficht, gefmbe Gh 
farbe und feine befondere Kennzeichen. 
Die Bekleidung farm nicht angegeben wait 


Stedbriefs-Erfenigungen. 
* Die durch ben Steckbrief vom 11. 
d: 9. verfolgte Arbeitsfrau Charlotte kouiſe 


Teparirte Seidenwirkergefelle SSH? Be 


Edel, ift ergriffen und der 
erledigt. - R 
Berlin, den 29. November 1845. 
Königl. Kriminalgericht hieſiger 


° Der Schornfleinfegergefeile Friedrich BI 
Schulz aus Philippsthal‘ ift en 
haftet und von dort ing Landarmenhaus — 
berg abgeliefert, within ber in Betreft be 
am 19. v. M. erlaffene Stedbrief erledigt 
Potsbam, den A. Dezember 1845. 
Kömigl. Rents und Polipei- Mit. 


— 


® Der unterm 14. v. M. hinter den Bäderge- 
fellen Earl Haeusgen aus Trenkiehen erlaffene 


Stedbrief if durch beffen in Neu-Ruppin erfolgte 


Berhaftung. erledigt. 
Gharlottenburg, den 1. Dezember 1845. 


Königl. Polizei-Amt. 


* Der hinter den Schneibergefelen Johann Hein- 
sich Ludwig Keiper, genannt Bollus, aus 
Friedrichsdorf bei Neuftabt an ber Doffe unterm 
7, November d. J. erlaffene Stedbrief it durch 
bie. Einlieferung des ıc. Keiper an bie Straf 
anſtalt zu Prenzlau erledigt. i 
Dreeg, ben 1. Dezember 1845. . 
.Königl. Domainen- Amt Neuſtadt an ber Doffe: 


. Der Müllergefelle Karl Friedrich Puhlmann 


„aus Graeben if in der Stadt Werder ergriffen 


und zur gefänglichen Haft abgeliefert, tuodurd, der 

unter dem 8. September d. I. erlaffene Stedbrief 

feine Erledigung gefunden hat. J 
Brandenburg, den 27. November 1845. 

Das von Rochowſche Patrimonialgericht über Kegür. 


* Der vormalige Frachtfuhrmann, jetzige Arbeits 
mann Johann Thriſtian Friebrih Schulze von 
hier befindet fich beim Konigl. Kriminaigericht 
zu Berlin in Unterfuchung und Haft. Es ters 
den baher unfere in den unten bezeichneten Stüden 
des Deffentlichen Anzeigerd zum Amtsblatt ber 
Königl. Regierung zu Potsdam abgedrudten, we⸗ 
gen Umbertreibene des ıc. Schulze erlaffenen Be⸗ 
anntmachungen vom 14. März 1844 (Stüd 12 
Nr. 2 bed Anzeigerd von 1844), vom 30. Nov. 
1844 (Stück 49 Nr. 2 des Anzeigers von 1844) 
und vom 14. v. M. (Stüd A7 bes Anzeigers 
von 1845) Hierdurch außer Kraft gefegt. 
Beelitz, den 6. Dezember 1845. . 
\ Der Magiſtrat. 





Polizeilihe Bekanntmachung. 
° Die nachftehend näher fignalifirte unverehelichte 
Sophie Waehler aus Neu-DBliegdorf, welche am 
17. db. M. aus der Charite zu Berlin nach ihrem 
Angehörigfeitsorte abgeholt werben follte, ift dem 
bamit beauftragten Fuhrmann gleich noch in Berlin 
wieder entfprungen. Es wird auf biefe ausſchwei⸗ 
fende hartnäckige Landftreicherin hiermit aufmerks 
fam gemacht und darauf angetragen, gegen biefelbe, 


wo Re fh iegend: betreten läßt, nach Mockgabe 
des Geſetzes vom 6. Januar 1843 (Gefegfamm- 
Iung 1843 Seite 19 Nr. 2320) und der Bekannt⸗ 
machımg vom 19. November 1843 (Amtsblatt 1843 
Seite 324 Nr. 246) zu nn. 
Perfonsbefpreibung. Geburtsort: Wu- 
ſchewier, Religion: evangelifch, Alter: bald 24 Jahre, 
Größe: 4 Fuß 10 Zoll, Haare: blond, Stien: frei, 
Augenbrauen: blond, Augen: blau, Nafe: fpig, 
Mund: klein, Zähne: gut, Kinn: Elein und fpig, 
Geſicht: oval, Geſichtsfarbe: gefund, mit einigen ' 
Sommerfproffen, Statut: Elein. 
- Frepenmwalde an der Ober, den 26. Nov. 1845. 
Königl. Landrath. - 
Graf von Haefeler. 


Bekanntmachuns. 
In der Nacht vom 1. zum 2. d. M. iſt im 
hieſigen Kraukenhauſe ein unbekannter Mann ver» 
ſtorben, welcher am 1. v. M. vor hieſiger Stadt 
in der Gegend der Quevaſchen Seidenfabrik ges 
funden worben, Schwefelfäure genoffen hatte, und 
über feine perfonlichen und Angehörigkeits-Ver—⸗ 
hältniſſe Feine Auskunft geben Eonnte ober wollte. 
Derfelbe war nach der Schägung in ber Mitte 
der viergiger Jahre, 5 Fuß A Zoll groß, von ſtar⸗ 
tem Körperbau und wohl genährt. Das Haupt- 
haar war ſchwarz und dünn, ziemlich fang und 
Todig, das Geficht länglich und voll, der Baden- 


‚ bart fehr ſchwach, die Stirn hoch, die Nafe gebo- . 


gen, der Mund Elein, das Kinn rund, das Auge 
grau, die Zähne volftändig. 
Die Bekleibung, in der der unbekannte Mann 
gefunden und hier eingebracht tworben ift, befteht in: 
1) einem bunfelbraunem Flaufchrod, mit grauen 
Kattun gefuttert und mit Hornknöpfen befegt, 
2 einer ſchwarzen Halsbinde 
3) einem Paar rindledernen Stiefeln, ' 
4) einer ſchwarzen runden Tuchmütze mit lackir⸗ 
tem Leberfchiem, 
5) einer braum unb roth geftreiften Hofe von 
Sommerzeug, 
6) einer Unterhofe von grau und weiß getvebtem 
Sommerzeuge, Bu 
kurzen blau wollenen Strümpfen, 
8) einer ſchwarzen Tuchweſte, ‚ 
9 einem Paar braun bunten Hofenträgern ven 
jurten, 
10) einer parchentnen Unterjade, 


11) einem weiß leinenen Hemde ohne Zeichen. 
. . 


J 


"Wach Vooſchrift ber Geſede werden Mile, welch⸗ 
den Verſtorbenen kennen, ober Nachricht vom dem⸗ 


felben zu ertheilen im Stande find, aufgefordert, orse 


dem ımterzeichneten Gericht davon fofert, eutweder 
fhriftlich oder mündlich, fpäteftend in termine ' 
ben 29. Dezember d. I., Bormittage 10 Uhr, 

Ameige zu leiften. 

Koften werden dadurch unter feinen Unfkäns 
den veranlaßt, . 

Cöpenid, am 3. Dezember 1845. 

Königl. Land⸗ und Stadtgericht. 


Berlorner Pag. 

Der Kimfiler Louis Tonndorff aus Warm⸗ 
brunn bat angeblich feinen, im Februar d. 3. vom 
Landrathsamte zu —* ausgeſtellten, für dies 
Jahr gültigen Paß, welcher zulest am 10. oder 
11. November d. I. in Cöthen viſirt if, auf dem 
Wege von Göttin hierher verloren, weshalb 
biefee Paß Hierdurch, zur Vermeidung des Miß- 
brauche, für ungültig erflärt wird. 

Brandenburg, ben 26. November 1845. 

Der Magiftrat. 


. Edictal- Citation. ' 

Die verehelichte Wulfch, Marie Louiſe geb, 

" Krüger zu Charloftenburg, hat bei dem Königl. 
Kammergerichte gegen ihren Ehemann, den Dienft- 
kuecht Friedrich Wulſch aus Staafen bei Sparıs 
dan wegen bößlicher Berlaffung auf Ehefcheidung 
angetragen. s 

J Da der Dienſtknecht Friedrich Wulſch ſich nun 
angeblich bereits ſeit dem Jahre 1834 heimlich von 
fine genannten Ehefrau entfernt Hat, ohne daß 
jein jeßiger Aufenthalt zu ermitteln geweſen iſt, 
fo wird derfelbe Hierdurch zu dem zur Beantwor⸗ 
tung der Chefcheidungsflage auf 

den 24. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
vor bem Kammergerichtd-Rath von Wegner im 
Rammergerichte anberaumten Termine unter ber 
Verwarnung vorgelaben, daß bei feinem Ausblei— 
ben alle von feiner Flagenden Ehefrau angeführten 
Thatfachen in contumacianı fir zugeffanden wer⸗ 
den erachtet werden und demgemäß, was Rechtens 
iſt, erkaunt werden wird. 
Berlin, den 16. Oftober 1845. 


Königl. Preuß Lammergericht. 





Ludwig Ulrich senior if von nes auf 
Grund bes abgefchloffenen Vergleiches mit denfen 
vocanten, und der von ihm felbft gegebenm 3 
fimmung für einen Verſchwender erflärt, in ie 
Berfon feines Schwiegerſohnes des Schlãchtewa⸗ 
ſters Carl Ehriftion Wilhelm Lamprecht bw: 
munbdet worben, und wird dies hierdurch mit ben 
Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, b 
der Provocat George Ludwig Ulrich Hiefort oh 
Vorwiſſen und Genehmigung ſeines genamta 
Vormundes Feine gültige Verträge abfchliehen m 
keine Berbindlichfeiten eingehen Eann. 
Rheinsberg, ben 30. September ISA. 
Königl. Preuß. Hausfideifemmiß-Herrichaftägerikt. 


Erledbigte PBfarıe 


Die Privat - Patronatspfarren zu Ringenmalk, 


in ber Diöceſe Templin, und GSteinhöfel, in da 
Diöteſe Angermünde, find durch deu am 5. 
d. 3. erfolgten Tod des Predigers Müller u 
Ringenwalde erledigt. . 
Derlin, den 29. November 1845. 
Königl. Konfiftorium ber Provinz Brondenhen 


Betanntmahuns 
Es follen hierſelbſt zwei Feldhliter mit made 
foldung von jährlich 26 Thlen. für jeden end 
werben. Berforgungsberechtigee Bilitair- ib 
ben, welche fich zur Webernahme dieſer Stellm vn 
—— ice Si. Berne 
ung ihres. Civil» Verforg 
bee ihr Wohlverhälten ——— 
bei ung zu welden. 
Perleberg, den 27. Rovember. I8Ab. : 
Der Magiſtrat. 


- Befanntmadhung 
* Der am 18. b. M. für Manen anhıht 
Weihnachtsmarkt wird in biefem Jahre niht Kat: 
finden. Nauen, ben 7. Dezember 1845. 
Der Mogifrat. 
Betanntmadung 
* Am 20. Dejember b. &., Barmitiags 111 
ſollen auf unterzeichnetem Restamse circa 
7 Bifpel 19 Schefiel Roggen, 
2 1 A Degen Geh 
BI SIE 
öffentlich verkauft werben. 


Juden wir. biet Üfenktichen 
Kenntmiß bringen, a — — — die nähern 


Bedingungen im Termin bekannt gemacht werden 


ſollen/ und daß ber vierte Theil ber Gebote gleich 
im Termin ale Kaution deponirt werben muß. 


Königs-Wufterhaufen, den 5. Dezember 1845. 


Im Auftrage der Königlichen Hofkammer für die , 


Königlichen Familiengüiter. 
Königliches Haus⸗ Fidei- CommißsRentamt. 


Holz⸗Verkauf. 


Zum meiſtbietenden Verkauf des Bebarfs für, 


Rheinsberg und der Umgegend an Bau⸗, Nutz⸗ 
und Brennholz ang ber hieſigen Haus⸗ Fidei⸗ Com⸗ 
miß · Herrſchafts⸗ Forſt find für das Winterhalb⸗ 
yohr ih folgende Termine im Gafthofe des Herrn 
Heife hierſelbſt anberaumt worden: 

8) Sonnabend ben 20. Dezember 1845, Bor- 
2) Sonnabend den 17. Januar 1846, mittags 
3) Sonnabend ben 14. Februar 1846, 0 ubr 
4) Sonnabend den 14. März 1846, ’ 
wozu Kaufluflige mit dem Bemerfen eingeladen 
werben, daß die Zahlung des Steigerpreifes fofort 
erfolgen muß, das zu verfaufende Bau⸗ und Nutz⸗ 
Holz zwei Tage vor dem Termin auf Verlangen 
von dem betreffenden Förfter vorgeroiefen und bie 
efanntmachung ber Berkaufsbebingungen jedes 
Mal im Termin erfolgen foll. 

” Rheindberg, am 2. Dezember 1843. 

J Der Oberſoörſter Behrends. 


Belanntmadhung. 

Aus unferer Stadtforſt, und zwar aus dem 
Zermügel- und Gabow⸗ Revier, ſollen circa 500 
Stũck ertra und orbinair ſtarke kiehnene Bauhölzer 
öffenstich meißbietend verkauft werden. Das Holz 
Tiegt größtmtheild in ber Nähe des vom Rhin 
durchfloffenen Zermügel-Sees und kann fehr be- 
gun zn Waſſer transportirt werden. Zur Abgabe 

er Gebote haben wir einen Termin 
anm Gonnabend ben 20. Dezember d. J., 

J Vormittags 10 Uhr, 
iu Rathhauſe in unſerm Seffionszimmer angeſetzt, 
und werden in demſelben bie Verkaufsbedingungen, 
welche auch ſchon früher werktäglich in unferer 
Begifiratur eingefehen werben können, befanut ger 
macht warden. Der Stadtſörſter As mus und der 
Zäger Riemer auf Tornow find angeroiefen, bie 





Hölger denen, wbelche ſolches wänſchen follten, 
vorzujeigen. . J 
Neu⸗Ruppin, den 22. November 1845. 
’ Der Magiftvat. 


Befanntmahung. 
* Unter Bezugnahme auf bie Bekanntmachung 
des Magiftrats zu Brandenburg vom 27. Juni 
d. 3. Nr. 52 des biesfeitigen Kreisblattd — bringe 
ich hiermit zur Kenntniß daß die Funktion ber in 
der Stadt Brandenburg nach Tit. VII. der M- 
gemeinen Gerverbe-Ordnung vom: 17. Januar d. J. 
conftituirten Prüfungsbehörde durch bie Verfügung 
der Königl. Regierung zu Potsdam vom 27. Juli 
d. 3. auf den ganzen Wefthavellänbifchen Kreis 
ausgedehnt worden tft und daher ſich bie betref- 
fenben @erverbetreibenden mit ihren bießfäfligen 
Anträgen auf Prüfung an biefelbe zu wenden haben. 

Rathenow, ben 1. Dezember 1845. 

Königlicher Landrath. 
von Brebom. 


J Bod-Berfauf.. 
° Der biefige Merino-Bod»Berfauf pro 1846 
beginnt am 8. Januar 1846, ° “ 
und zwar zu feften, für jeben einzelnen Bock be⸗ 
fimmten Preifen. Die entbehrlichen Mutterfchaafe - 
werben diesmal gleichfalls von genanntem. X 
ab zu feften Preifen, in Abtheilungen von 10 Stüd 
zum Verkauf geftellt werben. . 

. Brankenfelde bei Wriegen an der Ober, ben 

21. November 1845. 

Königl, Adminiſtration der Stammfchäfere. 





Befanntmadung. . 
Der Mühlenbefcyeider Johaun Wehler zu 
Neu-Barnim beabfichtigt auf einem, in bortiger 
Feldmark unfern des Weges von Neu-Barnim nah , 
der Herrenwieſe belegenen Aderftüde, eine Bods 
windmühle mit zwei Mahlgängen zu erbauen. 
Indem wir bies nad) Borfchrift bes $ 29 der 
Allgemeinen Gewerbe» Ordnung vom 17; Januar 
d. I. zur öffentlichen Kenntniß gelangen ofen, 
fordern wir alle diejenigen, twelche begrümbete Ein- 
wendungen gegen dieſe Tühlenanlage zu erheben 
vermeinen, biermit auf, folche innerhalb vier Wo⸗ 
+ hen prächufiifcyer Friſi bei und anzumelben. 
Wrisgen, ben 6. Dezember 1845. 
Königl. Reale und Polizei» Amt Wriezen. 


. 


\ 


Nothwenbiger Berkauf. 

Königl. Kammergericht in Berlin. i 
Das hierſelbſt in der verlängerten Dorotheens 
ſtraße Nr. 5 belegene, im fammergerichtlichen Hy⸗ 
pothefenbuche Bol. 16 Nr. 17 Pag. 385 seq. ver» 
zeichnete, dem Maurermeifier Friedrich Wilhelm 
Eb en au gehörige Grundftüd nebft Zubehör, wel⸗ 
ches auf 20,714 Thlr. 3 Ser. 5 Pf. zufolge der, 
nebſt Hhpothefenfchein und Bedingungen in ber 
Regiſtratur einzufehenden Tare abgefchägt worden, 
fol am 14. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 

an ordentlicher Gerichtäftelle fubhaftirt werden. 


Befanntmahung. 
Nothwendiger Berfauf. 
Stabdtgericht zu Berlin, den 16. Juli 1845. 

Des, Linienfiraße Nr. 145 belegene Rentier 
Slemmingfche Erben-Grundftüd, gerichtlich ab- 
sefhägt zu 10,248 Thlr. A Sgr. A Pf., ſoli 

am 13. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftele fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 

Die dem Aufenthalt nach unbekannten Real- 
prätendenten werben hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothmwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 18. Juli 1845. 
Das, Deffauer Straße Nr. 6 belegene Fuhr⸗ 
here Ploetzſche Grundſtück, gerichtlich abgeſchätzt 
zu 16,683 Thir. 17 Sgr. 9 Pf., ſoll 

am 10. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Taxe und 
Hyypothekenſchein find in der Regiſtratur einzuſehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 25. Juli 1845. 
Das hierfelbk in der Zimmerſtraße Nr. 9 be⸗ 
legene Grundſtück ber Erben bes Bergolders Jacob 
Prochaska, gerichtlich abgeſchätzt zu 10,290 Thlr. 
4 Sgr. 3 Pf., fol Behufs der Auseinanderfegung 
der Prochas kaſchen Erben unter einander 

am 17. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftirt- werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regifiatur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 8. Dftober 1845. 
Das, Blumenftraße Nr. 55 belegene Tifchler- 
meifter Soerffche Grundftüd, gerichtlich abge⸗ 
"Hägt zu 1157 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf., fol 
am 12. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 


an ber Gerichtäftelie ſubhaſtirt werben. Tare und 
Hppothekenfchein And in ber Regiftratur eitpufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 

Königl. Landgericht zu Berlin, den 26. Auguft 184. 

Das dem Gaftwirch Joachim Friedrich Spring 
gehörige Grundflüd Nr. 172 in der Müllerfiraße, 
abgefhägt auf 5708 Thfr. 2 Sr. 8 Pf. zufolge 
ber, nebft Hypothekenſchein in dem Iiten Büreau 
einzufehenden Tare, fol 

am 4. März 1846, Vormittags II Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle, Zimmerftraße Nr. 3, 
fubbaftirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 
kand⸗ und Stabtgericht zu Oranienburg, ten 
10. September 1845. - 

Das ber verehelichten Gutsbefiger Doß, ge- 
bornen Rinom, gehörige, zu Zühledorf beiegene, 
im Hypothekenbuche von Zühlsdorf Bol. 1 Nr. 6 
verzeichnete Koffäthengut, fol in dem 
. am %. Januar 1846, Vormittags 10 Uhe, 
an hiefiger Gerichtsſtelle anftehenden Termin Schul 
denhalber meiftbietend verkauft werben. 

. Die mit 892 Thlen. abfchließende Tape nebk 
Hyyothekenſchein iſt werktäglich in ber Regifta- 
tur des Berichts einzufehen. 


Freiwillige Subhaſtation. 
Die v. Breborofchen Gerichte über Zeeſtow u. Niebede. 
Nauen, ben 14. September 1845. 

Die zum Nachlaffe des zu Zeeſftow verſtorbenen 
Mütllermeiſters Johann Ferdinand Kähne gehöri 
gen Örundftüde, und zwar: 

1) die fm Hypothekenbuche de Domgerichts ja 
Berlin Bol. 11 Nr. 80 berzeichnete Bodteind- 
mähle, auf welcher ein Canon von jährlich 
19 Thlen. haftet, 

2) das in unferm Hypothefenbuche sub Wr. 8 
verzeichnete. Wohnhaus nebft Garten, 

ufammen tarirt auf 997 Thlr. 21 Sur. 6 Pf, 

Ken Theilungshalber fubhafirt werben, und fieht 
zu diefem Behuf ein Bietungstermin auf 

den 16. Sanuar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
im Gerichts zimmer zu Zeeftor an. Die Tare, fo 
tote die neueften Hhpothefenfcheine biefer, Grund» 
ſtũcke find in unferer) Regiftratur: eingufehen. 


! 
Kothwendiger Verkauf. 


Land» und Gtadtgericht zu Havelberg, den . 


3. September 1845. 
Das zur Schmibermeifter Johann David Eduard 
Fr ingigerfhen erbfchaftlichen Liquidations⸗ 
— gehörige Wohnhaus, Polizei⸗Nr. 5 
om Havelberg, im Hypothefenbuche Bol. I 
Gag. ARE. 1 verzeichnet, abgefchägt auf 4000 Thlr. 
aufolge der, nebft Hypothekenſchein und Bebingun- 
gen in der Regiftratur einzufehenden Tare, fol 
am 24. Januar 1846, Vormittag 11 Uhr, 
an orbentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werben. 


.: Die Nachlaffe der Wühelm Friedrich Ort⸗ 
ma an lhen Eheleute gehörige Halbbüdnerſtelle 
Nr. 23 zu Cappe, abgefchägt auf 677 Thlr. 15 Sgr., 
fol Behufs ber Erbtheilung 

gm 23. Januar 1846, Vormittags 10 Uhr, 
‚vor dem Heren Rammergerichts-Affeffor Schmidt, 
an Gerichtöftelle hierfelbft, an ben Meiftbietenben 
verfauft werben. 

Die Tore und ber Hypothekenſchein wird in 
unſerer Regiſtratur zur Einficht vorgelegt werben. 

Zehdenick, den 25. September 1845. 

Königl.. Land⸗ und Stadtgericht. 





Nothwenbiger Berfauf. 
Patrimontalgericht über Heinersdorf. 
Das, im Hhpothefenbuche des Patrimonial- 


gerichts über Heinersdorf Nr. 1 Pag. 1 auf ben 


Namen des Mittergutsbefigerd Carl Herrmann 
Martlalis Baron von Dittmar eingefragene, an 
den Gutsbefiger Johann Gottlieb Louis Rothe 
verfaufte und im Naturalbeſitze des ehemaligen 
Safjböttchermeifters Schmidt befindliche, im 
Teltotofchen Kreife belegene und aus ben Lände⸗ 
teien der fieben Bauergüter zu Heinersdorf gebile 
dete Vorwerk Friederikenhof, abgefchägt auf 
11,978 Thlr. 25 Sgr. zufolge der, nebft Hypothe⸗ 
fenfchein auf dem Dominlo‘ zu Heinersborf und 
bei dem Juftitiar einzufehenden Tare, fol 

anm 4. Mai 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle in Heinersdorf ſubhaſtirt werben. 

Der dem Aufenthalte nady unbekannte ehemns 
lige Salgböttchermeifter Schmidt wird hierzu 
öffentfich vorgeladen, und werden alle unbekannte 
Reatprätendenten aufgeboten, fich bei Vermeidung 
der Präcluſion fpäteftens im biefem Kermine zu 

meiben. Richard, Landgerichts Ruth, 
als Jufitiar. 





"Ehrhardt gehörige, Vol. I 
" guporhefenbuchg verzeichnete, bierfelbft belegene 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Wittſtock, den 30. Sept 1866. 

Das zum Nachlaſſe der hierſelbſt verkorbenen 
verwittweten Aderbürger Schulz, geb. Roſin, 
gehörige, im Naturalbeſitz des Acerbürgere Schulz 
befindliche, im erfien Viertel in der Kettenftraße 
Nr. 88 belegene, zu dem Werthe von 1637 Thir. 
6 Sgr. 114 Pf. gerichtlich abgeſchätzte Wohnhaus, 

fol am 10. Februar 1846, 

Vormittagg 11 Uhr und Dtachmirtage a Uhr, 
an hieſiger Gerichtsſtelle fubhaſtirt werden. 

Tare- und Hyvothelenſchein find in der Reii- 
ratur des Gerichts einzufehen. 

Die unbekannten Realprätendenten werden” gie 
gleich unter der Verwarnung ber Prächufon hier⸗ 
mit öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Berkauf. B 

Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu Wriezen, 
den 13. September 1845. 

Daß hierſelbſt belegene, im fädtifchen Hypo» 
thekenbuche Vol. IV Pag. 181 Nr. 161 verzeichs 
nete, dem Nagelſchmidt Carl Friedrich Krems 
ming gehörige Grundſtück zufolge der, nebft Hy⸗ 
pothekenſchein in der Regiftratur einzufehenden 
Tare auf 584 Thlr. 7 Sar. 11 Pf. gerichtlich 
abgefchägt, fol Schulbdenhalber 

am 14. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an hiefiger Gerichtöftelle vor dem Herrn Land» und 
Stabtgerichts-Rath Klüver ſubhaſtirt werden. 

Zugleich werden die Erben der Wittwe Lrems 
ming, Caroline geb. Gerft, hierdurch mit vor⸗ 
geladen. R 


Befanntmahung. 
Folgende, dem Gaſtwirth — Wilhelm 
Fol. 43 des neuen 


Grundſtücke, als: 
1) das Wohnhaus Nr. 36 in der Hohen Straße 
zn Hintergebäuden, gerichtlich abgefchät 13 
1541 Thle. 2 Ser.’ 6 Pf., 
2) Wei dazu gehörige Hauspläne von reſp. 1 Mor 
gen 46 Ruthen und 1 Morgen 132 DRuthen 
Fläche, uſammen taxirt zu 181 Thlr. 10 Sar. 
3) eine Hũchtkavel Nr. 20 bed Cat. von 3 Mor⸗ 
gen 106 DRuthen Fläche, tarirt zn 
246 Thir. 0 Ger. 
4) eine Seefavel Nr. 65 bes Cat. von 6 Mor- 
gen 79 [IRuthen Fläche, tarirt zu 130 Chfr 
. " zufammen 2089 Thir. 2 ©. 6% 


Dittmenı 





Subbafetiond- Patent. 


Lönigl. Preuß. Lande und Ckabtgericht. 





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& I, Bermitags 9 Uhr, 











Meabi:s, Leimen, 
follen 


Befanntmehnug 


Mehrere im Deichiag genommene Dand« und 


Termin wir biermit 
Storfow, den 
Komigl. Rand 
* ne öche, 
an 


Pauger, 


ler im 


“1 


—— Eriedig ter Steckbrieß· 
[u Der durch ben —Se vom 8. November 
Bi X, verfolgte Arbeitsmann Nicolaus Degen- 
ect if ergriffen, und der Gtedbrief dadurch 
Bemjebigt. Berlin, den 28. November 1845. 
Königl. Kriminalgericht hieſiger Reſidenz. 


Edictal-Citation. 
Die verchelichte Brenner Schulz, Johanne 
ni geb. Kulidte hierſelbſt hat bei dem Konigl. 
gammergericht gegen ihren Ehemann den Brens 
r —e—— Schulz aus Selow wegen bößli- 
Ä 3 Verlaſſung auf Ebefcheidung angetragen. Da 
Brenner Friebrih Schulz fich nun angeblich 
eis feit der Zeit zroifchen Oftern und Pfing- 
ET en des Jahres 1840 heimlich von feiner genann- 
— m Ehefrau entfernt bat, ohne daß fein jetiger 
t de {ufenthalt zu ermitteln geweſen ift, fo wird der⸗ 
* ꝛlbe hierdurch zu dem zur Beantwortung der Ehr- 

v weiduussklage 

ze: auf den 10. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 
sor dem Herrn Kammergerichts-Rarh Sethe im 
nF wtammergerichte anberaumten Termin unter der 





& 5 Sertvarnung vorgeladen, daß bei feinem Ausblei⸗ 


en alle von ſeiner klagenden Ehefrau angeführ- 

zu Bru Thotfachen in contumaciam für zugeftanden 

__— erben erachtet werden und demgemäß was Rech: 
gend if, erfannt werden wird. 

147 Berlin, den 19. November 1845. 

ap Ehegericht bes Königl. Preu Preuß. Kammergerichtg. 


NMothwendiger Verkauf. 
—. —— zu Berlin, den 31. Oktober 1845. 
„8 Das Tifchlermeifter Schumannſche, Bol. 37 
„zu. 23% des ftadtgerichtfichen Hypothekenbuchs 
arzwon ber Königsftabt verzeichnete, in ber Schieß- 
= Peazaffe Nr. 16 belegene Brunbit, gerichtlich ab⸗ 
J Velchätzt zu 8712 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf., foll 
z am 18. Juni 1846, Vormittags 11 Uhr, 
„a zsan ber Gerichtäftelle fubhaftirt werben. Tare und 
za bonorhe find in der Regiftratur einzufehen. 
Nothwendiger Berfauf 
ur Stadtgericht zu Berlin, den 31. Dftober 1845. 
- Das Tifchlermeifter Schumannfche, Bol. 16 
aaRt. 1140 des fodtgerichtlichen Hypothekenbuchs 
soon ber Künigsftabt verzeichnete, in der Prenzs 
ssianer Sraße Nr. Al und A2 belegene Grundftüd, 
"5 gerichtlich abgeſchãtzt zu 21,833 Thlr. 18 Sgr. 3Pf., 
fod am 17. Suni 1846, Vormittags II Uhr, 
ya der Gerichtötelte fubhaflict werden. Tare und 
6 Hypothekenſchein find in der Regifiratur einzufehen. 


_ 





Notbwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 1. November 4845. 
Das in der großen Hamburger Straße Nr. 8 
belegene Müllerſche, Vol. 3 Nr. 204 des Hypo⸗ 
thefenbuch8 ber Königsftadt verzeichnete Grund⸗ 
— en abgeſchätzt zu 11,408 Thlr. 12 Sgr. 
9 Pf., fol 

am 13. Juni 1846, Vormittags 11 uhr, 
an der Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Taxe und 
Hyyothekenſchein find in der Regiſtratur einzuſehen. 
Dagegen wird ber auf den 27. März 1846 
anberaumte Termin zum öffentlichen Verkauf die⸗ 
fe8 Haufes hierdurch aufgehoben. 


. Belonntmahung. 
Nothwendiger Berfauf. 
Stabdtgericht zu Berlin, den 1. Noventber 1845. 

Das Tapezier Roßb erafche, Vol. 33 Nr. 1914B 
Pag. 201 des ſtadtgerichtlichen Hypothekenbuchs 
von ber Königsftadt, Stralauer Viertels, verzeich⸗ 
nete, Blumenſiraße Nr. 74 belegene Grundflüd, ges 
richilich abgefhäßt zu 18,180 Thlr. 1 Sgr., ſoll 

am 16. Juni 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsftelle fubhaftirt werben. Tare und 
Hyyothelenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stabtgericht zu Berlin, den 8. November 1845. 

Das bierfelbft Schäfergaffe Nr. I am Köp- 
nidterfelde belegene Bruhmfche Grundftüd gericht» 
lich abgeſchätzt zu 1616 Thlr. 10 Sgr. nebft einer, 
diefem Grundftüd als Entfchädigung bei der Se- 
paration des Köpniderfeldes zugelegten, an Fronte 
ber noch zu eröffnenden Verlängerung ber Neana 
derfiraße, zwiſchen der Stalffchreibergaffe und Rit- 
terfitaße befegenen, auf 1275 Thlr. gewürdigten 
Grundfläche, ſoll 

am 28. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 

Tare und yvothekenſchein ſind in der Regi⸗ 
ſtratur einzuſehen. 


Freiwilliger Verkauf. 

Kömigliches Stadtgericht zu Perleberg, den 
29. Oftober 1845. 

Das den minorennen Gefhrwiften Schledt 
gehörige, bierfelöft im 1. Bezirk befegene, Bol. AI 
Pag. 171 des neuen Hbpothefenbuche verzeichnete 
Wohnhaus nebft dem im Kataſter Vol. XA Ab- 
theilung 4 Ne. 12 c eingetragenen Garten, gericht: 
lich abgefchägt auf 290 Thlr. 18 Sr. 3 Pf., zu⸗ 


\ 


EL) 


folge der, nebft Hypothekenſchein und Bedingun- 
gen in ber Regiftrotur einzufehenden Tare, foll 
am 15. Ian. 1846, Bormitt. 11 bis Abende 6 Uhr, 
an orbentlicher Gerichtsſtelle fnbhaftirt werben. 


Nothwendiger Berfauf. 
Königliches Stabtgericht zu Straßburg i. d. U., 
den 1. Dezember 1845. 
Die zum Rachlaffe des verſtorbenen Ackerbürgers 


George Friedrich Ko ehn gehörigen Orunbfüde: . 


) ba8 Tom. I Pag. 87 Nr. 44 verzeichnete, in 
ber langen Straße befegene Wohnhaus Nr. 116 
nebſt Zubehör, tarirt zu 610 Thlr.— Sgr. v Pf., 
die Tom. I Bol. IV Nr. CLXXVIII ef 
283 verzeichnete, vor dem Jüterigfchen 
am Wege nach Prenzlan belegene Scheune 
Nr. 1 tarirt zu... 88 Thle. 28Sgr. 4 Pf., 
bie Tom. I Bol. V Nr. COXXXY Fol. 
verzeichnete, eben daſelbſt am Stabtfee beles 
gene Scheune Nr. 23 gefchägt zu 

Al Thle. 23 Sgr 10 Pf 
der Tom. III Bol. I Nr. XXX a Fol. 237 
verzeichnete, vor dem Thor am faulen Graben 
belegene Garten, geroibigt zu 

63 Thlr. 18 Ser. A 3, 

die Tom. II Bot. V Nr. CCCIV Fol. 307 


2 


LI 


3 


— 


4 


Ss 


5 


4 


verzeichnete, vor dem Thor am Wege nach - 


Woldegk linker Hand belegene Scheunenftelte, 
geſchätzt zu...... 24 Thlr. 10 Sgr. — Pf., 
ein Theil der Cont. I Bol. I Fol. 29 ver- 
zeichneten halben Hufe altſtädſches Land, vor 
“ dem altftädfchen Thore ziwifchen dem Wis— 
marfchen Wege und Steige belegen, enthal- 
tend 14 Morgen 178 [IRuthen incl. Win- 
terfaat, taxitt in... . 853 The. 5 Sgr. — Pf., 
der andere zu derfelben halben Hufe gehö— 
rige, am Wege ‚nach Güterberg rechter Hanb 
belegene Theil, —2 zu 


7 


= 


Thlr. 23 Ser. fi P., 
Fol. 


8) bie Tom. 11 Bol. v Nr. CCXOVH 
265 verzeichnete ganze Hufe —— 
Land, geroütbigt ju 2731 Thlr. 28 Sgr 4 Pf. 
die Tom. I Pag. 87 Nr. 
gange Hufe Falfenbergfches Land, mit der dar- 
auf erbauten Scheune und mit der Winter- 
ſaat gefhäßt zu . . 3224 Thlr. 9 Sgr. 8 Pf., 
10) bie Tom. I Bot. 1 Nr. XXVI Fol. 201 
verzeichnete halbe Hufe Jüteritzſches Land inc. 
Winterfaat, tarirt zu 1425 Thlr. 3 gr. 4 Pf. 
Die Grundſtücke Nr. 7, 8, 9 und 10 an einander 


9 


44 verzeichnete 


grenzend, zwifchen dem Wege nach &krrberg und 
ber nach der ehemaligen Falkenberger Remelfih- 
renden Trift belegene, zufammen 220 Merya 15 
DI Ruthen Flächeninhalt haben, follen 

am 12. Mätz 1846, Vormittags 10 Ube, 
an getoöhnficher Gerichtsſtelle fubhafirt werden. 

Die Tare und Hhpothefenfcheine find in unfe 
ter Regiftrafur einzufehen, bie Bedingungen abe 
werden im Termine feftgefegt werben. 


Am Donnerftag den 18. Dezember b. I. des 
Vormittags 10 Uhr beabfichtige vs in dem Gofl- 
hofe zu Baumgartenbrüc: . 

a) einen erft vor einigen Jahren neu erbauten 
Ziegel + Trockenſchauer von 144 Fuß Länge 
mit Rohrbach, 5 

b) circa 60 Städ fiehnene Bohlen and ben Zie⸗ 
gelei-Sümpfen, 

„e)" mehrere ZiegeleisKarren, 

unter den im Termine befannt zu machenden Be: 

dingungen, ’gegen fofortige baare Bezahlung weift- 

bietendb zu verkaufen, wozu Kauflufiige ela⸗ 

dem werden. Alt⸗Geitow, ben 8. Dezember 1845. 

Der Gutsbeſitzer 8 Reifing. 

Preuß. Renten: Berfiherungs- Antatt. 

Bekanntugchun 

Zur jährlichen ftatutenmäßigen von wei 
Mitgliedern des Kuratoriums ber Preuß. Rentey: 
Berficherungs- Anftalt und von Iwei Stellvertre⸗ 
tern berfelben, imgleichen ber beiden Lechnunge 
Kevifions-Kommiffarien unb deren Steüivertede 
für die Jahre 1846 und 1847, fo wie eines Dir 
gliedes des Kuratoriums für eine durch Nieder 
gung ded Amtes erlebigte Stelle, wirb hierdarch 
eine General-Berfamnlung der Mitglieder der 
Preußifchen Renten-Berficherunge-Anftalt auf 

den 30. Dezember 1846, Vormittags, 12. Up, 

in der Mohren-Straße Nr. 59 ausge 

Wir laden hierzu bie Mitglieder 
mit Beaugnahme auf bie Befiimmungen [4 
Nr. 2— 6 ber Statuten ergebenft ein, 
gen Zleih⸗ an, daß die ftatutenmäßigen FR 
tenliften von morgen ab für die Mitglieder 
ftalt, im Geſchäftslokale derfelben, 

Nr. 59, zur Einficht Bereit liegen 

Berlin, den 17. Noveniber. 1845. 

Das ‚Kuratorium‘ 
der Preußifchen Renten- Ri 
von fampre | 





— — 


vs 
Deffentliher Anzeiger 
zum Siflen Städ des Amtsblatts - 

der Aöniglihen Regierung zu Potsdam nnd der Stadt Berlin. 





"Den 19. Dezember 1845. 





Stedbrief 
hinter ben am 3. Dezember d. I. aus der Gar- 
nifon in Xrier defertirten Gefreiten Wilhelm Ha- 
bermann bed Königl. Preuß. 8. Ulanen-Regiments. 


Signalement. Geburtdort: Großkreuz, 
Kreis: Belzig, Regierungsbezirk: Potsdam, Alter: 
26 Jahre, geroöhnlicher Aufenthaltsort: Trier, Re- 
ligion: evangelifch, Getverbe: ohne, Größe: 5Fuß 
6 Zoll 3 Strich, Haare: blond, Stirn: niedrig, 
Augenbrauen: blond, Augen: grau, Nafe: Kein 
und gebogen, Mund: Fein, Zähne: gefund, Bart: 
röthlich, Kinn: fpig, Geſichtsfarbe: blaß, Ge- 
ſichtsbildung: länglich, Statur: fchlanf, Sprache: 
deutſch. Beſondere Kennzeichen: ein Schnurrbart 
röthiicher Farbe. 

' Bekleidung. Ein Dienßmantel, eine Dienſt⸗ 

hoſe mit 2eberbefaß, ein altes Collet, ein Paar 

. Stiefela mit Sporen, eine Dienfimüge, eine neue 
Halebinde. Trier, den 5. Dezember 1845. 

An Abweſenheit des Regiments - Kommandeurs. 

Der Major und etatsmäßige Stabsoffizier. . 

v. Tyſzka. 


Stedbrief. 
Die Dienſtmagd Louiſe Cany, aus Colonie Groß⸗ 
Woltersdorf bei Neu⸗Ruppin gebürtig, welche bereits 
kriminaliſch befiraft iR, hat ihren hieſigen Dienft 
heimlich fen und fich in der vergangenen 
Woche an vier verfchiebenen Stellen ber hieſigen 
Umgegend voieber vermiethet und Miethsgeld ge- 
nommen. Da ber jegige Aufenthalt der x. Gany 
nicht zu ermitteln ıft, fo fleht zu vermutben, daß 
fle die betrüglichen Bermiethungen zur Befchaffung 
von Gelb fortfegt, es werben beöhafb alle ver- 
ehrlichen Polizeibehörden ergebenſt erfucht, bie ıc. 
Cany, wo fie befreten wird, mit dem bei fich 
habauden Geide zu verhaften und ung gagen Cr⸗ 
| ſtattung ber .Rofen zuführen zu laffen. - 


Diefelbe ik 24 Jahre alt, von unterfegter 
Statur, hat röthlich blonde Haare und geht ftets 
ſeht Tiederlich angezogen. 

Fehrbellin, den 10. Dezember 1845. 

Der Magiftrat. . 


Stedbriefs-Erledigungen. 
Der von und unterm 18: September b. J. 


* hinter_den angeblichen Arbeitsmann Auguſt Ferdı- 


nand Braun erlaffene Steckbrief (Deffentlicher An⸗ 
zeiger zum SAften Stüd des biegjährigen Amte- 
blatts der Königl. Regierung zu Potsdam) iſt erle- 
bigt, da der Braum unter dem Namen Beder in 
Stettin ergriffen und daraufan ung abgeliefert worden. 
Schloß Bohgemburg, den 2, Dezember 1845. 
Gräflih von Arnimfches Polizei-Amt. 


° Der am 20. Auguſt d. I. von bier heimlich 
entwichene und durch Stedbrief verfolgte Arbeits- 
mann Andreas Chriſtrian Friebrih Müller if 
wieder ergriffen und hierher zurückgeliefert worben 
und der Stedbrief dadurch erledigt. 
ben 4. Dezember 1845. 
Die I ion des Landarmenhaufes, 


° Die mittel Stedbriefs vom 25. November 


d. 3. verfolgten beiden Sträflinge: 
ber vormalige Poſtillon Carl Friedrich Wit- 
helm Arbed, J 
der Webergeſelle Chriſtian Genſch 


find bereits wieber ergriffen und an und abgelie- 


fert, daher obiger Steckbrief erledigt iſt. 
Brandenburg, den 9. Dezember 1845. 
Königl. Direction der Strafanftalt. 


Polizeilihe Bekanntmachung. 
* Der 12 Jahr alte Knabe Gufiav März bat 
fich feit dem Ende Oftober d. I. von feinen: bie- 
figen Pflegeeltern heimlich entfernt_und treibt (fach 
vagixend umber, weshalb ‚wir alle nesehrliche Bar 


— — 


“ u 


hörden bienftergebenft erfuchen, dieſer Suchen, wo 


berfelbe fich betreffen laſſen follte, zu: verhuften 
und an ung abzuliefern. 
Jüterbogk, den Frhr Dezember 1845. 
Der Magiftrat. 
Der März hat Geibionde Haare, gefunde Ges 
ſichtsfarbe, und ſtößt bei bem Sprechen etwas 
mit der Zunge an. 


Verlorner Wanderpaß. 

Der bem von hier gebürtigen Wesergefelen 
Johann Friedrich Julius Manger am 30. D 
zember'v. 3. ausgeſtellte und auf it von bem Da. 
giſtrat zu Zinna am 14. November d. I. über 
Potsdam nach Brandenburg vifirte, bis zum 
24. Mai 1847 gültige Wanderpaß, welcher an- 
geblich anf der Chauffee zwiſchen Beelig und Pots⸗ 
dam verloren gegangen fein fol, wird hierdurch 
für ungültig erklärt. 

Süterbogk, den 11. Dezember 1845. 

Der Magifrat. 


Signalement dei ıc. Manger. Religion: 
esangelifch, Alter: 294 Jahr, Größe: 8 Fuß Boll, 
Hoare: blond, Stirn: Aa, Augenbrauen: blond, 
Augen: gran, Nafe und Mund: propertionirt, 
Zähne: gut, Bart: blond, Kinn: rund, Geſicht: 
oval, Gefichtöfarbe: —8 Statur: sh Ber 
fondere Kennzeichen: Eeine. 


Verlorner Gewerbefgein: 

Dem Handelömann Chriftoph Röhr zu Ram 
bow bei Perfeberg ift der ihm sub Nr. 3196 pro 
1845 ertheifte Getverbefchein adhänden gekommen 
und wird deshalb berfelbe hierdurch für ungül- 
tig erflärt. 

Paten am 3% De ber 1845. 

Königlicher Landrath der Weftpriegnig, 
von Salbern. 





Edictal-Eitatton. 


Der hierſelbſt am 3. Januar 1794 geborne 


Büchfenfchäfter Johann Gottlieb Daniel Voigt, 
welcher mit feinem Bater, dem in Eiffabon verflor- 
benen Getvehrfabrifanten Beist, im Sabre 1807 
dorthin ‚ausgewandert und im Jahre 1824 nach 
Potsdam zurüchgekehrt ift, hiernächſt aber im Früh⸗ 
jahr 1828 den hiefigen Drt. verloffen hat, um fich, 
feiner Ungabe 
unb beffen Wermögen in circa 809 The. guske- 


zufolge, ah Braſilien zu aan j 


ende Forberungen · beſteht, Wicb hierdurch, fo mie 
die unbekannten Erben und Erbnehiner deffelben, auf 
ben 5. Mai 1846, Vormittags 11 Ude, 
vor dem Herrn Stadtgerichtsrath Siede im Steda⸗ 
gerichtsgebäude vorgeladen, wit ber Mufforderung, 
8 ch entweder perſonlich oder durch einen gehörig 
Ieariagiet ten Manbatarius, wozu ihm ber Zuftig- 
rath Tollin oder Dortu, fo wie der Suflü- 
Kommiffarius Sello in Vorfchlag gebracht mer: 


‘den, im ‚gebachten Termin gehörig zu melden, wi 


drigenfalls die Todeserklärung bee ıc. Voigt — 
enntniß erfolgen und fein Vermögen den be 
Eatınten Erben, in deren Ermangelung aber bem 
Fiskus zugefprochen und verabfolgt werden wird. 
tedam, den 33. Juni 1845, 
Königl. Stabtgericht hiefiger Refldenz. 


Befanntmahung. 

Im Auftrage der Königl. Regierung zu Pors- 
bau, wird dag unterzeichnete haupt-Steueramt und 
zwar in dem Dienftgelaffe bed Steueramts zu 
Züterbogf 

am 23. Dezember 1845, Vormittags 10 Uhr, 
die Ehauffeegelb- Hebeftelle zu Welfigkendorf, auf 
der Berlin-Dresbner Straße, an ben Meikbieten- 
den mit Vorbehalt des höhern Zuſchlegs, vom 1. 
Fednar 1846 ab, mochmals zur Pacht auefid- 
len. Nur als biepo| big. fich 
Perfonen, weldye vorher minbeftene 208 Thaler 
baar ‚ober in anmebtnlichen Staatspapieren bei dem 
Steueramte zu Jüterbogk als Sicherheit nieberges 
legt haben, können zum Bieten zugelaſſen werden 
Die Pachtbedingungen find von heute ab, bei um 
und bem vorgenannten. Steueramte während ber 
Dienfiftunden einzufehen. 

Boffen, ben 9.. Dezember 1845. 
König. Haupt -Steueramt. 


Bekanntmachums. 

Im Auftrage der Eönigl. Regierung zu Yard 
bau, wird: dag unterzeichnete Ganpt-Steneram im 
biefigen Amtegelafie 

am 12. Januar 1846, Vormittags 10 übe 
bie Chauſſeegeld · Erhebung zu Blumenthal, an den 
Meiſthietenden mit Vorbehalt des höhern Zufchiage 
vom I. April 1846 ab auberweitig zur Pacht and 
Arten. Nur biepofitionsfähige , welde 
vorher mindeſtens 200 Thlr. baar ober in am 
nehmlichen Staatspapieren bei dem bieſtgen — 
Steueramte zur. Sicherheit niebengelgt und bad 


für bie Bad der PO nöthige Vetnibgen be- 
igen und nachgewieſen haben, werden zum Bie⸗ 
ten zugelaffen werden. Die Pachtbebingungen fün- 
nen bei ung von heute an, während der Dienft- 
ftunden eingefehen werben. 
Neuftabt-Eherdiwalde, den 6. Dezember 1845. 
Königl. Prenßifches Haupt-Steueramt. 


Belanntmahung. 


° Im Auftrage der Königl. Regierung zu Pots- 
" dam, wird das unterzeichnete Haupt-Steueramt im 


biefigen Amtsgelaſſe 
am 13. Sanuar 1846, Vormittags 10 Uhr, 
die Chauffeegeld-Exhebung zu Chorin zwiſchen Reu⸗ 
ſtadt⸗ Eberswalde und Angermünde, an ben Meiſi⸗ 
bietenben, mit Vorbehalt des höhern Zufchlags vom 
1. April 1846 ab zur Pacht ansftellen. Nur dis- 
vofitiondfühige Perfonen, welche vorher mindeftens 


100 Thlr. baar oder in annehmlihen Staatspa⸗ 


vleren bei dem hiefigen Haupt ⸗ Steueramte 
Sicherheit niedergelegt und das für bie Pacht kr 
Hebefielte nöthige Bermögen befigen und nadıge- 
wieſen haben, werben zum Bieten zugelaffen werden. 
Die 'bebingemgen können bei uns. von heute 
a, geäbrend der Dienſtſtunden eitigefehen 
Neuftabt-Ebersiwaide, ben 6. Dezember 1865. 
König. Preußiſches Haupt-Steueramt. 


. Befanntmahung. ' 

* Zar Auftrage der Könige. Regierung zu Vots⸗ 
dam wird das unterzeichnete Haupt-Steneramt im 
biefigen Amtsgelaſſe 

am 13. Januar 1846, Vormittags II Ahr, 
die Chanffeegeld- Erhebung bei Angermünde, an 
den Meiftbietenden mit Vorbehalt des höhern Zu⸗ 
ſchlags dom 1. Aprfl 1846 ab zur Pacht ausfielen. 
Nur dispofitionsfähige Perfonen, welche vorher 
mindeſtens 100 Thlr. niedergelegt und dag für die 
Padıt der — nöthige Vermögen beſitzen und 
nachgewieſen haben, werden zum Bieten zugelaſſen 
werben. : Die Pachtbedingungen können bei uns 
von heute an, während ber Dienkkumben eingefe- 
hen werben. 


Reuftabt- Eberswalde, den 6. Dejember 1848. 


Koͤnigl. Preufifches Haupt-Steueramt. 


Befanntmahung. “ 
* Im Auftrage der Königl. Regierung zu Pots⸗ 
dam, wird das unterzeichnete Haupt-Steneramt im 
biefigen Dienſtgelaſſe 


x 


- Pacht ausftelfen. 


“ Fönnen bei ung von heute an, roährend ber 


werden: · 


. forderung, ettvanige Einwendungen bagegen inner: 


3 . _ — 


am 14. Januar 1846, Vormittags 10 Ußr, 

bie Chauffeegeid-Ephebung bei Zerftpfahl auf ber 
Strafie von Berlin nach Stettin, mit Borbehait 
des höhern Zufchlags vom 1. April 1846 ab zur 
Nur dispofitionsfähige Perfo- 
nen, welche vorher minbefteng 500 Thlr. baar oder 
in gnnehmlichen Staatspapieren bei bem biefigen 
Hanpt-Steueramte zur Sicherheit niedergelegt unb 
das für die Pacht der Hebeftelle nöthige Bermö- 
gen befigen und nachgetviefen haben, Deren zum 
Dieten zugelaffen werden. Die Pachtbedi Hr 
ienſt⸗ 
ſtunden eingeſehen werden. 

Neuſtade⸗ECberswalde, ben V. Dezember 1845. 

Königl. Preußifches -Haupt-Steueramt. 


Am 10. v. M. wurde bei dem unterzeichneten 
Poftamt 

ein Brief nebft einem Packet in Leinen, 

L. M. 28 Pfund 24 Loth fchwer, 


‚an den Tanzlehrer Heren Loudolhh Mumme nach 


Liebenwalde adreffirt, anfgeliefert. "Beides ift bem 
Adreffaten nach — und Prenzlau nachge⸗ 
fandt, von letzterem Orte aus jedoch als be 
ſtellbar zurücigefchidht worden. Da aus dem Sie⸗ 
el und dem ieeren Adreßbrief ber Abſender nicht 
m ermittelt werben Eönnen, fo wird Letzterer 
hierdurch öffentlich aufgefordert, das obenbezeichnete 
Padet gegen Exlegung des aufgelaufenen Porto 
beim hiefigen Amt abzuforbern. 
Dranienburg, den 10. Dezember 1845. 
König. Poftauit. 


Bekanntmahung. 
Der Mühlenbefiger Boigt in Vraedikow bes 
abfichtigt, auf einem von dem Schulen Müller 
und dem Bauer Guthan auhier erfauften Grund⸗ 
Mück, 150 Ruthen von bem Dorfe Haage und 180 
Ruthen öftlich vom Wege nach Sengfe, eine Bock⸗ 
windmühle mit zwei Mablgängen zu errichten. 
Im Auftrage der Königl. Regierung bringe ich 
dieſes Vorhaben nach Vorfchrift des $ 29 ber All⸗ 
gemeinen Gewerbe-Orbnung vom 17. Januar d. I. 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß mit der U 


halb vier Wochen yraecluſiviſcher Zrift bei mir 
anzumelden und zu begründen. 
Haage, den 8. Dezember 1845. 
Die Polizei-Obrigfeit 
v. Brebow. 





Betfanntmadhun 


In den bei ber unterzeichneten Generals Kommiſſion anbingigen, bier näher bezeichneten Aus⸗ 
einanberfegungen: 


N qwajnoz| 


Namen 
der Kreis. Gegenſtand des Verfahrens. 
Sade . ’ 
Buß Zauch-Belzig |Special » Separation ber Dorfmarf, und Wblöfung bes 
\ Hütungsrechts ber Stollenberger Schäferei durch Rente. 
2 Baitz desgl. Abioſung von Präſtationen, welche der Schulze Thiele 


und Gonforten zu Baitz der Stoffenberger Schäferei zu 
. leiften haben, durch Kapital. 

3 | Buchholz: Wittbriegen desgl. Separation ber Hellbuſchwieſen zwiſchen den Gemeinden 
Wittbriegen, Buchholz und Lühsdorf, fo wie der Käm⸗ 
merei und ber Schünengifde zu Treuenbriezen. 


4 Falkenhagen Oſtpriegnitz Specielle Separation ſämmtlicher Gemeindeglieder, und 
Sehnrestohms zwiſchen ber Pfarre und Gemeinde zu 
Faikenh 

> Balfenhagen Prenzlau. Dinkreulung, Separation und Ablöſung der Hüffedienfte. 

6| Nein: Gottfchor Wettprieguig. Specials Separation. 

7Vagel⸗Lüttgenwiſch desgl. Separation zwiſchen ben Rittergütern und Gemeinden zu 
Jagel und kLüttgenwiſch. 

8 Nieder⸗Landin Angermünde |Regulirung ber Hütungs-Verhäftniffe zweſchen dem Fibei- 


Sommiß-Rittergute Nieder: Lanbin und den vier Frei 
ſtellen⸗ Beſitzern Joger, Habermann, Jeſt uud ur: 
ehelichte Boris daſelbſt, und Ablöſung der Ratural- 
Präftationen der Letzteren durch eine jährliche Geldrente. 


9 Michelstorf Zauch⸗ Belzig |Special-Separation der Feldmark Michelsborf. 

10 Polzom Prenzlau - |Ablöfung ber von dem Bauergutsbeſitzer Eid dem Nitter: 
gute Polzom zu leiftenden Dienfte: 

nt Rhinow Weſthavelland Ablöſung ber ben Pfarren und Kantoraten zu Rbinom, 


Strodehne, Priegen, Stölln und Hohennauen, fo wie 
dem Lehufchulzengute zu Priegen zuftehenden Holjge 
rechtfame durch Rente. 

12 Schtweinefofen Wenrpriegnig Specielle Separation der Hofwirthe und Hütungs » Abk 
dung des Ritterguts Muggerkuhl. 











13 Stollenberg Zauch-Belzig |A6löfung der Wiefendienfte, welche ber Schäferei Stollen 
berg von Einfaffen aus Grabow u. f. w. zu lcifien find. 
14 Wetznow Prenzlau Special Separation ber Gemeinde- Felbmasf. 


werben alle diejenigen Perfonen, welche bei diefen Sachen aus irgend einem Verhäutniſſe ein — 
u haben vermeinen und hierbei noch nicht zugezogen find, bierburdy aufgefordert, ſich ſofort, 
pätefteng in dem am A. Februar 1846, Vormittags 10 Uhr, 
in unſerm Gefchäftslofale, Nicderwallftraße Nr. 39, vor unferm Deputixten, dem Dberlanbetgerichts: 
Affefor von Zfchod, anberaumten Termine, mit ihren Anträgen zu melden, ihr Intereſſe zur Sache 
nachzuweiſen und bemnächft ber Borlegung ber bieherigen Verhandlungen gerwärtig zu fein, wibdrigen⸗ 
falls fie die Augeinanderfegung, ſelbſt im Falle der Verlegung, gegen ſich gelten laffen müffen. 

Berlin, am 6. November 1845. 


Königl, General: Rommiffion für die Kurmark Brandenburg, 





4 x 


Belanntmahung 

Aus unferer Stadtforft, und zwar aus dem 
Zermügel- und Gabor» Revier, follen circa 500 
Stüd ertra und ordinair ſtarke kiehnene Bauhölzer 
öffentlich meiftbietend verkauft werden. Das Holz 
liegt größtentheil in der Nähe des vom hin 
burchfloffenen Zermügel-Sees und kann fehr be⸗ 
quem zu Waffer transportirt werben. Zur Abgabe 
der Gebote Haben wir einen Termin 

am Sonnabend den 20. Dezember 6. 3., 

Vormittags 10 Uhr, _ 

zu Rathhauſe in unferm Seffiongzimmer angefegt, 
und werben in bdemfelben die Berfaufsbedingungen, 
welche auch fchon früher werktäglich in unferer 
Regiſtratur eingefehen werben Eönnen, befannt ge⸗ 
macht werben. Der Stabtförfier Admus und ber 
Jäger Riemer anf Tornom find angewiefen, die 
Hölzer denen, welche ſolches wünſchen follten, 
vorzugeigen. . 

NeusRuppin, den 22. November 1845. 

Der Magiftrat. 


Nothbwendiger Berfauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 
Das hierſelbſt in ber verlängerten Dorotheens 
ſtraße Nr. 4 belegene, im kammergerichtlichen Hy⸗ 
pothefenbuche Bol. 16 Nr. 16 Pag. 361 verzeichnete, 
dem Baurermeifter Friedrich Wilhelm Ebenau 
gehörige Grundftüct nebſt Zubehör, welches auf 
20,224 Thle. 18 Sgr. 9 Pf. zufolge ber, nebft 
Hypothekenfchein und. Bedingungen in der Regi⸗ 
fratur einzufehenden Tare abgefchägt worden, ſoll 
am 20. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werben. 


Nothwenbdiger Verkauf. 
 _ Königliches Kammergericht in Berlin. 

Das Hierfelbft in der Fangengaffe Nr. 47 bes 
fegene, dem Aderbürger Garl Ludwig Chriftian 
Schley gehörige Grundfüd, abgefhägt auf 
16,209 Thlr. 19 Sgr. 51 Pf. zufolge der, nebft 
Hyyvothekenſchein und Bebingungen in der Regiftras 
tur einzufehenden Tare, foll i 

am 19. Juni 1846, Vormittags 11 Uhr, 


an ordentlicher Gerichtöftelle ſubhaſtitt werden. 


Berlin, den 13. Oktober 1845. 


Nothwenbiger Berkauf. 
Königliches Kammergericht. in Berlin. 
Das in der Invaliden Strafe Nr. 59b bes 
legene, im Eammergerichtlichen Hppothefenbuche 


Sol. Vb Nr. 182 Pag. 237 verzeichnete Erb⸗ 
vpachtsgrundſtück, deffen Grund und Boden und 
im Rohbau befindlichen Gebäude auf 2410 Thlr. 
5 Sgr. zufolge der, nebft Hypothekenſchein und 
Bedingungen in der Regiftratur einzufehenden Tare, 
abgefchäßt worden, fol 

am 24. Juni 1846 , 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftire werben. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 31. Mai 1845. 
Dag Müllerfche Grundftüd, befiehend aus 

einem Wohnhaufe in der Rofenthaler Straße Nr. 9 
und einem Wohnhauſe in der Augufifiraße Nr. Al, 
von denen jenes zu 10,161 Thlr. 23 Ser. 6 Pf. 
und dieſes zu 7366 Chir. 2 Sgr. 6 Pf. tarirt 
worden, foll 
am 17. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 

an ber Gerichtäftelle fubhaftirt werben. Taren und 
Hyyothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 4. Juni 1845. 
Das, Blumenftraße Nr. 64 a befegene Jae⸗ 
nidefche Grundfüd, gerichtlich abgefhägt zu 
18,713 Thlr. 10 Sgr. 6 Pf., fol 

am 20. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichteftelle ſubhaſtirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in ber Regiftratur einzufehen. _ 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 5. Juni 1845. 
Das, Eöthener Straße Nr. 21 beirgene De⸗ 

gelowſche, bis jetzt noch nicht ganz ausgebaute 
und in feinem jegigen Zuſtande auf 13,966 Thlr. 
11 Sgr. 9 Pf. gewürdigte Grundftüd, fol 

am 13. $ebruar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle Schulden halber fubhaflirt . 
werden. Tare und Hyvothekenſchein find in ber 
Regiftratur einzufehen. 

Die dem Aufenthalt nach unbefannten Gläubi- 
ger, die Demoifelle Antonie Nicolas und ber 
Gutsbeſitzer Albert Seldis werden hierdurch 
öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 6. Juni 1845. ö 
Das hierfelbft in der Staltfchreibergaffe Nr. 22 
belegene Eoghofche Grundfüd, Geriatlich abge 
ſchatzt zu 12,619 Thlr. 8 Sgr., ſoll Schulben hal⸗ 


am 24. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftefle fubhaflirt werden. Tare und 
Hyypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothbwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, ben 24. Juli 1845. 
Das, Mühlenfraße Nr. 23 belegene, Gärtner 

Bartholzfche Grundftüd, gerichtlich abgefchägt 
zu 6191 Thlr. 8 Sur. 3 Pf., fol Theilungshalber 
am 20. März 1846, Vormittags 11 ühr, 
an ber Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stabtgericht zu Berlin, ben 2. Auguft 1848. - 

Das in ber neuen Aderfiraße Litt. E. befegene 
Ramminfce Srunbküd, gerichetich abgefchägt 
au 6057 Thl. 14 Ser. 2 Pf., fol 

am 24. Mär; 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtöftelle fubhaftiet werden. Taxe und 
Hppothefenfchein find in der Regiſtratur einzuſehen. 


Nothwenbdiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 23. Auguſt 1845. 
Das, Liegmannsgafle Ar. 13 belegene, ehe- 
mals Buchdruder Tor no wſche, jegt Maurer 
volier Schulzefche Grundſtück, gerichtlich abge- 
ſchätzt zu 6522 Thlr. 10 Sgr. 6 Pf., ſoll im 
Wege der Refubhaftation 

. ‚am 21. April 1846, Vormittags 11 Uhr, 
au ber Gerichtöftele fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothekenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothbwendiger Berfauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 3. Novemler 1845. 

Das dem Baumeifter Loof gehörige, Bol. W 
Nr. 1868 des fladtgerichtlichen Hhpothefenbuche 
von ben Umgebungen verzeichnete, im ber Cöthe- 
ner Straße rechter Hand zunächſt dem Landwehrgra⸗ 
ben belegene Grundftüd, gerichtlich abgeſchätzt zu 
1706 Thlr. 20 Ser., foll 

am 18. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsftelle fubbaftict werden. Tare und 
Oypothekenſchein find in der Regifiratur einzufehen, 


Nothmwendiger Verkanf. 
Sradtgerigt zu Berlin, ben 3. November 1845. 


Das den Erben der Wittive Kranfe gehörige, 


WO 23 Rr. 1093 des fadtgerichtlichen Hypothes 


kenbuchs von ber Friedrichsſtadt verzeichnete, in 
der Lindenftraße Nr. 107 belegene Grunbfüd, ge- 
richtlich abgefchäi if, zn 8210 Thlr. 5 Ser. 11 M., 
fol Theilungehal 

am 19. Juni 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhaftirt werben. Tare und 
Hypothefenfchein find in der Regiſtratut einzufehen. 


Nothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Berlm, ben 4. November 1845. 
Das Bartwigbfehe, i in der Kronenfiraße Hr. 75 
Kahn Pnpotheteibuge wen dee Prebrihenen 
fichen Hypothekenduchs vom ber 
verzeichnete Grundftũck, gerlchtlich aͤbgeſe zu 
8470 Thlr. 24 Sgr. 1 Pf., fol Thellungshafber 
am 23. Juni 1846, Bermittage 11 Ühr, 
an ber Gerichtsſtelle fmbhaftirt werben. Tare nnd 


Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 14. Noobr. 1845. 
Das Bol. 38 Nr. 2A10 des fladtgerichtlichen 
Hypothekenbuchs von ber Königeftadt, Serelauer 
Viertels verzeichnete, in ber Blumenfitafe Ar. Mia 
belegene Tifhlermeifter Winkelmannide Grunb- 
füd, gerichtlich abgefchäge zu 5374 Thir. 15 Ser., 
ſoil ain 24, Juni 1846, Vormittags 11 Uhr, 


-an der Gerichtäftelle ſubhaftirt werden. Tare und 
Hypothefenfchein find in der Regiſtratur einzufchen. 





Nothwendiger Berfauf. 

Stabtgericht zu Berlin, den 18. Novbr. 1835 

Die Bol. 38 Nr. 2381 des fiadtgericytfichen 
Hyvothekenbuchs von ber Königeftabt veryeichwete, 
an ber verlängerten Fruchtſtraße belegene Stuben 
maler Ab besſche Bauftelle, gerichtlich abgefchägt 
zu 1025 Thlr., foll 

am 25. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsftelle fubhafirt twerden. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzuſehen. 


Rothwendiger Berkauf. 
Königl. Landgericht zu Berlin, den 18. No⸗ 
vember 1845. 
Das in der Selletſtraße vor bem Drauienbur ⸗ 


. ge Thore Berlins gelegene, Bol. V Re, Var 


etreffenden Hhrotheten buchs verjeichnete Erb · 
pachtsgrundſtück nebſt —ES der verche⸗ 


Tichten rutfch geh, abacihägt auf 974 Kite 
ven. 2 Pf. zufolge der, nebit Hypothekenſchein 
in dem Ilten Büreau einzufehenden Tare, fol 

am 23. März 1846, Bormittage 11. Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsftelle, Zimmerfiraße Nr. 25, 
ſubhaftirt werden. 

Die Hypothekengläubigerin Johanne Floren⸗ 
tie Krutfch, deren Aufenthalt unbekannt iſt, 
wird zu dieſein Termine hierdurch vorgeladen. 





Nothwendiger Verkauf. 

Kördel. Land» und Stadtgericht Wriezen, den 
26. Juli 1845. 

Das, den Kolonift Johann Brüdmannfchen 
Erben gehörige, im Hypothefenbuche von Neu- 
Lewin Bol, I Pag. 169 Nr. 12 a verzeichnete 
rhjinsgeundtüd zufolge der, nebſt Hyvothelen⸗ 
ſchein in unferer Regiſiratur einzufehenden Tare 


auf 5067 Thlr. 20 Sr. gerichtlich abgefchägt, 


ſoli Theilungshalber 

am 24. Februat 1846, Vormittags 11: Uhr, 
an Ort und Stelle vor dem Juſtizrath König 
fubhafirt werden, 


Subhafationg- Patent. 
Nothwendiger Verkauf. 
(gende all Flgens > ben" Gibefiger 

jende allhier jene, dem Gutsbeſit 
Par Karl von PH dene Gambfhder 
1) ein Haus nebft Garten, sul Nr. 21 des 
‚ ppothefenbuchg, 
3,2 din Bubendand, sub Nr. 22 bed Hhpo- 


3 3) * Dane nehf Garten, Wirthſchaftsge⸗ 

&, bäuden, 10 Hufen Land, Wiefen, Hil- 

S\ tung und Grafung (2 Bauerhöfe bildenb),‘ 
sub Ar. 33 bes Hypothefenbuche, 

4) ein Wohnhaus mit Hofraum, Stallung, 
Garten und Wieſewachs, sub Nr. 24 des 
Hyporhekenbuchs, : 

dy das Erbpachesrecht an dem hiefigen Kirchen ⸗ 
ader, sub Nr. 82 des Hypothelenbuchs 

O) ein Haus auf dem Zolldamme, ouh Nr. 106 
des Owothelenbuchs 

7) in Haus ebendaſelbfi, sub Nr. 107 des 
OHypothekenbuchs, J 

ad 1, 2, 3, 4 zuſammen auf 15,218 Thlr. 16Sgr. 
10.Pf., ad 5 auf 291 The. 20 Spr., ad 6 auf 
Th. 28 Sg. 1 Pf., ad 7 auf 285 The, 


ı 


ww - 


U Cor. & Pf. abgefchägt, zufolge der vebſt Hr 
Be AH in unferer Regiftratur einzufehen- 
den Xare, follen 

am 18. März 1846, von Vormittags 11 Uhr ab, 
an hiefiger Gerichtsftelle fubhaftirt werden. 

Der Befiger Friedrich Karl von Gagern, 
deffen Wohnung unbekannt, wird zu diefem Ter⸗ 
mine mit vorgelaben. 5 

©reifenberg i. d. Ufermarf, den 14 Auguſt 1845. 


Nothwendiger Verkauf. 
Städtgericht zu Kyrig, ben 27. September 1845. 

Die in unferm Hopothefenbuche Bol. XV 
Nr. 223 eingetragene Exbpadhtgerechtigkeit ber 
Kämmereir Teichwieſe des Adergutöbefigers Jo⸗ 


hann Friedrich Keſſel hierſelbſt, von 51 Morgen 


16 Ruthen Flache zufolge der, nebſt Hypothe⸗ 
keuſchein in umferer Regiſiratur einzufehenden 
Tore, auf 5564 Thlr. 13 Sar. 4 Pf. abgefchägs, 

‚(ol am 22%. Mai 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle, in Kaveln von Ama. 
2 Morgen, nothwendig ſubhaſtirt werben. 


Subhaſtations⸗Patent. 
Nothwendiger Berkauf. 


Königl. Stadtgericht zu Perleberg, den 8. Sept. 1845. 


Das zum Dalof te8 Tagelöhners Joachim 
Witte gehörige, bierfelbft in ber Quergaſſe nach 
St. Nicolai sub Nr. A3 im ten Bezirk befegene, 
ol. IV Pag. 1 des neuen Hypothekenbuchs vers 
zeichnete Wohnhaus nebft Zubehör, inäbefanbere 
:a) bes Wenhehölzerwiefe Nr. 6 Lättr. Bb Bor. IM, 
-b) der Tamentavel Dobberziner Seits Nr. IA 

Littr. A Bol. XII des Kataſters, i 
für welche Aderflüde hei ber Separation ber Per⸗ 
leberger Feldmark der Aderplan Nr. 279 a auf 
den Biertefländern und der Wiefenplon Nr. 279.h, 
in den Mooswiefen getreten find, zufammen abe 
geſchätzt auf 638 Thlr. A Sgr. 11 Pf. zufolge ber, 
nebft Hhpothefenfchein und Bedingungen in ber 
Regiftratur einzufehenden Care, foll 

am 22. Januar 1846, J 

Vormittags 14 bis Abends um 0 Uhr, 

am ordentlicher Gerichtsſtelle ſubhaftirt werden. 


Nothwendiger Berfauf. 
Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu Wriezen, 
den 28. September 1845. 
Das hierſelbſt belegene, im ſtädeiſchen Hypo» 
thefenbuche Vol, III Pag 109 Ar. 108 vorit 


500 


Färber Herrmann Pinnom gehörige j 


nete, dem 
Grundſtück, zufolge der, nebft Hypothekenſchein in 
der Regiftratur einzufehenden Tare auf 2631 Thlr. 
9 Sgr. gerichtlich abgefhägt, fol Schuldenhalber 

am 23. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an hieſiger Gerichtsftelle vor beim Herrn Ober- 
landesgerichts⸗ Aſſeſſor von Pieper fubhaflirt 

- werben. j 

Der feinem Aufenthalte nad) unbekannte Färber 
Herrmann Pinnow wird zu biefem Zermine mit 
vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Das hierfelbft in der Brandfirafe Nr. 18 bes 
fegene, ‚Bol. I Fol. 292 Nr. 88 des Hypotheken⸗ 
buchs verzeichnete, und ber Chriftiane Louiſe Fries 
derife Mocho w gehörige Mittelmohnhaug nebft 


dergleichen Luchfavel, gerichtlich abgeſchätzt auf 


326 Thle. 7 Sgr., foll 
am 23. Februar 1846, Bormittage 10 Uhr, 
an hiefiger Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 

Tore nebſt Hypothekenſchein find in unferer 
Regiftratur einzufehen. 

Beeskow, den 29. Dftober 1845. . 

Königl. Preuß. Land- und Stabtgericht. 
Nothwendiger Verkauf. 
Patrimonialgericht Sabinenklofter über Louifenthal. 

i Prenzlau, den 8. November 1845. 

Das in der Ukermark, im Prenzlauer Kreife 
belegene Erbpachtsvorwerk Louifenthal, abgefchägt 
auf 9039 Thlr. 10 Syr. 5 Pf. zufolge der, nebſt 
Hypothefenfchein und Bedingungen in ber Re 
giftratur einzufehenden Tare, fol 

am 21. Mai 1846, Bormittage 11 Uhr, 
an Gerichtsftelle hierfelbft refubhafiirt werden. 


Nothbwendiger Verfauf. 
Königl. Land- und Stadtgericht zu Neuftadt- 
Eberswalde, den 21. November 1845. . 
Die zum Nachlaffe des Tuchmachers Beer, 
gehörigen Grundflüde: 
1) ein Garten am Hausberge, gefchägt auf 68 Thlr. 


11 Ser, ; . 

2) eine Wiefe auf der Freiheit, gefchägt auf 8 THlr. 
10 Sgr., ſollen 
am 3. April 1846, Vormittags 11 Uhr, 

an ben Meiſtbietenden verfauft werben. 


“öffentlich an den 


Tare unb jefenfchein liegen im It 
a oe ram im Th 


Rothwendiger Verkauf. 

Land» und Stadtgericht zu Lusfenwalde, den 
27. November 1845. 

Das Weber Taubigfche Haus Nr. 133 u 
Stadt Zinna, zufolge ber, nebft Hypotbefenfchein 
in der Regiftratur einzufehenden Tare, auf 66 
Thlr. 3 Sgr. 4 Pf. geſchätzt, fol 

am 14. Mär; 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsſtelle Schuldenhaiber ſub⸗ 
baftirt werden. 


Sushafationg- Patent, 

Theilungshalber fol bie, den Erben des Hol 
länder und Krüger Lendt gehörige, zu Giegrotbi- 
bruch belegene Holländerftelle von 30 Morgen 
fammt der Kruggerechtigkeit gerichtlich tariıt a 
4108 Thle. 3 Ser. 9 Pf., 

am 13. Mär; 1846, Vormittags 11 Uhr, 
im Gerichtötofale alihier öffentlich meikbietnd 
verfauft werden. 

Tare und Hppothefenfchein find in unferer 
Regifiratur einzufehen. 

Neuftadt a. d. D., den 29. November IMb- 

Königl. Land» und Stabtgeriht. 


Nothwendige Subhaflariom 
Königl. Land» und Stadtgericht zu Belils- 
Das Heinrichfche Wohnhaus, Bol. VI 

Nr. 365 Pag. 225 bed Hypothetenbuchs der Sat 

Ntiemegk, abgefchäßt auf DI Chlr. 19 Spr. 2M- 

fol am 11. Dan 1846, Vormittage 10 Ui, 

eiſtbieienden verkauft werden 

Tare und Oypothekenſchein liegen zur Cinſicht 1 
der Regiſtratur vor. 


Ich beabfichtige mein zu alt · Koppenbrüd de 
legenes Holkändergut, zu welchem 8A Morgen Ir 
gutes Wiefen- und Aderland gehören, aus fit 
Hemd zu werfaufen. Kaufiuftige Fönnen fih Ihe 
Zeit bei mir melden. Bei einem ansehmlicen 
Sebote bin ich bereit, ben Kaufrrteag fogech 


. gerichtlich abzufchließen. . 


Garızor bei Kyrig, am, 1. Dezember 186: 
Der Gutsbeſitzer Kreitlind 
em 


end 





vo 


Steckbriefs⸗ Erledigungen. 
Delr von ung unterm 31. Oftober 1845, we⸗ 
gen Diebſtahls verfolgte Knecht, Augun Berner, 
deffen richtiger Name aber Beder, if ergriffen, 
und ung überliefert worden. 
Amt Alt-Ruppin, den 12. Dezember 1845. 
I: Königl. Domainen-Rentamt. 


* Der hinter den‘ ehemaligen Füfifier Rofen- 
feld am 7. d. M. erlaffene Steckbrief it durch 
die Wicderergreifung des Entfprungenen erledigt. 
” Xreuenbriegen, ben 13. Dezember 1845. 
Königl. Stadtgericht. 


- Wohnorts⸗Verlegung . 

N Der Wegebaumeifter Burchardt hat mit dies⸗ 

ı Teitiger Genehmigung am 1. Dezeinber d. 3. feis 
nen Wohnfig ven Charlottenburg nach Berlin 

, (Oranienburger Straße Nr. 34) verlegt. 


\ 





Die verehlichte Mechanikus Hirthe, Louiſe 
Emilie geborne Krüger hierſelbfi, hat bei dem 
Königl. Kammergerichte gegen ihren Ehemann, 
den Mechanifus Auguft Adolph Julius Hirthe, 
wegen böslicher Berlaffung auf Theſcheidung an- 
getragen. Da der Mechanikus Auguft Adolph Ju⸗ 
lius Hirthe fich nun angeblich feit dem 3. Auguſt 
1843 heimlich von feiner genannten Ehefrau ent= 
fernt bat, ohne daß fein jeßiger Aufenthalt zu er- 
mitteln geweſen if, fo wird berfelbe hierdurch zu 
dem zur Beantwortung ber Ehefcheibungsklage 
- auf ben 6. April 1846, Vormittags 11 Uhr, 
vor bem Kammergerichts-Rath von Wegner im 
Kammergerichte anberaumten Termine unter ber 


I "Verwarnung vorgeladen, daf bei feinem Ausbleiben 


} alle von feiner Flagenden Ehefrau angeführten That⸗ 
I fachen in contumaciam- für zugeftanden werden 
| erachtet werden, und demgemäß, was Rechteng if, 
erkannt werden wird. ” 
Berlin, den_26. November 1845. 
Das Ehegericht des Königl. Preuß. Kammergerichte. 


Schaafvich-Berfauf. 
Mit dem 20. Januar 1846 beginnt hierſelbſt 
der Bodverfauf. Es werben hier voieder wie frü- 
\ ber mm zweijährige und ältere Böcke in den Klaf- 
fen pro 15 Thir. und 20 Thlr. exclusive Wolle, 

\ dagegen bie bier überzählig getworbenen Sprung» 
— au ſpeciell beftimmten reifen, zur Auswahl 
geſtellt. 


Gleichzeitig kann das in ber hieſigen Heerde 
überzählig und verkäuflich werdende 600 Stück 
zuchifahige Muttervieh und 300 Stüd volſſätzige 
Hammel beſichtigt und verkauft, jedoch erſt nach 
eheſter Frühjahrsſchur abgenommen werben. 

Prittrvig bei Pyritz in Pommern. 

Das Rentamt. 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Daß hierfelbft in der Invalidenfiraße Nr. 60 
befegene, im Fammergerichtlichen Hypothekenbuche 
ol. Vb. Nr. 153 Pag. 361 verzeichnete, dem 
Maurerpolier Johann Friedrich Auguft Kunſt ges 
börige, im Bau begriffene Erbpachtsgrundftüct nebft 
Zubehör, welches dem Materialienwerth nach auf 
5105 Thlr. 23 Spr. zufolge der, nebſi Hypothe⸗ 
Eenfchein und Bedingungen in der Regiftratur eins 
aufehenden Taxe, abgeſchätzt worden, ſoll 

am 1. Juli 1846. " 
an ordentlicher Gerichteftelle fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Verkanf. 
- Stadtgericht zu Berlin, den 28. Auguf 1845. 
Das hierſeibſt in der Behrenfiraße Nr. 19 be- 
legene Grundfüdt des Gafiwirihs Auguft Wil⸗ 
beim Lehmann, gerichtlich abgefchägt zu 
7377 Thle. 13 Sr. 3 Pf., foll 5 
am 24. April 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsftelle fubhafirt werben. Taxe und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 
Die dem Aufenthalte nach unbefannte Gläus 
bigerin, Wittwe Lieſch, Johanne Charlotte So: 
phie, geb. Tee, wird hierdurch öffentlich vor⸗ 
geladen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den I. September 1845. 

Das, Waßmannsſtraße Nr. 32 a belegene, ber 
feparirten Erbe, geb. Spielmann gehörige 
Grundfüd, gerichtlich abgefchägt 3u-5673 Thir. 
13 Sgr. 6 Pf., fo 

am 28. April 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hppothefenfchein find in der Regiſtratur eingufehen. 
> Die dem Aufenthalte nad) unbefannten Reals 
Intereffenten: 

1) der Kaufmann Ferdinand Müller, 

2) der Rentier Hempel, 
werden hierdurch‘ öffentlich vorgeladen. 


B Rothwendiger Berkauf. 
rabtgerich zu Berfin, ben 3. September 1845. 

Das, Koppenftraße Nr. 34 belegene, früher 
Kaufmann Wildefche, jegt Gebrüder Bobefche 
Erbpachts⸗ Grundftůck, gerichtlich abgefchägt zu 
10,892 Thlr. 8 Sgr. 5 Pf., ſoll 

am 1. Mai 1846, Vormittags 11 Uhr, 

an ber Gerichtöftelle fubhaflirt werden. Tare und 
Hypothekenſchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendige Subhaflation. 
—* rag 1 ehänemart 
jugebörigen Ber; fe an der Braynkohlenze 
Mariens Glück bei Saarow, befiehend in 38 

. Kuren, follen 

‚. ben 31. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
im Lokale des Königlichen Bergamts Rüdersdorf 
meifibietend verkauft twerben. 

Die Befchreibung der Zeche ift in der Regiftra- 

tur einzufehen. 
Kalfberge Rüdersborf, den 2. September 1845. 
Königl. Preußifches Berggericht, . 


Nothwendiger Verkauf. 

Stiftsgericht in Heiligengrabe, ben 6. Oftober 1845. 

Das dem Johann Daniel Plagemann zuge- 
bhörige, in Wilmersdorf gelegene Adergut, aus 
Haus, Stalung, Ader und Garten beftehend, ab- 
geſchãtzt auf 880 Thlr. 10 Ser. 5 Pf. zufolge der, 
nebft Hypothefenfchein und Bedingungen in ber 
Regiftratur einzufehenden Tare, foll 

am 27. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftele fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 

Lands und Stadtgericht Bernau, den 10. DF- 
tober 1845. 

Das hierfelbft in der Breiten Strafe belegene, 
im Hppothefenbuche Bol. II Nr. 288 Fol. 901 
eingetragene, ben Erben ber verwittweten Zims 
mermann gehörige Wohnhaus nebft Zubehör, 
abgefchägt auf 2607 Thlr. 8 Sgr. 9 Pf., zufolge 
der nebſt Hypothekenſchein in der Regiftratur ein: 
zuſehenden Tare, foll 

am 30. Januar 1846, Vormittags 11 uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaflirt werden. 


Nothwendiger Berkauf. 

Dag zum Nachlaß bed verfiorbenen Bauer 
Müller gehörige, zu Lynow gelegene, auf 1186 Chir. 
17 Sr. 11 Pf. abgefchägte Bauergut foll The 
lungshalber 

am 27. März 1846, Vormittags IL Uhr, 
an hieſiger Gerichtsftelle öffentlich an ‚den Meift- 
‚bietenden verkauft werben. J 

Taxe und Hypothekenſchein find in unſerer Re⸗ 
giſtratur einzuſehen. 

Baruth, den 8. Degeinber 1845. 

Gräflich Solmsſches Jufiz-Amt.- 


Bekanntmachuns. 

Ich bin gewilliget, mein hier belegenes Wohn⸗ 
haus aus freier Hand zu verkaufen und habe ich 
bierzu einen Termin 

am 12. Januar 1846, Vormittage 11 Uhr, 
in meiner Behaufung alihier angefegt, voozu ich 
Kaufliebhaber mit dem Bemerken einlabe, daß bie 
Bedingungen im Termin befannt gemacht wer⸗ 
den folfen. 

Nitzow bei Havelberg, den 15. Dezemb. 1845. 

Der Arbeitsmann Ehriftoph Tapfer. 


Am 30. Dezeinber 1845, Vormittags 10 Ur, 
fol hierſelbſt ber Mobiliar⸗Nachlaß des verſtorbe⸗ 
nen Aderbürger C. Schulz, beftehend aus Pfer- 
den, Kühen, 48 Scheffel Kartoffel, 30 Er. Heu 
und Möbel und Hausgeräth öffentlih an ben 
Meiftbietenden gegen gleich baare Zahlung ver: 
Fauft werder. 

Beelig, den 14. Dezember 1845. 

Jordan, v. v. C 


sonce omivtes zn erfun! ones Besen: 
mittel nzlihen_ Berti er 

Halten And uf fe ob: ne Bit. 

8 Wirkſamkeit kann durch inehrere amtliche 
Atteſte bewieſen werden, und iſt nebſt Gebrauchs 
Anweiſung A Kruke 25 Spgr., 20 Sgr. und zu 
15 Ser. zu haben bei W. Sipmann, Hobigfiraße 
Nr. 2 in Potsdam. 


Pfundbärme von vorzüglicher Gährkraft if 
zu haben in Berlin, Rofenthaler Straße Nr. 6, 
bei & H. Seide. — Belellungen ju ben Fiier⸗ 
tagen werben recht: zeitig. erbeten. 


one Preuß. und Kon Rönigt, Sänfiiges 


— — 





— — — — 


Deffentlicher Anzeiger 
zum 52ften Stüd des Amtablatte 
der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. 


Den 26. Dezember 1845. 





Stedbriefs- Erledigung. 

* Da ber am 3. d. M: aus der Garnifon in 
Trier befertirte Gefreite Wilhelm Habermann 
des Königl. Preuß. Sten Ulanen- Regiments am 
8. d. M. freiwillig zurückgekehrt if, fo wird ber 
hinter den Habermann erlaffene, im Deffent⸗ 
lichen Anzeiger zum 5iften Stud des diesjährigen 
Amtsblatts der König, Regierung zu Potsdam 
Pag. 493 abgedruckte Stedbrief hiermit zurüd ges 
nommen. Xrier, ben 9. Dezember 1845. 

In Abwefenheit des Regiments: Kommandeur. 

Der Major und etatsmäßige Stabsoffizier. 
von Tyſzka. 


Berlorner Reifepaß. 
* Der nachfiehend fignalifirte Töpfergefelle Auguſt 
Wilhelm Hamann, genannt Plage, hat den ihm 
unterm 31. März d. 3. von ung ertbeilten und 
angeblich zuletzt am 6. d. M. in Alt-Landeberg 
vifirten Reifepa verloren. Zur Vermeidung von 
etwanigen Mißbräuchen wird die® öffentlich ber 
tannt gemacht und der genannte Paß hiermit für 
ungültig erklärt. 
Liebenwalde, den 13. Dezember 1845. 
Der Magiftrat. 
Signalement. Familiemame: Hamann, 
t Plage, Vorname: Auguſt Wilhelm, Ger 
Bun. und Aufenthaltsort: Liebenwalde, Religion: 
evangelifch, Alter: 22 Jahre, Größe: 5 Fuß 5 Zoll, 
Haare: dunfel, Stirn: niebrig, Augenbrauen: 


ſchwarz, Augen: grau, Nafe und Mund: gerwöhn- 


lich, Bart: ſchwarz, Kinn und Geficht: rund, Ger 
fichtsfarbe: gefund, Statur: ſchlank. Befondere 
Kennzeichen: feine. 


Edictal» Citation 
Gegen ben von hier heimlich entroichenen Kauf⸗ 
menn 9. F. Thiele hierfelöf, ift wegen muth- 
willigen Banquerutts die Krimingl«Unterfuchung 





eingeleitet worden. Derfelbe wird daher hiermit 
zu feiner Verantwortung auf ö 

den 2. Febrnax 1846, Vormittags 10 Uhr, 
vor dem Herrn Kammergericytd = Affeffor Gericke 
‘auf dem hiefinen Gerichtslokale vorgeladen, ‚unter 
ber Verwarnung, daß bei feinem Ausbleiben im 
Termine mit der Unterfuchung und Beweisauf- 
nahme in contumaciam verfahren, er feiner etwa. 
nigen Eintwendungen gegen Zeugen und Dokumente, 
wie auch aller fich nicht etwa von felbft ergeben- 
den Bertheidigungsgründe, verluftig gehen, dem⸗ 
nächft nach Ausmittelung des angefchuldigten Ver⸗ 
brechens auf die gefegliche Strafe erkannt und das 
Urteil in fein zurdgelaffenes Bermögen und ſonſt, 
fo viel es gefchehen kann, fofort, am feiner Perfon 
aber, fobald man feiner habhaft geworden, voll- 
fredt werden wird. 

Neu: Ruppin, den 11. Oftober 1845. 

Königl. Stabtgericht. 


, . Erlebigte Pfarrfelle 
* Die Pfarrftelle zu Seeren in ber zweiten Sterns 
berger Superintendentur, Königlichen Patronarg, 
ift durch den Tod des Predigers Lindner bafelbft 
erledigt worden. . 
Berlin, den 16. Dezember 1845. 
Königl. Konfiftorium der Provinz Brandenburg. 


Betanntmadhung. 
° Für das Jahr 1846 werden bie Borfigerichts- 
tage bed Königl. Grünauefchen Forfibegir! 
am 14. Januar, am 18. März, am 29. April, 
am 10. Juni, am 2%. September und am 
4. November, “ 
jedesmal von 9 Uhr Vormittags ab, an hiefiger - 
Gerichtsſtelle abgehalten werben. 
Rathenow, ben 1. Dezeinber 1845. 
Königl. Preuß, Stadigericht. 





Betanntwahung. 
* Die Forfigerichtötage im Jahre 1846 werden 
am 6. Januar, 3. Februar, 3. und 31. März, 
5. Mei, 9. Iuni, 7, Juli, 1. September, 
6. Oktober, 3. November und 1. Dezember 
abgehalten werben. 
Havelberg, ben 1. Dezember 1845. 
- Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht. 


Bekanntmagung- 
* Bei dem ımterzeichneten Gerichte twerben im 
Jahre 1846 folgende Worfigerichtstage abgehalten 


1) für das Königl. Forfirevier Biefenthal: 
5. Januar, 9. Februar, 30. März, 18: Mai, 
29. Juni, 14. September, 12. Oftober, 
23. November, 
2 für das Königl. Forſtrevier Liepe: 
21. Januar, 4. März, 8. Aprit, 10. Juni, 
8 Iuli, 8. September, 28. Dftober, 
2. Dezember, ' 
3) für das Königl. Forſtrevier Grimnig und 
Schmargenborf: 
10. Februar, 24. Mir, 28 Avril 16. Juni, 
14. Juli, 25. Auguft, 6. Oftober, 17. No- 
vember, 
A) für das Forſtrevier 
Eberswalde: 
16. Februar, 25. Mai, 7. September, 
7. Dezember. 
Neuftadt- Eberswalde, den 8. Dezember 1845. 
König. Land⸗ und Stadtgericht. 


ber Stadt Neufladt- 


* Die Anfuhr des bei der Salzfactorei zu Witt- 
fio@ benöthigten ppr. 550 — 600 Tonnen Saljed 
aus der Speditiongfactorei zu gaveerg vom 
1. Januar k. 3. ab, fol an den Mindeffordern- 
ben’ ausgethan werden. Zur Entgegennahme ber 
Gebote Haben wir im Auftrage der Königlichen 
Regierung zu Porsbam einen Termin auf 
den 7. Januar F. J., Vormittags 11 Uhr, 

im Amtslokale des Eteneramts zu Pritzwaik an 
beraumt, zu welchem Bietungsluſtige eingeladen 
werden. Die Kontraftd- Bedingungen find. wäh: 
send der Dienfiftunden in unferm Amtelofale und 
denen ber Gteuerämter zu Pritzwalk, Havelberg 


und Edritz und des Reben · Zeuamtes zu Witt: 
ſtock einzuſehen. 
Warnow, den 15. Dezember 1845. 
„ Königl. Haupt - Zollamt. 


Defanntmahung. - 

Die Erben bes bier Rübtenter 
figers Büfcher beabfichtigen: 

1) in dem Raume bed Mühlenerbpachtsgebäubes 
hierſelbſt, da wo früher die Oelmühle geftan- 
den, noch vier Mahlgänge, 

2) in dem Raume ber frühen Delmühle vor 
dem biefigen Brunnenthere an ber esiae- 
Straße belegen, zwei Sraupengänge wit dem 
nöthigen Sonberiverfe, der Sortiermafdyie 
und zehn Hirfeflampfen 

angulegen. 

Indem wir bdiefe Veränderungen der Mähhlen⸗ 
werke nach Vorfchrift des $ 28 der Aligemeimm 
Geroerbe- Ordnung vom 17. Januar d. I. zur 
öffentlichen Kenneniß bringen, fordern wir alle bie ⸗ 
jenigen, welche gegründete Einwendungen gegen 
diefe Mühlenveränderungen machen zu fonnen 
glauben, hiermit auf, folche innerhalb vier Wochen 
präcluſiviſcher Friſt bei ung anzumelden. 

Neufadt- Eberswalde, ben 18. Dejember ABA. 

Der Magifirat. 


Betanntmahnng. 

Das Dominium Kerftenbruch will auf des 
dortigen Gehöft im einem befondern Keſſelhauſe 
eine Dampfmafchine von vier Pferdetraft und drei 
Atmosphären Drud Behufs bes Betriebes der 
Stärfebereitung anlegen. Wer durch bie Aucſũb 
rung dieſer Anl eine Beeinträchtigung feiner 
Rechte fürchtet, feine Einwendungen binnen 
einer yrächufivifcgen Frik von vier Wochen bei 
dem unterzeichneten Landrathe anzubringen. 

waide a. d. O., den 18. Dezember 1UE5. 


Königl. Landrarh des Oberbarnimſches Kreiſes 


von Haeſeler. 


Bekanntmachung. 

Der Koſſäth Friedrich Schufge aus Premnitz 
beabfichtigt auf dem daſeibſt gelegenen Rienfchen 
Aderplan, „bie Breiten“ genatmt, eine Bochminb- 
möhle mit sinem Mohlgange zu erdauen. Wach 








Borrit a 8 der Algemeinen Gewerhe⸗ 
Didnung vom ſ7. Januar 1845 und in Gemäß- 


heit der Verfügung ber Königl. Reg vom 


8. November d. 3. wird dies Vorhaben hiermit 


„dur öffentlichen Kenntniß gebracht. Wer hiergegen 


Einwendungen machen zu können vermeint, bat 
folche binnen einer prächufivifchen Frift von vier 
Wochen bei ber unterzeichneten Polizei» Berwals 
tung anzubringen. \ 
4. Milow, den 16. Dezember 1845. 
Die Polizei- Verwaltung allhier. 


Gewerbes polizeiliche Befanntmachung. 

Der Kaufmann Herr Hübener zu Rathenow 
beabfichtigt auf dem Horfiweide- Plan feined zu 
Gülpe belegenen Bauerguted, wo der Plan mit 
einer Stange Sepeichnet, eine Ziegelei anzulegen. 
Indem wir dies Vorhaben hiermit zur öffentlichen 
Kenntniß bringen, verbinden wir hiermit bie Auf- 
forderung, ettwanige Einwendungen gegen diefe 
Anlage binnen vier. Wochen prächufivifcher Friſt 
bei ung anzumelden. 

Wolſier, den 9. Dezember 1845. 

Polizei- Obrigkeit. 
von ber Hagen. 


* Hm Sonnabend den 3. Januar 1846, Vor⸗ 
mittags 9 Uhr, follen auf dem Königl. Remonte- 
Depot Bärenflau bei Oranienburg, 20 Stüd Nuß- 
Kühe, worunter einige frifchmilchend, 30 Stück 
Gefindebetten und verfchiedene Haus⸗ und Küchen- 
Geräthe, öffentlich meiftbietend gegen fofortige Be- 
sahlung verkauft werben. 
Bärenklau, den 16. Dezember 1845. 
Konigl. Remonte - Depot-Abminiftration. 


Berfauf von Bandfiöden. 
” Die in ben fisfalifchen Weidenpflanzungen am 
Nieder-Neuendorfer Ranal zwiſchen der Dammes⸗ 
Arche und Briefelang-Schleufe vorhandenen Band- 
ſtöcke follen in einzelnen Raven buſchweiſe an 
den Meifkbietenden verfauft werden, wozu ein Fir 
citationgtermin auf 

Montag den 5. Januar 1846 
an Ort und Stelle angefegt iſt. Raufliebhaber 
werden hierzu mit dem Bemerfen eingeladen, daß 








des Vormittags um JO Uhr bei der Dammes⸗ 


Arche angefangen und die Bedingungen im Terulin 
befannt gemacht werben follen. 
Thiergartenfchleufe, den 29. Dezember 1845. 
Der Wafferbau - Infpector Martins, 


Nothwendiger Verkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das hierfelbft in der verlängerten Dorotheen- 
firaße Nr. 3 belegene, im fammergerichtlichen Hy⸗ 
pothefenbuche Vol. VII Cont. c Nr. 17 Pag. 385 
verzeichnete, dem Maurermeiſter Friedrich Wilhelm 
Ebenau gehörige Grundftüc nebft Zubehör, wel⸗ 
ches auf 20,592 Thlr. 27 Ser. 8 Pf. zufolge ber, 
nebft Hypothekenſchein und Bedingungen in bes 
a einzufehenden Tape abgefchägt wor⸗ 

en, fol 

am 3. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Berkauf. 
Königl. Kammergericht in Berlin. 

Das im Zauch- Belzigfchen Kreife belagene Gut 
Lehnin, mit Einfchluß der Vorwerke Kultenhaufen 
und Tornow und ber fogenannten alten Ziegelei 
nebft Zubehör, abgefchägt auf 55,844 Thlr. 6 Ser. 
3 Pf., da8 zum Amte Lehnin gehörige Vorwerk 
Dahmedorf nebft Zubehör, abgefchägt auf 26,233 
Thlr. 10 Sgr. 11 Pf._ und die bei Vorwerke 
Kaltenhauſen belegene ſogenannte neue Ziegelei nebſt 
Zubehör, abgefchägt auf 41,173 Thlr. Mégr. 5 Pf., 
zufammen mithin auf 123,251 Thlr. 7 Sgr. 7 Pf. 
abgefchägt, zufolge ber, nebft Hypothekenſchein und 
Bedingungen in der Regiftratur einzufehenben Tare, - 

ſollen am 25. Mär, 1846, Bormittage 11 Uhr, 
am ordentlicher Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. 


Nothwendiger Verkauf. 
Kbnigl. Kammergericht in Berlin. 

Das an der Kommunikation an dem Neuen 
Thore Nr. 5 bier belegene Grundſtück, auf wel⸗ 
chem ſich ein_breiftödiges, faſt ganz maſſives 
Wohnhaus befindet, abgeſchätzt auf 6731 Thlr. 
20 Sr. 3 Pf. zufolge der, nebft Hypothekenſchein 
und Bedingungen in ber Regifiratur einzufehen- 
den Tare, fol 

am 28. Mai 1846, Vormittags 11 hr, 
an ordentlicher Gerichtöftelfe fubhafirt «werden 











Notbwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 24. Juni 1845. 
Das hierſelbſt in der Behrenftraße Nr. 9 be- 

fegene Grundfiiit des Kleidermachers Johann 

Gottlieb Bieling, gerichtlich abgefchägt zu 

16,659 Thir. 19 Sar. 6 Pf., ſoll Schuldenhafber 
am 3. Mär; 1846, Vormittags 11 Uhr, 

an ber Gerichtsſielle fubhaftirt werden. Tare und 

Hypothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwenbdiger Berkauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 12. Auguft 1845. 
Das, Große Hamburger Strafe Nr. 8 belegene 
Bäcermeifter Mülferfche Grundſtück, gerichtlich 
abgefhägt zu 9491 Thlr. 22 Sr. 9 Pf., fol 
am 27. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtäftelle fubbaftirt werden. Tare und 
Hypothelenſchein find in ber Regiftratur einzufehen. 





Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 12. Auguſt 1845. 

Das in der Breiten Straße Nr. 6 belegeue 
Lerchfche Grundftüd, gerichtlich abgeſchätzt zu 
24,747 Thir. 16 Sar A Pf. ſoll 

am 31. Marz 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Tare und 
‚Hppothefenfchein find in ber Regiſtratur einzufehen. 


Nothwendiger Verfauf. 
Stabtgericht zu Berlin, den 21. Auguſt 1845. 
Das vor dem Schlefifhen Thore Ausgangs 
rechter Hand, an der Ecke der Schleſiſchen Strafe 
. und der Communication belegene Bleicher Hoch⸗ 
> Eirchfche Grundftüd, gerichtlich abgefchägt zu 
10,861 Thlr. 25 Spr. 3_Pf., foll 
am 3. April 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtöftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hupothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 


Nothwendiger Verkauf. 
Stadtgericht zu Berlin, den 25. Oftober 1845. 
Das, Staliſchreibergaſſe Nr. 53 belegene Par 
pinfche Erbengeundfüd, gerichtlich abgefchägt zu 
1979 Thir. 8 Ser., foll Theilungshalber 
am 11. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichtäftelle fubhaftirt werden. Tare und 
Hypothelenſchein find in ber Regiſtratur einzufehen. 


386 - 


Die unbekannten Realprätenbenten tverben hier 
durch unter ber Warnung der Prächufion öffent» 
lich vorgelaben. 


Nothwendiger Verkauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 25. Oftober 1846. 

Das, Krauſenſtraße Nr. 66 belegene Rachlaf- 
Grundftüd der Wittwe Krumfieg, Dorothee 
Friederike geb. Schmibt, gerichtlich abgeſchätzt zu 
3300 Thlr. 16 Ser. 9 Pf., fol 

am 12. März 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an der Gerichteftelle Theilungshalber ſubhaſtirt 
werden. Taxe und Hypothekenſchein find in ber 
Regiftratur einzufehen. 

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Rrals 
prätendenten werden unter der Warnung der Prüs 
cluſion hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Berfauf. 

Stadtgericht zu Berlin, den 17. November 1845. 

Das vor dem Cottbuffer Thore rechts am lin⸗ 
fen Ufer des Landwehrgrabens belegene, im Hyro⸗ 
thefenbuche von den Umgebungen Vol. 15 Nr. 1005 
verzeichnete Grundſtück des Mafchinenbauers Jo⸗ 
bann Matthäus Fertig, gerichtlich abgefhägr zu 
6393 Thlr. 5 Sor., fol Schuldenhalber 
. am 4. Juli 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ber Gerichtsftelle fubhaftirt werben. Tare und 
Hypothefenfchein find in der Regiftratur einzufehen. 

Die dem Aufenthalt nach unbefannte Ehefrau 
des Gutsbefigerd Orunow, Caroline geb. Hans 
nemann wird hierdurch öffentlich vorgeladen. 


Nothwendiger Verkauf. 

Königl. Landgericht zu Berlin, ben 31. Oft. 1845. 

Das im Hypothefenbuche von einzelnen Grund» 
ſtücken Bol. 1 Nr. 7 verzeichnete, rechtd von der 
Moabiter Brüde, neben den Candgrafffchen 
Damen-Zlußbabe im Thiergarten belegene Wiefen- 
grundſtück von 174 INRuthen, dem Schwinmiehrer 
Friedrich Andrea Luge gehörig, und als Bauftelle 
inch, eines darin befindlichen Roſtes zum Gebäude, 
abgefchägt auf 3357 Thlr. 4 Spr. A Pf. zufolge 
ber, nebſt Hypothekenſchein in dem Ilten Birean 
einzufehenden Taxe, fol 

am 2. März 1846, Vormittags 11 Ubr, 
an ordentlicher Gerichteftelle, Zimmerftraße Ar. 23, 
fubhaftirt werden. " 





Rothe 





807 


Nothwendiger Berkauf. 

Königl. Landgericht zu Berlin, ben 9. Dezbr. 1845. 

Das dem Particulier Carl Wilhelm Theodor 
Skodowsky gehörige, in der Potsdamer Straße 
Nr. 112 belegene, Bol. MI Nr. 145 des Hypothe⸗ 
kenbuchs von Alt» Schöneberg verzeichuete Büdner- 
grundfilick, abgefhägt auf 13,838 Thir. IS Ser. 
6 Pf. zufolge der, nebft Hypothekenſchein in dem 
Uten Büreau einznfehenden Xare, fol 

am WB. Juni 1846, Vormittags 11 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtöftee, Zimmerftraße Nr. 23, 
ſubhaſtirt werden. 





| Befanntmahung. 

Das den Erben der verehelicht gervefenen. Baft- 
wirth Lehmann, Friederike geb. Krabath gehö— 
tige, in der Louiſenſtraße Nr. 1 befegene, in un⸗ 
ferm Hypothefenbuche von der Brandenburger Bor- 
ſtadt Vol. I Nr. 29 verzeichnete, auf 640 Thlr. 
abgefchägte Grundſtück nebft Zubehör, foll im Wege 
der nothivendigen Subhaftation verfauft werben, 
und ift hierzu ein Vietungstermin auf - 

den 13. Februar 1846, Vormittags 10 Uhr, 
vor dem Stadtgerichtd-Rath Herrn Steinhaufen 
im Stadtgericht, Lindenftraße Nr. 54, änberaumt. 

Der Hnpothefenfchein, die Tare und die befon- 
deren Kaufbedingungen find in unſerer Regiſtratur 
einzuſehen. 

Potsdam, den 30. September 1845. 

Königl. Stadtgericht hiefiger Reſidenz. 


Nothwendiger Berkauf. 
| Land» und Stadtgericht zu Beelig. . 
ı . Das in Sebdin sub Nr. 1 belegene, im Hh- 
‚ pothefenbuche Bol. IX Fol. 5 verzeichnete, dem 
 Bädermeifter Ludwig Urban zugehörige Lehn- 
ſchulzengut, abgeſchaͤtzt auf 7753 Thlr. 26 Ser. 
2 P., foll 
’ am 4. März 1846, Vormittags 9 Uhr, 
ı an ordentlicher Gerichtöftelle fubhaftirt werden. 
Tatre und Hypothekenſchein llegen täglich 
der Regiſtratur zur Einſicht vor. . 

Beelitz, den 12. Auguſt 1845. 
Königl. Land⸗ und Stadtgericht. 


Subhaftationd - Patent. “ 
Nothwendiger Berkawmf. 
Land» u. Stadtgericht © 
Das zu Friedersdo 
buche Bol, VIT Fol. 3 
gut fammt Pertinenzier 
— Ser. 10 Pf. nah 
1761 Thlr. 11 Ser. I 
nicht erfolgter Belegur 
am 7. April 184 
an ordentlicher Gerid 
öffentlich verkauft werden. 
Die Tape und ber Hywpothekenſchein fit. in 
unferer Regifiratur einzufehen. 1 





Nothwendiger Verkauf. 

Patrimonialgericht Penzlin in Pritzwalk, ben 
26. September 1845. 

Der zu Rohledorf, in der Oftpriegnig, belegene 
Zweihüfnerhof des Schulzen Dietrich Neubauer, 
ſjedoch ohne die davon getrennte Haus⸗ und Hof⸗ 
ſtelle, abgeſchätzt auf 2701 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf. 
zufolge der, nebſt Hypothekenſchein in Regi⸗ 
firatur einzuſehenden Taxe, fol 

am 31. Januar 1846, Vormittags. 11 Uhr, 
in der Gerichtsſtube zu Penzlin fubhaftirt werden. 


Nothwendiger Verfäuf. 
Das in dem Dorfe Groß- Beeren belegene, zum 


Nachlaſſe des Koſſäthen Johann Friedrich Bnffe 


gehörige Koffäthengut, abgeſchätzt auf 2454 TChlr. 
16 Sr. 11 Pf. zufolge der, nebft Hypothekenſchein 
im unferer Regiftratue einzufehenden Tare, ſoli 
am 27. Januar 1846, Vormittags LI Uhr, 
in ber Gerichtsſtube zu Groß- Beeren fibhamtt 
werden. Die unbefannten Realprätenberten wer— 
den unter- Berisarnung ber Prächiflon Bierbem: 
mit vorgeladen. . ’ 
Mittenwalde, den 21. Oktober 1845. 
Patrimonialgericht über Groß-Beeren. 


Nothwendiger Verfauf. | 
Land» und Stadtgericht Beelig, am 5. Nov. 1838. 
Die zum Nachlaffe des Büdners Friedrich Wils 
helm Schewe gehörigen, in Kähnsborf belegenten, 
von dem Bauergute Bol, X Fol, 65 Nr. II ers 


808 


worbenen, auf ein befonderes Folium int Hypo⸗ 
heekenbuche noch nicht eingetragenen Grundftüce, 
—— 

, einem Stalle, einem Gar⸗ 

ben, 

ide von circa 1}, Scheffel 


von circa 2 Morgen, . 
circa 1 Morgen, 
eirca 3 Gentnern Heu, 


uf 791 Thlr. 23 Spt. 4 Pf., 
neuen men nee run SAG, Vormittags 10 Uhr, 

‚in Berlig an den Meiftbietenden verkauft werden. 

Die Taxe und Kaufbedingungen find täglich in 
unferer- Regiftratur einzufehen. 

Zu biefem Termine werden alle etwanigen un- 

befannter Realprätendenten, bei Vermeidung der 

Prächufion mit ihren Anfprüchen, mit vorgelaben. 





Nothwendiger Berfauf. 
Stadtgericht zu Prenzlau, ben 11. November 1845. 
Das dem Rentier Friedrich Wilhelm Büt ow 
gehörige „ hierſelbſt in der Schulzenſtraße sub 


. 523 belegene, in unſerm Hypothekenbuche 


Bol. VII Nr. 523 verzeichnete Wohnhaus nebſt 


den dazu dehörigen Ländereien für ein halbes Erbe, 


abgeſchätzt auf 2648 Thlr. 21 Ser. 10 Pf. zufolge 
ber, nebſt Hhpothefenfchein und Bebingungen in 
unferer Regifiratur einzufehenden Tare, foll 

am 20, Kur 1846, Vormittags 11 Uhr, 
‘an ordentlicher Gerichtöftefte ſubhaffirt werden. 


. Nothwendiger Berkauf. 
Königl, Stadtgericht Granſee, den 18. Dezbr. 1845. 
Die zum Nachlaß der verfiorbenen verehelich- 
ten Tachmechermeiſter Schüß, geb. Bliefenid, 
und zum Bermögen des Wittwers gehörigen, hier⸗ 
IHR belegenen Grundſtücke, ale: 
1) ein Wohnhaus in der Klofterfirage Nr. 304 


nebft Zubehör, tarirt 674 Thlr. 5 Sar. 10 Pf.,-- 


2) eine halbe Hufe Butenland Nr. 15 des Reg., 
tarirt 1099 Thir., 

3) ein Morgen überm Baum Nr. 1680 ven 

1 Morgen 42 [IRuthen, torirt 25 Thlr. 


— — 


4), ein Morgen Haſenſprung Nr. 1664 von 
2 Morgen 24 [1Ruthen, tarirt 10 Thle. 
5) eine Scheune vor dem Ruppiner Thore, an 
der Chauffee, tarirt 150 Thlr., 
aufolge der, nebft Hhpothekenfchein und Bedingun- 
gen in der Negiftratur einzufehenden Tare, follen 
am 28. März 1846, Vormittags 10 Uhr, 
an ordentlicher Gerichtsfleite fubhaftirt werden. 


Freiwilliger Berfauf. 
von Brebowſches Patrimonialgericht über Rin⸗ 
\ genwalde. 

Das den Bauer Schmidtſchen Erben gebö— 
rige, im Hypothekenbuche sub Nr. 2 verzeichnet, 
ſpeciell feparirie Bauergut zu Ringenwalde, ju 
welchem die nöthigen Mohn- und Wirthfchaftt: 
gebäube und 157 Morgen Aderländeteien, worunter 
circa 50 Morgen Gerftland Ifier Klaffe gehören, 
fol am 30. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, 
auf der Gerichtsftube zu Ringenroalde Theilunge 
halber fubhaflirt werden. ' 

* Die nähere Befchreibung dieſes Grundftüdg und 
der Hhpothefenfchein, fo wie die Berfanfsbedin- 
gungen Fönnen werkeäglich in unferem Gefchäfte 
Lokale eingefehen werben. 

Wriezen a. d. Oder, ben 19. Degember 1845. 


Freiwilliger Verkauf. 

Die zum Nachlaffe des verftorbenen Bühnerd 
‚Gottfried Baad gehörige, in Krams belegeur, 1 | 
764 Thle. — Sgr. 10 Pf. tarirte und im Hdro⸗ 
thefenbuche Nr. 15 Pag. 199 verzeichnete Bübne: 
ſtelle, fol . | 

am 10. Februar 1846, Vormittags 11 U, 
in der Gerichtsftube zu Krams öffentlich au der 
Meiftbietenden verfauft. werben. 

Die Lare und der neuefte Hypothekerſchen 
des Grundſtücks können täglich in der Wobnum 
des unterfchriebenen Richters eingejehen werden. 

Kyritz, den 10. Dezember 1845. 

von Pleffenfches Gericht Über Krams. 
Brunner. 







Eine Bäckerei wird zu kaufen oder zu pachten 
gefucht: Das Nühere bei Schernebed in 
denburg, Heideſtraße Nr; 355. 


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u 63 F 
an IPYE 


3 b105 014 Löl 188 


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