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Archiv
Kunde österreichischer Geschichts-ducllcn.
II« nuisii :vgv bc ii
von der
zur Pflege vaterländischer Geschichte aufgestellten Commission
der
kaiserlichen Akademie der Wissenschaften.
V ierter Band
wasSo
An» der kaiserlich -königlichen Hof- und Staatsdruckerei.
1850.
Inhalt.
I. Heft.
Seite
i \. t.nsiiu k«- zur Geschichte des österreichischen römisch-katho-
lischen Kirchenwesens unter K. Leopold II. (1790.) I
II. Heft.
II. Die Grafen, Markgrafen und Herzoge aus dem Hause Eppcnstein.
Von Karlmann Tan gl 157
III. Genealogische und topographische Forschungen üher die Stifter,
die Stiftung und Ausstattung von Eberndorf, Gurnik , Teinach
und St. Lorenz zu Burg Stein in Kärnten. Von Ritter v. Koch-
Sternfeld 231
IV. Pat. Bernard. Brulig's Bericht über die Belagerung der Stadt
Wien im Jahre 1683. Mitgetheilt von Beda Dudik 25 ~>
V. Regesten und urkundliche Daten über das Verhältniss des Car-
dinais Nicolaus von Cusa, als Bischof von Brixen , zum Herzoge
Sigmund von Oesterreich und zu dem Lande Tirol von 1459 und
1460. Mitgetheilt von Alb. Jäger 297
III. tmd IV. Heft.
VI. Die Jugend- und Wanderjahre des Grafen Franz Christoph v<n
Khevenhiller nach seinen eigenen Aufzeichnungen. Mitgetheilt
von Jodok Stülz ->-il
VII. Pat. Bernard. Brulig's Bericht über die Belagerung der Stadt
Wien im Jahre 1683. Mitgetheilt von Beda Dudik. (Schluss). . 391
Anhang. Diarium, was sich vom 7. Juny anno 1683 biss
zu end der belägerung Wienns bey der türkischen armee zuge-
tragen. Mitgetheilt von Fried. Firnhaber "»!><>
VIII. Beiträgt zur Quellenkunde der dalmatinischen Rechtsgeschichte
im Mittelalter. Mitgetheilt von Dr. Gustav Wenzel . . . . ."><»;>
I\. Fränkische Studien. Herausgegeben von Dr. C. Höfler . . . 569
\. Einige Bemerkungen zu dem Aufsatze, des Herrn Professor-
Tan gl, betreffend die Grafen, Markgrafen und Hersoge tu
Hause Bppenstein Von Jmlok Stfll*
Archiv
für
Kunde österreichischer Geschichts-Qjicllcn.
Herausgegeben
von der
zur Pflege vaterlandischer Geschichte aufgestellten Commission
der
kaiserlichen Akademie der Wissenschaften.
Jahrgang 1S50.
/. IUI. 1. Ifr/'l.
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warn.
Aus der kaisorlioh-köni'rlichcn Hof- und Slaals - Druckoroi.
I.
Actenstücke
zur Geschichte des
österreichischen
römisch-katholisch. Kirchenwesens
unter
#4. Leopold MW.
(1790.)
Arthiv. Jahrg. 1850. I. Bd. I. Heft.
Vorer I n n e r u n g.
Liw. den schwierigsten Aufgaben eines Staatsmannes, der ztimai an
einer ikmhmi Gestaltung der Verhältnisse arbeitet,
gehört die Regelung derselben zwischen Staat und Kirche l).
Weder der Staat noch die Kirche haben ein strenge ab-
gesondertes Gebiet. — Man wird doch dem ersteren nicht ein rein
materielles anweisen wollen , so wenig als die letztere ein
rein geistiges umfasst.
Der Staat hat auch geistige Interessen zu beachten, so gut
als die Kirche in ihrer sichtbaren Gestalt materielle nicht
verschmäht.
Im Grunde können sie sich nicht trennen, wenn sie auch
wollten. Das Gebiet des Staates ist auf der einen Seite wei-
ter, auf der anderen hingegen enger als das der Kirche.
Im Staate leben neben- und miteinander Glieder der
Kirche und N i c h t g 1 i e d e r , ja Gegner derselben : in so
ferne umfasst er mehr als die Kirche.
Die Kirche aber zählt ihre Glieder in vielen Staaten, sie
ist milliin umfassender — in dieser Beziehung.
Die Frage: „Ist der Staat in der Kirche oder die Kirche im
Staate?"* muss mithin auf folgende Art beantwortet werden. —
Weder der «ranze Staat ist in der Kirche, noch ist die ganze
Kirche im Staate, es ist ein theilweises Wechselverhältniss.
Kirche und Sinnt (htm beide sehr wohl daran, sich zu ver-
I rftgei und ihre Interessen sich nicht kreuzen zu lassen.
Der Staat soll die Kirche respectiren, die Kirche soll
nur auf dem rein geistigen Gebiete unabhängig sein, in
*)Und jeder Religio nsgesellschaft mit gereeeltor V«rfa«sun g.
1 *
allen \\ e 1 1 1 i e fa e n Beziehungen ist sie den Gesetzen des Staa-
tes ■ n I 0 r wopfen wie jede andere Gesellschaft. Die Kirchen*
geschieht« lehrt, dass Ueber griffe von beiden Seiten gescha-
ht'!:, ja im (inmde ist die ganze Geschichte seit der Stiftung einer
christliche! Kirche ein fortwährendes A u f e i n a n d e r w i r-
k e n , meist leider ein Kampf oder wenigstens — Rivalität.
Letzteres fand in öesterreich seit den kirchlichen Re-
formen Kaiser Josephs II. (wohl auch schon unter Kai-
serin Maria Theresia) Statt; noch ist das Verhältniss nicht ge-
regelt, die Aufgabe nicht gelöst.
Unter diesen Umständen erachtet ein (wie er glaubt) unbe-
fangener Geschichtsforscher es für erspriesslich, bisher unbe-
achtete Act enstücke ans Licht zu ziehen, welche, an und für sich
interessant, im gegenwärtigen Zeitpuncte es doppelt sein dürften.
Bekanntlich fand Kaiser Leopold II. es angemessen, in sehr vielen
Dingen, zur Beruhigung der vielfach aufgeregten Völker, die mit-
unter wohl rücksichtslos eingeführten Reformen seines Bruders
rückgängig zu machen oder zu modificiren.
Was in Beziehung auf die (r. k.) kirchlichen V e r-
h ä 1 1 n i s s e für zweckmässig erachtet wurde , lehren die nach-
folgenden Actenstücke.
Sämmtliche Bischöfe der k. k. Staaten (mit denen Ungerns
ward abgesondert verhandelt) reichten ihre Beschwerden oder
Gutachten auf Aufforderung schriftlich ein, diese Eingaben wurden
der sogenannten „geistlichen Hofcommission unter dem Vorsitze
des böhmisch - österreichischen Hofkanzlers Franz Carl Kressl,
Freiherrn von Qualtenberg" zur Begutachtung vorgelegt , welche
ihr Gutachten in Form eines „Protokolls" vom 18. December 1790
mit einer dasselbe einleitenden Note vom 20. December 1790 ab-
gab. — Auf Letztere (die Note) wurde die höchst wichtige Reso-
lution des Kaisers über die von der Commission gemachten Vor-
schläge geschrieben
Ich theile nun, da mir durch preiswürdige Liberalität die Be-
nützung der Originalactenstücke gestattet wurde, fürs Erste mit:
I. a) Note der geistlichen Hofcommission vom 29. December
1790, womit selbe Sr. Majestät das Protokoll über die von
den Bischöfen der deutschen Erbländer angebrachten Be-
schwerden (vom 18. December 1790) einbegleitend vorlegt.
A) Resolution Sr. Najest&f ttber die Forderungen der BUeh6fe
nid die Vorschlage der geistlichen Hofcommission.
IL Protokoll der. geistlichen Hofcommissionssitzung vom 18. De-
ponier 1790, iil>i'i- die von den Bischöfen der deaUchen Erb*
l&nder sjurebrachten Beschwerden.
Diesen ActeustÜckeo lotse ich wn des mehrfachen Interesses
willen mehrere Eingaben der Herren Bischöfe selbst folgen, als
wichtige Zeugnisse ober den religiösen Zustand ihrer Diöccscn und
ober — ihren eigenen Charakter. Und /war
Eü. Vorstellungen des Herrn Lrzhischofs von Wien, Cardinal
M igS 1 1 i (Christoph Ant.) a — e.
IV. Promemoria des Herrn Bischofs von St. Polten, Hein-
rieh Johann (von Kerens), vom 12. Mai 1790.
V. Promemoria des Herrn Bischofs von Linz, Joseph Anton
(Call) vom 2. Juni 1790.
Sollten, wie ich nicht zweifle, diese unmittelbaren Aeus-
sornngon der drei Bischöfe Interesse erwecken, so will ich später
auch die der meisten übrigen mittheilen.
Ich enthalte mich jedes Urtheiles über den Inhalt dieser
Aktenstücke, sie sprechen für sich selbst.
Ich will hier nur auf eine Aeusscrung Kaiser Josephs II. auf-
merksam machen, welche er gegen den bekannten brandenhurgi-
schen Archivar Spiess bei einer Audienz, die Letzterer bei Ge-
legenheil seines Aufenthaltes in Wien (am 6. Jänner 1786) hatte,
fallen Hess und die auf die Ansichten dieses Reformators ein
schlagendes Lieht wirft
Spiess äusserte den Wunsch. ..dass Ihre Majestät die Friiehle
^aller Ihrer Plane noch bei Ihren Lebzeiten selbst cinerndten möch-
ten; dagegen Sie (der Kaiser) aber zu meiner Verwunderung
..versetzten : dass Sie u n b c k ü m m e r t wären , w i c c s
..nach Ihr cm Tode gehen möchte, denn es wäre
„in der Welt nicht anders, als dass immer der
..Line etwas aufbaue, der Andere r e i s s e es w i e-
rd c r nieder: ich (Spiess) müsste ja als ein (Jelchr-
r t e r seihst wissen, dass auch die Wissenschaf-
ten kein anderes Schicksal hätten, der Kino
„brächte es oft in einer Sa ch e sehr weit, sterbe
. I I» e r d I r ii 1> er. alsdann verginge oft ein J a h r h u n-
rd e r t und wohl noch mehr Jahre, his ein An-
alerer den Faden wieder anknüpfe1).1'
Das ist eine trostlose Ansicht, die freilich weder selten
ist. noch ihrer scheinbaren Begründung entbehrt. Allerdings
geschieht so Vieles, was einer solchen Ansicht des ewigen Auf-
bauens und Niederreissens eines beständigen Wechsels
das Wort redet.
Nach dieser Ansicht wäre die Menschheit zum Tretrade
verurlheilt, und gewissermassen nichts Neues unter der Sonne,
jedenfalls kein Fortschritt für sie denkbar.
Viele glauben , die Geschichte wiederhole nur das ewige Ei-
nerlei. — Man könne aus ihr höchstens lernen, „das s sich die
Menschen gleich bleiben."
Allerdings lehrt die Geschichte das Bleibende, und zwar
die Dauer im Wechsel; die Weltgeschichte ist das Welt-
gericht.
Die Geschichte ist desshalb auch die Lehrmeisterin, weil sie
zeigt, dass nur das Bestand habe, was rein menschlich ist
im höhern Sinne des Wortes.
Im Grunde ist die Aufgabe des Staates wie der Kirche eine
und dieselbe. — Wenn sie zusammenwirken, einander nicht
stören, ist das Verhältniss ein freundliches , mithin segenvol-
hs. — Die Seele des Staates ist das Recht, die Seele der Kirche
die Liebe; wo beide wirklich beseelt sind von Recht und Liebe,
kann keine Störung ihres Verhältnisses eintreten.
Joseph Chmel.
l) Siehe „Archiv für Bayreuthische Geschichte und Altertumskunde. Her-
ausgegeben von E. C. Hagen und T h. Ü o rfmülle r. Erster Band,
drittes Heft (Bayreuth 1830). S. 141 — 1W. „Etwas aus dem Bericht einer
P.cise nach Wien im Jahre 1785, von Ph. E. Spiess." Die angeführte
Stelle ist S. 14* und 145. Wir wollen bei einer andern Gelegenheit auf
die übrigen Rücksicht nehmen, denn die ganze Audienz, ist characteriatisclk.
I. a).
Allerunterthänigste Note!
Indem man allerhöchst denselben das Protokoll über die von
den Erz- und Bisehöfen gegen «1 i«* in geistlichen Sachen bestehende
Anordnungen fcngebruchte Beschwerden gehorsamst überreicht, darf
man nicht entstehen, nur Erleichterung der l ehersieht einen kurzen
Begriff der Forderungen] welche sie zur Abhilfe ihrer Beschwerden
machen, na entwerfen) und denn zur Beleuchtung der Anträge,
welche man zu ihrer Erledigung macht, die Grundsätze anzuzeigen,
nach welchen man dieselben beurtheilen zu müssen geglaubt hat.
Die Bemerkung, welche sich bei Durchlesung dieser Beschwer-
den von seihst aufdringt, besteht darin, dass die Bischöfe in ihren
Forderungen die Grenzen ihrer Rechte und ihres Standes über-
schreiten, dass sie das Hirtenamt über die wichtigsten Angelegen-
heiten der Staatsverwaltung auszubreiten die Absicht haben; dage-
gen auf die Uechte des Staats, auf die Bedürfnisse des bürgerlichen
Lebens gar keine Rücksicht nehmen.
Sie betrachten den gesammten Unterricht, welchen die Bürger
|ee Staats nach ihren verschiedenen Classen und Bedürfnissen in
öffentlichen Schulen erhalten, bloss in Beziehung auf Religion und
im» cli mehr auf Theologie; wollen daher alle Lehranstalten
von den untersten Landschulen bis zur Theologie ihrer Aufsicht
und Leitumr anvertraut wissen.
Die Forderungen, dass man die Schulämter durchgängig mit
Geist liehen besetzen, die für die Landschulen vorgeschriebene Lehr-
art abschalVen. und den Unterricht in denselben abkürzen, die la-
teinische Sprache allgemeiner machen und in dieser Absicht die
Volksschulen vermindern, dagegen aber die lateinischen vermehren,
die Landschulen nicht weltlicher Ober- und Aufsicht, sondern le-
diglich den Pfarrern und Bischöfen unterordnen, den letztem so-
wohl die Wahl der theologischen Lehrer als auch die Leitung des
theologischen Studiums überlassen solle, beweisen dieses.
Die Pressfreiheit, die Einfuhr und der Verkauf der Bücher
sollen beschränket, neue Zensurstcesetze einjreführet, die Zensoren
geistlicher und moralischer Bücher von den Bischöfen ge-
wählet werden, und ihnen verantwortlich sein — die Zensur aller
8
Bücher überhaupt den Bischöfen cingeräumet werden. Einige ganz
politische Angelegenheiten wollen sie nach den ehemaligen Grund«
l&tzeo behandlet wissen. Hieher gehören die Forderungen, dass die
Pulduiiosgcsetze beschränket oder gänzlich abgeschafft, den Bischö-
fen die Gerichtsbarkeit in Glaubenssachen ganz auf diejenige Art
üherlassen werde, wie sie in den Kanonen der finsteren Zeiten
vorgeschrieben ist, die Untersuchung und Abnehmung ketzerischer
Bücher gestattet, den Katholiken der Uebertritt zu einer andern
Kirche nicht erlaubt, jene Akatholiken, bei denen die Belehrung
nicht fruchtet, mit geistlichen und zeitlichen Strafen beleget oder
aus dem Lande verwiesen, endlich die Protestanten zur Ansiedlung
unfähig erklärt werden sollen u. s. w. Andere politische Angele-
genheiten wollen sie selbst entweder ganz oder zumTheil besorgen,
wovon die Forderungen zeigen, welche sich auf den Religionsfond,
die frommen Stiftungen und die Ehen beziehen, und nach welchen sie
die Ehesachen ihrer Gerichtsbarkeit unterwerfen, den Religions-
fond und das Stiftungsvermögen entweder ganz allein verwalten
oder doch an Verwaltung derselben Theil nehmen wollen.
Die Gottesdienst-Ordnung und die Leitung der äusserlichen
Religionsübungen soll ganz ihnen überlassen werden. Die Anträge,
die sie in dieser Hinsicht machen, gehen grösstentheils auf die
Wiederherstellung der so schädlichen Missbräuche, die man als ge-
meinschädlich und mit dem wahren Gottesdienst unvereinbarlich
ansah, nämlich auf die Vermehrung willkürlicher, theils spötlicher
Andachten, der Prozessionen, der Segen, der Bruderschaften, ohne
welchen allen die katholische Religion lange in ihrem wahren Glänze
gewesen.
So wie sie einerseits ihr ehemaliges Verhältniss mit Rom wie-
der herzustellen und sich so der Ausübung ihrer bischöflichen
Rechte freiwillig zu begeben verlangen , so wollen sie dagegen in
allen Dingen, welche nur irgend eine Beziehung auf das Hirtenamt,
<iie Kirchenzucht und ihre Diözesan-Ceistlichkeit haben, die Auf-
sicht und Mitwirkung der Staatsverwaltung ausschliessen, in einer
gänzlichen Unabhängigkeit einen eigenen Staat ausmachen.
Diess beweisen die Forderungen, dass die politischen Stellen
keine Recurse in geistlichen Sachen mehr annehmen, die Klagen
wider die Seelsorger ohne Ausnahme lediglich den Bischöfen zur
Entscheidung übergeben sollen, dass man ihnen die bürgerliche
Gerichtsbarkeit über die Geistliehkeil zurückstelle. < 1 i « - Be-
fagaisi Seeltorger ohne Vorwiesen «1 «- 1* weltlichen Obrigkeit von
einer Pfründe zu entferne*] Kreiseehreiben und Verordnungen eine
Vorwissen der Landerstellen u die Geistlichkeit m erlasse* er-
theile, in Vergebung der Pfründen ihnen unbeschränkte Freiheit belas-
sei», die Concursprüfungen aufgehoben und ihnen die tandesfürst li-
ehen Patronatspfrfnden ohne die Patronatslnstea n übernehmen,
und ohne einen Vorschlag zu erstatten, naeh Gutbelindcn zu ver-
gehen, gestattet werde.
Dieai sind die wesentlichen Forderungen der Bischöfe auf de-
ren Frl'üllung SIC thrils einzeln, theils einige wenige und auch ver-
einigt und aus ungleichen Gründen, und auf verschiedene Art an-
tragen.
Dass durch ihre Erfüllung der öffentlichen Verwaltung und
dein Staate jedes Mittel auf den Verstand und den Willen der Bür-
ger zu wirken, entzogen, dem Klerus unbeschränkte Freiheit die
Denkungsart des Volkes nach Willkür zu stimmen, und die Gc-
müther zu beherrschen eingeräumt würde, liegt am Tage. Im Grunde
sind es eben dieselben Forderungen, welche die Kirchenprälaten,
seitdem die Grundsätze der geistlichen Hierarchie in Anmassung
einer religiösen Mitregentschaft ausgeartet sind in allen katholi-
schen Staaten, in jedem Zeitalter auf mancherlei Art, und mit mehr
weniger Muth und Mässigung an die Landesfürsten gemacht
haben. Allein eben so bekannt sind die Grundsätze, die man den-
selben allzeit entgegengesetzt hat . und nach diesen Grundsätzen
hat die geistliche Hofcommission die gegenwärtigen Beschwerden
und Forderungen der Bischöfe beurtheilt.
In dem Protokoll aber führt man nur jene Beschwerden an,
deren Beurtheilung dieser Hofcommission zustehet, und umgehet
die übrigen, welche Beziehung auf die öffentlichen Lehranstalten,
die Tnleranzgesetze, die Fheangelegcnheiten, die Bücherzensur und
die übrigen politischen Gegenstände haben.
Die Kirche sammt den Geistlichen, ihren Dienern und al-
len ii usserlich en Beligionsanslalten im Staate steht folglich
ihrer ganzen Verfassung sammt dem Hirteuamte unter der
lebt des Steel
Naeh den Grundsätzen der Religion ist das (die) gesainmte
geistliche oder kirchliche Ami (Gewalt) auf das Hirteoenri he-
10
Kchräiikel. und dieses bestehet lediglich in dem Lehramte, dem
Gottesdienste, der Ausspendung der Sacramente und der ersten Auf-
sicht über die Geistlichkeit.
So wie einerseits die Pflicht des Lehramtes die Bischöfe ver-
bindet nur wahre und reine Religionsbegriffe, nicht theologische
Schulzänkereien zu lehren und durch die Pfarrgeistlichkeit lehren
zu lassen, so ist es anderseits Pflicht für die öffentliche Staatsver-
waltung sich von dem , was die Bischöfe und Seelsorger in dieser
Hinsicht thun, zu versichern und darob zu wachen, dass nicht mit
dem Religionsunterrichte solche Meinungen und Lehrsätze verbun-
den werden, wodurch Keime des Fanatismus und des gemeinschäd-
lichen Aberglaubens unter das Volk verpflanzet, unrichtige Begriffe
von dem Verhältnisse der Kirche zum Staate in die Denkungsart
der Jugend verwebt, Trennungen der Gemüther und Partheien ver-
anlasset und insbesondere die Anhängigkeit der Geistlichkeit an
den Staat und Fürsten getheilt, oder gar ersticket werden können.
Hiernach liegt am Tage, dass den Bischöfen lediglich die Pflicht
für die Echtheit der Religionslehre zu sorgen obliege, die
Einrichtung und Leitung der öffentlichen Schulen, die Wahl der
Lehrer, der Lehrgegenstände und der Methode ganz ausser ihrem
Wirkungskreise liege ; dass die öffentliche Verwaltung selbst die
theologischen Schulen und Erziehungsinstitute angehender Geist-
lichen von den Bischöfen unabhängig machen könne, wenn sie die-
selben nur über die Reinigkeit der Glaubens- und Sittenlehre si-
cher stellet. Das depositum fidei gehört den Bischöfen, nicht aber
Theologie, sonst müsste das ganze christliche Volk Theologie wis-
sen, wenn diese zum deposito fidei gehörte; ganz ein anderes ist
also die Religion, die für jeden Christen gehört, und Theologie. —
Nach diesem Grundsatze hat man die Forderungen der Bischöfe,
welche sich auf die Wiederherstellung der Klosterstudien, und die
Leitung des theologischen Studiums beziehen, beurtheilet.
Der Gottesdienst soll seiner Bestimmung nach den Religions-
unterricht unterstützen, die Begriffe von den Religionswahrheiten
und die darauf gegründeten Gesinnungen nähren und lebendig erhal-
ten. Er muss also nach den Grundsätzen und Vorschriften der Re-
ligion eingerichtet werden; diese Einrichtung in so weit sie diesen
Grundsätzen und Vorschriften gemäss ist, oder auf Religionswahr-
heiten beruhet, hängt ganz von der Kirche ab. Wenn aber witfkür-
11
liehe Gebrauch« und Andächteleien , die in der Religionslehre kei-
nen (Jrund habt n. ja mit ihr gaf nicht vcrcinbarlich sind, wenn diese
Gebräuche und Andächteleien , Aberglauben und rcligionswi-
drige Begriff« erzeugen oder unterhalten, die Beweggründe der
RechlschaiYenheit schwächen. l'iisiKliehkeil begünstigen, l nord-
nnnren im bürgerlichen Leben und Schaden in Familien verursachen
and den Geistlichen M Erwerbungen anf Kosten des Volkes dienen
— dann hat der Landesfürst theils als solcher, theils als das erste
und ansehnlichste Glied der Kirche und Beschirmer der Religion,
das Recht und die Pflicht, dieselbe abzustellen und den Gottesdienst
auf seine ursprüngliche Einrichtung zurückzuführen. An diesen
Grundsatz hielt man sich bei Entwerfung; der jetzt bestehenden all-
reneinen Andachtsordnung und hieran hat man sich auch bei Be-
irtbeilang der bischöflichen Beschwerden gehalten, jedoch hier und
dort für besondere 1 alle auf die eine und andere Ausnahme den
Antrag gemacht.
Die Aufsicht über die Geistlichkeit gehört zum bischöflichen
Ain'.e und erstreckt sich auf ihre Sitten , ihre Religionskenntniss
und die Verwaltung ihres Amtes. Da aber die Seelsorge einen ent-
scheidenden Einfluss auf die Denkungsart und die Sitten des Vol-
kes hat, so liegt dem Fürsten alles daran von den Grundsätzen,
Sitten und der Verwendung der Curatgeistlichkeit zuverlässliche
Kenntniss zu haben.
Der Landesfürst hat daher nicht nur das Recht der Oberauf-
sieht über alle geistliche Lehr- und Erziehungsanstalten, über die
Sitten und Amtshandlungen der Seelsorger, sondern auch das Recht
EWscipliaargCsctec vorzuschreiben, die Bischöfesowohl als den nie-
drem Clerus daran zu binden, und im Falle der Uebertretung und
Widersetzlichkeit zu bestrafen. Das Recht die Eigenschaften und
die Beschaffenheit der Kenntnisse zu bestimmen, welche zu einem
Ansprüche auf Curat pfründen oder höhere Kirchenwürden berech-
tigen, und diejenigen, welche die geforderten Eigenschaften und
Kenntnisse nicht besitzen, von den Kirchenämtern auszuschliessen.
V.ieh dienen Grundsätzen sind die Forderungen, dass man die
Cancers« aufheben , eine zehnjährige Seelsorge zur Erhaltung ei-
Canonicats nicht fordern, den politischen Behörden die Auf-
sieht über die Seelsorger nicht gestatten solle u. s. w. beurtheiiet
worden, wobei man einig« Massregeln zur Aufrechthaltung des dem
12
Neelsorgerstande gebührenden Ansehens vorgeschlagen hat. Die
Religion nntl das Hirtenamt haben bloss den innein Menschen, die
Seele zum Gegenstände, die Güter und Einkünfte der Geistlichen,
so wie die der milden und frommen Stiftungen gehören nicht in ihr
Gebiet. Die Verwaltung der Stiftungen und des Religionsfonds ge-
hört also gar nicht zum bischöflichen Amte.
Der Zusammenhang der Bischöfe mit dem Primat der allge-
meinen Kirche ist niemals getrennt, sondern lediglich der Recurs
zur römischen Curia in solchen Angelegenheiten untersagt worden,
welche zu besorgen die Bischöfe das Recht und die Pflicht haben.
Die Bisthümer werden in der Absicht vom Staate errichtet und
mit Einkünften versehen, damit die Bürger in geistlichen Anlie-
genheiten, welche das bischöfliche Amt seiner Bestimmung nach
den Gläubigen gewähren soll, und diese von ihren Bischöfen mit
Recht erwarten können, in der Nähe finden mögen und nicht zu
Rom zu suchen genöthigt werden.
Diese Absicht des Staats zu erfüllen verpflichten sich die Bi-
schöfe durch Uebernehmung ihres Amtes, sie können daher auch
vom Staate dazu verhalten werden; besonders da die päbstliche
Reservationen solche Rechte treffen, welche mit dem bischöflichen
Amte wesentlich verbunden sind, und die ihnen sonach weder je-
mand benehmen kann, noch sie selbst an jemanden abtreten dürfen
und sollen. In Erwägung dieser Gründe kann man auf die Wieder-
herstellung des ehemaligen Verhältnisses der Bischöfe mit Rom nicht
antragen.
Es ist nur eine Macht im Staate, welcher die Gesetzgebung
für alle ausser liehe Handlungen zukömmt; da es unumgäng-
lich nothwendig scheint, diesen Grundsatz in Leitung der Geist-
lichkeit und Kirchenangelegenheiten wirklich anzuwenden, um den
Statum in Statu sammt dem Begriffe von einem Imperium sacrum,
worauf die Unabhängigkeit der Kirche vom Staate gebauet wird, all-
mälig zu vertilgen; so hat man auf die Aufrechthaltung der beste-
henden Vorschriften, dass die päbstlichen Bullen ohne landesfürst-
liche Genehmigung keine verbindende Kraft haben, und die Bischöfe
ohne Einwilligung der Länderslellen keine Kreisschreiben an die
Geistlichkeit erlassen sollen, den Antrag gemacht.
So wie die Kirchenverfassung und alle Religionsanstalten ihre
Sanction von den Fürsten erhalten, so sind die sämmtliehen Kir-
13
chenglieder, dir Bisehöfe und Priester gleich andern Bttrgem <1<m*
Macht des Fürsten uiilrrgcnrdiicl : dagegen haben sie auch allen
Anspruch auf den Schul/, des liirsten gegen jeden Missbrauch der
Kirchengewall.
Die geistliche Gewalt, welche sich ganz auf Lehre. Beispiel,
Beelsorge beschränke!, hal kein äusseres Zwangsrcehl , ist also
keine eigentliche Gewalt, sie bestehet im Unterrieht, Ergebnen,
Ueheriengnng und Zurechtweisung, ihre Strafgewalt gehet bloss
auf das innerliche der Seele.
Diese Grundsätze lial man den Forderungen, dass die Immii-
Dltiten wieder hergestellt, den Bisehöfen die Civil- und Criminal-
gerichtsbarkeit eingeräumcl, die Befugniss, Geistliche ohne Vor-
H iaaei der Obrigkeit und des Palrons von ihren Pfründen zu entfer-
nen. ertheOet, von der bischöflichen Entscheidung kein llecurs ge-
staltet werden solle u. s. w. entgegen gestellt.
Diess sind die Begriffe, von welchen man bei Beurtheilung der
bischöflichen Beschwerden ausgegangen ist.
Es kommt nur noch darauf an, wie diese Beschwerden erle-
diget werden sollen? Das kann auf zwei Wegen geschehen, ent-
weder man antwortet jedem Bischöfe insbesondere, oder man macht
säinmtlichcn Bischöfen jenes bekannt was Eure Majestät im allge-
meinen über ihre Beschwerden zu entscheiden geruhen werden,
und weiset sie übrigens an die bestehenden Verordnungen. Bei der
ersten Art der Erledigung müsste die Antwort nach den oben an-
geführten Grundsätzen verfasst werden. Nach der unmassgebi-
gea Meinung dieser treu gehorsamsten Hofcommission wäre die
zweite Art zu wählen, um so mehr als dieselbe bei der so ausser-
ordentlichen Verschiedenheit der bischöflichen Beschwerden, An-
and Forderungen fast die einzige thunliche sein dürfte.
Wie wenig Uebercinstimmung man von den Bischöfen in Lei-
tm_ derSeelsorgc des äusserlichen Gottesdienstes und der Kirchen-
zucht zu erwarten habe, und wie nolhwendig es daher werde, dass
der Landesfürst die Anordnung derselben leite und übernehme, da-
von kann man wohl keinen deutlicheren Beweis erhalten, als der
BWirtigC ist; denn, wenn man den Inhalt derselben durchge-
bet, le wird es auffallend, dass eine ausserordentliche Verschie-
denheit der Anträge darin herrsche, die sich von der eben so
rertehiedenea Denkungsart und Stimmung der Bischöfe, oder der-
14
jenigen herleitet, aus deren Feder diese Vorstellungen geflossen
sind, dass manche dasjenige verwerfen, was andere gut finden, dass
diese wieder in anderen Gegenständen Ausstellungen oder Aenderun-
gen inachen, welche jene mit Stillschweigen übergehen oder als
unnöthig ansehen, dass sie seihst in der Modalität der hin und wie-
der an Hand gelassenen Aenderungen sehr ungleich sind, und dass
man überhaupt den Geist der Eintracht und Gleichförmigkeit bei-
nahe in jedem Punct vermisse. Bei dieser Stimmung und Lage er-
achtet man unmassgebigst, dass den Bischöfen durch die Länder-
stellen zu bedeuten wäre: Eure Majestät hätten sich ihre Be-
schwerden und Vorstellungen gegen die von einigen Jahren her im
geistlichen Fach getroffenen Einrichtungen und ergangene Anord-
nungen vortragen lassen, und nach deren genauen Erwägung zu ent-
schliessen befunden , dass nachdem ihre Gesinnungen und Anträge
in der Sache und in der Modalität so sehr unterschieden seien, und
so weit von einander abweichen, dass dasjenige, was ein oder der an-
dere abgeändert wünschte, von den übrigen beizubehalten angetra-
gen oder wenigstens keine Aenderung darüber verlangt werde, folg-
lich sich keine zur allseitigen Beruhigung gereichende Aenderung
hierinfalls treffen lasse, es bei den derzeit bestehenden allgemei-
nen Anordnungen in publico ecclesiasticis noch weiters zu bleiben
habe. Würden sich bei ein oder anderem Gegenstand in der Fort-
setzung oder Ausführung wesentliche Anstände ergeben, so bleibe
jedem Bischof ohnehin unbenommen, solche in separato und mit
Rücksicht auf die Umstände seiner Diöces in dem behörigen Wege
anzubringen, wo sodann Eure Majestät nach erhobenem Befund
der Sache die der Localität angemessene Verfügung zu treffen be-
dacht sein würden.
Da übrigens Eure Majestät in dem neuerlich herabgelangten
allerhöchsten Handbillet die Postulata der lombardischen Bischöfe
zugleich mit jenen der deutschen Bischöfe vorzulegen allergnä-
digst befohlen haben, die Beratschlagung dieser treugehorsam-
sten Hofcommission, wegen der letzteren aber bei Herablangung
des allergnädigsten Befehles schon vorüber war, so hat man die
allerhöchste Gesinnung nicht zu verfehlen geglaubt, wenn man
das Resultat wegen der deutschen Bischöfe der höchsten Schluss-
fassung ohne allen Aufenthalt unterziehet, und zugleich die Ein-
leitung trifft, dass auch das unmassgebigste Gutachten über die
15
Beschwerden der mailändischcn Bischöfe ehestens wird allenin-
ttrthänigst nachgetragen werden können.
Wien den 29. Deccmber 171)0.
Krrssl.
(Von Ausien.) Alleruntertänigste Note.
Mit welcher das Protokoll über die Beschwerden der deutsch-
erbländischen Bischöfe gegen die in publico ecclesiasticis getroffene
Verfügung allerunterthänigst überreicht wird.
Präs. s. 30. December 1790.
(Zur Begistratur den 16. September 1791.)
(Orig. Papier. 10. Bl. Fol. Registratur des Ministeriums des Cultus und öffent-
lichen Unterrichts.)
b) Resolution des Kaisers. (Vgl. das Actenstück II).
Paragraphus primus des Protokolls.
Was die Gottesdienstordnung betrifft, so hat die jetzige zu
verbleiben.
Xr. 1. Heisst nichts.
Xr. 2. Mit den Processionen bleibt es bei der jetzt bestehen-
den Ordnung, jedoch ist den Bischöfen zu erlauben, nach dem Vor-
schlage der Commission selbst in Nothfällen und besonderen An-
liegenheiten Bittgänge auf Anverlangen aber der Gemeinden und
vorläufiger Anfrage in nicht zu grossen Entfernungen zu halten.
Xr. 3. Heisst nichts.
Nr. 4. Ist den Bischöfen mitzugeben, dass sie besonders in
Städten mit Erthcilung der Erlaubniss zu Errichtung von Privatca-
pellen in den Häusern nicht so leicht seien, da dergleichen Erlaub-
nisse ohnehin nur reichen Personen zu Theil werden, die dann die
öffentlichen Kirchen nicht besuchen, welches dann auch zu andern
Misshräuehen Anlass gibt.
Nr. 6. Man kann den Bischöfen überlassen, dass sie neue Mess-
gebete und Gesänge vorschlagen, und selbe dann zur Approbation
einsenden.
Nr. 8, 9 et 10. Wird den Bischöfen und besonders dem Erz-
bischofe in Wien gestattet werden, Nachmittags an Sonn- und
Feiertagen katechetische Predigten einzuführen, auch die Litaneien
abhalten zu lassen, in sofern dieses nicht der eingeführten Andachts-
ordnung zuwider ist.
ltt
Nr. 11. Die Hochämter und Litaneien werden auch mit In-
strumentalmusik gehalten werden können, wenn das Kirchcnvcr-
mögen zu deren Bestreitung hinreichet.
Nr. 12 et 13. Da diese beiden Artikel in der Gewalt und Ju-
risdiction der Bischöfe stehen, so hat sich das Gubernium darein
nichts zu mischen, wovon der Bischof von Linz zu verständigen ist.
Nr. 15. Kann den Bischöfen erlaubet werden, die Samstägigen
Abendandachten auch auf dem Lande, wo es die Gemeinden begeh-
ren, wieder einzuführen.
Nr. 16. Es wird den Bischöfen gestattet werden, die Predigt
und Danksagungsandacht am letzten Tage des Jahres einzuführen.
Nr. 17. Man kann den Bischöfen nicht wohl absprechen, dass
ihnen die Regulirung des Gottesdienstes zustehe-, es scheinet also,
dass was diese betrifft, die Art, wie die Kirchen sollen gehalten
werden, der Bilder und Reliquien Aussetzung nicht den Kreisäm-
tern zustehe und obliege, sondern den Bischöfen, die in ihren vor-
zunehmenden Visitationen darauf zu achten haben, nur mit dem ein-
zigen Beisatze, dass zur Hauptregel die gegenwärtigen Befehle
und Anordnungen müssen angenommen werden, und dass diese zur
unabweichlichen Richtschnur dienen müssen 5 doch wird es den
Bischöfen gestattet sein, nach den Localumständen einige Privat-
Andachten ohne vorläufige Anfrage, wenn sie das festgesetzte Sy-
stem nicht verletzen, zu erlauben.
Nr. 18. Bei Abschaffung der Bruderschaften hat es sein Ver-
bleiben; jene der Liebe des Nächsten ausgenommen, so in jeder
Pfarre sein, die Stelle zugleich der Bruderschaft des heiligen Sa-
cramentes vertreten, und das Viaticum zu den Kranken beglei-
ten wird.
Nr. 19. Von der Kundmachung der Landesfürstlichen Verord-
nungen von der Kanzel hat es abzukommen, und sind selbe nach
vollendetem Gottesdienste von der weltlichen Obrigkeit in Gegen-
wart des Pfarrers vor der Kirche den Gemeinden vorzutragen und
kund zu machen.
Paragraphus seeundus.
Nr. 1 et 2. verdient keine Antwort.
Nr. 3. ist auf das schärfeste darauf zu halten, dass keine
päbstlichen Bullen, Breve, oder wie sie sonst Namen haben mögen,
17
ohne «lom rerheigehenden Pleeito regte lageptpjMt und kund
gemacht werden; wich sind hierwegen besonders die Befehle vom
lt. Juli 1?(m und 20. Mär/, 1781 festzuhalten.
\r. 4. Durch AlisrhalVuni;- der Gencralseminaricn ist diesem
bereite abgeholfen worden, und ee bedarf keiner wetteren Unter-
suchung.
Nr. 5. Die Geistlichen müssen so wie die Übrigen Staatsbür-
ger in illen gerichtlichen, sowohl Civil- als Criminal- Handlungen
unter dereelben Gerichtsbarkeit stehen, es gebührt ihnen gar keine
Exemtion, und wegen den Gerichtsbarkeiten, denen sie unterzuste-
hen haben , hat es bei den letzthin ergangenen Verordnungen zu
verbleiben. In blos geistlichen Amtshandlungen, Doctrin, Sittensa-
elien. aber haben die Geistlichen unter den Bischöfen zu stehen,
für dergleichen blos geistliche Verbrechen von den Bischöfen blos
geistliche Strafen und Bussen zu erhalten; sollten sieb aber Geist-
liche weltlicher Vergehen schuldig machen, und weltliche Strafen
verdienen, so sind sie den weltlichen Gerichten zu übergeben.
Die Suspension oder Sequestrirung der Einkünfte der Pfarren
und Pfründen kann nur durch weltliche Gerichte geschehen, die
gänzliche Wegnahme der Pfarren aber, oder der Beneficien nur
durch und mit Wissen der Bischöfe, vermittelst einer aus den Acten
zu erlassenden förmlichen Sentenz.
Ada. Die Klagen über die Stollgebühren wTerden von den welt-
lichen Gerichten mit Einverständniss des Ordinariates abgethan
werden.
Ad b. Die Macht, Kapläne von einem Orte in das andere zu
übersetzen, hat der Bischof, gestifUdjFund investirte Pfarrer, und
Ben» liriaii n können aber von den Bischöfen absque praevio Patroni
consensu nicht aus einer Pfarre in die andere übersetzt werden.
\r. 6 et 7. Die Bischöfe werden dahin verpflichtet sein, alle
ihre Hirtenbriefe, Circularien, so sie in ihrem Kirchensprengel an
Bure Planer oder Geistlichen erlassen, wenn sie selbst damit zu
ntwai vnltinden , oder wenn selbe die ganze Diöces, oder einen
Theil derselben betreffen, der Einsicht und Begnchmigung der Län-
demteUen vor ihrer Ausgabe und Kundmachung zu unterwerfen.
Die an die Geistlichen künftig zu erlassenden Verordnungen wer-
den unmittrlbar au die Bischöfe durch das Gubernium, nicht mehr
durch die Kreisämter geschehen. Den Bischöfen wird es obliegen,
Archiv. Jahrg. 1850. I. Dd. I. Hft. 2
18 *
solche durch ihre Consistoricn, die dafür zu haften haben, wörtlich
ohne die mindeste Acndcrung, Zusatz oder Hinweglassung ohne
Vcrsch u!) zu prolokolliren, und unverzüglich ihren Geistlichen zur
liirhl schnür mitzutheilen. Auch den Kreisämtern wird man der-
gleichen Verordnungen mitgehen, aber nur zu dem Ende, dass sie
solche protokolliren lassen, Auskünfte bei geschehenden Anfragen
«»•eben und zur Controllirung der Consistorien dienen.
Nr. 8. Das Ehepatent, über welches so viele Klagen eingelau-
fen sind, wird mit allen dazu gehörigen Artikeln von der geistli-
chen und Compilations-Commission untersucht, und eine Modifika-
tion desselben Mir vorgeschlagen werden. Besonders ist bei dieser
Gelegenheit der Artikel , so von der Giftigkeit und Aufhebung der
Sponsalien handelt , zu untersuchen, auch jener insbesondere in
Erwägung zu nehmen, so die Dispensen betrifft, um festzusetzen,
wann und wie solche Statt haben sollen? mit der Absicht, dass in
gewissen engen Graden gar keine Dispensation könne angesucht,
vielwenigrr ertheilt werden, in anderen weiteren Graden aber
selbe von den Bischöfen allein zu ertheilen wäre, und dann erst
sich nach Rom gewendet werden könnte, wenn Landeskinder
mit fremden Nichtunterthanen einer solchen Dispensation benö-
thiget sind, und zu mehrerer Beruhigung und Sicherheit selbe
von dort aus wünschen.
Nr. 9. Die Einsicht in die frommen Stiftungen kann den Bi-
schöfen gewährt werden. Was den Zwang der Einlegung ihrer Ca-
pitalien in öffentliche Fonds betrifft, ist solcher bereits gehoben
worden.
Nr. 10. Die Direction des Religionsfondes kann den Bischö-
fen, da es nicht ihre Sache ist, nicht zugestanden werden, wohl
aber eine Einsicht in den Rechnungsstand, und die Mittheilung ad
notitiain der vertheilten Pensionen kann jedem Bischöfe in seiner
Diöcese gewährt werden.
Ad a. Die Abstellung der Sammlung der Mendikanten bleibt
fest und unabänderlich.
Ad b. Es wäre gut gewesen, wenn Anfangs der Religionsfond
diöcesenweise wäre eingeführt worden, und seine Einkünfte so
vertheilt worden, jetzt aber kann dieses nicht mehr Statt haben.
Nr. 11. In Vergebung der Pfarren, Pfründen und Curatbenefi-
cien kann der Landesfürst in jenen, wo ihm das Jus Patronatus zu-
19
slchel« Itichl anders als ein jeder anderer Patronus betrachtet wer-
den. I eher diesen Artikel sowohl überhaupt, als über die Art der
Vergebung der Curalbrnelicien, das ilzigo roncurss - Normale, wo
von §• 3 Nr . 1 gehandelt wird, ist Mir ein besonderer Bericht,
samint einem \ erbesserungsvorsrhlagc vorzulegen. Bl kann doch
den Bischöfen das Uechl nicht streitig gemacht werden, auf die ca-
nooisehe Art dnreh «Im öffentlichen Concors, aber nie eigenmäch-
tig. die Pfarren nnd Pfründen, so Patronatus ecclesiae oder Nul-
lius sind, zu vergeben.
Nr. 12. Haben die Bischöfe in ihren Begehren vollkommen
Unrecht.
Nr. 13. I>s ist den Bischöfen zu bedeuten, dass jene, welche
«reitende Beweise aufluhren können über ihre ihnen von Rechten
gebührenden, aber verlornen Einkünfte, selbe zur Untersuchung
einzusenden haben.
Nr. 14. Den Bischöfen kann man nie verbieten Synoden in
ihren Diöcesen zusammen zu berufen, jedoch müssen sie voraus um
die Begnehmigung, solche versammeln zu dürfen, förmlich ein-
kommen.
Nr. 23. Dieses Gesuch des Bischofs von Brixen ist wegen des
besonderen dabei obwaltenden Umstandes seines Vertrags mit dem
Erzherzog Maximilian dem tyrolischen Gubernio zur Untersuchung
und sodannen Berichtserstattuno* zuzufertmen.
Mr. 24. El wird dem steyrischen Gubernio aufgetragen wer-
den, die Dotation und Systemisirung des Bisthums Leoben zu be-
stimmen und zu betreiben, wie auch einen besonderen Bericht Mir
hierüber zu erslatten.
Nr. 29. Die gallizischen Bischöfe sind von Vorlegung ihrer
Protokolle bei der Landesstclle zu dispensiren.
Nr. 30. Es wird den galizischen Bischöfen erlaubt werden,
dass ihre Consisloricn in lateinischer Sprache correspondiren, und
IftSI sie ihre Verordnungen in derselben Sprache ergehen lassen
dürfen.
Nr. 31. um die Curalgeistlichcn auf dem Lande nicht mit Ta-
xen M beschweren, werden die Bischöfe den Bedacht nehmen, die
Dckaneien den mit grösseren Einkünften versehenen Pfarren, so die
l nkosten leichter zu bestreiten im Stande sind, zuzutheilen und
zu verleihen.
20
Parftgraphus tertius.
Nr. 1. Ist eine solche Einrichtung wo möglich zu treffen, diu
öffentlichen Concurssprüfungen bei sich ergebenden Vacatizcn der
Pfarren auf das Geschwindeste zu veranstalten, und mit ihrer Ver-
gebung ist nicht zu zögern. Der Concurs ist zu Vergebung der
Pfründen, und besonders der Pfarren der legalste und canonische-
ste Weg, deswegen wird selber bei Vergebung der Pfarren einge-
führt werden. — Die Concurssacten sind den Länderstellen vorzu-
legen. Ueberhaupt aber wird Mir ein Bericht vorgelegt werden,
wie das jetzige Concurssnormale abzuändern und zu verbessern wäre.
Ad d. Wo geschickte und taugliche Weltgeistliche vorhanden
sind , sollen keine Ordens- oder Klostergeistliche die Pfarren er-
halten, und nur, wenn ein Mangel an geschickten Weltgeistlichen
ist, oder wenn ein Ordensmann seiner Fähigkeiten wegen sich be-
sonders auszeichnet, ist das Augenmerk auf ihn zu richten.
Nr. 3 et 4. Ist es billig, dass die Seelsorger die Aufsicht auf
die Versorgung, Kleidung etc. der uneheligen Kinder haben , da
Niemand tauglicher ist als sie, dieses Werk der Barmherzigkeit zu
verrichten. Ferners ist es auch billig, dass die Seelsorger an Sonn-
und Feiertagen weder von den Richtern noch Kreisämtern vor Ge-
richt geladen oder citiret werden.
Nr. 5. Um die Geistlichen vor verächtlicher Behandlung der
minderen Beamten zu schützen, so wird dem Vorschlage der Com-
mission gemäss die Verordnung vom 21. Juli 1782 wieder geltend
gemacht werden.
Nr. 6. Ist es nothwendig und billig, dass die Curatgeistlichen
gut stehen und gut bezahlt werden, jedoch sind die alten Stollord-
nungen und Taxen nicht einzuführen, weil sie das Publikum krän-
ken , sondern es werden die dem Religionsfond anheimfallenden
Pensionen, überzähligen, und bei Vacanz abzuschaffen befohlenen
Canonicate nicht weiter vergeben , sondern zu besserer Dotirung
der armen Pfarrer zu verwenden sein.
Ad d. Wäre es gut gewesen, bei Aufhebung der Bruderschaf-
ten die Stiftmessen diöcesenweise zu vertheilen unter die Pfarrer;
da aber solches nicht geschehen ist, so muss man suchen, so viel
als möglich, die Pfarrer von den Stiftmessen zu entheben, ihnen
eine Reduction derselben zu gestatten, oder dafür eine Assignation
aus dem Religionsfond zu verleihen. — Ueberhaupt gewärtige Ich
»1
einen llorirlit über die Art. mit der man sich in der Auslhoilun»;
der Slil'hnessen des Bcliirionsfondcs benommen lial. und einen Vor-
schlag, wie man sich künftig darinnen zu benehmen hat.
Nr. 7. Es scheint gut, den Bischöfe*) so einen Kmeriten-Fond
für untauglich gewordene Pfarrer hatten, sell>en wieder zurück zu
stellen. Darüber hat die Kommission einen hesondern Vortrag zu
erstatten, wie auch, ob man für die grösseren, oder drei und vier
kleinere benachhartc Diöcesen in einem aufgehobenen Klosler-
gehäude *W füglich ein Deficienten - Haus für emeritirte Pfarrer
errichten könnte, um sie alldort mit ihren Pensionen in der Com-
munität leichter und bequemer leben zu machen.
\r. 8. Ist der Antrag der Commission, die Beschwerden über
die Kintheilung der Pfarren betreffend, sehr gut, indem es den Bi-
schöfen frei steht, mit Zuziehung der Länderstellen über die bes-
sere Vertheilung der Pfarren, oder gänzliche Abschaffung der neuen,
ihre Vorschläge zu machen.
Nr. 10. Ist der Vorschlag zu begnehmigen, jedoch wird es der
Länderstelle obliegen, auf die Anstellung der Cooperatoren in
so wreit zu sehen, dass die vorgeschriebene Anzahl vorhanden
sei. Die Benennung der Personen aber steht dem Ordinariate zu.
Nr. 11. Ueber das Geschäft der Beneficiorum simplicium
wird ein besonderer Vortrag gemacht werden, um ein System
mit sicheren Principien festzusetzen.
Es ist sicher, dass es nützlicher wäre, die beneficia sim-
plieia zu Curatbeneficien, und in Behuf der Pfarrers und Coopera-
toren zu verwenden, als sie so zu belassen, wie sie dermalen
sind; jedoch ist zu erwägen, dass solchen Beneficien ein neues
Onus ohne Consens ihrer Patronen nicht aufgelegt werden könne,
was sie in ihrer ersten Stiftung nicht hatten.
Paragraphus quartus.
Nr. 2 ad c. Dieser Gegenstand ist der Compilations-Com-
mission zu übergeben, damit solche hierüber ihre Meinung erstatte.
Nr. 8. Ist der geistlichen Commission der befohlene Vor-
trag über jene Klöster, so aufgehoben, belassen, und neuerdings
aecordirt worden, abzufordern und zu betreiben.
Die Missidiisir.istlichen in Galizien , da sie ausPohlen koin-
m n. sind keineswegs zu dulden. Wegen des Nonnenklosters zu
22
Altsandetz wird ein besonderer Bericht erstattet werden, um zu
ersehen, in was eigentlich das Erziehungs-Tnstitut der Mädchen
alldort bestanden habe; ferner wird man einen besonderen Be-
richt erstatten über das Franciskaner-Kloster in Innspruk, wel-
ches den Angaben nach von den Erzherzogen soll gestiftet wor-
den sein.
Nr. 4. Scheint vorteilhaft zu sein, wenn in jedem Lande ein
gewesenes Klostergebäude bestimmt würde, allwo die entweder
noch lebenden Klosterfrauen, oder andere ledige Personen und
Witwren, so sich von der Welt entfernen wollen, gegen Bezahlung
einer gewissen Summe, ohne Gelübde abzulegen, oder besondere
Regeln zu beobachten, zusammen leben könnten.
Dergleichen Orte könnten auch zugleich in gewissen Fällen
ein Zufluchtsort für unglücklich verheirathete Personen sein, und
es könnte nützlich werden, in jedem Lande Ein, und in den Haupt-
städten auch zwei dergleichen Häuser zu errichten. Gleichfalls
wäre in jedem Lande und Hauptstadt ein Kloster nach der Regel
der Ursulinerinnen zu errichten, um die Erziehung der Mädchen zu
besorgen, über welches Mir ein Project vorzulegen ist. Die zuletzt
angeführte Instanz des Bischofs von Prag hat keinen Statt.
Leopold m. p.
23
11.
Protokoll drr geistlichen HafcommisstoossiUüDg
vom 18. DecemLcr 1790,
(i!»er die von den Bischöfen der deutschen Erblämler angebrachten
Beschwerden.
Unter dem Vorsitze
de* böhmisch-österr. Hofkanzlers und geistl. Hofcommissions-Präscs
Freyherrn von Kressel.
Gegenwärtige:
Hofräthe : Baron vonlleinke, von Fritz, von Haan, Zippe
von Sonnenfels.
Hofsecretär : Bi s cheldo rf er.
Füre Majestät haben mit dem allerhöchsten Handlullet vom
8. vorigen Monats all ergnädigst anzubefehlen geruhet, dass die von
dci Kr*- und Bischöfen der gesammten deutschen Erbländer ange-
brachte Beschwerden und Vorstellungen gegen verschiedene im
geietlieheo Fache von einigen Jahren her getroffene Verfügungen
und ergangene Anordnungen von dieser treugehorsamsten Hofcom-
on in Ueberlegung genohmen, sofort höchslderselben das
<intarhten darüber vorgelegt werden soll.
In Folge dieses allerhöchsten Auftrages hat man also diese
geturntes, in der Anlage enthaltenen Vorstellungen, nachdem de-
ren Inhalt, so wie er jedes Departement dieser Hofcommission bc-
troffoi bat, vorläufig von dem Referenten bearbeitet worden, heute
in die iremeinschaftlichc Berathung von Punct zu Punct genohmen
und üe Art . wie solche anzusehen und zu erledigen sein dürften.
m eigeaUiefa der (Jegensland der heutigen Sitzung und des gtjgOB-
wlrtigei zusammen roftiotei Protokolle.
2k
Um diese häufige und voluminöse Acten leichter zu überse-
hen, ist der angeschlossene Auszug verfasst worden, der das we-
sentliche der Beschwerden enthält, und zugleich zum Leitfaden der
Verhandlung und des gegenwärtigen Gutachtens dient.
In der Sache selbst zerfallen die bischöflichen Beschwerden
in folgende Hauptrubricken, die auch in dem Extracte angemerkt
sind , nähmlich :
in jene, welche die Religion oder vielmehr das Studienwesen
betreffen-,
in Beschwerden gegen die Gottesdienstordnung;
in jenes, was auf das seelsorgliche Hirtenamt eine Beziehung
hat;
in Gegenstände, welche die Klostergeistliche betreffen;
und endlich in eine und andere besondere Anmerkungen, wor-
unter auch jene über den Mangel der Geistlichen gehören.
Da unter diesen Rubricken mehrere Gegenstände vorkommen,
welche das Studienfach, und damit die Studienhofcommission oder
politische Einrichtungen, und damit die vereinigte Hofstelle betref-
fen, so hat man auch ein und der anderen Behörde die diessfälL-
gen Puncte bereits mitgetheilt, und wird Eurer Majestät hierüber
von denselben das Gutachten vorgelegt werden. Der diessortigsn
unmassgebigsten Aeusserung bleiben aber nur jene Gegenstände
vorbehalten, welche das geistliche Fach angehen, und die eigent-
lich den grössten Theil der Beschwerden ausmachen.
Man wird in möglicher Kürze auf der einen Seite die diessfälli-
gen Vorstellungen der Bischöfe mit namentlicher Anführung der-
jenigen, die solche angebracht Laben, aufführen, und auf der an-
dern gleich bei jedem Puncte das diessortige unmassgebigste Gut-
achten beisetzen, wie solche anzusehen sein dürften. Und hiernach
trifft die Reihe am ersten
I.
Die Beschwerden in Absicht auf die Gotfcesdienstordnung.
Diese sind zweifach, die allgemeinen und die besondern.
Im allgemeinen beschweren sich die Bischöfe über die ihnen entzogene Ge-
walt Andachtsübungen nach Willkühr anzuordnen.
Die allgemeine Andachtsordnung ist einer der wichtigeren Ge-
genständen der geistlichen Einrichtung und eine wesentliche Aen-
25
dcrung b derselben gerade in den bwflgni Zeiten, besonders in
manchen Ländern sehr bedenklieh um nicht, wenn man dem vicl-
Inidri übertriebenen Hing« des einen Theili zu allem was vorbin
Iblioh war, nachgibt, den andern unzufrieden zu machen. Das
Volk ist durch mehrere Jahre her, als solche in Gang gesetzt wor-
den, bereits daran gewöhnt und TOB der Geistlichkeit selbst der
Beobachtung zugeführt worden; es müsstc nothwendig bei dem-
selben einen zweideutigen Eindruck machen, wenn man es jetzt
wieder auf das alte zurückführen, und ihm dasjenige mchrmal unter
einem andern Gesichtspunctc darstellen wollte, was man ihm einige
Jahre vorher als überflüssig und als minder vereinbarlich mit den
Begriffen der wahren Religion geschildert hat.
An den Angaben einiger Bischöfe, dass das Volk auf alle vo-
rige Andachtsübungen dringe, muss man billig zweifeln, und viel-
mehr bestätigen, dass, wenn man etwelche Gesuche hier und da
um eine Prozession ausnimmt , von einigen Jahren her beinahe
keine Beschwerden gegen die Andachtsordnung vorgekommen sind,
und in jenen Ländern, wie z. B. in Tirol und im Vorarlbergischen,
wo der Fall existirt hat, mag wohl die Schuld nicht soviel bei dem
Volke als bei der Geistlichkeit sein, die freilich ihre Rechnung
bei der neuen Andachtsordnung nicht gefunden hat. Die dermalige
Andachtsordnung hat den Vorzug, dass sie die Gleichförmigkeit
in dem öffentlichen Gottesdienste eingeführt, dass sie solchen von
verschiedenen Andächtelcien gereinigt, und das Wesentliche der
Religion zum Hauptgegenstande aufgestellt hat. Sie ist ausserdem
nach Verschiedenheit der Kathegorien für die Hauptstädte einer
jeder Provinz, für die übrigen Landstädte, für die Märkte und
Dorfsehaften nach Maas als in solchen mehr oder weniger Geist-
Iflhe angestellt sind, eingerichtet, so dass jedermann nach seinen
Umständen und seiner anderweiten Beschäftigung Gelegenheit ge-
ini- hat, den hinreichenden christlichen Unterricht zu erhalten,
und seinen Andachtstrieben zu folgen. Verschiedene Bischöfe,
als jene zu Brunn , Gurk, Königgrits, Leitmeritz und der Erzbi-
nnfef von Olmiitz finden sie gut; die übrigen machen Ausstellun-
lie «renig wesentlich sind, dahin gehören, die folgenden,
welche in den Acusserungen vorkommen.
26
i.
Der Bischof von Gradiska erinnert , dass der Normalmessgesang das Volk zu
sehr zerstreue, und demnach abzustellen sei.
Ad 1. Wird diese Einwendung allein von dem Bischof zu
Gradiska gemacht. Das gemeinschaftliche Volksgebet war von
jeher das erbaulichste, und so lange kein besserer Messgesang
verfertigt wird , kann es unbedenklich bei jenem der Normal-
schule verbleiben.
2.
Die Bischöfe von Lavant, Galizien und Leitmeritz klagen über die Abstellung
der Prozessionen, und letzterer trägt an, den Bischöfen zu gestatten, in allge-
meinen Nothfällen nach ihrem Gutbefinden Prozessionen anzuordnen und Kir-
chen zu besuchen.
Ad 2. Dass die Vervielfältigung der Prozessionen, die nur
zur Schwärmerei, Vernachlässigung der Wirthschaften und Aus-
schweifungen Anlass geben, und gar selten eine Andacht zum
Grunde haben, nicht zu wünschen sei, bedarf in unser» Zeiten
keines weitern Beweises. Es sind auch nur wenige Bischöfe, die
auf ihre Vervielfältigung antragen. Die Andachtsordnung gestattet
die theophorische Prozession, dann jene am Markustage und in der
Bittwoche, jedoch nur in einem kleinen Bezirke der Pfarre, und
in besonderen Nothfällen oder in allgemeinen Anliegenheiten ist
den Bischöfen durch nachträgliche Verordnungen ohnehin gestattet,
den Gemeinden auf Ansuchen Bittgänge, jedoch nicht in einer
weiten Entfernung zu gestatten, wobei es auch ohne weiterem zu
bleiben hätte.
3.
Der Erzbischof von Prag beschweret sich über die Einstellung des durch drei
Tage in seiner Metropolitankirche üblich gewesenen Beliquienchorfestes , und
der beständigen Anbethung des Altarssacraments in Prag.
Ad 3. Das Fest der Reliquien gehört unter die Nebenan-
dachten, die aufgehört haben. Das vierzigstündige Gebet darf in
den Hauptstädten der Provinzen, wo es vorhin üblich war, auch
nach der Andachtsordnung abgehalten werden , wie es dann hier
wirklich und in Prag selbst fortgesetzt wird. Bei der Einstellung
der neben dem vierzigstündigen Gebete in vorigen Zeiten bestan-
denen Andacht der immerwährenden Anbethung des heil. Sacra-
ments aber hätte es um so mehr zu bleiben, als diese Andacht
unter jener ohnehin schon begriffen ist.
27
Die IriMlClhBft *<>'< l'.'iil.acl» und Wifii klagen über das Verbot , mehrere
Messen sogleich zu lesen: ersterer bitt.-t i ah« I -. Kl «rlaubcn, in der Metro-
l.olitankirehc 3 Messen zu gleicher Zeit, und letzterer, auf den Seitcnaltaren
in der Hauptstadt nieder Messen zu lesen»
\ti '*. Diese Hesrl. werde kann nnr ein oder die andere Haupl-
Stadt , wo es liluM-lliissi^r Messeleser gibt , treffen, gleichwie sie
dann auch nur respertu Wien und Laibach angebracht wird. Auch
hier iiat lic nur vorzüglich den Bezug auf die St. Stephanskirche,
N\o i unlieb über 100 Messen gelesen wurden. Da einerseits in die-
ser Domkirrhc ohnehin drei Messen zugleich jede halbe Stunde gc-
w erden, und andererseits man nicht Ursache hat, noch meh-
rere >1< xsl« s,r aus den Provinzen und aus der Fremde hieher zu
rfehen , se dürfte es bei der getroffenen Anstalt um so mehr blei-
ben, als jetzt die dicssfällige Beschwerlichkeit für die eigentlich
hieher gehörige Geistlichkeit weit geringer ist, als sie vor 7 Jah-
ren war, und immer mehr verschwinden wird.
5.
Die Bischöfe von Leitmeritz, BudNveis und Linz beschweren sich über die
aufgehobene Andacht in der Charwoche.
Ad 5. Die Andacht in der Charwoche ist ganz nach dem rö-
mischen Ritual eingerichtet, und nach ihrer Simplicität gewiss an-
sländigrr. als die vorhin üblich gewesenen, manchmal in das Thea-
tralische ausgearteten Gräber. Ein diessfälliger Rücktritt wäre also
nicht zu gestatten.
6.
Die Bischöfe von BudNveis und Linz erinnern : Die Andachtsordnung sei in
Ihren Messgesangen und Gebethen zu einfach , und wäre daher solche nach
den Kirchenzeiten und Festen einzurichten.
Ad 6. Die Messgesänge und Gebethe sind nicht von der geist-
lichen Commission, weder durch ihre Veranstaltung, sondern sie
sind eigentlich zum Gebrauche der Normalschulen verfasst worden.
Man hat hierorts gar nichts entgegen, wenn durch die Normalschu-
l'MMlirrclion die Verfassung anderer, auf die Kirchenzeiten und
iMieeJen Gesinge eingeleitet wird, welche sodann ohne
■Zwing und dnreh die Schuljugend nach und nach eingeführt und
verbreite! werden können: gleiehw ie dann auch den Hiscliöfen. die
28
so etwas wünschen, überlassen werden kann, dergleichen Lieder in
der Absicht höchsten Orts vorzulegen, um sie sodann, wenn sie
zweckmässig befunden würden, durch die Schuljugend einzuführen
und zu verbreiten.
7.
Der Bischof von Budweis verlangt die untersagte Aussetzung der Reliquien
wieder einzuführen.
Ad 7. Die Ausstellung der Reliquien ist nicht verbothen, son-
dern nur der eigenen Klugheit der Ordinarien überlassen worden,
ohne Aufsehen eine solche Disposition zu treffen, damit der bei
Aussetzung der Reliquien vorhin vielfältig üblich gewesene über-
mässige Prunk vermieden, und das Volk nicht von dem Gegen-
stande der Hauptandacht dadurch abgeleitet werde.
8.
Der hiesige Cardinalerzbischof klagt über die Abkürzung des nachmittägigen
Gottesdienstes , und trägt an , zu erlauben , dass Nachmittag Predigten gleich
nach der Litanei zum Unterrichte für die Jugend , dann an Sonn- und Feier-
tagen die Litaneien mit Aussetzung des Hochwürdigsten in der Monstranze,
einem musikalischen Regina Coeli oder Salve Regina und mit dem zweiten
Segen gehalten werden dürfen. Ferner klagt derselbe
9.
über die eingeschränkte Verehrung Maria und der Heiligen, durch Hindan-
setzung der Hochämter Maria und der Heiligen, und
10.
über die Abstellung der nachmittägigen Predigten.
Ad 8, 9, 10. Diese Einwendungen werden nur von dem hiesi-
gen Ordinarius gemacht , und beziehen sich vorzüglich auf die St.
Stephanskirche, wo vorhin an Sonn- und Feiertagen nach der Li-
tanei eine kurze katechetische Predigt abgehalten wurde, die auch
gegenwärtig keinem Bedenken unterliegt. Im Uebrigen hätte es bei
dem hiesigen nachmittägigen Gottesdienste um so mehr zu bleiben,
als das Volk seit dem Jahre 1783 daran gewöhnt ist, und die An-
dachtsordnung in der Verehrung Maria und der Heiligen nichts
geändert hat.
20
ii.
DU Hothamtrr und nachmittägigen Litaneien worden, nach der Erinnerung
Itl hiesigen Cardinais mit zu wenig Feierlichkeit und nicht in allen Kirchen
pfclllm , und der Bischof von Linz schlugt an grösseren Festen die Instru-
inentalnuiMk bei der Messe , und auf dem Lande die Einführung der salzbur-
gischen Messe vor.
Ad 11. Die Instrumentalmusik, welche diese Beschwerde vor-
ziiglirh '/-uni Gegenstand hat, ist durch die Andachtsordnung weder
verboten, nocli abgestellt, sondern sie kann aller Orten, wo das
Kirrheiivermögcn ii ihrer Bestreitung hinreicht, fortgesetzt wer-
den. Das diessfalligc Desiderium der Bischöfe fallt also von
^•ll»st weg.
is.
Nach der Erinnerung des Bischofs von Linz ist auf die Verbesserung der
Bussanstalt kein Bedacht genommen worden.
Ad 12. In die geheimen Beicht- oder Kirchenbussen hat sich
die geistliche Commission niemal eingelassen, und glaubt auch
noch nicht einzugehen. Dieser Punct hätte also lediglich auf sich
zu beruhen.
13.
Um die Beichtconcurse abzuhalten und eine zweckmassigere Bussanstalt ein-
zuführen, schlägt der Linzer Bischof vor, den Bischofen aufzutragen, die
Ahlässe, anstatt sie an gewisse Zeiten und Orte zu binden, dem Volke da-
hin zu erklären, dass nur derjenige einen Anspruch darauf hätte, welcher
wohl bereitet zu einer Zeit, wo kein Concurs ist, und der Beichtiger Müsse
hat , zur Beicht käme , die Lehren des Beichtvaters befolgte, und das Ablass-
gebet verrichte. Auch glaubt er gut zu sein, die kleinen Ablässe auf Bilder,
Kreuze u. dgl. vielmehr auf Anhörung der Predigten, Christenlehren, auf die
christliche Kindererziehung und andere nützlichere Werke zu verlegen.
Ad 13. Die geistliche Commission hat sich niemahl auf die
Anordnung eiigebttteij wie die Ablässe zu erklären und anzuwen-
den stiii). Man hat diei nicht für einen Gegenstand ihrer Wirksam-
keit, sondern für eine Pflicht des bischöflichen Amtes angesehen.
So mit/lieh datier auch der Vorschlag des Bischofs zu Linz ist, so
kann er doch von hieraus an die übrigen Bischöfe nicht unterstützt
Werdern; ihm, dem Bischof von Linz aber, wäre freizustellen,
Äiete an sich nützliche Ablassanstalt in seinem Sprengel ein-
zuführen.
30
14.
Dieser n&mltche Bischof verlangt die Wiedereinführung der Seelenämter.
Ad 14. Die Seelenamter und gestifteten Jahrtage von Fami-
lien sind nicht abgestellt, sowenig als jene nach den Begräbnissen;
wie sie dann hier in allen Pfarren für jenen, der es verlangt, ge-
halten werden ; nur müssen sie den ordentlichen Gang des Gottes-
dienstes nicht hindern. Diese Beschwerde hat also keinen Grund.
15.
Die Wiedereinführung der eingestellten samstägigen Abendandachten.
Ad 15. Diese verlangt allein der Bischof von Linz, jedoch
ohne Seegen nur mit einem Gebete und Gesänge. Wenn ein oder
die andere Gemeinde darauf dringt, so könnte dem Bischöfe die
Erlaubniss gegeben werden, ihr solches in der angetragenen Art zu
bewilligen.
16.
Der Bischof von Leitmeritz verlangt die Wiedereinführung der Predigt und
eingestellten Andacht am letzten Tage des Jahres.
Ad 16. Da der neue Jahrstag eigentlich ein Dankfest für das
verflossene Jahr, und jeder Prediger an demselben Anlass nimmt,
bei seinen Pfarrkindern Danksagungen für die Wohlthaten des ver-
gangenen , und gute Vorsätze für das neue Jahr zu erwecken , so
hätte es von der hier nur von dem Bischof von Leitmeritz verlang-
ten Andacht am letzten Tage des Jahres um so mehr abzukommen,
als das römische Ritual nichts davon weis , und solche leicht mit
dem Gottesdienste am neuen Jahre sich vereinigen lässt.
17.
Der Bischof von Linz trägt an , die Gebete der beibehaltenen Weihungen an-
statt in der lateinischen, in deutscher Sprache zu beten.
Ad 17. In die Liturgie oder in die dabei anzuwendende Spra-
che hat sich die geistliche Commission niemal eingelassen, auch
nach den bestehenden allerhöchsten Verordnungen nicht einlassen
dürfen. Dieser Punct wäre daher lediglich zu übergehen. Ausser
dem Begehren mehrerer Bischöfe, dass man die Regulirung des
Gottesdienstes lediglich ihrem Gutbefinden überlassen möchte.
M
Itei der bekannten so ungleichen Stimmung (Irr Bischöfe und
ihrer Denkungsarl srlirinl rs bedenklieh , den ganzen Gottesdienst
und dessen Uegulirung in ihr« Hände H Legen« Man würde beinahe
so fiele verschiedene Andachtsühungeii als Didceten hoben, und in
inanrlirr bald allr jene Andäehleleien aullrl)rn sehen, von denen
das Volk schon enl wohnt isl. und die dem grösseren Theile nur
/.um Gesniite und üf Abwünligung icr Religion dienen. Wenn es
auf geringe Armierungen, wie/. It. auf die von dem Bischof zu
Leoben jüngst hin angesuchle und bewilligte Abbetung einer Litanei
au \ «nahenden der Sonn- und gebotenen Feiertage ankommt, so
Wird deren Gestaltung eben keinem sonderlichen Bedenken unter-
n. Die Bischöfe würden aber verschiedentlich nicht dabei ste-
o
■en bleiben, und bald die ganze Ordnung über den Haufen werfen,
sofort die aus guten Gründen abgeschafften Nebenandachten unter
dein Verwinde) dass sie den Lokalumsländen angemessen sind,
wieder hervorsuchen, anstatt dass sie das Volk belehren, und ihm
die wahren Begriffe von der Religion und den Hauptpflichten bei-
bringen sollten.
Die Erfahrung hat bereits gelehrt, wie weit die Ordinarien in
Tirol und den Vorlanden die ihnen noch von weil. Sr. Majestät ge-
gebene Erlaubniss, jene althergebrachten Andachten zu gestatten,
an die das Volk nach seiner Denkungsart gewöhnt ist, und die sie
mit den reinen Begriffen der Religion vereinbarlich linden, ausge-
dehnt, und wie sie, ohne sich weiters anzufragen, die ganze An-
daehtsordnung aufgehoben, und eine neue publicirt und in Gang
gesetzt haben, in welcher mehr als von dem Volke begehrt worden,
und Verschiedenes enthalten ist, was mit richtigen Begriffen und
leiten Gmndsitnen gewiss nicht übereinstimmt. DasXämliche
würde man beiläufig auch in manchen andern Diöccsen zu erwarten
haben. Man glaubt daher, dass den Bischöfen nicht zu gestalten
eine wesentliche Aendcrung in der Andachtsordnung zu tref-
fen, oder diessfalls etwas zu publiciren, sondern wenn von Gemein-
den besondere Gesuche wegen Gestattung einer Andacht vorkom-
men, und sieh solche durch Belehrung von ihrem Vorhaben nicht
abbringen lassen, so hätten sie von Fall zu Fall die Anzeige vor-
. der Landesstelle zu machen, und erst, wenn diese einstim-
mt, die Bewilligung zu ertheilen. Glaubten sie in einzelnen
1 n durch die ihnen von der Landesstclle verweigerte Linwilli-
32
gung beschwert zu sein, so stünde ihnen frei , die Sache hier bei
der Hofstelle anzubringen.
18.
Die Abstellung der Bruderschaften ist die Klage der Bischöfe von Galizien,
Wien, Brixen, Budweis und Gradiska, von jenen wären, nach der Meinung des
hiesigen Cardinais vorzüglich die Bruderschaft des heil. Altarssacraments, nach
der Meinung des Bischofs von Gradiska, die des Altarssacraments und der
Mutter Gottes, und nach der Meinung des Bischofs von Budweis, die des Al-
tarssacraments und der Liebe des Nächsten wiedereinzuführen 5 die Bischöfe von
Galizien aber bitten die Einführung derselben ihrem Gutbefinden zu überlassen.
Nach der Aeusserung des Bischofs von Brixen endlich, verlangt das Volk die
Wiedereinführung aller Bruderschaften.
Ad 18. Nur die hier genannten Ordinarien wünschen die
Wiedereinführung einiger Bruderschaften , die übrigen machen
keine weitere Erwähnung davon. Es würde überflüssig sein, die
Gründe gegen die vielfältigen Bruderschaften hier zu wiederholen,
nachdem sie einerseits damals, als es um ihre Aufhebung und
Beschränkung zu thun war von der geistlichen Commission um-
ständlich dargestellt worden, und andererseits nach so vielen Jah-
ren ihre Wiederherstellung ohnehin um so weniger thunlich ist,
als die verschiedenen Fonds das Vermögen derselben bereits
übernohmen haben, und eine diessfällige Aenderung mit ihrer
Aufrechthaltung gar nicht vereinbarlich wäre. Wenn in einer je-
den Pfarre die neu eingeführte Bruderschaft der Liebe des Näch-
sten beobachtet wird , so scheint, dass diese allein die Vollkom-
menheiten der vielen andern in sich fasse.
19.
Nebst diesen Klagen in Beziehung auf den Gottesdienst beschweren sich die
Ordinarien von Prag , Brixen , Gradiska , Leitmeritz und Linz noch über die
Kundmachung der landesfürstl. Verordnungen von den Kanzeln , wodurch der
Prediger oft gezwungen werde das Wort Gottes abzukürzen, die Zuhörer aber
bei dem Vortrage mancher für die Kanzel unschicklichen Gegenstände in der
Andacht gestört und zerstreut würden. Der Bischof von Leitmeritz glaubet da-
her nur die auf das kirchliche Wesen und die moralische Besserung abzielen-
den Verordnungen von der Kanzel kundmachen zu lassen; nach der Meinung
des Bischofs von Linz aber wären alle Verordnungen von den weltlichen Beam-
ten vor der Kirche in Gegenwart des Seelsorgers nach dem Gottesdienst abzulesen.
Ad 19. Es ist bereits im Jahre 1782 die Mässigung getroffen
worden, dass bei jeder Intimation allemal beigesetzt werden soll,
33
ob diese oder jene Verordnung von der Kanzel kund zu machen
i in [>4esece den aus der Piblictiioi aller Verordnungen auf
der Kanzel manchmal ni< lit M widersprechenden Inconvenien/.irn
abzuhelfen, erachtet man Mimilff)bigltj dass (Tiliroliin auf der
Kanzel nur dir das geistliche lach betreffende Verordnungen,
jene aber, dir weltliche (Üegensländr. Verfügungen oder Ansialten
zur Absicht haben. Ihm drn herrschaftlichen Kanzlcycn durch einen
obrigkeitlichen Beamten kund zu machen wären.
II.
.v erden in Absicht auf die Ausübung des bischöflichen Hirtenamts.
1.
Ueber die Einmengung der weltlichen Stellen in geistliche Gegenstände be-
schweren sich überhaupt alle Bischöfe , mit Ausnahme der Bischöfe von Linz
und Brunn. Nach der Aeusserung des hiesigen Cardinais scheint, wie er pich
auMlnickt , die Hauptbeschäftigung der geistlichen Hofcommission zu sein, Klö-
ster aufzuheben, katholische Kirchen zu vermindern, lutherische und calvinische
zu vermehren, das Simultaneum des Gottesdienstes einzuführen, der allgemei-
nen Kirchendisciplin widrige Einrichtungen zu machen etc. etc.
Ad 1. Dieses ist eine Klage ohne Beweis, und sogar ohne
Bemerkung eines Gegenstandes, die nur jene führen, denen es an
Beweisen der wirklichen Fälle, folglich der Wahrheit fehlt, und
dir inristrns srlbst nicht wissen, was eigentlich ein geistlicher
•nstand ist. Der Begriff von diesem letzteren besteht allein in
dogmalisrhru G 1 a u b r n s 1 ehr e n , priesterlichen Altars-
Verrichtungen und in dem geheimen Bussgerichte. Da
nun kein Buchstabe von einer Verordnung jemals erschienen ist,
drr Über solche Dinge etwas bestimmte, fällt dieser Punct als eine
•jurrela vaga ganz weg.
2.
Die Bischöfe von Galizien , Gradiska und Breslau beschweren sich über das
aufgehobene Verhältniss mit Born, und über die in dem Circulare rom 31.
December 1781 enthaltenen Grundsätze.
Ad 2. Nichts ist von dem für die Kirche und die ka-
tholi srlic Religio! erforderlichen Zusammenhang
mit drin nimisclien Stühle in Ansehunir drr Bischöfe aufschoben,
noch jemals dieser Punct (welcher allein in Unilair iidri et unione
Archhr. Jahrg. 1850. I. Bd. I. Heft. 3
34
pnslorum cum primata bestehen kann) mit einem Worte berührt
worden, wie dann auch die darüber sich beschwerende Bi-
schöfe nichts erweisen. Für Temporalien aber, wo die
römische Curia mit übertriebenen Taxen für ihre Breven und son-
stigen Expeditionen ehedem ohne landesfürstliche Erlaubniss die
Staatsbürger gleichsam in Contribution hielte, deren Beträge, im
Ganzen gerechnet, grosse Summen ausmachen, folglich als ausser
Landes gehende innerliche Kräfte dem Staate nicht gleichgiltig
bleiben konnten, war es gerecht und billig, den Bischöfen zu un-
tersagen , dass sie ohne Wissen des Monarchen weder Recursus
noch andere Gesuche nach Rom an die Dataria befördern sollen,
die dann oft drückende Lasten für ganze Familien durch übertrie-
bene Taxen zur Folge haben. Alle anderen bei der Poenitentiaria
anzubringenden Geschäfte sind ihnen ausdrücklich unbeschränkt
überlassen worden.
Das Circulare vom 31. December 1781 besteht in der M i ni-
ster ial- Antwort, welche der k. k. geheime Hof- und Staats-
kanzler, Fürst von Kaunitz, dem damaligen Nuntius Garampi auf
ein von diesem im hochgestimmten Tone dem Fürsten übergebenes
Promemoria gegen die Aufhebung verschiedener Klöster und Be-
stimmung einiger Stiftungen für den Religionsfond zur Dotirung
der neu errichteten Pfarreyen zukommen Hess.
Die Antwort enthält zwei Sätze :
a) Dass in äusserlichen, den Staat betreffenden Disciplinar-
Geschäften der Landesfürst das Beste für seine Völker verordnen,
folglich auch überflüssige Klöster aufheben, ja sogar einen ganzen
Orden, wenn es nöthig ist, in seinem Gebiethe beseitigen kann.
b) Dass alle Temporalien, als: Stiftungsgelder, Klostergüter
etc. nach dem gemeinen Besten anzuwenden und überhaupt derlei
weltliche Dinge von den wahrhaft geistlichen, oder Glaubensge-
schäften genau zu unterscheiden sind; wobei jene der weltlichen
und diese der geistlichen Macht allein unterliegen. Mit einem
Worte : diese Antwort, welche zur Belehrung alsdann durch Cir-
culare an die Ordinarien auf allerhöchsten Befehl erlassen wurde,
ist dann im Drucke seit neun Jahren ohne mindeste
Wiedersprechung erschienen, und jederman hat deutlich
ersehen, dass es der kurze Inbegriff der Lehren sei, welche das
Gesetz Christi, die Schlüsse in Kirchenversammlungen, die Väter,
35
i.r/.- und Biiehtte in Ihren gekrackten Werken, dann die gelehr-
testen Srli rii« s l «M I t»r im eanonischen Farbe hrh.ui ph'ii. Man miissle
■efnjdehii die Werk« «l«r frömmsten Kirchenlehrer, Oberhtrte« etc.
als dos Augustini. Brrnardi. IVIrus de Marra. IJossucI, Henry,
Thomasini. Esprnii etc. verbiethen. Audi isl <\s nur iei Wenigen
nkbenMrkten Bischöfen, die zu ihren Haustheolegen Mönche ha-
ben, davon y.u reden eingefallen, alle andere finden nichts dabei
zu erinnern«
Wo würde man endlich hinkommen, wenn solche gründliche
Lehren nnrictoernJPen « und ein dergleichen allgemein bekannt
raannktei .Minisierialgesrhäft nunmehr als ungiltig erkläret, oder
etwas von der einleuchtenden Wahrheit darin n beschränket wer-
den sollte.
3.
Die Bischöfe von Seckau und Gradiska klagen über das Verboth, päpstliche
Hallen kund zu machen. Nach der Meinung des ersten bestünden doch viele
derselben schon seit langer Zeit , seien mit .stillschweigender Einwilligung
ia;et und durch die langjährige Ausübung in Diöcesanbullen umgeschaffen
worden. Einige darunter, als die Bullen Complices und Contra Sollici-
tantes seien gar heilsame Bullen, deren Aufhebung die schädlichsten Folgen
nach sich ziehen würde.
Ad 3- a) Xur zwei Bischöfe machen von diesem Verbothe
Meldung, weil alle Übrigen wohl einsehen mögen, dass dieses
»ine unerwartete Klage sei. Eigentlich betrifft es das in
jedem wohl eingerichteten Staate hergebrachte Jus inspici-
eudi leg-«! et Ordination es exte ras, oder das Jus pla-
eiti regii een Exequatur, so Sc. Majestät auch in den tos-
canischen Staaten erfüllet wissen wollten, und welches über eilf
hundert Jahre von Einführung der ehristlichen Religion ohne
Widerspruch in katholischen Staaten beobachtet, ja selbst von
den würdigsten Bischöfen darum gebethen wurde. Werden nun
\«m dem römischen Hofe an den Klerus oder an die weltli-
chen Btnttnhirger Bellen nndBreven mit Verordnungen, Vorachrif-
tfe erlassen, was ist der Vernunft, der Gerechtigkeit und der
MtngeaMtnh angemessener, als dass der Beherr-
scher seiner Völker den Inhalt solcher Expedit ionen
• heu. iinil somit bcurtheilen könne, ob etwas darin
welches dem Staate, dem Volke, oder sonst in einer Rfick-
3*
30
sieht schädlich sei, um dann dieses zu beseitigen, oder wenn
es nutzlich, ja sogar wenn es gleichgiltig wäre, dasselbe durch
seine Authorität mittelst des regii placiti noch mehr zu
unterstützen? Wollte Gott! es hätten in finsteren Zeiten des
mittleren Alters die Landesfürsten und ihre Räthe dieses unstrei-
tige Recht aus Vorsicht gegen jene römischen Bullen und
Breven gebraucht, die, weil sie im heimlichen verbreitet wur-
den, mehrmal Empörung, Aufruhr und Blutvergiessen verursacht
haben. Wer einerseits die Geschichte kennt, und andererseits
weis, dass es eine der fürnehm sten Maximen des römi-
schen Curialismus sei, durch Schleichwege mittelst geheimer
Bullen und Breven den Geist des Volks auf den Religions-Fanatis-
mus zu stimmen, und dann durch aufgefachte Widersetzung das
Volk den besten und frömmsten Ansichten des Landesfürsten ent-
gegen zu stellen, der wird sonder Zweifel noch heute die Trieb-
feder der traurigen Ereignisse finden, die geradehin in den belgi-
schen Ländern die heiligsten Anstalten noch vor kurzer Zeit un-
ausführbar gemacht haben. Wer sich etwas weiter umsieht, als
was ihm vor Augen liegt, wird es nicht misskennen, und wer echte
Wünsche heget, kann es nicht verschweigen.
Da unter dem Vorwande pur dogmatischer Bullen
(welche nichts als die Erklärung einer Glaubenslehre enthalten soll-
ten) denselben gewisse Verordnungen beigefüget werden können,
wovon man Beispiele in der Geschichte hat, die entweder unter
dem Namen Annexa, blosse Disciplinar und äusserliche den
Staat und Bürger betreffende Gegenstände angehen 5 ist es so
nöthig als rechtsbeständig, dass der Beherrscher vor Kundmachung
dergleichen Bullen derselben Inhalt einsehe, und dann erwäge oh
und was (ohne Beziehung auf die alleinige Glaubenslehre) noch
sonst dabei in äusserlichen Zuchtsachen einzuführen oder zu verbie-
then sei. Hat aber endlich eine römische Bulle nichts anderes als
dogmatischen Inhalt, ist es für Religion und Kirche dergrösste
Vortheil, dass solche der Monarch zuerst kenne, um dann (weil
er dabei nichts ändern darf, noch es zu thun Ursache hat) auch
seinen Schutz einer dogmatischen Vorschrift der Kirche mit dem
wirksamen Nutzen und dem Verbothe angedeihen zu lassen, wie
sich der gelehrte Domdechant zu Würzburg Barthel ausdrückt:
ne dogmatisetur contrarium, folglich dadurch die Rei-
nigkeit und Einheil drr Glaubenslehren desln mehr aufrecht IQ
erhalten.
Der Sachen OnktadigC Männer werden dem Worte und
Scheine nach nichts gleichgiltiger und unbedeutender als Üe
\ bl assbre\ (Mi und llul Ion ansehen, auch wohl glauben der
Slaal habe lurech! derselben Einsicht zu fordern, oder solche in
rewiftten FtHem unterdrücken. Gau anders wlrdeaeie denken.
wenn Ablasse auf zwei- bis dreihunderl Tage, 15 — 20 Jahre die
irrigsten Begriffe der wahren Religiunslchrr dadurch dem Volke
beibringen: wenn d.T Ahlass unler Bedingung; der zum .Nachstände
<\\^v arbeil enden Gasse m verrichtenden entlegenen Wallfahrlen.
ansehnlicher Opfrrgrldor, öffentlicher Prozessionen und dergleichen
\ crriclituiigen verliehen wird , die allemahl das äusserliche des
Stattet betreffe«, Aalaaa zu Unordnungen gehen etc., und dennoch
von dein unwissenden Volke äusserst gesucht, nicht minder von
k\v\\ dabei ihren zeitlichen Nutzen findenden Geistlichen begünsti-
get] jawohl als nothwendig auf der Kanzel vorgeschrieben wer-
den. Dieses alles hat unzählige Erfahrung gelehrt, wozu der Lan-
deeftrat geradehin schweigen, und überdiess noch gestatten sollte,
nur in einem einzigen Lande mehrere tausend dergleichen
Ablassbreven. die nach 3 oder 5 Jahren allzeit renovirt und aber-
nial mit Expeditionslaxen zu Rom ausgelöset werden müssen, den
Anlass zu obbesagten Folgen geben, und dafür so ansehnliche
Geldbeträge aaegeechleppt werden dürften. Es ist betrübt, dass
INaeaeTe sind, die diese für Religion und Kirche so wichtige Wahr-
ia misskennen scheinen, denn welchem vernünftigen Geiste
kann wolil einfallen, dem Regierer des Volks die Kenntniss, Ein-
sieht und Wissenschaft fremder Gebothe und Vorschrif-
ten aa beaekriakem.
b) Die Vorscliriften vom 12. September 1767 und 28. März
1781, welchen zufolge die päbst liehen Ballen, Konstituzionen, De-
arai« ■. s. w. ror ihrer Kundmachung das landesfürsll. l'Iacet oder
Bxeqaatar erhallen müssen, sind selbst nach der Lehre der bessern
kammischen llechtslchrer [B uYm Majestätsrechte vollkommen ge-
gründet, weil eine doppelte gesetzgebende Gewalt in einem .w
unmöglich Statt haben kann. Es ist daher aa verwundern, wie die
Bieciefe von Bekae und Gradiaka itzl noch, lacbdem sie in allen
katholischen Slaalen schon lau«: bestehen. Hinwendungen dagegen
machen können.
38
Genannte Vorschriften beziehen sich aber nicht nur auf die
nach der Zeit als dieselben ergangen sind, erschienenen, sondern
auf alle auch vorhergegangenen päbstlichen Anordnungen ohne
Ausnahme, weil ausserdem, wenn nämlich die älteren ohne Einwil-
ligung des Landesfürsten eine verbindende Kraft hätten, keine von
den neueren Vorkehrungen des Staates in Kirchenangelegenheiten
und selbst nur wenige von den politischen Verfügungen und Ein-
richtungen bestehen könnten. Zum Beweise mögen folgende Bul-
len dienen :
Innocenz III. befiehlt, dass die Güter der Ketzer dem Fiscus
und in gewissen Fällen der Kirche heimfallen sollen, selbst in dem
Falle , wenn diese Kinder haben. Gregor IX. verordnet im Jahre
1234, man solle die Sammlung der Decretalen, die Raimund Pen-
nafort verfertigt hatte, nicht nur in Schulen, sondern auch bei Ge-
richtshöfen brauchen. Bonifaz VIII. erklärte in der Bulle unam
sanetam , dass die weltliche Macht der geistlichen untergeordnet
sei. Innocenz III. exkommunicirt Alle, die sich die päbstlichen Re-
scripte nicht gefallen lassen; und Leo X. erklärt alle Verordnun-
gen, die wider päbstliche Rescripte sind gemacht worden, für null
und nichtig. Leo X. im Jahre 1514 exkommunicirt alle Fürsten,
welche Klostergüter ohne Wissenschaft des Pabstes zum Nutzen
des Staates verwenden. Eben dieser Pabst verordnet unter Strafe
der Exkommunicazion, dass kein Buch ohne Zensur der Bischöfe
gedruckt werden soll. Gregor XIII. verbietet, dass sich die Chri-
sten nicht von Juden oder Ketzern kuriren lassen. Pius V. im Jahre
1560 verordnet, die Bettelmönche sollen von ihren Gütern keine
Steuern geben. Gregor XIV. im Jahre 1591 verordnet, dass alle
Verbrecher — die öffentlichen Strassenräuber , Ketzer und Maje-
stätsbcleidiger ausgenohmen — in allen Kirchen und Klöstern
Freystätte haben, und selbst die Genannten ohne Einwilligung der
Bischöfe nicht aus der Kirche herausgezogen werden sollen u. s. w.
Jede ältere Bulle muss daher, sobald man Gebrauch davon ma-
chen will, zuvor die landesfürstliche Genehmigung erhalten, und
selbst für angenohmene Bullen dauert die verbindende Kraft und
ihre Giltigkeit nur so lange, als nicht im Staate durch neue Ver-
ordnungen etwas Anderes zur Beobachtung eingeführt wird.
Durch die höchste EntSchliessung über diesen Gegenstand er-
hall zugleich eine von Sr. Majestät bezeichnete Vorstellung, welche
N
der Bfcltlhtf von Srekau schon vnrlängsl einreichte, die man alter
aus dem Grunde unerledigt Hess, weil sie mit seiner iren-enw artigen
Besrhwrrdsrhrift in HrtrrtV dieses Punetes einerlei Inhalt hat,
ihr»' Erledigung.
4.
Alle Bischöfe, bis auf die von Brunn, Um, Loidncri!/. und Kfiniggrätz , be-
schweren »ich ober die (■.Mici.il-.Miiinarion , und die dadurch dea Bischöfen
entzogene Hinsicht in die Bildung der Kl.-nker. Die Untersuchungen über die
ÜMkftflichen Beschwerden Qber die iUWWilt— Inerlen, erinnert der UetlfC
( .trdiiial insbesondere, seien immer durch die geistliche Kommission veranlasst
■ , weh he aber die Generalscminarien in ihren Schutz genohmen habe.
Derselbe wünscht daher, dass die Bischöfe über die Art, wie diese Unter-
suchungen geschehen sind, vernohinen werden möchten.
All 4. Durch die Aufhebung der Generalseminaricn ist dieser
Beschwerte schon abgeholfen.
Wenn der hiesige Erzbiscbof sagt, dass die Untersuchungen
über die von den Bischöfen angeführten Beschwerden
über die Generalseminaricn immer durch die geistliche Commission
seien veranlasst worden, welche aber die Generalseminaricn in
ihren Schutz genohmen habe, und daher wünscht, dass Sc. Majestät
die Bischöfe über die Art, wie diese Untersuchungen geschehen
sind, vernehmen lassen möchten, so weis man nicht, was man bei
dieser Beschwerde denken soll. Nie hat ein Bischof eine spezifische
gegen ein Seminarium eingebracht, und nie ist auf eine bi-
ichdfliche Klage irgend ein Generalseminarium untersucht wor-
den. Die wirklich geschehenen Untersuchuniren wurden nicht durch
bischöfliche Klanen, sondern durch andere Anzeigen veranlasst,
und mussten von der geistlichen Ilofkommission veranstaltet und
nolimen werden, weil ihr die Leitung der Generalseminaricn
oblag, und an sie jedesmal der höchste Auftrag, eine solche Lo-
keJantersuchung vorzunehmen, ergieng. Die Verfahrungsart der
KoMimissarieii l»ei diesen l ntersuchungen beweisen die in der Bc-
giatratai liegenden Unteisucbungsskten zuverlässig, und machen
in so weil die Vernehmung der Bischöfe, die davon nur aus Erzäh-
n Kennt niss haben können, unnüthig.
Da jedoch der Wunsch des Erzhischofs, die Bischöfe hierüber
ia \rnielimen. sehr befremdende Zumuthungen voraussetzt, so
lit man die Vernehmung der Bischöfe auch diessorls. um Sc.
i.il in den Stand zu setzen, durch Verglcichung der in? der
40
Registratur liegenden Untersuchungsakten mit den Acusserungen
der Bischöfe auf die Wahrheit zu kommen.
5.
Ueber die den Bischöfen entzogene Gerichtsbarkeit über die geistlichen Per-
sonen wird von allen Bischöfen Klage geführt, indem dadurch die Achtung
gegen die Geistlichkeit gar sehr vermindert worden sei, da sie nun vor jedem
Verwalter und Dorfrichter vor Gericht erscheinen müssten, von den weltlichen
Behörden manchmal um Geld gestraft, und öfters von ihren Pfründen abge-
setzt würden.
Ad 5. Die Priester sind Staatsbürger, gemessen den
Schutz und bürgerliche Rechte, besitzen blos weltliches
Hab und Gut, schliessen Civilcontract e, und üben pur
bürgerliche Handlungen (actiones mere civiles) aus. Wel-
cher Vernunftschluss kann sie daher von dem bürgerlichen
Richter, der über pur weltliche Handlungen zu urtheilen hat,
ausnehmen? Der römische Kurialkunstgriff, sie davon zu eximiren,
hatte die auffallende Absicht, die Jurisdiction in temporalibus zu
erschleichen, und per Privilegium fori Statum in statu aufzustellen,
so in jeder Regierung die gefährlichste Sache ist, und worauf von
jeher alle Widerspenstigkeit des Corporis Cleri gebauet war, weil
sie immer auf den römischen Hof trotzten, der nach dem Zuge des
besondern fori ihr einziger und letzter Richter sein sollte. Sehr
Viele glaubten sich dadurch des Bandes der Unterthanen gegen den
Staat entledigt zu sein. Schriften und gedruckte Lehren zeigen von
diesen Schlüssen.
In blos geistlichen Amtshandlungen stehen sie noch
heut unter den Bischöfen allein. Diese Beschwerde wird zu-
gleich in der Absicht angebracht; damit durch das zu den Konsisto-
rien wieder zurücktretende Richteramt in weltlichen und
Temporal Sachen die Taxen dort vermehrt; die Priester selbst
aber dem römischen Hofe mehr anhänglich, als ihrem rechtmässi-
gen Fürsten zugethan werden. Diese Beschwerde muss daher als
eine das Justizlach betreffende Sache, worein der Clerus sich nie-
mahls zu mischen hat, lediglich abgewiesen werden.
Bei dieser Gelegenheit geben aber einige Bischöfe noch beson-
dere Wünsche zu erkennen:
a) Bitten die Bischöfe von Breslau und Ollmütz, dass über die Abnahme der
Stolgebühr von dem Clerus die Erkenntniss und Bestrafung derselben
ebenfalls dem Bischöfe eingeräumt werde.
41
\d (i. Die Stnllordnungen sind von jeher von «Ion politischen
llehürdrn nach Einvernehmung mit den Ordinariaten verfasst und
publicirt worden: sie gehören aneh unmillclhnr zur weltlichen
Hiebt, weil sie eine Abgibt des Volks MOB (iogenslande hal>en. die
allein von dein Land» 'sl'iirsten erlanhl und bestimmt werden kann.
Wenn also Excessen in der Stolaabnahmo und Klag*! darüber vor-
konnnen. so tliesst von seihst daraus, dass über die Modalität und
Bettraftng eben derjenige zu erkennen hahe, dem das Hecht über
die Sache seihst zusteht. Das Einvernehmen wird darüber mit dem
Ordinariate, in dessen Sprengel die Klage erscheint, ohnehin alle-
mal vorläufig gepflogen.
b)Da es »ehr oft rätblich sei, einen Priester wegen eines begangenen Fehl-
trittes und des daraus entstandenen Aergernisses von seinem Standorte
auf einen anderen zu übersetzen , bittet der Bischof von Brunn, ihm die
Macht dieser Uebcrsetzung ganz , der von Königgrätz aber auf die Art
••in/.uräumen , dass er nur die Einwilligung der Patronen, ohne umständ-
liche Anzeige, warum er dazu verleitet worden, darüber einholen müsse.
Ad b. Die Macht, Capläne von einem Ort auf einen anderen
M übersetzen, wenn Ursachen dazu da sind, oder es die Notwen-
digkeit oder der Nutzen der Seelsorge verlangt, ist den Bischöfen
nie benommen worden; wirklich investirte Pfarrer aber willkür-
lich, ohne vorhergegangene gesetzmässige Untersuchung der ihnen
zur Last gelegten Verschuldigungen, von ihren Pfründen entfernen
lassen, ist niemal gestattet worden, kann auch, wenn die Curat-
getftiiebkeit nicht ganz der Willkür und Eigenmacht der Consisto-
riei soll preisgegeben werden, nicht gestattet werden. Wenn ein
Seelsorger sich solcher Vergehungen schuldig macht, die seine Ent-
trniuiiH von seiner Ileerde räthlich oder nothwendig machen, so
kann ihm das nicht mehr schaden, wenn der Kirchenpatron durch
den liischof davon unterrichtet, und er sodann mit beiderseitiger
Einwilligung von seinem Amte entfernt, oder auf eine andere Pfarre
Bbersetri wird. Es könnte daher in Ansehung; dieses Punctes um
so mehr bei der im canonischen Hechte vorgeschriebenen Uebung
bleiben, als nur zwei Bischöfe diesen Antrag machen, alle übrigen
•bei in diesem Stücke keine Aenderuno; verlangen.
e i Der Erzbischof von Laibach und die Bischöfe von Gradiska und St. Pöl-
ttf wünschen, dass für strafbare Priester ein eigenes Correctionshau»
in den Diöccsen angewiesen, und hierzu für joden Sträfling ein geringer
Unterhalt aus dem Religionsfond beigetragen werde.
42
Ad c. Die öffentliche Verwaltung hat nie an der Correction
der Priester in Zuchtfällen Antheil genommen. Diess ist und bleibt
ein Geschäft der Bischöfe. Da diese nun ihre Stiftungen zurück er-
halten haben, so steht es bei ihnen, sich eigene Correctionshäuser
zu errichten.
6.
Mit Ausnahme des hiesigen Cardinais , dann der Bischöfe von Linz , König-
gratz und Leoben , beschweren sich alle Bischöfe über das ihrem Hirtenamte
so nachtheilige , und sie in den Augen des Volkes herabwürdigende Verbot,
Currenden ohne Begnehmigung der Landesstelle kund zu machen , und
7.
Die Erzbischöfe von Prag und Ollmütz , dann die Bischöfe von Seckau , Kö-
niggrätz, Leitmeritz , Gradiska, Leoben, Brixen und Gurk über die Kund*
machung der an die Geistlichkeit gerichteten Verordnungen durch die Kreisämter.
Ad 6 et 7. Da beide Gegenstände geradehin zur Organisation
der weltlichen Geschäftslinien allein gehören, sollte sich
kein Geistlicher beigehen lassen, darin eine Veränderung zu suchen,
weil es weder mittel- noch unmittelbar sein Amt betrifft,
und der Staat gezwungen Avorden, durch die ihm zur Pflicht ge-
wordene Einsicht die gelassensten und unschuldigsten Mittel gegen
das Uebel anzuwenden, dass Bischöfe, wie es actenmässig mehrmal
erschienen ist, in ihren an den Clerus erlassenen Currenden solche
Befehle bekannt machten, die mit den bürgerlichen Gesetzen oder
politischen Verordnungen nicht vereinbarlich waren. Andere Bi-
schöfe oder ihre Consistorien verstümmelten sogar die durch sie
dem Clero bekannt zu machenden landesfürstlichen Gebote in ihren
Circularien, welche entweder dunkel oder zweideutig abgefasst
waren. Wie man nun einige Dechante, Pfarrer etc. als Uebertreter
zur Verantwortung zog, zeigten sich die an dieselben so ver-
fassten bischöflichen Intimationen. Womit man also der
Gefahr entgehen möge, ist die Organisirung des Laufs der Ge-
schäfte in der Art bestimmt worden, dass der Ordinarius seine an
den Clerus allgemein zu erlassenden Verordnungen lediglich der
Landesstelle theils zur Einsicht, ob darin nichts schon Verbo-
thenes enthalten sei? und theils zur Wissenschaft vorlegen solle,
weil jede Regierung fehlerhaft wäre, die keine Kenntniss von
Anordnungen besitzt, welche Kirchenhäupter von viel tausend See-
len denselben vorschreiben.
u
r.iuMi iinnr liai man zugleich durch «Ho Kreisämter dem
Clero die landrsfiirsl liehen GeftOtt kund zu machen einführen müs-
sen, w eil durch die Bisehöfe allein nielil nur die obigen Cir-
breehen begünstiget . sondern auch die l'uhlicatinncn ol'l mehrere
Monate zurückgehalten wurden. Fürsten, (Jrafrn und andere Stan-
despersonen, als <;üterbcsitzcr, nehmen ohne >\ iderrede die Inti-
malionen landesfürstlieher \ rrordnungen von den Kreisämtern an,
warum so!! es für Pfarrer. Hech.inle etc. bedenklich Sein , wenn
nicht ahermal auch hier die eingebildete Exemption von der wcltli-
elien Obrigkeit darunler verborgen liegt, um nur Alles auf den ab-
llen Statum in Statu zu leiten. Es ist merkwürdig, dass sich
der mindere Clerus, den es doch am nächsten trifft, niemals,
sondern nur Bischöfe deswegen beschweren. Diese denken da-
her nur auf ihre Autorität und einseitige Macht in jeder Anstalt.
Aus diesen dem Landesfürsten zustehenden Regierungsanstal-
len kann endlieh dem ganzen Clero nicht die geringste Beschwerde
erwachsen, weil jedem Bischof zugleich aufgetragen
wird, die nämliche Verordnung auch seines
Orts dem unterstehenden Clero bekannt zu ma-
chen, solchen an die genaue Beobachtung zu wei-
sen, und folglich die Seelenhirten damit zu überzeugen, dass auch
ihr Oberhirt den Xutzen und die Notwendigkeit der Erfüllung
gleichen landesfürstlicher Vorschriften erkenne.
Zu diesem Punct der Beschwerden über die Orffanisirumr
und Triebs der Uegierungsgeschäfte gehört der merk-
wünlige Wunsch des Wiener Cardinalerzbischofs, der in dem fünf-
\hsatze seiner Vorstellung dahin gehet, dass Euer Majestät
bald in die l 'imstande gesetzt werden möchten, die Rcligions-
t <• m ini ss ion (so diese Hofcommission) aufheben zu können,
weil durch solche kein geringer Schaden der Reli-
gion seihst, und der geistlichen Zucht zugefügt
den. Mine solche Anlassuni;' denket diese treutiehorsamste
llofeommission um so mehr lediglich zu vergessen, als es für die
linrsamslc Hofcommission trostreich ist, dass sie den er-
laii« lileslen Monarchen zum Kichter ihrer Amtshandlungen aller-
unterlliäni-sl verehret. Allerhöchst welcher am richtigsten zu be-
uitheilen geruhen wird, oh Dinge geschehen sind, die nach Aeusse-
rnag des Wiener Cnriinäk der Religion und geistlichen Zucht so
fiel Schaden zugefügt haben.
8.
Ueber das Ehepatent ist, nach Ausnahme der Bischöfe von Königgrätz und Linz
die Klage der übrigen allgemein. Die dadurch den weltlichen Stellen ganz ein-
geräumte Entscheidung in Ehesachen, dass man canonische Hindernisse aufge-
hoben oder umgestaltet, und andere dagegen eingeführt, diess sehen sie als
einen Eingriff in ihr Hirtenamt an, da alles dieses seit vielen Jahrhunderten
immer den Bischöfen vorbehalten gewesen und dieser Gebrauch durch die Aus-
sprüche vieler Conzilien, besonders des tridentinischen bestätiget worden, in
welche Rechte sie daher wieder eingesetzt zu werden bitten. Nebstdem brin-
gen einige Bischöfe noch manche besondere Beschwerden und Erinnerungen
über das Ehepatent vor:
a) Beschweren sich die Erzbischof von Lemberg und die Bischöfe von
Seckau und Gradiska über die Aufhebung der Giltigkeit der Sponsalien,
wodurch der Verfuhrung mehr Platz gegeben worden sei, und bitten die
Giltigkeit derselben wenigstens in den Fällen, wo eine Schwängerung un-
terwaltet, wieder einzuführen.
b) Wünschet der Bischof von Seckau die Aufhebung der Nichtigkeitserklä-
rung einer Ehe wegen unterlassener Aufgebothe.
c) Der Bischof von Triest bittet die Ehen katholischer Personen mit Aka-
tholischen, welche von Gott und der Kirche verbothen seien , nicht mehr
zu bewilligen.
d) Der Leitmeritzer Bischof erinnert, dass die Recurse nach Rom in den
sonst dem päbstlichen Stuhle vorbehaltenen Graden wieder gestattet wer-
den, weil sonst die benachbarten Katholiken im Reiche, die vom Bischöfe
ertheilte Dispensation nicht als giltig ansehen möchten.
e) Eben dieser Bischof wünschet , dass man über das Hinderniss der Ehe
im dritten und vierten Grade , und über die geistliche Schwägerschaft
nicht ganz hinausgehe.
f) Der Bischof von Brixen bittet, dass bei dem zweiten Grade der Blutsver-
wandtschaft und Schwägerschaft die Dispensation wieder in Rom angesucht
werden und
g) Die Bischöfe von Galizien, Königgrätz, Trident und Laybach bitten, dass
ihnen die Dispensation über das Aufgeboth eingeräumt werde.
Ad 8. Was hier über die im Ehevertragspatent enthal-
tenen Puncte angebracht wird , muss von der k. k. Compilations-
Hofcommission beantwortet werden, weil dort Alles bearbeitet,
vorgeschlagen und eingeführt worden ist. Die Beschwerde wegen
der aufgehobenen Recurse nach Rom ad d. wird dadurch ab-
gefertigt, weil es keinem Staate in der Welt gleichgiltig sein kann,
dass ohne sein Vorwissen und Genehmi<nin<r. beträchtliche, oft Fa-
inilien ruinirende Taxbeträge für römische Dispensen aus den Län-
dern versendet werden. Auch ist es nur dem Wiener Cardinal und
zwei Bischöfen in Leilmeritz und Brixen beigegangen, davon sehr
45
wahrscheinlich aus Einralhcn ihrer llausthonlogen Meldung zu ma-
chen. UebrigeHI isl man niemals abgeneigt, in Fällen, WO Wl
Aufrechthall ung lef Familien « ino nähere Vcrsippung «lurch römi-
sche Dispens gefleht wird, «Im Hecurs nach Rom, jedoch mit der
Behutsamkeit y.u erlauben, dass der dort angestellte k. k. 6e-
ichiftstriger von Brunati eine massige Taxe hei dar Dataric zu
bewirken sieh bemühe.
9.
Die Bischöfe von Galizien , Wien, Breslau, Leitmeritz, Brixen und Gradiska,
lio-. hweron sich über die ohne Einvernehmung der Bischöfe geschehene Um-
staltung , und die ihnen entzogene Einsicht in die Verwaltung der frommen
Stiftungen, welche ihnen, nach der Anmerkung des Bischofs von Breslau ver-
mag der geistlichen Rechte gebühre. Der hiesige Cardinal trägt daher an, we-
c*mi Wiederherstellung gewisser eingezogenen Stiftungen eine gemeinschaftliche
Berathung mit der Landesstelle zu halten , und der Bischof von Leitmeritz will
nur , dass die Verwendung der Stiftungsgelder nicht ohne Genehmigung des
Bischofs geschehen soll. Insbesondere aber beschweren sich
a) die Bischöfe von Breslau und Leitmeritz über die Anlegung der Stiftungs-
gelder und Kapitalien in öffentlichen Fonds zu geringen Procenten, dann
b) die Bischöfe von Galizien und jener zu Brixen über die den Bischöfen
entzogene Aufsicht über die Spitäler.
A<1 9. Die obere Verwaltung und Leitung des Stiftungsvcr-
ns. als ein blosses Temporale, gebührt unstreitig dem Lan-
iesffcjcstea, als obersten Schutz- und Vogtherrn des geistlichen
unil Stiftungsvermögens. Eine wesentliche Aenderung ist mit den
Stlftnsges nicht gesehenen, sondern sie sind im Grunde nur von
einem Orte, wo sie zu gehäuft waren, in ein anderes, wo sich ein
hftgftsg zeigte. Übersetzt, und damit eine Ausgleichung und nütz-
lichere Verwendung getroffen worden.
Indessen ist gar kein Anstand, den Bischöfen die Einsicht
der frommen Stiftungen zu belassen. Die Anlegung der Stiftungs-
rapitalicn in fundo publieo gereicht denselben offenbar zur Sicher-
In -it : »1 aber von der öffentlichen Staatscassa 3 oder 4 pCt.
Interessen für die eingehenden Stiftungscapitalien bezahlt werden
sollen, dieses kann keinen Gegenstand bischöflicher Besehwerden
.Hixin aehen, sonst hätte auch ihre Einwilligung über die ehemalige
lnlei-ess. n-Heduetion von 6 und 5 auf 4 pCt. gefordert wer-
den müssen. Indessen ist dieser Besehwerde durch die inzwischen
ergangene allerhöchste Verordnung, die Stiftungscapitalien mit 4
pCt. zu verintercssiren, ohnehin schon abgeholfen.
Die Beschwerde wegen Aufsicht auf die Spitäler gehört nicht
zur geistlichen Commission.
10.
Die Bischöfe von Linz, Breslau, Gradiska, Brixen, Leitmeritz, Lavant und Leo-
ben bitten ihnen die Einsicht über die Verwendung und den Rechnungsstand
des Religionsfonds zu überlassen.
Ad 10. Da die Verwaltung der Güter und des Vermögens des
Religio nsfundi überhaupt ein blosses Temporale ist, so können die
Bischöfe hierauf nicht wohl einen Anspruch machen, und hätte es
folglich bei der bisherigen Einleitung zu bleiben.
Insbesondere wünschet der Bischof von Gradiska:
a) Dass die Mendikanten nicht mehr aus dem Religionsfond pensionirt wer-
den, sondern sich ihren Unterhalt wieder erbetteln.
Ad a. Ist die Abstellung der Sammlung und die Dotirung der
Mendikanten eine allerhöchsten Orts bereits entschiedene Sache,
somit kann von einer diessfälligen Aenderung nicht wohl eine
Frage sein.
b) Die Bischöfe von Lavant, Leoben, Gurk, Laibach wünschen, dass der Re-
ligionsfond nach den Provinzen abgetheilt , und anstatt der itzigen Zu-
sammenziehung in einen Fond, in Diözesklassen umgestaltet werde.
Ad b. Da die verschiedenen Provinzen Theile des nämlichen
Körpers sind, so fliesst hieraus von selbst, dass sie sich einan-
der unterstützen müssen, welches auch um so nothwendiger ist, als
die Zuflüsse des Religionsfonds nicht in einem Lande gleich ergie-
big mit den andern sind. Die innerösterreichischen Länder, deren
Bischöfe auf die Separation des Fonds nach den Ländern dringen,
würden gerade die übelsten daran sein, weil der Fond daselbst zu
seinen Bestreitungen nicht hinreicht, und mehrfältig aus den Kräf-
ten eines andern Landes unterstützt werden muss. Dass man aber
den Religionsfond, wohin eigentlich die Absicht geht, in eben so
viele Diöcesencassen umstalten, und solchen ganz in die Hände der
Bischöfe, und in ihre Verwaltung legen soll, dazu könnte man nie-
mal einrathen, weil die diessfällige Leitung allein dem Landesfür-
sten, das ist, demjenigen gehört, dem der Religionsfond seine Ent-
stehung zu verdanken hat. Dieses Begehren wäre also abzusagen.
4>
. i lux \ Vnvaltun- der IMiglnnsf.mdsgÜter schlagt der Kr/.bischof von Lai-
bach einen BxttiltftSaUlchea mit einem sogenannten Hofrichter vor; dem
Bischöfe aber wäre die Vcrtheilnng der GerRthschaften von den aufgeho-
benen Stift- und Klosterkirchen an die neuen Curaxicn nach seinem Gut-
betiinlen M überlassen.
Ad <\ Dieser Pnnd kann eigentlich keinen Gegenstand bi-
ichöflicher Beschwerde ausmachen, da Iber nie Frage, ob die Gü-
ter auf diese oder jene Arl adminislrirt werden sollen, die Erkennt-
nis allein den politischen Behörden zukommt. Es ist aber auch nur
der Bischnf ron Laihaeh allein, der diesen Punct rügt, und den An-
macht, die Verwaltung der aufgehobenen Stift- und Kloster-
riter einem I "\st ifli:«'ist liehen mit einer Zulage zu seiner Pension
zu filiert rauen. und ihm einen sogenannten Hofrichter an die Seite
zu u.lten. dein Bischof aber zu überlassen, dass er die Gerätschaf-
ten der aufgehobenen Stift- und Klosterkirchen unter die neuen
Cura/ien vertheile. Das Letztere ist ohnehin schon von der Zeit an
allgemein verordnet, als die gewesenen Kirchendepositorien aufge-
hoben worden sind. Man hat die vorhandenen Gerätschaften und
Paramenten, so weit sie zur Vertheilung unter die neuen Curazien
reeignet waren, an die Bischöfe abgegeben, und ihnen in Folge des
allerhöchsten Befehls die diesfällige Reparation für das Künftige
überlassen.
Was aber die Bestellung einer neuen Administration belangt,
da scheint solche in jenem Zeitpuncte nicht räthlich, wo nach er-
rnngenen Verordnungen alle Güter verpachtet werden sollen, somit
die noch bestehenden Cameraladministrationen grösstenteils wer-
den entl)elirlieli werden.
d) Der Bischof von Königgrätz beschwert sich über die gehemmte Einsicht
der Bischöfe in die Verwaltung des Kirchenvermögens, und weiter unten
ad 15. Der Erzbischof von Prag in der Ausfertigung der Stiftmessen - Ur-
kunden, indem befohlen wurde, dass sie die Messtiftungen nur aeeep-
tiren, und die Acceptionsklausel beisetzen sollen.
Ad d et 15. Ei war niemal die Meinung, die Bischöfe von
der Hinzieht in das kirchenvcrniögcn auszuschliessen, vielmehr hat
man imim >r erkennet, dass die doppelte Aufsicht von der geistlichen
und weltlichen Behörde nngleiek das wirksamste Mittel sei, um die
Anfreehthnltung des Kirehcnvermü<rens sicher zu stellen. Waenlso
der Bischof von KSniggrüa in diesem Puncto begehrt, dass nämlicii
ÜC Patronen sich nrngen Verwendung eines Kirchenvermögens aucli
48
allemal bei dem Ordinariate melden sollen, und diesem frei zu las-
sen sei, wenn er es nothwendig findet, seinen Landvicarium zur
Schliessung der Kirchenrechnungen zu schicken, und in die Ver-
waltung die Einsicht zu nehmen, unterliegt keinem Anstände.
Wegen Ausfertigung der Stiftmessen - Urkunden , wovon der
Erzbischof von Prag Erwähnung macht, war dieses nur eine Be-
schwerde über einen einzelnen Fall, die schon ganz ausgeglichen
und abgethan ist, somit keiner weiteren Abhilfe bedarf.
11.
Die Bischöfe von Wien, Linz, Lemberg, Gurk, Bresslau, Gradiska und Lavant
beschweren sich über die beschränkte Macht der Bischöfe, Pfründen zu ver-
geben , und bitten, ihnen die Macht einzuräumen , einige derselben in ihrem
Sprengel vergeben zu können, der Bischof von Linz aber wünscht, dass ihm,
um ein gutes Mittel seine Geistlichkeit zur thätigen Erfüllung ihrer Pflichten
anzueifern, zu erhalten , die Besetzung der Pfarreien auf allen Kameralherr-
schaften überlassen würde. Die Bischöfe von Gurk und Lemberg verlangen
die Benefizien ohne Anfrage besetzen zu können. Der Bischof von Breslau
bittet um die freye Vergebung derjenigen Pfründen, deren Besetzung von dem
Landesfürsten abhängt, und der Bischof von Gurk um die freie Vergebung
derjenigen, wozu weder der Landesfürst noch ein Privat das Patronat hat, der
Bischof von Lavant endlich wünscht nur die Vergebung der geringern Pfrün-
den und Kurazien.
Ad 11. Die Bischöfe hatten nie einen so grossen Einfluss bei
Vergebung der Kuratpfründen, als sie durch das neue Koncursnor-
male erhalten haben. Ehemals präsentirte der Patron ihnen für die
erledigte Pfründe einen einzigen Geistlichen, den sie, wenn sie ihn
über seine Kenntnisse geprüft hatten, und wider ihn sonst nichts
einzuwenden wussten, ohne weiters annehmen und bestätigen
mussten. Jetzt ist ihnen nicht nur das Urtheil über die Würdig-
keit der sämmtlichen Competenten, sondern auch das Recht, dem
Patron den Vorschlag zu machen, eingeräumt. Sie haben also das
Mittel, geschickte und würdige Geistliche zu belohnen, und da-
durch die so nothwendige Nacheiferung unter ihnen zu befördern,
sich den Dank und die Liebe derselben zu erwerben, in den Hän-
den. Das ist Alles , was sie in Absicht auf die zweckmässige Be-
setzung der Pfarrämter verlangen können. Zu verlangen aber,
dass ihnen der Landesfürst die freie Vergebung seiner Patronats-
plViniden einräume, dagegen die Patronatslasten behalte, scheint eben
so wenig billig zu sein, als es ganz unthnnlich ist. Die Vergebung
4!»
iWv Pfründen ist ii/.l . nachdem die GeneralseminarieR snfgelss-
seu sind, beinahe das Mlttige Mittel) welches «l«*r l»andesl'iirst
Int. sich die CnratgeisÜicbkeit in rerbinden, und in sich zu
liehen« So wie ther dieses einen grossen Theil der Cnmtgeist-
liehkeil mächtig an den Landesfsfsten bindet , und nni treuen
Beobachtung und Haadhahnng seiner Verordnungen anspornt, sc»
würden auf der anderen Seite, wenn man das Keehl dazu an
die Bischöfe übertrüge, nicht nur die jedesmaligen Besitzer der
[tilgen landesliirsllichen Patronalspfründen , sondern auch alle
jeM Geistliche, welche in Erlcdigungsfällen diese Pfründen zu
erlangen sich Hoffnung machen , von den ungleich gestimmten
bischöflichen Consistorien in eine gänzliche Abhängigkeit gesetzt,
welche nach Verschiedenheit der Diöccscn einen verschiedenen
Einflnss auf ihre Denkungsar t und ihr Benehmen haben müsstc.
Ueherdiess steht eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Geistli-
chen in Öffentlichen Aemtern des Staates, als Lehrer in theolo-
gischen . philosophischen, humanistischen und Normalschulen,
welche alle auf landesfürstliche Pfründen, als auf eine Belohnung
Anspruch machen. Alles dieses macht die Vergebung der Seel-
Setgerpfrunden für den Landesfürsten so wichtig, dass man zur
Abtretung derselben keineswegs rathen kann.
12.
Die Bischöfe von Wien, Prag, Seckau, Olmütz, BrJxen, Trident, Linz, Brunn
und Gurk beschweren sich über die ihnen entzogene Abhandlung der geistli-
senschaften , und der Brixner Bischof sieht diess insbesondere als
einen Eingriff in seine althergebrachte Reehte und Reichsconstitutionsmässige
Ordiuariatsverfassung an.
Ad 12. WtS hier von den genannten Oberhirten über die
den Bischöfen und Consistorien entzogene Abhandlung der geist-
lichen Vi- Hassen Schäften geklaget werden will, dicssfalls
Bellte kein Bisehof von Bechtsw egen ein Wort sagen, weil dieses
per weltliche, das hinterlassen« Vermögen eines Seelsorgers nach
den CrrilgesetseB in Ordnung zu bringende Geschäft weder von
«reiteni mit dem Birtenamte einen Zusammenhang hat, und in der
Thal ein solches BeStrchcB I he rmal d c n K i n ff r i f f in welt-
liehe n i d I a ■ d e I f ü r s t 1 i e h e Bcchte zum Grunde legi Ms
ist der Geistlichkeil hier abermnl nur um das Privilegium Exensn-
tionis fori, um die Jurisdiction in (emporalibus zu thun, weh lies
Ansmnes gegen eine Judicial-Aiislalt geradehin abzuweisen kommt.
Archiv. Jahrg. 1850. 1. Bd. I. II ft. 4
50
Die Beschränkung der Konsist orialtaxen ist nach der
gewöhnlichen Gerichtstaxordnung eingeführt,
sie war wegen übermässiger willkührlicher Taxationen der armen
Pfarrer etc. noth wendig, ist ebenfalls im Justizfache allgemein ein-
geführt worden, und keine Ursache vorhanden , warum den Konsi-
storien die höhere Taxen als weltlichen Expedizionsstellen gezahlt
werden sollten.
13.
Ueber die ihnen entzogene Einkünfte beschweren sich die Bischöfe von Bri-
den, Trident, Wien, Bresslau, Prag , Ollmütz und Seckau , und insbesondere :
a) über die Einschränkung der Konsistorialtaxe ;
b) über die abgeschafften Decimationen und die Aufhebung des Cathedrati-
cum, der Erzbischof von Prag; und
c) über die untersagte Abnahme der sogenannten portio canonica, der Erz-
bischof von Ollmütz.
Ad 13. ad a. Ist die Beschwerde über die eingeschränkten
Konsistorialtaxen schon oben bei der vorhergegangenen Nummer
12 beantwortet worden. Was die ad lit. a, b, c, den Bischöfen zu
Wien, Breslau, Prag, Ollmütz, Seckau, Trient und Brixen entzoge-
nen Einkünfte betrifft, welche sie wieder haben wollen, ist der
Breslauer und Ollmützer Ordinarius durch Zurückerhaltung der
Lehen und Administrations-Eingänge bereits befriedigt.
Die Uebrigen können nicht das Mindeste von einem Entgange
an ihren Dotationen oder bonis mensae episcopalis sagen , ausser,
was ihnen an willkürlich, und zwar mit Bedrückung der
minderen Geistlichkeit unter den in keiner kanoni-
schen Satzung zu findenden Namen der primorum
fruetuum, Consolations-Geldern, besonderen
Tafelbeiträgen etc. abgenommenen Praestationen ferner zu be-
gehren verbothen wurde, weil sie weder jus noch titulum
dazu jemals gehabt hatten-, der mindere Clerus aber, als Pfarrer,
Kapläne , Vicarien etc. bei ihrer ohnehin grösstentheils geringen
Dotirung dadurch in Speciem contributionis gesetzt wurde, der
doch am beschwerlichsten arbeiten muss, die Herzen des Volkes
am nächsten in Händen hat, und daher vorzügliche Rücksicht zu
seiner Aufrechthaltnng verdient.
Man sollte weder erwarten, dass eben diese am besten dotirten
Erz- und Bischöfe, welche jährlich 40 — 50 bis 80M fl. an Einkorn-
51
men gemessen, solche Quellet «1»m- Vermehrung ihres IVberfiusses
nach deren Abstellung ohne lleeht noch weiter fordern wollten.
Dm 1' ortio canonici und das Cut h cd ra I i 1 1 ■ waren
laut der kirchcngeschiclite damals so lange Mi Beilrag für die Bi-
schöfe, als ihre Bisthümer noch nicht die erforderliche Do-
tation hatten, weswegen p | r l i o canonica den Unter-
halt | e | II i | c h o f s zu jenen Zeiten bedeutete, wie
beide Wörter heul H Tage des Pfarrers portionem eanonicain oder
porlioneiu congruam anzeigen. Pas Cathedra! irum wurde in recog-
nitionem Cathedrac vor landesfürstlicher Zulheilung der Seelen-
zahl oder des \ 'olkstheils, so eigentlich Diöceson heisst, aus Ur-
sache von jedem Clerico dem Bischof in Signum recognitio-
ii i s C a t h e dra e , d. i. dass er ihn als Bischof erkenne, abge-
reicht. Beide Gründe hören bei ausgemessenen Sprengein und
reichlich dotirlen Bisthümern auf, mithin hat auch kein Oberhirt
das lieeht, den minderen Klerus mit solchen Abgaben zu beschwe-
ren. Der Prager E rzb is eh o f, welcher n o c h 4 ganze
Landeskreise zur Diöcese hat, ist in der That übel berathen, dass
er w egen des neu errichteten Bisthumes zu Budweis, und eben so
der Ollmützer Metropolit wegen jenem zu Brunn klagt, dessen
Sprengel mehr als die Hälfte von Mähren ist. Bloss wTegen Geld
geschehen solche Schritte, weil sie an jenen Installations- und In-
rations-Gebühren von Dcchanteien, Abteien etc. etwas weniger
empfanden, die durch eine ordnungsmässige Diöcesablheilung weg-
fallen mussten. Demungeachtet bleiben die zwei darüber kla-
genden Metropoliten zu 1» r a g und Ollmütz die am reich-
lichsten dotirten Oberhirten, und andere weit minder dotirtc Bi-
m liofe führen diese Beschwerde nicht, obschon deren einige sich in
gleichen lalle helindcn.
14.
l'm Kinigkeit in Grundsätzen über Gegenstände der Religio! und Silten unter
den Geistlichen zu erzielen , wünschen die Bischöfe von Budweis und Gurk,
dass den lii-< holen erlaubt würde, Diöcesansvnoden zusammen zu rufen, und
nach der Meinung des ersteren könnten nachher auch Provinzial- und Natio-
nal-Konzilien gehalten Averden.
Ad 14. Bf ist den Bischöfen nie verboten worden, Diöcesan-
swimlen H hallen. Die Krlaubniss dazu ilzt ohne allen Anlass im
Allgemeinen zu geben, ist nicht iiuthw -endig, weil nurzwei Bischöfe
4 •
52
davon Erwähnung machen; auch nicht räthlich, da dergleichen
grosse Versammlungen der Geistlichkeit in politischer Hinsicht
nicht allezeit erwünschlich sind. Die Konsistorien sind eigentlich
an die Stelle der Diöcesansynoden gesetzt, und wenn diese verei-
nigt mit den Bischöfen ihr Amt zweckmässig handeln, und die
Landdechante in der erforderlichen Thätigkeit und Wachsamkeit
erhalten, so wirken sie ohne Anstand im kürzesten Wege allen
jenen Nutzen, den man von den Synoden nur immer erwarten kann.
Ueber diesen Punct könnte daher lediglich hinausgegangen wTerden.
15.
Der Erzbischof von Prag beschweret sich über das den Bischöfen entzogene
Hecht, die Stiftmessen-Errichtungsurkunden, authoritale ordinaria, zu bestätigen.
Ad 15. Diese Beschwerde ist schon oben ad Nr. 10 lit. d he-
antwortet worden.
16.
Der Erzbischof von Olmütz klaget über die Bezahlung des Postporto für offi-
ciose Berichte.
Ad 16. Diese Klage erscheint allein von dem Erzhischofe von
Ollmütz, der darauf provocirt, dass, dem Vernehmen nach, alle
übrigen Ordinarien in Ansehung der von Amtswegen zu erlassen-
den Expeditionen von dem Postporto frei seien. Die geistliche Com-
nüssion hat in diese, ihre Activität nicht betreffende Beschwerde
nicht einzugehen.
17.
Bitten die Bischöfe von Galizien, dass ihnen bei Visitirung ihrer Diözesen die
vormals gewöhnlichen Missionspredigten zu halten erlaubt werde.
Ad 17. Die diessföllige Gestaltung begehren allein die Bi-
schöfe von Galizien. Das Gesuch wäre abzuschlagen, weil das Mis-
sions-Instilut schon vor mehreren Jahren in den Erbländern aufge-
hoben worden, und solches in heutigen Zeiten wieder einzuführen
in keinem Betracht räthlich, sondern vielmehr sehr bedenklich
wäre, einem einzigen geistlichen Orden in diesem kritischen Zeit-
alter einen Einfluss auf eine ganze Nation zu gestatten, zumal der-
selbe nach dem Antrag der Bischöfe aus dem republikanisch polni-
schen Gebiete hergeholt werden müsstc.
1^. und l!>.
WtfM lltfc tl.T Kr/Iiixlml von Itliini!/. fiber <!i.> KiTichtung des Hriiiiii«-r- ,
uiui itff Prtftf nmblaekof Itotf <'>•• Ifrititog tei DuHwlw Histhums mit
NaohllitMl ihrer voi in.ili-.-n DUMMk
Ad IS und li>. Ueber liest Beschwerde hat man sich schon
oben ad \r. II geäussert.
20.
berlragung einiger /.um Praftf BnbiaUnui gehörigen Benciizicn an die
Suflraganen ist eine weitere Klage des Erzbischofs von Prag.
Ad 20. Nach der neuen von dem römischen Pauste bestätig-
ten Diüccsanahtliciluiig gehören die auf den erzbischöflichen Tafel-
giten bestehenden Pfarreien, von denen hier die Rede ist, nicht
mehr zum Prager Erabisthnm, sondern zu den Diözesen des Bud-
weiser und Leitmeritzer Bischofs. Eigentlich hätte die Jurisdiction
über diese Pfarrsprcngel den zwei Suffraganbischöfen vom Erzbi-
schofe ohne Delegation sollen und können abgetreten werden ; und
die Delegation wurde ihm nur deswegen gestattet, weil man den
langen Weg der päbstlichen Einwilligung zur unbedingten und
gänzlichen Abtretung der Jurisdiction an die zwei Bischöfe umge-
hen wollte. Die Sache selbst ist auch unbedeutend, und gereicht
dem Präger Erzbisthume zu gar keinem Xachtheile, und man hat
folglich keinen Grund, auf eine Abänderung den Antrag zu machen.
21.
H schüfe von der Lombardey erachten zur Ausübung ihres Oberhirtenamts
uuihwchdig zu sein , da&s ihnen die Gerichtsbarkeit in Glaubenssachen ganz
auf di< n wer,!,., u ie sie in den Canoncn vorgeschrieben ist.
Ad 21. Dieser Puncl. wird mit den übrigen Beschwerden der
lonbardischeo Bischöfe in einem besondern hierüber zu erstatten-
den Vortrage beantwortet werden.
2t.
l.rzbischof von Mailand beschwert sich über die ihm entzogene Gericht*
barkeit auf ier ftu leioem BnbiaUnun gMrigtn Herrschaft Yalsnlda.
\<l '22. Wird ebenfalls wie der vorhergehende in dem 1
«leren Vortrage beantwortet werden.
54
23.
Der Bischof von Brlxen beschwert sich über die von ihm geforderten Patro-
natsbeiträge auf Kirchen - und Schulgebäude ; eine Forderung, welche ganz;
dein Vertrage, welcher von dem Erzherzoge von Oesterreich Maximilian mit
dem Stifte Brixen geschlossen , und von Kaiser Karl dem VI. bestätigt wor-
den, entgegen sei.
Ad 23. Da es ein in den Erbländern allgemein angenommener
und selbst in den Rechten gegründeter Satz ist, dass der Patronus
bei vorfallenden Pfarr- und Kirchengebäuden, soweit das eigene
peculium der Kirche nicht hinreicht, mit seinem Vermögen con-
curriren müsse, so kann sich von dieser Obliegenheit der Fürst-
bischof von Brixen, sofern er Pfarren in dem österreichischen Ter-
ritorio besitzt, und solche Jure patronatus vergibt, ebenfalls nicht
entschlagen.
Es beruft sich aber bei dieser Gelegenheit der Bischof von
Brixen auf einen zwischen dem Erzherzog von Oesterreich , Maxi-
milian, und dem Stift Brixen geschlossenen, und von Sr. Majestät
Kaiser Carl VI. ratificirten Vergleich, welchen er wieder zu bestä-
tigen, und das Stift überhaupt in seine ehemaligen Vorzüge einzu-
setzen bittet. Da sich hierüber ohne ganzer Kenntniss der Sache
etwas Entscheidendes nicht wohl verfügen lässt, so wäre über den
diessfälligen Vergleich und das Gesuch des Fürstbischofs vorläu-
fig das tyrolische Gubernium mit seinem Gutachten zu ver-
nehmen.
24.
Der Bischof von Leoben bittet das Dotationsgeschäft seiner Domkircbe und
seines Bisthums mit Gütern zu beschleunigen.
Ad 24. Das Dotationsgeschäft des Bisthums Leoben ist, so
viel man hierorts weis, im Wesentlichen mit Uebergabe der Herr-
schaft Göss schon berichtigt, auch der Gehalt sowohl des Bischofs,
als der Domherren und des Konsistorialpersonals systemisirt, und
das Ganze im Gange. Indessen wird man dem Gubernio mitgeben,
dem Bischöfe zu bedeuten, dass er sich näher äussern soll, was er
eigentlich an seinem Dotationsgeschäft noch zu mangeln glaube,
worüber sodann das Gubernium einen umständlichen Bericht zu
erstatten hätte.
55
Her Hi>chof von Lavant klaget ober die geringe Anzahl der Domherrn feines
K.M,.t,'l.s , und bittet um Beigebung eines sistemisirten Konsistoriums, so wie
andere Bisthümer haben.
Ad 25. Kein altes Domeapilel Ii.it von dem Bcligionsfond eine
Yennehrung am Personale oder an Kinkiinflen erhallen, weil die-
ser Fond mir zur Effklht— g nener Bisthümer und Pfarreien be-
stimmt ist. Das Bisthum Lavant hat sonach, da es ein altes Bisthum
ist. keinen Anspruch auf einen Beitrag aus demselben, und zwar
um so weniger, als die Lavanler Diöcese durch die neue Diöccsen-
eintheilung ist vermindert worden, folglich das regulirte Domstifts-
nale h St. Andre zur Bestreitung der Diöcesangeschäfte itzt
mehr als zuvor hinlänglich , das Bisthum reichlicher als viele an-
dere dotirt ist, und man überdiess in der mit Salzburg getroffenen
Convention versprochen hat, die Salzburger SutTraganen bei ihren
Hinkünften und Stiftungen zu belassen. Der Bischof wäre daher
mit diesem Ansuchen abzuweisen.
26.
Besehwert sich der hiesige Kardinal über die Verordnung nur jene zu Ka-
nonikaten zu befördern , welche mehrere Jahre in der Seelsorge zugebracht
haben. Dadurch gelangten nur alte und bereits an Kräften erschöpfte Männer
zu Würden, die doch eine grosse Thätigkeit erforderten.
Ad 26. Das Verbot, dass man nicht schon als Knabe oder
Jünirling, und ohne alle persönliche Verdienste Domherr werden,
sondern zu dieser Wurde erst nach zehnjähriger guter Verwaltung
der Seelsorge gelangen können soll, ist nicht nur an sich sehr bil-
lii:. sondern auch zur Unterhaltung eines rühmlichen Wetteifers
unter der KuralgcisHirhkeil sehr dienlich, und dabei gar nicht zu
ba<Otyei| dass diejenige*, welche nach zurückgelegten 10 Jahren
in der Seelsorge in ihrem vier bis fünf oder höchstens sechs und
drrissinsten Jahre ein Kanon irat erhalten, an ihren Kräften er-
schöpft, und zur Bekleidung der Kanonicatswürde oder eines Kon-
sislnrialamtcs untauglich sein sollen. Diese Besehwerde, die der
Wiener Krzbischof allein vorbringt, scheint daher keine Biieksirlil
li vn-dienen. Dagfgfcfl isl man der Meinung, dass
56
27.
Die Beschwerde des nämlichen Erzbischofs über die eben so lästige als
kostspielige Umsiedlung der Domherren von einem Kapitel zu dem andern
betreffend.
Atl 27. Die überzähligen Domherren an ilcr Wiener Mctropo-
litankirche, da das Kapitel grossentheils aus alten Männern besteht,
und die jüngeren zum Konsistorial- und Kirchendienste gebraucht
werden, für die Zukunft loszuzählen wären _, wie dann auch der
Jüngste von der Uebersiedlung nach Leoben wirklich schon losge-
zählt wurde.
28.
Ueber die den Kapiteln entzogene Präbenden beschweren sich der Erzbischof
von Prag, dann die Bischöfe von Galizien, Trient und Gradiska.
Ad 28. Durch die Normalverordnung, dass bei den Metropo-
litankapiteln nicht mehr als zwölf, und bei den bischöflichen nicht
mehr als sieben oder acht Domherren bestehen sollen, sind den
Kapiteln nur die überflüssigen und sehr entbehrlichen Glieder ent-
zogen worden, da acht und zwölf Kapitularen zur Bestreitung der
Konsistorialgeschäfte offenbar hinlänglich sind. Dass es bei dieser
Verordnung sein Verbleiben haben soll, haben Seine Majestät schon
durch die Entschliessung über die Beschwerden des Prager Dom-
capitels zu erkennen gegeben, indem Höchstdieselben die Wieder-
besetzung des eingezogenen 13. Kanonicats nicht gestattet haben.
Insbesondere wünschen aber:
a) Die Bischöfe von Tarnow und Gradiska , dass ihnen das ausschliessende
Becht ertheilet werde, Titular-Kanonicos nach ihrem Gutbefinden zu machen.
Ad a. Es ist jedem Metropolitancapitel gestattet 8, und jedem
bischöflichen, 6 Titulardomherren in Vorschlag zu bringen. Durch
diese Verordnung sollte der willkürlichen Vervielfältigung der Ti-
tulardomherren eine bestimmte Gränze gesetzt werden. Diess war
nothwendig, indem hier und dort die Zahl der Titulardomherren
über 12 und 20 vermehrt, und diese Würde oft, ohne alle Rück-
sicht auf Verdienste, Hofkaplänen und Ceremoniarien, manchmal
sogar Geistlichen, die weder angestellt waren, noch eine Pfründe
hatten, ertheilt wurde. Um diesem Missbrauche nicht wieder den
Weg zu öffnen, könnte es unmassgebig bei der bestehenden Ver-
ordnung verbleiben.
57
I») l>.»r Präger IraMSSBOl brschuvr.-t sieh BBOf »lio seinem Kapitel entzo-
gene, und dein Normalschul-Oberaufseher verliehene Prabcnde de» Scho-
lastikus.
Ad h. Darob die hftchste EntschliessoDg über die Beschwer-
den dei Präger Domoapitek, vermöge welcher die Domscholasterie
für den jedesmaligen Sehuloberaufseher des Landes bestimmt bleibt,
isl diese Beschwerde schon erledigt.
c) n.'Mlmvrt tieft der nämliche Erzbischof über die Einverleibung der
rteittei Wischehrad mit dem Ilisthume Leitmcritz, wodurch die Erzdiii-
zes «'ino Itc »r>(pm geistlichen Pfründen, und der geistliche Stand einen
Prälaten und Mitstand verloren habe. In dem Koncilium von Trient sei
ausdrücklich verbothen worden, die Benefrzien einer Diözes mit den Be-
itliUi einer andern zu vereinigen, und es lasse sich eine höhere geist-
liche Pfründe und Würde zum Nachtheile des gesammten geistlichen
Standes nicht wohl unterdrücken. Er bittet demnach , das Wischehrader
Kapitel bei seiner Probstei um so mehr zu erhalten , als der vorige Bi-
schof von Leitmeritz sich mit den Einkünften seines Bisthums vollkom-
men begnüget habe.
Ad c. Die Probstei Wischehrad, die Nominationis regiac ist,
haben weiland Seine kaiserliche Majestät dem Bisthume Leitmeritz
bei dessen letzter Vaeatur durch eine eigene höchste Entschlies-
sunir aus der Ursache einverleibt, weil das Bistbum bekanntermas-
sen eines i\vv geringst dotirten in den Erbländern war, und dem
Bisehofe, umal steh Herabsetzung der Konsistorialtaxen und Ein-
. Dicht einmal so viel übrig liess, dass er anständig leben und
srin konsislorial-Pcrsonale bezahlen konnte, weswegen demselben
zur l 'nterballmig des letztern ein Beitrag aus dem Rcligionsfonde
tri werden musstc. der nunmehr aufgebort bat.
ha ss der Landesliiisl hierzu befugt, und dass die von dem
t ljzl»is( hole aus dem quoad diseiplinare in den Erblanden
niehl reeipirleu CoBcflio Tridentino hergeholte Einwendung ganz
■Dreckt angebracht sei, fällt von seihst auf. Es dürfte daher bei
dem. w;is rerordnet worden, lediglich zu belassen sein, wo, zumal
hei iesi jetzigen Bisehole, der durch die Collation das jus quaesi-
tum hat, von einer Trennung uieht wohl eine Frage sein kann. Im
l ehriges isl die von dem Erzbisehofe geäusserte Besorgniss, als ob
i!< -r geistliche Stand dadurch einen Prälaten und Mitstand verliere,
gründet, weil die Dignitäf immer bleibt, und der Bischof toi
Leitmeritz qua Probsl am Wischehrad immer in den ständischen
58
Versammlungen erscheinen, und seine Stimme so wie vorhin füh-
ren kann.
29.
Die Bischöfe von Galizien beschweren sich, dass sie die Konsistorial-Protokolle
zweimal die Woche dem Gubemium zur Einsicht übergeben müssen , welches
ein Misstrauen in sie voraussetzte, und dadurch auch die Gebrechen und Feh-
ler der Geistlichkeit zu ihrem Nachtheile den weltlichen Stellen aufgedeckt
würden.
Ad 29. Diese Beschwerde erscheint nur von den galizischen
Bischöfen, gleichwie auch in keinem andern Erblande die Beobach-
tung besteht , dass die Konsistorien ihre Wochenprotokolle der
Landesstelle vorlegen. Man hätte kein Bedenken, auch die galizi-
schen Bischöfe von diesem Zwange zu entheben und gedächte hier-
nach dem Gubernio mitzugeben, dass es von Vorlegung dieser
Protokolle führohin abzukommen habe, es wäre denn, dass beson-
dere Anstände dagegen obwalteten, die das Gubernium auf diesen
Fall anzuzeigen hätte.
30.
Ferner bitten die Bischöfe von Galizien, dass ihre Konsistorien mit den poli-
tischen sowohl, als mit den Justizstellen in lateinischer Sprache correspondi-
ren , und auch alle Verordnungen an den Klerus in dieser Sprache erlassen
werden dürfen, weil dieser die deutsche Sprache nicht verstünde.
Ad 30. Die Verbreitung der deutschen Sprache, zumal in
Galizien scheint in manchen politischen Rücksichten von Wichtig-
keit zu sein. Indessen stehet dieser Punct mit demjenigen in Zu-
sammenhang, was über die galizisch-ständischen Desideria wegen
Wiedereinführung der lateinischen und Landessprache für alle
Stellen und Stände im Lande im allgemeinen wird verfüget wer-
den, und nach dieser Verfügruns werden sich auch die Konsisto-
rien zu achten haben.
31.
Der Erzbischof von Prag und die Bischöfe von Seckau , Leitmeritz und Gra-
diska bitten, dass den Landvikarien für ihre mühsamen Amtsverrichtungen alle
ihre ehedem genossenen Honorarien, oder wie der Bischof von Gradiska erin-
nert, sonst eine massige Belohnung wieder zugestanden werde. Insbesondere
bittet der Bischof von Seckau ihnen zu erlauben, dass sie die Honorarien bei
den Installationen ihrer Pfarrer beziehen. Auf diese Art würde man die Land-
dechantstellen immer mit gewählten Subjecten besetzen können.
Ad 31. Dass das Amt eines Landdechanls mit manchen Aus-
gaben verbunden ist. und dass sie derzeit ausser der ihnen bewil-
listen Installazionslax |>r. 4 fl. 30 kr. für einen Pfarrer keine llo-
norarirn oder Areidenzien irenirssen. Iiat seine g*fc Richtigkeit.
Indessen ist M auch schwer, die Pfarrer, welche durch die Zeiten
und verschiedenen Vertilgungen u Düren Einkünften ohnehin vieles
verloren hahen. I« Gunsten <ler Deehanlcn mit neuen Taxen oder
Abgaben zu beschweren, und damit neue Unzufriedenheit bei dem
Rural-Clerus M veranlassen. Bisher hat man den Bischöfen immer
die Anleitung gegeben, die Würde eines Landdechants vorzüglich
solchen Pfarrern zu verleihen, die nebst den persönlichen Eigen-
schaften auch eine einträglichere Pfründe besitzen, die sie in
Sland teilt, die mit dem Amte hier und da verbundene Auslagen
7.11 bestreiten: und in diesem Wege sind auch die diessfälligen Be-
nennungen und Kintheilungen der Decanaten von den Bischöfen ge-
schehen, weil sich doch immer in einem gewissen Bezirke eine
i e Pfarre gefunden hat, mit welcher die Dekanalwürde hat
verbunden werden können; hiebei dürfte es auch noch weiters
bleiben, bis etwa die Umstände eine andere Verfügung gestatten.
111.
Beschwerden in Absicht auf das Hirtenamt der Seelsorger.
l.
I . Iht die gegenwärtige Art der Besetzung der Pfarreyen, und zwar Insbesondere
a) erinnert der Bischof von Seckau, dass die Bekanntmachung der erledig-
ton Kuratpfründen durch die ganze Diözes vor Erstattung des Besetzungs-
vorschlagg die Besetzung derselben zum Nachtheil der Seelsorge verzö-
gere. Diese Vorschrift sei entbehrlich, da ohnehin jeder solche Erledigungs-
fall, wie die Erfahrung zeige, der gesammten Geistlichkeit bekannt werde.
b) nie Bischöfe von Brixen , Laibach und Lemberg klagen, dass die Bese-
tzung landesfürstlicher Pfarreien durch die vielen Berichtserstattungen oft
mohrere Monate verzögert werden, und wünschen die unter der Regierung
wayland Ihrer Majestät der höchst seligen Kaiserin übliche Besetzungs-
art zurück.
I i l»ie Bischöfe von Wien, St. Polten, Lavant, Leoben, Königgrätz, OUmülz,
Trient und Lemberg beschweren sich über die vorgeschriebene Art der
Konkursprüfung. Der Erzbischof von Ollmütz bittet, die Konkursprüfun-
gen künftig nicht mehr von den Professoren , sondern von den Konsisto-
rialrälhen halten zu lassen , weil diese über Ausarbeitungen der Koncur-
renten besser entscheiden können, als der einzelne Professor.
-»; Kardinal findet die gegenwärtige Einrichtung der Koncurse
00
für die konkurrirenden Geistlichen sehr beschwerlich, und den Absichten
der Kirche weder hinlänglich angemessen, noch nützlich. Er wünschet,
dass nur die Bischöfe die Konkursfragen vorzulegen, und die Examina-
toren die Ausarbeitungen nicht anders als nach den ächten Grundsätzen
der katholischen Kirche zu prüfen hätten. Der Bischof von Trient wün-
schet, dass die Art der Konkursprüfungen ganz dem Gutbefinden der Bi-
schöfe überlassen werden möchte ; der Erzbischof von Lemberg aber
wünschet nur die freie Wahl der Examinatoren bei diesen Prüfungen zu
haben. Der Bischof von St. Polten macht dabei keine andere Erinnerung,
als dass es von der Verordnung, die Konkursarbeitungen den weltlichen
Behörden zur Beurtheilung vorzulegen , wieder abkommen möchte. Die
Bischöfe von Lavant und Leoben endlich wünschen, dass man bei Bese-
tzung der Pfarreyen den blossen Ordinariatsvorschlag als einen geltenden
Beweis der Fähigkeit und Verdienste ansehen möge, und demnach die
Konkursprüfungen und strengen Forderungen der Studienzeugnisse , wo-
durch bei dem ohnehin grossen Abgange an Geistlichen in ihren beiden
Diözesen die Besetzung der Benefizien nur verzögert würde , wegbleiben
möchten.
Ad «, b, c. Der Nutzen, den die Seelsorge überhaupt, und die
Vermehrung der Pfarreyen für den Staat, die Religion und Kultur
des Verstandes und der Sitten unter dem Volke haben soll, lässt
sich nur in der Voraussetzung erwarten , dass die Kuratpfründen
mit verständigen, zweckmässig unterrichteten , thätigen und recht-
schaffenen Priestern besetzt werden. Und diess ist der Endzweck
der bestehenden Konkursvorschriften. Da die Kuratpfründen nicht
willkürlich vergeben, sondern den verdientesten Geistlichen er-
theilt werden sollen, so ist es nothwendig, die Erledigungen der-
selben der gesammten Kuratgeistlichkeit der ganzen Diözes bekannt
zu machen, damit jeder sich darum melden, und seine Verdienste
darthun, die Pfründe aber nicht ohne die erforderliche Öffentlich-
keit, ehe noch die Seelsorger der Diözes von ihrer Erledigung
Wissenschaft bekommen, könne vergeben werden.
Nicht der vorgeschriebene Konkurs verzögert die Besetzung
der Pfründen-, denn wenn die Ordinariate den Besetzungsvorschlag
in bestimmter Zeit an die Behörde abgeben, so wird jede Pfründe
binnen dem gesetzmässigen Zeiträume besetzt. Die vorzüglichste
Schuld an dieser Verzögerung hat, so viel man hier weiss, die Er-
hebung der Erträgniss der erledigten Pfründen. Diesem wird ab-
geholfen, wenn die Länderstellen angewiesen werden die Ortlina-
riatsvorschläge alsogleich einzusenden, und die Erlrägntssausweise
nachzutragen, wie man dieses schon in Innerösterreicli gellum hat.
m
In keinem Falk «»Ihm* Kann die Seelsorge Schaden leides, iaden
der Bieehof in Folge der boe tobende» Koiikurs\orsrhrift. sobald eine
Pfründe in Mrlrdigmig kommt, «inen (.in;; liehen Geistlichen als
Administrator dahin stellt, welcher ans dei Inlerkalareinkünftcn
bezahlt wird.
Man hatte bei Einführung «1er Konkurse die doppelte Absicht:
einerseits die Kuratpfründcn immer mit den würdigsten Priestern
M besel/.en. andererseits die in der Seelsorge stehende Geist-
liehkeil in hettladig fir Thitigbrnt j und zugleich in der Nothwen-
digkeil zu erhalten, ihre Berufsstudien fortzusetzen, und die in den
Sehnlen erlernt (Mi Kenninisse immer mehr zu gründen, und zu er-
weitern. Dass diese heilsamen Absichten grossenthcils sind er-
reicht worden, beweisen die Konkursacten, welche von den Ordi-
nariaten mit den Vorschlägen zur Besetzung landesfürstlicher Pa-
tronatspfründen eingesendet werden, indem die daselbst erhaltenen
Konkursprüfungsarbeiten der Konkurrenten ihre wissenschaft-
liche Verwendung und die Zeugnisse der Ortsobrigkeiten, Land-
deehante und Ordinariate die Sittlichkeit ihres Wandels und ihre
Thätigkcit in dem Umfange ihres Amtes bestätigen. Den entschie-
denen Nutzen, welchen die Konkurse in Absicht auf wissenschaft-
liche Verwendung haben, gesteht der Bischof von St. Polten selbst
ein. Durch Aufhebung derselben werden nicht nur die durch diese
bmialt vermehrten Beweggründe der Thätigkeit , Nacheiferung
und wissenschaftlichen Verwendung aufgehoben, sondern es wird
auch jeder einseitigen Absicht, Willkür und Begünstigung bei Ver-
»■ebung der Pfründen das Thor geöffnet. Bei dem Konkursnormale
sind die Bischöfe und Konsistorien thcils durch die vorgreschric-
Im ic Publizität, theils durch den Ausschlag der Prüfung und durch
»iie lies, -halVenheit der Zeugnisse, welche die Konkurrenten von
ihren Verdiensien beibringen müssen, in ihrer Willkühr und Vor-
liehe beschränkt, und genötbiget, das Verdienst jedes Konkurrenten
anzuzeigen. Verliert dieses Normale seine gesetzmässige Kraft,
oder wird die Vergebung der Pfründen den Bischöfen ganz über-
lassen . so halien llot'kapläiie. städtische Messleser , bischötliche
I ninniaiieii. kuiisislorialschreiher. Chorheter hei Kathedralkir-
chen nnd Günstlinge, so oft sie sich in Kompetenz setzen, ohne
weitere Rücksicht den Vorzog vor dem bescheidenen und unbekann-
te* Verdienste des Seelsorgers auf dem Lande, weil dieser dann
keinen \\ 'eg hat. seinen Werlh geltend M machen.
t>2
Ucberhaupt wäre es im Grunde einerlei, bei Besetzung der
Pfarreien den blossen Ordinariatsvorschlag ohne alle Konkursprü-
fung und Forderung der Studienzeugnisse gelten lassen, oder das
Patronats- und Verleihungsrecht ganz an die Bischöfe abzutreten.
Wenn man irgend jemanden zutrauen kann, dass er die für die Kon-
kursprüfungen vorgeschriebenen Lehrgegenstände der Dogmatik,
Moral, Pastoral und des kanonischen Rechtes inne habe, über die-
selben andere zu prüfen und ihre mündlichen oder schriftlichen Ant-
worten richtig zu beurtheilen im Stande sei, so muss man dieses
den öffentlichen Lehrern dieser Gegenstände zutrauen , welche
mit dem Studium derselben einen grossen Theil ihres Lebens zu-
bringen. Warum sie nun bei den Konkursprüfungen nicht ange-
wendet werden, und diese lediglich den Konsistorialen überlassen
werden sollen? ist nicht einzusehen, besonders da sie diese Prü-
fungen nicht allein vornehmen, sondern die Konsistorien zu Mit-
examinatoren, zu Zeugen und Aufsehern haben.
Dass der Landesfürst die schriftlichen Prüfungsarbeiten der
Konkurrenten um seine Patronatspfründen den Länder- und Hof-
stellen zur Beurtheilung vorlegen lässt, ist billig, weil ihm daran
liegt, die Pfründen mit den würdigsten Geistlichen zu besetzen und
in dieser Absicht die geistlichen Kommissionen sowohl bei den
Länderstellen als bei der Hofkanzlei mit einem geistlichen Rathe
versehen sind, der diese Prüfungsaufsätze zu beurtheilen hat. Es
ist auch nothwendig, weil man ausserdem nicht wüsste, ob, und mit
welchem Erfolge sich die Konkurrenten der vorgeschriebenen Prüfung
unterzogen haben. Es ist demnach kein Grund da, in den bestehen-
den Konkursvorschriften eine Aenderung vorzunehmen. Alles spricht
für ihre Aufrechthaltung. Eine Konkursordnung lässt sich nur in
dem Falle als überflüssig denken, wenn man auf Seite der öffent-
lichen Verwaltung versichert ist, dass die Geistlichkeit im Ganzen
gut unterrichtet ist, richtige und gemeinnützige Grundsätze hat,
von Liebe zu nützlicher Erkenntniss und vom wahren Geiste des
Hirtenamts beseelet ist. Allein an dieser Sicherheit fehlt es gegen-
wärtig noch, die itzt lebenden Geistlichen sind grossentheils in den
ehemaligen Mönchsschulen erzogen und haben weder Bildung noch
nützlichen Unterricht erhalten. Die Begriffe und Grundsätze einer
geläuterten, gemeinnützlichen Theologie sind ihnen ganz unbekannt
und sie sind bloss unschädlich, weil sie unthätig sind.
His auf den heutigen Tag kommen in den bischöflichen Kon-
ktrttnbellen häufig Kompetenten on Knmtpfirfinden vor, die sich
weder der vorgeschriebenen Konkmrtprtfnng unterziehen, noch mit
Zeugnissen Aber den zurückgelegten theologischen Lehrgang aus-
weisen können. Wenn nun solche Geistliehe nur durch äussere Be-
gründe zur wissenschaftlichen Verwendeng und Nacheiferung
gefangen werden, so kann man auch nicht umhin den Antrag zu
maelien. dass die bestellende Konkursvorschrift, die solche Beweg-
gründe aufstellt, in allen ihren Theilcn aufrecht M erhalten wäre.
d) Beschweret sich der Bischof von Königgrätz über den Vorzug der Or-
denspeistlichen vor den Weltpriestern bei Besetzung landesfürstlicher
Pfründen zu Ersparung der Pensionen, und bittet diess in Zukunft um
so weniger zu gestatten, als die Klagen der Zurückgesetzten auf die Ju-
gend den widrigen Einfluss haben , dass sie von der Wahl eines Standes
abgeschrecket werden , in welchem das Verdienst einer Finanzoperation
nachstehen muss.
Ad d. Ungeachtet dieses eigentlich aus Noth geschehen ist,
so hat man doch nur solche Ordensgeistliche zur Seelsorge ver-
wendet, welche von den Bischöfen seihst für tauglich erkannt wur-
den. Da itzt die meisten brauchbaren schon verwendet sind, die
alten und unbrauchbaren aber in ihren Klöstern bleiben, so fallt
diese Beschwerde von selbst weg.
e) Bittet der Bischof von Brixen den Pfarrpatronen ihre unbeschränkten
Patronatsrecbte wieder zu verleiben.
Ad r. Xur der Bisehof von Brixen stellt diese Beschwerde.
Da nunmehr die Verordnung ergangen ist, dass den Patronis alle in
«lein remugegnngenen Konkurs tauglich befundene Subjecte zur
Auswahl und Benennung von den Ordinarien namhaft gemacht wer-
lellen, somit der Zwang, vermög welchem sie vorhin nur auf
die Wahl unter drey Individuen beschränkt waren, aufgehört hat, so
•efceint] dass sie ganz beruhiget sein, und ein Mehreres nicht wohl
fordern kenne«, gleichwie auch vorhin nur über diesen Zwang Kla-
gen vorgekommen sind. Bei dieser getroffenen Verfügung mag es
also lediglich bleiben, da doch kein Patronus fordern kann, einen
Andern zum Pfarrer zu benennen, als der geprüft und tauglich
befunden worden ist.
1) Der Bischof von Brixen beschweret sich über das Verboth Kleriker des
Brixner bischöflichen Seminariums in dem landesfürstlichen Diözesantheile
anzustellen.
Ad/". Von diesem Verbothc, keinen Geistlichen im österreichi-
schen Tirol zur Seelsorge zu verwenden , der nicht seinen Lehr-
gang im Generalseminarium zu Innsbruck zurückgelegt, ist es durch
Aufhebung des Generalseminariums und durch Errichtung der bi-
schöflichen Seminarien abgekommen, diese Beschwerde folglich
schon behoben.
Der Bischof von Brixen beschwert sich ferner über die Forderung der Prü-
fung aus der Katechisirkunst von den Seelsorgern.
Ad 2. Das Katechisiren ist eine vorzügliche Pflicht des Seel-
sorgers. Wenn nun angehende Geistliche dasselbe nothwendig
erlernen müssen, so können sie auch nicht von der Verbindlich-
keit, sich über diesen Lehrgegenstand prüfen zu lassen, und vor
dem Antritte der Seelsorge durch ein Zeugniss über den Erfolg
der Prüfung auszuweisen , losgezählt wTerden.
3.
Der Erzbischof von Prag beschweret sich über die den Seelsorgern aufgebür-
dete Berichterstattungen und Besorgung der Kleidungsstücke für unehelige
Kinder, und
i.
Der Bischof von Leitmeritz über die Vorruffung der Seelsorger an Sonn- und
Feiertagen zu gerichtlichen Handlungen.
Ad 3 et 4. Beide diese Puncte werden von der vereinigten
Hofkanzlci, in deren Wirkungskreis sie gehören, beantwortet
werden.
5.
Die Bischöfe von Linz, Budweis , Leoben und Olmütz beschweren sich über
die unanständige Behandlung der Seelsorger von Seite der weltlichen Behör-
den. Man setzet, sagt der Erzbischof von Olmütz, fast durchaus alle Achtung
für die Geistlichen bei Seite , und füllet die Verordnungen an sie mit Stiche-
leien an. Das nähmliche begegne auch den Oberhirten selbst. Diese Bischöfe
bitten demnach den Stellen, als auch dem Volke durchaus mehrere Achtung
gegen die Geistlichen zu empfehlen.
Ad 5. Die Abwürdigung des geistlichen Standes ist nach
Meinung der Bischöfe dadurch veranlasst worden, dass man
/
IS
ti J erlaubt habe. Schmähschriften wider dieselheu heraus-
zugehen.
h) dass man das forum |»ri\ ilcgialum aufgehoben, und die
Geistlichen der Gerichtsbarkeit der niederen Beamten unterwor-
fen habe, von welchen sie verächtlich behandelt würden,
c) dass endlich Geistliebe auch res politischen Stellen ge-
straft würden.
Ad (i. Na Schmähschriften durch die (Ynsursgesclzc über-
haupt verbeten sind, und man hierorts auch keine solchen in den
k. k. Staaten gedruckten Schriften gegen den geistlichen Stand
kennt, so ist schwer zu bestimmen, in wie weit diese Kla^c
der Bischöfe einigen Grund hat. Indessen haben die Ccnsursge-
•StM iu Abliebt auf Religion. Staat und Geistlichkeit erst neulich
nähere Bestimmungen erhalten, und so ist diese Beschwerde für
erledigt anzuseilen.
Ad b. Fest überzeugt, dass die Unterordnung der Kuratgeist-
lichkeit unter die Gerichtsbarkeit der Ortsobrigkeit nicht nur die
derselben gebührende Achtung merklich vermindert habe, sondern
selbst die zweckmässige Ausübung des Hirtenamtes hindere, hat
man schon zu wiederholten Malen den Antrag gemacht, die Geist-
lichkeit in bürgerlichen Handlungen an das Forum nobilium anzu-
n. Allein dieser Antrag ist nicht genehmigt, sondern es sind
M Gerichtsstellen der Geistlichkeit die vorschriftmässi«: orffanisir-
ten Magistrate bestimmt worden.
Dadurch ist den Beschwerden der Geistlichkeit nicht nur nicht
lolfen, sondern die Anlässe dazu sind vielmehr vermehrt wor-
den, weil es dem Pfarrer offenbar leichter fallen musste, unter der
Gerichtsbarkeit eines obrigkeitlichen Amtsvorstehers, als unter der
Geriebtsbarkeit eines aus Handwerkern zusammengesetzten Magi-
strates einer benaehharten Stadt zu stehen. Da man auf Seite der
liebes BofeemmissioB auch gegen diese neue Einrichtung die
nüthigm Vorstellungen schon gemacht hat, so muss man hier ledig-
lieh den Wunsch beisetzen, dass es Eurer Majestät gnädigst gefal-
len möchte. i\w Geistlichkeit das Forum nobilium anzuweisen, und
dadurch nicht nur ihren allgemeinen Klagen abzuhelfen, sondern
auch das sehr afttsjgc Ansehen derselben bei dem Volke wieder
benssteilen.
Archiv. Jahrg. 1830. I. Dd. I. Hfl
66
Ad c. Das Disciplinare ist ganz den Bischöfen überlassen. Die
politischen Stellen erkennen nur in dem Falle über die Geistlichen,
wenn diese durch ihre Vergehungen, durch Uehertretung landes-
fürstlicher Verordnungen politische Untersuchungen oder Klagen
hei den Behörden veranlassen.
Da die Geistlichen zugleich Bürger sind , so können sie aus
dieser notwendigen Abhängigkeit von den weltlichen Behörden
nicht gesetzt werden.
Um sie jedoch gegen verächtliche Behandlung von Seite der
minderen Beamten zu schützen, könnte den Kreis- und Wirth-
schaftsämtern die Verordnung vom 21. Julius 1782, nach welcher
sie die bei Seelsorgern wahrgenommenen Gebrechen in der Seel-
sorge, oder verordnungswidrigen Handlungen auf Seite der Seel-
sorger zuerst bei der geistlichen Behörde, und erst dann, wenn
keine Abhilfe erfolgt, der politischen Landesstelle anzeigen sollen,
wiederholt eingeschärft werden, mit dem Beisatze, dass ihnen nicht
zustehe, ihre Amtsgewalt über die vorgezeichneten Grenzen zur
Abwürdigung des bischöflichen Amtes und zur Kränkung der Ku-
ratgeistlichkeit auszudehnen, sondern die gute Ordnung von ihnen
verlange, in politischen Verhandlungen gegen die Kuratgeistlichkeit
mit derjenigen Mässigung und Achtung vorzugehen, welche ihrem
Stande wegen seiner Nützlichkeit und Wichtigkeit gebühre.
Ueber die geringen Einkünfte der Seelsorger, welche durch die Einschrän-
kung der Stolgebühr, die Aufhebung der Kolleda (Räucherungsgebühr), die neue
Grundsteuer und Zehendreluition nebst der Fortificationssteuer , auch durch
die Religions- und Kriegssteuer noch mehr vermindert worden, ist, mit Aus-
nahme des Bischofs von St. Polten, die Klage der übrigen Bischöfe allgemein,
so wie ihre Bitte um Verbesserung des Zustandes dieser wirkenden Klasse
der Geistlichkeit.
Ad 6. Dass manche alte Pfarren gering dotirt sind, lässt sich
nicht in Abrede stellen. Indessen sucht man denselben, so weit sie
durch die ihnen entzogenen Eingänge der Taufstola, Kolleda, der
Bruderschaftsmessen und dergleichen, unter die Congruam herab-
gefallen, oder gleich ursprünglich so gering gestiftet worden sind,
dass sie in heutigen Zeiten nicht mehr bestehen können, durch Er-
satz und Beiträge aus dem Religionsfonde die thunliche Unter-
stützung zuzuwenden, die in der Folge ergiebiger werden kann,
07
wie der Fundus von den Dun so zahlreich MÜtagmdei Pensionen
nach und nach enthoben sein wird.
Insbesondere bitton :
a) Ml ÜMÜMl von Lavant, Leoben, Prag, Laibach und Gradiska um bes-
sere Dotirung und F.ihohung des Gehaltes der Seelsorger und Kapläne.
\il <i. So weil hier auf die Dotation der neuen Seelsorger
■EJütd v\i»'d. ist solche l'iir die Pfarrer nach der Verschiedenheit
der Lander auf 400 — 500 und 600 fl. bestimmt gewesen. Xach der
M -urstru \ erordnuue; soll zwar in Ueberlegung genommen werden,
ob nicht die in Medorösl erreich mit 600 fl. ausgemessene Dotation
herabzusetzen sein dürfte? Allein da einerseits bisher eine solche
\ Ynniuderuuir eine allgemeine Unzufriedenheit bei dem arbeitenden
Klerus verursachen würde, ohne dem Religionsfundo eine bedeu-
tende Lrsnarung zu verschaffen, und andererseits der Betrag von
600 fl. für einen Pfarrer in heutigen Zeiten bei der allenthalben
zunehmenden Theuerung der Feilschaften wirklich nicht übertrie-
ben ist, und vielmehr zu wünschen wäre, dass man auch in den an-
deren Ländern die mit 400 fl. ausgemessene Dotation etwas erhö-
hen könnte, weil sie wirklich nur ein sehr schmales Auskommen
liafft. welches aber die jetzigen Umstände des Religionsfondes
nicht gestalten, so erachtet man unmassgebigst, dass es in Nieder-
ms|, «reich, und so auch im Lande ob der Enns, und in Vorder-
österreich, wo die Dotation der neuen Pfarrer in dem ersteren
Laude mit 600 fl., und in den beiden andern mit 500 fl. bestimmt
• st. bei sot haner Ausmessung lediglich zu belassen sein dürfte.
b) Die Rischöfe von Leoben , Lavant und Budweis bitten sie von der un-
entgeltlichen Messenlast zu befreien , und der Budweiser Bischof macht
den Antrag , die Messen der aufgehobenen Bruderschaften und gesperr-
ten Kirchen in den vorigen Pfarrkirchen lesen zu lassen, damit auch die
alten Seelsorger nicht so viel an der kanonischen Portion verlieren.
\<l b. Da dem 1h iii:iousfonde mit Aufhebung der Stifte und
Klftfter und Hruderschaften so viele Stiflinessen heimgefallen sind,
so war es nicht anders thuulich, als solche unter die neuen Seel-
sorger zu vert heilen, und sie ihnen in partem Dotationis zuzu-
wtiMii. (..-eil dir Sache können sie sich umso weniger beschwe-
ren, als M au« h gfcf wenige alte Pfarren gibt, deren Dotation nicht
mit einigen \ erhindlichkeiten beschwert ist, und die nicht eben-
6»
68
falls vStiftmessen lesen müssen. Was die Art der Zutheilung anbe-
langt, da hat man den Bedacht darauf genommen, dass in den Län-
dern keinem neuen Pfarrer mehr denn 120 derlei Messen zugefal-
len sind, wo ihm also noch genug freie Messen übrig bleiben. Nur
in Niederösterreich, wo man gar eine grosse Anzahl der Stiftmes-
sen hatte, ist die Vertheilung anfanglich zu gehäuft ausgefallen, die
man jedoch, so wie sich die Pfarrer wegen einer diessfälligen Ver-
minderung melden, von Fall zu Fall in das ächte Verhältniss zu-
rückzuführen sucht. In der Sache selbst aber hätte es bei der ge-
troffenen Verfügung zu bleiben, weil die Enthebung der neuen
Seelsorger von allen Stiftmessen, und der Antrag des Bischofs von
Budweis, solche in den alten Pfarrkirchen lesen zu lassen, mit den
Kräften des Religionsfond es gar nicht vereinbarlich wäre.
c) Wünschen alle Bischöfe die Geistlichen von der drückenden Religions-
steuer zu entheben, und
d) der Bischof von Laibach bittet noch sie auch von der Fortificationssteuer
zu befreien.
Ad c et d. Die Religionsfonds-Steuer hat inzwischen bei dem
Ruralklerus ohnehin aufgehört. Die Bischöfe und Kapitel kann man
noch nicht davon entheben, weil es die Umstände des Religionsfon-
des, und seine häufigen Ausgaben nicht gestatten. Sie können auch
solche bei ihren gemeiniglich reicheren Einkünften leichter ertra-
gen. Die Fortifikazionssteuer betrifft das Aerarium, und nicht den
Religionsfond.
e) Bittet der Erzbischof von Olmütz um Aufhebung der besonders dem
mährischen Klerus so nachtheiligen neuen Grundsteuer und Zehentreluition.
Ad e. Von der neuen Grundsteuer und Zehentreluition ist es
mit Aufhebung der vorigen Steuer- und Urbarial - Einrichtung be-
reits abgekommen, und die Pfarrgeistlichkeit wieder in ihren vori-
gen Zehentgenuss gesetzt worden; es kömmt also von dieser Be-
schwerde ab.
f) Die Bischöfe von Brixen , Seckau , Prag und Olmütz bitten um Wieder-
einführung der Stolgebühr; die Bischöfe von Leitmeritz und Linz aber
wünschen nur, dass die Taufstole wieder abzunehmen erlaubt werde, und
der letztere wünschet nebst diesem noch die Wiedereinführung der zwei
höheren Konduktsklassen.
Ad f. In gegenwärtigen Zeiten scheint es nicht räthlich, das
Volk mit höheren Stoltaxen zu belegen, und damit zu neuen Unzu-
i'i iedenhcilen \nlass y,u geben. Kben so Wenig lüdet mau rälhlich,
lefcee seit mehreren lahm aufgehobene Tanfitol* wieder ein-
zufühlen, welche hei «lern Volke selbst gegen «Ü«* (Geistlichkeit kei-
nen geten Binlrvefc mtetei würde, freiwillige Schenkungen bei
derlei (Jelegenheiten lassen sich olmeliin weder verbieten, noch
biedere, die EinfeJtreng eines eeten Zwmagee eber wtrde immer
bedenklich sein. Zedern bat man jenen Pfarrern, Aiednrcb den Bei-
der Taufslola unter die ('ungruam herabgefallen sind, den
iftlligee Brette aus dem Keligionsfundo olmeliin geleistet. Die
von dem llisehofe M lAtU angetragene \\ iedereinführung der zwei
liolirren konduktsklasson könnte höchstens einem oder anderen
Stadtplane!' einigen Vortheil verschaffen, und dieser würde von
keiner grossen Bedeutung sein, weil der Geschmack kostbarer Be-
gräbnisse in den heutigen Zeiten nicht mehr herrscht. Ueberhaupt
seheint es nicht thunlich, in der erst vor wenigen Jahren einver-
ständlich mit dem Ordinariate in dem Lande ob der Enns publicir-
tee neuen Stolordnung jetzt eine Aendcrung zu treffen.
7.
Die Bischöfe von Olmütz , Prag, Laibach, Leitmeritz , St. Polten, Leoben,
Brunn, Gurk , Gradiska und Linz klagen mit Nachdruck über das neue Defi-
zientennormale , vermög welchem nur diejenigen Priester, welche zu allen
Diensten der Seelsorge auf immer unfähig erkennet worden, einen geringen
i-ntengehalt von 200 fl. erhalten. Für die Halbdefizienten und die Gehil-
fen, die so oft einer Unterstützung wahrhaft bedürften, sei gar nicht gesorgt,
i rzbischof von Prag bittet daher um Zurückstellung seines Emeritenhau-
ses und der dazu gewidmeten Funds. Um die Zurückgabe der Diözesan- und
Knipritcnfund.s, welche zum Religionsfond eingezogen worden , bitten auch die
Bischöfe von Gllmütz, Brunn und Laibach, und letzterer wünschet mit den
• len von St. Pulten und Gradiska die Errichtung eigener Defizientenhäu-
jtMh'r Di. ./.es. wo iea alten Priestern der Unterhalt aus dem Religions-
fond zu reichen wäre. Der BUcfcof von Linz trägt an, die Pension der De-
n um KM) il. u vermehren; der Bischof von Budweis aber räth ein,
das» zur Schonung der Dcli/.ientenfundii den einträglichem Benefizien, die jetzt
eingestellte resignation cum reservatione pensionis ex beneficio wieder erlaubt
werden möchte.
Ad 7. Die für die zur Seelsorge untauglich gewordenen
IM'riimliicr aiiv-.iiMv.srnc Pension von 200 H. ist /war an sich ge-
i in-''. .il»er in Yrrglrichung mit dem Inlei-halle. welchen die in i\vv
ehemals miiani:iicli gewordenes (Geistlichen genösse^
70
allemal eine Wohlthat*, denn ehemals erhielten die Defizienten von
den Ausstellern ihres Titulus mensae höchstens einen jährlichen
Unterhalt von 150 fl., sehr oft einen noch geringeren, und manch-
mal gar keinen. Ist der Defizient ein Kaplan, so verliert er nichts;
der Fall aber, dass ein Pfarrer, der eine bessere Pfründe hat, die-
selbe verlässt, und Pension verlangt, ergibt sich seltner. Die Ver-
mehrung der Pension wurde den gering dotirten Pfründnern und
Kaplänen den Defizientenstand annehmlicher als die Beibehaltung
ihres Amtes machen, und dem Religionsfunde unbestreitbar sein.
Ob und unter welchen Bedingungen den Bischöfen der Emeri-
tenfond zurückzustellen sei, wird sich erst dann beantworten las-
sen, wenn die Länderstellen die abgeforderten Ausweise dieses
Fonds werden eingesendet haben. Geradezu und unbedingt kann
die Zurückstellung nicht bewilligt werden ; weil der Religionsfund
gegen die Einziehung desselben die Verbindlichkeit auf sich ge-
nommen hat, den sämmtlichen Zöglingen der Generalseminarien
den Tischtitel zuzusichern, und wenn sie zur Seelsorge untauglich
würden, die Defizientenpension abzureichen. Sobald die Ausweise
eingelangt sein werden , wird man über diesen Gegenstand Eurer
Majestät einen besonderen Vortrag erstatten.
8.
Beschwerde über die neue Pfarr-Eintheilung.
Ad 8. Ueber die deutscherbländische Pfarreinth eilung machen
nur die Erzbischöfe von Prag und Laibach, dann die Bischöfe von
Brixen und Gradiska einige Ausstellungen.
Ihre Bemerkungen sind , und zwar insbesondere von den bei-
den ersteren, dass die Eintheilung nicht durchaus ganz zweckmäs-
sig, an einigen Orten die Pfarren zu gedrängt, an anderen zu weit
entfernt, und überhaupt zu viele seien *, daher sie beide bitten, die-
ses Geschäft ganz ihnen zu überlassen.
Der Bischof von Brixen trägt auf die Aufhebung der St. Jo-
sephs-Pfarre zu Innsbruck , der Bischof von Gradiska aber auf die
Errichtung einer dritten Pfarre in Triest an.
Nun ist das Pfarreinrichtungsgeschäft nicht einseitig von der
politischen, sondern immer gemeinschaftlich mit der geistlichen
Behörde, d. i. durch die Kreisämterund Landvikarien, dann durch
die Landesstelle und Konsistorien behandelt worden. Dass man die
71
Zahl der NUl Pfarren überhaupt hierorts nieht übertrieben . son-
dern soxiel möglich nur auf das Bfothwcndige zu beschränken ge-
sucht habe, lässl sieh, um nur Ihm den zwei Landern stehen SS
bleiben, deren llisrhülV liier gegefl die Yrrviclfälligung Klagen füh-
ren, von daher schliesseii. weil in llühmcn von den unteren Geist-
lichen und weltlichen U.hö r«l rn 69$, und in krain |tt neue Expo-
siturcn angetragen, diese aber in der llearbcitung dos Geschäfts
\(in hieraus in dem ersleren Lande auf 875 5 und in dem zweiten
auf U»l zurückgeführt worden sind. Wenn also die llisehöfe über
die m grosse Vervielfältigung der Pfarren klagen, so müssen sie
nur ihre eigene Opcrafa bedauern, und noch sehr zufrieden sein,
dass man auch von diesen eine starke Fortion überflüssig, und mit
«len angenommenen Grundsätzen nicht übereinstimmend befunden,
und somit abgeschlagen hat.
ha ss nicht auch unter den bewilligten Stationen noch einige
sieh ersparen Hessen, dass nicht bei der Erhebung der Lokalität,
die doch den meisten Ausschlag hat geben müssen, von Seite der
unteren Behörden einige Xebenrücksichlen eingetreten sein mögen,
dieses lässt sich schwer bezweifeln, auch bei einer so weitschich-
ii-«u. und mit einem so grossen Del ail verbundenen Einrichtung
noch schwerer vermeiden. Indessen bleibt auch richtig, dass nicht
jede Station sieh mathematisch auszirkeln lasse, und dass vielfältig
m hon vorhandene Gebäude oder Stiftungen, die man Gemeinden
lin Lande immer nur mit grosser Unzufriedenheit entzieht,
fftr diesen oder jenen Ort den Ausschlag gegeben haben, den der-
nieht erhalten haben würde, wenn nicht die erwähnten für ihn
eJgenfl gestiftetes Zuflüsse und Dotazionsquellen schon vorhanden
sses wären.
bsiesses scheint SS überflüssig, in die nur allgemein hingelegte
issstellug der swei Erzhisehüfe von Prag und Laibach gegen die
Pfarreinrichtung j,.|/,( tiefet1 einzugehen. Es ist letztmal ohnehin
anbefohlen worden, zu erheben, ob nicht einige der neuen Statio-
nen als minder nnthwendig reduzirt werden könnten. Dadurch er-
ksJtes diese Ordinarien, so wie alle übrigen, die Gelegenheit, ihre
Heinerkungen über die neue Pfarreinrichlung speeifice anzuhrin-
-''>. und w.nn sie hier und da eine schicksamere Einlheilung zu
hellen glauben, ihre \ Urs» hläge der Landesstelle zu eröffnen. Von
«I« in Antra-r aber, ihnen dieses Geschäft privative zu überlassm.
Sitte M lediglieh ah/,ukonmien.
72
Was die Spczialbemerkung des Bischofs vonBrixen anbelangt,
der die St. Josephs - Pfarre zu Innsbruck aufheben will, daliegt
der Grund dieses ganzen Antrags darin, um an der ehemaligen Je-
suiten- oder heiligen Dreifaltigkeitskirche eine Pfarre zu erwirken.
Gleichwie aber diese nur in einer unbedeutenden Entfernung von
der alten Stadtpfarre sein würde, die St. Josephs-Pfarre hingegen
dem entfernteren Thcile sehr bequem ist, also hätte es auch bei
der nach reifer Ueberlegung und mehrfältiger Einvernehmung des
Gubernii getroffenen Eintheilung um so mehr zu bleiben, als die
Pfarre bei St. Joseph, welche dieServiten versehen, dem Religions-
fond nichts kostet, jene an der heiligen Dreifaltigkeitskirche aber
eine Menge Auslagen verursachen würde.
Eben so wenig scheint es auch dringend zu sein , in Triest
eine dritte Pfarre zu errichten. Von jeher haben allda nur zwei
Pfarren bestanden, und das Publikum könnte sich damit um so mehr
begnügen, als jede Pfarre noch ihre Filialkirche hat, und nunmehr
nach der neuesten Verordnung, wo die Stadt wieder einen eigenen
Bischof bekommt, auch die Kathedralkirche neuerdings eröff-
net wird.
a) Der Bischof von Leoben bittet keine weitere Einziehung der Kirchen und
Pfarreien mehr zu gestatten , da hieraus für die Seelsorger ein beträcht-
licher Schaden entstehen müsste, und daher auch den Befehl vom 3. Au-
gust v. J., vermög welchem die Pfarrei M Are in eingezogen werden
soll, wieder aufzuheben.
Ad a. Die alten Pfarren sind in regula nicht eingezogen,
sondern in ihrem vorigen Stande belassen worden, gleichwie
auch hierüber nur von dem alleinigen Bischof von Leoben eine
Klage angebracht, und zu dessen Beweis die Pfarre St. Marein
angebracht wird. Nachdem es aber von deren Reduction, obgleich
das Kreisamt darauf angetragen hat, durch Hofverordnung ohne-
hin abgekommen ist, so behebt sich diese einzelne Beschwerde
von selbst.
b) Wünschen die Bischöfe von Brixen und Prag, dass alle nicht ganz kas-
sirte, aber itzt doch gesperrten Kirchen zur Abhaltung des Gottesdien-
stes wieder geöffnet werden dürfen , und der Erzbischof von Ollmütz
bittet diess insbesondere in Ansehung der an seine Metropolitankirche
stossenden gesperrten St. Anna Kirche , welche nicht nur bei einer vor-
kommenden Wahl , bei Priesterweihen und Ertheilung der Firmung etc,t
73
«ondern auch bei grosser KRHe zur Katecblsirung der Jugend notwen-
dig sei.
Ad h. Die Sp.M-runi; der Kirrhon ist nur an solchen Orten
gttefcehei, wo deren ganz überflüssige vorhanden waren, und
die seihst nach dem «••emcinschafl liehen Befand der geistlichen
und weltliche! Behörden hierzu geeignet befunden worden sind.
Man ist in diesem Geschäft, welches in der Ausführung auf dem
Lande eines der haiklichsten war, mit aller möglichen Behut-
samkeit vorgegangen, und hat die dicssfallige Auswahl und Be-
nennung gröSftentheili den Konsistorien seihst überlassen. In-
u wenn die Ordinarien von Prag und Brixen, welche allein
sieh im Allgemeinen beschweren, einige Kirchen anzugeben wis-
sen, welche sie zu eröffnen nothwendig glauben, so hätten sie
solehc der Landesstelle speeifice anzuzeigen, wo sich sodann das
Weitere nach Umständen und Beschaffenheit der Sache wird ver-
lüden lassen. Der Erzbischof von Ollmütz bittet allein um die
Eröffnung der an die Metropolitankirchc anstossenden St. Anna-
Kapelle, um daselbst, vorzuglich im Winter, die Katechesen ab-
zuhalten, wobei kein Anstand obwaltet.
9.
Die Bischöfe von Leitmeritz , Trient , Brixen und Gradiska beschweren sich
Aber die Unabhängigkeit der Lokalkapläne von den Pfarrern, wodurch das so
B Einverständnis8 zwischen beiden verhindert werde. Um die Abhängig-
keit derselben zu bewirken , wären die Lokalkapläne , nach dem Antrage des
Bischofs von Leitmeritz von den Pfarrern anzustellen, und in dieser Rücksicht
den letzteren von dem Religionsfund eine Zulage von 150 bis 200 fl. zu be-
willigen. Der Brixner Bischof erachtet ebenfalls, dass alle Lokalkaplaneien in
Exposituren verwandelt werden sollen.
Ad 9. Die Lokalkapläne differiren von den Pfarrern eigent-
lieh nur nach dem \amcn. in der Jurisdiktion und in den Funktio-
nen miuI sie denselben gleich. Man hat sie gemeiniglich nur an den
klewem Stuzinneii. und zu eisiger Schonung des Religionsfonds,
auch zu einer Gradation für das künftig nfarrliche Amt, und für
eine b euere Dotation bestimmt. In dieser Eigenschaft können sie
auch den Pfarrern nicht wohl untergeben werden, sondern es hätte
bei derjenige! Verfügung und Bestellung um so mehr zu bleiben,
;>ls et sich olmr grössle l nzutriedenheit der Gemeinden nicht thun
• ihnen die schon hestellte Lokal - Seelsorger wieder zu
entziehen.
74
10.
Die Bischöfe ron St. Polten und Linz beschweren sich , dass die vom Reli-
gionsfund gestifteten Kooperatoren ihren Gehalt auf die Hand bekommen, und
ohne Genehmigung der Landesstelle weder angestellet , noch entfernet Averden
können.
Ad 10. Die Bemerkung, welche verschiedene Bischöfe dar-
über aus der Erfahrung machen , dass nämlich die Kooperatoren
eben dadurch sich gleichsam als unabhängig von den Pfarrern an-
sehen, dass sie die Kost ausser dem Pfarrhofe nehmen, sich zur
Erfüllung ihrer Pflichten nicht anhalten lassen, und hieraus ver-
schiedene Händel und Misshelligkeiten zwischen den Pfarrern und
derlei Kooperatoren entstehen, sind nicht ohne Grund, und man
hätte hiernach zu besserer Erzielung der Ordnung und Subordina-
tion keinen Anstand, die Einleitung dahin zu treffen, dass der Do-
tationsbetrag für die aus dem Religionsfundo gestifteten Koopera-
toren führohin zu Händen der Pfarrer , denen sie zugetheilt sind,
gegen die Verbindlichkeit verabfolgt werde, dass sie den vom Or-
dinariate mit Vorwissen der Landesstelle aufzustellenden Koopera-
tor landesüblich unterhalten, und von ihm die auf der Stiftung haf-
tenden Verbindlichkeiten, auf deren Persolvirung das Ordinariat zu
wachen hätte, verrichten lassen sollen.
11.
Die Bischöfe von Galizien, Laibach, Trient und Brixen beschweren sich über
die Abnahme der einfachen Benefizien. Besonders bittet mit ihnen um deren
Wiederherstellung der Bischof von Tarnow , weil in Galizien keine Defizien-
ten- und Emeritenhäuser vorhanden sind. Der Bischof von Trient bittet die
Angelegenheiten der Benefizien den Bischöfen zu überlassen , und der Erzbi-
schof von Laibach erinnert die einfachen Familienbenefizien sowohl als auch
andere einfache Benefizien seien zur Aushülfe in der Seelsorge und Kir-
chendienste von den Patronen künftig wieder frey zu verleihen.
Ad 11. Die Reduktion der einfachen Benefizien ist einer der
Hauptgrundsätze der geistlichen Einrichtung. Die dermaligen Be-
sitzer hat man zwar, so weit sie Canonice investirt waren, in deren
Besitze lebenslänglich belassen, bei ihrer Erledigung aber die Be-
nefizien an den Religionsfond übernommen, und zur Dotirung der
neuen Kurazien angewendet, somit diese Stiftungen eigentlich in
curata Beneficia verwandelt, das Präsentationsrecht aber denjeni-
gen Patronen , die solches vorhin hatten , belassen, wenn sie sich
anders den Kuratpatronats - Verbindlichkeiten haben unterziehen
75
wollen. El ier llauplsache dürfte es dahci sein Verhleihen haben,
weil eine diessfällige Abänderung das Dotalion^es. bäft der neuen
Kuratirn in Verwirrung bringe,, . und im (irunde eine nützlichere
\erwrndung ll eine unlhäligcre verwandeln, und stall Seelsur-rr
lediglirhe Messeleser zusein würde. Die Absieht, welche einige Bi-
schöfe den Keneliciis simplieibus zu geben vermeinen, um nämlich
damit die Dctizienlen und Kmerilen zu dotiren, ist schon dadurch
erreicht, dass man diesen Priestern einen eigenen Defizicntengehalt
aus dem Keligionsfondc abreicht, oder solche nach Hcschafl'enheit
der Umstände, und wenn sie mit keinem Beneficio stahili versehen
waren, auf ihren Titulum mensae verweiset.
IV.
Beschwerden in Absicht auf die Klostergeistlichen.
1.
Die Bischöfe von Galizien und Badweis wünschen, dass die Ordensgeistlichen
nicht mehr zur Seelsorge angestellt werden möchten , weil diese Geistliche,
nach der Anmerkung des letztern , wenn sie von ihrer Regel aufgelöset und
ihren Leidenschaften überlassen sind , falsche Grundsätze unter dem Volke
verbreiteten. Der Bischof von Linz erinnert daher, dass, wenn sie zur Seel-
sorge verwendet werden sollen, erst den Klöstern und Stiften eine andere Ver-
fassung gegeben werden müsste. Dieser B'schof bittet zugleich, ihm die Ex-
ception bei der Vorrückung der Stiftsgeistlichen auf Exposituren , und das
Recht einzuräumen, die schon Ausgesetzten wieder zurück in das Kloster zu
schicken ; der Bischof von Trient aber wünschet es ihm zu überlassen, Welt-
oder Ordensgeistliche zur Seelsorge nach seinem Gutbefinden anzustellen.
Ad 1. Die Verwendung der Klostergeistlichen zur Seelsorge
war im Zusammenhange der Umstände in zweifacher Rücksicht
notli\N«'U(!i^. Kimnal. weil man nicht so viele taugliche Weltpriester
allein auf einmal gefunden hätte, um alle die angeordneten neuen
Mal innen von Pfarren, Lokalkaplänen und Koopcratorcn mit sol-
ehen y.n hesetzen, und dann, weil es hei der beträchtlichen Aufhe-
kug von Stiftern und Klöstern mit der Aufrechthaltung des Reli-
iriniisfondcs nicht vereinharlich gewesen wäre, alle diese Leute in
der Inthätigkeit zu pensioniren, und von der anderen Seite so viele
neue auf Kosten des Fonds anzustellen und zu hezahlen. somit
doppelt.- Auslagen zu tragen.
Indess, n js| man in der diessfälligen Auswahl mit i\^v möirli-
•hfl Uchutsainkcit raigegnges, da man sie vorläufig hat prüfen.
76
und durch die Konsistorien und die Landesstellen nur diejenigen
hat in Vorschlag bringen lassen, die in dem Examine procura taug-
lich befunden worden sind. Gleichwie dann auch zugleich die Kon-
sistorien angewiesen wurden, jene, die sich in der Aufführung,
oder sonst eines Vergehens schuldig machten, ohne viele Weitläuf-
tigkeit entweder in ihr Kloster, oder in ihren Orden wieder zurück
zu weisen, oder sonst in einer schicksamen Art eine Verwechslung
oder Entfernung zu treffen. Durch die mehrere Jahre her, als
die Einrichtung im Gange ist, kann man eben nicht sagen, dass
viele Klagen über diessfällige Excessen von exponirten Religiösen
hierorts vorgekommen seien. Auf alte Pfarren sind sie beinahe
nicht angestellt, sondern solche fast durchgehends immer mit
Weltpriestern besetzt worden.
Der Antrag der Bischöfe von Budweis, von Galizien und Linz,
die Klostergeistlichen von der Seelsorge ganz auszuschliessen,
scheint nicht wohl thunlich, wohl aber wird ihre Anstellung von
selbst seltner werden, weil die tanglichen Exreligiosen schon mei-
stens untergebracht sind, von den übrigen aber ohnehin keine
Frage sei, oder solche nach und nach absterben.
2.
Die Bischöfe von Budweis, Wien, St. Polten, Seckau und Galizien beschwe-
ren sich sehr über den Verfall der klösterlichen Zucht, und rathen an
die vorige Verfassung der Klöster , ihre Zucht zurückzuführen, wie sie von
der Kirche in dem Concilium zu Trient gut geheissen, und bestätiget wor-
den ist.
Ad 2. Durch die Aufhebung der Exemption, deren sich vorhin
verschiedene Orden und Klöster praevalirten, sind solche ganz der
Jurisdiction ihrer Ordinarien, in deren Sprengein sie sich befinden,
in Disciplinarsachen unterzogen worden. Wenn also die Bischöfe,
die hier nur im Allgemeinen eine Klage führen, in diesem oder je-
nem Kloster einen Mangel der Disciplin zu beobachten glauben, so
bringt es ihr eigenes Amt mit sich, diessfalls das behörige Einsehen
zu nehmen, und die Abhilfe zu verschaffen, oder wenn sie der poli-
tischen Assistenz nöthig haben, solche anzusuchen, die ihnen in
billigen Sachen niemahl wird verweigert werden. Wenn sie ab er den
vermeintlichen Verfall der Klosterdisciplin der geänderten Verfas-
sung der Klöster zur Last legen, so sind sie nicht wohl daran, weil
in den Ordensstatuten und Regeln nichts Wesentliches geändert
77
worden, weder in eine diessflÜKge Umetnltnng sich lie geisÜiehe
Kommission eingelassen hat. oder lial einlassen dürfen.
Insbesondere machen einige Bischöfe hier folgende Bemerkungen:
») Bitten die l'.iMlmic von Wien, Seckau und (Jalizien die Verordnung das»
die Lokalobern alle drei Jahre von den Gliedern des Konvents gewählt
werden sollen, wieder aufzuheben , weil diese Wahlart zu verschiedenen
Kabalen und Seitenwegen Anlas s geben.
Ad a. Dass cs bei der Retten Wahlart der Obern, vermög wel-
cher dieselben, statt dass sie vorhin in den Provinzialkapitcln bc-
iHMinl wurden, nunmehr von den Gliedern eines jeden Klosters
seihst alle drei Jahre gewählt werden , zu bleiben habe, ist eine
über die Vorstellung der Franziskaner- und Kapuziner-Provinzialen
von Sr. Majestät bereits entschiedene Sache. In der That würde
aueh eine Aenderung hierinfalls nur neue Unzufriedenheit in den
Klöstern verbreiten.
b) Bitten die nähmlichen Bischöfe die Klosternovizen nicht mehr in die Ge-
neralseminarien abzuschicken, sondern die Klosterstudien, jedoch mit der
Beschränkung wieder einzuführen , dass sie nach Vorschrift der Univer-
sität geleitet werden sollen.
Ad b. Durch die Ertheilung der Erlaubniss, Klosterstudien zu
errichten, ist dieser Beschwerde schon abgeholfen worden.
c) Wünschet der Bischof von St. Polten, dass den ausgesetzten Mönchen
nicht erlaubt werde ihren Gelübden zuwider Vermögen zu erwerben, zu
erben und zu testiren.
Ad r. Dass die in Cura ausgesetzten, folglich das Amt
d»r wirklichen S cel enhir t en als Pfarrer, Lokalkapläne ver-
richtende llcliüiosen von ihrem Erworbenen testiren, auch qua
tal. s erben können, dass auch geistliche Personen einen S ta a ts-
verb rech er anzuklagen schuldig sind, wie sich weiter unten der
Kist liof von Trient beschwert, liegt in der gesunden Vernunft, in
der Bürgerpflicht, und widerstrebt weder dem Gebothe Gottes,
im« li dem wahren Geiste der Kirche. Doch hätte allenfalls die
Kompilationshofkommission sich darüber zu äussern, wo beide Ge-
setze eingeführt worden sind. Zu bewundern ist es, dass über den
ersten Pttnet i\rv einsige Bischof zu St. Polten, und
über den /.weiten der einzige Trienter Bischof etwas an-
nrittgi : alle Ihrigen würden doch auch das Bedenken gefunden ha-
lten, wenn eines mit Grund zu machen wäre.
78
d) Bittet der Erzbischof von Lemberg den Nexum der Klöster mit den Or-
densgeneralen als ein unvermeidliches Mittel zur Herstellung der Kloster-
zucht wieder einzuführen, oder wenigstens zu gestatten, dass in den k. k.
Staaten ein Vicarius generalis aufgestellt werde.
Ad d. Dass sich der einzige Lemberger Erzbischof
«•etraut, dahin zu äussern, als sollte der Nexus mit den Ordens-
«•eneralen der Mönche wieder zu Rom hergestellt wer-
den, muss man entweder seiner Unwissenheit der Folgen gegen
seine eigenen Hirtenrechte , oder einer Ueberraschung von Mön-
chen j die sich hinter ihn gesteckt haben, lediglich zuschreiben ;
weil er doch kennen sollte, wie nachtheilig die Autorität der
römischen Ordensgeneralen seit ihrer Entstehung den Rechten der
Bischöfe von jeher gewesen sei, da dieselben immer den Kuriali-
stenton auf das Höchste gestimmt, und die Religiösen gegen ihre
Diöcesanbischöfe zum Ungehorsam durch heimliche Wege verlei-
tet haben.
Dieser Weg legte den Grund zu dem für Religion und Kirche
allgemein bekannten höchst schädlichen Missbrauch der Exemptio-
nen a potestate Episcoporum , und was dieser Nexus dem Staate
leider geschadet hat, zeigt die kurze Bemerkung eines einzigen
actenmässigen Beispiels in Folgendem:
Als ein Brünner Bürgerssohn das in das dortige Kloster der
Augustiner gebrachte Kapital per 12000 fl. nach seiner Austre-
tung, die er bewirkte, zurückforderte, hatte der General zu Rom
durch seinen in Trient wohnenden Prokurator das ganze Kap i-
tal schon ausser den österreichischen Staaten gezogen.
Die Sache gelangte durch Prozess bis zur k. k. obersten Ju-
stizstelle , und der darüber befragte Prokurator generalis schrieb
die unverschämte Antwort zurück:
Es habe zu allen Zeiten jedem Ordensgeneral
frei gestanden, Gelder aus den 0 r d e n s h ä u s e r n
aller Länder und Provinzen nach seinem Befin-
den an sich zu ziehen, folglich sei es auch aus
diesem Grunde mit diesem Kapital per 12000 fl.
geschehen.
Bei Ansicht dessen entdeckte man daher eine die Kräfte des
Staates um so mehr schwächende und höchst gefährliche Quelle,
als hundert andere dergleichen Geldverschleppungen seit Existenz
der geistlichen Orden geschehen sein mögen, bevor man tieft
heimliche Knlnemmg «Irr Staatskräfte wusste.
Da nun wider dieses (iesetz noch kein einziger Bischof, ja
weder Mönchsorden in den österreichischen Ländern das Mindeste
MgOfteUti auch Euer k. k. Majestät diese Ankchrnng in den tos-
kanischen Staaten nachdrucksam geltend zu machen geruht haben,
verdiente der Lcmbcrger Krzbischof durch das Guhcrnium
hei so auflallendem Unfug eine Weisung, derlei Gegenstände hes-
ser künftig M überlegen, um so mehr, als seine Ursache darin be-
steht: dass durch die Generalen zu Rom die Mönche in den k. k.
Staaten in besserer Zucht gehalten werden würden-, gleichsam als
gestünde der Erzbischof seine eigene Schwäche, die nicht im
Stande wäre, Klosterzucht herzustellen, da er doch näher als
römische Obrigkeiten den Klöstern seines Sprengeis ist, und nach
aufgehobener Exemption alle Mittel in Händen hat.
e) Der hiesige Kardinal trägt an, die Abbes Commendataires aufzuheben
und den Stiften die Wahl der Prälaten, wie vormals zu erlauben.
Ad c. Durch Abschatfung der Kommendataräbte ist dieser
Beschwerde schon abgeholfen worden,
f) Bittet der Bischof von Linz die Kloster und Stifter von den Bischofen
durch ihren Einfluss in die Prälatenwahlen abhängiger zu machen.
Ad f. Um die Klöster und Stifter von den Bischöfen noch mehr
abhängig zu machen, trägt der Bischof von Linz an , ihm die Ex-
ception bei den Prälatenwahlen in den Stiftern einzuräumen, und
die Klöster zu verhalten, dass sie schwören sollen, sich nach den
Anordnungen des Bischofs zu richten. Nun ist aber jeder Ordina-
rius bei einer Prälatenwahl entweder in persona, oder durch sei-
nen Conmiissariuin ohnehin zugegen, und so wie er allemal das Ka-
pitel über die bei der Wahl zu beobachtenden ächten Rücksichten
vorläufig m ermahnen pflegt, so wird es ihm auch nicht schwer
fallen, die Wahl so zu leiten, damit sie nicht auf einen offenbar Un-
würdigen ausfalle; und wenn doch dieses wider Vcrmuthen gesche-
hen sollte, so bleibt ihm ohnehin frei, einem solchen die Installa-
tion in Spirilualihus zu verweigern, gleichwie ihn auch die landes-
fürstlichen Kommissarien zur Temporal Administration nicht zu-
lassen würden: vorläufige Exceptionen aber scheinen mit der Wahl-
freiheit liefet ganz vereinharlich zu sein, und würden nur zu Kolli-
sionen Anlass gebe*. Bfetfl M wenig ist es räthlieh oder schicksam.
80
alle Stifter und Klöster zu einem neuen Eid des Gehorsams gegen
den Bischof zu verhalten, nachdem sie ihm denselben ohnehin als
ihrem Oberhirten ohne Eid, und aus dem natürlichen Zusammen-
hange zu leisten schuldig sind.
g) Der Bischof von Gradiska beschwert sich über den Verfall der Kloster-
zucht bei den Piaristen zu Görz.
Ad g. Die Anklage des Bischofs zu Gradiska gegen die Pia-
risten zu Görz ist nur im Allgemeinen, da er nichts Anderes mel-
det, als dass die in- und äusserliche Klosterzucht und das erfor-
derliche gute Beispiel bei denselben zu sinken anfange. Es dürfte
dem Bischöfe zu bedeuten sein, dass er als Oberhirt sein Amt
handeln, und so weit Gebrechen an der in- oder äusserlichen Dis-
ciplin in diesem Kloster wirklich obwalten, solche abstellen, oder
allenfalls die Assistenz des Triester Gubernii mittelst einer spe-
ciellen Anzeige der Unordnungen ansuchen möchte.
h) Ueber die Aufhebung der Abtei zu Tyniec in Galizien, dann
3.
Ueber die Aufhebung zu vieler Klöster überhaupt beschweren sich die Bischöfe
von Galizien, von Brixen, Gradiska, Lavant und Wien. Besonders, erinnert der
hiesige Kardinal, habe dieses Schicksal mehrere Mendikantenklöster getroffen.
Einige rathen auf die Wiederherstellung gewisser Klöster insbesondere , von
welchen
a) der Bischof von Brixen das Franciskaner- und Kapuzinerkloster zu Inns-
bruck, das Collegiatstift zu Innichen, und das Clarissinnenstift zu Hall ;
c) die Bischöfe von Galizien, die Geistlichen von der Missionskongregation,
welche vorher in Galizien waren , und besonders die angehenden Geist-
lichen unterrichtet haben; und
d) der Bischof von Tarnow das Nonnenkloster zu Altsandez , welches zur
Erziehung armer Mädchen bestimmt war, nennen.
Ueber die Aufhebung der verschiedenen Klöster in den deut-
schen Erbländern , und die dabei beobachteten Grundsätze behält
sich die geistliche Kommission bevor, einen besonderen allerunter-
thänigsten Vortrag ehestens zu erstatten, worin sie zugleich in
Folge des allerhöchsten Auftrages über die Frage sich auslassen
wird : ob einige Klöster, und welche allenfalls wieder herzustellen
seien? hier soll sie nur so viel gehorsamst erinnern, dass nur von
fünf Bischöfen, nämlich aus Gallizien, von Brixen, Gradiska, Lavant
und Wien gegen die Aufhebung der Klöster Klage geführt, von al-
len übrigen aber dagegen keine Einwendung gemacht werde.
81
Was die Missionskongrrgatinn in (Jallizien. die eigentlich kein
Kloster war. btl&lgt, dl ist (Irren Herstellung w cder riilhlieh, noch
thunlich, nachdem sie einerseits meistens von llnm aus geleitel
wurde) um! die Wiedereinführung dei «1er ordentlichen Seelsorge
so imchtheiluren Mtesionsiostitati schon in keinem Betracht er-
wünsehlich isl , und andererseits auch die diessfälligen (iehäude
selion meistens \eräussrrt worden sind.
4.
Die Bischöfe von Gallizien und der von Budweis bitten für die aufgehobenen
Mönche und Nonnen eigene Häuser au bestimmen, in welchen sie beisammen
wohnen könnten.
\d 4. Für die Xonnen sind in einem jeden Lande, naeli Ver-
schiedenheit dessen Grösse und der grösseren oder kleineren An-
zahl der Subjekten, die sieb daran gemeldet haben, ein, aueb zwei
Yersammlungshäuscr oder Klöster gleich anfänglieh bestimmt wor-
den, in welchen diejenigen, die nicht in die Welt austreten, oder in
ein anderes belassenes Kloster oder Fraueninstitut übergehen woll-
ten, ihr Leben in der Stille zubringen können, die in so weit ver-
schiedentlich noch bestehen, als nicht die Nonnen selbst nach der
Hand sieh eines andern bedacht, und den Austritt aus einem sol-
chen Versammlungshause, und ihre Auseinanderlassung angesucht,
und erhalten haben.
Di-' Orden der Männer sind auf zweierlei Art behandelt wor-
den: Jenen, die Stabilitalem loci hatten, und die ihre Profession
auf ein bestimmtes Kloster, und auf einen bestimmten Oberen ab-
_l haben, in welche lieilie ;ille Stifter der Benedicliner, Zister-
/.i. iist i. IVämnnstratrnser und der Canonicorum Krgularium geho-
nt, wurde frei gestellt, entweder in ein anderes stehen gebliebe-
ne Stift überzutreten . oder sieh von dem Ordinario secularisiren
zu lassen. Alle übrigen Keligiosen und Mendikanlcn primae et se-
eundae elissis wurden in andere Kloster ihres Ordens eingetheilt.
El Scheut n.inz überflüssig, für diese Irreligiösen derzeit ein sol-
\ rrsammlunirshaus zu errichten, weil vorzusehen, dass sich
srbr wenige zu einem freiwilligen Kintrill in dasselbe enlschlii smu
würden, «in Zmag aber nicht billig wäre.
km allen diesen lleM-hw erpunkten zeigt sich nlVenhar. dasses
den l.rz- und IJischölVn "jösstentheils um Finmischung und
Archiv. Jahrg. 1850. I. Bd. I. Heft. ü
82
Eingriffe in weltliche lnmlesfii rsll iche Rechte, und
zugleich um so ungegründete als überflüssige Vermeh-
rung ihrer Einkünfte zu thun sei, wobei aber kein einziger
Vorschlag erscheint, der eine Verbesserung der ächten Kir-
chen zu cht oder Hirtenamts-Handlung zum Grunde hätte,
so doch eigentlich ihre pilichtmässige Beschäftigung sein sollte.
Ueberhaupt kann man mit Hecht und Billigkeit den Grund-
satz annehmen, dass jener Beschw erpunkt, welchen ein-
zelne oder so wenige Bischöfe über die allgemeinen, folg-
lich einem jeden insbesondere bekannt gemachten landesfürstli-
chen Verordnungen in blossen ausser liehen Kirchensachen
dermalen anbringen, ungegründet, und abzuweisen sei, weil un-
ter 20 Erz- und Bischöfen doch wohl kein einziger sein kann,
der nicht verstehen sollte, ob man sich in ein Dogma einge-
mischt, oder sonst gegen die christliche Frömmigkeit und Mo-
raütät etwas verordnet habe, in welchem Falle alle Bischöfe
mit einhelliger Stimme dawider streiten müssten , und
würden.
Da nun dieses in keinem Punkte geschieht, ja, was noch
mehr ist, da weder über einen Gegenstand die Majora
sich beschweren, sondern bald der eine oder etwelche dieses,
und andere jenes abzustellen wünschen, so wird man gezwun-
gen zu glauben, dass eine unter mehreren zerstreute Unwissen-
heit oder Nebenabsichten den Leitfaden der Klagen ziehen.
Durch ein allerhöchstes Handbillet vom 3. December d. J.
ist insbesondere eine ddto. 20. November d. J. an Se. Majestät
gemachte, hier beyliegende Vorstellung des Prager Erzbischofs
mit dem Auftrage herabgelangt: „dass solche bey Gelegenheit der
..Untersuchung der von anderen Bischöfen eingereichten Beschwer-
den mit in Erwägung genommen, und sonach unter einem zur
..allerhöchsten Schlussfassuiig vorffelesrt werden solle.'1
Man setzet voraus, dass die abermahl eingereichte Vorstellung
des Prager Erzbischofs von Wort zu Wort eben diejenige
sei, welche derselbe bereits sub dato Prag den 20. April 1790
an Euer Majestät gelangen Hess, und die man daher bereits nach
den darin enthaltenen verschiedenen Gegenständen unter abge-
B3
theillen Bubriken il den llaupl vortr.ii; über die grsammlcii Be-
schwerden der Bischöfe mit eingebogen, ud darüber die allcr-
naterthiaigste Meinung ertfaet hat.
Die neaerdiaga hier eingebrachte Klage, dass der Präger Mc-
trnpnlilcnsilz zur Dntazinn des Bisthums il Bndweis jährlich
3000 il. bej traget miiss, sollte mau von einem Krzbischofc nicht
erwarten, dessen Eingänge zwischen 80 und 90M fl. jeden Jahn
sind, der beror in 12 grossen Landeskreisen sammt dem Kgeri-
schen Bezirke mehr als eine Million Seelen unmöglich mit nützli-
chem Erfolge versehen konnte, und der daher um so viel weniger
an Personali nebst anderen Ausgahen hinfuhr .i zu bestreiten hat,
weil das Budweiser, Königgrälzer und Leitmeritzer Bisthum davon
B Laadeskretse seihst und auf seine Kosten besorget. Die Abthei-
lung und Bestimmung der Diöcesan-Grenzen sammt dem Dotations-
betrage für Bndweis ist von dem päbstlichen Stuhle als n«»th wen-
dig und nützlich erkannt, durch feyerliche Bullen bestätiget, und
auch in diese jene Beneficia in Specie namentlich eingezogen wor-
den, die, obschon solche auf einigen Tafelgütern des Prager Erzbi-
sehofs als weltlicher Obrigkeit liegen, dennoch an die Jurisdiction
des Budweiser Bischofs gewiesen worden sind, weil solche in sei-
nem geschlossenen Sprengel sind, und aus so vielen kanonischen
Grinden die Jurisdiction eines fremden Ordinarii in der Diözes
eines andern Bischofs die übelsten Folgen und unvermeidliche Kol-
lision /wischen dem mindern Clerus, auch wohl selbst gar oft
/.wischen beiden Oberhirten verursachet.
Kressl m. p.
\. t. Zur Registratur den 16. September 1791.
8*
III*
a) Allergnädigster Herr!
Ich weiss gar wohl, dass in gewissen Umständen alle Gebre-
chen auf einmal sich nicht verbessern lassen; allein ich hoffe Eure
Majestät werden mir nicht ungnädig nehmen , wenn ich hier einige
Gebrechen anmerke, welche eine schleunige Abhilfe nach meiner
wenigen Einsicht unmassgeblich vonnöthen hätten.
Erstens die sogenannten General-Seminarien wären wenig-
stens mit Ende dieses Schuljahrs, das ist mit Ende Juni, wo die
Schulen nach der neuen Einrichtung aufhören, aufzuheben, und den
Bischöfen die ihrige zurückzustellen.
Ich habe in dem Hause der erzbischöflichen Cur Raum und
Platz für 40 Zöglinge, allein zu deren Unterhalt und Notwendig-
keiten würden vorläufige Anstalten zu treffen, und jene Kapitalien
zurückzugeben sein, welche ich bei Errichtung des General-Semi-
nariums an den Religionsfond habe abgeben müssen.
Zweitens wäre den Stiften die Wahl ihrer Prälaten zu er-
lauben 5 und die Kommendataräbbte hätten aufzuhören.
Drittens, die übrigen Klostergemeinden wären in eine re-
gelmässige Verfassung zurückzusetzen, und die ihnen im Jahre 1784
eingeräumte Freiheit, ihre Lokalobern alle drei Jahre in jedem
Konvente selbst zu wählen, wieder abzunehmen.
Viertens wäre den Unordnungen, die durch das Ehepatent
vom Jahre 1783 entstanden, abzuhelfen , und der Gefahr, welcher
die Gültigkeit der katholischen Ehen hiedurch ausgesetzt worden,
zu steuern.
Fünftens wäre sehnlichst zu wünschen, dass Eure Majestät
bald in die Umstände gesetzt würden, die sogenannte Religions-
commission aufheben zu können, weil durch diese der Religion
selbst, und der geistlichen Zucht nicht geringer Schaden zugefügt
worden.
Wien den 16. April 1790.
Christof, Cardin«l-Er%bischof m. p.
Orig. Registr. des Minist, des Cultus.
s;>
b) Gebrechen,
I. I>ie Religio! muss uns haup t sär lil ich von dem Vater des
Lteebti getcheacfcel werden, sie muss aber ineh Bigleich der .lu-
gend v ora iiül ich in Schulen, andern in Christenlehren. Predigten
und Unterriehtungen dnreh Seekorger und Diener dee Ahars, wie
auch betoniere durch gute Blicher eingepfianzet und gen&hret wer-
den. In Schulen hat man gerade das Wiederspiel von der Zeil an
gethan. als Ihre Majestät die Kaiserin verstorben sind. Die Auf-
seher und Lehrer der deutsehen Xormalsehulen empfehlen den
Schillern die lutherischen Hiicher unter dem Vorwandc, dass die
Methode besser sei, und die gewöhnlichen Ileligionsübungen hör-
ten auf.
2. In den Xormalsehulen, welche die Piaristen besorgen, sol-
len die Unterrichtungen hauptsächlich von der Beicht von dem Un-
terschiede der Sünden und der Katechissmuss mit Stillschweigen
übergangen, die übrigen Sakramente aber kaum berühret werden.
Man beklagt sich auch wegen der sogenanten sokratischen Lehrart.
3. In den Schulen, auf Universitäten und Gymnasien gieng
man den nämlichen Weg. Meine öfteren Vorstellungen wegen des
Professors der Universalhistorie Watteroth und des Professors der
Kirchenreschichte Dannemavr haben klar dar<relhan, dass der eine
inen Vorlesungen alle christliche Religion, der andere aber
die katholische Kirche untergraben wollte. Meine Vorstellungen
Wieder ihre Lehre waren gegründet auf ihre Vorlesungen, Dicta-
ten und Schriften, welche ich mir von ihren Schülern mit vieler
Mühe verschaffet habe.
In eben diesen Schulen, auf Universitäten und fJvmnasien suchte
man die lateinische Sprache fast ganz auf die Seite zu setzen, da
decb diese Sprache die allgemeine Sprache i\^v römischen Autho-
ren. der Vater und der katholischen Kirche ist. woraus entstanden,
Üe Jünglinge, die sieh zum geistlichen Stande widmen woll-
ten, dl sie der Theologie obliegen sollten, das lateinische hart
: indes.
In den Seminarien wurden junge Leuthe zur Leeiung letheri-
icher Bücher um! besonders inieher Predurer angewiesen, woraus
dann enlsanden. data lewohl liier in i\rv Stadt als auf dem Lande.
und aogar in einigen Klettern die Werke des bekannten SnainaU
86
ners Bahrdt, das schädliche auch mit Sozialismus angefüllte zu
Prag gedruckten Magazin für Prediger, nebst anderen dergleichen
Werken häufig gebraucht, und aus selben zwar klingende Worte
für das Ohr, für das Herz aber und für die katholische Bildung, ja
öfters auch für die Christliche kein ächter Unterricht gegeben und
pur eine solche Moral gemeiniglich vorgetragen wurde, welche allen
Sekten gefällig sein konnte. Ich habe leider! sowohl in dieser
Residenzstadt, als auf dem Lande einigen Predigern das Predigamt
einstellen müssen. Sie fanden aber bei der Studien- und Religions-
kommission Schutz ; ich wurde zu einer ernidrigenden Verantwor-
tung gezogen.
Ich soll hier nicht umgehen, dass, da der höchstseelige Kaiser
die Herausgabc des Voltairs Verse in deutscher Sprache verbothen,
man dieses Authors noch schädlichere Werke zum Verkauf öffent-
lich angekündet, und zwar um einen so geringen Preis, dass fast
Jedermann sich solche anschaffen konnte.
4. Eben diese schädliche und noch mehr andere gottlose, die
Jugend in der Religion irre machende, und in den Sitten verfüh-
rende Bücher, dann die Kirche, die Zeremonien, den Zölibat der
Geistlichen, die Gelübde etc. lächerlich machende Broschüren
wurden hier öffentlich verkauft. Man hat Bücher zugelassen, die
die Sitten und den Staat selbst untergraben, wie es die öffentli-
chen Ankündigungen, welche den Zeitungen beigelegt waren, klar
beweisen.
5. Die klösterliche Zucht ist fast ganz aus ihrer Verfassung
gekommen. Dann durch die Anordnung, dass die jungen Ordens-
geistlichen fünf Jahre in den Generalseminarien ihre Studien voll-
bringen sollten, erhielten sie nicht nur für den Stand, dem sie sich
gewidmet hatten, die gehörige Bildung nicht, sie wurden auch
durch den langen Aufenthalt in den Seminarien von dem Eintritt in
ihren Orden abgeschröket.
6. Wenn aber auch diese jungen Leuthe in ihr Kloster zu-
rücktratten, so waren sie Fremdlinge in Erfüllung ihrer Pflichten
so, wie die Ordensobern in Ausübung der ihrigen gehemmet wur-
den, weil derlei unordentliche Leute bei der Religions- und Stu-
dienkommission leicht Gönner fanden. Der bekannte P. Innozenz
(Kessler) Kapuziner, welchen ich wegen ärgerlichen Verbrechen
von hier abschicken wollfe, und die Regierung es selbst gufge-
81
heissen. fand Schutz hei far Studien- und Krliirionskonunission
und wurde MM li flOWlHDI¥ als Professor geschickt. Seine Ap<<
ÜBT die Folg« davon, so is| es .mcli mil andern ermannen.
?. /war hallen Si\ Majestät {\r\- liöelistseeli^e Kaiser bei Be-
kanntmachuni; ihrer \\ illensmeinung wegen Errichtung des <>e-
neralseininariums zugleich anbefohlen, dass sulehes naeh der Voi-
schrifl des heil. Carolas Boroinäns eingeriehlel werden soll. Allein
diese allerhöehsle >\ illensmeinung wurde \ ereileil. und ihr eine
ganz andere Wendung gegeben, ■■gehindert meiner unlerlhiinig-
slen naehdriiekliehslen Bitte und pllichlmässig eingelegte! ft
stazion. lud hiedurch geschähe, dass die Bischöfe diese jugefl
Leute, die doch zum Dienste der Religion und der Kirche er-
zogen und gebraucht werden sollten, weder kannten, noch fom
ihnen bekennet wurden.
8. Die dermalige Einrichtung des Konkurses zu Erlangung
geistlicher Pfründen fällt eines theils den konkurrirenden (Jcistli-
clien sehr beschwerlich, und ist anderen theils den Absichten der
Kirche weder hinlänglich angemessen noch nützlich.
Auch die Verordnung, dass Niemand zu einem Kanonikat
und zu einem Bisthum gelangen könne, der nicht Jahre in der
S. . Isorge zurückgelegt, befördert den vermulhlich dabei abgeziel-
t.n Nutzen der Kirche nicht, vielmehr ist sie diesem zum Abbruch.
Derlei Würden besonders das lürtenamt erfordert rastlose Thä-
il. und wie kann diese von Männern gefordert werden, die
fahrt und Kräfte schon zuvor erschöpfet, als sie dieses wich-
Vmt antrellen und die eine solche Beförderung nur für die
1 rherset/.nng in Kuhestand ansehen können, wo noch hinzukom-
met, dass diese iiämüche Verordnung nacii willkiihrlichen Begün-
itigaage« nur vorgeschützt, hei einigen Personen man siegelten
machte, bei anderen aber nicht.
Die Umsiedlung aher der Domherren von diesem in ein an-
deres Kapitel ist liir jenen, den sie trift. kostspielig und sehr oft
kränkend, [i'w das Kapitel aher immer nachtheilig, da die jüngeren
nach und nach abgeruflVn . und die Diöces- und KonsisloriaLe-
schal'te «tut die älteren Domherrn, welche grÖsslentheils gebrecll-
lich sind, geladen werden.
!). Die Verwirrung und Unordnung, welche durch «las neue
Lhepatent mihi L6. Jlaaer 178J eitstände«, ist nicht minder gross
88
als die Gefahr, welche* die Gültigkeit der katholischen Ehen hie-
durch ausgesetzt ist. Es ist auch leider so weit gekommen, dass
sowol Regierung, als die Kreyssämter den Pfarrern und Seelsorgern
hei wirklichen Pönnfall auftrugen einige Partheien zu trauen,
wenn gleich die Bischöfe billige Bedenken trugen , derlei Ehen
zuzulassen.
10. Sr. Majestät der Kaiser höchstseliger Gedächtniss na-
hen mit Sr. damals in Wien anwesenden päpstlichen Heiligkeit in
Betreff der Dispensen in Ehehindernissen einen förmlichen Ver-
trag gemacht, welcher allen Bischöfen in den österreichischen Lan-
den und dem Königreich Hungarn zur Beobachtung durch ein or-
dentliches Dekret kund gemacht wurde. Allein man giengvon die-
sem Vertrage wilikührlich ab, Befehle kreuzten sich über Befehle
und die Bischöfe wurden öfters in die grösste Verlegenheit ge-
setzt, wenn sie den willkührlichen , und nicht selten sich unter-
einander entgegenlaufenden Befehlen der weltlichen Stellen Folge
leisten sollten.
11. Durch die Umstaltung der fromen Stiftungen, und Auf-
hebung der Bruderschaften, hat sowohl die Aufnahme der Andacht
das Seelenheil und die Bestimmung der fromen Stifter vielen Ab-
bruch gelitten als auch die Armen eine Aushülfsquelle verlohren.
12. Die dermalen eingeführte Gottesdienstordnung gereicht
der Andacht zum merklichen Abbruch. Dadurch, dass vermög die-
ser in der Kirche nur alle halbe Stunde eine Messe gehalten werden
darf, wird die Gelegenheit Messe zu hören, dem beschäftigtem
Theile der Menschen, und Messen zu lesen manchem Priester be-
schränket, und nicht wenige Geistliche sind dadurch in die Not-
wendigkeit versetzt, sich zu Entrichtung des heiligen Opfers ein
Hausoratorium, oder sonst einen Ort gleichsam in Winkeln auf-
zusuchen.
Eben eine solche Beschränkung der neuen Andachtsordnung
an dem Sonn- und Feiertäglichen Gottesdienste auf dem Lande,
wo Nachmittags weniger als vorhin abgehalten wird, die Filial-
kirchen aber geschlossen bleiben, macht den Andachtseifer des
Landvolkes erkalten, dafür werden um so mehrere Stunden auf
Lustbarkeiten, und in Trinkhäusern versplittert, die kanonischen
Visitationen haben mich dessen überzeugt.
69
l& Da Kaiser lYrdinand wahrnahm, dass auf der l niversi-
tiit sich lutherische und kalvinisrhe Lehrer mit ihren Sätzen ein-
geschlichen, so hat er solche zur Erhaltung der Reinigkeit der
katholischen Religion in die Verfassung gesetzt, welche hiss zum
Ahslerhen ihrer Majestät der Kaiserin zum Besten der Religion
unverletzt schlichen ist. \ach Absterben Ihrer Majestät der Kai-
serin ist diese Verfassung in mehreren wichtigen Punkten verän-
dert, und sogar ein lutherischer Lehrer bei St. Anna zugelassen
worden.
Eure Majestät erlauben mir, dass ich hier mit der nämlichen
Freiheit) der ich mich vorhin zu gebrauchen schuldig EU sein er-
achtete, allerhöchst denenselben nicht verhalte, wie die Religions-
kommission sich zum Richter der Bischöfe und ihrer Rechte aufge-
worfen, und ihre Hauptbeschäftigung zu sein scheine, Vorschläge
zu machen, die Klöster aufzuheben, die katholischen Kirchen zu
vermindern, die lutherischen und kalvinischen zu vermehren, das
Simultancum des Gottesdienstes einzuführen, den Cölibat abzu-
stellen, auch eine der allgemeinen Kirchendisciplin widrige Ein-
richtung zu machen , der Bischöfe aber als blosser Werkzeuge
dieser ihrer Vorschläge durch harte Drohungen sich zu gebrauchen,
l'nd wirklich sind diese Drohungen bei Jenen in Erfüllung gegan-
gen. die ihrer Pflicht halber solche Anordnungen zu befolgen sich
immend widersetzen mussten.
14. Solle ich nicht unbemerkt lassen, dass mehrere Mendi-
kantenklöstrr (unter welchen ich um andere zu geschweigen. nur
das Franziskanerkloster zu Haimhurg benennen will) aufgehoben
w.i(l.i). welche nicht allein in den Orten wo sie sich befanden
nützlich, sondern auch in der ganzen Gegend zur Aushilfe in der
lorge notliwendig waren. Ja es ist sogar jetzt noch der An-
trag, das noch bestehende Kapuzinerkloster zu Schwechat, das
doch zur Aushülfe so unentbehrlich ist. aufzulassen.
15. Bei den dermalen in Stiften aufnestelten Abbes commen-
datairei würde, wie die Erfahrung leider gezeigt hat. weder die
liehe Zucht, noch das temporale in die Länge bestehen können.
Dem hiesigen F.rzbist um . und auch einigen andern hat mau
alle ihre Vorrechte, die sie von undenklichen Zeiten in Rüek-
sieh! auf ihre Geistlichen genOMCI . z. B. |)ortionem canonicani
Abhandlungen und üblich gewesene Taxen, die ihnen eine Bei-
90
hilfe zur Unterhaltung des notwendigen Kanzleypersonals wa-
ren, genohmen.
16. Ich werde Eurer Majestät hier nicht länger überläslig
sein , mit dem wichtigen Gegenstande des immer mehr zu be-
fürchtenden Abganges der Geistlichkeit, weil sowohl ich als die
andern Bischöfe darüber umständlich die Ursachen angezeigt ha-
ben , welche ich mit dem zusammenziehe , dass die Erziehung,
die künftigen Aussichten, die Verachtung der Geistlichen, sonder-
bar, da ihnen alle Privilegien genohmen worden, und sie von ei-
nem jeden Verwalter und Dorfrichter er mag ein Schuster oder
Schneider ja ein Bauer, auch in Personalsachen vor Gericht er-
scheinen und stehen müssen, die Hauptquelle von dieser Abnahme
sind.
17. Die Seelsorger werden, nebst dem, dass sie durch die so
sehr herabgesetzte Stolle an ihren Einkünften sehr hart verkürzt
worden, und dannoch alle anderen Anlagen tragen müssen, auch noch
verhalten die so sehr drükende Religionsfondsteuer zu bezahlen.
Ich übergehe die Ausgelassenheit der Sitten, die öffentliche
Verletzung der Kirchen, und sonderbar des Fasten-Gebotts an
Freitag und Samstagen , an welchen Tagen sogar in vielen
Wirthshäusern keine Fastenspeisen mehr gegeben werden, wor-
über Eure Majestät von der Polizey die beste Auskunft erlan-
gen können.
Endlich bitte ich Eure Majestät unterthännigst in Erwegung
zu nehmen, dass durch die VeraTÖsserun«; der Diozcs mir mehrere
Mühe, Arbeit, Verantwortung zugewachsen, aber keine Belohnungs-
und Aneiferungsmittel gelassen worden. Denn die Pfarren, welche
die Bischöfe von Passau als Ordinarii vergaben, hat der Hof alle
an sich gezogen, dem hiesigen Erzbischof hingegen keine einge-
räumt. Allergnädigster Herr ! Ich habe Eurer Majestät hier nichts
anders zu Füssen gelegt, als was ich der Treue, die ich Gott,
seiner Kirche, Eurer Majestät und dem Seelenheile Dero Untertha-
nen schuldig bin, angemessen zu sein erachtet habe.
Wien den 10. April 1790.
Christoph, Cardinal-Er%bischof.
NB'. Beide Aktenstücke auch unterm 11. April mit unwesentlichen Abweichungen.
Orig. Rcgi.str. de.«< Minist, des Cultus.
<H
«•) Abliill'smittel.
All 1. Dar Katechismus und alle Bücher, wovon in den Schu-
(«Mi Gebrauch gemacht wird. wenn selbe von Ueligion und Sitten-
lehren handeln, sollen dem Bischöfe y.ur Hinsicht vorgelegt werden.
'2. Hie Sehuldirrkzion selbst aber wäre, in so weit ihr Amt
auf das kaleehetisehe lach und die moralische Bildung eine Bezie-
hung hat. an die Hisehofe anzuweisen, und von dieser abhängig zu
machen.
3. Kin aufzustellender Studienkommissionspräses, wenn er
von acht katholischen Gesinnungen und in den Wissenschaften be-
wandert ist, kann diessfalls die besten Dienste leisten.
4. Würde eine kluge Auswahl bei Besetzung der Lehrämter
und eine fleissige Aufsicht über die Amsigkeit, Sitten und Lehrart
der Professoren, dann bei Vertheilung der Stipendien nebst der
gehörigen Klasse die vorzugliche Rucksichtnehmung auf die Sitten
zu der nöthigen Verbesserung vieles beitragen.
Ad 2. Wäre der P. Provirizial der Piaristen und Director der
Xormalschule hierüber zu vernehmen.
Ad 3. Bücher, die von der Goltesgelehrtheit, Sittenlehre,
geistlichen Geschichte und dem Kirchenrechte und zwar von letz-
terem im engeren Verstände handeln, sollten so wie die eigenen
ine der diessfälligcn Professoren selbst, der Einsicht der Bi-
• unterworfen sein, ohne jedoch das Gutachten weltlicher
Lehrer über die zwei letzteren Wissenschaften ganz auszuschlies-
si'ii. Dwtfl Vorsieht erfordert sowohl das Pfand des Glaubens, als
Staates«
Die lateinische Sprache wäre in den höheren Schulen wieder
allgemeiner zu machen, um sowohl Ausländer an dem Unterrieht
_*t l'niversitat wieder Theil nehmen zu lassen, als auch theo-
ii Zftgliageil nicht Anlass zu geben, zu deutschen, meistens
\on Vkatholikcn geschriebenen Büchern ihre Zuflucht nehmen zu
lern
Usbfigesj wäre zu wünsch. « . dass Krziehungshiiuser wieder
errichtet, dann die Schulämler und Krzichimg der Jugend einer
geistlich«! Gemeinde, bei welclicr i\^v \achwachs der Lehrer
leichter M erzielen ist. anvertranl würde. Auf diese Art. und wenn
- löblichen RtUgisasfiblBJS/efl zu gewisse* /eilen wieder ein-
92
geführet, und bei Stipendien die guten Sitten mit in Betrachtung
gezogen würden, dürfte die Absicht, die Jugend in ihrer ersten
Blühte zur Tugend und Frömmigkeit anzuführen, sicherer erreicht
werden, worüber aber dermalen in öffentlichen Schulen leider!
ganz gleichgiltig hinweggegangen wird. Die Piaristen dürften hiezu
die tauglichsten sein, wenn bei diesen vorläufig ihr Institut und
dessen Regeln, und unter ihnen selbst Ordnung und Subordinazion
wieder hergestellt sein wird. Dermalen (ich darf es nicht verhal-
ten) haben sich unter ihren jungen Geistlichen Unordnungen und
Ausschweifungen eingeschlichen. Stolz auf den Schutz der derma-
ligen Studienkommission trotzten sie ihren Obern und dem Bischöfe.
Ad 4. Die Pressfreiheit zu beschränken, die Einfuhr und Ver-
kauf schädlicher Bücher zu verbieten, und der Bücherzensur eine
andere beschränktere Instruction zu ertheilen , würde das einzige
Mittel sein, diesem Gebrechen Einhalt zu thun. Besonders aber
sollten die Zensoren geistlicher oder moralischer Bücher von den
Bischöfen vorzuschlagen, und ihnen verantwortlich sein.
Ad 5 et 6. Wäre die vorige Verfassung der Klöster und ih-
rer Zucht zurückzuführen, welche von der Kirche in den allgemei-
nen Konzilien, letzthin aber in jenem zu Trient gutgeheissen, und
bestätiget worden.
Die neue landesfürstliche Verordnung, dass die Lokalobern
alle drei Jahre von den Konventualen gewählt werden sollen, gab
zu vielen Kabalen und Seitenwegen Anlass. Daher diese wieder auf-
zuheben, und es bei der sonst in Klöstern üblich gewesenen Art,
Obere zu wählen, zu belassen wäre.
Eben so wäre auch von der Verordnung wieder abzugehen,
dass die Novizen in die Seminarien abgeschickt werden, und nur
daselbst Unterricht in Wissenschaften empfangen sollten. Man soll
ihnen zulassen, die Studien wieder in ihren Klöstern zu haben,
doch aber nach der Vorschrift der Universität. Dann der Unter-
halt, den die Klöster ihren jungen Geistlichen durch 5 Jahre ab-
reichen müssen, ist nicht nur kostspielig, sondern auch für die
Klöster sehr oft fruchtlos, da manche dieser Zöglinge nachher in
ihr Kloster nicht mehr zurücktreten, jene aber, welche zurück-
kommen, haben inmittels eine ganz andere Lebensart angewöhnt,
und müssen zum Klosterleben erst wieder erzogen werden, und
endlich werden Jünglinge, die zu diesem oder jenem Orden einen
Beruf fühlten, durch Im Ojjfthrigei Aufenthalt h Scminarim Mbge-
tehreekt.
Ad ?. Den Bischöfen wären die Seminarien nach allen Rech-
ten und Ordnung wieder einzuräumen. Di« Saelie redet von selh-
sten. Wie können Bischöfe von den Jünglingen , die ihnen heim
Ansiritt aus dem (ieneralseininariuin zur Bildung ührrgrben wer-
den, eine Kenntniss haben? Und wie können sie in 5 Monaten
(denn länger will die Heligionskommission, welche doch alle Fun-
dos der Seminarien an sieh gezogen hat, nicht für ihren Aufenthalt
bezahlen) den Jünglingen, die sie nicht kennen, eine richtige Lei-
tung gehen ? Bf sind zwar auf verschiedene Klagen sowohl der
Bisehöfe, als anderer gutgesinnten Geistlichen üher die angegebe-
nen Gehreehen nicht allein der Sitten, sondern auch der ächten
Religionslehren Untersuchungen gemacht worden. Allein: wer wa-
ren diejenigen, denen die Untersuchung aufgetragen war? Die Bi-
sehöfe wurden davon ausgeschlossen, jene hingegen dazu ausersc-
hen. welche von der Religionskommission zu Vorstehern bestimmt
waren, und folglich derselben Schutz genossen. Möchten Eure Ma-
vestät die höchste Milde hahen, die Bischöfe über die Art erwähn-
ter Untersuchungen zu vernehmen.
Ad 8. Die Einrichtung der Konkurse für Kuratpfründen wäre
ebenfalls den Bisehöfen dergestalt zu überlassen, dass diese die
> n vorlegen, und die Examinatoren die Ausarbeitungen nicht
anders, als naeh den ächten Grundsätzen der katholischen Lehre
jHiilen. Bei landesfürstlichen Pfarren halte der Bischof mit Ein-
.mdniss der Landesstelle, und nicht der geistlichen Kommis-
sion, seinen Vorschlag höchsten Orts abzugeben; bei den übrigen
Pfarren aber drei Pfarrwerber dem Patrono vorzuschlafen.
Ad 9. Die Bischöfe wären in die ihnen diessfalls unstreitig
gebührenden, von der ganzen katholischen Kirche anerkannten,
und von dem allgemeinen Kirehenrathe zu Tricnt entschiedenen
Backte, die sie auch von jeher bis zur Regierung Seiner Majestät
des Kaisers Joseph ausgeübt haben, wieder einzusetzen. Das Ehe-
palcnl \om 10. .Jänner 1783 wäre daher also zu bi richtigen, dass
die Aufhebung kanonischer Hindernisse, oder deren linstaltung.
dann Entscheidung üher die (iilligkeit oder Nichtigkeit der einne-
gangenen i;inn. Trennungen der Kinn vom Tisch und Bette, und
die Erkcnntniss in Ehesachen überhaupt von den weltlichen Obrig-
keiten den Bischöfen wieder zurückgestellt werde.
Ad 10. Diesen Irrungen würde durch eine zu erlassende
allerhöchste Verordnung abgeholfen, vermög welcher sowohl von
«•eistlich- als weltlicher Seite nach dem erwähnten Vertrage sich
genau zu achten anbefohlen würde.
Es ist so weit gekommen, dass von den Stellen an die Bi-
schöfe Personen zu dispensiren, oder auch sogar von den Kreis-
ämtern an die Pfarrer Leute zu trauen unter harten Bedrohungen
Aufträge erlassen worden, gegen welche Dispensen und Trauungen
die Bischöfe und Pfarrer billige und gegründete Anstände hatten.
Ad 11. Der milden Stiftungen Hofkommission und Stiftungs-
hofbuchhalterei wäre der Auftrag zu machen, einen ordentlichen
Ausweis und Verzeichniss der zum Religionsfond eingezogenen
Stiftungen mit Anmerkung der darauf haftenden Verbindlichkeiten
zu machen, wo sodann die Bischöfe in einer Zusammentretung mit
der Landesstelle ihr Gutachten an Eure Mayestät abzugeben hät-
ten, welche hievon wieder herzustellen wären, und würde andurch
zu hoffen sein, dass man auch den Weeg finden dürfte, Erziehungs-
häuser und die vormaligen Armenspitäler wieder aufzurichten.
Auch wären einige Bruderschaften, weil durch deren Aufhebung
den Armen vieles entgangen, vorzüglich jene des allerheiligsten Al-
tars-Sakramentes, wieder herzustellen, für dessen Anbetung das
allerdurchlauchtigste Haus schon zu Rudolph des Ersten Zeiten
einen sonderbaren Andachtseifer gehegt hat.
Ad 12. Das Mittel dagegen wäre, dass zwar die dermalige
Ordnung in Wien, vermög welcher zu jeder halben Stunde eine
Messe beim Hochaltar anzufangen hat, beibelassen, zugleich aber
auch den über diese Ordnung erübrigenden Priestern alle halbe
Stund auf Seitenaltären Messe zu lesen erlaubt würde. Uebrigens
wäre in der Gottesdienstordnung sowohl in der Hauptstadt, als
auf dem Lande, da es die Umstände erforderten, eine Abänderung
zu machen, den Bischöfen zu überlassen.
Ad 13. Die Einrichtung wäre auf den vorigen Fuss zu setzen.
Der Klosterrath wäre nach der alten Verfassung statt der
dermaligen geistlichen Hofkommission wieder herzustellen.
Zu Entstehung dieses Klosterraths gaben unter Kaiser Maxi-
milian dem IL die damaligen Religionsspaltungen Anlass. Der unter
drin Klerus seihst eingerissen« I« «I i^innsirrt liiun. «Icr Abfall von
seiher. dir Enlwcichung «Irr Geistlichen aus den Klöstern, und
Huren Pfarren, drr \ crl'all der Zucht und gänzliche Yernachliissi-
rvng drr geistliche« Gtter und Wirtschaft bewegen den Kaiser
diesen Hall« aufzustellen, und wellliche >\ irthsehaftsbcamte über
dir geistliehen Giter in Kid und Pflicht zu urlunru.
Als nach drr Zeit drr Klerus auf dir Ordnung und seine
Pflichten, und dir geistliehen Gtteff meistens wieder zurückge-
bracht waren, hörte auch die Aufstellung weltlicher Administrato-
ren] und mit dirsen der Klosterrath auf; doch wurde letzterer
nnter drr Regierung Ferdinandi III., obschon aus ganz andern Ab-
sicht rn bald wieder hergestellet, um nämlich den Prälatenwahlen
beizuwohnen; die Erwählten, und so auch die landesfürstlichen
Pfarrer in temporalibus zu installiren, deren Inventarien zu errich-
ten. Kloster und Pfarrgebäude, und deren Wirthschaftsstand zu
untersuchen, überhaupt aber über die Gerechtsame zu wachen, die
dem Landesfürsten als Lehen- und Vogtherrn zukommen.
Die unter der Regierung Seiner Majestät Joseph des IL,
höchstseeligcn Andenkens, statt dieses Klosterraths errichtete geist-
liche Hofkommission , und die derselben unterstehende Filialkom-
mission aus dem Regierungsmittel stellte sich in einer ganz andern
Richtung und Bestimmung dar. Ihr Hauptgeschäft schien zu sein,
in LKMstlichen Sachen neue Pläne und Reformen anzulegen. Seit
ihrer Entstehung erschienen Verordnungen, die in Kirchensachen
fast alles, was bisher bestanden, abänderten; Verordnungen über
Mieter und Ehesachen; Abrufung der Ehesachen von dem geistli-
chen Richter j über Kirchen- und Goltesdicnstordnung; Kloster-
aufhehuniren: über theologische Lehre; Katechesen, Bücherzen-
sur. Presstrriheit. Toleranz; Bildung der Zöglinge für den geistli-
chen Stand : Inislaltung der frommen Stiftungen: Einführung des
Simullanei Religienil . Vrrsurhc den Cölibat aufzuheben, kurz!
schienen Verordnungen, dir. wir sie zur Aufnahme und Ver-
breitnng der drei lolrrirtcn, eben so zum Abbruch und Schmä-
Iwnng «1er herrschenden Religion abzielten.
Bei diesen in katholischen Staaten unerhörten Erscheinungen
Stich den Bischöfen fast nichts mehr übrig, als über vorgelegte
Entwirft Berichte und Vorstellungen, und über manche Verord-
BSJBJgen Protestazionrn zu machen, übrigens aber nur dir Vollzie-
96
her der Reformen abzugeben, oder im Weigerungsfälle, wann ihr
Gewissen sie hiezu verband, die Schweresten Drohungen und Be-
strafungen zu gewärtigen.
Ad 14. Es wären die Bischöfe zu vernehmen, an was für Or-
ten die Klöster wieder herzustellen wären.
Ad 15. Die Abbes Commendataires wären wieder aufzuheben,
und den Stiftern ihre Wahlen wie vorhin zu erlauben.
Ad 16. Wäre den Bischöfen die Personal -Jurisdiction über
ihre Geistliche wieder einzuräumen.
Wien den 16. April 1790.
Christoph Cardinal Erzbischof m. p.
Orig. Registr. des Minist, des Cultus etc.
d) Eure Majestät!
Die Erlaubniss, welche mir Eure Majestät mildest zu geben
geruhet haben, mache ich mir zu Nutzen, und übersende unter-
tänigst ein Verzeichniss der Vorstellungen, welche ich pflicht-
mässig Sr. Majestät dem Höchstseeligen Kaiser nach Erforderniss
der Umstände unterthännigst überreicht habe.
1. Eine Vorstellung wegen des Pfarreinrichtungs - Geschäfts,
und der Gottesdienstordnung.
2. Wegen Errichtung des Generalsscminariums , und eine
nach der Hand eingelegte Protestation, dass ich als Erzbischof
hieran keinen Theil haben könne.
3. Wegen Umstaltung vieler frommen Stiftungen , wider
die ausdrückliche Meinung und Bestimmung der frommen Stifter
4. Wegen Aufhebung mehrerer Klöster, welche nicht allein
in dem Orte wo sie ihren Sitz hatten, sondern auch in den her-
umliegenden Gegenden den Seelsorgern nicht allein zur nützlichen,
sondern auch zur fast nothwendigen Aushülfe nöthig waren.
5. Wegen Aufhebung der Bruderschaften, sonderbar aber der
Erzbruderschaft des heiligsten Sakraments des Altars, dessen An-
dacht das allerdurchlauchtigste Hauss jederzeit auf alle Art zu be-
fördern befliessen war.
6. Durch die fast unbegränzte Presseinfuhr und Verkaufsfrei-
heit haben sich zum Verfalle der Sitten und des Glaubens die
schädlichsten Bücher und Broschüren nicht nur in der Stadt,
Vi
sondern auch unler den Landvolke verbroiltrt , wie dann, (im-
zählig anderer zu gesehweigen) Doktor Barths Moral für
den Bftrgerstand, eio Werk) welches offenbar den Deismns
lehrt, nicht Binder rinr ärgerliche Sammlung am Vol-
tairs Wer keil in deutscher Sprache öffentlich feilgebotten und
verkauft wird.
7. Hat der Qebrauoh Enthoriseher Predigt-, Moral- und Er-
ntehnngsbücher, welche in den jeder Zeitnng beiliegenden Blättern
häufig angekündigt, BOgar in Schulen für die Jugend und ihre
Lehrer anempfohlen werden, ungemein überhandgenohmen. Nebst
deine, dass solche Bücher selten von allem Irthume rein sind, we-
der das kernhafte noch salbungsvolle der katholischen Moral ent-
halt en, so entstehet auch dieser Schaden hieraus, dass dem Volke,
Wenn es derley Bücher nach seinem Geschmack findet, ganz un-
vrnnrrkt Hochschätzung und Liebe gegen des Verfassers falsche,
oder wenigstens Gleichmütigkeit gegen die wahre Religion einge-
il össet wird.
8. Auch die so weit ausgedehnte Toleranz hat das ihrige hiezu
beigetragen, denn durch sie wurden einerseits die Irrgläubigen in
ihren Irrthüniern beruhiget, und durch Abschaffung aller auch massi-
ger Kontroverspredigten einer besserenBelehrung beraubt, andere r-
seits aber manche Katholiken auf den Irrwahn gebracht, dass die
katholische Religion nicht die allein seeligmachende sei. Da noch
Uberdiess viele von den ältesten Zeiten her übliche Andachten und
heilige (Irbräuche, durch welche sich auch die Gläubigen wenig-
um Theile unterscheiden, nicht nur vermindert oder ab°*e-
»lern nach in Broschüren angestritten, und deren Ver-
theidiger lächerlich gemacht worden sind, so nehmen Irrgläubige
hinaus sowohl, als aus dem beständigen Anrühmen ihrer Bücher
leicht Anlast sieh und andere an täuschen, und zu bereden, dass
wir. da wir ihnen immer näher kommen, endlich gar zu ihrer Sekte
Ibertr eilen werden.
9. Die gute Erziehung der Jugend hat durch die Aufhebung
der Sfentliehen Bniehnngshinser, die doch bei gegenwärtiger
Silteiiverderlniss li.r einen grossen Theil sehr nothwendig wären,
angeniehi rielea, and meistens darnm gelitten, weil mit der Anf-
achen*; dieser Erziehnngshftnser die sonst in Schalen gewöhnliche
Mittel die Ingend in der Unschnld zu erhalten, aämlich der öftere
Archiv. Jahrg. 1850. I. Dd. I. Hft. 7
98
meinschaftlichc Gebrauch der heiligen Sacramcnte, die geistlichen
Anreden, und andere jährliche Gottselige Uebungen abgestellet
worden sind.
10. Selbst auf der Universität sind der Jugend solche Lehren vor-
getragen worden, dass ich mich öfters genöthiget fand, weiland Seiner
k.k. Majestät theils über einige Theses der Natur und Kirchenrechte,
theils über die Sätze Danemayrs des Lehrers der Kirchengeschichte,
besonders aber über die schädliche Lehre Watteroths, Professor der
allgemeinen Weltgeschichte, Anzeigen zu machen. Dieser letztere hat
(was sich auf einer unkatholischen Universität niemand getrauen
würde) sich erkühnt, durch lächerliche Schilderungen der Bücher
Moysis, und ärgerliche Ausdrücke von Jesu unserem göttlichen
Lehrmeister alle geoffenbarte Religion in ihrer Grundfeste anzu-
greifen. Von welchem Manne, da er so viel schon gewaget hat,
wenn er gleich nach wiederholten Ermahnungen in öffentlichen Vor-
lesungen sich etwas vorsichtiger beträgt, dennoch in Privatkollegien
immer noch sehr viel für die Jugend und Religion zu befürchten ist.
11. Wenn bei der Universität die sonst gewöhnliche Ablegung
des Glaubensbekenntnisses unterbleibt, so stehet Juden und Irrgläu-
bigen der Weg zur Doctorswürde und Professorsstclle offen, und
dieses um soviel mehr, da in dem Gymnasium bei St. Anna wirklich
ein Akatholikus als Professor der unteren Classen angestellt ist.
12. Ist die Geistlichkeit in den Augen des Volkes, das doch von
ihr die Lehre des Heils mit Vertrauen empfangen soll, durch Schmäh-
schriften sehr tief herabgesetzt, und selbst in Ansehung ihrer Lehre
verdächtig gemacht worden. Zum Verfalle der klösterlichen Zucht
aber hat die umgestaltete Verfassung der Ordensgemeinden, wie die
Beschränkung der bischöflichen Gerichtsbarkeit gewiss vieles bei-
getragen.
13. In Ansehung des Nachwachses tauglicher Seelsorger lässt
sich von dem neu errichteten Generalseminarium wenig hoffen,
weil diese die Lehre sowohl als die Zucht belangend, der Macht
und Obsorge der Bischöfe ganz entzogen sind.
Den Bischöfen ist doch das heilige Unterpfand des Glaubens
und der Sittenlehre von Gott anvertrauet, und somit haben sie das
göttliche Recht von der Gottesgelahrtheit und Sittenlehre zu urthei-
len, von welchem Rechte sie aber in Rücksicht der Universitäten
in diesem Fache ganz keinen Gebrauch machen können, weil die
99
Lehrer von ilinon ganzlich unabhängig sind. Den Bischöfen steht
es II, Jene, welchen sie eins! das Priest eramt, und einen Theil
ihrer Herdfl UlferimmM werden, licht nur eil halbes Jahr, son-
dern difl IHM ZjBlt durch zu prüfen, und in allen Kenntnissen der
Religio! und der Sittenlehre besonders zu unierrichten. Indessen
müssen nun die Bischöfe die Kandidaten des l'ricsterthums, und
zur Scelsorgc bestimmten Zöglinge solchen Lehrern anvertrauet
sehen, welche nicht nur unabhängig von ihnen, sondern auch oft
im unbekannt, und weit entfernet sind, ihre Leitung annehmen
zu wollen. Hiedurch wird also Bischöfen einerseits alle Macht ge-
nohmen, zur Bildung angehender Seelsorger gehörige Anstalten zu
zu treffen, da ihnen doch andererseits die Pflicht übrig bleibet,
Gott in Ansehung derer, welchen sie die Hände aufgelegt haben,
Rechenschaft zu geben.
14. Das Ehepatent hat, wiewohlen wider die Absicht weil. Sr.
k.k. Majestät sehr widrige Folgen nach sich gezogen. Man fing an die
Ehehindernisse der Kirche, wenn sie nicht zugleich in diesem Pa-
tente enthalten sind, für unwirksam anzusehen, oder nach landes-
fürstlicher Dispense für aufgehoben zu halten: ja man sprach der
Kirche sogar alle Macht ab, Ehehindernisse zu setzen, und beschul-
digte den tridentischen Kanon: „si quis dixerit ecclesiam non posse
constituere impedimenta matrimonium dirimentia, vel in iis consti-
Cl cri-asse, anathema sit,1' eines offenbaren Irrthums, oder
legte ihn auf die ungereimteste Art nach eigenem Sinne aus. Ver-
schiedene andere widrige Folgen sind bereits entstanden. Hierher
►reu die unzähligen Trennungen von Tisch und Bette, da sie
ancli lebenslänglich bleiben können, zum grossen Verderbnisse der
i und defl Staat es besonders, da es nach obigen Grundsätzen
nicht ungewöhnlich ist. dass schon geschlossene Ehen für ungültig
erkennet werden, und §. 26 sogar nach Vollbringung der Ehen,
deren Im -dingn^s erst erfüllet werden soll, die Gültigkeit dersel-
ben noch ungewiss bleibt.
Ll\ Wird das heil. Kirchengebot der Faste so wenig mehr
in Ehren gehalten, dass eine grosse Anzahl von Katholiken am
Freitag und sonderbar am Samstage sich ganz frei der Fleisch-
speisen iMMÜrn.t und in einigen Gasthäusern nicht einmal l'asten-
speisen v.u haben sind. Zu diesem sträflichen Ingehorsam musste
Volk nothwendig noch mehr aufgemuntert werden, da in einer
T
100
erlaubten Broschüre sogar der Kirche die Macht Gesetze zu geben
abgesprochen wurde. Aus allen diesen ist
16. Das entstandene so grosse Sittenverderbniss beiderlei
Geschlechtes ohnehin zu bekannt , als dass ich Eure Majestät
daran erinnern müsse.
17. Hat auch die Abstellung so vieler öffentlichen Andachten
und Feierlichkeiten, durch welche das Volk zur Besuchung der
Gotteshäuser, Anhörung der Predigten, zu eifrigerem Gebete, öf-
teren Gebrauch der heiligen Sacramente aufgemuntert worden,
bei vielen eine grosse Lauigkeit, bei anderen gar äusserste Ver-
achtung veranlasset, gewisslich nicht ohne grossen Einfluss auf
dass Verderbniss der Sitten.
Diese sind Allergnädigster Herr! die Verzeichnisse meiner
Vorstellungen, welche ich zu seiner Zeit unter der vorigen Re-
gierung eingereicht, und die ich Eurer Majestät hier unterthännigst
zu Füssen lege.
Andurch erfülle ich einen Theil meiner aufhabenden Pflicht,
würde aber solcher nicht vollkommen genugthuen , wenn ich un-
terliesse Eure Majestät mit vollem Vertrauen und mit der meinem
heiligen Amte angemessenen Freimüthigkeit gehorsamst zu bitten,
darüber die Böhmisch-Oesterreichische Hofkanzlei zu vernehmen,
weil solche in betreff dieser nämlichen Gegenstände ihre Meinung
öfters seiner in Gott ruhendenk. Majestät eröffnet, auch über mehrere
günstige Entscheidungen erhalten, da aber selbe in die Hände der
Religion- und Studienkommission gekommen, nicht selten entweder
gänzlich unterdrucket, oder aber ihnen eine andere Wendung gege-
ben und sie folglich kraftloss gemacht worden. Um nicht zu weit-
läufig zu sein, will ich mich hier lediglich auf die Resolution in
Betreff der Stipendien beziehen, welche die Bischöfe einigen Stu-
denten, die sich dem geistlichen Stande widmen wollten, hätten aus-
theilen sollen. Diese zur Aufnahme der Geistlichkeit so nützliche
kaiserliche Anordnung wurde von der Studienkommission gänz-
lich unterdrückt , die ernannte Böhmisch-Oesterreichische Hof-
kanzlei muss mir von diesen und von mehreren dergleichen Für-
gängen Zeugniss geben.
Allerunterthärmigst gehorsamster
Christoph, Card. Erzbischof m.p.
Orig. Registr. des Minist, des Cultus.
101
«.) NtfiStrSg zur GßtlllfUllCWllflClllUlg inner SN LiBJSB,
Früh- l»r cd igten.
Diese worden eigentlich Ar Dienstiente abgehauen. Hei der
Bintheilmig na verschiedenen Standen geschah es, dass sieh um 7
Uhr (zum Beispiel bei Si. Peter) solche sbgehslteii werden, an
welcher Stande gewiss der geringste Theil der Dienstiente er-
scheinen kann, und auch die Erwartens;, desi dergleichen Leote,
Wessi sie in anderen IMarrcyen gehindert, dahin kommen, massig,
wefl den Dienslleulen niemals so viel Zeit übrig gelassen, und sie,
wenn sie auch solche hahen könnten, sie nicht benutzen, und mei-
stens zufrieden sind, wenn sie Meess gehört haben.
Hochamt.
Diess war vormals in verschiedenen Kirchen feierlicher durch
die vielen Druderschafts-Feste, welche mit Aussetzung des Hoch-
würdigsten gefeiert wurden, auch wurden solche in Kirchen aus-
ser den Pfarreyen gehalten.
Pr e digt en.
Wurden vormals auch ausser den Pfarren in anderen Kirchen
abgehalten, als zum Beispiel bei den Kapuzinern, die noch beste-
hen, sowohl an Sonn- und Feiertagen a's in der Fasten; vormals
gaben die abzuhaltenden Bruderschaft-Feste mehr Gelegenheit von
dem Dienste und der Verehrung Maria und anderen Heiligen zu
:. dermalen geschieht so wenig Meldung davon das Jahr hin-
dureli. dass Leute, die durch Broschüren geärgert, in ihrem Irr-
tliuine gestärkt, nach alle Hochachtang gegen solche (wie man es
r mir zu oft hört) verlieren, und die Verehrung der Gottes
Matter and anderer Heiligen ganz verlassen.
Bei der dermal bestehenden Gottesdienst-Ordnung könnte wenigstens in
. der allerseligsten Jun-lrau.Mi , in Feiten der Kirchen-Patronen und an-
n, U« <li.« Kirch« feiert, «er Khre solcher mehr na reden
erlaubt werden, um nach und nach diese eben so nutzliche als bei der Kirche
Lerva berseetellen«
Beilige M e i s e n.
Diese sind rorinals in ihrer Anzahl nicht so etngesehrlnni
i : tesser der Haaptkirehe, wo solche en dreien Altiren al>-
sahalten erlaeht ist, ist in allen Kirchen eine, and diese jede helhe
102
Stunde wechselweise zugelassen. Diese Bestimmung einer einzigen
Messe macht, dass auch zu solcher nur ein Priester bestimmt
werde : in zufälliger Ermanglung dessen, was so leicht geschehen
kann, ist das Volk ohne Messe; weiters, was mehr Aufmerksam-
keit verdient, gewöhnen sich die Leute Messe zu hören, ohne auf
den Altar und den Priester zu sehen, ohne zu wissen oder darauf
zu denken, welch ein Theil der heiligen Messe am Altare abge-
handelt werde, welches endlich der Andacht so viel benimmt, dass
man leider an Sonn- und Feiertagen bei den heiligen Segen- Mes-
sen, bei welchen der Zusammenfluss des Volkes grösser ist, Leute
in einer Menge ohne Andacht, Ehrfurcht vor den Kirchthüren,
oder entfernt vom Altare zur Zeit der Wandlung und des Se-
gens zum Aergerniss ihrer Nebenstehenden oder Knienden gar
kein Knie beugen sieht, um welchem abzuhelfen, die vormals
gewesenen Kirchen-Aufseher erwünschlich wären.
Sonn- und Feiertage wäre erwünschlich , auch ausser der St. Stephans-
Kirche mehr als eine Messe zu haben, weil der Leute zu viele solcher nicht
so leicht ordentlich beiwohnen können.
Kirchen-Aufseher wären eben so nothwendig , um Ordnung und Andacht
bei gewissen Leuten zu erhalten.
Krist enlehr en.
Diese sind so eingerichtet , dass sie auch für Erwachsene und
Dienstleute ihre Bestimmung haben ; da aber die Stunde in meisten
Pfarreyen so frühzeitig, dass sie ihr Dienst nothwendig zu erschei-
nen hindert, so sind sie dieses nöthigen Unterrichts beraubt, den
sie doch sehnlichst verlangen , gleichwie es zur Fastenzeit zu se-
hen, wo die Kirchen noch einmal so gross sein dürften, um der-
gleichen Leute bei den Predigten an Sonntagen Nachmittag fassen
zu können. Vormals wurden diese Predigten alle Sonn- und Feier-
tage Nachmittags als bei St. Stephan, St. Peter, Dominikanern,
Franziskanern und anderen Kirchen in und vor der Stadt abgehal-
ten, in den letzten Jahren der Regierung (Wayland) Maria There-
sia, unserer Allergnädigsten Kaiserin, wurden sie in Früh-Predig-
ten abgeändert; dermal konnten sie nebst diesen durch eine halbe
Stunde gleich nach der Lytaney (wo ohnehin kein Gottesdienst
mehr ist) , gleichwie es vormals in der Hauptkirche bey St. Ste-
phan zu geschehen pflegte, abgehalten werden; zudem wurden
diese nachmittägigen Predigte! zahlreicher durch die Brader-
sclial'ls-lYsle, dir vormals wiederholt gefeiert wurden.
Nachmittagige Predigten könnten gleich nach der Lytaney durch eine halbe
Stunde abgehalten worden, wie es vormals in IflT Hauptkirchr hei St. St.-ph.u.
geschah , welches auch der allgemeine Wunsch christlicher Hausväter ist, die
ihre Hausleute in Ermanglung solcher vieles Unterrichtes beraubt sehen, der
ihnen so nöthig und nützlich wäre.
Lytaneyen.
Diese wurdrn vormals musikalisch und feierlicher abgehalten,
vorzüglich durch die Aussetzung des Hochwurdigstcn in der Mon-
stranze, womit vor und nach der Lytaney dem Volke der Segen
gegeben wurde; wie erfreut und zufrieden würde das ganze Volk
srin. wenn die dcrmaligen vorgeschriebenen Lytaneyen und Gebete
mit eben dieser Feierlichkeit wenigstens alle Sonn- und Feiertage
dürften abgehalten werden, nicht als ob sie einen Zweifel an der
Gegenwart des nämlichen Gottes im Ciborio hätten, welches zwar
nicht ausgesetzt, sondern nur am Ende mit solchem der Segen ge-
geben wird, sondern weil sie durch die Aussetzung des Hochwür-
digsten in der Monstranze zur Andacht mehr angeeifert, und in
dieser Feierlichkeit mehr Trost, Erquickung und Zufriedenheit
finden, gleichwie es an jenen Tagen (der allein bestehenden Bru-
derschafts - Feste) der übergrosse Zusammenfluss der Leute an-
■eigt) an welchen das Hochwürdigste in der Monstranze auszu-
letsem, und ein feierlich musikalisches Te Deum abzuhalten erlaubt
]»<>n so könnte ein musikalisches Salve oder Regina Caeli
lari.iiv mit der vorgeschriebenen Lytaney zur Verherrlichung der
Andacht vereinigt, und also nach dem sehnlichsten Wunsche eines
n Volkes mit dem zweiten Segen dicAndacht geschlossen werden.
Sonn - und Feiertage könnte die Lytaney mit Aussetzung des Hochwur-
digsten abgehalten , und zur Verherrlichung der Andacht ein musikalisches
Hegina caeli oder Salve Regina beigefügt, und mit dem zweiten Segen die
Andacht geschlossen werden , welches nicht nur den allgemeinen Wunsch des
Volkes erfüllen, sondern dessen Eifer und Andacht merklich vermehren wiir<l.\
vie es in jenen Tagen und Stunden , wo das Hochwürdigste ausgesetzt
und die Lytaney auf solche Art abgehalten wird, aus dem übergrossen Zusam-
menfluss der Andächtigen zu ersehen ist.
(hristopli . Cardi**l-Er%bUck6f m. p.
. Registr. des .Ministeriums des Cullus ,-tc.
104
IV.
Eure Excellenz!
Den höchsten Auftrag, den mir Eure Excellenz im Namen Sr.
Majestät unter dem 9. April gemacht haben (sie), die wesentlichen
Gehrechen des geistlichen Faches, und zugleich die Mittel zur Ab-
hilfe dahin anzuzeigen, erfülle ich mit desto mehr Vergnügen, je
lebhafter ich einerseits von der Schädlichkeit der dermaligen
kirchlichen Verfassung, und andererseits von den religiösen Ge-
sinnungen unsers allergnädigsten Landesfürsten überzeugt bin.
Die Hauptquellen der schlimmsten Unordnungen in Beziehung
auf Religion und Sitten finde ich darin, dass die Ausübung des bi-
schöflichen Oberhirtenamtes gehemmt, die Zucht bei dem Klerus
zu Grunde gerichtet, der Amtseifer und das allerdings nöthige An-
sehen der Seelsorger bei dem Volke unterdrückt, und wenig Hoff-
nung des Nachwachses für den Klerus übrig ist.
Die gehemmte Ausübung des bischöflichen Oberhir-
tenamles betreffend.
a) Die geistliche Hofkommission ist ganz entbehrlich. Denn
der göttliche Stifter unserer heiligen Kirche hat die Bischöfe als
Nachfolger der Apostel aufgestellt, die Kirche zu regieren. Diesen
hat er das Pfand der katholischen Glaubens- und Sittenlehre an-
vertraut. Diesen die Bestimmung und Erhaltung der Kirchenzucht
übertragen.
b) Den Kreisämtern ist die Aufrechthaltung der Religion, und
was dahin einschlägt, die Obsorge über das Schulwesen auch im
katechetischen Fache und über fromme Stiftungen übertragen *).
Dem zufolge massen sich die Kreishauptleute und Kreiskom-
missäre bei ihren Kreisbereisungen an, bei dem Volke über die Sit-
ten und Amtsführung der Seelsorger, und noch dazu oft auf eine
sehr unbescheidene Art Nachfrage zu halten, die pfarrlichen Pro-
tokolle zu untersuchen, die Kirchen zu visitiren, und was ihnen
*) Verordnung' vom 24. Dezember 1782.
105
darin nicht gefällt, hinauszuschaffen, über den Gottesdienst zu ent-
scheiden, den Pfarrern bald ntodlicke^ bald schriftliche Verweise
n geben, die Katecheten vor sich bot Probe katechiairen m las-
sen, mit. einem Worte: beinahe alles «las zu unternehmen, was eine
kanonische Visitation des Bischofs ausmacht.
c) lieber die eingeführte sogenannte sokratischc Methode zu
kateehisiren, haben die Bischöfe gar nichts zu reden, obschon sie
ungeachtet der immerwährenden Verbesserungen und Abänderun-
gen zum Ziele gar nicht taugt, in Pedanterei ausartet, und ohnehin
wegen ihrer Weitschweifigkeit, besonders auf dem Lande, nicht
anwendbar ist. Denn so wie einerseits den Katecheten die Anlei-
tung gegeben wird, durch weit hergeholte Beweise den Kindern
die natürliche Religion beizubringen, so wird andererseits die zum
Kateehisiren bestimmte Zeit so sparsam ausgemessen, dass die
Lehre von den Sakramenten und überhaupt von den geoffenbarten
Wahrheiten der Religion kaum obenhin berührt, und der Katechis-
mus dabei gar nicht gebraucht wird. Alle katechetischen Anstalten
■lagen Mos von der Studienkommission ab, da doch diess der
wichtigste Theil des christlichen Unterrichtes ist.
d) Kein Bischof darf ein Buch allgemein verbieten, so von
der Wienerzensur erlaubt worden. Daher sind bereits die gefahr-
en, offenbar ärgerlichen, von Irrthümern strotzenden Bücher
in den Händen der Geistlichkeit ungestraft.
e) K«in Bischof darf ohne vorläufige Einsicht und Genehm-
haltung der Regierung allgemeine Belehrungen, Anweisungen, An-
B , oder wie immer geartete Schriften an seine Pfarrer
D *).
Ja! nicht einmal in öffentlichen Anliegen und bedrängten Um-
ständen, wo oft Gefahr auf dem Verzuge haftet, Bethstunden an-
ordnen **_).
f) Der Bischof muss, ungeachtet des ihm zustehenden Ur-
• die Aeehtheit der christkatholischen Lehre, bei jeder
«fliehet Pfarrbesetenng die von den Kandidaten bei dem
schriftlich verlassteii Antworten der Hof- und Landcs-
l sogar dem Staatsgüter-Administrator zur Beurthcilung
*) Ver*riaug nm I. April | .
*•) Verordnung vom 13. Julius 1789.
106
ff) Durch ein höchstes Patent sind alle Ehesachen ohne Rück-
sicht, dass die Ehe nach der katholischen Glaubenslehre ein Sa-
krament ist, der Gerichtsbarkeit der Bischöfe gänzlich entzogen
worden. Die weltlichen Behörden erlassen das Aufgeboth, nehmen
den Brautleuten den Eid der Freiheit ab, und entscheiden nicht
nur über die Scheidung vom Tische und Bette, sondern auch über
die Nichtigkeit des Ehebandes selbst, da doch die Ehesachen von
jeher nicht nur in andern katholischen Ländern, sondern auch so-
gar bei den Protestanten, die die Ehe nicht einmal für ein Sakra-
ment halten, vor die geistlichen Konsistorien gehören.
Daher wäre zur ungehinderten Ausübung des Oberhirtenam-
tes allerdings nöthig:
1. Die geistliche Kommission aufzuheben. Die Kirche hat ihre
von Gott bestellten Vorsteher, welche das Beste der Religion nach
deren Vorschriften mit Beihilfe des Landesfürsten, als obersten
Schutzherrn der Kirche, ohne weiters zu befördern im Stande
sind, und der Landesfürst hat ohnediess allenthalben seine Befehls-
haber, welche für die Aufrechthaltung der Majestätsrechte wider
alle widerrechtlichen Eingriffe der Kirche wachen werden.
2. Den Kreisämtern alle Macht, über Kirchenzucht und geist-
liche Angelegenheiten anzuordnen, zu benehmen, und dahin zu be-
schränken, dass sie die etwa bemerkten Gebrechen in kirchlichen
Dingen den Bischöfen , und im Falle der Unthätigkeit der Letz-
teren, der Landesstelle zur Abhilfe anzeigen sollen.
3. Den Bischöfen die Aufsicht über die Schulen, die christ-
liche Lehre und die Sitten betreffend, zu überlassen.
4. Den Bischöfen die ihnen von Amtswegen wesentliche Frei-
heit wieder einzuräumen, dass sie ihrem Klerus die Lesung ärger-
licher und gefährlicher Bücher untersagen , und ihn durch schrift-
liche Belehrungen zur immer genauem Erfüllung seiner Pflichten
aufmuntern mögen.
5. Es von der Verordnung wegen Abgebung der Elaborate
der Pfarrkonkurrenten an die weltlichen Behörden abkommen zu
lassen. Uebrigens aber den zum Wohl der Kirche allgemein einge-
führten Pfarrkonkurs noch ferner beizubehalten ; da Vernunft und
Erfahrung lehrt, dass durch dieses Mittel die Geistlichkeit zum
Studiren mächtig angetrieben, und die Kurazien mit weit geschick-
teren Subjekten, als es vormals ohne Konkurs geschah, besetzt werden.
107
C». Das allerhöchste Ehepatent vom 10». Jänner 1783 allcrgnä-
digst dahin abzuändern, dass nach dem uralten und allgemeinen
Kircheugebrauche bei den bischöflichen Konsistorien um die \aeli-
sirht des Aufgebothrs angelangt, die Klagen über Ehestreitigkeiten
angebracht und über die Giltigkeit einer zweifelhaften Ehe sowohl,
als über Scheidungen von Tisch und Bette entschieden werden soll.
Die zu Grunde gerichtete Zucht bei dem Klerus
betreffend.
a) Die Erziehung des Klerus taugt nicht. Das Generalsemi-
nariuni zu Wien besteht nur als ein Civilinstitut. Den Bischöfen
wird gar keine Einsicht über die Sitten, theologischen Grundsätze
und Wissenschaft derer, die doch zu ihren Amtsgehilfen heran-
wachsen, gestattet. Den Zöglingen wird daselbst keine gründliche
Anleitung zum geistlichen Leben gegeben, sondern vielmehr eine
eben nicht erbauliche Freiheit zu denken, zu lesen und zu handeln
gestattet. Sic kommen aus demselben mit einer Sammlung von ver-
derblichen Büchern ausgerüstet. In dem bischöflichen Priesterhause
ihnen bessere Gesinnungen beizubringen, ist die Zeit zu kurz, und
wegen des tiefen Eindruckes vorgefasster Meinungen ohnehin
zu spät.
Dazu kömmt noch, dass die meisten mit zerrütteter Gesund-
<!ort herkommen, und dass es gewiss zweckwidrig ist, ange-
hende Seelsorger in einer volkreichen zerstreuenden Stadt zu er-
liehem, und ihnen so die Einsamkeit des Landlebens, wozu sie be-
stimmt werdm. unerträglicher zu machen,
b) Die Subordination des Klerus leidet ungemein dadurch,
dass jeder ungehorsame oder sonst ausschweifende Kleriker, so-
bald inen» Ordinariate zurechtgewiesen, oder zur Strafe
gezogen wird, sich der Unterwürfigkeit weigern, und an die Lan-
oder Ilofstelle die unverschämtesten Verläumdungen wider
s.in,' geistlichd Vorgesetzten bringen kann, wo er jederzeit ge-
Imit. und aneh naeh erwiesener Verläumdung niemals dafür ge-
t wird.
- i Uk vom Keliirionsfondc gestifteten Kooperatoren bekom-
men ihren ganei Schalt aus dein Kamcral-Zahlamte in die Hand,
und können ohne Geiiehiuball img der Landesstelle weder hin-e-
sfellt. noch entfernt Werden, Daher seilen sie sieh für unabhängig
108
vom Pfarrer an, nehmen die Kost zu geringer Erbauung des Volks
ausser dem Pfarrhofe unter dem Vorwande, dass ihnen des Pfar-
rers Tafel zu schlecht oder zu theuer ist, lassen sich zur Erfüllung
ihrer Amtspflichten nicht ordnungsmässig anhalten. Daraus entste-
hen immerwährende Händel und Aergernisse, die nicht auf der
Stelle, wie es nöthig wäre, sondern erst nach erlangter Bewilli-
gung der Landesstelle beseitigt werden können.
d) Es ist in der Diözese kein Korrektionshaus, wo den straf-
baren Geistlichen Bcsserungsmittel beigebracht , den Unverbesser-
lichen aber wenigstens die fernere Gelegenheit zu Ausschweifungen
und Aergernissen des Volkes verlegt werden könnte.
Nach dem Normale vom 29. März 1788 werden dergleichen
Pfarrer ihrer Pfründe entsetzt, alles Gnadengehaltes beraubt, und
zur Schande des Priesterthums und zu ihrem eigenen Verderben
zu betteln genöthiget.
e) Die Ursachen der verfallenen Zucht bei den Ordensgeistli-
chen sind, hauptsächlich diese :
Ihre Neulinge treten aus dem Generals eminarium, wo sie den
ganzen Kurs ehe vollenden müssen, in das Kloster, oft mit ver-
derbtem Herzen und unbeugsamen Sinne. Die Konventualen, da sie
vom Hofe die Freiheit erhalten, sich alle 3 Jahre einen Obern ohne
alle Zuziehung des Ordinariates zu wählen, wählen durch Ränke
oft einen Taugenichts, von dem sie nichts zu fürchten haben; all-
zeit aber einen von ihnen abhängenden Mann, der manches nach
ihrem Willen thun mnss, um seines Amtes nach 3 Jahren nicht
wieder entsetzt zu werden.
Die ausgearteten ungehorsamen Mönche finden bei Behörden
immer Gehör wider ihre Obern, oft auch Schutz die aus eigener
Schuld Missvergnügten. Dadurch werden auch rechtschaffene Klo-
stervorsteher von der Handhabung der häuslichen Zucht abge-
schreckt, um unverdienter Weise in Verdriesslichkeiten und be-
schämende Untersuchungen nicht verwickelt zu werden.
Allen ausgesetzten Mönchen, auch sogar den Mendikanten, die
doch die strengste Armuth geschworen haben, und täglich in das
Kloster zurückgeschickt werden können, ist erlaubt, sich Vermö-
gen zu erwerben, zu erben, zu testiren *).
) Vqprdnung vom 12. Dezember 1788.
109
Dem zufolge wäre es zu Wiederherstellung einer leiten Zuelit
allerdings nölhig:
I. Das (Joneralseminariuin ganz eingehen zu lassen, und da-
für bei jeden Biscbofiitie eil Seminarinm zu errichtei, wo die
werdenden Seeltorger unter den Augen ihrei Biiehofei nach dem
Phne des Heiligen Carole« Borromaew eicht mir dnreli thcologi-
sche Wissenschaften, sondern vorzüglich durch Seclsorgcrstugen-
ien zum Dienste der Kirche, und zum Vortheile des Staates gründ-
lich ausgebildet würden.
*2. Keinen geistlichen Rekurrenten bei höheren Reborden zu
kören, ausgenommen, er habe über Unthätigkeit oder Unbilligkeit
des Konsistoriums zu klagen, und auch einen solchen, falls er der
Yerläumdung überwiesen würde, dafür zur Strafe ziehen zu lassen.
8. Alle vom Religionsfond gemachten Kooperatorsstiftungen
den betroffenen Pfarrern zuzutheilen gegen die Verbindlichkeit,
einen vom Ordinariate aufzustellenden Kooperator landesüblich zu
unterhalten, und von ihm die auf so einer Stiftung haftenden Ver-
bindlichkeiten entrichten zu lassen, worüber das Ordinariat zu wa-
ehen hätte.
4. Ein eigenes Korrekzionshaus für strafbare Geistliche zu
bestimmen.
.">. In Ansehung der Klostergeistlichkeit zu verordnen:
a) Dass die von einem Stifte oder Kloster aufgenommenen
Kandidaten zuerst das Noviziat, dann den theologischen Kurs zu
Banne, doch immer nach dem ihnen vorzulegenden Plan, vollenden.
h) Dass die Klöster nach ihrer Ordensverfassung , wie ehe-
dem, oder dach wenigstens mittels Zuziehung eines bischöflichen
Kommissars mit Vorstehern versehen werden.
c) Dass die hei Hofe beschwerdeführenden Religiösen zuerst
an i! liehe Instanz gewiesen, und übrigens so behandelt
wie ohen suh \r. 2, die Rekurrenten betreffend,
gesagt worden ist.
t/) Dass den tnagetetstea Religiösen die ihren Gelühden \vi-
iheit, zu erben and zu teetiren, wieder benommen wer-
dee soll.
110
Den erkalteten Amtseifer und das unterdrückte Amts-
ansehen der Seelsorger betreffend.
a) Die in Kriminalverbrechen befangenen Geistlichen werden
von dem ordentlichen Kriminalrichter eingezogen, inquirirt, abgc-
urtheilt *).
Die politischen Verbrechen der Geistlichen werden von jener
politischen Obrigkeit, wo sie angehalten werden, untersucht und
bestraft *»),
Die Justizbehörde der adelichen Geistlichen ist das Land-
recht, der unadelichen die Ortsobrigkeit ***)<
Daher haben beinahe alle Pfarrer den herrschaftlichen Ver-
walter zu ihrer ersten Instanz , eben wie die Bauern , und werden
oft noch unglimpflicher behandelt, als diese, wann der Richter
seine Macht über seinen Seelsorger vor der Dorfgemeinde zeigen
will, oder etwa wegen erhaltener Ahndung über ärgerlichen Wan-
del wider seinen Seelsorger aufgebracht ist.
Um der Chikane auszuweichen, wird mancher Pfarrer die
übelste Aufführung seinem fürchterlichen Richter nachsehen , und
schweigen, wo er um des Amtes und Gewissens willen reden sollte.
b) Häufige, mit Bewilligung der L. F. Zensur ausgegebene
Brochüren, worin die Diener des Altars — die gottesdienstlichen
Gebräuche — oft auch sogar die Glaubenslehren angegriffen, lä-
cherlich gemacht, beschimpft werden, sind in den Händen auch des
gemeinen Mannes.
c) Wer nur immer ohne alle seine Gefahr dem Seelsorger
einen schlimmen Streich spielen will , reicht bald bei dieser, bald
bei jener Behörde eine, der Erfahrung zufolge meistens verläum-
derische, anonymische Anzeige ein, und erreicht sein boshaftes Ziel
dadurch, dass er Untersuchungen und ehrenwidrige Gerüchte ver-
anlasst, die auch für den unschuldigsten Beklagten wenigstens bis
zum Austrage der Sache beschämend sind. Ja! der kühnere Ver-
läumder mag auch seinen Namen unter die Anzeige hinschreiben
ohne mehr als höchstens einen Verweis zu befürchten zu haben.
d) Für ganz defizirende Weltpriester giebt les keinen zweck-
mässigen Unterstand. Ergibt sich so ein Fall, so muss der Defi-
*) Verordnung vom 19. Junius 1787.
**) Verordnung vom 13. September 1787.
***) Verordnung vom 28. Julius 1783.
111
zientengelialt hei Hofe angesucht werden, und wird nur erst
nach einigen Monaten erhalten. Wer sollte indessen den Elenden,
besonders wenn er ein Koopcrator ist, ernähren, seiner pflegen,
ihm Arzneven heisrhaffen? die rnirrbringun«»; der defizirenden Welt-
juiester in Stiften ist eine Sache, worin die Stifte eine neue Last,
nnd eben drsswegen auch der Deiizient selbst wenig Trost findet:
Allen diesem wäre abgeholfen:
1. Wenn den Bischöfen die Personaljurisdiktion Ober ihren
Klerus nach dem alten Kusse wieder eingeräumt wurde. Da es
nicht ungereimt ist, dass das Militär seine eigene Behörde hat, so
ist auch dieser Vorschlag nicht ordnungswidrig. Der appel comme
d'abus wäre noch immer der Damm wider ungerechte Drückungen.
2. Wenn die Zensur gehörig beschränket.
3. >Vcnn die anonymischen Anzeigen wider Seelsorger
schlechterdings verworfen; die übrigen aber an das Ordinariat ge-
iriesea, und im Falle der erwiesenen vorsetzlichen Verläumdung,
bestraft würden.
4. Wrenn in der Diözes ein eigenes Defizientenhaus errichtet
würde; worin Männer, die in der Seelsorge grau geworden sind,
und nicht mehr arbeiten können, auf eine, ihrer Gebrechlichkeit
angemessene Art versorgt werden könnten.
Mangel des Nachwachses für die S eelsorge b e treffend.
Bl ist offenbar, dass sich der Mangel an Kandidaten des geist-
lichen Standes bereits äussert, und von Jahr zu Jahr grösser
werden nniss: wie ich es schon zum wiederholtenmalen in einer
besondern weitläufigen Schrift erwiesen habe.
hie Mittel zur Krhaltung des nöthigen Nachwachses wären
uile:
I. Müßten in \icdcr-Ocsterreich noch einige Gymnasien er-
richte! werden. /.. B. II llorn. Kötz, Xeustadt.
t* Müvste die Zahlung des Schulgeldes ganz aufhören.
3. Miissten an den Gymnasien Stiftungshäuser für Studenten,
Virlirn vormals bestanden, wieder errichtet; beinebens den
Stiften wieder erlaubt werden ihre Sängerknaben in den niedri-
Srlnilrn daselbst n nnlerriehten.
4. MltltlJ die Philosophie auch noch H St. Tollen und Hörn
r«( werden, hmn it/.t geschieht «lirss in ganz Xieder-Ocster-
112
reich nirgends, als zu Wien, wo der dreijährige Aufenthalt einer-
seits beträchtliche, und den meisten unaushaltbare Kosten fordert;
andererseits die guten Gesinnungen und Sitten sich selbst überlas-
sener Jünglinge verdirbt.
5. Müssten Vorschriften erlassen werden, wornach die Pro-
fessoren zu Beispielen der Gottseligkeit, und zu mehrerer Aufsicht
über die Sitten und Religionsübungen ihrer Schüler verbunden
wären.
Diess sind die wesentlichen auf Religion einen Bezug ha-
benden Gebrechen, die ich Eurer Excellenz ganz offenherzig, und
mit der zuversichtlichen Bitte aufdecke, sie vor den Thron zur
höchst erwünschlichen Abhilfe zu bringen.
Ich verharre mit der vollkommensten Hochachtung
Eurer Excellenz !
ganz gehorsamster Diener.
Henrich Joan. Bischof von St. Polten m. p.
St. Polten den 12. Mai 1790.
IIS
V.
a) Euere Excellenz]
Zufolge des ddo. 9. praes. IG. April mir bekannt gemachten
hl Alton, allergnädigsteii Befehles solle ich Euerer Excellenz hin-
nen swei Monaten gehorsamst anzeigen, welchen Gebrechen in An-
sehung der Religion, der Andachtsordnung und der Aus-
I h ■ n g des 0 b e r h i r t e n a m t e s mein Kirchensprengel unterliege.
Im der allergnädigsten Gesinnung nach Kräften zu entspre-
chen, sammelte und überdachte ich alles, was sich auf jene Punkte
zu beziehen schien. Ich fasste das wesentlichste davon in gegen-
wärtigem Aufsatze kurz zusammen, und bemerkte es mit Strich
lein. Das l'ebrige, was nicht virguliert ist, bezieht sich auf den
l rsprug der Gebrechen und die Lage der Umstände, woraus sich
unmassgeblich beurtheilen lässt, in wiefern meine vorgeschlage-
nen Abhilfsmittel der Beschaffenheit der Gebrechen sowohl ange-
messen, als leicht auszuführen sein.
I. Die Heligion befindet sich hier in einem Zustande, der
eben so fehlerhaft als herrschend ist.
Der Begriff, den sich das Volk, — auch wohl mancherGeistlichc
tr Hrilsanstalt durch Jcsum machet, ist sehr nie-
iatl. unzusammenhängend, theils sogar widerspre-
chend und ungereimt. Die Verehrung Goües besteht meistens in
einer Ar! lureht, die Ihn nicht verherrlicht — in überwiegen-
dem Vertrauen auf seine Geschöpfe — in äusserlichen Andachts-
iilniii-rn. Gehet hsformeln und Zeremonien, welche das Volk nicht
mit der gehöriges Nnrstcllung hegleitet, deren Bedeutung es
licht oder unricliti:: denkt, die M meistens mechanisch oder höch-
st. 'i\s mit einem dunkeln öfters abcru'läubisi lien Gefühle verrich-
das kaum den \amen Andacht verdient.
In N t.ii, di«. Beligion hierauf eingeschränkt ist. hat sie we-
der l.intluss auf die innere Glückseligkeit, welche die Lehr»
'I. muh auf di,- ItechlseliatVenheit des Lebens. Der Werktag,
An-bir. Jahrg. 1850. I. Bd. |. Hut. 8
114
die häusliche Sorgfalt, Pflege und Erziehung der Kinder, die Ar
beitsamkeit , Sparsamkeit , überhaupt die gewöhnlichen häusli-
chen, gesellschaftlichen und bürgerlichen Pflichten, werden nicht
zum Gottesdienste gezählt. Das Volk rechnet hieher nur die Feier-
tage, Gebethe, Bittgänge, Opfer etc., und beklaget sich Öfters,
dass es durch seinen Beruf gehindert werde, Gott mehr zu dienen.
Dieser elende Religionsbegriff rühret hauptsächlich von der
Versäumniss eines besseren, nöthigen und ordentlichen Unterrich-
tes her: besonders hierlandes, wo die bekannte Zerstreuung und
Entfernung der Häuser den Zugang zu den Schulen und Kirchen
so sehr erschweret.
Der gemeine Mensch lernet von Kind auf seine Religion
gewöhnlich durch blosses Vorsagen und Nachahmen. Seine Eltern
weisen ihn zu Gebete- und Andachtsübungen an, wovon sie ihm
selten etwas, oder nur mangelhaft erklären können.
Die nachfolgende katechetische Lehre in Schulen und Kir-
chen wird von vielen Kindern und den meisten Jünglingen wenig
besuchet. Es ist auch das Lehrbuch, und der mündliche Vortrag
darüber, in Ansehung der Begriffe, ihrer Unordnung und des bi-
blisch-theologischen Ausdruckes, so abstrackt, schwer und trocken,
dass sie ihn nicht fassen: ich meine, dass sie die Lehren nicht
ordentlich verstehen, ihren Werth fühlen und schätzen, noch die
gehörige Anwendung auf die gottselige Gesinnung und das Le-
ben davon machen lernen.
Der Predigtunterricht für die Erwachsenen kommt alle Wo-
che einmal. Es wird dabei selten auf jene Auswahl der Materie ge-
sehen, die dem Bedürfnisse des Volkes entspräche, und sich auf
das Wesentlichste , Notwendigste und Gemeinnützigste ein-
schränkte. Der Prediger richtet sich gern nach dem zufälligen
Texte des Evangeliums, und lässt sich dadurch auf Lehren ver-
leiten, die selten katechetisch sind. Die Entwicklung, der Styl und
der Ton sind nicht so natürlich und populär, dass sie das Volk
fassen könnte.
Vielfältig fallen die Predigten so elend aus, dass man kaum
Lust oder Geduld hat, sie anzuhören. Man ist ihrer auch von
jeher, wo das Predigen auf dem Lande so allgemein versäumet
wurde, nicht gewöhnt, das Volk hält sich nicht dazu verbunden
und nimmt gern mit der Stillmesse vorlieb.
115
In solcher Lag« lernte das Volk wenig, und dicss nichts
ordentliches von der Religion denken: die aber doch etwas den-
ken wollten, erholten sich aus den gew öhnlichen Yolksgebeth-
hüchern und Lebenden — - oder, wenn sie des Lesens unkundig
waren, aus den Gesprächen und Erzählungen, die sie unter sich
seihst führten, und woraus sie ihren sehr übelgeslallelen, gros-
sentheils abergläubischen KeligionsbegritT ableiteten.
DietC Art sich unter einander M belehren kam den hier ver-
borgenen Lutberanern besonders zu statten. Sie konnten sich den
Katholiken im gemeinschaftlichen Umgänge auf ihre Art ver-
trauter und populärer millheilen. Sie waren dazu mit Kontro-
vershüchern versehen — dem so betitelten Scheitenbergcr,
S pa nnenb erger , dem dreifacben Kleeblatte etc. Auf
Seite unserer Einfältigen fand sich wenig Wesentliches, das ihnen
entgegen gesetzt, hingegen viel Geringfügiges und Abergläubi-
sches, das lächerlich gemacht werden konnte.
Daher erklärt sich der grosse Abfall in unserem Lande. Er
höret zur Zeit noch nicht auf. Die Lutheraner bewerben sich
gern um katholische Dienstbothen und Tagwerker, sie leihen un-
seren armen Leuten Geld, stehen ihnen zu Gevatter, nehmen die
Täuflinge in ihre Häuser auf, locken unsere Leute durch Heirathen,
I n sie vielfältig mit Kontroversen und Ironien, ja, man hat
noch hie und da Spuren von Konvcntikeln, welche die hier ge-
wöhnliche /erst reuung der Häuser leicht begünstiget. Die Erfah-
rung zei^t. dass sich noch immer manche Katholische für luthc-
erkläreu. die weder unsere, noch jene Lehre ordentlich
kennen. I>.'in sechswöchigen l nterrichle wohnen sie mit dem Vor-
bei, auf ihrer Erklärung zu beharren, und dem Pfarrer auf
kein«* 1 rage zu antworten, bis er sich müde geredet hat.
Zu dem Abfalle der Einfältigen kömmt noch der gefährliche
Eck lifsinn anderer, die aufgeklärter sein wollen. Sie entdecken in
dem Retigieeebegriffe, dei sie mit dem grossen Haufen gemein
haben, manche Ungereimtheiten. Sie lernen also das. was sie für
neligiea bauen, verachten, witzeln biaffig darüber, beunruhigen
andere, ohne sie «i„,s besseren belehren zu können, und mt-
I dadurch wenigstens Eauigkeit und Kaltsinn in der Religion.
Daher rühret | Leute, die angesehener und verständi-
ger alsand ei-.- sein wollen, aueh geil »"»linlieh Leite vom Stande.
ö •
116
und öffentlicher Bedienstung, sich dem allgemeinen Gottesdienste,
nnter andern namentlich der österlichen Beicht und Kommunion
gern entziehen, und wenn sie erscheinen, zum Aergernisse der ge-
meinen Leute, nicht den geringsten äussern Anstand von Andacht
dabei zeigen. — Welches einerseits dazu dienet, der Irreligiosi-
tät eine Ehre zu geben, dadurch manche in Ansehung der Reli-
gion leichtsinnig, andere aber die mehr Anhänglichkeit an die
Religion haben, in den Missbräuchen derselben eigensinniger zu
machen, weil sie vermeinen ihren Eifer dadurch auszeichnen zu
können.
Diese Uebel scheint es mir, haben sich eine Zeit her in dem
Grade vermehret, als eine gewisse falsche Aufklärung auf der ei-
nen Seite zunahm, und auf der andern es bei der althergebrach-
ten Dunkelheit blieb. Der Kampf zwischen beiden wird so
lange fortwähren, als sich das Verhältniss auf der einen oder
der andern Seite nicht ändert. Es ist aber gleich schwer jene
Aufklärung zu hemmen, als gefährlich die Volksreligion bei ihrer
alten Unvollkommenheit zu erhalten.
Es scheint mir daher das einzige Mittel zu sein, dem Volke
nach und nach einen reineren, bessern, würdigeren Religionsbe-
griff durch einen zweckmässigeren Unterricht beizubringen.
In Beziehung auf das, was ich bisher gesagt habe, Hesse sich
dieser Unterricht auf folgende Art sicher, ohne vielen Aufwand,
und wie mir scheint , ohne allen Zwang oder das geringste Auf-
sehen bewirken.
1. Wenn den Kindern ^ Schullehrern und Katecheten, neben
dem bestehenden unverständlichen, trocknen, abstrakten Katechis-
mus ein zweckmässiger katechetischer Leitfaden in die Hand ge-
geben würde. Er müsste nicht bloss, wie bisher in theologischer,
sondern auch in pädagogischer Rücksicht so bearbeitet sein, dass
er sich in der guten Auswahl der wesentlichsten, notwendig-
sten und gemeinnützlichsten Lehren , in der dem Bedürfnisse
wie der Fassung des Volkes und der Kinder angemessensten
Stuffenordnung und Stellung der Begriffe, in der simpelsten und
populärsten Einkleidung und Sprache auszeichnete, und durch-
aus so beschaffen wäre, dass ihn der einfältige Schulmeister und
sogar der Bauer leicht verstehen , und auf seine Art mit den
Kindern richtig darüber reden könnte.
117
Dl« llauptabsieht dabei müsste sr\n. uns Colt und seine
\nsialt durch Jesum so kennen m lehren, dana sie durchaus eine
Amweirang rar Tagend and Glückseligkeit sei. den alle iln-e
Lehren anf ansen Brlenebtnng, Pen er nag. Trefft, Berehigeng
s und das künftige Leben abzielen., folglich Golt bei
•einer Verehrung, wie üe Vetherrlichnng seiner unendlichen
Güte und Erharmniss. also auch unsere eelbeteigene Vervollkom-
mung und Ausbildung M den Pflichten und dem Glücke dieses,
\sic rar Glückseligkeit Jones Lebens aar Absicht habe.
Dietl KMebgen könnte allenfalls Anweisung zur Tugend und
Glückseligkeit nneb dem Leben und der Lehre Jesu heisscn, den
KflteeJteten ran Leitfaden bei ihren Erklärungen empfohlen, den
Kindern rar kateehotischen Gabe ausgetheilt , hie und da einige
Kinder und Kitern es zu kaufen aufgemuntert, und solcherge-
stalt nach und nach ohne allen Zwang (neben dem bestehenden
Katechismus) in den Schulen eingefiihret werden. Diess Büch-
gen könnte sich nach meinem Ermessen höchstens auf 5 oder
druckte Bogen belaufen, und nicht mehr als so viel Kreu-
zer kosten.
2. \ach demselben katechetischen Leitfaden könnten erwei-
Katechesen mit Rücksicht und Anwendung für das Bedürf-
uiss der erwachseneren Jugend zum Gebrauche der Kirchenka-
techet< i rerfaeeet werden. Es würde besonders vortheilhaft sein,
Wenn diese Katechesen durch zwei oder drei Jahrgänge derge-
stalt abwechselten, dass die nothwendigsten und wesentlichsten
Glaubens- nnd Sittenlehren alljährlich, obschon in veränderter
Einkleidung und abwechselnder Anwendung auf mehrere und neue
Fälle des Leben! \n ieder vorkämen.
Viie ,]rr Geistlichkeit, die in der Seelsorge steht,
jährlich eia Preejgtenknri hinauszugehen, worin eben wiederum
auf lauter kalechelisi -he. wesentliche, nothwendige und gemein-
nül/.liche Lebyen und Anweisungen für den Glauben und das
Leben Rücksicht genommen würde. Jedoch um den Schein des
fciemni n \ m (als weichen erwachsene Menschen
I gUnben) so wäre es nicht nöih'm . sich
Üe katechetische Ordnung zu halten: es würde
ampfehlca . wenn die Predigt allemal auf einen Text des
der der Epistel jenes Sonn- und Feiertage! p,
118
wobei jedoch die Wahl des Textes immer so zu treffen wäre,
dass er sich auf eine, oder mehr katholische Lehren anwen-
den Hesse.
Auf solche Art, wenn der Kinder- Jugend- und Volksun-
terricht hesser als bisher übereinstimmte, wenn dieselben Leh-
ren ziemlich auf gleiche Art und über gleiche Muster vorge-
tragen würden, wenn sich die Geistlichkeit in die gleiche Den-
kensart und den gleichen Geist darüber einstudirte — und dem
Volke nur zehn Jahre hindurch auf allen Kanzeln der Diözese die
gleiche Hauptsache unserer heiligen Religion nach gleichen Grund-
sätzen beibrächte, so stünde zu hoffen, dass dieser Unterricht all-
gemein durchgriffe, und sich endlich ein ordentlicher, lauterer,
fester Religionsbegriff bei unserem Volke fixirte.
Wenn aber der Unterricht ferner der Willkür eines jeden
überlassen bleibt, so wird bei Verschiedenheit der Köpfe, Grund-
sätze, Bücher, Laune, Geschicklichkeit, des Fleisses und des Vor-
trages etc. — wie bisher, auf jeden Sonntag und von jeder Kanzel,
ohne bestimmte Wahl und Ordnung etwas anderes gelehrt — und
der Erfolg wird sein, dass bei dem Volke der alte zerstreute und
nirgends zusammenhängende Unterricht bewirkt werde.
4. Den vorgedachten Religionsbegriff könnte ausserdem noch
eine Anzahl Erbauungsbücher (die nach demselben Zwecke zu be-
arbeiten, und unter das Volk zur häuslichen Lesung auszustreuen
wären) mehr erleichtern und befestigen.
Z. B. eine populäre Anweisung zur Beobachtung der Kir-
chenordnung nach dem Geiste der wahren Andacht. Einige zu die-
ser Absicht verfasste Gebetbücher für Kinder, Jünglinge und Er-
wachsene-,— vornehmlich ein Gesangbuch für das Landvolk, worin
die Lieder an Inhalt und Melodie nach Verschiedenheit der Kir-
chenzeit, ihrer Hauptfeste und Andachten abwechselten — derge-
stalt, dass immer eine Melodie auf mehrere Lieder der Zeit oder
des Festes passte. Die Poesie müsste eben so populär, als der In-
halt lehrreich sein. — Ferner ein Unterricht über die vornehmsten
und gemeinsten Kirchengebräuche, mit der Belehrung, welche Be-
gebenheit, Geheimnisse und Lehren der Religion sie sich dabei
vorstellen sollen. Diess müsste mit Rücksicht auf einen edlen, rich-
tigen, lauteren Religionsbegriff geschehen, der so manchen unrich-
II«»
tfcen uihI ihera^iabicehea l*l«»«*i* . welche «las Volk daran hingt
li ei in lieh entgegen wäre.
\ 011 Jahr M Jahr konnten einige ähnliche Volkshiiehleiu nach-
folgen: ■. H. von der Vereinig .Maria und dar lieben Heiligen,
w \r sie itr grosseren Ehre Gottes, and feiglieh den Heiligen am
geÜlligsten sei von dem rechtmässigen Gebrauche der Bilder
in der katholischen Kirche — und mehr ähnliche, welehe das Volk
Ulm- solche Tunkt«» belehrten, wo gewöhnlich [rrthnm und Miss-
breach berrteht.
Die Verfasser dieser Bücher wären vielleicht nicht so schwer
■1 linden. Den kalcehetischen Leitfaden würde der in diesem Fach
bekannte Domscholasler Spendou hei der Normalschule in Wien
am vollkoniinenslen liefern. Die Kirchenkatechesen könnte der
dortige Katechet live bearbeiten. Zu den Predigtkursen möchte
der Bischof mehrere Verfasser, die ihre jährlichen Beiträge liefer-
ten, unter seinem Klerus aufmuntern, und ihnen von Jahr zu Jahr
den Text sannnl den Materien, die er für das Bcdürfniss seines
Kirchenvolkes am angemessensten fände, angeben. — Desgleichen
aueh zu den Gebet- und übrigen Büchern. — Für das Gesangbuch
würden die Dichter der königlichen Erblande ihre Lieder beitra-
uen, wenn man ihnen den Stoff dazu mittheille, und sie durch die
teHnng der Xatinnal-Ehre und der guten Sache aufmunterte.
Die Aoflage würde jeder Buchdrucker gerne auf sich nehmen,
und wenn ihm auf einige Jahre ein ausschliessendes Privilegium
itanden würde — sie nebst einer guten Anzahl zum freien
henke um den wohlfeilsten Preis liefern.
I in dir Bücher hekannt zu machen und zu verbreiten, könnte
ndei Kirche, die einen l eberschuss an Vermögen hätte, jähr-
rbiltnineniafeigei nn kateehetischen Geschenken pas-
sirt — aueh die Bxenalare für arme Geistliche, die unter ihren
um riehen, und für manche Schullehrer freigelassen — übri-
der W Villi dienet Sicher sowohl durch den Bischof auf
ii Kanonischen Reisen, als durch die Ortsseelsorger dem Volke
olinc all. ii Zwang empfehlen werden.
Wenn nur noch «li«' F.inführung und die neue Auflage so vieler
1 bauen, aweehwidrigen Volks- Gehet -Erbaanngs^ Betrach-
tangsbüehrr und Legenden — besonder! wo von der Art nehon
re rorhaaden wären, hintan gehalten; und Kl dieser Absieht
120
dem Bischöfe die Aufsicht und Mitcensur über alles, was Melier
einschlägt, anvertraut würde, so müssten sich die alten Büchlein,
Postillen und Legenden, die den Religionsbegriff des Volkes so
allgemein erniedrigt haben, allmälig verlieren, f und die neu verbes-
serten an ihre Stelle treten. — Geschieht dieses nicht, so wird
sich das Volk immer lieber an die Bücher halten, die sich an seine
gewöhnte Denkensart anschliessen, und bei dem herrschenden Me-
chanismus, Missverstande und Aberglauben seiner Religion ver-
bleiben. Solche Bücher haben dem Wesentlichen und Wahren der
Religion bisher mehr und allgemeiner geschadet, als so viele Bro-
chüren, welche eben dadurch veranlasst worden sind.
Damit aber auch die hiesigen, sehr zahlreich im Lande zer-
streuten Lutheraner durch ihre Schriften, Reden und Handlungen
auf unser Volk keinen nachtheiligen Einfluss mehr haben, so schien
es angemessen zu sein, ihren Pastoren aufzutragen:
d) Dass sie alle Spott-, Kontrovers- und andere Schriften,
die etwas Anzügliches gegen die Toleranz enthalten , unter ihrem
Volke auf das Fleissigste aufsuchen, und zum Beweise ihrer to-
leranten Gesinnung bei der Regierung selbst einliefern sollen.
b) Dass sie ihre Gemeinden über die Unmoralität alles to-
leranzwidrigen Betragens gegen ihre katholischen Mitbürger, der
Neckerei durch Kontroversen und Ironien, vornehmlich aber der
Proselitenmacherei, auf das Freundlichste und Einleuchtendste be-
lehren, und ihnen die nachtheiligen Folgen, die es für die Eintracht
und Ruhe der Gesellschaft habe, fleissig vor Augen stellen sollen.
c) Auch vorzüglich genaue Aufsicht führen sollen, dass von
ihren Leuten aus Bekehrungssucht künftig keine Privatkonven-
tikeln mehr mit den Katholischen gehalten — die katholischen
Dienstboten und Tagwerker, die ihnen Nutzen schaffen, der Reli-
gion wegen nicht im Geringsten angefochten — sondern, bei dem
Dafürhaften der Hausherrschaft, auf das Fleissigste zu den Predi-
gen und Christenlehren in die katholischen Schulen und Kirchen
geschickt werden. Dieses ist in manchen paritätischen Gegenden
des römischen Reiches ein eben so löblicher als bekannter Ge-
brauch.
Andererseits wäre auch für die Katholiken (nebst der Em-
pfehlung der wechselseitigen Toleranz) die Verfügung angemessen :
d) Dass künftig keiner mehr unserer Religion entsagen könne
121
— 0T habe sieh denn Ihm der Prüfung ausgewiesen , dass er die
katholische Religion hinlänglich erlernt habe, und ausser dein Ge-
wiss.Mis- runde anzugeben nriSfOj warum er die lutherische Religiös
vorziehe.
e) Wem er sieli bei der Prüfung nicht ausweisen kann, und
sieh dennoeh zum Abfalle meldet, so soll er vorerst von dem Ge-
hrauche der heiligen Sakramente bei uns ausgeschlossen, jedoch
zum Beisaigon Bestelle des katholischen Gottesdienstes, und vor-
neiunlieh der Kirchenkatechesen und Predigten, unter guter Auf-
sieht anschalten, auch von Zeit zu Zeit zum Privatunterrichte an
Beinen Pfarrer angewiesen — ihm übrigens aber der Besuch der
lutherischen Kirche und Lehre so lange verwehrt werden, bis er
seine Prüfung hinlänglich gemacht hat.
f) Alsdann erst könnte es ihm freistehen, sich entweder für
lutherisch zu erklären, oder bei uns um die neue Ablegung des
Glaubensbekenntnisses, die Wiederaufnahme in die Kirche und die
Zulassung zum Genüsse der heiligen vSakramentc zu bitten. —
Einem Menschen, der in einer so wichtigen Heilsangelegenheit
nicht weiss, warum er wechseln will, sollte ohne Grund keine Ge-
iisfreiheit erlaubt werden. Er befindet sich in Rücksicht der
Religion in dem Zustande eines Unmündigen.
g) Diejenigen, welche, wie es bisher der öftere Fall war,
i einer lleirath oder sonst eines zeitlichen Interesses — oder
am Vordrem und Zwist mit dem Pfarre/ oder der geistlichen
Behalt . wenn es gerichtlich dargethan werden könnte — sich
zum Ahlalle erklärten, wären erstlich von der Obrigkeit zu be-
strafen, alsdann auf eine angemessene Zeit von den Sakramenten
nossosehliesseilj und obengedachter Massen zur Kirchen- und Prfr-
vatkah'i :hese Mi lang anaohnUen, bis sie bei der Prüfung zeigten,
dass sie unsere Religion kennen und schätzen gelernt haben. —
Hon Seelsorgern wäre deswegen die freundlichste Behandlung
18 möchte es (nv die hiesige Diözese besonders dien-
iie Heligionsdiskerse, all welche nie ohne grosse Ehr-
furcht und an unanständigen Oerthern geführt werden sollen, in
di n Sehenken und \\ 'irihshäusern. pro und contra zu verbieten
uii'l deswegen ierPolisei eine genaue Aufsicht durch wiederholte
• Befehle aufzutragen. Ferner allen ehrigkeitlichen Ann-
122
tern und Gerichten die allergnädigste Gesinnung Sr. Majestät be-
kannt zu machen, dass die Herren Offizianten bei den öffentlichen
Hauptgottesdiensten und Kirchenaufzügen, — wie es vor Alters
der löbliche Gebrauch war, und noch in wohlpolizirten Ländern
auch bei den Protestanten ist — fleissig erscheinen — und dort
vor den Augen des Volkes wenigstens einen äusseren Anstand zei-
gen, der das Volk zur Religion und Andacht erbauen kann. 7 —
Diess gälte auch für die Noblesse beiderlei Geschlechts, die sich
so gern durch Privilegien der Privatandacht auszeichnet. — Die
Herren Oberbeamten hätten hierüber die Aufsicht zu führen.
Endlich würde es für die Wiederaufnahme der Religion zu-
träglich und sehr empfehlend sein , wenn die gebotenen Sonn- und
Feiertage stiller gehalten — die Tänze, welche eben zur Zeit , da
man dem Volke die Kirchenandachten einschränkte, so häufig das
ganze Jahr hindurch erlaubt wurden — und worüber sich Viele
ärgern, auch alle guten Hausväter in Ansehung ihrer Kinder und
Dienstboten, die dabei ihr Geld, ihre Gesundheit und guten Sitten
verschwenden, so sehr klagen, — wieder auf die Art , wie unter
weiland der höchstseligen Kaiserin Theresia eingeschränkt wür-
den. Ueberhaupt würde eine geschärftere Polizeiaufsicht auf die
Ausschweifungen der Jugend und der Eheleute, welche sich itzt
so ungestraft vergehen können, der Religion sehr zu Statten kom-
men. Es würde daher vortheilhaft sein, wenn die Väter der unehe-
lichen Kinder, die sonst mit der Zeit Gefahr einer blutschänderi-
schen Ehe laufen können — wie vorher in die Taufbücher einge-
tragen — und die freiwilligen Ehescheidungen, ohne dass sich die
hierzu einverstandenen Ehebrecher selbst anzeigen — belangt wer-
den könnten.
Die Unsittlichkeit in diesem Puncte ersticket sehr oft alles
moralische und religiöse Gefühl, vornehmlich bei uns, wo man
sich in der Beicht darüber anzuklagen hat.
II. Die Andachtsordnung, welche hier neu eingeführet wurde,
hat nach meinem Urtheile, folgende Hauptgebrechen :
1. Es ist darinn keine Rücksicht auf die Abwechslung der
Kirchenzeit und die Verschiedenheit der Feste, welche das Jahr
hindurch vorkommen, genommen worden. Die Adventzeit, die
Christ-, Oster-, Pfingstfeier, die Sonn- und Festtage des Herrn,
Maria und der Heiligen, werden ohne Unterschied auf gleichför-
f 113
mige Art des Vormittages mit demselben Messliede, des Nach-
mittags mit der Allerhefligenlitasei gehalten.
Diese Einförmigkeit der Andacht prtlirfH das ganze Jahr
hindurch nicht mehr, als zw eirrlri Keligionsideen ! nämlich die
fti den Messoffer und von ier Fürbitte der Heiligen, da es
doch die Absieht der Kirche ist. dass nach Verschiedenheit der
Kirchenzeit die Hauplbegebenheiten und Geheimnisse der Reli-
gion abwechselnd zur Andacht vorgestellt werden sollen. Auch
zieht die Einförmigkeit den unvermeidlichen Fehler nach sich,
dass Gcbeth und Gesang durch diebeständige und gleichförmige
Wiederholung bald zur Gewohnheit, und folglich gedankenlos,
blos mechanisch mit den Lippen verrichtet werden, welches das
herrschende und augenscheinliche Gebrechen der gewöhnlichen
Volksandachten ist.
Endlich sagte die Einförmigkeit der Erwartung und Zu-
friedenheit des Volkes um so weniger zu, als es vorher gewöh-
net war. gewisse Festtage und Andachten, freilich nicht durch
die Vorstellung der Religionsgegenstände im Geiste, als welche
die lateinische Kirchensprache nicht verstattet, aber doch durch
äusserliches Gepränge, Musik, Beleuchtung, bildliche Vorstellun-
g« 'ii. Zeremonien und Bittgänge etc. feierlicher auszuzeichnen.
2. Ein anderes Gebrechen dieser Andachtsordnung ist, die so
ige Aussetzung des Hochwürdigsten unter der Messe, das
«l i>< h dem urallen Messritus, und der successiven Ordnung die-
ses Opfers, wie den Zeremonien desselben entgegen ist, dass
vor der NN andlung und nach der Kommunion der Leib Christi als
gegenwärtig betrachtet werde. Der Mensch ist nur einer Vorstel-
n.nli der andern fähig: er weiss itzt nicht, soll er auf
das Geheimnis in online saerißeii , oder Sacramenti permanen-
Aulinerks.imkeit richten. Die Kirche hat diese zwei
<!e \on jeher genau unterschieden, und den letztern
nur seltnn. ii-, w öhnlich bei gewissen allgemeinen Angelegenhei-
sen der Trübsal (»der der Freude auszusetzen erlaubt. Diese ur-
alte Gewohnheil wird noch in allen ordentlichen Diöcesen beob-
aclilr!. Di ninn sie hier abgeändert hat: so nehmen aufmerk-
same und re< htsrliMin, trger schon allgemein gewahr, dass
die Messe shftc Avssetsosg gering geselltet, und die häufigen
124
Aussetzungen und Segen ausser der Messe auch nach und nach
den besonderen Eindruck und die Ehrfurcht verlieren.
3. Ein drittes Gebrechen der Kirchenordnung ist es_, dass
in Stadien und Märkten mehr Aussetzungen und Segen, Musiken
und Abendandachten, als auf den Dörfern, die oft den Märkten
gleichkommen, und sie an der Zahl der Häuser und der besseren
Musik übertreffen, erlaubt wurden, welches bei den einfältigen
Landleuten die Eifersucht erreget, als wenn sie den Städtern
und Märktern nachgesetzet , und um die göttlichen Segen, An-
dachten und Kirchenehre verkürzet würden. Vorzüglich sind
Wirthe, Bäcker, Fleischer und Krämer dabei interessiret.
4. Ist in der Kirchenordnung kein Bedacht auf die Verbes-
serung der Bussanstalt, wie sie dem Geiste unserer Zeit und der
Absicht der Religion angemessen wäre, genommen worden. Es
haben sich die Ablässe aus dem dunklen Mittelalter der Kirche
auf unsere Tage fortgepflanzet, an die sich das Volk noch un-
verrückt festhält. An den Tagen und Oerthern, welche dazu ge-
widmet sind, vornemlich an Frauentagen und Wallfarthsörthern,
entstehen noch immer zahlreiche Konkurse, welche die frucht-
bare Busse vielmehr beeinträchtigen, als fördern.
Der Priester hat bei der Menge , die sich ungeduldig zum
Beichtstühle hinzudrängt , weder Fassung noch Müsse, noch
Schicklichkeit sein dreifaches Officium, judicis, doctoris et me-
dici zu handeln. Daher werden die Beichten, wie ohne heilsame
Belehrung, also meistens ohne Besserung, schleuderisch ver-
richtet.
5. Wurden bei den Bethstunden und Bittgängen, die An-
dachten, die ihnen angemesssen wären, nicht ausgezeichnet. Das
Volk bethet dabei gedankenlos seine dreifachen Rosenkränze,
Frauen- und Heiligenlitaneyen zu dem himmlischen Hofe, wenn
gleich das allerheiligste Sacrament vor ihren Augen ausgesetzt ist.
Bei solcher Beschaffenheit dienet wahrlich die Andachts-
ordnung nicht zu einem Mittel, ihre Vorstellungen nach der
Zeit und den Gegenständen zu ordnen , und den Inbegriff der
nöthigsten Religionslehren, das Kirchenjahr hindurch nach der
Reihe zu durchgehen. — Auch daher erklärt sich die grosse Un-
wissenheit unseres Volkes in der Religion, welche jedoch durch
eine zweckmässige Hol) u uü; gewiss oben SO viel, und mein- all
durch den Unterricht gewinnen könnte.
Den bisher erwähnten Gebrechen tir&re meine! Erncfa em <la-
dnreh abzuhelfen: wenn
1. meinen obigen Vorschlage gemäss für Gebethe and Ge-
ninge I würde, die auf die Haupt Zeilen. Feste und An-
inehten des Kirchenjnhrei passten, und dem Volke die jedesmnl
angemessenen religiösen Vorstellungen an die Hand geben. So
kennte das Lied) welches dem Sonn- oder Festläge der Zeit zu-
sagte. Hingangs der Messe bis zum Evangelium gesungen, und
nach der Kommunion bis zu Ende fortgesetzt werden. Des Xach-
mittngs, vor und nach der Christenlehre, käme dasselbe Lied,
und würde mit dem anpassenden Gebethe beschlossen, desglei-
chen erhielten auch die Bethstunden , Bittgänge und Abendan-
dachten ihre eigenen Gesänge, Gebethe und Litaneyen.
Der Inhalt der ganzen Sammlung fasste alle Hauptbegeben-
heiten, Geheimnisse und Lebren nach der Ordnung der Lyturgie,
und was etwa sonst Notwendiges und Gemeinnützliches für das
Bedürfniss der besondern Diözesen einzuflechten wäre, in sich,
l'nd solchergestalt wechselte das Jahr hindurch die Vorstellung
der Religion manchfältig ab. — Diess beseitigte die tödtende Ein-
förmigkeit, erregte immer wiederum neue Aufmcrksamk)it, folg-
lich würde die Andacht lischt so leicht zur Gewohnheit, und nicht
nnlir wie bisher Hol mechanisch mit den Lippen, sondern im
e and in der Wahrheit verrichtet.
Dil Lieder wären auf blosse Empfehlung, freiwillig, ohne
Bwnng, und vornehmlich durch die Schulen nach und nach ein-
zuführen. Der Bischof dürfte es nur seiner Geisllichkcit zum Ver-
dienste machen.
-• 1 i" die höheren Festtage, als die Christ-, Osler-, Pfingst-
I« S. w.. dem Wunsche des Volkes gessiss feierlicher auszu-
'"» : s" könnte, «re SS die linstände und Mittel gestatten
auch auf dem Lande, das deutsche Amt musikalisch mit Orgel,
Bg und allenfalls auch mit Instrumenten (die rauschenden
Itossneten und PnsJten ensgenenunen) gehalten werden. Die deut-
sche Sihhnrger MnSSe (»der Amt dieser Art), die ich an den
Int hahe. rührte mich umremein. Das Volk ist auch
126
hier an den Konfinen Böhmens, Passau und Salzburgs zur Musik
sehr gestimmt.
Ferner konnte der Unterschied der Kirchenzeiten und Feste,
durch die Aussetzung historischer Gemälde, welche die darauf an-
passende Geschichte enthielten, z. B. die Ankündigung der Mensch-
werdung durch den Engel, die Geburt, die Auferstehung, Himmel-
fahrt Christi, die Sendung des heiligen Geistes etc. angezeiget
werden. Diese Vorstellungen wechselten auf dem Altar, der zu
dieser Absicht mit einem Vorhange zu bedecken wäre, von Zeit
zu Zeit ab. Auf solche Art würde der Bildergebrauch, nach der
Lehre des tridentinischen Kirchenrathes zu einem Buche für Kin-
der und Ungelehrte, und solche Bilder, die von Zeit zu Zeit wie-
der aus den Augen kämen, und historisch wären, liefen keine
Gefahr wallfarthliche Verehrung zu gewinnen. Das Volk, welches
so gern unschickliche Bilder mahlen lässt, und die Kirche da-
mit überhäufet, könnte die Erlaubniss erhalten, seine Freigebig-
keit künftig auf keine andere als solche Bilder (unter Aufsicht
des Konsistoriums) zu verwenden. Durch diese Anstalt würden
auch die Mahler und Tonkünstler, welchen die neue Kirchenord-
nung so nachtheilig war, zur Ehre der Nation neue Unterstützung
erhalten.
3. Die Aussetzung des hochwürdigsten Gutes sollte der ur-
alten Anordnung der Kirche gemäss, als welche bei dem heil.
Messopfer keinen Ritus dazu kennet, nach und nach wiederum
ausser den Messen nur auf besondere Gelegenheiten zur Zeit
der allgemeinen Nöthen und Freuden, auf Bitt- und Dankfeste,
und bestimmte Stundenandachten eingeschränkt werden. Sonst
möchte der Segen bloss in der Corporis Christi Octav, vor und
nach der Messe Statt haben, jedoch unter dem Messopfer, um die
Ordnung desselben nicht zu unterbrechen, eingesetzet bleiben.
4. Die obgedachten Beichtkonkurse und Ablässe betreffend,
könnte (ohnerachtet der aus der finsteren Kirchenzeit hergepflanz-
ten Gewohnheit, und herrschenden Anhänglichkeit des Volkes an
dieselbe) bei der Verschiedenheit der Meinungen unserer Theologen
darüber, allenfalls folgender terminus medius Statt haben, der uns
der guten Absicht näherte, und der Zeit angemessen wäre.
Es könnten nämlich die Ablässe, anstatt sie an gewisse Tage,
Oerter, Bilder oder Zeremonien zu binden — als welches die dem
127
Bnssgeaehaitc höchst nachtheiligen Konkurse befördert — von den
Bitchtifea entweder jure ordinario oder pontificio dahin erklärt
werden: dass derjenige. Weither wohlbereilel (zu einer Zeit] WO
kein Konkurs wäre, und der Briclilxalcr Müsse halle, seine drei
oftuia am besten zu verrichten) zur heiligen Beiehl käme, den
gräteten Anspruch auf den Kirchenschatx ne machen bitte, wenn
er die Belehreng des Beichtvater! gel aufzunehmen, seinem Halbe
zu folgen] die heilsamen Mittel anzuwenden bereit wäre, und das
vorgeschriebene Ablassgrbrl andächtig verrichtete.
üebrigeoj wäre es heilsamer und der Rcligionslehrc entspre-
chender, wenn die viellall igen kleinen Ablässe, welche bisher auf
Bildlein. Kreuzlein, Hosenkränze, Pfennige, Gcbetlein , Statio-
nen ete. verliehen worden — künftig auf die Anhörung der Predi-
gen, der Christenlehren, Beobachtung der von der Kirche vorge-
schriebenen Andachtsordnung, auf die Ausrichtung der Barmher-
zigkeil, der christlichen Kindererziehung, der häuslichen Sorgfalt,
der Treue, Liebe und des Gehorsams gegen den Landesfürsten —
und überhaupt nicht auf willkürliche kleine — sondern auf wich-
bge und wesentliche Gesinnungen und Werke des Christenthums
Übertragen würden.
AVas die weitere Beschaffenheit der neueingeführten An-
daebtsordnung betrifft, so hatte sie die wohlgemeinte Absicht, die
fielen Nebenandachten und Sachen, die mehr zum Aberglauben,
Miaabraecbe und zur Anordnung in der Kirche, als zur Aufnahme
der wahren Religion dienten) abzuschaffen. Es zeigte sich aber,
dass die Beseitigung dieser Nebendinge leider der Geistlichkeit
und dem Volke zum bedenklichen Anstosse und Aergernisse
wurden.
I s hingen der Braterei ihre zufälligen Kinkünfte, ihre Stole,
Stipendien, ihr Raucher- und Billgroschen, ihr Stiftungsge-
nuss. Sammlung, Opferpfennig ete. — und sogar Vieler, die diese
Dinge ftr katholisch] kirchlieh, löblich und gut hielten — ihre
Orthodoxie] ihre Frömmigkeit, ihr Trost und Gewissen daran.
I Seite des Volk, s waren es gerade die Gegenstände, an
• s leine rermeinte Gottearerehmnr am meisten und herz-
D
Kehlten üble, die es als fei Snpererogatorium seiner Andacht und
I 'ri.imnin-keil ansah, auf dir <s seinen Trost und Beruhigun.
G kiute. die seinem dürftigen sinnlichen ReÜgiooabegrÜe,
128
nen herrschenden Erzählungen von Gnaden, Wundern, Ablässen,
Hilfe wider Wetter, Krankheiten, Viehumfall, Behexung, Feuer-
und Wassergefahr etc. entsprachen. Endlich deren Ausübung ihm,
bei der Einförmigkeit des ländlichen Lebens, an Sonn- und Feier-
tagen eine Abwechslung, und an Werktags- und Feierabenden
Ruhe, Zusammenkünfte und Vergnügen verschafften.
Da zu gleicher Zeit die Mönche aufgehoben — die Toleranz
eingeführt wurde, und sich bei Gelegenheit der päbstlichen Reise
das Gerücht verbreitete, als wären Seine Heiligkeit allen diesen
Neuerungen entgegen, so erregte dieses den Verdacht, als würde
die Religion in ihrem Wesen angegriffen.
Die Toleranz machte hierlandes, bei dem so namhaften Ab-
falle, das grösste Aufsehen 5 die Parteien zogen sich einander auf;
die unsrige wfirf jener den Abfall, jene derunsrigen die Nothwen-
digkeit der Reformation vor; so wurde die eine für das Alte, die
andere für das Neue erhitzter und eigensinniger.
Die aufgehobenen Ex- und Mönche sammt allen ihres Gleichen
Gesinnten bliesen die Flamme mehr an. Es liefen zu gleicher Zeit
eine Menge ironischer Broschüren herum, die die Einfältigen är-
gerten, und eben so viele Gegenbroschüren, welche die neuen An-
ordnungen in Kirchen- und Andachtssachen brandmarkten, die alten
Gebräuche und Missbräuche ohne Unterschied vertheidigten — und
eben weil sie sich an die herrschende Meinung anschlössen, desto
lieber und allgemeiner gelesen, und besser gefasst wurden.
Dazu kam, dass zu eben der Zeit, da diese kirchlichen Ver-
fügungen kamen, auch andere politische Einrichtungen getroffen
wurden, die, so gut sie für das Ganze gemeint waren, doch immer
einzelne beschwerten, und Mehreren schon darum missfielen, weil
sie die Gewohnheit und so natürliche Anhänglichkeit an das Alte
beunruhigten.
Das Volk wusste, dass beide Einrichtungen auf allerhöchsten
Befehl geschahen, beide durch die Landesregierung und die Kreis-
ämter betrieben, und beide von der Kanzel in der Kirche bei der
Predigt und Messe bekannt gemacht wurden. Es war ihnen fremd,
dass an diesem Orte Geistliches und Weltliches, oder, wie sie sich
ausdrückten, Päbstliches und Kaiserliches miteinander vermischt,
und eines durch das andere verdrängt werden sollte — dass, in-
Itg
dem man die Andachten abschaffte, man die freien Tänze das ganze
Jahr hindurch erlaubte n. dgl. m.
Die Betroffenheit aoer toldie Veränderungen ■■fite um so
ser werden, als im plötzlich, rfme Toranegegangener Vorbe-
reitung, weder M den Volke, aece bei der Geistlichkeit eintrafen«
Die letztere hatte wohl den Anfing, dem Volke seine abge-
schafften Lieblingsandachten auf die beste und einleuchtendste
Weise auszureden — sie halte aber diese Andachten vormals nie
geahndet — vielmehr selbst zu ihrem Vorthcile geübt, öfters vor-
züglich anempfohlen; itzt sollte sich die Geistlichkeit bei ihrem
Volke widersprechen? Es war ihrem Interesse, ihrem Ansehen
und ihrem Kredit entgegen; und sie sollte es mit gutem Willen
thun ? — So unvorbereitet fehlte es vielen Geistlichen an der
selbst eigenen Ueberzeugung von der guten Sache — noch mehre-
ren an der erforderlichen Geschicklichkeit, ihr Volk darüber zu
belehren. In der Theologie, die sie studirt hatten, waren diese
Dinge nicht gerügt — in den Asceten, Legenden, gewöhnlichen
Predigt- und Andachtsbüchern allgemein gut geheissen. Sie wa-
ren also mehr mit den Scheingründen dafür, als mit den Grün-
den dawider bekannt. Was sie den Bauern dagegen sagten, schloss
sich an ihre Denkensart nicht an; sie fanden es vielmehr mit
ihrem bisherigen Religionsbegriffe und den gewöhnten Andachts-
übungen im Widerspruche. Sie machten den Seelsorgern die auf-
fallendeten und anzüglichsten Vorwürfe: „Diess ist ja ganz was
— Ihr habt selbst bisher alles anders gelehrt und ge-
..than! — Es kommt heraus, als wenn Ihr uns bisher betrogen
»kittet - oder itzt betrügen wolltet — oder es vorher wenig-
^ nicht gut verstanden hättet! Hat es denn itzt der Pabst
„oder der Kaiser anders befohlen ?" u.dgl. m. Die Bauern wuss-
t. ii sogar über jeden besonderen Gegenstand ihre ganz eigenen,
naivm und dir unerwartetsten Einwürfe zu machen.
War hi<1 und da «in Geistlicher geschickt, darauf zu ant-
wertea — oder besass er wenigstens das Vertrauen, seine Leute
H überreden und zu beruhigen, so hatte er um seine Pfarre
herum zehn Xachbarn, die minder geschickt und glücklich wa-
ren — deren dir grfteeere Zahl sieh Mos mit dem allerhöchsten
Anfinge entschuldigte — einige wohl mit dem Volke jammer-
ten, und unter ^w Hand entgegen arbeiteten,
Archiv. Jahrg. 1850. f. Bd. I. Heft. 9
130
Bei dem Zusammenflüsse so vieler widrigen Umstände war es
kein Wunder, dass die neue Andachtsordnung ganz langsam Platz
greifen konnte. Was seiner Natur nach durch Belehrung und
Ueberzeugung gewonnen werden sollte, musste meistens durch
äusseren Zwang erhalten, durch Befehle der Regierung, durch den
Betrieb der Kreisämter, ihrer Kommissäre, der Beamten, des Bi-
schofs und seiner Dechanten erfochten werden. Alle gutgesinnten
und bereitwilligen Geistlichen wirkten ihrer Seits mühsam und
voll Geduld mit. Es war ihnen daran gelegen, ihre Gemeinden zu
beruhigen. Sie wurden auch allmälig mit der Art, ihre Leute zu
belehren, zu überzeugen oder zu überreden, besser bekannt. Viele
andere mussten es ihnen nachthun ; so wurde die Andachtsordnung
an vielen Orthen mit der inneren Zufriedenheit des Volkes — an
mehr anderen Orthen wenigstens dem äusseren Zustande nach bis
itzt fast allgemein hergestellt. Hievon machten im Vergleiche nur
wenige Oerther eine Ausnahme; nämlich solche, wo es den Seelsor-
gern am guten Willen, Fleiss, Gehorsam, Uneigennützigkeit, oder
an dem Vertrauen, der Geschicklichkeit und Klugheit fehlte. Hie-
her gehören meistens Alte, Mönche und ihres Gleichen Gesinnte.
Diese wünschten nun freilich, dass alles Gute, was anderswo
erreicht worden ist, wieder einstürzen möchte. Sie fassten neue
Hoffnung aus dem herannahenden Tode weiland S. M. — vornehm-
lich aber auf das päbstliche Breve an die Niederländer — worin
Se. Heiligkeit sie ihres bezeigten Eifers der Religion wegen be
lobte, und den deutlichen Wunsch äusserte, dass die gemachten
Einrichtungen auch in den übrigen k. k. Erbstaaten zurückgehen
möchten. Diese Gesinnung Sr. päbstlichen Heiligkeit wurde hier-
landes durch Zeitungen und Extrablätter, Jesuiten und Exmönche
sammt ihrem Anhange überall ausposaunt — und das Volk , wel-
ches in Ansehung der Kircheneinrichtung schon ziemlich — wenig-
stens dem äusseren Zustande nach — beruhigt war, neuerdings
aufgereitzt , bei der neuen Regierung eine Abänderung zu hoffen.
Endlich hat der Ruf von dem, was die letzte Zeit her in dem Wie-
nersprengel vorging , die Erwartung auf das Aeusserste gespannt,
und schon hie und da einige voreilige Abweichungen in dieser
Diözese veranlasst. — Des freuen sich alle obengedachten trägen,
ungeschickten und ungehorsamen Seelsorger und Mönche ; es die-
net ihnen zu einem Scheine der Rechtfertigung ihrer Eigennützig-
131
keit . der l»ish«M-iü<Mi \ 'ersäumniss und Widersetzlichkeit — und
sollten ihr«' RrWlTtengen gSJU in l'Xüllung gehen, so wurde es
ihnen BS* besonderen Fhre der Sündhaftigkeit Ihm ihrem Volke
und der Nachbarschaft gereichen.-- Fs würde aber auch Jett« zahl-
reiche und bester« Geistliebkeil] welche lieb bisher se bereitwil-
lig und geduldig um dir gute Stehe bemüht hat. Ihm' ihren Gemein-
den und in der Nachbarschaft herabsetzen, das Vertrauen auf ihre
Gelehrsamkeit, Kechtgläubigkeit und ReehtsehaffesjheH schmälern,
dir Verwürfe, dass sie gefehlt haben, erneuern, die vorige lunrd-
nun-- in ihren KirrlnMi wieder einfuhren, und alle sehnlich ge-
wünschte und höehstnothwendige Verbesserung auf viele Jahre zu-
riuks.t/.en.
Ich wire daher der ganz un massgeblichen Meinung, dass die
neu eingeführte Andachtsordnung doch grössten Theils auf eine
drn Zeitumständen angemessene stille Art erhalten werden möchte,
wi'iin nur nicht durch offenbare Befehle und äusseren Zwang nach-
I riebe! — und da und dort einzelne Uebertretungen dagegen,
die von dein Andringen des Volkes herrühren, mit blosser beleh-
render Frmahnung, bescheidener Klugheit und Hinsicht auf eine
re Zeit konnivirt würden.
\\ 'enn dann ferner in folgenden Punkten , worüber das Volk
M (Iriii-endslen Wünsche äussert, nachgegeben würde, als:
1. Da das Landvolk bei seiner Arbeit die unablässige Auf-
merksamkeit und Borge auf das Gedeihen der Fcldfriirhte richtet,
und Seeweges die abgeschafften Wettersegen sehr herzlich ver-
niisst. so könnte ihm auf einen Sonntag bei Fingang des Frühjah-
res i Bestritt der Frndte eine Bethstundc, den göttlichen
gen für das Gedeihen und die gute llereinhringung der Früchte
zu eilutt <n dann auf einen Sonntag im Herbste die dritte Beth-
mät zur Pssbssgssg ausgeschrieben — endlich von Georgi an,
so lange Sic l eldtYüchte stehen, ein zu dieser Absicht lehrreich
eingerichtetes abwechselndes Gehet täglich nach der Hauptmesse
abzubeten erlaubt werden.
2. Weil sich das Landv Ik mit den allgemeinen in der Kirche
üblichen, und in (\cv Aiidarlilsordnung erlaubten Bittgängen nicht
begnügt, und daher bei anhaltendem liegen und Dürre sieh von
Bittgängen in fremde Kirchen schwer abhalten lässt. so könnte ihm
erlaubet Werde«, Sl drei Sonntagen, eine Stunde vor dem Haupt-
132
gottesdienste, mit der Prozession auf ihr Feld auszugehen — zur
bestimmten Zeit zurückzukommen, und ihre Andacht mit dem or-
dentlichen Gottesdienste zu beschliessen. Zwei dieser Prozessionen
könnten vor, die dritte nach der Erndte zur Danksagung gehalten
werden. Die Bittgänge aber in fremde Oerter ziehen unvermeidli-
chen Unfug nach sich.
3. Auf die hohen Festtage des Herrn, der Geburt, Beschnei-
dung, Erscheinung, Auferstehung, Himmelfahrt, Sendung des hei-
ligen Geistes, des Dreifaltigkeits- und Fronleichnamstages könnte
auch auf dem Lande das sehr anmuthige deutsche Salzburger- Amt
mit abwechselnden Stimmen gesungen, mit der Orgel, auch wo
man dazu eingerichtet ist, mit Instrumenten (die schmetternden
Trompeten und Pauken ausgenommen) begleitet werden.iDas Volk
ist über das immerwährende Einerlei des vorgeschriebenen Mess-
liedes sehr aufgebracht.
Bei der nachmittägigen Andacht möchte ■ — bis andere nach
der Kirchenzeit abwechselnde Gesänge und Gebete in Form der
Vesper nachkämen, einsweilen die Litanei, wo es Statt hätte, mu-
sikalisch abgesungen werden.
4. Am Ostersonntage könnte die vom Volke so sehr ver-
misste Auferstehung damit gehalten werden, dass der Priester vor
dem Amte das überall befindliche Auferstehungsbild in der Hand,
den Gesang* „Christus ist erstanden" etc. anstimmte, und sofort
unter Absingung des Liedes ein Umgang um die Kirche gehalten,
bei der Zurückkunft das Bild wie gewöhnlich auf den Altar ge-
stellt, und das feierliche Amt gehalten würde.
5. Die eingestellte Andacht der letzten Tage in der Char-
woche, welche das hiesige Volk sonst nicht verschmerzen wird,
zu vergüten — möchte der grüne Donnerstag wie bisher gehalten,
am Charfreitage auf dem hierzu bestimmten schwarz bedeckten
Altare statt des heiligen Grabes ein simples rothangestrichenes
grosses Kreuz mit herabhängendem weissen Schweisstuche aufge-
stellt, und in dem zum Postamente angebrachten Behältnisse, wel-
ches ein Felsengrab vorstellte, das Hochwürdigste zur stillen An-
betung eingeschlossen werden. Auf dem Antipendium könnte Chri-
stus im Grabe gemalt sein. Diese simple Vorstellung würde überall
gefallen, und unsere Leute von dem Auswandern in die Salzburgi-
IS3
sehen und Bayrischen Konfinien, wo der ähnliche Gebrauch sein
sollte, an diesen Tagen abhalfen.
6. An dem Fronleichnamsfeste und in der Oktav, welcher das
Volk nicht entrallien will, wäre es der besonderen Feier des Sa-
cramenli pcrmaiirnlis angemessen, dass allenfalls vor der Messe
das Plage lingua (bis es in deutscher Sprache nachkäme) ange-
stimmt. und der Segen mit dem Hochwürdigsten gegeben — hier-
auf, um die Ordnung der Messe nicht zu unterbrechen, eingesetzt,
und am Ende wiederum der Segen gegeben würde. Diess möchte
so die ganze Woche gehalten — auch, wo es bisher auf dem Lande
gewöhnlieh war, und die Lokaluinstände keinen Unfug dabei ver-
anlassen, des Abends nach vollendeter Feldarbeit (etwa um 6 Uhr)
eine viertelstündige Anbetung mit einem Segen gehalten werden.
7. Auf den Allerseelentag und die Oktave, welche hierlandes,
besonders an den Konfinien, fast allgemein üblich war — dringt
das Volk auf eine ausgezeichnete Andacht. Sie möchte unmassgeb-
lich darin bestehen, dass an dem Tage das Todtenamt mit einer
für das Andenken der Verstorbenen anpassenden viertelstündigen
Belehrung gehalten — am Ende, unter Absingung des Libera auf
dem alten Freidhofe gleich um die Kirche gegangen, bei der
Todtenkapelle oder vor dem Kreuze das miserere und de pro-
fundis gebetet, und mit dem gewöhnlichen Absolutorium beschlos-
sen würde.
Die Woche hindurch könnte nebst dem gewöhnlichen vor-
mittägigen Gottesdienste des Abends zur bequemen Zeit, nach
verrichteter Arbeit, ein zur Absicht passendes viertelstündiges
Gebet und Gesang gepflogen werden.
8. Bei Sterbfallen verlangen viele aus dem Volke, dass ihren
\ erstorbenen die drei Seelenämter, nach Anweisung des Missais,
gehalten, und die Verschiedenheit des hergebrachten dreifachen
Konduktes beobachtet werde, um ihre Verstorbene, von denen
sie namhafte Erbschaften machen, zu ehren. In diesen Wunsch
stimmen auch besonders jene Seelsorger ein, deren Einkünfte vor-
nehmlich auf der Stole beruhten, und durch die Abschaffung so
sehr unter die neue, auch vielfältig unter die alte, nicht mehr
hinlängliche Kongrua herabgesetzt wurden. Ich wäre der unmass-
geblichen und bittlichen Meinung, dass dem Wunsche beider will-
fahret werden könnte, wenn die Unterscheidungszeichen des Kon-
134
dukles und die Stolltaxe massig, auch die Wahl des niedern oder
höheren Konductes, jedermann frei und ungezwungen bliebe.
9. Die an so vielen Orten abgeschafften samstägigen Abend-
andachten, unterliegen fortwährenden Schwierigkeiten. Sie könn-
ten unter der Bedingung verstattet werden, dass sie, ohne die
immerwährende Aussetzung des Hochwürdigsten und Segen, zur
bequemen Zeit nach verrichteter Arbeit, und mit den vom Ordi-
nariate auszuschreibenden abwechselnden Gebethen und Gesängen,
gehalten würden.
10. Die hie und da so mancherlei üblichen Weihen (welche
des vielfältigen abergläubischen Gebrauches, und der dadurch un-
terhaltenen, herrschenden Teufels-, Hexen- und Gespensterfurcht
wegen, abgeschaffet wurden) einmal in Vergessenheit zu bringen,
würde es sehr zweckmässig sein : dass die Gebethe zu den beibe-
haltenen Weihungen des Wassers, der Kerzen, Asche, des Salzes
und der Speisen, in deutscher Sprache, und so eingerichtet wür-
den, dass sie dem Volke zum sinnlichen Zeichen guter, bewährter
und lehrreicher, religiöser Vorstellungen dienten, hingegen nicht
das geringste anzeigten, was sie in der abergläubischen Teufels-
furcht, und dem Missbrauche dieser Dinge bestärkte. Diess ist itzt
hierlands desto nöthiger, da unsere einfältigen Leute dem Ge-
spötte der Lutheraner ausgesetzt sind.
Ich führte die bisher genannten Gegenstände hier an, um an-
zuzeigen, auf welche Andachtsübungen das hiesige Kirchvolk vor-
nehmlich dringet, und unter welchen schicklichen Modifikazionen
sie allenfalls erlaubt werden könnten. Indessen bin ich überzeugt,
dass einige dieser Modifikazionen dem Volke, welches über die
Massen verwöhnet, und derzeit eigensinnig und zur Unruhe auf-
gelegt ist, nicht gefallen würden , nähmlich : die Einschränkung
der häufigen Aussetzung des Hochwürdigsten unter dem Mess-
opfer, und bei den Abendandachten, sammt der Verminderung
der Segen.
Ich wäre also der Meinung, dass in Ansehung dieser beiden
Gegenstände, einsweilen, bis das Volk hinlänglich in dieser Rück-
sicht belehret und vorbereitet wäre, zurückgehalten und geschont
werden müsse.
Auch in Ansehung der zweckmässigen Abwechslung der An-
dacht bei dem vor- und nachmittägigen Gottesdienste, den Stun-
1 86
den- und Abcndgchcthcn. wäre erst dir obenbrschriebene Yer-
BlltHlg der Gebeth- und Gesangbücher abzuwarten: — indessen
aber das Volk einstweilen vorzubereiten, dass solche Gebethe, die
ihrer Andacht, nach der Ordnung «los Kirchenjahres entsprechen
wurden, nachkommen sollen. Diese Gebethe und Lie4er wären
auch nachher den Erwachsenen nicht aufzudringen: sondern vor-
erst durch die Seelsorger und Schullehrer bloss in den Schulen
einzuführen, hierauf nach und nach von der Jugend in der Kirche
anniudiur abzusinken und zu bedien: wo dann die Erwachsenen
allmähliir von selbst ihren Anthcil daran nelnnen würden.
Auf solche sachte Art kann eine bessere Kirchen- und An-
dacht sordnung- innerhalb 10 Jahren sicher, und ohne den gering-
sten Anstoss oder Aufsehen in der Diözese eingeführt werden.
Bleibt es aber hei dem Alten: so werden alle Andachten, wie bis-
her, mit dem einförmigen Messliede, dem Rosenkränze, der Frauen-,
Allerheiligen-Litaney und einzelnen 5 oder 7 Vaterunser und Ave
Maria begangen ; — welches wahrlich weder der Absicht und Ord-
unserer Lyturgie, noch der innigen Erbauung und Belehrung
.;. und sich bloss für jene finstere Zeiten schickte, wTo fast
niemand des Lesens kundig war, und der ganze Katechismus sich
auf die Abbethung des Vaterunsers, apostolischen Glaubensbe-
kenntnisses und des Kreuzes einschränkte.
11. Was ich hier noch besonders anzumerken habe, ist die
aufgetragene Ablesung der Landesfürstlichen Patente und Verord-
. • ■ bei der Predigt an Sonn- und Feiertagen. Die Erfahrung
hat bisher gezeiget, dass dieses eine ganz zweckwidrige Folge
ha l»e. Man ärgerte sich, dass bald der Inhalt dem Orte nicht zu-
sagte, bald die Predigten dadurch verkürzt, oder der Gottesdienst
vi iliin-ni würde. Oel'ters wurde sogar die Predigt selbst verdäch-
tig, wenn man glaubte, dass sie auf landesfürstlichen Befehl ver-
anlasst worden. Die Leute blieben häufig aus, und liefen, wenn sie
schon da waren, wiederum weg.
-. hiene daher dienlicher zu sein, dass der Geistliche solche
•dnungen erst nach verrichtetem Gottesdienste, oder, wie es
anderswo mit gutem Erfolge geschieht, der Beamte oder Richter
sie nachher vor der Kirche auf dem Freidhofe, wenn es das YVet-
ilawhte. abläsen : WO alsdann der Geistliche an der Spitze der
Gemeinde mit zuhören miisste. Diese Anstalt würde dem Volke.
136
das gern einen Unterschied unter den göttlichen und politischen
Verordnungen beobachtet sähe, besser gefallen.
Uebrigens könnte der Bischof seiner Geistlichkeit den Auf-
trag machen, das Jahr hindurch , sowohl in ihren Predigten, als
Christenlehren die schuldige Liebe, Ehrfurcht, Treue und Unter-
thänigkeit gegen den Landesfürsten und seine Verordnungen öfters
aus Gottes Worte zu empfehlen, auch hie und da, wo es sich zum
Texte schickte, einzelne Verordnungen, die man wünschte, in ihren
Kirchenunterricht einfliessen zu lassen. Der Ordinarius könnte
den schicklichen Text und Ort dazu anweisen, wo sie als unge-
zwungene Folge aus dem göttlichen Worte einleuchten , und desto
bessere Wirkung thun könnten.
III. Die Ausübung des Oberhirtenamtes soll die Religion und
die ihr zuträgliche Andachts Ordnung zum Hauptaugenmerke haben.
Was sie in beiden Rücksichten erschwere, habe ich bisher gezeigt.
Hier kommt es noch darauf an von den Personen zu reden,
die mir helfen sollen, die Religion und Andachtsordnung zu beför-
dern.
Ich habe aber schon oben mehrmal erinnert, in wiefern un-
sere Geistliche dazu geschickt sein. Der herrschende Zustand der
Religion, wie ich ihn nach der Wahrheit beschrieben habe, ist der
Erfolg und die Probe davon.
Es haben daher weiland Sr. k. k. Majestät für eine General-
anstalt gesorget, wo die Geistlichen nach besseren, zusammen-
hängenden Grundsätzen gebildet werden sollen. Dort in Wien un-
ter den Augen des Hofes, des Erzbischofes, der geistlichen Kom-
mission und so vieler Gelehrten, war eine vielseitigere Aufsicht
auf die Studien, die bei einem jeweiligen Bischof immer nur ein-
seitig sein konnte, dort an der Universität konnte man den Zög-
lingen bessere Aufseher, Lehrer und Hilfsbücher an die Hand
geben.
Ich muss den jungen Geistlichen, die das Generals eminarium
seit seiner Entstehung der hiesigen Diözese lieferte , das aufrich-
tige Zeugniss geben, dass sie der Kirche und Schule die besten
Dienste leisten, und, ein paar Exmönche ausgenommen, sich so
gut und bescheiden benehmen, dass sie allgemein, wo sie in der
Seelsorge stehen , von den Gemeinden geliebt, auch von alten
Pfarrern und Exmönchen, die ehemals mit Vorurtheilen gegen sie
137
eingenommen waren, bereits getdhIMj und vorzüglich zu Gchil-
tVn geweht werden.
Irli weis zwar, dass von anderen Seiten, und von den Semi-
naristen selbst, auch erhebliche Klagen gegen diese Anstalt geführt
•Felden« Die grosse Menge erschweret die Uebcrsicht, und verur-
sachet nach Verhält niss mehr Zwang, Spannung und Einschrän-
kung. Die Kost, das Zusammenwohnen in Studir- und Schlafgc-
mächern, die Säuberung, die Ausgänge etc. haben ihre Unbe-
quemlichkeiten, die sowohl von der Menge als von der grossen
Stadt herrühren; die letzte Zeit her sind mehrere an der Brust
erkranket, und es hat auch noch eine grössere Anzahl Missver-
gnügter gegeben.
Allein diesen Gebrechen könnte vielleicht dadurch abgehol-
fen werden, wenn
a) Die grosse Anzahl der Alumnen wenigstens um ein Drit-
theil vermindert, und sollte sie noch zu gross für ein Haus sein,
in zwei Häuser abgetheilt würde.
b) Wenn der Aufenthalt in dem Seminarium zu Wien nur
zwei oder höchstens drithalb Jahre dauerte, und die folgenden
zwei Jahre bei den Bischöfen fortgesetzt würde.
In Wien könnte allenfalls ein zweckmässiger Grundriss
der Kirchengeschichte, des geistl. Rechtes, der Hermeneutik und
der Dogmatik gegeben werden. Zum Sprachstudium wären nur
die besseren Köpfe, etwan zwrei Drittheil derselben, und auch
so abzutheilen, dass die eine Hälfte das Hebräische, die an-
dere das Griechische erlernte, und nur wenige der vorzüglich-
sten Köpfe H beide* Sprachen angehalten würden.
Wenn dann bei dem Studium in Wien nur vorzüglich das
vorkäme, wo Staat und Kirche bisher über Mangel , Unrichtig-
keit und Ungleichheit klagte, so müsste bei abgekürzten Gegen-
ständen die Zeit wohl hinlangen, die gute Absicht, welche man
Ihm Errichtung des Generalseminariums hatte, zu erreichen —
die Zöglinge auf den folgenden Unterricht gehörig vorzubereiten,
um! gegefl nachher zu besorgende Fehler zu präserviren, — so
könnte den Bischöfen die katechetische oder Volkstheologie —
in Beziehung auf die Lehren, die sie der Jugend und dem ge-
meinen Volke vorzutragen hätten — die Pas toral-M oral, der Ri-
tus etc. ohne Besorgniss überlassen werden. Nur käme es dar-
138
auf an, dass die bischöflichen Alumnate mit geschickten Direk-
toren und Lehrern versehen würden, welches bei der Konkur-
renz mehrerer bischöflichen Alumnate einem Anstände unterlie-
gen möchte.
Durch solche Abtheilung würde in beiden Seminarien zu
Wien und hier die Menge vermindert — die Aufsicht über Fleiss,
Studium, Sitten, Kost, Reinlichkeit etc. erleichtert — den Be-
schwerden in Ansehung der Dormitorien, des Lichtdunstes, der
Ausgänge und des Zwanges ziemlich abgeholfen. Zur nöthigen
Bewegung und Vermeidung des Staubes im Hause und auf Spa-
ziergängen Hesse sich durch ein kurzes, aschfarbiges mit schwarzem
Kreuze und Knöpfen bezeichnetes Gewand helfen — auch möchte
bei den Vorlesungen nicht mehr so viel geschrieben, und mit
Stehen und Sitzen für die Gesundheit abgewechselt werden.
Solchergestalt erreichte nun der Staat die vorgesetzte Ab-
sieht. Diess könnte den Bischof, dem es am Herzen liegen muss,
dass sein untergebener Klerus das Vertrauen des Staates besitze,
und desto sicherer auf seine Unterstützung zum Besten der Religion
und Kirche rechnen dürfe — freuen, und er hätte sich gewiss nicht
zu beklagen, dass er die zwei Jahre, wo er die Alumnen unter sei-
nen Augen hat, sich ihrer Grundsätze nicht versichern oder sie nicht
kennen lernen könnte.
Das Lob, was ich vorher den Zöglingen des Generalsemina-
riums gegeben habe, hat bei meinem übrigen Klerus nicht so ganz
allgemein Statt. Es finden sich wohl manche darunter, die sich von
Seite ihrer ächten Grundsätze nach der Studien -Verbesserungs-
Anstalt der Höchstseligen Kaiserin-Königinn — und mehrere , die
sich von Seite ihrer Bereitwilligkeit auszeichnen.
Aber es gibt ausser ihnen noch viele alte und fremde Weltprie-
ster, die das Glück nicht hatten, an jener Studienverbesserung
Theil zu nehmen — auch eine grosse Zahl zur Seelsorge ausge-
setzter Bettel- und anderer Mönche, die ganz entgegengesetzte
Grundsätze haben. Diese finden die hergebrachten Gebrechen,
Missbräuche und Unordnungen in Religions- und Kirchensachen
gut — sie sind nicht geneigt eine bessere Anweisung und Belehrung
anzunehmen, sondern streben vielmehr eigensinnig jeder guten An-
ordnung entgegen. Sie haben sich bei ihrer Klostererziehung an
andere Vorschriften und Uebungen, eine andere Denkensart, an-
139
(Irren Gehorsam, andere Authorität , andere Muster gewöhnet —
dir Aufsätze ilirrr Stifts - und Ordrnsvätrr inusslrn ilmrn für
Schrift- und Kirrhcncufsrlicidiiiigcn gellen — und sie nannten es
rin ehrenvolle« Privilegium, nicht untrr den Bischof zu sirhrn. —
Von solchen kann sieh der Bisehof auch keine Bereitwilligkeit ver-
sprechen.
Wenn also, wie icli der Meinung bin, ferner einige Stifter
oder Klöster bestellen, und der Bischof einen Theil seiner Ge-
hilfen zur Seelsorge daraus ziehen solle: so müssten sie eine an-
dere Verfassung erhalten — ihre Kandidaten müssten mit den
bischöflichen Zöglingen, zu gleicher Absicht erzogen, nach gleichen
Studien gebildet, und geübet, und an gleichen Gehorsam ge-
wöhnet werden. Sie, wie vorher, in ihrem Kloster oder Stifte
studiren zu lassen, wäre weder thunlich noch rathsam. Wie woll-
ten sich — für 5, 6, oder manchmal einen Kandidaten — in jedem
einzelnen Stifte — 3, 4, tüchtige Professoren in allen Fächern
finden — oder auch nur Einer, der diese 3 , 4, in seiner Person
ersetzte? Wenn es aber auch möglich wäre, so stünde immer
noch zu besorgen, dass die Klosterordnung, und die Denkensart
der alten Mönche und Prälaten, auf Professoren und Lehrlinge
ihren Einfluss hätten.
Nach gemachtem bischöflichen Seminarium müssten die Kan-
didaten im Kloster eine Einrichtung finden, die sie in ihren erhal-
teara Studien und Grundsätzen bestärkte, und zur Bestimmung
für die Seelsorge mehr übte. Der Gottesdienst und die Seelsorge
l>ei Klostern und Stiftern wären durchaus nach der vorffcschriebe-
um \udachlsonlnung, und dem Diözesan- Ritual zu halten. Alle
jene Uefenngea, Andachten, Gewohnheiten und Regeln, die nach
dem l rlheile des Ordinarius dem Geiste eine zweckwidrige Stim-
o
mun»- gäben, hätten aufzuhören.
I ehri^ens Innigen die zur Seelsorge brauchbaren Kloster-
geistlichei vom Winke des Bischofs ab, um in den angewiesenen
h;«»/< x.HidisIriklrn zur Aushilfe kranker, alter und allenfalls ab-
wesender Seelsorger Gebraucht zu werden.
Im sie aber zu dieser Bestimmung in Ordnung zu erhalten,
es iagemessen:
I ) läse sowohl der Prälat — als jedes Stiftsglied, das in oder
i dem Kloster zur Seelsorge brauchbar wäre — vornehmlich
140
aber der Kandidat, ehe er seinem Obern den Gehorsam zusagte,
dem Bischof zu schwören hätte, dass er sich in allen Stücken , die
die Kirchen- und Andachtsordnung, und überhaupt die Ausübung
der Seelsorge betreffen , nach den bischöflichen Anordnungen rich-
ten wolle.
b) Dass bei der bevorstehenden neuen Prälatenwahl der Bi-
schof gegen alle jene, die seinen Anordnungen in einem oder dem
anderen Stücke erweislich entgegen gehandelt hätten, des zu besor-
genden Einflusses wegen, die Exception machen könnte. Diess
Mittel würde die Abhängigkeit und gute Ordnung sehr befördern.
c) Desgleichen, dass bei jeder Exposition oder Vorrückung
auf eine Stiftspfarrey dem Bischöfe, über den gemachten Vorschlag
zustünde, einen jeden, der sich gegen seine Anordnungen in
Kirchensachen verfehlet hätte, von der Vorrückung auszunehmen.
d) Dass er auch bei den schon wirklich ausgesetzten, wenn
sie Subordinationsfehler in Religions- und Kirchensachen begien-
gen , nach Verhältniss eine Zurücksetzung, um eine auch zwei Stu-
fen , veranlassen — und wenn sie dort ihre Fehler erneuerten , in
das Kloster — auch nach Befund, zur schlechteren Versorgung,
zurückweisen könnte.
Es würde der guten Sache schon dienlich seyn, wenn die
Klostergeistlichen nur wüssten, dass ihr besseres Fortkommen
auch von dem schuldigen Gehorsam gegen ihren Ordinarius abhienge
— und es versteht sich, dass auf den nöthigen Fall allemal mit
genauer Vorsicht und weiser, väterlicher Schonung zu Werk ge-
gangen werden müsste.
Zur Erhaltung mehrerer Subordination und Ordnung auch
bei der Weltgeistlichkeit — vornehmlich itzt, wo sie noch gros-
sentheils aus aufgehobenen Mönchen, und ihres Gleichen gesinn-
ten besteht, würden ähnliche Mittel — nach vorhergegangener
väterlicher Ermahnung, und Korrektion — gleich gute Wir-
kung thun. Nur hie und da ein oder anderes Beispiel würde
in der ganzen Diözese auf einige Jahre einen wirksamen Ein-
druck machen.
Ein Uebel, das vornehmlich unter den als Kaplan dienenden
Exmönchen herrschet, ist, dass sie sich auf ihre Pension ver-
lassen. Daher entstehet einer Seits der Unfug, dass sie ihre
Pfarrer, weil sie ihnen nichts zu verdanken wissen, gern
14!
trotzen, manchmal nicht bei ihnen im Hause wohnen, und v i • * I -
faltig auf ihre Pension in «las Kloster zurückzugehen drohen.
Für die beiden ersten Fälle würde es dienlich sein, die
Pension dem Pfarrer, gegen «'>»<< anständige Kost, und den
ausgemessenen Monatsgehalt in Gcldo, in die Hand zu geben
— auf den andern Fall die Pension und Unterhaltung für einen
solchen im Kloster etwas zu schmählern.
Ucbrigens wäre es für den Bischof ja weit erwünschlicher,
wenn er die gute Ordnung und den Gehorsam mehr durch auf-
munternde Mittel erzielen konnte. Diese gäbe das Präsentations-
reeht auf die Benefizicn der Kameraladministrationsgüter an die
Hand. Der Bischof könnte dabei mehr Rücksicht auf die Ver-
dienste dieses oder jenes Geistlichen nehmen, als der weltliche
Administrator, der itzt dieses Recht ausübte. Es würde auch
den Bischof, der gegenwärtig hier nichts zu vergeben hat, bei
seinem Klerus achtbarer machen.
Ausser der Bildung und Subordination der Geistlichkeit
kommt es nur noch auf ihre Anzahl, und den erforderlichen
Nachwachs an. Diess ist der bedenklichste und wichtigste
Punkt, den ich hier vorzutragen habe.
Die Mönche aller aufgehobenen und noch bestehenden Klö-
ster und Stifter, wenn sie anders der physischen und gering-
sten moralischen Gaben wegen zur Seelsorge brauchbar waren,
sind bereits ausgesetzet. Die noch übrigen sind alte, kranke
oder solche, die sich über ihre schwächliche Gesundheit, und
l nfähigkeit mit medizinischen Zeugnissen bedecken. Es ist
also von dieser St iie h<>r kein Nachsatz mehr zu hoffen.
Die einzige Aushilfe sind die Seminaristen. Es zeiget sich
aber, dass ihre Anzahl für den grossen Umfang der Diözese,
und die unvor-rsehenen Fälle, gering angenommen — und auch
diese nieht zu haben ist. Das letzte Jahr konnten wir statt
der ausgemessenen 26, nur 16, und diese zum Theil aus frem-
den Diözesen angeworbene Studenten, in das Generalsemina-
rium abschicken.
Die vom letzten praktischen Kurse angekommenen Alumnen
haben sieh während der halbjährigen Frist, bis auf zwey Kranke,
!t( n. \un sahen wir ein volles halbes Jahr dem neuen
Xachwncl.se ealgege« — und auch dieser sollte erst in dem
U2
Ritus, und der nöthigen Kenntniss dessen, was der Zustand der
Diözese besonders erfordert, unterrichtet werden.
Wenn nun die Sterblichkeit nach der gewöhnlichen Ord-
nung fortgeht: so sehe ich mich genöthiget, das bevorstehende
halbe Jahr hindurch da und dort einen Kaplan wegzunehmen,
und mit einem alten, oder halbinvaliden Mönche — nicht zu
Versehung der ordentlichen Seelsorge, Predigt, Früh- und
Christenlehre: sondern höchstens zur stillen Messe auszuhelfen.
Was aber das Bedenklichste ist, so zeiget sich für das
nächste Jahr noch kein neuer Zuwachs in das Seminarium. Es
haben sich bis heute erst zwei ausländische Kandidaten gemel-
det. Es mag wohl seyn, dass sich die hiesigen und an der
Gränze befindlichen Studenten, an den zwei letzthin aus dem
Generalseminarium hieher abgewiesenen Kranken 4Ü anni, und
dem Rufe, den sie verbreiteten, gestossen haben. Aber auch
ausserdem verdunkelt sich die Aussicht in die Zukunft.
Die Ursache liegt in folgenden Umständen:
1) Die Klöster und Stifter, die vormals so viele Werb-
und Erziehungsplätze für den geistlichen Stand waren, sind
aufgehoben. Mit ihnen hat sich der Geist des Ascetismus, wo-
mit sie, sowohl auf den Kanzeln, als im häuslichen Umgange,
Eltern und Kinder ansteckten, verlohren.
2) Die herrschende Denkensart der Zeit versetzet die
Studenten in eine Romanenwelt, die sich mit der anklebenden
Pflicht dieses Standes nicht verträgt — und die bessere Philo
Sophie lehrt sie dem herrschenden Zustande der Religion keine
anziehende Achtung beilegen.
3) Die vormals im Lande zerstreuten kleinen Gymnasien
forderten, sowohl in den Oerthern selbst, als in der Nachbar-
schaft, die Eltern und Kinder zum Studiren auf — erleichter-
ten ihnen die Aufsicht und Kosten , und machten es möglich , sie
grössten Theils mit Naturalien, die von Zeit zu Zeit nachgeschickt
werden konnten, zu unterhalten.
4) Die eben angeführten Unkosten auf das Studiren wurden
durch die ganz neue Auflage der Schulgelder noch mehr erschweret,
und viele Eltern der ärmeren Klasse dadurch abgeschreckt.
5) Bei den noch übrig gebliebenen Gymnasien wurde der
Religionsunterricht eben so mechanisch, und schleuderischer, als
143
vorher betrieben — die lli»li_irionsiil>un»-rii , anstatt si<- zwerkmäs-
alger an machem , ahgecehafc Bi fehlte daher an Unterricht und
Angewfthneng. Da hiean noch eine grfteeere Freiheit in Sitten
kam: so wurden die jungen Gemiilhcr von ketter Seile für die
Religion gestimmt.
0) Im Gegentheile trafen mehrere Umstände zusammen,
Welche von dem Hernie nun geist liehen Stand«' abschrecken konn-
ten, als: Die Geistlichen verlnliren nicht allein die kleinen Zu-
flüsse von so vielen ganz zweckmässig abgeschafften Nebenandach-
ten : lendern auch von Stiftungen, welche, anstatt sie wegzuzie-
hen, an dem Orte eine zwcckmassigere Bestimmung erhalten
konnten.
Bi wurde ihnen die Taufstoltaxe ganz abgesprochen, und die
Bcgräbnissstolc auf einen Konduct reduzirt, wie ihn bloss die Un-
bemil teilen zu bezahlen fähig waren. Dadurch fielen die Stolpfar-
ren, welche vornehmlich auf solchen Einkünften beruhten, mei-
stenteils unter die neue, und vielfaltig unter die alte Congrua
herab.
Dabei hatte es das Ansehen, dass auch die übrigen Pfarren
durch die Kinbusse der Zchnden, und Grundbuchsgefälle um die
Hälfte geschmälert: folglich zwey Drittheile derselben auch un-
ter die neue und alte Congrua herabgesetzt werden sollten. — Bei
solcher allgemeinen Reduzirung konnte kaum der Zehnte hoffen,
jemals zu einem anständigen Unterhalte zu kommen. Die alte Con-
war es bei höherem Geldwerthe vor ein und zweihundert
lehren i heut zu Tage ist sie bei erhöhtem Xaturalprcisc nicht
mehr hinreichend.
Wenn nun der Geistliche ärmlich gelebt, und nichts zurück-
lellte ihm zuletzt . hei seinen allen, und kran-
ken Tagen «II*- kümmerliche Aussieht auf einen Defizientengehalt
von 200 11. Ihrig bleiben. Diess entsprach dem älteren Ascetis-
mus — nicht der Denken taH unserer Zeit.
7) Wii sieli auf einer Seile die Einwohner verminderten: so
wuchsen auf der andern die Ausgaben.
a) Der Geistliche halle ausser der Gabe, die er mit anderen
Bürgern gemein hatte, das Alumnatikum,
b) die l'ortifikationssteucr besonders zu bezahlen. Dam
Lim
144
c) die Religionssteuer zu 7yz pr. Cent. — welche, da er die Ver-
waltungskosten nicht abrechnen durfte, sich über 10 pr. Cent, belief.
d) Diese Steuern wurden ihm nach der Fassion v. J. 1782 be-
rechnet, da doch seine Einkünfte durch die nachfolgenden Redu
ctionen so nahmhaft geschmählert wurden.
8) Endlich, was den Geistlichen am meisten kränken musste :
so litt er sogar noch den Verlust seines vormaligen Ansehens.
a) Das herrschende Gespött über die Religion, oder wenig-
stens über die Ungereimtheiten derselben, gab ihn der Verachtung
der distinguirten und sogenannten aufgeklärtem Welt Preis. —
b) Die Befolgung der verbesserten Kirchen- und Andachts-
ordnung beraubte ihn der guten Meinung, der vorigen Liebe und
des Zutrauens seiner einfaltigen Pfarrgemeinde. Endlich
c) gab der Verlust des Fori nobilis seinem Ansehen den letz-
ten Stoss. — Der Seelsorger wurde dadurch dem Beamten, Mauth-
ner und Dorfrichter untergeordnet.
d) Alle diese höchst widrigen Umstände begegneten dem Geist-
lichen zu einer Zeit, da von ihm mehr Studium und Anstrengung,
ein fleissiger und besserer Dienst, nebst einer Menge Schreibereien,
und Berichte ausser seinem Dienste gefordert wurden. Es war
also nicht Wunder, dass er mit deu aufgehobenen Mönchen in den
Ton einstimmte, winselte, murrte, klagte, und das Missvergnü-
gen mit seinem Stande überlaut an den Tag legte. — Diess diente
aber nebst allen übrigen Umständen blos dazu , Eltern und Kinder
von diesem Stande abzuschrecken.
Um nun die Mittel vorzuschlagen , wie dem Uebel wiederum
abzuhelfen wäre : so scheint der Mönchsstand und Ascetismus kei-
nes Weges mehr Statt zu haben. Er verträgt sich weder mit der
Aufklärung der gegenwärtigen Zeit — noch mit vernünftigen Grund-
sätzen der Religion, die heut zu Tage gewiss nöthiger als in den
finstern Jahrhunderten sind — noch mit der Absicht und Bestim-
mung für die Seelsorge, worzu uns der Nachwuchs fehlet. Er wird
auch schwerlich mehr Kandidaten bekommen — oder sie dem
Weltpriesterstande nur entziehen.
Hingegen scheinen folgende Mittel hinreichend, und ganz
zweckmässig zu seyn.
1) Es könnten wiederum mehrere Gymnasien, deren einige
bis inclusive die Philosophie lehrten, errichtet werden. Solche
145
Gymnasien Ritten sich nach meinem rrlhcilc. in it Jedem noch be-
stehenden Stifte, ohne Kosten verbinden, und vorkehren, dass
datnlhti eiien Thefle <l«*r itadirenden Jugend die Kosi frey, dem
andern te wohlfeil Terteh&ffef werde] dati ei «1 i «- BHern anfmun«-
lere. Ei den Kostfreyen könnten die betten Köpfe aus den Hanpt-
und TrhriaUckelen des Landet ausgehoben werden.
2) l>ie beschwerlichen Schul- und Kollcgiengeldcr wären
wiederum abzuschafTen.
3) Bei diesen Gymnasien miisste wiederum vornehmlieh auf
einen — nicht mönchischen sondern ächten, reinen, vernünftigen
HeliginnsbcgrilY nach oben beschriebenem Leitfaden, und der ihm
angemessenen Methode gehalten — auch die Andachtsübungen der-
gestalt darnach eingerichtet werden, dass die Jünglinge die Wohl-
that , und den Werth der Religion dabei fühlen lernten. — Uebri-
gens wäre genau auf Sittsamkeit zu halten, damit das-Leben mit
den Lehren der Religion in keinen Widerspruch komme.
Unächte ärmliche Religionsbegriffe, und schlechte Sitten und
Angewöhnung, die sich mit der Religion nicht vertrugen, waren
bisher die Schuld an dem Verfalle der Religion. Die ersteren ver-
anlassten die Zweifel und Spöttereyen, und die anderen verschaff-
ten ihnen den Eingang in das Herz.
Würdigere Begriffe von der Religion , und ihr harmonischer
l.inlluss auf gute Sitten, würden der studirenden Jugend den Stand
^s ehrwürdig machen, dessen Bestimmung es ist, die Auf-
nahme «kr wahren Gottesverehrung zum Glücke der Menschen zu
befördern.
Nun könnte noch die Aussicht auf den äussern Zustand hinzu
kommen, als:
4) Die so sehr verkürzten Stolpfarren könnten durch die
Wiedereinführung zwey höherer Konduktsklassen — auch, wo der
Seelsorger noch nicht auf der neuen Congrua steht- — der Taufstole,
ftrbetterl werden. Jedoch wäre die Taxe, gleichwie die liiler-
•ehsidengsseiehen, in Vergleicheng gegen vorher, zu massigen,
auch einttweilen die Wahl des Konduktes, ohne Zwang, einem je-
dem frei an überlassen.
r>) Alle Pfarreien tollten nach und nach auf die anständige
rua, wie Weiland Sc. k. k. Majestät sie anerkannt haben, ge-
brach 1 werden — dass nähmlich der geringste Pfarrer seine sichern
Archiv. Jahrg. 1830. I. Dd. I. Hit. 10
146
500 fl,, der Ortskaplan 350, der Kooperator 250 fl. erhielte.
Die in der Seelsorge abgedienten kränklichen Alten aber verdienten
wohl zu ihrem kümmerlichen Defizientengehalt pr. 200, eine Zulage
von 100 fl. zu erhalten.
6) Die geistlichen Pfründen, welche über der Congrua ste-
hen, mögen künftig eine ermunternde Aussicht für alle jene Geist-
liche sein, die sich durch ihre Rechtschaffenheit, Gelehrsam-
keit und vorzüglich ihre Genauigkeit in der Seelsorge ausge-
zeichnet haben : und wären daher bei ihren Einkünften unge-
schmählert zu belassen.
7) Möchte die Geistlichkeit, sobald es die Umstände er-
laubten, allen übrigen dienstleistenden Bürgern und Herren an
Abgaben gleichgehalten : folglich ihnen die so beschwerliche
Religionsfondsteuer nachgesehen werden — da sie ohnediess
die Fortifikationssteuer und das Alumnatikum extra zu leisten
haben.
8) Endlich bedarf es der Geistliche bei der gegenwärti-
gen Lage der Sachen mehr, und verdient es auch bei den heu-
tigen Arbeiten besser, dass ihm sein verlohrenes Ansehen zurück-
gestellt — die vormahls genossene erste Personalinstanz bei
seinem Konsistorium, die zweite Instanz bei der Regierung wie-
der vergönnt — und seine Verlassenschaft durch die Mitsperre
und Abhandlung der geistlichen Behörde, wie ehemals, besorgt
werde.
9) Endlich möchten die Kreisämter und untergeordneten
Beamten die Seelsorger mit derjenigen Distinktion und Scho-
nung, die ihrer nothwendigen Achtung bei dem Volke zusagten,
wieder behandeln: so möchte ihr Stand in den Augen der Al-
ten, und Jünglinge allmählig ehrwürdiger, und anziehender
werden, dass sich die Kandidaten, die itzt mangeln, nach und
nach zur besten Auswahl wiederum darböthen.
Wenn nun auf solche Art für die nöthige Anzahl der Geist-
lichen gesorgt, sie auf wohlbestellten Gymnasien, und im Se-
minarium gut gebildet — durch die obenerwähnten zweckmäs-
sigen Hilfsbücher unterstützet — der bischöflichen Aufsicht
und Leitung gehörig untergeordnet wären : so bliebe mir wei-
ter nichts Wesentliches zu wünschen mehr übrig. Ich dürfte
nur, so lang mir Gott Kräfte verleiht, fleissifi: aufsehen, leiten,
H7
treiben, aufmuntern: so würden alle meine Mitarbeiter Mf ge?
ineinschaftlichen Absicht, worzu wir da sind, mit vereini»-
ten Kräften zusammen wirken.
Ich habe hier nur noch anzumerken, dass der I lochst selige
Kaiser Joseph die Bischöfe veranlasset habe, in ihre ursprüng-
lichen Rechte zurückzutreten. Verimillilich aber werden sich
mehrere dieser Ehre und Wohlthat für ihre Kirchsprcngcl ein-
schlagen wollen.
Sollten Se. allcrgnädigste jetzt regierende Maycstät ihre
Gründe für hinreichend — oder es allenfalls der Zeit angemessen
finden, sie in das vorige Vcrhältniss mit Rom zurückzusetzen,
und hierunter meine Herren Nachbaren von Rudweis, St. Pol-
ten, und Leoben mit begriffen seyn : so würde ich Rom , den
benachbarten Rischöfen, der Diözesangeistlichkeit, und auch gros-
sen Theils den Layen ein Anstoss werden, — und mich, wenn ich
eine Ausnahme machte, in der Ausrichtung des Wesentlichen mei-
nes Amtes gehindert sehen.
Auf diesen Fall wünschte ich, dass Se. allcrgnädigste könig-
liche Mayestät ihren sämmtlichen Rischöfen aufzutragen geruhen,
die freye Ausübung ihrer ursprünglichen Rechte in Rom gemein-
schaftlich, und auf Zeitlebens zu bewirken.
Sollten aber manche Rischöfe — ausser der Mitzensur jener
Riieher, welche die Religion und Volksandacht zum Zwecke ha-
ben — der ersten Personalinstanz über ihren Klerus — der Mit-
sperre und Abhandlung dessen Verlassenschaft — und der Mitein-
sieht in den Rechenstand des Geistlichen und Kirchenvermögens —
etwann noch die vorige Ehegerichtsbarkeit, und sogar die Sponsa-
lien zurück verlangen: so musste ich gestehen, dass ein Rischof,
ausser diesen Geschäften, so viel, als sich näher und wesentlicher
auf sein Hirlenainl bezieht, zu thun habe, dass ihm schwerlich
Müsse und Kräfte erübrigen . sich weiter zu befangen.
Diess sind ineine wenigen Gedanken und Vorschläge, die mir
in Rcziehung auf die allergnädigst vorgelegten drey Punkte wichtig
zu seyn schienen.
Wu ich ausführlicher beifügte, concentrirt sich dahin, theils
die vorhandenen Gebrechen zu beleuchten, theils die dagegen an-
beaei Vorschläge zu unterstützen. Difl letzleren sind, meines
Kracktest, M bwebsies, dass sie den sehr mangelhaften Bttll-
US
gionsbegriflf des Volkes verbessern — dadurch auf die Verbes-
serung seiner Andachtsübungen vorbereiten — das Volk eins-
weilen beruhigen — die Geistlichkeit zum gemeinschaftlichen
Zwecke mit mir zusammenstimmen — ihre nöthige Anzahl bede-
cken — endlich dass alle diese Vorschläge ohne besondere Mit-
tel, Aufwand und Kosten, leicht, und wie es die Natur der Sache
erfordert, nach und nach, ohne Misstrauen und Beunruhigung
des Volkes, ausgeführt werden können.
Ich lege sie Euerer Exzellenz in die Hand, mit der Ver-
sicherung, dass mich die innigste Theilnehmung an dem Besten
der Religion, und der mir anvertrauten Kirche geleitet habe,
der frommen, allergnädigsten Gesinnung Sr. königlichen Mayestät
nach Kräften zu entsprechen — und im Vertrauen, dass Euere
Exzellenz die Gnade haben, diese meine Wünsche zum Besten
der Linzerkirche zu unterstützen, und mich sammt meinem Kirch-
sprengel der allerhöchsten Huld und Gnade zu empfehlen.
Ich habe die Ehre mit der vollkommensten Hochachtung
zu seyn
Euerer Exzellenz
gehorsamster Diener
Joseph Anton, Bischof m. p.
Linz den 2. Junius 1790.
149
V.(li)
Note.
Euere Exzellenz erlauben, dass ich meinem Aufsatze einen
Auszug anschliesse, der dessen Inhalt ganz kurz übersehen lässt.
I. Gebrechen in Ansehung der Religion.
Es fehlt dem Volke — auch wohl manchem Geistlichen — an
einem er traulichen Begriffe von Gott und seiner Heilsanstalt durch
Jesum.
Die Verehrung Gottes wird einerseits in der Furcht vor Ihm,
andererseits im Vertrauen auf seine Heilige, auf Bilder, Zeremo-
nien und äussere sehr mechanische Andachtsübungen gesetzt. —
So hat die Religion wenig Einfluss auf die gottselige Gesinnung
und das Leben.
Das Uebei rührt von folgenden Ursachen her:
Die Kinder lernen ihre Religion meistens durch blosse Ange-
wohnunir. Die nachfolgende katechetische Unterweisung in Schu-
len und Kirchen ist EU abstrakt und trocken, als dass sie von Kin-
dern gefasit und beherzigt werden könnte. Der Kanzelunterricht
schränkt sich nicht mehr auf katechetische Lehren ein, und ist sel-
ten so übereinstimmend und populär, dass er den Religionsbegriff
lei Volkes fbrirei könnte.
Daher ahmt das Volk gedankenlos die herrschende Gewohn-
heit nach — oder es erhält seine Vorstellungen über Religion aus
elenden Volksbüchern — oder aus seinen Gesprächen und Erzäh-
lungen, die es im Umgänge unter sich führt.
Diese leiste Art sich im Umginge einander mitzutheilen. kam.
bei ier hiesigen Zerstreuung und Entfernung der Häuser von Kir-
nten und Schulen den Verborgenen Lutheranern besonders zu Stat-
!• ii. Sie brachten den Unwissenden ihre Begriffe bei. Sic finden
150
auch noch heut zu Tage Mittel , unsere Leute zu ihrer Partei zu
überreden oder zu erkaufen.
Viele Katholische selbst entdecken in dem Religionsbegriffe,
den sie mit dem Pöbel gemein haben, Ungereimtheiten; sie witzeln
häufig darüber, und erregen auf der einen Seite falschen Eifer, auf
der anderen Lauigkeit und Sittenlosigkeit, welche letztere den
nachtheiligsten Rückeinfluss auf die Religion hat.
Diesen Gebrechen der Religion kann nach meinem Urtheile
bloss durch eine verbesserte Unterrichtsanstalt abgeholfen werden.
Die angemessensten Mittel dazu wären :
1. Ein nicht blos in theologischer, sondern auch in pädagogi-
scher Rücksicht bearbeiteter katechetischer Leitfaden.
2. Katechesen für die Kirchenkatecheten nach demselben
Plane und Zwecke verfasst.
3. Predigten, die dem katechetischen Unterrichte in Rück-
sicht der Wahl der Materie und der Popularität des Vortrages
zusagten.
Wenn auf solche Art der Schul-, Kirchen- und Kanzelunter-
richt auf die wesentlichsten, notwendigsten und gemeinnützlich-
sten Lehren zusammenstimmte, so stünde zu hoffen , dass sich in-
nerhalb zehn Jahren ein sehr erträglicher Religionsbegriff beim
Volke festsetzte.
4. Diesen Begriff könnte ausserdem eine Anzahl zweckmässi-
ger Volksbücher, namentlich ein lehrreiches Kirchengebet- und
Gesangbuch unterstützen.
WTie diese Bücher ohne besondere Kosten zu veranstalten, und
ohne Aufsehen zu verbreiten wären, enthält mein Aufsatz.
5. Die zweckwidrigen Volks - Erbauungs- und Gebetbücher
sollten durch die Mitcensur des Ordinarius ausser Gang gebracht
werden. Sie schaden ungleich mehr, als die Brochüren, welche sie
veranlassten.
6. Der Proselitenmacherei der Lutheraner wäre endlich Ein-
halt zu thun, ihre Spott- und Kontroversbücher zu beseitigen, und
sie zu verhalten, die katholischen Dienstboten zuverlässig in un-
sere Schule und Kirche zu schicken
7. Den Katholischen möchte der Abfall so lange verwehrt
sein, bis sie sich über die hinlängliche Kenntniss unserer Religion
ausgewiesen hätten.
151
Ohne diese befinden sie sich in Ansehung der Religion in dem
Zustand«* der Unmündigen, denen keine Gewissensfreiheit zu ge-
statten ist.
B. Endlich sollton cl i*» Retigionsdifkarfe in Wirthshäuscrn und
ähnlichen Gelegenheiten durch gute I'oli'Acia u fsiih I liintan gehalten,
der Adel, die Obrigkeiten, die llcamten und andere Honoratioren
zum erbaulichen Beispielt des Volkes hei öffentlichen Andachten
aufwiesen — den Sonn- und Feiertagen durch Einschränkung
der immerwährenden Freitänze mehr stille Feierlichkeit verschafft,
endlich den anwachsenden Ausschweifungen — vornehmlich durch
die Wiedereintragung der Väter unehlicher Kinder in das Tauf-
buch — durch schärfere Ahndung untreuer, oft dazu einverstan-
dener Eheleute, auch solcher, die ausser der Ehe zusammenleben,
gesteuert werden.
II. Gebrechen in Ansehung der Andachtsordnung.
Es ist eine wesentliche Eigenschaft der guten Andachtsord-
nung, dass sie mit den Andachten nach Verschiedenheit der Zeit
und Feste des Kirchenjahres abwechsle.
Unsere Andachtsordnung aber produzirt das ganze Jahr nur
zweierlei religiöse Vorstellungen; die erste von dem Messopfer
durch das vorgeschriebene Lied — die andere von der Fürbitte
der Heiligen durch die Litanei. Diese Einförmigkeit zieht den un-
\> im« idliehen Fehler nach sich, dass Gesang und Gebet durch die
immerwährende Wiederholung zur Gewohnheit und gedankenlosen
Mechanie werden. Sie befriedigt auch den Wunsch des Vol-
kes nicht.
Die so häufig vorgeschriebene Aussetzung des hochwürdigsten
Gutes ml spricht weder der Ordnung und dem Ritus des Mess-
epfers, noch dem uralten Kirchengcbrauche, und verliert durch die
Gemeimnarhung nach und nach allen Eindruck. Der Unterschied m
Ansehung dieser und anderer Andachten, den man in Städten,
Markten und Dörfern einführte, hat schon viel Missvergnügen
i'iet.
Endlieh ist in der Kirchenordnung kein Bedacht auf die Ver-
besserung {\w so wichtige! Bussanstalt, und anderer besonderer
Andachten genommen worden.
Diesen Gebrechen wäre unmassgeblich abzuhelfen :
152
1. Durch die Einführung eines Gesang- und Gebetbuches,
welches eine Abwechslung solcher Gebete und Lieder an die Hand
gäbe, die der Verschiedenheit der Zeit, Feste und Andachten des
ganzen Kirchenjahres zusagten.
Sie würden, wenn sie die Hauptbegebenheiten, Geheimnisse
und Lehren unserer Religion durchgingen, eben so erbaulich, als
lehrreich für das unwissende Volk sein.
2. Die Bussanstalt unserer Zeit gemäss und fruchtbarer ein-
zurichten, müssten die Beichtkonkurse auf eine bescheidene Art
zerstreut, und die Ablässe, für welche sich das Volk und die
Theologen noch beeifern, zweckmässiger erklärt werden.
3. Auf die Verminderung der Aussetzung des Hochwürdig-
sten und der vielfältigen Segen wäre das Volk einsweilen nur
vorzubereiten.
Uebrigens hatte die neu eingeführte Andachtsordnung die
wohlgemeinte Absicht, mancherlei sehr zweckwidrige Nebenan-
dachten abzuschaffen.
Allein es hing auf einer Seite das Interesse und der Kre-
dit der Geistlichen, auf der andern die Gewohnheit und das Vor-
urtheil des Volkes daran, und es trafen zu eben der Zeit so viele
andere widrige Umstände von allen Seiten zusammen, dass die
Andachtsordnung in dieser Rücksicht nur sehr schwer und mit
Zwang eingeführt werden konnte. Auch nachdem sie bereits ein-
geführt war, reitzte das päbstliche Breve an die Niederländer,
der Tod des höchstseligen Monarchen und die letzten Auftritte
in dem Wienerkirchsprengel die Erwartung einer Abänderung an
vielen Orten von neuem auf.
Es wäre daher meine unmassgebliche Meinung, dass dem drin-
genden Wunsche des Volkes einsweilen mit guter Bescheidenheit
in folgenden Punkten nachgegeben werden könnte:
1. Durch die jährliche Ausschreibung dreier Aemter oder
Andachten und eines anpassenden Gebetes, in der Absicht, Gott
um seinen Segen für die Feldfrüchte zu bitten und zu danken.
2. Durch die Erlaubniss dreier Bittgänge auf das Feld, um
das Volk vom Weitergehen in andere Oerter abzuhalten.
3. Durch die Gestattung der musikalischen Salzburgermesse
und der nachmittägigen gesungenen Litanei, um die hohen Fest-
tage des Herrn feierlicher auszuzeichnen.
15;*
4. Duroli eine gemässigte bildliche Vorstellung des Graben
und der Auferstehung in clor heiligen Woche,
,"). Durch die unter bestimmter Modifikation abzuhaltende
Corporii Christi ud Allerseelrnokiavm. Ferner
(i. Wfirde der Wunsch des Volkes durch die Wiedergestat-
tung dreier Konduktsklassen und Seelenämter — der samstägigen
Abendandachten, wo es die Umstände erlaubten — und durch eine
kluge Verdeutschung der beibehaltenen Segnungen oder sogenann-
ten Weihen, befriedigt werden.
7. Zum Beschlüsse merke ich an, dass sich das hiesige Volk
an die Ablesung der landesfürstlichen Befehle vor dem Gottes-
dienste und von der Kanzel nicht gewöhnen wolle — eben so we-
nig an die Predigten, wovon sie wissen oder argwöhnen, dass sie
auf landesfürstlichen Befehl gehalten werden.
Es würde daher dienlicher sein, die ersteren nach vollende-
tem Gottesdienste abzulesen — und die anderen , wo sie sich zum
Texte schickten, unvermerkt in die Predigt einzuflechten. Diese
Abänderung würde dem Volke besonders gefallen. — Wie die Mo-
difikazionen dieser Andachten zweckmässig, und für den Religions-
begriff des Volkes lehrreich eingerichtet werden könnten, habe
ich in meinem Aufsatze ausführlicher gezeigt.
IH. Gebrechen in Ansehung der Ausübung des Ober-
hirtenamtes.
Wenn den bisher angeführten Gebrechen abgeholfen ist, so
findet sich die Ausübung meines Oberhirtenamtes, in so fern es sich
hauptsächlich auf die Keligion und Herhaltung der guten Kirchen-
und Andachtsordnung bezieht, schon sehr erleichtert.
l.s kommt itzt nur noch auf solche Geistliche an, die fähig
und bereitwillig sind, mir mitzuwirken. Von dieser Seite kann ich
den Zöglingen des Generalseminariums ein vorzügliches Zeugniss
geben. Ich wünschte daher, dass diese Anstalt erhalten, und den
Gebrechen, welchen sie der allzugrossen Menge wegen unterliegt,
durch «in,' Abtheilung, wie ich sie in meinem Aufsatze zergliedert
habe, abgeholfen würde.
Unter meinem übrigen Klerus finden sich ebenfalls manche,
die sieh von Seite ihrer ächten (Irundsätze und mehrere, die sich
von Seit«- ihrer Bereitwilligkeit auszeichnen.
Archiv. Jahrg. 1S50. I. Bd. I. Hft. •
154
Es findet sich aber auch eine grosse Zahl Alter, Mönche und
ihres gleichen Gesinnte, die sich durch andere Grundsätze verleiten
lassen, aller besseren Einrichtung, in Geheim, oder auch offenbar
entgegen zu streben, und das Volk zu ihrer Absicht aufzureitzen,
Diess Uebel rührt von ihrer ehemaligen Klostererziehung her, die
sie an eine andere Denkensart, andere Uebungen, und einen an-
deren Gehorsam gewöhnet hat.
Wenn daher, wie ich meine, einige Klöster oder Stifter künf-
tig bestehen, und ihre Bestimmung zur Aushilfe in der Seelsorge
haben sollen , so müssten
1. die Kandidaten dieser Klöster unter den bischöflichen
Zöglingen ihre Bildung erhalten, und sich mit ihnen an überein-
stimmende Grundsätze und gleichen Gehorsam gewöhnen.
2. Nach dem Seminarium müssten sie in ihren Stiftern oder
Klöstern eine Verfassung oder Einrichtung finden , die ihrer im
Seminarium erhaltenen Bildung zusagte, und sie dabei bestärkte.
3. Zu dieser Absicht müsste sowohl dem Prälaten, als seinen
untergeordneten Stiftsgliedern, die irgend auf eine Art zur Aus-
hilfe in der Seelsorge zu brauchen wären, eine engere Verbind-
lichkeit und Subordination gegen den jeweiligen Ordinarius auf-
gelegt und versichert werden. Endlich
4. Dem Bischof ein wirksamer Einfluss bei ihren Beförde-
rungen auf Stiftspfarreyen gestattet werden, um, mit Rücksicht
auf ihren Gehorsam gegen die Anordnungen in Kirchensachen,
eine Vorrückun«; oder Zurücksetzung veranlassen zu können.
5. Diess letztere Mittel würde sich auch, unter bescheidener
Modifikazion, hie und da bei der Säculargeistlichkeit mit Erfolge
anwenden lassen.
6. Die als Kapläne ausgesetzten Exmönche in mehr Subor-
dination gegen ihre Pfarrer, und in besserer Ordnung zu erhal-
ten, wäre es dienlich, ihre Pension gegen die anständige Kost und
den ausgemessenen Monathgehalt, dem Pfarrer in die Hand zu
geben. Endlich
7. könnte das Präsentationsrecht auf die zur Kameral-Admi-
nistrazion gehörigen Benefizien den Ordinarius — der gegenwär-
tig hier nichts zu vergeben hat — in den Stand setzen, viele
Geistliche zur Bereitwilligkeit für alles Gute auf eine angenehme
Art zu ermuntern.
155
Dfa bedenklichste Angrlcgrnhcil drr Diözese ist, dass es «lern
Klerus an dem nöthigen Nachwachse gebricht. Schon voriges Jahr
haben uns /.diu zu der für die Diözese nusgemessenen Anzahl ge-
fehlet : iiir diess Jahr aber haben sieh erst zwei Kandidaten gemel-
det. Die Aussieht für die Zukunft ist noch linslerer.
Diesem Gebrechen abzuhelfen wird es nölhig seyn, einige
von den Mitteln, die vormals dem Klerus seine Kandidaten ver-
schallen, wieder anzuwenden: andere hingegen, die ihre Anzahl
vermindern halfen, zu beseitigen.
Meine unvorgreillichen Gedanken sind diese :
1. Es sollte die Gelegenheit zum Studiren durch Errichtung
mehrerer (Jvmnasien befördert werden. Solche Gymnasien Hessen
sieh ohne Aufwand mit den bestehenden Stiftern verbinden.
2. Die beschwerlichen Schulgelder, die bisher Viele vom
Studiren abhielten, könnten abgeschaffet werden.
3. Die Gymnasisten hätten eine religiöse Bildung zu er-
halten, die den geistlichen Beruf in ihren Augen ehrwürdigen.
4. Die Aussicht auf die damit verbundene anständige und
sichere Versorgung könnte ihnen diesen Stand wünschenswerth
machen. Zu dieser Absicht wären
5. die so sehr verkürzten Stolpfarren, durch die Wieder-
einführung zwei höherer Konduktsklassen — auch wo es nöthig
ist der Taufstole — und Herstellung der eingezogenen Sliflun-
i zu verbessern.
i, Alle Pfarreyen und Kaplaneyen könnten nach und nach
auf die MM Kongrua gebracht, und dem kiimmerliehen Defi-
zientcngehalte 100 fl. zugelegt werden.
T. Die besseren, über der Congrua stehenden Pfründen
könnten zur ermunternden Aussicht für die Vorzüglichen, bei
ihren Einkünften verbleiben.
S. Möchte der Klerus allen übrigen dienstleistenden Ständen
an Abgaben gleich gehalten — und ihnen zu dieser Absicht die
so nahnihalte Keligionsfondssteuer. sobald es die Umstände er-
laubt. >n. nachgelassen werden. Endlieh
\). wirei die Geistliche* ihres vormals genossenen Ansehens
bei den Einständen der Zeit bedürftiger — auch des ehemals
gehabten fori nobiliuin. und der damit verbundenen Vorlheilr. bei
ISerer Verwendung würdiger — dann zur Wieder-
156
herstellung ihrer beim Volke nöthigen Achtung, von Kreisämtern,
und Unterbeamten mit der vormahligen Distinktion und Schonung
zu behandeln.
Wenn durch solche Mittel für die nöthige Anzahl der Geist-
lichen gesorget — sie auf wohlbestellten Gymnasien und im Semi-
narium gut gebildet — mit den oberwähnten zweckmässigen Hilfs-
büchern unterstützet — der bischöflichen Aufsicht und Leitung
gehörig untergeordnet wären: so bliebe mir weiter nichts wesent-
liches zu wünschen übrig.
Nur finde ich nöthig noch anzumerken:
1. Dass die vormahlige Ehegerichtsbarkeit (wenn einige
Bischöfe sie in ihrem Umfange etwa gar mit den Sponsalien, zu-
rückverlangten) — die Ausübung des Oberhirtenamtes, in wesent-
lichen Stücken mehr zerstreuen, als befördern würde —
2. Dass mein Vertrauen und meine Ruhe davon abhänge, mich
bei erfolgender Abänderung in Ansehung der ursprünglichen Rechte,
den übrigen Bischöfen gleich zu halten.
Dieses sind die Hauptpunkte, worüber ich mich in meinem
Aufsatze ausführlicher erklärt habe.
Linz den 2. Juny 1790.
Gehorsamster Diener,
Joseph Anton Bischof m, p.
Archiv
für
Kunde österreichischer Geschichts-dnellcn.
Herausgegeben
von der
zur Pflege vaterländischer Geschichte aufgestellten Comniission
der
kaiserlichen Akademie der Wissenschaften.
Jahrgang; 1850.
1 Jid. IL lieft.
warn.
Ans der Knlserlich-koniffliclicn Hof- und Sinais -Druckerei.
ir,7
II.
Die Grafen, Markgrafen und Herzoge
aus
dem Hause Eppenstein.
Von
Dr. Marimann Tangt,
Professor an der kais. kön. Universität zu Lemberg.
I. Abtheilung.
(910-1039.)
Aicl.iv. Jahrg. 15*0. I. Dd. II. Heft.
159
Vorwort,
Dieser Aufsatz verdankt seine Entstehung einem Zufalle. Seit
Jahren beschäftigt mit der Sammlung von Stoff zu einer kritischen
Geschichte der einstigen kärnthnerischen Marken S oune, Krain
und Istrien und ihrer Markgrafen, in deren Reihe Frölich
das geschichtliche Unding eines zweinamigen Markgrafen Poppo-
Starchand eingeführt hatte, ein Irrthum, der sich seitdem in alle
Werke über die Geschichte der Steyermark bis auf die neueste
Zeit fortgepiftBst hatte, wünschte ich sehnlichst die ganze Bän-
dereihe der Monumenta ßoica, welche die hiesige Universitäts-
bibliothek nur bis einschliesslich des 13. Bandes besitzt, einsehen
zu können, was mir bei meinem Aufenthalte zu Wien im vorigen
Jahre durch die Gute des Herrn Vice-Directors des k. k. geheimen
Hof- und Hausarchives. Begierungsrathes und Akademikers Chmcl
möglich wurde.
Gleich im 14. Bande fand ich zwar nicht das, wornach ich
suchte, wohl aber etwas, was den steyermärkischen Geschichtsfor-
;i bisher unbekannt niwrsen war, nämlich dass der HmMM
Adalboro von Kärntben zwei Brüder Namens Eberhard und
Krnest gehabt habe. F)ieser zufällige rund nebst einigen an-
160
deren, die Söhne jenes Herzogs betreffenden, bisher ebenfalls un-
bekannt gewesenen Nachrichten, die ich aus den in jenem 14.
Bande enthaltenen Urkunden des Klosters Geisenfeld schöpfte,
und die Vermuthung, dass wie diese, so vielleicht wohl auch noch
andere Urkunden für die Genealogie des Eppensteinerischen Hau-
ses noch nicht ausgebeutet worden sein dürften, veranlassten mich
nach meiner Zurückkunft, hierüber weitere Nachforschungen an-
zustellen, die auch wirklich von einem glänzenden Erfolge, der
mich selbst auf das Höchste überraschte, gekrönt wurden. Denn
trotz der nur sehr beschränkten Hilfsmittel, die mir hier zu Ge-
bote standen, entdeckte ich ausser jenen zwei in Wien aufgefun-
denen, noch zehn bisher unbekannte Glieder jenes Geschlechtes,
so wie noch manchen anderen Umstand, worunter z. B. der, dass
dieses Haus auch in Baiern eine Grafschaft besass, wovon man
bisher nichts wusste.
Anfangs war ich gesonnen, meine Entdeckungen nur in einer
kurzen Anzeige den österreichischen Geschichtsforschern mitzu-
theilen, aber bei näherer Ueberlegung fand ich, dass die Natur
der Sache keine Zerstückelung dulde, sondern ein Ganzes fordere,
und dass selbst die Neuheit meiner Behauptungen eine oft ausführ-
lichere Begründung nothwendig mache. Dazu gesellte sich die Be-
trachtung, dass ein so erlauchtes, mit dem salischen Kaiserhause
so nah verwandtes Geschlecht, welches Kärnthen vier Herzoge,
Steyermark mehrere Markgrafen, der Kirche zu Aquileja einen
Patriarchen, jener zu Bamberg einen Bischof und dem von ihm ge-
gründeten und wahrhaft fürstlich ausgestatteten Stifte St. Lam-
brecht einen Abt gegeben, in die Geschichte seiner Zeit mächtig
eingegriffen und besonders in dem unseligen Investitursstreite eine
hervorragende Rolle gespielt hatte, eine ausführlichere Darstellung
wohl verdiene und zwar um so mehr, da es trotz seinem Glänze
und seiner Wichtigkeit seinen Geschichtschreiber bisher noch
nicht gefunden hatte. Denn Frölich stellte blos eine Stammtafel
desselben auf und was er in der Archontologia Carinthiae und nach
161
ihm Ander« in ihren Werken Aber Ate Geschichte K&rntheni und
der Steyermark oder sonst gelegenheHlich von einzelnen Gliedern
jenes Hansel sagen, sind nur einzelne, abgerissene, nnensammen-
bingende Nachrichten) die kein Gannes bilden. Ein solches wollte
ich nun tiefen, obwohl mir dabei die Wahrnehmung nicht entging,
dass der biehnr gciummnlta Stoff, obgleich von mir ansehnlich ver-
meint, doch dazu nicht völlig ausreiche. „Doch das Bessere"
dachte ich mir, „sollte nicht der Feind des Guten sein und lieber
Etwas als gar Nichts", und ging somit an das Sammeln, Ordnen
und Verarbeiten der Materialien. Ich kam dabei bis in die Periode,
wo 1073 durch Marquard III. die seinem Hause 1035 entrissene
Herzogswürde wieder an dasselbe zurückkam, als das durch den
Wahnsinn einer verblendeten Partei herbeigeführte unglückliche
gniss vom 2. November 1848 eintrat und mich wegen des
Brandes der Universitäts - Bibliothek , wodurch der grösstc Theil
ihres Bücherschatzes verloren ging, am Weiterarbeiten verhinderte
und mich bei der bezeichneten Periode abzuschliessen nötbigte. Da
sie aber gerade zufällig ein natürlicher Abschlusspunct des ersten
Theiles der Eppensteinerischen Geschichte ist, so ging ich, als die
Ketten wieder rnhiger geworden waren, und ich mich von der im
1 ■Yühjahre aberstandenen schweren Krankheit wieder erholt hatte,
mit neuem Mut he und neuer Lust an die Vollendung wenigstens
dieser ersten Ahtheilung. Wann die zweite nachfolgen werde, kann
ich jetzt noch nicht sagen, doch höre ich zu meinem Tröste, dass
gerade das geschichtliche Fach durch den Brand der Bibliothek
rerfailtnissmassig am wenigsten gelitten habe, und somit scheint
ihm h Hoffnung da zu sein, dass ich die zur Fortsetzung der Arbeit
milbigsten Werke finden dürfte; einige — o wären es ihrer doch
H«n4eri< gewesen] — befanden sich zur Zeit des Brandes ohne-
I bei mir aad wurden somit gttcklich erhalten.
M6ge vor der Hand diese erste Abtheilung als ein Beitrag
Geschichte Kirnthcns und der Steiermark gunstig aufgenom-
men werden. Denn au Monographien tliut es uns mehfNoth, al
162
allgemeinen Landesgeschichten, da in diesen, so lange nicht durch
die ersteren tüchtige Vorarbeiten geliefert und gewisse dunkle
Partien aufgehellt worden, immer die alten Irrthümer sich wieder-
holen und weiter fortpflanzen werden, wie diess selbst in Muchar's
neuester Geschichte der Steyermark der Fall ist.
Lemherg am 10. October 1849.
l •;;;
Jj rölichi) und nach ihm die übrigen steyerniärkisehcn Ge-
schieht Schreiber und Genealogen heginnen die Reihe der Fpnen-
steiner mit Marquard, dem Vater des Herzogs Adalbero, ich
aber glaube sie noch um einen Grad höher hinaufführen und mit
dieses Marquards Vater, ebenfalls Marquard genannt, begin-
nen zu können. Aus der Darstellung wird sich zugleich ergeben,
dass die ursprüngliche Heimat dieses Geschlechts nicht in Ober-
steyermark, sondern in Bayern zu suchen sei, und zwar in
jenem Theile, der zwischen der Donau und dem Böhmer-Walde am
schwarzen Hegen (Flusse) liegt.
Die älteste Urkunde, welche ich über den Stammvater der
Bppensteiner, nämlich über Marquard I., den Vater M a r-
q 1 1 r d s II. (bei Frölich Marquard I.) und Grossvater A d a 1 b e r o's
auffinden konnte, ist eine zwischen 911 und 918 ausgestellte Rc-
urger Urkunde, worin Kaiser Konrad I. einem gewissen Er-
chenfried ein im Gaue Vi cht ach im Orte Go Idaron in der
halt Marquard's gelegenes Gut schenkt2). Dieser Gau
führte seinen \amen von dem Bache Viehtach (vonVieht d.i.
Ficht»' und Ach i. i. Bach), welcher in einer Urkunde von 940
Flicht eh ach d. i. Fiehtenhach genannt wird, und ein Zulluss des
schwarzen Reg«! (Flusses) ist. wenn nicht vielleicht gar dieser
seihst damals so «rcnaiint wurde. Der Xame dieses Gaues hat sich
Uf auf unsere Zeil in dem Namen der Ortschaft Viechtach.
welche am linken Ufer des schwarzen Regen liegt, erhalten, wo-
durch zugleich seine oben angedeutete Lage ausser Zweifel gesetzt
wird. In rini-r Urkunde von 940 heisst er der Ufgau und führte
daher zwei Namen, wir diess auch bei den meisten anderen Gauen
der Fall war. die sogar oft noch mehrere Xamcn hatten. Der Ort
H>4
Go ldaron hatte seinen Namen von der daselbst bestandenen
Goldwäscherei erhalten, wie wir diess aus derselben Urkunde
von 940 entnehmen.
In diesem Gaue also ist am Anfange des 10. Jahrhunderts —
denn weiter hinauf verliert sich jede sichere Spur — die Heimat
jenes Grafengeschlechtes zu suchen, von dem wir hier sprechen
und man sieht daraus, dass man dasselbe nicht die Grafen von E p-
penstein und Mürzthal , welche Besitzungen sie erst später
erlangten, sondern die Grafen von Viehtach oder Ufgau nen-
nen sollte. Obwohl nun jene Benennung weder auf die Angabe einer
Urkunde, noch auf der Nachricht eines alten Geschichtschreibers
oder Chronisten beruht, so wollen wir sie doch, da sie einmal von
Frölich eingeführt und seitdem allgemein angenommen worden ist,
zur Vermeidung von Missverständnissen beibehalten.
Obiger Graf Marquard, oder wie die alten Urkunden ety-
mologisch richtiger schreiben, Marchwart, Markwart, die
Gränzwart, Gränzwächter, wie man bei der Artillerie noch gegen-
wärtig Zeugwart sagt, war aber auch bereits im Herzogthume
Kärnthen , wozu damals auch die heutige Steyermark gehörte, be-
gütert, wie diess auch von den meisten übrigen bayerischen Grafen
nachgewiesen werden könnte. Denn in den Jahren 920, 927, 928
und 930 erscheint Marquard (I.) als Zeuge in den Urkunden
des Erzbisthums Salzburg bei Verträgen über in Kärnthen, Salz-
burg etc. etc. gelegene Güter 3).
Seine Stellung unter den Zeugen bewiese für sich allein schon,
dass er ein Mann von vornehmer Abkunft gewesen sein müsse, wenn
wir auch nicht wüssten, dass er damals schon Graf war, obgleich
nicht in Kärnthen, sondern in Bayern, ein Umstand , der nicht zu
übersehen ist, und woher es auch kömmt, dass er in Salzburger
Urkunden nicht als Graf comes, sondern blos als Edler Mann,
nobilis vir, ja selbst gleich den übrigen bayerischen Grafen, wenn
sie als Zeugen angeführt werden, ohne dieses Prädicat erscheint.
Dass aber Marquard I. in Kärnthen wirklich Güter besass,
und desshalb auch zum kärnthnerischen Adel gehörte, ersehen wir
aus einer Salzburger Urkunde. Denn 930, am 30. März zu Salz-
burg schloss dieser edle Mann M arquard I. einen Tauschvertrag
mit dem Erzbischof Adalbert von Salzburg, worin er diesem
seine Besitzung zu Undriina überliess, dafür aber einen Hof zu
165
Pfcoehe und zwei dazu gehörige Ortschaften zu Parti and Pieehef-
fesporoh erhielt ').
Dieeeo Hol sammt Zogohor heuen als lalzborgifcbef L«tu;i»
früher des Enbiachofi BlotaYerwaadte und Vogt Marl wich, dann
Herzog Berthold von Kirathen innegehabt und ee wird ieeehalh
Ion Vertrage die Beetiouauuig engehingt, daaa warn Marqüard I.
ohne einen eholieh eraeigtea Sohn stürbe, jener Hof wieder an
Henog Berthold, der Marqierd'fl Herr — dominus ejus —
nämlich Lchcnshcrr genannt wird, zurückfallen sollte, weshalb
auch «1er Henog als erster Zeuge die Urkunde unterschrieb.
Dieser Umstand, dass Herzog Berthold Marquards Le-
hensherr genannt wird, denn dominus kann hier keine andere
Bedeutung haben — ist sehr wichtig, indem es die Identität dieses
kärnthnerischen Marqüard, derblos edler Mann genannt wird,
mit dem bayerischen Grafen Marqüard von Ufgau ausser Zweifel
set/J. Denn in der Urkunde von 940 wird letzterer ebenfalls zuerst
nur ein edler Dienstmann — nobilis vasallus — des Her-
zogs Berthold und erst dann, wie im Zusätze Graf genannt.
Dass er in den Salzburger Urkunden blos edler Mann heisst,
beweist nichts gegen die Identität, indem auch andere erwiesene
Grafen, wie z. B. Veriant, der in einer Salzburger Urkunde
von 945 als Pfalzgraf von Kärnthen erscheint 5), in den sie betref-
feodea Urkunden, oder wenn sie als Zeugen angeführt werden,
Moe nobiles viri heissen.
Dass HetlOg Berthold zu Gunsten seines Lehenmannes den
BeoÜI i'iin'S so bedeutenden Gutes abtrat, beweist übrigens, dass
Marqüard bei ihm in grosser Gunst gestanden und diese durch
und treue Dienste verdient habe.
Was die getauschten Güter betrifft, so hatte man früher Ilor-
I Vermothoag zu Folge die Gegend ad Undriniam, über deren
so vi« I gestritten wurde, am I n g e ri ngb a c h e. der sich bei
Knittelfeld in die Mur ergieeel) also auf dem nördlichen Ufer der
Mur, beim heutigen Orte Seggau gesucht, was jedoch ganz unrieh-
tig h
1 reiherr von Ankershofen versteht darunter die Gegend des
nannten Murbodens zwischen St. Lorenzcn und Judruburg 6).
Offenbar ist er der \\ alirheit viel näher, allein ich glaube die
-! arfcoJldliel bestimmen zu können, und zwar
166
durch eine Salzburger Urkunde vom Jahre 935, worin es heisst:
in Undrimatala ad Pouminumchirichun7). Da dieser Ort unverkenn-
bar kein anderer ist als der heutige Ort Baumkirchen im
Bezirke und in der Pfarre Weisskirchen, zur Herrschaft
Wasserberg, Farrach und Einöd dienstbar, so kann auch die
Gegend in Undrimatala (935), oder ad Undrimam (930), nir-
gends anderswo als bei Baumkirchen und in weiterer Aus-
dehnung bei Weisskirchen zu suchen sein. Vielleicht hiess
das jetzige Granizbachel , das bei Baumkirchen vorbeifliegst,
einst Undrima.
Puoche sei nach Koch-Sternfeld Buch, neben Zell im Land-
gerichte Altötting, Furti, ein Ort neben Buch, Pischoffesperch aber,
entweder Bischofsberg, vulgo Bischof in der Schlicht am Inn
oder Pischelsberg im Landgerichte Eggenfelden 8).
Ich stimme dieser Annahme nicht bei, sondern bin vielmehr
der Meinung, dass die genannten Orte in Obersteiermark zu suchen
seien und Puoche das heutige Puch bei Judenburg, Furti aber das
westlich von Judenburg gelegene heutige Furt sei, während Pi-
schoffsperch mir zwar unbekannt ist, sicher aber auch in der Nähe
von Judenburg zu finden sein dürfte. Der Grund, warum ich die
genannten Orte nicht bei Altötting in Baiern, sondern bei Juden-
burg in Steiermark suche, ist der, weil von einer Besitzung der
Eppensteiner zu Altötting nirgends etwas vorkommt, während Ju-
denburg zu wiederholten Malen urkundlich als Eigenthum jenes
Geschlechtes erscheint und in der Nähe von Eppenstein liegt,
welche Burg, gegenwärtig nur eine Ruine, einst der Wohnsitz jener
Markgrafen und Herzoge gewesen sein und dieser Dynastie den
Namen gegeben haben soll.
Nun entsteht aber die Frage, ob dieser edle Mann Marquard
wirklich den Eppensteinern angehöre. Ich glaube diese Frage
entschieden bejahen zu müssen. Denn erstens ist der Name Mar-
quard so zu sagen ein wahrhaftes nomen proprium, ja unicum,
d. i. im strengsten Sinne nur einer Person angehörig, da er in
der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts in den 103 Salzburger Ur-
kunden nur fünfmal vorkommt, während andere Namen 50mal,
ja noch öfter vorkommen, und sogar in einer und derselben Ur-
kunde sich wiederholen. Bei diesem Umstände ist daher anzuneh-
men, dass damals unter den edlen Männern und Grafen Kärnthens
Hl?
und Baierns nur »in6r diesen Namen führte, und dieser »'inr je-
nem Gesehleehte angehörte, bei dem sieh in der Folge der Name
Marquard wiederholt . aber nueli wieder ausschliesslich vorfin-
det, da sowolil in der zweiten IlälHe des 10.. als aueb während
des nitti 11. Jahrhunderts von den übrigen Herzogen. Markgra-
fen und Grafen Kärntbens sonst keiner den Namen Marquard
führte.
Dann liefen die von Salzburg an den edlen Mann Marquard
abgetretenen Güter Tu eh und Furt gerade in jener Gegend,
wo man in der Folge die Eppenstciner im Besitze ausgebreiteter
Güter findet und wo Ep penstein, wenn aueh vielleicht nicht
ihre Stammburg, doch gewiss ihr späterer Wohnsitz, lag.
926 — 938 schloss der edle Mann Marquard einen Tausch-
vertrag mit dem Bischöfe Wolfram von Freysing, indem er die-
sem Besitzungen zu Izcilingen und Terremareschirichun gab und
dafür eine Besitzung zu Helmunesdorf bekam »). Wo diese Be- 9
Sitzungen lagen, ist mir nicht bekannt, da ich eben keine Special-
Karte Bayerns bei der Hand habe. Die Urkunde beweist jedoch,
dass Marquard auch ausserhalb Kärnthens, wozu damals Steyer-
mark gehörte und ausserhalb seiner Grafschaft Viechtach- oder
u auch sonst noch Güter in Bayern besass.
944 schenkte Kaiser Otto I. dem edlen Dienstmanne des
Herzogs Berthold und Grafen Marquard 10 Herrenhuben,
w.lehc früher Goldwäsrhcr innegehabt haben, im Gaue Ufgau in
der Grafschaft desselben Marquard am Flusse Fu echt e bach10). 10
Von dirsrm Gaue haben wir bereits früher gesprochen. Es
ist derselbe, der in Ai'v Urkunde K. Konrads I. (911 — 918)
\ iechtah- d. i. V i ee li t a e h gau , denn h galt damals soviel wie
eh. genannt wurde, und den man, weil er seinen Namen von
dem ihn durehfliessenden Hache erhalten hatte, nach der Otto-
hen Urkunde auch Fuehtebah- oder Fuechtebach-
d. i. F i cht en bae hga 11 nennen könnte. Die Identität desViech-
taeb- und Ufgaues, wie er in der Ottonischen Urkunde ge-
nannt wird, wird aueh durch folgenden Umstand ausser Zweifel
gesetzt. Vieh der Konradinischen Urkunde (911 — 918) lag darin
der Ort Go Idaron, nach der Ottonischen (940) aber hatten einst
tinldwäscher (aurariij die von K. Otto I. dem Grafen Marquard
geschenkten 10 Hüben besessen.
168
Der Ort Goldaron und der Ort, wo diese Goldwäscher
einst ihr Geschäft betrieben, ist daher offenbar ein und derselbe,
wodurch zugleich die Identität jenes (911 — 918) und dieses
Grafen Marquard (940) über allen Zweifel erhoben wird.
Die Frage, ob dieser bayerische Graf und der in Kämt heu
begüterte edle Mann Marquard eine und dieselbe Person seien,
Hesse sich schon unter Hinweisung auf das, was über den Namen
gesagt wurde und unter Beachtung des Umslandes, dass der
bayerische Graf und der kärnthnerische Edelmann Marquard
als edler Dienstmann des Herzogs Berthold angeführt wird,
bejahen.
Was aber die Sache über allen Zweifel erhebt, ist die Ur-
kunde vom Jahre 1010, worin Adalbero als Graf des Land-
striches südwestlich vom Böhmer-Walde erscheint. Da nun der
Kärnthner Herzog A dalbero ein Sohn Marquard's II. und
ein Enkel Marquard s I. und wie bekannt ein Eppensteiner war,
so kann über die Identität des bayerischen Grafen und des kärnt-
nerischen Edelmannes Marquard (I.) durchaus kein Zweifel
mehr obwalten. Dass der bayerische Graf Marquard auch Gü-
ter in Karantanien besass, ist eine Erscheinung, die man auch
von hundert andern bayerischen Grafen jener und der später-
ren Zeit nachweisen könnte. Dass er in den Urkunden von 911 —
918 und 940 Graf, in jener von 930 nur Edelmann genannt
wird, beweist nichts gegen die Identität, da man diess auch
von andern Grafen nachweisen könnte, wie ich diess rück-
lt sichtlich des Grafen Variants schon oben angedeutet habe,
zudem konnte Marquard rücksichtlich seiner Besitzungen in
Bayern mit Recht Graf genannt werden, weil er dort die
Grafschaft Viech tach- oder Ufgau besass, nicht aber rück-
sichtlich seiner Besitzungen in Karantanien, wo er nur ein-
zelne Güter, nicht aber eine Grafschaft halle.
Dass Marquard, obgleich selbst ein Graf, dennoch ein
Dienstmann des Herzogs Berthold war, wird Niemand, der
die Verhältnisse jener Zeit kennt, auffallend finden. Dass er seine
Pflichten gegen den Herzog treulich erfüllt haben müsse, beweist
des letzteren Gunst, indem er nicht nur nach der Urkunde von
930 seinem Dienstmanne zu Liebe seine von Salzburg bisher
160
innegehabten Lehengütcr l'norh«, Furti und II ischofsherg
aufgab, sondern auch nach «Irr Urkunde von 940 sich l>ei K. Otto I.
für du Schenkung der 10 Goldwäsehcrhuben an Marquard ver-
wendete.
An Gelegenheit aber durch treue Dienste sich die Gunst
Her! ho I d's, des Herzogs von Rayern und Kärnthen zu erwerben,
fehlte es M a r q u a rd cn gewiss nicht. Die Ungarn machten näm-
licli von l'annonien aus, welches sie anfangs des 10. Jahrhun-
derts den Deutschen entrissen und in ihren Besitz gebracht hat-
ten, wiederholte Einfalle sowohl in die Ost- als auch in die
Karantanische .Mark , bis sie durch ihre grosse Niederlage auf
dem Lechfclde am 10. August 055 auf einige Zeit geschwächt
und gedemüthiget wurden. Die Geschichte hat uns von den Drang-
salen, denen beide Marken während der 1. Hälft e des 10. Jahr-
hunderts ausgesetzt waren, wenig Einzelnheiten aufbewahrt,
obgleich jedes Jahr durch blutige Treffen zwischen den Ungarn
und Deutschen bezeichnet gewesen sein mag. In diesen Kämpfen
mochte Marquard durch tapfere Vertbeidigung Karantaniens
sich grosse Verdienste um Herzog Berthold erworben und so
dessen besondere Gunst erlangt haben.
Seit 940 hören alle Nachrichten über ihn auf, während die
Nachrichten über Marquard II. erst 970 beginnen, so dass
ein Zeitraum von 30 Jahren dazwischen liegt, über den alle
ii ichten fehlen. Ein so langer Zeitraum Hesse zwar die Ver-
inuthung zu, dass zwischen Marquard I. und jenem Marquard,
den wir den zweiten nennen, noch ein Glied fehle, und dass
unser Marquard II. nicht der Sohn, sondern der Enkel Marquard's I.
durfte; allein gegen eine solche Vermuthung spricht der
Umstand, dass nach der Urkunde von 930 Marquard I. damals
noch keinen Sohn hatte. Denn es heisst darin, dass er die ihm
ftp SaMbirg ahgetretenen Güter bis zu seinem Tode, und dass
ihm sein Sohn, wenn er einen solchen aus einer rechtmäs-
sigen Gattinn erzeugt haben sollte, dieselben besitzen
soll. Hüte er schon damals einen Sohn gehabt, so würde es wie
in hundert andern Urkunden einfach heissen, in finem vitae suae
liliique sui. Dieser Umstand ist sehr wichtig: denn er beweist,
dass die Annahm.' eines Mittelgliedes zwischen Man oard I. uud
170
unserem Marquard H. unstatthaft sei und dass letzterer nur ein,
erst nach 930 erzeugter Sohn des ersteren sein könne.
Wann Marquard I. gestorben sei, wieseine Gemahlin ge-
heissen, und ob er Geschwister gehabt habe, ist völlig unbekannt.
Er hinterliess zwei Söhne, Marquard II. und Rüdiger, und
eine Tochter Richardis. Diese war, wie diess schon Frölich
richtig angibt, mit Ulrich, dem bei K. Otto II. sehr belieb-
ten und mächtigen Grafen von Sempt und Ebersberg, Adalbc-
ro's Sohne, vermählt. Wir finden sie mit ihrem Gemahle und
Bruder in einer nach 975 ausgefertigten Regensburger Urkunde,
welche sagt, dass Graf Ulrich und seine Gemahlin Richar-
dis nach dem Tode und Begräbnisse Villibirgen's guten An-
denkens dem Benedictiner Kloster St. Emmeram zu Regensburg
für das Seelenheil und die Ruhe jener Matrone einige Besitzungen
zu Erlingen geschenkt haben. Als erster Zeuge erscheint Etich,
wahrscheinlich ein Graf, in dessen Grafschaft Erlingen lag, als
zweiter, eben Marquard, offenbar Ulrich' s Schwager und Ri-
'< charden's Bruder 12J. Die Verstorbene war eine Schwester Ada 1-
bero'Sj Grafen von Sempt und Ebersberg, und daher Ulrich's
Tante. Siehe die Stammtafel der Grafen von Sempt und Ebersberg,
welche ich wegen der Blutsverwandtschaft und engen Verbindung
dieses Geschlechtes mit jenem der Eppensteiner verfasst und im
Anhange beigeschlossen habe.
Von Rüdiger ist nichts weiter bekannt, als dass er sammt
seinem Bruder Marquard als Schwurmann und Zeuge erscheint.
Denn auf der zwischen 983 und 991 in der Ostmark, welcher
damals der Markgraf L i u t p o 1 d vorstand, abgehaltenen grossen
Versammlung von Bischöfen, Grafen, Vornehmen und Gemeinen,
worin unter dem Vorsitze des Herzogs Heinrich von Bayern
die Besitzungen und Rechte des Bisthums Passau in der Ost-
mark untersucht und bestimmt wurden, waren auch Graf Mar-
quard und sein Bruder Rüdiger anwesend und sie nehmen als
Schwurmänner in der darüber ausgefertigten Urkunde die 3. und
13 4. Stelle t3) ein.
Der Umstand , dass auch diese beiden Brüder unter den
Schwurmännern erscheinen , auf deren Aussagen hin Bischof
Pilgrin von Passau die Ansprüche seiner Kirche gegen den
Markgrafen Liutpold geltend machte, beweist zum mindesten,
171
litl sie Nachbarn th'r Ostmark geWiCB sein musstrn , weil
m<- sonst üluM- die Besitzes* rrhähnisse. in derselben kein uilti-
Zeugnisi bitten ablegen können. Diess weist aber unverkenn-
bar dahin . dass sie die Söhne des Grafen Ma rq n a r d I. waren,
den man schon in der ersten Hilflfl des 10. Jalirlmnderts in der
oberen Steiermark begütert findet.
leli bin kein lreund von Hypothesen, welche durch Gründe
nieht wenigstens cinigermasseii wahrscheinlich gemacht werden
können , aber der Name R ü d i g e r führt mich unwillkürlich
auf die Vermuthung. dass dessen Träger und sein Bruder Mar-
quard mit den gewesenen Markgrafen der Ostmark, Vater und
Sohn, welche beide ebenfalls den Namen Rüdiger führten,
verwandt gewesen sein mögen.
R ü d i g c r I. von Pechlarn, Markgraf in der Ostmark,
dessen auch im Nibelungen -Liede erwähnt wird1*), soll 916 1*
gestorben und ihm sein Sohn Rüdiger II. gefolgt sein. Die-
ler soll sieh jedoch treulos benommen, die Ungarn ins Land
blassen und desshalb 921 durch den Markgrafen Liutpold
etst worden sein. Letzteres ist offenbar unrichtige so wie
überhaupt die Nachricht von R ü d i g e r's II. Treulosigkeit un-
erwiesen ist. Viel wahrscheinlicher ist es, dass letzterer 943 ge-
lten und die erledigte Ostmark dem bayerischen Grafen Burk-
hard als Marktraten verliehen worden sei, dem Luitpold
!)?;> folgte. Mir ist nicht unbekannt, dass einige neuere Ge-
< li!^< linibcr jene beiden gleichnamigen Markgrafen aus dem
Gebiete d»r Geschickt« ganz hinausweisen , als ob ihrer nur im
- Licde und im Pitrolf und nieht auch in Alold's und
Bernhard 's des \orikers Chroniken gedacht würde. Es ist hier
nieht <l.r Ort. über die Möglichkeit des Bestehens einer deut-
•ckei Grafschaft zwischen der Mrlaph und Knns während der er-
st, n Hälfte iei 10. Jahrhunderts ausführlich zu sprechen, obgleich
nclit so schwer wäre dm Beweis der Möglichkeit herzustellen.
Ich meinerseits nehme das Bestehen jener Markgrafschaft nicht
nur als mö-lich. sondern auch als wirklich an , und halle demnach
ik beiden Markgrafen B I i i gc r für geschichtliche Personen.
1 ür ihre \ erwandlsehaft mit M a r q u a r d I. lässt sich
lieh keine l rkuude. ja nicht einmal eine aus Chroniken
| \aehrielil ani'iihren . aber dessenungeachtet will mich
172
bedünken, dass meine Vermuthung nicht grundlos sei. Auch die
Art der Verwandtschaft ist natürlich unbekannt. Vielleicht war eine
Tochter R ü d i g e r's I. mit Marquard I. vermählt , so dass
dessen zweitgeborner Sohn nach dem mütterlichen Grossvater und
Oheime auch Rüdiger genannt wurde, ein Fall, der wenig-
stens in späterer Zeit bei vielen Familien urkundlich nachgewie-
sen werden kann. Oder vielleicht war Marquard I. selbst so-
gar ein Sohn R ü d i g e r's I. und ein Bruder R ü d i g e r's IL,
so dass sein zweitgeborner Sohn seinen Namen vom väterlichen
Grossvater und Oheime erhielt und für diese Vermuthung spricht
ausser dem Namen vorzüglich ihr Auftreten als Schwurmänner in
dem Streite zwischen Bischof Pilgrin und Markgrafen Liutpold;
denn wenn sie die Enkel Rüdiger's I. und die Neffen Rüdiger's IL,
der Markgrafen an der Erlaph, waren, so konnten sie über die ein-
stigen und damaligen Besitzesverhältnisse in der Ostmark gewiss
besser unterrichtet sein, als wenn sie bloss die Söhne eines baye-
rischen und auch in Karantanien begüterten Grafen gewesen wä-
ren. Die Angaben rücksichtlich der Lebenszeiten der genannten
Personen sind der Annahme einer Verwandtschaft nicht entgegen.
Rüdiger L soll 916, sein Sohn Rüdiger IL 943 gestorben
sein, während Marquard L, mag er nun ein Bruder oder nur
ein Schwager Rüdiger's IL gewesen sein, ebenfalls gerade um
diese Zeit, nämlich von 916 bis 940 urkundlich erscheint.
Marquard IL, der, weil er als Zeuge seinem Bruder Rüdi-
ger vorgeht, ohne Zweifel der ältere Sohn Marquard's I. war,
erscheint 970 als Markgraf, Marchio, und zwar in einer Salz-
burger Urkunde, worin K. Otto I. der Kirche zu Salzburg „einige
Güter unseres Rechtes in der Grafschaft Marquard's, unseres
Markgrafen, in der östlichen Gegend gelegen," schenkt, näm-
lich den Hof zu Uduleniduor, wie er slavisch heisst, deutsch aber
Nidrinhof genannt, sammt 50 dazu gehörigen königlichen Hü-
ben und sammt dem bei jenem Hofe gelegenen Forste Susil, dann
bei der Burg Ziub, was an königlichem Eigen dazu gehört, end-
lich den dabei gelegenen Ort Lipriza 15).
Ist auch die Lage und heutige Benennung von Nidrinhof
oder Uduleniduor, wie es damals in slavischer Sprache hiess,
nicht bekannt, so lag es doch nach der Angabe der Urkunde in
der Nähe des Waldes Susil, dessen Name sich in den beiden Ge-
16
17:5
ineiiiden Sausal. wovon die eine zum Bezirke llarraehcrk , die
andere IUI Bezirke kleiustiitlen gehört, bis auf unser I Tag* er-
hallen liat. Die BurgZiub. denn eivilas bedoulele damals nur einen
Stiften Ort, scheinl /-war sannnl ihren \amen verschwunden
/.u sein, sie lar jedoch nach «Irr Angaho der Urkunde in derNfthe
dei heutigen Marktflecken« Loibniz. und /war. wie aus einer
Urkunde vob 1 05 1 ersichtlich isi i6), an der Sühn. Aus dieser
•»gleich späteren Urkunde entnimmt man, dass Ziub, oder wie es
in eben dieeer Urkunde genannt wird, Zuip, nicht hlos eine Burg,
sondern auch einen ausgedehnten, dazu gehörigen Landstrich be-
zoiehnole. der sich von der Mur zwischen den beiden Bächen Sulm
und Lasniz bis zu deren Ursprung auf den (Schvvambcrger) Al-
pen erstreckte.
Wenn es nun heisst, dass die von K. Otto an Salzburg ge-
schenkten Cutter in der Grafschaft des Markgrafen Marquard
Ingen, so ergibt sieb daraus, dass, da die Lage von Sausal und
Lei l)n iz bekannt ist, jene Grafschaft aueb den nordwestlichen
Theil des heulten Marburger Kreises in sich begriffen habe. Ich
. : auch, denn unstreitig hatte sie einen grösseren Umfang
und umfasste den westlichen Theil des Gratzer und Marburger
Kr« -ist 's. Dass damals die slavische Bevölkerung noch viel weiter
, die Drau «regen Norden gereicht habe als gegenwärtig, be-
inen die slavisehen Benennungen der in der Urkunde vorkom-
menden Orte Uduleniduor, Susil, Ziub, Lipriza. Das erste beste—
band Ml n. bei, in, ffolina, Thal, und tluor. Hof, bezeichnet einen
Mol im Thal. Thalliof. oder weil das Thal im Gegensatze zum
Niedornhof, wie ilm auch die Urkunde
Nidrinbof nennt. Von dem Walde Susil und der Umgegend, die
noeh heute S,i ii sa I htissi. vermutliel Seliafarik 17j, dass er von 1?
den ilarieebea Snelera oder Suselern, die aus der russi-
• ■n und polahisclien Geschichte wohl bekannt seien, seinen \a-
iii« n erhalten habe Zinn, im Böhmischen noch jcl/l Znb, heisst
so viel als /ahn, während Lipriza. das noch j«*t/,t den slavischen
von /i/Hf. die Linde — eine mit Linden bewachsene
imI bezeichnet. So eben kommt mir eine Vermuthung, die ich
nicht unausgesprochen lassen kann. Ich sagte oben, die Burg Ziub
in«' ummt ihrem Namen verschwunden nn sein. Diene dürfte
och nur rücksichtlich der Burg selbst und ihres ehemaligen
ArchiT. Jahrg. ISJiO. I. Bd. II. Hft. 12
174
slavischen Namens der Fall sein, ihr deutscher Name aber
noch in dem heutigen Zähndorf, einer Gemeinde des Bezirkes
und der Grundherrschaft Waldschach fortleben. So mancher Name
ehemaliger Grafschaft oder Burg besteht nur mehr in dem Namen
eines Dorfes, einer Gemeinde fort. Die berühmte Burg Hengest,
welche schon im 9. Jahrhunderte vorkommt und wie wir bald hören
werden, im 10. einer Grafschaft in Steiermark den Namen gab, lebt
nur noch in dem Namen des Dorfes Hengsberg, einer Gemeinde
des Bezirkes Horneck, fort; und so wahrscheinlich auch Ziub, Zub
(deutsch Zahn) in Zähndorf. Ich glaube kaum, dass ich hierin
irre; dass neben den ursprünglichen slavischen Benennungen
der Ortschaften im 10. Jahrhunderte bereits auch ihre ver-
deutschten üblich waren, beweist eben unsere Urkunde, welche
ausdrücklich angibt, dass Uduleniduor der slavische, Nidrinhof
aber der deutsche Name des neben dem Walde Susil gelegenen
Hofes sei. Dieser Umstand weist auch auf einen deutschen Be-
standteil der damaligen Bevölkerung jener Gegenden hin, welcher
besonders seit 955, nachdem die Ungarn gedemüthigt wurden wa-
ren, aus Bayern eingewandert sein und meist aus Vornehmen und
Freien bestanden haben mochte.
Die Urkunde, von welcher wir bisher gesprochen haben, ist
endlich noch in einer anderen Beziehung merkwürdig, nämlich
rücksichtlich des Namens, womit das Land an der Mur damals be-
nannt wurde. Es heisst plaga orientalis, der östliche Land-
strich, entweder weil es der (süd-) östlichste Theil des da-
maligen deutschen Reiches oder weil es von dem Herzogthume
Kärnthen, dessen Mark-Grenze gegen Ungarn es bildete, östlich lag.
973 schenkte K. Otto I. den Nonnen im unteren Kloster
zu Regensburg das Gut Butileshusa im Gaue Adalahk owe
*8 und in der Grafschaft des Grafen Marquard gelegen 18). Dieser
Graf Marquard scheint jedoch nicht eine und dieselbe Person
mit unserem Markgrafen Marquard an der Mur zu sein, da
sonst nirgends eine Spur davon vorkömmt, dass die Eppen-
steiner auch in Oberbayern, wo der Adaiahgau lag, eine
Grafschaft besessen hätten.
Unsern Markgrafen Marquard II. aber finden wir wie-
der in einer von K. Otto II. am 24. September 980 erlassenen
19 Urkunde und zwar als im Mürzthale begütert 19). Denn zufolge
iieaer l rkundt schenkte K. Ott« II. dem Oralen Wilhelm von
Sonne Ackerland üb Ausmansse von 80 königlichen Bauernhu-
ben. aher Dicht in Wilhelms Grafschaft Sonne. sondern in
der Grafschaft des trafen Baehwin nnil zwar im nördlichen Theile
(lersell)en. indem er hiezu die Gegend bestimmte, w elehe sieh von der
0>l seile des Bergen Doberich his zur Höhe der Berge Stank
und Tregnita e. streckt , so wie die Höhe (das Plateau) des
Berget Doberich seihst his zum Eigenthume des Grafen Marquard.
Sollte alter in der hier bezeichneten Gegend sich nickt Acker-
land his zum Ausmaasse von 20 königliehen Bauernhuben vorfin-
den, so sollte ihm der fehlende Rest anderswo in der (selben)
Grafschaft liaehwins bis dorthin, wo diese mit jener von Sounc
zusammenstösst, wo es ihm (dein Grafen Wilhelm} bequem und
am nächsten ist, angewiesen werden.
Diess ist der allein richtige Sinn der von Eichhorn, Muchar
und neuester Zeit selbst von Freiherrn von Ankershofen völlig:
missverstandenen Urkunde. Diese falsche Auffassung aber kam
daher, weil man die Lage der Berge Doberich, Stanitz und Treg-
nitz gern irrig bestimmte und sie in Untersteiermark suchte, wie
Muehar und nach ihm Ankershofen, welche Staniz, wofür sie
irrig Staniz lasen, zu Studeniz und Tregniz zu Tornnberg im
Bezirke Thuonisch zu finden glaubten20). Eichhorn aber sagt: 20
..In' ich nickt] so lag dieses Gut im Cillierkreise bei Sachsen-
I. 1.1. wo nach Do brit sehend orf zu sehen ist"' und zum Worte
in der Urkunde macht er die Anmerkung: „Drei Graf-
ltm lüetnei da zusammen, des Marquard, des Rachwin
und ÜC Grafschaft d.r (sie!) Soune".
Alles diess ist ganz und sogar dem klaren Wortlaute der
Urkunde ganz entgegen, da doch darin wiederholt genagt wird,
dass die 20 Bauernhöfe in liaehwins Grafschaft angewiesen
ien Bollen und /-war wo immer, sonst in dieser Grafschaft.
«renn am Berge Doberich nicht Ackerland genug dazu vor-
nanden sein sollt.', nämlich solches, welches noch kaiserliches
entkam und noch nicht an Private verschenkt wäre. Daher
ist dienet Berg nicht im ('illier-, sondern im Graz er-Kreise
ief >Iur zu suchen, wo liaehwins Grafschaft lag
uud rr ladet sich auch dort und zwar im Bezirke G u I e n h e rg,
in. .ms Dokeriek, (lau Dokrj, a. e, illvris.h dohav. iekra, dobro,
12 •
176
gut, also soviel wie dobra göra guter Berg). Schon 1130 findet
man daselbst eine Gemeinde Dobriz und sie ist keine andere,
als eine der beiden Gemeinden Vordem- und Hintern-To-
ber. Denn beweisen nicht selbst diese Benennungen Vordern-
und Hintern-Tober, dass dazwischen eine Anhöhe, ein Berg,
sich befinden müsse und dieser Berg nun und kein anderer muss
der alte Doberich sein.
Diese Annahme steht auch mit den übrigen Bestimmungen
und Angaben der Urkunde in Uebereinstimmung, indem unter
dem Berge Staniz, bis zu dessen Höhe die geschenkte Landstrecke
reichen sollte, die Stainzer-Bergreihe zu verstehen ist, worin
der Stainzer-Bach entspringt, welcher wieder einem gleich-
namigen Thale und Orte den Namen gibt und der Mürz zueilt.
Jenseits des Berges Staniza, nämlich im Mürzthale, zu wel-
chem das Stainzer-Thal gehört, lag das Eigenthum des Grafen
Marquard, der wahrscheinlich schon selbst, seine Nachkom-
men waren es urkundlich, Graf im Mürzthale war, oder
wenn er diess auch nicht war, wenigstens Güter daselbst besass.
Rücksichtlich des Namens des zweiten Berges, glaub' ich,
hat sich in die Urkunde eine falsche Leseart eingeschlichen, in-
dem er, wie ich vermuthe, nicht Tregniz, sondern wahrschein-
lich nur Trezniz oder Trasniz geheissen haben mochte, da man
in der Nähe des Stainzer- einen Fressnitz und einen Tres-
niz- Graben (d. i. ein langes, enges Thal oder eine lange
Bergschlucht) findet.
Mit der Grafschaft Soune, um im Vorbeigehen Eichhorns
Irrthum zu berichtigen, konnte daher allerdings wohl Rachwins
Grafschaft, welche den östlichen Theil des Grazer und Marbur-
ger Kreises in sich begriff, zusammenstossen, aber nicht Mar-
quards Eigenthum, nämlich dasMürzthal. Da es in der Ur-
kunde nicht heisst „usque ad comitatum Marchwardi", sondern
nur „usque ad proprietatem Marchwardi," so ist es zweifelhaft, ob
das Mürzthal ebenfalls zu seiner Grafschaft gehört, oder ob
Marquard daselbst nur Güter besessen habe.
Endlich erscheint Marquard II. und zwar als Zeuge in
der Urkunde, worin seine Schwester Richardis und ihr Ge-
mahl Graf Ulrich von Sempt und Ebersberg für das Seelen-
heil der Matrone VVillipirg das Gut Erlingen an das Kloster
177
St. l-'.mmrramm H Regunnburg nebenbei -'). ttinen neuen chrono- 21
logischen Anli.illspuurl zur Ifrst iminuii^ . wie lange nach 980
Narquard noch gelebt habe, gibt die Urkunde nicht, da sie
kein Datum hat Nur m nul ist guuriee, ojUi si«' nwineben 975
und 904 ausgestellt wurde, da die Schenkung in die Hände des
li. Biaebojei Wolfgang von Regeueburg (1)72 — 994) und des
Abtes llomuald von St. Kmmeramm (975 — 1001) niederge
legt wurde.
Dass Marquard II. die von seinem Vater ererbte Grafschaft
im Ufgau am Müsse Furchtebach noch besessen habe,
14 -lieint »1er l instand zu erweisen, weil er noch fortan in meh-
reren unter dem Abte Romuald ausgestellten Urkunden als
Beuge erscheint--). Der Fall, dass ein Graf mehrere Grafschaf- 22
ten ■■gleich besass , war zu jener Zeit durchaus kein seltener,
Mindern vielmehr ein sehr häufiger. Der sicherste Beweis dafür
aber ist der, weil auch sein Sohn Adalbero jene Grafschaft
■eaaiB) wie wir diess aus einer Urkunde von 1010 ersehen.
Von Marquard's II. Thaten und Verwaltung seiner Mark ist
uns leider gar nichts bekannt, doch scheint er sich grosse Verdien-
st.' erworben und dadurch, wie durch seine Verschwägerung mit
«lern reichen und mächtigen Grafen von Sempt und Ebersberg, sei-
lt« in Sohne Adalbero den Weg zur Herzogswürde gebahnt
M beben. Auch sein Sterbejahr ist unbekannt, doch scheint er
• ist n;i. h 990 gestorben zu sein.
war Nrrmählt mit Iladamouth — Hadmud, — einer
Se m pt und Bbereberg. Sie soll nach Frölieh, der
judeeb leinen Gewährsmann nicht angibt, eine Tochter des Grafen
kdelbere rep Sempt und K ho rsb er g gewesen sein. Ist diese
Angabe wahr, so scheint sie eine Tochter des 972 verstorbenen
''" Adatbere I.. der seinen 971 verstorbenen kinderlosen
Bruder Eberhard I. fcaerlnbte und beerbte, und somit eine
Bebweater der Grafen llrich, Adalbero II. und Adalschalk
au lein, eine \ emmtbung, die mit der Lebenszeit der
imt. ii Peraonea rellkeuunen im Einklänge steht, — (siehe
Stammbaum der Grafen von Semn< und Bbereberg) — und auch
diireh die Namen zweier Sohne II a d a mo u t Ii e n\s aus ihrer Khe
mit Marquard II. bestätiget Wird, denn der älteste hievs A d al-
eitgeberne aber Bberbnrd, »e dann jener nach
178
seinem mütterlichen Grossvater und Oheime, dieser aher nach sei-
nem mütterlichen Grossoheime genannt wurde.
Hadamouth überlebte ihren Gemahl um viele Jahre, indem
sie erst zwischen 1010 und 1020 starb. Frölich setzt ihren Tod
in das Jahr 1013 und mag hierin Recht haben, obwohl ich hierüber
weder in einer Urkunde, noch sonst wo etwas auffinden konnte.
Von Marquard's II. und Hadamouth's Söhnen kannte
man bisher nur einen, nämlich Adalbero, ich habe aber noch
zwei andere aufgefunden , nämlich Eberhard und Ernst, wo-
für die Urkunden des Klosters Geisenfeld und eine Salzburger
Urkunde, deren Inhalt wir später angeben werden, den Beweis
23 liefern 23). Wir wollen zuerst von Adalbero und dann von sei-
nen Brüdern sprechen.
Obgleich über jenen nur wenige Urkunden und Nachrichten
auf uns gekommen sind, so reichen doch selbst diese hin, um von
diesem Manne und seinem Schicksale in einigen Hauptzügen ein
Bild entwerfen zu können. Er war ein Mann, der im Gefühle seiner
Tüchtigkeit, vom Ehrgeiz getrieben, nachdem Höchsten strebte
und es auch erreichte, aber von der vollkommenen Höhe, nicht ohne
eigene Schuld, durch seine Feinde wieder herabgestürzt wurde,
und der Schlag war nun schmerzlicher, da er von einer Hand her-
rührte, von der vielmehr Schutz hätte erwartet werden sollen, von
der seines — Schwiegervaters Konrad IL, der jedoch seinem
gleichnamigen Vetter, Herzoge von Franken , in dessen Kampfe um
das Herzogthum Kärnthen, den Vorzug vor seinem Schwiegersöhne
gab. Merkwürdig dabei bleibt es, dass alle drei in einem und dem-
selben Jahre starben, ein Fall, der sich auch später noch einmal in
der Geschichte Kärnthens wiederholte. Doch wir wollen nun
sehen, wie Adalbero stieg und fiel.
Nach dem Tode seines Vaters Marquard II. folgte er dem-
selben in der kärnthnerischen Markgrafschaft westlich von
der Mur, in der bayerischen Grafschaft Vi eh t ach oder Ufgau
und in den Stammgütern Puch, Furt und Bischofsberg (in
Obersteyermark) so wie im Mürzthale, nach, denn 1000 er-
scheint er als Markgraf der kärnthnerischen Ostmark. Ermusste
diess aber schon einige Jahre vorher geworden sein, und um K.
Otto III. grosse Verdienste erworben haben, da dieser im genann-
ten Jahre auf die Verwendung Herzog Heinrich's „dem Mark-
179
mfeo Adalbero 100 in der Provinz kärnthen und in der
Mar oh und in der G ra Tschad des erwähnten Merkgrafen Ad al-
bere gelegene Bataefligflter" schenkte, iber welche Schenkung
im Stifte St. Kainbreeht noch die l'rkundc vorhanden ist2*). 24
Diese bedeutende Schenkuni;' beweist , dass A d a 1 b e r o in
sehr grosser Gunst bei K. Otto gewesen sein müsse. Von dieser
Zeit an beginnt auch sein allmäliches Steigen, da die Erwerbung
von 100 HaucrnhtiTcn seine schon Trüber beträchtliche Hausmacht
ansehnlich vermehrte. lJemcrkcnswerth ist es, dass auch in dieser
Urkunde weder die Mark Adalbero's, noeb seine Gr aTschad
einen eigenen Namen führt, während doch die bayerischen, frän-
kischen etc. GraTschaTlen ibre eigenen, gewöhnlich von Flüssen,
Bergen etc. hergenommenen Benennungen hatten. Uebrigens sind
die Ausdrücke: „in der Mark11 und „in der GraTschaft
Adalbero's11 durchaus nicht Tür gleichbedeutend zu halten. Jener
Ausdruck bezeichnet das ganze Land, welches jetzt Steyer-
mark heisst, mit Ausnahme des heutigen Cillier-Kreises, wel-
cher zur Mark an der Orve gehörte und die Grafschaft Soune
umTassle, der südlichen Theile des Brucker- und Judenburger-
Kreises , welche damals noch unmittelbar zum Herzogthume
Kärnthen gehörten, und des Ennsthales, welches damals zur
Mark Slever gerechnet wurde. Diese Mark nun bestand aus
Mehreren GraTschaTlen , wie wir diess, um den Gang unserer Er-
nihling nicht zu unterbrechen, in einem eigenen Anbange dar-
stellen werden, und eine dieser GraTschaft en war die des Adal-
bero« Sie war eben dieselbe, in deren Besitz wir bereits schon sei-
ii «n Vater Marquard II. finden, nämlich der westliche Theil des
hemtigen Gral/.er- und Marhurger-Kreiscs. Wir können sie, um
ihr einen enUcheidenden Namen zu geben, die Grafschaft Ilcngest
nennen . obwohl dieser Name erst später, nämlich 1042, urkund-
lich vorkömmt Sie bekam ihn von dein Schlosse Heinjnst oder
Hengest, dessen in einer Urkunde vom Jahre 1066 Erwähnung
geschieht. Gegenwärtig erinnert nur noch Bengsberg, eine Ge-
meindedei Bezirkes Horneek, mit einer ebenen Pfarre, genannt
1161 in llengsberg in der Nähe von Wilden
die einstige Barg Beingist, die daselbel gestanden sein mal
and na die nach ihr genannte Grafschaft. In dieser Grafschall nun
wies K. Otto III. dein Markgrafen Adalbcro jene 100 Hauern-
180
guter an, und in der That finden wir, wie diess aus mehreren Ur-
kunden, besonders aber aus jener vom Jahre 1066 ersichtlich ist,
Adalbero's Sohn Mar qua rd III. und Bruderssöhne Waldfried
und E p p o reich begütert.
Die oben berührte Schenkungsurkunde ist aber auch in einer
andern Hinsicht merkwürdig und beachtenswerth. Sie weist uns
nämlich einen Herzog von Kärnthen auf, welcher in der von
Frölich aufgestellten Reihe der kärnthnerischen Herzoge fehlt,
nämlich Heinrich III. — den Sohn Heinrich's II. oder Hegelo's,
Herzogs von Bayern, eben denselben, welcher 1002 nach K. Ot-
to's III. Tode den kaiserlichen Thron bestieg. Heinrich IL,
Herzog von Bayern und einst auch von Kärnthen, war 995 , und
sein Nebenbuhler Heinrich mit dem Beynamen minor, Herzog von
Kärnthen und einst auch von Bayern, 997 gestorben. Als seinen
Nachfolger im Herzogthume Kärnthen führt nun Frölich Otto,
den Sohn des Herzogs Konrad von Lothringen, an, indem er
sich zur Unterstützung seiner Behauptung auf eine Urkunde be-
ruft, worin K. Otto III. ungefähr um das Jahr 1000 auf Fürbitte
des kärnthnerischen Herzogs Otto der Kirche St. Lambert und
ihren Mönchen gewisse Güter und Rechte verleiht. Aber Frölich
war im Irrthume ; denn jene Urkunde rührte nicht , wie er fälsch-
lich meinte, vom Jahre 1000 und von K. Otto III., sondern vom
25 Jahre 983 und von K. Otto II. her 25) und beweist daher nicht,
dass Otto im Jahre 1000 Herzog von Kärnthen gewesen sei. Wäre
er es gewesen, so würde wohl er, und nicht Heinrich als Für-
bitter in der Urkunde genannt worden sein, indem es eine unab-
weichliche Sitte war, dass in kaiserlichen Schenkungsurkunden als
Fürbitter immer auch derjenige Graf, Markgraf, Herzog ange-
führt wird, in dessen Grafschaft, Mark, Herzogthume das ge-
schenkte Gut lag. Desswegen kann im Jahre 1000 nicht Otto,
sondern nur Heinrich III. Herzog von Kärnthen gewesen sein,
nämlich der Sohn Herzog Heinrich II. von Bayern und einst auch
von Kärnthen, derselbe, welcher 1002 als Heinrich II. den
Kaiserthron bestieg. K. Otto III. nennt ihn in der Urkunde sei-
nen Blutsverwandten und mit Recht, denn ihre Väter K. Otto II.
und Herzog Heinrich II. von Bayern waren Geschwisterkinder,
ihre Grossväter K. Otto I. und Herzog Heinrich I. von Bayern
aber Brüder, nämlich Söhne K. Heinrich's I. des Voglers.
181
Nicht minder ab bei K. Otte III , roi de« er Im wahrhaft
kaiserliche Geschenk von 100 Bauerngütern erhielt, stand A «I a I-
bero Weh bei K. Heinrich II. in (iunsl. indem Bf von diesem
Bichf nur eine neu«' Grafschaft, und /-war eine <lrr grÖSSteS und
ansehnlichsten, nämlich die Grafschaft Lu rufe Id. sondern 101t
auch du ller/.oglhum K är n I li c n erhielt. Denn 1007 .schenkte
K. Heinrich II. de« Bisthumr Freysingen die Güter Yueliza und
LirU in der Provinz Kärnthen und in der Grafschaft A I b c r o's ~r') M
(abgekürzt statt Ad alber o's, wie auch der \anie Albert durch
dieselbe Verkürzung aus AdaM)ort entstanden isl).
Man könnte /war versucht sein, diese beiden Güter in der
oberen Steiermark zu suchen, da es daselbst, und zwar ge-
rade in jener Gegend, wo man schon Marquard L, Adalbero's
Grossvater, begütert findet, ganz gleichnamige Ortschaften gibt,
nämlich Ober- und Nieder-Welz zwischen Murau und Hunds-
mark am linken Ufer der Mur und Lind, südlich von Neumark
an der Poststrasse nach Kärnthen. Aber dessen ungeachtet wäre
diese Annahme unrichtig und die beiden geschenkten Güter sind
nicht in Steyermark, sondern in Kärnthen und zwar in Ober-Kärn-
then zu suchen. Den überzeugendsten Beweis davon liefert die
wahrscheinlich bald nach 1062 ausgefertigte Urkunde, worin sich
Brahischof Gebhard von Salzburg und Bischof Ellcnhard von Frey-
. aber mehrere bis dahin streitig gewesene Zehenden und Kir-
«lien in Kärnthen vergleichen 27). Diese letzteren waren St. Peter 27
ES Fre/.na. St. Michael zu Bozsarniza und St. Martin zu Veluza,
und lagen nach der Urkunde in Li b um i en, d. i. auf dem Lu ru-
fe ld c. wo sie unter dem Xamen St. Peter bei Forsen, St. Michael
bei Mosarniz und St. Martin zu Vellach (Ober-Vellach) noch zu
linden sind.
Linta ist das heutige Lind am rechten Ufer der Drau beim
Ausflüsse (l.s Siclliz- oder Siblizbaches, welches urkundlich als
iillniin der Freisinger Kirche, bald nach K. Heinrich II. Schen-
kung aachgewiesen werden kann. Denn Bischof Bgilherl von Frei-
llBg , IQ06 — 1089), «lein. d. i. dessen Kirche K. Heinrich II. die
beides Ortschaften Yueliza und Linta geschenkt hatte, gibt sein
nthnm ZU Linta im Tausch an i\v\\ edlen Mann Sieghard und
erhall von diesem eine Besitzung zu Suvalich (dem heutigen Orte
li/. neben Lind**).
182
Da nun Vueliza (Veluza ist nur eine andere Schreibart) und
Linta, von denen wir nachgewiesen haben, dass sie zur Freisin-
ger Kirche gehörten und in Ober-Kärnthen lagen, in der Ur-
kunde als in Adalbero's Grafschaft gelegen angeführt werden,
so musste er zur Zeit der Schenkung jener Güter Graf in Lurn-
felde gewesen sein, welches eine der grössten und bedeutendsten
Grafschaften war, indem sie nach Urkunden des 10. Jahrhunderts
zu schliessen , nicht nur ganz Oberkärnthen sammt einem Theile
des Pusterthaies, sondern auch einen grossen Theil von Unterkärn-
then in sich begriff. Diese Grafschaft hatte durch eine lange Reihe
von Jahren (nachweisbar von wenigstens 965 bis 995) der Pfalz-
graf Hartwig aus dem Geschlechte der Grafen von Leoben
innegehabt, nach dessen Tode sie, ob von K. Otto III. oder ob von
K. Heinrich IL ist unbekannt, dem Markgrafen Adalbero verlie-
hen worden sein musste.
Meines Wissens hat bisher noch Niemand diesen Umstand,
dass Adalbero, bevor er Herzog von Kärnthen wurde,
Graf von Kärnthen war, berührt, obgleich er von grosser
Wichtigkeit ist. Er besass nun ausser den Familiengütern in der
obern Steyermark und 'im Mürzthale und den ihm von K. Otto III.
dazu geschenkten 100 Bauerngütern drei Grafschaften und aus-
serdem noch die Würde eines Markgrafen über das östlich vom
Herzogthume Kärnthen gelegene und dazu gehörige Gränzland
an der Mur und ragte somit an Reichthum , Macht und Ansehen
über alle übrigen Grafen nicht nur der Mark, sondern auch des
Herzogthums weit hervor. Unter solchen Umständen darf es daher
nicht Wunder nehmen, dass K. Heinrich IL ihn, der bereits schon
so hoch gestellt war, noch höher erhob und ihm im Jahre 1012
das Herzogthum Kärnthen verlieh.
Dieses Land, das vorher mit Baiern verbunden gewesen, 976
aber zu einem eigenen Herzogthume erhoben worden war, hatte
seit jenem Jahre bis 1012 folgende Herzoge gehabt. Der 976 ein-
gesetzte erste Herzog von Kärnthen, Heinrich L, ward schon 978
abgesetzt und an seiner Stelle erhielt Otto I. , ein Sohn Herzog
Konrads von Franken, das Herzogthum Kärnthen, trat es jedoch
985 wieder an Heinrich I. ab, welcher 996 oder 997 starb, und
nach Frölich wieder Otto I. als unmittelbaren Nachfolger gehabt
haben soll. Aus der oben besprochenen Urkunde vom Jahre 1000
183
aber gehl hervor, dass in diesem Jahre nicht Otto I., sondern
Heinrich III.. der Sohn Heinrich II. oder Ilezelo's. Herzogs von
Bayer«, ileraeg von Kämt heu gewesen sei. Aber bereit! 1001 war
(Mio l. wieder Hersog daaelbst, «reu anders «las Datum der l r-
kuiulr. worin er als solcher erscheint, richtig ist. 1005 starb er
und hatte seinen Sohn Konrad (als Herzog von Kärnlhen der I.)
zum Nachfolger, Welcher jedoch seihst hald darauf, nämlich 1011
oder 1012 starb. Ks halte mithin innerhalb 30 Jahren ein sechs-
maliger Wechsel in der Person des Herzogs von Kärnlhen Statt
gefunden, was für das Land offenbar nur vom grössten Nachtheile
sein musste. Konrad I. hatte zwar einen Sohn hinterlassen, der
jedoch noch sehr jung' und daher zur Verwaltung des Landes
nicht geeignet war. Dieser Umstand, die Uebelständc einer Re-
gentschaft bis zur Grossjährigkeit des Knaben, und die Not-
wendigkeit einer kräftigeren Verwaltung einerseits, so wie viel-
leicht Vorliebe und Anerkennung persönlicher Verdienste anderer-
seits, mochten K. Heinrich II. bewogen haben, das erledigte Her-
zogthum nicht dem Kinde Konrad IL, sondern dem Manne A d al-
ber o zu verleihen, der wahrscheinlich wTegen der trefflichen Ver-
teidigung seiner Mark schon von K. Otto III. ausgezeichnet und
belohnt worden war und von K. Heinrich II. selbst zu seinen
früher besessenen Grafschaften auch noch die des Lurnfeldes er-
halten hatte, und wegen genauer Kenntniss des Landes zu des-
sen Verwaltung ganz vorzüglich geeignet war.
Diesen Gründen dürfte Adalbero seine Erhebung zur her-
lichen Würde zu verdanken gehabt haben. Wann sie gesche-
hen sei, ist nicht genau bekannt: wahrscheinlich aber geschah
sie 1012, da der sächsische Annalist sie bei diesem Jahre mel-
det29), und da man 1013 Adalbero bereits als Herzog der 29
Veroneser Mark findet30). Denn dieser Ausdruck, so wie je- 30
ner: Herzog von Istrien, bedeutet eben so viel als: Herzog
von Kämthen, und Wippo, ein gleichzeitiger Annalist, nennt
\dalbero einen Herzog der Histriancr und Kar in tan er,
wie dietl alles aus den Anmerkungen zu den Jahren 1017 bis 1036
ersichtlich itt.
Das Herzogthum Kärnlhen hatte nämlich damals einen viel
n Umfang als jetzt, indem es nicht nur einen Theil des
Pisterthales, bis etwa zum Ursprünge der Drau, oder viel-
184
leicht noch bis hinter Innichen hinab und einen beträchtlichen
Thcil der heutigen obern Steyermark umfasst, sondern indem auch
noch ausserdem sechs beträchtliche Marken dazu gehörten, näm-
lich 1. die östliche Mark, plaga orientalis, partes orientales
Carinthiae, confinia Carinthiae, auch Marchia schlechtweg ge-
nannt, an der Mur-, 2. die Mark an der Save oder die Mark-
grafschaft Soune, Marchia juxta Sowam, der Cillier-Kreis mit
dem östlichen Stücke von Krain; 3. die Mark Krain, Marchia
Carniolia; 4. die Mark I Strien, Marchia Istria oder Histria;
5. die Mark Treviso, Marchia Tarvisana; 6. die Mark Verona,
Marchia Veronensis.
Ausserdem ist noch zu bemerken, dass der Ausdruck I stria-
ner-Mark auch noch in einer viel weiteren Bedeutung ge-
braucht wurde und alle die vier zuletzt genannten Marken um-
fasste , wie ich diess in einem anderen Aufsatze über die ge-
nannte Mark und ihre Markgrafen nachweisen werde.
Das Herzogthum Kärnthen war daher damals nicht nur we-
gen seines grossen Umfanges eines der grössten, sondern auch
wegen seiner Lage gegen Ungarn, Dalmatien, das Meer und Ita-
lien unstreitig eines der wichtigsten des deutschen Reiches und
der Herzog von Kärnthen besass demnach ein Land, das an Aus-
dehnung und Bedeutendheit sich füglich einem Königreiche ver-
gleichen lässt, das aber in der Folge freilich zu einem Herzog-
thume von nur zwei Kreisen zusammenschmolz.
Ueber Adalbero's Verwaltung seines Herzogthums ist so viel
als nichts auf uns gekommen. Die wenigen Urkunden, die sei-
ner Erwähnung thun, sind folgende.
1017 am 14. Januar entscheidet er auf dem in der Mark
Trebiso in der Villa Axilla gehaltenen Gerichtstage den Streit
zwischen den Nonnen zu St. Zacharias in Venedig und dem Abte
Johann des Klosters der heil. Justina zu Padua über die Kapelle
St. Thomas und Zeno und das Zugehör derselben in der Grafschaft
31 Padua 31).
1027 am 30. May entsagen Adalbero, Herzog von Kärn-
then, und sein Vogt Vizel in im öffentlichen Gerichte, welches
K. Konrad II. zu Verona hielt, ihren Ansprüchen gegen den
Patriarchen Poppo von Aquileja hinsichtlich der Gaben und
Dienste, welche nach ihrem Vorgeben früher von allen Höfen.
is:,
Schlössern und Weilen <ln* Kirche von Aquileja und von allen
darauf Wohnenden, freien und l nfreien. dem Herzoge geleistet
worden seien 33). :i','
102S am f4« April schenkt K. Konrad II. auf Verwendung
■einer Gemahlin Gisela, seines Sohnes Heinrich, und des Her*
nOgl \dalbero von Kärnthen. Avv Klosterkirche zu Sehen —
i«m Bisihume Rrixen — die Klause daselbst , in der Grafschaft
Orithal. in der Grafschaft Engelberte . samml tan /olle und den
sonst igen Einkünften 33). M
1028 am 11. September verleiht K. . Konrad II. auf Ver-
wendung seiner Gemahlin Gisela, seines Sohnes Heinrich, des
Krzbischofes Aribo von Mainz, des Neffen und Kanzlers Brunno
und desHerzogs Adalbero von Kärnthen dem Patriarchen Poppo
von Aquileja und seiner Kirche das Recht, zu Aquileja Münzen
zu prägen 3k). 3*
Xaeh der ersten Urkunde finden wir Adalbero nach der
Sitte jener Zeit als Herzog von Kärnthen in der zu seinem
Herengthnme gehörigen Mark Treviso zu Gerichte setzen und
Streitigkeiten entscheiden. Nach der zweiten erscheint er selbst
als Angeklagter und zwar in einer Sache, wo er, wenn auch nicht
das geschriebene Recht, so doch gewiss die alte Gewohnheit und
was noch mehr ist, das Vernunftrecht für sich hatte und zwar um
so mehr, als es sich dabei nicht um seinen Privatvortheil, sondern
um die Trage handelt, ob, wenn der Herzog in der Ausübung sei-
ner Pflichten nach Friaul käme, des Patriarchen Güter und Leute,
denn nieht ebenfalls verpflichtet wären, zum Unterhalte des Her-
zogs und seines Gefolges beizutragen , oder ob diese Last bloss
von den übrigen Untertanen allein getragen werden sollte. Aber
die Bischöfe und Aebte wussten sich von jeher von der Ueber-
nahme der allgemeinen Lasten zu befreien und die Bürde der-
selben auf diejenigen m wälzen, welche nicht das Glück hatten,
unter dem Krummstabe zu wohnen. Dass der Kaiser dessenun-
geachtet gegen den Herzog entschied und diesem unter Andro-
hung einer Geldstrafe von 100 Pfund des besten Goldes verbot,
in Zukunft von des Patriarchen Gütern und Leuten die Liefe-
rung von Lebensmitteln und Futter für das herzogliche Kriegs-
heer zu fordern, darf bei aller Ungerechtigkeit dieses Ausspru-
ches nieht wundern , da dem Kaiser die Politik es zu fordern
186
schien , mit dem Patriarchen auf gutem Fusse zu stehen und
sich so nicht nur den Zugang nach Italien von K.rain und Kärn-
then aus zu sichern , sondern auch seine Stellung daselhst desto
leichter zu behaupten, wie ähnliche Gründe in der Folge seinen
Enkel K. Heinrich IV. bewogen, der Kirche zu Aquileja sogar
die beiden Marken I Strien und Krain als Eigenthum zu schen-
ken und sich so der Anhänglichkeit und Unterstützung des mäch-
tigen Patriarchen zu versichern.
Die dritte Urkunde setzt uns in einige Verlegenheit, indem
sie uns den Herzog Adalbero von Kärnthen als Fürbitter
für den Bischof von Brixen aufweist und somit zu beweisen
scheint, dass nicht nur das tirolische Drauthal, sondern auch
das Rienz- und Eisackthal zum Herzogthume Kärnthen gehört
habe, während man gewöhnlich annimmt, dass Kärnthen nur
bis zum Doblacher-Felde gereicht habe, der übrige Theil des
Pusterthaies aber, so wie das Innere von Tirol unter den Herzo-
gen von Bayern gestanden sei. Wie sich dieser Widerspruch
ausgleichen lasse, mögen Andere versuchen; ich kann die Sache
hier nicht weiter verfolgen und begnüge mich damit, diesen
Punkt, der bisher noch nicht berührt worden zu sein scheint,
angedeutet zu haben.
Die vierte Urkunde beweist, dass sich Adalbero mit dem
Patriarchen ausgesöhnt haben müsse, indem er sogar als dessen
Fürbitter beim Kaiser erscheint.
Aus diesen vier Urkunden ersieht man, dass Adalbero von
1012 bis einschliesslich 1028 Herzog von Kärnthen gewesen sei;
doch war es nicht unangefochten. Konrad IL, ein Sohn des 1012
verstorbenen kärnthnerischen Herzogs Konrad I. war, ohne
Zweifel wegen seines zu zarten Alters und in Anbetracht der Zeit-
umstände, welche für Kärnthen eine kräftige Hand forderten,
von K. Heinrich II. übergangen und an seiner Stelle Adalbero
als Herzog eingesetzt worden. Ungerecht war diess nicht, in-
dem die Erblichkeit der herzoglichen Würde keineswegs gesetz-
lich ausgesprochen war, ja streng genommen nicht einmal gegen
die Gewohnheit. Denn nach dieser folgte zwar dem Vater der
Sohn, aber nur dann, wenn er geistig und körperlich zur Ver-
waltung des Herzogthums, der Mark, der Grafschaft geeignet und
von unzweifelhafter Treue war. Da nun Konrad IL, der bei
187
1 M Vaters Tod«4 noch «'in Knabe war. woilcr von Seite der
geiatigej Fähigkeit . Book rfcksiehtlid] der körperlichen Kräfte
zur Verwaltung dei Henogthomi geeignet sein konnte, eine ror*
niundschaflliciie Reffen IseliaH aber unter den damaligen l'mslän-
den bedenklieh und untliunlieh scheinen mochte und das Recht,
einen Herzog M ernennen, unzweifelhaft dem Kaiser Austand, so
war die UebergeBing Konrad's II. allerdings vollkommen gc-
rechll'erliget. Anders aber dachten hierüber seine Verwandten,
welche seine Uebergehung als ein ihrem ganzen Geschlechte zu-
gefügtes schweres Unrecht ansahen, sich über den Kaiser bitter
beklagten und ihm schweren Undank vorwarfen, denn nach K.
Otto's III. Tode habe man Konrad's II. Grossvater Otto zum
Könige von Deutschland wählen wollen, dieser aber die ihm zu-
gedachte Ehre abgelehnt und für die Erwählung Heinrich' s II. ge-
wirkt , der mithin seine Krone jenem verdanke. Und nun lohne
er ihm und seinem Geschlechte damit, dass er Otto's Enkel ohne
dessen Verschulden von dem Besitze jenes Herzogthumes aus-
schliesse, das bereits sein Vater und Grossvater besessen hätte.
So lange jedoch der Prinz noch klein und zur Führung öffentli-
cher Geschäfte unfähig war, Hessen sie es bei ähnlichen Klagen
und Beschwerden bewenden, als aber derselbe zum Jünglinge her-
angewachsen war, versuchten sie ihr vermeintliches Recht mit den
Waffen in der Hand geltend zu machen und zogen gegen Adal-
bero, den sie als Eindringling ansahen, und somit auch gegen
den Kaiser selbst, der ihn eingesetzt hatte, zu Felde. Bei Ulm
kam es 1019 zum Treffen, in welchem Adalbero geschlagen und
■ die flockt getrieben wurde35). Er behielt jedoch das Herzog- 35
thum Kärnthen, indem K. Heinrich II., der ihn eingesetzt hatte, ihn
noch in dessen Besitze schützte. Ja selbst als dieser 1024 gestor-
ben und Konrad (als deutscher König der II.,) ein Sohn des
Herzogs Heinrich von Franken und Enkel desselben Otto's,
Herzogs von Franken und dann von Kärnthen , von dessen zwei-
tem Sohne Konrad I. Herzog von Kärnthen von 1005 — 1012,
Konrad II., Adalbero's Widersacher, abstammte, König von
Deutschland geworden war, behielt Adalbero sein Herzogthum,
weil er inzwischen in ein näheres Verhältniss zum Könige ge-
treten , nämlich sein Schwiegersohn geworden war , wie wir
weiter unten nachweisen werden.
188
Diess V erhält niss und die Treue, welche Ad albero sei-
nem Könige und Schwiegervater bewies, bestimmten diesen ohne
' Zweifel, die in früheren Jahren verfochtene Sache seines Vetters
aufzugeben und jene seines Schwiegersohnes zu begünstigen, so
wie ihm auch die Staatsklugheit diess angerathen haben mag,
denn durch die Absetzung Adalbero's hätte er nur die Verlegen-
heit vermehrt, mit denen er beim Antritte seiner Regierung ohne-
diess von allen Seiten , besonders aber von Italien her, umringt
war. Und gerade hier hätte ihm Adalbero, der als Herzog von
Kärnthen auch Markgraf von Treviso und Verona war, grosse
Schwierigkeiten bereiten können. Die Belassung Adalb er o7s in
seinem Herzogthume vergalt dieser gewiss durch grosse und treue
Dienste, welche er dem Könige in dessen italienischen Feldzuge
im Jahre 1026 geleistet haben mochte, so wie durch die Theil-
nahme an dem Zuge des Königes nach Rom , wo sich dieser am
Ostersonntag des Jahres 1027 als Kaiser krönen Hess. Auf dem
Heimzuge hielt der Kaiser am 20. Mai desselben Jahres im Beisein
vieler Bischöfe und Grafen jenes Gericht zu Verona, von dem be-
reits oben die Rede war, auf dem nämlich dem anwesenden Her-
zoge Adalbero auf die Klage des Patriarchen Poppo von
Aquileja untersagt wurde, dessen Leute und Güter zum Un-
terhalte des herzoglichen Gefolges und Heeres ins Mitleid zu
ziehen.
Wie gesichert nicht nur ihm selbst, sondern auch seinen
Nachkommen schien ihm damals der Besitz seines Herzogthums!
Verpflichtete er doch sogar seine Erben, Miterben und Nach-
kommen zu jener Geldbusse von 100 Pfund des reinsten Goldes,
wenn sie es wagen sollten, von des Patriarchates Leuten solche
Unterhaltsbeiträge zu fordern! Aber so schwankend und unbe-
ständig ist Alles hienieden, und auch die Macht der Grossen!
Adalbero verlor sein Herzogthum wenige Jahre darauf und sein
Sohn erhielt es erst in hohem Alter wieder zurück. Im Jahre
1028 besass es jener noch, wie wir diess aus den bereits ange-
führten zwei Urkunden ersehen. Von da an haben wir keine Ur-
kunde mehr, die seiner als Herzog von Kärnthen erwähnte, ob-
wohl er es rechtlich noch bis 1035 war. Frölich vermuthet, dass
jene Uneinigkeiten zwischen dem Kaiser und dem Herzoge, welche
endlich zur Absetzung des letzteren führten, schon 1029 ausge-
189
krochen sein dürften und iwar wegen folgender Nachricht, welche
iff Annalist \\ i |> p o beim Jahre 1()2!> anführt : k u r I darauf
wurde A«l albern. Herzog der [strianer oder Karintaner, als dei
llochverralhes schuldig, vom Kaiser besiegt und sainml seinen
Söhnen verbannt, und sein Heraogthnin bekam Vonf Kaiser jener
(Muiinio. dessen Valer dasselbe eins! besessen haben soll "*J.
Aber jener Ausdruck Wippo's: Kur/ darauf bedeutet einlach
nur so viel als 0 Jahre darauf, und bietet durchaus keinen
Grund zur Vermulhung, dass jenes unselige Zerwürfniss selnm
1029 begonnen habe. Wann os aber begonnen habe und wo-
her es entstanden sei, ist völlig unbekannt und es liegt über
den Gründen der Entzweiung zwischen dem Kaiser und seinem
Schwiegersohne ein dichter Schleier, der nicht mehr gelüftet
werden kann. Was man darüber sagen mag, kann nur Vermu-
thung sein. Adalbero mag irgend ein unbedachtes Wort ge-
sprochen oder irgend etwas gethan haben , was ihm von seinen
Feinden und insbesondere von seinem Erzwidersacher, jenem
Herzoge Konrad von Worms, wie er genannt wurde, der
seine Ausschliessung von der Nachfolge im Herzogthume Kärn-
then nicht vergessen und verschmerzen konnte, als Treubruch
gegen den Kaiser und das Reich ausgelegt werden konnte. Viel-
leicht verabsäumte es Adalbero entweder im Gefühle seiner
Schuldlosigkeit oder aus Stolz, das eingetretene Missverständniss
durch eine Erklärung zu berichtigen und die Verstimmung sei-
nes kaiserlichen Schwiegervaters durch besänftigende und ent-
schuldigende Worte zu heben, und so wurde, da Verlüumdung,
Ifass und Neid sicher das Ihrige dazu beitrugen, der Bruch im-
mer grösser und endlich unheilbar. Auch ist dabei die Rohheit
jener Zeil, welche, ruhige Verständigung verschmähend, sogleich
nach den Waffen zu greifen lieble, sicher nicht als der kleinste
Factor anzusehen. Dass. nachdem es einmal zur Anwendung von
Gewallsmilteln gekommen war, die Macht des Kaisers endlich
ii inusste. war leicht vorher zu sehen und nur die Verblen-
dung Adalbero's, wie sie bei einmal aufgeregten Leidenschaften
den klaren Blick zu verdunkeln pflegt, konnte ihm den Abgrund
verhüllen, in den er sieh und sein ganzes Maus /.u stürzen im
ilVe war. So sehen wir, wie zu allen Zeiten aus grrinirfü-
n Veranlassungen durch Einmisehong der Leidenschaften lläu-
Archiv. Jahrg. 1850. I. Bd. II. Hft. 13
36
190
scr stürzten, die sonst jeden Sturm siegreich überstanden haben
würden.
Die Entsetzung A d a 1 b e r o's geschah 1035, die Verlei-
hung des ihm weggenommenen Herzogthums Karnthen an seinen
bisherigen Gegner Konrad II. aber 1036, wie Hermann der
Gichtbrüchige und der sächsische Annalist übereinstimmend be-
37 richten37). A d a 1 b e r o's Absetzung dürfte wohl sehr wahr-
scheinlich schon Anfangs des Jahres 1035 und zwar auf dem
Reichstage zu Goslar geschehen sein. Ich vermuthe dies daher,
weil der Kaiser daselbst am 1. Januar den Grafen Konrad
38 Albrichs Sohn, wegen Hochverrathes , verbannte 38). A 1 b r i c h
war ein Graf in Bayern und kommt sammt seinem Sohne 1027
in dem Streite, ob Moosburg eine freie oder zu Freising
39 gehörige Abtei sei, unter den vornehmsten Richtern vor s9). Graf
K o n r a d mag wohl an dem Kampfe zwischen dem Kaiser
und Adalbero als Anhänger des Letzteren Theil genommen
haben und dafür mit der Verbannung bestraft worden sein. Sicher
war er nicht der Einzige unter den Grafen Baierns, Kärnthens und
Istriens, der die Sache Herzog Adalbero's verfocht, obgleich die
Mehrzahl derselben auf des Kaisers Seite gestanden sein dürfte.
Unter diesen sei, wie Einige meinen, Graf Wilhelm von
Sonne, der Gemal Hemma's, der Stifterin von Gurk, gewesen,
und dafür 1036 von Adalbero erschlagen worden. Frölich
nämlich und Andere, welche ihm blind nachschrieben, beziehen die
Nachricht, welche der sächsische Annalist beim Jahre 1036 gibt,
dass ein Adalbero einen Grafen Wilhelm getödtet und
sich dann der Sicherheit wegen nach Eresberch geflüchtet
40 habe *°), auf den abgesetzten Herzog Adalbero und den Gra-
fen Wilhelm von Soune, Friesach und Zelts c ha ch,
indem sie statt Eresberch, Ebersberch lesen.
Allein die Sache ist nicht so ausgemacht als sie zu sein
scheint, und Frölich und seine Nachbeter hätten mit dem Vorwurfe
eines solchen Verbrechens, wie der eines Mordes ist, doch bil-
lig nicht so vorschnell sein, sondern vorher die Thatsachen und
Angaben genau prüfen und vor Allem bedenken sollen, dass es
Pflicht des Geschichtsforschers sei, geschichtliche Personen, auf
denen der Verdacht oder der Schein eines grossen Verbrechens
ruht, lieber zu vertheidigen und ihre Ehrenrettung zu versuchen,
tili
als leichtsinnig zu verdammen und so die Schmach auf ihnen lic-
gefl ■• lassen und dadurch au verewigen. Denn wenn der Ge-
Behichttohreiber dies Ehrengericht nicht anstellt, wer soll
os lernt Btwa der Leser, der hinnimmt, was ihm jener auftischt
und bei aller Gerechtigkeit nicht in der Lege Kit] IbtJF Scliuld
oder Schuldlosigkeit ein richtiges Irtheil IQ lallen? Dass die
Person, welcher der Vorwurf eines so schweren \ Vrbrechens
gemacht wird, schon seit mehr als 800 Jahren todt ist, ändert
an der Sache nichts. Der Geschichtschreiber, der ohnehin meist
nur über Verstorbene Gericht hält, ist ihr so gut Gerechtigkeit
schuldig, als wie wenn sie erst vor Kurzem gestorben wäre. Diess
ist der Grund, der mich bestimmt, eine Ehrenrettung Adalbero's
zu versuchen und ihn wenigstens für die Zukunft von dem Vor-
wurfe eines Mordes zu reinigen.
1. Prüfen wir zuerst die Stelle, worin der sächsische An-
nalist von Wilhelms Ermordung durch Adalbero spricht; sie lau-
tet: 1036 Imperator — Purificationem S. Mariae Augu-
stae peregit, ubi et publicum conventum habuit, in quo Conrado,
patrueli suo ducatum Carentinorum commisit, a quo priori anno
Adalberonem, Majestatis reum dimoverat. Hisdem (statt iisdem)
diebus Adalbero Willehelmum comitem interfecit et postea in
comitatum Eresberch latendi causa confugit. Hätte der Annalist
den abgesetzten Herzog Adalbero als Mörder des Grafen Wil-
helm bezeichnen wollen, so hätte er gewiss entweder: iisdem die-
bus h i c Willehelmum oder: iisdem diebus i d e in Adalbero
Willehelmum comitem interfecit gesagt und sagen müssen. Wie
er die Gleichzeitigkeit der Ereignisse durch iisdem diebus her-
vorhebt, so hätte er gewiss auch die Identität der Person durch
idem Adalbero hervorgehoben. Die Unterlassung dieser näheren
Bezeichnung beweist, dass er unter dem Adalbero im zweiten
Satze ganz einen anderen meinte als jenen, von dem er im
ersten gesprochen hatte.
2. Erzählt der Annalist vornehmlich , ja fast ausschliesslich
nur Ereignisse, die sich in Sachsen zugetragen, von Kärn-
then aber und den dazu gehörige! Marken fast gar nichts oder
Ihm hsh'iis nur hie und da Ereignisse von grosser Bedenteng, wie
die Veränderungen in der Person der Herzoge. Desshalh dürfte
in der berührten Stelle wohl auch nur von der Ermordung eines
13 *
192
sächsischen Grafen Wilhelm durch einen sächsischen Grafen Adal-
hero die Rede sein. Diese Vermuthung erhält eine nicht schwache
Begründung durch den Beisatz, dass Adalbero nach vollbrachter
That sich nach Eresberch geflüchtet habe.
Diese Burg Eresberch ist wahrscheinlich ein und derselbe
Ort mit Eresburch, dessen der Annalist sehr oft erwähnt, und
der eine sehr stark befestigte Burg und Stadt in Sachsen war.
Und wenn sie auch verschiedene Orte wären, so nennt der Anna-
list die Burg, wohin sich Adalbero nach Wilhelms Ermordung
geflüchtet, Eresberch, nicht Ebersberch, wie Frölich, um
den Verdacht gegen Herzog Adalbero desto mehr zu begrün-
den, gegen das Ansehen aller Ausgaben jenes Annalisten zu lesen
wagte und dadurch geradezu sich einer absichtlichen Verfäl-
schung schuldig machte und zwar nicht in einer guten , sondern
vielmehr in einer sehr verwerflichen Absicht. Denn hiesse es
wirklich Ebers berg, so würde dadurch der Verdacht gegen
Herzog Adalbero bedeutend verstärkt, da Ebersberg eine
den Grafen von Sempt und Ebersberg, von denen er durch
seine Mutter Hadamuth abstammte, gehörige und in Bayern
gelegene starke Burg war, die ihm als einem Blutsverwandten,
— Geschwisterkinde — der damals lebenden Grafen ihre Thore
sicher nicht verschlossen haben würde.
3. Aber Frölich erreicht trotz dieser Namensfälschung den
beabsichtigten Zweck doch nicht , da es nicht leicht einzusehen
ist, wie der abgesetzte Herzog den genannten Grafen hätte er-
41 morden können. Denn wie Wippo 41) ausdrücklich sagt, und wie es
sich auch schon von selbst versteht, musste Adalbero nach seiner
1035 geschehenen Absetzung mit seinen Söhnen Kärnthen ver-
lassen und seinen Aufenthalt ausserhalb jenes Herzogthums
nehmen. Wahrscheinlich brachte er die letzten Jahre seines
Vater und Lebens in Bayern zu und zwar in seiner, schon
von seinem Grossvater besessenen , zwischen der Donau und
dem Böhmer - Walde gelegenen Grafschaft Ufgau oder auch
Viehtachgau genannt , in deren Besitze wir ihn 1010
42 finden43).
Der Graf Wilhelm von Friesach, Zeltschach und
Soune aber, wenn er damals wirklich noch am Leben war, hielt
sich entweder auf seinen kärnthnerischen Besitzungen , oder in
193
seiner Grafschaft am Sanflussc (im heutigen Cillier-Kreis«*) auf
im l war demnach von Adalhrm sehr weil entfernt
4. Nach einer in K&rnthen noch bis auf den heutigen Tag
fortlebenden Ueberliefernng soll Graf Wilhelm nicht gewaltsa-
mrr Weise angekommen) sondern aus Gram Bbcr die von Berg-
knappen verüble Ermordang seiner beiden Sühne auf dem Heim-
wege von einer naeh Rom unternommenen Pilgerreise in der Ann,
einem Seitenzweige des Lavantthalcs, gestorben und in t\w Kirehe
7M Gräbern, wo man noch gegenwärtig sein Grab neigt] begra-
ben worden sein,
5. Wollte man aber auch dieser Uebcrlieferung keinen Glau-
ben schenken, so sehe man in den Urkunden seiner Witwe Hcmma,
der Stifterin des Frauenklosters zu Gurk nach, ob sich darin
eine Spur von einem gewaltsamen Tode ihres Gemahls auffinden
lasse. In der am 14. August 1042 vom Erzbischofe Bald u in von
Salzburg über die Errichtung und Ausstattung jenes Klosters aus-
gestellten Urkunde , sagt er im Eingange: Ich mache der
christlichen Gesammtheit bekannt die ausserordentliche Freige-
bigkeit einer gewissen hochadelichen Frau Hemma, welche einst
die Gattin des Grafen Wilhelm war, aber nun schon mehrere
Jahre im Wittwenstande lebt *3). In einer zweiten Urkunde vom 43
6. Januar 10i3 sagt Balduin: Ich mache bekannt, wie nämlich
die hochadeliche Frau Hemma nach dem Tode ihres trefflichen
Gemahles, nämlich des Grafen Wilhelm, seit langem Wittwe ; ...**) 44
In der am 2. Februar 1043 von der Witwe Hemma selbst ausge-
stellten Urkunde sagt sie: Ego Hemma . . . notum facio ... cum
(sollte wohl heissen quod) marito mco beatae memoriae viduata et
filiis meis male perempüs orbata . . ."). 45
Ich führe ihre Worte absichtlieb in der Originalsprachc an,
um durch eine Uebersetzung den Sinn nicht im geringsten zu ver-
ändern.
In der ersten und zweiten Urkunde wird nun gesagt , dass
Hemma schon mehrere Jahre, plures annos . lange, diu
Witwe sei. Ol) nun ein Witwenstand von sieben Jahren ein langer,
genannt werden Könne — denn 1036 soll Hemma'a Gemahl getffdtel
worden sriu und [043 ward die Urkunde ausgestellt — oder ob
nicht vielmehr gerade aus jenen Ausdrucken gefolgert werde«
Hisse, dass Hemma Schon vor 103G Witwe geworden sei , will ich
194
dahin gestellt sein lassen, obgleich ich entschieden der letzteren
Ansicht bin, jedenfalls aber findet sich in diesen beiden Urkunden
nicht die geringste Spur von einem gewaltsamen Tode Wilhelm's.
Die dritte Urkunde aber beweist geradezu das Gegentheil, näm-
lich, dass Graf Wilhelm eines natürlichen Todes gestorben sei.
Denn während Hemma rücksichtlich ihrer von aufrührerischen
Bergknappen erschlagenen Söhne sagt : filiis meis male peremptis
orbata, sagt sie rücksichtlich ihres Gemahles nur: marito meo
beatae memoriae viduata. Wäre ihr Gemahl ermordet worden,
so würde sie diess bei ihm so gut hervorgehoben haben, wie bei
ihren Söhnen. Dass sie es nicht that, beweist eben, dass ihr Gemahl
eines natürlichen Todes gestorben sei.
Da es nun wahrscheinlich ist, dass Graf Wilhelm schon vor
1036 gestorben sei, und da es jedenfalls gewiss ist, dass er nur
eines natürlichen Todes gestorben, nicht aber getödtet worden
sei, so kann auch der abgesetzte Herzog Adalbero nicht der
Mörder desselben gewesen sein.
Nach dieser Erörterung, die jedoch wesentlich zur Sache ge-
hört , da sie die Verteidigung der so ungerechter Weise ange-
griffenen Ehre des Herzogs betrifft , nehmen wir den Faden un-
serer Darstellung wieder auf. K. Konrad II. Hess das Herzog-
tum Kärnthen ein Jahr lang unbesetzt, wahrscheinlich in der
Absicht, um den durch den vorausgegangenen Kampf und Adal-
bero's Absetzung aufgeregten Leidenschaften Zeit zu lassen, sich
zu beruhigen und somit seinem Vetter, dem er es 1036 verlieh,
die Verwaltung desselben zu erleichtern. Dass sich Adalbero
nach seiner Absetzung mit seinen Söhnen aus Kärnthen habe
wegbegeben müssen und seinen Aufenthalt wahrscheinlich in sei-
ner bayerischen Grafschaft genommen habe, haben wir schon
oben angedeutet. Denn dass ihm auch diese Grafschaft und seine
Allodial-Besitzungen in der karantanischen Ostmark weggenom-
men worden sein sollen, ist durchaus nicht wahrscheinlich. Der
Kaiser begnügte sich wahrscheinlich schon mit der Absetzung von
der herzoglichen WTürde, Hess jedoch dem Abgesetzten seine Gü-
ter. Denn als Schwiegervater konnte er ja doch seine eigene
Tochter und seine schuldlosen Enkel nicht bitterem Mangel und der
Schmach von fremden Wohlthaten zu leben preisgeben. Für diese
meine Ansicht, dass Adalbero seine Allode in Kärnthen und in
195
der Mark behalten und auf seine Sohne vererbt habe, spricht auch
in der Thai eine Urkunde vom Jahre 1 (>(><>. als.» von einer Seit,
wo Marquard 111. das seinem Vater abgenommene llcrzo"-|hum
norlt iiirlit wieder erlangt balle — vrtnaefc dieser bn vollen Be-
sitze seiner Allode in kürnlhen und in der Mark erscheint, wie
in der Feig« gezeigt werden soll.
Aus der Urkunde von 1010 46) ersehen wir, dass die bayeri- 4<i
sehe Grafschaft Adalbcro's einen weit grösseren Umfang gehabt
habe, als aus den früheren Urkunden*7) ersichtlich war. Denn
nach diesen schien sie bloss das Gebieth am oberen (schwarzen)
Heuen zu umfassen, nach jener erstreckte sie sich aber auch
weit gegen Südosten hinab und noch über die Hz hinaus, so dass
man annehmen kann, sie habe den ganzen nördlich von der Donau
gelegenen Theil des heutigen unteren Donaukreises umfasst. Sie
war demnach eine der grössten Grafschaften Bayerns , obgleich,
wie man aus der Urkunde von 1010 sieht, grösstenteils mit
Wald bewachsen.
Adalbero überlebte seinen Fall nur vier Jahre, denn er
starb 1039, aber auch sein Gegner Herzog Kon r ad II. freute sich
seines Sieges und seiner Erhebung nicht länger, denn auch er starb
1039; und sonderbar und an jene Trauerspiele erinnernd, worin
alle Hauptpersonen umkommen, ist es, dass auch — der Kaiser
in demselben Jahre aus dem Leben schied *8). So nahm sie alle 48
drei, die sich im Leben so beneidet, gehasst und verfolgt hatten,
in einem Jahre das versöhnende Grab in seinen friedlichen
Sehooss auf.
Seine Ruhestätte fand Adalbero in der Kirche des Nonnen-
klosters Geisfeld oder Geisenfeld, an der Um in Bayern,
welches Graf Eberhard von Sempt und Ebersberg erbaut
und erst 1037 vollendet und mit Gütern ausgestattet hatte. Dieser
Graf Eberh ard und sein Bruder Adalb ero , der sich gewöhn-
lich Graf von Chuopach nannte, Söhne des Grafen Ulrich von
S e in p t und E b c r s b e r g waren Geschwisterkinder mit dem ge-
-enen Herzog Adalbero, da dessen Mutter II a d amou t h UI-
rich's Schwester Wir. Erste Aebtissin des Klosters war 8er-
i, eine Tochter des Grafen Wcrigand und Wi 1 1 burga's,
*elcbc ebenfalls eine Tochter des Grafen Ulrich war. Ad alber o
ruhte somit in befreundeter Erde.
196
Seine Söhne Marquard III. und Adalbero II. schenkten
für das Seelenheil ihres im Kloster Geisenfeld begrabenen Vaters,
des hochadelichen Herzogs Adalbero dem besagten Kloster das
Gut Bcrnchoven und legten diese Schenkung in die Hände des
Grafen Eberhard, des Erbauers der Kirche zu Geisenfeld nie-
der. Die ersten Zeugen dieser Schenkung waren : Eberhard
49 und Ernst, die Brüder des verstorbenen Herzogs"). Wann
diese Schenkung geschehen sei, ist unbekannt, weil in der Urkunde
kein Datum angegeben ist, doch scheint sie nicht lange nach Adal-
bero's Tode geschehen zu sein, weil sie noch in die Hände des
Grafen Eberhard von Sempt und Ebersberg, der das Klo-
ster gegründet hatte^ geschah. Aus offenbar späterer Zeit aber ist
folgende Schenkung derselben Personen an dasselbe Kloster.
„Ein gewisser Kleriker erlauchter Abkunft Namens Adal-
bero und sein Bruder Mar ch wart, Söhne des Herzogs Adal-
bero schenkten einen Wald zu Mo sp ach in die Hände der Aeb-
50 tissin H e r b i r g a und ihres Vogtes Erchinger 50)."
Diese Urkunde ist, obwohl sie in der Reihe der Geisenf eider
Urkunde der obigen vorangeht, doch offenbar von späterem Datum.
Adalbero II., der in der ersten Urkunde nach seinem Bruder
und zwar ohne Beisatz genannt wird, erscheint jetzt schon als
Kleriker und geht als solcher seinem obgleich älteren Bruder
vor. Des Stifters Eberhard geschieht keine Erwähnung mehr,
dafür aber erscheint schon die Acbtissin mit ihrem Vogte Erchin-
ger. Des Herzogs Adalbero wird nur als Vater der Schenker
gedacht, aber nicht mehr in der Art, wie in der ersten Urkunde;
selbst die Schenkung geschieht nicht für sein Seelenheil, unter den
Zeugen erscheinen nicht mehr des Herzogs Brüder. Alle diese Um-
stände setzen es ausser Zweifel, dass diese Urkunde, obwohl sie im
Urkundenverzeichnisse um zwei Nummern früher angeführt wird,
doch offenbar aus einer späteren Zeit herstammt, wo das Anden-
ken des verstorbenen Herzoffs nicht mehr so lebhaft und frisch
im Gedächtnisse der Söhne war.
Ich komme nun zu dem dunkelsten und schwierigsten Theile
meiner Abhandlung, nämlich zur Beantwortung der Frage, wie
Adalbero's Ge mal in geheisseu habe und aus welchem Hause sie
gewesen sei. Frölich nennt sie B rigide und gibt an, sie sei
eine Tochter des Herzogs Hermann von Schwaben gewesen,
1<)7
ohne jedoch bpgCÜ einen Beweis für seine Brhauplun»- anzufiih-
reu. Der Yoraner Chorherr Cäsar in seinen Annalrn von Steier-
niark51) behauptet dasselbe , kann jrilorli keinen andern Grund 61
dafür aufbringen als den . dass IVölieh ei behauptet habe, was
als ein Pröhrhen seines starken Autoritätsglaubens gelten mag.
Fine andere in der liandsehriHIiehen Chronik von Sleycrmark ent-
haltene abweichende Angabe bekämpft und verwirft er als völlig
falseh und dennoeh setzt er nach allem Diesem in seinem genea-
logischen Sehema der Eppensteiner zum \amcn Brigida
ein Sternehen, um sie als ungewiss zu bezeichnen, weil es doch
den Ansehein habe, dass Brigida nur die Gemalin des Herzogs
Konrad I. von Kärnthcn gewesen sei, da dieser 1002 beim
Annalisten Dietmar ausdrücklich ein Schwiegersohn Her-
manns von Schwaben genannt werde 52). Und diess scheint 52
auch in der That der Fall zu sein , da von einer B r i g i d a
als Gemalin Adalbero's sich nirgends eine Spur, auch nicht die
leiseste vorfindet.
Die handschriftliche Chronik von Steyermark, die ich selbst
nicht kenne, sondern nur in Cäsars Jahrbüchern von Steyermark
mehrmals angeführt finde, enthält nach Cäsars Angabe 53) die 53
Nachricht, dass Herzog Adalbero mit Beatrix, einer Anver-
wandten K. Konrad I. (soll heissen II.), vermählt gewesen sei,
ohne jedoch die Beweise oder die Gewährsmänner dafür anzu-
führen •, wenigstens führt sie Cäsar nicht an, der vielmehr, wie
bereite bemerkt wurde, diese Angabe als falsch und irrig ver-
wirft. Ohne diese Nachricht noch gekannt zu haben, bin ich merk-
würdiger Weise durch meine Forschung auf dasselbe Ergebniss
gekommen, dass Adalbero's Gemalin eine nahe Anverwandte,
höchst wahrscheinlich eine Tochter, wenn vielleicht auch nur
eine Stieftochter K. Konrads II. gewesen sein müsse. Man stosse
sieh vor der Hand nicht an dem scheinbaren Widerspruche, dass
ich Adalbero's Gemalin zugleich eine nahe Anverwandte K. Kon-
rads II. und zugleich dessen Stief- oder durch Heirat überkom-
mene Tocnter nenne. Der Widerspruch dürfte genügend gehoben
Verden. Zuerst will ich naehweisen, dass Adalbero's Gemalin eine
n.ilie An\ erwandte K. Konrad II. gewesen sein mfifSC
1. In der bereits erwälmten Geisenfelder Urkunde, worin
Herzog Adalbero's Söhne Adalbero und Marina rd dem bc-
198
ö4 sagten Kloster einen Wald zu Mospach schenken54), heisst es:
quidam illustris prosapiae Clericus Adalbero et germanus
ejus M a r c h w a r t, ducis Adalberonis filii etc. Kenner des Mit-
telalters wissen, dass illustris weit mehr bedeute als nobilis
und selbst nobilissimus, nur von fürstlichen Personen ge-
braucht werde und auf eine nahe Verwandtschaft mit dem regie-
renden königlichen oder kaiserlichen Hause hindeute. Der ver-
storbene Herzog Adalbero wird in der zweiten Geisenfelder
55 Urkunde55} nur nobilissimus Dux, nicht illustris ge-
nannt. Wenn nun seinen Söhnen ein höheres Adelsprädicat bei-
gelegt wird als ihm selbst, obwohl er Herzog, sie aber höch-
stens Grafen waren, so konnte es nur mit Rücksicht auf ihre
vornehmere mütterliche Abstammung und Verwandtschaft
mit dem Kaiserhause geschehen.
2. Hermann der Gichtbrüchige sagt beim Jahre 1053, dass
K. Heinrich III., K. Konrad II. Sohn, das Bisthum Bamberg
56 „consobrino suo Adalberoni" verliehen habe ). Mir ist nicht
unbekannt, dass consobrini , ae, so viel als Abkömmlinge von
Schwestern und in weiterer Bedeutung überhaupt Geschwister-
kinder bedeute, aber bei Wörtern, welche in den Urkunden des
Mittelalters vorkommen, muss nicht so fest auf die eigentliche
etymologische Bedeutung derselben gesehen als auf die besondere,
welche sie nach dem Sprachgebrauche jener Zeit hatten. In die-
ser besonderen Bedeutung bezeichnet nun das Wort consobrinus
den Sohn einer Schwester und ist daher gleichbedeutend mit
filius sororis, filius sororius. So nennt, um eine Beweisstelle an-
zuführen, K. Otto II. 979 den Sohn seiner Schwester L u i t-
57 gar de, nämlich den Herzog Otto von Kärnthen, consobrinum57).
Wenn nun K. Heinrich III. den zum Bamberger Bischöfe er-
nannten Adalbero seinen consobrinum nennt, so beweist
diess klar, dass dieser ein Sohn einer Schwester des Kai-
sers gewesen sein müsse.
3. Lambert sagt beim Jahre 1073, dass K. Heinrich IV.,
K. Heinrichs III. Sohn, das Herzogthum Kärnthen Marchwardo
58 cuidam suo propinquo verliehen habe58), was wieder auf die
nahe Verwandtschaft zwischen K. Heinrich IV. und Marquard III.
hindeutet. Sie waren nach dem unter 2. Gesagtem Geschwi-
sterkinder.
IM
'». Der sächsische Annalist sagt heim Jahre 1057. aber mit
NfVg auf «las Jahr 10??. dass K. Heinrich IV. «las llcrzog-
thum Kärnthen I/mdolfo. 8 o n 1 1 1 g D i u c n . gen-cbrn habe59). 5«
Also noch in Liudolf (auch Liiilolf, Luitald, Liulald genannt),
einem Sohne des Herzogs Marquard und Enkel des Herzogs Adal-
bero, wird die Blutsverwandtschaft mit dem Kaiserhause aner-
kannt. Kr stand zu R. I leinrieh IV. in dein Verhältnisse eines
Gcschwistercnkels zum Geschwisterkind. Diese mehrfachen und
so bestimmt lautenden Beweise lassen keinen Zweifel zu rück-
sichtlieh der nahen Verwandtschaft zwischen den Söhnen Adal-
bero's und dem kaiserlichen Hause; insbesondere deutet das un-
ter Nummer 2 Gesagte klar daraufhin, dass Adalbero's II. und
daher auch Marquard's III. Mutter, die Gemalin des Herzogs
Adalbero I., eine Schwester K. Heinrich III. und somit
eine Tochter K. Konrad II. gewesen sei.
Nach Frölich wären K. Konrad II., Herzog Konrad I.
von Kärnthen (von 1005 bis 1012) und Herzog Adalbero von
Kärnthen (1012 bis 1035) Schwäger gewesen, indem sie, der
erste Gisela, der zweite Mathilde, der dritte Brigida, sämmt-
lich Töchter des Herzogs Hermann von Schwaben zu Gema-
linen gehabt hätten , was jedoch völlig irrig ist. Denn der sächsi-
sche Annalist sagt gar nichts davon, dass Gisela Konrad's II. Ge-
P mal in. eine Tochter Hermann'» des Herzogs von Schwaben
gewesen, sondern führt von ihr nur an, dass sie aus VVerla in
YA e s t p h a 1 e n — also nicht aus Schwaben — abstammte und zwei
Brüder, Rudolf und Bernhard, und eine Schwester Mathilde
gehabt habe, welche letztere mit dem Grafen Esicus von Bal-
le n s t i d e — also nicht mit Herzog K o n r a d I. von Kärnthen —
vermählt gewesen sei60). Es ist wirklich unglaublich, wie wenig G0
gewissenhaft man mit der Genealogie umgegangen ist und welche
Verwirrung man dadurch darin angerichtet hat. Letztere ist um so
heilloser, weil sie von Männern ausging, welche sich als Geschichts-
forscher einen Namen erworben haben, mithin ihre Irrthümer durch
ihr Ansehen decken. Von dieser Art sind insbesondere Hormavi's
genealogische Tafeln, worin sich eine Menge Irrthümer vor-
linden, die aber fast Niemand als solche, sondern als aus-
gemachte Wahrheiten ansieht, weil sie eben von llnrmayr her-
kommen.
200
Doch kehren wir zu unserer Aufgabe zurück. Wann nun Her-
zog Adalb er o's Gemahlin eine To chter K. Konrad's II. ge-
wesen sein muss, wie aus dem Vorhergegangenen mit Recht ge-
schlossen wird, so muss, wenn es anders möglich ist, nachgewie-
sen werden, dass K. Konrad II. wirklich eine Tochter gehabt
habe. Kein Annalist, nicht einmal der sächsische, erwähnt einer
solchen , kein Geschichtschreiber führt eine Tochter jenes Kai-
sers an und in allen Genealogien erscheint bloss Heinrich III.
als K. Konrad's II. Abkömmling, und dennoch hatte er eine
Tochter, wie wir diess aus einer Urkunde dieses Kaisers entneh-
men, worin er seiner Gemahlin Gisela, der Kaiserin, seines Soh-
nes Heinrich, des Königs, seiner Tochter Beatrix, — filiae
61 quoque nostrae Beatricis — seiner Eltern u. s. w. erwähnt 61).
Der Kaiser hatte also eine Tochter Namens Beatrix, welche
demnach die Gemalin des Herzogs Adalbero gewesen sein konnte,
ja musste. Somit bin ich auf dem Wege selbstständiger Forschung
zu einem Ergebnisse gelangt, das mit der Angabe der handschrift-
lichen Chronik von Steyermark, dass Adalbero eine Anver-
wandte K. Konrad's II. Namens Beatrix zur Gemahlin gehabt
habe, übereinstimmt, ohne dass mir bekannt wäre, woher der Ver-
fasser jener Chronik seine Nachricht geschöpft habe. Der einzige
Unterschied ist der, dass in der genannten Chronik Adalbero' s Ge-
mahlin Beatrix bloss eine Anver wan dte K. Konrad's II. heisst,
während ich nachgewiesen habe, dass sie seine Tochter gewesen
sei. Zur Bestätigung meiner Behauptung will ich nur noch eine
Urkunde anführen, wodurch auch insbesondere der Umstand nach-
gewiesen werden soll, dass Adalbero's Gemahlin wirklich Beatrix
geheissen habe.
1025 am 12. Mai zu Bamberg schenkte nämlich K. Ko n rad II.
(nachdem er im Frühjahre Bayern und Kärnthen bereiset hatte),
auf die Fürbitte seiner Gemalin Gisela und des Erzbischofs
Aribo von Mainz (eines Grafen von Leoben), einer Matrone Na-
mens Beatrix 100 königliche Höfe in der Grafschaft des Grafen
Turdegowo und zwar im Orte Aveleniz (dem heutigen Äff lenz in
62 Obersteyermark) 63). Eben diese 100 königlichen Höfe im Thale
Avelenz nebst vielen andern Gütern schenkte Herzog Heinrich,
Adalbero's Enkel, 1104 dem von ihm gestifteten Benedictiner-Klo-
63 ster zu St. Lambrecht63). Da nun Herzog Heinrich, wie er in
201
der Stiflungsurkuiidc sagt und wie es sich \ on selbst versteht, das
Kloster nur mit Beinen eigenen Gütern ausstattete, und darunter
ehen jene 100 königlichen Höfe zu Villen/, waren, welche 1025
der Malrone I» e a I r i \ verliehen worden waren, und da ferner laut
einer l rkumloun 1066 hercils Heinrichs Vater Marquard III. als
Ligenlhümer \on Aveleni/.a erscheint'*), so konnte diese Besitzung 54
doeli nur im Weg« der E r 1) s e li a f t von Beatrix auf M a r-
«[ u a r d III. und von diesem an seinen Sohn Heinrich über-
angen sein, woraus hervorgeht, dass Beatrix Marquard's III.
Mutter und Adalbero's Gemahlin gewesen sei. Wären jene
100 Höfe nicht im Wege der Erbschaft, sondern durch Kauf oder
Tausch auf Marquard III. übergegangen, so hätte Herzog Hein-
rieh, als er jene Höfe 1104 dem Stifte St. Lambrecht schenkte,
diesem nicht nur die Urkunde von 1025, die bloss den Rechtstitel
für Beatrix enthält, sondern aueh die Kauf- oder Tauschurkunde,
wodurch die Höfe von Beatrix auf Marquard III. übergin-
gen, übergeben müssen, wovon jedoch nichts bekannt ist.
Das übergrosse Geschenk von hundert königlichen Höfen, das
ihr als einer Matrone doch nicht als Belohnung für geleistete
wichtige Dienste gemacht worden sein konnte, Hesse schon für sich
allein vermuthen , dass sie eine Frau von höchster Geburt müsse
gewesen sein, wenn wir diess auch nicht anderswoher wüssten.
Ich könnte mich nun mit der durchgeführten Nachweisung, dass
Adalbero's Gcmahlinn Beatrix geheissen habe und eine Toch-
ter K. Konrad's II. gewesen sei, begnügen und vor einem Ein-
wurfe gegen meine Behauptung so ziemlich sicher sein. Allein ich
bin EU gew issenhaft , um einen solchen nicht selbst zu machen.
Man könnte nämlich sagen: Wie? K. Konrad II. heirathete Gi-
sela erst 1014; 1015 gebar sie ihm den Sohn Heinrich und
Beatrix konnte daher frühestens erst 1016 geboren worden sein
und demnach auch frühestens erst 1031 geheirathet haben, so dass
ihre mit Adalbero gezeugten Sühne Marquard und Adal-
bero 1039 höchstens 7 oder C> Jahre alt sein konnten, während sie
nach der ersten Gcisenfrldcr l rkunde, die doch bald nach Adal-
bero's Tode ausgestellt worden zu sein scheint, offenbar viel aller
gewesen sein mussten, indem sie das Gut Bernchoven an das Klo-
ster schenkten, ohne dass von einem Vormund« Krwähnung ge-
schieht, woraus sieh sonach ergebe, dass des Kaisers Tochter
202
Beatrix nicht Adalbcro's Gemahlin gewesen sein könne, und zwar
nm so weniger, da sie für ihn überhaupt viel zu jung gewesen wäre.
Dieser Einwurf wäre vollkommen gegründet, wTenn man sie für
eine Tochter K. Konrad's und Gisela's ausgäbe. Ich habe diess
jedoch nicht gethan, sondern bin vielmehr der Meinung, dass Bea-
trix die Tochter des Kaisers aus einer früheren Ehe gewesen
sei. Wie Gisela bereits in erster Ehe mit Ernst, dem Sohne
des Markgrafen Liupol d, und in zweiter Ehe mit dem Grafen
Bruno von Braunschweig vermählt gewesen war, und jedem der-
selben einen Sohn geboren hatte, bevor sie zur dritten Ehe mit
Konrad schritt, eben so konnte auch dieser schon vorher einmal
vermählt gewesen sein und in dieser ersten Ehe jene Beatrix er-
zeugt haben, während er mit Gisela seinen Sohn Heinrich er-
zeugte. Diess wird auch aus dem sächsischen Annalisten wahr-
scheinlich, welcher beim Jahre 1026 sagt: der König feierte das
Geburtsfest des Herrn zu Lodi und ernannte seinen mit Gisela
65 erzeugten Sohn zum Könige 65). Wozu der Beisatz: ex Gisela,
wenn er früher nicht vermählt gewesen wäre? Durch diesen Bei-
satz scheint mir der Annalist andeuten zu wollen, dass Heinrich
nicht in Konrad's erster Ehe erzeugt worden, sondern ein Sohn
aus dessen zweiter Ehe mit Gisela sei.
Für meine Behauptung , dass Beatrix nicht eine Tochter
Gisela's gewesen sei, spricht auch der Umstand, dass der sächsi-
sche Annalist ihrer nicht erwähnt, was er im entgegengesetzten
Falle gewiss nicht unterlassen haben würde, da er doch Gisela's
Brüder Rudolph und Bernhard und Schwester Mathild sammt
56 deren Kindern und Enkeln weitläufig anführt66). Da aber der Kai-
67 ser, wie diess urkundlich gewiss ist 67) , dennoch eine Tochter
Beatrix hatte, so kann diese nur in seiner ersten Ehe mit einer
uns übrigens dem Namen nach unbekannten Gemahlin erzeugt
worden und daher auch vielleicht um viele Jahre älter sein als
ihr Bruder Heinrich, so dass rücksichtlich ihres Alters alle
oben angeführten Bedenken wegfallen, und sie recht wohl Herzog
Adalbero's Gemalin und die Mutter der 1039 bereits im Jünglings-
alter stehenden Brüder Marquard III. und Adalbero II. sein
könnte.
Schade, dass uns die Chroniken so gar keinen Zug aus dem
Leben dieser Frau aufbewahrt haben, so w7ie es auffallend ist, dass
MM
seihst in den l rkunden des Klosters (ieisenfeld keine Erwihttttttg
von ihr geschieht: Wir wissen nicht einmal, oh sie ihren Gemahl
überlebt habe oder vor ihm gestorben sei.
Von ihren mit Adalbero erzeugten Rindern sind uns nur
Mar(|iiard Ul.und A d a I hcm II. mit Ge* isshcit bekannt ÜM). doch 68
habe iah Grund 11 vermulhen. dass aus dieser Ehe aueh eine Toch-
ter entstammte, die gleich der Müller Beat rix hiess. Ich vermu-
ihe nämlieh. dass Beatrix, die Matter jetter Mathilde, welch«
als Freundin des Papstes Gregor VII. eine so grosse Rolle in der
Geschichte Italiens und Deutschlands spielte, eine Tochter Adal-
bero's und Beatricen's gewesen sei. Gelingt es mir, wie ich
hoffe, meine Vcrmuthung zu begründen, so ist diess eine wesent-
liche Bereicherung der Geschichte, die uns bisher über die Her-
kunft der Mutter Malhildens keine Aufschlüsse zu geben ver-
mochte.
Jene Beatrix nun war in erster Ehe mit dem Markgrafen
Bonifacius von Toscana vermählt gewesen und hatte diesem
eine Tochter, eben jene in der Folge zur grossen Berühmtheit ge-
langte Mathilde geboren. Nachdem Bonifacius 1053 gestor-
ben und kaum das Trauerjahr abgelaufen war, gelang es dem Her-
zog Gottfried II., oder Gozelo von Lothringen, die Hand
der verwitweten Markgräfin und mit ihr die schöne Mark, um die es
ihm vorzüglich zu thun war , zu erringen. Da er gleich seinem
1044 verstorbenen Vater Gottfried I. sich schon vorher meh-
rere Male gegen den Kaiser empört und nun nach seiner Vermäh-
lung mit Beatrix die Mark Toscana ohne vorher eingeholte
kaiserliehe Bewilligung in Besitz genommen hatte, so sah K. Hein-
rich III. darin eine grosse Gefahr für seine Grafschaft in Italien
und ermahnte desshalb nicht nur seinen dortigen Statthalter zur
Wachsamkeit, sondern zog auch 1055 mit einem grossen Heere
seihst dahin. Gottfried enthielt sich klug jeder Feindseligkeil,
kam dem Kaiser Friedrich entgegen, entschuldigte sich, gelobte
Treue und ward in seiner Markgrafschaft gelassen, nicht weil
man ihm traute, sondern weil man im Falle seiner Entsetzung
noch Schlimmeres von ihm befürchtete. Nur von seiner Gemah-
lin musste er sich trennen , denn diese führte der Kaiser als
Gefangene mit sich fort. Warum? Weil sie sich ergeben habe, sagt
Lambert in seinen Jahrbüchern 69), und weil sie dadurch, dass sie 69
204
ohne des Kaisers Einwilligung jene Ehe geschlossen, Italien an
einen öffentlichen Feind verrathen habe.
Dieser Grund der Wegführung der Markgräfin schien mir nicht
stichhältig genug zu sein. Hatte sich nicht auch Gottfried dem
Kaiser ergeben? Und doch wurde nicht er, der gefährliche, son-
dern nur sie, ein schwaches Weib, weggeführt. Hatte der Kaiser
ihm verziehen , warum sollte er nicht auch ihr verziehen haben?
Wann pflegten die Kaiser einem Begnadigten und dazu noch in
seiner öffentlichen Würde Belassenen seine Gattin wegzuführen,
wenn sie dazu nicht durch andere ausserhalb der Politik lie-
gende Rücksichten bestimmt wurden?
Kurz der von Lambert angegebene Grund befriedigte mich
durchaus nicht, weil ich die in seinen Worten „contractis se in-
consulto nuptiis" allerdings enthaltene Andeutung eines näheren
Verhältnisses zwischen Beatrix und dem Kaiser noch nicht
verstand. Ich forschte daher nach, was wrohl der sächsische An-
nalist darüber sage, und sieh, dieser gab mir eine vollkom-
70 men befriedigende Aufklärung. Der Kaiser, sagt er70), habe
bei einer Rückkehr seine Nichte Beatrix... mit sich
fortgeführt und zwar zur Strafe wegen der Zügellosigkeit,
der sie sich nach dem Tode ihres ersten Gemals Bonifacius über-
lassen habe.
Diese Aufklärung ist befriedigender und bietet den Schlüs-
sel dar zum Verständnisse der in Lamberts Worten enthaltenen
Andeutung. Beatrix war des Kaisers Nichte. Als solche
war sie, auch abgesehen von den Forderungen, des Sittengesetzes,
verpflichtet, in ihrem Witwenstande durch ein eingezogenes Le-
ben die Ehre des kaiserlichen Hauses, dem sie angehörte, zu
wahren; als Nichte des Kaisers durfte sie ferner ohne seine Ein-
willigung zu keiner neuen Ehe schreiten, da er nicht nur das
Oberhaupt des Reiches, wozu auch ihre Mark gehörte, sondern
auch das Oberhaupt des kaiserlichen Hauses war, ohne dessen
Vorwissen und Genehmigung kein jenem Hause angehöriges Glied
sich rechtsgiltig vermählen konnte. Somit lässt sich auch die
Wegführung Beatricens eher erklären. Was der Kaiser einer
blossen Markgräfin gegenüber nicht thun konnte, nicht thun
durfte, das konnte und durfte er als Oheim und Oberhaupt des
Hauses j»;e<>;cnübcr seiner Nichte thun. Und wie «rossen An-
205
iheil auch iic Politik und der Vertonet, <l;»ss sie gerade einen
seiner ärgsten Gegner 7,11111 /.weilen Bemale irewühll halle, an
Ihrer Wegfnhmng haben Mochten, die rorgeschtttste l rieche der»-
leiben wer «loci» nnr die Sfhnnng <I«m- rerletsten Ehre ind 60-
sei/.e iei kaiserlichen Hauses. oi> eie ihre Freiheit noch im Laufe
des Jahrei 1 or>5. weichet der Kaiser in Knliei anbrachte oder
erst neck dessen Tode 105(5 wieder erlangte, ist unbekannt, so
wie aneli von ihren ferneren Schicksalen nichts zu unserer Kcnnt-
niss gekommen ist.
Wenn nun Beatrix heim sächsischen Annalisten eine
Nichte — neptis — des Kaisers Heinrich III. — denn En-
kelin kann neptis hier nicht bedeuten, da bei des Kaisers Tode
105G sein einziger Sohn Heinrich IV. erst fünf Jahre zählte,
seine einzige Tochter aber nur um wenige Jahre älter war —
genannt wird , so konnte sie nur eine Tochter seiner einzigen
Schwester Beatrix und ihres Gemales, des Herzogs Adalbero
gewesen sein, so dass sie und ihre Tochter Mathilde dem Gc-
schlechte der Eppensteiner angehörten. Bei der letzteren
begegnen wir dem seltenen Falle, dass sie mit ihrem Stiefbruder
vermählt war. Dieser ebenfalls Namens Gottfried (HI.) mit
dem Beinamen der Buckelige, war ein Sohn des oben ge-
nannten Herzogs Gottfried IL, aus dessen erster Ehe mit einer
uns unbekannten Gcmalin, während Mathilde eine Tochter des
Markgrafen Bonifa cius und Beatricens war, so dass die ge-
genneitigee Kinder nicht mit einander verwandt waren und sich
trotz dem, dass sie durch die Vermählung Gottfried II. und
Beatricens Stiefgeschwister geworden waren, heiraten konn-
ten, (i o1 I fr ied III. hatte aber wenig Ursache sich dieser Verbin-
duni: M Irenen, da seine Gemalin ihm nach Lothringen, wohin ihn
nach des \ alers Tode die Verwaltung seines Hcrzogthums rief, nicht
folgen wollte, sondern stets entfernt und getrennt von ihm lebte, bis
er 1076 starb. Nach einem 13jährigen Witwenstandc heiratete sie
als Matrone von ungefähr 50 Jahren 1089 einen sehr jungen Mann,
nämlich den Herzog W e 1 p h IL (odermit Einzahlung der baveri-
■ehen Ahnen V.), den Sohn Welph's I. (IV.) und Enkel des Mark-
grafen knne von Bete und der K uniza, der einzigen Tochter
des bayerischen Grafen Welpk III. Aber auch diese Ehe fielnicht
nnr Zufriedenheit beider Theileanenntd wurdel095 wieder aufgelöst.
Archiv. Jahrg. 1850. 1. Bd. II. Hü. 1*
200
Da sie weder aus der ersten, noch aus der zweiten Ehe Kin-
der hatte, so vermachte sie alle ihre Güter und Besitzungen der
römischen Kirche. Dass sie diess schon 1077 oder 1079, wie
Einige vermuthen, denn die Urkunde sey verloren gegangen, gc-
than habe, ist kaum glaublich-, da dann nicht einzusehen wäre, was
den jungen Welph zur Heirath mit Mathilden, die dem Alter
nach seine Mutter hätte sein können, bewogen haben sollte. Denn
der Beweggrund dazu konnte von seiner Seite kaum ein anderer
sein, als für sich und seine mit ihr zu erzeugenden Kinder ihre un-
geheuren Besitzungen entweder ganz oder wenigstens zum Theilc
zu erwerben. Denn sie besass Toscana, Mantua, Parma,
Reggio, Piacenza, Ferrara, Modena nebst Theilen von
Umbrien, dem Herzogthume Spolctto, und den Marken
"Verona und Ancona, und daher fast Alles, was gegenwärtig
den Kirchenstaat und die südlich vom Po gelegenen Herzogthümcr
und das Grosshcrzogthum Toscana ausmacht.
Mathildens Name nimmt sogar in der Weltgeschichte eine
Stelle ein. Durch alle jene Eigenschaften und Umstände, durch
welche grosser Einfluss errungen zu werden pflegt, hohe Abkunft,
vornehme eheliche Verbindung, Schönheit, Geist, Bildung und un-
geheuren Reichthum und Landbesitz begünstigt, war es ihr leicht
sich eine politische Stellung zu gründen, die eine wahre Macht ge-
nannt zu werden verdient, besonders nachdem sie sich an den
Papst Gregor VII., dessen gewaltiger Geist sie mächtig anzog
und auf immer an das päpstliche Interesse fesselte, auf das Engste
angeschlossen hatte. Schade, dass die Vortheile dieser Verbindung
nur dem Papstthume zu Gute kamen, während für Deutschland,
dem Mathilde doch von Seite ihrer mütterlichen Abstammung
angehörte, nur gränzenloses Unheil daraus entstand. Der Inve-
stitursstreit, den der Papst gegen den deutschen König Hein-
rich IV. führte und die endliche Demüthigung des Letzteren ist
bekannt.
Triumphirend sah sie in Gesellschaft des Papstes von einem
Fenster ihres Schlosses zu Canosa hinab auf den Büsser, der unten
im Hofe in einem härenen Gewände und barfuss 3 Tage lang vom
Morgen bis zum Abende nüchtern dastehen musste mitten zur Win-
terszeit (26. — 28. Januar 1077), und dieser Büsser war der deut-
sche König — ihr Vetter. Der grosse Geist des Vaters war von
207
dein 8ohM gewichen. Al8 jener narli Italien trekommcii war. beugte
sich Alles vor ihm und er hielt <1 n* Macht ihm) das Ansehen «in
deutschen Königs und die l^lir^ seines Hauses aufrecht und führte
inner inine Nicht« Beatrix aus Italien weg, weil sie als
WitWC Ehre und Zucht vergessen. Der Sohn aber kam gf Jahre
später nach Italien, um sich vor der Tochter Jones Weihes und
ihrem Verbündeten gleich einem Knechte zu demüthigen, dasAnse-
hen eines deutschen Königs dem Spotte preiszugeben und Sehniaeh
und Sehande über sich und den deutschen \amen zu häufen.
PieSlevermärker mag es intercssiren, nun zum ersten Male zu
erfahren, dass jene von den Anhängern der päpstlichen Partei so
sehr gepriesene Mathilde eine Steyermärkerin zur Mutter
hfctte; aher stolz darauf zu seyn haben sie wahrlich keine Ursache.
Denn sie war die Feindin ihres eigenen Oheims Marquard III.
und ihrer Vettern Luitold und Heinrich, welche treu bei
ihrem Könige aushielten, und das Land an der Mur, das jetzt
Steycrmark heisst, litt nicht minder als andere Provinzen an den
verderblichen Folgen jenes unseligen Kampfes zwischen der kaiser-
lichen und päpstlichen Partei. Seihst Mathildcn's Tod — sie starb
1118, also wenige Jahre vor dem gänzlichen Erlöschen des Eppen-
steinerischen Hauses — erregte einen Krieg, indem sich der Kai-
ser und der Papst um ihre Erbschaft stritten.
Bevor wir zur Geschichte der männlichen Nachkommen des
Hetneejl A dal her o übergehen, wollen wir noch ein wen in bei
seinen Brüdern verweilen. Dass sie Eberhard und Ernst feie
MI und als die ersten Zeugen erscheinen in jener Urkunde, worin
Marquard III. und Adalbero II. für das Seelenheil ihres Va-
ters, des Herzogs Adalbero I., das Gut Bärenhofe n dem
Kloster Geisenfcld schenken, haben wir schon weiter oben ge-
saut •'). Ernst kommt sonst nirgends mehr mit Gewissheit vor; 71
ich sage mit Gewissheit, denn wir haben zwar mehrere Urkunden,
worin ein Graf Ernst vorkommt, wir können aher. weil es an
allen näheren Bestimmungen fehlt, nicht entscheiden, oh darin \<m
dem Eppen steiner oder einem anderen Grafen dieses NnnMnH
die liede sev. Eberhard aber erscheint noch in einer anderen.
noch bei Lebseiten seiner Mutter Iladamouth und seines Bru-
V dalb er o ausgestellten Salzhurger Urkunde, worin zu-
i; seines Sohnes C h r a M Erwähnung geschieht.
14 •
208
„Ein gewisses edles Weib , Namens II adamou t h" , heissl
es darin, „vom Wunsche beseelt, Gotl im angelobten Witwenslande
zu dienen, und die Sorgen dieser Welt in der Hoffnung des Him-
mels verschmähend, habe sich in das Mönchkloster St. Peter (zu
Salzburg) begeben und demselben mit Einwilligung ihres Sohnes
Adalbero ihre Besitzung zu Suldorf unter der Bedingung
geschenkt, dass davon eine Armen - Präbende für einen Bruder ge-
stiftet und dass ihr Enkel Chraft, der Sohn ihres Sohnes
Eberhard, den sie Gott und dem heiligen Petrus dargebracht
(zum geistlichen Stande bestimmt) habe, (in das Kloster) aufge-
nommen werde. Die Schenkung sei unter dem Abte A d a 1 b e r t
72 (also wahrscheinlich zwischen 995 und 1011) geschehen72).
Aber, könnte man fragen, gehören denn die in dieser Urkunde
genannten Personen wirklich dem Eppensteinerischen
Hause an? Wäre diese Hadamouth des Markgrafen Marquard II.
Witwe, dieser Adalbero und dieser Eberhard aber seine
Söhne, so hätten diese vornehmen Personen durch passende Prä-
dicate als solche bezeichnet und jene Marchionissa, diese aber
Marchiones genannt werden sollen. Es ist wahr, der Verfasser der
Urkunde hat eben keinen Aufwand von Höflichkeit gemacht, nichts
desto minder aber sind die genannten Personen doch E p p e n-
steiner. Zuerst muss nämlich bemerkt werden, dass die ganze
Reihenfolge jener Salzburger Urkunden , zu denen die vorliegende
gehört, nämlich jener, welche nicht von den Erzbischöfen, sondern
73 von den Aebten des Stiftes St. Peter herrühren 73), sehr sparsam
mit Titulaturen und Prädicaten sei, sodann ist rücksichtlich unse-
rer Urkunde nicht zu übersehen , dass die Weglassung der Titel
nicht nur in dem Character jener einfachen Zeit lag, sondern auch
insbesondere dem frommen, von der Welt und ihrer Eitelkeit ab-
gewandten Sinne Hadamouthens entsprach und somit durch-
aus nichts gegen unsere Behauptung beweist, während alles an-
dere, die Schenkung selbst, die Zeit, die Namen, ja die Stellung
der Personen — Adalbero, mit dessen Einwilligung Hadamouth
die Schenkung machte , wird eben dadurch als der ältere Sohn
und als das Oberhaupt des Hauses bezeichnet — für meine
Behauptung spricht.
Zudem ist doch nicht anzunehmen, dass zu derselben Zeit,
wo es im Hause der Eppensteiner eine Witwe H a d a-
20«.»
n o n i li mit ihren Eiteren Soime \ d i 1 1» e t <• and einen jün-
geren) Eberhard, gib, wie die« urkundlich nachgewiesen
werde, ei auch in einer anderen adeüchen Ftnilie eine WHwe
sannt iwei Söhnen reo gann gleichen Nfanien gegeben habe.
Endlich siimnii «lies»« l Frknnde mit den übrigen Nachrichten
zusammen, nämlich zuerst mit der Angabc Frölich't, der Hada-
in o u t h als Gemahlin Marqnard'i (nach ihn f., nach uns II.)
«nd als Mntter Adnlbero'a anführt, ohne diene Urlrande gekannt
M haben, da er sonst in seine Genealogie der Kppcnstciner auch
den zueilen Sohn Iladamouthens, nämlich Eberhard und des-
sen Sohn Ohraft angeführt hätte, die darin fehlen. Nicht minder
slimml diese Urkunde mit der ersten Geiscnfeldcr Urkunde zusam-
men . da in heiden Eberhard als A d a 1 b e r o's Bruder
erscheint.
Das Neue, das wir aus der besprochenen Urkunde entnehmen,
ist, dass Eb erhard einen Sohn Namens Chraft hatte, der von
seiner Grossmutter zum geistlichen Stande bestimmt und in das
Bcnedictiner-KIoster St. Peter zu Salzburg aufgenommen worden
war, Wöf&r sie diesem ihre Besitzungen zu Suldorf schenkte,
von deren Erträgnissen nicht nur ihr Enkel, sondern ausserdem
noch ein anderer unbemittelter Mönch erhalten werden sollte.
Suldorf ist wahrscheinlich das heutige Sulb, Gemeinde des Be-
zirkes Welsbergel, Pfarre wSt. Martin an der Schwarzsulm und
Sulb e reck, eine benachbarte Gegend, beide im Marburger
Kreise.
Eberhard scheint ausser diesem urkundlich gewissen Sohne
Chraft. von dessen Schicksalen weiter nichts bekannt ist, noch
mehrere Söhne gehabt zu haben, da nach der allgemeinen Sitte je-
ner Zeit, wenige Fälle ausgenommen , immer nur ein nachgebor-
ner, nicht aber der erstgeborne und noch weniger der ein/ ige
Sohn zum geistlichen Stande bestimmt wurde, und wenn mich
meine Vernrathnttg nicht täuscht , so durften wohl die edlen Män-
ner Wal fried und E ppo, weichein zwei Salzhurgcr Urkunden
■wischen den Jahren 1041 und 1060 vorkommen, Eberhard?!
Sühne gewesen sein.
Nach der ersten dieser zwei Urkunden übergibt ein gewisser
edler Mann in Kärnthen (man ersieht daraus, dass Stcyer-
mark damals noch keinen eigenen Namen hatte, sondern noch
210
zu K ä r n t h c n gehörte) Namens W a I d f r i e d dem Erzbischofe
Balduin (1041 — 1060) sein Gut zu Chapella neben der Sulm
ins Eigenthum und erhält dafür für sich und seine Nachkommen das
Eigenthum des Zehenten, den er nach dem canonischen Rechte von
seinen Gütern zu Chrowata und lluna und von seinen Weinbergen
zu Hengista bisher hatte entrichten müssen ; ist jedoch verpflich-
tet, jährlich von den genannten Weinbergen 3 Eimer Wein und
von den andern Gütern den Zehenten zu entrichten, den er bis-
74 her nach der Gewohnheit der Slaven entrichtet hatte 74).
Ganz ähnlichen Inhaltes ist die zweite Urkunde, worin ein ge-
wisser edler Mann in Kärnthen Namens Eppo sein Gut zu
Chappelun neben der Sulm dem Erzbischofe Balduin ins
Eigenthum übergibt, dafür aber das Eigenthum des gerechten
und katholischen (durch das canonische Recht allgemein einge-
führten) Zehenten von seinen Gütern zu Fresah, zu Algeristeti
und Pecah erhält, wobei er jedoch den gewöhnlichen (nach
der Gewohnheit der Slaven bestehenden) Zehenten zu entrich-
75 tenhabe75).
Für meine Vermuthung , dass Waldfr i ed und Eppo (ge-
wöhnliche Abkürzung statt Eperhard, Eberhard) Brüder
gewesen seien, spricht ausser ihrem gemeinsamen Entschlüsse, den
canonischen Zehenten in ihr Eigenthum zu bringen, der Umstand,
dass jeder von ihnen ein Gut zu Kapellen oder Kap eil neben
dem Flusse Sulm besass , welche Antheile wohl durch Theilung
des früher grossen väterlichen Gutes an sie gekommen sein mö-
gen. Hätten sie diesen Vertrag mit dem Erzbischofe gemeinschaft-
lich in einer und derselben Urkunde abgeschlossen, so würden sie
sicher Brüder genannt werden ; da sie es aber abgesondert, je-
der in einer eigenen Urkunde thaten, so war keine Veranlassung
da, sie als Brüder zu bezeichnen.
Die fernere Vermuthung, dass sie Söhne des Eppensteiners
Eberhard und daher Neffen des Herzogs Adalbero gewesen
seien , stützt sich auf den Umstand , dass ihre Güter in Ge-
genden lagen, in denen auch Marquard III., Adalbero's Sohn,
ihr Vetter, Güter besass. Unmittelbar neben Agriach , (das
76 heutige A d r i a c h) welches Marquarden gehörte 76) , lie-
gen Pecah (Peckau) und Frehsah (jetzt Friesach, Gemeinde
des Bezirkes Peckau) die beiden Besitzungen Eppo's, und nur
211
mm Sinnen davon liegt Unna (Stiftahet reohafl Hirn) iaa I
liimii \A 1 1 <! ff i e il's . Borg . Kirch« und Herrschaft Heu
gehörte !M • rq ■ a r d i ■ um! ehrt lejalhaj beim W i I <l ff i i d
Weingärten und nahe dabei kng Chrowaia (jet/.t I ra i ha i ate
(» r a u bat, eine (Je indo *l**s Bezirkes \\ aldschach), welches
ebenfalls ihm gehörte.
Dieser Umstand, dass die Besitzungen Marqu ard's III. einer-
und \V a l (l ff i | d*s und E p p o's andererseits in solcher Mibe
hei einander lagen, ja t heilweise unmittelbar an einander stiessen,
begründe! mit Recht die Yermuthung, dass diene Güter einal zu-
sannnengehört hal>en, und erst durch allmähliche Erbsehaftsthei-
lung von einander gelrennt worden seien. Sie mögen rinst anf un-
sret heilte Eigenthum des Markgrafen M a r q u a r d II. gewesen und
nach seinem Tode unter seine drei Söhne A d a l b c r o, E 1) l r-
h a r d und Ernst getheilt worden sein. Während A d a l b c-
r o"s Antheil ungetheilt auf dessen älteren Sohn M a r q u a r d III.
übergegangen sein mochte, da sein zweiter Sohn A d a 1 b e r o II.
sich dem geistlichen Stande widmete und Bischof von Bamberg
wurde (1053) und bald darauf (1057) starb, wurde Eberh ard's
Antheil wieder unter seine Söhne Waldfried und Eppo
gelheilt, was auch rücksichtlich des Antheilcs, welchen Ernst
erhalten hatte , der Fall gewesen sein wird. Trotz dieser Zer-
stückelung ist aber der einstige Zusammenhang dieser Güter doch
nicht zu verkennen.
Dann wird meine Vermuthung, dass VValdfried und I pp o
Eberharde Söhne gewesen seien, auch durch den Namen des
zweiten unterstützt, der bekanntermassen so viel als Ehe rh a r d
bedeutet, indem es in den meisten Familien Sitte war und noch
ist, dass der Name des Vaters auf einen der Söhne überging.
Man könnte einwenden, dass Wa 1 d f r i e d und Eppo nur
nobiles viri , edle Männer, nicht aber marchiones, Markgrafen oder
comites, Grafen genannt werden. Dagegen lässt sich bemerken,
dass sich aus hundert Urkunden nachweisen Hesse , dass ge-
schichtlich erwiesene Grafen ohne dieses Prädicat erscheinen.
Es genügt jedoch, hinzudeuten , dass in der Irkunde. worin die
Markgräfin Iladamouth das Gut Suldorf an Salzburg K -henkt.
v\»der ihr noch ihren Söhnen Adalbero und Eberhard ein
Prädic.l keignaetst isl. obwohl ihr der Titel marchionissi. dm
212
Söhnen aber, oder wenigstens dem erstgebornen, der Titel marchio,
dem nachgebornen aber der Titel comes gebührt hatte. Selbst
Adalbero's Sohn, Marquard III., wird in der Tanschurkunde von
1066 weder Marchio noch Comes, ja nicht einmal nobilis vir, son-
dern einfach Marchwart filius Adalberonis ducis genannt. Dazu
muss man bedenken, dass nach Adalbero's Sturze und nach sei-
ner und der Seinigen Verbannung im Jahre 1035 weder er noch
seine Söhne Marquard und Adalbero, noch seine Brüder
Eberhard und Ernst und deren Nachkommen Waldfried
und Eppo (Eberhard' s) und Rüdiger und Ernst (Ernst's Söh-
ne) die markgräfliche Würde besassen , die mit Gewissheit
erst 1073 durch Marquard's III. Erhebung zum Herzoge von
Kärnthen wieder an das Eppensteinerische Haus zurück kam, wäh-
rend in der Zwischenzeit Arno ld und sein Sohn Gottfried,
die Grafen von Wels und Lambach, und nach ihnen, wie es
scheint, der Markgraf Ottokar von Steyer die markgräfliche
Würde in der Mark an der Mur besessen hatten. Und gerade in
diese Zeit fällt die Ausstellung der beiden Salzburger Urkunden,
worin von Waldfried und Eppo die Rede ist, woraus be-
greiflich wTird, dass sie nicht marchiones oder comites genannt
werden konnten , da sie es weder rechtlich noch thatsächlich
waren.
Von ihrer beiderseitigen Nachkommenschaft kann ich zwar
nichts urkundlich Gewisses sagen , doch ist es mehr als bloss
wahrscheinlich, dass jener Graf Waldo von Rein, der als
„Walto Comes de Runa" in drei St. Lambrechter Urkunden von
den Jahren 1103 und 1104 unter den vornehmsten Zeugen er-
scheint, ein Sohn Waldfried's gewesen sei. Denn was zuerst
den Namen Waldo betrifft, so ist er offenbar nur eine Abkürzung
statt Waldfried, wie Gotto statt Gottfried, Ruozo statt Rupert,
Rizo statt Richard , Eppo statt Eberhard , Noppo statt Norbert,
Chuono statt Konrad, Sizo statt Sieghard, und sehr viele andere,
wie sie zu jener Zeit nicht nur in der Umgangssprache , son-
dern selbst in Urkunden üblich waren. Der Hauptgrund aber für
meine Vermuthung , dass Waldo ein Sohn Waldfried's ge-
wesen sei, ist der, dass sie beide als Eigenthümer von Runa er-
scheinen und zwar Waldfried zwischen den Jahren 1040 und
1060, Waldo aber als kinderloser Greis 50 Jahre später. Der
813
etwaig« Einwurf, dass Waldfried in der berührten Salzburg«
li-kuiult» nur rin «• d I 0 r Mutti lnissr. W a hl o aber in den Still
Lambreehter l 'rkundcu G ra I* von Buna genannt werde, belicbl
sieb durch die einfache Bemerkung, diu Wt I d o's Lel)en bereits
in die Zeit lallt, wo durch die Erhebung Marquards III. Nr
Herscgswlrde das gesammte Geschlecht dir B ppensteiner
wieder n seinen früheren Ehre« und Würden gelangt war, wess-
wegei auch Walde im Necrcleginni des Stiftet Hein ganz mit
Recht Markgraf genannt wird77). Endlich wende man nicbl '7
etwa ein, dass zwischen Waldfri c d's und Wald o's urkund-
lichem Erscheinen doch ein zu grosser Zeitraum liege, als dass
man annehmen könnte, letzterer sei des ersteren Sohn gewesen.
Wie? ist denn nicht der gleiche Fall in der Hauptlinie der Eppcn-
steincr? Adalbero starb 1039, sein Sohn Marquard, der
schon ungefähr um 1040 zuerst in der Geisenfelder Schenkungs-
urkunde erscheint, 1077, seine (Adalbero's) beiden Enkel Herzog
Heinrich 1122 und der Patriarch Ulrich von Aquileja 1121
oder 1122. Es ist daher wohl glaublich, wenn vom Grafen Waldo
von Runa irgendwo angegeben wird, dass er 1120 gestorben sei.
Da er keine Nachkommenschaft hatte, so übergab er für den Fall
seines Todes dem Markgrafen Ottokar, der mit dem Gedanken
der Errichtung eines Klosters umging, seine Güter Runa. Cunch-
wiz und Sonegorestorf mit der Bestimmung, dass sie zur Grün-
dung und Ausstattung desselben verwendet werden sollen78). Abc
Ottokar starb selbst schon 1122 und musste die Ausführung
scines Vorhabens seinem Sohne Leopold und dessen Gemahlin
Sophia überlassen, was dieser auch trotz seiner kurzen Regie-
rung (1122 — 1129) that. Waldo ist daher nur insofern einer
der Stifter Rein's zu nennen, als von ihm die Güter herrührten,
auf denen das Kloster erbaut und mit denen es ausgestattet werden
sollte, während er die Erbauung desselben rieht selbst erlebte.
Ob jener Gundakar, dessen in der Schenkungsurkunde
Herzog II ein rieh's vom Jahre 1104 zugleich mit Waldo Erwäh-
nung geschieht79), des letzteren Bruder gewesen sei, ist niebl
ausgemacht, jedoch nicht unwahrscheinlich. Er komm! in der Ur-
kunde K. Heinrich's IV. vom Jahre 1090. worin eine frühere
Schenkung Herzog Heinrieh1! an das Stift St. Eainbrecht be-
tätiget wird, als Gundakar de S. Martino unter den Zeugen vor.
?!)
2U
Rücksichilich der Nachkommenschaft, welche Adalbero's zwei-
ter Bruder, Ernst, hinterlassen haben dürfte, Hessen sich zwar
Vcrmuthungen aufstellen , aber sie können nicht erwiesen werden
und mögen darum bis zur Auffindung irgend einer über diese dunkle
Sache Licht verbreitenden Urkunde lieber verschwiegen werden.
(Forlsetzung folgt.)
215
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216
Anmerkungen,
1. Specimen Archontologiae Carinthiae . . . Tabula III.
2. (911 — 918.) . . . Chunradus (I.) Rex . . . qualiter ob in-
terventum venerabilium episcoporum Piligrini videlicet et Herigeri
atque Dracholfi nee non et Sigihardi comitis cuidam clerico Erchen-
fried nuneupato quoddam praedium juris nostri in eomitatu March-
vardi in pago Viehtach in loco Go Idaron dicto, in ministerio
Waltrammi, quod ad nostram pertinet cameram, hobas tres . . .
donavimus.
Bern. Pez Thes. Anekdot. T. I. P. III. pag. 47.
Die Urkunde hat zwar kein Datum , konnte jedoch nur inner-
halb der angegebenen Zeit ausgestellt worden sein, da K. Kon-
rad I., von dem die Schenkung ausging, von 911 bis 918 regierte.
In dem Urkundenabdrucke heisst es in pago Viohbach ; aber offen-
bar irrig, da der Bach, von dem der Gau seinen Namen bekam, in
einer Urkunde von 940 Fuchtebah genannt wird und da ein an dem-
selben gelegener und nach ihm benannter Ort noch heut zu Tage
Viechtach heisst.
3. Kleinmayern, Juvavia. Diplomatischer Anhang, Seite 126,
136, 142 und 152. Nicht ohne Wichtigkeit ist die Stellung, die
er unter den Zeugen einnimmt.
920. Isti sunt testes per aures attracti: Iiodperht comes.
Reginker comes. Diotmar comes. Sigibald comes. Reginhart. Arpo
(Graf von Lasben). Weriant (945 Graf und zwar Pfalzgraf auf der
Kamburg, der Residenz der alten Herzoge von Kärnthen auf dem
Karantaner- Berge). Mar ch wart. Ascuin (wahrscheinlich ein
Verwandter Weriant's). Heralt (Sohn des Grafen Albrich, eines
Vetters der Herzoge Arnulf und Berthold, nachmaliger Erzbischof
von Salzburg, 939 — 954). Turdagowo . . .
927. Nach den Grafen ; Weriant. Turdegowo. Starhant.
Marchwart.
928. Weriant... (dann 4 andere Zeugen) Marchwart.
Herolt. Ascuin.
217
4. . . . qualiter Odalbcrtus Juvavcnsis srdis arrhiepiscopus
fllldlam fomplacilalinm'm cum (|u«mI,iiii iiobili \iro \. (nomine)
Marrhwarl agere decrevil. Tradidil il;ujnr idnn Marc hwart
in manns cjusdriu arrhiepisenpi 0<1.'ill>rr( i H advncali sui ElegUH
hrrti talcm proprieiateiDj qialen ad Indrimam habere (tau
est .... Beoitra feto ipaejam iietni irehiepifeopii . . . eidea
nobili viro Marc h w a r I vncilalu ... tradidil. rurtein ad
P u o c h e et loca ad haue aeeedentia ad F u r I i et Pia eh 0 f-
f e s p im* c h cum aedifieiis, manripiis . . . prantermisit . . . nu -ut
astet quondam Hart wich cjusdem (archi-) episcopi prnximus e
advoeatus ibidem in beneficium habuit et post cum Pcrtholt
dux habuit complacitatum, et concordia subscriptis testibus reli-
ctum usque in finem vitae suae. Et postea filius ejus, si aliquem ex
uxore legitima habeat genitum, si autem filium legitime adultum
pro uxore minime habeat, dominus ejus Pertholt dux, si eum
supervixerit, usque ad obitum ejus, in proprietatem possidcat . . .
Isti autem sunt tesfes: Pertholt dux. Liutperht comes. Razo.
Heimo. Pirthilo. Papo. Gerhoh. Heriperht. Zuentipolch
Juvav. diplom. Anhang S. 166.
5. 945. II. Nonas Junii. Talcheim.
Otto (I.) rex . . . qualiter per interventum . . ducis nostri
Perhtoldi quasdam res proprietatis nostrae in Carantana regione
sitas sub regimine Werianti . . in loco Budisdorf (an Salz-
burg) tradidimus.
Jnvav. dipl. Anh. S. 178.
Urkundenkenner aber wissen, dass der Ausdruck .,sub (in) re-
gimine" mindestens so viel als in comitatu, ja noch mehr bedeute.
Den siebenten Beweis für diese Behauptung gibt die Urkunde
Nr. LXVI. Juvav. dipl. Anh. S. 180. vom Jahre 953: . . qualiter
nos (Otto I.) inicrvonlu fratris nostri dilectissimi Henrici (Her-
zogs von Kärnthen teil !)45) quoddam . . . praedium in regne ca-
rentino in r cgi m ine ejusdem fratris nostri et in minist erio
Hartwici situm . . . (an Salzburg) donavimus. Bekanntcrmassen
war der hier genannte Hartwig Graf in Lurn- und Krabatgau in
Kärnthen, und der Ausdruck in minist erio Hartwici kann daher
nur so viel als in «oniilatu llarlwiei bedeuten. Wenn es dagegen
vom Herzoge Heinrich heisst : in regimine Henrici. so muss
dieser Ausdruck offenbar mehr als jener in ministerio oder in en-
218
müatu bedeuten. Freiherr von Ankershofen übersetzt (Archiv für
Kunde österreichischer Gcschichtsqucllen. Herausgegeben von der
kais. Akademie der Wissenschaften. Drittes Heft S. 20) den Aus-
druck sub regimine Werianti durch „im Verwaltungsbe-
zirke" Weriant's, jenen hingegen in regimine Henrici (ducis)
durch „im Gebiete" Heinrich's, eine Uebersetzung , die in Be-
treif des zweiten Ausdrucks richtig , in Betreff des ersten aber
offenbar unrichtig ist, da Weriant in der Zwischenzeit zwischen
dem am Anfange des Jahres 945 erfolgten Tode BerthohVs und
der darauf erfolgten Einsetzung Heinrich's das Herzogthum Kärn-
then verwaltet zu haben scheint. So viel muss jedenfalls zugege-
ben werden, dass Weriant ein Graf gewesen sei, und darnach
wird er in der Urkunde von 928, worin er mit dem Erzbischof
Adalbert von Salzburg einen Gütertausch abschliesst, nur nobilis
vir: ein edler Mann genannt, so wie er auch in sehr vielen Ur-
kunden jener Zeit als Zeuge ohne dem Prädicat comes erscheint.
6. Archiv für Kunde österr. Geschichtsquellen. Herausgege-
ben von der kais. Akademie der Wissenschaften. III. Heft S. 14,
Anmerkung b.
7. De concambio Selpradi.
. . . Tradidit ilaque Selprat in manus Archiepiscopi — Pro-
prietäten! suam ad Amfingam . . . Econtra archiepiscopus . . .
eidem Selprato tradidit in Undrimatale ad Pouminun ein-
rieb un territorii in mensura totidem cum curte permisitque
ecclesiam cum atrio ecclesiaslico etc. etc. Kleinmayern Juvavia
diplom. Anhang cap. LXXXXV. pag. 175.
8. Archiv für Kunde österr. Gesch. Q. III. Heft S. 18, An-
merkung d.
9. Commutatio Wolfhrammi Episcopi et Marchwarti nobi-
lis viri.
Tradidit itaque praedictus nobilis vir . . quiequid proprietatis
habuit ad Izeilingun . . . Insuper vero ad Terremareschi-
richun . , . Econtra tradidit idem laudabilis episcopus . . eidem
nobili viro de parte ecclesiae, quiequid habuit ad Helmunesdorf.
Meichelbeck Hist. Frising. I. Instr. Nr. 992 pag. 433.
10. 940. 13. Juli. Sippenvelde. Otto (I.) rex.... qualiter nos
per intercessionem fidelis dilectique ducis nostri Perchtoldi simul
et Kerungi et Ililtipoldi comitum cuidam nobili vasallo suo (näm-
210
Hefa Pcrrhloldi ducis) M rnmili Ma vv li ward D X liohas dorn in i<a-
l»s. («uns prius anrarii inscdcr.iut. in pago Ufgi f) 1 in comilatu
ejuadem Narohwardi juxta iluvium ruehicbah sitas in pro-
priclatcui dnnaviiiius.
Monum. Hoica. T. XXVIII. I. \ ol. pag. 176.
1 1. Siebe 5. Anmerkung.
12. . . . Udalrifa comes videlicct cl uxofe illius FVihkart
post ohilum ei srpulfuram bonne mcmnriac Will i pi rigac . . . pro
raeedie ei reejiie ejvedeai entroste quasdam seae proprietatie ree
in loco Krlingcn ... in manum Episcopi Wolfkangi (972 — 994)
et abbalis Ramuoldi (975 — 1001) tradidcrunt etc. etc. Et isti sunt
teilet: Ktih, Marchxvart, Papo, Eparhart etc. etc.
Bernh. Pez The*. Anektl. T. I. P. III. Codex Tradit. S. Emme-
ramm. Cap. XXVHI. pag. 97.
13. Nomina antem (eorum), qui isla jurando affirmaverunt,
hacc sunt : Meinhart comes. Papo comes. Marchwart comes et
fratcr ejus Rudger. Timo conies. Pertholt. Werenheri. Rupo.
Egil. Mimilo etc. etc.
Monum. Boic. T. XXVIII. Vol. II. pag. 87 et 209.
14. Das Lied der Nibelungen, aus dem altdeutschen Original
übersetzt von Joseph von Hinsberg, zweite Auflage. München 1833.
26. Gesang S. 180. 27. Gesang S. 182 u. ff. 36. Gesang S. 243.
Wie Hudiger erschlagen wird.
15. 970. . . . Otto . . . Imperator Augustus . . . quaedam
r.ostri juris praedia in comitatu Marc h w a r d i M a r c h i o n i s
nostri in plaga origentali (orientali) conslituta ... hoc
etl curtem ad Udulcniduor Hngua selavanisea sie vocatam.
thenlisce vero \idrinhof nominatam et L renales hobas . . .
pariterque etiam ut cnnliguum atque adjaecns eidein eurti nemus
Susi 1 nuneupatum ei ad civilatrm Zi üb . . . alque juxta Bltam
locum civitatis (Ziuhj L i p r i z a etc. etc.
Kleinmayrn Juv. diploin. Anh. num. LXXI. pag. 186. 187.
16. 1051. IL llcinrich's III. Bestätigung für Krzbiscliof Bal-
duin über die Besitzungen von Salzburg.
. . . A4 Su I pam civilatrm Z u i p cum omnihus juste ad
eeadem ofiiüteea periinrntibus. cum querrrtis. campis. eiceri ÖÜ
incipil | Muora et tomlit ad Luouzniznm (1- et ut
Luun/.niza ei Sulpa ie alpibus iluunl, quidquid inler hos duus am-
220
nes habemus, totum ad praedictum monasterhim (St. Peter zu
Salzburg) firmamus et forestum S u s a 1 cum banno, sicut in po-
testate antccessorum nostrorum fuit etc. etc.
Kleinmayrn Juv. dipl. Anh. XCIX. pag. 238.
17. Schafarik Slavische Alterthümer II. Band. Seite 338.
18. Monum. Boica. Tom. XXVIII. Vol. I. pag. 197.
19. 980. Otto . . . Nos fidelis nostri Wilhelmi videli-
cet comitis petitionem sequendo de nostra proprietate ab orien-
tali parte montis, qui dicitur Doberich, usque ad sum-
mitatem montium, quorum nomina sunt Staniz, Tregniz
ipsius montis jam et dicti Doberich summitatem usque ad
proprietatem Marchwardi comitis, quicquid visi sumus ha-
bere in comitatu Rachwini comitis as inde quousque idem
comitatus convenit ac tangit comitatum, qui dicitur Souna,
propter (de) votum ejus ac frequens scrvitium illi in proprie-
tatem dedimus. Si autem desit in spatio supradicto, ut arabilis
terra ad mensuram XX regalium mansorum inveniri non possit, ubi
proxime jaceat et sibi commode, in comitatu praedicti Rach-
wini comitis numerus arabilis terrae ad XX regales mansos men-
surando suppleatur.
Vollständig abgedruckt in Hormayr's Archive für Süddeutsch-
land. II. Theil. S. 222, im wesentlichen Auszuge in der Kärnthn.
Zeitschrift III. Heft. Seite 206.
20. Muchar, Gesch. der Steyerm. II. S. 39. Ankershofen, Ur-
kunden-Regesten zur Geschichte Kärnthcns. Archiv für Kunde
österr. Geschichtsqucllen III. Heft. Seite 29.
21. Siehe 12. Anmerkung.
22. Bern. Pez Thes. Anekd. T. I. P. III. pag. 105. 109. 111.
23. Siehe 49. und 72. Anmerkung.
24. 1000. ... Otto Tertius, Servus Jesu Christi et Roma-
norum Imperator Augustus . . . qualiter Nos interventu Henrici Du-
cis nostrique consanguinei dilecti et Udalrici nostri amabilis Capel-
lani , Adalberoni Marchioni centum mansos donavimus in Pro-
vincia Karinthia ac in Marchia Comitatuque memoratiMar-
chionis Adalberonis sitos, ubicunque locorum terris eidem Adal-
beroni placuerit assumendos etc. etc. Data Idibus Aprilis. Anno
Dominicae Incarnationis millesimo. Indictione XIII. Anno Tertii
Ottonis Regni XVI. Imperii Uli. Acta Quitelinburg.
821
Braami Frdliehj Speeim.Arehontelegiae Cariatiiae. Pari poet.
pag. 199.
2."». Archiv für Kunde Ssterreieb. Gefebiebteqtellen. Heft III.
p. 30 und Irkundcn des Stiftes St. Ijamhrcrhl.
26. 1007. . . . Henrieui i . • rei . . . qmaliter . . . qaaeda« 10-
st ri juris prncdia \ u 6 I i ■ I et Liuta voritala in provinrin Knrin-
t h in ei in eomitatu Alberonis sitn . . . ad ccclcsiam S. Dei geni-
tricia sanctique Corhiniani . . . donantes proprictavimus. . . . Mei-
chelbeek Hist. ETriaiag. I, pag. 206.
27. Der erste Theil dieses Vergleiches handelt von den strei-
tig gewesenen Zehenten zu Wertsee (St. Maria am Werter-See),
zu Chatzis (Katsch an der Linser) und Peterdorf (St. Peter, eben-
falls an der liinserim sogennnnten Katschthale) , dann heisst es:
Praeterea cum traetarent de hasilicis, quas in Liburnia Frisin-
gensis Ecclesia habuit, una scilicet S. Petri apud Frezna altera
S. Michaelis apud Bozsarniza, tertia S. Martini apud Veluz . . .
Meichelbeck Hist. Frising. I. pag. 273.
28. Meichelb. Hist. Fris. I. Instrum. pag. 503.
29. Eccard. Script, aevi med. T. I. pag. 423, desgleichen
Hermannus Contractus, Pistor. T. I. pag. 272; Cunradus Dux
Carentani, filius Ottonis Ducis, fraterque Brunonis dudum Papae,
ohiil (1012) et privato filio ejus puero Cunrado Adalbero du-
eatum aeeepit. '
30. Muratori Antiquit. Estens. Cap. XI. tabulas profert
si iii» nii;ic cujusdam latne Veronne anno MXIII., ubi primns parte*
agil : A d a 1 p e r o Dux i s t i u s M a r e h i a e nempe Veronen-
lis. rYöücli Special. Archont. Car. I. pag. 19.
31. Muratori Antiq. Ital. T. I. pag. 169. — Dum judicio resi-
deret Dominus Adelpeyro, Dux istius Marchiae Carentanorum.
Anno domni Heinriei grncia Dei Imperator (is) August us
( llgosti) Tercio, XV. Kalend. Fehrunrins. Indictione XV.
32. Etabeil Monom. Frei. Aquil. pag. 500.
... I). Adalpcro Dux de Knrinthin . . . Anno Domini Conradi gra-
tii Dei Imperatoris August i in Itnlia primo. III. Kai. Junii Indic-
tione (dcciina), also 1027.
33. Hund Metrop. SaHab. I. png. 317, und Siaaaekei Biet
Beb. pag. ;*0S. Nr. 76 . . . btenreata .... aee aea Aialbere-
nis karontani DoctS. — Ortnvo Kai. Mnji, indictione undeeima,
Archiv. Jahrg. 1849. I. Bd. II. Heft. 13
222
anno domin. incarn. 1028, anno autcm Domini Conradi sccundi,
Regni quarto, Imperii vero sccundo. Actum Aquisgrani.
34. Rubeis Mon. Eccl. Aquil. pag. 505. 506.
. . ♦ interventu . . . nee non Adalberonis Ducis . . . Data
anno incarn. Domin. 1028. Indict. XI. III. Idus Septembris. Anno
Conradi regnantis IV. imperii vero seeundo, ejusdem Imperatoris
filii Henrici Regis anno primo. Actum lmmidershirton.
35. Von diesem Treffen bei Ulm zwischen den beiden Kon-
raden von Franken, Vettern, einer-, und dem Herzoge Adal-
bero von Kärnthen andererseits, spricht Hermannus Contractus,
wie Frölich in seinem Specimen Archontologiae Carinthiae pag. 20
angibt, ohne jedoch die bezügliche Stelle selbst wörtlich anzufüh-
ren. Deshalb und weil die Ausgabe des Hermannus Contractus bei
dem Brande der hiesigen Universitäts - Bibliothek zu Grunde ging,
kann auch ich jene Stelle nicht anführen, und muss mich auf Frö-
lich, der sie sicher gekannt haben wird, als meinen Gewährsmann
verlassen.
36. Wippo ad annum 1029: Paulo post Adalbero Dux
Histrianorum sive Carintanorum, reus Majestatis, victus ab Impc-
ratore , cum filiis suis exulatus est ac ducatum ejus iste C h u o n o
ab Imperatore aeeepit, quem Ducatum pater ejusdem Chuononis
dudum habuisse perhibetur.
Pistor. Tom. III. pag. 434.
37. Hermannus Contractus (Pistor. Tom. I.) ad annum 1035:
Adalbero Dux Carentani et Histriae, amissa Imperatoris gratia,
ducatu quoque privatus est.
Ad annum 1036: Conradus, patruelis Imperatoris, patris
sui ducatum in Carentano et in Histria, quam Adalbero habuerat,
ab Imperatore suseepit.
Annalista Saxo (Eccard corp. Historie, medii aevi Tom. I.
pag. 464): anno dominicae Incarnationis 1036 Imperator . . . Pu-
rificationem Sanctae Mariae Augustae peregit, ubi et publicum con-
ventum habuit, in quo Conrado, patrueli suo ducatum Carenti-
norum commisit, aquo priori anno Adalberonem Majesta-
tis reum dimoverat. Iisdem diebus Adalbero
38. Annalista Saxo ad annum 1035: Ubi (Goslariae) etiam
in ipsis Kalendis Januarii . . . Conradum, Alberici filium, reum
Majestatis, exilio deputavit.
,\\). Ilaec sunt nomina jndicum nominalissimnrum . . . Regin-
pcrlil romes. r.irilolf riiiiirs. A Ihr ich cum filio . . .
Mrirhdh. Ilisl. Iris. T. I. |>ag. 222.
40. Anualisla Sa\o ad aunuin 1036: lisdcm dichus A d a I-
lirm >\ i Ueh 8 Im um cnmilem inln'IVnt rl pnstea in eastelluni
| r Bl Itn-cli latrndi ratisa rimfuirit.
l'.rcard corp. Ilisl. med. aevi T. I. pag. 464.
4t. Sich«» 36. Anmerkung.
42. HUI». 28. Vpril. Regensburc.
llmrims . . . rox . . . qualitcr . . . porlionem silvar, quac vo-
ratur \mtwalt in comilatu Adalberonis in longitudine a
i.'iii,- lluniinis, quod dirilur Ueiti sursum ad tcrminnni praedic-
i\a.'. <]ui Irrminat duas terras, Baioariam videlit et Boc-
in i a m H ita usque ad fontrm fluvii, qui dicitnr Rotala, in la-
titudinc rere per decursum corumdem fluviorum scilicet Ilzisae
'I li o t a I a o usque ad fluvium D a n u b i i
Monmn. Bnic. T. XXVIII. Vol. I. pag. 421.
43. 1042. 14. August: Ego Baldwinus juvavensis ecclesiae
archipastor indignus Christianae revelo nniversitati egregiam libe-
ralitatem eujusdam nobilissimae dominae Hemmae, comitis Wil-
li rl ini quondam uxoris, sed plures annos jam in viduitate perma-
licntis . . .
r.ichliurn. Beitrag« zur älteren Gcscliichte und Topo-
tik dt s HetSegthums Kärnthen. I. Sammlung, Seite 177.
44. 1043. 6. Januar: . . . egt Baldewiuus . . . iiotum esse
cupio. geeister rULelicefl nolulissima domina Hcmma rgregio con-
J«lg« ejus drfuin lo. t it.* srilicci Will h 8 I in 0 diu viduata...
s. l^.Y
Heide i te 183
46. Biekc Vi. Anmerkung.
il BeÜM 2. und 10. Anmerkung.
Ift Hermannus Contrarius ad annum 1039. Chunradus
hu\ Carentani .t Adalln-ro. aemulus ejus, qui ante cum duca-
turn rundem habucrat, ipso anno nbierunt.
I'istorius Tom. I. ad aninini 1030.
I»i Saxo ad annum 1030.
Conrad iitinorum [>ux, patrnclis ConraÄfaB-ereteril
XIII. K.-.I. Aegeeti evaaturainortcmoflbe regle linfati«
15 •
224
Eccard. Corp Hist. aevi med. T. I. pag. 471.
Annalista Saxo ad annum 1039;
Defuncto, uti dictum est, imperatore Conrado et in Spira
sepulto, Heinricus filius ejus... solio patris est inthronizatus
anno scilicet dominicae Incarnationis MXXXIX.
Eccard. 1. c. pag. 474.
49. . . . quod Nobilissimi Ducis Adalberonis filii M a r c h-
wart et Adalbero tradiderunt praedium Beinchoven pro
anima patris sui praefati Ducis Adalberonis in eodem monasterio
sepulti in manus Heberhardi comitis ejus Geisenveldensis eccle-
siae constructoris. Testes: Hebefdus (Eberhardus) et Erne-
stus fratres ejus Ducis, Chuono de Eberhusen. Chuono de Voch-
burch. Wezil de Lintach. Hartwich de Perchoven. Erchanger de
Schambach. Magonus de Frichendorf.
Mon. Boic. T. XIV. pag. 184. 185.
50. Quidam illustris prosapiae Clericus Adalbero et ger-
manus ejus Marchwart ducis Adalberonis filii dederunt in
manus Gerbirgae abbatissae et advocati ejus Erchingeri sil-
vam in Mospach. Testes: Gerolt. Jacob. Riwin. Rapato. Star-
chant. Hezil. Benno. Anno. Razili.
Mon. Boic. T. XIV. pag. 183.
51. Aquil. Jul. Caesar. Annal. Styr. I. pag. 413. 414.
52. Dietmarus (L. V. pag. 367) ad annum 1002: (Herman-
nus Alemanniae seu Sueviae Dux) itaque caput Ducatus sui Argen-
tinam . . . cum Conradö, Ottonis Carentani Ducis filio , sibi-
metgenero, milite petit armato.
Cäsar bezieht sich auch auf die Angabe des sächsischen Anna-
listen beim Jahre 1002. Er scheint diese jedoch nicht gelesen zu
haben, wenigstens nicht in der Ausgabe des Eccard, denn hier,
pag. 383, lautet sie ganz anders, nämlich so: ... cum Con-
rado germano suo, milite petit armato. Ich möchte aber al-
lerdings glauben , dass es nur genero suo heissen sollte , da Diet-
mars Angaben sonst sehr verlässlich sind , und da der Beisatz Ot-
tonis Carentani Ducis filio , zu bezeichnend ist und den Verdacht
ausschliesst, dass es anstatt „sibimet genero" nur vielmehr ger-
mano suo heissen dürfte.
53. A. J. Caesar. Annal. Styr. 1. pag. 413. 414.
54. Siehe 50. Anmerkung.
225
.")."). SfcllC \[). \nmerkun
^(\. Hermauavi Coatraetaa ad ammm 1058: Sub hie mit ia-
:ivssiiiii in H,i\.iri; im rrdiit Imperator ( llenricus III.) ibidem dura-
t ii in ejaadean proTiaciae Mio Bio aeejofroeo tradidH rieque in eadem
rtfUlllI |»rn\ inria nalalem Dnmini in villa Otinga egit ibique
jfcbeabergeaiii r.rrlesiae pracsulaium eotttobrino suo Adalbe-
roni donaxil.
Pislor. T. I. pog. V.)7.
57. (Mio (||.) Imperator Aiiguslns . . . qualiler nos ob p»'ti-
liouem et iutervenlum 0 ( Ii n n i s aequivoci et c o n sobrin i no stri
karinthienorum Dneis . . .
Datum Septime Mus Octobris anno Dominicae Incarnalionis
IHTCCLXX'VIIII. Indiclionc VI. Anno vero regni seenndi Otto-
iii Will. Imperü Buten XII.
(Ich leise das volle Datum absichtlich bei, damit man ersehen
könne , dass die Urkunde wirklich von K. Otto II. und nicht von
meinem Sohne K. Otto III. herrühre.)
Diplomataria sacra Slyriae P. I. pag. 6.
58. Kamberti Annales. (In usuni scholarum . . . reeudi fecit
<i. II. Perl/. llannoverae 1843) pag. 103.
59. Annalista Saxe ad annum 1057.
r,<«ard Corp. Ilisl. med. aevi T. I. pag. 490.
(»0. Aunalisla Sa\o ad annum 1020.
Becard Corp« llisi. aevi mediiT. I. pag. 458.
61. leb kenne diese l rkunde nur aus lYölieh Archont. Ca-
rinth. I'ars BOOtorior pag. 20. wo sie mit Angabe der Duelle, wo-
< oenommeu wurde, jedoch ohne Datum, also angeführt wird :
DnelisMinus Koehlerus in Dissert. I. de Familie Augusta
1 i I». II. pag. IS etc. retulit verba e C onra d i II. Re-
gil tagveti diplomate. (juae Schannatus in Codice Probationum
ad Bist >N orniati» risrm N. 56 apud CK Peslerum ita exhibet :
Oualiter nos pro amore Dei H sempiterna memoria Nostri, e( di-
■oetrae Coajigii ßieelae Imperatrick ac lilü aoatri Hen-
ri«! Regie, liliae gvoejBe aoatrae Beatrtcie, imo etiaa pro.ro-
iii'din rarriitum ■OttrerBBI delum toriim. Alavi (fürs Aha\i) BOetri
Duris ( liunradi . A\iao nnslrac. seilieet .ludithae. Palris eOStri
Hemrid ac PatrmiDaeti (Cariatbiae) Cbmaradi ejaaqae (onjugis
dipiae menioriae Mathildis, Sororii cliam BOitrac .ludithae.
226
Aus dem Beisatze : ac filii nostri Henrici Regis ist zu ent-
nehmen, dass diese Urkunde erst 1026, in welchem Jahre der Kai-
ser seinen 11jährigen Sohn zum Könige gemacht hatte, oder
später ausgestellt worden sei.
62. In nomine sanctae et individuae Trinitatis. Noverit omnium
Domini nostri universitas, quianos per interventionem et petitionem
dilectae conjugis nostrae Gis elae , scilicet Reginae nee non Ari-
honis Archiepiscopi cuidam matronae Beatrici centum mansos
nostrae proprietatis cum utriusque sexus maneipiis in comitatu co-
mitis Dungerwes in loco Aveleniz sitos cum areis, aedifieiis,
terris eultis et incultis, pratis, paseuis, silvis, venationibus, aquis,
aquarumque decursibus, piscationibus, molendinis, viis et inviis, exi-
tibus et redditibus quaesitis et inquirendis, cum usu salis seu cum
omni utilitate, quae ullo modo inde provenire poterit, nostra regali
traditione perpetualiter habendum donavimus et si in praedicto loco
illius praedii numerus (nämlich centum mansorum) planiter haberi
non possit, sub proximis locis nostrae potestati subjeetis illum im-
pleri praeeipimus ea videlicet ratione, ut praedieta matrona liberam
dehinc habeat potestatem, de supra nominato praedio tradendi, ven-
dendi, commutandi, sibimet retinendi, vel quodeunque sibi placuerit
inde faciendi. Ut vero haec nostrae donationis auetoritas stabilis et
inconvulsa omni permaneat aevo, hanc paginam inde conscriptam
propria manu roborantes sigilli nostri impressione jussimus insigniri.
Signum Domini Chunradi Regis gloriosi. Udalricus Cancellarius
vice Aribonis Archiepiscopi recognovit. Data IV. Idus Maji. Indictione
oetava anno ab incarnatione Domini MXXV. anno vero Domini Chun-
radi seeundi regnantis seeundo. Actum Babenberg feliciter Amen.
Aus dem Archive des Stiftes St. Lambrecht.
63. ... et in valle Avelenz centum regales mansos . . .
Schenkungsurkunde Herzog Heinrich's vom Jahre 1104; im
Archive des Stiftes St. Lambrecht, auch bereits abgedruckt Diplo-
mataria Sacra Styriae T. II. pag. 274. 275.
64. Urkunde von 1066, worin sich Marquard III., Adalbe-
ro's Sohn, rücksichtlich der Zehenten von allen seinen in der Mark
gelegenen Gütern mit dem Erzbischofe Gebhard von Salzburg ver-
gleicht. ... et concambierunt deeimas in valle Aveleniza ex
toto ad ecclesiam ejusdem vallis . . »
Aus dem Archive des Stiftes St. Lambrecht.
227
65« \ 11 na! ist a Sa\o ad .iiinum I O'ili :
\\r\ . . . Ilriiricuiii liliiliu miiiiii c\ (iiscl.i rr^cm fccil.
tfCtW ('. II. MM med. I. pag. 458.
tili. V 11 na I . Sa\o ad aiinmii 1020.
Wie oben.
(»7. S'uh Ol. Anmerkum:.
68. .Si.h *;). niiii 50. Viiiikm-Iniiiii:.
00. Lambcrlus ad annuiii 1055: lltsitriccm tarnen, quasi
per dcdilioiicm aecepiam. secum abduxil. hoc illi culpae objiciens,
,|iiu.l. contraclis sc iueoiisulto nupliis, liosti puhlien llaliam pro-
lüim t.
Schulausgabe S. 34.
70. Annalisla Saxo ad annuin 1055.
lltMiirirus Imperator Italiam cum exercitu petcns , omnia in
disposuit reversusque neptem suam Beatricem, raatrem
Mat-ht itclis . quam Gozelo filius praedicti Godefridi Ducis uxorem
aecepit. secuni abduxit, indigne eain tractans, propter quandam
r jus insolent iam, qua mortuo viro suo Bonifacio vivere co-
rat.
l-lrcard Corp. Hist. aevi med. T. I. pag. 486.
71. wSieh 49. Anmerkung.
7*2. Ouaedam nobilis inulier nomine Hadamouth sub viduali
religione Deo servirt desiderans atque hujus mundi euras spe coe-
Ifltti caleans. ad sancti IVtri coenobium. ubi monaehica conversa-
' t-lu-at ur. drvola sc cnnlulit. et (juia presenlis seculi voluplales
parvipendcrat. pro spe caelestiniB ad ipsuni allare cnnsensu iilii sui
A «I a 1 1» l riin i s proprietates. quas ad S u I d o r t' (habuil). una cum
um VI. mancipiis donaverat . ut srilicet ipsa pauper
fratris unius praeb »tentaretur ejusque nepos N. (nomine)
ft lilius lilü sui übe r Im rd i Deo sancloque l'elro oblatus
naeiparaiar« Ound Ha conlirmatum est per manus wnilurum
fcj ) r« »tri I« i I li tili et R e | i ii w a r d i. Ouam tradi-
tionell» ahhas A da II) er tu s susrrpit cum testibus suhscriptis :
r.u-ilsnlcli. Wichart. Heinrich et ejus Iraler Wirhniann. Ilaban.
Ou/.i. Altmann. Dietmar. Kmrilpero. Aribo. Ilsunch. Krrliin-
Oudalrieh. Kt/.o. Huc. Adalpero. (immun. \dalpero. Hein-
rich. Ilarlwirh.
Kleinmavrn Juvavia. diplom. Anhang. S. 301.
228
. 73. Kleinmayrn. Juvavia. Diplomatischer Anhang, III. Nach-
anno trag. Auszug aus dem Codice Adnotationum, Fundationis et Dota-
988 tionis des Stiftes St. Peter, das Saalbuch insgemein genannt, von
usquejd Zeiten des Erzbischof Friedrich I. und Abt Tito an bis auf den
1100 Erzbischof Thiemo und Abt Albert I. Seite 288—311.
Der obige Beisatz: — und Abt Albert I. ist offenbar irrig
und entsprang aus der Unkenntniss Kleinmayrn's rücksichtlich
der Reihenfolge der Aebte von St. Peter, welche nicht einmal Han-
sitz , der Verfasser der Geschichte des Erzbisthums Salzburg
kannte. Jener Abt Albert, den Kleinmayrn Albert I. nennt,
und der ein Zeitgenosse des Erzbischofes Thiemo war, also
zwischen 1090 und 1101 — der Regierungszeit Thiemo' s gelebt
haben musste, hatte bereits wenigstens einen Vorfahren gleiches
Namens , nämlich den Abbas Adalbertus, der unmittelbar auf den
Abt Tito gefolgt zu sein scheint, also ungefähr zwischen 995
und 1010 gelebt haben musste. Bei dem Umstände, dass sämmt-
liche Urkunden dieses III. Nachtrages kein Datum haben, wohl
aber meistens den Namen des Abtes oder des Propstes enthal-
ten , unter dem sie ausgestellt wurden, so war' es für das Studium
und die Benützung dieser Urkunden, die so manches Wichtige ent-
halten, eine höchst wünschenswerthe und erspriessliche Unter-
nehmung, wenn Jemand die Reihenfolge der Aebte von St. Peter
so wie jene der P rö pst e kritisch und diplomatisch feststellen
wollte, was am besten und leichtesten in Salzburg selbst geschehen
könnte. Wollte sich Jemand an diese Arbeit machen, wodurch die
österreichische Geschichtsforschung wesentlich gefördert würde?
so bin ich mit Vergnügen bereit, ihm über die Aebte und Pröpste
des 11. Jahrhunderts, deren Reihenfolge ich mir, insoweit es mir
möglich war, zu meinem eigenen Gebrauche festgestellt habe,
einige Beiträge zu übersenden und über einige dabei zu beobach-
tende Vorsichten Winke zu ertheilen.
74. Quidam nobilis vir in Carinthia N. (nomine) Waltfried
tradidit in manum Balduuini archiepiscopi et advocati sui Wil-
halmi praedium, quod juxta Sulp am habuit in loco Chappella
dicto ad sanctum Petrum sanctumque Ruodpertum in propriam
possessionem, redimens itaque ab episcopo sibi suisque posteris
in proprium justam decimationem , quam secundum canonum jura
dare debuit de praediis suis Chrowata et Runa et de vineis
829
suis ad II e n g • i I I ;i . 61 tarnen lege, ul «iarrl annualim de eisdriii
vineis III. situlas \ini el de praediis solit .uii decimam, quam tüte
lecnndun eonanefodiaein Selovorn deder&t. ... Ilujus rci testcs
sunt: Wey.il Wolfoll. Si/.o. Gerbarl. IrminlVif. Ilabaii. Tocili. Pe-
y.ili. \a/o. Ilibo.
Rleiumavru .luv. dipl. Anh. \uin. XIV. pag. 251.
?."> llem in Carinlhia quidnm nobilis vir \. Eppo rcdcmit
ab eodem arehiepiscopo juslam rl calholieam dreimationem prae-
dinrum suorum ad l-'resah et id A I ge r i 1 1 a t i et ad Pc call,
ut i|is.* tarn nun minus darel solitam decimam, quam ante tradi-
iitt LegaYil iinmquc idem vir in manum ejoadem archiepiscopi et
.nhociti sui Wilihalmi pracdium suum ad ('hapcllun propo
Sulpam ad sanetum IVIrum sanrlumque Iluodbertum perenni
jure iriiiuMidum . . . Ilujus rei tcstes sunt : Ougo. Hengilram. Fri-
darih. Ilsunc. Waltfriet. Julas. Etih. Wiso. Isinbero. Engilhcri.
Adalpreht. Tietrich. Noppo. Ccizrath.
klriinnavrn ebendaselbst Num. XV. pag. 251.
76. Marquard's Besitzungen in der Mark kennen wir aus
eiiHM l rkunde vom Jahre 1066, worin er mit dem Erzbischofe
Gebhard einen ähnlichen Vertrag abschliesst , wie Waldfried
und Bppo einige Jahre vorher mit dem Erzbischofe Balduin
lilosseo haben. Wir werden in der Folge diese Urkunde aus-
l"li besprechen.
7 ? Necrologian Hanense ad Nonmi Januarü : Wald o M ar-
t Ii i I . umis d.- fundaloribus Hunae.
Mpl He, Stvr. ii. pag, ;M5.
78. I 'rkunde des Krzbischofes Konrad von Salzburg über die
vom Markgrafen Leopold, Ottokar's Sohne, vollendete Grün-
dun- des Cisterrienscr-Stiflcs Reut
|M.ldns Marehio) . . . deniqae tale pracdium, quäle pater
miiis Otakar Marehio a eomile AN a 1 d o n e in valle Rune,
I' u " ' I' vv 1 1 / et Sonegorestorf per traditionem acccperat, eis
(monachis llunensihusj delegavit. . . . Dann im weiteren Verlaufe
«fild gesagt. Markgraf Leopold'! Witwe Sophia, habe mit ihrem
""l"- fetf Vormundschaft stehenden Solme Ottokar wirklich
an das Slifi freigaben, quidquid in Valle llmii', Lunckwilz.
»negorestorf, habuit. vcl acquirere potuerit. . . . Sie habe
diess gegeben pro salute der Anverwandten, die namentlich ange-
230
führt werden. Waldonisque comitis, cujus idem Iociis Patri-
monium fuerat . . .
Diplom. Sac. Styr. II. pag. 5 et 6.
79. In der Urkunde vom Jahre 1104, worin Herzog Hein-
rich das Stift vSt. Lambrecht auf wahrhaft fürstliche Weise be-
schenkt , heisst es : et quidquid in eodem comitatu (Mürzthal)
habui exceptis beneficiis Waldon is et Gundakari.
St. Lambrechter Urkunden.
(Fortsetzung folgt.)
III.
Genealogische und topographische
Forschungen
über die
Stifter, die Stiftung und Ausstattung
Eberndorf, Gurniz, Teinach und St. Lorenz
Burg Stein in Kärnten.
Von
UiMcr von Kocli-Stcrnfehl.
233
Die Prepstei Eberndorf betreffend.
Die älteren (icsrhichtsforsrher und (ücsrhirhtsclireiber Kärn-
tens sind über Khrrndorf, die weiland Chorherren - Propstei im
Jaunfhal. in Beziehung auf ihre Stifter und die Zeit der Stiftung
weder einig, noch gewiss.
Yalvasor und Megiscr lassen sie erst um das Jahr 1190 durch
Herzog; Ulrich (v. Ortenburg) entstehen, wozu auch ein Graf
Achaz von Pügen und seine Gemalin Kunigund , die dort begra-
ben seien, viel beigetragen hätten. Mönche St. Norberts Ordens
seien da zuerst eingeführt worden.
Der Jesuit Hansiz, eine in der Kirchengeschichte Süd-
tliMitsrhlands hervorragende Autorität (die Jesuiten hatten Ebern-
dorf im Besitze von 1598 an bis zu ihrer Auflösung und Hansiz
>^t hatte da zu Mühlstatt und zu Gräfe die ersten Jahre seines
Ordens \nlrl»l). erzählt, dass der um das Erzstift Salzburg hocb-
reviii i>t.« Firtt Lrunhart von Kcutschach, einem alten Geschleehtc
iteai »tsprostem, ums Jahr 14G0 im Kloster Oberndorf
studiit li.il».'. Dia Stil'l tat desselben seien gewesen Aehatius Comes
ic Pegeagael min ixen Caajgaaa*e x). Fröhlich -) und Rabeie, der l
liir!itsrhiTil»rr \ 'im Aquileja. nennen einen comes Caee-
linus. ier gegei i|;is Fmle des eilflen Jahrhunderts Dohrcndorf im
.f «im ii t Ita I (viil-o Eberndorf] und auch die Abtei Moeacl an der
iMweetüeaea Greaae rei Kärnten gegraadet halte*). Chazelin
sei ier Bakel naee ii Bteier und Karaten vielbegüterten Macht-
habers von Friaal geweeea«
\<<h Seliönlelten ' ) war M «'in: nuhilis franrns Cadolorus
tjalii et Caraiolae dnx, der Beeraa'erf erhoben. Scaftaleeea
•) Unrichtig. Rubels nennt ihn nur als Stifter von Mosarh ui.<l Fröhlich
sagt, dass er im Stiftlr Pifcrtaiorf roa Patriarchen Ulrich yon
Aquileja— 1083 — 1122 — zweimal als schon gestorben genannt werde. St.
234
und Megiser kennen überhaupt in den südöstlichen Provinzen
nur Franken als Heerführer und Gewaltboten-, von Baiern
und von einer Zeit, da auch baierische Dynasten der gefahrvol-
len Bestimmung dahin folgten und sie ruhmvoll bestanden, ist
bei jenen Schriftstellern keine Rede. Ambros Eichhorn von
St. Paul4) weiss von Chazelin, dass er in jenen Landschaften viel
begütert gewesen. Er setzt die Stiftung von Eberndorf mit Rubeis
durch Azzo , einen Grafen von Friaul, in die Zeit von 1039
bis 1072 und vermuthet mit Recht, dass auch die Grafen von
Heunburg daran Theil genommen haben.
Schlüsslich erkennt M. Filz in jenem Chazei einen der Zeu-
gen bei der Einweihung der Abtei Michaelbeuern im Jahre 1072
im Gefolge des Patriarchen Sigehart von Aquileja 5).
Keine dieser Autoriläten beruft sich auf eine für die mitt-
lere Geschichte von Carentanien, Istrien und Pannonien so reich-
haltige, lautere Quelle — auf den diplomatischen Anhang der
Juvavia; und keiner dieser Forscher ahnte, dass die Person und
die Zeit und die Stellung des so verschieden gedeuteten Dyna-
sten Chazil, und dass selbst die Person des viel späteren Aus-
statters Azzo zu Eberndorf nur daraus richtig gefolgert wer-
den könne. Inzwischen ist es eine in Rubeis bewahrte Urkunde,
die uns dem Ursprünge von Eberndorf näher führt *).
Nach dem Tode des Patriarchen Sighart (Syrus) aus dem
baierischen Hause zu Piain und Peilstein und als solcher der
zweite Stifter der Abtei Michaelbeuern im Salzburggau, besteigt
im Jahre 1077 Udalrich I. den Patriarchenstuhl von Aquileja **).
Er war einer der Söhne des Herzogs Marquart (von Mürzthal
und Eppenstein in Steyer) und der Hadamut (oder Hedwig) von
Sempt- Ebersberg, und schon als Jüngling durch die Gunst K.
Heinrich IV. Abt zu St. Gallen geworden. In einer von diesem
Patriarchen im Jahre 1106 ausgefertigten Urkunde macht der-
selbe im Wesentlichen bekannt, „dass Graf Chazelin all sein
Besitzthum an Land und Leuten zu seinem und seiner Vorältern
Seelenheil der Kirche von Aquileja gewidmet habe , damit der-
*) Die Urkunde findet sich nicht bei Rubeis, sondern bei Eichhorn. 8t
**) Ulrich folgte erst 1085, nicht unmittelbar auf Sighart, sondern mittelbar
nach Heinrich und Friedrich II. Ilubeis 5. 39 etc. St.
186
einst dort, wo er begraben sein würde, fromme llriidcr tagtäg-
lirh für ilm H (MI ihre Nebele richteten. I>a ahn- mm Gftl
Cha/rlin ku Im» I belieb im llislhuni Sal/hui- In-rahm worden.
so habe er (4«r Patriarch) den LeUilsnais \»>n fori erhoben um!
Mi Maria -.Ion (im Jaunlhal) auf sein Aliud l> ol> r i n «1 orf
überfuhren und da eine grosse*) Kirche erbauen und sie wei-
hen lass.n. Dazu habe er l> 0 I r I " I I r f j Gülhclich und an-
Orlsrhaften. auch die Zehente von liradz ( \\ indischgrät/)
und mehren« benachbarte Kirchen liin- und angew iesen."
\U Zeugen erseheinen in dieser l'rkunde Weriandus,
Willehelm us, VValchÖn, filius suus, Rudolphus, Gundakrus,
Ibertus etc.
(Der Patriarch hegte die Meinung, dass Graf Chazelin mit
ihm verwandt gewesen und nicht vor gar langer Zeit, etwa kaum
hundert Jahren, vor ihm gelebt habe6) **_).
\\ er sieh i. H. bezüglich auf die benachbarten Longobar-
,ni i das Yorb rechen der Hunnen, Avaren und Slaven, auf
\ Nidation Oberungarns von Salzburg hinab, und auf die
( in diesen Landschaften seit Karl dem Grossen veran-
sah. die einschlägigen Quellen tiefer und im Zusammen-
aufzufassen, dem wird es nicht schwer fallen, auch über
iiiiiil liehen Verlauf der vorliegenden Fragen mit sieh
su werden. Ohne nun der neueren Geschichtschreibung
greifen BS wollen, geben wir hiemil nur unsere
hl res der Stiftung von Lberndorf in folgender Weise kund.
t stei den Heroen, welche Karl der Grosse im l 'eher.
des achtes in das neunte .lahrhundert in die von den östlichen
und Drängern unablässig bedrohtes und bestürmten
inzen. i ntanien, Istrien und Dalmatien entsendet
. sind uns hier Zw« fCT Andern merkwürdig, zwei llrfehls-
*) Majorem ecclesiam — heisst wohl ein.' Dreh« Ar Kanoniker — Colle-
ll kommt später der gleichbedeutende Ausdruck vor . . pre-
fate ecclesie sanete Marie . . Canonici* . .
••»er io die Parenthese eingeschlossene Satz M ni« ht der Urkunde ent-
nommen. Wahrscheinlich hatte der Herr Verfasser eine Stell.« hei Kubeis,
\lt im Oedlchtolsse . nus affinis des Patriae Mich.
des anmittelbaren Vorfahr« Ulrichs (genere Belarus a suis aliisque
profani» occisus — Casus S. Galli continuatio li t, Hos. (nun.
f. 59) genannt i
236
haber, die durcb dreissig Jahre hindurch eben so ruhmvoll im
Kriege als wohlthuend im Frieden in ihrem hohen Berufe lebten
und wirkten. Sie stammen aus dem Herzen von Baiern ; sie sind
in den gleichzeitigen Urkunden unverkennbar bezeichnet. Den-
noch gewährt auch die neuere deutsche und selbst die baierische
Geschichte über ihre Namen und Abstammung nur zweifelhafte
und jedenfalls ungenügende Nachrichten.
Graf Erich aus dem Chiemgau zu Tagaharting an der Taga
(Alz) hatte vor dem Abgange auf seine Statthalterschaft in Friaul
(c. 788) seiner erlauchten Gemalin Osila ihr Witthum angewie-
sen*), ist als Besieger der zwischen der Donau und Theiss auf und
hinter ihren Ringen den letzten Kampf kämpfenden Hunnen be-
kannt. Als er zu Tersaz (bei Fiume) **) durch Meuchelmord ge-
fallen (789), war Graf Cadeloch, bisher Befehlshaber in Caran-
tanien, an dessen Stelle vorgerückt. Auch Cadaloh , mit Erich
wahrscheinlich blutsverwandt und im slavischen Idiom Chazilo
genannt, war ein im Chiem- und Salzburggau reich begüterter
Dynast, als welcher er, ohne Zweifel von einem grossen Gefolge
umgeben, wie es damals ganz zweck- und zeitgemäss war, in
und über die Alpen gezogen.
Nicht nur von seinem Kriegsruhm insbesondere gegen den
Avaren Tolma, sondern auch von seiner friedlichen und gerech-
ten Verwaltung des Landes, von seiner Sorgfalt für die Bevölke-
rung, für den Anbau, vorzüglich durch Eindämmung der seit der
Römerherrschaft überall vernachlässigten Flüsse und durch Ent-
wässerung weiter Strecken wird erzählt. Unter diesen Umstän-
den konnte es dem Statthalter Cadaloh, hatte er auch nicht schon
früher in Steiermark , Kärnten und Krain Erbgut besessen , an
Gelegenheit nicht fehlen, für sich und sein Gefolge weiteres Besitz-
tum zu erwerben 7).
Aber die Herrschaft der Fremden war den Eingebornen des
Wälschlandes, in Istrien und Dalmatien von jeher verhasst; nur
mit Ingrimm ertrugen sie die deutsche Verwaltung und sie wurden
nicht müde , selbst vor den Kaisern darüber Beschwerde zu füh-
ren. Liutwil, ein in Unterpannonien zur Macht gekommener
*) Cod. dipl. Juvav. 4*. N. c. XVII.
**) Einhardi Aunal. - Annal. Fukl. bei Pertz. Mon. Germ. I. 187 und 352. St,
237
Häuptling sland an der Spilzc <l«*r Wühler. Die Klagen derselben,
als übe Cadaloh der Statthalter ein hartes, ja grausames Regfamfl
über das aj-me Volk , glaubte Kaiser Ludwig, Karl's Sohn nicht
länger unbeachtet lassen zu dürfen. Kl war im Jahre 818, als er
den Grafen Cadaloh M sich nach Achcn heschied. Mehr als zwei-
hundert Meilen betrag der Weg. Die Entfernung des Stall halters
von eilieai so wichtigen Posten war sehr bedenklich. Dennoch ge-
horchte er. Aber auf der Herreise wurde er, vielleicht bereits in
das Greisenalter vorgerückt, in der Steiermark *) vom Fieber be-
fallen ; er machte da auf einem seiner Güter, zu Göthling, Halt
und starb daselbst **).
Es ist nicht zu bezweifeln, dass Cadaloh eine diess- und jen-
seits der Alpen gross begüterte Nachkommenschaft hinterlassen
habe ; die Abteien Seeon und Baumburg , die Herrschaft Burten
am Inn zeugen davon 8J. 8
Als K. Arnulf im Jahre 891 zu Regensburg weiland dem Erz-
bischofe Dietmar von Salzburg unter andern auch in den slavi-
schen Landschaften, und da insbesondere zu Rugenfeld in der
Grafschaft Dudleipa (zu Leipniz) Kirchengut anwies , gedachte er
ausdrücklich des Herzogs Chozil, der einst ebendaselbst begütert
gewesen, und wo dann auch Reginger, der Dynast an der Kne-
sach Lehen besessen 9). 9
Diese von den Geschichtsforschern bisher kaum und von den
Schriftstellern über Eberndorf jedenfalls nicht beobachtete urkund-
liche Hinweisung auf den Statthalter Chocilist es, welche wir
hier für entscheidend und in der Art annehmen , dass wir in ihm
den ersten Stifter von Eberndorf erkennen und den Zeitpunkt um
dreihundert Jahre hinaufrücken ***). Die in Kärnten und Krain
urkundlich noch im eilften und zwölften Jahrhundert vorkommen-
den Edclhcrrcn ^Chacclin"1 — haben jenen erlauchten Ahnherrn
vollends übersehen lassen ,0). 10
Auf Cadaloh war Bald er ich in jenen Provinzen als Statt-
halter abgeordnet worden und wir möchte! glauben, dass das alte
*) Einhardi Annal. L c. I. 205. Vit* Hludowici imp. 1. c. 621 , 624.
•*) Sollte der Ausdruck in ipsa in .neu (Annal. Fuld.) Steiermark bedeu-
ten ? — Von Göthling kein Wort in den Quellen. St.
**•) Es scheint schwer mit dieser Behauptung der Wortlaut der Stiftungaurkunde
vereinigt werden zu ktfUMB« St.
Ail1.iv. Jahrg. 1Ö50.I. Bd. II. II* lt. 16
238
Baidramsdorf an dem Fusse jener Felsenklippe, auf der dann
die vom Rhein eingewandert en Sponheimer ihre Orten bürg auf-
richteten , von Balderich herrühre *).
In den oben vom Patriarchen Ulrich I. im Jahre 1106 aufge-
führten Zeugen erkennen wir unter Vergleichung mit andern Ur-
kunden den „Weriandus" als den Ahnherrn der heutigen Für-
1 1 sten von W i n d i s c h gr ä t z ") **} und die Willeheimus und Wal-
12 chon als Dynasten von Heunenburg (Heunburg) 12). Wirklich
war die Herrschaft Blei bürg, in wrelcher Eberndorf liegt, von
den Grafen von Andechs durch die von ihnen stammenden Pa-
triarchen an die Dynasten von Heunburg übergegangen , dann
an die Pfannenberg, an die Auffenstein, Thurn etc.
First als die zweiten Stifter oder Ausstatter von Ebern-
dorf können die Grafen von Bogen, auch aus Baiern, angese-
henwerden, denn unter „Pögen und Pogengast" können nur
sie verstanden werden.
Die Dynasten von Bogen auf Windberg begegnen uns jenseits
der Alpen zuerst in Krain an der Sarn als Besitzer der Herr-
schaft Gurkfeld. Dieses Gurkfeld (slavisch Kersko, und nicht
mit der Gurk in Kärnthen zu verwechseln) gab K. Arnulf im
Jahr 895 einem gewissen Walthuni mit Reichenburg, auch
13 in Untersteyer 13). Aber bald nachher scheinen die von Bogen
dort ansässig geworden zu sein. Im Markgrafen Winthir in
Istrien (c. 900) erkennen wir einen Ahnherrn der Bogen zu
14 Windberg 1%>.
Im Jahre 1114 vermählte sich Albert I. von Bogen auf
Windberg (im baierischen W7alde) mit Hedwig, Gräfin von
Heunburg, die noch im Jahre 1156 ihre Heimath Kärnthen be-
15 suchte und für die Umgegend fromme Vermächtnisse machte15).
Auch Frau Liukart, Witwe Berthold1 s (II) von Bogen, wid-
met zu Lüezen im Ensthale einen bei St. Georgen im Gurk-
16 thale gelegenen Bauernhof zur Abtei Admont. ***) l6)
*) In diesem Falle würde der Name nicht Baidramsdorf lauten. St.
**) Worauf sich diese Behauptung stützen soll, vermag ich nimmermehr ein-
zusehen. St.
***) Pez Thes. Anecd. III. III. 780. Ihr Gemahl Berthold II. war 1168 zu
Rottenmann gestorben.
239
Im Jahre 1189 verpfändet Albert (HI.) von Bogen an den
ihn) verwandten Bnbischof Adalbert — «'inen böhmischen Prin-
zen für Salzburg die Bug Gurkfeld mit allen Zugehürungen,
Herrlichkeiten und Rechten. Die Verhandlung hatte auf der Burg
Frirsach in Gegenwart vieler gcisl liehen und weltlichen Zeugen
statt. *) AHein die drei Söhne des Grafen Albert vermochten
den Pfandschilling, volle 700 Mark Silber, nicht wieder zu er-
statten; sie verkauften daher die Herrschaft von Salzburg und
Hessen sich damit wieder belehnen. **) Das geschah in der
Kirche zu Maria Sal im Jahre 1202, in Gezeugenschaft des Her-
zogs Ulrich von Kärnten, des Grafen Wilhelm von Ma-
le ntin, der Gebrüder Otto, Gottfried und Cholo von Truchsen
(ein Zweig der Heunberg), des Reinbert von Murckke u. s. w.
Im Gefolge der Bogen waren abermals O.ffo von Gurniz und
Ortolf von Gurkvelde als deren Ministerialen. Aus diesen Nach-
weisen lässt sich auf eine frühe und vielseitige Verwandtschaft
der Dynasten von Bogen auch in Kärnten schliessen, so wie
daraus hervorgeht, dass sie auch an der Drau und obern ***)
Gurk und zunächst um Eberndorf begütert waren.
In der Stammreihe der Grafen von Bogen tragen mehrere
den Namen Achaz (lateinisch Ascuinus, wälsch Azzo) 17). 17
In der ersten Hälfte des eilften Jahrhunderts war ein A z o Mark-
graf in Krain, und ein Graf Azzo sass aussen an der Alz auf
der Burg Zeidlarn, dessen Gebiet dann an das nahe Kloster
Raitenhaslach gedieh l8). Es war ein und dieselbe Person; sein 18
Sohn Graf Ulrich auch zu Zeidlarn und in Krain wurde wohl
auch Markgraf geheissen. Als solcher erscheint er im Jahre 1074
unter den Zeugen, als Erzbischof Gebhart der von der heil.
Hemma (zu Gurk und Friesach) gegründeten Abtei Admont den
überaus reichen Fundus einwies. Wir sind der Ueberzeu<run<r,
im der um 1050 verstorbene Azzo (von Bogen, Herr zu
Gurniz) der zweite Stifter von Eberndorf gewesen sei und sich
daselbst seine Buhestätte gewählt habe.
*) Neue histor. Abhandlungen der baierischen Akademie der Wissenschaf-
ten. IV. 341.
*♦) 1. c. 347.
•••) Rubeis I. c. 500. 536.
16 •
240
Auf Ulrich folgte wieder ein Azzo zu Zeidlarn; und ein
Verwandter der heil. Hemma Namens Ascuin — in ihrem Testa-
mente bedacht — scheint auch den Bogen anzugehören.*)
Der Stammvater der in der Folge in Oesterreich zu gros-
ser Macht gekommenen Chunringe, c. 1082, des Markgrafen
Liupold Feldhauptmann gegen die Böhmen, hiess auch Azzo.
19 Allen Anzeichen nach stammte er aus den südöstlichen Alpen. 19)
Der Patriarch Peregrin führte zu Eberndorf im Jahre 1154
die Chorherren des heiligen Augustin ein und Herzog Ulrich
mehrte gleichfalls ihr Einkommen im Jahre 1190.
Durch widrige Schicksale, durch Kriege, Brand, Sterben
war die Propstei im Laufe des 16. Jahrhunderts in tiefen Ver-
fall gerathen. Im Jahre 1598 wurde sie den Jesuiten eingeräumt.
Seit deren Aufhebung in Oesterreich 1772 ward Eberndorf län-
gere Zeit als Staatsherrschaft verwaltet und endlich in unseren
Tagen mit allen geistlichen und weltlichen Gerechtsamen als ein
20 Priorat der Benedictiner- Abtei St. Paul imLavantthal übergeben20).
Die Abtei Mosach oder Mosniz anbelangend, so hatte ihre
Stiftung nach Rubeis bereits um das Jahr 920 unter dem aus
Baiern stammenden Patriarchen Friedrich I. (f 922) begonnen und
zwar durch einen Pfalzgrafen Cacelin; der Patriarch Ulrich I.
habe sie um das Jahr 1119 vollendet**). Dieser, früher Abt in St.
Gallen, weihte Mosniz zur Ehre des heiligen Gallus ein. In der
Person jenes Pfalzgrafen Cacelin***) ist ausser im Chiemgau
der gleichzeitige Dynast Cadaloh, Aribo's Vater, kaum zu ver-
2i kennen 21) |).
Von der Propstei Gurniz und Teinach.
Durch ihre Nachbarschaft und ihre Mitstifter, die Dynasten
von Bogen stehen obige Propsteien mit der Geschichte von Ebern-
dorf in naher Verbindung. Auf Alt-Gurniz, der hoch oben in
*) Eichhorn, 1. c. 178 und 188.
**) Rubeis 1. c. 542 sagt ausdrücklich, dass Cacelin dem Patriarchen Frie-
drich II. (t 1085), dem Vorfahr Ulrichs I., das Stiftungsgut überge-
ben habe. St.
***) Was das vorgebliche Pfalzgrafenamt betrifft , s. Fröhlich , Archontolog.
Karinth. c. VII. 119.
t) S. obige Anmerk. St
241
dm Felsen gehauenen Veste m der Drau, lassen gleichnamige
adeliehe Biirgmännrr als Ministerialen der Grafen von Bogen, zu
Gnrkfeld etc.. wie schon oben bemerkt worden ist Aber die
Kirche an Gurniz reicht in die ersten Zeiten des christlichen Cnl-
tus in Kärnten unier N inril und Modesl hinauf. Bereits im Jahre
861 bestätigte K. Ludwig der Deutschs «lern Brastiftc Salzburg
unter den Besitzungen in Rareataaiea auch die „ccclcsiam ad Gra-
hove. ad Gurniz. ad Trebinam"*) und 890 bestätigt K. Arnulf
unter Andorn: ..de rarantana civitatc... Trahof. Gravindorf, Cur-
nuz ibique ad Curnuz operarios servos II in monte cum hobis illo-
rum. ligna seeanda in ipso monte sine contradictione ministrorum
nostrorum ein saginacione etc."**). Endlich ist in dem von K.
Otto II. im Jahre 979 ertheilten Diplome ganz derselbe Wortlaut
zu lesen23)***) — nur ist hinter Gurnuz „ad Strcliz" eingeschal- 22
tet, wahrscheinlich der Name des Berges, worauf der Holzschlag
und die Schweinmast ausgeübt wurde.
Der zwischen der Glan , Gurk und Drau gelegene Kirchen-
sprengel von Gurniz, heute im Decanate Teinach an der südöstli-
chen Grenze des Bisthums Gurk, erscheint hier bereits mit einigem
Fundus ausgestattet, den zu mehren die Erzhischöfe von Salzburg
bei günstigen Gelegenheiten nicht versäumten-, so insbesondere
Erzbischof Friedrich I. um das Jahr 970 23)f). 23
Er übergab nämlich durch seinen Vogt Hartwich tauschweise
einer Edelfrau Mathilde, die einen Bert hold als Vogt zur
Seite hatte, auf stets und ewig das Kirchengut im Gurnizerfeld
und im Flecken Gurniz und dazu auch den Ort Turdine. Hin-
wider überliess die Edelfrau dem Erzbischofe ihre Liegenschaften
zu Zemusesdorf und zu Hornaresd orf, und wenn diese
nicht hinreichen sollten, anderweitiges, bequem gelegenes Eigen-
thum. Die Zeugen waren in der Kirche zu Maria Sal : Graf Engel-
bert, Graf Marquart, Graf Wilhelm, Graf Friedrich, zwei Aribo
und ein Wolfhold.
In der Mathilde erkennen wir die Witwe eines Dynasten von
Bogen, der es darum zu thuii war. sich um Alt -Gurniz zu consoli-
•) Juvavia. Anhaue !>.">.
••) 1. c. 11%.
c. 20«.
e. 198.
242
diren. Der Advocat Berthold möchte der ältere Sohn des Dynasten
24 Weriant von Friesach sein2*) *). Unter dem räthselhaften Turdine,
das an die gleichzeitigen Dynasten Turdegowi in Karentanien
25 erinnert, verstehen wir hier Teinach an der Drau25).
Erzbischof Friedrich, ein Graf von Chiemgau, pflog noch
mehrere andere Tauschverhandlungen mit seinen auch in Karenta-
nien begüterten Stammesverwandten. Im Jahre 980 schenkte dort
auch K. Otto IL seinem Sohne Otto**), damals noch Herzog in
Kärnten und zu Verona, fünf königliche Hüben im Gau Karint-
riche in der Grafschaft Hartwich's, und zwar in den Dörfern Ot-
manica (Otmanach im Decanate Teinach), Blasindorf (westlich),
Gnevuotindorf, Racozoloch (Rackelsdorf) und Gasilich (Gaseling)
zum vollen Eigenthum *•*). Es war früher Stammgut der im Jahre
955 verurtheilten Scheyrer.
In der Nähe von Teinach und Grafenstein — vielleicht einst
Grafendorf — ragt der Höhenberg mit einer stattlichen Burg
auf. Grafen sollen hier schon in frühester Zeit gewohnt , auch
die alten Windischgrätz hieran Theil gehabt haben. Die Mini-
sterialen Otto und Gottfried von Höhenberg (1160) sind
aus Urkunden bekannt. Die heutigen Grafen Clamm, von Gal-
26 las und Martiniz , sollen von Höhenberg stammen 26).
Die Kirche St. Lorenz an der Burg Stein bei Eberndorf
bewahrt die Grabstätte einer seligen oder heiligen Hiltegart,
über deren Abstammung und Lebenslauf längst gar verschiedene
Meinungen laut geworden sind. Richtig ist, dass der Patriarch
Berthold von Aquileja (ein Andechs) mit Zustimmung der Gra-
fen von Görz im Jahre 1238 die Kirche St. Lorenz zu Stein
an der Drau der Abtei Eberndorf wieder entzogen (durch Tausch)
und sie unmittelbar unter das Patriarchat gestellt hatte , weil
die dort ruhende selige Hiltegart aus seinem und der Grafen
26 von Görz Geblüt entsprossen gewesen sei f) 26).
*) Anhang zur Juvavia 151.
*•) Otto war nicht der Sohn, sondern der Vetter des Kaisers, ein Enkel Otto I.
durch seine an Herzog Chunrat von Lotharingen vermählte Tochter Liut-
gart. St.
***) Mon. boic. XXVIII. I. 231.
f ) Die Urkunde bei Eichhorn 1. c. 229. Von einer vermeintlichen Verwandt-
schaft mit der sei. Hiltegart geschieht übrigens nicht die geringste Meldung.
2M
Unseren Wahrnehmungen mfolre war die einst in dar wci-
ten lTmgcgend ob ihrer Wohlthätigkeit und FrölBBligkl it geprie-
sene Frau Hiltegart die 0— ahlin dea auch im Pasterthale
mächtigen GrafeB Alboin um 1)00 — 955 (von Tanr. Lurn
und (iiir/,. dea Stammes Andechs) und so die Mutter des gc-
feiertea Bischofs Albaia I. von Brixen (f 1000) und einer zahl-
reichen Nachkommenschaft diess- und jenseits der Alpen , die
Salbei von Lara und Görz stammend, auf ihrem Erbgut und
Witweaaitl Stein das Zeitliche gesegnet hat*)27). 27
Die trübern Stammgülcr dieses erlauchten Geschlechts lassen
sich im Innthal und vor dem Gebirge erkennen, was mit unsere
Ueberzeugung bestätigt, dass die Bekämpfung der Slaven im Pu-
sterthala im Laufe des siebenten Jahrhunderts zunächst der
Beruf der dann bis an die Küsten der Adria hinabgerückten baie-
rischen Dynasten war, während zweihundert Jahre später die Be-
zwingung der Hunnen, der Dränger der Slaven, durch die frän-
kischen und baierischen Befehlshaber selbst statt fand28). Voll- 28
ständigere und wichtigere Stammtafeln von Taur und Andechs,
von Lurn und Görz , an wrelch letztern der ehrwürdige Priester
Besch **) zu Brixen zuerst Hand anlegte, wozu dann die neuern
Forscher aus und über Tirol schätzbare Nachträge lieferten29), 29
während der geniale Dubuat gleichzeitig diesseits der Alpen
den Stamm der Huosier und Andechse in jener wunderbaren
Verzweigung hervortreten Hess , welche heute noch die Genea-
logen zur Verzweiflung bringen könnte ***) 30), — sind erst noch :*°
zu erwarten. Es ist dieses eine schwierige Aufgabe zunächst
darum, weil die von Besch herausgegebenen Annalen und sobin
auch seine Forschungen mit dem zehnten Jahrhunderte abschlies-
sen. Damals waren die edeln Krystalle der mittelalterlichen Genea-
logie und Geschichte jener Landschaften noch lange nicht frei
und klar genug angeschossen. Erst im eilften Jahrhundert fängt
es dort in beiden Beziehungen zu dämmern und erst im zwölften
Jahrhundert zu tagen an31). :{l
•) Acta 8. 5. Febr. I. fol. 721 ad 5. Febr. lassen die Hiltegart 1024 sterben.
••) Annales ecclesiae Sabionens. Augustae Vindel. 2 Foliobände. 1760—67.
It. Tom. *to.
2U
Anmerkungen.
1. Hansiz, Germania Sacra. II. 548.
Eberndorf hiess früher Oberndorf und Dobreindorf ; das sla-
vische dobry=gut, bewaldet und hochgelegen ist die Wurzel.
Dober = tüchtig, brav — ist noch eine in den Alpen beliebige Be-
zeichnung. Viele Gegenden im Gebirge erscheinen noch unter
diesem slavischen Etymon.
2. Fröhlich, Archontologia Carinthiae II. 119. „Cacelinus
palatinus etc." Er räth auch auf einen Etzelinus etc. S. Rubeis ,
Monumenta ecclesiae Aquileg. 546. Eine vorzügliche Quelle über
Kärnten.
3. Schönleben, Carniola antiqua et nova, 1681. III. T. bie-
tet überhaupt in genealogischer Beziehung wenig und ist über die
Stiftungen des Landes allzu schweigsam.
4. Eichhorn (Ambros), Beiträge zur altern Geschichte und
Topographie des Herzogthums Kärnthen. I. 219.
5. Filz (Michael), Geschichte des salzburgischen Benedicti-
nerstifts Michaelbeuern. II Theile, 1831. I. 91. Er lässt diesen
„gewaltigen Grafen Chazil" um das Jahr 1099 mit Tod abgehen.
6. Eichhorn , 1. c. Ego Wodalricus . . . patriarcha . . . notum
facio, quod comes Chacelinus omne predium suum cum omni
familia sua pro suis suorumque parentum delictis Aquilegensi ec-
clesie in proprietatem . . . apud S. Marie ecclesiam J u n in pro-
prio allodio suo Dobrendorf.. . Früher heisst es (chomes Cha-
celinus) in proprio allodio suo Goethelich sepultus fuit.
Göthelich heute Göttling, eine Gemeinde am Seckauer-
berg im Marburger-Kreis in der Steyermark. (Vergl. dagegen
Eichhorn a. a. 0. St.) Ein Köt t elbach liegt auch bei Eberndorf.
Maria Jim, im Jaunthale vom norischen Junna. Freiherr von
Ankershofen in seinem Handbuch der Geschichte des Herzog-
thums Kärnten, Hsft III. 155 lässt den Nevita, Befehlshaber der
Reiterei des K. Julian im Sommer 361 mit einem Theil des
Heeres, um von Augusta Rauracorum bei Basel nach Sirmium zu
2 i 5
gelangen, ܀ grosse Heerstrnsse durch Mit'elnorinini rinschla-ji t-n
und so über .luvavuni und die Tauern nach Yirumim am Zollfelde
und Aber Junna (wo das Dorf Juna /wischen Ehcrndurf und Glo-
hasuiz) nach Celeja etc. marschirrn. Di« .Inno , von der man Juna
ableiten wollte. bleibt im Hintergründe.
7. Moni (Joseph) . kurze Oeeckichte der Grafen von Form-
bach. Lamhach und Pulten. München 1S03. S. 13 und 188 glaubte
statt Erich. Et ich (Ethikn) lesen zu müssen. Megiser, Ideler
(Leben und Wandel Karl des Grossen, beschrieben von Einhard)
und Prilz führen in Erich einen Franken „Heinrich"1 auf. In der
(beschichte der Longobardcn in Italien und der gleichzeitigen
Bojoarirr, München 1839, und in der Anzeige oben genannter
Schrift Ideler's in den gelehrten Anzeigen der Akademie der
Wissenschaften in München 1840 Nr. 234 u. flf. — endlich im
Anhange zur topographischen Matrikel über Ungarnsund
der Untersteycrmark längst verschollenes IX. Jahrhundert, be-
züglich auf ihre Kirchen- und Cultur - Geschichte. München
1841 — hatten wir Anlass genug, über die baierischen Dynasten
Erich uud C adaloh umständlicher zu sprechen. Im zweiten
Bande unserer: Beiträge zur teutschen Landes- Volks- und Staa-
tenkunde. München 1826, S. 79 gaben wir genealogische Nach-
weise über die Cadalohe im Innthale zu Seon und Burtina. Der
Zeit nach führt Megiser in seiner Chronik von Kärnthen , im
VI. Buch einen „Cadolous oder Cadelach fränkischen Geblüts als
Erzherzog im Lande Kärnthen" richtig auf, lässt ihn aber mit
dem hunnischen König Telmann (Tolma) Sigar's Sohn sehr pa-
thetische Standreden wechseln. Dass jedoch dieser Cadelach mit
Chazilo ein und dieselbe Person sein möchte, davon hatte Megiser
keine Ahnung und noch weniger davon, dass hierunter der Grün-
te von Ebrrndorf verstunden sein konnte. Aventin (Annales Bo-
jorum, libr. IV. cap. IX. Nr. 26) erzählt von einem Cadalochus
praet'eetus Forojulii.
8. Da der Name Cadaloh auch mehrfältig im hohen longo-
bardischen Adel vorkommt — denn Gadoald , Gaidolfus ist das-
selbe (ein Gadoald folgte dem Herzoge Evin zu Trient). S. den
Index H unserer Geschichte der Longobarden.
Die Wurzel scheint Cato , Cadoin, Catan zu sein und forte
im wälschen Jargon diesseits der Alpen, noch der Name, MO&
246
Gajo, Kejo — da Landsassen, Richter und Grafen dieses Na-
mens nach den Urkunden des achten Jahrhunderts schon früh
in Oberhaiern, im Innthale und am Gebirg herab auftreten, so
möchte auch hier eine Uebcrwanderung aus der Lombardei
etwa durch Catobria im Pusterthale nach Baiern vermuthet wer-
den, wie wir dergleichen Uebersiedelungen nachgewiesen haben.
Schon zur Zeit Thassilo's — einer seiner Söhne hiess auch C a-
tan — hatten oben im Poapintal (Oberinnthal) Keho und Regin-
bert die Söhne Poapo's (Babo) und Scatto's (Scarro) die Ab-
teien Schlehdorf und Scharniz mit Liegenschaften beschenkt
(Meichelbeck, Hist. Frising. I. II. 89) und fast gleichzeitig erschei-
nen die Kazzilo und Madelhelmus fratres nobiles viri in Walrdorf
(bei Seekirchen am Wallersee) und super rivulum Sura und zu
Tusindorf (Oberteisendorf) [Juvavia, Anhang 40 — 41] viel Gut an
die Erzkirche Salzburg schenkend. Das Burgstall im Kuzlergra-
ben am Teisenberg ist unstreitig älter als Cadoltesberg (heute
Kellersberg) am Chiemsee.
Um das Jahr 800 leistet Cadoloh „imprimis Comes,, dem
Bischöfe Otto von Freising Zeugenschaft um Pupinhusir (Pippin-
hausen) [Meichelbeck, 1. c. 139] und im Jahre 890 erscheint zu
Moosburg unter den Zeugen für St. Emmeramm nach ein „Gejo
Comes1' (Ried, Cod. Ratisb. I. 72). Erzbischof Adelbert II. von
Salzburg tauscht um 923 mit dem Grafen Cadeloh am Inn herab
um Kufstein, Randorf, Pirchenwrang und Freudenhub Hüben und
Höfe. (Juvavia, Anhang, 134 und die topograph. Matrikel).
Während dieser Zweig am Gebirge herab in den Salzburg-,
Chiem- und Isengau und in den Traungau vorrückte: zu Vogta-
reut, auf Baumburg an der Alz, zu Burten als Grafen hatten sich
gleichnamige Dynasten von Regensburg aus links der Donau hinab,
in der fernen Ostmark, in Siavinien, an der Taja, um Retz, in den
Waldschlägen (Plagae) festgesetzt, und gleich den Otakaren
(Otzi), BertholcUn, Babo (Pezilo), Sigharten (Sizo) als Ca-
zili und Chessili den slavischen Dialect angenommen. Ein wichtiges
drittes Geschlecht dieses Namens gründete aussen in Franken die
Cadolzburg.
9. Juvavia, Anhang 117 und die topographische Matrikel:
„In partibus sclaviniensibus vero in comitatu Dudleipa vocato in
Ruginesveld , sunt Choci! dux quondam inibi ad opus suum
8*7
habere visus est et veluli Reginger in rndem r <»ini(at u iuxla aquam.
quc dirifur Knesalia in hcnclicium huhchal.
10. Hubeis 1. c. 345. (aerlinus comcs ist Stifter des Klo-
sters Mosaeh. An der Kathedrale ES Ilrixrn liiessen mehrere
Dignittre und Sehirarrftgte Chadaloh noeh um 1000 unter Bischof
Albuin II. , unter diesen auch ein Verwandter desselben. Auch
die Edlen von Carisak gaben ihr Allod nach Mosaeh um 1150
und noch 1160 stiften Cacilo et filius cius Erimbcrt in Friaul
dabin.
11. Varrcntrapp's genealogisches Reichs- und Staatsband-
buch 1802. S. 455. Weriandus sei der Sohn Ulrich's des Mark-
grafen aus dem weimarischen Geschlechte gewesen.
12. Auch Hounburg und Huneburg, nicht Heimburg, was
zur Verwechslung mit Heimburg an der ungarischen Grenze An-
lass gegeben. Von der „Heunburg" ausgestellte Urkunden siehe
unsere Beiträge III.
13. Archiv für Süddeutschland II. 213: Cuidam Walthuni...
was er bisher in beneficio hatte, in loco Trusenthal cum duobus
castris (die Truchsessenschlösser) et nemus in monte Diehsche
(Diexen) . . in marchia iuxta Souwam tres regales mansus , quos
dicitur (sie) Riechenburch et aliud praedium ultra Souwam Gur-
kefeld nuneupatum . . .
14. Rubeis 1. c. 460. Dieser Wintherius Marchio Istriae er-
scheint an der Seite des Patriarchen Friedrich I. , der 884 — 922
auf dem Patriarchenstuhle sass, und stammt ebenfalls aus Baiern.
nicht aus Franken. Unserer Ansicht nach ist Winthir mit Wi-
nith dem Dynasten und Gründer der Burg Winithherg (Windberg
im baierischen Walde hinter Altach und Straubing) ein und dieselbe
Person und die von Canisius (Lectiones antiquae ed. Basnage, III.
II. 211 und Mon. boie. XIV. 1.), aus den Membranen der nach-
maligen Prämonstratenscr-Abtei Windberg gerettete Nachriebt
eine historische Thatsache. Mag auch Winithir, der Vater, gleich
andern Sachsen etwa zur Zeit Karls d. Gr. nach Baiern ein-
gewandert sein, lässt es sich recht wohl mit der Ersihlang
einigen, dass unter K. Ludwig der Sohn mit gegen die Hennen
'ii und sofort in btrien /.um linier der Mark bestellt wor-
den sei, während er etwa dureh gefangene Wenden leinen
Stammsitz cultiviren li<
248
Eine andere Herrschaft Windberg liegt in Oesterreich, im
Boigreich, die ein Zweig der Dynasten von Farenbach inne hatte.
Ueber die Grafen von Bogen zu Windberg und in Karentanien und
Tstrien haben Ganser und Seh oll in er, Benedictiner der dort
benachbarten Abteien Ober- und Niederaltach sehr mühsame und
vielseitige Untersuchungen gepflogen (Neue Abhandlungen der baie-
rischen Akademie der Wissenschaften IL 413 u. ff. und IV. 1 u. ff.),
woran inzwischen nicht zu verkennen ist, was R. v. Lang in der
Abhandlung über die Vereinigung des baierischen Staates (Mün-
chen 1813, IL 90) bemerkt, dass beiderseits sehr viele fruchtlose
genealogische Controversen und Vermengungen der Namen und
Besitzungen mitunter gelaufen seien.
15. Die Gründung der Abtei zu Windberg geschah im Jahre
1142 durch den Grafen Albert und seine Gemahlin Hedwig.
Ihre Tochter Rih linde war daselbst Nonne. Mon. boic. XIV. 15
und Scholliner 1. c.
16. Albert , Berthold und Liupold hiessen die Söhne des
Grafen Albert (HL). Bei der Verhandlung zu Friesach waren
zugegen unter den Ministerialen von Bogen : fratres de Gurniz,
Bero de Kinburch, Rudolfus de Riuinze (Reifniz) , Ortolfus de
Gurkenfelde.
17. Die Slaven sprechen den deutschen Namen Ato, Achaz,
so wie die Wälschen ihn in Azzo umformen. Die Vorältern der
berühmten Grossgräfin Mathilde heissen: Sigfrid, Azo, Thedald
(Theudo). In der Vita Mathildis bei Muratori Scptt. rer. Ital. V.
389. erscheint immer die Form Ato.
18. Mon. boic. III. 103 und 104 um 1050 : in pago Zida-
laregowe in comitatu Azzonis comitis. Ih villa Walde in pago
Elinigowe (Isingowe). — Der Zeidlargau war ein Untergau des
Isengaues — in comitatu Udalrici. Dieser Ulrich erscheint auch
als Urich de Rota in pago Zidlarngowe bei Nagel Notitiae,
Origines domus boic. etc. Monachii 1804. p. 166. Azzo und As-
cuine werden in Kärnten und Krain auch unter den Dynasten
von Scheyern und Görz nachgewiesen bei Scholliner 1. c.
Die Bogen im Zeidlarngau und auf der Burg Zeidlarn an
der Alz (heute Margarethenberg) werden von Babo von Abens-
berg (oder Abinberg bei Amberg) hergeleitet. Uns gilt hier als
ein entscheidendes Document die vom Erzbischofe Gebhart im
249
Jahre 1074 feierlich beurkundete Dotation der Ablci Admont. —
Anhang zur Juvavia 2ti0 — 2f».'U
Als Zeigen erscheinen nach den Bifcböfen und Achten die
Grafen Qtachere marehio da Stire Bngelbertvi adtocatm (eiu
Heilstem. Schirmvogi von Admont). Sighart comei (im Satebnrg-
und Ohiemgaa), Magnus Anzo (aus Sachsen?). Dann folgen die
nobilcs, welche zwar auch dynastischer Abkunft waren, als
Weraberai de Reichenperga ei filius eins Gebbardui (Stifter
der Abtei Reirhersherjr an Inn , auch in Kärnthen begütert),
Mar ebio f i 1 i u s A e s k v v i n i (Ulricus ist in der Feder geblieben
und Marehio nur ein ererbter Titel). Hierauf folgen die Ritter
(milites).
Die Burg Zeidlarn war schon zur Zeit der Grafen Erich
und Adalbert (zu Lautern ob der Sur) und des Erzbischofs
Arno ein Gegenstand besonderer Stipulationen (Juvavia II. 44 u.
4G , 145 und die topographische Matrikel). — Der Locus Zida-
lara, den die erlauchte Rihina c. 924 an Salzburg überliess, war
das heutige Pfarrdorf Zeilärn ob der Isen. — Jedenfalls ist Rit-
ter von Lang irrig daran , wenn er behauptet, dass das Besitz-
thum der Bogen zu Zeidlarn bei Regenstauf zu suchen sei, wie
wir auch anstatt der Bo genau im Nordgau den fernhin schauen-
den Bogenberg bei Ober- und Niederaltach als ihre Wiege
und als den Sitz Alberich's, eines ihrer ersten Ahnherren er-
kennen. Wo gegenwärtig die Pfarrkirche steht, stand einst die
Burg.
19. Azzo von Chuenring (in Oesterreich im Viertel 0. M. B.)
früher Gouuazesbrunnon (Goppelsbach im Kreise Judenburg) et
Chrvbaten; auch zu Kuifarn im Viertel 0. M. B. Was der
Dinast Richwin in Karentanien mit den Schciercn im Jahre
1054 verurtheilt, verwirkt hatte, damit war dieser Azzo Aon
K. Heinrich III. beschenkt. (Mon. b. XXIX. I. 125.)
[Wenn die Urkunde 1. e. 167 mit der eben eitirten verglichen
wird, so erhellt unwidersprechlich, dass die Ortschaften Gou-
nazesbrunnen und Chrrbaien in Daterffaterreicli gefacht werden
talatei — allenfalls um Gobeleberg. Bitte genauere Ansicht der
bezeichneten Urkunden lehrt einfach, dass durch K. Heinrich die
benaaartaa Otter nicht dem „fabelhaften" Azzo von Gobatabarg,
sondern der Kirche Fassau geschenkt worden seien. St.]
250
20. Zu Eberndorf soll sich ein noch ziemlich vollständi-
ges und für die Geschichte Kärntens ergiebiges Archiv vorge-
funden baben. Die heutige Pfarrei Eberndorf zählt 1600 Seelen.
21. Beide Reihen von Pfalzgrafen — die von Lurn und Gö'rz
und die auf dem Weil hart deuten auf die Pfalzen der K. Karl-
mann und Arnulf — auf die obere Moos bürg und auf Ransho-
f e n zurück.
22. Curnuz ist nicht mit Gurk oder Gurkhof en , dem herrli-
chen Münster der hl. Hemm a im Gurkthale zu verwechseln. Tra-
hoven = Drauhofen, nicht oben bei Sachsenburg, sondern ab-
wärts an der Drau. Trebina — Treffen bei Ossiach. Alttreffen ist
das Stammhaus der gleichnamigen von Aquileja beerbten Grafen.
23. Zemusesdorf = Miesdorf oder Zamelsdorf ? Hornaresdorf
= Hörzendorf? Hansiz hält den Grafen Engelbert für den Va-
ter der hl. Hemma; jedenfalls ein Chiemgauer. Graf Marquart von
Mürzthal und Eppenstein. (Die Eppo und Eberhart erscheinen ne-
ben den Andechs - Meran frühe als Markgrafen in Istrien). Graf
Wilhelm von der Gurk, später Gemahl der hl. Hemma. Graf Frie-
drich, wenn nicht ein Bogen zu Regensburg, der Zeit nach ein
Sohn des Aribo oder des Grafen Reginbert und der Rosmuth
von Tachsenbach im Pinzgau (Anhang der Juvavia 197) von Rit-
ter von Lang irrig auf Teisbach an der Vils gedeutet, in der Folge
im Obniggau zu Schnaitsee. Rapoto, Friedrich' s älterer Bruder
um 1005 Graf zu Schlierbach? Einer der Aribo und Wolfhold
sind Dynasten vom Pusterthale.
24. Die Frauen im Hause Bogen betreffend erstrecken sich
Scholliners Forschungen nicht so weit hinauf. Die Gemahlin des
Herzogs Chunrat von Kärnten, Mathildis, -j- 1012, kann es
nicht sein.
Um diese Zeit, 970, sieht Nagel (1. c. 229) noch scheierische
Dynasten in Kärnten und darunter einen Berthold. Aber sie muss-
ten es seit der Katastrophe mit den Ungarn, 954, wie Berthold IL,
wie Ascuin zu Reifniz, Richwin in Craubat, Bodo zu Strasswang,
mit dem Rücken ansehen. Ausser dem Berthold von Friesach
könnte hier noch von einem Bogen oder Andechs oder Sempt-
Ebersberg die Rede sein. Pezili, slavisch für Wernhart, wie Wezili
für Wernher u. s. w. %
Der Anhang zur Juvavia 231 weiset zwei Sizo comites auf.
251
2.V Turdinc erseheint im Anhang der Juvavia nur Fin Mal.
(Siehe topegraph, Matrikel.) Bk Turdinc (Teuerwang?) Badet
sieh auch in Oboriislrrr^irli — «'inen Wald begrenzend zwischen
Lamhaeh und Kreinsmünster (Mnriz. 1. c. 15 und 192), und im
Mir« 9W; eh Twdelinga in baicrischen Waide (Thfirletei»).
Sirabo (Lib. III. c. 2) beschreibt eine Landschaft in (befiel
Turdilanien (TspoVranietv) reich an Stadion, Oel und Wein,
am Meer« gelegen, vom Haitis durchströmt; in der Nähe fliesst
ler TigOl und der Anas (Guadiana). Die Turditaner und die
Turduler seien die Gebildetsten Iberiens bis zu den Säulen des
Herkules. Das Wort ist also nicht slavisches Etymon (twerdij,
hart, schwer, auch vom Boden), sondern urkeltisch, wie sich
an unsern Hergen, Flüssen, Fluren noch so manches Andere be-
wahrt hat. Zurnoutz und Zurnoentz bei Gainach im Cillier Kreise
in der Steiermark möchten auch auf Turdinc deuten. (Der Fluss
Dordogne in Frankreich scheint von Montd?or, wo er entspringt,
seinen Namen zu haben.) Im Kreise Cilly bilden Gross- und Klein-
Teinach, Velki Tini und Male Tini (Malentina!) einen Gau, von
welchem die im X. Jahrhundert in Karentanien viel geltenden
Dynasten Turdagouuo (Anhang zur Juvavia 126. 130. 241) aus-
gegangen sein mögen, analog mit den Witagouuo (YVito, gleich-
zeitig im Lavantthale) und Sundargouuo etc. Der Comitat des
Grafen Turdagowo ist ein Theil des lang verkannten pagus Ni-
verzia, wie wir ihn in den Münchner gelehrten Anzeigen Nr. 230
des Jahres 1S46 nachgewiesen haben. Ueberhaupt mögen die da-
selbst niedergelegten kritischen Bemerkungen über die Geschichte
der Steiermark Nr. 226 — 233 hier entgegengehalten werden.
Tcinach bei Gurniz betreffend, besagt eine Urkunde von 1240
zu Völkenmarkt: „Thinach — tres sacerdotes."
26. Die Perger, zu Höhenberg in Kärnten, wurden 1334 ge-
waltsam vertrieben und wanderten nach Oesterreich aus, wo sie
1524 das Schloss Clainm gekauft haben. (Varrentrapp 1. c. 527)
Man wollte Höhenberg auch auf die heulige Scarbin mit der ver-
schollenen Burg ßrosniza, das Stammhaus der Prösing in der Le-
gende der sei. Ililtgart. von welcher später, deuten.
27. Auch de Hubeis I. e. 707.
28. Wir haben uns darüber vorläufig in den historischen Be-
rirhtigungcn n Schaubaclfs teut sehen Alpen, in denMiinch-
152
ner gelehrten Anzeigen Nr. HO — 115 des Jahrganges 1848 aus-
gesprochen. Die Freiherren von Pro sing (eine Reihe tapferer
Männer ging aus denselben hervor 5 darunter der heldenmüthige
Hartwig als Vertheidiger von Friesach gegen die mordbrenne-
rischen Rotten K. Otackar's II. von Böhmen) kamen später in den
Besitz der Burg Stein.
29. Der Stamm von Taur (die Hallgrafen im Innthal), aus
dem erst die Andechs erwuchsen, ward allzu lange verkannt. Dass
wir mit Dückher und Hansiz auch die salzburgischen Erzbischöfe
Adelram — 821 — 836, und Adalwin dessen Zögling — 859
—873 und selbst Adalbert II. (923—935) den Gemahl der er-
lauchten Rihina ihrer Stellung und Wirksamkeit nach den Dyna-
sten von Taur zuzählen, ist anderweit zu lesen. Ein Quartinus
und seine Mutter Clauza auf der Burg Wipitina (im Wippthale)
gesessen, hatte um 828 unter andern auch ihren Theil an Taur,
d. i. an der Saline, an die Abtei Innichen geschenkt. (Meichelbeck,
1. c. 279). Jener Alpwinus de Carintania, der sich von dorther
noch dankbar der Mutterkirche zu Freising erinnerte, war unstrei-
tig ein Dynast von Taur und zum Bischöfe Atto verwandt. Er gab
um 866 dahin „coram" primatibus Bajovvariorum . . quiequid ad
Taurn proprietatis visus fuit habere .. eine Curtis , auch eine
Mühle zu Telinhusir (Thalhausen bei Freising) und erhielt dage-
gen Liegenschaften zu Percha (Percha im Landgerichte Brun ecken
im Pusterthal e) aus dem Kirchengute der Abtei Innichen (Meichel-
beck, 1. c. 355 und Resch 1. c. II. 185). Resch nimmt hier Taur
für den ganzen Gebirgszug der Tauern und verliert eben dadurch
das natale solum, den topographischen Standpunct für die Genea-
logie dieser uralten Dynasten , deren wir schon in der Geschichte
der Longobarden gedenken mussten. Da Alpwinus, wälsch Alboi-
nus, Adoinus, Otwin analog sind, wie Alpraht und Adalbert, so
ist hier nicht an jene Alpini zu denken, die auf römischen Denk-
mälern in den Alpen vorkommen.
Auch der in Kärnten und Krain viel beurkundete und viel
verwandte Bischof Abraham von Freising (957 — 994) , welcher
während seines Exils um 974 die Kirche des hl. Primus und Feli-
cian im Werdsee zu einem Collegialstifte erhob (Meichelbeek 1. c.
I. I. 183), stand der sei. Hiltegart sehr nahe, vielleicht als Bru-
der. Die Vertheilung ihres reichen Becitzthums an ihre Söhne
253
und Töchter und Enkel und deren weitere Tauschhandlungen unter
einander lassen die Slammgüter vor dem Gebirge und inner-
halb desselben deullieli unterscheiden. So überlassen Bischof
Albuin und seine Brüder Arilin. Dietmar und Wolfhold ihren
Schwestern Geppa und Jegela Güter im Jaunthale und in Krain
für andere dort und diesseits der Alpen gelegene, und insbeson-
dere vermag der Bischof um Georgenberg, Ambras. Taur, Hohen-
schau. Tegerndorf, Flinsbach, Humsheur bis Waltkerskirchen bei
Dachau hinaus, theils Ersatz anzuweisen, thcils seiner Kirche
altes Stammgut zu wahren. Geppa war die Gemahlin eines Gra-
fen Hart wich im Isengau, wo Heppenheim, und Emma (slav.
Wczela, die Biene) die eines Dynasten Pezili (Berthold). Truta,
eine der Enkeliuen, war an Hadamar zu Falkenstein und Had-
marsberg diesseits der Alpen vermählt. Sie brachte ihm Pohbrun
(Buchbrunn) bei Stein zu und erinnert nicht nur an Trutendorf
(oder Traundorf und Trautmannsdorf) unfern Stein, sondern
auch an Trutwand, der im Jahre 769 zu Botzen an der Seite
Thassilo II. stand und an den comes Drutmund im Jahre 806.
Die Trautson zu Matrei, Erbkammerer zu Tirol, lassen sich
fuglich hier anreihen. Graf Ottwin hatte um 990 die Frauenab-
tei St. Georgen am Langsee gestiftet.
Eine andere Enkelin, auch der Hiltegart gleichen Xantens,
ebenfalls Mutter von Söhnen und Töchtern, beschloss nach de-
ren Ausstattung ihren schönen Beruf als Nonne in der Abtei
Sonnenburg im Pusterthale. Diese und viele andere Hindeutungen
rechtfertigen sich aus den Urkunden bei Resch mit Entgegenhal-
tung jener bei Meichelbeck. Der mitunter als Zeuge auftretende
Janullo (um 090) , Diminutiv von Anno, erinnert an die heutigen
Jenull in Kamillen. Der Bischof Anno von Freising (855 — 875)
hatte auch Antheil au der Saline zu Hall im Innthal, womit öf-
ter Heichenhall an der baierisehen Säle verwechselt wird. Die
dortigen Hallgrafen haben einen andern Ursprung. (S. unsere
Geschichte der teutschen Salzwerke. München 1836.)
30. Von diesem Werke srli« int Reich keine Kenntniss ge-
habt zu haben . so wie auch Duhuat von Resch keine Notiz ge-
nommen hat. Den Anhang der Juvavia, der erst 17s '4 erschien,
entbehrten beide. Noch ist er in Tirol nicht näher gekannt.
31. v. Hormayr. Sinnaeher. Kossbichler.
Arctair. Jahrg. 1850. I. Dd. II. HU. 1?
254
Unstreitig gebührt dem unermüdlichen Forscher und Samm-
ler Jos. Resch das Verdienst, die genealogische Nomenclatur der
von ihm herausgegebenen Annalen in mehr als tausend Noten
besprochen zu haben. Es geschah dieses mit grosser Belesen-
heit, z. B. in Ducange, Schannat, Meichelbeck , Roschmann d.
altern, aber auch mit zu viel Vertrauen auf Lazius, Megiser,
Valvasor. Daher führt Resch z. B. die Ortenburger zu früh
in Kärnthen ein, da sich die Engelberte in drei Dynastien, in
der der Chiem- und Salzburg-Gauer, in der von Lurn und Görz
und in Folge der Versippung mit beiden in der der später ge-
kommenen Sponheimer kreuzen. Demnach ist diese Errungen-
schaft nur eine Masse von nominalen Identitäten und Heterogeni-
täten , über deren eigentliche Heimat man ungewiss ist , und die
erst in die verschiedenen Stämme und Zweige und Stammgebilde
einzureihen wären. Anders konnte es auch nicht kommen, denn
Resch hatte sich inmitten seiner Berge und des überreichen Ma-
terials über dasselbe nicht erhoben; über die Ursachen, die
Zeit und die Richtung der fränkischen und baierischen Ein-
wanderung klar und sicher noch nicht orientirt. Er hatte so
wenig als der nicht minder preiswürdige Meichelbeck und viel
Spätere an die benachbarte Lombardei, an ihre ethnographischen
Bestandtheile und an eine Rückwanderung von dorther ge-
dacht; auf das natale solum seiner Notabilitäten hatte er zu
wenig Rücksicht genommen; zwischen Stammgut und neuen Er-
werbungen nicht gehörig unterschieden und das nationale Etymon
und Idiom, worin ein und dieselben Geschlechts- und Taufnamen
chameleonartig hervortreten, war ihm ein Geheimniss geblieben.
Indessen können Bemerkungen der Art , deren sich auch andere
und neuere Genealogen nicht zu entschlagen vermögen, das grosse
Verdienst eines Resch um eine der ergiebigsten Geschichtsquel-
len der Alpen, der Menschheit nnd Cultur daselbst nicht schmälern.
255
IV.
Pat. Bernard. Brulig's
Bericht
über
die Belagerung der Stadt Wien
im Jahre 1683.
Mitgetheilt von
Beda Dudik.
17 •
257
Belagerung der kaysl. Residentz Stadt Wienn 1683.
Zusammen getragen worden durch den wohl-Ehrwürdigen vnnd Geistlichen Patrem
Bernard um Brulig, 0. S. Bened. tu Raygcrn Profess. Vnd Provisorem alda.
JLFernach dicscss 1683 Jahr Vnfehlbar ein blutiger türckcnkricg
hervorzubrechen scheinet ; Alss haben Ihro Kayserl. Mayt. Lco-
poldus primus den 4. Marty an alle herrn Obriste ein Kayserl.
befehl ergehen lassen, kraft dessen sie auf weitere special be-
fehl auf halben April bei dem General Randevous ohne abgang
erscheinen sollen, derenwillen man zu Vnterhaltung der Cavag-
leria einen grossen Vorrath an heu vndt haabern erkauft. Ste-
het auch nunmehro der herr hoffkriegs Rath Praesident in pro-
cinetu auss abermahligen Kayserl. befehl seine raiss naher Raab
zu matcruriren, vnndt biess auff weitere Kayserl. Ordre die
dortige Fortificationes zu befördern, auch wo nöthig in bessern
standt zu setzen. Bey nebenss berichtet auch auss Vngarn der
Kayserl. Commendant Von Zendre, dass der Rebellische Tekely
biess dato, Vngeachtet seiness Vorigen Versprechenss keine
Lebenssmittel in selbigess Gränitzhauss zu bringen gestatten
wolle, ohne welche Er solche platz schwerlich werde manuteniren
können. Endtzwischen bemühet sich der Tekely ein grosse Summa
Geldss für die künftige Campagna aufzubringen, vnndt hat durch
die denen Landtsassen Vnnd Magnat' s, welche bey dem Von Ihme
aussgeschriebene Ober Vngarischen Landtag nicht erschienen,
Confiscirten Gütter bereitss eine grosse Summa Zusammen ge-
trieben, alle Vorige Ambtssleüthe besonderss die dreysiger Vnndt
Einnehmer cassirt, vnndt selbe platze mit seinen Bedienten erset-
■ti Weilen auch Er Teckel y Einen abermahligen Landtag bei
scharflfer Commination naeher Casehaw, dahin mit Endi.irung diess
Monathss Marty alle vnndt iede gespannsehafTten Ihre abgeord-
nete abschicken sollen, also haben Ihre kaiserliche Majt. resol-
vinl. s.,|< he Verbottene Zusammenkünften durch öffentliche pa-
tenten bei olmvcnncidliclicr straff zuverbitten.
Den 2. Marty, hat man über RlgMa Mehrmahlen schreiben
Von den Kaiserl. Internuntio Caprara auss Adrianopl erhalten,
258
welche confirmiren, dass die Asiatische Völker in Völligen Marsch
nähr Vngarn begriffen sein, wohin auch auss andern türkischen
provintzen die militz mit vielen profiandt vnndt municion immer-
forth abmarschirt , vnndt weil man auch gewisse nachricht hat,
dass die Türken mit 50 Kriegszschieffen den Donawstromb zu-
bestreichen, vnndt zusperren Vermeinen, also ist auch diess orthsz
geschlossen, etliche tshaukchen vnndt Galeren in dem hiesigen
Wiener Arsenal zu armiren, vnndt künftig nach Comorn zu-
expediren, derentwegen dan auss andern Ländern etliche erfahrne
Schiflleüth anhero nachher Wien beschrieben worden. Den 11.
Marty, wirdt Von Wienn berichtet, dass obzwar jüngst für ge-
wiss Verlauttete, dass herr Baron Strattrmann nachher Regens-
purg mit neuer instruction mit Franckreich zutractiren expedirt
worden, hat man doch dessen abfertigung noch in etwass differiret,
vnndt dörffte er sich auch darumber längerss allhier Verweilen
weilen Er zu den vacanten hoffcancellariat Vnter denen stär-
ckisten Concurenten zusein scheinet: wie wohl starck gezweiffit
wirdt, ob Ihro Kaiserl. Majt. zu solcher ansehndtlichen charge
mit praeterirung der hierzu qualificirten Erb Vnterthanen einen
aussländer Vorziehen wollen. Weilen nun die alliantz mit der
Cron Schweden geschlossen , vnndt alle andere Tractaten zur
richtigkeit gebracht worden, alss seindt Ihro Kaiserl. Majt. in-
tencioniret, den an den Königl. Schwedischen hoffe Subsistir en-
den Kaiserl. ambassadeur herrn Grafen Wentzl Von Althaimb
Von danen zu avociren. Ess wirdt auch Versichert, dass der
König in Schweden zu Verstärckung seiner in y Mann beste-
henden armee, noch Ein corpo Von 5 biess in 6tausend Mann
National Völker nach pommern vnndt alssdan in fahl der noth
nach belieben Ihr Kaiserl. Majt. wieder den Erbfeündt zuexpe-
diren endtschlossen seyn.
Auss Ober Vngarn melden die Briffe, dass der Teckely zu
folge dess Von der porten erhaltenen befehlss^, nach proportion
seiner kräffte Ein Ziemliche kriegss Verfassung zu machen ge-
sünet sein, sich auch offendtlich Verlauthen lasse, dass er ge-
gen den 15. May Mit 50 tausend Mann inss Feldt rucken werde :
So geben auch abermahlss die jüngst von 23. January Von dem
Kaiserl. Nuntio Zugeschickte briff diesess, dass dem Janitschar
Aga anbefohlen worden, dass Er den 25. Marty mit seiner Vnter-
259
habenden Soldatesca gegen Griechisch Weisrnburg marchiren.
vnndt darauf mit Rfagftig dcss Monathss Aprilis, des gross Sul-
tans aul'hrueh. wie auch dcss primo Vezirrss, vnndt der gaiitzrn
Armee beschehen solle, vnndt bette mau au Verfertigung dcss
quarticrss für «1 «* i» gross Sullan 8 tausendt bawer dahin zu gc-
Ikmi beordert ; So waren auch ausser der 50 Galleren noch 100
Schiffe ohne Zeil \ erliehrung zu Belgrad \nndl Essek ausszu-
rüsten Ernstlicher befehl ergangen, vnndt alle Christliche khauf-
fortschieffe in allen t neckischen Meerhüffen angehalten worden,
damit selbe die Asiatische Militz überbrüngen sollen: Ingleichen
bette der gross Sultan den Tartar Uan Mit stattlichen praesenten
ersuchen lassen, dass Er persönlich, mit allen den seinigen auff
den 25. Aprilis zue Griechisch Weissenburg sich Vnfehlbar stel-
len solle, dergleichen befehl auch an die Christliche Fürsten in
Sieben!) ürgen , Moldaw vnndt Wallachey von Ihnen ergangen.
Der gross Vezier solle seinen Marsch directe gegen der Rabaw
nehmen, vnndt intentioniret sein, die statt Wienn anzufallen,
welches dan mit brieffen auss Offen Von 27. February confirmirt,
vnndt weiteress Vermeldet wirdt, dass in dem schon gemelten
grossen türkischen kriegssrath geschlossen worden, sich aller
gränitz heusser, als da scinnl, Datis, papa, Vesprin , Neutra,
Leventz, vnndt Leopoldtstatt zu bemächtigen. In übrigen kombt
den 11. Marty auss der Insul Schutt gewisse Post, dass den 27.
dito die Türken auss Neüheüssl mit 1000 Mann zu pferde einen
Einfahl in ernonte Insul gethan, welche aber Von den Unsrigen
dermassen repausiret worden, dass sie 140 Todte, wie auch 37
gefangene, darunter eines Basae Sohn ist, hinterlassen; der
Kaiserl. aber seindl gar wenig vnndt Zwar nicht mehr, als 8
perschon geblieben.
Mehrmalen wird von 14. Marty auss Wien berichtet, dass
sintemahlen anderss nichts, alss Ein erschrücklicher, vnndt
blutiger Krieg in Vngarn zuerwarten seye, alss werde diesseits
alle mögliche Vorsehung zuhesfreittung der zu dem krieg erfo Hier-
in hen mittl gemacht. Item, durch die auss Vngarn wegen der jüngst
gedachten in <ler Insul Schutt. Zwischen den Vnsrigrn \imdl
dm Tiirrken den 7. Marliv \ nrgegangenen action Erstatteten
relation. ronlinvirct : Wie dass die \eiiheiisler Türken mit 1000
pt'erdt über das F\ss in die Schiit t gefallen. Ein d(»rlT ausge-
260
plündert, vnndt Vngefehr 300 perschonen mit sich hinwegk
führen wollen, wehren aher Von 500 Kaiserl. Dragonern , vnndt
300 Reutter dess Demercischen Regimentss überfallen, in die
Flucht geschlagen, den raub, vnndt die gefangene wiederumb ab-
genohmen, 140 Erlegt, 37 gefangen vnndt sehr viel beschädiget,
auch Vnter andern dess vice Bassa Von Neüheüsel Sohn gefäng-
lich eingebracht worden, Von den Vnsrigen aber seindt nicht
mehr, alss 8 Mann bey dieser action geblieben: Es waren zwar
auch die Dragoner vnndt Reutter bereith gewessen, die flüchtige
zu Verfolgen, weil sie aber kundtschaft erhalten, dass Jens eith
der waag 1000 Janitscharen in der postur stunden, alss seindt
sie mit den überkommenen raub, vnndt Vielen stattlichen pfer-
den zurückgewiechen. Ess Verlauthet auch dass 300 Von ietzt
ernennten Türeken in dieser Flucht in der Waaa: ertrunken. Zu
Offen ist Ein solche Mänge an profiandt munition, kriegssinstru-
menten, Gersten vnndt hey Zusammen gebracht worden, dass
alle kirchen, Cluster, Gewölber, vnndt Taugliche Oerther, ausser
den fürnembsten drey Moscheen damit belegt, vnndt angefüllt
werden. Ess hat auch der Teckely, nach dem er seine abgeord-
nete an die Ottomanische porten abgesändet, dem Vezier zu Offen
hinterbringen lassen, dass er nicht intentioniret seyn, sich weiter
in die frieden ss traetaten Zwischen beeden potentaten Ein zu-
mischen. Die auff dem Reichssboden vnndt Vnter Oesterreich
Landen stehende Kaiserl. trouppen, seindt nun mehr beordert
worden Ihren March gegen Vngarn zu maturiren : Ess haben
auch alle andern Obristen, welche Von Vngarn endtfernt seindt,
ein befehl mit ihren Vnterhabenden Regimentern gegen Vngarn
zu nähern : In dessen ist die General musterung der Kaiserl.
haubtarmee auf den 6. May festgestellt worden. Der Bannus Croa-
tie herr graff Erdöedi hat sich anerbotten, mit 10 Tausendt
pferden, etwa dass es noth erfordern , vnndt Ihro Kaiserl. Mayt.
befehl sein wirdt, sich einzustellen, vnndt gegen den Erbfeindt
zu agiren, vnndt ist auch der herr Palatinus Regni Ungariae
darob, den General auffboth der Nieder Vngarischen gespann-
schaften bei fahl der noth allerdiengss Einzurichten. Der gross
Vezier hat auff dess Kaiserl. Internunty Caprarae ansuchen nit
erlauben wollen, Einen Courir mit dess Janitscharen Aga ihre ge-
gebene Erklärung, nach den Kayserl. hoff zu expediren , sondern
261
ihme bedeutet, dass solehcss, wann der gross Sultan zu Dclgrad
mit der Armee sein werde, mit der gelegenhcit werde besehehn
können: Dahero dan betagter Internuntius den PetrÖgek seine
getreue bedienten, reter ieei preetext) dass Er in der Wallachey
1 -'.ine anznhl pferdt zuerkauffen, mit bcyhülllT lelbigei l'iirstcuss,
seine reyss durch l'ohlen bieher naebr Wienn beschleinigen müs-
sen. Bm eontinuirt aueb, dass die Türken mit einer starken ar-
nee in Croeüei Hinzufallen, vnndt gedachter Gross Vesier der
vStadt Pteeiierg gleich mit Eingang der Campagna sieb zube-
mächtigen vnndt dem Teckely selbige einzuräumen wiellenss seye.
Warschaver schreiben melden, dass annoch der Landbotten Colle-
giiun mit denen höheren Ordinibus wegen der armatur vnndt
schlüssung der alliantz mit ausländischen potentaten, sich nit
allerdiengss hette confirmiren wollen, gleichwohl die grösste hoff-
nung seye, dass die Vnfehlbar in die conjunetionem armorum,
vnndt krieg Einwilligen werden. Wie man vernimbt, sollen auch
neben den Schwedischen Völkern 4 oder 5 tausendt Curbran-
denburgische Auxiliar Völcker, ausserlössene Mannschafft im pc-
raitsebafft stehen, vnndt sobaldt Ihro Kaiserl. Mayt. solche er-
fordern werden, gegen Schlesien zu marchiren Ihre Ordre haben •,
desswegen an die Vnsrigen selbiger Orthen Einquartirte Solda-
tesca befohlen worden, Ihren march nach Vngarn Vnverzüglich
zu maturiren, vnndt ienen Ihre quartier Einzuräumen. Jüngst
Verwichcne Tage, seindt die zu Medling vnndt andern orthen
daherumb gelegene Völker beraitss gegen Vngarn abmarchirt,
denen auch Ehistenss die Curbayrische zuwasser folgen werden,
vnndt hat selbiger Curfürst Verschiedenen Kayserl. Obristen die
oflfendtliche Werbungen in seinem Landt Verstattet; zu deme der
herr General Ileicbssfeldmarschall Von Waldegg sich Verfügt hat,
Vmb sich der ietzigen Reichssarmatur in Einem vnndt anderen
zu Vntcrrcdcn.
Die Vngarn, in deme sie nun sehen, dass der Teckely die
Ober Vngarische gespannsebaften absolute zu guberniren vnndt
zureichung dess gegen die porten Versprochenen Jährlichen tri-
but Zwingen, mithinn selbe gentzlichen in die türkische Dienst-
barkeit zu legen suchen, alss begunnen sie nunmehro alless in
reiffe eonsideration zu ziehen, vnndt gegen dem Teckely Big
schwärigess gemüth zubrzeigen.
262
Vom 18. Marty, hat man auss Vngarn fernere nachricht,
dass der Bassa Von Neüheüsl, an den herrn Obristen Castelli
Einen stark bedrohungssbrieflf zu geschrieben, dass er die jüngst
den 7. Marty vorbey gegangene recontre keiness weegss in Ver-
gessenheit stellen, sondern negstenss mit Einer starken Mann-
schaft kommen, die gefangene erlössen, vnndt revanga suchen
wolle; bei dieser action war auch dess gedachten Bassa Von Neü-
heüsl Sohn im ziemblicher gefahr, in deme ihm sein pferdt Vntern
leib todtgeschossen worden, zu seinem Glück aber, Ihme gleich
2 türken bei der armbe gefasst, vnndt zwischen ihren pferden
salviret haben. Eben heüdt dito, id est 18 Marty in alle frühe,
ist der herr Obriste Castelli, mit dess vice Bassa Von Neüheüsl
gefangenen Sohn so Vngefehr 20 Jahr alt, nebst einen Vorneh-
men türkischen kopflf, welcher vmb sein Leben 40 tausendt gül-
den gebotten, in begleitung etlicher Dragoner zu Wienn ankom-
men. Sonsten hat man abermahlen mit gestriger Ordinarii auss
Vngarn durch particular schreiben nachricht erhalten, dass Eine
parthey hussarn Eine türkische angetroffen, in deme aber die
hussaren gesehen , dass der feindt in 1000 mann vnndt Ihnen
zu starck wehre, haben sie sich vor Rebellen ausgegeben, wor-
auff die Türken sie Vorbey marchiren lassen, diese letztere aber
zu ihren Glück, seindt Eine trouppen deutsche mannschaft an-
sichtig worden, haben sich mit ihnen conjugiret, dem feindt wie-
der Vorgebogen, vnndt solchen dergestalten chargiret, dass Ihrer
wenig davon kommen seindt.
Aus Ober Vngarn hat man auch Von Vertrauter handt, dass
der Gross Vezier wieder dem Teckely Ein müsstrauen gefast,
vnndt befohlen haben sollen, ienseitss der theyss betrettene Re-
bellen gefänglich anzunehmen, vnndt seindt bereitss Etliche der-
selben nacher Gross Waradein gebracht worden; scheinet also,
dass der Teckely zu seiner Versicherung sich der festen Orther
bedienen werde: allermassen Er nunmehr neben seiner Gemah-
linn die Residentz nacher Kaysermark Zwey Mail Von Liebtoff
Vnweith Leutschaw gelegt, dasselbst seine Gemahlinn die kind-
beth halten solle. Er hat auch, zu mehrer seiner Versicherung,
seine leibguardi ohne die grosse anzahl dess bey sich habenden
Adelss auf 2 tausendt mann Verstärkt, vnndt zur ordinarii wacht
800 Mann in besagtess Schloss geworffen, beynebenss durch ein
169
srharfless patent puhliriron lassen, dass all»* seine Vntcrthaiicu
aurh sogar bawerss Volk, innerhalb 14 Tagen mit über vnndt
Vnter gewöhr bereith sein solle: sonst seyc Er Teckely in sei-
ner narhrr Kays er mark Vorgenohmencn Raissc, zu Eperiei mit
drevfaclirn sehuessen anss Stuck vnndt Musqueten beneventiret,
aurh Von gesambter burgerschafft mit höchster Submission be-
dienet worden: Vnterdessen eonlinuiret man mit ihme, die an-
gefangene trartats noch eüffrig, vnndt hat dass angesehen , dass
man selbiges zugewienne, in seine postulata meistentheilss ein-
willigen dürffte.
Dem Jungen grafen Zrini, alss des endthaupten hinterlasse-
nen Sohn, haben Ihro Kaiserl. Mayjt. zu seiner endtlichen con-
tentirung vnndt semel pro semper hundert tausendt Gulden aus-
werffen lassen, der aber hingegen so Viel predentiret, wass zu
seiner standtmässigen Vnterhaltung erkleken mag. Ess seindt
Ihro Kaiserl. Mayjt. endtschlossen, gleich nach denen heyl. Oster-
ferieu sich in perschon auff den General Randevous zu erhöben
welche den 16. Marti durch Einen Expressen auss Warschaw die
Erfreuliche Schlüsse, der zwischen Ihro Kaiserl. Mayjt. vnndt der
Cron Pohlen getroffen de -vnndt offensiv alliantz erhalten, krafft
deren ermelte Cron pohlen sich verbunden, gegen alsobaldiger
bezahlung J± gülden Eine armee Von 30 tausendt mann aufzu-
richten, vnndt darmit ehistenss die operationes anzufangen, So
wird auch der fürst Lubomirsky absonderlich mit 4 tausend
pferden in Kayserl. Dienste tretten, vnndt in Ober Vngarn agiren.
Auss bayern hat man gewisse nachricht, dass selbiger Chur-
ffirst, zu bezeügung seiner gegen dem hauss Oesterreich tra-
gender devotion, den Obristen hoffmeister Baron Von Rechberg,
dem Obristen gehaimben Cantzler Schmiedt, vndt gehaimben
Rath Von Mayer, gewesten Commissarium bei dem franckl'urti-
schen deputations Convent, alss französische factionisten lcienci-
ret (?) vnndt haben Ihro Kayserl. Mayjt. Vor gedachten Curfürsten
wegen in dem Reich übernommenen Ambtss, sowohl zu frie-
denss als kriegss Zeiten Bifl gewisse Summa geldess assigniret,
solche aurh. auf Vnter Oesterreich vnndt Landt Ob der Enss
Versichert.
Den 21. Marly Verlautet Von Wienn , dass. Mnlemahlen
Ihro Kayserl. Mayjt. bestiMig pa iticfcieisei Melke«, iei Pen*.
264
ral randevous den 6. May zu Stütze (sie) in VngarnVorbey gehen
zu lassen, alss haben selbe nit allein an alle Obriste dero
Militz die schon bedeute scharffe befelch wegen Stellung dero
Regimenter dieser Tagen wiederholet, sondern auch den 18.
Marty durch aigene staffeta den hertzoge von Lotringen hiehero
nachr Wienn beruffen, damit selber denen angestellten kriegss
deliberationen persöhnlich assistiren, vnndt wie man glaubt, dass
haubt commando der Kayserl. Armee in Vngarn übernehmen
möge. Ess befindet sich auch dessen geheimber Rath Monsieur
Canon allhier mit befelch, bei Einrichtung der fridenss traetats
mit Frankreich ihrer Durchleücht vnndt dero Lanndt interesse
zu beobachten; massen man glaubt, dass der herr Baron Von
Strattrmann mit behöriger Vollmacht vnndt instruetion werde
Versehen, vnndt zu dem schluss ermelter handlung nach Regens-
purg wieder abgeschicket werden; ob wohlen man an der Synceri-
taet dieser traetaten seithss der Cron Frankreichs darumb zweiffein
will, weilen die französische Vollmacht zümblich restringiret vnndt
gleichsamb auf schrauffen gestellt worden, Man hat auch kürzlich
zu Bresslaw einen französischen Courir, so mit Königl. Schreiben
an dem gesandten nach Pohlen abgeschicket gewessen, vnndt auf
denen granitzen abgesetzet worden, gefänglich eingebracht, vnndt
die Schreiben hierhero nacher Wien geschickt ; Weilen aber Ihro
Kayserl. Mayjt. dem König in Frankreich keine neue gelegenheit
zu neuen Verwirrungen geben wollen, alss haben sie ermelte
Schreiben dem hiesigen französischen gesandten Vnerbrochener
zustellen, vnndt dero Ober Ambt in Schlesien die dimission
des Courierss anbefehlen lassen. Von Regenspurg, wirdt vom 14.
Marty geschrieben, dass Chur Colin in die zwischen Denemarck
brandenburg, Vnndt Münster bereithss Vorm Jahr geschlossene
alliantz würklich mit Eingetretten. Chur Maintz, Trier, vnndt
Pfalz aber, werden sich auf guttachten der Cron Frankreich sel-
biger nach Eüsern: Sonsten sind zu besagten Regenspurg, die
fürstl. Anspach-vnndt Mechlburgische gantze guldiener mit der
Jahr Zahl 1678 devolvirt, vnndt gänzlich Veruffen worden. Dem
gewesten Vice Commendanten zu Caschaw haubtmann Gundani
ist der Obriste Wachtmaister Titvl vnndt darmit die Commen-
dantsstell zu Zendre verliehen worden. Der Bassa von Neüheüsl
rescentiret sehr Empfündlich seiner letzten Parthey in der Schutt,
265
alss wobey theilss Seiner besten Parthey ganzer vnndt Officier zu
rmok geblieben, vnndt weilen er bedrohet, die revange in perschon
/.usuellen, alss ist denen Unserigen anbefohlen worden, sieb aldar
wohl Vorzusehen, vnndt iinmerforth allart H stehen. Der jenige
Türk aber, so in ermclten treffen «relanu-en, des» vice Bassa Von
Neüheüsl söhn ist. vnndt allhero nacher Wienn gebracht worden,
wirdt biss dato bicss auff weitern Examen in Verhafft geballen.
Wien Von 25. Marty, Verlauthet dass gestern Vmb halb 5
Vhr der Böhmische Obriste Cantzler herr Graff von Nostitz,
an Einen schlagfluess, gantz Vnversehenss , vnndt mit einem uni-
versal senl im ent dess gantzen hoffss, todess Verblichen seye :
den 22. Marty aber, zu der Kayserl. hoff Camer Praesidentsstelle,
herr Graf Wolfgang Anderer von Rossenberg, vnndt an dessen
stelle zu dem vacanten Obristen burggraffen Ambt in Contra, dessen
herr bruder Graf Wolfgang Von Rosenberg resolviret worden,
vnndt solle der Neue Praesident den 30. Marty dem gesambten mit-
tel furgestellet werden. Hingegen haben Ihro Kayserl. Mayjt. dem
abziehenden Camer Praesidenten herrn Baron Von Abele, biess
zu dessen anderweitige aecomodation wegen seiner trewgeleisten
Dienste 30 tausendt Gulden Verehret, auch interira neben der
gehaimben Rathssbesoldung, zu Einem adjuto Jährlich 5 tausendt
Gulden aus geborffen. Dass letztere anhero nacher Wien auss
Pohlen remittirte alliantz projeet, ist aller diengss wie bercithss
Vnterm 18. Marty erwehnet, placidiret worden, dass also an sol-
chen werk nicht mehr zu zweiflen^ ja man schreibet auch auss
Ober Vugarn, dass diese blose Nachricht den Teckely dermassen
consterniret habe, dass er alsogleich Von Kaysermark nacher Mun-
gatz gewichen , nunmehro auch schon näherer zutretten scheine.
Ess ist auch Vnter andern alliantz punets dieser geschlossen
worden, dass kein Theil ohne den andern sich in Einige friedenss
traetaten Einlassen solle, vnndt dass die Cron Pohlen Verspro-
chen, zum fahl der Krieg länger continuiren möchte, künffti-
gess Jahr mit General insurrection dess ganzen Adelss, offensive
gegen den feindt zu agiren ; Sonsten seye der Reichsstag , wegen
noch vorgeschlossenen wichtigen materien auf weitern Tennin
Verschoben worden. Vnndt melden die letzten briffe auss War-
schau, dass man dem alda ankommenen türkischen Zaus, bicss-
hero noch nit zur audientz admittirt habe. In übrigen haben die
266
Granitz Türeken, Von der Porten befelch erhalten, die weitere
infestirung der Insul Schutt, wie auch der revier vmb Papa, Tottis,
vnndt Vesprin zu tentiren, weil sie aber nunmehro den Vortl
der gefrornen flüsseVerlohren, beynebenss auch die Vnsrigen gutte
wacht halten, alss ist ihr Vorhaben biesshero ohne effect abgeloffen.
Vom 28 Martij 9 Wird auss Wienn berichtet , dass den 26
dito der geweste herr Camer praesident Baron Von Abele , Von
allen hohen vnndt niedern Camer Officieren, vnndt bedienten
sich beurlaubt habe, vnndt ist darauff den 27 Martij , der neue
praesident herr Graf von Rossenberg nach zu Vor abgelegten Ju-
rament fürgestellt worden. Endtlichen, vnndt auf mehrmahligen
befelch Ihro Kayserl : Mayt : hat der herr hoffkriegss Rathss
Praesident sich resolvirt, nacher Raab zu reissen , vnndt sel-
bige Vestung zu besichtigen. Der herr Palatinus Regni Vnga-
riae substitiret noch allhie, vnndt solicitiret inständig, die ma-
turirung der Werbungen jeniger 8 tausendt pferdt, welche man
Von National Völkern der haubt armee, neben anderen 8 tausendt
Mann, welche die nieder Vngarische gespannschafften zu Vnter-
halten, vnndt herzugeben, Versprochen, beyzufügen gesünnet,
vnndt dieweilen die besatzung zu Zendre wegen langer Zeit ruck-
ständiger gagegelder sehr schwürig, alss hat man den Baron Sa-
ponora, zu deren bezahlung 5 tausendt Gulden zugestellet, bei-
nebenss auch zu contentirung der in Zathmar, vnndt andern
orthen liegenden Soldatesca durch sichere Gelegenhenheit -^ gül-
den remittirt. Aus Warschaw wirdt vom 17 Martij diess ge-
schrieben, dass eine wieder dess Königss von Pohlen perschon,
durch dero Cron Schatzmaister , vnndt dessen adhaerenten, dann
des Marquis de Vitry angesponnene gefährliche conspiration vnndt
die diessfahlss intereipirte brieffe, in pleno consensu abgelessen
worden, der Cron Schatzmaister wäre zwar auss der Reichss
Versammblung Endtwichen, doch aber durch die königliche Leib-
quardi Eingehohlet , vnndt in die enge Verwahrung gebracht wor-
den; wegen dess Vitrii perschon, seindt die vota anfänglich da-
hinaussgefallen , dass Er mit würeklichen bastanadi wohl tracti-
ret, vnndt weil man seiner ohne diess nit nöthig, auss dem Reich
geschafft werden solle. Ess hat auch selbigen Tagess nemblichen
den 17. Martij, der alda anwessende türkische Zaus in gehabter
Audientz auff— Tartaren Einen Durchzug Vmb in Sehlessien,
267
vnndt Mufti Einzufallen btgWÜl hat aber nichts» erhalten, vnndt
mit lührer Verrichtung abziehen müssen. Von Offen hat man den
18 Martij Schreiben, dass be} Einganges dicss Monathss Ein Tecke-
liseher abgeordneter, daselbst angelangt, welcher mit reichen
praesenten. vnndt in sporie 20 tausendt duccatcn zu abreichung
<ltss Iributss. für UM lauiTende Jahr nach der porten gehen solle ;
dieser habe in der. bey dem Vezier daselbst gehabten audientz
Von den standt der Kayscrl : maeht Viel Verrätherlicher weisse
refrriret . alsso dass die armee bloss Von 25 biess 30 tausendt
mann starek . hevncbenss wegen der türekischen Macht Vnter dem
Volk eine grosse consternation seye , vnndt dass die Kayserl :
armee in der Schutt posto fassen werde : vnndt wie man weitere
Nachricht hat, befändet sich auch alda zu Offen Viel Kriegssmuni-
munition, darunter 12 stuck, deren iedess 108 pfundt eysen
schiesset, neben Vnzähligen mit woll gefüllten sacken, deren täg-
lich sambt andern instrumenten mehr vnndt mehr zugeführet wer-
den. Ess hat auch selbiger Vezier, Von dem Gross Vezier befelch
erhalten , die brücken zu Essegg mit Genugsamber Wacht zu be-
setzen , zu dem Ende, ein grosse Anzahl Janitscharen dahin ex-
pediret worden: fernerss melden gedachte briffe, dass 14 tau-
sendt mann zu pferdt auss Arabien, wie auch 8 tausendt pferdt
Von Triopol zu Constantinopl ankommen, vnndt directe nacher
Vngarn marchiren, vnndt dass der gross Vezier gar frühe inss
feldt rucken werde, den gross Sultan auch all entlassen dahin zu
disponiren suche, damit selbiger biess nach Offen avanziren
solle, bestehet auch dato an Vnterschiedlichen Orthern die Völ-
lige kriegss Lista dess türkischen Volckss, so der kaiserl. Inter-
nuntio Caprara auss Türkey zu hoff abgeschicket.
An Evropaische Janitscharen . 25000
Ramati Spachy zu pferdt 25000
Asiatische \ ölker zu Ross vnndt fuess 30000
bei dem Gross Sultan bleiben in allen 53000
bei dem Alli Rassa Vnterschiedliches Volck 36000
bei dem Rassa zu YVaradcin, vnndt Abafft auss Siebenbür-
gen, so zusammen conjungirt 30000
\ .zier mit dem Kassa von Hosnia conjungirt . . . 18006
Der Tartaren, Moldauer, vnndt Wallachen 2
Summa. 24 1 000
268
Mit ernenten Völkern, solle der gross Vezier mit seiner armee
in nieder- der Abaffi aber oder Alli Bassa in Ober Vngarn agiren.
Vom 1 Aprilis, Wirdt Von Wien berichtet, dass Ob zwar der
Neue herr Camer Praesident so wohl in seiner particular, alss we-
gen richtiger Abtrettung seiness im Land Cärndten administrirten
Ambtss erforderten Angelegenheiten , Eine erlaubnuss dahin zuge-
hen solicitiret, hat Er doch solche in ansehen seiner bei dermahli-
gen kriegss Verfassungs Erforderten Vnumbgänglichen gegen*
warth, nicht erhalten können. Der hertzog Von Lothringen wirdt
den 8 oder 10 April sich dahier zu Wienn einstellen: vnndt bleibt
der General randevous, auff den 6 May annoch fest gestellt, da in-
mittelss die in dem Reich stehende Kayserl. Regimenter biess ul-
tima Aprilis sich Einfinnden, vnndt zu der haubt armee nacher
Vngarn abreissen sollen : Daselbst aber Verbleibende Regimenter,
sollen Vom herrn Graf Taff Vnter dess Fürsten Von Waldegg di-
rection commandiret werden. Vnter dessen, wirdt auch herr Ge-
neral Schultz mit Etlichen Regimentern zu ross vnndt fuess ge-
gen Trentschin ehistenss abmarchiren vnndt zu den 4 Tausend
Polackhen (welche Vnter dess Fürsten Lubomirsky commando, in
Ober Vngarn, oder wo ess Vonnöthen sein möchte, agiren sollen)
stossen. Die Granitz Türeken seindt auff den 15 April, sich nacher
Offen zustellen, vnndt gleich darauf die Kayserl. Frontier platze
anzugreiffen, befelcht, da ess dan Pappa, vnndt Tottis zum ersten
gelten dörffte. Vnndt wirdt auch nunmehro die brücken zu Essegg
mit 5000 mann verwahrt. Wie dan ebenermassen der hiesige hoff
kriegss Rath Praesident mit etlichen erfahrenen Ingenieuren nach
denen Ungarischen frontieren, vmb selbige platze in Völlige defen-
sion zu setzen, vnndt bestenss zu Versehen, abgeraist: vnndt
weilen auch ein feundlicher einbruch gegen Croaten besorget
wirdt, als seindt etliche einquartierte Regimenter dahin ehistenss
zu marchiren, vnndt sich mit der Croatischen Landtmiliz zu con-
gregiren beorderdt, Mit welchen man Ein Corpo Von 15 tausendt
mann aufzubringen Verhoffet, welche der Bannus Croatiae , vnndt
Herr General Von Carlstadt Graff von Herberstein commandiren
sollen. Gleich wie man dieser orthen in möglichster kriegss Ver-
fassung nichtss erwinden lasset, alss armiren sich auch die Reichss
Stände immerfohrt, vnndt thuen ihre auf den bainen habende militz,
mit neuen Werbungen Verstörken; allermassen auch der Churfürst
269
in bavern neue w erbnnirsspatcnta aussirelheill bat, htfj «Inno der
fiirsl von Waldeg»' sliindllirh erwartet wirdl. WegtM ÄW Conjunc-
tion der Relchssw äffen ein gewissess zuschliissen. Auss Pohlen con-
tinuiret annnch die gut« nrgntiation «los am srlliimi hoffe sich be-
feindende Kayserl. Gesandt enss. mit \ nirezw eilVelter hnfnung, dass
selbige Cron aufss wenigste mit 40 tausend! mann wieder die
porten operiren. auch die Litlawer mit 18 bicss 20 lansendt mann
darznsto.ssen werden, derentwillen sfündtlieb die ratification dies-
ser alliantz. dnreb einen Impressen erwartet wirdt.
Wien vom 4 Aprilis. Verhülltet, dass der herr General Ra-
batta, naeb dem Fr die Croatische Krönt iren vnndt Festungen be-
sichtiget, auch deren etlicbe so wohl an Volk, alss fortification,
vnndt anderen nothwendigkeiten , Zimblich scblecht Versehen
bette, sieb wiederumb den 1. April allhier eingestelt habe, vnndt
wirdt ehistenss Ihro Kayserl. Mät. seine schriftliche Relation
überreichen.
Es wirdt auch der herr hoff KriegssRathss Praesident an heut
id est 4. Aprilis Von Raab wiederumb hier erwartet , Einige aber
mit ihme Vorhero abgereiste Ingeneure seindt befelcht , daselbst
zuverbleiben, vndt die bei gedachten Vestungen, vnndt anderen
platzen befundliche fahler zu emendiren. Auss Ober Vngarn hat
man nachricht, dass weil die Türeken , in dem Teckely Ein diffi-
dentz gesetzet , alss hette der Vezier zu Offen Von der porten be-
felch, Ein Thor zu Caschau mit türkischer Soldatesca zu be-
setzen, so dan auch, den zu Filleck gewesten Commendanten Ko-
hari herauss begehrn solle; vnndt ob zwar Er Teckely solchess
biesshero nicht eingewilliget, besorge man doch, dass Er endlich
auss desperation , vnndt der porten die wiedrige apprehension zu-
benehmen, ernente stadt Caschaw denen türeken Völlig Einräumen
möchte; Indessen hat er auch gedachten Vezier bedeuten lassen,
<la^ er bereith seye mit einer stattlichen Cavaleria, Entweder in
Pohlen, oder Schlessien oder wie manss befehlen wurde, Einzu-
fallen, vnndt eine diversion zu machen. Die Kayserl: Regimen-
ter seindt nunmehro im March narher Vngarn begriffen, vnndt will
{rtwiess Verlauten, dass deren Viel annoch in schlechten standt
seindt , vnndt also denen Obristen , die weilen vnmöglieh den ab-
gang in so kurzer Zeit zu ersetzen , bey der Genera! mustcrunir,
die angedrohete straff nicht aussbleiben dörffte. Dem berrn Gene-
Archiv. Jahrg. 1850. I. Bd. II. Hft. 18
270
ral zu Carlstadt, vnndt Bannus Croatie, seindt 100 tausendt Gul-
den Vmb die Versprochene Soldatesca Eilfertigst zusammen zu
bringen assigniret: Ist auch resolviret worden, ohne Verzug 350
tausendt Gulden nach Pohlen zu remittiren, damit die alliantz,
Vmb so viel mehr befördert, die armee gegen 50 tausendt mann
Verstärket, vnndt ehistenss inss feld gestellt werden möchte: Son-
sten ist auch selbiger könig auss der Wallachey gewahrnet wor-
den , auff die Tartarn gutte absieht zu haben , weil der gross Hann
resolviret seye, Mit seiner ganzen macht den march durch Poh-
len bis Przemislaw vnndt Sambor zu nehmen. So hat man auch,
mit Chur Sachsen, vnndt brandenburg, wegen übernehmung 7
biess 8 tausendt mann (wan, woh, ess Vonnötten sein wirdt) ; ge-
gen Bezahlung bereithss richtig gemacht. Den 1 Aprilis hat herr
Gubernator der Spannischen Niderlanden durch eigene staffeta an-
hero nacher Wienn berichtet, dass der König in frankreich, die
Stadt Luxemburg abermahl ss zu belägern gesonnen, vnndt be-
reithss* |sein trouppen dahin zu marchiren beordert habe. Ess
wirdt 5 auch von ftegenspurg berichtet, dass die Chur- vnndt
fürstliche Collegia, in dem biesshero ventilirten puncto, securi-
tatis publicae annoch dissentiren; indessen aber der königliche
französische Plenipotentarius, gegen Einen seiner confidenten sich
Vernehmen lassen*, dass, weil sein Principal, auss denen kriegss-
Verfassungen dess Reichss leicht abnehmen könne, dass selbige
wieder Ihme angesehen, Er den ersten streich nicht erwarten, son-
dern dass praevenire spülen, vnndt bey der negst besten occasion
lossschlagen wolle: Dahingegen der Kayserl: daselbst befündliche
bevollmächtigter prineipal Commissarius denen Collegiis, die be-
vorstehende höchste Gefahr nachmahlen höchst beweglich reprae-
sentiret vnndt zu Ernstlicher Vernehmung, obgedachten punctum
securitatis publicae Eüfrigist ermahnet hat.
Mehr wirdt Vom 8 Aprilis auss Wien berichtet , dass die
Jüngstenn auss Regenspurg Vnterm 28 vnndt 30 passato Eingelof-
fene Briefe melden , dass weil man bieshero an Kayserl. seithen ,
dass negotium pacis, mit keinem Eyffer tractiret habe, seye die
Cron Frankreich in die gedanken gerathen, dass man diessfahlss,
keinesweegss etwas zuschlüssen, sondern eintzig vnndt aliein
dahin gedencke, wie man diesen sommer mit dem türeken Einen
straich waage , nach geendigter campagne aber da man anderss ein
271
arcnmndanicnt treffen könnte die waffen Villig «ro»cn gedachter
(Von wenden möchte, dahrro ier «lasrihsl sussisl irrnde königl :
Knvovo Mons.Verius von keiner weitem projrcl vnd diseussion
(wormit herrBaraa Strattaaiaa eiraa negotium paefo, Von hiesi-
ra hoff inslruirl ist ) noch auch dir (Von Knirellandt. wogen bics-
hero gesuchter arbitrage. sieh dar lacht nicht mehr annehme, son-
dern gleichwohl da« spiell zusehen wolle; Interim deliberiret
man daselbst, wie bey so gefährlichen conjuneturen , auch wo-
hin . das Kayserl. Camergericht von Speyer transferiret werden
könlo. Dem herrn Grafen Kinsky, ist die Obristc Cantzler stelle
in königreich böheimb conferiret, auch der Obriste hoff Cantzler
bereithss in pectorc (vnndt Vermuthlich herr Baron Strattmann)
resolviret, zue der Appellations-Praesidenten charge aber, herr
graf von Würben surrogiret worden. Gleich nach denen heyl.
Osterferien wirdt sich der Churfürst auss bayern hier Einfänden,
vnndt mit Ihrer Kayserl. May. sich nacher Prespurg auff den ran-
devous erheben, für welchen dass logiament in der alten, in der
neuen bürg aber, für die erwartende zwey Neüburgische Printzen
beraithet wirdt-, vnndt obgleich die General mosterung biess auff
den 6. May gestellet , Ist doch herr General Rabatta befelcht, sich
desto eher nach Kützsee zu begeben , vnndt daselbst dass Läger
auszustecken, wie auch die bereithss dahin marchirende Kayserl.
Regimenter zu übernehmen. Den 7. Aprilis brachte eine aigene
Stafetta von Warschau die gewiessheit, der mit hiesigen hoffe
vnndt der Cron Pohlen glücklich geendigten alliantz , worüber die
capitulations puneta stündlich erwartet werden: die Reichsstracta-
ten aber seindt über etlich tage Verschoben blieben. Indessen doch
vnterandrrn Constitutionen auch diesess Veranlast worden, dass
hinführo keinen aussländischen, alss dem Päbst liehen Legaten Er-
laubt sein solle, sich ausser dess wehrenden Keiehsstagss in dem
Reich aufzuhalten Sonst hotte man den eriminal process wieder
den Sehat/.maister dannnh suspendiret. damit die vorhabende
lieichss Iraetaten. vmbt desto weniger inlorlurbiret werden möch-
ten. Die letztere Schreiben auss Adrianopel eontinairea die Vorige
laiaa, rater denen ttrekiachea Käthen, aragaa dess Yngari-
schen Kriegss, welchen allein der gross Vezier mit seinem voto ,
dem gross Sultan mnvitirel haha, vnndt man nunmehro nicht aa-
lt) ksc lnvitlen könne. Dahero sich dan auch die tiircken zusam-
18 •
272
men ziehen, vnndt sollen die meiste nechtss anliegende Bässen
den 15 Aprilis , sich zu Offen Einstellen , seindt auch im werck
begrieffen, über den fluess Saw Eine brücken zu schlagen, da-
mit sie , die nach Croaten destinirte armee , desto leichter über-
setze, dero auch alle notturfft, desto füglicher zubringen können.
Von 11 Aprilis, Kommt mehrmahlen von Wien, dass der
Bassa von Canischa, dem gross Vezier Versichert, dass wo Er
Ihme zu seiniger Vorhero habenden militz, noch 12 tausendt mann
schicken wurde, Er sich bey so schlechten stand der Croatischen
frontiren, hingegen auch sehr grossen forcht, der Zrinischen
Insull vnndt Rackerspurg leichtlich bemächtigen wolte : vnnd
hat man auch, lauth der intercipirten gehaimben correspondentz
schreiben gewiese nachricht, dass nunmehro die nach Offen beor-
derte gränitz Völcker, sich beraithss daselbst einstellen, vnndt
werde an der schieffbrucken starck gearbeitet , ess habe auch
der Gross Vezier nachdem Er verstanden , dass die Kayserl. Völ-
ker die Essegger brücken zu ruiniren sucheten, die allda ste-
hende wacht mit 700 pferden Verstärket : So melden auch obige
schreiben von 27 passato auss Offen, dass die tartaren nunmehr
an dem Donau Stromb arrivirt, confirmiren Beynebenss, dass
dess Janitscharen Aga aufbruch den 25, vnndt der Cavaleria 24
passato, habe gewiess geschehen sollen, dess Gross Sultans aber,
vnndt gross Vezierss seye auf den 5 huius fest gestellet gewessen,
beynebenns auch die grosse Sultanin zu Philipoli ankommen hat
sollen, vnnd werden zu Griechisch Weissenburg 1200 Camelen
mit pulver von Salonica erwartet, immittelss aber wurde alle
munition, vundt proviandt, von dannen nacher Offen abgeführet.
Den 8 Aprilis abendtss, hat sich der hertzog von Lothringen hier
zu Wien eingefunden, der sich gleich zur Ihrer Kayserl. May.
Verfügt, vnndt mit selbiger lange conferentz gepflogen hat. Die
Werbungen der Croatischen Völker seindt zwar resolvirt, welche
sich aber wegen noch nicht erfolgter gelder, biess dato gespert
halten. Die Kayserl. haubt armee , wirdt über 33 tausendt mann
nicht stark sein, da hiengegen mit der übrigen soldatesca die auss-
theilung dergestaldt gemacht worden, dass der General Schultz,
mit 7 tausendt mann zu dem Polnischen fürsten Lubomirsky stos-
sen, vnndt in ober Vngarn agiren, mit denen sich noch Einige ge-
spannschaften conjugiren, vnndt Ein corpo über 20 tausendt mann
171
formircn werden. Ein amlrrcss cnrpn aber, solle in (» tausnidt
starek, bev Eeopoldsladl rampiivn . vnmll auf solche foffag gifte
obacht haben, auch, il NM ü Einer lliMfUrlMg «'in ansehen
bette, hineinriickcn. Ess sollen auch ellieh tausend! mann an die
Mährische- vnndt Sclilrsisrh«' irränlze. vmb den i'e unehlichen Ein-
fall , Von selbigen abzuhalten Verlebt werden.
Den Teckely hclangcndl. gewinnen seine Sachen nnnmehro
einen schlechten fnrtgang , in deme Er nit widerumb bei denen
Vngarischen gespannschaften, wegen der porten abgeführten tri-
butss. alss auch bey denen türeken, wegen Jüngst gemelter zu-
gelassener proviantirung der Kayserl. platze in Ein grosse diffi-
drnlz gerathen, massen bereit hss Einige compagnien selbigen aban-
doniret. vnndt Kayserl. Dienste angenohmen, Er aber hat den Ve-
zier zu OlYen vmb 10 tausendt pferdt ersuchen lassen, mit denen
Er in Mähren oder Schlesien einfallen wolle, worüber Er durch
seinen abgeschickten gutten freündt den Rittmaister Ciolach die
resolution erwartet.
YYienn Von 15 xVprilis , Wirdt mehrmahlen geschrieben, dass
ob gleich in Pohlen die Contrafaction dass äuserste tentiret,
vmb sich der geschlossseuen alliar.tz zu opponiren, seye doch
schon alles richtig geschlossen, da man dan auch hingegen hiesi-
ger scithen zu deren corroborirung, beraithss die assignation der
Verglichenen Subsidien gelder dahin würklichen abgesändet, mit
gäntzlicher Bewilligung, dass ermtlte Cron die völlige von Rom
auss erlaubte geistliche Decimas pro snbsidio Einnehmen, vnndt
gegen den Erbfeündt appliciren möge. Der Moskowitische abge-
sandte, stehet nunmehro drei mail von Warschau; der französi-
sche aber cndthaltet sich von all weiterer funetion , vnndt suchet
allein vnter der handt den criminal process, wieder den Cron
Schatzmaistcr zu reduciren. Der herr Iiannus Croatiae stehet nun-
mehro reissfertig, die mit Ihme Verglichene Werbung einzurich-
ten; deme auch der herr Palatinus Regni baldt folgen, vnndt
dan die opperationes vornehmen sollen. Der General rendevous
stet h in vorigen termino *, vnndt weil vorgewirss verlauthet,
dass i\r\- Yey.ier von Offen mit 66 tausendt mann gegen Yngarn
herauf! zu marchiren gesünnet seye, alss solle sich auch die
rl. armee. nach ernenten randevous, alsobaldt M t>ldt
stellen, vnndt ehe eine oder andere festunir angefallen werde, die
274
waffen in gutter bereitschafft halten : zu geschweige , dass auch
der Teckely mit seinem corpo inss Veldt zunicken, vnndt die
porten in ihrem Vorhaben möglichst zu secundiren endtschlossen sein
solle, wiewohl man nicht glaubet, dass seine macht sonderss gross
sein könne, weil die Vngarische Stände die General insurrection
noch beständig recusiren. Auss dem Reich continuiren priora, mit
dem beysatz, dass nunmehro die zue Regenspurg Versamblete
Stände, vnndt sonderlich der Nieder Sachsische Creyss eüffrigst
beschäfftiget seye, die zwieschen denen Nordischen Cronen endt-
standene gefährliche mühseeligkeiten , in der glitte beyzulegen,
nach dem sich absonderlichen die Cron Schweden vor dass hauss
Hollstein, wieder die Cron Denermarck erklärt hat.
Den 7. April, haben sich Ihro Churffürstliche Durchl. auss
bayern, mit dem hertzog von Neuburg zu Pfaffenhoven in bayern,
wegen vorhabender anhero kunfft vnterredet , welche den 28 huius
beschehen solle. Es wirdt auch herr graf Kinsky, als Ne'uerwohl-
ter böhmischer Obrister Cantzler, stündtlich allhier erwartet. Zu
der erledigten Obristen hoffmaister charge wirdt nunmehr herr
graf Albrecht graf Von Sinczendorff, hoff Marschall, gehalten.
Der neue herr Camer Praesident aber, ist seiness ortss eüfferigst
bemühet, die zuerhaltung diess kriegess erforderte, vnndt von
dem Kayserl. hoff kriegss Rath auf Sechss Millionen ausgeworf-
fene geldt Summa aufzubringen, dardurch auch die aussführung
einer Veldt artiffleria möglichst zu befördern.
Vom 18. Aprilis verlautet von Wienn, dass der hertzog
von Lothringen, Ihro Kayserl. May. mit mehreren vorgestellet
habe, dass die Armatur, welcher bey künfftiger campagna, ge-
gen dem Erbfeündt gebrauchet werden solle, bey weiten in den
standt nit seye , wie Ihme von hierauss hirbevor bedeutet wor-
den, vnndt dass also die haubt armee kaum über 30 tausendt
mann bey dem General Randevous erscheinen werden können.
Dahero besagter hertzog, allen muster Commissarijs per Decre-
tum aufferlegt, bey Verlust ihrer charge alsobalden noch vor der
General musterung bey wohnen, vndt selbe auffs genaueste durch-
gehen werden; vnndt stehet dieser auf dem 6. May noch fest ge-
steldt, wie wohl man noch nit versichert, ob die auss dem Reich,
nacher Vngarn beorderte Völcker auf solchen termin, sich all-
zugleich werden stellen können; Dahingegen sollen drey Regi-
275
menter M pferdl, alss dass Sachsen- Lauenburg Piccolomini-
vnndt KuetVsleinische . auss höhaimh iuus Reich abmanhiien,
vnndl in fahl der noth. zu «In- Reichs am stosscn. Den 17.
April seindt auch die artiglrria pfeife auss Böhaimb alliier H
Wienn ankommen, vnndl werden sohaldl sie beladen, sich naclier
dem randevous verfügen: vnndl wird den 19 huius herr general
Rabatta gleicher weisse von hinnen, nach dem general rand i >ns
abreissen, vnndt wie \orhero gemeldet die Itegimcnler zu über-
nehmen. Ynlängst ist der General Rcigge gewester Commendant
Zu gross glogaw mit todt angegangen, vnndt dessen Commando
dem General Metternich, dass Regiment aber seinem Obristcn Lcü-
ienandt conferiret worden. Auss Re^enspurg wirdt vom 11. April
geschrieben, dass die daselbst versamblete hohe Chur - vnndt
fürstl. Collegia, in ihren Mainungen noch diflferent seyen, in deme
diessess, den punctum securilatis publicae , welche Ihro Kayserl.
Mayt. selbst durch ein nachdrucklichess Decret eüflfrigst recom-
mendirt, zum ende zubringen, verlangen, jeness aber auf die sta-
bilirung dess friedenss mit der Cron frankreich, vnndt, dass man
die selbiger scithss offerirte conditiones annehmen solle, vnndt
dass mit solchem schluss die securitas publica sich alss dann von
selbst herfür thuen werde, Man auch folglich conjunetis arinis,
gegen den Erbfeündt gehen könne, drüngen thuet; Worüber nun
dass commune conclusum erwartet wirdt. Auss Ober Vngarn, mel-
den die letztere Schreiben, dass der Teckely bey Rossenau, seine
general Musterung angestellt, auch auss allen orthen die salva
quardien, zu verstcrekung seiner armee herauss gezogen habe,
■eye au< !i dass an den Polnischen gränitzen gelegene, dem heim
Baron Jomelli zugehörige Städtlein dieneweg, weil ess sich auf
sein begehren nit ergeben wollen, belagert worden, /u Gran,
haben die Türeken auch Eine brücken geschlagen, vnndt machen
an denen frontiren immerfort grosse kriegss-praeparatoria, hat
auch die ankunfft dess gross Tartar Hanns mit seiner in 100 tau-
sendt pferdt bestehenden armee, dass Königreich Pohlen in grosse
confusion gebracht: vnndt hat wenig ermangeldt . dass nitt der
würekliche Reicht <■ di^nlvirct worden.
Mehr wirdt rom VI. Aprilis auss Wienn brriehht . dass
die aldar ankommende bediente, in nahmen Ihress berrn. \. ml>-
licheil ieM Kayserl. Internuntij Grafen Caprara, auss Adrianopl,
276
mit Vmbständen, die grausame vnndt vngewöhnliche Zusammen-
führung der türkischen kriegssmacht, confirmiren, absonderlich
aber, Einer grossen artigleria, welche ein gewisser renegat, nah-
meoss Rossi nacher Offen abgeführt, vnndt ihnen deren beschaf-
fenheit in Vertrauen entdeckt.
Auss Ober Vngarn hat man, dass der Teckely zu dem Ve-
zier zue Offen auffgebrochen, mit selben die operationes, dess
künfftigen Veldtzugss zuvnterreden, vnndt demnach, seine biess-
hero verhoffte reversion zur Kayserl. Gnad, auss aller hofnung
geschlagen. Den 20 April, Ist der herr General Rabatta, zu auss-
steckung dess Lagerss, vnndt übernehmung der Kayserl. Solda-
tesca, nach Presspurg abgereist, vnndt wirdt selben dahin den
26 dito Ihre Durchl. der hertzog von Lothringen folgen, vmb
die anstaldt, zue dem annoch auff den 6 May bestimbten Ge-
neral Randevous zu machen ; Endtzwischen marchiren täglich, so
wohl zu wasser, alss zu lande, viel Völcker hier durch, vnndt
haben sich den 20 huius, Etliche Compagnien von den Dieffentha-
lische, vnndt wiederumb 21 dito 1200 mann vom Scherffenber-
gischen regiment, auf dem burgplatz gestellet, auch den 22 huius,
sich dass Manns s feldische Regiment vor der Stadt postirt, so alle
fernerss nacher Vngarn zu wasser passiren sollen. Die Lista, so
der Kayserl. hoffkriegss Rath Ihro Kayserl. May. eingereicht, vber
die Regimenter, so bey der General musterung sich stellen sollen,
ersteiget zusammen in 33 tausendt mann, über abzug der ienige
Corps, so in Ober Vngarn, an die waag vnndt an die gränitzen
von Mähren, Schlesien, vnndt Oesterreich destiniret seindt: Die
artigleria, welche pro interim in 63 Stuck bestehet, hat sich den
21 dito, sambt denen munition wägen, wohl ausgerüsteter, vnndt
absonderlich wohl bespannter, vor Ihro Kayserl. May. auff dem
burgplatz praesentirt, vnndt führet dabey herr General Veldt
Zeügmaister Graf von Starnberg, neben den Stuck Obristen herr
Werner dass commando. Ihro Churfürstl. Durchl. auss bayern,
werden den 29. April per posta anhero nacher Wienn erwartet ;
Ihro Kayserl. May. aber, den 26 vorhero sich nach Laxemburg
begeben. Der Graff Philipp Von Lamberg, stehet reissfertig, ehist
wiederumb an den Chur brandenburgischen hoffe zugehen, vnndt
zwar mit neuen commissionen, vnndt hoffnung, seine Churfürstl.
Durchl. in die biesshero angebottene [Reichssalliantz zu bringen,
277
olmohlen sieh die inühselii;keilen zwischen denen Nordischen
Crom noch immcrfnrlh. vnndt dergeslaldl Verspüren lassen, dass
man nil Ynbillich Kino gefährlich« ruplur, von selbiger Seite
hart M besorgen habe.
Von dein Polnischen Ucichsslag schluss obgleich Ihro Mayt.
der König den 4 Anrilis dass mit dem Kavserl. Abgesandten Ver-
glichene allianlz werk Vnterschriebcn, vnndt in Senat denen
Heielisseonelusis Min Verbleiben lassen, so hat doch seithero die
contrafaction. durch neue vnndt grosse gcldt Summa, allerhand!
confusiones hinein zu machen lentiret , vnndt zwar dergestalt,
man dureli ein innerliche Vnruhe dess königreichss auch
endtliehen mit hertzenleidt, an den effect zuzvveifeln hat angefan-
gen : aber nach einem trüben wetter erfolgte ein heller sonnen
schein, vnndt Verkerte sich vnversehenss dass leidt in freid;
dann herr Graf harschani käme entlichen den 24 Aprilis , Von
Warsaw, nacher Wienn, vnndt brachte (Gott sey lob vnndt Danck)
dass lang gewünschte , vnndt glückseelig geschlossene friedenss
werk gefertigter mit sich, welchess in folgenden punetis bestehet:
Erstlichen: Solle diesse Verbündnuss gegen den Erbfeindt
offensive, vnndt defensive stabiliret, vnndt verbündtlich verblei-
ben, biess beeden theilen satisfaction besehene.
2. Die Verbündnuss solle confirmiret werden, Von beeden
theilen, mit Einem Jurament, im Nahmen Ihro Kavserl. May. vnndt
dess königss in Pohlen, vnndt der Pohlnischen respublica, zu Rom,
zuhanden dess Pabstes abzulegen, durch die beede herrn Cardinal
Pio vnndt Barbarini.
3. Sollen Von Ihro Kaiserl. May. alle praetensiones dem kö-
nigreich Pohlen wiederum zuruckgeschicket werden, welche zu
zeiten dess Schwedischen Kriegss, so wohl wegen der subsidien,
alss anderen herkommen, vnndt dassienige Diploma, wegen der
_l. wähl, solle wiederumb restituiret vnndt ausgehoben werden.
4. Verspricht hergegen der König in Pohlen, vnndt selbige
res publica, sieh aller der ienigen praetensionen zu begeben, wel-
che von selbigen traelat herriiren.
I, kein Ihi'il, solle ohne dess andern wissen, vnndt beeder-
seitss Einwilligung, den IV -der tractiren. noch annehmen.
(>. I>. 't'd.'i •srilhss Erben, vnndl nachkommen, sollen zu diesen
foedere Verbunden sein.
278
7. Soll diesess allein auff dem türkischen krieg Verstanden
sein , vnndt zu einigen andern nicht gezogen werden.
8. Solle der Kaysser schuldig sein 60 tausendt man zu hal-
ten, doch sollen in dieser Zahl, auch andere hülffe, vnndt die Be-
satzungen in Vngarn Verstanden sein : dass Königreich Pohlen aber,
solle 40 tausendt mann Vnterhalten, so lang der offensive krieg
wehret.
9. Ist der krieg zuführen, durch diversion, Nemblichen, Ihro
Kayserl. May. in dem Königreich, selbige Vestungen wiederumb
zu erobern, dass Königreich Pohlen aber, Kaminetz podolsky
vnndt Vkraine angelegen sein lassen.
10. Zu beschleinigung diessess kriegss sollen Ihro Kayserl.
May. dem Königreich Pohlen 200 tausendt Reichssthaler vorleihen,
doch mit dieser condition, dass die Summa, Von denen Decimis, so
Ihro Päbstl. heil, dem Königreich Pohlen haben zugelassen, wie-
derum abgezogen vnndt compensirt werden sollen.
11. Zu dieser Verbündnuss, sollen auch andere Christliche
Kinig vnndt fursten Eingeladen werden, doch anderer gestaldt nicht
alss mit beeder Einhelligen consens angenommen werden, abson-
derlich aber sollen die beeden Moskowitische fürsten darzu be-
ruffen werden.
Wienn, Vom 25. Aprilis, lautet: dass der Kayserl. hoff
quartiermaister, nunmehr o nacher Pressburg abgeraist seye, da-
selbst für die Kayserl. hoffstadt die quartier, wegen bevorste-
henden randevous zubereiten.
Die auff dem Reichssboden gestandenen Regimentere zu fuess,
kommen täglich zu wasser nacher Wienn, vnndt werden sich die
meisten bei der Generalmusterung einstellen : dahingegen Ver-
nimbt man auss Nieder Vngarn , dass die in Vngarn Einquartirte
Soldatesca, sich starck Zusammen Ziehen, damit sie die Ersten
in campagna erscheinen, vnndt einige belägerung Vornehmen
möchten , derendtwillen dan auch die gränitz Bässen darob sein*
damit die conjunction mit dem Teckely , ohne Verliehrung einiger
Zeit beschleiniget werde, vnndt sie der Kayserl. armee Vorbiegen
mögen. Wass aber mit belägerung dienerweg weiteress Vorgangen,
oder biess dato Vorgehen , hat man keine gewisse nachricht ,
Einige Zwar, welche den Teckely Endtschuldigen wollen, geben
Vor, dass solchess keine belägerung, sondern nur Eine militari-
Ü79
scln> Bxecution, dardurch die Von ittbigea gtfpMMtotaitai necor-
nrte contribmtion m enwiagei wye: GleiehwoMVwlMtet, dass
Kr Teekely lein« Irnuppm 1mm Ilosrnau Zusammen Ziehe. In des-
sen, ist der Palalinus EUgBJ Mit ciiirirh1 wral aufbottss
sehr beschäftiget , vnndt \ 'rrsprirlit eine stattliche militz inss
fehlt zu stellen: vnndt weil dann Iliro Ka\scrl. May. aueli Vor glitt
angesehen, dass eommando dessienigrn corpo, so in Croaten agi-
ren solle, dein herrn gcneral zu Carlstadt, vnndt Hanno Ooatiae
anzuvertrauen , alss seindt beede nunmehro daliinn gangen,
vnndt weiden sich ehist in campagna stellen. Die jüngst Von
k i\serl. Internuntio herrn Grafen Caprara von Adrianopel ankom-
mende bediente melden, dass Zwar Er Nuntius an dem türekischen
hoffe sehr wohl tractiret werde, gleichwohl aber die operatur
Von dem friedenss negotio zu tractiren niemahls erhalten habe,
Bejt Ihme auch alle gelegenheit zur correspondentz mit dem hie-
sigen hoffe abgeschnitten worden: Confirmiren nicht weniger, dass
allein der gross Vezier, wieder alle andere ministros vnndt favori-
ten dess gross Sultans, mit seinen rationibus, zu gegenwertigen
krieg praevaliret habe, auch dass die diffidentz zwischen der por-
ten vnndt Moskau noch immer wachse.
Der process mit dem General Strasoldo gehet nunmehr zum
Ende, vnndt dörffte der selbe, zu wTohl Verdienter straff all seiner
kriegss Chargen endtsetzet werden.
Den 23. Aprilis, Ist herr graff Albrecht Von Sinczendorff zum
Obristen hoffmeister, vnndt herr graff frantz Augustin Von Waldt-
stein zum Obristen hoffmarsehall erkläret worden, die ersetzung
dess Obristen hoff Canccllariatss aber dörffte noch einen anstand
leiden.
Dem herrn grafen Colloredo wirdt allem Vermuthcn nach, die
Kayserl. Trabanten quardie charge vnndt die Hartzier haubtmann
stelle, dem herrn GrtÜM von Manssfeldt conferiret werden. Der
herr General Leslie. hat die zu Khcinfeldcn, Lauffenburg, Villin-
gen, vnndt Phflippsbarg gelegene hesatzungen herauss gezogen,
vnndt diese Vier platz mit neu geworbenen Volk beleget .
Vom 29. Aprilis, Wirdt Von Wienn berichtet, dass den
26. huius Ihro Kavserl. May. sieh nachcr Laxcnhurg I irfuget
habe: die abreiss nacii Preifcwg aber (zu dem allda auff den f».
May hcstümhlru randevous) l)leiht auf künfftitren Montag, i
280
3. May festgestellt. Der Churfürst auss bayern wirdt heüt abendtss
den 29. Aprilis zu Laxenburg, oder wenigst zu hoderssdorff sich
einfänden, vnndt ist selben zu empfangen herr Obrister Kuchel-
maister graf Von Altheimb neben andern hoff Cavaliren entgegen
geschickt worden. Der Churfürst auss Sachsen hat gleichfalls,
durch eine heut angekommene staffetta notificiren lassen , dass Er
sich dieser tage hier einfünden werde. Die praesentationes der
neopromotorum bey hoff, seindt den 26. Aprilis, seindt zu hoff
durch herrn Obristen hoffmaister geschehen, vnndt mit den selbi-
gen herr graf Coloredo alss trabanten haubtmann Vorgestellet
worden. Verwichen Tage ist auch der im Februario nach dem
Spannischen hoff abgefertigte Expresse Courier allhier wieder-
umb zurück gelangt, vnndt mit gebracht, dass die Spannische
Regierung bereith seye, den Churfürsten Von brandenburg seiner
praetensionen halber, zu contentiren: dessendtwegen dann herr
graf Von Lamberg, sich wiederumb nach selbigen hoffe erheben
wirdt. Weil nun der bischoff zu Ollmutz, sich erkläret hat, sel-
bigess bisthumb zu behalten, hingegen dass bresslawische abzu-
tretten, alss wirdt ehistenss ein newe wähl zu bresslau Vorgenom-
men werden. Ess wirdt auch auss Warschau Vom 18. April ge-
schrieben, dass der französische Envoye, daselbst sich zur abreyss
rüste, vnndt zubezahlung der gemachten schulden, seine Clim-
odien Versilbern müsse. Dess Baron Sapanora Secretarius, ist
den 25. April, per posta auss Vngarn zue Wienn angelangt , wel-
cher an den atdar anwessenden Spannischen Ambassadeur directe
abgefertiget worden ; welchen den 26. huius dess Teckely Cantzley
Verwanter gefolgt, vnndt stehet diese Expedition principaliter in
deme, dass der Teckely bereith seye, gantz Ober Ungarn, vnndt
die da selbst eroberte platze abzutretten , so dann mit seiner Vn-
terhabenden Militz in Ihro Kayserl. May. Dienste zu tretten, infahl
selbige dass Königreich Vngarn an seine Privilegien vnndt freyhei-
ien nit turbiren, vnndt lhme, seiner Sicherheit halber, genugsamb
quarantiren, beynebenss der Verlangten Privilegien Versichern
werden. Von Offen hat man brieff Vom 17. Aprilis erhalten, wel-
che melden , dass Er Teckely den Vezier zu Offen, seiness frühe-
zeitigen Veldtzuegss versichern lassen, vnndt die belägerung bey
Diennweg aufgebebt habe. Ferners meldet auch der den 28. April
auss türckey ankommene kundtschafft, dass die Essegger brücken
281
|tr schlecht Verwahret, vnndt mit leichter Mike zu ruinircn seye.
Me zu Neührüsl gestandene 500 lartaren, haben gegen trentsrhinn
gettreift, vnndt Viel Christen nicdrrgrsahlct , vnndt abgeführt,
wie auch nicht wonig dörffer in brandt gesteckt.
Wienn Von 2. May. wirdl neklllthlen geschrieben, dass er-
nennte zu Xeiiheiisl gelegene 500 Tartaren, biess auf 1000 Mann
verstcreket worden, vnndt haben abermahlss, in der Neütrischen
gespannseiiaft , sehr übel gehauset, auch von Offen aus befelch
erhalten, die irruption in die Insul Schutt, wo möglich zue exe-
quiren, vnndt alda alless in die aschen zu legen; derendtwegen
auch vonn Wienn die Ernstliehe absieht zu haben, vnndt tag vnndt
nacht zuhalten, befelcht worden, der tartar Mann befündet sich
mit seinem haubt corpo noch dato Vnter Kamienetz, in erwartung,
wass die porten, seiness weither march, vnndt Vornehmen, dis-
poniren werde. Den 29. April , hat sich der Churfürst auss
bayern zu Laxenburg eingestelt, Von dannen Ehr heünt, id est,
2. May nähr Wien rucken, vnndt bey der Verwittibten Kayserl.
Mayt. dass mittagmahl einnehmen wirdt; an eben ernennten tag
ist der hertzog von Lothringen, nacher Pressburg abgereist; zu
Vor aber Von Ihro Kayserl. May. mit dem absolut- vnndt inde-
pendenten commando über die Kayserl. haubt armee, vnndt der
khünfftigen operationes begnadet worden hat auch gedachter hert-
zog Vor übernehmung dess gemelten haubt commando, vnndt ohne
mittelbahrer übernehmung direction des gantzen Kriegss zu Ver-
stärkung der Kayserl. haubt armee, noch diesesss erhalten, dass
die drei inns Reich destinirte Regimenter zu pferdt alss Sachsen
Lawenburg-Piccolomini-Khueffstcinisehe gleichfahlss nacher Vn-
garn zugehen contramandiret worden. Den 3. May werden Ihro
Kayserl. May. gleichfahlss nacher Pressburg auffbrechen, vnndt den
6. huius den randevous zu Kützsee perschönlich beywohnen : con-
tinuiret auch die alliantz mit Pohlen im Vorigen Valor, vnndt ist,
wir den 2*. April gemeldet, alless fest, steiff und richtig ge-
schlossen. Den 1. May, Ist ein Expresser Courier an den Kayserl.
Internuntium grafen Caprara. naehr der porten abgefertiget wor-
den, mit dem befelch, dass Br sich nach ankündigung einess
öffendtlichen Kriegess ohne einige weithere friedcnsshandtlung
alsohaldt licenziren solle. Sonsten hat man Von 15. Vnndt 23.
passato brieffe von Offen erhalten, welche melden, dass der gross
282
Sultan den 1. Aprilis Von Adrianopel aufgebrochen, der Vezier
Von Offen aber befelch habe, die gränitz Völker alsobaldt an sich
zuziehen, vnndt den march der Kayserl. armee wohl beobach-
ten-, Sintemahlen über deren movirung, in dem türckischen Ge-
bieth eine solche forcht entstanden , dass ermelter Vezier beweget
worden, alle Richter auss denen dörffern, nach Offen zu beruffen,
vnndt selbe bei hauss zuVerbleiben , durch Versicherungss paten-
ten Versprechen müssen. Denen gränitz Bässen aber, ist anbefoh-
len worden, auf den 15. huius, sich mit ihren Völkern , daselbst
einzustellen; die Spachi aber, haben sich bereithss endtschuldiget,
dass inen solcher termin, wegen ergiessung der wasser zu kurtz
seye. Von dem Teckely wirdt Vnterschiedlich discuriret, vnndt ob
man schon Von dessen geheimben consilijs diversimode ominiret, so
soll doch gewiss sein, dass seine abgesandte in 22 persohnen stark,
mit dem Vezier Von Offen in gehaimber conferentz gewesen ,
vnndt Von darauss, gegen belgradt dem Sultan, in nahmen ihres
principalss, die auf sich geladene impression zubeweisen , passi-
ret seindt. Die Vestung sigeth, ist neülicher tagen angesteckt
worden, vnndt wie man muthmasseth durch einen Croathen alwoh
eine grosse mänge proviandt vnndt munition Verbronnen, vnndt
ist das fewer so hefftig gewesen, dass auch die stuck grosse theilss
Zerschmoltzen seindt, so bey denen türken, ein übless oraen, vnndt
grosen schrocken Verursachet.
Vom 6. May, wirdt mehrmahlen Von Wienn confirmiret , dass
auss Croaten, Ein fingirter Praebek, zu denen türken, in dass grä-
nitz hauss sigeth übergangen, vnndt dienst angenommen, nach
deme er aber seinen Vorthl ersehen, hatte er mit absonderlicher
manier gliende lunden an den grossen pulffer thurm gelegt, dass
also selbiger, sambt einem grossen theil der Vestung, in die Luefft
gesprenget worden , vnndt dabey 500 türcken geblieben , der ge-
meinte Praebek aber, hat sich Vorhero mit der Flucht salvirt. Den
3. May, Seindt Ihro Kayserl. May. sambt dem Churfürsten auss
bayern, Von Laxenburg nacher Vngarn auffgebrochen. Vnndt selbi-
gen abendtss zu pettronell (alwoh dieselbe , sambt der gantzen
hoffstadt, Vom herrn Grafen Ferdinand Ernst Von thraun herligist
tractiret worden) angelangt, folgenden tag aber, sich aldar mit
einer Jagt erlustiget, vnndt nach eingenohmenen frühmahle, ge-
gen Pressburg forth passiret, alwo sie auch des 4 dito ankommen.
283
Sons! «Mi Vcrnimhl man. dass die 1'ortset/imi; gagiVWfrtigen tiirken
kriegst, Von VntersekiedHchen fürsien. so hitmfceii dea Ottonari-
nisehcn Joch, inil der contribnlion Vntcrworffen . hüclisl \ "«»rln n«-f.
wird!, haben auch »lern Kayserl. hoff Versichert, dass, so haldl sie
einigt pregressen im Kayserl. treffen ipftrea werden, lieh mit
denselben conjnngiren, vnndt gciamMflr hand daei (ftrekieehe hör
Verfolgen wollen, weichet! aneh Von dem Teckely, vnndt seinen
anhang Verhoffet wird.
Vom 9 May, YYirdt Von Wienn berichtet, dass den 2 huius,
harr Graf Carl von Wald tet ein, auss Pohlen nacher Wienn ange-
langt, welcher den folgenden tag, Ihro Kayserl. May. über seiner
negotiation, vnndt glücklich geschlossenen alliantz relation erstat-
tet habe, auch beynebenss gutte hoffnung mitgebracht, dass er
ebenermassen Mosskau, in die wieder die porten geschlossene
alliantz eintretten werde: Der Teckely, ist dem Ve lauth nach,
Von dem Vezier zue Offen citiret worden, weilen er sich aber
allerseithst befürchten thuet, hat er keine Lust zu erscheinen. In
dessen ist gewiess, dass die granitz tureken (auss beysorge, damit
sie nicht frühezeitig Von der Kayserl. armee überfallen, vnndt
dass Landt in grundt Verderbet werden möchte) Ihre beste mobi-
lien, sambt weib vnndt Kindern gegen Offen, vnndt Griechisch
Weissenburg salviren, vnndt in grosser forcht stehen : Wass aber
Er Teckely sich fernerss resolviren werde, stehet zu erwarten,
doch continuiret nit, dass ehr die belagerung dess Schlosscss Dün-
neweeg aufgehoben habe, sondern dass er die Defensores zur
eusersten extremitaet reducire: vnndt kan man auss seiness, zue
Wienn anwessenden Abgeordneten gethanen proposition: genug-
samb abnehmen, dass er biesshero, nichtss anderss gesucht habe,
dan den Kayserl. hoff, mit schmeüchlerischen Versprechungen auff-
zuhalten vnndt betriegen, sintcmahlen er seine waffen wieder den
türken. alss den erst zu wenden sich resolviret, wo fern man ihme.
neben gantz Ober Vngarn, auch nunmehro Sieben gespannschaften
in Nieder Vngarn biess an die waag, cum absolutissimo et indepen-
denti Dominio abtreiten werde. Den 0 May. ist emltlieh die SflteTN
gemelie general Musterung, In Vngarn, bey dem Städllein kützsee
Vorgenohmen worden, dabey sich auch Ihro Kayserl. May. neben
der ietzt regierenden Kayserin, vnndt Ertzhertzo^lit lien PriariOtin,
in begleitung dess Churfürsten auss bayern, Vmb 8 Vhr Vormit-
284
tag, in Einer schönen Ordnung vnndt prächtiger begleitung ein-
gefunden, vnndt dem heyl. Meessopffer (so von dem herren Ertz-
bischoffe Von Gran in freyen feldt gehalten worden) beygewoh-
net; worauf die gantze in ordentliche Squadronen gestandene
armee, die Benediction Empfangen, vnndt der Päbstliche Ablass,
so denen wieder dem Erbfeündt streittenden Soldaten gegeben,
abgelesen wahre; da auch Ihro Kayserl. May. die Vollige armee
so sich in Einer starcken Vngarischen meilweegslang, mit 75
Stucken, im volligen patalien über 42 tausendt man stark be-
funden (worzu noch 8 tausendt mann Kayserl. Volk kommen
solle, ohne denen hussaren, vnndt Vngarischen regim entern , so
ebenermassen, bey dieser general Musterung in form Einer tür-
ckischen Pataliae 6 tausendt mann, vnndt bei sich habenden 20
schweren Stucken, gestanden) Von* Regiment zue Regiment,
perschönlich durch vnndt durch besichtiget 5 seindt auch so-
wohl Von der gantzen Artigleria, alss Volligen Infanteria vnndt
Cavalleria , drei Salve , mit gutter Ordnung gegeben , vnndt
nach diesen allen Ihro Kayserl. May. neben den Churfürsten
zue bayern, Von dem hertzog auss Lothringen, in denen
kostbahrlichen, aufgeschlagenen gezchlten auffs herrlichste trac-
tiret worden.
Ordentliche Specification ,
deren, bey iezt ernennten general Musterung gestandenen Regimentern, sambt
dero haubt Armee Verordneter Generalen vnndt anderer Ober Officiren.
Generalitaet über die Kayserl. Cavaleria.
Carl hertzog zu Lothringen vnndt Baar, Ritter dess gülde-
nen Vellus, der Rom. Kayserl. May. General Leuthenant feldt-
marschall, vnndt gevollmächtigter gubernator aller Ober vnnd
Vnter Oesterreichischer fürstenthumben vnndt Landen.
Hertzog Von Sachsen Lawenburg, general bey der Cavalleria.
Aeneas graf Caprara, general bey der Cavalleria.
Rudolf graf Rabatta, general feldtmarschall Leutnant.
Wilhelm Ludwig Marggraf Von Baden, General feldtmarschall
Leütenant.
Baron Mercy, General Wachtmeister.
186
Generalltaet Aber die Kayserl. Infanten,).
Hermann Margraf zu Baden vimdt llnrhhcrg, der Köm.
K.iNscrl. Mayl. PJllHllllifll gflllliwllW Kalli liotV krfogM l'ivu'sidrnt
fcldlmarsrhall. vnndt general IV Hitali (?) samhl denen ineorpo-
rirten granitzen.
Graf Leslic, General fcldtzcügmeister.
Br«ft Hudiger graf Von Stalircnherg , general feldt-Zcüg-
m eist er.
Carl Evgenius, Hertzog zue Croi fcldtmarschall Leutnant.
Baron Avilla , general Wachtmeister.
Johann Baptista Baron Von Diepenthal, general Wachtmeister.
Archiv. Jahrg. 1850. I.Bd. II. II,
286
Regimenter von
Obriste
Aeneas graf Von
Caprara
Rudolph graf Ra
batta
Graf Von Düne-
waldi.
Graf Von Palffi
Carl.
Don Francisco graf
Gondola
graff Taffe
Baron Von Mercy
Baron v. salleweil
Graf Montecucoli
graf Götz
Dupigni
Obr. Leütenaiit
Obr. Wachmeister
graf Gabriani
Carl Bar. de pace
Baron Von Wel-
serssheim
Baron V. Bartzita
Graf Carbellie
Phil. Christoph
graf Breüner
Baron Santus
Von heisoler
Baron V. Vernier
Trucksass Von
Wagenhausen
Baron deSt.Croy
graf Piccolomini
Joa. Christ. Baron
V.Schrottenbach
Graf von Arichetti
graf Von Rodern
graf von Wün-
discfcgrätz
De la Garde
Suallie de Pas-
santier
Von Schaden
Graf Sellesi
Baron Caplierss
Baron de Chau-
viray.
Rittmeister
graf Von Arco
Fr. V. Vortigkh
graf Von Losen
Sohier Von
Wündmühl
graf Strozzi
Baron de Hotva
Baron V. Wan-
gen
Von Saltz
Von Saxengang
Baron Von Bel-
lard
Chelier de Cha-
viray
Marquis Char-
lotti
Lovis graf Von
Thurn
Baron Zweyer
Von Motschlitz
Puchel
Carl Arnolde
Du Huin
hertzog Von
Wirtnberg
Carl de fourlani
Krieger
Margans
Dragoner
Graf Styrumb
graf Castelli
Louis Printz de
Savoie
Baron Derbevill
Bar. deCheverelli
graf Rabantin
Carl graf Magnil
Marquis Videlly
grat Von Salburg
Von Retini
graf Von Arco
Baron Von Bis-
singer
Haykmarin Ma-
donius
Grudeur
Rebock
Baron VonRin-
stett
Prever
Marquis de Car-
boun
graf Pacy
graf Von Stra-
soldo
Croaten
Graf Von Ladron
graf Kery
Don Petro Ric-
cardi
Hyronimo Von
Ledron
graf von Salburg
Ernst Von Erkart
Baron V. soupsin
Graf Kery
Martin Pritilla
Graf V. Bustall
Carl V. lonuzel
Graf Von aues-
berg
Baron Kornfeil
Andress Paul
Romani
Baron Von Rus
287
der Cavnlleria.
Rittmeister
flUrk (■
Main.
•man
Dicrich
Hornich
Hoffmann
African
Baron de Leie
800
Joseph graf Von
Rabatta
Marquis Cusani
Joh. Willi. Bar.
V. Rittersdorff
Joh. Gottfriedt
Von Geissmar
Fr.Maur.Osetz-
ky VonOsetzka
800
Von Engel
graf Von tor-
ringen
Von Matelli
lemmich
Falkner
800
Von Andlao
Von Preffost
Von Facken
graf Palm
Von getschau
800
Wanssflett
Ratzolini
Reichardt
Koller
Gäller
800
Landelin de
Buquoy
Baron Lory
Meilini
graf Von Arco
Obrist kleblss-
berg compagn.
800
Sualliede lignie
Neuffuil
le Marr
Chamare
Baron de fal-
ckenstein
800
Baron v. Bachn-
heim
Baron V. Schaf-
gut sehe
graf vonLosin
thal
De l'Esperantze
de Love
800
grafV. Oppen-
atorff
Von Scharffn-
bach
Jacob de Four-
lani
graf Von Vlle-
feldt.
graf Von Lam-
berg
800
Baron Hokorso-
witz
GrafV. Gronss-
feldt
Krauss
Haslinger
Von Zalusky
800
Falaise
Du Pore
Du Prey
Chevalier Gor-
nay
Baron Cerier
800
Reg imenter.
Pncsgraben
graf Von Schal-
lenberg
Funckh
Benning
Von Pipan
800
Jacobin
Steinssdorff
Kunist
truppo
De Banse
800
la Rösche
Lixau
De Parc
Rivo
la Rösche
800
Alexander de
gabelhoffe
Von Cerning
Henrich Balfour
Von Schlech-
tenthal
De Namey
800
Regimenter.
Baron Von gu-
behoffe
graf Von Arco
Baron Musch-
wander
800
Joh. Ludwig
Brackherr
Malowitz
Jo. Molini
800
Graf von Gaiss-
nick
Michacevich
Von talhcini
m
1!)
288
Regimenter von
Obriste
Obr. Lefitenant
Obr. Wachtmaister
Haubtleüthe
Marquis de Grana
Ernst Rüdiger graf
Von Stahrenberg
Wilh. Ludw. Marg.
graf Von Baden
Heinrich Graf Von
Mannsfeldt
graf Von Stras-
soldo
hertzog Von Croy
Baron Von Dippen-
thal
graf Souches
graf vnndt herr von
Scherffenberg
hertzog vom Neu-
burg
Von Wallis
Baron Beckh
Baron Heister
Dhim
hertzog Von Birtn-
berg
Baron Rosa
Von Samorasky
Baron Von Kot-
lintzky
graf Tylly
Alexander graf
Lesslie
graf von herber,
stein
Baron Perters<
walt
graf Joerger
Alexander Von
Göking
Baron Saponora.
Baron de Arizago
graf von Schol-
lenberg
Leopolduss Von
Cobb
Von Amensage
Baron de Willani
Baron Walter
Baron Cavallerio
graf Von Schalln*
berg
Baron de Oggilbi
Carl Von Callen-
felss
Ferdinand Baron
de Blier.
Von Bischoffhau-
sen
Frantz Montanelli
herr Göerg graf
Von herberstein
Baron Von Gey.
mann
Von Gallenfelss
Baron Ruschland
Oretzky
Rucklender
Silberberg
Von Bornstatt
Garassie
Brantner
Montuche
Spanner Von
Plinssdorff
Eberth
Deckh
Mattiass frey.
wirth
Von dolne
Artusser
Roniski
Von Spepach
Biliar
Burgerelli
Von Bredan.
Cunigam
Pretory
Hironymus Von
Strassoldo
FrantzCommely
haucher Von
Gleissendorf
Marquis Sipioni
wagni
Adolph Von
Hompesch
BaronVon Lam-
berg
Von Seistein
Reischofe
Von Bommer-
feldt
Baron Wachen-
heim
289
der Infniitfcrin.
II.Ull.lIciillH'
Stark In
.Irr
Von Cronenfeld
Görtz
Funck
herberstein
PlVirmhofcn
graf Von Rap-
pach
Krausse
Gundiwalt gral
Von Stahren-
berg
graf Jöerger
Wicketon
Dirheim
Wanger
Praida
Baron de Eckh
Wasoul
2040
Baron Gall
Miller
graf Von AH-
heim
graf Von Aurs-
berg
Von Steinbach
2040
Goadani
Baron Mailer
Caietano Alto-
vani
formentini
Baron Von
Schlichtweg
1020
20*0
graf Von Tattn-
bach
Wolff
Arllony
Neyhold
Von Ruck! ender
2040
Travers Von Or-
tenstein
Baron Gäller
Joann. Henne-
mann
Von Rischery
Graf Von Buch-
heim
2040
Michael Kaiser
Jordannicss
Baron Asty
Burchard Sesy
Graf Von Rhim-
burg
2040
1020
Von Copaun
2040
Baron Von Kot-
lintzky
Von der felsch
Moräzky
Von Raudnitz
Müller
Heisser
Von Mannet
Graf Von Zinzn-
dorff
Czastrana
Zeacka
1020
Porcy
Jarisch
Baron de Lesti
lefflholU
1020
Steiger
Hanenstein
Franckenberg
Rampolschofer
Geissruck
MM
JlllO
290
Folgende Regimenter sollen noch ehistenss auss anordnung Ihro
Kayserl. May. zu der Armee stossen; drey regimenter zu pferdt:
Sachsen Lawenhurgische . » 800 Mann.
Piccolomische 800 „
Khueffsteinische 800 „
Zwei Regimenter zu fuess: Khaisersteinische 2020 „
Thaunische 2020 „
Ein Regiment Dragoner 800 „
Ein Regiment Croaten 800 „
Nach Vollendeter general Musterung haben Ihro Kayserl.
May. den folgenden tag (id est 7. May) Einen General kriegssrath
gehalten, vnndt der gesambten Armee ihre gebührende besoldung
reichen lassen. Verhoffet man auch, ess werde der hertzog Von
Lothringen kürtzlich mit der volligen armee auffbrechen , sich na-
cher Raab ziehen, vnndt den feündt gegen Grann mit starcken
partheyen zu incommodiren suchen, auch Vielleicht wohl gar die
belägerung diessess orthss Vornehmen. Welche ebenermassen der
Pallatinus regni mit seinen bey sich habenden, vnndt nechst der
kayserl. armee gestandenen 6000 pferden folgen solle. In übrigen,
seindt zwey Praebecken, vnndt drei türcken, welche bey den Ran-
devous, alss Spionen ertappet, nacher Raab abgesändet worden:
vnndt ist den 6. hujus Ein Expresser Von Neutra ankommen,
so mit gebracht, dass ein starcke parthey Tartaren vnndt Tür-
ken Von Neüheüsl zu recognosciren vnndt Mündern aussgangen,
in meinung , dass Vnsere alle beym randevous waren , so aber
Vondess general Schultzen vnndt Vngarischen partheyen Verkundt-
schafftet worden, vnndt Von denen biess 700 inss grass beysen
müssen.
Den 12. May, Ist der Landtag Schluss in Marggraffthumb
Mähren pro Anno 1683 in der königl. stadt Brunn publiciret wor-
den-, So an folgenden punctis bestehet:
1. Erhaltung dess Cattolischen glaubenss, werden die löbl.
herren Stände Ihnen besten Vermöffenss anireleffen halten.
2. Cameral Verwilligung, vnndt in Ihrer Kayserl. May. freyen
disposition, haben die selben 75 tausendt fl. für diessess Jahr mit
diesem Verstandt allervnterthänigist Verwilliget, dass darunter
die besoldungen dero königl. Tribunals der Landttaffel, vnndt an-
deren Landtssbedienten, wie auch pro :
S91
,3. Der fortifications beytrag per 10 lausoii«ll fl. bcgrieffcn
sein, vnndt «1 i «- gelder in ihren hänilrn bleiben, drssglcirhm in-
spectinn über den i\>i't iii t*;U ionihus ihnen n-ehiihreii soll«'.
4. Bejtng /u denen KrkgM Verfassungen in zwöllV Monalh-
lieben ratis 300 tausend! 11. Davon der hier Lamless einquartir-
ten soldatesea Vnterhalt, sainbt denen Servitzien, der Staab vnndt
bei der bühern primae Officirem del'alciret, wie Riefe die zwei
Quarnisonen aufl' dem Spielbcrg vnndt bradiscb samht dein Ober
Kriegt! Commissario , Ingcncur, vnndt artigleria bedienten mit
ihren portionen vnndt Servitz besoldet werden sollen.
5. Servitz dess gemeinen Mannss biss auff den Wachtmeister
vnndt feldtwabl inclusive, so Viel deren im Landt würeklich ein-
quarf iret ; begehrter massen, annoeb für diessmahl, doch mit auss-
drücklichcr aussscblüssung der obangeregten Staabss vnndt hö-
heren primaeplanen Officicr übernommen.
6. Kriegss Durchzüge thuen die Löbl. herrn Stände annoch
für diessmahl mit dein Vorbehalt vnndt Bediengnuss übernehmen,
dass dabey Eine genaue Kriegss diseiplin wie Ihro Kayserl. May.
allergnädiegst Verheüssen, gehalten, vnndt der Vnterhaldt der
endtzwischen auflf ein neügess moderirten Tappen, noch Von der
Soldatesea, worunter auch der Staab vnndt Völlige primae pla-
nen Verstanden, Vnfehlbahr vnndt bey Vermeidung der jüngsten
patenten aussgesetzten straff, guet gemacht werde.
7. Kriegss cassa Rest per 46 tausendt fl. betreffendt, haben
sieh die selbe anerbotten, in erwegung der grossen proviandt
bedfirffti^keit, dabien Betrachten, damit obigess zu dem Vnendt-
pärliehen proviandt gewidmete*! quantum aufgebracht, oder wann
ia nicht lauter paarsrhaft zuerhöben were, an slatt 15 tausendt
gülden, 25 tausendt Mctzen Kborn bei parücular Landess Inwoh-
ner gegen Versehreibung, beygeschafft werde.
8. Modus Contribuendi, vnndt auffzubringung der Ver-
willigten Summen, ist dass sicherste mittl der Lahnen vnndt
Camincn befunden, vnndt dahero Ein Lahn mit 16 fl. vnndt
Bio Camin mit 1 fl. 30 kr. beleget worden, solche in
z-wev Terminen, alss auf Vnser lieben frawen himinelfartb,
vnndt auff Sanct Martini abzustatten, die irethane antieipa-
tion aber bei dem letztem tennin zu defalciren, worunter
die fre\ sesMii. frrvhauern. frcymiihler, vnndt Puboutzsehi \ er-
292
standen werden, dass sie den fertigen leidentlichen anschlag zu
endtrichten haben.
(NB. Wegen Vorhero benenten Kriegss cassa Rest, betref-
fendt in einer Summa 46 tausendt fl. haben annoch auf iedess
Lahn 2 fl. zugegeben müssen werden, Ist also ein Lahn Völ-
lig biess auf 18 fl. gestiegen.)
9. Gleichheit der Einquartirungen , solle solche durchgehendt
alle betreffen , vnndt absolute kein orth-, oder Landtss Inwohner
davon eximiret bleiben.
10. Saliterss Verschleiss, Dempfung der Schaffler insolentien,
abschaffung der Zieggeiner, vnndt übermässiger Judenschaft, dan
auch der Mauthtaffeln ausshängung; Solle der Salniter in Ihrer
May. Zeugheüsser gegen 9 fl. ohnweigerlich gelieiferdt , der
Schaffler insolentien (?) vnndt die Zieggeiner abschaffung, auch we-
gen der Juden, von denen königl. herren Creysshaubtleüthen dem
Königl. Tribunali relationiret werden , ob wass abgeschafft? oder
wie Viel deren noch obhanden seyen.
11. Einrichtung der peinlichen hallssgerichten , beruhet an
Kayserl. allergnädigt - weiterer Vntersuch- vnndt berathschla-
gung, vnndt wessen die selbe sich allergnädigst resolviren werden.
Vom 13. May, Wirdt Von Wien berichtet, dass nach deme
Ihro Kayserl. May. die General Commando, bei dero armee in Vn-
garn dergestalten distribuiret, dass Ihro Durchl. der hertzog Von
Lothringen absolute, der hertzog Von Sachsen Lauenburg den
Rechten, der herr general Caprara den Lincken flügel, der herr
graff Leslie (welcher in kurtzen zue Wienn erwartet wirdt) die
Artigleria, herr graf Von Stahrenberg aber die Infanteria com-
mandiren solle: Alss ist den 12. dito die Völlige armee Von
Kützssee auffgebrochen, vnndt hat den March directe gegen Raab
genommen, welche muthmässlich durch die Insul Schutt, daselbst
zwei Schiffbrücken geschlagen passiren, so dan gegen Grann
rucken wirdt. Ihro kayserl. May. haben Vor dero abreyss Von
Pressburg, auch mit denen Vngarischen Magnaten Eine conferentz
gepflogen, vnndt den 12. huius sambt dem Churfürsten auss bayern
sich wiederumb zu Laxenburg eingestellt : In dessen will für ge-
,v iess Verlauthen , dass Ihro kayserl. May. mit eingang dess mo-
nathss July Von wienn nacher Lintz oder Prag auffbrechen wer-
den, allermassen man nit für rathsamb halten will, dass die Nie-
EM
derkunffl Ihrer May. der Kayserin, welche allen mutlimassen nach
inil! anssgang drss ivgvsti erfolgen möchte, zuc Wienn heschc-
hen solle, auss heysorg, zum fahl die Ifircken einen Vorlheil ge-
gen Voss halten sollten, sie die brlägeruni;- Einer iniporl irl iclirn
Vestnng \ ornehmen, viiml t dan durch ganfz Ocslcrreich streiften
mochten: So scindt auch Ihm Kaisrrl. May. resolviret, Eine ge-
sandlschalt nach Moskow H expediert!, Vmh selbigen C/.ar zur
alliantz anzuziehen : Die rasirung der >\ ionnerisrhen Vorslätlc ist
wiederumh der gestaldt suspendirt, dass ein ieder sein hauss,
welehess auf eraignete grössere bedrängnuss dass aussgestrrekte
Ziel hcIrrlVcn möchte, auf eigene Vnkosten abbrechen solle, die
ausrrn fortificationswerk werden nach alles fleissess forth ge-
setzet, vnndt noch diesess Jahr wo möglich die äussere revel-
linen incamminiret vnndt die contra scarpen mit palissaden einge-
sehlossen werden. Den 11. May seindt 1000 Mann bey Pressburg
die Donau passirt, welche Vnterm commando dess herrn general
Schultzenss den waagstrohm sollen bedecket halten: die übrige im
Reich stehende Kayscrl. Regimenter, seindt auch beordert, schleu-
nigst herunter zu marchiren, vnndt hat man ebenermassen auss
Pohlen, dass selbige macht zu Ende Juny beysammen stehen,
vnndt die operationes anfangen werden. Die auss Offen Von
4. huius, ankommene Schreiben melden, dass der gross Vezier,
sambt dem Janit schar Aga vnndt der gantzen armee den 1. diess
M (Griechisch weisenburg ankommen, vnndt seye der randevous
auff den 24. dito angestellt, daselbst auch der gross Sultan gegen
den *>U. erwartet werde, Xit weniger, dass 80 mit allerhandt
kriegssraunition beladene grosse schiffe Von danen, gegen Vngarn
ahg-rfertiget worden, Vmh darmit die gränitz Vestungen zu Ver-
sth.n; vnndt bette der Vezier daselbst die expedition erhalten,
krallt deren ihme dass commando der ienigen armee, welche zu
den Rebellen stossen, vnndt in Ober Vngarn agiren solle, era-
pfiBgMIj dahero <>r alle anstaldt zum feldtzug machet, Vmh sich
dass Sehloss Xefitra, Levcntz , vnndt Trentschin M bemächtigen.
Xacher Stullweissenburg wirdt immerfort hin grosse mänge pro-
viandt vnndt MftitlOfl iihcrhrarhl . so allen Vcrmuthen nach zu
einer attaque gegen Raab oder Wienn engesehen sein solle. Der
Tarlar Haan hat 3000 der liieigfil niefcfT Offne Voran ge-
seliiekel. Kr aber wirdt innerhalb kurtzer Zeit mit 80 tausendt
294
mann sich persöhnlich da selbst einstellen , vnndt weitere ordre
erhöben.
Mehrmahlen wirdt Vom 16. May , Von wienn continuiret,
dass dess gross Vezierss festess absehen principaliter auf die Be-
lagerung der Stadt Wienn, oder der Vestung Raab gerichtet
seve; Vmb so Viel mehrerss , weilen in Verwichnen Jahr zu
Wienn vnndt zu Raab eingeschlichene türekische Ingenieur, wel-
che sowohl der wiennerischen , alss Raabischen fortifications-
werck observiret, vnndt beeder Orthen einen abriess endtworfen,
vnndt die eroberung sowohl ein alss andern orthss , für gar gering
besagten gross Vezier Vorstellet. Zu Offen stehen albereith 40 tau-
sendt türeken beysammen , Von danen ein grosse mänge proviandt
vnndt Munition nacher Stuellweissenburg abgeführet wirdt; vnndt
obschon Von des gross Vezierss annkunfft noch kaine gewiessheit
eingeloffen, führen doch die Türeken ohne Vnterlass allerhandt
grobess vnndt grausammess geschütz bey der aldar campi: enden
armee Zusammen, vnndt dörffte also der angriff bey ankunfft ge-
dachten Vezierss auff einen wie Vorhero gemeldet importanten
orth angesehen sein. Auss Ober Vngarn hat man auch nachricht,
dass den 5. May , dass Joannellische Schloss dajanouitz, (welchess
die Rebellen endtlich mit Vielen bomben vnndt Stucken bezwun-
gen) Zwar mit aecord übergangen, vnndt die besatzung mit sack
vnndt pack abziehen sollen, die Rebellen hetten den aecord nit
gehalten, sondern die meiste besatzung niedergemacht, gedachten
Joannelli aber zum Teckely geführet, vnndt dessen Gemahlinn
sambt kindern fortgehen lassen; deme Vngeachtet , inclinire der
Teckely zum Vergleich , worauff seine mitconsorten starck drän-
gen , vnndt wollen , dass er alless Vorige Jahr oecupirtess resti-
tuiren, vnndt sich in ihro Kayserl. May, devotion begeben solte,
in deme sie besorgen, dass ihnen die türeken Ihre promissen nit
halten möchten. Demnach der Kayserl. hoff zu Laxenburg wie-
derumb angelanget, alss seindt Ihro Churfürstl. durchl. in bayern
intentioniret , ehist nacher München aufzubrechen, haben in des-
sen Ihro Kayserl. May. Versichert, bey dero Zuruckkunfft auss
dem bayrischen Creyss in 16 tausendt zusammen zue Ziehen,
vnndt mit Zustossung 5 biess in 6 tausendt Reichss trouppen, alle
begebenheit beym Rhein, oder aber wan ess Vonnöthen seyn solte,
in Vngern zu observiren vnndt agiren. Den 14. May, Ist die Kay-
t«5
serl. armcc bey Raab gestanden, vnmll gehd nun mehrn. wie
man inutlnnasset . der march dirrete gegen dm gehuldigten lürrki-
srlien Imdcn. vnndt dörfftc Vielleicht rin starker slreiff -
Offen Vorgenohmen werden, Erncntcn dito seindt alirrmahlcn
12 mit fuessgängcr belandene scbiffe bey Wienn zu der armcc
p.issiret, vnndt den 13. hujus, zu Vcrstän-kung der irtigleria
noch 8 halbe Carthaunen, vnndt 4 grosse polier oder fewcr Mer-
scr zu wasscr abgeführet worden-, die 6000 Vngarn aber, welche
bey der general mustcrung wahren , haben biess auff weitern be-
felch , in die Insul Schutt Vmb den feundtlichen einfahl daselbst
zu Verwehren, abmarchiren müssen. In dessen hat der hertzog
Von Lothringen, an alle gränitz Commendants ordre abgesehicket,
damit sie wegen der türeken arangement gutte correspondentz
pflegen, vnndt die kundtschaffter ausschicken sollen; den herrn
graf vnndt general Leslie seindt auch ordre zugeschickt worden,
dass er, sobaldt der general Wachtmeister graf von Stahrnberg,
ietziger Commendant zu Philippssburg, welchem Ihr Kayserl May.
dass commando Ihrer auff dem Reichssboden stehenden Kriegss
Völker, an statt dess general Leslie anvertrauet habe, daselbst
anlangen werde, Von dannen auffbrechen, vnndt zue der in Vn-
garn sich befindenden Kayserl. haubt armee Verfügen solle. Man
hat auch Von Wienn 100 tausendt Reichssthaler an beede hertzoge
Von Hannover vnndt Jell(?) per wechsl remittirt, dahingegen die-
selbe etliche Regimenter zue fuess zu Ihro Kayserl. May. dienst
überlassen werden 5 vnndt wirdt dieser tage herr graf Von Lam-
berg an den Chur Sachsischen hoff so dan nach berlien seine reyss
fortsetzen; zuemahlen Ihre Churfürstl. Durchl. in Sachssen gutte
Versicherung gethan, Chur brandenburg auf Ihro Kayserl. May.
vnndt dess Reichs seithen zubringen, worzu auch die braun-
schweigische fürsten allen fleiss anwenden, Vmb den Nordischen
krieg zuverhindern.
Wienn Vom 20. May, Continuiret mehrmahlen , dass weilen
der Churfürst in Sachssen, immerfort!» die traetaten mit dem
Churfürsten Von brandenburg malurirot, vnndt dem selben in die
Reichss alliantz zu Ziehen sich bemühet, man also gentzlichen
hoffe, dass bey dess herrn grafen Philipp Von Lamberg. Kayserl.
Envoye Zurückkunfft, die sacli Völlig eingerichtet, vnndt die
gesuchte alliantz geschlossen werden solte; diessess wen-k wirdt
296
Von Verschiedenen Reichssfürsten , vnndt principaliter von de-
nen hochfürstl. braunschweigischen heüssern starck urgiret, vnndt
seindt auch darob die ruptur zwischen Schweden vnndt denne-
marck zue Verhindern.
Den 18. May, Ist der Churfürst auss bayern in begleittung
Vidier Cavaliren, nachr Baaden geruckt, vnndt dorten nebst
Vielen der fürnembsten Damen vnndt Cavaliren prächtigst trac-
tiret worden; hat sich aber folgendss gegen abendt wiederumb
nacher Laxenburg Verfüget, vnndt ist intentioniret , Einen Post-
rith nacher Prag Vorzunehmen, vnndt ehistens nacher hauss zu
kehren. Der march der Kayserl. haubt armee, ist wegen der ab-
geschickten 8 halben Carthaunen, vnndt 4 grossen feüer mersern
in etwass retardiret worden, auch der general Palffi , welcher
desendtwegen Von den hertzogen Von Lothringen nachr Wienn
expediret worden, wiederumb zur armee per posta abgereist,
vnndt hat man gewisse nachricht erhalten, dass ernente armee
bereithss zu Sigeth Eine stundt Von Raab ankommen, vnndt den
20. May in dass türckische territorium Ihren ersten posto setzen,
vnndt incaminiren wolle; dahero lauffen die dem Erbfeündt ge-
huldigte, vnndt Vnweith Offen wohnhaftste bauern, hauffenweiss,
zu der Kayserlichen armee Vmb salva guardia , aus welchen aber
nur 30 de dato Von Ihro Durchl. dem hertzoge Von Lothringen,
darmit begnadigt worden.
Dem herrn Grafen Philipp Von Thurn ist die Ambassada an
den königl. Pohlnischen hoff auffgetragen worden, ist doch biess
dato keine gewiessheit, ob der selbe besagte Ambassada antretten
werde; dahingegen hat sich ebenermassen der König in Pohlen
endtschlossen, Einen Extraordinarium Envoye nacher Wienn zu
expediren, welcher immerfort bey Kayserl. hoff residiren , vnndt
nochmehro einen anderen , der da continuirlich bey der Kayserl.
haubt armee subsistiren solle.
(Fortsetzung folgt.)
2'.t7
V.
Regesten und urkundliche Daten
über
das Verhältniss des Gardinais Nicolaus von Cusa,
als Bischofs von Brixen,
zum Herzoge Sigmund \on Oesterreich und zu dem Lande Tirol
von 1450 bis 1464.
Mitgetheilt von
Albert Jäger.
299
1. 1450. 28. Februar Brixen. Johann Röttl, Bischof von Briz«n stirbt. Beginn
des Streites wegen Nicolaus von Cos. — Archiv für Sttddcutschl. I. S. 282. —
Sinnachcr Beiträge. VI. p. 317.
2. 1450. 14. März. Brixen. Wahldecret des Domcapitels von Brixen , worin M
dorn Papste die Erwählung des Brixner Domherrn und Pfarrers von Tirol, Leonhard
V.i.-Miiayr, zum Bischof von Brixen anzeigt, und um dessen Bestätigung bittet. Zu-
gleich ausführliche Wahlgcschichte. — Burglcchner Tirol. Adler. I. 3. Abthcil. —
Sinnacher Beiträge. VI. 339. — Schatz-Arch. Repertor. im Oub. Arch. zu Innsbruck.
3. 1430*). 25. März. Rom. Bulle des P. Nicolaus V., worin dem Domcapitel
zu Brixen angekündigt wird, dass Rom den Cardinal Casanus für den erledigten
Brixner Stuhl bestimmt habe; es gibt die Gründe dieser Wahl an; verheisst freie
Wahl für die Zukunft; bittet, nicht zu widerstreben, und nicht zu glauben, Rom
wolle den Concordaten deutscher Nation zuwiderhandeln. — Original-Urk. im Brix-
ner Archiv zu Innsbruck. Lade 3. Nr. 7. Lit. A. — Sinnacher. VI. 339.
4. 1450. 25. März. Rom. Päpstliche Bulle , gleichen Inhaltes wie an das Brixner
Capitel, an den Herzog Sigmund von Tirol wegen Ernennung des Cardinais Cusa-
nus zum Bischöfe von Brixen. — Sinnacher's Beitr. VI. 341.
5. Ueber des Nicolaus von Cus Verhältniss zum Basler Concil , und den Cha-
racter, welchen er auf demselben offenbarte. — Commentar. Aeneae Silvii de
gestis Concilii Basileens.
6. Ursachen , aus denen Cardinal Nicolaus von Cus um das Bisthum Brixen
sich bewarb („seine Unverträglichkeit in Rom"). — Aeneae Sylvii Epistol. 197.
7. 1450. Gegenvorstellungen des Herz. Sigmund von Tirol gegen die römische
Wahl des Nicol. v. Cus zum Bischöfe von Brixen ; „die mit der deutschen Nation
gemachten Verschreibungen und Compactaten enthalten unter andern, dass Se. Hei-
ligkeit drei Monate nach einer Wahl warten, dieselbe hören, und so sie rechtlich
geschehen, nachmals bestätigen sollte." — Burglechner Tirol. Adler I. 2. Abtheil.
S. 317.
8. 1450. Herzog Sigmund's Aufforderung an die Churfürsten und Fürsten,
dem Papste zu schreiben, das Gotteshaus Brixen an der freien Wahl eines künfti-
gen Bischofs nicht zu beirren, noch die Compactaten der germanischen Nation
dämm zu brechen. — Schatzarchiv in Innsbruck. Lib. VI. f. 885.
9. 1450. 25. März. Rom. Schreiben des P. Nicolaus V. an Herzog Sigmund
von Tirol, der ausnahmsweisen römischen Wahl des Nicolaus v. Cus zum Bischöfe
von Brixen kein Hinderniss in den Weg zu legen. Der Papst versichert, dass zwi-
schen seiner Handlung und den Compactaten mit der german. Nation kein Wider-
spruch Statt finde. — Sinnacher Beitr. VI. 341.
10. 1450. 25. März. Rom. Gründe, aus denen Rom den Nicolaus von Cus für
das Bisthum Brixen bestimmte. — 8innacher. VI. 343. — Aeneas Sylv. de mori-
bui Germaniae.
11. 1450. 26. April. Rom. P. Nicolaus V. ertheilt dem Cardinal Nicolaus von
Cus die bischöfliche Weihe für Brixen. — Sinnacher. VI. 349.
12. 1450. 14. Juni. Rom. Rom gibt dem Domcapitel zu Brixen einen Verweis
wegen seiner Widersetzlichkeit gegen den Cardinal von Cusa, und fordert es auf,
ihn in den freien Besitz der ihm anvertrauten Kirche eintreten zu lassen. — Sin-
nacher. VI. 349.
') Im Datain der Urkunde bei Sinnacher iit «in Fehler
300
13. 1450. 15. Juni. Rom. Rom fordert den Herzog Sigmund von Tirol auf,
sich die Provision mit Nicolaus von Cus für Brixen gefallen zu lassen, und keinen
Widerstand zu leisten, mit der Erklärung, es werde seinen Vorsatz und getha-
nen Schritt in dieser Sache niemals ändern. — Sinnacher. VI. 350.
14. 1450. Pfinztag nachAegidi, 3. September. Innsbruck. Herzog Sigmund von
Tirol fordert Parcivalen von Annenberg, Hauptmann an der Etsch und Burggrafen
zu Tirol auf, selbst in Person und mit so vielen Boten der Stände als ihm gefäl-
lig, über acht Tage nach Sterzing zu kommen, um Angelegenheiten des Papstes
und Kaisers zu verhandeln. — Jacob Andr. Brandis Gesch. der Landeshauptleute,
zum obig. Jahre.
15. 1451. 27. Jänner. Brixen. Feierliche Verwahrung des Domcapitels zu Bri-
xen gegen die päpstliche Ernennung des Cardinais von Cus zum Bischof von Bri-
xen nebst Berufung vom schlecht unterrichteten Papste an den besser zu unter-
richtenden. — Sinnacher. VI. 352.
16. 1451. 27. Jänner. Salzburg. Appellation des Domcapitels von Brixen gegen
die römische Provision durch den Cardinal Nicolaus von Cus ; darin protestirt das
Capitel gegen das Verfahren Roms als gegen eine alle Rechte und Rechtsformen
verletzende Handlung; erklärt die Provision für null und nichtig, bestreitet dem
Papst das Recht dazu, und appellirt an den besser zu unterrichtenden Papst oder
an ein allgemeines Concilium. — Original - Urkunde im Brixner Archiv, Lade 3.
Nr. 7. BB. Innsbruck.
17. 1451. 8. Februar. Gründe zur Sendung des Cardinais Cusanus als Reformator
der Klöster, und zur Abhaltung des Salzburger Provincial-Coucils. Beschlüsse und
Verhandlungen des Conciliums. — Zauner Chron. von Salzburg. III. 84. vergleich. 49.
18. 1451. 8. Februar. Salzburg. Der Cardinal Cusanus hält in Salzburg ein
Provincial-Concil, und verleiht auf zudringliches Bitten des Erzbischofes und an-
derer Bischöfe allen denen, welche zum Jubiläum nach Rom reisen wollten aber
nicht konnten, in der ganzen Salzburger Provinz ein zweites Jubeljahr, ,,ad
maximam eorumdem consolationem animarum salutem , et ecclesiae aedificationem
sedes apostolica misericorditer concessit." — K. K. Hofbiblioth. in Wien. Cod. Ms.
S. I. 69. — 4717 fol. 388. — Sinnacher. VI. 354.
19. 1451. 10. Februar. Salzburg. Der Cardinal Cusanus verfasst auf dem Con-
cil zu Salzburg den Artikel über die Reformation der Klöster. — Original-Urk. im
Gubernial-Arch. in Innsbruck.
20. 1451. 1. März. Wiener -Neustadt. Nicolaus Cusanus kommt zum Kaiser
Friedrich nach Wiener-Neustadt, und dieser erkennt ihn als Bischof von Brixen,
und bestätigt ihm des Hochstiftes Freiheiten nebst Verleihung der Regalien. —
Sinnacher. VI. 355.
21.1451. 3. März. Wien. Nicolaus Cusanus erlässt an alle Benedictiner-Aebte der
Provinz Salzburg ein Rundschreiben mit der Ankündigung der Visitation und Re-
formation. — Sinnacher VI. 355. — Zauner, Chron. v. Salzb. III. 85.
22. 1451. 15. März. Montag nach Gregorientag Salzburg. Erzbischof Friedrich
von Salzburg vermittelt Friede zwischen Nicolaus von Cus, und Leonhard Wiesmayr.
Der Erzbischof brachte beide dahin, dass sie gelobten, am Sonntag Ouasimodo-
geniti sich selbst freiwillig in Brixen zu vereinigen , oder falls sie selbst nicht
über Ort kommen, die Entscheidung unbedingt ihm , oder den von ihm delegirten
Bischöfen von Chiemsee oder Seccau zu überlassen. — Original-Urk. im Brixner
Arch. zu Innsbruck. Lade 3. Nr. 7. L. C.
23. 1451. 15. März. Montag nach Gregorientag Salzburg. Vergleich zwischen
dem Cardinal Cusanus und dem Domcapitel zu Brixen ; der Erzbischof Friedrich
von Salzburg, und der Bischof Sylvester von Chiemsee vermitteln die Bedingun-
gen , unter denen das Capitel sich dem Cardinal unterwirft. — Original-Urk. im
Brixner Arch. zu Innsbruck. Lade 3. Nr. 7. D.
24. 1451. 15. März. Salzburg. Erzbischof Friedrich von Salzburg vermittelt
zwischen dem Cardinal Cusanus auf der einen, und Herzog Sigmund, Leonhard
Wiesmayr und dem Capitel von Brixen auf der andern Seite einen Vergleich. — ■
Chmel Material. I. p. 346. Sinnacher VI. 355.
301
Cardinal Nicnlaus v. Tu» durch« ändert nach drm Verglrichr r.u
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1451, iMkUg nach h. K ..-../- Krlmlm 1 1 -' I . S- |.( emher. lUf/.-n. fl
Sigmund \on Tirol gebietet auf \ nhi -inif •■ | und II i 1 1 <- n «l.s C.i i .1 1 n.il s \ i ,- c. I;, >.
Ca» allen Amtleuten und l nt .■■ I hane n, dass die Mm(| rtl allen \euraul
in unserm Lande Uli Cobielo itl Bisthums Brixen gemacht sind oder norh gemacht
worden, der Pfarrkirche und andern Kirchen und jjeislliclien Personen , denen dir
danu bill ich und rechtlich zugehören, gereicht «erden." - Arrhiv. Stift. Kirch».
27. 1452. 3. Jänner. Köln. Nicolaus r*S Cus trägt .seinem Bmi th icar in
Brixen auf, den \V un.se -heu .l.vs Herzogs Sigmund in Besetzung der Pfarre
willfährig nachzugeben. — Sinnacher VI. :\M.
K. MM. 18, .l.ini. er. Salzburg. Strenge der Cusanischen Reform der Ordens-
regeln im Salzburgisrhcn. Prote.stalion dagegen von Seite des Erzbischofs. —
Zauner, Chron. v. Salzb. III. 87.
29. 1452. Ostern it. April. Rückkehr des Cardinal« Nicolaus Cusanus von
seiner Visitationsreisc durch Deutschland nach Brixen, und Besitznahme vom Bis-
thum. — Sinnacher VI. 367.
30. 1452. 12. April. Cardinal Cusanus verleiht der Pfarre Thaur einen Ab-
lass. — Sinnacher VI. 367.
31. 1452. Erster Sonntag nach Ostern 16. April. Erste bischöfliche Function
des Cardinais Cusanus in seinem Bisthume, Kirchweihe zu S. Margrelh in Neustift
hei Brixen. — Sinnacher VI. 367.
3'i. 1452. 24. April. Brixen. Cardinal Cusanus nimmt die VValdschwestern
im Hallthale bei Hall im Innthale unter seinen Schutz , empfiehlt sie den Augu-
stiner-Eremiten der bairischen Provinz, bemerkt jedoch scharf, dass sie unter
seinem Gehorsame stehen , und behält sich seine Autorität über dieselben ohne
Beschränkung vor. — Origo et progressus Monialium in Hallthal. Ms. in Archiv.
Provinc. Franciscan. Tirol, in Schwatz. — Sinnacher VI. 367.
33. 14.V2. 4. Mai. Bruneck. Der Cardinal Cusanus verleiht der Stiftskirche
zu Innichen mehrere Ablässe. — Sinnacher VI. 368.
34. 1452. 5. Mai. Aufhofen. Cardinal Cusanus weiht zu Aufhofen im Luster-
thale die erneuerte Capelle der heil. Katharina. — Sinnacher VI. 368.
35. 1452. 7. Mai. Brixen. Der Cardinal Cusanus bestätigt den Waldschwestern
im Hallthale unter dem Salzberge alle Privilegien, und gibt ihnen zugleich verschie-
dene Vorschriften. — Sinnacher VI. 368.
38. 14.V2. 12. Juli. Bruneck. Der Cardinal Nicolaus von Cus fordert »He
Lehenträger des Hochstiftes Brixen auf, die Lehen nach Sitte und Herkommen neu
zu empfangen. — Sinnacher VI. 370.
37. 1452. Montag vor St. Michelstag 25. Sept. Innsbruck. Herzog Sigmund
von Tirol ersucht auf Bitten des Waldbrudcrs Hanns Frankfurier, den Cardinal-
Bischof Nicolaus von Brixen, den Waldschwestern im Hallthale, einer Stiftung des
Hanns Frankfurter , die Gnaden , die sie von den Bischöfen von Brixen erlangt
haben , zu bestätigen. — Origo et progressus Monialium im Halllhal ex Arch.
Prov. Francisc. Tirol, in Schwaz. Ms.
38. 1452. Ende October. Der Cardinal Cusanus bittet den Kaiser Friedrich
und den Prinzen Ladislaus um sicheres Geleite , um sich im Auftrage Roms zur
Vermittlung des Friedens zu ihnen begehen zu können. — Sinnacher VI. 373.
3». 1452. Ende October. Der Cardinal zeigt seine Abreise an das kaiserliche
Hoflagcr dem Herzoge Sigmund von Tirol an , mit dem Versprechen , auch den
Nutzen des Herzogs nicht ausser Acht lassen zu wollen. — Sinnacher VI.
40. IV'..*. 2. \n\embor. Brixen. Her Cardinal \icolaus von Cus, Bischof au
Brixen, ermahnt seine Gerichts- und Zinsleute in Eueys (Fossa) mit der neuen
\on Herzog Sigmund eingeführten Münze zu zinsen („als ew vnuerpofgen i-t,
wie mit zeitigem Ralh der Landschaft durch Herzog Sigmund geordnet und ge-
satzt ist, ze kaufen und verkaufen auch ze zinsen bei der neuen Muns von gros-
ser notdurft wegen des Lands etc.) — Bischof]. Arch. zu Brixen bei Lirh-
M« sky. VII.
Archiv. Jahrg. 1850. I. Bd. II. Hft. 10
302
41. 1452. 2. Nov. Brixen. Der Cardinal Ciisanus ersucht den Görzischen
Amtmann von Licnz , von der Einberufung des Chorherrn Albrecht zu Innichen
abzustehen , da dieser als geistliche Person vor den bischöflichen Stab gehöre. —
Sin nach er VI. 375.
42. 1452. 7. Dez. Salzburg. Neustadt. *) K. Friedrich bestätigt dem Cardinal Bi-
schof von Brixen das von Kais. Friedrich II. dem Hochstifte ertheilte Privilegium
de argentifodinis et venis metalli et salis d. d. 4. Januar 1218. Nüremberg , und
befiehlt den Seinen ihn dabei zu schirmen. Nicolaus von Cus gründet darauf seine
Ansprüche auf alle Salz- und Bergwerke im Unterinnthale. — Lichnowski VII. —
Sperg's Bergwerksgesch. p. 80.
43. 1453. 17. Jänner. Brixen. Der Cardinal Cusanus kündigt dem Ulrich von
Freundsberg an, dass er Willens sei, das Gericht Steinach und Matrei , als ver-
pfändete Hochstiftsgüter, wieder einzulösen , was besonders hinsichtlich Steinach
beim Herzoge Sigmund von Tirol Unwillen erregen musste. — Sinnach. VI. 375.
44. 1453. 28. Jänner. Brixen. Cardinal Nicolaus, Bischof von Brixen an Herz.
Albrecht von Baiern (als wir yecz von unserm Herrn dem Kayser herkommen
seyn) wegen Oswald und Wolfgang Chunz Zwergers Söhne , die er bittet gnädig
zu behandeln. — Lichnowski VII. bischöfl. Arch. zu Brixen.
45. 1453. 4. Februar. Brixen. Bischof Nicolaus von Brixen an Herzog Sig-
mund wegen Auslieferung eines aus dem Kloster Weissenau nach Wilten gekom-
menen entflohenen Mönches, da jeder, der einen solchen Mönch und Apostaten schützt,
zur Stunde in schweren Bann verfalle. — Lichnowski VII. Bisch. Arch. zu Brixen.
— Sinnacher VI. 376.
46. 1453. 12. und 15. Februar. Bruneck. Cardinal Cusanus verleiht der
Kirche Mühlwald und Mühlen Ablässe. — Sinnacher V. 376.
47. 1453. 5. März. Bruneck. Herzog Sigmund ernennt den Leonhard Wics-
mayr seinen Castcllan , zum Salzmayr von Hall und zum Bischöfe von Chur^ —
Ladurner Ms. Geschichte der Bischöfe von Chur.
48. 1453. Mittfasten (circa 10. März). Bruneck. Cardinal Cusanus reiset
nach Born. — Sinnacher VI. 376.
49. 1453. 12. Mai. Quarto idus Mai. Rom. Rom erklärt dem Capitel von
Brixen, dass es, bewogen durch die Bitten des Cardinais Cusanus dem Capitel die
Erlaubniss und Facultät gebe, das nächste Mal nach selbst eigener Wahl den
Bischofs-Stuhl zu besetzen. — Brixner Arch. Lad. 3. N. 7. F.
50. 1453. 12. Mai. Quarto idus Mai. Rom. P. Nicolaus V. ertheilt aus purer
Liebe zu Cusanus diesem das Privilegium, dass die bischöfliche Kirche eu Brixen,
so lange er ihr vorstehe, mit dem Interdict nicht belegt werden könne, (nee apo-
stolica, nee alia quavis auetoritate , per quoscumque, et ex quacumqne causa eccle--
siastico supponi queat interdicto , nisi causa hujusmodi tuum et diclae ecclesiae
commodum concernat). — Brixner Arch. Lad. 3. N. 7.
51. 1453. Verfall des Franciscaner-Ordens und der Clarissen-Nonnen zu
Brixen im Laufe des 15. Jahrhuuderts. — Geschichte des moralischen Verfalls der
Clarissen-Nonnen zu Brixen , und der durch Nicolaus von Cus vorgenommenen
Reformation. — Protocollum Brixinense. — Sinnacher IV. 278.
52. 1453. 12. Mai. Rom. Privilegien, Vollmachten und Aufträge, welche Car-
dinal Nicolaus von Cus in Rom für Brixen und Tirol überhaupt bekam ; — kein
Interdict über Brixen — Dombau — Reformation der Klöster Stams , Wilten und
Neustift auch Georgenberg und der Frauenklöster Sonnenburg und der Ciarissen
zu Brixen. — Sinnacher VI. 377.
53. 1453. 21. Mai. Rom. P. Nicolaus V. an Herzog Sigmund, wie er aus
des Card. Cusa Bericht dessen Bündniss mit demselben erfahren, wie er sich hier-
über freue, verzichtet auf Ansuchen des Cardinais auf die Reservation in der
Trientner, Brixner und Churer Diöcese (expeetabimus igitur dum vacationis tempus
dietarum ecclesiarum advenerit canonicas electiones et illas ad tui complacentiam
*) Zwischen Spergs und Lichnowski herrscht eine Verschiedenheit über den Ort der Ausfertigung.
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« -nnuVmabimiiR. ) Keiner V«ftl tl.-r Chtirer Kir.-Iie (,..|m.- ,1 IV. p.i(, ,-(.,.,
rommeiulala ie|>.-rilur Monn... I \<\"> I'uhsI | nt .' ) dcsshalb hal r .lein Cardinal
Aaftrag geRel.eii mit diesem die Wirren !>.-./ ul.--.-n . I.i.-Iuioh ski VI. K. K (.. \.
||, U.V.. --. Juni. Mriv.-M. An diesem Mal. im .iv.li.-int der Cardinal Cusanus
wi.-.l.-r in Hrixen. — Sinnacher VI. 378.
|. Juni. Schreiben des Cardinais Cusanus an Ma li nr.ln, Hauptmann
in Cadober, wegen Bestrafung d.-r «..m.-m.le Canrill , die auf Hochstifts-Boden
Holz Schlug olc. — Sinnacher VI. 378.
,".r>. 14">3. Brixen. Her Cardinal Cusanus nimmt die Reformation des Kloster»
der Ciarissen in Brixen vor. (Cardinalis , autequam mnnum miüeret in messem —
sollicitavit »ratrem .It.hannem de Tulna, jir<>\ inriae Auatriae iiiinislrum , opportune
tanc aliquot dichus ßrixinae subsislcntcm , euraret serio ante suum inde reccasum,
ut collapsa in monaslerio regularis observantin restiluatur, sed ut antea incassiim. >
Xun entfernte der Cardinal die Agnes Resnerin von der Kloster Verwaltung (et
substituit Barbaram Schwäbin) aber die Schwestern ..temerario nimis uereque dia-
bolico ausu, obedientiam , quam dietae Rarbarae promiserant, praestare non tantum
pertinaciter recusarunt, sed et varias ei intulerunt injuria»." — Protocollum llri-
xinense.
57. 1453. 21. Juli. Gratz. Aeneas Sylvius an den Cardinal-Priester und Bi-
schof von Rrixen, Niieolaus Cusanus, wegen des Baues einer Capelle in Mür/.thal,
den Cusanus auf seiner Visitationsreise verbothen, worüber beim Volke, -weil ein
wunderthätiges Bild damit in Verbindung stand, Unwille laut wurde; Aeneas bittet
den Bau zu gestatten. — Nachrichten über das Vordringen der Türken gegen Con-
stantinopel. — Der ganze Brief ein Beweis der grossen Achtung des Aeneas für
Cusanus. — Aencae Sylvii epistol. 153. — Sinnacher VI. 381. 378.
58. 1453. 3. August. Brixen. Cusanus schlichtet den Streit, in welchen Leon-
hart Wiesmayr wegen seiner Erwählung zum Bischöfe von Chur gerathen. —
Sinnacher VI. 382.
59. 1453. S. Cassians - Tag. Brixen. Der Cardinal Cusanus bestätigt den
Vertrag des Stiftes Willen mit dem Bürgermeister zu Innsbruck, durch welchen das
Stift der Verpflichtung enthoben wird, in Innsbruck excurrendo Gottesdienst zu
halten. — Sinnacher VI. 383.
60. 1453. 1. Sept. S. Egidientag. Brixen. Cusanus fordert in ganz gleichen
Ausdrücken von derselben Freundsbergern auch das Landgericht Stainach zurück
(..das Dorf und Landgericht zu Stainach in Matreier Pfarr, mit allen Leuten, Gütern
Gerichten, Folien und Bussen, und mit allen Zinsen, Zehenten, Cupelfutter und guten
Gewohnheiten, Würden, Ehren, Steuern und mit allen Freiheiten, .Nutzen und Diensten,
die dazu gehören".) — Urk. k. k. Arch. Innsbruck.
61. 145.1. 1. September. Brixen. Cusanus fordert die Brüder Ulrich und
Hanns von Frrundsberg aof, die ihren Vorfahren von Bischof Friedrich verpfändete
Hofmark Matrei zurückzugeben, und dafür den Pfandschilling am S. Gallentag
in Brixen in Empfang zu nehmen. — Urk. im k. k. G. Arch. Innsbruck.
Regesten Ober Steinacb und Matrei.
13U1. Heilig. Eben weihtag. Tirol. Markgraf Ludwig von Brandenburg
verpfändet das Gericht Steinach mit allen Rechten etc., am
1500 Mark Ferner , Meraner Münz an Rudolf von Katzenstein. —
K. K. Gub. Arch. Innsbruck.
'.». April. Erchtag nach Sonntag Misericord. Wien. Herzog Rudolf
von Oesterreirh bestätigt den Katzensteinern obige Pfandverleihung
in allen Punkten. — K. K. Gub. Arch. Innsbruck.
13117. Sonntag vor Jacobi. Gratz. Die Herzoge Albrecht und Leopold
erlauben dem Rudolf v. Kalzenatein das Gericht Steinach in dem
Innthale, ob ihn N'olh anging, einem andern zu versetzen, unter
denselben Bedingungen, unt.r denen die Katzensteiner die Pfand-
sihaft empfingen. — Dieselbe Quelle.
20 •
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1309. 16. Juni. Wien. Die Herzoge Albreclit und Leopold von Ocster-
reich erlauben in Anbetracht der grossen Hilfe, die ihnen Bischof
Johann von Brixen im baierischen Kriege geleistet, dass der Katzen-
steiner ihm Steinach abtrete, und erklären, dass sie diese Pfand-
herrschaft nur dann wieder einlösen dürfen , wenn sie dem Gottes-
hause nebst dem Pfandschillinge auch noch die 2000 Mark Berner
erlegen, welche die Herzoge den Bischöfen für den Zuzug schuldig
geworden. — Obige Quelle.
1371. 12. März. Sanct Gregorientag Brixen. Die Katzensteiner treten
Steinach an den Bischof von Brixen ab. Zeugen waren Johann von
Allersberg und Otto Flemmig von Schwarzenstein. — Dieselbe Quelle.
1371. 31. Mai. AVien. Die Herzoge Albrecht und Leopold von Oester-
reich wiederholen ihren unter dem 16. Juni 1369 gegebenen Schuld-
brief an Bischof Johann von Brixen wegen Steinach und der 2000
Mark mit der Bemerkung : „Also bleiben wir dem Bischof Johann
seinen Nachkommen Gotteshaus etc. schuldig vierthalb tausend
Mark guter Meraner Münz." — Obige Quelle.
1392. Freitag S. Juliana. Wien. Bischof Friedrich von Brixen verpfän-
det Steinach an die Freundsberge r. Herzog Albrecht von
Oesterreich gab ihm die Erlaubniss dazu," es der ehrbaren Mar-
greth weiland Ulrichs von Freundsberg Wittib oder ihren Kindern,
oder wem er will, doch einem der Unsern, der in unserm Gehor-
sam und in unsern Landen gesessen sey, zu versetzen um 1500
Mark Berner, Meraner Münze." — Obige Quelle.
1392. 30. Mai. Pfinztag vor dem h. Pfingsttage. Brixen. Gegenbrief der
Freundsberger Hans , Caspar , Thomas und Ulrich , weiland Ulrichs
von Freundsberg Söhne , und aller ihrer Schwestern um Steinach.
,,Will aber Brixen diesen Satz lösen, so soll es uns das einen Monat
vorher zu wissen thun auf die Veste zu Freundsberg in dem Inn-
thale, wir sein dann daheim oder nicht. Und sollen sie uns dar-
nach unser Geld — 1500 Mark Berner — antworten hie ze Brixen,
und sollen wir ihnen dann der Losung statt thun." — Obige Quelle.
1392. 30. Mai. Pfinztag vor Pfingsten. Brixen. Einen von Wort zu Wort
mit dem vorangehenden gleichlautenden Brief erlicssen dieselben
Freundsberger „um die 900 Mark Berner gewöhnlicher Meraner
Münze, die ich Hans etc. etc. dem Bischöfe von Brixen, Fried-
rich etc. geliehen han auf die Hofmark Matrei, Leut und
Gut, der Kasten, die Probstei etc. — Wenn aber Brixen den Satz
lösen will, so soll es uns diess zu wissen thun, jährlich zwischen
Ostern und Pfingsten. Zeugen Sigmund v. Starkenberg, und Hanns
v. Schiandersberg. — Dieselbe Quelle.
63. 1453. 18. Sept. Brixen. Cardinal Nicolaus, Bischof von Brixen an Kaiser
Friedrich, er möge seinem Abgesandten Heinrich Lewbing, Protonotar des römi-
schen Stuhls in Angelegenheit seines Gotteshauses Glauben beimessen. — Lichnowski
VII. bischöfl. Brix. Arch.
64. 1453. 8. October. Innsbruck. Herzog Sigmunds Ordnung der Münze und
anderer Sachen auf Anforderung der Stände. — Lichnowski bischöfl. Arch. zu Brixen.
65. 1453. 15. October. Brixen. Der Cardinal Cusanus nimmt mit Trient Bück-
sprache, ob er die neue Münzordnung des Herz. Sigmund auch in seinem Stifte
einführen soll. — Sinnacher VI. 385.
66. 1453. 24. October. Brixen. Cusanus schlichtet einen Streit zwischen dem
Spitalverwalter und den Bürgern von Brixen wegen Holztriftung. — Sinnacher VI. 386.
67. 1454. Am Achtenden der h. 3 Künigtag. Innsbruck. Vertrag zwischen Her-
zog Sigmund von Tirol und dem Bischof Nicolaus von Cus und Kapitel zu Brixen zu
gegenseitigem Schutze für den Fall, dass der eine oder andere Theil feindlich an-
gegriffen werden sollte. — Sinnacher VI. 387. — Lichnowski VII. Innsbruck.
Gub. Arch.
305
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\ on Brixen. - Handlinie; ele. Ms. Itrlv. \r,l.. Lade I, Nr. h. pftf, ;;; .im! .
r.:>. n:>*. lafkag Putta, tfiaa iaJ laaig Kraben (flf Iti «»eist und IU
MaralitiM der damaligen E«H mii ItMlehatai) . ili Itf Carilaal Cusanus a«
Visitation dem höhern und niedern Clcrus seiner eigenen Diöcese vorlegt. —
Sinnacher VI. 3!>0.
70. 14*i4. 2\. Juni. Brixen. Schreiben des Cardinais Cusanns an den HafMf
Sigmund in der Streitsache mit den Freundsbcrgern wegen I t I i n a r h und Matr.-i.
und wegen S. Petersberg und Strassberg, welche Cusanns ebenfalls wieder einlösen
will, oder als Ilochstiftslehen in Anspruch nimmt. — Sinnacher \l.
71. 14.">4. 2*. August. Toblach u. Innichcn. Vergleich wegen einiger Zwist«- zut-
schen dem Cardinal Cusanus und dem Grafen Heinrich von Görz in Puslerthal. —
Sinnacher VI. 3'.i.">.
7'2. 145*. September. Puchenstein. Schreiben des Cardinais Cusanus an den
venezianischen Hauptmann Malipetro in Cadober über Nachstellungen, die der
Cardinal zu sehen glaubte; und Antwort des venetianiseben Hauptmanns. — Sin-
nacher VI. 397.
73. 1455. Eine Aufzeichnung, dass die Pfarr Tbaur dem Hionysius Heidel-
berger von dem Herzoge Sigmund und dem Cardinal Cnsanus verliehen wurde, und
hätte sollen ausgcmittclt werden, welchem Herrn dieselbe Lehenschaft zugehöre,
von diesem sollte sie nachher der Heidelberger erkennen. — Schatz-Arch. Repertor.
Innsbruck.
74. 1455. Veränderungen und beinahe gänzlicher Umbau der Domkirche in
Brixen. — Sinnacher VI. 648,
75. 145"». Cardinal Cusanus vc-rbielhet bei Strafe der Excommunication , dass
Niemand mit Wehr und Waffen zu den Kirchtagen gen Brixen komme, und dass
Niemand öffentlich tanze. — Burglebner Tir. Adler I. 3. Abtheil. S. 661.
76. 1455. 4. Januar. Innsbruck. Herzog Sigmund an den Cardinal Nicolaus,
Bischof von Brixen wegen eines Tages auf den Sonntag Quasimodo, zur Beilegung
des Streits um das Patronatsrecht der Pfarre Fügen. — Lichnowski VII. Innsbr.
Gub. Arch.
77. 1455. 15. Januar. Rom. P. Nicolaus V. und der Cardinal Cusanus be-
mühen sich umsonst die Clarissen-Nonnen vor Brixen zu reformiren ; daher (re
malurius expensa, et, ne contra insensatas mulieres et animalia minus rationabilia
censuris statim procedendo indiscretionis censuram ipsc ineurreret, ad audientiam
sedis aposlolicac retulit. P. Nicolaus V. - — affectuosissime ipsas et cohortatus
sub dato Romae 15. Januar. 1455. sed aeque frustra , majori parte sororum spretis
praeinsertis suae Sanctilatis et domini Cardinalis litteris et mandatis — — aliquot
inonsihus in sua rebcllione contumaciter et obstinate perdurantibus".) — Protocol-
lum Brixinensc.
78. 1455. 26. Januar. Brixen. Nicolaus Cusanus an den Herzog Sigmund
wegen des Streites um das Patronatsrecht der Pfarre Fügen. — Lichnowski VII.
Innsbruck. Gub. Archiv.
IV. 14.",.-». :u». Januar. Pfinztag vor l". Frau Lichtmess. Bruneck. Nicolaua
Cus nus berichtet dem Herzog Sigmund sein Vornehmen gegen Virich und dessen
Bruder Freundsberg mit Angabc der Gründe, warum er nicht mehr länger zuwar-
ten könne. — Orig. l'rk. Brixen. Arch. zu Innsbruck.
80. 14.'»',. :!. M.n tii. Brixin. Litlerae commissionis datae ab Episcopo Brixin.
Nienlao de Cusa Cardinali praeposito Monastcrü Xeuslii't Casparo , ut una cum Ab-
bate de Slams et Hermanno de Haitis visitet Monastcrium Wiltinense. — Archir.
Vustift. V. V. 49.
M« 1455. Circa April. Streit zwischen Herzog Sigmund und dem Cardinal
Cusanus wegen Besetzung der l'i'arrc ffkfB. Sinnacher VI. 4<r.\
R. IMS. it. April. "Mittwoch in der Osterwoche. Bruneck. Nicolai»» » «■
b.-shitin-t don Tausch, welchen der Propst Cas,,;ir und das Capitel ;n Ncnstift mit
dem Dechant Augustin Platzoller und dem Capitel des Stiftes Innichen um rtln I «
306
Güter zu Kotzen und Trient, und zu Innichen und Anras eingingen. — Innichner
Archiv.
83. 1455. 28. und 29. April. Der Cardinal Nicolaus von Cus setzt endlich,
unterstützt vom P. Callixtus III. die Reformation des Clarissenklosters in Brixen
durch ; er beruft reformirte Franciscanerinnen von Nürnberg nach Brixen , und
übergibt ihnen die Leitung des Klosters. — Protocollum Brixin.
84. 1455. 20. Juni. Bruneck. Verhandlungen mit dem Cardinal Nicolaus von
Cus über die Errichtung einer Capelle und eines Beneficiums zu Prettau im
innersten Theile des Thaies Ahm am Fuss des Krümler-Taurn. — Sinnacher
VI. 658.
85. 1455. 4. Juli. Brixen. Verordnungen des Cardinais Cusanus über die
Art und Weise, wie die Diöcesanen das Sacrament der Ehe empfangen sollen. —
Sinnacher VI. 404.
86. 1455. 24. August. Innsbruck. Herzog Sigmund an alle seine Hauptleute,
Pfleger und Gerichte, wie er mit dem Cardinal Bischof von Brixen sich geeint,
sie ihn daher nicht mehr schaedigen sollen. — Lichnowski VII. Innsbr. Gub.
Arch.
87. 1455. 15. Sept. Trient. Der Cardinal Cusanus, von Rom zur Reformation
des Klosters Gries bei Botzen aufgefordert, überträgt dieses Geschäft dem Decan
von Neustift. Der Bischof von Trient schreibt einen Brief an diesen Decan , wel-
chen er dem Stifte Gries übergeben soll. Andeutung einiger im Kloster herr-
schenden Missbräuche. — Bonelli III. Part. II. p. 141.
88. 1455. 16. Sept. Botzen. Herzog Sigmund befiehlt dem Asem von Köstlan
das ihm versetzte Gericht Velturns dem Card. Bischof Nicolaus von Brixen zu
lösen zu geben. — Lichnowski Innsbr. Gub. Arch. — Sinnacher VI. 404.
89. 1455. 16. Sept. Eritag nach heil. Kreutz-Erhöhung. Botzen. Herzog Sig-
mund von Tirol befiehlt allen Hauptleuten, Burggrafen, Pflegern, Landrichtern,
Richtern, Räthen, Bürgern, Gemeinden und allen Amtleuten und Unterthancn, dem
Bischöfe Nicolaus zu Brixen und Cardinal zu gestatten, gemäss päpstlich, und
kaiserl. Privilegien zu richten über die heil. Ehe, über Zehend, Zins und Güter
der Kirche, auch in Geschäften für die Seelen. — Origin. Urkund. im Gub. Arch.
zu Innsbruck.
SO. 1455. 16. Sept. Erchtag nach heil. Kreuz-Erhöhung. Botzen. Herzog Sig-
mund schliesst mit dem Cardinal Cusanus einen Vertrag , dass von allen Neu-
reuten der Zehent der Kirchen und dem Clerus gegeben werden müsse, und er-
lässt hierüber Befehl an alle Pfleger und Landrichter. — Sinnacher VI. 403. —
Stifts-Arch. Fiecht Original. — Museum I.
91. 1455. 16. Sept. Botzen. Mehrere Urkunden, worin Herzog Sigmund seinen
Beamten verbietet , sich in Streithändel über Ehesachen, über Zins und Zehente
des Hochstiftes Brixen zu mischen ; vielmehr Auftrag, den Bischof zu unterstützen,
die Stiftsfreiheiten nicht zu kränken, und dem Cardinal zu gehorchen, sobald er
das Gericht Felturns ablösen will. — Sinnacher VI. 404.
92. 1456. Unerwarteter beinahe gesuchter Zank des Cardinais Cusanus ge-
gen das Kloster Neustift wegen Visitation und Reformation. — Sinnacher VI. 416.
93. 1456. 5. Januar. In Monasterio Novecelle. Casparus , praepositus Nove-
cellensis, a mandatis Francisci Nävi Capitanei in Cadobrio provocat ad Friederi-
cum Imperatorem de Jurisdictione Brixinensi minerarum suarum in Fursilio ad
castrum Andraz pertinentium. — Lichnowski VII. Innsbr. Gub. Arch.
94. 1456. 7. Januar. Der Cardinal Cusanus steht mit dem Feinde des Kai-
sers Friedrich und der übrigen österreichischen Prinzen, dem mächtigen Grafen
Ulrich von Cilly auf gutem Fusse. — Sinnacher VI. 421. 422.
95. 1456. 4. März. Botzen. Herzog Sigmund fordert das Gericht Velturns auf,
nicht zu gestatten, dass der Cardinal Cusanus oder sein Gotteshaus durch die Ge-
richtsleute von Velturns oder durch Jemand andern überzogen werde , sondern
dass sie dem Cardinal auf dessen Erfordern mit ihrer Macht beistehen sollen, da
der Herzog Sigmund und der Cardinal lebenslänglich in einem Schutz- und Trutz-
bündniss vereinigt seien. Derselbe Befehl erging an die Richter und Gerichts-
louto von TnulVrs und It.'dnogg. — I s| '",; l.irhn«.\* *>ki \ II. !,,„•.-
In u<k. (..ult. Ar.liix.
'.••'•■ I) •'• .im ml l.rii.-hH s.-in.in Pfleger ta Gu-
fuintm II« <M)ti.vsiiau.si.Mii.> r«i Brfarti 7.11 wMrui *»i ItaM la fcltta NWktt
-l.lion, ■•f#lg« seiner mit dem < ' :i i .l.n;. I \iei.laus \nn Briten gCttl .1. 1 •■ n
BillfWIfi — Lichnowski VII. bischöfl. Arch. II Brfa
'•'"• 1455. IS. Mir*. IMingslag vor «Irin Palmlag. Innsbruck. Herzog Sigmund
verknufl an den Cardinal Xirolau* von CM die Veslo und Herrschaft Täufers
im Pusterthal um 1.'». ()()() Rhein. Culdcn und um 1200 Durnten , jedoch mit Vor-
behalt dos Wicdorkaufcs um »kif« Summe innerhalb der nächsten II .lahre. —
Krixner Arrb. in Innsbruck. Lade 3. X. 8. fol. 53. — Sinna. li.r VI. 4<IH. B*Tf-
loehner Tirol. Adler. I. Th. 2. Abth. S. 313.
98. 1456. 18. März. Innsbrurk. Herzog Sigmund verspricht, obigen Kaui'l.riet
ton Kaiser Friedrich bestallen zu lassen. — Lichnowski VII. Inusbr. Gub. Arrl.it.
99. 1456. 18. März. Innsbruck. Der Cardinal Cusanns gelobt, die gekauft.-
\ 'esle und das Gericht Taufers durch 13 Jahre vom Datum des Briefes wieder zu
kaufen geben zu wollen, und falls er sie während dieser Zeit weiter versetz. n
inuKste, zu sorgen, das der Wiederkauf dennoch Statt finden könne. — Lichnowski
VII. Innsbr. Gub. Arch.
100. 1450. 16. März. Innsbruck. Herzog Sigmund leiht vom Cardinal Cusanus
IUI I. Rhein., verspricht sie binnen Jahresfrist zurück zu bezahlen, und stellt ihm
dafür als Bürgen: Georg, Bischof von Trient , Parzival von Annenberg, Oswald
Sebner, Ulrich von Freundsberg, Lconhard von Velseck , Christof Botsch , Cyprian
von Laimburg und Hans von Metz. — Orig. Urk. Innsbr. Gub. Arch. — Lichnowski
VII. Innsbr. Gub. Arch. — Sinnach. VI. 409.
101. 1456. 31. März. Mittich in der Osterwoch Innsbruck. Herzog Sigmnnd
verkündet dem Richter, Bürgern und Leuten der Hofmark Mal r ei, dass zwi-
schen ihm und dem Cardinal Cusanus ein Vertrag zu Stande gekommen, vermüg
welchem er die von den Freundsbcrgern an seinen Vater Herzog Friedrich gekom-
mene Pfandherrschaft Matrei lebenslänglich behalten könne, dass sie aber nach
seinem Tode ohne alle Lösung dem Hofstifte ledig zufallen solle, und befiehlt den
Leuten zu Matrei , dem Cardinal auf diesen Fall zu huldigen. — Origin. Urk.
Innsbr. Gub. Arch. — Lichnowski eodem loco.
102. 1456. Circa ' pril. Vorkehrungen des Cardinais Cusanus, um im Auftrage
des Herzogs Sigmund den Bernard Gradner im Schlosse Pisein (Bescno) zu bela-
gern, und überhaupt ihm im Lande entgegen zu arbeiten. — Sinnacher VI. 413.
168. 1456. 15. April. Pfinztag vor Sonntag Jubilate. Innsbruck. Herzog Sig-
mund erklärt sich bereit, dem Cardinal von Brixcn, der entweder Stainaeh
oder 6666 Mark Berner zurückfordert, das zurückzugeben, was Kaiser Friedrich
und Herzog Albreeht als Schuld des Hauses Oestcrreich erkennen wurden, voraus-
gesetzt, dass die Veste Taufers binnen 13 Jahren wiedereingelöst werde, werde
Täufers nicht eingelöst, so soll obige Srhuldfnrdening ab und todt seyn. — Bri-
xen. Arch. Lade 3. Xr. 8. fol. 59. — Lichnowski VII.
104. 1456. 4. Mai. Brixen. Cardinal Nicolaus Bisch, von Brixen an l'lri.-h
Halbsleben, die Bürger zu Klausen sollen sich wafTnen, die 3 Thore daselbst wohl
bewachen, und keinen Bewaffneten, der nicht ihm, dem Herzog Sigmund, dem
von Trient, und der Landschaft angehöre, einlassen (Xachdem uns der Gradner
abgesagt hat, und sich die leuff in diesem lande fremdle machen). — Lichnowski
VII. bisch. Arch. Brixen.
MB. 1156. •'> Mai. Bruneck. Cardinal Xicolaus zählt die Geldsorten auf, in
denen er dem Herzog Sigmund die 15,000 fl. für Taufers erlegt hat (in «iold
7000 rhein. Gulden, 5000 Ducaten Guld. , und für 1000 Ducaten Creuzer zu t
für 1 Duc. und 6000 Duc. gerechnet für 9000 rhein. Gulden), und erklärt , er
l.ah.- dem Herzog oder dessen Erben 13 Jahre Frist zum Wiederkaufe gegönnt. —
Sinnacher VI. MI.
106. 7. Mai. Wim. Hmi| Si-mund ersucht d.-n Cardinal Cusanus (nachdem ihm
"•eine Käthe und Diener Wlgmitm» und U.-rnard Grudner entsagt) dem Bischöfe ron
308
Trient als oberstem Hauptmann in derselben Sache oder dem Oswald L ebner seinem
Kammermeister und Verweser der Hauptmannschaft an der Etsch, auf deren Verlangen,
wider die Gradner Hülfe zu leisten. — Sinnacher VI. 414. — Lichnowski VII. Innsbr.
Gub. Arch.
107. 1456. Circa 14. Mai. Brixen. Eine Schrift, worin der Cardinal Cusanus die
alten Rechte des Hofstiftes Brixen auf die Herrschaft Taufers auseinander setzt, und
beifügt, dass er jedoch anstatt diese alten Rechte geltend zu machen, die Herrschaft
lieber habe auf dem Wege des Kaufes zurückerlangen wollen. — Sinnacher VI. 410.
108. 1456. 14. Mai. Brixen. Her Cardinal Cusanus , Bisch, von Brixen , lässt die
Herrschaft Taufers in Besitz nehmen und die Huldigung leisten. — Sinnacher VI. 410.
109. 1456. 14. Juni. Brixen. Cardinal Nicolaus Bisch, von Brixen an die Herzogin
Eleonora, den Propst Eberhard von Maidburg zu ersuchen, die im Kloster Wiltcin be-
findlichen und von ihm behufs der Reformation dahin gebrachten reformirten Brüder
noch einige Zeit daselbst zu belassen, und beglaubigt desshalb seinen Gesandten Michael
von Netz, Domherrn von Brixen bei derselben. — Lichnowski VII. bisch. Arch. zu Brixen.
HO. 1456. 1. Juli. Brixen. Cardinal Nicolaus von Cus gibt dem Augustin Heurling,
Bürger zu Matrei den Auftrag, seinen Mitbürgern anzuzeigen, dass sie sich zur
Huldigung, die er in eigener Person vornehmen wolle, bereit halten sollten. — Sinna-
cher VI. 421.
111. 1456. 16. August. Brixen. Nicolaus Cardinal Bischof von Brixen an die
Herzogin Eleonore, die sich bei ihm für Nicolaus Siekgen aus Taufers verwendet.
— Lichnowski VII. bisch. Arch. Brixen.
112. 1456. 26. August. Brixen. Der Cardinal Nicolaus von Cus fordert den
Bischof von Trient auf, ihm aufrichtig zu erklären , ob er (Cusanus) nicht gegen
sein Gewissen handle, wenn er noch länger am Kriege wider die Gradner theil-
nehme, und in Folge dessen auch am Blutvergiessen. — Sinnacher VI. 415.
113. 1456. 12. Oct. Brixen. Cardinal Nicolaus, Bischof von Brixen an die
Herzogin Eleonore wegen einer zur Herrschaft Taufers gehörigen und davon ab-
gekommenen Weingült von 4 Fuder jährlich. — Lichnowski VII. Bisch. Arch.
Brixen.
114. 1456. 6. Dez. Brixen. Der Cardinal Cusanus trägt seinem Hauptmann-
schaftsverweser zu Bruneck und den dortigen Bürgern auf, auf ihrer Huth zu
seyn. Merkwürdig ist des Cusanus Verhällniss zu dem Kaiser , dem Grafen von
Görz und zu Herzog Sigmund in der Görzischen Erbschaftstreitigkeit. — Sin-
nacher VI. 423.
115. 1456. 9. December. Brixen. Cardinal Nicolaus von Cus, Bischof von
Brixen, an die Herzogin Eleonore über die Angelegenheiten des S. Laurentius
Klosters zu Trient, Benedictincr-Ordens. — Lichnowski VII. bischöfl. Arch. Brixen.
116. 1456. 12. Decemb. 2do Idus Decemb. Rom. Dominicus , Cardinalpriester
titul. s. Crucis in Jerusalem, trägt dem Abte von Wilten auf, den Herzog Sigmund
und zwei Laien, des Herzogs Diener, die wegen der Verhaftung eines (mit
einem mandatum prohibitorium nach dem Kloster Sonnenburg bestimmten aber
sogleich wieder freigelassenen) Diacons des Cardinais Cusanus in den Kirchenbann
verfallen zu seyn fürchteten, nach geleisteter Genugthuung loszusprechen. — Geh.
Haus- u. Hof-Arch. in Wien. — Lichnowski VII. k. k. g. Arch.
117. 1456. 22. Dec. Brixen. Der Cardinal Nicolaus, Bischof von Brixen, an
die Herzogin Eleonore, die sich bei ihm verwendet, dass der ertrunkene Christian
Moczner, der ausserhalb des Friedhofes beerdigt worden, wieder ausgegraben und
in den Friedhof zu legen, bewilligt werde. Der Cardinal versprach Erkundigungen
einzuziehen („wann solt der Leichnam des Fridhoves vnwürdig darein gelegt
werden, das wer der seelen mer ain pein, den haylwertigkeit"). — Lichnowski
VII. bisch. Arch, Brixen.
118. 1456. 26. Dec. Brixen. Cardinal Nicolaus , Bischof von Brixen , an den
Herzog Sigmund wegen der über die Pfarrkirche zu Taur zwischen ihnen ge-
machten Abrede. — Lichnowski VII. bisch. Arch. zu Brixen.
119. 1456. (1457?) 28. Dec. Rom. Aencas Sylvius zeigt seine Erhebung zur
Cardinalswürde dem Nicolaus Cusanus, Cardinal und Bischof von Brixen an, und
ladet ihn ein, nach Rom zuriK'k/.ukcliivn ; „die ll«im;it .-incs ranlinal* |#| nur
Rom". !><•>■ lirid il.-.UI die (.irunde auf, Rfini Itfl «'aidmal ClMIII, llis.l,,,'
llrixrn ward. (Cardinnli sola llnma patria est. Kliamsi apud MN ll nalus I'u.tiI,
aat recusassr purum oportuil, an! crrlc r.-.-rpliiin lloma.- i;.-sl.i.-, --t ma(ri om-
iiiuin s.mü foiiMilcrr. N«fM illa .-xiinatio bona: Non audior recla monens; mu-
tantar tempora, et qui olim conlrmtiii fnil. nnnr prarripnp honoralnr. Vrni igitur,
«.l.s.cro veni; neque enim (ua virtns est, quae inlrr nives et umbrosas clausa
valles langaescerc debeat.") — Aeneac Sylvii Kpi.tt. !<•:.
l->0. IV.:. M. Jänner. Octava Agnetis. Brixen. Der Cardinal Cusanus, Bischof
von Brixen, unterhandelt mittelst des Priors von Tegernsee mit d-m Herzog ni<»
von Baiern wegen Uebcrlassung des Bisthums Brixen an einen seiner Söhne und
der Schirmvogtei an den Herzog selbst, jedoch gegen Ynrb.-Iialt einer Pension
und eines oder zweier Schlösser, z. B. Täufers oder Seben. („Dum venirem
,,adistam dioecesin contra intenlionem domini Ducis (Sigismundi) et capituli. <t
,,stimulatus ineiperem recuperare jura ecclesiae , et ineiperem contra nohilea de
..Fruntsberg causam movere, repetendo montem S. Petri (St. Petersberg im Ober-
„innthal) et castrum Strassberg , cum Sterzing , vidi me non posse perficere, et
„feci causam in curia committere. Ob hoc dominus Dux male contentus, et ineidi
„in periculum mortis, ut intellexi. Tunc consideravi, quod si possem, vellem ali-
,,quem nobilem subrogare in locum, cui domus Bavariae assisteret pro recupera-
„tione dictorum castrorum , ita, quod hoc fieret cum consensu capituli et etiam
,, Domini Ducis Sigismundi, et quod mihi provideretur , et statum decentem
,,haberem"). — Autographum Cusani. Brixen. Aren. Lad. 3. Nr. 8. Fol. 7. —
Sinnacher VI. 4»:>.
121. 1457. 29. Januar. Samstag nach S. Paulus Bekehrung. Innsbruck. Herzog Sig-
mund erklärt dem Cardinal Nicolaus von Cus, dass , da seine Fürnehmen nicht bloss
ihn , sondern auch seine Vettern Friedrich und Albrecht berühren , er sie an diese
bringen und nach ihrem Rathe handeln müsse. — k. k. Geh. Haus- und Hofarchiv in
Wien, Register der Händel etc.
122. 1457. 7. Februar. Brixen. Cusanus lässt sich mehrere auf die Güter und Rechte
des Hochstiftes Brixen bezügliche Urkunden als echt und unverfälscht erklären. — Sin-
nacher VI. 424.
123. 1457. 25. März. Brixen. Cusanus an die Herzogin Eleonore wegen der Vor-
mundschaft über die Kinder weiland Ludwig Sparenbergers , der in seinem und ihres
Gemahls Dienst vor Pisein an einer Krankheit gestorben. — Lichnowski VII. bisch«! I.
Arch. Brixen.
124. Uff, 13. Juni. Brixen. Streit zwischen Herzog Sigmund und dem Cardinal
Cusanus wegen Besetzung und Patronatsrecht der Pfarre Taur. — Sinnacher VI. 425.
125. 1457. Circa 24. Juni. Wüten. Der Cardinal Cusanus will Lebensgefahr wittern;
kehrt mit sicherem Geleite des Herzogs Sigmund von Innsbruck nach Brixen zurück,
flieht von dort Anfangs nach Seben, Tags darauf nach Buchenstein, wo er mehrere
Monate blieb, und nach allen Richtungen hin über Unsicherheit und Nachstellungen
Klagen verbreitete. — Handlung zwisch. Card. Cusan. und Herz. Sigmund im Brixner
Arch. Lad. 3. N. 8. — Sinnacher VI. 426.
12b\ 1457. Circa 24. Juni. Cusanische Darstellung der Gefahren, die der
Cardinal fürchten zu müssen glaubte. — Herzog Sigmunds Darstellung über die
Vorgänge , aus denen der Cardinal auf einmal Lebensgefahr fürchten zu müssen
vorgab. — Handlung zwischen Card. Cusan. und Herz. Sigmund im Brixner Arch.
Lade 3. Nr. 8. S. 354.
127. 1457. Circa 24. Juni. Mühlbacher Bauern scheinen sich hergegeben zu haben
als Werkzeuge zu einer Nachstellung gegen den Cardinal. (Cusanus sagt davon: isti
rustici de Mühlbach exeommunicati propter insidias contra mc Cardinalem et Bpil
suum faetas palam — supplicarunt pro absolutione) (Hör/.. Sigmund hingegen behauptet t
Cum maxima injuria Ducis Conradus Bossinger Commissarius Cardinalis extorqoerc
curavit coram notario et testibus in quadragesima confessione quorundam nistieorniu
in rebus concernentibus diflamationem suam super nece etc.) — Handlung zwisch. Cusan.
und Herz. Sigmund im Brix. Arch. Lad. 3. X. B. p. 102.
310
128. 1457. IS. Juli. Instrumentum visitationis Collegii Neustift , quae visitatio ad!
inslantiam Episcopi Brixinensis Nicolai de Cusa per dominum Nicolaum praepositum
ad S. Dorotheam Wionnae, et ad hoc ab eo advocatum facta, et puncta reformationis
in hoc instrumcnto contenta una cum majoribus statutis collegio observanda tradita sunt.
— Archiv. Neustift. V. V. 50.
129. 1457. 22. Juli. Innsbruck. Herzog Sigmund gibt den Bischöfen von Trient und
Brixen Nachricht, dass er wegen Büstungen in der Grafschaft Ortemburg in Kärnthen
sich zu Gegenrüstungen genöthiget sehe, doch ihren Stiftern ohne Schaden. — K. K.
geh. Haus-Arch. Wien.
130. 1457. 23. Juli. Samstag Maria Magdalenentag Innsbruck. Herzog Sigmund
warnt die Bischöfe von Trient und Brixen wegen der von Kärnthen her drohenden
Feindesgefahr. — Geh. Haus-Arch. in Wien. Begister der Händel, etc.
131. 1457. 24. Juli. Innsbruck. Herzog Sigmund befiehlt dem Adel , den Beamten
und Unterthanen seiner Lande, sich wegen der in der Grafschaft Ortemburg Statt finden-
den Zusammenziehungen von Kriegsvolk zur Wehr zu rüsten. — K. K. geh. Arch.
32. 96 f. 136.
132. 1457. I.August. Bom. Aeneas Sylvius wünscht den Cardinal Cusanus in Born
(diu nihil de tua dignitate accepi; — Ego tarnen te in hac curia praesentem potius
esse vollem, quamvis parum est, quod Cardinales reipublicae consulere possint. Scd
juvaret me saepe in praesentia tua esse, et pro veteri more dulces sermones.) —
Aen. Sylvü Epistol. 360.
133. 1457. 11. August. Venedig. Der Doge Foscari erlaubt dem Cardinal Cusanus,
Bischöfe von Brixen , auf dessen Gesuch, Söldner zur Bewaffnung seiner Schlösser auf
venetianischem Gebiethe zu werben. — Sinnacher VI. 439. — Handlung zwisch. Cusan.
und Herz. Sigmund im Brix. Arch. Lad. 3. N. 8. p. 364.
134. 1457. Gewaltthaten des Cardinais Cusanus gegen die Bergleute des Herzogs
Sigmund von Tirol, und sein geheimes Einverständniss mit Johann Witowitz zur Aufnahme
desselben in die bischöflichen Schlösser. — Handlung zwisch. Card. Cusanus und Herz.
Sigmund im Brixner Arch. Lad. 3. N. S. 201. — Coronini tent. genealog. p. 372. fol.
135. 1457. Ueber die Vorfälle mit und wegen Witowitz. Cusanus leugnete ein Ein-
verständniss mit ihm; Herzog Sigmund beschuldigte ihn desselben. — Handlung zwisch.
Card. Cusan. und Herz. Sigmund im Brixn. Arch. Lad. 3. N. p. 393.
136. 1457. 23. August. Non. Cal. Sept. Bom. P. Callixtus III. drückt dem Bischof
Leonard von Chur sein Staunen und seinen Schmerz aus über den, dem Cardinal Cusanus
wiederfahrenen Vorfall , beschreibt diesen *) und fordert den Bi; chof unter Androhung
der Excommunication auf, dem Cardinal etc. beizustehen. — Urkund. Brix. Arch. Lad.
3. N. 8.
137. 1457. 23, August. Bom. Das Cardinals-Collegium empfiehlt den Cardinal Cusa-
nus, Bisch, von Brixen, dem Herzoge Ludwig von Baiern. (Auch hier Beschreibung der
Nachstellungen die dem Cardinal gemacht wurden.) — Chmel Material. II. 132.
138. 1457. 23. August. Rom. Das Cardinals-Collegium bittet in einem mit dem an
den Herz. Ludwig von Baiern gerichteten fast gleichlautenden Briefe den Bischof von
Chur um Schutz für den Cardinal Cusanus. — Archiv. Bepertor. in Innsbr. Lib. VI. fol.
505. — Lichnowski VII. Innsbr. Gab. Arch.
139. 1457. Wahrscheinlich 23. August. Bom. P. Callislus III. droht dem Herzog
Sigmund und allen dessen Unterthanen mit Bann und Interdict, wenn der Cardinal Cu-
sanus nicht binnen 8 Tagen in volle Freiheit gesetzt , und ihm Bürgschaft für seine
künftige Sicherheit gegeben werde. — Sinnacher VI. 441.
140. 1457. October? Schloss Andraz. Der Cardinal Cusanus schreibt aus Puchen-
stein, oder dem Schlosse Andraz, an Herzog Sigmund die Klage, dass er bereits 3
Monate auf eine Zusicherung der Freiheit und Sicherheit für sich und sein Capitel
warte; er müsse die Schlösser und Gerichte um Brixen mit Namen: Bodeneck, Gu-
fidaun und Velturns zu seiner vnd seiner Kirche Sicherheit und Freiheit haben ; er wolle aber
dafür den Herzog und seine Nachkommen zu Vögten und Schirmern des Gotteshauses
haben, ihm alle Lehen verleihen, die von seinen Vorfahren den Vorfahren des Herzogs
-) Die Beschreibung bei Sinnacher VI. iW-
311
verli.hen worden, und nichl allein mit den genannten Schlössern and GeriehUl M
mit dem ganzen Gotteshausc eine ewig« Einigung eingehen: er •* «• f a i bieraal aaitlaas
drr, wie die (Malen von Tirol und ller/.nge \'>n Oesli-m-irli zur Voglei des lln< listift.-s
Brixen gekommen, und dass die Bischöfe von llriven tTftkfft FlMiM *"" jtfctf gev* esm ;
er HWlM 4— Hm«| BignUid die alle Kreiiiid.srhat't M erneuern, und lässl durdiblirken,
das« er sonst einen andern Vogt wählen m Kinnacher VI. 441 — *47.
141. 1457. Von l'urhenstein aus lag ilrr (' ..nlin. I ( iisanu« an, sein.- l'rincipien über
des Itischofs von Brixen Herrschaft, und MfeM PttfitffMfM nnd Ansprüche auf
Lehen, S n I z und I r I e im Umfang des Bist hu ms M rnlu ickeln. (Herzog Sig-
mund sei Lehenmann der Kirch« zu Brixen, der Bischof Herr in geistlichen und welt-
lichen Dingen.) — Handlung zwisch. Cardin. Cusan. u. Herzog Sigmund im Bnm. r
Arch. Lad. 3. N. 8. p. 334.
Mi, 1457. Wie Herz. Sigmund das Sachverhältniss in Bezog auf Lehen, Salz u.
Erze darstellt, als der Cardinal nach seiner Flucht nach I'uehenstcin glaubte, die Ge-
rechtsame des Stiftes Brixen in dieser Beziehung gegen Herz. Sigmund wahren zu
müssen. — Handlung zwisch. Card. Cusan. u. Herz. Sigmund im Brixncr Arch. Lad. 3.
N. 3. p. 354.
143. 1457. Herz. Sigmund behauptet, Salz und Erz und andere Regalien seien
aus kais. Verleihung allzeit beim Stamme der Fürsten von Tirol gewesen , und keines
rühre aus einem Brixnerischen Lehen her. — Handlung etc. Brix. Arch. Lad. 3. \r. -
pag. 362.
144. 1457. Herzog Sigmund lässt den Beweis führen, dass das Bislhum Brixen unter
der Grafschaft Tirol stehe, und nicht umgekehrt, wie der Cardinal Cusanus glaube, der
sich durch das Stift für einen Herzog , und geistlichen u. weltlichen Herrn halte. —
Handlung etc. Brixner Arch. Lad. 3. N. 8. p. 359.
145. 1457. Wahrscheinlich*) October. Rom. Bulle des P. Callixtus III. wider den
Herzog Sigmund, worin er ihn und seinen Anhang (propter tantas ac tales persecutiones
contra Cardinalem Cusanum) mit dem Interdict belegt, bis der Cardinal in Freiheit und
Sicherheit gesetzt sei. — Copia coaeva im Brixner Arch. Lad. 3. N. 8.
146. 1457. Rath eines Notars an Herzog Sigmund, wie er sich durch eine Appella-
tion an den Papst, und durch eine Gesandtschaft nach Rom gegen die Anklagen des Car-
dinal.s Cusanus schützen soll. — Copia coaeva im Brixner Arch. Regestum Cusanum p. 19.
147. 1457. 1. Novemb. Herzog Sigmund sendet dem Cardinal Cusanus sicheres Ge-
leite (per dorn. Neidegger et fecit sigillum appendere d. Ducis , d. Episcopi Curirnsis,
Comitis de Lupfen, de Kirchberg et caeterorum magnorum, ita quod fuerunt 7 sigilla. Et
d. Cardinalis recusavit reeipere, et scripsit d.Curiensi, se esav in arce munita ecclesiae
et dioecesis suae , et se «on esse expulsum.") — Ex Originali im Brixner Arch.
Lade 3. Nr. 8.
148. 1457. Vielleicht 1. Nov. Herzog Sigmund protestirt gegen das, dem Vernehmen
nach, wider ihn ergangene Interdict, und anderes Strafverhängniss, und appellirt an den
Papst Callixtus; er erklärt feierlich, dass er die Kirche nicht verachte, sondern das
Interdict nicht anerkenne aus Achtung vor der Kirche, die sich durch ein solches Ver-
fahren offenbar Verachtung zuziehen würde, besonders wenn Cusanus, dieser zum Miss-
brauch der Kirchengewalt geneigte Mann, das Interdict, promulgirte. („quia uerisimi-
liter timemus, quod hujusmodi interdictum , censurae, et pnenae, si per d. Cardinalem
Cusanum) contingeret publicari, magis quam si per alium publicarenlur , contemni cmi-
tingeret, attento , quod idem Cardinalis multipliciter interdictum , censuras , et poenas
praeter juris ordinem et sine causae cognitione etiam contra decreta sacrorum conrilio-
rum et canonum pro levissimis etiam causis fulminavit, et eisdem censuris abusus est,
uti temporibus et locis producere sciemus.") — Copia coaeva im Brixner Archiv
Lade 3. Nr. 8.
141». 1457. 16. November. Mittwoch vor Elisabeth. Puchenstein. Unterhandlungen
sandten des Herzogs Sigmund — Völsecker, Christoph Krüll. Oswald Sebner,
*) Das Original dieser Bulle mim (.'usanus tiir ;.m ilen Minden cel.mrn haben; denn sehon •!'
gJeirh/.eitigen Abschriften im firmier Archive I irfrrn nie ohnr Pnlum. und einer dieser drei Abschrribs-r,
ein gut unterrichteter Zeitgenosse vermulhet. »ir sei eeobiii ..inrn-e Urtobri "
312
Landeshauptmann an der Etsch, und Bischof Leonhard von Chur — mit dem Cardinal
Cusanus zu Puchcnstcin. (Eine weitläufige, inhaltsreiche Urkunde.) — Brixner Archir
ex protocollo coaevo.
150. 1457. 16. November. Puchenstein. Der Cardinal Cusanus schlägt eine Frie-
densvcrmittlung für sich und Herzog Sigmund vor, die zu München vor Herzog Albrecht
vorgenommen werden sollte. (Item dass der rechtlich Tag gehalten werde vor Herz.
Albrecht v. Bayern, — u. vor Johann Bischof in Eystett, u. Leonharten Bischof zu
Chur. etc. — Sinnacher VI. 448. — Brixn. Arch. Lade 3. Nr. 8.
151. 1457. 16. Nov. '). Puchenstein. Der Cardinal Cusanus schreibt an Oswald Sebner,
Hauptmann an den Etsch, dass er die Antwort, die ihm der Herzog auf seinen Einigungs-
Anlrag vom October erwiedert, nicht erwartet habe. (Der Herzog forderte, der Cardinal
sollte auf alle dort enthaltenen Ansprüche Verzicht leisten.) Der Cardinal erbietet sich
zu einer Zusammenkunft, und zeigt an, dass H. Albrecht von Baiern die Friedens-Ver-
mittelung angenommen habe. — Sinnacher VI. 447.
152. 1457. 26. Dec. Schloss S. Raphael (Andraz.) Der Cardinal Cusanus fordert
das Capitel von Brixen auf, einen oder mehrere Abgeordnete zur Zusammenkunft nach
Bruneck zu senden, und seine Ansprüche zu unterstützen. — Sinnacher VI. 448.
153. 1457. 26. Dec. Raphaelsburg 3) (Andraz.) Grundprincipien , von denen der
Cardinal Cusanus bei seinem Streite mit Herzog Sigmund ausging: Wiederherstellung
der kirchlichen und weltlichen Freiheit der Bischöfe von Brixen, wie selbe, nach
Cusanus Ansicht , im Anfange , ehe die Schirmvögte Herrn der Brixner Kirche und die
Bischöfe Capläne derselben wurden, bestanden hatte. Zu diesem Zwecke Wiederverei-
nigung der ursprünglichen brixnerischen Besitzungen irn Noricum, welche allmälig an
die Grafen von Tirol , von Görz und Hahsburg übergegangen seien. (Diese Urkunde
lässt tief in den Geist und die Absichten des Cusanus hineinschauen.) — Aus den Orig.
im Brixner Arch. Lad. 3. N. 8.
154. 1458. 13. Januar. Bruneck. Grosse Zusammenkunft der streitenden Parteien
in Bruneck; es erscheinen die Gesandten des Herzogs Sigmund, des Cardinais und des
Capitels zu Brixen: der Cardinal fordert alle Schlösser des Inn- und
Norithales, und will als ihr wahrer Herr und Eigenth um er an erkannt
werden. Antwort der erstaunten und auf eine solche Forderung weder gefassten noch
mit Instructionen versehenen Gesandten des Herzogs. — Schluss-Einberufung eines
andern Tages. — Handlungen zwischen dem Cardinal Cusanus und Herz. Sigmund, im Brix.
Arch. Lad. 3. N. 8. copia coaeva. — Sinnacher VI. 448.
155. 1458. 20. Januar. Wien. Dienstrevers des Gregor von Haimburg für Erzherz.
Albrecht; er tritt in Albrechls Dienste so ausschliesslich , dass er allen andern Herrn
den Dienst aufkündet; wird hierauf auch Herzog Sigmund von Tirol bekannt. — Chmel
Material. II. 143.
156. 1458. 20. Januar. Brixen. Das Domcapitel von Brixen ersucht den Cardinal
Cusanus sehr dringend, unter Hinweisung auf die Gefahren, die sonst entstehen könn-
ten, einen andern Tag, der ihm gebothen wurde, anzunehmen. — Handlungen etc. im
Brix. Arch. Lad. 3. N. 8. p. 96.
157. 1458. 21. Januar. S. Agnesen-Tag S. Raphaelsburg. Antwort des Cardinais
Cusanus an die Gesandten des Herzogs Sigmund, an den Bisch, von Chur und Oswald
Sebner, er erklärt, wie sein bisheriges Zuwarten 27 Wochen lang vergeblich gewesen,
lässt durchblicken, dass er bald abreisen werde, jedoch nicht ungeneigt sei, einen
andern Tag zu beschicken, wenn man diesen bald an einem ihm beliebigen Orte zu-
sammenrufen wolle. — Handlungen etc. im Brixn. Arch. loco citato.
158. 1458. 21. Januar. Die S. Agnetis. In Castro S.Raphaelis. Des Cusanus argwöhni-
sche, die Absichten des Herzogs Sigmund verdächtigende, gegen das Domcapitel bittere
und grobe Antwort auf das Schreiben desselben vom 20. Januar. — Enthält auch über die
Excommunicalion einiger Domherrn etwelche — aber dunkle Stellen. —Handlungen etc.
im Brix. Arch. 1. c.
i) Das Dalum dürfte unrichtig sein.
2) Cusanus nennt das Schloss Andraz wegi'n des Schutzes, den es ihm gewährte, ganz willkürlich
Raphaelsburg; historischer Name war dieser nie.
tu
IN, IV'.-. Mi TlHir Innsbruck. Her/. Sigmund srhreibt dem Cardinal Cusanus,
d»SS , narlidem :uit' drin ffcgl /" Hnuieek der Canlinal solelie Cnl. -Hingen gestellt
habe, Hl welehe die h.r/oi;l. Iloten keine I..'»;ill gthftM N thaidJRcn , M »ick iu
keinem fernem Ttft herbeilassen könne, eh.- |g nii-M -,.,,,.. \,li.rn in Kenntnis« ge-
|lW habe, welche die Sache viel berühre. Wolle der Cardinal an de« Herzogs Sigmund
MtfVl Forderungen stellen, so weide ihm Si^n.nn»! \ or der rr.htl irli.-n llchorde lledr
i.n.l Antwort geben ; wolle er aber dieses Erbiethons ungeachtet wider ilm etwa« vor-
nehmen, so werde der Cardinal verstehen, dass d.r Herzog solches »icht dulden
könne. - Sinnacher VI. 449. — Lichnowski VII. Innsbr. Gub. Arch.
100. 1458. 3. Februar. In Castro S. Raphaelis. Der Cardinal Cusanus ruft Im
gesammten Seelsorgeklerus seiner Diöccsc unter Androhung der Excommunication und
Suspension von aller Ausübung der seelsorglichen Verrichtungen für den Fall de»
Ungehorsams zu einer Zusammenkunft nach Brixen auf die feria quarta nach dem Sonn-
tag Invocavit. (23. Februar.) — Handlungen etc. im Brixn. Arch. loc. cit.
MI, MM. Herzog Sigmund beruft, als Gegengewicht gegen die Cusanische Ein-
berufung des Citrus, eine Gesandtschaft des Domcapitels von Brixen und der Städte
des Bisthums Brixen nach Innsbruck. — Handlung, etc. im Brix. Arch. loco citat. p. M<
IM. IMS« I>as Domcapitel von Brixen sendet Bothen nach Innsbruck (Theobald
von Wolkenstcin, Meister Michael von Natz, und Conrad Tcgmair mit mehreren Laien,)
nachdem der Pfarrer von Innsbruck auf sein Gesuch wegen der Cura animarum vom
Cardinal eine abschlägige Antwort erhalten. — Handlungen etc. p. 22.
103. 1458. 0. Februar. Innsbruck. Freundschaftliches Schreiben der Brixner Abgeord-
neten an Cusanus , worin sie ihn über ihre Ankunft in Innsbruck, über die dort herr-
schende aufgeregte Volksstimmung, und über die allgemeine Missbilligung der gesperr-
ten Seelsorge, so wie über die Gefahren in Kenntnis« setzen, welche dem Clerus und
der Kirche aus dieser allgemeinen Aufregung drohen, und worin sie um kluge Nach-
giebigkeit bitten. — Handlungen etc. loco cit. p. 23.
104. 1458. 0. Februar. Innsbruck. Wichtige Verhandlungen , welche zu Innsbruck
Statt fanden. — Sinnacher VI. 450.
105. 1458. 0. Februar. Innsbruck. Herzog Sigmund protestirt und appellirt ii>
Gegenwart vieler Edlen und fürstlicher Männer gegen die dem Vernehmen nach wider
ihn vom Papste bereits erlassene Strafbulle , als gegen eine nur durch falsche
In/.ichten erwirkte, mithin ungerechte Massrcgel. — Copia coaeva in Arch. Brixin.
Lade 3. Nr. 8.
100. 1458. Eine zweite Appellation des Herzogs Sigmund , deren Datum nicht be-
stimmt werden kann; sicher wurde sie noch vor der Publication der päpstlichen Bulle,
welche das Interdict über das Land verbängte, abgefasst. — Handlung, etc. p. 43—40.
107. IMS, t, Februar. Innsbruck. Herzog Sigmunds Protestation und Erklärung
in Betreff der persönlichen Sicherheit des Cardinais. — Handlungen etc. p. 29.
MB. IMS. Frömmigkeit der Herzogin Elconora, Herz. Sigmunds Gemahlin, die
durch die Suspensinn des Gottesdienstes in Innsbruck durch den Cardinal Cusanus
mehr als irgend Jemand gekränkt war. (Xam illis diebus cottidie iuit in Wiltinam pro
eultu divino.) — Handlungen etc. p. 23.
109. 1458. 0. Februar. Innsbruck. Form , in welcher des Herzogs Sigmund Appel-
lation und Protestation vor sich ging. — Handlung, etc. p. 25.
170. 1458. Brixen. Das Brixner Capitel sendet Bothen mit der Nachricht über die
Innsbrucker Verhandlungen an den Cardinal Cusanus nach Lichtenstein. Handlungen etc.
loco citat.
171. 1458. Bericht eines bischöflichen Gesandten über die Innsbrucker Ver-
handlungen an den Cardinal Cusanus. (Sehr weitläufig und wichtig auch über die
Brunecker Zusammenkunft.) — Brixn. Archiv. Lade 3. Nr. 8.
172. 1458. 10. Februar. In Castro S. Raphael. De« Cusanus fanatische Ant-
wort auf den wohlmeinenden Brief, welchen Theobald Wolkensteiner, Michael v.
Xatz und Conrad Tegmair aus Innsbruck am 0. Februar an ihn geschrieben. —
Handlungen etc. im Brixn. Archiv. Lade 3. Nr. 8. p. 24.
173. 1458. Wahrscheinlich 10. Februar. In Castro S. Raphaelis. Antwort de«
Cardinais Cusanus auf den Bericht des Capitel-Gcsandten. Inbegriff aller Klagen.
31«
die er gegen Sigmund hatte voll Bitterkeit gegen die Pursten, Verdrehung seiner
Absichten, Verdächtigungen und Sophistereien. Ein merkwürdiges Actenstück! —
Handlungen etc. im Brixn. Archiv, p. 35. etc.
174. 1458. 10. Februar. Freitag ror Sonntag Esto mihi. Herzog Sigmund er-
nennt den Bürger von Hall, Mathesen Getzner, zu seinem vollmächtigen Procura-
tor und Anwald in der Appellations-Angelegenheit wider den Cardinal Cusanus und
Rom. — Geh. Haus- und Hofarchiv. Register der Händel etc.
175. 1458. Brixen. Schreiben des Generalvicars von Brixen, Gebhard von
Bulach, an alle Pfarrer im herzoglichen Gebiete, worin er ihnen die Einstellung
alles und jedes Gottesdienstes ankündigt, wenn innerhalb der Aschermittwoche und
des Sonntags Laetare kein Vertrag zwischen dem Herzog Sigmund und dem Cardi-
nal Cusanus zu Stande kommt. — Handlungen etc. pag. 57. — Sinnacher VI. 454.
176. 1458. 19. Februar. St. Petri Stuhlfeier. Das vom Herzog Sigmund dem
Cardinal ausgefertigte „Sicheres Geleits-Instrument" wird an den Thoren der Cathe-
dralkirche zu Brixen angeschlagen. — Handlungen etc. p. 38.
177. 1458. 20. Februar. Montag nach Invocav. Innsbruck. Herzog Sigmund
ertheilt dem Bischöfe Georg von Trient sicheres Geleite für ihn und sein Gefolge
zur Reise nach Innsbruck. — Tridentin. Archiv. Repertor. p. 637.
178. 1458. 21. Februar. Brixen. Protestation und Appellation des gesammten
aus dem herzoglichen Gebiete nach Brixen berufenen Seelsorge-Clerus gegen die von
Cusanus angedrohte Aufhebung der cura animarum, welche um Mittfasten eintreten
sollte. (Die Namen der Versammelten liefert Sinnacher.) — Handlungen etc, loco
citat. — Sinnacher VI. 454.
179. 1458. Brixner Gesandtschaft vor dem Cardinal in Puchenstein mit Vor-
stellungen über den Schaden, der aus dem angedrohten Interdiet über das Hoch-
stift und Land kommen dürfte. — Sinnacher VI. 455.
180. 1458. 23. Februar. Brixen. Versammlung des einberufenen Clerus in Bri-
xen fast hundert Mann. — Vorlesung des Briefes, worin Cusanus die Domherrn
Gebhard von Bulach und Simon von Welen als seine Stellvertreter zu den Eröff-
nungen und Verhandlungen ermächtiget. — Gebhards Aufforderung zur Beobach-
tung des Inierdictes. — Inquisition über Herzog Sigmunds supponirtes Attentat
auf den Cardinal. — Ungewissheit. — Gebhards Bestimmungen über den Anfang
und die Beobachtung des Interdicts. — Handlungen etc. im Brixn. Archiv. Lade 3.
Nr. 8. p. 41—43.
181. 1458. 23. Febr. Innsbruck. Herzog Sigmund hält eine ständische Versammlung
in Innsbruck; — trägt seine Klagen vor; — Michael von Natz bischöflicher Gesandter
daselbst. — Landschaftliche Gesandschaft an den Cardinal nach Puchenstein. — Hand-
lung, etc. p. 45.
182. 1458. 25. Febr. Dr. Lorenz Blumenau (dessen sich Herzog Sigmund in seinem
Streite mit Cusanus als Juristen und Canonisten bediente) überreicht dem Cardinal in
Puchenstein die Appellation des Herzogs Sigmund an den Papst. — Handlungen etc. p.43.
183. 1458. 27. Febr. Dominica Reminiscere. Brixen. Der versammelte Seelsorge-
Clerus heftet seine am 21. ausgefertigte Protestation und Appellation an den Kirchthü-
ren in Brixen an. — Handlungen etc. p. 43.
184. 1458. 3. März*). Puchenstein. Antwort, welche der Cardinal Cusanus den
Abgeordneten der Landschaft, als : Conrad Propst zu St. Michael , Johann Lesch , Prior
zu Wüten, Hiltprand Fuchs von Fuchsberg, Jörg von Annenberg, Hermann Aichhorn,
Bürgermeister an Mcran, Paul Heuperger Bürger zu Hall, Benedikt Stollprock zu Schwaz
und Conrad Hertlein auf dem Ritten, gab, als sie einen Anstand und eine Entschei-
dung des Streites auf dem Rechtswege verlangten. — Brixn. Arch. Lad. 3. Nr. 8.
185. 1458. Zweite ständische Gesandtschaft an den Cardinal nach Puchenstein. Die
Gesandten waren : Johann Salzbach, Dechant und Domprobst zu Trient ; Wernher Fuchs
von Fuchsberg und Heinrich Hausmann im Namen des Bischofs von Trient; Bischof
Leonhard von Chur, und ein Ausschuss der Landschaft. — Handlung, etc. p. 48. — Sin-
nacher VI. 457.
*) Das Datum bei Sinnarher isl falsch.
Mg, IV'iS. Mittelasien lirr.t 1.*. April. Her r.udin.il OWM verhäng! ilas Inter-
net Iktt lai Lud i'ir«'i. BJmmIai IX I
It7, || BS, I.'. Mar/. ItCBtg Sigmund rrlheill «.-in. r «..•m.ilil in Kleonora Vollmacht,
die (m iilscluiil Tirol w ährcnd MIM! Abwesenheit / n \ er« allen , als er n;i«li dem Tode
de- h.Mirs l.adisku \ mi Umgarn nach ( >.sl | rr.-i.li /.og. — Schatz- Archiv. Repcrtnr. in
Jniisl.r. \. u. :n:. Lirhnnw.sk i VII. k. k. g. Arch.
MB, 145& Wo das Interdict in den Dominien de» Herzogs Sigmund gehalten wurde?
— Was der Vicar (lehhard (hat, um es halten r.u machen? — Handlungen etc. f,
1>1». 116$, |4« Mär/.. Hruncek. Der \ 'icarus (icl.hard von Hularh kündigt mehrere»
namentlich aufgeführten Pfarrern ans den Dominien des Herzogs Sigmund an , dass sie
von der Dominica Laetare an von der Ausübung der Seelsorgc suspendirt seien. —
Handlungen etc. p. SB.
l!Mi. 1454t Srandale und Uneinigkeiten, die aus der Ankündigung des Interdicts
durch den Meister Gehhard entstanden ; er wendete die C. I'elic. et Cle. si quis sua-
dente etc. an, während sie auf Cusanus gar keine Anwendung znliess ; er dehnte das
Interdict sogar auf die Görzer und Brixner Territorien aus. — Handlungen etc. p. 54.
191. 1458. 20. März. Andraz. Der Cardinal' Cusanus trägt dem Michael von Natr.
auf, die von ihm bewilligten Abänderungen in Betreff des Intcrdictes bekannt zu ma-
chen. — Sinnacher VI. 459 unvollständige Urkunde. Brix. Arch. Lad. 3. N. 8. coaeva
Abschrift vollständig; sie fängt an: ,, aptira in castro S. Raphaelis Lune post
Judica.
MB, 1458. Der Cardinal Cusanus sendet den Meister Michael von Natz nach
Innsbruck, um, falls die Herzogin und die Statthalter einen Tag zusicherten vor dem
2. Juli , den Pfarrern des Unterinnthaies die Seelsorge zu verlängern. Als dies zuge-
sichert wurde , berief Michael von Natz Abgeordnete des Clcrus mit den Formaten nach
Innsbruck oder Wilten. — Handlungen etc. p. 54.
193. 1438. 30. März. Coena Domini. Puchcnstein. Der Cardinal Cusanus weiht
am Gründonnerstag das h. Oel in Puchenstein. — Seine Gebote und Verbote, wem es-
vorzuenthalten sei. — Es wurde dessenungeachtet Allen mitgetheilt, weil man die
Appellation für rechtfertigend, und das Interdict für wirkungslos hielt. — Handlungen,
etc. p. 50.
194. 1458. 30. März. In die Coenae, in Castro S. Raphaelis. Der Cardinal Cusanus
verbiethet dem Magister Michael von Natz denen, die die Protestation unterschrieben
und appellirt haben, das heil. Chrisma auszutheilen. — Copia coaeva im Brix. Arch .
Lad. 3. N. 8.
IH5. 1458. Ostern. Wie die Interdicts-Sachcn um Ostern standen. — Sinnacher
VI. 461.
196. 1458. 24. April. Die S. Georgii, Castrum Baphaelis. Schreiben des Cardinais
Cusanus an die ihm ergebenen Domherrn, dass er nach Veldes in Krain reise, um das
Schloss wieder an die Kirche zurück zuerhalten , dass er ungefähr 6 Wochen auszu-
bleiben gedenke bis Herzog Sigmund zurückkehre , dass sie bei Verleihung der Prae-
benden vorsichtig sein sollen gegen die Domherrn Freibcrger , Neundlinger, und Stein-
hom. — Regeslum Cusanum im Brix. Arch. Lad. 1. N. 51. p. 21. — Sinnacher VI. 462.
197. 1458. 30. April. Veldes. Der Cardinal Cusanus zu Veldes in Kärnten. Auch
dort Untersuchung der Rechte und Befreiung der Herrschaft von Oberherrlichkeit und
Kinfluss des Patriarchen von Aquileja. — Sinnacher VI. 463.
198. 1458. Circa 11. Mai. Wien. Gregor von Haimburg erscheint in Wien in
Gesellschaft des Herzogs Sigmund. — Sinnacher VI. 4H4.
199. 1458. 17. Juni. Andraz. Der Cardinal Cusanus bestätigt die Wahl eines
Coadjutors für den Abt von Wilten. — Sinnacher VI. 465.
200. 1458. 21. Juni. Brixen. Rundschreiben des bischüfl. Vicars Gebhard von Bu-
lach an alle Seelsorger, dass, wenn bis Maria Heimsuchung keine Aussöhnung «wi-
schen dem Herzog Sigmund und dem Cardinal Cusanus stattfinde, vom 4. Juli ange-
fangen das Interdict in seiner ganzen Strenge eintreten werde. — Handlungen etc. p.
57—59. — Sinnacher VI. 465.
201. 1458. Der Kaiser Friedrich, der Erzherxog Albrecht, der Bisch, voi,
die Herzogin Eleonora legen sich ins Mittel, und erwirken eine Verlängerung des Ter-
316
mins für eine Zusammenkunft zur Beilegung; der Streitigkeiten mit dem Cardinal Cu-
sanus. — Handlungen etc. p. 59.
202. 1458. 2. Juli. Montag vor St. Ulrich Innsbruck. Vertrag zwischen der Herzogin
Eleonora und dem bischöfl. Abgeordneten Michael von Na'z etc. über Verlängerung der
Frist für einen gütlichen Vergleich , der innerhalb Mariae Heimsuchung und Mariac
Geburt in Trient zu Stande kommen soll. — Handlungen etc. p. 60.
203. 1458. T. August. Montag vor Laurentii. Innsbruck. Die Herzogin Eleonora
berichtet dem Cardinal Cusanus auf sein durch den Neidegger ihr zugesendetes Schrei-
ben , dass sie von Herzog Sigmund die Bewilligung erhalten habe, einen gütlichen
Tag mit ihm zu halten auf S. Bartholomäustag zu Brixen, Bruneck oder Sterzing in
Gegenwart beider Fürsten oder deren Bevollmächtigten. — K. K. geh. Haus- und Hof-
Arch. in Wien. Register der Händel etc.
204. 1458. 8. August. Erchtag vor Laurent»'. Innsbruck. Herzog Sigmund kommt
wieder zurück aus Oesterreich nach Tirol. — K. K. geh. H. und Hof-Arch. In Wien.
Register der Händel etc.
205. 9. August. 1458. Laurcnti Abend. Innsbruck. Herzog Sigmund gibt dem Jacob
von Thunn zu Gufidaun einen Verweis wegen seines Verfahrens gegen die Bürger von
Clausen (Unterthanen des Cardinal Cusanus) : er habe ihm nicht gebothen, den Bürgern
von Clausen ihr Gut und Gülten zu verhaften und niederzulegen; er soll das mit Be-
schlag belegte freigeben, und die Bürger nicht ferner belästigen. — K. K. geh. Arch.
Register der Händel etc.
206. 1458. 19. August. Rom. Aeneas Sylvius als Pius II. zum Papste erwählt. —
Sinnacher VI. 468.
207. 1458. 24. August. Brixen. Nach Sigmunds Rückkehr aus Oesterreich wird
ein Tag nach Brixen anstatt nach Trient anberaumt. Der Bischof von Trient und die
Herzogin Eleonora sind Mittelspersonen. Gesandte der Herzogin — des Cardinais; —
Verhandlungen zu Brixen vom 24.-28. August. Zusammenkunft der Gesandten mit dem
Cardinal im Thale Lisen. — Uebereinkunft über 12 Artikel ; Bestimmung eines Tages
auf Georgi 1459 zur Schlichtung der noch streitigen Punkte. — Der Cardinal predigt
in Taufers und Bruneck. — Absolution der Priester. — Handlungen etc. p. 61.
208. 1458. 2. Sept. Rom. P. Pius II. verkündiget dem Herzoge Sigmund seine
Erwählung zum Papste. — Chmel Material. II. 160.
209. 1458. 14. Sept. Der Cardinal Cusanus von Brixen reiset nach Rom zur Be-
glückwünschung des neuen Papstes Aeneas Sylvius. — Sinnacher VI. 466. 469.
210. 1458. 14. Sept. Brixen. Verzeichniss der Curatoren , welche der Cardinal
Cusanus bei seiner Abreise nach Rom zur Verwaltung des Bisthums Brixen in geistlicher
und weltlicher Hinsicht zurückliess. — Handlungen etc. p. 61.
211. 1459. 1. Januar. Mantua. P. Pius II., bewogen durch des Lorenz Blumenau,
des Gesandten des Herzogs Sigmund , Aufklärungen , bewilligt dem Herzoge Sigmund
aus Liebe zum Frieden, einen Termin von zwei Jahren, um seinen Rechtsstreit mit dem
Cardinal Cusanus auszutragen. — Handlung zwisch. dem Herz. Sigmund und dem Car-
dinal Cusanus im Brixn. Arch. Lad. 3. N. 8. p. 80 etc.
212. 1459. 12. Januar. Rom. P. Pius II. beauftragt den Cardinal Cusanus alle bai-
erischen Prämonstratenser Klöster nach dem Muster des Klosters Wüten zu refor-
miren, wozu er von dem Herzoge Albrecht von Baiern war ersucht worden. — Burg-
lehner Tirol. Adler II. erste Abtheilung p. 324.
213. 1459. 12. Januar. Rom. Der Cardinal Cusanus bestellt den Abt Mosel von Wüten
zum Visitator der Prämonstratenser Klöster in Baiern. — Sinnacher VI. 472.
214. 1459. 18. Januar. 15. Calend. Februar. Mantua. P. Pius II. verdammt die Ap-
pellation ,,a Romano Pontifice ad futurum Concüium" als ,,sacris canonibus adversum,
et rci christianae noxinm et erroneum" unter Androhung der Excommunication ,,ipso
facto ineurrendae , a qua nisi Pontifex Romanus et in mortis articulo nemo absolvere
possit." und imter Androhung der Strafen , welche auf Majestäts-Verbrechen und
,haeretica pravilas" gesetzt sind. — Original im Brixn. Arch. Lad. 3. N. 9. Lit. S.
215. 1459. 25. Januar. Interamnis. P. Pius II. ladet den Herzog Sigmund zu der
nach Mantua berufenen Fürsten-Versammlung ein, v.m wegen Hülfe gegen die Türken
zu berathen. — K. K. Geh. Arch. in Wien.
Hit 1459. (7—25. März.) Fn Quadragesima. Wicderausbrurh der Feindseligkeiten
zwischen den» Herzoge SlgPJUj und dem Cardinal Cusanus. Bnssingcr erpresst in der
!■!■!< von Hauern da» GeMii^ lag«! I«i BtffMgt am den Cardinal.
m
Sigmund fordert ,'„, IMkuI.ii Injurien-Entschädigung und Einkerkerung des llo.tsinger.
henift si, li au!' Auftrage l«f Cardinais, und erklärt weniger gethan /.u hui
•ff sollte. — Handlung ele. im Brixn. Areh. p. 62.
-17. Mü. '21. April. PI» 8« OttegM llom. I». i Cardinal Cusanus an »eine Domherren,
bittere Klagen über den Herzog Sigmund , das« er von der Anordnung eine* Tages nach
Sterling zu spät Nachricht erhallen habe ; er nimmt den Conrad I
und behauptet, dass , wenn auch das Zeugnis.« \\,-v Muhlbarhcr Haue,-,, n < hl» gelte, Sig-
! .sieh selbst verrathe und selbst anklage. — Handlung etc. p. Inj.
-is. 1459. 24. April. Slerzing. Herzog Sigmund hält dennoch vor Georgi einzuberu-
fenden Tag. wie früher verabredet war, nicht, sondern veranstaltet dafür eine Zusam-
menkunft am S. Georgitag in Sterzing. — Handlung etc. p. 63.
•211». 1459. Absendung einer Gesandtschaft an den Cardinal Cusanus nach Rom mit Be-
richt über den Sterzinger Tag, voll Aufklärung über die Verhandlungen daselbst, und
über die Festsetzung eines neuen Termins bis Jakobi. — Handlung etc. p. G3.
220. 1459. l.Mai. Philipps- und S. Jakobs-Tag. Brixen. Wahl und Abordnung einer
Gesandtschaft an den Cardinal Cusanus nach Rom, und Bestimmung der Puncte, die ihm
vorgetragen werden sollten. — Handlung elc. p. 65.
'221 . 1459. Rom. Der Cardinal Cusanus gibt der Gesandtschaft des Gotteshauses Brixen
in Betreff der Hauptsache keine Antwort, weiset sie aber an den Papst nach Mantua mit
Vorschlägen, die er (Cusanus) zur Beilegung der Streitsache macht. — Handlung etc. p. 66.
222. 1459. Rom. Der Cardinal Cusanus gibt dem Brixner Domcapitel eine auswei-
chende Antwort, als es ihn um Bestätigung der Capitels-Freiheiten in der Form , wie
sie von den frühern Bischöfen von Brixen bestätiget worden waren, ersuchte. („Respon-
dit dorn. Cardinalis, quod ista privilegia approbaret , quantum de jure posset, et sine
praejudicio pontificalis dignitatis.") — Handlung etc. p. 67.
•HS. 1459. 1. Mai. Florenz. P. Pins II. beglaubiget seinen Legaten, Stephan von
Forli , bei dem Herzoge Sigmund; er schickte ihn, um Friede und Eintracht unter den
deutschen Fürsten zu stiften, und um die Deutschen gegen die Türken zu wafTnen, (,,etsi
a ceteris christianis bene speravimus, nullos tarnen populos, nullam gentem aut nationem
majora Alemannis praesidia rei christianae allaturam credimus , quam seimus , vidimus,
novimus fide: ardore , religionis devotione christianissimam, virorum fortium abundantia
potentissimam etc. etc.") — Cbmel Material. II. 169.
224. 1459. 1. Juni. Mantua. Eröffnung der Fürstenversammlung zu Mantua. — Bonelli
III. p. 260. — Barbacovi II. 74. — Sinnacher VI. 471.
. 1459. 16. August. Brixen. Das Domcapitel sendet einen Boten an den Cardinal
Cusanus, 1, um die Bestätigung des vom Capitcl präsentirten Hospitalers in Kla
am die Bestätigung der Privilegien des Capitels zu erlangen; denn der Cardinal wollte
erstercs zu grossem Schaden des Spitals an sich ziehen, die Privilegien nur bedingungs-
weise bestätigen. — Handlung etc. p. 67.
226. 1459. 5. Sept. Rom. Antwort des Cardinais Cusanus auf den Brief des Capitels
vom 16. August: er habe nie etwas anderes als das Wohl der Armen, mithin auch das
Wohl des Hospitals im Auge gehabt, er willige in die Präscntirung des Stainhorn, doch
soll dieser mit andern Brixner Gesandten nach Mantua kommen, die Investitur zu holen,
indess wolle er ihn auch sonst bestätigen. In BetretT der Privilegien-Bestätigung ver-
rff die Domherren auf seine Rückkehr nach Brixen; er klagt, dass ihm niemand
etwas über die Anstalten des Herzogs Sigmund zur Reise nach Mantua berichte; der
Papst habe ihn aufgefordert in Rom zu bleiben, doch wolle er zum Wohl der Kir.i
der nach Brixen zurück kommen. — Handlung etc. p. 70.
227. 14.VJ. II, Sept. Mantua, P. Pius II. Credenziale für den Erzbischof Hicronymu»
von Creta und Magister Franz von Toleto seine Gesandten an Herz. Sigmund. — I.ich-
mm ski v II. K. K. geh. Arch.
14')!'. Anfangs October. Das Brixner Domcapitel sendet den M uhom
und den Georg Golser als Gesandte nach Mantua ,,ad interessendum traetatibus et eon-
Archiv. Jahrg. 1S30. I. Bd. II. Hfl. 21
318
sentiendum vice et nomine capituli, quatenus opus foret, in concordiam super differentiis
inter Cardinalem et Ducem exortis, et ad approbandum arbitrium , si quod per Papam
fieri contin^eret, ac alias ad dicendum et faciendum in praemissis necessaria et oppor-
tuna. — Handlung etc. p. 71.
229. 1459. Anfangs October. Brixen. Memoriale , welches vom Brixner Capitel der
Gesandtschaft nach Mantua mitgegeben wurde — Privilegien des Brixner Domcapitels,
welche dem Cardinal Cusanus zur Bastätigung vorgelegt werden. — (Zwei weitläufige
Urkunden.) — Handlung etc. p. 71. 74.
230. 1459. 2. October. Mantua. P. Pius II. mahnt den Herz. Sigmund wiederholt, sich
nach Mantua zu begeben, um im Streite zwischen dem Cardinal Bischöfe und dem Her-
zoge zu entscheiden. (Venit ad nos Magister Andreas Mack sollicitator et ex eo intel-
leximus propterea ipsam nobilitatem non venisse, quia audivisset Cardinalem non esse, Man-
tuamadnos venturum. DerCardinal sei schon gekommen.)— Lichnowski VII. K.K. geh.Arch.
231. 1459. 27. October. Venedig. Der Doge Pasqual Maripetro ertheilt dem Herzog
Sigmund und seinem über 400 Mann starken Gefolge einen Geleitsbrief zur Reise nach
Mantua. — Lichnowski VII. K. K. geh. Arch.
232. 1459. 10. Nov. Mantua. Ankunft des Herzogs Sigmund in Mantua. Verhandlun-
gen über den Streit mit Cusanus. Gregor von Heimburg Wortführer und Sachwalter des
Herzogs. Vergebliche Bemühungen des Papstes und der kais. Gesandten (et ostendit
litteram domini Cardinalis de eulpatione necis, quae erat de manu sua, et petivit sibi sa-
tisfieri de istis injuriis sibi (Duci) illatis. D. Cardinalis respondit : verum esse, illam lit-
teram exhibitam esse de manu sua, sed dixit , in ea d. Ducem non nominasse. — ,,Papa
diu traetavit et magnam diligentiam fecit de concordia habenda. Item dorn. Aistetensis,
dorn. Episcopus Tridentinus, Marchio Badensis et mgr. Johannes Hinderbach oratoresim-
peratoris, sed absque concordia." — Handlung etc. p.79.
233. 1459. Mantua. Klagen des Herzogs Sigmund gegen den Cardinal Cusanus auf der
Fürstenversammlung zu Mantua, wegen der Unehr, so ihm der Cardinal durch seine Inzicht
zugezogen; wegen der grossen Mörderei und Mannsschlacht in Enneberg, wegen Interdict
und Aufhebung der Seelsorge etc. — Sinnacher VI. 475.
234. 1459. Mantua. Wie der Cardinal Cusanus die Mantuaner-Verhandlungen darstellt.
(Aus seinem Manifeste.) — Handlung etc. p. 335.
235. 1459. 29. Nov. Penultima Nov. Herzog Sigmund kehrt unverrichteter Dinge wie-
der in seine Lande zurück. — Handlung etc. p.79.
236. 1459. Nov. P. Pius II. schreibt an Herzog Sigmund, und setzt für ihn und den
Cardinal Cusanus einen Tage gegen Trient fest auf Epiphaniae 1460. — Handlung etc. p. 81.
237. 1459. 18. Dec. Brixen. Achtungsvoller, jedoch energischer Brief des Brixner-Ca-
pitels an den Cardinal Cusanus über die sonderbare Cnterschreilung der Capitelfreiheiten,
mit der dringendsten Bitte dieselben zu bestätigen. — Handlung etc. p. 103 — 105.
238. 1459. Die Jovis 20. Dec. Brixen. Bericht des Capitels von Brixen an den Car-
dinal Cusanus über die Lügen des Bossinger, der ihm so viel Falsches berichtet. Sie drin-
gen auf Bestrafung desselben, Ausschliessung von der Gütergemeinschaft, dem Gottes-
dienste, und auf Entfernung von dem Amte. — Handlung etc. p. 105.
239. 1459. 21. Dec. In die S.Thomae. Herz. Sigmund lässt das Capitel zu Brixen zur
Erklärung auffordern : wessen er sich in Bezug auf die Sicherheit des Landes vom Capitel
zu versehen habe? worauf ihm dieses antwortet: „Sie haben allzeit an der Herrschaft von
Oesterreich gethan , was zu Fried und Einigkeit gedient hat , und wollen das auch thun
nach allen billigen Dingen." — Handlung etc. p. 83.
240. 1459.30. Dec. Manlua. Breve des P. Pius II. an die Bürger und Gemeinde von
Brixen, Bürger und Gemeinde von Bruneck und Clausen; er setzt die Gründe auseinander,
warum der Papst den Cardinal als für die kirchlichen Interessen unentbehrlich nicht an
seine Kirche entlassen könne; fordert sie auf, während der Abwesenheit des Hirten noch
treuer an die Kirche und an den Praesul zu halten gegen jeden, der sie wider ihn etwa
aufreitzen wollte. — Handlung etc. p. 109.
241. 1459. 31. Dec. Mantua. Schreiben des P. Pius II. an das Brixner-Capitel, dass
er auf Ersuchen des Cardinais Cusanus die Privilegien des Capitels reiflich untersuchen,
und alles bewilligen werde , was sich billig bewilligen und bestätigen lasse. Er fordert
das Capilel ""•'. -''•< "> der treuen ,-,( an dm Cardinal ni. lern zu
lassen und in gttrlMt Forderungen ni«-li t rin/iiu illium. Handlung etc. p. 100.
;or von Haimburg. — Bl
243. t^'.lt. Krl.ilterle Stimmunij des Volke* ftftJi den fftfati irhen St and im ftjffl
neu. (Als das Brixner-Capilel den PiptJ um einen \ i.ar in K|iirilualibtis ballt, motu
seinen Antrair auf folgende U i htas |«a prnvidcat saluti animarum ; alias limr-
tur maximum erelesiae et MelfSlMÜeJl »tTMBil periculurn im quo populm
plurimum alias rnncitatus est pro hoc (emporum ronditione contra ecclrsiasticum statum."
— Handlung etc. p. 132.
244. 14(50. 1. Januar. Mantua. Willfährige Antwort des Cardinais Cusanus an dir
Domherrn von Brixen auf die beiden Brief« des Capilels vom 18. und 2i>. Der. |fc«
singer (,. prima roncernit d. Conradum Bossingcr, in qua aliqua narratis, qua«- prfal
quam ihm- le-i nee audivi") über die Formel, mit welcher Cusanus die Capitclfreiheilen un-
terschrieben hatte (videmini in fine justitiam adire velle, quam etsi non sit necessarium,
tarnen illam nunquam recusabo , imo ol'fero p e r pr ae s c n t e s, ea enim , quae justa
sunt, libentissime aeeeptabo ; et exequar. Et quia Sancliss. Dominus noster (Papa) habet
negotium illud in manu usque ad determinationem Sanctitatis suae non erit necessarium
plura scribere ad puneta in litera vestra contenta, sed rogo c o n s i de rar e afflic-
tionem meam, quam pro justilia ecclesine meae subii, et non solum non detis afflic-
tionem afflicto , sed pro debito et honore vestro fidelitatem forti animo ostendatis.") —
Handlung etc. p. 107.
'24.'). 1460. 2. Januar. Mantuae. P. Pius II. Breve zu Gunsten des Herzogs Sigmund
an den Bischof von Basel und an die Äbte von Slams und Kempten mit dem Auftrage,
alle wie immer verpfändeten und abhanden gekommenen Besitzungen wieder an den Herzog
zurück zubringen. — Chmel Material. II. 187.
246. 1460. 6. Januar. In die Epiphaniae. Zweite Gesandtschaft des Herzogs Sigmund
an das Domkapitel von Brixen; (Graf Heinrich von Lupfen, Parcival von Annenberg, und
Hans Kripp) Klagen des Herzogs; sein Begehren nach einer runden klaren Antwort, ob
das Gotteshaus und Kapitel zu Brixen die bestehende Verschreibung und Einigung halten
wolle oder nicht ? — Handlung etc. p. 85.
247. 1460. Brixen. Das Domcapitel von Brixen sendet eine Gesandtschaft rn den
Cardinal Cusanus, um ihn über die unter dem 21. Dec. 1459 und 6. Januar 1460 von Herz.
Sigmund erlassene Aufforderung zu einer bestimmten Erklärung, ob Brixen die Verschrei-
bung und Einigung halten wolle oder nicht , in Kenntniss zu setzen; sie empfehlen dem
Cardinal milde Nachgiebigkeit. — Handlung etc. p. 83—88.
Bi 1460. Mantua. Antwort des Cardinais auf die Gesandtschaft des Brixner-Capi-
tfls; wie immer ausweichend, rechthaberisch, mit Vorbehalten und Ausflüchten auf den
Papst angefüllt. — Handlung etc. p. 88.
£49. 1460. Circa 8—10. Januar. Triem. Ein gütlicher Tag zu Trient vom Papste ge-
setzt zur Einigung des Herzogs Sigmund mit Cusanus. Vergebliche Verhandlungen , es
kommt zu keiner friedlichen Einigung, man beschliesst den Bechtsweg einzuschlagen. —
Handlung etc. p. 81.
250. 1460. Trient. Zu Trient wurde vorzüglich wegen des Silbererzes in Gernstein
unterhandelt, welches Sigmund nach der Behauptung des Cardinais Cusanus kurz zuvor
dem Gotteshause entrissen haben sollte. — Die beiderseitigen Behauptungen über den
Besitz des Silberbergwerkes in Gernstein. — Handlung elc. p. 835. '•'»'!•
251. 1460. Der Cardinal Cusanus compromittirt wegen des Erzes zu Gernstein auf
Erzherzog Albrecht von Oestejrreich ; item wegen Venediger Eingriffe bei den Bergwer-
ken zu Puchenstein. — K. K. geh. Arch.
.'. Der Cardinal Cusanus lässt wahrend des Mantuaner-Fürstcnta.fes die herzog-
lichen Knappen aus Gerenst in vertreil'en , und das i;e\\ mim ne I
setzte sich nun mit Gewalt in alle B BtfftM Brixen. — Burglechnrr Tirol.
Adler I. Th. 2. Abth. p. MB. — Spergs lek. p. 81.
'2.'i3. MBB. Maut..:-.. Sehr -ihen «1 Sigmund, «min er ihn er-
sucht, die mit dem Cardinal geschlossene Einigung zu hallen, tnd den Pn,
Erfüllung dieser Bitte in Kenntnis:- - Handlung etc. p. 89. - Weiter.
21 *
320
Handlungen zwischen Papst und Herzog Sigmund über denselben Gegenstand , und über
die sichere Rückkehr des Cardinais zu seinem Gotteshause. — Handlung etc. p. 336.
254. 1460. 15. Januar. Mantua. P. Pius II. gibt dem Markgrafen Albrecht von Bran-
denburg Vorschläge mit auf die Reise, auf deren Grund er eine Friedensvermittelung auf
seiner Durchreise durch Innsbruck versuchen sollte. — Handlung etc. p. 108.
255. 1460. 20. Jänner. Mantua. Gewaltbrief des Cardinais Cusanus für den Verweser
des Bisthums Brixen ai?f die Dauer der Abwesenheit des Cardinais. — Sinnacher VI. 480.
256. 1460. 26. Januar. Brixen. Gesandtschaft des Brixner-Domcapitels, an den Herzog
Sigmund nach Innsbruck, um ihm, nach dem erfolglos abgelaufenen Tage zu Trient, dem
am 5. Jänner gegebenen Versprechen gemäss, eine endliche Antwort zu ertheilen. Das
Capitel, die Städte und Gerichte des Bisthums Brixen erklären ihre Bereitwilligkeit, dem
Herzoge als Vogt des Hochstiftes der Verschreibung gemäss beizustehen , selbst wenn
der Cardinal nicht wollte. — Handlung etc. p. 89.
257. 1460. Anfang Februar. Der Cardinal Cusanus unerwartet wieder in Puchenstein.
— Gesandtschaft des Capitels an ihn;— des Cardinais mündliche Zusage wegen der Pri-
vilegien ; er sendet den Domherrn Neundlinger nach Innsbruck um den Frieden zu vermit-
teln , verweigert aber gleichzeitig die Ermächtigung zur Seelsorge (curam animarum
denegavit.) — Handlung etc. p. 91. — Burglechner I. Th. 2. Abth. p. 320.
258. 1460. 7. Februar. Brixen. Vorstellung des Brixner Domcapitels an den nach Brun-
eck gekommenen Cardinal, dass es die Stellvertretung in temporalibus nicht übernehme,
wenn ihm der Cardinal nicht auch die Vollmacht ertheile in spiritualibus die Seelsorge
frei zugeben. — Handlung etc. p. 91 — 94.
259. 1460. 13. Februar. Bruneck. Antwort des Cardinais und Entwicklung seiner
Grundsätze, warum er den Priestern, die appellirt hatten, die Seelsorge verweigere. Ein
bitterer, kalter, starrer Brief ! (De cura animarum plures ex vobis me saepissimeaudi-
verunt. Ego non possum videre, quod cura possit concedi illis, qui se per frivolam et er-
roneam appellationem a suo Epo separaverunt et laicali potestati adhaerent . . . Humi-
liittis nunquam defui, superbis restiti, ita docec me Christus. — Videte vos, ne ineidatis in
susnicionem, quod illis rebellibus contra Episcopum faveatis. — Si dicitur, quod populus
negligitur, melius est quod h ab eat patientiam, inextremo casu reperiet
remedium. — Pro Dei reverentia permittatis me facere officium meum. Videbitis, quod
magis auxilium praestabit nobis Deus , quam si humano timore dueti, fingeremus glossas
complacendi. Ego nonmoneor passione, sed dueor ratione et consilio apo-
stolico.) — Handlung zwisch. den Card. Cusanus und Herz. Sigmund im Brixn. Arch. Lad.
3. N. 8. p. 94.
260. 1460. 14. Februar. St. Raphaelsburg. Bischof Nicolaus von Brixen an seinDom-
capitel, wie er vernommen, dass zu Innsbruck der Herzog von jenen, die daselbst waren,
erpresst habe , dass der zwischen ihnen errichtete Vertrag nicht gehalten werden solle,
wodurch das Hochstift ganz in seine Gewalt fallen würde; wie der Herzog bereits nach
Sonnenburg seine Leute geschickt um es einzunehmen, wie vielleicht selbst Bruneck nicht
sicher etc. desshalb sei er nach Raphaelsburg gekommen. — Lichnowski VII. Innsbr. G. A.
— Sinnacher VI. 480.
261. 1460. Andraz. Schrift, welche der Cardinal Cusanus von Puchenstein aus al-
lenthalben verbreitet , und worin er die Ausdehnung und Unabhängigkeit 6einer fürstli-
chen Gewalt über einen grossen Theil von Tirol auf sonderbare Weise ableitet. — Burg-
lehner Tirol. Adler I. Th. 2. Abth. 327. — Sinnacher VI. 480. etc.
262. 1460. l.März. Siena. P. Pius II. ertheilt seinem Legaten, dem Bischof von La-
vant, Vollmacht mit Herz. Sigmund zu unterhandeln wegen, einer mit dem Cardinal Cu-
sanus zu treffenden Uebereinkunft. — Lichnowski VII. Innsbr. G. Arch.
263. 1460. Geschichte aller Verhandlungen und Vorgänge, welche zwischen Cusanus
und Herz. Sigmunds Gesandten stattfanden , vom 30. März bis zur Ueberrumpelung des
Cardinais in Bruneck am Ostertag. — Handlung etc. p. 95. 336. etc.
264. 1460. Gründe zur Absendung des Parcival von Annenberg an den Cardinal nach
Bruneck, zu Unterhandlungen, die in der Stille vor sich gehen sollten. —Handlung etc. p. 364.
265. 1460. 1. April. Bruneck. Schreiben des Cardinais Cusanus wahrscheinlich an den
Bischof von Trient, auf welche Zusicherungen persönlicher Sicherheit der Cardinal
aus Mantua wieder in seine Diücese gekommen, und welche Gewalttaten nun gegen ihn
m
und seine Leute v.wi <ten hflMtglMMI lllllW >eb ausgeübt wrrtlen, und wie
tniM. Im i .1 sei. — Handlung etc. p. 96.
■ .sinnui.inuiu all. /0g Sigmund gegen den Cardinal
Cusanus hatte bis zun. renorfall in Hrunock. Handlung
MM, (iniinlr. wi •U-Ii,. dr ii Herzog Sigmund nach s • n Angabe bewo-
gen, thätlich gegen den Cardinal vorzugeh n. — II. null
bat« \ iM-aiil;is.Miii- MUT [TlMiriBflllM IM Cardinal* mit Waffenge-
walt. (I*. .renal von Annenherg unterhandelte wogen des liUfWlM in (..rr. .,-tein auf
ein Jahr, der Cardinal wollte nur ein halbes Jahr zugeben: ,,l>a nön weder durch unsere
Rat noch durch Jemand andern von unsertwegen keinen Frieden und keinen Anstand we-
der an dem Silbererz noch sonst vor dem Cardinal nie mocht erlangt werd< n, dadurch
wi.1,1 verstunden, dagegen wir endlich zur Gewalt sehnt:
Handlung etc. p. 358.
261*. MÜt 12. April. Heilig Osterabendt. Innsbruck. Des Herzogs Sigmund Absage-
brief an den Cardinal Cusanus, Bischof zu Brixcn : (,,l)em horhw.ird. Herrn Niclasen
etc. etc. verkünden wir etc. als ihr ottlich Zeit uns unser väterlich Krb abzoziehen,
auch mit imrei hllichem Interdict, Bekümmernuss der Priesterschaft, und in andere
unbillige Wege widerwertigkeit zuzefügen unterstanden habt ... und es also vor Ewr
habt, dass uns nicht gebürt solichs länger zu leiden... dadurch wir bewegt werden,
dass wir mitsamt unsern Landen und Leuten, Heitern und Helfershelfern und denen, die
wir auf Ewrn Schaden bringen mügen , Ewr und aller der Ewrn - - Veind sein wollen
. . . darum wellen wir Ew und In von Eren und Rechts wegen nichts schuldig sein,
sondern unser fürstlich Ere mit diesem offen Veindbrief bewahrt haben.") — Original-
Urkunde in k. k. Guh. Arch. zu Innsbruck. (Herzogl. Siegel.)
270. 1460. 12. April. Absagebrief vieler Edler an den Cardinal Cusanus mit einem
zweiten Absagebriefe. — Sinnacher VI. 486. 488.
171. 1460. 13. April. Ostern Bruneck. Geschichte der Ueberrumpelung des Cardi-
nais Cusanus in Bruneck. — Handlung etc. p. 111. 130. 337. 356. 393. — Burglehncr
Tir. Adl. L. Th. 2. Abth. 320 etc. — Sinnacher VI. 488.
272. 1460. 15. April. Bruneck. Ankunft des herzoglichen Absagebriefes. Der Brand
eines Heustadels schreckt die Brunecker und bewegt sie zur Übergabe. — Gesandtschaft
des Cardinais zum Herzoge nach Sterzing mit Friedensanträgen. Sigmund weist sie zu-
rück. — Handlung etc. p. 111.
273. 1460. 15. April. Osterdienstag. Einzug i'es Herzogs Sigmund in Bruneck, Unter-
handlungen mit dem Cardinal. Der Domherr Ncundlinger bewegt den Cardinal sich dem
Herzog zu ergeben. — Handlung etc. p. 111. 206.
274. 1460. 18. April. Bruneck. Verschreihung , welche dem Cardinal vom Herzoge
Sigmund zu Bruneck abgenöthiget wurde. — Handlung etc. p. 114 — HC. — Sinnacher
VI. 489. — Lichnowski VII. Innsbr. Gub. Arch.
275. 1460. 18. April. Bruneck. Der Cardinal Cusanus muss versprechen, beim Papste
allen Fleis anzukehren, damit das Interdict aufgehoben werde, und muss demCapitel erlau-
ben, alle Schlösser des Hochstiftes einstweilen in Besitz zu nehmen. — Sinnacher VI. 4W.
270. 1460. Weitläufige Entwickelung der Gründe, durch welche sich das Brixner
Domcapitel bewegen liess, zwischen dem Herzog Sigmund und dem Cardinal zu inter-
veniren. — Handlung etc. p. 116. 185. 285.
277. 1460. 23. April. Mittwoch nach Sonntag Quasimodo eJc Schloss Bmneck. Der
Cardinal Cusanus verkündet den Bürgern der Städte Brixen, Bruneck, und Clausen, dass
er dem Vertrag zufolge alle Städte und Schlösser des Hochstiftes dem Capitel überant-
worten müsse, und weiset die Bürger an das Capitel, dem sie gehorchen sollen. — Hand-
lung etc. p. 120. — Lichnowski VII. Iniisbi . O. Arch.
278. 1460. 23. April. Bruneck. Verschreihung des Brixner Domcapitels gegen den
Herzog Sigmund . ihm alle Schlösser des Hochstiftes im Xothfalle offen zu halten. Her
Cardinal Cusanus unterzeichnet diese Verschreihung. — Sinnacher VI. 490— 491. — Hand-
lung etc. p. 117. Lichnowski VII. Imisl.i . (,,.!,. Anh.
1460. 23. April. Bruneck. Her Cardinal Cusanus erklärt auf Ersuchen and Z«.
dringen des Capitels, dass dessen Verschreihung gegen den II. r/. Sigmund mit seinem
Willen und seiner Zustimmung gegeben worden sei. — Handlung etc. p. I
322
280. 1460. 24. April. S. Georgentag. Bruneck. Der Cardinal Cusanus verspricht dem Her- .
zöge Sigmund, ihn im Besitze aller Schlösser, Herrschaften, Mannschaft und Lehenschaft,
die er vom Stifte innehat, sein Lebtag unbekümmert zu lassen, bis sie auf gütlichem Wege
darüber geeint würden; in Betreff ihrer Ansprüche auf das Erz in Gerrenstein sollen
sich beide dem Ausspruche des Erzherz. Albrecht unterwerfen. — Origin. Urk. im k. k.
Gub. Arch. zu Innsbruck.
281. 1460. 24. April. S. Georgitag. Bruneck. Revers des Herzogs Sigmund, dass ihm
der Cardinal Cusanus alle Städte und Schlösser seines Hochstiftes übergeben habe, und
Festsetzung der gegenseitigen Verpflichtungen, welche sofort zwischen dem Stifte und
dem Herzoge eintreten sollten. — Handlung etc. p. 112. — Sinnacher VI. 491.
282. 1460. 24. April. S. Georgitag. Bruneck. Card. Cusanus stellt dem Herzog Sig-
mund das Versprechen aus, dass weder er an Sigmund etwas suchen wolle, noch auch
Sigmund an ihm etwas suchen sollte, wegen der Brunecker Händel. — Chmel Material.
II. 203. — Handlung etc. p. 123.
283. 1460. 24. April. S. Georgitag. Bruneck. Cardinal Cusanus bezahlt dem Herzog
Sigmund 6000 fl. Rhein, sogleich, und bestimmt die Termine, in welchen er die 4000 fl.
die noch ausstehen, zu je 2000 fl. bezahlen wolle, als Schadenersatz für die verursachte
Kriegsrüstung. — Handlung etc. p. 121. — Lichnowski VII. Innsbr. Gub. Arch.
284. 1460. 24. April. S. Georgitag. Bruneck. Herz. Sigmund trägt dem Caspar Traut-
son , Berthold von Gufidaun, Jacob von Thunn und andern, die das Schloss Seeben
des Herzogs wegen belagerten auf, dasselbe Kraft des mit dem Cardin. Cusanus ge-
schlossenen Vertrages, dem Stift Brixen, als demselben zugehörig, gegen freien Abzug
für die Belagerten zu übergeben. — Fragm. B. III. F. 16. — Lichnowski. VII. Innsbr.
Gub. Arch.
285. 1460. 25. April. S. Marcustag. Bruneck. Der Cardinal Cusanus stellt das Dom-
capitol sicher wegen der Haftung, die es um die 4000 fl. übernahm, durch Anweisung
der Forderung desselben auf alle Stifts-Zölle, Renten und Nutzungen. — Handlung etc.
p. 122. — Lichnowsky VII. Innsbr. Gub. Arch.
2i>6. 1460. Bruneck. Herzog Sigmund und Cardinal Cusanus verabreden eine Zusam-
menkunft in Brixen auf den 6. Mai, an welchem Tage Herzog Sigmund die Brixner Le-
hen empfangen sollte. — Handlung etc. Brixn. Arch.
287. 1460. Dies Sabbati 25. April1). Herzog Sigmund zieht die sabbati 28. April
von Bruneck, ab, und gibt den Cardinal frei. *) — Handlung etc. p. 127.
288. 1460. Kritische Untersuchung über den Tag der Ausfertigung aller aus Bruneck
bei der Überrumplungs-Geschichte datirten Urkunden. — Handlung etc. p. 127.
289. 1460. 27. April. Siena. P. Pius II. fordert unter Androhung seiner Ungnade
den Herz. Sigmund auf, den Cardinal Cusanus nicht zu belagern oder persönlich zu be-
leidigen. ( . . esset hoc etiam tibi et toti domui tuae sempiternae infamiae . . proinde
si christianus es, et honor tuus tibi est curae, velis in laesionem tanti praelati, cujus
virtus et bonitas per totam christianitatem est nota, manus tuas mundas servare.) —
Origin. Urk. im k. k. Gub. Arch. Innsbr.
290. 1460. 27. April. Sonntag Misericordia. Bittere Stimmung des Cardinais Cusanus.
Er erneuert voll Gram in Bruneck das Interdict zum grossen Scandal des Volkes das
zahlreich zum Kirchweifeste dahin gekommen Avar. — Handlung etc. p. 127.
291. 1460. 27. April. Sonntag Misericordia. Der Cardinal Cusanus reitet nach Am-
pezzo ins Venetianische, um sich von dort zum Papste nach Siena zu begeben. — Hand-
lung etc. p. 127. — Burglehner Tirol. Adler I. Th. 2. Abth. p. 3>2.
292. 1460. Meister Michael von Natz bittet den zu Ampezzo sich aufhaltenden und
nach Born abziehen wollenden Cardinal, dass er die Städte ihres Eides entbinde und
an das Capitel anweise, so wie dass er einen Vicar in spiritualibus und temporalibus
zurücklasse. — Handlung etc. p. 128.
293. 1460. 29. April. Martis post Marci, Ampezzo. Antwort des Cardinais Cusanus auf
die Bitte des Magisters Michael von Natz, voll bitterer Gereiztheit über das Capitel
und Volk, weil es dem Herzoge mehr anhing als ihm. — Handlung etc. p. 128.
*) Der dies sabbati war nicht den 28., sondern den 25. April, folglich gehört die Ur-
kunde zu diesem Tage.
29*. 1460. Instruction , u.-lilir der Cardinal Cusanus durch Riffel! d<-m Leonard
\\ 'einccker übersendete, um ItiM GttiMUg dem Her/.ng KU «- »* • ■ Sigmund noll
Keclilsijelehrtc Baaammcnhcrufcn , die sollen bestimmen. WßtiM i ■ '•"' Ml/M
Pas Inl.Mili.t soll und muss gehalten werden u |
ml soll wegen dieser Vorfalle mit Itnm nicht disputm n. Per Herzog int zum
:.ihts..(/ \ •iM-|illii-li(i>l ' ). Handlung <•!«•• |t 130.
I».;.i. IS. Mai. Macerata. 1». Piaf II. I«ifi die Rrim-cke-r Vorfalle MS Kaiser
an, hebt die Grösse des Sii;iiiundischen Verbrechens MTTtr, tsfarl «lulurrh den Stand-
puiirl, um dem herab Rom die That ansah, bittet Ml Kaiser Mi 1 ntschuldigung.
der Papa) schärfere Strafen über Sigmund verhängen müsse, und erlässt somit .• ;
Manifest ulii-r die Ansichten und Grundsätze l'.ums in lletreff des Brunecker Verbre-
chens. — Handlung etc. p. 437.
296. 146Q. l!t. Mai. 14to Calendas Jun. Macerata. Monitorium des P. Pins II., worin
der Herz. Sigmund und dessen Anhänger und Theilnchmcr an der Gefangennehmung
und Reschädigung des Cardinais Nicolaus von Cus auf du 1. Montag des Augusts
nach Uom zur Verantwortung geladen werden, und welches an den Kirchthürcn zu Siena,
Mailand. Zürich, Constanz und Rovereto angeschlagen wurde. — Handlung etc. p. 138.
— Sinnacher VI. Mg. — Lichnowsky VII. Innsbr. Gub. Arch.
1, IMO. 23. Mai. Brixen. Abreise einer Gesandtschaft des Itrixner-Dnmcapitels
zum Cardinal Cusanus nach Siena. Schöne Instruction für die Abgeordneten, um einen
Vicar in spiritualibus und um einen Statthalter in temporalibus zu erhalten. — Handlung
etc. p. 132.
ttS. 1460. Siena. Verhandlungen zwischen dem Gesandten des Brixner Domcapitels
Meister Leonhard von Natz und dem Cardinal Cusanus. Vorwürfe gegen das Capitel
wegen Verletzung des Interdictes. Merkwürdige Behauptung des Cardinais wegen des
Interdictes (Cardinalis convertit se ad Constitutionen! Guidonis cujusdam Cardinalis Le-
gati apostolici editas Salisburgae, quibus cavetur, quod Episcopo capto per totam
provinciam interdictum servari seu cessatio divinorum fieri debeal). Widerlegung durch
Meister Leonbard. Unfreundliche Aufnahme, welche dieser beim Papste fand; allmählig
milder werdende Stimmung des Papstes. — Handlung etc. p. 134.
299. 1460. Siena. Schriftliche Erklärung, worin der Cardinal Cusanus dem Capitel
von Brixen gegenüber seine Rechtfertigung auseinander setzt über drei Vorwürfe, die
ihm wegen Friedensbruch gemacht worden. Am Ende die merkwürdige Drohung, a, dass
Rom den Bischofs-Sitz von Brixen entfernen , und b, die Länder des Herzogs Sigmund
dem Raube der Nachbarn preisgeben wolle, dass Rom bereits Klagen an den König von
Frankreich und an andere Fürsten erlassen habe. — Handlung etc. p. 135,
300. 1460.26. Mai. Florenz. Bittere Klagendes Cardinais Cusanus wahrscheinlich an
den Pfarrer in Brixen wegen der Nichtbeachtung des Interdictes durch die Priester. Mah-
nung an diesen Pfarrer sich nicht in das allgemeine Verderben hineinziehen zu lassen.
(,, . . . non parvifaciatis ca , quae ego Episcopus uester vobis , ut teneor, scribo, sed
reeipite ipsa ut a legato Christi; episcopi enim pro Christo legatione utuntur.") — Hand-
lung etc. p. 439.
301. 1460. 1. Juni. Siena. P. Pius II. erklärt die Schweitzer aller gegen den Herzog
Sigmund eingegangenen Friedensschlüsse für ledig. — Lichnowski VII. Raynald Annales.
XIX ad h. a. Nr. 33. — Ludwig Spicileg. eccl. VI. 439.
302. 1460. Wahrscheinlich Anfangs Juni. Brixen. Dompropst, Dechant, Capitel, und
auch die von Adel , Slädten und Gerichten des Gotteshauses Brixen bitten den Cardinal
Cusanus um Anw aide in geistlichen und weltlichen Sachen für die Dauer der Abwe-
senheit des Cardinais, mit der Anzeige, dass sie einstweilen in der fürstlichen Burg
einen Domherrn und einen Layen als Anwald aufgestellt haben. — Acta primae et seeund.
discordiae int. Epum Cusanum et Sigismundum. Brixn. Archiv. Lad.
) Anmerkung des Verfassers der Handlung etc.: ..Notandum , quod persuasit, non
debere disputare cum Papa de ista dilhdatinne ( Hrune'k.r I
?[Uod timuit, quod tandem dicerelur ex necessilate quadam
acta imlehita et in rifun defensionis ita factum fuisse'' ; also
den ier Cardinal dd. Manlua 1. Jänner 1460 das Capite M frr-
nere Klagen an den Papst M dringen, um d. n hetrübten C ■ ««kr
xu betrüben, der doch den Rechtsweg selbst anbot.
324
303. 14(50. 5. Juni. Siena. Der Cardinal Cusanus lässt den Schuldbrief, welchen der
Herzog Sigmund über 3000 fl. Rhein, dem Cardinal mit der Versicherung ausgestellt,
dass er die Summe binnen Jahresfrist zurückbezahlen wolle, ins Latein übersetzen, und
die Autentie obiger Urkunde constatiren, um seinen Anspruch darauf erheben zu kön-
nen. — Orig. Urk. im Brix. Arch. — Sinnacher VI. 497.
304. 1160. 13. Junii. Priali(?)Senensis Diocesis. P. Pius II. fordert die Schweitzer
als an im o s o s jus titiarios mit vielen Schmeicheleien auf, mit dem Herzog Sigmund
allen Verkehr und jedes Bündniss zu brechen, und im Falle einer an sie ergehenden
Mahnung das Interdict und die Kirchenstrafen mit Waffengewalt exequiren zu helfen. Zu
diesem Ende widerruft der Papst die Bulle, welche er früher dem Herzoge zum Schutze
gegen die Schweitzer gegeben hatte ( . . et ut intelligant, quod sanctitas sua confidat
plurimum de ipsis tamquam devotissimis filiis obedientiae, qui justitiam colunt, et qui
pro justitia non sunt pigri etc. ut postquam invocali fuerint et requisiti cum secu-
lari brachio apostolicae sedi contra ipsum (Sigismundum assistant etc.) ; er beruhigt sie
auch über die Gesinnung des Kaisers , der des Herzogs Sigmund That in hohem Grade
verabscheue. — Handlung etc. p. 417.
305. 1460. 19. Juni. Siena. Der Cardinal Cusanus macht dem Domcapitel zu Brixen
Vorwürfe , dass es fast scheine , dass nur ihre Herrschsucht ihm den Brunecker-Ueberfall
zugezogen habe. Der Verfasser der Handlung etc. p. 137 macht die Bemerkung dazu,
,, item postea Cardinalis scripsit literam capitulo plenam convicij et injurij, et
est de manu Petri Erklcnz camerarii sui." — Sinnacher VI. 493. — Handlung etc. p. 137.
156. — Acta prim. et secund. discord. p. 31. — Lichnowski VII. Innsbr. H. Arch.
306. 1460. Brixen. Das Brixner Domcapitel wollte den Domherrn Golser zum Cardinal
nach Siena schicken, um Wege zum Frieden auszumitteln, und um einen Vicar zu erlan-
gen; unterlässt aber die Sendung, als es gerade am Tage, wo Golser abreisen sollte,
den scandalosen Brief des Cardinais vom 19. Juni erhielt. — Handlung etc. p. 155.
307. 1460. 21. Juni. An diesem Tage wurde das päpstliche Monitorium gegen Herzog
Sigmund an den Kirchthüren zu Siena, Zürich und Rovereto angeschlagen. — Hand-
lung etc. p. 138.
308. 1460. 11. Juli. Siena. Der Cardinal Cusanus sucht sich dem Domcapitel von Brixen
gegenüber zu rechtfertigen, dass er die vom Papste verhängten Censuren nicht habe ver-
hindern können; er fordert sie aber auf durch Gehorsam noch zuvor zu kommen, (ideo
facite , uti tenemini , omnem diligentiam pro obedientia et submissione. Nam si fiet illa
terribilis anathematizatio indicibilia mala sequentur. Etiam audivi, nescio tarnen, Deus
seit, veritatem, Papa pro illa die etiam faciet aliquam declarationem et gravem contra
vos et alios, qui reeeptarunt et dietim reeeptant exeommunicatos . . et audivi a Papa,
etiam velle de novo ponere interdictum per tolam dioecesim, excepto dominio comitis
Goritiae.) — Handlung etc. p. 146.
309. 1460. 14. Juli dieLunae. Innsbruck. Instrumentum appellationis primae Sigismundi
Ducis Austriae et Clcri Aenanae Vallis a bulla P. Pii II. de 19. Mai. — Sigmund habe
dem Cardinal gegenüber nur Gewalt mit Gewalt abgetrieben. Nun vernehme er, dass der
Papst in Folge falscher Delationen mit Kirchenstrafen gegen Sigmund vorgehe. Die
Avalire Thatsache sei aber dies: (folgt die Aufzählung aller Feindseligkeiten des Cusa-
nus.) — Origin. Urk. im Brixen. Arch. Lad. 3. Nr. 9. Lit. B.
310. 1460. 14. Juli. Innsbruk. Herzog Sigmund sendet den Dr. Lorenz Blumenau und
Dr. Johann v. Krametz als Gesandte an den Cardinal Cusanus nach Italien mit der von
dem Ir.nthaler-Clerus unterzeichneten Appellation ( ..,,in qua fuerat dumtaxat positum
a papa male informato ad melius informandum, et ista fuit publice in consistorio leeta
sed rejeeta, et dum petiti fuerint apostolici, tunc Papa dixit: Dabo tibi carcerem pro
apostolicis, et quod noluit , audita appellatione, eundem Doctorem audire.") — Hand-
lung etc. p. 132.145. — Sinnacher VI. 497.— Burglehner Tirol. Adl. I. Theil. 2. Abth.p. 322.
311. 1469. Herzog Sigmund lässt seine Appellation gegen das päpstliche Monitorium
zuChur, Constanz und Zürich anschlagen. — Arch. Repertor. in Innsbr. Lib. VI. Fol. 864.
312. 1460. 31. Juli. Brixen. Feierliche Protestation des Brixner Domcapitels gegen den
Brief des Cardinais Cusanus dd. Siena 11. Juli, welcher dem Capitel durch absichtliche
oder unabsichtliche Nachlässigkeit des Symon von Welen erst am 31. Juli zugestellt
worden war. — Handlung etc. p. 146.
St6
n.l Appellation |#| Hi -i\n<T Itoinr.ipilelg
| i.- «1 i>s Cnrdinnl* OutMM dd. M« .In I i lagtMsAftra Cen«>ii
t. runde, warum das rnpilel nirht mtWliil sei lt> Brigf d. s Canlinalg so
„uen. r. ml warum H die GlMMMI gfefci x.mIi.im- It g, IV». —
Sinnacher \ I. Ml«
IUI. Mü, '«. Am,-. Siena. K.-rirlit iL-- ft-tru« Kiklenls, Srcrellr» iIm Nicolaus Cur«.
uns an den l»onihenn Simon von Wel.-,, . Neffen des Cardinals , worin .r i)im da« Schick-
sal i«i an den Papst ^'sendeten D*. UNH HtJHtH beschreibt , w
>rct\, verhaltet . und als Urheber des Widerstandes d s Tirol [ggfcgfl Cl.rus bei.
wurde. Acta prim. et seeundae disenrdiae etc. Brixn. Arrh. Lad. ft, Nr. Bi p. 11t*—
Lichnowski VII. Innsbr. Gnb. Arch.
IIS, 14»".0. S. Aug. Siena. P. Pius II. erlässt 3 Bullen : die d.-rlaraloria Ktrommunica-
tionis; eine B*4MggrUfMg dieser Declaratoria, ,,qua Pnpa manifestum facit, H invitum
■ÜNI, sed sola justitia et remnrsu conscientiae moluin , edere lmllam d.claratoriam;"
und eine Bulle ,, contra Sigismundi complices et diffidatorcs Nicolai Cusani". weiche
alle mit Nahmen aufge führt werden. — Acta prim. et sec. discord. p. 75. — Origin. l.'rk.
im Brixn. Arch. Lad. 3. Nr. 9. L. F. — Lichnowski VII. etc. — Sinnacher VI. p. 502.
;;i(>. 1460. 13. Aus;. Innsbruck. Herzogs Sigmund Protest gegen die wider ihn .-rlas-
s.-ne päpstliche Kannbulle, und Appellation an den künftigen Papst oder an ein künftiges
allgemeines Concilium. Eine ausführliche, klare und kräftige Darstellung aller Ulltl
Sigmunds mit Cusanus aus der Feder Gregors von Haimburg, freilich nur aus Sigmunds
Gesichtspunkt! — Burglehner Tir. Adl. I. Th. 2. Abth. p. 322—326.— Sinnacher VI. 503.
— Lichnowski VII. Innsbr. G. Arch. — Freher II. 203 i).
1460. Ueber Gregors von Haimburg Talente, Kenntnisse, Persönlichkeit und Cha-
racter1). — Burglechner Tir. Adl. I. Th. 2. Abth. p. 322.
317. 1460. 18. Cal. Septemb. Siena. P.PiusII. zieht die geistliche und weltliche Ver-
waltung des Bisthums Brixen an sich, hebt alle seelserglichen Befugnisse auf, erneuert
das Interdict über das ganze Bisthum , vorzüglich über Brixen, Bruneck, Clausen, Neu-
stift, Sonnenburg und Enneberg , und droht Widerspenstige als Ketzer behandeln zu
lassen. — Handlung etc. p. 214. — Lichnowski VII. Innsbr. G. A.
318. 1460. 15. Aug. Siena. P. Pius II. überträgt dem Erzbischofc Sigismund von
Salzburg, als Metropolitan, die Verwesung der Diöcese Brixen. — Brixn. Arch. Lad. 3.
Nr. 9. Lit. L.
319. 1460. 16. Aug. (17. Cal. Sept.) Siena. P.PiusII. ühersendet demErzbischof Si-
gismund von Salzburg, wie er es an andere Bischöfe und Fürsten gcthan, eine Abschritt
der Bannbulle gegen den Herzog Sigmund, und dessen Helfer und Helfershelfer. — Hand-
lung etc. p. 3:<l.
320. UM, 17. August. Siena. Bulle des P. Pius II. an den Dogen von Venedig, Chri-
stophoro Mauro. mit der Kundmachung des wider Herzog Sigmund erlassenen Bannes. —
Brixn. Arch. Lad. :\. Nr. !». Lit. N. — Lichnowski VII. Innsb. G. Arch.
321. 14(»0. lit. August. Siena. P. Pius II. eröffnet der Stadt Kempten den Bann-
spruch üher Herz. Sigmund, und befiehlt ihr allen Verkehr mit demselben und dessen
Anhängern einzustellen. — Haggenmüller I. 330.
gttf. 19. August. Siena. P. Pius II. fordert den Bürgermeister, die Bürger
nnd Gemeinde der Stadt Con stanz, in der Voraussetzung, dass das execrabile sacrile-
gium allgemein bekannt seyn müsse , auf, den Herzog Sigmund und dessen Satelliten
für exeommunicirt und gebannt zu halten, und wie es gehorsamen Katholiken jrexiemt,
mit ihnen j. dm Verkehr zu meiden. — Handlung etc. p. 4^j.
I.e-
'_) Burgleelm r bemerkt: er nehme das inslrumentum appel tat ioiiis desswege
Mannscrisl auf, weil e.s bei Mtra—rt! Fieber, tum. J. gjggggi 8*m
nahe an .'>U Orten nicht allein folge*, sondern ggj Fnde au-li mit einer., Ai.h
• ist, ..von dem Akgaag Ig« h. Stuhls n r.om". d.r in Origfa nnden.
:) l'iuv II. Igferigg), eh- er Pgpgl war, seihst von i f.
ntia j.iris ae faenndia inter omnes Germanns facile princepi 'n ItQ.
Briefe schreibt \.-n.;.s Sxlvius i sie C.'crr? •
Ker.-dtsamkeit horten, weil die Kunst.- nun nach ! ' ■»
• hodie de te risum, cum in regia de sludiis, quue vocant humanitali» , diaseriaxes '.
Archiv. Jahrg. 1850. I. Bd. II. Hft.
326
323. 1460. 23. August. Ulm. Der Herzog Sigmund verbündet sich zu Schutz und
Trutz gegen jeden Feind mit der Gesellschaft S. Georgen-Schildes. ,,Ob Sigmund oder
die Sinen, sie wären geistlich oder weltlich, wider ihr Recht, Gnad, Freiheit und Her-
kommen an Leib oder an Gut von Jemand angegriffen würden mit Krieg, oder ob Sigmund
und die Seinen darüber Recht böthen, die Widersacher aber dasselbe verachteten , so
sollen wir alle und jeder einzeln dem Herzoge und den Seinen Hilf und Reistand leisten."
— Das Ründniss war wohl vorzugsweise gegen die wider Sigmund aufgehetzten Schwei-
tzer gerichtet. — Chmel Material. II. 222.
324. 1460. P. Pius II. fordert die Schweitzer zur Erklärung auf, ob sie jetzt, da
Herzog Sigmund exeommunicirt, folglich die Sentenz wider ihn ausgesprochen sei, ihrem
Versprechen gemäss, den Verkehr mit ihm abbrechen und ihren weltlichen Arm zur Voll-
ziehung der gefällten Sentenz herleihen wollen? —Handlung etc. p. 419.
325. 1460. Credentialschreiben des P. Pius II. für Johann von Weldersheim an die
Eidgenossen , mit dem Ersuchen , seinen Anträgen Gehör zu geben und ihn bald zu ent-
lassen. — Handlung etc. p. 423.
326. 1460. 30. August. Edinburg. Einige Schreiben zu Gunsten des Herzogs Sig-
mund gegen die Angriffe der Schweitzer ; sie gelten den Städten und Schlössern, wel-
che Herzog Sigmund seiner Gemahlin Eleonora von Schottland verschrieben hatte, und
über welche jetzt die Schweitzer herfielen — Chmel Material. II. 233.
327. 1460. 2. Sept. Rrixner Domcapitel wiederholt die Appellation von dem
schlecht unterrichteten an den besser zu unterrichtenden Papst auf die Nachricht, dass
dieser Rrixen, Rruneck etc. mit dem Interdict belegt habe. — Sinnacher VI. 501.
328. 1460. 5. Sept. Freitag vor Uns. Fr. Nativitatis. Innsbruck. Herzogs Sigmund
weitläufige Darstellung seiner Rechle , und Verlheidigung seines Verfahrens gegen die
Hinterlist und Gewahltthätigkeiten des Cardinais Cusanus — an den Erzbischof Sigis-
mund von Salzburg. — Handlung etc. p. 323. etc.
3i9. 1460. Antwort des Cardinais Cusanus auf den Rericht des Herzogs Sigmund
an den Erzbischof von Salzburg , worin der Cardinal die Reziehung des Rischofs von
Rrixen zum Grafen Tirol, und das Verhältniss des Vogtes zum Hochstifte in seinem
Sinne entwickelt, und auf alle in dem Rcrichte an den Erzbischof enthaltenen Vorwürfe
antwortet. Die Antwort ist eine Art Manifest auf des Cardinais über sein und des Her-
zogs Sigmund Renehmen. — Handlung etc. Rrixner Arch. Lad. 3. N. 8.
330. 1460. 9. Sept. Innsbruck. Herzog Sigmund appellirt ad futurum Pontificem
oder ad futurum concilium generale , und setzt in seiner Appellation die Rehandlung
auseinander, die seinem Gesandten Lorenz Hlumenau widerfahren, der nur mit Lebens-
gefahr in Rom davon kam. — Handlung etc. p. 313,
331. 1460. 20. Sept. 0. 0. Rapperswyl sagt dem Herzog Sigmund die Eide auf;
desgleichen sagt ihm Unterwaiden ab. — Lichnowski VII. aus Tschudi II. 600.
332. 1460. Der Krieg, welchen der P. Pius II. gegen den Herzog Sigmund in der
Schweitz hervorruft. — Thätigkeit der Gradner. — Relagerung von Winterthur. — Ver-
wüstung des Turgaues. — Reilegung durch den Herzog Ludwig von Raden. — Fugger
Spiegel der Ehren etc. p. 663. — ,,Emerserat eo tempore bellum Switensium contra
prineipem Austriae, rumorque erat, id malum a clero exortum." — Handlung etc. p. 286.
333. 1460. 21. Sept. Rrixen. Protestation des Rrixner-Domcapitels gegen das von
Rom über die Städte Brixcn und Bruneck verhängte Interdict, und Appellation a papa
male informato ad melius informandum. — Handlung etc. p. 151 — 155.
334. 1460. 22. Sept. 0. 0. Lucern sagt dem Herzog Sigmund ab. — Lichnowski VII.
aus Tschudi II. 601.
335. 1460. 24. Sept. Dies S. Ruperti. Rrixen. Klagbrief des Rrixner-Capitels an den
Cardinal Cusanus, dass es dem Vernehmen nach unverhört und schuldlos mit dem In-
terdicte belegt sei. — Sehr gemüthliche Vorstellungen , wie das Capitel solches nicht
verdient habe, wie vielmehr der Cardinal alle Ursache hätte, dem Capitel seinen Dank
und seine Liebe zuzuwenden. Sie weisen auf den Volkshass gegen den Clerus hin und
aufRöhmen, um anzudeuten , was den Kirchengülern bevorstehe bei längerer Feind-
seligkeit des Cardinais gegen Rrixen und das Capitel. Der Cardinal wolle doch nicht
jedem Gerede gegen sie offenes Ohr leihen, wie er es besonders in Rezug auf einen ver-
leumderischen Brief gethan. Gegen das Ende wird der Klagebrief ernst, drohend
:v>7
(..rnmp.ili v. »litis nohis , qui mimin pro facti« vrstri* jam pluribim annifl trilnilali ....
le.iia libcntcr, quod possrmus, dumtnodo utile esset, — *ed non vide-
nuis |..t istnm, «|ii.-m tonolis immiIiimi, j.r,.: rcnsuras et rffl ■ nihil (»Olli tü-
ciotis pro orclesia.") — Handlung; etc. p. 158.
S&8. 1M0. Magister Simon von U.l.n, de* Cardinnl* Neffe and Rentmeister, macht
«ich mit dem listig- HIMM» flfltw 8<li< des Uritnor-Capitels au» dem Staub.
cess*rat a civitato llrixin. et eontulit so :i,| oi\ italem llolluniim. ditioni* Venetorum." —
Handlung- etc. p. lj.'».
MI, Wli Simon von Welon es anstellte, tum Oclde za kommen? ,,Redditaa-
rius quidam. i|ui pluribus retroactis annis fruetus ecclesiae levarr connueverat, nepos
Cardinalis, absque ullo impedimento, redditus , fruetus ac proventus, ac omne vretigal
poroopit, pollic-fiulo officia singula discutcre et exigere, et nos ab omni expromissionis
onere relovare volle. Sed coactis et corrasis Omnibus redditibos de terris ecclesiae com
peculio collecto migravit." — Handlung etc. p. 285.
338. 1*60. Circa 29. Sept. Brixen. Gründe, welche das Brixner-Domcapitel bewo-
gen, den Chorherrn Wolfgang Neindlinger , und den Richter von Brixen Adolf, als fürst-
liche Anw aide aufzustellen. — Handlung elc. p. 155.
339. 1460. Das Domcapitel zu Brixen bittet den Cardinal Cusanus , für die geist-
lichen und zeillichen Bedürfnisse des Stiftes zu sorgen, und berichtet zugleich , aas
welchen Gründen es einstweilen einen Domherrn und einen Laien als Anwälde in dem
Hofe zu Brixen aufgestellt habe. — Acta Concordiae etc. p. 31. und 67.
340. 1460. 1. October. Mittwoch nach St. Michaelstag. Innsbruck. Herzog Sigmund
kündigt dem Brixner-Domcapitel an, dass er als Vogt des Stiftes, in Anbetracht der Zu-
stände desselben, einen Hauptmann nach Brixen zu setzen beschlossen habe; er befiehlt
diesem zu gehorchen, und die Einkünfte des Hochstiftes aus diesem nicht wegkommen zu
lassen. — Handlung etc. p. 318.
341. 1460. 3. October. 0. 0. Zug sagt dem Herzog Sigmund ab. — Lichnowski VII.
aus Tschudy II. 604.
342. 1460. 12. October. Feldkirch. Herzog Sigmund's Klage an Freiherrn Peter-
mann von Raron über die Absagen der Eidgenossen trotz des 50, jähr. Friedens und des
Abschieds zu Constanz, und seblägt Friedensrichter vor. — Lichnowski VII. aus Tschudi II.
604.
343. 1460. 18. Oclober. Rom. P. Pius II. verhängt die Excommunication über Gregor
von Haimburg, den Rathgeber des Herzogs Sigmund. — Sinnacher VI. 504.
344. 1460. 18. October. Rom. P. Pius II. zeigt dem Magistrate von Nürnberg die
Excommunication des Gregor von Haimburg an, und fordert die Stadt auf, diesen Ketzer
zu vertreiben und seine Güter zu confisciren. — Original. Urkund. Innsbr. Gub. Arch.
345. 1460. 25. October. (8vo Calend. Nov.) Rom. P. Pius II. fordert die Zürcher
und ihre Bundesgenossen auf, mit dem Herzog Sigmund, dem Gebannten und Haeresi-
archen , unter keiner Bedingung Verträge, Versöhnung oder Verbindung einzugehen.
Aufzählung der alten und neuen Gründe, aus denen der Papst diese Forderung stelle.
— Handlung etc. p. 410.
346. 1460. 25. October. Samstag vor Simon und Judetag. Innsbruck. Die Herzogin
Elconora trägt in Sigmund's Abwesenheit, als bestellte Regentin, dem Brixner-Domca-
pitel auf, die Schlösser des Gotteshauses Brixen wohlzubestellen , in Anbetracht der
sorglichen Läufe ; ferner die Renten des Gotteshauses nicht aus dem Lande za lassen,
und Vorkehrungen zu diesem Zwecke auch zu Anrass und an andern Orten zu treffen. —
Handlung etc. p. 319.
347. 1460. 27. October. Montag vor Sim. und Jude. Civitad Belluno. Magister Simon
von Welen, Domherr und Cusanischer Rentmeistcr, schreibt aus Bellnno an einen ge-
wissen Heus, dass der Papst den Cardinal von allen Zahlungs-Verbindlichkeiten losge-
sprochen habe. Heuss soll daher alle Renten und Gelder des Amtes zu Brixen an ihn
(Welen) und an Niemand andern abführen, und ihm Geld schicken. — Acta concordiae
etc. Brixn. Arch. Lad. .1 \. 14 f. IIS, — Lichnowski VII. Innshr. «iuh. Arch.
348. 1460. 28. October. Zürich. Die Eidgenossen fordern den Bischof Ortliek tob
Chur auf, am Kriege wider Herzog Sigmund theilzanehmen, da sie ihn wegen der Gradner
und wegen Nicolaus Cusanus wider denselben führen. — Churiseh. Urkandennramlunf M. S.
23 •
328
349. 14(50. Herzog Paschalis Maripetro von Venedig trägt Mitleid mit Herzog Sig-
mund wegen der Unbilden, die er aus Anlass des Cardinais Cusanus leiden müsse, mit
Erbiethen alles dessen , was er gutes darin handeln könne. — Innsbr. Arch. Repertor.
Lib. VI. fol. 185.
350. 1460. 2. Nov. Rom. P. Pius II. excommunicirt den Herz. Sigmund zum zwei-
tenmale nebst Gregor von Haimburg, Anton Rerardi, Nicolaus de Albocastro, Ulrich Preuss,
Bernard Lendalb, Stephan v. Steinhorn, Domherr von Brixen, Jakob zu Rhein, Marcus
Ameling, u. a. m. wegen ihrer Appellation a pontifice Romano ad futurum pontificem , vel
ad generale Concilium als, wegen eines h aer eti sc h e n, vom Papste schon zu Manlua
18. Jan. 1459. verdammten Satzes. Herzog Sigmund wird in der Bulle abwechselnd ,,ho-
mo omni impietate maculosus," und ,,delirus iste" genannt. — Origin. Urk. im Brixn.
Arch. Lad. 3 N. 9 Lit. S. — Lichnowski VII. Innsbr. Gub. Arch. — Lünig Cont. Spicil.
eccl. 440. — Rayn. ad h. a. N. 35.
351. 1460. 10. Nov. Brixen. Die Domherren von Brixen ersuchen den durchreisenden
Cardinal Bessarion die Ernennung des Stephan Steinhorn zum Spitalverwalter zu bestä-
tigen , da sie zu ihrem Bischöfe , dem Cardinal Cusanus , keinen Zutritt haben. — Sin-
nacher VI. 506.
352. 1460. Mittwoch nach St. Martinstag. 12. Nov. Innsbruck. Die Herzogin Eleonora
fordert das Brixner Domcapitel alles Ernstes auf, den von Herzog Sigmund und ihr
selbst bereits ertheilten Aufträgen , falls es noch nicht geschehen , ungesäumt nachzu-
kommen, die Schlösser zu besetzen, und zu bewahren, damit dem Gotteshause und Land
und Leuten kein Unrath daraus entstehe. Ein sehr zudringlicher Brief, der die Angst
der guten Frau überall durchblicken lässt. — Handlung etc. p. 319.
353. 1460. 13. Nov. Brüssel. Philipp, Herzog von Burgund, darum ersucht durch einen
Klagbrief der Herzogin Eleonora über die durch den Papst hervorgerufenen Verwüstun-
gen der Schweitzer, fordert den heil. Vater auf, den Streit lieber auf eine mildere
Weise beizulegen; er erinnert ihn an die Zeitumstände (,,considero tempora , quibus ec-
clesia non solum affligitur , sed proh dolor , deserihir a multis") und an das Bündniss,
welches dem Vernehmen nach, mehrere Fürsten zu Gunsten des Herzogs Sigmund ge-
schlossen haben. Er bietet sich zum Vermittler an. — Orig. Urk. in der k. k. Gubernial-
Registratur in Innsbruck.
354. 1460. 13. Nov. Idibus November. Rom. P. Pius II. verhängt über Herzog Sigmund
wegen seiner Appellation ad futurum concilium die grosse Excommunication , von der
ihn nur der Papst in articulo mortis lösen kann. Dieselbe Excommunication spricht er
aus über alle, welche mit ihm oder seinen Landen Verkehr oder Handel treiben. (,,ne
quis cum ipso Sigismundo et satellitibus suis declaratis commercia aut communionem ali-
quam quoquo modo habeant, aut de ultramontanis partibus per loca et dominia , quae
Sigismundus aut sui satellites antedicti detinent , ad Romanam Curiam, seu Venetias aut
alium Italiae locum veniendo seu inde redeundo viam faciant, seu merces per illam ducat
aut reducat , sive duci et reduci procuret, aut quaevis alia commercia argenti , salis,
vini seu alterius generis eisdem locis et dominus exerceat, quoquo modo ipsius Sigismundi
perversitate et rebellione durante.") — Handlung etc. p. 411.
355. 1460. 16. Nov. Die S. Othmari. Brixen. Das Domcapitel zu Brixen sucht Hilfe beim
Erzbischofe von Salzburg, schickt dahin die Domherren Steinhorn und Golser , und legt
ihm mehrere für Rom berechnete Schriften zur Begutachtung vor, als: eine Information
über das wahre Sachverhältniss der Brixnerhändel , eine Appellation oder Supplikation
an den Papst. (,,Civitas Brixin. est sita apud dominia Ducum Austriae et ita circumdata
eisdem dominus, ut nullus egredi potest civitatem et dominium ecclesiae , quin ad domi-
nia Ducum Austriae perveniat. In eodem civitate ultra ecclesiam cathedralem sunt fundata
perraulta beneficia , quibus praesunt optimi viri, et quorum redditus pro majori parte una
cum redditibus ecclesiae in eodem sunt valle , in qua civitas est posita , et pro majori
parte isti redditus sunt sub dominio ducum Austriae. Item civitas brixin. est locus sine
aliqua munitione , ita quod homines ducum Austriae circumdare eandem quotidie , deva-
stare , derobare , et evertere possunt. Item si observatur interdictum in eodem civitate et
in dominus ducum Austriae non observatur , certum est , quod ecclesia cathedralis et om-
nia beneficia destrueta sunt. Cum autem capitulum in nullo peceavit contra Cardinalem,
nee clerus ejusdem alieujus mali causa existit , quare speramus , quod minime interdictum
jl'idom i'Oiii ilobol. HmJ it.-r tiirrinus eailciu mala
semel »ceunalmnt l><>ii;i ,-«•. l.-si;i,> , I. |.os*.inl |.ul-
lnlaro kltNM H <li\ U«Mf inin.oi i.il.s.' ) Bttihnfl . i,-. p IM
35«. IttB. X. Wiwtir. Salzburg. Awtltli«Ms. n4 iMitai •n.i.- 4atw«r< , ■
l-i.M-hi.r \ oh Salzburg den zwei Mrixner (io.ianill.-n nach |
Itom berechneten Schriften gab; es sei nicht an der /eh, Itl I
Alles gethan, was möglich war, um das IwIlflllM Ml
kehr eines Abgeordneten, welchen er in der rl ria habe; (,,et multa
data fuera gratiosa verba"). — Handlungen etc. ». l»;r.
:. 1460. 7. December. Constanz. Uebereinkunft des Herzogs Sigmund mÜ
Kidgenossen. — Chmel Material. II. f. 227.
358. 1460. P. Pius II. fordert die Eidgenossen auf, mit dem Herzoge Sigmund
keinen Verkehr und kein Bündniss einzugehen, sondern treu bei ihrem gegeben'
sprechen zu verharren, da ein Bündniss oder ein Waffenstillstand mit Sigmund, das
auf einem Tage zu Constanz verhandelt worden sein soll, um so schändlicher wäre,
aU sie bisher, ergeben und gehorsam gegen den römischen Stuhl . tapfer <li.
Sigmunds angegriffen hätten. („Nunc iterum vobis in memoriam revocamus, qund nul-
lus Christianus cum sacrilego damnato Sigismundo sine interitu animae suae, et honoris
sui gravi macula quidquam traetare potest. Cum tali enim inimico Dei et ecclesiae nul-
lius fidelis concordiam fach, qui non mortaliter peccet, et contra honorem veniat. Ideo
omino vobis minus quam quibusve aliis hoc facerc convenit, qui honoris vestri et salutis
animarum vestrarum , ut decet bonos Christianos, more majorum vestrorum curam habere
studetis".) — Handlung etc. p. 421.
359. 1460. 26. December. Stephantag. Weihnachten. Bom. Der Cardinal Nicolaus,
Bischof von Brixen, sucht die Bürger von Brixen gegen den Clerus durch die Drohung
aufzuhetzen, dass der Papst Willens sei, gegen sie, als ehrlose Leute und rechtlose
Ketzer zu verfahren, woferne sie noch weiter bei den suspendirten Geistlichen Messe
hörten , beichteten etc. — Handlung etc. p. 175.
360. 1460. 26. December. Brixen. Das Domcapitel von Brixen ernennt, unter Auf-
zählung der Beweggründe, den Chorbruder Wolfgang Neindlingcr zum bevollmächtigten
Verweser des Stiftes und Gotteshauses, zeichnet ihm seine Vollmachten in einer Ur-
kunde vor, und kündigt ihn als solchen allen Hauptleuten, Pflegern, Richtern, Amt-
leuten, Bürgermeistern und Gemeinden der Städte Brixen, Bruneck und Clausen , und
allen andern Unterthanen des Gotteshauses an. — Handlung etc. p. 168.
361. 1460. Trauriger Zustand der Diöcese Brixen gegen das Ende des Jahres
1460; — Wirkungen des verbotenen Verkehres mit den Landen des Herzogs Sigmund;
der Zoll zu Bruneck allein nahm um jährliche 1400 fl. ab , weil die Kaufleute die Tiro-
ler Strasse vermieden. — Sinnacher VI. 507 — 509. 541.
Archiv
kr
Kunde österreichischer Geschichts-ftnellcn.
Herausgegeben
von der
zur Pflege vaterländischer Geschichte aufgestellten Commission
der
kaiserlichen Akademie der Wissenschaften.
Jahrgang 1S50.
/. Bd. III. u. IV. Heft.
+&&*m&»
Viani«
Aas der kaiserlich-königlichen Hof- and Staats -Druckerei.
MI
VI.
Die Jagend- und Wanderjahre
des Grafen
Franz Christoph von Hhevenhiller
nach
seinen eigenen Aufzeichnungen.
Mitgethcilt
nWodok Stüiz,
Archiv. Jahrg. 1850. !. Bd. III. u. IV. Hft
3:$3
Von der Handschrift, welcher die nachfolgenden Nachrichten ent-
nommen sind, haben wir schon früher — im (Linker) Museal-Blatt
1839, Nr. 1 — gesprochen. Uns darauf beziehend schreiten wir
alsogleich zur Sache.
.Franz Christoph Kheven hiller zu Aichelberg, Frei-
herr auf Landskron und Wernberg, dritter Graf und Successor
der Grafschaft Frank enburg," war der Sohn Bartholomä II. und
dessen zweiter Gemalin — die erste war Anna Gräfin von wSchern-
berg — der Gräfin Bianca Ludmilla von Thurn, einer nahen An-
verwandten des vielbesprochenen Grafen Heinrich Matthäus von
Thurn, wurde geboren zu Villach am 21. Februar 1588. Bis zum
siebenten Jahre ein schwaches, elendes kleines Kind, wurde er
durch fortwährende Kränklichkeit so übel zugerichtet, dass die
Aeltern besorgen mussten, er werde ein sieches, buckliches,
zwergenhaftes Geschöpf bleiben , auch wenn sie ihn am Leben er-
halten könnten. Diese Aussicht erfüllte sie um so mehr mit
Schmerz, weil er nach dem Absterben älterer Brüder der ei na ige
Sohn war.
Wider Erwarten erholte sich das Kind, als seine Mut l er
starb. Bartholomä führte seine dritte Gemalin, Regina von Than-
hausen, die Witwe Sigmunds von Khevenhiller, in's Haus. Kheven-
liiller meldet dankbar, dass sie in jeder Beziehung Mutterstell.' an
ihm vertreten habe. Mit ihr kam der junge Franz Christoph 1.V.J5
nach Grätz, wo er bei seiner Stiefschwester Barbara, Georgs von
Stubenberg Hausfrau, abstieg, als sie eben einer Tochter Anna,
später der Gemalin Georg Christophs von Losemstein, geneten
war. Um diese Zeit war bei Hof eine grosse glänzende Maskerade,
wobei sich die Herren von Edelknaben Windlieht er vortrapHI
li. ssen. Franz Christoph bediente seinen Schwager Stubenberg.
Als er nach Hause zurückgekommen, wurde er unter versrhieilenrn
Lehrmeistern zum Studiren angehalten, kam dann wWm H»1
23 •
334
seinem Schwager nach Grätz, zog mit ihm zum Begräbnisse des
Grafen Szriny nach Tschakathurn, welches stattlich abgehalten
wurde und kehrte von da wieder nach Kärnten zurück.
Der Vorbereitungs-Unterricht des Junkers war nun so weit
vorgerückt, dass es nach dem Urtheile des Vaters Zeit war, sel-
ben zur weiteren Ausbildung nach Welschland zu schicken „Stu-
direns, Erlernung der Sprachen und Exercitien halber."
Mit seinem Hofmeister, dem edlen vesten Christoph Wie-
dergut *), einem aufrechten und gelehrten Mann und einem Be-
dienten verliess er, 16 Jahr alt, am 20. Mai 1604 das väter-
liche Schloss Landskron und kam noch an dem nämlichen Tage
1604 bis zum Wirthshause Terl; am folgenden Tage gelangte er bis
Malvergedt (Malborghetto), wo ihn die Familie Groti mit einem
stattlichen Frühmale bediente. Zu Pontafel übernachtete er bei
dem Einnehmer Christoph Schneeweiss. Ueber die Brücke rei-
tend betrat er den Boden der Republik Venedig. Ueber Treviso
kam er nach Venedig. Ueberall beschreibt er kurz die Geschichte
des Orts. So auch die von Venedig. Auch die Staatsverfassung
der Republik nimmt seine Aufmerksamkeit in Anspruch. Am 26. Mai
sah er den Dogen aus dem Hause Grimani und den ganzen Rath
in den gewöhnlichen rothen Kleidern in der Procession zu S.
Marco. Dann besah er den Schatz; die St. Markus -Kirche, den
herzoglichen Palast; am 27. d. M., auf welchen damals Christi
Himmelfahrt fiel, hatte er Gelegenheit die berühmte Vermälungs-
Feierlichkeit mit dem Meere anzusehen; der 28. war zur Be-
sichtigung des Arsenals bestimmt; am 29. traf er zu Padua ein,
wo er längere Zeit zu verweilen gesonnen war. Nachdem Khe-
venhiller die Stadt sich besehen hatte mit allen ihren Merkwür-
digkeiten, wurde in der Person des Auetor Hornburger ein Leh-
rer für ihn aufgenommen, worauf er dann seine Studien begann.
Am 19. Juli machte er einen Ausflug nach Vicenza, wo ihm Graf
Valmerano viele Ehren erwies. Auch Venedig besuchte er wie-
der und wurde durch den kaiserlichen Gesandten, Grafen von
Croy, in einer Audienz dem Dogen und dem Rathe vorgestellt.
Diesen Besuch wiederholte er auch im folgenden Jahre noch zu
1605 drei verschiedenen Malen. In Begleitung Valentin Rorers und des
*) Derselbe war auch noch 1613 in Khevenhillers Diensten.
185
Herrn Schangerti aus Wien beaah er üe Ei der Nike \<>u Padna i
gelegenen Klöster and Ortechaftea«
Nach einem Aufenthalte ron einem Jahn* vcrliess kheven-
hiller Padna, von dea Briden Wolf and Karl von Sauren, Karl
Magnna und Karl Richarl von Minkowii and mit jenen beiden
eben genannten Wienern l>is naefa Reggio bereitet, are riewie*1
der umkehrten. Kbevenbiller aber reiste über l'rrrara, II«
wo er am 18. und 11). Juni verweilte, nach 1 Inren/..
Bei seinem Annage auf diese Stadt begegnete nnaerm Wan-
deramanne ein lustiger Schwank, welchen er anzumerken werlh
erachtete und den wir ihm nacherzählen wollen.
In Florenz ist es Gebrauch, sagt Khcvcnhiller , dass die
Wirtbe den Fremden auf den Strassen und Gassen entgegen lau-
ten und sie halb mit Gewalt bei ihnen einzukehren nöthigen.
Auch den Deutschen widerfährt diese Ehre, wobei sie gewöhnlich
viele schöne Worte, schlechte Bedienung und doppelte Zeche fin-
den. Einige Deutsche gaben zum Danke einem dieser Wirtbe eine
Empfehlung in deutscher Sprache für ihre Landsleute des Inhalts:
Ihr lieben, ehrlichen Deutschen! kehrt beim Vorzeiger, diesem
Wirtbe, nicht ein, denn er ist ein loser Schelm, hat uns viel ver-
sprochen, doch nichts gehalten, denn in seinem Wirthshause ist
ausser magern und zähen Hennen nichts zu haben ; saurer Wein,
harte und lausige Betten. Zudem regnet es überall ein ; die Kreide
aber ist doppelt. Mit dieser Empfehlung, die er hoch hielt] kam
der Wirth UDserm Reisenden entgegen und lud ihn ein, bei ihm
abzusteigen. Dieser lobte den Inhalt, empfahl dem Wirtbe, die
Schrift, welche ihm grossen Vortheil bringen werde, wohl aa be-
wahren, und versicherte, dass er mit Vergnügen bei ihm einkeh-
ren würde, wenn er nicht schon einem andern Wirtbe die Zusage
gemacht hätte.
B* war der 21. Juni, als er in die Stadt der Mediceer einritt.
In den ersten Tagen besah er die Stadt sanunt ihren Merk-
würdigkeiten; die Kunslkammer, die Kirchen a la \unciata. Santa
Maria del Höre, San Lorcnzo mit der Bibliothek, den ahm Pakd
und den l'alazzo Pitti. Er findet den Ausdruck .. I ir.ii/.r la hella""
rollkommen gerechtfertigt AU Kherenhüler eben mit der Besich-
tigung aller dieser Herrlichkeiten sieh beschäftigte, traf die NTau h-
rielit ?OD dem Ableben „des berühmten und ta[»tein"' 1'apMes I
336
1G05 mens VIH. und von der Wahl Alexanders von Medici, eines Vet-
ters des Grossherzogs, ein, worüber grosse Freude herrschte.
Eben war dieser im Begriffe mit seiner Mutter, einer Schwe-
ster des Papstes , nach Rom abzureisen 5 die ganze Strasse war
angefüllt mit Kutschen und Pferden, ihn zu begleiten. Da kam die
Kunde von dem Tode des Papstes , und augenblicklich war Alles
verschwunden „und der gute päpstliche Vetter allein verblieben" *).
In einer Bittschrift, welche Khevenhiller durch den Ritter Vinta
dem Grossherzoge überreichen Hess, bat er um die Erlaubniss, rei-
ten lernen zu dürfen. Seinen Dank für die gewährte Bitte stattete
er in einer Audienz bei dem Grossherzoge und seiner Gemalin
persönlich ab. Bevor er aber seine Uebungen begann, begab er
sich am 6. August mit Hanns Becker aus Westphalen nach Siena.
Wie er in Bologna gethan, besuchte er auch hier den Gottesacker
der Deutschen, deren damals Viele in Siena bei dem weitberühm-
ten Lorenzo3) sich unterrichten Hessen. Er trug die Aufschrift:
Impia mors rapuit , quos huc Germania misit,
Et dedit his requiem religionis amor.
Nach mehreren Ausflügen nach Pratolin, Castelnuovo, die er
mit seinen Landsleuten, Herren v. Völleck, Abraham v. Salhausen,
Hanns Becker, Daniel Drassel und dem Freiherrn Michael Sla-
wata gemacht hatte , fing er am 27. August seinen Unterricht
in der Fortificationswissenschaft bei dem Mathematiker Giulio
Parisi an ; in den ritterlichen Uebungen genoss er den Unterricht
des berühmtesten Bereiters von ganz Italien, Lorenzo Palmieri.
Während seiner Anwesenheit besuchten mehrere grosse Herren,
als der Herzog Vincenz von Mantua und zwei Herzoge von Modena
(Nevers) den Hof zu Florenz , wobei es stattliche Festlichkei-
ten absetzte. Jenem wurde Khevenhiller in einer Audienz vor-
gestellt , vor diesem hat er auf der Reitschule seine Reiter-
künste gezeigt. Das Hauptfest war aber das , welches jährlich
mit grosser Feierlichkeit am Feste des heil. Johannes des Täu-
fers aufgeführt wird, aber diessmal — im Jahre 1606 — wurde es
*) Das ist wohl nicht so ganz wörtlich zu verstehen, denn Clemens VIII. starb
am 5. März, Leo XI. wurde gewählt am 1. und starb am 27. April 1605.
2) Dieser scheint ein Bereiter gewesen zu sein, da bemerkt wird, dass er
viele abgerichtete Pferde gehabt.
S37
durch ein anderes verdunkelt , das wegen der Vermahlung des 1006
Erbprinzen Cosmo mit drr Erzherzogin Magdalena, ein« r Toch-
ter Karls von der Steycrmark mit weit grösserem Aufwände
begangen wurde. Der Prinz warb verschiedenes Volk an . gab
deren Fähnlein seinen Brüdern | l'iir sich hchielt er die Deutschen.
I "nler ihnen befanden sich mehrere des höhern Adels, als Maxi-
milian von Jörger mit seinen beiden Brüdern, zwei ll.rren von
Kunsperg, ein Gebsattel, Octavius Schad. Khevenhiller wurde
zum Fähnrich ernannt und ihm eine Fahne von Goldfarbc mit
lodernden Flammen zugestellt. Die eigentliche Festlichkeit be-
stand in einem Sturme auf das zu diesem Zwecke erbaute Ca-
stell, welches am 20. August gestürmt und erobert wurde. Die
Besatzung bestand aus den deutschen Leibtrabanten des Gross-
herzogs , welche als Türken verkleidet waren. Die Deutschen
hatten sich bei dieser Affaire so tapfer gehalten, dass man ih-
nen allgemein den Dank zuerkannte, der Grossherzog und Erb-
prinz sich bei ihnen und diesen in deutscher Sprache bedankten.
Xach einem Aufenthalte von 15 Monaten beurlaubte sich 1606
Khevenhiller bei dem Grossherzoge, seiner Gemalin und den
Prinzen, die ihn alle sehr gnädig entliessen. Der Grossherzog
beschenkte ihn noch überdiess mit einer stattlichen kleinen
Apotheke von Quintessenzen. In grosser Gesellschaft, die ihn
bis Pistoja begleitete , verliess er Florenz am 4. September,
zog mit den beiden Kunspergen und Gebsattel über Lucca, Pisa,
Livorno, Siena, Aquapendente, Montefiosconc nach der ewigen
vStadt , die er am 17. September betrat. Kr that sieh mit meh-
reren Andern seiner Landsleute zusammen , als mit Ehrenfried,
Maximilian und Ehrenreich Jörger und ihrem Hofmeister Laurenz
Fabritius aus Wicrtcmberg, Georg Wilhelm und Hanns Heinrich
von Kunsperg, Hanns Philipp Gebsattel aus Franken sammt
ihrem Hofmeister Joh. Baptist Leink. Vereint beriefen sie den
weizer Hanns Gross, der den Deutschen Rom zu »eigen
ptlenle. Xach einem Aufenthalte von 6 Tairen zoir khevenhillor
mit beiden Herren von Kunsperg über Yeiletri. Tcrracina. (»ar
Capua nach Xeapel, kam aber schon am 5. Octobei -wieder nach
Rom zurück, wo er abermal | Tage verweilte mul sich \iel in
der Reit- und Fcchtschule aufhielt. Dann brach er mit II • -
meister, Lehrer und Diener wieder auf, kam über Spulen. Vw-
338
1606 ligni, Assisi, Loretto, Ancona, Ilavenna zum zweitenmale nach
Bologna, ohne übrigens daselbst zu verweilen. Ueber Modena,
Parma und Lodi kam er am 26. October nach Mailand , wo
einige Tage Halt gemacht wurde, dann zog er über Pavia nach
Genua und von da zurück über Bergamo, Brescia, Mantua, Ve-
rona nach Padua, wo er wieder einige Zeit zu verweilen geson-
nen war. Bei jedem merkwürdigem Orte ist in Kürze die Ge-
schichte desselben erzählt und wird Nachricht gegeben von den
1607 Sehenswürdigkeiten desselben. Mit dem Anfange des Jahres 1607
wurde ihm die Auszeichnung zu Theil, von der deutschen Na-
tion als Assessor gewählt zu werden. Endlich war der Zeit-
punct gekommen , wo Khevenhilier wieder in sein Vaterland zu-
rückkehren sollte, nach beinahe dreijährigem Aufenthalte im wäl-
schen Lande. Am 11. Februar verliess er Padua , machte in
Venedig dem spanischen Gesandten Franz de Castro seine Auf-
wartung, und begab sich dann über Feltre, Udine (Weiden),
Triest und Laibach zu seinen Aeltern und Geschwistern nach
Klagenfurt, wo er am 30. März eintraf.
Mittlerweile war sein Oheim Johann von Khevenhilier, Graf
von Frankenburg , der Gesandte des Kaisers in Madrid, gestor-
ben *). Da er unvermählt war, so fielen vermöge eines am 6. Au-
gust 1605 aufgerichteten Testaments seine schönen Güter im
Lande ob der Enns: Frankenburg, Kammer und Kogel an seinen
Bruder Bartholomä. Die ganze Familie begab sich nach Ober-
österreich über den Radstätter Tauern und Salzburg. Auf dem
Tauern hörte unser Khevenhilier von zwei Seen , welche kost-
bare Saiblinge liefern; von Salzburg weiss er zu erzählen dass
Kaiser Julius die Stadt erbaut, daselbst 3,400.000 Deutsche er-
schlagen und 1,500.000 gefangen habe. Das Grabmal des be-
rühmten Theophrastus Paracelsus nahm ebenfalls seine Aufmerk-
samkeit in Anspruch. In Berchtesgaden „werden von Holz gar
kunstreiche werkliche Sachen gedreht und geschnitten, die weit
und breit auch gar in Indiam in grosser Menge in gewaltigen
Fässern verschickt werden."
Von den neuen Besitzungen, wo Herr Bartholomä das Ge-
lübde der Unterthanen aufgenommen hatte, begab sich die Fami-
*1 Am 8. Mai 1606.
KAe nur Leichenfeier ier Anna KJMVtfthiller i;-rl>. Turs, am iwn
12. Sept. — narh Fferdin^. /w.-i Tftge darauf wann sir llorli-
■eitsgäste bei der Vcrmälung tagustin's von Khevenhiller mit
Maria der Tochter des Andreas von Windischgrätz und «Irr Ue-
gina von Pietrichstrin. l'nser 1 ran/. Christoph war mit ( lirisloph
von Losenstein Brautführer und gewann im Ringeln 'iinni. das
der Bräutigam veranstaltete, einen Becher .»ls den ersten Dank.
Im Octobcr ging er nach Wien, von wo er ahn- schon in
wenigen Tagen wieder zurückkehrte. Am 13. October beur-
laubte er sich zu Ebelsberg von seinen Aeltern und trat eine
grosse Reise nach Frankreich an. In Strassburg traf er mit sei-
nem Jüngern Bruder Paul zusammen und zog mit ihm nach Paris,
wo sie im December ankamen. Er lernte da allerlei Ucbungen,
folgte dem Hofe, besah die Feste und wohnte insbesondere der
Taufe des Dauphins, des nachmaligen Königs Ludwig XIII. und
zweier Prinzessinen bei. Mit Wolf und Karl von Saurau ging 1608
er im März über Rouen , Dieppe , Abbeville , Boulogne, Calais,
Dünkirchen, Grevelingen, Ostende, Brügge, Gent, Antwerpen ,
Mecheln, Löwen nach Brüssel. Als man ihnen die Reise durch
Holland nicht gestatten wollte, schifften sie sich zu Calais ein und
fuhren nach England hinüber, besuchten Canterbury und London,
wo Khevenhiller dem Könige , der Königin und dem Prinzen —
dem nachmaligen K. Karl I. — die Hand küsste , reisten im
Lande umher und landeten dann am 13. Mai 1608 in Vliessingen.
Holland durchwandernd kam er nach dem Haag, wo eben der zwölf-
jährige Waffenstillstand abgeschlossen wurde. Khevenhüller küsste
den beiden berühmtesten Feldherrn dieser Zeit , dem Marquis
Spinola und Moritz von Xassau die Hände. Bei Harlem bemerkt
Khevenhiller, dass hier die Buchdruckerei sei erfunden worden.
Da aber der Erfinder vor Veröffentlichung gestorben , so habe
sein Diener das Geheimniss mit sich nach Mainz genommen, w«»
dann die Kunst zuerst sei bekannt geworden. Nach verschiedenen
Gefährlichkeiten, einem Slunn zur See und einer Beraubung
durch holländische Soldaten, welche sogar mit Aufhängen droh-
ten, langten Khevenhiller und seine Begleiter am 27. Mai wieder
in Antwerpen ein. Im Juni , Juli, bis /.um 23. August \erw.iltc
Khevenhiller wieder in Paris. Mit seinem Bruder Paul und seinem
Vetter Bartholoml trat er ein« Rette ins iftdlicae FrtJÜureieh an.
340
1608 Statt dieser, welche sich zu Angers von ihm trennten, schlössen^
sich Gotthart von Herberstein und Abraham Kreckwitz an. Die
Reise ging über Nantes , la Rochelle, Bordeaux, Toulouse, Nar-
bonne, wo ihn ein pestartiges Fieber befiel, von dem er sich erst
in Montpellier wieder völlig erholte. Nachdem er noch Nimes,
Marseille, Aix, Avignon und Grenoble besucht, kam er nach Lyon,
wo er 3 Monate verweilte. Hier berief ihn der Vater nach Haus
zur Hochzeit seiner Schwester Anna Maria mit Georg Khevenhil-
ler. Die Reise ging über Genf, Solothurn und Schaff hausen nach
Ulm, von dort auf der Donau herab. Indessen war bei seiner An-
kunft zu Kammer die Vermählung schon längst vorüber.
1609 Während Khevenhiller's Abreise hatten sich im Vaterlande
wichtige Ereignisse zugetragen. Oesterreich war nebst Ungarn
und Mähren durch den Erzherzog Mathias dem Kaiser Rudolf ab-
genöthigt worden (am 25. Juni 1608). Im Mai des Jahres 1609
— am 21. — wollte der neue Landesfürst die Huldigung in Linz
aufnehmen. In Enns wurde er feierlich empfangen. Auch Franz
Christoph Khevenhiller war am 12. nach Linz gekommen und be-
gab sich am 15. mit Hanns Christoph von Gera, Hanns Siegmund
von Polheim und Georg Wilhelm von Jörgen nach Enns, wo ihm
der Landesobriste Wolfgang von Jörger sein Cornet — weiss mit
rothem Kreuze — anbot, das er wirklich am 16. dem König ent-
gegen führte. Das ständische Volk belief sich auf 1280 Pferde und
4000 Mann Fussvolk. Der Einzug geschah um 5 Uhr Abends. Bei
der Huldigung selbst Hess er sich mit andern jungen Herren als
Truchsess verwenden. Von Linz weiss er zu erzählen, wie folgt :
„Linz, die Hauptstadt des Oesterreichs o. d. Enns, liegt an der
Donau , hat ein schönes Schloss und nicht unartige Burgershäuser.
Die Gelegenheit des Orts ist bequem, darumben auch den Kauf-
leuten nicht unfüglich , welche zweimal des Jahrs in grosser An-
zahl Markt halten; hat auch ein fein Landhaus der Zusammenkunft
der Stände." Am zweiten Juni ging er wieder nach Kammer und
von da mit seinen Aeltern nach Kärnten, wo er bis zum October
verweilte, von da zog die ganze Familie nach Wien, Khevenhiller
selbst wurde von König Matthias nach Pressburg berufen und zum
Vorschneider ernannt. An dem dortigen Reichstage erschienen
auch Gesandte der Stände aus Steyer, Kärnten und Krain : Ul-
rich Christoph von Scherfenberg (Khev. nennt auch Wilhelm von
ttl
Windisrhgrätz), Karl von Eck und Ilirlrirli \on Auerslierg und MWO
baten (1«>n König um Intercession bei ilirem Herrn, am Gcstat-
tung der Religionsfreiheit, musslen aber unverrichteter hinge
wieder abziehen. Was Khevenhiller wohl damals nicht erfahren
halte, war die Verhandlung dieser Gesandtschaft mil «Im l nuarn.
worauf es eigentlich abgesehen war. Von K. Matthias erwarteten
die Innerosterreicher wohl keine folgenreiche \ 'ermiltlunir
(die Ungarn) möchten als wie von und aus sich seihst den König
um Verwendung angehen ; dann zur Verhandlung wegen der sla-
vonischen Grenze Gesandte Protestant. Religion schicken,
welche mit den österreichischen, wegen welcher sie seinerzeit
werben werden, beim Erzherzoge die Ileligionsfrage in Richtigkeit
bringen, wie vormals die mährischen Abgesandten in Wien/1 Fer-
dinand erfuhr die Sache und verhielt die Stände, die Gesandtes
sogleich zurück zu rufen. In der ersten Hälfte des Jahres nahm 1610
Khevenhiller Antheil an Verlobungs- und Hochzeitsfeierlichkeiten.
Bei den dabei statt findenden Festlichkeiten des Quintana-Reitens
machte er seinen Lehrmeistern in diesen ritterlichen Uebungea
Ehre, indem er sich Danke erwarb.
Im Anfange des Juli, als der Erzbischof von Köln, der Erz-
herzog Ferdinand und Herzog Julius von Braunschweig nach Wien
kamen zur Beilegung der Entzweiung zwischen dem Kaiser und
K. Matthias 4), gab es andere Feste, namentlich Jagden zu Land
und zu Wasser. Auf die Fürbitte seines Vaters erlaubte der Erz-
herzog unserm Khevenhiller , ihn nach Prag begleiten zu dürfen.
Um diese Zeit zuerst lernte wohl Ferdinand den jungen Mann ken-
nen, welcher in der Folge in seinem Leben so entscheidenden Ein-
fluss haben sollte. Am 18. d. M. verliessen der BrahfifMg l'enli-
nand, in dessen Gefolge auch Khevenhiller und der Erzbischof von
Köln, Wien. K. Matthias gab ihnen das Geleite Ins Stockerau. In
Hollabrun war das Nachtquartier bereitet für diese und in Drosen-
dorf für die zweite Nacht. An der Grenze wurde das Geleit der
Pucheim- Heiter (öbrist Hanns Christoph von Purheim) durch
die des Gundackar von der Golz abgelöst. Am 21. zu Mittag kam
den Fürsten der Erzherzog Leopold zu Meshach entgegen; als
die Gesellschaft nach Prag kam. tafelte der Churlürst IM Säen-
*) Kars, Beiträge IV. 13*.
342
1610 sen noch und lud die ankommenden Fürsten ein, hinauf zu kom-
men. Die Churfürsten von Mainz , Köln und Sachsen , die Erzher-
zoge Maximilian, Ferdinand und Leopold und der Bruder des
Churfürsten von Sachsen sassen zu Tisch. Prag gefiel dem viel
Gereisten überaus wohl. Der Erzherzog gewährte ihm den Eintritt
in seine Kammer. Er blieb durch den ganzen September und Oc-
tober, und war auch gegenwärtig bei der Ceremonie der Abbitte,
welche die beiden Erzherzoge Maximilian und Ferdinand anstatt
des K. Matthias leisten wollten 1). Den Erzherzog, welcher dann
wieder nach Grätz abreiste , begleitete er bis Mürzzuschlag und
kehrte von da wieder zu seinem Vater nach Lichtenstein zurück.
Dieser befahl ihm , nach Kärnten zu reisen und dort die Stiften
der Unterthanen aufzunehmen. Beim Abschiede am 8. November
sprach er folgende Worte zu ihm : „M e i n S o h n ! Unsere Vor-
ältern, sonderlich aber unsere Ur- und Ahnherrn,
und mein Bruder Graf Hanns Khev enhiller, haben
mit sonderer Treu und Fleiss ihr eigene und an-
dere Geschichten aufgezeichnet, denen ich auch
nachgefolgt habe. Weil ich aber nunmehr alt und
schwach und du hierinnen mein Stell mit deiner
Jugend verrichten kannst, derwegen ich diess Jahr
dieHandvon diesemWerk aufhebe. Du aber wirdest
es mit Anfang diess 1611 (Jahrs) mit solcher Treu
und Fleiss, wie ich's von dir hoffe, auflegen (sie).
Mit deme wirst du dich bei deinen Nachkommen un-
sterblich machen und selbst daraus ein grossen
Nutzen schöpfen. Der Allmächtige verleihe, dass
es Alles zu seinem Lob, zu deines Herrn, Vater-
lands und eignem Nutz gedeihe und du's viel lange
Jahr continuiren mögest." — Mit dieser Benediction ist
Herr Khevenhiller verreist und seines Herrn Vaters Vermahnun-
gen treulich nachkommen , wie aus Continuation dieser Historie
zu sehen. Nachdem er in Kärnthen mehrere Aemter gestiftet und
zu Klagenfurt ein Scheibenschiessen von 4 Ducaten gegeben und
1 Ducaten im Kranz , wobei er selbst als Meister in allen ritter-
lichen Uebungen den Kranz, das zweite und vierte Beste gewon-
*) Annal. VII. 272.
MB . dann auch zu \ cldrn . Landskrnu . Patrrnian . Spilal dir ,<,,u
Stiften gehalten, eilte ei über Villa ch, Tarvis, Pontafel, Venzone
oder l'cisrhcldorf. Sarilr odrr Sisrliril uarh Vrnrdig, WO er Sei-
nrn Bruder Paul traf, und mit drin Markgrafen Sigmund \<hi
Brandenburg Bekanntschaft machte. Am ?. Jänner kam er indes- n,||
sen Bchon wieder naeli Klagenfurt zurück, w o er nrbsl Karl von
Eck, Aui;ustin von Khcvenhiller, Victor Wehef und dnn Herrn
von Wollzogen am 13. d. M. einer Maskerade heim Landcshaupl-
mann beiwohnte, hei der auch der Bischof von Strassbury; (Erz-
herzog Leopold) zugegen war. Am 23. d. M. war Khcvenhiller
schon wieder bei seinen Eltern in Lichtenstein.
Indessen hatte ihn am 1. Februar der König Matthias aus eige-
nem Antriebe zum Silberkämmerer ernannt. Am nämlichen Tage
legte er den Eid ab in die Hände des geheimen Rathes und ober-
sten Kämmerers Leonhart Helferich von Meggau als stellvertreten-
den Obristhofmeisters und übernahm das Inventar. Auf dem Zuge
nach Prag begleitete er seinen Herrn am 8. März über Stockerau
(Frühmal), Hollabrunn (Nachtlager) und Gunderstorf. Hier
kam dem Könige am 9. März der Herzog von Braunschweig, der
unermüdliche, aber nicht glückliche Friedensmittler entgegen, als
der König eben bei Rudolf von Teufel das Frühmahl einnahm.
Abends langte der Zug in Znaim an , wo die mährischen Land-
officiere , die Landherren und 500 Golz. Reiter den König em-
pfingen und ihn mit vielem Schiessen in die Stadt einbegleite-
ten. Hier erfuhr er den Abzug des Passauervolkcs von Prag,
welches über Beraun den Weg nach Budweis eingeschlagen. Es
geschah in der Xacht des 11. März. Wolf Sigmund von Herber-
stein, des Königs Feldmarschall, und Heinrich Matthäus von
Thurn , der General-Lieutenant von Böhmen, standen die ganze
Xacht hindurch in Schlachtordnung, wurden aber des Abzugs
erst um 5 Uhr Früh gewahr, wo ein Xachsetzen nichts mehr
nützen konnte. Sie Hessen ihren Zorn an den zurückgelassenen
Kranken aus , deren Viele in die Moldau geworfen wurdrn. Am
15. setzte der König seinen Zu«: narh Iglau fort mit MM
Mann zu Ross und zu Fuss. Eine Botschaft der böhm. Stände,
welche zur Eile mahnte . traf daselbst ein, wir auch der span.
Botschafter Halt li • 1 1 t Z ■ ■ i g a. Der BiftSVg lei K. Mat-
thias zu Prag am 2). März ist in den Annalen bes n. Bei
344
1611 der Krönung am 23. Mai verwaltete Khevenhiller das Silberkäm-
merer-Amt, „weil in Böhmen das Oberst-Silberkammeramt nicht
erblich;' Bei den Rennen zur Feier der Krönung , welche am
7. Juni Herr von Ruppa und am 12. Rudolph von Tiefenbach
veranstaltet hatten — der auch den König zu Gast lud — und am
15. Wilhelm von Kinsky gegeben , gewann Khevenhiller zwei
Danke. Am 17. Juni reiste er auf der Post in 36 Stunden nach
Wien, um seinen Vater, der im Begriffe war nach Oberösterreich
zuziehen, noch zu sehen. Dann kehrte er sogleich wieder nach
Prag zurück, da seiner Matter Bruder Graf Martin von Thurn ge-
storben war.
Ferner begleitete er den König auf seinem Zuge in die Lau-
sitz und nach Schlesien zur Aufnahme der Huldigung im Septem-
ber d. J. und kam mit demselben am 25. October wieder nach
Wien zurück.
Hier wurden die Vorbereitungen zur Vermälung des Königs
mit Anna, der Tochter Ferdinands von Tirol, getroffen. Am
21. November traf Erzherzog Maximilian in Wien ein, am 30. die
Braut zu Ebersdorf, welche der besagte Erzherzog und Karl von
Lichtenstein begleiteten. Der König verfügte sich unbekannter
Weise zu ihr und blieb eine halbe Stunde. Die Trauung wurde im
Beisein der Erzherzoge Maximilian und Ferdinand, der Erzherzo-
gin Katharina von Tirol, des spanischen Gesandten Zuniga, des
Botschafters des Erzherzogs Albrecht, Graf von Sora , des Cardi-
nais Forgatsch von Gran etc. in der Augustinerkirche durch den
Cardinal von Dietrichstein am 4. December verrichtet. Bei den
welschen Tänzen, welche während den Feierlichkeiten aufgeführt
wurden, spielte Khevenhiller eine Hauptrolle.
1612 Kaum waren die Festlichkeiten der Vermälungstage vorüber,
erschien der Herr von Metich, kaiserlicher Kämmerer, in Wien
mit der Nachricht von dem am 20. Jänner 1612 auf dem Prager
Schlosse erfolgten Ableben des unglücklichen Kaisers Rudolf,
nachdem kurz zuvor sein alter Löwe und zwei Adler verendet
hatten. Schon am 24. brachen Mathias und seine Gemalin sammt
der Kammer, wobei auch Khevenhiller, nach Prag auf und langten
am 30. daselbst an. Die feierliche Bestattung des Kaisers erfolgte
am 6. Februar. Am 19. März zog K. Matthias wieder von Prag
fort nach Wien über Böhmisch Brod, Colin, wo er bei seinem al-
II
ten Anhänger, Wenzel Kinsky, Ummhlitoj UM ( /..isLn. Iglau. ifil*
Znaim und traf «im 26. in Wim ««in. Khevenlüller wohnte der
Taufe der Maria Salome Jörger, deren seine S.liwrvler Anna
Maria mittlerweile genesen war, hv\ ' ). Nach einem Monate, am
27. April, verliess König Matthias mit seiner (lemalin und dem
Hofstaate abermals Wien. Khevenhiller war wie gewöhnlich in sei-
nem Gefolge. Am ersten Tage kam der Jm% Mi St« Imml Khe-
venhiller machte einen Absprung zu seiner Dame nach Schratten-
thal (seine spätere Gemalin Barbara von Teufel) und traf seinen
Herrn wieder zu Deutschbrod nach dem hässlichsten Regenwetter.
Der Zug traf am %. Mai in Prag ein. Karl Hannibal von Dohna er-
suchte Khevenhiller Brautführer zu sein bei seiner Trauung mit
der Witwe Schmiesizky's. Matthias zog schon am 7. Mai wieder
weiter nach Frankfurt. Am 13. hielt er daselbst seinen Einzug.
Früher, zuHirschau, wurde der Befehl ertheilt, dass in jedem
Frauenzimmer - Wagen ein Kämmerer Platz nehme zum Schutze
der Fräulein im Gedränge. Khevenhiller kam in den dritten Wagen,
in welchem sich Sigina Margareth von Annenberg, Elisabeth Maria
von Khuen und Sophia von Palfy befanden. Als ein galanter junger
Junker bediente er seine Schutzbefohlenen mit Frühstück, Jause
u. dgl. zu ihrer vollen Zufriedenheit, ja König und Königin selbst
schickten öfter zu ihm um Frühstück oder Jause. Nach der Rück-
kunft nach Prag erhielt Khevenhiller Urlaub, reiste mit seinem
Vetter Paul Khevenhiller und Hannsen von Planstorf auf den St.
Bartholomä-Markt nach Linz, dann nach einigen Tagen Aufenthalt
über Kammer, Kogel und Frankenburg nach Kärnten zu seines
Aeltern. Mit dem letzten Segen seines Vaters, welcher im folgen-
den Jahre das Zeitliche segnete , kehrte er am 5. October nach
Wien zurück, reiste mit Hanns Christoph v. Pucheim und Adam
von Herberstein bis Nikolsburg dem Kaiser entgegen, welcher
einen feierlichen Einzug in Wien hielt. Nach verschiedenen Fest- 1^13
lichkeiten, welche im Anfange des Jahres 1613 wegen Ankunft der
Erzherzoge Ferdinand und Maximilian Ernst gehalten wurden und
bei denen auch Khevenhiller Mitspielte, begab er sieh im Gefolge
der beiden Majestäten zum Landtage nach Pressburg am 8. Man.
!) Ihr Gemal war Georg Wilhelm Jörger. Maria Sabin» chelichtr in der Folge
Eraamus d. &. von Starhemberg. Maria Anna aber nach dem Tode Ihres
Gemala den bekannten H'lmhart Jörger.
346
1613 Nach seiner Zurückkunft vermalte er sich am 6. Mai 1613 *).
Bald nachher brach der Kaiser — am 20. Juni — von Wien auf, um
in Regensburg seinen ersten Reichstag zu halten, während Erz-
herzog Ferdinand die Statthalterschaft in Oesterreich verwaltete.
Khevenhiller verliess mit seiner Gemalin die Stadt an dem nämli-
chen Tage und übernachtete in Tuln. Von Linz aus besuchte Kö-
nig Matthias die Klöster Wilhering, St. Florian und Kremsmün-
ster. Mit Urlaub trennte sich hier Khevenhiller, um sich auf 4 — 5
Tage nach Kammer zu begeben und dann sich dem Kaiser in Linz
wieder anzuschliessen. Bis Vilshofen bewegte sich der Zug auf
der Donau, von da zu Land durch Baiern. Der Einritt in die
Stadt hatte am 3. August statt. Khevenhiller hatte sich sammt
seiner Gemalin drei Tage früher dahin begeben. Am 25. October
verliessen die Majestäten Regensburg und fuhren auf der Do-
nau nach Linz, wo sie den Winter zuzubringen gewillt waren.
Khevenhiller war noch in Regensburg zum Kämmerer befördert
worden.
Noch vor dem Schlüsse des Reichtages — am 23. August —
erhielt er die Nachricht, dass sein Vater am 16. d. M. zu Vil-
lach gestorben sei. Mit Zurücklassung seiner Gemalin reiste er
am 27. auf der Donau nach Linz, wo er am 29. eintraf. Nach
drei Tagen Aufenthalt ging er zu seinem Schwager, Georg von
Stubenberg, nach Steyr und von da nach Kärnten zu seiner Stief-
mutter und Schwester Salome, welche er in tiefer Betrübniss
versunken fand. Sie eröffneten nun das Testament, welches zwar
ohne Zeugen, vielfach radirt, mit Randbemerkungen versehen, aber
von des Vaters eigener Hand geschrieben war. Er verordnete
sein Begräbniss zu Villach* die zwei Töchter erster Ehe, die
Frauen von Stubenberg undSaurau sollen das Vermögen ihrer Mut-
ter vollständig erhalten, obgleich sie es ihm vermacht*, so sollen
auch überhaupt die Kinder ihre Mutter beerben; Franz Christoph
und die Witwe sind Gerhaben der noch nicht vogtbaren Kinder ;
jene erhält als Witthum das Schloss Velden oder 700 fl. die
Frauen von Stubenberg und Saurau erhalten jede aus den Ein-
künften der oberösterreichischen Herrschaften 500 fl.*, die Frau
von Jörger und Fräulein Salome aber 1000 fl.
4) Die Geschichte dieser Vermählung im Linzer Musealblatt 1839. Nr. 1 und 2.
:\k7
Wegti der Brbeailfrrlehe' der beiden älteren Behmnieil liM
Wurde «mi» Vertag geeeiloeeeB'j den fcber b ier Felge 1« Gobi]
der 1-Aa, \Yolf von Saurau, umzustür/.en suchte. Gegei ill lüde
«los Jahres Btütot« er §ehl€ Güter ll Kärnten, wohin ihm auch
sr'm«' Gemein nachgereist wir. Am 10. DeeeeiBei erkrankte eff
M Landskron an einem Fieber, von welchem ihn Dr. Moser aas
Villach wieder befreite;
Als er zu Spital die Stift hielt und eben Graf Georg von
Ortcnburg bei ihm das Frühmal einnahm, kam die Nachricht,
dass die Bauern einem Profosen, dem Landrichter zu Spital und
9 Soldaten mit Prügeln und Hellebarden vorgewartet und sie übel
zugerichtet. Jener wurde in die Stagaboi geschickt, einen IV
dieanten aufzuheben. Da sich dieser schon entfernt hatte, so
wollte der Profos ruhig abziehen. Die beiden Grafen machten
sich auf, um Erkundigungen eirzuziehen , worauf denn Kheven-
hiller dem Pfleger zu Paternian, Christoph Heidenreich, den Auf-
trag crtheilte, die Thäter bis auf weiteren Befehl in Eisen zu
legen. Sie wurden auf Befehl des Erzherzogs Max. Ernst nach
Grätz abgeliefert. Am 12. December unterfertigte und siegelte
er die Erbeinigung der Herren von Khevenhiller, welche er selbst
aufgesetzt hatte; am 13. besuchte ihn Graf Rambait von Collalto
auf der Rückreise von Rom, wohin ihn der Kaiser gesandt hatte.
Am 2. Jänner 1614 verliess er Klagenfurt mit „hellem Haufen'' 1614
und kam begleitet von Paul, Bartholomä und Paul Khevenhiller dann
den Grafen Ferdinand und Georg von Ortenburg am 4. nach Gmündt,
wo er beim Herren von Raitenau im Schloss übernachtete. Ueber
den Radstätter Tauern erreichte Khevenhiller am 8. Salzburg.
Sein Bereiter mit den Rossen erwartete ihn schon. Zu Franken-
markt empfing man ihn mit Festlichkeiten und hielt ihn zechfrei :
am 9. traf der helle Haufe zu Kammer ein. Hier mittle ihm Gott-
hart von Polheim, der ihn sammt Gemalin am 10. und 11. besuchte,
dass Graf Wilhelm von Fürstenberg seinen Vetter, den G ra iV |
Christoph von Fürstenberg um eines missverstandenen Wor
willen getödtet habe. Nachdem am 12. seine Brüder aus ler Stey-
ermark angekommen, nahm er das Gelübde seiner lTnlerthancn auf.
Die Ilürger von Scherfling verehrten ihm bei diesem Anlass ein
Lagel Muskateller. Die Frauen von Stubenberg und Jürger kamen am
17. zum Besuche. Sammt den Brüdern nahm Khevenliiller die Hui-
Archiv. Jahr?. 1850. I. Bd. III. u. IV. Heft. M
348
1614 digung am 19. zu Frankenburg und am 21. zu Kogel auf. Die Bür-
ger von Frankenburg verehrten ihm ein Lägel „Raifel," die Un-
terthanen einen goldenen Becher , die von Zwiespalten einen
Ochsen, wogegen er sie alle bewirthete. Unter den Verehrungen
der Bürger von St. Georgen im Atergau war auch ein Lachs
von 24 Pf., welcher sogleich für die kais. Tafel nach Linz ab-
gesendet wurde. Nach Vollendung dieser Angelegenheiten eilte
Khevenhiller nach Linz, während seine Mutter wieder nach Kärn-
ten, die Brüder nach der Steiermark zurückkehrten. Zwischen
Wels und Linz begegnete ihm der bisherige spanische Gesandte Zu-
niga, von dem er Abschied nahm. Am 24. zog er mit dem Kai-
ser, welcher in Budweis einen Landtag halten wollte, nach Ga li-
tt eukirchen, wo sich eine moskowitische Gesandtschaft ein-
steilte, die Khevenhiller besuchte, und von welcher er zwei Zo-
belpelze für seine Gemalin erhielt. Am 26. kam der Zug über Frei-
stadt nach Unterhaid, am 27. nach Krumau und endlich am 28. nach
Budweis, wo ihn die böhmischen Stände empfingen. „In diesem
„Landtag ist nichts beschlossen worden, sondern alles auf den Ge-
„neralconvent nach Prag verschoben worden. Die Böhmen aber
„haben auf diesem Land tag ihr vorhabende R ebellion
„genugsam scheinen lassen1' *)
Die beiden Herrn der Graf Wratislav von Fürstenberg und
Khevenhillers Schwager Georg Wilhelm von Jörger wurden hier als
böhmische Landleute eingeführt. Der Kaiser kehrte am 28. wie-
der nach Krumau zurück, besah von da aus am 1. Februar eine
Schmelzhütte ; wohnte am 2. einer Jesuiten-Comödie auf einem
grossen Saale zu Krumau, Dorothea betitelt, bei und kehrte dann
am 4. über Kaplitz, Freistadt wo ihn der Pfandinhaber Erasmus
von Landau zechfrei hielt, und Gallneukirchen , wo in der Nacht
vom 6. auf den 7. im Rauchfange der kaiserlichen Wohnung
Feuer aus kam, wieder nach Linz zurück. Da sich alle übrigen
Kämmerer weg begeben hatten, diente Khevenhiller seinem Herren
durch ein halbes Jahr ganz allein. Am 14. Februar ward er
beauftragt den venetianischen Gesandten Giustiniani zur Audienz
zu begleiten. Dasselbe Geschäft hatte er auch am 21. d. M.
bei der englischen Botschaft. Dem Erzherzoge Karl (Bischof von
l) Cf. Annal. VIII. 642.
349
Rreslau) der am 18. März iei Kaiser luMwMl und dann am 1611
20. auf der Donau nach » irn fuhr, war Kln*v«*nliillor als Com-
missär b>jg*gtltlft ItHM Zeit naehher wurde sein Sohn Matt Ina«
geboren, am 28. April. — Zu dieser Zeit marhte IV auch seinen
juniren Sigmund Friedrich Ilamol wehrhaft, um! gab ihm ein
seidenes Kleid sammt 100 fl. In einem lline-elrennen. auf da»
drei Preise gesetzt waren und das Khevenhiller \< -ranslallete,
gewann Alexander Hudolphi den ersten , der Prrisgebrr den
zweiten und Leonhart von .Weggau den 3. Preis. Da Kheven-
hiller den gewonnenen Preis selbst niehl nehmen wollte, sei/h-
er ihn zum zweiten und drittenmale aus und gewann immer wie-
der. Die Mitrennenden waren Mcggau, der Obriststallmeister von
Lichtenstein, Herr Hudolphi, Graf Dampierre, Obrist Petz. An-
dre Ungnad, Erasmus von Gera, Karl von Jörger, Herr von Losen-
stein und Herr von Schallenberg. Im Ringelrennen , das der
Graf Dampierre am 16. Juni gab, erhielt Don Balthasar von
Maradas den ersten, Dampierre den zweiten und Meggau den
dritten Preis. Am 25. erfuhr man, dass, als Weikhart von Pol-
heim die Tochter (Susanna Regina) des Herrn (Hanns Wilhelm)
von Zelking zu Pucheim geheiratet, am Tage der Vermälung
anf der Post die Zeitung daselbst eingelangt sei, dass sein
Sohn in Italien sich todt gefallen habe — der dritte der Söhne
welche er im 18. Jahre verloren. Der früher nach Prag angesagte
allgemeine Landtag wurde, da sowohl in Prag als Wien immer
noch die Pest herrschte, nach Linz einberufen *).
Es stand damit sehr gefährlich, wesshalb zur Erhöhung des
landesfürstlichen Ansehens die Erzherzoge von Tirol und Steier-
mark eingeladen wurden. Erzherzog Max langte am 27. Juli
und Erzherzog Ferdinand am 20. d. M. in Linz an. Die ge-
sandten der Länder kamen am letzten Juli und der Cardinal
von Dietrichstein am 1. August. Am 8. August speisten die höch-
sten Herrschaften bei den Capucinern, am 11. wurden Proposi-
tionen vorgelesen, Khevenhiller erhielt am 10. nach einer Audienz
den Kammerherren-Schlüssel vom Erzherzoge Ferdinand.
Am 12. August langte auch Erzherzog Leopohl zu Linz an,
am 13. führten welsche Comödianten eine schöne und ansehnli-
VIII. 638 u. ff.
350
1614 che Comödie auf; am 19. gewann beim Ringelrennen Karls von
Jörger , wobei der Kaiser und beide Erzherzoge mitrannten,
Graf Claudio Collalto den ersten, Herr Moriz von Herberstein den
zweiten und Herr von Urschenbeck den dritten Preis. Auch an
dem Schiessen, dessen Preis ein Pferd war, nahmen die Erzher-
zoge sammt dem Kaiser Theil. Der Sieger war ebenfalls Herr
Moriz von Herberstein.
Am 20. fuhren der Kaiser, die Kaiserin und die Erzherzoge
auf die Hirschjagd , kamen aber ganz durchnässt zurück. Die Erz-
herzoge verliessen Linz am 1. September. Auch Khevenhiller be-
gab sich anfangs nach Kammer, dann verrichtete er eine Wall-
fahrt nach Altötting, wo er mit Frau und Gesinde die heil. Sacra-
mente empfing und kehrte wieder nach Kammer zurück. Am 29.
September machte er sammt Gemalin einen Besuch bei seinem
Schwager von Jörger zu Scharnstein und besah das alte Schloss,
welches dieser stattlich hatte befestigen lassen. Die Frau von
Khevenhiller kehrte nach Kammer zurück, während ihr Genial nach
Enns reiste, um daselbst nebst Hannsen von Schifer , Herrn von
Adelshausen, Pfleger zu Ebelsberg und Herrn Stangl einer Com-
mission zwischen der Stadt und dem Dechant von Enns beizuwoh-
nen. Da er Enns nicht mehr erreichen konnte, übernachtete er
in dem Dorfe Zieling (Sierning). Am 1. October speiste er Abends
bei Herrn von Ungnad (zu Enseck), wo „sehr viel Frauenzimmer
von dem Begräbniss der Frau von Scherfenberg geb. von Roggen-
dorf her versammelt waren."
Nach Vollendung der Commission, die nach dreitägiger Ver-
handlung mit einem Vergleiche endete, begab sich Khevenhiller nach
Linz, besuchte daselbst am 4. October Herrn Kiesel und er-
reichte noch Wels , nahm das Nachtmahl beim Grafen Wilhelm
von Fürstenberg, wohnte am 5. daselbst dem Gottesdienste bei,
begab sich dann zu seiner Schwester nach Scharnstein , welche er
am folgenden Tage nach Kammer führte. (Der Kaiser war am 9.
October wieder in Wien angekommen , also am 4. wahrscheinlich
schon von Linz weg.) Daselbst gelang es ihm auch, den langwieri-
gen Streiten zwischen dem Herrn Paul von Geimann (zu Walchen)
und seinen Forstunterthanen zu schlichten. Am 6. December be-
gab sich Khevenhiller zum Erzbischofe nach Salzburg , Marcus
Sitticus von Hohenems. Man empfing und bewirthete ihn mit vie-
Irr Auszeichnung. Der Bnlitehef befiel ilm nach Hei bi ioi*
Pflel MUT Tafel, führte ihn nach llcllhrunii uimI ie%ti ihm die
Gebäude und Wasserkünste !) und hielt ihn zeelifn-i : rhenso rr-
wies ihm dos Kr/.bischofs Neffe Graf llannibal von lloheiiems vi<
Aufmerksamkeit. Kr wollte nach dem hei Hof Lienonmienen l'riih-
mahl am 9. wieder abreisen; die Herren von Krauiibcr«;-. Hanns von
Ilanzau, Karl von Künburg und Hannihal aber, welche ihn zum
Wirthshao.se wo er wohnte, begleitet hatten, tranken so
stark, dass er erst folgenden Tages abreisen konnte. Kh.venhil-
ler bemerkt auch, dass er am 7. Amt und Predigt bei Hof, d. h. in
der Domkirche) und am 8. die Messe bei den Capucinern gehört
habe. Zu Hause angekommen, trug er die Geschichte die-
ses Jahrs zusammen.
Nachdem Khevenhiller seinen Sohn Matthias einer gewissen 1615
Krau Widerreuter zu Weiereck anvertraut hatte , zog er nach
Kärnten. In Salzburg mit dem aus Italien zurückkehrenden
Georg Christoph von Losenstein zusammen treffend , begaben sich
beide nach Hof. Der Erzbischof berief Khevenhiller sogleich und
sprach lange und von allerlei mit ihm. Folgenden Tages zeigte er
dem Grafen Hannibal auf dem Tummelplatze seine Pferde. In Kla-
genfurt traf er seine Mutter an einem heftigen Katarrh leidend.
Auf dem am 20. Jänner gehaltenen Landtage wurden 90M 11. bewil-
ligt , Karl von Eck neuerdings zum Verordneten erbeten , Herr
von Griming und Hector von Ernau gewählt. Die Vermählung sei-
ner jüngsten Schwester Salome mit Christoph von WindiM-hirrätz
wurde um eben diese Zeit gefeiert. In einem Sehreihen Genres
von Teufel, das am 23. in Khevenhillcrs Hände gelangte, erfuhr er
den Tod Gundackars von der Golz und die Niederlegung der Lan-
deshauptmannschaft in Mähren durch Karl von Zierotin.
Nachdem er am 27. noch bei den Jesuiten gespeist hatte, be-
gab er sich nach Grätz, nahm am 13. Kebruar bei Gottfried von
Stadel das Krühmahl und wartete dem Krzhrrzogc, als er MmmmU
von der Jagd zurückkehrte, auf, der ihn sehr gnädig empfm.
Der Erzherzog rief ihn noch insbesondere zu sich und sprach mit
ihm über verschiedene Dinge. Am 15. ging er mit dem Hofe zur
1 1 Hellbrunn mit seinen Wasserwerken ist bekanntlich die Schöpfung diese»
loschonv.
352
1615 Kirche, nahm das Frühmal beim obristen Hofmeister Hanns Ul-
rich von Eggenberg (später Fürst) und brachte den Abend zu bei
Hanns von Stadel, wo Mascara von 24 Frauen und Fräulein ward
und getanzt wurde. Auf das Andringen mehrerer Cavaliere, den
Matozino aufzuführen, willigte er ein, daran Theil zu nehmen.
Seine Gefährten waren: Hanns Caspar, Veit Heinrich und Ott
Heinrich von Herberstein, Carl von Portia , Attems, Strasoldo,
Bartholomä Khevenhiller, Felician Wagen, Gotthart von Eibeswald,
Hanns Galler, Herr von Preiner und der Tanzmeister. Am 16-
ritt er mit dem Erzherzog auf die Entenjagd. Im Reiten sprach
derselbe vielerlei mit Khevenhiller; am 18. war ein Bank et bei
seinem Schwager Christoph von Windischgrätz. Auf den 20. war
seine Abreise festgesetzt. Allein auf die Einladung des obristen
Stallmeisters Freiherrn von Kisel im Namen des Erzherzogs bis
Montag zuzuwarten und der Mascara beizuwohnen , wurde sie bis
zum 23. verschoben.
Khevenhiller besuchte und besah am 19. Februar das Jesui-
ten-Coli egium , dann am 22. früh den Nuntius Paravecino, bei
dem das Frühmal genommen wurde, Abends war stattliche Mascara
und Tanz bei Hof, wo wieder der Matozino, wie bei Herrn von
Stadel, aufgeführt wurde.
Hanns Caspar von Herberstein verehrte dem Herrn von Khe-
venhiller einen wohl berittenen spanischen Hengst. Dann reiste er
mit seinem Schwager Windischgrätz zuerst nach WTallenstein und
dann nach Klagenfurt, wo der Burggraf Ludwig von Dietrichstein
am 3. März den Fasching mit einem kleinen Feste und Tanze
schloss. Am 8. Hess er sich einschreiben in die Congregation un-
ser lieben Frauen zu Klagenfurt , zu deren Rector er am 25. d. M.
gewählt wurde.
Nachdem er selbst mehrere Ringelrennen gegeben und an sol-
chen, die Andere gaben, Theil genommen und fast immer die Preise
gewonnen, verliess er Klagenfurt am 13. April, begleitet bis nach
Wernberg von den Herren von Herberstein, Victor Welzer, Bal-
thasar von Ernau und dem Dr. Jussner und kam über den Rad-
stätter-Tauern am 17. d. M. wieder bei seiner Gemalin in Kammer
an, von wo er zur Hochzeit Hannsen Max von Jörger mit Katharina
von Jörger, die am 22. gefeiert wurde, nach Linz reiste. Helmhart
von Jörger gab zur Feier derselben ein Nachtmal. Von den Ver-
ordneten der Stände pachtete er den Taz \<»n alltt üiaü TalVr- Iftf
ihm». .schloss mit dem Ahhlr von Michaclln-ucrn einen \erfra<r.
möge dessen das Klostrr bei jeder Ycrändcnm»; des Ahhles si« I»
30 fl. Possessgeld zu erleben anheischig machte . nämlich weg—
der Kirche Seewalchen. Nun Abraham (Irirnhacher erkaufte er
die Taterne zu linkenaeh sammt (iütel und /chcnl um SSQO fl.
Am 25. April war Landtag in Linz '). Der Landeshauptmann Wolf
Wilhelm von Volkcnstorf, Propst Leopold von St. Florian . Paul
Jacob von Stai-heinben;* und der Yitzdom Adam OlMgit bekleide-
ten die Würde kaiserl. Comnüssäre. Am 28. d. M. kam kheven-
hillers Gemalin krank in Linz an. Der Arzt fand eine Aderlässe
angemessen; da sie aber hiezu nicht den Math hatte, so setzte er
ihr Egel. Auf dem Rückwege traf Khevenhiller in Lambaeh am
30. April den Abbt von Göttweig „ein exemplarisch feiner Herr11
und zog folgenden Tages, nachdem er Messe gehört, zur Kinds-
taufe Weickarts von Polheim nach Pucheim. Am 15. Juni traf er
zu Abbtstorf mit dem Abbte von Mansee zusammen , um dem
Pfarrer von Nussdorf diese Kirche zu übergeben ; acht Tag später
kam der Abbt Anton von Kremsmünster und der Vitzdom nach
Kammer. Mit ihnen fuhr Khevenhiller nach Mansee. In ihre Hände
legte Abbt Christoph die weltliche, im künftigen Jahre auch die
geistliche Verwaltung nieder, und zog sich nach St. Wolfgang
zurück 2).
Khevenhiller, der, wie wir schon öfter zu bemerken Gelegen-
heit hatten, ein eifriger Katholik war , glaubte die Prädieanten
auf den beiden Patronatspfarren Scherfling und St. Georgen im
Atergau nicht ferner dulden zu dürfen. Ihre Entfernung mochte
desshalb ihm selbst desto schwieriger erscheinen, weil sie sein Va-
ter begünstigt hatte. Endlich am 13. Juni sandte er ihnen von
Linz aus durch den kaiserl. Ehrenherold Harnabas Wild den Auf-
trag zu, die Kirchenschlüssel den Pflegern H Kammer und K
auszuliefern, sich zu entfernen und den katholischen Pfarn CT
f) Auf diesem Landtage wurde Christoph Weiss, welch*' »markt in
der Herrschaft Kammer Landgericht geboren wurde — „ein erfahrner a»f-
rechter, frommer und sehr reicher Mann" — als Landmann eingeführt.
(S. Hoheneck III. 833.) Kr hinterließ seinem Sohne ein Vermögen too
2,300.000 fl.
2) Cf. Chron. Lunael. I. 371.
354
1615 den Platz zu räumen. Da der Herold den Unter (hanen mehr ver-
kündete als ihm war anbefohlen worden, kehrte er übel behan-
delt und unverrichteter Dinge wieder nach Linz zurück. Indessen
waren auch die Unterthanen zu weit gegangen. Khevenhiller
mahnte sie mit guten und bösen Worten von ihrem Beginnen
ab. Am 17. Juli langte er selbst in Kammer an. Seine Ermahnun-
gen hatten keinen Erfolg. Am folgenden Tage rotteten sich die
Unterthanen zusammen, um die Entsetzung der Prädicanten und
die Aufstellung katholischer Pfarrer mit Gewalt zu verhindern.
Khevenhiller forderte alle benachbarten Obrigkeiten auf, ihre
Unterthanen von Gewaltthätigkeiten abzuhalten, trat mit den
Prädicanten wegen gutwilliger Entfernung in Unterhandlung, be-
willigte den Unterthanen auf Verwenduno* des Hanns Paul von
Geimann, Prediger, worauf er dann sowohl die Pfarren als auch
die Filialen mit katholischen Priestern besetzen konnte. Zu St.
Georgen wurde am 11. September Hanns Marschall, zu Scherf-
ling am 25. d. M. Balthasar Freisleben durch den Dechant von
Gmunden in den geistlichen und von Khevenhiller in den Besitz
des Weltlichen gesetzt. Der Prediger konnte sich aber nicht ent-
halten, in dem Predigthause schimpflich und spöttlich über den
Grafen los zu ziehen, wesshalb ihm das Predigen eingestellt
wurde. Obgleich er Gehorsam gelobt , konnte er es sich nicht
versagen, „sein Morgengebet darüber zu verrichten." Kheven-
hiller ritt eben vorüber und blickte hinein. Kaum hatte ihn der
Prediger bemerkt, als er von der Kanzel sprang und die Flucht
ergriff. Sigmund Tumbbacher , welcher eine „scharfe und lose
Schrift" wider Khevenhiller verfasst und sie ihm durch Andere
hatte übergeben lassen, wurde am 2. Juli gefänglich eingezogen.
Am 4. October sammelten sich die Bauern mit Spiessen und
Stangen vor der Kirche zu Scherfling, weil sich das falsche Ge-
rücht verbreitet hatte, dass der Graf mit Hilfe Salzburg, und
baier. Kriegsvolks seine Unterthanen zum Abfall von ihrem Glau-
ben nöthigen wolle. Ein einfältiger Mensch warnte Khevenhiller,
als er eben mit seiner Gemalin zur Kirche fahren wollte , sonst
wäre er sicher in die Hände der Bauern gefallen. Sie wollten
auch Tumbbacher aus dem Arrest befreien. Er schickte nun seine
Leute zu Pferde und bewaffnet hin, denen es auch gelang, den
Haufen zu zerstreuen. Da aber zufolge ausdrücklichen Befehls
picht auf «las Volk gefehlt«! wurde, lief es schnell wieder h.i ,
zusammen. Auf dringendes Bittet des Pfarrers w urde Tumhbarhrr
auf WiedenteUug der Hai'. «Mit lassen, den EUfcfHei eher die
Zustift ivferlegt Deck nahm ief 6rti dieses auf Verwendung
der Herren Hanns Ortoll nnd Hanns Paul von Geimann \\ itd« r
zuriick. Den ganzen Verlauf der Sarin« Bellete er dem Landes-
hauptmann.
Am 10. Juli fuhr Khcvenhiller auf dem Wasser von Kam-
mer nach Ebelsberg1), ritt mit einem Pferde, das ihm der Pfleger
Herr von Adelshausen geliehen, nach Linz, wo ihn ier Landes-
hauptmann zu sich berief. Dann fuhr er von Ebelsberg ans mit
seinem Schiffe nach Krems und von da im Wagen seines Schwa-
gers Georg Wilhelm von Jörger, der mit 6 Pferden bespannt
war, nach Walperstorf. Nach Anhörung des Gottesdienstes im
Kloster Herzogenburg fuhr er nach Hollenburg und auf der Do-
nau wTeiter nach Wien — am 13. Juli. Kiesel empfing ihn „mit
grosser Erzeigung guter Affection" und sprach mit ihm bis 9 Uhr
Abends, 3 Stunden lang von wichtigen Dingen. Am folgenden Tage
hatte er abermals eine eben so lange Audierz , am nämlichen
Tage , als der Friede mit den Türken geschlossen wurde 2J.
Zur Feier gab Kiesel dem türkischen Gesandten ein stattliches
Bankett, dem auch Khevenhiller beiwohnte. Der Pascha betrank
sich dermassen, dass er weggetragen werden musste.
Als Kiesel am 26. d. M. von Wien räch Prag reiste, be-
rief er Khevenhiller und Georg von Teufel zu sich nach Göl-
lersdorf, wo er übernachtete und hielt ebenfalls eine bttgl Un-
terredung mit ihnen. Wahrscheinlich erhielt jener eine Einla-
dung, räch Prag zu kommen, wohin der Kaiser vorausgezogen
war. Es wurde daselbst ein allgemeiner Landtag gehalten, der
sich am St. Veitstag versammelt hatte. Es sollte die schon auf
dem Tage zu Budweis beabsichtigte Conföderation der Länder
ins Reine gebracht werden. Zuerst klagten die böhm. Wehem \
länder und protestirten gegen das Ausschreiben des Tages durch
die Böhmen, da dieses gegen lic 1 4mi ei fl alheUei sei und <li»'
Böhmen kein Vorrecht haben. Sie hatten auch keine Instructio-
*) Es mujs in der Zeitbestimmung ein Fehler obw?lten , den ich nicht be-
richtigen kann.
2) Anoal. VIII. 743.
356
161» nen mitgegeben , da ihnen keine Propositionen bekannt gegeben
worden. Nach sehr hitzigen Erörterungen kam endlich am
5. August ein Vergleich zu Stande. Ungarn hatte es unterlas-
sen, den Tag zu beschicken.
Mit den Oesterreichern wurde während dieser Zeit gar
nicht verhandelt. Diese waren dahin instruirt eine Defension
gegen die Türeken zu verabreden in Uebereinstimmung mit der
kaiserlichen Proposition vom 22. Juni. Die Deputirten unter der
Enns hatten beim Kaiser am 9. Juli Audienz und entschuldigten
ihre verspätete Ankunft ; die aus dem Lande ob der Enns hiel-
ten am 14. Juli ihren Vortrag bei den böhmischen Ständen
durch Gotthard von Starhemberg, gegen welchen die Prälaten
Einsprache thaten, indem er nach ihrer Behauptung die Instru-
ction überschritt. Die protestantischen Gesandten Losenstein und
Geimann hatten noch eine eigene Instruction zu einer Unter-
handlung mit den protestantischen Ständen Böhmens. Die Depu-
tirten des Landes unter der Enns waren am 8. August von den Ständen
Böhmens berufen. Nachdem sie 3 Stunden in der Antichambre
geharrt hatten, wurden sie vorgerufen und gefragt: Was ihr
Begehren sei ? Sie erwiederten : Man habe sie dem Landtags-
schluss von 1611 gemäss nach Prag gerufen zur Berathung über
das gemeine Wohl •, hiezu seien sie bereit. Die Böhmen blieben
bei ihrer Frage, die Oesterreicher glaubten , eine andere Ant-
wort könnte ihnen zum Nachtheile gereichen und traten ab. Zwei
Tage später gaben sie eine Schrift an die böhmischen Stände,
worin sie ihre Bereitwilligkeit die Unterhandlung zu eröffnen,
noch einmal aussprechen. Wie es scheint, erhielten sie hierauf
keine Antwort. Sie brachten desshalb beim Kaiser am 17. Be-
schwerde an, indem sie erzählten, wie vom 11. Juli an bis jetzt
die Böhmen sie ganz müssig sitzen Hessen ; sie nie zu einer Ver-
handlung beriefen und am 8. August jene verfängliche Frage ihnen
vorlegten. Der kaiserliche Bescheid vom 18. erlaubte ihnen die
Rückreise in die Heimat anzutreten, da, wie aus ihren Schriften
erhelle, weder die Böhmen von ihnen noch sie von den Böhmen
etwas zu begehren haben. Sie melden mittelst Zuschrift vom
20. den Böhmen ihre Abreise.
Zwischen den Abgesandten der Stände des Landes ob der Enns
selbst brach Uneinigkeit aus, wie schon oben bemerkt wurde. Sie
vu
warcnzur Berathung zusammengetreten über den am 14. Juli il * 1 1 « - J,»I:>
böhmischen Stände zu haltenden Ndrtrag, welcher durch Stimmen-
mehrheil aii^t'iHinimen wurde. Die Prälaten ( Kremsmünster
Florian und Wilhcring) wiedersprachen, indem sie behaupteten,
man müsse sich im Allgemeinen halten und Uebereinstimmuag
mit denen des Landes unter der Enns aussprechen. Würde das nicht
beobachtet werden, so wären sie genöthigt sich zu trennen. Die
Einwendung wurde nicht berücksichtigt und zwar vorzüglich aus
dem Grunde, weil die Böhmen mit dem Vortrage der Abgesandten
des Landes unter der Enns nicht zufrieden waren. Die Stände von
ob der Enns billigen, wie natürlich das Benehmen der Abgcnrd-
neten und hoffen dass sich die Prälaten fügen werden. Allein
diese Hoffnung schlug fehl. Der Hofmarschall warf dem von Star-
hemberg Ueberschreitung seiner Instruction vor. Dieser su< lile
den Vorwurf in einer Audienz bei Kiesel abzuwälzen , erhielt
aber zur Antwort: als ehrlicher Mann und des Kaisers geheimster
Rath und Director wünsche er Ruhe und Einigkeit in desselben
Ländern zu erhalten. Unter den Abgeordneten Oberösterreichs
sei wirklich Zwietracht ausgebrochen und man habe ihn als
gewiss versichert, Starhemberg sei über die Instruction hinaus-
gegangen. Darum eben haben sich die Prälaten getrennt, was
man ihnen mit Ermahnung zur Einigkeit zwar verwiesen habe.
Ihn selbst verdächtige man, dass er Volk zur Bekriegung der
Protestanten geworben. Das sei falsch und nie habe er zum
Kriege gerathen. Unwahr sei, dass der Kaiser auf Reichs- und
Landtage nur „lauter Münch und Pfaffen sonder auch andere
und fürnehmlich solche Leut, als euch und euresgleichen,'' nehme.
Die Worte „Union und Conföderation" erregen seltsame Gedan-
ken ; man könnte für selbe auch andere finden. Er schlicsst mit
der Ermahnung der Ausgleichung mit den Prälaten. Starhemberg
entgegnet: Die Beschuldigung als suchten sie heimliche l nionen
zu machen, sei falsch. Da sie ihre Treue mit Gut und Blut bewie-
sen, sollte man sie nicht vers» hwiir/.en. Die Prälaten haben nicht
schön gehandelt. Er habe ihnen den Aufsatz der Rede früher mit-
getheilt und auf ihr Verlangen die Worte: Conföderation und
Defension weggelassen.
Kiesel: 1611 und KÜ3 war der slatus ein anderer: da-
mals drang man dein Kaiser die Bewilligung der Conföderation
358
1615 ab »). Nicht als Befehl eine Conföderation zu schliessen, sei das
kaiserliche Decret anzusehen, sondern man habe sich des Ausdru-
ckes nur erzählungsweise bedient. Heute noch sei die Aussöhnung
mit den Prälaten zu bewerkstelligen und nicht so sehr auf die
Mehrheit Gewicht zu legen, dann sollen sie morgen insgesammt
zur Audienz bei den böhmischen Ständen erscheinen. Er selbst
übernehme es die Prälaten hiezu zu bereden. Wegen des Hofmar-
schalls möge Starhemberg ruhig sein. Er werde ihn, doch ohne
Schwert, zu sich berufen. Sie drei werden sich beisammen wohl
befinden. Folgenden T?^es schickte Starhemberg den Agenten
der ob der Ennsischen Stände Thomas Mayer zu Kiesel, der
ihn sogleich vorliess, um sich wegen des Erfolges der Unter-
handlung mit den Prälaten zu erkundigen. Kiesel sagte ihm, dass
diese nicht zu bewegen seien, mit den politischen Ständen zur
Audienz zu gehen. Die Trennung sei ihm unlieb und er habe
namentlich den Abbt von Kremsmünster zur Vergleichung auf-
gefordert. Die Gesandten der politischen Stände, adelige Männer
seien zu empfindlich; die Prälaten, Plebejer, wollen gerade durch
gehen. Jörger und Starhemberg seien vernünftige Männer, die
ein Auge zudrücken sollten. Die Prälaten besorgen , dass die
andern Abgesandten etwas zu beschliessen vorhaben, was ihnen
selbst und dem Kaiser zum Nachtheile gereiche.
Kiesel versichert zwar, dass er vom Gegentheile überzeugt
sei, um so mehr, als der Kaiser etwas Unziemliches hart em-
pfinden würde. Indessen ist ohne die Prälaten eine Verhandlung
mit den Böhmen nicht thunlich. Zu Mayer sprach Kiesel: „Ihr
seid etwas weniger als ich; nichts desto weniger, wenn ihr et-
was von mir begehrtet, so würde ich euch nachgeben, um euch
zu gewinnen, obgleich ihr mir zuwider wäret. Daher sollten
auch die politischen Stände nachgeben." Auf alle Einwendungen
und Vorstellungen Mayer's erfolgte stets dieselbe Antwort: die
Gesandten der politischen Stände sollen sich mit den Prälaten
vergleichen. Am 13. August berichteten jene wieder nach Hause*
1) Beim Antritte des Königreichs Böhmen hatte sich Matthias den Ständen
durch einen Revers verbunden, im nächsten Landtage unter andern Punc-
ten auch den zur Berathung vorzulegen, wie in einer Cor.föderation alle
österreichischen Länder zu vereinigen seien.
lau dir Treiamg ieeb fortdauere. Sil lial famer efaic Auf- Lüf
fortermng «In- böhmischen stand«' m ü< IbgoHadtni 1*4 bli«
der ab und unter der Enns am 8. August \<»r ihnen zu erschei-
nen. Da indessen die Gesandten von u. d. Ennssu laagtgetproebea,
so sei für sie keine Zeit mehr Übrig gebliebei ' ). Man habe sie
danun auf den 11. best *»llt . Obgleich Kiesel die Mlttt! HÜ
Nachgeben ermahnt, so hfJlil sich dieselben dennoch gewt^f
mit ihnen zur Audienz zu gehen. Der Ohrist Lämim n -v (Meggau)
habe sie ermahnt, ja nicht so heiss auf die Verhandlung m drin-
gen, weil ihnen sonst ein grosser Spott begegnen möchte. Auf
der andern Seite habe der Ka'ser den Böhmen die Mittheilung g#i
macht, dass sie mit den Gesandten vono. d. Enns nicht eilen sollen,
ehe nicht die Einigkeit zwischen ihnen hergestellt sei. Starhem-
berg habe zwar in einer Zuschrift an die Stände Böhmens darüber
Klage geführt, dass man einer so nichtigen Sache wegen die
Audienz verweigere ; aber auch dieser Schritt blieb erfolglos.
Kiesel ist durchaus zweideutig. Er sagie, dass die Gesandten
der polit. Stände und die Prälaten nach Hof würden berufen,
um eine Verständigung zu erzielen. Um Aufsehen zu vermeiden,
werden sie sich indessen dazu nicht verstehen. —
Am 22. August verabschiedeten sich endlich die Gesandten
der politischen Stände von o. d. Enns bei den böhmischen Ständen,
da sie wegen der Absonderung der Prälaten und der ausweichen-
den Antworten des obristen Burggrafen, nun schon seit dem
14. Julius vergebens ausgeharrt haben.
Indessen war Khevenhiller am 1. August wieder nach Kam-
mer zurückgekehrt. Nachdem er viele Hausgeschäfte geschlichtet,
sich mit der Jagd belustigt und viele Besuche empfangen hatte,
begab er sich nach Grätz zur Hochzeit des Julius Neikart von
Mersburg mit der Tochter Hanns Ulrichs von Eggenberg,
welche am 15. und 16. November gefeiert wurde. Die Reise ging
über Gmunden, Kirchdorf, Spital -) und Kottenmann. Von Grätz
begab er sich nach Kärnten, verkaufte die Herrschaft Sununereck
an Paul von Khevenhiller und kehrte, nachdem er alle Geschäfte
wegen der Erbtheilung des väterlichen Nachlasses zu Stand ge-
*) Vergl. obiMi.
2) Da ,, herrlich schene Gebey von Marbelstein M flehen.*'
360
1616 bracht hatte, wieder nach Kammer zurück, wo er „den Verlauf
allerlei Ge schi chten diess Jahr mit nachfolgenden
Worten aufgezeichnet" hat etc.
Ein eigenes kais. Schreiben berief Khevenhiller nach Prag
zur Krönung der Kaiserin , als Königin von Böhmen, welche auf
den 10. Jänner 1616 angesetzt war. Er brachte seinen Jüngern Sohn
Bartholomä zur Frau Widerreuter nach Weiereck , bestellte sein
Haus, schickte seine Pferde und Garderobe voraus und brach
selbst mit Gemalin, dem altern Sohn und dem Fräulein Elisabeth
von Teufel am 3. Jänner von Kammer auf. In Prag langte er am
9. an, miethete beim Secretär Heiden eine Wohnung um 30 Tha-
ler wöchentlich. Als er bei Hof erschien, empfingen ihn die
Herren und Freunde mit grosser Freude ; jeder wollte ihn in sei-
ner Compagnie haben. Karl von Harrach erhielt den Vorzug, dem
auch Khevenhiller sogleich den ihn treffenden Antheil erlegte. Die
Krönungsfeierlichkeiten sind beschrieben in den Annalen2), nur er-
zählt Khevenhiller, dass der Kaiser noch im Kaiserhabite , als er
zum Male gehen wollte , ihn erblickt , zu sich gerufen und ihm die
Hand gereicht habe. Während seiner Anwesenheit unterhandelte
Kiesel zu wiederholten Malen, dass er als ausserordentlicher Bot-
schafter zur Gratulation wegen der Doppelheirat nach Madrid ge-
hen soll. Kiesel meinte, er solle sich selbst um diese Sendung be-
werben und zwar, indem seine Gemalin der Kaiserin und diese
dem Kaiser die Bitte vortrage. Das schien aber dem Grafen nicht
gerathen, weil er in diesem Falle auf eigene Kosten die
Reise hätte machen müssen. Er erwiederte also: Wenn ihm
bekannt gegeben werde, worüber er zu unterhandeln habe
und welche Zehrung man ihm auszahlen werde, so wolle
er sich gerne gebrauchen lassen. Ohnediess habe er sich bei
Hof schon in grosse Schulden gesteckt und könne sich auf
weiteres nicht mehr einlassen. Er lebe der Hoffnung, dass
es auch der Herr Bischof nicht anders meinen und der
Kaiser sein Verderben nicht begehren werde. Kiesel trug die
weitere Verhandlung dem obristen Kämmerer von Meggau auf,
die aber keinen bessern Erfolg hatte, insbesondere da auch Hanns
Ulrich von Eggenberg, Karl von Harrach, Heinrich Matthäus
2) 1. c. VII. 940.
3*1
von Timm und der alle llar\ il ins ihm beistimmten. Hierauf tili
erhielt «1 i *- Hofknmincr den Anlhit^. die l 'nterhandluim; fortzu-
setzen. Als sich die Sache in dir Länge znjr. 14 bat er Im
KlfrnT Ml Erlaubniss, auf den Markt nach Ln /.u diir-
iVn. Dieser wies ihn an Kiesel. «Irr ihm dir Erlauhniss erwirkt.-
Am 8. April verliess der Graf Prag auf der P<»st nnd kam am
10. d. M. in Linz an. Seine Gemalin . welche ihm nachreist | .
wurde eine Meile hinter Freistadt einer unglücklichen Geburt
wegen tödtlieh krank — am 1. April. — Kheveniiiller reiste mit
dem bekannten Dr. Persius sogleich nach Freistadt und führt»' eine
Senfte mit, die ihm die Heinrichin von Polheim geliehen halt.-.
Der Graf traf seine Frau sehr schwach, beinahe sterbend; d<
Dechant von Freistadt war eben bei ihr. Doch konnte sie am 16.
nach Linz getragen werden, wo sie einige Wochen krank lag. Im
diese Zeit wohnte er als Beistand der Hochzeit einer Tochter des
Vitzdoms Gienger mit einem Spindler bei; denselben Dienst erwies
er dem Herrn Wolf von Gera, welcher die Tochter des Landes-
hauptmanns Wrolf Wilhelm von Volkenstorf, Namens Elisabeth ,
welche früher dem Gundackar von Polheim bis auf Priestershand
versprochen war, heirathete. Die Vermälung hatte im k. Schlosse
mit grosser Feierlichkeit am 19. April statt. Als er hernach sei-
nen Sohn Matthias nach Kammer führte, musste er in Erfahrung
bringen, dass 24 seiner Hauptrosse räch (steif) und fast unbrauch-
bar geworden seien. Die Knechte waren während des abgelaufenen
Winters nach Vöcklabruck geritten, hatten sich betrunken , fielen
dann von den Pferden und überliessen diese ihrem Schicksale in
der kalten Winternacht.
Der nach dem Abzüge der Prädicanten zu St. Georgen einge-
setzte Pfarrer, Hanns Marschalk, musste um seines ärgerlichen
Wandels willen, entfernt werden, worauf Kheveniiiller die Pfarre
am 28. April seinem Caplan, Georg Henischius. anvertraute. Nach-
dem er dann auch seine Gemalin nach Kammer geführt hat t
trat er mit Dr. Langhar1) und Abraham Grienbacher in Inter-
handlung wegen der Schulden, in welche ihn der Hofdienst ge-
stürzt, und welche ihn zur Erhaltung seines Credit« und ehrli-
f) Später — 1620 — Abgesandter der | >tande des Lande« ob
der Bnns zu Nürnberg.
362
161G chen Namens nöthigen könnten, sich in die Hände der Juden und
„schändlichen Partiden" zu stürzen — „in Bedenkung, wenn man
ihme nit, er aber mit denen Bezahlungen zuhalten wollen, er
nichts ausser obgedachten Partiden aufbringen können.1' Es wurde
beschlossen, dass Grienbacher zu seinen Verwandten nach Kärn-
ten reisen soll, um ihren Consens zur Verschreibung von Kogel
auf 10 Jahre um 75M fl. zu erwirken.
Die Verwandten waren indessen zu der verlangten Einwil-
ligung nicht zu bewegen.
Auf fernere Aufforderung reiste der Graf am 10. Mai wie-
der nach Prag. Zu Reichenstein fand er Balthasar von Hoyos,
welcher die Verlassenschaft seines Schwagers, (Hanns) von Haim,
inventirte.
Dieser hatte nur zwei Töchter hinterlassen, deren jeder ein
Vermögen von 100,000 fl. zufielt).
In Prag wohnte er auf dem Hradschin, nahe beim Kloster
Strahof. Sein Camerad war Paul von Palfy. Da sich die Ab-
fertigung nach Spanien verzögerte, so bat er in einer Audienz
bei Kiesel, der mittlerweile mit dem Purpur war bekleidet wor-
den, um Erlaubniss, nach Hause reisen und um k. Consens seine
Herrschaften Frankenburg und Kogel auf 18 Jahre verschrei-
ben zu dürfen. Der Landeshauptmann des Landes ob der Enns be-
gutachtete, dass der Consens ertheilt werden könne, wenn die
Agnaten einwilligen würden. Diese willigten ein, worauf auch der
Kaiser und Erzherzog Ferdinand die verlangte Zustimmung er-
theilten. Der ständische Einnehmer in Linz, Händl, übernahm des
Grafen Gläubiger nebst 100,000 fl. , wogegen ihm jährlich aus
den Einkünften beider Herrschaften 10M fl. ausbezahlt werden sol-
len. Seine Gemalin traf Khevenhiller am 14. Juli in Linz ziem-
lich wohl. Sie hatte sich das Walls e er (Mühllacken) Wasser
zum Baden zuführen lassen. Nach dem Begräbnisse Dietrichs von
Eck reiste der Graf am 30. Juli mit etlich wenig Pferden in Ge-
sellschaft Gottliebs von Salburg nach Grätz und besuchte unter-
wegs auf dem Schlosse Wallenstein seine Schwester, die Frau
von Windischgrätz. Als er den Erzherzog nicht traf, begab er
*) Susanna Katharina, die Gemalin Johanns Eustach von Althann und Johanna
Maria, Gemalin Wenzel Reichards von Sprin/enstein.
•n
sich mil den 1>i*. Konrad Heck ■ ). den ihm Ferdinand zur ^p.i- Hil«
nisduMi Reite empfohlen kette, nach Wilden (Wildew), wo er
mit leieem Bruder, Krzlirrzng Carl. der Jagd oblag. Vm 5. narh
Tisch verhandelte jener mit Khcvruhillcr. dann wurde dir Jagd
fnrtgrsely.l. wobei einige schöne Hirsche fallen mussten. Die Nacht
brachte man in Lrihniz zu. Nachdem Khevenhiller noch mit
getJbefg wegen der spanischen Heise eine weitläufige Uetetredeeg
gepflogen und seine Schwester llarhara von Sluhenbrrg zu Mureek
besucht hatte, nahm er vom Hofe Abschied. In Gfftti crfnhr er
das Ableben Caspars von Urcuner, eines jungen, srliiiurn. aber
podagraischen Mannes und des Grafen Ferdinand von OftetJbefg,
,,den die alte Wittib Neumaniii3) , so allhereit 5 Männer über-
lebt, auch fortgeschickt;1' endlich der Frau Barbara Flisabeth
Hotmanstorfer gebornen Windischgrätz, einer schönen, jungen, tu-
gendhaften Dame. Er reiste dann über Kärnten, wo er bei seiner
Mutter, seinen Vettern etc. Urlaub nahm, eilig wieder nach ob der
F. uns und auf den Linzermarkt. Am 6. September fuhr er sammt
Frau und beiden Söhnen auf der Donau nach Wien. Tagtäglich
war er in Verhandlung mit Erzherzog Maximilian. Damals starb
der Kammerpräsident Freiherr Hanns Georg von Hcissenstein.
Viele Jahre hindurch hatte er sich weder zur katholischen noch
zur protestantischen Religion bekennen wollen. Drei Tage vor sei-
nem Ableben berief er den P. Hiller, einen Jesuiten, und empfing
die katholischen Sacramente. Seine Gemalin, Susanna Grill von
Thurn, war Khevenhillers nächste Verwandte, wesshalb er sie auch
öfters besuchte. Am 20. September bracht e ihm Dr. Heck von
Greta die Instruction von Seite des Erzherzogs Ferdinand über
das, was er in dessen Xanien beim Hofe zu Madrid verrich-
ten sollte3).
*) Dieser führte sich in Madrid sehr schlecht auf und wurde wiederholt
eingesperrt.
s) Beim folgenden Jahre wird bemerkt, dass sie den Grafen von Schwarzen-
berg geheiratet habe. „Diese Frau hat sich mit diesem fünf Mal, im acht-
zigsten Jahre ihres Alters, und allzeit mit denen vornehmsten, wobl-
disposten und jungen Cavalieren des Lands rerheirat, darzu ihr ansehn-
liches Gut das meist geholfen."
3) Annal. VIII. 899.
An hiv. Jahrg. 1850. I. Bd. III. u. IV. Heft. H
364
1616 In derselben Instruction war ihm aufgetragen, bei der Erz-
herzogin Margaretha1) sich zu melden , ihr die Angelegenhei-
ten Ferdinands zu empfehlen und bei jeder Angelegenheit sich
ihres Rathes zu bedienen. Vorzüglich soll er sich bemühen, die
jährliche Pension, welche Ferdinands Bruder, Maximilian Ernst,
bezogen hatte, dessen Sohne, Ferdinand Ernst , auszuwirken. Die
Einleitung hiezu habe schon die Erzherzogin Margaretha getroffen.
Es waren 20M fl. jährlich.
Khevenhiller begab sich dann auf Erfordern wieder nach Prag
und wartete dem Kaiser, welcher mit der Jagd beschäftigt war, zu
Brandeis auf. Am 10. December kehrte der Hof wieder nach Prag
zurück , wo am 4. d. M. auch die Gräfin Khevenhiller angelangt
war. Um eben diese Zeit erhielt ihr Genial aus Kärnten die Nach-
richt, dass der Landtag dem Erzherzoge 130.000 fl. und 8000 fl.
Ausstand bei den Städten und Märkten bewilligt habe. Die Land-
leute nahmen nebst den 5 fl. vom Pfund der Einlage noch 3 fl. auf
sich-, auf das Viertel ausländischer Weine wurde den Wirthen
2 kr., vom inländischen 1 kr. geschlagen; von den Gastleuten
musste, wer ein Handwerk konnte, 30 kr., jeder Andere 20 kr.
bezahlen.
1617 Khevenhiller rüstete sich nun alles Ernstes zur spanischen
Reise. Im Jänner 1617 berief ihn Kiesel oft zu sich, ertheilte
ihm viele Unterweisungen und Aufträge sowohl mündlich als
schriftlich a).
Dann drang er eifrig auf des Grafen Abreise, der sich aber
vor dem Abschlüsse mit der Hofkammer in Betreff seines Gehal-
tes nicht dazu herbeilassen wollte. Endlich wurde beschlossen,
dass der Gesandte für die zwei ersten Monate 4000 fl. und für die
vier letzten eben so viel beziehen soll-, sollte sein Aufenthalt sich
über die Dauer von 6 Monaten ausdehnen, so entfällt ebenfalls für
jeden Monat die Summe von 1000 fl. Der Graf schickte hierauf
durch Karl Albertinelli sogleich 14.000 fl. nach Spanien, ging noch
*) Sie war eine Tochter K. Maximilian II. Sie hatte ihre Mutter 1580 nach
Spanien hegleitet, wo beide 1583 ins Kloster Des Calcas in Madrid ge-
treten waren. Sie starb am 5. Juli 1633. Hammer — Khlesl's Leben II,
168 — verwechselt sie mit der Königin Margaretha, Philipps III. Gemalin
(gestorben 1611).
2) S. Annal. VIII, 1070.
965
am I. Februar nchsl mehreren Cavnlieren und dorn bisherigen spa- i'',;
nischen ISt» I sr halt <*r. Balthasar Zuuiga. dem MM spanisch. n •
sandten. Grata von Onatt\ Mge| Mi \m InLniilrn Ta^e empfing
V vom kaiserliehen Grhcimrathc und .Se,-i •, l,.r. Hanns |}ar\iliu8,
seine Instruction, welche ihn insbesond» >re wieder an die Erzhrr-
zogin Margaretha anwies.
Dann hatte er Abschieds-Audien/.en bei RflheiHg Maximi-
lian und der Kaiserin: am 10. führte er seine (;cmalin naeh
Hof, um sieh bei der Kaiserin und dem Frauenzimmer zu ver-
abschieden. Als die Gräfin bitterlich weinte nml aueh der Kai-
serin einige Thränen über die Wangen herabrnllten. folgt«! fast
sämmtlichc Anwesende nach. Am 13. war Khevenhiller von vor-
nehmen Besuchen umlagert, auch der Kaiser berief ihn zu sieh
und übergab ihm Briefe an Erzherzog Albrecht und die Frzher-
zogin Margaretha. Hier sah er den Kaiser zum letzten Male.
Um diese Zeit starben „der alte from" Herzog Karl von Mün-
sterberg Oberhauptmann in Schlesien, der päpstliche Nuntius
am kaiserlichen Hofe Visconti „obwolen jung doch ein gelehrter
und verständiger Herr" nnd zu Schaffhausen sein (Khevenhillers)
grosser Freund Graf Joachim Alweig von Fürstenberg. Kndlieh
am 16. Februar reiste er mit dem grössten Theile seiner Leute
auf zwei Augsburger Kutschen von Prag ab. Mit sieh hatte er
Gottlieb von Salburg, Dr. Konrad Heck und dessen Diener Bal-
thasar Reinbäck, drei Pagen: Melchior Lest, Hanns Christoph
Neuchinger und Anton Beginat, Thomas Saul einen Barbirrer.
Andre Reschera, Spenditor (sie), nnd einen Koch. Der Küm-
merling Valentin Leutner blieb zur Besorgung einiger Dil _
in Prag zurück und vereinigte sich nebst Herrn llannsen Bern-
hart von Löbl erst in Augsburg wieder mit seinem (iehieter.
Neiner Gemalin, die siel» vor Räubern fürchtete, gab er das Geleit
bis Böhmiseh-Hrot. wo sie sieh trennten. In Augsburg schloss sich
dem Grafen auch Veit Künigl an. für den Hanns Ernst von Fug-
ger hatte Khevenhiller ein kaiserliches Schreiben mitgt-hrarhl.
Dieser und Otto Heinrich Fugger wetteiferten in *\rv Sorge ihn
zu unterhalten. Am 1. März speiste er l>"i (ieorg Fngger. welch, r
ihn fürstlich bewirthete. Bl gelang ihm auch diesen und Hanns
Frust, welche schon längere Zeit entzweit waren und derem
Versöhnung schon ihre Vettern vergebens versucht hatten, mit-
366
1671 einander zu versöhnen. Nach einem Aufenthalte von 9 Tagen
reiste Khevenhiller begleitet von den Fuggern am 4. März von
Augsburg ab. In Burgau wurde er durch 2 Kutschen aus dem
Wirthshause nach Hof geführt, wo ihn der Markgraf Karl (Sohn
der Philippine Welser) mit grosser Auszeichnung behandelte. In
Speier schloss sich ihm Hanns Bernhart von Hofkirchen an.
Nachdem ihn der Kammergerichtspräsident Graf von Königseck
besucht, fuhr er auf dem Rhein hinab, kam am 10. März nach
Mainz und am 13. nach Cöln. Hier schloss er sein Testament,
sandte es an den Herrn Drach nach Prag, der es seiner Gema^
lin einhändigen sollte.
Da er zur Landreise keine Pferde auftreiben konnte, so
musste er sich wiederum auf das Wasser setzen. In Düsseldorf
erwies ihm der Statthalter des Herzogs von Neuburg Johann
Bargold von Monschein grosse Ehren, schickte ihm Abends die
Stadtthor -Schlüssel und die Losung ins Haus, versprach ihm
des andern Tages die Festung zu zeigen und ihn dann mit sei-
nen Pferden nach Wesel zu führen. Am 15. früh führte ihn der
Gouverneur selbst in das neue Festungsgebäude. So oft sie auf
ein Bollwerk kamen, wurde eine scharf geladene Kanone losge-
brannt. Nach dein Frühmale Hess derselbe den Grafen in einem
rothsammtenen Wagen mit drei schönen weissen Stuten bespannt
und begleitet von 50 Hackenschützen zu Pferd am Rhein hinab-
führen, während man auf der Festung das Geschütz losbrannte.
Darüber wurden die Wagenpferde scheu und gingen durch; die
Wagenräder zerbrachen, worauf der Wagen mit seinem Inhalte,
ohne dass Jemand beschädiget worden wäre, liegen blieb. End-
lich langte der Gesandte am 18. zu Antwerpen und am folgen-
den Tage in Brüssel an, wo er bei den 4 Eimern abstieg. Von
den Festlichkeiten in Brüssel, an denen er Theil nahm, wird in
den Annalen des weitern berichtet 1). Am 29. März, als er eben
Brüssel verlassen wollte, ereilte ihn eine Staffete mit dem Auf-
trage Kiesels so schnell als möglich nach Madrid zu reisen. In
seinem Gefolge befanden sich Hofkirchen, Künigl, Karl Santilier
und die oben genannten Diener. Löbl blieb in Brüssel zurück,
um dem eben erwarteten Zuniga die Hand zu küssen; Salburg
*) l. c. 1173 u. s. f.
:t07
battt sich nebst andern Leuten des Gesandten in Amsterdam ,r»'7
ringeschifl't. In dem ersten französischen Orte wurde Kheven-
hiller von einem Priester gewarnt. dass ihm im nächsten Walde
8 Kerl vorwarten, um ihn auszurauben. Das ..folge MS
[',) Köpfen bestellend flösslc ihnen aber Achtung «in und h*-\\ «»lt
sie. selbes ruhig ziehen MI lassen '). In Paris sah er seine Bru-
der Hanns und Bernharl, welche sich daselbst aulhielten, l'-nd-
lieb erreichte er am 23. April das Ziel seiner Krise. Salhurg
kam mit dem übrigen Gefolge am 9. Mai an. Die Krzhcrzngin
Margaretba verehrte dem Grafen ein schönes ..iVäsent \on
schmeck enden Sachen11 für seine Gcmalin. Am 2'2. Mai
langte Herr von der Reck, welcher als kaiserlicher Commissär in
Reichslehenssachen dem Khevenhiller beigegeben war, in Madrid
an. Im Juni kehrte Hanns Bernhart von Hofkirchen wieder in die
Heimat zurück; von dort brachte dem Grafen sein Stallmeister
Schmelz die Nachricht, dass seine Gcmalin am 10. April einer
Tochter, Judith Bianca, genesen, der Sohn Bartholomä gestorben
und seine Schwiegermutter, „eine Krön aller ehrlichen Matronen
und hat ihr Tag wenig gute Zeit gehabt11 in ein besseres Leben
hinüber gegangen sei. Am 2. Juli wohnte Khevenhiller der ersten
Messe des Capuciners Biederer, eines Bruders der Grälin
Barajas (sie war mit der Königin Margareth nach Spanien ge-
kommen) bei, dessen Leben unter der Capuze eben so erbaulieh,
als früher ruchlos war. Im October besuchte er den damals Mies
vermögenden Herzog von Lerma in Lernt und kehrte nach meh-
reren anderen Ausflügen wieder nach Madrid zurück. In Segovia
besah er unter andern Merkwürdigkeiten auch das Münzhaus, das
K. Philipp II. nach der Anweisung seines Oheims, des Grafen
Hanns von Khevenhiller, hatte bauen lassen und wohin er \<>n
Hall in Tirol Leute berufen hatte. Am Taue nach seiner An-
kunft in Madrid, am 27. October. wurde der .lesnil Scheller. der
Sohn deutscher Aeltern. welcher heim Könige sehr \iel. heim
Herzoge von Lerma aber Alles vermochte, von seinem Rector
auf Antrieb dieses letztern ans IÜMg«ae< seiner Xebenbuhler nach
Coravara geschickt. Sein Schicksal veranlasst den Grafen zu dem
\usrufc: \nli conlidere principibns |
') Statt Bourua - 1176 der Annalen — i*t i\t lesen ßourg de la Heyn«.
368
1617 Khevenhiller gewahrte bald die Absicht Klescl's, ihn der
Gesandtschaft sobald nicht entheben zu wollen. Da er sich aber
ausser Stand sah, den Aufwand, welchen die gegenwärtige Stel-
lung in Anspruch nahm, auf die Länge bestreiten zu können,
fasste er den Entschluss, aus zwei Uebeln das kleinere zu wäh-
len und lieber die ordentliche Gesandtschaft anzunehmen.
In einem Gutachten, worin die Notwendigkeit einer ordent-
lichen Vertretung am Hofe zu Madrid auseinander gesetzt wurde
und das am 6. Juni 1617 abgesendet worden war, bot er sich
für diese Stelle an. Das Gutachten selbst und die Bedingungen,
welche Khevenhiller machte, verdienen eine nähere Beachtung.
1. Am spanischen Hofe selbst ist man empfindlich darüber,
dass die Geschäfte des Kaisers nicht durch einen Gesandten be-
sorgt werden, die anderen Nationen sind darüber verwundert. Da-
bei leiden auch die Geschäfte •, denn sei der Secretär auch noch
so geschickt und fleissig, so mangelt ihm doch das Ansehen; wäh-
rend der Gesandte immer zum Könige und zu den Ministern freien
Zutritt hat, muss jener oft sich den Zugang versperrt sehen-, wäh-
rend jener offen und frei reden, klagen und dringlich handeln darf,
muss der Secretär schweigen.
2. Die Person des Gesandten bedarf grosser Geduld, Uner-
müdlichkeit im Betreiben der Sachen und eines wohl gespickten
Beutels.
3. Die kaiserl. Residenten zu Paris, Rom, Venedig, Constan-
tinopel, Mailand, London und bei den Hansestädten sind anzuwei-
sen , mit dem Gesandten in Spanien Correspondenz zu halten, wo-
durch er in Stand gesetzt wird , Vieles zu leisten , was zum Vor-
theile des Kaisers gereicht. Aber auch vom kais. Hofe aus muss
mit ihm bessere Correspondenz als bisher gehalten werden. Das
ist um so nothwendiger , da es an bösen Gesellen nicht mangelt,
die entweder persönlich, indem sie unter einem andern Vorwande
nach Spanien kommen, oder schriftlich die kais. Minister verleum-
den, die Dinge entweder in einem falschen Lichte darstellen oder
gar Erdichtungen verbreiten, wodurch die Geschäfte entweder
hinausgeschoben oder gar verhindert werden.
4. Ein kais. Gesandter, wenn er anders beliebt ist, kann leicht
erfahren, was an andern Höfen vorgeht, was daselbst die kais. Ge-
schäfte verhindert und was sie fördern könne. Die spanischen Mi-
309
nisler werden ihn lieht als einen Fremden, sondern wie einen Vcr- h.i;
trauten des eigenen Hauses behandeln, \vn/,u norli kömmt, dass <v
an der Erzherzogin Margaretha stets «-ine einflussreiche, wohl-
gesinnle Rathgebcrin finden wird.
5. Difl ausserordentliche Gesandtschaft ist viel kostspieliger,
wie man an Hudolphi erfahren hat, wie sich M khevenhiller und
von der Heck zeigt, die in einem halben Jahr schon üb< -r 1 '2.000 II.
ausgegeben; auch ist das ein grosser Uebelstand , dass der aussor-
ordentliche Gesandte, wenn er eben dahin gelangt ist, den Gang
der Geschäfte zu kennen, die Liebe und das Vertrauen i\vr einlluss-
reiehsten Männer gewonnen hat. wieder abberufen wird und sein
.Nachfolger als ein Fremdling an seine Stelle treten WM,
6. Zur Erhaltung der kais. Reputation muss der Gesandte
Aufwand machen ; es ist in Madrid alles sehr theucr; man muss
beim Gelde, das nach Spanien herein kömmt, bloss am Wechsel
20°/0 verlieren. Daher kann ein Gesandter unter 30.000 fl. jähr-
lich nicht bestehen.
Schliesslich bittet Khevenhiller, ihn seiner Stelle zu entheben,
da er unvermögend sei ohne völliges Verderben seiner Vermögens-
umstände länger zu bleiben; doch erbietet er sich, die ordentliche
Gesandtschaft über sich zu nehmen, wenn man ihm 10.000 fl. an-
weise zur Einrichtung eines Hauses und 20.000 fl. jährlichen Ge-
halt versichere. Hiezu würde er dann noch seine eigenen jährlichen
Einkünfte von 10.000 bis 11.000 fl. schlagen.
Kiesel nahm diese Schrift nicht gut auf, sondern antwortete
in „scharfen und schweren Worten," worin Khevenhiller die Ab-
sicht erkennen wollte, ihn auf eigene Kosten bei der Gesandt-
schaft zu lassen. Doch dieser schrieb wieder, zwar mit gebüh-
rendem Respect , aber doch ebenfalls ziem lieh scharf, worauf
dann der Cardinal auch zur Billigkeit zurückkehrte. «los Grafen
Bedingungen annahm und ihm die Beglaubigungsbriefe an den
König und den Herzog von Lerina schickte. Sie sind datirt \<»n
Prag am 22. September 1617.
In diesem Jahre kam auch Digbi, ..ein grosser Nego-
tiant" aus England nach Madrid, um eine llrirath zwischen der
Prinzessin Maria und dem Prinzen von Wallis zu Stande SU
bringen. Da er früher durch 5 Jahre ordentlicher Gesandter SU
Madrid gewesen, so waren ihm alle Verhältnisse des Hofes wohl
370
1617 bekannt. Er machte grosse Verheissungen , stellte sich an , ka-
tholisch werden zu wollen, ja es wirklich zu sein, nur müsse
er seine Uebcrzeugung um gewisser Rücksichten willen noch
zurückhalten. Graf Khevenhiller sah sich bestimmt , ihm entge-
gen zu wirken und Schritte zu thun für den Sohn des Erzher-
zogs Ferdinand, Johann Karl. Seine Denkschrift vom 23. Mai an
den König beantwortete dieser in einer Audienz nur in allge-
meinen Ausdrücken, am 22. November aber durch die Erzher-
zogin Margareth in einem Briefe an den Kaiser, worin er sich
nicht abgeneigt erklärte, doch sprach er den Wunsch aus, dass
der Prinz in Spanien möchte erzogen werden.
Die Frage, ob eine Verbindung mit England räthlich sei
oder nicht, wurde damals sehr lebhaft besprochen. Merkwürdig
ist in dieser Beziehung ein Brief des Cardinais Kiesel an Khe-
venhiller: „. . . etliche Jesuiten, deren einer ich auch bin, incliniren
zu der englischen Heirat, im Fall die Conditiones, die ich wollte,
könnten versichert werden, das ist publicum exercitium Catho-
licae religionis und dass kein Mensch der katholischen Religion
halber sollte verhindert werden-, die ander Co ndition, dass Eng-
land und Spanien mit einander conjungirt, verbunden und conföde-
rirt würden, wider ihre Feind für einen Mann zu stehen. Dadurch
würden die Indien vor der Rauberei erhalten und desshalben die
Holländer gedämpft werden ; an welchem Spanien mehr als an der
kais. Heirat gelegen — und ein solcher Jesuiter bin ich auch.
Von denen äusserlichen Ceremonien aber allein halte ich so we-
nig als der Herr (Khevenhiller), doch das Blut Christi und sei-
ner hl. Märtyrer ist aller Welt vorzuziehen. Ich will mich dess-
wegen nit brennen oder mein Gewissen beschweren , weil's mit
Don Carlos sicherer ist; verlieren wir aber das Königreich
jetzund , so bekommen wir's nit mehr. Der Herr Sohn und ich
als kais. Diener sein schuldig, Ihr Majestät Intention zu befür-
dem , die spanischen Ministri schuldig ihr Gewissen und ihrs Her-
ren Intention in Acht zu haben-, dass aber Johann Carolo darin-
nen soll erzogen werden, stehet bei dem Vater, ob durch diese
Education die Fürsten im Reich mehr gewunnen als disgustirt
möchten werden."
Aus den Verhandlungen Khevenhillers ersieht man unter an-
dern auch, dass der König von Spanien dem Kaiser Matthias 160»
871
eine Summe von 200.000 Duralen in 4 Jahren zahlbar zur un-
garischen Krönung bewillig! und auf die Silbcrflotl
halle. Hieven war. als Khe\ enhiller nach Madrid kam. kaum i\<\-
Vierte Theil bezahlt. Dann verwilligtc «1er König ahermal im
.Jahre 161) auf Anhalten des Alexander lludnlphi .'100.000 fl.,
woran noch gar nichts erlebt war. Khevenhiller betrieb nun die
Auszahlung, wobei er vielen guten Willen, aber wenig Erfolg
verspurte.
Eines der vorzüglichsten Geschäfte, welches Khevenhiller
am spanischen Hofe zu Stande bringen sollte, war die Beendi-
gung des Uskokenkrieges. Der Graf behandelt die Geschichte
desselben sehr umständlich und weitläufig auf 89 Folioseiten.
Er ward auch mit Vollmachten von Seite des Erzherzogs Fer-
dinand versehen. Der Friedensschluss wurde unterfertiget imköniirl.
Schlosse im Dorfe Madrid am 26. September 1617. Die Land-
schaft von Kärnten dankte Khevenhiller für diesen dem Vater-
lande geleisteten Dienst und schenkte zum Andenken seiner Ge-
malin 800 fl. in neu geschlagenen Kärntner-Ducaten.
Der Anfang des Jahres 1618 scheint sehr wenig Merkwür-
diges für Khevenhiller mit sich gebracht zu haben. Er führt
wenigstens ausser dem, dass ihn die Erzherzogin Margarctha
am 15. Februar ins Kloster Des Calcas berief, wo sie ihn durch
den Patriarchen von Indien umher führen und ihm das Innere
zeigen liess, nichts an. Mit dem Könige, der nebst seinen Kin-
dern ebenfalls zugegen war, hatte er eine lange Unterredung.
Zum Schlüsse liess ihm die Erzherzogin durch Anna von Mo-
lart einen „stattlichen grossen Becher'1 übergeben.
Dann reiste er seiner aus Deutschland kommenden Gemalin
bis zur Gränze entgegen und empfing sie am 5. Mai zu lrun.
Sie hatte nebst den beiden Kindern Matthias und Judith Bianca
50 Personen bei sich. Kammer hatte sie am 1(5. Jänner verlas-
sen und traf nach einer Reise von 99 Tagen am 26. Mai am
Ziele derselben ein.
Ueber seine Herrschaften im Lande ob der Bmm setzte er
den Pieger von Frankeiibiirg als Ohcrpllcgcr und schickte ihm
Vollmacht in seinem \amen alle Geschäfte zu beMIge». Dam»
verpachtete HC die Herrschaften Frankenburir. Kugel und \N "eier-
eck auf drei Jahre an eben denselben Abraham Grienbacher um
1<»17
1618
372
1618 11.000 fl. jährlich. Die Besorgung der geistlichen Angelegenheiten,
als Besetzung der Pfarren etc., übergab er in die Hände des Abbtes
(Anton) von Kremsmünster „eines vortrefflichen, gelehrten, exem-
plarischen Herren."
Seinem Stiefbruder Paul, welcher ihn mit Hannsen von
Planstorf unvermuthet besuchte, verkaufte er auf Wiederkauf in
3 Jahren um 21.000 fl. die Aemter Timniz, Lassendorf und
Victring in Kärnten nebst dem Hause und Mayerhofe zu Kla-
genfurt. Am 20. October verliessen beide Madrid wieder, um nach
Deutschland zurück zu kehren. Veit von Künigl und Graf Georg
Bernhart von Hardeck schlössen sich ihnen an.
Sehr unerwartet mochte dem Gesandten der Auftrag kom-
men, am spanischen Hofe die Gefangennehmung Kiesels am 20.
Juni 1618 bekannt zu geben. Er entledigte sich dieses Auftrages
in einer Audienz beim König, doch so schonend als möglich
„um der Lieb und Obligation willen, die er zu ihm
(Kiesel) hatte.
1C19 Khevenhiller versah seinen Posten schon fast drei Jahre, ohne
von der ihm zugesagten Besoldung ausser 8000 fl. bei seiner
Abreise auch nur einen Kreuzer erhalten zu haben. Oft hatte er
in Wien Vorstellungen gemacht, durch seinen Geschäftsträger
Hartmann Drach einen Bescheid zu erwirken gesucht, selbst die
Verwendung des Königs Ferdinand in Anspruch genommen.
Zwar wies K. Matthias den Kammerpräsidenten Gundackar
von Polheim an, ihm eine Summe auszubezahlen , allein der Be-
fehl hatte keine Wirkung. Endlich Hess er den geheimen Räthen
zuentbieten: „Die Hofkammer habe ihn aufs Eis geführt und
mit leeren Worten abgespeist; er sei nun ein zu Grund ge-
richteter Mann, wovon nicht der Kaiser, sondern die Kammer
die Schuld trage. Die Rache stelle er Gott anheim; er selbst
werde nach Deutschland zurückkehren, wenn ihm nicht bis
Pfingsten 1619 Unterstützung zufliesse. An den Kaiser selbst,
dessen Ableben ihm noch unbekannt war, schrieb er am 6. April
in Betreff seiner Forderungen, dass er nicht mehr bleiben könne,
so gerne er auch wollte. Des Kaisers Geschäfte werden bei die-
ser Lage der Dinge grossen Nachtheil leiden, da der König im
Begriffe sei, nach Portugal zu reisen, wo er sich der Sage
nach ein Jahr aufzuhalten gesonnen sei. Alle Gesandten begleiten
:»73
den Hof. was mir ihm unmöglich sei. Vucli die I m Mar- Iül9
garetha schrieb ihrem Bruder in dieser Amrele» -enheil.
Am 30. April wandte er lieh an K. Ferdinand und stellte
ihm sein äussersles Verdorben M>r An<r<n. t«| der bei
Verrechnung erhellt, dass vom l. Februar 1611 bk mm 10« April
HUt) die Guthahung des Gesandten eine Summe von 105.131 fl.
43 kr. betrug. Zugleich trug; er seinem neuen Bern aiieli die
Bedingungen vor, unter denen er die Gesandtschaft fortfuhren
könnte. Sie bestanden vorzüglich darin, dass man ihm die IIcm.I-
Ing ausbezahle, seine Berichte beantworte, ihm \achri: hl mit-
theile vom Stand der Dinge u. dgl. Acht Tage später verfasste er
auch ein Verzeichniss aller beim spanischen Hole lafclagigfl
Verhandlungen des kais. Hofes mit der Bitte um Verhaltunirs be-
fehle , worauf ihm Eggenberg von Frankfurt aus unter dem
17. September Bescheid gab. Er wird zuerst unter den schmei-
chelhaftesten Ausdrücken der Anerkennung seiner Verdienste vom
Kaiser auf seinem Posten bestätigt, ihm richtige Ausbezahl ung
seiner Besoldung zugesagt und versprochen, gute Correspondenz,
mit ihm zu halten. Merkwürdig scheint mir, was der Graf unter
seinen Bedingungen im 15. Artikel erzählt: „Es habe ihm der sei.
Kaiser mündlich und später schriftlich durch Kiesel au fue trafen,
ohne sein Vorwissen mit irgend Jemand Briefwechsel zu unterhal-
ten. Auf seine Einrede, dass er diesen mit König Ferdinand nieht
unterlassen könne, sei ihm keine Antwort geworden. Esseheine
ihm nothwendig, diese Sache dem Ermessen des Botschafters
anheim zu geben, da bisweilen eine Antwort unmöglich aufge-
schoben werden könne, bis aus der weiten Entfernung Verhal-
tungsbefehle eingelangt seien.11
Eggenberg macht ihm zwar die grösste Vorsieht zur IMlieht,
doch mag der Gesandte in wichtigen und dringenden Fällen nach
seinem Gutachten handeln.
Ferner sagt Khevenhiller im 44. Artikel, dass ihn der
Herzog von Baiern öfter zu einer vertrauliehen Correspondenz
aufgefordert. Fr habe zwar um Verhalt ungsbrfrhlc beim vorinni
Kitis.r gebeten, sei aber nie beschieden worden. Mein Kaiser
Ferdinand ist solche Correspondenz ganz angenehm . und er
freut sieb, wenn Kbevenhiller den Yortheil des Herzogs beför-
dern kann.
374
1619 Endlich nach vielen Vorstellungen und Betreibungen wurde
ihm die Summe von 30.000 fl. auf die Herrschaft Steyer ange-
wiesen, was aber wiederum auf grosse Schwierigkeiten stiess und
am Ende keinen Erfolg hatte. Khevenhiller erliess neuerdings am
19. October ein dringendes Schreiben an K. Ferdinand mit der
Versicherung , dass er ohne Unterstützung unmöglich länger aus-
halten könne. Endlich gerieth der arme Mann in solche Noth, „dass
„er bis aufsein und seiner Gemal alltäglichen Kleider (alles) ver-
netzen und um ein Spott verkaufen müssen und hat sich mehr
„als einmal zugetragen, dass er oft zu morgens aufgestanden und
„nicht gewusst, wo und wie er und die Seinigen Essen und einen
„Bissen Brot finden werden; dazu hat er schlechte Besserung ver-
„hoffen können in Bedenkung, (dass) Silbergeschmeid, Kleinoder
„und anderer Hausrath, ausser was man täglich nothwendig ge-
brauchen müssen , alles dahin gewesen und er als in Spanien
„unangesessener Cavallero wie auch Embaxador, wider den man nit
„mit Recht verfahren kann, kein Credit gehabt, der König abwe-
send und in Portugal und der Kaiser in Gefahr, dass er, wo nit
„gar ums Leben, doch gefangen wurde, gewesen; die Feind und
„Unkatholischen lagen ob und hatten Herrn Grafen Güter in Han-
„den, Hessen ihm darvon nichts folgen, sondern trachteten Tag und
„Nacht, wie sie ihm solche abnehmen und auf sie bringen könnten,
„dadurch ihm weder ein Stuck Tuch vor ihn und die Seinigen zu
„kleiden, noch (ein) Stuck Brot, es war denn um Gottes willen,
„übrig geblieben wäre. Ungeachtet aber alles dessen ist er mit der
„Hilf Gottes gesund und bei gutem Mut verblieben und kein Tag
„an Dienern, Rossen, Speisen, Kleidern u. dgl. weniger als den
„andern gehabt und sich allzeit vor und nach diesem schweren Zu-
„stand nit weniger und mehr in seiner Embaxada tractirt; darum er
„dem allmächtigen Gott . . billig zu loben und zu danken."
Khevenhiller war damals den Ständen des Landes o. d. Enns
mit Recht sehr verhasst, da vorzüglich durch sein energisches Auf-
treten am Hofe zu Madrid ihre Plane durchkreuzt wurden. Als
des Grafen Oberpfleger Abraham Grienbacher mit dem Aufgebote
der Khevenhiller. Herrschaften bei der Musterung zu Eferding sich
einstellte, erklärten ihm der Landesobriste Gotthart von Starhem-
berg und mehrere Andere, dass er wohl hätte ausbleiben dürfen,
da man ihn und seinen Herrn wohl werde zu finden wissen — „wie
37»
»k dann nit allein auf diese Güter, ijgleni auch anfalle Geist- ich
liehe ihren Anschlag und die Thcilun»- allhrrril darüber gemacht
gehabt" ^rl/.l khevenhiller bei.
Die \aehrieht von der am S& \n-usl KU!) /.u Frankfurt er-
folgten kaiserwahl in der Person Ferdinands II. l zuerst
am P>. Septemlier dureh einen Diener des Grafen Ornate nach
Madrid. Der Kon ig war damals M Lissabon ; nichtsdestoweniger
wurde aucli in Madrid das Ereigniss mitTeDeum und mit Beleuch-
tung der Stadt gefeiert; Khcvenhiller Hess 1mm seiner Wohnung mit
Trompeten und Paucken grossen Lärm machen. Zucker und Con-
feet unter das Volk werfen und wallfahrtete dann in Folge eine»
gemachten Gelübdes in Begleitung des Reichshofrathes von der
Heck in Pilgerkleidung in einem Tage sieben Meilen weit h Fuss
nach Illicsgas zur Mutter Gottes, und kehrte, nachdem er die
heiligen Sacramente empfangen, wieder nach Madrid zurück. Der
kaiserliche Kammerdiener, Bonaventura Papazoni, welcher mit
der Bestätigung der Wahl und Krönung Fcrdinand's bei Khevcn-
hiller eintraf, wurde sogleich weiter an das königliche Hoflager
abgesendet. Der König beschenkte ihn mit 500 Dublonen in
Baarcm und einer goldenen Kette sammt Medaille von gleichem
Werthe. Mit diesen Geschenken, mit einer Verehrung von Seite
der Erzherzogin Margareth und mit vielen schmeckenden Sachen,
die ihm Khcvenhiller übergab, zog er wieder nach Deutschland
zurück.
Unter den übrigen Ereignissen des Jahres 1619 hat Khe-
vcnhiller Nachfolgendes noch aufgezeichnet.
Hanns Bernhart von Löbl, welcher wie bemerkt mit Khc-
venhiller nach Spanien gezogen war, begab sich auf die Flott t
des Don Friedrich von Toledo, wo er sieh wohl hielt und dann
in die Heimat zurückkehrte: Graf Franz, von Lodron kam mit
Empfehlungen des Erzherzogs Leopold nach Madrid und wohnte
bei dem Gesandten; dann fand sieh auch Wenzel llriehart \<»n
Sprinzenstein. von .Jerusalem kommend, /.um Besuche seiner Schwe-
ster Anna ein. welche mit i\vv Gräfin Khevenhiller nach Spanien
gezogen war di ese Herren liehst den Brüdern Marquart und Marx
Philipp Fngger waren beständig hei Khevenhiller. Damals erfuhr
er auch das Aussterben mehrerer Kärntner Geschlechter: Licli-
Irnslein-Murau, F. istri/.. Mämerlr. Ilallimier. iniierliall» drei MoDA-
376
1619 ten1). In diesem Jahre „den 30. Juli hat Herr Graf Khe-
venhiller die Kh e venhiller-Histori angefangen in
deutsch, lateinisch und spanischer Sprach zu
schreiben, wie in diesem eignen Buch zu sehen."
Seine Gemalin hat ihm am 3. October eine Tochter geboren:
Francisca Philippa Margeritha. Im November verrichtete er mit der
Mutter eine Wallfahrt zum Grabe der heiligen Juana im Kloster
der heiligen Maria de la Cruz zu Torejonsilla und nach Iliesges.
Hier konnte er die ganze Nacht hindurch nicht schlafen und nicht
ruhen. Es war dieselbe, in der sein Bruder Bernhart zu Klagenfurt
Todes verblich. Um die Zeit, als der König in Portugal abwesend
war, kam Kaiser Rudolfs natürlicher Sohn, Don Mathias von
Oesterreich, unberufen und unvermuthet nach Spanien. Die
Erzherzogin Margaretha, welche nicht wünschte, dass er Madrid
betrete, forderte Khevenhiller auf, ihn zur Rückkehr nach Deutsch-
land zu bestimmen ; er reiste zu ihm nach Barajasu und überredete
ihn, da auf einen Bescheid des Königs zu warten. Zurückreisen
konnte er wegen Geldmangel nicht. Der König äusserte seine Un-
zufriedenheit, dass er, statt die Gelegenheit Kriegsruhm zu er-
werben, nach Spanien gezogen, übernahm es aber, in Madrid seine
Schulden zu bezahlen und wies ihm 4000 Ducaten Reisegeld an,
worauf Don Matthias, zwar etwas befremdet über diesen Bescheid,
wieder den Rückweg antrat 2).
1620 Das Jahr 1620, für das Land ob der Enns so verderblich und
so folgenreich , führte auch für Khevenhiller grosse Nachtheile
herbei. Seine Unterthanen, von den benachbarten aufgehetzt, ver-
langten neuerdings lutherische Prediger und die Auslieferung der
Kirchen mit Ausschluss des Chors, welcher dem katholischen Got-
tesdienste möge überlassen bleiben, auch wollen sie von den Ein-
künften der katholischen Pfarren nichts entziehen. Khevenhiller
war über diese Forderungen nicht wenig verlegen und zwar um
so mehr, als sich die Unterthanen den protestantischen Ständen
angeschlossen hatten. Er forderte daher von seinem ehemaligen
Beichtvater in Wien ein Gutachten ab.
Die Frage, welche demselben vorgelegt wurde, lautete folgen-
dermassen: „Ich habe aus etlichen Pfarren meines Gebietes die
*) Annal. IX. 706.
*) Auial. IX. 728.
PriUUcastee ausgetrieben und »atgegei Aei UstertksBei erlaubt WM
M gewisses Ortes Pree%Mtts*eff ss esses und laiii ihr i : x <*r« i-
t ium zu hallen: andere Pfarren urnlni iinrh mit IVädieanten In-
dien«. \un wird tnjetse gelingt) sjsj iiessr Zeil ii ilum sei,
sjeweil mein« l nterthanen begehrt*, ich soll mich erklären, was
ich fori thun will oder llimi könne, damil sn «in. gewisse Ant-
wort haben können? Der Beichtvater wollte indessen nielit ein-
ratlien und schlug vor zuzuwarten und den Saehen vor der Hand
ihren Lauf zu lassen.
Wirklieh besetzte auch des Grafen naher Verwandter Karl von
JtVger am 21. Juni Kogel im Namen der Stände mit (»0 Mann. Auf
die Kinwendung des Pflegers Andreas Grienbacher fuhr Jorger in
seiner barschen Weise heraus: Man frage hier nichts nach l'tleger,
Grafen ja selbst dem Kaiser. Das sei der Stand«' Befehl, wolle der
Pfleger sich gutwillig nicht geben, so werde ihm ein Loch gezeigt
werden1). Wie sich Hanns Ortolf von Geimann auf Kogel be-
nommen habe und wie endlich das Schi oss wieder in des Grafen Ge-
waltgekommen sei, kann am angeführten Orte nachgelesen werden.
Eben als am 12. December Madrid wegen der eingelangten
Nachricht von der Schlacht am weissen Berge beleuchtet war.
wurde der Frau von Khevenhiller die letzte Oelung gegeben. Sie
war am 3. October von einer Tochter, die bald hernach starb, un-
glücklich entbunden. Dazu gesellten sich die Blattern. Sieben
Mal wurde ihr die Ader geöffnet. Die Aerzte sagten ihr nahes
Ende voraus, dem sie mit ruhiger Fassung entgegen sah. nach-
dem sie von Allen Abschied genommen und ihre Kinder gesegnet
hatte. Eben um die Stunde, in der sie nach der Aussage der
Aerzte hätte sterben sollen, hielt ihr ein Doctor Don lilanro eine
Sehale mit Wein unter die Xasc und hicss sie so stark als mög-
lich anziehen. Von da an besserte sieh ihr Zustand. Auch der älteste
Sohn Mathias wurde von der Krankheit befallen; die jüngeren
Kinder kamen in andere Häuser und entgingen der Ansteckung.
\ach vielen und grosses Schwierigkeiten erhielt endlich
Khevenhiller die ihm auf Steyer angewiesene Summe von
30.000 fl. seiner Besoldung.
*) Annal. IX. Il%5. I»ort wird auch erxählt, wie Jörger und »eine Verbün-
deten Hahnenfedern auf ihre Hüte gesteckt. S. 0 mu*< «tatt des sinnlo-
sen „auf dein Binnen" gelesen worden ...ml dem V\bn
378
1021 Khevenhiller fing auch das neue Jahr wieder in grossen Geld-
verlegenheiten an; was ihm war ausbezahlt worden, reichte kaum
hin die drängendsten Auslagen zu decken ; eben so wenig als Geld
konnte er die Erlaubniss nach Deutschland zurückzukehren er-
langen. Am 23. Jänner fertigte er seinen Hofmeister Theodor
Hartmann nach Wien ab, mit einer Instruction und mit Präsenten
für die kais. Minister im Werthe von 4000 Ducaten. In der In-
struction war ihm aufgetragen :
1. Zuerst sich nach Mailand zu begeben und den Grafen
Theodoro Triuulzio aufzufordern, ihm die durch den Principe de
Castillan von Madrid weggeführten 6 Bücher seines Oheims
Hanns Khevenhiller, welche die Protocolle seiner
Gesandtschaftssachen enthielten und die vermöge Te-
staments auf ewig beim Majorate sollen aufbewahrt werden, nebst
dessen Schreibtischen, aus denen aber die Vögel schon aus den
Nestern geflogen (Geld und Kostbarkeiten) auszuliefern.
2. Dann habe er über Tirol seinen Weg zu nehmen und sich
in Innsbruck wegen gewisser Reliquien und Kirchengewandes bei
der Erzherzogin Maria Anna für die Erzherzogin Margareth zu
erkundigen.
3. Von Hall aus wird er sich auf dem Inn nach Passau
zu dem Grafen Wilhelm von Slawata, dessen Frau und Schwieger-
mutter verfügen, wenn sie noch daselbst sind, ihnen seine und
seiner Gemalin Briefe übergeben und Nachricht von ihren Söhnen
ertheilen. Wäre derselbe beim Kaiser, so wäre sein Rath und
Beistand in Anspruch zu nehmen.
4. Von Passau soll er über Schärding und Obernberg nach
Frankenburg zum Oberpfleger Grienbacher sich begeben und
mit diesem sich berathschlagen , auf welche Weise die Bezah-
lung seiner rückständigen Forderung, Entlassung von der Bot-
schafterstelle, Erlaubniss zu einer Reise nach Deutschland oder
Anstellung auf 3 Jahre mit sicherer Anweisung der Besoldung
erwirkt werden könne.
Eine solche wäre vielleicht, wenn man ihm confiscirte Güter,
z. B. die Georgs von Landau, übergäbe.
5. Der Hofmeister soll versuchen, ob er nicht beim Her-
zoge von Baiern auswirken könne, dass er das Anleihen, das
er beim Einnehmer Händel zu Linz zu 7 pCt. im Betrage von
:*79
100.000 fl. einlose m 5 Wim <» fCt Nach Vollendung der (..- 1021
schälte am kaiserlich. n HoiltfQf Ikfti MF daher nach München
zu reisen und sich daselbst des Käthes des lh\ Bjtfall Leucker
(Abgeordneten des Henogi am iftiiechei Hole) m beÜeiep«
6. Derselbe hat eine Hitlsrliriff um die MarÜl'reilieil rei
Zwiespalt en N überreichen.
7. Wo es nötliiir ist und \ut/,en erwartet werden kann,
darf er auch Geschenke machen, denn es gilt auch am Hofe
das Sprichwort: Wer niebt schmiert, der führt nicht.
8. Er soll sich in Acht nehmen von dem Trinken, na-
mentlich auf den Schlössern der Verwandten, wo man ihm viel
bieten wird; Religionsdispute, wodurch nur Erbitterung erzeugt
wird, sind sorgfältig zu meiden.
9. Von Frankenburg nach Kammer führt der Weg über
Walchen, wo er sich bei Hanns Paul Geimann anmelden, ihm
einen Gruss entrichten und die Briefe übergeben soll.
In Kammer ist nachzusehen, wie das Schloss, die Möbel
und Gärten gehalten werden; dasselbe gilt von Kogel.
10. Mit dem Pfarrer zu St. Georgen Georg Henischius hat
Theodor Hartmann zu unterhandeln, ob er nicht geneigt wäre,
nach Spanien zu kommen und den Unterricht des jungen Ma-
thias Khcvenhiller zu übernehmen. Für den Fall seiner Bereit-
willigkeit wird ihm ein Zimmer nebst einer Besoldung von 4 Rea-
len oder 40 kr. täglich angeboten. Auch soll sich Hartmann
erkundigen, wie lange sich die geselchten Lachse oder „Keiterle."
deren es um Kammer viele gibt, erhalten. Da sie in Madrid ein
grosses Regal wären, so soll er solche schicken, wofern es
angeht. Auch schöne und verhältnissmässige Kutschenpferde
kommen in der Gegend vor. Hievon möchten 7 Stück angekauft
und nach Madrid geschickt werden.
11. In Linz soll er des Grafen vielgeliebten Schwager
Helm hart Jörger 1) besuchen und ihm Brief und Präsent
einhändigen; dieselbe Verrichtung liegt ihm ob beim Prälaten
von Kremsmünster, beim Statthalter2). Der Witwe des II i-
eronymus Megiser und Hannsen keppler, welcher
Megisers X ach las s i n Händen hat . wird er einen Grus»
') Dieser sass , als Hartman» in Lifts ankam, schon gefangen.
2) Adam von Herberstorf.
Archir. Jahrg. 1850. 1. Bd. III. u. IV. Ilft.
380
1621 entrichten und sich erkundigen, ob sie ihm nicht
ein Verzeichniss der Stammbücher und Genealogien
geben könnte, welche ihr Mann hinterlassen habe.
Dieses soll er schicken.
12, Am kaiserlichen Hofe hat er zuerst den Geschäftsträger
Khevenhillers den kaiserlichen Rath Hartmann Drach aufzusuchen,
dann den Reichshofrath von der Reck. Ihre Anweisungen müssen
ihm Richtschnur seines Benehmens sein. Dann mag er sich an-
melden beim nied. öster. Präsidenten Hanns Balthasar von Hoyos,
endlich beim k. „Privado"' Eggenberg und den übrigen geheimen
Räthen, ihnen die Verehrungen überreichen und seine Anliegen
vortragen. Insbesondere aber soll er rücksichtlich der Verehrun-
gen Khevenhillern entschuldigen, dass er wegen seiner bedrängten
Umstände sich nicht besser habe einstellen können ; sollte ihm
geholfen werden, so werden auch die Präsente seinen Umständen
angemessen sein. Der Kaiser wird nach seiner Gewohnheit auch
um die Partikularsachen des Grafen fragen, worauf ihm dann
Theodor Hartmann das spanische Tuch, welches nur für den König
und die königl. Kinder verfertigt werden darf, zu zwei Kleidern
zu überreichen und ihm getreuen Bericht über seine Lage und na-
mentlich über seine Vermögens-Verhältnisse zu ertheilen hat.
Uebrigens soll er unaufhörlich sich um eine bestimmte Re-
solution bemühen und wenn es sich mit derselben zu lange ver-
zögern wollte, so hat er feierlich zu erklären, dass sein Herr den
ihm anvertrauten Posten verlassen müsse. Mit leeren Worten sich
abspeisen zu lassen , wird dem Abgeordneten nachdrücklichst un-
tersagt, da sich nun des Grafen Forderungen schon auf 172.384 fl.
10Va kr. belaufen. Auch das soll er geltend machen , dass das von
dem Grafen Hanns Khevenhiller nachgelassene Gut sich in den
Händen des Herzogs von Lerma und seines Sohnes Uzeda befinde
und der Gesandte nur darum bisher seine Ansprüche nicht verfolgt
habe, damit er nicht dadurch die kaiserlichen Angelegenheiten be-
einträchtige. Endlich
13. Soll Hartmann in Wien bei gelehrten Leuten
sich erkundigen, welche Autoren von dem letzten
ungarischen Kriege, von Erzherzog Maximilians
Gefängniss in Polen und vom Leben der Kaiser Ru-
dolf und Mathias geschrieben? Diese Bücher hat er zu
381
kaufen und zu spacken. Was der Pfleger zu Kammer lauf Befehl
lial abschreiben lassen, ist beizulegen. In Augsburg inusste er um
1500 fl. Uhren nml Sehreihtische kaufen. Mi l diesen Srhrcib-
ttschen seheinl grosser Luxus getrieben worden zu sein. Im obigen
kömmt Khevenhiller wiederholt auf die Srhreiblisrhe seines Oheims
zurück. Der Obcrpllrgcr Grienbarlier besah drei solch«' bat einem
Herrn von Losenslein, welche sehr schön von Silber gearbeitet
waren — wahrscheinlich reich mit Silber ein die 8000 fl.
gekostet haben. Khevenhiller kaufte sie wirklich um diesen IV
Theodor llartmann wurde zwar in Wien allenthalben gut auf-
genommen, die Minister erboten sich alles Guten, der Kaiser er-
kundigte sich sehr wohlwollend um Khevenhillers Umstände und
v. -rsprach schleunige Expedition; dess ungeachtet wurde die Reso-
lution wieder aufgeschoben. Endlich wiewohl ungern erlaubte der
Kaiser seinem Gesandten in Madrid einen Postritt nach Deutsch-
land zu machen. Bevor er aber von dem ihm gewährten Urlaub Ge-
brauch machte, verrichtete er noch mancherlei unaufschiebbare
Geschäfte am spanischen Hofe.
Am 28. Juni hatte er bei König Philipp IV. seine Abschieds-
Audienz und verliess Madrid am 3. Juli mit seinem Sekretär Bal-
thasar Rambeck. Nach Lyon kam er am 17. d. M. In Rurgos
hatte er mit der „Abtassin a los Huelgos Donna Anna dWustria"
wegen der Heirat des Don Mathias d1 Austria eine Unterredung.
In Genf durfte er nicht aus dem Hause und wurde bewacht, weil
er spanisch gekleidet war. Von Ulm aus fuhr er auf der Donau
nach Straubing, wo er am 29. Juli den Herzog Maximilian an der
Spitze eines Aufgebotes von etlichen Tausend Mann Landvolk traf.
In einer langen Audienz versicherte er denselben, dass der Kimii:
von Spanien gegen Uebertragung der pfälzischen Kur
keine Einwendung habe, wofern nicht ein endloser
Krieg dad u reh veranlasst werden würde.
Ungeachtet des Wunsches von Seite des Herzogs, dass er
noch länger weilen möchte, nahm er nach einer Mahlzeit bei Herrn
von Sprinzenstein Abschied, fuhr wieder weiter fort nach Passau
und traf am 31. bei seiner Sehwester Jörger in Linz ein. die er
wegen Gefangenschaft ihres Gemals in tiefe Trauer versenkt
traf. Ohne sieh zu verweilen . eilte er weiter und kam folgendes
Tages in Wien an. Er trat unerkannt in das Haus Hanns Raltha-
M
382
1621 sars von Hoyos. Kaum war seine Ankunft bekannt geworden,
strömten zahlreiche Besuche der geheimen Räthe und anderer
Herren herbei; der Kaiser bewillkommte ihn durch einen Kam-
merdiener.
Am folgenden Tage stellte er sich seinem Herrn beim Hoch-
amte in der Königin Kloster vor; dieser und Erzherzog Karl bo-
ten ihm die Hand. Bei der zweimaligen Audienz am 3. August
dankte ihm der Kaiser sehr gnädig für die geleisteten Dienste.
Am 5. fuhr er mit Karl von Harrach, dem Herrn von Eggenberg
und andern Edelleuten, die von einem warmen Bade auf der Donau
herunter kamen , bis an's Urfahr entgegen. Alle waren sehr er-
freut den Grafen zu sehen. Am 6. hatte er Audienz bei Eggenberg
und Erzherzog Karl. Am 10. wurde er von Karl v. Harrach als
Beistand bei der Verlobung seiner Tochter Katha-
rina mit Max von Wallenstein erbeten. An demselben
Tage zog er zu seiner Schwester Jörger, die nach Wien gekommen
war, um die Freilassung ihres Gemahls zu erbitten. Als man sich
am 11. d. M. bei der Hochzeit des Herrn von Hoyos mit Apollonia
der Tochter Christoph's von Teufel, an welcher Khevenhiller als
Beistand Theil genommen, eben zu Tisch setzen wollte, erblickte
man mehrere durch herumstreifende Ungarn angestiftete Feuers-
brünste 1). Der Graf mit einigen Andern zog am folgenden Mor-
gen über die Brücke hinaus, um das Gesinde aufzusuchen. Allein
es verbarg sich und brannte dann in der folgenden Nacht neuer-
dings. Am 24. August wies der Kaiser ihm 16.000 fl. bei Erz-
herzog Leopold an, der sie auch richtig dem schon genannten
Balthasar Rambeck ausfolgen Hess. Bevor noch der Graf Deutsch-
land erreicht hatte, war es dem Oberpfleger Grienbacher gelungen,
das in der Grafschaft Frankenburg gelegene adeliche Gut Frein
anzukaufen. Es war dieses Eigenthum Ortolfs von Geimann,
welcher als Landesverräther flüchtig geworden und mittlerweile
gestorben war.
Khevenhiller hatte die Verwendung des Herzogs von Baiern
beim Kaiser in Anspruch genommen, damit dieser Sitz als durch
Confiscation eingezogenes Gut ihm käuflich überlassen werde.
Dieser willigte gerne ein. Der Kaufschilling war auf 26.000 fl.
l) Annal. IX. 1273.
383
angesetzt. Hievon sollen die Schulden QiMMUrtl JMMUhll werden; 16Ä1
der l ebersehuss inuss n Händen des Kaisers abgeliefert werden,
wenn etwas übrig bleibt. Dir Einantwortung geschah durch den
Statthalter Herbentorf ui 10. Beytwber, wobei jeder l nterthan
llae halb»' >N '«'in und '">» I kci B»tA erhielt.
Khevenhiller war inzwischen fortwährend um den Kaiser.
während die Ungarn am 28. August 13 Ortschaften in der Um-
«jebung von >\ ien niederbrannten, und verhandelte in vielen Au-
dienzen mit diesem und dem Fürsten von Eggenberg wegen Ver-
mählung des Erzherzogs (spätem Kaisers) Ferdinand, wegen der
spanischen Hülfe u. dgl. Am 11. September begleitete er nebst
Karl und Leonhart von Harrach und dem Herrn von Hoyos den
nach Steyer ziehenden Herren von Eggenberg bis Klo st er- Neu-
burg. Am 15. September reiste er nebst dem spanischen Ge-
sandten und Karl von Harrach in die Insel Schutt zur Beilegung
der Streitigkeiten, welche zwischen Max von Lichtenstein und
Thomas Carazoli, der das von Spanien besoldete Volk befehligte,
ausgebrochen waren. Es gelang dieses am 17. d. M ., w7orauf die
Abgesandten wieder nach Wien zurückkehrten.
Unter andern Fragen legte der Kaiser dem Grafen auch die
Frage vor: was mit den confiscirten Gütern zu thun sei? Khe-
venhiller s Gutachten bestand darin, „dass sie nicht als
Eigenthum, sondern nur allein zum Nutzgenusse
auf Leben s dauer hingegeben werd en. Geschehe erste-
res, so werde die ertheilte Gnade bald vergessen sein. Im letz-
tern Falle aber bleiben dem Kaiser genügende Mittel, treue Dien-
ste zu belohnen und gediehe es einmal zu einer Rückerstattung, so
könne der Kaiser diese ohne Schwierigkeit leisten," Leider be-
nahm sich der Kaiser hierin anders, als in diesem Gutachten an-
gedeutet war.
Es wurde schon oben angeführt, dass Khevenhiller das
Marktrecht für das beim Schlosse Frankenburg gelegene Dorf
Zwiespalten angesucht. Die Benachbarten hatten die Gewährung
dieser Gnade bisher zu hintertreiben gewusst; dem persönlichen
Einflüsse des Grafen gelang es endlich, das kais. Decret zu erwir-
ken, vermöge dessen das Dorf zu einem Markte unter dem Namen
Frankenburg erhoben, demselben die Freiheit, 4 Jahrmärkte zu
halten, erthejlt und ein eigenes Wappen verliehen wird. Kheven-
384
'621 hiller selbst erliess eine weitläufige Marktordnung, worin der
Burgfrieden bestimmt, Richter und Rath eingesetzt und dessen
Befugnisse festgestellt und für die verschiedenen Handwerks-Innun-
gen Anordnung getroffen wird, nebst andern Bestimmungen. Un-
ter andern Dingen wird auch bewilligt , ein Tanzhaus zu bauen.
Bisher sei gewöhnlich gewesen , dass bei Hochzeiten und Ehever-
sprechen die Ehrentänze vor den Wirthshäusern auf der Gasse
seien gehalten worden, was doch etwas „spöttlich, ärgerlich und
unlöblich" sei. Ferner soll der gemeine Markt auf einem ge-
legenen Platze „einen schönen, steinernen Pranger" errichten.
Der Kaiser berief Khevenhiller fast täglich zu sich und for-
derte sein Gutachten in vielen wichtigen Geschäften. Ueberhaupt
bewies er grosses Vertrauen zu ihm. Einmal befahl er ihm zu
Hof zu speisen und zeigte ihm dann selbst die Schatzkammer.
Auch für die Befreiung seines Schwagers Helmhart Jörger war
er thätig und erwirkte zu diesem Ende selbst ein Intercessions-
schreiben des Herzogs von Baiern, das er am 8. November über-
reichte iJ.
Während Khevenhiller sich in Wien befand, waren seine
Kinder in Spanien in Gefahr, an Vergiftung zu sterben. Sie hatten
den Anstrich der Francisca Aemel, den sie unvorsichtig stehen
Hess , als Zucker gegessen. Die Gräfin erfuhr , was geschehen,
und wandte sogleich Gegenmittel an, wodurch sie gerettet wurden.
Da der Kaiser den Wunsch aussprach, dass der Graf ehemög-
lich wieder auf seinen Posten zurückkehren möchte, so beeilte er
sich, seine Geschäfte zu beenden. Am 16. November begab er
sich mitten durch die streifenden Ungarn nach Schottwien und
Grätz, wo er bei den kaiserl. Kindern Audienz hatte und dem
ältesten derselben, Ferdinand Ernst, einen Brief des Kaisers mit
einer Hutschnur überreichte. Ebenfalls erhielt er hier von der
steyrischen Hofkammer die Anweisung seines jährlichen Gehaltes
von 20.000 fl.
Zu Wallenstein bei seinem Schwager Christoph von Win-
dischgrätz erwartete er Hannsen und Paul von Khevenhiller,
Herrn von Planstorf und seine Mutter, mit denen er die Erb-
*) Bei der Durchreise durch Ebelsberch nach Innsbruck zur Vermälung mit
Eleonora von Mantua im Jänner 1622 wurde erlaubt, dass Jörger aus dem
kais. Schloss in sein Haus ziehen dürfe. Annal. IX. 1598.
385
schaftssaehe seines verstorbenen Bruders HtM'iihart abhandelt«'. 1021
Dann eilte Bf über Maria/.rll , wo er Wttm Andacht verrichtet»*.
St. Polten und Mauerbach nach Wien, lin diese Zeil kam auch
Eggenberg wieder Mich Wien zurück. Er war unter «lein Vor-
wande einer Wallfahrt naeh Loretto, naeli Mantua Bertis!, um die
Heirat des Kaisers mit des Herzogs Schwester Leonora richtig ■•
maehen, wofür ihn dieser 7,11m „Marques de Ligorni mit 4000 Kro-
nen jährlichen Minkommens11 ernannte.
Am 20. December 1621 wurde Khevenhiller zum geheimen
Rath ernannt. Am 27. December hatte er die Abschiedsaudienz
beim Kaiser, der ihm zweimal die Hand reichte; sehr freundlich
benahm sieh auch Eggenberg, „der sich allezeit gegen Herrn Khe-
venhiller als ein Vater erzeigt." Da ihm die Visitten keine Ruhe
gönnten, so fluchtete er sich zum goldenen Lamm in die Vorstadt,
um noch einige Geschäfte abthun zu können. Endlich verliess der
Graf, nachdem er noch bei den Capucinern Messe gehört, die
Stadt Wien. In seinem Wagen befand sich nebst ihm sein Bruder
Hanns, „der Demkart, der Fleckamer." Auf der Landkutsche: Va-
lentin Leitner, der Hansel, Karl Philipp Strauss, Ferdinand von
Offenheim, Georg Moshamer — von dessen Hand der Folioband
gesehrieben ist, dem wir diese Nachrichten entnehmen — der
Präceptor Petrus Prenderus und des Demkarts Diener; auf dem
Guterwagen befand sich der Koch. Das Frühmal wurde in Bur-
kersdorf genommen, über die \acht blieb die Gesellschaft in Len-
bach bei Hanns Eusebius Khuen. Ein grosser Schneefall machte
am 21. das Weiterkommen fast unmöglich. Xur mit Mühe war Be-
heimkirchen zu erreichen. Erst am 4. Jänner 1622 konnte er Linz 1622
erreichen, wo er mit Bewilligung des Statthalters seinen Schwa-
ger Helmhart Jörger zweimal im Gefängnisse besuchte. In Wels
hatte er am 7. d. M. eine Unterredung mit dem Abbte von Krems-
münster. Dieser hielt ihn im Wirthshause zechfrei und verehrte
ihm für seine Gemalin „gar ein schöns , kleins Schlaguhr!." In
Schwanenstadt schloss sich dem Grafen Hanns Paul Geimann an ;
zu Hegau an der Grenze des Landgerichts empfingen ihn seine Un-
terthanen in die 100 Pferd stark. Zu Kammer selbst harrten sei-
ner Paul von Khevenhiller, Hanns von Planstorf, der junge Rlgeij
Vasold und Hofmandl. Die Bürger von Scherfling und die von St.
Georgen verehrten ihm ein braunes Pferd, der Pfarrer von Scher-
386
1622 fling aber ein silbernes Trinkgeschirr in Form eines Geschützes;
er hingegen theilte ebenfalls Geschenke aus und unter diesen einen
Cuirasse, welchen er aus dem Nachlasse des Kaisers Matthias er-
halten hatte , an Paul von Khevenhiller.
Nachdem die Instructionen und die andern Schriften angelangt
waren, er auch die Anordnung getroffen, dass der Kaiser bei sei-
ner Durchreise durch Frankenmarkt zur Vermälung mit süssem
Weine , Mergelschmalz (sie) etc. regalirt werden soll *), verliess
der Graf am 18. Jänner Kammer und reiste über Mattighofen nach
Alt-Oetting, verrichtete an diesem Gnadenorte seine Andacht und
langte am 20. d. M. in München an. Eine Meile vor der Stadt kam
ihm sein ehemaliger Secretär Rambeck, den auf des Grafen Ver-
wendung in derselben Eigenschaft der Herzog in seinen Dienst ge-
nommen, entgegen; vor dem Stadtthore erwarteten ihn aber der
herzogliche Stallmeister Herr v. Töring, dann Herr von Sprin-
zenstein nebst andern Edelleuten in einem herzoglichen Leibwa-
gen , welche ihn in die Burg führten. Seine Leute wurden im
Wirthshause stattlich bewirthet und frei gehalten. Am folgenden
Vormittage hatte er eine lange Audienz bei Herzog Max. Nach-
mittag bei Herzog Wilhelm. Am 23. kam zuerst der Obristhof-
meister Graf von Hohenzollern , dann auch Herzog Max zu ihm
und tractirten mit ihm von wichtigen Dingen. Dann besah er
die Burg mit ihren Merkwürdigkeiten: Kunstkammer, Wasser-
werke, die Bibliothek etc. Am 24. verehrte ihm der Graf von
Hohenzollern im Namen des Herzogs eine goldene Kette, an der
ein goldener mit Diamanten besetzter Gnadenpfennig hing, wel-
che der Graf unter der Bedingung annahm , wenn sein Herr und
Kaiser ihm die Annahme gestatte. In der letzten Audienz las und
gab ihm der Herzog eine weitläufige Denkschrift nach Spanien mit.
Der Herzog schildert im Eingange die Lage der österreichi-
schen Länder; die Gefahr, welcher er sich und sein Land ausge-
setzt; obgleich durch die Schlacht bei Prag der Kaiser seine Län-
der wieder gewonnen, so habe man doch die Execution darum
nicht ganz vollführen können, weil nach dem Gutbefinden der
meisten kaiserlichen Räthe selbe dem Vorschlage Kursachsens
gemäss auf einen Kurfürstentag sei verschoben worden. Der
*) Annal. IX. 1697.
;*s7
Pfalzgraf habe sich indessei daran nicht gekehrt und seine Gene- W
nie aufgefordert, Böhmen wieder zu erobern. Der Mansfelder habe
ebenfalls in der Ohrrpfalz nur Zeit gesucht, sich verstärken, dann
wieder nach Böhmen zurückkehren und sich mit dem von .lägern-
dorf vereinigen wollen, was er um so leichter hätte ausfuhren
können, da die Böhmen noch ziemlich erbittert gewesen und er
noch die 3 festen Plätze: Tabor, Wittingau und Klingenberg inne
gehabt. Ungarische Unterstützung war versprochen.
Das einzige Mittel Böhmen zu retten sei in der Vertreibung
des Mansfelders gelegen, welches auch der Herzog ergriffen. Kr
habe aber anders als durch die Pfalz nicht beikommen können.
Während er aber Cham belagert, habe der Mansfelder, damit er
nieht eingeklemmt werde, sich auf der nördlichen Seite heraus-
gezogen, schriftlich und mündlich eine Vergleichung gesucht und
sich zur Uebergabe der Pfalz erboten. Nach dem Falle von Cham
aber habe er sich immer weiter gegen Franken hinausgezogen
und die Pfalz endlich ganz verlassen. Dadurch war der Plan der
Wiedereroberung Böhmens vereitelt.
Der Kaiser war darüber sehr erfreut und auch war ihm die
Eroberung der Oberpfalz wegen des Austausches gegen das Land
o. d. Ens sehr erwünscht.
Indem der Herzog einen Theil der Armee hinter dem flüch-
tigen Mansfeld herschickte, rettete er Würzburg, Eichstädt und
Elwangen vor der Verheerung. Derselbe Schutz würde auch dem
Bisthume Speier zu Theil geworden sein, wenn die herzogliche
Armee so schnell hätte folgen können, was aber durchaus un-
möglich gewesen , denn theils habe man sich der Pfalz versichern
und einen Theil Volks nach Böhmen schicken müssen, theils habe
man die Bedürfnisse für das Heer nur von weit her erlangen
können, während der Mannsfelder überall selbst zugriff etc.
Tilly habe überdiess auf Anrufen des Kurfürsten von Mainz
den Marsch dahin zu nehmen sich genöthigt gesehen. Speier habe
Don Cordova Hilfe versprochen, sie aber nicht geschickt. Daraus
erhelle das Ungerechte des Vorwurfes, dass er den Mansfelder
aus der Oberpfalz habe entfliehen, sich durch Unterhandlungen
habe täuschen lassen und so die Schuld trage alles Schadens,
den der von Mansfeld in den Hheinlanden fortwährend anrichte.
Rg .isrliriiu« wohl, dass einige Minister zu Brüssel und zu
388
1622 Madrid durch derlei Vorwürfe ihre eigenen Fehler entschuldigen
wollen.
Hätte noch im Sommer, wo fast kein Widerstand vorhanden
war, die spanische Armee sich der Unterpfalz bemächtigt, so
wäre dem v. Mansfeld unmöglich gewesen sich dahin zu begeben.
Allein ungeachtet alles Ermahnens blieb sie unbeweglich und Hess
so die beste Zeit verstreichen. An der Verheerung des Bisthums
Speier ist lediglich Don Cordova Schuld. Als dann Tilly nach-
gerückt und man den streifenden Mansfelder zwischen Heidelberg
und Ladenburg leicht hätte aufs Haupt schlagen können, wenn
Cordova , wie Tilly inständig bat , nur ihm nach durch den Neckar
hätte ziehen wollen, war er nicht dazu zu bewegen. Seine Ent-
schuldigung, dass er die Armee nicht durch einen Fluss führen
dürfe, der über die Nacht anschwellen und den Rückzug unmöglich
machen könne, ist ganz nichtig. Beide Armeen wären stark genug
gewesen, und im schlimmsten Falle wäre die Retirade in die Berg-
strasse offen geblieben.
Als Tilly wegen des Anzugs des Braunschweigers (Halber-
städters) dem Erzstifte Mainz zu Hülfe ziehen musste, sollte Cor-
dova den Mansfelder, welcher bei Mannheim über den Rhein zog,
verfolgen, wesshalb ihm Tilly 2 Regimenter zu Fuss und 17 Com-
pagnien zurückliess. Statt der Verfolgung lag er 10 Tage vor
dem speierischen Städtlein Seidesheim (Deidesheim) und Hess den
Mansfelder im Elsasse ungehindert sein Wesen treiben unter dem
Vorvvande, dass sein Volk ermattet und geschwächt der Ruhe
bedürfe.
Die Sachen stehen noch schlimm genug, die alten Pläne gegen
das Haus Oesterreich und die Katholischen sind noch nicht auf-
gegeben ; der Pfalzgraf nennt sich noch immer König von Böhmen;
Bethlen ist, wie immer unverlässlich, es bleibt kein anderes Mittel
als die Acht zu exequiren und dem Rechte seinen Lauf zu lassen.
Die Kur und die meisten Länder müssen dem Aechter abgenommen
werden-, so räth der Kaiser und der Papst, so die katholischen
und selbst nicht katholische Fürsten wie Sachsen. Die Würde
muss auf einen katholischen Fürsten übergehen, und zwar hat
hiezu Baiern den grössten Anspruch. Aber hiezu ist Nach-
druck und Eile nothwendig und zwar insbesondere von Seite
Spaniens.
389
Dann vcrlirss Khevcnhillrr München wieder im herzoglichen 1G22
Leihwagen. Am 25. Jänner kam er nach Au^slmrn . wo er sich
für 20.000 fl. nur 4500 spanische Duralen einwechseln konnte der
sclilcchteii Münze wegen. Am 1. März traf er endlich wieder in
Madrid ein. Am 6« hatte er Audienz beim Könige und zweimal
bei der Erzherzogin Margarctha.
Der Gräfin von Rarajas — sie war eine Deutsche Namens
niederer — überreichte er ein mit Diamanten besetztes Halsband
und Ohrgehänge für ihre Tochter Margaretha im Namen des Kai-
sers. Am 1. Mai begleitete er den Grafen Reinbald Collalto,
welcher kaiserl. Schreiben zu übergeben hatte, nach Aranjuez zur
Audienz. Collalto blieb bis zum 12. Juli und reiste dann über
Barcellona zurück, nachdem ihn der König durch eine „c^edula
real" in seinen Kriegsdienst aufgenommen hatte. Am 12. Sep-
tember kam der Herzog vonTeschen unbekannt nach Madrid
und wohnte in einem Wirthshause. Doch legte er sein Incognito
bald ab und hatte Audienz beim König. „Weil er aber nicht
auf spanisch sondern auf deutsch hat tumultuiren
wollen, wäre für ihn und andere Deutsche besser ge-
wesen, dass er sich nit hätt zu erkennen gegeben."
Zur Rückreise Hess ihm der König 4000 Ducaten zustellen.
Am 18. December forderte den Grafen die Erzherzogin Mar-
garetha auf, der D o n n a Dorothea d' Austria, einer Tochter
Kaiser Rudolfs IL, entgegen zu reisen. Sie war damals 12 Jahre
alt und hatte in Deutschland gelebt. Die Kaiserin stattete sie
ihrem Stand gemäss aus, übergab sie dem k. Kammerdiener Pa-
pazon und ordnete ihr noch überdiess den Rodriguez, dessen Weib
und zwei Töchter bei, um sie nach Madrid zu bringen. In Genua
sass die Gesellschaft auf einer Staatsgaleere , welche aber wegen
Ungestüm des Wassers und der Nachlässigkeit des Schiffsvolks bei
Leocate scheiterte. Es ertranken bei diesem Anlasse 14 Personen.
Rodriguez, nicht achtend der Lebensgefahr seiner Gemahlin
und Töchter, trug das ihm anvertraute Fräulein lange durch das
Wasser hin auf den Armen und übergab sie zwei Spaniern, die
zufällig am Ufer waren und äugen blieklich ins Wasser sprangen, als
sie vernahmen, das Fräulein sei östcr. Geblütes. Sie brachten es
zwar glücklich an's Land, waren aber kaum im Stande, die Fran-
zosen abzuhalten , welche der Geretteten die Kleider vom Leibe
390
1622 reissen wollten. Die Galeere mit allen auf ihr befindlichen Schmuck-
sachen wurde geplündert und Alles weggetragen. Bisher war das
Fräulein ungekannt gereist; als aber durch das eben erzählte Er-
eigniss ihr Stand bekannt geworden war, so beeiferte sich der
Gouverneur von Perpignan es standesgemäss zu empfangen und
ihr alle Unterstützung angedeihen zu lassen. Der Erzbischof von
Barcellona versah sie und ihre Begleitung mit Kleidern.
Khevenhiller ging der Ankommenden mit Frau und Kindern
bis Alcala entgegen und führte sie nach Madrid. Die Erzherzo-
gin sandte ihr ihren Hofmeister und Secretär zur Bewillkommung
entgegen. Kaum war sie in Madrid eingetroffen, als ihr auch schon
eine grosse Anzahl von Granden aufwarteten. Am 30. December
wurde sie durch die Gräfinnen Olivarez, Montere und Barajas in
einem königlichen Wagen nach dem Kloster Descalcas, unter Be-
gleitung der meisten Granden zu Pferde, geführt, wo der König,
die Königin und die königlichen Geschwister sie erwarteten. Ge-
stalt und Benehmen des Fräuleins gefiel allgemein.
Auf des Grafen Olivarez Bemerkung, dass es derselben zu
schwer fallen dürfte, wenn man sie plötzlich von ihrer Diener-
schaft trennte, wurde beschlossen, sie erst nach Verlauf einiger
Zeit als Nonne einzukleiden und zu behandeln, wenn sie erst
die Sprache mehr in ihrer Gewalt und sich in etwas angewöhnt
haben werde. Man wies ihr als Wohnung die Zimmer an, in wel-
chen ihre Grossmutter, die verwitwete Kaiserin Maria, einst ge-
lebt hatte, allein nach kaum 14 Tagen verlangte sie selbst den
Eintritt ins Kloster.
Das erste Geschäft, das Khevenhiller nach seiner Rückkehr
aus Deutschland zu schlichten hatte, war dieses, den spanischen
Hof zu beschwichtigen, wegen Unterlassung der vorläufigen Mit-
theilung der indessen schon vollzogenen Vermälung des Kaisers
mit Eleonora von Mantua. Man besorgte in Wien allerlei Ein-
Wendungen dagegen, weil der spanische Hof die Verbindung mit
einer Prinzessin von Savoyen vorgezogen hätte.
Khevenhiller suchte das Benehmen des kaiserlichen Hofs in
einer Audienz bei Philipp IV. zu entschuldigen. Da indessen die-
ser seinen Vortrag nur mit Stillschweigen beantwortete, so be-
klagte sich Khevenhiller desshalb bei Zuniga und Olivarez; aber
auch diese äusserten sich sehr empfindlich. Endlich brachte er
391
es. obwohl mit grosser Mühe und nach Hinnahme manelier Im- l«2fc
pertinenz dahin, dass der Könin1 in einem <*iü «*n häti<l in«>ii Sehrei-
bcn dorn Kaiser und der Kaiserin seinen Gliirku -uns« h ausspraeli.
Khevenhiller erstattete jedem*] eiaea laaresberieht Über die
wichtigsten Ereigniete, welche am Hole an Madrid vorgefallen
waren, an den Kaiser. Der rem Jahre 162t iil in unserer Quelle
aufgezeichnet und enthält Manches, was angemerkt zu werden
verdient.
..Der König (Philipp IV.) ist während meiner achtmonatli-
chen Abwesenheit sehr gewachsen und männlicher geworden. Auf
dem Beschlüsse, zu dem Olivarez und Zuniga ihn beim Regie-
rungsantritte bestimmten, die Schulden abzuzahlen und die kö-
niglichen Güter wieder einzulösen, beharrt er fortwährend fest.
Diese beiden Minister sind wohlgesinnt und uneigennützig. Sic
haben „viele Schmieralien ," welche bisher am spanischen Hofe
eine geraume Zeit hindurch zum grossen Nachtheile statt fanden,
abgestellt. Zuniga ist „seiner guten Eigenschaften, seiner grossen
Erfahrung in Geschäften, seiner bekannten Redlichkeit und un-
geheuchelten Gottesfurcht1' wegen sehr geliebt. Das ist nicht der
Fall bei Olivarez. „Ob er wol ein ansehnlichen Verstand (bat),
ist er doch wegen seiner scharfen Condition, noch wenig trac-
tirten Negotien und nit allzu exemplarisch vorher geführten Le-
ben, auch darum, wann was Guts geschieht, man's allein Herrn
Don Balthasar (Zuniga) und wann was Ungereimts, Grafen von
Olivarez zurechnet, über die Massen verfeind't, daher er Graf
die Papales (Papiere, Portefeuille) von Herrn Don Balthasar zu
nehmen und ihn allein zu eim Mithelfer zugebrauchen, tractirt."
Diese Massregel würde dem Könige, Olivarez und Zuniga1) zum
Vortheile gereichen.
Zuniga ist in wichtigen Angelegenheiten allzu unentschlos-
sen, zu furchtsam; er ist überhaupt sehr langsam in den Expe-
ditionen und so zerstreut, dass er oft Leute anhört, ohne zu
wissen, was sie gesprochen haben. Bei so bewandter Beschaffen-
heit könnte es mit ihm nicht lange dauern; er müsste in kur-
zer Zeit die gute Meinung, welche man von ihm hat, völlig ein-
') Dieser starb indessen schon am 7. October d. J. Es erhellt hieraus auch,
dass Khevenhiller diesen Theil seines Berichtes schon vor dem Schlüsse
des Jahres verfasste.
392
1622 büssen, wie denn seihst gegenwärtig sich schon einiges Murren
erhebt.
Für den Grafen Olivarez würde der Vortheil erwachsen, dass
man auch das Gute, was geschieht, auf seine Rechnung schrei-
ben würde; er wird sich, wenn ihm Zuniga zur Seite steht, bes-
ser in die Geschäfte finden, seine Hitze wTird durch Zunigas Be-
dächtlichkeit gedämpft werden, zudem wird ihn der Ungestüm
der Geschäftsleute (der Negozianten) Geduld lehren.
Der raschere Gang der Geschäfte kann dem Könige nur er-
wünscht sein, so wie er auch bei der neuen Einrichtung weni-
ger in Gefahr kommt, einen falschen Schritt zu thun.
Uebrigens ist der König von seinem anfänglich gefassten Ent-
schlüsse, die Zügel der Regierung in eigener Person zu leiten,
bedeutend zurückgekommen. Man ist der Ansicht, dass Graf Oli-
varez grössere Gewalt besitze, als der Herzog von Lerma wäh-
rend der Regierung Philipp's III. jemals in seiner Hand hatte.
Einige alte Minister werden mit Belassung ihrer Besoldun-
gen entlassen, an deren Stelle neue mit gleicher Besoldung kom-
men. Das will sich nicht reimen mit der vorgenommenen Refor-
mirung des Hofstaates, bei dem man zwar viele Sachen abgeschafft,
aber auch viel böses Blut gemacht hat. Auf diese Weise wird in
Kleinigkeiten geknausert, während andererseits die Ausgaben im
Grossen zunehmen. Wirklich wendet gegenwärtig der König um
6000 Ducaten monatlich mehr als sein Vater auf*
Es wird öffentlich dem Grafen Olivarez der Vorwurf gemacht,
dass die alten Minister nur zu dem Ende seien entlassen worden,
um den Creaturen des Günstlings Platz zu verschaffen.
So wird auch gesagt, dass die Gänge, die der König, wie
einst Kaiser Rudolf zu Prag, zu allen Rathsstuben habe
machen lassen, keineswegs den Zweck haben, wrelcher vorgegeben
worden, die Räthe im Zaume zu halten und sie zu überwachen,
sondern um sie in Furcht vor dem Günstlinge zu erhalten und
ihnen ein Gebiss einzulegen, da er jeden Augenblick sie behorchen
und in Erfahrung bringen könne, wenn allenfalls gegen ihn und
seine Anhänger etwas gesprochen werden sollte.
Es unterliegt keinem Zweifel, dass er den besten Willen hat,
das Rechte zu thun, aber er hat Wenige die ihm das Rechte ra-
then. Da er hingegen sehr schnell auffasst und sogleich in's Werk
IM
srt/.t. was ihm einleuchtet, insbesondere, wenn es den Schein für UM
sich hat, dm küni;; bald aus den Schulden zu bringen, so wird er
•au bösen W In hingerissen. Es drängen sich viele Gesellen
an ilin. die ihm mil meisterhafter Geschicklichkeit derartige Vor-
schläge machen, wobei sie die Schwierigkeiten. <lie er «Tagt« Man-
gel an Erfahrung nieht sogleich einsieht . klüglich verschweigen.
Haben sie ihn dann ins Wasser geführt , so wollen sie schuldlos
sein, und lassen den Minister waten. Sic lallen vor ihm auf die
knie«» nieder, schmeicheln ihm schamlos, geben Allem, was er un-
ternimmt. Heifall, während hinter seinem Rucken gerade diejeni-
gen, denen er das meiste Gute erweist, „Kreuzige ihn11 rufen. Eine
solche Mism . -el ist der Befehl, dass alle Staatsdiener, vom ersten
bis zum letzten, ein Inventar aller ihrer fahrenden und liegenden
Habe von 99 Jahren her errichten bei Eides Pflicht, und es dann
überleben, lliebei haben ohne Zweifel Viele mit oder ohne Wissen
gefehlt und ihr Gewissen belastet. Dem Könige bringt die Massre-
gel gar keinm Vortheil, wohl aber ruft sie grosse Unzufrieden-
heit hervor und richtet den Credit einer Menge von Menschen zu
Grunde.
Grosse Klage hat eine andere Anordnung im November her-
vorgerufen. Olivarez hat sich im Anfange seiner Giinstlingschaft
erboten, die Seemacht Spaniens wieder herzustellen und das königl.
U.iUMiut, welches verpfändet, einzulösen. Auf das heftige An-
dringen des Königs, das Versprechen zu halten, hat Olivarez auch
sehr heftige Massregeln ergriffen, wrelche dem ganzen Handel den
Untergang drohen. Hieher sind insbesondere zwei derselben zu
rechnen :
1. Dass jeder Unterthan und jede Gemeinde innerhalb 5 Jah-
ren eine Jahreseinnahme zn erlegen habe. Wer ein Einkommen
von 5000 fl. jährlieh besitzt, zahlt durch 5 Jahre jährlich 1000 fl.
Am Ende des Termins wird die Summe mit 3 % verzinst. Es ist
nicht abzusehen . wie dieser Plan durchgeführt werden kann, da
der Adel ti«t r< i schuldet, das Volk aber sehr arm ist. Um die
Durchführung in ermöglichen, wird anbefohlen, weniger Gesinde
zu halten, keine fremden Stoffe von Seide und Goldstücken . statt
der Kragen rar Ucberschlägc ohne Spitzen zu trauen: der Adel
! <"it das Land ziehen. Der König selbst macht Abzüge bei
•einem Hofstaate.
394
1622 2. Dass laut eines königlichen Befehls an alle Königreiche
gegen Erlassung der Contribution, welche Milliones genannt wird,
jährlich 30.000 Mann für die Seemacht auf ihre Kosten gestellt
werden sollen.
Da die Unterhaltung der genannten Mannschaft sich viel höher
beläuft, als der Betrag der Contribution ist, so entfällt auch hie-
durch eine beträchtlich grössere Last auf das arme Volk. — Zum
Schlüsse theilt Khevenhiller noch viele Ernennungen, Heiraten
und Todesfälle von spanischen Grossen mit und vergisst nicht, Nach-
richt zu geben von verschiedenen Hoffesten und anderen Fest-
lichkeiten.
1623 Aus dem Jahre 1623 hat unsere Quelle ausser der Anzeige,
dass Khevenhiller eine neue Wohnung in der Calla de Alcala, für
welche er 15.000 Realen Mietzins bezahlen musste, bezogen habe,
gar nichts, was nicht auch in den Annalen gedruckt vorliegt. Mit
diesem Jahre aber vertrocknet sie gänzlich.
Zum Schlüsse mag für diessmal noch beigefügt werden , was
Khevenhiller über die Geburt und das Schicksal seiner Kinder bis
zum Jahre 1623 aufgezeichnet hat.
1. Matthias Khevenhiller ist geboren am 28. April zwischen
4 und 5 Uhr nach Mittag im Zeichen des Steinbocks zu Linz. Die
Kaiserin Anna wollte selbst zu seiner Geburt vom Schlosse in das
Meggauische Haus herunter gehen. Da es ihr aber die Aerzte
wegen der unlängst ausgestandenen Schwachheit nicht gestatten
wollten, so entbot sie der Gräfin durch ihre Obristhofmeisterin
Frau v. Kolowrat alles Liebe und Gute. Getauft wurde das Kind
am 29. Namens der kaiserl. Majestäten hielten es der Obristhof-
meister Graf Friedrich v. Fürstenberg und besagte Frau v. Kolo-
wrat zur Taufe. Zugegen waren bei der Taufhandlung Frau v.
Volkenstorf, ^eb. v. Lichtenstein, Frau v. Meggau, geb. Concin,
Frau Muschinger, dann der Hofmarschall Wolf Sigmund v. Losen-
stein, Graf Heinrich Matthäus v. Thurn, Georg Wilhelm
v. Jörger, Andre v. Ungnad, Meggau und Muschinger. Der Knabe
wurde zu Kammer, Linz, Wien und Prag erzogen, kam 1618 nach
vSpanien , wo er , soviel seinem Alter angemessen , einen guten An-
fang in seinen Studien und Uebungen machte.
2. Hanns Bartholomä wurde geboren auf dem Schlosse
Kammer am 12 October 1615. Getauft hat man ihn am 14. d. M.
395
Aus der Trafo hob ihn anstatt dos Abbtes Anton v. Kromsmiinstcr,
welcher selbst zu kiimmi'ii \ t-rlii rut.rt war. der bambcrg. Lehen«
■traft in Oatfaftticfc nl lVälatenstands- Sekretär Constafctfai
\. (iruinlNiiaiin. Zugegen warm Georg Wilhelm v. Idfger
sammt Gemahlin. Hanns Paul v. Gcimann sammt Gemahlin, Hanns
Ortoll' v. Gcimann , David Fngel und Fräulein Elisabeth v. Teufrl.
Um Amme hat dieses Kind also verdorben, dass es immerfort
kränklich verblich, bis es am 20. April 1017 in Wien starb. Es
ÜMrf bei den Barfiisscrn begraben.
3. Judith Bianca ist geboren am 19. April 1017 in Wien.
Aus der Taufe wurde dieses Kind gehoben durch den Grafen Traut-
son und Frau v. Molart. Es starb an den Blattern zu Madrid am
12. September 1022 und liegt dort begraben in der Khevenhillcr
( 'a pelle bei S. Hieronymo.
4. Francisca Margarita Philippa ist den 4. Oc-
tober 1019 zu Madrid geboren. Sie wurde getauft in der Pfarr-
kirche St. Juan und von dem Grafen v. Salazar und seiner Gemahlin
aus der Taufe gehoben.
5. Barbara Elisabeth ist geboren 1621, hat die Kindes-
blattern mit sich auf die Welt gebracht und ist nach 3 Tagen
gestorben. Sie liegt in der oben genannten Khevenhiller Capelle.
6. Maria Anna ist geboren in der Donna Maria Baessa
Haus am 3. März 1623. Aus der Taufe haben sie gehoben die
Grälin Barajas geb. Riederin und Marques de Hentin, k. Käm-
merer und deutscher Guardi Hauptmann.
Archir Jahrj. 1850. f. Bd. MI. u. IV Heft. 27
VII.
I*at. Bernard. Brulig's
Bericht
Gber
die Belagerung der Stadt Wien
im Jahre 1683.
Mitgetheilt von
Beda D u cl i k.
(Pertwtsanf.)
*7 •
:m
Aus« Ober Vngarn ■<iieB «Ho jüngsten schreiben, dass der
Teckely über die, /.wischen Ihro kayserl. May. vnndt Pohlen ge-
schlossene alliantz, sich sehr bestürtzet, vnndt nicht geglaubet,
dass der pohlnische reichsstag also aussfahlen, sondern auff so
ofl't von seinen abgeordneten beschehene Versicherung zertrendt
werden solle, diese vnndt andere emergentten thuen seine ad-
haerenten allerdings» anfrischen, auff ihre aigene Sicherheit vnndt
conservation zeitliche Vermittlung vorzukehren , vnndt die meh-
ri>!< dahin incliniren, Ihro kayserl. May. sich zu vnterwerffen ;
massen er dann Teckely, dieser vnndt anderer considerationen
halber, ihro kayserl. May. die neutralitaet vortragen lassen, wor-
über biess dato nichtss eigendlichess determiniret, sondern allein
resolviret worden , den general pardon abermahlen publiciren zu
lassen, in krafft dessen nit allein die zurück gebung der abge-
nommenen vnndt confiscirten gütter beschehe, sondern auch die
ienigen, welche von denen kayserl. regimentern discediret vnndt
zu dem Teckely übergangen, pardoniret, vnndt wiederumb am-
«t werden sollen; in dessen continuiret auch, dass besagter
Ifrktlv ieti rettea schloss Dojanowitz durch einwerffung gra-
naien vnndt grosser bomben nach fünfT wochiger belägerung
rieb bemächtiget, vnndt den Baron Joanelli , vngehindert der
mit demselben aufgerichteten capitulation gefänglich behalte,
vnndt alless, wass er mit hinauss führen wollen, hinweg genoh-
men, alleinig seinen weih vnndt kinder sieherss gelaidt geben,
vnndt Irev abziehen lasse, damit nun gegen ihme. im fahl die
neutralitaet diesseits» nit angenommen, oder jener vnndt seine
a.lha.rriiten den ka\serl. pardon nicht amplectirrn solte. ernst-
ret, vnndt seine weitere progressen vcrschrönckel wer-
den mögen. Die vngarische national völeker aber (nbsehon einige
▼enneinet gehabt . dass sie naeher hauss zu gehen beurlaubet
worden ) s.-hhI! vnt^rni oommando dess pallatini regli Üb« die
400
zue Pressburg stehende schieffbrucken directe gegen Schinda
ihren march zu nehmen commendiret , vmb alldorten an der
Waag zu agiren, wie dan auch successive weitter zu passiren,
vnndt enndtlichen zu dem general Schultz vnndt pohlnischen
fürsten Lubomirsky, welcher ehistens mit 6000 Pohlacken vn-
weith Trentschin erwartet wirdt, zustossen beordert worden.
Vom 23. May, continuiret mehrmahlen von Wienn, dass
der fürst Lubomirsky mit 6000 pferden zu Salina an der Waag
mit aussgang diessess monathss, zu dem general Schultzen,
welcher vnweith Trentschin stehet, vnndt auf die rebellen ein
wachtsambes aug haltet, stossen solle; mit denen auch der pal-
latinus regni, welcher gegen Schinda recte zugehet, vnndt bey
der Waag dass commando führen wirdt, die excursion der Neü-
heüssler Türeken zu beobachten, sich conjugiren solle. Sonsten
verlautet auss Ober Vngarn, dass die rebellen dass armistitium
aufgekündet, vnndt solle ein corpo gegen den bergstätten rucken,
die überige trouppen aber, welche sambtlich (ohne die türcki-
sche auxiliar Völker) 6000 mann starck seindt, herab gegen der
Waag marchiren. Der Tartar Haan ist , lauth mit eigener stafetta
eingelofFenen schreibenss, mit seiner in 80 tausendt mann be-
stehender armee in Siebenbürgen arrivirt , mit deme sich selbiger
fürst conjungiren, vnndt als dan den march recte nacher Offen
nehmen solle; vnndt hat auch der vezier von Offen, eingebrach-
ter kundtschafft nach , sein läger bey Pest geschlagen vnndt ein
corpo von 40 , biess in 50 tausendt mann beysamben ; zu Grann
aber, werden alle dächer abgetragen, auss beysorge, dass die
kayserl. armee vrplötzlich darfür rucken , vnndt mit fewer ein-
werffen die übergaab erzwingen möchte: damit nun auch die
gehuldigte bauern bei ihren heüssern bleiben können, haben über
150 dörffer den hertzogen von Lothringen, welcher bereitss den
19. May selbige frontiren betretten, vmb salva quardia angesucht,
auch die selbe gnediglichen erhalten.
Nach dem Ihro churfürstl. Durchl. zu Bayern bey denen regie-
renden, vnndt verwittibten kayserl. May. wie auch der ertzhertzogin
Maria Antonia sich den 22. May beurlaubet, werden selbige annoch
etlich tag alss incognito zu Wienn verbleiben , vnndt alless , wass
denckwürdigess besehen, auch denen von vornembsten cavaliren an-
gestelten festiven beywohnen ; alss dan sich von dannen nacher
401
leldtspurg 7.11 teil fürst Carl von Liechtenstein, vmb sein gcstütt
•/,ii besichtigen, von dauiien .mtV llrünn , vnndt alss dan recla
über Prag nach München neben : vnndt haben Ihro kayserl. May.
seiner Uurchl. dass ober commando «lern MkhM armre allcr-
dingss anvertrauet, auch aulV begehren dass Taflischc rrgiment
/.u pferdt von der baubt arme«» mntramandiret, weil man be-
sorget, dass der könig in Frankreich, so baldl di« * Türeken dass
cb Vngarn anfallen werden, dass Rom. reich mit einen
olVendtlichen krieg gravireu werde; gleichwohl ist man emlt-
schlossen , wieder Frankreich offensive zu agiren , vnndt au vn-
liiedenen orthen zu operiren. Der general Leslie wirdt noch
diese woche zu der kayserl. baubt armee von Wienn ahreissen,
vnndt alss general feldtzeügmeister die artigleria commandiren.
Wienn, vom 17. May, wirdt berichtet, dass die kayserl.
lianltt IHN annoch bei Commorn vnndt Granu stehe, habe
auch der hertzog von>JLothringen zu keiner haubt impressa sich
resolviren wollen , noch auss dem ietzigen läger zurucken endt-
schlossen , biess, vnndt so lang er eine gewissheit, wie stark
die Türeken bey Offen stehen, haben, vnndt die nothwendige re-
(juisita zu einer attaque von Wienn angelangt sein werden; da
dan auch schon gestern, id est 26. May, etliche mit allerhand t
:ss Instrumenten vnndt munition beladene schiffe nacher Vn-
garn abgefahren. Vnterdessen stehet doch der hertzog von Loth-
■n in procinetu- zwei partheyrn, iede von 4000 pferden, wel-
che das feündtliche läirer bei Offen recognosciren sollen , auszu-
schicken, dörffte so dann so wohl den march forsetzen, alss auff
.rewiesse impressa sich leichtlich resolviren. Die jüngste pohl-
nisrlie schreiben von 15. May melden, dass die kriegss verfas-
durch dess königss obsorge vnndt application eüfferigst
dert werde, vnndt dass ihre königl. May. ein regiment von
1000 mann, auss aigenen mittein, mit Vorstellung seiner drey
i\. priutzen zu der rithneister charge, wie dan auch die kö-
zwey rrgimenter dragoner auss eigenen saackl aufzurichten,
endtschlossen : die r« iehsstände aber alldar urgiren sehr stank,
dass ibro königl. May. dass Judicium wieder den grossen vmndk
gewesten cron schat/.maistcr formiren, vnndt de* rbre-
chen in punrto fellonie vmb so vielmchrer exemplariter abge-
ht rat! t solle werden. Die kundtschaffter, vnndt in specie ein re-
402
negat, welcher von der bey Offen stehenden türckischen armee
endtwichen , vnndt dass kayserl. läger erreichet , vermelden
einhellig, dass der gross Vezier vnndt die Janitschar Aga mit der
ganzen armee zu Belgrad arriviret weren, vnndt seye auch der
kayserl. internuntius herr graf Caprara daselbst zugleich an-
gelanget; sagen auch auss, dass der randevous vnndt march be-
sagter türckischen armee mit aussgang diesess monathss gewiess-
lich erfolgen solle : dess vezierss von Offen armee vermehret sich
täglich , vnndt hat dass läger bey Pest verlassen, über die brücken
daselbst passiret , vnndt diesseithss dess Donau strombss dass
läger geschlagen-, melden aber besagte kundschaffter, dass die
gantze daselbst stehende armee dazumahlen über 18 tausendt
mann nit starck gewesen, vnndt eine grosse forcht vnndt schro-
cken wegen der kayserl. annahenden armee bey den Türeken
seye, vnndt dass auss dem arsenal zue Griechisch Weisenburg
200 stück geschütz genohmen, vnndt nach Offen zu landt abge-
führet worden; berichten auch beynebens, wie dass 3000 Tartaren
zu Offen ankommen, vnndt gleich darauff nach Neüheüsl abgeferti-
get worden weren, vnndt dass der Tartar Haan mit dem übrigen
hauffen ehistenss folgen, vnndt zu dess gross Sultans armee stos-
sen werde. Mit dem Teckely werden die traetaten alless fleissess
incaminiret, vnndt hofft man, dass er annoch, besonderss weilen
dessen rebellionss consorten die ihme Selbsten vnndt der gantzen
nation vorstehende gefahr vnndt vntergang immerzu nach be-
hertzigen , vnndt mereklichess vngefahlen gegen den Teckely,
umb weilen er sich mit dem erbfeündt so weith verbunden, ver-
spüren lassen, den kayserl. pardon aeeeptiren, vnndt die waffen
niederlegen werde : Der herr pallatinus regni , wirdt mit seinen
trouppen an der Waag stehen, die beede grafen Drascowitz obri-
ster landt richter in Vngarn, vnndt Bathianus, werden mit den
landt- vnndt selbigen gränitz Völkern an der Raab auff den feündt
obacht halten, wie dann auch der bannus Croatiae, auff seiner
seithen dass landt vnndt die gränitzen bedecken wirdt , also die
ienige soldatesca , welche an selbigen passen hette verlegt werden
sollen, anietzo zu der haubt armee stossen können. Der churfürst
von Bayern hat durch den herrn grafen Philipp von Lamberg,
dem churfürsten von Brandenburg beweglich zugeschrieben, vnndt
sehr hoch ermahnet, damit Ihro Durchl. pro causa communi die
403
rrichss alliantz amplerliren wolle. Sonslcn hat man auch gewisse
naeliriclit , dass die Imrhfiirstl. hrauiisrhweigischr hrüsscr, mit
IS tausend! mann in bereitlisehalTt stunden, dess konigss auss
Dcnncn marrhe vnndt absehen 7.11 beobachten, vnndt gtgtl demselben
würeklieh M agiren, im fahl er etwass l'eündtlichess wieder die
hwUllgt von Holstein Gnttdurff intentirrn mochte. Den ftft, May
abendt vmb (» vhr ist der fürst von Schwartzenhcrg an einem
schlag zu Laxemburg vrplötzlichcn todess verblichen.
Vom 30. May , wirdt inehrmahlen von Wicnn geschrieben,
dass den 28. huius der churfürst zu Bayern seine reyss von alldar
nachcr Brunn, vnndt so dann nacher Prag angetretten habe: ist
auch ernennten tages wiederumben ein gewissess famos libcll, so
wltiet Mi herrn general Caprara, vnndt andere hohe kayserl. mi-
nist ms am tage gegeben, mit gewöhnlichen formalitäten offendtlich
in der stadt dass vrthl durch die gerichtss leuthe publiciret, vnndt
durch dem scharff-richter vnter dem galgen verbrennet worden.
Auss Ober Vngarn hat man gewisse nachricht, dass aber-
mahlss etliche compagnien der rebellen von dem Teckely abge-
wichen , vnndt kayserl. dienste angenohmen , mit Versicherung,
dass derer noch mehrer ehist folgen werden. Die kayserl. armee
marchiret nunmehro reeta nacher Grann, dörffte aber wegen
zweyer hinderlichen passe, vnndt dicken gehültz schwerlich so
weith avanciren können , damit die würekliche attaque selbiger
festung noch vor aussgang diessess monathss vorgenohmen wer-
den möchte; vnndt ist daselbst ein grosse forcht vnter den Türeken,
zumahlen der vezier von Offen die bey sich habende armee meh-
ren theils auss denen quarnisonen herauss gezogen, vnndt nach
aussage der kundschafteter etliche tausendt man gegen Grann
vorangeschicket, welche neben selbiger festung auch die palancka
Barcan bedecken sollen: sonsten scheinet ess biesshero , dass
die herrn Vngarn die operationes der kayserl. May. armee zu
seeundiren schlechten luest hetten, nach deme sie aber nunmehro
die glitte Ordnung . vnndt derselben macht gesehen, beginnen sie
algemach dahin zu rucken. Die schwere stücke, munition vnndt
polier, welche diese vnndt vorige wochen in groser mänge nach
Comorn abgefuhret worden, wirdt man wegen dess morastigen
weegss, so weith ess möglich, zu wasser abfuhren. Dess kteigSf
in Frankreich vorhabende reyse inss Elsass , vnndt die grosse
404
kriegess Verfassungen verursachen bey hoff grosse impressiones,
vnndt besorget man, dass er noch diesen sommer gegen dass
reich etwass wichtigess vornehmen dörffte; dessendtwegen dann
Chur Brandenburg, noch immerforth eüffrigst zu amplectirung der
reichss alliantz angefrischet wirdt. Mehrmahlen wirdt von Wienn
geschrieben, dass Ihro Durchl. der hertzog von Lothringen, derge-
stalten scharffe ordre halten , dass männiglich höchst darmit zu-
frieden, absonderlich die Vngarn, welche bekennen, dass bey men-
schen gedenken kein solche kriegss disciplin gehalten worden;
die gehuldigte haben sich in drey theil zertheilet , der meiste hat
die kayserl. protection gesucht, der andere sich in die wälder sal-
virt, der dritte aber weith in die Türekey gelegene örther zu de-
nen Türeken gangen, vnndt ist in dem türekischen gebith ein über-
auss grosse forcht und confusion. Den 29. May abendt langte von
der generalität herr graf Dünerwaldt zu Wienn an , vnndt solle
mit gebracht haben, dass nun mehr den 28. dito die kayserl.
trouppen auf dem Thomassberg vor Grann, vngeachtet sich die
Türeken solchess zu verhindern mit aussfallen höchst bemühet,
glücklich posto gefasst haben; worauff den 29. die völlige armee
dar vor rucken, vnndt den 30. hujus, dass erste mahl mit
denen canonen vnndt bomben begrüsset solle werden; son-
sten hetten Ihro Durchl. der hertzog von Lothringen zwey
starke parthey zu pferdt gegen der Essegger brücken avanciren
lassen, welche vnterwegss 2000 Türeken angetroffen, die selbigen
vmbringet, vnndt darvon 800 erleget habe, der kayserl. aber
seindt nicht mehr dan 10 perschon gebliben, vnndt seindt mit
reicher beith, schöne pferde, vnndt vielen gefangenen wiederumb
glücklichen bei der armee ankommen. Der bannus Croatiae , hat
nun seine praetendirte gelder erhalten , vor welche er über die
ordinäre zahl noch einige zu sich ziehen solle; der pallatinus regni
bleibt mit 5000 mann cavallerie an der Waag ; herr Budiani bey
Raab; der Teckely aber campiret bey Tockay, vnndt hat noch
biess dato nichtss feündtlichess wieder die kayserl: so doch
hin vnndt wieder marchiren, tentiret.
Vom 3. Juny continuiret von Wienn, dass der Teckely an-
noch mit seinem corpo bey Tockay stehe, vnndt hoffet man, dass
selbiger wieder die Christen nichtss tentiren, sondern vielmehr auf
dass von cron Pohlen an ihme abgegangeness dehortations schrei-
405
Imii. von der tiirckisehcn adhacrentz abstehen werde. Mau hat
auch die gewiessheit auss l'nhlcu, dass selbiger konig in Julio
mit 45 tausendt mann in aigener pcrsohn ohnfehlhahr inss feldt
rucken werde; kau aber nicht aitrendtlich ergründet werden, ob
die Tftrcken auch ihre .inner zertheilen , vnndt gleichfahlss ge-
gen l'ohlen offensive agiren wollen-, vnndt damit nun die cron
Fohlen M der einmahl starkgefasstcn resolution desto mehr
angetriben werde , alss hat man die zur anticipation pactirte
300 tausendt fl. am vcrwiehcnen 20 May , dahin würcklichen
übt isrhirket; wie auch dem banno croatiae die versprochnc
gehler, wormit er 5000 mann zu pferdt , vnndt 1000 fucssgän-
ger zu werben sich verbunden, richtig gereichet worden. Die
auss Vngarn eingeloffene brieffc von 1. Juny melden, dass die
gehuldigte ob dem mit ihnen biesshero gebrauchten gelinnden
traetament dermasscn vergnüget seyen , dass sie auch per 2 biess
3 mann zur kayserl. compagna zu geben, sich freywillig erbot-
ten; nit minder betten sich die herrn Vngarn in etwass bes-
serss resolviret, vnndt fündeten sich absonderlich 8000 croati-
sche pferdt, schöness wohlmundirtess volk bey der kayserl : ar-
mee, welche nunmehro mit ihren Operationen, in denen sie lau-
ter flachess landt haben, nicht feyern, sondern die in der nähe
strhende feündtliche trouppen auff alle weiss zu incommodiren,
vnndt zu verfolgen suchen werden. Den 31. May ist der General
feldtzeugmaister herr graf Leslie mit einigen hohen otficiren von
Wienn zur kayserl. haubt armee in Vngarn abmarchiret. Den
2. Juny seyndt 5 compagnien von dem kaysersteinischen regi-
ment zu Wienn angelangt, welche biess auf weitere ordre zu denen
alldar fortifications gehauen gegen gebührlicher bezahlung appli-
ciret werden sollen. Den 3. hu jus seindt Ihro Excell: der obriste
cantzlcr herr graf Kinskv, nach dem sie dieser tage dass jura-
mentum abgeleget, von dem kayserl: herrn obristen stallmaister
installiret worden. Die auss Italien vnlängst arrivirte drei neübur-
«iis.lir prynl/.en liegen zur \riisladt an einem gefährlichen hietzi-
gen lieber darnieder, vnndt ob zwar die kayserl : leibmediei al-
len ilciss angebendet, solchess in ein tertianam zu verandern , hat
sich doch biesshcr der cifect nit zeigen wollen.
Wienn vom 6. .luny. winlt berichtet, dass von den jüngst
gemelten auss Italien angelangten vnndt erkranckten neüburgeri-
406
sehen drey printzen, der printz Wolffgang Georg, gewester domb-
herr zu Bresslaw den 3 hujus zur Neustadt, nicht ohne bedawrung
desskayserl: hoffss gestorben seye, vnndt dannoch die cammer
trawer anzulegen resolviret worden. Von der kayserl: armee auss
Vngarn hat man zwar schon von 1 Juny schreiben erhalten , dass
der hertzog von Lothringen mit 15 tausendt mann zu ross vnndt
fuess gegen Gran geruckt, die vestung zu recognosciren , vnndt
nach befundt der Sachen die würkliche attaque alsogleich vorzu-
nehmen gesiinnet seye gewesen-, nach deine aber eben dazumahl
die sichere nachricht eingelauffen, dass der vezier zu Offen durch
die zu ihme gestossene 4 hassen biess auff 25 tausendt mann ver-
stärket worden , vnndt dass nicht allein die meiste türekische in-
fanteria die Esseckher brücken bereitss passiret seye, sondern
auch der gross vezier neben selbiger 40 tausendt pferdt in aller
eyl von griechisch Weisenburg über gemelte brücken gegen Offen
expediret habe ; zu geschweigen , dass auch die Situation diess
orrthss die belägerung desselben darumben wiederrathen , weil
die cavalleria allzuweith hette auss einander logirt, consequenter
der grossen macht dess feündess continuirlich exponiret werden
müssen, weniger aber die vestung, welche mit 5000 der besten
gränitz Völker besetzt wäre, welche mit über die zu Gran vnndt
Barcan, vnter denen stucken von Offen vnndt Neüheüsl herwertss
liegende brücken, ohne hazard der gantze armee wäre zubeneh-
men gewessen; alss ist in dem damahlss gehaltenen kayserl:
kriegss rath, von der gantzen generalität einhellig geschlossen
worden , solliche gefährliche impressa dermahlen einzustellen,
vnndt besagtess detachement biess auff weitere endtschliessung,
in dass vorige läger bey Comorn vnndt Dottis zurück zuziehen,
wie ess dan auch folgenden tagess ohne Verlust einess einigen
mannss beschehen. Den 4 dito gegen 3 vhr morgenss khame aber-
mahl ein aigener Courier von gedachten hertzogen von Lothrin-
gen mit briffen vom 2 Juny, welche melden, dass sie vor ihrer re-
traite von Grann 3000 mann commandirt , die die Graner brücken
in brandt gestecket, mit der haubt armee aber gleich gegen Neü-
heüsl gerucket were , vmb solche vestung berennen vnndt auffor-
dern zu lassen , nachdem man versichert worden , dass selber orth
an volk vnndt geschitz zimlich endtblösset, auch der suecurs
von Offen her , leichtlich abzuschneiden seye.
407
Mehr laufl'l von ."> vnnilt (> .luny MM «lein lVIdtlägcr bei \eü-
hcfisl folgender lierieht ein : den | Juny li.it vnscre armee, von
Comorn vnndt Poltis einen vnverhofTlen auffhriich genommen,
vnndt den 3 hiiius Xciihciisl ohne allcss muthmasKcn so schnell
IttM-cnnet, dass ess die Türrkcn KU nit wahrgenohmen, biess
die sammentliche cavalleria die vestung völlig vmfangen vnndt
dass auf der waydt gestandene vihe zur armee getrieben, kaumb
dass die vnsrigen die vestung vmbgeben , seindt auch 500 gra-
niselie Türeken ankommen , welche aber, alss sie vermerket, dass
ihnen der pass in die vestnng schon abgeschnitten, haben sich
selbige wiederumb sehleünnigist gegen Gran zurück gewendet: bey
den fluess Neutra, an der brücken, haben vnsrige posto gefast,
die Türrken vnndt Janitscharen , so alldar in busch verdeckter
inden, aussgejaget, von welchen orth wir vnss heüt in
der nacht gegen 1000 schriett zur vestung genähert, vundt mit 10
st ucken postiret, directe stehet selbte batteria annoch bey 500 schritt
darvon, welche aber zu denen approchen noch bey 2000 schritt er-
fordern; heute nacht, werden vnsrige wiederumb nähender zuzukom-
men nicht feuern, vnndt erwarten wir täglich, wie von der Donaw
dass grosse geschütz herüber gebracht möge werden ; die Türeken
brennen ihre vorstätt bei tag vnndt nacht ab, gestern abendtaber, ist
auch bey vnserer artigleria vnversehenss ein thunnen pulver ange-
steckt worden, welche etliche persohnen beschädiget ; man hofft die
Türeken auss diesem ort, den sie vor 20 jähren 7 wochen lang bela-
gert, innerhalb wenig tagen zu verjagen, vnndt die darinen überheüfft
gefangene Christen zuerlösen. Ess ist nicht zubeschreiben, wass ih-
nen die Türeken in abbrennung der vorstätt für ein fewer anmachen,
ess gibt die mänge dessen einen solchen rauch, dass man von der ve-
stung fast nichtss sihet, vnndt sie darinen gleichsamb erstücken sot-
ten, doch chargiren die Türeken stattlich, vnndt geben gantze salven
auss stucken ; herr general Stahrenberg, hat die erste ataque angefan-
gen, in welche heut viel wägen mit fasch inen eingefahren vnndt nachtss
auch wohl gearbeithet wirdt werden. Noch heut abendtss im dicken
rauch seindt die vnsrigen im approchiren so weith kommen, dass mit
Verlust 2 mann die balanca in der vorstätt erobert, vnndt sich am gra-
ben oder der contrascarpen würklich postiret, vnndt weiter zukom-
men verhoffen.
\N ienn vom 10. Juny continuiren vnndt melden die von
408
der kayserl : haubtarmee in Vngarn eingeloffene brieffe von 6 dito,
dass, nach deme die cavalleria die vestung Neüheüsl den 3. hu-
jus zu vor vmb 10 vhr morgenss berennet, vnndt dass viehe
wegkgenommen habe auch die infanteria zu approchiren angefan-
gen, vnndt seye am gemelten diessess biess an die wasser gra-
ben der vestung mit approchen angerucket: nit weniger ver-
sichern die gestrigen tagess vnterm 7 dito ankommene brieffe,
dass der herr general von Stahremberg allbereith in die Stadtgrä-
ben kommen, vnndt gutte hoffnung seye, die vestung innerhalb
wenig tagen zu übersteigen \ vnndt ob zwar die Türeken 30 biess
40 pfundige kugeln in grosser menge herauss geschossen, währen
doch solche ohne sondern effect gewessen, massen biesshero der
vnsrigen nit über 30, darunter der graf von Taxis gewester vo-
luntirer vnter dem printz Looys von Baden, neben einen Stah-
renbergischen haubtmann nahmenss Krauss, vnndt einen proviandt-
maister todt geblieben; der graf Cobb aber obrister leüthenant
dess beckischen regimentss ist mit zwey kugeln in den linken
arm blessiret worden : sonsten hetten die belagerte biesshero
noch keinen aussfahl gethan, dahero vermuthet wirdt, dass die
besatzung sehr schwach, vnndt der überlauffer relation nach
bloss in 3000 Janitscharen, vnndt 800 pferden bestehen solle.
Ess hat auch der palatinus regni dass veste schloss Soram auf
discretion einbekommen, vnndt die darin gewessene 55 Türeken
gefänglich nacher Neutra abgeschicket : ingleichen hat eine kay-
serl: parthey die palanka Ottwar, so mit 140 türeken besetzt
wäre, eben auf solche weiss gezwungen. Im übrigen berichten
die kund seh äfft er, dass der gross vezier mit seiner sehr fati-
girten armee immerdar still liegen , vnndt selbe repausiren las-
sen müsse; der vezier von Offen aber habe sich zwischen sel-
biger Stadt vnndt Gran sehr vortheilhaftig postiret, auch zu
facilitirung seiness marchess zwey brücken über die Donaw ge-
schlagen. Der Teckely stehet vermög der letztern brieffe noch
bey Tockay, ohne dass man sein vorhaben penetriren kann, wie
wohl der general Schultz, der sich mit dem fürsten Lubomirsky
der verlauth nach bey Seypusch conjugiret solle haben, befelcht
worden, selbigen auf verspührende weitere tergiversation vnndt
verübende hostilitaet feündtlich anzugreiffen , beuorab da ver-
lauthet , dass die reb eilen einen abermaligen anschlag auf die
409
tomtittm hott«'. Warschauer brnfVe vom 28. passato melden.
dass sieh die eonvonlus in allen palatinatibus glücklich beendiget,
auch ihm künigl. Mayt. nufl)rurh in Jnlio noch biess dato fest
gttteUH bleibe. Ucbcr die ankunflft dos grafenss von Lambcrg
zu Prossdon hat selbiger ohurlurst sioh erkläret , der cron
Schweden wider alle Instillation dero feünden in Pommern,
Bremen boyzustehen, ob nun diosso deelaratinn vnndt die stareke
armatur der braunschweig- vnndt lünneburgisehe heüsser, den
churfürsten von Brandenburg zuc amplectirung der rcichssalliantz
moviren werde, stehet inns künfftige mit mehrern zu uernchmen.
Vom 13 Juny, wirdt von Wienn berichtet, dass nach deme
in Yngarn die kayserl. armee den 6 vnndt 7 hujus die batte-
rien vor Neüheüsl verfertiget , vnndt den 8 dito die grossen
stucke vnndt fewer mörsl darauff gepflanzet, hat man folglich den
9 breche zuschiessen vnndt mit bomben granaten vnndt mehrer-
I« \ towerwereken hinein zu spiellen den an fang gemacht, d er-
gestallt, dass baldt darauff viel heüsser in brandt gerathen,
vnndt weilen die Türeken einess so schnellen marches der
kayserl : armee , vnndt der würklichen attaque sich nicht verse-
hen , auch der auss gemelter vestung heraussgezogener vnndt
nacher Grann zum suecurrss geschickter soldatesca der zu-
mckweeg von den vnsrigen abgeschnitten worden , alss haben
sie ihr meist oss viehe , auch zimlich viel pferde in denen ihren
vorstätten verlassen, so alless den vnsrigen zur reichen beüthe
kommen ; ess haben aber die feünde gleichwohl einen starken
aussfahl auflf die vnsrige an denen Stadtgräben gelegene fuess»
völeker gethan , welche aber denen selben dermassen hertzhafftig
wiederstanden, dass sie von denen in die 60 erleget, hergegen
auch 30 der vnserigen darunter drey tapffere haubtleüthe neben
einen volnntirer gemüssiget worden. Der palatinus regni cam-
piret auch mit den seinigen jenseitss der Neutra, vnndt weilen
ehr dem hertzog von Lothringen remonstriret, dass er von dem
feündt vrplätzlich überfallen, vnndt leicht lieh ruiniret könte wor-
den, alss haben ihre Durchl. selbigen mit dem Kallaweil -Ladron-
Khery vnndt Castellische regimentern verstärken lassen. Son-
aten wirdt auss dem läger geschrieben , dass ein constabl neben
einem gemeinen reütter von denen vnserigen übergeloffen. welche
ihnen den fahler, warumb die biesshero in grosser mänge auss
410
der vestung geschossene 30 biess 40 pfundige canonen ohne
effect gewessen, endtdecket haben, darauff sie dann alsobalden
vnseren batterien hefftiger vnndt dergestaldt zugesetzet, dass
hochgedachter hertzog verursachet worden, selbige, wie auch
einen theil dess lägerss zu endern. Dessen vngeachtet haben
doch die vnserigen mit ihrer hertzhafften tapferkeit vnndt frie-
schen heldenmuth, in eroberung der Stadtgraben vnndt einneh-
mung anderer importirlicher örther den grösten vnndt bessten
vorthl erlanget, vnndt hoffte jederman in wenig tagen die ve-
stung ohne einige diflficultaet zu übersteigen, vnndt also selbige
mit freudenreicher erledigung vieler gefangenen Christen wie-
derumb (nach dem sie 20 Jahr dass türckische joch getragen)
in die hände der kayserl. protection zubringen. Aber gleich wie
nichtss beständigess vnter der sonne, also auch thuet sich zum
oiftern dass menschliche vornehmen vrplätzlich verändern! Gantz
vnversehenss confirmiren einige von der kayserl. armee einge-
loifene schreiben dass ienige, wass gestern id est den 11 dito,
gantz vnglaublich fallen wolte. Nemblichen: dass der hertzog
von Lothringen auff einigen von dem kayserl. hoffe erhaltenen
befelich die belägerung von Neüheusl aufgehebt habe; weilen
die kriegss raison bey dermahligen conjuncturen nit zugeben
wolle, die armee dergestaldt zu hazardiren, die sich dann be-
reitss wiederumb nicht ohne mercklichen vnwillen vnndt be-
stürtzung dess gemüthss in dass vorige läger bey Comorn
zurück gezogen; in werender belägerung solle auch der Ca-
prarische rittmaister von Cumberg von denen Türeken ge-
fangen sein worden, für dessen rantion 20 tausendt ducaten ge-
fordert werden. Gedachte brieffe melden auch, dass eine par-
they Croaten auf eine stareke türckische parthey vnglückhafft
getroffen, vnndt 300 mann der ihrigen verlohren habe: doch
solchess nicht vngerochen zulassen, haben sich die übrigen
einhellig verbunden, ehender nicht zuruhen, vnndt endtweder
alle glorwürdig vor dem feündt zusterben, oder aber sich tapffer
an den selben zurevanziren , welchess inen auch nicht müssge-
lungen, sintemahlen sie den andern tag etlich hundert beladene
proviandt wägen, so von Türeken vnndt rebellen confojiret,
dem Teckely zugeführet solte werden, starckmüttig angegrieffen,
die mannschaft völlig niedergemacht, vnndt die pferdt, sambt
411
einen reichen raub mit rttttimfi revantz endtfthret, «1 1 «^
u aber vniult dass prnviandt ist wegen abrang der /-«il
•lehen blieben; vnndt meistenss den rngnriicben benern nnni
mnb worden. Den It Jun\ langte inü printa Bereisen* re-
gimenl bey Wienn ibendtss an, deine kürtzlirh dass Rhuflslei-
nieche, Piceolomisebe, vnndt Sachsen • Lavenburgische feigen
sollen , vnndt ist also mchrmahlcn ein corpo von vngelahr
BOOO mann von Wienn , vnndt MM Selilessien nacher Vngarn
zu niarehiren beordert worden. Man bat aueb M Wienn die
mrfiegendc dorffschafTten zum exercitio der mussqueten hinein
geordert , seindt aber wegen dess beümachenss vnnd anderen
notwendigen arbeitben contramandiret: der kayserl. internun-
tius berr graf Caprara ist gleich nach geschehener ankunfiTt
dess neulich an den selben von Wienn abgesandten courirss, von
dess gross Sultans cantzler in vertrauen befragt worden, wass
eigendtlieh sein kayserl. courir mitgebracht hette •, welcher ihme
klärlieh zur andtwort geben: dass, sintemahlen zwischen seiner
rl. May. vnndt von der ottomannischen porthen die bey-
gebrachte friedensshandlungen iederzeit verworffen werden, alss
seye seine kayserl. May. endtschlosssen, hinfüro den krieg fort-
zusetzen, derentwillen man ihnen auch von dannen nunmehro
avocirt hette ; darauflf ihme der cantzler gleichsamb etwass be-
st ürlztcr repliciret, dass ess besser gewesen wehre, annoch die
friedenss hand hingen zu prosequiren, tractiren vund amplectiren.
Der Teckely solle, nach deme er denen bergstätten die huldigung
alless emstss anbefohlen , auch denen gespannschaften Neutra,
Trentschin , vnndt Turocz eine gewisse quantitaet geldess zu
vnterhaltung seiner militz, vnnd abstattung dess tributs auf-
gebürdet, nach Essekh, vmb den gross vezier daselbst zu-
complementiren gerucket seyn.
Wienn vom 17. Junij, continuiret niht, dass der Teckely zu
dem gross vezier nacher Essekh abgereist, sondern mit seinen
corpo annoch zu Tockay campire, von danen er dieser tagen dem
rl. hofF kriegM rath zu geschrieben vnndt bedeutet habe,
dass er von der porthen befelcht seye, die bergstätte endtweder
mit seinem volek zubesetzen, oder gar zu ruinirenj, vnndt die
uung darauss nn treiben; dahero er vor ratbsamb
befindete, dem man zu conservicriing diesess kostbaren kleinndtss.
Arrhir. Jahr*. 1850. I. Bd. III. u. IV. Heft. «8
412
solche mit seinen leüthen zu besetzen zugeben möchte. Sonsten
ist von zeit da die kayserl. armee von Neicheüssl abgezogen,
für selbige dass läger in der insul Schutt aussgestecket worden,
daselbst sie de facto auch campiret; hingegen werden die krancken
Soldaten, deren in 400., zu Commorn curirt: ess erzeigt aber
sowohl die generalitaet , alss andere kayserl. militz ein merck-
lichess vngefallen, dass sie, nach deme die belagerte sich über
7 tage nicht wohl conserviren können , die belägerung aufzuheben,
vnndt davon abzuziehen genöthiget worden. Indessen ist dem hert-
zogen von Lothringen durch gewisse kundtschafft beygebracht
worden, dass die gantze türkische armee bey Esssekh vorbey pas-
siret, vnndt mehr nit alss in 80 tausendt mann gezehlet werden;
welchess auch durch den kayserl. internuntium vom 18 passato
also confirmiret. Vnndt beynebenst bekräfiftiget worden, dass die
porthen in zimlicher consternation sich befünde. Im übrigen be-
sorget man, dass die Türeken dahin trachten , der fürnembsten
ober vngarischen platze sich zubemächtigen, damit sie die Vngarn
desto leichter im zaumb halten, vnndt die cron Pohlen benöttigen
möge, ihre kräfte an den vngarischen frontiren zuvertheilen
vnndt den türkischen einfahl zu verwehren, der gross sultan
aber, wie versichert wirdt, vngeachtet dess gross vezirss ange-
wendt möglichsten fleiss vmb selben nach Offen zu ziehen, will
doch mit nichten, dermahlen von Belgrad weichen. Aus War-
schav hat ein expresser Courier die glückliche genessung der
königinn einess printzenss anhero gebracht , auch mit wahrhaftsten
vmbständen versichert, dass die Cosacken selbigen könig ver-
sprochen haben, dass sie zu der königl. armee wieder die türeken
vnfehlbahr stossen, vnnd die Tartaren auff alle weisse verfolgen,
vnndt beunruhigen wollen. In dessen geben die den 17 huius auss
Ober Vngarn eingeloffene schreiben , dass der gross vezier den
Teckely mehrmahlen nacher Esssekh citiret, er auch dahin würek-
lich aufgebrochen seye.
Wienn vom 10. Juny , continuiret mehrmahlen, vnndt ist
allerdiengss gewiess, dass der Teckely auff dess gross vezierss
citation nacher Essekh abzureisen sich resolviret, seiner militz
aber ernstlichen befelch hinterlassen habe, dass sie sich auss ihrem
dermahligen standt nicht erhöben, weniger gegen denen kayserl.
völekern vnndt besetzungen einige hostilitaet verüben solle, vnndt
413
ist er total teilet adhacrentcn gtfitttj bey diesem bevorstehen-
den krieg die neutralitaet , \\<> ess immer adgttefa NiiluMM
erhalten, vnndt gleichwohl «1 «m* porlhcn dm accordirlcn tribut zu-
reichen; Mittet scheinet ess, dass «Irr grtM vey.icr über die
von denen rebellcn Bftettl getfetfte \ersi< herung, dass ncmblieh
dir zwischen dnn kaxserl. vnndt küuigl. pohlnischen hoffe ge-
schlossen. vnndl fit richtige aliiautz leitet elVect nicht errei<*lic*n
trtvlc ff) *<'hr nottemlret) vnndt wieder den Teekety ein schwü-
rigess gemüth führe; welcher gleichwohl dem gross sultan ver-
sichert habe, dass mit aunaherung seiner haubt armec alle seine
feünde confundiret müssen werden. Weil man auch gewisse nach-
gebt erhalten, dass der gross vezier ein starkess detachement
gegen Croaten abzufertigen gesinnet, alss thuet man von VVienn
vnndt Commorn auss ein grosse mänge proviandt vnndt munition
r Gintz abschicken , damit zum fahl die kayserl. armee in
der Hanau campiren müste, selbe mit aller notturfft versehen
sein möehte: indessen ist ebenermassen der hertzog von Loth-
ringen endtschlosssen, für diessmahl von der haubt armee 6 re-
gimenter zu detrahiren, vnndt in die Rabau voran zuschicken,
welche mit dem vngarischen landtvolk daselbst die passe an der
Raab, vnndt Rabnitz belegen sollen. Man stehet auch mit dem
grafen Zabor in traetaten , dass er noch 3 regimenter hussaren,
iedess zu 1000 mann aufbringen solle. Dass Schultzische, vnndt
mit dem conjungiret fürst corpo campiret bey Sylein jenseitss der
Waag. vmb ielbiget lluss zul)eslreichen, vnnd den feündt liehen
einfahl in Mähren zu u erwahren*, ess will auch der palatinus regni
eketteua 15 tausendt mann darunter auch das landt volk be-
grteffea in fehlt stellen, vnndt haben sich sonsten zwischen dein
■ral TOB Carlstadt, vnndt dem banimin Croatiae einige diffe-
iTiili.n rr,iii:iirl. in ietflM diesser dttl ienen eommando sieh nicht
vitergebet wollen, worüber die kayterl. etdUekeidvag negstenss
erfolget wirdl. Aus dem ka\serl. feldtläger melden letztere h riefle,
dass nunmehro dass schwer.- gesehnt/., alss halhe eiirthaunen. vnndt
"mörscl tt w asser, aufwerts der ThottW, dass gringere aber M
landl. tteber Haab. Lenpnldstadt \nudt \eiilra abgefiihrel worden,
\nndt si» baldt diese nebst anderen vmbliegenden orthern. als l'apa
wind» Dnttis. mit aller notldurfft versehen sein un'd.'ii. wird! man
k unil t iir iefeterre geget det feudi gehet : der man-haher rate*
«8 *
414
rer armee, so den 19 huius bewerkstelliget sein solle, ginge über die,
in der kleinen vnndt grossen insul Schutt geschlagene brücken,
vnndt wie man sichere nachricht hat, gegen Sanct Gothardt, in deme
nun versichert wirdt, dass den 1 Juny sich der gross vezier mit de-
nen gränitz trouppen bey der Esseckher brücken conjungiret solle
haben ; vnsere armee wirdt noch mit 3000 infanterie vnndt 800
dragoner verstärcket werden : bei der Waag seindt auch alle
örther wohl versehen , allwo der vngarische herr palatinus regni
mit 6000 mann verbleibet ; ingleichen wirdt pro securitate der
passe am fluess Raab herr graf Drascovitz vnndt Badiany sub-
sistiren, nit weniger wirdt der fürst Lubomirsky mit 6000 po-
lacken, vnndt der herr general Schultz mit seinen vnterhabenden
Teütschen gegen Trentschinn campiren; welche alle, imfall einer
schlacht sich mit vnserer armee conjungiren könnten, so will man
auch versichern, dass ein detachement Pollacken vnweith Zath-
mar stehen solle, vmb zu verhindern, damit sich die rebelten
vnndt Siebenbürger mit den Türeken nicht conjungiren könnten.
Der Teckely wie jüngst gemeldet, ist zwar zum öfftern vom
gross vezier citiret worden, aber biesshero noch niehmalss er-
schienen, biess er verwichenen tagen von grossen sultan Selbsten
ein diploma erhalten ; worauf er dan mit 500 cavalleria von sei-
ner militz sambt denen vornembsten officirern, vnndt vnter sich
habenden vngarischen magnaten (so zwar alle Vngarn gangen?)
die reiss würeklichen angetretten. Die reichss hoff rathss prae-
sidentenstell ist noch nicht ersetzet worden, vnndt glauben die
meisten, dass herr Wolff graf von Ottingen selbige erhalten
möchte.
Raab vom 23 Juny, wirdt folgendess geschrieben: heünt
kombt khundtschafft , dass der gross vezier mit der türekischen
armee zu Offen ankommen sein solle, dahero vnsere angst anzu-
fangen schon scheinet; man kann aber dessen intention, ob er
auff Wienn, oder hieher gehet, noch nicht penetriren: wier dörff-
ten vnns dem ansehen nach wohl in die vestung setzen vnndt
verschantzen , andere aber wollen lieber in der Schutt vnndt Ra-
baw verbleiben ; die zeit vnndt der feündt wirdt alless aussleren :
der vezier von Offen hat ein corpo ä parte mit stücken bey sich,
vnndt will mit denen Tartaren, die schon gegen Waz auffgebro-
chen, zu den rebellen, die vnss dass armistitium aufgekhündiget,
II«
s.mk begnade gott dass arme Mahren vnndt Schlcssie«, «laiin
der Schult/. \nndl palalinus wierdl schwerlich bestand sein, al-
Bonderlich weill <1«m* hassn von >Yaradein mit seinen trouppen
sicli bev Xeiihoüsel post irrt . dahero «Irr gcneral Schult/, wohl
r gegei Lcnpoldstadt ziehen wirdt müssen, so iaa wirdt der
tndlcntantz in Mähren windl Schlessien desto besser anbellen
können. V: S: die Tartaren haben jenseilss IttT Theiss 0 stättl
tUMgeblündert . aneh auff dass Teckelv gittern wie die leüffel
gehausset, wass werden sie bey vnss nicht thun? worauffder
\. vier selhslen ihre grausambkeit zu hemmen einige ordere
hieken liat müssen.
Xon 24 Junv wirdt von Wienn berichtet, dass dieser tagen
abermahlen etlirh hundert mit proviandt angefülte vässer auss
Mähren vnndt Sehlessien nacher Wienn überbracht worden. Die
> rl: armee ist den 19 vnndt 20 diess ein halbe stundt von
Cominorn die brücken wieder in die Schutt passiret, ob selbige
aher ihren march weiterss forthsetzen werde, stehet zuerwarten :
den 18 vorhero, ist ein grossess canoniren gehöret worden, vnndt
darauf nachricht eingelauffen , dass der gross vezier zu Granu
sr\. ankommen, vnndt campire nunmehro die türekische armee
theilss bey Offen, Griechischweisenburg, vnndt Essekh, weichest
in Croaten vnndt Steyermark grossen schröcken verursachet.
Von Uerlin wirdt durch herrn grafen von Lamberg berichtet,
( hurbrandenburg resolviret, 8000 mann gegen den erbfriiudt
na. her \ 'ngarn abzuschicken, ess scheinet aber, dass ihro kayserl:
Ma\ : noch keine reichss völeker aeeeptiren wollen, vnndt zwar
vmb so viel mehr, weilen der kayserl: internuntius herr graf
Caprara von der ottomannischen porthen in wenig tagen zu-
ruek erwartet wirdt, von welchen man desto besser erlehruen
wirdt, wass zu vorgenohmenen Türeken kriege vonnötten sein
werde. Der könig auss Frankreich beschwäret sieh ob her-
selii.ssung der päbstlichen gelder an den kayserl: hoff, vnndt
meinet ihn» päbstliche he\l: werden an vnsern hoffe gleichsam!»
einen neuen krieg erwecken, so aber diess jähr nichtss wieder
dass reich, sondern vielmehr wieder Mederlandt vnndt Genua
vermuthet wirdt. Der pollnische gesandte, hat M Pariss keine
andient/, erlügt: hingegen ist der urestiertc rrei iilul— ii
■tet Mnlioslrin. mit denen gesandten \ili\ vnndt Pelliunv, nach
416
selben hoff citiret worden. Denen Cossacken seindt 30 tau-
sendt reichsthaller versprochen worden, dass sie wieder den
erbfeündt dienen sollen, welchess sie auch versprochen. Der
bassa von Camienecz , schreibt dem gross vezier, dass wan er
ihme nicht alsobaldt genugsamben succurs schicket, werde er
gezwungen, die vestung auffzugeben, oder zuuerlassen.
Raab vom 25 Juny, wirdt mehrmahlen folgendess geschrie-
ben: heünt vmb 9 vhr morgenss kombt kundtschafft, dass der
feündt, dessen vortrouppen sich schon gestern bey Dottis sehen
lassen, mit der gantzen armee über die Donau zugehen gesin-
net seye; dahero ist vnser armee contramandiret worden,
vnndt werden also wiederumb gegen der Schutt zurück mar-
chiren, vnndt so weiterss wan ess nothwendig, Leopoldstadt,
vnndt Pressburg beobachten, auch vns mit dem Schultz vnndt
palatino zu conjugiren nicht vnterlassen. Der bassa von Wa-
radein stehet annoch bey Neüheüsel, die Tartaren aber marchi-
ren besser rechter handt gegen den rebellen auf die bergstätte
zu; ob sie aber in dem revier waz einige tage werden stiell
halten, oder weiter gehen, wirdt die zeit geben: der Teckely
ist noch bey dem gross vezier, zu welchen er mit sambt der
adelschafft schon zu anfang dess monathss Juny ist citiret wor-
den; vnndt gehet die völlige türckische armee über die Donau,
so ist ess auf Leopoldstadt angesehen, vnndt kann sich alss
dan Mähren wohl in acht nehmen.
Vom 27 Juny wirdt von Wienn berichtet, dass der jüngst
angelangte Teckelische abgeordnete dass biessherige armisti-
tium aufgekündet habe; worüber er abgeordneter wiederumb
von hoff abgewichen: die hostilitaeten aber sollen erst den 20
July (vermög dess tractatss, dass iede parthey vier wochen
vorhero aufzukünden verbunden seye) vorgenohmen werden,
man zweiffeit aber ob der Teckely sein parola halten werde,
weilen auss Vngarn von der kayserl: haubt armee nachricht
einlaufft, dass er bereitss 5000 Tartaren zu sich gezogen, vnndt
einen streiff in Mähren tentiren dörfte, ja die auss Offen 17 huius
datirte schreiben melden : dass er Teckely von den gross Vezier
zu Essekh wohl empfangen, vnndt versichert worden, ihme mit
ehesten die vngarische cron aufzusetzen, beynebenst auch alle
Vngarn, welche ihme Teckely beyfallen werden, bey ihren güttern,
'»17
würden, rnnd freyheRen zu manuteniren , su dem ende dersjvti
BexgoUl Beben loeh einem andern vornehmen rebeflei naehcr
Stuelweisenburg expedirrt worden, \ml> dir patenten va\ publi-
eiren vnndt die magnaten in denen kayserl : erblanden auf die
Teekelis« -h,» seithe gebracht werden möchten. Mute tagen ist
dess obristen Hiceardi Croaten regiment bei Wiciin vorbcy mar-
cbiret, so schön zusehen war, in denn* dass regiment ball) rolb
vnndt weitS, vnndt balb blaw vnndl roth auf dass zierlichste .um-
kleidet gewesen, welcbcss an den fluess Leütta gemustert, vnndt
gleich zur armee beordert wurde.
Auss dem kayserl: vcldtläger in Croaten ist naebricht ein-
pdoffen, dass selbigcss gegen den Königssberg stehe, vnndt be-
funden sich alldar dass Aspermont-Heüsser-vnndt Melterische re-
gimrnter: herr general von Carlstadt solle annoch ehistenss
5000 Croaten zu bringen, vnndt vernimmbt man auch, dass von
der Vngarischen adlschafft 2000 man dabin kommen sollen : die
Türeken aber alldar versamblen sich starck bei Canissa, vnndt
wollen ihr läger gegen den vnsrigen über auff den berg schla-
gen, ist derowegen zu befürchten, dass dan gedachtess läger,
weilen der feündt die vnserigen mit stucken bestreichen kundte,
nicht wiederumb verändert müste werden. Ihre Durchl : hertzog
von Lotbringen, herr general Stahrenberg, Leslie vnndt Ha-
batta befunden sich zu Raab, haben selbige vestung visitiret,
vnndt an denen fortiticationen einige mangel befunden, dahero
befohlen, solche schleunigst zu repariren; vnterdessen seindt
die Castell- vnndt Serbe will - tragauner, auch Ladron- vnndt
Kberische Croaten regimenter über die Waag marehiret, sich
mit dem general Schultz zu conjugiren. Die kayserl: baubt
armee aber wirdt nunmehro zu Scharon über die brücken
vntcrhalb Raab passiret sein, vmb daselbst dess gross vezir
vorhaben vnndt march zu observiren, weil man vrrmuthet,
dass er die vestung Raab allaquiren dörfftc; dahero der herr
general von Stahreaberg lUkereitss mit 5000 nrasquetiret da-
bin coinmandiret worden. Die liirckisehe baubt armee aber
solle anuoch zu Offen vnndt Stuelweisenburg campiren: vnndt
mit rinnwlniimi: der eavalleria auff 150 lausend» mann -e-
Seklei «ärieH: dahero hat auch der hcrlzng von Lothrin-en
^en Lubomirsky mit seinem corpo, von den» (ieneral
418
Schultz abgefordert, vnndt zu der haubt armee beruffen. Den
26 Juny ist abermahlen ein expresser Courier mit schreiben
nacher Pohlen abgefertiget worden, vmb selbigen könig zu di-
sponiren, damit er zeitlich mit seiner armee in Vngarn rucken,
vnndt zur kayserl: armee stossen solle, vnndt man also mit
unitis viribus den feündt auss dem veldt schlagen, vnndt ru-
iniren möge. Die mit Chur Brandenburg incaminirte alliantz
tractaten stehen in gutten terminis: also dass man verhoffet,
dass nicht allein seine Durchl: sich ehist pro imperio erklären
sondern auch die cron Dennemarckh andere consilia nehmen
werde, nach deme die herrn general staaden von Hollandt dem
könig expresse bedeuten lassen, dass zum fahl er nur zwey meil
weegss auss seinem territorio rucken werde , sie ihme feündt-
lich angreiften, vnndt mit 30 orlog schiffen den Sund infesti-
ren wollen. Nichtss destoweniger machen die französischen
grosse kriegss Verfassungen, so wohl an der paar, alss dem
ober vnndt vnter Rheinstromb, bey kayserl. hoff grosse ap-
prehensiones , wie wohl man vermuthet, dass selbiger cron
vornembstess absehen gegen Luxenburg aussbrechen werde.
Vom 1 Juli wirdt von Wienn berichtet, dass die jüngst
gedachte delogirung ihro kayserl: May: wiederumb eingestellet
seye, auch noch de facto nicht determiniret worden, ob die
regierende kayserin hier, oder zu Lintz ihre geburthss woche
erstehen werde. Den 29 passato ist herr baron Strattmann
alss neuer österreichischer hoff cantzler, nach dem er vorigen
tagess dass gewöhnliche jurament abgelegt, von dem herrn
obristen hoffmaistern mit behörigen formalitaeten denen öster-
reichischen cantzleyen vorgestellet worden.
Der hertzog von Lothringen ist nach geschehener Visita-
tion der vestung Raab wiederumb in dass kayserl. läger ge-
ruckt, weil sichere nachricht eingeloffen, dass der gross ve-
zier mit der gantzen asiatischen armee zu Stuelweisenburg, so
nur acht stund t von den vns erigen angelangt seye, welcher die
gantze cavalleria herwerthss Raab logiren lassen : sonsten be-
stehet der einstümmigen kundtschafft nach die türckische infan-
teria in 50 tausendt, die cavalleria in 40 tausendt, vnndt die
frontirer völcker auch in 30 tausendt mann starck, ohne ieness
corpo so in Croaten vnter dem vezier von Offen in bereith-
419
schall*! stehet, hör treiilosse Teckolv aber beföndH s'wU an-
nocli bey dorn gross vezier, vnndt hat denen vnirai-i.scheii
ständen durch ein gcncral manifestum bedeuten lassen, dass sie
Oihrohin seinen befelrhen vnndt wallen sich siihmitlircii sollen:
wiedrigen fahlss sie der clisersten desolat ion gewetftlg titM
sollen: welchess aurh eine solche consternation verursachet
hat, dass haldt darauf die gränitz platze Dnttis, Pappa vnndt
Nesjuin (narh deine kurtz zu vor der hertzog von Lothringen,
die miarnison samht der artiglcria herauss gezogen hatte) sich
an die Türeken ergeben, doch mit diessem beding, dass solche
örther alsnirleieh dem Teckely abgetretten, vnndt mit seiner mi-
litz besetzet werden sollten, wie dan auch geschehen. Der vezier
von OtVen stehet vngefähr mit 25 tausendt mann noch bey Uara-
can. vnndt sollen seine operationes ienseithss der Donau alssdan
zugleich anfangen, so baldt der gross vezier diessscithss etwass
tent iren werde. Hiengegen hat man auch vnserigen orthen re-
solviret, den fürsten Lubomirsky biess in 10 tausendt mann zuuer-
stärken, vnndt selben neben einen absonderlichen corpo der vn-
serigen vnndt Pollacken gegen ermelten vezier in Ober Vngarn
agiren zu lassen : so solicitiret man auch bei dem könig in Pohlen
noch immerforth, dass selber nur mit 20 tausendt mann zu vnse-
rer armee stossen, mit der übrigen militz aber vnndt denen Cos-
sacken, welchen man von dem kayserl: hoffe zu solchem ende
100 tausendt reichssthaler Übermacht hat, in Podolien agiren
solle: immittelss, weilen die erste gefahr gegen Raab zu sein
scheinet, alss ist der herr general veldtzeügmaistcr graf von
Stahrenberg wie schon vorhero gemeldet, mit 5000 musquetirern
alss vollmächtiger commendant dahin verordnet worden, welcher
auch bereithss alss ein tapfrerer heldt alle anstalten zur standt-
halVten gegenwähr machet.
\\ ienn den 12 July wirdt von gewisser handt folgendess
geschrieben: allhier ist alless in höchster confusion, in deine den
7 huius vnsere cavalleria bey Petronella von dem starken feündt
i •• N "ntriert, zertrennt, wie auch mit verluest einer zimblichen
mannschafTt vnndt pairage in die flucht gebracht worden, welche
vnglöcksseeligc zeittungen dem hiessigen hoflf dermassen con-
sterniret, dass ihro kayserl: May: sich gleich in einer stnndt
zur abreiss resolviret, solche auch gcmelten 7 dito nach König-
420
statten maturirct hat , vnndt wird t sich folgendtss nach Lintz lo-
giren. Den 8 dito marchirte die cavalleria die stadt vorbey, vber
die Prücken, vmb die jenseitss der Thonaw anhero marchirende
infanteria einzuholen, vnndt zu secundiren. Von denen vnserigen
sollen ohne viel plesirte gegen 1600 todt geblieben sein-, der
Türck aber oder gross vezier würcklichen Raab belagert, welche
sich ritterlich wiedersetzen vnndt defendiren. Gott gebe ihnen
standthafftess glück. P: S: Gleich kombt warhaffter bericht, dass
die kayserl: infanteria auch glücklich sambt der artigleria an-
kommen, wie auch 3000 Pollacken, denen wiederumb ehistens
7000 folgen werden. Im übrigen erwartet man auch täglichen,
lOtausendt bayerische völcker, welche in hiesiger Stadt ein-
quartiret sollen werden.
Mehr wTirdt den 13 July von gewisser handt geschrieben,
dass nach deme ihro kayserl: may: von vnseriger armee auss
Vngarn durch den abgeordneten grafen von Montecuculi der
zuuerlässsige bericht nacher Wienn überbracht worden, dass die
anmarchirende türckische völcker denen vnserigen damahls bey
Raab gestandenen mann schafften mit gewalt weith überlegen, vnndt
desswegen die vnsrigen auch dem feündt zu weichen bemüssiget
werden, massen die armee durch die nacher Raab, Commorn,
Pressburg vnndt andere örther detrahirte besatzungen vmb ei-
nen ziemblichen theil geschwächet vnndt zergäntzet worden,
so haben darauf hin ihro kayserl: may: sich von Wienn wie
vorhero gemeldet, den 7 July abendtss in höchster eyll, vnndt
mit wenigen hoffstadt wegbegeben: vnsere cavalleria aber, hat
von Raab ihren zurückmarche nicht mit wenigen verluest der
bey sich gehabten pagage gegen Vngarischen Altenburg, vnndt
nach weiterss geuohmen: die übrige infanteria, ist mit der ar-
tigleria in die Schütte gangen: Die brücken nach sich abge-
worffen, vnndt nach erhaltener ordre der stadt Wienn mit täg-
lichen vnnd nächtlichen marchiren zugeeyllet, allwo den herrn gra-
fen general Stahrenberg dass völlige commando über die stadt
Wienn albereith conferiret wahre. Indeme nun kaum dieser suc-
curs (so in tausendt musquetierern bestanden) angelanget, auch
die contrascarpen vieler orthen noch mit keinen pallissaden be-
setzet, vnndt vieller anderer Sachen abgang wäre, wie dan auch
auff denen basteyen annoch kein stuck aufgezogen, noch die
421
seihe ahgchrrnnct oder rasirrt wahren: so hat der fciindt auf
so eingeholte vnndt erhaltene kundlsehalTt den bev llaah gc-
fastcn poslo, nach etwa vertuest 3000 mann verlassen. vimmII
gleiehsamb per stratagrma irnadrn wreirss mit sengen vnndt bren-
nen der stadt Wim zugeeyllet. wir W dan aiieli den liJ.Iulv
mit mehr dann 200 tausend« mann alldar angelangt, vnndl bry
diesen edlen inwolmern die vnrställ (welche einen tag vor-
hero, id est den 12 July durch die lotringisrhc völrkrr MM
befehl herr gencral vnndt rommandanten Stahrenbcrg dureh-
IMI mit feüer angestecket vnndt aussgebrennet worden) schnell
durchgestraiffet, vnndt alless wass annoch darinnen anzutreffen
irrausainb angefallen, vnndt erbabrmlieb niedergehawet.
Den 14 dito hat der feündt angefangen die stadt zum er-
st en mahl mit rammen zu beschiessen, sein posto vornemblich
lxwn rolben hoff vor dem burgk thor gefasset, dahin 12
schwere stuekh plantiret, wie dan auch dergleichen 10 bey dem
Sehawer feldl: garthen: wie er aber förnerss mit approchiren
biess in die stadlgraben avanziret, die revellinen vnndt schan-
tzen mit vnglaublichen minier arbeithen theilss gäntzlichen ru-
inirt, theilss höfftig beschädiget, die Stadt mit steten schiessen,
fewer cinwerffen, vnndt continuirlichen stürmen beängstiget,
vnndt endtlichen mit der hülff dess allerhöchsten, den 12 Sep-
tembris (an einen Sontag nach dem dienst gottess, vnter der
elischen causul : suchet am ersten dass reich gottess, vnndt
seine gerechtigkeit, so werden euch alle diese dinge zugeleget
werden) von der kayserl : haubt armee vnndt denen auxiliar
vülekern, so in pohlnischcn, bayerischen, sächsischen, fränkischen
saltzloiinisi lien bestanden, mit erhaltung einer vnerhörten vi-
rtoria vnndt MoitlMg dess völligen Iägerss in die flucht
schlagen, vnndt wiederumb nach 62tägiger belägerung spött liehen
von Wienn abgetrieben worden , wirdt solchess suo loco in
online, mit wahrhatTten vmbständen angezogen, vnndt kürtzlieh
erkläret werden.
Snbaldt nun VVienn belägerdt worden, endtstunde in Mäh-
ren aurh eine grosse forrht . vornemblirh . da man alle näehte
liielin- lieht allein grosse vnndt erschröckliehe t'ewerSS-
vrult Wienn, vnndt noch fernerss in Oesterreirh sähe,
sondern auch von dar bev oilhn iretter die HbMei itfwkfl
422
erschallen herte: darauff erfolgte den 17 July vnuersehenss
frühe vmb 8 vhr ein allarma mit grossen geschrey vnndt we-
heklagen, der feündt seye vor der thür, dahero sich auch alless
wass nur lauifen kundte, in das closter salvirte, welche man
so tauglich weren, alsobaldt mit röhr, musqueten, luntten, ku-
gel vnndt pulver versähe, vnndt so gut mann in eyll kundte?
zur gegnwehr rüstete. Solcher aufflauif wehrete biess nach-
mittag, vnndt wusste niemandt, wo der feündt herkomme, oder
obss Türeken oder rebellen wären, biess endtliche kundt-
schafft einlieffe, die Rehellen hetten mit rauhen, morden, sen-
gen, vnndt brennen einen aussfahl in Mähren gethan, sich aher
nun mehro wiederumb über die March zurück begeben. Ehen
in so flüchtiger begebenheit befände sich annoch hier, vnndt
zwar in schon langwüriger schwerer leibess krankheit herr
Coelestinus Albert, diesess closterss wohl emeritirter probst,
sambt dem völligen convent, so damahls in 13 professis huius
loci, vnndt zweyen novitzen hestunde; von welchen endtlich,
damit sie nicht allzugleich täglich der eüssersten leibessgefahr
vnterworffen sein möchten, ernenter herr Coelestinus noch sel-
bigen tagess 11 der hiesigen professen hiess auff weitere re-
solution in dass gebürg sich nacher Schwartzkirch salviren,
abschickte, er aber Selbsten sich also krancker nachr Brunn,
vnndt determinirte allein in solchen gefährlichen zuständen zwey
patres professos bey dem clösterl: stiefft Raygern zu verblei-
hen, alss nemblich P: Matthiam Michaelem seniorem loci, pro
administratione sacramentorum, vnndt P: Bernardum Brulig da-
mahlss bestelten provisoren, welchen dass völlige closter sambt
allen zuständen anvertrauet wurde; von denen auff Schwartz-
kirch geflüchteten professen aher seindt nach verflüssung et-
licher tagen 8 der selbigen alss P: Josephus Vatter, damahls
prior, P: Christophorus Boeck, P: Wenzeslaus Richter, P:
Benedictus Liebscher, P: Maximilianus Fiebing, P: Coelestinus
Toczinssky, P: Maurus Pazaureck, vnndt Fr: Procopius Benda,
nacher Braunn in Böheimb abgesändet worden: zu Schwartz-
kirch verbliebe P: Alexius Cisselius, alldar administrator vnndt
pfahrherr profess. Rayhradensis ; deme noch zwey patres pro-
fessi beygelassen wurden, nemblichen, P: Joannes Sattenwolff;
vnndt P: Placidus Novotny, von denen zweyen novitzen aber,
423
isi eiMf friede rumb in «lio wolt gangen: «I«m- liiert aber "ah-
mmu Petra Schindler ist in .im orte \umit elotier neben
vorhero BfMJttl IV pernardn vnndt I*. Mallhia . iederzeit
beständig verblieben. Vnlerdcsscii continuirte iminerfohrl dieser
vnruhige rumor, vnndt wahre damahlss eben die zeit, da man
sieh mit hindansetzung aller strengen herrschung, maislerlieh ae-
enmmodiren tnussle. indeme man weder cont ribut ion geben,
weder robollen, weder etwass arbevthen thäle. vnndl saute ein
iedweder: anjetzo bin ieh herr vor mich Selbsten, ess wirdl.
nicht lanir mehr weren. wer weiss wer morgen wiirthschafTtcn
wird», umdt wob ieh mich vmb diese zeit befunden werde.
Dahrro dass beste mittl zu sein schiene, mit denen vnterthanen
iilnmptVlieh vnndt gültig zuhandeln, ja auch die selbigen sambt
weih, kindern. pferden, viehe, wägen, vnndt allen haussgerath,
nicht ohne sondere Verlegenheit, vnndt mereklichen schaden —
in dass Closter einzunehmen, nur bloss darumb, damit sie auch
bev dem selbigen verblieben, vnndt solchess nicht zum raub (wei-
cht ss viel mit schmertzen erwarteten) lähr stehen Hessen. Zu wel-
chem ende dan auch etliche 150 mann beschrieben worden, von
denen allzeit tag vnndt nacht 30 bey dem closter mit musqueten
oder röhren in parato sein musten; die übrigen aber wahren ver-
pflücbtet, im fahl der noth auflf gegebenen drumelschlag, oder lös-
snng der doplhacken alsobaldt bey dem closter zu erscheinen;
wie sie dan auch vornemblieh aber die Märckler redlich thäten,
aber nicht leichtlieh vmbsonst, sintemahlen man sie dan tätlich
mit i 'inem trnnck hier, stuck brodt, wie auch zu zeiten wann ess
vonnölten teil wolle, stuck fleisch belohnen vnndt begaben hat
müssen. Solcher tumult wehrte nun fast in dic4wochen, als...
dass man wehrender zeit wenig schliefe, weder an essen noch
triincken wen in ; gedachte, vnndt bev tag und nacht alle str
voller fluchtigen leüthe. viehe, ross vnndt wägen sähe; \imdt
wahre solche verwirtbe vnruhe nicht nur aufl" dem landt vnndt
m feldt. ihr« zu Zeiten grosse fewer (wie aulV dem Maheherg
geschehen) zum zeiiehen einess leimdtlichen einfahK indot
wurden, sondern auch in denen stallen vnndt vornemben veshin-
Iwo man zum ö IVlern mit sehweron stucken s,.|\ e ^..be . da-
durch die leülli berufTte, vnndt also jedermann \or den leiiudt zu
fliehen, vnndt sich tax salviren ermattete. \m bochfewerlichen
424
der allerheyl: jungfrawen Mariae himmelfahrt erzeigte sich der
himmel etwass klärer, linderte sich diesess martialische wetter,
vnndt schienne alss hette Maria, Bellonam vertrüben*, welchess
aber nicht länger dan 9 tag, vnndt zwar biess auf Bartholomäi be-
ruhete , alwo mehrmahlen die trompeten erschalten, vnndt wegen
der Pohlnischen auxiliar völcker, die da täglich in grosser an zahl
von Olmutz nacher Brunn vnndt von dannen auf denen landt-
strassen gegen Wienn zur kayserl: haubt armee abmarchirten,
sich alless wiederumb in eine neue vnruhe verwandelte. Ehe ich
aber etwass von ermelten Pohlnischen march, vnndt dardurch
dem landt zugefügten schaden vnndt vngelegenheiten melde, wil ich
vorhero deren beschaffenheidt, vnndt wie viel der selben täglich all-
hier bey vnserm closter Raygern, wie auch im marckfleck auf der
strassse vnndt zu Möniess vorbey marchiret, kürtzlich erklären,
vnndt nach wahrhaffter verzeüchnuss von tag zu tag specificiren.
Den 17 July hat angefangen der pollische march, vnndt ist
allhier ankommen der pollische fürst Lubomirssky mit grossen —
9 fahnen reütterei , vngefähr bey 3000 Mann
Den 30 dito — 2 fahn reütter 260 „
Eodem die — 2 fahn musquetirer 300 „
Den 24 Augusti ist der vnterfeldtherr Jieannsky
angekommen mit 30 fahnen reütter 11.000 „
Item mit — 10 fahnen dragoner 5000 „
Den 25 dito — 1 fahne reütter 100 „
Den 26 dito — 1 fahne dragoner 100 „
Den 27 dito — 2 fahnen reütter 140 „
Den 28 dito ist ankommen ihro königl: may:
selb«ten Joannes tertius vom geschlecht Sobiezky, mit
seinem altern söhn Jakob vngefähr von 17 jähren,
bei welchen sich armoch befunden, herr castellanus
auss Liefflandt, Conte Maligni der königinn bruder,
der kracowische weiwoda Polawsky, der kayserl:
abgesandte herr Czierowsky, der herr graf Schaff-
gotsch, vnndt der herr adjutor dess closterss Oliven
cistertienser ordens , alss königlicher aussleger
vnndt dolmetzer der brieffe , so allzugleich ihr lager
geschlagen in der Wobrova zwischen Mödritz vnndt
Popowitz nechst Raygern, mit — 30 fahnen reütter 10.000 „
425
Den 80 «1 i t « » ist ankommen der nhcrfeldlherr
Jahlannwskv. mit iroitljg gTMMI stiieken
lt. in mit M fahnen reütter (».000 mann
Ilem mit — 18 fchaWI IftgWt 5.000 n
Ihm mit M) fahnen fnessvolek 14.000 „
I .«dem die ist ankommen die künigl: leib-
quardi mit : . . . 1 fahne hevdnrkon 100 „
Item mit . . 2 falmni janitsrharen 200 „
Item mit — ? t'atui vntersrhiedtliches Volk . . 700 „
Den || dito - 3 Jahn teMUl 200 „
Du 1 Septemhris 1 fahn reütter 100 „
Item 3 fahn dragoner 240 „
Item pollisehe Tartaren mit einem pferdtschwaiff
zu fucss 120 „
Pen 2 dito — 2 fahnen dragoner ....... 140 „
Kodein die — 8 fahnen fuess volck 1000 „
Den 3. dito, Tartaren mit einem pferdtschweife
zu fuss 150 „
Den 4. dito, 2 fahnn reütter 130 „
Item „ „ 2 fahnn fuess volck . . 160 „
Den 5. dito „ 1 fahnn reütter .... 70 „
Item „ „ 2 fahnn dragoner . . . 130 „
Item. Tartaren mit einem pferdtschwaiff zu fuss . 130 „
Den 6. dito „ „ 2 fahnn reütter 100 „
Item „ „ „ 1 fahne dragoner 60 „
Item n „ „ 4 fahnn fuess völeker . . . 200 „
lttm. Tartaren mit einem pferdtschwaiff zu fuess 100 „
Dm 7 dito, „ „ 2 fahnn reütter 140 „
Item „ „ „ 2 fahnn dragoner 120 „
Den 8 dito „ „ 4 fahnn zu pferdt 250 „
Item. Tartaren mit einem pferdtschwaiff zu fuess 150 „
Dffl 9 dito „ „ 4 fahnn dragoner 250 „
Ilrm „ „ „ 1 fahne fuess volk 100 „
1 1 «-in 1 lalmc Cossacken zu pferdt 100 „
Item, Tartaren mit einem pferdtschwaiff zu fueM 100 „
Den 10. Septembris, drey parthev von adel. mit
adlerflieirel \imdt x «» ! I iir«*n hämisch, vnndt pantzern
bewaffnet, mit | fahnen zu pferdt 1000 „
426
Item 10 fahnen zu pferdt . .
Kern 2 fahnen dragoner
Den 11. dito 5 fahn zu pferdt
Item „ 1 fahn dragoner
Item, Tartaren mit einem pferdt schwaiff zu fuess
Den 12. dito 2 fahnn zu pferdt
Item „ 3 fahnn zu fuess
Den 13. dito 1 fahnn zu pferdt
Item, Tartaren mit einem pferdtschwaiff zu fuess
Den 14. dito, 1 fahnn zu pferdt
Den 15. dito, 1 fahnn zu pferdt ,
Item „ 1 fahnn dragoner
Den 16. dito, 2 fahn zu pferdt
Den 17. dito, 2 fahnn zu pferdt • .
Den 18. dito, 1 fahne zu pferdt
Den 19. dito, drey parthey von adel, mit adler-
fliegel, vnndt völligen hämischen vnndt pantzern be-
waffnet, mit 6 fahnn zu pferdt
Item „ 4 fahnn zu fuess
Den 20. dito, 2 fahnn Kossacken zu pferdt
Den 21. dito, 4 fahnn Kossacken zu pferdt
Den 22. dito, 2 fahnn Kossacken zu pferdt
Den 23. dito, 1 fahnn Kossacken zu pferdt
Den 24. dito, 1 fahne Kossacken zu pferdt
Den 25. dito, 1 fahne Kossacken zu pferdt
Den 26. dito, 2 fahnn Kossacken zu pferdt
Summa der reütter .... 37.460 mann
„ der dragoner . . . 11.260 „
« der fuess völcker . 17.280 „
700 mann
120
i)
250
55
50
n
130
»
100
55
120
jj
70
55
120
55
60
55
60
55
50
55
100
55
100
55
70
55
[000
55
400
55
200
55
400
55
200
55
100
55
100
55
100
55
200
55
summa summarum
66.000 mann.
Gerüst- vnndt anderer vnterschiedlicher wägen seindt in
allem aufss wenigste gewesen 32.000.
Der pferde zusammen in einer summa sambt der reütterey,
seindt gewessen über 400.000.
Belangendt aber deren bedienten vnndt knechten, ist dero
Summa, bey den wägen, wie auch zu pferde, weith höher, alss der
völligen Soldatesca gestiegen.
427
Diese biesshero snrrilirirle Minima, ist tätlich (auscr der
schweren stücke, etlich tausend! vOiircn . vnndt musquctiren , so
null' mi.nis »sc passiret ) allhior zu lleygcrn vorbrv marrhi-
ret; vnndt kau lciehtlichen erachtet werden , wass einer solchen
menge volck fllll viehe , nicht nur auf einen oder zwey I
sondern continuirlich über vier wimIicii von virtualirn. wie auch
andern Zubehören, von not Im sein wolle. Dan obgleich naeh
anordnum: «1er kravsshaubtmannschaft . vnsere vnlrrthanen über
50 stuck viehe, vnndt liehen hnllz Iiew vnndt slhrn. eine zim-
liche aroga gfUgthrfdi vnndl schmaltz iu&km müssen, ist
ilo« h solchess elriehsamb ein law gewesen, vnndt muste annoch
dass closter selbst en zu proviandt über 100 metzen mchl, 600
metzen hoher. 15 küffcl saltz, vnndt 30 vass hier darreichen,
welches* cbenermassen nicht erklecken wolte, vnndt wurde an-
noch neben diesen allen dem closter Raygern wie auch denen
vnterthanen. im getraide vnndt andern mobilien über 4 tausendt
gülden schaden zugefüget. Dass aller beschwerlichste aber fihle,
sieh niemandt, weder auf der strasssen, weder in dem felde,
weder zu hausse blicken durffte lassen, dan eben den selbigen
den man erhaschte, hielte man vor den ienigen , der da spendi-
reu vnndt aufftragen solte. Dahero sich dan auch eetliche vestuniren
statt, vnndt stättl verwahreten, die marekfleck aber vnndt dörfler,
ob sie gleich wüst vnndt öed stunden, doch läßlichen durchstreif-
tet vnndt dergestalten durrhgriindet wurden, dass auch wass man
Miter der erde verborgen hatte, anns liccht vnndt in die taschen
muste. welrlirss le\der allzusehr vnsern marck Raygern, die dörf-
||f Popow it/.. ffnl— Slts, Mindt Uebeschowitz betroffen, welche in
mumll \r;\Mislet lelir stehen blieben, vnndt allwo sieh niemandt
mehr an dass lieht wa«rcn wolte, sondern theilss in die wälder,
die meisten aber (naeh deine sie auch in denen wäldern aussge-
suehet. vnndt sehon gegen 40 pterdt sambt wagen . saek vnndt
pack verlohren) in dass closter mit weih, kündt, haussrath. pferdt
vnndl wägen salvir ten : welche man auch allzugleich, so lehrn
man nicht alless verlohren haben wolte. durch den gantzen pohl-
nisrl h in die vier vvochen mit gröster vnirclegcnhrit bey
tag vnndt nacht ein vnndt ausslassen. vnndt Flicht ohne
schaden behalten muste, vnndl schiene damalss «rewisslich dieser
geistlicii orth mein- einen proviandt- oder --cm einen gasthau.s*
Archiv. Jahrg. 1850. I. Bd. III. u. IV. Heft. M
428
gleich, alss einen closter. Vnndt eben diesess wahre denen vor-
beymarschirenden Pollacken nicht verborgen, dahero sie vnss auch
zum öfftern , so wohl güttig alss zu zeiten sehr vngestümb heimb-
suchten, die doch (obgleich deren fest an dem closter etlich tau-
sendt perschon durch die schräncke marschiret) niemahlss einige
gewalt brauchten, sondern allzeit mit einem gutten worth, stuck
brodt, oder trunck bier zu begüttigen wahren. Endtstande auch
mit ihnen dass grösste vnheil wegen der räder, die sie in denen
heüffigen wägen täglich zerscheütterten, vnndt alssdan nit ablies-
sen, biess ihnen andere eingehändigt wurden, vnndt sie fernerss
ihren marchss beschleinigen möchten. In solcher begebenheit
muste mehrmahlen dass closter Raygern zu proviandt 300 metzen
khorn, nacher Brunn einlieffern ; ja an diesen wahre nicht genueg,
kurtz darauff khame abermahlss von konigl. tribunal ein decretum
vnndt wurden aufss newe 1000 metzen khorn gefordert, vnndt
zwar mit solcher scherffe, dass kein anstandt wahre , biess herr
Coelestinus Arlet wiederumb einen reverss auff 300 metzen khorn
von sich gegeben; so gleicherweiss nacher Brunn eingelieffert
muste werden, vnndt künfftig (wer weiss aber wann) zu bezahlen
solle kommen: über diesess alless lieffe auch selbiger tagen von
nuncio apostolico , wie auch von bischoff zu Olmutz ernstliche
decreta ein, mit schärften befehl ; dass alle geistlichkeit, zu einer
gewiessen Türeken stewer (betreffendt dass biessthumb Olmutz 20
tausendt reichssthaler) den hunderten pfennig vnndt kirchen-
schatz vnfehlbahr endtrichten solle , vnndt wurde vnser closter
Raygern (vngeachtet schon vorhero dass selbige eodem anno in
Januario 250 fl. zu Brunn erlegen müssen) mehrmahlen in so
schwerer zeit mit 500 gülden beleget. Vnndt solte ernente
summa innerhalb acht tag bey dem deputirten commissario herrn
grafen Josepho Breüner suffraganeo et officiali ohne alle aussflucht
(so anderss möglich von praelaten Selbsten) zu Olmutz ab geleget
werden. Sintemahlen aber ernenter praelat, nemblichen herr Coe-
lestinus Arlet, damahlss wegen langwüriger schwerer leibesskranck-
heit , nicht perschönlich erscheinen kundte, alss bien ich alss
derozeit vnwürdiger provisor, mit gewisser information den 6 Sep-
tembris (an welchen tag pater Joannes Sattenwolff professen Raya-
radensis zu Schwartzkirch beym P: Alexio mit todt abgangen)
nacher Olmutz abgesändet worden. Vnndt zwar eben zur zeit
ISA
dcss grossten viiiicl! aller «refährlichsten Polacken marschess,
li (eh von dei lelbjgtft, durch die gttitae hinreysc, mit «Tröster
gtfehf der plerde. vnndt «l.ss hev mir führenden gtfMtM , im
ii feldl zum offlern licrenel . vnndt angehalten hin worden.
Aher «loch ir» i !i endtlichen mit «Irr hielff (ioltess, den 8
IUI ohne allen NgtoAgt« schaden zu Olinutz .'in j allwo ich
den 8 iiujus IM) gülden rrynl. ohne rrspeel einiger excusat ion
crl.-cn mnslc. \\ oraulV ich mi«*h dan wiedernmh nach verrirh-
■ ichc den 10 diess. an ff den ruckweeg verfügte j aher nicht
wie vorhero antV allgemeiner Strassen, die da tag vnndt nacht
mit Pohlarken beleget wahr, sondern in die wälder, anff Kyretein
zu. allwo ich auch ernenten dilo vngefehr gegen mitternacht hin
ankommen, vnndt von denen patribus Praenionstratcnssern , de-
ren damahlss wegen feündtlicher gefahr 10 alldar wohneten, wohl
empfangen hin worden; von danen hah ich mich den 11 curren-
nach anffopfferung der heyl. meess nach Brunn salviret, da
ich auch vmh 12 vhr mittagess glücklichen angelangte; in diesen
aher sehr vnglückselig , dass ich herrn Coelestinum Arelet, deme
ich wegen verrichter sache relation erstatten wolte, nicht mehr
beym lehen lande, sondern schmertzlichen vernehmen muste, dass
selbiger den andern tig nach meiner abreyss, id est 7 Septem-
iriihe vmh ? vhr M Brunn verschieden, vnndt den 9 dito zu
rn begraben worden. Worauff ich mich in so schwerer, vn-
ruhiger. vnndt gefehrlicher zeit, ohne haubt trostloss befündend,
mit höchster consternation eillendtss nacher Raygern verfügte.
vnndt eben aUs ich vermeinte schon ohne alle gefahr zu hauss
zu sein, währe ich bey nahe fest an den markileck von 8 voll-
gesoffenen Pobacken . so mir mit blossen sähein nachgesetzet . er-
tappe!, vnndt zweiffelssohne, nicht one vngelegenheit oder scha-
den endtk.ssen sein worden: sintemahlen alss ich ihnen kaum
endtrunnen, sie gleich darauff hinter den gasthauss eine andere
saubere calless mit schönen pferden von Xicolspurg angetroffen,
selbe nicht allein angegriffen, vnndt die darauff sit/.enden per-
schonen mit säbeln beschädiget. mhkU abgetrieben, sondern auch
Im «alless samht pferden sack vnndt pack mit gewalt endtiuh-
ret. AUs ich ebenennassen diesen vnheil entgangen . wurde mir
kläglichen beigebracht, wie dass die Pollacken ammch continuir-
licli arger vnndt ifger y.uw ürthschafften anfangen, erführe auch
29 •
«0
in der thadt, dass nun mehro die selben, nach deme die victualien
«-äntzlichen abgingen, sich also wildt vnndt vngestümm erzeigten,
dass auch dass clösterl: gasthaus (allwoh noch biess dato ein zim-
liche menge getreidt, wie auch wein, vnndt vnterschiedlicher haus-
rath zu fünden, so wegen stetten marsch vnmöglich zu salviren
o-cvvessen) in gröster gefahr stunde, dan solchess wurde vnabläss-
lich dermassen beänstiget, dass endtlichen niemandt darinnen ver-
bleiben kundte, vnndt auch alle fenster vnndt wass sonsten möglich
war, von dennen in dass closter nächtlicher weile salviret werden
muste, die weilen alle die jenige di da vor bey marschirten, derin-
nen zu sein verlangten, vnndt da niemandt obhanden wahre, würffe
dass losse gesündl (so gemeiniglieh bei der bagage hinterstellig
bliebe) nicht allein hauffig mit steinen in die fenster, sondern schös-
sen auch hinein, vnndt durchbrachen zum öfftern die thöre, willenss
den keller vnndt getraidt casten heimzusuchen, vnndt auszuplün-
dern-, wurden aber wunderbarlicher weisse , iedertzeit von denen
neüanmarschirenden officirern, die man dass geistliche hauss zu
schützen bittlichen ersuchte mit bastanata belohnet, oder aber
wan man kein hinterhalt mehr spürete, von den vnterthanen mit
gewalt abgetrieben, eben nicht in geringerer gefahr stunde der clö-
sterl: mayrhoff zu Klein Rayger, auss welchen dass riendt- vnndt
schaifviehe, erstlich en in dass closter, endtlicher aber gar nachr
Radusskow salviret musste werden , jedoch obgleich ebenermassen
alldar eine ziemliche menge habern vnndt heü zu finden, auch zum
offtern angefahlen wurde, ist doch solchess alless intast verblieben,
vnndt auf diese weiss, wie dass gasthaus geschützet worden.
Sonsten anbelangendt dero kriegss disciplin, mundirung
vnndt wandelss, hielten die gegenwertigen officirer zimliche Ord-
nung , vnndt gutte absieht , schienen auch sambt den adel ein
sehr höfflichess volk zu sein , vnd wahren so wohl in der kley-
dung, alss waffen vndt pferden prechtig mundiret; vornemblichen
aber der jenigen über 2000 von adel würdig zusehen , deren
jeder mit zweien adlerfligeln befliegelt, von dem helmb dess
haubtss, biess auf die knie in schönen hämisch, mit zwey
paar pistolen, einer musquethon, oder gezogenen kurzen stutz,
sabel vnndt copyao bewaffnet, auff extra ordinari stareke gros-
sen vnndt schönen pferden, eben mit glantzenden pantzern
geziehret, in gutter Ordnung, mit herrpaucken vnndt trompetten,
431
mehr prangeten alss marschirten. I>ie königl lribc|iiardi war
gleienei weine eil htfHfhnfr murililMeii wohl mnndirteei
volk. muuII bestünde in Pollackcn , Huessen , INimerincken,
miihII Hrandebnrirern stank über lOOO mann, so mit hcrrpau-
cken vnmli trompeten, wie aurli theilss mit drnmel vnndt
sehallemcy daher ritten . vnmlt vjnlle ordimn»; hielten. Die
anrure reytterei so wohl in ier pelicey, ilee nanneekafl vnmlt
mundirting etwass vnglcich . dan viel lalmii der icniiren wahren
wohl, vnndt /.war deren von adel in wallen vnmlt panl/.er nieht
Yügleich , wie auch annoch darüber mit plit/epleilen vnndt
schonen heütten mundiret, vnndt hielten Iheilss mit. herrpauckcn
Mindl troni|ietteii . theilss aber mit drumcln vnndt schallcmcyen
B Ordnung. Mehr wahren viel fahnnen mit gewähr, vnndt
schönen langen eolleten auf deutsche manier mundiret, hielten
aueh dem selben üiitte Ordnung, vnnd marschirten allein mit
herrpancken vnndt trompetten. Wiederumb marschirten theilss
Jahnen mit vnterschiedlich vermischten gebehr, nemblichen
piitsebpfeihl , eardabinern , säbeln, vnnd copinen bewaffnet in
•rinnng mit herrpauken vnndt trompeten daher; andere aber
saht* man hergegen ohne copinen vnndt carbinen, allein mit dru-
iii« I vnndt schallameyen , pistollen vnndt pfitschepfeilen , oder
mit copinen vnndt einer ientzigen pistollen so sie an stadt
•s earbinerss an der Seiten führten , ja viel allein mit dem
. oder pfitschepfeil , oder einen hantzari ohne alle ord-
iiiiii^. drumel vnd srhallamavenschall dahero marschiren :
Miiult innre pewiaeliell Itie vorhero gemeldet vnter erneuter
. nieht ein schleehler vntersebiedt. I > i o dragnncr wah-
Mnistentheilss so wohl mit grwöhr nemblicber pistollen,
musijm ti i) . vnndt llienten . wie auch klrydung anff deutsch
mundiret : theilss aber führten neben den sabel allein musqueten
niec aber an Stadt deren lange llienten röhr vnndt hatten vor
ihnen auf ier seilten endtweder einen hant/ari. oder groese
hnlly.acht-- hielten aber glitte Ordnung vnmlt mar-
■eUeHei theilss mit drummcln vnndt schallameven , theilss aber
allein mit drummel , oder seliallameven daher. Di»' fneee völ-
eket ihlea ^ i < • I der lelbtgeo wegen grosser biet/, mehr
■ alss dess tagess ihren mareh l hat
Man »olche nicht 80 genau kennen <»bs.-r\ imn . doch so fiel
432
man beobachten mögen , seindt die meisten ein frischess (mit
säbeln , musqueten oder langen flientenröhr, vnndt picken)
wohl mundirtess volck gewesen , deren spiel instrumenta wah-
ren drummel mit schallamey , vnndt hielte gutte Ordnung ;
viel aber hergegen schienen auch ein vnversuchtess zerlumbtess,
abgemattess vnd schlecht mundirtess volck zusein, hatten neben
den sabel , endtweder musqueten , röhr , oder halbe picken,
wie auch nicht weniger morgenstern, hantzari, oder grosse
honnakische priegel , marschierten allein mit drummel oder
schallamey oder aber gar stiell, hielten auch schlechte oder
ja gar keine Ordnung; vnndt sahen viel der ienigen mehr denen
ziegeynern alss Soldaten gleich: die müheseligsten creaturen
aber vnter ernenten fuess völckern wahren anzusehen die Tar-
taren , so der pollischen cron vnterworffen , vnndt von denen
Polacken in harter sclauitaet gehalten werden, welchess zwar
ein wieldess sawersichtigess vnnd barbarischess volck ist , doch
schlechte Soldaten zu sein scheinet , führten an Stadt dess
fahnness auf einer langen Stangen rosschweiffe , vnndt hatten
anderss kein gewähr , weder drummel noch schallamey, alss
bloss allein hantzari, oder grose priegel; deren officierer
aber vornembstess gewähr vnndt zeichen wahr ein spiess , auff
die manier , wie bey vnss die schweinschneyder zutragen pfle-
gen. Sonsten seindt ernente Tartaren zwar Christen vnndt meisten-
theilss catholisch, aber sehr abscheuliche fresser; vnndt wahre
dero bestess leckerpissel , ross oder fihle fleisch, welchess sie
auf dass fewer warffen , vnndt nicht halb gebratten mit gros-
ser begirdt dass ihnen dass blut über dass mauhl herab rahne,
vngesaltzen hinnein frassen. Anbelangendt aber der Pohlacken
wie auch Cossacken speiss , wahren ebenermassen viel der sel-
bigen in essen nicht gar zu delicat, vnndt erzeigten sich
mit einen worth sehr gefressig , nahmen aber mit schlechter,
vnndt zwar mit einen stuck brodt ess wahre weiss oder schwartz
verlieb , vnndt wie ich zum öfftern mit meinen äugen gesehen,
assen sie nicht allein gesaltzenen speck vnndt feistess schweinen-
fleisch also rohrer , sondern steckten auch alless wass sie nur
ansahen vnndt ergrieffen, wie die kleinen kinder in denn mundt,
vnndt versuchten, ob ess sich liesse essen; dahero dan auch
weder krauth noch khol. weder rueben noch möhren von ihnen
433
sieher verblieben . vnnd verzehrten snlchess alless. ohne fewcr;
miihH \im;rk«»rhter : «He grossen srhweinplufzcr , so kaum hall)
aeitig vnndt erwachsen, assrn sie also roher : wurden sie ihnen
Ifctr gir m ifehr, n schnitten iic die selbig- ngüdieltor
sturk\\e?ss in einen toptV oder khessel, gössen milch oder
■tlckci darauf, kochten sie «in wenig, vnndl gOOOCOlJM mit
BrOlBen appetit. Dir obstgärten vnndt weingirtcfl (obgleich da-
mahlsg, alss — Julio vnndt AlgftCtO last nirhtss oder aber gar
irtaitj Mutig) IhJei sie wie die piennen ahn. vnndt blieben weder
neb Weinreben vnberührter fiel weniger vnheschädiirter.
dan sie wahren nicht allein mit dem rMOÜtigCl vnndt härtet
w eintrauhen nicht hegtltget < sondern schnitten auch mit dem
selben die reeben ab, wurfTen sie auf die wägen, sonderten
alssdan die schwarlzcn die sieh gleich anfiingen zuferben, von
den iretM ^endt, die schwarlzen währen schon zeittig,
vnndt um seihige; die weissen aber steckten sie wie die
M \ hereinander in die sacke, sagendt, sie wehren noch hart
vnndt <:utt zubehalten, biess sie wTeich wrurden , vnndt sich eher
MM lieciei : ja wass noch mehr ist, von denen hollerstauden
vnndt attichen , sambleten sie gleicherweiss die beer, die da-
mahlss gleich bedienten schwartz zu werden, vnndt sagten ess
n glitte weinberl, so ihnen in den veldt gedörter wohl
n würden; die grünen vnmurken assen sie vngeschelter,
ohne nltJ vnndt essig, den salat aber wurfTen sie mit allen
vnflath in ein sehoff, gössen mileh oder molcken darauf, vnndt
wahre ihnen eine angenehme speiss. Sahen sie etwan aulT einen
mittelmässiiren paum zwey oder drey zweschpen oder karlat-
die sie nicht erreichen kundten . so hauten sie den selben
mit dem sahel vmb: vnndt eben diessess theten sie, wegen
«iiMn .int/.i-rn rameittigee apffl, pyri oder pfersig; von denen
ii |»nimen aber schlugen sie alless vnndt iedess pladt
herab, steckten p\ rn . öpl'fl. marillen . zweschpen . quitten .
ßhe nüsse, vnndt alless WIM sie antra (Ten durcheinander
in die sacke, vnndt Hirten wie vorhero gemMet, nicht allein
in iet ,iidt. \umll fehlem . sondern auch in irärlm. vnndt
I einen vinrset/.liehen schaden j ers.lii.ne auch klarlich.
ier jeaigei in ihren landt wenig obst vnnilt fruchte
Im sie die halbgewachsenen grünen welische
434
nüsse, deren ess damahlss eine grosse mänge gab , vor öpffl
anbiessen, vnndt ihnen darmit dass mauhl vnndt angesicht ab-
scheulich bemahleten, welche, wan sie ihnen endlichen gar
zuspehr wurden , wurffen sie die selben mit fünstern gesicht,
vnndt gekrumbten mauhl von sich , vnndt sagten gorzky iablko,
diess seindt bittere öpffel, sol man doch fast lieber ein gewe-
nedeitess liebess trockeness brodt, alss der gleichen harte vnndt
wiederwertige öpffel essen : wie sie aber dass brodt in hohen
ehren hielten, vnndt sich zur zeit dess schnietss wegen der
menge dess damahligen getreidtss verwunderten, kennen wir
leithlichen erachten , in deme sie vnss zum ölftern , alss gott-
lossen leüthen zuredten, dass wir solchess getraidt , oder wie
sie sagten , dass liebe gewenedeite brodt , in den feldt vnter
den freyen himmel stehen lassen, nicht alsobaldt heimführen
vnndt in grossem ehren halten, sagendt, dass wir fauhle
Deutsche, ein so guttess landt zuhaben, vnwürdig wehren, von
welchess wir gott den allmächtigen niemahlenss gnugsamb we-
der ehren noch dancken kennen , vornemblichen aber darumb
billig zuthadeln wehren , dass wir wegen einess so edlen vatter-
landss oder vielmehr irdischen paradeyss wieder den erbfeündt,
der solchess sambt vnss zu vernichten trachtet , weder streit-
ten , viel weniger (wie sie alss frembdlinge vor vnss freywillig
thun) vnser leben darbitten wollen , vnndt vnss also vor den
christlichen glauben zufechten vnndt zusterben förchten: zum
beschluess ist zubeobachten , dass gleich wTie ich vorhero in
anfang gemeldet, vnter denen Polacken vnndt Cossacken, so-
wohl in der mannschafft, alss pollicey, vnndt kriegss discipiin
ein grosser vnterschiedt zufünden, also auch kennen mit nichten
wegen biesshero ernenten fläterey alle vnndt iede beschuldiget
werden, vnndt seindt der gleichen excess nicht von denen hertz-
hafften Soldaten vnndt tugendhafften männern , sondern gesündl
vnndt gemeinen pöffl geübet worden : welche ich hiemit allzu-
gleich fahren Hessen; vnndt mich wiederumb zu der kayserl.
armee wende, von dannen aber nach der biesshero von den
Türeken belagerten Stadt Wienn, vnndt darauff glorwürdig er-
folgten endtsatzung zueylen nicht vnterlassen werde.
Nach deme von anfang der beängstigten stadt Wienn, so
den 13. July von den Türken belagert worden, alle posten vnndt
M5
rourier ftieSI acht wuclini ah-.sehnil ten . vnndt gonr blossen ge-
u: lanlVl » •iwlllii'lini m>ii TIiuIIii berieht »in. dtM den S. Sep-
tembris miii (Irr kaxserl. arince etlieh regimrnter s.inih« denen
Pohlacken. vnndt rhursarhssisrhrn ahlar bcvThulln über die Donati
Nl, Mindt aldar stehen sollen, hiess alle troiippen /.nsaniinen
stoss.n. Btf WW an. Ii \ erlan llien . dass der herr obriste lle%s|er
auf JoSOphiherg mit 1000 mann rommandirlrn reit lern vnndt
turn mit gewsit posto gcfassl habe: die Türken sollen weith
1, vnndt BbCffiMM w <>lil gl fliehten haben, seindl
ali.-r von ilime nberhantlen p-w orflen , (»0 niedergemacht, vnndt
'♦ gefangene dem pohlischen ktfnig iiberbraeht worden', den 'borg
teile besagter herr obrister Hey ssler besetzter erhalten, auch
stnek darauf nehraeht . vnndt der hed rannten Stadt Wienn
ossung durch ein rrossess feller reffeben haben, auf welche««
i.ult /.um /.eichen dass sie ess verstanden auch drey raeheten
in tic helie steigen lassen: vnndt sollen nun mehro die trouppen
schon all-, in m h hiess an den Wienner waldt gehen, vnndt endtlichen
dir völlige armee folgen, die kaiserlichen sollen diesseithss
KohlenbergH attaquiren. die königlichen aber rechterhandt :. vnndt
wie man glaobt, vermischt streitten; Gott gebe glück vnd segen.
dan rngefehr künftigen Sontag (id est den 12. Septembris). solle
ief blutige tantz anfangen, vnndt wirdt kurtz daraulT zuhören
vnndt sehen sein, wer herr seye, vnndt den sieg von den aller-
rten erhalten habe. Ks^ ist hohe zeit. Wienn zu endtset/en.
dan die gefalur ief gross, vnndt der feundt hat die löblische pasl ay
n hanffen geworfen.
Mrhrmahlen wird! von 10. Septembris conlirmiret : issi
isess die rhur sachssische rolker vnndt polaeken über die
Drallen geschlagen« drey smekei die Donaw passiret, wel-
Ü6 \««lli_ nachfolget, vnndt seye der obriste lleysl-r
mit .lli. h tausend I commandirten gegen den Wienner waldt allbe-
r.ilh W( »rangangen, bey \\ i.-nn aber, bellen die tiireken.
geschfttn, womit lie gleiehwobloi ÜC Stadtmauern die
it bort ni«bt doreblfichen können, sehen wegk führen
. \nndt wollen jetzt durch miinen springen vnndl slcrmen
ass rersnehen, massei lie die birg, vnndt Übler pastey
traut/. Mite rminirel h . 1 1 » * • i i : .1. n \'l. S.-p! .ml.r. SO II« dir ni.lt sei mg be-
sagter Statt 1. 1 1 1 i i - . t werden, OoK -eh,-, dass ess denen efcristfl
^36
vvaffen zum besten ausschlage : sonsten verlauthet auch, dass zube-
deckung der österreichischen vnndt mährischen gränitzen 5000
vnterm commando dess herr general Schultzen geleget werden
sollen: vnndt wiewohlen, wie vorhero vermeldet, herr obrister
Keyssler mit etlich tausendt mann voran commandiret worden , so
ist doch sein einigess dessein nur auf den zu Dornbach vnweith
Herrnalss mit 6000 mann stehenden Bassa gerichtet; ihme zu über-
fahlen vnndt ruiniren ; wohl aber solle herr graf Diinnewaldt mit
800 saltzburger bawren, welche so wohl mit hacken, alss röhren
versehen, den Wienner waldt zudurchhauwen voran commandirt
sein worden; allein ess wiel auch verlauthen, dass nechst an die-
sem walde, die völlige türckische armee campire, vnndt durchzubre-
chen schwer sein möchte, wessentwegen einige sagen wollen, dass
vnsere armee bey etlich meilen weith den waldt vmbgehen werden
müssen, ist aber weder von jenem, noch von diesen dato nichtss
verlässlichess eingeloffen, vnndt wirdt kürtzlichen elwass gewisserss
vnndt besserss erwartet. Der fromme capuciner P. Marcus sagt
man, solle sich bey der armee befunden, vnndt der selben mit dem
crucifix vorgehen, vnndt sie führen.
Von vnsern mährischen gränitzen lauffet ein , wie dass das
alda stehende landtvolk noch wohl in glitten standt sich befunden
thue, jedoch an munition etwass gelitten, so aber auf anlangen
des herrn landtsscommendanten nit allein alless wass abgangen
ersetzet, sondern auch für die selbe 6000 fl. übermachet worden.
Ess wäre vor wenig tagen hr. haubtmann Dubsky ohne erhaltene
ordre mit 70 mann denen Sckaliczern eingefahlen, vnndt ihnen eine
mühl abgebrennt, sich aber baldt nach dem Rosaticzer pass zurück
begeben, welche Sckaliczer aber noch selbige nacht revange gesucht,
vnndt diesse 70 mann von den landvolk an ernenten pass über-
fallen, 30 dervon niedergemacht, die übrigen aber gefänglich mit
sich genommen , davon ihnen jedoch einer endtrunnen ist : herge-
gen haben wiederumben die vnserigen den vornembsten radlführer
zu Skalicz, so derüevay sein solle, niedergehauet, vnndt sonsten
noch vielmehr zuschanden gemacht. Auss dem reich wirdt geschrie-
ben, dass zu Cassal ein grosses feürigess zeichen am hiemmel
gesehen worden : baldt aber mit einem grossen knall , gleich einess
conccenss zersprungen seyn. Der pohlische march continuiret noch
täglich trouppenweiss, nicht ohne grosse beschwärnuss dess lan-
M7
allermassen schon die mcistei dürffer wie auch markfleke
M I "ii.lt l.ihr stehen: der koiiiu- aber hat die Littawer contraman-
diret. dass sie nicht durch Schlesien \nnilt Mahren . solidem
durch VaglTI ireraden weegSS marsrhircii sollen.
Nun 11. Sepleinltris lanlVt mehrinahlen gewillt nachrirht
ein. lau brüte »uff die nacht die u,anl/.c kaysttL annee schon
durch den Wienner waldt glückselig passin t sr\e. vnndt nunmehro
■halb ilt'SI In i-t ss \nndt waldess gegen Wicnn vnndt den
türekischen lauer /.n ffffbtfgei vnndt stiell stehe, so »f\\ ieslich
morgen de8S tagess (i»l est den {% Srptembris) den Tiirrken y.eit-
lichen aubegrüssen nicht vnterlassen werden; allwoh ess gewiss-
lich eine blutige aetion geben wirdt; gott gebe, dass es vnser
seithss iLii.nliiilichen ablauffe, vnndt die christlichen waffen vnter
poldo primo wieder den grausamben erbfeindt triumphiren.
He\ n. le nss wirdt auch berichtet, dass vor etlich tagen der
g an ss Pohlen durch einen alten gefangenen Türeken den
irr Silben lassen, dass wofern der vezier, von der ankunfft
der l'ohlaeken bishero vielleicht nichtss geheret habe, oder wenig
wissen, er ihme hieinit andeuten thue, dass sein alter bekandter,
nemhlichen Joannes Tertius der könig auss Fohlen Selbsten glück-
lichen seve ankoinmen. perschönlich ihro kayserl. may. vnndt der
tenheit zu diensten stehe, vnndt sich hiemit aller deren
feinden, einen abgesagten feind erkläre, welchess er gegen ihme
BT, a!ss einen erl/.leindt der Christen, mit der hielff gott.ss
kürt /.lieh \(»rder ganl/.en weldt y.nerw eisen verhoffet, her anfgeblas-
sene vnndt hochmütige gross rezier lirss ihme königwiederumb durch
allen Christen sauen, er wisse ess gar wohl, dass der selbe
mit etlichen Pobacken bev den kleinen haulVen seye ankommen,
achte ess aber st, n nichtss. hat er könig. sambt den kayser
vnndt ( "bristen etwas* wieder ihme. so sollen sie mit einander
kommen, vnndt ihn heimsuche*, er wolle mit freyden warten
\midl sie empfanden, ihnen anch /.ugleich erweissen, wass iaM
aller mächtigst.' , stärkste \nndt vniiherw iindlichsle ottomanische
rei.h. M,r welchen d |f g a ii I /.e w cid t er/.itlerrn iiuiss.mil bevstandt
ihre« ffftÜMm prophelen Machomelss könne vnndt \ rrm.-ge. —
üdtwordt, alss sie den könig vorgetragen wurde.
• er hierüber mit heller stimm, vnndt liese noch einmahl den
gross vezier durch einen gttingMMI Tartar andeuten: er soll, ,»nf
438
die hindern röder sehen, vnndt sich erinnern, dass gleich wie er
den selben vnndt seine Machometaner in Vkrain, mit der^hilfe Got-
tess hat lehrnen dass feldt zwey mahl raummen vnndt flüchtig
werden, also auch hoffe er, den selben, alss ein^Christ der da in
der allerheilligsten drey faltigkeit glaubet, in dessen 'allerheilligsten
nahmen, dass drite mahl, mit dem christl. kayser Leopoldo primo
glorwürdig obzusiegen, vnndt ihme sambt seinen anhang vor der
gantzen weldt zuerweisen, dass der sieg nicht in gewald der
menschen vnndt gotteslästerlichen tyrannen, sondern von hiemmel
herab komme, vnndt hillig denen Christen, alss kindern, fremden
vnndt erhen Gottess ertheilet werde.
Vnndt eben diessess alless , ist gnädiglichen von Gottbestättiget
worden; dan den 14. Septembris, frühe vmb 8 uhr 'passirte l! ein
pohlischer edelmann bey vnsern chlösterlichen gasthanss^immarck
Raygern vorbey, welcher von pohlischen könig selbsten in aller
eyll alss ein Courier nacher Pohlen zu der königinn abgesändet
worden ; dieser pohlische gavalier führte ein geringess Iweissess
fähnnlein, auff welchen mit güldenen bustaben folgende worte
geschrieben wahren: Deus vicit Wiennae 12 Sep. 1683. vnndt
erhielte man auch mündliche von ernenten Courier sichere vnndt
gewisse nachricht, dass vermittelst beystandtss dess allerhöch-
sten die stadt Wien (nach deme am nechst verwichenen Sontag,
nemblichen den 12. Septembris, die blutige haubt action in
etlichen stunden gewehret) nunmehro glücklichen endtsetzet,
vnndt der feündt biess aufss haubt geschlagen worden; ja dass
schon gestrigess tagess (id est 13. huius) ihro königl. may.
zu Wienn in sanct Stephanss kirchen dem gottesdienst sambt
denen churfürsten vnndt andern gavaliren andächtig beygewoh-
net, vnndt alda Gott dem allmächtigen zu lob, dank, vnndt ehr,
dass te Deum laudamus : solemniter singen lassen. Sonsten hatte
besagter Courier (der da wie vorhero gemeldet von den könig
selbsten eyllfertig expediret worden) nichtss schriefftliches
vorzuweissen, sondern führte allein zubestettigung dessen, einen
güldenen mit diamant besetzten pockal, so dess gross vezierss
trünkgeschier gewesen, vnndt in seinen gezehlten gefunden worden ;
mehr ein schöness bargameeness buch, mit güldenen beschlagen in
rothen sammet eingebunden, darinnen überauss schöne gemahl-
wercke vnndt absonderliche kunststucke zufünden, wie dan auch
439
mterscKiedliche Völker \nmli nationen tracht umdt mutet gleich
saml» lebendig endtworfeij vnndt in arabischer nprooli ■eeehrioben
wahren, w («lein ss buch gleich« r\\ eiss . auf einen sielbernen Insch
.11 in deSS gross vezierss gezehltcn gefunden worden. Diese
vohrnehnte stuck wurden pro interim. alss WMtbtfU ■pieken,
oder vielmehr lebendig« Betgt «Irr erhaltenen victori übersehiekel ,
mit Vermeidung, dass ein anderer Courier nachfolge, so den
gantzen vnndt vorgegangene aetion sehrieflllieh mit wahrhatVtcn
vmhsliimlcn weitläufiger eonlirmiren wurde. Wie ilan auch gc-
sehehen: dan den 15. Seplembris. folgte Fnehrmahlen ein anderer
Courier } mit sehreihen an die Königin, so der polnische könig
Selbsten mit eigener handt frantschesiss, polisch, vnndt deutsch
gesehrieben, vnndt von wort zu wort also lauteten:
„Der allerhöchste seye gepriesen, dass er die Christenheit wie-
der den erbfeindt hat obsiegen lasen: alle stücke, schätz, gezehlte,
vnndt dass völlige läger, so nicht zuschätzen, ist vnss Christen zu
theil worden; wie nit weniger diecamel, pferde, viehe, schaff, vnndt
dergleichen, so der feindt verlassen-, vnsere Soldaten thuen sich heut
darein theilen vnndt vntereinander verkauften ; nicht weniger bringen
sie viel gefangene wohl bekleidete Türeken biess dato ein, welche
auf denen schwachen pferden nicht endtriennen können. Es ist eine
victori dergleichen niemahlss zuhören war. Vnter vnsern kriegssvolk
ist anfangss eine forcht endtstanden, alss ob der feindt wiederumb
zurück keherete, haben auch vnsere constabler auss vnvorsichtigkeit
an etlichen orthen. dass puluer angezündet, so den gantzen tag
überauss grossess gewüleke gemacht, doch aber hat ess keinen son-
derlichen schaden zugefüget. Der gross vezier hat sich dergestal-
ten geflüchtet, mit hinterlassung all dess seinigen, dass er kaum
auf einem pferde, vnndt in einem roek sieh retcrieret, deme wir
zimlich nachgesetzet , vnndt baldt erfasset hetten. Ich bin sein suc-
cessor in allem seinen vermögen worden, so sich ankleinodien, geldt,
vnndt sielber, auf viel millionen belauft't . vnndt ist auf diese weiss
geschehen: nach deme man den gross vezier nachgesetzet. hat man
einen von seinen cammerdienern ertappet , welcher alssbaldt,
dess gross vezierss läger angewiesen, so in einer grosse sjsj
Warschau oder Lemberg im vmbfang mit überaus köstlichen vnndt
schönen gekehlten bestanden: ich habe alle kriegss/.eiehen.
gross vezierss. welche sie vnter ihnen pflegen zuführen bekommen,
440
einen machometanischen fahn , welcher ihme von seinen kaiser in
diessen krieg gegeben worden, ist sehr prächtig vnndt köstlich,
vnndt habe solchen ihro pöbstlichen heyligkeit nach Rohm durch
den Pallanek auf der post überschicket. Alle wägen so überauss
reichlich mit goldt vnndt sielber, wie auch anderen gallanterien be-
laden, nicht weniger von diamanten, perlen, vnndt der gleichen,
habe ich alless bekommen, vnndt noch viel andere Sachen, so ich
noch nicht sehen kennen, vnndt kommen viel leüth auss der stadt
Wienn, vnndt machen sich der beüthe mit theilhafftig. Der gross
vezier hat einen überauss schönen straussen gehabt (welchen er
auss seiness kayserss pallast genohmen) damit er vnss nicht solte zu
theil werden, hat er solchen niederhawen lassen; es ist keine
comperation zwischen der beüthe bei Chocim ; alless ist überauss
viel höher zueschätzen, mit rubienen vnndt saphyren versetzet,
so auf viel tausendt zu aestimiren vnss zutheil worden. Werden
also ihro liebden mir nicht sagen können , wie die tartarischen
weiber zu sagen pflegen, wan die männer ohne beüthe heimkom-
men , du bist nicht der Janek oder Hans : Ich habe auch dess gross
vezierss sein pferdt mit allen zugehör bekommen, vnndt wann er
sich nicht so zeitlich reteriret hette, wehre er vnss Selbsten zu
theil worden; der erste nach den vezier Rick genanndt, ist todt
geblieben, vnndt viel andere vornehme türcken mehr: An säbeln
so mit diamanten vnndt köstlichen kleinodien versetzet, vnndt an-
deren kriegssrüstungen, ist eine überauss grosse menge vnter denen
christlichen Soldaten, die nacht hat vnss verhindert, dem feindt
weiter nachzusetzen, die Janitscharen haben sie in denen appro-
chen hintersteilig verlassen, welche meistentheilss in der nacht
nieder gehauet worden: Ess wahre ein grosser hochmuth bey dem
feündt, daa in dem wehrenden schlagen mit vnss, hat dass andere
theil die stadt Wienn auf dass hartiste bestürmet; sie rechneten
sich ohne die Tartaren auf — mann, ich aber rechne sie ohne die
300 ?
selben gegen JIL mann. Eine gantze nacht, vnndt zwey tage, ist
dass theilen mit der reichen beüthe gewessen; von hiesigen öster-
reichischen armen leüthen besonderss an frawen volck, ist viel
niedergemacht worden, vnndt viel beschädiget, ich Selbsten habe
gestern einen überauss schönen Jüngling von 13 jähren alt gesehen,
welcher erbärmlich zerhawet gewesen; der gross vezier hat in
seinen läger vnbeschreibliche schone lustplätze gehabt, eine bad-
Mi
stuhc. taitglrtea, t'oniäne. etntikeJ hliMr, fiyigq et* weiche
in ler COnfusion hin vnndt her gelingen : heute (id est den 13. Sep-
temhris). I>iu ieli in der sladt WieM gtWQtM, letl menschen Mgei
haben MI niemahlss gieh— , wass für arbeifh vnndl miennen vnler
denen pollwereken , vnndl so gar vnter die mauere \nndt eaftejM
die Türeken gemacht, vnndl vnlrmr.ibrn worden; der kayserl.
pallast ist fast glltl zu niehtss geschossen worden . alle Soldaten
so sieh ritterlieh gehallen, schreiben dieüe -rross victoi-i 6et1
vnndt vnss zue: alss wir nun mit dem feiindl anlimren /.uslnitlen.
so hat siehss getroffen, dass dess vezierss seine grosse maelit auf
meinen reehten liege! gedrungen, der linke fliege] vnndl dass corps.
weil sie niehtss zuthuen gehabt, habe mir baldt assistiret , herr
general Waldeek vnndt andere generalen mehr, haben mich
vmbfasset vnndt mir besser alss die Polacken pariret. Der hertMg
von Lottringen, vnndt churfürst auss Sachsen, seindt heute bev mir
gewessen dan sie gestern alss nemblichen 12.huiusmitcommandiren
zu thuen gehabt, vnndt nicht mit mir ersehen können, welchen ich
durch meinen vntermarschallen etliche fahnenhusssaren zugeben , der
wiennerische commendant herr graf von Stahrenberg, hat mich
vmbhalset vnndt einen erlösser genennet ; ich binn in zweyen
kirchen in der stadt gewessen; die gantze gemein ist mit freü-
den erschienen , haben mir die bände vnndt den rock gekässset ;
die meisten haben wollen aussruffen vivat rex Poloniae,
ich habe aber die deutschen officirer gebetten, dass solchess vnter
wegen bleiben möge , so aber gleichwohl von einen hauffen
aussgeruffen Worden; ich habe auch den 13. huius , bey dem
commendanten gespeisset, nach diesem mich in dass geweste
turckische läger begeben , dass volck aber hat mich samment-
lich zur Stadt hinauss begleitet ; die forsten kommen auch zu-
sammen , vnndt ihro kayserl. maj. selbst en hat zur wissen ge-
than, dass er eine meil von hier seye, ich aber habe mich
den feündt zuverfolgen fahrt gemacht: ess seindt etliche der
vnserigen in dieser occasion geblieben, besonderss die /.w»\
seindt zubeklagen, von welchen gegenwärtiger abgesandter
Courier der Dupar aussführlicher melden wirdt. der stan.st
Halskv vnndt vnterholV-schatzmeister, deren ohne thrännen rer-
giessung mafi nicht gedenken kam: , der herfang von ( roy ist
vnter kavsn-l. auch geblieben. leÜMI brnder vniult andere
kk2
fornehme blessiret. Der capuciner P. Marcus de Avino hat
mich nicht genugsamb küssen khönnen , vnndt sagt er habe
über vnsere christliche armee eine weise tauben schweben ge-
sehen: wir gehen heüt hinter den feündt in Vngarn hienein,
vnndt die churfürsten wollen von mir nicht weichen. Alss
der gross vezier gesehen , dass er alless verlohren , hat er
seine söhne zu sich beruffen, weinete wie ein kleiness kindt,
vnndt sagte zum Cham, errette mich wo du kanst, deme der
Cham geandtwortet, wir können den könig vnndt Christen
schwer endflühen ; wir müssen Selbsten sorgen vnss zuerretten.
Wir haben alliier grosse hitze, vnndt leben mehr von trüncken,
allss von essen, wir haben viel wägen mit pulver vnndt bley
bekommen , vnndt weiss nicht , mit wass nun der feündt Schüs-
sen wirdt in diesem moment bekommen wir auch nachricht, dass
der feündt viel vnterschüdliche stücke, so er salviren wollen,
von sich geworffen. Der fürst von Cassel , so vorhero erman-
geldt , ist nun auch zu vnss kommen ; vnser volck ist den ieni-
gen gleich vnndt ähnlich , so der prophet in dass gelobte landt
geführet ; dem könig von frankreich habe ich etliche zeillen, wie
die Christenheit wieder den erbfeündt glorwürdig obgesieget,
geschrieben ; vnser söhn so einess vnerschrockeness hertzenss,
ist niemahlen einer spannen lang weith von mir gewesen , vnndt
ist frisch vnndt gesundt nach diesen streitt; ess ist auch löblich,
dass ich mit dem churfürsten auss Bayern , alss bruder in
vertreüligkeit lebe , besucht mich alle augenblück , vnndt alss er
gestern erfahren, dass ich beim Stahrenberg speisete, ist er
alsobaldt zu vnss kommen. Vnser söhn Alexander hat sich
dessen zuerfreyen, dass seine Soldaten neben den kayserl.
dess vezierss völcker zertrennet, vnndt seine fahnnen zerbrochen,
dem churfürsten auss Bayern , welcher gewiess allzeit bey mir
ist, habe ich drey maul thier, sechss stucke, einess egypti-
schcn bassae fahn , vnndt ein praesent von lautter kleinnodien
verehret , welche er seiner Schwester der madame Dauphine alss
dess königss von Franckreich sohnss gemahlin schicken will,
welche, alss sie von dem könig in Franckreich gefraget worden,
ob ihr herr bruder der churfürst von Bayern dem kayser suc-
curss geschicket? geandtwortet: „Er thue diess , wass er dem
kayser vnndt dem vaterlandt zu thuen schuldig währe: gewislich
I%3
eine überauss grosse menge von fahncn vnndt Standarten scindt
denen feiindlirhru türrkrn vnndt seinen anhim^ein abgenommen,
viindt von unsere christlichen Soldaten zusammen g< wor-
den. In summa der feündt ist nun völlig ruiniret , alless ver-
lohren , ausser mit den leben hatten sie hohe zeit sich zu s.t I-
viren: nun so lasset alless fröhlich sein, vnndt Gott dem
allerhöchsten daneken, dass er denen Mahometanern nicht zu-
gelassen, vnss spothweiss zutragen : ihr Christen , wo ist MMf
Gott ? datum in gewesten turekischen lager bey Wienn, den 13
Septembris, anno 1683.
Mehrmahlen wirdt vom 13. Septembris, auss der von den
türeken erlädigten stadt Wienn folgendess geschriben : beriehte
hiemit in eyl, dass nach deme die völlige armee auf den Koh-
lenberg vnndt andern vmbliegenden örthern zeitlich posto gefasset,
den 12. Sept. dass löbl. Marquis Granische regiment commandirt
worden , sich mit andern battallionen vnten am fuess dess ber-
gess zusetzen, welchess auch gleich geschehen, vnndt hat for-
derist diess regiment sich gleich an dem feündt gehencket
vnndt zufechten angefangen , sich auch sehr wohl gehalten ;
deme der herr obriste Heyssler mit seinem dragoner regiment
folgete, auch den feündt gleich auf der lincken handt angrieff,
wordurch die musquetirer luesst bekommen, den feündt anfingen
weiterss zu pousiren , der könig auss Pohlen saumbte tufc
auch nit, vnndt brach mit seiner armee zur rechten handt
herauss, dan der könig hatte den rechten fliegel, die kays. i •!.
den lincken die reichss vnndt churfürstl. in der mitte ; auff dem
lincken fliegel war erstlichen dass gröste fewer, die macht im
feündess aber zohe sich algemach sammendlich gegen den rechten
fliegel, dass ess also aldorten zimlich hart zuginge, die herrn
Pohlacken baten baldt die oberhandt baldt die Türeken, endt-
zwischen sanibieten sich die auf dein linken fliegel, vnndt die
in der mitte dessgleichen , bezwungen also den feündt völlig
hinter sich zuweichen, vnndt halfTen die grosse vorthlhaftisr-
k( ihn vnndt tieffe graben dem feündt wenig, dan derselbe
wurde genöthiget, dass völlige läger vnndt die approchen y.u-
verlassen, alle stucke fewermörsl, pagage, proviandt, munitinn .
neben allen vnzehligen zelten, mit einem wordt, dass völlig.
r ist den vnserigen MI heüth blieben: so viel man w.iss.
Archiv. Jahr?. 1850. I. Bd. u. III. IV. Heft, 30
444
ist von vornehmen officirern todt der printz Moritz von Croy, nit
weniger sein bruder der feldt marschall ieüthenandt durch die
schultern geschosssen, ein graf Pace von sachsischen, vnndt ein
Trautmannssdorff vom schultzischen, ohne wass man weitter
vernehmen wirdt.
Specification der ienigen kriegssrüstungen , so der Türck
(ohne goldt, sielber, kleinodien , vnndt den völligen schätz)
in seinem läger vor Wienn den 12 Septembris anno 1683
der triumphirenden christlichen armee, spätlich verlassen
hat müssen. Erstliche 4 tausendt centen pulver, 6 tausendt
centen bley ; 80 tausendt metallene handtgranathen ; 20 tausendt
handtgranathen eyserne; 100 tausendt kramppen vnndt schauffein;
20 tausendt brandtkugeln; 116 tausendt centen lundten ; 59
centen hartz vnndt pech ; 20 centen patrolin , vnndt eine über-
auss grose quantitaet leinöhl; 56 centen saliter; 30 tausendt
stuck allerley mienier zeug; 60 centen strick; 200 tausendt
haarene sandtsäcke; 80 centen hueffeysen, vnndt hueffnägel;
100 tausendt centen grosse vnndt kleine patrien nägel ; 1000
stuck pech pfannen ; 40 tausendt stuck schafffehle ; 20 centen
bindtfaden ; 20 centen camel- vnndt rosshaareneschnür; 20 tau-
sendt stuck allerhandt manier helleparthen; 40 tausendt stuck
sensen , vnndt sichel ; 5 tausendt Janitzschar röhr ; 600 grosse
sack gespunnene , vnndt vngespunnene baumvvohl ; 100 tausendt
vngefuhlte grosse vvohlsäcke ; 2 tausendt grosse eysene platten
zu carthatschen ; 400 centen schmeer , vnndt inselt ; 2 tausendt
janitzschar pulversäck; 300 tausendt lederne pulversäck ; 4 vber-
auss grosse blosspölck zum glüenden kugeln; 500 centen vn-
gearbeithess eysen; 200 stuck höltzerne wageu winden, 4 stuck
ganze carthaunen axten von puren eysen wegt eine wenigist 20 cen-
ten; 18 gantze carthaunen röder von puren holtz; 8 tausendt
munition wägen; 3 tausendt grosse bomben ; 118 tausendt vuter-
schiedliche stuck kugel; 169 allerhandt stucken worunter (ohne
denen ienigen deren man täglichen mehr vnndt mehr fündet) viel
gantze vnndt halbe carthaunen; eine grosse anzahl eines manns-
armss dicke sayl zum grössern stuck führen; 19 grosse amboss;
200 tausendt brandt röhr für grosse vnndt kleine granathen.
Wienn von 15. Septembris, wirdt geschrieben; dass ihro
kayserl. may. vnndt der könig auss Pohlen, den 14 dito einan-
445
der bey BbertadoHl empfangen vnndt itdi ittadiger vnterre-
dung sieh wiederumb bevrlaubet haben, vnndt ist drr U * i 1 1 i ll
gleich mit seiner armee forthgerucket, vnndt lial seinen marsch
gegen TrailtmannssdurtV so \iel man verspüren können, ge-
nehmen. Die Sachsen marsrhiren irledcrumb zurück nachr hauss;
die Bayerischen aber verl)leihen annoch beständig bev def kaxs.il.
armee. Sonsten so viel man weiss, u erden ihr kayserl may.
den 17 hujus wiederum!) von hier hienwegk : wass aher vnser
armee weiterss vornelunen wirdt, stehel zuerwarteu. In übrigen,
ist ein solcher abscheulicher gestanck alliier zn Wienn , i!;«ss
baldt vnmöglich zuverbleibcn, man hat nicht platz die blessirten
vnterzubringen , vnndt die todten zubegraben , die arme leüth
liegen auf der gasssen wie dass viehe.
Vom 19. Septembris, laufft von Wienn bericht ein, dass den
18. hujus die sammendtliche armee gegen dem erbfeundt förnerss
avanziret, vnndt verniembt man beynebenss, dass die pohlnische
vnndt andere vortrouppen bey Deutsch Altenburg — etlich tausendt
Janitscharen so sich mit einer Wagenburg wohl versehen, völlig
vmbringet; dahero der könig auss Pohlen annoch zu seinen Polla-
cken, von denen deutschen trouppen suecurss verlanget, vmb sel-
bige per force anzugreiffen ; desswegen auch ihro kayserl. mayt.
dero vorgenohmene reyss verschoben, vnndt den aussgang erwarten
wollen. In dessen bringt man viel gefangene ein, welche theilss auf
dem raub gewessen vnndt erst auss denen Wählern herauss kommen,
vnwissendt der ihrigen niederlag: theilss auch von denen vortroup-
pen. vnndt in denen eingeäscherten heüssern auss denen rauchfan-
gen eingeholet worden, so alle hicssige destrnirte werck repariren
sollen: ingleichen hat man bereithss über 100 den Türeken abge-
nohmene stuck herein geführet, deren nach vnndt nach mehr folgen,
darunter annoch kein einiger fewer mörsel, wedergantz, noch halbe
carthaun, so biss dato alle in denen approchen stehen y berühret
worden: unter solehen seindt aueh zusehen auf einen wagen drey
überauss schöne stiiekl. so mit einer handt vmb vnndt vmb dirigirei
können werden. Vnndt neben dem grossen verlust. haben die vnae-
imdt Pollaeken denen Türeken an goldt vnndt sielber iu nach
jagen viel million ahgcnohmeii. vnndt seindt dessgross vezierss ge-
beulten allein, über ;}() t,n:s(nilt golden wehrt. Sonsten seindt ihro
durehl. cfcifflbnl auss Sachsen beretlliei über das« waiser ■■rmih
30#
kW
nachr hauss sambt dero trouppen begrieffen, vnndt wollen wie vor-
gegeben wirdt Brandenburg seccundiren. Ihro kayserl. mayt. seindt
auch heute, id est den 19 dito nachr Lintz aufgebrochen, die bay-
rischen, franckischen, vnndt andere creiss Völker aber bleiben an-
noch bey der kayserl. armee. In übrigen kombt actu ein expresser
courir mit erfrewlicher zeittung , dass die ienige etlich tausendt
Janitscharen, so sich in einer Wagenburg reteriret, geschlagen wor-
den, zwey hundert aber dass gewöhr niedergelegt, vnndt sich auff
gnadt ergeben, welche zue Wienn arbeithen sollen : Gott wolle fer-
nerss denen gerechten waffen beystehen.
Wienn von 23. Septembris lauft bericht ein , dass ihr chur-
fürstl. durchl. auss Bayern den 21. huius, mit seiner gesambten
militz gegen Vngarn zur kayserl. armee gerucket ; vnndt haben
auch ihre durchl. der hertzog von Lottringen durch einen expresser
nachr Wienn berichtet, dass die kayserl. armee neben der pollischen
bey Pressburg stehen, vnndt dass daselbst viel khorn, habern vnndt
munition auf die in grosser mänge daselbst vorhandene schiffe ein-
geladen, nit weniger auch auf 30 der selben einige soldatesca im-
parquiret worden. Ess seindt auch den 22. diess in der wienneri-
schen besatzung gelegene regimenter mit ihren officirern nach Vn-
garn abmarschiret, denen der herr general feldtmarschall von Stah-
renberg den 24. huius folgen wirdt, vnndt haltet man vorgewiess,
dass ess noch vor aussgang dieser compagna Gran wirdt gelden.
Auss Vngarn hat man nachricht, dass die türckische armee mit
hielf der rebellen über die Rabnitz gesetzet, sich auch gegen Cani-
scha vnndt Stulweissenburg gezogen, vnndt eine grosse Veränderung
in ottomanischen reich besorget werde ; ess wirdt auch berichtet
dass die türckische armee, welche Sonntag nachtss den 12. diess
in grosser confusion bey Brück an der Laitha ankhomen , sich mit
angebrochenen tage in eben solcher vnordnung mit der flucht von
dar salviret habe; worauf die Brucker , die bey sich gehabte türki-
sche salva quardi arrestiret, welche zu frisstung ihres lebenss be-
raithss grossess geldt dargebotten haben. Vnter denen türckischen
schrifften haben sich einige von den Tekely vnndt gewissen gesandt-
schafften vnterschriebene vnndt gesigelte briefFe gefunden, craft
deren sie sich gegen der porthen zu aller assistenz vnndt höch-
ster devotion verbunden haben, welche treylossigkeit um zurech-
nen man auf gebührende weiss vnndt wege trachtet , wiewohl der
iYekelv nach deine sieh dass Math so vnveriniithliehen gewendet
hat, aut'ss neue den kayscrl. perdon zurrwerbeo suchet, lies ;A>-
raumung der t'eiindtlirhen approchen, vnndt genawcr durchsu-
rhung ferderist der Läbicr paslev , halten sich in den grnndl
über die vorige noch mehrere gefahrliche ininen so viel gefunden
dass der feündt selbige, SO gar bicss vnter die Minoriten kirrlun
gebracht halte. So werden auch noch tätlich viel gefagMC Tür-
cken, so sich biesshero in denen khellern vnndt hrandt mauern
verborgen gehalten eingebracht, vnndt II anssanbernng der stadt.
theilss aber bey denen eüssern forlifications wrreken irebrancht
werden. Ess fünden sich auch nach vnndt nach die in denen
rechtss gelegenen flecken vertriebene inwohner widernmb ein,
welche beklagen, dass ob schon sie ihr leben vnndt wohnstättc
auf ordentliche capitulation durch ein gross summa geldess redi-
miret.die^Türcken nach geschehener niederlag doch alless so sich nit
mit der flucht salviret hatte, jammerlich niedergcsablet, wie auch nit
wenig e^ndtführet haben. In übrigen ist gewiess, dass bey vorhabender
reparation dess mereklich beschädigten famosen St. Stephanssthurm.
der auf dessen spitze stehende monnschein, welcher in voriger die-
ser stadt belägerung in capitulatione vnndt gegenversprechung der
Türeken, selbige in ewigkeitnit mehr zu incommodiren oder zube-
lägern, aufgesetzet ist worden, nun mehro abgethan vnndt an de
stelle dass heyligekreützzeichen aufgesetzet werden solle.
YYienn von 26. Septembris, lauffen annoch täglich wegen
der türekischen armee, vnndt derselben in wehrender he!
rung erlittenen cinbuss mehrere particularia ein, also dass nach
erhaltener gewisser kundtschaflft, sie die Türeken in solcher /.eil
über 70 tausendt mann theilss durch vnsere wallen , theilss aber
durch die vnter selbigen grassirenden kranckheiten eilgeMttetj
vnndt dergleichen ansehendtliche victori mit so gerimren verlnest
der christlichen armee, von diesem crhlViindt einmahlen erhalten
worden, alss welcher neben obiger mannsehalTt alle seine artigleria.
-e, mnnition, proviandt. zehlten. camelen. vnndt alless in stich
gelassen; beynebenss auch seine vornehmste Bässen, alss in specie
den Achmet Aga Chiaia, so der nechste minister an den gross ve-
zier, vnndt in der beliigernn^ durch seinen eigenen sabel . wel<
eine von den vnscrigen biei sorflenr bomben Im nilin I. \nndt
ihm.- in den leib geschlagen hat . item, der Aehmet Hassa \.m 1
448
mesbar; Hassan Bassa auss Graecia; Hussan Bassa von Damasco;
wie auch der Bassa von Erla, vnndt Waradein, welche den 14.
Augusti jenseithss der Donaw bey Piesenberg geblieben; nit weni-
ger der Bassa von Alepo , sambt einen andern Bassa, so noch zu
Brück an der Leütha arrestirt gehalten wirdt, verlohren. Ess con-
tinuiret auch, dass der vezier von Offen, auss befehl dess gross ve-
zierss stranguliret worden, alss auss dessen persuasion er die vn-
glückliche attaque der stadt Wienn vorgenohmen, er aber vezier
von Offen Selbsten beyankunfft dess christlichen succurss zum ersten
flüchtig worden, vnndt alless in confusion gebracht. Die kayserl.
wie auch pollische, vnndt der reichss allyrten armeen stehen annoch
diessseithss der Donaw vnweith Pressburg , welche noch mehrer
völcker auss dem reich erwarten , so dan bey Verfertigung
der schieff brücken über die Donaw gehen, vnndt ihre weit-
tere operationes forthsetzen werden, massen ess dass gäntzliche
ansehen giebt, dass sie Gran angreiffen vnndt belägern wer-
den; bevorab, da an seithen der Türeken ein solche forcht
verspüret wirdt, dass man anderss nicht gedenken kann, dan
dass die selbigen sich bey wehrender compagna allein defen-
sive halten werden; so ist auch zwischen dem kö'nig in
Pohlen, vnndt dem hertzogen von Lothringen wie nicht we-
niger der übrigen generalität, vnndt ihro churfürstl. durchl.
auss Bayern, eine solche harmonia vnndt confidentz, dass an
gutten success derer vorhabender Operationen vmb so viel
weniger zu zweiffein, wie wohl selbige biesshero der mangl an
schieffen vnndt furage in etwass retardiret hat. Ess treuen auch
nunmehro die herrn Ungarn etwass näher herzu, alss deren mag-
naten bereithss viel die türekische vnndt teckelische partheyen
verlassen, vnndt die eingenohmene salva quardien den kayserl. über-
geben. Vnndt sintemahlen man auch mit dem Teckely ein aecom-
modament zu fünden trachtet , alss hoffet man kürtzlichen , dass
gantze königreich Vngarn, wiederumb zu ihrer kayserl may. höch-
sten reputation vnndt vergnügen, in bessern vnndt vorigen alten
standt zubrüngen: allermassen auch der graf Budiani, nach deme
er die vnter sich gehabte Türeken niedersablen lassen , vnndt zue
Versicherung seiner künftigen treue seinen leiblichen söhn zur
gaissl auf dass schloss nacher Gratz gelieffert, mit allen den
seinigen zur kayserl. armee getretten.
IM
Ködern die, wird! von Wienn folgendes» gesrln -i I > heut
dato den 20. Septombris anno 1683 ist der herr rittmaister
Zaruba von dess löbl. GMschissrn i-cirinirnt , in dass h< rrn
ohristen wachtmaislerss Bernklaw quartier, mit einem irut ealho-
lisohen obristen, aus Tyroll, gcbiihrtig auss dem stättlein Stanor
genandt . welcher von Türrkcn vor 20 jähren in der insul Candia
gefangen worden, vnndt bey der wienncrisehen ctidtsetzung von der
türckischen armee (da er beym gross vezier vor einem rcith-
sehmiedt in viel jabr gedienet) endtsprungen, vnndt in die siadt
Wienn kommen; dessen nahmen ist Hanns Kammcrlimj:, gar ein
feiner, vnndt auf türkisch wnhlgekleyter mann, welcher bey
seinen christlichen gewissen bericht geben, dass die türckis« In-
armee sich bei Stuehveissenburg zuesammen gezogen, vnndt aldar
in gehaltener randevoi folgender gestaldt starck befunden:
Janitscharen seindt gewesen • . . 80,000 mann
Von rothen fahnen 17,000 „
Von gelben fahnen 15,000 „
Von weissen fahnen 3,500 „
Von grünen fahnen 2,000 „
Von weiss vnndt rothen fahnen 1,800 „
Die da in türkey begüttert, alss landtherren ge-
nandt, von Constantinopel an biess an die vnga-
risehe granitz, seindt gewesen 60.000
Hinter Constantinopel über dass meer seindt kommen 50.000 „
Auss Egypten. welche den grösten schaden bey
Wienn mit Schüssen gethan, dan selbige tröflT-
liehe gntte schützen sein, seindt gewesen . . 10.000
Auss ßabilonia, zu pferdt mit 3.000 „
Der ßassa auss (»erberg mit 4.500 „
Rassa von Jerusalem mit 3.000 „
Bassa Ohontorabales 2. 500 „
Rassa von Savarz 2.000 -
BMM von Stettimee 2.500 ..
Bassa auss Bully 1
Bassa auss Costromoli 1.500
Gross vr/.'wr hat Im\ sieh irehaht M fahnen. bey
Mtir fahnen 215 mann, alss
kftie ; thudt 9,890
450
Türckische croaten vnterschiedliche nation alss
Christen vnndt waschenochy 4,000 mann
Mehrerss hat er gehabt zu pferdt 20 fahnen bey
jeder fahn 100 mann, thudt 2,000 r
Bassa Kayion, ist vor Wienn todt geschosssen,
hat gehabt 3,000 „
Bassa Curochim , ist von den kayserlichen bey denen
rebellen todt geschosssen worden vnndt hat bey
sich gehabt zu pferdt vnndt fuess 8,000 „
Bassa Beffterane, ist bey Wienn todt blieben, vnndt
hat gehabt 5,000 „
Bassa Soffse, ist bey Wienn todt blieben, hat gehabt 2,000 „
Bassa Neschmat ist bey Wienn geblieben, hat gehabt 1,800 v
Bassa Erle, ist bey WTien todt geblieben, hat gehabt 8,000 „
Bassa Zemish war, ist bey Wienn blieben, hat gehabt 5,000 „
Bassa Canische, ist zwar perschönlich nicht dar ge-
wesen, hat aber geschickt 1,500 „
Der türckischen edelleüth seindt 40 gewessen , vnndt
hat deren jeder commandiret 200 mann thudt
zusammen ♦ 8,000 „
Der minirer vnndt handtlanger seindt gewesen . 15,000 „
Der ienigen aber so absonderlich graben aussge-
worffen, seindt gewesen ♦ . 20,000 „
Summa in allen . . . 352,490 mann
Bey Wienn sollen gestorben vnndt todt geschossen sein
worden, über lOOtausendt mann todtlich blessirte sollen sein,
aber 15tausendt mann. Ehe sie aber vor Wienn kommen sollen
gestorben sein, in allen gegen lOOtausendt mann.
Alless diesess hat ernennter Hanss Kammerlienck in dess
herrn obristen wachtmaisterss Bernklaw quartier in beywes-
senheit herrn grafen Marzin, herrn grafen Baradis, herrn ritt-
maister baron Zaruba, herrn rittmaister Dohalsky, herrn Satish,
vnndt oben ernenten herrn obristen wachtmaistern Bernklaw,
nebenst vielen anderen darbey gestandenen officirern, von worth
zu worth aussgesaget ; Ist auch darüber von bemelten herrn
obristen wachmaister Bernklaw, durch dessen herrn fenderich,
zu ihro exceUentz herrn grafen von Stahrenberg geschicket
fcSl
worden . alwoh er ehencrm; leichet b< rieht gegeben,
welcher wahrhafter an alss ein guttrr vnndt amlm-hii-n-
Christ , nunmehro mit freudcn in sein liebess \att< rlamll neinl, li-
ehen in Tvn.ll sureiesei rqrWaget. Krnenter Hansa Cammcrling,
hat Mcfa über diessess alless. he\ seinen «nilten ehrist liehen
gewisses Miibständi«: aussgesaget, dass d< r htusn vczicr allriu
ein vrheber seye ÜSSSSSi tiirekisrhen kriciress. welcher in
nahmen seiness Machoinetss einen nlVemlf liehen schwur geschworen,
nicht abzulassen, viel weniger sein vattorlandt weder In hau-
Hlg zusehen, biess er gantz ober vnndt vuler \ nüarn . nielit
weniger vnter vnndt ober öesterrcich, vorncmhlich aber Wieim.
samht Steyermarck, Boheimb, Mähren, vnndt Schlessien . dun h
diessess vorhero speeificirtess volck , vnter dass ottomanisehe
joch völlig gedrucket, vnndt dass Christen blut reichlicher
alss wasser vergossen haben.
Wahrhaftige Relation, wass sich vor: in: vnndt nach
der belägerung der kayserl, hauhl : residentz stadt Wienn, vom
7, July, biess 16. Septembris, dess 1683 jahrss, zugetragen.
Anno 1683, den 7. Julij, haben die türeken vnndt tartaren
vier meihl von Wienn, bey dem dorff Elendt, der kayserl.
gavalleria bagage angegriffen, theils wägen geplündert . die
dabey gewessenen regimenter in confusion gebracht, vnndt ellich
hundert davon niedergemacht, so, dass die gavalleria noch
selbigen vnndt folgendess tagess, in zimlicher vnordnung
bei WTienn ankommen, vnndt in die Leopold stadt verleget
worden, diess hat den kaiserl. hoff vnndt fast alle gramless
beweget, dass sie noch selbigen abendtss, vnndt die «ranty.o
nacht durch, zu salviren über die brücken, vnndt folgend tss
nacher Lintz gegangen, wie dan auch von andern leuthen,
ein ieder das seinige, so gutt er gekonnt, zusammen ge-
packet, vnndt da er gelegenheit gehabt, darmit hinweg
geflüchtet. Inmittelst haben sich die Tartaren ist stadt \A MM
immermehr genähert, nach dem sie vor- vnndt neben ihm n
alle Städte, märeke, flecken, vnmlt dörffer, vnndt also dassgantae
landt diesseithss der dnnaw . auch ein stuck d< M landess ob der
- in brandt gestecket, die alte leiilhe vnndt vnsrlmUine kin-
der jammerlich niedergemacht, wir dann die Strassen mit holten
cörpern hin vnndt wieder angcfüllcl gewesen: die inunnhahi e
452
vnndt iunge leütthe aber, haben sie in die 60000 gefangen weg-
geführet, vnndt den Türeken verkauifet. Den 12. Julij, seindt
ihro excellentz herr graf von Stahrenberg mit 13000 mann, in
die stadt Wienn gekommen. Den 13. eiusdem, Hesse sich der
feündt über ä mann stark vor der stadt Wienn sehen , vnndt
ob zwar ein tag vor dessen ankunfft die vorstätte völlig in brandt
gestecket worden, hat der feündt sich doch der brandsteilen be-
dienet, vnndt alsobaldt batterien aufgeworffen, die stadt bey den
bnrg- vnndt schottenthor angefangen zu beschüsssen, auch die
approchen, mit behaubtung der ballissaden gemachet, vnndt ob
er schon sehr grossen wiederstandt gefunden, doch durch vnter-
graben so weith avanciret, dass er dass ravelien miniret, vnndt
in den graben kommen können. Wie er aber bey der grossen
vigilantz vnndt achtsamkeit, dess herrn general Stahrenbergss
empfangen, vnndt tappfer repoussiret worden, ist vnter andern
auch darauss abzunehmen, dass die ienige, so man von Türeken
gefangen, bekennet, dass schon in die erste vier wochen, zeit
der belägerung über 12000 todt geblieben, vnndt deren auch so
viel, theilss beschädiget worden, theilss aber davon geloffen.
Vber zwey vnndt mehr meihlen , vmb der stadt hat der feündt
alle wein- vnndt andere gärten vnndt felder in grundt verheeret,
also , dass dessen camel , ross , vnndt ochsen , zuletzt Selbsten
grossen mangel an der weyde gehabt, vnndt ob er gleich inner-
halb vier wochen in die 3000 bomben, vnndt zwar deren viel
von drey biess vier centen in die stadt geworffen , hat er sel-
bige doch nicht in brandt können stecken , wiewohl er denen
gehauen dadurch sehr grossen schaden zugefüget, vnndt viel men-
schen beschädiget vnndt getödtet hat ; wie dan auch die von
ihme aussgeschickte brenner, die dass feüer in den Schottenhoff
angeleget, dass arsenal, worinnen viel pulver läge, Gott seye
danck, nicht in brandt bringen können, indeme Gottess alimacht
vnndt die glitte absieht solchess verhindert. Der stadt ist zu
anfang der belägerung, vnndt etliche wochen hienach, an proviandt
nichtss abgangen, vnndt weilen man durch aussfahlen zum öfftern
den feündt riendtviehe vnndt püffelochsen abgenohmen vnndt
eingebracht, so hat man noch immerhien frisch ess fleisch haben
können: derr herr general Stahrenberg hat einen Soldaten dess
tagess ein halbe mass wein , welcher auss der ienigen so sich
IM
uiss der Stadt salvirct, vnndt /.war zum ersten, auss dess bi-
seboflss vnndt Jetowiter keller gcnohmen wunlni reichen lassen,
so gewislich <*in grossess aussgetragen, in deine «I i«* besatzung
anfangss über 13000 mann allein in der soldatesra slarek ge-
veMen. Der grossen lierrn beüsser seindt mit oflTicicrern vnndt
pferden beleget, die inwohncr aber vnndt burger so viel mö'jjirb
verschonet worden. Von den l.">. Aun-usti • bat der feündt von
tag zu tag grösern gcwalt erzeiget , vnndt alless tentiret , sich
dess ravelicnss vor den purgthor. alwo die griistc attaque ge-
than vnndt vnter die spitze gekommen, /übernächtigen ; er hat
aber iedessmahl rechschaffenen wiederstandt von der stadt ge-
funden, vnndt dero volck vnndt guarnison einen solchen muth
erzeiget, dass ess zu verwundern, welcher dan auch alle leutbe,
so sie von den eingebrachten Türeken bekommen, von der gene-
ralitaet völlig gelassen wurden, die Türeken aber zu schienden,
vnndt die fehle zu verkauffen, gestattet worden. Vngeachtet aber alless
diesses wiederstandtss, hat der feundt dennoch mit steten stür-
men nicht ingehalten, sondern mit grausammen schissen bei tag
vnndt nacht conlinuirct: wornach er auch mit approchiren einer
sechss wochen, biess in die Stadtgräben avanziret , vnndt zu
ende dess Augusti den Revelin oder Schantzl, so zwischen der
löblischen- und burgpastei lieget, mit miniren gantz zu boden
geworffen , vnndt nach deme nun die vnserigen solchess nach
grossen blutfergiessen, verlassen müssen, hat der feündt darauf
alsobaldt posto gefasset, dass selbige mit grossen fewermei selt-
ner beläget, die vnserige mit stein vnndt bomben werffen sehr
beängstiget, vnndt mit anfang Septembris die besagte beyde pa-
steyen zu unterminiren angefangen, die selben auch folirlich zu
grossen theil zu boden gcworfTen , vnndt mit gross. >M gl waldt
berennet; er ist aber allezeit von allen angräntzenden paste\en
mit kartatschen Schüssen, vnndt handt granathen glücklich wie-
derumb abgetrieben, die durch die mienen »vinarhtc linken, mit
pallissaden zwey und dreifach besetzet , vnndt wo der feündt
den anlauft gehabt, dahin scindt continuirlich brennende fasrlue-
nen, vmb den anlauft zu verhirndern geworffen norden. Man
hat aber den feündt wieder solch sein stetess graben vnndt mini-
ren nicht recht begegnen können, weil die quarnizon schon
mit blessirtcn vnndt kraneken gffffcwieM • <li<' burger
454
aber mit schantzen überleget wahren, also dass ied ermann stündt-
lich nach dem offt vertrösteten vnndt gewünschten succurs seüff-
zete, welcher, damit er desto eher mit göttlicher hielff erfol-
gen mochte ; hat der wiennerische commendant herr general
Stahrenberg durch zwei in der Stadt wohnhafte Ratzen, so sich
durch dess feündess läger gewaget, ihro durchl: hertzogen von
Lottringen mehrmahlss der Stadt zustandt schrieflich vorgestel-
let , wie dass nemblichen durch continuirlichess canoniren, bom-
ben, granathen, steinwerffen, vnndt vnaufhörlichess stürmen, wie
auch die stark grassirende rothe rühr, die mannschaft in der
Stadt sehr abgenohmen, vnndt von der soldatessca nicht mehr über
8000 mann, so dienst leisten könnten, vorhanden, wesshalben der
succurss höchstenss vonnöthen wehre: worzu dan auch der her-
tzog von Lottringen gutte hoffnung gemachet, vnndt versichert,
dass die conjunction der kayserl. vnndt auxiliar trouppen ehi-
stenss bey Chrembss , vnndt folgendtss in wenig tagen zu Wienn
der endtsatz geschehen solle. Die burgerschaft, hat mit schantzen
tag vnndt nacht dass ihrige getrewlich, vnndt die handtwerkssbur-
sche dess gleichen gethan : Vornemblichen aber haben sich die
herrn Studenten in allen occasionen gegen den erbfeündt
zu einem ewigen lob, alss tapffere vnndt vnüberwündtliche nei-
den, in der that erzeiget, welche nicht allein in etlich hundert
mann starck täglichen auf die wacht gezogen, vnndt auf denen
pasteyen wieder den feündt in stürmen ritterlich gefochten, son-
dern auch mit stetten aussfahlen, viel gefangene Türeken, wie auch
überauss reiche beüthe, an goldt, sielber etc. vnndt allerhandt
köstlichess gewöhr eingebracht vnndt bekommen. Die hoffbediente
haben sich auch vnter eine fahn begeben, vnndt seindt in 400
starck, so wohl alss die hoffbefreyte handelssleüthe, nebst den
ihrigen in 300 mann auf die wacht gezogen-, so hat auch die
kayserliche niederlag eine compagnie von 256 mann freischützen,
auf eigene spessen vnterhalten, welche allein mit scheubenröh-
ren, vnndt doppelhacken dienste geleist, vnndt den feündt grossen
abbruch gethan, seindt allzugleich in der kayserl. bürg, gen
welche die gröste feündtliche force gebraucht worden, logiret
gewessen, vor denen sich, wegen besagten röhren auf 300, vnndt
wegen der doppelhaken auf 600 schriett, kein Türck hat dörffen
sehen lassen. Veber diess haben auch die fleischhacker vnndt bier-
IM
breier eine compftgaie iifgeriehtttj vnndt durch MttflJüai \i.i
viehr. worauf dau ihr prinripal ahsrheu gttfaklttj ciiiü-rhrarhl j y.ur
welchen lieh noch eine i'reye omptgik junger bwei geschlagen,
welche auch mit o Aftern aussfahlcn, «Ion feündt grossen schaden zuge-
füget hahen. Wehrender hclngeriing. ist oin jinii:lirli rigtttf von 13
oder 14 jähren etlichmahl ■■» fflildM !■« glejgia, vnndtalless was»
er in der stadt gesehen, vnndt gehöret, endtdeeket. so endtlichen
in der thadt ergrieffen vnndt geköpfet worden; in^lcichen seindt
aueh iwej Soldaten, so ebcnermassen zum feündt flbtffUwrtfal
wollen, ertappet vnndt aufgehencket worden. Der feündt aber
hat inehrmahlen die vorhero bemelte lcwel- wie auch bürg pa-
>steye mehr vnndt mehr vntergraben , vnndt nach öfterss ge-
sprengten miennen , mit grosser macht vnndt furi auff selbige
gestürmet , ist aber nechst gottess beystand, durch die stareke
gegenwöhr, gemachte abschnitte, geworflene bomben , sprengkuc-
geln , vnndt allerhandt feyerwereken mit seinen grossen schaden,
wie vorhero abgetrieben , vnndt an seinen vorhaben gehindert
worden. Vnnter der erden hat der feündt auch unglaubliche
arbeith gethann, vnndt nicht nur grosse bollwercke, sondern
auch courtinen miniret vnndt vntergraben, wesshalben der herr
general Stahrenberg, in der stadt gantze neue batterien vnndt
graben gemachet , vmb die Stadt aufss aller eüfferigste zu defen-
diren. Immittelst ist den 12 Septembris der Succurss angelan-
get vnndt mit gottl : kräfftigen beystandt, der grümmige feündt
dadurch hienweg geschlagen , dessen sammendliche stücke , alle
munition, bagage, gezehlte , vnndt völlige läger hinterlassen,
vnndt die so sehr beängstigte stadt Wienn, Gott sey daführ
gedanckt , von der belägerung eben zu rechter vnndt hocher
zeit wiederumb befreyet worden, wie dan die thewerung dar-
innen bereidtss gegen dem ende hat begont grosszuwerden.
nicht zwar so sehr an brodt vnndt wein , sondern an andern
victualien ; sintemahlen ein ey vmb 5 biss 7 grosehen . eine
hänne vmb 2 fl. ein ganss vmb 4 fl. ein wälscher hann vml>
8 fl. vnndt ein kalb vmb 20 fl. verkauftet worden, vnndt annoch
nicht genug zubekommen gewessen. Die rothe rühr hat
viel volck weg ge raffe t , also, dass wehrender belägerung ül>« W
20000 menschen, worunter auch jfo uMrteiW MflfjtlklBj
geblieben; ess seindt aneli sehr viel pfprde. wilen et« an lio-
456
bern vnndt heti gefehlet , vmbgefahlen; summa, est wurde die
noth baldt aufss eüserste gekommen sein, wan die erlösung vnndt
der endtsatz mit Gottess gnad nicht zeitlichen erfolget wöhre.
Anbelangendt aber den angrieff dess feündess , vnndt wie der
endtsatz geschehen, dienet folgendess zur nachricht: den9Sep-
tembris , haben sich die kayserl: wie auch alle auxiliar troup-
pen, welche in pohlnischen, bayrischen, sachssischen, franckischen,
schwabischen vnndt saltzburgerischen Völkern bestanden , zue
Tulln vier meihl von Wienn conjungiret, worauf kriegssrath
gehalten, vnndt zum aufbruch anstaldt gemacht worden; den
10 brach die völlige armee auff, vnndt theilte sich in drey
theil, der hertzog von Lottringen führte den liencken , der
könig in Pohlen aber den rechten fliegel, vnndt der fürst von
Waldeck, mit ihro durchl: beyden churfürsten , auss Bayern,
vnndt Sachsen, dass corpo der reichss völcker. Den 11 continuirte
man den march durch den Wienner waldt, vnndt kam glücklich
hiendurch, wie dan auch zeitlichen den 12 Septembris bey
Wienn an; der hertzog von Lottringen postirte sich so gleich
vnter am Kohlenberg, liess die stucke auif den feündt spielen,
vnndt grieff denselben mit den badischen vnndt stührumbischen
regimentern tapffer an, welcher sich zwar anfangss aufss beste
zue gegenwehr stellete , iedoch baldt zu reteriren gezwungen
wurde : dan obgleich die Pollacken zum ersten von denen Türeken
scharff angerennet wurden , seindt sie dannoch nit allein von
denen kayserl: vnndt reichss völcker alsobaldt seeundiret , son-
dern auch der feündt nach scharff en gefecht glücklich auss sei-
nem läger in die luefft vnndt flucht getrieben worden: welcher
feündt auss frühe zeittiger forcht, in ansehen vnserer völlig
auss dem waldt anmarchirenden armee in confusion getrieben ,
vnndt nachmittag ernenten Sontagss, id est 12 Septembris, in
gröster eyl ihr läger eben darumb zu cassiren veranlasset wor-
den , alldieweilen ihre cavallerie mitrichten halten wollen, vnndt
gar zuefruhe flüchtig worden, also dass daraufhin die vnserigen
denen feünden dass löger abgenohmen , selbige auch diesen tag
von vnseriger cavallerie, vnndt denen Polacken biess auf vier
meihl mit schwerdt vnndt feüer verfolget, die approchen aber
mit kayserl. infanterie riengss herumb bedecket : vnndt die stadt
dergestalt völlig endtsetzet, dass der feünde läger, denen vn-
Ml
serigen zum nachtliger eiegewuunel worden, war von jedermann
nebst berücken froloekee, vnndt reicher brotbc. <h>ii bkriaetig»
lieh danek gesagcl. Ks seindt so viel man wissen können , in
iieeer blutigen ictioa von »im i'eümit tker ioooo roc denen
kayeerL vnnd euxilier rolekera ffrtr kiiii looo. vnmlt darun-
ter, von roreehmketei allein der printz von Croy geblieben,
vmult hat der feiindt also sein läget , vnndt wir nbiremeldet,
alle stuck, munition. btgage, vnndl gczchllcn spollich \ erlassen
müssen. Die kavserl. eavallerie, sambt den könig auss Polen,
haben selbigen gantzen tag den feflndt naehgesetzrt. vnmlt bey
Sehweehet annoeh 8 extra ordinari grosse slueke, vor denen
iede GO bahr püffel ochsen cingespannet gewesen, nH>st ieei
gross vezierss schätz , so in etlich millionen puress goldess be-
standen , abgenohmen. In der nacht gelangte vnsere völlige
eavallerie von den nachjagen, wiederumb bey Wienn glücklich
an, vnndt legte sich alsobaldt die völlige christliche armee in
aller Herrlichkeit, alss eine glorwürdige obsiegerin , in dess ge-
westen feündess läger, vnndt wahre iedermann lustig vnndt
gutter dienge-, folgenden tagess seindt ihro may. der könii;
auss Pohlen . von wiennerischen commendanten herrn general
Stahrenberg (dessen rühm, heroische rath , lob, vnndt thadt,
alhier nicht möglich zubeschreiben) im löger beneventiret,
vnndt nach verrichten complementen, in die Stadt n'nire führet,
alwo sie nach den gottess dienst, in sein dess generalss be-
haussung , nebst vieler hoher perschonen beglaitet, hcrlieh trac-
tiret worden ; worauf sie dann sammendtlich dess feündess vn-
beschreibliche arbeith , so er zeit wehrender belägerung auss-
gefertiget , besichtiget, nach welchen jedermann sein gektnre»
dess ambt zuverwalten, sich nach seinem assin-nirten platz ver-
fügte. Den 14. Septembris, hielten ihro kavserl. may. nebst
denen beyden churfürsten, von Bayern vnndt Sachsen, wie auch
vielen anderen fürsten, vntcr lössung der stucke durch dass
Stubenthor ihren einzueg in die Stadt Wienn, liesen dass Te Deum
laudamus in der thumbkirchen siengen , vnndt begaben sich
nach diesen in die alte bürg, hielten mit be\den nkarArsten
taffei. vnndt besichtigten darauf dess feündess wirke, vnndt
die Stadt selbst , welche von Schotten biess zum llum-tlmr
lekr erbäln inlich aussihet , der Slephanss vnndt Landthaass
458
ihurn seindt glaicherweiss beschädiget, wie dan auch die kayserL
bürg also zugerichtet vnndt ruiniret ist, dass ihro kayserL
may. nicht darinnen residiren können. Der könig auss pohlen
hat ihro kayserL may. darauf ersuchet, dass sie belieben wolten,
sich wiederumb zurück zu begeben, damit der glückliche progress,
vnndt die nachsetzung dess feündess nicht gehindert wurde ,
vnndt darauf sowohl er, alss der hertzog von Lottringen denen
Türeken nachjagen möchten ; wie dan auch geschehen, in deme
die kayserl abermahlss auf die 6000 bey Laxenburg erleget ;
vnndt 500 gefangene Christen erlösset, dass driete treffen mit
dem feündt ist bey Ödenburg geschehen , wobey der feündt
wiederumb in die 10000 mann eingebüssset , dass man also
die rechnung dahien machen kan , dass die türeken , in diesen
recontres vnndt der flucht allein bey 30000 mann verlohren
ohne wass sie zeit wehrender belögerung vnndt sonsten erlitten
welchess sich nach denen biesshero einkommenen nachrichten,
weith hoher über angeregte anzahl belauffet: der stucke, so den
feündt abgenohmen worden, sollen in allen grosse vnndt kleine
gegen 200 seyn : die hohe generalitaet hat denen Soldaten alless
preyss gegeben, welche dan allerseithss gutte beythe gemachet.
Der könig in Pohlen hat dess gross vezierss leibpferdt gesattelt,
in gleichen dass signum belli et pacis, nemblichen die stange
mit den rossschweiffen bekommen , vnndt verfolget den feündt
nebst denen kayserl. vnndt hertzog von Lottringen noch diese
stunde. Ihro kayserL may. seindt wiederumb auf der ruckreisse
nach Lintz begrieffen , der allerhöchste Gott, lasse vnnss noch
ferner die continuation solcher glücklichen siegess wieder die
erbfeündt der Christenheit hören vnndt genissen, vnndt mache
dess feündess bludtdürstige anschlage zunichten.
War hafte relation: welcher gestaldt in der ängstlichen
türekischen belägerung der kayserl. haubt vnndt residentzstadt Wien
in Osterreich, Georg Frantz Koltschitzky, den 13.
August i durch dass feündtliche läger gedrungen, vnndt die erste
kundtschafft zur kayserl. haubt armada, wie auch von dar
glücklich wiederumb den 17. dito zurück gebracht worden.
Wiewohl die grausamme belägerung der kayserl. residentz
stadt Wienn zuendtwerffen , eine viel embsigere beschreibung
erfordert, alss meine feder vermage; verlange ich dannoch hie-
459
mit in kurlzcr erzehlung particulariter vorzustellen, «las« hel-
denmüthigc , wi^ wohl gefährliche vnterfangen, büffl Georg
Frantzen Koltschil sseu dolmetsch bey der oricntali-
Bchen compagnia, seiner ankunflft mm dem königl. pohlnischen
fiv\ stndtl Samhnr , so klärlichen a 1 1 /. r i n . I . dass dcrjeniire wegf
welchen er durch dass völlige Tun km lauer genohmen , ein
sehr gefährliche raiss seye, vnndt wirdt solchess allein zur nach-
richt anderen, welche sich in der gleichen oceasion auch moch-
ten brauchen lassen , wie sich dan bereithss nach den selben
schon zwey gefunden , so css gleichfahlss köcklich gewaget,
vnndt glücklich vollendet: hiemit wirdt aber niemanden einige
regul vorgeschrieben, sondern ein iedweder kan ihme nach
seinen sienn vnndt belieben den weg Selbsten bahnen; vnndt
ermahnet der Vollender dieser reise seine nachfolger also :
Ich nehme meinen weeg, durch vnbewohnte felder,
durch weingebürg vnndt thal, auch durch die dicke weider :
ess sehe sich wohl für, der mir wiel folgen nach,
vnndt bilde sich nii ein , ess seye ein schlechte sach,
ich wünsche ieden glück, dass ihm wie mir gelienge,
damit sein rühmlichss thun, auch bey der nachweit klienge.
Ich lebe schon vergnügt ; mir bleibt zum Überrest,
noch endlich diese ehr, ich bin der erst gewest.
Der berühmte genuesische weldt vmbsegler Christophorus Co-
lumbus, welcher im jähr 1492 Americam , oder die neue weldt
erfunden, hat vielen andern den weg gebahnet, ihme zufolgen,
vnndt bey der nachweit gleichen ehren rühm zuerlangen , alss
da wahren beyde edele Spannier , Jacobus Cortier, Casparus
Real; die Engelländer Sebastianus Gabotto, Martinus I\>vi< im*.
vnndt viel andere etc. Ich stelle hiemit kürtzlichen für, nicht
zwar Columhum, weder den grossen Oceanum , oder weithge-
1< geie meer, sondern einen tapferen vnndt eifferigen Christen,
welcher vmb die ehre dess nahmenss Christi, vnndt auss liehe
ÜMI vatterlandtss vnndt nechslcn. hlutt vnndt gutt in die lultlü
schlagendt , sich einer sach erkhünnet. welche wlld% 4ef WfUN
vor äugen zustellen, wie folget: die kayserl. haubt : vnndt re-
sidentz Stadt Wienn in Oesterreich. welche von zeit der vergeb-
lichen tiirekischen belägerung, so sie anno 1529 aussgestanden,
also florirte , dass sie nicht unbillich zunennen wahre, dass
haubt Evropa, dass deutsche Rom, eine ka\M'riu i\rv ü
Archiv. Jahrg. 1850. I. Bd. III. u. IV . Ilft. 31
460
der weldt lusthauss etc. diese so ruhm volle stadt wurde den
14. July dess 1683 jahress vnversehenss von den erbfeündt
christlichen nahmenss berennet, folgendtss gegen _|L- mann würck-
lich vmb vnndt vmb belagert, tag vnnd nacht vnaufherlich be-
schossen, solcher gestaldt, dass dass hauffige vmbringen, vnndt
einschlüssen von denen türckischen gezehlten, ein häftig tobendt
vnndt wüttendess wellen meer vorbildete, so diese weit berüh-
mete stadt nicht allein wolte vmbfangen , sondern gäntzlich
überschwemmen vnndt ersauffen , die vntzählige menge der so-
wohl grossen alss kleinen carthaunen-kugeln vnndt bomben
wahren gleichsamb die rasenden sturmwiende, welche vnaufherlich
mit ihren saussen vnndt braussen sich also erzeigten, alss solte
alless zugrundt gehen, vnndt himmel vnndt erde zusammen fah-
len; jedannach gleichte Wienn, einem mitten in den grausam-
men meer bestürmeten, aber beständigen felsen, welcher, ob-
schon allendthalben mit wüttenden wehlen vmbschlossen , doch
vnbeweglich denen feünden die spitze hervorreichet. Bey solchen
gefährlichen zustandt nun wahren alle weege vnndt Strassen
mit feündlichen völckern beleget , vnndt gäntzlichen gesperret,
also, dass niemandt kundte durchdringen, einige kundtschafft
weder zu, noch von der kayserl. armada einzubringen, vnndt
hiemit alle hoffnung dess endtsatzess denen belagerten benoh-
men, weilen auch solchess schon in die fünff wochen sich ver-
zogen , alss wurde fleissig nachgeforschet , ob nicht iemandt
zufünden, der sich getrawete, solchess wie wohl gefährlichess,
jedoch der hartbedrängten stadt Wienn, vnndt folgendt der gan-
tzen Christenheit nutzwahress werck auf sich zunehmen : khame
also endtlichen bey den herrn Burgermeister dieser stadt nach-
richt ein, dass vor zeit der belägerung in der Leopoldtstadt
bey Wienn einer gewohnet, welcher der türckischen sprach
vnndt sitten trefflich kündig , sich anietzo in der stadt, vnndt
zwar vnter der von herrn haubtmann Ambrosio Francken
wieder den erbfeündt neu aufgerichten frey compagnia befände,
ferner auch seiness gutten wandelss , vnndt aufrecht christlichen
lebenss genugsamme zeugnuss hätte. Derowegen ihn besagter
herr burgermeister zu sich beruffen , sich mit ihme beredet,
folgendtss zu ihro hoch gräflichen excellentz herrn herrn Cas-
par Zdencko, grafen von Caplierss etc. der röm. kayl. may.
Ml
wurcklichen ireheimen ralh . hHfkfkgMF>H vi«-«' praesidcnl .
cammereni, {rcneralfeldtzeOgmaistrr . bestehen obristen , mndt
der hinlerlass,-nen p hcimcn vnndt il«*|iu t irl in herren rathe di-
rectori etc. gebracht . alwo ihme i mit larthmg ein» m
sathsammen recompens VOrgetligtBl wurde : hierauf er sich dan
gutwillig erbollen: vnndt alss ihm.' die von der allhier beffin-
denden hohen kavserl. generalilaei hierzu gehörige brielVc vnndt
pass tuegefeiüget) vnmlt eingehftadigel worden, ist er ree
ihm hnrhgrüfliehcu excellenlz herrn herrn Kraft findiger
Im vonStahrenbcrg (Titul) alss preysswiirdiirsten commemlanten,
alliier adjutanten. durch das Schotten thor bie.ss zu dm pallissa-
den hienaussbeuleitet , in den nahmen gottess kommen . vnmlt
mit seinen getreuen diener vergesellschafftet , hat er in türrki-
scher kleidung zu fuess? den 13. Augusti, zu nachtss zwischen
10 vnndt 11 vhr, den weeg weiter fortgesetzet. Alss er nun
durch die Wäringer gassen , vnndt neben den sogenannten neuen
lazareth vorbey gangen, befände er sich schon an denen türcki-
schm lägern, vnndt weilen ein grossess regengewitter einge-
fallen, setzte er sich mit seinen dienner zwischen zweyen dero
selben läger nieder , der fröhlichen morgenröth erwartendt :
sobaldt aber solche angebrochen, sähe er aller orthen die vn-
zehlichen menge der türekischen gezehlte; welche in zweiflVIn
machten, welchen weeg er durchzukommen suchen solte, vnndt
bieldeten ihme dieselben gleichsamb für, den irrgart cn haedali
von deme die pöeten getichtet, dass dessen eingang mit gros-
sen feuerspeienden ochsen verwahret gewesen. In der warheit.
diessess dess bludt durstigen erbfeündess feldtläger, wahre nicht
allein bey den eingang, sondern allendthalben. mit graussammen
auf dass edle Christen blut laurende bestien vumlt tygen ange-
fühlet: dessen vngeachtet setzte er fort . vnmlt diewcilen er
sein einigess absehen auf den sichersten leilhstern der aller-
beyligsten dreyfaltigkeil gerichtet] irie auch die begierit, i
nicht dass güldene wiederfehl Jasonis , sondern den mit den
goldenen vellus geziehrten durclit. beiden beftsog Carl auss
Lettringen anzutreffen, vnndt vom seihen der JcllgtÜgtei stadt
Wienn die erfreuliche posl dess vn^ezweifettea endtsatzess
MiberbringCB, Hesse ihn glücklich IbefW liill'en . dass er ver-
mittelst dess güldenen bieltlYadenss der himmlischen Ariadne
31 •
462
nemblichen des» vertrauenss zu der übergewenedeytesten vnbe-
fleckten mutter gottess Mariae, sein gewünschtess ziel höchst erfreu-
lich erreichet. Also gienge er mit seinen gesellen, wie wol vom regen
durch vnndt durch beffeüchtet,fröhlich forth, vnndt thäte (vmb denen
bey ihnen heuffig hien vnndt her reittenden vnndt gehenden Türeken
allen argwöhn zubenehmen) in türekischer sprach lustig singen, traffe
hiemit auf einess türekischen vornehmen Aga gezehlt, welcher ihn
zusich rufte, vnndt also durchnässet bemitleydigte, auch befragte:
woher er khäme, weme er dienete, vnndt wohinauss erwolte? Alss
er ihme nun auf alless bedachtsamb geandtwortet , vnndt vermeldet
er wolte etwass von Weintrauben vnndt andern fruchten einsamblen,
thäte er ihme den türekischen Chawe trunck lassen reichen, wahr-
nete ihn beynebenss, er solte sich nicht zu weith ausswagen, damit
er den Christen nicht in die hände khäme, hierauf liess er ihn von
sich. Nun ginge er über berg vnndt thal, durch die Weingärten
vnndt gebüsch, biess an den neuen Chalen- oder Josephssberg, baldt
stiessen ihme etliche türekische trouppen auf, da er sich dan
auss beysorge, von ihnen aufgehalten zuwerden, lincker handt ab-
gewendet, vnndt also vmb den berg durch den waldt , vnndt Wein-
gärten , biess oberhalb Closter Neüburg kommen , weilen er aber
nicht wissen können, ob freunde oder feünde darinnen, kherete er
wiederumb zurück gegen dass dörffel Chalenberg , alwoh er gegen
über in einer baumreichen insul leüthe gewahr worden, aber eben-
fahlss nicht wiessen können, wer sie seindt, endtlichen doch an
etlichen weibern, so in der Thonaw gewaschen, erkandte, dass ess
Christen wehren, da er hiengegen von ihnen ersehen worden, haben
sie tapfer auf ihme feüer gegeben , er thäte aber wüncken , vnndt
ruffen, er seye ein Christ, khöme von Wienn, sie solten ihn über-
setzen, sie andtworteten ihme, er solle sich nur ein wenig aufwerthss
begeben, alldorten über dass gestatt, welchess zwar zimlich hoch,
zum wasser hienunter lassen, alss solchess geschehen, haben sie ihn
in einen kleinen schieflflein abgeholet, vnndt sambt den diener hien-
über geführet, so baldt er in die insul kommen, wahre zugegen der
richter, auss dem eine stundt von der stadt Wienn gelegenen flecken
Nussdorff, mit seinen dahien geflüchteten nachbahrn, welcher ob der
türekischen kleydung etwass stutzte , aber gantz höflich fragte, ob
sie nicht etwass schriefftlichess auss Wienn aufzuweissen hetten ?
worauf herr Koltschitzky ihme den von ihro hochgräfl. excellentz
herrn gcneral Capliers erthcilten pass vorwiese: hierauf haben *ie
ihme freüden voll, allen glitten willen \ nn«l t ehre i zeiget, a«ch al-
snhahll "'in schifTl herbes gcsehaflVl , \nndt ihn folgcndKs kiifl z«
toa christl. löger hieniiber geführet : so baldt erta Dmi ItfN
■afraeikgeleget, kraffe er oberhalb der brach« auf das christl. läger,
vnndt wurde zu (Titull) herrn obristen Heysslcr gebracht, welchen
er seine Verrichtungen endldeckel . \nndt «1 i •- l..\ si< li li..i
brietVo geaeiget, darob sieh herr obrister höchlich erfreuet, ihn mit
zweyen pferden von sich, vnndt seinen diener versorget, vnudi
weiter in ihro hertzogl. durehl. liger, so an der March zuiessen
An-er vnnclt Stillfriedt gestanden, bringen lassen. Solcher gestaldt
langte er bey höchstermelter hertzogl. durehl. den 15. dito innr-
es glucklich an, vnndt überreichte nebenss aussführlich mündt-
1 icher berichterstattung, die von der kayserl. generalitaet ihme an-
vertraute briflfe, nach dero eroffnung, vnndt. von ihro durehl. reiflfer
erhebung vnndt berathschlagung, wurde ihme von dero Mm per*
söhn aufgetragen , die hierauf erfolgende beantwortung wiedernmb
zurück zutragen, vvelchess er sich wegen vorstehender sorglicher
lebenss gefahr höfflich geweigert; jedoch weilen ihro durehl. zum
zweytenmahl, nebenst Versicherung einer vnfehlwahreu kayserl.
gnade recompens, ihn hiezu bemüssiget , hat er ess wiederum!) auf
sieh genohmen, vnndt nach gehorsambster beurlaubung vnndt ab-
fertigung sich wieder zurück gewendet. Den 16. Auirusti a!> m.IKn,
gelangte er in eben selbiger gegendt , ahvo er hinüber g» ><hiflet
wiedernmb an, vnndt wurde von vorbemelten Nussdorflferischen
nachbahrn herüber in ihre insul geholet, vnndt fernerss gar herun-
ter auf Xussdorff alwohin sie sich noch immerzu bey der nacht
etwass von victualien vnndt wein auss ihren wiewohl abgebränten
sern vnndt gärten zuholen gewaget, vnndt nachdemc er sich
alda bey ihnen eine gutte stundt aufgehalten, nähme er den 2
den weg an wasser gegen die ziegelöffen vnndt der stadt nun
wahre ebenfahlss vngestuinniess regenwetter vnndt hette ihn
absonderlich bewahret, dass er sieh ein wenig Besser zur
rechten handt gewendet, währe er mitten ratet die tiink
schildtwachten gerathen, bey solcher beschaflenheU . Mtatl i l mtk
mil seinen diener nieder, dess anbrechenden tagess »ucr\N arten.
Msadai) -ien-en sie forlh. sieh tut zween weege zertheilendt. baldl
D l»_*u ihnen fiinff tiircleu; denen /.u. Iftfligl ii 4er
464
herr dem diener mit lauther stimm auf türckisch zu, welcher an dem
sonst nicht gewöhnlichen lauthreden gemercket, dass gefahr vor-
handen, begäbe sich daniioch alsobaldt zu seinen herren, vnndt denen
Türeken auss dem gesichte, iedoch einer aus diesen fünffen ging
vnndt schauete ihnen immerzu nach , aber sie khamen durch die
Rossau gegen der Aissergassen zu einem kleinen abgebrennten
hauss, in welchess siegiengen, die kellerthür öffneten, in willenss,
theilss wegen der gefahr verrathen zu sein, theilss wegen dess re-
genwetterss, diesen tag sich darinnen zuverbergen: alss sie in den
keller wahren, gienge wegen müdigkeit dem herrn ein schlaf zue,
der diener aber bliebe munter, baldt hierauf khame einer, machte
gleichfahlss die kellerthür auf, vnndt gienge die stiegen hienunter,
der diener weckte alsobaldt seinen herrn , sagendt wir seindt ver-
rathen ! der herr ermunterte sich, vnndt alss er anfing zureden, er-
schracke der neüankommene , vnndt vneracht der diener ihme in
vngarischer sprach zugeruffen, khom her, khom her : lieffe er nichtss
desto weniger die stiegen hinnauff vnndt also davon. Wass diesess
vor einer gewessen, ist vnbewust. Allhier nun länger zuverharren,
befunde sich nit rathsamb zu sein, derowegen beschlösse herr Kolt-
schitzky auss den keller zuweichen, vnndt gegen den pallissaden
der stadt zulauffen, welchess dann auch glücklich vollzogen wurde,
vnndt ist er sambt seinen diener, ohne eigene Verletzung den 17.
Augusti frühe morgenss durch dass Schotten thor in Wienn ange-
langet, vnndt hat bey der hohen kayserl. generalitaet , seine gutte
Verrichtung, sowohl schriefftlich alss mündtlich vnterthänigist ab-
geleget; für welche von gott dem allmächtigen erlangte grosse gnadt
vnndt gütte wir ihme bittlich dancken, vnndt fernerss demüthig
zum beschluss bitten:
Herscher hiemmelss vnndt der erde, lasse dich dein volk erbitten,
Hielffe vnss, vnndt zertrenne , dess erbfeündess grausambss
Witten.
Lass o vatter dich erweichen! sihe nicht an vnser sindt,
Dein barmhertzigkeit vnss zeuge , vnndt verschon der kleinen
kindt.
Ach! wir fallen dir zufüssen, vnndt mit dem verlohrnen söhne,
Wir inbrünstig alle ruffen: schone liebster vater, schone!
Treibe ab von vnsern mauren die verdiente grausambkeit,
Wir, alss deine kinder , dich loben wollen in ewigkeit.
Gobett wieder den Tun 1- i. 10 fOt ihr.» |..;|.sf|. fir\ I. ltinoeet-
lio den aylflften in ertheilnng einei
fing dess vollkommenen ablassi schriben worden.
O ratter der barmhertsigkeH . \ nn.lt gott i
haben gesündiget, wir haben Abel gehandelt^ rnndt dieb meen
hcn rattert mit rnters taftern grdblieb enArnet; dartttl i
deinen »orn über vnss ergehen lassen. vnndt schlaget! rni
rotten deiness grimmenss, durch diäten gräulichen ttrekenkr
aber in deinen zorn wirst« deine baraherttigkeit nit i
«lu züchtigest vnss dnrcb deine geisein. vnndt ruftest vnss zur huess,
vnmlt wan wir dich in warheit anrutVen. wirstu diel iglirh
rersöhnen lassen. So wollen wir dann mit hertfliehet rertratea
ff deinen gnaden thron hinzutretten, vnser müsshandlung mit de-
mittigsten fuessfahl dir abbitten, bitterlich beweinen, von bettlet
aufrichtig, vnndt vollkommentlich beichten, vnndt mit beständiger
buessiertigkeit vnss zu dier bekheren; wir wollen vnsere bertsei
zersehneyden durch vollkommene reü vnndt laidt, danein serkiirscb-
vnndt demüttigess hertz wirstu o gott nicht verachten, wir
wollen hingehen zu dem altar deiner erbarmung, vnndt dich mit
würdigen fruchten der puess versöhnen; wir wollen vnser tlehendt-
lirhess gebett, mit fasten vnndt allmossen verstärcken. vnndt in ein-
helliger zusambenstimmung deine barmhertzigkeit anrutVen. Nun
o gott vnser beschirmer! Schawe in dass angrsichf deiness gesalb»
len. schawe auf seine kirch, die er ihm durch sein blueth er*
vermählet, erkaufft vnndt erworben hat. wicwirdt sie vom witlitt
thür zerwühlet, vnndt verwüstet, die Türeken wollen den christli-
chen nahmen aussreütten vnndl vertielgen : SCtaw o fltf wie
tansendt menschen jämmerlich ermordet, oder in die s< •bändlliche
dienstbarkeil geführet worden-, ess lehreyef zu dir dass ebril
bluth der erschlagenen: ess schreyet zu dier dasi mscbnldige
blueth Jesu deiness solmss vmh räch wieder die t'eiimle dett 1 1
Christi, vnndt vmh gnnd für vnss. die sieh rühmen im Bf
ras herren Jesu Christi: durch diesen Jesum dein. ■ liebet
Sohn, bitten wir dich 0 himmliseher rettet! BfhtrtM dich «leinest
volekss: erhöre die meinnsg wem geistlichen hi.nli.nss deiness
ttatthalterst auf erden dess pafttea Innor.-nhj. der alle anschlage
vnndt krätTte daran strecket . damit tiefet tllgl tfj -inen Itth vnndt
gefahr der Christenheit ahgeholfien wette Bttjtjfjt di<
466
serss römischen kayserss Lepoldi, dess pohlischen konigss Joannis,
vnndt anderer christlichen fürsten, wieder den allgemeinen erbfeündt
dess christlichen namenss ; verleyhe kraft vnndt stärcke den christ-
lichen Soldaten, damit sie mit vnüberwündtlichen heldenmuth im
feldt, vnndt in vestungen , den Türeken vnndt andern vnglaubigen
widerstehen, die selbe überwunden, dempffen, vnndt vertielgen mö-
gen ; dan in deiner handt ist aller gewaldt, vnndt ist dier leicht mit
wenigen oder vielen dein volk zuerlösen : erwecke auch in andern
grossmächtigen christlichen königen vnndt fürsten diesen christl.
eyffer, damit sie mit verainigten gemüttern , vnndt gesambter macht,
den christlichen nahmen beschützen, vnndt die feündt der Christen-
heit vertielgen helffen: zerstreue o herr (durch die fürbitt der
übergewenedeitesten jungfrawen vnndt mutter gottess Mariae, sambt
aller heyligen vnndt ausserwöhlten) in der macht deiness arrobss,
deine, vnndt vnsere feünde, dass sie vor dier fliehen müssen, schlage
sie mit den waffen deiness volckss; damit sie erkennen , dass kein
anderer seye, der für vnss streitte, als du (o herr) vnser gott.
Abschriefft dess gotteslästerlichen vnndt bluttbegierigen
Türeken gebettss, welches durch die gantze Türkey, vnndt
bey dem kriegssarmeen wieder die Christenheit täglich ge-
bettet wirdt.
Du Gott aller dieng, vnndt du göttlicher Prophet Macho-
met; wie wohlen wir vor den Christen, (die an ihren ge-
kreuzigten Gott glauben, vnndt dahero sich selbsten wie die
hunde beissen), vnss in wenigsten nicht förchten, dieweilen
wir auch durch deinen willen , an stärcke ynndt macht ihnen
weith überlegen sein; so bitten wir dich doch, du wollest
deine vnüberwündtliche armeen, vnndt vnss stäreken, auch die
feünde gantz vmbbringen hölffen. 0 lasse dass volck zu hunden
werden, dass sie baldt hienwegfallen, gieb sie in vnsere hände,
welchess wir so lang gewünschet haben, so können wir dein
vnzergänglichess reich zu Mecha mit vielen köpfopffern ziehren.
Blasse vns wie die winde in ihre länder, vnndt lasse plötzlich
vor vnss fallen ; würff feüer auf sie , dass sie verbrennen , blasse
staub in ihre gesichter, dass sie blindt werden, verzehre sie in
deinem zohrn, zerknürsche ihre gebein, vnnd verderbe ihr
fleisch vnndt blutt auf erden, dann sie verachten dein opffer
vnndt die beschneidung. hencken sich anss kreutz. vnndt lassen
*r»7
sich allein mit wasser heiyiessscn, sie haben guter . <lie sie
selbst nicht können, vnndl schreiben Gatt einen söhn zue, afcM
iiMu. So lasse ihres ratergaesj naMt srfssjsji, vnn.it bsn vi
nigkeit nicht länger auf erden; SSM da nicht mehr spoth
ihnen haben dörffest
Copia einess lobschreibenss, so ihr päpsll. baj li< hL. it.
nach glorwürdigster eiiidigung der stadt Wienn.
general Stahrcnberg, alss alldar wohlmeritirten rnmiiH-mlaufm,
von Rom in lateinischer sprach zugeschicket; von wort zu wort
also lautendt.
Innocentius Papa XI.
Dilecte tili nobilis vir, salutem, et apostolicam bene-
diefionem. Invicta animi magni constantia ac fortitudo, qua
adversus immanes potentissimi hostis conatus, Viennam Assi
feliciter propugnavit nobilitas tua, adeo praeclarum apud fideles
omnes, de quorum salute in praedieta vrbis obsessione agebatur,
tibi meritum comparavit, ut effusas, qua christiana religio
floret, insigni nomini tuo laudes publicorum beneficiorum remu-
nerstrix fama rependat. Quia vero nos in primis afficiunt innen tia
commoda, quae in chrisfianum orbem ab eximia virtute tua
derivata sunt, muneris esse nostri duximus. illustri hoe litt« ra-
mm nostrarum testinionio, partam tibi gloriam decorare, nullani
quae se offeret occasionem demissuri, re ipsä deelarandi. quam
gratam erga te, christianae reipublicae causa geramus rd Un-
tätern. Fruere interim strenue vir gaudijs exultantium populorum!
in ijsque inaestimabiles inelytorum laborum tuoruin inictus
agnosce, dum nos nobilitati benevolentiae nostrae testem apo-
stolicam benedictionem permanenter impertimur. Datum RssnSSj
apud sanetam Mariam majorem, sub annulo piscatoris, die
XXV. Septembris.
MDCLXXXIU pontificafus nostri, anno. 8".
Dilecto filio nobili viro,
Uudigero Ernesto comiti L. S.
a Stahrenberg:
Mariu8 Spinola m. p.
Copia der vberschrifft , so nach erhaltenen virtori na
ehren ihre künigl. may. SSM! Pallien, zu Rohm in uflendtl;
trimnpt) vorbestellet worden.
468
Dominatione Polonico — Lithuanico.
Liberatione Austriaco — Pannonico ,
Profligatione Ottomannico — Thracio ;
Religione Christianissimo
Pietate Catholico
Zelo Apostolico
Regi
Inter Duces pugnacissimo ,
Inter Reges sapientissimo ,
Inter Victores gloriosissimo ,
Cui
Gloria militaris Regnum peperit,
dementia Stabilivit,
Meritum perennavit,
Qui
Raro probitatis et constantiae exemplo ,
deferens propria, aliena defendens,
docuit, quo pacto, Sacra foederis jura,
tueantur, custodiantur, compleantur.
Ottomannicam lunam , fulgentissimo Crucis Vexülo
aeternam Ecclypsin minitantem, adeo prospere
feliciterque e Christianorum finibus eliminavit,
ut unum idemque fuerit ; venisse vidisse , vicisse ,
interque innumeros Christiani orbis plausos,
interque vindicatam Religionis et Imperij laetitiam
interque cruenta lunae extremae deliquia,
agnoscant praesentes, credant posteri,
Non tantum e nascenti Evangelio, ut promulgaretur,
sed et adulto, ne profligaretur ;
Utrobique ä Deo hominem fuisse missum
cui nomen erat
Joannes.
Vom 3. Octobris, wirdt von Wienn berichtet, dass diesse
tage überauss viel churbayerische proviandt wägen zue dero
armee aldar vorbey passiret, ingleichen auch einige völcker zu
wasser dahin abmarschiret wehren. Nit weniger hat man mehr-
mahlen 80 gefangene Türeken, Tartaren , vnndt rebellen aldar
MI
uluM-hra.li I . so zweiflTelss ohne /«um arh.-ilhen applirin-t *
Werden. Vnndt weilen mau in,,, sJnbüei surfet anssgebm
auch allerseitss \ietualieu zuführet, lasst ess sich narli vnndt
nach tnnemblioheD ansehen-, rea ier kayseii (ee rief
meihl rnter Bressbnrg stehet) wirdt res 2!». Boyfwrtfii ge-
iehrieben, dass sieb ihr eieelleM reldteureehall \<>n fttiiriw
lerg mit dero, vnndt Sourhischen . m belägerung
zimblieh geschwächten rcgimentern , alda würrklieh BiegeAvtil -u.
wc selbstea sie mit ihro durrhl. hertsogü von Lottriniren sJm
fcortse vnterrednng gepflogen: da den auch eil eeiliiii
Edelmann von der königl. armee arriviret, mit berieht, dass
solche bereithss 6 meihl weiteres biemein avanziret, auch dass
ihr königl. May. den 28. passato Raah . vnndt den .;<>. Comorn
besichtigen wollen: welcher edelmann gleichwieder vuwiss« ndl
mit wass für expedition abgefertiget worden. Eben den 30. pn^
seindt vnserige völeker weiterss abwerthss zum BIS 111 1 h be-
ordert gewessen: indessen hette man bei der armee vnler-
sehiedliche kundtschafften , dass die Türeken die grosse vumlt
schwere stuck auss Neühefissl weg, vnndt nachr OlVcn salvin-i
haben (auch continuirte vnter ihnen dass grosse flüchten) \umlt
wofehrn vnsere dahin , oder auf Grann gehen sollten, nie solchess
vorgewiess gehalten wirdt, seindt die türeken intenlioniret . die
grosse werck zusprengen, damit solche nit so baldt von vueeri-
gen repariret könnten werden; ja wie man fernere naehrirht bat,
solle gedachtess Neüheüssl, wie auch Granu, von t\^\w\\ Pohlachea
täglich berennet vndt beritten werden. Bis verdriKst die Tür
auch nit wenig, dass sie von vnsern kavserl. holV kein.- p! "andi-
Behiliing mehr haben, weilen sie den kaiserl. internuntium herrn
grafen Caprara Selbsten loss ^«'lassen, vnndt iu siehe!
Denvojret, auch nachmahlen den kavserl. resident herr Kunit/.
ihnen vnwissendt endtuisehet.
Obwohlen man darvon »ehalten, dass ihro kaiserl. May.
sich in kurtzen in der wienn« Tischen NeVStadf • '"'
werden, v rlautet dannocli da ige noch
Lintz suhsistiren wollen. fcet, dass schloss zu geda«
Netstadt würekiieh aessgesaeberl werden. Mehr wird» von
7. Octobris ren Wiese geeehriebe*, dass i sc tagen
ihro durchl. dess churfÄrsten in Sachsen herr brndei
470
ihro durchl. dess hertzogen von Churlandt alldar angelanget,
sambt einigen trouppen zu der kayserl. armee gegen Vngarn
zugehen, nit weniger sollen bey gedachter armee in 2000
reichss Völker angelanget sein. Auss dem kaiserl. veldtläger
▼erlautet, dass den 2. huius die cavallerie vnvveith Gutta
angelanget, vnudt weilen die infanterie vnndt artollerie nit so
geschwindt folgen kunte, vnndt annoch in zwey meihl zurück
gewesen, thete man selbige alda erwarten, ohne zweiffei so
dann recta vor Neüheüsel oder Grann zugehen: ingleichen
stunde die pollische armee sambt ihro konigl. may. annoch
vnweith von dannen, von welcher einige mannschaft neben
herrn obristen Neüsslerss, Kery, Latron, vnndt Richardische
regimenter gegen Neüheüsel, vnndt Grann zu recognosciren
commandirt gewessen, eine starke türckische parthey geschla-
gen, vnndt neben vielen todten in 60 janitscharen vnndt 10
andere gefänglich eingebracht.
Den 1. 8ber , seindt drey kaiserl. Soldaten, so jüngst vor
Neüheüssl von denen Türeken gefangen, vnndt mit in dieser
belägeruug anhero, nachmahlen wieder zurück auf Offen ge-
schleppt worden, herüber geloffen, vnndt berichten, dass sich
die Türeken bey Offen zertheilet, die mehristen janitscharen
währen nach Griechischweisenburg, die Tartaren aber nacher
hauss gangen. In Grann, so sehr ruinirt ist, solle etwass
wenigss, in Neüheüssl aber die mehriste mannschaft beste-
hen. Printz Looys von Baaden ist zu ihro churfürstl. durchl.
in Bayern nacher Brunn vom hertzogen Lottringen expe-
diret worden: selbige dahien zu disponiren, damit dero trouppen,
so zurück nach hauss gehen sollten, auch dahien avanziren
möchten. Von Lintz wirdt geschrieben, dass der kayserl.
obriste hoffmaister herr graf von Zinczendorf dergestalten an
einem hitzigen vnndt gefahrlichen fieber also erkrancket, dass
dessen aufkommenss keine hoffnung seye.
Die von 10. Octobris eingeloffene wiennerische brieffe
melden, dass alldar seith der belägerung verbliebene Soldaten
bereithss nach vnndt nach in ihre assignirte quartier marchiren,
vnndt in gleichen die kranckheiten bei eingefahlenen kühlen
wetter etwass nachliessen. Vor etlich taffen seindt abermahlen
4000 zu fuess, vnndt 1000 zu pferdt schwabische creyss
471
vö Irker alldar vorbey Dach der kaiserl. armee gegen Vngarn
ganzen. Anss Vngarn aber hat man, dass die kayscrl. armee,
nach deine die pohlnisrhe hereithii vorangangen, den 5. die»»
die brücken bey Commorn passirrt ; \n\ \\ issmar betten dir
Polaeken die pallissadeu an der polancka, vnndt dannit vmb-
ueuebene sternschantz , in ermanglnng des» holtzess abgeh.v
vnndt verbrennet, auch bereithss dass zur fem ken brv Commorn
gehörige holtz angrieffen, wesswegen der könig dan alsobaldt
zwey archipnssiren lassen. In der Schutt haben die vnseri-
jfli vnndt Polaeken über 2000 ochssen zusamin.
darvon sie die schlechten vmb einen halben, die bessern aber
biess gantzen reichssthaler theilss zu Commorn. vnndt theiUt
im läger verkauft. Ess gehet auch dasselbsten die rede , das»
der könig biesshero in 4000 schwäre wägen mit vor Wienn
vnndt anderwerthss gemachter beüth (vornemblichen aber nach
der grossen Schlacht bey Parcan, alwoh über 12000 Türeken,
vnndt zwar neben sechss der vornembsten hassen der beste
khern dess türekischen volckss geblieben, vnndt mehrmahlen
den feündt etliche mit puhren goldt beladene wägen, alle
pagage, munition, vnndt dass völlige läger abgenohmen wor-
den) nach hauss gesandt, hergegen aber erwartet er wie-
derumb auss Pohlen frieschess volck; vnndt fiengen nunmehr
die Pohlacken an jenseithss auf den gehuldigten boden zusengen,
vnndt zubrennen, dörffte also die kayserl. armee einen harten
naebmarch haben. In übrigen wirdt biess dato dass dessein
l>e\der armeen noch sehr in geheime gehalten, vnndt weiss
man nicht, ob sie Neüheüssl oder Grann attaquiren wollen I
sonsten sollen die Neüheüssler Türeken etliche pohlnische foura-
girer, so vermässener weisse, gar über die Waag gesetzet, den
3. diess gefänglich in Neüheüssl gebracht haben. Von hrcssden
wirdt berichtet, dass obgleich wie jüngst gemeldet, die Zusam-
menkunft! verschiedener chur- vnndt forsten in Leipczig beschehen
solle, so ist doch solche wiederumben aufgehoben, vnndt wirdt
der sachsische churfürst von dorthen perschönlieh nacher Berlin
zu dem Brandenburger raissen , auch seine inehriste gebeimbe
räthe sambt der reichss canrelley dahin kommen 1«
wass aber die intention sein mag, adhuc latet: vnndt hat
von ernenten Berlin vom l.V Odobris folgenden nachri.lit
472
halten ; die beeden flotten liegen in Kögerbucht , vnndt sagt man^
die dähnische werde die schwersten schiffe zu Coppenhagen auf-
legen, vnndt die leichten noch eine weil in see lassen: die
Frantzossen aber erwarten durch einen Courier auss Pariess ordre,
der König in Dännemarck mit seiner generalität vnndt landt-
militz machen auch anderss nichtss, alss dass er zu Gottenburg
trouppen mustert vnndt exerciret. In Niederlandt intimiren die
Frantzosen zum ende gelauifene terminum contributionis, vnndt
weil solche, theilss auss dess marquis de Grana verboth, theilss
auss armuth der landts leüthe vnndt geldt mangel, fast nirgendtss
erfolgen wil, so machen sie ess mit dem daheimb gebliebenen
armen volcke ärger, alss im offendtlichen kriege, vnndt lassen
weder viehe, noch wass geldess werth vnndt fortzubringen ist,
dahinten. Man hat 13 solche plünderer gefänglich nach Brüssell
gebracht, da sie vorgeschützet , sie wehren keine feünde; man
hat aber ihnen opponiret, eben darumb wehren sie alss strass-
senrauber aufgefangen, vnndt der justitz gelieffert worden,
dennoch darf ihnen, wegen der frantzösischen generalität andro-
hen, kien laidt geschehen. Zu London hat der spannische
ambassadeur, alss er zum drietenmahl angehalten, Engellandt
möchte, wie beraithss Hollandt gethan, die verglichene 8000
mann zum endtsatz der Niederlande Helfern, endtlich zur andt-
worth bekommen; wie dass rex Angliae bemühet sein wolle,
dass die frantzösische execution in Niederlandt aufhören möge.
Der glückliche endtsatz Wienn verursacht am frantzösischen
hoff eine gross stiellheit, vnndt hält der könig mit niemanden
mehr rath, alss mit dem prüntzen Conde, vnndt minister mons.
de Louvois, auch ist dess Dauphins reisse nach Ryssiell ein-
gestellet. Vnter desen müssen die armen reformirten haar lassen,
dann, alss sie auf eine alte erlaubniss Henrici quarti forthge-
fahren , auff denen steiuhauffen ihrer gewesten kirchen zupredigen,
vnndt dess adells versprechen sie hierinnen zu manuteniren,
getrawet, haben im Delphinat 24 compagnien königliche dra-
gauner sie überfallen, vnndt an zweyen örthern der verlassenen
leüthe biess 800 massacriret, ihr überhaupt aber Chamvil ge-
nandt ist mit fünffzig schlagen lebendig gerädert worden. Die
Engelländer nehmen noch immer mehr perschonen gefangen,
welche den könig betten ermorden sollen.
Wien ^»n» U OettMa mkH h. itidM , dass dieser ta-
grn mchrmahlen einige SaltlhlfgefifdM Irouppen gegen Viinani
aldar \orbcv nassiivl . u.ndt der kayserl. hoff 7.11 Lhrfsj be-
ichifftigel »eye, die iwiachen entigeagecftnlipeneheMi ndtihnj
lese competentieo lucompouiren. vnndi einen i<
leisten. In gleiches wirdi stank laborirel. Mosskaw \nml l'ersien
in die alliantz wieder den Otloinanisclien reieh zu bringet, wora«
gutte holYnung gegeben wird!. Auss dem kavier I. v.Mtläger
verlaut tet. dass den 18 dito, die alda belundemle Ttcfc ij ft !..•
iepntirte bey ihro durch), hertzogen von Lottringen llü—li
gehabt, ihr begehren war in einer zirlirhrn latlieinisdim nration,
vnndt bestünde in deme, damit man auf pohlische recommen-
dation ihnen den lang desiderirten rubestandt , ihre alte pri-
filegia, vnndt perdon , so sie dato nicht erhalten können. \,r-
giinnen mochte: denen ihr durchl. kürt/dich geandtwortet : dass
ess niebt ad rem , vnndt ausser der zeit komben , dass ein
vasall seinen herrn nemblich ihro kayserl. May. gesätze vor-
schreiben möge, in deme sie so hoch wieder Gott, vnndt die
Christenheit gesündiget, auch die protection einess abgesagten
tyrannen an sich gezogen. Dahero sie in sich gehen, vnndt
ehist zu schuldiger devotion sich bequemen sollen, wiedrigen-
fahlss inen kein gehör mehr zugeben: befunden sich annoch
bey dem könig in Pohlen, vnndt werden auf ein gewisse zeit
aufgehalten. Den — huius, alss die schiefTbrurken verfertiget,
wurde etlich 100 mann hinüber commandiret , alss aber die
Türeken auss Gräfin, vnndt dem blockhauss Thomassberg vn«
sere anmarchirende gesehen, haben sie schärft auss stucken
auf sie gefewert , da aber selbige auss dem geftraiefc genähert,
steckten sie die vorstätt , wie auch dass gemelte blockhauss
vnser höchster Verwunderung in völligen brandt . so tag
vnndt nacht gewehret, vnndt liehet dass blosse Granu annoch,
mit halb abgeworflenen tliurnen. Den 20 cunviiiis avisirten
M nachtsi vbergangenc Katzen , dass die in Granu ordiv h, ti, n,
nach angefangener altaque. /.\\e\ . biess drev tag zu resisti-
ren . so den eich beiteiiiaiioi h salviren. wmmii wrhrensambt
den Christen nur 6000 mann darinnen; hi-\ neln-nsi tagen auch
etliche gefangene auss, dass der gross reaier nunmehro auch
von Offen gewichen, uindt seine mmntchifll nicht so starck
474
seye , wie jüngst gemeldet worden. Den 20. diess , seindt et-
liche regimenter zu fuess, vnndt etwass zu pferdt gegen Grann
zugehen beordert worden, gehet auch etwass von groben geschütz
mit, vnndt wie glaubet wirdt, noch selbige woch aldar posto
zufassen. Gleich bey ablauffung diessess, ist in dass läger
sichere nachricht eingeloffen, dass die Türeken den 19. dito
so gar dass schwöre geschütz auss Grann vnndt den Thomass-
berg weg führen wollen, so aber von den vnserigen verhin-
dert worden, vnndt nunmehro 300 gefangene Türeken, so ihro
durchl. von Lottringen nachr Wienn abgeordnet, vnter weegss
begrieffen. Von Lintz wTirdt geschrieben , dass man gutte zeit-
tung von Venedig habe , alss ob die republic mit ihren , den
spannischen , maltessischen, vnndt genuesischen kriegss schieffen
Candiam wiederum]) zuerobern hoffete ; weilen der Bassa ,
alss ein malcontent von der pforten zwey millionen pro arrha
eingenohmen, vnndt ihme einen vornehme västunck eingeraumbt
solle haben; sonsten ist den 25 Octobris ein expresser zu
Lintz ankommen, mitbringendt , dass der Bassa commendant
zu Grann ein schreiben dem gross vezier geschicket, welcher
both aber sambt denen schreiben von vnserigen Soldaten interci-
piret worden; welches schreiben in diesen bestehen solle,
dass er sich alldar über zwey oder drey tag nicht wirdt
halten können. Die Polacken wie auch vnsere deutsche Soldaten,
fischen noch immer von der Donaw viel körper von denen er-
soffenen Türeken herauss , welche wacker geldt , schöness ge-
wöhr , vnndt köstliche kleyder anhaben, dass also gar zuwohl
zuglauben ist , dass ess der beste khern von denen Türeken
muss gewesen sein, vnndt solche türekische sachen sehr thewer
verkauffet.
Vom 28. Octobris, wirdt mehrmahlen von Wienn berich-
tet, dass alldar wiederumb die burgerschafTt täglich neben an-
dern Soldaten vnndt gefangenen schantzen , welchess bey ge-
wisser straff aufgeleget wirdt , von der kayserl. armee wirdt
geschrieben, dass den 21. dito die sammendtliche armee vber
die Schiffbrücken passiret, vnndt darauf die vestung Grann zu-
belägern angefangen auch bereithss , den von feündt selbsten
abgebrenten Thomassberg zur batteria gemacht, die schweriste
stuck darauf geführet , vnndt dass schloss zugedachten Grann
wiirrklirh beschlossen thetfrn. \\nr\..it lirere&S vnndt
hotVondlich clwass I».
hal /,\\ar den eoinmendaulen alda
vnnd versprochen , dass .r nnni sm -curts erwartete, vnndt
dan selbige ftftttlftg cnlsrl/.cn \\<»l?r; wind! > . irdt beynebenss
berichtet, dass er zu verslonU rmee das» meiste
lanuMvolck aufhielte, welehess nicht sehr zuhH ist. Aast
(irätz wirdt auch geschrieben, dass selbige feüerwercker Tnndt
'eichen, tag vnndi nacht in labore begriffen, alle noth
digkeiien nacher Canischa (welche vestung von vnserigen be-
lagert sein solle) zu überlieffern , vber diessess thetten nicht
allein vnsere streiffende partheyen alless biess gegen Fünffkir-
ehen abbrennen, vnndt Mündern, sollen auch so gar biss an
die Essecker brücken kommen sein, vnndt also denen Türeken
die vornehmbsten bässe abgeschnitten haben: fernerss vernimmbt
man, dass nunmehro der graf Budiani durch einen gewissen
traetat zum kayserl. pardon vviederumb völlig aufgenohmen seye
worden, auss ober Vngarn aber wirdt geschrieben, dass sich
die mannschaft dess Teckely nach vnnd nach von ihme der-
gestalten verliehre , dass er nunmehro kaum etlich tausendt
der seinigen zusammen bringen kente , vnndt also von tag zu
tag sehr geschwächet wurde.
Wieiin von 31. Octobris wirdt gesehriehen , «las« dieser
tagen abermahlss einige noch aldar gelegene Soldaten in die
assignirte winter quartir abmarchiret seindl. Von Lint/.
hat man anderss nichtss , alss dass ihre may. die \. rwittibte
kayserin vnter lösung der stucke daselbst en ftt£ langet. Um
dito, ist von ihro königl. may. auss l'ohlen ein cdelmann
wegen dess Teckely vnndt seiner adhaerenlen durch Wien
nach Lintz passiret, welcher vnter anderen mitgebracht, dass
selbige auch zum Teckely einen expressen ahgefertiget , ihnip
ihro durchl. hertzogen von Lottringen resolution zu noiüi.
dass nemhlieh gedachter Teckel;
Türeken alsobaldcn ahnnduniren soll, nach man mit
ihnen nach guttachten I. de. indessen wirdt con-
tinuirlich die vestung Grann , vn. rl dess grossen regen-
urllnss . von vmt l».it t »ri«'i» seharff beschuss. uass noch
mehr ist > Novnnl.ris, I, I od Aocr
Archiv. Jahrg. 1850. I. Bd. III. u IV. Hft.
^76
von der kayserl. armee perschönlich zu Wienu an , ginge gleich
weiterss nach hoff berichtendt : dass bereithss den 27. dito, nach
nur vier tägiger beschiss- vnndt belagerung , sich gedachte
vestung Grann per accord ergeben, vermög dessen die Türeken
mit sack vnndt pack abgezogen, die dringeweste stuck aber,
sambt einer grossen quantitaet pulver, munition, vnndt victualien,
den vnserigen völlig hinterlassen worden.
Die punete der capitulation, so nach viertägiger belagerung
den 27. Octobris, anno 1683, mit ernenter vestung Grann ge-
schlossen worden, seindt folgende:
1. Sollen alle stucke, morser, munition, magazin, vnndt alless
defension gewöhr (ausser dess hierunter speeificirten) in
der vestung völlig gelassen werden.
2. Wird erlaubet, dass die besatzung auf zwei tag lang sich
mit brodt vnndt fleisch versehe, vnndt alless cave, scher-
bet, kleydung, vnndt andere mobilien mit sich nehmen
können.
3. Wirdt des hertzoges zu Lothringen durchl. der besatzung
eine anzahl wagen verschaffen, damit sie ihre bagage zu
den wasser nach vnndt nach bringen möge.
4. Man wirdt auch etliche schieffe zur abfuhr geben, deren
sich gedachte quarnizon (zum fall alless auf einmahl nit
abgeführet werden köntte) öffterss bedienen, vnndt zurück
herauf vmb ihre Sachen abzuholen, schicken kann.
5. Wan wie oben gemeldet, die bagage auf einmahl nicht
abgeführet werden kan, so wirdt erlaubt, dass die quar-
nizon alless dassienige, so zurück bleiben muss, in die
vntere stadt in gewisse wohl verwarthe vnndt verwachte
heüsser lege, wie auch etliche ihre leüthe darbey lasse,
welche alle bona fide vngehindert vnndt vnauffgehaltener
füglich sollen nachkommen können.
6. Weilen keine schieffleüth so endtpöhrlich vorhanden seindt,
alss solle die besatzung selbst schuldig sein, mit eigenen
leüthen ob- vnndt auf fahren zulassen.
7. Bey aecordirten diesen puneten, solle alsobalden dass
schlossthor eingeraummet , vnndt die kayserl. trouppen aldar
posto fassen; die besatzung aber, id est die bewährte
leüth der vestung Grann, werden alsogleich, wan die
unberührte orsgen vmi.it ..» beretthschsfl Mb *< i
abziehen.
><»lleu alle in den srliloss, wir Aldi in der stadt gehabte
gefaegese Christen lossgelass» »» ,
Endlieh kann die qmarnisoa, mit wtdt vnndt kimler, ob
vnndt vnter gewöhr, rossen, sack vnndl pack (ui. reffceff ge-
dacht) frev abziehen, iedoeh daaa die hörige obige i— dilti
wie sie exprimiret seindl, fest observiret werden.
Nach gehaltenen einsog der kayseri. volcker seindt k
den 28. Octobris alle Türeken von dar völlig aussgezogen : «I
seindt sehr viel, gehen alisagleich naehr Offen, vmll /war so
viel möglich ist, zu wasser. Die Lewenl/,er haben steh wir.l.r-
umb vnib perdon gebetten, vnndl solchen beivithss «ehalt. n.
vnndt alsobaldt de novo dass juramenlum fidclitatis abgel
die von Papa suchen dessglcichen , haben auch einige geschenke
von viclualien oiTeriren wollen, welche ihnen aber von ii
Polacken abgenohmen worden. Sonsten wirdt spargirt, aber nicht
eonfirmiret, dass die Türeken gedachtess Papa fast völlig abge-
hrennet, aussgeraubet, wie auch alless gewöhr vnndt stucke
mit sich hienweg gefuhrt sollen haben.
Von Lintz wirdt berichtet, dass den 6. Novembris
expresser aldar ankommen, mitbringendt , dass die vnser igen auf
loss gehen wollen, wie aber die Türeken solches erfahren,
hahen sie auss Hatwan zwieschen Pest vnndt Offen liegesdl dass
grobe geschütz alless nach gedachten I' wie ess
»•»her vnsere erfahren, dass sie alle Stack »hmen, i
sie reeta nach gedachten IIa Iwan, so ein vonicmber pass
soll, gezogen, vnndt haben bereits selbigess orth mit sc
an sich bekommen; die Polacken hetten aber den aecord i
gehalten, sondern alle quarnizon so in 2000 bestanden, sii
lull. Auss Steyermarck hat man schreiben, dass die Croaten
bei Canischa auch bereithss SWS] mil gOl
enohmen.
Mehrmahlen wirdt vom i). Novesshril reo I
lllich ihro kayseri. may. ros Cainrr znruck erwartet
wird!: den 8. dito aber ist der herr graf res
langet, welcher mitbringet, dass ihr.» ehoHirstl. dun-hl. auss
ich bisshero in Crembss befinden, vnndt au
H
478
tagen aldar ankommen werden; so seindt auch gestern beyde
herren graffen, Pollffi vnndt Scheremi, von der armee an-
kommen, vnndt solle der erste die repartition der Winterquartiere
mitbringen , wirdt also in kurtzen zuvernehmen sein , wessen
ihro kayserl. may. sich darüber allergnädigist resolviren, vnndt
wo ein oder anderss regiment wirdt einquartiret werden. Jüng-
ste brieffe auss Regenspurg melden , dass die gesambte evan-
gelische herrn stände entschlossen, an ihro kayserl. may. ein
intercession schreiben in favorem dess Teckely abzugeben.
Von der kayserl. armee hat man von %. huius, dass selbige nach
eroberung der vestung Grann, aldar die brücken passiret, vnndt
auf Novigrad loss zugehen trachten, weilen sie aber auss man-
gel der artiglerie pferdt kein stuck dahin bringen können, vnndt
der orth an sich selbst vester alss Grann sein solle, alss dürfte
ess darmit nicht den allerdiengss erwüntschenden aussgang ge-
wännen. Die Pohlacken wollen sich mit den in Ober Vngarn
jenseithss der Theyss assignirten Winterquartieren nicht vergnü-
gen, sondern verlangen noch diesseithss der Theyss etliche
gespannschafften, so zwar schon für die kayserliche assigniret
worden, dörffte also an der gemachten repartition eine Verände-
rung geschehen, vnndt ein mehrertheil von denen kayserl. in
die erbländer einquartiret worden.
Wienn von 11. Novembris. Auss dem kayserl. veldtläger
hat man, dass ihro durchl. zu Lothringen, mit der völligen ar-
mee den 6. huju6 gegen Lewentz aufgebrochen, alwoh gedachte
armee in vnterschiedliche dorffschafften verlegt, vnndt sich drey
tag refrechiren werden, sich so dan von einander separiren,
vnndt in ihre aussgetheilte quartiere, alss ober- vnndt vnter
Vngarn, Schlessien, Mähren, vnndt Böhmen gehen sollen.
Man glaubt, dass verborgener weisse ein pahr orth haben sollen
attaquiret werden, welchess aber diessess gar übele vnndt nas-
se wetter nit zugelassen; alss haben ihr durchl. 4 regimenter'
mit herrn general commissario graffen Breunner nach Comorn
zur convoy gegeben, alss dan neben noch andern 3 regimentern
in ihre assignirte quartier marschiren sollen ; dem könig in Poh-
ien seindt ingleichen 4 regimenter vnterm commando dess herrn
general von Dünnewaldt mit gegeben worden. Den 3 diess ist
Iierr obrister Heüssler, mit seinen commaudirten, welcher zu
rrrognoscircn am ss läger komme«,
m iieaa referiret, dass er bej \n .itzen ge-
■•n. vnndt im letzten orlh dir sladt sambl •lein sehlosa auf-
fordern lasten, die. Uunc geandtwertet, sieb ehender anti
hauen zulassen, vnndl weil gtdiQltOf h. eMail r keine |
gehabt, also niehlss tentiren können: li. riMm.ister (,<,Imis, I.
aber, so sich wiederumb zur kayserl. devotion gegeben, vor
ginge*, vnndt 12 Türeken von Waitzen angetroffen, -;
niedergemacht, vnndt 1 gefangen, welebi w aussgesaget, dass eine
grosse forcht in Türekey währe; dess jüngst in durll erschos-
senen h. grafen Cossy leichnamb u irdt nach Prag t , so
dessen h. obrister Halleweill bey ihro durchl. zu Lot (ringen
aussgebracht, der andere duellant h. Schultz solle auch gc.
lieh blessirt sein, vnndt bey dem könig in Pohlen verbl»
Den 8. dito seindt ihr excellentz herr general veldtmarsrhall graf
von Stahrenberg von der armee wieder zu Wienn ange'anget. Ihro
rhurfürstl. durchl. in Bayern aber nach dem kayserl. hoff vnndt
darweitterss nach hauss vorbey passiret, dero reitterey ihre
quartier in Bayern zubeziehen folgen, denen bayrischen fuess
vülrker aber sollen ihre quartier in Schlessien vnndt Mi
assigniret werden.
Den 14. Novembris, wirdt von Wienn berichtet, dass gest-
s tagess ihro durchl. von Sachssen Eyssenach von d
aldardurch nacher hoff gangen, deine der herr grell
gefolget; ihro durchl. hertzog zu Lothringen werd.
erwartet, vnndt ist inmittelst herr general Habatta dass eeov
mando anvertrauet: dass haubtquartier aber sollt' in
statten zu Xeüssoll sein. Ihro konigl. may. in Fohlen haben sich
den 4. dito von obgedachten ihro durchl. beurlaul N 4 \ni!lnaeh>
mahlen sanibt dero armee über die Theiss gegen ober \ •> an»
in die quartier aufgebrochen, nit weniger ich dir kay-
Isrl. regimenter nach vnndt nach in ihre <p:arfi.-r . mit .v-i
ieren (weilen nieder Vager*, vnndt Osterreieh itffgetl
rminüret, dass selbige die einqnartfc
ir ♦ - 1 1 können) in betrachtnng einer eelcbei m '"' '«brige
erblander sehr geprest werden ierfte*, die r*gt '«eg-
i so diesen veldtzoeg rebellirt, wehen m
don. vorgebendt, daai sie aif betten ihr leib
^80
gütter salviren können. Ess ist aber noch nichtss notabls in diesen
vorgenohmen worden. Sonsten verniembt man, dass nach deine
dieTiircken auss jüngstgedachten Presentz (?) in Croathen mit stäben
in den händen aussgezogen, hette die türckische besatzung lio-
wetsch selben orth in hierzumarschierung der unserigen verlassen,
vnndt sich salviret. Der vornehme rebellische partheygänger Pe-
trozy solle sich zu denen Türeken geschlagen, vnndt von sel-
bigen in arrest genohmen sein worden. Von dem kayserl. hoff
wirdt änderst nichtss gemeldet, alss dass daselbsten ihro königl.
may. in Spanien geburthsstag in schöner galla begangen worden,
vnndt sobaldt die einquartirung der völeker auf ein orth gebracht,
wurde man auff die recroutierung bedacht sein, sonsten wirdt
starck spargirt, dass die Venetianer künfftigen frühling mit der
Porthen brechen werden.
Auss Mosskau wirdt von 29. Novembris berichtet, dass
nach deme man bey selbigen hoff die fröhliche nachricht von
der grossen victori der kayserl. pohlischen, vnndt anderer auxi-
liar völeker waffen gegen denen Türeken vor Wienn erhalten, ha-
ben ihre czarische may. nicht allein befohlen, hierüber Gott dem
allmächtigen in allen kirchen zuloben , sondern auch einen ex-
pressen nach Pohlen gesandt , vmb selbigen glückhafften könig
wegen dessen bezeugter tapfferkeit zu complementiren : in dessen
ist man wegen dieser affaire bey hoff täglich sehr beschäff-
tiget, vnndt wirdt darvon gehalten, dass in kurtzen eine an-
sehendtliche macht von hier nach den Crimischen Tartaren ab-
geschicket werden möchte, vmb die Russen, welche alda
gefangen sitzen, zuerledigen, vnndt dan auch zugleich zuver-
hindern, dass sie keinen suecurss mehr an die Türeken schi-
cken können , damit die Christen die hände so viel freyer
haben, vnndt aufss jähr noch mehr progressen machen mögen.
Von 3. Decembris wird von Lintz berichtet, dass ihro
excellentz herr graf von Ötting dieser tage alhier arriviret,
vnnd ehistenss allss kayserl. reichsshoffrathss praesident dass
gewöhnliche juramentum fidelitatis praestiren, vnndt dan solcher
hohen funetion vorgestellet werden solle; der gleichen wirdt
auch mit denen jüngsthien declarirten gehaimben räthen, so viel
derer in loco seindt besehenen; vnndt weilen nun niehro ihre
durchl. hertzog von Lothringen den 1. huius zu Lincz ankom-
MM'n. m> werden ehittei in militarihus vulen
promotiones \mi.it general pnbliciret areralaaj, deren ip
eation mit aechsten rermnthliea wirdi ku n eoamaa
\\ erden.
Auss Ober Vngarn hat w tekrickt, data iwai aelki
annschafften «regen einnehmang der
ariedr iget, binngegee aber karr obrister llevssler s.
ini! einer stareken partkej zum .ml, gekrackt . ranaal
zwe\ Schlösser Bassancken vnndt Zittowa \^w denen rei
erobert habe, herrgeneral Rabatte vnndt geaeral Carü
mit zwey regimentern caoransier vnndt 100 bmum n
Kremnitz gewessen, alda die von Teekely eingesetzte ramaier
zu reformireif, dergleichen auch zu Nettsoll wind» 8
soll geschehen sein. Die kern Fraatsoseu haben alt nur (
saniht der cit.adell , sondern Dixmudc vnndt dei
nach aneh Oodenard wegenohmen, vnndt «war mit diesen verwandt,
dass selbigess zu keiner ruptur, sondern zu ihresi k.
billichen satisfaction ausszudeiiten seye. Di
abermahlen bey dem kayserl. hoffkriegsssahlambi zu forthr
setzung der neuen Werbungen 192000 fl. päbsll. gelder in* ..
worden, vnndt wirdt allen kayserl. obristen anticipate ein L
geldl . biess die ordentliche liste der abgebenden mannst
n. zu schleuniger recrautirui ben.
Von 3. Decembris, hat man zugleich auss Venedig
Consiantinopel ein mosskowittiscker ambassador ankommen, w <-l-
eker bey dem Caimacam audientz gehallt vnndt die restitatioa
von Csecherin vnndt andern platzen, in dem stamll w i
Tnrcken einbekommen . gefordert halt. incfa dasi
Her dess Niesterss eine uränitz-scheiduu ton «I m
eken vnndt Moskowitter sein solle: wienMegeaJabl
: di<- seihen derlarirel werden inusto: w <
eam weiteres nichtss geandtwortel , das
len herrn anzeigen prelle. Mehrer i die Ma
die tfirekischen platze in den
die Türeken in langer nett i
kttnnen. Kss wirdt auch auss Dalmatien Ibeff CatfOÜ !
die .laniiseh.il ii deta n d«0
rezier noch immer lehr rn |,srl' '•■■' Wt**
482
denselben eine neue Standart vnndt sabel zum zeichen seiner gnadt,
vnndt bestettigung seiness ambtss zugesandt, vnndt selbigen dabey
animiret, den verluest künftigess jähr wieder zu ersetzen, zu wel-
chen ende derselbe so viel volck zusammen bringen solte, alss
immer möglieh sein möchte , vmb mit einer starcken macht den
Christen entgegen zugehen. Ess werden auch die schulen vnndt
platze der jungen Janitscharen geöffnet, vmb solche inss läger
zusenden, jedoch sollen sich viel davon mit der flucht sarviren.
Indessen werden zu Constantinopl in aller eyl viel stücke gegos-
sen , an stadt der verlohrenen vor Wienn ; so rüstet man auch da-
selbst 10 kriegss schiffe auss, vnndt sollen zum Caspoli 60 gal-
lern vereitlet werden. Der capitain Bassa ist auss dem Archipelago
wieder zurück kommen, vnndt hat einen Juden auss Natolia (so
sich vor den Messiam aussgegeben) mitgebracht. So wirdt auch
confirmiret, dass der türckische commendant in Albanien dass
volck mit in kriegss dienste zwingen wollen, welchess aber re-
belliret, den commendant vnndt andere vornehme Türeken todt
geschlagen, vnndt sich bereithss etlicher orthen bemächtiget.
Mehrmahlen lauft bey jüngster wällischer post bericht ein,
dass die Gregoner Morlaken, welche vor diesen, theilss vnter
die Venetianische republik, theils aber vnter dass königreich
Slavonien gehörig gewessen, wider den Türeken sich auf-
geworffen, vnndt bereithss sieben örther darunter zwey von im-
portantz wekgenohmen: im fall die alliantz, wie man nit zweiffeit,
mit ihro kayserl. may. vnndt der republic zu Venedig geschlossen
wirdt, wollen selbige örther zu ihnen stossen, vnndt zugleich
auf den feündt lossgehen. Von Venedig hat man auch , dass der
aufstandt dess printzen Osman wieder den regierenden Sultan
mit frischen brieffen von Constantinopl noch immer bestättiget
werde, auch dass er bereithss gesandte nach Persien vnndt Moss-
kaw abgefertiget , selbige potentaten zu einer bündtniess zuver-
mögen, von dannen er die resolution erwartet, selbiger hat be-
reithss grosse macht zu wasser vnndt landt, ist auch bemühet
eine mächtige flotta ausszurüsten , hat ebenermassen die gran-
dess von Constantinopl nebst den meisten volck daselbst albe-
reith auf seine seithen gebracht. Gedachte brieffen berichten
auch, dass, alss der Muffti den vnglücklichen krieg seiness kay-
serss vor Wienn vernohmeu , vnndt dass dessen bildnuss wie auch
ixross vezierss, vieler ort hon zum vnndt
verbrennet worden, ntfa m m.i. ■!..■:
iteo nee Constantfnopl nienriektM Inetei nii den a>
wenig irckUch t&aei lehnHTei
offendtlich gethan habe, dass er all«- Christen aussrotten wolle ;
in folgenden Tonn:
Ich Sultan Achmet . von «1er |te4t gotteet vnül'
licher kayser gegen autVirang schwüre bey «lein iltullmtigei I
bey der schöpffung, vnndt bey göttlicher kraft, bey iei
inent vnndt gestiern, bey sonn vnndt mann, au«h l>«\ «l«'ii kl
scheinenden sternen, bey allen qualitäten der weit, bey meinem
leben , bey der milich die ich gesogen habe, so die erste sp
meincss lebenss wahr, bey meinen haubt vnndt bahrt , vnndt
bey dem allmächtigen Machoinet , bey meinen vereitern, gross
vater, vnndt grossmutter, vnndt bey ihrer beschneidung, fi
bey meinen theil nach der seeligkeit, dass ich den kayser k
vnndt alle deutsche sambt allen ihren anhang vertilgen wil. i
alle ihre länder verwüsten, ihre freündt vnndt kinder in die
dienstbahrkeit führen, vnndt ferner die gant/.e ehrist. -nlieit
mainen gewählt zubringen; von welchen vorhaben ich nun i
nit ablassen will, solte auch alle meine macht, städt v
räth zugrundt gehen, auch mein verstandt zerrittet werden, i
auch nur ein geschlecht von beschnittenen, ja nur zwey oder
persohnen, allein im leben verbleiben, vnndt so h< nesen
aydt nicht nachkommen, ihn nicht vollführen, o«l
im wenigsten brechen, vnndt nit festhalten w.
der zorn Gottess auf mein haubt fahle vnndt gantz verderbe I
ausslielge, auch alless dass ienige , wass mein haudt angr
soll, beliebe den höchsten Gott, in einen harten |t
dem , vnndt mich solle der grundt der erden nit geduelden, son-
seinen grossen schlundt auf thuen, vnndt mein seel vnndt
leichnamb verschlicken, vnndt verzehren, A:
Wienn von 5. Seplembris wirdt 1> Uss nun bera
viel so wohl gaisll. als weltlich« (welche seitbero einen jähr
Kperies vnndt andern ober vngarischen orthen anhero gcflürl.
nach nun wieder favoi lianss
r, vnndt dienste in
irirdt alhier höchst betet!«*, dai« so viel von lan - von
484
den Türeken theilss niedergesabelt, theilss gefänglich endtführet
worden, welchess auss mangel der arbeithenden theüere zeiten
nach sich ziehen dörffte. Von Lincz wirdt berichtet, dass ihro may.
die königinn auss Pohlen von Inssprugg aldar zu Lintz erwartet
werde, so wehren auch bereithss beede printzen Carl vnndt Ludwig
von Neüburg alda per posta arrivirt. Sonsten seindt vor alle ver-
gangene compagne wieder den erbfeundt gebliebene Soldaten die
exequien gehalten worden, denen beede kayserl. may. nebst anderen
hoff ministris beygewohnet. Höchst gedachte ihro kayserl. mayt.
haben zu dero getrewen vnndt geheimben räthen ihro fürstl. gna-
den von Schwartzenberg, herrn graffen Colloredo, hh. graffen von
Thurn, kayserl. ambass. zu Venedig, vnndt dan dero obristen hoff
cantzler herrn baron Strattmann allergnädigist declariret, welche
nun ehist hierüber dass gewöhnliche juramentum praestiren sollen:
ihro excellentz herr general Stahrenberg aber ist von ihro königl.
may. in Spannien mit den güldenen vellus wegen vielen praestieren-
den trewen diensten begäbet worden : ingleichen haben ihro kayserl.
mayt. den general wachtmaister grafen von Sereni commendanten
zu Zathmar zum general veldtmarschall leütenandt, beede herren
graffen vnndt obriste von Sauchess vnndt Scharffenberg aber wegen
ihrer in vviennerischer belägerung erzeigten tapfferkeit zu general
wachtmaister allergnädigist resolviret. Vbrigenss seindt zu bedach-
ten Lintz bereithss ^ fl. von ihro päbstl. heyl. per wechsi zum
subsidien wieder den erbfeundt übersendet worden, welche ehiest
zubeschleinigung der recrauten aussgetheilt werden sollen, in deine
ihro excellentz herr general von Starnberg solche eüfferigst solici-
tiren. Auss ober Vngarn wiell verlauthen , dass der Teckely auf
annäherung der Polacken von seinen güttern sich zu den Türeken
begeben habe sollen, welchem man doch keinen glauben geben wiell.
Von der kayserl. armee wirdt die oecupation der jüngst gemelten
örther confirmiret, vnndt solle vnter denen letzteren Hatwan sein,
welchess die Türeken in diesen saeculo anno 1604 denen Christen
weggenohmen, vnndt zeithero zimlich fortificirt haben.
Eodem dito kombt sichere n^chricht von Littowa ein , dass
Caschaw, Tokay, vnndt andere örther, noch starck mit Teckely-
schen Völkern besetzet sein, kein kayserl. gnadt suchen, noch we-
niger kayserl. oder pohlnische vöicker einnehmen wollen; auss
welchen erscheinet, dass den Teckely kein ernst ist , sich zuerge-
mndt nur «eil suche. küufftigess jshr b tetre*
•«fahren. Der adel bi Littowa in \ b Med
verlaathen last es ihre tuj, so lang hrei ^«m tk
könnten, vnndt von den Teekelj Med! I im «relefcee abnn-
■ehmen, dasa künftigen sommer Vigm ii keiner ml
werde. Ihro kÖnigL mayt. der könig in Pehlea li,
schau sagen lassen, wan sie sich eines shres wnnl.n.
kindt im matterleib nit sohe ▼ersehonel srerdee kl dessen
haben sie noch 700 Teckelvsche mannschaft über <!i" vorige
dass stareke besatnnng eingenokmen, vnndt alle geistliche se
mahlss darinnen viel Jahr gewest, vnndt die Lnt' dessmahl
gelithen, aussgeiaget.
Vom 8. Decembris wirdt von YVienn geschrieben, dass man
aldar abermahlen im werck begrieffen se\ ,> . .in decrel aassgehen
zulassen, auch beynebenss allen vnndt ieden inwohnern in pari
lari anzudeuten, sich künftigen frühling auf jähr vnndt ta
proviantieren; welchess bey ietzigen schweren zeiten, dem gm
nen mann schwer fallen dörffte: vnterdessen grassiren anno« i
dar vnterschiedliche, vnndt zwar denreslalten vielerlei frcinl.il«>
kranckheiten, dass vngeachtet solche nit pestilentisch oder erblich,
man sich doch darein kaum richten kann. Heüt den 8. ist alhici
Wienn ein expresser courir von den herrn general Rabat ta auss
Xeüstfll nach den kayserl. hoff durchpassiref . dessen mitbri
aber noch vnbewust: sonsten vernimbt man auss dein ka\ seil, d
quartier von Xeüsöll. dass den 5. huins herr ohrister 8
nach etlich tagen aussgestandenen hitzigen I
todl abgegangen. Der könig in Fohlen, samb msdi
anderen bey sich habendem i etil sehen r
Caschaw: alss erwartet man, wass mit selbiger stadt vor
soll werden, in deme höchst gedachter könig solche fori
der winter quartier neben neck mehr andern platzen, alwnh sich
die rebellen befunden in ihro kayserl. Dl
spiuchen: dörfften aber nun ehiest nacher Oakaw W n. kl
die Teckeiysche depntirte es Eperies b vnnd
•lero gethanen proposi
siehr bey seiner hartnackigkeii vnndt al
um giili I inclinir
stensi Int h.ekrisierHeyssler den rebellen Neil Mnlnj l>. /jungen,
486
dass schloss Seravitz alwoh selbiger commendant wahre, mit ac-
cord zu übergeben , weilen aber gedachten commendantenss begehr-
ter accord zu übergeben bloss allein in sich endthalten , die seini-
gen abziehen zulassen, vnndt sich selbsten darinnen nit gemeldet
gehabt, alss hat vorgemelter herr obrister Heysler ihm in arrest
genommen, vnndt den accord, so bloss allein vor seine guarnison
gelauthet, vorgezeigt, vnndt ist also dieser Nata Adam gefänglich
nach Neüsoll neben vier regimentss stückel auss gedachten schloss
Seravitz gebracht worden. Die Türeken zu Offen haben ihre vor-
stätte völlig abgebrändt, weilen sie beförchtet, dass die Deutschen
diesen winter hiendurch die beüth dar von tragen möchten 5 inglei-
chen hat der bassa zu Neüheüssl von der ottomanischen porthen
ordre bekommen alle beste Sachen von gedachten Neüheüssl wei-
terss hienein zu salviren, vnndt in Sicherheit zubringen.
Eodem dito hat man zu Lintz, dass auss Venedig, von Spala-
tro nachricht eingel offen , ess seye der gross sultan resolviret , den
winter über zu Belgrad zuverbleiben, wo selbsten er in gegenwahrt
der vornembsten hassen vnndt minister grossen kriegssrath gehal-
ten vnndt viel chiausen aussgesandt, mit expresser ordre an alle
gubernatoress vnndt commendanten , in seiness reichss provincien,
dass selbige in aller eyll die newe Werbung vornehmen, vnndt vmb
desto eher volck auf die bayn zubekommen, ihnen doppelten soldt
zuversprechen, dafehrn aber dass auch nicht helffen wolte, sie alss-
dan mit gewalt darzu zuzwingen, weil der gross sultan willenss
seye, ein stärkeress läger, alss dass erste auf die bein zubringen,
vnndt sich damit wegen dessverlustss vor Wienn an denen Christen
zurächen , welchess er in grossen zorn , wie vorhero gemeldet auf
seinen Alcoran geschworen haben : zu welchen ende er dan auch
sich aller ergötzlichkeit, von der jagt, vnndt dergleichen lust-
bahrkeiten endtzogen, vnndt bloss allein denen kriegss Sachen
obwartet: man glaubt aber schwerlich, dass er damit werde auf-
khomen können, weil die forcht in gantz Türekey über auss
gross, vnndt die mehreste vnndt habhaffste einwohner, durch
die vnerschwingliche Schätzungen vnndt andere auflagen gantz
verdorben, vnndt in die flucht getrieben worden, so gar, dass
auch vnter den gemeinen ein grossess murmuriren seye, vnndt
man vnter selbigen einen auflauft0 befürchte, wesswegen auch
schon viel sich nach denen festen statten salviret. Von Dalmatien
*S7
hat in. in nichtas ändert«, allss <ti. Mlitin .. Miche*
Miccrssen der i>lorlack<-n \nndt IUsmii.vsk.t mit ilonrn von SegM
vnndt andern orthcn; so wird! am ii.hu L.ii.htet, dftM
a der MorlaekUclion straiiVrn^ nirhi rin einiger Tu n-k in
leibigen quartieren mehr zufümlcu injti anss dorn kaysn-1. vnndt
Pohlnisehen läget wirdt i:esehriel>eii. <L- m roll v
mit dem li. starosta l'hlcmky disrurii et habe, tagend!, uir wllh
riMi der meinung, sobaldt der konig in Fohlen Wienn endtsel/.en
wurde, er sich baldt wiederumb in sein knnigrtM begeben tolle.
vnndt ihr verfolget vnss noch viel mehr, vielleirhl hat euch Gott
zu unser straff über vnss gesandt, dann ihr iiber/.iehel vnss tf
starck, dass wir euch nicht wiederstehen können | .! aranl" hat ih-
me h. starosta zur andtwordt gegeben , wir haben vnss gäntzlich
resolvirt, euch aufss ärgeste zuüberziehen, vnndt M ruiniren.
Der bassa fragt wiederumb, wass wirdt doch in mvcni Mtaatol
von diesen weesen, vnndt von vnss geschrieben, vnndt nrnphe-
ceyet? dan wir haben in vnsern, dass wir die »ant/e chn
heit beziehen vnndt besitzen werden; nachmahlen aber werden
die Christen vnndt Fohlen über vnss kommen, vnndt auss dei
Christenheit, vnndt allen vnsern platzen vertreiben, vnndt nach
geendigten vnsern ruin wirdt der jüngste ta«; kommen. Nicht
weniger wirdt auch von Constantinopl berichtet, dass dir |
sultan sich wegen der grossen niederlag, so seine vülckrr ii»
Vngarn vnndt Wienn erlitten, sich mehr vnndt mehr hekiim;
danebst auf alle mittel vnndt weeu, bedacht seye, künlTligrss Jahr,
mit einem mächtigen kriegessheer wiederumh inss u Idt zegehen.
Ess scheinet aber, dass er seinen zweck schwarlich erreichen
werde, weilen bey denen vnterthanen durch dass gan
mannische reich eine grosse schwiiriirkt'it rerfpiref wirdt, al-
lermassen sie rundt aussagen, dass sie nur durch gross vexier
(alss einen tyrannischen mann) der den krieg nicht verstünde,
auf die fleischbanck geführet wurden.
Wienn von 12. Oecemhris wirdt berichtet, dass gestriges«
^s der printz von Hollstein obristcr leiitenandt von Kneff-
ilschen regiment, per posta nach hofl' durchpasfiret, welcher
dess verstorbenen obrist« von Kueffs; regiment
tollieitarea solle. Indessen wirdt zu Wienn mit al Ig der
Vorstädte bi< vftrig f or Ige fahren,
488
vnndt causiret dass neue verproviantiren auf jähr vnndt tag
vnter dem volck einigess lamentiren. Von Lincz vvirdt geschrie-
ben, dass ihro kayserl. may. ihro durchl. von Lotharingen in
etwass zu divertiren vnterschiedliche jagten angesteldt; indessen
wirdt mit dero seihen, vnndt andern generalss persohnen vnndt
höhern officirer kriegss conferentz eüfferigst fortgesetzet : die
patenten auf die neue recrautirung seindt nun völlig aussgetheilt
worden , vnndt wirdt denen officirern auf einen iedem werben-
den mann in den erbländern 12, vnndt im reich 20 fl. gerei-
chet. Der herr graff Bercka ist bereithss von Lincz in kayserl.
ambassada, nach dem königl. Schwedischen hoff aufgebrochen;
hat auch in commissis im hienein raysen eine Zeitlang beym
könig in Dennemarck zu subsistiren, vnndt auf alle mitti zu
trachten, selbigen dahin zu persuadiren, damit ein güttlichess
accommodament zwischen beeden nordischen cronen getroffen
werden möchte. Sonsten hat herr graf von Stahrenberg dass
überschickte güldene vellus bereithss von ihro kayserl. may. mit
gewöhnlichen ceremonien empfangen. Auss Neüsoll verlautet , dass
herr general Caraffa, nach Ober Vngarn vmb alda so wohl die
Pohlnische alss kayserl. winter quartier zu visitiren von IVeüsoll
dahin abgereist; sonsten befunden sich noch an vnterschidlichen
orthen in Ober Vngarn vnndt in denen bergstätten Teckelische
vnndt verborgene salva quardien vnndt praedicanten ; sollen
aber ehist aussgesucht, vnndt in verhafft genommen werden.
Auss der Türekey vernimbt man, dass der vezier von Offen
befelch haben solle, diessess eingehende jähr einen einfahl denen
kayserl. in die Winterquartier zu tentiren worzu er vnterschid-
liche völeker an sich ziehet, vnndt in bereitschafft zuhalten be-
günnet; man hoffet aber dass er wenig aussrichten werde.
Mehrmahlen wirdt vonWienn den 15. Decembris berichtet, dass
nun mehro die geldter auf die recrautirungen deren etlich tausendt
mann geworben, vnndt künfftigen monath Martij bey verliehrung
der kayserl. gnadt alle complet sein sollen, denen obristen völ-
lig eingehändiget worden ; worzu ihro papstl. heyl. abermahlen
— ÜL_ cronen in subsidium per wechssl eingeloffen, vnndt weilen
vngewiess , ob sich bey künftiger compagna die reichssauxiliar
völeker, wegen der mit Franckreich besorgenden vneinigkeiten
alle dörfften stellen können, alss ist man bedroht, kayserl. scithss
181
ist mit einer itareken umtt über 50 taaaeadl ftaai *- 1 • i —
sI.miss iuss fehlt zugehen. Vuss ilf-n ka\serl. haubl qua
• II hat man, dass InuOi riiigrlofleiirr aachrieht aus» I
m wegen vbergaab Arr restnng Caaekaw alles« vergebens*,
in deine der Teekeh gedachten orlh n.i.si andern vrstcH »li
nit dopelter mannschaffl lehr itarck beaataat, rwmii laiaaakaj
ipetten wintterss Leiten eine bellgerang rarnunehmen nit mög-
lich Beye. Den II. Iiat herr general Elanattaa denen Luii-
praedicanten durch den Vngaiiaeheii lecretariaai ilnllnbr u
len lassen, innerhalb 14 tagen, «Ich ai
Jesu von den Teekcly gefänglich *
wieder dahien auf t'reycn fuess zu lieffern, wirdii i all*
praedieanten in bandt vnndt cysen ge l sollen
Kodein dito wirdt von Collen berichtet, dass sich die l
Zossen starck rüsten die Spannischen Niederlanden am
vnndt sehreibt man vornemblichen auss Lille, dass viiaufliörliche ge-
heiinhe Courier ab- vnndt auf ließen, welche der mai-sehall de
Humiers iedessmahl mit 50 mann convoyircn liesu ichter
inarschall hat auch die vornembsten der < onqueslirten itidte
nach Lille beruften lassen, vnndt ordre geben, ein mrpo von
9000 mann aufzurichten; zu dem endt die halhe qaaraiaaa *aa
Arra erwartet wirdt. Auss Engelandt komhl. dass »einiger kfaig
nechst künftigen Februar dass parlamcnt versainblen wollt-:
der duca de Albermale solle in kurtzen herauss kommen. \nndt
die in Hollandt Englische völeker commandiren . er wi dl ata*
anzahl freywillige mit sich bringe«: die standet rai Hollandt
haben den könig in Engellandt aullss i uelit , dass U
general frieden bestenss befürdern , vnndt zu solchem \
einen neuen congress endtweder in dem Haag, oder H bfl
ausschreiben möchte. woraulV aber Aar konig geandlwortri,
alless vmbsonst seye, wofehrn Spanien der craa 1 ranrk-
h keine salisfaction geben w<
Wienn von 19. Dccemhris, wirdt berichtet, dass nunmehro
die recrauten eufiferigsl I Rrardaa, vnndt lallfl
derumb , sein ein mehrerss alss . \nndt
in denen erbl ändern auf einen mann I 12, \nn.'
i 20 reichssthaler angebe*; nicht nreaiger solle ao»
nehreros iur pecrantirnng der cavallerie b Ihn»
490
kayserl. may. haben nunmehr o ihr fürstl. gnaden von Dütrich-
stein zu dero obristen hoffmaister, ihr excellentz grafen von
Ditrichstein obristen cammerer zum reichssfürsten allergnädi-
gist declariret, worüber jener bereitss dass gewöhnliche jura-
mentum abgelegt , vnndt solcher hohen function vorgestellet
worden, nit weniger hetten höchst gedacht ihre kayserl. may.
dess jüngst verstorbenen graf Kueffstein regiment dess in ver-
wichenen sommer hier todtss verbliebenen hertzogen von Savoyen
herrn bruder conferiret. Ihro durchl. hertzog von Lottringen
seindt nachr Saltzburg verreist, vmb daselbst dero von Innss-
prugg zu landt herab kommende fraw gemahlinn zu empfangen.
Dem nach Mosskaw denominirten kayserl. gesandten herrn baron
Zierowsky ist anbefohlen worden, sich ehender nit von königl.
Pohlnischen hoff zu erhöben, sondern denen kayserl. negotijs
alda zu invigliren, biess er von seinem successore aussgewechss-
let wurde : dörffte sich also seine reiss in Mosskaw biess künff-
tigen February erstrecken, der herr general Caplierss solle sich
erkläret haben, die aufgetragene veldtmarschall stell auss
gewissen motiven nit zu acceptiren, sondern in statu quo die
übrige zeit seiness lebenss zuzubringen: sonsten sollen zwischen
einigen evangelischen chur- vnndt reichssfürsten geheimbe alli-
antz tractaten obhanden gewesen sein, welche aber zeitlich endt-
dcckct, vnndt zimlich zerschlagen sein worden.
Lincz von 24. Decembris wirdt geschrieben, dass auss Con-
stantinopl gewisser bericht eingeloffen , ess seye alsdar ein solche
grosse consternation , welche fast nicht zubeschreiben, dan sich
schon viel auss solcher stadt vnndt selbigen landt gar noch den
rottenmehr reteriren, vnndt ist dass klagen sehr gross, dan die wei-
ber ihre männer, die vätter ihre kinder, vnndt die kinder ihre vätter
beheyleu vnndt beweynen ; worzu annoch kombt die furcht einer
grossen theüerung, weilen in türckischen gebieth die ochsen vnndt
pferde, in verlohrenen veldtzueg, von den blatten landt nach der
armee geführet, vnndt dardurch dass landt von allen endtblösset,
vnndt also der baw dess feldess gehinndert worden, wesswegen dan
auch selbige vnterthanen gegen ihren türckischen kayser dergestaldt
rebelliren, dass der selbige biess dato nacher Constantinopl zu
kommen nicht trawet; vnndt wirdt auch keinessfahlss geglaubet,
dass die Türeken mit einer solchen macht künfftigess jähr inss
veldt kommen werden, wie man allendthalben von ihnen divnjgi»
r.l. RxtraH schreiben auss Dressden de dato 2H. Deeemhfie, Mit
gleich eingelangter l'ragcr posl vernehmen iiiüssfilliir . dass die in
Mähren einqnartirte churbeveriocnc volekerolM iteei dahinsier-
hrn. hevorauss weilen man deren zur künffti na in
Vngarn hoch möchte vonnöthen, hahm : angesehen % <» t> ich»-
fürsten wegen befürchtender faHmMMhet finflmMm «li-keit sich
keiner hüelff zugetrö^ten: jedoch möchten Ute hostilitaeten von
den Rheinstromb in etwass abgewendel werden, weilen Spannien
den krieg wieder Franckreich würcklich publiciren. die in denen
Niederlanden sich aufhaltende Franrzossen abschaffen, vnndt die
in Franckreich subsistirende Niederländer avociren lassen , darzu
vielleicht auch Hollandt verhielfflich sein wirdt. Vom kMg in
Dennemarck wirdt ein bruch mit Schweden oder Lünnhurg in
kurtzer zeit beförchtet ; ob sich aber der von Brandenburg bey
diesen vnndt denen franczössischen tentaten neutral halten w» nie.
wirdt die gewissheit zu vnserer dahinkunfft zuvernehmen sein,
darzu mein gnädiger graf in dero heüt erhalteuen brieffl balde
hoffnung giebet. In übrigen werden wir cattholischen hier zu
Dressden sehr verfolget, vnndt seindt den 26. huius acht handt-
werckss pürschl, vrsachen halber selbe bey dem kayserl. residenten
in der mess gewessen, aufgefangen, arrestirt, vnndt vmb gelifl
gestraffet worden.
Extract schreiben auss Luxenburg vom 28. Decembris: Thue
die belägerung vnser Stadt Luxenburg zu wissen, wie die l'ran-
tzossen zu ietziger winterss zeit sich vnterstanden . weill niemandt
vermeint, dass sie eine so herrliche vestung dieser zeit angreiften
solten: sie seindt den 29. huius vor vnsere Stadt kommen, haben
gleich gegen der Stadt über auf einen berg ein batterie gemacht,
vnndt ihre armee hindern borg Hegel lassen, drev tag darnach.
alss ihre batterie fertig gewessen, haben sie auf selbe ihre fetter-
möi-ser gesteh, vnndt den 22. Decembris vmb 11 uhr angeflogen
die erste kuegel in die Stadt zuwerfen, welche dass ienige woranff
sie gefallen, in brandt gesteckt vnndt verhrandt: vnser.
wahren ausswendig iedess rcgiment auff seinen OOete, «Ii. hurger
haben sich vnterstanden dass feüer zueleschcn. aber die I r.mtzoeM
hoben angefangen, der bomhei vnndt brandkugeln s<
Ken, data sie gemeiniglich in vier stunden nacheinander tilwr ."> t M »
Arrhiv, Jahrg. 1850. I. Bd. III. u. IV. H«ft. H
492
geworffen haben , vnndt ist so grausamb gewessen , dass iedermann
vermeinet, himmel vnndt erden werden zusammen fallen, vnndt
iedermann sich in die kheller mit sack vnndt back salviren müssen,
solchess haben sie fünflf tag nach einander continuiret , vnndt über
die 6000 hinein geworffen, deren die kleinsten 130, vnndt 150
pfundt gewogen, auch viel vnter selben so gross gewessen, dass
zwey oder drey männer nit können eine von der erden aufheben;
selbe haben heüsser, kirchen, vnndt clöster auss der erden ge-
schlagen, dass nicht ein stein auf den andern geblieben; die Fran-
ciscaner allein haben über 150 in ihre kirchen vnndt convent
bekommen, ess seindt wenig heüsser so nit getroffen, abgebrendt
oder im grundt niedergeschlagen worden: sie haben öfteres die
stadt an vnterschiedlichen orthern in brandt gestecket , welchess
alless erbärmlich zusehen gewessen , diessess alless vngeachtet
haben die burger mit allen diesen Verlust die courage nit verloh-
ren , sondern ihre treu , so sie allzeit vor ihren könig vnndt den
kayser gehabt erwissen, massen sie sich mit der quarnison resolvi-
ret, biess auf den letzten mann zu defendiren: alss die Frantzossen
aber gesehen, dass man wegen ihress brennenss ihnen die vestung
nit hat geben wollen , vnndt ihre bomben völlig verschossen , sein
sie den 27 dito morgenss frühe wiederumb davon marschiret.
Eodem dito wirdt von Wien geschrieben, dass lauth polini-
scher brieffe die Cossacken annoch in veldt stehen, vnndt die in
der Vkraine mit türckischer besatzung versehene örther maistenss
occupiret haben , vnndt wass sich nit güttlichen ergeben wollen,
niedergehauet seye worden. Ingleichen campiret der castellanus
von Crakaw noch in Podolien, vnndt hat nunmehro alle örther
bey Caminetz zur königlichen devotion gebracht. Die schlessischen
stände haben durch ihre deputirte zwar bewilliget , ihre zur landess
defension geworbene völcker zu überlassen, doch dergestalten
dass ihnen entweder die beraithss erlegte werbgelder refundiret,
oder eben solche an der landessbewilligung abgezogen , vnndt die
officirer bey ihren Chargen gelassen werden möchten ; die vngari-
schen magnatess halten am kayserl. hoff vmb restitution ihrer
gütter, so nach erhaltener victori vor Wienn ad fiscum gezogen
worden , starck an , worzu ihro kayserl. may. auch nit vngeneigt
erscheinen, ess dörfte doch biess zunegster versammblung der
vngarischen herren magnaten differiret werden. Auss Vngarn hat
IM
man auch, dass die zu Lcütsch in 500 bestandene iLnlpats« hiflsjM
besatzung von vnserigcn /.war hevm ahmarsch pansifsj, von de»
Polarken aber alle niedergehauen worden. Indessen vcrlauttet
gleicher Weilt« auss nieder \ nirarn . dass die nefihofttsltr Ifcl
an vietualien grossen mangel levden, weichest sie zu vieles
straiflen nöttigel, dahero vnserscithss grosse anstaltcn gemacht
werden, ihnen auf alle weiss H begegnen, sonsten hat sieh auch
nun Collnak an die vnserigen ergeben.
Vom 30 Decembris hat man von Venedig vornemblichen
aber auss Dalmatien vnndt über Hagusa gewisse nachriebt , dass
der gross sultan zu Philipopoli, nicht weniger auch der gross
vezier zu Belgrad sich eüfferig bemühete, völeker zu einen neuen
kriegssheer auf die bain zubringen ; allein die angestellte Werbun-
gen hetten sehr geringen zulauft0. Indessen seindt zu Salonik 18000
Türeken mit mundt vnndt kriegss provision beraithss ankommen,
vnndt währen die turekische commendanten beschäftiget, auss
mangel der janitscharen vnterschiedliche grichische knaben in dass
serail zuverlegen, sich deren wan sie zu den waflen tüchtig seindt
zubedienen. Mit brieffen von Belgrad verniembt man, dass die
consternation vnter den Türeken, wegen ihrer vnglücklichen bat-
taile vornemblichen vor Barkan, alwoh etlich tausendt vnndt zwar
die blume von der türekischen militz geblieben ie lenger ie grosser
wurde, welchen Verlust vnndt harten straich sie über alles*
beklagen. Sonsten wirdt nicht confirmiret, dass der gross sultan
ein klaidt vnndt Schwert , aber wohl allein ein lederness klaidt
an den gross vezir gesändet hat, selbigen dadurch zuversi« *hern.
dass er pro interim mit seiner Verwaltung zufrieden, vnndt
alless vnglück der disposition dess himmelss zuschreiben wolle:
womit aber der gross vezier in höchster forcht nicht zufrieden
gewessen, sondern dem grossen herrn remonstriret , dass dar
gröste theil dess erlittenen vnglückss in ihrer campagna der
üblen conduite dess tartarischen Chambs zu zumessen seye,
welcher darauf auch abgesetzet, vnndt ein ander* r an dessss)
stelle wiederumb cingesetzet worden. Man kann aber nicht
wissen, wohin der abgesetzte sich möchte reteriret haben.
Indessen seindt zu Buda vnndt Belgrad cammern au Ige r ichtot
worden, vmb janitscharen anzunehmen, worzu man aber weaig
igt befindet. So lial auch der grosse herr oder sultan
n •
494
durch dass gantze landt officirer gesandt , wovon einer bereithss
mit 1200 reütter beglaitet, in Mohrea angelangt, welcher die
nahmen derer, so allezeit zum dienst dess grossen herrn beraith
sein müssen 3 aufgeschrieben, vnndt den zehenden theil der
grichischen jungen mannschafft an Stadt der janitscharen auss-
nimmbt, vnndt in dass serail schicket, woselbst die selben in
denen waffen exercirt werden sollen.
Auss Pohlen wirdt den 20 Decembris von gewisser handt
geschriben, dass sich die victoria, so die Pollacken, Cossaken,
vnndt Wallachen wieder die Türeken vnndt Tartaren erhalten,
ielänger iemehr vergrössere: dieweil sie sich mit dess fürsten
auss der Moldau militz verstäreket , den 10 Decembris , an dem
letzten armb der Thonaw wiederumb auifss neue mit dem feündt
getroffen, biess 10000 Türeken vnndt Tartaren erlanget, vnndt
darauf die vestung Kilia, so an dem schwartzen meer lieget, wo
die Thonaw einflüsset, erobert haben: wesswegen sie sich nun-
nunmehro sambtlich vereiniget, vnndt gesonnen in aller eyl einen
streiff gegen Adrianopl, woh sich iezunder der gross sultan befündet,
zuthun ; ja auss deren letztern brieffen vom 20 Decembris machet
man die rechnung, dass die völlige armee vnweith darvon stehen
müsse, dieweil weder vestung, noch eine türekische armee, so
sie in diesen vornehmen hindern könten, biess dahin im wege stehe.
Vber diesess alless wirdt wiederumb in specie von denen
Cossaken confirmiret, dass die selbigen ihre victorien glücklichen
prosequiren, in deme sie mehrmahlen aufss neue viel Türeken
vnndt Tartaren, so der orthen vmb die contributiones einzuforden
von der ottomannischen porten abgesändet wahren niedergemacht,
vnndt dero pagage völlig erobert hatten. Die Moskowitter erzeigen
grosse neügung, einen frieden mit Pohllen vnndt eine verbündtnuss
mit ihnen vnndt dem röm. kaiser zuschliessen; vundt ist an denen
moskowitischen gränitzen auch ein persianischer envoy an Pohlen
abgefertigter angelangt, mit vermelden, dass sein könig fertig
stunde denen Türeken mit einer stareken armee einzufahlen, vnndt
ehistenss auf alle weisse zu bekriegen.
Copia einess schreibenss auss Pohlen von Crackaw vom
30 Decembris. Weilen sich in Vngarn der veldtzug geändiget,
so vernehmen wir auss vnsern deüssen (?) eine fröhliche pottschaft,
nemblichen, dass sich da selbst alless glücklich angefangen habe.
Dan .'ss beriefe! harr eaafteUai rea Creehtw, daee lebe aai
nicht »Hein alldar lehr wohl stehen, lei ^ vi.l.
Realen, welches! er iller ertbei nabriaget, raadt rieb die
Tlrckeo darinnen lehoi auf dass eteente gewebret, u Hm
ergeben habe, Anna einem enden ortli berichtet vn^s hehl .1.,
harr Lubazonsky durch Ichreiben, dass der Cossack Kumt-/.. Hm
er mit einer amahl Soldaten lussrnmmandirt. die vestnag Nimm.
nach geringen wiederstandt anei der Ttrekea blaiea gerfa
werinnen er so viel Mehle, König , wein, vnn.lt laden
Ken bekommen, data 20000 mann dieeea gaatsea wiafter dareh
davon vnterhalten werden kanten. So schreibet mir aneh der
herr commendant Bapeaar in Liveria, dass sieh KaJnick vnn.1t
andere tiirckische statte guttwillig an vns.-rn k..iii_
haben. Ingleichen haben auch die vnscrigen MjrdeUiai etnbe-
kommen. vnndt wehren sich die Türeken nur annoeh im schlnss.
von dessen eroberung aber wir gleiehfahlss wielss Gott haldt
hören werden. Immittelst hat man auch auss Ykiaine rai den
grossen progressen dess generalss der Cossacken afihateatf
Kunitz gutte zeittung, dass sich gantze provincien an fM
könig ergeben ," vnndt die türekische beaataaagei aaaetreibea,
dieser Kunitz hat bereithss 20000 cossacken beysamhen. \ nn.lt
wirdt annoeb seine armee von tag zu tag stär.ker. daa
gehen die Cossacken ienseitss dem Dniper heüflfig n ihm»' Iber,
vnndt achten der Moskowitter verbott im geringsten nicht
denen sich noch 600 Cossacken auss der Wallaches geschlagen
haben; welche berichten , dass in Türekey eine iiherausa grosse
forcht vnndt schröcken seye, vnndt sagen auch auss, dass der
gross vezier gewisslieh stranguliert seye worden, wdcheet
weiter zuhören sein wirdt. In Ibrigei bat der berr cast.llan
von Crockaw in Podolien guttezs glück, dan er hat ettiefce
vestungen bei Caminetz mit gewählt erobert, vnndt die Tartaraa
Welche die belägerung Jasslaw haben verhindern wölb
trennet vnndt völlig geschlafen, vnndt diessess ist nun data
ende diesses 1683 jahress , in welehei alles», wass biess!
J vnndt geschrieben ist. n grösserem I..I» dess grosse*
gittigen (Jottess gedeyen wolle Deaec vor alle bisshero ertheiltr
victorien. lob, ehr vnndt herrlichkeit von allen « i du-
iminerwebrende ewigkeit abgelegt werden sefle{ <'hne ende.
496
Anhang.
Mitgetheiit von Fried« Firnhaber.
Diarium, was sich vom 7. Juny anno 1683 biss zu
end der belägerung Wienns bey der türkischen ar-
mee zugetragen.
Den 7. Juny. Nach 4 vhr nachmittag hat der kayserliche In-
ternuntius *) sein vrlaub - audienz bei dem gross vezier gehabt, ist
guetwillig aber ohne cafftan, cauee, vnd scherebet lizenciert wor-
den, so geschähe bey Eseckh in lager, hingegen begehrt der gross
vezier, dass der kayserliche resident herr von Khunitz stets im
lager vmb den Janitscharen Aga verbleiben solle.
Den 10. Juny ist der Teckely mit denen grauen Humanay,
Petöfy, Peterozi, vnd Pargotzi neben etlichen andern bey Endät
vber die Tonau komben, vnd als er 3 stund von hinnen wäre, ist
ihme der Chiaus Bassa vnd Spohilon Agasi entgegen geschickht, so
ihme beneventiert vnd glückhlich zum gross vezier geleydet, er
wurde eingehollet durch gedachte 2officieren, neben 30 Chausen vnd
50 officiren der Spachier nebenst der quardi des gross vezier, vnd
2 obersten als nemblich Teli Bassa vnd Giongular Agosi, der Te-
ckely, Humanoy vnd keine andern seynd beym gross vezier geses-
sen, denen hat er geben caued sage cauee scherbeth vnd rauch-
werckh, der Teckely hatte ein peltz an, welcher mit zobel gefutert,
die rede wäre von ihren march, denen andern seynd 70 cafftan
aussgetheilt worden, seingantzes comitat mit der pagage war über
2000, des tags gab man ihnen sage ihme 10 ochssen 2 castraun
2 wagen brot, 3 wagen wein, 200 khibel gersten, 3 wagen krauth
vnd 500 ayer, des gross vezier sein zeit wäre von carmasin ge-
blümten sammet, der resident ist durch den Alius Aga mit seinen
leuthen dahin geführet worden alles mit anzusehen, der Teckely
hat versprochen 10000 mann dem gross vezier zuzustellen, all
seine leuth geben aus, dass er 50000 mann im feldt hette, aber die
verständigsten glaubten es nit. Dem kayserlichen internuntio ist
*) Graf Caprara.
*J7
Itrbtfgtotg von BelgTi4 MUT eonlo\ milfiwli wid ilwne zur vnter-
hall des labt's .">()() Asperl ^-i-Ih-h worden. I» i.Hcr tagen ist eingesogen
der llarnn BaSM der TOgitekseiig genant, weilen er vor jähren
geaertl Souchos bey Leventz geschlagen worden i 1 00 mann
vnd 2 wageu, ist entern zogen der ISassa von ) Bassa.
Den 11. Juny von lVckhier vnd der von ( .n uiimi • i, \hmm|. r
Merhmct Bassa beyde hetten 2000 mann.
Den 12. Juny ist der Internuntius an Offen abgeraist , diesen
tag hette der Teckely eine conferenz so nit lang wäre, vnd ist dem
internuntio ein Tarlar mit befelcli nachgesandt worden, iaM H
still stehen solle wo er wäre, ihme zu Pnrgn—if ») angetroffen.
Den 13. Juny. Der Teckely ist nacher Esseck gangen, heut
wäre der resident mit dem Janitscharn Aga solche passiert, anderen
seynd die stuck gefolget welche die brücken an vielen orthen
ruinirt haben. Disen tagen sendet der gross vezier dem internuntio
befelch seine raiss vber Offen nacher Wienn fori hzu setzen, der
Beg von Belgra wäre zuruckgeruffen worden, vnd der von
lanid ihme adjungiert, auch ist der kayserliche Courier Costo mit
brieffen an residenten ankomben , so ist auch der gran vezier die
brücken passiert, vnd in lager zu Dartam 2) ankomben.
Den 14. Jany ist nachmittag eingeloffen, dass die brücken zu
Pargeur (?) die schwären stuckh nicht tragen kundte, derentwe-
gen befelch ergangen, alsobald eine newe brücken zubauen.
Den 15. Juny. Disen tagen ist von Hungarn, Croaten, vnd
Teutschen berichtet worden, dass die kayserlichen die belagern ng
Xewheusel auffgehebt, vnd diesen tag ist die neue bruckhen schon
verfertiget worden, welche der resident passirte.
Den 16. Juny wurde der Teckely von gross vezier mit einen
zobel peltz vnd raiger puschen, worauf ein schönes edlgestein,
etlich 1000 reichsthaler beschänket, derselbe versichert , dass er
vom kayser vollmacht habe einen avantagen frieden zu schlieseen,
er rathe aber nicht darzu, sondern verspriche dem gross venier
grosse victori.
Den 17. Juny ist die armee auf Machoz*) ankomben, von dan-
nen hinuor der internuntius abgeraist wäre.
Den 18. Juny ist die armee aufPodeg kommen, wäre das Uger
zu Sechat Lechib, weilen abar daz lager für so uil H klein,
*) Baranyavar? *) Darda. ') Mohäc*.
498
die Janitscharen bis in mitternacht gegen Jeni Pallanka marchiren
müssen.
Den 29. Juny wäre ein r asttag.
Den 21. Juny ist man auf Intue komben.
Den 22. Juny langet die armee zu gran Coteran an von daraus
wurde der Chiauss des Janitscharen Aga nacher Stul Weissenburg
spedirt ain Ordnung zu machen, dass der gross vezier allda verblei-
ben werde, bis die grossen stuck dern über 30 warn, vnd jedes von
18 bis 24 paar biffel ochssen gezogen wurden, hernach kombe; hier
wahre die rede dass der gross vezier die Raab passiern vnd directe
auf Wienn gehen wolte. So ist auch die pollnische enfoy ankom-
ben, wirdt auch von daraus der Bargozi mit des Teckely agenten
in nahmen des vezier mit patenten aussgeschickt, allen die sich
guetwillig ergeben, freyheit zuuersprechen. So lieffe auch vber
Ollen bericht ein, dass die kayserlichen die belägerung Newheusel
aufgehebt, vnd derentwegen der gross vezier hoch erfrewet, vnd
Teckhely mit ihme, demnach applaudirte mit worden : Nun sehe
man augenscheinlich, dass die Teutsche nur von annaherung der
ottomanischen macht flieheten, was wirdt erst geschehen, da sie sol-
ches ins gesiebt bekomben solten. Er vnd 3 erobische sternseher
prognosticirten allen guten progress, vnd der gross vezier wirdt bis
nach Rom komben, deme er Teckely ein weegweiser abgeben wolte.
Den 23. Juny. Heut ist der Janitscharen Aga mit den seinigen
auffgebrochen, vnd 5 stund lang marchirt.
Den 24. dito ist der Teckely mit 600 pferd dem Bargozi nach
auf Westprim commandirt worden, solchen orth in possess zu neh-
men, er wäre aber kaum in weeg, lieff von Offen bericht ein, wie
daz etliche 1000 mann Hungarn zum kayser vbergangen, vnd er
Teckely auch solches zu thun gesinnet, derentwegen ihme der
Bassa von gross Cario mit 2000 pferd nachgeschickt worden, auf
ihme Obsicht zu halten, es wäre aber nur ein gedieht, dann der
Teckely zu seiner purgirung brief von grafen Putiani *) vorgewie-
sen, dieser verspricht, mit den seinigen vnd allen Croaten sich zu
des gross vezier diensten zu geben.
Den 25. Juny. Diesen tagen ist der gross vezier zu Stulweis-
senburg angelanget, vnd bericht der Bargozi, vnd gedachter Bassa
dass sie dismahl vor Westprüm nichts aussgericht, weilen der
JJ ßatthyani.
commendant vermeldet . ff richte sich A MM llailMpJ
oommendanten an Raab, s<» laag i«rielb« tieft kayiarlkti
thut, wolle er ei weh thun.
Den 16. Juny. Dittea lag Uaic te gvaü fwiar laaei ImÜ-
seharrn allein ordre neben, ihren man h | Bf M E&aaft /i60.
Den 27. Juny kombt derTartarChan.au, wurd.
prächtigste eingehollet. vnd von gross ve/.ieralle köstlirh tradiert,
nach der mahlzeil hat der gross \. -/.irr alle Lassa in flagmwl d.-s
sion(?) beruffeil lassen, vnd ihnen des gross suhl an ordre vorgewie-
sen, das in sieh hielt sambentlieh dahin zu bemühen llaab auf was
weiss es sey sich zu bemächtigen, wiederigen sollte sein des gftai
resier köpf nacherConstantinopel gebracht werden, wann dics< 1 1». -
srhehen, solte man auf VVienn lossgehen. Eben diesen tag sevnd die
Janitscharen bey der Palancka Teiona ankomben. vnd sieh an wählt
Verthes geleget, der Aga aber wäre bey der Mahlzeit /.uruekl, ablie-
ben, so ist auch der vezier von Offen in lager statlieh anknmben.
Den 28. Juny seynd die janitscharen gedachten waldt passiert
vnd hat man mit abbrennen der dörfer angefangen.
Den 29. Juny langen sie bey den Martins berg an.
Den 30. Juny. Allda hat der Aga den gross vezier mit allen
andern erwartet, die Tartaren aber lieffen die gantze gegendt aus,
zubrennen vnd zu rauben, worunter auch die balancka st. Martins
berg wahre, vnd ist ordre gegeben worden, folgende tag in
battalia zu marchiren.
Den 1. July brache die armee gegen Raab auf, zur reihten
marchiren die janitscharen, zur linken der Spaehi Comcni, in
der mitte der gross vezier mit der artogleria vnd pagage, an Raab
nahet sich die armee auf halben canonsehuss weith. es geschahen
aber baldt etliche schuss aus dem christenlager. derentwegen
solehess etwas in confusion gebracht vnd seynd des
völeker" etwas beschädiget worden, es wurde auch ire/.wuigaa
sieh zu resseriren, wie ungleichen der janitscharen Aga, dann ein
stuekh kugel durch des Chiatia Pegg ge/.elt geiegen. vnd wurde
bcfelcht approchen zu machen, auch etliche itiekl .\iedrr Üi
Christen zu pflantzen, wodurch dis kruehen, vnd sich in eiaeai puschen
>gen , vnd seynd etliche scliarmit/.el ■■ plVrd für Übergänge«.
Den 5. July. Der Caria Mustaffa Tartar Cham, vnd fürst aas
der Wallachcy seynd beordert ein furcht durch die Kaab
500
damit eine brücken kundte geschlagen werden, so ihnen auch ge-
lungen, vnd haben einige sclaven zurukh gebracht, doch ist ein
bassa Machmet vnd viel Tartaren ins wasser gefallen, vnd ersoffen
seynd, auch sonsten 2 wagen mit todten zuruckhgeführt worden.
Den 6. July. Seynd 1000 wagen vmb prouiant und schaff wohl
nacher Offen abgeschickt worden.
Den 7. July. Ist der maiste theil der janitscharen die neue
brücken negst der vöstung Raab passiert , so sich in daz verlassene
kayserliche lager logiren , dan hielte der gross vezier mit denen
aga, vnd andern bassa rath, vnd gäbe hierüber beuelh, daz die gantze
armee ihren march vber die brücken beschleinigen solte , wurde
auch daz lager eine halbe stund daruon ausgestecket , diesseits
der Raab. Es wäre ein expresser nacher Offen an dero camara
expedirt, den internuntium zu licenziren, vnd anhero zu con-
foyren zu lassen , mit dieser occasion gedachte der gross vezier
jemand in Raab zubringen, vnd auffwiicklerey darein zustellen.
Den 8. July kommen die Janitscharen auf hungarisch-Alten-
burg, darinnen ist viel mehl, getraid, vnd wein, eyserne kugel vnd
schantzzeig gefunden worden, mit deren auffladen wurdet bis
11. July verweilet.
Den 11. July. Diser tagen ist die armee bis halben weeg
gerucket.
Den 12. July passiert selbige bey einem abgebrendten dorff
ober Rohrau die Leitha, vnd campiert zu nachts unweith Peternel.
Den 13. July war daz lager vnterhalb der Schwechet, ambas-
sada ausser Regeis Brunn, hat man 40 cörper teutsche Soldaten
gesehen, hingegen sähe man im negsten waldt 200 gräber darinnen
Tartarn lagen.
Den 14. July in der frühe passierte die völlige armee die
Schwechet, daz schloss Eberstorff wurde eo instanti in brandt ge-
steckt , indem man daz Neugebey vorbey marchirt, gäbe der gross
vezier ordre einer rotte Janitscharen solchen orth zur gedächtnuss
Solimani saluo zu erhalten, von dorten begab sich der gross vezier
mit denen Janitscharen gegen den Wiener Berg , vnd setzte sich
bey den Röder Creutz, repartirte die armee, er schlug sein gezelt
hinter St. Ulrich, Hess das Schotten thor occupiren, die Jani-
tscharen lagerten sich vnterhalb den Burckh thor , also daz er
Wienn an 5 orthen anfienge zu beschiessen.
Hü 15. Juli. Die janitscharn machten dir approrhen gegen
der hurkli der gross vezier mil dem ■ n l.rwn
thur, in der Kossau aber der fürst aus der Wall
Dm 1(>. Julv. Km brücken HMhhgM worin- y von deoeo
nyserliehM helft ig gefochten worden. Jeittl haben sie sieb
reserviren müssen.
Den 17. Julv. Vnd dato wurdet diese pott den Caro
Machinet vbcrlassen.
Den 18. July. Am abend suchet der feind dio kayserlichen
von der contrascarpe wegzutreiben, so auch den 18. vnd 19.
eontinuirt worden, mit verlast vieler janitscharen vnd semonien,
aber jedesmahl ist er abgetrieben worden.
Den 20. July kombt ein expresser von graf Putiani wie
auch Tragowitz *) zu dem gross vezier, ihr homagium zu leisten.
Den 21. July. Thetten die pomben vnndt kugeln grossen
schaden machen.
Den 22. July. Darob entsetzte sich der feind die mann-
schaft in die pallasaten also zu attaquiren, zur ersparung deren
wurde resolvirt daz werkh mit minen zu versuchen.
Den 23. July. Muste der fürst auss der Wallachey holtz
zu bedecken der laufgraben herbeischaffen so er bey Burger-
storff hollen lahssen.
Den 24. July. Langen viel Tartarn aus dem Thulnerfeld an
mit grossen raub und sclaven.
Den 25. July. Wurde gesucht zwischen der bürg vnd Schotten
thor an 3 orthen fliehende minen zu machen, dardurch viel
säckh in die contrascarpe vnd graben zu werffen, vnd die kay-
serlichen daruon zu treiben.
Den 26. July wurde dem Teckely v. Abaffi ordre zugesand jen-
seits der Donau einzubrechen vnd sich der bruckhen zu bemächtigen.
Den 27. wurde ein mann aus der statt mit brieffen auf-
gefangen , weilen aber solche nur zifTer waren , hieraus nichts
abzunehmen, er aber sagte das man suecurs begehrte, weilen
darin nicht mehr alss 10000 mann welche streitbahr, vnd 3000
wären bereits erschossen, vnd sonsten gestorben, so dem gross
vezier sehr wol gefallen , welrhesser auch also baldeu publicirM
• , der mann aber wurde MMJ
*) Draskowitz.
502
Den 28. Jury. Diesen tag- kombt ein münich von Khaltenberg,
so ein Italianer, versichert dann den gross vezier, dass er in
wenig tagen die vöstung unfehlbar bekommen werde , so die
Türeken über die massen animirte, also das ein jeder schier der
erste sein wollte, diesen tagen seynd zwar minen ohne frucht
gesprungen, haben die Türeken selbst 100 verschiedet, der gross
vezier pflegte auch auf st. Virichs thurn zu gehen, aldorten
den aagenschein einzunehmen.
Den 29. July ist ein mor Aliaga von suldan mit einem
zoblen peltz von goldstuckh, damit einen köstlichen raigerpusehen,
auch sabel zum gross vezier kommen , wurden solemniter ein-
gehollet vnd empfangen , der gross vezier hat selbigen fast
14 tag bey sich gehabt, damit derselbe die gueten progressen
sehen vnd so dan mündlich dem suldan die vbergab bringen
möchte , aber weilen er dessen keinen erfolg in solcher zeith
gesehen, ist er beurlaubt, vnd sein ruckweg wieder genomben.
Den 30. July. Kombt von Prcsspurg nachricht von des Teckely
niederlage, vnd das er sich bis nacher Lewencz retterirt hatte.
Den 1., 2., 3., 4. August. Dieser tagen ist im lager nichts
sonderbahres fürgangen, auser mit bemühung dermahlen der con-
trascarpen sich zu bemächtigen.
Den 5., 6., 7. und 8.Aug. Ist der kayserliche Internuntius von
Offen vnter confoy bassa von Ertzeg an Neügebcü neben 10000
prouiant und munition wagen ankomben , vnd weilen er den gross
vezier abermahl zur antworth sagen Hess, das er nicht mehr vollmacht
bette, frieden zu tractiren, also wirdt befohlen durch ein Capizi bassa
ihn zu den Tartarn zu confoyern, welche ihme bey einer negsten
kay serlichen pallancka führen lassen sollen.
Den 9. Aug. Zu folge dessen wurdt er durch den Wienner waldt
zumTartarn charn insThullnerfeld geführt vnd beyThulln freygelassen.
Den 11. Aug. wurden etlich fouragiren bei Ebenfuhrt von
von einer kayserlichen parthey geschlagen, vnd weilen sich dieser
orth noch defendirte, giengen einige janitscharen dahin, so aber
nichts aussgericht.
Den 12. Aug. Sprengt man eine mine beym burk revelin, der
schade wird in der nacht reparirt, auch ein stürm angeloffen,
worüber ad 2000 todt geblieben , so alles in gesicht des gross
vezier vnd anderer hohen officiren geschehen , bishero seyndt auf
,{01)0 mann von janitscharen. Hns/.\ . Ta^ezi. \ ml LmMBUci •/ i
er der beschädigten deren 0000 waren.
Den 13. Aug. Diesen In»; lies» iler gross vezicr neue minrn
-i. vinl ?ber 2 rlaffter dief \nder der Mm Ufaa vi..!!-!-,,!.,-,,
rallerien bauen, deren eia von den bflligwlni durch bMfctt lii
andere von pallasaten von aussen . die i{. ahn- durch Mfcai niinirt
worden.
Don 15. Aar. Diese tagen waiv man mit miuiren bes. hafftiret,
aber auch durch aussl'ahl sehr verhindrrl, es fassen aber .(lieh 1000
janitscharen posto an der Lewel pasle\;-n. vnd talgtaftii sich aldn.
Den 16. Au»-. Heul wurden 4000 wagen nncher Offen vmb
provia ,t und munition abgeferliget . welche voll mit gefangen, n
beladen, vnd geschähe bey der Burkh vnd Lewel n ein
scharfes gefecht, vnd wurden die janitscharen von gedacht t-r
pasteyen wieder hinweg geschlagen, auch einige gallaria ruinirt.
hierob wurden die janitscharen sehr zaghafft, so mit gewalt in die
lauf graben getrieben worden. Es kombe aber ein vberlaufTer.
das sich die Stadt vber etlich tagen nicht mehr hallen kundte.
so sie wieder eneuragirt.
Den 18. August. Der gross vezier befolche, dass man zu Iln-
gusa vnd Posnia wieder viel kugeln, pumben vnd granaten auf UM
frnh jähr verfertigen lassen solte.
Den 19. August ist der Traskowitz mit den Thema \nd Fran-
tzen \alnsty kommen, begehret wieder den kayser iustitien vnd
restilution seiner guter.
Den 22. Aug. Heute hatte der resident brief an den
(taten hertzogen von Lothringen in die Stadt geschickt.
Den 23. Aug. Der Teckely emplorirte nun zum viertenmahl
vmb hilft', also wurde ihme der Bassa von Offen mit 10,000 mann
maisten Tartarn zugesandt, die bey PresfVfg \l>. is, < /.h n.
Den 24. Aug. Heute schickt der zier nncher Offen
vmb G grosse stuckh. weilen viel vnfruchtbar gemacht, vnd kombe
der Apaffi mit 6000 mann.
Den 25. Aug. Diesen tag hatte der resident durch einen ■
einsehen fürsten an kayser brief \bersaml. dieser
erbotte sich alles guetes vnd zu dien st m.
Den 20. Aar. Wollen die Janiischaren nicht mer daran,
beiden, das sie zur lieb des suMan fad ihn- Aga 3 tag aluo mit
504
streiten ihre zeit vollendet haben, wolten die aprochen quittiren
der feld prediger aber Jani Effendi persuadirt die noch auf etlich
tagen zu uerharren.
Den 27. Aug. wollte der gross vezier eine hauptmine gehen
vnd darauf ein general sturmb thun lassen, ist aber mit geringen
effect geschehen, weilen viel darüber todt geblieben, gienge der
sturmb nicht für sich.
Den 28. Aug. Folgenden tags wolten die Janitscharen mehr-
mahlen nicht daran, da Hesse der gross vezier aussprengen der kay-
ser seye todt, vnd befolche destwegen bey der ablösung starke salva
zu geben, vnd müste der veldtprediger wieder courage einsprechen.
Den 29. Aug. Kombt derjenige so der resident mit briefen
nacher Offen abgefertiget zuruckh, deme der wallachische fürst
6 ducaten verehrt, hierüber kombt der fürst mit ober tulmatschen
Jancki Prophinta zum residenten, alss ein freund fragt ihm, obger
nicht vollmacht hette fried zu machen, worzu er sich alss ein mitt-
ler anerbiethe, es wurde ihme geantwortet, der modus rei hette sich
nun gancz geendert, als negatiue.
Den 30. Aug. Thette solches gedachter fürst durch den Bassa
Machomet dem gross vezier bedeuten, hingegen gebe der Teckeli-
sche agent Hiemeschalea aus, er hette brief von seinem principalen
das der Lubomerzsky friedens accord anerbiethe, so ihme von Lot-
tringen vnd marggraffen Baden anbefohlen, dahero verlangt sein fürst
zu wissen , wie es mit Wienn stehet, ob einige hoffnung der vbergab
seye, wofern er dessen versichert wolte er nichts vom frieden hö-
ren, durch den Maurum Co rtaten wurde geantwortet, dersuldanvnd
gross vezier seyn resoluirt Wienn vnd gancz Hungarn zu behaupten.
Den 31. Aug. Diesen tag haben die Miseli die vnter dem com-
mando des Bassa von Alepo sein die approchen wider willen des
gross vezier gantz verlassen.
Den 1. Sept. Heute gienge der gross vezier in die approchen,
nahe an den rauelin damit die andern Bassa anzufrischen ; dieser
tagen geschähe ein grosser aussfahl, darüber viel geblieben.
Den 2. vnd 3. Sept. diese 2 tagen geschähe wenig, alss ausser
das die belagerten das reuellin völlig verlassen, vnd wurden also-
balden 3 mörser darauf geseczt.
Den 4. dito. Wird eine mina an der Burckh pasteyen gesprengt,
so gueten effect thette, darauf alsobald gestirmet worden, wurdet
505
aber nichts behauptet vnd kombon dar ob viel vmb, wnm
aifffihrer aio alter janitachar «»tVjeier M bal ?o j.ihren wäre* Ba
kombe auch ein rberlaufier der ein Harz der hier brief an lirr
von Lottringen getragen, vnd jetzo wieder ein lieh bette,
aber sagte «las nicht mehr als 506i Soldaten ■ iar statt mehr ad«.
Hern soind auch groaae awytracht ratet im bugera rai
so den gross vezier bewegt, das er 1 < |,t hindureh
starkh canoniren last.
Pen 6. Sept. Liese der gross vezier aussruffen. das U
generaJ stürm wollte thun lassen, iefaclbw alle N Maehomet er-
kennen vnd verehren, sollen sieh hierzu richten, da wäre es ein
wunder anzusehen, wie der gesamble pövel mit blossen Rissen mit
ausgespannten armen, mit einem rostigen seilen gewöhr, theils mit
brigeln, hamer vnd hacken haullen weiss herzulieffen, vnd als bey
40,000 sich versambelten, so instanti wurden 2 minen eine an der
Lebel. andere an derBurckh pasteyen gesprengt, darauf sturmb gelof-
fen, viel effectuirten vnd wurde eine grosse confusion, also das fast einer
den andern todt schlug, im ersten anlauf blieben gleich 500 mann.
Den 7. Sept. Hesse der gross vezier durch Maurum Cordatum
abermahlen befragen ob er nicht vollmacht hette friden zu trakti-
ren, deme negatiue geantwortet worden.
Abschrifft
von einem türkischen verzeichniss so im türkischen lager bei de« gross rttier seit be-
fanden worden, was für volkh sich befunden, da die musterung war bei Wiens IS dM
edlen monats Raraasan das ist den 7. Septembris 1633.
Kr. 1. Mustapha Bassa, ehrwürdiger gross vezier,
janit scharen vnd hofstaat 6,000 manu
„ 2. Cara Maehomet Bassa aus Mesopotamia mit 5.000 -
„ 3. Hegra Bassa aus Posnia mit 6.000 „
„ 4. Ibrahim Bassa von Offen mit 5,000 n
„ 5. Hussan Bassa von Domasio mit .... 3.000 R
r 6. Hassan Bassa von Demesvar mit .... 1.000
„ 7. Mustaffa Bassa aus Silistria mit 1.500
„ 8. Seicori Achmet Bassa aus Amarita mit . 1,000
„ 8. Coriagi Pelger Pegi aus Ramedien mit . . 6.000
„ 10. Bessien Bassa von Alepo mit 1 000 _
„ 11. Achmet Bassa aus Xotalia mit I Hl
. 12. Homorth Bassa von Meteschn mit
506
Nr. 13.
„ 14.
a 15-
» 16-
a «•
, 18.
„ 19.
a 20.
a «•
„ 22.
a 23.
a 24.
a 25.
a 26-
a 27.
a 28.
a (29
a 30.
» 31.
a 32.
» 33.
. 34.
mit
a 35.
a 36.
a 37.
a 38.
a 39.
a 40.
a 41
a 42.
a 43.
a 44.
Achmet Bassa von Tiera mit
Haron Bassa von Hanima (i. e. Janina) mit
Ali Bassa von Teckely mit
Ali Bassa von Sebaste mit .
Ali Bassa von Anziera mit .
Achomet von Meros mit . .
Ali Bassa von Cramania mit
Mustapha Bassa von Esseckh
Mussani Bassa von Polni mit
Sinien Bassa von Andea mit
Aream Bassa von Neapeln mit
Haron Bassa von Rieta mit
Rei Bassa von Peris mit . ,
Hassan Bassa von Sermin mit
Chirigi Bassa von Erlau mit
Achmet Bassa von Karant .
. deest).
Ibrahim Bassa von Wardein
Mustapha Bassa, Aga von Janitscharn
Osmaogi vber die Spachi
Die Aga vber die Damaria oder Zie daselbst
so grund vnd löcher haben.
Die Aga so vber die sturmblauffer zu gebiet-
ten, nach vbergehabt ♦ . ♦
Bassa so vber die stuckh zu gebietten haben
nach vbrig ♦
So die munition vnd notwendigkeiten hat
nach vbrig
Soldaten von Cora . .
Minirer
Die mit sabel kommen vnd freywillig zu
dienen
Der Tarter mit seinen Tartern . . ♦ ♦ ♦
Der Teckely mit seinen Hungarn ....
Michar Abaffi mit
Siman Vajda aus der Wallachei
Voyvoda aus der Moldau . ♦
Facit . . .
600 mann.
500
r>
500
n
1,000
»
500
»
1,000
55
1,000
55
500
55
600
55
500
n
1,000
U
500
55
300
»
300
jj
600
n
1,000
55
600
n
16,000
n
12,000
n
5,000
55
1,000
57
4,000
55
3.500
55
5,000
51
20,000
5»
20,000
55
15,000
55
6,000
5)
4,000
55
2,000
55
75,500
mann
Ist also roser kri itirU pm M 101006 im, |
lisia ist in der cancnelej d es gross resier p fundm \% r»r. !
bist* was von v nsc r i gen in <l •■ r etil -.rang Tor
Wien bis 7. Sentembris ums 1888 s^tti**)** Baste 3 n*1 .i..i,,.
ohrisitr von Janitscharn 10. flhorhsejpllssjli d. t SÜMsSf -•"»• SÄ"
rir. volunters. sdl leuth 500, Janitscharn 10000, stürmrr 10000,
satter 12000. ssinirer rod grsantirer 6000. Tarlarn 2000. otTi-
derer so Bogen haben 2000. Summa I8MS mann.
Isi also völliiz: (iukhische armee stark h gewesm mit sambt
gebliebenen 212545 mann.
Lista derjenigen kr iegsrüstung , so <1 < 1 1 | r-
kische hundt in seinem lager vor Wirtin anno 1680 den
18, Tbris spötlich verlassen müssen. 4000 centen pulver ,
4000 eenten bley, 18000 metallene band granaten , 20000
Sjserne granathen , 10000 krampen vnd sehauflel, 6 centen
lunten, 20000 brandkugeln, 50 centen harz vnd pech, 10 centen
pedoliud, eine grosse quantität leinoel 30000 st. allerlcy minier-
. 50 c. strickh vnd lunten, 200000 härene sandtsäckb 80 c.
vnd vnterschiedliche gross vnd klein patrinögl, 1000 st. sehaflel
20 c. bindfaden ; item camel vnd ross härene strickh vnd schnür
2000 st. sengsen, 500 janitscharen röhr, 600 st. gespunen vnd vn-
gespunenen baumwohl 100000 vngcfülte wohlsäckh 2000 eyserne
blatten zum rund täczen 300 c. Schmer vnd insclt 2000 janitscharn
pulver herndl. 4 blassbalck zum glieten kugeln 50 c. vngearbeites
Sysen, 200 hülezerne wagen windten 4 st. gantze eartauntn die
ins von puren eysen, wägt wenigist eine 40 c, 8gantze cartannen
von hülezernen rödern , 8000 lahre munition wagen. 1500 ll r< ^
bumhen, 18000 vnterschiedliche st. kugeln 100 st. von allerhand
Steck vnd mörsern, worunter viel gantz vnd halbe eartaunen. eine
ie anzahl armb dicke sailerzum stueklühren. 1 0 grosse amboss,
200000 grosse brandtröhre, 4 gross vnd kleine gi
kleynodien zelten teppich, vnd dergleiefcesij so der könig in
Fehlen zur beith bekomben, wird vber ISS Millionen geschient.
Das was die bayrische vnd ander«' Soldaten in beith erhalten.
solle auch von 4 million austragen, in srlimaltz. mehlj raiss,
taftVt, thiecherrn vnd andern uiirrschirdliehm snchen.
allen lenthen zu beith worden, ist auch von vnbrsrliniblirh in der
ige im lager gefunden worden.
ArchiT. Jahrg. 1850. I. Bd. HI. u. IV. I li
508
Capitulationspun de n
mit der vestung Gran welche von 4 tägiger belagerung den
27. Octobris anno 1683 geschlossen worden.
1. Sollen alle stuckh, mörser, munition, magazin vnd alle«
defensions gewöhr in der vösstung gebleiben.
2. Wurdet erlaubt , das die besatzung auf 2 tag lang sich mit
brodt vnd fleisch versehen, auch allen caue scherbet kleidung vnd
andere mobilien mit sich nehmen mögen.
3. Ihro durchlaucht der herzog v. Lothringen werden der
besatzung eine anzahl wagen verschaffen, damit sie ihre pagage
nach vnd nach zum wasser bringen mögen.
4. Man wird etliche schiff zur abfuhr geben , deren sich ge-
dachte guarnison zum fahl nicht alles auf einmahl abgeführt
werden könne, offters bedienen, vnd zuruckh herauf abzuh ollen
schicken können.
5. Wann ermeldte pagage nit auf einmahl sollte abgeführt
werden können, so wird erlaubt, das die guarnison alles dasjenige
was zuruckh bleiben muss in der vntern statt in gewisser verwacht
vnd verwachter heuser legen, auch etliche ihre leuth darbey
lassen, welche alle bona fide vngehindert vnd vnaufbehalten sollen
ankommen können.
6. Weilen keine schöff leuth, so zu endtraten seind, vor-
handen, also solle die besaczung schuldig sein mit aigen ihren
leuten ab vnd zufahren lassen.
7. Bey accordirten diesen puncten solle alsobalden das schloss
thor eingeraumbt vnd die kaiserlichen truppen allda posto fassen,
die besatzung aber id est die bewährten leuth der vestung Gran
werden alsogleich , wan die obgemeldte wagen vnd schöff in be-
reitschaft sein, abziehen.
8. Sollen auch alle in dem schloss zu Gran gefangene
Christen loss gelassen werden.
9. Endlichen können die quarnison mit weib vnd kind ober
vnd vnter gwöhr, ross, camein, säckh vnd backhen wie gedacht
frey abziehen , jedoch das die vbrige conditiones , wie sie expri-
mirt sein observirt vnd vollzogen werden.
VII.
Beiträge zur Quellenkunde
der
dalmatinischen Rechts geschieh t v
im Mittelalter.
MUgetheilt von
Dp. Gustav Wmri.
34
II
III.
Stadien aber den Entwkkluigsgaig ta RMiMkktl Mf I«
Insel Curzola.
Die Betrachtungen Über das Rech t sl i • I» | n .ml ( H r
reihen sich in vielen Pnncten den über die Rtnhtswiliidi
Mcleda und Lagosta bereiis gemachten Vit Heilungen unmin-
an. In dieser Hinsicht kann ich mich nicht blot auf dir fesJ
dien physischen nnd geographischen Verhältnisse beziehen, prelche
auch in ihrem Einflüsse auf die Bildung des Hechts n an
Resultaten führen mussten; sondern mclir noch auf das (in
schaftliche in der Geschichte und den politischen Schicksalen die-
ser Inseln. Andererseits jedoch waren das grössere Mass re* \a-
turkräften; die stärkere Bevölkerung; die nach mehrfachen llieh-
tungen innerlich kräftiger ausgebildete Iandwirthsrhaf. liehe und
theilweise selbst technische Industrie; der durch die IVndü-
dieser begründete, und durch geographische Momente Im*- Ti n - ;
nicht 'unbedeutende Handelsverkehr ; endlich «las indem l.rblühen
des Hauptortes Curzola gegebene Stadtthum . welches ^«> wie
das seit dem Beginne des 14. Jahrhunderts daselbst bestehende
Bisthum dem Volksleben auf der Insel neue Momente /.uiühri«-
eben so viele wesentliche Bedingungen /.ur weiteren Hebung des
Volkswohlstandes und der Cultur, somit auch der soeiollei und
politischen Bedeutung. Diel Alles .spiegelt sich in einein n ■_
und mehr ausgebildeten Keehtsleben, so wie in den ihrem Inhalte
und ihrer Form nach vollkommeneren Statuten von Curzola ab.
Diese Insel, bei den Griechen und demgeinäss auch he
Römern Corcyra genannt, jedoch /.um Unterschiede res
gleichnamigen jonischen Insel. wegen dem Dunki I. in
zahlreichen Waldungen erscheinen, mit dem II
schwarzen (griechisch Melaeftft, [ftteflUSct Corcyn nigra)
512
näher bezeichnet , liegt in nicht bedeutender Entfernung nördlich
von Lagosta, und nordwestlich von Meleda. Constantinus porphyr.
(de admin. Imp. cap. 36) nennt sie KoOpxpoc oder Ktxsp; im
mittelalterlichen Latein heisst sie Curzula, bei den Slaven
Karkar, bei den Italienern Curzola oder Corzola, welch
letzter Name auch bei den deutschen Geographen in Aufnahme ge-
kommen ist. Ihre Länge beträgt 24 Miglien (6 deutsche Meilen),
die grösste Breite 4V« Miglien. Die Bevölkerung , welche in frü-*
heren Zeiten 10,000 überstiegen haben soll, wird heute auf 9000
berechnet, von denen bei 2000 die Stadt Curzola, 4000 hingegen
den Marktflecken Blatta mit Valle grande bewohnen. Das Clima ist
mild, überaus lieblich; und der Gesundheit der Bewohner zuträg-
lich. An Produkten ihres Himmelstriches , namentlich an Wein,
Oel und Obst sehr ergiebig; geniesst die Insel seit jeher eine Art
Berühmtheit durch den Holzreichthum ihrer Waldungen und durch
d|e Steinbrüche, welche sich auf ihr, und den nahen zu ihr gehörigen
Scoglien befinden. Erstere liefern namentlich sehr geschätztes
Schiffbauholz, worauf sich die seit alten Zeiten ansehnliche Schiff-
fahrt der Curzolanen *) und der nicht unbedeutende Holzhandel
gründet. Der in letzteren gebrochene conchilienhaltige Kalkstein
und Marmor wird zu Thür-, Fenster- und Treppensteinen, zu Säu-
len, Grabsteinen u. dgl. verarbeitet und so weit und breit verführt.
An Getreide ist jedoch Curzola nicht fruchtbar, und solches muss
zugeführt werden. Noch fühlbarer ist der Mangel an guten Trink-
wasser. Nach Farlati gab es auf der ganzen Insel noch im vorigen
Jahrhunderte nur zwei Quellen 2); und die Anlegung von Cister-
nen war gleichsam als Nothwendigkeit schon in den natürlichen
Verhältnissen begründet.
Wenn wir den Berichten des Apollonius Rhodius (in s. Argo-
nauticis) Glauben beimessen, so verliert sich die älteste Geschichte
von Curzola in den Sagen der griechischen Mythenwelt. Dorthin wird
selbst der bei den Slaven noch heute gebräuchliche Namen der
Insel Karkar bezogen, den man allgemein für phoenicischen Ur-
sprungs hält. Auch alte Inschriften, welche man antrifft, werden
*) Die unter dem Namen Cercuri bekannten Schiffe der Inselbewohner er-
freuten sich schon im Alterthume eines besonderen Rufes.
<*) Illyricum Sacrum tom. VI. Venetiis 1800. S. 3«5.
III
gleich denen von Lagoata Photarfaiafi /u-.s, i,, ,,i», ,,. ,i,. s, i,.,„
lange \<>r dem trojanischen Kriege daselbst gewohnt habt! sat-
ten *). RWge es Ibrigeni hiermit wie immer nein, ro i*t doeh
aisaer Zweifel, daaa leif ieal hrejaaiaefcea Kriaga Cinala la Ist
■ hiehte Seinen Platz einnimmt, nml während des \llrrlliiifiiN
und Mittelalters eine der bedeutendsten Inseln des
Meeres war. Efl lieg! nieht in der U%akSfl dies,-r BeHrftjr* s.-in,.
damaligen Verhältnisse einer näheren BrfrteYiag Ba mit. , / 1. h--,,
es möge daher blos im Allgemeinen angedeutet sein, dass Chi
nebst seinen Xaehbarinseln allmälig in die GewaK der Römer ge-
langte, und dann durch verseliiedene Phasen der \ nlkerwandcraag
hindurch, wo bald Gothen. bald Byzantiner, bald Xarrntaner.
bald andere Völker sieh seiner bemächtigten , endlieh
10. Jahrhunderte nebst dem übrigen Dalmatien in jene merkwür-
dige Stellung inzwischen des byzantinischen llciehs, Ven« d
und Ungarn's gelangte, welche die Geschiehte üeaer Länder im
Mittelalter überhaupt characterisirt. Der seit 992 begründet,
netianisehe Einfluss; die im 11. Jahrhunderte durch die eigenthüm-
liehen Verhältnisse des adriatischen Meeres veranlassten politis« h. m
Schwankungen auf den Inseln und an der Seeküste von Dalmatien;
im 12. Jahrhunderte das durch die temporären Erfolge des byzan-
tinischen Kaisers Manuel Comnenus nur auf kurze Zeit unterbro-
chene, und hierdurch auch mehr beförderte als biaftaagehaltaM
Anwachsen der ungarischen Macht daselbst: endlieh die I
und merkwürdigen Schicksale des Landes (heim in Süden des
(Vltinaflusses (Comitatus Chelmensis, Culma. Zarhulma) am
Wendepuncte des 12 und 13. Jahrhunderts sind eben so fiele li
fische Momente, die auch in der Geschichte der Insel Curznla ihre
Bedeutung haben. Hierbei müssen diejenigen DagabaiMti
sonders hervorgehoben werden, welche die politische Btatioaf iet
Letzteren schon unmittelbar betrafen, und sclkf auf bleibende
Weise bestimmten.
Der Ragusaner Mauro Orbini hat uns hi.-rül
sendsten Berichte überliefert. Nachdem er Mehrere* überd !
) S. Anton Carameus Presbvler Pharienai» in di*»ertatione ad Nicola«»
Paullinum Canonicum Kcclesiae Corcjrren«is, bei Karlati a. a. O. 8. 3«J.
wo »ich auch eine Probe der Mf ■Mstdact |4 ifcsltl "••" allen IntcfcriftrB
beiud t
514
der drei serbischen Brüder Miroslaus, Constantin und Nemanja
erzählet, und auch einiges über die Belagerung Ragusa's durch den
ersten von ihnen (1184) angeführt, [in dem 1185 geschlossenen
Vergleiche wurde von Ragusa unter andern auch Nemanja's Ober-
herrlichkeit über die Inseln Curzola und Lissa anerkannt *)] —
fährt Mauro Orbini fort: „iYe molto dopö andö Constantino con
essercito contra 1' Isola di Curzola , che perteneua ä Chelmo suo
contado, e non gli vbidiua. E trasportando nelle barche le sue genti
da Conosceuiza aU' fsola, saccheggiaua et daua guasto a quella. Et
li Curzolani congregati insieme gli leuarono le barche. Onde egli
resto sul Isola come prigione: ne potendo piü ritornare in terra
ferma, vennero finalmente a far la pace, e capitularono, che i Cur-
zolani lasciassero Constantino con tuttl i suoi tornare ä casa*, et
ch' egli con Miroslauo et Nemagna suoi fratelli francassero quell1
Isola e cauassero dalla suggettione de signori di Chelmo. Et dall1
hora in poi li Curzolani furono liberi, ne alcuno Signore li molestö
piü2). Farlati, welcher dieser Erzählung ihrem ganzen Inhaltenach
beipflichtet, fügt noch hinzu: „Corcyrenses libertatem adepti per
aliquot annos suas sibi leges condiderunt, suos sibi Magistratus
crearunt. Sed cum ab extraneis populis praesertim Serblis ac Ras-
cianis se atque Insulam tueri posse diffiderent, ad Venetorum opem
et clientelam sibi confugiendum putarunt." Auf diese Weise habe
Venedig die Oberherrschaft über Curzola erlangt, und 1254 sei
Marsilius Georgio und seine Familie vom Dogen Rayner Zeno mit
der Erbgrafen würde auf selbem unter venetianischer Oberhoheit
betheilt worden3).
Ueber die historische Glaubwürdigkeit des gelehrten Abts von
Meleda steht das Urtheil in der geschichtswissenschaftlichen Litera-
tur schon lange fest, Farlati aber, dessen Verdienste um die Ge-
schichte Dalmatiens nicht anders als ausgezeichnet zu nennen sind,
fasst die in seinem Werke hin und wieder vorkommenden politi-
schen Fragen zu sehr vom einseitigen venetianischen Standpuncte
aus auf, als dass man dort, wo das sonstige historische Material
nur lückenhaft ist, seinen Deductionen unbedingt folgen könnte.
*) S. J. Ch. v. Engel, Geschichte des Freistaates Ragusa. Wien 1807. S. 86.
3) II Regno degli Slavi etc. Pesaro 1601. S. 247.
3) Illyricum Sacrum. Tom. VI. S. 365.
l'ml dl hier ein solch. t Fall vorliegt, so plaubc i< li hlo* den unab-
n?eialiehen Forderungen der hittorifefaen kriiik />i
wenn ich besQglich des * l i •- PtfHiTtrMUtiilpti Im Hmmi G
auf Curzola begründenden Faehnns in «las Detail def PM Mauro
Orbini und Farlati gegebenen Nachrichten | Mgm ZwtM setz«.
Ilrzüglirh Meled.is wird dieser Zweifel durch dir im er
trage gemachten Mittheilungen mHlroewea gerecht
auch in Betreff Curzola's linden wir hei den Gi-u .ihrsminimTii der
venelianisehen Gesehiehle niehl geringe Varianten. die wohl -.-. i--
nel sind ehenfalls solche Zweifel h moti\ ir. n. X II. L !
zählt: Marsilius Zorzi, Graf von Hagusa. hahe, als er erfahre*,
dass die Inseln Curzola und Meleda keine MTerliaajge Regierung
hätten, sondern entweder den Seeräubern zum Aufenthalte dienen,
oder sich dem Ersten, der sich ihnen anböte, ergäben, lhafia seinen
Schutz angetragen, worauf sie ihn unter der OherherrliehhaK der
Signorie von Venedig als ihren Herrn anerkannten. Alu m trat! dem.
dass er ihre Einrichtungen achtete, und sie nach ihren <
beherrschte, seien die unbeständigen Curzolaner doch in offener
Empörung gegen ihn aufgestanden. Er entfernte sich hierauf und
die Republik schickte an seine Stelle den Jacob Grimani zum
Conte nach Curzola. Aber auch dieses Verhältniss habe nicht Be-
stand gehabt. Zwar gelangten die Zorzi wieder zu ihrer \\ ünl. .
aber „dieser Streit währte noch lange, und die ven. tianiseh. Barr*
schaft über die Curzolaner, welche dem Staate vieles gek
hatte, schien mehr in Anforderungen als in Wirklichkeit, n m be-
stehen " *). Es ist gut , wenn wir offen bekennen . dass unsere
historische Kenntniss über Begründung der Frbgrafniwiirde des
Hauses Georffio auf Curzola unter renetiaaiaeheai Sehnt/.. si,-h
auch heute fast nur auf das schon von Lucius gelieferte Hat
stütze z). In wie fern ich jedoch Gelegenheit hatte, über die dama-
ligen Verhältnisse der Insel an ihren Erbgrafen aus den v
sehen Staalshüehern einige auch \"\\r den historischen Stande
nicht unwichtigen Neüaensn schöpfen, anajdea meine weitet unten
folgenden Mittheüangea iartbu.
V) J. F. bfl Urct StÄatag.'Ml,i.l,t.- der llrpublik \ ■■■■■■ • I
lliga 176!». lid. IX. Ose, •. |
-) De Ilegn. Dslan« et CrMÜM IBY H
516
Der Einfluss der Georgio auf Curzola unter venetianischem
Schutze dauerte bei theilweise nicht unbedeutenden Störungen bis
•zum Jahre 1358, wo Venedig in dem mit König Ludwig dem Gros-
sen von Ungarn geschlossenen Frieden allen seinen Rechten auf
Dalmatien entsagte, und dasselbe nebst den dazu gehörigen, nament-
lich angeführten Inseln, unter denen auch Curzola vorkömmt, an
<He Krone Ungarn abtrat 1). Nicht ohne Interesse sind die in den
venetianischen Staatsbüchern enthaltenen Notizen über die Bestre-
bungen des Conte Johann Georgio, sein Recht auf Curzola auch
trotz des mit Ungarn abgeschlossenen Friedens geltend zu machen.
Es sei mir gestattet in dieser Hinsicht aus den im k. k. Haus-,
Hof- und Staatsarchive abschriftlich aufbewahrten s. g. Libri misti,
und zwar aus dem 28. Bande Einiges hier mitzutheilen.
1358 den 10. März.
Capta. Cum comes Curzolae reputet se gravatum de suo
Comitatu ex forma pacis, dicens, quod habet bonum jus in diclo
Comitatu. Vadit pars, quod fiant litterae Domino Regi Hungariae,
recommendando Suae Majestati personam et jura sua de Comitatu
praedicto.
Dieses Schreiben scheint zu keinem günstigen Erfolge geführt
zu haben. Wenigstens finden wir unter 15. April 1359 in den vene-
tianischen Pregadi lebhafte Debatten über ein etwa der Familie
Georgio wegen Verlust ihrer Erbgrafenwürde auf Curzola zuste-
hendes Entschädigungsrecht. Man berief sich auf das Testament
Marsilius Georgio1 s und 49 Stimmen erhoben sich im Rathe für
eine solche Entschädigung, wovon Einige 1500 Dukaten beantrag-
ten. Dennoch ging dieser Antrag nicht durch, und mit 76 Stimmen
wurde folgender Beschluss gefasst :
1359 den 15. April.
Capta. Quod per ea, quae dicta et lecta sunt ex nunc deter-
minatum sit, quod ser Joannes Georgio pro facto Comitatus Cur-
zolae nulluni jus habeat vel habere possit aut petere ullo unquam
tempore de jure ipse, vel successores sui, aut alii de Cha Georgio
contra Commune Venetiarum.
Da die ungarische Politik zwar die Autonomie der dalmatini-
schen Gemeinden achtete, dabei aber durchgehends die Gränzen
*) Ebend. lib. IV. Cap. 17.
M7
des Municipals\stems einzuhalten, und dasselbe mit einer h«. Im r.-t».
für ganz Dalmatii n fliagtacllteil Gewalt kii vereinbar«
ist natürlich, d.iss in di.-s.T /,. il dir l.o. ..Imt, regten (laseil)»! bei
weitem nicht jene IkaTW irgend c Bcdcutum; hatl.n. \m
tianischer Herrschaft. Dasselbe -ilt auch \<»n ( "ur/.«da. 1,1»« i
halb gehen aber die Loealgesehichten auol in <l. r .illgemeiaee Laa-
schichte auf. welche hier nicht in. Im im im i
Nur in Betreff der unter ungarischer II« i Ttekafl ml ( Ifflila MW
Geltung gelangten staatsrechtlichen Eiaricktaagea werde lea i
Einiges bemerke« müssen. Doch die angarische Herrschaft über-
haupt dauerte auf Curzola nur bis 1420, \m> die Insel wieder in
venetianischen Besitz gelangte, und auch bis zum Knde des acht-
zehnten Jahrhunderts so blieb. Die Familie Georgio suchte nun
wieder ihre Ansprüche geltend zu machen-, und in «I« ■ tatea fa*
1425 und 1430 kömmt wirklich ein Paagratiai QeergU als Cmitr
von Curzola vor1). Doch wird dieser immer vom l><-
Foscari „de suo mandato comes Curzulae11 genannt, und «
nun auch eine Entschädigung der Familie Georgio durch and« i
tiges Besitzthum. Georg Sohn Franz' s und Enkel Paten \<>n (
<rio, den wir als Bruder Johanns, des letzten Conte von CaraeU
aus diesem Hause kennen lernen, wurde unter diesem Titel I \Xk
von der Republik mit dem Schlosse Zumelle im Trtriaaail
belehnt, und erheilt nebst seiner Nachkommenschaft die Erhuürde
der Conti von Zumelle8).
Um das Rechtsleben auf Curzola nach seinen verschied. m 1
Entwicklungsphasen zu erfassen, muss vnr Allem die äussere
Erscheinungsform untersucht werden, in arafaket uns di« PiftiniBaai
desselben überhaupt zum Bewusstsein gelangen. Die erste Frage
betrifft daher die Quellen des im Mittelaller auf Cur
nen Rechts. Einige Bemerkungen, welche ich Um üi «l-nnaligen
Rcchlsquellen Dalmatiens im Allgemeinen meinem ersten Beitrage
vorangesendet habe, sind auch hier am Platze. Ich glaube daher
mich jeder weiteren Erläutenin-iÜM ili« I». n tf kenn« ■■» . iml« i
1 ) I>iesc Acten betreff«'!! die Orgmtolniag d.-r I'»>.|, und au» ibnr.
dahin -.«hörenden Stoü.-n Itll
!) Giovanni Uonifacio: Mittoril Tri» ij;iaiia. M
518
die Gewohnheit in allen ihren verschiedenen Formen als Haupt-
quelle des auf Curzola damals in Geltung bestandenen Rechts be-
trachte 5 geschriebene Satzungen aber nur als dem letzten Entwick-
lungsstadium desselben eigen ansehe. Bis zur Gesetzesform im
eigentlichen Sinne des Wortes waren jedoch diese Satzungen nicht
gediehen , und wir haben es nur mit Statuten zu thun, welche in
ihrer Form von einer systematischen Anordnung noch weit entfernt
sind, dem Stoffe nach aber auch in der uns vorliegenden Sammlung
meistens die Spuren oder Anzeichen ihres Ursprungs noch an sich
tragen.
Die alten Gewohnheiten von Curzola, und die aus ihnen
hervorgegangenen Rechtsverhältnisse lassen sich schwer bis zu
ihrer Entstehung verfolgen. Es ist diess übrigens auch mehr Auf-
gabe der Detailforschung als dieser allgemeinen Erörterung ; wess-
halb davon unten mehrfach die Rede sein wird. Dabei stehen uns
fast nur die der Geschichtswissenschaft überhaupt eigenen Quellen
zu Gebote, z. B. Chroniken, Inschriften, Staatsacten, Urkunden
verschiedener Art u. dgl.
Umfassender schon sind unsere Kenntnisse von den dortigen
alten Statuten,
unter dem Titel: LiberLegumac Statutorum Civi-
tatis et InsulaeCurzulae, inssu I llustrissimi Excel-
lentissimique D. Jo. Baptistae Grimano Proved.
Generalis Dalmatiae et Albaniae typis editus du-
cante Serenissimo Domino Francisco Ericcio
Venetiarum Principe, atque vigili instante Comitatu
D. Federici Molino. Venetiis 1643, — liegt uns ein
Quartband vor, welcher die Statuten der Insel Curzola umfasst,
somit den vorzüglichsten Gegenstand der hier aufgenommenen
Forschungen bildet. Er besteht aus zwei Abtheilungen, deren
erste, nach Voraussendung der Vorrede und des Inhaltsver-
zeichnisses, auf 44 Blättern die eigentlichen Statuten, hier
als Liber primus angeführt; die zweite aber, ebenfalls nach
Voraussendung des Inhaltsverzeichnisses, auf 132 Seiten (jedoch
nur bis S. 119 paginirt) unter der Aufschrift: Reformationes
Statutorum, die Reformationen enthält. Ueber die Veranlas-
sung des Druckes ist dem Buche folgendes Decret des Prove-
ditore generale von Dalmatien vorgesetzt.
Sil
l'io. Haltisl.i Grimam per Li S, it,,,sv K,,, ,|j \ ,.,,,/,,,
Proreditor General di Dalm.-17.ia cd All. an
II siaiutu delli I*ggi niaaieipall iella «-iiia <ü Cimk ettre-
vandosi manuscritto corrc il rkcbio SVideatl dl| Minarisca a
iudicio degK interessi di que ahhitauti . il efca \„l. ,.'., \
iurtrtire al e&empio deH1 ahn« «ittä deQi Prefiaeii ktnüi
coli' L.Sept auttoritädol Gcneralalo nuslmrhr li ss (.iu.IhhÜ qu.lla
Comunita ei aliri I chi incomhe debbano ml tcrmine di uns,
Ire prossimi aver falto slampare NN staluln | spese pci <> ddla
Comunita, le quali dovoranno essere prelVritr nella sali-'
qualsivogliaaltro creditoreo bcncficialo : et in caso di inobhi •dim/.a
possino li Giudici cd altri capi che saranno st at i in . ,
spazio delli sopradetti mesi tre esser ast tri t i da cadauno a far
stampar esso statuto a loro spese proprie, e si intrmlano |ni\i
delli voti attivi e passivi nel loro Conseglio, ieteadeadoei nulle »■!
invalide tutte le deliberacioni che si faccssero con iaienreate
d1 alcuno delli sopradetti che fessero incorso ael inobbedii
Comettendo a chi s' aspetta il rcgistro e publieazione delle ere-
senti, come pure la notificazione alli Giudici, et altri capi iella
mag" Comunita. In quorum fidem etc.
Di Zara li 28. Febraro 1642.
Gio. Batista Grimani Providitor Generale.
(k- S.) Martino Trapilleo (
1043 13. Marzo publicata.
Die Vorrede sagt hierüber u. A. noch: Hoc Jus Ctfil«
proprium a priscis Legislatoribus conditum, pro eegrei
temporum reformatum, placito Prinripis pluries auiinaium, ab
erroribus haud variata substantia pro posse purn-alum. lmnniillis
Rubricis ad clariorem sensum redductis , textnbusque iieptatil
obsequentiae debito praclum pctit etc. Wodurch ich somit aller
Verpflichtung überhoben bin, diesen Gegenstand einer
Besprechung zu unterziehen) Bad bloss bü AJlgtaieiaea bestritt,
ein bestimmter Gesichlspunct tagegebea iil . vV Blähet dir
Sammlung der vorliegeadefl Statuten ili leicht näher be-
zeichnet.
Die Statuten, oder — wie sie hier Im issen — der Liber
primus fuhren die Aufschrift auf der linken Seite in fet
■ad auf der rechten in italieaiicher See*
520
In Deiaeterni nomine
Amen. Haec sunt Statuta
et 0 r d i n a m e n t a Commu-
nis et hominum Ciuitatis
et InsulaeCurzulae facta,
edita, composita et an-
thenticata per minus,
maius et generale Con-
silium eiusdem Ciuitatis
et Insulae. In Millesimo
Ducentesimo Quartode-
cimo,Indictionesecunda,
et diebus infra dictum
annum currentibus.
NelnomediDioeterno
Amen. Questi sono li Sta-
tuti et Ordinamenti del
Commun et homini
della Cittä et Isoladi Cur-
zola fatti, dati inluce,
composti et authenticati
per il minor, mazor et
generale Consiglio dell'
istessa Cittä etlsola. Nel
Mille Doicento Quattor-
dese, nell' Inditione s e-
conda, nelligiorni infra'l
detto anno correnti.
Sie umfassen im Ganzen 153 Capitula; und da ein im Cap.
153 enthaltenes Decret sich ausdrücklich als im J. 1403 erlassen
gibt, dem noch einige spätere Bestimmungen beigefügt sind *), so
ist klar, dass in ihnen zwei Elemente unterschieden werden
müssen; die durch die erste Redaction im J. 1214 zusammenge-
stellten Statuten, und die Späteren Zusätze. Es ist jedoch sehr
schwer diese zwei Elemente bis in's Einzelne genau von einander
zu sondern, und nur die einzelnen Capitula vom Cap. 137 ange-
fangen lassen uns die Zeit ihrer Abfassung (vom J. 1387 an)
erkennen. Im Allgemeinen sehen wir ; dass die im Liber primus
enthaltenen Statuten von Cürzola theils älteren und unbestimmten
Ursprungs sind, und im Jahre 1214 in die Form einer Statuten-
sammlung gebracht wurden ; theils während der hierauf folgenden
214 Jahre (1214 — 1403 und beziehungsweise 1428) entstanden,
und dieser uns bekannten ältesten Redaction eingeschaltet oder
beigefügt worden sind.
Die Reformationes Statutorum, haben auf der Vor-
derseite nebst Abbildung der drei Schutzheiligen von Curzola
(Divi Protectores Civitatis Curzulensis), der Heiligen Bartholo-
maeus , Marcus Evang. und Hieronymus ; mehrere auf die Stadt
*) Es heisst : Haec fuerünt firmata per Consilium Curiulae ut patet in Libro
RefoimatioQum 1403 die 5. inensis Februarii.
MI
bezügliche Wappen;- worauf dann itf der r,n
und der Vorderteil« to«\veitrn Blattes die Auls. Iw
llaoc- sunt lleformationes
Communis Curzolae authrntira-
tat perprhrflegia Daealia ei Kibre
papireo in membraiiii redactat
de mandato Magnifiei et Groe-
rosi I). Stephan] MagnJ pro II-
lustriss. Duc. Dom. Venetiartim
etc. dictae Civitatis et Insular
Comitis dignissimi.
itf IOB0 I
M CoilllllUll l\\ (lll/.nl.l .1 II t * 11-
e per li prifflegQ DeeaU
et dal lil rtl in pcrga-
inina redotto de mandaln drl
Magnif. et Gei , ■flfa-
do Magno per riDeetria, hur
Moni, di Yri,
Citti «'i bola Contc dignieefane.
Die Reformationes enthalten im Ganzen 201 Capitula, welche
verschiedene Decrete, Beschlüsse und Statuten vom lahrt 1403
bis 1486 zum Inhalte haben. Jedes derselben erscheint nach der
grösseren oder kleineren Zahl seiner Bestimmungen als mehr oder
weniger Capitula. Den Schluss bildet die Taxa Civil della mercede
del Cancelliero, und einige auf die Gültigkeit der Statuten von
Curzola Bezug habende Decrete der Bepublik Venedig.
Um einen Vergleich dieser Statuten mit der bereiu Mitte
theilten von Meleda und Lagosta anzubahnen, lasse ich liier ein
Inhaltsverzeichniss der einzelnen Capitula folgen. Ich berücksich-
tige bei den älteren den italienischen Text, da dieser der ursprüng-
lichen Bedarf ion angehört, der lateinische aber als eine zum Bc-
hufe der Bechtspraxis angefertigte spätere Uebersetzung für die
geschichtliche Forschung nur untergeordnete Bedeutung hat. 1 ür
die spätere Zeit ist aber der lateinische der ertprenj vt.
Li her primus. Capitula I. Dell' homiridio. Cap. II. MF
homieidio de Putti. Cap. III. Della percossa di spada. Cap. I\
Della percossa di pietra. Cap. V. Della percossa ü man.. Cef. 1 1
Della percossa di Giudici. Cap. VII. De altre percosse. Cap. VIII.
Della perdita de membri. Cap. I\. Di parole ingiurion I
De parole ingiarioM de Giudiri. Cap. \I. Dt Giudici eh.- i atoao.
Cap. XII— XIV. De Ladri. Cap. XV. De B«. hat | \\i |>,-
rhi vanno in corso. Cap. \MI. hell erban Will Dt per-
cosse de donnc. Cap. XIX. Dt MtÜeatori di s.
De Teslimonio falso. Cap. XXI. Di percossa de Olli. liefe Cap.
XXII. De vittouaglic. Cap. \XIII. Dt chiamai- al placito. (
522
Delle raggioni. Cap. XXV. De appellationi. Cap. XXVI. Dell' ele-
tion de Giudici. Cap. XXVII. Della recusatione de' Giudici. Cap.
XXVIII. Della rcnuntia delli Officiali. Cap. XXIX— XXXI. De
Auocati. Cap. XXXII. Delli Arbitri. Cap. XXXIII. Delli giuditii
dell' huomini nell' Isola et delle dilationi. Cap. XXXIV. Della pie*
zaria auauti il giudicio. Cap. XXXV. De giudicii de1 forestieri*
Cap. XXXVI— XXXVII. Della refuda de testimonii. Cap. XXXVIII.
Della Arre, cioe caparre. Cap. XXXIX — XLI. Della diuisione delli
hcredi. Cap. XLII. Della moglie vedoua. Cap. XLIII. Dell marito
vedouo. Cap. XLIV. Dell' estratto per 1' anima. Cap. XLV. De
quello che tnore senza heredi. Cap. XLVI. Del far de testamenti.
Cap. XLVII. Quando il padre manda il figliolo ä mercantar. Cap*
XLVIII. Delli guardiani nella notte. Cap. XLIX. Che nissuno es-
cusi li guardiani. Gap. L. De chi estrazeno biaua dalP Isola. Cap.
LI. Del defraudar la doana 6 datio. Cap. LH. De chi conducono
li robatori. Cap. LID. Dell' Ordination del sale. Cap. LIV. Della
percossa de putti. Cap. LV. De chi biastemano Dio. Cap. LVI.
De vendita dell1 armi. Cap. LVII. De prohibition dell' armi. Cap.
LVIII. De chi entrano la terra d' altri. Cap. L1X. De chi entrano
nella casa d' altri. Cap. LX. Del termene al placito. Cap. LXI. De
chi guastano le vigne d' altri. Cap. LXII. De simil giustitia con li
vicini. Cap. LXIII. Della corte ä pieno. Cap. LXIV — LXVI. De
pastori. Cap. LXVII. Dell' usure. Cap. LXVIII. De chi amazzano
li robatori. Cap. LXIX. De chi domandano il consiglio piccolo.
Cap. LXX. Che nissuna domanda sia fatta per depito del Commun.
Cap. LXXI. De tre libri da farsi per il Commun, Cap. LXXII. De
biaua da condursi all' Isola. Cap. LXXIII. Della recuperation de
possessioni per li propinqui. Cap. LXXIV. De Tutori. Cap. LXXV.
Ch' alcuna donna non possa testar piü ä un figliolo , che alli altri.
Cap. LXXVI. De lauoratori delle vigne. Cap. LXXVII. De chi te-
stificano contr' el Commun. Cap. LXXVHL Che per nissun debito
de Commun si faza dimanda in consiglio. Cap. LXXIX. De libri
dell' entrade del Commun. Cap. LXXX. De biaua da esser condotta
all' Isola. Cap. LXXXI. De chi impediscorto li loghi de pescadöri.
Cap. LXXXII. De nauilii che si romperanno. Cap. LXXXIII. Del
prezzo de tutte le carni. Cap. LXXXIV. De Officiali. Cap. LXXXV.
De chi cauano la piera dal molo. Cap. LXXXVI. De chi deuastano
il caual d' altri. Cap. LXXXVII. De chi deuastano il boue d' altri.
m
C«p. LWWIII. D« chi deuastanu la vigna d - l.\\\l\
De chi abbrmsciano U caei f ali,i. Cap. \< imi mmm ,i,
Cap. \( I. De pudari et del fcerei 1(,,s,,r li danni. < '.,,,. \( II
D.« eani da eaeer ligadj aal top« delf vue. Cap. \< im (Im- almnn
!•■ vadaper eampi laoeradi. Qap, \<|\. Dtetüettra»
Bieio 6 maaaara. Cap. \< Y. Delf aataaftida <li eietre, i ne i»
Cap. \< \l. Che nissuna scnicnza paeea rompcrsi per li «w
Cap. Xi VII. Delle liberta de Qiaüd ü auuMat eet il ( .
Cap. XCVIII. De donne maridale. eh« nnn possano domai
paterai ae materni. Cap. XCIX. De pertitari, errateei* airi
Cap. C. Che cadauna villa pascoli Belli sni cnniini. ( ,,p. ( |. | » .
pescadori , che vendano il pesce in pescaria. Cap. (II. I>, chi
possono prouar I' accusa. Cap. CHI. Delle mesure la tlBIW glailldl
Cap. C1V. De hiaua che si condura all1 [sola. Cap. C\ . IM vino
forestiero da non condursi. Cap. CVI. Dclla v.ndila delle carni in
Beccaria. Cap. CVII. Della vendita del vino. Cap. CVIFI. Di all
vengono de loghi morhosi. Cap. CIX. Dell' aprir le lettorc dd <
mun. Cap. CX. Del legname da non tagliarsi da1 forcsiin i tena il
Conseglio. Cap. CXI. Dell' aprir le casse de lihri. Cap. (MI. Di
chi robbano el legname. Cap. CXIH. De donne maridade , che non
possino domandar altro oltre la dote. Cap. CXIV. Del pagami lade
del Cancelliero. Cap. CXV. De serui et serue che asportano al< una
cosa del suo patron. Cap. CXVI. Del modo di pascolar in Chneee.
Cap. CXVII. Che nissuna dimanda si faza in Consii:lio paf delitti.
Cap. CXVIII. De animali che danno il danno. Cap. ( \l\ De pos-
sessioni retegnude per trenta anni. Cap. CXX. De danni da etaer
emeitdadi per il casal. Cap. CXXI. Del termene delle necuse da
farsi. Cap. CXXII. De battut i che non possono prouar. '
(Will. Che nissun Curzulan possa esser procarator de fareitiei -i.
eccetuati per li presenti, li Avocati de Coiiiiiiun. Cap. ( \\l\ . Che
nissun Curzulan possi comprar l1 entrade del Conte in »t<
CXXV. Che nissun Ctmolaa« possi esser pfoewatef de) i
Cap. CXXVI. De chi morono fceaaa Inj laan eile Cap. ( AWII l>
navilii che si romperanno. Cap. CXXYIII. Che aiaaai aaew
dennarsi. se non e chiamatn a difesa. Cap. CWIV I»
del Cancelliero nelle aecuse. Cap. ( \\\ Che Ka dmina non poiaa
piti testar a son figliolo, ö figHola . che alli altri. ( if 1 \\\l
Che ae U padaro tacesae daaao nel Cap. ( \\\ll Chi
Archiv Jahrg. 1850. 1. ü. III. u. IV. Heft. ••
524
s' il nobile violasse la nobile. Cap. CXXXIII. Che s'el nobile violasse
la donzella nobile. Cap. CXXXIV. Che s' el nobile violasse la rus-
tica maridata. Cap. CXXXV. Che li animali non possano pascalar
auanti la Cittä. Cap. CXXXVI. Che nissum Curzolano ardisca bar-
chizar el vino forestiero. Cap. CXXXVII. Come il Conte et li Giu-
dici habbino libertä di metter le partinel Conseglio. Cap. CXXXVIIL
Che li Giudici non possano carcerar alcuno senza el Conte. Cap.
CXXXIX. Quanto deue hauer 1' Avocato di Commun. Cap. CXL.
Che la donna non possi alienar li beni sui. Cap. CXLI. Del sospetto
de ladri. Cap. CXLII. Delle ragioni de animali. Cap. CXLIII. Che
alcuna donna non poss' alienar la dote sua. Cap. CXLIV. Dell'
ordene ä dar pascer li animali. Cap. CXLV. Che qualunque homo
possi lasciar la quarta parte de beni sui. Cap. CXLVI. Ch' alcun
non possa lauorar in pegola, se non dal mezo mese di Luglio sino
ä mezo Agosto. Cap. CXL VII. De quelli, ä quali fü dato a ordinär
el statuto. Cap. CXL VIII. Come libeni stabili si debbano vendere
con le stride. Cap. CXLIX. Dell' ordene d' intromision de beni
stabili. Cap. CL. Che nissun possi hauer alcuna cedula contra
Communitä. Cap. CLL De grossi de Schutari quanto debbano va-
lere Dap. CLII. Della vendita del vin ä tauerna. Cap. CLIII. Che
tutte le cose si vendano con peso. Mit Bezug auf die bereits oben
über das zweifache in diesem Liber primus Statutorum enthaltene
Element gemachte Bemerkung, füge ich noch bei, dass in chro-
nologischer Ordnung Cap. 141 am 17. September 1387. Cap. 140*
1389: Cap. 142 und 143 am 31. Jänner 1403; Cap. 144 bis 152
am 22. August 1407; Cap. 137 am 20. August 1413; endlich die
einzelnen Bestandtheile des Cap. 153 zwischen den Jahren 1403
und 1428 festgestellt worden sind.
In den Reformationes Statutorum scheint um das Jahr 1426
eine durchgreifende Revision vorgenommen , und diesergemäss
eine Redaction hergestellt worden zu sein , welche der mit diesem
Titel bezeichneten Sammlung zur Grundlage diente. Dieser wur-
den dann die späteren von 1426 bis 1486 erlassenen Bestimmungen
eingeschaltet und angereiht. Eine genaue Ausscheidung der ange-
deutenden Elemente ist im Ganzen kaum möglich ; weshalb ich die
Capitula der Reformationes mit Beisetzung ihrer Entstehungszeit — ■
wo uns selbe bekannt ist ? — in unveränderter Ordnung hier fol-
gen lasse.
tttfof ma liiu.rs .N I | t | I | in in
Cap. I. Ambasoiatorum primus. Cap. II. Amhasriafnriim RectUtt*
dus 1426 die 18. mcnsisI>ecrmbrisem<MHlatap»MMlrputatospprCaB|l
liuin. Cap. III. Filiorum rorcdtMitinni sinoliocntia. Cap. IN C.is.-mn n.
tnrum dandorum anlili.-.uv \olrutibus. Cap. V. Reformatio
Communi Curzulae de seminatis. Cap. VI. Consiliarforvin non
ndmittondnrum. Cap. VII. Laborantium alienas rtata ( ,-;,,. VIII.
Supor inquisliinnilnis i'urtuuni. Cap. I\. Miilierum .iliroatitMt
quomodo fallt Cap. X. ludieum minnrum auclunl.s < '.,[.. \|
Functac Stagnae non laborandae per Ctimilanos. Cap. XII. Pai-
rulomin ante Ciuitatem. Cap. XIII* Morel rirum iniuriantium honas
nmlieres. Cap. XIV. Vindemiarum non tiondarum ante tempus
ordinal um. Cap. XV. Ecclesiarum non benoficietidarum de fcU-
bilibus. Cap. XVI. Pudariorum Verbouizae. Cap. XVII. Damnorum
in bladis denitnciandorum per Posticos. Cap. XVIII. Gadium fien-
dorum. Cap. XIX. Presbiterorum non valentium emere incantum.
(Aus dem Beschlüsse des grossen Rat lies vom 18. December 1 Vlti. )
Cap. XX. Sacerdotes possint emere pignora ad incantum. ( 'ap.XXI
Simiacorum combustorum emendatorum per villam proximiorem.
Cap. XXII. Eqrtorum, qui dolo malo caudam vel crinem ineiderit.
Cap. XXIII. Calcis deeima dandaCommuni. Cap. XXIV. Las apud si-
miaenm claudatur. Cap. XXV. (Beschl. d.gr.Raths v. 10.D<< «ml»« r )
Testis unius fides. Cap. XXVI. Judicnm auetoritas iudirandi. —
(Beschl. d.gr. R.v. 12. Mai 1397.) Cap. XXVII. Consiliariorum non
admittendorum. Cap. XXVIII. Armorum hört arripimdnruin pro pi-
gr.ore. Cap. XXIX. Mulierum malae faniae iniuriantium. Cap. XXX.
Quod nemo audeat planctare vineas ubi priusnonfuere. Cap XXXI.
Decimarum. Cap.XXXIL DeProouratoribus keferäfe ( Ifcj .XXXIII
De terra super Scopulo magno. Cap. XXXIV. Wttm iÜ lilMiül MM
transeundorum. (Beschl. d.gr. R.v. 28. Januar.) Cap. XXXV. IV
rator aliquis non possit esse Episcopi contra Commnnitatem.(Boschl.
II. v. 11. November.) Cap. XXXVI. Scrvorum non omondorum.
Cap. XXXVII. Legatorum inter filios. Cap. XXXVIII. De non ven-
dendo caseum in grossum foronsibus. Cap. XXXIX. Caniuiu rai
tium animalia. Cap. XL. Lasorum seminandorum. Cap XU \
tes tenentur custodire boves. Cap. XLII. Mjgne MÜftfl planetandae.
Cap. XLIII. Pasculorum ante Ciuitatem. Cap. XLIV. M»-rvatnr
>1 rnnstringi sine dilationo (BiBüM d. fh H f« & MI 14*4.)
M *
526
Cap. XLV. Custodes non tenentur ad seruitia Consiliariorum.
Cap. XL VI. De tempore extrahendarum accusarum. XL VII. Accusa-
tionum exequendarum sub unoquoque Regimine. Cap. XLVIII.
Custodiendae Insulae cum barca. Cap. XLIX. Lapidum non furan-
dorum in Ciuitate a Casamentis. Cap. L. Animalium ad decimam
accipiendorum. Cap. LI. Pastorum rationes. Cap. LH. Creditorum
Communis solvendorum tempore cuiuslibet Judicatus. Cap. LIII.
Animalium tenendorum super terris Patronorum. — (Beschl. d. gr.
R. v. 3. März 1403.) Cap. LIV. Cossarum non fiendarum prope
mare a Racischia usque ad Ciuitatem. Cap LV. De solutione incan-
tuum Communis et ne in contrarium arrengetur. — (Beschl. d. gr.
R. v. 12. November.) Cap. LVI. Contra Commune euntes. —
(Beschl. d. gr. R. v. 13. November.) Cap. LVII. Cisternarum
faciendarum. Cap. LVIII. De non fiendis pactis cum pastoribus
contra reformationem. Cap. LIX. Cerdones non possint facere
calcinariam in Ciuitate. Cap. LX. Procuratorum Ecclesiae. —
(Beschl. d. gr. B. v. 10. Juni.) Cap. LXI. Partium capiendarum. — -
(Beschl. d. gr. R. v. 14. November. Cap. LXII. Ludentium. Cap.
LXHI. Forenses non possint incidere tedas vel lignamina. Cap. LXIV.
Non incantentur res venales ad piscariam. Cap. LXV. Non faciendi
passicam in Priualla. Cap. LXVI. Passicarum in Scoleo magno.
Cap. LXVII. Srituae destruendae in vineis. Cap. LXVIII. Aptentur
viae per Insulam et sint latae vno passu Communi. Cap. LXIX.
Confinia terrarum et pertinentiae. Cap. LXX. Gastaldiones non
possint habere arbitros. — (Beschl. d. gr. R. v. 27. October.)
Cap. LXXI. Vicarius non recedat da Curzola. Cap. LXXII. Curzuianus
qui Curzulaiio per litteras detraxerit. Cap. LXXIII. Deaccusatis
adiuvandis. Cap. LXXIV. Porcorum in Ciuitate non tenendorum
nisi a festo S. Michaelis usque ad Natiuitatem. Cap. LXXV. Im-
mundtiae ubi debeant proiici. — (Beschl. d. gr. R. v. 22. Januar
1407.) Cap. LXXVI. Confinium infra villas. Cap. LXXVII. Mensu-
rarum vini regulandarum. Cap. LXXVIII. Clibani merces limitata.
Cap. LXXIX. Molendinariorum merces limitata. Cap. LXXX. Lo-
quarum. Cap. LXXXI. Vinum forense non conducatur Curzulam.
Cap. LXXXII. Lumbarda non habitanda. Cap.LXXXIII. De vascel-
laminibus Communis. Cap. LXXXIV. Zapinorum non comburen-
dorum. Cap. LXXXV. Zapinorum non incidendorum prope mare
pro pice facienda. Cap. LXXXVI. Custodum revertentium de cu-
slo.lia. Cap, L\} X\ II. Cnslodiim M| ,odit
Cap. I.\\ will. PopaUriufl m liMJIUrfiUBi in c„ns,i,„ I
i.wxix. NobUiwn faraathm peeaiii CtMM&a, On \<
loran Dognae Blatte, Cap, xci. r h i X( ,,
l>.* catamentii raciendii li Vail« flmlatUa« Cap. vciii. l irfii—
npoliandomm lignamiM laotaräu», ( -,,,,. \< |\ |h. |,|,, ,
iaqairendi ooatra datraetoraa. Cap. \c\. \, i um amif«.
M«i danda Patrono. Cap. XCVI. Pastorum ■— %■>■!!■■
Cap. XCVII. Fluviorum morbosonim non adcuiidorum. < ap \( VIII
Lapidiun non accipiendonnn «lo Mulis (\ii(1 (BaaafcL ,| m \{
v. 11. October.) Cap. XCIX. Vau non ■wprawil, mm pm-:
nisi de Curzula. Cap. C. Dolos mulicris non auir.uil... . „.■•• u,imi-
endae super bonis mariti. Cap. CI. Xmi possil app.-llari «I
decem. Cap. CIL De stabilibus non poss oVmlis , ,,,i;s ,„.r
forenses. Cap. CID. Procuratorum Becleaia* in villis.- (BetÜkfc
d. gr. R. v. 18. November 1414.) Cap. CIV. Trigesimi ein. .„li p. *
quemlibet. Cap. CV. Laquarum ordo. Cap. CVI. fw IHM ■■ non
exportandarum extra Insulam. — (Reschl. d. gr. R. v. 20. h» •« •.•m-
ber 1414.) Cap. CVII. Quod aliquis Judex non possit ali.jnr,,,
carcerari facere. Cap. CYIII. Adnocatorum solutio et Procura! omni.
Cap. CIX. De iustandis mensuris bladorum. Cap. C\. Dateftftw
contra mortuum. Cap. CXI. Testium non rcripiendorum nisi Fl
vocati. Cap. CXII. Tutor forensis non potest esse. Cap. CXIII.
Recedentes de Curzula non possint alienare eorum btti ttaMHa.
Cap. CXIV. Ne quis vadat noctu per Campos mh ipore
uvarum. Cap. CXV. Vinearum non laburatarum. — (ltttttM. d. gr.
H. v. 31. Januar 1420.) Cap. CXM. Mandriarum non hVndanHl
prope vineas. — (Beschl. d. gr. R. 91 7. Mai I4t#.) Cap. (WM
De sententiis latis contra Stalula. Cap. (Will. Atiimiiiium
valentium sedere. Cap. CXIX. De non lahoramlo p^ulam. nee
pachlinamfaciendoultratempiiN slahitiim. ( 'ap.( \\. I>< laodo
vino nouo. Cap. CXXI. Bladorum merrandorum et quod nemo
colludat cum venditoribus. Cap. (WM De Drarfri CattHu inh
(BeschL d. gr. R. v. 31. Ortober 1411.) Cap. I WIM. Ippi
tiones quomodo fiant. ( liest hl. d. irr. II. v. t5. A -I- )
Cap. CXXIV. Dotium scribendarum intra annuni. ( ■;. ( \\\
Introituum vincarum et terrarnm ■etaadonui iafrl IBMB1 |
CXXVI. Tabcrnnrinrum ratio intra tref »eas
528
CXXVII. Poena sententiae quoad quartum revocata. Cap. CXXVIH.
Pasculare non posint forenses. Cap. CXXIX. Sacerdotes non va-
leant ese Commissarii nee Procuratores , nisi parentum vel fratris.
Cap. CXXX. Consiliarius non potest cogi esse officialis. Cap.
CXXXI. De modo testamentorum inter patrem cum filiis. Cap.
CXXXII. Vini portandi extra. Cap. CXXXHI. Saualtizae habi-
tandae.— (Beschl, d. gr, R. v, 28. Februar 1415,) Cap, CXXXIV.
Attinentium in Consilio ut non possint votare. Cap. CXXXV. Com-
mune Blatae et Chzarae faciant plazarios. Cap. CXXXVI, Veniens
de loco pestifero non aeeeptetur. Cap, CXXXVII. De gadis confir-
matis in Smoquiza et Chzara. Cap. CXXXVIIL De datio bladi seu
frumenti.— (Beschl.d. gr.R.v.2, März 1418.) Cap. CXXXIX. De
modo seruando in electione Judicum et Ambasciatorum , et ne
votent attinentes in tertio gradu. Cap. CXL. Semel electus, qui
non remansit. — (BeschL d. gr. R. v. 9. Mai.) Cap. CXLI. Ser-
vorum non mercandorum, Cap. CXLII. Catelani non possint stare
in Curzula.— (Beschl. d. gr. R, v, 6. Februar 1436.) Cap.CXLIII.
De non valentibus sedere ad baneum Judicum maiorum. — (Beschl.
d. gr. R.v. 21 . Aug, 1425), Cap, CXLIV, De facientibus violentiam. —
(Beschl. d. gr. R. v. 18, Februar 1426.) Cap.CXLV. Contra filios
vel fllias inobedientes paternis mandatis. —r- (Beschl, d. gr. R. v. 8.
April.) Cap. CXLVI. De areubus faciendis super stratis in Ciuitate. —
(Beschl. d.gr.R.v. 13.0ctober,)Cap.CXLVII,De ordine testamen-
torum seruando,— (Beschl. v. 2. Februar 1427.) Cap. CXLVIII. Da
armis et monitione armorum. — (Beschl. d.gr.R. v. 16. Jan. 1430.)
Cap.CXLIX, De renovatione partis, quod stabilia non possint relinqui
Ecclesiis. Cap. CL. Quomodo mulieres testari possint de dote earum.
Cap. CLL Quod nullus confideret in uxorem abscondito aliquam
absque voluntate proximiorum. — (Beschl, d. gr. R. v. 20. August.)
Cap, CLII. De refutatione animalium inter patronum et pastorem. —
(Beschl. d, gr. R. v. 8. Jänner 1431.) Cap. CLIII. Pro pasculis
vetitis in partibus Chnesce. Cap. CLIV, Contra ementes mustum
in herba. — (Beschl. d. gr. R. v, 8. April.) Cap. CLV. De facien-
tibus las pro seminando, qui dent quintum. — (Beschl. d. gr. R.
v. 16. August.) Cap. CLVL Quod animalia maiora damnantia
solvant gross. VI. Cap. CLVII. Quod patroni possessionum possint
vetinere animalia. Cap. CLVI1I. Quod nemo vadat per campos
vineatos ad colligendos alienos racemos remansos post vindemias.
(Hcschl. «1. nr. H. v. ;iO. Ilrrnnk, li.!'! ) < .,,,. < l,!\ |i
NftioM ligiM in iii.uim antiquioris .Indiris.- (H.s.lil. .1.
\. IS. Februar.) Cap. ClAMlcletiatiu et approbi mIimIu,,,,,,
antiquarum Cur/ulac. ( ap. CIA'I. I»,- laldando
cum Coniitihiis omni .ludicalu. Cap. (IAH I». mnmmi tat.- <
lensium pro Solution.» \\\. Oft}, CIAIII. hr s„|.,
mari solvendi per foronses emplores. Cap. CIAIN l>. . v, ,is,1Mlil).is
8C respondore in Judieio prnptcr viagium. Cap. CIA'V. Dp ordinr
inlromissionis et deliborationis inlrnniissorum. dp . C'IAM. De
ordinc servando in vendilione pi»'iioruni mol>iliiin>. dp. CIAMI
He prnhatione duorum tcsiiuin lldc di-rnorum. ( '..|.. MAN III. D.-
ftxpeditione iure summario servando forensibus. dp. CIA IX D»>
poena non consignatium tramissa. dp. C1AX. Ound poma in\
aecusantium applicentur integre Communi. Cap. CIAXI. De solu-
tione operis mercenarioruin ennduetorum. Cap. CIAXII. De f
mercenariorum non servantium pacta. Cap. CldUUH. De conti
tione mustiad chazam et bladi ad arram. Cap. CLXXIV. De ordine
seruando per patronos barcarum. Cap. CLXXV. Depretioban ■In'/an-
tiumvinum exSaualatiza et Prigradiza.Cap.CLXXYI. De pretio por-
tantium bladum ad molendinum. Cap. CLXXVH. De ordinr Simiari
et Celnichi. Cap. CLXXVHI. De locis. uhi (ieri non p<
nee ignis poni. Cap. CLXXIX. De aecusis ticmlis conlra pm\i-
miores damnorum. Cap. CLXXX. De ordinc «\limandonim danmo-
rnm. Cap. CLXXXI. De ordine postichiorum. Cap. ( IAXXII D.
ordine solutionis stimaruni faetarum de Madn. dp. CIAAXIII I».
ordine duanae macelli seu beccariac. Cap. CLXXX IV. De duana
piscariae. Cap. CLXXXV. De seruando indcmncin daiiinuin passum
occasione aliena. — (Besohl, d. gr. H. v. '25. I Vln-uar I Ml. ) I
CLXXXVI. De officio Judioatus maioris et ininnris mm ronünuand.».
Cap. CLXXXVII. De Procurafonltns I Batet! Maroi. —
(H.sd.l. d. gr. R. v. 12. Octnher 1426.) Cap. ( IAWMII. IV,-
bvteri non faciant nioreali (lle.sclil. v. J. I , -lu-uar 1V2? )
Cap. CLXXXIX. De annis dnmi fcjleiili *€f qui-mlü»»-! pro |<
sioneCiuitatis.— (Besohl. v. 18. Juni 142!».) Cap.CX»
cessorteneafuraeta [M-acdccr^soriiin rxtMulioni manda«-. i I "ohl.
V. 17. August.) Cap. CXCI. Ordnivlniandi h-slam« nta l... I,. t . mp*r»
mortalitatis. Cap. CXCII. Ycnrti traetmlur ( '" I
»ulaui Venctiis. — (Besrhl.d. ft, lt. v. 21. \o\nnl..r
530
CXCIH. Condemnati pro furto restituantur soluta poena. Cap.
CXC1V. Bona inhabitantium subiaceant grauaminibus solitis. Cap.
CXCV. De danda bastasia et magazeni bladum conducentibus. Cap.
CXCVI.Decogendis debitoribusquibuscunque. — (Decret desConte
von Curzola Nicolaus Morosini vom 9. Juni 1451). Cap. CXCVII.
Advocati ordinarii non possint recusare patrocinia. Cap. CXCVIII.
De animalibus non valentibus pascularein campo Dognae Blatae.
Cap. CXCIX. Lignamina apta pro aedificiis extrahi possint soluto
datio. Cap. CC. Lignamina extrahi non possint sine expressa licentia
Consilii. — (Decret des Conte Aloys Borbadico v. 10. April 1486).
Cap. CC1. Ordo de pretiis carnium ad beccariam;— und Ordo de
pretiis piscium. Eingeschaltet ist ein Decret des Victor Soranzo,
Procurators des h. Marcus (er schreibt sich Nos Victor Superan-
tius Eques, Procurator Sancti Marci, pro Illustrissimo Ducali
Dominio Venetiarum etc. Capitaneus Generalis maris) des Sinnes :
Nobilibus etiam ruri habitantibus servetur ius Nobilitatis invio-
latum, nee ad aliquam angariam tenentur, ad quam populäres
tenentur.
Durch diese Andeutungen über das uns in Betreff des Rechts-
lebens der Insel Curzola während des Mittelalters zu Gebote
stehende Quellenmaterial, glaube icli zugleich den Reichthum und
die Mängel desselben anschaulich gemacht zu haben. In letzter
Hinsicht ist besonders die Leichtfertigkeit fühlbar , womit die
Compilatoren des Statutenbuches das chronologische Moment der
zusammengestellten Statuten behandelten. Selbst bei grösster
Umsicht lässt sich heute oft die Zeit, wann dieses oder jenes
Statut festgesetzt wurde, nicht mehr ermitteln. — Die System-
mängel bei Anordnung des Ganzen sind dagegen von meinem
Standpuncte aus, sogar eine angenehme Erscheinung-, da zur
£eit, als das Statutenbuch abgefasst wurde, mehr System des
Ganzen wohl ohne gewaltsame Verbildung des Stoffes kaum
erreicht worden wäre. Das Statutenbuch von Zara liefert hierzu
das treffendste Beispiel. Auch zeigte jene Zeit einen sehr geringen
Beruf zu codificirten Gesetzbüchern. Um nun aus dem vorliegen-
den Quellenstoffe ein möglichst vollständiges Bild vom Rechts-
leben der Insel Curzola im Mittelalter zu erhalten, müssen die
vorzüglichsten Richtungen dieses, als massgebende Richtschnur
geachtet werden, In dieser Hinsicht dürften die gegenwärtigen
Studien sieh am iweckmltt%tt«i Ki i i •• -i Ihthsflnnfni durch-
fuhren lassen. (l.T.n rrslr ili,- staatsrechtli. |,.<n fetlaHi
die »weite das Gemeindewesen unj die dritte das eigentli I,
Recht nach seinen verschiedenen i'h ilcn /.um (..-.„stand.- |,,,Im .
A.
niestaatsrechtlichen Verhältnisse. TTlIlhl I |
alter auf der Insel Curzola bestanden, wichen von dm. n m,
und Lagostas wesentlich ah. Denn weder für dir dort einst dir
Leitung des Gemeinwesens führende Macht im Aht.s /.ur li.il.
Maria; noch für die hier gleich von vorne In r. in -.li. -,id.- (Hut-
gewalt der Schutzstadt Ragusa kömmt auf Curzola et
vor. Dagegen habe ich schon bei meinen Mittheilunir«n iibrr Meleda
angedeutet, dass auf Curzola in der zweiten Hälfte des 13. und
der ersten des 14. Jahrhunderts die Familie Georgio sich im Be-
sitze der Insel und der Erbgrafen würde derselben, unter venetiani-
lehem Schutze befand. Hierdurch ergeben sich gewissermaJWi
vier Zeiträume, nach denen die staatsrechtlichen Verhältnisse der
Insel Curzola unter verschiedene Gesichtspunkte fallen. Der erste
umfasst die Zeit vor Feststellung der Macht des Hauses Geoi
der zweite betrachtet diese Macht ihrer Begründung und i
nungsform gemäss; der dritte untersucht die ■Ualinmhllililnil
Stellung der Insel, nachdem sie durch den Friedenss« -hluss von
1358 an Ludwig den Grossen, König von Ungarn angetreten wur-
den war; der vierte endlich diejenige, in welcher Cur
seit 1420, wo es an Venedig kam, befand.
Erster Zeitraum.
Die kurzen Andeutungen, welche ich über die Geschichte der
Insel Curzola vorausgesendet habe, beweis« klar, dass deren
staatsrechtliche Verhältnisse eben im ersten Zeiträume die i
essantesten Erscheinungen dargeboten haben müssen. Dieser
erste Zeitraum dauert bis ni Mitte des 13. .lahrhwmi
wenn wir die in den verschiedensten staatlichen I rraen und einer
beute kaum begreifliches Beweglichkeit iersclhcu lieft ofienha-
rende jugendliche Kraftfülle d.-s politischen I •
Völkerwanderung; die namentlich im südlichen I» sich
unmittelbar berührenden und aut che Weise d
532
genden heterogensten Nationselemente ; endlich bei der seit dem
9. und 10. Jahrhunderte erfolgten definitiven Staatenbildung die
charakteristisch verschiedenen staatsrechtlichen Institutionen und
politischen Gebilde bei Byzantinern, südslavischen Völkerstämmen,
Ungarn und Venetianern, welche Alle zeitweise die Insel Curzola
beherrscht hatten, beachten-, so werden wir einerseits das Interesse
würdigen, welches diese Abtheilung der dalmatinischen Geschichte
dem Forscher auf dem Felde der Geschichte des Staatsrechts ein-
flösst; während wir anderseits vom wissenschaftlichen Standpunkte
aus beklagen müssen, dass uns darüber fast gar keine unmittel-
bare Quellen erhalten wurden. Wir sind beinahe nur auf einzelne
zufällige Notizen dieses oder jenes Historikers, und auf Schluss-
folgerungen durch Analogie beschränkt. Weshalb denn auch hier
wo Beiträge zur Quellenkunde der dalmatinischen Rechtsge-
schichte geliefert werden wollen, diese allgemeinen Bemerkun-
gen genügen mögen.
Zweiter Zeitraum.
Ueber die Begründung und Geschichte der seit Mitte
des 13. Jahrhunderts bei der edlen Familie der Georgio gewe-
senen Erbgrafenwürde auf Curzola finden wir beim Historiker
Giovanni Bonifaccio folgende, allem Anscheine nach den Fami-
liendocumenten selbst entnommenen Nachricht: „Delle quäle Isole
(Curzola und Meleda) nel 1256 Marsilio Giorgio fu riconosciuta
patrone, chi riedificö la cittä di Curzola. Et mancato Marsilio
nel 1271 senza figliuoli, per essecutione del suo testamento i
Procuratori di S. Marco elessero co suoi legittimi discendenti
per Conte di queste Isole Rugiero Giorgio, di cui fu successore
Marino suo figliuolo. AI quäle, essendo premorto Rugiero suo
figliuolo vnico nel 1352 succedendo Giouanni nato di questo
Rugiero a lui furono dal Senato confermati i priuilegi et le giu-
risdittioni di queste Isole. Ma seguita poi nel 1358 pace tra questa
Rep. et il Re d' Vngheria, restö per questa pace esso Conte Gio-
uanni priuo di questo contado *)." Diese Nachricht findet einige
Erläuterung durch Farlatis Bericht: „Anno 1254 Raynerius
Zenus Dux Venetiarum Corcyrensibus Imperii Veneti cupidis Mar-
*) Giouanni Bonifaccio : Historia Trivigiana. Trivigi 1591. S. 623.
mIkiiu Georgia» e gtntc l\>i iMm neu Rectorem prme-
. et huic cjusquc familiae oh ipuhtieain
merita ipsam Insulam (iduriariam «Inlit. \i Cunvnn . .1 \,
Mtil sulxssr glorinsmn sil»i ar p«*ru t i|«> putahant, sie priuatao
uniiis farailiae praefecturam perpetuam, quamvis Yenctis «upnii.is
Dominis obnoxiam indigne alquc invite iVrrbait Itaqac
l»osl Marsilio Comile expulso se in liherfatrm viuiliramnl. Ii
lam Marsilius armalis navigiis adortus in polest;
Insularihus nVfeelionis veniain teilt j eos. qni mihi |n nfugerant,
im patriam revoeavit , urbem novis operibus . munitioiiilnisque
st'psii. sibique his et aliis benefieiis animos illarum gentiui
vinxit. Melitam quoqae Corcyrae proximam a Hanusinis ob res
prarclare gestas in Civitatis lVael'eeturam . quam ei drtnl>
jure fiduciario possidendam aeeepit. Exinde tum ipse Marsilius,
tum ejus successores ex eadem gente Georgia videlieet Numerus.
Mariuus et Joannes se Comites Curzulae et Melitae appellahant ' ). '
Der historiche Gehalt der eben mitgetheiltcn Nachrichten
wurde bereits oben gewürdigt. Hier nehme ich sie zum Anhalts-
punkte, um die auf Curzola während der Zeit der Georgio bestan-
denen Verhältnisse zu untersuchen.
Lucius (De Regno Dalm. et Croatiae Lib. IV. cap. 8.) theilt
ein Schreiben des venetianischen Dogen Reiner Zeno «lt. 2!>. \«.-
vember 1262 an die Rectoren und den Conte von Trau mit. worin
denselben aufgetragen wird, dem jeweiligen Contc von Curzola
bei Geltendmachung seiner Gerechtsame daselbst Heistand zu lei-
sten. Diese werden in Betreff der Cnrzolaner also aufgezahlt : Ct
Xobili viro Marsilio Comiti suo, ct ejus. <|ni ad piaeMM
mittitur ad dicti regiminis Comitatum, videlieet \«»hili viro Ja.
Grimani, seu alii, qui loco cjusdem Comes pro tempore fuerit,
obedire tanquam Comiti suo, in omnibus et per omnia <l»l>«ant.
ipsum reeipientes honorifice et benigne, banna
ordinamenta ipsius, et sententias per eum latas , I rendas in NK
nilms et per omnia observando: jura ad ipsum speetai
consuetudinem terrae, sibi omnia integre tribuendo. Ist nun hin-
durch wohl auch keine erschöpfende \ul'/.ählung dieier < ■
selbst gegeben, so erhalten wir doch einen ziemlich
l) lllyricum Sacrum tom. VI. S. 365.
534
hingestellten Gesichtspunkt, auf welchen wir das Andere uns zu
Gebote stehende Material beziehen können. Dabei dient uns als
Richtschnur , dass die Stellung der Georgio auf Curzola durch
einen Vertrag des ersten erblichen Conte Marsilius Georgio mit
den Insulanern begründet wurde, welcher von Seite der venetiani-
schen Signorie die Bestätigung erhielt. Möge es sich nun mit die-
sem , seinem Wortlaute nach annoch unbekannten Vertrage , und
der ihm gewordenen Bestätigung wie immer verhalten haben: so
Viel steht ausser Zweifel, dass beide Theile in beständigem Zwiste
miteinander lebten, der mehr als einmal zur thatsächlichen Selbst-
hülfe der Curzolaner führte. Die Signorie von Venedig schützte
dabei Anfangs nach Massgabe der Umstände die Georgio. Es sei
mir gestattet, hierüber ausser dem bereits angeführten, den Grün-
der der Erbgrafenwürde Marsilius Georgio selbst betreffenden Fälle,
noch ein anderes in gewissem Sinne gegentheiliges späteres Bei-
spiel hier einzuschalten , welches im ersten Bande (Toi. 298. v.)
der unter der Benennung Copia de Commemoriali bekannten offici-
ellen Sammlung von Staatsacten der venetianischen Republik (sie
befindet sich dermalen im k. k. Haus-, Hof- und Staatsarchive)
enthalten ist, und zugleich uns die Stellung der Georgio zur vene-
tianischen Signorie erkennen lässt.
Mandatum Ducis, quod nemo se impediat in Comi-
tatu Curzolae.
Capta in Quarantia die 21. Junii, 6 indictionis, 1308.
Consultum fuit per Dominum Ducem et Consiliarios , quod
sicut praeceptum fuit Domino Nicoiao Georgio, quod non impediat
se de Comitatu Curzolae, ita praecipiatur, quod ille filius ejus,
qui dicitur esse Curzolae, et quod quilibet, qui esset secum,
debeat huc venire et comparere coram Domino Duce infra unum
mensem postquam sibi praeceptum fuerit , vel in insula clamatum
sub poena librarum 500 pro quolibet, et cridetur hie in Venetiis,
quod nulla persona possit vel debeat impedire se in dicto Comitatu
per aliqüem modum sub eadem poena. Et si quis volet de jure suo
dicti Comitatus ostendere, audietur et fiet sibi ratio , sicut de-
bebit ; et quod unus preco Communis portet litteram Curzolam
de dicto praeeepto, cui credatur de praesentatione , et si non pos-
set sibi loqui et praesentare ipsam litteram , quod debeat publice
bImmm udiett tomla, «|u<»(| d.mr.u.i eaapa tietui
iniiium et sul) dicta poen.i coimiii Domino Dl
Um jedoch später den tue dir Länge 4er Zeil
schädlicher gestaltenden Polgqe Um* tchwankonden Zu«!
Dinge weh Möglichkeit /.u begegnen, lefttfa di.- BfgRtrk I
dir ■wischen den Conti und I« <'ur/.ol,inrm oliuaüm.!.
Ugkeiten in sich, und so erfolgte endlich durch um Venritti
eine wenigstens in einigen l'uneten genügende Vus^lrirlmnir. Ich
»heile hierüber die Acten «ius dein XXVI. Hand.- «I. * im k. k. Haut-
Hof- und Staatsarchive helindlielien vend wünschen s. g. Lihri
inisti mit.
1352 den 3. April.
Capta. Quod super petitionihus porreclis Hominis p.-r illos
de Curzola, et super omnibus et singulis querelis . quns faeiunt
uel facere uellent contra Comitem suum et filios suos; et e con-
uerso idem Comes et sui faeiunt et facere uellent contra ipsos de
Curzola; et super hiis, que utraque pars , tarn in scriptis. quam
uerhis uellet allegare et producere, eligantur tres sapient. M per
electionem in isto Consilio, qui uideant, exaininent et audiant
omnes petitiones , querelas et iura partium; et super eil | I carinii
qualibet dent nobis suum consilium in scriptis de hiis, quae pro
honore nostro et conseruatione famae nostrae seeundum Dem H
ius prouidenda essent; habentes consilium cum quihus eis uidehi-
tur. et cum eorum prouisione et consilio uenietur ad is! ml
silium, et fiet sicut uidebitur, et quilibet possil ponen
Et habeant terminum usque ad medium mens, im Aprilis.
Electi sapientes: Ser Joannes Contareno .
uisano, Ser Bertucius Faletro.
Es ist nicht ersichtlich, dass die so best. Htm drei
trauensmänner die Angelegenheit legleiei einer Beilegung iige-
führt hätten; vielmehr scheint sich die Sache \.-rwick. Ihr her-
ausgestellt zu haben, als man Anfangs glaubte , so d*s> di-
norie ihr die vollste Aufmerksamkeit zuwandte.
1352 den 26. Juni.
Capt a. Huia ordinatum est. quod post Nonam l«eetu I
silium Hogatorum pro factis Curzolae. Vadit pars, ut Consilium
bene assembletur, et quod possit lieri illud . quod in pre
utraque partium, quod di. tum I 'onsilium nun. sf alias, qnando
536
uocabitur pro factis praedictis , uocetur sub poena soldorum qua-
draginta, et legatur consilium (Omissis aliis).
Capta. Quia differentiae exortae inter Comitem et homines
Curzolae sunt forsitam producturae partibus periculosum effectum,
nisi prouideätur remediabiliter super eis , et opus caritatis sit,
ac nostro honori conueniens facere posse nostrum , quod partes
ad concordiam reducantur , et secundum Deum et Justitiam in qui-
eto statu et pacifico conseruentur. Vadit pars , quod dicatur am-
babus partibus, quod optantes salutem et bonum utriusque excogi-
tauimus infrascripta, quae nobis uidentur rationabilia et honesta,
et quae faciunt pro statu et conseruatione eorum, tarn pro prae-
senti, quam pro futuro tempore» Et libenter uolumus, ac ipsos orta-
mur quantum efficaciter possumus , quod ipsa acceptent et admit-
tant pro bono suo, quia sine dubio in processu temporis euidenter
cognoscent ea ad eorum utilitatem et statum päcificum reddundare.
Primo namque uidetur nobis, quod omnes offensiones et in-
iuriae criminales quoque modo factae hactenus per Comitem , seu
filios, aut alios officiales suos contra Commune et homines, et
singulares personas de Cttrzola remittantur et quietentur ex toto.
Et e conuerso fiat de offensionibus et iniuriis criminalibus per Cur-
fcolanos commissis contra Comitem atque suos.
Item , quod omnes querelae et petitiones ciniles , qüas Com-
mune et homines Curzolae faciunt ad praesens seu facere possent
usque ad diem praesentis concordiae contra Comitem praedictum,
filios et alios officiales suos de quibuscumque extorsionibus , gra-
uitatibus et exactionibus illicitis, sopiantur et remittantur ex toto,
Saluo de pecunia Vniuersitatis et Communis Curzolae quam con-
staret eos habuisse, de qua reddere debeant debitam rationem, et
similiter si obligati essent in aliquo specialibus personis, debeant
eis reddere, quod tenentur.
Item, quod Vniuersitas et homines Curzolae recognoscant et
de nouo approbent dictum Comitem et successores seu haeredes
eius, et illos de prole de cä Georgio in Comites dictae Insulae
secundum formam conuentionum olim habitarum cum Domino Mar-
silio Georgio, et ei, ac eius heredibus ac successoribus tamquam
uero Comiti et Rectori fideliter debeant obedire, et quod ei et
Suis reserventur et de nouo confirmentur omnia sua iura in Comi-
tatu praedicto.
Item, quod ulraqur pari uiin s|. MV debeat icnl.ii !.,,,• alias lata«*
inter Ml per Procuratorcs Saudi Marci lamquam iostac et lm-
i eam obsernare iategraliter Ki ftalibef Mrte sui com
infraseriptis dtM-l.-iral imiilius : O11...I ( 'uiv.ol.mi iI.Im ar.l .Luv Comiti
et aeredibua ec Buoceiaoribm eim libras Beptingeata*,qtiaj ci darr
debenl pro suo sallario ad gtMMI ad Ulas monetas, qua.
per tempore, et sicut eurem4 in terrii eeetfii M
Kam, quod utraque partium ex nunc conl.nl. tur . .1 pro-
inittat per se et successores suos 1 secre nos et Commfml
Venetiarum pro superioribus suis. Et quod si Comes et sui uellent
eonqueri, quod per Vniuersitalem Curzolae fieret eis aliqua uio-
lentia, molestia uel turbatio in iuribus et iurisdidinnihus suis Co-
mitatus; nos debeamus et teneamur ei faecre rationem et iustitiam,
et ipsum manutenere et conseruare in suis iuribus seeundum Deum
et iustitiam. Et e conuerso si Vniuersitas , uel singulares pers.
de Curzolanis vellent eonqueri de Comite uel filio, seu aliis suis de
aliqua offensione, iniuria, grauamine, uel molestia ciuili aut < ri-
minali imposterum fienda, debeamus et teneamur eis facere ratio-
nem , sicut faceremus et faeimus nostris fidelibus Insulae Vc_
quando uolunt eonqueri de Comitibus suis.
Et pro hoc Comes et Vniuersitas ac singulares personae
Curzolae teneantur quolibet triennio nobis et nostro Communi
iurare fidelitatem et obedientiam. et promittere, quod quando-
cumque fecerimus exercitum per Marc, facient sicut faciunt illi de
terris nostris a Grado ad Caput aggeris, et quando feerriinns
exercitum per terram in Dalmatia, facient sicut aliae terrae F)al-
matiae in subsidium et honorem nostrum.
Et nos debeamus eos couseruarc in ratione et iiMitia, et
manutenere in protectione nostra, «1 statu paeiiieo, ut superius
dictum est.
Et quandocumque per mortem, uel alio modo defllceret Comes
Curzolae, alius, qui debebit succedere, antequam inripiat regi-
inenexerceredebeatanobiseoiilirinationrm et iniirstilionemreri]
et facere sacramentum, sicut faciunt Cnmitrs Yeglae.
Et statuatur terminus eis ad ddihrrandum per lolum meaeem
Julii proximi. dieer.do eis, quod si placet eis aeeeptare praeeieta,
benequidem;Alioquin 1 rminoatrafM partium faciatfaetaeaa;
quia postquam nollunt acquiescere liii^. quae ereiim
538
cimus pro eis utilia et honesta, nou intendimus nos in eorum dif-
f erentiis ulterius impedire.
Non sinceri 16. Non 17. De parte 50.
Doch wurde der auf Ende Juli festgesetzte Termin schon
9 Tage darauf um 2 Monate weiter hinausgeschoben.
1352 den 5. Juli.
Capta. Quod ad petitionem Comitis Curzolae et Ambaxia-
torum Communis et hominum Curzolae elongetur terminus ambabus
partibus respondendi super facto partis captae in isto Consilio
per totum mesem Septembris proximi.
So kam denn endlich am 26. September ein Uebereinkommen
der beiden Theile zu Stande, worüber folgende feierliche Urkunde
ausgefertiget wurde :
In nomine Domini Amen. Anno nativitatis ejusdem Domini
millesimo trecentesimo quinquagesimo secundo, indictione quinta,
die vigesimo sexto Septembris, in Ducali Palatio Venetiarum,
presentibus prouidis viris Dominico Beneintendi Cancellario Com-
munis Venetiarum, Raphayno de Caresinis Notario et Scriba
Ducalis Curiae maioris Venetiarum, Ser Andrea Venerio Scriba
Arsanatus, Nicoleto Martinengo quondam Michaelis S. Joannis
Novi, Bernardo dicto Rizo precone Communis Venetiarum et aliis
quam pulribus testibus ad haec specialiter vocatis et rogatis. Ciaret
in terris velut luminare perfulgidum Ducalis eminentia dignitatis,
cuius circumspectionis integritas cuncta, quae sunt iustitie sie
timatur, sieque singula prouidi maturitate consilii dispensat et
ordinat, ut pacis fruetus consurgat ex ipsis, nee dissensionis
Vitium sapiat, quidquid sub eius examine contingit quomodolibet
experiri. Huius gloriosissime sedis fontem auide querunt undique
sitientes , in qua inueniunt tarn alienigene quam subiecti fauorem
preeipue caritalis et benignitatis affluentiam cum plenitudine gra-
tiarum; hec enim tanquam unicum orbis refugium dissidiis pacem
prebet, deformata reformat ; corrigenda corrigit, et dirigit indi-
reeta. Quapropter Egregius vir Dominus Joannes Georgio natus
quondam Domini Rogerii Georgii Comes Curzolanus ex vna parte
et providi viri Ser Siracus Sodonouich et Vidosius Prodonouich
Syndici Vniuersitatis Communis et hominum Curzolae, sicut patet
instrumento dicti Syndicatus scripto manu Gofredi quondam Ser
539
Permi 1« Tistmio \ntnrii in millrsinm Irerentesimo quinqua- rsi.no
srcundo. indirtionr quinla. dir quarlo nimsis AuiMisti a nie inlra-
ito NoUrio riae rt leete h altera — liier quas immani irenrris
inimieus £raues cxiitaurral per tnnpnra diseunlias . »1 ilV«*r«ii ( i.'is
atque lil.s preiudirialrs ulriquo diele ciuilati et partibus produc-
I etVeetum — all pnUfWtilW Serenissimi ••! I. \ t«*I I «-ii t is s i m i
Doniini sni Domini Vndree Panduln l>ei gratia Yeneliarum Huris
niqi« (onsilii aeeedenles. et iMiniin prnteclionem , gratiam
et lauerem. \r\u\ \<\\ rl lt-ilimi Domiui totius Dalmatie super
di.tis ÜffemtUl quietandis et salultri statu coriini liumiliter implo-
Meeitei lieniünilatem et iMMUn clementiam dilti
hominii. sul» quo populi proliriunt et mulliplieala utilitas gentium
. •usi.Mlitur. .nl inl'rascriptas conuentiones, promissiones et pacta
inuorata Christi matia peruenerunt. Yidelieet primo , quod omnes
utVrnsi m .-s. iniuriae rriminalcs quoquomodo hactenus factae per
dictum Comitem seu filios aut alios officiales suos contra Com-
mune, homines et singulares personas de Curzola remittantur et
quietentur ex toto. Et e conuerso fiat de omnibus questionibus
ifeMionibm et iniuriis criminalibus per Curzolanos commissis
contra dictum Comitem atque suos. Item quod omnes querele
et petitiones ciuiles, quas Commune et homines Curzolae faciunt
ad presens seu facere possent usque ad diem presentis concordie
contra Comitem predictum, filios et alios officiales suos de qui-
buscunque extorsionibus, grauitatibus et exactionibus illicitis,
sopiantur et remittantur ex toto , saluo de pecunia Com-
munis et Vniuersitatis Curzolae , quam constaret eos ha-
buisse, de qua reddere debeant debitam rationem. Et similiter
si obligat i essent in aliquo specialibus personis, debeant eis
reddere, quod tenentur. Item quod • Vniuersitas et homines
Ganole recognoscant et de nouo approbent dictum Comitem et
sik « essores suos seu heredes eius, et eos de prole dicti Georgio
in Comitrs diele Insule secundum formam Conuentionum olim
habitarum cum Domino Marsilio Georgio et ei ac eius heredibus
et sureessoribus tamquam vero Comiti et Rectori fidcliter debeant
ibedire, et quod ei et suis rcsrnientur, et de nouo confirmentur
omnia sua iura in Comitatu predietn. Item quod utraque partium
stare debeal lenteatie alias Ute inter dictns parlee per l'rorura-
tores S. Marci tamquam iustr et honeste, et eam obseruare intc-
Archir. Jahrg. 1850. I. Bd. I II. u. IV. Hfl.
540
graliter in qualibet parte sui cum infrascriptis declarationibus,
videlicet quod Curzolani dare debeant dicto Comiti et heredibus et
successoribus libras septingentas , quas dare debeant dicto Comiti
pro suo salario ad grossos ad illas monetas, que current per
tempora et sicut current in terris Dalmatie Dominationis Ducalis.
Item quod utraque partium ex nunc contentetur et promittat per
se et successores suos recognoscere Dominationem Ducalem et
Commune Venetiarum pro superioribus suis. Et quod si Comes et
sui vellent conqueri, quod per Vniuersiatem Curzole fieret eis
aliqua violentia, molestia vel turbatio in iuribus vel iurisdictionibus
sui Comitatus, Ducalis Dominatio et Commune Venetiarum tenea-
tur et debeat ei facere rationem et iustitiam, et ipsum manutenere
et conseruare in suis iuribus secundum Deum et iustitiam. Et e
conuerso si Vniuersitas et singulares persone de Curzola vellent
conqueri de Comite vel filiis, seil aliquo de suis de aliqua offen-
sione, iniuria, grauamine, vel molestia ciuili aut criminali in
posterum fienda, debet et tenetur Ducalis Dominatio et Commune
Venetiarum eis facere rationem, sicut faceret et facit fidelibus
suis Insule Vegle, quando volunt conqueri de Comitibus suis. Et
pro hoc Comes et Vniuersitas ac singulares persone Curzole tene-
antur quolibet triennio Ducali Dominationi et Communi Venetiarum
iurare fidelitatem et obedientiam, et promittere, quod quando-
cunque Commune Venetiarum faceret exercitum per mare, facient
sicut faciunt alie terre Dalmatie in subsidium et honorem Ducalis
Dominii et Communis Venetiarum. Et Commune Venetiarum
teneatur et debeat dictos de Curzola conseruare in ratione et
iustitia, et manutenere in protectione sua et statu pacifico , ut
superius dictum est. Et quandocunque per mortem vel alio modo
deficeret Comes Curzole, alius, qui debebit succedere, antequam
incipiat regimen exercere, debeat a Ducali Dominatione confirma-
tionem et inuestituramrecipere et facere sacramentum, sicut faciunt
Comites Vegle. Quas quidem conuentiones, promissiones , cou-
cordias, submissiones et pacta, ut superius continetur, prefatus
Dominus Dux et eius Consilium nomine et vice Ducalis Dominii et
Communis Venetiarum pro bono et statu pacifico utriusque partis
prosuabenignitate etprecibus et instantia dictarum partium gratiose
admisit et acceptanit. Et insuper prefatus Dominus Joannes Georgio
Comes pro se suo nomine et heredum et successorum suorum ; et
dicti Svnilici pro Bf sui^ nominibi ndicario nomine Com-
munis, hominum et \ niuersitatis Cur/.nle per solrnipnem slipula-
in promiserunt sibi vicissim et dir I n Domino Ihici piusquc
I pieotibll et itipulantibus nnminili lidis, ac
iurl\|iis Dominus Du\ et eins Consiliiim nomine Commuui*
im promisit di.-lis partibol «lirta pacta, cnnupiitioiips,
Mino per BC et 80CCPS-
suos perpetuo habiTf et trncre Unna. rala. <rrata et irreuocabilia
in omnibus , t per nmnia, Bleut superius rontinetur. el nunquam
rontrafacere vel loalfi io parle fd t<>l<> de supradicti* per Be Tel
aliqtiem aliqua ratinno vel causa, ilo iure vel de facto sub
rentum marrarum ar^enti stipulation!- promissa hinc imle in
apitulis huius contraetas. Qua pena solula vel non nibilo-
rninus presens contractu* et omnia et singula supradieta el in eo
|oi|H'hii rnboris teneant firmitatem. llenunciantes dicte
- et ipsarum quelibet exceptioni doli mnli et in factum
-ali. contrarius, simulationis, fori priuilegio, im* non omni
et ruilibrt siiii iuri tarn publico quam priuato seu priuib -io habilo
vel habend«», m etiam ciilibet statuto et consuetadini el cuilibet
alii Juri tarn Canonico quam Ciuili, et obligantes dicte partes pro
itendendis et observandis omnia sua et quorum sunt Swidici
bona mobilia et immobilia, presentia et futura.
8i£i ii locus Ego Leonardus de Caronellis
hie eadit. Imperiali auetoritate Nolarius
interfui et rogatus
Aas drn Vfnetianiieheb Libri Pactorum , Bd. V. Fol. 290 folg .
1352. «Im 27. Scp1
Cipla. ( ihm ('(.nies Cur/olae pro parte sna et Swidici
Vniuersilatis Communis el hominum Curzolae pro parte sua r
r contentauerint cum bono et sincero animo ad
bereut in Ut<> Cnnsilio. et de Im sit ro<raius Mg muVü f
roiit i < utia Dominationis seeundum formam ii
neripl de eben mitgeilo ilt ) die leetam. Vailit pars. quod
itentur. approbentur et ratificentur ppr istud (onsilium
tentationes et oblaliones et obligat iones praemissae seeundum IW-
mam dieti Contrarius. Kl quia utraque partium facit et faeoro
lit aliquas requisii i..nes sibi uicissim et apud Domin
.pii •nies per elecüonom in i
542
et examinantes requisitiones praedictas, dent nobis suum consilium
in scriptis, cum quo erimus hie et fiet sicut uidebitur, et quilibet
possit ponere partem et habeant terminum usque ad medium men-
sem futurum.
Electi Sapientes: Ser Andreas Lauredano Sancti Canciani,
Ser Nicolaus Triuisano sancti Angeli, Ser Laurentius Superantio.
Es zeigte sich jedoch bald, dass die den erwählten drei Com-
missären gegebene Vollmacht nicht ausreiche ; wodurch folgender
neue Beschluss veranlasst wurde.
1352 den 4. November.
Capta. Cum coram Sapientibus deputatis super factis Cur-
zolae Comes et filii pro una parte, et Syndici Communis Curzolae
pro se et singularibus personis dietae terrae ex altera, faciunt sibi
uicissim aliquas petitiones peeuniarum et aliorum pro quorum
declaratione expediret posse aeeipere testificationes et dare sacra-
mentum partibus et testibus earum, et etiam pro aleuiatione Do-
minii expediret, quod daretur ipsis Sapientibus arbitrium faciendi
compensationem hinc inde, et decidendi dietas quaestiones. Vadit
pars, quod super omnibus petitionibus et querelis , quas faciunt
sibi inuicem, dicti Sapientes possint aeeipere testes et dare sacra-
mentum partibus et testibus earum sententiare ac terminare, ac
compensationes facere possint in petitionibus et querelis solum a
libris centum , uel inde infra , sicut eis, uel maiori parti uidebitur
esse iustum , cum plena libertate et arbitrio. Et ea, quae facerent,
habeant firmitatem, ac si per istud Consilium facta forent.
Nach längerem Vorgehen gelang es nun den Commissären
über die meisten Puncte , in Betreff deren die Zwistigkeiten zwi-
schen dem Conte und den Bewohnern von Curzola obwalteten, zur
Entscheidung zu bringen , welche auf nachstehende Weise erfolgte.
1352 den 4. December.
Auditis et intellectis petitionibus illorum de Curzola, quas
faciunt et facere uoluerunt contra Nobilem Virum Dominum Joan-
nem Georgio Comitem suum et contra Petrum filium dicti Domini
Comitis; et auditis et intellectis petitionibus, quas facit et facere
uoluit dictus Dominus Comes contra ipsos de Curzola; ac etiam
auditis et diligenter examinatis omnibus. quae dietae partes dicere,
producere , ostendere et allegare uoluerunt , tarn in scriptis, quam
v,.;
treteait, et raper niftii fatal pw Bftfitit*! AMigeatJ eumi-
no, et babita deliheratione solemni. Consulunt Sapientes per
inpni proul nr tiu- : et primo uidelieet:
Capta. Super primo Capitulo illorum de Curzola . per quod
ifawt] (jUOll Colins rolUIII p IM I 4 1 1 I 1 1 ll.llt.l rl |.||,| Sl.ilu:
I Miiuinis. «I petunt sil»i ropiam cxhibcri, quae Conus pro-
duxit rl ostendil roram Sapicntibus. I>i< mit et «oiisulunl Sapien-
tes, quod jfltir < -npia «1i. lonun Slalulorum rl p.irtnnim dictis de
' I petunt. Li de hur rnntentiis fuit Cum s.
Capta. Super secundo Capitulo , per quod illi de Curzola
iliiMint . quod Comes habrt et tenet aliquas cartas et firmit
iK. nun Comitatus, e! petunt. quod Cnmcs illas prodii«
',,1 ll super Ihm- inilir (sie) intrr partes fuerint titpltltl
ones, rl linaliter Conus produxeril quasdam rarlas rl srripturas
continentes de lerrrnis Comilatus. quas Uli de Curzola audierunt,
lirrmii copiam de ipsis. Consulunt Sapientes, quod similiter
de dictis «ailis ei srripluris detur ropia dictis de Curzola, ut sint
lc suis iuribus informali.
Capta. Super tertio Capitulo, per quod illi de Curzola di-
cunl . quod Comes babuit ducatos srxairintaocto ex eausa niutui l
Communi, sieut apparet in quodam quaterno Communis, el pe-
tunt diclos ducatos, et illi de Curzola non habent dictum quater-
Ti 11 in penes se. Et Comes dicat. quod est paratus starr dirto qua-
terno. Consulunt Sapientes. et in hoc partes omtentantur , quod
quando erunt in Curzola. dirtus quaternus uideatur. et si ila erit,
ut dieunt illi de Cur/.ula , quod Comes soluere t, matur.
p t a. Super quarto Capitulo . per quod petunt illi de Cur-
zola , et dieunt . quod Comes liabuit eentum uiginti ducatos pro
quadain condemnalione facta cuidain Muliro Sto de Curzola. qui
denarii sunt de ratione Communis . et proplerea petunt dietos de-
narios | tieft Coinile j et Conus dicat el aleget . quod bene lia-
bui» diel. is denarios, sed ipsos expedit in seruitiis Communis,
quia emit unum lipnnn . et in aliis rebus et titilitatibus dieti (
munis conuertil diclos denarios , cum hoc sil . quod iam sunt
ULY 1hl auni uel circa : quod dieta condemnati fuil . quae
pt tili*» uidetur caluminiosa. I.t ideo consulunt Sa|i
• nlantur illi de t "ur/.ola . <|Uod delur S.icramentum Coiuih.
quod expendil et conuertil dietos denarios. ul dicit . el jp|
544
rante , Comes a dicta poena absoluatur, quod Sacramentum deffe-
ratur Comiti , sicut Dominatio uoluerit ordinäre.
Capta. Super quinto Capitulo, per quod illi de Curzola
petunt el dicunt, quod Comes habuit certam quantitatem dena-
riorum de uineis et casis quondam Cancellarii Comunis Curzolae,
et quod hodie tenet unam domum de dicta ratione , pro con-
demnatione facta dicto Cancellario , qui denarii et domus spectant
Communi Curzoloe. Et Comes dicat, quod bene fecit dictam
condemnationem propter fidelitatem , in qua repertus fuit dictus
Cancellarius , et dicat, quod dicta bona Cancellarii fueriunt
uendita, et denarii ipsius condemnationis ordinate expenditi
(sie) in seruitiis Communis ; sed dicit Comes , quod bene
tenet unam domum, quae fuit dicti . Cancellarii , et de hoc
Comes volebat stare Sacramento illorum de Curzola, quod
denarii dietae condemnationis fuerunt expenditi, ut dicit, et
illi de Curzola recusabant iurare, sed quod Comes iura-
ret. Et ideo auditis partibus consulunt Sapientes , quod
detur Sacramentum Comiti, quod denarii dietae condemnationis
expenditi fuerunt in seruitiis Communis , ut dicit ; et eo iurante,
quod a dicta petitione, et a dictis denariis absoluatur, cui
sacramentum defferatur sicut Dominatio uoluerit ordinäre. De
facto uero domus, quam petunt, contentantur partes, quod ibi
fiat una Ecclesia, quae debeat esse facta a modo usque ad unum
annum proximum , aliter si dicta Ecclesia facta non fuerit , quod
ipsa domus ueniat in Communi Curzolae.
Capta. Super quodam alio nono capitulo, per quod illi de
Curzola petunt a dicto Comite ducatos sexcentos et quindeckn,
quos fecit mutuare quindeeim bonos homines de Curzola , et
dieunt, quod Comes habuit dictos denarios; et Comes dicat,
quod Commune habuit dictos denarios, et quod de ipsis emptum
fuit bladum pro Communi per plures manus et plures uices,
et quod dictum bladum fuit distributum et partitum inter homi-
nes Curzolae, et quod in parte fuit exaetum, et in parte restat
exigendum, et omnes denarii exaeti fuerunt distributi , et expen-
diti per dictum Comitem de uoluntate Indicum et Officialium
Communis in seruitiis et utilitatibus Communis Curzolae ; et
ipsi de Curzola dicant , quod Comes solus habuit dictos dena-
rios, quos habuit et exigit a scosoribus bladi, et quod de ipsis
uumquam ostendit OtTirialibus Communis u»-l .ludn il.us .i!ii|ii,iin
rationein. VA ideo auditi' hunihus partium sup» r du Im
capitata, quia rea aidetir ohseura . ll Mttti partium de Ihm
produxit. DM ostendit aliquam elaritatem uel |»rol».i I ion. m : • •! ,id
hör. quod LH et iuslitia reddalur 61, qui habet, nun dient IHiim's.
quod in Cur/.ola debent esse quaterni et scriptum«», qui de Ihm
facicnt plenam fidem et rlaritatcm, sicul «lieil •. ceMlIlot Sapi-
entes. quod de hinc iniltatur per dominalinnem ad expensa«
nartis prrdrnlis aliqua disnvta persona . quae uadal Cur/.«»lam
s-'cundum illam conditionrin «'t prouisionem, quae uidchitur .1
phcuerit Dominationi, quam pruuisiourm soluore debeat statin«.
anhquam rccedat illa talis persona, utraque pars, et illa pars,
qua« suerubuerit debeat refficere dietas expcnsas parti. quae
©btinuerit. Et eligantur deinde duo per partes de Ulis de
Cumla d< melioribus. quos non tanjri! negotium, uel donum.
aut uflilas dictorum denariorum . uel bladi. Qui quatuor electi
esse d'beant eum illa persona, quam mittet Dorninatio. qui
omnes ;imul uideant et examinent quaternos et scripturas. et
aeeipiaut testes et probationem et elaritatem, quam polenint de
dietis demriis, possendo ponere personas et partes ad Sacra-
mentum e. ad poenam. et poenas si opus fueril : et aeeipiat in
scriptis et reportet Dominationi. et sirut reperietur. Dorninatio
faeiet et orlinabit. sieut ei uidebitur esse iustnin.
Capta. Super nono Capitulo, per quod petunt illi de
Curzola libra? dueenlas. (juas aeeepit eis Comes sin<:ulis annis
post sententian Dominorum l'roeuratorum , per quam oon d« Im -
bat Comes paseulari faeere. arare, nec fxafl MTiMJMjej
per hoc per üetam sententiam datae ftierunl dieto Comiti et
auetae ultra miuii salarium dietae librae dueenta»'. et lamm
non cessabat a praedi«-ti*. quod erat eontra dietam sententiam
l«per hoc aulita responsione Comitis. et uisa forma < <>m-
lioois et roncordiae laclac inter partes cum Durali Domi-
natione, quae uult. quod omnes petitiones riuiles, (pias C«9NMMJ
et homines Cur/ohe fnriunf Comiti. uel lareiv p«.ssent ÜfH
ad diem COIlCOrdJ», rcmillantur ex t«»t<>. itjM de MM
Communis Curzolae et speeialium personarum , quam
Comih-m uel filios kabuisse. de qna del)eant r«-d«l. nem;
et hahifn. quod d'cta petitio sil de huiusmodi, de qu
546
loquitur pars et compositio facta; consulunt Sapientes, quod
Comes a dicta petitione absoluatur, sicut habent per partem
captam in praesenti Consilio Rogatorum.
Super certis aliis petitionibus uero, quas facit et facere uo-
luit Comes contra illos de Curzola; et primo:
Capta. Super primo capitulo, per quod petit Comes Ulis de
Curzola libras septingentas ad grossos pro suo sallario unius anni
elapsi usqüe ad kallendas Maii nuper praeteriti, quos denarios sibi
dare et soluere recusant. Et ipsi de Curzola dicant, quod non te-
nentur sibi dare dictum sallarium eo , quia Comes non tenuit eo*
in ratione et iustitia, sicut debebat; nee Petrus eius filius , cui
erat pro Comite , umquam uolebat sedere ad banchum , nee im et
iustitiam.tenere; ideo dieunt, quod ad solutionem dicti salariinon
tenentur. Et Comes dicat, quod semper Petrus eius filius fut ibi,
et semper uoluit cum Judicibus terrae facere et tenere eis ratio-
nem, sed ipsi aeeeperint ei regimen de manibus et fueruntinobe-
dientes. Et ideo auditis alegationibus partium dieunt Sqpientes,
quia positus est finis dictis querelis et nouitatibus per cempositi-
onem faetam, habent, quod Comes debet habere säum sallarium
de dicto anno 5 et ideo consulunt Sapientes, quod per ill#s de Cur-
zola soluatnr sibi suum salarium ad illas monetas et id pretium
monetarum, que curebant dicto tempore, quo Comes tebebat ha-
bere suum sallarium.
Capta. Super seeundo capitulo, per quod lictus Comes
conqueritur, quod ipsi de Curzola acrescerunt monetem in Curzola
causa nocendi sibi de suo sallario. Dieunt Sapientes et consulunt,
quod Comes habeat suum sallarium, ut in proximo Capitulo conti-
netur, non obstante ordine aliquo uel Statuto facto de dictis rao-
netis in preiuditium salarii Comitis de toto tempore praeterito.
Capta. Super tertio Capitulo, per quod Comes conqueritur
et dicat, quod cum haberet animalia in Insula irinuta et grossa ad
quantitatem siue numerum quatuor capitum uel circa, quae habe-
bat in societate cum aliquibus bonis hominibusde Insula, Vniuer-
sitas et Commune Curzolae aeeeperunt dicta animalia de manibus
iilorum, in quorum erant, et posuerunt ad suam uoluntatem in
manibus plurium personarum ; unde reputat se grauiter damnifica-
tum, et ideo petit, quod dicta animalia retertantur in manibus,
quorum erant antea, ut Uli tales consignert et ostendant suam
ratiounn I I illi de Cur/.ola dicant. quod ^tCmUMM 't \ ni-
urrsitatem Cur/.nlae niiini|ii.im aeeepla dicta animalia Cmru n t
in eis umquam sc impediucrunt , nee reperietur, quod Commune
et per Commune aliqua 11011 ri1 . imo 00t6*4ts4 .1 pn>-
dueunt ipsi <]<• Cur/.ola qtiamlam protwtfttJO— l'.ict.im «"'1111
Iriim filium Comilis gifio reC6llit1 quod i|isr riimilh-rrl perso-
nam. que habere! cur, im de dietis an iin.il i Im ^ ete. II ideo auditis
•legationilnis partium, dieunt Sapicnle.s . quod tif mm uidelur.
quod Ctmios pnssit . nee <!< !»• al l'aeere istam pctitimirm Simliris
Communis Cur/.olae , cum hoe non uideatur aliquid
MM Cur/.olae im eommuni. Kl iileo dieunt. et eonsuluut . quod
I .Im t petcre suam rationein a!) illis personis. quae liabent
saaanimalia. et nun eis suas laeere ratlOM*, reserualn tSM omni
MM iure pi'tcndi eum Judieihus Cur/.olae contra qunseumqiie , ac
contra ('(ininiune , si appareret Commune se in aliquo impe-
diuisse de dietis animalibus.
> t a. Super quarto Capitulo, per quod Comcs asserit. quod
ex forma sententiao aslriiiiriiur non posse tenere, nee pasrulari
t animalia in Insnla . sicut continetur in parte eapta in Con-
silio Ro«;atorum, et ipse liabeat eirea quatuor millia animalia et
bestias minutas in Insula. quae non posset ita eito extraln m I A
expedire de Insula, et ob hoc petat aliquem terminum eompeten-
tem etc. Dieunt et eonsulunt Sapienles. Iiabita B—lÜ0fftti— t ad
tempus yemala, et ad quantitatem animalum, quod statnatur t» r-
minus dirto Comiti ■ modo usque ad festum Sanetae Mariae de
incilid August i proximi. quod debeal e\!ra\issc et se expediuisse
de dietis animalibus de Insula . suh pnena dieto Comiti elapso ter-
mino perdendi dieta animalia sibi pro h i hi t .1 . enius poenae tertium
sit Communis Cur/.olae. tertium Advocatorum Communis Veneti-
arum. et tertium aeeusatoris . si inde fucrit aeeusator. Kl quod
non possit diclo Comiti elapso tormino alius terminus elongari,
ratia fieri de animalibus praedictis , nisi per sex Consiliarios
iria ( "apita de Quadraginta, et tres partes Consilii Ke^atorum con-
torum a septuaginta su|>ra.
Capta. Super otIis aliis eapitulis . per que CouteS asserit.
quod omn»s Scoyi, qui sunt eireum Insulam Cur/.olae M
perlinent ad eum seeundum formam suorum paeioniin. direns quod
niiincs debent esse sui . eo quod totum est suam . saluo eo , quod
5*8
tenebant Uli de Curzola per unum annum ante aduentum Domini
Marsilii Georgio eorum primi Comitis, et nunc illi de Curzola te-
nent et nolunt sibi dare; et iterum conqueritur Comes de multis
campis et terris, qui sunt in Insula, qui pertinent et spectant ad
Comitem, ut dicit; videlicet sicut est quidam campus magnus de
blata magna a capite Insulae uersus Ponente ; et blata de supra ;
et alias terras, quae sunt scriptae in certis scripturis; et unam
domum, quae est in loco ubi dicitur Grubin, quae spectat et per-
tinet ad dictum Comitem prout dicit, quae suprascriptae terrae,
campi et domus sunt occupatae per Vniuersitatem Curzolae, quas
petit Comes, quod illi de Curzola sibi debeant illas dimittere etc.
Et illi de Curzola dicant, quod dicti Scoyi, terrae, campi et do-
mus non spectant, nee pertinent ad Comitem, et quod ipse nee
eius praedecessores aliqui umquam illos tenuerunt, nee posse-
derunt ; sed spectant et pertinent Communi Curzolae et specialibus
personis , quae habent ius in eis. Et Comes confiteatur, quod bene
est uerum , quod praedieta numquam possedit, sed non debet prop-
terea amittere ius suum seeundum formam pactorum quondam Do-
mini Marsilii Georgio , quae habuit cum Communi et Vniuersitate
Curzolae, quae dant et consenciunt totum Comiti, saluo eo, quod
exceptatur, sicut apparet in dictis pactis. Et super hiis omnibus
auditis alegationibus partium , et uiso et intellecto quodam puncto
sententiae Procuratorum , quod continet, quod Comes sit conten-
tus de terris et possessionibus, quas habet et possidet pro suo
Comitatu, et alias de cetero non emat, nee alio titulo acquirat,
sed suis subditis acquirendas di mit tat: et ideo dieunt et consulunt
Sapientes, quod illi de Curzola a dieta petitione absoluantur, tarn
ratione sententiae Procuratorum, quae confirmata est per prae-
sentem Consilium Rogatorum, quam eo, quod Comes, nee eius
praedecessores praedieta numquam tenuerunt, nee possiderunt.
Es ist jedoch zu bemerken , dass wenn gleich auf diese Weise
über die meisten Gegenstände der Zerwürfnisse zwischen dem
Conte und den Bewohnern von Curzola eine Entscheidung erfolgt
war: dennoch so manche Streitigkeitspuncte noch unerledigt blie-
ben. Deshalb finden wir auch in der Folge die Commissare der
pregadi noch in ämtlicher Thätigkeit; und unter 13. und 29. De-
cember 1352 geschahen zu wiederholten Malen Fristerstreckungen.
Ueberhaupt scheinen aber diese Zwistigkeiten auch später nicht
V.)
\..IKt.iiuIi£ beigelegt worden zu sein, wndurrh si,-h <|j,- |.,
■ Iheille \aehrirhl I irt, «las» der S
luge währt«», und die \. ihr Herrschaft Qber dii (
Uaer mehr in Vnioi.irninjren, als in Wirklich!
ii scheine, r'.s wurde mImM ••!•«-■■ n-/..ihlt . UM
leUlM PN l.l.Ys welcher Cur/.i»la mit gaM H.ilmalien in ilio Ge-
il.s Qrttlfi \<mi l 'iiu-arii brachte, den Kim-
|N nicht Inste, sondern zerhieb. In lielrefT der slaatMerht i
\ crhaltnisse Steht fest, dass dadurch die Hechte «Irr I amilie
liTto auf Curzola vollständig Bfleiei
Dri t ter Zeit r au m.
Der Friede von 1358 brachte die staatsrechtlichen Verfem*
■ISSe der Insel Curzola in eine ganz neue Slrllnnu. in liet n-tV denn
«ler Standnunrt der damaligen ungarischen Politik von entscheid
dender Bedeutung war. Lin tieferes Lin-ehen in üesea Qqgfflrtaat1
würde inieh von der eigentlichen Aufgabe dieser Heiträge zu sehr
ahfüliren. Rl genüge daher kurz darauf hinzuweisen, wie die
unter Ludwig dem Grossen eingeführte, die \ ereinbarung ief
Municipalslellung der einzelnen Cemeinden mit möglichster Ccntra-
INalion der lMm\inzialgrwaltenansl erbende rmgestaltunghalmatiens.
welche auch Cur/.ola uinfasste. unter seinen Nachfolgern Maria I.
und Sigmund so manchen Schicksalen ausgesetzt war, wobei
seine Hinrichtungen mehr und mein* in \ "erlall gcrielhen . bis endlieh
die Provinz und 1420 namentlich Curzola wieder der venetianisehen
Herrschaft zufiel. Von besonderem Interesse erscheinen hierbei
die Mi.Minigfacheo Veränderungen , welche au der NNünle iet
. mehr einem iristokratischen Sta [»rechende
B eingesetzten, üe Staatsgewalt \.-rlret.ml.n Comites oder
Conti vorkamen. Im Verlaufe meiner Beiträge w rvAc ich je nach
■ hiedenheit (]ry ( i rniri ml en . \"üv welche sie bestellt WBTj Hl
dieser Hinsieht verschiedene Lrgebnisse mitzutheilen haben, 1'ür
Cur/.ola liefert iiiimt Oh eilen material folgende Daten.
König Ludwig legtS auf den B I südlichen Dalmaticns
lies (ieuieht. und alle Einrichtungen, welche er l<
>tli« h in Hagusa und auf den (bjbsJi Hrazza, Lesina, Lissa
und Curzola traf, zeigen deutlich, dass er damit besond*
vor hatte, l'nter diesen Linrichtungea war eine der bedeutenderen.
550
dass er die genannten vier Inseln zu einem eigenen Comitate ver-
einigte, welcher Com i tat us Insular um hiess. Zuerst Legriff
dieser die Inseln Lesina und Brazza1). Sehr bald wurde aber auch
Curzola in den Comitatus Insularum aufgenommen. In einem
Schreiben ddo. Budae feria 4 prox. post Dominicam Laetare anno
Domini 1369 „universis et singulis Insularum, Ciuitatum Regni
sui Dalmatiae Rectoribus'1 lautend, nennt König Ludwig „fidelem
nostrum familiärem Bai das ar deSorba de Janua Comitem
Fare, Braze et Curzule, et Amiratum nostrum maritimum
Generalem*); und eben so beginnt 1370 eine Gerichtsurkunde
von Lesina: „Regnante Rege Ludovico etc. tempore D. Stephani
Episcopi Faren. et Braze, et Magnifici et potentis viri D. Baldassari
de Sorba de Janua Regii Amirati et ComitisCastriAlmissi
et Insularum Farre, Brachie et Corzules). Balthasar
de Sorba's Nachfolger war Simon Doria, den wir von 1375
bis 1383 als Comes der dreieinigen Inseln finden. *). Dann er-
scheint noch in einer Gerichts -Urkunde der Insel Brazza von 1385,
deren beglaubigte Abschrift mir im k. k. Haus -, Hof- und Staats-
archive vorlag, Mattheus de Petrachis als „Aulae Regiae
Familiaris et honorabilis Comes Insularum Brachie, Farre
et Corcule." Nach diesem Jahre aber werden die Verhältnisse
der drei Inseln schwankender. In einem Schreiben der Grafen
Thomas und Butcho von Corbavien ddo. in obsidione castri Aurane
1387 werden sie noch in augenscheinlicher Verbindung genannt 5).
Doch bald darauf finden wir sie vereinzelt in Urkunden er-
wähnt, und sogar die Aufrechthaltung ihrer Freiheit scheint
ihnen nicht leicht gewesen zu sein. In einer Instruction,
welche die Stadtgemeinde Spalato ihren an das Hoflager der K.Ö-
*) In einer Urkunde ddo. quarto Idus Februarii 1358 sagt K. Ludwig: „Ja-
cobus de Cessano Aulae nostrae Miles , Amiratus noster maritimus , ac
Comes Insularum nostrarum Farae (d. h. Lesina) et Bratiae." J. Lucii :
De Regn. Dalm. et Croatiae Lib. VI. cap. 2.
3) J. Lucii : Memorie istoriche de Tragurio. Venedig 1673. S. 289.
3) Ebend. S. 292.
*) Ebend. S. 309. Auch dieser Simon de Auria de Janua wird als könig-
licher Admiral erwähnt. S. Farlati Illyricum Sacrum Tom. VI. Venetiis
1800. S. 372.
5) Mem. istor. de Tragurio S. 333.
551
niginn Maria von l iili'.mii gesendeten Aligeordrieleii «1dl. I1.). Jänner
l.'JSS gab, licitttet: IVorurabilis quod nobis in pal riumnium et
subslenlalinnem no.slram deuliir Insult* 1'are. Curzulc et Brarie.
icilicef ifiod aoaii eooeedatmr jariediotio, quam habei Regia Haje-
sias. leilicei quod ad eai de aeble Lpaii per aoetaua Commune
et Consilium mitlalur Comes «Mini salario solilo per eos dari etc."' :
und ähnlich laulet auch ein Gesuch derselben Stadtgemeinde an
iieK6ajgia vaa 1381) l). Aber trolz dieser Umtriebe; ja auch trotz
»irr effeaea Angriffe Georg Straicimiri von Halse, welcher 1401
iegardea afenae Contivalis de Ahtibaro zum Vicar auf
Caraola bestellte-'); behaupteten die Inseln, wenn auch verein-
zelt ihre Reieosanmittelbarkeit] und ddo. Curzola den 28. No-
vember 1401 schrieben die Iudices et Consiliarii Curzulae an die
Stadt Spalato: „Ipse Capitaneus pro parte Magnifici Domini
Georgii Balse hortabatur nos et rogabat, ut sumeremus Vicarium
prefati D. Georgii et traetaremus sicut prius , qui Vicarius erat
ibi presens. Nos dedimus ei tale responsum, quod una vice tene-
bamur dare tributum et unum Comitem habere, et quod ad
presens nostrum Comitem non cognoseimus, nee
inten dimus alicuirespondere, nisi Regi Vngarie, vel
ipse Rex dabit, Comitatum.11 Bedeutungsvoll sind die in dem
Schreiben gleich darauf folgenden Worte: ..quod ex una parte
petebat ipse D. Georgias, et ex alia Rex Bosne sive Vayvoda
Cheruoye, ex tertia D. Philippus Georgii Admiratus Regius, ex
quarta Domini Spalatenses"3). Diese Stelle theilt uns denGesichts-
punet mit, unter dem wir die in den nächsten Jahren auf Curzola
eingetretenen staatsrechtlichen Veränderungen betrachten müssen.
Die Bestrebungen des Königs Ladislaus von Neapel nach der
ungarischen Krone verwickelten vom Jahr 1402 an, Dalmatien in
die traurigen Wirren eines Bürgerkrieges. Nachdem er am 5. Au-
gust 140»3 in Zara zum Könige von Ungarn auf ganz ungewöhnliche
Weise gekrönt worden war, zeigte es sich sehr bald, dass seine
Kraft wohl genüge, Unordnungen hervorzurufen und zu nähren,
nicht aber, K. Sigmund von Ungarns Throne zu verdrängen. Daher
l) Mein, istor. de Tragurio S. 337 u. 345.
») Farlati Illyr. Sacr. tom. VI. S. 373.
3) Mein, istor. de Tragario S.
552
trat auch ein, was unüberlegt begonnene und mit Halbheit fortge-
setzte politische Bewegungen meistens mit sich zu bringen pflegen.
Zwischen den streitenden Parteien erhoben sich andere , welche
die eingetretenen Wirren sich zu Nutzen zu machen suchten. In
Betreff des südlichen Dalmatiens müssen in dieser Hinsicht nament-
lich das ehrsüchtige Auftreten des bosnischen Vojvoden Hervoya,
die wieder zur Bedeutung gelangten schlauen Umtriebe der Re-
publik Venedig, und die im Drange der Zeitumstände sich von da
an mehr und mehr als selbstständig geltend machende Haltung der
Stadt Ragusa bemerkt werden» Es war natürlich, dass auch die
staatsrechtlichen Verhältnisse der Insel Curzola unter dem Ein-
flüsse solcher Ereignisse in neue Combinationen gebracht wurden.
Da Anfangs die Partei des Gegenkönigs Ladislaus in Dalma-
tien eine imposante Macht entwickelte, so lag es in den Ereignissen,
dass von den im oben angeführten Briefe der Curzolaner genannten
Competenten für deren Comeswürde die Stadt Spalato nicht nur
alle Aussicht auf Erfüllung ihrer Wünsche verlor, sondern dass
sogar deren Reichsunmittelbarkeit in grosse Gefahr gerieth. Noch
übler erging es dem Philippus Georgii , den seine Vaterstadt Zara,
weil er nicht für Ladislaus kämpfen wollte , für treubrüchig
(infidelis) erklärte, und mit der Strafe des Verlustes aller Güter
belegte. *) Aber auch Venedig, welches schon lange wieder nach
dem Besitze von Curzola gestrebt und 1401 von Ladislaus das
Recht darauf mit 30,000 Ducaten bezahlt hatte *), gelangte damals
nicht zum Ziele. Ragusa, welches seit der Schlacht bei Nicopolis
(1396) das unbedingte Zutrauen K. Sigmund's besass 3), erhielt
wohl 1404 von demselben den Auftrag, die Leitung der Angele-
genheiten der Inseln zu übernehmen, und selbe gegen Ladislaus
zu behaupten *} ; doch war allem Anscheine nach der von dieser
*) Memoriale Pauli de Paulo bei Schwandtner Script, rer. Hung. tom. III. S. 747.
2) J. Lucii De Regn. Dalm. et Croatiae Lib. V. Cap. 4, bei Schwandtner tom.
III. S. 420.
•) J. Chr. Engel Geschichte des Freistaates Ragusa. Wien 1807. S. 146.
*) Ich lasse das in dieser Hinsicht an die Insel Curzola ergangene Decret des
Königs folgen, dessen Original sich im k. k. Hof- und Staatsarchive befindet :
Relacio Domini ISicolai Episcopi Waciensis.
Sigismundus Dei gracia Rex Hungarie, Dalmacie , Croacie etc. Marchio
Brandeburgicus etc. Sacri Roman i Imperii Generalis Vicarius et Regni
tu
de \N idrrstand nur getitg, und da llcr\n\a als eine
Hauptstütze (irr Ladislaisohcn Partei ß^all . so ernannt« ihn
H'in Statthalter in Dalmatien und (roalien und Hl
Dge \ « » 11 Spalalo und »l.Mi drei Inseln '). So gelangte llervnva
i iihcr die Insel Curznla, und behielt sieaueh. naeh-
^ it-h 1408 Sigmund ■BJeHWlIfci hatte und von ihm in
.nii-.iHiinmiMi wurden war. Im Jahre 14(M) finden wir «Im
Blietl (lOlietR de inandato llarvojac Duris Spalati
( (»rc n ra I *). I'.s ist jedoch erwiesen, dass schon nm
/iit die Stadt Hairusa auf Bfetfüiag des Conte von Curzola
l.inlluss nahm5).
,md der Dinge dauerte his zum Jahre 1413, wo
llervova des Landesverrat!^ an£rsrhuldi<rt , und unter Anderen des
Miliums Spalato. so wie der drei Inseln verlustig erklärt
wurde. «) Die I ol^en dieses Lreignisses erstreckten sieh naturlich
»iubernator , fidelibus suis Comiti, Rectori , Judicibus et Communi,
tntique populo Insule et Ciuitatis nostre Corzulensis salutem et graciam.
Quia pro singulari tuicione et proteccione Regni nostri Dalmacie guber-
nacionem et regimen ipsarum Ciuitatum et Insule fidelibus nostris Nobi-
libus et prudentibus viris Rectoribus , Judicibus, Consilio et Communi
bonorabiüs Ciuitatis nostre Ragusiensis commisimus ; ideo Fidelitati vestre
tirmiter preeipiendo mandamus , quatenus mox visis presentibus ipsos
nosiros fideles Ragusienses et eorum Aitibassiatores, nuncios et bomines
yestri in medium honorihee reeipere et admittere , ac eisdem in omnibus
prout nobis obedire et obtemperare debeatis , insurgentes vna cum ipsis
dum et quandoeunque per ipsos fueritis requisiti. Alioquin per ipsos vos
non sine vestris grauaminibus compelti et astringi faciemus. Aliud igitur
non faciatis in premissis , vt ea , que hiis disturbiorum temporibus per
tos negleda tunt. eolita cura vestra reformentur ; presentes eciam per-
lectas semper reddi inhemus presentanti. Datum in Corpona feria tercia
proxima ante festum Penthecostes Anno Domini Millesimo quadringen-
tesimo quarto.
Gleichlautende Schreiben erginger, auch an die Inseln Lesina und
Brazza.
rlati lllyricum Sacrum tom. III. Venet. 176.r> S. 8; Lucius op. eit. S. 422.
< h Farlati's Zeugniss erscheint llervova in Spalatoer Urkunden als: „Reg-
nonim Dalmatiae et Croatiae Vtetrin . ac Kegni Boz.ne summus Voyvoda,
nee non partium inferiorum comes, Dux Spalati.'"
*) Farlati Illyricom Sacrum tom. \ I. S. .{95.
1 morie istor. di Tragurio S. 396.
*) J. Lucii: De Regn. Dalm. et Croatiae Lib. V. csp. 5.
554
auch auf die politische Stellung der Insel Curzola, welche nebst
den Schwesterinseln Lesina und Brazza nun in den Besitz von
Ragusa, und 1416 des Edlen Ladislaus Jakch von Kusal gelangten.
Die Art und Weise, wie diess geschah, blieb bis in die neueste
Zeit ein nur wenig aufgeklärtes Factum *). Um so mehr halte ich
mich berufen mehrere Urkunden mitzutheilen ; welche über das-
selbe einiges Licht verbreiten.
Bisher hielt man sich meistens an die Erzählung des Mauro
Orbini. Nachdem nämlich dieser den Verrath Hervoya's, und die
Vertreibung seiner Besatzung durch die Spalatoer erwähnt, fährt
er fort 2) : „Li Rausei essendo in quel tempo in lega con la Corona
di Vngaria , hebbero in dono di Sigismondo Imperadore le tre
Isole, quali tenuto haueua Haruoie, cioe Brazza, Lesina et Ciu>
zola. Et per tor il possesso di quelle mandarono con alcune galee
Marino de Resti. Ma queste per la malignitä d' Jachscia Narentano
non stettero in potere loro piü che tre anni. Imperoche il detto
Jachscia, che era Signor d' alcuni luoghi di Narente , et nimico
de' Rausei , andato in Vngaria da Barbara moglie di Sigismondo,
dalla quäle sapeua ch' era molto amato (Imperoche et egli era vno
di quella Corte , e giouane belissimo ; ne la Regina (quantunque
fusse haramai vecchia) haueua lasciati i vitii delle donne) per me-
zo di lei accusö li Rausei appresso 1' Imperadore per persone auare,
et che i gouerni, quali essi in dette Isole mandauano, erano per-
sone atte piü tosto per la rapina, che per amministrar la giustitia.
II chesi feceuaprouare per testimonio d' alcuni primi di quell' Isole.
I quali s' erano solleuati contra i Rausei, et erano ricorsi a quella
Corte. Sigismondo vdendo queste cose scrisse al Senato Rauseo,
che neir auenire non si douesse traugliare nel gouerno di dette
Isole. Le quali per suo ordine furono consignate a Vuladislauo
Arosal suo Caualliere per mano di Giouanni Mentio et Gauge Goz-
zio, l'anno 1417."
Die bekannte Unverlässlichkeit Lauro Orbinis legt jedem, von
kritischem Geiste geleiteten Historiker die Pflicht auf, die ange-
führte Erzählung noch einer weiteren Prüfung zu unterziehen.
*) Vgl. z. B. J. Chr. Engel: Geschichte des Freistaates Ragusa, Wien 1807.
S. 155 folg.
s) II Regno degli Slavi etc. Pesaro 1601, S. 366.
schah dies durch Vergleichungniil den Angaben anderer ra-
icber Geeehicbtsehreibef , iamentlicfa Luecari'i und Appen-
(lim s. Da jedoch I >i «*n dem Gegenstände die gewfinscbtc Aufklärung
nicht gab \ .null Orbini den Verlauf der Er viel amatänd-
lieber . all die anderen eniblf • *<> babea die bisherigen arbeiten
noch nicht 7.11111 i;ewünschtrn Resultate geführt Vielleicht täuscht
nueb nicht «Uo Hoffnung] daaa die nachfolgenden Urkunden wenig-
stens die in rechtehistorischer Hinsicht wichtigen Pnnete einiger-
ien aufklaren.
\\ ie die drei Inseln aus der Herrschaft Hervnva's in den Be-
sitz li;i-usas übergingen : und welche Rechte EUgUaa überhaupt
in dieser Beuiehung erwarb , lässl sich so ziemlich aus folgenden
Doknmentea entnehme*«
|. Dte Fei tri den 17. Juni 1413. K. Sigmund beauftragt
die Rag na an er, die drei Inseln, welche HerVoya durch
»einen Verrath verwirket hat, zu besetzen, in seinem
Namen in Besitz zu halten, und ihre Abgeordneten
an sein Hoflager zu senden, mit denen er sich wegen
des weiteren verständigen wolle.
Sigismundus Dei gracia Uomanorum Rex semper Augustus ac
Hungarie Dalmacie Croacie etc. Rex.
Mobiles Prudentes fideles grate et sincere dilecti. Licet nostra
benignitate regia annuerimus et consenserimus , ut Hervoya quam-
plurcs possessiones nostras, et presertim ipsam Ciuitatem nostram
Spalatensem pro eo , quod ipse semper nostre Maiestati fideliter
seruire promiserit, tenuerit, et cadem nostra Civitate Spaleti ad
suani foluntatem vsus fuerit, tarnen idem Herwaya huiusmodi sua
promissione, ymo omnium beneficiorum per nos sibi factorum im-
nieiiKir l'ernienlum sue veteris malicie et rebellionis valens reno-
uare, quo alias nobis et sacro nostro dyademati insultare et cum
infidelibus Turcis etc. quos in Regnorum nostrorum et tocius chri-
stianit.it is perdicionem adducere consueuerat, nitebatur reluctari
nunc in sui ipsius perdicionem, oppressionemque tocius christia-
nitatis iternin de nouo Turcos et aliarum barbaricarum nacionum
geatee, laboral inducere , relutj bee fidedigna reiacione et eciam
• ili eiperimento , ndelicef percuinadam familiaris sui deteu-
eionem, ipud quem certe littere eiuadem Herwoye, rigorequamm
• ireoa ad inuadendun Regna nostra inuitauerat, brannte
Arcbir. Jahrg . 1850. 1. Bd. III. u. IV. Hfu 37
556
fuerunt, tlidiciinus et quamplnra castra contra nostre Maiestatis
mandatum sibi factum, fidelis nostri Magnifici Zandalii Wayuode,
nunc hiis proximis temporibus, quibus idem Zandalius vna cum
Illustri Principe Dezpoto ac aliis Regnorum nostrorum Hungarie
et Bozne Baronibus et Nobilibus contra insultus et inuasiones dic-
torum infidelium Turcorum et aliarum barbaricarum nacionum fuit
constitutus, hostiliter expugnando occupauit, dampnaque intulit
non modica et inferre non cessat de presenti. Cumque fideles di-
lecti, Nos iuuante Altissimo prefati Herwoye rebellionem castigare,
ipsiusque fermentum veteris malicie expurgare intendamus et ve-
limus , fideles nostros Reuerendos in Christo patres Dominos Eber-
hardum et Johannem Zagrabiensem et Quinque Ecclesiarum Epis-
copos, nee non Magnificos Johannem de Gara alias Comitem
Themesiensem, Petrum de Medwe Dalmacie et Croacie pre-
dictorum, et Paulum Chupor Sclauonie Regnorum nostrorum
Banos contra et aduersus prefatum Heruoyam cum valido exer-
citu duximus transmittendos. Et quia fideles dilecti per alias
litteras nostras fidelibus nostris nostre Ciuitatis Spaleti scripsimus,
vt ipsi subtraeta qualibet obediencia, quam vsque modo
prefato Herwoye facere soliti fuerunt, sub alas et dicionem nostre
Maiestatis et Sacre nostre Corone conuolare debeant et reuerti,
fidelitatis constancia , prout eciam tenentur , nobis et sacro nostro
dyademati exhibendo , volumusque, ut dum dieta obediencia, quam
prefato Herwoye exhibere soliti fuerunt, per dicte nostre Ciuitatis
Spaleti fideles subtraeta fuerit, et se nostri eulminis et sacre
nostre Corone dicioni subiecerint, illas tres Insu las vide-
licet Corchula, Braczyum et Lezna, quas dudum
habere desiderio desiderastis et a eulmine nostro
petiuistis subito oecupare, oecupatasque nomine
nostre Maiestatis conseruare, et demum sollemp-
nem vestram Ambasiatam cum plena potestate ad
traetandum nobiscum de dictis Insulis, quomodo
et qualiter et pro quanto annuo censu per vos con-
seruari debeant, sine mora transmi ttere, nee non et
vos, si necesse fuerit, dictis nostris fidelibus Spalatensibus
subsidium parare et facere toto vestro posse contra dictum
Herwoyam debeatis. Datum Feltri XVII. die Junii Regnorum
nostrorum anno Hungarici etc. XXVII, Romanorum vero tercio.
: m im volumtis, quod omnili jingulis, que vobit lidelrs
■ittrl ftfcaiiirai ic Qodai «•' Jtatita I« Btatob vrsiri Conriues
i parle hae vier retulcrinl . fidcm adhihcalis rreditiuam.
I>;thim ul sup
Von Aussen. Nobilihus et prudentibus Rectori Judici-
luis Consilio et Communi nostre Ciuitatis Ragusiensis , Pidelibus
dilectis.
Reccptc die primo Jnlii 1413 a Sorenissimo Domino nostro
pro facto Insularuni.
glnl im k. k. geh. Haus . Hof- und Staatsarchive.)
Dto Curiae in festn 15. Kgidii Abb. et conf. Schreiben
in u n d's an die li 1 1 u 1 1 HC 1 • W o durch er sie
; m ,i I s /,nr | n 1 1 1 n d I n g ihrer Abgeordneten an
sein Hoflager in Angelegenheit der drei Inseln und
»war um so mehr auffordert, da er von den Spala-
iii und auch von Anderen wegen Verleihung der-
I I I licn i n i: n worden sei.
smundus l)ei gratia Romanorum Rex semper Augustus
ac Hungarie etc. Rex.
Kideies dilecti. Noueritis, quod quidam fideles nostri certi
craes nostre Ciuitatis Spaleti ad nostre Maiestatis presenciam
accedentes pro quibusdam certis Insulis in predicto nostro Regno
Dalmarie exisicntibus , ut easdem Insulas dicte nostre Ciuitati
Spaletensi dare, annectere et appropiare dignaremur, nohis solli-
ilii:( neia preces porrexerunt. Nos vero plurimarum vestrarum
preteritarum supplirarionem. quas pro pretactis Insulis dudum
Maiestati nostre pia deuocione obtulistis reminiscentes , prefatos
■Öftre riuitatis Spalaleusis ( iues apud nos reseruantes. ipsorum
ibus super preniissis Insulis eiilmini nostro porrectis usque
modo dis'.ulimus renderc, vestre l'idclitalis Amhaseiatores eon-
tinuo prestolautes, quemadmodum tidelis noster dilectus Lucas
de Bona Aule neslre familiaris ostensor presentium, quem per
Mi de preauaais plcne infnrmamus, pro vestri auisacione ad vos
hnssmittendum duximus, vos plenioi et lucidius int'ormabit, cuius
relatihus premissum negotUM tangentibus adhibeatis plenam
( um que propter nostrorum et Sacri Imperii negociorum
ii'in. quibus ad presens intendimus in presentÄW
partibma long nmram. vesii(,runi(|ue Amhasiatorum
37 •
558
aduentum, pro quibus vobis eciam prius scripsisse meminimus,
diu non possumus prestolari, Pidelitati vestre firmiter precipiendo
mandamus , quanto statim presentibus visis quosdam certos vestros
Ambasciatores de vestre mentis intencione suflicienter informatos
cum pleno mandato ac potestate sufficienti ad Maiestatis nostre
presentiam transmittatis , qui ratione pretactarum Insularum,
quas per nos vobis conferri et appropriari diu desiderio desi-
derastis, nobiscum disponendi concordandi et finaliter concludendi
plenam et integram habeant potestatem. Scientes , quod non solum
predicti Spaletenses, verum eciam quidam alii nostri fideles pro
pretactis Insulis, ut easdem ipsis dare et appropriare dignaremur
instare apud nostram Maiestatem. Datum Curie in festo Beati
Egidii Abbatis et Confessoris Regnorum nostrorum Anno Hun-
garie etc. XXVII Romanorum vero tercio.
Ad mandatum Domini Regis
G. prepositus et Vicecancellarius.
Von Aussen: Nobilibus et prudentibus Rectori, Judicibus
et Consilio nostre Ciuitatis Ragusii fidelibus nostris grate et
sincere dilectis.
Recepte die secundo Nouembris 1413 pro facto Insularum.
In Folge dieser Aufforderung entsendeten nun die Ragusaner
den Andreas de Vlcio und Nicolaus de Gose als Abgeordnete an
das königliche Hoflager. Mit diesen war nun die Verständigung
bis zum 24. Juni insoweit gediehen , dass K. Sigmund folgende
3 Schreiben ergehen Hess :
3. Dto Trynii secundo die festi nativitatis B. Joannis Bapt.
1414. K.Sigmund beauftragt die drei Inseln: Nach-
dem er deren Besitz bis auf weitere Verfügung an
die Ragusaner übertragen habe, so mögen sie nun
denselben die der königlichen Majestät entfallen-
den Abgaben entrichten, und ihnen gehorchen.
Commissia propria Domini Regis.
Sigismundus Dei gratia Romanorum Rex semper Augustus
ac Hungarie Dalmacie Croacie etc. Rex fidelibus nostris vniuersis
et singulis Insulanis in Insulis Carthula, Lesne et Bra-
chia vocatis pertinenciisque earundem commorantibus et con-
stitutis salutem et graciam. Cum nos huiusmodi nostras
Insulas per fideles nostros Communitatem nostre
56i
Civitatis li .1 - us irusis de special i n o s I r c Maicst.il i^
in a ml a t«> nccupatas. s i um I nun earuin ft rl i mm ci is
et u I ilitat ihn s a p ml manu 8 diel omni fidel in m nos-
i ti in li i pu s i r M s i ii in (l u \ i in ms rel! ii q ii i i «l 1 1 1 1 »>» d i n,
quou squo v na cum fiilclibua nostris Prrlalis et Ha-
ronilms il i c t i Rlfli noslri Iliinuarir I I i im! s ii pr r i n «I 6
«I er reue rimus dispoRtvil m. Igitv Imlrlilali vrstrr Yniurrsi-
.1 ruiu<dihrt \rst iiiin lirmitrr prccrpirndn inandaiiius, quatr-
D08 a modo et in antra \ uiii« -rsis rl sinimlis rrdditihus. prournlihus.
frort ihn». ,1 ohucncioiiihus quiluisuis r mrdio vrslrr Yuiurrsitatis
nottre Mairstaii proaesire drhrniihus rl consuctis diriis lidelibus
nostril U-iLiusiciisiluis url «omni OlVirial hus ipsonnn nomine ad
hoc ilr|nilalis ahsqur omni diininueiunc amiuistralis et eflecliue
assijrnatis in omnilms rl lingallS more alias eonsueto, eisdcm lla-
naibai sei eonun ollirialihus predictii parere et optemperare
dflxalis. qaoaSCjM aliud a noslra Maieslalc superiende liahurrilis
in niandalis. Srripsimus eciam fideli nostro dilecto Magnifico
.lolianni de Mrdwr Itennorum nostrorum Dalmacie et Croacie
pr. <li( loium Dano. vt ipse predictos Ragusienses et eoruni offi-
rialrs in prrdirlis Insulis et suis pertinenciis percepcioncquc
rrddiluuni . prnuentuum et obueneionuni predictorum impedire rl
im.!, xi.uv ai.t se et suos de eisdem intromittcre non presumat
modo 'aliquali: srd ipsas nostras Insulas vna cum pertinenciis et
vttlitatibai romm vniucrsis apad manus ipsorum Ragasiensioai
< t ibaqae allo impeduMüto usque tempus prefixum
permittat et permitti faciat prrmanere. Sccus erro non
ii nostre gracis sab obtenta; presettei eciam post earum
■im srnijM'r icddi \nlmuus prrsrnlanli. Datum Trvnii secundo
bxti naliuitaiis Drau Johannis Daplislc Anno Domino
.M CUC MIN Drirnoru... nostrorum anno llun-anri XXVIII Ito-
manorum vero quai
(L. 8.)
(Orig. Pap. im k. k. geh. Haus- , Hof- und Staatsarchiv.)
4. und 5. Dto. T.inii dm *t. Juni 1414, K. Si»;miiiid's
SehreiheB an difl Ha gf sann- drssr Ihr u Inhalts, und
las a u i sp r ••< -h e ad e A ultra»;- aa den Dan von Dalma-
I i • ii und (roatien Jo haun von Mrdwr. d i r IIa g ;usa I r r
im Besitz thume der drri Insrln nicht zu stör
560
Commissio propria Domini Regis.
Sigismundus Dei gratia Romanorum Rex semper Augustus, ac
Hungarie etc. Rex.
Fideles nobis grate et sincere dilecti. Quod Diuina largiente
dementia corporali sanitate perfruimur et iam assumpto itinere
tramite directo versus Almanie partes progredimur, ibique multi-
tudine fidelium nostrarum gencium , quibus plurimorum nostrorum
et Sacri Imperii rebellium superba cornua Deo auxiliante poterimus
in manu potenti conterere , cougregata de eisdem Almanie partibus
rursus in presentes partes redire intendimus, vestre Fidelitati du-
ximus intimandum. De factis vero Insularum nostrarum Corchula
Lesne et Brachia appellatarum , racione quarum fideles nostros
dilectos Nobiles Andream de Vlcio et Nicolaum de Gose vestros
Conciues et Ambasiatores speciales ad nostre Maiestatis presentiam
transmisistis , quorum quidem ambasiata prudenter exposita et per
nos audita ipsos ad nostre Celsitudinis reuerenciam et honorem
apud nos retinentes, eosdem de nostre mentis intencione Vobis re-
seranda informauimus sufficienter, quibus in dicendis fidem per vos
adhiberi volumus creditiuam , volentes ut easdem Insulas cum Om-
nibus et singulis earum pertinenciis, vtilitatibus , fructibus, pro-
uentibus et redditibus apud manus vestras tamdiu, quousque aliud
de eisdem duxerimus disponendum , et a nobis aliud habueritis in
mandatis, conseruare debeatis. Scripsimus eciam per alias nostras
litteras Magnifico Johanni Regnorum nostrorum Dalmacie et Cro-
acie Bano , vt ipse vos et vestros officiales in dictis Insulis consti-
tutos in conseruacione earundem Insularum, ac eciam ipsos Insu-
lanos in nullo presumat impedire , aut quouis modo se intromittere
de eisdem. Ceterum predictarum Insularum nostrarum Insulanis
scripsimus, vt ipsi vobis et vestris officialibus in premissis Insulis
constitutis de omnibus et singulis fructibus , prouentibus et reddi-
tibus ex parte eorum Maiestati nostre prouenire solitis respondere
ac eosdem persoluere debeant pleno cum effectu. Datum in Trino
in festo Beatorum Johannis et Pauli Mart. Regnorum nostrorum
anno Hungarici etc. XXVIII, Romanorum vero quarto.
Von Aussen: Nobilibus et prudentibus Rectori Consilio et
Communitati nostre Ciuitatis Ragusii fidelibus nostris grate et sin-
cere ditectis.
Recepte die XXil. Augusti 1414.
5<»l
( 'ominissio propria DomÜli IS
smundus Dei gracia llumaunrmii llox scmpcr Au^ustus ac
Hungarte Dalmacie Cream« atct Bei Pideli ooatro Ifagnifico Je-
hanni «li* Modwe llcpiomin nostrorum Dalmacie Crnacic prcdicto-
ruiii Itano salutcm el graciam. Cum uns vigon- aliarum littcrarum
nusliMiinii lnsul.is noslr.is Corchula. Losnc ol l.rachia I ocalas per
fidcles nostros Communitatem nostre Ciuilatis Kairusicnsis «lr spe-
cial! iicslio mamlato occupalas. simiil nun vniurrsis pcrlincneiis
d Uilitalibus. ncc non mldilibus , pmucnlibus «'I olMiciirimiilnis
caruiulcm qiiibusriinque. da ramm mcdio nnslre Maieslati protie-
»uetis apud maiius eorundem nostrorum titlrlimii Ha^nsim-
siuin diucriinus relinqucinlas tamdiu . qiiuiisqiic aliud su |>«>i'ifi<l<>
im lioVIibus l'rdalis d liaronibus «1 it-ti EfctgPft) 80*4*1 llumraric
«li N ti in rinius delibcrandum : scripserimiisque dirlaruin Insulariim
liahi t .1 : i.riltus \niin -rsis intrr alia. ut predictos Ha<;iisienscs in con-
M -ioni' prcdielaruin Insularuin iriirtuumquc et reddituuni ac
obuenlionum predielorum percepeione usquc tempus pretixum nul-
latenus debetis nee possitia impedire, aut vos de eisdem Insulis ac
prouenlüms <t ivdditibus modo quolibet intromitere. Igitur Fideli-
ta t i rattra (irmiter prceipiciido mandannis, quatenus usquc tempus
prenotalum predictos uostros lideles dilectos llagusienses, uel
niniin OtVieiales in conseruatione et gubernacione dietarum Insu-
laruin l'rurluuiuqur et rcddiluuiii ac obuencionum -predictaruni per-
«'cptimif impedire niolestarc et quouis modo aggrauare aut vos seu
veeftros de »istlcm Insulis et ecrtiaeeüia nee non prourntibus et
redditibus earundem aliquatenus intromittere et inuoluere non pre-
sed easdem Insulas simul cum prediclis suis pi'rtinentiis
• t ulilitalihus apud manus fonniilcni nostrorum lidelium llagiision-
si um paeifice permanere permittatis; seeaat uequaquam l'acere ausuri
t\r |tr.inissis -racic nostre sub oblenlu : prescnlcs eeiani pnst earuni
ram in cxliiln -ntis manibiis vnlumus remanere, Datum Trinii
ina aexta die inensis Jiinii Anno Dmniui M ((('(Xllll Ragnor
nun nostrorum anno Klungaricietc. \\\ lII.Komanorum vero «juarto.
(L. M
l li- id. • Ori-. Papier im k. k. Haus-, \\u(- und Staatsarchive.)
So gelangten nun die Kagusaner in den /.eil weisen \>
der drei heda bis nämlich eise weitere Verfigeng er-
_ «Im ii m erde, Sic erscheinen somit auch als Beaitser der Inael
562
Curzola-, und übten in Betreff derselben, so wie der Schwester-
inseln Lesina und Brazza die auf sie von Sigmund übertragenen
Rechte aus. Das vorzüglichste von diesen war wohl die Bestellung
des Conte; welcher nunmehr den Titel führte: „N. N. de mandato
Gloriosissimi Sigismundi Regis Vngariae electus in Consilio Gene-
rali Ragusi Comes Corcyrae, Pharae et Brazae." *) Ueberhaupt
aber sehen wir, dass durch Hervoya's Usurpation die drei Inseln
in eine Stellung gekommen waren, welche ihrer früheren Reichs-
unmittelbarkeit , so wie auch der von Ludwig dem Grossen aus-
gegangenen Einrichtung des Comitatus Insularum gegenüber in
ganz veränderten Lichte erscheint. Die nach dem Vorgange Her-
voya's eingeleitete Zwischenstellung Ragusa's mag nicht unbedeu-
tende Modificationen sämmtlicher staatsrechtlicher Verhältnisse
nach sich gezogen haben.
Doch schon im Jahre 1414 finden wir eine Einmengung des
Ladislaus Jakch von Kusal, welcher „Aulae Regiae miles" genannt
wird, in die dortigen Verhältnisse. K. Sigmund entsendete diesen
sammt denJohannCholnukmit einer nicht näher bezeichneten Mission
an den Woywoden Zandal. Sie hatten dabei den Auftrag, vorerst nach
Ragusa zu gehen, und mit den Ragusanern sowohl in Betreff ihrer
Mission als in einigen anderen Angelegenheiten Einverständniss zu
pflegen. Die allgemeinen Ausdrücke in denen das ihnen von K. Sig-
mund ausgestellte an die Ragusaner lautende Creditivschreiben ab-
gefast ist , gestattet uns nicht in die sich hier anknüpfenden Ver-
hältnisse tiefer einzudringen. So viel scheint jedoch gewiss , dass
es sich um etwas ganz Anderes , als um ein galantes Verhältniss
der Königin Barbara handelte, wie Mauro Orbini annimmt ; und es
ist sehr wahrscheinlich, dass Beziehungen zu den Türken obge-
waltet haben. Als Merkwürdigkeit glaube ich hervorheben zu müs-
sen, dass von dem erwähnten Beglaubigungsschreiben K. Sigmunds
an die Ragusaner sich zwei unter dem nämlichen Datum ausgestellte,
an den Ort ihrer Bestimmung gelangte, und daselbst übernommene
Originalexemplare vorfinden. Dieselben stimmen bis auf einen Satz
fast wörtlich überein; und diessmag allerdings einigermassen den Ver-
dacht motiviren, dass den Ragusanern gegenüber schon damals mit
doppelten Karten gespielt wurde. Ich lasse beide Exemplare folgen :
') Memorie istor. de Tragurio S. 396.
5) Oto l'iacensa [«Itta preiima pcet !><>-
iniiiir.nii liivi.r.nil 1 '♦ I 'l. < t e <1 i I i v | C h r 0 I Im- ii K. S i - -
munl flr Lad isla tis Jakch von kusal und Johann
(' h ol 1 uk.
S ismundaa I » « * i graeia Romaaeraai Etat aenper Aageetei ac
Hungerte Da' < roi le «• t «- . Res«
\ nlil- s liil.lrs dilrrti. Filleles uns! rOl d'li-rlos ügTOg idMI La-
Mi Jakch de Kusal An!«* aoatre miHtetn »-t Johaanen Clmlnuk
Ailieiai eeetre Maieetatii hanun exhibitoree, quos eeiajn ad li<!<'-
Inn iiostrum dilt-cium .Mairuilicum Zandal \N a vuo.lam din-ximus,
il \. vti.im r'idrlitatem millimiis depivsenl i «I«' ncistrc Maiestat is in-
icmionr robia et predicto Zandal Wayvode reeeranda ad plenum
rni.lih.s. cmpteatee et vestre Fideiitati firmiler eummitlcntcs, qua-
(imis pro practica cum prel'ato Zandal Wavuoda facienda duos ex
rebia - cum ipsis Bdeliboa eonccüa si tobia consonum vide-
1> i t iii- transmilti rc, aut cosdem nostros nuncios de vestra intencione
i. quam circa practicam huiusmodi seruare debeant plenarie
amdire et iuformare, nee non censum annuum anni presentis e
i media nostre Maiestati prouenirc debentem totaliter et ex
integro predicto Ladislao Jakch et Johanni rcddere et persolucre
IC manibus eorum assignare debeatis pleno cum elTectu. Aliud non
ta.turi. Datum IMacentie feria quinta proxima post Dominieam In-
uorauit Anno Domini M CC(T\IIM RegBonUB nostrorum anno
Haaagarici etc. XXYH Romaeorua rare qvarto.
I Aussen: Pidelibfia aoatria \obilibus Rectori Judicibus
et Coinmunilati nostre Ciuilatis liamisii grate nobis dilectis.
Recepte die Mll. Aprilis 1414 a serenissimo Domino nostro.
smuudus Dei gratia Rex Romanorum semper Augustes
ac Hunirarie etc. Rex.
Nekflea fidelea dfleeü. Püelea nostros dilectoa Eggregium
La.lislaum .Jakch de kwsal Aule nostre militem et Jobannem
Chalnak Aulinim aoafre Mairstalis liarum exhibitores , quos eciam
ad (idelem nostrum fHIectfUB Magttifican Zandalium Wayuodam
miiiis. ad restran ridelilatem mittimus de presenli de nostre
i iateneione reatre Fideiitati et predicto Zamlalio >\ a\ eoele
aa4a ad pleaaan eraütoa^ mamlantes eidem reatre Fideiitati
• Regio suc edieto. qaaetesia ipsis Ladielac et lobamj in
dis nostri parte liac uice fidem indubiam adbibendo pro
56*
practica cum prefato Zandalio Wayuoda facienda duos ex vobis
idoneos cum eisdem nostris Nunciis, si vobis consonum videbitur,
transmittatis , aut hoc vobis non placente predictos nostros
Nuncios de plena vestra inten cione circa preinissam practicam
seruanda plenaria informare debeatis. Assumimus nichilomimus et
presentibus pollicemur omnia et singula, que cum ipsis nostris
Nunciis in hoc negocio seu practica tractaueritis ordinaueritis et
finaliter concluseritis rata grata et firma habere , aliisque litteris
nostris solidantes confirmare. Ceterum volumus et vobis similiter
Regio mandamus sub edicto , vt censum annuum anni presentis de
vestri medio nobis prouenire debentem predictis nostris Nunciis
totaliter et ex integro persoluere et realiter assignare studeatis.
Aliud pro nostra gracia non facturi. Datum Placencie feria quinta
proxima post Dominicam Inuocauit Anno Domini M0CCCC°XIIII
Regnorum nostrorum anno Hungarici etc. XXVII, Romanorum
vero quarto.
Von Aussen: Fidelibus nostris Nobilibus Rectori, Judi-
cibus, Consilio et Communitati nostre Ciuitatis Ragusii nobis
sincere dilectis.
Recepte die XIII Aprilis a Domino nostro Rege in forma
expeditoriarum.
(Beide Exemplare Orig. im k. k. GeheimenHaus -, Hof- und Staatsarchive.)
Und nun kommen wir zu der Lücke in der Geschichte der
drei Inseln, welche die Historiker von Ragusa auf verschiedene
Weise auszufüllen suchen, von 1414 bis 1416. Von meinem
Standpuncte aus sind hierbei die wichtigsten Momente diejenigen,
von denen wir eben bestimmte Kenntniss haben, nämlich dass
Ragusa die drei Inseln nur in temporärem Bezitze und bis auf
weitere Verfügung hatte, und dass 1416 Sigmund sich veranlasst
sah, dieselben an den bereits genannten Ladislaus Jakch , jedoch
wieder nur als temporäres Besitzthum zu verleihen.
Hierüber ist 7. Dto. Calais den 12. September 1416
die Verleihungsurkunde K. Sigmund's:
Nos Sigismundus Dei gratia Romanorum Rex semper Augustus
ac Vngarie Dalmacie et Croacie etc. Rex, memorie commendamus
tenore presentium significantes quibus expedit vniuersis : Quod nos
diligenti consideracione pensantes inuiolate fidelitatis laudabilia
obsequia t virtuosas et multifarias sinceras complacencias, quibus
IMIl nnslrr gfl iktiv »lil, , Ins l.-iT-nis Ladislaus lilins
Jak] i« Kusal Aul«* iiosirr milrs in pkriaqae noatru
.mluia agendis H Rcgni nostri variis expcdiciaBÜHM ncdum in
prcdictn llrgno nuslm \niiaric. \rrum rriam liiis pmximis annis
unbis <*\lia pndirlum Imuiuiiii nnslruiii in liiis lon-
■IMHII diurrsis mundi rlnualibus pro sa< -rosaiu-lr vniurisalis
Bccleaia Dd <t Qacrl bipcni Status salubri rafonatictaM laboran-
tibus. i«!< in Ladislaus nun dcccnti apparalu ad nnslram Mairslalim
veniendo, non parrens laboribus persone et su in |>lilnis ppemifll
diurius in nostr.t Curia ELegU prrsnu'ramlo pro nostri EUgÜ
i is exaltacione prcdictique Uegni vi Regnicolarum nostrorum
comodi notabili incremento laudabiliter e( üdeliter M unsln«
Crlsiludinis in cniisprrluin summa cum diligcuria et suliritudine
indriessa studuit ivdiltTr ^ralum TJMfM »'I. arreplum. \irliiluiniiius
ecUm de riusdrni Ladislai nostri fidelis prudcneia legalilate et
iiidnsii-ia. (}uas in codrm non per aliena documenta, sed antiqua
onali noticia conspeximus, plenam et indubitalam gestantes
jiduriam. l-'.idrni in signum aliqualis Regalis beniuolencie quas-
»Kuii Insulas nostras Regias Corcula, Lesna et
Rracia vocatas, simul cum vniuersis et singulis pertineneiis,
!»us, redditibus, emolumentis et generaliter quibuseunque
i!nis ei prouentibus nostiv Mairstali adminislrare consuetis
v^(|ue nostruin beneplacitum pro honore duximus con-
ferendas, et easdem ipsius fidrli gulxTnaoioni subiugaudas H
ommittendas: imo conferimus siibiugamus et rummiltimus
■ nosiiarum litlcraruni testimonio mediante. Datum Calesii
in p«»rtu maris in Irsh» IJ.ali Malbci Apostoli et l'.uangeliste.
Anno Domini M°CCCC"XVI" Regiiorum nostrorum anno Vngariei
etc. \\\ Kumanorum \ir». M-plimo.
ft Abschrift im k. k. Haus-, Ilof- und Staatsarchive.)
Auf diese Yerleiliuiigsurkundc besieht sieh nun weiter :
8. Unter demselben Datum die Verordnung des Königs an
dl.- Ragaaaaaf , tan Ladislaus Jakch die drei Inseln einzuant-
worten:
Commissin propria Domini Regia.
Miuiiidus Dei graeia Roma um Rex semper Augustus
ac llnniraii. . Dalmaeie, Croacie etc. Rex lidelibus nostri> grata
et ameara ifleeüi Nobilibai riria lidiciboj Consilio et Com-
566
muni Ciuitatis nostre Ragusiensis salutem et graciam.*~Cum nos
attentis inuiolate fidelitatis laude attolendis obsequiis ac variis
sinceris, quibus fidelis noster sincere dilectus Egregius vir Ladis-
laus Jakch de Kusal Aule nostre Miles locis et temporibus
supreme incumbentibiis ad nostre Celsitudinis Regnique et
Regnicolarum nostrorum honorem et profectum in nostri con-
spectum se gratum reddidit et acceptum, sie non minus de
eiusdem Ladislai prudencia, sagacitate et industria plenam
gerentes fiduciam, animo deliberato ac certis de causis animum
nostrum Regium rationabiliter mouentibus prefato Ladislao
Jakch Insulas nostras Curzula, Brachya, et Lezna vocatas pro
nunc erga vestre Fidelitatis manus existentes simul cum vni-
uersis et singulis ipsarum censibus, collectis, redditibus et
prouentibus nostre Celsitudin iprouenire solitis, vigoribus aliarum
litterarum nostrarum usque nostrum beneplacitum pro honore
duximus conferendas, velimusque modis omnibus, ut predicte
Insule nostre eiusdem Ladislai et suorum manibus absque omni
difficultate et contradiccione per vestram Fidelitatem remittantur,
assignentur et sue gubernacioni regimini et disposicioni com-
mittantur. Igitur eandem vestram Fidelitatem attente requirimus;
nichilominus eciam eidem Regio nostro sub edicto firmissime
preeipimus et mandamus, quatenus habita presencium noticia
omni occasione, recusa difficultate et ceteris obstaculis quibus-
eunque postergatis, supradietas nostras Insulas Curzula, Bracha
et Lezna vocatas manibus antedicti Ladislai Jakch assignare
et easdem ipsius gubernacioni, regimini et totali disposicioni
prout super hiis eidem plenam et omnimodam facultatem con-
cessimus, quod clarius ex aliis nostris litteris superinde con-
fectis apparebit, committere debeatis. Aliud sub obtentu gracie
nostre non facturi, ne nostra ardua agenda ipsi Ladislao com-
missa Regni nostri notabilem profectum et utilitatem respici-
encia ex aliqua vestri negligencia, quod non credimus, retardari
uideantur, presentes post lecturam reddite presentanti. Datum
Calesii in portu maris in festo Beati Mathei Apostoli et Evan-
geliste Anno Domini MCCCCXVI0 Regnorum nostrorum anno
Hungarici etc. tricesimo Romanorum vero septimo.
(L. S.)
(Orig. Papier im k. k. geh. Haus-, Hof- und Staatsarchive.)
567
!)) [Mo Cur/.nla den 88. März l4tT U»s1 i. t iir«mir des Ladislaus
lakeli die Insel Curaola röi « l « - 1 ■ Ragueaatora richtig übernommen
M haben.
egii et Spcelahiles \iri . amici lionor.tiul i. SiguihVaru vobis
|xt proeontce cum dfleetidiii foriuvt earaiimai, b.obii vesfro man-
dato omni debito honore Domini nostri Domini ll*i;is, vester Ciuis
honorabilis Viearius pro Sacra Maieslale Kenia hie in Insnla Cor-
y.ulc constitulns nobilis vir Kaphael de (ioce Ciuilalem hanc Cor-
zule et tntam ipsius Insulam ennsuMiauit iiratanfer. Kl sie iptlil
parte Miieitttii Regie reeepimus. Super quo ipenn nonnisi laudarf
valenius. vobis virluose in omnihus vobis rommendantes. Valele.
Corzule XX VI II" mensis Martii Millesimi Quadringentesime XVII.
Indiccione deciina.
Ladislaus Jacce de Cliusal
Regius Commissarius in Regno Dalmacie etc.
Von Aussen: Egregiis ac Spectabilibus viris Dominis Rec-
tori et Consilio Ciuitatis Ragusii amicis fidelibus Domini nostri
homini Regis nostrisque honorandis.
Recepte die V. Aprilis 1417. D. Ladislaus Jachez de reeeptione
Regiminis Curzole.
Uebrigens war Dies das letzte Stadium der staatsrechtlichen
Verhältnisse, in denen sich Curzola unter der ungarischen Krone
befand; und mit dem Jahre 1420, wo der Resitz der Insel wieder
an Venedig überging, erfolgte in deren politischer Stellung eine
neue , wesentliche Umgestaltung.
Es ist einleuchtend, dass unter solchen Verhältnissen, an die
Comeswürde auf Curzola während des dritten Zeitraumes kein dem
zweiten Zeiträume entnommener Masstab angelegt werden kann.
Die Hauptmomente dessen damaliger politischen Stellung sind,
einerseits die Reichsunmiltelbarkeit der Insel, und das hierauf ge-
gründete stolze Selbstbewusstsein derselben, wie solches deren
Richter und Räthe in ihrem bereits angeführten Schreiben an die
Spalatoer von 28. November 1401 geltend machen; anderseits
aber der Umstand, dass die Comeswürde fortwährend bei Män-
nern war . welche durch ihre anderwärtige Stellung schon einen
höheren Platz im Staate einnahmen. Eben deshalb aber scheinen
sie auch ihren bleibenden Wohnsitz nicht bleibend auf den Inseln
gehabt zu haben. Zur Ausübung ihrer Gerechtsame bestellten sie
568
Stellvertreter, welche bald Vicarii, bald Vicecomites hiessen. Ei-
nen Beleg über die Stellung, welche sie in dieser Hinsicht einnah-
men , finden wir in Betreff Curzola' s und namentlich des von
Hervoya — wie wir sahen — daselbst zum Vicar oder Comes be-
stellten Johann de Gozze im Capitulo 131 der dortigen Reforma-
tionen. Es heisst:
„In pleno et generali Consilio Ciuitatis et Insulae Curzulae
ad sonum campanae more solito in Ecclesia Divi Marci congregato
de mandato Viri Egregii D. Joannis de Gozze de Ragusio, nunc
honorabilis Comitis seu Vicarii , eiusdem de voluntate et consensu
Judicum. qui D. Comes seu Vicarius in dicto Consilio proposuit
etc. Vnde facto partito ad bussulos et baliotas inter Consiliarios,
qui numero fuerunt 68 captum fuit et reformatum per baliotas 53,
contrariantibus aliis positis et repertis in bussulo coloris viridis de
numero quae fuerunt 15; Quod etc.
Ueber die Würde selbst ist eine einzige Bestimmung aus einem
Beschlüsse des grossen Rathes, allem Anscheine nach vom 27. Oc-
tober 1406, im Cap. 71 der Reformationes enthalten: Quod qui-
cunque poneret petitionem, quod Vicarius, qui modo est, vel qui
pro tempore erit , vadat extra Curzolam , in terminum suum , vel
sibi respondet, si solus peteret, soluat Communi nomine poenae
perpera 25.
Vierter Zeitraum.
Ich habe bereits bemerkt, dass nachdem 1420 Curzola wieder
unter venetianische Bothmässigkeit kam, die Erbgrafen würde, wel-
che früher die Georgio daselbst gehabt hatten, nicht wieder her-
gestellt; die Familie vielmehr durch das Schloss Zumelle im Tre-
visanischen entschädigt wurde. Curzola erhielt gleich den übrigen
autonomen Gemeinden des venetianischen Dalmatiens seinen eigenen
von der Signorie eingesetzten Conte.
Ich muss bedauern, dass die Unterwerfungsurkunde dieser
Insel an Venedig vom 12. September 1420 mir nicht ihrem ganzen
Wortlaute nach bekannt wurde. Es lässt sich jedoch kaum bezwei-
feln , dass dieselbe derjenigen von Brazza, welche als Schwester-
insel mit Curzola unter ganz analogen Verhältnissen erscheint,
ähnlich war. Wir kennen das Privilegium des Dogen Thomas Mo-
cenigo vom 22. October 1420, wodurch Brazza in den venetiani-
NM
sehen StaaKverhand wir. Irr .luinenomnien wurde , aus der V.
iVntlirliung ( iccarellis. ') Auf die Ritte der Rrazzaner : ..Cheve
isle di concedere . r lar g ra/.ia . elie possiamo ellei;er il Conle
coo Salario usado, uno di Venczia, D l1 altri luoirhi sotloposli al
vostro Dominio dalli vostri l'edeli:'1 — antwortet der Doire: „Con-
cesshnus. quod Hat, ut Kl diclo Capilulo eonlinelur ad beneplaci-
tum iiostri Dominii." VÄn ähnliches Yerhällniss mau: Mit in RctrefT
Curzola's eingeleitet, und auf diese Weis« l'amrralius GtOfglti
daselbst Conle ireworden zu sein. Dass Rfcrigtfl die Signorir (\i\)
IVissus ..ad heneplacitum nostri Dominii'1 in Dalmatien überhaupt
aiils eigennützigste ausbeutete, zeigt die spätere Geschichte die-
ses La ml
Diesem gemäss muss die nunmehrige Würde und Machtvollkom-
menheit des Conte von Curzola im Sinne des venetianischen Staats-
^Nsteni's genommen werden. Eine umfassendere Erörterung der be-
Irell enden Zustände in ganz Dalmatien bestimmt in dieser Hinsicht
den rieh» inen Gesiehtspunel. Zu diesem Zwecke theile ich hier
vorläufig die wenigen , in den Statuten von Curzola vorkommenden
einschlagenden Stellen mit.
Rcfnrmationum Cap. 122 (aus dem Beschlüsse des grossen
Rat lies vom 7. Mai 1420). Quod omnibus Comitibus venturis ob-
veruetur modus iste seeundum consuetudines nostras, videlicet:
Quod in eampis tarn bladorum , quam vinearum habere debeat et
reeipere pari ein suam cl conducere facere eam ad Ciuitatem ad
expensns, ut moris est. Et sie debet scribi semper , quando
im mittet. Ilt teneatur Comes semper venire de mense Martii,
vt dilTerentia non sit inter Comites pro introitibus. — Cap. 161
1 1» i erste Capitulo des grossen Rathsbeschlusses vom 18. Februar
I4ft wodurch mehrere \ormen des alten (iewnhnheitsrechts von
Cur/.ula in form erneuerter Bestimmungen bestätigt werden).
Ouod quilibet Judicatus pro tempore t'uluro teneatur vineulo iura-
menti. antequam de officio Judicatus exeanl Judices omnes. eoa-
dunati simul cum \nhilihus voeatis ad beneplacitum . sex ad minus
ponere calculum rationis cum Domino Comite e\ omni eo . quod
tpM pereeperil de eltl salario . de qUO nil reeipere valeat modo
*) Osserva/ l>ol* della Bra/.za . Veneria 1802. S. 132.
570
aliquo, nisi per manus Camerarii Comunis deputati. — Cap. 190.
In Christi nomine Amen. Anno Natiuitatis eiusdem 1429, ind. 7,
die 18 mensis Junii, Spectabiles ac Generosi viri Domini Pasqualis
et Paulus Valeresso pro Illustrissimo et Excellenüssimo Ducali
Dominio Venetiarum in Partibus Albaniae, Dalmatiae et Istriae
hon. Sindici Provisores etc. vigore sui officii Sindicatus man-
dauerunt Spectabili et Egregio viro Domino Pangratio Georgio
hon. Comiti Curzulae, quatenus teneatur et debeat ipse et suc-
cessores sui sub poena librarum centum in suis et suorum suc-
cessorum bonis propriis omnes sententias et actus ciuiles factas
tarn per praecessores suos, quam per ipsum obseruare, exequi
et effectualiter ad litteram, prout iacent mittere et mitti facere
executioni, quemadmodum ex forma suae commissionis facere te-
nentur et debent etc. Et sie ad futuram memoriam in actis Can-
cellariae Curzulae scribi et annotari facere mandauerunt.
Nebst der Würde des die Staatsgewalt repraesentirenden
Conte sind unter staatsrechtlichem Gesichtspuncte noch besonders
zwei Gegenstände von Bedeutung I. DasVerhältniss der
einzelnen Gemeinden unter einander, und das In-
stitut der Gesandten (ambaxiatores) wodurch dieselben
ihre Gemeinschaft mit der obersten Staatsgewalt und unter sich
aufrecht erhielten; und II, die rechtliche Stellung der
Gemeindebürger d. h. Mitglieder der Gemeinde im
Gegensatze zu den Fremden (forenses), welche der Ge-
meinde nicht angehörten.
I. Unsere Quellen zeigen deutlich, dass die Zustände Dal-
matiens im Mittelalter nicht unter dem Gesichtspuncte heutiger
politischer Anschauungsweisen betrachtet werden dürfen; dass
vielmehr ihr Erkenntnissprincip in ihnen selbst und ihren Ante-
cedentien liegt, welches auf dem Wege geschichtswissenschaft-
licher Forschung zu. ergründen ist. Was man heute in der
Politik „Vereinfachung der Verhältnisse" nennt, war
dem früheren lebensvollen Mittelalter Dalmatiens, trotz seiner
so innigen Beziehungen zum byzantischen Reiche, noch gänzlich
fremd, und erst im 15. Jahrhunderte wurde es unter der vene-
tianischen Herrschaft in diese Richtung gezogen. Man sieht
571
auch, dass du- \nschauuni:sformen unserer modernen
politischen Dortrinäre \ on ..( Ynlralisalion ."* ..rnederalisinus"
u. igl. ii» Betreff Je* staatsrechtlichen Verhältnisse DeheeÜee'l
und seiner Gemeinden im Mittelaller hedculungslns sind, und
dass, \M'im von drin YerMHeJfM ier Gemeinden ister einander
He Reit ist. ab eigener (.rsirlilspuurl festgehalten werden
ninss. Welcher das Krgcbniss des «resehichtswisscnschaftlichcn
ssiMis der historischen Aiteceieatiei und Momente jenes
\ nhallnisses |
Is folgt hieraus, dass die Verhältnisse von Curzola zu
a dalmatiniseheu Srhwcsleriremeinden auf Grundlage der
aus dem AHerthume überkommenen , während der Stürme der
Völkerwanderung erhaltenen, und bei allen politischen Verän-
derungen und Umgestaltungen jener Gegenden bis zum 15. Jahr-
hunderle Staatsrecht lieh nie in Frage gezogenen historischen
Btflil ister len Gcsichtspuncte der vollständigsten Gleichberech-
tigtng hei rächtet werden müssen. Als massgebendes Princip
erscheint hierbei die im Mittelalter allen dalmatinischen Gemeinden
ne politische Autonomie, von welcher im zweiten
Abschnitte die Rede sein wird.
In den Urkunden des Mittelalters wird Curzola stets „Ciui-
tas et Insula" genannt. Ich werde ausserdem noch nachweisen,
die Ciuitas und Insula zusammen eine einige Gemeinde
.iiiMiiai -hte, welche unter oberster Leitung des Conte von einer
Obrigkeit verwaltet wurde; dass somit der staatsrechtliche Unter-
schied von Stadt- und Landbewohnern nur von geringer Bedeutung
war. In ihrer staatsrechtlichen Stellung erscheint daher die Ge-
meinde der (iesammtinsel Curzola als Individuum. Die untergeord-
neten Momente, welche in dem Begriffe dieses Individuums
enthalten sind, müssen bei Betrachtung des dortigen Gemeinde-
wesens näher erörtert werden : hier aber fassen wir vorläufig
bloss seine äusseren Verhältnisse in's Auge.
Vermöge des l'rineips der politischen Gleichberechtigung
euer autonomen (Gemeinden Dalmatiens finden wir unter ungari-
Herrschaft den Betriff der Keichsunmittelbarkeit ihrer Aller
begründet; zur Zeit der früheren venetianischen Oberherrlichkeit
aber ihnen ebenfalls einen Grad politischer Selbstständigkeit bei-
gelegt, welchen im 1"). Jahrhunderte die Signorie nicht mehr
ArrhiT. Jahrg. 1850. I. Bd. III. u. IV. Mft. 38
572
gewähren zu können glaubte. In diesem Verhältnisse sind eine
Menge Einrichtungen des mittelalterlichen Staatsrechts Dalmatiens
gegründet, welche natürlich, als seit der Mitte des 15. Jahrhun-
derts die Selbstständigkeit der Gemeinden mehr und mehr herab-
gestimmt wurde, nur einen Theil ihrer ehemaligen Bedeutung
beibehielten. In dem Gesammtbegriffe des Königreichs Dalmatien
erscheinen die Gemeinden unter einander theils durch altherge-
brachte und historisch gegebene Rechtsverbindungen, theils durch
Verträge zu einem Ganzen vereinigt. Die gegenseitigen Beziehun-
gen werden dabei durch das Institut der Gesandten vermittelt,
eine Einrichtung, welche zur Zeit, als die Statuten der meisten
Gemeinden in ihre letzte abgeschlossene Form gebracht wurden,
das vorzüglichste Moment ihrer früheren Bedeutung bereits ein-
gebüsst hatte. Glücklicherweise standen die Statuten von Curzola
nie unter einem so überwiegenden Einflüsse der doctrinellen
Rechtsanschauungsweise jener Zeiten, dass dadurch ein Verküm-
mern ihrer volksthümlichen und historischen Bildungselemente
veranlasst worden wäre; und auch die auffallend kunstlose und
vernachlässigte Form, in welcher sie uns vorliegen, hat wenig-
stens das Gute, dass dem Stoffe von Aussen her durch zweck-
widrige Bearbeitung nicht eine unnatürliche Gestaltung gegeben
wurde, welche unseren Blick in das mit dem Entwicklungsgange
des Rechtslebens innig zusammenhängende Wesen der Einrich-
tungen des dortigen Gemeindethums trüben könnte. Diess gilt,
wie im Allgemeinen, so auch in Betreff der auf das Gesandten-
wesen bezüglichen Bestimmungen des Statutenbuches.
Wir müssen uns auf den Standpunct der aus den verschieden-
artigsten Ursachen und Veranlassungen hervorgegangenen Strei-
tigkeiten und Zerwürfnisse der dalmatinischen Städte- und Insel-
gemeinden, wie solche seit den frühesten Zeiten des Mittelalters
sehr häufig waren , versetzen , um die Bedeutung der eben ange-
deuteten Verhältnisse und Einrichtungen zu begreifen. Solche
Veranlassungen waren meistens Unbill und Frevel, welche die
Mitglieder verschiedener Gemeinden sich unter einander zufügten.
Die Statuten vonZara stellen diesen Fall am bestimmtesten heraus:
Quodsi alicui Jadratino, heisst es, *) iniuria aliqua facta fuerit in
l) Statuta Jadertina Lib. V. cap. 11.
onam per aliqurm forensem extra Ciuitatem Jadrae. ipsc riuis
Jadratinus iniurialus pnssit atque valeat l'artam sibi iniuriam vin-
8 tarn in einitale Jadrae quam in eins districtn, si casus
eidem oecurreril liberaliter ulriseendi, pctit tarnen prius Iiabita et
ssa lieentia tihinnis a Domino Comite et eius Curia . qui
pro tempore luri-it in rrgimine einitatis Jadrae. Aelmlieli waren
die Verfügungen «u Zara in Itetrcfl'der Fordei-nniren gegtB Fremde.
1 isst : Cum aliquis Jadratinns eoram Domino Comite et eius
I i c—ifeiitir de aliquo fofineeco, ar eontra ipsum ostendat
se aliquod ins habere, volumus. quod I ><nn inus Comes cum Curia
sua, si qurstio rsi | quinquairinta libris supra ascendendo mittat
ntineium suum seu ambaxatorem suum expensis petentis ad Ciui-
tatem, vel ad Comitem seu Rertorcs ilüus Cinitatis, vnde ille fo-
diriiur anginem habuisse. seu in qua suam facit continue
»ein: per quem Nuneium querelae seu questionis origo et
causa amicabiliter insinuetur, et etiam comendetur, quiRectores
alieni^enae cinitatis si rationem plenam de conciue suo non fecerint
Jadratino, tunc Dominus Comes cum sua Curia det et dare teneatur
represaleas , seu pignera ciui suo Jadratino contra illum forensem
et eontra quemeunque alium de ciuitate vel loco forinseci antedicti
auctoritate maioris Consilii Jadratini. Demum si aliqua pignera
postea manualiter capi possunt. siue de bonis illius forinseci, siue
de bonis alterius personae ciuitatis eiusdem , ponantur ipsa pignera
in manibus et custodia Camariorum seu Procuratorum Communis
Jadrae, post que Xuncius mittatur expensis petentis cum supra-
dieto processu ad Comitem seu Rectorem forinseci antedicti, et
notificetur eisdem ac rogentur, vt suo eonciui Jadrensi faciant ius-
titiae complementum , restituantnr pignera sie ablata atque posita
in quardia seu custodia antedieta. alioquin si predicti Comitem et
ores non curarent predieta exequi quae petuntur, compareat
Jadratinus coram Domino Comite et Curia Jadrensi, de quorum
mandato iurabit ÜMN veritatem contra forinsecum antedictum, quo
iuramento prestito , vt est dictum , Dominus Comes et Curia man-
dabit satisfieri Jadratino de omnibus pigneribus antedictis, vel si
ipsa pignera non sufficerent, de aliis bonis illorum de ciuitate fo-
rinned antedicti vsque ad safM'aetionem eius, quod debetur, ac
damni et interesse plenariain et condignam. Verum si quaestio fu-
•rit | aninqnaginta libris infra disrendendo Dominus Comes et Curia
38 •
574
non mittat Nuncium seu Ambaxatorem ad Rectorem Ciuitatis, vnde
fuerit forinsecus antedictus ; sed sufficiat ipsos preconem Commu-
nis cum suis litteris destinasse expensis petentis, quae litterae de-
beant continere ea omnia, quae Ambaxator seu Nuncius pro que-
stione maioris summae debebat dicere seu proponere oraculo viuae
vocis. *)
Es schien mir zweckmässig diese Bestimmungen aus dem Sta-
tutenbuche von Zara anzuführen; weil im Grunde die durch selbe
geregelten Verhältnisse in allen Gemeinden Dalmatiens im Mittel-
alter auf die nämliche Weise vorkamen; nur in den blühenderen
Städtegemeinden , wie z. B. in Zara die darauf bezüglichen Ein-
richtungen natürlich mehr entwickelt waren , als in kleineren Ge-
meinden, wohin auch die Inselgemeinde Curzola gerechnet werden
muss. In dieser Hinsicht erhalten daher die Zustände von Curzola
um so mehr Aufklärung durch die Statuten von Zara , da unter den
Gemeinden , mit denen Zara durch seine Gesandten im innigen Ver-
kehre stand auch Curzola genannt wird a); somit Reciprocitätsver-
hältnisse angenommen werden können. Neben diesem mehr dem
Bereiche der Privatverhältnisse angehörigen Verkehre der dalma-
tinischen Gemeinden unter einander durch ihre Gesandten kom-
men aber auch jene Gesandschaften in Betracht , welche durch
die Stellung und Verhältnisse, so wie auch durch die Streitigkei-
ten der Gemeinden veranlasst wurden. Derlei Gesandschaften ge-
hören jedoch mehr der politischen, als der Rechtsgeschichte an,
weshalb ich blos im Allgemeinen auf die Statuten von Ragusa hin-
weise ; wo diesem Gegenstande schon in deren erster Sammlung
von 1272 im I. Buche eine ganze Reihe von Capiteln (vom 49.
angefangen), gewidmet, und derselbe nach allen Seiten sehr um-
fassend ausgeführt wird. Im Verlaufe dieser Beiträge werde ich
meine Erörterungen hierauf noch zu richten Gelegenheit haben.
Von dem so gewonnenen Standpuncte aus erscheinen zugleich
die auf Begründung einer mehr weniger umfassenden Rechts-
gemeinschaft gerichteten Verbindungen einzelner Gemeinden unter
einander motivirt. Es handelte sich dabei nicht um Feststellung
eines gemeinschaftlich für Alle geltenden Rechtssystems; denn
*) Statuta Jadertina Lib. IL cap. 19.
8) Statuta Jadertina Lib. I. cap. 12,
578
durch ein solches wäre ja die legislative Autonomie, auf welche die
dalmatinischen Gemeinden sehr hohen Werth legten, i" ihrem »'reim
Wirke! gehemmt worden. \ur den IM lirdit s/.erwürfnisscn der
Mitglieder rereefciedtwet toaeiiiel hervorgehenden Behwierig-
keiten sollt«» abgeholfen werden. Dabei wurde das Princip der
Keciproeitat als massgebend betrachtet. Als Beispiel möge hier
(apitulo (»2 der Statuten von Curzola dienen :
Che tal regio*, quäl li nostri vicini fanno, tal siamo tenuti far
ä quelT istessi: saluo semprc li statuti di sopra denotadi a tutte
le altrc genti. Et s'intendi , che li vicini nostri siano da Sibinico
tino | Curzola; et da Curzola ßno Ragusa, et per tutta la terra
• Uli scmpre li palti fatti tri noi, et altri, et quelli de Le-
sin a, de Brill et questa Isola.
Es erübrigt noch die das Gesandtenwesen selbst betreffenden
Bestimmungen der Statuten von Curzola in Betracht zu ziehen.
Diese sind sehr wenige*, und leider sind wir auch nicht im Stande,
IM l'rkunden deren Inhalt weitläufig zu erläutern. Ich lasse sie
tier kurz folgen:
Reformation um Cap. primus. Ambasciatorum
primus. Item quod quieunque vadit in seruitium Communis
modo, vel postea, vadat ad expensas Communis, et non habeat
aliud de salario; et quod vnus non aggrauetur plus, quam alius.
II. Ambasciatorum seeundus 1426 die 18 mensis
Decembris emendata per Deputatos per Consilium
seeundum modum infra. Pro quibus expensis habere debeat
(juilihet Ambaseiator, cui accedere contigerit, vsque ad millia
vnum proeul a Curzola, pro expensis victus et prouisione ipsius
»>nae solid, sexdecim die quolibet. Qui vero accesserit, et
ire contigorit vltra millia vnum, habere debeat die quolibet pro
suis expensis victus, et prouisione suae personae, vt supra solid.
rigiftti De aliis vero expensis in itinere ipsorum Ambasciatorum,
sieut est defamiliari. equo vel barca, et aliis similibus, remaneat in
prouisione Consilii.
II. Der eigentümliche CharacterderMunicipalrechtellalmaliens
und seiner Gemeinden im Mittelalter wird aueh dureh die Art und
Weise bestimmt, wie nicht Moss die Angehörigen fremder Staaten,
sondern sogar die Mitglieder anderer dalmatinischer Gemeinden,
— wenn nicht etwa verlragsmäesig etwas Anderes festgesetzt war —
576
überall rechtlich als Fremde angesehen und behandelt wur-
den, somit den Einheimischen gegenüber einer Menge Beschrän-
kungen unterworfen waren. Ein vollständiges Bild dieses Verhält-
nisses ergibt sich aus der Zusammenstellung der hierher gehörigen
Bestimmungen, welche in den verschiedenen Statuten vorkommen.
Die der Statuten von Curzola mögen vorläufig als erster Beitrag
hierzu gelten.
Aus dem Statutenbuche unserer Insel ergibt sich, dass der
Handelsverkehr selbst aus entlegeneren Gegenden in ziemlicher
Anzahl Fremde dorthin geführet habe. In Betreff ihrer Streitig-
keiten genossen sie einige Begünstigungen. So verfügt Statut
Cap. 35. Che se li viandanti, li quali sono in procinto del viaggio
forastieri, contra li homini dell' Isola hauranno voluto placitar de
alcuna ragion V istesso giorno contratta, T homo dell' Isola sia
tenuto subito senz1 alcun termene responder ä se; Et se quel
forestiero prolongasse 1' indusio neir Isola, responda ä se fino a
dui giorni-, Et si come V homo dell' Isola e tenuto respondere a
forestieri; cosi et li forestieri siano tenuti far ragion a quelli sotto
T istesso termene et titolo. Reform. Cap. 168. (Aus einem
Statute der Insel vom 18. Februar 1432 venetian. Zeitrechnung.)
Item: Quod quicumque tarn ciuium Curzulae, quam forensium
vocatus fuerit coram Judicio Curzulae responsurus petitioni
cuiuscumque forensis, in Insula non habitantis,
petentis habere quantitatem quamcunque pecuniae, mercimoniae,
vel bonorum aliorum quorumcunque mobilium vigore mutui, aut
trafici, vel compagniae, vel ex pretio venditionis sibi factae, aut
vigore restitutionis sibi debendae de re sibi data ad seruandum,
vel simlia: tunc dictus vocatus coram ipso Regimine teneatur
statim absque termini dilatione summarie respondere , non obstanti-
bus feriis, vel obstaculis aliis dilatoriis quibuscumque, quae in his
casibus decreuimus locum non habere, et rationes trafici, seu
compagniae monstrare, et calculum rationis ponere. Et Regimen
teneatur vinculo iuramenti super his summarie procedere contra
debitorem ad sententiam, quam reus sententiatus , nisi primo
integre satisfecerit creditori, appellare non possit, nee eius appel-
latio admitti. Sed facta satisfactione integra creditori de contentis
in sententia, ipsa tunc appellatio dicti appellantis per Regimen
debeat reeipi et admitti, cum praefixione idonei termini ad prose-
57«
quendnin. 1 t eOffüM p«'i* regimen creditor ad dandum statim
iidiMiissorrs idoneos ad liltitum appellantis de stando et parendo
iuri in prosecutionc et euentu litis ipsius gententiae appellanti;
aut ad deponendum immediato qnantitalein ipsam ftllieptlB p«n<s
Camrrarium Communis per cum tum* scruandam mandato Ragt*
minis . vsqne ad ipsius litis tenninationem. \A quod supra dictum
«st in i.niMiMin Ion -nsimn. II similo dirimus seruandum contra ipsos
forenscs vorandos in Judirio per quoscumque nostrates. Doch
mtcrlagcn die Fremden überhaupt auf Curzola nicht geringen
Beschränkungen.
Ich theilc diese Beschränkungen in zwei Classen: 1. dieje-
nigen, welche den Handelsverkehr betrafen ; und 2. allgemeine
H Thtsln'schränkungen.
1. Zu den Beschränkungen der Fremden in Betreff des Han-
dels auf Curzola gehört:
a.) Das Verbot des Sclavenhandels. Der Sclaven-
handel wurde 1397 auf Curzola überhaupt verboten. Es heisst
Reform. Cap. 36. Item eodem millesimo Indict. et die XI. Xo-
uerobris: in pleno et generali Consilio Ciuitatis et Insulae Curzulae,
in quo fuerunt Consiliarii XLVIII eorum nemine discordante captum
fnit Ouod aliquis Curzulanus aliquo modo non possit emere aliquant
seruam, vel seruum, poena ducatorum quinquaginta; saluo pro
• no, nee possit esse interpres, nee aliquam ducat in Ciuitatem
per illos de Xarento. Et si aliquis duceret aliquam Christianam,
quae probaretur fore Christiana, liberetur per Commune Curzulae,
et i 1 1 e , qui duceret eam, perdat. Im Jahre 1418 wurde dieses
Statut verschärft, laut Reform. Caput 141. Item in eodem
>lil!»simo et Indictione, die vero IX mensis Maii Captum, obten-
tnrii et tinnatum fuit : Onod amodo in antea si aliquis homo cuius-
eunque generis, gradus, sexus et conditionis. tarn Curzulanus,
quam forensis habitator Curzulae faceret niercantias seruarum
quocumque modo vel ingenio, vel esset miscita: aut interpres,
vel seriptor litterarum dirtorum seruorum seu seruarum, vel dator
ligilli Communis (nr/nlae; et si aliquis inuentus fuerit contra-
r huius rei. et inaentue et aecusatus fuerit et prohatum ad
ininns per duos idoneos testes, vel per publicam famam erit
manifestum, quilihet teneatnr soluere irremissionahiliter ducatos
centum auri. quorum duae partes sint et esse deheant Communis
578
Curzulae, et reliqua, videlicet tertia pars sit et esse debeat
accusatori huius criminis. Et istam partem seu reformationem
volumus a modo in antea pro praeciso Statuto semper habere : et
si aliquis non haberet vnde soluere manus Et hoc Statutum
obtentum et firmatum fuit per ballotas LVIII, contrariae vero III.
In dieser Hinsicht verfügt nun Reform. Cap. 142 (11. Mai
1418): Quod omnes et singuli Catalani et etiam Siciliani, qui
venirent ad hanc Ciuitatem specialiter pro facto emendi seruorum ;
nullatenus possint hie in Cjuitate Curzulae, et nee in Insula mo-
rari, nisi quodsivoluerint emerepanem velvinum, aut aliquid pro
ipso victu, possint hie aliqualiter , saltem per vnum diem stare
ad plus, aliter quod statim exoellantur cum ipsorum vereeundia et
graui damno. Captum per ballotas LXVI. contrarie I.
b.) Beschränkungen in Betreff des aut'Curzola sehr wichtigen
Holzhandels. Darüber sind in den Statuten folgende Bestim-
mungen :
Statut. Cap. 110. Che s' aleun forestiero volesse tagüar
aleun legname grosso , atto äfabricar, nelP Isola, il Reggimento
non possi far gratia senza pieno Conseglio, sotto pena de perperi
diese a cadauno de Giudici , et se fosse el Vicario incorra Y istessa
pena: Ma se aleuno volesse comprar, il Reggimento con li Con-
seglieri, li quali seranno nella Cittä, possi vendere, et dar la
licenza vendendo etc. Cap. 112. Che s1 aleuno tagliasse aleun
legname atto ä fabricar, ouero menudo, et caricasse aleun nauilio,
ouerö barca , il patron paghi al Commun perperi vinticinque , et
cadauno delli marinari perperi dui, se tagliasse senza licenza, et
se intenda de forestieri , et perda il suo cargo , et quello , il quäle
hauera aecusado habbi la terza parte del bando. Reform.
Cap. 63. (1403, 14. Nouembrisin pleno et generali Consilio Ciuitatis
et Insulae Curzula, in quo fuerunt Consiliarii LIIH eorum nemine
discordante captum fiut). Quod nullus forensis non habitator Cur-
zulae audeat ineidere tedas vel lignamina in Insula poena perperi
XXV applicandorum pro medietate Communi, et alia parte aecu-r
santi. Et si quis Curzulanus ineideret cum ipsis, aut in iis fuerit
partieeps, aut consentiens, aut dederit auxilium, consilium vel
fauorem, soluat dietam poenam , nisi ineiderit et extraxerit cum
licentia Regiminis , aut datiariorum ipsum lignamen , seeundum
formam reformationis de datio lignaminum; excepta tauten teda,
579
MM modo aliqun per aliquos e\trahi non possil de Insula in
poena praedicta. <\ip. 9tf. ( I * < » ; 22. .lanuarii in pl«M et generali
CaafUio Ciaita tis et Insnlae Cui-Äula«, in quo fnerunl Consiliarii
IA pro maiori parte eaphim est.) Ouod unusquisqur Insulanus
possil aocipeiv manarias «I /.cligam quibuslibct fnrrnsibus li-iia-
inina ineidentibus super Insulaiu sin«' sigilln llcgiminis. Cap. 199.
(1452 \ « isammlmii: des grossen Haitis v. 29. Juni.) Quod lieeal
eaüibel foreati volenti Ugaaatiaareoipere, quameunque quantita-
tem vnluerit in llahina et vbilibet per Insulam sine poena et bando,
dmnmodn soluerit Datiariis. qui pro tempore fucrint, pro qualibet
barca peftatarae centum lastariaraai sive modiorum salis ducatum
vnum. I.i n inaioi 11 aut minoris fucrit portaturae teneatur soluere
pro rata seeundum extimat ionein iiendam. Et hoc intelligatur de
lignaininibus idoneis pro edificio extrahendis extra Insulam. De
lignaininibus vero siccis non valentibus, nisi ad ignem, excepta
tarnen lat-ila. quae non intelligatur in hoc datio : soluere teneatur
tortiisis portans dimidium Ducatum pro barca qualibet, vt supra.
Et liaec pars duret per vnum annum, ineipiendo a die, quo deli-
lxratum fuerit incantum; et vltra vsquequo dieta pars non reuoca-
bitur per Consilium. Et quilibet forensis, vt supra, volens reeipere
de dicto lignamine, teneatur primo reeipere cum bulettino licen-
tiam ineidendi a dictis Datiariis pro tempore futuro. Et si secus
fecerit. cadat contrafaciens semper ad poenani contrabandi seeun-
dum fnrmulam Statuti Curzulae de fraudatione Datii etc. Cap. 200.
It» in in eodem Consilio captum fuit, quod a modo in antea vllus
forensis non habilans Curzulam modo aliquo non valeat , nee possit
ineidere, nee exportare lignamina, vel aliquod genus lignaminis de
laaala Genaht . . . districtualis absque expressa licentia Generalis
Consilii Cur/.olae poena perperorum 25 pro quolibet patrono bar-
< ha.' et marinariis vice qualibet, et poena perdendi barcam, et
bona, quae in illis portauerint. Et si aliquis Curzulensis reperiretur
consensisse vel dedisse iis opus, consilium, auxilium vel fauorem,
eaial itatiai ad peeaaa aacatorm 50 pro medietate aecusatori
H alia Coininnni. \.\ r. minien . qui pro tempore fuerit, teneatur
\ineulo juramenti in prineipio sui Rcgiminis ordinäre et constitu« tc
in quolibet rasali quatuor nfTiciales, qui habeant custodiam in
■Ml cum auetorilate aeeusandi. capiendi. conducendi et
ronduci faciendi delinquentes . et habeant eorum partem.
580
Hierher gehören auch die Einrichtungen ; welche getroffen
waren, um die Insel gegen gewaltsame Uehertretungen dieser
oder ähnlicher Verfügungen, oder auch gegen die Angriffe der
Fremden überhaupt zu vertheidigen. Statut. Cap. 68, hat
in dieser Hinsicht: Che s' alcun Curzolano defendendo se, 6 le
sue hestie, ö le sue cose, 6 li suoi compagni in robe, 6 in persona
contra alcun forestiero che vien nell' Isola per pigliar per forza*,
et el detto nostro Isolan defendendo come di sopra hauera amazzato
quello: per nissun modo deua esser punido detto nostro cittadin
o Isolano con alcuna pena. Et se deue intender, s' il detto danno
e di mazor valor de grossi sei. — Laut Reform. Cap. 48 wurde
ferner in der Generalversammlung des grossen Rathes am 8. Juli
1444 bestimmt: Quod vnumquodque Regimen, quod nunc est,
vel quod pro tempore erit, mittat vnam barcam armatam ad cus-
todiendam insulam vna vice in mense, quocunque videbitur
Regimini.
2. Zu den allgemeinen Rechtsbeschränkungen der
Fremden auf Curzola gehört :
a.) Laut Statut. Cap. 37 wurde kein Fremder gegen
einen Eingebornen als Zeuge zugelassen.
&.) Reform. Cap. 102 verfügt nach einem Beschlüsse des
grossen Rathes vom 11. October 1407: Quod aliquis forensis
non habitans in Curzula non possit, nee valeat aliquo modo pos-
sidere, nee vsufruetuare aliquam possessionem in Curzula, transacto
vno anno proximo futuro \ et vnusquisque habens possessionem in
Curzula habeat terminum vnius anni ad extrahendum denarios suos,
aliter elapso dicto termino ipsae possessiones deueniant in Com-
mune-, nisi essent possessiones dotales; aliter quod a modo in
antea vllus non habitans in Curzula possit emere aliquam posses-
sionem in Curzula.
c.) Vermöge Beschlusses des grossen Rathes vom 20. De-
cember 1414 Reform. Cap. 112: Quod a modo in antea aliquis
forensis non habitans aliquo quaesito colore non possit esse tutor,
nee gubernator alieuius personae in Curzula, in bonis Curzu-
lensium.
d) Reform. Cap. 128 enthält den Beschluss des grossen
Rathes vom 25. August 1412: Quod aliquis forensis non possit
pascere Blatam, neque in Gay ante ciuitatem. nee in Lumbarda.
581
MC in Rascan sine vnluntatt* Consilii poena soluendi duraluiu
vnuiii pro quolibet equo. Alibi possit cum voluntate Regiminis :
aliter non.
Zu beierkm ist endlich in Bitrtf der Venetianer, dass sie
14*21) das Recht der Civität auf Curznla erhielten. Laut Reform.
Cap. 192 beschloss in dem genannten Jahre am 17. August der
grotM llath : Quod omnes Veneti et Venetiis habitantes tractentur
in Turxula pro Curzulense in omnibus, sicut Curzulani tractantur
Ycnetiis, non obstante si qua pars reperiretur in contrarium
loquens.
(Schluss folgt.)
IX.
Frankische Studien.
Herausgegeben
■>i\ C. HÖH er.
\ orbemerkuiig.
Obwohl es vielleicht im ersten Augenblicke sonderbar erscheinen
mochte, fränkische Studien dem Archive für österreichi-
sche (■esehichtsqucllcn einverleibt zusehen, so durfte es doch,
um den inneren Zusammenhang' Oesterreichs mit Franken
nachzuweisen, kaum nothwendig sein, an die Besitzungen zu erin-
nern, welche so lange Zeit die Fürstbischöfe von Bamberg in
Kärnthen , die Markgrafen von Brandenburg (Burggrafen von
Nürnberg), in Oesterreich inne hatten, oder auf die eigenthümliche
Verzweigung so mancher deutscher Dynasten in beiden vorgenann-
ten Ländern hinzuweisen. Gilt das letztere vorzüglich von den
alten und hochberühmten M er an er n, so wird man noch viel weni-
ger vergessen, dass auch die Babenberger fränkischen Ur-
sprungs waren , die 0 r t e n b u r g e r als ehemalige Herzoge von
Kärnthen und in ihrer Verbindung mit den Hohen zollern
gleichfalls in den Bereich dieser fränkisch-Österreichi-
1 1 hen Studien fallen.
Damit ist aber nicht blos dargethan, dass ein Archiv für
österreichische Geschichtsquellen fränkische Studien nicht aus-
sei» Hesse, sondern selbst auch im Allgemeinen der Umkreis be-
zeichnet, auf welchen sich diese Forschungen beziehen. Doch
werden , wenn es vergönnt ist, die Reichssachen in ihrer Beziehung
zu Franken und den habsburgischen Kaisern gleichfalls
in denselben gezogen werden.
Wien, 24. April 1850.
Der Verfasser.
587
Die ältesten Urkunden des Bamberger Archive»
über
das Emporkommet der Uurggrafen von Nürnberg,
hohenzollerschen Stammes.
Kaum möchte es ein Land geben, welches als Wiege fürstlicher
Gfotchlftchter einen grösseren Ruhin erlangte, als Schwaben,
w. Iches Oesterreich und Bayern, Franken, Brandenburg, Baden,
Hannover. Braunschweig und England , Sicilien, Jerusalem, wie
das deutsche Reich, Böhmen und Ungarn mit Fürsten aus seinem
Schonsse versah, da Weifen und Hohen staufen, die das
Abendland mit ihren Kämpfen erfüllt, Habsburger und Hohen-
zollern, die so oft wetteifernd sich um die erste Krone der
Christenheit beworben, die früh erloschenen Zähringer , wie die
nunmehrigen Könige von Würtemberg, die Markgrafen und
Grossherzoge von Baden der schwäbischen Erde entsprossen sind.
Im i so grossem Vorzuge vor andern deutschen Ländern war
e« denn nur eine billige Ausgleichung der Geschicke, wenn
Schwaben, nachdem es 1268 sein Herzogthum verloren, indem
unaufhörlichen Streite kleiner Rciehsstände zum Tummelplatze
aller möglichen Fehden herabsank, in seiner Geschichte gleichsam
im Kleinen wieder gab, was das gesammte Reich im Grossen war.
Aber seihst in dem Momente, als es unter der Last eigener Grösse
zusammensank, hatte es noch Kraft ::• m«g, Franken jenen Stamm
von Grafen und Finten H »■eben, der zwar nicht, wie die Habs-
burger in Oesterreich, das Herzog! hum wieder herstellen konnte,
aber doch allmälig in Mitte zweier Fiirstbisthümer und einer Un-
zahl von Grafen und Herren, Klöstern und Reichsstädten von
Nürnberg aus und als kaiserliche Burggrafen das Centrum viel-
t politischer Vereinigung wurde — die Hohenzollern.
Archiv. Jahrg. 1850. I. Bd. III. u. IV. Heft. 30
588
Es ist liier freilich nicht der Ort, der Mittel zu gedenken, durch
welche es diesen mit grosser Consequenz und anerkennungswerther
Berechnung vorwärts schreitenden Fürsten gelang, sich in Franken
früh eine Herrschaft zu bereiten , grösser als die , welche sie in
ihrer Heimat hesassen. Theils ist dieses bereits in dem Commentar
zu Ludwig von Eyb's Denkwürdigkeiten geschehen, theils bietet
darüber das nachfolgende älteste Ankunftsbuch der Burg- und
Markgrafen noch interessante Seiten dar. Wohl aber wird noch
Vieles geschehen müssen, um das erste Auftreten der Hohenzollern,
ihre politische Stellung in der Zeit, als das h ohenstaufisch e
Kaiserhaus durch seine Kämpfe um Allgewalt unterging, im
benachbarten Bayern die Witteisbacher mit Mühe sich auf
dem erst vor Kurzem erlangten herzoglichen Throne von Bayern
erhielten, in Oesterreich die Babenberger erloschen, ihre
Pläne und bald vorsichtiges, bald kühneres Auftreten klar zu machen.
Dazu sollen denn nun die nachfolgenden Urkunden, einige, wie
sich der Verfasser schmeichelt, für den Forscher hohenzollerischer
als auch deutscher Geschichte im Allgemeinen nicht unwillkommene
Beiträge liefern.
Zu einer der wichtigsten, dem Briefe des Grafen Friedrich von
Zollern an K. Friedrich II. habe ich den Commentar bereits in den
Bulletins der königlich-bayrischen Akademie der Wissenschaften ge-
liefert. Sie folgt hier, nicht bloss weil sie selbst zu dem erwähnten
Zwecke besonders dienlich ist , sondern auch weil sie über eine
der dunkelsten Partien der deutschen Geschichte im XIII. Jahr-
hundert Aufschluss giebt, die Empörung und den Sturz
K. Heinrichs VII., in dessen Schicksal bekanntlich eine Baben-
bergerin verwickelt wurde, Margaretha von Oesterreich, erst
des unglücklichen Hohenstaufen, dann K. Ottokar's unglückliche
Gattin. (Urk. n. IV.)
Insbesondere aber dürfte alles interessiren, was auf eine
Verbindung der Hohenzollern mit den als Pfalzgrafen von Bayern,
ja selbst als Herzogen von Kärnthen hochberühmten, mäch-
tigen und angesehenen Ortenburgern hinweiset. Während
nämlich bisher in diesen frühen Zeiten meist nur auf das Ver-
hältniss der Burggrafen zu den Herzogen von Meran und den
zu ihrem Kreise gehörigen fränkischen Herreu, den Truen-
dingen, Orlamünde etc. hingeblickt wird, zeigt sich, dass die
589
llohrnzullern irl.irlr/.ntiir auch gfegen den Süden sehr thftig
;. worüber der Inhalt «Irr nachfolgenden l rkunden nach bei-
den Stilen hin. \ ul'stlil iisst' «rewährl. Leider hin ieli nicht im
Stande die von llu^chberg in der Geschichte der Grafen von
Ortenherg angeführte Urkilde guu mit snt heilen, aber auch so
wir ich ik besitze, wird sie mit i\rv ans dein lih. privil. eccle-
siae Bipberg, mittet heilten, unerwartete Aufschlüsse gewähren.
llenriens lioinanorum Ke\. Bilcetus noster consanguineus,
comes lleniieus de Ortenburgg.
Concedit illi omnia fossata auri et argenti sive cujuscunque
metalli. quae in terra e( in honis suis inveniri poterant, „que ad
i iiiijurinmex antiquo jure approbalo pertinere dignoscuntur",
eidem nee neu tiliis suis in perpetuuin.
Testes qui inlerfuerunt : Svfritus venerabilis Ratisponensis
ejiis, ,»|mis. OUo ülustris du\ Meranie, Rupertus comes de Castello,
Landgravius de Leuchtenberg (Luchenberg). Conradus Burg-
gravius de Nurmberg, Comes llcinricus de Graiffenbach,
fratres de Gumhclach , Fridericus de Solburch , Rindemule,
l Iriens de Konigstein, Conradus de Stopha et alii quam plures.
Dat. ap. Xurmberg XV. cal. Jul. MCCXXIX.
Die Urkunde, welche den Monum. Zolleranis, wie den Regesten
Böhmers fehlt, beweist nämlich mehr, als aus dem oberflächli-
chen Anblicke hervorgeht.
Sie ist im Sommer 1229 vonK. Heinrich VII. ausgestellt, d. h.
zu der Zeit, als dieser, wie er selbst sagt1), cum triumpho de
Bawaria zurückkehrte. Kr halle den früheren Reichsverweser,
seinen eigenen Vormund, Herzog Ludwig von Bayern -Pfalz,
«reicher kurz darauf durch merkwürdigen Meuchelmord fiel, besiegt,
versammelte jetzt zu Nürnberg seine Getreuen, den fränkischen
Adel um sich und ertheilte wohl dem, der sich in der Fehde gegen
Bayern am meisten ausgezeichnet, dem Ortenburger, die grössten
königlichen Gnaden.
') Reversi de Bawaria cum triumpho hei Böhmer, Regesta imperii. S. 233.
Böhmer entscheidet sich n. 195 för die Leseart Metingen. Da aber nun
Heinrich's Aufenthalt in Franken nachgewiesen ist, dürfte vielleicht die
Leseart Oettingen für Heinrichs Aufenthalt am 3. Juni 1229 in Kraft
bleiben.
39*
590
Ich kann mich täuschen; doch meine ich, es sei von besonderer
Wichtigkeit dass gerade damals Burggraf Conrad genannt
wird, wie etwas später (1244) ein anderer Hohenzoller auf Sei-
ten eines andern Feindes des Hauses Witteisbach , Conrad' s des
letzten Grafen von Wasserburg erscheint *).- Soll das zufällig sein?
Nach diesem möchte ich schliessen, dass die Mittheilung der
nachfolgenden Urkunden , obgleich meistens nur einem Copialbuche
aus dem Ende des XIII. Jahrhunderts entnommen, eine freundliche
Aufnahme finden dürfte, ihr Inhalt nicht bloss für den Forscher
allein von Wichtigkeit sei.
I. 1163.
In nomine sanete et individue trinitatis. Eherhardus II. Baben-
bergensis ecclesieEpiscopus. Notum sit omnibus Christi fidelibus tarn
futuris quam presentibus qualiter Fridericus dux filius Regis Chun-
radi beate memorie consensu et auetoritate domini Friderici Roma-
norum Imperatoris invictissimi pro nostra petitione et anime (sie)
patris sui cujus ossain ecclesia nostra requieseunt, remedio tradidit
nobis et nostre Babenbergensi ecclesie quinque feminas sue pro-
prietatis Diemuce. Mahthildam. Gerdrudam. Obiliam. filias Eber-
hardi nigri de burgo Nurenbergensi cum tribus filiis unius earum
diemuce videlicet Rudegero. Cunrado. Burchardo. ita ut in quaeun-
que conditioue eas cum sua posteritate habere vellemus. in ea
permanerent. Nos igitur eas et omnem earum successionem
ad ecclesiam Babenbergensem legitime pertinentem ab omni jure
censuali et beneficiario eximentes. honestioris famiiie nostre jus
eis dedimus et hoc eis presentis scripti attestatione et sigilli nostri
auetoritate corroborari precipimus.ut sit eis memoriale perpetuum.
preeipientes et sub anathematis interdicto prohibentes , ut nullus
eas vel earum legitimos successores infestare vel inbeneficiare aut
quolibet modo angariando ab ecclesia alienare presumat. Si quis
autem ausu temerario hujus preeepti violator extiterit. indignatio-
nem dei omnipotentis et apostolorum Petri et Pauli sanetique Geo-
rii martyris ineurrat. ab ipso qui reddet unieuique seeundum ope-
ra sua in die tremendi iudicii corripiendus. Testes prefate traditio-
nis sunt hi canonici de domo saneti Petri et Sancti Georii. Eber-
hardus prepositus ecclesie Sancti Jacobi. Goteboldus archipresby-
1) ürkund. n. VI.
591
fer. Rurcliardiis erllcrarius-. Ilrrinannus de l rafia. et herimannmi
il, Willebalneetorf« Liberi tere Etapote ewei «le Abenberch et
Cunradus lilius mhis. (' li u I railns prH'ccI us \ u r <• n h v rgc n-
. Gerbard«! cexnei da Bertbeim. Adelbertaa <•( Friderieni de
Trulioniiinj.. 11. Tbieme de Gnndelvingen. Segebote e1 WHegowe
de \i »ren.de Brajnberc. Regen oldne de Ripbenberc. Ydal-
ri.us de Wiecbenrelt. Vdalrims Walpoto. »•! Pridericu« tratet
Miuv Ott« ie Nyeetea et Otio deLoteabacb. YdalrirusdcCIialwen-
Bmn etEberbardm <!<■ Geewiaeeteine. Wolfrnmmus de Schal-
ebeabeaea, da erdtne ejeoejee miniateriaJinm. Gnndelohis de Bn-
deladi lobni de Memeletorf. Bbarbardm de Tnnderelt. Her-
nian da Stein. Amoldna de Reteabnrc. Narewardne de Willehal-
I Fl de Gaementorf. Diemarna de hofstete. Eberharden
ieTn f. Regenoldea de Vrzba, Eggebardni de YVachenrode.
nbardai <le Rietfeit et Hernian f rat er laue. Hermannus et
Heinriene de Litcbe et alii quam plures. Act um Wurcehurc. XVr
eel Marc, indictione XI. Anno dominiee inearnationis MCLXIII
Regnaate domino Friderieo Romanorum Imperatore invictissimo
anno regni ejus XI. Imperii vero VIII.
l.\ Lib. I. privil. Eceles. Babenb. p. 45.
II. 117*.
Frideriemi dei gratia Romanorum Imperator AugustusUniver-
lii imperio aoatri fidelibni tarn preaeatibaj quam futuris notum
enpimm qnod lidelisnoster Hermannus Rambergensis Episcopus
amniabeneficia s»mi feoda quecomes gebhardus deSuIzpacb ab epi-
leopata Baaahargeaei babnit eariaaimia filiis nostris Friderieo duci
rornm et Ottoni intcgraliter possidenda de manu sua eonees-
rit ita etiam si alter fratrum decederet reliquus ipsa universaliter
possidenda obtineret. Ad bor autem finalitrr exequendum jam dic-
tmi episcopus in manu nostra et domine imperatrieis inde fidem
dedif ut quamcunqne Cornea Gebbardni non fuerit banc beaificio-
rum concessionem prenominatis filiis nostris sicut determinatum
itabUiet ei confirmabit id eliain Otto Rambergensis preposi-
!) Gleichfalls als praefectus de Niurenberc wird Chunradus unter
den Zeugen der Urkunde K. Friedriche I. über die Marktgerechtigkeit
der Bamberger Canonici zu Staffelstein i. J. 1165. ind. XIII. Act. Wirce-
burc genannt. L. priv. E. B. I. S. 37.
592
tus ex petitione ipsius Episcopi fide data exequendum promisit.
Nos vero post decessum comitis Gebhardi Episcopo Herinanno M
marcas et CCas persolueinus et fratribus majoris ecclesie in Bam-
berg allodium quod annuatim X libraspersolvat eodem tempore con-
cedemus, pro castro autem Hildegenseberg et bonis in Longaw et
beneficio Ottonis de Rechberg et advocacia inwincere et alüs bonis
in priori carta exceptis. C. Marcas etXXIIipsi Episcopo hermanno
persolvimus anno videlicet ab incarn. domini MCLXXIIII in die
S.Margarete apud Werdam et quando tarn hec ordinatio quam hu-
jus ordinacionis pagina facta est ducentas quoque marcas que M
marcis superaddende sunt pro jam dicto castro et bonis in priori
charta exceptis post obitum ipsius comitis una cum M marcis per-
solvemus et si nos decedere contigerit domina Imperatrix hec ad-
implebit, filii autem nostri predicta bona de Ratisbona ad ulterio-
rem partem fluvii Regen et ville inchoven usque Bamberg in pote-
state eorum sine usufructu contrahent quousque prenotata pecunia
persolvatur et tamdiu Episcopus horum fructu pro pignore dande
pecunie recepit. Bona vero que ex illa parte danubii sunt , eynelin-
gen scilicet et castrum obese et hyndgersberg cum omnibus eis
adjacentibus nos et filii nostri libere et cum usufructu possidebi-
mus. Hujus rei testes sunt: Comes rudolfus de phullendorff, Cun-
radus Burggravius de Nurmberg, comes dyepoldus de len-
gemund heinricus de Altindorf, Cunradus de Bocksperg, degen-
hardus de hellenstein *), Ulricus de wiskelvelt, Fridericus de Tru-
hendingen2), Arnoldus dapifer, Cunradus frater ejus, bernoldus de
trusheim s) herdegnus de Grindela, hü omnes fide data promi-
serunt quod nee nos nee filii nostri ante pro solutione nominate
pecunie de bonis Episcopo inpignoratis se intromittent. Quod si
fecerint isti in potestatem episcopi se tradent nunquam ab eo nisi
per ejus concessionem et assensum recessuri.
Ex libropriv.Eccl.Bamb. T. I.f.96 b. u.T. III. f. 26. qui fini-
tus et absolutus est anno 1480 V. cal. Maj. per Heinricum Glanz *).
*) Heilinstein p. 97.
2) Trvhindingen.
3) Trusheim.
*) Dieses wichtige Dokument ist mit wenigen Zeilen und ohne Zeugenangabe
angeführt in Lang's Regesten L S. 286 und nach diesem bei Böhmer Re-
gesten Friedrichs I. n. 2560. S. 137.
593
III. 117*.
In nomine sam-lae ei individuae Irinilalis. Ii r^-iMiliriiil ns I>ci
timtia W irt/.luir^rnsis rrelcsiar limnilis minister. .Iiistis bonorum
votis oncurrcrc stadiii contteJ ettfl sperimen boni prori-
soris. mute nos qui divina l'avenlo dementia pnsili siiniiis in eeele-
■Jm ipeceJa riajilea neulos circumquuque fefeatej vidcre, ihrati
oitrt poate bonae \oluntatis nottriA powwiii exereere stu-
dia. quilms animae nosirae eonquireremus sufl'ra<:ia praeeedenlium-
que nee nun subsequenlium amicorum divina praestaronlur snlalia.
luvtMiimns ergo in dilecU nobii CelieMi ecoletii nco-ntiuma beatac
■emoriae Herolde Episcopo praedccessore nostro iniliahim sed ip-
>rle praevenln nequaquam perfectum. Xolifieamus igit IT cun-
i n fideliam presentium quam futurorum postcritali, quod fra-
iam dielae rrclesiae praeditim in AlberstaU ol Hasclbrunnen
mullo labore conquirentes etiam ipsius decimam, quae ad cpisco-
pafum nnslrum pertinebat, conquirere studuerunt. qua Conra-
dus Burgravius de Xurcnberg fuit inbeneficiatus, et Beren-
Lvrns de Gamburg eandem ab ipsobabuit. verum intcriecto tempore
Bemtjero viam nniversae carnis ingrediente nominis sui parium
beredem reliquit, quamobrem praedictum negotium dilatum es! us-
que in scxtum annum nostrae electionis. Taudem legitimos aetalis
annos ingressus boc concambio praedictam decimam a Conrado
i a\!(t redenit. Bencficium quod a nobis habuit in Xicozeshu-
sen ei decimam in Steltzenberg Burgravio dedit et idem rursus ab
ipso recepit, ut esset in »jus dominio, sicut pridem fuerat. Facta
rnnrnlione Bercnganis praedictam decimam Conrado reddidit
et i|»s,> D.ihis eam rrsignavit, quam nos dilectis filiis nostris perpc-
tiKi possidendam tradimus roram maioribus ecclesiae nostrae (am
elericii quam Iaicis. Hanc igitur traditionis nostrae paginam sigilli
nusti i hvpreMiOM firmavimus interdirentrs per authorilatem om-
nipotenlis Dei et beali l'rtri apostoli sanelique kiliani patroni no-
stri nee non banni noslri intenninatione, ne aliqua imposterum
rltriralis vel laiealis persona ipsam audeat violare. Testes linrum
sunt l'rrsius Deranus, Adalbcrtus rustos. Bcrlholdiis Praeposilus
il Futrlebe, Wernlierus prarpnsilus S. Joannis Baptisfae, (Jode-
t'ridus cantor, Joannes Scbnlasticus. Conradus Cellerarius, llcin-
ricus Yacbardus, Sigefridus de Muleburr. Cunradus de Vroburg,
594
Godefridus de Crutheim, Bodo de Haselstein, Ditericus de Baben-
burg , Godefridus de Wigam. Laici sunt hü : Boppo comes , Her-
mannogor Fridericus senior de Strieberg, Godfridus de Rithvelt,
Herradus, Heinricus, Sigebodo, Hardmund, Wortwin, Godevried,
Eberhard, Egeno, Heinricus, scultetus et duo filii ejus, Heinricus
et frater ejus, Ruggerus de Butrid, Arno et filius eius, Hermannus
filius Oddonis, Rudolfus et filius eius Sigefridus de Hocheim,
Wortwinne, Bertoldus minor. Facta sunt hec anno dominice In-
carnacionis MCLXXVIII indict. VII regnante gloriosissimo Fride-
rico Romanorum Imperatore, Boppone urbano comite existente.
(Grebneri expositio I de ortu et progressu Cellae superioris sacri
et canonici ord. Praemonstrat. in Franconia. p. 26).
IV. n. l.
Reverendo domino suo. f(riderico) dei gracia romanorum
imperatori et semper augusto ierusalem regi regique sicilie.
f(ridericus) humilis comes in Zolr. debite subjectionis reverentiam.
Sicut nuper meas per literas. vestre significavi magnificentie. quod
in periculo corporis et rerum. essem. in obsidione castri achalm.
llud modo manifesto indicio comprobatur. omnes enim mei servi-
entes. et ex ministerialibus octo. vulneribus infecti. et nimium
cruciati. a domino marscalcho et a domino de nifin sunt captivati.
Insuper in armis et in equitaturis. me meosque spoliant large ad
centum marcas. (Qua propter) in expugnatione enim tocius mee
familie nunquam aliquis ipsi tulit subsidium. Quapropter vestre
exhortor celsitudinis benivolentiam quatinus mihi in dampno sie
importabili auxilio (et) consilio subveniatis. Quicquid lator pre-
sentium vobis dixerit. fidem vestra dignetur excellentia adhibere.
n. 2.
Serenissimo domino suo. fr(iderico) Romanorum imperatori
«emper augusto. Comes de hohenloch comes Romanie. h.(enricus)
marschalcus de Bapinhain. et C.(onradus) de Blochingen debitum
et paratum in omnibus obsequium.
Vestra scire dignetur excellentia. quod comes Egino de Vri-
burch in Vrach munitus multa collectione militum et aliorum
hominum se locavit. in dampnum et ignominiam imperatorie maie-
statis. pretendens quod si in bonis suis ab aliquo offendatur velit
pro viribus prohiliere. MC MI cum il>i bona cognovimus aliqua
ntinere. preteraa lehre Hignwlni quod nun nipharius ') aaper
(iomuni Ult« Aelialm expuirnasxel d il>i nnslros hnmines eapti-
vasset dietu eanee Bgiio eoa iüVrteh reeepil ei adhue il»i mm eo
mnrantur. ei propter boc ad obsiilionrm easlri niphen venire noo
Mulm ei eopiam iimninum quoil possimus eis resistere habea-
niiis. i)\\'u\ super hiis farluri simus nolus veslra dominalio cirius
iigaetar reeeribere. dietei muh ewnea Egieo. poatejaaai Spamagil
a uobis recessil laborat omnihus modis ad honiines aquirendos.
C. de hohenloch eomee llnmanie.
II. mareschalcus de Bapinhain.
et C. de Blor hingen.
Domino Romanorum Imperatori.
(Beide Originalbriefe vom Jahre 1235.)
V. 1243.
In Nomine domini Amen. Notum sit universis presentem pa-
ginam inspeclnris , quod Ego VIricus de Furthe per presentes lite-
ras coram testibus infrascriptis specialiter ad hoc rogatis publice
conliteor et protestor. quod cum bone memorie. Ekebertus Baben-
bergensis Episrnpus michi villam in Sterfridesdorf. pro ICLIII li-
1m li et dimidio Xurenbergensis monete titulo pignoris obligasset
0 pemniam a venerabili domino. H(cnrico). Babenbergensi
Haete integralitrr ej-absque omni diminutione reeepi. restitucns vil-
lam predietani cum ejus pertinentiis pleno jure ecclesie prelibate.
et rrnuntians super hör non numerare (numerate) vel non solu-
te peeunic omnimode exceptioni. Et volo.ut si quod instrumentum
super obligatione premissa apud quemeunque de cetero repertum
tu» ril. vel quoeunque modo apparuerit. sit inefficax et inane om-
nique careat robore firmitatis. Ad cujus rei memoriam presentem
pagiaaai ligillia domini Chunradi Romanorum in Regem electi et
venerahilis Wonnarimsis Episcopi petii communiri. Testes autem
qui presenb s fuerunt sunt hij. Cliunradus Burgravius de Xu-
remberch. Chunradus de Sinidelvelt. Ludewicus de Lunenburcb.
Cliunradus de l'ilversheim. fratcr Bertiioldus de domo Theutoniea.
Gundelohus. Marschalcus. Ludewicus de Rotenhagen. VIricus dapi-
') Siehe oben den dominu« de Nifin (Neifen).
596
fer et Wolframus de Newanstorff et alii quam plures. Actum apud
Nurenberc in domo Marquardi Butigularii. Anno domini MCCXLIII
primo Octobris prime indictionis *).
VL 23. Juli 1244.
In nomine domini Amen. Notum sit omnibus tarn presentibus
quam futuris. hanc paginam inspecturis. quod ego Rapodo. Comes
palatinus Bawarie super discordia que inter dominum beinricum
venerabilem Babenbergensem electum. ex parte una. et inter me
ex altera super advocatia in winzer. et bonis ad eam pertinentibus
fuerat suscita, taliter cum eodem electo conveni. quod a festo beati
Jacobi nunc instante, usque ad completum quiiH|uenium de advoca-
tia predicta. et de hominibus ad eam spectantibus nichil prorsus re-
cipiam. sed bona ipsius advocatie. ab omni exactione et molestatio-
ne qualibet usque ad predictum terminum, libera penitus et quieta
dimittam. Preterea. bona omnia que de advocatia eadem. titulo pig-
noris obligavi. usque ad festum beati martini. proxime nunc ventu-
ri reddam omnino ab obligatione qualibet absoluta. Super quibus
inviolabiliter observandis. prefato Electo nomine ecclesie sue. Co-
mitem Cunradum de Wazerburg et Frideric um juniorem
Burgravium de IVurenberch2) per me fidejussores constitui. qui
sub vinculo fidei eidem electo firmiter promiserunt. quod si aliquid
ex premissis capitulis violavero. ipsi cum a prefato electo. vel suc-
cessore ipsius qui pro tempore fuerit extiterint requisiti. sine dolo
et omni excusatione cessante Burcsrravius de Nurenberch intrabit.
et comes Cunradus, vel duo ministeriales sui. intrabunt Monacum.
vel Salzpurgam. inde nullatenus egressuri. donec Ecclesie Baben-
bergensi. plene satisfecero de omnibus dampnis et incuriis. que vel
quas. ante hanc promissionem vel si legitime convictus fuero, ei-
dem ecclesie irrogasse. In cuius rei testimonium. hanc paginam
sigilli mei munimine roboratam. fidejussorum quoque meorum si-
gillis. una cum sigillo sepedicti Electi petii communiri. Actum apud
Ratisponam. in maiori ecclesia. Alberto maiore preposito. Lui-
*) Eine ähnliche Urkunde von selbem Datum über die Restitution des
verpfändeten Hezels siehe in den Mon. Zoll. n. XXVIII. Ex libro I. privil.
E.B. p. 114.
2) Bruder der Pfalzgräfin Adelheid von Ortenburg. Mon. Boic. III. 150.
597
potde castode. Chnarade d«> Betenttefo. IraoNo de Sonnenberch,
Bncirhirdo do Sehowenbnreh, Canenieii Babenbergeniii eeelesie.
fiandeloho Mareenalee ie Ceeetat Alberto dt Wirttperc. Wolfri-
mo Depifere eeeletie memorate. et quam plnribni iläi prcscntibus.
Vnm. Domini M( < \U\. WIIUulü. ').
VII. Juni 1249.
In nomine doinino Amrn. Ego l'.lM-rlinnlus de SliisHherrh per
II scriptum nntum t'acio univrrsis. qnoil nun venera hili do-
mino Heinrieo Babenbergenei Epieeopo, cvies eaetrnm Rifenberch
Irnrham taliler cnnveni quod castrum ipsum ei reslitui lali condi-
tfoae (juod ipse aream anim in eodem castro mihi deputavit in quo
tarnen iOI edilieaho altiora. fei majora edifieia quam sua curia Bit
edificata. ei pro feodo caatreasi dedit mihi eentnm lihras de qui-
luis praedia eomparaho quo in feodo castrensi ab ipso tenebo vel
de pröprietate nea ei reeignabo ad valorem centum librarum. Item
dedit mihi lihras quadringentas quinquaginta ut contra Frideri-
nim B u r cg r a v i u m de Xurenberch et F r i d e r i c u m de T r u-
bendingen et eorum complices et fautores et alios invasores ec-
clesie sue sibi et successoribus suis potenter et patenter assistam.
» I ipse mihi contra eosdem quoeiescunque me vellent gravare et si
concordiainter eoi facti luerit assistat. Preterea indulsit mihi quod
te saneti Martini proximo nunc futuro usque ad annum unum
in enria sua Rifenberg maneam salvo si ipse Interim in eodem Ca-
stro stare feilet quoil tune eam sihi tenebo assignare. Ad cujus rei
memoriam presens scriptum fieri et sigillo meo jussi communiri.
Testes antem sunt. Albertus prepositus. L. Custos. canonici ma-
i<'ris ecclesie Rabenb. Henricus de Stritpereh. L. pincerna de Ro-
tenhain. >V. dapifer de Newansdorf w. pincerna de Rivthe. et alii
*) Im Auszuge erwähnt bei Oetter, Zweiter Versuch einer Geschichte der Burg-
grafen von Nürnberg, p. 2i.3. und zwar mit dem Beisätze, dass sie „aus
dem nachgedruckten Bambergischen Urkundenbuch über privilegiorum be-
titelt, f. 119 getreulich genommen sey ''(!.').. Huschberg Gesch. des
herzoglichen und gräflichen Gesammt-Hauses Ortenburg (Sulzb. 1828) S.
104 macht aufmerksam, dass die Form der (Ütter'schen) Urkunde anno
1244 Ratisbonae. Rapoto comes palatinus Rheni dux Bavariae offenbar
falsch sei. In den Monum. boic. fehlt sie. Sie haben überhaupt keine
Urkunde v. 1144.
598
quam plures. Datum aput Babenberch. Anno domini MCCXLIX
mense Junii. Septima indictione *).
VIII. September 1249.
Nos Hermannus comes de Hennenberch per presens scriptum
noturn facimus uniuersis quod nos de consilio fidelium nostrorum
assumpsimus nobis capitaniam et defensionem Ecclesie Babenber-
gensis. Dominus vero episcopns Babenbergensis promisit, quod
si nos vel homines nostri sub vexillo suo capti fuerimus quod absit
dampnum restituere quod exinde incurremus. Alias vero expensas
quas nos vel bomines nostri fecimus super ipsum et eeclcsiam suam
minime computabimus. Et ut expensas easdem melius et equinimiter
tolerare valeamus, oMigavit nobis castra Kynegesperch et Getten-
berch pro marcis mille ducentis triginta et duabus cum redditibus
ad presens pertinentibus ad eadem. Si qua vero obligata sint et nos
ea redimierimus computabimus super castra predicta et quamcunque
sive ipse dominus Episcopus sive successores sui vel dominus Im-
perator sive rex qui pro tempore fuerit castrum Ruginesperch quod
dicto episcopo est obligatum redimere voluerit pro pecunia supra-
dicta , castrum Bettenburch ad ecclesiam Babenbergensem libere
revertetur. De pecunia vero sepedicta ducentas marcas habebimus
in feodo castrensi apud Bettenburch, pro quibus castellani domini
Episcopi Babenbergensis erimus in eodem. Si vero aliquas expensas
fecimus in ipso castro edificando dominus Episcopus eas nobis
refundere tenetur , vel super predicta bona computabimus. Nos
quoque cum omnibus viribus nostris ipsum et ecclesiam Babenberg.
defendemus, nominatim contra Frid er i cum Burcgr avium de
Nurenb er ch Fridericum de Truhendingen et nobilem
comitissam de 0 riamunde et pueros ejus et contra quos-
libet invasores ecclesie ejusdem, exceptisdomino episcopo Herbipo-
lensi et fratre nostro comite Heinrico de Hennenberch et sororio
nostro Comite Friderico de Kastei et Friderico de Ruheneke quem
gracie dicti episcopi intendimus reformare. Finita vero guerra et
discordia quae vertitur inter dominum Episcopum Babenbergensem
et nobiles predictos de promissione nostra erimus soluti , ita tarnen
*) Siehe Oestreicher Denkwürdigkeiten II. u. 3 S. 109. In den Mon. Zoll, nicht
erwähnt.
599
<iu<m1 da cetero iaaum Bpiscopun <f dicta» eaalaaiaao in qnaitom
|)ossiiiiiis . InM'imiiis. mnuulniramus H consiliis IC nuxiliis dcfrn-
daimis. lliijns rei teatai sunt u niniatorialibaa eceleaiaBabeBbarr.
Beilricai «1»' Scliauucnhcrch senior. Otto H Ilnnricus iilii sui.
IliMiiricus 4a Strilpcrch. Ludcwicus pinerrna de Kotrnhaiu. Wolf-
raniiis marschalcus el EriBgttl da Chunstal. Chuucmuudus <•! 11cm-
rirus iVatrcs de Svmii'iihi'rch. Bl ininisl rriali l>us \cro noslris.
üaiariau deGramingeabojan. Viridis deSteinlereh.Fridericui pin-
aarea da Ebtabaaan. Otto «1 «* Svincn. Goawinoa da Weathraea et
all] quam plurcs. Ad cuius rei mrmorinm presens scriptum licri al
•igiilo v. niM-ahilis domiui liahcnhergcnsis ac noslro jussiiiius com-
muniri. Datum aput Luterbureh. A° D' MCCXLIX Srptima ind.
aMm Septaabr. ').
Zum Yerständniss des Rechtsverhältnisses der Bambersrischen
Ansprüche auf das Meransche Erbe gehören noch folgende Docu-
mente :
a) Lucius Episcopus servus servorum dei venerabili fratri
(Otloni II Meranic duci) Episcopo et dilectis filiis capitulo Baben-
bergensi salutem et apostolicam benedictionem.
Tanto ecclesiarum utilitatibus debemus diligentius imminere
quanto ad id amplius de officio nobis iniuneto tenemur. Eapropter
eommodis ecelesii nostre providere volentes. castra Boteustein,
(Joc/.winncnstcin , Wincera de antiquo de novo autem Gycheburc
nvels. Riphenberc. Xordegga. Chunstal. Xorthalden. Fran-
kenburr. Hochstete. Veterona. et alia quejuste et sine con-
troversia possidetis. sicut in rescripto carissimi in Christo
filii nostri. Frideriri Romanorum imperatoris semper Augusti, con-
tincri noseuntur. robil et per vos ecclesie vestre auetoritate apo-
stolica confirmamus et presentis scripti patrocinio communimus. Illud
autem quod de Gyccheburc veteri et lichtenvels cum suis pertinentiis
et accessionibus slatutum est et imperiali auetoritate firmalum, ut ea
Com es Bertoldus et unus tan tum filiorum suorum si
superstes extiterit, debcant coad vixerint possidere, post decessum
eorum libere ad eccleaiaai reditura, auetoritate presenlium duximus
roborandum arclius inhibentes ne quis Gyecheburc seu cetera castra
ht erwähnt in den Mon. Zoll, die v. 1248 (n. XXXIII) zu 1251 n.
XXXIV übergehen.
600
vel possessiones, ad vestras mensas de jure spectantia,
infeudare seu aliter alienare vel imminuere aliqua temeritate pre-
sumat. Quod sipresumptumfuerit,auctoritatepresentium decernimus
non valere. Nulli ergo omnino hominum liceat hanc paginam nostre
confirmationisetprohibitionis infringere vel ex ausu temerario con-
traire. Si quis autem hoc attemptare presumpserit, indignationem
omnipotentis dei et beatorum Petri et Pauli apostolorum ejus se
noverit incursurum. Dat. Veron. VI id. Maii.
b) Um aber zu verstehen, wie die Sache dennoch ganz anders
kam, und die erwähnten Güter der Kirche von Bamberg entfremdet
wurden, muss folgende Stelle aus der Urkunde K. Friedrichs II. v.
Juni 1242 angeführt werden (C. M. B. XXXa 289) :
Notum sit universitati vestre quod Ramungum de Kamerstein
et Butiglarium de Nurenberc fideles nostros constituimus procura-
tores ad revocandum in potestatem et dominium Henrici ven. Ba-
benb. Electi dilecti principis nostri et ecclesie ejusdem, omnia que
per Bopponem dictum quondam Babenc. electum a tempore trans-
gressionis sue ab anno videlicet dorn. Incarn. MCCXXXIX mense
Oct. XIII. ind. infeudata alienata donata vendita obligata distracta et
subtracta in ejusdem ecclesie preiudicium et inestimabilem lesionem
sicut in scripta lata sententia quam deferunt plenius continetur.
cj Zu weiterer Verständniss der Theilung des meranischen
Erbes.
Anno domini MCCCXII. Dominus Wulvingus Episcopus no-
mine ecclesie Babenberg. emerat vere emptionis titulo apud domi-
num Fridericum comitem de Truhendingen, consentientibus uxore
heredibus fratribus et ceteris quorum intererat universis bona sua
infrascripta videlicet opidum Schezliz et castra Gych. Gugel
Newehaus. Arenstein et Stufenberch cum universis eorum. iuribus
villis hominibus redditibus nemoribus venationibus et atinenciis
quibuscunque pro quinque milibus marcarum puri argenti ponderis
Nurenbergensis. Qui quidem Episcopus solucione pecunie nondum
integraliter sibi facta sed modico pecunie seu solucionis superstite.
de huius carnis ergastulo a domino evocatur. Quo defuncto et
capitulo Babenbergensis ecclesie vota electionis in duos videlicet
dominum Chunradum de Gych. propositum et dominum Vlricum de
Sluzzelberch prepositum Sancti Stefani proh dolor discorditer
dirigente. predictus contractus emptionis fuit, sub conditione tarnen
001
tolaliler rtsofotlt. Ha quod ipWBJgfliifBi ipse «I»' Truhendinnen
vd sui hercdcs vcllent au! in 1 cndcrcul wildere opidum caslra seu
bona prrdicta. dcheut pre omnibus hominihiis etiam eonsantiuineis
et aiuicis NfU priim» l,piscopo et eoltetfe Bahcnberirensi ad
vcndendum pro «niinqno milihus marcamm arirenti boM predicta
cxponere cl ollerer. I,f M item Ifl TimiIhmhI ini: <■ n vel sui berede!
quiequam de lumis predirlis dislraxcrint vel oMiuavriir.t successu
temporis quandncunquc tantum ul cadem distraefa vel obligata ad
rslimacioncm legitimam bonorum virnrum cl valorcm distraclorum
s.- pnterunl extcndcre. BI tune cum episcopus vel ecclesia ipsa bona
tun mt im n vcrit.ipsiKpiscopo et ecclesie in solucionc facienda defal-
cabiturdepecuniaprenotata. Bt sciendum quod opidum et castra
predicta cum villis et attin en ci is u ni versis sunt in feud um
ab episcopo et ecclesia B ab en berge nsi. sicut etiam
ipse de Tru bendingen confitetur. Tarnen asserit quod
castrum Stufenbcrch procedat in feudum 1 domino abbate fuldensi.
et in boc non est bene secundum conscientiam et juris debitum
informatus. quia ipsum castrum Stufenberch situalum est in terra
seu fundo proprictatis ecclesie Sancti Stcfani Babenberg. que
proprietas ad scolastriam ipsius ecclesie Sancti Stefani pcrtinet
mero jure, et sie consequenter ipsum castrum Stufenberch est et
venit in feudum a Babenbergensi ecclesia et male ab alio quam aBa-
1m iilit!-» nsi ecclesia ipsum possidens possidebit.
Notandiim etiam quod quidam ministerialis dictus de Stol-
bereb dictum castrum Stufenberch. Babe n berge nsi et Her-
bipole nsi episcopis ac comitihusde Hennenbcrch et
Meranie invitis et reu i ten t ibus potenter crexit
primitus .1 eonsfruxit.
Lib. Privileg. B. p. LDL
d) 7. Octoher 2 252. Otto dei graeia comes palalinus Heni dux
Bawarie universis presens scriptum inspecturis in perpetuum. Quo-
niam propter intena« -ein hominum memoriam in oblivionis vergunt
e\i< -iuin. que in tempore geruntur unde litigandi materia hominibus
futuri temporis generatur, sanum est et utile ea que rite Hunt Scripte
m. nioiieeommendare. Xoverint igitur universi tarn presentes quam
posteri quod venerabilis in Christo patcr dominus Heinricus Bam-
ifil episcopus fcodum quod a comitc de Bogen fratre nostro
wdewe rac j>it nobis concessit ex forma et condicione
602
qua per venerabilem quondam Ekkebertum Episcopum predecesso-
remsuum patri nostrobo.me. et nobis fuit collatum proutinstrumen-
tis publicis exinde confectis plenius continetur sigillis Heinrici
Romanorum regis Alberto Magdeburgensis Archiepiscopi Ekkeberti
Bambergensis Heinrici Wirceb. Heinrici Eistetens. Episcoporum Lu-
poltli ducis Austrie etStyrie Ludwici quoque patris nostri etnostro
sigillatis. insupei* judicia que de morte ducis Meranie eccle-
sie sue vacare ceperunt in Bawaria, feodum quoque Ra-
potonis comitis palatini Bavarie cum advocacia in piburch excepta
advocacia in Kizemgespuhel nobis concessis feoda quoque Chunradi
de Gundelkovensimiliternobis contulitque prius abEpiscopoEkke-
berto predecessore suo jure receperamus feodali, protestamur
etiam quod idem Episcopus nulla nobis bona contulit que Proprie-
tät is titulo ecclesie sue attinent vel mensi episcopali que vulgariter
urbar appellantur, nunc a nobis instanter fuit super huiusmodi
requisitus. Nos vero promisimus eidem episcopo bona fide quod
permittemus eum edificare castrum suum winter quandocunque
sibi placuerit et ad hoc assistemus et auxilio et favore. Ad cujus
rei memoriam presens scriptum jussimus sigilli nostri robore
communiri. Actum apud Straubingen anno domini MCC quinqua-
gesimo secundo non. Octob. XI ind.
Lib. privil. A. II. f. 27.
IX. 4. Juni 1250.
In nomine domini Amen. Nos Hermannus dei gratia Herbipo-
lensis Episcopus. per presens scriptum notum facimus universis.
quod ad instantem petitionem venerabilis domini Babenbergensis
Episcopi Nobilium Friderici Burcgravii de Nurenberch et
Friderici de Truhendingen. constituti arbitratores super guerra
que de feodo quondam ducis mercanie inter eos vertitur.
preter penam mille marcarum argenti ad quam pars non parens ar-
bitrio se astrinxerat sub fidejussione parti alteri persolvendam.
quam volumus in suo robore permanere. maiorem providimus cau-
tionem. Hanc videlicet quod praefatus dominus Babenbergensis
episcopus. Albertus prepositus maior. Heinricus prepositus veteris
capelle. Ludovicus pincerna de Rotenhain. Chunradus de Stetbach
et Fridericus de Racenberge. ex una parte ex altera vero parte
Fridericus Burcgravius de Nurenberch, Fridericus de Truhendin-
003
l'.bcrliardus d Heim irus de (iveeli. \\ ollraiinis <•! AIImtIus
(in. s ( l'oils« h \onTliuriiau ). data Mc in inanus nustrasrorpn-
rale preslitcrinl juramenlum ([U(m1 nunquam cvihuul Herbipolim
d.mcc arhilrium quod inter cos prnnuntiahamus complealur. Hein
ad maiorem cautelam adjulorcs ulriusque partis absoluli I partibus
iulem dederunt \ice sacrammti. avisiere parli servanti arbi-
triuni. e! inpugnarc alleram per quam absil l'ucrit violatum. In cuius
leslinionium et fOfcWtJ lirmitatcm presenles lileras sigillis nosln»
et parrium. Comitum le llenneberch ei (Jolfridi de Hohenloch fe-
cimus comuniri. Ada 1 1«* rhi |><» I i Anno domini MCCL Indictione VIII.
IJuarto die inlrante .lunio. 1j.
X. 5. Febr. 1255.
Xos Heinricus dei gratia Babenbergensis Episcopus Tenore
presentium eonstare volumus universis. quod ad hoc ut castrum
!i posset in potestatem nostre ecclesie pervenire. de quo non
solum nos et capitulum nostrum monachi. clerici. moniales. layei
singuli et generalitcr omnes in nostra diocesi existentes, multa pa-
ciebantur incommoda per spolia et rapinas. Et ut tocius provincie
posset ex hoc commoditas procurari, cum Chunemundo filio Hen-
rici deCiyech. qui castrum ipsum oecupaverat. convenimus sub hac
forma. Dcdimus ei ad manus L. marcas argenti. Item dedimus ei fi-
dtjussores pro C marcis solvendis sibi a festo sanete Waltpurgis
|M -nximo tunc futuro ad duos annos vel denarios sicut dantur in
I ambio in moneta videlicet nos ipsum pro marcis XXV. Item Yrin-
gum de Chunstat pro marcis XXV. Item Ludevicum pincernam de
Rotenhain pro m. XXV et si unus decesserit quod absit alter sit
lid.iussor pro L. marcis. Item pro m. XXV. Sifridum camerarium
Uabcnberg. dedimus. Item obligavimus ei villam Herzogengerwth
pro CL. m. argenti tali conditione super predictis adjeeta. si ipse
• t pater suus Heinricus de Gyech in servieiis et devocione ecclesie
sicut promiserunt lideles extiterint et constantes. et ne super hoc
dubilatio aliqua oriatur presens scriptum fori et sigillo nostro jus-
simus roborari. Testes autem sunt Otto prepositus S. Jacobi. Ar-
noldus de Sunnenburch Canonici Bamberg. Wolframraus et Yringus
'jNi.U erwähnt in den Mon. Zoller. die von 12iS (n. XXXIII) zu 1251. u.
XXXIV springen.
Archir Jahrg. Iö30. I, B. III. u. IV. Heft. 40
604
de Chunstat. Ludovicus pincerna de Rotenhain. Wolframus dapifer
de Nowanstorff. Heinricus deStritperch. Hermannus deLiebesperch.
Chunemundus de Sunnenburch. Wolframus pincerna de Riuthe et
alii plures. Actum aput Memelstorf Anno Domini MCCLV quinto.
mense Febr. XIII indictione.
Lib. privil. I. f. 122. b.
XI. 16. Mai 1257.
Nos Heinricus dei gracia Bambergensis episcopus per presens
scriptum notum facimus universis quod cum Taynoni de lihtenstein
ministeriali nostro promissisemus C libras denariorum Babenberg.
monete ut nobis assisteret in guerra quam habebamus cum
nobilibus viris friderico Burggrafio de Nuremberg et
Friderico de Truhendingen et pro eisdem se obligasset
villas nostras Busendorf et Medliz postmodum de consilio capituli
et ministerialium nostrorum promisimus ei alias C libras ut in uno
castrorum nostrorum residentiam faceret corporalem aut castel-
lanum loco sui statueret qui nobis in equis et armis posset decenter
servire et ut senior filius suus vel si eum decedere contingeret
quod absit alter filius ejus unam de ministerialibus nostris duceret
in uxorem quod adimplendum promisit corporali juramento prae-
stito, et frater suus Albertus alioquin proprietates ipsorum et
feoda que ab ecclesia nostra tenent ad ecclesiam nostram libere et
sine contradictione redibunt. dictas vero CC libras denar. Babenb.
promisimus ei solvere a festo S. Jacobi proximi nunc futuro usque
ad annum unum Alioquin medietatem omnium reddituum ville
Halstat extunc reciperet annuatim donec ei dicte CC libras denar.
qui tunc in civitate Babenberg essent daturi, plenarie solverentur.
Ipse vero et frater suus Albertus renunciaverunt precise omni
actioni que eis competebat vel competere videbatur super obliga-
tione predictarum villarum Busendorf et Medliz vel alio modo
ceterum pro recognitione quod medietas ville halstat esse pignus
ipsius si non solveretur ei pecunia nominata in termino supradicto
posimus in manus L. pincerne de Rotenhan S. Camerarii et Lud-
wici de Bune ut hoc anno de eadem villa sibi solvant unum anserem
et unum simcrum avene et ne de predictis dubium in posterum
oriantur, presens scriptum fieri et sigillo nostro jussimus roborari.
Hujus rei testes sunt Albertus major prepositus h. decanus. vi.
cellarius canonici Babenberg. W. Marschalcus de Cunstat. L. pin-
605
c.-rna fa lUlrnlian. \\ . dapil'cr uY Vw MlftOlf li. (U' Gich conradus
<l« Sannenberg ditricw Hrmr. L. it banc camanurim Babenb. et
alii plun-s.n..l.|{ainl)«ri:.a.<lo.u.M('('LMI.\M.cal. Jim. ind. XIII. ,).
Lih. privil. II. f. i\$. i\\).
MI. 1205.
Qiionium ca. quc g-erunlur i» tempore, ne simul cum processu
tanporii labantur. liticrarum solenl Icslimonio perhennari : Pateat
UUVersil pracsrnlis iu.slmmenli srricin inspecturis, quod Nos
Cnni-jidus Junior II u rggra \ i P I In X u rcniberch onuiia
bona lottra In l.ntcnbcrgc. \ovale In Stocke«), Gerungesberge 3)
cum omniluis suis atlineneiis, feodum In Buwerlingen *), Novale
In Wertorge*) Advocaciam unius feodi In Gerhartsdorf *) Advo-
caciam In superiori Hidelbaeh 7) unius curie Lutymanni de Xu-
renherc e1 advocaciam super unum mansum In Diphersdorf 8) apud
Val\am cum omnibus suis attineneiis vendidimus Dominabus cenobii
In Kngeltal et Heinrico dicto Swepfcrmann iure pro prietatis
10 perpetuum libere possidenda, hac intermissa condicione, quod
si praefatas Dominas et dictum Heinricum a festo purificacionis
heate virginis marie transacto infra decem annos quamquam in
peticionis iupulsacionem sustinere contingat in bonis praelibatis,
ab illa nos infra menses duos ipsos postquam super hoc commoniti
fuerimus , penitus absolvere debeamus sine ipsorum dispendio , bona
sibi sepedieta de oecupando. Quod si facere negleximus, duo
nosfrorum militum apud Xurenberch se reeipient, abinde nun-
quam exituri, nisi sedata hujusmodi qualibet inpeticione. Huius
rei fidejussor erat una nobiscum noster dilectus frater frideri-
cus Hurggravius Xurimbergensis, testes vero sunt Ra-
mungius de Chamerstein, Hermanus de Stoffe, Heinricus de
*) Auch nicht erwähnt in den Monum. Zoller. die v. Octobr. 1256 n. LIII.
n Febr. 1261 n. L1V. übergehen.
=) Stükig.
3) Gehrsberg.
*) Beuerling.
5) Weyersberg.
•) Gehrsdorf.
7) Oberheydelbacb.
•) Diepgersdorf.
40*
606
Tannen, Heinricus de Heringersberge *), Bruno de Imelndorf,
Leupoldus de Schonenberc , Heinricus de Domo, Arnoldus, Bur-
kardus et Ludowicus fratres de Segendorf, Cunradus de Herzo-
genhove, Fridericus et Gotfridus fratres de Lint, Heinricus de
Margental, Conradus Choler, Conradus de Steinelbach, Conradus
de Tenninloh, Leupoldus de Brant, Cunradus Butiglarius de
Kurnberg, Heinricus de Hidelbach, Sibot et Marquart fratres
dicti pfincingi, Wernher Günther, hermmanus de Rot, Fridericus
Vngelter et Lentzmanus et alii quam plures, In testimonium etiam
praemissorum presens hoc scriptum fieri procuravimus nostri
et predicti fratris nostri friderici Sigillorum robore communitum.
Datum anno domini MCCLXV decimo calend. Aprilis.
XIII. 1290.
Nos Fridericus Burchgravius de Nurenberch. Ger-
lacus de Broberg et Theodericus Marscalcus de Ekkchartesberge,
constare volumus universis, ad quos presens scriptum pervenerit
in perpetuum, quod cum venerabilis dominus Arnoldus Babenber-
gensis Episcopus. ageret contra Knutonem Eberhardum Karolum.
et alios fratres suos Knvtones de Schydingen super restitutione
castri in Schydingen. Sibi nomine Ecclesie sue facienda, quod pa-
ter eorum et ipsi multis temporibus indebite et illicite occuparunt
in prejudicium Babenbergensis Ecclesie, in nos tamquam in arbi-
tros ex utraque parte fuit super ipsa causa et iniuria conpromis-
sum, Qui ex ordinatione nostra et arbitraria sententia nobis pre-
sentibus et multis aliis ipsum castrum Schydingen cum omnibus ju-
ribus et attinentiis resignarunt prefato domino Arnoldo Babenber-
gensi Episcopo. nomine sue Ecclesie, renuntiando omni juri, quod
ipsis competebat in ipso Castro Schydingen et accessoriis, tarn ex
largitione et infeodatione quondam domini Heinrici. Marchyonis
Mys sinensis, quam alio quocunque modo. Nee non etiam renuntian-
tes restitutioni expensarum sive sumptuum, quos ipsi vel pater eo-
rum fecerunt circa castri edificia antedicti. Pro quo ipse dominus
Arnoldus Babenbergensis Episcopus ex nostra similiter ordinatione
promisit prefatis Knvtoni et fratribus suis Knutonibus , vel quibus
eunque ordinaverint pro recompensatione expensarum circa prae-
*) Hertingsberg.
607
dictum Casfrum faHarum, ol pro volunlaria eeMlOM (pracdiclo-
rum) in instant i iVsln Epyphanic. (Vnlmn et Srplun»'iiila quinqur
nurcaa argenti naualia, quod si omitteret, pro ikgilifdecemmar-
<is. de redditibua bonorum officü in Maohel debet eis nuiui marce
redditua obligare, <it baue Obligationen! tan diu tenebunt, doncc
i kia rel eorum beredibua per ipaum vcl aaoi ineeeaaorea aatedieta
peccunia fuerit peraoluta. In cuius rci testimonium hör scriptum
(Mim teatibua subnotatia, qui interfuerunt premiaais, nnsirorum si-
gülorum munimine iuaaimua roborari. Testes sunt hii« Conus Ott«
de Orlamunde junior. Arroys de Broberg junior. Chuuradua Pin-
cerna de Salek. Theodcricus pincerna de Naebern, Chunradus et
TheodericuadeDoberticben.Lutolfus et Lutolfus de Allerrstet. Diet-
marua deWilleratet llayno. Knut. Theodericus Pincerna de Apollen.
ririrus Dapifer de Nawenstorff. Ileinricus de Sampach. Heinricus
Sturhsso, dellochstet. Detricus de Jaessenitz. Alram de Aterse. Bu-
naher. Chunradus de Gazze et alii quam plures. Actum et Datum Er-
fordie. Anno domini M°Ducentesimo Nonagesimo In die Sancti Viti.
Lib. Priv. Bamb. I. f. 123.
XIV. 31. October 1294.
Notum sit universis tarn presentibus quam futuris intuentibus
presens Scriptum , quod cum venerabilis dominus Arnoldus Baben-
bergcnsis Episcopus contra nos Knutonem, Eberhardum, Karulum
et Heinricum fratres Knutones de Schiding, Bertoldum et Gunthe-
rum de Widbech, Eberhardum et Johannem de Snellurod moneret
querimonias super diversis causis et iniuriis ac gravaminibus, sibi
et Ecclesie sue per nos illatis. In hac parte ex mandato Serenissimi
domini nostri Adolfi Romanorum Regis, et de consilio patrinorum
etamicorum nostrorum Tymonis, Chunradi, Hainonis et Albcrti
Knutonum simpliciter et absolute nos submisimus gracie prefati do-
mini nostri Episcopi Babenbergensis. Et super eisdem causis et
questionihus finaliter terminandis tarn ipse dominus noster Episco-
pus praedictus, quam nos elegimus arbitros nobiles viros. dominum
H. seniorem advocatum de Plawen et filium suum dominum. Hein-
ricum advocatum de Plawen. promittentee fide data, et corporali
preatito juramento. nos ratum et gratum habituros omnia quc per
prefatoa arbitros super prcmissis fuerint arbitrata. De quorum si
quidem arbitrio et ordinatione prefatus dominus noster Episcopus
608
ad suam graciam nos recepit. Obinde nos Knutones. tarn super Ca-
stro Schiding quam super advocatiis. Judiciis et omnibus aliis ju-
ribus, que in bonis pertinentibus ad idem castrum pertinent, vel
pertinere videntur. renuntiavimus et cessimus. nee super hiis inpe-
titiones vel vexationes, seu impedimenta aliqua de cetero faciemus
vel fieri procurabimus ullo modo. Munitiones etiam nostras in
Snellnrod et in Zurbowe in potestatem ipsius domini nostri Epi-
scopi tradidimus confringendas. et tarn in fossatis quam in aliis
edifieiis destruendas. Immo quiequid in Ecclesiis ipsarum munitio-
num ad incastellationem factum est vel pertinere poterit, hoc simi-
liter est delendum, nee nos amplius in prefatis locis vel in aliis
locis. ad Ecclesiam Babenberch pertinentibus. sine consensu ipsius
domini nostri Episcopi. vel suornm successorum munitiones aliquas
inposterum erigemus. Preterea mansum unum. et Curiam sub Ca-
stro Schiding ex nunc infra annum proximum vendemus domino
nostro Episcopo. prelibato vel alii colono. qui de eis sibi debita
servitia exhibebit. Item munitionem in Chirschiding quam dominus
Episcopus predictus in sua jam tenet potestate. destruere poterit
quando placet. Bona vero que ibidem comparavimus post destruc-
tionem dicte munitionis. nobis Knutonibus de Schiding ipse domi-
nus Episcopus contulit. feodali titulo possidenda. nee ibidem etiam
vel in aliis locis Ecclesie , ut superius expressum esse (sie) muni-
tiones aliquas construeantur (sie). Ceterum ipse dominus nosler
Episcopus de redditibus in villis Mokernich, Lutzschendorf et Ke-
meitz sitis nobis Knutonibus de Schiding pro Centum et septua-
ginta quinque marcis argenti usualis. sicut in aliis continetur litte—
ris. pro pignore assignatis nos Knutones. seeundum terre consue-
tudinem infeodavit. que bona tarn diu feodaliter possidebimus , do-
nec ab ipso domino Episcopo vel a suis successoribus pro predictis
C et LXXV marcis particulariter vel integraliter fuerint absoluta.
De senioratu vero in Mokernich de quo lis est inter ipsum dominum
nostrum Episcopum et nos Knutones, utrum cum predictis reddi-
tibus nobis fuerit deputatus vel non , sunt illi de Glina requirendi.
quorum dictis ex utraque parte stabimus contenti; quos etiam de
Glina in castrensi sua residentia in Schiding nuMatenus attemptabi-
mus de cetero impedire. Adiectum est etiam quod si qui captivati
sunt vel detenti, ab utraque parte sunt liberi dimittendi. Pernge-
rus etiam de Melding, in Schiding castrensis, et Ditricus quondam
600
ofhVialis ibidrm. aliiquc roadjwlorrs dirli domini nnslri BpieCOfti,
rl m>* nmnrs pivnolali insimul rrronriliali per omnia siimus. et in
vtM\un amicttiaaa refermali ri euden DtaerrabiMi perpetno sine
vara. Vnlumus Hiam. rl BOI ad hoc dislrirlius oblinainus . si piv-
ttkM rel aliqua prrmissorum quo«! al»sil . violahiimis f quoil r\ hin,-
omnia froda rl bona, qnr al) Ecrlrsia BabrnbiTüTiisi lial>nnus, ri-
drin orrlrsir drbeanl varaiv librrc rt solulr.
In cujus rci testimoninm Sigillam domini noslri Hertnh^mi
Adolli Humannrum Regia et vcnerabilium dominorum llmrici Con»
itaacienaii ei B. Ncunburgensis Episcoporum. Nobilis viri Domini
i riei rumilis de Olin:i<\ nobilium virorum. de Plawe advoca-
tonun. Sniioris rl Junioris, et Thymoms KnutonisSigilla, pro nobis
omnibns. presentis litteris sunt appcnsa. Testes vero in quorum
presenlia hec sunt arla. Sunt domini prenotati et Magister Eber-
nandus. Cancellarius dirti domini nostri Hegis. Et nobiles vir
P u r g r a v i u s j u n i o r d e N u r n b e r c h. Eberhardus et Gotfridus
de Sluzzelberch. Heinricus advocatus de Wida. Heinricus advocatus
de Gera. Strenui etiam milites. Hermanus de Preitenstein. Hilt-
poldus (Vater suus de lapide. Albertus Vortschol de Turnov. Win-
nerus miles de Hohstet. Berngerus de Melding. Waltberus de Sek-
kendorf. Chunradus de Lubichowe. Heinricus de Chirchdorf. Hein-
ricus de Slatpach. Theodoricus de Pukwitz. Heinricus de Langen-
beuge. Johannes de Hanveld. Jrnfridus de Schonawe. Hammanus de
Hain, et alii quam plures fide digni. Actum et Datum in Gastris
apud Greutz, anno domini Millesimo. CC° nonagesimo quarto. In
vigilia omnium sanctorum. Lib. priv. Bamb. I. f. 124.
010
II.
Die ältesten Aufzeichnungen über den allinäligen Erwerb der
hohenzollerschen (brandenburgischen) Territorien in Franken.
Aus dem ehemaligen Haus-, Hof- und Staats - Archive der Markgrafen von
Brandenburg auf der Plassenburg , gegenwärtig in Bamberg.
(Zweifelsohne von der Hand des Ritter's Ludwig von Eyb.)
Das nachfolgende älteste „Ankunftsbuch" der Markgrafen von
Brandenburg hohenzoller'schen Stammes ist eigentlich ein fortlau-
fender Commentar zu der in der Einleitung zu Ludwig von Eyb's
Denkwürdigkeiten enthaltenen Schilderung der Art und Weise
wie die Burggrafen von Nürnberg zu ihren Besitzungen in Franken
gelangten (S. 26, 27). Es sind diese Aufzeichnungen aber auch
zugleich eine von den Tagen K. Konrad's IV. reichende, wenn
aucb kurzgefasste , doch durch ihren Inhalt im Allgemeinen, wie
durch die eingestreuten Bemerkungen wichtige Chronik der
Burg- und nachherigen Markgrafen, die selbst dadurch an
Werth gewinnt, dass der Verfasser sich auf urkundliche Nach-
richten stützt und persönlich dem fürstlichen Hause sehr nahe
stand. Ja täuschen mich Styl und Haltung der Aufzeichnungen
nicht ganz, so ist Niemand anders ihr Verfasser, als Ludwig
von Eyb selbst, welcher, wie aus seinen Denkwürdigkeiten S. 131
bekannt ist, nicht bloss diese verfasste, sondern in seinem
„Buche" auch sonst noch aufzeichnete, was ihm für „seine
gnädige Herrschaft" von Wichtigkeit zu sein schien.
Uebrigens befindet sich eine Abschrift dieses Ankunftsbuches
auch in der k. Bibliothek zu Bamberg. Sie ist jedoch von sehr
neuer und flüchtiger Hand, verdient aber nichts desto weniger eine
Vergleichung mit dem Texte des Archives. Das gewonnene Resultat
findet der Leser regelmässig inclavirt unter den Annalen des
Ankunftsbuches.
611
Eine weiten Abschrift, welche aber in eine eil 1628 reichende
iogisehe Anfminhnnng aieliwftjbtttniltri sich aneh li einem Ms.
4M k.llof- und Staatsbibliothek M München (Cod.germ. 1)98.) Joh.
ri mnnumrnla antiquitalis quae in templo monaslerii Heils-
brunneiiMs passim obita rcrnuulur. Auch aus diesem sind mannigfal-
tigeNoti/.t'n erhoben and an ihre Stelle eingeschoben worden. Wich«
bg i'iir den einstigen Bestnnd dieses hohenzoUcr'sehen Mausoleums)
i nur nun Theöe zerstörte Inschriften. Grabdenkmäler ete.
hiertheilinhgebildetftheiLi engegeben sind, lernen wir auch daraus,
dass Ritter Ludwig von Eyb sn Eybburg, „der Zeit Landherr. isl
geboren im XVII. Jahr*', nämlich des XV. Jahrhunderts und er somit,
ll et 1502 starb, das sehr hohe Alter von 85 Jahren erreichte.
Auf seinem Grabmale ist die Bitte eingegraben: 0 Mutter f
Gottea hitt dein söhn für mich armen Sunder hier begraben und
für alle gläubige Seelen. Amen.
Bfl erübrigt hier nur noch auf die Wichtigkeit aufmerksam zu
machen , welche diese brandenburgische Hauschronik Ludwig' s
von Eyb für die Geschichte der Ausbildung des Territorial-
systems hat. Man sieht, um welch geringen Preis das hohenzol-
ler'schc Haus im Ganzen zu seinen Besitzungen kam, allein auch
nicht minder die anerkennungswerthe Consequenz, mit welcher es
unter allem Wechsel der Verhälnisse nur Ein Ziel im Auge hatte.
Man sieht zugleich auch das eigentümliche Glück dieses Hauses,
nicht bloss darin, dass, als es (wie die Monumenta Zollerana
lehren) im XIII. Jahrhunderte nur auf 2 weiblichen Augen zu be-
ruhen schien, die Gefahr frühen Erlöschens, die bei so
manchem andern wirklich geworden, sich wieder verzog, sondern
auch eine grosse Anzahl von Söhnen erst dann dein einzelnen
Vater zu Theil wurde, als wenige kluge Massregeln hinreichten,
die Gefahr einer zu grossen Zersplitterung des kaum
Erworbenen in der Geburt zu ersticken.
M. Albrecht Achilles seihst erkannte es sehr wohl an, wenn
nur die noch bei Lebzeiten seines Vaters von diesem voll/n. um
Theilnng das väterliche Erbe in der Art bewahrte, dass es ihm
nicht erging, wie dem Patrimonium so vieler anderer fürstlichen
Hinter. Um eosehr es desshalb ui rühmen ist. dass M. Friedrich I..
M. Friedrich II. mit gleicher I'msichf wie Resignation handelt« ii.
so ist auch billiger Weise nicht zu vergessen, dass d.is XV. Jahr-
612
hundert überhaupt dasjenige war, in welchem man den Versuch
wagen konnte, der his dahin überall herrschenden Theilung der
Länder nach der Kopfzahl der Fürsten einen Damm zu setzen.
Wäre aber der grosse Kindersegen, mit welchem die brandenbur-
gischen Markgrafen im XV. Jahrhunderte beschenkt wurden, im
XIV. eingetreten, sie hätten sich zweifelsohne einer Zerstreuung
des Gesammelten eben so wenig entschlagen können , als die
Kinder und Enkel Ludwig des Bayern. Allein darin zeigt sich
das Providentielle in der Geschichte einzelner fürstlicher Häuser,
wie einzelner Völker; dass die einen gezwungen sind Lagen durch-
zumachen , welche eine aufsteigende Grösse hemmen und nieder-
halten, während es anderen vergönnt ist, glücklichere Umstände
nach dem Masse eigener Tüchtigkeit zu benützen.
Somit zweifle ich denn auch nicht, es werde der Leser aus
der sonst trockenen Anrührung territorialistischer und genealogi-
scher Notizen vielfach Bedeutendes hervorheben und auch diese,
wenn ich nicht irre, älteste und genaueste Chronik des hohen-
zoller'schen Hauses nicht ohne Nutzen durchgehen können.
Eine Aufzeichnung der brandenburgischen Lehen folgt als
Beigabe nach. Ihr voraus geht eine Auseinandersetzung der Beschwer-
den M. Friedrichs I. noch als Burggrafen von Nürnberg gegen diese
Reichsstadt, eine Urkunde, welche mehr als Tausende zeigt, wie
geringfügig die Interessen deutscher Fürsten im XIV. Jahrhundert
waren. Dass sie im XV. grösser wurden, daran war Ursache,
dass man im vorausgegangenen auch das Geringfügige nicht ver-
schmähte. Uebrigens ist diese Urkunde v. 1396 (?) ihrem ganzen
Inhalte nach von grosser Bedeutung für das Wachsthum der
Territorialherrschaft in Deutschland.
In disem Büchlin ist verzeuchendt was meine
gnedigen Herrn Voreltern kaufft und zu der Herr-
schaft bracht haben.
In dem register und Buch findt man wenn vnd welcher zeit
und jar Grave Fridrich von Zoler zu demBurggraventhum zu nurm-
berg komen ist, und sein nachkomen und was also ein iglicher dar-
zubracht hat , und in welchem jar das bescheen ist.
Zum ersten so hat König Conrat erweiter römischer könig und
zu Jerusalem und zu Sicilien könig geben Burggraven Fridrichen
613
Creuten mit aller ivgehttraag. tot München in die remigii 1243
mul in eiien andern btfat die Vogtey über lü dosier Bteiftucfa
MOb in diesem jar.
(Nach Slillfrird mon. Zoll. Oefober 1951 ii Im» i-«-;i I» K. Conrad
auf Bitten dos Burggrafen Fried rieh und seiner (iemalin ..lam
insis (jnam suis pueril prnrrealis ah eis caslrum Crusen. Sollte
ler Burggraf lt43CreiMi nur auf bebeaeaeel erlügt halten?
Oder ist dM Datum wie Ihm der fgeftHlilCB Verleihung der
Voglei von Miinrhsteinaeh irrig . welelics 1 2 <> 5 Magen soll.)
I'.r hat erkauft viersperg Egcnhnuscn und ander«' gut von Al-
brerhten und Ludwigen von 1 lohenloh zu IfTenheiin uml) W Pf.
Heller a° d. 1258 1).
Der Burgirraflc Fridrich hat M der Herrsehaft bracht Baireut
und Cadolzburg als ein seiner Hausfrauen wegen frawen ElsshHh
Her/.og Ollen von Meran dochter seliger. (1265 M. Zoll. n. LXYII.)
Derselb Burggrav Fridrich hat gemacht den a bt zu Elbangen zu
lehen Beireut undCadoltzburg sovil und aislang die herschaft haben
wil. wenn sie aber nit wil, so mag es die herschaft aufsagen und
doch einen hove zu Reyndorff im Ambt Cadolzburg und einen in
dem ambt zu Bairut zu plass zu lehen empfahen nach laut des briefls
an die herschaft vom Closter zu Elbangen hat. A° 1265 cal. Aug.
(V cal. Aug. 28. Juli M. J. S. 109. Irrthümlich heisst es daselbst
reversales Ottonis Elwac. Episcopi).
Künig Rudolff leiht und gibt Burggraven Fridrieh das Burg-
graventhum und lantgericht und allen andern seinen zugehörungen
dat. Ach a° 1273. (M. Zoll. n. LXXXVI.)
Er versetzt im ainen hove zu Wendelstein d. Weissenburg
1273 jar.
Er gibt im auch mit willen der Churfurten Lenkershaim, Erl-
bach und Brück, dat. poparten 1272. (M. Zoll. n. CXII.)
Er gibt im auch die dörffer um nurenberg Schnepfenreut und
Sayglingen mit der Mil. d° Eger 1289 (1281 M. Zoll. CV.)
Er leiht im auch alle und yglich mannlehen, die lantgrav
Fridrich von leuchtenberg auffgeben hat und mit \amen die lehen-
schafft uff dem pleyenstein und freudenberg a° 1283.
') Die eine Hälfte von Virnsperg kam 1235 (C. M. Zoll. n. XXIII.) an Burggr.
Conrad, die andere 1259 um 550 Pf. heller an denselben und Conrad
den jungem.
6U
Er leiht und gibt im auch das dorff Ezelsdorf mit aller zuge-
hörung zu lehen, als heinrich von der Tanne und herman sein Sun
auffgeben haben. (1291. M. Zoll. n. CXLVII.)
Einem brive das nymant kein burglichen bann thun soll und
mag in eines andern herrn land und herschafft an sein willen, d.
Wien 1279.
Er leiht auch den Culmen burggraven Fridrichen den er vmb
lantgrave Fridrich von leuchtenberg erkaufft hat. dat. 1284 und
cost III1C Mark Silber. (Das Datum fehlt bei der Urkunde in dem
M. Zoll. n. CHI, und ist auf 1281 circiter angegeben.)
Grave herman von Orlamund hat verkauft zwerniz und die gut
zu weiterstorff umb IUP Silbers a° 1290 (M. Zoll. CXXXIX).
Er hat dachsperg kaufft umb grave ludwige von Ottingen umb
Vc mark lautern Silbers, a° 1280 am mitwochen nach Palmarum.
(„Und um 1000 Pf. heller,1' heisst es in einer späteren Aufzeich-
nung des Ankunftbuches. Die Urkunde selbst ist verdorben und der
grössere Theil später nachgefahren. M. Zoll. S. 138. 139.)
Er hat kaufft die Vogtey über Bernheim von grave Fridrich
von Truhendingen umb IIP1 Pf. heller a° 1280.
Er leiht im das Haus Sewelden in osterreich mit seiner zu-
gehorung die er vor seinem Sun verliehen hett. Dat. Wien 1285.
(Ap. Ulmam Non. Jul. ind. XIV. anno 1286.)
Er verleicht im auch alle gut, die albrecht rynss maul von wern-
fels von im zu burggut gehabt hat , das ist zwen hub in dem dorf
zu Peilenhove drey tagwerck wissmaten an der swarzach dem
wasser gelegen das ein gnant die fron pewnt. Item ein hub zu Tann
genannt Riblingen und einen hove zu Egen und einen hove zu
Swarzenbach anno 1289 1).
Der obgenannt Burggrave Fridrich ist todt 1290 in vigilia
assumptionis marie und hat gelassen zween sun, Burggrave Fridri-
*) Zu den wichtigsten Urkunden über die Anfänge des hohenzollerschen
Hauses resp. der Burggrafen Nürnberg gehört übrigens die hier nicht er-
wähnte Schenkung K. Heinrichs VII. zu Gunsten des Schottenklosters zu
Nürnberg. Sie fehlt in den Mon. Zoll. Bei Ussermann episc. Bamberg. III.
S. 147 ist sie abgedruckt, sowie, was nicht für die Glaubwürdigkeit der
Ussermannschen Texte spricht, mit bedeutenden Varianten in den Mon.
B. XXXI. I. S. 520. Unter den Zeugen kommt Conradus Burggravius de
Nuremberg vor. Unter den Schenkern Gottfridus Burggravius und dessen
gleichnamiger Sohn, (d, d. 35. Juli 1225.)
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rhen und Burggraf Cunraten. Burggravc Fridrich hat zu der cc
gehuhl frawrn margarrlhrn 1k r/.ogin IV krrnlrn und bttrggHNre
Cuural frawen agnesen von hohenloch.
Derselb BurggrtfC Cunrat hat goslilVt den newen SlilTt zu
Spalt in solche inas vnd form nach laul der hrieve dir ein die In -r-
sehalTt hat vnd wie man dm slifl'l liallcn soll, nemblich «'in brive
den Barggcnrc Chural geben hat. in dem lest und verschreib! (er)
als für seinen letzten willen, als er dann des maelil hal gehabt und
in der ersten slifl'tung ausgedingt hat, ob solch Ordnung nicht ge-
halten wurden, das er den stitVt mit seiner zugehorung legen mag
gein Kostal oder ander strohm mit Namen Abenberg und Spalt
sollen verfallen sein wider der Herrschaft zu werden, wann die
zu unternfant verschrieben sein als das alles die brive ausweisen,
anno 121)4.
Burggravc Cunrat hat auch gemacht und gewidembt zwen
ewig mess in dem stift't zu Bamberg uflf sand kaiser Heinrichs
und sand kunigunden althar da man eine alle tag singen sollt zu
der anderen frummeszeit yedervicarier einer ein wochen und diesel-
ben vicarier solle leihen eine der thumbrobst oder sein ambtman
soll jeehlichen und ewiglichen den vicarien geben und reichen on
allen verzihen und sewmens ir iglichem XI simern korns nirn-
berger mas und Villi pf. heller von solche gulten vnd renten als
hernach stet.
Er hat gestifft und gewidembt drei ewig jerlich jartag zu
iglichem jartag ein siebenden und ein dreissigsten die man jerlichen
und alzeit und also begern soll und gehalten sollen werden in
dem obgenannten stifft zu Bamberg mit vigilien und selambten und
auch mit einem erbaren leibzaichen.
Der erst Jartag ist burggraf Fridrichs seines vaters dem sol
man begern zu sand Petrus und Paulstag ein tag davor oder einen
darnach mit sambt den siebenden und XXXsten nach anzal der Zeit.
Der ander jartag ist burggrave Cunraten, der soll begannen
werden des nechsten tags nach sand Bonifacientag mit sambt dem
siebenden und XXXten nach anzal der zeit.
Der dritt jartag ist frawen agnesen sein gemachel der ist am
nechsten tag vor vrbani mit sambt den VII und XXXsten.
Zu den eegenannten dreyen jartagn ist geschickt und geben
zu jeglichem jartag V siiner korns VI heller zu jeglichem siebenden
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III pf. heller und zu jeglichem XXXsten III pf. heller. Das gelt
und körn soll gefallen und werden wievor den thumbherrn und
vicarien die bei vigilien und selenambten sein.
Zu denselben vorgenannten dreyen jartagen mit sambt den
Vllden und XXXsten hat die herschaftt gewidmet und gemacht jer-
lichen zu geben vnd zw antworten dem untercustos des egenannten
stiffts IUI pf. und LXXX heller umb wachs doraus man XII licht
machen soll igliche von einem pf. vnd was mer sein wirt dann XII
Pf. zu den egenannten XII kerzen davon soll man machen zwen
wandelkerzen die man dann nuzeu soll zu der Wandlung unsers
herrn leichnam vff dem chor des egenannten stiftts vnd umb das die
obgenanten selgeret vnd vicarei wol gehalten vnd vollendet wer-
den, hat die herschaft besunders gesezt vnd geacht das ein thumb-
propst einen amtman sezen sol. Derselb amtman alle gult und zins
einnemen vnd die vorgenanten selgeret mit sambt den vicarien
und kerzen davon ausrichten soll nach seinem trewen und gewis-
sen vnd darvmb sol man zum voraus geben dem thumbprobst
III Va simer korns vnd für sich behalten V/z simern korns XL lemer
und LXXXX versnacht huner.
Zu den egenannten jartagen siebenden vnd XXXsten vnd auch
zw den zwoen vicarien dem thumbrobst vnd ambtman und auch
vmbdas wachs hat der burggraf verweisst auflf den dorffen im ambt
zu fürt nach laut der brive die darvmb geben sind, der erst ist
zu bamberg versigelt mit des Capitels insigel anno MCCCVIII.
In dem stet stuckweis was zu iglichem gehört.
Darnach hat burggrave Cunrat ein brive geben , in dem (er)
verschriben vnd geben hat alle sein gut vnd vogtei in dem ambt
fürt gein Bamberg sand Jörgen mit solchem vnderschaid das man
den armen leuten kein minder oder hoher zins daraus machen soll
nach laut desselben brives der geben ist zu nürnberg am freitag vor
invocavit MCCCXXV derselb briv hellt solches gut und zins die zu
den vorbenanten stucken dinen sollen mit namen an gelt LXIIII pf.
III ss. VI. heller an körn XLVIVa simer an lemern XLIII an fast-
nachthuner CVIII.
Diss sind die gebrechn die die herschaft dawider hat. Der
ersten geschieht der herschaft ungutlich daran das die obgenan-
ten selgeret nit also gehalten und volbracht werden mit namen
das den vicarien der mess ir gult und zins so forderlich, nit
617
worden, 10 werden die W ahmet komm no dnn nrtfemen bH
geben als dann gtechickf ist worden.
Di« kernen vlV «Ich okov ü der Wandlung sind abgingen
So wurdet auch dem cuslos des ticlts nicht, als denn gestillt
ist sundern ie geeebiehl der heraohafl nngmtüeh domo das die
rater ilso nicht bleiben all lii dann geocbiefcf sein im lie nit
gehohel werden sollen an [ren ninnen und gölten, das bisher
nit gehalten ist noch wir! besunders das vil gult und /ins dar-
aus verkauft sind worden, als sieh das kunllieh eilindt damit
der heraohafl b? Selgeret und gnte meynung in künftiger zeit
licli rergeen mocht.
Dio DcgQpnntqi burggravc Pridriob und burggravc cunrat
hal»en /.u der hersehaft bracht und kauft diese hernach geschri-
ben herschafft und gnte«
Hostal und Hot MCCLXXXXH.
Windspach von den von Heideck MCCLXXXXH.
(Windspach dass ist gewesen der graffen von Oettingen,
dass haben die herren von Dornberg einem von ihnen gekaufft.
so hats einer von Dornberg einem von Heydeck zu seiner toch-
ter geben, das hat burggrave Friedrich von demselben von Hey-
deck gekaufft a° 1292 aber die summe weiss man nicht.)
Altenperg von Heinrichen von perg für XlVil pf. heller.
Bergel das dorff und den zol von grave Fridichcn von Tru-
hending nmb VF pf. heller a° MCCCXIII.
Lenkersheim und etlich gut daselbst von dem closter zu
Hailsbronn umb l\X\ pf. heller a° MCCCXIH.
Malmaspach und pergerstorff von gotfrieden von Brauneck
umb HfXX pf. heller a° MCCCXXHI.
Wunsicdel von Eberharten von Voitsberg um LXXX schock
prager münz a" MCCCXXl
Grindlach und hohenstat (nebst brück tliannenlohe vnd die
fischwasser sind gekaufft umb 7001 pf. heller 132G) von Gotfrideo
von Brauneck um Ml I X\ I pf. heller a° MCCCXXHI.
Dornberg und Onolzpach von grave Ludwige von Oltingen
umb (T ) XXIII pf. heller anno domini MCCCXXXI.
Colmberg von lewtershauscn vom grave Fridriehen von Tru-
hendingen umb VI" pf. heller und II pf. heller a domini MCCCXIV.
(1315)
618
Castell ist komen von grave herman von castell anno domini
MCCCXXII.
(Ist verkauft umb 3500 fl. von den herren von Aurach 1391.)
König Ludwig als ein römischer konig ist komen für muldorff
in Baiern und herzog Fridrichn von Osterreich als von romischen
reichs wegen daselbst zu dem streit, zu demselben dem konig Lud-
wig ist zu hilff komen der vorgenannte burggraf Fridrich mit gros-
ser macht und haben uff heut gestritten und den streit gewonnen
und einer des obgenannten burggrave diner mit namen Albrecht
von maspach hat herzog Fridrichen von Osterreich gefangen und
sonst vil herrn und erber leit wurden auch gefangen von dem
burggraven und seinen dinern gescheen am sand wenzelstag anno
MCCCXXII.
(Von dem Gewinne österreichischer Lehen durch Auslösung
der Gefangenen — dem Mährchen Aventin's ist somit auch hier
keine Rede.)
Über Regnizhove die Lehen gegeben.
Nos Ludewicus dei gratia romanorum rex etc. Dat. Monaci
V cal. Oct. a° MCCCXXIII. (Reg. Boica. VI. p. 110.)
Stauff und Eisseiden von kaiser Ludwige zu rome burggrave
Fridriche geben unter der gülden Bullen geben a° NCCCXXIX der
genant burggrave ist tod am XVI tag des mayen anno domini
MCCCXXX und hat gelassen vier sun mit namen burggrave Ber-
thold bischove zu Eystet.
Burggrave Friedrichn Bischöfe zu Regenspurg und burggrave
Johannsen und Burggrave Albrechten. Die zwen haben zu der ehe
gehabt mit namen frawen elsbethen und frawen Sophien bede von
Hennberg und haben zu der herschafft bracht die nachgeschriben.
Zum ersten die herschafft zu blassenburg mit sambt Culm-
bach, Mittelberg, Berneck, SIos und stat kronach, mengau und wir-
sperg mit allen zugehörungen von Otten von orlamund seligen ver-
schriben und sich des verpünden hat, ob das wurd oder gesehen
das er an menlich leibserben abginge und verschiel , das dann die
obgenant herschaft Slos und Stette uff burggraff Johannsen komen
und gefallen sollen, wenn er eins tails vor innen gehabt hat, für
IUP pf. heller. (7000 pf. heller, nach Spiess, Aufzeichnungen.)
So hat er frawen kunigunden der vorgenanten graven otten
seliger gemahel für ir gerechtigkeit heimstewer und morgengab
«19
geben und geantworl die hersrtial't <Jrindlach ini! atttr soincr zu-
grhorung anno domini MCCCXX1 VIII. Oben und niddern herridcn
bei Tann und des Holzmirk von den» etpitel zu Fistelt umb IXf
pf. Keller,
\(in l'unratcn von Slusselburir isl komen an die herschaft
Uabenslein und peziMisIrin newenliofc , neussel, putenhaim und al-
tmdorff anno MCCCXLIX.
I'.iu viertail am *|>prr< h t sfrin von drin wilden umb lm guldin
anno }I( ( OA den andern lau von den secken um \II1C pf. beller
anno MCCCLV,
Ftlich gut bei dem Rudolffstein von den Hirsbergcrn umb
1\ \\\ pf. beller anno domini NCCCLX.
HudoIlYstein und Weisenstein vom closter zu Waldsachsen
umb WH Uller anno MCCCXLVI.
Seideneck von den Sauenssheimern (Johann Luppold von
Seideneck) umb XVHC pf. beller anno MCCCXLIV.
Kinssberg beiWunsidel und eilich gut und lehen erkauflft von
albrechten nothaftt in dem ambt zu Münchberg, den Brive die her-
schaut verhören soll wann ir etwas liegt daran. Etlich gut und
zehenden in dem ambt Berneck und wunsidel von den von Hirsberg
umb VÜICLXXV pf. heller anno domini MCCCLX.
Quelmereut burggut von Cunraten und heinzen von Rozaw
umb IIC pf. heller anno MCCCX im ambt regnizhove.
Burggrave Johannsen verschied am siebenden tag des monats
genant october und lies hinter im burgrave albrechten seinen bru-
der und burggrave Fridrichen seinen sun. anno domini MCCCLXVII.
Der genant burggrave Albrecht verschied an sand ambrosiustage
anno MCCCLXI. Also blieb burggraff Fridrich nach seinem vater
und vettern und nam ein gemaheln frawen Elssbethen herrn Frid-
richen lantgraven in doringen und marggraffen zu meissen dochter.
Mit derselben seiner gemahlin hat er gewonnen von göttlicher
Schickung zween sun mit namen Burggraf Johannsen und burg-
grave Fridrichen und neun dochter. die (er) also ausgeben und ge-
fertigt hat bei seinem leben. Zum ersten fraw Flssbethen hat i r
\t •rmehelt herrn rupi'echten pfalzgraven bey Hein und herzogen in
Beim der darnach zu romischem konig erweit ward. Zu derselben
dochter hat er verschrieben und geben uff Swobach und Camer-
stein. Kornburg und Staufl XXIHra gülden und uff hohent ruhending
Archiv. Jahrg. 1850. I. Bd. III. u. IV. Heft. ^1
620
und haidenheim XVHm gilden und nach seinem tod für veterlich und
muterlich erb IIm Mark Silber.
Frawen Marien zu herzog albrechten von osterreich XXVm
gilden frawen Marggrethen zu lantgrave herman von hessen XXVm
gilden.
Und machet drei closterfrawen mit namen frawen Anna, fra-
wen katharina und frawen agnesen und gar wol versorgt und unter
guter Narung und die andern die starben in der jugent.
Seinen sun burggrave Johannsen vermehelt (er) frawen Mar-
grethen kaiser karls und konigs zu behaim dochter.
Burggrave albrecht hat etlich guter und herschaft bracht, als-
dann geschriben ist und die andern als hernach geschriben stet hat
Burggrave Fridrich zu der herschaft kaufft und bracht. Grave Ul-
rich von Schaumburg IIIIm pf. heller heiratsgelts anno MCCCLX
für Schaumburg von im gelost.
Embsskirchen von Fridrichen von Seckcndorff und um etlich
gut daselbst für XIIm pf. heller anno MCCCLXII. Smobach kamer-
stein und Kornburg von gravn Johannsen von Nassau umb XVm IVC
pf. heller annoMCCCLXIIII Landeck von kaiser Carln umb IHmpf.
heller anno MCCCLXVII Gunzenhausen von Wilhelm von Seckendorf
umb XXmpf. heller (2200 pf.) heller (1368) anno MCCC(L)XVIII.
Hohentruhendingen und haidenheim von Herzogen von Baiern
um XVHm gülden anno MCCCLXVI. Wassertruhendingen von got-
fridn und gerlachen von Hohenloh umb XXXIIP1 pf. heller anno
MCCCLXI (1375).
Feuchtwanngen Stat und die ganzen vogthey von kaiser karln
umb Vm gülden MCCCLXVI.
(umb 5000 fl. versetzt anno 1376.)
Den grossen weyer doselbst und drei gut dabei von dem Stifft
daselbst umb VIP pf. heller anno MCCCLXVI.
Walde ist eins tails geben worden von kaiser karln in
dem here vor Ertfurt MCCCLXXV. in die augustini. So hat er
einen tail kauft von apeln von Creilsheim umb IIIC LXXV gülden
eodem die von Cunratn Fuchs auch einen tail umb IIP gülden.
Cunrat von lentersheim hat etlich gut kaufft und die gesla-
gen zu walde ewiglichen dabei zu bleiben umb HP gülden und das
alles sein lebtag und fürbas der herschaft ganz nach ausweisung
seines brieffs den die herschafft darüber hat. anno MCCCLXXXVI.
«21
Uffenhaim und von hern gerlach von hohcnlorh «ml» XXIIIm
un°erische «ml behemischc «Hilden anno MCCCLXXX III. Awahovcn
o
von Cunralen \on galtcnhovcn umh XIIII (.') gülden M CCCLXXXII.
IJuir^ra*«' lYidnch liat geben VHP pf. heller al>( arnolden
und dem dosier hailsbronn umb ein jarlag jerlichn zu halten mit
uamen burggrave .lohann*en und bnfggrave Albrechini mit innerli-
chen «nd andern sachen nach ausweisung des briffs den die her-
schafft liat . den sol man verhören MCCCLXXX dessgleichen hat
i eil III pf, heller gein Ebrarh dem closter des die herschafft
auch ein hrive hat.
Bebemburg, Gamssfelt und Eifelstat von herrn Wilhelmen von
Bebemburg umb Wlm gülden ungerisch MCCCLXXX. Liebenaw
von hannsen von Sawenssheim umb XIP gülden anno MCCCLXXX.
Hoheneck von den von Seckendorff und den zehenden zu
wimlsheim von kaiser karln.
Ein hofe zu grimstorff umb cadelzburg von gotzen janstorffer
umb HP pf. heller a° MCCCLXXVHI.
Wessenaw umb Schonnberg von Endresen Rynssmaul umb IIIe
gülden a° MCCCLXV.
Epr echtstein von Wilhelm und Nickeln forstern umb Vcpf.
heller für all ir recht und fordrung a° MCCCLXIH.
Meckerstorff von Engelharten wilden umb einen hove XIC pf.
heller MCCCLXIH.
Bettentaw von hochwart hettenberger umb IUP gülden. Se-
bach im ambt bairstorff und zwein halbhove von einem Fulsack
umb VHP pf. heller a° MCCCLXXX.
Die eigenschafft zu Bairstorff vom abt zu Munchawrach umb
IUP gülden MCCCLXXXI.
Regnizhove das lant von den von weider umb VIHm P schock
guter Freiberger machen in gold zu der zit XLm Vc gülden jeglich
schock für V gülden angeslagen je XII groschen für ein gülden a°
MCCCLXXHI.
Rosaw von heinrichen von Rozaw umb VHP ungerische gülden
a° MCCCLXXXXHII.
Munchberg von den von Sparneck umb XHHm IUP pf. heller a°
MCCCLXXXXHII.
Arenberg und jesen die dorff bei Munchberg von hern Han9en
von Sparneck umb XIrapf. heller a° MCCCLXXXHII.
41 •
622
Schawenstain mit aller zugehorung von hern Ottens hausen
und heinrichn die welffstriegel umb XIIm VIC XVII pf. heller a°
MCCCLXXXVII.
Nyddern Steinach umb plassenburg von den von Gutenberg
umb VHP gülden.
Das ungelt erworben von könig wenzlaw. dat. Amberg
MCCC(L)XXXVI.
Stanbach von den fewlern.
Der egenant burggrave Fridrich hat zu und an die herrschaft
bracht, als hernach geschriben stet, nach ausw eisung kaiser karls
des vierten brief der also stet : wiewol das sei das wir mit redli-
cher kuntschaft trew würdiger Freund etc.
Der egenannt burggrave Fridrich ist tod zu plassenburg an
sand agnesentag zu nacht anno domini MCCCLXXXXIH jare und
Hess zween sun mit namen burggrave Johansen und burggrave
Fridrichn und gab burggraf Johann sen bei lebendigem seinem leib
ein gemahel frawen Margrethen kaiser Karls des vierden dochter
und swester konig Wentzlaws romischen konigs und zu Beheim
konig auch kaiser Sigmunds und zu Hungern konig.
Diese zwen baide haben der herschaft bracht.
Zum ersten nach ihres vaters tod Creulsheim slos und stat
Flugelaw und rossfeit Werdeck, pilmreit und Bobenhausen mit
allen iren zugehorungen von lantgrave Johannsen von Leuchtenberg
umb XXV^m gülden anno MCCCLXXXXHX.
(Crailsheim ist gewesen der von Hohenlohe der graven
und darnach der graven von Leuchtenberg die stadt und ampt.
des hat die herschafft kauft umb 36000 11. rein. 1390.)
Tirstein , Tirsheim und Lenolin (sie) die Markt für IXm gül-
den von dem marggraven zu Meissen und darzu XVI m gülden für
all anselbe und etlich gut, die in marggrave Wilhelm ir mutter
rechter bruder geben hatt und auch geerbt soll haben.
Ziegenfelt das Slos.
Spies das Slos umb XIHm gülden.
So hat burggrave Johanns zu der herrschafft bracht bei seines
vaters seligen lebtag ein drittentail und einen sechzehnten tail an
Kizingen und ein purk in Nürnberg mit solchen hernachgeschriben
die im sein Schwager konig Wenzlaw gelihen hab für verfallene
lehen von tods wegen von Cunraten von Branneck seligen der an
023
erben rerschiden ist mit diien lierMobgetphribea tollem und
glaiten uemlich ku obern Braif /<u ayddern Brail. zu Merlewheim,
zu ober Mekelsliriin, am Owe zu Knolslal. zu Ijlli rslicim und
il Bibererden tu Kazenhcrg zu Kuiiigshovm an «Irr Thaubcr
zu HoplVrslal und zu Ijawdcu.
Daran hat die hcrschafi gut königlichen l>rive und glait leben
und all ander lacken die da sein zu Blasaen^eig das auch »-ut u< r
die berschafl die verboret sonderlich von der leben wegen
i MCCCLXXXX.
Mas \.-\v haus von Erharten Forster.
Selb von Nickeln und annder Förstern.
Plewen umb \IXm gülden.
Burggrave Jobanes bat aucb zu der berscbaft bracbt von der
cron zu Hchaim Frankenberg bei Crewsen, Beheimstein, Pegniz,
Einlcnhart . Plech, Erlangen und Brisenstat.
Bf bat geriebt b erzog1 Johannsen VIm gülden für desselben
berzogen mutter frawen Eissbetben römischer koniginn für Immark
Silbers für ir veterlicb und mutterlich erbe.
Die vorgenanten zwen baiden burggraven Johanns und burg-
grave Fridrich haben gestifft und von neuem ausbracht das closter
zu Langenzenn in VVirzburg bisthum Augustiner ordens genant
canonici reguläres und also mit solchem geding nach Ausweisung
der brive die darüber sind das die herschaft ein und wider ein
revers hat wie sie sich halten sollen und die herschaft verbaren
soll a° domini MCCCC1X feria Ila ante ascensionem domini. Darzu
hat in besunder geben burggrave Friedrich eifprischwasser und
d«as kamerholz die frumess zu Langenzenn und die pfarrci zu
Lawensdorff die burggrave Fridrich hat abgewechselt von dem
eapitel zu Bamberg umb die pfarrei Pintlach auff das sie mer
herrn und brister gehaben mögen.
Sie haben auch gestifft ein ewige mess in der cappeln zu
Piassemberg auff den zehend zu Vischbach und Dewchstorff auff
drin bove zu Koliz und auch uff vier seinen baws zu Potzenstorff (?)
dieselb capell ist ^enzlich ahgeschiden von der pfarrei zu Culmach
mit allen dingen mit dem heiligen leiehnam und mit dem heiligen
el, soll die cappeln getrewlichen versehen mit dem imint rlicbt das
also gehalten werd nach ausweisung des stiftbrievs anno domini
MCCCLXXXIX am Montag vor Pbilippi und Jacobi.
624
Burggrave Johanns ist tod zu Plassenberg in die barnabe
apostoli a° domini MCCCCXX jar und lies ein dochter frawen
Elssbethen die er grave Eberharten von Wirtemberg verheirath
und ganz ausgericht hat.
So hat burggrave Fridrich von der herschafft ausgericht und
dazu bracht nach der calung (sie) alle lehen von grave Osswalten
von Truhending umb Vm gülden.
Erlbach bei Leutershausen gelegen umb Hannsen von Secken-
dorff zu Michelsfelt für Vra gülden.
Werndorf von heintzen von preisspurg für Vm gülden. Ein
hübe zu bergel von hannsen von kolham für XVC gülden.
Zwai tail der zehenden zu hoheneck MCCCCXVII jar.
Tribstorff von Arnolten von Seckendorff umb HIC gülden
MCCCCV jar.
Ein tail an hoheneck von Arnolten von Seck (endorff) umb
IIC gülden.
Ein gut zuEgerstorff umb herrn Wirach von Trewchtling umb
LXXX gülden.
Von konig Rupprechten seinem Swager IIm gülden mer bracht
uff Fruchtwang zu der Vm gülden die die herschafft vor daruff hat.
Weidemberg von Herman von Weidemberg.
Casendorff zwai tail von den fortsche.
Burggrave Fridrich hat gericht und bezalt solch schuld die
dann sein vater seliger verschriben hat uff Camerstein , Swobach,
Kornburg, tann, Stauff, und Hohenkindingen herzog Rupprechten
von Bairn dornach romischer konig das heiratgut zu frawen Elss-
bethen seiner gemaheln und seine Schwester XLm gülden und darzu
VIm gülden für die Im mark silbers für ir veterlich und muterlich
erb anno MCCCCII0
Der egenannt burggrave Fridrich hat zu der herschafft bracht
und erhocht mit dem churfürstenthum ertzeameramt und wir-
digkait die mark zu Brandenburg imm von konig Sigmunden geben
und zu einem marggraven gemacht im concilio und in der Zeit zu
Costnitz als das heilig concilium daselbst was und uff hewt ge-
schehen a° domini MCCCCXVII oetava aprilis.
Der genant marggrave ist verschiden und tod zu Cadolzburg
an sand Matheus tag des heiligen zwölf boten und evangelistentag
a° domini MCCCCXL jare und hat zu der ehe gehabt frawen
Elssbethen herzog Fridrichs von Bairn dochter. Dieselben ist ver-
«25
schieden 7.11 Onolzpach am Mitwnch zu nacht vor Elisabeth a° do-
mini MCCCCXMII jarc und hal geltSfttl einen sun mil n.imcu
marggrave Johannscn dcv hal zu der ehe gfftfeßj frawen BtT-
bara von Sacken (sie) der alten stammen
marggrave Fridrich hat /u Arv ehe gehabt fragen Kathannen
hcr/.oirin zu Sachsen und Meisscn
MiggIVfl Unrecht hat zu der ehe gehabt frawen Margarcthcn
■iffg<Cl von Baden und nach irm tod frawen Anna von Sachsen
und MfjHW.
marggrave Fridrich der jüngere der hat zu der ehe gehabt
eil her/.ogin von Pai • (iniinchcncr MS. Port)
(und eine dohter)
frawen Elissabethen hertzogin zu Prig und Lignitz
frawen Cecilien hertzog Wilhelmen von Brunswig gemahel
frawen Margrethen hertzogin zu Baiern
frawen Porotheen hertzog Heinrichs von Mekelburg gemahel.
Marggrave Johannes ist der eltest gewest dem die kure die
mark Brandenburg zugestanden hat, er hat aber die marggrave
Fridiichn dem eitern seinem bruder begeben. Derselb m. Fridrich
mit sambt marggrave Fridrich dem jungern seinem bruder haben
die Mark geerbt. So haben m. Johannes und m. Albrecht das
burggraventhum zu Nurmberg geerbt, nemlich m. Johannes das
gebirg und m. Albrecht das land zu franken.
M. Johannes ist mit tod verschiden zu Bannstorf am Sambstag
vor Elisabeth anno domini MCCCCLXHII und hat keinen sun ge-
lassen, sundern drei dochter, die sein all bei seinem leben lang
verheirat, nemlich
fraw Barbara den marggraven zu Mantua.
fraw Dorothe den konig zu Dennemark und
fraw Elisabeth den hertzogen von Stetin.
Der jung m. Fridrich ist mit tod verschiden am Donnerstag
nach Franciscus a° domini MCCCCLXIII zu Dangermunde an der
Elb und hat ein dochter gelassen frawen Magdalenen die hat sich
elich verheirat mit grave Eytelfritzen von Zoler.
Marggrave Fridrich churfürste hat die chur und mark zu
Brandenburg meinem herrn in. Albrechton übergeben zu Gera
a° MCCCCLXIX die Philipp! und Jacobi und dornach am Sontag
nach Lichtmes im LXXlenjare zu Xewenstat an der Aisch verschiden,
626
M. Albrecht churfürste hat zu der herschafft kaufft Brauneck,
Crogburg und Erlach mit iren zugehorungen von grave Micheln
von Maidburg (Walpurg m. ms.) herrn zu Haideck umb XXIIl™ gül-
den (24000 fl. m. ms.) nach ausweisung des kaufbrieffs des datum
stet zu Wien am sand Colmanstag a° domini MCCCCXLVIÜ jare.
Auch die vogthei uff etliche der thumbrobstei zu Wurzbarg
gutern und darzu auch den zehenden und kirchenlehen zu Cre-
glingen und ander daruff das capitel zu Würzburg den wider
kauf hat.
Des stifts zu Würzburg tail an kizingen hat er an sich bracht
umh XXXVIm lc gülden nach laut einer ver Schreibung, der datum
stet am Donnerstag nach dem Sontag letare a° MCCCCXLIII jare.
Er hat auch kaufft die zehenden gros und klein zu Michel-
bach Zageisbach und dorumh die nu gein Werdeck gehören und
von Wilhelmen von Rechberg ritter und Margrethen von Berli-
chingen seiner hawsfrawen für IIIIra gülden. Datum des kauffs
am Dinstag sand Anthonientag im LXIXten'
Er hat auch an sich bracht das pfandlehen zu Wendelstein
von den von Kundorff und das viertail am gericht daselbst von
Heinrichen vogt von Nirnberg.
Er hat auch vil merklicher schulden ob zweimalhunderttau-
sent gülden von seinem Vater her und den meren tail bezalt kurtz
vor seinem versterben.
Marggrave Albrechten ist worden zu seiner gemahel XX Vm
gülden dieselb fraw Margret ist mit tod verschiden zu Onolzpach
am Montag sant Columbanstag a° domini Im CCCCLVII jare
und hat vier kind mit jm verlassen, ein sun m. Johannsen der ist
geboren worden am Samstag sand Steffans des heiligen pabststag
sole existente in ariete a° domini MCCCCLV jar hora prima ante
meridiem und drei dochter.
Fraw Urselin die ist geboren am Sambstag vor sand Michels-
tag, a° MCCCCL jare die ist verheirat worden hertzog Heinrichen
von Munsterberg konig Jörgen von Bodiebrat sun von Behemen.
Fraw Elisabeth ist geboren an sand Euforius abend a° domini
MCCCCLI jare die ist verheirat worden grave Eberharten von
Wirtemberg grave Ulrichs sun.
Fraw Margreth ist geboren am Mittwoch sand Valerianstag
a° domini MCCCCLIII jare und ist in das fravvencloster zum hove
<»27
£•4*0 und ein l an unserer liehen Irawen lag Liehlnns
a" domini im LX\ II jare.
Fraw Irsel li.it mit her/.o^ Heinrichen zu Kger hochzeit n-e-
li,il>t am Montag nach »lern Sontag e«tq milii «Irr do was sand
Appolonienlag a" domini MCCCCLXVII jare und hat im zubrachl
\\m gmlden und ein fürstlich iVrli^im- .
Fraw Flisahelh ist grave Fberharten von Wirlnubera; gcin
Statgarten hiueingesehiekt zu vastnacht MCCCCLXVH und hat
im \Xm gülden anbracht
M. Albreeht hat nach abgaag fraw Margrclh von Baden se-
ligen an der ehe genomen frawen Anna hrrtzogen Fridrichs von
Sachsen, landlgrafcn in Dnringcn und marggraven zu Meissen
enrfurften etc. dochter, mit der hat er hochzeit gehabt XII Xovcmbris
. MCCCCLVIIl. Die hat im zu hochzeitgut zubracht XXm gül-
den, mit der hat er gehabt.
M. Fr id riehen der ist geboren zu Onolzpach am achten tag
(Mai m. ms.) sand Walburgstag a° domini MCCCCLX jare dem
ist verheirat fraw Sophia herrn Casimirs konigs zu Poln dochter
mit der hat er hochzeit gehabt zu Frankfort an der Oder am
Sontag Valentin! im LXXIXjar.
Fraw Amaleya die ist geboren zu Blasscnbcrg am sand Re-
migius tag anno MCCCCLXI jare, die ist verheirat hertzog
Casparn herrn Ludwigs pfalzgraven bei Rein hertzogen in Bairn
und graven zu Veldcnz sun und ist jm heimgeschickt Johannes
Bapt. anno im LXXIII jare und hat jm zubracht Xm gülden und
ist euch heygelegt am Sontag trinitatis im LXXVIIl die ist mit
tod abgangen zu marggraven Baden do sie im wiltbade was am
Montag nach Egidi der do was der dritt tag des monats Septem-
bris anno domini MCCCCLXXXI jare und ligt daselbst zu Baden
im stifft begraben.
Fraw Barbara ist geboren zu Onolzpach am Dienstag sand
Urbanitag anno domini MCCCCLXIIH jar die ist verheirat wor-
den herrn Heinrichn her! zogen in der Slesien zu Crossen und der
grossen glogaw und jm heimgeschickt im LXXIIm Martini.
M. Albrecht der ist geboren zu Onolzpach am miltwoch
nach sand kunigundentag zwischen VII und VIII oren vormittag sole
existente in piseibus anno domini MCCCCLXVI jar ist gestorben.
(1466. m. mS.)
628
Fraw Sibilla ist geboren am sontag petronellac zwischen
acht und IX hören nach mittag anno domini MCCCCLXVII jare zu
Onolzpach die ist verheirat worden herzog Wilhelmen von Gulch
und Perg und hat jm zubracht XXm gülden curfürstenmüntz bei
Rein und ist jm geschickt gein Coln do hat er mit ir Hochzeit
gehabt am Sontag Kiliani im LXXXI.
Marggrave Sigmund ist geboren am dinstag sand Cosmas
und damianitag zwischen zweien und dreyen nach Mittag anno
domini MCCCC und jm LXVIIIten zu Onolzpach sole existente iu
aquario.
Marggrave Albrecht ist geboren am montag divisionis apo-
stolorum anno domini MCCCC und im LXXten jare zu Onolzpach
und gestorben am sontag vor unser lieben frawentag assump-
tionis anno uts.
Fraw Dorothea ist geboren am donerstage vor Lucie anno
MCCCCLXXI zu Coln an der Spree und in das Closter
zu St. Ciaren zu Bamberg gegangen auf ir selbst begeren und
aigen willen am dinstag nach Simonis und Jude, der da
war penultim. mens, octobr. MCCCCLXXXXII und sein dem clo-
ster verschrieben lc gülden Leibgedings auf frawen Dorotheen
Leib und 1 gülden eigens geld dem closter dazu.
Marggrave Jörg ist geboren am mittwoch nach dem heiligen
weihnachttage zu Coln an der Spree anno domini MCCCC im
LXXIH jar, ist gestorben zu Cadolzburg am abend sand Nicolaus
im LXXVI.
Fraw Elisabeth ist geboren am heiligen osterabend zu Onolz-
pach jm LXXHII und vermehelt grave herman von Hennberg Grave
Fridrichs von Hennberg Sun und Hochzeit gehabt zw Aschaffen-
burg am sontag nach der XI. maidtag im LXXXI.
Fraw Magdalena ist geboren zw Coln an der Spree am
montag nach maria magdalen im LXXVI und ist daselbst ge-
storben.
Fraw Anastasia ist geboren zu Onolzpach am dinstag Ger-
drudis anno MCCCCLXXVIII jar ist verheirat grave Wilhelmen
von Hennberg und ir zw heiratgut versprochen XXm gülden zw
Onolzpach am freitag nach dem heiligen auffartstage im LXXXIII.
Item M. Johannes M. Albrechts Sun ist elich verheirat worden
fraw Margrethen Herrn Wilhelms Herzogen zw Sachsen Lannt-
IM
mren in ioriaywi und Mtrggravan bw Meisscn Uehter und
hat |#ta olieh beilairer und hoehzeil irrhallrn BW Merlin am sonlai:
nach sand Barlhnlnmruslau; im lA'XYl.
Item m. Fridriehs geiBftM Iml geboren eine tochter am frci-
tag nach petri und pauli der do was der WY"1 und lel/J tag
dos monats Juni umb ein hör nach mittag MCCCCLXXX jar, die
ist am sontair darnach getauft und gehcisscn Elisabeth gevatcrn
sein gewesen abtc Cunral zu Hailsbruck*) fraw Barbara Maisterin
zw Sultzottcl Cadeltzburg uts.
Item sie hat geboren ein Sun am tag cosme und damiani des
morgens frne VI höre vormittag anno MCCCCLXXXI jar, der ist
getaufYt worden solemniter zw Onolzpaeh in der pfarrei an sand
miehtdstai: und gehaissen Casimirus Sein ge*vattern gewesen H.
Kilian von Bibra doctor thumpropst zu Wirzburg Hr. Hartmund
vom Stain doelor thumdechant zw Bamberg, Hr. Melchior von Ne-
wncek lantkommenthur der palei zu Franken und Commenthur zw
Nürnberg deulschordens.
Item sie hat geboren eine dochter am freitagfrüe nach Erhardi
der do gewest ist der zehend tag des monats Januari im LXXXIH,
die ist getauft worden Solemniter zu Onolzpaeh in der pfarr-
kirchen am sontag donach. Sein Gevatter gewesen Herr peler
abt zu Haidenheim fraw Margareth abtessin zu Birkenfeldt und
Margret Fuchssin Mertein von Eib zu Sommerstorff weib, fraw
Margret genant.
(Mit anderer Tinte später hinzugesetzt.)
Sie hat geboren ein sun am donnerslag nach esto mihi der do
was der vird tag des monats marci im LXXXIHI jar zu morgens
frue zwischen einem und zwaien vormittag der ist getaufft zu
Onolzpaeh solemniter im slos in der newen cappeln am samstag
dornach und sein gevatter gewesen herr Wilhelm abtc zu Wilz-
burg, herr Wilhelm abto zu Ahausen und Aflfra geboren von Sta-
dion herr Cunraten von Knorir^en ritter hawsfrawen und ist ge-
nant Jörg.
*) Conradus Hanaolt versah die Abtei nützlich 59 Jahre und starb im 1498
Jahre in die Marci Evangeliste.
Monuraenta antiquitatis quae in Templo monasterii Heilsbrunnensis
passim obvia cernuntur.
(Job. Loeserus alamnus. MS. Bib. Beg. Monac. cod. germ. 998.)
(530
Item sie hat geborn am dienstag nach Oculi der do was der
zehend tag des monats marei im LXXXV jar zu morgens frue
zwischen zwaien und dreien hörn vormittag do ist getaufft wor-
den im sloss zu Onolzpach in der cappeln am samstag dornach sein
gevatter gewesen herr Bernhart abt zu Munchaurach fraw Margret
ebtissin zu frawental und fraw Ewa herr Sigmunds herr zu Swart-
zenberg hawsfraw und ist das frewlein genannt Sophia.
Item mein gnedigster M. Albrecht curfurst etc. ist mit tod ver-
schieden uff dem kaiserlichen tag zu Frankfurt am meyn am samb-
stag vor Judica der do was der XI tag des monats marci als es
drei höre was nach mittag anno domini MCCCCLXXXXVI jare
und sind sein herz und ingeweid daselbst zu Frankfurt begraben im
chor der kirchen des prediger closters in welchem er gestorben
und ist sein leich gefurt und bracht gein Hailsbrunn und daselbst
in sein eitern begrebnus zu der rechten bestat am sambstag des
monats marci und hat gelassen drei sun marggrave Johannes in der
mark zu brandenburg marggrave Fridrichen und marggrave Sigmun-
den hieaussen.
Item beid mein gnediger herr M. Fridrich und M. Sigmund
haben erkaufft von doctor Sebold mülier zu Nürnberg die schwar-
zen brück um IIm anno im LXXXVI.
Item sie haben zu der herschafft bracht das slos Emmansperg
von Heinrichen von kindsperg umb ein leibgeding.
Item ein vischwasser von Casparen von Creilsheim ist gut.
Item sie haben zu der herschafft erkaufft das slos Flachberg
und den newnden der grafschafft Ottingen an zollen, glaiten, wilt-
bannen und andern kost XXm gülden. Im LXXXVIII das ist von dem
Ottinger wider erlost im LXXXXIII petri.
Item das dorff müssen bei Munchberg von den von Sparneck
umb VIIIC gülden.
Item die Schenkstat zu Furt von Lischarten Nordling, dar-
auff ein gleitsmann sitzen mag in des thumbrobstes $ute , sunst
kont man keinen do anhaben.
Item um CCCCC gülden gute erkaufft darauff ir gnad mein
herr M. Albrecht seinen jartag zu Hailsbrun und Frankfurt ge-
stifft haben.
Beilage I. zur Geschichte des ijffcgrafen Friedrich I. von Brandenburg.
Das sind d i e /. u 1 p r D c h »• ii i e d e r h n <• li g e I» <» r n e I u r s I .
vnd hiMT .. d er lui rgg raff v o u im it in »6Pg /.ud.-rStat
z u n ■ r i m 1) e r g h 1 1 f n d die I D twurt ftie if € B ü r g 6 r vom
Hat zu nurein borg darvber gel an haben, dneh mit solieh.-r
bescheidenheit , ob sie furbaz zu Hat wurden dttt tfe die aniwurt
meren oder lnynneni wollen oder die erdeehlen zu pesscrn naeh in-r
Slat notdurlTl das sie das tun miiücn vnd ein yeglirh Stehe mit
wo den baz ze lewtern.
Die erste klag daz vlreich Halle der Ebn vnd der krafTthover
vnd die andere von Nuremberg verlassen die Vorschub den paw reu
vnd andern leuten die sie doch selber besizen solten oder den rer-
kaufien die sie besessen vnd davon so werden meint «in herrn seine
recht dienst schuzen entzogen.
Gnediger herr die vorgenant Sache triflet die stat gemainli-
chen nicht an besunder etliche vnsser burger die wollen wir das
selber lassen vcrantwurden vnd waczu ewer gnad recht hatt des
gunnen wir ew wol vnd getrawn ewrn gnadn jr lasset vnser burger
auch bey recht beleybn als die von aldter her sein kumen.
Item in solicher masse ist ze reden von den zeydelhuben; gne-
diger herre antwurten wir ewer gnaden als vor.
Item alle die obgeschriben Vorschub vnd zeidelchub ynnen
haben vnd besitzen, die gehören für einen amptman auff der
purk zu Nuremberg ze steen zwm rechten so hat auch
derselb amptmann die selbe Vorschub vnd zeidelhub zu besetzen
vnd zu entsezen wan die eygenschaft darvber meines herrn ist.
(inediger herr antwurten wir ewer gnaden als vor.
Item franz pfinzig vnd andere von Xurcnberg iagen meinem
herrn auf seinem wiltpant darvmb er sie ofte zered gesezt hat vnd
doch bis her nicht geholffen hat.
Gnediger Herr darvmb hat ewer gnad vor zeiten auch zu vns
gesandt vnd do besanten wir die die vns zw derselben zeiten be-
nannt wurden vnd die musten das verheissen vud sie sprechen auch
sie haben das gehalten, wurd wir aber fürwar yenter gewar das sie
es prechen, se wolten wir sie gerne darvmb haben straffen, daz
e\sr gnad sehe daz es vns leid wer.
Item der von Nuremberg lewt haben zu pergerMorfT ein pin-
garten lassen abgeen, den sie mit LXXII ymmen besezen sollen al-
632
wegen dieselben recht dovon meinem herrn lang zeit ausbelybe
und auch noch sein.
Gnediger herre da wissen wir nichts von wen daz angeet, wenn
ir vns die benennet, hat dann kliein vnnser burger derselben gut
ynnen, den wollen wir gern daran weysen daz er dieselben gut halte
als er pillichen vnd von recht sol.
Item die von pergersdorff vnd von Rugerstorff sein meinem
herrn schuldig ierlichen ze geben holz körn von etlichen guten das
im lange ausgestanden ist vnd noch aussen stet.
Gnediger herr dagunnen wir ewrn gnaden ewr recht wol war zu
ir recht habt vnd wissen nicht wen das anruret :
Item die von Nuremberg haben die newen mawer vnd
graben gepawet vnd gemachet auf meins herrn poden eigen und
lehen vnd gehört gen werd.
Gnediger Herr da wissen wir nichts von daz ewr gnad
kein recht dazu hab vnd ist auch derselbe grünt an den
mawrn gelegt vor manigen jaren vnd haben ewer vorvarn
noh ir vns keinen Zuspruch darumb getan vnz in dem vor-
dem LXXXIX jare zu heilsprun da redten vnd teydingten
wir mit ewrn gnaden von derselben Sachen , ob daz war , ob
sich daz yndert in der worheit erfunde, so solten wir ew daz
kern nach beschaidenheit , doch also daz wir damit nicht
gedrungen solten werden darumb das mawer vnd graben
dastund vnd bey den teydingen sind gewesen her Fridrich
von Ryenhofen vnd her Hans von Sparnek Bertholt Beheim
Berthold pfintzing, Jobs Tezel und Conrad Mullner.
Item sie haben ein ander newe mawr vnd graben ge-
pawet auf meins herren rechts manlehen die hinawz bey dem Go-
s t e n h o f gepawet ist vnd gelegen.
Gnediger herr antwurten wir ewr gnaden als vor.
Item sie haben eintorvermawret hinaws gen werde, dar-
durch ein vertig rechte Strasse allwegen gegangen ist. Gnediger
herr daran maynen wir daz wir wider ewr gnad nicht getan haben
wann wir heten drew tor in dieselben vorstat der haben wir zwey
vermawert wan vns deweht ir wer zu vil.
Item die hernachgeschribn hoff hewser stedel vischgraben
vnd ander gut haben die von nuremberg in ir stat vnd mawr ge-
zogen die meins herrn eygen sind.
MI
faltiger licrr wir haben Um haws noch slat
mawr nicht gelogen, wann aber die mawr an., v,
feigen jarcn.
Item von des Sehurslabshof wegaai key pairstorf gelegen do
ervestcn meinet /. «• pawen.
Gnediger harr darvmh haben wir leupoll Seim
gcsezt, der hat vns geantwurt Bl lial» ni< lifs gepawet dann darzur
er recht hab.
Item vmb ein dorf bey herspruk gelegen daz die von nurn-
berg meinem herren in dein von Bayrn krig verpranat liaben.
Gnediger herr daran gehöret die vogtey den herren \mi I». wn
zu, die dezmals vnser veinde waren vnd geben in aurli MglmM
habern vnd getreyd und dyenen in.
Item von Grindlach wegen zv reden vmb daz halssge ri < rfe I
Gnediger herr wissen wir nicht was ewer gnade dnmil meyne
Item die von nurenberg haben vorhin vnd nach dem krig meinem
herrn eingenomen zwelf verben (sie) von werde das Isafe verdey-
tingt ward nicht zu sein, geschehe daz nicht vnd w urd vbervarn,
So solten meinem herrn für ir ezeglichen L gülden gevallm.
Gnediger Herr wissen wir nicht anders dann das getcytingt ist
worden, als der teydingfbrieff sagt ob in dem vergangen krieg der
ewrn keiner hinter vns oder der vnsern hinter euch gezogen wem
die sollen wir bedenhalben der Eyd ledig sagen vnd die mochten
dann von ew oder von vns ziehen ob sie wollt n.
Von des Gerichts wegen.
P°. vmb den brieff den die burger von vnsenn herrn dem Nas-
ser erworben von des gerichts wegen als ewr gnad wol weis.
Gnediger herr wissen wir nicht was briefs ewr gnad nie;
Item darnach wer einen frevel begeet in der Stal mit laaagSl
wunden rauffen oder slahen oder wie der fatal p
den eisch ich für gericht so es mir geklaget Hirt, da wollen s'w
mir nicht vmb richten. Es klag dann der sel|>s< hol vor geri« I
besendet man sie bederseit für den Haie \ml |H|ai feie lelber. \nd
was dann dagwellet, daz nemen sie in iren nuzs. So gedar dann
der vor gericht nicht klagen. So haben es die Burger vnd die
frewnde abgenomen vnd gevalb velle davon \»>n den Iui-
chen, die armen die nicht ze geben haben lassen sie für gaao.
634
Gnediger herr, Es ist alweg herkumen, daz der Rate einen
yeglichen vnssern Burgen straffen mag vmb frevel vnd ander vntat,
wenn man aber einen straffet vmb solich sache, die das gericht an-
ruren so setzt man dem Richter sein recht hindan vnd gan ime den
wol zewordern.
Item sie machen ein Gericht wenn sie wollen vnd sagen ein
Gericht ab wenn sie wollen , das ich selber ein gericht sezz, sie
sagten es ab vnd seczten einen Richter wen sie wollen in j vnd wie
offt sie sein bedürfen, und wenn ich ein gericht sieze j so v r t e i-
len sie vngefraget vnd fragen mich vnter dreissigen
nicht eins vnd vrteilen vnter im selber.
Gnediger herr, man haltet daz gerichte als daz yewedige vnd
von alter her ist kumen wol geschieht das der Rate solich notig
sache unterweilen zu schicken hat , daz man Schoppfen bedarf in
den Rate. So schewbt man das gericht auff bis auf den nechten tag
darnach.
Item auch ist gewohnheit und recht das yeglichen burger muz
reichen einen Schultheissen vier haller michaelis, das seezen sie
sich wider vnd wollen mir ir dinn dazu nicht leihen die mir als
wol swere als in, vnd ist daz grozzest recht, daz das gericht hat
den worten, ob sie es dem gericht mochten abgedringen, Gnediger
herr, da haben wir nie gehört daz kein unser burger keinen Schult-
heissen ichts schuldig sey ze geben , dann die zu markt sten die
geben daz markt recht als das von alter her ist kumen darzu man
im gut beholfen ist.
Item auch verschreiben sie vnter des gerichts Insigel daz ha-
ben sie selber ynnen alle bestetigung, Es sey Erb oderEygen in der
Stat oder auf dem Lande , da si erb kauffen vnd schreiben das
all mal , das ich dobei sey gewesen vnd vor mir in gericht ge-
schehen sey, darwndert hundert brieff versigelt, daz
ich keinen nymer an sich vnd seezen einen Richter
an meiner Stat vnd versigeln dann mit des gerichts
Insigel das hab ein richter pillicher ynnen denn sie,
so muss es vor in geschehen, Gnediger herr das ist allweg und
von Alter herkumen daz des gerichts Insigel alweg die Stat
vnd vnser Stat schreib er ynen gehabt hat vnd hatten das mit
den briefen nicht anders dann als es alweg von alten herkumen ist.
Item wenn ich einen vahe, vmb frevel vmb wunden oder
IM
wie der EreteJ ymil ist «Im leg Sei b ir gevcnknuzz rnd an
toi pitel, den strallVn sie wie sie 7.u Kai vertem vnd lassen
den von mein worl das sie kein recht haben vnd well ich einen
ledig lese, <1<t lieh mit mir rieht. -t den ireUee si.- uieht ledig
lassen es Ml» je von iren fragen WM h dar gl
Gnediger herr, wen man in «las loch Irgl vmh leUat Rache ,
die den geriehl annren, & man uieht ledig an des richten
wort. sein wurd dann uni;evei liehen fefgeee#n\
Item pro vier hewser vml stedel die des Anshelms sein item
drew Hewser die des pinkeis sein des stainmezen, ein holl der des
Chunzen Heydens ist vnd des Kumels y.wey kewtef die selbe
alle gen werde den weisen zinsen vnd auf das geriehl für meines
herren amplman gen nüremberg gehorn.
Gnediger herre, die hewser ligen in vnserm purkfrid vnd in
vnser mauern vnd sind auch die unser burger die darvnne sizen
vnd sind auch allwegvor des reichs richter zu nüremberg zum rech-
ten gestanden vnd anders nyndert.
Item sie haben einen ganzen acker gevangen zu dem stat-
graben, den haben sie auch durch ein wisen gefuret dinenlhfia
ecker vnd wisen gen werd gehorn und zinsen vnd meins herrn
aygen sein.
Gnediger herr antwurten wir ewer gnaden als vor vmb die
mawr vnd graben vnd als man vor mit teydingen mit ewrn gnaden
vberein ist worden.
Item des mestplevels vnd des vischels. vnd des weld. dl ln-w-
ser die mit zinsen und gerieht als roigesebriben pjtfd ge-
horn vnd ein vischgruben, die ierliehen auf den erislahent auf die
vesten dienet, die haben die von nüremberg in ir mawr gezogen.
Antwurten wir ewrn gnaden als vor von den vordem hewsern.
Item die von nüremberg haben einen ne w e I Tl rn aufl»raueht
und gepawet, auf das alt turnslurk hev meines berrea I
nüremberg gelegen, das doeh meins herrn anhöre, mit dem renkten
vor kaiscr Ludwigen behalden hat . das des lieht sein noch gesche-
hen soll.
Gnediger herr da haben wir nie gehört, da/, k< in unser vorder
darumb nie gerechtet hat vnd haben auch den gar pawet auf das
alt Turnstuk vnd ist aueli der Turn angefangen rer fiel /• itenvnd
haben auch den turn gepessert als ander vnser Turn vud Mawr vnd
Archiv. Jahrg. 1850. I. Bd. III. u. IV. Hell. M
636
haben ew davon nichts getan das wir ew weder wandeln noch pes-
sern sullen.
Item Si verpawen die strazz ausserhalb meines her-
ren vesten daz sie doch nit tun sollen, als daz mein herrvorden
kurfürsten mit recht auch behalten hat, vnd haben auch einen vall-
g a 1 1 e r für das tor gemachet aufdervesten, das nicht sein soll.
Gnediger herr, wir haben kein Strass nicht verpawet dann in
den krieg, da vns dos not angieng vnd ist auch vor allweg ein vall-
gattern vor dem selben Tor gewesen, den man nun new gepes-
sert hat.
Item von dem Closter in der stat wegen zu sant Egidien
sant katherin vnd sant claren die sie weren meinem herrn ze dienen.
Gnediger herre da wissen wir nichts von das ewer gnaden recht
dazu hab vnd haben auch nie gehört daz ir recht dazu habt, dann
sie ewer gnaden unterweilen durch fürderung und gnad willen ge-
dienet haben.
Item von den weyern ze reden in dem Galgenhoff bei Visch-
pach gelegen.
Gnediger herr, da wissen wir nicht von was ewer gnad do-
mit meyne.
Item ffrizs Snode hat ein mawr auff die gemein gepawet die
gen werde gehöret.
Gnediger herr, das lassen wir in verantwurten , hat er dann
icht anders gepawet, dann als er pillichen schol, das wandel als
recht sey.
Item der Schopper Grolant und Conrat Heyden haben meines
herren arm lewt zu werde ir See verschütet die zu iren vischwas-
sern gehören.
Gnediger herr, hat kein vnser Bürger in icht verschutt, das
er nicht tun soll , das wandel als recht sei.
Item der waltstromeyer der wert von werd ze holzen in dem
walde darynn sie doch von Alter und rechtes wegen holzen schullen.
Gnediger herr wert der walstromeyer yemant icht das er nicht
tun soll, da muz ewr gnad im und zu sprechen.
Item was sie gebieten offenlichen an der canzel in der stat da
sezen sie gelt auff vnd ruffen daz ich daz gebiet vnd sie mitsampt
mir, da kum ich nymer zu vnd was wandeis dagevellet,
da wirt mir ein haller nicht von.
637
Gnediger h«T3 es ist allwe»- herkumen und haben auch dex
gut freyheil daz wir bot bieten munm, || I > . « t in.-m
vor seiten einen letaltfceiitea iii er »gelegt, daz m die bot
von leinen wegen md reu «In- luirger weg« ■ mit . «i.« wir hor-
ten da/ der srhultheiss danmb rr.lt. <l,i li.it man das sider vn
wegen lassen vnd ruft kein bot nur rea iei * linltlieisaen wegen.
Item si richten im Hat vher das plut da soll rin richter enge-
gen (anwesend) sein der den pan hat.
Gnediger herr wir das bisher getan vngcvcrlirhen weil man
vber das plut wolt richten, daz man noch dem srhullheissen sant
vnd in gern dabey het vnd wollen auch das für bas vngeverlichen
gern halten.
Item es ist von alter herkumen, wenn einer einen todslag
oder mort tut in der stat, kumt er davon das er nicht begriffen
wirt, so solt sich der richter vnterwinden was er hat oder li> •/./.
vnd das soll des richters sein von recht, so haben sie dergegen
funden ob eryemand icht schuldig sey, den sull man be-
zaln, so vindet ye einer einen fund oder drey oder daz man es
also bestellet, daz ye einer oder drey kumen man sey in schuld in,
vnd daz nur nichts daraus wirdet, daz bringt dem gerirht
grossen schaden vnd gemel ([sic]gevel, fiele) grozz gelt davon,
wann was vber dreyzzig pfunt heller geviel, daz wer halbs ew. r.
Gnediger herr, es ist von alter vnd allweg recht gewesen
bey vns, ob einer einen todslag tut oder was er tut ist er yemnnt
schuldig daz dieselben schuldigen geen vor den richter vnd dm
erbern vnd aller meinklich vnd daz die schuldigen des irn vinb
dieselben missetat nicht Verliesen , aber die schuldigen müssen
das weisen mit irem rechten daz die schuld ein redlich schul«1
vnd daz sie daz nymant tun zu schirm noch zu fluht (Zuflucht) sol.
Item ein richter hat gewalt gelait zu geben, des haben die
burger nicht vnd vbevarn mir das \nterweilen wenn ich «Inmub
nicht richten wil, so sezen sie einen andern an einem stat vnd
geben offt geleit on mein wort.
Gnediffer herr. Es ist allwejr also herkumen, wenn einer
geleites begerte an die burger vom rate, das geben sie mit
solichcr bescheidenheit, daz sie in weisen an den richter, das
im der auch geleitt geh es wurd denn unge verliehen
vergessen.
*9 •
638
Item die burger sezen die putel, die haben nichts dann daz
sie von dem gericht haben vnd müssen ir knecht sein vnd was das
gericht angehört da wollen sie mir nichts zu helffen, vnd des
nympt das gericht grozzen schaden.
Gnediger herr es ist ye vnd ye als lang die stat gestanden ist
vnd als lang man gedenket herkumen, daz der rat die putel gesezt
hat vnd müssen auch sweren, daz sie des gerichts warten vnd man
gant im auch wol, vnd müssen einen schultheissen beholfen sein
zu allen seinen rechten die er von des gerichts wegen hat.
Item auch sezen die burger einen pfenter vnd wollen einen
iren freund da mit helffen , der pfendet vmb wandel vnd vmb andere
sachen , das dem gericht zugehört, das nymt er zu seinem nuzn.
Gnediger herr. Es ist allweg so herkumen daz ein rate
einen pfenter sezet, der muz auch vmb dazselb ampt zu den
heiligen swern vnd waz dem gericht davon zugehört, daz lesst
man einen schultheissen wegen vnd heltet auch daz nicht anders
dann als von alter herkumen ist.
Item auch han ich einen gebrechen, daz die stat wil ez
sult ein richter vber einen swern er hab viel oder wenig getan,
vnd sull in martern, so die klager in selber nicht ansprechen
wollen vnd lassen sich abrichten mit gelt vnd mit teydingen
vnd wollen einen richter davon nicht lassen gevallen vnd er
sull vber in swern vnd in ansprechen des er nicht schuldig ist,
damit machen sie das gericht emvicht daz sich kein pider-
mann vnderwindet vnd wollen selber im rat nicht
teilen wen ein richter hin ein geet, daz einer von
des lewmundes wegen pesser tod wer dann lebendig
si mainen si wollen sie auff ir feie nicht nemen , wann sie
mainen ez sull ein richter awsrichten vnd daz ist nicht recht,
wann daz sie ez in ein gewonheit gerne prechten.
Gnediger herr. Es ist allweg von alter herkummen wenn ein
morder ein rawber oder ein vbeltetiger man gevangen ward vnd
daz dieselbe sache kuntlich vnd wissenlich was, vnd daz kein
anklag do was , so sprach sie ein richter an , wenn ein richter daz
nicht tun wil ? so notet man sein nicht darzu, wir lazzen auch nie-
mant bey vns in der venknuss vmb kein gut schazen , vnd muz ein
yekclich gevangen, vnd der in zu venknuss bracht hat sweren daz
er an schazung ledig werd.
639
Hein M ist recht wer «las drill fiirhot versäumet , der ist
dem llichler III. lil>. heller vervallen, da sind die Scheppfen vnd
die putel sawmig an vnd da/, bringt «Irin gerMf grossen schaden.
Gnediger herr es ist recht wer «las drilt rMHbtfl fWIHfil d<r
ist dem Schultheissen III. 1 i 1» . haller vervallen vnd den gant man
im aneh wol von wem er die nemen wil.
Hein ob einer einen mort tat vnd sieh mit den Klagern ver-
richtet vnd über in nicht verpurgt, da lassen sie einen Hehler
nichts ausswcrden Si wollen wol daz ein Richter ober in IWffl
vnd in anspreche.
Gnediger Herr. Tel einer einen mort oder ander sache dar-
vmb er vmb den hals gevangen wurd vnd berichtet sich der
mit dem anklager, so muz derselb gevangen vnd der in zu venk-
nuzz bracht hat, swern , daz er on alle Schätzung ledig sei vnd
darzu sezt man einen richtcr allweg sein recht hindan.
Item Eins Schultheissen diener gen auff der Strassen vnd
wen sie ergreifen nach der glocken den sullen sie pfenden fur
einen nachtgeyer. So wTollen die burger nicht, daz man irer knecht
gewaltig sei vnd wollen meinen knechten die Stat darvmb ver-
bieten.
Gnediger Herr, daz bot ist auff niemant gesetzt dann auf
schedlich vnfridlich lewte, der man nicht bekennt, der gan man
einem schultheissen oder seinen knechten wol auf zu halten, wo
aber ein piderman einen frumen kuntlichen knecht oder diener
hatt , den er aussendet nach wem oder in anderen seinen geschei-
ten den sol man nicht aufhalten.
Item auch ward ein dieb begriffen vnd verderbet vnd bekant,
daz er grosse dinge gestolen hett vnd trug daz einem Juden vnd
der nam daz ein mit gewissen vnd wenn man einen pan unter
sie legt, So verswaig er das vnd den haben die burger gepusset
vmb ein summe gelzs , das kan ich nicht ervaren vnd da
wil man mir nichts vmb widervaren lassen vnd des gehört einem
richter zu.
Gnediger Herr, da wissen wir nichts von vnd haben auch
keinen Juden vmbe kein solich sache nie gepusset , dez wir ge-
denken.
Item wenn ein erber man gevangen Wirt von dem lande
oder in der Stat vnd vber den verpurget wirt ob daz verrichtet wirt
640
daz der ledig von mir wirt gesagt, so wollen in die burger nicht
ledig lassen vnd mug mit irem willen auch ledig werden, dez si
kein recht haben.
Gnediger Herr. Es ist ye vnd ye vnd allweg herkummen
wirt einer gevangen bey vns, wil der ledig werden Er mug der
Stat als wol ein vrfeh tun als dem Schultheissen.
Item auch wisset daz ich noch vil Artikel von der ich ew
yetzund nicht verschreibn wolt vnzs eins tags daz mir sein not
wirt *).
Beilage II. Brandenburgische Lehen.
Aufzeichnung aus dem XVII. Jahrh.
Die hernach geschriebene Stück Schlöss Stadt undt Markt,
die haben Mein gnädige herrschafft die Marggraffen zu Brandenburg
von dem hl. Römischen Reich zue Lehen gehabt und zum theil
noch.
Item das Burggraffthumb zw Nürnberg die Vesten daselbst.
Item das Landgericht und vor Zeiten dass Schultheissen ambt
daselbst mit dem waldt die behüttung des Thors.
Item Creussen Schwandt, Werth , Schlingling, Hö'fles vnd
Buch sambt den Mühlen.
Item allen Wildpahn.
Item alle Glaidt und Zoll.
Item alle Vogtheyen vber Closter vnd Teutschhäusser vber alle
Ihre Lehen und Lehenschafft.
Item die Stadt zum Hoff die Vesten daselbst auch den Kir-
chensaz mit aller Ihre zugehörung.
Item Schauenstein Schloss und Stadt.
Item Rauhen und schlechten Culm, wie die von K. Rudolphen
geliehen sein gewesen Landgraffen Friedrich von Leuchtenberg,
Item Vpprodt und Münchberg.
Item Epprechtstein.
Item Hohenberg vnd Arzberg.
°) Von derselben Hand sind auf der letzten Seite noch Bemerkungen über
den grossen Windfall (feria sexta ante Georii anno LXXXXV) die Aussagen
der Erbförster darüber etc., was vielleicht beweisen dürfte, dass die mit-
getheilte „Handlung" vor dieser Zeit Statt gefunden habe.
6U
II« m Rabenstein und die Dörfler Grüssei, Alttcndorf und Hut-
tenheimb.
Item dir Vogthey ober Beyrsdorff.
Item Spiess das Schloss und die zugehörung.
Item Kitzingen.
Item Capell und Langheimb.
Item Camerstein und Schwabach.
Item Thur und Stauff.
Item Colmberg und Leuttershaussen.
Item Neuenhoven.
Item drey Theil zum Waldt, Ist ein Schloss also genant.
Item Zogenfeldt.
Item Thierstein.
Item Wunsiedel dass Schloss vmb die von Voitsberg erkaufft.
Item Liebenau.
So ist vom Stiefft bamberg zu Lehen gangen.
Blassenburg, Culmbach, Wikelberg, Bernekh undGoldcronach.
Item alle Reuthzehend in dem bistumb auf der herrschafft
Bodten.
Item was die herrschafft zu Niedersteinach gehabt hat.
Item der hoff zu Bamberg.
Von dem Stifft Wurzburg.
Item etzliche Gutter vnter den Wolffsberg bey Beyruth.
Item Dornberg und Onolzpach.
Item die Vogthei zu Burgbernheimb vnd Bergel.
Item die Wiesen in dem Schlechbach bey Vietentenban (sie)
Item etzliche Reuth Zehent.
Von dem Stifft Regenspur g.
Reithfeld den Markt sambt der Newenstadt so daraus ge-
machet ist.
Item den Kirchensatz zur Rökingen.
Von Stifft Elwang.
Bayreuth Schloss und Stadt mit sambt Ihren zugehörung,
dass ist Zwering, Wundtgast Kastendorff und Wirsperg.
Cadtelsburgk mit seiner zugehörung.
Guntzenhaussen,
642
Verzeichnuss der Mannschafft der Stifft und Clöster in beyden
Landen, wie viel der vngefehrlich ein iedes hat.
Erstlichen gehören zum Gebirg mit der belehnung der
Gemein Steuer.
Heilsbronn 790
Steinach 120
Münchaurach 169
Frauenaurach . . 147
Bierkenfeldt 117
Himelcron ungefehr 350
Augustiner zu Ceilenbach 48
Lankheimer Hoff . . 117
Closter zum Hoff -. . 104
Propstey zur Zenn 9
1971
Zum Niederland.
Haydenheimb 381
Ahaussen 263
Wielzburg 238
Stifft Feuchtwang 113
Stifft Onolzpach 449
Solenhofen 29
Propstey zu Onhausen 37
Sulz 165
Kinzingen 27
Frauental 25
1727
uta
X.
Einige Bemerkungen
zu dem Aufsatze
Herrn Professors Tangl
im Archive I. 137 u. ff.
Die Grafen , Markgrafen und Herzoge aus dem Hause
Eppenstein.
Von
•¥ o d o k Stütz.
645
llenealogische Forschungen aus den Zeiten des früheren Mit-
telalters gehören unstreitig unter die allerschwierigsten Aufgaben,
und kaum dürfte es einen Zweig des historischen Wissens geben,
wo so viel gesündigt worden ist, als auf diesem Felde. Das Höchste
hierin hat wohl unser Lazius geleistet , der wo ihn der sichere
Führer verliess, was bei der grossen Armuth an Quellen so bald
geschah, sich ohne alles Bedenken dem wilden Fluge seiner Ein-
bildungskraft Gberliess und hierin der Vater ist jener Schule der
Genealogen, von denen Theodor Mayr witzig sagt: dass sie das
unkeuscheste Volk seien, welches sich kein Gewissen daraus
macht, bald Personen, die nie etwas von einander gehört haben,
geschlechtlich zusammen zu bringen, bald Aeltern und Kinder,
Brüder und Schwestern mitsamen zu verheiraten , und alle Schre-
cken des Oedipus harmlos zu verhundertfachen. — Wenn sich den
übrigen Schwierigkeiten auch noch der Mangel einer mit den
nothwendigsten Quellenwerken versehenen Bibliothek beigesellt,
dann ist es beinahe unmöglich zu irgend einem sicheren Resultate
zu gelangen. In dieser Lage hat Herr Prof. Tangl den Eingangs
benannten Aufsatz verfasst.
Indem wir die Beurtheilung des Ganzen einem Kundigen über-
lassen müssen, erlauben wir uns nur einige Behauptungen näher
zu beleuchten.
Als den „dunkelsten und schwierigsten Theil" seiner Abhand-
lung sieht der Verfasser die Beantwortung der Frage an , wie die
Gemalin Adalbero's, des ersten Herzogsaus dem Geschlechte
der Eppensteiner, geheissen, und welchem Hause sie angehört
habe. Im Widerspruche mit den bisherigen Forschern, welche
behaupten, Brigida, eine Tochter des Herzogs Hermann II. von
Schwaben und eine Schwester der Kaiserin Gisela, sei des Herzogs
Adalbero Gemalin gewesen, sucht er zu beweisen, dass sie Bea-
trix geheissen und die Tochter K. Chunrat's II. aus
6*6
einer frühern Ehe gewesen sei, also eine Stiefschwester
K. Heinrichs III.
Die Gründe, welche für diese Behauptung sprechen sollen, beste-
hen 1. in der Nachweisung, dass K. Chunrat eine Tochter Namens
Beatrix gehabt habe; 2. in einer Schenkung von 100 Mansen zu
Afflenz durch K. Chunrat im Jahre 1025 an eine Matrone Beatrix,
cuidammatronaeBeatrici1); 3. in der sehr nahen Verwandtschaft der
Salier und Eppensteiner, der zu Folge Heinrich III. der Conso-
brinus Adalbero's des Sohnes des gleichnamigen Herzogs genannt
wird, was um diese Zeit den Sohn einer Seh we st er bedeu-
ten müsse.
Wir meinen zwar nicht, dass Consobrinus nothwendig die
angegebene Bedeutung haben müsse, sondern dass es vielmehr
nach dem Sprachgebrauche des 12. Jahrhunderts überhaupt das
bedeute, was wir mit dem Worte „Vetter" bezeichnen, wie
denn auch neptis, wTovon später die Rede sein wird, weder aus-
schliesslich „Nichte oder Enkelin," sondern im Allgemeinen
„Base" bedeutet2), doch kann über die nahe Verwandtschaft
beider Geschlechter kein Zweifel obwalten und sie ist auch nie-
mals angezweifelt worden. Allerdings hatte K. Chunrat II. eine
Tochter Beatrix, welche nicht bloss in der Urkunde desselben für
Worms oder vielmehr für die Kirche St. Peter zu Worms 3),
aus welchen sie Herr Professor Tangl kennt, genannt wird, son-
dern von der auch in den Annales Quedlinburg, beim Jahre 1025
erzählt wird, dass ihr Vater im Begriffe über die Alpen zu ziehen,
diese: filiam unicam et dileetam der Aebtissin Adelhaid von Qued-
linburg, einer Tochter K. Otto II. zur Erziehung „nutriendam"
zugeschickt habe. Ferner heisst es daselbst : mox . . . probato
dominae Beatricis adventu praefata imperialis abbatissa Tro-
biki cum suis aecurrens laeta Quidelingaburgensem metropolim
secum duxit. Quo vero honore ut regiam deeuit prolem . . . susci-
piatur et nutriatur vel qua morum, verborum actuumque indole
per singula aetatis incrementa profecerit, scire aut
*) Dat. Babenberg 12. Mai 1025, abgedruckt aus dem Original S. 226.
2) Den männlichen Adalbero, welchen K. Heinrich III. consobrinus nennt,
betitelt sein Sohn als nepos. Ludewig Scpptt, rer. Bamberg. 1. 818.
8) Worms d. 30. Jänner 1034, Origines Guelfic. IV. 283.
S47
faeundia in ilieendo nulla snppelit. Oua n,nn.|iir laude profl
quod inter prima ...«). Leite bricht biet die Urknndc ah.
Wir haben «lirs.« Steil« mit Absieht u iirtlieh angeführt. Bl
ergibt sich ani derselben nwidersprcehlieh, «l.iss lleatrix im
lehre 1025 Doch ein Kind wer, dei der Brsiehnng bedurfte und
zu diesem Ende <i»m- Aebtissin Adelheid von QnedKnbnrg wahrend
der Abwesenheit der Aeltern \»>n der deutschen II« imai Kivertml
wurde; mit höchsier Wahrscheinlichkeit ergibt rieb nui derselben
ferner, dnsa Beatrii keineewegi Chunrat 's Kind ans euer frtberi
Khe gewesen sei, wovon überhaupt keine Quelle etwas meldet«
Beatrix kann demnach höchstens im Jahre 1017 geboren werden
sein. Da nun Herzog Adalbero bei seinem Ableben 1039 vogtbare
Söhne hinterlassen, so erhellt hieraus die Unmöglichkeit
Beatrix die Tochter K. Chunrats II. als die Gemnlin desselben an-
zunehmen. Dasselbe Resultat gewährt auch die genauere Ansieht
jener schon angeführten Urkunde für die St. Peterskirche in Worms
vom 30. Jänner 1034. Sie betrifft eine Stiftung für die Familien-
gruft der Salier in jener Kirche. Alle Glieder des Geschlechtes,
welche daselbst ihre Ruhestätte gefunden haben, werden nament-
lich angeführt: Vorältern, Aeltern, Geschwister und Verwandte,
Die verstorbene Gemalin, wenn es eine solche gegeben hätte.
würde K. Chunrat sicher um so weniger vergessen haben, da im
Texte auch Beatrix ihre angebliche Tochter als Mitstift erin
genannt wird. Wäre diese an Adalbero von Kärnten vermalt
gewesen, so würde bei der Anführung ihres Namens eine Andeu-
tung ihres Standes sicher nicht unterlassen worden sein. Ueber
die fernem Schicksale dieser Fürstin fehlen, soviel uns bekannt,
alle Nachrichten.
Aus dem bisher dargelegten Sachverhalte stellt sich aber
nicht weniger klar heraus, dass in der Urkunde des ke
Chunrat ddo. Babenberg den 12. Mai 1025 unter der matrona
Beatrix, die in dem Afflenzthalc 100 Mansen königlichen Gutes
erhielt, nicht das Kind Beatrix, des Königs Tochter rerftanden
werden darf; auch würde in diesem Falle seihst alles Uebrige
vorausgesetzt, der König statt: cuidam matrona«-
dileetae filiae nostrae gesagt haben.
') Pertz, Itfon. Germ. V. 90.
648
Uebrigens hat es unsers Ermessens Wahrscheinlichkeit für
sich, dass die Gemalin des Herzog's Adalbero von Kärnthen
Beatrix geheissen habe, ja, dass die eben genannte Matrone
des Herzogs Gemalin gewesen sei. Fröhlich übrigens ist
keineswegs der erste, welcher den Namen Brigida für die
Gemalin des Herzogs Adalbero erfunden hat. Schon vor ihm
kömmt dieser Name vor in Coronini's Tentamen Genealogico-
chronologicum promovendae seriei comitum et rerum Goritiae
S. 63, Tab. I, worin es heisst: Brigida vocatur in vetere Ratio-
nario Goritiensi. Diese Nachricht lautet allerdings wenig ver-
lässlich. Vielleicht stand in der ersten Handschrift nur der
Anfangsbuchstabe B, der dann von einem Abschreiber auf gutes
Glück hin in Brigida ergänzt wurde.
Für die Behauptung, dass die Gemalin des Herzogs Adalbero
eine Schwester der Kaiserin Gisela gewesen, gibt es zwar kein
ganz bestimmt lautendes Zeugniss, doch aber ist es höchst wahr-
scheinlich. Eben so gut wie durch die Hypothese des Herrn Tangl
erklärt sich hieraus das nahe Verwandtschaftverhältnis s der Salier
und Eppensteiner. In diesem Falle waren K. Heinrich III. und der
Bischof Adalbero von Bamberg Geschwister-Kinder u. s. w. Dafür
spricht auch der Güterbesitz der Eppensteiner in Schwaben , wo
sie Touvondorf (Taupendorf am linken Donauufer bei Riedlingen)
besassen1). Daher erklärt sich auch der Kampf des Herzogs Chunrat
(II.) von Kärnthen des Sohnes einer dritten Schwester der Kaiserin
Gisela bei Ulm 1019 *).
Aber Herr Professor Tangl stellt in Abrede , dass die Kaiserin
Gisela, die frühere Gemalin des Herzogs Ernst I. von Schwaben
die Tochter des Herzogs Hermann II. von Schwaben gewesen sei.
Sie gehörte nach seiner Behauptung dem Hause Werla in West-
phalen an. Sein Gewährmann ist der Analista Saxo. Der neueste
Herausgeber dieses Compilators, Professor Waitz, fügt dieser Stelle
1) Neugart, Cod. dipl. AlamaniaeNro 829 cf. Stalin Wirtemberg. Geschichte
I. 471 und 473.
2) Hermann. Augiens. bei Pertz VII. 125. Cuonradus adolescens filius Cuon-
radi quondam ducis Carantani auxiliante patruele suo Cuonrado postea
imperatore Adalberonem tunc ducem Carentani apud Ulmam pugna vi-
ctüm fugavit.
IM
mit Recht die Anmerkung bei : error manifesti | h M , drr
Gisela, die burgnndieeh« Qerhergi heirntnti atel lern i< 11
manns II. von Schwaben den Grafen ÜOrmm rw NN . Wel-
ehern sie mehrere Kinder zeugte und unter diesen eine Tochter
Gisela . welche sich mit Hruno von Braun schweig vern I ) |
Tangl scheint überhaupt in dein sächsischen \tm.-ili vi . ,, , in. \
ritiit anzuerkennen, gegen welche krin Zweifel m.1
kann. Sonst wäre schwer zu begreifen, wesshalb ihm sein Zeugnis*
mehr gilt, als das der gleichzeitigen, in dieser Beniehnng engl
wichtigern, des Hermannus Augiensis und Wippo. Jeuer entspros-
sen aus dem schwäbischen Grafengeschlechte von Wringen nnd
Zeitgenosse der Gisela sagt in seiner Chronik: Herimannus quoque
iunior (Hermann III, Hermann's II. Sohn) dux Alamanni.v
tus Ernustum sororis suae Giselae maritum successorem necenitj
und dann wieder zum Jahre 1015: Ernust dux Alamanni
natu ab Adalberone comite feram appetente sagitta ndnemtni
interiit, ducatum eius filius aequivocus, viduam vero Giselam
Counradus filius Heinrici filii Ottonis ducis futurus, postea im-
perator aeeepit 3).
Wippo der Hofcaplan des Kaisers und der Gisela aber schreibt:
Super hos omnes dileeta regis coniunx Gisela prudentia et consilio
viguit, cui pater erat Herimanus Dux Alemanniae*).
Herimann's und Wippo's Zeugniss in dieser Sache \
ein Dutzend sächsischer Annalisten auf. Eine ohne Zw
jüngere Schwester Gisela1 s hiess Mathilde, in erster Bhc
mit Chunrat dem ersten Herzog von Kärnthcn und nach dessen
frühzeitigem Tode mit Friedrich II. Herzog von Oberlotharingen
vermalt. Als Gemalin des Herzogs Chunrat wird sie in dem
wiederholt angeführten Stiftungsdiplom aufgeführt: patnii du-
cis Chunradi eiusque coniugis dignae memoriae Mal hihi iv Me-
ter Chunrat, der Sohn des Herzogs Otto v. Kärnten wird . in
jener auch von Herrn Tangl angeführten Stelle Thietmait*)
*) Pertz, Mon. Germ. VIII. 676.
») Crolliui, Acta Palat. IV. 474 und 516 cf. Pfiater, GeacbichU too flsinn
ben II. 70.
*) Pertz, Mon. Germ. VII. 110.
*) De Vita Chunradi salici, Rer. Germ, vetere» Scpptt. VI. ed. StruTJoi Ul.
*) Pertz, Mon. Genn. V. 794 cf. VI. 685.
650
ausdrücklich der Schwiegersohn des Herzogs Hermann von Schwa-
ben genannt. Die Ehe des Herzogs Chunrat und der Mathilde,
welche eine Enkelin des Königs Chunrat von Burgundien genannt
wird (durch Gerbirg die Gemalin Herzog Hermanns II. von Schwa-
ben) , wurde angefochten als unerlaubt wegen zu naher Verwandt-
schaft auf der Synode zu Throtmann auf Anregung K. Heinrichs IL
im Jahre 1005. (Ex Conradi autcm filia nata est domina Mathil-
dis huius Conradi assidentis uxor 1). Aus dieser Ehe war Chunrat
II. Herzog vonKärnthen entsprossen. Nach dem Tode ihres ersten
Gemals reichte Mathilde ihre Hand dem Herzoge Friedrich II. von
Oberlotharingen, dem sie zwei Töchter, Sophia und Beatrix
gebar. In den uns zugänglichen Quellen wird zwar die Gemalin
des besagten Herzogs nirgends die Tochter Hermanns von Schwa-
ben oder die Witwe Herzog Chunrats genannt; dass sie aber Ma-
thilde hiess und dass Kaiserin Gisela die Tante war ihrer beiden
Töchter, an denen sie Mutterstelle vertrat und ihre Erziehung
besorgte, das bezeugen Donizo in den Vita Mathildis und das Chro-
nicon der Abtei S. Michael ausdrücklich. Wir werden auf beide
Stellen zurückkommen.
In Bezug auf die Gemalin des Herzogs Adalbert von Kärnten,
der dritten Schwester der beiden Genannten bemerken wir nur
noch, dass die Verleihung der 100 Mansen im Afflenzthale viel-
leicht nur der Austausch war für andere in Schwaben gelegene
Erbgüter.
Die Nachricht von der Ermordung des Grafen Wilhelm, des
Gemals der hochedlen Emma durch den Herzog Adalbero von Kärn-
then, ist keineswegs eine Erfindung Fröhlich1 s. Schon 15 Jahr früher
hat sie Pesler ausgesprochen in der Series Ducum Carinthiae. Vi-
tebergae 1740. Wenn sich Herr Tangl sehr darüber ereifert, dass
man so obenhin diese Blutschuld seinem Adalbero aufgeladen; wenn
er sehr schön und erbaulich und weitläufiger als gerade nöthig, die
Pflicht darthut, auch schon längst Verstorbene gegen ungerechte
Vorwürfe zu vertheidigen , so stimmen wir darin vollkommen mit
ihm überein. Nur hätten wir gewünscht, dass er diesen Grundsätzen
treuer geblieben wäre und sie nicht sobald vergessen hätte. In dem-
1) Pertz, M. G. VI. 66i. — Constantini vita Adalberonis II. episcopi
Mettenais.
MI
selbe» AlhtMll beschuldig! rr li.unli.il I rolllich
der böswilligen Krl'mdi
forscher, und gehörte <-r nurli den der vogelfreie« JetiUea
an, ohne linuul rincr böswillig.-» I • rt'.iU. Imng bezichtige*, ge-
ziemt sich ebenso wenig, \i. Im.hr scheint es
und edler ihn so lange für ehrlich r li.lt. n als nicht ganz beatii
te Beweise des Gegeuthcil.s vorli.-.n. Auf ÜMM NN idcruprurh
■wischen der Theorie und Praxis werden wir noch ein Paar Mal
zurückkommen müssen. Im vorliegenden Falle ist uberdieaa Harr
Tang! im offenbaren Unrechte , was nainli.li die That Adalbero't
betrifft. Nach den Worten des AnnalMa s.vo, die übrigens wört-
lich den Annales Hildesheim. Pertz, Mon. Germ. IV. 100 ent-
nommen sind, ist unläugbar und unzweideutig Herzog Adalbero
der blutigen That schuldig angegeben. Wir führen die Stelle ans
den hildesheimischen Annalen wortgetreu an: Imperator . . . Au-
gustburg egit, ubi publicum . . . conventum habuit, in quo patrne-
li suo Chuonrado ducatum Carentinorum commisit. Adaelberonem
maiestatis reum priori anno dimovit. Histem (hisdem) diebus idem
Adalbero Willehelmum comitem interfecit. . . .
Wenn Herr Prof. Tangl sagt, dass uns die Geschichte bisher
über die Herkunft der Mutter Mathildens (Beatrix die Gemalin des
Markgrafen Bonifaz) keine Aufschlüsse zu geben vermochte, §o
irrt er sich sehr, und die Bereicherung der Geschichte , welche er
durch seine Hypothese, dass sie die Tochter des Herzogs Adalbero
von Kärnthen gewesen, zubewirken hofft, zerfällt in Nichts. Beatrix
war, wie gar nicht bezweifelt wird und bczwcifell werden kann.
die Tochter des Herzogs Friedrich II. von Oberlotharingen und te
Witwe des Herzogs Chunrat I. von Kärnthen, der wiederholt ge-
nannten Mathilt. Donnizo, der Caplan ihrer Tochter, d. r doch die
Herkunft der Mutter seiner Herrin kennen musste, sagt in te
Vita Mathildis von ihrem Vater Bonifaz sprechend:
Primitus hunc noscit, quantum sit . (iallia fortis.
Cum natam rutili Du eis expetiil Fed eriei
Leibniz bemerkt zu dieser Stelle !) ! hm isLntharingiaefioe-
rioris seu Mosellanoruni . . . lladuidu lilia ll< inri. I aucnpii, soror
Ottonil M.. peperit Hugoncm (Capetum rulgo) regem et Beatricem,
1 > Gkpptt rcrum Bmnswic. I. 616.
Archiv. Jahr*. I- III. n. IN . Hfl. 43
652
quae nupta Friderico seniori Duci Mosellanorum peperit ei The o-
dericum Ducem patrem Friderici Ducis, cuius filia fuit
haec Beatrix, ut ex antiqua Genealogia S.^Arnulphi bene observa-
vit Franc. Maria Florentinus, qui res magnae Mathildis et majo-
rum eius praeclaro volumine illustravit —
Donnizo fahrt dann weiter fort.
Coniuge cum propria Mathildis denique dicta.
Iste Beatricem Federicus donat habere
Huic Bonifacio ....
Servos, ancillas ab eo tenet oppida, villas.
Dazu erläutert Muratori *) Nempe Mathildis illa Hermanni
Sueviae Ducis filia, quae nupsit Friderico Lotharingiae Superioris
Duci . . . Albericus Trium Fontium: Mathildis Marchisa terram
suam viriliter rexit et Abbatiam Canonicorum sancti Petri ad mon-
tes juxta Briciam in Dioecesi Metensi fundavit. Die Vita Mathildis
in Prosa 2) stimmt hiermit vollkommen überein.
Als Friedrich II. 1033 ohne Hinterlassung männlicher Nach-
kommen gestorben war und seine Gemalin wenigstens am 12. Mai
des folgenden Jahres in jenen Urkunden für St.Peter in Worms schon
den Verstorbenen beigezählt wird, so nahm sich die Kaiserin Gisela
der verwaisten Töchter an und erzog sie am kaiserlichen Hofe, wie
eine Stelle des Chronicon monasterii S. Michaelis in pago Virdu-
nensi in folgendem Wortlaute beweist: exceptis puellulis Sophia
et Beatrice, quae nutriebantur in aula regis (Chunradi) \ nam con-
iunx imperatoris amita earum eas sibi adoptaverat in filias..3).
Das Verwandtschaftverhältniss zwischen Heinrich III. und Beatrix
unterliegt dem Gesagten zufolge keinem Zweifel.
Bekanntlich führte der Kaiser Heinrich III. auf seinem letzten
Zuge nach Italien 1055 die Markgräfin Beatrix sammt ihrer 8 Jahre
alten Tochter Mathilde ungeachtet des ihr zugesicherten freien
Geleits gefangen mit sich nach Deutschland. Die bei den Schrift-
stellern angegebenen Gründe dieser Massregel haben dem Herrn
Prof. Tangl nicht genügend erschienen. Er forschte daher nach,
*) Rer. ital. Sepp«. V. 353. c. X.
2) 1. c. 391.
g) Perta, Mon. Germ, VI. 84 nro. 32 und Calmet, Hist. de Lorraine, Preu-
ves I. 562.
653
>\as wohl der ii c li |j sehe A 1*1 1 1 1 darüber sage, und sieh1, die-
iei gab . . eine ToDkommen befriedigende Vuiklürung. Der Kaiser,
sagt er, habe bei seiner Itiiekkehr seine \iehte l^-.i » ri x ' ) . . . mit
lieh fortgeführt und zwar zur Straf«' weiren Arv Z. ii »■ e 1 1 <> s i ir k e it ,
der sie lieb nach dem Tode ihrei ersten (Jemals Bonil'aeius überlassen
habe. Et wird dann weiter fortgefahren und auseinander «res» t/.t. dass
sie den Forde rangen des Sittengesetzes entgegengehandelt und
die Ehre des kaiserlichen Hauses durch ein nicht eingezogenes
Leben während ihres Witwenstandes verletzt habe. Vorerst be-
merken w ir, dass die angezogene Stelle der sächsischen Annalisten
wörtlich dem Chronicon Wirzeburg. des Ekkehardus (bei Pertz.
1. e. VIII. 31) entnommen ist. Sie lautet: revertensque (Hein-
ricus) neptem Beatricem secum duxit indigne eam traetans
propter quandam eius insolentiam, qua vivere consueverat
mortuo viro eius Bonifacio duce. Ohne uns in eine nähere Er-
örterung des Sachverhaltes einzulassen , berufen wir uns in
dieser Hinsicht einfach auf die gründliche Darstellung Wen-
zeTs1), woraus genugsam die Falschheit der Voraussetzungen
des Herrn Prof. Tangl erhellt. Aber wie steht es mit dem
Grundsatz ..dass es Pflicht des Geschichtsforschers sei, geschicht-
liche Personen, auf denen der Verdacht oder der Schein eines
grossen Verbrechens ruht, lieber zu vertheidigen und ihre Ehren-
rettung zu versuchen , als leichtsinnig zu verdammen und so die
Schmach auf ihnen liegen zu lassen, und dadurch zu verewi-
gen", u. s. w. Diesem Grundsatze scheint sein Verfahren in dieser
Sache nicht zu entsprechen, wenn er auf das unbestimmte, dehn-
bare Wort: quaedam insolentia hin, und noch dazu aus dem
Munde eines nichts weniger als parteilosen Mannes, eine ausge-
zeichnete Frau eines sittenlosen, die Ehre ihrer Verwandtschaft
befleckenden Wandels beschuldigt und unbedenklich ausspricht, dass
sie „Ehre und Zucht vergessen". Wäre überhaupt der Lebenswandel
der Markgräfin der Grund ihrer nicht ganz zu rechtfertigenden
Abführung nach Deutschland gewesen, warum wurde auch ihre
achtjährige Tochter mitgeschleppt? warum suchte sich Heinrich
auch ihres Sohnes Friedrich zu bemächtigen? warum entzog er
1) Auch hier heisst neptis — Base.
2) Geschichte Deutschlands unter den fränkischen Kaisern I. 163 u. ff.
654
diesem die Reichslehen seines Vaters? Den Genial der Beatrix
den Herzog Gottfried von Lotharingen konnte er aus dem einfachen
Grunde nicht festnehmen, weil er ihn nicht zu erreichen vermochte.
Was von Mathild, welche, wie wir gesehen, ein Leibniz
die grosse Mathilde nannte, gesprochen und wie über sie geurtheilt
wird, scheint uns eines ernsten Geschichtsforschers ganz un-
würdig, lieber die Sache, welche sie verfochten, sind die
Meinungen getheilt und werden es bleiben, aber dass sie eine Frau
von seltener Grösse, von hohem Geiste undMuthe und unbefleckter
sittlicher Würde gewesen, das läugnen [auch diejenigen nicht,
welche ihrer Sache nicht gewogen sind. Solche Charaktere ver-
dienen Achtung, sie mögen nun auf dieser oder jener Seite stehen.
Womit will der Herr Verfasser rechtfertigen, was er S. 206
geschrieben : Triumphirend sah sie in Gesellschaft des Papstes von
einem Fenster ihres Schlosses zu Canossa hinab auf den Büsser,
der unten im Hofe in einem härenen Gewände und barfuss 3 Tage
lang vom Morgen bis zum Abende nüchtern dastehen musste u.s. w.?
Frivol war weder Gregor VII. noch auch Mathilt und dieser nament-
lich weisen die Quellen der traurigen Begebenheit eine ganz
andere Rolle zu. Doch wir wollen hierüber nicht streiten und
berufen uns lediglich auf die ausgezeichnetsten Forscher und Ge-
schichtschreiber unsers Volkes. Die Steiermärker aber mögen sich
in ihrer Gemüthsruhe nicht stören lassen wegen ihrer neuen
Landsmännin Mathilt, und sich nicht die Köpfe zerbrechen, ob
sie sich dieser Acquisition freuen sollen oder nicht.
-W-
4'
PLEASE DO NOT REMOVE
CARDS OR SLIPS FROM THIS POCKET
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C1RCULATE AS MONOGRAPH