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Full text of "Archiv für österreichische Geschichte"

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Archiv 

Kunde  österreichischer  Geschichts-ducllcn. 


II«  nuisii :vgv bc ii 


von   der 


zur  Pflege  vaterländischer  Geschichte  aufgestellten  Commission 


der 


kaiserlichen  Akademie  der  Wissenschaften. 


V  ierter  Band 


wasSo 

An»  der  kaiserlich -königlichen  Hof-  und  Staatsdruckerei. 

1850. 


Inhalt. 


I.  Heft. 

Seite 

i     \.  t.nsiiu  k«-  zur  Geschichte   des  österreichischen  römisch-katho- 
lischen Kirchenwesens  unter  K.  Leopold  II.  (1790.) I 

II.  Heft. 

II.  Die  Grafen,  Markgrafen  und  Herzoge  aus  dem  Hause  Eppcnstein. 

Von  Karlmann  Tan  gl 157 

III.  Genealogische  und  topographische  Forschungen  üher  die  Stifter, 
die  Stiftung  und  Ausstattung  von  Eberndorf,  Gurnik ,  Teinach 
und  St.  Lorenz  zu  Burg  Stein  in  Kärnten.  Von  Ritter  v.  Koch- 
Sternfeld 231 

IV.  Pat.  Bernard.  Brulig's  Bericht  über  die  Belagerung  der  Stadt 
Wien  im  Jahre  1683.  Mitgetheilt  von  Beda  Dudik 25 ~> 

V.  Regesten  und  urkundliche  Daten  über  das  Verhältniss  des  Car- 
dinais Nicolaus  von  Cusa,  als  Bischof  von  Brixen ,  zum  Herzoge 
Sigmund  von  Oesterreich  und  zu  dem  Lande  Tirol  von  1459  und 
1460.  Mitgetheilt  von  Alb.  Jäger 297 

III.  tmd  IV.  Heft. 

VI.  Die  Jugend-  und  Wanderjahre  des  Grafen  Franz  Christoph  v<n 
Khevenhiller    nach    seinen    eigenen   Aufzeichnungen.     Mitgetheilt 

von  Jodok  Stülz ->-il 

VII.  Pat.  Bernard.  Brulig's  Bericht  über  die    Belagerung   der    Stadt 

Wien  im  Jahre  1683.  Mitgetheilt  von   Beda  Dudik.  (Schluss).   .       391 

Anhang.  Diarium,  was  sich  vom  7.  Juny  anno  1683  biss 
zu  end  der  belägerung  Wienns  bey  der  türkischen  armee  zuge- 
tragen. Mitgetheilt  von  Fried.  Firnhaber "»!><> 

VIII.  Beiträgt  zur    Quellenkunde  der  dalmatinischen   Rechtsgeschichte 

im   Mittelalter.  Mitgetheilt   von   Dr.    Gustav    Wenzel     .     .     .     .       ."><»;> 
I\.  Fränkische  Studien.  Herausgegeben  von  Dr.  C.  Höfler    .     .     .       569 
\.   Einige    Bemerkungen    zu    dem    Aufsatze,    des    Herrn    Professor- 
Tan  gl,   betreffend   die    Grafen,    Markgrafen    und    Hersoge    tu 
Hause  Bppenstein     Von  Jmlok  Stfll* 


Archiv 


für 


Kunde  österreichischer  Geschichts-Qjicllcn. 


Herausgegeben 


von   der 


zur  Pflege  vaterlandischer  Geschichte  aufgestellten  Commission 


der 


kaiserlichen  Akademie  der  Wissenschaften. 
Jahrgang   1S50. 

/.    IUI.    1.    Ifr/'l. 


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warn. 

Aus    der  kaisorlioh-köni'rlichcn  Hof-  und  Slaals  -  Druckoroi. 


I. 

Actenstücke 


zur  Geschichte  des 


österreichischen 


römisch-katholisch.  Kirchenwesens 


unter 
#4.  Leopold  MW. 

(1790.) 


Arthiv.   Jahrg.    1850.  I.  Bd.   I.   Heft. 


Vorer  I  n  n  e  r  u  n  g. 

Liw.  den  schwierigsten  Aufgaben  eines  Staatsmannes,  der  ztimai  an 
einer  ikmhmi  Gestaltung  der  Verhältnisse  arbeitet, 
gehört  die  Regelung  derselben  zwischen  Staat  und  Kirche  l). 

Weder  der  Staat  noch  die  Kirche  haben  ein  strenge  ab- 
gesondertes Gebiet.  —  Man  wird  doch  dem  ersteren  nicht  ein  rein 
materielles  anweisen  wollen ,  so  wenig  als  die  letztere  ein 
rein  geistiges  umfasst. 

Der  Staat  hat  auch  geistige  Interessen  zu  beachten,  so  gut 
als  die  Kirche  in  ihrer  sichtbaren  Gestalt  materielle  nicht 
verschmäht. 

Im  Grunde  können  sie  sich  nicht  trennen,  wenn  sie  auch 
wollten.  Das  Gebiet  des  Staates  ist  auf  der  einen  Seite  wei- 
ter, auf  der  anderen  hingegen  enger  als  das  der  Kirche. 

Im  Staate  leben  neben-  und  miteinander  Glieder  der 
Kirche  und  N  i  c  h  t  g  1  i  e  d  e  r  ,  ja  Gegner  derselben  :  in  so 
ferne  umfasst  er  mehr  als  die  Kirche. 

Die  Kirche  aber  zählt  ihre  Glieder  in  vielen  Staaten,  sie 
ist  milliin  umfassender —  in  dieser  Beziehung. 

Die  Frage:  „Ist  der  Staat  in  der  Kirche  oder  die  Kirche  im 
Staate?"*  muss  mithin  auf  folgende  Art  beantwortet  werden. — 
Weder  der  «ranze  Staat  ist  in  der  Kirche,  noch  ist  die  ganze 
Kirche  im  Staate,  es  ist  ein  theilweises  Wechselverhältniss. 

Kirche  und  Sinnt  (htm  beide  sehr  wohl  daran,  sich  zu  ver- 
I  rftgei   und  ihre  Interessen  sich  nicht   kreuzen  zu  lassen. 

Der  Staat  soll  die  Kirche  respectiren,  die  Kirche  soll 
nur  auf  dem  rein  geistigen  Gebiete  unabhängig  sein,    in 


*)Und  jeder   Religio  nsgesellschaft   mit  gereeeltor  V«rfa«sun  g. 

1   * 


allen  \\  e  1 1 1  i  e  fa  e  n  Beziehungen  ist  sie  den  Gesetzen  des  Staa- 
tes ■  n  I  0  r  wopfen  wie  jede  andere  Gesellschaft.  Die  Kirchen* 
geschieht«  lehrt,  dass  Ueber griffe  von  beiden  Seiten  gescha- 
ht'!:, ja  im  (inmde  ist  die  ganze  Geschichte  seit  der  Stiftung  einer 
christliche!  Kirche  ein  fortwährendes  A  u  f  e  i  n  a  n  d  e  r  w  i  r- 
k  e  n  ,  meist  leider  ein  Kampf  oder  wenigstens  —  Rivalität. 

Letzteres  fand  in  öesterreich  seit  den  kirchlichen  Re- 
formen Kaiser  Josephs  II.  (wohl  auch  schon  unter  Kai- 
serin Maria  Theresia)  Statt;  noch  ist  das  Verhältniss  nicht  ge- 
regelt,   die  Aufgabe    nicht   gelöst. 

Unter  diesen  Umständen  erachtet  ein  (wie  er  glaubt)  unbe- 
fangener  Geschichtsforscher  es  für  erspriesslich,  bisher  unbe- 
achtete Act  enstücke  ans  Licht  zu  ziehen,  welche,  an  und  für  sich 
interessant,  im  gegenwärtigen  Zeitpuncte  es  doppelt  sein  dürften. 
Bekanntlich  fand  Kaiser  Leopold  II.  es  angemessen,  in  sehr  vielen 
Dingen,  zur  Beruhigung  der  vielfach  aufgeregten  Völker,  die  mit- 
unter wohl  rücksichtslos  eingeführten  Reformen  seines  Bruders 
rückgängig  zu  machen  oder  zu  modificiren. 

Was  in  Beziehung  auf  die  (r.  k.)  kirchlichen  V  e  r- 
h  ä  1 1  n  i  s  s  e  für  zweckmässig  erachtet  wurde ,  lehren  die  nach- 
folgenden Actenstücke. 

Sämmtliche  Bischöfe  der  k.  k.  Staaten  (mit  denen  Ungerns 
ward  abgesondert  verhandelt)  reichten  ihre  Beschwerden  oder 
Gutachten  auf  Aufforderung  schriftlich  ein,  diese  Eingaben  wurden 
der  sogenannten  „geistlichen  Hofcommission  unter  dem  Vorsitze 
des  böhmisch  -  österreichischen  Hofkanzlers  Franz  Carl  Kressl, 
Freiherrn  von  Qualtenberg"  zur  Begutachtung  vorgelegt ,  welche 
ihr  Gutachten  in  Form  eines  „Protokolls"  vom  18.  December  1790 
mit  einer  dasselbe  einleitenden  Note  vom  20.  December  1790  ab- 
gab. —  Auf  Letztere  (die  Note)  wurde  die  höchst  wichtige  Reso- 
lution des  Kaisers  über  die  von  der  Commission  gemachten  Vor- 
schläge geschrieben 

Ich  theile  nun,  da  mir  durch  preiswürdige  Liberalität  die  Be- 
nützung der  Originalactenstücke  gestattet  wurde,  fürs  Erste  mit: 
I.  a)  Note   der  geistlichen   Hofcommission   vom    29.    December 
1790,  womit  selbe  Sr.  Majestät  das  Protokoll  über  die  von 
den   Bischöfen   der  deutschen  Erbländer  angebrachten  Be- 
schwerden (vom  18.  December  1790)  einbegleitend  vorlegt. 


A)  Resolution  Sr.  Najest&f  ttber  die  Forderungen  der  BUeh6fe 
nid  die  Vorschlage  der  geistlichen  Hofcommission. 
IL  Protokoll  der. geistlichen  Hofcommissionssitzung  vom  18.  De- 
ponier 1790,  iil>i'i-  die  von  den  Bischöfen  der  deaUchen  Erb* 
l&nder  sjurebrachten  Beschwerden. 

Diesen  ActeustÜckeo  lotse  ich  wn  des  mehrfachen  Interesses 

willen  mehrere   Eingaben  der  Herren  Bischöfe  selbst  folgen,   als 

wichtige  Zeugnisse  ober  den  religiösen  Zustand  ihrer  Diöccscn  und 

ober  —  ihren  eigenen  Charakter.  Und  /war 

Eü.  Vorstellungen  des  Herrn  Lrzhischofs  von   Wien,    Cardinal 

M igS  1 1  i    (Christoph  Ant.)  a  —  e. 

IV.  Promemoria   des  Herrn  Bischofs  von    St.    Polten,    Hein- 
rieh  Johann  (von  Kerens),  vom  12.  Mai  1790. 

V.  Promemoria    des    Herrn    Bischofs   von   Linz,    Joseph  Anton 
(Call)  vom   2.  Juni  1790. 

Sollten,  wie  ich  nicht  zweifle,  diese  unmittelbaren  Aeus- 
sornngon  der  drei  Bischöfe  Interesse  erwecken,  so  will  ich  später 
auch  die  der  meisten  übrigen  mittheilen. 

Ich  enthalte  mich  jedes  Urtheiles  über  den  Inhalt  dieser 
Aktenstücke,  sie  sprechen  für  sich  selbst. 

Ich  will  hier  nur  auf  eine  Aeusscrung  Kaiser  Josephs  II.  auf- 
merksam machen,  welche  er  gegen  den  bekannten  brandenhurgi- 
schen  Archivar  Spiess  bei  einer  Audienz,  die  Letzterer  bei  Ge- 
legenheil seines  Aufenthaltes  in  Wien  (am  6.  Jänner  1786)  hatte, 
fallen  Hess  und  die  auf  die  Ansichten  dieses  Reformators  ein 
schlagendes  Lieht  wirft 

Spiess  äusserte  den  Wunsch.  ..dass  Ihre  Majestät  die  Friiehle 
^aller  Ihrer  Plane  noch  bei  Ihren  Lebzeiten  selbst  cinerndten  möch- 
ten;  dagegen  Sie  (der  Kaiser)  aber  zu  meiner  Verwunderung 
..versetzten  :  dass  Sie  u  n  b  c  k  ü  m  m  e  r  t  wären  ,  w  i  c  c  s 
..nach  Ihr  cm  Tode  gehen  möchte,  denn  es  wäre 
„in  der  Welt  nicht  anders,  als  dass  immer  der 
..Line  etwas  aufbaue,  der  Andere  r  e  i  s  s  e  es  w  i  e- 
rd  c  r  nieder:  ich  (Spiess)  müsste  ja  als  ein  (Jelchr- 
r  t  e  r  seihst  wissen,  dass  auch  die  Wissenschaf- 
ten kein  anderes  Schicksal  hätten,  der  Kino 
„brächte  es  oft  in  einer  Sa ch e  sehr  weit,  sterbe 
.  I  I»  e  r  d  I  r  ii  1>  er.    alsdann    verginge   oft    ein  J  a  h  r  h  u  n- 


rd  e  r  t  und  wohl  noch  mehr  Jahre,  his  ein  An- 
alerer den  Faden  wieder  anknüpfe1).1' 

Das  ist  eine  trostlose  Ansicht,  die  freilich  weder  selten 
ist.  noch  ihrer  scheinbaren  Begründung  entbehrt.  Allerdings 
geschieht  so  Vieles,  was  einer  solchen  Ansicht  des  ewigen  Auf- 
bauens  und  Niederreissens  eines  beständigen  Wechsels 
das  Wort  redet. 

Nach  dieser  Ansicht  wäre  die  Menschheit  zum  Tretrade 
verurlheilt,  und  gewissermassen  nichts  Neues  unter  der  Sonne, 
jedenfalls  kein  Fortschritt  für  sie  denkbar. 

Viele  glauben ,  die  Geschichte  wiederhole  nur  das  ewige  Ei- 
nerlei. —  Man  könne  aus  ihr  höchstens  lernen,  „das  s  sich  die 
Menschen  gleich  bleiben." 

Allerdings  lehrt  die  Geschichte  das  Bleibende,  und  zwar 
die  Dauer  im  Wechsel;  die  Weltgeschichte  ist  das  Welt- 
gericht. 

Die  Geschichte  ist  desshalb  auch  die  Lehrmeisterin,  weil  sie 
zeigt,  dass  nur  das  Bestand  habe,  was  rein  menschlich  ist 
im  höhern  Sinne  des  Wortes. 

Im  Grunde  ist  die  Aufgabe  des  Staates  wie  der  Kirche  eine 
und  dieselbe.  —  Wenn  sie  zusammenwirken,  einander  nicht 
stören,  ist  das  Verhältniss  ein  freundliches ,  mithin  segenvol- 
hs.  —  Die  Seele  des  Staates  ist  das  Recht,  die  Seele  der  Kirche 
die  Liebe;  wo  beide  wirklich  beseelt  sind  von  Recht  und  Liebe, 
kann   keine  Störung  ihres  Verhältnisses  eintreten. 

Joseph   Chmel. 


l)  Siehe  „Archiv  für  Bayreuthische  Geschichte  und  Altertumskunde.  Her- 
ausgegeben von  E.  C.  Hagen  und  T  h.  Ü  o  rfmülle  r.  Erster  Band, 
drittes  Heft  (Bayreuth  1830).  S.  141  —  1W.  „Etwas  aus  dem  Bericht  einer 
P.cise  nach  Wien  im  Jahre  1785,  von  Ph.  E.  Spiess."  Die  angeführte 
Stelle  ist  S.  14*  und  145.  Wir  wollen  bei  einer  andern  Gelegenheit  auf 
die  übrigen   Rücksicht  nehmen,   denn   die  ganze  Audienz,  ist  characteriatisclk. 


I.  a). 

Allerunterthänigste  Note! 

Indem  man  allerhöchst  denselben  das  Protokoll  über  die  von 
den  Erz-  und  Bisehöfen  gegen  «1  i«*  in  geistlichen  Sachen  bestehende 
Anordnungen  fcngebruchte  Beschwerden  gehorsamst  überreicht,  darf 
man  nicht  entstehen,  nur  Erleichterung  der  l  ehersieht  einen  kurzen 
Begriff  der  Forderungen]  welche  sie  zur  Abhilfe  ihrer  Beschwerden 
machen,  na  entwerfen)  und  denn  zur  Beleuchtung  der  Anträge, 
welche  man  zu  ihrer  Erledigung  macht,  die  Grundsätze  anzuzeigen, 
nach  welchen  man  dieselben  beurtheilen  zu  müssen  geglaubt  hat. 

Die  Bemerkung,  welche  sich  bei  Durchlesung  dieser  Beschwer- 
den von  seihst  aufdringt,  besteht  darin,  dass  die  Bischöfe  in  ihren 
Forderungen  die  Grenzen  ihrer  Rechte  und  ihres  Standes  über- 
schreiten, dass  sie  das  Hirtenamt  über  die  wichtigsten  Angelegen- 
heiten der  Staatsverwaltung  auszubreiten  die  Absicht  haben;  dage- 
gen auf  die  Uechte  des  Staats,  auf  die  Bedürfnisse  des  bürgerlichen 
Lebens  gar  keine  Rücksicht  nehmen. 

Sie  betrachten  den  gesammten  Unterricht,  welchen  die  Bürger 
|ee  Staats  nach  ihren  verschiedenen  Classen  und  Bedürfnissen  in 
öffentlichen  Schulen  erhalten,  bloss  in  Beziehung  auf  Religion  und 
im» cli  mehr  auf  Theologie;  wollen  daher  alle  Lehranstalten 
von  den  untersten  Landschulen  bis  zur  Theologie  ihrer  Aufsicht 
und  Leitumr  anvertraut  wissen. 

Die  Forderungen,  dass  man  die  Schulämter  durchgängig  mit 
Geist  liehen  besetzen,  die  für  die  Landschulen  vorgeschriebene  Lehr- 
art abschalVen.  und  den  Unterricht  in  denselben  abkürzen,  die  la- 
teinische Sprache  allgemeiner  machen  und  in  dieser  Absicht  die 
Volksschulen  vermindern,  dagegen  aber  die  lateinischen  vermehren, 
die  Landschulen  nicht  weltlicher  Ober-  und  Aufsicht,  sondern  le- 
diglich den  Pfarrern  und  Bischöfen  unterordnen,  den  letztem  so- 
wohl die  Wahl  der  theologischen  Lehrer  als  auch  die  Leitung  des 
theologischen  Studiums  überlassen  solle,  beweisen  dieses. 

Die  Pressfreiheit,  die  Einfuhr  und  der  Verkauf  der  Bücher 
sollen  beschränket,  neue  Zensurstcesetze  einjreführet,  die  Zensoren 
geistlicher  und  moralischer  Bücher  von  den  Bischöfen  ge- 
wählet werden,  und  ihnen  verantwortlich  sein  —  die  Zensur  aller 


8 

Bücher  überhaupt  den  Bischöfen  cingeräumet  werden.  Einige  ganz 
politische  Angelegenheiten  wollen  sie  nach  den  ehemaligen  Grund« 
l&tzeo  behandlet  wissen.  Hieher  gehören  die  Forderungen,  dass  die 
Pulduiiosgcsetze  beschränket  oder  gänzlich  abgeschafft,  den  Bischö- 
fen die  Gerichtsbarkeit  in  Glaubenssachen  ganz  auf  diejenige  Art 
üherlassen  werde,  wie  sie  in  den  Kanonen  der  finsteren  Zeiten 
vorgeschrieben  ist,  die  Untersuchung  und  Abnehmung  ketzerischer 
Bücher  gestattet,  den  Katholiken  der  Uebertritt  zu  einer  andern 
Kirche  nicht  erlaubt,  jene  Akatholiken,  bei  denen  die  Belehrung 
nicht  fruchtet,  mit  geistlichen  und  zeitlichen  Strafen  beleget  oder 
aus  dem  Lande  verwiesen,  endlich  die  Protestanten  zur  Ansiedlung 
unfähig  erklärt  werden  sollen  u.  s.  w.  Andere  politische  Angele- 
genheiten wollen  sie  selbst  entweder  ganz  oder  zumTheil  besorgen, 
wovon  die  Forderungen  zeigen,  welche  sich  auf  den  Religionsfond, 
die  frommen  Stiftungen  und  die  Ehen  beziehen,  und  nach  welchen  sie 
die  Ehesachen  ihrer  Gerichtsbarkeit  unterwerfen,  den  Religions- 
fond und  das  Stiftungsvermögen  entweder  ganz  allein  verwalten 
oder  doch  an  Verwaltung  derselben  Theil  nehmen  wollen. 

Die  Gottesdienst-Ordnung  und  die  Leitung  der  äusserlichen 
Religionsübungen  soll  ganz  ihnen  überlassen  werden.  Die  Anträge, 
die  sie  in  dieser  Hinsicht  machen,  gehen  grösstentheils  auf  die 
Wiederherstellung  der  so  schädlichen  Missbräuche,  die  man  als  ge- 
meinschädlich  und  mit  dem  wahren  Gottesdienst  unvereinbarlich 
ansah,  nämlich  auf  die  Vermehrung  willkürlicher,  theils  spötlicher 
Andachten,  der  Prozessionen,  der  Segen,  der  Bruderschaften,  ohne 
welchen  allen  die  katholische  Religion  lange  in  ihrem  wahren  Glänze 
gewesen. 

So  wie  sie  einerseits  ihr  ehemaliges  Verhältniss  mit  Rom  wie- 
der herzustellen  und  sich  so  der  Ausübung  ihrer  bischöflichen 
Rechte  freiwillig  zu  begeben  verlangen ,  so  wollen  sie  dagegen  in 
allen  Dingen,  welche  nur  irgend  eine  Beziehung  auf  das  Hirtenamt, 
<iie  Kirchenzucht  und  ihre  Diözesan-Ceistlichkeit  haben,  die  Auf- 
sicht und  Mitwirkung  der  Staatsverwaltung  ausschliessen,  in  einer 
gänzlichen  Unabhängigkeit  einen  eigenen  Staat  ausmachen. 

Diess  beweisen  die  Forderungen,  dass  die  politischen  Stellen 
keine  Recurse  in  geistlichen  Sachen  mehr  annehmen,  die  Klagen 
wider  die  Seelsorger  ohne  Ausnahme  lediglich  den  Bischöfen  zur 
Entscheidung  übergeben  sollen,  dass  man  ihnen  die  bürgerliche 


Gerichtsbarkeit  über  die  Geistliehkeil  zurückstelle.  <  1  i « -  Be- 
fagaisi  Seeltorger  ohne  Vorwiesen  «1 «- 1*  weltlichen  Obrigkeit  von 

einer  Pfründe  zu  entferne*]  Kreiseehreiben  und  Verordnungen  eine 
Vorwissen  der  Landerstellen  u  die  Geistlichkeit  m  erlasse*  er- 
theile,  in  Vergebung  der  Pfründen  ihnen  unbeschränkte  Freiheit  belas- 
sei»,  die  Concursprüfungen  aufgehoben  und  ihnen  die  tandesfürst  li- 
ehen Patronatspfrfnden  ohne  die  Patronatslnstea  n  übernehmen, 
und  ohne  einen  Vorschlag  zu  erstatten,  naeh  Gutbelindcn  zu  ver- 
gehen, gestattet  werde. 

Dieai  sind  die  wesentlichen  Forderungen  der  Bischöfe  auf  de- 
ren Frl'üllung  SIC  thrils  einzeln,  theils  einige  wenige  und  auch  ver- 
einigt und  aus  ungleichen  Gründen,  und  auf  verschiedene  Art  an- 
tragen. 

Dass  durch  ihre  Erfüllung  der  öffentlichen  Verwaltung  und 
dein  Staate  jedes  Mittel  auf  den  Verstand  und  den  Willen  der  Bür- 
ger zu  wirken,  entzogen,  dem  Klerus  unbeschränkte  Freiheit  die 
Denkungsart  des  Volkes  nach  Willkür  zu  stimmen,  und  die  Gc- 
müther  zu  beherrschen  eingeräumt  würde,  liegt  am  Tage.  Im  Grunde 
sind  es  eben  dieselben  Forderungen,  welche  die  Kirchenprälaten, 
seitdem  die  Grundsätze  der  geistlichen  Hierarchie  in  Anmassung 
einer  religiösen  Mitregentschaft  ausgeartet  sind  in  allen  katholi- 
schen Staaten,  in  jedem  Zeitalter  auf  mancherlei  Art,  und  mit  mehr 
weniger  Muth  und  Mässigung  an  die  Landesfürsten  gemacht 
haben.  Allein  eben  so  bekannt  sind  die  Grundsätze,  die  man  den- 
selben allzeit  entgegengesetzt  hat  .  und  nach  diesen  Grundsätzen 
hat  die  geistliche  Hofcommission  die  gegenwärtigen  Beschwerden 
und  Forderungen  der  Bischöfe  beurtheilt. 

In  dem  Protokoll  aber  führt  man  nur  jene  Beschwerden  an, 
deren  Beurtheilung  dieser  Hofcommission  zustehet,  und  umgehet 
die  übrigen,  welche  Beziehung  auf  die  öffentlichen  Lehranstalten, 
die  Tnleranzgesetze,  die  Fheangelegcnheiten,  die  Bücherzensur  und 
die  übrigen  politischen  Gegenstände  haben. 

Die  Kirche  sammt  den  Geistlichen,  ihren  Dienern  und  al- 
len   ii  usserlich  en    Beligionsanslalten    im   Staate     steht    folglich 

ihrer  ganzen   Verfassung   sammt    dem  Hirteuamte    unter  der 

lebt  des  Steel 

Naeh  den  Grundsätzen  der  Religion  ist  das  (die)  gesainmte 
geistliche  oder  kirchliche  Ami  (Gewalt)   auf  das  Hirteoenri  he- 


10 

Kchräiikel.  und  dieses  bestehet  lediglich  in  dem  Lehramte,  dem 
Gottesdienste,  der  Ausspendung  der  Sacramente  und  der  ersten  Auf- 
sicht über  die  Geistlichkeit. 

So  wie  einerseits  die  Pflicht  des  Lehramtes  die  Bischöfe  ver- 
bindet nur  wahre  und  reine  Religionsbegriffe,  nicht  theologische 
Schulzänkereien  zu  lehren  und  durch  die  Pfarrgeistlichkeit  lehren 
zu  lassen,  so  ist  es  anderseits  Pflicht  für  die  öffentliche  Staatsver- 
waltung sich  von  dem ,  was  die  Bischöfe  und  Seelsorger  in  dieser 
Hinsicht  thun,  zu  versichern  und  darob  zu  wachen,  dass  nicht  mit 
dem  Religionsunterrichte  solche  Meinungen  und  Lehrsätze  verbun- 
den werden,  wodurch  Keime  des  Fanatismus  und  des  gemeinschäd- 
lichen Aberglaubens  unter  das  Volk  verpflanzet,  unrichtige  Begriffe 
von  dem  Verhältnisse  der  Kirche  zum  Staate  in  die  Denkungsart 
der  Jugend  verwebt,  Trennungen  der  Gemüther  und  Partheien  ver- 
anlasset und  insbesondere  die  Anhängigkeit  der  Geistlichkeit  an 
den  Staat  und  Fürsten  getheilt,  oder  gar  ersticket  werden  können. 

Hiernach  liegt  am  Tage,  dass  den  Bischöfen  lediglich  die  Pflicht 
für  die  Echtheit  der  Religionslehre  zu  sorgen  obliege,  die 
Einrichtung  und  Leitung  der  öffentlichen  Schulen,  die  Wahl  der 
Lehrer,  der  Lehrgegenstände  und  der  Methode  ganz  ausser  ihrem 
Wirkungskreise  liege ;  dass  die  öffentliche  Verwaltung  selbst  die 
theologischen  Schulen  und  Erziehungsinstitute  angehender  Geist- 
lichen von  den  Bischöfen  unabhängig  machen  könne,  wenn  sie  die- 
selben nur  über  die  Reinigkeit  der  Glaubens-  und  Sittenlehre  si- 
cher stellet.  Das  depositum  fidei  gehört  den  Bischöfen,  nicht  aber 
Theologie,  sonst  müsste  das  ganze  christliche  Volk  Theologie  wis- 
sen, wenn  diese  zum  deposito  fidei  gehörte;  ganz  ein  anderes  ist 
also  die  Religion,  die  für  jeden  Christen  gehört,  und  Theologie.  — 
Nach  diesem  Grundsatze  hat  man  die  Forderungen  der  Bischöfe, 
welche  sich  auf  die  Wiederherstellung  der  Klosterstudien,  und  die 
Leitung  des  theologischen  Studiums  beziehen,  beurtheilet. 

Der  Gottesdienst  soll  seiner  Bestimmung  nach  den  Religions- 
unterricht unterstützen,  die  Begriffe  von  den  Religionswahrheiten 
und  die  darauf  gegründeten  Gesinnungen  nähren  und  lebendig  erhal- 
ten. Er  muss  also  nach  den  Grundsätzen  und  Vorschriften  der  Re- 
ligion eingerichtet  werden;  diese  Einrichtung  in  so  weit  sie  diesen 
Grundsätzen  und  Vorschriften  gemäss  ist,  oder  auf  Religionswahr- 
heiten beruhet,  hängt  ganz  von  der  Kirche  ab.    Wenn  aber  witfkür- 


11 

liehe  Gebrauch«  und  Andächteleien ,  die  in  der  Religionslehre  kei- 
nen (Jrund  habt  n.  ja  mit  ihr  gaf  nicht  vcrcinbarlich  sind,  wenn  diese 
Gebräuche  und  Andächteleien  ,  Aberglauben  und  rcligionswi- 
drige  Begriff«  erzeugen  oder  unterhalten,  die  Beweggründe  der 
RechlschaiYenheit  schwächen.  l'iisiKliehkeil  begünstigen,  l  nord- 
nnnren  im  bürgerlichen Leben  und  Schaden  in  Familien  verursachen 
and  den  Geistlichen  M  Erwerbungen  anf  Kosten  des  Volkes  dienen 
—  dann  hat  der  Landesfürst  theils  als  solcher,  theils  als  das  erste 
und  ansehnlichste  Glied  der  Kirche  und  Beschirmer  der  Religion, 
das  Recht  und  die  Pflicht,  dieselbe  abzustellen  und  den  Gottesdienst 
auf  seine  ursprüngliche  Einrichtung  zurückzuführen.  An  diesen 
Grundsatz  hielt  man  sich  bei  Entwerfung;  der  jetzt  bestehenden  all- 
reneinen  Andachtsordnung  und  hieran  hat  man  sich  auch  bei  Be- 
irtbeilang  der  bischöflichen  Beschwerden  gehalten,  jedoch  hier  und 
dort  für  besondere  1  alle  auf  die  eine  und  andere  Ausnahme  den 
Antrag  gemacht. 

Die  Aufsicht  über  die  Geistlichkeit  gehört  zum  bischöflichen 
Ain'.e  und  erstreckt  sich  auf  ihre  Sitten  ,  ihre  Religionskenntniss 
und  die  Verwaltung  ihres  Amtes.  Da  aber  die  Seelsorge  einen  ent- 
scheidenden Einfluss  auf  die  Denkungsart  und  die  Sitten  des  Vol- 
kes hat,  so  liegt  dem  Fürsten  alles  daran  von  den  Grundsätzen, 
Sitten  und  der  Verwendung  der  Curatgeistlichkeit  zuverlässliche 
Kenntniss  zu  haben. 

Der  Landesfürst  hat  daher  nicht  nur  das  Recht  der  Oberauf- 
sieht über  alle  geistliche  Lehr-  und  Erziehungsanstalten,  über  die 
Sitten  und  Amtshandlungen  der  Seelsorger,  sondern  auch  das  Recht 
EWscipliaargCsctec  vorzuschreiben,  die  Bischöfesowohl  als  den  nie- 
drem Clerus  daran  zu  binden,  und  im  Falle  der  Uebertretung  und 
Widersetzlichkeit  zu  bestrafen.  Das  Recht  die  Eigenschaften  und 
die  Beschaffenheit  der  Kenntnisse  zu  bestimmen,  welche  zu  einem 
Ansprüche  auf  Curat pfründen  oder  höhere  Kirchenwürden  berech- 
tigen, und  diejenigen,  welche  die  geforderten  Eigenschaften  und 
Kenntnisse  nicht  besitzen,  von  den  Kirchenämtern  auszuschliessen. 

V.ieh  dienen  Grundsätzen  sind  die  Forderungen,  dass  man  die 
Cancers«  aufheben  ,   eine  zehnjährige  Seelsorge  zur  Erhaltung  ei- 

Canonicats  nicht  fordern,  den  politischen  Behörden  die  Auf- 
sieht über  die  Seelsorger  nicht  gestatten  solle  u.  s.  w.  beurtheiiet 
worden,  wobei  man  einig«  Massregeln  zur  Aufrechthaltung  des  dem 


12 

Neelsorgerstande  gebührenden  Ansehens  vorgeschlagen  hat.  Die 
Religion  nntl  das  Hirtenamt  haben  bloss  den  innein  Menschen,  die 
Seele  zum  Gegenstände,  die  Güter  und  Einkünfte  der  Geistlichen, 
so  wie  die  der  milden  und  frommen  Stiftungen  gehören  nicht  in  ihr 
Gebiet.  Die  Verwaltung  der  Stiftungen  und  des  Religionsfonds  ge- 
hört also  gar  nicht  zum  bischöflichen  Amte. 

Der  Zusammenhang  der  Bischöfe  mit  dem  Primat  der  allge- 
meinen Kirche  ist  niemals  getrennt,  sondern  lediglich  der  Recurs 
zur  römischen  Curia  in  solchen  Angelegenheiten  untersagt  worden, 
welche  zu  besorgen  die  Bischöfe  das  Recht  und  die  Pflicht  haben. 
Die  Bisthümer  werden  in  der  Absicht  vom  Staate  errichtet  und 
mit  Einkünften  versehen,  damit  die  Bürger  in  geistlichen  Anlie- 
genheiten,  welche  das  bischöfliche  Amt  seiner  Bestimmung  nach 
den  Gläubigen  gewähren  soll,  und  diese  von  ihren  Bischöfen  mit 
Recht  erwarten  können,  in  der  Nähe  finden  mögen  und  nicht  zu 
Rom  zu  suchen  genöthigt  werden. 

Diese  Absicht  des  Staats  zu  erfüllen  verpflichten  sich  die  Bi- 
schöfe durch  Uebernehmung  ihres  Amtes,  sie  können  daher  auch 
vom  Staate  dazu  verhalten  werden;  besonders  da  die  päbstliche 
Reservationen  solche  Rechte  treffen,  welche  mit  dem  bischöflichen 
Amte  wesentlich  verbunden  sind,  und  die  ihnen  sonach  weder  je- 
mand benehmen  kann,  noch  sie  selbst  an  jemanden  abtreten  dürfen 
und  sollen.  In  Erwägung  dieser  Gründe  kann  man  auf  die  Wieder- 
herstellung des  ehemaligen  Verhältnisses  der  Bischöfe  mit  Rom  nicht 
antragen. 

Es  ist  nur  eine  Macht  im  Staate,  welcher  die  Gesetzgebung 
für  alle  ausser  liehe  Handlungen  zukömmt;  da  es  unumgäng- 
lich nothwendig  scheint,  diesen  Grundsatz  in  Leitung  der  Geist- 
lichkeit und  Kirchenangelegenheiten  wirklich  anzuwenden,  um  den 
Statum  in  Statu  sammt  dem  Begriffe  von  einem  Imperium  sacrum, 
worauf  die  Unabhängigkeit  der  Kirche  vom  Staate  gebauet  wird,  all- 
mälig  zu  vertilgen;  so  hat  man  auf  die  Aufrechthaltung  der  beste- 
henden Vorschriften,  dass  die  päbstlichen  Bullen  ohne  landesfürst- 
liche Genehmigung  keine  verbindende  Kraft  haben,  und  die  Bischöfe 
ohne  Einwilligung  der  Länderslellen  keine  Kreisschreiben  an  die 
Geistlichkeit  erlassen  sollen,  den  Antrag  gemacht. 

So  wie  die  Kirchenverfassung  und  alle  Religionsanstalten  ihre 
Sanction  von  den  Fürsten  erhalten,    so  sind  die  sämmtliehen  Kir- 


13 
chenglieder,  dir  Bisehöfe  und  Priester  gleich  andern  Bttrgem  <1<m* 

Macht  des  Fürsten  uiilrrgcnrdiicl  :  dagegen  haben  sie  auch  allen 
Anspruch  auf  den  Schul/,  des  liirsten  gegen  jeden   Missbrauch   der 

Kirchengewall. 

Die  geistliche  Gewalt,  welche  sich  ganz  auf  Lehre.  Beispiel, 
Beelsorge  beschränke!,    hal    kein   äusseres  Zwangsrcehl ,    ist  also 

keine  eigentliche  Gewalt,  sie  bestehet  im  Unterrieht,  Ergebnen, 
Ueheriengnng  und  Zurechtweisung,  ihre  Strafgewalt  gehet  bloss 
auf  das  innerliche  der  Seele. 

Diese  Grundsätze  lial  man  den  Forderungen,  dass  die  Immii- 
Dltiten  wieder  hergestellt,  den  Bisehöfen  die  Civil-  und  Criminal- 
gerichtsbarkeit  eingeräumcl,  die  Befugniss,  Geistliche  ohne  Vor- 
H  iaaei  der  Obrigkeit  und  des  Palrons  von  ihren  Pfründen  zu  entfer- 
nen. ertheOet,  von  der  bischöflichen  Entscheidung  kein  llecurs  ge- 
staltet werden  solle  u.  s.  w.  entgegen  gestellt. 

Diess  sind  die  Begriffe,  von  welchen  man  bei  Beurtheilung  der 
bischöflichen  Beschwerden  ausgegangen  ist. 

Es  kommt  nur  noch  darauf  an,  wie  diese  Beschwerden  erle- 
diget werden  sollen?  Das  kann  auf  zwei  Wegen  geschehen,  ent- 
weder man  antwortet  jedem  Bischöfe  insbesondere,  oder  man  macht 
säinmtlichcn  Bischöfen  jenes  bekannt  was  Eure  Majestät  im  allge- 
meinen über  ihre  Beschwerden  zu  entscheiden  geruhen  werden, 
und  weiset  sie  übrigens  an  die  bestehenden  Verordnungen.  Bei  der 
ersten  Art  der  Erledigung  müsste  die  Antwort  nach  den  oben  an- 
geführten Grundsätzen  verfasst  werden.  Nach  der  unmassgebi- 
gea  Meinung  dieser  treu  gehorsamsten  Hofcommission  wäre  die 
zweite  Art  zu  wählen,  um  so  mehr  als  dieselbe  bei  der  so  ausser- 
ordentlichen Verschiedenheit  der  bischöflichen  Beschwerden,  An- 
and  Forderungen  fast  die  einzige  thunliche  sein  dürfte. 

Wie  wenig  Uebercinstimmung  man  von  den  Bischöfen  in  Lei- 
tm_  derSeelsorgc  des  äusserlichen  Gottesdienstes  und  der  Kirchen- 
zucht zu  erwarten  habe,  und  wie  nolhwendig  es  daher  werde,  dass 
der  Landesfürst  die  Anordnung  derselben  leite  und  übernehme,  da- 
von kann  man    wohl  keinen  deutlicheren  Beweis  erhalten,  als  der 

BWirtigC  ist;  denn,  wenn  man  den  Inhalt  derselben  durchge- 
bet, le  wird  es  auffallend,  dass  eine  ausserordentliche  Verschie- 
denheit der  Anträge  darin  herrsche,  die  sich  von  der  eben  so 
rertehiedenea  Denkungsart  und  Stimmung  der  Bischöfe,  oder  der- 


14 

jenigen  herleitet,  aus  deren  Feder  diese  Vorstellungen  geflossen 
sind,  dass  manche  dasjenige  verwerfen,  was  andere  gut  finden,  dass 
diese  wieder  in  anderen  Gegenständen  Ausstellungen  oder  Aenderun- 
gen  inachen,  welche  jene  mit  Stillschweigen  übergehen  oder  als 
unnöthig  ansehen,  dass  sie  seihst  in  der  Modalität  der  hin  und  wie- 
der an  Hand  gelassenen  Aenderungen  sehr  ungleich  sind,  und  dass 
man  überhaupt  den  Geist  der  Eintracht  und  Gleichförmigkeit  bei- 
nahe in  jedem  Punct  vermisse.  Bei  dieser  Stimmung  und  Lage  er- 
achtet man  unmassgebigst,  dass  den  Bischöfen  durch  die  Länder- 
stellen zu  bedeuten  wäre:  Eure  Majestät  hätten  sich  ihre  Be- 
schwerden und  Vorstellungen  gegen  die  von  einigen  Jahren  her  im 
geistlichen  Fach  getroffenen  Einrichtungen  und  ergangene  Anord- 
nungen vortragen  lassen,  und  nach  deren  genauen  Erwägung  zu  ent- 
schliessen  befunden ,  dass  nachdem  ihre  Gesinnungen  und  Anträge 
in  der  Sache  und  in  der  Modalität  so  sehr  unterschieden  seien,  und 
so  weit  von  einander  abweichen,  dass  dasjenige,  was  ein  oder  der  an- 
dere abgeändert  wünschte,  von  den  übrigen  beizubehalten  angetra- 
gen oder  wenigstens  keine  Aenderung  darüber  verlangt  werde,  folg- 
lich sich  keine  zur  allseitigen  Beruhigung  gereichende  Aenderung 
hierinfalls  treffen  lasse,  es  bei  den  derzeit  bestehenden  allgemei- 
nen Anordnungen  in  publico  ecclesiasticis  noch  weiters  zu  bleiben 
habe.  Würden  sich  bei  ein  oder  anderem  Gegenstand  in  der  Fort- 
setzung oder  Ausführung  wesentliche  Anstände  ergeben,  so  bleibe 
jedem  Bischof  ohnehin  unbenommen,  solche  in  separato  und  mit 
Rücksicht  auf  die  Umstände  seiner  Diöces  in  dem  behörigen  Wege 
anzubringen,  wo  sodann  Eure  Majestät  nach  erhobenem  Befund 
der  Sache  die  der  Localität  angemessene  Verfügung  zu  treffen  be- 
dacht sein  würden. 

Da  übrigens  Eure  Majestät  in  dem  neuerlich  herabgelangten 
allerhöchsten  Handbillet  die  Postulata  der  lombardischen  Bischöfe 
zugleich  mit  jenen  der  deutschen  Bischöfe  vorzulegen  allergnä- 
digst  befohlen  haben,  die  Beratschlagung  dieser  treugehorsam- 
sten Hofcommission,  wegen  der  letzteren  aber  bei  Herablangung 
des  allergnädigsten  Befehles  schon  vorüber  war,  so  hat  man  die 
allerhöchste  Gesinnung  nicht  zu  verfehlen  geglaubt,  wenn  man 
das  Resultat  wegen  der  deutschen  Bischöfe  der  höchsten  Schluss- 
fassung ohne  allen  Aufenthalt  unterziehet,  und  zugleich  die  Ein- 
leitung trifft,  dass  auch  das  unmassgebigste  Gutachten  über  die 


15 

Beschwerden    der   mailändischcn   Bischöfe  ehestens  wird  allenin- 
ttrthänigst  nachgetragen  werden  können. 
Wien  den  29.  Deccmber  171)0. 

Krrssl. 
(Von  Ausien.)  Alleruntertänigste  Note. 

Mit  welcher  das  Protokoll  über  die  Beschwerden  der  deutsch- 
erbländischen  Bischöfe  gegen  die  in  publico  ecclesiasticis  getroffene 
Verfügung  allerunterthänigst  überreicht  wird. 

Präs.  s.  30.  December  1790. 
(Zur  Begistratur  den  16.  September  1791.) 

(Orig.  Papier.   10.  Bl.  Fol.  Registratur  des  Ministeriums  des  Cultus  und  öffent- 
lichen Unterrichts.) 

b)  Resolution  des  Kaisers.  (Vgl.  das  Actenstück  II). 
Paragraphus  primus  des  Protokolls. 

Was  die  Gottesdienstordnung  betrifft,  so  hat  die  jetzige  zu 
verbleiben. 

Xr.  1.  Heisst  nichts. 

Xr.  2.  Mit  den  Processionen  bleibt  es  bei  der  jetzt  bestehen- 
den Ordnung,  jedoch  ist  den  Bischöfen  zu  erlauben,  nach  dem  Vor- 
schlage der  Commission  selbst  in  Nothfällen  und  besonderen  An- 
liegenheiten  Bittgänge  auf  Anverlangen  aber  der  Gemeinden  und 
vorläufiger  Anfrage  in  nicht  zu  grossen  Entfernungen  zu  halten. 

Xr.  3.  Heisst  nichts. 

Nr.  4.  Ist  den  Bischöfen  mitzugeben,  dass  sie  besonders  in 
Städten  mit  Erthcilung  der  Erlaubniss  zu  Errichtung  von  Privatca- 
pellen  in  den  Häusern  nicht  so  leicht  seien,  da  dergleichen  Erlaub- 
nisse ohnehin  nur  reichen  Personen  zu  Theil  werden,  die  dann  die 
öffentlichen  Kirchen  nicht  besuchen,  welches  dann  auch  zu  andern 
Misshräuehen  Anlass  gibt. 

Nr.  6.  Man  kann  den  Bischöfen  überlassen,  dass  sie  neue  Mess- 
gebete und  Gesänge  vorschlagen,  und  selbe  dann  zur  Approbation 
einsenden. 

Nr.  8,  9  et  10.  Wird  den  Bischöfen  und  besonders  dem  Erz- 
bischofe  in  Wien  gestattet  werden,  Nachmittags  an  Sonn-  und 
Feiertagen  katechetische  Predigten  einzuführen,  auch  die  Litaneien 
abhalten  zu  lassen,  in  sofern  dieses  nicht  der  eingeführten  Andachts- 
ordnung zuwider  ist. 


ltt 

Nr.  11.  Die  Hochämter  und  Litaneien  werden  auch  mit  In- 
strumentalmusik gehalten  werden  können,  wenn  das  Kirchcnvcr- 
mögen  zu  deren  Bestreitung  hinreichet. 

Nr.  12  et  13.  Da  diese  beiden  Artikel  in  der  Gewalt  und  Ju- 
risdiction der  Bischöfe  stehen,  so  hat  sich  das  Gubernium  darein 
nichts  zu  mischen,  wovon  der  Bischof  von  Linz  zu  verständigen  ist. 

Nr.  15.  Kann  den  Bischöfen  erlaubet  werden,  die  Samstägigen 
Abendandachten  auch  auf  dem  Lande,  wo  es  die  Gemeinden  begeh- 
ren, wieder  einzuführen. 

Nr.  16.  Es  wird  den  Bischöfen  gestattet  werden,  die  Predigt 
und  Danksagungsandacht  am  letzten  Tage  des  Jahres  einzuführen. 

Nr.  17.  Man  kann  den  Bischöfen  nicht  wohl  absprechen,  dass 
ihnen  die  Regulirung  des  Gottesdienstes  zustehe-,  es  scheinet  also, 
dass  was  diese  betrifft,  die  Art,  wie  die  Kirchen  sollen  gehalten 
werden,  der  Bilder  und  Reliquien  Aussetzung  nicht  den  Kreisäm- 
tern zustehe  und  obliege,  sondern  den  Bischöfen,  die  in  ihren  vor- 
zunehmenden Visitationen  darauf  zu  achten  haben,  nur  mit  dem  ein- 
zigen Beisatze,  dass  zur  Hauptregel  die  gegenwärtigen  Befehle 
und  Anordnungen  müssen  angenommen  werden,  und  dass  diese  zur 
unabweichlichen  Richtschnur  dienen  müssen  5  doch  wird  es  den 
Bischöfen  gestattet  sein,  nach  den  Localumständen  einige  Privat- 
Andachten  ohne  vorläufige  Anfrage,  wenn  sie  das  festgesetzte  Sy- 
stem nicht  verletzen,  zu  erlauben. 

Nr.  18.  Bei  Abschaffung  der  Bruderschaften  hat  es  sein  Ver- 
bleiben; jene  der  Liebe  des  Nächsten  ausgenommen,  so  in  jeder 
Pfarre  sein,  die  Stelle  zugleich  der  Bruderschaft  des  heiligen  Sa- 
cramentes  vertreten,  und  das  Viaticum  zu  den  Kranken  beglei- 
ten wird. 

Nr.  19.  Von  der  Kundmachung  der  Landesfürstlichen  Verord- 
nungen von  der  Kanzel  hat  es  abzukommen,  und  sind  selbe  nach 
vollendetem  Gottesdienste  von  der  weltlichen  Obrigkeit  in  Gegen- 
wart des  Pfarrers  vor  der  Kirche  den  Gemeinden  vorzutragen  und 
kund  zu  machen. 

Paragraphus  seeundus. 

Nr.  1  et  2.  verdient  keine  Antwort. 

Nr.  3.  ist  auf  das  schärfeste  darauf  zu  halten,  dass  keine 
päbstlichen  Bullen,  Breve,  oder  wie  sie  sonst  Namen  haben  mögen, 


17 

ohne  «lom  rerheigehenden  Pleeito  regte  lageptpjMt  und  kund 
gemacht  werden;  wich  sind  hierwegen  besonders  die  Befehle  vom 

lt.  Juli  1?(m  und  20.  Mär/,  1781  festzuhalten. 

\r.   4.    Durch  AlisrhalVuni;-    der  Gencralseminaricn  ist  diesem 

bereite  abgeholfen  worden,   und  ee  bedarf  keiner  wetteren  Unter- 
suchung. 

Nr.  5.  Die  Geistlichen  müssen  so  wie  die  Übrigen  Staatsbür- 
ger in  illen  gerichtlichen,  sowohl  Civil-  als  Criminal- Handlungen 
unter  dereelben  Gerichtsbarkeit  stehen,  es  gebührt  ihnen  gar  keine 
Exemtion,  und  wegen  den  Gerichtsbarkeiten,  denen  sie  unterzuste- 
hen haben ,  hat  es  bei  den  letzthin  ergangenen  Verordnungen  zu 
verbleiben.  In  blos  geistlichen  Amtshandlungen,  Doctrin,  Sittensa- 
elien.  aber  haben  die  Geistlichen  unter  den  Bischöfen  zu  stehen, 
für  dergleichen  blos  geistliche  Verbrechen  von  den  Bischöfen  blos 
geistliche  Strafen  und  Bussen  zu  erhalten;  sollten  sieb  aber  Geist- 
liche weltlicher  Vergehen  schuldig  machen,  und  weltliche  Strafen 
verdienen,  so  sind  sie  den  weltlichen  Gerichten  zu  übergeben. 

Die  Suspension  oder  Sequestrirung  der  Einkünfte  der  Pfarren 
und  Pfründen  kann  nur  durch  weltliche  Gerichte  geschehen,  die 
gänzliche  Wegnahme  der  Pfarren  aber,  oder  der  Beneficien  nur 
durch  und  mit  Wissen  der  Bischöfe,  vermittelst  einer  aus  den  Acten 
zu  erlassenden  förmlichen  Sentenz. 

Ada.  Die  Klagen  über  die  Stollgebühren  wTerden  von  den  welt- 
lichen Gerichten  mit  Einverständniss  des  Ordinariates  abgethan 
werden. 

Ad  b.  Die  Macht,  Kapläne  von  einem  Orte  in  das  andere  zu 
übersetzen,  hat  der  Bischof,  gestifUdjFund  investirte  Pfarrer,  und 
Ben»  liriaii  n  können  aber  von  den  Bischöfen  absque  praevio  Patroni 
consensu  nicht  aus  einer  Pfarre  in  die  andere  übersetzt  werden. 

\r.  6  et  7.  Die  Bischöfe  werden  dahin  verpflichtet  sein,  alle 
ihre  Hirtenbriefe,  Circularien,  so  sie  in  ihrem  Kirchensprengel  an 
Bure  Planer  oder  Geistlichen  erlassen,  wenn  sie  selbst  damit  zu 
ntwai  vnltinden ,  oder  wenn  selbe  die  ganze  Diöces,  oder  einen 
Theil  derselben  betreffen,  der  Einsicht  und  Begnchmigung  der  Län- 
demteUen  vor  ihrer  Ausgabe  und  Kundmachung  zu  unterwerfen. 
Die  an  die  Geistlichen  künftig  zu  erlassenden  Verordnungen  wer- 
den unmittrlbar  au  die  Bischöfe  durch  das  Gubernium,  nicht  mehr 
durch  die  Kreisämter  geschehen.  Den  Bischöfen  wird  es  obliegen, 
Archiv.  Jahrg.    1850.   I.  Dd.  I.   Hft.  2 


18     * 

solche  durch  ihre  Consistoricn,  die  dafür  zu  haften  haben,  wörtlich 
ohne  die  mindeste  Acndcrung,  Zusatz  oder  Hinweglassung  ohne 
Vcrsch u!)  zu  prolokolliren,  und  unverzüglich  ihren  Geistlichen  zur 
liirhl schnür  mitzutheilen.  Auch  den  Kreisämtern  wird  man  der- 
gleichen Verordnungen  mitgehen,  aber  nur  zu  dem  Ende,  dass  sie 
solche  protokolliren  lassen,  Auskünfte  bei  geschehenden  Anfragen 
«»•eben    und  zur  Controllirung  der  Consistorien  dienen. 

Nr.  8.  Das  Ehepatent,  über  welches  so  viele  Klagen  eingelau- 
fen sind,  wird  mit  allen  dazu  gehörigen  Artikeln  von  der  geistli- 
chen und  Compilations-Commission  untersucht,  und  eine  Modifika- 
tion desselben  Mir  vorgeschlagen  werden.  Besonders  ist  bei  dieser 
Gelegenheit  der  Artikel ,  so  von  der  Giftigkeit  und  Aufhebung  der 
Sponsalien  handelt ,  zu  untersuchen,  auch  jener  insbesondere  in 
Erwägung  zu  nehmen,  so  die  Dispensen  betrifft,  um  festzusetzen, 
wann  und  wie  solche  Statt  haben  sollen?  mit  der  Absicht,  dass  in 
gewissen  engen  Graden  gar  keine  Dispensation  könne  angesucht, 
vielwenigrr  ertheilt  werden,  in  anderen  weiteren  Graden  aber 
selbe  von  den  Bischöfen  allein  zu  ertheilen  wäre,  und  dann  erst 
sich  nach  Rom  gewendet  werden  könnte,  wenn  Landeskinder 
mit  fremden  Nichtunterthanen  einer  solchen  Dispensation  benö- 
thiget  sind,  und  zu  mehrerer  Beruhigung  und  Sicherheit  selbe 
von  dort  aus  wünschen. 

Nr.  9.  Die  Einsicht  in  die  frommen  Stiftungen  kann  den  Bi- 
schöfen gewährt  werden.  Was  den  Zwang  der  Einlegung  ihrer  Ca- 
pitalien  in  öffentliche  Fonds  betrifft,  ist  solcher  bereits  gehoben 
worden. 

Nr.  10.  Die  Direction  des  Religionsfondes  kann  den  Bischö- 
fen, da  es  nicht  ihre  Sache  ist,    nicht  zugestanden   werden,    wohl 

aber  eine  Einsicht  in  den  Rechnungsstand,    und  die  Mittheilung  ad 

notitiain  der  vertheilten  Pensionen  kann  jedem  Bischöfe  in  seiner 

Diöcese  gewährt  werden. 

Ad  a.    Die  Abstellung   der  Sammlung  der  Mendikanten  bleibt 

fest  und  unabänderlich. 

Ad  b.  Es  wäre  gut  gewesen,    wenn  Anfangs  der  Religionsfond 

diöcesenweise  wäre   eingeführt  worden,    und   seine   Einkünfte   so 

vertheilt  worden,  jetzt  aber  kann  dieses  nicht  mehr  Statt  haben. 
Nr.  11.  In  Vergebung  der  Pfarren,  Pfründen  und  Curatbenefi- 

cien  kann  der  Landesfürst  in  jenen,  wo  ihm  das  Jus  Patronatus  zu- 


19 

slchel«  Itichl  anders  als  ein  jeder  anderer  Patronus  betrachtet  wer- 
den. I  eher  diesen  Artikel  sowohl  überhaupt,  als  über  die  Art  der 
Vergebung  der  Curalbrnelicien,  das  ilzigo  roncurss  -  Normale,  wo 
von  §•  3  Nr .  1  gehandelt  wird,  ist  Mir  ein  besonderer  Bericht, 
samint  einem  \ erbesserungsvorsrhlagc  vorzulegen.  Bl  kann  doch 
den  Bischöfen  das  Uechl  nicht  streitig  gemacht  werden,  auf  die  ca- 
nooisehe  Art  dnreh  «Im  öffentlichen  Concors,  aber  nie  eigenmäch- 
tig.  die  Pfarren  nnd  Pfründen,  so  Patronatus  ecclesiae  oder  Nul- 
lius sind,  zu  vergeben. 

Nr.  12.  Haben  die  Bischöfe  in  ihren  Begehren  vollkommen 
Unrecht. 

Nr.  13.  I>s  ist  den  Bischöfen  zu  bedeuten,  dass  jene,  welche 
«reitende  Beweise  aufluhren  können  über  ihre  ihnen  von  Rechten 
gebührenden,  aber  verlornen  Einkünfte,  selbe  zur  Untersuchung 
einzusenden  haben. 

Nr.  14.  Den  Bischöfen  kann  man  nie  verbieten  Synoden  in 
ihren  Diöcesen  zusammen  zu  berufen,  jedoch  müssen  sie  voraus  um 
die  Begnehmigung,  solche  versammeln  zu  dürfen,  förmlich  ein- 
kommen. 

Nr.  23.  Dieses  Gesuch  des  Bischofs  von  Brixen  ist  wegen  des 
besonderen  dabei  obwaltenden  Umstandes  seines  Vertrags  mit  dem 
Erzherzog  Maximilian  dem  tyrolischen  Gubernio  zur  Untersuchung 
und  sodannen  Berichtserstattuno*  zuzufertmen. 

Mr.  24.  El  wird  dem  steyrischen  Gubernio  aufgetragen  wer- 
den, die  Dotation  und  Systemisirung  des  Bisthums  Leoben  zu  be- 
stimmen und  zu  betreiben,  wie  auch  einen  besonderen  Bericht  Mir 
hierüber  zu  erslatten. 

Nr.  29.  Die  gallizischen  Bischöfe  sind  von  Vorlegung  ihrer 
Protokolle  bei  der  Landesstclle  zu  dispensiren. 

Nr.  30.  Es  wird  den  galizischen  Bischöfen  erlaubt  werden, 
dass  ihre  Consisloricn  in  lateinischer  Sprache  correspondiren,  und 
IftSI  sie  ihre  Verordnungen  in  derselben  Sprache  ergehen  lassen 
dürfen. 

Nr.  31.  um  die  Curalgeistlichcn  auf  dem  Lande  nicht  mit  Ta- 
xen M  beschweren,  werden  die  Bischöfe  den  Bedacht  nehmen,  die 
Dckaneien  den  mit  grösseren  Einkünften  versehenen  Pfarren,  so  die 
l  nkosten  leichter  zu  bestreiten  im  Stande  sind,  zuzutheilen  und 
zu  verleihen. 


20 

Parftgraphus  tertius. 

Nr.  1.  Ist  eine  solche  Einrichtung  wo  möglich  zu  treffen,  diu 
öffentlichen  Concurssprüfungen  bei  sich  ergebenden  Vacatizcn  der 
Pfarren  auf  das  Geschwindeste  zu  veranstalten,  und  mit  ihrer  Ver- 
gebung ist  nicht  zu  zögern.  Der  Concurs  ist  zu  Vergebung  der 
Pfründen,  und  besonders  der  Pfarren  der  legalste  und  canonische- 
ste Weg,  deswegen  wird  selber  bei  Vergebung  der  Pfarren  einge- 
führt werden.  —  Die  Concurssacten  sind  den  Länderstellen  vorzu- 
legen. Ueberhaupt  aber  wird  Mir  ein  Bericht  vorgelegt  werden, 
wie  das  jetzige  Concurssnormale  abzuändern  und  zu  verbessern  wäre. 

Ad  d.  Wo  geschickte  und  taugliche  Weltgeistliche  vorhanden 
sind  ,  sollen  keine  Ordens-  oder  Klostergeistliche  die  Pfarren  er- 
halten, und  nur,  wenn  ein  Mangel  an  geschickten  Weltgeistlichen 
ist,  oder  wenn  ein  Ordensmann  seiner  Fähigkeiten  wegen  sich  be- 
sonders auszeichnet,  ist  das  Augenmerk  auf  ihn  zu  richten. 

Nr.  3  et  4.  Ist  es  billig,  dass  die  Seelsorger  die  Aufsicht  auf 
die  Versorgung,  Kleidung  etc.  der  uneheligen  Kinder  haben ,  da 
Niemand  tauglicher  ist  als  sie,  dieses  Werk  der  Barmherzigkeit  zu 
verrichten.  Ferners  ist  es  auch  billig,  dass  die  Seelsorger  an  Sonn- 
und  Feiertagen  weder  von  den  Richtern  noch  Kreisämtern  vor  Ge- 
richt geladen  oder  citiret  werden. 

Nr.  5.  Um  die  Geistlichen  vor  verächtlicher  Behandlung  der 
minderen  Beamten  zu  schützen,  so  wird  dem  Vorschlage  der  Com- 
mission  gemäss  die  Verordnung  vom  21.  Juli  1782  wieder  geltend 
gemacht  werden. 

Nr.  6.  Ist  es  nothwendig  und  billig,  dass  die  Curatgeistlichen 
gut  stehen  und  gut  bezahlt  werden,  jedoch  sind  die  alten  Stollord- 
nungen und  Taxen  nicht  einzuführen,  weil  sie  das  Publikum  krän- 
ken ,  sondern  es  werden  die  dem  Religionsfond  anheimfallenden 
Pensionen,  überzähligen,  und  bei  Vacanz  abzuschaffen  befohlenen 
Canonicate  nicht  weiter  vergeben ,  sondern  zu  besserer  Dotirung 
der  armen  Pfarrer  zu  verwenden  sein. 

Ad  d.  Wäre  es  gut  gewesen,  bei  Aufhebung  der  Bruderschaf- 
ten die  Stiftmessen  diöcesenweise  zu  vertheilen  unter  die  Pfarrer; 
da  aber  solches  nicht  geschehen  ist,  so  muss  man  suchen,  so  viel 
als  möglich,  die  Pfarrer  von  den  Stiftmessen  zu  entheben,  ihnen 
eine  Reduction  derselben  zu  gestatten,  oder  dafür  eine  Assignation 
aus  dem  Religionsfond  zu  verleihen.  —  Ueberhaupt  gewärtige  Ich 


»1 

einen  llorirlit  über  die  Art.  mit  der  man  sich  in  der  Auslhoilun»; 
der  Slil'hnessen  des  Bcliirionsfondcs  benommen  lial.  und  einen  Vor- 
schlag, wie  man  sich  künftig  darinnen  zu  benehmen  hat. 

Nr.  7.  Es  scheint  gut,  den  Bischöfe*)  so  einen  Kmeriten-Fond 
für  untauglich  gewordene  Pfarrer  hatten,  sell>en  wieder  zurück  zu 
stellen.  Darüber  hat  die  Kommission  einen  hesondern  Vortrag  zu 
erstatten,  wie  auch,  ob  man  für  die  grösseren,  oder  drei  und  vier 
kleinere  benachhartc  Diöcesen  in  einem  aufgehobenen  Klosler- 
gehäude  *W  füglich  ein  Deficienten  -  Haus  für  emeritirte  Pfarrer 
errichten  könnte,  um  sie  alldort  mit  ihren  Pensionen  in  der  Com- 
munität  leichter  und  bequemer  leben  zu  machen. 

\r.  8.  Ist  der  Antrag  der  Commission,  die  Beschwerden  über 
die  Kintheilung  der  Pfarren  betreffend,  sehr  gut,  indem  es  den  Bi- 
schöfen frei  steht,  mit  Zuziehung  der  Länderstellen  über  die  bes- 
sere Vertheilung  der  Pfarren,  oder  gänzliche  Abschaffung  der  neuen, 
ihre  Vorschläge  zu  machen. 

Nr.  10.  Ist  der  Vorschlag  zu  begnehmigen,  jedoch  wird  es  der 
Länderstelle  obliegen,  auf  die  Anstellung  der  Cooperatoren  in 
so  wreit  zu  sehen,  dass  die  vorgeschriebene  Anzahl  vorhanden 
sei.  Die  Benennung  der  Personen  aber  steht  dem  Ordinariate  zu. 

Nr.  11.  Ueber  das  Geschäft  der  Beneficiorum  simplicium 
wird  ein  besonderer  Vortrag  gemacht  werden,  um  ein  System 
mit  sicheren  Principien  festzusetzen. 

Es  ist  sicher,  dass  es  nützlicher  wäre,  die  beneficia  sim- 
plieia  zu  Curatbeneficien,  und  in  Behuf  der  Pfarrers  und  Coopera- 
toren zu  verwenden,  als  sie  so  zu  belassen,  wie  sie  dermalen 
sind;  jedoch  ist  zu  erwägen,  dass  solchen  Beneficien  ein  neues 
Onus  ohne  Consens  ihrer  Patronen  nicht  aufgelegt  werden  könne, 
was  sie  in  ihrer  ersten  Stiftung  nicht  hatten. 

Paragraphus  quartus. 

Nr.  2  ad  c.  Dieser  Gegenstand  ist  der  Compilations-Com- 
mission  zu  übergeben,  damit  solche  hierüber  ihre  Meinung  erstatte. 

Nr.  8.  Ist  der  geistlichen  Commission  der  befohlene  Vor- 
trag über  jene  Klöster,  so  aufgehoben,  belassen,  und  neuerdings 
aecordirt   worden,  abzufordern   und  zu  betreiben. 

Die  Missidiisir.istlichen  in  Galizien  ,  da  sie  ausPohlen  koin- 
m  n.  sind  keineswegs  zu  dulden.  Wegen  des  Nonnenklosters  zu 


22 

Altsandetz  wird  ein  besonderer  Bericht  erstattet  werden,  um  zu 
ersehen,  in  was  eigentlich  das  Erziehungs-Tnstitut  der  Mädchen 
alldort  bestanden  habe;  ferner  wird  man  einen  besonderen  Be- 
richt erstatten  über  das  Franciskaner-Kloster  in  Innspruk,  wel- 
ches den  Angaben  nach  von  den  Erzherzogen  soll  gestiftet  wor- 
den sein. 

Nr.  4.  Scheint  vorteilhaft  zu  sein,  wenn  in  jedem  Lande  ein 
gewesenes  Klostergebäude  bestimmt  würde,  allwo  die  entweder 
noch  lebenden  Klosterfrauen,  oder  andere  ledige  Personen  und 
Witwren,  so  sich  von  der  Welt  entfernen  wollen,  gegen  Bezahlung 
einer  gewissen  Summe,  ohne  Gelübde  abzulegen,  oder  besondere 
Regeln  zu  beobachten,  zusammen  leben  könnten. 

Dergleichen  Orte  könnten  auch  zugleich  in  gewissen  Fällen 
ein  Zufluchtsort  für  unglücklich  verheirathete  Personen  sein,  und 
es  könnte  nützlich  werden,  in  jedem  Lande  Ein,  und  in  den  Haupt- 
städten auch  zwei  dergleichen  Häuser  zu  errichten.  Gleichfalls 
wäre  in  jedem  Lande  und  Hauptstadt  ein  Kloster  nach  der  Regel 
der  Ursulinerinnen  zu  errichten,  um  die  Erziehung  der  Mädchen  zu 
besorgen,  über  welches  Mir  ein  Project  vorzulegen  ist.  Die  zuletzt 
angeführte  Instanz  des  Bischofs  von  Prag  hat  keinen  Statt. 

Leopold  m.  p. 


23 


11. 

Protokoll  drr  geistlichen  HafcommisstoossiUüDg 

vom  18.  DecemLcr  1790, 

(i!»er  die  von  den  Bischöfen  der  deutschen  Erblämler  angebrachten 
Beschwerden. 


Unter  dem  Vorsitze 

de*  böhmisch-österr.  Hofkanzlers  und  geistl.  Hofcommissions-Präscs 
Freyherrn  von  Kressel. 


Gegenwärtige: 

Hofräthe :  Baron  vonlleinke,   von  Fritz,   von  Haan,  Zippe 
von  Sonnenfels. 

Hofsecretär :  Bi  s  cheldo  rf  er. 

Füre  Majestät  haben  mit  dem  allerhöchsten  Handlullet  vom 
8.  vorigen  Monats  all  ergnädigst  anzubefehlen  geruhet,  dass  die  von 
dci  Kr*-  und  Bischöfen  der  gesammten  deutschen  Erbländer  ange- 
brachte Beschwerden  und  Vorstellungen  gegen  verschiedene  im 
geietlieheo  Fache  von  einigen  Jahren  her  getroffene  Verfügungen 
und  ergangene  Anordnungen  von  dieser  treugehorsamsten  Hofcom- 
on  in  Ueberlegung  genohmen,  sofort  höchslderselben  das 
<intarhten  darüber  vorgelegt  werden  soll. 

In  Folge  dieses  allerhöchsten  Auftrages  hat  man  also  diese 
geturntes,  in  der  Anlage  enthaltenen  Vorstellungen,  nachdem  de- 
ren Inhalt,  so  wie  er  jedes  Departement  dieser  Hofcommission  bc- 
troffoi  bat,  vorläufig  von  dem  Referenten  bearbeitet  worden,  heute 
in  die  iremeinschaftlichc  Berathung  von  Punct  zu  Punct  genohmen 
und  üe  Art  .  wie  solche  anzusehen  und  zu  erledigen  sein  dürften. 
m  eigeaUiefa  der  (Jegensland  der  heutigen  Sitzung  und  des  gtjgOB- 

wlrtigei  zusammen  roftiotei  Protokolle. 


2k 

Um  diese  häufige  und  voluminöse  Acten  leichter  zu  überse- 
hen, ist  der  angeschlossene  Auszug  verfasst  worden,  der  das  we- 
sentliche der  Beschwerden  enthält,  und  zugleich  zum  Leitfaden  der 
Verhandlung  und  des  gegenwärtigen  Gutachtens  dient. 

In  der  Sache  selbst  zerfallen  die  bischöflichen  Beschwerden 
in  folgende  Hauptrubricken,  die  auch  in  dem  Extracte  angemerkt 
sind ,  nähmlich : 

in  jene,  welche  die  Religion  oder  vielmehr  das  Studienwesen 
betreffen-, 

in  Beschwerden  gegen  die  Gottesdienstordnung; 

in  jenes,  was  auf  das  seelsorgliche  Hirtenamt  eine  Beziehung 

hat; 

in  Gegenstände,  welche  die  Klostergeistliche  betreffen; 

und  endlich  in  eine  und  andere  besondere  Anmerkungen,  wor- 
unter auch  jene  über  den  Mangel  der  Geistlichen  gehören. 

Da  unter  diesen  Rubricken  mehrere  Gegenstände  vorkommen, 
welche  das  Studienfach,  und  damit  die  Studienhofcommission  oder 
politische  Einrichtungen,  und  damit  die  vereinigte  Hofstelle  betref- 
fen, so  hat  man  auch  ein  und  der  anderen  Behörde  die  diessfälL- 
gen  Puncte  bereits  mitgetheilt,  und  wird  Eurer  Majestät  hierüber 
von  denselben  das  Gutachten  vorgelegt  werden.  Der  diessortigsn 
unmassgebigsten  Aeusserung  bleiben  aber  nur  jene  Gegenstände 
vorbehalten,  welche  das  geistliche  Fach  angehen,  und  die  eigent- 
lich den  grössten  Theil  der  Beschwerden  ausmachen. 

Man  wird  in  möglicher  Kürze  auf  der  einen  Seite  die  diessfälli- 
gen  Vorstellungen  der  Bischöfe  mit  namentlicher  Anführung  der- 
jenigen, die  solche  angebracht  Laben,  aufführen,  und  auf  der  an- 
dern gleich  bei  jedem  Puncte  das  diessortige  unmassgebigste  Gut- 
achten beisetzen,  wie  solche  anzusehen  sein  dürften.  Und  hiernach 
trifft  die  Reihe  am  ersten 

I. 

Die  Beschwerden  in  Absicht  auf  die  Gotfcesdienstordnung. 
Diese  sind  zweifach,  die  allgemeinen  und  die  besondern. 

Im  allgemeinen  beschweren  sich   die  Bischöfe  über   die  ihnen    entzogene    Ge- 
walt Andachtsübungen  nach  Willkühr  anzuordnen. 

Die  allgemeine  Andachtsordnung  ist  einer  der  wichtigeren  Ge- 
genständen  der  geistlichen  Einrichtung  und  eine  wesentliche  Aen- 


25 

dcrung  b  derselben  gerade  in  den  bwflgni  Zeiten,  besonders  in 
manchen  Ländern    sehr  bedenklieh  um  nicht,    wenn  man  dem   vicl- 

Inidri  übertriebenen  Hing«  des  einen  Theili  zu  allem  was  vorbin 

Iblioh  war,  nachgibt,  den  andern  unzufrieden  zu  machen.  Das 
Volk  ist  durch  mehrere  Jahre  her,  als  solche  in  Gang  gesetzt  wor- 
den, bereits  daran  gewöhnt  und  TOB  der  Geistlichkeit  selbst  der 
Beobachtung  zugeführt  worden;  es  müsstc  nothwendig  bei  dem- 
selben einen  zweideutigen  Eindruck  machen,  wenn  man  es  jetzt 
wieder  auf  das  alte  zurückführen,  und  ihm  dasjenige  mchrmal  unter 
einem  andern  Gesichtspunctc  darstellen  wollte,  was  man  ihm  einige 
Jahre  vorher  als  überflüssig  und  als  minder  vereinbarlich  mit  den 
Begriffen   der   wahren  Religion  geschildert   hat. 

An  den  Angaben  einiger  Bischöfe,  dass  das  Volk  auf  alle  vo- 
rige Andachtsübungen  dringe,  muss  man  billig  zweifeln,  und  viel- 
mehr bestätigen,  dass,  wenn  man  etwelche  Gesuche  hier  und  da 
um  eine  Prozession  ausnimmt ,  von  einigen  Jahren  her  beinahe 
keine  Beschwerden  gegen  die  Andachtsordnung  vorgekommen  sind, 
und  in  jenen  Ländern,  wie  z.  B.  in  Tirol  und  im  Vorarlbergischen, 
wo  der  Fall  existirt  hat,  mag  wohl  die  Schuld  nicht  soviel  bei  dem 
Volke  als  bei  der  Geistlichkeit  sein,  die  freilich  ihre  Rechnung 
bei  der  neuen  Andachtsordnung  nicht  gefunden  hat.  Die  dermalige 
Andachtsordnung  hat  den  Vorzug,  dass  sie  die  Gleichförmigkeit 
in  dem  öffentlichen  Gottesdienste  eingeführt,  dass  sie  solchen  von 
verschiedenen  Andächtelcien  gereinigt,  und  das  Wesentliche  der 
Religion  zum  Hauptgegenstande  aufgestellt  hat.  Sie  ist  ausserdem 
nach  Verschiedenheit  der  Kathegorien  für  die  Hauptstädte  einer 
jeder  Provinz,  für  die  übrigen  Landstädte,  für  die  Märkte  und 
Dorfsehaften  nach  Maas  als  in  solchen  mehr  oder  weniger  Geist- 
Iflhe  angestellt  sind,  eingerichtet,  so  dass  jedermann  nach  seinen 
Umständen  und  seiner  anderweiten  Beschäftigung  Gelegenheit  ge- 
ini-  hat,  den  hinreichenden  christlichen  Unterricht  zu  erhalten, 
und  seinen  Andachtstrieben  zu  folgen.  Verschiedene  Bischöfe, 
als  jene  zu  Brunn ,  Gurk,  Königgrits,  Leitmeritz  und  der  Erzbi- 
nnfef  von  Olmiitz  finden  sie  gut;  die  übrigen  machen  Ausstellun- 
lie  «renig  wesentlich  sind,  dahin  gehören,  die  folgenden, 
welche  in  den  Acusserungen  vorkommen. 


26 

i. 

Der  Bischof  von  Gradiska  erinnert ,  dass  der  Normalmessgesang  das  Volk  zu 
sehr  zerstreue,  und  demnach  abzustellen  sei. 

Ad  1.  Wird  diese  Einwendung  allein  von  dem  Bischof  zu 
Gradiska  gemacht.  Das  gemeinschaftliche  Volksgebet  war  von 
jeher  das  erbaulichste,  und  so  lange  kein  besserer  Messgesang 
verfertigt  wird ,  kann  es  unbedenklich  bei  jenem  der  Normal- 
schule verbleiben. 

2. 
Die  Bischöfe  von  Lavant,   Galizien  und  Leitmeritz  klagen  über  die  Abstellung 
der  Prozessionen,  und  letzterer  trägt  an,  den  Bischöfen  zu  gestatten,  in  allge- 
meinen Nothfällen    nach  ihrem  Gutbefinden  Prozessionen   anzuordnen  und  Kir- 
chen zu  besuchen. 

Ad  2.  Dass  die  Vervielfältigung  der  Prozessionen,  die  nur 
zur  Schwärmerei,  Vernachlässigung  der  Wirthschaften  und  Aus- 
schweifungen Anlass  geben,  und  gar  selten  eine  Andacht  zum 
Grunde  haben,  nicht  zu  wünschen  sei,  bedarf  in  unser»  Zeiten 
keines  weitern  Beweises.  Es  sind  auch  nur  wenige  Bischöfe,  die 
auf  ihre  Vervielfältigung  antragen.  Die  Andachtsordnung  gestattet 
die  theophorische  Prozession,  dann  jene  am  Markustage  und  in  der 
Bittwoche,  jedoch  nur  in  einem  kleinen  Bezirke  der  Pfarre,  und 
in  besonderen  Nothfällen  oder  in  allgemeinen  Anliegenheiten  ist 
den  Bischöfen  durch  nachträgliche  Verordnungen  ohnehin  gestattet, 
den  Gemeinden  auf  Ansuchen  Bittgänge,  jedoch  nicht  in  einer 
weiten  Entfernung  zu  gestatten,  wobei  es  auch  ohne  weiterem  zu 
bleiben  hätte. 

3. 

Der  Erzbischof  von  Prag  beschweret  sich  über  die  Einstellung  des  durch  drei 
Tage  in  seiner  Metropolitankirche  üblich  gewesenen  Beliquienchorfestes ,     und 
der  beständigen  Anbethung  des  Altarssacraments  in  Prag. 

Ad  3.  Das  Fest  der  Reliquien  gehört  unter  die  Nebenan- 
dachten, die  aufgehört  haben.  Das  vierzigstündige  Gebet  darf  in 
den  Hauptstädten  der  Provinzen,  wo  es  vorhin  üblich  war,  auch 
nach  der  Andachtsordnung  abgehalten  werden ,  wie  es  dann  hier 
wirklich  und  in  Prag  selbst  fortgesetzt  wird.  Bei  der  Einstellung 
der  neben  dem  vierzigstündigen  Gebete  in  vorigen  Zeiten  bestan- 
denen Andacht  der  immerwährenden  Anbethung  des  heil.  Sacra- 
ments  aber  hätte  es  um  so  mehr  zu  bleiben,  als  diese  Andacht 
unter  jener  ohnehin  schon  begriffen  ist. 


27 


Die     IriMlClhBft     *<>'<     l'.'iil.acl»     und     Wifii    klagen    über   das    Verbot ,     mehrere 

Messen  sogleich  zu  lesen:  ersterer  bitt.-t   i ah« I -.    Kl  «rlaubcn,  in  der  Metro- 

l.olitankirehc  3  Messen  zu  gleicher  Zeit,   und  letzterer,  auf  den  Seitcnaltaren 

in  der  Hauptstadt  nieder  Messen  zu   lesen» 

\ti  '*.  Diese  Hesrl. werde  kann  nnr  ein  oder  die  andere  Haupl- 
Stadt ,  wo  es  liluM-lliissi^r  Messeleser  gibt ,  treffen,  gleichwie  sie 
dann  auch  nur  respertu  Wien  und  Laibach  angebracht  wird.  Auch 
hier  iiat  lic  nur  vorzüglich  den  Bezug  auf  die  St.  Stephanskirche, 
N\o  i  unlieb  über  100  Messen  gelesen  wurden.  Da  einerseits  in  die- 
ser Domkirrhc  ohnehin  drei  Messen  zugleich  jede  halbe  Stunde  gc- 

w erden,  und  andererseits  man  nicht  Ursache  hat,  noch  meh- 
rere >1<  xsl«  s,r  aus  den  Provinzen  und  aus  der  Fremde  hieher  zu 
rfehen  ,  se  dürfte  es  bei  der  getroffenen  Anstalt  um  so  mehr  blei- 
ben, als  jetzt  die  dicssfällige  Beschwerlichkeit  für  die  eigentlich 
hieher  gehörige  Geistlichkeit  weit  geringer  ist,  als  sie  vor  7  Jah- 
ren war,  und  immer  mehr  verschwinden  wird. 

5. 

Die    Bischöfe    von    Leitmeritz,    BudNveis    und  Linz    beschweren  sich  über  die 

aufgehobene  Andacht  in  der  Charwoche. 

Ad  5.  Die  Andacht  in  der  Charwoche  ist  ganz  nach  dem  rö- 
mischen Ritual  eingerichtet,  und  nach  ihrer  Simplicität  gewiss  an- 
sländigrr.  als  die  vorhin  üblich  gewesenen,  manchmal  in  das  Thea- 
tralische ausgearteten  Gräber.  Ein  diessfälliger  Rücktritt  wäre  also 

nicht  zu  gestatten. 

6. 

Die    Bischöfe    von    BudNveis    und    Linz   erinnern :    Die  Andachtsordnung  sei  in 

Ihren    Messgesangen    und    Gebethen    zu  einfach  ,    und  wäre  daher  solche  nach 

den  Kirchenzeiten  und  Festen  einzurichten. 

Ad  6.  Die  Messgesänge  und  Gebethe  sind  nicht  von  der  geist- 
lichen Commission,  weder  durch  ihre  Veranstaltung,  sondern  sie 
sind  eigentlich  zum  Gebrauche  der  Normalschulen  verfasst  worden. 
Man  hat  hierorts  gar  nichts  entgegen,  wenn  durch  die  Normalschu- 
l'MMlirrclion  die  Verfassung  anderer,  auf  die  Kirchenzeiten  und 
iMieeJen  Gesinge  eingeleitet  wird,  welche  sodann  ohne 
■Zwing  und  dnreh  die  Schuljugend  nach  und  nach  eingeführt  und 
verbreite!  werden  können:   gleiehw  ie  dann  auch  den  Hiscliöfen.  die 


28 

so  etwas  wünschen,  überlassen  werden  kann,  dergleichen  Lieder  in 
der  Absicht  höchsten  Orts  vorzulegen,  um  sie  sodann,  wenn  sie 
zweckmässig  befunden  würden,  durch  die  Schuljugend  einzuführen 
und  zu  verbreiten. 

7. 

Der    Bischof  von    Budweis   verlangt  die   untersagte  Aussetzung  der  Reliquien 

wieder  einzuführen. 

Ad  7.  Die  Ausstellung  der  Reliquien  ist  nicht  verbothen,  son- 
dern nur  der  eigenen  Klugheit  der  Ordinarien  überlassen  worden, 
ohne  Aufsehen  eine  solche  Disposition  zu  treffen,  damit  der  bei 
Aussetzung  der  Reliquien  vorhin  vielfältig  üblich  gewesene  über- 
mässige Prunk  vermieden,  und  das  Volk  nicht  von  dem  Gegen- 
stande der  Hauptandacht  dadurch  abgeleitet  werde. 

8. 
Der  hiesige  Cardinalerzbischof  klagt  über  die  Abkürzung  des  nachmittägigen 
Gottesdienstes ,  und  trägt  an ,  zu  erlauben ,  dass  Nachmittag  Predigten  gleich 
nach  der  Litanei  zum  Unterrichte  für  die  Jugend ,  dann  an  Sonn-  und  Feier- 
tagen die  Litaneien  mit  Aussetzung  des  Hochwürdigsten  in  der  Monstranze, 
einem  musikalischen  Regina  Coeli  oder  Salve  Regina  und  mit  dem  zweiten 
Segen  gehalten  werden  dürfen.  Ferner  klagt  derselbe 

9. 

über    die   eingeschränkte    Verehrung    Maria    und  der  Heiligen,  durch  Hindan- 
setzung der  Hochämter  Maria  und  der  Heiligen,  und 

10. 

über  die  Abstellung  der  nachmittägigen  Predigten. 

Ad  8,  9,  10.  Diese  Einwendungen  werden  nur  von  dem  hiesi- 
gen Ordinarius  gemacht ,  und  beziehen  sich  vorzüglich  auf  die  St. 
Stephanskirche,  wo  vorhin  an  Sonn-  und  Feiertagen  nach  der  Li- 
tanei eine  kurze  katechetische  Predigt  abgehalten  wurde,  die  auch 
gegenwärtig  keinem  Bedenken  unterliegt.  Im  Uebrigen  hätte  es  bei 
dem  hiesigen  nachmittägigen  Gottesdienste  um  so  mehr  zu  bleiben, 
als  das  Volk  seit  dem  Jahre  1783  daran  gewöhnt  ist,  und  die  An- 
dachtsordnung in  der  Verehrung  Maria  und  der  Heiligen  nichts 
geändert  hat. 


20 

ii. 

DU  Hothamtrr  und  nachmittägigen  Litaneien  worden,  nach  der  Erinnerung 
Itl  hiesigen  Cardinais  mit  zu  wenig  Feierlichkeit  und  nicht  in  allen  Kirchen 
pfclllm  ,  und  der  Bischof  von  Linz  schlugt  an  grösseren  Festen  die  Instru- 
inentalnuiMk  bei  der  Messe  ,  und  auf  dem  Lande  die  Einführung  der  salzbur- 
gischen Messe  vor. 

Ad  11.  Die  Instrumentalmusik,  welche  diese  Beschwerde  vor- 
ziiglirh  '/-uni  Gegenstand  hat,  ist  durch  die  Andachtsordnung  weder 
verboten,  nocli  abgestellt,  sondern  sie  kann  aller  Orten,  wo  das 
Kirrheiivermögcn  ii  ihrer  Bestreitung  hinreicht,  fortgesetzt  wer- 
den. Das  diessfalligc  Desiderium  der  Bischöfe  fallt  also  von 
^•ll»st  weg. 

is. 

Nach    der    Erinnerung   des    Bischofs   von   Linz   ist  auf  die    Verbesserung  der 
Bussanstalt  kein  Bedacht  genommen  worden. 

Ad  12.  In  die  geheimen  Beicht-  oder  Kirchenbussen  hat  sich 
die  geistliche  Commission  niemal  eingelassen,  und  glaubt  auch 
noch  nicht  einzugehen.  Dieser  Punct  hätte  also  lediglich  auf  sich 
zu  beruhen. 

13. 

Um  die  Beichtconcurse  abzuhalten  und  eine  zweckmassigere  Bussanstalt  ein- 
zuführen, schlägt  der  Linzer  Bischof  vor,  den  Bischofen  aufzutragen,  die 
Ahlässe,  anstatt  sie  an  gewisse  Zeiten  und  Orte  zu  binden,  dem  Volke  da- 
hin zu  erklären,  dass  nur  derjenige  einen  Anspruch  darauf  hätte,  welcher 
wohl  bereitet  zu  einer  Zeit,  wo  kein  Concurs  ist,  und  der  Beichtiger  Müsse 
hat ,  zur  Beicht  käme ,  die  Lehren  des  Beichtvaters  befolgte,  und  das  Ablass- 
gebet verrichte.  Auch  glaubt  er  gut  zu  sein,  die  kleinen  Ablässe  auf  Bilder, 
Kreuze  u.  dgl.  vielmehr  auf  Anhörung  der  Predigten,  Christenlehren,  auf  die 
christliche  Kindererziehung  und  andere  nützlichere  Werke  zu  verlegen. 

Ad  13.  Die  geistliche  Commission  hat  sich  niemahl  auf  die 
Anordnung  eiigebttteij  wie  die  Ablässe  zu  erklären  und  anzuwen- 
den stiii).  Man  hat  diei  nicht  für  einen  Gegenstand  ihrer  Wirksam- 
keit, sondern  für  eine  Pflicht  des  bischöflichen  Amtes  angesehen. 
So  mit/lieh  datier  auch  der  Vorschlag  des  Bischofs  zu  Linz  ist,  so 
kann  er  doch  von  hieraus  an  die  übrigen  Bischöfe  nicht  unterstützt 
Werdern;  ihm,  dem  Bischof  von  Linz  aber,  wäre  freizustellen, 
Äiete  an  sich  nützliche  Ablassanstalt  in  seinem  Sprengel  ein- 
zuführen. 


30 


14. 
Dieser  n&mltche  Bischof  verlangt  die  Wiedereinführung  der  Seelenämter. 

Ad  14.  Die  Seelenamter  und  gestifteten  Jahrtage  von  Fami- 
lien sind  nicht  abgestellt,  sowenig  als  jene  nach  den  Begräbnissen; 
wie  sie  dann  hier  in  allen  Pfarren  für  jenen,  der  es  verlangt,  ge- 
halten werden ;  nur  müssen  sie  den  ordentlichen  Gang  des  Gottes- 
dienstes nicht  hindern.    Diese  Beschwerde  hat  also  keinen  Grund. 

15. 

Die  Wiedereinführung  der  eingestellten  samstägigen  Abendandachten. 

Ad  15.  Diese  verlangt  allein  der  Bischof  von  Linz,  jedoch 
ohne  Seegen  nur  mit  einem  Gebete  und  Gesänge.  Wenn  ein  oder 
die  andere  Gemeinde  darauf  dringt,  so  könnte  dem  Bischöfe  die 
Erlaubniss  gegeben  werden,  ihr  solches  in  der  angetragenen  Art  zu 
bewilligen. 

16. 

Der    Bischof   von    Leitmeritz   verlangt    die  Wiedereinführung   der  Predigt  und 
eingestellten  Andacht  am  letzten  Tage  des  Jahres. 

Ad  16.  Da  der  neue  Jahrstag  eigentlich  ein  Dankfest  für  das 
verflossene  Jahr,  und  jeder  Prediger  an  demselben  Anlass  nimmt, 
bei  seinen  Pfarrkindern  Danksagungen  für  die  Wohlthaten  des  ver- 
gangenen ,  und  gute  Vorsätze  für  das  neue  Jahr  zu  erwecken ,  so 
hätte  es  von  der  hier  nur  von  dem  Bischof  von  Leitmeritz  verlang- 
ten Andacht  am  letzten  Tage  des  Jahres  um  so  mehr  abzukommen, 
als  das  römische  Ritual  nichts  davon  weis ,  und  solche  leicht  mit 
dem  Gottesdienste  am  neuen  Jahre  sich  vereinigen  lässt. 

17. 
Der  Bischof  von  Linz  trägt  an ,  die  Gebete  der  beibehaltenen  Weihungen  an- 
statt in  der  lateinischen,  in  deutscher  Sprache  zu  beten. 

Ad  17.  In  die  Liturgie  oder  in  die  dabei  anzuwendende  Spra- 
che hat  sich  die  geistliche  Commission  niemal  eingelassen,  auch 
nach  den  bestehenden  allerhöchsten  Verordnungen  nicht  einlassen 
dürfen.  Dieser  Punct  wäre  daher  lediglich  zu  übergehen.  Ausser 
dem  Begehren  mehrerer  Bischöfe,  dass  man  die  Regulirung  des 
Gottesdienstes  lediglich  ihrem  Gutbefinden  überlassen  möchte. 


M 

Itei  der  bekannten  so  ungleichen  Stimmung  (Irr  Bischöfe  und 
ihrer  Denkungsarl  srlirinl  rs  bedenklieh ,  den  ganzen  Gottesdienst 
und  dessen  Uegulirung  in  ihr«  Hände  H  Legen«   Man  würde  beinahe 

so  fiele  verschiedene  Andachtsühungeii  als  Didceten  hoben,  und  in 

inanrlirr  bald  allr  jene  Andäehleleien  aullrl)rn  sehen,  von  denen 
das  Volk  schon  enl wohnt  isl.  und  die  dem  grösseren  Theile  nur 
/.um  Gesniite  und  üf  Abwünligung  icr  Religion  dienen.  Wenn  es 
auf  geringe  Armierungen,  wie/.  It.  auf  die  von  dem  Bischof  zu 
Leoben  jüngst  hin  angesuchle  und  bewilligte  Abbetung  einer  Litanei 
au  \  «nahenden  der  Sonn-  und  gebotenen  Feiertage  ankommt,  so 
Wird  deren  Gestaltung  eben  keinem  sonderlichen  Bedenken  unter- 
n.   Die  Bischöfe  würden  aber  verschiedentlich  nicht  dabei  ste- 

o 

■en  bleiben,  und  bald  die  ganze  Ordnung  über  den  Haufen  werfen, 
sofort  die  aus  guten  Gründen  abgeschafften  Nebenandachten  unter 
dein  Verwinde)  dass  sie  den  Lokalumsländen  angemessen  sind, 
wieder  hervorsuchen,  anstatt  dass  sie  das  Volk  belehren,  und  ihm 
die  wahren  Begriffe  von  der  Religion  und  den  Hauptpflichten  bei- 
bringen sollten. 

Die  Erfahrung  hat  bereits  gelehrt,  wie  weit  die  Ordinarien  in 
Tirol  und  den  Vorlanden  die  ihnen  noch  von  weil.  Sr.  Majestät  ge- 
gebene Erlaubniss,  jene  althergebrachten  Andachten  zu  gestatten, 
an  die  das  Volk  nach  seiner  Denkungsart  gewöhnt  ist,  und  die  sie 
mit  den  reinen  Begriffen  der  Religion  vereinbarlich  linden,  ausge- 
dehnt, und  wie  sie,  ohne  sich  weiters  anzufragen,  die  ganze  An- 
daehtsordnung  aufgehoben,  und  eine  neue  publicirt  und  in  Gang 
gesetzt  haben,  in  welcher  mehr  als  von  dem  Volke  begehrt  worden, 
und  Verschiedenes  enthalten  ist,  was  mit  richtigen  Begriffen  und 
leiten  Gmndsitnen  gewiss  nicht  übereinstimmt.  DasXämliche 
würde  man  beiläufig  auch  in  manchen  andern  Diöccsen  zu  erwarten 
haben.  Man  glaubt  daher,  dass  den  Bischöfen  nicht  zu  gestalten 
eine  wesentliche  Aendcrung  in  der  Andachtsordnung  zu  tref- 
fen, oder  diessfalls  etwas  zu  publiciren,  sondern  wenn  von  Gemein- 
den besondere  Gesuche  wegen  Gestattung  einer  Andacht  vorkom- 
men, und  sieh  solche  durch  Belehrung  von  ihrem  Vorhaben  nicht 
abbringen  lassen,   so  hätten  sie  von  Fall  zu  Fall  die  Anzeige  vor- 

.  der  Landesstelle  zu  machen,  und  erst,  wenn  diese  einstim- 
mt, die  Bewilligung  zu  ertheilen.  Glaubten  sie  in  einzelnen 
1        n  durch  die  ihnen  von  der  Landesstclle  verweigerte  Linwilli- 


32 

gung  beschwert  zu  sein,  so  stünde  ihnen  frei ,    die  Sache  hier  bei 
der  Hofstelle  anzubringen. 

18. 
Die  Abstellung  der  Bruderschaften  ist  die  Klage  der  Bischöfe  von  Galizien, 
Wien,  Brixen,  Budweis  und  Gradiska,  von  jenen  wären,  nach  der  Meinung  des 
hiesigen  Cardinais  vorzüglich  die  Bruderschaft  des  heil.  Altarssacraments,  nach 
der  Meinung  des  Bischofs  von  Gradiska,  die  des  Altarssacraments  und  der 
Mutter  Gottes,  und  nach  der  Meinung  des  Bischofs  von  Budweis,  die  des  Al- 
tarssacraments und  der  Liebe  des  Nächsten  wiedereinzuführen  5  die  Bischöfe  von 
Galizien  aber  bitten  die  Einführung  derselben  ihrem  Gutbefinden  zu  überlassen. 
Nach  der  Aeusserung  des  Bischofs  von  Brixen  endlich,  verlangt  das  Volk  die 
Wiedereinführung  aller  Bruderschaften. 

Ad  18.  Nur  die  hier  genannten  Ordinarien  wünschen  die 
Wiedereinführung  einiger  Bruderschaften ,  die  übrigen  machen 
keine  weitere  Erwähnung  davon.  Es  würde  überflüssig  sein,  die 
Gründe  gegen  die  vielfältigen  Bruderschaften  hier  zu  wiederholen, 
nachdem  sie  einerseits  damals,  als  es  um  ihre  Aufhebung  und 
Beschränkung  zu  thun  war  von  der  geistlichen  Commission  um- 
ständlich dargestellt  worden,  und  andererseits  nach  so  vielen  Jah- 
ren ihre  Wiederherstellung  ohnehin  um  so  weniger  thunlich  ist, 
als  die  verschiedenen  Fonds  das  Vermögen  derselben  bereits 
übernohmen  haben,  und  eine  diessfällige  Aenderung  mit  ihrer 
Aufrechthaltung  gar  nicht  vereinbarlich  wäre.  Wenn  in  einer  je- 
den Pfarre  die  neu  eingeführte  Bruderschaft  der  Liebe  des  Näch- 
sten beobachtet  wird ,  so  scheint,  dass  diese  allein  die  Vollkom- 
menheiten der  vielen  andern  in  sich  fasse. 


19. 

Nebst  diesen  Klagen  in  Beziehung  auf  den  Gottesdienst  beschweren  sich  die 
Ordinarien  von  Prag ,  Brixen ,  Gradiska ,  Leitmeritz  und  Linz  noch  über  die 
Kundmachung  der  landesfürstl.  Verordnungen  von  den  Kanzeln ,  wodurch  der 
Prediger  oft  gezwungen  werde  das  Wort  Gottes  abzukürzen,  die  Zuhörer  aber 
bei  dem  Vortrage  mancher  für  die  Kanzel  unschicklichen  Gegenstände  in  der 
Andacht  gestört  und  zerstreut  würden.  Der  Bischof  von  Leitmeritz  glaubet  da- 
her nur  die  auf  das  kirchliche  Wesen  und  die  moralische  Besserung  abzielen- 
den Verordnungen  von  der  Kanzel  kundmachen  zu  lassen;  nach  der  Meinung 
des  Bischofs  von  Linz  aber  wären  alle  Verordnungen  von  den  weltlichen  Beam- 
ten vor  der  Kirche  in  Gegenwart  des  Seelsorgers  nach  dem  Gottesdienst  abzulesen. 

Ad  19.  Es  ist  bereits  im  Jahre  1782  die  Mässigung  getroffen 
worden,    dass  bei  jeder  Intimation  allemal  beigesetzt  werden  soll, 


33 

ob  diese  oder  jene   Verordnung  von  der  Kanzel    kund  zu  machen 

i  in  [>4esece  den  aus  der  Piblictiioi  aller  Verordnungen  auf 

der  Kanzel  manchmal  ni<  lit  M  widersprechenden  Inconvenien/.irn 
abzuhelfen,  erachtet  man  Mimilff)bigltj  dass  (Tiliroliin  auf  der 
Kanzel  nur  dir  das  geistliche  lach  betreffende  Verordnungen, 
jene  aber,  dir  weltliche  (Üegensländr.  Verfügungen  oder  Ansialten 
zur  Absicht  haben.  Ihm  drn  herrschaftlichen  Kanzlcycn  durch  einen 
obrigkeitlichen  Beamten  kund  zu  machen  wären. 


II. 

.v  erden  in  Absicht  auf  die  Ausübung  des  bischöflichen  Hirtenamts. 

1. 

Ueber  die  Einmengung  der  weltlichen  Stellen  in  geistliche  Gegenstände  be- 
schweren sich  überhaupt  alle  Bischöfe  ,  mit  Ausnahme  der  Bischöfe  von  Linz 
und  Brunn.  Nach  der  Aeusserung  des  hiesigen  Cardinais  scheint,  wie  er  pich 
auMlnickt ,  die  Hauptbeschäftigung  der  geistlichen  Hofcommission  zu  sein,  Klö- 
ster aufzuheben,  katholische  Kirchen  zu  vermindern,  lutherische  und  calvinische 
zu  vermehren,  das  Simultaneum  des  Gottesdienstes  einzuführen,  der  allgemei- 
nen Kirchendisciplin  widrige  Einrichtungen  zu  machen  etc.  etc. 

Ad  1.  Dieses  ist  eine  Klage  ohne  Beweis,  und  sogar  ohne 
Bemerkung  eines  Gegenstandes,  die  nur  jene  führen,  denen  es  an 
Beweisen  der  wirklichen  Fälle,  folglich  der  Wahrheit  fehlt,  und 
dir  inristrns  srlbst  nicht  wissen,  was  eigentlich  ein  geistlicher 

•nstand  ist.  Der  Begriff  von  diesem  letzteren  besteht  allein  in 
dogmalisrhru  G  1  a u  b r  n s  1  ehr e n ,  priesterlichen  Altars- 
Verrichtungen  und  in  dem  geheimen  Bussgerichte.  Da 
nun  kein  Buchstabe  von  einer  Verordnung  jemals  erschienen  ist, 
drr  Über  solche  Dinge  etwas  bestimmte,  fällt  dieser  Punct  als  eine 
•jurrela  vaga  ganz  weg. 

2. 

Die    Bischöfe    von   Galizien ,    Gradiska  und  Breslau  beschweren  sich  über  das 

aufgehobene   Verhältniss  mit  Born,    und    über    die    in    dem  Circulare   rom    31. 

December   1781   enthaltenen   Grundsätze. 

Ad   2.     Nichts  ist  von  dem  für   die  Kirche  und  die  ka- 

tholi  srlic     Religio!     erforderlichen    Zusammenhang 

mit    drin   nimisclien  Stühle    in    Ansehunir  drr  Bischöfe  aufschoben, 

noch  jemals  dieser  Punct    (welcher  allein  in  Unilair  iidri  et  unione 

Archhr.  Jahrg.  1850.  I.  Bd.   I.  Heft.  3 


34 

pnslorum  cum  primata  bestehen  kann)  mit  einem  Worte  berührt 
worden,  wie  dann  auch  die  darüber  sich  beschwerende  Bi- 
schöfe nichts  erweisen.  Für  Temporalien  aber,  wo  die 
römische  Curia  mit  übertriebenen  Taxen  für  ihre  Breven  und  son- 
stigen Expeditionen  ehedem  ohne  landesfürstliche  Erlaubniss  die 
Staatsbürger  gleichsam  in  Contribution  hielte,  deren  Beträge,  im 
Ganzen  gerechnet,  grosse  Summen  ausmachen,  folglich  als  ausser 
Landes  gehende  innerliche  Kräfte  dem  Staate  nicht  gleichgiltig 
bleiben  konnten,  war  es  gerecht  und  billig,  den  Bischöfen  zu  un- 
tersagen ,  dass  sie  ohne  Wissen  des  Monarchen  weder  Recursus 
noch  andere  Gesuche  nach  Rom  an  die  Dataria  befördern  sollen, 
die  dann  oft  drückende  Lasten  für  ganze  Familien  durch  übertrie- 
bene Taxen  zur  Folge  haben.  Alle  anderen  bei  der  Poenitentiaria 
anzubringenden  Geschäfte  sind  ihnen  ausdrücklich  unbeschränkt 
überlassen  worden. 

Das  Circulare  vom  31.  December  1781  besteht  in  der  M i ni- 
ster ial- Antwort,  welche  der  k.  k.  geheime  Hof-  und  Staats- 
kanzler, Fürst  von  Kaunitz,  dem  damaligen  Nuntius  Garampi  auf 
ein  von  diesem  im  hochgestimmten  Tone  dem  Fürsten  übergebenes 
Promemoria  gegen  die  Aufhebung  verschiedener  Klöster  und  Be- 
stimmung einiger  Stiftungen  für  den  Religionsfond  zur  Dotirung 
der  neu  errichteten  Pfarreyen  zukommen  Hess. 

Die  Antwort  enthält  zwei  Sätze : 

a)  Dass  in  äusserlichen,  den  Staat  betreffenden  Disciplinar- 
Geschäften  der  Landesfürst  das  Beste  für  seine  Völker  verordnen, 
folglich  auch  überflüssige  Klöster  aufheben,  ja  sogar  einen  ganzen 
Orden,  wenn  es  nöthig  ist,  in  seinem  Gebiethe  beseitigen  kann. 

b)  Dass  alle  Temporalien,  als:  Stiftungsgelder,  Klostergüter 
etc.  nach  dem  gemeinen  Besten  anzuwenden  und  überhaupt  derlei 
weltliche  Dinge  von  den  wahrhaft  geistlichen,  oder  Glaubensge- 
schäften genau  zu  unterscheiden  sind;  wobei  jene  der  weltlichen 
und  diese  der  geistlichen  Macht  allein  unterliegen.  Mit  einem 
Worte :  diese  Antwort,  welche  zur  Belehrung  alsdann  durch  Cir- 
culare an  die  Ordinarien  auf  allerhöchsten  Befehl  erlassen  wurde, 
ist  dann  im  Drucke  seit  neun  Jahren  ohne  mindeste 
Wiedersprechung  erschienen,  und  jederman  hat  deutlich 
ersehen,  dass  es  der  kurze  Inbegriff  der  Lehren  sei,  welche  das 
Gesetz  Christi,  die  Schlüsse  in  Kirchenversammlungen,  die  Väter, 


35 

i.r/.-  und  Biiehtte  in  Ihren  gekrackten  Werken,  dann  die  gelehr- 
testen Srli rii« s l «M I t»r  im  eanonischen   Farbe  hrh.ui ph'ii.   Man  miissle 

■efnjdehii  die  Werk«  «l«r  frömmsten  Kirchenlehrer,  Oberhtrte«  etc. 

als  dos  Augustini.  Brrnardi.  IVIrus  de  Marra.  IJossucI,  Henry, 
Thomasini.  Esprnii  etc.  verbiethen.  Audi  isl  <\s  nur  iei  Wenigen 
nkbenMrkten  Bischöfen,  die  zu  ihren  Haustheolegen  Mönche  ha- 
ben,  davon   y.u   reden   eingefallen,  alle  andere  finden    nichts   dabei 

zu  erinnern« 

Wo  würde  man  endlich  hinkommen,  wenn  solche  gründliche 
Lehren  nnrictoernJPen «  und  ein  dergleichen  allgemein  bekannt 
raannktei  .Minisierialgesrhäft  nunmehr  als  ungiltig  erkläret,  oder 
etwas  von  der  einleuchtenden  Wahrheit  darin n  beschränket  wer- 
den  sollte. 

3. 

Die  Bischöfe  von  Seckau  und  Gradiska  klagen  über  das  Verboth,  päpstliche 
Hallen  kund  zu  machen.  Nach  der  Meinung  des  ersten  bestünden  doch  viele 
derselben  schon  seit  langer  Zeit ,  seien  mit  .stillschweigender  Einwilligung 
ia;et  und  durch  die  langjährige  Ausübung  in  Diöcesanbullen  umgeschaffen 
worden.  Einige  darunter,  als  die  Bullen  Complices  und  Contra  Sollici- 
tantes  seien  gar  heilsame  Bullen,  deren  Aufhebung  die  schädlichsten  Folgen 
nach  sich  ziehen  würde. 

Ad  3-  a)  Xur  zwei  Bischöfe  machen  von  diesem  Verbothe 
Meldung,  weil  alle  Übrigen  wohl  einsehen  mögen,  dass  dieses 
»ine  unerwartete  Klage  sei.  Eigentlich  betrifft  es  das  in 
jedem  wohl  eingerichteten  Staate  hergebrachte  Jus  inspici- 
eudi  leg-«!  et  Ordination  es  exte  ras,  oder  das  Jus  pla- 
eiti  regii  een  Exequatur,  so  Sc.  Majestät  auch  in  den  tos- 
canischen  Staaten  erfüllet  wissen  wollten,  und  welches  über  eilf 
hundert  Jahre  von  Einführung  der  ehristlichen  Religion  ohne 
Widerspruch  in  katholischen  Staaten  beobachtet,  ja  selbst  von 
den  würdigsten  Bischöfen  darum  gebethen  wurde.  Werden  nun 
\«m  dem  römischen  Hofe  an  den  Klerus  oder  an  die  weltli- 
chen Btnttnhirger  Bellen  nndBreven  mit  Verordnungen,  Vorachrif- 

tfe  erlassen,  was  ist  der  Vernunft,  der  Gerechtigkeit  und  der 
MtngeaMtnh  angemessener,  als  dass  der  Beherr- 
scher seiner  Völker  den  Inhalt  solcher  Expedit ionen 

•  heu.   iinil   somit  bcurtheilen   könne,   ob  etwas  darin 

welches   dem  Staate,    dem  Volke,   oder   sonst    in   einer  Rfick- 

3* 


30 

sieht  schädlich  sei,  um  dann  dieses  zu  beseitigen,  oder  wenn 
es  nutzlich,  ja  sogar  wenn  es  gleichgiltig  wäre,  dasselbe  durch 
seine  Authorität  mittelst  des  regii  placiti  noch  mehr  zu 
unterstützen?  Wollte  Gott!  es  hätten  in  finsteren  Zeiten  des 
mittleren  Alters  die  Landesfürsten  und  ihre  Räthe  dieses  unstrei- 
tige Recht  aus  Vorsicht  gegen  jene  römischen  Bullen  und 
Breven  gebraucht,  die,  weil  sie  im  heimlichen  verbreitet  wur- 
den, mehrmal  Empörung,  Aufruhr  und  Blutvergiessen  verursacht 
haben.  Wer  einerseits  die  Geschichte  kennt,  und  andererseits 
weis,  dass  es  eine  der  fürnehm  sten  Maximen  des  römi- 
schen Curialismus  sei,  durch  Schleichwege  mittelst  geheimer 
Bullen  und  Breven  den  Geist  des  Volks  auf  den  Religions-Fanatis- 
mus zu  stimmen,  und  dann  durch  aufgefachte  Widersetzung  das 
Volk  den  besten  und  frömmsten  Ansichten  des  Landesfürsten  ent- 
gegen zu  stellen,  der  wird  sonder  Zweifel  noch  heute  die  Trieb- 
feder der  traurigen  Ereignisse  finden,  die  geradehin  in  den  belgi- 
schen Ländern  die  heiligsten  Anstalten  noch  vor  kurzer  Zeit  un- 
ausführbar gemacht  haben.  Wer  sich  etwas  weiter  umsieht,  als 
was  ihm  vor  Augen  liegt,  wird  es  nicht  misskennen,  und  wer  echte 
Wünsche  heget,  kann  es  nicht  verschweigen. 

Da  unter  dem  Vorwande  pur  dogmatischer  Bullen 
(welche  nichts  als  die  Erklärung  einer  Glaubenslehre  enthalten  soll- 
ten) denselben  gewisse  Verordnungen  beigefüget  werden  können, 
wovon  man  Beispiele  in  der  Geschichte  hat,  die  entweder  unter 
dem  Namen  Annexa,  blosse  Disciplinar  und  äusserliche  den 
Staat  und  Bürger  betreffende  Gegenstände  angehen  5  ist  es  so 
nöthig  als  rechtsbeständig,  dass  der  Beherrscher  vor  Kundmachung 
dergleichen  Bullen  derselben  Inhalt  einsehe,  und  dann  erwäge  oh 
und  was  (ohne  Beziehung  auf  die  alleinige  Glaubenslehre)  noch 
sonst  dabei  in  äusserlichen  Zuchtsachen  einzuführen  oder  zu  verbie- 
then  sei.  Hat  aber  endlich  eine  römische  Bulle  nichts  anderes  als 
dogmatischen  Inhalt,  ist  es  für  Religion  und  Kirche  dergrösste 
Vortheil,  dass  solche  der  Monarch  zuerst  kenne,  um  dann  (weil 
er  dabei  nichts  ändern  darf,  noch  es  zu  thun  Ursache  hat)  auch 
seinen  Schutz  einer  dogmatischen  Vorschrift  der  Kirche  mit  dem 
wirksamen  Nutzen  und  dem  Verbothe  angedeihen  zu  lassen,  wie 
sich  der  gelehrte  Domdechant  zu  Würzburg  Barthel  ausdrückt: 
ne    dogmatisetur    contrarium,    folglich    dadurch  die  Rei- 


nigkeit    und   Einheil    drr  Glaubenslehren   desln   mehr  aufrecht   IQ 
erhalten. 

Der    Sachen    OnktadigC    Männer    werden    dem    Worte    und 

Scheine  nach  nichts  gleichgiltiger  und   unbedeutender  als  Üe 

\  bl  assbre\  (Mi    und    llul  Ion    ansehen,    auch    wohl    glauben    der 
Slaal    habe  lurech!  derselben  Einsicht  zu  fordern,    oder  solche    in 

rewiftten  FtHem  unterdrücken.  Gau  anders  wlrdeaeie  denken. 

wenn  Ablasse  auf  zwei-  bis  dreihunderl  Tage,  15 — 20  Jahre  die 
irrigsten  Begriffe  der  wahren  Religiunslchrr  dadurch  dem  Volke 
beibringen:  wenn  d.T  Ahlass  unler  Bedingung;  der  zum  .Nachstände 
<\\^v  arbeil  enden  Gasse  m  verrichtenden  entlegenen  Wallfahrlen. 
ansehnlicher  Opfrrgrldor,  öffentlicher  Prozessionen  und  dergleichen 
\  crriclituiigen  verliehen  wird ,  die  allemahl  das  äusserliche  des 
Stattet  betreffe«,  Aalaaa  zu  Unordnungen  gehen  etc.,  und  dennoch 
von  dein  unwissenden  Volke  äusserst  gesucht,  nicht  minder  von 
k\v\\  dabei  ihren  zeitlichen  Nutzen  findenden  Geistlichen  begünsti- 
get] jawohl  als  nothwendig  auf  der  Kanzel  vorgeschrieben  wer- 
den. Dieses  alles  hat  unzählige  Erfahrung  gelehrt,  wozu  der  Lan- 
deeftrat  geradehin  schweigen,  und  überdiess  noch  gestatten  sollte, 
nur  in  einem  einzigen  Lande  mehrere  tausend  dergleichen 
Ablassbreven.  die  nach  3  oder  5  Jahren  allzeit  renovirt  und  aber- 
nial  mit  Expeditionslaxen  zu  Rom  ausgelöset  werden  müssen,  den 
Anlass  zu  obbesagten  Folgen  geben,  und  dafür  so  ansehnliche 
Geldbeträge  aaegeechleppt  werden  dürften.  Es  ist  betrübt,  dass 
INaeaeTe  sind,  die  diese  für  Religion  und  Kirche  so  wichtige  Wahr- 

ia  misskennen  scheinen,  denn  welchem  vernünftigen  Geiste 
kann  wolil  einfallen,  dem  Regierer  des  Volks  die  Kenntniss,  Ein- 
sieht und  Wissenschaft  fremder  Gebothe  und  Vorschrif- 
ten   aa  beaekriakem. 

b)  Die  Vorscliriften  vom  12.  September  1767  und  28.  März 
1781,  welchen  zufolge  die  päbst liehen  Ballen,  Konstituzionen,  De- 
arai«  ■.  s.  w.  ror  ihrer  Kundmachung  das  landesfürsll.  l'Iacet  oder 
Bxeqaatar  erhallen  müssen,  sind  selbst  nach  der  Lehre  der  bessern 
kammischen  llechtslchrer    [B  uYm  Majestätsrechte  vollkommen  ge- 

gründet,  weil  eine  doppelte  gesetzgebende  Gewalt  in  einem  .w 

unmöglich  Statt    haben  kann.   Es  ist  daher  aa  verwundern,  wie  die 

Bieciefe  von  Bekae  und  Gradiaka  itzl  noch,  lacbdem  sie  in  allen 

katholischen  Slaalen    schon  lau«:  bestehen.  Hinwendungen    dagegen 
machen  können. 


38 

Genannte  Vorschriften  beziehen  sich  aber  nicht  nur  auf  die 
nach  der  Zeit  als  dieselben  ergangen  sind,  erschienenen,  sondern 
auf  alle  auch  vorhergegangenen  päbstlichen  Anordnungen  ohne 
Ausnahme,  weil  ausserdem,  wenn  nämlich  die  älteren  ohne  Einwil- 
ligung des  Landesfürsten  eine  verbindende  Kraft  hätten,  keine  von 
den  neueren  Vorkehrungen  des  Staates  in  Kirchenangelegenheiten 
und  selbst  nur  wenige  von  den  politischen  Verfügungen  und  Ein- 
richtungen bestehen  könnten.  Zum  Beweise  mögen  folgende  Bul- 
len dienen  : 

Innocenz  III.  befiehlt,  dass  die  Güter  der  Ketzer  dem  Fiscus 
und  in  gewissen  Fällen  der  Kirche  heimfallen  sollen,  selbst  in  dem 
Falle ,  wenn  diese  Kinder  haben.  Gregor  IX.  verordnet  im  Jahre 
1234,  man  solle  die  Sammlung  der  Decretalen,  die  Raimund  Pen- 
nafort  verfertigt  hatte,  nicht  nur  in  Schulen,  sondern  auch  bei  Ge- 
richtshöfen brauchen.  Bonifaz  VIII.  erklärte  in  der  Bulle  unam 
sanetam  ,  dass  die  weltliche  Macht  der  geistlichen  untergeordnet 
sei.  Innocenz  III.  exkommunicirt  Alle,  die  sich  die  päbstlichen  Re- 
scripte  nicht  gefallen  lassen;  und  Leo  X.  erklärt  alle  Verordnun- 
gen, die  wider  päbstliche  Rescripte  sind  gemacht  worden,  für  null 
und  nichtig.  Leo  X.  im  Jahre  1514  exkommunicirt  alle  Fürsten, 
welche  Klostergüter  ohne  Wissenschaft  des  Pabstes  zum  Nutzen 
des  Staates  verwenden.  Eben  dieser  Pabst  verordnet  unter  Strafe 
der  Exkommunicazion,  dass  kein  Buch  ohne  Zensur  der  Bischöfe 
gedruckt  werden  soll.  Gregor  XIII.  verbietet,  dass  sich  die  Chri- 
sten nicht  von  Juden  oder  Ketzern  kuriren  lassen.  Pius  V.  im  Jahre 
1560  verordnet,  die  Bettelmönche  sollen  von  ihren  Gütern  keine 
Steuern  geben.  Gregor  XIV.  im  Jahre  1591  verordnet,  dass  alle 
Verbrecher  —  die  öffentlichen  Strassenräuber ,  Ketzer  und  Maje- 
stätsbcleidiger  ausgenohmen  —  in  allen  Kirchen  und  Klöstern 
Freystätte  haben,  und  selbst  die  Genannten  ohne  Einwilligung  der 
Bischöfe  nicht  aus  der  Kirche  herausgezogen  werden  sollen  u.  s.  w. 

Jede  ältere  Bulle  muss  daher,  sobald  man  Gebrauch  davon  ma- 
chen will,  zuvor  die  landesfürstliche  Genehmigung  erhalten,  und 
selbst  für  angenohmene  Bullen  dauert  die  verbindende  Kraft  und 
ihre  Giltigkeit  nur  so  lange,  als  nicht  im  Staate  durch  neue  Ver- 
ordnungen etwas  Anderes  zur  Beobachtung  eingeführt  wird. 

Durch  die  höchste  EntSchliessung  über  diesen  Gegenstand  er- 
hall zugleich  eine  von  Sr.  Majestät  bezeichnete  Vorstellung,  welche 


N 

der  Bfcltlhtf  von  Srekau  schon  vnrlängsl  einreichte,  die  man  alter 
aus  dem  Grunde  unerledigt  Hess,  weil  sie  mit  seiner  iren-enw  artigen 
Besrhwrrdsrhrift    in    HrtrrtV    dieses    Punetes     einerlei    Inhalt    hat, 

ihr»'  Erledigung. 

4. 

Alle  Bischöfe,  bis  auf  die  von  Brunn,  Um,  Loidncri!/.  und  Kfiniggrätz ,  be- 
schweren »ich  ober  die  (■.Mici.il-.Miiinarion  ,  und  die  dadurch  dea  Bischöfen 
entzogene  Hinsicht  in  die  Bildung  der  Kl.-nker.  Die  Untersuchungen  über  die 
ÜMkftflichen  Beschwerden  Qber  die  iUWWilt— Inerlen,  erinnert  der  UetlfC 
(  .trdiiial  insbesondere,  seien  immer  durch  die  geistliche  Kommission  veranlasst 
■  ,  weh  he  aber  die  Generalscminarien  in  ihren  Schutz  genohmen  habe. 
Derselbe  wünscht  daher,  dass  die  Bischöfe  über  die  Art,  wie  diese  Unter- 
suchungen geschehen  sind,  vernohinen  werden  möchten. 

All  4.  Durch  die  Aufhebung  der  Generalseminaricn  ist  dieser 
Beschwerte  schon  abgeholfen. 

Wenn  der  hiesige  Erzbiscbof  sagt,  dass  die  Untersuchungen 
über  die  von  den  Bischöfen  angeführten  Beschwerden 
über  die  Generalseminaricn  immer  durch  die  geistliche  Commission 
seien  veranlasst  worden,  welche  aber  die  Generalseminaricn  in 
ihren  Schutz  genohmen  habe,  und  daher  wünscht,  dass  Sc.  Majestät 
die  Bischöfe  über  die  Art,  wie  diese  Untersuchungen  geschehen 
sind,  vernehmen  lassen  möchten,  so  weis  man  nicht,  was  man  bei 
dieser  Beschwerde  denken  soll.  Nie  hat  ein  Bischof  eine  spezifische 
gegen  ein  Seminarium  eingebracht,  und  nie  ist  auf  eine  bi- 
ichdfliche  Klage  irgend  ein  Generalseminarium  untersucht  wor- 
den. Die  wirklich  geschehenen  Untersuchuniren  wurden  nicht  durch 
bischöfliche  Klanen,  sondern  durch  andere  Anzeigen  veranlasst, 
und  mussten  von    der  geistlichen  Ilofkommission  veranstaltet  und 

nolimen  werden,  weil  ihr  die  Leitung  der  Generalseminaricn 
oblag,  und  an  sie  jedesmal  der  höchste  Auftrag,  eine  solche  Lo- 
keJantersuchung  vorzunehmen,  ergieng.  Die  Verfahrungsart  der 
KoMimissarieii  l»ei  diesen  l  ntersuchungen  beweisen  die  in  der  Bc- 
giatratai  liegenden  Unteisucbungsskten  zuverlässig,  und  machen 
in  so  weil  die  Vernehmung  der  Bischöfe,  die  davon  nur  aus  Erzäh- 

n  Kennt  niss  haben  können,  unnüthig. 

Da  jedoch  der  Wunsch  des  Erzhischofs,  die  Bischöfe  hierüber 
ia  \rnielimen.   sehr  befremdende  Zumuthungen   voraussetzt,   so 

lit  man   die  Vernehmung  der  Bischöfe  auch  diessorls.  um  Sc. 
i.il   in  den   Stand  zu  setzen,    durch  Verglcichung  der  in? der 


40 

Registratur  liegenden  Untersuchungsakten  mit  den  Acusserungen 
der  Bischöfe  auf  die  Wahrheit  zu  kommen. 

5. 
Ueber  die  den  Bischöfen  entzogene  Gerichtsbarkeit  über  die  geistlichen  Per- 
sonen wird  von  allen  Bischöfen  Klage  geführt,  indem  dadurch  die  Achtung 
gegen  die  Geistlichkeit  gar  sehr  vermindert  worden  sei,  da  sie  nun  vor  jedem 
Verwalter  und  Dorfrichter  vor  Gericht  erscheinen  müssten,  von  den  weltlichen 
Behörden  manchmal  um  Geld  gestraft,  und  öfters  von  ihren  Pfründen  abge- 
setzt würden. 

Ad  5.  Die  Priester  sind  Staatsbürger,  gemessen  den 
Schutz  und  bürgerliche  Rechte,  besitzen  blos  weltliches 
Hab  und  Gut,  schliessen  Civilcontract  e,  und  üben  pur 
bürgerliche  Handlungen  (actiones  mere  civiles)  aus.  Wel- 
cher Vernunftschluss  kann  sie  daher  von  dem  bürgerlichen 
Richter,  der  über  pur  weltliche  Handlungen  zu  urtheilen  hat, 
ausnehmen?  Der  römische  Kurialkunstgriff,  sie  davon  zu  eximiren, 
hatte  die  auffallende  Absicht,  die  Jurisdiction  in  temporalibus  zu 
erschleichen,  und  per  Privilegium  fori  Statum  in  statu  aufzustellen, 
so  in  jeder  Regierung  die  gefährlichste  Sache  ist,  und  worauf  von 
jeher  alle  Widerspenstigkeit  des  Corporis  Cleri  gebauet  war,  weil 
sie  immer  auf  den  römischen  Hof  trotzten,  der  nach  dem  Zuge  des 
besondern  fori  ihr  einziger  und  letzter  Richter  sein  sollte.  Sehr 
Viele  glaubten  sich  dadurch  des  Bandes  der  Unterthanen  gegen  den 
Staat  entledigt  zu  sein.  Schriften  und  gedruckte  Lehren  zeigen  von 
diesen  Schlüssen. 

In  blos  geistlichen  Amtshandlungen  stehen  sie  noch 
heut  unter  den  Bischöfen  allein.  Diese  Beschwerde  wird  zu- 
gleich in  der  Absicht  angebracht;  damit  durch  das  zu  den  Konsisto- 
rien wieder  zurücktretende  Richteramt  in  weltlichen  und 
Temporal  Sachen  die  Taxen  dort  vermehrt;  die  Priester  selbst 
aber  dem  römischen  Hofe  mehr  anhänglich,  als  ihrem  rechtmässi- 
gen Fürsten  zugethan  werden.  Diese  Beschwerde  muss  daher  als 
eine  das  Justizlach  betreffende  Sache,  worein  der  Clerus  sich  nie- 
mahls  zu  mischen  hat,  lediglich  abgewiesen  werden. 

Bei  dieser  Gelegenheit  geben  aber  einige  Bischöfe  noch  beson- 
dere Wünsche  zu  erkennen: 

a)  Bitten  die  Bischöfe  von  Breslau  und  Ollmütz,  dass  über  die  Abnahme  der 
Stolgebühr  von  dem  Clerus  die  Erkenntniss  und  Bestrafung  derselben 
ebenfalls  dem  Bischöfe  eingeräumt  werde. 


41 

\d  (i.  Die  Stnllordnungen  sind  von  jeher  von  «Ion  politischen 
llehürdrn  nach  Einvernehmung  mit  den  Ordinariaten  verfasst  und 
publicirt  worden:  sie  gehören  aneh  unmillclhnr  zur  weltlichen 
Hiebt,  weil  sie  eine  Abgibt  des  Volks  MOB  (iogenslande  hal>en.  die 
allein  von  dein  Land» 'sl'iirsten  erlanhl  und  bestimmt  werden  kann. 
Wenn  also  Excessen  in  der  Stolaabnahmo  und  Klag*!  darüber  vor- 
konnnen.  so  tliesst  von  seihst  daraus,  dass  über  die  Modalität  und 
Bettraftng  eben  derjenige  zu  erkennen  hahe,  dem  das  Hecht  über 
die  Sache  seihst  zusteht.  Das  Einvernehmen  wird  darüber  mit  dem 
Ordinariate,  in  dessen  Sprengel  die  Klage  erscheint,  ohnehin  alle- 
mal vorläufig  gepflogen. 

b)Da  es  »ehr  oft  rätblich  sei,  einen  Priester  wegen  eines  begangenen  Fehl- 
trittes   und    des  daraus  entstandenen    Aergernisses  von  seinem  Standorte 
auf  einen  anderen   zu  übersetzen  ,  bittet  der  Bischof  von  Brunn,  ihm  die 
Macht  dieser  Uebcrsetzung  ganz  ,    der    von    Königgrätz    aber  auf  die  Art 
••in/.uräumen  ,  dass  er  nur  die  Einwilligung  der  Patronen,  ohne  umständ- 
liche Anzeige,  warum  er  dazu  verleitet  worden,  darüber  einholen  müsse. 
Ad  b.  Die  Macht,    Capläne  von  einem  Ort  auf  einen  anderen 
M  übersetzen,  wenn  Ursachen  dazu  da  sind,  oder  es  die  Notwen- 
digkeit oder  der  Nutzen  der  Seelsorge  verlangt,  ist  den  Bischöfen 
nie  benommen  worden;  wirklich   investirte  Pfarrer  aber  willkür- 
lich, ohne  vorhergegangene  gesetzmässige  Untersuchung  der  ihnen 
zur  Last  gelegten  Verschuldigungen,  von  ihren  Pfründen  entfernen 
lassen,  ist  niemal  gestattet  worden,    kann  auch,  wenn  die  Curat- 
getftiiebkeit  nicht  ganz  der  Willkür  und  Eigenmacht  der  Consisto- 
riei  soll  preisgegeben  werden,    nicht  gestattet  werden.    Wenn  ein 
Seelsorger  sich  solcher  Vergehungen  schuldig  macht,  die  seine  Ent- 
trniuiiH  von  seiner  Ileerde  räthlich  oder   nothwendig  machen,    so 
kann  ihm  das  nicht  mehr  schaden,    wenn  der  Kirchenpatron  durch 
den  liischof  davon  unterrichtet,    und  er  sodann  mit  beiderseitiger 
Einwilligung  von  seinem  Amte  entfernt,  oder  auf  eine  andere  Pfarre 
Bbersetri   wird.    Es  könnte   daher  in  Ansehung;  dieses  Punctes  um 
so  mehr  bei  der  im  canonischen  Hechte  vorgeschriebenen  Uebung 
bleiben,  als  nur  zwei  Bischöfe  diesen  Antrag  machen,    alle  übrigen 
•bei  in  diesem  Stücke  keine  Aenderuno;  verlangen. 

e  i  Der  Erzbischof  von  Laibach  und  die  Bischöfe  von  Gradiska  und  St.  Pöl- 
ttf  wünschen,  dass  für  strafbare  Priester  ein  eigenes  Correctionshau» 
in  den  Diöccsen  angewiesen,  und  hierzu  für  joden  Sträfling  ein  geringer 
Unterhalt  aus  dem  Religionsfond  beigetragen  werde. 


42 

Ad  c.  Die  öffentliche  Verwaltung  hat  nie  an  der  Correction 
der  Priester  in  Zuchtfällen  Antheil  genommen.  Diess  ist  und  bleibt 
ein  Geschäft  der  Bischöfe.  Da  diese  nun  ihre  Stiftungen  zurück  er- 
halten haben,  so  steht  es  bei  ihnen,  sich  eigene  Correctionshäuser 
zu  errichten. 

6. 

Mit  Ausnahme  des  hiesigen  Cardinais  ,    dann    der  Bischöfe  von  Linz ,    König- 

gratz  und  Leoben ,   beschweren  sich  alle  Bischöfe  über  das  ihrem  Hirtenamte 

so  nachtheilige  ,    und   sie   in    den  Augen  des  Volkes  herabwürdigende  Verbot, 

Currenden  ohne  Begnehmigung  der  Landesstelle  kund  zu  machen  ,  und 

7. 
Die  Erzbischöfe  von  Prag  und  Ollmütz ,  dann  die  Bischöfe  von    Seckau ,    Kö- 
niggrätz,    Leitmeritz ,    Gradiska,    Leoben,    Brixen    und  Gurk  über  die  Kund* 
machung  der  an  die  Geistlichkeit  gerichteten  Verordnungen  durch  die  Kreisämter. 

Ad  6  et  7.  Da  beide  Gegenstände  geradehin  zur  Organisation 
der  weltlichen  Geschäftslinien  allein  gehören,  sollte  sich 
kein  Geistlicher  beigehen  lassen,  darin  eine  Veränderung  zu  suchen, 
weil  es  weder  mittel-  noch  unmittelbar  sein  Amt  betrifft, 
und  der  Staat  gezwungen  Avorden,  durch  die  ihm  zur  Pflicht  ge- 
wordene Einsicht  die  gelassensten  und  unschuldigsten  Mittel  gegen 
das  Uebel  anzuwenden,  dass  Bischöfe,  wie  es  actenmässig  mehrmal 
erschienen  ist,  in  ihren  an  den  Clerus  erlassenen  Currenden  solche 
Befehle  bekannt  machten,  die  mit  den  bürgerlichen  Gesetzen  oder 
politischen  Verordnungen  nicht  vereinbarlich  waren.  Andere  Bi- 
schöfe oder  ihre  Consistorien  verstümmelten  sogar  die  durch  sie 
dem  Clero  bekannt  zu  machenden  landesfürstlichen  Gebote  in  ihren 
Circularien,  welche  entweder  dunkel  oder  zweideutig  abgefasst 
waren.  Wie  man  nun  einige  Dechante,  Pfarrer  etc.  als  Uebertreter 
zur  Verantwortung  zog,  zeigten  sich  die  an  dieselben  so  ver- 
fassten  bischöflichen  Intimationen.  Womit  man  also  der 
Gefahr  entgehen  möge,  ist  die  Organisirung  des  Laufs  der  Ge- 
schäfte in  der  Art  bestimmt  worden,  dass  der  Ordinarius  seine  an 
den  Clerus  allgemein  zu  erlassenden  Verordnungen  lediglich  der 
Landesstelle  theils  zur  Einsicht,  ob  darin  nichts  schon  Verbo- 
thenes  enthalten  sei?  und  theils  zur  Wissenschaft  vorlegen  solle, 
weil  jede  Regierung  fehlerhaft  wäre,  die  keine  Kenntniss  von 
Anordnungen  besitzt,  welche  Kirchenhäupter  von  viel  tausend  See- 
len denselben  vorschreiben. 


u 

r.iuMi  iinnr  liai  man  zugleich  durch  «Ho  Kreisämter  dem 

Clero  die  landrsfiirsl liehen  GeftOtt  kund  zu  machen  einführen  müs- 
sen, w  eil  durch  die  Bisehöfe  allein  nielil  nur  die  obigen  Cir- 
breehen  begünstiget .  sondern  auch  die  l'uhlicatinncn  ol'l  mehrere 
Monate  zurückgehalten  wurden.  Fürsten,  (Jrafrn  und  andere  Stan- 
despersonen, als  <;üterbcsitzcr,  nehmen  ohne  >\  iderrede  die  Inti- 
malionen  landesfürstlieher  \ rrordnungen  von  den  Kreisämtern  an, 
warum  so!!  es  für  Pfarrer.  Hech.inle  etc.  bedenklich  Sein ,  wenn 
nicht  ahermal  auch  hier  die  eingebildete  Exemption  von  der  wcltli- 
elien  Obrigkeit  darunler  verborgen  liegt,  um  nur  Alles  auf  den  ab- 

llen  Statum  in  Statu  zu  leiten.  Es  ist  merkwürdig,  dass  sich 
der  mindere  Clerus,  den  es  doch  am  nächsten  trifft,  niemals, 
sondern  nur  Bischöfe  deswegen  beschweren.  Diese  denken  da- 
her nur  auf  ihre  Autorität  und  einseitige  Macht  in  jeder  Anstalt. 

Aus  diesen  dem  Landesfürsten  zustehenden  Regierungsanstal- 
len  kann  endlieh  dem  ganzen  Clero  nicht  die  geringste  Beschwerde 
erwachsen,  weil  jedem  Bischof  zugleich  aufgetragen 
wird,  die  nämliche  Verordnung  auch  seines 
Orts  dem  unterstehenden  Clero  bekannt  zu  ma- 
chen, solchen  an  die  genaue  Beobachtung  zu  wei- 
sen, und  folglich  die  Seelenhirten  damit  zu  überzeugen,  dass  auch 
ihr  Oberhirt  den  Xutzen  und  die  Notwendigkeit  der  Erfüllung 
gleichen  landesfürstlicher  Vorschriften  erkenne. 

Zu  diesem  Punct   der  Beschwerden    über    die   Orffanisirumr 

und  Triebs  der  Uegierungsgeschäfte  gehört   der  merk- 

wünlige  Wunsch  des  Wiener  Cardinalerzbischofs,  der  in  dem  fünf- 

\hsatze  seiner  Vorstellung  dahin  gehet,  dass  Euer  Majestät 
bald  in  die  l 'imstande  gesetzt  werden  möchten,  die  Rcligions- 
t  <•  m  ini  ss  ion  (so  diese  Hofcommission)  aufheben  zu  können, 
weil  durch  solche  kein  geringer  Schaden  der  Reli- 
gion   seihst,    und    der    geistlichen    Zucht    zugefügt 

den.  Mine  solche  Anlassuni;'  denket  diese  treutiehorsamste 
llofeommission  um  so  mehr  lediglich  zu  vergessen,  als  es  für  die 
linrsamslc  Hofcommission  trostreich  ist,  dass  sie  den  er- 
laii«  lileslen  Monarchen  zum  Kichter  ihrer  Amtshandlungen  aller- 
unterlliäni-sl  verehret.  Allerhöchst  welcher  am  richtigsten  zu  be- 
uitheilen  geruhen  wird,  oh  Dinge  geschehen  sind,  die  nach  Aeusse- 
rnag  des  Wiener  Cnriinäk  der  Religion  und  geistlichen  Zucht  so 
fiel  Schaden   zugefügt  haben. 


8. 
Ueber  das  Ehepatent  ist,  nach  Ausnahme  der  Bischöfe  von  Königgrätz  und  Linz 
die  Klage  der  übrigen  allgemein.  Die  dadurch  den  weltlichen  Stellen  ganz  ein- 
geräumte Entscheidung  in  Ehesachen,  dass  man  canonische  Hindernisse  aufge- 
hoben oder  umgestaltet,  und  andere  dagegen  eingeführt,  diess  sehen  sie  als 
einen  Eingriff  in  ihr  Hirtenamt  an,  da  alles  dieses  seit  vielen  Jahrhunderten 
immer  den  Bischöfen  vorbehalten  gewesen  und  dieser  Gebrauch  durch  die  Aus- 
sprüche vieler  Conzilien,  besonders  des  tridentinischen  bestätiget  worden,  in 
welche  Rechte  sie  daher  wieder  eingesetzt  zu  werden  bitten.  Nebstdem  brin- 
gen einige  Bischöfe  noch  manche  besondere  Beschwerden  und  Erinnerungen 
über  das  Ehepatent  vor: 

a)  Beschweren  sich  die  Erzbischof  von  Lemberg  und  die  Bischöfe  von 
Seckau  und  Gradiska  über  die  Aufhebung  der  Giltigkeit  der  Sponsalien, 
wodurch  der  Verfuhrung  mehr  Platz  gegeben  worden  sei,  und  bitten  die 
Giltigkeit  derselben  wenigstens  in  den  Fällen,  wo  eine  Schwängerung  un- 
terwaltet, wieder  einzuführen. 

b)  Wünschet  der  Bischof  von  Seckau  die  Aufhebung  der  Nichtigkeitserklä- 
rung einer  Ehe  wegen  unterlassener  Aufgebothe. 

c)  Der  Bischof  von  Triest  bittet  die  Ehen  katholischer  Personen  mit  Aka- 
tholischen, welche  von  Gott  und  der  Kirche  verbothen  seien ,  nicht  mehr 
zu  bewilligen. 

d)  Der  Leitmeritzer  Bischof  erinnert,  dass  die  Recurse  nach  Rom  in  den 
sonst  dem  päbstlichen  Stuhle  vorbehaltenen  Graden  wieder  gestattet  wer- 
den, weil  sonst  die  benachbarten  Katholiken  im  Reiche,  die  vom  Bischöfe 
ertheilte  Dispensation  nicht  als  giltig  ansehen  möchten. 

e)  Eben  dieser  Bischof  wünschet ,  dass  man  über  das  Hinderniss  der  Ehe 
im  dritten  und  vierten  Grade  ,  und  über  die  geistliche  Schwägerschaft 
nicht  ganz  hinausgehe. 

f)  Der  Bischof  von  Brixen  bittet,  dass  bei  dem  zweiten  Grade  der  Blutsver- 
wandtschaft und  Schwägerschaft  die  Dispensation  wieder  in  Rom  angesucht 
werden  und 

g)  Die  Bischöfe  von  Galizien,  Königgrätz,  Trident  und  Laybach  bitten,  dass 
ihnen  die  Dispensation  über  das  Aufgeboth  eingeräumt  werde. 

Ad  8.  Was  hier  über  die  im  Ehevertragspatent  enthal- 
tenen Puncte  angebracht  wird ,  muss  von  der  k.  k.  Compilations- 
Hofcommission  beantwortet  werden,  weil  dort  Alles  bearbeitet, 
vorgeschlagen  und  eingeführt  worden  ist.  Die  Beschwerde  wegen 
der  aufgehobenen  Recurse  nach  Rom  ad  d.  wird  dadurch  ab- 
gefertigt, weil  es  keinem  Staate  in  der  Welt  gleichgiltig  sein  kann, 
dass  ohne  sein  Vorwissen  und  Genehmi<nin<r.  beträchtliche,  oft  Fa- 
inilien  ruinirende  Taxbeträge  für  römische  Dispensen  aus  den  Län- 
dern versendet  werden.  Auch  ist  es  nur  dem  Wiener  Cardinal  und 
zwei  Bischöfen  in  Leilmeritz  und  Brixen  beigegangen,  davon  sehr 


45 

wahrscheinlich  aus  Einralhcn  ihrer  llausthonlogen  Meldung  zu  ma- 
chen. UebrigeHI  isl  man  niemals  abgeneigt,  in  Fällen,  WO  Wl 
Aufrechthall  ung  lef  Familien  «  ino  nähere  Vcrsippung  «lurch  römi- 
sche Dispens  gefleht  wird,  «Im  Hecurs  nach  Rom,  jedoch  mit  der 
Behutsamkeit  y.u  erlauben,  dass  der  dort  angestellte  k.  k.  6e- 
ichiftstriger  von  Brunati  eine  massige  Taxe  hei  dar  Dataric  zu 
bewirken  sieh  bemühe. 


9. 

Die  Bischöfe  von  Galizien ,  Wien,  Breslau,  Leitmeritz,  Brixen  und  Gradiska, 
lio-.  hweron  sich  über  die  ohne  Einvernehmung  der  Bischöfe  geschehene  Um- 
staltung ,  und  die  ihnen  entzogene  Einsicht  in  die  Verwaltung  der  frommen 
Stiftungen,  welche  ihnen,  nach  der  Anmerkung  des  Bischofs  von  Breslau  ver- 
mag der  geistlichen  Rechte  gebühre.  Der  hiesige  Cardinal  trägt  daher  an,  we- 
c*mi  Wiederherstellung  gewisser  eingezogenen  Stiftungen  eine  gemeinschaftliche 
Berathung  mit  der  Landesstelle  zu  halten ,  und  der  Bischof  von  Leitmeritz  will 
nur ,  dass  die  Verwendung  der  Stiftungsgelder  nicht  ohne  Genehmigung  des 
Bischofs  geschehen  soll.    Insbesondere  aber  beschweren  sich 

a)  die  Bischöfe  von  Breslau  und  Leitmeritz  über  die  Anlegung  der  Stiftungs- 
gelder und  Kapitalien  in  öffentlichen  Fonds  zu  geringen  Procenten,  dann 

b)  die  Bischöfe  von  Galizien    und  jener  zu  Brixen    über   die   den  Bischöfen 
entzogene  Aufsicht  über  die  Spitäler. 

A<1  9.  Die  obere  Verwaltung  und  Leitung  des  Stiftungsvcr- 
ns.  als  ein  blosses  Temporale,  gebührt  unstreitig  dem  Lan- 
iesffcjcstea,  als  obersten  Schutz-  und  Vogtherrn  des  geistlichen 
unil  Stiftungsvermögens.  Eine  wesentliche  Aenderung  ist  mit  den 
Stlftnsges  nicht  gesehenen,  sondern  sie  sind  im  Grunde  nur  von 
einem  Orte,  wo  sie  zu  gehäuft  waren,  in  ein  anderes,  wo  sich  ein 
hftgftsg  zeigte.  Übersetzt,  und  damit  eine  Ausgleichung  und  nütz- 
lichere Verwendung  getroffen  worden. 

Indessen  ist  gar  kein  Anstand,  den  Bischöfen  die  Einsicht 
der  frommen  Stiftungen  zu  belassen.  Die  Anlegung  der  Stiftungs- 
rapitalicn  in  fundo  publieo  gereicht  denselben  offenbar  zur  Sicher- 
In -it  :  »1  aber  von  der  öffentlichen  Staatscassa  3  oder  4  pCt. 
Interessen  für  die  eingehenden  Stiftungscapitalien  bezahlt  werden 
sollen,  dieses  kann  keinen  Gegenstand  bischöflicher  Besehwerden 
.Hixin aehen,  sonst  hätte  auch  ihre  Einwilligung  über  die  ehemalige 
lnlei-ess.  n-Heduetion  von  6  und  5  auf  4  pCt.  gefordert  wer- 
den müssen.    Indessen    ist  dieser  Besehwerde  durch  die  inzwischen 


ergangene  allerhöchste  Verordnung,    die  Stiftungscapitalien   mit  4 
pCt.  zu  verintercssiren,  ohnehin  schon  abgeholfen. 

Die  Beschwerde  wegen  Aufsicht  auf  die  Spitäler  gehört  nicht 
zur  geistlichen  Commission. 

10. 

Die  Bischöfe  von  Linz,  Breslau,  Gradiska,  Brixen,  Leitmeritz,  Lavant  und  Leo- 
ben   bitten  ihnen  die  Einsicht  über  die  Verwendung  und    den   Rechnungsstand 
des  Religionsfonds  zu  überlassen. 

Ad  10.  Da  die  Verwaltung  der  Güter  und  des  Vermögens  des 
Religio nsfundi  überhaupt  ein  blosses  Temporale  ist,  so  können  die 
Bischöfe  hierauf  nicht  wohl  einen  Anspruch  machen,  und  hätte  es 
folglich  bei  der  bisherigen  Einleitung  zu  bleiben. 

Insbesondere  wünschet  der  Bischof  von  Gradiska: 

a)  Dass  die  Mendikanten  nicht  mehr  aus  dem  Religionsfond  pensionirt  wer- 
den, sondern  sich  ihren  Unterhalt  wieder  erbetteln. 

Ad  a.  Ist  die  Abstellung  der  Sammlung  und  die  Dotirung  der 
Mendikanten  eine  allerhöchsten  Orts  bereits  entschiedene  Sache, 
somit  kann  von  einer  diessfälligen  Aenderung  nicht  wohl  eine 
Frage  sein. 

b)  Die  Bischöfe  von  Lavant,  Leoben,  Gurk,  Laibach  wünschen,  dass  der  Re- 
ligionsfond nach  den  Provinzen  abgetheilt ,  und  anstatt  der  itzigen  Zu- 
sammenziehung in  einen  Fond,  in  Diözesklassen  umgestaltet  werde. 

Ad  b.  Da  die  verschiedenen  Provinzen  Theile  des  nämlichen 
Körpers  sind,  so  fliesst  hieraus  von  selbst,  dass  sie  sich  einan- 
der unterstützen  müssen,  welches  auch  um  so  nothwendiger  ist,  als 
die  Zuflüsse  des  Religionsfonds  nicht  in  einem  Lande  gleich  ergie- 
big mit  den  andern  sind.  Die  innerösterreichischen  Länder,  deren 
Bischöfe  auf  die  Separation  des  Fonds  nach  den  Ländern  dringen, 
würden  gerade  die  übelsten  daran  sein,  weil  der  Fond  daselbst  zu 
seinen  Bestreitungen  nicht  hinreicht,  und  mehrfältig  aus  den  Kräf- 
ten eines  andern  Landes  unterstützt  werden  muss.  Dass  man  aber 
den  Religionsfond,  wohin  eigentlich  die  Absicht  geht,  in  eben  so 
viele  Diöcesencassen  umstalten,  und  solchen  ganz  in  die  Hände  der 
Bischöfe,  und  in  ihre  Verwaltung  legen  soll,  dazu  könnte  man  nie- 
mal einrathen,  weil  die  diessfällige  Leitung  allein  dem  Landesfür- 
sten, das  ist,  demjenigen  gehört,  dem  der  Religionsfond  seine  Ent- 
stehung zu  verdanken  hat.  Dieses  Begehren  wäre  also  abzusagen. 


4> 

.  i  lux  \ Vnvaltun-  der  IMiglnnsf.mdsgÜter  schlagt  der  Kr/.bischof  von  Lai- 
bach einen  BxttiltftSaUlchea  mit  einem  sogenannten  Hofrichter  vor;  dem 
Bischöfe  aber  wäre  die  Vcrtheilnng  der  GerRthschaften  von  den  aufgeho- 
benen Stift-  und  Klosterkirchen  an  die  neuen  Curaxicn  nach  seinem  Gut- 
betiinlen    M    überlassen. 

Ad  <\  Dieser  Pnnd  kann  eigentlich  keinen  Gegenstand  bi- 
ichöflicher  Beschwerde  ausmachen,  da  Iber  nie  Frage,  ob  die  Gü- 
ter auf  diese  oder  jene  Arl  adminislrirt  werden  sollen,  die  Erkennt- 
nis allein  den  politischen  Behörden  zukommt.  Es  ist  aber  auch  nur 
der  Bischnf  ron  Laihaeh  allein,  der  diesen  Punct  rügt,  und  den  An- 
macht, die  Verwaltung  der  aufgehobenen  Stift-  und  Kloster- 
riter  einem  I "\st ifli:«'ist liehen  mit  einer  Zulage  zu  seiner  Pension 
zu  filiert rauen.  und  ihm  einen  sogenannten  Hofrichter  an  die  Seite 
zu  u.lten.  dein  Bischof  aber  zu  überlassen,  dass  er  die  Gerätschaf- 
ten der  aufgehobenen  Stift-  und  Klosterkirchen  unter  die  neuen 
Cura/ien  vertheile.  Das  Letztere  ist  ohnehin  schon  von  der  Zeit  an 
allgemein  verordnet,  als  die  gewesenen  Kirchendepositorien  aufge- 
hoben worden  sind.  Man  hat  die  vorhandenen  Gerätschaften  und 
Paramenten,  so  weit  sie  zur  Vertheilung  unter  die  neuen  Curazien 
reeignet  waren,  an  die  Bischöfe  abgegeben,  und  ihnen  in  Folge  des 
allerhöchsten  Befehls  die  diesfällige  Reparation  für  das  Künftige 
überlassen. 

Was  aber  die  Bestellung  einer  neuen  Administration  belangt, 
da  scheint  solche  in  jenem  Zeitpuncte  nicht  räthlich,  wo  nach  er- 
rnngenen  Verordnungen  alle  Güter  verpachtet  werden  sollen,  somit 
die  noch  bestehenden  Cameraladministrationen  grösstenteils  wer- 
den entl)elirlieli  werden. 

d)  Der  Bischof  von  Königgrätz  beschwert  sich  über  die  gehemmte  Einsicht 
der  Bischöfe  in  die  Verwaltung  des  Kirchenvermögens,  und  weiter  unten 

ad  15.  Der  Erzbischof  von  Prag  in  der  Ausfertigung  der  Stiftmessen  -  Ur- 
kunden, indem  befohlen  wurde,  dass  sie  die  Messtiftungen  nur  aeeep- 
tiren,  und  die  Acceptionsklausel  beisetzen   sollen. 

Ad  d  et  15.  Ei  war  niemal  die  Meinung,  die  Bischöfe  von 
der  Hinzieht  in  das  kirchenvcrniögcn  auszuschliessen,  vielmehr  hat 
man  imim  >r  erkennet,  dass  die  doppelte  Aufsicht  von  der  geistlichen 
und  weltlichen  Behörde  nngleiek  das  wirksamste  Mittel  sei,  um  die 
Anfreehthnltung  des  Kirehcnvermü<rens  sicher  zu  stellen.  Waenlso 
der  Bischof  von  KSniggrüa  in  diesem  Puncto  begehrt,  dass  nämlicii 
ÜC  Patronen  sich  nrngen  Verwendung  eines  Kirchenvermögens  aucli 


48 

allemal  bei  dem  Ordinariate  melden  sollen,  und  diesem  frei  zu  las- 
sen sei,  wenn  er  es  nothwendig  findet,  seinen  Landvicarium  zur 
Schliessung  der  Kirchenrechnungen  zu  schicken,  und  in  die  Ver- 
waltung die  Einsicht  zu  nehmen,  unterliegt  keinem  Anstände. 

Wegen  Ausfertigung  der  Stiftmessen  -  Urkunden ,  wovon  der 
Erzbischof  von  Prag  Erwähnung  macht,  war  dieses  nur  eine  Be- 
schwerde über  einen  einzelnen  Fall,  die  schon  ganz  ausgeglichen 
und  abgethan  ist,  somit  keiner  weiteren  Abhilfe  bedarf. 

11. 

Die  Bischöfe  von  Wien,  Linz,  Lemberg,  Gurk,  Bresslau,  Gradiska  und  Lavant 
beschweren  sich  über  die  beschränkte  Macht  der  Bischöfe,  Pfründen  zu  ver- 
geben ,  und  bitten,  ihnen  die  Macht  einzuräumen  ,  einige  derselben  in  ihrem 
Sprengel  vergeben  zu  können,  der  Bischof  von  Linz  aber  wünscht,  dass  ihm, 
um  ein  gutes  Mittel  seine  Geistlichkeit  zur  thätigen  Erfüllung  ihrer  Pflichten 
anzueifern,  zu  erhalten ,  die  Besetzung  der  Pfarreien  auf  allen  Kameralherr- 
schaften  überlassen  würde.  Die  Bischöfe  von  Gurk  und  Lemberg  verlangen 
die  Benefizien  ohne  Anfrage  besetzen  zu  können.  Der  Bischof  von  Breslau 
bittet  um  die  freye  Vergebung  derjenigen  Pfründen,  deren  Besetzung  von  dem 
Landesfürsten  abhängt,  und  der  Bischof  von  Gurk  um  die  freie  Vergebung 
derjenigen,  wozu  weder  der  Landesfürst  noch  ein  Privat  das  Patronat  hat,  der 
Bischof  von  Lavant  endlich  wünscht  nur  die  Vergebung  der  geringern  Pfrün- 
den und  Kurazien. 

Ad  11.  Die  Bischöfe  hatten  nie  einen  so  grossen  Einfluss  bei 
Vergebung  der  Kuratpfründen,  als  sie  durch  das  neue  Koncursnor- 
male  erhalten  haben.  Ehemals  präsentirte  der  Patron  ihnen  für  die 
erledigte  Pfründe  einen  einzigen  Geistlichen,  den  sie,  wenn  sie  ihn 
über  seine  Kenntnisse  geprüft  hatten,  und  wider  ihn  sonst  nichts 
einzuwenden  wussten,  ohne  weiters  annehmen  und  bestätigen 
mussten.  Jetzt  ist  ihnen  nicht  nur  das  Urtheil  über  die  Würdig- 
keit der  sämmtlichen  Competenten,  sondern  auch  das  Recht,  dem 
Patron  den  Vorschlag  zu  machen,  eingeräumt.  Sie  haben  also  das 
Mittel,  geschickte  und  würdige  Geistliche  zu  belohnen,  und  da- 
durch die  so  nothwendige  Nacheiferung  unter  ihnen  zu  befördern, 
sich  den  Dank  und  die  Liebe  derselben  zu  erwerben,  in  den  Hän- 
den. Das  ist  Alles ,  was  sie  in  Absicht  auf  die  zweckmässige  Be- 
setzung der  Pfarrämter  verlangen  können.  Zu  verlangen  aber, 
dass  ihnen  der  Landesfürst  die  freie  Vergebung  seiner  Patronats- 
plViniden  einräume,  dagegen  die  Patronatslasten  behalte,  scheint  eben 
so  wenig  billig  zu  sein,  als  es  ganz  unthnnlich  ist.  Die  Vergebung 


4!» 
iWv  Pfründen  ist  ii/.l .    nachdem  die  GeneralseminarieR  snfgelss- 

seu    sind,     beinahe   das    Mlttige   Mittel)     welches    «l«*r     l»andesl'iirst 

Int.  sich  die  CnratgeisÜicbkeit  in  rerbinden,  und  in  sich  zu 
liehen«  So  wie  ther  dieses  einen  grossen  Theil  der  Cnmtgeist- 
liehkeil  mächtig  an  den  Landesfsfsten  bindet ,  und  nni  treuen 
Beobachtung  und  Haadhahnng  seiner  Verordnungen  anspornt,  sc» 

würden  auf  der  anderen  Seite,  wenn  man  das  Keehl  dazu  an 
die  Bischöfe  übertrüge,  nicht  nur  die  jedesmaligen  Besitzer  der 
[tilgen  landesliirsllichen  Patronalspfründen ,  sondern  auch  alle 
jeM  Geistliche,  welche  in  Erlcdigungsfällen  diese  Pfründen  zu 
erlangen  sich  Hoffnung  machen ,  von  den  ungleich  gestimmten 
bischöflichen  Consistorien  in  eine  gänzliche  Abhängigkeit  gesetzt, 
welche  nach  Verschiedenheit  der  Diöccscn  einen  verschiedenen 
Einflnss  auf  ihre  Denkungsar t  und  ihr  Benehmen  haben  müsstc. 
Ueherdiess  steht  eine  nicht  unbeträchtliche  Anzahl  von  Geistli- 
chen in  Öffentlichen  Aemtern  des  Staates,  als  Lehrer  in  theolo- 
gischen .  philosophischen,  humanistischen  und  Normalschulen, 
welche  alle  auf  landesfürstliche  Pfründen,  als  auf  eine  Belohnung 
Anspruch  machen.  Alles  dieses  macht  die  Vergebung  der  Seel- 
Setgerpfrunden  für  den  Landesfürsten  so  wichtig,  dass  man  zur 
Abtretung  derselben  keineswegs  rathen  kann. 

12. 
Die  Bischöfe  von  Wien,  Prag,  Seckau,  Olmütz,  BrJxen,  Trident,  Linz,  Brunn 
und  Gurk  beschweren    sich  über  die  ihnen  entzogene   Abhandlung  der    geistli- 
senschaften ,  und  der  Brixner  Bischof  sieht  diess  insbesondere    als 
einen  Eingriff  in  seine  althergebrachte  Reehte    und    Reichsconstitutionsmässige 
Ordiuariatsverfassung  an. 
Ad    12.   WtS    hier  von    den  genannten  Oberhirten   über    die 
den  Bischöfen  und  Consistorien  entzogene  Abhandlung  der  geist- 
lichen Vi- Hassen  Schäften  geklaget    werden    will,    dicssfalls 
Bellte  kein  Bisehof  von  Bechtsw egen  ein  Wort  sagen,    weil   dieses 
per  weltliche,  das  hinterlassen«  Vermögen  eines  Seelsorgers  nach 
den   CrrilgesetseB    in   Ordnung   zu   bringende  Geschäft   weder  von 
«reiteni  mit   dem   Birtenamte  einen  Zusammenhang  hat,  und  in  der 
Thal  ein  solches  BeStrchcB  I  he  rmal  d  c  n  K  i  n  ff  r  i  f  f  in  welt- 
liehe   n  i  d    I  a  ■  d  e  I  f  ü  r  s  t  1  i  e  h  e  Bcchte  zum  Grunde  legi  Ms 
ist  der  Geistlichkeil  hier  abermnl  nur  um  das  Privilegium  Exensn- 
tionis  fori,    um  die  Jurisdiction  in   (emporalibus  zu  thun,  weh  lies 
Ansmnes  gegen  eine  Judicial-Aiislalt  geradehin  abzuweisen  kommt. 
Archiv.  Jahrg.  1850. 1.  Bd.  I.  II  ft.  4 


50 

Die  Beschränkung  der  Konsist  orialtaxen  ist  nach  der 
gewöhnlichen  Gerichtstaxordnung  eingeführt, 
sie  war  wegen  übermässiger  willkührlicher  Taxationen  der  armen 
Pfarrer  etc.  noth wendig,  ist  ebenfalls  im  Justizfache  allgemein  ein- 
geführt worden,  und  keine  Ursache  vorhanden ,  warum  den  Konsi- 
storien  die  höhere  Taxen  als  weltlichen  Expedizionsstellen  gezahlt 
werden  sollten. 

13. 

Ueber  die  ihnen    entzogene    Einkünfte  beschweren  sich  die  Bischöfe  von  Bri- 
den, Trident,  Wien,  Bresslau,  Prag ,  Ollmütz  und  Seckau ,  und  insbesondere : 

a)  über  die  Einschränkung  der  Konsistorialtaxe  ; 

b)  über    die  abgeschafften  Decimationen  und  die  Aufhebung  des  Cathedrati- 
cum,  der  Erzbischof  von  Prag;  und 

c)  über  die  untersagte  Abnahme  der  sogenannten  portio  canonica,  der  Erz- 
bischof von  Ollmütz. 

Ad  13.  ad  a.  Ist  die  Beschwerde  über  die  eingeschränkten 
Konsistorialtaxen  schon  oben  bei  der  vorhergegangenen  Nummer 
12  beantwortet  worden.  Was  die  ad  lit.  a,  b,  c,  den  Bischöfen  zu 
Wien,  Breslau,  Prag,  Ollmütz,  Seckau,  Trient  und  Brixen  entzoge- 
nen Einkünfte  betrifft,  welche  sie  wieder  haben  wollen,  ist  der 
Breslauer  und  Ollmützer  Ordinarius  durch  Zurückerhaltung  der 
Lehen  und  Administrations-Eingänge  bereits  befriedigt. 

Die  Uebrigen  können  nicht  das  Mindeste  von  einem  Entgange 
an  ihren  Dotationen  oder  bonis  mensae  episcopalis  sagen ,  ausser, 
was  ihnen  an  willkürlich,  und  zwar  mit  Bedrückung  der 
minderen  Geistlichkeit  unter  den  in  keiner  kanoni- 
schen Satzung  zu  findenden  Namen  der  primorum 
fruetuum,  Consolations-Geldern,  besonderen 
Tafelbeiträgen  etc.  abgenommenen  Praestationen  ferner  zu  be- 
gehren verbothen  wurde,  weil  sie  weder  jus  noch  titulum 
dazu  jemals  gehabt  hatten-,  der  mindere  Clerus  aber,  als  Pfarrer, 
Kapläne ,  Vicarien  etc.  bei  ihrer  ohnehin  grösstentheils  geringen 
Dotirung  dadurch  in  Speciem  contributionis  gesetzt  wurde,  der 
doch  am  beschwerlichsten  arbeiten  muss,  die  Herzen  des  Volkes 
am  nächsten  in  Händen  hat,  und  daher  vorzügliche  Rücksicht  zu 
seiner  Aufrechthaltnng  verdient. 

Man  sollte  weder  erwarten,  dass  eben  diese  am  besten  dotirten 
Erz-  und  Bischöfe,  welche  jährlich  40 — 50  bis  80M  fl.  an  Einkorn- 


51 

men  gemessen,    solche  Quellet  «1»m-  Vermehrung  ihres  IVberfiusses 
nach  deren  Abstellung  ohne  lleeht  noch  weiter  fordern  wollten. 

Dm  1' ortio  canonici  und  das  Cut  h  cd  ra  I  i  1 1  ■  waren 
laut  der  kirchcngeschiclite  damals  so  lange  Mi  Beilrag  für  die  Bi- 
schöfe,  als  ihre  Bisthümer  noch  nicht  die  erforderliche  Do- 
tation hatten,  weswegen  p  |  r  l  i  o  canonica  den  Unter- 
halt |  e  |  II  i  |  c  h  o  f  s  zu  jenen  Zeiten  bedeutete,  wie 
beide  Wörter  heul  H  Tage  des  Pfarrers  portionem  eanonicain  oder 
porlioneiu  congruam  anzeigen.  Pas  Cathedra!  irum  wurde  in  recog- 
nitionem  Cathedrac  vor  landesfürstlicher  Zulheilung  der  Seelen- 
zahl oder  des  \ 'olkstheils,  so  eigentlich  Diöceson  heisst,  aus  Ur- 
sache von  jedem  Clerico  dem  Bischof  in  Signum  recognitio- 
ii  i  s  C  a  t  h  e  dra  e  ,  d.  i.  dass  er  ihn  als  Bischof  erkenne,  abge- 
reicht. Beide  Gründe  hören  bei  ausgemessenen  Sprengein  und 
reichlich  dotirlen  Bisthümern  auf,  mithin  hat  auch  kein  Oberhirt 
das  lieeht,  den  minderen  Klerus  mit  solchen  Abgaben  zu  beschwe- 
ren. Der  Prager  E  rzb  is  eh  o  f,  welcher  n  o  c  h  4  ganze 
Landeskreise  zur  Diöcese  hat,  ist  in  der  That  übel  berathen,  dass 
er  w  egen  des  neu  errichteten  Bisthumes  zu  Budweis,  und  eben  so 
der  Ollmützer  Metropolit  wegen  jenem  zu  Brunn  klagt,  dessen 
Sprengel  mehr  als  die  Hälfte  von  Mähren  ist.  Bloss  wTegen  Geld 
geschehen  solche  Schritte,    weil  sie  an  jenen  Installations-  und  In- 

rations-Gebühren  von  Dcchanteien,  Abteien  etc.  etwas  weniger 
empfanden,  die  durch  eine  ordnungsmässige  Diöcesablheilung  weg- 
fallen mussten.  Demungeachtet  bleiben  die  zwei  darüber  kla- 
genden Metropoliten  zu  1»  r  a  g  und  Ollmütz  die  am  reich- 
lichsten dotirten  Oberhirten,  und  andere  weit  minder  dotirtc  Bi- 
m  liofe  führen  diese  Beschwerde  nicht,  obschon  deren  einige  sich  in 
gleichen  lalle  helindcn. 

14. 
l'm  Kinigkeit  in  Grundsätzen  über  Gegenstände  der  Religio!  und  Silten  unter 
den  Geistlichen  zu  erzielen ,  wünschen  die  Bischöfe  von  Budweis  und  Gurk, 
dass  den  lii-<  holen  erlaubt  würde,  Diöcesansvnoden  zusammen  zu  rufen,  und 
nach  der  Meinung  des  ersteren  könnten  nachher  auch  Provinzial-  und  Natio- 
nal-Konzilien  gehalten  Averden. 

Ad  14.  Bf  ist  den  Bischöfen  nie  verboten  worden,  Diöcesan- 
swimlen  H  hallen.  Die  Krlaubniss  dazu  ilzt  ohne  allen  Anlass  im 
Allgemeinen  zu  geben,  ist  nicht  iiuthw -endig,  weil  nurzwei  Bischöfe 

4  • 


52 

davon  Erwähnung  machen;  auch  nicht  räthlich,  da  dergleichen 
grosse  Versammlungen  der  Geistlichkeit  in  politischer  Hinsicht 
nicht  allezeit  erwünschlich  sind.  Die  Konsistorien  sind  eigentlich 
an  die  Stelle  der  Diöcesansynoden  gesetzt,  und  wenn  diese  verei- 
nigt mit  den  Bischöfen  ihr  Amt  zweckmässig  handeln,  und  die 
Landdechante  in  der  erforderlichen  Thätigkeit  und  Wachsamkeit 
erhalten,  so  wirken  sie  ohne  Anstand  im  kürzesten  Wege  allen 
jenen  Nutzen,  den  man  von  den  Synoden  nur  immer  erwarten  kann. 
Ueber  diesen  Punct  könnte  daher  lediglich  hinausgegangen  wTerden. 

15. 

Der  Erzbischof  von  Prag  beschweret  sich  über  das  den  Bischöfen  entzogene 
Hecht,  die  Stiftmessen-Errichtungsurkunden,  authoritale  ordinaria,  zu  bestätigen. 

Ad  15.  Diese  Beschwerde  ist  schon  oben  ad  Nr.  10  lit.  d  he- 
antwortet  worden. 

16. 

Der  Erzbischof  von  Olmütz  klaget  über  die  Bezahlung  des  Postporto  für  offi- 

ciose  Berichte. 

Ad  16.  Diese  Klage  erscheint  allein  von  dem  Erzhischofe  von 
Ollmütz,  der  darauf  provocirt,  dass,  dem  Vernehmen  nach,  alle 
übrigen  Ordinarien  in  Ansehung  der  von  Amtswegen  zu  erlassen- 
den Expeditionen  von  dem  Postporto  frei  seien.  Die  geistliche  Com- 
nüssion  hat  in  diese,  ihre  Activität  nicht  betreffende  Beschwerde 
nicht  einzugehen. 

17. 

Bitten  die  Bischöfe  von   Galizien,  dass  ihnen  bei  Visitirung  ihrer  Diözesen  die 
vormals  gewöhnlichen  Missionspredigten  zu  halten  erlaubt  werde. 

Ad  17.  Die  diessföllige  Gestaltung  begehren  allein  die  Bi- 
schöfe von  Galizien.  Das  Gesuch  wäre  abzuschlagen,  weil  das  Mis- 
sions-Instilut  schon  vor  mehreren  Jahren  in  den  Erbländern  aufge- 
hoben worden,  und  solches  in  heutigen  Zeiten  wieder  einzuführen 
in  keinem  Betracht  räthlich,  sondern  vielmehr  sehr  bedenklich 
wäre,  einem  einzigen  geistlichen  Orden  in  diesem  kritischen  Zeit- 
alter einen  Einfluss  auf  eine  ganze  Nation  zu  gestatten,  zumal  der- 
selbe nach  dem  Antrag  der  Bischöfe  aus  dem  republikanisch  polni- 
schen Gebiete  hergeholt  werden  müsstc. 


1^.   und    l!>. 
WtfM    lltfc   tl.T  Kr/Iiixlml    von   Itliini!/.   fiber  <!i.>   KiTichtung  des    Hriiiiii«-r- , 

uiui  itff  Prtftf  nmblaekof   Itotf  <'>••  Ifrititog   tei  DuHwlw  Histhums  mit 

NaohllitMl    ihrer    voi  in.ili-.-n    DUMMk 

Ad  IS  und  li>.  Ueber  liest  Beschwerde  hat  man  sich  schon 
oben  ad  \r.  II  geäussert. 


20. 
berlragung  einiger    /.um  Praftf   BnbiaUnui    gehörigen  Benciizicn  an  die 
Suflraganen  ist  eine  weitere  Klage  des  Erzbischofs  von  Prag. 

Ad  20.  Nach  der  neuen  von  dem  römischen  Pauste  bestätig- 
ten Diüccsanahtliciluiig  gehören  die  auf  den  erzbischöflichen  Tafel- 
giten  bestehenden  Pfarreien,  von  denen  hier  die  Rede  ist,  nicht 
mehr  zum  Prager  Erabisthnm,  sondern  zu  den  Diözesen  des  Bud- 
weiser  und  Leitmeritzer  Bischofs.  Eigentlich  hätte  die  Jurisdiction 
über  diese  Pfarrsprcngel  den  zwei  Suffraganbischöfen  vom  Erzbi- 
schofe  ohne  Delegation  sollen  und  können  abgetreten  werden ;  und 
die  Delegation  wurde  ihm  nur  deswegen  gestattet,  weil  man  den 
langen  Weg  der  päbstlichen  Einwilligung  zur  unbedingten  und 
gänzlichen  Abtretung  der  Jurisdiction  an  die  zwei  Bischöfe  umge- 
hen wollte.  Die  Sache  selbst  ist  auch  unbedeutend,  und  gereicht 
dem  Präger  Erzbisthume  zu  gar  keinem  Xachtheile,  und  man  hat 
folglich  keinen  Grund,  auf  eine  Abänderung  den  Antrag  zu  machen. 


21. 

H schüfe  von  der  Lombardey  erachten  zur  Ausübung  ihres  Oberhirtenamts 
uuihwchdig  zu  sein ,  da&s  ihnen  die  Gerichtsbarkeit  in  Glaubenssachen  ganz 
auf  di<  n   wer,!,.,    u  ie  sie  in   den  Canoncn  vorgeschrieben   ist. 

Ad  21.  Dieser  Puncl.  wird  mit  den  übrigen  Beschwerden  der 
lonbardischeo  Bischöfe  in  einem  besondern  hierüber  zu  erstatten- 
den Vortrage  beantwortet  werden. 


2t. 

l.rzbischof    von  Mailand  beschwert  sich   über  die  ihm  entzogene  Gericht* 
barkeit  auf  ier  ftu  leioem  BnbiaUnun  gMrigtn  Herrschaft  Yalsnlda. 

\<l  '22.  Wird  ebenfalls  wie  der  vorhergehende  in  dem  1 
«leren  Vortrage  beantwortet  werden. 


54 

23. 

Der  Bischof  von  Brlxen  beschwert  sich  über  die  von  ihm  geforderten  Patro- 
natsbeiträge  auf  Kirchen  -  und  Schulgebäude ;  eine  Forderung,  welche  ganz; 
dein  Vertrage,  welcher  von  dem  Erzherzoge  von  Oesterreich  Maximilian  mit 
dem  Stifte  Brixen  geschlossen ,  und  von  Kaiser  Karl  dem  VI.  bestätigt  wor- 
den, entgegen  sei. 

Ad  23.  Da  es  ein  in  den  Erbländern  allgemein  angenommener 
und  selbst  in  den  Rechten  gegründeter  Satz  ist,  dass  der  Patronus 
bei  vorfallenden  Pfarr-  und  Kirchengebäuden,  soweit  das  eigene 
peculium  der  Kirche  nicht  hinreicht,  mit  seinem  Vermögen  con- 
curriren  müsse,  so  kann  sich  von  dieser  Obliegenheit  der  Fürst- 
bischof von  Brixen,  sofern  er  Pfarren  in  dem  österreichischen  Ter- 
ritorio  besitzt,  und  solche  Jure  patronatus  vergibt,  ebenfalls  nicht 
entschlagen. 

Es  beruft  sich  aber  bei  dieser  Gelegenheit  der  Bischof  von 
Brixen  auf  einen  zwischen  dem  Erzherzog  von  Oesterreich ,  Maxi- 
milian, und  dem  Stift  Brixen  geschlossenen,  und  von  Sr.  Majestät 
Kaiser  Carl  VI.  ratificirten  Vergleich,  welchen  er  wieder  zu  bestä- 
tigen, und  das  Stift  überhaupt  in  seine  ehemaligen  Vorzüge  einzu- 
setzen bittet.  Da  sich  hierüber  ohne  ganzer  Kenntniss  der  Sache 
etwas  Entscheidendes  nicht  wohl  verfügen  lässt,  so  wäre  über  den 
diessfälligen  Vergleich  und  das  Gesuch  des  Fürstbischofs  vorläu- 
fig das  tyrolische  Gubernium  mit  seinem  Gutachten  zu  ver- 
nehmen. 


24. 

Der   Bischof  von  Leoben   bittet   das  Dotationsgeschäft    seiner   Domkircbe    und 
seines  Bisthums  mit  Gütern  zu  beschleunigen. 

Ad  24.  Das  Dotationsgeschäft  des  Bisthums  Leoben  ist,  so 
viel  man  hierorts  weis,  im  Wesentlichen  mit  Uebergabe  der  Herr- 
schaft Göss  schon  berichtigt,  auch  der  Gehalt  sowohl  des  Bischofs, 
als  der  Domherren  und  des  Konsistorialpersonals  systemisirt,  und 
das  Ganze  im  Gange.  Indessen  wird  man  dem  Gubernio  mitgeben, 
dem  Bischöfe  zu  bedeuten,  dass  er  sich  näher  äussern  soll,  was  er 
eigentlich  an  seinem  Dotationsgeschäft  noch  zu  mangeln  glaube, 
worüber  sodann  das  Gubernium  einen  umständlichen  Bericht  zu 
erstatten  hätte. 


55 

Her  Hi>chof  von  Lavant  klaget  ober  die  geringe  Anzahl  der  Domherrn  feines 

K.M,.t,'l.s  ,    und  bittet  um  Beigebung  eines  sistemisirten  Konsistoriums,  so  wie 

andere  Bisthümer  haben. 

Ad  25.  Kein  altes  Domeapilel  Ii.it  von  dem  Bcligionsfond  eine 
Yennehrung  am  Personale  oder  an  Kinkiinflen  erhallen,  weil  die- 
ser Fond  mir  zur  Effklht— g  nener  Bisthümer  und  Pfarreien  be- 
stimmt ist.  Das  Bisthum  Lavant  hat  sonach,  da  es  ein  altes Bisthum 
ist.  keinen  Anspruch  auf  einen  Beitrag  aus  demselben,  und  zwar 
um  so  weniger,  als  die  Lavanler  Diöcese  durch  die  neue  Diöccsen- 
eintheilung  ist  vermindert  worden,  folglich  das  regulirte  Domstifts- 

nale  h  St.  Andre  zur  Bestreitung  der  Diöcesangeschäfte  itzt 
mehr  als  zuvor  hinlänglich ,  das  Bisthum  reichlicher  als  viele  an- 
dere dotirt  ist,  und  man  überdiess  in  der  mit  Salzburg  getroffenen 
Convention  versprochen  hat,  die  Salzburger  SutTraganen  bei  ihren 
Hinkünften  und  Stiftungen  zu  belassen.  Der  Bischof  wäre  daher 
mit  diesem  Ansuchen  abzuweisen. 


26. 

Besehwert  sich    der    hiesige  Kardinal  über  die  Verordnung    nur  jene    zu   Ka- 

nonikaten    zu  befördern ,  welche    mehrere    Jahre    in  der  Seelsorge  zugebracht 

haben.  Dadurch  gelangten  nur  alte  und  bereits  an  Kräften    erschöpfte  Männer 

zu   Würden,  die  doch  eine  grosse  Thätigkeit  erforderten. 

Ad  26.  Das  Verbot,  dass  man  nicht  schon  als  Knabe  oder 
Jünirling,  und  ohne  alle  persönliche  Verdienste  Domherr  werden, 
sondern  zu  dieser  Wurde  erst  nach  zehnjähriger  guter  Verwaltung 
der  Seelsorge  gelangen  können  soll,  ist  nicht  nur  an  sich  sehr  bil- 
lii:.  sondern  auch  zur  Unterhaltung  eines  rühmlichen  Wetteifers 
unter  der  KuralgcisHirhkeil  sehr  dienlich,  und  dabei  gar  nicht  zu 
ba<Otyei|  dass  diejenige*,  welche  nach  zurückgelegten  10  Jahren 
in  der  Seelsorge  in  ihrem  vier  bis  fünf  oder  höchstens  sechs  und 
drrissinsten  Jahre  ein  Kanon irat  erhalten,  an  ihren  Kräften  er- 
schöpft, und  zur  Bekleidung  der  Kanonicatswürde  oder  eines  Kon- 
sislnrialamtcs  untauglich  sein  sollen.  Diese  Besehwerde,  die  der 
Wiener  Krzbischof  allein  vorbringt,  scheint  daher  keine  Biieksirlil 
li  vn-dienen.  Dagfgfcfl  isl  man  der  Meinung,  dass 


56 

27. 

Die    Beschwerde    des    nämlichen    Erzbischofs    über    die    eben     so    lästige     als 
kostspielige    Umsiedlung    der    Domherren   von    einem    Kapitel    zu    dem  andern 

betreffend. 

Atl  27.  Die  überzähligen  Domherren  an  ilcr  Wiener  Mctropo- 
litankirche,  da  das  Kapitel  grossentheils  aus  alten  Männern  besteht, 
und  die  jüngeren  zum  Konsistorial-  und  Kirchendienste  gebraucht 
werden,  für  die  Zukunft  loszuzählen  wären  _,  wie  dann  auch  der 
Jüngste  von  der  Uebersiedlung  nach  Leoben  wirklich  schon  losge- 
zählt wurde. 

28. 

Ueber  die    den  Kapiteln  entzogene  Präbenden  beschweren  sich  der  Erzbischof 

von  Prag,  dann  die  Bischöfe  von  Galizien,  Trient  und  Gradiska. 

Ad  28.  Durch  die  Normalverordnung,  dass  bei  den  Metropo- 
litankapiteln  nicht  mehr  als  zwölf,  und  bei  den  bischöflichen  nicht 
mehr  als  sieben  oder  acht  Domherren  bestehen  sollen,  sind  den 
Kapiteln  nur  die  überflüssigen  und  sehr  entbehrlichen  Glieder  ent- 
zogen worden,  da  acht  und  zwölf  Kapitularen  zur  Bestreitung  der 
Konsistorialgeschäfte  offenbar  hinlänglich  sind.  Dass  es  bei  dieser 
Verordnung  sein  Verbleiben  haben  soll,  haben  Seine  Majestät  schon 
durch  die  Entschliessung  über  die  Beschwerden  des  Prager  Dom- 
capitels  zu  erkennen  gegeben,  indem  Höchstdieselben  die  Wieder- 
besetzung des  eingezogenen  13.  Kanonicats  nicht  gestattet  haben. 

Insbesondere  wünschen  aber: 
a)  Die  Bischöfe  von  Tarnow  und  Gradiska ,  dass  ihnen  das  ausschliessende 
Becht  ertheilet  werde,  Titular-Kanonicos  nach  ihrem  Gutbefinden  zu  machen. 

Ad  a.  Es  ist  jedem  Metropolitancapitel  gestattet  8,  und  jedem 
bischöflichen,  6  Titulardomherren  in  Vorschlag  zu  bringen.  Durch 
diese  Verordnung  sollte  der  willkürlichen  Vervielfältigung  der  Ti- 
tulardomherren eine  bestimmte  Gränze  gesetzt  werden.  Diess  war 
nothwendig,  indem  hier  und  dort  die  Zahl  der  Titulardomherren 
über  12  und  20  vermehrt,  und  diese  Würde  oft,  ohne  alle  Rück- 
sicht auf  Verdienste,  Hofkaplänen  und  Ceremoniarien,  manchmal 
sogar  Geistlichen,  die  weder  angestellt  waren,  noch  eine  Pfründe 
hatten,  ertheilt  wurde.  Um  diesem  Missbrauche  nicht  wieder  den 
Weg  zu  öffnen,  könnte  es  unmassgebig  bei  der  bestehenden  Ver- 
ordnung verbleiben. 


57 

I»)  l>.»r  Präger  IraMSSBOl  brschuvr.-t  sieh  BBOf  »lio  seinem  Kapitel  entzo- 
gene, und  dein  Normalschul-Oberaufseher  verliehene  Prabcnde  de»  Scho- 
lastikus. 

Ad  h.  Darob  die  hftchste  EntschliessoDg  über  die  Beschwer- 
den dei  Präger  Domoapitek,  vermöge  welcher  die  Domscholasterie 

für  den  jedesmaligen  Sehuloberaufseher  des  Landes  bestimmt  bleibt, 
isl  diese  Beschwerde  schon  erledigt. 

c)  n.'Mlmvrt  tieft  der  nämliche  Erzbischof  über  die  Einverleibung  der 
rteittei  Wischehrad  mit  dem  Ilisthume  Leitmcritz,  wodurch  die  Erzdiii- 
zes  «'ino  Itc  »r>(pm  geistlichen  Pfründen,  und  der  geistliche  Stand  einen 
Prälaten  und  Mitstand  verloren  habe.  In  dem  Koncilium  von  Trient  sei 
ausdrücklich  verbothen  worden,  die  Benefrzien  einer  Diözes  mit  den  Be- 
itliUi  einer  andern  zu  vereinigen,  und  es  lasse  sich  eine  höhere  geist- 
liche Pfründe  und  Würde  zum  Nachtheile  des  gesammten  geistlichen 
Standes  nicht  wohl  unterdrücken.  Er  bittet  demnach  ,  das  Wischehrader 
Kapitel  bei  seiner  Probstei  um  so  mehr  zu  erhalten  ,  als  der  vorige  Bi- 
schof  von  Leitmeritz  sich  mit  den  Einkünften  seines  Bisthums  vollkom- 
men begnüget  habe. 

Ad  c.  Die  Probstei  Wischehrad,  die  Nominationis  regiac  ist, 
haben  weiland  Seine  kaiserliche  Majestät  dem  Bisthume  Leitmeritz 
bei  dessen  letzter  Vaeatur  durch  eine  eigene  höchste  Entschlies- 
sunir  aus  der  Ursache  einverleibt,  weil  das  Bistbum  bekanntermas- 
sen  eines  i\vv  geringst  dotirten  in  den  Erbländern  war,  und  dem 
Bisehofe,  umal  steh  Herabsetzung  der  Konsistorialtaxen  und  Ein- 

.  Dicht  einmal  so  viel  übrig  liess,  dass  er  anständig  leben  und 
srin  konsislorial-Pcrsonale  bezahlen  konnte,  weswegen  demselben 
zur   l 'nterballmig  des  letztern  ein  Beitrag  aus  dem  Rcligionsfonde 

tri  werden  musstc.  der  nunmehr  aufgebort  bat. 

ha ss  der  Landesliiisl  hierzu   befugt,    und  dass   die   von  dem 

t  ljzl»is(  hole  aus  dem  quoad  diseiplinare  in  den  Erblanden 
niehl  reeipirleu  CoBcflio  Tridentino  hergeholte  Einwendung  ganz 
■Dreckt  angebracht  sei,  fällt  von  seihst  auf.  Es  dürfte  daher  bei 
dem.  w;is  rerordnet  worden,  lediglich  zu  belassen  sein,  wo,  zumal 
hei  iesi  jetzigen  Bisehole,  der  durch  die  Collation  das  jus  quaesi- 
tum  hat,  von  einer  Trennung  uieht  wohl  eine  Frage  sein  kann.  Im 
l  ehriges  isl  die  von  dem  Erzbisehofe  geäusserte  Besorgniss,  als  ob 
i!< -r  geistliche  Stand  dadurch  einen  Prälaten  und  Mitstand  verliere, 
gründet,  weil  die  Dignitäf  immer  bleibt,  und  der  Bischof  toi 
Leitmeritz  qua  Probsl   am  Wischehrad  immer  in  den  ständischen 


58 

Versammlungen  erscheinen,  und  seine  Stimme  so  wie  vorhin  füh- 
ren kann. 

29. 

Die  Bischöfe  von  Galizien  beschweren  sich,  dass  sie  die  Konsistorial-Protokolle 
zweimal  die  Woche  dem  Gubemium  zur  Einsicht  übergeben  müssen ,  welches 
ein  Misstrauen  in  sie  voraussetzte,  und  dadurch  auch  die  Gebrechen  und  Feh- 
ler   der  Geistlichkeit    zu    ihrem  Nachtheile    den    weltlichen   Stellen    aufgedeckt 

würden. 

Ad  29.  Diese  Beschwerde  erscheint  nur  von  den  galizischen 
Bischöfen,  gleichwie  auch  in  keinem  andern  Erblande  die  Beobach- 
tung besteht ,  dass  die  Konsistorien  ihre  Wochenprotokolle  der 
Landesstelle  vorlegen.  Man  hätte  kein  Bedenken,  auch  die  galizi- 
schen  Bischöfe  von  diesem  Zwange  zu  entheben  und  gedächte  hier- 
nach dem  Gubernio  mitzugeben,  dass  es  von  Vorlegung  dieser 
Protokolle  führohin  abzukommen  habe,  es  wäre  denn,  dass  beson- 
dere Anstände  dagegen  obwalteten,  die  das  Gubernium  auf  diesen 
Fall  anzuzeigen  hätte. 

30. 
Ferner  bitten  die  Bischöfe  von  Galizien,  dass  ihre  Konsistorien  mit  den  poli- 
tischen sowohl,  als  mit  den  Justizstellen  in  lateinischer  Sprache  correspondi- 
ren ,  und  auch  alle  Verordnungen   an  den  Klerus    in    dieser    Sprache  erlassen 

werden  dürfen,  weil  dieser  die  deutsche  Sprache  nicht  verstünde. 

Ad  30.  Die  Verbreitung  der  deutschen  Sprache,  zumal  in 
Galizien  scheint  in  manchen  politischen  Rücksichten  von  Wichtig- 
keit zu  sein.  Indessen  stehet  dieser  Punct  mit  demjenigen  in  Zu- 
sammenhang, was  über  die  galizisch-ständischen  Desideria  wegen 
Wiedereinführung  der  lateinischen  und  Landessprache  für  alle 
Stellen  und  Stände  im  Lande  im  allgemeinen  wird  verfüget  wer- 
den, und  nach  dieser  Verfügruns  werden  sich  auch  die  Konsisto- 
rien  zu  achten  haben. 

31. 

Der  Erzbischof  von  Prag  und  die  Bischöfe  von  Seckau ,  Leitmeritz  und  Gra- 
diska  bitten,  dass  den  Landvikarien  für  ihre  mühsamen  Amtsverrichtungen  alle 
ihre  ehedem  genossenen  Honorarien,  oder  wie  der  Bischof  von  Gradiska  erin- 
nert, sonst  eine  massige  Belohnung  wieder  zugestanden  werde.  Insbesondere 
bittet  der  Bischof  von  Seckau  ihnen  zu  erlauben,  dass  sie  die  Honorarien  bei 
den  Installationen  ihrer  Pfarrer  beziehen.  Auf  diese  Art  würde  man  die  Land- 
dechantstellen  immer  mit  gewählten  Subjecten  besetzen  können. 

Ad  31.  Dass  das  Amt  eines  Landdechanls  mit  manchen  Aus- 
gaben verbunden  ist.  und  dass   sie  derzeit  ausser  der  ihnen  bewil- 


listen  Installazionslax  |>r.  4  fl.  30  kr.  für  einen  Pfarrer  keine  llo- 
norarirn  oder  Areidenzien  irenirssen.  Iiat  seine  g*fc  Richtigkeit. 
Indessen  ist  M  auch  schwer,   die  Pfarrer,   welche  durch  die  Zeiten 

und  verschiedenen  Vertilgungen  u  Düren  Einkünften  ohnehin  vieles 

verloren  hahen.  I«  Gunsten  <ler  Deehanlcn  mit  neuen  Taxen  oder 
Abgaben  zu  beschweren,  und  damit  neue  Unzufriedenheit  bei  dem 
Rural-Clerus  M  veranlassen.  Bisher  hat  man  den  Bischöfen  immer 
die  Anleitung  gegeben,  die  Würde  eines  Landdechants  vorzüglich 
solchen  Pfarrern  zu  verleihen,  die  nebst  den  persönlichen  Eigen- 
schaften auch  eine  einträglichere  Pfründe  besitzen,  die  sie  in 
Sland  teilt,  die  mit  dem  Amte  hier  und  da  verbundene  Auslagen 
7.11  bestreiten:  und  in  diesem  Wege  sind  auch  die  diessfälligen  Be- 
nennungen und  Kintheilungen  der  Decanaten  von  den  Bischöfen  ge- 
schehen, weil  sich  doch  immer  in  einem  gewissen  Bezirke  eine 
i  e  Pfarre  gefunden  hat,  mit  welcher  die  Dekanalwürde  hat 
verbunden  werden  können;  hiebei  dürfte  es  auch  noch  weiters 
bleiben,  bis  etwa  die  Umstände  eine  andere  Verfügung  gestatten. 


111. 

Beschwerden  in  Absicht  auf  das  Hirtenamt  der  Seelsorger. 

l. 

I  .  Iht  die  gegenwärtige  Art  der  Besetzung  der  Pfarreyen,  und  zwar  Insbesondere 

a)  erinnert  der  Bischof  von  Seckau,  dass  die  Bekanntmachung  der  erledig- 
ton Kuratpfründen  durch  die  ganze  Diözes  vor  Erstattung  des  Besetzungs- 
vorschlagg  die  Besetzung  derselben  zum  Nachtheil  der  Seelsorge  verzö- 
gere. Diese  Vorschrift  sei  entbehrlich,  da  ohnehin  jeder  solche  Erledigungs- 
fall, wie  die  Erfahrung  zeige,  der  gesammten  Geistlichkeit  bekannt  werde. 

b)  nie  Bischöfe  von  Brixen  ,  Laibach  und  Lemberg  klagen,  dass  die  Bese- 
tzung landesfürstlicher  Pfarreien  durch  die  vielen  Berichtserstattungen  oft 
mohrere  Monate  verzögert  werden,  und  wünschen  die  unter  der  Regierung 
wayland  Ihrer  Majestät  der  höchst  seligen  Kaiserin  übliche  Besetzungs- 
art zurück. 

I  i  l»ie  Bischöfe  von  Wien,  St.  Polten,  Lavant,  Leoben,  Königgrätz,  OUmülz, 
Trient  und  Lemberg  beschweren  sich  über  die  vorgeschriebene  Art  der 
Konkursprüfung.  Der  Erzbischof  von  Ollmütz  bittet,  die  Konkursprüfun- 
gen künftig  nicht  mehr  von  den  Professoren  ,  sondern  von  den  Konsisto- 
rialrälhen  halten  zu  lassen  ,  weil  diese  über  Ausarbeitungen  der  Koncur- 
renten  besser  entscheiden  können,    als  der  einzelne  Professor. 

-»;  Kardinal  findet  die  gegenwärtige  Einrichtung  der  Koncurse 


00 

für  die  konkurrirenden  Geistlichen  sehr  beschwerlich,  und  den  Absichten 
der  Kirche  weder  hinlänglich  angemessen,  noch  nützlich.  Er  wünschet, 
dass  nur  die  Bischöfe  die  Konkursfragen  vorzulegen,  und  die  Examina- 
toren die  Ausarbeitungen  nicht  anders  als  nach  den  ächten  Grundsätzen 
der  katholischen  Kirche  zu  prüfen  hätten.  Der  Bischof  von  Trient  wün- 
schet, dass  die  Art  der  Konkursprüfungen  ganz  dem  Gutbefinden  der  Bi- 
schöfe überlassen  werden  möchte ;  der  Erzbischof  von  Lemberg  aber 
wünschet  nur  die  freie  Wahl  der  Examinatoren  bei  diesen  Prüfungen  zu 
haben.  Der  Bischof  von  St.  Polten  macht  dabei  keine  andere  Erinnerung, 
als  dass  es  von  der  Verordnung,  die  Konkursarbeitungen  den  weltlichen 
Behörden  zur  Beurtheilung  vorzulegen  ,  wieder  abkommen  möchte.  Die 
Bischöfe  von  Lavant  und  Leoben  endlich  wünschen,  dass  man  bei  Bese- 
tzung der  Pfarreyen  den  blossen  Ordinariatsvorschlag  als  einen  geltenden 
Beweis  der  Fähigkeit  und  Verdienste  ansehen  möge,  und  demnach  die 
Konkursprüfungen  und  strengen  Forderungen  der  Studienzeugnisse  ,  wo- 
durch bei  dem  ohnehin  grossen  Abgange  an  Geistlichen  in  ihren  beiden 
Diözesen  die  Besetzung  der  Benefizien  nur  verzögert  würde ,  wegbleiben 
möchten. 

Ad  «,  b,  c.  Der  Nutzen,  den  die  Seelsorge  überhaupt,  und  die 
Vermehrung  der  Pfarreyen  für  den  Staat,  die  Religion  und  Kultur 
des  Verstandes  und  der  Sitten  unter  dem  Volke  haben  soll,  lässt 
sich  nur  in  der  Voraussetzung  erwarten ,  dass  die  Kuratpfründen 
mit  verständigen,  zweckmässig  unterrichteten  ,  thätigen  und  recht- 
schaffenen Priestern  besetzt  werden.  Und  diess  ist  der  Endzweck 
der  bestehenden  Konkursvorschriften.  Da  die  Kuratpfründen  nicht 
willkürlich  vergeben,  sondern  den  verdientesten  Geistlichen  er- 
theilt  werden  sollen,  so  ist  es  nothwendig,  die  Erledigungen  der- 
selben der  gesammten  Kuratgeistlichkeit  der  ganzen  Diözes  bekannt 
zu  machen,  damit  jeder  sich  darum  melden,  und  seine  Verdienste 
darthun,  die  Pfründe  aber  nicht  ohne  die  erforderliche  Öffentlich- 
keit, ehe  noch  die  Seelsorger  der  Diözes  von  ihrer  Erledigung 
Wissenschaft  bekommen,  könne  vergeben  werden. 

Nicht  der  vorgeschriebene  Konkurs  verzögert  die  Besetzung 
der  Pfründen-,  denn  wenn  die  Ordinariate  den  Besetzungsvorschlag 
in  bestimmter  Zeit  an  die  Behörde  abgeben,  so  wird  jede  Pfründe 
binnen  dem  gesetzmässigen  Zeiträume  besetzt.  Die  vorzüglichste 
Schuld  an  dieser  Verzögerung  hat,  so  viel  man  hier  weiss,  die  Er- 
hebung der  Erträgniss  der  erledigten  Pfründen.  Diesem  wird  ab- 
geholfen, wenn  die  Länderstellen  angewiesen  werden  die  Ortlina- 
riatsvorschläge  alsogleich  einzusenden,  und  die  Erlrägntssausweise 
nachzutragen,  wie  man  dieses  schon  in  Innerösterreicli  gellum  hat. 


m 

In  keinem  Falk  «»Ihm*  Kann  die  Seelsorge  Schaden  leides,  iaden 
der  Bieehof  in  Folge  der  boe  tobende»  Koiikurs\orsrhrift.  sobald  eine 

Pfründe  in  Mrlrdigmig  kommt,  «inen  (.in;; liehen  Geistlichen  als 
Administrator  dahin  stellt,  welcher  ans  dei  Inlerkalareinkünftcn 
bezahlt  wird. 

Man  hatte  bei  Einführung  «1er  Konkurse  die  doppelte  Absicht: 
einerseits  die  Kuratpfründcn  immer  mit  den  würdigsten  Priestern 
M  besel/.en.  andererseits  die  in  der  Seelsorge  stehende  Geist- 
liehkeil in  hettladig fir  Thitigbrnt  j  und  zugleich  in  der  Nothwen- 
digkeil  zu  erhalten,  ihre  Berufsstudien  fortzusetzen,  und  die  in  den 
Sehnlen  erlernt  (Mi  Kenninisse  immer  mehr  zu  gründen,  und  zu  er- 
weitern. Dass  diese  heilsamen  Absichten  grossenthcils  sind  er- 
reicht worden,  beweisen  die  Konkursacten,  welche  von  den  Ordi- 
nariaten mit  den  Vorschlägen  zur  Besetzung  landesfürstlicher  Pa- 
tronatspfründen  eingesendet  werden,  indem  die  daselbst  erhaltenen 
Konkursprüfungsarbeiten  der  Konkurrenten  ihre  wissenschaft- 
liche Verwendung  und  die  Zeugnisse  der  Ortsobrigkeiten,  Land- 
deehante  und  Ordinariate  die  Sittlichkeit  ihres  Wandels  und  ihre 
Thätigkcit  in  dem  Umfange  ihres  Amtes  bestätigen.  Den  entschie- 
denen Nutzen,  welchen  die  Konkurse  in  Absicht  auf  wissenschaft- 
liche Verwendung  haben,  gesteht  der  Bischof  von  St.  Polten  selbst 
ein.  Durch  Aufhebung  derselben  werden  nicht  nur  die  durch  diese 
bmialt  vermehrten  Beweggründe  der  Thätigkeit ,  Nacheiferung 
und  wissenschaftlichen  Verwendung  aufgehoben,  sondern  es  wird 
auch  jeder  einseitigen  Absicht,  Willkür  und  Begünstigung  bei  Ver- 
»■ebung  der  Pfründen  das  Thor  geöffnet.  Bei  dem  Konkursnormale 
sind  die  Bischöfe  und  Konsistorien  thcils  durch  die  vorgreschric- 
Im  ic  Publizität,  theils  durch  den  Ausschlag  der  Prüfung  und  durch 
»iie  lies, -halVenheit  der  Zeugnisse,  welche  die  Konkurrenten  von 
ihren  Verdiensien  beibringen  müssen,  in  ihrer  Willkühr  und  Vor- 
liehe beschränkt,  und  genötbiget,  das  Verdienst  jedes  Konkurrenten 
anzuzeigen.  Verliert  dieses  Normale  seine  gesetzmässige  Kraft, 
oder  wird  die  Vergebung  der  Pfründen  den  Bischöfen  ganz  über- 
lassen .  so  halien  llot'kapläiie.  städtische  Messleser ,  bischötliche 
I  ninniaiieii.  kuiisislorialschreiher.  Chorheter  hei  Kathedralkir- 
chen nnd  Günstlinge,  so  oft  sie  sich  in  Kompetenz  setzen,  ohne 
weitere  Rücksicht  den  Vorzog  vor  dem  bescheidenen  und  unbekann- 
te* Verdienste  des  Seelsorgers  auf  dem  Lande,  weil  dieser  dann 
keinen  \\ 'eg  hat.  seinen  Werlh  geltend  M  machen. 


t>2 

Ucberhaupt  wäre  es  im  Grunde  einerlei,  bei  Besetzung  der 
Pfarreien  den  blossen  Ordinariatsvorschlag  ohne  alle  Konkursprü- 
fung und  Forderung  der  Studienzeugnisse  gelten  lassen,  oder  das 
Patronats-  und  Verleihungsrecht  ganz  an  die  Bischöfe  abzutreten. 
Wenn  man  irgend  jemanden  zutrauen  kann,  dass  er  die  für  die  Kon- 
kursprüfungen vorgeschriebenen  Lehrgegenstände  der  Dogmatik, 
Moral,  Pastoral  und  des  kanonischen  Rechtes  inne  habe,  über  die- 
selben andere  zu  prüfen  und  ihre  mündlichen  oder  schriftlichen  Ant- 
worten richtig  zu  beurtheilen  im  Stande  sei,  so  muss  man  dieses 
den  öffentlichen  Lehrern  dieser  Gegenstände  zutrauen ,  welche 
mit  dem  Studium  derselben  einen  grossen  Theil  ihres  Lebens  zu- 
bringen. Warum  sie  nun  bei  den  Konkursprüfungen  nicht  ange- 
wendet werden,  und  diese  lediglich  den  Konsistorialen  überlassen 
werden  sollen?  ist  nicht  einzusehen,  besonders  da  sie  diese  Prü- 
fungen nicht  allein  vornehmen,  sondern  die  Konsistorien  zu  Mit- 
examinatoren, zu  Zeugen  und  Aufsehern  haben. 

Dass  der  Landesfürst  die  schriftlichen  Prüfungsarbeiten  der 
Konkurrenten  um  seine  Patronatspfründen  den  Länder-  und  Hof- 
stellen zur  Beurtheilung  vorlegen  lässt,  ist  billig,  weil  ihm  daran 
liegt,  die  Pfründen  mit  den  würdigsten  Geistlichen  zu  besetzen  und 
in  dieser  Absicht  die  geistlichen  Kommissionen  sowohl  bei  den 
Länderstellen  als  bei  der  Hofkanzlei  mit  einem  geistlichen  Rathe 
versehen  sind,  der  diese  Prüfungsaufsätze  zu  beurtheilen  hat.  Es 
ist  auch  nothwendig,  weil  man  ausserdem  nicht  wüsste,  ob,  und  mit 
welchem  Erfolge  sich  die  Konkurrenten  der  vorgeschriebenen  Prüfung 
unterzogen  haben.  Es  ist  demnach  kein  Grund  da,  in  den  bestehen- 
den Konkursvorschriften  eine  Aenderung  vorzunehmen.  Alles  spricht 
für  ihre  Aufrechthaltung.  Eine  Konkursordnung  lässt  sich  nur  in 
dem  Falle  als  überflüssig  denken,  wenn  man  auf  Seite  der  öffent- 
lichen Verwaltung  versichert  ist,  dass  die  Geistlichkeit  im  Ganzen 
gut  unterrichtet  ist,  richtige  und  gemeinnützige  Grundsätze  hat, 
von  Liebe  zu  nützlicher  Erkenntniss  und  vom  wahren  Geiste  des 
Hirtenamts  beseelet  ist.  Allein  an  dieser  Sicherheit  fehlt  es  gegen- 
wärtig noch,  die  itzt  lebenden  Geistlichen  sind  grossentheils  in  den 
ehemaligen  Mönchsschulen  erzogen  und  haben  weder  Bildung  noch 
nützlichen  Unterricht  erhalten.  Die  Begriffe  und  Grundsätze  einer 
geläuterten,  gemeinnützlichen  Theologie  sind  ihnen  ganz  unbekannt 
und  sie  sind  bloss  unschädlich,  weil  sie  unthätig  sind. 


His  auf  den  heutigen  Tag  kommen  in  den  bischöflichen  Kon- 

ktrttnbellen  häufig  Kompetenten  on  Knmtpfirfinden  vor,  die  sich 
weder  der  vorgeschriebenen  Konkmrtprtfnng  unterziehen,  noch  mit 
Zeugnissen  Aber  den  zurückgelegten  theologischen  Lehrgang  aus- 
weisen können.  Wenn  nun  solche  Geistliehe  nur  durch  äussere  Be- 
gründe zur  wissenschaftlichen  Verwendeng  und  Nacheiferung 

gefangen  werden,  so  kann  man  auch  nicht  umhin  den  Antrag  zu 
maelien.  dass  die  bestellende  Konkursvorschrift,  die  solche  Beweg- 
gründe aufstellt,   in  allen  ihren  Theilcn  aufrecht  M  erhalten  wäre. 


d)  Beschweret  sich  der  Bischof  von  Königgrätz  über  den  Vorzug  der  Or- 
denspeistlichen  vor  den  Weltpriestern  bei  Besetzung  landesfürstlicher 
Pfründen  zu  Ersparung  der  Pensionen,  und  bittet  diess  in  Zukunft  um 
so  weniger  zu  gestatten,  als  die  Klagen  der  Zurückgesetzten  auf  die  Ju- 
gend den  widrigen  Einfluss  haben ,  dass  sie  von  der  Wahl  eines  Standes 
abgeschrecket  werden  ,  in  welchem  das  Verdienst  einer  Finanzoperation 
nachstehen  muss. 

Ad  d.  Ungeachtet  dieses  eigentlich  aus  Noth  geschehen  ist, 
so  hat  man  doch  nur  solche  Ordensgeistliche  zur  Seelsorge  ver- 
wendet, welche  von  den  Bischöfen  seihst  für  tauglich  erkannt  wur- 
den. Da  itzt  die  meisten  brauchbaren  schon  verwendet  sind,  die 
alten  und  unbrauchbaren  aber  in  ihren  Klöstern  bleiben,  so  fallt 
diese  Beschwerde  von  selbst  weg. 


e)  Bittet   der   Bischof   von    Brixen    den  Pfarrpatronen    ihre    unbeschränkten 
Patronatsrecbte  wieder  zu  verleiben. 

Ad  r.  Xur  der  Bisehof  von  Brixen  stellt  diese  Beschwerde. 
Da  nunmehr  die  Verordnung  ergangen  ist,  dass  den  Patronis  alle  in 
«lein  remugegnngenen  Konkurs  tauglich  befundene  Subjecte  zur 
Auswahl  und  Benennung  von  den  Ordinarien  namhaft  gemacht  wer- 
lellen,  somit  der  Zwang,  vermög  welchem  sie  vorhin  nur  auf 
die  Wahl  unter  drey  Individuen  beschränkt  waren,  aufgehört  hat,  so 
•efceint]  dass  sie  ganz  beruhiget  sein,  und  ein  Mehreres  nicht  wohl 
fordern  kenne«,  gleichwie  auch  vorhin  nur  über  diesen  Zwang  Kla- 
gen vorgekommen  sind.  Bei  dieser  getroffenen  Verfügung  mag  es 
also  lediglich  bleiben,  da  doch  kein  Patronus  fordern  kann,  einen 
Andern  zum  Pfarrer  zu  benennen,  als  der  geprüft  und  tauglich 
befunden  worden  ist. 


1)  Der  Bischof  von  Brixen  beschweret  sich  über  das  Verboth  Kleriker  des 
Brixner  bischöflichen  Seminariums  in  dem  landesfürstlichen  Diözesantheile 
anzustellen. 

Ad/".  Von  diesem  Verbothc,  keinen  Geistlichen  im  österreichi- 
schen Tirol  zur  Seelsorge  zu  verwenden ,  der  nicht  seinen  Lehr- 
gang im  Generalseminarium  zu  Innsbruck  zurückgelegt,  ist  es  durch 
Aufhebung  des  Generalseminariums  und  durch  Errichtung  der  bi- 
schöflichen Seminarien  abgekommen,  diese  Beschwerde  folglich 
schon  behoben. 


Der  Bischof    von  Brixen    beschwert  sich  ferner  über  die  Forderung  der  Prü- 
fung aus  der  Katechisirkunst  von  den  Seelsorgern. 

Ad  2.  Das  Katechisiren  ist  eine  vorzügliche  Pflicht  des  Seel- 
sorgers. Wenn  nun  angehende  Geistliche  dasselbe  nothwendig 
erlernen  müssen,  so  können  sie  auch  nicht  von  der  Verbindlich- 
keit, sich  über  diesen  Lehrgegenstand  prüfen  zu  lassen,  und  vor 
dem  Antritte  der  Seelsorge  durch  ein  Zeugniss  über  den  Erfolg 
der  Prüfung  auszuweisen ,  losgezählt  wTerden. 

3. 
Der  Erzbischof  von  Prag  beschweret  sich  über  die  den  Seelsorgern    aufgebür- 
dete   Berichterstattungen    und    Besorgung    der   Kleidungsstücke    für    unehelige 

Kinder,  und 

i. 

Der  Bischof  von  Leitmeritz  über  die  Vorruffung  der  Seelsorger  an  Sonn-  und 

Feiertagen  zu  gerichtlichen  Handlungen. 

Ad  3  et  4.  Beide  diese  Puncte  werden  von  der  vereinigten 
Hofkanzlci,  in  deren  Wirkungskreis  sie  gehören,  beantwortet 
werden. 

5. 

Die  Bischöfe  von  Linz,  Budweis  ,  Leoben  und  Olmütz  beschweren  sich  über 
die  unanständige  Behandlung  der  Seelsorger  von  Seite  der  weltlichen  Behör- 
den. Man  setzet,  sagt  der  Erzbischof  von  Olmütz,  fast  durchaus  alle  Achtung 
für  die  Geistlichen  bei  Seite  ,  und  füllet  die  Verordnungen  an  sie  mit  Stiche- 
leien an.  Das  nähmliche  begegne  auch  den  Oberhirten  selbst.  Diese  Bischöfe 
bitten  demnach  den  Stellen,  als  auch  dem  Volke  durchaus  mehrere  Achtung 
gegen  die  Geistlichen  zu  empfehlen. 

Ad  5.  Die  Abwürdigung  des  geistlichen  Standes  ist  nach 
Meinung  der  Bischöfe  dadurch  veranlasst  worden,  dass  man 


/ 


IS 

ti J  erlaubt  habe.  Schmähschriften  wider  dieselheu  heraus- 
zugehen. 

h)  dass  man  das  forum  |»ri\  ilcgialum  aufgehoben,  und  die 
Geistlichen  der  Gerichtsbarkeit  der  niederen  Beamten  unterwor- 
fen   habe,    von    welchen    sie    verächtlich    behandelt    würden, 

c)  dass  endlich  Geistliebe  auch  res  politischen  Stellen  ge- 
straft   würden. 

Ad  (i.  Na  Schmähschriften  durch  die  (Ynsursgesclzc  über- 
haupt verbeten  sind,  und  man  hierorts  auch  keine  solchen  in  den 
k.  k.  Staaten  gedruckten  Schriften  gegen  den  geistlichen  Stand 
kennt,  so  ist  schwer  zu  bestimmen,  in  wie  weit  diese  Kla^c 
der  Bischöfe  einigen  Grund  hat.  Indessen  haben  die  Ccnsursge- 
•StM  iu  Abliebt  auf  Religion.  Staat  und  Geistlichkeit  erst  neulich 
nähere  Bestimmungen  erhalten,  und  so  ist  diese  Beschwerde  für 
erledigt  anzuseilen. 

Ad  b.  Fest  überzeugt,  dass  die  Unterordnung  der  Kuratgeist- 
lichkeit  unter  die  Gerichtsbarkeit  der  Ortsobrigkeit  nicht  nur  die 
derselben  gebührende  Achtung  merklich  vermindert  habe,  sondern 
selbst  die  zweckmässige  Ausübung  des  Hirtenamtes  hindere,  hat 
man  schon  zu  wiederholten  Malen  den  Antrag  gemacht,  die  Geist- 
lichkeit in  bürgerlichen  Handlungen  an   das  Forum  nobilium  anzu- 

n.  Allein  dieser  Antrag  ist  nicht  genehmigt,  sondern  es  sind 
M  Gerichtsstellen  der  Geistlichkeit  die  vorschriftmässi«:  orffanisir- 
ten  Magistrate  bestimmt  worden. 

Dadurch  ist  den  Beschwerden  der  Geistlichkeit  nicht  nur  nicht 

lolfen,  sondern  die  Anlässe  dazu  sind  vielmehr  vermehrt  wor- 
den, weil  es  dem  Pfarrer  offenbar  leichter  fallen  musste,  unter  der 
Gerichtsbarkeit  eines  obrigkeitlichen  Amtsvorstehers,  als  unter  der 
Geriebtsbarkeit  eines  aus  Handwerkern  zusammengesetzten  Magi- 
strates einer  benaehharten  Stadt  zu  stehen.    Da   man  auf  Seite  der 

liebes  BofeemmissioB  auch  gegen  diese  neue  Einrichtung  die 
nüthigm  Vorstellungen  schon  gemacht  hat,  so  muss  man  hier  ledig- 
lieh den  Wunsch  beisetzen,  dass  es  Eurer  Majestät  gnädigst  gefal- 
len möchte.  i\w  Geistlichkeit  das  Forum  nobilium  anzuweisen,  und 
dadurch  nicht  nur  ihren  allgemeinen  Klagen  abzuhelfen,  sondern 
auch  das  sehr  afttsjgc  Ansehen  derselben  bei  dem  Volke  wieder 
benssteilen. 


Archiv.   Jahrg.    1830.   I.   Dd.    I.    Hfl 


66 

Ad  c.  Das  Disciplinare  ist  ganz  den  Bischöfen  überlassen.  Die 
politischen  Stellen  erkennen  nur  in  dem  Falle  über  die  Geistlichen, 
wenn  diese  durch  ihre  Vergehungen,  durch  Uehertretung  landes- 
fürstlicher Verordnungen  politische  Untersuchungen  oder  Klagen 
hei  den  Behörden  veranlassen. 

Da  die  Geistlichen  zugleich  Bürger  sind ,  so  können  sie  aus 
dieser  notwendigen  Abhängigkeit  von  den  weltlichen  Behörden 
nicht  gesetzt  werden. 

Um  sie  jedoch  gegen  verächtliche  Behandlung  von  Seite  der 
minderen  Beamten  zu  schützen,  könnte  den  Kreis-  und  Wirth- 
schaftsämtern  die  Verordnung  vom  21.  Julius  1782,  nach  welcher 
sie  die  bei  Seelsorgern  wahrgenommenen  Gebrechen  in  der  Seel- 
sorge, oder  verordnungswidrigen  Handlungen  auf  Seite  der  Seel- 
sorger zuerst  bei  der  geistlichen  Behörde,  und  erst  dann,  wenn 
keine  Abhilfe  erfolgt,  der  politischen  Landesstelle  anzeigen  sollen, 
wiederholt  eingeschärft  werden,  mit  dem  Beisatze,  dass  ihnen  nicht 
zustehe,  ihre  Amtsgewalt  über  die  vorgezeichneten  Grenzen  zur 
Abwürdigung  des  bischöflichen  Amtes  und  zur  Kränkung  der  Ku- 
ratgeistlichkeit  auszudehnen,  sondern  die  gute  Ordnung  von  ihnen 
verlange,  in  politischen  Verhandlungen  gegen  die  Kuratgeistlichkeit 
mit  derjenigen  Mässigung  und  Achtung  vorzugehen,  welche  ihrem 
Stande  wegen  seiner  Nützlichkeit  und  Wichtigkeit  gebühre. 


Ueber  die  geringen  Einkünfte  der  Seelsorger,  welche  durch  die  Einschrän- 
kung der  Stolgebühr,  die  Aufhebung  der  Kolleda  (Räucherungsgebühr),  die  neue 
Grundsteuer  und  Zehendreluition  nebst  der  Fortificationssteuer ,  auch  durch 
die  Religions-  und  Kriegssteuer  noch  mehr  vermindert  worden,  ist,  mit  Aus- 
nahme des  Bischofs  von  St.  Polten,  die  Klage  der  übrigen  Bischöfe  allgemein, 
so  wie    ihre  Bitte    um  Verbesserung    des  Zustandes    dieser    wirkenden  Klasse 

der  Geistlichkeit. 

Ad  6.  Dass  manche  alte  Pfarren  gering  dotirt  sind,  lässt  sich 
nicht  in  Abrede  stellen.  Indessen  sucht  man  denselben,  so  weit  sie 
durch  die  ihnen  entzogenen  Eingänge  der  Taufstola,  Kolleda,  der 
Bruderschaftsmessen  und  dergleichen,  unter  die  Congruam  herab- 
gefallen, oder  gleich  ursprünglich  so  gering  gestiftet  worden  sind, 
dass  sie  in  heutigen  Zeiten  nicht  mehr  bestehen  können,  durch  Er- 
satz und  Beiträge  aus  dem  Religionsfonde  die  thunliche  Unter- 
stützung zuzuwenden,    die  in  der  Folge  ergiebiger  werden  kann, 


07 
wie  der  Fundus  von  den  Dun  so  zahlreich  MÜtagmdei  Pensionen 

nach  und  nach  enthoben  sein  wird. 

Insbesondere  bitton  : 

a)  Ml  ÜMÜMl  von  Lavant,  Leoben,  Prag,  Laibach  und  Gradiska  um  bes- 
sere  Dotirung  und   F.ihohung  des   Gehaltes  der  Seelsorger  und  Kapläne. 

\il  <i.  So  weil  hier  auf  die  Dotation  der  neuen  Seelsorger 
■EJütd  v\i»'d.  ist  solche  l'iir  die  Pfarrer  nach  der  Verschiedenheit 
der  Lander  auf  400 — 500  und  600  fl.  bestimmt  gewesen.  Xach  der 
M -urstru  \  erordnuue;  soll  zwar  in  Ueberlegung  genommen  werden, 
ob  nicht  die  in  Medorösl  erreich  mit  600  fl.  ausgemessene  Dotation 
herabzusetzen  sein  dürfte?  Allein  da  einerseits  bisher  eine  solche 
\ Ynniuderuuir  eine  allgemeine  Unzufriedenheit  bei  dem  arbeitenden 
Klerus  verursachen  würde,  ohne  dem  Religionsfundo  eine  bedeu- 
tende Lrsnarung  zu  verschaffen,  und  andererseits  der  Betrag  von 
600  fl.  für  einen  Pfarrer  in  heutigen  Zeiten  bei  der  allenthalben 
zunehmenden  Theuerung  der  Feilschaften  wirklich  nicht  übertrie- 
ben ist,  und  vielmehr  zu  wünschen  wäre,  dass  man  auch  in  den  an- 
deren Ländern  die  mit  400  fl.  ausgemessene  Dotation  etwas  erhö- 
hen  könnte,  weil  sie  wirklich  nur  ein  sehr  schmales  Auskommen 

liafft.  welches  aber  die  jetzigen  Umstände  des  Religionsfondes 
nicht  gestalten,  so  erachtet  man  unmassgebigst,  dass  es  in  Nieder- 
ms|, «reich,  und  so  auch  im  Lande  ob  der  Enns,  und  in  Vorder- 
österreich, wo  die  Dotation  der  neuen  Pfarrer  in  dem  ersteren 
Laude  mit  600  fl.,  und  in  den  beiden  andern  mit  500  fl.  bestimmt 
•  st.  bei  sot haner  Ausmessung  lediglich  zu  belassen  sein  dürfte. 

b)  Die  Rischöfe  von  Leoben  ,  Lavant  und  Budweis  bitten  sie  von  der  un- 
entgeltlichen Messenlast  zu  befreien ,  und  der  Budweiser  Bischof  macht 
den  Antrag ,  die  Messen  der  aufgehobenen  Bruderschaften  und  gesperr- 
ten Kirchen  in  den  vorigen  Pfarrkirchen  lesen  zu  lassen,  damit  auch  die 
alten  Seelsorger  nicht  so  viel  an  der  kanonischen  Portion   verlieren. 

\<l  b.  Da  dem  1h  iii:iousfonde  mit  Aufhebung  der  Stifte  und 
Klftfter  und  Hruderschaften  so  viele  Stiflinessen  heimgefallen  sind, 
so  war  es  nicht  anders  thuulich,  als  solche  unter  die  neuen  Seel- 
sorger zu  vert heilen,  und  sie  ihnen  in  partem  Dotationis  zuzu- 
wtiMii.  (..-eil  dir  Sache  können  sie  sich  umso  weniger  beschwe- 
ren, als  M  au«  h  gfcf  wenige  alte  Pfarren  gibt,  deren  Dotation  nicht 
mit    einigen  \  erhindlichkeiten  beschwert  ist,    und  die  nicht  eben- 

6» 


68 

falls  vStiftmessen  lesen  müssen.  Was  die  Art  der  Zutheilung  anbe- 
langt, da  hat  man  den  Bedacht  darauf  genommen,  dass  in  den  Län- 
dern keinem  neuen  Pfarrer  mehr  denn  120  derlei  Messen  zugefal- 
len sind,  wo  ihm  also  noch  genug  freie  Messen  übrig  bleiben.  Nur 
in  Niederösterreich,  wo  man  gar  eine  grosse  Anzahl  der  Stiftmes- 
sen hatte,  ist  die  Vertheilung  anfanglich  zu  gehäuft  ausgefallen,  die 
man  jedoch,  so  wie  sich  die  Pfarrer  wegen  einer  diessfälligen  Ver- 
minderung melden,  von  Fall  zu  Fall  in  das  ächte  Verhältniss  zu- 
rückzuführen sucht.  In  der  Sache  selbst  aber  hätte  es  bei  der  ge- 
troffenen Verfügung  zu  bleiben,  weil  die  Enthebung  der  neuen 
Seelsorger  von  allen  Stiftmessen,  und  der  Antrag  des  Bischofs  von 
Budweis,  solche  in  den  alten  Pfarrkirchen  lesen  zu  lassen,  mit  den 
Kräften  des  Religionsfond  es  gar  nicht  vereinbarlich  wäre. 

c)  Wünschen  alle  Bischöfe  die  Geistlichen  von  der  drückenden  Religions- 
steuer zu  entheben,   und 

d)  der  Bischof  von  Laibach  bittet  noch  sie  auch  von  der  Fortificationssteuer 
zu  befreien. 

Ad  c  et  d.  Die  Religionsfonds-Steuer  hat  inzwischen  bei  dem 
Ruralklerus  ohnehin  aufgehört.  Die  Bischöfe  und  Kapitel  kann  man 
noch  nicht  davon  entheben,  weil  es  die  Umstände  des  Religionsfon- 
des,  und  seine  häufigen  Ausgaben  nicht  gestatten.  Sie  können  auch 
solche  bei  ihren  gemeiniglich  reicheren  Einkünften  leichter  ertra- 
gen. Die  Fortifikazionssteuer  betrifft  das  Aerarium,  und  nicht  den 
Religionsfond. 

e)  Bittet  der  Erzbischof  von  Olmütz  um  Aufhebung  der  besonders  dem 
mährischen  Klerus  so  nachtheiligen  neuen  Grundsteuer  und  Zehentreluition. 

Ad  e.  Von  der  neuen  Grundsteuer  und  Zehentreluition  ist  es 
mit  Aufhebung  der  vorigen  Steuer-  und  Urbarial  -  Einrichtung  be- 
reits abgekommen,  und  die  Pfarrgeistlichkeit  wieder  in  ihren  vori- 
gen Zehentgenuss  gesetzt  worden;  es  kömmt  also  von  dieser  Be- 
schwerde ab. 

f)  Die  Bischöfe  von  Brixen ,  Seckau ,  Prag  und  Olmütz  bitten  um  Wieder- 
einführung der  Stolgebühr;  die  Bischöfe  von  Leitmeritz  und  Linz  aber 
wünschen  nur,  dass  die  Taufstole  wieder  abzunehmen  erlaubt  werde,  und 
der  letztere  wünschet  nebst  diesem  noch  die  Wiedereinführung  der  zwei 
höheren  Konduktsklassen. 

Ad  f.  In  gegenwärtigen  Zeiten  scheint  es  nicht  räthlich,  das 
Volk  mit  höheren  Stoltaxen  zu  belegen,  und  damit  zu  neuen  Unzu- 


i'i iedenhcilen    \nlass  y,u  geben.    Kben  so  Wenig  lüdet  mau  rälhlich, 

lefcee  seit  mehreren  lahm  aufgehobene  Tanfitol*  wieder  ein- 
zufühlen, welche  hei  «lern  Volke  selbst  gegen  «Ü«*  (Geistlichkeit  kei- 
nen geten  Binlrvefc  mtetei  würde,   freiwillige  Schenkungen  bei 

derlei  (Jelegenheiten  lassen    sich    olmeliin   weder    verbieten,    noch 

biedere,  die  EinfeJtreng  eines  eeten  Zwmagee  eber  wtrde  immer 

bedenklich  sein.  Zedern  bat  man  jenen  Pfarrern,  Aiednrcb  den  Bei- 
der Taufslola    unter  die  ('ungruam  herabgefallen  sind,    den 
iftlligee  Brette  aus  dem  Keligionsfundo  olmeliin  geleistet.  Die 

von  dem  llisehofe  M  lAtU  angetragene  \\  iedereinführung  der  zwei 
liolirren  konduktsklasson  könnte  höchstens  einem  oder  anderen 
Stadtplane!'  einigen  Vortheil  verschaffen,  und  dieser  würde  von 
keiner  grossen  Bedeutung  sein,  weil  der  Geschmack  kostbarer  Be- 
gräbnisse in  den  heutigen  Zeiten  nicht  mehr  herrscht.  Ueberhaupt 
seheint  es  nicht  thunlich,  in  der  erst  vor  wenigen  Jahren  einver- 
ständlich mit  dem  Ordinariate  in  dem  Lande  ob  der  Enns  publicir- 
tee  neuen  Stolordnung  jetzt  eine  Aendcrung  zu  treffen. 


7. 
Die  Bischöfe  von   Olmütz ,    Prag,    Laibach,    Leitmeritz ,    St.  Polten,    Leoben, 
Brunn,  Gurk ,    Gradiska  und  Linz  klagen  mit  Nachdruck  über  das  neue  Defi- 
zientennormale ,    vermög  welchem    nur    diejenigen    Priester,    welche    zu    allen 
Diensten    der  Seelsorge    auf  immer    unfähig    erkennet  worden,   einen  geringen 
i-ntengehalt  von   200  fl.   erhalten.   Für  die   Halbdefizienten  und  die   Gehil- 
fen, die  so  oft  einer  Unterstützung  wahrhaft  bedürften,    sei  gar  nicht  gesorgt, 
i  rzbischof  von  Prag  bittet  daher  um  Zurückstellung  seines  Emeritenhau- 
ses   und   der  dazu  gewidmeten   Funds.   Um   die   Zurückgabe    der  Diözesan-   und 
Knipritcnfund.s,   welche  zum   Religionsfond  eingezogen  worden  ,  bitten  auch  die 
Bischöfe  von   Gllmütz,    Brunn   und  Laibach,    und  letzterer  wünschet    mit    den 
•  len    von  St.  Pulten  und  Gradiska  die  Errichtung  eigener  Defizientenhäu- 
jtMh'r   Di. ./.es.   wo  iea   alten  Priestern  der  Unterhalt  aus  dem  Religions- 
fond   zu  reichen  wäre.     Der   BUcfcof  von   Linz   trägt  an,   die  Pension  der  De- 
n   um    KM)   il.   u   vermehren;    der  Bischof    von    Budweis  aber    räth  ein, 
das»   zur   Schonung  der   Dcli/.ientenfundii  den  einträglichem  Benefizien,  die  jetzt 
eingestellte  resignation  cum  reservatione  pensionis  ex  beneficio  wieder  erlaubt 

werden  möchte. 

Ad  7.  Die  für  die  zur  Seelsorge  untauglich  gewordenen 
IM'riimliicr  aiiv-.iiMv.srnc  Pension  von  200  H.  ist  /war  an  sich  ge- 
i  in-''.  .il»er  in  Yrrglrichung  mit  dem   Inlei-halle.  welchen  die  in  i\vv 

ehemals  miiani:iicli  gewordenes   (Geistlichen   genösse^ 


70 

allemal  eine  Wohlthat*,  denn  ehemals  erhielten  die  Defizienten  von 
den  Ausstellern  ihres  Titulus  mensae  höchstens  einen  jährlichen 
Unterhalt  von  150  fl.,  sehr  oft  einen  noch  geringeren,  und  manch- 
mal gar  keinen.  Ist  der  Defizient  ein  Kaplan,  so  verliert  er  nichts; 
der  Fall  aber,  dass  ein  Pfarrer,  der  eine  bessere  Pfründe  hat,  die- 
selbe verlässt,  und  Pension  verlangt,  ergibt  sich  seltner.  Die  Ver- 
mehrung der  Pension  wurde  den  gering  dotirten  Pfründnern  und 
Kaplänen  den  Defizientenstand  annehmlicher  als  die  Beibehaltung 
ihres  Amtes  machen,  und  dem  Religionsfunde  unbestreitbar  sein. 

Ob  und  unter  welchen  Bedingungen  den  Bischöfen  der  Emeri- 
tenfond  zurückzustellen  sei,  wird  sich  erst  dann  beantworten  las- 
sen, wenn  die  Länderstellen  die  abgeforderten  Ausweise  dieses 
Fonds  werden  eingesendet  haben.  Geradezu  und  unbedingt  kann 
die  Zurückstellung  nicht  bewilligt  werden ;  weil  der  Religionsfund 
gegen  die  Einziehung  desselben  die  Verbindlichkeit  auf  sich  ge- 
nommen hat,  den  sämmtlichen  Zöglingen  der  Generalseminarien 
den  Tischtitel  zuzusichern,  und  wenn  sie  zur  Seelsorge  untauglich 
würden,  die  Defizientenpension  abzureichen.  Sobald  die  Ausweise 
eingelangt  sein  werden ,  wird  man  über  diesen  Gegenstand  Eurer 
Majestät  einen  besonderen  Vortrag  erstatten. 

8. 
Beschwerde  über  die  neue  Pfarr-Eintheilung. 

Ad  8.  Ueber  die  deutscherbländische  Pfarreinth eilung  machen 
nur  die  Erzbischöfe  von  Prag  und  Laibach,  dann  die  Bischöfe  von 
Brixen  und  Gradiska  einige  Ausstellungen. 

Ihre  Bemerkungen  sind ,  und  zwar  insbesondere  von  den  bei- 
den ersteren,  dass  die  Eintheilung  nicht  durchaus  ganz  zweckmäs- 
sig, an  einigen  Orten  die  Pfarren  zu  gedrängt,  an  anderen  zu  weit 
entfernt,  und  überhaupt  zu  viele  seien  *,  daher  sie  beide  bitten,  die- 
ses Geschäft  ganz  ihnen  zu  überlassen. 

Der  Bischof  von  Brixen  trägt  auf  die  Aufhebung  der  St.  Jo- 
sephs-Pfarre zu  Innsbruck ,  der  Bischof  von  Gradiska  aber  auf  die 
Errichtung  einer  dritten  Pfarre  in  Triest  an. 

Nun  ist  das  Pfarreinrichtungsgeschäft  nicht  einseitig  von  der 
politischen,  sondern  immer  gemeinschaftlich  mit  der  geistlichen 
Behörde,  d.  i.  durch  die  Kreisämterund  Landvikarien,  dann  durch 
die  Landesstelle  und  Konsistorien  behandelt  worden.  Dass  man  die 


71 

Zahl  der  NUl  Pfarren  überhaupt  hierorts  nieht  übertrieben .  son- 
dern soxiel  möglich  nur  auf  das  Bfothwcndige  zu  beschränken  ge- 
sucht habe,  lässl  sieh,  um  nur  Ihm  den  zwei  Landern  stehen  SS 
bleiben,  deren  llisrhülV  liier  gegefl  die  Yrrviclfälligung  Klagen  füh- 
ren, von  daher  schliesseii.  weil  in  llühmcn  von  den  unteren  Geist- 
lichen und  weltlichen  U.hö r«l rn  69$,  und  in  krain  |tt  neue  Expo- 
siturcn  angetragen,  diese  aber  in  der  llearbcitung  dos  Geschäfts 
\(in  hieraus  in  dem  ersleren  Lande  auf  875 5  und  in  dem  zweiten 
auf  U»l  zurückgeführt  worden  sind.  Wenn  also  die  llisehöfe  über 
die  m  grosse  Vervielfältigung  der  Pfarren  klagen,  so  müssen  sie 
nur  ihre  eigene  Opcrafa  bedauern,  und  noch  sehr  zufrieden  sein, 
dass  man  auch  von  diesen  eine  starke  Fortion  überflüssig,  und  mit 
«len  angenommenen  Grundsätzen  nicht  übereinstimmend  befunden, 
und  somit  abgeschlagen  hat. 

ha ss  nicht  auch  unter  den  bewilligten  Stationen  noch  einige 
sieh  ersparen  Hessen,  dass  nicht  bei  der  Erhebung  der  Lokalität, 
die  doch  den  meisten  Ausschlag  hat  geben  müssen,  von  Seite  der 
unteren  Behörden  einige  Xebenrücksichlen  eingetreten  sein  mögen, 
dieses  lässt  sich  schwer  bezweifeln,  auch  bei  einer  so  weitschich- 
ii-«u.  und  mit  einem  so  grossen  Del ail  verbundenen  Einrichtung 
noch  schwerer  vermeiden.  Indessen  bleibt  auch  richtig,  dass  nicht 
jede  Station  sieh  mathematisch  auszirkeln  lasse,  und  dass  vielfältig 
m  hon  vorhandene  Gebäude  oder  Stiftungen,   die  man  Gemeinden 

lin    Lande  immer  nur   mit  grosser  Unzufriedenheit  entzieht, 

fftr  diesen  oder  jenen  Ort  den  Ausschlag  gegeben  haben,   den  der- 

nieht  erhalten  haben  würde,  wenn  nicht  die  erwähnten  für  ihn 

eJgenfl  gestiftetes  Zuflüsse  und  Dotazionsquellen  schon  vorhanden 

sses  wären. 

bsiesses  scheint  SS  überflüssig,  in  die  nur  allgemein  hingelegte 
issstellug  der  swei  Erzhisehüfe  von  Prag  und  Laibach  gegen  die 
Pfarreinrichtung  j,.|/,(  tiefet1  einzugehen.  Es  ist  letztmal  ohnehin 
anbefohlen  worden,  zu  erheben,  ob  nicht  einige  der  neuen  Statio- 
nen als  minder  nnthwendig  reduzirt  werden  könnten.  Dadurch  er- 
ksJtes  diese  Ordinarien,  so  wie  alle  übrigen,  die  Gelegenheit,  ihre 
Heinerkungen  über  die  neue  Pfarreinrichlung  speeifice  anzuhrin- 
-''>.  und  w.nn  sie  hier  und  da  eine  schicksamere  Einlheilung  zu 
hellen  glauben,  ihre  \ Urs»  hläge  der  Landesstelle  zu  eröffnen.  Von 
«I«  in  Antra-r  aber,  ihnen  dieses  Geschäft  privative  zu  überlassm. 
Sitte  M   lediglieh  ah/,ukonmien. 


72 

Was  die  Spczialbemerkung  des  Bischofs  vonBrixen  anbelangt, 
der  die  St.  Josephs  -  Pfarre  zu  Innsbruck  aufheben  will,  daliegt 
der  Grund  dieses  ganzen  Antrags  darin,  um  an  der  ehemaligen  Je- 
suiten- oder  heiligen  Dreifaltigkeitskirche  eine  Pfarre  zu  erwirken. 
Gleichwie  aber  diese  nur  in  einer  unbedeutenden  Entfernung  von 
der  alten  Stadtpfarre  sein  würde,  die  St.  Josephs-Pfarre  hingegen 
dem  entfernteren  Thcile  sehr  bequem  ist,  also  hätte  es  auch  bei 
der  nach  reifer  Ueberlegung  und  mehrfältiger  Einvernehmung  des 
Gubernii  getroffenen  Eintheilung  um  so  mehr  zu  bleiben,  als  die 
Pfarre  bei  St.  Joseph,  welche  dieServiten  versehen,  dem  Religions- 
fond nichts  kostet,  jene  an  der  heiligen  Dreifaltigkeitskirche  aber 
eine  Menge  Auslagen  verursachen  würde. 

Eben  so  wenig  scheint  es  auch  dringend  zu  sein ,  in  Triest 
eine  dritte  Pfarre  zu  errichten.  Von  jeher  haben  allda  nur  zwei 
Pfarren  bestanden,  und  das  Publikum  könnte  sich  damit  um  so  mehr 
begnügen,  als  jede  Pfarre  noch  ihre  Filialkirche  hat,  und  nunmehr 
nach  der  neuesten  Verordnung,  wo  die  Stadt  wieder  einen  eigenen 
Bischof  bekommt,  auch  die  Kathedralkirche  neuerdings  eröff- 
net wird. 

a)  Der  Bischof  von  Leoben  bittet  keine  weitere  Einziehung  der  Kirchen  und 
Pfarreien  mehr  zu  gestatten ,  da  hieraus  für  die  Seelsorger  ein  beträcht- 
licher Schaden  entstehen  müsste,  und  daher  auch  den  Befehl  vom  3.  Au- 
gust v.  J.,  vermög  welchem  die  Pfarrei  M Are  in  eingezogen  werden 
soll,  wieder  aufzuheben. 

Ad  a.  Die  alten  Pfarren  sind  in  regula  nicht  eingezogen, 
sondern  in  ihrem  vorigen  Stande  belassen  worden,  gleichwie 
auch  hierüber  nur  von  dem  alleinigen  Bischof  von  Leoben  eine 
Klage  angebracht,  und  zu  dessen  Beweis  die  Pfarre  St.  Marein 
angebracht  wird.  Nachdem  es  aber  von  deren  Reduction,  obgleich 
das  Kreisamt  darauf  angetragen  hat,  durch  Hofverordnung  ohne- 
hin abgekommen  ist,  so  behebt  sich  diese  einzelne  Beschwerde 
von  selbst. 

b)  Wünschen  die  Bischöfe  von  Brixen  und  Prag,  dass  alle  nicht  ganz  kas- 
sirte,  aber  itzt  doch  gesperrten  Kirchen  zur  Abhaltung  des  Gottesdien- 
stes wieder  geöffnet  werden  dürfen  ,  und  der  Erzbischof  von  Ollmütz 
bittet  diess  insbesondere  in  Ansehung  der  an  seine  Metropolitankirche 
stossenden  gesperrten  St.  Anna  Kirche  ,  welche  nicht  nur  bei  einer  vor- 
kommenden Wahl  ,    bei  Priesterweihen    und  Ertheilung    der  Firmung  etc,t 


73 

«ondern  auch  bei  grosser  KRHe  zur  Katecblsirung  der  Jugend  notwen- 
dig sei. 
Ad  h.  Die  Sp.M-runi;  der  Kirrhon  ist  nur  an  solchen  Orten 
gttefcehei,  wo  deren  ganz  überflüssige  vorhanden  waren,  und 
die  seihst  nach  dem  «••emcinschafl liehen  Befand  der  geistlichen 
und  weltliche!  Behörden  hierzu  geeignet  befunden  worden  sind. 
Man  ist  in  diesem  Geschäft,  welches  in  der  Ausführung  auf  dem 
Lande  eines  der  haiklichsten  war,  mit  aller  möglichen  Behut- 
samkeit vorgegangen,  und  hat  die  dicssfallige  Auswahl  und  Be- 
nennung gröSftentheili  den  Konsistorien  seihst  überlassen.  In- 
u  wenn  die  Ordinarien  von  Prag  und  Brixen,  welche  allein 
sieh  im  Allgemeinen  beschweren,  einige  Kirchen  anzugeben  wis- 
sen, welche  sie  zu  eröffnen  nothwendig  glauben,  so  hätten  sie 
solehc  der  Landesstelle  speeifice  anzuzeigen,  wo  sich  sodann  das 
Weitere  nach  Umständen  und  Beschaffenheit  der  Sache  wird  ver- 
lüden lassen.  Der  Erzbischof  von  Ollmütz  bittet  allein  um  die 
Eröffnung  der  an  die  Metropolitankirchc  anstossenden  St.  Anna- 
Kapelle,  um  daselbst,  vorzuglich  im  Winter,  die  Katechesen  ab- 
zuhalten, wobei  kein  Anstand  obwaltet. 

9. 

Die  Bischöfe  von  Leitmeritz  ,  Trient  ,  Brixen  und  Gradiska  beschweren  sich 
Aber  die  Unabhängigkeit  der  Lokalkapläne  von  den  Pfarrern,  wodurch  das  so 
B  Einverständnis8  zwischen  beiden  verhindert  werde.  Um  die  Abhängig- 
keit derselben  zu  bewirken ,  wären  die  Lokalkapläne  ,  nach  dem  Antrage  des 
Bischofs  von  Leitmeritz  von  den  Pfarrern  anzustellen,  und  in  dieser  Rücksicht 
den  letzteren  von  dem  Religionsfund  eine  Zulage  von  150  bis  200  fl.  zu  be- 
willigen. Der  Brixner  Bischof  erachtet  ebenfalls,  dass  alle  Lokalkaplaneien  in 
Exposituren  verwandelt  werden  sollen. 

Ad  9.  Die  Lokalkapläne  differiren  von  den  Pfarrern  eigent- 
lieh  nur  nach  dem  \amcn.  in  der  Jurisdiktion  und  in  den  Funktio- 
nen miuI  sie  denselben  gleich.  Man  hat  sie  gemeiniglich  nur  an  den 
klewem  Stuzinneii.  und  zu  eisiger  Schonung  des  Religionsfonds, 
auch  zu  einer  Gradation  für  das  künftig  nfarrliche  Amt,  und  für 
eine  b euere  Dotation  bestimmt.  In  dieser  Eigenschaft  können  sie 
auch  den  Pfarrern  nicht  wohl  untergeben  werden,  sondern  es  hätte 
bei  derjenige!  Verfügung  und  Bestellung  um  so  mehr  zu  bleiben, 
;>ls  et  sich  olmr  grössle  l  nzutriedenheit  der  Gemeinden  nicht  thun 

•  ihnen  die  schon  hestellte  Lokal  -  Seelsorger  wieder  zu 
entziehen. 


74 

10. 

Die  Bischöfe  ron  St.  Polten  und  Linz  beschweren  sich  ,  dass  die  vom  Reli- 
gionsfund gestifteten  Kooperatoren  ihren  Gehalt  auf  die  Hand  bekommen,  und 
ohne  Genehmigung  der  Landesstelle  weder  angestellet ,    noch  entfernet  Averden 

können. 

Ad  10.  Die  Bemerkung,  welche  verschiedene  Bischöfe  dar- 
über aus  der  Erfahrung  machen ,  dass  nämlich  die  Kooperatoren 
eben  dadurch  sich  gleichsam  als  unabhängig  von  den  Pfarrern  an- 
sehen, dass  sie  die  Kost  ausser  dem  Pfarrhofe  nehmen,  sich  zur 
Erfüllung  ihrer  Pflichten  nicht  anhalten  lassen,  und  hieraus  ver- 
schiedene Händel  und  Misshelligkeiten  zwischen  den  Pfarrern  und 
derlei  Kooperatoren  entstehen,  sind  nicht  ohne  Grund,  und  man 
hätte  hiernach  zu  besserer  Erzielung  der  Ordnung  und  Subordina- 
tion keinen  Anstand,  die  Einleitung  dahin  zu  treffen,  dass  der  Do- 
tationsbetrag für  die  aus  dem  Religionsfundo  gestifteten  Koopera- 
toren führohin  zu  Händen  der  Pfarrer ,  denen  sie  zugetheilt  sind, 
gegen  die  Verbindlichkeit  verabfolgt  werde,  dass  sie  den  vom  Or- 
dinariate mit  Vorwissen  der  Landesstelle  aufzustellenden  Koopera- 
tor  landesüblich  unterhalten,  und  von  ihm  die  auf  der  Stiftung  haf- 
tenden Verbindlichkeiten,  auf  deren  Persolvirung  das  Ordinariat  zu 
wachen  hätte,  verrichten  lassen  sollen. 

11. 

Die  Bischöfe  von  Galizien,  Laibach,  Trient  und  Brixen  beschweren  sich  über 
die  Abnahme  der  einfachen  Benefizien.  Besonders  bittet  mit  ihnen  um  deren 
Wiederherstellung  der  Bischof  von  Tarnow ,  weil  in  Galizien  keine  Defizien- 
ten-  und  Emeritenhäuser  vorhanden  sind.  Der  Bischof  von  Trient  bittet  die 
Angelegenheiten  der  Benefizien  den  Bischöfen  zu  überlassen ,  und  der  Erzbi- 
schof von  Laibach  erinnert  die  einfachen  Familienbenefizien  sowohl  als  auch 
andere  einfache  Benefizien  seien  zur  Aushülfe  in  der  Seelsorge  und  Kir- 
chendienste von  den  Patronen  künftig  wieder  frey  zu  verleihen. 

Ad  11.  Die  Reduktion  der  einfachen  Benefizien  ist  einer  der 
Hauptgrundsätze  der  geistlichen  Einrichtung.  Die  dermaligen  Be- 
sitzer hat  man  zwar,  so  weit  sie  Canonice  investirt  waren,  in  deren 
Besitze  lebenslänglich  belassen,  bei  ihrer  Erledigung  aber  die  Be- 
nefizien an  den  Religionsfond  übernommen,  und  zur  Dotirung  der 
neuen  Kurazien  angewendet,  somit  diese  Stiftungen  eigentlich  in 
curata  Beneficia  verwandelt,  das  Präsentationsrecht  aber  denjeni- 
gen Patronen  ,  die  solches  vorhin  hatten ,  belassen,  wenn  sie  sich 
anders  den  Kuratpatronats  -  Verbindlichkeiten   haben  unterziehen 


75 

wollen.  El  ier  llauplsache  dürfte  es  dahci  sein  Verhleihen  haben, 
weil  eine  diessfällige  Abänderung  das  Dotalion^es.  bäft  der  neuen 
Kuratirn  in  Verwirrung  bringe,,  .  und  im  (irunde  eine  nützlichere 
\erwrndung  ll  eine  unlhäligcre  verwandeln,  und  stall  Seelsur-rr 
lediglirhe  Messeleser  zusein  würde.  Die  Absieht,  welche  einige  Bi- 
schöfe den  Keneliciis  simplieibus  zu  geben  vermeinen,  um  nämlich 
damit  die  Dctizienlen  und  Kmerilen  zu  dotiren,  ist  schon  dadurch 
erreicht,  dass  man  diesen  Priestern  einen  eigenen  Defizicntengehalt 
aus  dem  Keligionsfondc  abreicht,  oder  solche  nach  Hcschafl'enheit 
der  Umstände,  und  wenn  sie  mit  keinem  Beneficio  stahili  versehen 
waren,  auf  ihren  Titulum  mensae  verweiset. 

IV. 

Beschwerden  in  Absicht  auf  die  Klostergeistlichen. 
1. 

Die  Bischöfe  von  Galizien  und  Badweis  wünschen,  dass  die  Ordensgeistlichen 
nicht  mehr  zur  Seelsorge  angestellt  werden  möchten ,  weil  diese  Geistliche, 
nach  der  Anmerkung  des  letztern  ,  wenn  sie  von  ihrer  Regel  aufgelöset  und 
ihren  Leidenschaften  überlassen  sind ,  falsche  Grundsätze  unter  dem  Volke 
verbreiteten.  Der  Bischof  von  Linz  erinnert  daher,  dass,  wenn  sie  zur  Seel- 
sorge verwendet  werden  sollen,  erst  den  Klöstern  und  Stiften  eine  andere  Ver- 
fassung gegeben  werden  müsste.  Dieser  B'schof  bittet  zugleich,  ihm  die  Ex- 
ception  bei  der  Vorrückung  der  Stiftsgeistlichen  auf  Exposituren ,  und  das 
Recht  einzuräumen,  die  schon  Ausgesetzten  wieder  zurück  in  das  Kloster  zu 
schicken  ;  der  Bischof  von  Trient  aber  wünschet  es  ihm  zu  überlassen,  Welt- 
oder Ordensgeistliche  zur  Seelsorge  nach  seinem  Gutbefinden  anzustellen. 

Ad  1.  Die  Verwendung  der  Klostergeistlichen  zur  Seelsorge 
war  im  Zusammenhange  der  Umstände  in  zweifacher  Rücksicht 
notli\N«'U(!i^.  Kimnal.  weil  man  nicht  so  viele  taugliche  Weltpriester 
allein  auf  einmal  gefunden  hätte,  um  alle  die  angeordneten  neuen 
Mal  innen  von  Pfarren,  Lokalkaplänen  und  Koopcratorcn  mit  sol- 
ehen  y.n  hesetzen,  und  dann,  weil  es  hei  der  beträchtlichen  Aufhe- 
kug  von  Stiftern  und  Klöstern  mit  der  Aufrechthaltung  des  Reli- 
iriniisfondcs  nicht  vereinharlich  gewesen  wäre,  alle  diese  Leute  in 
der  Inthätigkeit  zu  pensioniren,  und  von  der  anderen  Seite  so  viele 
neue  auf  Kosten  des  Fonds  anzustellen  und  zu  hezahlen.  somit 
doppelt.-  Auslagen  zu  tragen. 

Indess,  n  js|  man  in  der  diessfälligen  Auswahl  mit  i\^v  möirli- 
•hfl  Uchutsainkcit  raigegnges,    da    man  sie  vorläufig  hat  prüfen. 


76 

und  durch  die  Konsistorien  und  die  Landesstellen  nur  diejenigen 
hat  in  Vorschlag  bringen  lassen,  die  in  dem  Examine  procura  taug- 
lich befunden  worden  sind.  Gleichwie  dann  auch  zugleich  die  Kon- 
sistorien angewiesen  wurden,  jene,  die  sich  in  der  Aufführung, 
oder  sonst  eines  Vergehens  schuldig  machten,  ohne  viele  Weitläuf- 
tigkeit  entweder  in  ihr  Kloster,  oder  in  ihren  Orden  wieder  zurück 
zu  weisen,  oder  sonst  in  einer  schicksamen  Art  eine  Verwechslung 
oder  Entfernung  zu  treffen.  Durch  die  mehrere  Jahre  her,  als 
die  Einrichtung  im  Gange  ist,  kann  man  eben  nicht  sagen,  dass 
viele  Klagen  über  diessfällige  Excessen  von  exponirten  Religiösen 
hierorts  vorgekommen  seien.  Auf  alte  Pfarren  sind  sie  beinahe 
nicht  angestellt,  sondern  solche  fast  durchgehends  immer  mit 
Weltpriestern  besetzt  worden. 

Der  Antrag  der  Bischöfe  von  Budweis,  von  Galizien  und  Linz, 
die  Klostergeistlichen  von  der  Seelsorge  ganz  auszuschliessen, 
scheint  nicht  wohl  thunlich,  wohl  aber  wird  ihre  Anstellung  von 
selbst  seltner  werden,  weil  die  tanglichen  Exreligiosen  schon  mei- 
stens untergebracht  sind,  von  den  übrigen  aber  ohnehin  keine 
Frage  sei,  oder  solche  nach  und  nach  absterben. 

2. 

Die  Bischöfe  von  Budweis,  Wien,  St.  Polten,  Seckau  und  Galizien  beschwe- 
ren sich  sehr  über  den  Verfall  der  klösterlichen  Zucht,  und  rathen  an 
die  vorige  Verfassung  der  Klöster ,  ihre  Zucht  zurückzuführen,  wie  sie  von 
der  Kirche  in  dem  Concilium  zu  Trient  gut  geheissen,  und  bestätiget  wor- 
den ist. 

Ad  2.  Durch  die  Aufhebung  der  Exemption,  deren  sich  vorhin 
verschiedene  Orden  und  Klöster  praevalirten,  sind  solche  ganz  der 
Jurisdiction  ihrer  Ordinarien,  in  deren  Sprengein  sie  sich  befinden, 
in  Disciplinarsachen  unterzogen  worden.  Wenn  also  die  Bischöfe, 
die  hier  nur  im  Allgemeinen  eine  Klage  führen,  in  diesem  oder  je- 
nem Kloster  einen  Mangel  der  Disciplin  zu  beobachten  glauben,  so 
bringt  es  ihr  eigenes  Amt  mit  sich,  diessfalls  das  behörige  Einsehen 
zu  nehmen,  und  die  Abhilfe  zu  verschaffen,  oder  wenn  sie  der  poli- 
tischen Assistenz  nöthig  haben,  solche  anzusuchen,  die  ihnen  in 
billigen  Sachen  niemahl  wird  verweigert  werden.  Wenn  sie  ab  er  den 
vermeintlichen  Verfall  der  Klosterdisciplin  der  geänderten  Verfas- 
sung der  Klöster  zur  Last  legen,  so  sind  sie  nicht  wohl  daran,  weil 
in   den   Ordensstatuten   und  Regeln  nichts  Wesentliches  geändert 


77 
worden,  weder  in  eine  diessflÜKge  Umetnltnng  sich  lie  geisÜiehe 

Kommission  eingelassen  hat.  oder  lial  einlassen  dürfen. 

Insbesondere  machen  einige  Bischöfe  hier  folgende   Bemerkungen: 
»)  Bitten   die   l'.iMlmic   von  Wien,  Seckau   und    (Jalizien  die  Verordnung  das» 
die  Lokalobern  alle  drei  Jahre    von    den   Gliedern    des    Konvents   gewählt 
werden  sollen,  wieder  aufzuheben ,   weil  diese  Wahlart    zu  verschiedenen 
Kabalen  und  Seitenwegen  Anlas  s  geben. 

Ad  a.  Dass  cs  bei  der  Retten  Wahlart  der  Obern,  vermög  wel- 
cher dieselben,  statt  dass  sie  vorhin  in  den  Provinzialkapitcln  bc- 
iHMinl  wurden,  nunmehr  von  den  Gliedern  eines  jeden  Klosters 
seihst  alle  drei  Jahre  gewählt  werden ,  zu  bleiben  habe,  ist  eine 
über  die  Vorstellung  der  Franziskaner-  und  Kapuziner-Provinzialen 
von  Sr.  Majestät  bereits  entschiedene  Sache.  In  der  That  würde 
aueh  eine  Aenderung  hierinfalls  nur  neue  Unzufriedenheit  in  den 
Klöstern  verbreiten. 

b)  Bitten  die  nähmlichen  Bischöfe  die  Klosternovizen  nicht  mehr  in  die  Ge- 
neralseminarien  abzuschicken,  sondern  die  Klosterstudien,  jedoch  mit  der 
Beschränkung  wieder  einzuführen ,  dass  sie  nach  Vorschrift  der  Univer- 
sität geleitet  werden  sollen. 

Ad  b.  Durch  die  Ertheilung  der  Erlaubniss,  Klosterstudien  zu 
errichten,  ist  dieser  Beschwerde  schon  abgeholfen  worden. 

c)  Wünschet  der  Bischof  von  St.  Polten,  dass  den  ausgesetzten  Mönchen 
nicht  erlaubt  werde  ihren  Gelübden  zuwider  Vermögen  zu  erwerben,  zu 
erben  und  zu  testiren. 

Ad  r.  Dass  die  in  Cura  ausgesetzten,  folglich  das  Amt 
d»r  wirklichen  S  cel  enhir  t  en  als  Pfarrer,  Lokalkapläne  ver- 
richtende llcliüiosen  von  ihrem  Erworbenen  testiren,  auch  qua 
tal.  s  erben  können,  dass  auch  geistliche  Personen  einen  S  ta  a ts- 
verb rech  er  anzuklagen  schuldig  sind,  wie  sich  weiter  unten  der 
Kist  liof  von  Trient  beschwert,  liegt  in  der  gesunden  Vernunft,  in 
der  Bürgerpflicht,  und  widerstrebt  weder  dem  Gebothe  Gottes, 
im«  li  dem  wahren  Geiste  der  Kirche.  Doch  hätte  allenfalls  die 
Kompilationshofkommission  sich  darüber  zu  äussern,  wo  beide  Ge- 
setze eingeführt  worden  sind.  Zu  bewundern  ist  es,  dass  über  den 
ersten  Pttnet  i\rv  einsige  Bischof  zu  St.  Polten,  und 
über  den  /.weiten  der  einzige  Trienter  Bischof  etwas  an- 
nrittgi  :  alle  Ihrigen  würden  doch  auch  das  Bedenken  gefunden  ha- 
lten, wenn  eines  mit  Grund  zu  machen  wäre. 


78 

d)  Bittet  der  Erzbischof  von  Lemberg  den  Nexum  der  Klöster  mit  den  Or- 
densgeneralen als  ein  unvermeidliches  Mittel  zur  Herstellung  der  Kloster- 
zucht wieder  einzuführen,  oder  wenigstens  zu  gestatten,  dass  in  den  k.  k. 
Staaten  ein  Vicarius  generalis  aufgestellt  werde. 

Ad  d.  Dass  sich  der  einzige  Lemberger  Erzbischof 
«•etraut,  dahin  zu  äussern,  als  sollte  der  Nexus  mit  den  Ordens- 
«•eneralen  der  Mönche  wieder  zu  Rom  hergestellt  wer- 
den, muss  man  entweder  seiner  Unwissenheit  der  Folgen  gegen 
seine  eigenen  Hirtenrechte ,  oder  einer  Ueberraschung  von  Mön- 
chen j  die  sich  hinter  ihn  gesteckt  haben,  lediglich  zuschreiben  ; 
weil  er  doch  kennen  sollte,  wie  nachtheilig  die  Autorität  der 
römischen  Ordensgeneralen  seit  ihrer  Entstehung  den  Rechten  der 
Bischöfe  von  jeher  gewesen  sei,  da  dieselben  immer  den  Kuriali- 
stenton  auf  das  Höchste  gestimmt,  und  die  Religiösen  gegen  ihre 
Diöcesanbischöfe  zum  Ungehorsam  durch  heimliche  Wege  verlei- 
tet haben. 

Dieser  Weg  legte  den  Grund  zu  dem  für  Religion  und  Kirche 
allgemein  bekannten  höchst  schädlichen  Missbrauch  der  Exemptio- 
nen  a  potestate  Episcoporum ,  und  was  dieser  Nexus  dem  Staate 
leider  geschadet  hat,  zeigt  die  kurze  Bemerkung  eines  einzigen 
actenmässigen  Beispiels  in  Folgendem: 

Als  ein  Brünner  Bürgerssohn  das  in  das  dortige  Kloster  der 
Augustiner  gebrachte  Kapital  per  12000  fl.  nach  seiner  Austre- 
tung, die  er  bewirkte,  zurückforderte,  hatte  der  General  zu  Rom 
durch  seinen  in  Trient  wohnenden  Prokurator  das  ganze  Kap  i- 
tal  schon  ausser  den  österreichischen  Staaten  gezogen. 

Die  Sache  gelangte  durch  Prozess  bis  zur  k.  k.  obersten  Ju- 
stizstelle ,  und  der  darüber  befragte  Prokurator  generalis  schrieb 
die  unverschämte  Antwort  zurück: 

Es  habe  zu  allen  Zeiten  jedem  Ordensgeneral 
frei  gestanden,  Gelder  aus  den  0  r  d  e  n  s  h  ä  u  s  e  r  n 
aller  Länder  und  Provinzen  nach  seinem  Befin- 
den an  sich  zu  ziehen,  folglich  sei  es  auch  aus 
diesem  Grunde  mit  diesem  Kapital  per  12000  fl. 
geschehen. 

Bei  Ansicht  dessen  entdeckte  man  daher  eine  die  Kräfte  des 
Staates  um  so  mehr  schwächende  und  höchst  gefährliche  Quelle, 
als  hundert  andere  dergleichen  Geldverschleppungen  seit  Existenz 


der  geistlichen   Orden   geschehen    sein   mögen,    bevor   man    tieft 
heimliche  Knlnemmg  «Irr  Staatskräfte  wusste. 

Da  nun  wider  dieses  (iesetz  noch  kein  einziger  Bischof,  ja 
weder  Mönchsorden  in  den  österreichischen  Ländern  das  Mindeste 
MgOfteUti  auch  Euer  k.  k.  Majestät  diese  Ankchrnng  in  den  tos- 
kanischen  Staaten  nachdrucksam  geltend  zu  machen  geruht  haben, 
verdiente  der  Lcmbcrger  Krzbischof  durch  das  Guhcrnium 
hei  so  auflallendem  Unfug  eine  Weisung,  derlei  Gegenstände  hes- 
ser künftig  M  überlegen,  um  so  mehr,  als  seine  Ursache  darin  be- 
steht: dass  durch  die  Generalen  zu  Rom  die  Mönche  in  den  k.  k. 
Staaten  in  besserer  Zucht  gehalten  werden  würden-,  gleichsam  als 
gestünde  der  Erzbischof  seine  eigene  Schwäche,  die  nicht  im 
Stande  wäre,  Klosterzucht  herzustellen,  da  er  doch  näher  als 
römische  Obrigkeiten  den  Klöstern  seines  Sprengeis  ist,  und  nach 
aufgehobener  Exemption  alle  Mittel  in  Händen  hat. 

e)  Der  hiesige    Kardinal   trägt    an,    die  Abbes    Commendataires   aufzuheben 
und  den  Stiften  die  Wahl  der  Prälaten,  wie  vormals  zu  erlauben. 

Ad  c.  Durch  Abschatfung  der  Kommendataräbte  ist  dieser 
Beschwerde  schon  abgeholfen  worden, 

f)  Bittet  der  Bischof  von    Linz  die  Kloster   und  Stifter  von    den    Bischofen 
durch  ihren  Einfluss  in   die  Prälatenwahlen  abhängiger  zu  machen. 

Ad  f.  Um  die  Klöster  und  Stifter  von  den  Bischöfen  noch  mehr 
abhängig  zu  machen,  trägt  der  Bischof  von  Linz  an ,  ihm  die  Ex- 
ception  bei  den  Prälatenwahlen  in  den  Stiftern  einzuräumen,  und 
die  Klöster  zu  verhalten,  dass  sie  schwören  sollen,  sich  nach  den 
Anordnungen  des  Bischofs  zu  richten.  Nun  ist  aber  jeder  Ordina- 
rius bei  einer  Prälatenwahl  entweder  in  persona,  oder  durch  sei- 
nen Conmiissariuin  ohnehin  zugegen,  und  so  wie  er  allemal  das  Ka- 
pitel über  die  bei  der  Wahl  zu  beobachtenden  ächten  Rücksichten 
vorläufig  m  ermahnen  pflegt,  so  wird  es  ihm  auch  nicht  schwer 
fallen,  die  Wahl  so  zu  leiten,  damit  sie  nicht  auf  einen  offenbar  Un- 
würdigen ausfalle;  und  wenn  doch  dieses  wider  Vcrmuthen  gesche- 
hen sollte,  so  bleibt  ihm  ohnehin  frei,  einem  solchen  die  Installa- 
tion in  Spirilualihus  zu  verweigern,  gleichwie  ihn  auch  die  landes- 
fürstlichen Kommissarien  zur  Temporal  Administration  nicht  zu- 
lassen würden:  vorläufige  Exceptionen  aber  scheinen  mit  der  Wahl- 
freiheit liefet  ganz  vereinharlich  zu  sein,  und  würden  nur  zu  Kolli- 
sionen Anlass  gebe*.  Bfetfl  M  wenig  ist  es  räthlieh  oder  schicksam. 


80 

alle  Stifter  und  Klöster  zu  einem  neuen  Eid  des  Gehorsams  gegen 
den  Bischof  zu  verhalten,  nachdem  sie  ihm  denselben  ohnehin  als 
ihrem  Oberhirten  ohne  Eid,  und  aus  dem  natürlichen  Zusammen- 
hange zu  leisten  schuldig  sind. 

g)  Der  Bischof  von  Gradiska  beschwert  sich  über  den  Verfall  der  Kloster- 
zucht bei  den  Piaristen  zu  Görz. 

Ad  g.  Die  Anklage  des  Bischofs  zu  Gradiska  gegen  die  Pia- 
risten zu  Görz  ist  nur  im  Allgemeinen,  da  er  nichts  Anderes  mel- 
det, als  dass  die  in-  und  äusserliche  Klosterzucht  und  das  erfor- 
derliche gute  Beispiel  bei  denselben  zu  sinken  anfange.  Es  dürfte 
dem  Bischöfe  zu  bedeuten  sein,  dass  er  als  Oberhirt  sein  Amt 
handeln,  und  so  weit  Gebrechen  an  der  in-  oder  äusserlichen  Dis- 
ciplin  in  diesem  Kloster  wirklich  obwalten,  solche  abstellen,  oder 
allenfalls  die  Assistenz  des  Triester  Gubernii  mittelst  einer  spe- 
ciellen  Anzeige  der  Unordnungen  ansuchen  möchte. 

h)  Ueber  die  Aufhebung  der  Abtei  zu  Tyniec  in  Galizien,  dann 

3. 

Ueber  die  Aufhebung  zu  vieler  Klöster  überhaupt  beschweren  sich  die  Bischöfe 
von  Galizien,  von  Brixen,  Gradiska,  Lavant  und  Wien.  Besonders,  erinnert  der 
hiesige  Kardinal,  habe  dieses  Schicksal  mehrere  Mendikantenklöster  getroffen. 
Einige  rathen  auf  die  Wiederherstellung   gewisser    Klöster  insbesondere ,   von 

welchen 
a)  der  Bischof  von  Brixen  das  Franciskaner-  und  Kapuzinerkloster  zu  Inns- 
bruck, das   Collegiatstift  zu  Innichen,  und  das    Clarissinnenstift  zu  Hall ; 

c)  die  Bischöfe  von  Galizien,  die  Geistlichen  von  der  Missionskongregation, 
welche  vorher  in  Galizien  waren  ,  und  besonders  die  angehenden  Geist- 
lichen unterrichtet  haben;  und 

d)  der  Bischof  von  Tarnow  das  Nonnenkloster  zu  Altsandez ,  welches  zur 
Erziehung  armer  Mädchen  bestimmt  war,  nennen. 

Ueber  die  Aufhebung  der  verschiedenen  Klöster  in  den  deut- 
schen Erbländern ,  und  die  dabei  beobachteten  Grundsätze  behält 
sich  die  geistliche  Kommission  bevor,  einen  besonderen  allerunter- 
thänigsten  Vortrag  ehestens  zu  erstatten,  worin  sie  zugleich  in 
Folge  des  allerhöchsten  Auftrages  über  die  Frage  sich  auslassen 
wird :  ob  einige  Klöster,  und  welche  allenfalls  wieder  herzustellen 
seien?  hier  soll  sie  nur  so  viel  gehorsamst  erinnern,  dass  nur  von 
fünf  Bischöfen,  nämlich  aus  Gallizien,  von  Brixen,  Gradiska,  Lavant 
und  Wien  gegen  die  Aufhebung  der  Klöster  Klage  geführt,  von  al- 
len übrigen  aber  dagegen  keine  Einwendung  gemacht  werde. 


81 

Was  die  Missionskongrrgatinn  in  (Jallizien.  die  eigentlich  kein 
Kloster  war.  btl&lgt,  dl  ist  (Irren  Herstellung  w  cder  riilhlieh,  noch 
thunlich,    nachdem    sie    einerseits    meistens    von  llnm   aus  geleitel 

wurde)   um!  die  Wiedereinführung  dei  «1er  ordentlichen  Seelsorge 
so  imchtheiluren  Mtesionsiostitati  schon  in  keinem    Betracht  er- 

wünsehlich    isl  ,    und    andererseits   auch    die   diessfälligen  (iehäude 
selion  meistens  \eräussrrt  worden  sind. 

4. 
Die  Bischöfe    von  Gallizien  und  der  von  Budweis  bitten   für  die  aufgehobenen 
Mönche  und  Nonnen    eigene   Häuser  au   bestimmen,  in  welchen  sie  beisammen 

wohnen  könnten. 

\d  4.  Für  die  Xonnen  sind  in  einem  jeden  Lande,  naeli  Ver- 
schiedenheit dessen  Grösse  und  der  grösseren  oder  kleineren  An- 
zahl der  Subjekten,  die  sieb  daran  gemeldet  haben,  ein,  aueb  zwei 
Yersammlungshäuscr  oder  Klöster  gleich  anfänglieh  bestimmt  wor- 
den, in  welchen  diejenigen,  die  nicht  in  die  Welt  austreten,  oder  in 
ein  anderes  belassenes  Kloster  oder  Fraueninstitut  übergehen  woll- 
ten, ihr  Leben  in  der  Stille  zubringen  können,  die  in  so  weit  ver- 
schiedentlich noch  bestehen,  als  nicht  die  Nonnen  selbst  nach  der 
Hand  sieh  eines  andern  bedacht,  und  den  Austritt  aus  einem  sol- 
chen  Versammlungshause,  und  ihre  Auseinanderlassung  angesucht, 
und  erhalten  haben. 

Di-'  Orden  der  Männer  sind  auf  zweierlei  Art  behandelt  wor- 
den: Jenen,  die  Stabilitalem  loci  hatten,  und  die  ihre  Profession 
auf  ein  bestimmtes  Kloster,  und  auf  einen  bestimmten  Oberen  ab- 
_l  haben,  in  welche  lieilie  ;ille  Stifter  der  Benedicliner,  Zister- 
/.i.  iist  i.  IVämnnstratrnser  und  der  Canonicorum  Krgularium  geho- 
nt, wurde  frei  gestellt,  entweder  in  ein  anderes  stehen  gebliebe- 
ne Stift  überzutreten .  oder  sieh  von  dem  Ordinario  secularisiren 
zu  lassen.  Alle  übrigen  Keligiosen  und  Mendikanlcn  primae  et  se- 
eundae  elissis  wurden  in  andere  Kloster  ihres  Ordens  eingetheilt. 
El  Scheut  n.inz  überflüssig,  für  diese  Irreligiösen  derzeit  ein  sol- 
\  rrsammlunirshaus  zu  errichten,  weil  vorzusehen,  dass  sich 
srbr  wenige  zu  einem  freiwilligen  Kintrill  in  dasselbe enlschlii  smu 

würden,  «in  Zmag  aber  nicht  billig  wäre. 

km  allen  diesen  lleM-hw  erpunkten  zeigt  sich  nlVenhar.  dasses 
den    l.rz-     und    IJischölVn   "jösstentheils    um    Finmischung   und 
Archiv.    Jahrg.    1850.  I.   Bd.   I.  Heft.  ü 


82 

Eingriffe  in  weltliche  lnmlesfii  rsll  iche  Rechte,  und 
zugleich  um  so  ungegründete  als  überflüssige  Vermeh- 
rung ihrer  Einkünfte  zu  thun  sei,  wobei  aber  kein  einziger 
Vorschlag  erscheint,  der  eine  Verbesserung  der  ächten  Kir- 
chen zu  cht  oder  Hirtenamts-Handlung  zum  Grunde  hätte, 
so  doch  eigentlich  ihre  pilichtmässige  Beschäftigung  sein  sollte. 

Ueberhaupt  kann  man  mit  Hecht  und  Billigkeit  den  Grund- 
satz annehmen,  dass  jener  Beschw erpunkt,  welchen  ein- 
zelne oder  so  wenige  Bischöfe  über  die  allgemeinen,  folg- 
lich einem  jeden  insbesondere  bekannt  gemachten  landesfürstli- 
chen Verordnungen  in  blossen  ausser  liehen  Kirchensachen 
dermalen  anbringen,  ungegründet,  und  abzuweisen  sei,  weil  un- 
ter 20  Erz-  und  Bischöfen  doch  wohl  kein  einziger  sein  kann, 
der  nicht  verstehen  sollte,  ob  man  sich  in  ein  Dogma  einge- 
mischt, oder  sonst  gegen  die  christliche  Frömmigkeit  und  Mo- 
raütät  etwas  verordnet  habe,  in  welchem  Falle  alle  Bischöfe 
mit  einhelliger  Stimme  dawider  streiten  müssten ,  und 
würden. 

Da  nun  dieses  in  keinem  Punkte  geschieht,  ja,  was  noch 
mehr  ist,  da  weder  über  einen  Gegenstand  die  Majora 
sich  beschweren,  sondern  bald  der  eine  oder  etwelche  dieses, 
und  andere  jenes  abzustellen  wünschen,  so  wird  man  gezwun- 
gen zu  glauben,  dass  eine  unter  mehreren  zerstreute  Unwissen- 
heit oder  Nebenabsichten  den  Leitfaden  der  Klagen  ziehen. 


Durch  ein  allerhöchstes  Handbillet  vom  3.  December  d.  J. 
ist  insbesondere  eine  ddto.  20.  November  d.  J.  an  Se.  Majestät 
gemachte,  hier  beyliegende  Vorstellung  des  Prager  Erzbischofs 
mit  dem  Auftrage  herabgelangt:  „dass  solche  bey  Gelegenheit  der 
..Untersuchung  der  von  anderen  Bischöfen  eingereichten  Beschwer- 
den mit  in  Erwägung  genommen,  und  sonach  unter  einem  zur 
..allerhöchsten   Schlussfassuiig  vorffelesrt  werden  solle.'1 

Man  setzet  voraus,  dass  die  abermahl  eingereichte  Vorstellung 
des  Prager  Erzbischofs  von  Wort  zu  Wort  eben  diejenige 
sei,  welche  derselbe  bereits  sub  dato  Prag  den  20.  April  1790 
an  Euer  Majestät  gelangen  Hess,  und  die  man  daher  bereits  nach 
den    darin   enthaltenen    verschiedenen  Gegenständen    unter  abge- 


B3 

theillen  Bubriken  il  den  llaupl vortr.ii;  über  die  grsammlcii  Be- 
schwerden der  Bischöfe  mit  eingebogen,  ud  darüber  die  allcr- 
naterthiaigste  Meinung  ertfaet  hat. 

Die  neaerdiaga  hier  eingebrachte  Klage,  dass  der  Präger  Mc- 

trnpnlilcnsilz  zur  Dntazinn  des  Bisthums  il  Bndweis  jährlich 
3000  il.    bej traget  miiss,    sollte  mau  von  einem  Krzbischofc  nicht 

erwarten,  dessen  Eingänge  zwischen  80  und  90M  fl.  jeden  Jahn 
sind,  der  beror  in  12  grossen  Landeskreisen  sammt  dem  Kgeri- 
schen  Bezirke  mehr  als  eine  Million  Seelen  unmöglich  mit  nützli- 
chem Erfolge  versehen  konnte,  und  der  daher  um  so  viel  weniger 
an  Personali  nebst  anderen  Ausgahen  hinfuhr  .i  zu  bestreiten  hat, 
weil  das  Budweiser,  Königgrälzer  und  Leitmeritzer  Bisthum  davon 
B  Laadeskretse  seihst  und  auf  seine  Kosten  besorget.  Die  Abthei- 
lung  und  Bestimmung  der  Diöcesan-Grenzen  sammt  dem  Dotations- 
betrage  für  Bndweis  ist  von  dem  päbstlichen  Stuhle  als  n«»th wen- 
dig und  nützlich  erkannt,  durch  feyerliche  Bullen  bestätiget,  und 
auch  in  diese  jene  Beneficia  in  Specie  namentlich  eingezogen  wor- 
den, die,  obschon  solche  auf  einigen  Tafelgütern  des  Prager  Erzbi- 
sehofs als  weltlicher  Obrigkeit  liegen,  dennoch  an  die  Jurisdiction 
des  Budweiser  Bischofs  gewiesen  worden  sind,  weil  solche  in  sei- 
nem geschlossenen  Sprengel  sind,  und  aus  so  vielen  kanonischen 
Grinden  die  Jurisdiction  eines  fremden  Ordinarii  in  der  Diözes 
eines  andern  Bischofs  die  übelsten  Folgen  und  unvermeidliche  Kol- 
lision /wischen  dem  mindern  Clerus,  auch  wohl  selbst  gar  oft 
/.wischen  beiden  Oberhirten  verursachet. 

Kressl  m.  p. 
\.    t.    Zur  Registratur   den    16.   September   1791. 


8* 


III* 

a)  Allergnädigster  Herr! 

Ich  weiss  gar  wohl,  dass  in  gewissen  Umständen  alle  Gebre- 
chen auf  einmal  sich  nicht  verbessern  lassen;  allein  ich  hoffe  Eure 
Majestät  werden  mir  nicht  ungnädig  nehmen  ,  wenn  ich  hier  einige 
Gebrechen  anmerke,  welche  eine  schleunige  Abhilfe  nach  meiner 
wenigen  Einsicht  unmassgeblich  vonnöthen  hätten. 

Erstens  die  sogenannten  General-Seminarien  wären  wenig- 
stens mit  Ende  dieses  Schuljahrs,  das  ist  mit  Ende  Juni,  wo  die 
Schulen  nach  der  neuen  Einrichtung  aufhören,  aufzuheben,  und  den 
Bischöfen  die  ihrige  zurückzustellen. 

Ich  habe  in  dem  Hause  der  erzbischöflichen  Cur  Raum  und 
Platz  für  40  Zöglinge,  allein  zu  deren  Unterhalt  und  Notwendig- 
keiten würden  vorläufige  Anstalten  zu  treffen,  und  jene  Kapitalien 
zurückzugeben  sein,  welche  ich  bei  Errichtung  des  General-Semi- 
nariums  an  den  Religionsfond  habe  abgeben  müssen. 

Zweitens  wäre  den  Stiften  die  Wahl  ihrer  Prälaten  zu  er- 
lauben 5  und  die  Kommendataräbbte  hätten  aufzuhören. 

Drittens,  die  übrigen  Klostergemeinden  wären  in  eine  re- 
gelmässige Verfassung  zurückzusetzen,  und  die  ihnen  im  Jahre  1784 
eingeräumte  Freiheit,  ihre  Lokalobern  alle  drei  Jahre  in  jedem 
Konvente  selbst  zu  wählen,  wieder  abzunehmen. 

Viertens  wäre  den  Unordnungen,  die  durch  das  Ehepatent 
vom  Jahre  1783  entstanden,  abzuhelfen ,  und  der  Gefahr,  welcher 
die  Gültigkeit  der  katholischen  Ehen  hiedurch  ausgesetzt  worden, 
zu  steuern. 

Fünftens  wäre  sehnlichst  zu  wünschen,  dass  Eure  Majestät 
bald  in  die  Umstände  gesetzt  würden,  die  sogenannte  Religions- 
commission aufheben  zu  können,  weil  durch  diese  der  Religion 
selbst,  und  der  geistlichen  Zucht  nicht  geringer  Schaden  zugefügt 
worden. 

Wien  den  16.  April  1790. 

Christof,  Cardin«l-Er%bischof  m.  p. 

Orig.  Registr.    des   Minist,  des   Cultus. 


s;> 


b)  Gebrechen, 

I.   I>ie  Religio!   muss  uns   haup t sär lil ich   von   dem  Vater   des 

Lteebti  getcheacfcel  werden,  sie  muss  aber  ineh  Bigleich  der  .lu- 
gend v ora iiül ich  in  Schulen,  andern  in  Christenlehren.  Predigten 
und  Unterriehtungen  dnreh  Seekorger  und  Diener  dee  Ahars,  wie 
auch  betoniere  durch  gute  Blicher  eingepfianzet  und  gen&hret  wer- 
den. In  Schulen  hat  man  gerade  das  Wiederspiel  von  der  Zeil  an 
gethan.  als  Ihre  Majestät  die  Kaiserin  verstorben  sind.  Die  Auf- 
seher und  Lehrer  der  deutsehen  Xormalsehulen  empfehlen  den 
Schillern  die  lutherischen  Hiicher  unter  dem  Vorwandc,  dass  die 
Methode  besser  sei,  und  die  gewöhnlichen  Ileligionsübungen  hör- 
ten auf. 

2.  In  den  Xormalsehulen,  welche  die  Piaristen  besorgen,  sol- 
len die  Unterrichtungen  hauptsächlich  von  der  Beicht  von  dem  Un- 
terschiede der  Sünden  und  der  Katechissmuss  mit  Stillschweigen 
übergangen,  die  übrigen  Sakramente  aber  kaum  berühret  werden. 
Man  beklagt  sich  auch  wegen  der  sogenanten  sokratischen  Lehrart. 

3.  In  den  Schulen,  auf  Universitäten  und  Gymnasien  gieng 
man  den  nämlichen  Weg.  Meine  öfteren  Vorstellungen  wegen  des 
Professors  der  Universalhistorie  Watteroth  und  des  Professors  der 
Kirchenreschichte  Dannemavr  haben  klar  dar<relhan,  dass  der  eine 

inen  Vorlesungen  alle  christliche  Religion,  der  andere  aber 
die  katholische  Kirche  untergraben  wollte.  Meine  Vorstellungen 
Wieder  ihre  Lehre  waren  gegründet  auf  ihre  Vorlesungen,  Dicta- 
ten  und  Schriften,  welche  ich  mir  von  ihren  Schülern  mit  vieler 
Mühe  verschaffet  habe. 

In  eben  diesen  Schulen,  auf  Universitäten  und  fJvmnasien  suchte 
man  die  lateinische  Sprache  fast  ganz  auf  die  Seite  zu  setzen,  da 
decb  diese  Sprache  die  allgemeine  Sprache  i\^v  römischen  Autho- 
ren.  der  Vater  und  der  katholischen  Kirche  ist.  woraus  entstanden, 

Üe  Jünglinge,  die  sieh  zum  geistlichen  Stande  widmen  woll- 
ten, dl  sie  der  Theologie  obliegen  sollten,  das  lateinische  hart 
:  indes. 

In  den  Seminarien  wurden  junge  Leuthe  zur  Leeiung  letheri- 
icher  Bücher  um!  besonders  inieher  Predurer  angewiesen,  woraus 

dann  enlsanden.    data  lewohl  liier  in  i\rv  Stadt  als  auf  dem  Lande. 

und  aogar  in  einigen  Klettern  die  Werke  des  bekannten  SnainaU 


86 

ners  Bahrdt,  das  schädliche  auch  mit  Sozialismus  angefüllte  zu 
Prag  gedruckten  Magazin  für  Prediger,  nebst  anderen  dergleichen 
Werken  häufig  gebraucht,  und  aus  selben  zwar  klingende  Worte 
für  das  Ohr,  für  das  Herz  aber  und  für  die  katholische  Bildung,  ja 
öfters  auch  für  die  Christliche  kein  ächter  Unterricht  gegeben  und 
pur  eine  solche  Moral  gemeiniglich  vorgetragen  wurde,  welche  allen 
Sekten  gefällig  sein  konnte.  Ich  habe  leider!  sowohl  in  dieser 
Residenzstadt,  als  auf  dem  Lande  einigen  Predigern  das  Predigamt 
einstellen  müssen.  Sie  fanden  aber  bei  der  Studien-  und  Religions- 
kommission  Schutz ;  ich  wurde  zu  einer  ernidrigenden  Verantwor- 
tung gezogen. 

Ich  soll  hier  nicht  umgehen,  dass,  da  der  höchstseelige  Kaiser 
die  Herausgabc  des  Voltairs  Verse  in  deutscher  Sprache  verbothen, 
man  dieses  Authors  noch  schädlichere  Werke  zum  Verkauf  öffent- 
lich angekündet,  und  zwar  um  einen  so  geringen  Preis,  dass  fast 
Jedermann  sich  solche  anschaffen  konnte. 

4.  Eben  diese  schädliche  und  noch  mehr  andere  gottlose,  die 
Jugend  in  der  Religion  irre  machende,  und  in  den  Sitten  verfüh- 
rende Bücher,  dann  die  Kirche,  die  Zeremonien,  den  Zölibat  der 
Geistlichen,  die  Gelübde  etc.  lächerlich  machende  Broschüren 
wurden  hier  öffentlich  verkauft.  Man  hat  Bücher  zugelassen,  die 
die  Sitten  und  den  Staat  selbst  untergraben,  wie  es  die  öffentli- 
chen Ankündigungen,  welche  den  Zeitungen  beigelegt  waren,  klar 
beweisen. 

5.  Die  klösterliche  Zucht  ist  fast  ganz  aus  ihrer  Verfassung 
gekommen.  Dann  durch  die  Anordnung,  dass  die  jungen  Ordens- 
geistlichen fünf  Jahre  in  den  Generalseminarien  ihre  Studien  voll- 
bringen sollten,  erhielten  sie  nicht  nur  für  den  Stand,  dem  sie  sich 
gewidmet  hatten,  die  gehörige  Bildung  nicht,  sie  wurden  auch 
durch  den  langen  Aufenthalt  in  den  Seminarien  von  dem  Eintritt  in 
ihren  Orden  abgeschröket. 

6.  Wenn  aber  auch  diese  jungen  Leuthe  in  ihr  Kloster  zu- 
rücktratten,  so  waren  sie  Fremdlinge  in  Erfüllung  ihrer  Pflichten 
so,  wie  die  Ordensobern  in  Ausübung  der  ihrigen  gehemmet  wur- 
den, weil  derlei  unordentliche  Leute  bei  der  Religions-  und  Stu- 
dienkommission leicht  Gönner  fanden.  Der  bekannte  P.  Innozenz 
(Kessler)  Kapuziner,  welchen  ich  wegen  ärgerlichen  Verbrechen 
von  hier  abschicken  wollfe,    und  die  Regierung  es   selbst    gufge- 


81 

heissen.    fand   Schutz    hei   far  Studien-    und    Krliirionskonunission 
und  wurde  MM  li  flOWlHDI¥  als  Professor  geschickt.    Seine  Ap<< 
ÜBT  die  Folg«  davon,    so  is|   es  .mcli  mil  andern  ermannen. 

?.  /war  hallen  Si\  Majestät  {\r\-  liöelistseeli^e  Kaiser  bei  Be- 
kanntmachuni;  ihrer  \\  illensmeinung  wegen  Errichtung  des  <>e- 
neralseininariums  zugleich  anbefohlen,  dass  sulehes  naeh  der  Voi- 
schrifl  des  heil.  Carolas  Boroinäns  eingeriehlel  werden  soll.  Allein 
diese  allerhöehsle  >\  illensmeinung  wurde  \  ereileil.  und  ihr  eine 
ganz  andere  Wendung  gegeben,  ■■gehindert  meiner  unlerlhiinig- 
slen  naehdriiekliehslen  Bitte  und  pllichlmässig  eingelegte!  ft 
stazion.  lud  hiedurch  geschähe,  dass  die  Bischöfe  diese  jugefl 
Leute,  die  doch  zum  Dienste  der  Religion  und  der  Kirche  er- 
zogen und  gebraucht  werden  sollten,  weder  kannten,  noch  fom 
ihnen    bekennet   wurden. 

8.  Die  dermalige  Einrichtung  des  Konkurses  zu  Erlangung 
geistlicher  Pfründen  fällt  eines  theils  den  konkurrirenden  (Jcistli- 
clien  sehr  beschwerlich,  und  ist  anderen  theils  den  Absichten  der 
Kirche  weder  hinlänglich  angemessen   noch  nützlich. 

Auch  die  Verordnung,  dass  Niemand  zu  einem  Kanonikat 
und  zu  einem  Bisthum  gelangen  könne,  der  nicht  Jahre  in  der 
S.  .  Isorge  zurückgelegt,  befördert  den  vermulhlich  dabei  abgeziel- 
t.n  Nutzen  der  Kirche  nicht,  vielmehr  ist  sie  diesem  zum  Abbruch. 
Derlei  Würden  besonders  das    lürtenamt    erfordert   rastlose  Thä- 

il.   und   wie  kann    diese  von  Männern  gefordert  werden,   die 

fahrt  und  Kräfte  schon  zuvor  erschöpfet,   als  sie  dieses  wich- 

Vmt  antrellen  und  die  eine  solche  Beförderung  nur  für  die 
1  rherset/.nng  in  Kuhestand  ansehen  können,  wo  noch  hinzukom- 
met, dass  diese  iiämüche  Verordnung  nacii  willkiihrlichen  Begün- 
itigaage«  nur  vorgeschützt,  hei  einigen  Personen  man  siegelten 
machte,  bei  anderen  aber  nicht. 

Die  Umsiedlung  aher  der  Domherren  von  diesem  in  ein  an- 
deres Kapitel  ist  liir  jenen,  den  sie  trift.  kostspielig  und  sehr  oft 
kränkend,  [i'w  das  Kapitel  aher  immer  nachtheilig,  da  die  jüngeren 
nach  und  nach  abgeruflVn  .  und  die  Diöces-  und  KonsisloriaLe- 
schal'te  «tut  die  älteren  Domherrn,  welche  grÖsslentheils  gebrecll- 
lich  sind,    geladen   werden. 

!).    Die    Verwirrung   und  Unordnung,    welche    durch    «las    neue 

Lhepatent  mihi  L6.  Jlaaer  178J  eitstände«,  ist  nicht  minder  gross 


88 


als  die  Gefahr,  welche*  die  Gültigkeit  der  katholischen  Ehen  hie- 
durch  ausgesetzt  ist.  Es  ist  auch  leider  so  weit  gekommen,  dass 
sowol  Regierung,  als  die  Kreyssämter  den  Pfarrern  und  Seelsorgern 
hei  wirklichen  Pönnfall  auftrugen  einige  Partheien  zu  trauen, 
wenn  gleich  die  Bischöfe  billige  Bedenken  trugen  ,  derlei  Ehen 
zuzulassen. 

10.  Sr.  Majestät  der  Kaiser  höchstseliger  Gedächtniss  na- 
hen mit  Sr.  damals  in  Wien  anwesenden  päpstlichen  Heiligkeit  in 
Betreff  der  Dispensen  in  Ehehindernissen  einen  förmlichen  Ver- 
trag gemacht,  welcher  allen  Bischöfen  in  den  österreichischen  Lan- 
den und  dem  Königreich  Hungarn  zur  Beobachtung  durch  ein  or- 
dentliches Dekret  kund  gemacht  wurde.  Allein  man  giengvon  die- 
sem Vertrage  wilikührlich  ab,  Befehle  kreuzten  sich  über  Befehle 
und  die  Bischöfe  wurden  öfters  in  die  grösste  Verlegenheit  ge- 
setzt, wenn  sie  den  willkührlichen ,  und  nicht  selten  sich  unter- 
einander entgegenlaufenden  Befehlen  der  weltlichen  Stellen  Folge 
leisten  sollten. 

11.  Durch  die  Umstaltung  der  fromen  Stiftungen,  und  Auf- 
hebung der  Bruderschaften,  hat  sowohl  die  Aufnahme  der  Andacht 
das  Seelenheil  und  die  Bestimmung  der  fromen  Stifter  vielen  Ab- 
bruch gelitten   als  auch  die  Armen  eine  Aushülfsquelle  verlohren. 

12.  Die  dermalen  eingeführte  Gottesdienstordnung  gereicht 
der  Andacht  zum  merklichen  Abbruch.  Dadurch,  dass  vermög  die- 
ser in  der  Kirche  nur  alle  halbe  Stunde  eine  Messe  gehalten  werden 
darf,  wird  die  Gelegenheit  Messe  zu  hören,  dem  beschäftigtem 
Theile  der  Menschen,  und  Messen  zu  lesen  manchem  Priester  be- 
schränket, und  nicht  wenige  Geistliche  sind  dadurch  in  die  Not- 
wendigkeit versetzt,  sich  zu  Entrichtung  des  heiligen  Opfers  ein 
Hausoratorium,  oder  sonst  einen  Ort  gleichsam  in  Winkeln  auf- 
zusuchen. 

Eben  eine  solche  Beschränkung  der  neuen  Andachtsordnung 
an  dem  Sonn-  und  Feiertäglichen  Gottesdienste  auf  dem  Lande, 
wo  Nachmittags  weniger  als  vorhin  abgehalten  wird,  die  Filial- 
kirchen aber  geschlossen  bleiben,  macht  den  Andachtseifer  des 
Landvolkes  erkalten,  dafür  werden  um  so  mehrere  Stunden  auf 
Lustbarkeiten,  und  in  Trinkhäusern  versplittert,  die  kanonischen 
Visitationen  haben  mich  dessen  überzeugt. 


69 

l&  Da  Kaiser  lYrdinand  wahrnahm,  dass  auf  der  l  niversi- 
tiit  sich  lutherische  und  kalvinisrhe  Lehrer  mit  ihren  Sätzen  ein- 
geschlichen, so  hat  er  solche  zur  Erhaltung  der  Reinigkeit  der 

katholischen  Religion  in  die  Verfassung  gesetzt,  welche  hiss  zum 
Ahslerhen  ihrer  Majestät  der  Kaiserin  zum  Besten  der  Religion 
unverletzt  schlichen  ist.  \ach  Absterben  Ihrer  Majestät  der  Kai- 
serin ist  diese  Verfassung  in  mehreren  wichtigen  Punkten  verän- 
dert, und  sogar  ein  lutherischer  Lehrer  bei  St.  Anna  zugelassen 
worden. 

Eure  Majestät  erlauben  mir,  dass  ich  hier  mit  der  nämlichen 
Freiheit)  der  ich  mich  vorhin  zu  gebrauchen  schuldig  EU  sein  er- 
achtete, allerhöchst  denenselben  nicht  verhalte,  wie  die  Religions- 
kommission  sich  zum  Richter  der  Bischöfe  und  ihrer  Rechte  aufge- 
worfen, und  ihre  Hauptbeschäftigung  zu  sein  scheine,  Vorschläge 
zu  machen,  die  Klöster  aufzuheben,  die  katholischen  Kirchen  zu 
vermindern,  die  lutherischen  und  kalvinischen  zu  vermehren,  das 
Simultancum  des  Gottesdienstes  einzuführen,  den  Cölibat  abzu- 
stellen, auch  eine  der  allgemeinen  Kirchendisciplin  widrige  Ein- 
richtung zu  machen  ,  der  Bischöfe  aber  als  blosser  Werkzeuge 
dieser  ihrer  Vorschläge  durch  harte  Drohungen  sich  zu  gebrauchen, 
l'nd  wirklich  sind  diese  Drohungen  bei  Jenen  in  Erfüllung  gegan- 
gen.  die  ihrer  Pflicht  halber  solche  Anordnungen  zu  befolgen  sich 
immend  widersetzen  mussten. 

14.  Solle  ich  nicht  unbemerkt  lassen,  dass  mehrere  Mendi- 
kantenklöstrr  (unter  welchen  ich  um  andere  zu  geschweigen.  nur 
das  Franziskanerkloster  zu  Haimhurg  benennen  will)  aufgehoben 
w.i(l.i).  welche  nicht  allein  in  den  Orten  wo  sie  sich  befanden 
nützlich,   sondern   auch  in  der  ganzen  Gegend  zur  Aushilfe  in  der 

lorge  notliwendig  waren.  Ja  es  ist  sogar  jetzt  noch  der  An- 
trag, das  noch  bestehende  Kapuzinerkloster  zu  Schwechat,  das 
doch  zur  Aushülfe  so  unentbehrlich  ist.  aufzulassen. 

15.  Bei  den  dermalen  in  Stiften  aufnestelten  Abbes  commen- 
datairei    würde,    wie    die    Erfahrung    leider  gezeigt  hat.    weder  die 

liehe  Zucht,  noch  das  temporale  in  die  Länge  bestehen  können. 

Dem  hiesigen  F.rzbist um  .  und  auch  einigen  andern  hat  mau 
alle  ihre  Vorrechte,  die  sie  von  undenklichen  Zeiten  in  Rüek- 
sieh!  auf  ihre  Geistlichen  genOMCI .  z.  B.  |)ortionem  canonicani 
Abhandlungen    und    üblich   gewesene   Taxen,     die    ihnen    eine   Bei- 


90 

hilfe  zur  Unterhaltung   des    notwendigen  Kanzleypersonals   wa- 
ren, genohmen. 

16.  Ich  werde  Eurer  Majestät  hier  nicht  länger  überläslig 
sein ,  mit  dem  wichtigen  Gegenstande  des  immer  mehr  zu  be- 
fürchtenden Abganges  der  Geistlichkeit,  weil  sowohl  ich  als  die 
andern  Bischöfe  darüber  umständlich  die  Ursachen  angezeigt  ha- 
ben ,  welche  ich  mit  dem  zusammenziehe  ,  dass  die  Erziehung, 
die  künftigen  Aussichten,  die  Verachtung  der  Geistlichen,  sonder- 
bar, da  ihnen  alle  Privilegien  genohmen  worden,  und  sie  von  ei- 
nem jeden  Verwalter  und  Dorfrichter  er  mag  ein  Schuster  oder 
Schneider  ja  ein  Bauer,  auch  in  Personalsachen  vor  Gericht  er- 
scheinen und  stehen  müssen,  die  Hauptquelle  von  dieser  Abnahme 
sind. 

17.  Die  Seelsorger  werden,  nebst  dem,  dass  sie  durch  die  so 
sehr  herabgesetzte  Stolle  an  ihren  Einkünften  sehr  hart  verkürzt 
worden,  und  dannoch  alle  anderen  Anlagen  tragen  müssen,  auch  noch 
verhalten  die  so  sehr  drükende  Religionsfondsteuer  zu  bezahlen. 

Ich  übergehe  die  Ausgelassenheit  der  Sitten,  die  öffentliche 
Verletzung  der  Kirchen,  und  sonderbar  des  Fasten-Gebotts  an 
Freitag  und  Samstagen ,  an  welchen  Tagen  sogar  in  vielen 
Wirthshäusern  keine  Fastenspeisen  mehr  gegeben  werden,  wor- 
über Eure  Majestät  von  der  Polizey  die  beste  Auskunft  erlan- 
gen können. 

Endlich  bitte  ich  Eure  Majestät  unterthännigst  in  Erwegung 
zu  nehmen,  dass  durch  die  VeraTÖsserun«;  der  Diozcs  mir  mehrere 
Mühe,  Arbeit,  Verantwortung  zugewachsen,  aber  keine  Belohnungs- 
und Aneiferungsmittel  gelassen  worden.  Denn  die  Pfarren,  welche 
die  Bischöfe  von  Passau  als  Ordinarii  vergaben,  hat  der  Hof  alle 
an  sich  gezogen,  dem  hiesigen  Erzbischof  hingegen  keine  einge- 
räumt. Allergnädigster  Herr !  Ich  habe  Eurer  Majestät  hier  nichts 
anders  zu  Füssen  gelegt,  als  was  ich  der  Treue,  die  ich  Gott, 
seiner  Kirche,  Eurer  Majestät  und  dem  Seelenheile  Dero  Untertha- 
nen  schuldig  bin,  angemessen  zu  sein  erachtet  habe. 

Wien  den  10.  April  1790. 

Christoph,  Cardinal-Er%bischof. 

NB'.   Beide   Aktenstücke  auch  unterm  11.   April   mit  unwesentlichen  Abweichungen. 
Orig.  Rcgi.str.    de.«<   Minist,  des  Cultus. 


<H 


«•)  Abliill'smittel. 

All  1.  Dar  Katechismus  und  alle  Bücher,  wovon  in  den  Schu- 
(«Mi  Gebrauch  gemacht  wird.  wenn  selbe  von  Ueligion  und  Sitten- 
lehren handeln,  sollen  dem  Bischöfe  y.ur  Hinsicht  vorgelegt  werden. 

'2.  Hie  Sehuldirrkzion  selbst  aber  wäre,  in  so  weit  ihr  Amt 
auf  das  kaleehetisehe  lach  und  die  moralische  Bildung  eine  Bezie- 
hung hat.  an  die  Hisehofe  anzuweisen,  und  von  dieser  abhängig  zu 
machen. 

3.  Kin  aufzustellender  Studienkommissionspräses,  wenn  er 
von  acht  katholischen  Gesinnungen  und  in  den  Wissenschaften  be- 
wandert ist,  kann  diessfalls  die  besten  Dienste  leisten. 

4.  Würde  eine  kluge  Auswahl  bei  Besetzung  der  Lehrämter 
und  eine  fleissige  Aufsicht  über  die  Amsigkeit,  Sitten  und  Lehrart 
der  Professoren,  dann  bei  Vertheilung  der  Stipendien  nebst  der 
gehörigen  Klasse  die  vorzugliche  Rucksichtnehmung  auf  die  Sitten 
zu  der  nöthigen  Verbesserung  vieles  beitragen. 

Ad  2.  Wäre  der  P.  Provirizial  der  Piaristen  und  Director  der 
Xormalschule  hierüber  zu  vernehmen. 

Ad  3.  Bücher,  die  von  der  Goltesgelehrtheit,  Sittenlehre, 
geistlichen  Geschichte  und  dem  Kirchenrechte  und  zwar  von  letz- 
terem   im  engeren   Verstände  handeln,    sollten  so  wie  die  eigenen 

ine  der  diessfälligcn  Professoren  selbst,  der  Einsicht  der  Bi- 

•  unterworfen  sein,  ohne  jedoch  das  Gutachten  weltlicher 
Lehrer  über  die  zwei  letzteren  Wissenschaften  ganz  auszuschlies- 
si'ii.    Dwtfl  Vorsieht  erfordert  sowohl  das  Pfand  des  Glaubens,   als 

Staates« 

Die  lateinische  Sprache  wäre  in  den  höheren  Schulen  wieder 

allgemeiner  zu  machen,    um  sowohl  Ausländer   an  dem  Unterrieht 

_*t  l'niversitat  wieder  Theil  nehmen  zu  lassen,  als  auch  theo- 

ii    Zftgliageil  nicht  Anlass  zu  geben,  zu  deutschen,  meistens 

\on    Vkatholikcn  geschriebenen  Büchern  ihre  Zuflucht  nehmen   zu 

lern 

Usbfigesj  wäre  zu  wünsch. « .    dass  Krziehungshiiuser  wieder 

errichtet,    dann    die    Schulämler   und  Krzichimg   der  Jugend  einer 

geistlich«!    Gemeinde,     bei    welclicr    i\^v    \achwachs    der    Lehrer 

leichter  M  erzielen  ist.  anvertranl    würde.  Auf  diese  Art.  und  wenn 

-  löblichen  RtUgisasfiblBJS/efl  zu  gewisse*    /eilen  wieder   ein- 


92 

geführet,  und  bei  Stipendien  die  guten  Sitten  mit  in  Betrachtung 
gezogen  würden,  dürfte  die  Absicht,  die  Jugend  in  ihrer  ersten 
Blühte  zur  Tugend  und  Frömmigkeit  anzuführen,  sicherer  erreicht 
werden,  worüber  aber  dermalen  in  öffentlichen  Schulen  leider! 
ganz  gleichgiltig  hinweggegangen  wird.  Die  Piaristen  dürften  hiezu 
die  tauglichsten  sein,  wenn  bei  diesen  vorläufig  ihr  Institut  und 
dessen  Regeln,  und  unter  ihnen  selbst  Ordnung  und  Subordinazion 
wieder  hergestellt  sein  wird.  Dermalen  (ich  darf  es  nicht  verhal- 
ten) haben  sich  unter  ihren  jungen  Geistlichen  Unordnungen  und 
Ausschweifungen  eingeschlichen.  Stolz  auf  den  Schutz  der  derma- 
ligen Studienkommission  trotzten  sie  ihren  Obern  und  dem  Bischöfe. 

Ad  4.  Die  Pressfreiheit  zu  beschränken,  die  Einfuhr  und  Ver- 
kauf schädlicher  Bücher  zu  verbieten,  und  der  Bücherzensur  eine 
andere  beschränktere  Instruction  zu  ertheilen ,  würde  das  einzige 
Mittel  sein,  diesem  Gebrechen  Einhalt  zu  thun.  Besonders  aber 
sollten  die  Zensoren  geistlicher  oder  moralischer  Bücher  von  den 
Bischöfen  vorzuschlagen,  und  ihnen  verantwortlich  sein. 

Ad  5  et  6.  Wäre  die  vorige  Verfassung  der  Klöster  und  ih- 
rer Zucht  zurückzuführen,  welche  von  der  Kirche  in  den  allgemei- 
nen Konzilien,  letzthin  aber  in  jenem  zu  Trient  gutgeheissen,  und 
bestätiget  worden. 

Die  neue  landesfürstliche  Verordnung,  dass  die  Lokalobern 
alle  drei  Jahre  von  den  Konventualen  gewählt  werden  sollen,  gab 
zu  vielen  Kabalen  und  Seitenwegen  Anlass.  Daher  diese  wieder  auf- 
zuheben, und  es  bei  der  sonst  in  Klöstern  üblich  gewesenen  Art, 
Obere  zu  wählen,  zu  belassen  wäre. 

Eben  so  wäre  auch  von  der  Verordnung  wieder  abzugehen, 
dass  die  Novizen  in  die  Seminarien  abgeschickt  werden,  und  nur 
daselbst  Unterricht  in  Wissenschaften  empfangen  sollten.  Man  soll 
ihnen  zulassen,  die  Studien  wieder  in  ihren  Klöstern  zu  haben, 
doch  aber  nach  der  Vorschrift  der  Universität.  Dann  der  Unter- 
halt, den  die  Klöster  ihren  jungen  Geistlichen  durch  5  Jahre  ab- 
reichen müssen,  ist  nicht  nur  kostspielig,  sondern  auch  für  die 
Klöster  sehr  oft  fruchtlos,  da  manche  dieser  Zöglinge  nachher  in 
ihr  Kloster  nicht  mehr  zurücktreten,  jene  aber,  welche  zurück- 
kommen, haben  inmittels  eine  ganz  andere  Lebensart  angewöhnt, 
und  müssen  zum  Klosterleben  erst  wieder  erzogen  werden,  und 
endlich   werden  Jünglinge,    die  zu  diesem  oder  jenem  Orden  einen 


Beruf  fühlten,  durch  Im  Ojjfthrigei  Aufenthalt  h  Scminarim  Mbge- 
tehreekt. 

Ad  ?.  Den  Bischöfen  wären  die  Seminarien  nach  allen  Rech- 
ten  und  Ordnung  wieder  einzuräumen.  Di«  Saelie  redet  von  selh- 
sten.  Wie  können  Bischöfe  von  den  Jünglingen ,  die  ihnen  heim 
Ansiritt  aus  dem  (ieneralseininariuin  zur  Bildung  ührrgrben  wer- 
den, eine  Kenntniss  haben?  Und  wie  können  sie  in  5  Monaten 
(denn  länger  will  die  Heligionskommission,  welche  doch  alle  Fun- 
dos der  Seminarien  an  sieh  gezogen  hat,  nicht  für  ihren  Aufenthalt 
bezahlen)  den  Jünglingen,  die  sie  nicht  kennen,  eine  richtige  Lei- 
tung gehen  ?  Bf  sind  zwar  auf  verschiedene  Klagen  sowohl  der 
Bisehöfe,  als  anderer  gutgesinnten  Geistlichen  üher  die  angegebe- 
nen  Gehreehen  nicht  allein  der  Sitten,  sondern  auch  der  ächten 
Religionslehren  Untersuchungen  gemacht  worden.  Allein:  wer  wa- 
ren diejenigen,  denen  die  Untersuchung  aufgetragen  war?  Die  Bi- 
sehöfe wurden  davon  ausgeschlossen,  jene  hingegen  dazu  ausersc- 
hen.  welche  von  der  Religionskommission  zu  Vorstehern  bestimmt 
waren,  und  folglich  derselben  Schutz  genossen.  Möchten  Eure  Ma- 
vestät  die  höchste  Milde  hahen,  die  Bischöfe  über  die  Art  erwähn- 
ter Untersuchungen  zu  vernehmen. 

Ad  8.  Die  Einrichtung  der  Konkurse  für  Kuratpfründen  wäre 
ebenfalls  den  Bisehöfen  dergestalt  zu  überlassen,  dass  diese  die 
>  n  vorlegen,  und  die  Examinatoren  die  Ausarbeitungen  nicht 
anders,  als  naeh  den  ächten  Grundsätzen  der  katholischen  Lehre 
jHiilen.  Bei  landesfürstlichen  Pfarren  halte  der  Bischof  mit  Ein- 
.mdniss  der  Landesstelle,  und  nicht  der  geistlichen  Kommis- 
sion, seinen  Vorschlag  höchsten  Orts  abzugeben;  bei  den  übrigen 
Pfarren  aber  drei  Pfarrwerber  dem  Patrono  vorzuschlafen. 

Ad  9.  Die  Bischöfe  wären  in  die  ihnen  diessfalls  unstreitig 
gebührenden,  von  der  ganzen  katholischen  Kirche  anerkannten, 
und  von  dem  allgemeinen  Kirehenrathe  zu  Tricnt  entschiedenen 
Backte,  die  sie  auch  von  jeher  bis  zur  Regierung  Seiner  Majestät 
des  Kaisers  Joseph  ausgeübt  haben,  wieder  einzusetzen.  Das  Ehe- 
palcnl  \om  10.  .Jänner  1783  wäre  daher  also  zu  bi  richtigen,  dass 
die  Aufhebung  kanonischer  Hindernisse,  oder  deren  linstaltung. 
dann  Entscheidung  üher  die  (iilligkeit  oder  Nichtigkeit  der  einne- 
gangenen  i;inn.    Trennungen  der  Kinn  vom  Tisch  und  Bette,    und 


die  Erkcnntniss  in  Ehesachen  überhaupt  von  den  weltlichen  Obrig- 
keiten den  Bischöfen  wieder  zurückgestellt  werde. 

Ad  10.  Diesen  Irrungen  würde  durch  eine  zu  erlassende 
allerhöchste  Verordnung  abgeholfen,  vermög  welcher  sowohl  von 
«•eistlich-  als  weltlicher  Seite  nach  dem  erwähnten  Vertrage  sich 
genau  zu  achten  anbefohlen  würde. 

Es  ist  so  weit  gekommen,  dass  von  den  Stellen  an  die  Bi- 
schöfe Personen  zu  dispensiren,  oder  auch  sogar  von  den  Kreis- 
ämtern an  die  Pfarrer  Leute  zu  trauen  unter  harten  Bedrohungen 
Aufträge  erlassen  worden,  gegen  welche  Dispensen  und  Trauungen 
die  Bischöfe  und  Pfarrer  billige  und  gegründete  Anstände  hatten. 

Ad  11.  Der  milden  Stiftungen  Hofkommission  und  Stiftungs- 
hofbuchhalterei  wäre  der  Auftrag  zu  machen,  einen  ordentlichen 
Ausweis  und  Verzeichniss  der  zum  Religionsfond  eingezogenen 
Stiftungen  mit  Anmerkung  der  darauf  haftenden  Verbindlichkeiten 
zu  machen,  wo  sodann  die  Bischöfe  in  einer  Zusammentretung  mit 
der  Landesstelle  ihr  Gutachten  an  Eure  Mayestät  abzugeben  hät- 
ten, welche  hievon  wieder  herzustellen  wären,  und  würde  andurch 
zu  hoffen  sein,  dass  man  auch  den  Weeg  finden  dürfte,  Erziehungs- 
häuser und  die  vormaligen  Armenspitäler  wieder  aufzurichten. 
Auch  wären  einige  Bruderschaften,  weil  durch  deren  Aufhebung 
den  Armen  vieles  entgangen,  vorzüglich  jene  des  allerheiligsten  Al- 
tars-Sakramentes, wieder  herzustellen,  für  dessen  Anbetung  das 
allerdurchlauchtigste  Haus  schon  zu  Rudolph  des  Ersten  Zeiten 
einen  sonderbaren  Andachtseifer  gehegt  hat. 

Ad  12.  Das  Mittel  dagegen  wäre,  dass  zwar  die  dermalige 
Ordnung  in  Wien,  vermög  welcher  zu  jeder  halben  Stunde  eine 
Messe  beim  Hochaltar  anzufangen  hat,  beibelassen,  zugleich  aber 
auch  den  über  diese  Ordnung  erübrigenden  Priestern  alle  halbe 
Stund  auf  Seitenaltären  Messe  zu  lesen  erlaubt  würde.  Uebrigens 
wäre  in  der  Gottesdienstordnung  sowohl  in  der  Hauptstadt,  als 
auf  dem  Lande,  da  es  die  Umstände  erforderten,  eine  Abänderung 
zu  machen,  den  Bischöfen  zu  überlassen. 

Ad  13.  Die  Einrichtung  wäre  auf  den  vorigen  Fuss  zu  setzen. 

Der  Klosterrath  wäre  nach  der  alten  Verfassung  statt  der 
dermaligen  geistlichen  Hofkommission  wieder  herzustellen. 

Zu  Entstehung  dieses  Klosterraths  gaben  unter  Kaiser  Maxi- 
milian dem  IL  die  damaligen  Religionsspaltungen  Anlass.  Der  unter 


drin  Klerus  seihst  eingerissen«  I« «I i^innsirrt liiun.  «Icr  Abfall  von 
seiher.  dir  Enlwcichung  «Irr  Geistlichen  aus  den  Klöstern,  und 
Huren    Pfarren,   drr  \  crl'all  der  Zucht  und  gänzliche    Yernachliissi- 

rvng  drr  geistliche«  Gtter  und  Wirtschaft  bewegen  den  Kaiser 

diesen  Hall«  aufzustellen,  und  wellliche  >\  irthsehaftsbcamte  über 
dir  geistliehen  Giter  in  Kid  und  Pflicht  zu  urlunru. 

Als  nach  drr  Zeit  drr  Klerus  auf  dir  Ordnung  und  seine 
Pflichten,  und  dir  geistliehen  Gtteff  meistens  wieder  zurückge- 
bracht waren,  hörte  auch  die  Aufstellung  weltlicher  Administrato- 
ren] und  mit  dirsen  der  Klosterrath  auf;  doch  wurde  letzterer 
nnter  drr  Regierung  Ferdinandi  III.,  obschon  aus  ganz  andern  Ab- 
sicht rn  bald  wieder  hergestellet,  um  nämlich  den  Prälatenwahlen 
beizuwohnen;  die  Erwählten,  und  so  auch  die  landesfürstlichen 
Pfarrer  in  temporalibus  zu  installiren,  deren  Inventarien  zu  errich- 
ten. Kloster  und  Pfarrgebäude,  und  deren  Wirthschaftsstand  zu 
untersuchen,  überhaupt  aber  über  die  Gerechtsame  zu  wachen,  die 
dem  Landesfürsten  als  Lehen-  und  Vogtherrn  zukommen. 

Die  unter  der  Regierung  Seiner  Majestät  Joseph  des  IL, 
höchstseeligcn  Andenkens,  statt  dieses Klosterraths  errichtete  geist- 
liche Hofkommission ,  und  die  derselben  unterstehende  Filialkom- 
mission aus  dem  Regierungsmittel  stellte  sich  in  einer  ganz  andern 
Richtung  und  Bestimmung  dar.  Ihr  Hauptgeschäft  schien  zu  sein, 
in  LKMstlichen  Sachen  neue  Pläne  und  Reformen  anzulegen.  Seit 
ihrer  Entstehung  erschienen  Verordnungen,  die  in  Kirchensachen 
fast  alles,  was  bisher  bestanden,  abänderten;  Verordnungen  über 
Mieter  und  Ehesachen;  Abrufung  der  Ehesachen  von  dem  geistli- 
chen Richter  j  über  Kirchen-  und  Goltesdicnstordnung;  Kloster- 
aufhehuniren:  über  theologische  Lehre;  Katechesen,  Bücherzen- 
sur.  Presstrriheit.  Toleranz;  Bildung  der  Zöglinge  für  den  geistli- 
chen Stand  :  Inislaltung  der  frommen  Stiftungen:  Einführung  des 
Simullanei    Religienil .   Vrrsurhc   den    Cölibat  aufzuheben,  kurz! 

schienen  Verordnungen,  dir.  wir  sie  zur  Aufnahme  und  Ver- 
breitnng  der  drei  lolrrirtcn,  eben  so  zum  Abbruch  und  Schmä- 
Iwnng  «1er  herrschenden  Religion  abzielten. 

Bei  diesen  in  katholischen  Staaten  unerhörten  Erscheinungen 
Stich  den  Bischöfen  fast  nichts  mehr  übrig,  als  über  vorgelegte 
Entwirft  Berichte  und  Vorstellungen,  und  über  manche  Verord- 
BSJBJgen  Protestazionrn   zu  machen,    übrigens   aber  nur  dir  Vollzie- 


96 

her  der  Reformen  abzugeben,  oder  im  Weigerungsfälle,  wann  ihr 
Gewissen  sie  hiezu  verband,  die  Schweresten  Drohungen  und  Be- 
strafungen zu  gewärtigen. 

Ad  14.  Es  wären  die  Bischöfe  zu  vernehmen,  an  was  für  Or- 
ten die  Klöster  wieder  herzustellen  wären. 

Ad  15.  Die  Abbes  Commendataires  wären  wieder  aufzuheben, 
und  den  Stiftern  ihre  Wahlen  wie  vorhin  zu  erlauben. 

Ad  16.  Wäre  den  Bischöfen  die  Personal -Jurisdiction  über 
ihre  Geistliche  wieder  einzuräumen. 

Wien  den  16.  April  1790. 

Christoph  Cardinal  Erzbischof  m.  p. 

Orig.   Registr.   des  Minist,   des   Cultus   etc. 

d)  Eure  Majestät! 

Die  Erlaubniss,  welche  mir  Eure  Majestät  mildest  zu  geben 
geruhet  haben,  mache  ich  mir  zu  Nutzen,  und  übersende  unter- 
tänigst ein  Verzeichniss  der  Vorstellungen,  welche  ich  pflicht- 
mässig  Sr.  Majestät  dem  Höchstseeligen  Kaiser  nach  Erforderniss 
der  Umstände  unterthännigst  überreicht  habe. 

1.  Eine  Vorstellung  wegen  des  Pfarreinrichtungs  -  Geschäfts, 
und  der  Gottesdienstordnung. 

2.  Wegen  Errichtung  des  Generalsscminariums  ,  und  eine 
nach  der  Hand  eingelegte  Protestation,  dass  ich  als  Erzbischof 
hieran  keinen  Theil  haben  könne. 

3.  Wegen  Umstaltung  vieler  frommen  Stiftungen ,  wider 
die  ausdrückliche  Meinung  und  Bestimmung  der  frommen  Stifter 

4.  Wegen  Aufhebung  mehrerer  Klöster,  welche  nicht  allein 
in  dem  Orte  wo  sie  ihren  Sitz  hatten,  sondern  auch  in  den  her- 
umliegenden Gegenden  den  Seelsorgern  nicht  allein  zur  nützlichen, 
sondern  auch  zur  fast  nothwendigen  Aushülfe  nöthig  waren. 

5.  Wegen  Aufhebung  der  Bruderschaften,  sonderbar  aber  der 
Erzbruderschaft  des  heiligsten  Sakraments  des  Altars,  dessen  An- 
dacht das  allerdurchlauchtigste  Hauss  jederzeit  auf  alle  Art  zu  be- 
fördern befliessen  war. 

6.  Durch  die  fast  unbegränzte  Presseinfuhr  und  Verkaufsfrei- 
heit haben  sich  zum  Verfalle  der  Sitten  und  des  Glaubens  die 
schädlichsten   Bücher   und   Broschüren    nicht   nur  in   der   Stadt, 


Vi 

sondern    auch   unler  den   Landvolke  verbroiltrt ,    wie   dann,   (im- 

zählig  anderer  zu  gesehweigen)  Doktor  Barths  Moral  für 
den  Bftrgerstand,  eio  Werk)  welches  offenbar  den  Deismns 
lehrt,  nicht  Binder  rinr  ärgerliche  Sammlung  am  Vol- 
tairs Wer  keil  in  deutscher  Sprache  öffentlich  feilgebotten  und 

verkauft  wird. 

7.  Hat  der  Qebrauoh  Enthoriseher  Predigt-,  Moral-  und  Er- 
ntehnngsbücher,  welche  in  den  jeder  Zeitnng  beiliegenden  Blättern 
häufig  angekündigt,  BOgar  in  Schulen  für  die  Jugend  und  ihre 
Lehrer  anempfohlen  werden,  ungemein  überhandgenohmen.  Nebst 
deine,  dass  solche  Bücher  selten  von  allem  Irthume  rein  sind,  we- 
der das  kernhafte  noch  salbungsvolle  der  katholischen  Moral  ent- 
halt en,  so  entstehet  auch  dieser  Schaden  hieraus,  dass  dem  Volke, 
Wenn  es  derley  Bücher  nach  seinem  Geschmack  findet,  ganz  un- 
vrnnrrkt  Hochschätzung  und  Liebe  gegen  des  Verfassers  falsche, 
oder  wenigstens  Gleichmütigkeit  gegen  die  wahre  Religion  einge- 
il össet  wird. 

8.  Auch  die  so  weit  ausgedehnte  Toleranz  hat  das  ihrige  hiezu 
beigetragen,  denn  durch  sie  wurden  einerseits  die  Irrgläubigen  in 
ihren  Irrthüniern  beruhiget,  und  durch  Abschaffung  aller  auch  massi- 
ger Kontroverspredigten  einer  besserenBelehrung  beraubt,  andere  r- 
seits  aber  manche  Katholiken  auf  den  Irrwahn  gebracht,  dass  die 
katholische  Religion  nicht  die  allein  seeligmachende  sei.  Da  noch 
Uberdiess  viele  von  den  ältesten  Zeiten  her  übliche  Andachten  und 
heilige  (Irbräuche,    durch   welche  sich  auch  die  Gläubigen  wenig- 
um  Theile  unterscheiden,  nicht  nur  vermindert  oder  ab°*e- 
»lern  nach  in  Broschüren  angestritten,  und  deren  Ver- 
theidiger  lächerlich  gemacht  worden  sind,   so  nehmen  Irrgläubige 
hinaus  sowohl,   als  aus  dem  beständigen  Anrühmen  ihrer  Bücher 
leicht  Anlast  sieh  und  andere  an  täuschen,  und  zu  bereden,  dass 
wir.  da  wir  ihnen  immer  näher  kommen,  endlich  gar  zu  ihrer  Sekte 
Ibertr eilen  werden. 

9.  Die  gute  Erziehung  der  Jugend  hat  durch  die  Aufhebung 
der  Sfentliehen  Bniehnngshinser,  die   doch  bei  gegenwärtiger 

Silteiiverderlniss  li.r  einen  grossen  Theil   sehr  nothwendig  wären, 

angeniehi  rielea,  and   meistens  darnm  gelitten,  weil  mit  der  Anf- 
achen*; dieser  Erziehnngshftnser  die  sonst  in  Schalen  gewöhnliche 

Mittel  die  Ingend  in  der  Unschnld  zu  erhalten,  aämlich  der  öftere 

Archiv.   Jahrg.    1850.   I.    Dd.   I.    Hft.  7 


98 

meinschaftlichc  Gebrauch  der  heiligen  Sacramcnte,  die  geistlichen 
Anreden,  und  andere  jährliche  Gottselige  Uebungen  abgestellet 
worden  sind. 

10.  Selbst  auf  der  Universität  sind  der  Jugend  solche  Lehren  vor- 
getragen worden,  dass  ich  mich  öfters  genöthiget  fand,  weiland  Seiner 
k.k.  Majestät  theils  über  einige  Theses  der  Natur  und  Kirchenrechte, 
theils  über  die  Sätze  Danemayrs  des  Lehrers  der  Kirchengeschichte, 
besonders  aber  über  die  schädliche  Lehre  Watteroths,  Professor  der 
allgemeinen  Weltgeschichte,  Anzeigen  zu  machen.  Dieser  letztere  hat 
(was  sich  auf  einer  unkatholischen  Universität  niemand  getrauen 
würde)  sich  erkühnt,  durch  lächerliche  Schilderungen  der  Bücher 
Moysis,  und  ärgerliche  Ausdrücke  von  Jesu  unserem  göttlichen 
Lehrmeister  alle  geoffenbarte  Religion  in  ihrer  Grundfeste  anzu- 
greifen. Von  welchem  Manne,  da  er  so  viel  schon  gewaget  hat, 
wenn  er  gleich  nach  wiederholten  Ermahnungen  in  öffentlichen  Vor- 
lesungen sich  etwas  vorsichtiger  beträgt,  dennoch  in  Privatkollegien 
immer  noch  sehr  viel  für  die  Jugend  und  Religion  zu  befürchten  ist. 

11.  Wenn  bei  der  Universität  die  sonst  gewöhnliche  Ablegung 
des  Glaubensbekenntnisses  unterbleibt,  so  stehet  Juden  und  Irrgläu- 
bigen der  Weg  zur  Doctorswürde  und  Professorsstclle  offen,  und 
dieses  um  soviel  mehr,  da  in  dem  Gymnasium  bei  St.  Anna  wirklich 
ein  Akatholikus  als  Professor  der  unteren  Classen  angestellt  ist. 

12.  Ist  die  Geistlichkeit  in  den  Augen  des  Volkes,  das  doch  von 
ihr  die  Lehre  des  Heils  mit  Vertrauen  empfangen  soll,  durch  Schmäh- 
schriften sehr  tief  herabgesetzt,  und  selbst  in  Ansehung  ihrer  Lehre 
verdächtig  gemacht  worden.  Zum  Verfalle  der  klösterlichen  Zucht 
aber  hat  die  umgestaltete  Verfassung  der  Ordensgemeinden,  wie  die 
Beschränkung  der  bischöflichen  Gerichtsbarkeit  gewiss  vieles  bei- 
getragen. 

13.  In  Ansehung  des  Nachwachses  tauglicher  Seelsorger  lässt 
sich  von  dem  neu  errichteten  Generalseminarium  wenig  hoffen, 
weil  diese  die  Lehre  sowohl  als  die  Zucht  belangend,  der  Macht 
und  Obsorge  der  Bischöfe  ganz  entzogen  sind. 

Den  Bischöfen  ist  doch  das  heilige  Unterpfand  des  Glaubens 
und  der  Sittenlehre  von  Gott  anvertrauet,  und  somit  haben  sie  das 
göttliche  Recht  von  der  Gottesgelahrtheit  und  Sittenlehre  zu  urthei- 
len,  von  welchem  Rechte  sie  aber  in  Rücksicht  der  Universitäten 
in  diesem  Fache  ganz  keinen  Gebrauch  machen  können,  weil  die 


99 

Lehrer  von  ilinon  ganzlich  unabhängig  sind.  Den  Bischöfen  steht 
es  II,  Jene,  welchen  sie  eins!  das  Priest  eramt,  und  einen  Theil 
ihrer  Herdfl  UlferimmM  werden,  licht  nur  eil  halbes  Jahr,  son- 
dern difl  IHM  ZjBlt  durch  zu  prüfen,  und  in  allen  Kenntnissen  der 
Religio!  und  der  Sittenlehre  besonders  zu  unierrichten.  Indessen 
müssen  nun  die  Bischöfe  die  Kandidaten  des  l'ricsterthums,  und 
zur  Scelsorgc  bestimmten  Zöglinge  solchen  Lehrern  anvertrauet 
sehen,  welche  nicht  nur  unabhängig  von  ihnen,  sondern  auch  oft 
im  unbekannt,  und  weit  entfernet  sind,  ihre  Leitung  annehmen 
zu  wollen.  Hiedurch  wird  also  Bischöfen  einerseits  alle  Macht  ge- 
nohmen,  zur  Bildung  angehender  Seelsorger  gehörige  Anstalten  zu 
zu  treffen,  da  ihnen  doch  andererseits  die  Pflicht  übrig  bleibet, 
Gott  in  Ansehung  derer,  welchen  sie  die  Hände  aufgelegt  haben, 
Rechenschaft  zu  geben. 

14.  Das  Ehepatent  hat,  wiewohlen  wider  die  Absicht  weil.  Sr. 
k.k.  Majestät  sehr  widrige  Folgen  nach  sich  gezogen.  Man  fing  an  die 
Ehehindernisse  der  Kirche,  wenn  sie  nicht  zugleich  in  diesem  Pa- 
tente enthalten  sind,  für  unwirksam  anzusehen,  oder  nach  landes- 
fürstlicher Dispense  für  aufgehoben  zu  halten:  ja  man  sprach  der 
Kirche  sogar  alle  Macht  ab,  Ehehindernisse  zu  setzen,  und  beschul- 
digte den  tridentischen  Kanon:  „si  quis  dixerit  ecclesiam  non  posse 
constituere  impedimenta  matrimonium  dirimentia,  vel  in  iis  consti- 
Cl  cri-asse,  anathema  sit,1'  eines  offenbaren  Irrthums,  oder 
legte  ihn  auf  die  ungereimteste  Art  nach  eigenem  Sinne  aus.  Ver- 
schiedene andere  widrige  Folgen  sind  bereits  entstanden.  Hierher 
►reu  die  unzähligen  Trennungen  von  Tisch  und  Bette,  da  sie 
ancli  lebenslänglich  bleiben  können,  zum  grossen  Verderbnisse  der 
i  und  defl  Staat  es  besonders,  da  es  nach  obigen  Grundsätzen 
nicht  ungewöhnlich  ist.  dass  schon  geschlossene  Ehen  für  ungültig 
erkennet  werden,  und  §.  26  sogar  nach  Vollbringung  der  Ehen, 
deren  Im -dingn^s  erst  erfüllet  werden  soll,  die  Gültigkeit  dersel- 
ben noch   ungewiss  bleibt. 

Ll\  Wird  das  heil.  Kirchengebot  der  Faste  so  wenig  mehr 
in  Ehren  gehalten,  dass  eine  grosse  Anzahl  von  Katholiken  am 
Freitag  und  sonderbar  am  Samstage  sich  ganz  frei  der  Fleisch- 
speisen iMMÜrn.t  und  in  einigen  Gasthäusern  nicht  einmal  l'asten- 
speisen  v.u  haben  sind.  Zu  diesem  sträflichen  Ingehorsam  musste 
Volk   nothwendig  noch  mehr  aufgemuntert  werden,  da  in  einer 

T 


100 

erlaubten  Broschüre  sogar  der  Kirche  die  Macht  Gesetze  zu  geben 
abgesprochen  wurde.   Aus  allen  diesen  ist 

16.  Das  entstandene  so  grosse  Sittenverderbniss  beiderlei 
Geschlechtes  ohnehin  zu  bekannt ,  als  dass  ich  Eure  Majestät 
daran  erinnern  müsse. 

17.  Hat  auch  die  Abstellung  so  vieler  öffentlichen  Andachten 
und  Feierlichkeiten,  durch  welche  das  Volk  zur  Besuchung  der 
Gotteshäuser,  Anhörung  der  Predigten,  zu  eifrigerem  Gebete,  öf- 
teren Gebrauch  der  heiligen  Sacramente  aufgemuntert  worden, 
bei  vielen  eine  grosse  Lauigkeit,  bei  anderen  gar  äusserste  Ver- 
achtung veranlasset,  gewisslich  nicht  ohne  grossen  Einfluss  auf 
dass  Verderbniss  der  Sitten. 

Diese  sind  Allergnädigster  Herr!  die  Verzeichnisse  meiner 
Vorstellungen,  welche  ich  zu  seiner  Zeit  unter  der  vorigen  Re- 
gierung eingereicht,  und  die  ich  Eurer  Majestät  hier  unterthännigst 
zu  Füssen  lege. 

Andurch  erfülle  ich  einen  Theil  meiner  aufhabenden  Pflicht, 
würde  aber  solcher  nicht  vollkommen  genugthuen ,  wenn  ich  un- 
terliesse  Eure  Majestät  mit  vollem  Vertrauen  und  mit  der  meinem 
heiligen  Amte  angemessenen  Freimüthigkeit  gehorsamst  zu  bitten, 
darüber  die  Böhmisch-Oesterreichische  Hofkanzlei  zu  vernehmen, 
weil  solche  in  betreff  dieser  nämlichen  Gegenstände  ihre  Meinung 
öfters  seiner  in  Gott  ruhendenk.  Majestät  eröffnet,  auch  über  mehrere 
günstige  Entscheidungen  erhalten,  da  aber  selbe  in  die  Hände  der 
Religion-  und  Studienkommission  gekommen,  nicht  selten  entweder 
gänzlich  unterdrucket,  oder  aber  ihnen  eine  andere  Wendung  gege- 
ben und  sie  folglich  kraftloss  gemacht  worden.  Um  nicht  zu  weit- 
läufig zu  sein,  will  ich  mich  hier  lediglich  auf  die  Resolution  in 
Betreff  der  Stipendien  beziehen,  welche  die  Bischöfe  einigen  Stu- 
denten, die  sich  dem  geistlichen  Stande  widmen  wollten,  hätten  aus- 
theilen  sollen.  Diese  zur  Aufnahme  der  Geistlichkeit  so  nützliche 
kaiserliche  Anordnung  wurde  von  der  Studienkommission  gänz- 
lich unterdrückt ,  die  ernannte  Böhmisch-Oesterreichische  Hof- 
kanzlei muss  mir  von  diesen  und  von  mehreren  dergleichen  Für- 
gängen Zeugniss  geben. 

Allerunterthärmigst  gehorsamster 
Christoph,  Card.  Erzbischof  m.p. 

Orig.    Registr.    des  Minist,   des   Cultus. 


101 


«.)   NtfiStrSg  zur  GßtlllfUllCWllflClllUlg  inner  SN  LiBJSB, 

Früh-  l»r  cd  igten. 

Diese  worden  eigentlich  Ar  Dienstiente  abgehauen.  Hei  der 
Bintheilmig  na  verschiedenen  Standen  geschah  es,  dass  sieh  um  7 
Uhr  (zum  Beispiel  bei  Si.  Peter)  solche  sbgehslteii  werden,  an 
welcher  Stande  gewiss  der  geringste  Theil  der  Dienstiente  er- 
scheinen  kann,  und  auch  die  Erwartens;,  desi  dergleichen  Leote, 
Wessi  sie  in  anderen  IMarrcyen  gehindert,  dahin  kommen,  massig, 
wefl  den  Dienslleulen  niemals  so  viel  Zeit  übrig  gelassen,  und  sie, 
wenn  sie  auch  solche  hahen  könnten,  sie  nicht  benutzen,  und  mei- 
stens zufrieden  sind,  wenn  sie  Meess  gehört  haben. 

Hochamt. 

Diess  war  vormals  in  verschiedenen  Kirchen  feierlicher  durch 
die  vielen  Druderschafts-Feste,  welche  mit  Aussetzung  des  Hoch- 
würdigsten gefeiert  wurden,  auch  wurden  solche  in  Kirchen  aus- 
ser den  Pfarreyen  gehalten. 

Pr  e  digt  en. 

Wurden  vormals  auch  ausser  den  Pfarren  in  anderen  Kirchen 
abgehalten,  als  zum  Beispiel  bei  den  Kapuzinern,  die  noch  beste- 
hen, sowohl  an  Sonn-  und  Feiertagen  a's  in  der  Fasten;  vormals 
gaben  die  abzuhaltenden  Bruderschaft-Feste  mehr  Gelegenheit  von 
dem    Dienste  und    der  Verehrung  Maria  und  anderen   Heiligen  zu 

:.  dermalen  geschieht  so  wenig  Meldung  davon  das  Jahr  hin- 
dureli.  dass  Leute,  die  durch  Broschüren  geärgert,  in  ihrem  Irr- 
tliuine  gestärkt,  nach  alle  Hochachtang  gegen  solche  (wie  man  es 

r  mir  zu  oft  hört)  verlieren,  und  die  Verehrung  der  Gottes 
Matter  and  anderer  Heiligen  ganz  verlassen. 

Bei    der    dermal  bestehenden   Gottesdienst-Ordnung  könnte    wenigstens   in 

.   der  allerseligsten  Jun-lrau.Mi  ,   in   Feiten  der  Kirchen-Patronen   und  an- 

n,   U«  <li.«   Kirch«  feiert,   «er   Khre  solcher  mehr  na  reden 

erlaubt  werden,  um  nach  und  nach  diese  eben  so  nutzliche  als  bei  der  Kirche 

Lerva  berseetellen« 

Beilige    M  e  i  s  e  n. 
Diese  sind  rorinals  in  ihrer  Anzahl  nicht  so  etngesehrlnni 
i :  tesser  der  Haaptkirehe,  wo  solche  en  dreien  Altiren  al>- 
sahalten  erlaeht  ist,  ist  in  allen  Kirchen  eine,  and  diese  jede  helhe 


102 

Stunde  wechselweise  zugelassen.  Diese  Bestimmung  einer  einzigen 
Messe  macht,  dass  auch  zu  solcher  nur  ein  Priester  bestimmt 
werde :  in  zufälliger  Ermanglung  dessen,  was  so  leicht  geschehen 
kann,  ist  das  Volk  ohne  Messe;  weiters,  was  mehr  Aufmerksam- 
keit verdient,  gewöhnen  sich  die  Leute  Messe  zu  hören,  ohne  auf 
den  Altar  und  den  Priester  zu  sehen,  ohne  zu  wissen  oder  darauf 
zu  denken,  welch  ein  Theil  der  heiligen  Messe  am  Altare  abge- 
handelt werde,  welches  endlich  der  Andacht  so  viel  benimmt,  dass 
man  leider  an  Sonn-  und  Feiertagen  bei  den  heiligen  Segen- Mes- 
sen, bei  welchen  der  Zusammenfluss  des  Volkes  grösser  ist,  Leute 
in  einer  Menge  ohne  Andacht,  Ehrfurcht  vor  den  Kirchthüren, 
oder  entfernt  vom  Altare  zur  Zeit  der  Wandlung  und  des  Se- 
gens  zum  Aergerniss  ihrer  Nebenstehenden  oder  Knienden  gar 
kein  Knie  beugen  sieht,  um  welchem  abzuhelfen,  die  vormals 
gewesenen  Kirchen-Aufseher  erwünschlich  wären. 

Sonn-  und  Feiertage  wäre  erwünschlich ,  auch  ausser  der  St.  Stephans- 
Kirche  mehr  als  eine  Messe  zu  haben,  weil  der  Leute  zu  viele  solcher  nicht 
so  leicht  ordentlich  beiwohnen  können. 

Kirchen-Aufseher  wären  eben  so  nothwendig ,  um  Ordnung  und  Andacht 
bei  gewissen  Leuten  zu  erhalten. 

Krist  enlehr  en. 

Diese  sind  so  eingerichtet ,  dass  sie  auch  für  Erwachsene  und 
Dienstleute  ihre  Bestimmung  haben ;  da  aber  die  Stunde  in  meisten 
Pfarreyen  so  frühzeitig,  dass  sie  ihr  Dienst  nothwendig  zu  erschei- 
nen hindert,  so  sind  sie  dieses  nöthigen  Unterrichts  beraubt,  den 
sie  doch  sehnlichst  verlangen ,  gleichwie  es  zur  Fastenzeit  zu  se- 
hen, wo  die  Kirchen  noch  einmal  so  gross  sein  dürften,  um  der- 
gleichen Leute  bei  den  Predigten  an  Sonntagen  Nachmittag  fassen 
zu  können.  Vormals  wurden  diese  Predigten  alle  Sonn-  und  Feier- 
tage Nachmittags  als  bei  St.  Stephan,  St.  Peter,  Dominikanern, 
Franziskanern  und  anderen  Kirchen  in  und  vor  der  Stadt  abgehal- 
ten, in  den  letzten  Jahren  der  Regierung  (Wayland)  Maria  There- 
sia, unserer  Allergnädigsten  Kaiserin,  wurden  sie  in  Früh-Predig- 
ten  abgeändert;  dermal  konnten  sie  nebst  diesen  durch  eine  halbe 
Stunde  gleich  nach  der  Lytaney  (wo  ohnehin  kein  Gottesdienst 
mehr  ist) ,  gleichwie  es  vormals  in  der  Hauptkirche  bey  St.  Ste- 
phan zu  geschehen   pflegte,    abgehalten  werden;    zudem   wurden 


diese  nachmittägigen  Predigte!  zahlreicher  durch  die  Brader- 

sclial'ls-lYsle,  dir  vormals   wiederholt  gefeiert  wurden. 

Nachmittagige  Predigten  könnten  gleich  nach  der  Lytaney  durch  eine  halbe 
Stunde  abgehalten  worden,  wie  es  vormals  in  IflT  Hauptkirchr  hei  St.  St.-ph.u. 
geschah ,  welches  auch  der  allgemeine  Wunsch  christlicher  Hausväter  ist,  die 
ihre  Hausleute  in  Ermanglung  solcher  vieles  Unterrichtes  beraubt  sehen,  der 
ihnen  so  nöthig  und  nützlich  wäre. 

Lytaneyen. 

Diese  wurdrn  vormals  musikalisch  und  feierlicher  abgehalten, 
vorzüglich  durch  die  Aussetzung  des  Hochwurdigstcn  in  der  Mon- 
stranze, womit  vor  und  nach  der  Lytaney  dem  Volke  der  Segen 
gegeben  wurde;  wie  erfreut  und  zufrieden  würde  das  ganze  Volk 
srin.  wenn  die  dcrmaligen  vorgeschriebenen  Lytaneyen  und  Gebete 
mit  eben  dieser  Feierlichkeit  wenigstens  alle  Sonn-  und  Feiertage 
dürften  abgehalten  werden,  nicht  als  ob  sie  einen  Zweifel  an  der 
Gegenwart  des  nämlichen  Gottes  im  Ciborio  hätten,  welches  zwar 
nicht  ausgesetzt,  sondern  nur  am  Ende  mit  solchem  der  Segen  ge- 
geben wird,  sondern  weil  sie  durch  die  Aussetzung  des  Hochwür- 
digsten in  der  Monstranze  zur  Andacht  mehr  angeeifert,  und  in 
dieser  Feierlichkeit  mehr  Trost,  Erquickung  und  Zufriedenheit 
finden,  gleichwie  es  an  jenen  Tagen  (der  allein  bestehenden  Bru- 
derschafts  -  Feste)  der  übergrosse  Zusammenfluss  der  Leute  an- 
■eigt)  an  welchen  das  Hochwürdigste  in  der  Monstranze  auszu- 
letsem,  und  ein  feierlich  musikalisches  Te  Deum  abzuhalten  erlaubt 
]»<>n  so  könnte  ein  musikalisches  Salve  oder  Regina  Caeli 
lari.iiv  mit  der  vorgeschriebenen  Lytaney  zur  Verherrlichung  der 
Andacht  vereinigt,    und  also  nach  dem  sehnlichsten  Wunsche  eines 

n  Volkes  mit  dem  zweiten  Segen  dicAndacht geschlossen  werden. 
Sonn  -  und  Feiertage  könnte  die  Lytaney  mit  Aussetzung  des  Hochwur- 
digsten abgehalten  ,  und  zur  Verherrlichung  der  Andacht  ein  musikalisches 
Hegina  caeli  oder  Salve  Regina  beigefügt,  und  mit  dem  zweiten  Segen  die 
Andacht  geschlossen  werden  ,  welches  nicht  nur  den  allgemeinen  Wunsch  des 
Volkes  erfüllen,  sondern  dessen   Eifer  und  Andacht  merklich  vermehren  wiir<l.\ 

vie  es  in  jenen  Tagen  und  Stunden ,  wo  das  Hochwürdigste  ausgesetzt 
und  die  Lytaney  auf  solche  Art  abgehalten  wird,  aus  dem  übergrossen  Zusam- 
menfluss der  Andächtigen   zu   ersehen  ist. 

(hristopli  .  Cardi**l-Er%bUck6f  m.  p. 

.    Registr.   des   .Ministeriums   des   Cullus    ,-tc. 


104 


IV. 


Eure  Excellenz! 


Den  höchsten  Auftrag,  den  mir  Eure  Excellenz  im  Namen  Sr. 
Majestät  unter  dem  9.  April  gemacht  haben  (sie),  die  wesentlichen 
Gehrechen  des  geistlichen  Faches,  und  zugleich  die  Mittel  zur  Ab- 
hilfe dahin  anzuzeigen,  erfülle  ich  mit  desto  mehr  Vergnügen,  je 
lebhafter  ich  einerseits  von  der  Schädlichkeit  der  dermaligen 
kirchlichen  Verfassung,  und  andererseits  von  den  religiösen  Ge- 
sinnungen unsers  allergnädigsten  Landesfürsten  überzeugt  bin. 

Die  Hauptquellen  der  schlimmsten  Unordnungen  in  Beziehung 
auf  Religion  und  Sitten  finde  ich  darin,  dass  die  Ausübung  des  bi- 
schöflichen Oberhirtenamtes  gehemmt,  die  Zucht  bei  dem  Klerus 
zu  Grunde  gerichtet,  der  Amtseifer  und  das  allerdings  nöthige  An- 
sehen der  Seelsorger  bei  dem  Volke  unterdrückt,  und  wenig  Hoff- 
nung des  Nachwachses  für  den  Klerus  übrig  ist. 

Die   gehemmte  Ausübung  des   bischöflichen  Oberhir- 
tenamles  betreffend. 

a)  Die  geistliche  Hofkommission  ist  ganz  entbehrlich.  Denn 
der  göttliche  Stifter  unserer  heiligen  Kirche  hat  die  Bischöfe  als 
Nachfolger  der  Apostel  aufgestellt,  die  Kirche  zu  regieren.  Diesen 
hat  er  das  Pfand  der  katholischen  Glaubens-  und  Sittenlehre  an- 
vertraut. Diesen  die  Bestimmung  und  Erhaltung  der  Kirchenzucht 
übertragen. 

b)  Den  Kreisämtern  ist  die  Aufrechthaltung  der  Religion,  und 
was  dahin  einschlägt,  die  Obsorge  über  das  Schulwesen  auch  im 
katechetischen  Fache  und  über  fromme  Stiftungen  übertragen  *). 

Dem  zufolge  massen  sich  die  Kreishauptleute  und  Kreiskom- 
missäre bei  ihren  Kreisbereisungen  an,  bei  dem  Volke  über  die  Sit- 
ten und  Amtsführung  der  Seelsorger,  und  noch  dazu  oft  auf  eine 
sehr  unbescheidene  Art  Nachfrage  zu  halten,  die  pfarrlichen  Pro- 
tokolle zu  untersuchen,  die  Kirchen  zu  visitiren,    und  was  ihnen 


*)   Verordnung'  vom  24.   Dezember   1782. 


105 

darin  nicht  gefällt,  hinauszuschaffen,  über  den  Gottesdienst  zu  ent- 
scheiden, den  Pfarrern  bald  ntodlicke^  bald  schriftliche  Verweise 
n  geben,  die  Katecheten  vor  sich  bot  Probe  katechiairen  m  las- 
sen, mit.  einem  Worte:  beinahe  alles  «las  zu  unternehmen,  was  eine 
kanonische  Visitation  des  Bischofs  ausmacht. 

c)  lieber  die  eingeführte  sogenannte  sokratischc  Methode  zu 
kateehisiren,  haben  die  Bischöfe  gar  nichts  zu  reden,  obschon  sie 
ungeachtet  der  immerwährenden  Verbesserungen  und  Abänderun- 
gen zum  Ziele  gar  nicht  taugt,  in  Pedanterei  ausartet,  und  ohnehin 
wegen  ihrer  Weitschweifigkeit,  besonders  auf  dem  Lande,  nicht 
anwendbar  ist.  Denn  so  wie  einerseits  den  Katecheten  die  Anlei- 
tung gegeben  wird,  durch  weit  hergeholte  Beweise  den  Kindern 
die  natürliche  Religion  beizubringen,  so  wird  andererseits  die  zum 
Kateehisiren  bestimmte  Zeit  so  sparsam  ausgemessen,  dass  die 
Lehre  von  den  Sakramenten  und  überhaupt  von  den  geoffenbarten 
Wahrheiten  der  Religion  kaum  obenhin  berührt,  und  der  Katechis- 
mus dabei  gar  nicht  gebraucht  wird.  Alle  katechetischen  Anstalten 
■lagen  Mos  von  der  Studienkommission  ab,  da  doch  diess  der 
wichtigste  Theil  des  christlichen  Unterrichtes  ist. 

d)  Kein  Bischof  darf  ein  Buch  allgemein  verbieten,   so  von 
der  Wienerzensur  erlaubt  worden.  Daher  sind  bereits  die  gefahr- 
en, offenbar  ärgerlichen,  von  Irrthümern  strotzenden  Bücher 

in  den  Händen  der  Geistlichkeit  ungestraft. 

e)  K«in  Bischof  darf  ohne  vorläufige  Einsicht  und  Genehm- 
haltung  der  Regierung  allgemeine  Belehrungen,  Anweisungen,  An- 

B ,    oder  wie  immer  geartete  Schriften  an  seine  Pfarrer 

D  *). 

Ja!  nicht  einmal  in  öffentlichen  Anliegen  und  bedrängten  Um- 
ständen, wo  oft  Gefahr  auf  dem  Verzuge  haftet,  Bethstunden  an- 
ordnen **_). 

f)  Der  Bischof  muss,   ungeachtet   des   ihm  zustehenden  Ur- 

•  die  Aeehtheit  der  christkatholischen  Lehre,    bei  jeder 

«fliehet  Pfarrbesetenng  die  von   den  Kandidaten  bei  dem 

schriftlich   verlassteii   Antworten    der  Hof-  und  Landcs- 

l    sogar  dem  Staatsgüter-Administrator  zur  Beurthcilung 


*)  Ver*riaug  nm  I.  April   |  . 
*•)  Verordnung  vom    13.  Julius    1789. 


106 

ff)  Durch  ein  höchstes  Patent  sind  alle  Ehesachen  ohne  Rück- 
sicht, dass  die  Ehe  nach  der  katholischen  Glaubenslehre  ein  Sa- 
krament ist,  der  Gerichtsbarkeit  der  Bischöfe  gänzlich  entzogen 
worden.  Die  weltlichen  Behörden  erlassen  das  Aufgeboth,  nehmen 
den  Brautleuten  den  Eid  der  Freiheit  ab,  und  entscheiden  nicht 
nur  über  die  Scheidung  vom  Tische  und  Bette,  sondern  auch  über 
die  Nichtigkeit  des  Ehebandes  selbst,  da  doch  die  Ehesachen  von 
jeher  nicht  nur  in  andern  katholischen  Ländern,  sondern  auch  so- 
gar bei  den  Protestanten,  die  die  Ehe  nicht  einmal  für  ein  Sakra- 
ment halten,  vor  die  geistlichen  Konsistorien  gehören. 

Daher  wäre  zur  ungehinderten  Ausübung  des  Oberhirtenam- 
tes allerdings  nöthig: 

1.  Die  geistliche  Kommission  aufzuheben.  Die  Kirche  hat  ihre 
von  Gott  bestellten  Vorsteher,  welche  das  Beste  der  Religion  nach 
deren  Vorschriften  mit  Beihilfe  des  Landesfürsten,  als  obersten 
Schutzherrn  der  Kirche,  ohne  weiters  zu  befördern  im  Stande 
sind,  und  der  Landesfürst  hat  ohnediess  allenthalben  seine  Befehls- 
haber, welche  für  die  Aufrechthaltung  der  Majestätsrechte  wider 
alle  widerrechtlichen  Eingriffe  der  Kirche  wachen  werden. 

2.  Den  Kreisämtern  alle  Macht,  über  Kirchenzucht  und  geist- 
liche Angelegenheiten  anzuordnen,  zu  benehmen,  und  dahin  zu  be- 
schränken, dass  sie  die  etwa  bemerkten  Gebrechen  in  kirchlichen 
Dingen  den  Bischöfen ,  und  im  Falle  der  Unthätigkeit  der  Letz- 
teren, der  Landesstelle  zur  Abhilfe  anzeigen  sollen. 

3.  Den  Bischöfen  die  Aufsicht  über  die  Schulen,  die  christ- 
liche Lehre  und  die  Sitten  betreffend,  zu  überlassen. 

4.  Den  Bischöfen  die  ihnen  von  Amtswegen  wesentliche  Frei- 
heit wieder  einzuräumen,  dass  sie  ihrem  Klerus  die  Lesung  ärger- 
licher und  gefährlicher  Bücher  untersagen ,  und  ihn  durch  schrift- 
liche Belehrungen  zur  immer  genauem  Erfüllung  seiner  Pflichten 
aufmuntern  mögen. 

5.  Es  von  der  Verordnung  wegen  Abgebung  der  Elaborate 
der  Pfarrkonkurrenten  an  die  weltlichen  Behörden  abkommen  zu 
lassen.  Uebrigens  aber  den  zum  Wohl  der  Kirche  allgemein  einge- 
führten Pfarrkonkurs  noch  ferner  beizubehalten ;  da  Vernunft  und 
Erfahrung  lehrt,  dass  durch  dieses  Mittel  die  Geistlichkeit  zum 
Studiren  mächtig  angetrieben,  und  die  Kurazien  mit  weit  geschick- 
teren Subjekten,  als  es  vormals  ohne  Konkurs  geschah,  besetzt  werden. 


107 

C».  Das  allerhöchste  Ehepatent  vom  10».  Jänner  1783  allcrgnä- 
digst  dahin  abzuändern,  dass  nach  dem  uralten  und  allgemeinen 
Kircheugebrauche  bei  den  bischöflichen  Konsistorien  um  die  \aeli- 
sirht  des  Aufgebothrs  angelangt,  die  Klagen  über  Ehestreitigkeiten 
angebracht  und  über  die  Giltigkeit  einer  zweifelhaften  Ehe  sowohl, 
als  über  Scheidungen  von  Tisch  und  Bette  entschieden  werden  soll. 

Die    zu    Grunde   gerichtete    Zucht   bei   dem    Klerus 
betreffend. 

a)  Die  Erziehung  des  Klerus  taugt  nicht.  Das  Generalsemi- 
nariuni  zu  Wien  besteht  nur  als  ein  Civilinstitut.  Den  Bischöfen 
wird  gar  keine  Einsicht  über  die  Sitten,  theologischen  Grundsätze 
und  Wissenschaft  derer,  die  doch  zu  ihren  Amtsgehilfen  heran- 
wachsen, gestattet.  Den  Zöglingen  wird  daselbst  keine  gründliche 
Anleitung  zum  geistlichen  Leben  gegeben,  sondern  vielmehr  eine 
eben  nicht  erbauliche  Freiheit  zu  denken,  zu  lesen  und  zu  handeln 
gestattet.  Sic  kommen  aus  demselben  mit  einer  Sammlung  von  ver- 
derblichen Büchern  ausgerüstet.  In  dem  bischöflichen  Priesterhause 
ihnen  bessere  Gesinnungen  beizubringen,  ist  die  Zeit  zu  kurz,  und 
wegen  des  tiefen  Eindruckes  vorgefasster  Meinungen  ohnehin 
zu  spät. 

Dazu  kömmt  noch,    dass  die  meisten  mit  zerrütteter  Gesund- 
<!ort  herkommen,   und  dass  es  gewiss  zweckwidrig  ist,    ange- 
hende Seelsorger   in  einer  volkreichen  zerstreuenden  Stadt  zu  er- 
liehem,  und  ihnen  so  die  Einsamkeit  des  Landlebens,    wozu  sie  be- 
stimmt werdm.  unerträglicher  zu  machen, 

b)  Die  Subordination  des  Klerus  leidet  ungemein  dadurch, 
dass  jeder  ungehorsame  oder  sonst  ausschweifende  Kleriker,  so- 
bald inen»  Ordinariate  zurechtgewiesen,  oder  zur  Strafe 
gezogen  wird,    sich  der  Unterwürfigkeit  weigern,   und  an  die  Lan- 

oder  Ilofstelle  die  unverschämtesten  Verläumdungen  wider 
s.in,'  geistlichd  Vorgesetzten  bringen  kann,  wo  er  jederzeit  ge- 
Imit.    und   aneh   naeh   erwiesener  Verläumdung  niemals  dafür  ge- 

t  wird. 

-  i  Uk  vom  Keliirionsfondc  gestifteten  Kooperatoren  bekom- 
men ihren  ganei  Schalt  aus  dein  Kamcral-Zahlamte  in  die  Hand, 
und  können  ohne  Geiiehiuball img  der  Landesstelle  weder  hin-e- 
sfellt.  noch  entfernt  Werden,    Daher   seilen    sie  sieh  für  unabhängig 


108 

vom  Pfarrer  an,  nehmen  die  Kost  zu  geringer  Erbauung  des  Volks 
ausser  dem  Pfarrhofe  unter  dem  Vorwande,  dass  ihnen  des  Pfar- 
rers Tafel  zu  schlecht  oder  zu  theuer  ist,  lassen  sich  zur  Erfüllung 
ihrer  Amtspflichten  nicht  ordnungsmässig  anhalten.  Daraus  entste- 
hen immerwährende  Händel  und  Aergernisse,  die  nicht  auf  der 
Stelle,  wie  es  nöthig  wäre,  sondern  erst  nach  erlangter  Bewilli- 
gung der  Landesstelle  beseitigt  werden  können. 

d)  Es  ist  in  der  Diözese  kein  Korrektionshaus,  wo  den  straf- 
baren Geistlichen  Bcsserungsmittel  beigebracht ,  den  Unverbesser- 
lichen aber  wenigstens  die  fernere  Gelegenheit  zu  Ausschweifungen 
und  Aergernissen  des  Volkes  verlegt  werden  könnte. 

Nach  dem  Normale  vom  29.  März  1788  werden  dergleichen 
Pfarrer  ihrer  Pfründe  entsetzt,  alles  Gnadengehaltes  beraubt,  und 
zur  Schande  des  Priesterthums  und  zu  ihrem  eigenen  Verderben 
zu  betteln  genöthiget. 

e)  Die  Ursachen  der  verfallenen  Zucht  bei  den  Ordensgeistli- 
chen sind,  hauptsächlich  diese : 

Ihre  Neulinge  treten  aus  dem  Generals  eminarium,  wo  sie  den 
ganzen  Kurs  ehe  vollenden  müssen,  in  das  Kloster,  oft  mit  ver- 
derbtem Herzen  und  unbeugsamen  Sinne.  Die  Konventualen,  da  sie 
vom  Hofe  die  Freiheit  erhalten,  sich  alle  3  Jahre  einen  Obern  ohne 
alle  Zuziehung  des  Ordinariates  zu  wählen,  wählen  durch  Ränke 
oft  einen  Taugenichts,  von  dem  sie  nichts  zu  fürchten  haben;  all- 
zeit aber  einen  von  ihnen  abhängenden  Mann,  der  manches  nach 
ihrem  Willen  thun  mnss,  um  seines  Amtes  nach  3  Jahren  nicht 
wieder  entsetzt  zu  werden. 

Die  ausgearteten  ungehorsamen  Mönche  finden  bei  Behörden 
immer  Gehör  wider  ihre  Obern,  oft  auch  Schutz  die  aus  eigener 
Schuld  Missvergnügten.  Dadurch  werden  auch  rechtschaffene  Klo- 
stervorsteher von  der  Handhabung  der  häuslichen  Zucht  abge- 
schreckt, um  unverdienter  Weise  in  Verdriesslichkeiten  und  be- 
schämende Untersuchungen  nicht  verwickelt  zu  werden. 

Allen  ausgesetzten  Mönchen,  auch  sogar  den  Mendikanten,  die 
doch  die  strengste  Armuth  geschworen  haben,  und  täglich  in  das 
Kloster  zurückgeschickt  werden  können,  ist  erlaubt,  sich  Vermö- 
gen zu  erwerben,  zu  erben,  zu  testiren  *). 


)   Vqprdnung  vom    12.   Dezember   1788. 


109 

Dem  zufolge  wäre  es  zu  Wiederherstellung  einer  leiten  Zuelit 
allerdings  nölhig: 

I.  Das  (Joneralseminariuin  ganz  eingehen  zu  lassen,  und  da- 
für bei  jeden  Biscbofiitie  eil  Seminarinm  zu  errichtei,  wo  die 
werdenden  Seeltorger  unter  den  Augen  ihrei  Biiehofei  nach  dem 
Phne  des  Heiligen  Carole«  Borromaew  eicht  mir  dnreli  thcologi- 
sche  Wissenschaften,  sondern  vorzüglich  durch  Seclsorgcrstugen- 
ien  zum  Dienste  der  Kirche,  und  zum  Vortheile  des  Staates  gründ- 
lich ausgebildet  würden. 

*2.  Keinen  geistlichen  Rekurrenten  bei  höheren  Reborden  zu 
kören,  ausgenommen,  er  habe  über  Unthätigkeit  oder  Unbilligkeit 
des  Konsistoriums  zu  klagen,  und  auch  einen  solchen,  falls  er  der 
Yerläumdung  überwiesen  würde,  dafür  zur  Strafe  ziehen  zu  lassen. 

8.  Alle  vom  Religionsfond  gemachten  Kooperatorsstiftungen 
den  betroffenen  Pfarrern  zuzutheilen  gegen  die  Verbindlichkeit, 
einen  vom  Ordinariate  aufzustellenden  Kooperator  landesüblich  zu 
unterhalten,  und  von  ihm  die  auf  so  einer  Stiftung  haftenden  Ver- 
bindlichkeiten entrichten  zu  lassen,  worüber  das  Ordinariat  zu  wa- 
ehen  hätte. 

4.  Ein  eigenes  Korrekzionshaus  für  strafbare  Geistliche  zu 
bestimmen. 

.">.   In  Ansehung  der  Klostergeistlichkeit  zu  verordnen: 

a)  Dass  die  von  einem  Stifte  oder  Kloster  aufgenommenen 
Kandidaten  zuerst  das  Noviziat,  dann  den  theologischen  Kurs  zu 
Banne,  doch  immer  nach  dem  ihnen  vorzulegenden  Plan,  vollenden. 

h)  Dass  die  Klöster  nach  ihrer  Ordensverfassung ,  wie  ehe- 
dem,  oder  dach  wenigstens  mittels  Zuziehung  eines  bischöflichen 
Kommissars  mit  Vorstehern  versehen  werden. 

c)  Dass  die  hei  Hofe  beschwerdeführenden  Religiösen  zuerst 
an    i!  liehe   Instanz   gewiesen,    und  übrigens   so  behandelt 

wie  ohen  suh  \r.  2,  die  Rekurrenten  betreffend, 
gesagt  worden  ist. 

t/)   Dass  den    tnagetetstea  Religiösen  die  ihren  Gelühden  \vi- 

iheit,  zu  erben  and  zu  teetiren,   wieder  benommen  wer- 
dee  soll. 


110 

Den  erkalteten  Amtseifer  und    das   unterdrückte  Amts- 
ansehen der  Seelsorger  betreffend. 

a)  Die  in  Kriminalverbrechen  befangenen  Geistlichen  werden 
von  dem  ordentlichen  Kriminalrichter  eingezogen,  inquirirt,  abgc- 
urtheilt  *). 

Die  politischen  Verbrechen  der  Geistlichen  werden  von  jener 
politischen  Obrigkeit,  wo  sie  angehalten  werden,  untersucht  und 
bestraft  *»), 

Die  Justizbehörde  der  adelichen  Geistlichen  ist  das  Land- 
recht, der  unadelichen  die  Ortsobrigkeit  ***)< 

Daher  haben  beinahe  alle  Pfarrer  den  herrschaftlichen  Ver- 
walter zu  ihrer  ersten  Instanz ,  eben  wie  die  Bauern ,  und  werden 
oft  noch  unglimpflicher  behandelt,  als  diese,  wann  der  Richter 
seine  Macht  über  seinen  Seelsorger  vor  der  Dorfgemeinde  zeigen 
will,  oder  etwa  wegen  erhaltener  Ahndung  über  ärgerlichen  Wan- 
del wider  seinen  Seelsorger  aufgebracht  ist. 

Um  der  Chikane  auszuweichen,  wird  mancher  Pfarrer  die 
übelste  Aufführung  seinem  fürchterlichen  Richter  nachsehen ,  und 
schweigen,  wo  er  um  des  Amtes  und  Gewissens  willen  reden  sollte. 

b)  Häufige,  mit  Bewilligung  der  L.  F.  Zensur  ausgegebene 
Brochüren,  worin  die  Diener  des  Altars  —  die  gottesdienstlichen 
Gebräuche  —  oft  auch  sogar  die  Glaubenslehren  angegriffen,  lä- 
cherlich gemacht,  beschimpft  werden,  sind  in  den  Händen  auch  des 
gemeinen  Mannes. 

c)  Wer  nur  immer  ohne  alle  seine  Gefahr  dem  Seelsorger 
einen  schlimmen  Streich  spielen  will ,  reicht  bald  bei  dieser,  bald 
bei  jener  Behörde  eine,  der  Erfahrung  zufolge  meistens  verläum- 
derische,  anonymische  Anzeige  ein,  und  erreicht  sein  boshaftes  Ziel 
dadurch,  dass  er  Untersuchungen  und  ehrenwidrige  Gerüchte  ver- 
anlasst, die  auch  für  den  unschuldigsten  Beklagten  wenigstens  bis 
zum  Austrage  der  Sache  beschämend  sind.  Ja!  der  kühnere  Ver- 
läumder  mag  auch  seinen  Namen  unter  die  Anzeige  hinschreiben 
ohne  mehr  als  höchstens  einen  Verweis  zu  befürchten   zu  haben. 

d)  Für  ganz  defizirende  Weltpriester  giebt  les  keinen  zweck- 
mässigen Unterstand.  Ergibt  sich  so  ein  Fall,  so  muss    der   Defi- 


*)  Verordnung  vom   19.  Junius    1787. 
**)  Verordnung  vom  13.  September  1787. 
***)  Verordnung  vom  28.  Julius   1783. 


111 

zientengelialt  hei  Hofe  angesucht  werden,  und  wird  nur  erst 
nach  einigen  Monaten  erhalten.  Wer  sollte  indessen  den  Elenden, 
besonders  wenn  er  ein  Koopcrator  ist,  ernähren,  seiner  pflegen, 
ihm  Arzneven  heisrhaffen?  die  rnirrbringun«»;  der  defizirenden  Welt- 
juiester  in  Stiften  ist  eine  Sache,  worin  die  Stifte  eine  neue  Last, 
nnd  eben  drsswegen  auch  der  Deiizient  selbst  wenig  Trost  findet: 
Allen  diesem  wäre  abgeholfen: 

1.  Wenn  den  Bischöfen  die  Personaljurisdiktion  Ober  ihren 
Klerus  nach  dem  alten  Kusse  wieder  eingeräumt  wurde.  Da  es 
nicht  ungereimt  ist,  dass  das  Militär  seine  eigene  Behörde  hat,  so 
ist  auch  dieser  Vorschlag  nicht  ordnungswidrig.  Der  appel  comme 
d'abus  wäre  noch  immer  der  Damm  wider  ungerechte  Drückungen. 

2.  Wenn  die  Zensur  gehörig  beschränket. 

3.  >Vcnn  die  anonymischen  Anzeigen  wider  Seelsorger 
schlechterdings  verworfen;  die  übrigen  aber  an  das  Ordinariat  ge- 
iriesea,  und  im  Falle  der  erwiesenen  vorsetzlichen  Verläumdung, 
bestraft  würden. 

4.  Wrenn  in  der  Diözes  ein  eigenes  Defizientenhaus  errichtet 
würde;  worin  Männer,  die  in  der  Seelsorge  grau  geworden  sind, 
und  nicht  mehr  arbeiten  können,  auf  eine,  ihrer  Gebrechlichkeit 
angemessene  Art  versorgt  werden  könnten. 

Mangel   des  Nachwachses  für   die  S  eelsorge  b  e  treffend. 

Bl  ist  offenbar,  dass  sich  der  Mangel  an  Kandidaten  des  geist- 
lichen Standes  bereits  äussert,  und  von  Jahr  zu  Jahr  grösser 
werden  nniss:  wie  ich  es  schon  zum  wiederholtenmalen  in  einer 
besondern  weitläufigen  Schrift  erwiesen  habe. 

hie  Mittel    zur  Krhaltung  des  nöthigen  Nachwachses  wären 

uile: 

I.  Müßten  in  \icdcr-Ocsterreich  noch  einige  Gymnasien  er- 
richte!   werden.   /..  B.  II  llorn.  Kötz,  Xeustadt. 

t*  Müvste  die  Zahlung  des  Schulgeldes  ganz  aufhören. 

3.  Miissten  an  den  Gymnasien   Stiftungshäuser  für   Studenten, 
Virlirn    vormals    bestanden,   wieder  errichtet;    beinebens  den 

Stiften   wieder  erlaubt   werden   ihre  Sängerknaben  in  den  niedri- 
Srlnilrn  daselbst  n  nnlerriehten. 

4.  MltltlJ  die  Philosophie  auch  noch  H  St.   Tollen  und  Hörn 
r«(    werden,    hmn  it/.t  geschieht  «lirss  in  ganz  Xieder-Ocster- 


112 

reich  nirgends,  als  zu  Wien,  wo  der  dreijährige  Aufenthalt  einer- 
seits beträchtliche,  und  den  meisten  unaushaltbare  Kosten  fordert; 
andererseits  die  guten  Gesinnungen  und  Sitten  sich  selbst  überlas- 
sener  Jünglinge  verdirbt. 

5.  Müssten  Vorschriften  erlassen  werden,  wornach  die  Pro- 
fessoren zu  Beispielen  der  Gottseligkeit,  und  zu  mehrerer  Aufsicht 
über  die  Sitten  und  Religionsübungen  ihrer  Schüler  verbunden 
wären. 

Diess  sind  die  wesentlichen  auf  Religion  einen  Bezug  ha- 
benden Gebrechen,  die  ich  Eurer  Excellenz  ganz  offenherzig,  und 
mit  der  zuversichtlichen  Bitte  aufdecke,  sie  vor  den  Thron  zur 
höchst  erwünschlichen  Abhilfe  zu  bringen. 

Ich  verharre  mit  der  vollkommensten  Hochachtung 

Eurer  Excellenz ! 

ganz  gehorsamster  Diener. 

Henrich  Joan.  Bischof  von  St.  Polten  m.  p. 
St.  Polten  den  12.  Mai  1790. 


IIS 


V. 

a)  Euere  Excellenz] 

Zufolge  des  ddo.  9.  praes.  IG.  April  mir  bekannt  gemachten 
hl  Alton,  allergnädigsteii  Befehles  solle  ich  Euerer  Excellenz  hin- 
nen swei  Monaten  gehorsamst  anzeigen,  welchen  Gebrechen  in  An- 
sehung der  Religion,  der  Andachtsordnung  und  der  Aus- 
I  h  ■  n g  des  0 b  e  r  h  i  r  t  e n  a m  t  e s  mein  Kirchensprengel  unterliege. 
Im  der  allergnädigsten  Gesinnung  nach  Kräften  zu  entspre- 
chen, sammelte  und  überdachte  ich  alles,  was  sich  auf  jene  Punkte 
zu  beziehen  schien.  Ich  fasste  das  wesentlichste  davon  in  gegen- 
wärtigem Aufsatze  kurz  zusammen,  und  bemerkte  es  mit  Strich 
lein.  Das  l'ebrige,  was  nicht  virguliert  ist,  bezieht  sich  auf  den 
l  rsprug  der  Gebrechen  und  die  Lage  der  Umstände,  woraus  sich 
unmassgeblich  beurtheilen  lässt,  in  wiefern  meine  vorgeschlage- 
nen Abhilfsmittel  der  Beschaffenheit  der  Gebrechen  sowohl  ange- 
messen, als  leicht  auszuführen  sein. 

I.  Die  Heligion  befindet   sich  hier    in   einem  Zustande,   der 
eben  so  fehlerhaft  als  herrschend  ist. 

Der  Begriff,  den  sich  das  Volk,  —  auch  wohl  mancherGeistlichc 
tr  Hrilsanstalt  durch  Jcsum  machet,  ist  sehr  nie- 
iatl.  unzusammenhängend,    theils   sogar    widerspre- 
chend und  ungereimt.   Die  Verehrung  Goües  besteht  meistens  in 
einer    Ar!    lureht,  die  Ihn  nicht  verherrlicht  — in  überwiegen- 
dem Vertrauen  auf  seine  Geschöpfe  —    in  äusserlichen  Andachts- 
iilniii-rn.   Gehet  hsformeln  und  Zeremonien,   welche  das  Volk  nicht 
mit    der  gehöriges    Nnrstcllung    hegleitet,    deren    Bedeutung    es 
licht  oder  unricliti::  denkt,    die  M  meistens  mechanisch  oder  höch- 
st. 'i\s    mit    einem  dunkeln    öfters  abcru'läubisi  lien  Gefühle  verrich- 
das  kaum    den  \amen  Andacht   verdient. 

In  N  t.ii,  di«.  Beligion  hierauf  eingeschränkt    ist.    hat  sie  we- 
der l.intluss  auf  die    innere  Glückseligkeit,   welche   die  Lehr» 

'I.    muh   auf  di,-    ItechlseliatVenheit  des  Lebens.    Der  Werktag, 
An-bir.  Jahrg.  1850.  I.  Bd.  |.    Hut.  8 


114 

die  häusliche  Sorgfalt,  Pflege  und  Erziehung  der  Kinder,  die  Ar 
beitsamkeit ,  Sparsamkeit ,  überhaupt  die  gewöhnlichen  häusli- 
chen, gesellschaftlichen  und  bürgerlichen  Pflichten,  werden  nicht 
zum  Gottesdienste  gezählt.  Das  Volk  rechnet  hieher  nur  die  Feier- 
tage, Gebethe,  Bittgänge,  Opfer  etc.,  und  beklaget  sich  Öfters, 
dass  es  durch  seinen  Beruf  gehindert  werde,  Gott  mehr  zu  dienen. 

Dieser  elende  Religionsbegriff  rühret  hauptsächlich  von  der 
Versäumniss  eines  besseren,  nöthigen  und  ordentlichen  Unterrich- 
tes her:  besonders  hierlandes,  wo  die  bekannte  Zerstreuung  und 
Entfernung  der  Häuser  den  Zugang  zu  den  Schulen  und  Kirchen 
so   sehr  erschweret. 

Der  gemeine  Mensch  lernet  von  Kind  auf  seine  Religion 
gewöhnlich  durch  blosses  Vorsagen  und  Nachahmen.  Seine  Eltern 
weisen  ihn  zu  Gebete-  und  Andachtsübungen  an,  wovon  sie  ihm 
selten    etwas,   oder  nur  mangelhaft  erklären  können. 

Die  nachfolgende  katechetische  Lehre  in  Schulen  und  Kir- 
chen  wird  von  vielen  Kindern  und  den  meisten  Jünglingen  wenig 
besuchet.  Es  ist  auch  das  Lehrbuch,  und  der  mündliche  Vortrag 
darüber,  in  Ansehung  der  Begriffe,  ihrer  Unordnung  und  des  bi- 
blisch-theologischen Ausdruckes,  so  abstrackt,  schwer  und  trocken, 
dass  sie  ihn  nicht  fassen:  ich  meine,  dass  sie  die  Lehren  nicht 
ordentlich  verstehen,  ihren  Werth  fühlen  und  schätzen,  noch  die 
gehörige  Anwendung  auf  die  gottselige  Gesinnung  und  das  Le- 
ben davon  machen  lernen. 

Der  Predigtunterricht  für  die  Erwachsenen  kommt  alle  Wo- 
che einmal.  Es  wird  dabei  selten  auf  jene  Auswahl  der  Materie  ge- 
sehen, die  dem  Bedürfnisse  des  Volkes  entspräche,  und  sich  auf 
das  Wesentlichste ,  Notwendigste  und  Gemeinnützigste  ein- 
schränkte. Der  Prediger  richtet  sich  gern  nach  dem  zufälligen 
Texte  des  Evangeliums,  und  lässt  sich  dadurch  auf  Lehren  ver- 
leiten, die  selten  katechetisch  sind.  Die  Entwicklung,  der  Styl  und 
der  Ton  sind  nicht  so  natürlich  und  populär,  dass  sie  das  Volk 
fassen  könnte. 

Vielfältig  fallen  die  Predigten  so  elend  aus,  dass  man  kaum 
Lust  oder  Geduld  hat,  sie  anzuhören.  Man  ist  ihrer  auch  von 
jeher,  wo  das  Predigen  auf  dem  Lande  so  allgemein  versäumet 
wurde,  nicht  gewöhnt,  das  Volk  hält  sich  nicht  dazu  verbunden 
und  nimmt  gern  mit  der  Stillmesse  vorlieb. 


115 

In  solcher  Lag«  lernte  das  Volk  wenig,  und  dicss  nichts 
ordentliches  von  der  Religion  denken:  die  aber  doch  etwas  den- 
ken wollten,  erholten  sich  aus  den  gew  öhnlichen  Yolksgebeth- 
hüchern  und  Lebenden  — -  oder,  wenn  sie  des  Lesens  unkundig 
waren,  aus  den  Gesprächen  und  Erzählungen,  die  sie  unter  sich 
seihst  führten,  und  woraus  sie  ihren  sehr  übelgeslallelen,  gros- 
sentheils  abergläubischen   KeligionsbegritT  ableiteten. 

DietC  Art  sich  unter  einander  M  belehren  kam  den  hier  ver- 
borgenen Lutberanern  besonders  zu  statten.  Sie  konnten  sich  den 
Katholiken  im  gemeinschaftlichen  Umgänge  auf  ihre  Art  ver- 
trauter und  populärer  millheilen.  Sie  waren  dazu  mit  Kontro- 
vershüchern  versehen  —  dem  so  betitelten  Scheitenbergcr, 
S pa nnenb  erger  ,  dem  dreifacben  Kleeblatte  etc.  Auf 
Seite  unserer  Einfältigen  fand  sich  wenig  Wesentliches,  das  ihnen 
entgegen  gesetzt,  hingegen  viel  Geringfügiges  und  Abergläubi- 
sches,   das  lächerlich  gemacht  werden  konnte. 

Daher  erklärt  sich  der  grosse  Abfall  in  unserem  Lande.  Er 
höret  zur  Zeit  noch  nicht  auf.  Die  Lutheraner  bewerben  sich 
gern  um  katholische  Dienstbothen  und  Tagwerker,  sie  leihen  un- 
seren armen  Leuten  Geld,  stehen  ihnen  zu  Gevatter,  nehmen  die 
Täuflinge  in  ihre  Häuser  auf,  locken  unsere  Leute  durch  Heirathen, 

I  n  sie  vielfältig  mit  Kontroversen  und  Ironien,  ja,  man  hat 
noch  hie  und  da  Spuren  von  Konvcntikeln,  welche  die  hier  ge- 
wöhnliche /erst  reuung  der  Häuser  leicht  begünstiget.  Die  Erfah- 
rung zei^t.  dass  sich  noch  immer  manche  Katholische  für  luthc- 
erkläreu.  die  weder  unsere,  noch  jene  Lehre  ordentlich 
kennen.  I>.'in  sechswöchigen  l  nterrichle  wohnen  sie  mit  dem  Vor- 
bei, auf  ihrer  Erklärung  zu  beharren,  und  dem  Pfarrer  auf 
kein«*  1  rage  zu   antworten,   bis  er  sich  müde  geredet  hat. 

Zu  dem  Abfalle  der  Einfältigen  kömmt  noch  der  gefährliche 
Eck  lifsinn  anderer,  die  aufgeklärter  sein  wollen.  Sie  entdecken  in 
dem  Retigieeebegriffe,  dei  sie  mit  dem  grossen  Haufen  gemein 
haben,  manche  Ungereimtheiten.  Sie  lernen  also  das.  was  sie  für 
neligiea  bauen,  verachten,  witzeln  biaffig  darüber,  beunruhigen 

andere,  ohne  sie  «i„,s  besseren  belehren  zu  können,  und  mt- 
I  dadurch  wenigstens  Eauigkeit  und  Kaltsinn  in  der  Religion. 
Daher  rühret  |  Leute,   die  angesehener   und   verständi- 

ger alsand  ei-.-   sein  wollen,    aueh   geil  »"»linlieh    Leite    vom  Stande. 

ö  • 


116 

und  öffentlicher  Bedienstung,  sich  dem  allgemeinen  Gottesdienste, 
nnter  andern  namentlich  der  österlichen  Beicht  und  Kommunion 
gern  entziehen,  und  wenn  sie  erscheinen,  zum  Aergernisse  der  ge- 
meinen Leute,  nicht  den  geringsten  äussern  Anstand  von  Andacht 
dabei  zeigen.  —  Welches  einerseits  dazu  dienet,  der  Irreligiosi- 
tät eine  Ehre  zu  geben,  dadurch  manche  in  Ansehung  der  Reli- 
gion leichtsinnig,  andere  aber  die  mehr  Anhänglichkeit  an  die 
Religion  haben,  in  den  Missbräuchen  derselben  eigensinniger  zu 
machen,  weil  sie  vermeinen  ihren  Eifer  dadurch  auszeichnen  zu 
können. 

Diese  Uebel  scheint  es  mir,  haben  sich  eine  Zeit  her  in  dem 
Grade  vermehret,  als  eine  gewisse  falsche  Aufklärung  auf  der  ei- 
nen Seite  zunahm,  und  auf  der  andern  es  bei  der  althergebrach- 
ten Dunkelheit  blieb.  Der  Kampf  zwischen  beiden  wird  so 
lange  fortwähren,  als  sich  das  Verhältniss  auf  der  einen  oder 
der  andern  Seite  nicht  ändert.  Es  ist  aber  gleich  schwer  jene 
Aufklärung  zu  hemmen,  als  gefährlich  die  Volksreligion  bei  ihrer 
alten  Unvollkommenheit  zu  erhalten. 

Es  scheint  mir  daher  das  einzige  Mittel  zu  sein,  dem  Volke 
nach  und  nach  einen  reineren,  bessern,  würdigeren  Religionsbe- 
griff durch  einen  zweckmässigeren  Unterricht  beizubringen. 

In  Beziehung  auf  das,  was  ich  bisher  gesagt  habe,  Hesse  sich 
dieser  Unterricht  auf  folgende  Art  sicher,  ohne  vielen  Aufwand, 
und  wie  mir  scheint ,  ohne  allen  Zwang  oder  das  geringste  Auf- 
sehen bewirken. 

1.  Wenn  den  Kindern  ^  Schullehrern  und  Katecheten,  neben 
dem  bestehenden  unverständlichen,  trocknen,  abstrakten  Katechis- 
mus ein  zweckmässiger  katechetischer  Leitfaden  in  die  Hand  ge- 
geben würde.  Er  müsste  nicht  bloss,  wie  bisher  in  theologischer, 
sondern  auch  in  pädagogischer  Rücksicht  so  bearbeitet  sein,  dass 
er  sich  in  der  guten  Auswahl  der  wesentlichsten,  notwendig- 
sten und  gemeinnützlichsten  Lehren  ,  in  der  dem  Bedürfnisse 
wie  der  Fassung  des  Volkes  und  der  Kinder  angemessensten 
Stuffenordnung  und  Stellung  der  Begriffe,  in  der  simpelsten  und 
populärsten  Einkleidung  und  Sprache  auszeichnete,  und  durch- 
aus so  beschaffen  wäre,  dass  ihn  der  einfältige  Schulmeister  und 
sogar  der  Bauer  leicht  verstehen ,  und  auf  seine  Art  mit  den 
Kindern  richtig  darüber  reden  könnte. 


117 

Dl«  llauptabsieht  dabei  müsste  sr\n.  uns  Colt  und  seine 
\nsialt  durch  Jesum  so  kennen  m  lehren,  dana  sie  durchaus  eine 
Amweirang  rar  Tagend  and  Glückseligkeit  sei.  den  alle  iln-e 
Lehren  anf  ansen  Brlenebtnng,  Pen  er  nag.  Trefft,  Berehigeng 
s  und  das  künftige  Leben  abzielen.,  folglich  Golt  bei 
•einer  Verehrung,  wie  üe  Vetherrlichnng  seiner  unendlichen 
Güte  und  Erharmniss.  also  auch  unsere  eelbeteigene  Vervollkom- 
mung  und  Ausbildung  M  den  Pflichten  und  dem  Glücke  dieses, 
\sic   rar  Glückseligkeit  Jones  Lebens  aar  Absicht  habe. 

Dietl  KMebgen  könnte  allenfalls  Anweisung  zur  Tugend  und 
Glückseligkeit  nneb  dem  Leben  und  der  Lehre  Jesu  heisscn,  den 
KflteeJteten  ran  Leitfaden  bei  ihren  Erklärungen  empfohlen,  den 
Kindern  rar  kateehotischen  Gabe  ausgetheilt ,  hie  und  da  einige 
Kinder  und  Kitern  es  zu  kaufen  aufgemuntert,  und  solcherge- 
stalt nach  und  nach  ohne  allen  Zwang  (neben  dem  bestehenden 
Katechismus)  in  den  Schulen  eingefiihret  werden.  Diess  Büch- 
gen könnte  sich  nach  meinem  Ermessen  höchstens  auf  5  oder 
druckte  Bogen  belaufen,  und  nicht  mehr  als  so  viel  Kreu- 
zer kosten. 

2.  \ach  demselben  katechetischen  Leitfaden  könnten  erwei- 

Katechesen  mit  Rücksicht  und  Anwendung  für  das  Bedürf- 
uiss  der  erwachseneren  Jugend  zum  Gebrauche  der  Kirchenka- 
techet<  i  rerfaeeet  werden.  Es  würde  besonders  vortheilhaft  sein, 
Wenn  diese  Katechesen  durch  zwei  oder  drei  Jahrgänge  derge- 
stalt abwechselten,  dass  die  nothwendigsten  und  wesentlichsten 
Glaubens-  nnd  Sittenlehren  alljährlich,  obschon  in  veränderter 
Einkleidung  und  abwechselnder  Anwendung  auf  mehrere  und  neue 
Fälle    des    Leben!   \n  ieder  vorkämen. 

Viie  ,]rr  Geistlichkeit,  die  in  der  Seelsorge  steht, 
jährlich  eia  Preejgtenknri  hinauszugehen,  worin  eben  wiederum 
auf  lauter  kalechelisi -he.  wesentliche,  nothwendige  und  gemein- 
nül/.liche  Lebyen  und  Anweisungen  für  den  Glauben  und  das 
Leben    Rücksicht    genommen  würde.  Jedoch    um  den  Schein  des 

fciemni     n    \  m    (als  weichen  erwachsene    Menschen 

I    gUnben)    so  wäre   es   nicht   nöih'm  .     sich 

Üe    katechetische    Ordnung    zu    halten:    es    würde 

ampfehlca  .    wenn   die  Predigt    allemal  auf  einen   Text   des 

der   der   Epistel   jenes  Sonn-  und   Feiertage!  p, 


118 

wobei  jedoch  die  Wahl  des  Textes  immer  so  zu  treffen  wäre, 
dass  er  sich  auf  eine,  oder  mehr  katholische  Lehren  anwen- 
den   Hesse. 

Auf  solche  Art,  wenn  der  Kinder-  Jugend-  und  Volksun- 
terricht hesser  als  bisher  übereinstimmte,  wenn  dieselben  Leh- 
ren ziemlich  auf  gleiche  Art  und  über  gleiche  Muster  vorge- 
tragen würden,  wenn  sich  die  Geistlichkeit  in  die  gleiche  Den- 
kensart und  den  gleichen  Geist  darüber  einstudirte  —  und  dem 
Volke  nur  zehn  Jahre  hindurch  auf  allen  Kanzeln  der  Diözese  die 
gleiche  Hauptsache  unserer  heiligen  Religion  nach  gleichen  Grund- 
sätzen beibrächte,  so  stünde  zu  hoffen,  dass  dieser  Unterricht  all- 
gemein durchgriffe,  und  sich  endlich  ein  ordentlicher,  lauterer, 
fester  Religionsbegriff  bei  unserem  Volke  fixirte. 

Wenn  aber  der  Unterricht  ferner  der  Willkür  eines  jeden 
überlassen  bleibt,  so  wird  bei  Verschiedenheit  der  Köpfe,  Grund- 
sätze, Bücher,  Laune,  Geschicklichkeit,  des  Fleisses  und  des  Vor- 
trages etc.  —  wie  bisher,  auf  jeden  Sonntag  und  von  jeder  Kanzel, 
ohne  bestimmte  Wahl  und  Ordnung  etwas  anderes  gelehrt  —  und 
der  Erfolg  wird  sein,  dass  bei  dem  Volke  der  alte  zerstreute  und 
nirgends  zusammenhängende  Unterricht  bewirkt  werde. 

4.  Den  vorgedachten  Religionsbegriff  könnte  ausserdem  noch 
eine  Anzahl  Erbauungsbücher  (die  nach  demselben  Zwecke  zu  be- 
arbeiten, und  unter  das  Volk  zur  häuslichen  Lesung  auszustreuen 
wären)  mehr  erleichtern  und  befestigen. 

Z.  B.  eine  populäre  Anweisung  zur  Beobachtung  der  Kir- 
chenordnung nach  dem  Geiste  der  wahren  Andacht.  Einige  zu  die- 
ser Absicht  verfasste  Gebetbücher  für  Kinder,  Jünglinge  und  Er- 
wachsene-,—  vornehmlich  ein  Gesangbuch  für  das  Landvolk,  worin 
die  Lieder  an  Inhalt  und  Melodie  nach  Verschiedenheit  der  Kir- 
chenzeit, ihrer  Hauptfeste  und  Andachten  abwechselten —  derge- 
stalt, dass  immer  eine  Melodie  auf  mehrere  Lieder  der  Zeit  oder 
des  Festes  passte.  Die  Poesie  müsste  eben  so  populär,  als  der  In- 
halt lehrreich  sein.  —  Ferner  ein  Unterricht  über  die  vornehmsten 
und  gemeinsten  Kirchengebräuche,  mit  der  Belehrung,  welche  Be- 
gebenheit, Geheimnisse  und  Lehren  der  Religion  sie  sich  dabei 
vorstellen  sollen.  Diess  müsste  mit  Rücksicht  auf  einen  edlen,  rich- 
tigen, lauteren  Religionsbegriff  geschehen,  der  so  manchen  unrich- 


II«» 

tfcen  uihI  ihera^iabicehea  l*l«»«*i* .   welche  «las   Volk  daran  hingt 

li  ei  in  lieh   entgegen  wäre. 

\  011  Jahr  M  Jahr  konnten  einige  ähnliche  Volkshiiehleiu  nach- 
folgen: ■.  H.  von  der  Vereinig  .Maria  und  dar  lieben  Heiligen, 
w  \r  sie  itr  grosseren  Ehre  Gottes,  and  feiglieh  den  Heiligen  am 
geÜlligsten  sei       von  dem  rechtmässigen  Gebrauche  der  Bilder 

in  der  katholischen  Kirche  —  und  mehr  ähnliche,  welehe  das  Volk 
Ulm-  solche  Tunkt«»  belehrten,  wo  gewöhnlich  [rrthnm  und  Miss- 
breach  berrteht. 

Die  Verfasser  dieser  Bücher  wären  vielleicht  nicht  so  schwer 
■1  linden.  Den  kalcehetischen  Leitfaden  würde  der  in  diesem  Fach 
bekannte  Domscholasler  Spendou  hei  der  Normalschule  in  Wien 
am  vollkoniinenslen  liefern.  Die  Kirchenkatechesen  könnte  der 
dortige  Katechet  live  bearbeiten.  Zu  den  Predigtkursen  möchte 
der  Bischof  mehrere  Verfasser,  die  ihre  jährlichen  Beiträge  liefer- 
ten, unter  seinem  Klerus  aufmuntern,  und  ihnen  von  Jahr  zu  Jahr 
den  Text  sannnl  den  Materien,  die  er  für  das  Bcdürfniss  seines 
Kirchenvolkes  am  angemessensten  fände,  angeben.  —  Desgleichen 
aueh  zu  den  Gebet-  und  übrigen  Büchern.  —  Für  das  Gesangbuch 
würden  die  Dichter  der  königlichen  Erblande  ihre  Lieder  beitra- 
uen,   wenn  man  ihnen  den  Stoff  dazu  mittheille,    und  sie  durch  die 

teHnng  der  Xatinnal-Ehre  und  der  guten  Sache  aufmunterte. 

Die  Aoflage  würde  jeder  Buchdrucker  gerne  auf  sich  nehmen, 
und  wenn    ihm  auf  einige   Jahre  ein  ausschliessendes  Privilegium 

itanden   würde  —  sie   nebst   einer  guten  Anzahl    zum   freien 

henke  um  den  wohlfeilsten  Preis  liefern. 

I  in  dir  Bücher  hekannt  zu  machen  und  zu  verbreiten,  könnte 

ndei  Kirche,  die  einen  l  eberschuss  an  Vermögen   hätte,  jähr- 

rbiltnineniafeigei  nn  kateehetischen  Geschenken  pas- 

sirt —  aueh  die  Bxenalare  für  arme   Geistliche,    die   unter   ihren 

um  riehen,  und  für  manche  Schullehrer  freigelassen — übri- 

der  W Villi  dienet  Sicher  sowohl  durch  den  Bischof  auf 

ii  Kanonischen  Reisen,  als  durch  die  Ortsseelsorger  dem  Volke 
olinc  all.  ii  Zwang  empfehlen  werden. 

Wenn  nur  noch  «li«'  F.inführung  und  die  neue  Auflage  so  vieler 

1  bauen,  aweehwidrigen  Volks-  Gehet -Erbaanngs^ Betrach- 
tangsbüehrr  und  Legenden  —  besonder!  wo  von  der  Art  nehon 

re  rorhaaden  wären,    hintan    gehalten;    und  Kl  dieser  Absieht 


120 

dem  Bischöfe  die  Aufsicht  und  Mitcensur  über  alles,  was  Melier 
einschlägt,  anvertraut  würde,  so  müssten  sich  die  alten  Büchlein, 
Postillen  und  Legenden,  die  den  Religionsbegriff  des  Volkes  so 
allgemein  erniedrigt  haben,  allmälig  verlieren, f  und  die  neu  verbes- 
serten an  ihre  Stelle  treten.  —  Geschieht  dieses  nicht,  so  wird 
sich  das  Volk  immer  lieber  an  die  Bücher  halten,  die  sich  an  seine 
gewöhnte  Denkensart  anschliessen,  und  bei  dem  herrschenden  Me- 
chanismus,  Missverstande  und  Aberglauben  seiner  Religion  ver- 
bleiben. Solche  Bücher  haben  dem  Wesentlichen  und  Wahren  der 
Religion  bisher  mehr  und  allgemeiner  geschadet,  als  so  viele  Bro- 
chüren,  welche  eben  dadurch  veranlasst  worden  sind. 

Damit  aber  auch  die  hiesigen,  sehr  zahlreich  im  Lande  zer- 
streuten Lutheraner  durch  ihre  Schriften,  Reden  und  Handlungen 
auf  unser  Volk  keinen  nachtheiligen  Einfluss  mehr  haben,  so  schien 
es  angemessen  zu  sein,  ihren  Pastoren  aufzutragen: 

d)  Dass  sie  alle  Spott-,  Kontrovers-  und  andere  Schriften, 
die  etwas  Anzügliches  gegen  die  Toleranz  enthalten ,  unter  ihrem 
Volke  auf  das  Fleissigste  aufsuchen,  und  zum  Beweise  ihrer  to- 
leranten Gesinnung  bei  der  Regierung  selbst  einliefern  sollen. 

b)  Dass  sie  ihre  Gemeinden  über  die  Unmoralität  alles  to- 
leranzwidrigen Betragens  gegen  ihre  katholischen  Mitbürger,  der 
Neckerei  durch  Kontroversen  und  Ironien,  vornehmlich  aber  der 
Proselitenmacherei,  auf  das  Freundlichste  und  Einleuchtendste  be- 
lehren, und  ihnen  die  nachtheiligen  Folgen,  die  es  für  die  Eintracht 
und  Ruhe  der  Gesellschaft  habe,  fleissig  vor  Augen  stellen  sollen. 

c)  Auch  vorzüglich  genaue  Aufsicht  führen  sollen,  dass  von 
ihren  Leuten  aus  Bekehrungssucht  künftig  keine  Privatkonven- 
tikeln  mehr  mit  den  Katholischen  gehalten  —  die  katholischen 
Dienstboten  und  Tagwerker,  die  ihnen  Nutzen  schaffen,  der  Reli- 
gion wegen  nicht  im  Geringsten  angefochten  —  sondern,  bei  dem 
Dafürhaften  der  Hausherrschaft,  auf  das  Fleissigste  zu  den  Predi- 
gen und  Christenlehren  in  die  katholischen  Schulen  und  Kirchen 
geschickt  werden.  Dieses  ist  in  manchen  paritätischen  Gegenden 
des  römischen  Reiches  ein  eben  so  löblicher  als  bekannter  Ge- 
brauch. 

Andererseits  wäre  auch  für  die  Katholiken  (nebst  der  Em- 
pfehlung der  wechselseitigen  Toleranz)  die  Verfügung  angemessen  : 

d)  Dass  künftig  keiner  mehr  unserer  Religion  entsagen  könne 


121 

—  0T  habe  sieh  denn  Ihm  der  Prüfung  ausgewiesen ,  dass  er  die 
katholische  Religion  hinlänglich  erlernt  habe,  und  ausser  dein  Ge- 
wiss.Mis- runde  anzugeben  nriSfOj  warum  er  die  lutherische  Religiös 
vorziehe. 

e)  Wem  er  sieli  bei  der  Prüfung  nicht  ausweisen  kann,  und 
sieh  dennoeh  zum  Abfalle  meldet,  so  soll  er  vorerst  von  dem  Ge- 
hrauche der  heiligen  Sakramente  bei  uns  ausgeschlossen,  jedoch 
zum  Beisaigon  Bestelle  des  katholischen  Gottesdienstes,  und  vor- 
neiunlieh  der  Kirchenkatechesen  und  Predigten,  unter  guter  Auf- 
sieht anschalten,  auch  von  Zeit  zu  Zeit  zum  Privatunterrichte  an 
Beinen  Pfarrer  angewiesen  —  ihm  übrigens  aber  der  Besuch  der 
lutherischen  Kirche  und  Lehre  so  lange  verwehrt  werden,  bis  er 
seine  Prüfung  hinlänglich  gemacht  hat. 

f)  Alsdann  erst  könnte  es  ihm  freistehen,  sich  entweder  für 
lutherisch  zu  erklären,  oder  bei  uns  um  die  neue  Ablegung  des 
Glaubensbekenntnisses,  die  Wiederaufnahme  in  die  Kirche  und  die 
Zulassung  zum  Genüsse  der  heiligen  vSakramentc  zu  bitten.  — 
Einem  Menschen,  der  in  einer  so  wichtigen  Heilsangelegenheit 
nicht  weiss,  warum  er  wechseln  will,  sollte  ohne  Grund  keine  Ge- 

iisfreiheit  erlaubt  werden.    Er  befindet  sich  in  Rücksicht  der 
Religion  in  dem  Zustande  eines  Unmündigen. 

g)  Diejenigen,   welche,    wie   es  bisher   der   öftere  Fall  war, 
i  einer  lleirath  oder  sonst  eines  zeitlichen  Interesses  —  oder 

am  Vordrem  und  Zwist  mit  dem  Pfarre/  oder  der  geistlichen 
Behalt .  wenn  es  gerichtlich  dargethan  werden  könnte  —  sich 
zum  Ahlalle  erklärten,  wären  erstlich  von  der  Obrigkeit  zu  be- 
strafen, alsdann  auf  eine  angemessene  Zeit  von  den  Sakramenten 
nossosehliesseilj  und  obengedachter  Massen  zur  Kirchen-  und  Prfr- 
vatkah'i :hese  Mi  lang anaohnUen,  bis  sie  bei  der  Prüfung  zeigten, 
dass  sie  unsere  Religion  kennen  und  schätzen  gelernt  haben.  — 
Hon    Seelsorgern    wäre    deswegen   die    freundlichste    Behandlung 

18    möchte  es  (nv  die  hiesige  Diözese  besonders  dien- 
iie  Heligionsdiskerse,    all    welche  nie  ohne  grosse  Ehr- 
furcht   und   an   unanständigen  Oerthern  geführt  werden    sollen,    in 
di  n  Sehenken  und  \\ 'irihshäusern.    pro  und  contra  zu  verbieten 
uii'l  deswegen  ierPolisei  eine  genaue  Aufsicht  durch  wiederholte 
•  Befehle  aufzutragen.  Ferner  allen  ehrigkeitlichen  Ann- 


122 

tern  und  Gerichten  die  allergnädigste  Gesinnung  Sr.  Majestät  be- 
kannt zu  machen,  dass  die  Herren  Offizianten  bei  den  öffentlichen 
Hauptgottesdiensten  und  Kirchenaufzügen,  —  wie  es  vor  Alters 
der  löbliche  Gebrauch  war,  und  noch  in  wohlpolizirten  Ländern 
auch  bei  den  Protestanten  ist  —  fleissig  erscheinen  —  und  dort 
vor  den  Augen  des  Volkes  wenigstens  einen  äusseren  Anstand  zei- 
gen, der  das  Volk  zur  Religion  und  Andacht  erbauen  kann. 7 — 
Diess  gälte  auch  für  die  Noblesse  beiderlei  Geschlechts,  die  sich 
so  gern  durch  Privilegien  der  Privatandacht  auszeichnet.  —  Die 
Herren  Oberbeamten  hätten  hierüber  die  Aufsicht  zu  führen. 

Endlich  würde  es  für  die  Wiederaufnahme  der  Religion  zu- 
träglich und  sehr  empfehlend  sein ,  wenn  die  gebotenen  Sonn-  und 
Feiertage  stiller  gehalten  —  die  Tänze,  welche  eben  zur  Zeit ,  da 
man  dem  Volke  die  Kirchenandachten  einschränkte,  so  häufig  das 
ganze  Jahr  hindurch  erlaubt  wurden  —  und  worüber  sich  Viele 
ärgern,  auch  alle  guten  Hausväter  in  Ansehung  ihrer  Kinder  und 
Dienstboten,  die  dabei  ihr  Geld,  ihre  Gesundheit  und  guten  Sitten 
verschwenden,  so  sehr  klagen,  —  wieder  auf  die  Art ,  wie  unter 
weiland  der  höchstseligen  Kaiserin  Theresia  eingeschränkt  wür- 
den. Ueberhaupt  würde  eine  geschärftere  Polizeiaufsicht  auf  die 
Ausschweifungen  der  Jugend  und  der  Eheleute,  welche  sich  itzt 
so  ungestraft  vergehen  können,  der  Religion  sehr  zu  Statten  kom- 
men. Es  würde  daher  vortheilhaft  sein,  wenn  die  Väter  der  unehe- 
lichen Kinder,  die  sonst  mit  der  Zeit  Gefahr  einer  blutschänderi- 
schen Ehe  laufen  können  —  wie  vorher  in  die  Taufbücher  einge- 
tragen —  und  die  freiwilligen  Ehescheidungen,  ohne  dass  sich  die 
hierzu  einverstandenen  Ehebrecher  selbst  anzeigen —  belangt  wer- 
den könnten. 

Die  Unsittlichkeit  in  diesem  Puncte  ersticket  sehr  oft  alles 
moralische  und  religiöse  Gefühl,  vornehmlich  bei  uns,  wo  man 
sich  in  der  Beicht  darüber  anzuklagen  hat. 

II.  Die  Andachtsordnung,  welche  hier  neu  eingeführet  wurde, 
hat  nach  meinem  Urtheile,  folgende  Hauptgebrechen : 

1.  Es  ist  darinn  keine  Rücksicht  auf  die  Abwechslung  der 
Kirchenzeit  und  die  Verschiedenheit  der  Feste,  welche  das  Jahr 
hindurch  vorkommen,  genommen  worden.  Die  Adventzeit,  die 
Christ-,  Oster-,  Pfingstfeier,  die  Sonn-  und  Festtage  des  Herrn, 
Maria  und   der  Heiligen,  werden  ohne  Unterschied  auf  gleichför- 


f  113 

mige  Art  des  Vormittages  mit  demselben  Messliede,  des  Nach- 
mittags mit   der  Allerhefligenlitasei  gehalten. 

Diese  Einförmigkeit  der  Andacht   prtlirfH  das  ganze  Jahr 

hindurch  nicht  mehr,  als  zw  eirrlri  Keligionsideen !  nämlich  die 
fti  den  Messoffer  und  von  ier  Fürbitte  der  Heiligen,  da  es 
doch  die  Absieht  der  Kirche  ist.  dass  nach  Verschiedenheit  der 
Kirchenzeit  die  Hauplbegebenheiten  und  Geheimnisse  der  Reli- 
gion abwechselnd  zur  Andacht  vorgestellt  werden  sollen.  Auch 
zieht  die  Einförmigkeit  den  unvermeidlichen  Fehler  nach  sich, 
dass  Gcbeth  und  Gesang  durch  diebeständige  und  gleichförmige 
Wiederholung  bald  zur  Gewohnheit,  und  folglich  gedankenlos, 
blos  mechanisch  mit  den  Lippen  verrichtet  werden,  welches  das 
herrschende  und  augenscheinliche  Gebrechen  der  gewöhnlichen 
Volksandachten    ist. 

Endlich  sagte  die  Einförmigkeit  der  Erwartung  und  Zu- 
friedenheit des  Volkes  um  so  weniger  zu,  als  es  vorher  gewöh- 
net war.  gewisse  Festtage  und  Andachten,  freilich  nicht  durch 
die  Vorstellung  der  Religionsgegenstände  im  Geiste,  als  welche 
die  lateinische  Kirchensprache  nicht  verstattet,  aber  doch  durch 
äusserliches  Gepränge,  Musik,  Beleuchtung,  bildliche  Vorstellun- 
g« 'ii.  Zeremonien  und  Bittgänge   etc.  feierlicher  auszuzeichnen. 

2.  Ein  anderes  Gebrechen  dieser  Andachtsordnung  ist,  die  so 
ige  Aussetzung  des  Hochwürdigsten  unter  der  Messe,  das 
«l i><  h  dem  urallen  Messritus,  und  der  successiven  Ordnung  die- 
ses Opfers,  wie  den  Zeremonien  desselben  entgegen  ist,  dass 
vor  der  NN  andlung  und  nach  der  Kommunion  der  Leib  Christi  als 
gegenwärtig  betrachtet  werde.  Der  Mensch  ist  nur  einer  Vorstel- 
n.nli  der  andern  fähig:  er  weiss  itzt  nicht,  soll  er  auf 
das  Geheimnis  in  online  saerißeii ,  oder  Sacramenti  permanen- 
Aulinerks.imkeit  richten.  Die  Kirche  hat  diese  zwei 
<!e  \on  jeher  genau  unterschieden,  und  den  letztern 
nur  seltnn.  ii-,  w  öhnlich  bei  gewissen  allgemeinen  Angelegenhei- 
sen  der  Trübsal  (»der  der  Freude  auszusetzen  erlaubt.  Diese  ur- 
alte Gewohnheil  wird  noch  in  allen  ordentlichen  Diöcesen  beob- 
aclilr!.  Di  ninn  sie  hier  abgeändert  hat:  so  nehmen  aufmerk- 
same und  re<  htsrliMin,  trger  schon  allgemein  gewahr,  dass 
die  Messe  shftc   Avssetsosg  gering  geselltet,    und  die  häufigen 


124 

Aussetzungen  und  Segen  ausser  der  Messe    auch   nach   und  nach 
den  besonderen  Eindruck  und  die  Ehrfurcht  verlieren. 

3.  Ein  drittes  Gebrechen  der  Kirchenordnung  ist  es_,  dass 
in  Stadien  und  Märkten  mehr  Aussetzungen  und  Segen,  Musiken 
und  Abendandachten,  als  auf  den  Dörfern,  die  oft  den  Märkten 
gleichkommen,  und  sie  an  der  Zahl  der  Häuser  und  der  besseren 
Musik  übertreffen,  erlaubt  wurden,  welches  bei  den  einfältigen 
Landleuten  die  Eifersucht  erreget,  als  wenn  sie  den  Städtern 
und  Märktern  nachgesetzet ,  und  um  die  göttlichen  Segen,  An- 
dachten und  Kirchenehre  verkürzet  würden.  Vorzüglich  sind 
Wirthe,  Bäcker,   Fleischer  und  Krämer  dabei  interessiret. 

4.  Ist  in  der  Kirchenordnung  kein  Bedacht  auf  die  Verbes- 
serung der  Bussanstalt,  wie  sie  dem  Geiste  unserer  Zeit  und  der 
Absicht  der  Religion  angemessen  wäre,  genommen  worden.  Es 
haben  sich  die  Ablässe  aus  dem  dunklen  Mittelalter  der  Kirche 
auf  unsere  Tage  fortgepflanzet,  an  die  sich  das  Volk  noch  un- 
verrückt festhält.  An  den  Tagen  und  Oerthern,  welche  dazu  ge- 
widmet sind,  vornemlich  an  Frauentagen  und  Wallfarthsörthern, 
entstehen  noch  immer  zahlreiche  Konkurse,  welche  die  frucht- 
bare Busse  vielmehr  beeinträchtigen,  als  fördern. 

Der  Priester  hat  bei  der  Menge ,  die  sich  ungeduldig  zum 
Beichtstühle  hinzudrängt  ,  weder  Fassung  noch  Müsse,  noch 
Schicklichkeit  sein  dreifaches  Officium,  judicis,  doctoris  et  me- 
dici  zu  handeln.  Daher  werden  die  Beichten,  wie  ohne  heilsame 
Belehrung,  also  meistens  ohne  Besserung,  schleuderisch  ver- 
richtet. 

5.  Wurden  bei  den  Bethstunden  und  Bittgängen,  die  An- 
dachten, die  ihnen  angemesssen  wären,  nicht  ausgezeichnet.  Das 
Volk  bethet  dabei  gedankenlos  seine  dreifachen  Rosenkränze, 
Frauen-  und  Heiligenlitaneyen  zu  dem  himmlischen  Hofe,  wenn 
gleich  das  allerheiligste  Sacrament  vor  ihren  Augen  ausgesetzt  ist. 

Bei  solcher  Beschaffenheit  dienet  wahrlich  die  Andachts- 
ordnung nicht  zu  einem  Mittel,  ihre  Vorstellungen  nach  der 
Zeit  und  den  Gegenständen  zu  ordnen  ,  und  den  Inbegriff  der 
nöthigsten  Religionslehren,  das  Kirchenjahr  hindurch  nach  der 
Reihe  zu  durchgehen.  —  Auch  daher  erklärt  sich  die  grosse  Un- 
wissenheit unseres  Volkes  in  der  Religion,   welche  jedoch  durch 


eine  zweckmässige  Hol) u uü;  gewiss  oben  SO  viel,  und  mein-  all 
durch  den  Unterricht  gewinnen   könnte. 

Den  bisher  erwähnten  Gebrechen  tir&re  meine!  Erncfa  em  <la- 
dnreh  abzuhelfen:  wenn 

1.  meinen  obigen  Vorschlage  gemäss  für  Gebethe  and  Ge- 
ninge I  würde,  die  auf  die  Haupt  Zeilen.  Feste  und  An- 
inehten  des  Kirchenjnhrei  passten,  und  dem  Volke  die  jedesmnl 
angemessenen  religiösen  Vorstellungen  an  die  Hand  geben.  So 
kennte  das  Lied)  welches  dem  Sonn-  oder  Festläge  der  Zeit  zu- 
sagte. Hingangs  der  Messe  bis  zum  Evangelium  gesungen,  und 
nach  der  Kommunion  bis  zu  Ende  fortgesetzt  werden.  Des  Xach- 
mittngs,  vor  und  nach  der  Christenlehre,  käme  dasselbe  Lied, 
und  würde  mit  dem  anpassenden  Gebethe  beschlossen,  desglei- 
chen erhielten  auch  die  Bethstunden ,  Bittgänge  und  Abendan- 
dachten  ihre  eigenen  Gesänge,  Gebethe  und  Litaneyen. 

Der  Inhalt  der  ganzen  Sammlung  fasste  alle  Hauptbegeben- 
heiten, Geheimnisse  und  Lebren  nach  der  Ordnung  der  Lyturgie, 
und  was  etwa  sonst  Notwendiges  und  Gemeinnützliches  für  das 
Bedürfniss  der  besondern  Diözesen  einzuflechten  wäre,  in  sich, 
l'nd  solchergestalt  wechselte  das  Jahr  hindurch  die  Vorstellung 
der  Religion  manchfältig  ab.  — Diess  beseitigte  die  tödtende  Ein- 
förmigkeit, erregte  immer  wiederum  neue  Aufmcrksamk)it,  folg- 
lich würde  die  Andacht  lischt  so  leicht  zur  Gewohnheit,  und  nicht 
nnlir   wie    bisher  Hol   mechanisch    mit    den   Lippen,  sondern  im 

e  and    in  der  Wahrheit  verrichtet. 

Dil  Lieder  wären  auf  blosse  Empfehlung,    freiwillig,  ohne 

Bwnng,  und  vornehmlich  durch  die  Schulen  nach  und  nach  ein- 
zuführen. Der  Bischof  dürfte  es  nur  seiner  Geisllichkcit  zum  Ver- 
dienste    machen. 

-•  1  i"  die  höheren  Festtage,  als  die  Christ-,  Osler-,  Pfingst- 
I«  S.  w..  dem  Wunsche  des  Volkes  gessiss  feierlicher  auszu- 
'"»  :  s"  könnte,  «re  SS  die  linstände  und  Mittel  gestatten 
auch  auf  dem  Lande,  das  deutsche  Amt  musikalisch  mit  Orgel, 
Bg     und    allenfalls  auch    mit    Instrumenten    (die    rauschenden 

Itossneten  und  PnsJten  ensgenenunen)  gehalten  werden.  Die  deut- 
sche   Sihhnrger  MnSSe  (»der   Amt    dieser    Art),    die    ich    an    den 

Int   hahe.    rührte  mich  umremein.    Das  Volk    ist  auch 


126 

hier  an  den  Konfinen  Böhmens,   Passau    und  Salzburgs  zur  Musik 
sehr  gestimmt. 

Ferner  konnte  der  Unterschied  der  Kirchenzeiten  und  Feste, 
durch  die  Aussetzung  historischer  Gemälde,  welche  die  darauf  an- 
passende Geschichte  enthielten,  z.  B.  die  Ankündigung  der  Mensch- 
werdung durch  den  Engel,  die  Geburt,  die  Auferstehung,  Himmel- 
fahrt Christi,  die  Sendung  des  heiligen  Geistes  etc.  angezeiget 
werden.  Diese  Vorstellungen  wechselten  auf  dem  Altar,  der  zu 
dieser  Absicht  mit  einem  Vorhange  zu  bedecken  wäre,  von  Zeit 
zu  Zeit  ab.  Auf  solche  Art  würde  der  Bildergebrauch,  nach  der 
Lehre  des  tridentinischen  Kirchenrathes  zu  einem  Buche  für  Kin- 
der und  Ungelehrte,  und  solche  Bilder,  die  von  Zeit  zu  Zeit  wie- 
der aus  den  Augen  kämen,  und  historisch  wären,  liefen  keine 
Gefahr  wallfarthliche  Verehrung  zu  gewinnen.  Das  Volk,  welches 
so  gern  unschickliche  Bilder  mahlen  lässt,  und  die  Kirche  da- 
mit überhäufet,  könnte  die  Erlaubniss  erhalten,  seine  Freigebig- 
keit künftig  auf  keine  andere  als  solche  Bilder  (unter  Aufsicht 
des  Konsistoriums)  zu  verwenden.  Durch  diese  Anstalt  würden 
auch  die  Mahler  und  Tonkünstler,  welchen  die  neue  Kirchenord- 
nung so  nachtheilig  war,  zur  Ehre  der  Nation  neue  Unterstützung 
erhalten. 

3.  Die  Aussetzung  des  hochwürdigsten  Gutes  sollte  der  ur- 
alten Anordnung  der  Kirche  gemäss,  als  welche  bei  dem  heil. 
Messopfer  keinen  Ritus  dazu  kennet,  nach  und  nach  wiederum 
ausser  den  Messen  nur  auf  besondere  Gelegenheiten  zur  Zeit 
der  allgemeinen  Nöthen  und  Freuden,  auf  Bitt-  und  Dankfeste, 
und  bestimmte  Stundenandachten  eingeschränkt  werden.  Sonst 
möchte  der  Segen  bloss  in  der  Corporis  Christi  Octav,  vor  und 
nach  der  Messe  Statt  haben,  jedoch  unter  dem  Messopfer,  um  die 
Ordnung  desselben  nicht  zu  unterbrechen,    eingesetzet  bleiben. 

4.  Die  obgedachten  Beichtkonkurse  und  Ablässe  betreffend, 
könnte  (ohnerachtet  der  aus  der  finsteren  Kirchenzeit  hergepflanz- 
ten  Gewohnheit,  und  herrschenden  Anhänglichkeit  des  Volkes  an 
dieselbe)  bei  der  Verschiedenheit  der  Meinungen  unserer  Theologen 
darüber,  allenfalls  folgender  terminus  medius  Statt  haben,  der  uns 
der  guten  Absicht   näherte,  und  der  Zeit  angemessen  wäre. 

Es  könnten  nämlich  die  Ablässe,  anstatt  sie  an  gewisse  Tage, 
Oerter,  Bilder  oder  Zeremonien  zu  binden  —  als  welches  die  dem 


127 

Bnssgeaehaitc  höchst  nachtheiligen  Konkurse  befördert  —  von  den 
Bitchtifea   entweder  jure  ordinario  oder  pontificio  dahin  erklärt 

werden:  dass  derjenige.  Weither  wohlbereilel  (zu  einer  Zeit]  WO 
kein  Konkurs  wäre,  und  der  Briclilxalcr  Müsse  halle,  seine  drei 
oftuia  am   besten    zu    verrichten)  zur    heiligen    Beiehl    käme,    den 

gräteten  Anspruch  auf  den  Kirchenschatx  ne  machen  bitte,  wenn 
er  die  Belehreng  des  Beichtvater!  gel  aufzunehmen,  seinem  Halbe 
zu  folgen]  die  heilsamen  Mittel  anzuwenden  bereit  wäre,  und  das 
vorgeschriebene  Ablassgrbrl  andächtig  verrichtete. 

üebrigeoj  wäre  es  heilsamer  und  der  Rcligionslehrc  entspre- 
chender, wenn  die  viellall igen  kleinen  Ablässe,  welche  bisher  auf 
Bildlein.  Kreuzlein,  Hosenkränze,  Pfennige,  Gcbetlein ,  Statio- 
nen ete.  verliehen  worden  —  künftig  auf  die  Anhörung  der  Predi- 
gen, der  Christenlehren,  Beobachtung  der  von  der  Kirche  vorge- 
schriebenen Andachtsordnung,  auf  die  Ausrichtung  der  Barmher- 
zigkeil, der  christlichen  Kindererziehung,  der  häuslichen  Sorgfalt, 
der  Treue,  Liebe  und  des  Gehorsams  gegen  den  Landesfürsten  — 
und  überhaupt  nicht  auf  willkürliche  kleine  —  sondern  auf  wich- 
bge  und  wesentliche  Gesinnungen  und  Werke  des  Christenthums 
Übertragen  würden. 

AVas  die  weitere  Beschaffenheit  der  neueingeführten  An- 
daebtsordnung  betrifft,  so  hatte  sie  die  wohlgemeinte  Absicht,  die 
fielen  Nebenandachten  und  Sachen,  die  mehr  zum  Aberglauben, 
Miaabraecbe  und  zur  Anordnung  in  der  Kirche,  als  zur  Aufnahme 
der  wahren  Religion  dienten)  abzuschaffen.  Es  zeigte  sich  aber, 
dass  die  Beseitigung  dieser  Nebendinge  leider  der  Geistlichkeit 
und  dem  Volke  zum  bedenklichen  Anstosse  und  Aergernisse 
wurden. 

I  s  hingen  der  Braterei  ihre  zufälligen  Kinkünfte,  ihre  Stole, 

Stipendien,  ihr  Raucher- und  Billgroschen,  ihr  Stiftungsge- 
nuss.  Sammlung,  Opferpfennig  ete.  —  und  sogar  Vieler,  die  diese 
Dinge  ftr  katholisch]  kirchlieh,  löblich  und  gut  hielten  —  ihre 
Orthodoxie]  ihre   Frömmigkeit,    ihr  Trost  und  Gewissen  daran. 

I  Seite  des  Volk,  s  waren  es  gerade  die  Gegenstände,  an 
•  s  leine  rermeinte  Gottearerehmnr  am  meisten  und  herz- 

D 

Kehlten  üble,  die  es  als  fei  Snpererogatorium  seiner  Andacht  und 
I 'ri.imnin-keil    ansah,    auf  dir    <s    seinen  Trost    und  Beruhigun. 
G         kiute.  die  seinem  dürftigen  sinnlichen  ReÜgiooabegrÜe, 


128 

nen  herrschenden  Erzählungen  von  Gnaden,  Wundern,  Ablässen, 
Hilfe  wider  Wetter,  Krankheiten,  Viehumfall,  Behexung,  Feuer- 
und  Wassergefahr  etc.  entsprachen.  Endlich  deren  Ausübung  ihm, 
bei  der  Einförmigkeit  des  ländlichen  Lebens,  an  Sonn-  und  Feier- 
tagen eine  Abwechslung,  und  an  Werktags-  und  Feierabenden 
Ruhe,  Zusammenkünfte  und  Vergnügen  verschafften. 

Da  zu  gleicher  Zeit  die  Mönche  aufgehoben  —  die  Toleranz 
eingeführt  wurde,  und  sich  bei  Gelegenheit  der  päbstlichen  Reise 
das  Gerücht  verbreitete,  als  wären  Seine  Heiligkeit  allen  diesen 
Neuerungen  entgegen,  so  erregte  dieses  den  Verdacht,  als  würde 
die  Religion  in  ihrem  Wesen  angegriffen. 

Die  Toleranz  machte  hierlandes,  bei  dem  so  namhaften  Ab- 
falle, das  grösste  Aufsehen 5  die  Parteien  zogen  sich  einander  auf; 
die  unsrige  wfirf  jener  den  Abfall,  jene  derunsrigen  die  Nothwen- 
digkeit  der  Reformation  vor;  so  wurde  die  eine  für  das  Alte,  die 
andere  für  das  Neue  erhitzter  und  eigensinniger. 

Die  aufgehobenen  Ex-  und  Mönche  sammt  allen  ihres  Gleichen 
Gesinnten  bliesen  die  Flamme  mehr  an.  Es  liefen  zu  gleicher  Zeit 
eine  Menge  ironischer  Broschüren  herum,  die  die  Einfältigen  är- 
gerten, und  eben  so  viele  Gegenbroschüren,  welche  die  neuen  An- 
ordnungen in  Kirchen-  und  Andachtssachen  brandmarkten,  die  alten 
Gebräuche  und  Missbräuche  ohne  Unterschied  vertheidigten  —  und 
eben  weil  sie  sich  an  die  herrschende  Meinung  anschlössen,  desto 
lieber  und  allgemeiner  gelesen,  und  besser  gefasst  wurden. 

Dazu  kam,  dass  zu  eben  der  Zeit,  da  diese  kirchlichen  Ver- 
fügungen kamen,  auch  andere  politische  Einrichtungen  getroffen 
wurden,  die,  so  gut  sie  für  das  Ganze  gemeint  waren,  doch  immer 
einzelne  beschwerten,  und  Mehreren  schon  darum  missfielen,  weil 
sie  die  Gewohnheit  und  so  natürliche  Anhänglichkeit  an  das  Alte 
beunruhigten. 

Das  Volk  wusste,  dass  beide  Einrichtungen  auf  allerhöchsten 
Befehl  geschahen,  beide  durch  die  Landesregierung  und  die  Kreis- 
ämter betrieben,  und  beide  von  der  Kanzel  in  der  Kirche  bei  der 
Predigt  und  Messe  bekannt  gemacht  wurden.  Es  war  ihnen  fremd, 
dass  an  diesem  Orte  Geistliches  und  Weltliches,  oder,  wie  sie  sich 
ausdrückten,  Päbstliches  und  Kaiserliches  miteinander  vermischt, 
und  eines  durch  das  andere  verdrängt  werden  sollte  —  dass,    in- 


Itg 

dem  man  die  Andachten  abschaffte,  man  die  freien  Tänze  das  ganze 
Jahr  hindurch  erlaubte   n.  dgl.  m. 

Die  Betroffenheit  aoer  toldie  Veränderungen  ■■fite  um  so 
ser  werden,  als  im  plötzlich,  rfme  Toranegegangener  Vorbe- 
reitung, weder  M  den  Volke,  aece  bei  der  Geistlichkeit  eintrafen« 

Die  letztere  hatte  wohl  den  Anfing,  dem  Volke  seine  abge- 
schafften Lieblingsandachten  auf  die  beste  und  einleuchtendste 
Weise  auszureden  —  sie  halte  aber  diese  Andachten  vormals  nie 
geahndet  —  vielmehr  selbst  zu  ihrem  Vorthcile  geübt,  öfters  vor- 
züglich anempfohlen;  itzt  sollte  sich  die  Geistlichkeit  bei  ihrem 
Volke  widersprechen?  Es  war  ihrem  Interesse,  ihrem  Ansehen 
und  ihrem  Kredit  entgegen;  und  sie  sollte  es  mit  gutem  Willen 
thun  ?  —  So  unvorbereitet  fehlte  es  vielen  Geistlichen  an  der 
selbst  eigenen  Ueberzeugung  von  der  guten  Sache  —  noch  mehre- 
ren an  der  erforderlichen  Geschicklichkeit,  ihr  Volk  darüber  zu 
belehren.  In  der  Theologie,  die  sie  studirt  hatten,  waren  diese 
Dinge  nicht  gerügt  —  in  den  Asceten,  Legenden,  gewöhnlichen 
Predigt-  und  Andachtsbüchern  allgemein  gut  geheissen.  Sie  wa- 
ren also  mehr  mit  den  Scheingründen  dafür,  als  mit  den  Grün- 
den dawider  bekannt.  Was  sie  den  Bauern  dagegen  sagten,  schloss 
sich  an  ihre  Denkensart  nicht  an;  sie  fanden  es  vielmehr  mit 
ihrem  bisherigen  Religionsbegriffe  und  den  gewöhnten  Andachts- 
übungen  im  Widerspruche.  Sie  machten  den  Seelsorgern  die  auf- 
fallendeten  und  anzüglichsten  Vorwürfe:  „Diess  ist  ja  ganz  was 
—  Ihr  habt  selbst  bisher  alles  anders  gelehrt  und  ge- 
..than!  —  Es  kommt  heraus,  als  wenn  Ihr  uns  bisher  betrogen 
»kittet   -      oder  itzt  betrügen  wolltet  —  oder  es  vorher  wenig- 

^  nicht  gut  verstanden  hättet!  Hat  es  denn  itzt  der  Pabst 
„oder  der  Kaiser  anders  befohlen ?"  u.dgl.  m.  Die  Bauern  wuss- 
t.  ii  sogar  über  jeden  besonderen  Gegenstand  ihre  ganz  eigenen, 
naivm   und   dir  unerwartetsten  Einwürfe  zu  machen. 

War  hi<1  und  da  «in  Geistlicher  geschickt,  darauf  zu  ant- 
wertea  —  oder  besass  er  wenigstens  das  Vertrauen,  seine  Leute 
H  überreden  und  zu  beruhigen,  so  hatte  er  um  seine  Pfarre 
herum  zehn  Xachbarn,  die  minder  geschickt  und  glücklich  wa- 
ren —  deren  dir  grfteeere  Zahl  sieh  Mos  mit  dem  allerhöchsten 
Anfinge  entschuldigte  —  einige  wohl  mit  dem  Volke  jammer- 
ten, und  unter  ^w  Hand  entgegen  arbeiteten, 

Archiv.   Jahrg.    1850.   f.   Bd.   I.   Heft.  9 


130 

Bei  dem  Zusammenflüsse  so  vieler  widrigen  Umstände  war  es 
kein  Wunder,  dass  die  neue  Andachtsordnung  ganz  langsam  Platz 
greifen  konnte.  Was  seiner  Natur  nach  durch  Belehrung  und 
Ueberzeugung  gewonnen  werden  sollte,  musste  meistens  durch 
äusseren  Zwang  erhalten,  durch  Befehle  der  Regierung,  durch  den 
Betrieb  der  Kreisämter,  ihrer  Kommissäre,  der  Beamten,  des  Bi- 
schofs und  seiner  Dechanten  erfochten  werden.  Alle  gutgesinnten 
und  bereitwilligen  Geistlichen  wirkten  ihrer  Seits  mühsam  und 
voll  Geduld  mit.  Es  war  ihnen  daran  gelegen,  ihre  Gemeinden  zu 
beruhigen.  Sie  wurden  auch  allmälig  mit  der  Art,  ihre  Leute  zu 
belehren,  zu  überzeugen  oder  zu  überreden,  besser  bekannt.  Viele 
andere  mussten  es  ihnen  nachthun ;  so  wurde  die  Andachtsordnung 
an  vielen  Orthen  mit  der  inneren  Zufriedenheit  des  Volkes —  an 
mehr  anderen  Orthen  wenigstens  dem  äusseren  Zustande  nach  bis 
itzt  fast  allgemein  hergestellt.  Hievon  machten  im  Vergleiche  nur 
wenige  Oerther  eine  Ausnahme;  nämlich  solche,  wo  es  den  Seelsor- 
gern am  guten  Willen,  Fleiss,  Gehorsam,  Uneigennützigkeit,  oder 
an  dem  Vertrauen,  der  Geschicklichkeit  und  Klugheit  fehlte.  Hie- 
her gehören  meistens  Alte,  Mönche  und  ihres  Gleichen  Gesinnte. 

Diese  wünschten  nun  freilich,  dass  alles  Gute,  was  anderswo 
erreicht  worden  ist,  wieder  einstürzen  möchte.  Sie  fassten  neue 
Hoffnung  aus  dem  herannahenden  Tode  weiland  S.  M. —  vornehm- 
lich aber  auf  das  päbstliche  Breve  an  die  Niederländer  —  worin 
Se.  Heiligkeit  sie  ihres  bezeigten  Eifers  der  Religion  wegen  be 
lobte,  und  den  deutlichen  Wunsch  äusserte,  dass  die  gemachten 
Einrichtungen  auch  in  den  übrigen  k.  k.  Erbstaaten  zurückgehen 
möchten.  Diese  Gesinnung  Sr.  päbstlichen  Heiligkeit  wurde  hier- 
landes  durch  Zeitungen  und  Extrablätter,  Jesuiten  und  Exmönche 
sammt  ihrem  Anhange  überall  ausposaunt  —  und  das  Volk ,  wel- 
ches in  Ansehung  der  Kircheneinrichtung  schon  ziemlich —  wenig- 
stens dem  äusseren  Zustande  nach  —  beruhigt  war,  neuerdings 
aufgereitzt ,  bei  der  neuen  Regierung  eine  Abänderung  zu  hoffen. 
Endlich  hat  der  Ruf  von  dem,  was  die  letzte  Zeit  her  in  dem  Wie- 
nersprengel vorging ,  die  Erwartung  auf  das  Aeusserste  gespannt, 
und  schon  hie  und  da  einige  voreilige  Abweichungen  in  dieser 
Diözese  veranlasst.  —  Des  freuen  sich  alle  obengedachten  trägen, 
ungeschickten  und  ungehorsamen  Seelsorger  und  Mönche ;  es  die- 
net ihnen  zu  einem  Scheine  der  Rechtfertigung  ihrer  Eigennützig- 


131 

keit  .  der  l»ish«M-iü<Mi  \ 'ersäumniss  und  Widersetzlichkeit  —  und 
sollten  ihr«'  RrWlTtengen  gSJU  in  l'Xüllung  gehen,  so  wurde  es 
ihnen  BS*  besonderen  Fhre  der  Sündhaftigkeit  Ihm  ihrem  Volke 
und  der  Nachbarschaft  gereichen.-- Fs  würde  aber  auch  Jett«  zahl- 
reiche und  bester«  Geistliebkeil]  welche  lieb  bisher  se  bereitwil- 
lig und  geduldig  um  dir  gute  Stehe  bemüht  hat.  Ihm'  ihren  Gemein- 
den und    in  der  Nachbarschaft  herabsetzen,    das  Vertrauen  auf  ihre 

Gelehrsamkeit,  Kechtgläubigkeit  und  ReehtsehaffesjheH  schmälern, 
dir  Verwürfe,  dass  sie  gefehlt  haben,  erneuern,  die  vorige  lunrd- 
nun--  in  ihren  KirrlnMi  wieder  einfuhren,  und  alle  sehnlich  ge- 
wünschte und  höehstnothwendige  Verbesserung  auf  viele  Jahre  zu- 
riuks.t/.en. 

Ich  wire  daher  der  ganz  un massgeblichen  Meinung,    dass   die 
neu    eingeführte    Andachtsordnung  doch   grössten  Theils  auf  eine 
drn  Zeitumständen  angemessene  stille  Art  erhalten  werden  möchte, 
wi'iin  nur  nicht  durch  offenbare  Befehle  und  äusseren  Zwang  nach- 
I  riebe!  —  und   da   und  dort  einzelne  Uebertretungen   dagegen, 
die  von  dein  Andringen  des  Volkes  herrühren,    mit   blosser  beleh- 
render  Frmahnung,    bescheidener  Klugheit  und  Hinsicht  auf  eine 
re  Zeit  konnivirt  würden. 
\\ 'enn  dann  ferner  in  folgenden  Punkten ,    worüber  das  Volk 
M  (Iriii-endslen  Wünsche  äussert,  nachgegeben  würde,  als: 
1.  Da   das  Landvolk   bei  seiner  Arbeit  die   unablässige  Auf- 
merksamkeit  und  Borge  auf  das  Gedeihen  der  Fcldfriirhte  richtet, 
und   Seeweges    die  abgeschafften  Wettersegen  sehr  herzlich   ver- 
niisst.    so  könnte  ihm  auf  einen    Sonntag  bei  Fingang  des  Frühjah- 
res i    Bestritt    der  Frndte  eine  Bethstundc,    den  göttlichen 
gen   für  das  Gedeihen  und  die  gute  llereinhringung  der  Früchte 
zu  eilutt <n         dann  auf  einen  Sonntag  im  Herbste  die  dritte  Beth- 
mät  zur  Pssbssgssg  ausgeschrieben  —  endlich  von  Georgi  an, 
so  lange  Sic   l  eldtYüchte  stehen,   ein   zu  dieser  Absicht   lehrreich 
eingerichtetes    abwechselndes  Gehet   täglich  nach  der  Hauptmesse 
abzubeten  erlaubt   werden. 

2.  Weil  sich  das  Landv  Ik  mit  den  allgemeinen  in  der  Kirche 
üblichen,  und  in  (\cv  Aiidarlilsordnung  erlaubten  Bittgängen  nicht 
begnügt,  und  daher  bei  anhaltendem  liegen  und  Dürre  sieh  von 
Bittgängen  in  fremde  Kirchen  schwer  abhalten  lässt.  so  könnte  ihm 
erlaubet  Werde«,  Sl  drei  Sonntagen,    eine    Stunde  vor  dem  Haupt- 


132 

gottesdienste,  mit  der  Prozession  auf  ihr  Feld  auszugehen  —  zur 
bestimmten  Zeit  zurückzukommen,  und  ihre  Andacht  mit  dem  or- 
dentlichen Gottesdienste  zu  beschliessen.  Zwei  dieser  Prozessionen 
könnten  vor,  die  dritte  nach  der  Erndte  zur  Danksagung  gehalten 
werden.  Die  Bittgänge  aber  in  fremde  Oerter  ziehen  unvermeidli- 
chen Unfug  nach  sich. 

3.  Auf  die  hohen  Festtage  des  Herrn,  der  Geburt,  Beschnei- 
dung, Erscheinung,  Auferstehung,  Himmelfahrt,  Sendung  des  hei- 
ligen Geistes,  des  Dreifaltigkeits-  und  Fronleichnamstages  könnte 
auch  auf  dem  Lande  das  sehr  anmuthige  deutsche  Salzburger- Amt 
mit  abwechselnden  Stimmen  gesungen,  mit  der  Orgel,  auch  wo 
man  dazu  eingerichtet  ist,  mit  Instrumenten  (die  schmetternden 
Trompeten  und  Pauken  ausgenommen)  begleitet  werden.iDas  Volk 
ist  über  das  immerwährende  Einerlei  des  vorgeschriebenen  Mess- 
liedes sehr  aufgebracht. 

Bei  der  nachmittägigen  Andacht  möchte  ■ —  bis  andere  nach 
der  Kirchenzeit  abwechselnde  Gesänge  und  Gebete  in  Form  der 
Vesper  nachkämen,  einsweilen  die  Litanei,  wo  es  Statt  hätte,  mu- 
sikalisch abgesungen  werden. 

4.  Am  Ostersonntage  könnte  die  vom  Volke  so  sehr  ver- 
misste  Auferstehung  damit  gehalten  werden,  dass  der  Priester  vor 
dem  Amte  das  überall  befindliche  Auferstehungsbild  in  der  Hand, 
den  Gesang*  „Christus  ist  erstanden"  etc.  anstimmte,  und  sofort 
unter  Absingung  des  Liedes  ein  Umgang  um  die  Kirche  gehalten, 
bei  der  Zurückkunft  das  Bild  wie  gewöhnlich  auf  den  Altar  ge- 
stellt, und  das  feierliche  Amt  gehalten  würde. 

5.  Die  eingestellte  Andacht  der  letzten  Tage  in  der  Char- 
woche,  welche  das  hiesige  Volk  sonst  nicht  verschmerzen  wird, 
zu  vergüten  —  möchte  der  grüne  Donnerstag  wie  bisher  gehalten, 
am  Charfreitage  auf  dem  hierzu  bestimmten  schwarz  bedeckten 
Altare  statt  des  heiligen  Grabes  ein  simples  rothangestrichenes 
grosses  Kreuz  mit  herabhängendem  weissen  Schweisstuche  aufge- 
stellt, und  in  dem  zum  Postamente  angebrachten  Behältnisse,  wel- 
ches ein  Felsengrab  vorstellte,  das  Hochwürdigste  zur  stillen  An- 
betung eingeschlossen  werden.  Auf  dem  Antipendium  könnte  Chri- 
stus im  Grabe  gemalt  sein.  Diese  simple  Vorstellung  würde  überall 
gefallen,  und  unsere  Leute  von  dem  Auswandern  in  die  Salzburgi- 


IS3 

sehen  und    Bayrischen  Konfinien,  wo    der  ähnliche  Gebrauch  sein 
sollte,  an  diesen   Tagen  abhalfen. 

6.  An  dem  Fronleichnamsfeste  und  in  der  Oktav,  welcher  das 
Volk  nicht  entrallien  will,  wäre  es  der  besonderen  Feier  des  Sa- 
cramenli  pcrmaiirnlis  angemessen,  dass  allenfalls  vor  der  Messe 
das  Plage  lingua  (bis  es  in  deutscher  Sprache  nachkäme)  ange- 
stimmt.  und  der  Segen  mit  dem  Hochwürdigsten  gegeben  —  hier- 
auf, um  die  Ordnung  der  Messe  nicht  zu  unterbrechen,  eingesetzt, 
und  am  Ende  wiederum  der  Segen  gegeben  würde.  Diess  möchte 
so  die  ganze  Woche  gehalten  —  auch,  wo  es  bisher  auf  dem  Lande 
gewöhnlieh  war,  und  die  Lokaluinstände  keinen  Unfug  dabei  ver- 
anlassen, des  Abends  nach  vollendeter  Feldarbeit  (etwa  um  6  Uhr) 
eine  viertelstündige  Anbetung  mit  einem  Segen  gehalten  werden. 

7.  Auf  den  Allerseelentag  und  die  Oktave,  welche  hierlandes, 
besonders  an  den  Konfinien,  fast  allgemein  üblich  war  —  dringt 
das  Volk  auf  eine  ausgezeichnete  Andacht.  Sie  möchte  unmassgeb- 
lich darin  bestehen,  dass  an  dem  Tage  das  Todtenamt  mit  einer 
für  das  Andenken  der  Verstorbenen  anpassenden  viertelstündigen 
Belehrung  gehalten  —  am  Ende,  unter  Absingung  des  Libera  auf 
dem  alten  Freidhofe  gleich  um  die  Kirche  gegangen,  bei  der 
Todtenkapelle  oder  vor  dem  Kreuze  das  miserere  und  de  pro- 
fundis  gebetet,  und  mit  dem  gewöhnlichen  Absolutorium  beschlos- 
sen würde. 

Die  Woche  hindurch  könnte  nebst  dem  gewöhnlichen  vor- 
mittägigen Gottesdienste  des  Abends  zur  bequemen  Zeit,  nach 
verrichteter  Arbeit,  ein  zur  Absicht  passendes  viertelstündiges 
Gebet  und  Gesang  gepflogen  werden. 

8.  Bei  Sterbfallen  verlangen  viele  aus  dem  Volke,  dass  ihren 
\  erstorbenen  die  drei  Seelenämter,  nach  Anweisung  des  Missais, 
gehalten,  und  die  Verschiedenheit  des  hergebrachten  dreifachen 
Konduktes  beobachtet  werde,  um  ihre  Verstorbene,  von  denen 
sie  namhafte  Erbschaften  machen,  zu  ehren.  In  diesen  Wunsch 
stimmen  auch  besonders  jene  Seelsorger  ein,  deren  Einkünfte  vor- 
nehmlich auf  der  Stole  beruhten,  und  durch  die  Abschaffung  so 
sehr  unter  die  neue,  auch  vielfältig  unter  die  alte,  nicht  mehr 
hinlängliche  Kongrua  herabgesetzt  wurden.  Ich  wäre  der  unmass- 
geblichen und  bittlichen  Meinung,  dass  dem  Wunsche  beider  will- 
fahret werden  könnte,   wenn  die  Unterscheidungszeichen  des  Kon- 


134 

dukles  und  die  Stolltaxe  massig,  auch  die  Wahl  des  niedern  oder 
höheren  Konductes,  jedermann  frei  und  ungezwungen  bliebe. 

9.  Die  an  so  vielen  Orten  abgeschafften  samstägigen  Abend- 
andachten, unterliegen  fortwährenden  Schwierigkeiten.  Sie  könn- 
ten unter  der  Bedingung  verstattet  werden,  dass  sie,  ohne  die 
immerwährende  Aussetzung  des  Hochwürdigsten  und  Segen,  zur 
bequemen  Zeit  nach  verrichteter  Arbeit,  und  mit  den  vom  Ordi- 
nariate auszuschreibenden  abwechselnden  Gebethen  und  Gesängen, 
gehalten  würden. 

10.  Die  hie  und  da  so  mancherlei  üblichen  Weihen  (welche 
des  vielfältigen  abergläubischen  Gebrauches,  und  der  dadurch  un- 
terhaltenen, herrschenden  Teufels-,  Hexen-  und  Gespensterfurcht 
wegen,  abgeschaffet  wurden)  einmal  in  Vergessenheit  zu  bringen, 
würde  es  sehr  zweckmässig  sein :  dass  die  Gebethe  zu  den  beibe- 
haltenen Weihungen  des  Wassers,  der  Kerzen,  Asche,  des  Salzes 
und  der  Speisen,  in  deutscher  Sprache,  und  so  eingerichtet  wür- 
den, dass  sie  dem  Volke  zum  sinnlichen  Zeichen  guter,  bewährter 
und  lehrreicher,  religiöser  Vorstellungen  dienten,  hingegen  nicht 
das  geringste  anzeigten,  was  sie  in  der  abergläubischen  Teufels- 
furcht, und  dem  Missbrauche  dieser  Dinge  bestärkte.  Diess  ist  itzt 
hierlands  desto  nöthiger,  da  unsere  einfältigen  Leute  dem  Ge- 
spötte  der  Lutheraner  ausgesetzt  sind. 

Ich  führte  die  bisher  genannten  Gegenstände  hier  an,  um  an- 
zuzeigen, auf  welche  Andachtsübungen  das  hiesige  Kirchvolk  vor- 
nehmlich dringet,  und  unter  welchen  schicklichen  Modifikazionen 
sie  allenfalls  erlaubt  werden  könnten.  Indessen  bin  ich  überzeugt, 
dass  einige  dieser  Modifikazionen  dem  Volke,  welches  über  die 
Massen  verwöhnet,  und  derzeit  eigensinnig  und  zur  Unruhe  auf- 
gelegt ist,  nicht  gefallen  würden  ,  nähmlich :  die  Einschränkung 
der  häufigen  Aussetzung  des  Hochwürdigsten  unter  dem  Mess- 
opfer, und  bei  den  Abendandachten,  sammt  der  Verminderung 
der   Segen. 

Ich  wäre  also  der  Meinung,  dass  in  Ansehung  dieser  beiden 
Gegenstände,  einsweilen,  bis  das  Volk  hinlänglich  in  dieser  Rück- 
sicht belehret  und  vorbereitet  wäre,  zurückgehalten  und  geschont 
werden  müsse. 

Auch  in  Ansehung  der  zweckmässigen  Abwechslung  der  An- 
dacht bei  dem  vor-   und  nachmittägigen  Gottesdienste,    den  Stun- 


1 86 

den-  und  Abcndgchcthcn.  wäre  erst  dir  obenbrschriebene  Yer- 
BlltHlg  der  Gebeth-  und  Gesangbücher  abzuwarten:  —  indessen 
aber  das  Volk  einstweilen  vorzubereiten,  dass  solche  Gebethe,  die 

ihrer  Andacht,  nach  der  Ordnung  «los  Kirchenjahres  entsprechen 
wurden,  nachkommen  sollen.  Diese  Gebethe  und  Lie4er  wären 
auch  nachher  den  Erwachsenen  nicht  aufzudringen:  sondern  vor- 
erst durch  die  Seelsorger  und  Schullehrer  bloss  in  den  Schulen 
einzuführen,  hierauf  nach  und  nach  von  der  Jugend  in  der  Kirche 
anniudiur  abzusinken  und  zu  bedien:  wo  dann  die  Erwachsenen 
allmähliir  von  selbst  ihren  Anthcil  daran  nelnnen  würden. 

Auf  solche  sachte  Art  kann  eine  bessere  Kirchen-  und  An- 
dacht sordnung-  innerhalb  10  Jahren  sicher,  und  ohne  den  gering- 
sten Anstoss  oder  Aufsehen  in  der  Diözese  eingeführt  werden. 
Bleibt  es  aber  hei  dem  Alten:  so  werden  alle  Andachten,  wie  bis- 
her, mit  dem  einförmigen  Messliede,  dem  Rosenkränze,  der  Frauen-, 
Allerheiligen-Litaney  und  einzelnen  5  oder  7  Vaterunser  und  Ave 
Maria  begangen ;  —  welches  wahrlich  weder  der  Absicht  und  Ord- 
unserer  Lyturgie,  noch  der  innigen  Erbauung  und  Belehrung 
.;.  und  sich  bloss  für  jene  finstere  Zeiten  schickte,  wTo  fast 
niemand  des  Lesens  kundig  war,  und  der  ganze  Katechismus  sich 
auf  die  Abbethung  des  Vaterunsers,  apostolischen  Glaubensbe- 
kenntnisses und  des  Kreuzes  einschränkte. 

11.  Was  ich  hier  noch  besonders  anzumerken  habe,  ist  die 
aufgetragene  Ablesung  der  Landesfürstlichen  Patente  und  Verord- 
.  •  ■  bei  der  Predigt  an  Sonn-  und  Feiertagen.  Die  Erfahrung 
hat  bisher  gezeiget,  dass  dieses  eine  ganz  zweckwidrige  Folge 
ha l»e.  Man  ärgerte  sich,  dass  bald  der  Inhalt  dem  Orte  nicht  zu- 
sagte, bald  die  Predigten  dadurch  verkürzt,  oder  der  Gottesdienst 
vi  iliin-ni  würde.  Oel'ters  wurde  sogar  die  Predigt  selbst  verdäch- 
tig, wenn  man  glaubte,  dass  sie  auf  landesfürstlichen  Befehl  ver- 
anlasst worden.  Die  Leute  blieben  häufig  aus,  und  liefen,  wenn  sie 
schon  da  waren,  wiederum  weg. 

-.  hiene  daher  dienlicher  zu  sein,  dass  der  Geistliche  solche 

•dnungen  erst  nach  verrichtetem   Gottesdienste,  oder,  wie  es 

anderswo  mit  gutem  Erfolge  geschieht,    der  Beamte  oder  Richter 

sie  nachher  vor  der  Kirche  auf  dem  Freidhofe,  wenn   es  das  YVet- 

ilawhte.  abläsen  :  WO  alsdann  der  Geistliche  an  der  Spitze  der 

Gemeinde    mit    zuhören  miisste.    Diese  Anstalt  würde  dem  Volke. 


136 

das  gern  einen  Unterschied  unter  den  göttlichen  und  politischen 
Verordnungen  beobachtet  sähe,  besser  gefallen. 

Uebrigens  könnte  der  Bischof  seiner  Geistlichkeit  den  Auf- 
trag machen,  das  Jahr  hindurch ,  sowohl  in  ihren  Predigten,  als 
Christenlehren  die  schuldige  Liebe,  Ehrfurcht,  Treue  und  Unter- 
thänigkeit  gegen  den  Landesfürsten  und  seine  Verordnungen  öfters 
aus  Gottes  Worte  zu  empfehlen,  auch  hie  und  da,  wo  es  sich  zum 
Texte  schickte,  einzelne  Verordnungen,  die  man  wünschte,  in  ihren 
Kirchenunterricht  einfliessen  zu  lassen.  Der  Ordinarius  könnte 
den  schicklichen  Text  und  Ort  dazu  anweisen,  wo  sie  als  unge- 
zwungene Folge  aus  dem  göttlichen  Worte  einleuchten ,  und  desto 
bessere  Wirkung  thun  könnten. 

III.  Die  Ausübung  des  Oberhirtenamtes  soll  die  Religion  und 
die  ihr  zuträgliche  Andachts Ordnung  zum  Hauptaugenmerke  haben. 
Was  sie  in  beiden  Rücksichten  erschwere,  habe  ich  bisher  gezeigt. 

Hier  kommt  es  noch  darauf  an  von  den  Personen  zu  reden, 
die  mir  helfen  sollen,  die  Religion  und  Andachtsordnung  zu  beför- 
dern. 

Ich  habe  aber  schon  oben  mehrmal  erinnert,  in  wiefern  un- 
sere Geistliche  dazu  geschickt  sein.  Der  herrschende  Zustand  der 
Religion,  wie  ich  ihn  nach  der  Wahrheit  beschrieben  habe,  ist  der 
Erfolg  und  die  Probe  davon. 

Es  haben  daher  weiland  Sr.  k.  k.  Majestät  für  eine  General- 
anstalt gesorget,  wo  die  Geistlichen  nach  besseren,  zusammen- 
hängenden Grundsätzen  gebildet  werden  sollen.  Dort  in  Wien  un- 
ter den  Augen  des  Hofes,  des  Erzbischofes,  der  geistlichen  Kom- 
mission und  so  vieler  Gelehrten,  war  eine  vielseitigere  Aufsicht 
auf  die  Studien,  die  bei  einem  jeweiligen  Bischof  immer  nur  ein- 
seitig sein  konnte,  dort  an  der  Universität  konnte  man  den  Zög- 
lingen bessere  Aufseher,  Lehrer  und  Hilfsbücher  an  die  Hand 
geben. 

Ich  muss  den  jungen  Geistlichen,  die  das  Generals eminarium 
seit  seiner  Entstehung  der  hiesigen  Diözese  lieferte ,  das  aufrich- 
tige Zeugniss  geben,  dass  sie  der  Kirche  und  Schule  die  besten 
Dienste  leisten,  und,  ein  paar  Exmönche  ausgenommen,  sich  so 
gut  und  bescheiden  benehmen,  dass  sie  allgemein,  wo  sie  in  der 
Seelsorge  stehen  ,  von  den  Gemeinden  geliebt,  auch  von  alten 
Pfarrern  und  Exmönchen,  die  ehemals  mit  Vorurtheilen  gegen  sie 


137 

eingenommen  waren,  bereits  getdhIMj  und  vorzüglich  zu  Gchil- 
tVn  geweht  werden. 

Irli  weis  zwar,  dass  von  anderen  Seiten,  und  von  den  Semi- 
naristen selbst,  auch  erhebliche  Klagen  gegen  diese  Anstalt  geführt 
•Felden«  Die  grosse  Menge  erschweret  die  Uebcrsicht,  und  verur- 
sachet nach  Verhält niss  mehr  Zwang,  Spannung  und  Einschrän- 
kung. Die  Kost,  das  Zusammenwohnen  in  Studir-  und  Schlafgc- 
mächern,  die  Säuberung,  die  Ausgänge  etc.  haben  ihre  Unbe- 
quemlichkeiten, die  sowohl  von  der  Menge  als  von  der  grossen 
Stadt  herrühren;  die  letzte  Zeit  her  sind  mehrere  an  der  Brust 
erkranket,  und  es  hat  auch  noch  eine  grössere  Anzahl  Missver- 
gnügter  gegeben. 

Allein  diesen  Gebrechen  könnte  vielleicht  dadurch  abgehol- 
fen werden,  wenn 

a)  Die  grosse  Anzahl  der  Alumnen  wenigstens  um  ein  Drit- 
theil vermindert,  und  sollte  sie  noch  zu  gross  für  ein  Haus  sein, 
in  zwei  Häuser  abgetheilt  würde. 

b)  Wenn  der  Aufenthalt  in  dem  Seminarium  zu  Wien  nur 
zwei  oder  höchstens  drithalb  Jahre  dauerte,  und  die  folgenden 
zwei  Jahre  bei  den  Bischöfen   fortgesetzt  würde. 

In  Wien  könnte  allenfalls  ein  zweckmässiger  Grundriss 
der  Kirchengeschichte,  des  geistl.  Rechtes,  der  Hermeneutik  und 
der  Dogmatik  gegeben  werden.  Zum  Sprachstudium  wären  nur 
die  besseren  Köpfe,  etwan  zwrei  Drittheil  derselben,  und  auch 
so  abzutheilen,  dass  die  eine  Hälfte  das  Hebräische,  die  an- 
dere das  Griechische  erlernte,  und  nur  wenige  der  vorzüglich- 
sten  Köpfe  H  beide*  Sprachen  angehalten  würden. 

Wenn  dann  bei  dem  Studium  in  Wien  nur  vorzüglich  das 
vorkäme,  wo  Staat  und  Kirche  bisher  über  Mangel ,  Unrichtig- 
keit und  Ungleichheit  klagte,  so  müsste  bei  abgekürzten  Gegen- 
ständen die  Zeit  wohl  hinlangen,  die  gute  Absicht,  welche  man 
Ihm  Errichtung  des  Generalseminariums  hatte,  zu  erreichen  — 
die  Zöglinge  auf  den  folgenden  Unterricht  gehörig  vorzubereiten, 
um!  gegefl  nachher  zu  besorgende  Fehler  zu  präserviren,  —  so 
könnte  den  Bischöfen  die  katechetische  oder  Volkstheologie  — 
in  Beziehung  auf  die  Lehren,  die  sie  der  Jugend  und  dem  ge- 
meinen Volke  vorzutragen  hätten  —  die  Pas toral-M oral,  der  Ri- 
tus etc.  ohne  Besorgniss  überlassen  werden.   Nur  käme  es  dar- 


138 

auf  an,  dass  die  bischöflichen  Alumnate  mit  geschickten  Direk- 
toren und  Lehrern  versehen  würden,  welches  bei  der  Konkur- 
renz mehrerer  bischöflichen  Alumnate  einem  Anstände  unterlie- 
gen möchte. 

Durch  solche  Abtheilung  würde  in  beiden  Seminarien  zu 
Wien  und  hier  die  Menge  vermindert  —  die  Aufsicht  über  Fleiss, 
Studium,  Sitten,  Kost,  Reinlichkeit  etc.  erleichtert  —  den  Be- 
schwerden in  Ansehung  der  Dormitorien,  des  Lichtdunstes,  der 
Ausgänge  und  des  Zwanges  ziemlich  abgeholfen.  Zur  nöthigen 
Bewegung  und  Vermeidung  des  Staubes  im  Hause  und  auf  Spa- 
ziergängen Hesse  sich  durch  ein  kurzes,  aschfarbiges  mit  schwarzem 
Kreuze  und  Knöpfen  bezeichnetes  Gewand  helfen  —  auch  möchte 
bei  den  Vorlesungen  nicht  mehr  so  viel  geschrieben,  und  mit 
Stehen  und  Sitzen  für  die  Gesundheit  abgewechselt  werden. 

Solchergestalt  erreichte  nun  der  Staat  die  vorgesetzte  Ab- 
sieht.  Diess  könnte  den  Bischof,  dem  es  am  Herzen  liegen  muss, 
dass  sein  untergebener  Klerus  das  Vertrauen  des  Staates  besitze, 
und  desto  sicherer  auf  seine  Unterstützung  zum  Besten  der  Religion 
und  Kirche  rechnen  dürfe  —  freuen,  und  er  hätte  sich  gewiss  nicht 
zu  beklagen,  dass  er  die  zwei  Jahre,  wo  er  die  Alumnen  unter  sei- 
nen Augen  hat,  sich  ihrer  Grundsätze  nicht  versichern  oder  sie  nicht 
kennen  lernen  könnte. 

Das  Lob,  was  ich  vorher  den  Zöglingen  des  Generalsemina- 
riums  gegeben  habe,  hat  bei  meinem  übrigen  Klerus  nicht  so  ganz 
allgemein  Statt.  Es  finden  sich  wohl  manche  darunter,  die  sich  von 
Seite  ihrer  ächten  Grundsätze  nach  der  Studien -Verbesserungs- 
Anstalt  der  Höchstseligen  Kaiserin-Königinn  —  und  mehrere ,  die 
sich  von  Seite  ihrer  Bereitwilligkeit  auszeichnen. 

Aber  es  gibt  ausser  ihnen  noch  viele  alte  und  fremde  Weltprie- 
ster, die  das  Glück  nicht  hatten,  an  jener  Studienverbesserung 
Theil  zu  nehmen  —  auch  eine  grosse  Zahl  zur  Seelsorge  ausge- 
setzter Bettel-  und  anderer  Mönche,  die  ganz  entgegengesetzte 
Grundsätze  haben.  Diese  finden  die  hergebrachten  Gebrechen, 
Missbräuche  und  Unordnungen  in  Religions-  und  Kirchensachen 
gut —  sie  sind  nicht  geneigt  eine  bessere  Anweisung  und  Belehrung 
anzunehmen,  sondern  streben  vielmehr  eigensinnig  jeder  guten  An- 
ordnung entgegen.  Sie  haben  sich  bei  ihrer  Klostererziehung  an 
andere  Vorschriften  und  Uebungen,  eine   andere  Denkensart,  an- 


139 

(Irren  Gehorsam,  andere  Authorität ,  andere  Muster  gewöhnet — 
dir  Aufsätze  ilirrr  Stifts  -  und  Ordrnsvätrr  inusslrn  ilmrn  für 
Schrift-  und  Kirrhcncufsrlicidiiiigcn  gellen   —  und  sie  nannten  es 

rin  ehrenvolle«  Privilegium,  nicht  untrr  den  Bischof  zu  sirhrn.  — 

Von  solchen  kann  sieh  der  Bisehof  auch  keine  Bereitwilligkeit  ver- 
sprechen. 

Wenn  also,  wie  icli  der  Meinung  bin,  ferner  einige  Stifter 
oder  Klöster  bestellen,  und  der  Bischof  einen  Theil  seiner  Ge- 
hilfen zur  Seelsorge  daraus  ziehen  solle:  so  müssten  sie  eine  an- 
dere Verfassung  erhalten  —  ihre  Kandidaten  müssten  mit  den 
bischöflichen  Zöglingen,  zu  gleicher  Absicht  erzogen,  nach  gleichen 
Studien  gebildet,  und  geübet,  und  an  gleichen  Gehorsam  ge- 
wöhnet werden.  Sie,  wie  vorher,  in  ihrem  Kloster  oder  Stifte 
studiren  zu  lassen,  wäre  weder  thunlich  noch  rathsam.  Wie  woll- 
ten sich  —  für  5,  6,  oder  manchmal  einen  Kandidaten  —  in  jedem 
einzelnen  Stifte  — 3,  4,  tüchtige  Professoren  in  allen  Fächern 
finden  —  oder  auch  nur  Einer,  der  diese  3  ,  4,  in  seiner  Person 
ersetzte?  Wenn  es  aber  auch  möglich  wäre,  so  stünde  immer 
noch  zu  besorgen,  dass  die  Klosterordnung,  und  die  Denkensart 
der  alten  Mönche  und  Prälaten,  auf  Professoren  und  Lehrlinge 
ihren  Einfluss  hätten. 

Nach  gemachtem  bischöflichen  Seminarium  müssten  die  Kan- 
didaten im  Kloster  eine  Einrichtung  finden,  die  sie  in  ihren  erhal- 
teara  Studien  und  Grundsätzen  bestärkte,  und  zur  Bestimmung 
für  die  Seelsorge  mehr  übte.  Der  Gottesdienst  und  die  Seelsorge 
l>ei  Klostern  und  Stiftern  wären  durchaus  nach  der  vorffcschriebe- 
um  \udachlsonlnung,  und  dem  Diözesan- Ritual  zu  halten.  Alle 
jene  Uefenngea,   Andachten,  Gewohnheiten  und  Regeln,  die  nach 

dem  l  rlheile  des  Ordinarius  dem  Geiste  eine  zweckwidrige  Stim- 

o 

mun»- gäben,   hätten  aufzuhören. 

I  ehri^ens  Innigen  die  zur  Seelsorge  brauchbaren  Kloster- 
geistlichei  vom  Winke  des  Bischofs  ab,  um  in  den  angewiesenen 
h;«»/<  x.HidisIriklrn  zur  Aushilfe  kranker,  alter  und  allenfalls  ab- 
wesender Seelsorger  Gebraucht  zu  werden. 

Im    sie  aber  zu    dieser  Bestimmung  in  Ordnung  zu  erhalten, 

es  iagemessen: 

I )   läse  sowohl  der  Prälat  —  als  jedes  Stiftsglied,  das  in  oder 

i  dem  Kloster  zur  Seelsorge  brauchbar  wäre  —  vornehmlich 


140 

aber  der  Kandidat,  ehe  er  seinem  Obern  den  Gehorsam  zusagte, 
dem  Bischof  zu  schwören  hätte,  dass  er  sich  in  allen  Stücken ,  die 
die  Kirchen-  und  Andachtsordnung,  und  überhaupt  die  Ausübung 
der  Seelsorge  betreffen ,  nach  den  bischöflichen  Anordnungen  rich- 
ten wolle. 

b)  Dass  bei  der  bevorstehenden  neuen  Prälatenwahl  der  Bi- 
schof gegen  alle  jene,  die  seinen  Anordnungen  in  einem  oder  dem 
anderen  Stücke  erweislich  entgegen  gehandelt  hätten,  des  zu  besor- 
genden Einflusses  wegen,  die  Exception  machen  könnte.  Diess 
Mittel  würde  die  Abhängigkeit  und  gute  Ordnung  sehr  befördern. 

c)  Desgleichen,  dass  bei  jeder  Exposition  oder  Vorrückung 
auf  eine  Stiftspfarrey  dem  Bischöfe,  über  den  gemachten  Vorschlag 
zustünde,  einen  jeden,  der  sich  gegen  seine  Anordnungen  in 
Kirchensachen  verfehlet  hätte,  von  der  Vorrückung  auszunehmen. 

d)  Dass  er  auch  bei  den  schon  wirklich  ausgesetzten,  wenn 
sie  Subordinationsfehler  in  Religions-  und  Kirchensachen  begien- 
gen ,  nach  Verhältniss  eine  Zurücksetzung,  um  eine  auch  zwei  Stu- 
fen ,  veranlassen  —  und  wenn  sie  dort  ihre  Fehler  erneuerten ,  in 
das  Kloster  —  auch  nach  Befund,  zur  schlechteren  Versorgung, 
zurückweisen  könnte. 

Es  würde  der  guten  Sache  schon  dienlich  seyn,  wenn  die 
Klostergeistlichen  nur  wüssten,  dass  ihr  besseres  Fortkommen 
auch  von  dem  schuldigen  Gehorsam  gegen  ihren  Ordinarius  abhienge 
—  und  es  versteht  sich,  dass  auf  den  nöthigen  Fall  allemal  mit 
genauer  Vorsicht  und  weiser,  väterlicher  Schonung  zu  Werk  ge- 
gangen werden  müsste. 

Zur  Erhaltung  mehrerer  Subordination  und  Ordnung  auch 
bei  der  Weltgeistlichkeit  —  vornehmlich  itzt,  wo  sie  noch  gros- 
sentheils  aus  aufgehobenen  Mönchen,  und  ihres  Gleichen  gesinn- 
ten besteht,  würden  ähnliche  Mittel  —  nach  vorhergegangener 
väterlicher  Ermahnung,  und  Korrektion  —  gleich  gute  Wir- 
kung thun.  Nur  hie  und  da  ein  oder  anderes  Beispiel  würde 
in  der  ganzen  Diözese  auf  einige  Jahre  einen  wirksamen  Ein- 
druck machen. 

Ein  Uebel,  das  vornehmlich  unter  den  als  Kaplan  dienenden 
Exmönchen  herrschet,  ist,  dass  sie  sich  auf  ihre  Pension  ver- 
lassen. Daher  entstehet  einer  Seits  der  Unfug,  dass  sie  ihre 
Pfarrer,    weil    sie    ihnen    nichts    zu    verdanken    wissen,    gern 


14! 

trotzen,  manchmal  nicht  bei  ihnen  im  Hause  wohnen,  und  v i •  * I - 
faltig    auf   ihre    Pension    in    «las    Kloster   zurückzugehen    drohen. 

Für  die  beiden  ersten  Fälle  würde  es  dienlich  sein,  die 
Pension  dem  Pfarrer,  gegen  «'>»<<  anständige  Kost,  und  den 
ausgemessenen  Monatsgehalt  in  Gcldo,  in  die  Hand  zu  geben 
—  auf  den  andern  Fall  die  Pension  und  Unterhaltung  für  einen 
solchen  im  Kloster  etwas  zu  schmählern. 

Ucbrigens  wäre  es  für  den  Bischof  ja  weit  erwünschlicher, 
wenn  er  die  gute  Ordnung  und  den  Gehorsam  mehr  durch  auf- 
munternde Mittel  erzielen  konnte.  Diese  gäbe  das  Präsentations- 
reeht  auf  die  Benefizicn  der  Kameraladministrationsgüter  an  die 
Hand.  Der  Bischof  könnte  dabei  mehr  Rücksicht  auf  die  Ver- 
dienste dieses  oder  jenes  Geistlichen  nehmen,  als  der  weltliche 
Administrator,  der  itzt  dieses  Recht  ausübte.  Es  würde  auch 
den  Bischof,  der  gegenwärtig  hier  nichts  zu  vergeben  hat,  bei 
seinem  Klerus  achtbarer  machen. 

Ausser  der  Bildung  und  Subordination  der  Geistlichkeit 
kommt  es  nur  noch  auf  ihre  Anzahl,  und  den  erforderlichen 
Nachwachs  an.  Diess  ist  der  bedenklichste  und  wichtigste 
Punkt,  den  ich  hier  vorzutragen  habe. 

Die  Mönche  aller  aufgehobenen  und  noch  bestehenden  Klö- 
ster und  Stifter,  wenn  sie  anders  der  physischen  und  gering- 
sten moralischen  Gaben  wegen  zur  Seelsorge  brauchbar  waren, 
sind  bereits  ausgesetzet.  Die  noch  übrigen  sind  alte,  kranke 
oder  solche,  die  sich  über  ihre  schwächliche  Gesundheit,  und 
l  nfähigkeit  mit  medizinischen  Zeugnissen  bedecken.  Es  ist 
also  von  dieser  St  iie  h<>r  kein  Nachsatz  mehr  zu  hoffen. 

Die  einzige  Aushilfe  sind  die  Seminaristen.  Es  zeiget  sich 
aber,  dass  ihre  Anzahl  für  den  grossen  Umfang  der  Diözese, 
und  die  unvor-rsehenen  Fälle,  gering  angenommen  —  und  auch 
diese  nieht  zu  haben  ist.  Das  letzte  Jahr  konnten  wir  statt 
der  ausgemessenen  26,  nur  16,  und  diese  zum  Theil  aus  frem- 
den Diözesen  angeworbene  Studenten,  in  das  Generalsemina- 
rium  abschicken. 

Die  vom  letzten  praktischen  Kurse  angekommenen  Alumnen 

haben  sieh  während   der  halbjährigen  Frist,  bis  auf  zwey  Kranke, 

!t(  n.       \un    sahen    wir    ein   volles  halbes   Jahr   dem   neuen 

Xachwncl.se    ealgege«    —    und    auch    dieser   sollte    erst    in    dem 


U2 

Ritus,  und  der  nöthigen  Kenntniss  dessen,  was  der  Zustand  der 
Diözese  besonders  erfordert,  unterrichtet  werden. 

Wenn  nun  die  Sterblichkeit  nach  der  gewöhnlichen  Ord- 
nung fortgeht:  so  sehe  ich  mich  genöthiget,  das  bevorstehende 
halbe  Jahr  hindurch  da  und  dort  einen  Kaplan  wegzunehmen, 
und  mit  einem  alten,  oder  halbinvaliden  Mönche  —  nicht  zu 
Versehung  der  ordentlichen  Seelsorge,  Predigt,  Früh-  und 
Christenlehre:    sondern  höchstens  zur  stillen  Messe  auszuhelfen. 

Was  aber  das  Bedenklichste  ist,  so  zeiget  sich  für  das 
nächste  Jahr  noch  kein  neuer  Zuwachs  in  das  Seminarium.  Es 
haben  sich  bis  heute  erst  zwei  ausländische  Kandidaten  gemel- 
det. Es  mag  wohl  seyn,  dass  sich  die  hiesigen  und  an  der 
Gränze  befindlichen  Studenten,  an  den  zwei  letzthin  aus  dem 
Generalseminarium  hieher  abgewiesenen  Kranken  4Ü  anni,  und 
dem  Rufe,  den  sie  verbreiteten,  gestossen  haben.  Aber  auch 
ausserdem  verdunkelt  sich  die  Aussicht   in  die  Zukunft. 

Die  Ursache  liegt  in  folgenden  Umständen: 

1)  Die  Klöster  und  Stifter,  die  vormals  so  viele  Werb- 
und  Erziehungsplätze  für  den  geistlichen  Stand  waren,  sind 
aufgehoben.  Mit  ihnen  hat  sich  der  Geist  des  Ascetismus,  wo- 
mit sie,  sowohl  auf  den  Kanzeln,  als  im  häuslichen  Umgange, 
Eltern  und  Kinder  ansteckten,  verlohren. 

2)  Die    herrschende    Denkensart    der     Zeit    versetzet    die 
Studenten  in  eine  Romanenwelt,   die   sich   mit  der   anklebenden 
Pflicht  dieses  Standes  nicht  verträgt  —  und  die  bessere  Philo 
Sophie  lehrt  sie  dem   herrschenden  Zustande  der  Religion  keine 
anziehende  Achtung  beilegen. 

3)  Die  vormals  im  Lande  zerstreuten  kleinen  Gymnasien 
forderten,  sowohl  in  den  Oerthern  selbst,  als  in  der  Nachbar- 
schaft, die  Eltern  und  Kinder  zum  Studiren  auf  —  erleichter- 
ten ihnen  die  Aufsicht  und  Kosten ,  und  machten  es  möglich ,  sie 
grössten  Theils  mit  Naturalien,  die  von  Zeit  zu  Zeit  nachgeschickt 
werden  konnten,  zu  unterhalten. 

4)  Die  eben  angeführten  Unkosten  auf  das  Studiren  wurden 
durch  die  ganz  neue  Auflage  der  Schulgelder  noch  mehr  erschweret, 
und  viele  Eltern  der  ärmeren  Klasse  dadurch  abgeschreckt. 

5)  Bei  den  noch  übrig  gebliebenen  Gymnasien  wurde  der 
Religionsunterricht  eben  so  mechanisch,  und  schleuderischer,    als 


143 

vorher  betrieben —  die  lli»li_irionsiil>un»-rii ,    anstatt  si<-   zwerkmäs- 

alger  an  machem ,  ahgecehafc     Bi  fehlte  daher  an  Unterricht  und 
Angewfthneng.    Da  hiean  noch  eine  grfteeere   Freiheit   in   Sitten 

kam:   so   wurden   die  jungen    Gemiilhcr    von    ketter    Seile  für  die 
Religion  gestimmt. 

0)  Im  Gegentheile  trafen  mehrere  Umstände  zusammen, 
Welche  von  dem  Hernie  nun  geist liehen  Stand«'  abschrecken  konn- 
ten, als:  Die  Geistlichen  verlnliren  nicht  allein  die  kleinen  Zu- 
flüsse von  so  vielen  ganz  zweckmässig  abgeschafften  Nebenandach- 
ten :  lendern  auch  von  Stiftungen,  welche,  anstatt  sie  wegzuzie- 
hen, an  dem  Orte  eine  zwcckmassigere  Bestimmung  erhalten 
konnten. 

Bi  wurde  ihnen  die  Taufstoltaxe  ganz  abgesprochen,  und  die 
Bcgräbnissstolc  auf  einen  Konduct  reduzirt,  wie  ihn  bloss  die  Un- 
bemil teilen  zu  bezahlen  fähig  waren.  Dadurch  fielen  die  Stolpfar- 
ren, welche  vornehmlich  auf  solchen  Einkünften  beruhten,  mei- 
stenteils unter  die  neue,  und  vielfaltig  unter  die  alte  Congrua 
herab. 

Dabei  hatte  es  das  Ansehen,  dass  auch  die  übrigen  Pfarren 
durch  die  Kinbusse  der  Zchnden,  und  Grundbuchsgefälle  um  die 
Hälfte  geschmälert:  folglich  zwey  Drittheile  derselben  auch  un- 
ter die  neue  und  alte  Congrua  herabgesetzt  werden  sollten.  —  Bei 
solcher  allgemeinen  Reduzirung  konnte  kaum  der  Zehnte  hoffen, 
jemals  zu  einem  anständigen  Unterhalte  zu  kommen.  Die  alte  Con- 
war  es  bei  höherem  Geldwerthe  vor  ein  und  zweihundert 
lehren  i  heut  zu  Tage  ist  sie  bei  erhöhtem  Xaturalprcisc  nicht 
mehr  hinreichend. 

Wenn  nun  der  Geistliche  ärmlich  gelebt,  und  nichts  zurück- 
lellte  ihm  zuletzt  .   hei  seinen  allen,   und   kran- 
ken  Tagen  «II*-  kümmerliche  Aussieht  auf  einen  Defizientengehalt 
von   200  11.  Ihrig  bleiben.     Diess   entsprach  dem  älteren  Ascetis- 
mus  —  nicht  der  Denken  taH   unserer  Zeit. 

7)  Wii  sieli  auf  einer  Seile  die  Einwohner  verminderten:  so 
wuchsen  auf  der  andern  die  Ausgaben. 

a)  Der  Geistliche  halle  ausser  der  Gabe,  die  er  mit  anderen 
Bürgern   gemein  hatte,    das   Alumnatikum, 

b)  die  l'ortifikationssteucr  besonders  zu  bezahlen.  Dam 
Lim 


144 

c)  die  Religionssteuer  zu  7yz  pr.  Cent.  —  welche,  da  er  die  Ver- 
waltungskosten nicht  abrechnen  durfte,  sich  über  10  pr.  Cent,  belief. 

d)  Diese  Steuern  wurden  ihm  nach  der  Fassion  v.  J.  1782  be- 
rechnet, da  doch    seine  Einkünfte  durch  die  nachfolgenden  Redu 
ctionen  so  nahmhaft  geschmählert  wurden. 

8)  Endlich,  was  den  Geistlichen  am  meisten  kränken  musste : 
so  litt  er  sogar  noch  den  Verlust  seines  vormaligen  Ansehens. 

a)  Das  herrschende  Gespött  über  die  Religion,  oder  wenig- 
stens über  die  Ungereimtheiten  derselben,  gab  ihn  der  Verachtung 
der  distinguirten  und  sogenannten  aufgeklärtem  Welt  Preis.  — 

b)  Die  Befolgung  der  verbesserten  Kirchen-  und  Andachts- 
ordnung beraubte  ihn  der  guten  Meinung,  der  vorigen  Liebe  und 
des  Zutrauens  seiner  einfaltigen  Pfarrgemeinde.    Endlich 

c)  gab  der  Verlust  des  Fori  nobilis  seinem  Ansehen  den  letz- 
ten Stoss.  —  Der  Seelsorger  wurde  dadurch  dem  Beamten,  Mauth- 
ner  und  Dorfrichter  untergeordnet. 

d)  Alle  diese  höchst  widrigen  Umstände  begegneten  dem  Geist- 
lichen zu  einer  Zeit,  da  von  ihm  mehr  Studium  und  Anstrengung, 
ein  fleissiger  und  besserer  Dienst,  nebst  einer  Menge  Schreibereien, 
und  Berichte  ausser  seinem  Dienste  gefordert  wurden.  Es  war 
also  nicht  Wunder,  dass  er  mit  deu  aufgehobenen  Mönchen  in  den 
Ton  einstimmte,  winselte,  murrte,  klagte,  und  das  Missvergnü- 
gen mit  seinem  Stande  überlaut  an  den  Tag  legte.  —  Diess  diente 
aber  nebst  allen  übrigen  Umständen  blos  dazu ,  Eltern  und  Kinder 
von  diesem  Stande  abzuschrecken. 

Um  nun  die  Mittel  vorzuschlagen ,  wie  dem  Uebel  wiederum 
abzuhelfen  wäre :  so  scheint  der  Mönchsstand  und  Ascetismus  kei- 
nes Weges  mehr  Statt  zu  haben.  Er  verträgt  sich  weder  mit  der 
Aufklärung  der  gegenwärtigen  Zeit  —  noch  mit  vernünftigen  Grund- 
sätzen der  Religion,  die  heut  zu  Tage  gewiss  nöthiger  als  in  den 
finstern  Jahrhunderten  sind  —  noch  mit  der  Absicht  und  Bestim- 
mung für  die  Seelsorge,  worzu  uns  der  Nachwuchs  fehlet.  Er  wird 
auch  schwerlich  mehr  Kandidaten  bekommen  —  oder  sie  dem 
Weltpriesterstande  nur  entziehen. 

Hingegen  scheinen  folgende  Mittel  hinreichend,  und  ganz 
zweckmässig  zu  seyn. 

1)  Es  könnten  wiederum  mehrere  Gymnasien,  deren  einige 
bis  inclusive  die  Philosophie  lehrten,    errichtet  werden.     Solche 


145 

Gymnasien  Ritten  sich  nach  meinem  rrlhcilc.  in it  Jedem  noch  be- 
stehenden Stifte,  ohne  Kosten  verbinden,  und  vorkehren,  dass 
datnlhti  eiien  Thefle  <l«*r  itadirenden  Jugend  die  Kosi  frey,  dem 
andern  te  wohlfeil  Terteh&ffef  werde]  dati  ei  «1  i «-  BHern  anfmun«- 
lere.  Ei  den  Kostfreyen  könnten  die  betten  Köpfe  aus  den  Hanpt- 
und  TrhriaUckelen  des  Landet  ausgehoben  werden. 

2)  l>ie  beschwerlichen  Schul-  und  Kollcgiengeldcr  wären 
wiederum  abzuschafTen. 

3)  Bei  diesen  Gymnasien  miisste  wiederum  vornehmlieh  auf 
einen  —  nicht  mönchischen  sondern  ächten,  reinen,  vernünftigen 
HeliginnsbcgrilY  nach  oben  beschriebenem  Leitfaden,  und  der  ihm 
angemessenen  Methode  gehalten  —  auch  die  Andachtsübungen  der- 
gestalt darnach  eingerichtet  werden,  dass  die  Jünglinge  die  Wohl- 
that ,  und  den  Werth  der  Religion  dabei  fühlen  lernten.  —  Uebri- 
gens  wäre  genau  auf  Sittsamkeit  zu  halten,  damit  das-Leben  mit 
den  Lehren  der  Religion  in  keinen  Widerspruch  komme. 

Unächte  ärmliche  Religionsbegriffe,  und  schlechte  Sitten  und 
Angewöhnung,  die  sich  mit  der  Religion  nicht  vertrugen,  waren 
bisher  die  Schuld  an  dem  Verfalle  der  Religion.  Die  ersteren  ver- 
anlassten die  Zweifel  und  Spöttereyen,  und  die  anderen  verschaff- 
ten ihnen  den  Eingang  in  das  Herz. 

Würdigere  Begriffe  von  der  Religion  ,  und  ihr  harmonischer 
l.inlluss  auf  gute  Sitten,  würden  der  studirenden  Jugend  den  Stand 

^s  ehrwürdig  machen,  dessen  Bestimmung  es  ist,  die  Auf- 
nahme «kr  wahren  Gottesverehrung  zum  Glücke  der  Menschen  zu 
befördern. 

Nun  könnte  noch  die  Aussicht  auf  den  äussern  Zustand  hinzu 
kommen,  als: 

4)  Die  so  sehr  verkürzten  Stolpfarren  könnten  durch  die 
Wiedereinführung  zwey  höherer  Konduktsklassen —  auch,  wo  der 
Seelsorger  noch  nicht  auf  der  neuen  Congrua  steht- —  der  Taufstole, 
ftrbetterl  werden.  Jedoch  wäre  die  Taxe,  gleichwie  die  liiler- 
•ehsidengsseiehen,  in  Vergleicheng  gegen  vorher,  zu  massigen, 
auch  einttweilen  die  Wahl  des  Konduktes,  ohne  Zwang,  einem  je- 
dem frei  an  überlassen. 

r>)  Alle  Pfarreien  tollten  nach  und  nach  auf  die  anständige 

rua,  wie  Weiland  Sc.  k.  k.  Majestät  sie  anerkannt  haben,  ge- 
brach 1  werden  —  dass  nähmlich  der  geringste  Pfarrer  seine  sichern 

Archiv.   Jahrg.    1830.    I.   Dd.   I.    Hit.  10 


146 

500  fl,,  der  Ortskaplan  350,  der  Kooperator  250  fl.  erhielte. 
Die  in  der  Seelsorge  abgedienten  kränklichen  Alten  aber  verdienten 
wohl  zu  ihrem  kümmerlichen  Defizientengehalt  pr.  200,  eine  Zulage 
von  100  fl.  zu  erhalten. 

6)  Die  geistlichen  Pfründen,  welche  über  der  Congrua  ste- 
hen, mögen  künftig  eine  ermunternde  Aussicht  für  alle  jene  Geist- 
liche sein,  die  sich  durch  ihre  Rechtschaffenheit,  Gelehrsam- 
keit und  vorzüglich  ihre  Genauigkeit  in  der  Seelsorge  ausge- 
zeichnet haben :  und  wären  daher  bei  ihren  Einkünften  unge- 
schmählert  zu  belassen. 

7)  Möchte  die  Geistlichkeit,  sobald  es  die  Umstände  er- 
laubten, allen  übrigen  dienstleistenden  Bürgern  und  Herren  an 
Abgaben  gleichgehalten :  folglich  ihnen  die  so  beschwerliche 
Religionsfondsteuer  nachgesehen  werden  —  da  sie  ohnediess 
die  Fortifikationssteuer  und  das  Alumnatikum  extra  zu  leisten 
haben. 

8)  Endlich  bedarf  es  der  Geistliche  bei  der  gegenwärti- 
gen Lage  der  Sachen  mehr,  und  verdient  es  auch  bei  den  heu- 
tigen Arbeiten  besser,  dass  ihm  sein  verlohrenes  Ansehen  zurück- 
gestellt —  die  vormahls  genossene  erste  Personalinstanz  bei 
seinem  Konsistorium,  die  zweite  Instanz  bei  der  Regierung  wie- 
der vergönnt  —  und  seine  Verlassenschaft  durch  die  Mitsperre 
und  Abhandlung  der  geistlichen  Behörde,  wie  ehemals,  besorgt 
werde. 

9)  Endlich  möchten  die  Kreisämter  und  untergeordneten 
Beamten  die  Seelsorger  mit  derjenigen  Distinktion  und  Scho- 
nung, die  ihrer  nothwendigen  Achtung  bei  dem  Volke  zusagten, 
wieder  behandeln:  so  möchte  ihr  Stand  in  den  Augen  der  Al- 
ten, und  Jünglinge  allmählig  ehrwürdiger,  und  anziehender 
werden,  dass  sich  die  Kandidaten,  die  itzt  mangeln,  nach  und 
nach   zur  besten  Auswahl  wiederum  darböthen. 

Wenn  nun  auf  solche  Art  für  die  nöthige  Anzahl  der  Geist- 
lichen gesorgt,  sie  auf  wohlbestellten  Gymnasien,  und  im  Se- 
minarium  gut  gebildet  —  durch  die  obenerwähnten  zweckmäs- 
sigen Hilfsbücher  unterstützet  —  der  bischöflichen  Aufsicht 
und  Leitung  gehörig  untergeordnet  wären :  so  bliebe  mir  wei- 
ter nichts  Wesentliches  zu  wünschen  mehr  übrig.  Ich  dürfte 
nur,   so    lang  mir  Gott  Kräfte  verleiht,   fleissifi:  aufsehen,  leiten, 


H7 

treiben,  aufmuntern:  so  würden  alle  meine  Mitarbeiter  Mf  ge? 
ineinschaftlichen  Absicht,  worzu  wir  da  sind,  mit  vereini»- 
ten   Kräften   zusammen  wirken. 

Ich  habe  hier  nur  noch  anzumerken,  dass  der  I lochst selige 
Kaiser  Joseph  die  Bischöfe  veranlasset  habe,  in  ihre  ursprüng- 
lichen Rechte  zurückzutreten.  Verimillilich  aber  werden  sich 
mehrere  dieser  Ehre  und  Wohlthat  für  ihre  Kirchsprcngcl  ein- 
schlagen  wollen. 

Sollten  Se.  allcrgnädigste  jetzt  regierende  Maycstät  ihre 
Gründe  für  hinreichend  —  oder  es  allenfalls  der  Zeit  angemessen 
finden,  sie  in  das  vorige  Vcrhältniss  mit  Rom  zurückzusetzen, 
und  hierunter  meine  Herren  Nachbaren  von  Rudweis,  St.  Pol- 
ten, und  Leoben  mit  begriffen  seyn :  so  würde  ich  Rom ,  den 
benachbarten  Rischöfen,  der  Diözesangeistlichkeit,  und  auch  gros- 
sen Theils  den  Layen  ein  Anstoss  werden,  —  und  mich,  wenn  ich 
eine  Ausnahme  machte,  in  der  Ausrichtung  des  Wesentlichen  mei- 
nes Amtes  gehindert  sehen. 

Auf  diesen  Fall  wünschte  ich,  dass  Se.  allcrgnädigste  könig- 
liche Mayestät  ihren  sämmtlichen  Rischöfen  aufzutragen  geruhen, 
die  freye  Ausübung  ihrer  ursprünglichen  Rechte  in  Rom  gemein- 
schaftlich, und  auf  Zeitlebens  zu  bewirken. 

Sollten  aber  manche  Rischöfe  —  ausser  der  Mitzensur  jener 
Riieher,  welche  die  Religion  und  Volksandacht  zum  Zwecke  ha- 
ben —  der  ersten  Personalinstanz  über  ihren  Klerus  —  der  Mit- 
sperre und  Abhandlung  dessen  Verlassenschaft  —  und  der  Mitein- 
sieht in  den  Rechenstand  des  Geistlichen  und  Kirchenvermögens  — 
etwann  noch  die  vorige  Ehegerichtsbarkeit,  und  sogar  die  Sponsa- 
lien  zurück  verlangen:  so  musste  ich  gestehen,  dass  ein  Rischof, 
ausser  diesen  Geschäften,  so  viel,  als  sich  näher  und  wesentlicher 
auf  sein  Hirlenainl  bezieht,  zu  thun  habe,  dass  ihm  schwerlich 
Müsse  und  Kräfte  erübrigen  .    sich  weiter  zu  befangen. 

Diess  sind  ineine  wenigen  Gedanken  und  Vorschläge,  die  mir 
in  Rcziehung  auf  die  allergnädigst  vorgelegten  drey  Punkte  wichtig 
zu  seyn  schienen. 

Wu  ich  ausführlicher  beifügte,  concentrirt  sich  dahin,  theils 
die  vorhandenen   Gebrechen  zu  beleuchten,  theils  die  dagegen  an- 

beaei  Vorschläge  zu  unterstützen.  Difl  letzleren  sind,  meines 
Kracktest,    M   bwebsies,    dass    sie   den    sehr    mangelhaften    Bttll- 


US 

gionsbegriflf  des  Volkes  verbessern  —  dadurch  auf  die  Verbes- 
serung seiner  Andachtsübungen  vorbereiten  —  das  Volk  eins- 
weilen beruhigen  —  die  Geistlichkeit  zum  gemeinschaftlichen 
Zwecke  mit  mir  zusammenstimmen  —  ihre  nöthige  Anzahl  bede- 
cken —  endlich  dass  alle  diese  Vorschläge  ohne  besondere  Mit- 
tel, Aufwand  und  Kosten,  leicht,  und  wie  es  die  Natur  der  Sache 
erfordert,  nach  und  nach,  ohne  Misstrauen  und  Beunruhigung 
des  Volkes,   ausgeführt  werden  können. 

Ich  lege  sie  Euerer  Exzellenz  in  die  Hand,  mit  der  Ver- 
sicherung, dass  mich  die  innigste  Theilnehmung  an  dem  Besten 
der  Religion,  und  der  mir  anvertrauten  Kirche  geleitet  habe, 
der  frommen,  allergnädigsten  Gesinnung  Sr.  königlichen  Mayestät 
nach  Kräften  zu  entsprechen  —  und  im  Vertrauen,  dass  Euere 
Exzellenz  die  Gnade  haben,  diese  meine  Wünsche  zum  Besten 
der  Linzerkirche  zu  unterstützen,  und  mich  sammt  meinem  Kirch- 
sprengel   der  allerhöchsten  Huld  und  Gnade  zu  empfehlen. 

Ich  habe  die  Ehre  mit  der  vollkommensten  Hochachtung 
zu  seyn 

Euerer  Exzellenz 

gehorsamster  Diener 

Joseph  Anton,  Bischof  m.  p. 
Linz  den  2.  Junius  1790. 


149 


V.(li) 


Note. 

Euere  Exzellenz  erlauben,  dass  ich  meinem  Aufsatze  einen 
Auszug  anschliesse,  der  dessen  Inhalt  ganz  kurz  übersehen  lässt. 

I.  Gebrechen   in  Ansehung   der  Religion. 

Es  fehlt  dem  Volke  —  auch  wohl  manchem  Geistlichen  —  an 
einem  er  traulichen  Begriffe  von  Gott  und  seiner  Heilsanstalt  durch 
Jesum. 

Die  Verehrung  Gottes  wird  einerseits  in  der  Furcht  vor  Ihm, 
andererseits  im  Vertrauen  auf  seine  Heilige,  auf  Bilder,  Zeremo- 
nien und  äussere  sehr  mechanische  Andachtsübungen  gesetzt.  — 
So  hat  die  Religion  wenig  Einfluss  auf  die  gottselige  Gesinnung 
und  das  Leben. 

Das  Uebei  rührt  von  folgenden  Ursachen  her: 

Die  Kinder  lernen  ihre  Religion  meistens  durch  blosse  Ange- 
wohnunir.  Die  nachfolgende  katechetische  Unterweisung  in  Schu- 
len und  Kirchen  ist  EU  abstrakt  und  trocken,  als  dass  sie  von  Kin- 
dern gefasit  und  beherzigt  werden  könnte.  Der  Kanzelunterricht 
schränkt  sich  nicht  mehr  auf  katechetische  Lehren  ein,  und  ist  sel- 
ten so  übereinstimmend  und  populär,  dass  er  den  Religionsbegriff 
lei  Volkes  fbrirei  könnte. 

Daher  ahmt  das  Volk  gedankenlos  die  herrschende  Gewohn- 
heit nach  —  oder  es  erhält  seine  Vorstellungen  über  Religion  aus 
elenden  Volksbüchern  —  oder  aus  seinen  Gesprächen  und  Erzäh- 
lungen, die  es  im  Umgänge   unter  sich  führt. 

Diese  leiste  Art  sich  im  Umginge  einander  mitzutheilen.  kam. 
bei  ier  hiesigen  Zerstreuung  und  Entfernung  der  Häuser  von  Kir- 
nten und  Schulen  den  Verborgenen  Lutheranern  besonders  zu  Stat- 
!•  ii.  Sie  brachten  den   Unwissenden  ihre    Begriffe   bei.    Sic   finden 


150 

auch  noch  heut  zu  Tage  Mittel ,  unsere  Leute  zu  ihrer  Partei  zu 
überreden  oder  zu  erkaufen. 

Viele  Katholische  selbst  entdecken  in  dem  Religionsbegriffe, 
den  sie  mit  dem  Pöbel  gemein  haben,  Ungereimtheiten;  sie  witzeln 
häufig  darüber,  und  erregen  auf  der  einen  Seite  falschen  Eifer,  auf 
der  anderen  Lauigkeit  und  Sittenlosigkeit,  welche  letztere  den 
nachtheiligsten  Rückeinfluss  auf  die  Religion  hat. 

Diesen  Gebrechen  der  Religion  kann  nach  meinem  Urtheile 
bloss  durch  eine  verbesserte  Unterrichtsanstalt  abgeholfen  werden. 
Die  angemessensten  Mittel  dazu  wären : 

1.  Ein  nicht  blos  in  theologischer,  sondern  auch  in  pädagogi- 
scher Rücksicht  bearbeiteter  katechetischer  Leitfaden. 

2.  Katechesen  für  die  Kirchenkatecheten  nach  demselben 
Plane  und  Zwecke  verfasst. 

3.  Predigten,  die  dem  katechetischen  Unterrichte  in  Rück- 
sicht der  Wahl  der  Materie  und  der  Popularität  des  Vortrages 
zusagten. 

Wenn  auf  solche  Art  der  Schul-,  Kirchen-  und  Kanzelunter- 
richt  auf  die  wesentlichsten,  notwendigsten  und  gemeinnützlich- 
sten Lehren  zusammenstimmte,  so  stünde  zu  hoffen ,  dass  sich  in- 
nerhalb zehn  Jahren  ein  sehr  erträglicher  Religionsbegriff  beim 
Volke  festsetzte. 

4.  Diesen  Begriff  könnte  ausserdem  eine  Anzahl  zweckmässi- 
ger Volksbücher,  namentlich  ein  lehrreiches  Kirchengebet-  und 
Gesangbuch  unterstützen. 

WTie  diese  Bücher  ohne  besondere  Kosten  zu  veranstalten,  und 
ohne  Aufsehen  zu  verbreiten  wären,  enthält  mein  Aufsatz. 

5.  Die  zweckwidrigen  Volks  -  Erbauungs-  und  Gebetbücher 
sollten  durch  die  Mitcensur  des  Ordinarius  ausser  Gang  gebracht 
werden.  Sie  schaden  ungleich  mehr,  als  die  Brochüren,  welche  sie 
veranlassten. 

6.  Der  Proselitenmacherei  der  Lutheraner  wäre  endlich  Ein- 
halt zu  thun,  ihre  Spott-  und  Kontroversbücher  zu  beseitigen,  und 
sie  zu  verhalten,  die  katholischen  Dienstboten  zuverlässig  in  un- 
sere Schule  und  Kirche  zu  schicken 

7.  Den  Katholischen  möchte  der  Abfall  so  lange  verwehrt 
sein,  bis  sie  sich  über  die  hinlängliche  Kenntniss  unserer  Religion 
ausgewiesen  hätten. 


151 

Ohne  diese  befinden  sie  sich  in  Ansehung  der  Religion  in  dem 
Zustand«*  der  Unmündigen,  denen  keine  Gewissensfreiheit  zu  ge- 
statten ist. 

B.  Endlich  sollton  cl i*»  Retigionsdifkarfe  in  Wirthshäuscrn  und 

ähnlichen  Gelegenheiten  durch  gute  I'oli'Acia u fsiih I  liintan  gehalten, 
der  Adel,  die  Obrigkeiten,  die  llcamten  und  andere  Honoratioren 
zum  erbaulichen  Beispielt  des  Volkes  hei  öffentlichen  Andachten 
aufwiesen  —  den  Sonn-  und  Feiertagen  durch  Einschränkung 
der  immerwährenden  Freitänze  mehr  stille  Feierlichkeit  verschafft, 
endlich  den  anwachsenden  Ausschweifungen  —  vornehmlich  durch 
die  Wiedereintragung  der  Väter  unehlicher  Kinder  in  das  Tauf- 
buch —  durch  schärfere  Ahndung  untreuer,  oft  dazu  einverstan- 
dener Eheleute,  auch  solcher,  die  ausser  der  Ehe  zusammenleben, 
gesteuert  werden. 

II.  Gebrechen  in  Ansehung  der  Andachtsordnung. 

Es  ist  eine  wesentliche  Eigenschaft  der  guten  Andachtsord- 
nung, dass  sie  mit  den  Andachten  nach  Verschiedenheit  der  Zeit 
und  Feste  des  Kirchenjahres  abwechsle. 

Unsere  Andachtsordnung  aber  produzirt  das  ganze  Jahr  nur 
zweierlei  religiöse  Vorstellungen;  die  erste  von  dem  Messopfer 
durch  das  vorgeschriebene  Lied  —  die  andere  von  der  Fürbitte 
der  Heiligen  durch  die  Litanei.  Diese  Einförmigkeit  zieht  den  un- 
\>  im«  idliehen  Fehler  nach  sich,  dass  Gesang  und  Gebet  durch  die 
immerwährende  Wiederholung  zur  Gewohnheit  und  gedankenlosen 
Mechanie  werden.  Sie  befriedigt  auch  den  Wunsch  des  Vol- 
kes nicht. 

Die  so  häufig  vorgeschriebene  Aussetzung  des  hochwürdigsten 
Gutes  ml  spricht  weder  der  Ordnung  und  dem  Ritus  des  Mess- 
epfers,  noch  dem  uralten  Kirchengcbrauche,  und  verliert  durch  die 
Gemeimnarhung  nach  und  nach  allen  Eindruck.  Der  Unterschied  m 
Ansehung  dieser  und  anderer  Andachten,  den  man  in  Städten, 
Markten    und    Dörfern    einführte,    hat  schon    viel   Missvergnügen 

i'iet. 

Endlieh  ist  in  der  Kirchenordnung  kein  Bedacht  auf  die  Ver- 
besserung {\w  so  wichtige!  Bussanstalt,  und  anderer  besonderer 
Andachten  genommen  worden. 

Diesen   Gebrechen  wäre   unmassgeblich  abzuhelfen  : 


152 

1.  Durch  die  Einführung  eines  Gesang-  und  Gebetbuches, 
welches  eine  Abwechslung  solcher  Gebete  und  Lieder  an  die  Hand 
gäbe,  die  der  Verschiedenheit  der  Zeit,  Feste  und  Andachten  des 
ganzen  Kirchenjahres  zusagten. 

Sie  würden,  wenn  sie  die  Hauptbegebenheiten,  Geheimnisse 
und  Lehren  unserer  Religion  durchgingen,  eben  so  erbaulich,  als 
lehrreich  für  das  unwissende  Volk  sein. 

2.  Die  Bussanstalt  unserer  Zeit  gemäss  und  fruchtbarer  ein- 
zurichten, müssten  die  Beichtkonkurse  auf  eine  bescheidene  Art 
zerstreut,  und  die  Ablässe,  für  welche  sich  das  Volk  und  die 
Theologen  noch  beeifern,  zweckmässiger  erklärt  werden. 

3.  Auf  die  Verminderung  der  Aussetzung  des  Hochwürdig- 
sten und  der  vielfältigen  Segen  wäre  das  Volk  einsweilen  nur 
vorzubereiten. 

Uebrigens  hatte  die  neu  eingeführte  Andachtsordnung  die 
wohlgemeinte  Absicht,  mancherlei  sehr  zweckwidrige  Nebenan- 
dachten abzuschaffen. 

Allein  es  hing  auf  einer  Seite  das  Interesse  und  der  Kre- 
dit der  Geistlichen,  auf  der  andern  die  Gewohnheit  und  das  Vor- 
urtheil  des  Volkes  daran,  und  es  trafen  zu  eben  der  Zeit  so  viele 
andere  widrige  Umstände  von  allen  Seiten  zusammen,  dass  die 
Andachtsordnung  in  dieser  Rücksicht  nur  sehr  schwer  und  mit 
Zwang  eingeführt  werden  konnte.  Auch  nachdem  sie  bereits  ein- 
geführt war,  reitzte  das  päbstliche  Breve  an  die  Niederländer, 
der  Tod  des  höchstseligen  Monarchen  und  die  letzten  Auftritte 
in  dem  Wienerkirchsprengel  die  Erwartung  einer  Abänderung  an 
vielen  Orten  von  neuem  auf. 

Es  wäre  daher  meine  unmassgebliche  Meinung,  dass  dem  drin- 
genden Wunsche  des  Volkes  einsweilen  mit  guter  Bescheidenheit 
in  folgenden  Punkten  nachgegeben  werden  könnte: 

1.  Durch  die  jährliche  Ausschreibung  dreier  Aemter  oder 
Andachten  und  eines  anpassenden  Gebetes,  in  der  Absicht,  Gott 
um  seinen  Segen  für  die  Feldfrüchte  zu  bitten  und  zu  danken. 

2.  Durch  die  Erlaubniss  dreier  Bittgänge  auf  das  Feld,  um 
das  Volk  vom  Weitergehen  in  andere  Oerter  abzuhalten. 

3.  Durch  die  Gestattung  der  musikalischen  Salzburgermesse 
und  der  nachmittägigen  gesungenen  Litanei,  um  die  hohen  Fest- 
tage des  Herrn  feierlicher  auszuzeichnen. 


15;* 

4.  Duroli  eine  gemässigte  bildliche  Vorstellung  des  Graben 
und  der  Auferstehung  in  clor  heiligen  Woche, 

,").  Durch  die  unter  bestimmter  Modifikation  abzuhaltende 
Corporii  Christi  ud  Allerseelrnokiavm.  Ferner 

(i.  Wfirde  der  Wunsch  des  Volkes  durch  die  Wiedergestat- 
tung  dreier  Konduktsklassen  und  Seelenämter  —  der  samstägigen 
Abendandachten,  wo  es  die  Umstände  erlaubten  —  und  durch  eine 
kluge  Verdeutschung  der  beibehaltenen  Segnungen  oder  sogenann- 
ten Weihen,  befriedigt  werden. 

7.  Zum  Beschlüsse  merke  ich  an,  dass  sich  das  hiesige  Volk 
an  die  Ablesung  der  landesfürstlichen  Befehle  vor  dem  Gottes- 
dienste und  von  der  Kanzel  nicht  gewöhnen  wolle  —  eben  so  we- 
nig an  die  Predigten,  wovon  sie  wissen  oder  argwöhnen,  dass  sie 
auf  landesfürstlichen  Befehl  gehalten  werden. 

Es  würde  daher  dienlicher  sein,  die  ersteren  nach  vollende- 
tem Gottesdienste  abzulesen  —  und  die  anderen  ,  wo  sie  sich  zum 
Texte  schickten,  unvermerkt  in  die  Predigt  einzuflechten.  Diese 
Abänderung  würde  dem  Volke  besonders  gefallen.  —  Wie  die  Mo- 
difikazionen  dieser  Andachten  zweckmässig,  und  für  den  Religions- 
begriff des  Volkes  lehrreich  eingerichtet  werden  könnten,  habe 
ich  in  meinem  Aufsatze  ausführlicher  gezeigt. 

IH.  Gebrechen    in   Ansehung    der    Ausübung    des    Ober- 
hirtenamtes. 

Wenn  den  bisher  angeführten  Gebrechen  abgeholfen  ist,  so 
findet  sich  die  Ausübung  meines  Oberhirtenamtes,  in  so  fern  es  sich 
hauptsächlich  auf  die  Keligion  und  Herhaltung  der  guten  Kirchen- 
und  Andachtsordnung  bezieht,  schon  sehr  erleichtert. 

l.s  kommt  itzt  nur  noch  auf  solche  Geistliche  an,  die  fähig 
und  bereitwillig  sind,  mir  mitzuwirken.  Von  dieser  Seite  kann  ich 
den  Zöglingen  des  Generalseminariums  ein  vorzügliches  Zeugniss 
geben.  Ich  wünschte  daher,  dass  diese  Anstalt  erhalten,  und  den 
Gebrechen,  welchen  sie  der  allzugrossen  Menge  wegen  unterliegt, 
durch  «in,'  Abtheilung,  wie  ich  sie  in  meinem  Aufsatze  zergliedert 
habe,  abgeholfen  würde. 

Unter  meinem  übrigen  Klerus  finden  sich  ebenfalls  manche, 
die  sieh  von  Seite  ihrer  ächten  (Irundsätze  und  mehrere,  die  sich 
von  Seit«-   ihrer  Bereitwilligkeit    auszeichnen. 

Archiv.  Jahrg.  1S50.  I.  Bd.  I.  Hft.  • 


154 

Es  findet  sich  aber  auch  eine  grosse  Zahl  Alter,  Mönche  und 
ihres  gleichen  Gesinnte,  die  sich  durch  andere  Grundsätze  verleiten 
lassen,  aller  besseren  Einrichtung,  in  Geheim,  oder  auch  offenbar 
entgegen  zu  streben,  und  das  Volk  zu  ihrer  Absicht  aufzureitzen, 
Diess  Uebel  rührt  von  ihrer  ehemaligen  Klostererziehung  her,  die 
sie  an  eine  andere  Denkensart,  andere  Uebungen,  und  einen  an- 
deren Gehorsam  gewöhnet  hat. 

Wenn  daher,  wie  ich  meine,  einige  Klöster  oder  Stifter  künf- 
tig bestehen,  und  ihre  Bestimmung  zur  Aushilfe  in  der  Seelsorge 
haben  sollen  ,  so  müssten 

1.  die  Kandidaten  dieser  Klöster  unter  den  bischöflichen 
Zöglingen  ihre  Bildung  erhalten,  und  sich  mit  ihnen  an  überein- 
stimmende Grundsätze  und  gleichen  Gehorsam  gewöhnen. 

2.  Nach  dem  Seminarium  müssten  sie  in  ihren  Stiftern  oder 
Klöstern  eine  Verfassung  oder  Einrichtung  finden  ,  die  ihrer  im 
Seminarium  erhaltenen  Bildung  zusagte,    und  sie  dabei  bestärkte. 

3.  Zu  dieser  Absicht  müsste  sowohl  dem  Prälaten,  als  seinen 
untergeordneten  Stiftsgliedern,  die  irgend  auf  eine  Art  zur  Aus- 
hilfe in  der  Seelsorge  zu  brauchen  wären,  eine  engere  Verbind- 
lichkeit und  Subordination  gegen  den  jeweiligen  Ordinarius  auf- 
gelegt und  versichert  werden.  Endlich 

4.  Dem  Bischof  ein  wirksamer  Einfluss  bei  ihren  Beförde- 
rungen auf  Stiftspfarreyen  gestattet  werden,  um,  mit  Rücksicht 
auf  ihren  Gehorsam  gegen  die  Anordnungen  in  Kirchensachen, 
eine  Vorrückun«;  oder  Zurücksetzung  veranlassen  zu  können. 

5.  Diess  letztere  Mittel  würde  sich  auch,  unter  bescheidener 
Modifikazion,  hie  und  da  bei  der  Säculargeistlichkeit  mit  Erfolge 
anwenden  lassen. 

6.  Die  als  Kapläne  ausgesetzten  Exmönche  in  mehr  Subor- 
dination gegen  ihre  Pfarrer,  und  in  besserer  Ordnung  zu  erhal- 
ten, wäre  es  dienlich,  ihre  Pension  gegen  die  anständige  Kost  und 
den  ausgemessenen  Monathgehalt,  dem  Pfarrer  in  die  Hand  zu 
geben.  Endlich 

7.  könnte  das  Präsentationsrecht  auf  die  zur  Kameral-Admi- 
nistrazion  gehörigen  Benefizien  den  Ordinarius  —  der  gegenwär- 
tig hier  nichts  zu  vergeben  hat  —  in  den  Stand  setzen,  viele 
Geistliche  zur  Bereitwilligkeit  für  alles  Gute  auf  eine  angenehme 
Art  zu  ermuntern. 


155 

Dfa  bedenklichste  Angrlcgrnhcil  drr  Diözese  ist,  dass  es  «lern 
Klerus  an  dem  nöthigen  Nachwachse  gebricht.  Schon  voriges  Jahr 
haben  uns  /.diu  zu  der  für  die  Diözese  nusgemessenen  Anzahl  ge- 
fehlet :  iiir  diess  Jahr  aber  haben  sieh  erst  zwei  Kandidaten  gemel- 
det.  Die  Aussieht  für  die   Zukunft    ist    noch  linslerer. 

Diesem  Gebrechen  abzuhelfen  wird  es  nölhig  seyn,  einige 
von  den  Mitteln,  die  vormals  dem  Klerus  seine  Kandidaten  ver- 
schallen, wieder  anzuwenden:  andere  hingegen,  die  ihre  Anzahl 
vermindern   halfen,   zu   beseitigen. 

Meine  unvorgreillichen  Gedanken  sind  diese  : 

1.  Es  sollte  die  Gelegenheit  zum  Studiren  durch  Errichtung 
mehrerer  (Jvmnasien  befördert  werden.  Solche  Gymnasien  Hessen 
sieh  ohne  Aufwand  mit  den  bestehenden  Stiftern  verbinden. 

2.  Die  beschwerlichen  Schulgelder,  die  bisher  Viele  vom 
Studiren  abhielten,  könnten  abgeschaffet  werden. 

3.  Die  Gymnasisten  hätten  eine  religiöse  Bildung  zu  er- 
halten,   die   den   geistlichen  Beruf  in  ihren  Augen  ehrwürdigen. 

4.  Die  Aussicht  auf  die  damit  verbundene  anständige  und 
sichere  Versorgung  könnte  ihnen  diesen  Stand  wünschenswerth 
machen.    Zu  dieser  Absicht  wären 

5.  die  so  sehr  verkürzten  Stolpfarren,  durch  die  Wieder- 
einführung zwei  höherer  Konduktsklassen  —  auch  wo  es  nöthig 
ist   der  Taufstole  —  und  Herstellung  der  eingezogenen   Sliflun- 

i   zu  verbessern. 

i,  Alle  Pfarreyen  und  Kaplaneyen  könnten  nach  und  nach 
auf  die  MM  Kongrua  gebracht,  und  dem  kiimmerliehen  Defi- 
zientcngehalte    100   fl.  zugelegt  werden. 

T.  Die  besseren,  über  der  Congrua  stehenden  Pfründen 
könnten  zur  ermunternden  Aussicht  für  die  Vorzüglichen,  bei 
ihren   Einkünften    verbleiben. 

S.  Möchte  der  Klerus  allen  übrigen  dienstleistenden  Ständen 
an  Abgaben  gleich  gehalten  —  und  ihnen  zu  dieser  Absicht  die 
so  nahnihalte  Keligionsfondssteuer.  sobald  es  die  Umstände  er- 
laubt. >n.    nachgelassen    werden.    Endlieh 

\).   wirei  die  Geistliche*  ihres  vormals  genossenen  Ansehens 

bei     den    Einständen    der  Zeit     bedürftiger    —    auch    des    ehemals 

gehabten  fori  nobiliuin.  und   der  damit  verbundenen  Vorlheilr.   bei 

ISerer  Verwendung   würdiger  —  dann  zur  Wieder- 


156 

herstellung  ihrer  beim  Volke  nöthigen  Achtung,  von  Kreisämtern, 
und  Unterbeamten  mit  der  vormahligen  Distinktion  und  Schonung 
zu  behandeln. 

Wenn  durch  solche  Mittel  für  die  nöthige  Anzahl  der  Geist- 
lichen gesorget  —  sie  auf  wohlbestellten  Gymnasien  und  im  Semi- 
narium  gut  gebildet  —  mit  den  oberwähnten  zweckmässigen  Hilfs- 
büchern unterstützet  —  der  bischöflichen  Aufsicht  und  Leitung 
gehörig  untergeordnet  wären:  so  bliebe  mir  weiter  nichts  wesent- 
liches zu  wünschen  übrig. 

Nur  finde  ich  nöthig  noch   anzumerken: 

1.  Dass  die  vormahlige  Ehegerichtsbarkeit  (wenn  einige 
Bischöfe  sie  in  ihrem  Umfange  etwa  gar  mit  den  Sponsalien,  zu- 
rückverlangten) —  die  Ausübung  des  Oberhirtenamtes,  in  wesent- 
lichen Stücken  mehr  zerstreuen,  als  befördern  würde  — 

2.  Dass  mein  Vertrauen  und  meine  Ruhe  davon  abhänge,  mich 
bei  erfolgender  Abänderung  in  Ansehung  der  ursprünglichen  Rechte, 
den  übrigen  Bischöfen  gleich  zu  halten. 

Dieses  sind  die  Hauptpunkte,  worüber  ich  mich  in  meinem 
Aufsatze  ausführlicher  erklärt  habe. 

Linz  den  2.  Juny  1790. 

Gehorsamster  Diener, 
Joseph  Anton  Bischof  m,  p. 


Archiv 


für 

Kunde  österreichischer  Geschichts-dnellcn. 


Herausgegeben 

von   der 


zur  Pflege  vaterländischer  Geschichte  aufgestellten  Comniission 

der 

kaiserlichen  Akademie  der  Wissenschaften. 

Jahrgang;    1850. 

1     Jid.     IL    lieft. 


warn. 

Ans    der  Knlserlich-koniffliclicn  Hof-  und  Sinais  -Druckerei. 


ir,7 


II. 

Die  Grafen,  Markgrafen  und  Herzoge 


aus 


dem  Hause  Eppenstein. 


Von 

Dr.   Marimann  Tangt, 

Professor  an  der  kais.  kön.  Universität  zu  Lemberg. 


I.   Abtheilung. 

(910-1039.) 


Aicl.iv.  Jahrg.  15*0.  I.  Dd.  II.   Heft. 


159 


Vorwort, 


Dieser  Aufsatz  verdankt  seine  Entstehung  einem  Zufalle.  Seit 
Jahren  beschäftigt  mit  der  Sammlung  von  Stoff  zu  einer  kritischen 
Geschichte  der  einstigen  kärnthnerischen  Marken  S  oune,  Krain 
und  Istrien  und  ihrer  Markgrafen,  in  deren  Reihe  Frölich 
das  geschichtliche  Unding  eines  zweinamigen  Markgrafen  Poppo- 
Starchand  eingeführt  hatte,  ein  Irrthum,  der  sich  seitdem  in  alle 
Werke  über  die  Geschichte  der  Steyermark  bis  auf  die  neueste 
Zeit  fortgepiftBst  hatte,  wünschte  ich  sehnlichst  die  ganze  Bän- 
dereihe der  Monumenta  ßoica,  welche  die  hiesige  Universitäts- 
bibliothek nur  bis  einschliesslich  des  13.  Bandes  besitzt,  einsehen 
zu  können,  was  mir  bei  meinem  Aufenthalte  zu  Wien  im  vorigen 
Jahre  durch  die  Gute  des  Herrn  Vice-Directors  des  k.  k.  geheimen 
Hof-  und  Hausarchives.  Begierungsrathes  und  Akademikers  Chmcl 
möglich  wurde. 

Gleich  im  14.  Bande  fand  ich  zwar  nicht  das,  wornach  ich 
suchte,  wohl  aber  etwas,  was  den  steyermärkischen  Geschichtsfor- 

;i  bisher  unbekannt  niwrsen  war,  nämlich  dass  der  HmMM 
Adalboro  von  Kärntben  zwei  Brüder  Namens  Eberhard  und 
Krnest  gehabt    habe.    F)ieser    zufällige    rund    nebst    einigen    an- 


160 

deren,  die  Söhne  jenes  Herzogs  betreffenden,  bisher  ebenfalls  un- 
bekannt gewesenen  Nachrichten,  die  ich  aus  den  in  jenem  14. 
Bande  enthaltenen  Urkunden  des  Klosters  Geisenfeld  schöpfte, 
und  die  Vermuthung,  dass  wie  diese,  so  vielleicht  wohl  auch  noch 
andere  Urkunden  für  die  Genealogie  des  Eppensteinerischen  Hau- 
ses noch  nicht  ausgebeutet  worden  sein  dürften,  veranlassten  mich 
nach  meiner  Zurückkunft,  hierüber  weitere  Nachforschungen  an- 
zustellen, die  auch  wirklich  von  einem  glänzenden  Erfolge,  der 
mich  selbst  auf  das  Höchste  überraschte,  gekrönt  wurden.  Denn 
trotz  der  nur  sehr  beschränkten  Hilfsmittel,  die  mir  hier  zu  Ge- 
bote standen,  entdeckte  ich  ausser  jenen  zwei  in  Wien  aufgefun- 
denen, noch  zehn  bisher  unbekannte  Glieder  jenes  Geschlechtes, 
so  wie  noch  manchen  anderen  Umstand,  worunter  z.  B.  der,  dass 
dieses  Haus  auch  in  Baiern  eine  Grafschaft  besass,  wovon  man 
bisher  nichts  wusste. 

Anfangs  war  ich  gesonnen,  meine  Entdeckungen  nur  in  einer 
kurzen  Anzeige  den  österreichischen  Geschichtsforschern  mitzu- 
theilen,  aber  bei  näherer  Ueberlegung  fand  ich,  dass  die  Natur 
der  Sache  keine  Zerstückelung  dulde,  sondern  ein  Ganzes  fordere, 
und  dass  selbst  die  Neuheit  meiner  Behauptungen  eine  oft  ausführ- 
lichere Begründung  nothwendig  mache.  Dazu  gesellte  sich  die  Be- 
trachtung, dass  ein  so  erlauchtes,  mit  dem  salischen  Kaiserhause 
so  nah  verwandtes  Geschlecht,  welches  Kärnthen  vier  Herzoge, 
Steyermark  mehrere  Markgrafen,  der  Kirche  zu  Aquileja  einen 
Patriarchen,  jener  zu  Bamberg  einen  Bischof  und  dem  von  ihm  ge- 
gründeten und  wahrhaft  fürstlich  ausgestatteten  Stifte  St.  Lam- 
brecht  einen  Abt  gegeben,  in  die  Geschichte  seiner  Zeit  mächtig 
eingegriffen  und  besonders  in  dem  unseligen  Investitursstreite  eine 
hervorragende  Rolle  gespielt  hatte,  eine  ausführlichere  Darstellung 
wohl  verdiene  und  zwar  um  so  mehr,  da  es  trotz  seinem  Glänze 
und  seiner  Wichtigkeit  seinen  Geschichtschreiber  bisher  noch 
nicht  gefunden  hatte.  Denn  Frölich  stellte  blos  eine  Stammtafel 
desselben  auf  und  was  er  in  der  Archontologia  Carinthiae  und  nach 


161 

ihm  Ander«  in  ihren  Werken  Aber  Ate  Geschichte  K&rntheni  und 
der  Steyermark  oder  sonst  gelegenheHlich  von  einzelnen  Gliedern 
jenes  Hansel  sagen,  sind  nur  einzelne,  abgerissene,  nnensammen- 
bingende  Nachrichten)  die  kein  Gannes  bilden.   Ein  solches  wollte 
ich  nun  tiefen,  obwohl  mir  dabei  die  Wahrnehmung  nicht  entging, 
dass  der  biehnr gciummnlta  Stoff,   obgleich  von  mir  ansehnlich  ver- 
meint,   doch    dazu   nicht  völlig  ausreiche.    „Doch  das  Bessere" 
dachte  ich  mir,    „sollte  nicht  der  Feind  des  Guten  sein  und  lieber 
Etwas  als  gar  Nichts",   und  ging  somit  an  das  Sammeln,   Ordnen 
und  Verarbeiten  der  Materialien.  Ich  kam  dabei  bis  in  die  Periode, 
wo  1073  durch  Marquard  III.  die  seinem  Hause  1035  entrissene 
Herzogswürde  wieder  an  dasselbe  zurückkam,   als  das  durch   den 
Wahnsinn   einer  verblendeten   Partei  herbeigeführte   unglückliche 
gniss  vom  2.   November  1848   eintrat  und    mich  wegen   des 
Brandes  der  Universitäts  -  Bibliothek ,   wodurch  der  grösstc  Theil 
ihres  Bücherschatzes  verloren  ging,  am  Weiterarbeiten  verhinderte 
und  mich  bei  der  bezeichneten  Periode  abzuschliessen  nötbigte.  Da 
sie  aber  gerade  zufällig  ein  natürlicher  Abschlusspunct  des  ersten 
Theiles  der  Eppensteinerischen  Geschichte  ist,  so  ging  ich,  als  die 
Ketten  wieder  rnhiger  geworden  waren,   und  ich  mich  von  der  im 
1  ■Yühjahre  aberstandenen  schweren  Krankheit  wieder  erholt   hatte, 
mit   neuem   Mut  he  und   neuer  Lust  an  die  Vollendung  wenigstens 
dieser  ersten  Ahtheilung.  Wann  die  zweite  nachfolgen  werde,  kann 
ich  jetzt  noch  nicht  sagen,  doch  höre  ich  zu  meinem  Tröste,    dass 
gerade  das  geschichtliche   Fach  durch  den   Brand  der  Bibliothek 
rerfailtnissmassig  am  wenigsten  gelitten  habe,   und  somit  scheint 
ihm  h  Hoffnung  da  zu  sein,  dass  ich  die  zur  Fortsetzung  der  Arbeit 
milbigsten  Werke  finden  dürfte;  einige  —  o    wären  es  ihrer  doch 
H«n4eri<   gewesen]  —  befanden  sich  zur  Zeit  des  Brandes  ohne- 
I  bei  mir  aad  wurden  somit  gttcklich  erhalten. 
M6ge  vor  der  Hand  diese   erste   Abtheilung   als    ein  Beitrag 
Geschichte  Kirnthcns  und  der  Steiermark  gunstig  aufgenom- 
men werden.  Denn  au  Monographien  tliut  es  uns  mehfNoth,  al 


162 

allgemeinen  Landesgeschichten,  da  in  diesen,  so  lange  nicht  durch 
die  ersteren  tüchtige  Vorarbeiten  geliefert  und  gewisse  dunkle 
Partien  aufgehellt  worden,  immer  die  alten  Irrthümer  sich  wieder- 
holen und  weiter  fortpflanzen  werden,  wie  diess  selbst  in  Muchar's 
neuester  Geschichte  der  Steyermark  der  Fall  ist. 

Lemherg  am  10.  October  1849. 


l  •;;; 


Jj  rölichi)  und  nach  ihm  die  übrigen  steyerniärkisehcn  Ge- 
schieht Schreiber  und  Genealogen  heginnen  die  Reihe  der  Fpnen- 
steiner  mit  Marquard,  dem  Vater  des  Herzogs  Adalbero,  ich 
aber  glaube  sie  noch  um  einen  Grad  höher  hinaufführen  und  mit 
dieses  Marquards  Vater,  ebenfalls  Marquard  genannt,  begin- 
nen zu  können.  Aus  der  Darstellung  wird  sich  zugleich  ergeben, 
dass  die  ursprüngliche  Heimat  dieses  Geschlechts  nicht  in  Ober- 
steyermark,  sondern  in  Bayern  zu  suchen  sei,  und  zwar  in 
jenem  Theile,  der  zwischen  der  Donau  und  dem  Böhmer-Walde  am 
schwarzen  Hegen  (Flusse)  liegt. 

Die  älteste  Urkunde,  welche  ich  über  den  Stammvater  der 
Bppensteiner,  nämlich  über  Marquard  I.,  den  Vater  M  a  r- 
q  1 1  r  d  s  II.  (bei  Frölich  Marquard  I.)  und  Grossvater  A  d  a  1  b  e  r  o's 
auffinden  konnte,  ist  eine  zwischen  911  und  918  ausgestellte  Rc- 
urger  Urkunde,  worin  Kaiser  Konrad  I.  einem  gewissen  Er- 
chenfried  ein  im  Gaue  Vi  cht  ach  im  Orte  Go  Idaron  in  der 
halt  Marquard's  gelegenes  Gut  schenkt2).  Dieser  Gau 
führte  seinen  \amen  von  dem  Bache  Viehtach  (vonVieht  d.i. 
Ficht»'  und  Ach  i.  i.  Bach),  welcher  in  einer  Urkunde  von  940 
Flicht  eh  ach  d.  i.  Fiehtenhach  genannt  wird,  und  ein  Zulluss  des 
schwarzen  Reg«!  (Flusses)  ist.  wenn  nicht  vielleicht  gar  dieser 
seihst  damals  so  «rcnaiint  wurde.  Der  Xame  dieses  Gaues  hat  sich 
Uf  auf  unsere  Zeil  in  dem  Namen  der  Ortschaft  Viechtach. 
welche  am  linken  Ufer  des  schwarzen  Regen  liegt,  erhalten,  wo- 
durch zugleich  seine  oben  angedeutete  Lage  ausser  Zweifel  gesetzt 
wird.  In  rini-r  Urkunde  von  940  heisst  er  der  Ufgau  und  führte 
daher  zwei  Namen,  wir  diess  auch  bei  den  meisten  anderen  Gauen 
der  Fall  war.  die  sogar  oft  noch  mehrere  Xamcn  hatten.    Der  Ort 


H>4 

Go ldaron  hatte  seinen  Namen  von  der  daselbst  bestandenen 
Goldwäscherei  erhalten,  wie  wir  diess  aus  derselben  Urkunde 
von  940  entnehmen. 

In  diesem  Gaue  also  ist  am  Anfange  des  10.  Jahrhunderts  — 
denn  weiter  hinauf  verliert  sich  jede  sichere  Spur  —  die  Heimat 
jenes  Grafengeschlechtes  zu  suchen,  von  dem  wir  hier  sprechen 
und  man  sieht  daraus,  dass  man  dasselbe  nicht  die  Grafen  von  E  p- 
penstein  und  Mürzthal ,  welche  Besitzungen  sie  erst  später 
erlangten,  sondern  die  Grafen  von  Viehtach  oder  Ufgau  nen- 
nen sollte.  Obwohl  nun  jene  Benennung  weder  auf  die  Angabe  einer 
Urkunde,  noch  auf  der  Nachricht  eines  alten  Geschichtschreibers 
oder  Chronisten  beruht,  so  wollen  wir  sie  doch,  da  sie  einmal  von 
Frölich  eingeführt  und  seitdem  allgemein  angenommen  worden  ist, 
zur  Vermeidung  von  Missverständnissen  beibehalten. 

Obiger  Graf  Marquard,  oder  wie  die  alten  Urkunden  ety- 
mologisch richtiger  schreiben,  Marchwart,  Markwart,  die 
Gränzwart,  Gränzwächter,  wie  man  bei  der  Artillerie  noch  gegen- 
wärtig Zeugwart  sagt,  war  aber  auch  bereits  im  Herzogthume 
Kärnthen ,  wozu  damals  auch  die  heutige  Steyermark  gehörte,  be- 
gütert, wie  diess  auch  von  den  meisten  übrigen  bayerischen  Grafen 
nachgewiesen  werden  könnte.  Denn  in  den  Jahren  920,  927,  928 
und  930  erscheint  Marquard  (I.)  als  Zeuge  in  den  Urkunden 
des  Erzbisthums  Salzburg  bei  Verträgen  über  in  Kärnthen,  Salz- 
burg etc.  etc.  gelegene  Güter  3). 

Seine  Stellung  unter  den  Zeugen  bewiese  für  sich  allein  schon, 
dass  er  ein  Mann  von  vornehmer  Abkunft  gewesen  sein  müsse,  wenn 
wir  auch  nicht  wüssten,  dass  er  damals  schon  Graf  war,  obgleich 
nicht  in  Kärnthen,  sondern  in  Bayern,  ein  Umstand ,  der  nicht  zu 
übersehen  ist,  und  woher  es  auch  kömmt,  dass  er  in  Salzburger 
Urkunden  nicht  als  Graf  comes,  sondern  blos  als  Edler  Mann, 
nobilis  vir,  ja  selbst  gleich  den  übrigen  bayerischen  Grafen,  wenn 
sie  als  Zeugen  angeführt  werden,  ohne  dieses  Prädicat  erscheint. 

Dass  aber  Marquard  I.  in  Kärnthen  wirklich  Güter  besass, 
und  desshalb  auch  zum  kärnthnerischen  Adel  gehörte,  ersehen  wir 
aus  einer  Salzburger  Urkunde.  Denn  930,  am  30.  März  zu  Salz- 
burg schloss  dieser  edle  Mann  M  arquard  I.  einen  Tauschvertrag 
mit  dem  Erzbischof  Adalbert  von  Salzburg,  worin  er  diesem 
seine   Besitzung  zu   Undriina  überliess,   dafür  aber  einen    Hof  zu 


165 

Pfcoehe  und  zwei  dazu  gehörige  Ortschaften  zu  Parti  and  Pieehef- 
fesporoh  erhielt  '). 

Dieeeo  Hol  sammt  Zogohor  heuen  als  lalzborgifcbef  L«tu;i» 
früher  des  Enbiachofi  BlotaYerwaadte  und  Vogt  Marl  wich,  dann 
Herzog  Berthold  von  Kirathen  innegehabt  und  ee  wird  ieeehalh 
Ion  Vertrage  die  Beetiouauuig  engehingt,  daaa  warn  Marqüard  I. 
ohne  einen  eholieh  eraeigtea  Sohn  stürbe,  jener  Hof  wieder  an 
Henog  Berthold,  der  Marqierd'fl  Herr  —  dominus  ejus  — 
nämlich  Lchcnshcrr  genannt  wird,  zurückfallen  sollte,  weshalb 
auch  «1er  Henog  als  erster  Zeuge  die  Urkunde  unterschrieb. 

Dieser  Umstand,  dass  Herzog  Berthold  Marquards  Le- 
hensherr genannt  wird,  denn  dominus  kann  hier  keine  andere 
Bedeutung  haben  —  ist  sehr  wichtig,  indem  es  die  Identität  dieses 
kärnthnerischen  Marqüard,  derblos  edler  Mann  genannt  wird, 
mit  dem  bayerischen  Grafen  Marqüard  von  Ufgau  ausser  Zweifel 
set/J.  Denn  in  der  Urkunde  von  940  wird  letzterer  ebenfalls  zuerst 
nur  ein  edler  Dienstmann  —  nobilis  vasallus  —  des  Her- 
zogs Berthold  und  erst  dann,  wie  im  Zusätze  Graf  genannt. 
Dass  er  in  den  Salzburger  Urkunden  blos  edler  Mann  heisst, 
beweist  nichts  gegen  die  Identität,  indem  auch  andere  erwiesene 
Grafen,  wie  z.  B.  Veriant,  der  in  einer  Salzburger  Urkunde 
von  945  als  Pfalzgraf  von  Kärnthen  erscheint 5),  in  den  sie  betref- 
feodea  Urkunden,  oder  wenn  sie  als  Zeugen  angeführt  werden, 
Moe  nobiles  viri  heissen. 

Dass  HetlOg  Berthold  zu  Gunsten  seines  Lehenmannes  den 
BeoÜI  i'iin'S  so  bedeutenden  Gutes  abtrat,  beweist  übrigens,  dass 
Marqüard  bei  ihm  in  grosser  Gunst  gestanden  und  diese  durch 
und  treue  Dienste  verdient  habe. 

Was  die  getauschten  Güter  betrifft,  so  hatte  man  früher  Ilor- 

I  Vermothoag  zu  Folge  die  Gegend  ad  Undriniam,  über  deren 

so  vi«  I  gestritten  wurde,  am   I  n  g  e  ri  ngb  a  c  h  e.   der  sich  bei 

Knittelfeld   in  die  Mur  ergieeel)  also  auf  dem  nördlichen   Ufer  der 

Mur,  beim  heutigen  Orte  Seggau  gesucht,  was  jedoch  ganz  unrieh- 

tig  h 

1  reiherr    von    Ankershofen   versteht  darunter  die  Gegend  des 
nannten  Murbodens  zwischen  St.  Lorenzcn  und  Judruburg  6). 
Offenbar  ist  er   der  \\  alirheit  viel  näher,    allein  ich  glaube  die 
-!    arfcoJldliel   bestimmen  zu  können,    und   zwar 


166 

durch  eine  Salzburger  Urkunde  vom  Jahre  935,  worin  es  heisst: 
in  Undrimatala  ad  Pouminumchirichun7).  Da  dieser  Ort  unverkenn- 
bar kein  anderer  ist  als  der  heutige  Ort  Baumkirchen  im 
Bezirke  und  in  der  Pfarre  Weisskirchen,  zur  Herrschaft 
Wasserberg,  Farrach  und  Einöd  dienstbar,  so  kann  auch  die 
Gegend  in  Undrimatala  (935),  oder  ad  Undrimam  (930),  nir- 
gends anderswo  als  bei  Baumkirchen  und  in  weiterer  Aus- 
dehnung bei  Weisskirchen  zu  suchen  sein.  Vielleicht  hiess 
das  jetzige  Granizbachel ,  das  bei  Baumkirchen  vorbeifliegst, 
einst  Undrima. 

Puoche  sei  nach  Koch-Sternfeld  Buch,  neben  Zell  im  Land- 
gerichte Altötting,  Furti,  ein  Ort  neben  Buch,  Pischoffesperch  aber, 
entweder  Bischofsberg,  vulgo  Bischof  in  der  Schlicht  am  Inn 
oder  Pischelsberg  im  Landgerichte  Eggenfelden  8). 

Ich  stimme  dieser  Annahme  nicht  bei,  sondern  bin  vielmehr 
der  Meinung,  dass  die  genannten  Orte  in  Obersteiermark  zu  suchen 
seien  und  Puoche  das  heutige  Puch  bei  Judenburg,  Furti  aber  das 
westlich  von  Judenburg  gelegene  heutige  Furt  sei,  während  Pi- 
schoffsperch  mir  zwar  unbekannt  ist,  sicher  aber  auch  in  der  Nähe 
von  Judenburg  zu  finden  sein  dürfte.  Der  Grund,  warum  ich  die 
genannten  Orte  nicht  bei  Altötting  in  Baiern,  sondern  bei  Juden- 
burg in  Steiermark  suche,  ist  der,  weil  von  einer  Besitzung  der 
Eppensteiner  zu  Altötting  nirgends  etwas  vorkommt,  während  Ju- 
denburg zu  wiederholten  Malen  urkundlich  als  Eigenthum  jenes 
Geschlechtes  erscheint  und  in  der  Nähe  von  Eppenstein  liegt, 
welche  Burg,  gegenwärtig  nur  eine  Ruine,  einst  der  Wohnsitz  jener 
Markgrafen  und  Herzoge  gewesen  sein  und  dieser  Dynastie  den 
Namen  gegeben  haben  soll. 

Nun  entsteht  aber  die  Frage,  ob  dieser  edle  Mann  Marquard 
wirklich  den  Eppensteinern  angehöre.  Ich  glaube  diese  Frage 
entschieden  bejahen  zu  müssen.  Denn  erstens  ist  der  Name  Mar- 
quard so  zu  sagen  ein  wahrhaftes  nomen  proprium,  ja  unicum, 
d.  i.  im  strengsten  Sinne  nur  einer  Person  angehörig,  da  er  in 
der  ersten  Hälfte  des  10.  Jahrhunderts  in  den  103  Salzburger  Ur- 
kunden nur  fünfmal  vorkommt,  während  andere  Namen  50mal, 
ja  noch  öfter  vorkommen,  und  sogar  in  einer  und  derselben  Ur- 
kunde sich  wiederholen.  Bei  diesem  Umstände  ist  daher  anzuneh- 
men,  dass   damals  unter  den  edlen  Männern  und  Grafen  Kärnthens 


Hl? 

und  Baierns  nur  »in6r  diesen  Namen  führte,  und  dieser  »'inr  je- 
nem Gesehleehte  angehörte,  bei  dem  sieh  in  der  Folge  der  Name 
Marquard  wiederholt .  aber  nueli  wieder  ausschliesslich  vorfin- 
det, da  sowolil  in  der  zweiten  IlälHe  des  10..  als  aueb  während 
des  nitti  11.  Jahrhunderts  von  den  übrigen  Herzogen.  Markgra- 
fen und  Grafen  Kärntbens  sonst  keiner  den  Namen  Marquard 
führte. 

Dann  liefen  die  von  Salzburg  an  den  edlen  Mann  Marquard 
abgetretenen  Güter  Tu  eh  und  Furt  gerade  in  jener  Gegend, 
wo  man  in  der  Folge  die  Eppenstciner  im  Besitze  ausgebreiteter 
Güter  findet  und  wo  Ep  penstein,  wenn  aueh  vielleicht  nicht 
ihre  Stammburg,    doch  gewiss  ihr  späterer  Wohnsitz,  lag. 

926 — 938  schloss  der  edle  Mann  Marquard  einen  Tausch- 
vertrag mit  dem  Bischöfe  Wolfram  von  Freysing,  indem  er  die- 
sem Besitzungen  zu  Izcilingen  und  Terremareschirichun  gab  und 
dafür  eine  Besitzung  zu  Helmunesdorf  bekam  »).  Wo  diese  Be-  9 
Sitzungen  lagen,  ist  mir  nicht  bekannt,  da  ich  eben  keine  Special- 
Karte  Bayerns  bei  der  Hand  habe.  Die  Urkunde  beweist  jedoch, 
dass  Marquard  auch  ausserhalb  Kärnthens,  wozu  damals  Steyer- 
mark   gehörte   und  ausserhalb  seiner  Grafschaft  Viechtach-  oder 

u  auch  sonst  noch  Güter  in  Bayern  besass. 

944  schenkte  Kaiser  Otto  I.  dem  edlen  Dienstmanne  des 
Herzogs  Berthold  und  Grafen  Marquard  10  Herrenhuben, 
w.lehc  früher  Goldwäsrhcr  innegehabt  haben,  im  Gaue  Ufgau  in 
der  Grafschaft  desselben  Marquard  am  Flusse  Fu  echt  e  bach10).     10 

Von  dirsrm  Gaue  haben  wir  bereits  früher  gesprochen.  Es 
ist  derselbe,  der  in  Ai'v  Urkunde  K.  Konrads  I.  (911 — 918) 
\  iechtah-  d.  i.  V  i  ee  li  t  a  e  h  gau  ,  denn  h  galt  damals  soviel  wie 
eh.  genannt  wurde,  und  den  man,  weil  er  seinen  Namen  von 
dem  ihn  durehfliessenden  Hache  erhalten  hatte,  nach  der  Otto- 
hen  Urkunde  auch  Fuehtebah-  oder  Fuechtebach- 
d.  i.  F  i  cht  en  bae  hga  11  nennen  könnte.  Die  Identität  desViech- 
taeb-  und  Ufgaues,  wie  er  in  der  Ottonischen  Urkunde  ge- 
nannt wird,  wird  aueh  durch  folgenden  Umstand  ausser  Zweifel 
gesetzt.  Vieh  der  Konradinischen  Urkunde  (911 — 918)  lag  darin 
der  Ort  Go Idaron,  nach  der  Ottonischen  (940)  aber  hatten  einst 
tinldwäscher  (aurariij  die  von  K.  Otto  I.  dem  Grafen  Marquard 
geschenkten    10  Hüben  besessen. 


168 

Der  Ort  Goldaron  und  der  Ort,  wo  diese  Goldwäscher 
einst  ihr  Geschäft  betrieben,  ist  daher  offenbar  ein  und  derselbe, 
wodurch  zugleich  die  Identität  jenes  (911  —  918)  und  dieses 
Grafen  Marquard  (940)  über  allen  Zweifel  erhoben  wird. 

Die  Frage,  ob  dieser  bayerische  Graf  und  der  in  Kämt  heu 
begüterte  edle  Mann  Marquard  eine  und  dieselbe  Person  seien, 
Hesse  sich  schon  unter  Hinweisung  auf  das,  was  über  den  Namen 
gesagt  wurde  und  unter  Beachtung  des  Umslandes,  dass  der 
bayerische  Graf  und  der  kärnthnerische  Edelmann  Marquard 
als  edler  Dienstmann  des  Herzogs  Berthold  angeführt  wird, 
bejahen. 

Was  aber  die  Sache  über  allen  Zweifel  erhebt,  ist  die  Ur- 
kunde vom  Jahre  1010,  worin  Adalbero  als  Graf  des  Land- 
striches südwestlich  vom  Böhmer-Walde  erscheint.  Da  nun  der 
Kärnthner  Herzog  A  dalbero  ein  Sohn  Marquard's  II.  und 
ein  Enkel  Marquard  s  I.  und  wie  bekannt  ein  Eppensteiner  war, 
so  kann  über  die  Identität  des  bayerischen  Grafen  und  des  kärnt- 
nerischen Edelmannes  Marquard  (I.)  durchaus  kein  Zweifel 
mehr  obwalten.  Dass  der  bayerische  Graf  Marquard  auch  Gü- 
ter in  Karantanien  besass,  ist  eine  Erscheinung,  die  man  auch 
von  hundert  andern  bayerischen  Grafen  jener  und  der  später- 
ren  Zeit  nachweisen  könnte.  Dass  er  in  den  Urkunden  von  911 — 
918  und  940  Graf,  in  jener  von  930  nur  Edelmann  genannt 
wird,  beweist  nichts  gegen  die  Identität,  da  man  diess  auch 
von  andern  Grafen  nachweisen  könnte,  wie  ich  diess  rück- 
lt  sichtlich  des  Grafen  Variants  schon  oben  angedeutet  habe, 
zudem  konnte  Marquard  rücksichtlich  seiner  Besitzungen  in 
Bayern  mit  Recht  Graf  genannt  werden,  weil  er  dort  die 
Grafschaft  Viech tach-  oder  Ufgau  besass,  nicht  aber  rück- 
sichtlich seiner  Besitzungen  in  Karantanien,  wo  er  nur  ein- 
zelne Güter,  nicht  aber  eine  Grafschaft  halle. 

Dass  Marquard,  obgleich  selbst  ein  Graf,  dennoch  ein 
Dienstmann  des  Herzogs  Berthold  war,  wird  Niemand,  der 
die  Verhältnisse  jener  Zeit  kennt,  auffallend  finden.  Dass  er  seine 
Pflichten  gegen  den  Herzog  treulich  erfüllt  haben  müsse,  beweist 
des  letzteren  Gunst,  indem  er  nicht  nur  nach  der  Urkunde  von 
930    seinem  Dienstmanne    zu  Liebe    seine    von  Salzburg    bisher 


160 

innegehabten  Lehengütcr  l'norh«,  Furti  und  II  ischofsherg 
aufgab,  sondern  auch  nach  «Irr  Urkunde  von  940  sich  l>ei  K.  Otto  I. 
für  du  Schenkung  der  10  Goldwäsehcrhuben  an  Marquard  ver- 
wendete. 

An  Gelegenheit  aber  durch  treue  Dienste  sich  die  Gunst 
Her!  ho  I  d's,  des  Herzogs  von  Rayern  und  Kärnthen  zu  erwerben, 
fehlte  es  M  a  r  q  u  a  rd  cn  gewiss  nicht.  Die  Ungarn  machten  näm- 
licli  von  l'annonien  aus,  welches  sie  anfangs  des  10.  Jahrhun- 
derts den  Deutschen  entrissen  und  in  ihren  Besitz  gebracht  hat- 
ten, wiederholte  Einfalle  sowohl  in  die  Ost-  als  auch  in  die 
Karantanische  .Mark  ,  bis  sie  durch  ihre  grosse  Niederlage  auf 
dem  Lechfclde  am  10.  August  055  auf  einige  Zeit  geschwächt 
und  gedemüthiget  wurden.  Die  Geschichte  hat  uns  von  den  Drang- 
salen, denen  beide  Marken  während  der  1.  Hälft e  des  10.  Jahr- 
hunderts ausgesetzt  waren,  wenig  Einzelnheiten  aufbewahrt, 
obgleich  jedes  Jahr  durch  blutige  Treffen  zwischen  den  Ungarn 
und  Deutschen  bezeichnet  gewesen  sein  mag.  In  diesen  Kämpfen 
mochte  Marquard  durch  tapfere  Vertbeidigung  Karantaniens 
sich  grosse  Verdienste  um  Herzog  Berthold  erworben  und  so 
dessen  besondere  Gunst  erlangt  haben. 

Seit  940  hören  alle  Nachrichten  über  ihn  auf,  während  die 
Nachrichten  über  Marquard  II.  erst  970  beginnen,  so  dass 
ein  Zeitraum    von    30  Jahren    dazwischen    liegt,    über   den  alle 

ii  ichten  fehlen.  Ein  so  langer  Zeitraum  Hesse  zwar  die  Ver- 
inuthung  zu,  dass  zwischen  Marquard  I.  und  jenem  Marquard, 
den  wir  den  zweiten  nennen,  noch  ein  Glied  fehle,  und  dass 
unser  Marquard  II.  nicht  der  Sohn,  sondern  der  Enkel Marquard's  I. 
durfte;  allein  gegen  eine  solche  Vermuthung  spricht  der 
Umstand,  dass  nach  der  Urkunde  von  930  Marquard  I.  damals 
noch  keinen  Sohn  hatte.  Denn  es  heisst  darin,  dass  er  die  ihm 
ftp  SaMbirg  ahgetretenen  Güter  bis  zu  seinem  Tode,  und  dass 
ihm  sein  Sohn,  wenn  er  einen  solchen  aus  einer  rechtmäs- 
sigen  Gattinn  erzeugt  haben  sollte,  dieselben  besitzen 
soll.  Hüte  er  schon  damals  einen  Sohn  gehabt,  so  würde  es  wie 
in  hundert  andern  Urkunden  einfach  heissen,  in  finem  vitae  suae 
liliique  sui.  Dieser  Umstand  ist  sehr  wichtig:  denn  er  beweist, 
dass  die  Annahm.'   eines  Mittelgliedes  zwischen   Man  oard   I.   uud 


170 

unserem  Marquard  H.  unstatthaft  sei  und  dass  letzterer  nur  ein, 
erst  nach  930  erzeugter  Sohn  des  ersteren  sein  könne. 

Wann  Marquard  I.  gestorben  sei,  wieseine  Gemahlin  ge- 
heissen,  und  ob  er  Geschwister  gehabt  habe,  ist  völlig  unbekannt. 
Er  hinterliess  zwei  Söhne,  Marquard  II.  und  Rüdiger,  und 
eine  Tochter  Richardis.  Diese  war,  wie  diess  schon  Frölich 
richtig  angibt,  mit  Ulrich,  dem  bei  K.  Otto  II.  sehr  belieb- 
ten und  mächtigen  Grafen  von  Sempt  und  Ebersberg,  Adalbc- 
ro's  Sohne,  vermählt.  Wir  finden  sie  mit  ihrem  Gemahle  und 
Bruder  in  einer  nach  975  ausgefertigten  Regensburger  Urkunde, 
welche  sagt,  dass  Graf  Ulrich  und  seine  Gemahlin  Richar- 
dis nach  dem  Tode  und  Begräbnisse  Villibirgen's  guten  An- 
denkens dem  Benedictiner  Kloster  St.  Emmeram  zu  Regensburg 
für  das  Seelenheil  und  die  Ruhe  jener  Matrone  einige  Besitzungen 
zu  Erlingen  geschenkt  haben.  Als  erster  Zeuge  erscheint  Etich, 
wahrscheinlich  ein  Graf,  in  dessen  Grafschaft  Erlingen  lag,  als 
zweiter,  eben  Marquard,  offenbar  Ulrich' s  Schwager  und  Ri- 
'<  charden's  Bruder  12J.  Die  Verstorbene  war  eine  Schwester  Ada  1- 
bero'Sj  Grafen  von  Sempt  und  Ebersberg,  und  daher  Ulrich's 
Tante.  Siehe  die  Stammtafel  der  Grafen  von  Sempt  und  Ebersberg, 
welche  ich  wegen  der  Blutsverwandtschaft  und  engen  Verbindung 
dieses  Geschlechtes  mit  jenem  der  Eppensteiner  verfasst  und  im 
Anhange   beigeschlossen  habe. 

Von  Rüdiger  ist  nichts  weiter  bekannt,  als  dass  er  sammt 
seinem  Bruder  Marquard  als  Schwurmann  und  Zeuge  erscheint. 
Denn  auf  der  zwischen  983  und  991  in  der  Ostmark,  welcher 
damals  der  Markgraf  L  i  u  t  p  o  1  d  vorstand,  abgehaltenen  grossen 
Versammlung  von  Bischöfen,  Grafen,  Vornehmen  und  Gemeinen, 
worin  unter  dem  Vorsitze  des  Herzogs  Heinrich  von  Bayern 
die  Besitzungen  und  Rechte  des  Bisthums  Passau  in  der  Ost- 
mark untersucht  und  bestimmt  wurden,  waren  auch  Graf  Mar- 
quard und  sein  Bruder  Rüdiger  anwesend  und  sie  nehmen  als 
Schwurmänner  in  der  darüber  ausgefertigten  Urkunde  die  3.  und 
13  4.  Stelle t3)   ein. 

Der  Umstand ,  dass  auch  diese  beiden  Brüder  unter  den 
Schwurmännern  erscheinen ,  auf  deren  Aussagen  hin  Bischof 
Pilgrin  von  Passau  die  Ansprüche  seiner  Kirche  gegen  den 
Markgrafen  Liutpold  geltend  machte,  beweist   zum   mindesten, 


171 

litl    sie     Nachbarn    th'r    Ostmark    geWiCB    sein    musstrn  ,    weil 

m<-  sonst  üluM-  die  Besitzes*  rrhähnisse.  in  derselben  kein  uilti- 
Zeugnisi  bitten  ablegen  können.  Diess  weist  aber  unverkenn- 
bar dahin  .  dass  sie  die  Söhne  des  Grafen  Ma  rq  n  a  r  d  I.  waren, 
den  man  schon  in  der  ersten  Hilflfl  des  10.  Jalirlmnderts  in  der 
oberen    Steiermark   begütert    findet. 

leli  bin  kein  lreund  von  Hypothesen,  welche  durch  Gründe 
nieht  wenigstens  cinigermasseii  wahrscheinlich  gemacht  werden 
können  ,  aber  der  Name  R  ü  d  i  g  e  r  führt  mich  unwillkürlich 
auf  die  Vermuthung.  dass  dessen  Träger  und  sein  Bruder  Mar- 
quard  mit  den  gewesenen  Markgrafen  der  Ostmark,  Vater  und 
Sohn,  welche  beide  ebenfalls  den  Namen  Rüdiger  führten, 
verwandt   gewesen   sein   mögen. 

R  ü  d  i  g  c  r  I.  von  Pechlarn,  Markgraf  in  der  Ostmark, 
dessen    auch   im    Nibelungen -Liede   erwähnt  wird1*),    soll  916  1* 
gestorben  und  ihm  sein  Sohn  Rüdiger  II.  gefolgt  sein.    Die- 
ler   soll    sieh  jedoch    treulos    benommen,    die   Ungarn   ins   Land 
blassen   und  desshalb  921   durch  den   Markgrafen    Liutpold 
etst  worden  sein.    Letzteres    ist    offenbar  unrichtige    so  wie 
überhaupt   die  Nachricht   von    R  ü  d  i  g  e  r's  II.  Treulosigkeit  un- 
erwiesen ist.  Viel  wahrscheinlicher  ist  es,    dass   letzterer  943  ge- 
lten und  die  erledigte  Ostmark  dem  bayerischen  Grafen  Burk- 
hard  als    Marktraten    verliehen  worden   sei,  dem  Luitpold 
!)?;>    folgte.    Mir  ist  nicht  unbekannt,  dass  einige  neuere  Ge- 
<  li!^<  linibcr   jene    beiden    gleichnamigen   Markgrafen  aus   dem 
Gebiete   d»r   Geschickt«  ganz   hinausweisen  ,  als  ob   ihrer  nur  im 
-  Licde   und   im   Pitrolf  und  nieht  auch  in  Alold's  und 
Bernhard 's   des   \orikers   Chroniken   gedacht    würde.   Es    ist  hier 
nieht    <l.r  Ort.   über  die   Möglichkeit   des   Bestehens    einer   deut- 
•ckei  Grafschaft    zwischen   der  Mrlaph   und   Knns  während  der  er- 
st, n  Hälfte  iei  10.  Jahrhunderts  ausführlich  zu  sprechen,   obgleich 
nclit  so  schwer  wäre  dm  Beweis  der  Möglichkeit  herzustellen. 
Ich   meinerseits   nehme  das   Bestehen  jener  Markgrafschaft    nicht 
nur  als  mö-lich.  sondern  auch  als  wirklich  an  ,   und  halle  demnach 

ik  beiden  Markgrafen  B  I  i  i  gc  r  für  geschichtliche  Personen. 

1  ür    ihre    \ erwandlsehaft    mit     M  a  r  q  u  a  r  d     I.    lässt    sich 

lieh     keine    l  rkuude.     ja     nicht     einmal    eine    aus     Chroniken 

|    \aehrielil    ani'iihren  .    aber  dessenungeachtet    will    mich 


172 

bedünken,  dass  meine  Vermuthung  nicht  grundlos  sei.  Auch  die 
Art  der  Verwandtschaft  ist  natürlich  unbekannt.  Vielleicht  war  eine 
Tochter  R  ü  d  i  g  e  r's  I.  mit  Marquard  I.  vermählt ,  so  dass 
dessen  zweitgeborner  Sohn  nach  dem  mütterlichen  Grossvater  und 
Oheime  auch  Rüdiger  genannt  wurde,  ein  Fall,  der  wenig- 
stens in  späterer  Zeit  bei  vielen  Familien  urkundlich  nachgewie- 
sen werden  kann.  Oder  vielleicht  war  Marquard  I.  selbst  so- 
gar ein  Sohn  R  ü  d  i  g  e  r's  I.  und  ein  Bruder  R  ü  d  i  g  e  r's  IL, 
so  dass  sein  zweitgeborner  Sohn  seinen  Namen  vom  väterlichen 
Grossvater  und  Oheime  erhielt  und  für  diese  Vermuthung  spricht 
ausser  dem  Namen  vorzüglich  ihr  Auftreten  als  Schwurmänner  in 
dem  Streite  zwischen  Bischof  Pilgrin  und  Markgrafen  Liutpold; 
denn  wenn  sie  die  Enkel  Rüdiger's  I.  und  die  Neffen  Rüdiger's  IL, 
der  Markgrafen  an  der  Erlaph,  waren,  so  konnten  sie  über  die  ein- 
stigen und  damaligen  Besitzesverhältnisse  in  der  Ostmark  gewiss 
besser  unterrichtet  sein,  als  wenn  sie  bloss  die  Söhne  eines  baye- 
rischen und  auch  in  Karantanien  begüterten  Grafen  gewesen  wä- 
ren. Die  Angaben  rücksichtlich  der  Lebenszeiten  der  genannten 
Personen  sind  der  Annahme  einer  Verwandtschaft  nicht  entgegen. 
Rüdiger  L  soll  916,  sein  Sohn  Rüdiger  IL  943  gestorben 
sein,  während  Marquard  L,  mag  er  nun  ein  Bruder  oder  nur 
ein  Schwager  Rüdiger's  IL  gewesen  sein,  ebenfalls  gerade  um 
diese  Zeit,  nämlich  von  916  bis  940  urkundlich  erscheint. 

Marquard  IL,  der,  weil  er  als  Zeuge  seinem  Bruder  Rüdi- 
ger vorgeht,  ohne  Zweifel  der  ältere  Sohn  Marquard's  I.  war, 
erscheint  970  als  Markgraf,  Marchio,  und  zwar  in  einer  Salz- 
burger Urkunde,  worin  K.  Otto  I.  der  Kirche  zu  Salzburg  „einige 
Güter  unseres  Rechtes  in  der  Grafschaft  Marquard's,  unseres 
Markgrafen,  in  der  östlichen  Gegend  gelegen,"  schenkt,  näm- 
lich den  Hof  zu  Uduleniduor,  wie  er  slavisch  heisst,  deutsch  aber 
Nidrinhof  genannt,  sammt  50  dazu  gehörigen  königlichen  Hü- 
ben und  sammt  dem  bei  jenem  Hofe  gelegenen  Forste  Susil,  dann 
bei  der  Burg  Ziub,  was  an  königlichem  Eigen  dazu  gehört,  end- 
lich den  dabei  gelegenen  Ort  Lipriza  15). 

Ist  auch  die  Lage  und  heutige  Benennung  von  Nidrinhof 
oder  Uduleniduor,  wie  es  damals  in  slavischer  Sprache  hiess, 
nicht  bekannt,  so  lag  es  doch  nach  der  Angabe  der  Urkunde  in 
der  Nähe  des  Waldes  Susil,  dessen  Name  sich  in  den  beiden  Ge- 


16 


17:5 

ineiiiden    Sausal.   wovon  die  eine    zum  Bezirke   llarraehcrk ,    die 
andere    IUI  Bezirke  kleiustiitlen  gehört,    bis    auf  unser I  Tag*   er- 
hallen liat.  Die    BurgZiub.  denn  eivilas  bedoulele  damals  nur  einen 
Stiften    Ort,    scheinl  /-war  sannnl  ihren  \amen  verschwunden 

/.u  sein,  sie  lar  jedoch  nach  «Irr  Angaho  der  Urkunde  in  derNfthe 
dei  heutigen  Marktflecken«  Loibniz.  und  /war.  wie  aus  einer 
Urkunde  vob  1 05 1  ersichtlich  isi  i6),  an  der  Sühn.  Aus  dieser 
•»gleich  späteren  Urkunde  entnimmt  man,  dass  Ziub,  oder  wie  es 
in  eben  dieeer  Urkunde  genannt  wird,  Zuip,  nicht  hlos  eine  Burg, 
sondern  auch  einen  ausgedehnten,  dazu  gehörigen  Landstrich  be- 
zoiehnole.  der  sich  von  der  Mur  zwischen  den  beiden  Bächen  Sulm 
und  Lasniz  bis  zu  deren  Ursprung  auf  den  (Schvvambcrger)  Al- 
pen erstreckte. 

Wenn  es  nun  heisst,  dass  die  von  K.  Otto  an  Salzburg  ge- 
schenkten Cutter  in  der  Grafschaft  des  Markgrafen  Marquard 
Ingen,  so  ergibt  sieb  daraus,  dass,  da  die  Lage  von  Sausal  und 
Lei  l)n iz  bekannt  ist,  jene  Grafschaft  aueb  den  nordwestlichen 
Theil  des  heulten  Marburger  Kreises  in   sich  begriffen   habe.  Ich 

.  :  auch,  denn  unstreitig  hatte  sie  einen  grösseren  Umfang 
und  umfasste  den  westlichen  Theil  des  Gratzer  und  Marburger 
Kr« -ist 's.  Dass   damals  die   slavische  Bevölkerung  noch  viel  weiter 

,    die  Drau   «regen  Norden  gereicht  habe  als  gegenwärtig,  be- 

inen  die  slavisehen  Benennungen  der  in  der  Urkunde  vorkom- 
menden Orte  Uduleniduor,  Susil,  Ziub,  Lipriza.  Das  erste  beste— 
band  Ml  n.  bei,  in,  ffolina,  Thal,  und  tluor.  Hof,  bezeichnet  einen 
Mol  im  Thal.  Thalliof.  oder  weil  das  Thal  im  Gegensatze  zum 
Niedornhof,  wie  ilm  auch  die  Urkunde 
Nidrinbof  nennt.  Von  dem  Walde  Susil  und  der  Umgegend,  die 
noeh  heute  S,i  ii  sa  I  htissi.  vermutliel  Seliafarik  17j,  dass  er  von  1? 
den   ilarieebea   Snelera  oder  Suselern,  die   aus  der  russi- 

•  ■n  und  polahisclien  Geschichte  wohl  bekannt  seien,    seinen  \a- 

iii«  n  erhalten  habe   Zinn,  im  Böhmischen  noch  jcl/l   Znb,  heisst 

so  viel  als   /ahn,   während  Lipriza.  das  noch  j«*t/,t  den  slavischen 

von  /i/Hf.  die  Linde  —  eine  mit  Linden  bewachsene 

imI  bezeichnet.  So   eben   kommt  mir  eine  Vermuthung,  die  ich 

nicht  unausgesprochen    lassen  kann.  Ich  sagte  oben,  die   Burg  Ziub 

in«'  ummt  ihrem  Namen  verschwunden  nn  sein.  Diene  dürfte 

och    nur   rücksichtlich   der   Burg  selbst  und  ihres    ehemaligen 
ArchiT.  Jahrg.  ISJiO.  I.  Bd.  II.  Hft.  12 


174 

slavischen  Namens  der  Fall  sein,  ihr  deutscher  Name  aber 
noch  in  dem  heutigen  Zähndorf,  einer  Gemeinde  des  Bezirkes 
und  der  Grundherrschaft  Waldschach  fortleben.  So  mancher  Name 
ehemaliger  Grafschaft  oder  Burg  besteht  nur  mehr  in  dem  Namen 
eines  Dorfes,  einer  Gemeinde  fort.  Die  berühmte  Burg  Hengest, 
welche  schon  im  9.  Jahrhunderte  vorkommt  und  wie  wir  bald  hören 
werden,  im  10.  einer  Grafschaft  in  Steiermark  den  Namen  gab,  lebt 
nur  noch  in  dem  Namen  des  Dorfes  Hengsberg,  einer  Gemeinde 
des  Bezirkes  Horneck,  fort;  und  so  wahrscheinlich  auch  Ziub,  Zub 
(deutsch  Zahn)  in  Zähndorf.  Ich  glaube  kaum,  dass  ich  hierin 
irre;  dass  neben  den  ursprünglichen  slavischen  Benennungen 
der  Ortschaften  im  10.  Jahrhunderte  bereits  auch  ihre  ver- 
deutschten üblich  waren,  beweist  eben  unsere  Urkunde,  welche 
ausdrücklich  angibt,  dass  Uduleniduor  der  slavische,  Nidrinhof 
aber  der  deutsche  Name  des  neben  dem  Walde  Susil  gelegenen 
Hofes  sei.  Dieser  Umstand  weist  auch  auf  einen  deutschen  Be- 
standteil der  damaligen  Bevölkerung  jener  Gegenden  hin,  welcher 
besonders  seit  955,  nachdem  die  Ungarn  gedemüthigt  wurden  wa- 
ren, aus  Bayern  eingewandert  sein  und  meist  aus  Vornehmen  und 
Freien  bestanden  haben  mochte. 

Die  Urkunde,  von  welcher  wir  bisher  gesprochen  haben,  ist 
endlich  noch  in  einer  anderen  Beziehung  merkwürdig,  nämlich 
rücksichtlich  des  Namens,  womit  das  Land  an  der  Mur  damals  be- 
nannt wurde.  Es  heisst  plaga  orientalis,  der  östliche  Land- 
strich, entweder  weil  es  der  (süd-)  östlichste  Theil  des  da- 
maligen deutschen  Reiches  oder  weil  es  von  dem  Herzogthume 
Kärnthen,  dessen  Mark-Grenze  gegen  Ungarn  es  bildete,  östlich  lag. 

973  schenkte  K.  Otto  I.  den  Nonnen  im  unteren  Kloster 
zu  Regensburg  das  Gut  Butileshusa  im  Gaue  Adalahk  owe 
*8  und  in  der  Grafschaft  des  Grafen  Marquard  gelegen  18).  Dieser 
Graf  Marquard  scheint  jedoch  nicht  eine  und  dieselbe  Person 
mit  unserem  Markgrafen  Marquard  an  der  Mur  zu  sein,  da 
sonst  nirgends  eine  Spur  davon  vorkömmt,  dass  die  Eppen- 
steiner  auch  in  Oberbayern,  wo  der  Adaiahgau  lag,  eine 
Grafschaft  besessen  hätten. 

Unsern  Markgrafen  Marquard  II.  aber  finden  wir  wie- 
der in  einer  von  K.  Otto  II.  am  24.  September  980  erlassenen 
19  Urkunde  und  zwar  als  im  Mürzthale  begütert 19).  Denn  zufolge 


iieaer  l  rkundt  schenkte  K.  Ott«  II.  dem  Oralen  Wilhelm  von 
Sonne  Ackerland  üb  Ausmansse  von  80  königlichen  Bauernhu- 

ben.  aher  Dicht  in  Wilhelms  Grafschaft  Sonne.  sondern  in 
der  Grafschaft  des  trafen  Baehwin  nnil  zwar  im  nördlichen  Theile 
(lersell)en.  indem  er  hiezu  die  Gegend  bestimmte,  w  elehe  sieh  von  der 
0>l seile  des  Bergen  Doberich  his  zur  Höhe  der  Berge  Stank 
und  Tregnita  e.  streckt  ,  so  wie  die  Höhe  (das  Plateau)  des 
Berget  Doberich  seihst  his  zum  Eigenthume  des  Grafen  Marquard. 
Sollte  alter  in  der  hier  bezeichneten  Gegend  sich  nickt  Acker- 
land his  zum  Ausmaasse  von  20  königliehen  Bauernhuben  vorfin- 
den, so  sollte  ihm  der  fehlende  Rest  anderswo  in  der  (selben) 
Grafschaft  liaehwins  bis  dorthin,  wo  diese  mit  jener  von  Sounc 
zusammenstösst,  wo  es  ihm  (dein  Grafen  Wilhelm}  bequem  und 
am  nächsten  ist,  angewiesen  werden. 

Diess  ist  der  allein  richtige  Sinn  der  von  Eichhorn,  Muchar 
und  neuester  Zeit  selbst  von  Freiherrn  von  Ankershofen  völlig: 
missverstandenen  Urkunde.  Diese  falsche  Auffassung  aber  kam 
daher,  weil  man  die  Lage  der  Berge  Doberich,  Stanitz  und  Treg- 
nitz  gern  irrig  bestimmte  und  sie  in  Untersteiermark  suchte,  wie 
Muehar  und  nach  ihm  Ankershofen,  welche  Staniz,  wofür  sie 
irrig  Staniz  lasen,  zu  Studeniz  und  Tregniz  zu  Tornnberg  im 
Bezirke  Thuonisch  zu  finden  glaubten20).  Eichhorn  aber  sagt:  20 
..In'  ich  nickt]  so  lag  dieses  Gut  im  Cillierkreise  bei  Sachsen- 
I.  1.1.  wo  nach  Do  brit  sehend  orf  zu  sehen  ist"'  und  zum  Worte 
in  der  Urkunde  macht  er  die  Anmerkung:  „Drei  Graf- 
ltm  lüetnei  da  zusammen,  des  Marquard,  des  Rachwin 
und    ÜC    Grafschaft    d.r   (sie!)   Soune". 

Alles  diess  ist  ganz  und  sogar  dem  klaren  Wortlaute  der 
Urkunde  ganz  entgegen,  da  doch  darin  wiederholt  genagt  wird, 
dass    die    20   Bauernhöfe    in    liaehwins   Grafschaft    angewiesen 

ien  Bollen  und  /-war  wo  immer,  sonst  in  dieser  Grafschaft. 
«renn  am  Berge  Doberich  nicht  Ackerland  genug  dazu  vor- 
nanden    sein    sollt.',    nämlich   solches,     welches   noch  kaiserliches 

entkam     und     noch    nicht    an    Private    verschenkt  wäre.     Daher 

ist     dienet   Berg  nicht    im   ('illier-,  sondern  im  Graz  er-Kreise 

ief   >Iur   zu    suchen,    wo    liaehwins    Grafschaft    lag 

uud   rr  ladet   sich   auch   dort   und  zwar  im  Bezirke  G  u  I  e  n  h  e  rg, 

in. .ms  Dokeriek,  (lau  Dokrj,  a.  e,  illvris.h  dohav.  iekra,  dobro, 

12  • 


176 

gut,  also  soviel  wie  dobra  göra  guter  Berg).  Schon  1130  findet 
man  daselbst  eine  Gemeinde  Dobriz  und  sie  ist  keine  andere, 
als  eine  der  beiden  Gemeinden  Vordem-  und  Hintern-To- 
ber. Denn  beweisen  nicht  selbst  diese  Benennungen  Vordern- 
und  Hintern-Tober,  dass  dazwischen  eine  Anhöhe,  ein  Berg, 
sich  befinden  müsse  und  dieser  Berg  nun  und  kein  anderer  muss 
der  alte  Doberich  sein. 

Diese  Annahme  steht  auch  mit  den  übrigen  Bestimmungen 
und  Angaben  der  Urkunde  in  Uebereinstimmung,  indem  unter 
dem  Berge  Staniz,  bis  zu  dessen  Höhe  die  geschenkte  Landstrecke 
reichen  sollte,  die  Stainzer-Bergreihe  zu  verstehen  ist,  worin 
der  Stainzer-Bach  entspringt,  welcher  wieder  einem  gleich- 
namigen Thale  und  Orte  den  Namen  gibt  und  der  Mürz  zueilt. 
Jenseits  des  Berges  Staniza,  nämlich  im  Mürzthale,  zu  wel- 
chem das  Stainzer-Thal  gehört,  lag  das  Eigenthum  des  Grafen 
Marquard,  der  wahrscheinlich  schon  selbst,  seine  Nachkom- 
men waren  es  urkundlich,  Graf  im  Mürzthale  war,  oder 
wenn  er  diess  auch  nicht  war,  wenigstens  Güter  daselbst  besass. 

Rücksichtlich  des  Namens  des  zweiten  Berges,  glaub'  ich, 
hat  sich  in  die  Urkunde  eine  falsche  Leseart  eingeschlichen,  in- 
dem er,  wie  ich  vermuthe,  nicht  Tregniz,  sondern  wahrschein- 
lich nur  Trezniz  oder  Trasniz  geheissen  haben  mochte,  da  man 
in  der  Nähe  des  Stainzer-  einen  Fressnitz  und  einen  Tres- 
niz- Graben  (d.  i.  ein  langes,  enges  Thal  oder  eine  lange 
Bergschlucht)  findet. 

Mit  der  Grafschaft  Soune,  um  im  Vorbeigehen  Eichhorns 
Irrthum  zu  berichtigen,  konnte  daher  allerdings  wohl  Rachwins 
Grafschaft,  welche  den  östlichen  Theil  des  Grazer  und  Marbur- 
ger Kreises  in  sich  begriff,  zusammenstossen,  aber  nicht  Mar- 
quards  Eigenthum,  nämlich  dasMürzthal.  Da  es  in  der  Ur- 
kunde nicht  heisst  „usque  ad  comitatum  Marchwardi",  sondern 
nur  „usque  ad  proprietatem  Marchwardi,"  so  ist  es  zweifelhaft,  ob 
das  Mürzthal  ebenfalls  zu  seiner  Grafschaft  gehört,  oder  ob 
Marquard  daselbst  nur  Güter  besessen  habe. 

Endlich  erscheint  Marquard  II.  und  zwar  als  Zeuge  in 
der  Urkunde,  worin  seine  Schwester  Richardis  und  ihr  Ge- 
mahl Graf  Ulrich  von  Sempt  und  Ebersberg  für  das  Seelen- 
heil der  Matrone  VVillipirg  das  Gut  Erlingen  an  das  Kloster 


177 

St.  l-'.mmrramm  H  Regunnburg  nebenbei  -').    ttinen  neuen  chrono-      21 
logischen     Anli.illspuurl    zur    Ifrst iminuii^ .     wie     lange    nach    980 
Narquard    noch    gelebt    habe,    gibt    die  Urkunde   nicht,    da  sie 
kein  Datum  hat  Nur  m  nul  ist  guuriee,  ojUi  si«'  nwineben  975 

und   904   ausgestellt    wurde,   da   die   Schenkung   in   die  Hände  des 

li.  Biaebojei  Wolfgang  von  Regeueburg  (1)72  —  994)  und  des 

Abtes    llomuald    von    St.   Kmmeramm    (975 — 1001)    niederge 
legt    wurde. 

Dass  Marquard  II.  die  von  seinem  Vater  ererbte  Grafschaft 
im  Ufgau  am  Müsse  Furchtebach  noch  besessen  habe, 
14 -lieint  »1er  l  instand  zu  erweisen,  weil  er  noch  fortan  in  meh- 
reren unter  dem  Abte  Romuald  ausgestellten  Urkunden  als 
Beuge  erscheint--).  Der  Fall,  dass  ein  Graf  mehrere  Grafschaf-  22 
ten  ■■gleich  besass  ,  war  zu  jener  Zeit  durchaus  kein  seltener, 
Mindern  vielmehr  ein  sehr  häufiger.  Der  sicherste  Beweis  dafür 
aber  ist  der,  weil  auch  sein  Sohn  Adalbero  jene  Grafschaft 
■eaaiB)  wie  wir  diess  aus  einer  Urkunde  von  1010  ersehen. 

Von  Marquard's  II.  Thaten  und  Verwaltung  seiner  Mark  ist 
uns  leider  gar  nichts  bekannt,  doch  scheint  er  sich  grosse  Verdien- 
st.' erworben  und  dadurch,  wie  durch  seine  Verschwägerung  mit 
«lern  reichen  und  mächtigen  Grafen  von  Sempt  und  Ebersberg,  sei- 
lt« in  Sohne  Adalbero  den  Weg  zur  Herzogswürde  gebahnt 
M  beben.  Auch  sein  Sterbejahr  ist  unbekannt,  doch  scheint  er 
•  ist    n;i. h  990  gestorben  zu  sein. 

war  Nrrmählt    mit   Iladamouth  —  Hadmud,  —  einer 

Se  m  pt   und   Bbereberg.   Sie  soll  nach  Frölieh,  der 

judeeb  leinen Gewährsmann  nicht  angibt,  eine  Tochter  des  Grafen 

kdelbere  rep  Sempt  und  K  ho rsb er g  gewesen  sein.  Ist  diese 

Angabe  wahr,    so   scheint    sie   eine  Tochter  des    972  verstorbenen 

''"   Adatbere    I..    der  seinen   971   verstorbenen   kinderlosen 

Bruder  Eberhard  I.    fcaerlnbte    und    beerbte,    und    somit  eine 

Bebweater  der  Grafen   llrich,  Adalbero  II.  und  Adalschalk 

au  lein,   eine  \ emmtbung,  die  mit  der  Lebenszeit  der 

imt.  ii  Peraonea  rellkeuunen   im  Einklänge  steht,  —   (siehe 

Stammbaum  der  Grafen  von  Semn<  und  Bbereberg)  —  und  auch 
diireh  die  Namen  zweier  Sohne  II  a  d  a  mo  u  t  Ii  e  n\s  aus  ihrer  Khe 
mit   Marquard   II.    bestätiget  Wird,   denn  der  älteste  hievs  A  d  al- 

eitgeberne  aber   Bberbnrd,  »e  dann  jener  nach 


178 

seinem  mütterlichen  Grossvater  und  Oheime,  dieser  aher  nach  sei- 
nem mütterlichen  Grossoheime  genannt  wurde. 

Hadamouth  überlebte  ihren  Gemahl  um  viele  Jahre,  indem 
sie  erst  zwischen  1010  und  1020  starb.  Frölich  setzt  ihren  Tod 
in  das  Jahr  1013  und  mag  hierin  Recht  haben,  obwohl  ich  hierüber 
weder  in  einer  Urkunde,   noch  sonst  wo    etwas  auffinden   konnte. 

Von  Marquard's  II.  und  Hadamouth's  Söhnen  kannte 
man  bisher  nur  einen,  nämlich  Adalbero,  ich  habe  aber  noch 
zwei  andere  aufgefunden ,  nämlich  Eberhard  und  Ernst,  wo- 
für die  Urkunden  des  Klosters  Geisenfeld  und  eine  Salzburger 
Urkunde,  deren  Inhalt  wir  später  angeben  werden,  den  Beweis 
23  liefern  23).  Wir  wollen  zuerst  von  Adalbero  und  dann  von  sei- 
nen Brüdern  sprechen. 

Obgleich  über  jenen  nur  wenige  Urkunden  und  Nachrichten 
auf  uns  gekommen  sind,  so  reichen  doch  selbst  diese  hin,  um  von 
diesem  Manne  und  seinem  Schicksale  in  einigen  Hauptzügen  ein 
Bild  entwerfen  zu  können.  Er  war  ein  Mann,  der  im  Gefühle  seiner 
Tüchtigkeit,  vom  Ehrgeiz  getrieben,  nachdem  Höchsten  strebte 
und  es  auch  erreichte,  aber  von  der  vollkommenen  Höhe,  nicht  ohne 
eigene  Schuld,  durch  seine  Feinde  wieder  herabgestürzt  wurde, 
und  der  Schlag  war  nun  schmerzlicher,  da  er  von  einer  Hand  her- 
rührte, von  der  vielmehr  Schutz  hätte  erwartet  werden  sollen,  von 
der  seines  —  Schwiegervaters  Konrad  IL,  der  jedoch  seinem 
gleichnamigen  Vetter,  Herzoge  von  Franken  ,  in  dessen  Kampfe  um 
das  Herzogthum  Kärnthen,  den  Vorzug  vor  seinem  Schwiegersöhne 
gab.  Merkwürdig  dabei  bleibt  es,  dass  alle  drei  in  einem  und  dem- 
selben Jahre  starben,  ein  Fall,  der  sich  auch  später  noch  einmal  in 
der  Geschichte  Kärnthens  wiederholte.  Doch  wir  wollen  nun 
sehen,  wie  Adalbero  stieg  und  fiel. 

Nach  dem  Tode  seines  Vaters  Marquard  II.  folgte  er  dem- 
selben in  der  kärnthnerischen  Markgrafschaft  westlich  von 
der  Mur,  in  der  bayerischen  Grafschaft  Vi  eh t  ach  oder  Ufgau 
und  in  den  Stammgütern  Puch,  Furt  und  Bischofsberg  (in 
Obersteyermark)  so  wie  im  Mürzthale,  nach,  denn  1000  er- 
scheint er  als  Markgraf  der  kärnthnerischen  Ostmark.  Ermusste 
diess  aber  schon  einige  Jahre  vorher  geworden  sein,  und  um  K. 
Otto  III.  grosse  Verdienste  erworben  haben,  da  dieser  im  genann- 
ten Jahre  auf  die  Verwendung  Herzog  Heinrich's  „dem  Mark- 


179 

mfeo    Adalbero   100    in    der    Provinz    kärnthen   und   in  der 

Mar  oh  und  in  der  G  ra  Tschad  des  erwähnten  Merkgrafen  Ad  al- 
bere gelegene  Bataefligflter"  schenkte,   iber  welche  Schenkung 

im  Stifte  St.  Kainbreeht  noch  die  l'rkundc  vorhanden   ist2*).  24 

Diese  bedeutende  Schenkuni;'  beweist  ,  dass  A  d  a  1  b  e  r  o  in 
sehr  grosser  Gunst  bei  K.  Otto  gewesen  sein  müsse.  Von  dieser 
Zeit   an   beginnt   auch  sein  allmäliches  Steigen,  da  die  Erwerbung 
von  100  HaucrnhtiTcn  seine  schon   Trüber  beträchtliche  Hausmacht 
ansehnlich  vermehrte.  lJemcrkcnswerth  ist  es,  dass  auch  in  dieser 
Urkunde  weder  die   Mark  Adalbero's,  noeb  seine  Gr aTschad 
einen   eigenen  Namen  führt,  während  doch   die  bayerischen,  frän- 
kischen etc.   GraTschaTlen  ibre  eigenen,  gewöhnlich  von   Flüssen, 
Bergen  etc.  hergenommenen  Benennungen  hatten.  Uebrigens  sind 
die  Ausdrücke:    „in  der    Mark11    und    „in    der    GraTschaft 
Adalbero's11  durchaus  nicht  Tür  gleichbedeutend  zu  halten.  Jener 
Ausdruck  bezeichnet  das  ganze  Land,    welches   jetzt    Steyer- 
mark  heisst,  mit  Ausnahme   des  heutigen   Cillier-Kreises,  wel- 
cher zur  Mark  an  der   Orve  gehörte  und  die  Grafschaft  Soune 
umTassle,   der  südlichen  Theile  des  Brucker-  und    Judenburger- 
Kreises ,    welche    damals    noch     unmittelbar    zum    Herzogthume 
Kärnthen  gehörten,    und  des   Ennsthales,  welches  damals    zur 
Mark   Slever  gerechnet  wurde.    Diese  Mark  nun  bestand  aus 
Mehreren  GraTschaTlen  ,  wie  wir  diess,   um  den  Gang  unserer  Er- 
nihling  nicht  zu   unterbrechen,   in   einem   eigenen  Anbange   dar- 
stellen werden,   und  eine   dieser  GraTschaft en   war  die  des  Adal- 
bero« Sie  war  eben  dieselbe,  in  deren  Besitz  wir  bereits  schon  sei- 
ii «n   Vater  Marquard  II.  finden,  nämlich  der  westliche  Theil  des 
hemtigen   Gral/.er-    und  Marhurger-Kreiscs.    Wir  können  sie,    um 
ihr  einen  enUcheidenden  Namen  zu  geben,  die  Grafschaft  Ilcngest 
nennen  .  obwohl  dieser  Name  erst  später,    nämlich  1042,   urkund- 
lich vorkömmt    Sie   bekam    ihn    von  dein  Schlosse  Heinjnst   oder 
Hengest,   dessen    in    einer  Urkunde   vom  Jahre  1066    Erwähnung 
geschieht.   Gegenwärtig  erinnert  nur  noch  Bengsberg,    eine  Ge- 

meindedei  Bezirkes  Horneek,  mit  einer  ebenen  Pfarre,  genannt 

1161   in    llengsberg   in   der    Nähe    von    Wilden 

die  einstige  Barg  Beingist,  die  daselbel  gestanden  sein  mal 

and  na  die  nach  ihr  genannte  Grafschaft.  In  dieser  Grafschall  nun 

wies  K.  Otto  III.  dein  Markgrafen  Adalbcro  jene  100  Hauern- 


180 

guter  an,  und  in  der  That  finden  wir,  wie  diess  aus  mehreren  Ur- 
kunden, besonders  aber  aus  jener  vom  Jahre  1066  ersichtlich  ist, 
Adalbero's  Sohn  Mar  qua  rd  III.  und  Bruderssöhne  Waldfried 
und  E  p  p  o  reich  begütert. 

Die  oben  berührte  Schenkungsurkunde  ist  aber  auch  in  einer 
andern  Hinsicht   merkwürdig  und  beachtenswerth.  Sie  weist  uns 
nämlich  einen  Herzog  von  Kärnthen  auf,  welcher  in  der  von 
Frölich  aufgestellten    Reihe   der   kärnthnerischen  Herzoge    fehlt, 
nämlich  Heinrich  III. —  den  Sohn  Heinrich's  II.  oder  Hegelo's, 
Herzogs  von  Bayern,  eben  denselben,  welcher  1002  nach  K.   Ot- 
to's  III.    Tode  den    kaiserlichen  Thron  bestieg.    Heinrich  IL, 
Herzog  von  Bayern  und   einst  auch  von  Kärnthen,  war  995  ,   und 
sein  Nebenbuhler  Heinrich  mit  dem  Beynamen  minor,  Herzog  von 
Kärnthen  und  einst  auch  von  Bayern,   997  gestorben.    Als  seinen 
Nachfolger  im  Herzogthume  Kärnthen  führt    nun  Frölich   Otto, 
den  Sohn  des  Herzogs    Konrad  von  Lothringen,  an,  indem  er 
sich  zur  Unterstützung  seiner  Behauptung  auf  eine  Urkunde  be- 
ruft, worin  K.  Otto  III.  ungefähr  um  das  Jahr  1000  auf  Fürbitte 
des  kärnthnerischen  Herzogs   Otto  der  Kirche  St.  Lambert  und 
ihren  Mönchen  gewisse  Güter  und  Rechte  verleiht.  Aber  Frölich 
war  im  Irrthume ;  denn  jene  Urkunde  rührte  nicht ,  wie  er  fälsch- 
lich meinte,  vom  Jahre  1000  und  von   K.  Otto  III.,   sondern  vom 
25  Jahre  983  und  von  K.   Otto    II.  her 25)  und  beweist   daher  nicht, 
dass  Otto  im  Jahre  1000  Herzog  von  Kärnthen  gewesen  sei.   Wäre 
er  es  gewesen,  so  würde  wohl  er,  und  nicht  Heinrich  als  Für- 
bitter in  der  Urkunde  genannt  worden  sein,  indem  es  eine   unab- 
weichliche  Sitte  war,  dass  in  kaiserlichen  Schenkungsurkunden  als 
Fürbitter  immer   auch  derjenige  Graf,  Markgraf,    Herzog  ange- 
führt  wird,    in    dessen    Grafschaft,  Mark,   Herzogthume  das  ge- 
schenkte Gut  lag.    Desswegen  kann  im  Jahre   1000   nicht   Otto, 
sondern   nur  Heinrich  III.  Herzog  von  Kärnthen  gewesen  sein, 
nämlich  der  Sohn  Herzog  Heinrich  II.  von  Bayern   und  einst  auch 
von   Kärnthen,  derselbe,  welcher  1002   als  Heinrich    II.    den 
Kaiserthron  bestieg.    K.  Otto  III.   nennt  ihn  in  der  Urkunde  sei- 
nen Blutsverwandten  und  mit  Recht,    denn  ihre  Väter  K.  Otto  II. 
und  Herzog  Heinrich  II.  von   Bayern  waren    Geschwisterkinder, 
ihre   Grossväter  K.  Otto  I.   und  Herzog  Heinrich  I.  von   Bayern 
aber  Brüder,  nämlich  Söhne  K.  Heinrich's  I.  des  Voglers. 


181 

Nicht  minder  ab  bei  K.  Otte  III ,  roi  de«  er  Im  wahrhaft 
kaiserliche  Geschenk  von  100  Bauerngütern  erhielt,  stand  A  «I  a  I- 

bero    Weh  bei    K.  Heinrich  II.     in     (iunsl.    indem    Bf    von     diesem 
Bichf  nur  eine  neu«'  Grafschaft,    und    /-war    eine    <lrr   grÖSSteS    und 

ansehnlichsten,  nämlich  die  Grafschaft  Lu  rufe  Id.  sondern  101t 

auch    du  ller/.oglhum    K  är  n  I  li  c  n     erhielt.     Denn   1007  .schenkte 
K.  Heinrich  II.  de«  Bisthumr  Freysingen  die  Güter  Yueliza  und 
LirU  in  der  Provinz  Kärnthen  und  in  der  Grafschaft  A  I  b  c  r  o's  ~r')       M 
(abgekürzt  statt  Ad  alber  o's,  wie  auch  der  \anie  Albert  durch 
dieselbe  Verkürzung  aus  AdaM)ort  entstanden  isl). 

Man  könnte  /war  versucht  sein,  diese  beiden  Güter  in  der 
oberen  Steiermark  zu  suchen,  da  es  daselbst,  und  zwar  ge- 
rade in  jener  Gegend,  wo  man  schon  Marquard  L,  Adalbero's 
Grossvater,  begütert  findet,  ganz  gleichnamige  Ortschaften  gibt, 
nämlich  Ober-  und  Nieder-Welz  zwischen  Murau  und  Hunds- 
mark am  linken  Ufer  der  Mur  und  Lind,  südlich  von  Neumark 
an  der  Poststrasse  nach  Kärnthen.  Aber  dessen  ungeachtet  wäre 
diese  Annahme  unrichtig  und  die  beiden  geschenkten  Güter  sind 
nicht  in  Steyermark,  sondern  in  Kärnthen  und  zwar  in  Ober-Kärn- 
then  zu  suchen.  Den  überzeugendsten  Beweis  davon  liefert  die 
wahrscheinlich  bald  nach  1062  ausgefertigte  Urkunde,  worin  sich 
Brahischof  Gebhard  von  Salzburg  und  Bischof  Ellcnhard  von  Frey- 
.  aber  mehrere  bis  dahin  streitig  gewesene  Zehenden  und  Kir- 
«lien  in  Kärnthen  vergleichen  27).  Diese  letzteren  waren  St.  Peter  27 
ES  Fre/.na.  St.  Michael  zu  Bozsarniza  und  St.  Martin  zu  Veluza, 
und  lagen  nach  der  Urkunde  in  Li  b  um  i  en,  d.  i.  auf  dem  Lu  ru- 
fe ld  c.  wo  sie  unter  dem  Xamen  St.  Peter  bei  Forsen,  St.  Michael 
bei  Mosarniz  und  St.  Martin  zu  Vellach  (Ober-Vellach)  noch  zu 
linden  sind. 

Linta  ist    das  heutige   Lind  am  rechten  Ufer  der  Drau  beim 
Ausflüsse  (l.s  Siclliz-  oder   Siblizbaches,    welches   urkundlich   als 
iillniin  der  Freisinger  Kirche,  bald  nach  K.  Heinrich  II.  Schen- 
kung aachgewiesen  werden  kann.   Denn  Bischof  Bgilherl  von  Frei- 

llBg  ,  IQ06  —  1089),    «lein.  d.  i.  dessen  Kirche  K.  Heinrich  II.  die 

beides  Ortschaften  Yueliza  und  Linta  geschenkt   hatte,  gibt  sein 

nthnm  ZU    Linta    im  Tausch    an    i\v\\   edlen  Mann  Sieghard  und 

erhall  von  diesem  eine  Besitzung  zu  Suvalich  (dem  heutigen  Orte 
li/.  neben  Lind**). 


182 

Da  nun  Vueliza  (Veluza  ist  nur  eine  andere  Schreibart)  und 
Linta,  von  denen  wir  nachgewiesen  haben,  dass  sie  zur  Freisin- 
ger Kirche  gehörten  und  in  Ober-Kärnthen  lagen,  in  der  Ur- 
kunde als  in  Adalbero's  Grafschaft  gelegen  angeführt  werden, 
so  musste  er  zur  Zeit  der  Schenkung  jener  Güter  Graf  in  Lurn- 
felde  gewesen  sein,  welches  eine  der  grössten  und  bedeutendsten 
Grafschaften  war,  indem  sie  nach  Urkunden  des  10.  Jahrhunderts 
zu  schliessen ,  nicht  nur  ganz  Oberkärnthen  sammt  einem  Theile 
des  Pusterthaies,  sondern  auch  einen  grossen  Theil  von  Unterkärn- 
then  in  sich  begriff.  Diese  Grafschaft  hatte  durch  eine  lange  Reihe 
von  Jahren  (nachweisbar  von  wenigstens  965  bis  995)  der  Pfalz- 
graf Hartwig  aus  dem  Geschlechte  der  Grafen  von  Leoben 
innegehabt,  nach  dessen  Tode  sie,  ob  von  K.  Otto  III.  oder  ob  von 
K.  Heinrich  IL  ist  unbekannt,  dem  Markgrafen  Adalbero  verlie- 
hen worden  sein  musste. 

Meines  Wissens  hat  bisher  noch  Niemand  diesen  Umstand, 
dass  Adalbero,  bevor  er  Herzog  von  Kärnthen  wurde, 
Graf  von  Kärnthen  war,  berührt,  obgleich  er  von  grosser 
Wichtigkeit  ist.  Er  besass  nun  ausser  den  Familiengütern  in  der 
obern  Steyermark  und  'im  Mürzthale  und  den  ihm  von  K.  Otto  III. 
dazu  geschenkten  100  Bauerngütern  drei  Grafschaften  und  aus- 
serdem noch  die  Würde  eines  Markgrafen  über  das  östlich  vom 
Herzogthume  Kärnthen  gelegene  und  dazu  gehörige  Gränzland 
an  der  Mur  und  ragte  somit  an  Reichthum ,  Macht  und  Ansehen 
über  alle  übrigen  Grafen  nicht  nur  der  Mark,  sondern  auch  des 
Herzogthums  weit  hervor.  Unter  solchen  Umständen  darf  es  daher 
nicht  Wunder  nehmen,  dass  K.  Heinrich  IL  ihn,  der  bereits  schon 
so  hoch  gestellt  war,  noch  höher  erhob  und  ihm  im  Jahre  1012 
das  Herzogthum  Kärnthen  verlieh. 

Dieses  Land,  das  vorher  mit  Baiern  verbunden  gewesen,  976 
aber  zu  einem  eigenen  Herzogthume  erhoben  worden  war,  hatte 
seit  jenem  Jahre  bis  1012  folgende  Herzoge  gehabt.  Der  976  ein- 
gesetzte erste  Herzog  von  Kärnthen,  Heinrich  L,  ward  schon  978 
abgesetzt  und  an  seiner  Stelle  erhielt  Otto  I. ,  ein  Sohn  Herzog 
Konrads  von  Franken,  das  Herzogthum  Kärnthen,  trat  es  jedoch 
985  wieder  an  Heinrich  I.  ab,  welcher  996  oder  997  starb,  und 
nach  Frölich  wieder  Otto  I.  als  unmittelbaren  Nachfolger  gehabt 
haben  soll.  Aus  der  oben  besprochenen  Urkunde  vom  Jahre  1000 


183 

aber    gehl    hervor,    dass   in    diesem   Jahre    nicht    Otto  I.,   sondern 
Heinrich    III..  der   Sohn  Heinrich  II.  oder  Ilezelo's.  Herzogs  von 

Bayer«,  ileraeg  von  Kämt  heu  gewesen  sei.  Aber  bereit!  1001  war 
(Mio  l.  wieder  Hersog  daaelbst,  «reu  anders  «las  Datum  der  l  r- 

kuiulr.  worin  er  als  solcher  erscheint,  richtig  ist.  1005  starb  er 
und  hatte  seinen  Sohn  Konrad  (als  Herzog  von  Kärnlhen  der  I.) 

zum  Nachfolger,  Welcher  jedoch  seihst  hald  darauf,  nämlich  1011 

oder  1012  starb.  Ks  halte  mithin  innerhalb  30  Jahren  ein  sechs- 
maliger Wechsel  in  der  Person  des  Herzogs  von  Kärnlhen  Statt 
gefunden,  was  für  das  Land  offenbar  nur  vom  grössten  Nachtheile 
sein  musste.  Konrad  I.  hatte  zwar  einen  Sohn  hinterlassen,  der 
jedoch  noch  sehr  jung'  und  daher  zur  Verwaltung  des  Landes 
nicht  geeignet  war.  Dieser  Umstand,  die  Uebelständc  einer  Re- 
gentschaft bis  zur  Grossjährigkeit  des  Knaben,  und  die  Not- 
wendigkeit einer  kräftigeren  Verwaltung  einerseits,  so  wie  viel- 
leicht Vorliebe  und  Anerkennung  persönlicher  Verdienste  anderer- 
seits, mochten  K.  Heinrich  II.  bewogen  haben,  das  erledigte  Her- 
zogthum  nicht  dem  Kinde  Konrad  IL,  sondern  dem  Manne  A d al- 
ber o  zu  verleihen,  der  wahrscheinlich  wTegen  der  trefflichen  Ver- 
teidigung seiner  Mark  schon  von  K.  Otto  III.  ausgezeichnet  und 
belohnt  worden  war  und  von  K.  Heinrich  II.  selbst  zu  seinen 
früher  besessenen  Grafschaften  auch  noch  die  des  Lurnfeldes  er- 
halten hatte,  und  wegen  genauer  Kenntniss  des  Landes  zu  des- 
sen Verwaltung  ganz  vorzüglich  geeignet  war. 

Diesen  Gründen  dürfte  Adalbero  seine  Erhebung  zur  her- 
lichen  Würde  zu  verdanken  gehabt  haben.  Wann  sie  gesche- 
hen sei,  ist  nicht  genau  bekannt:  wahrscheinlich  aber  geschah 
sie  1012,  da  der  sächsische  Annalist  sie  bei  diesem  Jahre  mel- 
det29), und  da  man  1013  Adalbero  bereits  als  Herzog  der  29 
Veroneser  Mark  findet30).  Denn  dieser  Ausdruck,  so  wie  je-  30 
ner:  Herzog  von  Istrien,  bedeutet  eben  so  viel  als:  Herzog 
von  Kämthen,  und  Wippo,  ein  gleichzeitiger  Annalist,  nennt 
\dalbero  einen  Herzog  der  Histriancr  und  Kar  in  tan  er, 
wie  dietl  alles  aus  den  Anmerkungen  zu  den  Jahren  1017  bis  1036 
ersichtlich    itt. 

Das  Herzogthum  Kärnlhen  hatte  nämlich  damals  einen  viel 

n  Umfang  als  jetzt,  indem  es  nicht  nur  einen  Theil  des 

Pisterthales,  bis  etwa  zum  Ursprünge  der  Drau,    oder  viel- 


184 

leicht  noch  bis  hinter  Innichen  hinab  und  einen  beträchtlichen 
Thcil  der  heutigen  obern  Steyermark  umfasst,  sondern  indem  auch 
noch  ausserdem  sechs  beträchtliche  Marken  dazu  gehörten,  näm- 
lich 1.  die  östliche  Mark,  plaga  orientalis,  partes  orientales 
Carinthiae,  confinia  Carinthiae,  auch  Marchia  schlechtweg  ge- 
nannt, an  der  Mur-,  2.  die  Mark  an  der  Save  oder  die  Mark- 
grafschaft Soune,  Marchia  juxta  Sowam,  der  Cillier-Kreis  mit 
dem  östlichen  Stücke  von  Krain;  3.  die  Mark  Krain,  Marchia 
Carniolia;  4.  die  Mark  I  Strien,  Marchia  Istria  oder  Histria; 
5.  die  Mark  Treviso,  Marchia  Tarvisana;  6.  die  Mark  Verona, 
Marchia  Veronensis. 

Ausserdem  ist  noch  zu  bemerken,  dass  der  Ausdruck  I  stria- 
ner-Mark  auch  noch  in  einer  viel  weiteren  Bedeutung  ge- 
braucht wurde  und  alle  die  vier  zuletzt  genannten  Marken  um- 
fasste  ,  wie  ich  diess  in  einem  anderen  Aufsatze  über  die  ge- 
nannte Mark  und  ihre  Markgrafen  nachweisen  werde. 

Das  Herzogthum  Kärnthen  war  daher  damals  nicht  nur  we- 
gen seines  grossen  Umfanges  eines  der  grössten,  sondern  auch 
wegen  seiner  Lage  gegen  Ungarn,  Dalmatien,  das  Meer  und  Ita- 
lien unstreitig  eines  der  wichtigsten  des  deutschen  Reiches  und 
der  Herzog  von  Kärnthen  besass  demnach  ein  Land,  das  an  Aus- 
dehnung und  Bedeutendheit  sich  füglich  einem  Königreiche  ver- 
gleichen lässt,  das  aber  in  der  Folge  freilich  zu  einem  Herzog- 
thume  von  nur  zwei  Kreisen  zusammenschmolz. 

Ueber  Adalbero's  Verwaltung  seines  Herzogthums  ist  so  viel 
als  nichts  auf  uns  gekommen.  Die  wenigen  Urkunden,  die  sei- 
ner Erwähnung  thun,  sind  folgende. 

1017  am  14.  Januar  entscheidet  er  auf  dem  in  der  Mark 
Trebiso  in  der  Villa  Axilla  gehaltenen  Gerichtstage  den  Streit 
zwischen  den  Nonnen  zu  St.  Zacharias  in  Venedig  und  dem  Abte 
Johann  des  Klosters  der  heil.  Justina  zu  Padua  über  die  Kapelle 
St.  Thomas  und  Zeno  und  das  Zugehör  derselben  in  der  Grafschaft 
31  Padua  31). 

1027  am  30.  May  entsagen  Adalbero,  Herzog  von  Kärn- 
then,  und  sein  Vogt  Vizel in  im  öffentlichen  Gerichte,  welches 
K.  Konrad  II.  zu  Verona  hielt,  ihren  Ansprüchen  gegen  den 
Patriarchen  Poppo  von  Aquileja  hinsichtlich  der  Gaben  und 
Dienste,   welche    nach  ihrem  Vorgeben  früher  von    allen    Höfen. 


is:, 

Schlössern  und  Weilen  <ln*  Kirche  von  Aquileja   und  von   allen 

darauf  Wohnenden,  freien  und  l  nfreien.  dem  Herzoge  geleistet 
worden  seien  33).  :i',' 

102S   am   f4«   April   schenkt    K.    Konrad    II.   auf  Verwendung 

■einer  Gemahlin  Gisela,  seines  Sohnes  Heinrich,  und  des  Her* 
nOgl  \dalbero  von  Kärnthen.  Avv  Klosterkirche  zu  Sehen  — 
i«m  Bisihume  Rrixen  —  die  Klause  daselbst  ,  in  der  Grafschaft 
Orithal.  in  der  Grafschaft  Engelberte .  samml  tan  /olle  und  den 
sonst  igen   Einkünften  33).  M 

1028  am  11.  September  verleiht  K.  .  Konrad  II.  auf  Ver- 
wendung seiner  Gemahlin  Gisela,  seines  Sohnes  Heinrich,  des 
Krzbischofes  Aribo  von  Mainz,  des  Neffen  und  Kanzlers  Brunno 
und  desHerzogs  Adalbero  von  Kärnthen  dem  Patriarchen  Poppo 
von  Aquileja  und  seiner  Kirche  das  Recht,  zu  Aquileja  Münzen 
zu  prägen  3k).  3* 

Xaeh  der  ersten  Urkunde  finden  wir  Adalbero  nach  der 
Sitte  jener  Zeit  als  Herzog  von  Kärnthen  in  der  zu  seinem 
Herengthnme  gehörigen  Mark  Treviso  zu  Gerichte  setzen  und 
Streitigkeiten  entscheiden.  Nach  der  zweiten  erscheint  er  selbst 
als  Angeklagter  und  zwar  in  einer  Sache,  wo  er,  wenn  auch  nicht 
das  geschriebene  Recht,  so  doch  gewiss  die  alte  Gewohnheit  und 
was  noch  mehr  ist,  das  Vernunftrecht  für  sich  hatte  und  zwar  um 
so  mehr,  als  es  sich  dabei  nicht  um  seinen  Privatvortheil,  sondern 
um  die  Trage  handelt,  ob,  wenn  der  Herzog  in  der  Ausübung  sei- 
ner Pflichten  nach  Friaul  käme,  des  Patriarchen  Güter  und  Leute, 
denn  nieht  ebenfalls  verpflichtet  wären,  zum  Unterhalte  des  Her- 
zogs und  seines  Gefolges  beizutragen  ,  oder  ob  diese  Last  bloss 
von  den  übrigen  Untertanen  allein  getragen  werden  sollte.  Aber 
die  Bischöfe  und  Aebte  wussten  sich  von  jeher  von  der  Ueber- 
nahme  der  allgemeinen  Lasten  zu  befreien  und  die  Bürde  der- 
selben auf  diejenigen  m  wälzen,  welche  nicht  das  Glück  hatten, 
unter  dem  Krummstabe  zu  wohnen.  Dass  der  Kaiser  dessenun- 
geachtet gegen  den  Herzog  entschied  und  diesem  unter  Andro- 
hung einer  Geldstrafe  von  100  Pfund  des  besten  Goldes  verbot, 
in  Zukunft  von  des  Patriarchen  Gütern  und  Leuten  die  Liefe- 
rung von  Lebensmitteln  und  Futter  für  das  herzogliche  Kriegs- 
heer zu  fordern,  darf  bei  aller  Ungerechtigkeit  dieses  Ausspru- 
ches nieht  wundern  ,    da   dem   Kaiser   die  Politik  es  zu  fordern 


186 

schien ,  mit  dem  Patriarchen  auf  gutem  Fusse  zu  stehen  und 
sich  so  nicht  nur  den  Zugang  nach  Italien  von  K.rain  und  Kärn- 
then  aus  zu  sichern  ,  sondern  auch  seine  Stellung  daselhst  desto 
leichter  zu  behaupten,  wie  ähnliche  Gründe  in  der  Folge  seinen 
Enkel  K.  Heinrich  IV.  bewogen,  der  Kirche  zu  Aquileja  sogar 
die  beiden  Marken  I Strien  und  Krain  als  Eigenthum  zu  schen- 
ken und  sich  so  der  Anhänglichkeit  und  Unterstützung  des  mäch- 
tigen Patriarchen  zu  versichern. 

Die  dritte  Urkunde  setzt  uns  in  einige  Verlegenheit,  indem 
sie  uns  den  Herzog  Adalbero  von  Kärnthen  als  Fürbitter 
für  den  Bischof  von  Brixen  aufweist  und  somit  zu  beweisen 
scheint,  dass  nicht  nur  das  tirolische  Drauthal,  sondern  auch 
das  Rienz-  und  Eisackthal  zum  Herzogthume  Kärnthen  gehört 
habe,  während  man  gewöhnlich  annimmt,  dass  Kärnthen  nur 
bis  zum  Doblacher-Felde  gereicht  habe,  der  übrige  Theil  des 
Pusterthaies  aber,  so  wie  das  Innere  von  Tirol  unter  den  Herzo- 
gen von  Bayern  gestanden  sei.  Wie  sich  dieser  Widerspruch 
ausgleichen  lasse,  mögen  Andere  versuchen;  ich  kann  die  Sache 
hier  nicht  weiter  verfolgen  und  begnüge  mich  damit,  diesen 
Punkt,  der  bisher  noch  nicht  berührt  worden  zu  sein  scheint, 
angedeutet  zu  haben. 

Die  vierte  Urkunde  beweist,  dass  sich  Adalbero  mit  dem 
Patriarchen  ausgesöhnt  haben  müsse,  indem  er  sogar  als  dessen 
Fürbitter  beim  Kaiser  erscheint. 

Aus  diesen  vier  Urkunden  ersieht  man,  dass  Adalbero  von 
1012  bis  einschliesslich  1028  Herzog  von  Kärnthen  gewesen  sei; 
doch  war  es  nicht  unangefochten.  Konrad  IL,  ein  Sohn  des  1012 
verstorbenen  kärnthnerischen  Herzogs  Konrad  I.  war,  ohne 
Zweifel  wegen  seines  zu  zarten  Alters  und  in  Anbetracht  der  Zeit- 
umstände, welche  für  Kärnthen  eine  kräftige  Hand  forderten, 
von  K.  Heinrich  II.  übergangen  und  an  seiner  Stelle  Adalbero 
als  Herzog  eingesetzt  worden.  Ungerecht  war  diess  nicht,  in- 
dem die  Erblichkeit  der  herzoglichen  Würde  keineswegs  gesetz- 
lich ausgesprochen  war,  ja  streng  genommen  nicht  einmal  gegen 
die  Gewohnheit.  Denn  nach  dieser  folgte  zwar  dem  Vater  der 
Sohn,  aber  nur  dann,  wenn  er  geistig  und  körperlich  zur  Ver- 
waltung des  Herzogthums,  der  Mark,  der  Grafschaft  geeignet  und 
von  unzweifelhafter  Treue   war.    Da  nun    Konrad  IL,  der  bei 


187 

1 M  Vaters    Tod«4    noch    «'in   Knabe    war.    woilcr   von    Seite   der 

geiatigej  Fähigkeit  .  Book  rfcksiehtlid]  der  körperlichen  Kräfte 
zur  Verwaltung  dei  Henogthomi  geeignet  sein  konnte,  eine  ror* 

niundschaflliciie  Reffen IseliaH  aber  unter  den  damaligen  l'mslän- 
den  bedenklieh  und  untliunlieh  scheinen  mochte  und  das  Recht, 
einen  Herzog  M  ernennen,  unzweifelhaft  dem  Kaiser  Austand,  so 
war  die  UebergeBing  Konrad's  II.  allerdings  vollkommen  gc- 
rechll'erliget.  Anders  aber  dachten  hierüber  seine  Verwandten, 
welche  seine  Uebergehung  als  ein  ihrem  ganzen  Geschlechte  zu- 
gefügtes schweres  Unrecht  ansahen,  sich  über  den  Kaiser  bitter 
beklagten  und  ihm  schweren  Undank  vorwarfen,  denn  nach  K. 
Otto's  III.  Tode  habe  man  Konrad's  II.  Grossvater  Otto  zum 
Könige  von  Deutschland  wählen  wollen,  dieser  aber  die  ihm  zu- 
gedachte Ehre  abgelehnt  und  für  die  Erwählung  Heinrich' s  II.  ge- 
wirkt ,  der  mithin  seine  Krone  jenem  verdanke.  Und  nun  lohne 
er  ihm  und  seinem  Geschlechte  damit,  dass  er  Otto's  Enkel  ohne 
dessen  Verschulden  von  dem  Besitze  jenes  Herzogthumes  aus- 
schliesse,  das  bereits  sein  Vater  und  Grossvater  besessen  hätte. 
So  lange  jedoch  der  Prinz  noch  klein  und  zur  Führung  öffentli- 
cher Geschäfte  unfähig  war,  Hessen  sie  es  bei  ähnlichen  Klagen 
und  Beschwerden  bewenden,  als  aber  derselbe  zum  Jünglinge  her- 
angewachsen war,  versuchten  sie  ihr  vermeintliches  Recht  mit  den 
Waffen  in  der  Hand  geltend  zu  machen  und  zogen  gegen  Adal- 
bero,  den  sie  als  Eindringling  ansahen,  und  somit  auch  gegen 
den  Kaiser  selbst,  der  ihn  eingesetzt  hatte,  zu  Felde.  Bei  Ulm 
kam  es  1019  zum  Treffen,  in  welchem  Adalbero  geschlagen  und 
■  die  flockt  getrieben  wurde35).  Er  behielt  jedoch  das  Herzog-  35 
thum  Kärnthen,  indem  K.  Heinrich  II.,  der  ihn  eingesetzt  hatte,  ihn 
noch  in  dessen  Besitze  schützte.  Ja  selbst  als  dieser  1024  gestor- 
ben und  Konrad  (als  deutscher  König  der  II.,)  ein  Sohn  des 
Herzogs  Heinrich  von  Franken  und  Enkel  desselben  Otto's, 
Herzogs  von  Franken  und  dann  von  Kärnthen  ,  von  dessen  zwei- 
tem Sohne  Konrad  I.  Herzog  von  Kärnthen  von  1005 — 1012, 
Konrad  II.,  Adalbero's  Widersacher,  abstammte,  König  von 
Deutschland  geworden  war,  behielt  Adalbero  sein  Herzogthum, 
weil  er  inzwischen  in  ein  näheres  Verhältniss  zum  Könige  ge- 
treten ,  nämlich  sein  Schwiegersohn  geworden  war  ,  wie  wir 
weiter  unten   nachweisen  werden. 


188 

Diess  V erhält niss  und  die  Treue,  welche  Ad albero  sei- 
nem Könige  und  Schwiegervater  bewies,  bestimmten  diesen  ohne 
'  Zweifel,  die  in  früheren  Jahren  verfochtene  Sache  seines  Vetters 
aufzugeben  und  jene  seines  Schwiegersohnes  zu  begünstigen,  so 
wie  ihm  auch  die  Staatsklugheit  diess  angerathen  haben  mag, 
denn  durch  die  Absetzung  Adalbero's  hätte  er  nur  die  Verlegen- 
heit vermehrt,  mit  denen  er  beim  Antritte  seiner  Regierung  ohne- 
diess  von  allen  Seiten  ,  besonders  aber  von  Italien  her,  umringt 
war.  Und  gerade  hier  hätte  ihm  Adalbero,  der  als  Herzog  von 
Kärnthen  auch  Markgraf  von  Treviso  und  Verona  war,  grosse 
Schwierigkeiten  bereiten  können.  Die  Belassung  Adalb er o7s  in 
seinem  Herzogthume  vergalt  dieser  gewiss  durch  grosse  und  treue 
Dienste,  welche  er  dem  Könige  in  dessen  italienischen  Feldzuge 
im  Jahre  1026  geleistet  haben  mochte,  so  wie  durch  die  Theil- 
nahme  an  dem  Zuge  des  Königes  nach  Rom ,  wo  sich  dieser  am 
Ostersonntag  des  Jahres  1027  als  Kaiser  krönen  Hess.  Auf  dem 
Heimzuge  hielt  der  Kaiser  am  20.  Mai  desselben  Jahres  im  Beisein 
vieler  Bischöfe  und  Grafen  jenes  Gericht  zu  Verona,  von  dem  be- 
reits oben  die  Rede  war,  auf  dem  nämlich  dem  anwesenden  Her- 
zoge Adalbero  auf  die  Klage  des  Patriarchen  Poppo  von 
Aquileja  untersagt  wurde,  dessen  Leute  und  Güter  zum  Un- 
terhalte des  herzoglichen  Gefolges  und  Heeres  ins  Mitleid  zu 
ziehen. 

Wie  gesichert  nicht  nur  ihm  selbst,  sondern  auch  seinen 
Nachkommen  schien  ihm  damals  der  Besitz  seines  Herzogthums! 
Verpflichtete  er  doch  sogar  seine  Erben,  Miterben  und  Nach- 
kommen zu  jener  Geldbusse  von  100  Pfund  des  reinsten  Goldes, 
wenn  sie  es  wagen  sollten,  von  des  Patriarchates  Leuten  solche 
Unterhaltsbeiträge  zu  fordern!  Aber  so  schwankend  und  unbe- 
ständig ist  Alles  hienieden,  und  auch  die  Macht  der  Grossen! 
Adalbero  verlor  sein  Herzogthum  wenige  Jahre  darauf  und  sein 
Sohn  erhielt  es  erst  in  hohem  Alter  wieder  zurück.  Im  Jahre 
1028  besass  es  jener  noch,  wie  wir  diess  aus  den  bereits  ange- 
führten zwei  Urkunden  ersehen.  Von  da  an  haben  wir  keine  Ur- 
kunde mehr,  die  seiner  als  Herzog  von  Kärnthen  erwähnte,  ob- 
wohl er  es  rechtlich  noch  bis  1035  war.  Frölich  vermuthet,  dass 
jene  Uneinigkeiten  zwischen  dem  Kaiser  und  dem  Herzoge,  welche 
endlich  zur  Absetzung  des  letzteren  führten,  schon  1029  ausge- 


189 

krochen  sein  dürften  und  iwar  wegen  folgender  Nachricht,  welche 

iff   Annalist    \\  i  |>  p  o    beim   Jahre    1()2!>   anführt  :    k  u  r  I   darauf 

wurde  A«l  albern.  Herzog  der  [strianer  oder  Karintaner,  als  dei 

llochverralhes    schuldig,    vom    Kaiser    besiegt    und    sainml    seinen 

Söhnen  verbannt,   und  sein  Heraogthnin  bekam  Vonf  Kaiser  jener 

(Muiinio.   dessen    Valer    dasselbe    eins!     besessen    haben   soll  "*J. 
Aber  jener   Ausdruck    Wippo's:     Kur/   darauf  bedeutet    einlach 
nur  so   viel   als   0  Jahre    darauf,     und   bietet   durchaus   keinen 
Grund  zur  Vermulhung,    dass    jenes   unselige   Zerwürfniss    selnm 
1029  begonnen   habe.     Wann   os  aber  begonnen  habe  und    wo- 
her es  entstanden  sei,    ist    völlig   unbekannt   und  es  liegt  über 
den  Gründen  der  Entzweiung    zwischen  dem  Kaiser  und  seinem 
Schwiegersohne  ein  dichter  Schleier,    der    nicht    mehr    gelüftet 
werden  kann.     Was  man  darüber  sagen  mag,    kann  nur  Vermu- 
thung  sein.    Adalbero    mag  irgend  ein  unbedachtes  Wort  ge- 
sprochen oder  irgend  etwas  gethan  haben ,    was  ihm  von  seinen 
Feinden  und    insbesondere    von    seinem    Erzwidersacher,    jenem 
Herzoge  Konrad  von    Worms,    wie  er  genannt  wurde,  der 
seine  Ausschliessung   von  der  Nachfolge  im  Herzogthume  Kärn- 
then  nicht  vergessen  und  verschmerzen  konnte,  als  Treubruch 
gegen  den  Kaiser  und  das  Reich  ausgelegt  werden  konnte.  Viel- 
leicht verabsäumte  es    Adalbero    entweder    im  Gefühle    seiner 
Schuldlosigkeit  oder  aus  Stolz,  das  eingetretene  Missverständniss 
durch    eine   Erklärung  zu  berichtigen  und  die  Verstimmung  sei- 
nes   kaiserlichen    Schwiegervaters  durch  besänftigende  und  ent- 
schuldigende Worte  zu  heben,  und  so  wurde,    da  Verlüumdung, 
Ifass   und   Neid  sicher  das  Ihrige  dazu  beitrugen,  der  Bruch  im- 
mer grösser  und  endlich  unheilbar.    Auch    ist  dabei  die  Rohheit 
jener  Zeil,  welche,  ruhige  Verständigung  verschmähend,  sogleich 
nach   den   Waffen   zu  greifen   lieble,   sicher  nicht  als  der  kleinste 
Factor  anzusehen.   Dass.   nachdem   es  einmal  zur  Anwendung  von 
Gewallsmilteln   gekommen  war,    die    Macht    des  Kaisers   endlich 
ii   inusste.   war   leicht  vorher  zu   sehen   und  nur  die  Verblen- 
dung Adalbero's,  wie  sie  bei  einmal    aufgeregten  Leidenschaften 
den   klaren    Blick   zu   verdunkeln   pflegt,   konnte   ihm  den  Abgrund 
verhüllen,     in     den    er   sieh    und    sein  ganzes    Maus   /.u   stürzen    im 
ilVe   war.     So   sehen   wir,  wie   zu   allen    Zeiten   aus   grrinirfü- 

n  Veranlassungen  durch  Einmisehong  der  Leidenschaften  lläu- 

Archiv.  Jahrg.  1850.  I.  Bd.  II.  Hft.  13 


36 


190 

scr  stürzten,  die  sonst  jeden  Sturm  siegreich  überstanden  haben 
würden. 

Die  Entsetzung  A  d  a  1  b  e  r  o's  geschah  1035,  die  Verlei- 
hung des  ihm  weggenommenen  Herzogthums  Karnthen  an  seinen 
bisherigen  Gegner  Konrad  II.  aber  1036,  wie  Hermann  der 
Gichtbrüchige  und  der  sächsische  Annalist  übereinstimmend   be- 

37  richten37).  A  d  a  1  b  e  r  o's  Absetzung  dürfte  wohl  sehr  wahr- 
scheinlich schon  Anfangs  des  Jahres  1035  und  zwar  auf  dem 
Reichstage  zu  Goslar  geschehen  sein.  Ich  vermuthe  dies  daher, 
weil    der  Kaiser   daselbst    am  1.  Januar  den    Grafen   Konrad 

38  Albrichs  Sohn,  wegen  Hochverrathes ,  verbannte  38).  A 1  b  r  i  c  h 
war  ein  Graf  in  Bayern  und  kommt  sammt  seinem  Sohne  1027 
in  dem  Streite,    ob    Moosburg    eine    freie  oder  zu  Freising 

39  gehörige  Abtei  sei,  unter  den  vornehmsten  Richtern  vor  s9).  Graf 
K  o  n  r  a  d  mag  wohl  an  dem  Kampfe  zwischen  dem  Kaiser 
und  Adalbero  als  Anhänger  des  Letzteren  Theil  genommen 
haben  und  dafür  mit  der  Verbannung  bestraft  worden  sein.  Sicher 
war  er  nicht  der  Einzige  unter  den  Grafen  Baierns,  Kärnthens  und 
Istriens,  der  die  Sache  Herzog  Adalbero's  verfocht,  obgleich  die 
Mehrzahl  derselben  auf  des  Kaisers  Seite  gestanden  sein  dürfte. 
Unter  diesen  sei,  wie  Einige  meinen,  Graf  Wilhelm  von 
Sonne,  der  Gemal  Hemma's,  der  Stifterin  von  Gurk,  gewesen, 
und  dafür  1036  von  Adalbero  erschlagen  worden.  Frölich 
nämlich  und  Andere,  welche  ihm  blind  nachschrieben,  beziehen  die 
Nachricht,  welche  der  sächsische  Annalist  beim  Jahre  1036  gibt, 
dass  ein  Adalbero  einen  Grafen  Wilhelm  getödtet  und 
sich   dann  der   Sicherheit  wegen   nach  Eresberch  geflüchtet 

40  habe  *°),  auf  den  abgesetzten  Herzog  Adalbero  und  den  Gra- 
fen Wilhelm  von  Soune,  Friesach  und  Zelts  c  ha  ch, 
indem  sie  statt  Eresberch,  Ebersberch  lesen. 

Allein  die  Sache  ist  nicht  so  ausgemacht  als  sie  zu  sein 
scheint,  und  Frölich  und  seine  Nachbeter  hätten  mit  dem  Vorwurfe 
eines  solchen  Verbrechens,  wie  der  eines  Mordes  ist,  doch  bil- 
lig nicht  so  vorschnell  sein,  sondern  vorher  die  Thatsachen  und 
Angaben  genau  prüfen  und  vor  Allem  bedenken  sollen,  dass  es 
Pflicht  des  Geschichtsforschers  sei,  geschichtliche  Personen,  auf 
denen  der  Verdacht  oder  der  Schein  eines  grossen  Verbrechens 
ruht,  lieber  zu  vertheidigen  und  ihre  Ehrenrettung  zu  versuchen, 


tili 

als  leichtsinnig  zu  verdammen  und  so  die  Schmach  auf  ihnen  lic- 
gefl   ■•    lassen    und    dadurch    au   verewigen.     Denn    wenn    der    Ge- 

Behichttohreiber  dies  Ehrengericht  nicht  anstellt,  wer  soll 
os  lernt  Btwa  der  Leser,  der  hinnimmt,  was  ihm  jener  auftischt 

und  bei  aller  Gerechtigkeit  nicht  in  der  Lege  Kit]  IbtJF  Scliuld 
oder  Schuldlosigkeit  ein  richtiges  Irtheil  IQ  lallen?  Dass  die 
Person,  welcher  der  Vorwurf  eines  so  schweren  \ Vrbrechens 
gemacht  wird,  schon  seit  mehr  als  800  Jahren  todt  ist,  ändert 
an  der  Sache  nichts.  Der  Geschichtschreiber,  der  ohnehin  meist 
nur  über  Verstorbene  Gericht  hält,  ist  ihr  so  gut  Gerechtigkeit 
schuldig,  als  wie  wenn  sie  erst  vor  Kurzem  gestorben  wäre.  Diess 
ist  der  Grund,  der  mich  bestimmt,  eine  Ehrenrettung  Adalbero's 
zu  versuchen  und  ihn  wenigstens  für  die  Zukunft  von  dem  Vor- 
wurfe eines  Mordes  zu  reinigen. 

1.  Prüfen  wir  zuerst  die  Stelle,  worin  der  sächsische  An- 
nalist von  Wilhelms  Ermordung  durch  Adalbero  spricht;  sie  lau- 
tet: 1036  Imperator —  Purificationem  S.  Mariae  Augu- 

stae  peregit,  ubi  et  publicum  conventum  habuit,  in  quo  Conrado, 
patrueli  suo  ducatum  Carentinorum  commisit,  a  quo  priori  anno 
Adalberonem,  Majestatis  reum  dimoverat.  Hisdem  (statt  iisdem) 
diebus  Adalbero  Willehelmum  comitem  interfecit  et  postea  in 
comitatum  Eresberch  latendi  causa  confugit.  Hätte  der  Annalist 
den  abgesetzten  Herzog  Adalbero  als  Mörder  des  Grafen  Wil- 
helm bezeichnen  wollen,  so  hätte  er  gewiss  entweder:  iisdem  die- 
bus h  i  c  Willehelmum oder:  iisdem  diebus  i  d  e  in  Adalbero 

Willehelmum  comitem  interfecit  gesagt  und  sagen  müssen.  Wie 
er  die  Gleichzeitigkeit  der  Ereignisse  durch  iisdem  diebus  her- 
vorhebt, so  hätte  er  gewiss  auch  die  Identität  der  Person  durch 
idem  Adalbero  hervorgehoben.  Die  Unterlassung  dieser  näheren 
Bezeichnung  beweist,  dass  er  unter  dem  Adalbero  im  zweiten 
Satze  ganz  einen  anderen  meinte  als  jenen,  von  dem  er  im 
ersten  gesprochen  hatte. 

2.  Erzählt  der  Annalist  vornehmlich ,  ja  fast  ausschliesslich 
nur  Ereignisse,  die  sich  in  Sachsen  zugetragen,  von  Kärn- 
then  aber  und  den  dazu  gehörige!  Marken  fast  gar  nichts  oder 
Ihm  hsh'iis  nur  hie  und  da  Ereignisse  von  grosser  Bedenteng,  wie 
die  Veränderungen  in  der  Person  der  Herzoge.  Desshalh  dürfte 
in   der  berührten   Stelle    wohl  auch   nur  von  der  Ermordung  eines 

13  * 


192 

sächsischen  Grafen  Wilhelm  durch  einen  sächsischen  Grafen  Adal- 
hero  die  Rede  sein.  Diese  Vermuthung  erhält  eine  nicht  schwache 
Begründung  durch  den  Beisatz,  dass  Adalbero  nach  vollbrachter 
That  sich  nach  Eresberch  geflüchtet  habe. 

Diese  Burg  Eresberch  ist  wahrscheinlich  ein  und  derselbe 
Ort  mit  Eresburch,  dessen  der  Annalist  sehr  oft  erwähnt,  und 
der  eine  sehr  stark  befestigte  Burg  und  Stadt  in  Sachsen  war. 
Und  wenn  sie  auch  verschiedene  Orte  wären,  so  nennt  der  Anna- 
list die  Burg,  wohin  sich  Adalbero  nach  Wilhelms  Ermordung 
geflüchtet,  Eresberch,  nicht  Ebersberch,  wie  Frölich,  um 
den  Verdacht  gegen  Herzog  Adalbero  desto  mehr  zu  begrün- 
den, gegen  das  Ansehen  aller  Ausgaben  jenes  Annalisten  zu  lesen 
wagte  und  dadurch  geradezu  sich  einer  absichtlichen  Verfäl- 
schung schuldig  machte  und  zwar  nicht  in  einer  guten  ,  sondern 
vielmehr  in  einer  sehr  verwerflichen  Absicht.  Denn  hiesse  es 
wirklich  Ebers  berg,  so  würde  dadurch  der  Verdacht  gegen 
Herzog  Adalbero  bedeutend  verstärkt,  da  Ebersberg  eine 
den  Grafen  von  Sempt  und  Ebersberg,  von  denen  er  durch 
seine  Mutter  Hadamuth  abstammte,  gehörige  und  in  Bayern 
gelegene  starke  Burg  war,  die  ihm  als  einem  Blutsverwandten, 
—  Geschwisterkinde  —  der  damals  lebenden  Grafen  ihre  Thore 
sicher  nicht  verschlossen  haben  würde. 

3.  Aber  Frölich  erreicht  trotz  dieser  Namensfälschung  den 
beabsichtigten  Zweck  doch  nicht ,  da  es  nicht  leicht  einzusehen 
ist,  wie  der  abgesetzte  Herzog   den  genannten   Grafen  hätte   er- 

41  morden  können.  Denn  wie  Wippo  41)  ausdrücklich  sagt,  und  wie  es 
sich  auch  schon  von  selbst  versteht,  musste  Adalbero  nach  seiner 
1035  geschehenen  Absetzung  mit  seinen  Söhnen  Kärnthen  ver- 
lassen und  seinen  Aufenthalt  ausserhalb  jenes  Herzogthums 
nehmen.  Wahrscheinlich  brachte  er  die  letzten  Jahre  seines 
Vater  und  Lebens  in  Bayern  zu  und  zwar  in  seiner,  schon 
von  seinem  Grossvater  besessenen ,  zwischen  der  Donau  und 
dem  Böhmer  -  Walde  gelegenen  Grafschaft  Ufgau  oder  auch 
Viehtachgau  genannt ,  in    deren    Besitze    wir     ihn    1010 

42  finden43). 

Der  Graf  Wilhelm  von  Friesach,  Zeltschach  und 
Soune  aber,  wenn  er  damals  wirklich  noch  am  Leben  war,  hielt 
sich  entweder  auf  seinen  kärnthnerischen   Besitzungen ,   oder   in 


193 

seiner  Grafschaft    am   Sanflussc   (im  heutigen  Cillier-Kreis«*)    auf 

im  l  war  demnach  von  Adalhrm  sehr  weil  entfernt 

4.  Nach  einer  in  K&rnthen  noch  bis  auf  den  heutigen  Tag 
fortlebenden  Ueberliefernng  soll  Graf  Wilhelm  nicht  gewaltsa- 
mrr  Weise  angekommen)  sondern  aus  Gram  Bbcr  die  von  Berg- 
knappen verüble  Ermordang  seiner  beiden  Sühne  auf  dem  Heim- 
wege von  einer  naeh  Rom  unternommenen  Pilgerreise  in  der  Ann, 
einem  Seitenzweige  des  Lavantthalcs,  gestorben  und  in  t\w  Kirehe 
7M  Gräbern,  wo  man  noch  gegenwärtig  sein  Grab  neigt]  begra- 
ben worden  sein, 

5.  Wollte  man  aber  auch  dieser  Uebcrlieferung  keinen  Glau- 
ben schenken,  so  sehe  man  in  den  Urkunden  seiner  Witwe  Hcmma, 
der  Stifterin  des  Frauenklosters  zu  Gurk  nach,  ob  sich  darin 
eine  Spur  von  einem  gewaltsamen  Tode  ihres  Gemahls  auffinden 
lasse.  In  der  am  14.  August  1042  vom  Erzbischofe  Bald u in  von 
Salzburg  über  die  Errichtung  und  Ausstattung  jenes  Klosters  aus- 
gestellten Urkunde  ,  sagt  er   im  Eingange:   Ich mache    der 

christlichen  Gesammtheit  bekannt  die  ausserordentliche  Freige- 
bigkeit einer  gewissen  hochadelichen  Frau  Hemma,  welche  einst 
die  Gattin  des  Grafen  Wilhelm  war,  aber  nun  schon  mehrere 
Jahre  im  Wittwenstande  lebt  *3).  In  einer  zweiten  Urkunde  vom  43 
6.  Januar  10i3  sagt  Balduin:  Ich  mache  bekannt,  wie  nämlich 
die  hochadeliche  Frau  Hemma  nach  dem  Tode  ihres  trefflichen 
Gemahles,  nämlich  des  Grafen  Wilhelm,  seit  langem  Wittwe ;  ...**)  44 
In  der  am  2.  Februar  1043  von  der  Witwe  Hemma  selbst  ausge- 
stellten Urkunde  sagt  sie:  Ego  Hemma  .  .  .  notum  facio  ...  cum 
(sollte  wohl  heissen  quod)  marito  mco  beatae  memoriae  viduata  et 
filiis  meis  male  perempüs  orbata  .  .  .").  45 

Ich  führe  ihre  Worte  absichtlieb  in  der  Originalsprachc  an, 
um  durch  eine  Uebersetzung  den  Sinn  nicht  im  geringsten  zu  ver- 
ändern. 

In  der  ersten  und  zweiten  Urkunde  wird  nun  gesagt  ,  dass 
Hemma  schon  mehrere  Jahre,  plures  annos  .  lange,  diu 
Witwe  sei.   Ol)  nun  ein  Witwenstand  von  sieben  Jahren  ein  langer, 

genannt  werden  Könne —  denn  1036  soll  Hemma'a  Gemahl  getffdtel 

worden    sriu  und    [043    ward    die  Urkunde  ausgestellt    —    oder    ob 

nicht   vielmehr  gerade   aus  jenen   Ausdrucken  gefolgert    werde« 
Hisse,  dass  Hemma  Schon  vor  103G  Witwe  geworden  sei  ,   will  ich 


194 

dahin  gestellt  sein  lassen,  obgleich  ich  entschieden  der  letzteren 
Ansicht  bin,  jedenfalls  aber  findet  sich  in  diesen  beiden  Urkunden 
nicht  die  geringste  Spur  von  einem  gewaltsamen  Tode  Wilhelm's. 
Die  dritte  Urkunde  aber  beweist  geradezu  das  Gegentheil,  näm- 
lich, dass  Graf  Wilhelm  eines  natürlichen  Todes  gestorben  sei. 
Denn  während  Hemma  rücksichtlich  ihrer  von  aufrührerischen 
Bergknappen  erschlagenen  Söhne  sagt :  filiis  meis  male  peremptis 
orbata,  sagt  sie  rücksichtlich  ihres  Gemahles  nur:  marito  meo 
beatae  memoriae  viduata.  Wäre  ihr  Gemahl  ermordet  worden, 
so  würde  sie  diess  bei  ihm  so  gut  hervorgehoben  haben,  wie  bei 
ihren  Söhnen.  Dass  sie  es  nicht  that,  beweist  eben,  dass  ihr  Gemahl 
eines  natürlichen  Todes  gestorben  sei. 

Da  es  nun  wahrscheinlich  ist,  dass  Graf  Wilhelm  schon  vor 
1036  gestorben  sei,  und  da  es  jedenfalls  gewiss  ist,  dass  er  nur 
eines  natürlichen  Todes  gestorben,  nicht  aber  getödtet  worden 
sei,  so  kann  auch  der  abgesetzte  Herzog  Adalbero  nicht  der 
Mörder  desselben  gewesen  sein. 

Nach  dieser  Erörterung,  die  jedoch  wesentlich  zur  Sache  ge- 
hört ,  da  sie  die  Verteidigung  der  so  ungerechter  Weise  ange- 
griffenen Ehre  des  Herzogs  betrifft ,  nehmen  wir  den  Faden  un- 
serer Darstellung  wieder  auf.  K.  Konrad  II.  Hess  das  Herzog- 
tum Kärnthen  ein  Jahr  lang  unbesetzt,  wahrscheinlich  in  der 
Absicht,  um  den  durch  den  vorausgegangenen  Kampf  und  Adal- 
bero's  Absetzung  aufgeregten  Leidenschaften  Zeit  zu  lassen,  sich 
zu  beruhigen  und  somit  seinem  Vetter,  dem  er  es  1036  verlieh, 
die  Verwaltung  desselben  zu  erleichtern.  Dass  sich  Adalbero 
nach  seiner  Absetzung  mit  seinen  Söhnen  aus  Kärnthen  habe 
wegbegeben  müssen  und  seinen  Aufenthalt  wahrscheinlich  in  sei- 
ner bayerischen  Grafschaft  genommen  habe,  haben  wir  schon 
oben  angedeutet.  Denn  dass  ihm  auch  diese  Grafschaft  und  seine 
Allodial-Besitzungen  in  der  karantanischen  Ostmark  weggenom- 
men worden  sein  sollen,  ist  durchaus  nicht  wahrscheinlich.  Der 
Kaiser  begnügte  sich  wahrscheinlich  schon  mit  der  Absetzung  von 
der  herzoglichen  WTürde,  Hess  jedoch  dem  Abgesetzten  seine  Gü- 
ter. Denn  als  Schwiegervater  konnte  er  ja  doch  seine  eigene 
Tochter  und  seine  schuldlosen  Enkel  nicht  bitterem  Mangel  und  der 
Schmach  von  fremden  Wohlthaten  zu  leben  preisgeben.  Für  diese 
meine  Ansicht,  dass  Adalbero   seine   Allode  in  Kärnthen  und  in 


195 

der  Mark  behalten  und  auf  seine  Sohne  vererbt  habe,    spricht   auch 

in  der  Thai  eine  Urkunde  vom  Jahre  1  (>(><>.      als.»  von  einer  Seit, 

wo    Marquard    111.    das  seinem  Vater   abgenommene  llcrzo"-|hum 

norlt  iiirlit  wieder  erlangt  balle  —  vrtnaefc  dieser  bn  vollen  Be- 
sitze seiner  Allode  in  kürnlhen  und  in  der  Mark  erscheint,  wie 
in  der   Feig«  gezeigt  werden  soll. 

Aus  der  Urkunde  von  1010  46)  ersehen  wir,  dass  die  bayeri-  4<i 
sehe  Grafschaft  Adalbcro's  einen  weit  grösseren  Umfang  gehabt 
habe,  als  aus  den  früheren  Urkunden*7)  ersichtlich  war.  Denn 
nach  diesen  schien  sie  bloss  das  Gebieth  am  oberen  (schwarzen) 
Heuen  zu  umfassen,  nach  jener  erstreckte  sie  sich  aber  auch 
weit  gegen  Südosten  hinab  und  noch  über  die  Hz  hinaus,  so  dass 
man  annehmen  kann,  sie  habe  den  ganzen  nördlich  von  der  Donau 
gelegenen  Theil  des  heutigen  unteren  Donaukreises  umfasst.  Sie 
war  demnach  eine  der  grössten  Grafschaften  Bayerns  ,  obgleich, 
wie  man  aus  der  Urkunde  von  1010  sieht,  grösstenteils  mit 
Wald  bewachsen. 

Adalbero  überlebte  seinen  Fall  nur  vier  Jahre,  denn  er 
starb  1039,  aber  auch  sein  Gegner  Herzog  Kon  r ad  II.  freute  sich 
seines  Sieges  und  seiner  Erhebung  nicht  länger,  denn  auch  er  starb 
1039;  und  sonderbar  und  an  jene  Trauerspiele  erinnernd,  worin 
alle  Hauptpersonen  umkommen,  ist  es,  dass  auch  —  der  Kaiser 
in  demselben  Jahre  aus  dem  Leben  schied  *8).  So  nahm  sie  alle  48 
drei,  die  sich  im  Leben  so  beneidet,  gehasst  und  verfolgt  hatten, 
in  einem  Jahre  das  versöhnende  Grab  in  seinen  friedlichen 
Sehooss  auf. 

Seine  Ruhestätte  fand  Adalbero  in  der  Kirche  des  Nonnen- 
klosters Geisfeld  oder  Geisenfeld,  an  der  Um  in  Bayern, 
welches  Graf  Eberhard  von  Sempt  und  Ebersberg  erbaut 
und  erst  1037  vollendet  und  mit  Gütern  ausgestattet  hatte.  Dieser 
Graf  Eberh  ard  und  sein  Bruder  Adalb  ero  ,  der  sich  gewöhn- 
lich Graf  von  Chuopach  nannte,  Söhne  des  Grafen  Ulrich  von 
S  e  in  p  t  und  E  b  c  r  s  b  e  r  g  waren  Geschwisterkinder  mit  dem  ge- 
-enen  Herzog  Adalbero,  da  dessen  Mutter  II  a  d  amou  t  h  UI- 
rich's  Schwester  Wir.  Erste  Aebtissin  des  Klosters  war  8er- 
i,  eine  Tochter  des  Grafen  Wcrigand  und  Wi  1 1  burga's, 
*elcbc  ebenfalls  eine  Tochter  des  Grafen  Ulrich  war.  Ad  alber  o 
ruhte    somit   in    befreundeter  Erde. 


196 

Seine  Söhne  Marquard  III.  und  Adalbero  II.  schenkten 
für  das  Seelenheil  ihres  im  Kloster  Geisenfeld  begrabenen  Vaters, 
des  hochadelichen  Herzogs  Adalbero  dem  besagten  Kloster  das 
Gut  Bcrnchoven  und  legten  diese  Schenkung  in  die  Hände  des 
Grafen  Eberhard,  des  Erbauers  der  Kirche  zu  Geisenfeld  nie- 
der.   Die  ersten  Zeugen  dieser  Schenkung  waren  :    Eberhard 

49  und  Ernst,  die  Brüder  des  verstorbenen  Herzogs").  Wann 
diese  Schenkung  geschehen  sei,  ist  unbekannt,  weil  in  der  Urkunde 
kein  Datum  angegeben  ist,  doch  scheint  sie  nicht  lange  nach  Adal- 
bero's  Tode  geschehen  zu  sein,  weil  sie  noch  in  die  Hände  des 
Grafen  Eberhard  von  Sempt  und  Ebersberg,  der  das  Klo- 
ster gegründet  hatte^  geschah.  Aus  offenbar  späterer  Zeit  aber  ist 
folgende  Schenkung  derselben  Personen  an  dasselbe  Kloster. 

„Ein  gewisser  Kleriker  erlauchter  Abkunft  Namens  Adal- 
bero und  sein  Bruder  Mar ch wart,  Söhne  des  Herzogs  Adal- 
bero schenkten  einen  Wald  zu  Mo sp ach  in  die  Hände  der  Aeb- 

50  tissin  H  e  r  b  i  r  g  a  und   ihres  Vogtes  Erchinger  50)." 

Diese  Urkunde  ist,  obwohl  sie  in  der  Reihe  der  Geisenf eider 
Urkunde  der  obigen  vorangeht,  doch  offenbar  von  späterem  Datum. 
Adalbero  II.,  der  in  der  ersten  Urkunde  nach  seinem  Bruder 
und  zwar  ohne  Beisatz  genannt  wird,  erscheint  jetzt  schon  als 
Kleriker  und  geht  als  solcher  seinem  obgleich  älteren  Bruder 
vor.  Des  Stifters  Eberhard  geschieht  keine  Erwähnung  mehr, 
dafür  aber  erscheint  schon  die  Acbtissin  mit  ihrem  Vogte  Erchin- 
ger. Des  Herzogs  Adalbero  wird  nur  als  Vater  der  Schenker 
gedacht,  aber  nicht  mehr  in  der  Art,  wie  in  der  ersten  Urkunde; 
selbst  die  Schenkung  geschieht  nicht  für  sein  Seelenheil,  unter  den 
Zeugen  erscheinen  nicht  mehr  des  Herzogs  Brüder.  Alle  diese  Um- 
stände setzen  es  ausser  Zweifel,  dass  diese  Urkunde,  obwohl  sie  im 
Urkundenverzeichnisse  um  zwei  Nummern  früher  angeführt  wird, 
doch  offenbar  aus  einer  späteren  Zeit  herstammt,  wo  das  Anden- 
ken des  verstorbenen  Herzoffs  nicht  mehr  so  lebhaft  und  frisch 
im  Gedächtnisse  der  Söhne  war. 

Ich  komme  nun  zu  dem  dunkelsten  und  schwierigsten  Theile 
meiner  Abhandlung,  nämlich  zur  Beantwortung  der  Frage,  wie 
Adalbero's  Ge  mal  in  geheisseu  habe  und  aus  welchem  Hause  sie 
gewesen  sei.  Frölich  nennt  sie  B rigide  und  gibt  an,  sie  sei 
eine  Tochter  des  Herzogs  Hermann  von  Schwaben  gewesen, 


1<)7 

ohne  jedoch  bpgCÜ  einen  Beweis  für  seine  Brhauplun»-  anzufiih- 
reu.  Der  Yoraner  Chorherr  Cäsar  in  seinen  Annalrn  von  Steier- 
niark51)  behauptet  dasselbe ,  kann  jrilorli  keinen  andern  Grund  61 
dafür  aufbringen  als  den  .  dass  IVölieh  ei  behauptet  habe,  was 
als  ein  Pröhrhen  seines  starken  Autoritätsglaubens  gelten  mag. 
Fine  andere  in  der  liandsehriHIiehen  Chronik  von  Sleycrmark  ent- 
haltene abweichende  Angabe  bekämpft  und  verwirft  er  als  völlig 
falseh  und  dennoeh  setzt  er  nach  allem  Diesem  in  seinem  genea- 
logischen Sehema  der  Eppensteiner  zum  \amcn  Brigida 
ein  Sternehen,  um  sie  als  ungewiss  zu  bezeichnen,  weil  es  doch 
den  Ansehein  habe,  dass  Brigida  nur  die  Gemalin  des  Herzogs 
Konrad  I.  von  Kärnthcn  gewesen  sei,  da  dieser  1002  beim 
Annalisten  Dietmar  ausdrücklich  ein  Schwiegersohn  Her- 
manns von  Schwaben  genannt  werde  52).  Und  diess  scheint  52 
auch  in  der  That  der  Fall  zu  sein ,  da  von  einer  B  r  i  g  i  d  a 
als  Gemalin  Adalbero's  sich  nirgends  eine  Spur,  auch  nicht  die 
leiseste  vorfindet. 

Die  handschriftliche  Chronik  von  Steyermark,  die  ich  selbst 
nicht  kenne,  sondern  nur  in  Cäsars  Jahrbüchern  von  Steyermark 
mehrmals  angeführt  finde,  enthält  nach  Cäsars  Angabe 53)  die  53 
Nachricht,  dass  Herzog  Adalbero  mit  Beatrix,  einer  Anver- 
wandten K.  Konrad  I.  (soll  heissen  II.),  vermählt  gewesen  sei, 
ohne  jedoch  die  Beweise  oder  die  Gewährsmänner  dafür  anzu- 
führen •,  wenigstens  führt  sie  Cäsar  nicht  an,  der  vielmehr,  wie 
bereite  bemerkt  wurde,  diese  Angabe  als  falsch  und  irrig  ver- 
wirft. Ohne  diese  Nachricht  noch  gekannt  zu  haben,  bin  ich  merk- 
würdiger Weise  durch  meine  Forschung  auf  dasselbe  Ergebniss 
gekommen,  dass  Adalbero's  Gemalin  eine  nahe  Anverwandte, 
höchst  wahrscheinlich  eine  Tochter,  wenn  vielleicht  auch  nur 
eine  Stieftochter  K.  Konrads  II.  gewesen  sein  müsse.  Man  stosse 
sieh  vor  der  Hand  nicht  an  dem  scheinbaren  Widerspruche,  dass 
ich  Adalbero's  Gemalin  zugleich  eine  nahe  Anverwandte  K.  Kon- 
rads II.  und  zugleich  dessen  Stief-  oder  durch  Heirat  überkom- 
mene Tocnter  nenne.  Der  Widerspruch  dürfte  genügend  gehoben 
Verden.  Zuerst  will  ich  naehweisen,  dass  Adalbero's  Gemalin  eine 
n.ilie   An\ erwandte  K.   Konrad   II.  gewesen  sein   mfifSC 

1.     In   der   bereits    erwälmten    Geisenfelder  Urkunde,     worin 
Herzog  Adalbero's   Söhne    Adalbero    und   Marina  rd    dem   bc- 


198 

ö4  sagten  Kloster  einen  Wald  zu  Mospach  schenken54),  heisst  es: 
quidam  illustris  prosapiae  Clericus  Adalbero  et  germanus 
ejus  M  a  r  c  h  w  a  r  t,  ducis  Adalberonis  filii  etc.  Kenner  des  Mit- 
telalters wissen,  dass  illustris  weit  mehr  bedeute  als  nobilis 
und  selbst  nobilissimus,  nur  von  fürstlichen  Personen  ge- 
braucht werde  und  auf  eine  nahe  Verwandtschaft  mit  dem  regie- 
renden königlichen  oder  kaiserlichen  Hause  hindeute.  Der  ver- 
storbene   Herzog    Adalbero  wird  in  der  zweiten  Geisenfelder 

55  Urkunde55}  nur  nobilissimus  Dux,  nicht  illustris  ge- 
nannt. Wenn  nun  seinen  Söhnen  ein  höheres  Adelsprädicat  bei- 
gelegt wird  als  ihm  selbst,  obwohl  er  Herzog,  sie  aber  höch- 
stens Grafen  waren,  so  konnte  es  nur  mit  Rücksicht  auf  ihre 
vornehmere  mütterliche  Abstammung  und  Verwandtschaft 
mit  dem  Kaiserhause  geschehen. 

2.  Hermann  der  Gichtbrüchige  sagt  beim  Jahre  1053,  dass 
K.  Heinrich  III.,  K.  Konrad  II.  Sohn,    das  Bisthum  Bamberg 

56  „consobrino  suo  Adalberoni"  verliehen  habe  ).  Mir  ist  nicht 
unbekannt,  dass  consobrini ,  ae,  so  viel  als  Abkömmlinge  von 
Schwestern  und  in  weiterer  Bedeutung  überhaupt  Geschwister- 
kinder bedeute,  aber  bei  Wörtern,  welche  in  den  Urkunden  des 
Mittelalters  vorkommen,  muss  nicht  so  fest  auf  die  eigentliche 
etymologische  Bedeutung  derselben  gesehen  als  auf  die  besondere, 
welche  sie  nach  dem  Sprachgebrauche  jener  Zeit  hatten.  In  die- 
ser besonderen  Bedeutung  bezeichnet  nun  das  Wort  consobrinus 
den  Sohn  einer  Schwester  und  ist  daher  gleichbedeutend  mit 
filius  sororis,  filius  sororius.  So  nennt,  um  eine  Beweisstelle  an- 
zuführen,   K.  Otto  II.  979  den  Sohn  seiner  Schwester    L  u  i  t- 

57  gar  de,  nämlich  den  Herzog  Otto  von  Kärnthen,  consobrinum57). 
Wenn  nun  K.  Heinrich  III.  den  zum  Bamberger  Bischöfe  er- 
nannten Adalbero  seinen  consobrinum  nennt,  so  beweist 
diess  klar,  dass  dieser  ein  Sohn  einer  Schwester  des  Kai- 
sers gewesen  sein  müsse. 

3.  Lambert  sagt  beim  Jahre    1073,    dass  K.  Heinrich  IV., 
K.  Heinrichs  III.  Sohn,    das  Herzogthum    Kärnthen  Marchwardo 

58  cuidam  suo  propinquo  verliehen  habe58),  was  wieder  auf  die 
nahe  Verwandtschaft  zwischen  K.  Heinrich  IV.  und  Marquard  III. 
hindeutet.  Sie  waren  nach  dem  unter  2.  Gesagtem  Geschwi- 
sterkinder. 


IM 

'».  Der  sächsische  Annalist  sagt  heim  Jahre  1057.  aber  mit 
NfVg  auf  «las  Jahr  10??.  dass  K.  Heinrich  IV.  «las  llcrzog- 
thum  Kärnthen  I/mdolfo.  8  o  n  1 1 1  g  D  i  u  c  n  .  gen-cbrn  habe59).  5« 
Also  noch  in  Liudolf  (auch  Liiilolf,  Luitald,  Liulald  genannt), 
einem  Sohne  des  Herzogs  Marquard  und  Enkel  des  Herzogs  Adal- 
bero,  wird  die  Blutsverwandtschaft  mit  dem  Kaiserhause  aner- 
kannt. Kr  stand  zu  R.  I leinrieh  IV.  in  dein  Verhältnisse  eines 
Gcschwistercnkels  zum  Geschwisterkind.  Diese  mehrfachen  und 
so  bestimmt  lautenden  Beweise  lassen  keinen  Zweifel  zu  rück- 
sichtlieh  der  nahen  Verwandtschaft  zwischen  den  Söhnen  Adal- 
bero's  und  dem  kaiserlichen  Hause;  insbesondere  deutet  das  un- 
ter Nummer  2  Gesagte  klar  daraufhin,  dass  Adalbero's  II.  und 
daher  auch  Marquard's  III.  Mutter,  die  Gemalin  des  Herzogs 
Adalbero  I.,  eine  Schwester  K.  Heinrich  III.  und  somit 
eine  Tochter  K.  Konrad  II.  gewesen  sei. 

Nach  Frölich  wären  K.  Konrad  II.,  Herzog  Konrad  I. 
von  Kärnthen  (von  1005  bis  1012)  und  Herzog  Adalbero  von 
Kärnthen  (1012  bis  1035)  Schwäger  gewesen,  indem  sie,  der 
erste  Gisela,  der  zweite  Mathilde,  der  dritte  Brigida,  sämmt- 
lich  Töchter  des  Herzogs  Hermann  von  Schwaben  zu  Gema- 
linen gehabt  hätten ,  was  jedoch  völlig  irrig  ist.  Denn  der  sächsi- 
sche Annalist  sagt  gar  nichts  davon,  dass  Gisela  Konrad's  II.  Ge- 
P  mal  in.  eine  Tochter  Hermann'»  des  Herzogs  von  Schwaben 
gewesen,  sondern  führt  von  ihr  nur  an,  dass  sie  aus  VVerla  in 
YA  e  s  t  p  h  a  1  e  n  —  also  nicht  aus  Schwaben  —  abstammte  und  zwei 
Brüder,  Rudolf  und  Bernhard,  und  eine  Schwester  Mathilde 
gehabt  habe,  welche  letztere  mit  dem  Grafen  Esicus  von  Bal- 
le n  s  t  i  d  e  —  also  nicht  mit  Herzog  K  o  n  r  a  d  I.  von  Kärnthen  — 
vermählt  gewesen  sei60).  Es  ist  wirklich  unglaublich,  wie  wenig  G0 
gewissenhaft  man  mit  der  Genealogie  umgegangen  ist  und  welche 
Verwirrung  man  dadurch  darin  angerichtet  hat.  Letztere  ist  um  so 
heilloser,  weil  sie  von  Männern  ausging,  welche  sich  als  Geschichts- 
forscher einen  Namen  erworben  haben,  mithin  ihre  Irrthümer  durch 
ihr  Ansehen  decken.  Von  dieser  Art  sind  insbesondere  Hormavi's 
genealogische  Tafeln,  worin  sich  eine  Menge  Irrthümer  vor- 
linden, die  aber  fast  Niemand  als  solche,  sondern  als  aus- 
gemachte Wahrheiten  ansieht,  weil  sie  eben  von  llnrmayr  her- 
kommen. 


200 

Doch  kehren  wir  zu  unserer  Aufgabe  zurück.  Wann  nun  Her- 
zog Adalb  er  o's  Gemahlin  eine  To chter  K.  Konrad's  II.  ge- 
wesen sein  muss,  wie  aus  dem  Vorhergegangenen  mit  Recht  ge- 
schlossen wird,  so  muss,  wenn  es  anders  möglich  ist,  nachgewie- 
sen werden,  dass  K.  Konrad  II.  wirklich  eine  Tochter  gehabt 
habe.  Kein  Annalist,  nicht  einmal  der  sächsische,  erwähnt  einer 
solchen  ,  kein  Geschichtschreiber  führt  eine  Tochter  jenes  Kai- 
sers an  und  in  allen  Genealogien  erscheint  bloss  Heinrich  III. 
als  K.  Konrad's  II.  Abkömmling,  und  dennoch  hatte  er  eine 
Tochter,  wie  wir  diess  aus  einer  Urkunde  dieses  Kaisers  entneh- 
men, worin  er  seiner  Gemahlin  Gisela,  der  Kaiserin,  seines  Soh- 
nes Heinrich,  des  Königs,   seiner  Tochter  Beatrix,  —  filiae 

61  quoque  nostrae  Beatricis  —  seiner  Eltern  u.  s.  w.  erwähnt  61). 

Der  Kaiser  hatte  also  eine  Tochter  Namens  Beatrix,  welche 
demnach  die  Gemalin  des  Herzogs  Adalbero  gewesen  sein  konnte, 
ja  musste.  Somit  bin  ich  auf  dem  Wege  selbstständiger  Forschung 
zu  einem  Ergebnisse  gelangt,  das  mit  der  Angabe  der  handschrift- 
lichen Chronik  von  Steyermark,  dass  Adalbero  eine  Anver- 
wandte K.  Konrad's  II.  Namens  Beatrix  zur  Gemahlin  gehabt 
habe,  übereinstimmt,  ohne  dass  mir  bekannt  wäre,  woher  der  Ver- 
fasser jener  Chronik  seine  Nachricht  geschöpft  habe.  Der  einzige 
Unterschied  ist  der,  dass  in  der  genannten  Chronik  Adalbero' s  Ge- 
mahlin Beatrix  bloss  eine  Anver  wan  dte  K.  Konrad's  II.  heisst, 
während  ich  nachgewiesen  habe,  dass  sie  seine  Tochter  gewesen 
sei.  Zur  Bestätigung  meiner  Behauptung  will  ich  nur  noch  eine 
Urkunde  anführen,  wodurch  auch  insbesondere  der  Umstand  nach- 
gewiesen werden  soll,  dass  Adalbero's  Gemahlin  wirklich  Beatrix 
geheissen  habe. 

1025  am  12.  Mai  zu  Bamberg  schenkte  nämlich  K.  Ko n rad  II. 
(nachdem  er  im  Frühjahre  Bayern  und  Kärnthen  bereiset  hatte), 
auf  die  Fürbitte  seiner  Gemalin  Gisela  und  des  Erzbischofs 
Aribo  von  Mainz  (eines  Grafen  von  Leoben),  einer  Matrone  Na- 
mens Beatrix  100  königliche  Höfe  in  der  Grafschaft  des  Grafen 
Turdegowo  und  zwar  im  Orte  Aveleniz  (dem  heutigen  Äff  lenz  in 

62  Obersteyermark)  63).  Eben  diese  100  königlichen  Höfe  im  Thale 
Avelenz  nebst  vielen  andern  Gütern  schenkte  Herzog  Heinrich, 
Adalbero's  Enkel,  1104  dem  von  ihm  gestifteten  Benedictiner-Klo- 

63  ster  zu  St.  Lambrecht63).    Da  nun  Herzog  Heinrich,   wie  er  in 


201 

der  Stiflungsurkuiidc  sagt  und  wie  es   sich  \  on  selbst  versteht,  das 

Kloster  nur  mit  Beinen  eigenen  Gütern  ausstattete,  und  darunter 

ehen  jene  100  königlichen  Höfe  zu  Villen/,  waren,  welche  1025 
der  Malrone  I»  e  a  I  r  i  \  verliehen  worden  waren,  und  da  ferner  laut 
einer  l  rkumloun  1066  hercils  Heinrichs  Vater  Marquard  III.  als 
Ligenlhümer  \on  Aveleni/.a  erscheint'*),  so  konnte  diese  Besitzung  54 
doeli  nur  im  Weg«  der  E  r  1)  s  e  li  a  f  t  von  Beatrix  auf  M  a  r- 
«[  u  a  r  d  III.  und  von  diesem  an  seinen  Sohn  Heinrich  über- 
angen  sein,  woraus  hervorgeht,  dass  Beatrix  Marquard's  III. 
Mutter  und  Adalbero's  Gemahlin  gewesen  sei.  Wären  jene 
100  Höfe  nicht  im  Wege  der  Erbschaft,  sondern  durch  Kauf  oder 
Tausch  auf  Marquard  III.  übergegangen,  so  hätte  Herzog  Hein- 
rieh, als  er  jene  Höfe  1104  dem  Stifte  St.  Lambrecht  schenkte, 
diesem  nicht  nur  die  Urkunde  von  1025,  die  bloss  den  Rechtstitel 
für  Beatrix  enthält,  sondern  aueh  die  Kauf-  oder  Tauschurkunde, 
wodurch  die  Höfe  von  Beatrix  auf  Marquard  III.  übergin- 
gen, übergeben  müssen,  wovon  jedoch   nichts  bekannt  ist. 

Das  übergrosse  Geschenk  von  hundert  königlichen  Höfen,  das 
ihr  als  einer  Matrone  doch  nicht  als  Belohnung  für  geleistete 
wichtige  Dienste  gemacht  worden  sein  konnte,  Hesse  schon  für  sich 
allein  vermuthen  ,  dass  sie  eine  Frau  von  höchster  Geburt  müsse 
gewesen  sein,  wenn  wir  diess  auch  nicht  anderswoher  wüssten. 

Ich  könnte  mich  nun  mit  der  durchgeführten  Nachweisung,  dass 
Adalbero's  Gcmahlinn  Beatrix  geheissen  habe  und  eine  Toch- 
ter K.  Konrad's  II.  gewesen  sei,  begnügen  und  vor  einem  Ein- 
wurfe gegen  meine  Behauptung  so  ziemlich  sicher  sein.  Allein  ich 
bin  EU  gew  issenhaft ,  um  einen  solchen  nicht  selbst  zu  machen. 
Man  könnte  nämlich  sagen:  Wie?  K.  Konrad  II.  heirathete  Gi- 
sela erst  1014;  1015  gebar  sie  ihm  den  Sohn  Heinrich  und 
Beatrix  konnte  daher  frühestens  erst  1016  geboren  worden  sein 
und  demnach  auch  frühestens  erst  1031  geheirathet  haben,  so  dass 
ihre  mit  Adalbero  gezeugten  Sühne  Marquard  und  Adal- 
bero  1039  höchstens  7  oder  C>  Jahre  alt  sein  konnten,  während  sie 
nach  der  ersten  Gcisenfrldcr  l  rkunde,  die  doch  bald  nach  Adal- 
bero's Tode  ausgestellt  worden  zu  sein  scheint,  offenbar  viel  aller 
gewesen  sein  mussten,  indem  sie  das  Gut  Bernchoven  an  das  Klo- 
ster schenkten,  ohne  dass  von  einem  Vormund«  Krwähnung  ge- 
schieht,  woraus    sieh    sonach    ergebe,    dass    des    Kaisers  Tochter 


202 

Beatrix  nicht  Adalbcro's  Gemahlin  gewesen  sein  könne,  und  zwar 
nm  so  weniger,  da  sie  für  ihn  überhaupt  viel  zu  jung  gewesen  wäre. 
Dieser  Einwurf  wäre  vollkommen  gegründet,  wTenn  man  sie  für 
eine  Tochter  K.  Konrad's  und  Gisela's  ausgäbe.  Ich  habe  diess 
jedoch  nicht  gethan,  sondern  bin  vielmehr  der  Meinung,  dass  Bea- 
trix die  Tochter  des  Kaisers  aus  einer  früheren  Ehe  gewesen 
sei.  Wie  Gisela  bereits  in  erster  Ehe  mit  Ernst,  dem  Sohne 
des  Markgrafen  Liupol  d,  und  in  zweiter  Ehe  mit  dem  Grafen 
Bruno  von  Braunschweig  vermählt  gewesen  war,  und  jedem  der- 
selben einen  Sohn  geboren  hatte,  bevor  sie  zur  dritten  Ehe  mit 
Konrad  schritt,  eben  so  konnte  auch  dieser  schon  vorher  einmal 
vermählt  gewesen  sein  und  in  dieser  ersten  Ehe  jene  Beatrix  er- 
zeugt haben,  während  er  mit  Gisela  seinen  Sohn  Heinrich  er- 
zeugte. Diess  wird  auch  aus  dem  sächsischen  Annalisten  wahr- 
scheinlich, welcher  beim  Jahre  1026  sagt:  der  König  feierte  das 
Geburtsfest  des  Herrn  zu  Lodi  und  ernannte  seinen  mit  Gisela 
65  erzeugten  Sohn  zum  Könige  65).  Wozu  der  Beisatz:  ex  Gisela, 
wenn  er  früher  nicht  vermählt  gewesen  wäre?  Durch  diesen  Bei- 
satz scheint  mir  der  Annalist  andeuten  zu  wollen,  dass  Heinrich 
nicht  in  Konrad's  erster  Ehe  erzeugt  worden,  sondern  ein  Sohn 
aus  dessen  zweiter  Ehe  mit  Gisela  sei. 

Für  meine  Behauptung ,  dass  Beatrix  nicht  eine  Tochter 
Gisela's  gewesen  sei,  spricht  auch  der  Umstand,  dass  der  sächsi- 
sche Annalist  ihrer  nicht  erwähnt,  was  er  im  entgegengesetzten 
Falle  gewiss  nicht  unterlassen  haben  würde,  da  er  doch  Gisela's 
Brüder  Rudolph  und  Bernhard  und  Schwester  Mathild  sammt 
56  deren  Kindern  und  Enkeln  weitläufig  anführt66).  Da  aber  der  Kai- 
67  ser,  wie  diess  urkundlich  gewiss  ist 67) ,  dennoch  eine  Tochter 
Beatrix  hatte,  so  kann  diese  nur  in  seiner  ersten  Ehe  mit  einer 
uns  übrigens  dem  Namen  nach  unbekannten  Gemahlin  erzeugt 
worden  und  daher  auch  vielleicht  um  viele  Jahre  älter  sein  als 
ihr  Bruder  Heinrich,  so  dass  rücksichtlich  ihres  Alters  alle 
oben  angeführten  Bedenken  wegfallen,  und  sie  recht  wohl  Herzog 
Adalbero's  Gemalin  und  die  Mutter  der  1039  bereits  im  Jünglings- 
alter stehenden  Brüder  Marquard  III.  und  Adalbero  II.  sein 
könnte. 

Schade,  dass  uns  die  Chroniken  so  gar  keinen  Zug  aus   dem 
Leben  dieser  Frau  aufbewahrt  haben,  so  w7ie  es  auffallend  ist,  dass 


MM 

seihst  in  den  l  rkunden  des  Klosters  (ieisenfeld  keine  Erwihttttttg 
von  ihr  geschieht:  Wir  wissen  nicht  einmal,  oh  sie  ihren  Gemahl 
überlebt  habe  oder  vor   ihm   gestorben  sei. 

Von   ihren  mit    Adalbero  erzeugten    Rindern    sind    uns    nur 
Mar(|iiard  Ul.und  A  d  a  I  hcm  II.  mit  Ge*  isshcit  bekannt  ÜM).  doch     68 
habe  iah  Grund  11  vermulhen.  dass  aus  dieser  Ehe  aueh  eine  Toch- 
ter entstammte,  die  gleich  der  Müller  Beat  rix  hiess.    Ich   vermu- 

ihe  nämlieh.  dass  Beatrix,  die  Matter  jetter Mathilde,  welch« 

als  Freundin  des  Papstes  Gregor  VII.  eine  so  grosse  Rolle  in  der 
Geschichte  Italiens  und  Deutschlands  spielte,  eine  Tochter  Adal- 
bero's  und  Beatricen's  gewesen  sei.  Gelingt  es  mir,  wie  ich 
hoffe,  meine  Vcrmuthung  zu  begründen,  so  ist  diess  eine  wesent- 
liche Bereicherung  der  Geschichte,  die  uns  bisher  über  die  Her- 
kunft der  Mutter  Malhildens  keine  Aufschlüsse  zu  geben  ver- 
mochte. 

Jene  Beatrix  nun  war  in  erster  Ehe  mit  dem  Markgrafen 
Bonifacius  von  Toscana  vermählt  gewesen  und  hatte  diesem 
eine  Tochter,  eben  jene  in  der  Folge  zur  grossen  Berühmtheit  ge- 
langte Mathilde  geboren.  Nachdem  Bonifacius  1053  gestor- 
ben und  kaum  das  Trauerjahr  abgelaufen  war,  gelang  es  dem  Her- 
zog Gottfried  II.,  oder  Gozelo  von  Lothringen,  die  Hand 
der  verwitweten  Markgräfin  und  mit  ihr  die  schöne  Mark,  um  die  es 
ihm  vorzüglich  zu  thun  war ,  zu  erringen.  Da  er  gleich  seinem 
1044  verstorbenen  Vater  Gottfried  I.  sich  schon  vorher  meh- 
rere Male  gegen  den  Kaiser  empört  und  nun  nach  seiner  Vermäh- 
lung  mit  Beatrix  die  Mark  Toscana  ohne  vorher  eingeholte 
kaiserliehe  Bewilligung  in  Besitz  genommen  hatte,  so  sah  K.  Hein- 
rich III.  darin  eine  grosse  Gefahr  für  seine  Grafschaft  in  Italien 
und  ermahnte  desshalb  nicht  nur  seinen  dortigen  Statthalter  zur 
Wachsamkeit,  sondern  zog  auch  1055  mit  einem  grossen  Heere 
seihst  dahin.  Gottfried  enthielt  sich  klug  jeder  Feindseligkeil, 
kam  dem  Kaiser  Friedrich  entgegen,  entschuldigte  sich,  gelobte 
Treue  und  ward  in  seiner  Markgrafschaft  gelassen,  nicht  weil 
man  ihm  traute,  sondern  weil  man  im  Falle  seiner  Entsetzung 
noch  Schlimmeres  von  ihm  befürchtete.  Nur  von  seiner  Gemah- 
lin musste  er  sich  trennen  ,  denn  diese  führte  der  Kaiser  als 
Gefangene  mit  sich  fort.  Warum?  Weil  sie  sich  ergeben  habe,  sagt 
Lambert  in   seinen  Jahrbüchern  69),  und  weil  sie  dadurch,    dass  sie    69 


204 

ohne  des  Kaisers  Einwilligung  jene  Ehe  geschlossen,  Italien  an 
einen  öffentlichen  Feind  verrathen  habe. 

Dieser  Grund  der  Wegführung  der  Markgräfin  schien  mir  nicht 
stichhältig  genug  zu  sein.  Hatte  sich  nicht  auch  Gottfried  dem 
Kaiser  ergeben?  Und  doch  wurde  nicht  er,  der  gefährliche,  son- 
dern nur  sie,  ein  schwaches  Weib,  weggeführt.  Hatte  der  Kaiser 
ihm  verziehen ,  warum  sollte  er  nicht  auch  ihr  verziehen  haben? 
Wann  pflegten  die  Kaiser  einem  Begnadigten  und  dazu  noch  in 
seiner  öffentlichen  Würde  Belassenen  seine  Gattin  wegzuführen, 
wenn  sie  dazu  nicht  durch  andere  ausserhalb  der  Politik  lie- 
gende Rücksichten  bestimmt  wurden? 

Kurz  der  von  Lambert  angegebene  Grund  befriedigte  mich 
durchaus  nicht,  weil  ich  die  in  seinen  Worten  „contractis  se  in- 
consulto  nuptiis"  allerdings  enthaltene  Andeutung  eines  näheren 
Verhältnisses  zwischen  Beatrix  und  dem  Kaiser  noch  nicht 
verstand.  Ich  forschte  daher  nach,  was  wrohl  der  sächsische  An- 
nalist darüber  sage,  und  sieh,  dieser  gab  mir  eine  vollkom- 
70  men  befriedigende  Aufklärung.  Der  Kaiser,  sagt  er70),  habe 
bei  einer  Rückkehr  seine  Nichte  Beatrix...  mit  sich 
fortgeführt  und  zwar  zur  Strafe  wegen  der  Zügellosigkeit, 
der  sie  sich  nach  dem  Tode  ihres  ersten  Gemals  Bonifacius  über- 
lassen habe. 

Diese  Aufklärung  ist  befriedigender  und  bietet  den  Schlüs- 
sel dar  zum  Verständnisse  der  in  Lamberts  Worten  enthaltenen 
Andeutung.  Beatrix  war  des  Kaisers  Nichte.  Als  solche 
war  sie,  auch  abgesehen  von  den  Forderungen,  des  Sittengesetzes, 
verpflichtet,  in  ihrem  Witwenstande  durch  ein  eingezogenes  Le- 
ben die  Ehre  des  kaiserlichen  Hauses,  dem  sie  angehörte,  zu 
wahren;  als  Nichte  des  Kaisers  durfte  sie  ferner  ohne  seine  Ein- 
willigung zu  keiner  neuen  Ehe  schreiten,  da  er  nicht  nur  das 
Oberhaupt  des  Reiches,  wozu  auch  ihre  Mark  gehörte,  sondern 
auch  das  Oberhaupt  des  kaiserlichen  Hauses  war,  ohne  dessen 
Vorwissen  und  Genehmigung  kein  jenem  Hause  angehöriges  Glied 
sich  rechtsgiltig  vermählen  konnte.  Somit  lässt  sich  auch  die 
Wegführung  Beatricens  eher  erklären.  Was  der  Kaiser  einer 
blossen  Markgräfin  gegenüber  nicht  thun  konnte,  nicht  thun 
durfte,  das  konnte  und  durfte  er  als  Oheim  und  Oberhaupt  des 
Hauses  j»;e<>;cnübcr  seiner  Nichte  thun.    Und  wie  «rossen  An- 


205 

iheil  auch  iic  Politik  und  der  Vertonet,    <l;»ss  sie  gerade  einen 

seiner  ärgsten  Gegner  7,11111  /.weilen  Bemale  irewühll  halle,  an 
Ihrer  Wegfnhmng  haben  Mochten,  die  rorgeschtttste  l  rieche  der»- 
leiben  wer  «loci»  nnr  die  Sfhnnng  <I«m-  rerletsten  Ehre  ind  60- 

sei/.e  iei  kaiserlichen  Hauses.  oi>  eie  ihre  Freiheit  noch  im  Laufe 
des  Jahrei  1  or>5.  weichet  der  Kaiser  in  Knliei  anbrachte  oder 
erst  neck  dessen  Tode  105(5  wieder  erlangte,  ist  unbekannt,  so 
wie  aneli  von  ihren  ferneren  Schicksalen  nichts  zu  unserer  Kcnnt- 
niss  gekommen  ist. 

Wenn  nun  Beatrix  heim  sächsischen  Annalisten  eine 
Nichte  —  neptis  —  des  Kaisers  Heinrich  III.  —  denn  En- 
kelin kann  neptis  hier  nicht  bedeuten,  da  bei  des  Kaisers  Tode 
105G  sein  einziger  Sohn  Heinrich  IV.  erst  fünf  Jahre  zählte, 
seine  einzige  Tochter  aber  nur  um  wenige  Jahre  älter  war  — 
genannt  wird ,  so  konnte  sie  nur  eine  Tochter  seiner  einzigen 
Schwester  Beatrix  und  ihres  Gemales,  des  Herzogs  Adalbero 
gewesen  sein,  so  dass  sie  und  ihre  Tochter  Mathilde  dem  Gc- 
schlechte  der  Eppensteiner  angehörten.  Bei  der  letzteren 
begegnen  wir  dem  seltenen  Falle,  dass  sie  mit  ihrem  Stiefbruder 
vermählt  war.  Dieser  ebenfalls  Namens  Gottfried  (HI.)  mit 
dem  Beinamen  der  Buckelige,  war  ein  Sohn  des  oben  ge- 
nannten Herzogs  Gottfried  IL,  aus  dessen  erster  Ehe  mit  einer 
uns  unbekannten  Gcmalin,  während  Mathilde  eine  Tochter  des 
Markgrafen  Bonifa cius  und  Beatricens  war,  so  dass  die  ge- 
genneitigee  Kinder  nicht  mit  einander  verwandt  waren  und  sich 
trotz  dem,  dass  sie  durch  die  Vermählung  Gottfried  II.  und 
Beatricens  Stiefgeschwister  geworden  waren,  heiraten  konn- 
ten, (i  o1  I  fr  ied  III.  hatte  aber  wenig  Ursache  sich  dieser  Verbin- 
duni:  M  Irenen,  da  seine  Gemalin  ihm  nach  Lothringen,  wohin  ihn 
nach  des  \  alers  Tode  die  Verwaltung  seines  Hcrzogthums  rief,  nicht 
folgen  wollte,  sondern  stets  entfernt  und  getrennt  von  ihm  lebte,  bis 
er  1076  starb.  Nach  einem  13jährigen  Witwenstandc  heiratete  sie 
als  Matrone  von  ungefähr  50  Jahren  1089  einen  sehr  jungen  Mann, 
nämlich  den  Herzog  W  e  1  p  h  IL  (odermit  Einzahlung  der  baveri- 
■ehen  Ahnen  V.),  den  Sohn  Welph's  I.  (IV.)  und  Enkel  des  Mark- 
grafen knne  von  Bete  und  der  K  uniza,  der  einzigen  Tochter 
des  bayerischen  Grafen  Welpk  III.  Aber  auch  diese  Ehe  fielnicht 
nnr  Zufriedenheit  beider Theileanenntd  wurdel095  wieder  aufgelöst. 

Archiv.  Jahrg.  1850. 1.  Bd.  II.  Hü.  1* 


200 

Da  sie  weder  aus  der  ersten,  noch  aus  der  zweiten  Ehe  Kin- 
der hatte,  so  vermachte  sie  alle  ihre  Güter  und  Besitzungen  der 
römischen  Kirche.  Dass  sie  diess  schon  1077  oder  1079,  wie 
Einige  vermuthen,  denn  die  Urkunde  sey  verloren  gegangen,  gc- 
than  habe,  ist  kaum  glaublich-,  da  dann  nicht  einzusehen  wäre,  was 
den  jungen  Welph  zur  Heirath  mit  Mathilden,  die  dem  Alter 
nach  seine  Mutter  hätte  sein  können,  bewogen  haben  sollte.  Denn 
der  Beweggrund  dazu  konnte  von  seiner  Seite  kaum  ein  anderer 
sein,  als  für  sich  und  seine  mit  ihr  zu  erzeugenden  Kinder  ihre  un- 
geheuren Besitzungen  entweder  ganz  oder  wenigstens  zum  Theilc 
zu  erwerben.  Denn  sie  besass  Toscana,  Mantua,  Parma, 
Reggio,  Piacenza,  Ferrara,  Modena  nebst  Theilen  von 
Umbrien,  dem  Herzogthume  Spolctto,  und  den  Marken 
"Verona  und  Ancona,  und  daher  fast  Alles,  was  gegenwärtig 
den  Kirchenstaat  und  die  südlich  vom  Po  gelegenen  Herzogthümcr 
und  das  Grosshcrzogthum  Toscana  ausmacht. 

Mathildens  Name  nimmt  sogar  in  der  Weltgeschichte  eine 
Stelle  ein.  Durch  alle  jene  Eigenschaften  und  Umstände,  durch 
welche  grosser  Einfluss  errungen  zu  werden  pflegt,  hohe  Abkunft, 
vornehme  eheliche  Verbindung,  Schönheit,  Geist,  Bildung  und  un- 
geheuren Reichthum  und  Landbesitz  begünstigt,  war  es  ihr  leicht 
sich  eine  politische  Stellung  zu  gründen,  die  eine  wahre  Macht  ge- 
nannt zu  werden  verdient,  besonders  nachdem  sie  sich  an  den 
Papst  Gregor  VII.,  dessen  gewaltiger  Geist  sie  mächtig  anzog 
und  auf  immer  an  das  päpstliche  Interesse  fesselte,  auf  das  Engste 
angeschlossen  hatte.  Schade,  dass  die  Vortheile  dieser  Verbindung 
nur  dem  Papstthume  zu  Gute  kamen,  während  für  Deutschland, 
dem  Mathilde  doch  von  Seite  ihrer  mütterlichen  Abstammung 
angehörte,  nur  gränzenloses  Unheil  daraus  entstand.  Der  Inve- 
stitursstreit, den  der  Papst  gegen  den  deutschen  König  Hein- 
rich IV.  führte  und  die  endliche  Demüthigung  des  Letzteren  ist 
bekannt. 

Triumphirend  sah  sie  in  Gesellschaft  des  Papstes  von  einem 
Fenster  ihres  Schlosses  zu  Canosa  hinab  auf  den  Büsser,  der  unten 
im  Hofe  in  einem  härenen  Gewände  und  barfuss  3  Tage  lang  vom 
Morgen  bis  zum  Abende  nüchtern  dastehen  musste  mitten  zur  Win- 
terszeit (26. — 28.  Januar  1077),  und  dieser  Büsser  war  der  deut- 
sche König  —  ihr  Vetter.  Der  grosse  Geist  des  Vaters  war  von 


207 

dein  8ohM  gewichen.  Al8  jener  narli  Italien  trekommcii  war.  beugte 
sich    Alles    vor  ihm    und  er  hielt  <1  n*  Macht  ihm)  das  Ansehen  «in 
deutschen  Königs  und  die  l^lir^  seines  Hauses  aufrecht    und    führte 

inner    inine    Nicht«   Beatrix    aus  Italien  weg,  weil  sie  als 

WitWC  Ehre  und  Zucht  vergessen.  Der  Sohn  aber  kam  gf  Jahre 
später  nach  Italien,  um  sich  vor  der  Tochter  Jones  Weihes  und 
ihrem  Verbündeten  gleich  einem  Knechte  zu  demüthigen,  dasAnse- 
hen  eines  deutschen  Königs  dem  Spotte  preiszugeben  und  Sehniaeh 
und  Sehande  über  sich  und  den  deutschen  \amen  zu  häufen. 
PieSlevermärker  mag  es  intercssiren,  nun  zum  ersten  Male  zu 
erfahren,  dass  jene  von  den  Anhängern  der  päpstlichen  Partei  so 
sehr  gepriesene  Mathilde  eine  Steyermärkerin  zur  Mutter 
hfctte;  aher  stolz  darauf  zu  seyn  haben  sie  wahrlich  keine  Ursache. 
Denn  sie  war  die  Feindin  ihres  eigenen  Oheims  Marquard  III. 
und  ihrer  Vettern  Luitold  und  Heinrich,  welche  treu  bei 
ihrem  Könige  aushielten,  und  das  Land  an  der  Mur,  das  jetzt 
Steycrmark  heisst,  litt  nicht  minder  als  andere  Provinzen  an  den 
verderblichen  Folgen  jenes  unseligen  Kampfes  zwischen  der  kaiser- 
lichen und  päpstlichen  Partei.  Seihst  Mathildcn's  Tod  —  sie  starb 
1118,  also  wenige  Jahre  vor  dem  gänzlichen  Erlöschen  des  Eppen- 
steinerischen  Hauses  —  erregte  einen  Krieg,  indem  sich  der  Kai- 
ser und  der  Papst  um  ihre  Erbschaft  stritten. 

Bevor  wir  zur  Geschichte  der  männlichen  Nachkommen  des 
Hetneejl  A  dal  her  o  übergehen,  wollen  wir  noch  ein  wen  in  bei 
seinen  Brüdern  verweilen.  Dass  sie  Eberhard  und  Ernst  feie 
MI  und  als  die  ersten  Zeugen  erscheinen  in  jener  Urkunde,  worin 
Marquard  III.  und  Adalbero  II.  für  das  Seelenheil  ihres  Va- 
ters, des  Herzogs  Adalbero  I.,  das  Gut  Bärenhofe n  dem 
Kloster  Geisenfcld  schenken,  haben  wir  schon  weiter  oben  ge- 
saut •').  Ernst  kommt  sonst  nirgends  mehr  mit  Gewissheit  vor;  71 
ich  sage  mit  Gewissheit,  denn  wir  haben  zwar  mehrere  Urkunden, 
worin  ein  Graf  Ernst  vorkommt,  wir  können  aher.  weil  es  an 
allen  näheren  Bestimmungen  fehlt,  nicht  entscheiden,  oh  darin  \<m 
dem  Eppen  steiner  oder  einem  anderen  Grafen  dieses  NnnMnH 
die  liede  sev.  Eberhard  aber  erscheint  noch  in  einer  anderen. 
noch  bei  Lebseiten  seiner  Mutter  Iladamouth  und  seines  Bru- 
V dalb er o  ausgestellten  Salzhurger  Urkunde,  worin  zu- 
i;  seines  Sohnes   C  h  r  a  M   Erwähnung  geschieht. 

14  • 


208 

„Ein  gewisses  edles  Weib ,  Namens  II adamou  t h" ,  heissl 
es  darin,  „vom  Wunsche  beseelt,  Gotl  im  angelobten  Witwenslande 
zu  dienen,  und  die  Sorgen  dieser  Welt  in  der  Hoffnung  des  Him- 
mels verschmähend,  habe  sich  in  das  Mönchkloster  St.  Peter  (zu 
Salzburg)  begeben  und  demselben  mit  Einwilligung  ihres  Sohnes 
Adalbero  ihre  Besitzung  zu  Suldorf  unter  der  Bedingung 
geschenkt,  dass  davon  eine  Armen  -  Präbende  für  einen  Bruder  ge- 
stiftet und  dass  ihr  Enkel  Chraft,  der  Sohn  ihres  Sohnes 
Eberhard,  den  sie  Gott  und  dem  heiligen  Petrus  dargebracht 
(zum  geistlichen  Stande  bestimmt)  habe,  (in  das  Kloster)  aufge- 
nommen werde.   Die  Schenkung  sei  unter  dem  Abte  A  d  a  1  b  e  r  t 

72  (also  wahrscheinlich  zwischen  995  und  1011)  geschehen72). 

Aber,  könnte  man  fragen,  gehören  denn  die  in  dieser  Urkunde 
genannten  Personen  wirklich  dem  Eppensteinerischen 
Hause  an?  Wäre  diese  Hadamouth  des  Markgrafen  Marquard  II. 
Witwe,  dieser  Adalbero  und  dieser  Eberhard  aber  seine 
Söhne,  so  hätten  diese  vornehmen  Personen  durch  passende  Prä- 
dicate  als  solche  bezeichnet  und  jene  Marchionissa,  diese  aber 
Marchiones  genannt  werden  sollen.  Es  ist  wahr,  der  Verfasser  der 
Urkunde  hat  eben  keinen  Aufwand  von  Höflichkeit  gemacht,  nichts 
desto  minder  aber  sind  die  genannten  Personen  doch  E  p  p  e  n- 
steiner.  Zuerst  muss  nämlich  bemerkt  werden,  dass  die  ganze 
Reihenfolge  jener  Salzburger  Urkunden ,  zu  denen  die  vorliegende 
gehört,  nämlich  jener,  welche  nicht  von  den  Erzbischöfen,  sondern 

73  von  den  Aebten  des  Stiftes  St.  Peter  herrühren 73),  sehr  sparsam 
mit  Titulaturen  und  Prädicaten  sei,  sodann  ist  rücksichtlich  unse- 
rer Urkunde  nicht  zu  übersehen ,  dass  die  Weglassung  der  Titel 
nicht  nur  in  dem  Character  jener  einfachen  Zeit  lag,  sondern  auch 
insbesondere  dem  frommen,  von  der  Welt  und  ihrer  Eitelkeit  ab- 
gewandten Sinne  Hadamouthens  entsprach  und  somit  durch- 
aus nichts  gegen  unsere  Behauptung  beweist,  während  alles  an- 
dere, die  Schenkung  selbst,  die  Zeit,  die  Namen,  ja  die  Stellung 
der  Personen  —  Adalbero,  mit  dessen  Einwilligung  Hadamouth 
die  Schenkung  machte ,  wird  eben  dadurch  als  der  ältere  Sohn 
und  als  das  Oberhaupt  des  Hauses  bezeichnet  —  für  meine 
Behauptung  spricht. 

Zudem  ist  doch  nicht   anzunehmen,    dass   zu   derselben   Zeit, 
wo    es   im   Hause    der  Eppensteiner  eine   Witwe  H  a  d  a- 


20«.» 

n  o  n  i  li  mit  ihren  Eiteren  Soime  \  d  i  1 1»  e  t  <•  and  einen  jün- 
geren) Eberhard,  gib,  wie  die«  urkundlich  nachgewiesen 
werde,  ei  auch  in  einer  anderen  adeüchen  Ftnilie  eine  WHwe 
sannt  iwei  Söhnen  reo  gann  gleichen  Nfanien  gegeben  habe. 

Endlich  siimnii  «lies»«  l Frknnde  mit  den  übrigen  Nachrichten 
zusammen,  nämlich  zuerst  mit  der  Angabc  Frölich't,  der  Hada- 
in o  u  t  h  als  Gemahlin  Marqnard'i  (nach  ihn  f.,  nach  uns  II.) 
«nd  als  Mntter  Adnlbero'a  anführt,  ohne  diene  Urlrande  gekannt 

M  haben,  da  er  sonst  in  seine  Genealogie  der  Kppcnstciner  auch 
den  zueilen  Sohn  Iladamouthens,  nämlich  Eberhard  und  des- 
sen Sohn  Ohraft  angeführt  hätte,  die  darin  fehlen.  Nicht  minder 
slimml  diese  Urkunde  mit  der  ersten  Geiscnfeldcr  Urkunde  zusam- 
men .  da  in  heiden  Eberhard  als  A  d  a  1  b  e  r  o's  Bruder 
erscheint. 

Das  Neue,  das  wir  aus  der  besprochenen  Urkunde  entnehmen, 
ist,  dass  Eb  erhard  einen  Sohn  Namens  Chraft  hatte,  der  von 
seiner  Grossmutter  zum  geistlichen  Stande  bestimmt  und  in  das 
Bcnedictiner-KIoster  St.  Peter  zu  Salzburg  aufgenommen  worden 
war,  Wöf&r  sie  diesem  ihre  Besitzungen  zu  Suldorf  schenkte, 
von  deren  Erträgnissen  nicht  nur  ihr  Enkel,  sondern  ausserdem 
noch  ein  anderer  unbemittelter  Mönch  erhalten  werden  sollte. 
Suldorf  ist  wahrscheinlich  das  heutige  Sulb,  Gemeinde  des  Be- 
zirkes Welsbergel,  Pfarre  wSt.  Martin  an  der  Schwarzsulm  und 
Sulb  e  reck,  eine  benachbarte  Gegend,  beide  im  Marburger 
Kreise. 

Eberhard  scheint  ausser  diesem  urkundlich  gewissen  Sohne 
Chraft.  von  dessen  Schicksalen  weiter  nichts  bekannt  ist,  noch 
mehrere  Söhne  gehabt  zu  haben,  da  nach  der  allgemeinen  Sitte  je- 
ner Zeit,  wenige  Fälle  ausgenommen  ,  immer  nur  ein  nachgebor- 
ner,  nicht  aber  der  erstgeborne  und  noch  weniger  der  ein/  ige 
Sohn  zum  geistlichen  Stande  bestimmt  wurde,  und  wenn  mich 
meine  Vernrathnttg  nicht  täuscht ,  so  durften  wohl  die  edlen  Män- 
ner Wal  fried  und  E  ppo,  weichein  zwei  Salzhurgcr  Urkunden 
■wischen  den  Jahren  1041  und  1060  vorkommen,  Eberhard?! 
Sühne  gewesen  sein. 

Nach  der  ersten  dieser  zwei  Urkunden  übergibt  ein  gewisser 
edler  Mann  in  Kärnthen  (man  ersieht  daraus,  dass  Stcyer- 
mark    damals    noch   keinen    eigenen  Namen  hatte,    sondern  noch 


210 

zu  K  ä  r  n  t  h  c  n  gehörte)  Namens  W  a  I  d f  r  i  e  d  dem  Erzbischofe 
Balduin  (1041 — 1060)  sein  Gut  zu  Chapella  neben  der  Sulm 
ins  Eigenthum  und  erhält  dafür  für  sich  und  seine  Nachkommen  das 
Eigenthum  des  Zehenten,  den  er  nach  dem  canonischen  Rechte  von 
seinen  Gütern  zu  Chrowata  und  lluna  und  von  seinen  Weinbergen 
zu  Hengista  bisher  hatte  entrichten  müssen ;  ist  jedoch  verpflich- 
tet, jährlich  von  den  genannten  Weinbergen  3  Eimer  Wein  und 
von  den  andern  Gütern  den  Zehenten  zu  entrichten,  den  er  bis- 
74    her  nach  der  Gewohnheit  der  Slaven  entrichtet  hatte  74). 

Ganz  ähnlichen  Inhaltes  ist  die  zweite  Urkunde,  worin  ein  ge- 
wisser edler  Mann  in  Kärnthen  Namens  Eppo  sein  Gut  zu 
Chappelun  neben  der  Sulm  dem  Erzbischofe  Balduin  ins 
Eigenthum  übergibt,  dafür  aber  das  Eigenthum  des  gerechten 
und  katholischen  (durch  das  canonische  Recht  allgemein  einge- 
führten) Zehenten  von  seinen  Gütern  zu  Fresah,  zu  Algeristeti 
und  Pecah  erhält,  wobei  er  jedoch  den  gewöhnlichen  (nach 
der   Gewohnheit   der  Slaven  bestehenden)  Zehenten  zu  entrich- 

75  tenhabe75). 

Für  meine  Vermuthung ,  dass  Waldfr  i  ed  und  Eppo  (ge- 
wöhnliche Abkürzung  statt  Eperhard,  Eberhard)  Brüder 
gewesen  seien,  spricht  ausser  ihrem  gemeinsamen  Entschlüsse,  den 
canonischen  Zehenten  in  ihr  Eigenthum  zu  bringen,  der  Umstand, 
dass  jeder  von  ihnen  ein  Gut  zu  Kapellen  oder  Kap  eil  neben 
dem  Flusse  Sulm  besass ,  welche  Antheile  wohl  durch  Theilung 
des  früher  grossen  väterlichen  Gutes  an  sie  gekommen  sein  mö- 
gen. Hätten  sie  diesen  Vertrag  mit  dem  Erzbischofe  gemeinschaft- 
lich in  einer  und  derselben  Urkunde  abgeschlossen,  so  würden  sie 
sicher  Brüder  genannt  werden  ;  da  sie  es  aber  abgesondert,  je- 
der in  einer  eigenen  Urkunde  thaten,  so  war  keine  Veranlassung 
da,  sie  als  Brüder  zu  bezeichnen. 

Die  fernere  Vermuthung,  dass  sie  Söhne  des  Eppensteiners 
Eberhard  und  daher  Neffen  des  Herzogs  Adalbero  gewesen 
seien ,  stützt  sich  auf  den  Umstand ,  dass  ihre  Güter  in  Ge- 
genden lagen,  in  denen  auch  Marquard  III.,  Adalbero's  Sohn, 
ihr  Vetter,  Güter  besass.  Unmittelbar    neben   Agriach  ,    (das 

76  heutige  A  d  r  i  a  c  h)  welches  Marquarden  gehörte 76) ,  lie- 
gen Pecah  (Peckau)  und  Frehsah  (jetzt  Friesach,  Gemeinde 
des  Bezirkes  Peckau)  die  beiden  Besitzungen  Eppo's,  und  nur 


211 

mm  Sinnen  davon  liegt   Unna  (Stiftahet  reohafl  Hirn)  iaa  I 

liimii   \A  1 1  <!  ff  i  e  il's .    Borg  .    Kirch«  und   Herrschaft  Heu 
gehörte  !M  •  rq  ■  a  r  d  i  ■  um!  ehrt  lejalhaj  beim  W  i  I  <l  ff  i  i  d 
Weingärten  und  nahe  dabei  kng  Chrowaia  (jet/.t  I  ra  i  ha  i  ate 

(»  r  a  u  bat,  eine  (Je indo  *l**s  Bezirkes  \\  aldschach),  welches 

ebenfalls  ihm  gehörte. 

Dieser  Umstand,  dass  die  Besitzungen  Marqu  ard's  III.  einer- 
und   \V  a  l  (l  ff  i  |  d*s   und    E  p  p  o's   andererseits    in    solcher   Mibe 

hei  einander  lagen,  ja  t  heilweise  unmittelbar  an  einander  stiessen, 
begründe!  mit  Recht  die  Yermuthung,  dass  diene  Güter  einal  zu- 
sannnengehört  hal>en,  und  erst  durch  allmähliche  Erbsehaftsthei- 
lung  von  einander  gelrennt  worden  seien.  Sie  mögen  rinst  anf  un- 
sret heilte  Eigenthum  des  Markgrafen  M  a  r  q  u  a  r  d  II.  gewesen  und 
nach  seinem  Tode  unter  seine  drei  Söhne  A  d  a  l  b  c  r  o,  E 1)  l  r- 
h  a  r  d  und  Ernst  getheilt  worden  sein.  Während  A  d  a  l  b  c- 
r  o"s  Antheil  ungetheilt  auf  dessen  älteren  Sohn  M  a  r  q  u  a  r  d  III. 
übergegangen  sein  mochte,  da  sein  zweiter  Sohn  A  d  a  1  b  e  r  o  II. 
sich  dem  geistlichen  Stande  widmete  und  Bischof  von  Bamberg 
wurde  (1053)  und  bald  darauf  (1057)  starb,  wurde  Eberh  ard's 
Antheil  wieder  unter  seine  Söhne  Waldfried  und  Eppo 
gelheilt,  was  auch  rücksichtlich  des  Antheilcs,  welchen  Ernst 
erhalten  hatte  ,  der  Fall  gewesen  sein  wird.  Trotz  dieser  Zer- 
stückelung ist  aber  der  einstige  Zusammenhang  dieser  Güter  doch 
nicht  zu  verkennen. 

Dann  wird  meine  Vermuthung,  dass  VValdfried  und  I  pp  o 
Eberharde  Söhne  gewesen  seien,  auch  durch  den  Namen  des 
zweiten  unterstützt,  der  bekanntermassen  so  viel  als  Ehe  rh  a  r  d 
bedeutet,  indem  es  in  den  meisten  Familien  Sitte  war  und  noch 
ist,  dass  der  Name  des  Vaters  auf  einen  der  Söhne  überging. 

Man  könnte  einwenden,  dass  Wa  1  d  f  r  i  e  d  und  Eppo  nur 
nobiles  viri ,  edle  Männer,  nicht  aber  marchiones,  Markgrafen  oder 
comites,  Grafen  genannt  werden.  Dagegen  lässt  sich  bemerken, 
dass  sich  aus  hundert  Urkunden  nachweisen  Hesse ,  dass  ge- 
schichtlich erwiesene  Grafen  ohne  dieses  Prädicat  erscheinen. 
Es  genügt  jedoch,  hinzudeuten  ,  dass  in  der  Irkunde.  worin  die 
Markgräfin  Iladamouth  das  Gut  Suldorf  an  Salzburg  K -henkt. 
v\»der  ihr  noch  ihren  Söhnen  Adalbero  und  Eberhard  ein 
Prädic.l    keignaetst    isl.    obwohl   ihr  der   Titel    marchionissi.    dm 


212 

Söhnen  aber,  oder  wenigstens  dem  erstgebornen,  der  Titel  marchio, 
dem  nachgebornen  aber  der  Titel  comes  gebührt  hatte.  Selbst 
Adalbero's  Sohn,  Marquard  III.,  wird  in  der  Tanschurkunde  von 
1066  weder  Marchio  noch  Comes,  ja  nicht  einmal  nobilis  vir,  son- 
dern einfach  Marchwart  filius  Adalberonis  ducis  genannt.  Dazu 
muss  man  bedenken,  dass  nach  Adalbero's  Sturze  und  nach  sei- 
ner und  der  Seinigen  Verbannung  im  Jahre  1035  weder  er  noch 
seine  Söhne  Marquard  und  Adalbero,  noch  seine  Brüder 
Eberhard  und  Ernst  und  deren  Nachkommen  Waldfried 
und  Eppo  (Eberhard' s)  und  Rüdiger  und  Ernst  (Ernst's  Söh- 
ne) die  markgräfliche  Würde  besassen  ,  die  mit  Gewissheit 
erst  1073  durch  Marquard's  III.  Erhebung  zum  Herzoge  von 
Kärnthen  wieder  an  das  Eppensteinerische  Haus  zurück  kam,  wäh- 
rend in  der  Zwischenzeit  Arno  ld  und  sein  Sohn  Gottfried, 
die  Grafen  von  Wels  und  Lambach,  und  nach  ihnen,  wie  es 
scheint,  der  Markgraf  Ottokar  von  Steyer  die  markgräfliche 
Würde  in  der  Mark  an  der  Mur  besessen  hatten.  Und  gerade  in 
diese  Zeit  fällt  die  Ausstellung  der  beiden  Salzburger  Urkunden, 
worin  von  Waldfried  und  Eppo  die  Rede  ist,  woraus  be- 
greiflich wTird,  dass  sie  nicht  marchiones  oder  comites  genannt 
werden  konnten ,  da  sie  es  weder  rechtlich  noch  thatsächlich 
waren. 

Von  ihrer  beiderseitigen  Nachkommenschaft  kann  ich  zwar 
nichts  urkundlich  Gewisses  sagen  ,  doch  ist  es  mehr  als  bloss 
wahrscheinlich,  dass  jener  Graf  Waldo  von  Rein,  der  als 
„Walto  Comes  de  Runa"  in  drei  St.  Lambrechter  Urkunden  von 
den  Jahren  1103  und  1104  unter  den  vornehmsten  Zeugen  er- 
scheint, ein  Sohn  Waldfried's  gewesen  sei.  Denn  was  zuerst 
den  Namen  Waldo  betrifft,  so  ist  er  offenbar  nur  eine  Abkürzung 
statt  Waldfried,  wie  Gotto  statt  Gottfried,  Ruozo  statt  Rupert, 
Rizo  statt  Richard  ,  Eppo  statt  Eberhard  ,  Noppo  statt  Norbert, 
Chuono  statt  Konrad,  Sizo  statt  Sieghard,  und  sehr  viele  andere, 
wie  sie  zu  jener  Zeit  nicht  nur  in  der  Umgangssprache ,  son- 
dern selbst  in  Urkunden  üblich  waren.  Der  Hauptgrund  aber  für 
meine  Vermuthung ,  dass  Waldo  ein  Sohn  Waldfried's  ge- 
wesen sei,  ist  der,  dass  sie  beide  als  Eigenthümer  von  Runa  er- 
scheinen und  zwar  Waldfried  zwischen  den  Jahren  1040  und 
1060,  Waldo  aber  als  kinderloser  Greis  50  Jahre  später.  Der 


813 
etwaig«  Einwurf,  dass  Waldfried  in  der  berührten  Salzburg« 

li-kuiult»  nur  rin    «•  d  I  0  r   Mutti    lnissr.    W  a  hl  o    aber  in  den  Still 
Lambreehter  l  'rkundcu  G  ra  I*  von  Buna   genannt   werde,    belicbl 

sieb  durch  die  einfache  Bemerkung,  diu  Wt  I  d  o's  Lel)en  bereits 

in  die  Zeit  lallt,  wo  durch  die  Erhebung  Marquards  III.  Nr 
Herscgswlrde  das  gesammte  Geschlecht  dir  B  ppensteiner 
wieder  n  seinen  früheren  Ehre«  und  Würden  gelangt  war,  wess- 
wegei  auch  Walde  im  Necrcleginni  des  Stiftet  Hein  ganz  mit 
Recht  Markgraf  genannt  wird77).  Endlich  wende  man  nicbl  '7 
etwa  ein,  dass  zwischen  Waldfri  c  d's  und  Wald  o's  urkund- 
lichem Erscheinen  doch  ein  zu  grosser  Zeitraum  liege,  als  dass 
man  annehmen  könnte,  letzterer  sei  des  ersteren  Sohn  gewesen. 
Wie?  ist  denn  nicht  der  gleiche  Fall  in  der  Hauptlinie  der  Eppcn- 
steincr?  Adalbero  starb  1039,  sein  Sohn  Marquard,  der 
schon  ungefähr  um  1040  zuerst  in  der  Geisenfelder  Schenkungs- 
urkunde erscheint,  1077,  seine  (Adalbero's)  beiden  Enkel  Herzog 
Heinrich  1122  und  der  Patriarch  Ulrich  von  Aquileja  1121 
oder  1122.  Es  ist  daher  wohl  glaublich,  wenn  vom  Grafen  Waldo 
von  Runa  irgendwo  angegeben  wird,  dass  er  1120  gestorben  sei. 
Da  er  keine  Nachkommenschaft  hatte,  so  übergab  er  für  den  Fall 
seines  Todes  dem  Markgrafen  Ottokar,  der  mit  dem  Gedanken 
der  Errichtung  eines  Klosters  umging,  seine  Güter  Runa.  Cunch- 
wiz  und  Sonegorestorf  mit  der  Bestimmung,  dass  sie  zur  Grün- 
dung und  Ausstattung  desselben  verwendet  werden  sollen78).  Abc 
Ottokar  starb  selbst  schon  1122  und  musste  die  Ausführung 
scines  Vorhabens  seinem  Sohne  Leopold  und  dessen  Gemahlin 
Sophia  überlassen,  was  dieser  auch  trotz  seiner  kurzen  Regie- 
rung (1122  —  1129)  that.  Waldo  ist  daher  nur  insofern  einer 
der  Stifter  Rein's  zu  nennen,  als  von  ihm  die  Güter  herrührten, 
auf  denen  das  Kloster  erbaut  und  mit  denen  es  ausgestattet  werden 
sollte,  während  er  die  Erbauung  desselben   rieht  selbst  erlebte. 

Ob  jener  Gundakar,  dessen  in  der  Schenkungsurkunde 
Herzog  II  ein  rieh's  vom  Jahre  1104  zugleich  mit  Waldo  Erwäh- 
nung geschieht79),  des  letzteren  Bruder  gewesen  sei,  ist  niebl 
ausgemacht,  jedoch  nicht  unwahrscheinlich.  Er  komm!  in  der  Ur- 
kunde K.  Heinrich's  IV.  vom  Jahre  1090.  worin  eine  frühere 
Schenkung  Herzog  Heinrieh1!  an  das  Stift  St.  Eainbrecht  be- 
tätiget wird,  als  Gundakar  de  S.  Martino  unter  den  Zeugen  vor. 


?!) 


2U 

Rücksichilich  der  Nachkommenschaft,  welche  Adalbero's  zwei- 
ter Bruder,  Ernst,  hinterlassen  haben  dürfte,  Hessen  sich  zwar 
Vcrmuthungen  aufstellen ,  aber  sie  können  nicht  erwiesen  werden 
und  mögen  darum  bis  zur  Auffindung  irgend  einer  über  diese  dunkle 
Sache  Licht  verbreitenden  Urkunde  lieber  verschwiegen  werden. 

(Forlsetzung   folgt.) 


215 


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216 


Anmerkungen, 


1.  Specimen  Archontologiae  Carinthiae  .  .  .  Tabula  III. 

2.  (911  —  918.)  .  .  .  Chunradus  (I.)  Rex  .  .  .  qualiter  ob  in- 
terventum  venerabilium  episcoporum  Piligrini  videlicet  et  Herigeri 
atque  Dracholfi  nee  non  et  Sigihardi  comitis  cuidam  clerico  Erchen- 
fried  nuneupato  quoddam  praedium  juris  nostri  in  eomitatu  March- 
vardi  in  pago  Viehtach  in  loco  Go Idaron  dicto,  in  ministerio 
Waltrammi,  quod  ad  nostram  pertinet  cameram,  hobas  tres  .  .  . 
donavimus. 

Bern.  Pez  Thes.  Anekdot.  T.  I.  P.  III.  pag.  47. 

Die  Urkunde  hat  zwar  kein  Datum  ,  konnte  jedoch  nur  inner- 
halb der  angegebenen  Zeit  ausgestellt  worden  sein,  da  K.  Kon- 
rad I.,  von  dem  die  Schenkung  ausging,  von  911  bis  918  regierte. 
In  dem  Urkundenabdrucke  heisst  es  in  pago  Viohbach ;  aber  offen- 
bar irrig,  da  der  Bach,  von  dem  der  Gau  seinen  Namen  bekam,  in 
einer  Urkunde  von  940  Fuchtebah  genannt  wird  und  da  ein  an  dem- 
selben gelegener  und  nach  ihm  benannter  Ort  noch  heut  zu  Tage 
Viechtach  heisst. 

3.  Kleinmayern,  Juvavia.  Diplomatischer  Anhang,  Seite  126, 
136,  142  und  152.  Nicht  ohne  Wichtigkeit  ist  die  Stellung,  die 
er  unter  den  Zeugen  einnimmt. 

920.  Isti  sunt  testes  per  aures  attracti:  Iiodperht  comes. 
Reginker  comes.  Diotmar  comes.  Sigibald  comes.  Reginhart.  Arpo 
(Graf  von  Lasben).  Weriant  (945  Graf  und  zwar  Pfalzgraf  auf  der 
Kamburg,  der  Residenz  der  alten  Herzoge  von  Kärnthen  auf  dem 
Karantaner- Berge).  Mar ch wart.  Ascuin  (wahrscheinlich  ein 
Verwandter  Weriant's).  Heralt  (Sohn  des  Grafen  Albrich,  eines 
Vetters  der  Herzoge  Arnulf  und  Berthold,  nachmaliger  Erzbischof 
von  Salzburg,  939  —  954).  Turdagowo  .  .  . 

927.  Nach  den  Grafen ;  Weriant.  Turdegowo.  Starhant. 
Marchwart. 

928.  Weriant...  (dann  4  andere  Zeugen)  Marchwart. 
Herolt.  Ascuin. 


217 

4.  .  .  .  qualiter  Odalbcrtus  Juvavcnsis  srdis  arrhiepiscopus 
fllldlam  fomplacilalinm'm  cum  (|u«mI,iiii  iiobili  \iro  \.  (nomine) 
Marrhwarl  agere  decrevil.  Tradidil  il;ujnr  idnn  Marc  hwart 
in    manns    cjusdriu   arrhiepisenpi    0<1.'ill>rr( i    H  advncali  sui  ElegUH 

hrrti  talcm  proprieiateiDj  qialen  ad  Indrimam  habere  (tau 
est  ....   Beoitra  feto  ipaejam  iietni  irehiepifeopii  .  .  .   eidea 

nobili  viro  Marc  h  w  a  r  I  vncilalu  ...  tradidil.  rurtein  ad 
P  u  o  c  h  e  et  loca  ad  haue  aeeedentia  ad  F  u  r  I  i  et  Pia  eh  0  f- 
f  e  s  p  im*  c  h  cum  aedifieiis,  manripiis  .  .  .  prantermisit  .  .  .  nu  -ut 
astet  quondam  Hart  wich  cjusdem  (archi-)  episcopi  prnximus  e 
advoeatus  ibidem  in  beneficium  habuit  et  post  cum  Pcrtholt 
dux  habuit  complacitatum,  et  concordia  subscriptis  testibus  reli- 
ctum  usque  in  finem  vitae  suae.  Et  postea  filius  ejus,  si  aliquem  ex 
uxore  legitima  habeat  genitum,  si  autem  filium  legitime  adultum 
pro  uxore  minime  habeat,  dominus  ejus  Pertholt  dux,  si  eum 
supervixerit,  usque  ad  obitum  ejus,  in  proprietatem  possidcat .  .  . 
Isti  autem   sunt  tesfes:  Pertholt  dux.    Liutperht  comes.    Razo. 

Heimo.  Pirthilo.  Papo.  Gerhoh.  Heriperht.  Zuentipolch 

Juvav.  diplom.  Anhang  S.  166. 

5.  945.  II.  Nonas  Junii.  Talcheim. 

Otto  (I.)  rex  .  .  .  qualiter  per  interventum  .  .  ducis  nostri 
Perhtoldi  quasdam  res  proprietatis  nostrae  in  Carantana  regione 
sitas  sub  regimine  Werianti  .  .  in  loco  Budisdorf  (an  Salz- 
burg) tradidimus. 

Jnvav.  dipl.  Anh.  S.  178. 

Urkundenkenner  aber  wissen,  dass  der  Ausdruck  .,sub  (in)  re- 
gimine" mindestens  so  viel  als  in  comitatu,  ja  noch  mehr  bedeute. 
Den  siebenten  Beweis  für  diese  Behauptung  gibt  die  Urkunde 
Nr.  LXVI.  Juvav.  dipl.  Anh.  S.  180.  vom  Jahre  953:  .  .  qualiter 
nos  (Otto  I.)  inicrvonlu  fratris  nostri  dilectissimi  Henrici  (Her- 
zogs von  Kärnthen  teil  !)45)  quoddam  .  .  .  praedium  in  regne  ca- 
rentino  in  r cgi m ine  ejusdem  fratris  nostri  et  in  minist  erio 
Hartwici  situm  .  .  .  (an  Salzburg)  donavimus.  Bekanntcrmassen 
war  der  hier  genannte  Hartwig  Graf  in  Lurn-  und  Krabatgau  in 

Kärnthen,  und  der  Ausdruck  in  minist  erio  Hartwici  kann  daher 
nur  so  viel  als  in  «oniilatu  llarlwiei  bedeuten.  Wenn  es  dagegen 
vom  Herzoge  Heinrich  heisst :  in  regimine  Henrici.  so  muss 
dieser  Ausdruck  offenbar   mehr  als  jener  in  ministerio  oder  in  en- 


218 

müatu  bedeuten.  Freiherr  von  Ankershofen  übersetzt  (Archiv  für 
Kunde  österreichischer  Gcschichtsqucllen.  Herausgegeben  von  der 
kais.  Akademie  der  Wissenschaften.  Drittes  Heft  S.  20)  den  Aus- 
druck sub  regimine  Werianti  durch  „im  Verwaltungsbe- 
zirke" Weriant's,  jenen  hingegen  in  regimine  Henrici  (ducis) 
durch  „im  Gebiete"  Heinrich's,  eine  Uebersetzung ,  die  in  Be- 
treif des  zweiten  Ausdrucks  richtig ,  in  Betreff  des  ersten  aber 
offenbar  unrichtig  ist,  da  Weriant  in  der  Zwischenzeit  zwischen 
dem  am  Anfange  des  Jahres  945  erfolgten  Tode  BerthohVs  und 
der  darauf  erfolgten  Einsetzung  Heinrich's  das  Herzogthum  Kärn- 
then  verwaltet  zu  haben  scheint.  So  viel  muss  jedenfalls  zugege- 
ben werden,  dass  Weriant  ein  Graf  gewesen  sei,  und  darnach 
wird  er  in  der  Urkunde  von  928,  worin  er  mit  dem  Erzbischof 
Adalbert  von  Salzburg  einen  Gütertausch  abschliesst,  nur  nobilis 
vir:  ein  edler  Mann  genannt,  so  wie  er  auch  in  sehr  vielen  Ur- 
kunden jener  Zeit  als  Zeuge  ohne  dem  Prädicat  comes  erscheint. 

6.  Archiv  für  Kunde  österr.  Geschichtsquellen.  Herausgege- 
ben von  der  kais.  Akademie  der  Wissenschaften.  III.  Heft  S.  14, 
Anmerkung  b. 

7.  De  concambio  Selpradi. 

.  .  .  Tradidit  ilaque  Selprat  in  manus  Archiepiscopi  —  Pro- 
prietäten! suam  ad  Amfingam  .  .  .  Econtra  archiepiscopus  .  .  . 
eidem  Selprato  tradidit  in  Undrimatale  ad  Pouminun  ein- 
rieb un  territorii  in  mensura  totidem  cum  curte  permisitque 
ecclesiam  cum  atrio  ecclesiaslico  etc.  etc.  Kleinmayern  Juvavia 
diplom.  Anhang  cap.  LXXXXV.  pag.  175. 

8.  Archiv  für  Kunde  österr.  Gesch.  Q.  III.  Heft  S.  18,  An- 
merkung d. 

9.  Commutatio  Wolfhrammi  Episcopi  et  Marchwarti  nobi- 
lis viri. 

Tradidit  itaque  praedictus  nobilis  vir  .  .  quiequid  proprietatis 
habuit  ad  Izeilingun  .  .  .  Insuper  vero  ad  Terremareschi- 
richun  .  ,  .  Econtra  tradidit  idem  laudabilis  episcopus  .  .  eidem 
nobili  viro  de  parte  ecclesiae,  quiequid  habuit  ad  Helmunesdorf. 

Meichelbeck  Hist.  Frising.  I.  Instr.  Nr.  992  pag.  433. 

10.  940.  13.  Juli.  Sippenvelde.  Otto  (I.)  rex....  qualiter  nos 
per  intercessionem  fidelis  dilectique  ducis  nostri  Perchtoldi  simul 
et  Kerungi  et  Ililtipoldi  comitum  cuidam  nobili  vasallo  suo    (näm- 


210 

Hefa  Pcrrhloldi  ducis)  M  rnmili  Ma  vv  li  ward  D  X  liohas  dorn  in  i<a- 
l»s.   («uns  prius  anrarii  inscdcr.iut.    in  pago    Ufgi  f)  1    in  comilatu 

ejuadem  Narohwardi  juxta  iluvium  ruehicbah  sitas  in  pro- 

priclatcui  dnnaviiiius. 

Monum.  Hoica.  T.  XXVIII.  I.  \  ol.  pag.  176. 

1 1.  Siebe  5.  Anmerkung. 

12.  . . .  Udalrifa  comes  videlicct  cl  uxofe  illius  FVihkart 
post  ohilum  ei  srpulfuram  bonne  mcmnriac  Will  i  pi  rigac  .  .  .  pro 
raeedie  ei  reejiie  ejvedeai  entroste  quasdam  seae  proprietatie  ree 
in  loco  Krlingcn  ...  in  manum  Episcopi  Wolfkangi  (972 — 994) 
et  abbalis  Ramuoldi  (975 — 1001)  tradidcrunt  etc.  etc.  Et  isti  sunt 
teilet:  Ktih,  Marchxvart,  Papo,  Eparhart  etc.  etc. 

Bernh.  Pez  The*.  Anektl.  T.  I.  P.  III.  Codex  Tradit.  S.  Emme- 
ramm.  Cap.  XXVHI.  pag.  97. 

13.  Nomina  antem  (eorum),  qui  isla  jurando  affirmaverunt, 
hacc  sunt :  Meinhart  comes.  Papo  comes.  Marchwart  comes  et 
fratcr  ejus  Rudger.  Timo  conies.  Pertholt.  Werenheri.  Rupo. 
Egil.  Mimilo  etc.  etc. 

Monum.  Boic.  T.  XXVIII.  Vol.  II.  pag.  87  et  209. 

14.  Das  Lied  der  Nibelungen,  aus  dem  altdeutschen  Original 
übersetzt  von  Joseph  von  Hinsberg,  zweite  Auflage.  München  1833. 
26.  Gesang  S.  180.  27.  Gesang  S.  182  u.  ff.  36.  Gesang  S.  243. 
Wie  Hudiger  erschlagen  wird. 

15.  970.  .  .  .  Otto  .  .  .  Imperator  Augustus  .  .  .  quaedam 
r.ostri  juris  praedia  in  comitatu  Marc  h  w a  r  d  i  M  a  r  c  h  i  o  n  i  s 
nostri  in  plaga  origentali  (orientali)  conslituta  ...  hoc 
etl  curtem  ad  Udulcniduor  Hngua  selavanisea  sie  vocatam. 
thenlisce  vero  \idrinhof  nominatam  et  L  renales  hobas  .  .  . 
pariterque  etiam  ut  cnnliguum  atque  adjaecns  eidein  eurti  nemus 
Susi  1  nuneupatum  ei  ad  civilatrm  Zi  üb  .  .  .  alque  juxta  Bltam 
locum   civitatis  (Ziuhj   L  i  p  r  i  z  a  etc.   etc. 

Kleinmayrn  Juv.  diploin.  Anh.  num.  LXXI.  pag.  186.  187. 

16.  1051.  IL  llcinrich's  III.  Bestätigung  für  Krzbiscliof  Bal- 
duin  über  die  Besitzungen  von  Salzburg. 

.  .  .    A4    Su  I  pam   civilatrm   Z  u  i  p   cum  omnihus   juste   ad 

eeadem  ofiiüteea  periinrntibus.  cum  querrrtis.   campis.   eiceri  ÖÜ 

incipil    |  Muora  et  tomlit    ad   Luouzniznm   (1-  et    ut 

Luun/.niza  ei  Sulpa  ie  alpibus  iluunl,   quidquid  inler  hos  duus  am- 


220 

nes  habemus,  totum  ad  praedictum  monasterhim  (St.  Peter  zu 
Salzburg)  firmamus  et  forestum  S  u  s  a  1  cum  banno,  sicut  in  po- 
testate  antccessorum  nostrorum  fuit  etc.  etc. 

Kleinmayrn  Juv.  dipl.  Anh.  XCIX.  pag.  238. 

17.  Schafarik  Slavische  Alterthümer  II.  Band.  Seite  338. 

18.  Monum.  Boica.  Tom.  XXVIII.  Vol.  I.  pag.  197. 

19.  980.  Otto  .  .  .  Nos  fidelis  nostri  Wilhelmi  videli- 
cet  comitis  petitionem  sequendo  de  nostra  proprietate  ab  orien- 
tali  parte  montis,  qui  dicitur  Doberich,  usque  ad  sum- 
mitatem  montium,  quorum  nomina  sunt  Staniz,  Tregniz 
ipsius  montis  jam  et  dicti  Doberich  summitatem  usque  ad 
proprietatem  Marchwardi  comitis,  quicquid  visi  sumus  ha- 
bere in  comitatu  Rachwini  comitis  as  inde  quousque  idem 
comitatus  convenit  ac  tangit  comitatum,  qui  dicitur  Souna, 
propter  (de)  votum  ejus  ac  frequens  scrvitium  illi  in  proprie- 
tatem  dedimus.  Si  autem  desit  in  spatio  supradicto,  ut  arabilis 
terra  ad  mensuram  XX  regalium  mansorum  inveniri  non  possit,  ubi 
proxime  jaceat  et  sibi  commode,  in  comitatu  praedicti  Rach- 
wini comitis  numerus  arabilis  terrae  ad  XX  regales  mansos  men- 
surando  suppleatur. 

Vollständig  abgedruckt  in  Hormayr's  Archive  für  Süddeutsch- 
land. II.  Theil.  S.  222,  im  wesentlichen  Auszuge  in  der  Kärnthn. 
Zeitschrift  III.  Heft.  Seite  206. 

20.  Muchar,  Gesch.  der  Steyerm.  II.  S.  39.  Ankershofen,  Ur- 
kunden-Regesten zur  Geschichte  Kärnthcns.  Archiv  für  Kunde 
österr.  Geschichtsqucllen  III.  Heft.  Seite  29. 

21.  Siehe  12.  Anmerkung. 

22.  Bern.  Pez  Thes.  Anekd.  T.  I.  P.  III.  pag.  105.  109.  111. 

23.  Siehe  49.  und  72.  Anmerkung. 

24.  1000.  ...  Otto  Tertius,  Servus  Jesu  Christi  et  Roma- 
norum Imperator  Augustus  . . .  qualiter  Nos  interventu  Henrici  Du- 
cis  nostrique  consanguinei  dilecti  et  Udalrici  nostri  amabilis  Capel- 
lani ,  Adalberoni  Marchioni  centum  mansos  donavimus  in  Pro- 
vincia  Karinthia  ac  in  Marchia  Comitatuque  memoratiMar- 
chionis  Adalberonis  sitos,  ubicunque  locorum  terris  eidem  Adal- 
beroni placuerit  assumendos  etc.  etc.  Data  Idibus  Aprilis.  Anno 
Dominicae  Incarnationis  millesimo.  Indictione  XIII.  Anno  Tertii 
Ottonis  Regni  XVI.  Imperii  Uli.  Acta  Quitelinburg. 


821 

Braami  Frdliehj  Speeim.Arehontelegiae  Cariatiiae.  Pari  poet. 
pag.  199. 

2."».  Archiv  für  Kunde  Ssterreieb.  Gefebiebteqtellen.  Heft  III. 

p.  30  und  Irkundcn  des  Stiftes  St.  Ijamhrcrhl. 

26.  1007.  .  . .  Henrieui  i .  •  rei  . . .  qmaliter  . . .  qaaeda«  10- 

st  ri  juris  prncdia  \  u  6  I  i  ■  I  et  Liuta  voritala  in  provinrin  Knrin- 
t  h  in  ei  in  eomitatu  Alberonis  sitn  .  .  .  ad  ccclcsiam  S.  Dei  geni- 
tricia  sanctique  Corhiniani  . . .  donantes  proprictavimus.  . . .  Mei- 
chelbeek  Hist.  ETriaiag.  I,  pag.  206. 

27.  Der  erste  Theil  dieses  Vergleiches  handelt  von  den  strei- 
tig gewesenen  Zehenten  zu  Wertsee  (St.  Maria  am  Werter-See), 
zu  Chatzis  (Katsch  an  der  Linser)  und  Peterdorf  (St.  Peter,  eben- 
falls an  der  liinserim  sogennnnten  Katschthale) ,  dann  heisst  es: 
Praeterea  cum  traetarent  de  hasilicis,  quas  in  Liburnia  Frisin- 
gensis  Ecclesia  habuit,  una  scilicet  S.  Petri  apud  Frezna  altera 
S.  Michaelis  apud  Bozsarniza,  tertia  S.  Martini  apud  Veluz  .  .  . 

Meichelbeck  Hist.  Frising.  I.  pag.  273. 

28.  Meichelb.  Hist.  Fris.  I.  Instrum.  pag.  503. 

29.  Eccard.  Script,  aevi  med.  T.  I.  pag.  423,  desgleichen 
Hermannus  Contractus,  Pistor.  T.  I.  pag.  272;  Cunradus  Dux 
Carentani,  filius  Ottonis  Ducis,  fraterque  Brunonis  dudum  Papae, 
ohiil  (1012)  et  privato  filio  ejus  puero  Cunrado  Adalbero  du- 
eatum  aeeepit.    ' 

30.  Muratori  Antiquit.  Estens.  Cap.  XI.  tabulas  profert 
si  iii»  nii;ic  cujusdam  latne  Veronne  anno  MXIII.,  ubi  primns  parte* 
agil :  A  d  a  1  p  e  r  o  Dux  i  s  t  i  u  s  M  a  r  e  h  i  a  e  nempe  Veronen- 
lis.  rYöücli  Special.  Archont.  Car.  I.  pag.  19. 

31.  Muratori  Antiq.  Ital.  T.  I.  pag.  169. —  Dum  judicio  resi- 
deret  Dominus  Adelpeyro,  Dux  istius  Marchiae   Carentanorum. 

Anno    domni    Heinriei  grncia  Dei  Imperator  (is)  August us 

(  llgosti)  Tercio,  XV.  Kalend.  Fehrunrins.  Indictione  XV. 

32.  Etabeil  Monom.  Frei.  Aquil.  pag.  500. 

...  I).  Adalpcro  Dux  de  Knrinthin  .  .  .  Anno  Domini  Conradi  gra- 
tii  Dei  Imperatoris  August i  in  Itnlia  primo.  III.  Kai.  Junii  Indic- 
tione (dcciina),  also  1027. 

33.  Hund  Metrop.  SaHab.  I.  png.  317,  und  Siaaaekei  Biet 
Beb.  pag.  ;*0S.  Nr.  76  .  .  .  btenreata  ....  aee  aea  Aialbere- 
nis   karontani    DoctS.  —  Ortnvo    Kai.    Mnji,    indictione  undeeima, 

Archiv.  Jahrg.  1849.  I.  Bd.  II.  Heft.  13 


222 

anno  domin.  incarn.  1028,    anno   autcm  Domini  Conradi  sccundi, 
Regni  quarto,  Imperii  vero  sccundo.  Actum  Aquisgrani. 

34.  Rubeis  Mon.  Eccl.  Aquil.  pag.  505.  506. 

.  .  ♦  interventu  .  .  .  nee  non  Adalberonis  Ducis  .  .  .  Data 
anno  incarn.  Domin.  1028.  Indict.  XI.  III.  Idus  Septembris.  Anno 
Conradi  regnantis  IV.  imperii  vero  seeundo,  ejusdem  Imperatoris 
filii  Henrici  Regis  anno  primo.  Actum  lmmidershirton. 

35.  Von  diesem  Treffen  bei  Ulm  zwischen  den  beiden  Kon- 
raden von  Franken,  Vettern,  einer-,  und  dem  Herzoge  Adal- 
bero  von  Kärnthen  andererseits,  spricht  Hermannus  Contractus, 
wie  Frölich  in  seinem  Specimen  Archontologiae  Carinthiae  pag.  20 
angibt,  ohne  jedoch  die  bezügliche  Stelle  selbst  wörtlich  anzufüh- 
ren. Deshalb  und  weil  die  Ausgabe  des  Hermannus  Contractus  bei 
dem  Brande  der  hiesigen  Universitäts  -  Bibliothek  zu  Grunde  ging, 
kann  auch  ich  jene  Stelle  nicht  anführen,  und  muss  mich  auf  Frö- 
lich, der  sie  sicher  gekannt  haben  wird,  als  meinen  Gewährsmann 
verlassen. 

36.  Wippo  ad  annum  1029:  Paulo  post  Adalbero  Dux 
Histrianorum  sive  Carintanorum,  reus  Majestatis,  victus  ab  Impc- 
ratore ,  cum  filiis  suis  exulatus  est  ac  ducatum  ejus  iste  C  h  u  o  n  o 
ab  Imperatore  aeeepit,  quem  Ducatum  pater  ejusdem  Chuononis 
dudum  habuisse  perhibetur. 

Pistor.  Tom.  III.  pag.  434. 

37.  Hermannus  Contractus  (Pistor.  Tom.  I.)  ad  annum  1035: 
Adalbero  Dux  Carentani  et  Histriae,  amissa  Imperatoris  gratia, 
ducatu  quoque  privatus  est. 

Ad  annum  1036:  Conradus,  patruelis  Imperatoris,  patris 
sui  ducatum  in  Carentano  et  in  Histria,  quam  Adalbero  habuerat, 
ab  Imperatore  suseepit. 

Annalista  Saxo  (Eccard  corp.  Historie,  medii  aevi  Tom.  I. 
pag.  464):  anno  dominicae  Incarnationis  1036  Imperator  .  .  .  Pu- 
rificationem  Sanctae  Mariae  Augustae  peregit,  ubi  et  publicum  con- 
ventum  habuit,  in  quo  Conrado,  patrueli  suo  ducatum  Carenti- 
norum  commisit,  aquo  priori  anno  Adalberonem  Majesta- 
tis reum  dimoverat.  Iisdem  diebus  Adalbero 

38.  Annalista  Saxo  ad  annum  1035:  Ubi  (Goslariae)  etiam 
in  ipsis  Kalendis  Januarii  .  .  .  Conradum,  Alberici  filium,  reum 
Majestatis,  exilio  deputavit. 


,\\).  Ilaec  sunt  nomina  jndicum  nominalissimnrum  .  .  .  Regin- 
pcrlil  romes.  r.irilolf  riiiiirs.    A  Ihr  ich    cum   filio  .  .  . 

Mrirhdh.  Ilisl.   Iris.  T.  I.  |>ag.  222. 

40.  Anualisla  Sa\o  ad  aunuin  1036:  lisdcm  dichus  A  d  a  I- 
lirm  >\  i  Ueh  8  Im  um  cnmilem  inln'IVnt  rl  pnstea  in  eastelluni 
|  r  Bl  Itn-cli    latrndi  ratisa  rimfuirit. 

l'.rcard  corp.  Ilisl.  med.  aevi  T.  I.  pag.  464. 

4t.   Sich«»  36.  Anmerkung. 

42.  HUI».  28.   Vpril.  Regensburc. 

llmrims  .  .  .  rox  .  .  .  qualitcr  .  .  .  porlionem  silvar,  quac  vo- 
ratur  \mtwalt  in  comilatu  Adalberonis  in  longitudine  a 
i.'iii,-  lluniinis,    quod  dirilur  Ueiti  sursum  ad  tcrminnni  praedic- 

i\a.'.  <]ui  Irrminat  duas  terras,  Baioariam  videlit  et  Boc- 
in  i  a  m  H  ita  usque  ad  fontrm  fluvii,  qui  dicitnr  Rotala,  in  la- 
titudinc  rere  per  decursum  corumdem  fluviorum  scilicet  Ilzisae 
'I    li  o  t  a  I  a  o  usque  ad  fluvium  D  a  n  u  b  i  i 

Monmn.  Bnic.  T.  XXVIII.  Vol.  I.  pag.  421. 

43.  1042.  14.  August:  Ego  Baldwinus  juvavensis  ecclesiae 
archipastor  indignus  Christianae  revelo  nniversitati  egregiam  libe- 
ralitatem  eujusdam  nobilissimae  dominae  Hemmae,  comitis  Wil- 
li rl  ini  quondam  uxoris,    sed  plures  annos  jam  in  viduitate  perma- 

licntis  .   .  . 

r.ichliurn.  Beitrag«  zur  älteren  Gcscliichte  und Topo- 
tik  dt  s  HetSegthums  Kärnthen.  I.  Sammlung,  Seite  177. 

44.  1043.  6.  Januar:  .  .  .  egt  Baldewiuus  .  .  .  iiotum  esse 
cupio.  geeister  rULelicefl  nolulissima  domina  Hcmma  rgregio  con- 
J«lg«  ejus  drfuin  lo.  t it.*   srilicci   Will  h  8  I  in  0  diu  viduata... 

s.    l^.Y 

Heide i  te   183 

46.    Biekc    Vi.  Anmerkung. 

il     BeÜM  2.  und   10.  Anmerkung. 

Ift  Hermannus  Contrarius  ad  annum  1039.  Chunradus 
hu\  Carentani  .t  Adalln-ro.  aemulus  ejus,  qui  ante  cum  duca- 
turn  rundem  habucrat,    ipso  anno  nbierunt. 

I'istorius  Tom.  I.  ad  aninini  1030. 

I»i  Saxo  ad  annum  1030. 

Conrad  iitinorum  [>ux,  patrnclis  ConraÄfaB-ereteril 

XIII. K.-.I.  Aegeeti  evaaturainortcmoflbe  regle  linfati« 

15  • 


224 

Eccard.  Corp  Hist.  aevi  med.  T.  I.  pag.  471. 

Annalista  Saxo  ad  annum  1039; 

Defuncto,  uti  dictum  est,  imperatore  Conrado  et  in  Spira 
sepulto,  Heinricus  filius  ejus...  solio  patris  est  inthronizatus 
anno  scilicet  dominicae  Incarnationis  MXXXIX. 

Eccard.  1.  c.  pag.  474. 

49.  .  .  .  quod  Nobilissimi  Ducis  Adalberonis  filii  M a r c h- 
wart  et  Adalbero  tradiderunt  praedium  Beinchoven  pro 
anima  patris  sui  praefati  Ducis  Adalberonis  in  eodem  monasterio 
sepulti  in  manus  Heberhardi  comitis  ejus  Geisenveldensis  eccle- 
siae  constructoris.  Testes:  Hebefdus  (Eberhardus)  et  Erne- 
stus  fratres  ejus  Ducis,  Chuono  de  Eberhusen.  Chuono  de  Voch- 
burch.  Wezil  de  Lintach.  Hartwich  de  Perchoven.  Erchanger  de 
Schambach.  Magonus  de  Frichendorf. 

Mon.  Boic.  T.  XIV.  pag.  184.  185. 

50.  Quidam  illustris  prosapiae  Clericus  Adalbero  et  ger- 
manus  ejus  Marchwart  ducis  Adalberonis  filii  dederunt  in 
manus  Gerbirgae  abbatissae  et  advocati  ejus  Erchingeri  sil- 
vam  in  Mospach.  Testes:  Gerolt.  Jacob.  Riwin.  Rapato.  Star- 
chant.  Hezil.  Benno.  Anno.  Razili. 

Mon.  Boic.  T.  XIV.  pag.  183. 

51.  Aquil.  Jul.  Caesar.  Annal.  Styr.  I.  pag.  413.  414. 

52.  Dietmarus  (L.  V.  pag.  367)  ad  annum  1002:  (Herman- 
nus  Alemanniae  seu  Sueviae  Dux)  itaque  caput  Ducatus  sui  Argen- 
tinam  .  .  .  cum  Conradö,  Ottonis  Carentani  Ducis  filio  ,  sibi- 
metgenero,  milite  petit  armato. 

Cäsar  bezieht  sich  auch  auf  die  Angabe  des  sächsischen  Anna- 
listen beim  Jahre  1002.  Er  scheint  diese  jedoch  nicht  gelesen  zu 
haben,  wenigstens  nicht  in  der  Ausgabe  des  Eccard,  denn  hier, 
pag.  383,  lautet  sie  ganz  anders,  nämlich  so:  ...  cum  Con- 
rado germano  suo,  milite  petit  armato.  Ich  möchte  aber  al- 
lerdings glauben ,  dass  es  nur  genero  suo  heissen  sollte ,  da  Diet- 
mars Angaben  sonst  sehr  verlässlich  sind ,  und  da  der  Beisatz  Ot- 
tonis Carentani  Ducis  filio ,  zu  bezeichnend  ist  und  den  Verdacht 
ausschliesst,  dass  es  anstatt  „sibimet  genero"  nur  vielmehr  ger- 
mano suo  heissen  dürfte. 

53.  A.  J.  Caesar.  Annal.  Styr.  1.  pag.  413.  414. 

54.  Siehe  50.  Anmerkung. 


225 

.").").    SfcllC  \[).    \nmerkun 

^(\.  Hermauavi  Coatraetaa  ad  ammm  1058:  Sub  hie  mit  ia- 

:ivssiiiii  in   H,i\.iri;  im   rrdiit   Imperator  ( llenricus  III.)  ibidem  dura- 

t ii in  ejaadean  proTiaciae  Mio  Bio  aeejofroeo  tradidH  rieque  in  eadem 

rtfUlllI    |»rn\  inria    nalalem  Dnmini    in    villa    Otinga   egit    ibique 

jfcbeabergeaiii  r.rrlesiae  pracsulaium  eotttobrino  suo  Adalbe- 

roni   donaxil. 

Pislor.  T.    I.    pog.  V.)7. 

57.  (Mio  (||.)  Imperator  Aiiguslns  .  .  .  qualiler  nos  ob  p»'ti- 
liouem  et  iutervenlum  0  ( Ii  n  n  i  s  aequivoci  et  c  o  n  sobrin  i  no  stri 
karinthienorum  Dneis    .  .  . 

Datum  Septime  Mus  Octobris  anno  Dominicae  Incarnalionis 
IHTCCLXX'VIIII.  Indiclionc  VI.  Anno  vero  regni  seenndi  Otto- 
iii  Will.  Imperü  Buten  XII. 

(Ich  leise  das  volle  Datum  absichtlich  bei,  damit  man  ersehen 
könne ,  dass  die  Urkunde  wirklich  von  K.  Otto  II.  und  nicht  von 
meinem  Sohne  K.  Otto  III.  herrühre.) 

Diplomataria  sacra  Slyriae  P.  I.  pag.  6. 

58.  Kamberti  Annales.  (In  usuni  scholarum  .  .  .  reeudi  fecit 
<i.  II.  Perl/.  llannoverae  1843)  pag.  103. 

59.  Annalista  Saxe  ad  annum  1057. 
r,<«ard  Corp.  Ilisl.  med.  aevi  T.  I.  pag.  490. 
(»0.   Aunalisla  Sa\o  ad  annum  1020. 
Becard  Corp«  llisi.  aevi  mediiT.  I.  pag.  458. 

61.    leb    kenne    diese  l  rkunde   nur  aus  lYölieh  Archont.  Ca- 
rinth.    I'ars  BOOtorior  pag.  20.   wo  sie  mit  Angabe  der  Duelle,  wo- 
<    oenommeu  wurde,    jedoch  ohne  Datum,  also  angeführt  wird  : 
DnelisMinus   Koehlerus   in   Dissert.   I.   de   Familie  Augusta 
1  i    I».  II.  pag.  IS  etc.   retulit    verba  e  C onra d i  II.  Re- 

gil  tagveti  diplomate.  (juae  Schannatus  in  Codice  Probationum 
ad  Bist  >N  orniati»  risrm  N.  56  apud  CK  Peslerum  ita  exhibet : 
Oualiter   nos  pro  amore  Dei  H  sempiterna  memoria  Nostri,   e(  di- 

■oetrae  Coajigii  ßieelae  Imperatrick ac  lilü  aoatri  Hen- 
ri«! Regie,  liliae  gvoejBe  aoatrae  Beatrtcie,  imo  etiaa  pro.ro- 

iii'din  rarriitum  ■OttrerBBI  delum  toriim.  Alavi  (fürs  Aha\i)  BOetri 

Duris    (  liunradi  .     A\iao    nnslrac.    seilieet    .ludithae.    Palris    eOStri 

Hemrid  ac  PatrmiDaeti  (Cariatbiae)  Cbmaradi  ejaaqae  (onjugis 
dipiae  menioriae  Mathildis,   Sororii  cliam  BOitrac  .ludithae. 


226 

Aus  dem  Beisatze :  ac  filii  nostri  Henrici  Regis  ist  zu  ent- 
nehmen, dass  diese  Urkunde  erst  1026,  in  welchem  Jahre  der  Kai- 
ser seinen  11jährigen  Sohn  zum  Könige  gemacht  hatte,  oder 
später  ausgestellt  worden  sei. 

62.  In  nomine  sanctae  et  individuae  Trinitatis.  Noverit  omnium 
Domini  nostri  universitas,  quianos  per  interventionem  et  petitionem 
dilectae  conjugis  nostrae  Gis  elae  ,  scilicet  Reginae  nee  non  Ari- 
honis  Archiepiscopi  cuidam  matronae  Beatrici  centum  mansos 
nostrae  proprietatis  cum  utriusque  sexus  maneipiis  in  comitatu  co- 
mitis  Dungerwes  in  loco  Aveleniz  sitos  cum  areis,  aedifieiis, 
terris  eultis  et  incultis,  pratis,  paseuis,  silvis,  venationibus,  aquis, 
aquarumque  decursibus,  piscationibus,  molendinis,  viis  et  inviis,  exi- 
tibus  et  redditibus  quaesitis  et  inquirendis,  cum  usu  salis  seu  cum 
omni  utilitate,  quae  ullo  modo  inde  provenire  poterit,  nostra  regali 
traditione  perpetualiter  habendum  donavimus  et  si  in  praedicto  loco 
illius  praedii  numerus  (nämlich  centum  mansorum)  planiter  haberi 
non  possit,  sub  proximis  locis  nostrae  potestati  subjeetis  illum  im- 
pleri  praeeipimus  ea  videlicet  ratione,  ut  praedieta  matrona  liberam 
dehinc  habeat  potestatem,  de  supra  nominato  praedio  tradendi,  ven- 
dendi,  commutandi,  sibimet  retinendi,  vel  quodeunque  sibi  placuerit 
inde  faciendi.  Ut  vero  haec  nostrae  donationis  auetoritas  stabilis  et 
inconvulsa  omni  permaneat  aevo,  hanc  paginam  inde  conscriptam 
propria  manu  roborantes  sigilli  nostri  impressione  jussimus  insigniri. 

Signum  Domini  Chunradi  Regis  gloriosi.  Udalricus  Cancellarius 
vice  Aribonis  Archiepiscopi  recognovit.  Data  IV.  Idus  Maji.  Indictione 
oetava  anno  ab  incarnatione  Domini  MXXV.  anno  vero  Domini  Chun- 
radi seeundi  regnantis  seeundo.   Actum  Babenberg  feliciter  Amen. 

Aus  dem  Archive  des  Stiftes  St.  Lambrecht. 

63.  ...  et  in  valle  Avelenz  centum  regales  mansos  .  . . 
Schenkungsurkunde  Herzog  Heinrich's   vom  Jahre  1104;  im 

Archive  des  Stiftes  St.  Lambrecht,  auch  bereits  abgedruckt  Diplo- 
mataria Sacra  Styriae  T.  II.  pag.  274.  275. 

64.  Urkunde  von  1066,  worin  sich  Marquard  III.,  Adalbe- 
ro's  Sohn,  rücksichtlich  der  Zehenten  von  allen  seinen  in  der  Mark 
gelegenen  Gütern  mit  dem  Erzbischofe  Gebhard  von  Salzburg  ver- 
gleicht. ...  et  concambierunt  deeimas  in  valle  Aveleniza  ex 
toto  ad  ecclesiam  ejusdem  vallis  .  . » 

Aus  dem  Archive  des  Stiftes  St.  Lambrecht. 


227 

65«     \  11  na! ist a  Sa\o  ad  .iiinum    I  O'ili : 

\\r\   .  .  .   Ilriiricuiii  liliiliu  miiiiii  c\   (iiscl.i   rr^cm  fccil. 

tfCtW  ('.  II.  MM  med.   I.  pag.  458. 

tili.     V 11  na I .  Sa\o  ad  aiinmii   1020. 

Wie  oben. 

(»7.    S'uh  Ol.  Anmerkum:. 

68.    .Si.h   *;).  niiii  50.   Viiiikm-Iniiiii:. 

00.  Lambcrlus  ad  annuiii  1055:  lltsitriccm  tarnen,  quasi 
per  dcdilioiicm  aecepiam.  secum  abduxil.  hoc  illi  culpae  objiciens, 
,|iiu.l.  contraclis  sc  iueoiisulto  nupliis,    liosti   puhlien    llaliam   pro- 

lüim  t. 

Schulausgabe  S.  34. 

70.  Annalisla  Saxo  ad  annuin  1055. 

lltMiirirus  Imperator  Italiam   cum  exercitu   petcns  ,    omnia  in 

disposuit  reversusque  neptem  suam  Beatricem,  raatrem 
Mat-ht itclis  .  quam  Gozelo  filius  praedicti  Godefridi  Ducis  uxorem 
aecepit.  secuni  abduxit,  indigne  eain  tractans,  propter  quandam 
r jus    insolent  iam,     qua    mortuo    viro     suo    Bonifacio  vivere  co- 

rat. 

l-lrcard  Corp.  Hist.  aevi  med.  T.  I.  pag.  486. 

71.  wSieh  49.  Anmerkung. 

7*2.   Ouaedam  nobilis  inulier  nomine  Hadamouth  sub  viduali 

religione  Deo  servirt  desiderans  atque  hujus  mundi  euras  spe  coe- 

Ifltti  caleans.   ad  sancti  IVtri  coenobium.    ubi  monaehica  conversa- 

' t-lu-at ur.  drvola  sc  cnnlulit.  et  (juia  presenlis  seculi  voluplales 

parvipendcrat.  pro  spe  caelestiniB  ad  ipsuni  allare  cnnsensu  iilii  sui 

A  «I  a  1 1»  l  riin  i  s  proprietates.   quas  ad  S  u  I  d  o  r  t'  (habuil).  una  cum 

um   VI.    mancipiis  donaverat  .    ut  srilicet  ipsa  pauper 

fratris  unius  praeb  »tentaretur  ejusque  nepos  N.  (nomine) 

ft    lilius  lilü  sui    übe  r  Im  rd  i    Deo    sancloque  l'elro  oblatus 

naeiparaiar«  Ound  Ha  conlirmatum  est  per  manus  wnilurum 
fcj )  r« »tri  I«  i  I  li  tili  et  R  e  |  i  ii  w  a  r  d  i.  Ouam  tradi- 
tionell» ahhas  A  da  II)  er  tu  s  susrrpit  cum  testibus  suhscriptis : 
r.u-ilsnlcli.  Wichart.  Heinrich  et  ejus  Iraler  Wirhniann.  Ilaban. 
Ou/.i.  Altmann.  Dietmar.  Kmrilpero.  Aribo.  Ilsunch.  Krrliin- 
Oudalrieh.  Kt/.o.  Huc.  Adalpero.  (immun.  \dalpero.  Hein- 
rich.   Ilarlwirh. 

Kleinmavrn  Juvavia.   diplom.  Anhang.   S.  301. 


228 

.  73.  Kleinmayrn.  Juvavia.   Diplomatischer  Anhang,  III.  Nach- 

anno  trag.  Auszug  aus  dem  Codice  Adnotationum,  Fundationis  et  Dota- 

988  tionis  des  Stiftes  St.  Peter,  das  Saalbuch  insgemein  genannt,  von 

usquejd  Zeiten  des  Erzbischof  Friedrich  I.  und  Abt  Tito  an  bis  auf  den 

1100  Erzbischof  Thiemo  und  Abt  Albert  I.  Seite  288—311. 

Der  obige  Beisatz:  —  und  Abt  Albert  I.  ist  offenbar  irrig 
und  entsprang  aus  der  Unkenntniss  Kleinmayrn's  rücksichtlich 
der  Reihenfolge  der  Aebte  von  St.  Peter,  welche  nicht  einmal  Han- 
sitz ,  der  Verfasser  der  Geschichte  des  Erzbisthums  Salzburg 
kannte.  Jener  Abt  Albert,  den  Kleinmayrn  Albert  I.  nennt, 
und  der  ein  Zeitgenosse  des  Erzbischofes  Thiemo  war,  also 
zwischen  1090  und  1101  —  der  Regierungszeit  Thiemo' s  gelebt 
haben  musste,  hatte  bereits  wenigstens  einen  Vorfahren  gleiches 
Namens ,  nämlich  den  Abbas  Adalbertus,  der  unmittelbar  auf  den 
Abt  Tito  gefolgt  zu  sein  scheint,  also  ungefähr  zwischen  995 
und  1010  gelebt  haben  musste.  Bei  dem  Umstände,  dass  sämmt- 
liche  Urkunden  dieses  III.  Nachtrages  kein  Datum  haben,  wohl 
aber  meistens  den  Namen  des  Abtes  oder  des  Propstes  enthal- 
ten ,  unter  dem  sie  ausgestellt  wurden,  so  war'  es  für  das  Studium 
und  die  Benützung  dieser  Urkunden,  die  so  manches  Wichtige  ent- 
halten, eine  höchst  wünschenswerthe  und  erspriessliche  Unter- 
nehmung, wenn  Jemand  die  Reihenfolge  der  Aebte  von  St.  Peter 
so  wie  jene  der  P  rö  pst  e  kritisch  und  diplomatisch  feststellen 
wollte,  was  am  besten  und  leichtesten  in  Salzburg  selbst  geschehen 
könnte.  Wollte  sich  Jemand  an  diese  Arbeit  machen,  wodurch  die 
österreichische  Geschichtsforschung  wesentlich  gefördert  würde? 
so  bin  ich  mit  Vergnügen  bereit,  ihm  über  die  Aebte  und  Pröpste 
des  11.  Jahrhunderts,  deren  Reihenfolge  ich  mir,  insoweit  es  mir 
möglich  war,  zu  meinem  eigenen  Gebrauche  festgestellt  habe, 
einige  Beiträge  zu  übersenden  und  über  einige  dabei  zu  beobach- 
tende Vorsichten  Winke  zu  ertheilen. 

74.  Quidam  nobilis  vir  in  Carinthia  N.  (nomine)  Waltfried 
tradidit  in  manum  Balduuini  archiepiscopi  et  advocati  sui  Wil- 
halmi  praedium,  quod  juxta  Sulp  am  habuit  in  loco  Chappella 
dicto  ad  sanctum  Petrum  sanctumque  Ruodpertum  in  propriam 
possessionem,  redimens  itaque  ab  episcopo  sibi  suisque  posteris 
in  proprium  justam  decimationem  ,  quam  secundum  canonum  jura 
dare  debuit  de  praediis   suis  Chrowata  et  Runa  et  de  vineis 


829 

suis  ad  II  e  n  g •  i  I  I  ;i  .  61  tarnen  lege,  ul  «iarrl  annualim  de  eisdriii 
vineis  III.  situlas  \ini   el  de   praediis  solit .uii   decimam,    quam  tüte 

lecnndun  eonanefodiaein  Selovorn  deder&t.  ...  Ilujus  rci  testcs 

sunt:  Wey.il  Wolfoll.  Si/.o.  Gerbarl.  IrminlVif.  Ilabaii.  Tocili.  Pe- 
y.ili.    \a/o.    Ilibo. 

Rleiumavru  .luv.   dipl.  Anh.   \uin.  XIV.  pag.   251. 

?.">  llem  in  Carinlhia  quidnm  nobilis  vir  \.  Eppo  rcdcmit 
ab  eodem  arehiepiscopo  juslam  rl  calholieam  dreimationem  prae- 
dinrum  suorum  ad  l-'resah  et  id  A  I  ge  r  i  1 1  a  t  i  et  ad  Pc  call, 
ut  i|is.*  tarn  nun  minus  darel  solitam  decimam,  quam  ante  tradi- 
iitt  LegaYil  iinmquc  idem  vir  in  manum  ejoadem  archiepiscopi  et 
.nhociti  sui  Wilihalmi  pracdium  suum  ad  ('hapcllun  propo 
Sulpam  ad  sanetum  IVIrum  sanrlumque  Iluodbertum  perenni 
jure  iriiiuMidum  .  .  .  Ilujus  rei  tcstes  sunt :  Ougo.  Hengilram.  Fri- 
darih.  Ilsunc.  Waltfriet.  Julas.  Etih.  Wiso.  Isinbero.  Engilhcri. 
Adalpreht.  Tietrich.  Noppo.  Ccizrath. 

klriinnavrn  ebendaselbst  Num.  XV.  pag.  251. 

76.   Marquard's  Besitzungen  in  der  Mark  kennen  wir  aus 

eiiHM  l  rkunde  vom  Jahre  1066,    worin   er  mit   dem   Erzbischofe 

Gebhard  einen  ähnlichen  Vertrag abschliesst ,  wie  Waldfried 

und   Bppo   einige  Jahre   vorher   mit   dem    Erzbischofe  Balduin 

lilosseo  haben.  Wir  werden  in  der  Folge  diese  Urkunde  aus- 

l"li  besprechen. 

7  ?  Necrologian  Hanense  ad  Nonmi  Januarü  :  Wald  o  M  ar- 
t  Ii  i  I  .  umis   d.-   fundaloribus  Hunae. 

Mpl He,  Stvr.  ii.  pag,  ;M5. 

78.  I 'rkunde  des  Krzbischofes  Konrad  von  Salzburg  über  die 
vom  Markgrafen  Leopold,  Ottokar's  Sohne,  vollendete  Grün- 
dun-    des   Cisterrienscr-Stiflcs  Reut 

|M.ldns  Marehio)  . . .  deniqae  tale  pracdium,  quäle  pater 
miiis  Otakar  Marehio  a  eomile  AN  a  1  d  o  n  e  in  valle  Rune, 
I' u  "  '  I' vv  1 1  /  et  Sonegorestorf  per  traditionem  acccperat,  eis 
(monachis  llunensihusj  delegavit.  .  .  .  Dann  im  weiteren  Verlaufe 
«fild  gesagt.  Markgraf  Leopold'!  Witwe  Sophia,  habe  mit  ihrem 
""l"-  fetf  Vormundschaft  stehenden  Solme  Ottokar  wirklich 
an   das    Slifi    freigaben,   quidquid  in    Valle    llmii',    Lunckwilz. 

»negorestorf,  habuit.  vcl  acquirere  potuerit.  .  .  .  Sie  habe 
diess  gegeben  pro  salute  der  Anverwandten,   die  namentlich  ange- 


230 

führt  werden.  Waldonisque  comitis,  cujus  idem  Iociis  Patri- 
monium fuerat .  .  . 

Diplom.  Sac.  Styr.  II.  pag.  5  et  6. 

79.  In  der  Urkunde  vom  Jahre  1104,  worin  Herzog  Hein- 
rich das  Stift  vSt.  Lambrecht  auf  wahrhaft  fürstliche  Weise  be- 
schenkt ,  heisst  es :  et  quidquid  in  eodem  comitatu  (Mürzthal) 
habui  exceptis  beneficiis  Waldon  is  et  Gundakari. 

St.  Lambrechter  Urkunden. 

(Fortsetzung  folgt.) 


III. 

Genealogische  und  topographische 

Forschungen 


über   die 


Stifter,  die  Stiftung  und  Ausstattung 


Eberndorf,    Gurniz,    Teinach    und    St.    Lorenz 


Burg   Stein   in   Kärnten. 


Von 

UiMcr  von  Kocli-Stcrnfehl. 


233 


Die  Prepstei  Eberndorf  betreffend. 

Die  älteren  (icsrhichtsforsrher  und  (ücsrhirhtsclireiber  Kärn- 
tens sind  über  Khrrndorf,  die  weiland  Chorherren  -  Propstei  im 
Jaunfhal.  in  Beziehung  auf  ihre  Stifter  und  die  Zeit  der  Stiftung 
weder  einig,  noch  gewiss. 

Yalvasor  und  Megiscr  lassen  sie  erst  um  das  Jahr  1190  durch 
Herzog;  Ulrich  (v.  Ortenburg)  entstehen,  wozu  auch  ein  Graf 
Achaz  von  Pügen  und  seine  Gemalin  Kunigund ,  die  dort  begra- 
ben seien,  viel  beigetragen  hätten.  Mönche  St.  Norberts  Ordens 
seien  da  zuerst  eingeführt  worden. 

Der  Jesuit  Hansiz,  eine  in  der  Kirchengeschichte  Süd- 
tliMitsrhlands  hervorragende  Autorität  (die  Jesuiten  hatten  Ebern- 
dorf im  Besitze  von  1598  an  bis  zu  ihrer  Auflösung  und  Hansiz 
>^t  hatte  da  zu  Mühlstatt  und  zu  Gräfe  die  ersten  Jahre  seines 
Ordens  \nlrl»l).  erzählt,  dass  der  um  das  Erzstift  Salzburg  hocb- 
reviii  i>t.«  Firtt  Lrunhart  von  Kcutschach,  einem  alten  Geschleehtc 
iteai  »tsprostem,  ums  Jahr  14G0  im  Kloster  Oberndorf 
studiit  li.il».'.  Dia  Stil'l tat  desselben  seien  gewesen  Aehatius  Comes 
ic  Pegeagael  min  ixen  Caajgaaa*e  x).  Fröhlich  -)  und  Rabeie,  der  l 

liir!itsrhiTil»rr  \ 'im  Aquileja.  nennen  einen  comes  Caee- 
linus.  ier  gegei  i|;is  Fmle  des  eilflen  Jahrhunderts  Dohrcndorf  im 
.f «im ii t Ita I  (viil-o  Eberndorf]  und  auch  die  Abtei  Moeacl  an  der 
iMweetüeaea  Greaae  rei  Kärnten  gegraadet  halte*).  Chazelin 
sei  ier  Bakel  naee  ii  Bteier  und  Karaten  vielbegüterten  Macht- 
habers von  Friaal  geweeea« 

\<<h    Seliönlelten  ' )    war   M    «'in:     nuhilis    franrns   Cadolorus 

tjalii  et  Caraiolae  dnx,  der  Beeraa'erf  erhoben.    Scaftaleeea 


•)  Unrichtig.    Rubels    nennt    ihn    nur    als    Stifter    von  Mosarh   ui.<l   Fröhlich 
sagt,  dass  er  im  Stiftlr  Pifcrtaiorf  roa   Patriarchen   Ulrich  yon 

Aquileja—  1083  —  1122  —  zweimal  als  schon  gestorben  genannt  werde.   St. 


234 

und  Megiser  kennen  überhaupt  in  den  südöstlichen  Provinzen 
nur  Franken  als  Heerführer  und  Gewaltboten-,  von  Baiern 
und  von  einer  Zeit,  da  auch  baierische  Dynasten  der  gefahrvol- 
len Bestimmung  dahin  folgten  und  sie  ruhmvoll  bestanden,  ist 
bei  jenen  Schriftstellern  keine  Rede.  Ambros  Eichhorn  von 
St.  Paul4)  weiss  von  Chazelin,  dass  er  in  jenen  Landschaften  viel 
begütert  gewesen.  Er  setzt  die  Stiftung  von  Eberndorf  mit  Rubeis 
durch  Azzo ,  einen  Grafen  von  Friaul,  in  die  Zeit  von  1039 
bis  1072  und  vermuthet  mit  Recht,  dass  auch  die  Grafen  von 
Heunburg  daran  Theil  genommen  haben. 

Schlüsslich  erkennt  M.  Filz  in  jenem  Chazei  einen  der  Zeu- 
gen bei  der  Einweihung  der  Abtei  Michaelbeuern  im  Jahre  1072 
im  Gefolge  des  Patriarchen  Sigehart  von  Aquileja  5). 

Keine  dieser  Autoriläten  beruft  sich  auf  eine  für  die  mitt- 
lere Geschichte  von  Carentanien,  Istrien  und  Pannonien  so  reich- 
haltige, lautere  Quelle  —  auf  den  diplomatischen  Anhang  der 
Juvavia;  und  keiner  dieser  Forscher  ahnte,  dass  die  Person  und 
die  Zeit  und  die  Stellung  des  so  verschieden  gedeuteten  Dyna- 
sten Chazil,  und  dass  selbst  die  Person  des  viel  späteren  Aus- 
statters Azzo  zu  Eberndorf  nur  daraus  richtig  gefolgert  wer- 
den könne.  Inzwischen  ist  es  eine  in  Rubeis  bewahrte  Urkunde, 
die  uns  dem  Ursprünge  von  Eberndorf  näher  führt  *). 

Nach  dem  Tode  des  Patriarchen  Sighart  (Syrus)  aus  dem 
baierischen  Hause  zu  Piain  und  Peilstein  und  als  solcher  der 
zweite  Stifter  der  Abtei  Michaelbeuern  im  Salzburggau,  besteigt 
im  Jahre  1077  Udalrich  I.  den  Patriarchenstuhl  von  Aquileja  **). 
Er  war  einer  der  Söhne  des  Herzogs  Marquart  (von  Mürzthal 
und  Eppenstein  in  Steyer)  und  der  Hadamut  (oder  Hedwig)  von 
Sempt- Ebersberg,  und  schon  als  Jüngling  durch  die  Gunst  K. 
Heinrich  IV.  Abt  zu  St.  Gallen  geworden.  In  einer  von  diesem 
Patriarchen  im  Jahre  1106  ausgefertigten  Urkunde  macht  der- 
selbe im  Wesentlichen  bekannt,  „dass  Graf  Chazelin  all  sein 
Besitzthum  an  Land  und  Leuten  zu  seinem  und  seiner  Vorältern 
Seelenheil  der  Kirche  von  Aquileja  gewidmet  habe ,   damit   der- 


*)  Die  Urkunde  findet  sich  nicht  bei  Rubeis,  sondern  bei  Eichhorn.   8t 
**)  Ulrich  folgte  erst   1085,  nicht  unmittelbar  auf  Sighart,  sondern  mittelbar 
nach  Heinrich  und  Friedrich  II.   Ilubeis  5.    39  etc.    St. 


186 

einst  dort,  wo  er  begraben  sein  würde,  fromme  llriidcr  tagtäg- 
lirh  für  ilm  H  (MI  ihre  Nebele  richteten.  I>a  ahn-  mm  Gftl 
Cha/rlin   ku   Im»  I  belieb    im    llislhuni  Sal/hui-    In-rahm  worden. 

so  habe  er  (4«r Patriarch)  den  LeUilsnais  \»>n  fori  erhoben  um! 

Mi  Maria -.Ion  (im  Jaunlhal)  auf  sein  Aliud  l>  ol>  r  i  n  «1  orf 
überfuhren  und  da  eine  grosse*)  Kirche  erbauen  und  sie  wei- 
hen lass.n.  Dazu  habe  er  l>  0  I  r  I  "  I  I  r  f j  Gülhclich  und  an- 
Orlsrhaften.  auch  die  Zehente  von  liradz  ( \\  indischgrät/) 
und    mehren«    benachbarte    Kirchen    liin-   und    angew  iesen." 

\U    Zeugen    erseheinen    in    dieser    l'rkunde     Weriandus, 
Willehelm  us,    VValchÖn,    filius   suus,    Rudolphus,   Gundakrus, 
Ibertus   etc. 

(Der   Patriarch   hegte  die  Meinung,  dass  Graf  Chazelin  mit 

ihm  verwandt   gewesen  und  nicht  vor  gar  langer  Zeit,  etwa  kaum 

hundert   Jahren,   vor   ihm  gelebt  habe6)  **_). 

\\  er    sieh    i.   H.  bezüglich    auf  die  benachbarten  Longobar- 

,ni i    das  Yorb  rechen  der  Hunnen,  Avaren  und  Slaven,   auf 

\  Nidation   Oberungarns    von  Salzburg   hinab,    und    auf    die 

(  in  diesen   Landschaften    seit  Karl  dem  Grossen  veran- 

sah.    die    einschlägigen    Quellen   tiefer  und  im  Zusammen- 

aufzufassen,  dem  wird  es  nicht  schwer  fallen,    auch  über 

iiiiiil liehen    Verlauf  der   vorliegenden    Fragen    mit   sieh 

su    werden.    Ohne    nun    der   neueren    Geschichtschreibung 

greifen    BS   wollen,    geben    wir    hiemil     nur    unsere 

hl    res   der   Stiftung  von  Lberndorf  in  folgender  Weise  kund. 

t  stei   den    Heroen,   welche   Karl    der   Grosse    im   l 'eher. 

des  achtes     in     das    neunte   .lahrhundert    in    die   von    den   östlichen 

und    Drängern    unablässig    bedrohtes     und     bestürmten 

inzen.     i  ntanien,     Istrien     und    Dalmatien   entsendet 

.    sind    uns    hier  Zw«    fCT  Andern  merkwürdig,    zwei  llrfehls- 


*)  Majorem    ecclesiam  —  heisst    wohl    ein.'  Dreh«  Ar   Kanoniker   —   Colle- 
ll  kommt  später  der  gleichbedeutende  Ausdruck  vor    .  .  pre- 
fate  ecclesie  sanete  Marie  . .   Canonici*  .  . 

••»er   io  die  Parenthese  eingeschlossene  Satz  M   ni«  ht   der  Urkunde  ent- 
nommen. Wahrscheinlich  hatte  der  Herr  Verfasser  eine  Stell.«  hei  Kubeis, 
\lt  im  Oedlchtolsse  .  nus    affinis  des  Patriae  Mich. 

des   anmittelbaren   Vorfahr«    Ulrichs    (genere    Belarus    a    suis    aliisque 
profani»  occisus  —  Casus  S.  Galli  continuatio   li  t,   Hos.   (nun. 

f.  59)  genannt   i 


236 

haber,  die  durcb  dreissig  Jahre  hindurch  eben  so  ruhmvoll  im 
Kriege  als  wohlthuend  im  Frieden  in  ihrem  hohen  Berufe  lebten 
und  wirkten.  Sie  stammen  aus  dem  Herzen  von  Baiern ;  sie  sind 
in  den  gleichzeitigen  Urkunden  unverkennbar  bezeichnet.  Den- 
noch gewährt  auch  die  neuere  deutsche  und  selbst  die  baierische 
Geschichte  über  ihre  Namen  und  Abstammung  nur  zweifelhafte 
und  jedenfalls  ungenügende  Nachrichten. 

Graf  Erich  aus  dem  Chiemgau  zu  Tagaharting  an  der  Taga 
(Alz)  hatte  vor  dem  Abgange  auf  seine  Statthalterschaft  in  Friaul 
(c.  788)  seiner  erlauchten  Gemalin  Osila  ihr  Witthum  angewie- 
sen*), ist  als  Besieger  der  zwischen  der  Donau  und  Theiss  auf  und 
hinter  ihren  Ringen  den  letzten  Kampf  kämpfenden  Hunnen  be- 
kannt. Als  er  zu  Tersaz  (bei  Fiume)  **)  durch  Meuchelmord  ge- 
fallen (789),  war  Graf  Cadeloch,  bisher  Befehlshaber  in  Caran- 
tanien,  an  dessen  Stelle  vorgerückt.  Auch  Cadaloh ,  mit  Erich 
wahrscheinlich  blutsverwandt  und  im  slavischen  Idiom  Chazilo 
genannt,  war  ein  im  Chiem-  und  Salzburggau  reich  begüterter 
Dynast,  als  welcher  er,  ohne  Zweifel  von  einem  grossen  Gefolge 
umgeben,  wie  es  damals  ganz  zweck-  und  zeitgemäss  war,  in 
und  über  die  Alpen  gezogen. 

Nicht  nur  von  seinem  Kriegsruhm  insbesondere  gegen  den 
Avaren  Tolma,  sondern  auch  von  seiner  friedlichen  und  gerech- 
ten Verwaltung  des  Landes,  von  seiner  Sorgfalt  für  die  Bevölke- 
rung, für  den  Anbau,  vorzüglich  durch  Eindämmung  der  seit  der 
Römerherrschaft  überall  vernachlässigten  Flüsse  und  durch  Ent- 
wässerung weiter  Strecken  wird  erzählt.  Unter  diesen  Umstän- 
den konnte  es  dem  Statthalter  Cadaloh,  hatte  er  auch  nicht  schon 
früher  in  Steiermark  ,  Kärnten  und  Krain  Erbgut  besessen  ,  an 
Gelegenheit  nicht  fehlen,  für  sich  und  sein  Gefolge  weiteres  Besitz- 
tum zu  erwerben  7). 

Aber  die  Herrschaft  der  Fremden  war  den  Eingebornen  des 
Wälschlandes,  in  Istrien  und  Dalmatien  von  jeher  verhasst;  nur 
mit  Ingrimm  ertrugen  sie  die  deutsche  Verwaltung  und  sie  wurden 
nicht  müde  ,  selbst  vor  den  Kaisern  darüber  Beschwerde  zu  füh- 
ren.   Liutwil,  ein   in   Unterpannonien   zur  Macht   gekommener 


*)   Cod.   dipl.   Juvav.   4*.  N.   c.  XVII. 
**)  Einhardi  Aunal.    -  Annal.   Fukl.  bei  Pertz.  Mon.  Germ.  I.  187  und  352.  St, 


237 

Häuptling  sland  an  der  Spilzc  <l«*r  Wühler.  Die  Klagen  derselben, 
als  übe  Cadaloh  der  Statthalter  ein  hartes,  ja  grausames  Regfamfl 
über  das  aj-me  Volk  ,  glaubte  Kaiser  Ludwig,  Karl's  Sohn  nicht 
länger  unbeachtet  lassen  zu  dürfen.  Kl  war  im  Jahre  818,  als  er 
den  Grafen  Cadaloh  M  sich  nach  Achcn  heschied.  Mehr  als  zwei- 
hundert Meilen  betrag  der  Weg.  Die  Entfernung  des  Stall halters 
von  eilieai  so  wichtigen  Posten  war  sehr  bedenklich.  Dennoch  ge- 
horchte er.  Aber  auf  der  Herreise  wurde  er,  vielleicht  bereits  in 
das  Greisenalter  vorgerückt,  in  der  Steiermark  *)  vom  Fieber  be- 
fallen ;  er  machte  da  auf  einem  seiner  Güter,  zu  Göthling,  Halt 
und  starb  daselbst  **). 

Es  ist  nicht  zu  bezweifeln,  dass  Cadaloh  eine  diess-  und  jen- 
seits der  Alpen  gross  begüterte  Nachkommenschaft  hinterlassen 
habe ;  die  Abteien  Seeon  und  Baumburg ,  die  Herrschaft  Burten 
am  Inn  zeugen  davon  8J.  8 

Als  K.  Arnulf  im  Jahre  891  zu  Regensburg  weiland  dem  Erz- 
bischofe  Dietmar  von  Salzburg  unter  andern  auch  in  den  slavi- 
schen  Landschaften,  und  da  insbesondere  zu  Rugenfeld  in  der 
Grafschaft  Dudleipa  (zu  Leipniz)  Kirchengut  anwies ,  gedachte  er 
ausdrücklich  des  Herzogs  Chozil,  der  einst  ebendaselbst  begütert 
gewesen,  und  wo  dann  auch  Reginger,  der  Dynast  an  der  Kne- 
sach  Lehen  besessen  9).  9 

Diese  von  den  Geschichtsforschern  bisher  kaum  und  von  den 
Schriftstellern  über  Eberndorf  jedenfalls  nicht  beobachtete  urkund- 
liche Hinweisung  auf  den  Statthalter  Chocilist  es,  welche  wir 
hier  für  entscheidend  und  in  der  Art  annehmen ,  dass  wir  in  ihm 
den  ersten  Stifter  von  Eberndorf  erkennen  und  den  Zeitpunkt  um 
dreihundert  Jahre  hinaufrücken  ***).  Die  in  Kärnten  und  Krain 
urkundlich  noch  im  eilften  und  zwölften  Jahrhundert  vorkommen- 
den Edclhcrrcn  ^Chacclin"1  —  haben  jenen  erlauchten  Ahnherrn 
vollends  übersehen  lassen  ,0).  10 

Auf  Cadaloh  war  Bald  er  ich  in  jenen  Provinzen  als  Statt- 
halter abgeordnet  worden  und  wir  möchte!  glauben,  dass  das  alte 


*)   Einhardi  Annal.  L  c.  I.  205.   Vit*  Hludowici  imp.  1.  c.   621  ,   624. 
•*)  Sollte  der  Ausdruck  in   ipsa  in  .neu    (Annal.  Fuld.)   Steiermark    bedeu- 
ten ?    —  Von  Göthling  kein  Wort  in  den  Quellen.   St. 
**•)  Es  scheint  schwer  mit  dieser  Behauptung  der  Wortlaut  der  Stiftungaurkunde 
vereinigt  werden  zu  ktfUMB«  St. 
Ail1.iv.  Jahrg.  1Ö50.I.  Bd.  II.   II*  lt.  16 


238 

Baidramsdorf  an  dem  Fusse  jener  Felsenklippe,  auf  der  dann 
die  vom  Rhein  eingewandert en  Sponheimer  ihre  Orten  bürg  auf- 
richteten ,  von  Balderich  herrühre  *). 

In  den  oben  vom  Patriarchen  Ulrich  I.  im  Jahre  1106  aufge- 
führten Zeugen  erkennen  wir  unter  Vergleichung  mit  andern  Ur- 
kunden den  „Weriandus"  als  den  Ahnherrn  der  heutigen  Für- 

1 1  sten  von  W  i  n  d  i  s  c  h  gr  ä  t  z  ")  **}  und  die  Willeheimus  und  Wal- 

12  chon  als  Dynasten  von  Heunenburg  (Heunburg)  12).  Wirklich 
war  die  Herrschaft  Blei  bürg,  in  wrelcher  Eberndorf  liegt,  von 
den  Grafen  von  Andechs  durch  die  von  ihnen  stammenden  Pa- 
triarchen an  die  Dynasten  von  Heunburg  übergegangen ,  dann 
an  die  Pfannenberg,    an  die  Auffenstein,  Thurn  etc. 

First  als  die  zweiten  Stifter  oder  Ausstatter  von  Ebern- 
dorf können  die  Grafen  von  Bogen,  auch  aus  Baiern,  angese- 
henwerden, denn  unter  „Pögen  und  Pogengast"  können  nur 
sie  verstanden  werden. 

Die  Dynasten  von  Bogen  auf  Windberg  begegnen  uns  jenseits 
der  Alpen  zuerst  in  Krain  an  der  Sarn  als  Besitzer  der  Herr- 
schaft Gurkfeld.  Dieses  Gurkfeld  (slavisch  Kersko,  und  nicht 
mit  der  Gurk  in  Kärnthen  zu  verwechseln)  gab  K.  Arnulf  im 
Jahr  895  einem  gewissen  Walthuni  mit  Reichenburg,  auch 

13  in  Untersteyer 13).  Aber  bald  nachher  scheinen  die  von  Bogen 
dort  ansässig  geworden  zu  sein.  Im  Markgrafen  Winthir  in 
Istrien    (c.  900)     erkennen   wir  einen  Ahnherrn   der    Bogen    zu 

14  Windberg  1%>. 

Im  Jahre  1114  vermählte  sich  Albert  I.  von  Bogen  auf 
Windberg  (im  baierischen  W7alde)  mit  Hedwig,  Gräfin  von 
Heunburg,  die  noch  im  Jahre  1156  ihre  Heimath  Kärnthen    be- 

15  suchte  und  für  die  Umgegend  fromme  Vermächtnisse  machte15). 

Auch  Frau  Liukart,  Witwe  Berthold1  s  (II)  von  Bogen,  wid- 
met zu  Lüezen    im    Ensthale    einen   bei    St.    Georgen  im  Gurk- 

16  thale  gelegenen  Bauernhof  zur  Abtei  Admont.  ***)    l6) 


*)  In  diesem  Falle  würde  der  Name  nicht  Baidramsdorf  lauten.  St. 

**)  Worauf  sich  diese  Behauptung  stützen  soll,  vermag  ich  nimmermehr  ein- 
zusehen. St. 

***)  Pez  Thes.  Anecd.  III.  III.  780.  Ihr  Gemahl  Berthold  II.  war  1168  zu 
Rottenmann  gestorben. 


239 

Im  Jahre  1189  verpfändet  Albert  (HI.)  von  Bogen  an  den 
ihn)  verwandten  Bnbischof  Adalbert  —  «'inen  böhmischen  Prin- 
zen für  Salzburg  die  Bug  Gurkfeld  mit  allen  Zugehürungen, 
Herrlichkeiten  und  Rechten.  Die  Verhandlung  hatte  auf  der  Burg 
Frirsach  in  Gegenwart  vieler  gcisl liehen  und  weltlichen  Zeugen 
statt.  *)  AHein  die  drei  Söhne  des  Grafen  Albert  vermochten 
den  Pfandschilling,  volle  700  Mark  Silber,  nicht  wieder  zu  er- 
statten; sie  verkauften  daher  die  Herrschaft  von  Salzburg  und 
Hessen  sich  damit  wieder  belehnen.  **)  Das  geschah  in  der 
Kirche  zu  Maria  Sal  im  Jahre  1202,  in  Gezeugenschaft  des  Her- 
zogs Ulrich  von  Kärnten,  des  Grafen  Wilhelm  von  Ma- 
le ntin,  der  Gebrüder  Otto,  Gottfried  und  Cholo  von  Truchsen 
(ein  Zweig  der  Heunberg),  des  Reinbert  von  Murckke  u.  s.  w. 
Im  Gefolge  der  Bogen  waren  abermals  O.ffo  von  Gurniz  und 
Ortolf  von  Gurkvelde  als  deren  Ministerialen.  Aus  diesen  Nach- 
weisen lässt  sich  auf  eine  frühe  und  vielseitige  Verwandtschaft 
der  Dynasten  von  Bogen  auch  in  Kärnten  schliessen,  so  wie 
daraus  hervorgeht,  dass  sie  auch  an  der  Drau  und  obern  ***) 
Gurk  und  zunächst  um  Eberndorf  begütert  waren. 

In  der  Stammreihe  der  Grafen  von  Bogen  tragen  mehrere 
den  Namen  Achaz  (lateinisch  Ascuinus,  wälsch  Azzo)  17).  17 
In  der  ersten  Hälfte  des  eilften  Jahrhunderts  war  ein  A  z  o  Mark- 
graf in  Krain,  und  ein  Graf  Azzo  sass  aussen  an  der  Alz  auf 
der  Burg  Zeidlarn,  dessen  Gebiet  dann  an  das  nahe  Kloster 
Raitenhaslach  gedieh  l8).  Es  war  ein  und  dieselbe  Person;  sein  18 
Sohn  Graf  Ulrich  auch  zu  Zeidlarn  und  in  Krain  wurde  wohl 
auch  Markgraf  geheissen.  Als  solcher  erscheint  er  im  Jahre  1074 
unter  den  Zeugen,  als  Erzbischof  Gebhart  der  von  der  heil. 
Hemma  (zu  Gurk  und  Friesach)  gegründeten  Abtei  Admont  den 
überaus  reichen  Fundus  einwies.  Wir  sind  der  Ueberzeu<run<r, 
im  der  um  1050  verstorbene  Azzo  (von  Bogen,  Herr  zu 
Gurniz)  der  zweite  Stifter  von  Eberndorf  gewesen  sei  und  sich 
daselbst  seine  Buhestätte  gewählt  habe. 


*)  Neue    histor.    Abhandlungen    der    baierischen  Akademie  der  Wissenschaf- 
ten.  IV.   341. 
*♦)  1.   c.   347. 
•••)  Rubeis   I.   c.   500.   536. 

16  • 


240 

Auf  Ulrich  folgte  wieder  ein  Azzo  zu  Zeidlarn;  und  ein 
Verwandter  der  heil.  Hemma  Namens  Ascuin  —  in  ihrem  Testa- 
mente bedacht  —  scheint  auch  den  Bogen  anzugehören.*) 

Der  Stammvater  der  in  der  Folge  in  Oesterreich  zu  gros- 
ser Macht  gekommenen  Chunringe,  c.  1082,  des  Markgrafen 
Liupold  Feldhauptmann  gegen    die  Böhmen,   hiess    auch   Azzo. 

19  Allen  Anzeichen  nach  stammte  er  aus  den  südöstlichen  Alpen. 19) 

Der  Patriarch  Peregrin  führte  zu  Eberndorf  im  Jahre  1154 
die  Chorherren  des  heiligen  Augustin  ein  und  Herzog  Ulrich 
mehrte  gleichfalls  ihr  Einkommen  im  Jahre  1190. 

Durch  widrige  Schicksale,  durch  Kriege,  Brand,  Sterben 
war  die  Propstei  im  Laufe  des  16.  Jahrhunderts  in  tiefen  Ver- 
fall gerathen.  Im  Jahre  1598  wurde  sie  den  Jesuiten  eingeräumt. 
Seit  deren  Aufhebung  in  Oesterreich  1772  ward  Eberndorf  län- 
gere Zeit  als  Staatsherrschaft  verwaltet  und  endlich  in  unseren 
Tagen  mit  allen  geistlichen   und  weltlichen  Gerechtsamen  als  ein 

20  Priorat  der Benedictiner- Abtei  St. Paul  imLavantthal  übergeben20). 

Die  Abtei  Mosach  oder  Mosniz  anbelangend,  so  hatte  ihre 
Stiftung  nach  Rubeis  bereits  um  das  Jahr  920  unter  dem  aus 
Baiern  stammenden  Patriarchen  Friedrich  I.  (f  922)  begonnen  und 
zwar  durch  einen  Pfalzgrafen  Cacelin;  der  Patriarch  Ulrich  I. 
habe  sie  um  das  Jahr  1119  vollendet**).  Dieser,  früher  Abt  in  St. 
Gallen,  weihte  Mosniz  zur  Ehre  des  heiligen  Gallus  ein.  In  der 
Person  jenes  Pfalzgrafen  Cacelin***)  ist  ausser  im  Chiemgau 
der  gleichzeitige  Dynast  Cadaloh,  Aribo's  Vater,  kaum  zu  ver- 
2i    kennen  21)  |). 

Von  der  Propstei  Gurniz  und  Teinach. 

Durch  ihre  Nachbarschaft  und  ihre  Mitstifter,  die  Dynasten 
von  Bogen  stehen  obige  Propsteien  mit  der  Geschichte  von  Ebern- 
dorf in  naher  Verbindung.  Auf  Alt-Gurniz,  der  hoch  oben  in 


*)  Eichhorn,  1.  c.  178  und  188. 

**)  Rubeis  1.   c.  542  sagt  ausdrücklich,  dass  Cacelin  dem    Patriarchen   Frie- 
drich  II.    (t  1085),    dem    Vorfahr   Ulrichs    I.,  das    Stiftungsgut   überge- 
ben habe.  St. 
***)  Was    das    vorgebliche  Pfalzgrafenamt   betrifft ,  s.    Fröhlich ,   Archontolog. 
Karinth.  c.  VII.   119. 
t)  S.  obige  Anmerk.  St 


241 

dm  Felsen  gehauenen  Veste  m  der  Drau,  lassen  gleichnamige 

adeliehe  Biirgmännrr  als  Ministerialen   der    Grafen   von    Bogen,    zu 

Gnrkfeld   etc..  wie  schon  oben  bemerkt   worden   ist   Aber  die 
Kirche  an  Gurniz  reicht  in  die  ersten  Zeiten  des  christlichen  Cnl- 

tus  in  Kärnten  unier  N  inril  und  Modesl  hinauf.  Bereits  im  Jahre 
861  bestätigte  K.  Ludwig  der  Deutschs  «lern  Brastiftc  Salzburg 
unter  den  Besitzungen  in  Rareataaiea  auch  die  „ccclcsiam  ad  Gra- 
hove.  ad  Gurniz.  ad  Trebinam"*)  und  890  bestätigt  K.  Arnulf 
unter  Andorn:  ..de  rarantana  civitatc...  Trahof.  Gravindorf,  Cur- 
nuz  ibique  ad  Curnuz  operarios  servos  II  in  monte  cum  hobis  illo- 
rum.  ligna  seeanda  in  ipso  monte  sine  contradictione  ministrorum 
nostrorum  ein  saginacione  etc."**).  Endlich  ist  in  dem  von  K. 
Otto  II.  im  Jahre  979  ertheilten  Diplome  ganz  derselbe  Wortlaut 
zu  lesen23)***) —  nur  ist  hinter  Gurnuz  „ad  Strcliz"  eingeschal-  22 
tet,  wahrscheinlich  der  Name  des  Berges,  worauf  der  Holzschlag 
und  die  Schweinmast  ausgeübt  wurde. 

Der  zwischen  der  Glan ,  Gurk  und  Drau  gelegene  Kirchen- 
sprengel von  Gurniz,  heute  im  Decanate  Teinach  an  der  südöstli- 
chen Grenze  des  Bisthums  Gurk,  erscheint  hier  bereits  mit  einigem 
Fundus  ausgestattet,  den  zu  mehren  die  Erzhischöfe  von  Salzburg 
bei  günstigen  Gelegenheiten  nicht  versäumten-,  so  insbesondere 
Erzbischof  Friedrich  I.  um  das  Jahr  970  23)f).  23 

Er  übergab  nämlich  durch  seinen  Vogt  Hartwich  tauschweise 
einer  Edelfrau  Mathilde,  die  einen  Bert  hold  als  Vogt  zur 
Seite  hatte,  auf  stets  und  ewig  das  Kirchengut  im  Gurnizerfeld 
und  im  Flecken  Gurniz  und  dazu  auch  den  Ort  Turdine.  Hin- 
wider  überliess  die  Edelfrau  dem  Erzbischofe  ihre  Liegenschaften 
zu  Zemusesdorf  und  zu  Hornaresd  orf,  und  wenn  diese 
nicht  hinreichen  sollten,  anderweitiges,  bequem  gelegenes  Eigen- 
thum.  Die  Zeugen  waren  in  der  Kirche  zu  Maria  Sal :  Graf  Engel- 
bert, Graf  Marquart,  Graf  Wilhelm,  Graf  Friedrich,  zwei  Aribo 
und  ein  Wolfhold. 

In  der  Mathilde  erkennen  wir  die  Witwe  eines  Dynasten  von 
Bogen,  der  es  darum  zu  thuii  war.  sich  um  Alt -Gurniz  zu  consoli- 


•)  Juvavia.  Anhaue   !>.">. 
••)    1.   c.    11%. 
c.   20«. 
e.   198. 


242 

diren.  Der  Advocat  Berthold  möchte  der  ältere  Sohn  des  Dynasten 

24  Weriant  von  Friesach  sein2*)  *).  Unter  dem  räthselhaften  Turdine, 
das  an  die  gleichzeitigen  Dynasten  Turdegowi  in  Karentanien 

25  erinnert,  verstehen  wir  hier  Teinach  an  der  Drau25). 

Erzbischof  Friedrich,  ein  Graf  von  Chiemgau,  pflog  noch 
mehrere  andere  Tauschverhandlungen  mit  seinen  auch  in  Karenta- 
nien begüterten  Stammesverwandten.  Im  Jahre  980  schenkte  dort 
auch  K.  Otto  IL  seinem  Sohne  Otto**),  damals  noch  Herzog  in 
Kärnten  und  zu  Verona,  fünf  königliche  Hüben  im  Gau  Karint- 
riche  in  der  Grafschaft  Hartwich's,  und  zwar  in  den  Dörfern  Ot- 
manica  (Otmanach  im  Decanate  Teinach),  Blasindorf  (westlich), 
Gnevuotindorf,  Racozoloch  (Rackelsdorf)  und  Gasilich  (Gaseling) 
zum  vollen  Eigenthum  *•*).  Es  war  früher  Stammgut  der  im  Jahre 
955  verurtheilten  Scheyrer. 

In  der  Nähe  von  Teinach  und  Grafenstein  —  vielleicht  einst 
Grafendorf  —  ragt  der  Höhenberg  mit  einer  stattlichen  Burg 
auf.  Grafen  sollen  hier  schon  in  frühester  Zeit  gewohnt ,  auch 
die  alten  Windischgrätz  hieran  Theil  gehabt  haben.  Die  Mini- 
sterialen Otto  und  Gottfried  von  Höhenberg  (1160)  sind 
aus  Urkunden  bekannt.  Die  heutigen  Grafen  Clamm,  von  Gal- 
26    las  und  Martiniz  ,  sollen  von  Höhenberg  stammen  26). 

Die  Kirche  St.  Lorenz  an  der  Burg  Stein  bei  Eberndorf 
bewahrt  die  Grabstätte  einer  seligen  oder  heiligen  Hiltegart, 
über  deren  Abstammung  und  Lebenslauf  längst  gar  verschiedene 
Meinungen  laut  geworden  sind.  Richtig  ist,  dass  der  Patriarch 
Berthold  von  Aquileja  (ein  Andechs)  mit  Zustimmung  der  Gra- 
fen von  Görz  im  Jahre  1238  die  Kirche  St.  Lorenz  zu  Stein 
an  der  Drau  der  Abtei  Eberndorf  wieder  entzogen  (durch  Tausch) 
und  sie  unmittelbar  unter  das  Patriarchat  gestellt  hatte  ,  weil 
die  dort  ruhende  selige  Hiltegart  aus  seinem  und  der  Grafen 
26    von  Görz  Geblüt  entsprossen  gewesen  sei  f) 26). 


*)  Anhang  zur  Juvavia   151. 
*•)  Otto  war  nicht  der  Sohn,  sondern  der  Vetter  des   Kaisers,  ein  Enkel  Otto  I. 
durch  seine  an  Herzog  Chunrat  von  Lotharingen    vermählte    Tochter   Liut- 
gart.   St. 
***)  Mon.  boic.   XXVIII.  I.   231. 
f )  Die  Urkunde  bei  Eichhorn    1.  c.  229.    Von  einer    vermeintlichen  Verwandt- 
schaft mit  der  sei.  Hiltegart  geschieht  übrigens  nicht  die  geringste  Meldung. 


2M 

Unseren  Wahrnehmungen  mfolre  war  die  einst  in  dar  wci- 
ten  lTmgcgend  ob  ihrer  Wohlthätigkeit  und  FrölBBligkl  it  geprie- 
sene Frau   Hiltegart    die    0— ahlin    dea  auch  im  Pasterthale 

mächtigen  GrafeB  Alboin  um  1)00  —  955  (von  Tanr.  Lurn 
und  (iiir/,.  dea  Stammes  Andechs)  und  so  die  Mutter  des  gc- 
feiertea  Bischofs  Albaia  I.  von  Brixen  (f  1000)  und  einer  zahl- 
reichen Nachkommenschaft  diess-  und  jenseits  der  Alpen  ,  die 
Salbei  von  Lara  und  Görz  stammend,  auf  ihrem  Erbgut  und 
Witweaaitl  Stein   das  Zeitliche  gesegnet  hat*)27).  27 

Die  trübern  Stammgülcr  dieses  erlauchten  Geschlechts  lassen 
sich  im  Innthal  und  vor  dem  Gebirge  erkennen,  was  mit  unsere 
Ueberzeugung  bestätigt,  dass  die  Bekämpfung  der  Slaven  im  Pu- 
sterthala  im  Laufe  des  siebenten  Jahrhunderts  zunächst  der 
Beruf  der  dann  bis  an  die  Küsten  der  Adria  hinabgerückten  baie- 
rischen  Dynasten  war,  während  zweihundert  Jahre  später  die  Be- 
zwingung der  Hunnen,  der  Dränger  der  Slaven,  durch  die  frän- 
kischen und  baierischen  Befehlshaber  selbst  statt  fand28).  Voll-  28 
ständigere  und  wichtigere  Stammtafeln  von  Taur  und  Andechs, 
von  Lurn  und  Görz  ,  an  wrelch  letztern  der  ehrwürdige  Priester 
Besch  **)  zu  Brixen  zuerst  Hand  anlegte,  wozu  dann  die  neuern 
Forscher  aus  und  über  Tirol  schätzbare  Nachträge  lieferten29),  29 
während  der  geniale  Dubuat  gleichzeitig  diesseits  der  Alpen 
den  Stamm  der  Huosier  und  Andechse  in  jener  wunderbaren 
Verzweigung  hervortreten  Hess  ,  welche  heute  noch  die  Genea- 
logen zur  Verzweiflung  bringen  könnte  ***)  30),  —  sind  erst  noch  :*° 
zu  erwarten.  Es  ist  dieses  eine  schwierige  Aufgabe  zunächst 
darum,  weil  die  von  Besch  herausgegebenen  Annalen  und  sobin 
auch  seine  Forschungen  mit  dem  zehnten  Jahrhunderte  abschlies- 
sen.  Damals  waren  die  edeln  Krystalle  der  mittelalterlichen  Genea- 
logie und  Geschichte  jener  Landschaften  noch  lange  nicht  frei 
und  klar  genug  angeschossen.  Erst  im  eilften  Jahrhundert  fängt 
es  dort  in  beiden  Beziehungen  zu  dämmern  und  erst  im  zwölften 
Jahrhundert  zu  tagen  an31).  :{l 


•)  Acta  8.  5.  Febr.  I.  fol.   721  ad  5.  Febr.    lassen   die  Hiltegart  1024  sterben. 
••)  Annales  ecclesiae  Sabionens.   Augustae  Vindel.   2  Foliobände.    1760—67. 

It.  Tom.  *to. 


2U 


Anmerkungen. 

1.  Hansiz,  Germania  Sacra.  II.  548. 

Eberndorf  hiess  früher  Oberndorf  und  Dobreindorf ;  das  sla- 
vische  dobry=gut,  bewaldet  und  hochgelegen  ist  die  Wurzel. 
Dober  =  tüchtig,  brav  —  ist  noch  eine  in  den  Alpen  beliebige  Be- 
zeichnung. Viele  Gegenden  im  Gebirge  erscheinen  noch  unter 
diesem  slavischen  Etymon. 

2.  Fröhlich,  Archontologia  Carinthiae  II.  119.  „Cacelinus 
palatinus  etc."  Er  räth  auch  auf  einen  Etzelinus  etc.  S.  Rubeis , 
Monumenta  ecclesiae  Aquileg.  546.  Eine  vorzügliche  Quelle  über 
Kärnten. 

3.  Schönleben,  Carniola  antiqua  et  nova,  1681.  III.  T.  bie- 
tet überhaupt  in  genealogischer  Beziehung  wenig  und  ist  über  die 
Stiftungen  des  Landes  allzu  schweigsam. 

4.  Eichhorn  (Ambros),  Beiträge  zur  altern  Geschichte  und 
Topographie  des  Herzogthums  Kärnthen.  I.  219. 

5.  Filz  (Michael),  Geschichte  des  salzburgischen  Benedicti- 
nerstifts  Michaelbeuern.  II  Theile,  1831.  I.  91.  Er  lässt  diesen 
„gewaltigen  Grafen  Chazil"  um  das  Jahr  1099  mit  Tod  abgehen. 

6.  Eichhorn ,  1.  c.  Ego  Wodalricus  . . .  patriarcha  .  . .  notum 
facio,  quod  comes  Chacelinus  omne  predium  suum  cum  omni 
familia  sua  pro  suis  suorumque  parentum  delictis  Aquilegensi  ec- 
clesie  in  proprietatem  . .  .  apud  S.  Marie  ecclesiam  J  u  n  in  pro- 
prio allodio  suo  Dobrendorf..  .  Früher  heisst  es  (chomes  Cha- 
celinus) in  proprio  allodio  suo  Goethelich  sepultus  fuit. 

Göthelich  heute  Göttling,  eine  Gemeinde  am  Seckauer- 
berg  im  Marburger-Kreis  in  der  Steyermark.  (Vergl.  dagegen 
Eichhorn  a.  a.  0.  St.)  Ein  Köt  t  elbach  liegt  auch  bei  Eberndorf. 
Maria  Jim,  im  Jaunthale  vom  norischen  Junna.  Freiherr  von 
Ankershofen  in  seinem  Handbuch  der  Geschichte  des  Herzog- 
thums Kärnten,  Hsft  III.  155  lässt  den  Nevita,  Befehlshaber  der 
Reiterei  des  K.  Julian  im  Sommer  361  mit  einem  Theil  des 
Heeres,  um  von  Augusta  Rauracorum  bei  Basel  nach  Sirmium  zu 


2  i  5 

gelangen,  ܀  grosse  Heerstrnsse  durch  Mit'elnorinini  rinschla-ji t-n 
und  so  über  .luvavuni  und  die  Tauern  nach  Yirumim  am  Zollfelde 
und  Aber  Junna  (wo  das  Dorf  Juna  /wischen  Ehcrndurf  und  Glo- 
hasuiz)  nach  Celeja  etc.  marschirrn.   Di«  .Inno  ,  von  der  man  Juna 

ableiten  wollte.  bleibt  im  Hintergründe. 

7.  Moni  (Joseph)  .  kurze  Oeeckichte  der  Grafen  von  Form- 
bach. Lamhach  und  Pulten.  München  1S03.  S.  13  und  188  glaubte 
statt  Erich.  Et  ich  (Ethikn)  lesen  zu  müssen.  Megiser,  Ideler 
(Leben  und  Wandel  Karl  des  Grossen,  beschrieben  von  Einhard) 
und  Prilz  führen  in  Erich  einen  Franken  „Heinrich"1  auf.  In  der 
(beschichte  der  Longobardcn  in  Italien  und  der  gleichzeitigen 
Bojoarirr,  München  1839,  und  in  der  Anzeige  oben  genannter 
Schrift  Ideler's  in  den  gelehrten  Anzeigen  der  Akademie  der 
Wissenschaften  in  München  1840  Nr.  234  u.  flf.  —  endlich  im 
Anhange  zur  topographischen  Matrikel  über  Ungarnsund 
der  Untersteycrmark  längst  verschollenes  IX.  Jahrhundert,  be- 
züglich auf  ihre  Kirchen-  und  Cultur  -  Geschichte.  München 
1841  —  hatten  wir  Anlass  genug,  über  die  baierischen  Dynasten 
Erich  uud  C adaloh  umständlicher  zu  sprechen.  Im  zweiten 
Bande  unserer:  Beiträge  zur  teutschen  Landes-  Volks- und  Staa- 
tenkunde. München  1826,  S.  79  gaben  wir  genealogische  Nach- 
weise über  die  Cadalohe  im  Innthale  zu  Seon  und  Burtina.  Der 
Zeit  nach  führt  Megiser  in  seiner  Chronik  von  Kärnthen  ,  im 
VI.  Buch  einen  „Cadolous  oder  Cadelach  fränkischen  Geblüts  als 
Erzherzog  im  Lande  Kärnthen"  richtig  auf,  lässt  ihn  aber  mit 
dem  hunnischen  König  Telmann  (Tolma)  Sigar's  Sohn  sehr  pa- 
thetische Standreden  wechseln.  Dass  jedoch  dieser  Cadelach  mit 
Chazilo  ein  und  dieselbe  Person  sein  möchte,  davon  hatte  Megiser 
keine  Ahnung  und  noch  weniger  davon,  dass  hierunter  der  Grün- 
te von  Ebrrndorf  verstunden  sein  konnte.  Aventin  (Annales  Bo- 
jorum,  libr.  IV.  cap.  IX.  Nr.  26)  erzählt  von  einem  Cadalochus 
praet'eetus  Forojulii. 

8.  Da  der  Name  Cadaloh  auch  mehrfältig  im  hohen  longo- 
bardischen  Adel  vorkommt  —  denn  Gadoald ,  Gaidolfus  ist  das- 
selbe (ein  Gadoald  folgte  dem  Herzoge  Evin  zu  Trient).  S.  den 
Index  H   unserer  Geschichte  der  Longobarden. 

Die  Wurzel  scheint   Cato ,  Cadoin,  Catan  zu  sein  und    forte 
im  wälschen   Jargon  diesseits  der  Alpen,  noch    der  Name,    MO& 


246 

Gajo,  Kejo  —  da  Landsassen,  Richter  und  Grafen  dieses  Na- 
mens nach  den  Urkunden  des  achten  Jahrhunderts  schon  früh 
in  Oberhaiern,  im  Innthale  und  am  Gebirg  herab  auftreten,  so 
möchte  auch  hier  eine  Uebcrwanderung  aus  der  Lombardei 
etwa  durch  Catobria  im  Pusterthale  nach  Baiern  vermuthet  wer- 
den, wie  wir  dergleichen  Uebersiedelungen  nachgewiesen  haben. 
Schon  zur  Zeit  Thassilo's  —  einer  seiner  Söhne  hiess  auch  C  a- 
tan  —  hatten  oben  im  Poapintal  (Oberinnthal)  Keho  und  Regin- 
bert  die  Söhne  Poapo's  (Babo)  und  Scatto's  (Scarro)  die  Ab- 
teien Schlehdorf  und  Scharniz  mit  Liegenschaften  beschenkt 
(Meichelbeck,  Hist.  Frising.  I.  II.  89)  und  fast  gleichzeitig  erschei- 
nen die  Kazzilo  und  Madelhelmus  fratres  nobiles  viri  in  Walrdorf 
(bei  Seekirchen  am  Wallersee)  und  super  rivulum  Sura  und  zu 
Tusindorf  (Oberteisendorf)  [Juvavia,  Anhang  40 — 41]  viel  Gut  an 
die  Erzkirche  Salzburg  schenkend.  Das  Burgstall  im  Kuzlergra- 
ben  am  Teisenberg  ist  unstreitig  älter  als  Cadoltesberg  (heute 
Kellersberg)  am  Chiemsee. 

Um  das  Jahr  800  leistet  Cadoloh  „imprimis  Comes,,  dem 
Bischöfe  Otto  von  Freising  Zeugenschaft  um  Pupinhusir  (Pippin- 
hausen)  [Meichelbeck,  1.  c.  139]  und  im  Jahre  890  erscheint  zu 
Moosburg  unter  den  Zeugen  für  St.  Emmeramm  nach  ein  „Gejo 
Comes1'  (Ried,  Cod.  Ratisb.  I.  72).  Erzbischof  Adelbert  II.  von 
Salzburg  tauscht  um  923  mit  dem  Grafen  Cadeloh  am  Inn  herab 
um  Kufstein,  Randorf,  Pirchenwrang  und  Freudenhub  Hüben  und 
Höfe.   (Juvavia,  Anhang,  134  und  die  topograph.  Matrikel). 

Während  dieser  Zweig  am  Gebirge  herab  in  den  Salzburg-, 
Chiem-  und  Isengau  und  in  den  Traungau  vorrückte:  zu  Vogta- 
reut,  auf  Baumburg  an  der  Alz,  zu  Burten  als  Grafen  hatten  sich 
gleichnamige  Dynasten  von  Regensburg  aus  links  der  Donau  hinab, 
in  der  fernen  Ostmark,  in  Siavinien,  an  der  Taja,  um  Retz,  in  den 
Waldschlägen  (Plagae)  festgesetzt,  und  gleich  den  Otakaren 
(Otzi),  BertholcUn,  Babo  (Pezilo),  Sigharten  (Sizo)  als  Ca- 
zili  und  Chessili  den  slavischen  Dialect  angenommen.  Ein  wichtiges 
drittes  Geschlecht  dieses  Namens  gründete  aussen  in  Franken  die 
Cadolzburg. 

9.  Juvavia,  Anhang  117  und  die  topographische  Matrikel: 
„In  partibus  sclaviniensibus  vero  in  comitatu  Dudleipa  vocato  in 
Ruginesveld  ,   sunt    Choci!    dux    quondam  inibi  ad  opus  suum 


8*7 

habere  visus  est  et  veluli  Reginger  in  rndem  r <»ini(at u  iuxla  aquam. 
quc  dirifur  Knesalia  in  hcnclicium  huhchal. 

10.  Hubeis  1.  c.  345.  (aerlinus  comcs  ist  Stifter  des  Klo- 
sters   Mosaeh.      An     der     Kathedrale     ES    Ilrixrn    liiessen    mehrere 

Dignittre  und  Sehirarrftgte  Chadaloh  noeh  um  1000  unter  Bischof 

Albuin  II. ,  unter  diesen  auch  ein  Verwandter  desselben.  Auch 
die  Edlen  von  Carisak  gaben  ihr  Allod  nach  Mosaeh  um  1150 
und  noch  1160  stiften  Cacilo  et  filius  cius  Erimbcrt  in  Friaul 
dabin. 

11.  Varrcntrapp's  genealogisches  Reichs-  und  Staatsband- 
buch 1802.  S.  455.  Weriandus  sei  der  Sohn  Ulrich's  des  Mark- 
grafen aus  dem  weimarischen  Geschlechte  gewesen. 

12.  Auch  Hounburg  und  Huneburg,  nicht  Heimburg,  was 
zur  Verwechslung  mit  Heimburg  an  der  ungarischen  Grenze  An- 
lass  gegeben.  Von  der  „Heunburg"  ausgestellte  Urkunden  siehe 
unsere  Beiträge  III. 

13.  Archiv  für  Süddeutschland  II.  213:  Cuidam  Walthuni... 
was  er  bisher  in  beneficio  hatte,  in  loco  Trusenthal  cum  duobus 
castris  (die  Truchsessenschlösser)  et  nemus  in  monte  Diehsche 
(Diexen)  .  .  in  marchia  iuxta  Souwam  tres  regales  mansus  ,  quos 
dicitur  (sie)  Riechenburch  et  aliud  praedium  ultra  Souwam  Gur- 
kefeld  nuneupatum  .  . . 

14.  Rubeis  1.  c.  460.  Dieser  Wintherius  Marchio  Istriae  er- 
scheint an  der  Seite  des  Patriarchen  Friedrich  I. ,  der  884 — 922 
auf  dem  Patriarchenstuhle  sass,  und  stammt  ebenfalls  aus  Baiern. 
nicht  aus  Franken.  Unserer  Ansicht  nach  ist  Winthir  mit  Wi- 
nith  dem  Dynasten  und  Gründer  der  Burg  Winithherg  (Windberg 
im  baierischen  Walde  hinter  Altach  und  Straubing)  ein  und  dieselbe 
Person  und  die  von  Canisius  (Lectiones  antiquae  ed.  Basnage,  III. 
II.  211  und  Mon.  boie.  XIV.  1.),  aus  den  Membranen  der  nach- 
maligen Prämonstratenscr-Abtei  Windberg  gerettete  Nachriebt 
eine  historische  Thatsache.  Mag  auch  Winithir,  der  Vater,  gleich 
andern  Sachsen  etwa  zur  Zeit  Karls  d.  Gr.  nach  Baiern  ein- 
gewandert sein,  lässt  es  sich  recht  wohl  mit  der  Ersihlang 
einigen,  dass  unter  K.  Ludwig  der  Sohn  mit  gegen  die  Hennen 

'ii  und  sofort  in  btrien  /.um  linier  der  Mark  bestellt  wor- 
den sei,  während  er  etwa  dureh  gefangene  Wenden  leinen 
Stammsitz  cultiviren  li< 


248 

Eine  andere  Herrschaft  Windberg  liegt  in  Oesterreich,  im 
Boigreich,  die  ein  Zweig  der  Dynasten  von  Farenbach  inne  hatte. 
Ueber  die  Grafen  von  Bogen  zu  Windberg  und  in  Karentanien  und 
Tstrien  haben  Ganser  und  Seh  oll  in  er,  Benedictiner  der  dort 
benachbarten  Abteien  Ober-  und  Niederaltach  sehr  mühsame  und 
vielseitige  Untersuchungen  gepflogen  (Neue  Abhandlungen  der  baie- 
rischen  Akademie  der  Wissenschaften  IL  413  u.  ff.  und  IV.  1  u.  ff.), 
woran  inzwischen  nicht  zu  verkennen  ist,  was  R.  v.  Lang  in  der 
Abhandlung  über  die  Vereinigung  des  baierischen  Staates  (Mün- 
chen 1813,  IL  90)  bemerkt,  dass  beiderseits  sehr  viele  fruchtlose 
genealogische  Controversen  und  Vermengungen  der  Namen  und 
Besitzungen  mitunter  gelaufen  seien. 

15.  Die  Gründung  der  Abtei  zu  Windberg  geschah  im  Jahre 
1142  durch  den  Grafen  Albert  und  seine  Gemahlin  Hedwig. 
Ihre  Tochter  Rih  linde  war  daselbst  Nonne.  Mon.  boic.  XIV.  15 
und  Scholliner  1.  c. 

16.  Albert ,  Berthold  und  Liupold  hiessen  die  Söhne  des 
Grafen  Albert  (HL).  Bei  der  Verhandlung  zu  Friesach  waren 
zugegen  unter  den  Ministerialen  von  Bogen :  fratres  de  Gurniz, 
Bero  de  Kinburch,  Rudolfus  de  Riuinze  (Reifniz)  ,  Ortolfus  de 
Gurkenfelde. 

17.  Die  Slaven  sprechen  den  deutschen  Namen  Ato,  Achaz, 
so  wie  die  Wälschen  ihn  in  Azzo  umformen.  Die  Vorältern  der 
berühmten  Grossgräfin  Mathilde  heissen:  Sigfrid,  Azo,  Thedald 
(Theudo).  In  der  Vita  Mathildis  bei  Muratori  Scptt.  rer.  Ital.  V. 
389.  erscheint  immer  die  Form  Ato. 

18.  Mon.  boic.  III.  103  und  104  um  1050  :  in  pago  Zida- 
laregowe  in  comitatu  Azzonis  comitis.  Ih  villa  Walde  in  pago 
Elinigowe  (Isingowe).  —  Der  Zeidlargau  war  ein  Untergau  des 
Isengaues  —  in  comitatu  Udalrici.  Dieser  Ulrich  erscheint  auch 
als  Urich  de  Rota  in  pago  Zidlarngowe  bei  Nagel  Notitiae, 
Origines  domus  boic.  etc.  Monachii  1804.  p.  166.  Azzo  und  As- 
cuine  werden  in  Kärnten  und  Krain  auch  unter  den  Dynasten 
von  Scheyern  und  Görz  nachgewiesen  bei  Scholliner  1.  c. 

Die  Bogen  im  Zeidlarngau  und  auf  der  Burg  Zeidlarn  an 
der  Alz  (heute  Margarethenberg)  werden  von  Babo  von  Abens- 
berg (oder  Abinberg  bei  Amberg)  hergeleitet.  Uns  gilt  hier  als 
ein  entscheidendes  Document  die  vom    Erzbischofe    Gebhart    im 


249 

Jahre  1074  feierlich  beurkundete  Dotation  der  Ablci  Admont. — 

Anhang  zur  Juvavia  2ti0  — 2f».'U 

Als  Zeigen  erscheinen  nach  den  Bifcböfen  und  Achten  die 
Grafen  Qtachere  marehio  da  Stire  Bngelbertvi  adtocatm  (eiu 
Heilstem.  Schirmvogi  von  Admont).  Sighart  comei  (im  Satebnrg- 
und  Ohiemgaa),  Magnus  Anzo  (aus  Sachsen?).  Dann  folgen  die 
nobilcs,    welche    zwar    auch  dynastischer  Abkunft  waren,    als 

Weraberai  de  Reichenperga  ei   filius  eins    Gebbardui   (Stifter 

der  Abtei  Reirhersherjr  an  Inn  ,  auch  in  Kärnthen  begütert), 
Mar ebio  f  i  1  i  u  s  A  e  s  k  v  v  i  n  i  (Ulricus  ist  in  der  Feder  geblieben 
und  Marehio  nur  ein  ererbter  Titel).  Hierauf  folgen  die  Ritter 
(milites). 

Die  Burg  Zeidlarn  war  schon  zur  Zeit  der  Grafen  Erich 
und  Adalbert  (zu  Lautern  ob  der  Sur)  und  des  Erzbischofs 
Arno  ein  Gegenstand  besonderer  Stipulationen  (Juvavia  II.  44  u. 
4G ,  145  und  die  topographische  Matrikel).  —  Der  Locus  Zida- 
lara,  den  die  erlauchte  Rihina  c.  924  an  Salzburg  überliess,  war 
das  heutige  Pfarrdorf  Zeilärn  ob  der  Isen.  —  Jedenfalls  ist  Rit- 
ter von  Lang  irrig  daran  ,  wenn  er  behauptet,  dass  das  Besitz- 
thum  der  Bogen  zu  Zeidlarn  bei  Regenstauf  zu  suchen  sei,  wie 
wir  auch  anstatt  der  Bo genau  im  Nordgau  den  fernhin  schauen- 
den Bogenberg  bei  Ober-  und  Niederaltach  als  ihre  Wiege 
und  als  den  Sitz  Alberich's,  eines  ihrer  ersten  Ahnherren  er- 
kennen. Wo  gegenwärtig  die  Pfarrkirche  steht,  stand  einst  die 
Burg. 

19.  Azzo  von  Chuenring  (in  Oesterreich  im  Viertel  0.  M.  B.) 
früher  Gouuazesbrunnon  (Goppelsbach  im  Kreise  Judenburg)  et 
Chrvbaten;  auch  zu  Kuifarn  im  Viertel  0.  M.  B.  Was  der 
Dinast  Richwin  in  Karentanien  mit  den  Schciercn  im  Jahre 
1054  verurtheilt,  verwirkt  hatte,  damit  war  dieser  Azzo  Aon 
K.  Heinrich  III.  beschenkt.  (Mon.  b.  XXIX.  I.  125.) 

[Wenn  die  Urkunde  1.  e.  167  mit  der  eben  eitirten  verglichen 
wird,  so  erhellt  unwidersprechlich,  dass  die  Ortschaften  Gou- 
nazesbrunnen  und  Chrrbaien  in  Daterffaterreicli  gefacht  werden 
talatei  —  allenfalls  um  Gobeleberg.  Bitte  genauere  Ansicht  der 
bezeichneten  Urkunden  lehrt    einfach,   dass   durch  K.  Heinrich   die 

benaaartaa  Otter  nicht  dem  „fabelhaften"  Azzo  von  Gobatabarg, 

sondern  der  Kirche  Fassau  geschenkt  worden  seien.  St.] 


250 

20.  Zu  Eberndorf  soll  sich  ein  noch  ziemlich  vollständi- 
ges und  für  die  Geschichte  Kärntens  ergiebiges  Archiv  vorge- 
funden baben.  Die  heutige  Pfarrei  Eberndorf  zählt  1600  Seelen. 

21.  Beide  Reihen  von  Pfalzgrafen  —  die  von  Lurn  und  Gö'rz 
und  die  auf  dem  Weil  hart  deuten  auf  die  Pfalzen  der  K.  Karl- 
mann und  Arnulf —  auf  die  obere  Moos  bürg  und  auf  Ransho- 
f  e  n  zurück. 

22.  Curnuz  ist  nicht  mit  Gurk  oder  Gurkhof en ,  dem  herrli- 
chen Münster  der  hl.  Hemm a  im  Gurkthale  zu  verwechseln.  Tra- 
hoven  =  Drauhofen,  nicht  oben  bei  Sachsenburg,  sondern  ab- 
wärts an  der  Drau.  Trebina  —  Treffen  bei  Ossiach.  Alttreffen  ist 
das  Stammhaus  der  gleichnamigen  von  Aquileja  beerbten  Grafen. 

23.  Zemusesdorf  =  Miesdorf  oder  Zamelsdorf  ?  Hornaresdorf 
=  Hörzendorf?  Hansiz  hält  den  Grafen  Engelbert  für  den  Va- 
ter der  hl.  Hemma;  jedenfalls  ein  Chiemgauer.  Graf  Marquart  von 
Mürzthal  und  Eppenstein.  (Die  Eppo  und  Eberhart  erscheinen  ne- 
ben den  Andechs  -  Meran  frühe  als  Markgrafen  in  Istrien).  Graf 
Wilhelm  von  der  Gurk,  später  Gemahl  der  hl.  Hemma.  Graf  Frie- 
drich, wenn  nicht  ein  Bogen  zu  Regensburg,  der  Zeit  nach  ein 
Sohn  des  Aribo  oder  des  Grafen  Reginbert  und  der  Rosmuth 
von  Tachsenbach  im  Pinzgau  (Anhang  der  Juvavia  197)  von  Rit- 
ter von  Lang  irrig  auf  Teisbach  an  der  Vils  gedeutet,  in  der  Folge 
im  Obniggau  zu  Schnaitsee.  Rapoto,  Friedrich' s  älterer  Bruder 
um  1005  Graf  zu  Schlierbach?  Einer  der  Aribo  und  Wolfhold 
sind  Dynasten  vom  Pusterthale. 

24.  Die  Frauen  im  Hause  Bogen  betreffend  erstrecken  sich 
Scholliners  Forschungen  nicht  so  weit  hinauf.  Die  Gemahlin  des 
Herzogs  Chunrat  von  Kärnten,  Mathildis,  -j-  1012,  kann  es 
nicht  sein. 

Um  diese  Zeit,  970,  sieht  Nagel  (1.  c.  229)  noch  scheierische 
Dynasten  in  Kärnten  und  darunter  einen  Berthold.  Aber  sie  muss- 
ten  es  seit  der  Katastrophe  mit  den  Ungarn,  954,  wie  Berthold  IL, 
wie  Ascuin  zu  Reifniz,  Richwin  in  Craubat,  Bodo  zu  Strasswang, 
mit  dem  Rücken  ansehen.  Ausser  dem  Berthold  von  Friesach 
könnte  hier  noch  von  einem  Bogen  oder  Andechs  oder  Sempt- 
Ebersberg  die  Rede  sein.  Pezili,  slavisch  für  Wernhart,  wie  Wezili 
für  Wernher  u.  s.  w.  % 

Der  Anhang  zur  Juvavia  231  weiset  zwei  Sizo  comites  auf. 


251 

2.V   Turdinc   erseheint   im  Anhang  der  Juvavia  nur  Fin  Mal. 

(Siehe  topegraph,  Matrikel.)  Bk  Turdinc  (Teuerwang?)    Badet 

sieh    auch    in    Oboriislrrr^irli  —     «'inen    Wald    begrenzend  zwischen 
Lamhaeh   und   Kreinsmünster   (Mnriz.   1.   c.   15   und    192),   und  im 

Mir«  9W;   eh  Twdelinga  in   baicrischen  Waide  (Thfirletei»). 

Sirabo  (Lib.  III.  c.  2)  beschreibt  eine  Landschaft  in  (befiel 
Turdilanien  (TspoVranietv)  reich  an  Stadion,  Oel  und  Wein, 
am  Meer«  gelegen,  vom  Haitis  durchströmt;  in  der  Nähe  fliesst 
ler  TigOl  und  der  Anas  (Guadiana).  Die  Turditaner  und  die 
Turduler  seien  die  Gebildetsten  Iberiens  bis  zu  den  Säulen  des 
Herkules.  Das  Wort  ist  also  nicht  slavisches  Etymon  (twerdij, 
hart,  schwer,  auch  vom  Boden),  sondern  urkeltisch,  wie  sich 
an  unsern  Hergen,  Flüssen,  Fluren  noch  so  manches  Andere  be- 
wahrt hat.  Zurnoutz  und  Zurnoentz  bei  Gainach  im  Cillier  Kreise 
in  der  Steiermark  möchten  auch  auf  Turdinc  deuten.  (Der  Fluss 
Dordogne  in  Frankreich  scheint  von  Montd?or,  wo  er  entspringt, 
seinen  Namen  zu  haben.)  Im  Kreise  Cilly  bilden  Gross-  und  Klein- 
Teinach,  Velki  Tini  und  Male  Tini  (Malentina!)  einen  Gau,  von 
welchem  die  im  X.  Jahrhundert  in  Karentanien  viel  geltenden 
Dynasten  Turdagouuo  (Anhang  zur  Juvavia  126.  130.  241)  aus- 
gegangen sein  mögen,  analog  mit  den  Witagouuo  (YVito,  gleich- 
zeitig im  Lavantthale)  und  Sundargouuo  etc.  Der  Comitat  des 
Grafen  Turdagowo  ist  ein  Theil  des  lang  verkannten  pagus  Ni- 
verzia,  wie  wir  ihn  in  den  Münchner  gelehrten  Anzeigen  Nr.  230 
des  Jahres  1S46  nachgewiesen  haben.  Ueberhaupt  mögen  die  da- 
selbst niedergelegten  kritischen  Bemerkungen  über  die  Geschichte 
der  Steiermark  Nr.  226  —  233  hier  entgegengehalten  werden. 
Tcinach  bei  Gurniz  betreffend,  besagt  eine  Urkunde  von  1240 
zu  Völkenmarkt:   „Thinach  —  tres  sacerdotes." 

26.  Die  Perger,  zu  Höhenberg  in  Kärnten,  wurden  1334  ge- 
waltsam vertrieben  und  wanderten  nach  Oesterreich  aus,  wo  sie 
1524  das  Schloss  Clainm  gekauft  haben.  (Varrentrapp  1.  c.  527) 
Man  wollte  Höhenberg  auch  auf  die  heulige  Scarbin  mit  der  ver- 
schollenen Burg  ßrosniza,  das  Stammhaus  der  Prösing  in  der  Le- 
gende der  sei.   Ililtgart.  von  welcher  später,  deuten. 

27.  Auch  de  Hubeis   I.  e.    707. 

28.  Wir  haben  uns  darüber  vorläufig  in  den  historischen  Be- 
rirhtigungcn  n  Schaubaclfs  teut  sehen  Alpen,  in  denMiinch- 


152 

ner  gelehrten  Anzeigen  Nr.  HO — 115  des  Jahrganges  1848  aus- 
gesprochen. Die  Freiherren  von  Pro  sing  (eine  Reihe  tapferer 
Männer  ging  aus  denselben  hervor  5  darunter  der  heldenmüthige 
Hartwig  als  Vertheidiger  von  Friesach  gegen  die  mordbrenne- 
rischen Rotten  K.  Otackar's  II.  von  Böhmen)  kamen  später  in  den 
Besitz  der  Burg  Stein. 

29.  Der  Stamm  von  Taur  (die  Hallgrafen  im  Innthal),  aus 
dem  erst  die  Andechs  erwuchsen,  ward  allzu  lange  verkannt.  Dass 
wir  mit  Dückher  und  Hansiz  auch  die  salzburgischen  Erzbischöfe 
Adelram  —  821 — 836,  und  Adalwin  dessen  Zögling —  859 
—873  und  selbst  Adalbert  II.  (923—935)  den  Gemahl  der  er- 
lauchten Rihina  ihrer  Stellung  und  Wirksamkeit  nach  den  Dyna- 
sten von  Taur  zuzählen,  ist  anderweit  zu  lesen.  Ein  Quartinus 
und  seine  Mutter  Clauza  auf  der  Burg  Wipitina  (im  Wippthale) 
gesessen,  hatte  um  828  unter  andern  auch  ihren  Theil  an  Taur, 
d.  i.  an  der  Saline,  an  die  Abtei  Innichen  geschenkt.  (Meichelbeck, 
1.  c.  279).  Jener  Alpwinus  de  Carintania,  der  sich  von  dorther 
noch  dankbar  der  Mutterkirche  zu  Freising  erinnerte,  war  unstrei- 
tig ein  Dynast  von  Taur  und  zum  Bischöfe  Atto  verwandt.  Er  gab 
um  866  dahin  „coram"  primatibus  Bajovvariorum  .  .  quiequid  ad 
Taurn  proprietatis  visus  fuit  habere  ..  eine  Curtis  ,  auch  eine 
Mühle  zu  Telinhusir  (Thalhausen  bei  Freising)  und  erhielt  dage- 
gen Liegenschaften  zu  Percha  (Percha  im  Landgerichte  Brun ecken 
im  Pusterthal e)  aus  dem  Kirchengute  der  Abtei  Innichen  (Meichel- 
beck, 1.  c.  355  und  Resch  1.  c.  II.  185).  Resch  nimmt  hier  Taur 
für  den  ganzen  Gebirgszug  der  Tauern  und  verliert  eben  dadurch 
das  natale  solum,  den  topographischen  Standpunct  für  die  Genea- 
logie dieser  uralten  Dynasten ,  deren  wir  schon  in  der  Geschichte 
der  Longobarden  gedenken  mussten.  Da  Alpwinus,  wälsch  Alboi- 
nus,  Adoinus,  Otwin  analog  sind,  wie  Alpraht  und  Adalbert,  so 
ist  hier  nicht  an  jene  Alpini  zu  denken,  die  auf  römischen  Denk- 
mälern in  den  Alpen  vorkommen. 

Auch  der  in  Kärnten  und  Krain  viel  beurkundete  und  viel 
verwandte  Bischof  Abraham  von  Freising  (957 — 994)  ,  welcher 
während  seines  Exils  um  974  die  Kirche  des  hl.  Primus  und  Feli- 
cian  im  Werdsee  zu  einem  Collegialstifte  erhob  (Meichelbeek  1.  c. 
I.  I.  183),  stand  der  sei.  Hiltegart  sehr  nahe,  vielleicht  als  Bru- 
der.    Die   Vertheilung    ihres   reichen  Becitzthums  an  ihre  Söhne 


253 

und  Töchter  und  Enkel  und  deren  weitere  Tauschhandlungen  unter 
einander   lassen   die  Slammgüter  vor    dem   Gebirge  und   inner- 
halb    desselben    deullieli    unterscheiden.      So    überlassen    Bischof 
Albuin    und    seine    Brüder    Arilin.    Dietmar    und   Wolfhold     ihren 
Schwestern  Geppa   und    Jegela  Güter  im  Jaunthale  und   in  Krain 
für  andere  dort  und  diesseits  der  Alpen  gelegene,  und  insbeson- 
dere vermag  der  Bischof  um  Georgenberg,  Ambras.   Taur,    Hohen- 
schau.  Tegerndorf,  Flinsbach,  Humsheur  bis  Waltkerskirchen  bei 
Dachau  hinaus,    theils   Ersatz   anzuweisen,    thcils    seiner  Kirche 
altes  Stammgut  zu  wahren.    Geppa  war  die  Gemahlin  eines  Gra- 
fen Hart  wich  im   Isengau,  wo  Heppenheim,  und  Emma    (slav. 
Wczela,  die  Biene)  die   eines  Dynasten  Pezili  (Berthold).  Truta, 
eine  der  Enkeliuen,    war  an  Hadamar   zu  Falkenstein   und  Had- 
marsberg  diesseits  der  Alpen  vermählt.  Sie  brachte  ihm  Pohbrun 
(Buchbrunn)  bei  Stein  zu  und  erinnert  nicht  nur  an  Trutendorf 
(oder    Traundorf  und   Trautmannsdorf)    unfern    Stein,     sondern 
auch  an  Trutwand,  der  im  Jahre  769  zu  Botzen  an  der   Seite 
Thassilo   II.  stand  und  an  den   comes   Drutmund   im  Jahre   806. 
Die  Trautson  zu  Matrei,  Erbkammerer  zu   Tirol,   lassen  sich 
fuglich  hier  anreihen.    Graf  Ottwin  hatte  um  990  die  Frauenab- 
tei St.  Georgen  am  Langsee  gestiftet. 

Eine  andere  Enkelin,  auch  der  Hiltegart  gleichen  Xantens, 
ebenfalls  Mutter  von  Söhnen  und  Töchtern,  beschloss  nach  de- 
ren Ausstattung  ihren  schönen  Beruf  als  Nonne  in  der  Abtei 
Sonnenburg  im  Pusterthale.  Diese  und  viele  andere  Hindeutungen 
rechtfertigen  sich  aus  den  Urkunden  bei  Resch  mit  Entgegenhal- 
tung jener  bei  Meichelbeck.  Der  mitunter  als  Zeuge  auftretende 
Janullo  (um  090) ,  Diminutiv  von  Anno,  erinnert  an  die  heutigen 
Jenull  in  Kamillen.  Der  Bischof  Anno  von  Freising  (855 — 875) 
hatte  auch  Antheil  au  der  Saline  zu  Hall  im  Innthal,  womit  öf- 
ter Heichenhall  an  der  baierisehen  Säle  verwechselt  wird.  Die 
dortigen  Hallgrafen  haben  einen  andern  Ursprung.  (S.  unsere 
Geschichte  der  teutschen  Salzwerke.  München  1836.) 

30.  Von  diesem  Werke  srli«  int  Reich  keine  Kenntniss  ge- 
habt zu  haben  .  so  wie  auch  Duhuat  von  Resch  keine  Notiz  ge- 
nommen hat.  Den  Anhang  der  Juvavia,  der  erst  17s '4  erschien, 
entbehrten   beide.   Noch  ist  er  in  Tirol   nicht   näher  gekannt. 

31.  v.  Hormayr.   Sinnaeher.   Kossbichler. 
Arctair.   Jahrg.    1850.   I.   Dd.    II.    HU.  1? 


254 

Unstreitig  gebührt  dem  unermüdlichen  Forscher  und  Samm- 
ler Jos.  Resch  das  Verdienst,  die  genealogische  Nomenclatur  der 
von  ihm  herausgegebenen  Annalen  in  mehr  als  tausend  Noten 
besprochen  zu  haben.  Es  geschah  dieses  mit  grosser  Belesen- 
heit, z.  B.  in  Ducange,  Schannat,  Meichelbeck ,  Roschmann  d. 
altern,  aber  auch  mit  zu  viel  Vertrauen  auf  Lazius,  Megiser, 
Valvasor.  Daher  führt  Resch  z.  B.  die  Ortenburger  zu  früh 
in  Kärnthen  ein,  da  sich  die  Engelberte  in  drei  Dynastien,  in 
der  der  Chiem-  und  Salzburg-Gauer,  in  der  von  Lurn  und  Görz 
und  in  Folge  der  Versippung  mit  beiden  in  der  der  später  ge- 
kommenen Sponheimer  kreuzen.  Demnach  ist  diese  Errungen- 
schaft nur  eine  Masse  von  nominalen  Identitäten  und  Heterogeni- 
täten ,  über  deren  eigentliche  Heimat  man  ungewiss  ist ,  und  die 
erst  in  die  verschiedenen  Stämme  und  Zweige  und  Stammgebilde 
einzureihen  wären.  Anders  konnte  es  auch  nicht  kommen,  denn 
Resch  hatte  sich  inmitten  seiner  Berge  und  des  überreichen  Ma- 
terials über  dasselbe  nicht  erhoben;  über  die  Ursachen,  die 
Zeit  und  die  Richtung  der  fränkischen  und  baierischen  Ein- 
wanderung klar  und  sicher  noch  nicht  orientirt.  Er  hatte  so 
wenig  als  der  nicht  minder  preiswürdige  Meichelbeck  und  viel 
Spätere  an  die  benachbarte  Lombardei,  an  ihre  ethnographischen 
Bestandtheile  und  an  eine  Rückwanderung  von  dorther  ge- 
dacht; auf  das  natale  solum  seiner  Notabilitäten  hatte  er  zu 
wenig  Rücksicht  genommen;  zwischen  Stammgut  und  neuen  Er- 
werbungen nicht  gehörig  unterschieden  und  das  nationale  Etymon 
und  Idiom,  worin  ein  und  dieselben  Geschlechts-  und  Taufnamen 
chameleonartig  hervortreten,  war  ihm  ein  Geheimniss  geblieben. 
Indessen  können  Bemerkungen  der  Art ,  deren  sich  auch  andere 
und  neuere  Genealogen  nicht  zu  entschlagen  vermögen,  das  grosse 
Verdienst  eines  Resch  um  eine  der  ergiebigsten  Geschichtsquel- 
len der  Alpen,  der  Menschheit  nnd  Cultur  daselbst  nicht  schmälern. 


255 


IV. 

Pat.  Bernard.  Brulig's 

Bericht 


über 


die  Belagerung  der  Stadt  Wien 

im    Jahre     1683. 


Mitgetheilt  von 

Beda  Dudik. 


17  • 


257 


Belagerung  der  kaysl.  Residentz  Stadt  Wienn  1683. 

Zusammen  getragen  worden  durch  den  wohl-Ehrwürdigen  vnnd    Geistlichen  Patrem 
Bernard  um  Brulig,  0.  S.  Bened.  tu  Raygcrn  Profess.  Vnd  Provisorem  alda. 

JLFernach  dicscss  1683  Jahr  Vnfehlbar  ein  blutiger  türckcnkricg 
hervorzubrechen  scheinet ;  Alss  haben  Ihro  Kayserl.  Mayt.  Lco- 
poldus  primus  den  4.  Marty  an  alle  herrn  Obriste  ein  Kayserl. 
befehl  ergehen  lassen,  kraft  dessen  sie  auf  weitere  special  be- 
fehl  auf  halben  April  bei  dem  General  Randevous  ohne  abgang 
erscheinen  sollen,  derenwillen  man  zu  Vnterhaltung  der  Cavag- 
leria  einen  grossen  Vorrath  an  heu  vndt  haabern  erkauft.  Ste- 
het auch  nunmehro  der  herr  hoffkriegs  Rath  Praesident  in  pro- 
cinetu  auss  abermahligen  Kayserl.  befehl  seine  raiss  naher  Raab 
zu  matcruriren,  vnndt  biess  auff  weitere  Kayserl.  Ordre  die 
dortige  Fortificationes  zu  befördern,  auch  wo  nöthig  in  bessern 
standt  zu  setzen.  Bey  nebenss  berichtet  auch  auss  Vngarn  der 
Kayserl.  Commendant  Von  Zendre,  dass  der  Rebellische  Tekely 
biess  dato,  Vngeachtet  seiness  Vorigen  Versprechenss  keine 
Lebenssmittel  in  selbigess  Gränitzhauss  zu  bringen  gestatten 
wolle,  ohne  welche  Er  solche  platz  schwerlich  werde  manuteniren 
können.  Endtzwischen  bemühet  sich  der  Tekely  ein  grosse  Summa 
Geldss  für  die  künftige  Campagna  aufzubringen,  vnndt  hat  durch 
die  denen  Landtsassen  Vnnd  Magnat' s,  welche  bey  dem  Von  Ihme 
aussgeschriebene  Ober  Vngarischen  Landtag  nicht  erschienen, 
Confiscirten  Gütter  bereitss  eine  grosse  Summa  Zusammen  ge- 
trieben, alle  Vorige  Ambtssleüthe  besonderss  die  dreysiger  Vnndt 
Einnehmer  cassirt,  vnndt  selbe  platze  mit  seinen  Bedienten  erset- 
■ti  Weilen  auch  Er  Teckel y  Einen  abermahligen  Landtag  bei 
scharflfer  Commination  naeher  Casehaw,  dahin  mit  Endi.irung  diess 
Monathss  Marty  alle  vnndt  iede  gespannsehafTten  Ihre  abgeord- 
nete abschicken  sollen,  also  haben  Ihre  kaiserliche  Majt.  resol- 
vinl.  s.,|<  he  Verbottene  Zusammenkünften  durch  öffentliche  pa- 
tenten  bei   olmvcnncidliclicr   straff  zuverbitten. 

Den   2.   Marty,   hat   man   über  RlgMa   Mehrmahlen  schreiben 
Von    den  Kaiserl.  Internuntio  Caprara    auss  Adrianopl    erhalten, 


258 

welche  confirmiren,  dass  die  Asiatische  Völker  in  Völligen  Marsch 
nähr  Vngarn  begriffen  sein,  wohin  auch  auss  andern  türkischen 
provintzen  die  militz  mit  vielen  profiandt  vnndt  municion  immer- 
forth  abmarschirt ,  vnndt  weil  man  auch  gewisse  nachricht  hat, 
dass  die  Türken  mit  50  Kriegszschieffen  den  Donawstromb  zu- 
bestreichen, vnndt  zusperren  Vermeinen,  also  ist  auch  diess  orthsz 
geschlossen,  etliche  tshaukchen  vnndt  Galeren  in  dem  hiesigen 
Wiener  Arsenal  zu  armiren,  vnndt  künftig  nach  Comorn  zu- 
expediren,  derentwegen  dan  auss  andern  Ländern  etliche  erfahrne 
Schiflleüth  anhero  nachher  Wien  beschrieben  worden.  Den  11. 
Marty,  wirdt  Von  Wienn  berichtet,  dass  obzwar  jüngst  für  ge- 
wiss Verlauttete,  dass  herr  Baron  Strattrmann  nachher  Regens- 
purg  mit  neuer  instruction  mit  Franckreich  zutractiren  expedirt 
worden,  hat  man  doch  dessen  abfertigung  noch  in  etwass  differiret, 
vnndt  dörffte  er  sich  auch  darumber  längerss  allhier  Verweilen 
weilen  Er  zu  den  vacanten  hoffcancellariat  Vnter  denen  stär- 
ckisten  Concurenten  zusein  scheinet:  wie  wohl  starck  gezweiffit 
wirdt,  ob  Ihro  Kaiserl.  Majt.  zu  solcher  ansehndtlichen  charge 
mit  praeterirung  der  hierzu  qualificirten  Erb  Vnterthanen  einen 
aussländer  Vorziehen  wollen.  Weilen  nun  die  alliantz  mit  der 
Cron  Schweden  geschlossen ,  vnndt  alle  andere  Tractaten  zur 
richtigkeit  gebracht  worden,  alss  seindt  Ihro  Kaiserl.  Majt.  in- 
tencioniret,  den  an  den  Königl.  Schwedischen  hoffe  Subsistir en- 
den Kaiserl.  ambassadeur  herrn  Grafen  Wentzl  Von  Althaimb 
Von  danen  zu  avociren.  Ess  wirdt  auch  Versichert,  dass  der 
König  in  Schweden  zu  Verstärckung  seiner  in  y  Mann  beste- 
henden armee,  noch  Ein  corpo  Von  5  biess  in  6tausend  Mann 
National  Völker  nach  pommern  vnndt  alssdan  in  fahl  der  noth 
nach  belieben  Ihr  Kaiserl.  Majt.  wieder  den  Erbfeündt  zuexpe- 
diren  endtschlossen  seyn. 

Auss  Ober  Vngarn  melden  die  Briffe,  dass  der  Teckely  zu 
folge  dess  Von  der  porten  erhaltenen  befehlss^,  nach  proportion 
seiner  kräffte  Ein  Ziemliche  kriegss  Verfassung  zu  machen  ge- 
sünet  sein,  sich  auch  offendtlich  Verlauthen  lasse,  dass  er  ge- 
gen den  15.  May  Mit  50  tausend  Mann  inss  Feldt  rucken  werde : 
So  geben  auch  abermahlss  die  jüngst  von  23.  January  Von  dem 
Kaiserl.  Nuntio  Zugeschickte  briff  diesess,  dass  dem  Janitschar 
Aga  anbefohlen  worden,  dass  Er  den  25.  Marty  mit  seiner  Vnter- 


259 

habenden  Soldatesca  gegen  Griechisch  Weisrnburg  marchiren. 
vnndt  darauf  mit  Rfagftig  dcss  Monathss  Aprilis,  des  gross  Sul- 
tans aul'hrueh.  wie  auch  dcss  primo  Vezirrss,  vnndt  der  gaiitzrn 
Armee  beschehen  solle,  vnndt  bette  mau  au  Verfertigung  dcss 
quarticrss  für  «1  «* i»  gross  Sullan  8  tausendt  bawer  dahin  zu  gc- 
Ikmi  beordert  ;  So  waren  auch  ausser  der  50  Galleren  noch  100 
Schiffe  ohne  Zeil  \  erliehrung  zu  Belgrad  \nndl  Essek  ausszu- 
rüsten  Ernstlicher  befehl  ergangen,  vnndt  alle  Christliche  khauf- 
fortschieffe  in  allen  t neckischen  Meerhüffen  angehalten  worden, 
damit  selbe  die  Asiatische  Militz  überbrüngen  sollen:  Ingleichen 
bette  der  gross  Sultan  den  Tartar  Uan  Mit  stattlichen  praesenten 
ersuchen  lassen,  dass  Er  persönlich,  mit  allen  den  seinigen  auff 
den  25.  Aprilis  zue  Griechisch  Weissenburg  sich  Vnfehlbar  stel- 
len solle,  dergleichen  befehl  auch  an  die  Christliche  Fürsten  in 
Sieben!) ürgen ,  Moldaw  vnndt  Wallachey  von  Ihnen  ergangen. 
Der  gross  Vezier  solle  seinen  Marsch  directe  gegen  der  Rabaw 
nehmen,  vnndt  intentioniret  sein,  die  statt  Wienn  anzufallen, 
welches  dan  mit  brieffen  auss  Offen  Von  27.  February  confirmirt, 
vnndt  weiteress  Vermeldet  wirdt,  dass  in  dem  schon  gemelten 
grossen  türkischen  kriegssrath  geschlossen  worden,  sich  aller 
gränitz  heusser,  als  da  scinnl,  Datis,  papa,  Vesprin ,  Neutra, 
Leventz,  vnndt  Leopoldtstatt  zu  bemächtigen.  In  übrigen  kombt 
den  11.  Marty  auss  der  Insul  Schutt  gewisse  Post,  dass  den  27. 
dito  die  Türken  auss  Neüheüssl  mit  1000  Mann  zu  pferde  einen 
Einfahl  in  ernonte  Insul  gethan,  welche  aber  Von  den  Unsrigen 
dermassen  repausiret  worden,  dass  sie  140  Todte,  wie  auch  37 
gefangene,  darunter  eines  Basae  Sohn  ist,  hinterlassen;  der 
Kaiserl.  aber  seindl  gar  wenig  vnndt  Zwar  nicht  mehr,  als  8 
perschon  geblieben. 

Mehrmalen  wird  von  14.  Marty  auss  Wien  berichtet,  dass 
sintemahlen  anderss  nichts,  alss  Ein  erschrücklicher,  vnndt 
blutiger  Krieg  in  Vngarn  zuerwarten  seye,  alss  werde  diesseits 
alle  mögliche  Vorsehung  zuhesfreittung  der  zu  dem  krieg  erfo Hier- 
in hen  mittl  gemacht.  Item,  durch  die  auss  Vngarn  wegen  der  jüngst 
gedachten  in  <ler  Insul  Schutt.  Zwischen  den  Vnsrigrn  \imdl 
dm  Tiirrken  den  7.  Marliv  \ nrgegangenen  action  Erstatteten 
relation.  ronlinvirct  :  Wie  dass  die  \eiiheiisler  Türken  mit  1000 
pt'erdt    über   das    F\ss    in    die   Schiit t     gefallen.     Ein     d(»rlT    ausge- 


260 

plündert,    vnndt    Vngefehr    300   perschonen    mit    sich    hinwegk 
führen  wollen,  wehren  aher  Von  500  Kaiserl.  Dragonern ,  vnndt 
300  Reutter  dess  Demercischen    Regimentss   überfallen,    in    die 
Flucht  geschlagen,  den  raub,  vnndt  die  gefangene  wiederumb  ab- 
genohmen,  140  Erlegt,  37  gefangen  vnndt  sehr  viel  beschädiget, 
auch  Vnter  andern  dess  vice  Bassa  Von  Neüheüsel  Sohn  gefäng- 
lich eingebracht  worden,    Von   den   Vnsrigen    aber   seindt   nicht 
mehr,  alss  8  Mann  bey  dieser  action  geblieben:  Es  waren  zwar 
auch  die  Dragoner  vnndt  Reutter  bereith  gewessen,  die  flüchtige 
zu  Verfolgen,  weil  sie   aber  kundtschaft  erhalten,  dass  Jens eith 
der  waag  1000  Janitscharen  in  der  postur  stunden,  alss   seindt 
sie  mit  den  überkommenen  raub,  vnndt  Vielen   stattlichen  pfer- 
den  zurückgewiechen.  Ess  Verlauthet  auch  dass   300    Von   ietzt 
ernennten  Türeken  in  dieser  Flucht  in  der  Waaa:  ertrunken.  Zu 
Offen  ist  Ein  solche  Mänge  an  profiandt  munition,  kriegssinstru- 
menten,  Gersten   vnndt   hey   Zusammen   gebracht    worden,   dass 
alle  kirchen,  Cluster,  Gewölber,  vnndt  Taugliche  Oerther,  ausser 
den   fürnembsten   drey   Moscheen    damit   belegt,   vnndt   angefüllt 
werden.  Ess  hat  auch  der  Teckely,  nach  dem  er  seine  abgeord- 
nete an  die  Ottomanische  porten  abgesändet,  dem  Vezier  zu  Offen 
hinterbringen  lassen,  dass  er  nicht  intentioniret  seyn,  sich  weiter 
in  die  frieden ss  traetaten  Zwischen   beeden   potentaten   Ein   zu- 
mischen.  Die   auff   dem    Reichssboden    vnndt   Vnter    Oesterreich 
Landen  stehende   Kaiserl.   trouppen,   seindt   nun   mehr   beordert 
worden   Ihren   March   gegen    Vngarn   zu   maturiren :    Ess   haben 
auch  alle  andern  Obristen,  welche  Von  Vngarn  endtfernt  seindt, 
ein  befehl  mit  ihren  Vnterhabenden   Regimentern   gegen   Vngarn 
zu   nähern :   In   dessen   ist   die  General   musterung   der  Kaiserl. 
haubtarmee  auf  den  6.  May  festgestellt  worden.  Der  Bannus  Croa- 
tie   herr  graff   Erdöedi   hat    sich   anerbotten,    mit    10   Tausendt 
pferden,  etwa  dass  es  noth  erfordern ,  vnndt  Ihro  Kaiserl.  Mayt. 
befehl  sein  wirdt,  sich  einzustellen,  vnndt  gegen    den   Erbfeindt 
zu    agiren,   vnndt   ist   auch   der   herr    Palatinus   Regni   Ungariae 
darob,  den  General  auffboth    der    Nieder   Vngarischen    gespann- 
schaften bei  fahl  der   noth    allerdiengss  Einzurichten.   Der  gross 
Vezier  hat   auff  dess  Kaiserl.  Internunty  Caprarae   ansuchen  nit 
erlauben  wollen,  Einen  Courir  mit  dess  Janitscharen  Aga  ihre  ge- 
gebene Erklärung,  nach  den  Kayserl.  hoff  zu  expediren ,  sondern 


261 

ihme  bedeutet,  dass  solehcss,  wann  der  gross  Sultan  zu  Dclgrad 
mit  der  Armee  sein  werde,  mit  der  gelegenhcit  werde  besehehn 
können:    Dahero    dan    betagter   Internuntius    den   PetrÖgek    seine 

getreue  bedienten,  reter  ieei  preetext)  dass  Er  in  der  Wallachey 
1  -'.ine  anznhl  pferdt  zuerkauffen,  mit  bcyhülllT  lelbigei  l'iirstcuss, 
seine  reyss  durch  l'ohlen  bieher  naebr  Wienn  beschleinigen  müs- 
sen. Bm  eontinuirt  aueb,  dass  die  Türken  mit  einer  starken  ar- 
nee  in  Croeüei  Hinzufallen,  vnndt  gedachter  Gross  Vesier  der 
vStadt  Pteeiierg  gleich  mit  Eingang  der  Campagna  sieb  zube- 
mächtigen vnndt  dem  Teckely  selbige  einzuräumen  wiellenss  seye. 
Warschaver  schreiben  melden,  dass  annoch  der  Landbotten  Colle- 
giiun  mit  denen  höheren  Ordinibus  wegen  der  armatur  vnndt 
schlüssung  der  alliantz  mit  ausländischen  potentaten,  sich  nit 
allerdiengss  hette  confirmiren  wollen,  gleichwohl  die  grösste  hoff- 
nung  seye,  dass  die  Vnfehlbar  in  die  conjunetionem  armorum, 
vnndt  krieg  Einwilligen  werden.  Wie  man  vernimbt,  sollen  auch 
neben  den  Schwedischen  Völkern  4  oder  5  tausendt  Curbran- 
denburgische  Auxiliar  Völcker,  ausserlössene  Mannschafft  im  pc- 
raitsebafft  stehen,  vnndt  sobaldt  Ihro  Kaiserl.  Mayt.  solche  er- 
fordern werden,  gegen  Schlesien  zu  marchiren  Ihre  Ordre  haben  •, 
desswegen  an  die  Vnsrigen  selbiger  Orthen  Einquartirte  Solda- 
tesca  befohlen  worden,  Ihren  march  nach  Vngarn  Vnverzüglich 
zu  maturiren,  vnndt  ienen  Ihre  quartier  Einzuräumen.  Jüngst 
Verwichcne  Tage,  seindt  die  zu  Medling  vnndt  andern  orthen 
daherumb  gelegene  Völker  beraitss  gegen  Vngarn  abmarchirt, 
denen  auch  Ehistenss  die  Curbayrische  zuwasser  folgen  werden, 
vnndt  hat  selbiger  Curfürst  Verschiedenen  Kayserl.  Obristen  die 
oflfendtliche  Werbungen  in  seinem  Landt  Verstattet;  zu  deme  der 
herr  General  Ileicbssfeldmarschall  Von  Waldegg  sich  Verfügt  hat, 
Vmb  sich  der  ietzigen  Reichssarmatur  in  Einem  vnndt  anderen 
zu   Vntcrrcdcn. 

Die  Vngarn,  in  deme  sie  nun  sehen,  dass  der  Teckely  die 
Ober  Vngarische  gespannsebaften  absolute  zu  guberniren  vnndt 
zureichung  dess  gegen  die  porten  Versprochenen  Jährlichen  tri- 
but  Zwingen,  mithinn  selbe  gentzlichen  in  die  türkische  Dienst- 
barkeit zu  legen  suchen,  alss  begunnen  sie  nunmehro  alless  in 
reiffe  eonsideration  zu  ziehen,  vnndt  gegen  dem  Teckely  Big 
schwärigess  gemüth   zubrzeigen. 


262 

Vom  18.  Marty,  hat  man  auss  Vngarn  fernere  nachricht, 
dass  der  Bassa  Von  Neüheüsl,  an  den  herrn  Obristen  Castelli 
Einen  stark  bedrohungssbrieflf  zu  geschrieben,  dass  er  die  jüngst 
den  7.  Marty  vorbey  gegangene  recontre  keiness  weegss  in  Ver- 
gessenheit stellen,  sondern  negstenss  mit  Einer  starken  Mann- 
schaft kommen,  die  gefangene  erlössen,  vnndt  revanga  suchen 
wolle;  bei  dieser  action  war  auch  dess  gedachten  Bassa  Von  Neü- 
heüsl Sohn  im  ziemblicher  gefahr,  in  deme  ihm  sein  pferdt  Vntern 
leib  todtgeschossen  worden,  zu  seinem  Glück  aber,  Ihme  gleich 
2  türken  bei  der  armbe  gefasst,  vnndt  zwischen  ihren  pferden 
salviret  haben.  Eben  heüdt  dito,  id  est  18  Marty  in  alle  frühe, 
ist  der  herr  Obriste  Castelli,  mit  dess  vice  Bassa  Von  Neüheüsl 
gefangenen  Sohn  so  Vngefehr  20  Jahr  alt,  nebst  einen  Vorneh- 
men türkischen  kopflf,  welcher  vmb  sein  Leben  40  tausendt  gül- 
den gebotten,  in  begleitung  etlicher  Dragoner  zu  Wienn  ankom- 
men. Sonsten  hat  man  abermahlen  mit  gestriger  Ordinarii  auss 
Vngarn  durch  particular  schreiben  nachricht  erhalten,  dass  Eine 
parthey  hussarn  Eine  türkische  angetroffen,  in  deme  aber  die 
hussaren  gesehen  ,  dass  der  feindt  in  1000  mann  vnndt  Ihnen 
zu  starck  wehre,  haben  sie  sich  vor  Rebellen  ausgegeben,  wor- 
auff  die  Türken  sie  Vorbey  marchiren  lassen,  diese  letztere  aber 
zu  ihren  Glück,  seindt  Eine  trouppen  deutsche  mannschaft  an- 
sichtig worden,  haben  sich  mit  ihnen  conjugiret,  dem  feindt  wie- 
der Vorgebogen,  vnndt  solchen  dergestalten  chargiret,  dass  Ihrer 
wenig  davon  kommen  seindt. 

Aus  Ober  Vngarn  hat  man  auch  Von  Vertrauter  handt,  dass 
der  Gross  Vezier  wieder  dem  Teckely  Ein  müsstrauen  gefast, 
vnndt  befohlen  haben  sollen,  ienseitss  der  theyss  betrettene  Re- 
bellen gefänglich  anzunehmen,  vnndt  seindt  bereitss  Etliche  der- 
selben nacher  Gross  Waradein  gebracht  worden;  scheinet  also, 
dass  der  Teckely  zu  seiner  Versicherung  sich  der  festen  Orther 
bedienen  werde:  allermassen  Er  nunmehr  neben  seiner  Gemah- 
linn  die  Residentz  nacher  Kaysermark  Zwey  Mail  Von  Liebtoff 
Vnweith  Leutschaw  gelegt,  dasselbst  seine  Gemahlinn  die  kind- 
beth  halten  solle.  Er  hat  auch,  zu  mehrer  seiner  Versicherung, 
seine  leibguardi  ohne  die  grosse  anzahl  dess  bey  sich  habenden 
Adelss  auf  2  tausendt  mann  Verstärkt,  vnndt  zur  ordinarii  wacht 
800  Mann  in  besagtess  Schloss  geworffen,  beynebenss  durch  ein 


169 

srharfless  patent  puhliriron  lassen,  dass  all»*  seine  Vntcrthaiicu 
aurh  sogar  bawerss  Volk,  innerhalb  14  Tagen  mit  über  vnndt 
Vnter  gewöhr  bereith  sein  solle:  sonst  seyc  Er  Teckely  in  sei- 
ner  narhrr  Kays  er  mark  Vorgenohmencn  Raissc,  zu  Eperiei  mit 
drevfaclirn  sehuessen  anss  Stuck  vnndt  Musqueten  beneventiret, 
aurh  Von  gesambter  burgerschafft  mit  höchster  Submission  be- 
dienet worden:  Vnterdessen  eonlinuiret  man  mit  ihme,  die  an- 
gefangene trartats  noch  eüffrig,  vnndt  hat  dass  angesehen ,  dass 
man  selbiges  zugewienne,  in  seine  postulata  meistentheilss  ein- 
willigen dürffte. 

Dem  Jungen  grafen  Zrini,  alss  des  endthaupten  hinterlasse- 
nen  Sohn,  haben  Ihro  Kaiserl.  Mayjt.  zu  seiner  endtlichen  con- 
tentirung  vnndt  semel  pro  semper  hundert  tausendt  Gulden  aus- 
werffen  lassen,  der  aber  hingegen  so  Viel  predentiret,  wass  zu 
seiner  standtmässigen  Vnterhaltung  erkleken  mag.  Ess  seindt 
Ihro  Kaiserl.  Mayjt.  endtschlossen,  gleich  nach  denen  heyl.  Oster- 
ferieu  sich  in  perschon  auff  den  General  Randevous  zu  erhöben 
welche  den  16.  Marti  durch  Einen  Expressen  auss  Warschaw  die 
Erfreuliche  Schlüsse,  der  zwischen  Ihro  Kaiserl.  Mayjt.  vnndt  der 
Cron  Pohlen  getroffen  de -vnndt  offensiv  alliantz  erhalten,  krafft 
deren  ermelte  Cron  pohlen  sich  verbunden,  gegen  alsobaldiger 
bezahlung  J±  gülden  Eine  armee  Von  30  tausendt  mann  aufzu- 
richten, vnndt  darmit  ehistenss  die  operationes  anzufangen,  So 
wird  auch  der  fürst  Lubomirsky  absonderlich  mit  4  tausend 
pferden  in  Kayserl.  Dienste  tretten,  vnndt  in  Ober  Vngarn  agiren. 
Auss  bayern  hat  man  gewisse  nachricht,  dass  selbiger  Chur- 
ffirst,  zu  bezeügung  seiner  gegen  dem  hauss  Oesterreich  tra- 
gender devotion,  den  Obristen  hoffmeister  Baron  Von  Rechberg, 
dem  Obristen  gehaimben  Cantzler  Schmiedt,  vndt  gehaimben 
Rath  Von  Mayer,  gewesten  Commissarium  bei  dem  franckl'urti- 
schen  deputations  Convent,  alss  französische  factionisten  lcienci- 
ret  (?)  vnndt  haben  Ihro  Kayserl.  Mayjt.  Vor  gedachten  Curfürsten 
wegen  in  dem  Reich  übernommenen  Ambtss,  sowohl  zu  frie- 
denss  als  kriegss  Zeiten  Bifl  gewisse  Summa  geldess  assigniret, 
solche  aurh.  auf  Vnter  Oesterreich  vnndt  Landt  Ob  der  Enss 
Versichert. 

Den    21.    Marly    Verlautet    Von     Wienn  ,    dass.    Mnlemahlen 

Ihro  Kayserl.  Mayjt.  bestiMig  pa iticfcieisei  Melke«,  iei  Pen*. 


264 

ral  randevous  den  6.  May  zu  Stütze  (sie)  in  VngarnVorbey  gehen 
zu    lassen,    alss    haben    selbe    nit    allein   an    alle    Obriste   dero 
Militz  die  schon   bedeute   scharffe   befelch   wegen   Stellung    dero 
Regimenter    dieser   Tagen    wiederholet,    sondern   auch   den    18. 
Marty  durch  aigene  staffeta  den  hertzoge  von  Lotringen  hiehero 
nachr  Wienn  beruffen,  damit  selber    denen   angestellten    kriegss 
deliberationen  persöhnlich  assistiren,  vnndt  wie  man  glaubt,  dass 
haubt    commando    der   Kayserl.    Armee    in    Vngarn   übernehmen 
möge.  Ess  befindet  sich  auch  dessen  geheimber   Rath    Monsieur 
Canon  allhier  mit  befelch,  bei  Einrichtung  der   fridenss   traetats 
mit  Frankreich  ihrer  Durchleücht   vnndt   dero    Lanndt  interesse 
zu  beobachten;   massen   man  glaubt,   dass   der   herr  Baron  Von 
Strattrmann  mit   behöriger    Vollmacht    vnndt  instruetion    werde 
Versehen,  vnndt  zu  dem  schluss  ermelter  handlung  nach  Regens- 
purg  wieder  abgeschicket  werden;  ob  wohlen  man  an  der  Synceri- 
taet  dieser  traetaten  seithss  der  Cron  Frankreichs  darumb  zweiffein 
will,  weilen  die  französische  Vollmacht  zümblich  restringiret  vnndt 
gleichsamb  auf  schrauffen  gestellt  worden,  Man  hat  auch  kürzlich 
zu  Bresslaw  einen  französischen  Courir,    so  mit  Königl.  Schreiben 
an  dem  gesandten  nach  Pohlen  abgeschicket  gewessen,  vnndt  auf 
denen  granitzen  abgesetzet  worden,  gefänglich  eingebracht,  vnndt 
die  Schreiben  hierhero  nacher  Wien  geschickt ;  Weilen  aber  Ihro 
Kayserl.  Mayjt.  dem  König  in  Frankreich  keine  neue  gelegenheit 
zu  neuen   Verwirrungen   geben   wollen,   alss    haben   sie   ermelte 
Schreiben  dem  hiesigen  französischen   gesandten   Vnerbrochener 
zustellen,  vnndt    dero     Ober   Ambt    in    Schlesien   die    dimission 
des  Courierss  anbefehlen  lassen.  Von  Regenspurg,  wirdt  vom  14. 
Marty  geschrieben,  dass  Chur  Colin  in  die   zwischen   Denemarck 
brandenburg,  Vnndt  Münster   bereithss   Vorm    Jahr   geschlossene 
alliantz    würklich   mit    Eingetretten.    Chur   Maintz,   Trier,  vnndt 
Pfalz  aber,  werden  sich  auf  guttachten  der  Cron  Frankreich  sel- 
biger nach  Eüsern:  Sonsten  sind   zu   besagten   Regenspurg,    die 
fürstl.  Anspach-vnndt  Mechlburgische    gantze   guldiener   mit   der 
Jahr  Zahl  1678  devolvirt,  vnndt  gänzlich  Veruffen  worden.  Dem 
gewesten    Vice    Commendanten    zu  Caschaw  haubtmann  Gundani 
ist  der  Obriste  Wachtmaister  Titvl   vnndt  darmit    die  Commen- 
dantsstell  zu  Zendre  verliehen   worden.  Der  Bassa  von   Neüheüsl 
rescentiret  sehr  Empfündlich  seiner  letzten  Parthey  in  der  Schutt, 


265 

alss  wobey  theilss  Seiner  besten  Parthey  ganzer  vnndt  Officier  zu 
rmok  geblieben,  vnndt  weilen  er  bedrohet,  die  revange  in  perschon 
/.usuellen,  alss  ist  denen  Unserigen  anbefohlen  worden,  sieb  aldar 
wohl  Vorzusehen,  vnndt  iinmerforth  allart  H  stehen.  Der  jenige 
Türk  aber,  so  in  ermclten  treffen  «relanu-en,  des»  vice  Bassa  Von 
Neüheüsl  söhn  ist.  vnndt  allhero  nacher  Wienn  gebracht  worden, 
wirdt   biss  dato  bicss  auff  weitern  Examen  in  Verhafft  geballen. 

Wien  Von  25.  Marty,  Verlauthet  dass  gestern  Vmb  halb  5 
Vhr  der  Böhmische  Obriste  Cantzler  herr  Graff  von  Nostitz, 
an  Einen  schlagfluess,  gantz  Vnversehenss ,  vnndt  mit  einem  uni- 
versal senl im ent  dess  gantzen  hoffss,  todess  Verblichen  seye : 
den  22.  Marty  aber,  zu  der  Kayserl.  hoff  Camer  Praesidentsstelle, 
herr  Graf  Wolfgang  Anderer  von  Rossenberg,  vnndt  an  dessen 
stelle  zu  dem  vacanten  Obristen  burggraffen  Ambt  in  Contra,  dessen 
herr  bruder  Graf  Wolfgang  Von  Rosenberg  resolviret  worden, 
vnndt  solle  der  Neue  Praesident  den  30.  Marty  dem  gesambten  mit- 
tel furgestellet  werden.  Hingegen  haben  Ihro  Kayserl.  Mayjt.  dem 
abziehenden  Camer  Praesidenten  herrn  Baron  Von  Abele,  biess 
zu  dessen  anderweitige  aecomodation  wegen  seiner  trewgeleisten 
Dienste  30  tausendt  Gulden  Verehret,  auch  interira  neben  der 
gehaimben  Rathssbesoldung,  zu  Einem  adjuto  Jährlich  5  tausendt 
Gulden  aus  geborffen.  Dass  letztere  anhero  nacher  Wien  auss 
Pohlen  remittirte  alliantz  projeet,  ist  aller  diengss  wie  bercithss 
Vnterm  18.  Marty  erwehnet,  placidiret  worden,  dass  also  an  sol- 
chen werk  nicht  mehr  zu  zweiflen^  ja  man  schreibet  auch  auss 
Ober  Vugarn,  dass  diese  blose  Nachricht  den  Teckely  dermassen 
consterniret  habe,  dass  er  alsogleich  Von  Kaysermark  nacher  Mun- 
gatz  gewichen ,  nunmehro  auch   schon  näherer  zutretten  scheine. 

Ess  ist  auch  Vnter  andern  alliantz  punets  dieser  geschlossen 
worden,  dass  kein  Theil  ohne  den  andern  sich  in  Einige  friedenss 
traetaten  Einlassen  solle,  vnndt  dass  die  Cron  Pohlen  Verspro- 
chen, zum  fahl  der  Krieg  länger  continuiren  möchte,  künffti- 
gess  Jahr  mit  General  insurrection  dess  ganzen  Adelss,  offensive 
gegen  den  feindt  zu  agiren ;  Sonsten  seye  der  Reichsstag ,  wegen 
noch  vorgeschlossenen  wichtigen  materien  auf  weitern  Tennin 
Verschoben  worden.  Vnndt  melden  die  letzten  briffe  auss  War- 
schau, dass  man  dem  alda  ankommenen  türkischen  Zaus,  bicss- 
hero  noch  nit  zur  audientz  admittirt  habe.    In  übrigen  haben  die 


266 

Granitz  Türeken,  Von  der  Porten  befelch  erhalten,  die  weitere 
infestirung  der  Insul  Schutt,  wie  auch  der  revier  vmb  Papa,  Tottis, 
vnndt  Vesprin  zu  tentiren,  weil  sie  aber  nunmehro  den  Vortl 
der  gefrornen  flüsseVerlohren,  beynebenss  auch  die  Vnsrigen  gutte 
wacht  halten,  alss  ist  ihr  Vorhaben  biesshero  ohne  effect  abgeloffen. 
Vom  28  Martij  9  Wird  auss  Wienn  berichtet ,  dass  den  26 
dito  der  geweste  herr  Camer  praesident  Baron  Von  Abele ,  Von 
allen  hohen  vnndt  niedern  Camer  Officieren,  vnndt  bedienten 
sich  beurlaubt  habe,  vnndt  ist  darauff  den  27  Martij  ,  der  neue 
praesident  herr  Graf  von  Rossenberg  nach  zu  Vor  abgelegten  Ju- 
rament  fürgestellt  worden.  Endtlichen,  vnndt  auf  mehrmahligen 
befelch  Ihro  Kayserl :  Mayt :  hat  der  herr  hoffkriegss  Rathss 
Praesident  sich  resolvirt,  nacher  Raab  zu  reissen  ,  vnndt  sel- 
bige Vestung  zu  besichtigen.  Der  herr  Palatinus  Regni  Vnga- 
riae  substitiret  noch  allhie,  vnndt  solicitiret  inständig,  die  ma- 
turirung  der  Werbungen  jeniger  8  tausendt  pferdt,  welche  man 
Von  National  Völkern  der  haubt  armee,  neben  anderen  8  tausendt 
Mann,  welche  die  nieder  Vngarische  gespannschafften  zu  Vnter- 
halten,  vnndt  herzugeben,  Versprochen,  beyzufügen  gesünnet, 
vnndt  dieweilen  die  besatzung  zu  Zendre  wegen  langer  Zeit  ruck- 
ständiger gagegelder  sehr  schwürig,  alss  hat  man  den  Baron  Sa- 
ponora,  zu  deren  bezahlung  5  tausendt  Gulden  zugestellet,  bei- 
nebenss  auch  zu  contentirung  der  in  Zathmar,  vnndt  andern 
orthen  liegenden  Soldatesca  durch  sichere  Gelegenhenheit  -^  gül- 
den remittirt.  Aus  Warschaw  wirdt  vom  17  Martij  diess  ge- 
schrieben, dass  eine  wieder  dess  Königss  von  Pohlen  perschon, 
durch  dero  Cron  Schatzmaister ,  vnndt  dessen  adhaerenten,  dann 
des  Marquis  de  Vitry  angesponnene  gefährliche  conspiration  vnndt 
die  diessfahlss  intereipirte  brieffe,  in  pleno  consensu  abgelessen 
worden,  der  Cron  Schatzmaister  wäre  zwar  auss  der  Reichss 
Versammblung  Endtwichen,  doch  aber  durch  die  königliche  Leib- 
quardi  Eingehohlet ,  vnndt  in  die  enge  Verwahrung  gebracht  wor- 
den; wegen  dess  Vitrii  perschon,  seindt  die  vota  anfänglich  da- 
hinaussgefallen ,  dass  Er  mit  würeklichen  bastanadi  wohl  tracti- 
ret,  vnndt  weil  man  seiner  ohne  diess  nit  nöthig,  auss  dem  Reich 
geschafft  werden  solle.  Ess  hat  auch  selbigen  Tagess  nemblichen 
den  17.  Martij,  der  alda  anwessende  türkische  Zaus  in  gehabter 
Audientz  auff—  Tartaren   Einen  Durchzug   Vmb   in   Sehlessien, 


267 

vnndt  Mufti  Einzufallen  btgWÜl  hat  aber  nichts»  erhalten,  vnndt 
mit  lührer  Verrichtung  abziehen  müssen.  Von  Offen  hat  man  den 
18  Martij  Schreiben,  dass  be}  Einganges  dicss  Monathss  Ein  Tecke- 
liseher  abgeordneter,  daselbst  angelangt,  welcher  mit  reichen 
praesenten.  vnndt  in  sporie  20  tausendt  duccatcn  zu  abreichung 
<ltss  Iributss.  für  UM  lauiTende  Jahr  nach  der  porten  gehen  solle ; 
dieser  habe  in  der.  bey  dem  Vezier  daselbst  gehabten  audientz 
Von  den  standt  der  Kayscrl :  maeht  Viel  Verrätherlicher  weisse 
refrriret .  alsso  dass  die  armee  bloss  Von  25  biess  30  tausendt 
mann  starek  .  hevncbenss  wegen  der  türekischen  Macht  Vnter  dem 
Volk  eine  grosse  consternation  seye ,  vnndt  dass  die  Kayserl : 
armee  in  der  Schutt  posto  fassen  werde  :  vnndt  wie  man  weitere 
Nachricht  hat,  befändet  sich  auch  alda  zu  Offen  Viel  Kriegssmuni- 
munition,  darunter  12  stuck,  deren  iedess  108  pfundt  eysen 
schiesset,  neben  Vnzähligen  mit  woll  gefüllten  sacken,  deren  täg- 
lich sambt  andern  instrumenten  mehr  vnndt  mehr  zugeführet  wer- 
den. Ess  hat  auch  selbiger  Vezier,  Von  dem  Gross  Vezier  befelch 
erhalten ,  die  brücken  zu  Essegg  mit  Genugsamber  Wacht  zu  be- 
setzen ,  zu  dem  Ende,  ein  grosse  Anzahl  Janitscharen  dahin  ex- 
pediret  worden:  fernerss  melden  gedachte  briffe,  dass  14  tau- 
sendt mann  zu  pferdt  auss  Arabien,  wie  auch  8  tausendt  pferdt 
Von  Triopol  zu  Constantinopl  ankommen,  vnndt  directe  nacher 
Vngarn  marchiren,  vnndt  dass  der  gross  Vezier  gar  frühe  inss 
feldt  rucken  werde,  den  gross  Sultan  auch  all  entlassen  dahin  zu 
disponiren  suche,  damit  selbiger  biess  nach  Offen  avanziren 
solle,  bestehet  auch  dato  an  Vnterschiedlichen  Orthern  die  Völ- 
lige kriegss  Lista  dess  türkischen  Volckss,  so  der  kaiserl.  Inter- 
nuntio  Caprara  auss  Türkey  zu  hoff  abgeschicket. 

An  Evropaische  Janitscharen .  25000 

Ramati  Spachy  zu  pferdt 25000 

Asiatische  \  ölker  zu  Ross  vnndt  fuess 30000 

bei  dem  Gross  Sultan  bleiben  in  allen 53000 

bei  dem  Alli  Rassa  Vnterschiedliches  Volck 36000 

bei  dem  Rassa  zu  YVaradcin,  vnndt  Abafft  auss  Siebenbür- 
gen, so  zusammen  conjungirt 30000 

\  .zier  mit  dem  Kassa  von  Hosnia  conjungirt      .    .    .  18006 

Der  Tartaren,  Moldauer,  vnndt  Wallachen 2 

Summa.    24 1 000 


268 

Mit  ernenten  Völkern,  solle  der  gross  Vezier  mit  seiner  armee 
in  nieder-  der  Abaffi  aber  oder  Alli  Bassa  in  Ober  Vngarn  agiren. 

Vom  1  Aprilis,  Wirdt  Von  Wien  berichtet,  dass  Ob  zwar  der 
Neue  herr  Camer  Praesident  so  wohl  in  seiner  particular,  alss  we- 
gen richtiger  Abtrettung  seiness  im  Land  Cärndten  administrirten 
Ambtss  erforderten  Angelegenheiten ,  Eine  erlaubnuss  dahin  zuge- 
hen solicitiret,  hat  Er  doch  solche  in  ansehen  seiner  bei  dermahli- 
gen  kriegss  Verfassungs  Erforderten  Vnumbgänglichen  gegen* 
warth,  nicht  erhalten  können.  Der  hertzog  Von  Lothringen  wirdt 
den  8  oder  10  April  sich  dahier  zu  Wienn  einstellen:  vnndt  bleibt 
der  General  randevous,  auff  den  6  May  annoch  fest  gestellt,  da  in- 
mittelss  die  in  dem  Reich  stehende  Kayserl.  Regimenter  biess  ul- 
tima Aprilis  sich  Einfinnden,  vnndt  zu  der  haubt  armee  nacher 
Vngarn  abreissen  sollen :  Daselbst  aber  Verbleibende  Regimenter, 
sollen  Vom  herrn  Graf  Taff  Vnter  dess  Fürsten  Von  Waldegg  di- 
rection  commandiret  werden.  Vnter  dessen,  wirdt  auch  herr  Ge- 
neral Schultz  mit  Etlichen  Regimentern  zu  ross  vnndt  fuess  ge- 
gen Trentschin  ehistenss  abmarchiren  vnndt  zu  den  4  Tausend 
Polackhen  (welche  Vnter  dess  Fürsten  Lubomirsky  commando,  in 
Ober  Vngarn,  oder  wo  ess  Vonnöthen  sein  möchte,  agiren  sollen) 
stossen.  Die  Granitz  Türeken  seindt  auff  den  15  April,  sich  nacher 
Offen  zustellen,  vnndt  gleich  darauf  die  Kayserl.  Frontier  platze 
anzugreiffen,  befelcht,  da  ess  dan  Pappa,  vnndt  Tottis  zum  ersten 
gelten  dörffte.  Vnndt  wirdt  auch  nunmehro  die  brücken  zu  Essegg 
mit  5000  mann  verwahrt.  Wie  dan  ebenermassen  der  hiesige  hoff 
kriegss  Rath  Praesident  mit  etlichen  erfahrenen  Ingenieuren  nach 
denen  Ungarischen  frontieren,  vmb  selbige  platze  in  Völlige  defen- 
sion  zu  setzen,  vnndt  bestenss  zu  Versehen,  abgeraist:  vnndt 
weilen  auch  ein  feundlicher  einbruch  gegen  Croaten  besorget 
wirdt,  als  seindt  etliche  einquartierte  Regimenter  dahin  ehistenss 
zu  marchiren,  vnndt  sich  mit  der  Croatischen  Landtmiliz  zu  con- 
gregiren  beorderdt,  Mit  welchen  man  Ein  Corpo  Von  15  tausendt 
mann  aufzubringen  Verhoffet,  welche  der  Bannus  Croatiae ,  vnndt 
Herr  General  Von  Carlstadt  Graff  von  Herberstein  commandiren 
sollen.  Gleich  wie  man  dieser  orthen  in  möglichster  kriegss  Ver- 
fassung nichtss  erwinden  lasset,  alss  armiren  sich  auch  die  Reichss 
Stände  immerfohrt,  vnndt  thuen  ihre  auf  den  bainen  habende  militz, 
mit  neuen  Werbungen  Verstörken;  allermassen  auch  der  Churfürst 


269 

in  bavern  neue  w  erbnnirsspatcnta  aussirelheill  bat,  htfj  «Inno  der 
fiirsl  von  Waldeg»'  sliindllirh  erwartet  wirdl.  WegtM  ÄW  Conjunc- 
tion  der  Relchssw  äffen  ein  gewissess  zuschliissen.  Auss  Pohlen  con- 
tinuiret  annnch  die  gut«  nrgntiation  «los  am  srlliimi  hoffe  sich  be- 
feindende Kayserl.  Gesandt  enss.  mit  \  nirezw  eilVelter  hnfnung,  dass 
selbige  Cron  aufss  wenigste  mit  40  tausend!  mann  wieder  die 
porten  operiren.  auch  die  Litlawer  mit  18  bicss  20  lansendt  mann 
darznsto.ssen  werden,  derentwillen  sfündtlieb  die  ratification  dies- 
ser  alliantz.  dnreb    einen  Impressen    erwartet    wirdt. 

Wien  vom  4  Aprilis.  Verhülltet,  dass  der  herr  General  Ra- 
batta, naeb  dem  Fr  die  Croatische  Krönt iren  vnndt  Festungen  be- 
sichtiget, auch  deren  etlicbe  so  wohl  an  Volk,  alss  fortification, 
vnndt  anderen  nothwendigkeiten ,  Zimblich  scblecht  Versehen 
bette,  sieb  wiederumb  den  1.  April  allhier  eingestelt  habe,  vnndt 
wirdt  ehistenss  Ihro  Kayserl.  Mät.  seine  schriftliche  Relation 
überreichen. 

Es  wirdt  auch  der  herr  hoff  KriegssRathss  Praesident  an  heut 
id  est  4.  Aprilis  Von  Raab  wiederumb  hier  erwartet ,  Einige  aber 
mit  ihme  Vorhero  abgereiste  Ingeneure  seindt  befelcht ,  daselbst 
zuverbleiben,  vndt  die  bei  gedachten  Vestungen,  vnndt  anderen 
platzen  befundliche  fahler  zu  emendiren.  Auss  Ober  Vngarn  hat 
man  nachricht,  dass  weil  die  Türeken  ,  in  dem  Teckely  Ein  diffi- 
dentz  gesetzet ,  alss  hette  der  Vezier  zu  Offen  Von  der  porten  be- 
felch,  Ein  Thor  zu  Caschau  mit  türkischer  Soldatesca  zu  be- 
setzen, so  dan  auch,  den  zu  Filleck  gewesten  Commendanten  Ko- 
hari  herauss  begehrn  solle;  vnndt  ob  zwar  Er  Teckely  solchess 
biesshero  nicht  eingewilliget,  besorge  man  doch,  dass  Er  endlich 
auss  desperation ,  vnndt  der  porten  die  wiedrige  apprehension  zu- 
benehmen, ernente  stadt  Caschaw  denen  türeken  Völlig  Einräumen 
möchte;  Indessen  hat  er  auch  gedachten  Vezier  bedeuten  lassen, 
<la^  er  bereith  seye  mit  einer  stattlichen  Cavaleria,  Entweder  in 
Pohlen,  oder  Schlessien  oder  wie  manss  befehlen  wurde,  Einzu- 
fallen, vnndt  eine  diversion  zu  machen.  Die  Kayserl:  Regimen- 
ter seindt  nunmehro  im  March  narher  Vngarn  begriffen,  vnndt  will 
{rtwiess  Verlauten,  dass  deren  Viel  annoch  in  schlechten  standt 
seindt  ,  vnndt  also  denen  Obristen  ,  die  weilen  vnmöglieh  den  ab- 
gang  in  so  kurzer  Zeit  zu  ersetzen  ,  bey  der  Genera!  mustcrunir, 
die  angedrohete  straff  nicht  aussbleiben  dörffte.  Dem  berrn  Gene- 
Archiv.  Jahrg.  1850.  I.  Bd.  II.  Hft.  18 


270 

ral  zu  Carlstadt,    vnndt  Bannus  Croatie,  seindt  100  tausendt  Gul- 
den   Vmb  die  Versprochene  Soldatesca  Eilfertigst  zusammen  zu 
bringen  assigniret:    Ist  auch  resolviret  worden,  ohne  Verzug  350 
tausendt  Gulden   nach   Pohlen  zu   remittiren,    damit  die   alliantz, 
Vmb  so  viel  mehr  befördert,   die  armee  gegen  50   tausendt  mann 
Verstärket,  vnndt  ehistenss  inss  feld  gestellt  werden  möchte:  Son- 
sten  ist  auch  selbiger  könig  auss  der  Wallachey  gewahrnet  wor- 
den ,  auff  die  Tartarn  gutte  absieht  zu  haben ,  weil  der  gross  Hann 
resolviret  seye,    Mit  seiner  ganzen  macht  den  march  durch  Poh- 
len bis  Przemislaw  vnndt  Sambor  zu  nehmen.    So  hat  man  auch, 
mit  Chur   Sachsen,     vnndt  brandenburg,   wegen  übernehmung  7 
biess  8  tausendt  mann  (wan,  woh,  ess  Vonnötten  sein  wirdt) ;  ge- 
gen Bezahlung  bereithss  richtig  gemacht.    Den  1  Aprilis   hat  herr 
Gubernator  der  Spannischen  Niderlanden  durch  eigene  staffeta  an- 
hero  nacher  Wienn  berichtet,  dass  der  König  in  frankreich,  die 
Stadt  Luxemburg   abermahl ss  zu   belägern  gesonnen,   vnndt  be- 
reithss* |sein   trouppen  dahin   zu  marchiren   beordert   habe.    Ess 
wirdt  5  auch    von   ftegenspurg   berichtet,    dass    die    Chur-  vnndt 
fürstliche  Collegia,  in   dem  biesshero  ventilirten   puncto,  securi- 
tatis  publicae  annoch    dissentiren;    indessen   aber  der  königliche 
französische  Plenipotentarius,   gegen  Einen  seiner  confidenten  sich 
Vernehmen  lassen*,  dass,  weil  sein  Principal,  auss  denen  kriegss- 
Verfassungen  dess  Reichss  leicht  abnehmen  könne,   dass   selbige 
wieder  Ihme  angesehen,  Er  den  ersten  streich  nicht  erwarten,  son- 
dern dass  praevenire  spülen,   vnndt  bey  der  negst  besten   occasion 
lossschlagen  wolle:  Dahingegen  der  Kayserl:  daselbst  befündliche 
bevollmächtigter  prineipal  Commissarius  denen  Collegiis,  die  be- 
vorstehende höchste   Gefahr  nachmahlen  höchst  beweglich  reprae- 
sentiret  vnndt  zu  Ernstlicher  Vernehmung,  obgedachten  punctum 
securitatis  publicae  Eüfrigist  ermahnet  hat. 

Mehr  wirdt  Vom  8  Aprilis  auss  Wien  berichtet ,  dass  die 
Jüngstenn  auss  Regenspurg  Vnterm  28  vnndt  30  passato  Eingelof- 
fene  Briefe  melden  ,  dass  weil  man  bieshero  an  Kayserl.  seithen  , 
dass  negotium  pacis,  mit  keinem  Eyffer  tractiret  habe,  seye  die 
Cron  Frankreich  in  die  gedanken  gerathen,  dass  man  diessfahlss, 
keinesweegss  etwas  zuschlüssen,  sondern  eintzig  vnndt  aliein 
dahin  gedencke,  wie  man  diesen  sommer  mit  dem  türeken  Einen 
straich  waage ,  nach  geendigter  campagne  aber  da  man  anderss  ein 


271 

arcnmndanicnt  treffen  könnte  die  waffen  Villig  «ro»cn  gedachter 
(Von  wenden  möchte,  dahrro  ier  «lasrihsl  sussisl  irrnde  königl  : 
Knvovo    Mons.Verius  von    keiner   weitem    projrcl   vnd    diseussion 

(wormit  herrBaraa  Strattaaiaa   eiraa  negotium  paefo,  Von  hiesi- 

ra  hoff  inslruirl  ist )  noch  auch  dir  (Von  Knirellandt.  wogen  bics- 
hero  gesuchter  arbitrage.  sieh  dar  lacht  nicht  mehr  annehme,  son- 
dern gleichwohl  da«  spiell  zusehen  wolle;  Interim  deliberiret 
man  daselbst,  wie  bey  so  gefährlichen  conjuneturen  ,  auch  wo- 
hin .  das  Kayserl.  Camergericht  von  Speyer  transferiret  werden 
könlo.  Dem  herrn  Grafen  Kinsky,  ist  die  Obristc  Cantzler  stelle 
in  königreich  böheimb  conferiret,  auch  der  Obriste  hoff  Cantzler 
bereithss  in  pectorc  (vnndt  Vermuthlich  herr  Baron  Strattmann) 
resolviret,  zue  der  Appellations-Praesidenten  charge  aber,  herr 
graf  von  Würben  surrogiret  worden.  Gleich  nach  denen  heyl. 
Osterferien  wirdt  sich  der  Churfürst  auss  bayern  hier  Einfänden, 
vnndt  mit  Ihrer  Kayserl.  May.  sich  nacher  Prespurg  auff  den  ran- 
devous  erheben,  für  welchen  dass  logiament  in  der  alten,  in  der 
neuen  bürg  aber,  für  die  erwartende  zwey  Neüburgische  Printzen 
beraithet  wirdt-,  vnndt  obgleich  die  General  mosterung  biess  auff 
den  6.  May  gestellet ,  Ist  doch  herr  General  Rabatta  befelcht,  sich 
desto  eher  nach  Kützsee  zu  begeben  ,  vnndt  daselbst  dass  Läger 
auszustecken,  wie  auch  die  bereithss  dahin  marchirende  Kayserl. 
Regimenter  zu  übernehmen.  Den  7.  Aprilis  brachte  eine  aigene 
Stafetta  von  Warschau  die  gewiessheit,  der  mit  hiesigen  hoffe 
vnndt  der  Cron  Pohlen  glücklich  geendigten  alliantz ,  worüber  die 
capitulations  puneta  stündlich  erwartet  werden:  die  Reichsstracta- 
ten  aber  seindt  über  etlich  tage  Verschoben  blieben.  Indessen  doch 
vnterandrrn  Constitutionen  auch  diesess  Veranlast  worden,  dass 
hinführo  keinen  aussländischen,  alss  dem  Päbst liehen  Legaten  Er- 
laubt sein  solle,  sich  ausser  dess  wehrenden  Keiehsstagss  in  dem 
Reich  aufzuhalten  Sonst  hotte  man  den  eriminal  process  wieder 
den  Sehat/.maister  dannnh  suspendiret.  damit  die  vorhabende 
lieichss  Iraetaten.  vmbt  desto  weniger  inlorlurbiret  werden  möch- 
ten. Die  letztere  Schreiben  auss  Adrianopel  eontinairea  die  Vorige 
laiaa,  rater  denen  ttrekiachea  Käthen,  aragaa  dess  Yngari- 

schen  Kriegss,  welchen  allein  der  gross  Vezier  mit  seinem  voto , 
dem  gross  Sultan  mnvitirel  haha,  vnndt  man  nunmehro  nicht  aa- 
lt) ksc lnvitlen  könne.    Dahero   sich   dan  auch  die  tiircken    zusam- 

18  • 


272 

men  ziehen,  vnndt  sollen  die  meiste  nechtss  anliegende  Bässen 
den  15  Aprilis  ,  sich  zu  Offen  Einstellen ,  seindt  auch  im  werck 
begrieffen,  über  den  fluess  Saw  Eine  brücken  zu  schlagen,  da- 
mit sie  ,  die  nach  Croaten  destinirte  armee  ,  desto  leichter  über- 
setze, dero  auch  alle  notturfft,  desto  füglicher  zubringen  können. 
Von  11  Aprilis,  Kommt  mehrmahlen  von  Wien,  dass  der 
Bassa  von  Canischa,  dem  gross  Vezier  Versichert,  dass  wo  Er 
Ihme  zu  seiniger  Vorhero  habenden  militz,  noch  12  tausendt  mann 
schicken  wurde,  Er  sich  bey  so  schlechten  stand  der  Croatischen 
frontiren,  hingegen  auch  sehr  grossen  forcht,  der  Zrinischen 
Insull  vnndt  Rackerspurg  leichtlich  bemächtigen  wolte :  vnnd 
hat  man  auch,  lauth  der  intercipirten  gehaimben  correspondentz 
schreiben  gewiese  nachricht,  dass  nunmehro  die  nach  Offen  beor- 
derte gränitz  Völcker,  sich  beraithss  daselbst  einstellen,  vnndt 
werde  an  der  schieffbrucken  starck  gearbeitet ,  ess  habe  auch 
der  Gross  Vezier  nachdem  Er  verstanden ,  dass  die  Kayserl.  Völ- 
ker die  Essegger  brücken  zu  ruiniren  sucheten,  die  allda  ste- 
hende wacht  mit  700  pferden  Verstärket :  So  melden  auch  obige 
schreiben  von  27  passato  auss  Offen,  dass  die  tartaren  nunmehr 
an  dem  Donau  Stromb  arrivirt,  confirmiren  Beynebenss,  dass 
dess  Janitscharen  Aga  aufbruch  den  25,  vnndt  der  Cavaleria  24 
passato,  habe  gewiess  geschehen  sollen,  dess  Gross  Sultans  aber, 
vnndt  gross  Vezierss  seye  auf  den  5  huius  fest  gestellet  gewessen, 
beynebenns  auch  die  grosse  Sultanin  zu  Philipoli  ankommen  hat 
sollen,  vnnd  werden  zu  Griechisch  Weissenburg  1200  Camelen 
mit  pulver  von  Salonica  erwartet,  immittelss  aber  wurde  alle 
munition,  vundt  proviandt,  von  dannen  nacher  Offen  abgeführet. 
Den  8  Aprilis  abendtss,  hat  sich  der  hertzog  von  Lothringen  hier 
zu  Wien  eingefunden,  der  sich  gleich  zur  Ihrer  Kayserl.  May. 
Verfügt,  vnndt  mit  selbiger  lange  conferentz  gepflogen  hat.  Die 
Werbungen  der  Croatischen  Völker  seindt  zwar  resolvirt,  welche 
sich  aber  wegen  noch  nicht  erfolgter  gelder,  biess  dato  gespert 
halten.  Die  Kayserl.  haubt  armee ,  wirdt  über  33  tausendt  mann 
nicht  stark  sein,  da  hiengegen  mit  der  übrigen  soldatesca  die  auss- 
theilung  dergestaldt  gemacht  worden,  dass  der  General  Schultz, 
mit  7  tausendt  mann  zu  dem  Polnischen  fürsten  Lubomirsky  stos- 
sen,  vnndt  in  ober  Vngarn  agiren,  mit  denen  sich  noch  Einige  ge- 
spannschaften conjugiren,  vnndt  Ein  corpo  über  20  tausendt  mann 


171 

formircn  werden.  Ein  amlrrcss  cnrpn  aber,  solle  in  (»  tausnidt 
starek,  bev  Eeopoldsladl  rampiivn .  vnmll  auf  solche  foffag  gifte 
obacht  haben,  auch,  il  NM  ü  Einer  lliMfUrlMg  «'in  ansehen 
bette,  hineinriickcn.  Ess  sollen  auch  ellieh  tausend!  mann  an  die 
Mährische-  vnndt  Sclilrsisrh«'  irränlze.  vmb  den  i'e unehlichen  Ein- 
fall ,  Von  selbigen  abzuhalten  Verlebt  werden. 

Den  Teckely  hclangcndl.  gewinnen  seine  Sachen  nnnmehro 
einen  schlechten  fnrtgang  ,  in  deme  Er  nit  widerumb  bei  denen 
Vngarischen  gespannschaften,  wegen  der  porten  abgeführten  tri- 
butss.  alss  auch  bey  denen  türeken,  wegen  Jüngst  gemelter  zu- 
gelassener proviantirung  der  Kayserl.  platze  in  Ein  grosse  diffi- 
drnlz  gerathen,  massen  bereit hss  Einige  compagnien  selbigen  aban- 
doniret.  vnndt  Kayserl.  Dienste  angenohmen,  Er  aber  hat  den  Ve- 
zier  zu  OlYen  vmb  10  tausendt  pferdt  ersuchen  lassen,  mit  denen 
Er  in  Mähren  oder  Schlesien  einfallen  wolle,  worüber  Er  durch 
seinen  abgeschickten  gutten  freündt  den  Rittmaister  Ciolach  die 
resolution  erwartet. 

YYienn  Von  15  xVprilis ,  Wirdt  mehrmahlen  geschrieben,  dass 
ob  gleich  in  Pohlen  die  Contrafaction  dass  äuserste  tentiret, 
vmb  sich  der  geschlossseuen  alliar.tz  zu  opponiren,  seye  doch 
schon  alles  richtig  geschlossen,  da  man  dan  auch  hingegen  hiesi- 
ger scithen  zu  deren  corroborirung,  beraithss  die  assignation  der 
Verglichenen  Subsidien  gelder  dahin  würklichen  abgesändet,  mit 
gäntzlicher  Bewilligung,  dass  ermtlte  Cron  die  völlige  von  Rom 
auss  erlaubte  geistliche  Decimas  pro  snbsidio  Einnehmen,  vnndt 
gegen  den  Erbfeündt  appliciren  möge.  Der  Moskowitische  abge- 
sandte, stehet  nunmehro  drei  mail  von  Warschau;  der  französi- 
sche aber  cndthaltet  sich  von  all  weiterer  funetion ,  vnndt  suchet 
allein  vnter  der  handt  den  criminal  process,  wieder  den  Cron 
Schatzmaistcr  zu  reduciren.  Der  herr  Iiannus  Croatiae  stehet  nun- 
mehro reissfertig,  die  mit  Ihme  Verglichene  Werbung  einzurich- 
ten; deme  auch  der  herr  Palatinus  Regni  baldt  folgen,  vnndt 
dan  die  opperationes  vornehmen  sollen.  Der  General  rendevous 
stet h  in  vorigen  termino  *,  vnndt  weil  vorgewirss  verlauthet, 
dass  i\r\-  Yey.ier  von  Offen  mit  66  tausendt  mann  gegen  Yngarn 
herauf!  zu  marchiren  gesünnet  seye,  alss  solle  sich  auch  die 
rl.  armee.  nach  ernenten  randevous,  alsobaldt  M  t>ldt 
stellen,  vnndt  ehe  eine  oder  andere  festunir  angefallen  werde,    die 


274 

waffen  in  gutter  bereitschafft  halten :  zu  geschweige ,  dass  auch 
der  Teckely  mit  seinem  corpo  inss  Veldt  zunicken,  vnndt  die 
porten  in  ihrem  Vorhaben  möglichst  zu  secundiren  endtschlossen  sein 
solle,  wiewohl  man  nicht  glaubet,  dass  seine  macht  sonderss  gross 
sein  könne,  weil  die  Vngarische  Stände  die  General  insurrection 
noch  beständig  recusiren.  Auss  dem  Reich  continuiren  priora,  mit 
dem  beysatz,  dass  nunmehro  die  zue  Regenspurg  Versamblete 
Stände,  vnndt  sonderlich  der  Nieder  Sachsische  Creyss  eüffrigst 
beschäfftiget  seye,  die  zwieschen  denen  Nordischen  Cronen  endt- 
standene  gefährliche  mühseeligkeiten ,  in  der  glitte  beyzulegen, 
nach  dem  sich  absonderlichen  die  Cron  Schweden  vor  dass  hauss 
Hollstein,  wieder  die  Cron  Denermarck  erklärt  hat. 

Den  7.  April,  haben  sich  Ihro  Churffürstliche  Durchl.  auss 
bayern,  mit  dem  hertzog  von  Neuburg  zu  Pfaffenhoven  in  bayern, 
wegen  vorhabender  anhero  kunfft  vnterredet ,  welche  den  28  huius 
beschehen  solle.  Es  wirdt  auch  herr  graf  Kinsky,  als  Ne'uerwohl- 
ter  böhmischer  Obrister  Cantzler,  stündtlich  allhier  erwartet.  Zu 
der  erledigten  Obristen  hoffmaister  charge  wirdt  nunmehr  herr 
graf  Albrecht  graf  Von  Sinczendorff,  hoff  Marschall,  gehalten. 
Der  neue  herr  Camer  Praesident  aber,  ist  seiness  ortss  eüfferigst 
bemühet,  die  zuerhaltung  diess  kriegess  erforderte,  vnndt  von 
dem  Kayserl.  hoff  kriegss  Rath  auf  Sechss  Millionen  ausgeworf- 
fene  geldt  Summa  aufzubringen,  dardurch  auch  die  aussführung 
einer  Veldt  artiffleria  möglichst  zu  befördern. 

Vom  18.  Aprilis  verlautet  von  Wienn,  dass  der  hertzog 
von  Lothringen,  Ihro  Kayserl.  May.  mit  mehreren  vorgestellet 
habe,  dass  die  Armatur,  welcher  bey  künfftiger  campagna,  ge- 
gen dem  Erbfeündt  gebrauchet  werden  solle,  bey  weiten  in  den 
standt  nit  seye ,  wie  Ihme  von  hierauss  hirbevor  bedeutet  wor- 
den, vnndt  dass  also  die  haubt  armee  kaum  über  30  tausendt 
mann  bey  dem  General  Randevous  erscheinen  werden  können. 
Dahero  besagter  hertzog,  allen  muster  Commissarijs  per  Decre- 
tum  aufferlegt,  bey  Verlust  ihrer  charge  alsobalden  noch  vor  der 
General  musterung  bey  wohnen,  vndt  selbe  auffs  genaueste  durch- 
gehen werden;  vnndt  stehet  dieser  auf  dem  6.  May  noch  fest  ge- 
steldt,  wie  wohl  man  noch  nit  versichert,  ob  die  auss  dem  Reich, 
nacher  Vngarn  beorderte  Völcker  auf  solchen  termin,  sich  all- 
zugleich werden  stellen  können;    Dahingegen  sollen  drey   Regi- 


275 

menter    M    pferdl,    alss    dass   Sachsen-    Lauenburg   Piccolomini- 
vnndt     KuetVsleinische  .    auss    höhaimh     iuus     Reich    abmanhiien, 

vnndl    in    fahl   der   noth.   zu   «In-   Reichs   am stosscn.    Den    17. 

April  seindt  auch  die  artiglrria  pfeife  auss  Böhaimb  alliier  H 
Wienn  ankommen,  vnndl  werden  sohaldl  sie  beladen,  sich  naclier 
dem  randevous  verfügen:  vnndl  wird  den  19  huius  herr  general 
Rabatta  gleicher  weisse  von  hinnen,  nach  dem  general  rand  i  >ns 
abreissen,  vnndt  wie  \orhero  gemeldet  die  Itegimcnler  zu  über- 
nehmen.  Ynlängst  ist  der  General  Rcigge  gewester  Commendant 
Zu  gross  glogaw  mit  todt  angegangen,  vnndt  dessen  Commando 
dem  General  Metternich,  dass  Regiment  aber  seinem  Obristcn  Lcü- 
ienandt  conferiret  worden.  Auss  Re^enspurg  wirdt  vom  11.  April 
geschrieben,  dass  die  daselbst  versamblete  hohe  Chur  -  vnndt 
fürstl.  Collegia,  in  ihren  Mainungen  noch  diflferent  seyen,  in  deme 
diessess,  den  punctum  securilatis  publicae  ,  welche  Ihro  Kayserl. 
Mayt.  selbst  durch  ein  nachdrucklichess  Decret  eüflfrigst  recom- 
mendirt,  zum  ende  zubringen,  verlangen,  jeness  aber  auf  die  sta- 
bilirung  dess  friedenss  mit  der  Cron  frankreich,  vnndt,  dass  man 
die  selbiger  scithss  offerirte  conditiones  annehmen  solle,  vnndt 
dass  mit  solchem  schluss  die  securitas  publica  sich  alss  dann  von 
selbst  herfür  thuen  werde,  Man  auch  folglich  conjunetis  arinis, 
gegen  den  Erbfeündt  gehen  könne,  drüngen  thuet;  Worüber  nun 
dass  commune  conclusum  erwartet  wirdt.  Auss  Ober  Vngarn,  mel- 
den die  letztere  Schreiben,  dass  der  Teckely  bey  Rossenau,  seine 
general  Musterung  angestellt,  auch  auss  allen  orthen  die  salva 
quardien,  zu  verstcrekung  seiner  armee  herauss  gezogen  habe, 
■eye  au<  !i  dass  an  den  Polnischen  gränitzen  gelegene,  dem  heim 
Baron  Jomelli  zugehörige  Städtlein  dieneweg,  weil  ess  sich  auf 
sein  begehren  nit  ergeben  wollen,  belagert  worden,  /u  Gran, 
haben  die  Türeken  auch  Eine  brücken  geschlagen,  vnndt  machen 
an  denen  frontiren  immerfort  grosse  kriegss-praeparatoria,  hat 
auch  die  ankunfft  dess  gross  Tartar  Hanns  mit  seiner  in  100  tau- 
sendt  pferdt  bestehenden  armee,  dass  Königreich  Pohlen  in  grosse 
confusion  gebracht:  vnndt  hat  wenig  ermangeldt .  dass  nitt  der 
würekliche  Reicht  <■  di^nlvirct  worden. 

Mehr  wirdt  rom  VI.  Aprilis  auss  Wienn  brriehht  .  dass 
die  aldar  ankommende  bediente,  in  nahmen  Ihress  berrn.  \.  ml>- 
licheil   ieM  Kayserl.  Internuntij  Grafen   Caprara,  auss  Adrianopl, 


276 

mit  Vmbständen,  die  grausame  vnndt  vngewöhnliche  Zusammen- 
führung der  türkischen  kriegssmacht,  confirmiren,  absonderlich 
aber,  Einer  grossen  artigleria,  welche  ein  gewisser  renegat,  nah- 
meoss  Rossi  nacher  Offen  abgeführt,  vnndt  ihnen  deren  beschaf- 
fenheit  in  Vertrauen  entdeckt. 

Auss  Ober  Vngarn  hat  man,  dass  der  Teckely  zu  dem  Ve- 
zier  zue  Offen  auffgebrochen,  mit  selben  die  operationes,  dess 
künfftigen  Veldtzugss  zuvnterreden,  vnndt  demnach,  seine  biess- 
hero  verhoffte  reversion  zur  Kayserl.  Gnad,  auss  aller  hofnung 
geschlagen.  Den  20  April,  Ist  der  herr  General  Rabatta,  zu  auss- 
steckung  dess  Lagerss,  vnndt  übernehmung  der  Kayserl.  Solda- 
tesca,  nach  Presspurg  abgereist,  vnndt  wirdt  selben  dahin  den 
26  dito  Ihre  Durchl.  der  hertzog  von  Lothringen  folgen,  vmb 
die  anstaldt,  zue  dem  annoch  auff  den  6  May  bestimbten  Ge- 
neral Randevous  zu  machen  ;  Endtzwischen  marchiren  täglich,  so 
wohl  zu  wasser,  alss  zu  lande,  viel  Völcker  hier  durch,  vnndt 
haben  sich  den  20  huius,  Etliche  Compagnien  von  den  Dieffentha- 
lische,  vnndt  wiederumb  21  dito  1200  mann  vom  Scherffenber- 
gischen  regiment,  auf  dem  burgplatz  gestellet,  auch  den  22  huius, 
sich  dass  Manns s feldische  Regiment  vor  der  Stadt  postirt,  so  alle 
fernerss  nacher  Vngarn  zu  wasser  passiren  sollen.  Die  Lista,  so 
der  Kayserl.  hoffkriegss  Rath  Ihro  Kayserl.  May.  eingereicht,  vber 
die  Regimenter,  so  bey  der  General  musterung  sich  stellen  sollen, 
ersteiget  zusammen  in  33  tausendt  mann,  über  abzug  der  ienige 
Corps,  so  in  Ober  Vngarn,  an  die  waag  vnndt  an  die  gränitzen 
von  Mähren,  Schlesien,  vnndt  Oesterreich  destiniret  seindt:  Die 
artigleria,  welche  pro  interim  in  63  Stuck  bestehet,  hat  sich  den 
21  dito,  sambt  denen  munition  wägen,  wohl  ausgerüsteter,  vnndt 
absonderlich  wohl  bespannter,  vor  Ihro  Kayserl.  May.  auff  dem 
burgplatz  praesentirt,  vnndt  führet  dabey  herr  General  Veldt 
Zeügmaister  Graf  von  Starnberg,  neben  den  Stuck  Obristen  herr 
Werner  dass  commando.  Ihro  Churfürstl.  Durchl.  auss  bayern, 
werden  den  29.  April  per  posta  anhero  nacher  Wienn  erwartet ; 
Ihro  Kayserl.  May.  aber,  den  26  vorhero  sich  nach  Laxemburg 
begeben.  Der  Graff  Philipp  Von  Lamberg,  stehet  reissfertig,  ehist 
wiederumb  an  den  Chur  brandenburgischen  hoffe  zugehen,  vnndt 
zwar  mit  neuen  commissionen,  vnndt  hoffnung,  seine  Churfürstl. 
Durchl.  in  die  biesshero  angebottene  [Reichssalliantz  zu   bringen, 


277 

olmohlen  sieh  die  inühselii;keilen  zwischen  denen  Nordischen 
Crom  noch  immcrfnrlh.  vnndt  dergeslaldl  Verspüren  lassen,  dass 
man  nil  Ynbillich  Kino  gefährlich«  ruplur,  von  selbiger  Seite 
hart    M    besorgen    habe. 

Von  dein  Polnischen  Ucichsslag  schluss  obgleich  Ihro  Mayt. 
der  König  den  4  Anrilis  dass  mit  dem  Kavserl.  Abgesandten  Ver- 
glichene allianlz  werk  Vnterschriebcn,  vnndt  in  Senat  denen 
Heielisseonelusis  Min  Verbleiben  lassen,  so  hat  doch  seithero  die 
contrafaction.  durch  neue  vnndt  grosse  gcldt  Summa,  allerhand! 
confusiones  hinein  zu  machen  lentiret ,  vnndt  zwar  dergestalt, 
man  dureli  ein  innerliche  Vnruhe  dess  königreichss  auch 
endtliehen  mit  hertzenleidt,  an  den  effect  zuzvveifeln  hat  angefan- 
gen :  aber  nach  einem  trüben  wetter  erfolgte  ein  heller  sonnen 
schein,  vnndt  Verkerte  sich  vnversehenss  dass  leidt  in  freid; 
dann  herr  Graf  harschani  käme  entlichen  den  24  Aprilis  ,  Von 
Warsaw,  nacher  Wienn,  vnndt  brachte  (Gott  sey  lob  vnndt  Danck) 
dass  lang  gewünschte  ,  vnndt  glückseelig  geschlossene  friedenss 
werk  gefertigter  mit  sich,  welchess  in  folgenden  punetis  bestehet: 

Erstlichen:  Solle  diesse  Verbündnuss  gegen  den  Erbfeindt 
offensive,  vnndt  defensive  stabiliret,  vnndt  verbündtlich  verblei- 
ben, biess  beeden  theilen  satisfaction  besehene. 

2.  Die  Verbündnuss  solle  confirmiret  werden,  Von  beeden 
theilen,  mit  Einem  Jurament,  im  Nahmen  Ihro  Kavserl.  May.  vnndt 
dess  königss  in  Pohlen,  vnndt  der  Pohlnischen  respublica,  zu  Rom, 
zuhanden  dess  Pabstes  abzulegen,  durch  die  beede  herrn  Cardinal 
Pio  vnndt  Barbarini. 

3.  Sollen  Von  Ihro  Kaiserl.  May.  alle  praetensiones  dem  kö- 
nigreich  Pohlen  wiederum  zuruckgeschicket  werden,  welche  zu 
zeiten  dess  Schwedischen  Kriegss,  so  wohl  wegen  der  subsidien, 
alss  anderen  herkommen,  vnndt   dassienige   Diploma,  wegen   der 

_l.  wähl,  solle  wiederumb  restituiret  vnndt  ausgehoben  werden. 

4.  Verspricht  hergegen  der  König  in  Pohlen,  vnndt  selbige 
res  publica,  sieh  aller  der  ienigen  praetensionen  zu  begeben,  wel- 
che von  selbigen  traelat  herriiren. 

I,  kein  Ihi'il,  solle  ohne  dess  andern  wissen,  vnndt  beeder- 
seitss  Einwilligung,   den  IV  -der  tractiren.   noch  annehmen. 

(>.  I>. 't'd.'i •srilhss  Erben,  vnndl  nachkommen,  sollen  zu  diesen 
foedere   Verbunden  sein. 


278 

7.  Soll  diesess  allein  auff  dem  türkischen  krieg  Verstanden 
sein ,  vnndt  zu  einigen  andern  nicht  gezogen  werden. 

8.  Solle  der  Kaysser  schuldig  sein  60  tausendt  man  zu  hal- 
ten, doch  sollen  in  dieser  Zahl,  auch  andere  hülffe,  vnndt  die  Be- 
satzungen in  Vngarn  Verstanden  sein :  dass  Königreich  Pohlen  aber, 
solle  40  tausendt  mann  Vnterhalten,  so  lang  der  offensive  krieg 
wehret. 

9.  Ist  der  krieg  zuführen,  durch  diversion,  Nemblichen,  Ihro 
Kayserl.  May.  in  dem  Königreich,  selbige  Vestungen  wiederumb 
zu  erobern,  dass  Königreich  Pohlen  aber,  Kaminetz  podolsky 
vnndt  Vkraine  angelegen  sein  lassen. 

10.  Zu  beschleinigung  diessess  kriegss  sollen  Ihro  Kayserl. 
May.  dem  Königreich  Pohlen  200  tausendt  Reichssthaler  vorleihen, 
doch  mit  dieser  condition,  dass  die  Summa,  Von  denen  Decimis,  so 
Ihro  Päbstl.  heil,  dem  Königreich  Pohlen  haben  zugelassen,  wie- 
derum abgezogen  vnndt  compensirt  werden  sollen. 

11.  Zu  dieser  Verbündnuss,  sollen  auch  andere  Christliche 
Kinig  vnndt  fursten  Eingeladen  werden,  doch  anderer  gestaldt  nicht 
alss  mit  beeder  Einhelligen  consens  angenommen  werden,  abson- 
derlich aber  sollen  die  beeden  Moskowitische  fürsten  darzu  be- 
ruffen  werden. 

Wienn,  Vom  25.  Aprilis,  lautet:  dass  der  Kayserl.  hoff 
quartiermaister,  nunmehr o  nacher  Pressburg  abgeraist  seye,  da- 
selbst für  die  Kayserl.  hoffstadt  die  quartier,  wegen  bevorste- 
henden randevous  zubereiten. 

Die  auff  dem  Reichssboden  gestandenen  Regimentere  zu  fuess, 
kommen  täglich  zu  wasser  nacher  Wienn,  vnndt  werden  sich  die 
meisten  bei  der  Generalmusterung  einstellen  :  dahingegen  Ver- 
nimbt  man  auss  Nieder  Vngarn ,  dass  die  in  Vngarn  Einquartirte 
Soldatesca,  sich  starck  Zusammen  Ziehen,  damit  sie  die  Ersten 
in  campagna  erscheinen,  vnndt  einige  belägerung  Vornehmen 
möchten ,  derendtwillen  dan  auch  die  gränitz  Bässen  darob  sein* 
damit  die  conjunction  mit  dem  Teckely ,  ohne  Verliehrung  einiger 
Zeit  beschleiniget  werde,  vnndt  sie  der  Kayserl.  armee  Vorbiegen 
mögen.  Wass  aber  mit  belägerung  dienerweg  weiteress  Vorgangen, 
oder  biess  dato  Vorgehen ,  hat  man  keine  gewisse  nachricht , 
Einige  Zwar,  welche  den  Teckely  Endtschuldigen  wollen,  geben 
Vor,  dass  solchess   keine  belägerung,  sondern  nur  Eine  militari- 


Ü79 

scln>  Bxecution,  dardurch  die  Von  ittbigea  gtfpMMtotaitai  necor- 
nrte  contribmtion  m  enwiagei  wye:  GleiehwoMVwlMtet,   dass 

Kr  Teekely  lein«  Irnuppm  1mm  Ilosrnau  Zusammen  Ziehe.  In  des- 
sen, ist  der  Palalinus  EUgBJ  Mit  ciiirirh1  wral  aufbottss 
sehr  beschäftiget  ,  vnndt  \ 'rrsprirlit  eine  stattliche  militz  inss 
fehlt  zu  stellen:  vnndt  weil  dann  Iliro  Ka\scrl.  May.  aueli  Vor  glitt 
angesehen,  dass  eommando  dessienigrn  corpo,  so  in  Croaten  agi- 
ren  solle,  dein  herrn  gcneral  zu  Carlstadt,  vnndt  Hanno  Ooatiae 
anzuvertrauen  ,  alss  seindt  beede  nunmehro  daliinn  gangen, 
vnndt  weiden  sich  ehist  in  campagna  stellen.  Die  jüngst  Von 
k  i\serl.  Internuntio  herrn  Grafen  Caprara  von  Adrianopel  ankom- 
mende bediente  melden,  dass  Zwar  Er  Nuntius  an  dem  türekischen 
hoffe  sehr  wohl  tractiret  werde,  gleichwohl  aber  die  operatur 
Von  dem  friedenss  negotio  zu  tractiren  niemahls  erhalten  habe, 
Bejt  Ihme  auch  alle  gelegenheit  zur  correspondentz  mit  dem  hie- 
sigen hoffe  abgeschnitten  worden:  Confirmiren  nicht  weniger,  dass 
allein  der  gross  Vezier,  wieder  alle  andere  ministros  vnndt  favori- 
ten  dess  gross  Sultans,  mit  seinen  rationibus,  zu  gegenwertigen 
krieg  praevaliret  habe,  auch  dass  die  diffidentz  zwischen  der  por- 
ten  vnndt  Moskau  noch  immer  wachse. 

Der  process  mit  dem  General  Strasoldo  gehet  nunmehr  zum 
Ende,  vnndt  dörffte  der  selbe,  zu  wTohl  Verdienter  straff  all  seiner 
kriegss  Chargen  endtsetzet  werden. 

Den  23.  Aprilis,  Ist  herr  graff  Albrecht  Von  Sinczendorff  zum 
Obristen  hoffmeister,  vnndt  herr  graff  frantz  Augustin  Von  Waldt- 
stein  zum  Obristen  hoffmarsehall  erkläret  worden,  die  ersetzung 
dess  Obristen  hoff  Canccllariatss  aber  dörffte  noch  einen  anstand 
leiden. 

Dem  herrn  grafen  Colloredo  wirdt  allem  Vermuthcn  nach,  die 
Kayserl.  Trabanten  quardie  charge  vnndt  die  Hartzier  haubtmann 
stelle,  dem  herrn  GrtÜM  von  Manssfeldt  conferiret  werden.  Der 
herr  General  Leslie.  hat  die  zu  Khcinfeldcn,  Lauffenburg,  Villin- 
gen, vnndt  Phflippsbarg  gelegene  hesatzungen  herauss  gezogen, 
vnndt  diese  Vier  platz  mit  neu  geworbenen  Volk  beleget . 

Vom  29.  Aprilis,  Wirdt  Von  Wienn  berichtet,  dass  den 
26.  huius  Ihro  Kavserl.  May.  sieh  nachcr  Laxcnhurg  I  irfuget 
habe:  die  abreiss  nacii  Preifcwg  aber  (zu  dem  allda  auff  den  f». 
May   hcstümhlru   randevous)    l)leiht   auf  künfftitren  Montag,    i 


280 

3.  May  festgestellt.  Der  Churfürst  auss  bayern  wirdt  heüt  abendtss 
den  29.  Aprilis  zu  Laxenburg,  oder  wenigst  zu  hoderssdorff  sich 
einfänden,  vnndt  ist  selben  zu  empfangen  herr  Obrister  Kuchel- 
maister  graf  Von  Altheimb  neben  andern  hoff  Cavaliren  entgegen 
geschickt  worden.  Der  Churfürst  auss  Sachsen  hat  gleichfalls, 
durch  eine  heut  angekommene  staffetta  notificiren  lassen ,  dass  Er 
sich  dieser  tage  hier  einfünden  werde.  Die  praesentationes  der 
neopromotorum  bey  hoff,  seindt  den  26.  Aprilis,  seindt  zu  hoff 
durch  herrn  Obristen  hoffmaister  geschehen,  vnndt  mit  den  selbi- 
gen herr  graf  Coloredo  alss  trabanten  haubtmann  Vorgestellet 
worden.  Verwichen  Tage  ist  auch  der  im  Februario  nach  dem 
Spannischen  hoff  abgefertigte  Expresse  Courier  allhier  wieder- 
umb  zurück  gelangt,  vnndt  mit  gebracht,  dass  die  Spannische 
Regierung  bereith  seye,  den  Churfürsten  Von  brandenburg  seiner 
praetensionen  halber,  zu  contentiren:  dessendtwegen  dann  herr 
graf  Von  Lamberg,  sich  wiederumb  nach  selbigen  hoffe  erheben 
wirdt.  Weil  nun  der  bischoff  zu  Ollmutz,  sich  erkläret  hat,  sel- 
bigess  bisthumb  zu  behalten,  hingegen  dass  bresslawische  abzu- 
tretten,  alss  wirdt  ehistenss  ein  newe  wähl  zu  bresslau  Vorgenom- 
men werden.  Ess  wirdt  auch  auss  Warschau  Vom  18.  April  ge- 
schrieben, dass  der  französische  Envoye,  daselbst  sich  zur  abreyss 
rüste,  vnndt  zubezahlung  der  gemachten  schulden,  seine  Clim- 
odien Versilbern  müsse.  Dess  Baron  Sapanora  Secretarius,  ist 
den  25.  April,  per  posta  auss  Vngarn  zue  Wienn  angelangt ,  wel- 
cher an  den  atdar  anwessenden  Spannischen  Ambassadeur  directe 
abgefertiget  worden ;  welchen  den  26.  huius  dess  Teckely  Cantzley 
Verwanter  gefolgt,  vnndt  stehet  diese  Expedition  principaliter  in 
deme,  dass  der  Teckely  bereith  seye,  gantz  Ober  Ungarn,  vnndt 
die  da  selbst  eroberte  platze  abzutretten ,  so  dann  mit  seiner  Vn- 
terhabenden  Militz  in  Ihro  Kayserl.  May.  Dienste  zu  tretten,  infahl 
selbige  dass  Königreich  Vngarn  an  seine  Privilegien  vnndt  freyhei- 
ien  nit  turbiren,  vnndt  lhme,  seiner  Sicherheit  halber,  genugsamb 
quarantiren,  beynebenss  der  Verlangten  Privilegien  Versichern 
werden.  Von  Offen  hat  man  brieff  Vom  17.  Aprilis  erhalten,  wel- 
che melden ,  dass  Er  Teckely  den  Vezier  zu  Offen,  seiness  frühe- 
zeitigen Veldtzuegss  versichern  lassen,  vnndt  die  belägerung  bey 
Diennweg  aufgebebt  habe.  Ferners  meldet  auch  der  den  28.  April 
auss  türckey  ankommene  kundtschafft,  dass  die  Essegger  brücken 


281 

|tr  schlecht  Verwahret,  vnndt  mit  leichter  Mike  zu  ruinircn  seye. 
Me  zu  Neührüsl  gestandene  500  lartaren,  haben  gegen  trentsrhinn 
gettreift,  vnndt  Viel  Christen  nicdrrgrsahlct ,  vnndt  abgeführt, 
wie  auch  nicht  wonig  dörffer  in  brandt  gesteckt. 

Wienn  Von  2.  May.  wirdl  neklllthlen  geschrieben,  dass  er- 
nennte zu  Xeiiheiisl  gelegene  500  Tartaren,  biess  auf  1000  Mann 
verstcreket  worden,  vnndt  haben  abermahlss,  in  der  Neütrischen 
gespannseiiaft ,  sehr  übel  gehauset,  auch  von  Offen  aus  befelch 
erhalten,  die  irruption  in  die  Insul  Schutt,  wo  möglich  zue  exe- 
quiren,  vnndt  alda  alless  in  die  aschen  zu  legen;  derendtwegen 
auch  vonn  Wienn  die  Ernstliehe  absieht  zu  haben,  vnndt  tag  vnndt 
nacht  zuhalten,  befelcht  worden,  der  tartar  Mann  befündet  sich 
mit  seinem  haubt  corpo  noch  dato  Vnter  Kamienetz,  in  erwartung, 
wass  die  porten,  seiness  weither  march,  vnndt  Vornehmen,  dis- 
poniren  werde.  Den  29.  April ,  hat  sich  der  Churfürst  auss 
bayern  zu  Laxenburg  eingestelt,  Von  dannen  Ehr  heünt,  id  est, 
2.  May  nähr  Wien  rucken,  vnndt  bey  der  Verwittibten  Kayserl. 
Mayt.  dass  mittagmahl  einnehmen  wirdt;  an  eben  ernennten  tag 
ist  der  hertzog  von  Lothringen,  nacher  Pressburg  abgereist;  zu 
Vor  aber  Von  Ihro  Kayserl.  May.  mit  dem  absolut-  vnndt  inde- 
pendenten  commando  über  die  Kayserl.  haubt  armee,  vnndt  der 
khünfftigen  operationes  begnadet  worden  hat  auch  gedachter  hert- 
zog Vor  übernehmung  dess  gemelten  haubt  commando,  vnndt  ohne 
mittelbahrer  übernehmung  direction  des  gantzen  Kriegss  zu  Ver- 
stärkung der  Kayserl.  haubt  armee,  noch  diesesss  erhalten,  dass 
die  drei  inns  Reich  destinirte  Regimenter  zu  pferdt  alss  Sachsen 
Lawenburg-Piccolomini-Khueffstcinisehe  gleichfahlss  nacher  Vn- 
garn  zugehen  contramandiret  worden.  Den  3.  May  werden  Ihro 
Kayserl. May.  gleichfahlss  nacher  Pressburg  auffbrechen,  vnndt  den 
6.  huius  den  randevous  zu  Kützsee  perschönlich  beywohnen :  con- 
tinuiret  auch  die  alliantz  mit  Pohlen  im  Vorigen  Valor,  vnndt  ist, 
wir  den  2*.  April  gemeldet,  alless  fest,  steiff  und  richtig  ge- 
schlossen. Den  1.  May,  Ist  ein  Expresser  Courier  an  den  Kayserl. 
Internuntium  grafen  Caprara.  naehr  der  porten  abgefertiget  wor- 
den, mit  dem  befelch,  dass  Br  sich  nach  ankündigung  einess 
öffendtlichen  Kriegess  ohne  einige  weithere  friedcnsshandtlung 
alsohaldt  licenziren  solle.  Sonsten  hat  man  Von  15.  Vnndt  23. 
passato  brieffe  von  Offen  erhalten,  welche  melden,  dass  der  gross 


282 

Sultan  den  1.  Aprilis  Von  Adrianopel  aufgebrochen,  der  Vezier 
Von  Offen  aber  befelch  habe,  die  gränitz  Völker  alsobaldt  an  sich 
zuziehen,  vnndt  den  march  der  Kayserl.  armee  wohl  beobach- 
ten-, Sintemahlen  über  deren  movirung,  in  dem  türckischen  Ge- 
bieth  eine  solche  forcht  entstanden ,  dass  ermelter  Vezier  beweget 
worden,  alle  Richter  auss  denen  dörffern,  nach  Offen  zu  beruffen, 
vnndt  selbe  bei  hauss  zuVerbleiben ,  durch  Versicherungss  paten- 
ten Versprechen  müssen.  Denen  gränitz  Bässen  aber,  ist  anbefoh- 
len worden,  auf  den  15.  huius,  sich  mit  ihren  Völkern  ,  daselbst 
einzustellen;  die  Spachi  aber,  haben  sich  bereithss  endtschuldiget, 
dass  inen  solcher  termin,  wegen  ergiessung  der  wasser  zu  kurtz 
seye.  Von  dem  Teckely  wirdt  Vnterschiedlich  discuriret,  vnndt  ob 
man  schon  Von  dessen  geheimben  consilijs  diversimode  ominiret,  so 
soll  doch  gewiss  sein,  dass  seine  abgesandte  in  22  persohnen  stark, 
mit  dem  Vezier  Von  Offen  in  gehaimber  conferentz  gewesen , 
vnndt  Von  darauss,  gegen  belgradt  dem  Sultan,  in  nahmen  ihres 
principalss,  die  auf  sich  geladene  impression  zubeweisen ,  passi- 
ret  seindt.  Die  Vestung  sigeth,  ist  neülicher  tagen  angesteckt 
worden,  vnndt  wie  man  muthmasseth  durch  einen  Croathen  alwoh 
eine  grosse  mänge  proviandt  vnndt  munition  Verbronnen,  vnndt 
ist  das  fewer  so  hefftig  gewesen,  dass  auch  die  stuck  grosse  theilss 
Zerschmoltzen  seindt,  so  bey  denen  türken,  ein  übless  oraen,  vnndt 
grosen  schrocken  Verursachet. 

Vom  6.  May,  wirdt  mehrmahlen  Von  Wienn  confirmiret ,  dass 
auss  Croaten,  Ein  fingirter  Praebek,  zu  denen  türken,  in  dass  grä- 
nitz hauss  sigeth  übergangen,  vnndt  dienst  angenommen,  nach 
deme  er  aber  seinen  Vorthl  ersehen,  hatte  er  mit  absonderlicher 
manier  gliende  lunden  an  den  grossen  pulffer  thurm  gelegt,  dass 
also  selbiger,  sambt  einem  grossen  theil  der  Vestung,  in  die  Luefft 
gesprenget  worden ,  vnndt  dabey  500  türcken  geblieben ,  der  ge- 
meinte Praebek  aber,  hat  sich  Vorhero  mit  der  Flucht  salvirt.  Den 
3.  May,  Seindt  Ihro  Kayserl.  May.  sambt  dem  Churfürsten  auss 
bayern,  Von  Laxenburg  nacher  Vngarn  auffgebrochen.  Vnndt  selbi- 
gen abendtss  zu  pettronell  (alwoh  dieselbe ,  sambt  der  gantzen 
hoffstadt,  Vom  herrn  Grafen  Ferdinand  Ernst  Von  thraun  herligist 
tractiret  worden)  angelangt,  folgenden  tag  aber,  sich  aldar  mit 
einer  Jagt  erlustiget,  vnndt  nach  eingenohmenen  frühmahle,  ge- 
gen Pressburg  forth  passiret,  alwo  sie  auch  des  4  dito   ankommen. 


283 

Sons! «Mi  Vcrnimhl  man.  dass  die  1'ortset/imi;  gagiVWfrtigen    tiirken 

kriegst,  Von  VntersekiedHchen  fürsien.  so  hitmfceii  dea  Ottonari- 

nisehcn  Joch,  inil  der  contribnlion  Vntcrworffen .     hüclisl  \ "«»rln n«-f. 
wird!,  haben  auch  »lern  Kayserl.  hoff  Versichert,  dass,   so    haldl  sie 

einigt  pregressen  im  Kayserl.  treffen  ipftrea  werden,   lieh  mit 
denselben  conjnngiren,  vnndt  gciamMflr  hand  daei  (ftrekieehe  hör 

Verfolgen  wollen,  weichet!  aneh  Von  dem  Teckely,   vnndt    seinen 
anhang  Verhoffet  wird. 

Vom   9  May,   YYirdt  Von  Wienn  berichtet,   dass  den  2  huius, 
harr  Graf  Carl  von  Wald tet ein,   auss  Pohlen   nacher  Wienn  ange- 
langt,  welcher  den  folgenden  tag,  Ihro  Kayserl.  May.  über  seiner 
negotiation,  vnndt  glücklich  geschlossenen  alliantz  relation  erstat- 
tet habe,    auch   beynebenss  gutte  hoffnung  mitgebracht,    dass  er 
ebenermassen  Mosskau,    in  die   wieder   die   porten   geschlossene 
alliantz  eintretten  werde:  Der  Teckely,    ist  dem  Ve  lauth   nach, 
Von  dem  Vezier  zue  Offen   citiret  worden,    weilen   er   sich  aber 
allerseithst  befürchten  thuet,   hat  er  keine  Lust  zu  erscheinen.    In 
dessen  ist  gewiess,  dass  die  granitz  tureken  (auss  beysorge,  damit 
sie   nicht  frühezeitig  Von   der  Kayserl.  armee   überfallen,    vnndt 
dass  Landt  in  grundt  Verderbet  werden  möchte)  Ihre  beste  mobi- 
lien,    sambt   weib  vnndt  Kindern  gegen   Offen,   vnndt   Griechisch 
Weissenburg  salviren,  vnndt  in  grosser  forcht  stehen :  Wass  aber 
Er  Teckely  sich  fernerss   resolviren   werde,    stehet  zu  erwarten, 
doch  continuiret  nit,  dass  ehr  die  belagerung  dess  Schlosscss  Dün- 
neweeg  aufgehoben    habe,    sondern   dass   er   die  Defensores  zur 
eusersten  extremitaet  reducire:  vnndt  kan  man    auss  seiness,   zue 
Wienn   anwessenden  Abgeordneten  gethanen  proposition:  genug- 
samb  abnehmen,   dass  er  biesshero,   nichtss  anderss  gesucht  habe, 
dan  den  Kayserl.  hoff,  mit  schmeüchlerischen  Versprechungen  auff- 
zuhalten  vnndt  betriegen,   sintcmahlen   er  seine  waffen  wieder  den 
türken.  alss  den  erst  zu  wenden  sich  resolviret,  wo  fern  man  ihme. 
neben  gantz  Ober  Vngarn,  auch  nunmehro  Sieben  gespannschaften 
in  Nieder  Vngarn  biess  an  die  waag,  cum  absolutissimo  et  indepen- 
denti  Dominio  abtreiten  werde.  Den  0  May.  ist  emltlieh  die  SflteTN 
gemelie  general  Musterung,  In  Vngarn,  bey  dem  Städllein  kützsee 
Vorgenohmen   worden,    dabey  sich  auch  Ihro  Kayserl.  May.  neben 
der  ietzt  regierenden  Kayserin,  vnndt  Ertzhertzo^lit  lien  PriariOtin, 
in  begleitung  dess  Churfürsten  auss  bayern,  Vmb  8  Vhr  Vormit- 


284 

tag,  in  Einer  schönen  Ordnung  vnndt  prächtiger  begleitung  ein- 
gefunden, vnndt  dem  heyl.  Meessopffer  (so  von  dem  herren  Ertz- 
bischoffe  Von  Gran  in  freyen  feldt  gehalten  worden)  beygewoh- 
net;  worauf  die  gantze  in  ordentliche  Squadronen  gestandene 
armee,  die  Benediction  Empfangen,  vnndt  der  Päbstliche  Ablass, 
so  denen  wieder  dem  Erbfeündt  streittenden  Soldaten  gegeben, 
abgelesen  wahre;  da  auch  Ihro  Kayserl.  May.  die  Vollige  armee 
so  sich  in  Einer  starcken  Vngarischen  meilweegslang,  mit  75 
Stucken,  im  volligen  patalien  über  42  tausendt  man  stark  be- 
funden (worzu  noch  8  tausendt  mann  Kayserl.  Volk  kommen 
solle,  ohne  denen  hussaren,  vnndt  Vngarischen  regim entern  ,  so 
ebenermassen,  bey  dieser  general  Musterung  in  form  Einer  tür- 
ckischen  Pataliae  6  tausendt  mann,  vnndt  bei  sich  habenden  20 
schweren  Stucken,  gestanden)  Von*  Regiment  zue  Regiment, 
perschönlich  durch  vnndt  durch  besichtiget  5  seindt  auch  so- 
wohl Von  der  gantzen  Artigleria,  alss  Volligen  Infanteria  vnndt 
Cavalleria ,  drei  Salve ,  mit  gutter  Ordnung  gegeben ,  vnndt 
nach  diesen  allen  Ihro  Kayserl.  May.  neben  den  Churfürsten 
zue  bayern,  Von  dem  hertzog  auss  Lothringen,  in  denen 
kostbahrlichen,  aufgeschlagenen  gezchlten  auffs  herrlichste  trac- 
tiret  worden. 

Ordentliche  Specification , 

deren,  bey  iezt  ernennten  general  Musterung  gestandenen  Regimentern,  sambt 
dero  haubt  Armee  Verordneter  Generalen  vnndt  anderer  Ober  Officiren. 


Generalitaet  über  die  Kayserl.  Cavaleria. 

Carl  hertzog  zu  Lothringen  vnndt  Baar,  Ritter  dess  gülde- 
nen Vellus,  der  Rom.  Kayserl.  May.  General  Leuthenant  feldt- 
marschall,  vnndt  gevollmächtigter  gubernator  aller  Ober  vnnd 
Vnter  Oesterreichischer  fürstenthumben  vnndt  Landen. 

Hertzog  Von  Sachsen  Lawenburg,  general  bey  der  Cavalleria. 

Aeneas  graf  Caprara,  general  bey  der  Cavalleria. 

Rudolf  graf  Rabatta,  general  feldtmarschall  Leutnant. 

Wilhelm  Ludwig  Marggraf  Von  Baden,  General  feldtmarschall 
Leütenant. 

Baron  Mercy,  General  Wachtmeister. 


186 

Generalltaet  Aber  die  Kayserl.  Infanten,). 

Hermann  Margraf  zu  Baden  vimdt  llnrhhcrg,  der  Köm. 
K.iNscrl.  Mayl.  PJllHllllifll  gflllliwllW  Kalli  liotV  krfogM  l'ivu'sidrnt 
fcldlmarsrhall.  vnndt  general  IV  Hitali  (?)  samhl  denen  ineorpo- 
rirten  granitzen. 

Graf  Leslic,  General  fcldtzcügmeister. 

Br«ft  Hudiger  graf  Von  Stalircnherg ,  general  feldt-Zcüg- 
m eist  er. 

Carl  Evgenius,  Hertzog  zue   Croi  fcldtmarschall   Leutnant. 

Baron  Avilla  ,  general  Wachtmeister. 

Johann  Baptista  Baron  Von  Diepenthal,  general  Wachtmeister. 


Archiv.  Jahrg.  1850.   I.Bd.   II.  II, 


286 


Regimenter  von 


Obriste 


Aeneas    graf   Von 
Caprara 

Rudolph  graf  Ra 
batta 

Graf    Von    Düne- 
waldi. 

Graf      Von    Palffi 
Carl. 

Don  Francisco  graf 
Gondola 

graff  Taffe 
Baron  Von  Mercy 
Baron  v.  salleweil 
Graf  Montecucoli 
graf  Götz 
Dupigni 


Obr.  Leütenaiit 


Obr.  Wachmeister 


graf  Gabriani 

Carl  Bar.  de  pace 

Baron  Von   Wel- 
serssheim 

Baron  V.  Bartzita 

Graf  Carbellie 

Phil.      Christoph 
graf  Breüner 

Baron  Santus 
Von  heisoler 
Baron  V.  Vernier 


Trucksass       Von 
Wagenhausen 

Baron  deSt.Croy 


graf  Piccolomini 

Joa.  Christ.  Baron 
V.Schrottenbach 

Graf  von  Arichetti 
graf  Von  Rodern 


graf    von    Wün- 
discfcgrätz 

De  la  Garde 


Suallie    de    Pas- 
santier 

Von  Schaden 

Graf  Sellesi 

Baron  Caplierss 

Baron   de    Chau- 
viray. 


Rittmeister 


graf  Von   Arco 

Fr.  V.  Vortigkh 

graf  Von  Losen 

Sohier         Von 
Wündmühl 

graf  Strozzi 

Baron  de  Hotva 

Baron  V.  Wan- 
gen 

Von  Saltz 
Von  Saxengang 


Baron  Von  Bel- 
lard 


Chelier  de  Cha- 
viray 


Marquis    Char- 
lotti 

Lovis  graf  Von 
Thurn 

Baron  Zweyer 

Von   Motschlitz 

Puchel 

Carl  Arnolde 

Du  Huin 

hertzog        Von 
Wirtnberg 

Carl  de  fourlani 

Krieger 

Margans 


Dragoner 


Graf  Styrumb 
graf  Castelli 


Louis    Printz     de 
Savoie 


Baron  Derbevill 


Bar.  deCheverelli 
graf  Rabantin 
Carl  graf  Magnil 
Marquis  Videlly 


grat  Von  Salburg 

Von  Retini 

graf  Von  Arco 

Baron    Von    Bis- 
singer 


Haykmarin   Ma- 
donius 

Grudeur 


Rebock 


Baron  VonRin- 
stett 


Prever 


Marquis  de  Car- 
boun 

graf  Pacy 


graf  Von  Stra- 
soldo 


Croaten 


Graf  Von  Ladron 
graf  Kery 


Don  Petro   Ric- 
cardi 


Hyronimo      Von 
Ledron 

graf  von  Salburg 
Ernst  Von  Erkart 


Baron  V.  soupsin 
Graf  Kery 
Martin  Pritilla 


Graf  V.  Bustall 
Carl  V.  lonuzel 


Graf  Von  aues- 
berg 


Baron  Kornfeil 


Andress      Paul 
Romani 


Baron  Von  Rus 


287 


der  Cavnlleria. 

Rittmeister 

flUrk  (■ 
Main. 

•man 

Dicrich 

Hornich 

Hoffmann 

African 

Baron  de    Leie 

800 

Joseph  graf  Von 
Rabatta 

Marquis  Cusani 

Joh.  Willi.  Bar. 
V.  Rittersdorff 

Joh.    Gottfriedt 
Von    Geissmar 

Fr.Maur.Osetz- 
ky  VonOsetzka 

800 

Von  Engel 

graf   Von    tor- 
ringen 

Von  Matelli 

lemmich 

Falkner 

800 

Von  Andlao 

Von  Preffost 

Von  Facken 

graf  Palm 

Von  getschau 

800 

Wanssflett 

Ratzolini 

Reichardt 

Koller 

Gäller 

800 

Landelin       de 
Buquoy 

Baron  Lory 

Meilini 

graf  Von   Arco 

Obrist  kleblss- 
berg  compagn. 

800 

Sualliede  lignie 

Neuffuil 

le  Marr 

Chamare 

Baron    de    fal- 
ckenstein 

800 

Baron  v.  Bachn- 
heim 

Baron  V.  Schaf- 
gut sehe 

graf  vonLosin 
thal 

De  l'Esperantze 

de  Love 

800 

grafV.  Oppen- 
atorff 

Von     Scharffn- 
bach 

Jacob  de  Four- 
lani 

graf  Von  Vlle- 
feldt. 

graf  Von  Lam- 
berg 

800 

Baron  Hokorso- 
witz 

GrafV.  Gronss- 
feldt 

Krauss 

Haslinger 

Von  Zalusky 

800 

Falaise 

Du  Pore 

Du  Prey 

Chevalier  Gor- 
nay 

Baron  Cerier 

800 

Reg  imenter. 

Pncsgraben 

graf  Von  Schal- 
lenberg 

Funckh 

Benning 

Von  Pipan 

800 

Jacobin 

Steinssdorff 

Kunist 

truppo 

De  Banse 

800 

la  Rösche 

Lixau 

De  Parc 

Rivo 

la  Rösche 

800 

Alexander      de 
gabelhoffe 

Von  Cerning 

Henrich  Balfour 

Von      Schlech- 
tenthal 

De  Namey 

800 

Regimenter. 

Baron   Von  gu- 
behoffe 

graf  Von  Arco 

Baron     Musch- 
wander 

800 

Joh.        Ludwig 
Brackherr 

Malowitz 

Jo.  Molini 

800 

Graf  von  Gaiss- 
nick 

Michacevich 

Von  talhcini 

m 

1!) 


288 


Regimenter  von 


Obriste 


Obr.  Lefitenant 


Obr.  Wachtmaister 


Haubtleüthe 


Marquis  de  Grana 


Ernst  Rüdiger  graf 
Von  Stahrenberg 


Wilh.  Ludw.  Marg. 
graf  Von  Baden 


Heinrich  Graf  Von 
Mannsfeldt 


graf   Von     Stras- 
soldo 


hertzog  Von  Croy 


Baron  Von  Dippen- 
thal 


graf  Souches 


graf vnndt  herr von 
Scherffenberg 


hertzog  vom  Neu- 
burg 


Von  Wallis 


Baron  Beckh 


Baron  Heister 


Dhim 


hertzog  Von  Birtn- 
berg 


Baron  Rosa 


Von  Samorasky 


Baron    Von   Kot- 
lintzky 

graf  Tylly 


Alexander       graf 
Lesslie 


graf  von  herber, 
stein 


Baron       Perters< 
walt 


graf  Joerger 

Alexander       Von 
Göking 

Baron   Saponora. 
Baron  de  Arizago 


graf   von    Schol- 
lenberg 


Leopolduss     Von 
Cobb 


Von  Amensage 


Baron  de  Willani 


Baron  Walter 


Baron  Cavallerio 


graf  Von  Schalln* 
berg 


Baron  de  Oggilbi 


Carl  Von  Callen- 
felss 


Ferdinand    Baron 
de   Blier. 


Von   Bischoffhau- 
sen 


Frantz  Montanelli 


herr  Göerg   graf 
Von   herberstein 


Baron   Von  Gey. 
mann 


Von  Gallenfelss 


Baron  Ruschland 


Oretzky 


Rucklender 


Silberberg 


Von  Bornstatt 


Garassie 


Brantner 


Montuche 


Spanner       Von 
Plinssdorff 


Eberth 


Deckh 


Mattiass    frey. 
wirth 


Von  dolne 


Artusser 


Roniski 


Von  Spepach 


Biliar 


Burgerelli 
Von  Bredan. 
Cunigam 
Pretory 


Hironymus  Von 
Strassoldo 


FrantzCommely 


haucher       Von 
Gleissendorf 


Marquis  Sipioni 
wagni 

Adolph         Von 
Hompesch 

BaronVon  Lam- 
berg 

Von  Seistein 


Reischofe 


Von     Bommer- 
feldt 


Baron  Wachen- 
heim 


289 


der  Infniitfcrin. 

II.Ull.lIciillH' 

Stark   In 

.Irr 

Von  Cronenfeld 

Görtz 

Funck 

herberstein 

PlVirmhofcn 

graf   Von  Rap- 
pach 

Krausse 

Gundiwalt  gral 
Von     Stahren- 
berg 

graf  Jöerger 

Wicketon 

Dirheim 

Wanger 

Praida 

Baron  de  Eckh 

Wasoul 

2040 

Baron  Gall 

Miller 

graf   Von    AH- 
heim 

graf  Von  Aurs- 
berg 

Von  Steinbach 

2040 

Goadani 

Baron  Mailer 

Caietano  Alto- 
vani 

formentini 

Baron        Von 
Schlichtweg 

1020 
20*0 

graf  Von  Tattn- 
bach 

Wolff 

Arllony 

Neyhold 

Von  Ruck! ender 

2040 

Travers  Von  Or- 
tenstein 

Baron  Gäller 

Joann.    Henne- 
mann 

Von  Rischery 

Graf  Von  Buch- 
heim 

2040 

Michael  Kaiser 

Jordannicss 

Baron  Asty 

Burchard  Sesy 

Graf  Von  Rhim- 
burg 

2040 
1020 

Von  Copaun 

2040 

Baron  Von  Kot- 
lintzky 

Von  der  felsch 

Moräzky 

Von  Raudnitz 

Müller 

Heisser 

Von  Mannet 

Graf  Von  Zinzn- 
dorff 

Czastrana 

Zeacka 

1020 

Porcy 

Jarisch 

Baron  de  Lesti 

lefflholU 

1020 

Steiger 

Hanenstein 

Franckenberg 

Rampolschofer 

Geissruck 

MM 

JlllO 

290 

Folgende  Regimenter  sollen  noch  ehistenss  auss  anordnung  Ihro 
Kayserl.  May.  zu  der  Armee  stossen;  drey  regimenter  zu  pferdt: 

Sachsen  Lawenhurgische      .     » 800  Mann. 

Piccolomische 800      „ 

Khueffsteinische 800      „ 

Zwei  Regimenter  zu  fuess:    Khaisersteinische      2020      „ 

Thaunische 2020      „ 

Ein  Regiment  Dragoner 800      „ 

Ein  Regiment  Croaten 800      „ 

Nach  Vollendeter  general  Musterung  haben  Ihro  Kayserl. 
May.  den  folgenden  tag  (id  est  7.  May)  Einen  General  kriegssrath 
gehalten,  vnndt  der  gesambten  Armee  ihre  gebührende  besoldung 
reichen  lassen.  Verhoffet  man  auch,  ess  werde  der  hertzog  Von 
Lothringen  kürtzlich  mit  der  volligen  armee  auffbrechen ,  sich  na- 
cher  Raab  ziehen,  vnndt  den  feündt  gegen  Grann  mit  starcken 
partheyen  zu  incommodiren  suchen,  auch  Vielleicht  wohl  gar  die 
belägerung  diessess  orthss  Vornehmen.  Welche  ebenermassen  der 
Pallatinus  regni  mit  seinen  bey  sich  habenden,  vnndt  nechst  der 
kayserl.  armee  gestandenen  6000  pferden  folgen  solle.  In  übrigen, 
seindt  zwey  Praebecken,  vnndt  drei  türcken,  welche  bey  den  Ran- 
devous,  alss  Spionen  ertappet,  nacher  Raab  abgesändet  worden: 
vnndt  ist  den  6.  hujus  Ein  Expresser  Von  Neutra  ankommen, 
so  mit  gebracht,  dass  ein  starcke  parthey  Tartaren  vnndt  Tür- 
ken Von  Neüheüsl  zu  recognosciren  vnndt  Mündern  aussgangen, 
in  meinung ,  dass  Vnsere  alle  beym  randevous  waren ,  so  aber 
Vondess  general  Schultzen  vnndt  Vngarischen  partheyen  Verkundt- 
schafftet  worden,  vnndt  Von  denen  biess  700  inss  grass  beysen 
müssen. 

Den  12.  May,  Ist  der  Landtag  Schluss  in  Marggraffthumb 
Mähren  pro  Anno  1683  in  der  königl.  stadt  Brunn  publiciret  wor- 
den-, So  an  folgenden  punctis  bestehet: 

1.  Erhaltung  dess  Cattolischen  glaubenss,  werden  die  löbl. 
herren  Stände  Ihnen  besten  Vermöffenss  anireleffen  halten. 

2.  Cameral  Verwilligung,  vnndt  in  Ihrer  Kayserl.  May.  freyen 
disposition,  haben  die  selben  75  tausendt  fl.  für  diessess  Jahr  mit 
diesem  Verstandt  allervnterthänigist  Verwilliget,  dass  darunter 
die  besoldungen  dero  königl.  Tribunals  der  Landttaffel,  vnndt  an- 
deren Landtssbedienten,  wie  auch  pro : 


S91 

,3.  Der  fortifications  beytrag  per  10  lausoii«ll  fl.  bcgrieffcn 
sein,  vnndt  «1  i «-  gelder  in  ihren  hänilrn  bleiben,  drssglcirhm  in- 
spectinn  über  den    i\>i't iii t*;U ionihus    ihnen    n-ehiihreii  soll«'. 

4.  Bejtng  /u  denen  KrkgM  Verfassungen  in  zwöllV  Monalh- 
lieben  ratis  300  tausend!  11.  Davon  der  hier  Lamless  einquartir- 
ten  soldatesea  Vnterhalt,  sainbt  denen  Servitzien,  der  Staab  vnndt 
bei  der  bühern  primae  Officirem  del'alciret,  wie  Riefe  die  zwei 
Quarnisonen  aufl'  dem  Spielbcrg  vnndt  bradiscb  samht  dein  Ober 
Kriegt!  Commissario ,  Ingcncur,  vnndt  artigleria  bedienten  mit 
ihren  portionen  vnndt  Servitz  besoldet  werden  sollen. 

5.  Servitz  dess  gemeinen  Mannss  biss  auff  den  Wachtmeister 
vnndt  feldtwabl  inclusive,  so  Viel  deren  im  Landt  würeklich  ein- 
quarf  iret ;  begehrter  massen,  annoeb  für  diessmahl,  doch  mit  auss- 
drücklichcr  aussscblüssung  der  obangeregten  Staabss  vnndt  hö- 
heren primaeplanen  Officicr  übernommen. 

6.  Kriegss  Durchzüge  thuen  die  Löbl.  herrn  Stände  annoch 
für  diessmahl  mit  dein  Vorbehalt  vnndt  Bediengnuss  übernehmen, 
dass  dabey  Eine  genaue  Kriegss  diseiplin  wie  Ihro  Kayserl.  May. 
allergnädiegst  Verheüssen,  gehalten,  vnndt  der  Vnterhaldt  der 
endtzwischen  auflf  ein  neügess  moderirten  Tappen,  noch  Von  der 
Soldatesea,  worunter  auch  der  Staab  vnndt  Völlige  primae  pla- 
nen Verstanden,  Vnfehlbahr  vnndt  bey  Vermeidung  der  jüngsten 
patenten  aussgesetzten  straff,  guet  gemacht  werde. 

7.  Kriegss  cassa  Rest  per  46  tausendt  fl.  betreffendt,  haben 
sieh  die  selbe  anerbotten,  in  erwegung  der  grossen  proviandt 
bedfirffti^keit,  dabien  Betrachten,  damit  obigess  zu  dem  Vnendt- 
pärliehen  proviandt  gewidmete*!  quantum  aufgebracht,  oder  wann 
ia  nicht  lauter  paarsrhaft  zuerhöben  were,  an  slatt  15  tausendt 
gülden,  25  tausendt  Mctzen  Kborn  bei  parücular  Landess  Inwoh- 
ner gegen  Versehreibung,  beygeschafft  werde. 

8.  Modus  Contribuendi,  vnndt  auffzubringung  der  Ver- 
willigten Summen,  ist  dass  sicherste  mittl  der  Lahnen  vnndt 
Camincn  befunden,  vnndt  dahero  Ein  Lahn  mit  16  fl.  vnndt 
Bio  Camin  mit  1  fl.  30  kr.  beleget  worden,  solche  in 
z-wev  Terminen,  alss  auf  Vnser  lieben  frawen  himinelfartb, 
vnndt  auff  Sanct  Martini  abzustatten,  die  irethane  antieipa- 
tion  aber  bei  dem  letztem  tennin  zu  defalciren,  worunter 
die  fre\  sesMii.   frrvhauern.  frcymiihler,    vnndt   Puboutzsehi    \  er- 


292 

standen  werden,  dass    sie  den  fertigen  leidentlichen  anschlag   zu 

endtrichten  haben. 

(NB.  Wegen  Vorhero  benenten  Kriegss  cassa  Rest,  betref- 
fendt  in  einer  Summa  46  tausendt  fl.  haben  annoch  auf  iedess 
Lahn  2  fl.  zugegeben  müssen  werden,  Ist  also  ein  Lahn  Völ- 
lig biess  auf  18  fl.  gestiegen.) 

9.  Gleichheit  der  Einquartirungen ,  solle  solche  durchgehendt 
alle  betreffen ,  vnndt  absolute  kein  orth-,  oder  Landtss  Inwohner 
davon  eximiret  bleiben. 

10.  Saliterss  Verschleiss,  Dempfung  der  Schaffler  insolentien, 
abschaffung  der  Zieggeiner,  vnndt  übermässiger  Judenschaft,  dan 
auch  der  Mauthtaffeln  ausshängung;  Solle  der  Salniter  in  Ihrer 
May.  Zeugheüsser  gegen  9  fl.  ohnweigerlich  gelieiferdt ,  der 
Schaffler  insolentien  (?)  vnndt  die  Zieggeiner  abschaffung,  auch  we- 
gen der  Juden,  von  denen  königl.  herren  Creysshaubtleüthen  dem 
Königl.  Tribunali  relationiret  werden  ,  ob  wass  abgeschafft?  oder 
wie  Viel  deren  noch  obhanden  seyen. 

11.  Einrichtung  der  peinlichen  hallssgerichten  ,  beruhet  an 
Kayserl.  allergnädigt  -  weiterer  Vntersuch-  vnndt  berathschla- 
gung,  vnndt  wessen  die  selbe  sich  allergnädigst  resolviren  werden. 

Vom  13.  May,  Wirdt  Von  Wien  berichtet,  dass  nach  deme 
Ihro  Kayserl.  May.  die  General  Commando,  bei  dero  armee  in  Vn- 
garn  dergestalten  distribuiret,  dass  Ihro  Durchl.  der  hertzog  Von 
Lothringen  absolute,  der  hertzog  Von  Sachsen  Lauenburg  den 
Rechten,  der  herr  general  Caprara  den  Lincken  flügel,  der  herr 
graff  Leslie  (welcher  in  kurtzen  zue  Wienn  erwartet  wirdt)  die 
Artigleria,  herr  graf  Von  Stahrenberg  aber  die  Infanteria  com- 
mandiren  solle:  Alss  ist  den  12.  dito  die  Völlige  armee  Von 
Kützssee  auffgebrochen,  vnndt  hat  den  March  directe  gegen  Raab 
genommen,  welche  muthmässlich  durch  die  Insul  Schutt,  daselbst 
zwei  Schiffbrücken  geschlagen  passiren,  so  dan  gegen  Grann 
rucken  wirdt.  Ihro  kayserl.  May.  haben  Vor  dero  abreyss  Von 
Pressburg,  auch  mit  denen  Vngarischen  Magnaten  Eine  conferentz 
gepflogen,  vnndt  den  12.  huius  sambt  dem  Churfürsten  auss  bayern 
sich  wiederumb  zu  Laxenburg  eingestellt :  In  dessen  will  für  ge- 
,v  iess  Verlauthen ,  dass  Ihro  kayserl.  May.  mit  eingang  dess  mo- 
nathss  July  Von  wienn  nacher  Lintz  oder  Prag  auffbrechen  wer- 
den, allermassen  man  nit  für  rathsamb  halten  will,  dass  die  Nie- 


EM 

derkunffl  Ihrer  May.  der  Kayserin,  welche  allen  mutlimassen  nach 
inil!    anssgang  drss    ivgvsti   erfolgen  möchte,   zuc  Wienn  heschc- 
hen  solle,  auss   heysorg,  zum  fahl  die  Ifircken  einen  Vorlheil  ge- 
gen    Voss    halten   sollten,    sie   die    brlägeruni;-    Einer   iniporl irl iclirn 
Vestnng    \ ornehmen,   viiml t  dan  durch  ganfz  Ocslcrreich   streiften 
mochten:   So  scindt   auch  Ihm  Kaisrrl.  May.  resolviret,   Eine  ge- 
sandlschalt   nach  Moskow   H    expediert!,   Vmh    selbigen   C/.ar  zur 
alliantz  anzuziehen :   Die  rasirung  der  >\  ionnerisrhen  Vorslätlc  ist 
wiederumh    der  gestaldt   suspendirt,    dass    ein    ieder   sein    hauss, 
welehess   auf  eraignete  grössere  bedrängnuss  dass  aussgestrrekte 
Ziel  hcIrrlVcn  möchte,  auf  eigene  Vnkosten  abbrechen  solle,  die 
ausrrn   fortificationswerk    werden    nach   alles    fleissess  forth   ge- 
setzet, vnndt  noch  diesess  Jahr    wo   möglich    die  äussere   revel- 
linen  incamminiret  vnndt  die  contra  scarpen  mit  palissaden  einge- 
sehlossen  werden.    Den  11.  May  seindt  1000  Mann  bey  Pressburg 
die  Donau  passirt,   welche  Vnterm  commando  dess   herrn   general 
Schultzenss  den  waagstrohm  sollen  bedecket  halten:  die  übrige  im 
Reich  stehende  Kayscrl.  Regimenter,  seindt  auch  beordert,  schleu- 
nigst herunter  zu   marchiren,  vnndt  hat   man   ebenermassen  auss 
Pohlen,    dass   selbige   macht   zu   Ende  Juny    beysammen   stehen, 
vnndt   die    operationes   anfangen    werden.     Die    auss   Offen    Von 
4.  huius,  ankommene  Schreiben  melden,  dass  der    gross  Vezier, 
sambt  dem  Janit  schar  Aga  vnndt   der  gantzen  armee  den   1.   diess 
M   (Griechisch   weisenburg  ankommen,  vnndt  seye   der  randevous 
auff  den  24.  dito  angestellt,  daselbst  auch  der  gross  Sultan  gegen 
den  *>U.  erwartet  werde,    Xit   weniger,    dass   80   mit    allerhandt 
kriegssraunition  beladene  grosse  schiffe  Von  danen,  gegen  Vngarn 
ahg-rfertiget  worden,  Vmh  darmit  die  gränitz  Vestungen  zu  Ver- 
sth.n;  vnndt   bette  der   Vezier  daselbst   die  expedition    erhalten, 
krallt  deren  ihme  dass  commando  der   ienigen  armee,   welche   zu 
den  Rebellen  stossen,    vnndt   in  Ober   Vngarn    agiren  solle,  era- 
pfiBgMIj  dahero  <>r  alle  anstaldt  zum  feldtzug  machet,   Vmh   sich 
dass  Sehloss  Xefitra,  Levcntz  ,    vnndt  Trentschin  M  bemächtigen. 
Xacher  Stullweissenburg  wirdt    immerfort  hin  grosse   mänge    pro- 
viandt   vnndt    MftitlOfl  iihcrhrarhl  .    so    allen  Vcrmuthen    nach    zu 
einer  attaque  gegen  Raab  oder  Wienn   engesehen   sein  solle.    Der 
Tarlar  Haan  hat  3000  der  liieigfil  niefcfT  Offne  Voran  ge- 
seliiekel.    Kr  aber  wirdt    innerhalb    kurtzer  Zeit  mit    80  tausendt 


294 

mann  sich  persöhnlich  da  selbst  einstellen ,   vnndt  weitere    ordre 
erhöben. 

Mehrmahlen  wirdt  Vom  16.  May ,  Von  wienn  continuiret, 
dass  dess  gross  Vezierss  festess  absehen  principaliter  auf  die  Be- 
lagerung der  Stadt  Wienn,  oder  der  Vestung  Raab  gerichtet 
seve;  Vmb  so  Viel  mehrerss ,  weilen  in  Verwichnen  Jahr  zu 
Wienn  vnndt  zu  Raab  eingeschlichene  türekische  Ingenieur,  wel- 
che sowohl  der  wiennerischen ,  alss  Raabischen  fortifications- 
werck  observiret,  vnndt  beeder  Orthen  einen  abriess  endtworfen, 
vnndt  die  eroberung  sowohl  ein  alss  andern  orthss ,  für  gar  gering 
besagten  gross  Vezier  Vorstellet.  Zu  Offen  stehen  albereith  40  tau- 
sendt  türeken  beysammen ,  Von  danen  ein  grosse  mänge  proviandt 
vnndt  Munition  nacher  Stuellweissenburg  abgeführet  wirdt;  vnndt 
obschon  Von  des  gross  Vezierss  annkunfft  noch  kaine  gewiessheit 
eingeloffen,  führen  doch  die  Türeken  ohne  Vnterlass  allerhandt 
grobess  vnndt  grausammess  geschütz  bey  der  aldar  campi:  enden 
armee  Zusammen,  vnndt  dörffte  also  der  angriff  bey  ankunfft  ge- 
dachten Vezierss  auff  einen  wie  Vorhero  gemeldet  importanten 
orth  angesehen  sein.  Auss  Ober  Vngarn  hat  man  auch  nachricht, 
dass  den  5.  May ,  dass  Joannellische  Schloss  dajanouitz,  (welchess 
die  Rebellen  endtlich  mit  Vielen  bomben  vnndt  Stucken  bezwun- 
gen) Zwar  mit  aecord  übergangen,  vnndt  die  besatzung  mit  sack 
vnndt  pack  abziehen  sollen,  die  Rebellen  hetten  den  aecord  nit 
gehalten,  sondern  die  meiste  besatzung  niedergemacht,  gedachten 
Joannelli  aber  zum  Teckely  geführet,  vnndt  dessen  Gemahlinn 
sambt  kindern  fortgehen  lassen;  deme  Vngeachtet ,  inclinire  der 
Teckely  zum  Vergleich ,  worauff  seine  mitconsorten  starck  drän- 
gen ,  vnndt  wollen ,  dass  er  alless  Vorige  Jahr  oecupirtess  resti- 
tuiren,  vnndt  sich  in  ihro  Kayserl.  May,  devotion  begeben  solte, 
in  deme  sie  besorgen,  dass  ihnen  die  türeken  Ihre  promissen  nit 
halten  möchten.  Demnach  der  Kayserl.  hoff  zu  Laxenburg  wie- 
derumb  angelanget,  alss  seindt  Ihro  Churfürstl.  durchl.  in  bayern 
intentioniret ,  ehist  nacher  München  aufzubrechen,  haben  in  des- 
sen Ihro  Kayserl.  May.  Versichert,  bey  dero  Zuruckkunfft  auss 
dem  bayrischen  Creyss  in  16  tausendt  zusammen  zue  Ziehen, 
vnndt  mit  Zustossung  5  biess  in  6  tausendt  Reichss  trouppen,  alle 
begebenheit  beym  Rhein,  oder  aber  wan  ess  Vonnöthen  seyn  solte, 
in  Vngern  zu  observiren  vnndt  agiren.    Den  14.  May,  Ist  die  Kay- 


t«5 

serl.    armcc  bey  Raab  gestanden,    vnmll    gehd    nun    mehrn.    wie 
man  inutlnnasset .  der  march  dirrete  gegen  dm  gehuldigten  lürrki- 
srlien    Imdcn.    vnndt   dörfftc    Vielleicht  rin   starker    slreiff    - 
Offen  Vorgenohmen   werden,    Erncntcn    dito    seindt    alirrmahlcn 
12  mit   fuessgängcr   belandene  scbiffe   bey    Wienn  zu  der  armcc 

p.issiret,  vnndt  den  13.  hujus,  zu  Vcrstän-kung  der  irtigleria 
noch  8  halbe  Carthaunen,  vnndt  4  grosse  polier  oder  fewcr  Mer- 
scr  zu  wasscr  abgeführet  worden-,  die  6000  Vngarn  aber,  welche 
bey  der  general  mustcrung  wahren  ,  haben  biess  auff  weitern  be- 
felch  ,  in  die  Insul  Schutt  Vmb  den  feundtlichen  einfahl  daselbst 
zu  Verwehren,  abmarchiren  müssen.  In  dessen  hat  der  hertzog 
Von  Lothringen,  an  alle  gränitz  Commendants  ordre  abgesehicket, 
damit  sie  wegen  der  türeken  arangement  gutte  correspondentz 
pflegen,  vnndt  die  kundtschaffter  ausschicken  sollen;  den  herrn 
graf  vnndt  general  Leslie  seindt  auch  ordre  zugeschickt  worden, 
dass  er,  sobaldt  der  general  Wachtmeister  graf  von  Stahrnberg, 
ietziger  Commendant  zu  Philippssburg,  welchem  Ihr  Kayserl  May. 
dass  commando  Ihrer  auff  dem  Reichssboden  stehenden  Kriegss 
Völker,  an  statt  dess  general  Leslie  anvertrauet  habe,  daselbst 
anlangen  werde,  Von  dannen  auffbrechen,  vnndt  zue  der  in  Vn- 
garn  sich  befindenden  Kayserl.  haubt  armee  Verfügen  solle.  Man 
hat  auch  Von  Wienn  100  tausendt  Reichssthaler  an  beede  hertzoge 
Von  Hannover  vnndt  Jell(?)  per  wechsl  remittirt,  dahingegen  die- 
selbe etliche  Regimenter  zue  fuess  zu  Ihro  Kayserl.  May.  dienst 
überlassen  werden  5  vnndt  wirdt  dieser  tage  herr  graf  Von  Lam- 
berg  an  den  Chur  Sachsischen  hoff  so  dan  nach  berlien  seine  reyss 
fortsetzen;  zuemahlen  Ihre  Churfürstl.  Durchl.  in  Sachssen  gutte 
Versicherung  gethan,  Chur  brandenburg  auf  Ihro  Kayserl.  May. 
vnndt  dess  Reichs  seithen  zubringen,  worzu  auch  die  braun- 
schweigische  fürsten  allen  fleiss  anwenden,  Vmb  den  Nordischen 
krieg  zuverhindern. 

Wienn  Vom  20.  May,  Continuiret  mehrmahlen ,  dass  weilen 
der  Churfürst  in  Sachssen,  immerfort!»  die  traetaten  mit  dem 
Churfürsten  Von  brandenburg  malurirot,  vnndt  dem  selben  in  die 
Reichss  alliantz  zu  Ziehen  sich  bemühet,  man  also  gentzlichen 
hoffe,  dass  bey  dess  herrn  grafen  Philipp  Von  Lamberg.  Kayserl. 
Envoye  Zurückkunfft,  die  sacli  Völlig  eingerichtet,  vnndt  die 
gesuchte  alliantz  geschlossen  werden  solte;  diessess  wen-k   wirdt 


296 

Von  Verschiedenen  Reichssfürsten  ,  vnndt  principaliter  von  de- 
nen hochfürstl.  braunschweigischen  heüssern  starck  urgiret,  vnndt 
seindt  auch  darob  die  ruptur  zwischen  Schweden  vnndt  denne- 
marck  zue  Verhindern. 

Den  18.  May,  Ist  der  Churfürst  auss  bayern  in  begleittung 
Vidier  Cavaliren,  nachr  Baaden  geruckt,  vnndt  dorten  nebst 
Vielen  der  fürnembsten  Damen  vnndt  Cavaliren  prächtigst  trac- 
tiret  worden;  hat  sich  aber  folgendss  gegen  abendt  wiederumb 
nacher  Laxenburg  Verfüget,  vnndt  ist  intentioniret ,  Einen  Post- 
rith  nacher  Prag  Vorzunehmen,  vnndt  ehistens  nacher  hauss  zu 
kehren.  Der  march  der  Kayserl.  haubt  armee,  ist  wegen  der  ab- 
geschickten 8  halben  Carthaunen,  vnndt  4  grossen  feüer  mersern 
in  etwass  retardiret  worden,  auch  der  general  Palffi ,  welcher 
desendtwegen  Von  den  hertzogen  Von  Lothringen  nachr  Wienn 
expediret  worden,  wiederumb  zur  armee  per  posta  abgereist, 
vnndt  hat  man  gewisse  nachricht  erhalten,  dass  ernente  armee 
bereithss  zu  Sigeth  Eine  stundt  Von  Raab  ankommen,  vnndt  den 
20.  May  in  dass  türckische  territorium  Ihren  ersten  posto  setzen, 
vnndt  incaminiren  wolle;  dahero  lauffen  die  dem  Erbfeündt  ge- 
huldigte, vnndt  Vnweith  Offen  wohnhaftste  bauern,  hauffenweiss, 
zu  der  Kayserlichen  armee  Vmb  salva  guardia ,  aus  welchen  aber 
nur  30  de  dato  Von  Ihro  Durchl.  dem  hertzoge  Von  Lothringen, 
darmit  begnadigt  worden. 

Dem  herrn  Grafen  Philipp  Von  Thurn  ist  die  Ambassada  an 
den  königl.  Pohlnischen  hoff  auffgetragen  worden,  ist  doch  biess 
dato  keine  gewiessheit,  ob  der  selbe  besagte  Ambassada  antretten 
werde;  dahingegen  hat  sich  ebenermassen  der  König  in  Pohlen 
endtschlossen,  Einen  Extraordinarium  Envoye  nacher  Wienn  zu 
expediren,  welcher  immerfort  bey  Kayserl.  hoff  residiren  ,  vnndt 
nochmehro  einen  anderen  ,  der  da  continuirlich  bey  der  Kayserl. 
haubt  armee  subsistiren  solle. 

(Fortsetzung  folgt.) 


2'.t7 


V. 

Regesten  und  urkundliche  Daten 

über 

das  Verhältniss  des  Gardinais  Nicolaus  von  Cusa, 

als  Bischofs  von  Brixen, 

zum  Herzoge  Sigmund  \on  Oesterreich  und  zu  dem  Lande  Tirol 

von  1450  bis  1464. 


Mitgetheilt  von 

Albert  Jäger. 


299 


1.  1450.  28.  Februar  Brixen.  Johann  Röttl,  Bischof  von  Briz«n  stirbt.  Beginn 
des  Streites  wegen  Nicolaus  von  Cos.  —  Archiv  für  Sttddcutschl.  I.  S.  282.  — 
Sinnachcr   Beiträge.    VI.   p.   317. 

2.  1450.  14.  März.  Brixen.  Wahldecret  des  Domcapitels  von  Brixen ,  worin  M 
dorn  Papste  die  Erwählung  des  Brixner  Domherrn  und  Pfarrers  von  Tirol,  Leonhard 
V.i.-Miiayr,  zum  Bischof  von  Brixen  anzeigt,  und  um  dessen  Bestätigung  bittet.  Zu- 
gleich ausführliche  Wahlgcschichte.  —  Burglcchner  Tirol.  Adler.  I.  3.  Abthcil.  — 
Sinnacher  Beiträge.  VI.  339.    —    Schatz-Arch.  Repertor.  im  Oub.  Arch.  zu  Innsbruck. 

3.  1430*).  25.  März.  Rom.  Bulle  des  P.  Nicolaus  V.,  worin  dem  Domcapitel 
zu  Brixen  angekündigt  wird,  dass  Rom  den  Cardinal  Casanus  für  den  erledigten 
Brixner  Stuhl  bestimmt  habe;  es  gibt  die  Gründe  dieser  Wahl  an;  verheisst  freie 
Wahl  für  die  Zukunft;  bittet,  nicht  zu  widerstreben,  und  nicht  zu  glauben,  Rom 
wolle  den  Concordaten  deutscher  Nation  zuwiderhandeln.  —  Original-Urk.  im  Brix- 
ner Archiv  zu  Innsbruck.   Lade  3.  Nr.  7.   Lit.  A.    —    Sinnacher.  VI.  339. 

4.  1450.  25.  März.  Rom.  Päpstliche  Bulle ,  gleichen  Inhaltes  wie  an  das  Brixner 
Capitel,  an  den  Herzog  Sigmund  von  Tirol  wegen  Ernennung  des  Cardinais  Cusa- 
nus   zum  Bischöfe  von  Brixen.    —    Sinnacher's  Beitr.   VI.   341. 

5.  Ueber  des  Nicolaus  von  Cus  Verhältniss  zum  Basler  Concil ,  und  den  Cha- 
racter,  welchen  er  auf  demselben  offenbarte.  —  Commentar.  Aeneae  Silvii  de 
gestis   Concilii  Basileens. 

6.  Ursachen ,  aus  denen  Cardinal  Nicolaus  von  Cus  um  das  Bisthum  Brixen 
sich  bewarb    („seine  Unverträglichkeit   in   Rom").    —    Aeneae  Sylvii  Epistol.  197. 

7.  1450.  Gegenvorstellungen  des  Herz.  Sigmund  von  Tirol  gegen  die  römische 
Wahl  des  Nicol.  v.  Cus  zum  Bischöfe  von  Brixen  ;  „die  mit  der  deutschen  Nation 
gemachten  Verschreibungen  und  Compactaten  enthalten  unter  andern,  dass  Se.  Hei- 
ligkeit drei  Monate  nach  einer  Wahl  warten,  dieselbe  hören,  und  so  sie  rechtlich 
geschehen,  nachmals  bestätigen  sollte."  —  Burglechner  Tirol.  Adler  I.  2.  Abtheil. 
S.   317. 

8.  1450.  Herzog  Sigmund's  Aufforderung  an  die  Churfürsten  und  Fürsten, 
dem  Papste  zu  schreiben,  das  Gotteshaus  Brixen  an  der  freien  Wahl  eines  künfti- 
gen Bischofs  nicht  zu  beirren,  noch  die  Compactaten  der  germanischen  Nation 
dämm  zu   brechen.    —    Schatzarchiv   in  Innsbruck.   Lib.  VI.    f.  885. 

9.  1450.  25.  März.  Rom.  Schreiben  des  P.  Nicolaus  V.  an  Herzog  Sigmund 
von  Tirol,  der  ausnahmsweisen  römischen  Wahl  des  Nicolaus  v.  Cus  zum  Bischöfe 
von  Brixen  kein  Hinderniss  in  den  Weg  zu  legen.  Der  Papst  versichert,  dass  zwi- 
schen seiner  Handlung  und  den  Compactaten  mit  der  german.  Nation  kein  Wider- 
spruch   Statt  finde.    —    Sinnacher  Beitr.    VI.    341. 

10.  1450.  25.  März.  Rom.  Gründe,  aus  denen  Rom  den  Nicolaus  von  Cus  für 
das  Bisthum  Brixen  bestimmte.  —  8innacher.  VI.  343.  —  Aeneas  Sylv.  de  mori- 
bui  Germaniae. 

11.  1450.  26.  April.  Rom.  P.  Nicolaus  V.  ertheilt  dem  Cardinal  Nicolaus  von 
Cus   die    bischöfliche  Weihe   für  Brixen.    —    Sinnacher.   VI.    349. 

12.  1450.  14.  Juni.  Rom.  Rom  gibt  dem  Domcapitel  zu  Brixen  einen  Verweis 
wegen  seiner  Widersetzlichkeit  gegen  den  Cardinal  von  Cusa,  und  fordert  es  auf, 
ihn  in  den  freien  Besitz  der  ihm  anvertrauten  Kirche  eintreten  zu  lassen.  —  Sin- 
nacher. VI.  349. 


')   Im  Datain  der  Urkunde  bei  Sinnacher  iit  «in  Fehler 


300 

13.  1450.  15.  Juni.  Rom.  Rom  fordert  den  Herzog  Sigmund  von  Tirol  auf, 
sich  die  Provision  mit  Nicolaus  von  Cus  für  Brixen  gefallen  zu  lassen,  und  keinen 
Widerstand  zu  leisten,  mit  der  Erklärung,  es  werde  seinen  Vorsatz  und  getha- 
nen   Schritt  in  dieser   Sache  niemals   ändern.   —    Sinnacher.   VI.  350. 

14.  1450.  Pfinztag  nachAegidi,  3.  September.  Innsbruck.  Herzog  Sigmund  von 
Tirol  fordert  Parcivalen  von  Annenberg,  Hauptmann  an  der  Etsch  und  Burggrafen 
zu  Tirol  auf,  selbst  in  Person  und  mit  so  vielen  Boten  der  Stände  als  ihm  gefäl- 
lig, über  acht  Tage  nach  Sterzing  zu  kommen,  um  Angelegenheiten  des  Papstes 
und  Kaisers  zu  verhandeln.  —  Jacob  Andr.  Brandis  Gesch.  der  Landeshauptleute, 
zum   obig.  Jahre. 

15.  1451.  27.  Jänner.  Brixen.  Feierliche  Verwahrung  des  Domcapitels  zu  Bri- 
xen  gegen  die  päpstliche  Ernennung  des  Cardinais  von  Cus  zum  Bischof  von  Bri- 
xen nebst  Berufung  vom  schlecht  unterrichteten  Papste  an  den  besser  zu  unter- 
richtenden.   —    Sinnacher.  VI.  352. 

16.  1451.  27.  Jänner.  Salzburg.  Appellation  des  Domcapitels  von  Brixen  gegen 
die  römische  Provision  durch  den  Cardinal  Nicolaus  von  Cus ;  darin  protestirt  das 
Capitel  gegen  das  Verfahren  Roms  als  gegen  eine  alle  Rechte  und  Rechtsformen 
verletzende  Handlung;  erklärt  die  Provision  für  null  und  nichtig,  bestreitet  dem 
Papst  das  Recht  dazu,  und  appellirt  an  den  besser  zu  unterrichtenden  Papst  oder 
an  ein  allgemeines  Concilium.  —  Original  -  Urkunde  im  Brixner  Archiv,  Lade  3. 
Nr.   7.  BB.  Innsbruck. 

17.  1451.  8.  Februar.  Gründe  zur  Sendung  des  Cardinais  Cusanus  als  Reformator 
der  Klöster,  und  zur  Abhaltung  des  Salzburger  Provincial-Coucils.  Beschlüsse  und 
Verhandlungen  des  Conciliums.  —  Zauner  Chron.  von  Salzburg.  III.  84.  vergleich.  49. 

18.  1451.  8.  Februar.  Salzburg.  Der  Cardinal  Cusanus  hält  in  Salzburg  ein 
Provincial-Concil,  und  verleiht  auf  zudringliches  Bitten  des  Erzbischofes  und  an- 
derer Bischöfe  allen  denen,  welche  zum  Jubiläum  nach  Rom  reisen  wollten  aber 
nicht  konnten,  in  der  ganzen  Salzburger  Provinz  ein  zweites  Jubeljahr,  ,,ad 
maximam  eorumdem  consolationem  animarum  salutem ,  et  ecclesiae  aedificationem 
sedes  apostolica  misericorditer  concessit."  —  K.  K.  Hofbiblioth.  in  Wien.  Cod.  Ms. 
S.   I.   69.    —    4717  fol.  388.    —    Sinnacher.    VI.   354. 

19.  1451.  10.  Februar.  Salzburg.  Der  Cardinal  Cusanus  verfasst  auf  dem  Con- 
cil  zu  Salzburg  den  Artikel  über  die  Reformation  der  Klöster.  —  Original-Urk.  im 
Gubernial-Arch.  in  Innsbruck. 

20.  1451.  1.  März.  Wiener -Neustadt.  Nicolaus  Cusanus  kommt  zum  Kaiser 
Friedrich  nach  Wiener-Neustadt,  und  dieser  erkennt  ihn  als  Bischof  von  Brixen, 
und  bestätigt  ihm  des  Hochstiftes  Freiheiten  nebst  Verleihung  der  Regalien.  — 
Sinnacher.  VI.  355. 

21.1451.  3.  März.  Wien.  Nicolaus  Cusanus  erlässt  an  alle  Benedictiner-Aebte  der 
Provinz  Salzburg  ein  Rundschreiben  mit  der  Ankündigung  der  Visitation  und  Re- 
formation.  —   Sinnacher  VI.   355.   —   Zauner,   Chron.   v.   Salzb.   III.   85. 

22.  1451.  15.  März.  Montag  nach  Gregorientag  Salzburg.  Erzbischof  Friedrich 
von  Salzburg  vermittelt  Friede  zwischen  Nicolaus  von  Cus,  und  Leonhard  Wiesmayr. 
Der  Erzbischof  brachte  beide  dahin,  dass  sie  gelobten,  am  Sonntag  Ouasimodo- 
geniti  sich  selbst  freiwillig  in  Brixen  zu  vereinigen  ,  oder  falls  sie  selbst  nicht 
über  Ort  kommen,  die  Entscheidung  unbedingt  ihm ,  oder  den  von  ihm  delegirten 
Bischöfen  von  Chiemsee  oder  Seccau  zu  überlassen.  —  Original-Urk.  im  Brixner 
Arch.    zu  Innsbruck.  Lade  3.   Nr.    7.   L.    C. 

23.  1451.  15.  März.  Montag  nach  Gregorientag  Salzburg.  Vergleich  zwischen 
dem  Cardinal  Cusanus  und  dem  Domcapitel  zu  Brixen  ;  der  Erzbischof  Friedrich 
von  Salzburg,  und  der  Bischof  Sylvester  von  Chiemsee  vermitteln  die  Bedingun- 
gen ,  unter  denen  das  Capitel  sich  dem  Cardinal  unterwirft.  —  Original-Urk.  im 
Brixner   Arch.   zu  Innsbruck.   Lade  3.  Nr.  7.  D. 

24.  1451.  15.  März.  Salzburg.  Erzbischof  Friedrich  von  Salzburg  vermittelt 
zwischen  dem  Cardinal  Cusanus  auf  der  einen,  und  Herzog  Sigmund,  Leonhard 
Wiesmayr  und  dem  Capitel  von  Brixen  auf  der  andern  Seite  einen  Vergleich.  — ■ 
Chmel  Material.   I.  p.  346.  Sinnacher  VI.  355. 


301 

Cardinal     Nicnlaus    v.    Tu»    durch«  ändert     nach    drm    Verglrichr    r.u 
Salzburg    Deutschland    Mf    Ileinmiation    der    Klns!  ,.  I,.r    \|. 

1451,    iMkUg    nach    h.    K  ..-../-  Krlmlm  1 1      -'  I .    S-  |.(  emher.      lUf/.-n.      fl 
Sigmund    \on    Tirol    gebietet    auf     \  nhi  -inif  •■  |    und     II  i  1 1  <-  n    «l.s     C.i  i  .1 1  n.il  s   \  i ,- c.  I;,  >. 

Ca»    allen    Amtleuten    und     l  nt  .■■  I  hane  n,    dass    die  Mm(|    rtl   allen    \euraul 

in  unserm  Lande  Uli  Cobielo  itl  Bisthums  Brixen  gemacht  sind  oder  norh  gemacht 
worden,  der  Pfarrkirche  und  andern  Kirchen  und  jjeislliclien  Personen  ,  denen  dir 
danu    bill ich    und    rechtlich    zugehören,    gereicht    «erden."         -    Arrhiv.    Stift.    Kirch». 

27.     1452.     3.    Jänner.     Köln.     Nicolaus    r*S    Cus    trägt    .seinem    Bmi  th  icar    in 
Brixen    auf,     den    \V  un.se -heu     .l.vs    Herzogs    Sigmund    in     Besetzung    der    Pfarre 
willfährig    nachzugeben.    —    Sinnacher    VI.    :\M. 

K.  MM.  18,  .l.ini. er.  Salzburg.  Strenge  der  Cusanischen  Reform  der  Ordens- 
regeln im  Salzburgisrhcn.  Prote.stalion  dagegen  von  Seite  des  Erzbischofs.  — 
Zauner,    Chron.   v.   Salzb.   III.   87. 

29.  1452.  Ostern  it.  April.  Rückkehr  des  Cardinal«  Nicolaus  Cusanus  von 
seiner  Visitationsreisc  durch  Deutschland  nach  Brixen,  und  Besitznahme  vom  Bis- 
thum.    —    Sinnacher    VI.   367. 

30.  1452.  12.  April.  Cardinal  Cusanus  verleiht  der  Pfarre  Thaur  einen  Ab- 
lass.    —    Sinnacher   VI.   367. 

31.  1452.  Erster  Sonntag  nach  Ostern  16.  April.  Erste  bischöfliche  Function 
des  Cardinais  Cusanus  in  seinem  Bisthume,  Kirchweihe  zu  S.  Margrelh  in  Neustift 
hei    Brixen.    —    Sinnacher    VI.   367. 

3'i.  1452.  24.  April.  Brixen.  Cardinal  Cusanus  nimmt  die  VValdschwestern 
im  Hallthale  bei  Hall  im  Innthale  unter  seinen  Schutz  ,  empfiehlt  sie  den  Augu- 
stiner-Eremiten der  bairischen  Provinz,  bemerkt  jedoch  scharf,  dass  sie  unter 
seinem  Gehorsame  stehen  ,  und  behält  sich  seine  Autorität  über  dieselben  ohne 
Beschränkung  vor.  —  Origo  et  progressus  Monialium  in  Hallthal.  Ms.  in  Archiv. 
Provinc.    Franciscan.   Tirol,    in  Schwatz.    —    Sinnacher   VI.   367. 

33.  14.V2.  4.  Mai.  Bruneck.  Der  Cardinal  Cusanus  verleiht  der  Stiftskirche 
zu    Innichen    mehrere    Ablässe.    —    Sinnacher    VI.    368. 

34.  1452.  5.  Mai.  Aufhofen.  Cardinal  Cusanus  weiht  zu  Aufhofen  im  Luster- 
thale    die    erneuerte    Capelle    der   heil.    Katharina.    —    Sinnacher    VI.   368. 

35.  1452.  7.  Mai.  Brixen.  Der  Cardinal  Cusanus  bestätigt  den  Waldschwestern 
im  Hallthale  unter  dem  Salzberge  alle  Privilegien,  und  gibt  ihnen  zugleich  verschie- 
dene   Vorschriften.    —   Sinnacher    VI.   368. 

38.  14.V2.  12.  Juli.  Bruneck.  Der  Cardinal  Nicolaus  von  Cus  fordert  »He 
Lehenträger  des  Hochstiftes  Brixen  auf,  die  Lehen  nach  Sitte  und  Herkommen  neu 
zu    empfangen.    —    Sinnacher    VI.    370. 

37.  1452.  Montag  vor  St.  Michelstag  25.  Sept.  Innsbruck.  Herzog  Sigmund 
von  Tirol  ersucht  auf  Bitten  des  Waldbrudcrs  Hanns  Frankfurier,  den  Cardinal- 
Bischof  Nicolaus  von  Brixen,  den  Waldschwestern  im  Hallthale,  einer  Stiftung  des 
Hanns  Frankfurter  ,  die  Gnaden  ,  die  sie  von  den  Bischöfen  von  Brixen  erlangt 
haben  ,  zu  bestätigen.  —  Origo  et  progressus  Monialium  im  Halllhal  ex  Arch. 
Prov.    Francisc.    Tirol,    in    Schwaz.    Ms. 

38.  1452.  Ende  October.  Der  Cardinal  Cusanus  bittet  den  Kaiser  Friedrich 
und  den  Prinzen  Ladislaus  um  sicheres  Geleite  ,  um  sich  im  Auftrage  Roms  zur 
Vermittlung    des    Friedens    zu    ihnen    begehen    zu    können.    —    Sinnacher    VI.    373. 

3».  1452.  Ende  October.  Der  Cardinal  zeigt  seine  Abreise  an  das  kaiserliche 
Hoflagcr  dem  Herzoge  Sigmund  von  Tirol  an  ,  mit  dem  Versprechen  ,  auch  den 
Nutzen    des    Herzogs    nicht    ausser    Acht    lassen    zu    wollen.    —    Sinnacher    VI. 

40.  IV'..*.  2.  \n\embor.  Brixen.  Her  Cardinal  \icolaus  von  Cus,  Bischof  au 
Brixen,  ermahnt  seine  Gerichts-  und  Zinsleute  in  Eueys  (Fossa)  mit  der  neuen 
\on  Herzog  Sigmund  eingeführten  Münze  zu  zinsen  („als  ew  vnuerpofgen  i-t, 
wie  mit  zeitigem  Ralh  der  Landschaft  durch  Herzog  Sigmund  geordnet  und  ge- 
satzt  ist,  ze  kaufen  und  verkaufen  auch  ze  zinsen  bei  der  neuen  Muns  von  gros- 
ser notdurft  wegen  des  Lands  etc.)  —  Bischof].  Arch.  zu  Brixen  bei  Lirh- 
M«  sky.     VII. 

Archiv.   Jahrg.   1850.  I.  Bd.   II.  Hft.  10 


302 


41.  1452.  2.  Nov.  Brixen.  Der  Cardinal  Ciisanus  ersucht  den  Görzischen 
Amtmann  von  Licnz  ,  von  der  Einberufung  des  Chorherrn  Albrecht  zu  Innichen 
abzustehen  ,  da  dieser  als  geistliche  Person  vor  den  bischöflichen  Stab  gehöre.  — 
Sin  nach  er  VI.  375. 

42.  1452.  7.  Dez.  Salzburg.  Neustadt.  *)  K.  Friedrich  bestätigt  dem  Cardinal  Bi- 
schof von  Brixen  das  von  Kais.  Friedrich  II.  dem  Hochstifte  ertheilte  Privilegium 
de  argentifodinis  et  venis  metalli  et  salis  d.  d.  4.  Januar  1218.  Nüremberg ,  und 
befiehlt  den  Seinen  ihn  dabei  zu  schirmen.  Nicolaus  von  Cus  gründet  darauf  seine 
Ansprüche  auf  alle  Salz-  und  Bergwerke  im  Unterinnthale.  —  Lichnowski  VII.  — 
Sperg's  Bergwerksgesch.   p.  80. 

43.  1453.  17.  Jänner.  Brixen.  Der  Cardinal  Cusanus  kündigt  dem  Ulrich  von 
Freundsberg  an,  dass  er  Willens  sei,  das  Gericht  Steinach  und  Matrei ,  als  ver- 
pfändete Hochstiftsgüter,  wieder  einzulösen  ,  was  besonders  hinsichtlich  Steinach 
beim   Herzoge   Sigmund   von  Tirol   Unwillen   erregen   musste.     —     Sinnach.   VI.   375. 

44.  1453.  28.  Jänner.  Brixen.  Cardinal  Nicolaus,  Bischof  von  Brixen  an  Herz. 
Albrecht  von  Baiern  (als  wir  yecz  von  unserm  Herrn  dem  Kayser  herkommen 
seyn)  wegen  Oswald  und  Wolfgang  Chunz  Zwergers  Söhne ,  die  er  bittet  gnädig 
zu  behandeln.    —   Lichnowski  VII.  bischöfl.   Arch.   zu  Brixen. 

45.  1453.  4.  Februar.  Brixen.  Bischof  Nicolaus  von  Brixen  an  Herzog  Sig- 
mund wegen  Auslieferung  eines  aus  dem  Kloster  Weissenau  nach  Wilten  gekom- 
menen entflohenen  Mönches,  da  jeder,  der  einen  solchen  Mönch  und  Apostaten  schützt, 
zur  Stunde  in  schweren  Bann  verfalle.  —  Lichnowski  VII.  Bisch.  Arch.  zu  Brixen. 
—    Sinnacher  VI.  376. 

46.  1453.  12.  und  15.  Februar.  Bruneck.  Cardinal  Cusanus  verleiht  der 
Kirche  Mühlwald  und  Mühlen  Ablässe.   —    Sinnacher  V.  376. 

47.  1453.  5.  März.  Bruneck.  Herzog  Sigmund  ernennt  den  Leonhard  Wics- 
mayr  seinen  Castcllan ,  zum  Salzmayr  von  Hall  und  zum  Bischöfe  von  Chur^  — 
Ladurner  Ms.    Geschichte  der  Bischöfe  von  Chur. 

48.  1453.  Mittfasten  (circa  10.  März).  Bruneck.  Cardinal  Cusanus  reiset 
nach  Born.    —    Sinnacher   VI.   376. 

49.  1453.  12.  Mai.  Quarto  idus  Mai.  Rom.  Rom  erklärt  dem  Capitel  von 
Brixen,  dass  es,  bewogen  durch  die  Bitten  des  Cardinais  Cusanus  dem  Capitel  die 
Erlaubniss  und  Facultät  gebe,  das  nächste  Mal  nach  selbst  eigener  Wahl  den 
Bischofs-Stuhl  zu  besetzen.    —    Brixner  Arch.  Lad.  3.  N.  7.  F. 

50.  1453.  12.  Mai.  Quarto  idus  Mai.  Rom.  P.  Nicolaus  V.  ertheilt  aus  purer 
Liebe  zu  Cusanus  diesem  das  Privilegium,  dass  die  bischöfliche  Kirche  eu  Brixen, 
so  lange  er  ihr  vorstehe,  mit  dem  Interdict  nicht  belegt  werden  könne,  (nee  apo- 
stolica,  nee  alia  quavis  auetoritate ,  per  quoscumque,  et  ex  quacumqne  causa  eccle-- 
siastico  supponi  queat  interdicto ,  nisi  causa  hujusmodi  tuum  et  diclae  ecclesiae 
commodum  concernat).    —    Brixner  Arch.  Lad.  3.  N.  7. 

51.  1453.  Verfall  des  Franciscaner-Ordens  und  der  Clarissen-Nonnen  zu 
Brixen  im  Laufe  des  15.  Jahrhuuderts.  —  Geschichte  des  moralischen  Verfalls  der 
Clarissen-Nonnen  zu  Brixen ,  und  der  durch  Nicolaus  von  Cus  vorgenommenen 
Reformation.    —  Protocollum  Brixinense.    —    Sinnacher   IV.  278. 

52.  1453.  12.  Mai.  Rom.  Privilegien,  Vollmachten  und  Aufträge,  welche  Car- 
dinal Nicolaus  von  Cus  in  Rom  für  Brixen  und  Tirol  überhaupt  bekam  ;  —  kein 
Interdict  über  Brixen  —  Dombau  —  Reformation  der  Klöster  Stams ,  Wilten  und 
Neustift  auch  Georgenberg  und  der  Frauenklöster  Sonnenburg  und  der  Ciarissen 
zu  Brixen.    —    Sinnacher  VI.   377. 

53.  1453.  21.  Mai.  Rom.  P.  Nicolaus  V.  an  Herzog  Sigmund,  wie  er  aus 
des  Card.  Cusa  Bericht  dessen  Bündniss  mit  demselben  erfahren,  wie  er  sich  hier- 
über freue,  verzichtet  auf  Ansuchen  des  Cardinais  auf  die  Reservation  in  der 
Trientner,  Brixner  und  Churer  Diöcese  (expeetabimus  igitur  dum  vacationis  tempus 
dietarum    ecclesiarum    advenerit  canonicas    electiones   et     illas    ad   tui    complacentiam 


*)   Zwischen  Spergs  und  Lichnowski  herrscht  eine  Verschiedenheit  über  den  Ort  der  Ausfertigung. 


:to:i 

«  -nnuVmabimiiR. )      Keiner    V«ftl     tl.-r    Chtirer    Kir.-Iie     (,..|m.-     ,1  IV.    p.i(, ,-(.,., 

rommeiulala     ie|>.-rilur     Monn...    I  \<\">     I'uhsI | nt .'  )     dcsshalb     hal r    .lein     Cardinal 

Aaftrag  geRel.eii   mit    diesem    die  Wirren    !>.-./  ul.--.-n .  I.i.-Iuioh  ski    VI.    K.    K     (..     \. 

||,  U.V..  --.  Juni.  Mriv.-M.  An  diesem  Mal. im  .iv.li.-int  der  Cardinal  Cusanus 
wi.-.l.-r    in   Hrixen.   —    Sinnacher    VI.  378. 

|.  Juni.  Schreiben  des  Cardinais  Cusanus  an  Ma  li  nr.ln,  Hauptmann 
in  Cadober,  wegen  Bestrafung  d.-r  «..m.-m.le  Canrill  ,  die  auf  Hochstifts-Boden 
Holz    Schlug   olc.    —    Sinnacher    VI.    378. 

,".r>.  14">3.  Brixen.  Her  Cardinal  Cusanus  nimmt  die  Reformation  des  Kloster» 
der  Ciarissen  in  Brixen  vor.  (Cardinalis  ,  autequam  mnnum  miüeret  in  messem  — 
sollicitavit  »ratrem  .It.hannem  de  Tulna,  jir<>\  inriae  Auatriae  iiiinislrum  ,  opportune 
tanc  aliquot  dichus  ßrixinae  subsislcntcm ,  euraret  serio  ante  suum  inde  reccasum, 
ut  collapsa  in  monaslerio  regularis  observantin  restiluatur,  sed  ut  antea  incassiim.  > 
Xun  entfernte  der  Cardinal  die  Agnes  Resnerin  von  der  Kloster  Verwaltung  (et 
substituit  Barbaram  Schwäbin)  aber  die  Schwestern  ..temerario  nimis  uereque  dia- 
bolico  ausu,  obedientiam ,  quam  dietae  Rarbarae  promiserant,  praestare  non  tantum 
pertinaciter  recusarunt,  sed  et  varias  ei  intulerunt  injuria»."  —  Protocollum  llri- 
xinense. 

57.  1453.  21.  Juli.  Gratz.  Aeneas  Sylvius  an  den  Cardinal-Priester  und  Bi- 
schof von  Rrixen,  Niieolaus  Cusanus,  wegen  des  Baues  einer  Capelle  in  Mür/.thal, 
den  Cusanus  auf  seiner  Visitationsreise  verbothen,  worüber  beim  Volke,  -weil  ein 
wunderthätiges  Bild  damit  in  Verbindung  stand,  Unwille  laut  wurde;  Aeneas  bittet 
den  Bau  zu  gestatten.  —  Nachrichten  über  das  Vordringen  der  Türken  gegen  Con- 
stantinopel.  —  Der  ganze  Brief  ein  Beweis  der  grossen  Achtung  des  Aeneas  für 
Cusanus.    —  Aencae  Sylvii   epistol.  153.    —  Sinnacher  VI.  381.  378. 

58.  1453.  3.  August.  Brixen.  Cusanus  schlichtet  den  Streit,  in  welchen  Leon- 
hart Wiesmayr  wegen  seiner  Erwählung  zum  Bischöfe  von  Chur  gerathen.  — 
Sinnacher  VI.  382. 

59.  1453.  S.  Cassians  -  Tag.  Brixen.  Der  Cardinal  Cusanus  bestätigt  den 
Vertrag  des  Stiftes  Willen  mit  dem  Bürgermeister  zu  Innsbruck,  durch  welchen  das 
Stift  der  Verpflichtung  enthoben  wird,  in  Innsbruck  excurrendo  Gottesdienst  zu 
halten.    —    Sinnacher  VI.   383. 

60.  1453.  1.  Sept.  S.  Egidientag.  Brixen.  Cusanus  fordert  in  ganz  gleichen 
Ausdrücken  von  derselben  Freundsbergern  auch  das  Landgericht  Stainach  zurück 
(..das  Dorf  und  Landgericht  zu  Stainach  in  Matreier  Pfarr,  mit  allen  Leuten,  Gütern 
Gerichten,  Folien  und  Bussen,  und  mit  allen  Zinsen,  Zehenten,  Cupelfutter  und  guten 
Gewohnheiten,  Würden,  Ehren,  Steuern  und  mit  allen  Freiheiten,  .Nutzen  und  Diensten, 
die  dazu    gehören".)    —   Urk.    k.  k.    Arch.  Innsbruck. 

61.  145.1.  1.  September.  Brixen.  Cusanus  fordert  die  Brüder  Ulrich  und 
Hanns  von  Frrundsberg  aof,  die  ihren  Vorfahren  von  Bischof  Friedrich  verpfändete 
Hofmark  Matrei  zurückzugeben,  und  dafür  den  Pfandschilling  am  S.  Gallentag 
in   Brixen    in    Empfang   zu   nehmen.   —    Urk.   im   k.  k.   G.    Arch.   Innsbruck. 

Regesten  Ober  Steinacb  und  Matrei. 

13U1.  Heilig.  Eben  weihtag.  Tirol.  Markgraf  Ludwig  von  Brandenburg 
verpfändet  das  Gericht  Steinach  mit  allen  Rechten  etc.,  am 
1500  Mark  Ferner  ,  Meraner  Münz  an  Rudolf  von  Katzenstein.  — 
K.  K.    Gub.   Arch.    Innsbruck. 

'.».  April.  Erchtag  nach  Sonntag  Misericord.  Wien.  Herzog  Rudolf 
von  Oesterreirh  bestätigt  den  Katzensteinern  obige  Pfandverleihung 
in    allen    Punkten.   —    K.   K.   Gub.    Arch.    Innsbruck. 

13117.  Sonntag  vor  Jacobi.  Gratz.  Die  Herzoge  Albrecht  und  Leopold 
erlauben  dem  Rudolf  v.  Kalzenatein  das  Gericht  Steinach  in  dem 
Innthale,  ob  ihn  N'olh  anging,  einem  andern  zu  versetzen,  unter 
denselben  Bedingungen,  unt.r  denen  die  Katzensteiner  die  Pfand- 
sihaft   empfingen.    —    Dieselbe   Quelle. 

20  • 


304 

1309.  16.  Juni.  Wien.  Die  Herzoge  Albreclit  und  Leopold  von  Ocster- 
reich  erlauben  in  Anbetracht  der  grossen  Hilfe,  die  ihnen  Bischof 
Johann  von  Brixen  im  baierischen  Kriege  geleistet,  dass  der  Katzen- 
steiner ihm  Steinach  abtrete,  und  erklären,  dass  sie  diese  Pfand- 
herrschaft nur  dann  wieder  einlösen  dürfen ,  wenn  sie  dem  Gottes- 
hause nebst  dem  Pfandschillinge  auch  noch  die  2000  Mark  Berner 
erlegen,  welche  die  Herzoge  den  Bischöfen  für  den  Zuzug  schuldig 
geworden.    —   Obige   Quelle. 

1371.  12.  März.  Sanct  Gregorientag  Brixen.  Die  Katzensteiner  treten 
Steinach  an  den  Bischof  von  Brixen  ab.  Zeugen  waren  Johann  von 
Allersberg  und  Otto  Flemmig  von  Schwarzenstein.   —  Dieselbe  Quelle. 

1371.  31.  Mai.  AVien.  Die  Herzoge  Albrecht  und  Leopold  von  Oester- 
reich  wiederholen  ihren  unter  dem  16.  Juni  1369  gegebenen  Schuld- 
brief an  Bischof  Johann  von  Brixen  wegen  Steinach  und  der  2000 
Mark  mit  der  Bemerkung  :  „Also  bleiben  wir  dem  Bischof  Johann 
seinen  Nachkommen  Gotteshaus  etc.  schuldig  vierthalb  tausend 
Mark   guter  Meraner  Münz."    —    Obige  Quelle. 

1392.  Freitag  S.  Juliana.  Wien.  Bischof  Friedrich  von  Brixen  verpfän- 
det Steinach  an  die  Freundsberge  r.  Herzog  Albrecht  von 
Oesterreich  gab  ihm  die  Erlaubniss  dazu,"  es  der  ehrbaren  Mar- 
greth  weiland  Ulrichs  von  Freundsberg  Wittib  oder  ihren  Kindern, 
oder  wem  er  will,  doch  einem  der  Unsern,  der  in  unserm  Gehor- 
sam und  in  unsern  Landen  gesessen  sey,  zu  versetzen  um  1500 
Mark  Berner,  Meraner   Münze."    —   Obige   Quelle. 

1392.  30.  Mai.  Pfinztag  vor  dem  h.  Pfingsttage.  Brixen.  Gegenbrief  der 
Freundsberger  Hans ,  Caspar ,  Thomas  und  Ulrich ,  weiland  Ulrichs 
von  Freundsberg  Söhne ,  und  aller  ihrer  Schwestern  um  Steinach. 
,,Will  aber  Brixen  diesen  Satz  lösen,  so  soll  es  uns  das  einen  Monat 
vorher  zu  wissen  thun  auf  die  Veste  zu  Freundsberg  in  dem  Inn- 
thale,  wir  sein  dann  daheim  oder  nicht.  Und  sollen  sie  uns  dar- 
nach unser  Geld  —  1500  Mark  Berner  —  antworten  hie  ze  Brixen, 
und  sollen  wir  ihnen   dann   der  Losung  statt  thun."  —  Obige  Quelle. 

1392.  30.  Mai.  Pfinztag  vor  Pfingsten.  Brixen.  Einen  von  Wort  zu  Wort 
mit  dem  vorangehenden  gleichlautenden  Brief  erlicssen  dieselben 
Freundsberger  „um  die  900  Mark  Berner  gewöhnlicher  Meraner 
Münze,  die  ich  Hans  etc.  etc.  dem  Bischöfe  von  Brixen,  Fried- 
rich etc.  geliehen  han  auf  die  Hofmark  Matrei,  Leut  und 
Gut,  der  Kasten,  die  Probstei  etc.  —  Wenn  aber  Brixen  den  Satz 
lösen  will,  so  soll  es  uns  diess  zu  wissen  thun,  jährlich  zwischen 
Ostern  und  Pfingsten.  Zeugen  Sigmund  v.  Starkenberg,  und  Hanns 
v.   Schiandersberg.    —   Dieselbe    Quelle. 

63.  1453.  18.  Sept.  Brixen.  Cardinal  Nicolaus,  Bischof  von  Brixen  an  Kaiser 
Friedrich,  er  möge  seinem  Abgesandten  Heinrich  Lewbing,  Protonotar  des  römi- 
schen Stuhls  in  Angelegenheit  seines  Gotteshauses  Glauben  beimessen.  —  Lichnowski 
VII.  bischöfl.   Brix.   Arch. 

64.  1453.  8.  October.  Innsbruck.  Herzog  Sigmunds  Ordnung  der  Münze  und 
anderer  Sachen  auf  Anforderung  der  Stände.    —    Lichnowski  bischöfl.  Arch.  zu  Brixen. 

65.  1453.  15.  October.  Brixen.  Der  Cardinal  Cusanus  nimmt  mit  Trient  Bück- 
sprache, ob  er  die  neue  Münzordnung  des  Herz.  Sigmund  auch  in  seinem  Stifte 
einführen   soll.    —   Sinnacher  VI.   385. 

66.  1453.  24.  October.  Brixen.  Cusanus  schlichtet  einen  Streit  zwischen  dem 
Spitalverwalter  und  den  Bürgern  von  Brixen  wegen  Holztriftung.  —  Sinnacher  VI.  386. 

67.  1454.  Am  Achtenden  der  h.  3  Künigtag.  Innsbruck.  Vertrag  zwischen  Her- 
zog Sigmund  von  Tirol  und  dem  Bischof  Nicolaus  von  Cus  und  Kapitel  zu  Brixen  zu 
gegenseitigem  Schutze  für  den  Fall,  dass  der  eine  oder  andere  Theil  feindlich  an- 
gegriffen werden  sollte.  —  Sinnacher  VI.  387.  —  Lichnowski  VII.  Innsbruck. 
Gub.  Arch. 


305 


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lauchenilc    S.liw  itMi-k.-il.Mi    /u  i  sc  lim    (lrm    llrr/.ni;    Siifmiiiiil    und    dem    4  "ai<!  i  n;t  I  -  Kim-  hof 
\  on    Brixen.        -     Handlinie;    ele.    Ms.    Itrlv.     \r,l..    Lade   I,     Nr.  h.    pftf,     ;;;    .im!     . 

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MaralitiM   der   damaligen  E«H  mii  ItMlehatai) .  ili  Itf  Carilaal  Cusanus  a« 
Visitation     dem     höhern     und     niedern    Clcrus    seiner    eigenen    Diöcese    vorlegt.    — 
Sinnacher    VI.    3!>0. 

70.  14*i4.  2\.  Juni.  Brixen.  Schreiben  des  Cardinais  Cusanns  an  den  HafMf 
Sigmund  in  der  Streitsache  mit  den  Freundsbcrgern  wegen  I  t  I  i  n  a  r  h  und  Matr.-i. 
und  wegen  S.  Petersberg  und  Strassberg,  welche  Cusanns  ebenfalls  wieder  einlösen 
will,    oder  als  Ilochstiftslehen    in  Anspruch    nimmt.    —    Sinnacher    \l. 

71.  14.">4.  2*.  August.  Toblach  u.  Innichcn.  Vergleich  wegen  einiger  Zwist«-  zut- 
schen dem  Cardinal  Cusanus  und  dem  Grafen  Heinrich  von  Görz  in  Puslerthal.  — 
Sinnacher    VI.   3'.i.">. 

7'2.  145*.  September.  Puchenstein.  Schreiben  des  Cardinais  Cusanus  an  den 
venezianischen  Hauptmann  Malipetro  in  Cadober  über  Nachstellungen,  die  der 
Cardinal  zu  sehen  glaubte;  und  Antwort  des  venetianiseben  Hauptmanns.  —  Sin- 
nacher  VI.   397. 

73.  1455.  Eine  Aufzeichnung,  dass  die  Pfarr  Tbaur  dem  Hionysius  Heidel- 
berger von  dem  Herzoge  Sigmund  und  dem  Cardinal  Cnsanus  verliehen  wurde,  und 
hätte  sollen  ausgcmittclt  werden,  welchem  Herrn  dieselbe  Lehenschaft  zugehöre, 
von  diesem  sollte  sie  nachher  der  Heidelberger  erkennen.  —  Schatz-Arch.  Repertor. 
Innsbruck. 

74.  1455.  Veränderungen  und  beinahe  gänzlicher  Umbau  der  Domkirche  in 
Brixen.    —    Sinnacher   VI.   648, 

75.  145"».  Cardinal  Cusanus  vc-rbielhet  bei  Strafe  der  Excommunication ,  dass 
Niemand  mit  Wehr  und  Waffen  zu  den  Kirchtagen  gen  Brixen  komme,  und  dass 
Niemand    öffentlich    tanze.    —     Burglebner  Tir.  Adler  I.  3.  Abtheil.    S.  661. 

76.  1455.  4.  Januar.  Innsbruck.  Herzog  Sigmund  an  den  Cardinal  Nicolaus, 
Bischof  von  Brixen  wegen  eines  Tages  auf  den  Sonntag  Quasimodo,  zur  Beilegung 
des  Streits  um  das  Patronatsrecht  der  Pfarre  Fügen.  —  Lichnowski  VII.  Innsbr. 
Gub.  Arch. 

77.  1455.  15.  Januar.  Rom.  P.  Nicolaus  V.  und  der  Cardinal  Cusanus  be- 
mühen sich  umsonst  die  Clarissen-Nonnen  vor  Brixen  zu  reformiren  ;  daher  (re 
malurius  expensa,  et,  ne  contra  insensatas  mulieres  et  animalia  minus  rationabilia 
censuris  statim  procedendo  indiscretionis  censuram  ipsc  ineurreret,  ad  audientiam 
sedis  aposlolicac  retulit.  P.  Nicolaus  V.  -  —  affectuosissime  ipsas  et  cohortatus 
sub  dato  Romae  15.  Januar.  1455.  sed  aeque  frustra ,  majori  parte  sororum  spretis 
praeinsertis  suae  Sanctilatis  et  domini  Cardinalis  litteris  et  mandatis  —  —  aliquot 
inonsihus  in  sua  rebcllione  contumaciter  et  obstinate  perdurantibus".)  —  Protocol- 
lum   Brixinensc. 

78.  1455.  26.  Januar.  Brixen.  Nicolaus  Cusanus  an  den  Herzog  Sigmund 
wegen  des  Streites  um  das  Patronatsrecht  der  Pfarre  Fügen.  —  Lichnowski  VII. 
Innsbruck.    Gub.  Archiv. 

IV.  14.",.-».  :u».  Januar.  Pfinztag  vor  l".  Frau  Lichtmess.  Bruneck.  Nicolaua 
Cus  nus  berichtet  dem  Herzog  Sigmund  sein  Vornehmen  gegen  Virich  und  dessen 
Bruder  Freundsberg  mit  Angabc  der  Gründe,  warum  er  nicht  mehr  länger  zuwar- 
ten   könne.  —    Orig.    l'rk.    Brixen.     Arch.    zu   Innsbruck. 

80.  14.'»',.  :!.  M.n  tii.  Brixin.  Litlerae  commissionis  datae  ab  Episcopo  Brixin. 
Nienlao  de  Cusa  Cardinali  praeposito  Monastcrü  Xeuslii't  Casparo  ,  ut  una  cum  Ab- 
bate  de  Slams  et  Hermanno  de  Haitis  visitet  Monastcrium  Wiltinense.  —  Archir. 
Vustift.   V.    V.    49. 

M«  1455.  Circa  April.  Streit  zwischen  Herzog  Sigmund  und  dem  Cardinal 
Cusanus    wegen    Besetzung     der    l'i'arrc    ffkfB.  Sinnacher   VI.  4<r.\ 

R.    IMS.    it.   April.    "Mittwoch    in    der    Osterwoche.     Bruneck.    Nicolai»»    » «■ 
b.-shitin-t    don    Tausch,    welchen    der    Propst     Cas,,;ir    und    das   Capitel    ;n      Ncnstift    mit 
dem   Dechant   Augustin    Platzoller    und   dem  Capitel    des   Stiftes    Innichen    um   rtln  I  « 


306 

Güter   zu    Kotzen    und  Trient,  und  zu  Innichen  und  Anras  eingingen.    —    Innichner 
Archiv. 

83.  1455.  28.  und  29.  April.  Der  Cardinal  Nicolaus  von  Cus  setzt  endlich, 
unterstützt  vom  P.  Callixtus  III.  die  Reformation  des  Clarissenklosters  in  Brixen 
durch  ;  er  beruft  reformirte  Franciscanerinnen  von  Nürnberg  nach  Brixen ,  und 
übergibt  ihnen   die  Leitung  des  Klosters.  —   Protocollum  Brixin. 

84.  1455.  20.  Juni.  Bruneck.  Verhandlungen  mit  dem  Cardinal  Nicolaus  von 
Cus  über  die  Errichtung  einer  Capelle  und  eines  Beneficiums  zu  Prettau  im 
innersten  Theile  des  Thaies  Ahm  am  Fuss  des  Krümler-Taurn.  —  Sinnacher 
VI.   658. 

85.  1455.  4.  Juli.  Brixen.  Verordnungen  des  Cardinais  Cusanus  über  die 
Art  und  Weise,  wie  die  Diöcesanen  das  Sacrament  der  Ehe  empfangen  sollen.  — 
Sinnacher  VI.  404. 

86.  1455.  24.  August.  Innsbruck.  Herzog  Sigmund  an  alle  seine  Hauptleute, 
Pfleger  und  Gerichte,  wie  er  mit  dem  Cardinal  Bischof  von  Brixen  sich  geeint, 
sie  ihn  daher  nicht  mehr  schaedigen  sollen.  —  Lichnowski  VII.  Innsbr.  Gub. 
Arch. 

87.  1455.  15.  Sept.  Trient.  Der  Cardinal  Cusanus,  von  Rom  zur  Reformation 
des  Klosters  Gries  bei  Botzen  aufgefordert,  überträgt  dieses  Geschäft  dem  Decan 
von  Neustift.  Der  Bischof  von  Trient  schreibt  einen  Brief  an  diesen  Decan ,  wel- 
chen er  dem  Stifte  Gries  übergeben  soll.  Andeutung  einiger  im  Kloster  herr- 
schenden Missbräuche.    —    Bonelli  III.   Part.   II.   p.   141. 

88.  1455.  16.  Sept.  Botzen.  Herzog  Sigmund  befiehlt  dem  Asem  von  Köstlan 
das  ihm  versetzte  Gericht  Velturns  dem  Card.  Bischof  Nicolaus  von  Brixen  zu 
lösen  zu  geben.    —    Lichnowski  Innsbr.   Gub.  Arch.    —    Sinnacher   VI.  404. 

89.  1455.  16.  Sept.  Eritag  nach  heil.  Kreutz-Erhöhung.  Botzen.  Herzog  Sig- 
mund von  Tirol  befiehlt  allen  Hauptleuten,  Burggrafen,  Pflegern,  Landrichtern, 
Richtern,  Räthen,  Bürgern,  Gemeinden  und  allen  Amtleuten  und  Unterthancn,  dem 
Bischöfe  Nicolaus  zu  Brixen  und  Cardinal  zu  gestatten,  gemäss  päpstlich,  und 
kaiserl.  Privilegien  zu  richten  über  die  heil.  Ehe,  über  Zehend,  Zins  und  Güter 
der  Kirche,  auch  in  Geschäften  für  die  Seelen.  —  Origin.  Urkund.  im  Gub.  Arch. 
zu  Innsbruck. 

SO.  1455.  16.  Sept.  Erchtag  nach  heil.  Kreuz-Erhöhung.  Botzen.  Herzog  Sig- 
mund schliesst  mit  dem  Cardinal  Cusanus  einen  Vertrag ,  dass  von  allen  Neu- 
reuten der  Zehent  der  Kirchen  und  dem  Clerus  gegeben  werden  müsse,  und  er- 
lässt  hierüber  Befehl  an  alle  Pfleger  und  Landrichter.  —  Sinnacher  VI.  403.  — 
Stifts-Arch.   Fiecht  Original.    —    Museum   I. 

91.  1455.  16.  Sept.  Botzen.  Mehrere  Urkunden,  worin  Herzog  Sigmund  seinen 
Beamten  verbietet ,  sich  in  Streithändel  über  Ehesachen,  über  Zins  und  Zehente 
des  Hochstiftes  Brixen  zu  mischen  ;  vielmehr  Auftrag,  den  Bischof  zu  unterstützen, 
die  Stiftsfreiheiten  nicht  zu  kränken,  und  dem  Cardinal  zu  gehorchen,  sobald  er 
das   Gericht   Felturns   ablösen  will.    —    Sinnacher  VI.   404. 

92.  1456.  Unerwarteter  beinahe  gesuchter  Zank  des  Cardinais  Cusanus  ge- 
gen  das  Kloster  Neustift  wegen   Visitation  und  Reformation.   —  Sinnacher   VI.   416. 

93.  1456.  5.  Januar.  In  Monasterio  Novecelle.  Casparus ,  praepositus  Nove- 
cellensis,  a  mandatis  Francisci  Nävi  Capitanei  in  Cadobrio  provocat  ad  Friederi- 
cum  Imperatorem  de  Jurisdictione  Brixinensi  minerarum  suarum  in  Fursilio  ad 
castrum  Andraz  pertinentium.   —    Lichnowski   VII.  Innsbr.   Gub.  Arch. 

94.  1456.  7.  Januar.  Der  Cardinal  Cusanus  steht  mit  dem  Feinde  des  Kai- 
sers Friedrich  und  der  übrigen  österreichischen  Prinzen,  dem  mächtigen  Grafen 
Ulrich   von   Cilly  auf  gutem  Fusse.    —   Sinnacher  VI.   421.   422. 

95.  1456.  4.  März.  Botzen.  Herzog  Sigmund  fordert  das  Gericht  Velturns  auf, 
nicht  zu  gestatten,  dass  der  Cardinal  Cusanus  oder  sein  Gotteshaus  durch  die  Ge- 
richtsleute von  Velturns  oder  durch  Jemand  andern  überzogen  werde  ,  sondern 
dass  sie  dem  Cardinal  auf  dessen  Erfordern  mit  ihrer  Macht  beistehen  sollen,  da 
der  Herzog  Sigmund  und  der  Cardinal  lebenslänglich  in  einem  Schutz-  und  Trutz- 
bündniss    vereinigt    seien.     Derselbe    Befehl    erging    an  die    Richter  und   Gerichts- 


louto    von    TnulVrs    und    It.'dnogg.     —     I                       s|      '",;  l.irhn«.\*  *>ki     \  II.    !,,„•.- 
In  u<k.    (..ult.     Ar.liix. 

'.••'•■    I)  •'•                                                             .im ml     l.rii.-hH  s.-in.in    Pfleger  ta  Gu- 

fuintm  II«  <M)ti.vsiiau.si.Mii.>    r«i    Brfarti  7.11   wMrui    *»i  ItaM    la    fcltta   NWktt 

-l.lion,  ■•f#lg«  seiner  mit  dem  < '  :i  i  .l.n;.  I  \iei.laus  \nn  Briten  gCttl  .1. 1  •■  n 
BillfWIfi    —     Lichnowski    VII.    bischöfl.    Arch.    II    Brfa 

'•'"•  1455.  IS.  Mir*.  IMingslag  vor  «Irin  Palmlag.  Innsbruck.  Herzog  Sigmund 
verknufl  an  den  Cardinal  Xirolau*  von  CM  die  Veslo  und  Herrschaft  Täufers 
im  Pusterthal  um  1.'». ()()()  Rhein.  Culdcn  und  um  1200  Durnten  ,  jedoch  mit  Vor- 
behalt dos  Wicdorkaufcs  um  »kif«  Summe  innerhalb  der  nächsten  II  .lahre.  — 
Krixner   Arrb.    in    Innsbruck.    Lade  3.    X.  8.    fol.  53.    —     Sinna.  li.r    VI.   4<IH.  B*Tf- 

loehner     Tirol.    Adler.    I.    Th.   2.  Abth.    S.    313. 

98.  1456.  18.  März.  Innsbrurk.  Herzog  Sigmund  verspricht,  obigen  Kaui'l.riet 
ton  Kaiser  Friedrich    bestallen   zu    lassen.    —    Lichnowski    VII.    Inusbr.    Gub.    Arrl.it. 

99.  1456.  18.  März.  Innsbruck.  Der  Cardinal  Cusanns  gelobt,  die  gekauft.- 
\ 'esle  und  das  Gericht  Taufers  durch  13  Jahre  vom  Datum  des  Briefes  wieder  zu 
kaufen  geben  zu  wollen,  und  falls  er  sie  während  dieser  Zeit  weiter  versetz. n 
inuKste,  zu  sorgen,  das  der  Wiederkauf  dennoch  Statt  finden  könne.  —  Lichnowski 
VII.    Innsbr.    Gub.    Arch. 

100.  1450.  16.  März.  Innsbruck.  Herzog  Sigmund  leiht  vom  Cardinal  Cusanus 
IUI  I.  Rhein.,  verspricht  sie  binnen  Jahresfrist  zurück  zu  bezahlen,  und  stellt  ihm 
dafür  als  Bürgen:  Georg,  Bischof  von  Trient ,  Parzival  von  Annenberg,  Oswald 
Sebner,  Ulrich  von  Freundsberg,  Lconhard  von  Velseck  ,  Christof  Botsch ,  Cyprian 
von  Laimburg  und  Hans  von  Metz.  —  Orig.  Urk.  Innsbr.  Gub.  Arch.  —  Lichnowski 
VII.  Innsbr.    Gub.  Arch.    —    Sinnach.   VI.  409. 

101.  1456.  31.  März.  Mittich  in  der  Osterwoch  Innsbruck.  Herzog  Sigmnnd 
verkündet  dem  Richter,  Bürgern  und  Leuten  der  Hofmark  Mal  r  ei,  dass  zwi- 
schen ihm  und  dem  Cardinal  Cusanus  ein  Vertrag  zu  Stande  gekommen,  vermüg 
welchem  er  die  von  den  Freundsbcrgern  an  seinen  Vater  Herzog  Friedrich  gekom- 
mene Pfandherrschaft  Matrei  lebenslänglich  behalten  könne,  dass  sie  aber  nach 
seinem  Tode  ohne  alle  Lösung  dem  Hofstifte  ledig  zufallen  solle,  und  befiehlt  den 
Leuten  zu  Matrei  ,  dem  Cardinal  auf  diesen  Fall  zu  huldigen.  —  Origin.  Urk. 
Innsbr.  Gub.    Arch.   —    Lichnowski   eodem    loco. 

102.  1456.  Circa  '  pril.  Vorkehrungen  des  Cardinais  Cusanus,  um  im  Auftrage 
des  Herzogs  Sigmund  den  Bernard  Gradner  im  Schlosse  Pisein  (Bescno)  zu  bela- 
gern,  und   überhaupt  ihm  im  Lande   entgegen   zu  arbeiten.    —    Sinnacher   VI.  413. 

168.  1456.  15.  April.  Pfinztag  vor  Sonntag  Jubilate.  Innsbruck.  Herzog  Sig- 
mund erklärt  sich  bereit,  dem  Cardinal  von  Brixcn,  der  entweder  Stainaeh 
oder  6666  Mark  Berner  zurückfordert,  das  zurückzugeben,  was  Kaiser  Friedrich 
und  Herzog  Albreeht  als  Schuld  des  Hauses  Oestcrreich  erkennen  wurden,  voraus- 
gesetzt, dass  die  Veste  Taufers  binnen  13  Jahren  wiedereingelöst  werde,  werde 
Täufers  nicht  eingelöst,  so  soll  obige  Srhuldfnrdening  ab  und  todt  seyn.  —  Bri- 
xen.   Arch.   Lade  3.    Xr.  8.    fol.    59.    —    Lichnowski    VII. 

104.  1456.  4.  Mai.  Brixen.  Cardinal  Nicolaus  Bisch,  von  Brixen  an  l'lri.-h 
Halbsleben,  die  Bürger  zu  Klausen  sollen  sich  wafTnen,  die  3  Thore  daselbst  wohl 
bewachen,  und  keinen  Bewaffneten,  der  nicht  ihm,  dem  Herzog  Sigmund,  dem 
von  Trient,  und  der  Landschaft  angehöre,  einlassen  (Xachdem  uns  der  Gradner 
abgesagt  hat,  und  sich  die  leuff  in  diesem  lande  fremdle  machen).  —  Lichnowski 
VII.    bisch.    Arch.    Brixen. 

MB.  1156.  •'>  Mai.  Bruneck.  Cardinal  Xicolaus  zählt  die  Geldsorten  auf,  in 
denen  er  dem  Herzog  Sigmund  die  15,000  fl.  für  Taufers  erlegt  hat  (in  «iold 
7000  rhein.  Gulden,  5000  Ducaten  Guld. ,  und  für  1000  Ducaten  Creuzer  zu  t 
für  1  Duc.  und  6000  Duc.  gerechnet  für  9000  rhein.  Gulden),  und  erklärt  ,  er 
l.ah.-  dem  Herzog  oder  dessen  Erben  13  Jahre  Frist  zum  Wiederkaufe  gegönnt.  — 
Sinnacher    VI.    MI. 

106.   7.   Mai.    Wim.    Hmi|   Si-mund   ersucht   d.-n    Cardinal    Cusanus    (nachdem   ihm 
"•eine    Käthe    und  Diener    Wlgmitm»    und     U.-rnard    Grudner    entsagt)    dem    Bischöfe    ron 


308 

Trient  als  oberstem  Hauptmann  in  derselben  Sache  oder  dem  Oswald  L ebner  seinem 
Kammermeister  und  Verweser  der  Hauptmannschaft  an  der  Etsch,  auf  deren  Verlangen, 
wider  die  Gradner  Hülfe  zu  leisten.  —  Sinnacher  VI.  414.  —  Lichnowski  VII.  Innsbr. 
Gub.  Arch. 

107.  1456.  Circa  14.  Mai.  Brixen.  Eine  Schrift,  worin  der  Cardinal  Cusanus  die 
alten  Rechte  des  Hofstiftes  Brixen  auf  die  Herrschaft  Taufers  auseinander  setzt,  und 
beifügt,  dass  er  jedoch  anstatt  diese  alten  Rechte  geltend  zu  machen,  die  Herrschaft 
lieber  habe  auf  dem  Wege  des  Kaufes  zurückerlangen  wollen.  —  Sinnacher  VI.  410. 

108.  1456.  14.  Mai.  Brixen.  Her  Cardinal  Cusanus ,  Bisch,  von  Brixen ,  lässt  die 
Herrschaft  Taufers  in  Besitz   nehmen  und   die  Huldigung  leisten.   —  Sinnacher  VI.    410. 

109.  1456.  14.  Juni.  Brixen.  Cardinal  Nicolaus  Bisch,  von  Brixen  an  die  Herzogin 
Eleonora,  den  Propst  Eberhard  von  Maidburg  zu  ersuchen,  die  im  Kloster  Wiltcin  be- 
findlichen und  von  ihm  behufs  der  Reformation  dahin  gebrachten  reformirten  Brüder 
noch  einige  Zeit  daselbst  zu  belassen,  und  beglaubigt  desshalb  seinen  Gesandten  Michael 
von  Netz,  Domherrn  von  Brixen  bei  derselben.  —  Lichnowski  VII.  bisch.  Arch.  zu  Brixen. 

HO.  1456.  1.  Juli.  Brixen.  Cardinal  Nicolaus  von  Cus  gibt  dem  Augustin  Heurling, 
Bürger  zu  Matrei  den  Auftrag,  seinen  Mitbürgern  anzuzeigen,  dass  sie  sich  zur 
Huldigung,  die  er  in  eigener  Person  vornehmen  wolle,  bereit  halten  sollten.  —  Sinna- 
cher VI.  421. 

111.  1456.  16.  August.  Brixen.  Nicolaus  Cardinal  Bischof  von  Brixen  an  die 
Herzogin  Eleonore,  die  sich  bei  ihm  für  Nicolaus  Siekgen  aus  Taufers  verwendet. 
—  Lichnowski  VII.  bisch.  Arch.   Brixen. 

112.  1456.  26.  August.  Brixen.  Der  Cardinal  Nicolaus  von  Cus  fordert  den 
Bischof  von  Trient  auf,  ihm  aufrichtig  zu  erklären ,  ob  er  (Cusanus)  nicht  gegen 
sein  Gewissen  handle,  wenn  er  noch  länger  am  Kriege  wider  die  Gradner  theil- 
nehme,   und  in   Folge   dessen   auch   am   Blutvergiessen.    —    Sinnacher  VI.  415. 

113.  1456.  12.  Oct.  Brixen.  Cardinal  Nicolaus,  Bischof  von  Brixen  an  die 
Herzogin  Eleonore  wegen  einer  zur  Herrschaft  Taufers  gehörigen  und  davon  ab- 
gekommenen Weingült  von  4  Fuder  jährlich.  —  Lichnowski  VII.  Bisch.  Arch. 
Brixen. 

114.  1456.  6.  Dez.  Brixen.  Der  Cardinal  Cusanus  trägt  seinem  Hauptmann- 
schaftsverweser zu  Bruneck  und  den  dortigen  Bürgern  auf,  auf  ihrer  Huth  zu 
seyn.  Merkwürdig  ist  des  Cusanus  Verhällniss  zu  dem  Kaiser ,  dem  Grafen  von 
Görz  und  zu  Herzog  Sigmund  in  der  Görzischen  Erbschaftstreitigkeit.  —  Sin- 
nacher VI.   423. 

115.  1456.  9.  December.  Brixen.  Cardinal  Nicolaus  von  Cus,  Bischof  von 
Brixen,  an  die  Herzogin  Eleonore  über  die  Angelegenheiten  des  S.  Laurentius 
Klosters   zu  Trient,   Benedictincr-Ordens.    —    Lichnowski  VII.  bischöfl.   Arch.  Brixen. 

116.  1456.  12.  Decemb.  2do  Idus  Decemb.  Rom.  Dominicus ,  Cardinalpriester 
titul.  s.  Crucis  in  Jerusalem,  trägt  dem  Abte  von  Wilten  auf,  den  Herzog  Sigmund 
und  zwei  Laien,  des  Herzogs  Diener,  die  wegen  der  Verhaftung  eines  (mit 
einem  mandatum  prohibitorium  nach  dem  Kloster  Sonnenburg  bestimmten  aber 
sogleich  wieder  freigelassenen)  Diacons  des  Cardinais  Cusanus  in  den  Kirchenbann 
verfallen  zu  seyn  fürchteten,  nach  geleisteter  Genugthuung  loszusprechen.  —  Geh. 
Haus-   u.   Hof-Arch.   in  Wien.  —  Lichnowski  VII.   k.  k.  g.  Arch. 

117.  1456.  22.  Dec.  Brixen.  Der  Cardinal  Nicolaus,  Bischof  von  Brixen,  an 
die  Herzogin  Eleonore,  die  sich  bei  ihm  verwendet,  dass  der  ertrunkene  Christian 
Moczner,  der  ausserhalb  des  Friedhofes  beerdigt  worden,  wieder  ausgegraben  und 
in  den  Friedhof  zu  legen,  bewilligt  werde.  Der  Cardinal  versprach  Erkundigungen 
einzuziehen  („wann  solt  der  Leichnam  des  Fridhoves  vnwürdig  darein  gelegt 
werden,  das  wer  der  seelen  mer  ain  pein,  den  haylwertigkeit").  —  Lichnowski 
VII.  bisch.  Arch,   Brixen. 

118.  1456.  26.  Dec.  Brixen.  Cardinal  Nicolaus  ,  Bischof  von  Brixen  ,  an  den 
Herzog  Sigmund  wegen  der  über  die  Pfarrkirche  zu  Taur  zwischen  ihnen  ge- 
machten  Abrede.   —   Lichnowski   VII.   bisch.   Arch.   zu  Brixen. 

119.  1456.  (1457?)  28.  Dec.  Rom.  Aencas  Sylvius  zeigt  seine  Erhebung  zur 
Cardinalswürde   dem   Nicolaus   Cusanus,   Cardinal   und   Bischof  von   Brixen  an,   und 


ladet  ihn  ein,  nach  Rom  zuriK'k/.ukcliivn  ;  „die  ll«im;it  .-incs  ranlinal*  |#|  nur 
Rom".  !><•>■  lirid  il.-.UI  die  (.irunde  auf,  Rfini  Itfl  «'aidmal  ClMIII,  llis.l,,,' 
llrixrn  ward.  (Cardinnli  sola  llnma  patria  est.  Kliamsi  apud  MN  ll  nalus  I'u.tiI, 
aat  recusassr  purum  oportuil,  an!  crrlc  r.-.-rpliiin  lloma.-  i;.-sl.i.-,  --t  ma(ri  om- 
iiiuin  s.mü  foiiMilcrr.  N«fM  illa  .-xiinatio  bona:  Non  audior  recla  monens;  mu- 
tantar  tempora,  et  qui  olim  conlrmtiii  fnil.  nnnr  prarripnp  honoralnr.  Vrni  igitur, 
«.l.s.cro  veni;  neque  enim  (ua  virtns  est,  quae  inlrr  nives  et  umbrosas  clausa 
valles   langaescerc   debeat.")    —    Aeneac   Sylvii    Kpi.tt.    !<•:. 

l->0.  IV.:.  M.  Jänner.  Octava  Agnetis.  Brixen.  Der  Cardinal  Cusanus,  Bischof 
von  Brixen,  unterhandelt  mittelst  des  Priors  von  Tegernsee  mit  d-m  Herzog  ni<» 
von  Baiern  wegen  Uebcrlassung  des  Bisthums  Brixen  an  einen  seiner  Söhne  und 
der  Schirmvogtei  an  den  Herzog  selbst,  jedoch  gegen  Ynrb.-Iialt  einer  Pension 
und  eines  oder  zweier  Schlösser,  z.  B.  Täufers  oder  Seben.  („Dum  venirem 
,,adistam  dioecesin  contra  intenlionem  domini  Ducis  (Sigismundi)  et  capituli.  <t 
,,stimulatus  ineiperem  recuperare  jura  ecclesiae ,  et  ineiperem  contra  nohilea  de 
..Fruntsberg  causam  movere,  repetendo  montem  S.  Petri  (St.  Petersberg  im  Ober- 
„innthal)  et  castrum  Strassberg ,  cum  Sterzing ,  vidi  me  non  posse  perficere,  et 
„feci  causam  in  curia  committere.  Ob  hoc  dominus  Dux  male  contentus,  et  ineidi 
„in  periculum  mortis,  ut  intellexi.  Tunc  consideravi,  quod  si  possem,  vellem  ali- 
,,quem  nobilem  subrogare  in  locum,  cui  domus  Bavariae  assisteret  pro  recupera- 
„tione  dictorum  castrorum ,  ita,  quod  hoc  fieret  cum  consensu  capituli  et  etiam 
,, Domini  Ducis  Sigismundi,  et  quod  mihi  provideretur ,  et  statum  decentem 
,,haberem").  —  Autographum  Cusani.  Brixen.  Aren.  Lad.  3.  Nr.  8.  Fol.  7.  — 
Sinnacher  VI.    4»:>. 

121.  1457.  29.  Januar.  Samstag  nach  S.  Paulus  Bekehrung.  Innsbruck.  Herzog  Sig- 
mund erklärt  dem  Cardinal  Nicolaus  von  Cus,  dass  ,  da  seine  Fürnehmen  nicht  bloss 
ihn  ,  sondern  auch  seine  Vettern  Friedrich  und  Albrecht  berühren  ,  er  sie  an  diese 
bringen  und  nach  ihrem  Rathe  handeln  müsse.  —  k.  k.  Geh.  Haus-  und  Hofarchiv  in 
Wien,  Register  der  Händel  etc. 

122.  1457.  7.  Februar.  Brixen.  Cusanus  lässt  sich  mehrere  auf  die  Güter  und  Rechte 
des  Hochstiftes  Brixen  bezügliche  Urkunden  als  echt  und  unverfälscht  erklären.  —  Sin- 
nacher VI.  424. 

123.  1457.  25.  März.  Brixen.  Cusanus  an  die  Herzogin  Eleonore  wegen  der  Vor- 
mundschaft über  die  Kinder  weiland  Ludwig  Sparenbergers  ,  der  in  seinem  und  ihres 
Gemahls  Dienst  vor  Pisein  an  einer  Krankheit  gestorben.  —  Lichnowski  VII.  bisch«!  I. 
Arch.  Brixen. 

124.  Uff,  13.  Juni.  Brixen.  Streit  zwischen  Herzog  Sigmund  und  dem  Cardinal 
Cusanus  wegen  Besetzung  und  Patronatsrecht    der  Pfarre  Taur.  —  Sinnacher  VI.  425. 

125.  1457.  Circa  24.  Juni.  Wüten.  Der  Cardinal  Cusanus  will  Lebensgefahr  wittern; 
kehrt  mit  sicherem  Geleite  des  Herzogs  Sigmund  von  Innsbruck  nach  Brixen  zurück, 
flieht  von  dort  Anfangs  nach  Seben,  Tags  darauf  nach  Buchenstein,  wo  er  mehrere 
Monate  blieb,  und  nach  allen  Richtungen  hin  über  Unsicherheit  und  Nachstellungen 
Klagen  verbreitete.  —  Handlung  zwisch.  Card.  Cusan.  und  Herz.  Sigmund  im  Brixner 
Arch.  Lad.  3.  N.  8.  —  Sinnacher  VI.  426. 

12b\  1457.  Circa  24.  Juni.  Cusanische  Darstellung  der  Gefahren,  die  der 
Cardinal  fürchten  zu  müssen  glaubte.  —  Herzog  Sigmunds  Darstellung  über  die 
Vorgänge  ,  aus  denen  der  Cardinal  auf  einmal  Lebensgefahr  fürchten  zu  müssen 
vorgab.  —  Handlung  zwischen  Card.  Cusan.  und  Herz.  Sigmund  im  Brixner  Arch. 
Lade  3.  Nr.  8.  S.  354. 

127.  1457.  Circa  24.  Juni.  Mühlbacher  Bauern  scheinen  sich  hergegeben  zu  haben 
als  Werkzeuge  zu  einer  Nachstellung  gegen  den  Cardinal.  (Cusanus  sagt  davon:  isti 
rustici  de  Mühlbach  exeommunicati  propter  insidias  contra  mc  Cardinalem  et  Bpil 
suum  faetas  palam  —  supplicarunt  pro  absolutione)  (Hör/..  Sigmund  hingegen  behauptet  t 
Cum  maxima  injuria  Ducis  Conradus  Bossinger  Commissarius  Cardinalis  extorqoerc 
curavit  coram  notario  et  testibus  in  quadragesima  confessione  quorundam  nistieorniu 
in  rebus  concernentibus  diflamationem  suam  super  nece  etc.)  —  Handlung  zwisch.  Cusan. 
und  Herz.  Sigmund  im  Brix.  Arch.  Lad.  3.  X.  B.  p.   102. 


310 

128.  1457.  IS.  Juli.  Instrumentum  visitationis  Collegii  Neustift ,  quae  visitatio  ad! 
inslantiam  Episcopi  Brixinensis  Nicolai  de  Cusa  per  dominum  Nicolaum  praepositum 
ad  S.  Dorotheam  Wionnae,  et  ad  hoc  ab  eo  advocatum  facta,  et  puncta  reformationis 
in  hoc  instrumcnto  contenta  una  cum  majoribus  statutis  collegio  observanda  tradita  sunt. 
—  Archiv.  Neustift.  V.  V.  50. 

129.  1457.  22.  Juli.  Innsbruck.  Herzog  Sigmund  gibt  den  Bischöfen  von  Trient  und 
Brixen  Nachricht,  dass  er  wegen  Büstungen  in  der  Grafschaft  Ortemburg  in  Kärnthen 
sich  zu  Gegenrüstungen  genöthiget  sehe,  doch  ihren  Stiftern  ohne  Schaden.  —  K.  K. 
geh.  Haus-Arch.  Wien. 

130.  1457.  23.  Juli.  Samstag  Maria  Magdalenentag  Innsbruck.  Herzog  Sigmund 
warnt  die  Bischöfe  von  Trient  und  Brixen  wegen  der  von  Kärnthen  her  drohenden 
Feindesgefahr.  —  Geh.  Haus-Arch.  in  Wien.  Begister  der  Händel,  etc. 

131.  1457.  24.  Juli.  Innsbruck.  Herzog  Sigmund  befiehlt  dem  Adel  ,  den  Beamten 
und  Unterthanen  seiner  Lande,  sich  wegen  der  in  der  Grafschaft  Ortemburg  Statt  finden- 
den Zusammenziehungen  von  Kriegsvolk  zur  Wehr  zu  rüsten.  —  K.  K.  geh.  Arch. 
32.  96  f.  136. 

132.  1457.  I.August.  Bom.  Aeneas  Sylvius  wünscht  den  Cardinal  Cusanus  in  Born 
(diu  nihil  de  tua  dignitate  accepi;  —  Ego  tarnen  te  in  hac  curia  praesentem  potius 
esse  vollem,  quamvis  parum  est,  quod  Cardinales  reipublicae  consulere  possint.  Scd 
juvaret  me  saepe  in  praesentia  tua  esse,  et  pro  veteri  more  dulces  sermones.)  — 
Aen.  Sylvü  Epistol.    360. 

133.  1457.  11.  August.  Venedig.  Der  Doge  Foscari  erlaubt  dem  Cardinal  Cusanus, 
Bischöfe  von  Brixen  ,  auf  dessen  Gesuch,  Söldner  zur  Bewaffnung  seiner  Schlösser  auf 
venetianischem  Gebiethe  zu  werben.  —  Sinnacher  VI.  439.  —  Handlung  zwisch.  Cusan. 
und  Herz.  Sigmund  im  Brix.  Arch.  Lad.  3.  N.  8.  p.  364. 

134.  1457.  Gewaltthaten  des  Cardinais  Cusanus  gegen  die  Bergleute  des  Herzogs 
Sigmund  von  Tirol,  und  sein  geheimes  Einverständniss  mit  Johann  Witowitz  zur  Aufnahme 
desselben  in  die  bischöflichen  Schlösser.  —  Handlung  zwisch.  Card.  Cusanus  und  Herz. 
Sigmund  im  Brixner  Arch.  Lad.  3.  N.  S.  201.  —  Coronini  tent.  genealog.  p.  372.  fol. 

135.  1457.  Ueber  die  Vorfälle  mit  und  wegen  Witowitz.  Cusanus  leugnete  ein  Ein- 
verständniss mit  ihm;  Herzog  Sigmund  beschuldigte  ihn  desselben.  — Handlung  zwisch. 
Card.  Cusan.  und  Herz.  Sigmund  im  Brixn.  Arch.  Lad.  3.  N.  p.  393. 

136.  1457.  23.  August.  Non.  Cal.  Sept.  Bom.  P.  Callixtus  III.  drückt  dem  Bischof 
Leonard  von  Chur  sein  Staunen  und  seinen  Schmerz  aus  über  den,  dem  Cardinal  Cusanus 
wiederfahrenen  Vorfall ,  beschreibt  diesen  *)  und  fordert  den  Bi;  chof  unter  Androhung 
der  Excommunication  auf,  dem  Cardinal  etc.  beizustehen.  —  Urkund.  Brix.  Arch.  Lad. 
3.  N.  8. 

137.  1457.  23,  August.  Bom.  Das  Cardinals-Collegium  empfiehlt  den  Cardinal  Cusa- 
nus, Bisch,  von  Brixen,  dem  Herzoge  Ludwig  von  Baiern.  (Auch  hier  Beschreibung  der 
Nachstellungen  die  dem  Cardinal  gemacht  wurden.)  —  Chmel  Material.  II.  132. 

138.  1457.  23.  August.  Rom.  Das  Cardinals-Collegium  bittet  in  einem  mit  dem  an 
den  Herz.  Ludwig  von  Baiern  gerichteten  fast  gleichlautenden  Briefe  den  Bischof  von 
Chur  um  Schutz  für  den  Cardinal  Cusanus.  —  Archiv.  Bepertor.  in  Innsbr.  Lib.  VI.  fol. 
505.  —  Lichnowski  VII.  Innsbr.  Gab.  Arch. 

139.  1457.  Wahrscheinlich  23.  August.  Bom.  P.  Callislus  III.  droht  dem  Herzog 
Sigmund  und  allen  dessen  Unterthanen  mit  Bann  und  Interdict,  wenn  der  Cardinal  Cu- 
sanus nicht  binnen  8  Tagen  in  volle  Freiheit  gesetzt ,  und  ihm  Bürgschaft  für  seine 
künftige  Sicherheit  gegeben  werde.  —  Sinnacher  VI.  441. 

140.  1457.  October?  Schloss  Andraz.  Der  Cardinal  Cusanus  schreibt  aus  Puchen- 
stein,  oder  dem  Schlosse  Andraz,  an  Herzog  Sigmund  die  Klage,  dass  er  bereits  3 
Monate  auf  eine  Zusicherung  der  Freiheit  und  Sicherheit  für  sich  und  sein  Capitel 
warte;  er  müsse  die  Schlösser  und  Gerichte  um  Brixen  mit  Namen:  Bodeneck,  Gu- 
fidaun  und  Velturns  zu  seiner  vnd  seiner  Kirche  Sicherheit  und  Freiheit  haben  ;  er  wolle  aber 
dafür  den  Herzog  und  seine  Nachkommen  zu  Vögten  und  Schirmern  des  Gotteshauses 
haben,  ihm  alle  Lehen  verleihen,  die    von    seinen  Vorfahren  den  Vorfahren  des  Herzogs 


-)  Die  Beschreibung  bei  Sinnacher  VI.  iW- 


311 

verli.hen  worden,  und  nichl  allein  mit  den  genannten  Schlössern  and  GeriehUl  M 
mit  dem  ganzen   Gotteshausc  eine    ewig«    Einigung  eingehen:  er  •* «•  f a i  bieraal  aaitlaas 

drr,  wie  die  (Malen  von  Tirol  und  ller/.nge  \'>n  Oesli-m-irli  zur  Voglei  des  lln<  listift.-s 
Brixen  gekommen,  und  dass  die  Bischöfe  von  llriven  tTftkfft  FlMiM  *""  jtfctf  gev*  esm  ; 
er  HWlM  4—  Hm«|  BignUid  die  alle  Kreiiiid.srhat't  M  erneuern,  und  lässl  durdiblirken, 
das«  er  sonst  einen  andern  Vogt    wählen  m  Kinnacher  VI.    441  — *47. 

141.  1457.  Von  l'urhenstein  aus  lag  ilrr  (' ..nlin.  I  (  iisanu«  an,  sein.-  l'rincipien  über 
des  Itischofs  von  Brixen  Herrschaft,  und  MfeM  PttfitffMfM  nnd  Ansprüche  auf 
Lehen,  S  n  I  z  und  I  r  I  e  im  Umfang  des  Bist  hu  ms  M  rnlu  ickeln.  (Herzog  Sig- 
mund sei  Lehenmann  der  Kirch«  zu  Brixen,  der  Bischof  Herr  in  geistlichen  und  welt- 
lichen Dingen.)  —  Handlung  zwisch.  Cardin.  Cusan.  u.  Herzog  Sigmund  im  Bnm.  r 
Arch.  Lad.  3.  N.  8.  p.  334. 

Mi,  1457.  Wie  Herz.  Sigmund  das  Sachverhältniss  in  Bezog  auf  Lehen,  Salz  u. 
Erze  darstellt,  als  der  Cardinal  nach  seiner  Flucht  nach  I'uehenstcin  glaubte,  die  Ge- 
rechtsame des  Stiftes  Brixen  in  dieser  Beziehung  gegen  Herz.  Sigmund  wahren  zu 
müssen.  —  Handlung  zwisch.  Card.  Cusan.  u.  Herz.  Sigmund  im  Brixncr  Arch.  Lad.  3. 
N.  3.  p.  354. 

143.  1457.  Herz.  Sigmund  behauptet,  Salz  und  Erz  und  andere  Regalien  seien 
aus  kais.  Verleihung  allzeit  beim  Stamme  der  Fürsten  von  Tirol  gewesen  ,  und  keines 
rühre  aus  einem  Brixnerischen  Lehen  her.  —  Handlung  etc.  Brix.  Arch.  Lad.  3.  \r.  - 
pag.  362. 

144.  1457.  Herzog  Sigmund  lässt  den  Beweis  führen,  dass  das  Bislhum  Brixen  unter 
der  Grafschaft  Tirol  stehe,  und  nicht  umgekehrt,  wie  der  Cardinal  Cusanus  glaube,  der 
sich  durch  das  Stift  für  einen  Herzog  ,  und  geistlichen  u.  weltlichen  Herrn  halte.  — 
Handlung   etc.  Brixner  Arch.  Lad.  3.  N.  8.  p.  359. 

145.  1457.  Wahrscheinlich*)  October.  Rom.  Bulle  des  P.  Callixtus  III.  wider  den 
Herzog  Sigmund,  worin  er  ihn  und  seinen  Anhang  (propter  tantas  ac  tales  persecutiones 
contra  Cardinalem  Cusanum)  mit  dem  Interdict  belegt,  bis  der  Cardinal  in  Freiheit  und 
Sicherheit  gesetzt  sei.  —  Copia  coaeva  im  Brixner  Arch.  Lad.  3.  N.  8. 

146.  1457.  Rath  eines  Notars  an  Herzog  Sigmund,  wie  er  sich  durch  eine  Appella- 
tion an  den  Papst,  und  durch  eine  Gesandtschaft  nach  Rom  gegen  die  Anklagen  des  Car- 
dinal.s  Cusanus  schützen  soll.  —  Copia  coaeva  im  Brixner  Arch.  Regestum  Cusanum  p.  19. 

147.  1457.  1.  Novemb.  Herzog  Sigmund  sendet  dem  Cardinal  Cusanus  sicheres  Ge- 
leite (per  dorn.  Neidegger  et  fecit  sigillum  appendere  d.  Ducis  ,  d.  Episcopi  Curirnsis, 
Comitis  de  Lupfen,  de  Kirchberg  et  caeterorum  magnorum,  ita  quod  fuerunt  7  sigilla.  Et 
d.  Cardinalis  recusavit  reeipere,  et  scripsit  d.Curiensi,  se  esav  in  arce  munita  ecclesiae 
et  dioecesis  suae ,  et  se  «on  esse  expulsum.")  —  Ex  Originali  im  Brixner  Arch. 
Lade  3.   Nr.  8. 

148.  1457.  Vielleicht  1.  Nov.  Herzog  Sigmund  protestirt  gegen  das,  dem  Vernehmen 
nach,  wider  ihn  ergangene  Interdict,  und  anderes  Strafverhängniss,  und  appellirt  an  den 
Papst  Callixtus;  er  erklärt  feierlich,  dass  er  die  Kirche  nicht  verachte,  sondern  das 
Interdict  nicht  anerkenne  aus  Achtung  vor  der  Kirche,  die  sich  durch  ein  solches  Ver- 
fahren offenbar  Verachtung  zuziehen  würde,  besonders  wenn  Cusanus,  dieser  zum  Miss- 
brauch  der  Kirchengewalt  geneigte  Mann,  das  Interdict,  promulgirte.  („quia  uerisimi- 
liter  timemus,  quod  hujusmodi  interdictum ,  censurae,  et  pnenae,  si  per  d.  Cardinalem 
Cusanum)  contingeret  publicari,  magis  quam  si  per  alium  publicarenlur ,  contemni  cmi- 
tingeret,  attento  ,  quod  idem  Cardinalis  multipliciter  interdictum  ,  censuras  ,  et  poenas 
praeter  juris  ordinem  et  sine  causae  cognitione  etiam  contra  decreta  sacrorum  conrilio- 
rum  et  canonum  pro  levissimis  etiam  causis  fulminavit,  et  eisdem  censuris  abusus  est, 
uti  temporibus  et  locis  producere  sciemus.")  —  Copia  coaeva  im  Brixner  Archiv 
Lade  3.  Nr.  8. 

141».     1457.    16.  November.  Mittwoch  vor  Elisabeth.    Puchenstein.     Unterhandlungen 
sandten    des   Herzogs  Sigmund    —    Völsecker,    Christoph  Krüll.   Oswald  Sebner, 


*)  Das  Original  dieser  Bulle    mim  (.'usanus    tiir    ;.m    ilen  Minden     cel.mrn    haben;    denn    sehon    •!' 

gJeirh/.eitigen  Abschriften  im   firmier  Archive  I  irfrrn  nie  ohnr  Pnlum.  und  einer  dieser  drei  Abschrribs-r, 
ein  gut  unterrichteter  Zeitgenosse  vermulhet.  »ir  sei   eeobiii  ..inrn-e  Urtobri  " 


312 

Landeshauptmann  an  der  Etsch,  und  Bischof  Leonhard  von  Chur  —  mit  dem  Cardinal 
Cusanus  zu  Puchcnstcin.  (Eine  weitläufige,  inhaltsreiche  Urkunde.)  —  Brixner  Archir 
ex  protocollo  coaevo. 

150.  1457.  16.  November.  Puchenstein.  Der  Cardinal  Cusanus  schlägt  eine  Frie- 
densvcrmittlung  für  sich  und  Herzog  Sigmund  vor,  die  zu  München  vor  Herzog  Albrecht 
vorgenommen  werden  sollte.  (Item  dass  der  rechtlich  Tag  gehalten  werde  vor  Herz. 
Albrecht  v.  Bayern,  —  u.  vor  Johann  Bischof  in  Eystett,  u.  Leonharten  Bischof  zu 
Chur.  etc.  —  Sinnacher  VI.  448.  —  Brixn.  Arch.  Lade  3.  Nr.  8. 

151.  1457.  16.  Nov. ').  Puchenstein.  Der  Cardinal  Cusanus  schreibt  an  Oswald  Sebner, 
Hauptmann  an  den  Etsch,  dass  er  die  Antwort,  die  ihm  der  Herzog  auf  seinen  Einigungs- 
Anlrag  vom  October  erwiedert,  nicht  erwartet  habe.  (Der  Herzog  forderte,  der  Cardinal 
sollte  auf  alle  dort  enthaltenen  Ansprüche  Verzicht  leisten.)  Der  Cardinal  erbietet  sich 
zu  einer  Zusammenkunft,  und  zeigt  an,  dass  H.  Albrecht  von  Baiern  die  Friedens-Ver- 
mittelung  angenommen  habe.  —  Sinnacher  VI.  447. 

152.  1457.  26.  Dec.  Schloss  S.  Raphael  (Andraz.)  Der  Cardinal  Cusanus  fordert 
das  Capitel  von  Brixen  auf,  einen  oder  mehrere  Abgeordnete  zur  Zusammenkunft  nach 
Bruneck  zu  senden,  und  seine  Ansprüche  zu  unterstützen.  —  Sinnacher  VI.  448. 

153.  1457.  26.  Dec.  Raphaelsburg 3)  (Andraz.)  Grundprincipien ,  von  denen  der 
Cardinal  Cusanus  bei  seinem  Streite  mit  Herzog  Sigmund  ausging:  Wiederherstellung 
der  kirchlichen  und  weltlichen  Freiheit  der  Bischöfe  von  Brixen,  wie  selbe,  nach 
Cusanus  Ansicht  ,  im  Anfange  ,  ehe  die  Schirmvögte  Herrn  der  Brixner  Kirche  und  die 
Bischöfe  Capläne  derselben  wurden,  bestanden  hatte.  Zu  diesem  Zwecke  Wiederverei- 
nigung der  ursprünglichen  brixnerischen  Besitzungen  irn  Noricum,  welche  allmälig  an 
die  Grafen  von  Tirol ,  von  Görz  und  Hahsburg  übergegangen  seien.  (Diese  Urkunde 
lässt  tief  in  den  Geist  und  die  Absichten  des  Cusanus  hineinschauen.)  —  Aus  den  Orig. 
im  Brixner  Arch.  Lad.  3.  N.  8. 

154.  1458.  13.  Januar.  Bruneck.  Grosse  Zusammenkunft  der  streitenden  Parteien 
in  Bruneck;  es  erscheinen  die  Gesandten  des  Herzogs  Sigmund,  des  Cardinais  und  des 
Capitels  zu  Brixen:  der  Cardinal  fordert  alle  Schlösser  des  Inn-  und 
Norithales,  und  will  als  ihr  wahrer  Herr  und  Eigenth  um  er  an  erkannt 
werden.  Antwort  der  erstaunten  und  auf  eine  solche  Forderung  weder  gefassten  noch 
mit  Instructionen  versehenen  Gesandten  des  Herzogs.  —  Schluss-Einberufung  eines 
andern  Tages. — Handlungen  zwischen  dem  Cardinal  Cusanus  und  Herz.  Sigmund,  im  Brix. 
Arch.  Lad.  3.  N.  8.  copia  coaeva.  —  Sinnacher  VI.  448. 

155.  1458.  20.  Januar.  Wien.  Dienstrevers  des  Gregor  von  Haimburg  für  Erzherz. 
Albrecht;  er  tritt  in  Albrechls  Dienste  so  ausschliesslich  ,  dass  er  allen  andern  Herrn 
den  Dienst  aufkündet;  wird  hierauf  auch  Herzog  Sigmund  von  Tirol  bekannt.  —  Chmel 
Material.  II.  143. 

156.  1458.  20.  Januar.  Brixen.  Das  Domcapitel  von  Brixen  ersucht  den  Cardinal 
Cusanus  sehr  dringend,  unter  Hinweisung  auf  die  Gefahren,  die  sonst  entstehen  könn- 
ten, einen  andern  Tag,  der  ihm  gebothen  wurde,  anzunehmen.  —  Handlungen  etc.  im 
Brix.  Arch.  Lad.  3.  N.  8.  p.    96. 

157.  1458.  21.  Januar.  S.  Agnesen-Tag  S.  Raphaelsburg.  Antwort  des  Cardinais 
Cusanus  an  die  Gesandten  des  Herzogs  Sigmund,  an  den  Bisch,  von  Chur  und  Oswald 
Sebner,  er  erklärt,  wie  sein  bisheriges  Zuwarten  27  Wochen  lang  vergeblich  gewesen, 
lässt  durchblicken,  dass  er  bald  abreisen  werde,  jedoch  nicht  ungeneigt  sei,  einen 
andern  Tag  zu  beschicken,  wenn  man  diesen  bald  an  einem  ihm  beliebigen  Orte  zu- 
sammenrufen wolle.  —  Handlungen   etc.  im  Brixn.  Arch.  loco  citato. 

158.  1458.  21.  Januar.  Die  S.  Agnetis.  In  Castro  S.Raphaelis.  Des  Cusanus  argwöhni- 
sche, die  Absichten  des  Herzogs  Sigmund  verdächtigende,  gegen  das  Domcapitel  bittere 
und  grobe  Antwort  auf  das  Schreiben  desselben  vom  20.  Januar.  —  Enthält  auch  über  die 
Excommunicalion  einiger  Domherrn  etwelche  —  aber  dunkle  Stellen. —Handlungen  etc. 
im  Brix.  Arch.  1.  c. 


i)  Das  Dalum    dürfte  unrichtig  sein. 

2)  Cusanus  nennt  das    Schloss   Andraz    wegi'n    des  Schutzes,  den   es    ihm   gewährte,    ganz  willkürlich 
Raphaelsburg;  historischer  Name  war  dieser  nie. 


tu 

IN,  IV'.-.  Mi  TlHir  Innsbruck.  Her/.  Sigmund  srhreibt  dem  Cardinal  Cusanus, 
d»SS  ,  narlidem  :uit'  drin  ffcgl  /"  Hnuieek  der  Canlinal  solelie  Cnl.  -Hingen  gestellt 
habe,  Hl  welehe  die  h.r/oi;l.  Iloten  keine  I..'»;ill  gthftM  N  thaidJRcn  ,  M  »ick  iu 
keinem  fernem  Ttft  herbeilassen  könne,  eh.-  |g  nii-M  -,.,,,..  \,li.rn  in  Kenntnis«  ge- 
|lW  habe,  welche  die  Sache  viel  berühre.  Wolle  der  Cardinal  an  de«  Herzogs  Sigmund 
MtfVl  Forderungen  stellen,  so  weide  ihm  Si^n.nn»!  \  or  der  rr.htl  irli.-n  llchorde  lledr 
i.n.l  Antwort  geben  ;  wolle  er  aber  dieses  Erbiethons  ungeachtet  wider  ilm  etwa«  vor- 
nehmen, so  werde  der  Cardinal  verstehen,  dass  d.r  Herzog  solches  »icht  dulden 
könne.      -    Sinnacher  VI.  449.  —  Lichnowski  VII.  Innsbr.  Gub.  Arch. 

100.  1458.  3.  Februar.  In  Castro  S.  Raphaelis.  Der  Cardinal  Cusanus  ruft  Im 
gesammten  Seelsorgeklerus  seiner  Diöccsc  unter  Androhung  der  Excommunication  und 
Suspension  von  aller  Ausübung  der  seelsorglichen  Verrichtungen  für  den  Fall  de» 
Ungehorsams  zu  einer  Zusammenkunft  nach  Brixen  auf  die  feria  quarta  nach  dem  Sonn- 
tag Invocavit.    (23.  Februar.)  —  Handlungen  etc.  im  Brixn.  Arch.  loc.  cit. 

MI,  MM.  Herzog  Sigmund  beruft,  als  Gegengewicht  gegen  die  Cusanische  Ein- 
berufung des  Citrus,  eine  Gesandtschaft  des  Domcapitels  von  Brixen  und  der  Städte 
des  Bisthums  Brixen  nach  Innsbruck.  —  Handlung,  etc.  im  Brix.  Arch.  loco  citat.  p.  M< 
IM.  IMS«  I>as  Domcapitel  von  Brixen  sendet  Bothen  nach  Innsbruck  (Theobald 
von  Wolkenstcin,  Meister  Michael  von  Natz,  und  Conrad  Tcgmair  mit  mehreren  Laien,) 
nachdem  der  Pfarrer  von  Innsbruck  auf  sein  Gesuch  wegen  der  Cura  animarum  vom 
Cardinal  eine  abschlägige   Antwort  erhalten.  —  Handlungen  etc.  p.  22. 

103.  1458.  0.  Februar.  Innsbruck.  Freundschaftliches  Schreiben  der  Brixner  Abgeord- 
neten an  Cusanus  ,  worin  sie  ihn  über  ihre  Ankunft  in  Innsbruck,  über  die  dort  herr- 
schende aufgeregte  Volksstimmung,  und  über  die  allgemeine  Missbilligung  der  gesperr- 
ten Seelsorge,  so  wie  über  die  Gefahren  in  Kenntnis«  setzen,  welche  dem  Clerus  und 
der  Kirche  aus  dieser  allgemeinen  Aufregung  drohen,  und  worin  sie  um  kluge  Nach- 
giebigkeit bitten.  —  Handlungen  etc.  loco  cit.  p.  23. 

104.  1458.  0.  Februar.  Innsbruck.  Wichtige  Verhandlungen  ,  welche  zu  Innsbruck 
Statt  fanden.  —  Sinnacher  VI.  450. 

105.  1458.  0.  Februar.  Innsbruck.  Herzog  Sigmund  protestirt  und  appellirt  ii> 
Gegenwart  vieler  Edlen  und  fürstlicher  Männer  gegen  die  dem  Vernehmen  nach  wider 
ihn  vom  Papste  bereits  erlassene  Strafbulle ,  als  gegen  eine  nur  durch  falsche 
In/.ichten  erwirkte,  mithin  ungerechte  Massrcgel.  —  Copia  coaeva  in  Arch.  Brixin. 
Lade  3.  Nr.  8. 

100.  1458.  Eine  zweite  Appellation  des  Herzogs  Sigmund  ,  deren  Datum  nicht  be- 
stimmt werden  kann;  sicher  wurde  sie  noch  vor  der  Publication  der  päpstlichen  Bulle, 
welche  das  Interdict  über  das  Land  verbängte,  abgefasst.  —  Handlung,    etc.   p.   43—40. 

107.  IMS,  t,  Februar.  Innsbruck.  Herzog  Sigmunds  Protestation  und  Erklärung 
in  Betreff  der  persönlichen  Sicherheit  des  Cardinais.  —  Handlungen  etc.  p.  29. 

MB.  IMS.  Frömmigkeit  der  Herzogin  Elconora,  Herz.  Sigmunds  Gemahlin,  die 
durch  die  Suspensinn  des  Gottesdienstes  in  Innsbruck  durch  den  Cardinal  Cusanus 
mehr  als  irgend  Jemand  gekränkt  war.  (Xam  illis  diebus  cottidie  iuit  in  Wiltinam  pro 
eultu  divino.)  —  Handlungen   etc.  p.  23. 

109.  1458.  0.  Februar.  Innsbruck.  Form  ,  in  welcher  des  Herzogs  Sigmund  Appel- 
lation und  Protestation  vor  sich  ging.  —  Handlung,  etc.  p.   25. 

170.  1458.  Brixen.  Das  Brixner  Capitel  sendet  Bothen  mit  der  Nachricht  über  die 
Innsbrucker  Verhandlungen  an  den  Cardinal  Cusanus  nach  Lichtenstein.  Handlungen  etc. 
loco  citat. 

171.  1458.  Bericht  eines  bischöflichen  Gesandten  über  die  Innsbrucker  Ver- 
handlungen an  den  Cardinal  Cusanus.  (Sehr  weitläufig  und  wichtig  auch  über  die 
Brunecker   Zusammenkunft.)    —    Brixn.  Archiv.  Lade  3.  Nr.  8. 

172.  1458.  10.  Februar.  In  Castro  S.  Raphael.  De«  Cusanus  fanatische  Ant- 
wort auf  den  wohlmeinenden  Brief,  welchen  Theobald  Wolkensteiner,  Michael  v. 
Xatz  und  Conrad  Tegmair  aus  Innsbruck  am  0.  Februar  an  ihn  geschrieben.  — 
Handlungen   etc.   im    Brixn.   Archiv.   Lade  3.   Nr.  8.    p.  24. 

173.  1458.  Wahrscheinlich  10.  Februar.  In  Castro  S.  Raphaelis.  Antwort  de« 
Cardinais  Cusanus   auf  den    Bericht   des   Capitel-Gcsandten.     Inbegriff    aller    Klagen. 


31« 

die  er  gegen  Sigmund  hatte  voll  Bitterkeit  gegen  die  Pursten,  Verdrehung  seiner 
Absichten,  Verdächtigungen  und  Sophistereien.  Ein  merkwürdiges  Actenstück!  — 
Handlungen   etc.   im  Brixn.  Archiv,   p.  35.   etc. 

174.  1458.  10.  Februar.  Freitag  ror  Sonntag  Esto  mihi.  Herzog  Sigmund  er- 
nennt den  Bürger  von  Hall,  Mathesen  Getzner,  zu  seinem  vollmächtigen  Procura- 
tor  und  Anwald  in  der  Appellations-Angelegenheit  wider  den  Cardinal  Cusanus  und 
Rom.    —    Geh.   Haus-   und  Hofarchiv.  Register  der  Händel   etc. 

175.  1458.  Brixen.  Schreiben  des  Generalvicars  von  Brixen,  Gebhard  von 
Bulach,  an  alle  Pfarrer  im  herzoglichen  Gebiete,  worin  er  ihnen  die  Einstellung 
alles  und  jedes  Gottesdienstes  ankündigt,  wenn  innerhalb  der  Aschermittwoche  und 
des  Sonntags  Laetare  kein  Vertrag  zwischen  dem  Herzog  Sigmund  und  dem  Cardi- 
nal Cusanus  zu  Stande  kommt.     —    Handlungen  etc.  pag.  57.    —    Sinnacher  VI.  454. 

176.  1458.  19.  Februar.  St.  Petri  Stuhlfeier.  Das  vom  Herzog  Sigmund  dem 
Cardinal  ausgefertigte  „Sicheres  Geleits-Instrument"  wird  an  den  Thoren  der  Cathe- 
dralkirche   zu  Brixen  angeschlagen.    —    Handlungen   etc.    p.  38. 

177.  1458.  20.  Februar.  Montag  nach  Invocav.  Innsbruck.  Herzog  Sigmund 
ertheilt  dem  Bischöfe  Georg  von  Trient  sicheres  Geleite  für  ihn  und  sein  Gefolge 
zur  Reise  nach  Innsbruck.    —    Tridentin.  Archiv.    Repertor.  p.  637. 

178.  1458.  21.  Februar.  Brixen.  Protestation  und  Appellation  des  gesammten 
aus  dem  herzoglichen  Gebiete  nach  Brixen  berufenen  Seelsorge-Clerus  gegen  die  von 
Cusanus  angedrohte  Aufhebung  der  cura  animarum,  welche  um  Mittfasten  eintreten 
sollte.  (Die  Namen  der  Versammelten  liefert  Sinnacher.)  —  Handlungen  etc,  loco 
citat.   —  Sinnacher   VI.   454. 

179.  1458.  Brixner  Gesandtschaft  vor  dem  Cardinal  in  Puchenstein  mit  Vor- 
stellungen über  den  Schaden,  der  aus  dem  angedrohten  Interdiet  über  das  Hoch- 
stift  und  Land  kommen  dürfte.    —    Sinnacher  VI.   455. 

180.  1458.  23.  Februar.  Brixen.  Versammlung  des  einberufenen  Clerus  in  Bri- 
xen fast  hundert  Mann.  —  Vorlesung  des  Briefes,  worin  Cusanus  die  Domherrn 
Gebhard  von  Bulach  und  Simon  von  Welen  als  seine  Stellvertreter  zu  den  Eröff- 
nungen und  Verhandlungen  ermächtiget.  —  Gebhards  Aufforderung  zur  Beobach- 
tung des  Inierdictes.  —  Inquisition  über  Herzog  Sigmunds  supponirtes  Attentat 
auf  den  Cardinal.  —  Ungewissheit.  —  Gebhards  Bestimmungen  über  den  Anfang 
und  die  Beobachtung  des  Interdicts.  —  Handlungen  etc.  im  Brixn.  Archiv.  Lade  3. 
Nr.  8.   p.  41—43. 

181.  1458.  23.  Febr.  Innsbruck.  Herzog  Sigmund  hält  eine  ständische  Versammlung 
in  Innsbruck;  —  trägt  seine  Klagen  vor;  —  Michael  von  Natz  bischöflicher  Gesandter 
daselbst.  —  Landschaftliche  Gesandschaft  an  den  Cardinal  nach  Puchenstein.  —  Hand- 
lung, etc.  p.  45. 

182.  1458.  25.  Febr.  Dr.  Lorenz  Blumenau  (dessen  sich  Herzog  Sigmund  in  seinem 
Streite  mit  Cusanus  als  Juristen  und  Canonisten  bediente)  überreicht  dem  Cardinal  in 
Puchenstein  die  Appellation  des  Herzogs  Sigmund  an  den  Papst.  —  Handlungen  etc.  p.43. 

183.  1458.  27.  Febr.  Dominica  Reminiscere.  Brixen.  Der  versammelte  Seelsorge- 
Clerus  heftet  seine  am  21.  ausgefertigte  Protestation  und  Appellation  an  den  Kirchthü- 
ren  in  Brixen  an.  —  Handlungen  etc.  p.  43. 

184.  1458.  3.  März*).  Puchenstein.  Antwort,  welche  der  Cardinal  Cusanus  den 
Abgeordneten  der  Landschaft,  als :  Conrad  Propst  zu  St.  Michael ,  Johann  Lesch  ,  Prior 
zu  Wüten,  Hiltprand  Fuchs  von  Fuchsberg,  Jörg  von  Annenberg,  Hermann  Aichhorn, 
Bürgermeister  an  Mcran,  Paul  Heuperger  Bürger  zu  Hall,  Benedikt  Stollprock  zu  Schwaz 
und  Conrad  Hertlein  auf  dem  Ritten,  gab,  als  sie  einen  Anstand  und  eine  Entschei- 
dung des  Streites  auf  dem  Rechtswege   verlangten.   —   Brixn.  Arch.  Lad.  3.    Nr.  8. 

185.  1458.  Zweite  ständische  Gesandtschaft  an  den  Cardinal  nach  Puchenstein.  Die 
Gesandten  waren  :  Johann  Salzbach,  Dechant  und  Domprobst  zu  Trient ;  Wernher  Fuchs 
von  Fuchsberg  und  Heinrich  Hausmann  im  Namen  des  Bischofs  von  Trient;  Bischof 
Leonhard  von  Chur,  und  ein  Ausschuss  der  Landschaft.  —  Handlung,  etc.  p.  48.  —  Sin- 
nacher VI.  457. 


*)  Das  Datum  bei  Sinnarher  isl    falsch. 


Mg,  IV'iS.  Mittelasien  lirr.t  1.*.  April.  Her  r.udin.il  OWM  verhäng!  ilas  Inter- 
net Iktt  lai  Lud  i'ir«'i.       BJmmIai  IX  I 

It7,  || BS,  I.'.  Mar/.  ItCBtg  Sigmund  rrlheill  «.-in.  r  «..•m.ilil in  Kleonora  Vollmacht, 
die  (m  iilscluiil  Tirol  w  ährcnd  MIM!  Abwesenheit  /  n  \  er«  allen  ,  als  er  n;i«li  dem  Tode 
de-  h.Mirs  l.adisku  \  mi  Umgarn  nach  ( >.sl  |  rr.-i.li  /.og.  —  Schatz-  Archiv.  Repcrtnr.  in 
Jniisl.r.   \.   u.   :n:.  Lirhnnw.sk  i    VII.   k.   k.   g.   Arch. 

MB,  145&  Wo  das  Interdict  in  den  Dominien  de»  Herzogs  Sigmund  gehalten  wurde? 
—  Was  der  Vicar  (lehhard  (hat,  um  es  halten  r.u  machen?  — Handlungen  etc.  f, 

1>1».  116$,  |4«  Mär/..  Hruncek.  Der  \ 'icarus  (icl.hard  von  Hularh  kündigt  mehrere» 
namentlich  aufgeführten  Pfarrern  ans  den  Dominien  des  Herzogs  Sigmund  an  ,  dass  sie 
von  der  Dominica  Laetare  an  von  der  Ausübung  der  Seelsorgc  suspendirt  seien.  — 
Handlungen   etc.  p.  SB. 

l!Mi.  1454t  Srandale  und  Uneinigkeiten,  die  aus  der  Ankündigung  des  Interdicts 
durch  den  Meister  Gehhard  entstanden  ;  er  wendete  die  C.  I'elic.  et  Cle.  si  quis  sua- 
dente  etc.  an,  während  sie  auf  Cusanus  gar  keine  Anwendung  znliess  ;  er  dehnte  das 
Interdict  sogar  auf  die  Görzer  und  Brixner  Territorien  aus.  —  Handlungen  etc.  p.  54. 

191.  1458.  20.  März.  Andraz.  Der  Cardinal' Cusanus  trägt  dem  Michael  von  Natr. 
auf,  die  von  ihm  bewilligten  Abänderungen  in  Betreff  des  Intcrdictes  bekannt  zu  ma- 
chen. —  Sinnacher  VI.  459  unvollständige  Urkunde.  Brix.  Arch.  Lad.  3.  N.  8.  coaeva 
Abschrift  vollständig;  sie  fängt  an:  ,,  aptira  in  castro  S.  Raphaelis  Lune  post 
Judica. 

MB,  1458.  Der  Cardinal  Cusanus  sendet  den  Meister  Michael  von  Natz  nach 
Innsbruck,  um,  falls  die  Herzogin  und  die  Statthalter  einen  Tag  zusicherten  vor  dem 
2.  Juli  ,  den  Pfarrern  des  Unterinnthaies  die  Seelsorge  zu  verlängern.  Als  dies  zuge- 
sichert wurde  ,  berief  Michael  von  Natz  Abgeordnete  des  Clcrus  mit  den  Formaten  nach 
Innsbruck  oder  Wilten.  —  Handlungen  etc.  p.  54. 

193.  1438.  30.  März.  Coena  Domini.  Puchcnstein.  Der  Cardinal  Cusanus  weiht 
am  Gründonnerstag  das  h.  Oel  in  Puchenstein.  —  Seine  Gebote  und  Verbote,  wem  es- 
vorzuenthalten  sei.  —  Es  wurde  dessenungeachtet  Allen  mitgetheilt,  weil  man  die 
Appellation  für  rechtfertigend,  und  das  Interdict  für  wirkungslos  hielt.  —  Handlungen, 
etc.  p.  50. 

194.  1458.  30.  März.  In  die  Coenae,  in  Castro  S.  Raphaelis.  Der  Cardinal  Cusanus 
verbiethet  dem  Magister  Michael  von  Natz  denen,  die  die  Protestation  unterschrieben 
und  appellirt  haben,  das  heil.  Chrisma  auszutheilen.  —  Copia  coaeva  im  Brix.  Arch  . 
Lad.  3.  N.  8. 

IH5.  1458.  Ostern.  Wie  die  Interdicts-Sachcn  um  Ostern  standen.  —  Sinnacher 
VI.  461. 

196.  1458.  24.  April.  Die  S.  Georgii,  Castrum  Baphaelis.  Schreiben  des  Cardinais 
Cusanus  an  die  ihm  ergebenen  Domherrn,  dass  er  nach  Veldes  in  Krain  reise,  um  das 
Schloss  wieder  an  die  Kirche  zurück  zuerhalten  ,  dass  er  ungefähr  6  Wochen  auszu- 
bleiben gedenke  bis  Herzog  Sigmund  zurückkehre  ,  dass  sie  bei  Verleihung  der  Prae- 
benden  vorsichtig  sein  sollen  gegen  die  Domherrn  Freibcrger ,  Neundlinger,  und  Stein- 
hom.    —  Regeslum  Cusanum  im  Brix.  Arch.   Lad.  1.  N.  51.  p.  21.  —   Sinnacher  VI.  462. 

197.  1458.  30.  April.  Veldes.  Der  Cardinal  Cusanus  zu  Veldes  in  Kärnten.  Auch 
dort  Untersuchung  der  Rechte  und  Befreiung  der  Herrschaft  von  Oberherrlichkeit  und 
Kinfluss  des  Patriarchen  von  Aquileja.  —  Sinnacher  VI.  463. 

198.  1458.  Circa  11.  Mai.  Wien.  Gregor  von  Haimburg  erscheint  in  Wien  in 
Gesellschaft  des  Herzogs  Sigmund.  —  Sinnacher  VI.  4H4. 

199.  1458.  17.  Juni.  Andraz.  Der  Cardinal  Cusanus  bestätigt  die  Wahl  eines 
Coadjutors  für  den  Abt  von  Wilten.  —  Sinnacher  VI.  465. 

200.  1458.  21.  Juni.  Brixen.  Rundschreiben  des  bischüfl.  Vicars  Gebhard  von  Bu- 
lach  an  alle  Seelsorger,  dass,  wenn  bis  Maria  Heimsuchung  keine  Aussöhnung  «wi- 
schen dem  Herzog  Sigmund  und  dem  Cardinal  Cusanus  stattfinde,  vom  4.  Juli  ange- 
fangen das  Interdict  in  seiner  ganzen  Strenge  eintreten  werde.  —  Handlungen  etc.  p. 
57—59.  —  Sinnacher  VI.  465. 

201.  1458.  Der  Kaiser  Friedrich,    der   Erzherxog    Albrecht,  der  Bisch,  voi, 

die  Herzogin  Eleonora  legen  sich  ins  Mittel,  und  erwirken  eine  Verlängerung  des  Ter- 


316 

mins  für  eine    Zusammenkunft   zur   Beilegung;  der   Streitigkeiten    mit   dem  Cardinal  Cu- 
sanus.  —  Handlungen  etc.  p.  59. 

202.  1458.  2.  Juli.  Montag  vor  St.  Ulrich  Innsbruck.  Vertrag  zwischen  der  Herzogin 
Eleonora  und  dem  bischöfl.  Abgeordneten  Michael  von  Na'z  etc.  über  Verlängerung  der 
Frist  für  einen  gütlichen  Vergleich  ,  der  innerhalb  Mariae  Heimsuchung  und  Mariac 
Geburt  in    Trient  zu  Stande  kommen  soll.  —  Handlungen  etc.  p.  60. 

203.  1458.  T.  August.  Montag  vor  Laurentii.  Innsbruck.  Die  Herzogin  Eleonora 
berichtet  dem  Cardinal  Cusanus  auf  sein  durch  den  Neidegger  ihr  zugesendetes  Schrei- 
ben ,  dass  sie  von  Herzog  Sigmund  die  Bewilligung  erhalten  habe,  einen  gütlichen 
Tag  mit  ihm  zu  halten  auf  S.  Bartholomäustag  zu  Brixen,  Bruneck  oder  Sterzing  in 
Gegenwart  beider  Fürsten  oder  deren  Bevollmächtigten.  —  K.  K.  geh.  Haus-  und  Hof- 
Arch.    in  Wien.  Register  der  Händel  etc. 

204.  1458.  8.  August.  Erchtag  vor  Laurent»'.  Innsbruck.  Herzog  Sigmund  kommt 
wieder  zurück  aus  Oesterreich  nach  Tirol.  —  K.  K.  geh.  H.  und  Hof-Arch.  In  Wien. 
Register  der  Händel    etc. 

205.  9.  August.  1458.  Laurcnti  Abend.  Innsbruck.  Herzog  Sigmund  gibt  dem  Jacob 
von  Thunn  zu  Gufidaun  einen  Verweis  wegen  seines  Verfahrens  gegen  die  Bürger  von 
Clausen  (Unterthanen  des  Cardinal  Cusanus)  :  er  habe  ihm  nicht  gebothen,  den  Bürgern 
von  Clausen  ihr  Gut  und  Gülten  zu  verhaften  und  niederzulegen;  er  soll  das  mit  Be- 
schlag belegte  freigeben,  und  die  Bürger  nicht  ferner  belästigen.  —  K.  K.  geh.  Arch. 
Register  der  Händel  etc. 

206.  1458.  19.  August.  Rom.  Aeneas  Sylvius  als  Pius  II.  zum  Papste  erwählt.  — 
Sinnacher  VI.  468. 

207.  1458.  24.  August.  Brixen.  Nach  Sigmunds  Rückkehr  aus  Oesterreich  wird 
ein  Tag  nach  Brixen  anstatt  nach  Trient  anberaumt.  Der  Bischof  von  Trient  und  die 
Herzogin  Eleonora  sind  Mittelspersonen.  Gesandte  der  Herzogin  —  des  Cardinais;  — 
Verhandlungen  zu  Brixen  vom  24.-28.  August.  Zusammenkunft  der  Gesandten  mit  dem 
Cardinal  im  Thale  Lisen.  —  Uebereinkunft  über  12  Artikel ;  Bestimmung  eines  Tages 
auf  Georgi  1459  zur  Schlichtung  der  noch  streitigen  Punkte.  —  Der  Cardinal  predigt 
in  Taufers  und  Bruneck.  —  Absolution  der  Priester.  —  Handlungen  etc.  p.  61. 

208.  1458.  2.  Sept.  Rom.  P.  Pius  II.  verkündiget  dem  Herzoge  Sigmund  seine 
Erwählung  zum    Papste.  —  Chmel  Material.  II.  160. 

209.  1458.  14.  Sept.  Der  Cardinal  Cusanus  von  Brixen  reiset  nach  Rom  zur  Be- 
glückwünschung des  neuen  Papstes  Aeneas    Sylvius.  —  Sinnacher  VI.  466.  469. 

210.  1458.  14.  Sept.  Brixen.  Verzeichniss  der  Curatoren ,  welche  der  Cardinal 
Cusanus  bei  seiner  Abreise  nach  Rom  zur  Verwaltung  des  Bisthums  Brixen  in  geistlicher 
und    weltlicher  Hinsicht  zurückliess.  —  Handlungen  etc.  p.  61. 

211.  1459.  1.  Januar.  Mantua.  P.  Pius  II.,  bewogen  durch  des  Lorenz  Blumenau, 
des  Gesandten  des  Herzogs  Sigmund  ,  Aufklärungen  ,  bewilligt  dem  Herzoge  Sigmund 
aus  Liebe  zum  Frieden,  einen  Termin  von  zwei  Jahren,  um  seinen  Rechtsstreit  mit  dem 
Cardinal  Cusanus  auszutragen.  —  Handlung  zwisch.  dem  Herz.  Sigmund  und  dem  Car- 
dinal Cusanus  im  Brixn.  Arch.  Lad.  3.  N.  8.  p.  80  etc. 

212.  1459.  12.  Januar.  Rom.  P.  Pius  II.  beauftragt  den  Cardinal  Cusanus  alle  bai- 
erischen    Prämonstratenser    Klöster   nach    dem   Muster   des   Klosters  Wüten    zu    refor- 

miren,  wozu  er    von  dem  Herzoge  Albrecht  von  Baiern    war  ersucht   worden.  —  Burg- 
lehner  Tirol.  Adler  II.  erste  Abtheilung  p.  324. 

213.  1459.  12.  Januar.  Rom.  Der  Cardinal  Cusanus  bestellt  den  Abt  Mosel  von  Wüten 
zum  Visitator  der  Prämonstratenser  Klöster  in   Baiern.  —  Sinnacher  VI.  472. 

214.  1459.  18.  Januar.  15.  Calend.  Februar.  Mantua.  P.  Pius  II.  verdammt  die  Ap- 
pellation ,,a  Romano  Pontifice  ad  futurum  Concüium"  als  ,,sacris  canonibus  adversum, 
et  rci  christianae  noxinm  et  erroneum"  unter  Androhung  der  Excommunication  ,,ipso 
facto  ineurrendae  ,  a  qua  nisi  Pontifex  Romanus  et  in  mortis  articulo  nemo  absolvere 
possit."    und    imter    Androhung    der     Strafen ,    welche    auf    Majestäts-Verbrechen    und 

,haeretica  pravilas"  gesetzt  sind.  —  Original  im  Brixn.   Arch.  Lad.  3.   N.  9.  Lit.  S. 

215.  1459.  25.  Januar.  Interamnis.  P.  Pius  II.  ladet  den  Herzog  Sigmund  zu  der 
nach  Mantua  berufenen  Fürsten-Versammlung  ein,  v.m  wegen  Hülfe  gegen  die  Türken 
zu  berathen.  —  K.  K.  Geh.  Arch.   in  Wien. 


Hit   1459.  (7—25.  März.)    Fn   Quadragesima.    Wicderausbrurh  der  Feindseligkeiten 

zwischen   den»   Herzoge    SlgPJUj    und   dem   Cardinal   Cusanus.    Bnssingcr    erpresst   in  der 

!■!■!<   von  Hauern  da»  GeMii^  lag«!  I«i   BtffMgt  am   den  Cardinal. 

m 
Sigmund    fordert    ,'„,  IMkuI.ii     Injurien-Entschädigung     und     Einkerkerung    des   llo.tsinger. 

henift  si,  li    au!'  Auftrage   l«f   Cardinais,   und  erklärt   weniger  gethan   /.u   hui 
•ff  sollte.  —  Handlung  ele.  im  Brixn.   Areh.   p.   62. 

-17.  Mü.  '21.  April.  PI» 8«  OttegM  llom.  I».  i  Cardinal  Cusanus  an  »eine  Domherren, 
bittere  Klagen  über  den  Herzog  Sigmund  ,  das«  er  von  der  Anordnung  eine*  Tages  nach 
Sterling    zu  spät   Nachricht    erhallen  habe  ;    er    nimmt    den  Conrad    I 

und   behauptet,   dass  ,  wenn  auch  das  Zeugnis.«  \\,-v  Muhlbarhcr  Haue,-,,  n  <  hl»  gelte,  Sig- 
!    .sieh    selbst  verrathe  und   selbst  anklage.  —  Handlung  etc.  p.  Inj. 

-is.  1459.  24.  April.  Slerzing.  Herzog  Sigmund  hält  dennoch  vor  Georgi  einzuberu- 
fenden Tag.  wie  früher  verabredet  war,  nicht,  sondern  veranstaltet  dafür  eine  Zusam- 
menkunft am  S.  Georgitag  in  Sterzing.  —  Handlung  etc.  p.  63. 

•211».  1459.  Absendung  einer  Gesandtschaft  an  den  Cardinal  Cusanus  nach  Rom  mit  Be- 
richt über  den  Sterzinger  Tag,  voll  Aufklärung  über  die  Verhandlungen  daselbst,  und 
über  die  Festsetzung  eines  neuen  Termins  bis  Jakobi.  —  Handlung    etc.  p.  G3. 

220.  1459.  l.Mai.  Philipps-  und  S.  Jakobs-Tag.  Brixen.  Wahl  und  Abordnung  einer 
Gesandtschaft  an  den  Cardinal  Cusanus  nach  Rom,  und  Bestimmung  der  Puncte,  die  ihm 
vorgetragen  werden  sollten.  —  Handlung  elc.  p.  65. 

'221 .  1459.  Rom.  Der  Cardinal  Cusanus  gibt  der  Gesandtschaft  des  Gotteshauses  Brixen 
in  Betreff  der  Hauptsache  keine  Antwort,  weiset  sie  aber  an  den  Papst  nach  Mantua  mit 
Vorschlägen,  die  er  (Cusanus)  zur  Beilegung  der  Streitsache  macht.  —  Handlung  etc.  p.  66. 

222.  1459.  Rom.  Der  Cardinal  Cusanus  gibt  dem  Brixner  Domcapitel  eine  auswei- 
chende Antwort,  als  es  ihn  um  Bestätigung  der  Capitels-Freiheiten  in  der  Form  ,  wie 
sie  von  den  frühern  Bischöfen  von  Brixen  bestätiget  worden  waren,  ersuchte.  („Respon- 
dit  dorn.  Cardinalis,  quod  ista  privilegia  approbaret ,  quantum  de  jure  posset,  et  sine 
praejudicio  pontificalis  dignitatis.")  —  Handlung  etc.  p.  67. 

•HS.  1459.  1.  Mai.  Florenz.  P.  Pins  II.  beglaubiget  seinen  Legaten,  Stephan  von 
Forli ,  bei  dem  Herzoge  Sigmund;  er  schickte  ihn,  um  Friede  und  Eintracht  unter  den 
deutschen  Fürsten  zu  stiften,  und  um  die  Deutschen  gegen  die  Türken  zu  wafTnen,  (,,etsi 
a  ceteris  christianis  bene  speravimus,  nullos  tarnen  populos,  nullam  gentem  aut  nationem 
majora  Alemannis  praesidia  rei  christianae  allaturam  credimus  ,  quam  seimus  ,  vidimus, 
novimus  fide:  ardore  ,  religionis  devotione  christianissimam,  virorum  fortium  abundantia 
potentissimam  etc.  etc.")  —  Cbmel  Material.  II.  169. 

224.  1459.  1.  Juni.  Mantua.  Eröffnung  der  Fürstenversammlung  zu  Mantua.  —  Bonelli 
III.  p.  260.  —  Barbacovi  II.  74.  —  Sinnacher  VI.  471. 

.   1459.  16.  August.  Brixen.    Das  Domcapitel  sendet  einen  Boten  an  den  Cardinal 
Cusanus,  1,  um  die  Bestätigung  des  vom    Capitcl  präsentirten  Hospitalers  in  Kla 
am  die  Bestätigung  der  Privilegien  des  Capitels  zu  erlangen;  denn  der   Cardinal    wollte 
erstercs  zu  grossem  Schaden  des  Spitals  an  sich  ziehen,  die  Privilegien  nur  bedingungs- 
weise bestätigen.  —  Handlung  etc.  p.  67. 

226.  1459.  5.  Sept.  Rom.  Antwort  des  Cardinais  Cusanus  auf  den  Brief  des  Capitels 
vom  16.  August:  er  habe  nie  etwas  anderes  als  das  Wohl  der  Armen,  mithin  auch  das 
Wohl  des  Hospitals  im  Auge  gehabt,  er  willige  in  die  Präscntirung  des  Stainhorn,  doch 
soll  dieser  mit  andern  Brixner  Gesandten  nach  Mantua  kommen,  die  Investitur  zu  holen, 
indess  wolle  er  ihn  auch  sonst  bestätigen.   In    BetretT    der    Privilegien-Bestätigung    ver- 

rff  die   Domherren  auf   seine   Rückkehr  nach  Brixen;    er    klagt,    dass  ihm  niemand 
etwas  über  die    Anstalten   des     Herzogs    Sigmund    zur  Reise    nach    Mantua  berichte;  der 
Papst  habe  ihn  aufgefordert  in  Rom  zu  bleiben,  doch  wolle  er  zum  Wohl  der  Kir.i 
der  nach   Brixen   zurück  kommen.  —  Handlung  etc.   p.  70. 

227.  14.VJ.  II,  Sept.  Mantua,  P.  Pius  II.  Credenziale  für  den  Erzbischof  Hicronymu» 
von  Creta  und  Magister  Franz  von  Toleto  seine  Gesandten  an  Herz.  Sigmund.  —  I.ich- 
mm  ski  v   II.  K.  K.  geh.  Arch. 

14')!'.  Anfangs  October.  Das  Brixner  Domcapitel  sendet  den  M  uhom 

und  den  Georg  Golser  als    Gesandte  nach  Mantua  ,,ad   interessendum  traetatibus  et  eon- 

Archiv.  Jahrg.  1S30.  I.  Bd.  II.  Hfl.  21 


318 

sentiendum  vice  et  nomine  capituli,  quatenus  opus  foret,  in  concordiam  super  differentiis 
inter  Cardinalem  et  Ducem  exortis,  et  ad  approbandum  arbitrium  ,  si  quod  per  Papam 
fieri  contin^eret,  ac  alias  ad  dicendum  et  faciendum  in  praemissis  necessaria  et  oppor- 
tuna.  —  Handlung  etc.  p.  71. 

229.  1459.  Anfangs  October.  Brixen.  Memoriale  ,  welches  vom  Brixner  Capitel  der 
Gesandtschaft  nach  Mantua  mitgegeben  wurde  —  Privilegien  des  Brixner  Domcapitels, 
welche  dem  Cardinal  Cusanus  zur  Bastätigung  vorgelegt  werden.  —  (Zwei  weitläufige 
Urkunden.)  —  Handlung  etc.  p.  71.  74. 

230.  1459.  2.  October.  Mantua.  P.  Pius  II.  mahnt  den  Herz.  Sigmund  wiederholt,  sich 
nach  Mantua  zu  begeben,  um  im  Streite  zwischen  dem  Cardinal  Bischöfe  und  dem  Her- 
zoge zu  entscheiden.  (Venit  ad  nos  Magister  Andreas  Mack  sollicitator  et  ex  eo  intel- 
leximus  propterea  ipsam  nobilitatem  non  venisse,  quia  audivisset  Cardinalem  non  esse,  Man- 
tuamadnos  venturum.  DerCardinal  sei  schon  gekommen.)— Lichnowski  VII.  K.K.  geh.Arch. 

231.  1459.  27.  October.  Venedig.  Der  Doge  Pasqual  Maripetro  ertheilt  dem  Herzog 
Sigmund  und  seinem  über  400  Mann  starken  Gefolge  einen  Geleitsbrief  zur  Reise  nach 
Mantua.  —  Lichnowski  VII.  K.  K.  geh.  Arch. 

232.  1459.  10.  Nov.  Mantua.  Ankunft  des  Herzogs  Sigmund  in  Mantua.  Verhandlun- 
gen über  den  Streit  mit  Cusanus.  Gregor  von  Heimburg  Wortführer  und  Sachwalter  des 
Herzogs.  Vergebliche  Bemühungen  des  Papstes  und  der  kais.  Gesandten  (et  ostendit 
litteram  domini  Cardinalis  de  eulpatione  necis,  quae  erat  de  manu  sua,  et  petivit  sibi  sa- 
tisfieri  de  istis  injuriis  sibi  (Duci)  illatis.  D.  Cardinalis  respondit :  verum  esse,  illam  lit- 
teram exhibitam  esse  de  manu  sua,  sed  dixit ,  in  ea  d.  Ducem  non  nominasse.  —  ,,Papa 
diu  traetavit  et  magnam  diligentiam  fecit  de  concordia  habenda.  Item  dorn.  Aistetensis, 
dorn.  Episcopus  Tridentinus,  Marchio  Badensis  et  mgr.  Johannes  Hinderbach  oratoresim- 
peratoris,  sed  absque  concordia."  —  Handlung  etc.  p.79. 

233.  1459.  Mantua.  Klagen  des  Herzogs  Sigmund  gegen  den  Cardinal  Cusanus  auf  der 
Fürstenversammlung  zu  Mantua,  wegen  der  Unehr,  so  ihm  der  Cardinal  durch  seine  Inzicht 
zugezogen;  wegen  der  grossen  Mörderei  und  Mannsschlacht  in  Enneberg,  wegen  Interdict 
und  Aufhebung  der  Seelsorge  etc.  —  Sinnacher  VI.  475. 

234.  1459.  Mantua.  Wie  der  Cardinal  Cusanus  die  Mantuaner-Verhandlungen  darstellt. 
(Aus  seinem  Manifeste.)  —  Handlung  etc.  p.  335. 

235.  1459.  29.  Nov.  Penultima  Nov.  Herzog  Sigmund  kehrt  unverrichteter  Dinge  wie- 
der in  seine  Lande  zurück.  — Handlung  etc.  p.79. 

236.  1459.  Nov.  P.  Pius  II.  schreibt  an  Herzog  Sigmund,  und  setzt  für  ihn  und  den 
Cardinal  Cusanus  einen  Tage  gegen  Trient  fest  auf  Epiphaniae  1460.  —  Handlung  etc.  p.  81. 

237.  1459.  18.  Dec.  Brixen.  Achtungsvoller,  jedoch  energischer  Brief  des  Brixner-Ca- 
pitels  an  den  Cardinal  Cusanus  über  die  sonderbare  Cnterschreilung  der  Capitelfreiheiten, 
mit  der  dringendsten  Bitte  dieselben  zu  bestätigen.  —  Handlung  etc.  p.  103 — 105. 

238.  1459.  Die  Jovis  20.  Dec.  Brixen.  Bericht  des  Capitels  von  Brixen  an  den  Car- 
dinal Cusanus  über  die  Lügen  des  Bossinger,  der  ihm  so  viel  Falsches  berichtet.  Sie  drin- 
gen auf  Bestrafung  desselben,  Ausschliessung  von  der  Gütergemeinschaft,  dem  Gottes- 
dienste, und  auf  Entfernung  von  dem  Amte.  —  Handlung  etc.  p.  105. 

239.  1459.  21.  Dec.  In  die  S.Thomae.  Herz.  Sigmund  lässt  das  Capitel  zu  Brixen  zur 
Erklärung  auffordern :  wessen  er  sich  in  Bezug  auf  die  Sicherheit  des  Landes  vom  Capitel 
zu  versehen  habe?  worauf  ihm  dieses  antwortet:  „Sie  haben  allzeit  an  der  Herrschaft  von 
Oesterreich  gethan  ,  was  zu  Fried  und  Einigkeit  gedient  hat  ,  und  wollen  das  auch  thun 
nach  allen  billigen  Dingen."  —  Handlung  etc.  p.  83. 

240.  1459.30.  Dec.  Manlua.  Breve  des  P.  Pius  II.  an  die  Bürger  und  Gemeinde  von 
Brixen,  Bürger  und  Gemeinde  von  Bruneck  und  Clausen;  er  setzt  die  Gründe  auseinander, 
warum  der  Papst  den  Cardinal  als  für  die  kirchlichen  Interessen  unentbehrlich  nicht  an 
seine  Kirche  entlassen  könne;  fordert  sie  auf,  während  der  Abwesenheit  des  Hirten  noch 
treuer  an  die  Kirche  und  an  den  Praesul  zu  halten  gegen  jeden,  der  sie  wider  ihn  etwa 
aufreitzen  wollte.  —  Handlung  etc.  p.  109. 

241.  1459.  31.  Dec.  Mantua.  Schreiben  des  P.  Pius  II.  an  das  Brixner-Capitel,  dass 
er  auf  Ersuchen  des  Cardinais  Cusanus  die  Privilegien  des  Capitels  reiflich  untersuchen, 
und  alles   bewilligen  werde ,  was  sich  billig  bewilligen  und  bestätigen  lasse.  Er  fordert 


das  Capilel  ""•'.    -''•<    ">     der  treuen  ,-,(    an  dm   Cardinal    ni.  lern  zu 

lassen  und  in   gttrlMt   Forderungen  ni«-li t   rin/iiu  illium.        Handlung  etc.  p.   100. 

;or  von  Haimburg.  —  Bl 

243.  t^'.lt.    Krl.ilterle    Stimmunij  des  Volke*   ftftJi   den  fftfati  irhen  St  and   im    ftjffl 
neu.    (Als  das   Brixner-Capilel  den  PiptJ    um  einen  \  i.ar  in  K|iirilualibtis  ballt,  motu 
seinen    Antrair  auf  folgende  U  i  htas  |«a  prnvidcat  saluti  animarum ;  alias  limr- 
tur   maximum    erelesiae     et    MelfSlMÜeJl     »tTMBil     periculurn    im  quo     populm 
plurimum  alias  rnncitatus   est  pro  hoc  (emporum  ronditione  contra  ecclrsiasticum  statum." 
—  Handlung  etc.   p.    132. 

244.  14(50.  1.  Januar.  Mantua.  Willfährige  Antwort  des  Cardinais  Cusanus  an  dir 
Domherrn  von  Brixen  auf  die  beiden  Brief«  des  Capilels  vom  18.  und  2i>.  Der.  |fc« 
singer  (,. prima  roncernit  d.  Conradum  Bossingcr,  in  qua  aliqua  narratis,  qua«-  prfal 
quam  ihm-  le-i  nee  audivi")  über  die  Formel,  mit  welcher  Cusanus  die  Capitclfreiheilen  un- 
terschrieben hatte  (videmini  in  fine  justitiam  adire  velle,  quam  etsi  non  sit  necessarium, 
tarnen  illam  nunquam  recusabo  ,  imo  ol'fero  p  e  r  pr  ae  s  c  n  t  e  s,  ea  enim  ,  quae  justa 
sunt,  libentissime  aeeeptabo  ;  et  exequar.  Et  quia  Sancliss.  Dominus  noster  (Papa)  habet 
negotium  illud  in  manu  usque  ad  determinationem  Sanctitatis  suae  non  erit  necessarium 
plura  scribere  ad  puneta  in  litera  vestra  contenta,  sed  rogo  c  o  n  s  i  de  rar  e  afflic- 
tionem  meam,  quam  pro  justilia  ecclesine  meae  subii,  et  non  solum  non  detis  afflic- 
tionem  afflicto  ,  sed  pro  debito  et  honore  vestro  fidelitatem  forti  animo  ostendatis.") — 
Handlung  etc.   p.  107. 

'24.').  1460.  2.  Januar.  Mantuae.  P.  Pius  II.  Breve  zu  Gunsten  des  Herzogs  Sigmund 
an  den  Bischof  von  Basel  und  an  die  Äbte  von  Slams  und  Kempten  mit  dem  Auftrage, 
alle  wie  immer  verpfändeten  und  abhanden  gekommenen  Besitzungen  wieder  an  den  Herzog 
zurück  zubringen.  —  Chmel   Material.  II.  187. 

246.  1460.  6.  Januar.  In  die  Epiphaniae.  Zweite  Gesandtschaft  des  Herzogs  Sigmund 
an  das  Domkapitel  von  Brixen;  (Graf  Heinrich  von  Lupfen,  Parcival  von  Annenberg,  und 
Hans  Kripp)  Klagen  des  Herzogs;  sein  Begehren  nach  einer  runden  klaren  Antwort,  ob 
das  Gotteshaus  und  Kapitel  zu  Brixen  die  bestehende  Verschreibung  und  Einigung  halten 
wolle   oder  nicht  ?  —  Handlung  etc.  p.  85. 

247.  1460.  Brixen.  Das  Domcapitel  von  Brixen  sendet  eine  Gesandtschaft  rn  den 
Cardinal  Cusanus,  um  ihn  über  die  unter  dem  21.  Dec.  1459  und  6.  Januar  1460  von  Herz. 
Sigmund  erlassene  Aufforderung  zu  einer  bestimmten  Erklärung,  ob  Brixen  die  Verschrei- 
bung und  Einigung  halten  wolle  oder  nicht ,  in  Kenntniss  zu  setzen;  sie  empfehlen  dem 
Cardinal  milde  Nachgiebigkeit.  —  Handlung  etc.  p.  83—88. 

Bi  1460.  Mantua.  Antwort  des  Cardinais  auf  die  Gesandtschaft  des  Brixner-Capi- 
tfls;  wie  immer  ausweichend,  rechthaberisch,  mit  Vorbehalten  und  Ausflüchten  auf  den 
Papst  angefüllt.  —  Handlung  etc.  p.  88. 

£49.  1460.  Circa  8—10.  Januar.  Triem.  Ein  gütlicher  Tag  zu  Trient  vom  Papste  ge- 
setzt zur  Einigung  des  Herzogs  Sigmund  mit  Cusanus.  Vergebliche  Verhandlungen ,  es 
kommt  zu  keiner  friedlichen  Einigung,  man  beschliesst  den  Bechtsweg  einzuschlagen.  — 
Handlung  etc.   p.  81. 

250.  1460.  Trient.  Zu  Trient  wurde  vorzüglich  wegen  des  Silbererzes  in  Gernstein 
unterhandelt,  welches  Sigmund  nach  der  Behauptung  des  Cardinais  Cusanus  kurz  zuvor 
dem  Gotteshause  entrissen  haben  sollte.  —  Die  beiderseitigen  Behauptungen  über  den 
Besitz  des  Silberbergwerkes  in  Gernstein.  —  Handlung  elc.  p.  835.    '•'»'!• 

251.  1460.  Der  Cardinal  Cusanus  compromittirt  wegen  des  Erzes  zu  Gernstein  auf 
Erzherzog  Albrecht  von  Oestejrreich  ;  item  wegen  Venediger  Eingriffe  bei  den  Bergwer- 
ken zu  Puchenstein.  —  K.  K.  geh.  Arch. 

.'.  Der  Cardinal  Cusanus  lässt  wahrend  des  Mantuaner-Fürstcnta.fes  die  herzog- 
lichen Knappen  aus   Gerenst in   vertreil'en  ,   und   das   i;e\\  mim  ne    I 

setzte  sich  nun  mit  Gewalt    in  alle   B  BtfftM    Brixen.  —  Burglechnrr  Tirol. 

Adler  I.  Th.  2.  Abth.  p.  MB.  —  Spergs  lek.  p.  81. 

'2.'i3.  MBB.   Maut..:-..   Sehr -ihen    «1  Sigmund,   «min  er  ihn  er- 

sucht, die  mit  dem  Cardinal  geschlossene    Einigung   zu  hallen,    tnd  den  Pn, 
Erfüllung  dieser   Bitte  in    Kenntnis:-  -   Handlung  etc.  p.  89.  -  Weiter. 

21  * 


320 

Handlungen  zwischen  Papst  und  Herzog  Sigmund  über  denselben  Gegenstand ,  und  über 
die  sichere  Rückkehr  des  Cardinais    zu  seinem  Gotteshause.  —  Handlung  etc.  p.  336. 

254.  1460.  15.  Januar.  Mantua.  P.  Pius  II.  gibt  dem  Markgrafen  Albrecht  von  Bran- 
denburg Vorschläge  mit  auf  die  Reise,  auf  deren  Grund  er  eine  Friedensvermittelung  auf 
seiner  Durchreise  durch  Innsbruck  versuchen  sollte.  —  Handlung  etc.  p.  108. 

255.  1460.  20.  Jänner.  Mantua.  Gewaltbrief  des  Cardinais  Cusanus  für  den  Verweser 
des  Bisthums  Brixen  ai?f  die  Dauer  der  Abwesenheit  des  Cardinais.  —  Sinnacher  VI.  480. 

256.  1460.  26.  Januar.  Brixen.  Gesandtschaft  des  Brixner-Domcapitels,  an  den  Herzog 
Sigmund  nach  Innsbruck,  um  ihm,  nach  dem  erfolglos  abgelaufenen  Tage  zu  Trient,  dem 
am  5.  Jänner  gegebenen  Versprechen  gemäss,  eine  endliche  Antwort  zu  ertheilen.  Das 
Capitel,  die  Städte  und  Gerichte  des  Bisthums  Brixen  erklären  ihre  Bereitwilligkeit,  dem 
Herzoge  als  Vogt  des  Hochstiftes  der  Verschreibung  gemäss  beizustehen  ,  selbst  wenn 
der  Cardinal  nicht  wollte.  —  Handlung  etc.  p.  89. 

257.  1460.  Anfang  Februar.  Der  Cardinal  Cusanus  unerwartet  wieder  in  Puchenstein. 

—  Gesandtschaft  des  Capitels  an  ihn;—  des  Cardinais  mündliche  Zusage  wegen  der  Pri- 
vilegien ;  er  sendet  den  Domherrn  Neundlinger  nach  Innsbruck  um  den  Frieden  zu  vermit- 
teln ,  verweigert  aber  gleichzeitig  die  Ermächtigung  zur  Seelsorge  (curam  animarum 
denegavit.)  —  Handlung  etc.  p.  91.  —  Burglechner  I.  Th.  2.  Abth.  p.  320. 

258.  1460.  7.  Februar.  Brixen.  Vorstellung  des  Brixner  Domcapitels  an  den  nach  Brun- 
eck  gekommenen  Cardinal,  dass  es  die  Stellvertretung  in  temporalibus  nicht  übernehme, 
wenn  ihm  der  Cardinal  nicht  auch  die  Vollmacht  ertheile  in  spiritualibus  die  Seelsorge 
frei  zugeben.  —  Handlung  etc.  p.  91 — 94. 

259.  1460.  13.  Februar.  Bruneck.  Antwort  des  Cardinais  und  Entwicklung  seiner 
Grundsätze,  warum  er  den  Priestern,  die  appellirt  hatten,  die  Seelsorge  verweigere.  Ein 
bitterer,  kalter,  starrer  Brief !  (De  cura  animarum  plures  ex  vobis  me  saepissimeaudi- 
verunt.  Ego  non  possum  videre,  quod  cura  possit  concedi  illis,  qui  se  per  frivolam  et  er- 
roneam  appellationem  a  suo  Epo  separaverunt  et  laicali  potestati  adhaerent  .  .  .  Humi- 
liittis  nunquam  defui,  superbis  restiti,  ita  docec  me  Christus.  —  Videte  vos,  ne  ineidatis  in 
susnicionem,  quod  illis  rebellibus  contra  Episcopum  faveatis.  —  Si  dicitur,  quod  populus 
negligitur,  melius  est  quod  h  ab  eat  patientiam,  inextremo  casu  reperiet 
remedium.  — Pro  Dei  reverentia  permittatis  me  facere  officium  meum.  Videbitis,  quod 
magis  auxilium  praestabit  nobis  Deus ,  quam  si  humano  timore  dueti,  fingeremus  glossas 
complacendi.  Ego  nonmoneor  passione,  sed  dueor  ratione  et  consilio  apo- 
stolico.)  — Handlung  zwisch.  den  Card.  Cusanus  und  Herz.  Sigmund  im  Brixn.  Arch.  Lad. 
3.  N.  8.  p.  94. 

260.  1460.  14.  Februar.  St.  Raphaelsburg.  Bischof  Nicolaus  von  Brixen  an  seinDom- 
capitel,  wie  er  vernommen,  dass  zu  Innsbruck  der  Herzog  von  jenen,  die  daselbst  waren, 
erpresst  habe  ,  dass  der  zwischen  ihnen  errichtete  Vertrag  nicht  gehalten  werden  solle, 
wodurch  das  Hochstift  ganz  in  seine  Gewalt  fallen  würde;  wie  der  Herzog  bereits  nach 
Sonnenburg  seine  Leute  geschickt  um  es  einzunehmen,  wie  vielleicht  selbst  Bruneck  nicht 
sicher  etc.  desshalb  sei  er  nach  Raphaelsburg  gekommen.  —  Lichnowski  VII.  Innsbr.  G.  A. 

—  Sinnacher  VI.  480. 

261.  1460.  Andraz.  Schrift,  welche  der  Cardinal  Cusanus  von  Puchenstein  aus  al- 
lenthalben verbreitet  ,  und  worin  er  die  Ausdehnung  und  Unabhängigkeit  6einer  fürstli- 
chen Gewalt  über  einen  grossen  Theil  von  Tirol  auf  sonderbare  Weise  ableitet.  —  Burg- 
lehner    Tirol.  Adler   I.  Th.  2.  Abth.  327.  —  Sinnacher  VI.  480.  etc. 

262.  1460.  l.März.  Siena.  P.  Pius  II.  ertheilt  seinem  Legaten,  dem  Bischof  von  La- 
vant,  Vollmacht  mit  Herz.  Sigmund  zu  unterhandeln  wegen,  einer  mit  dem  Cardinal  Cu- 
sanus zu  treffenden  Uebereinkunft.  —  Lichnowski  VII.  Innsbr.  G.  Arch. 

263.  1460.  Geschichte  aller  Verhandlungen  und  Vorgänge,  welche  zwischen  Cusanus 
und  Herz.  Sigmunds  Gesandten  stattfanden  ,  vom  30.  März  bis  zur  Ueberrumpelung  des 
Cardinais  in  Bruneck  am  Ostertag.  —  Handlung  etc.  p.  95.  336.  etc. 

264.  1460.  Gründe  zur  Absendung  des  Parcival  von  Annenberg  an  den  Cardinal  nach 
Bruneck,  zu  Unterhandlungen,  die  in  der  Stille  vor  sich  gehen  sollten.  —Handlung  etc.  p.  364. 

265.  1460.  1.  April.  Bruneck.  Schreiben  des  Cardinais  Cusanus  wahrscheinlich  an  den 
Bischof  von  Trient,  auf  welche  Zusicherungen  persönlicher  Sicherheit  der  Cardinal 
aus  Mantua  wieder  in  seine  Diücese  gekommen,   und  welche  Gewalttaten  nun  gegen  ihn 


m 

und  seine   Leute  v.wi  <ten    hflMtglMMI   lllllW  >eb   ausgeübt  wrrtlen,  und   wie 

tniM.  Im  i    .1    sei.  —  Handlung  etc.  p.  96. 

■     .sinnui.inuiu  all.  /0g  Sigmund  gegen  den  Cardinal 

Cusanus  hatte    bis  zun.  renorfall   in  Hrunock.  Handlung 

MM,   (iniinlr.  wi  •U-Ii,.  dr  ii   Herzog  Sigmund    nach    s  •  n  Angabe  bewo- 

gen, thätlich  gegen  den  Cardinal  vorzugeh  n.  —  II. null 

bat«  \  iM-aiil;is.Miii-  MUT  [TlMiriBflllM  IM  Cardinal*  mit  Waffenge- 
walt. (I*. .renal  von  Annenherg  unterhandelte  wogen  des  liUfWlM  in  (..rr.  .,-tein  auf 
ein  Jahr,  der  Cardinal  wollte  nur  ein  halbes  Jahr  zugeben:  ,,l>a  nön  weder  durch  unsere 
Rat  noch  durch  Jemand  andern  von  unsertwegen  keinen  Frieden  und  keinen  Anstand  we- 
der an  dem  Silbererz  noch    sonst  vor  dem  Cardinal  nie  mocht  erlangt  werd<  n,  dadurch 

wi.1,1    verstunden,    dagegen    wir  endlich    zur   Gewalt    sehnt: 
Handlung  etc.  p.  358. 

261*.  MÜt  12.  April.  Heilig  Osterabendt.  Innsbruck.  Des  Herzogs  Sigmund  Absage- 
brief an  den  Cardinal  Cusanus,  Bischof  zu  Brixcn  :  (,,l)em  horhw.ird.  Herrn  Niclasen 
etc.  etc.  verkünden  wir  etc.  als  ihr  ottlich  Zeit  uns  unser  väterlich  Krb  abzoziehen, 
auch  mit  imrei  hllichem  Interdict,  Bekümmernuss  der  Priesterschaft,  und  in  andere 
unbillige  Wege  widerwertigkeit  zuzefügen  unterstanden  habt ...  und  es  also  vor  Ewr 
habt,  dass  uns  nicht  gebürt  solichs  länger  zu  leiden...  dadurch  wir  bewegt  werden, 
dass  wir  mitsamt  unsern  Landen  und  Leuten,  Heitern  und  Helfershelfern  und  denen,  die 
wir  auf  Ewrn  Schaden  bringen  mügen  ,  Ewr  und  aller  der  Ewrn  -  -  Veind  sein  wollen 
.  .  .  darum  wellen  wir  Ew  und  In  von  Eren  und  Rechts  wegen  nichts  schuldig  sein, 
sondern  unser  fürstlich  Ere  mit  diesem  offen  Veindbrief  bewahrt  haben.")  —  Original- 
Urkunde  in  k.  k.  Guh.  Arch.  zu  Innsbruck.  (Herzogl.  Siegel.) 

270.  1460.  12.  April.  Absagebrief  vieler  Edler  an  den  Cardinal  Cusanus  mit  einem 
zweiten  Absagebriefe.  —  Sinnacher  VI.  486.  488. 

171.  1460.  13.  April.  Ostern  Bruneck.  Geschichte  der  Ueberrumpelung  des  Cardi- 
nais Cusanus  in  Bruneck.  —  Handlung  etc.  p.  111.  130.  337.  356.  393.  —  Burglehncr 
Tir.  Adl.  L.  Th.  2.  Abth.  320  etc.  —  Sinnacher  VI.  488. 

272.  1460.  15.  April.  Bruneck.  Ankunft  des  herzoglichen  Absagebriefes.  Der  Brand 
eines  Heustadels  schreckt  die  Brunecker  und  bewegt  sie  zur  Übergabe.  —  Gesandtschaft 
des  Cardinais  zum  Herzoge  nach  Sterzing  mit  Friedensanträgen.  Sigmund  weist  sie  zu- 
rück. —  Handlung  etc.  p.  111. 

273.  1460.  15.  April.  Osterdienstag.  Einzug  i'es  Herzogs  Sigmund  in  Bruneck,  Unter- 
handlungen mit  dem  Cardinal.  Der  Domherr  Ncundlinger  bewegt  den  Cardinal  sich  dem 
Herzog  zu  ergeben.  —  Handlung  etc.  p.  111.  206. 

274.  1460.  18.  April.  Bruneck.  Verschreihung ,  welche  dem  Cardinal  vom  Herzoge 
Sigmund  zu  Bruneck  abgenöthiget  wurde.  —  Handlung  etc.  p.  114 — HC.  —  Sinnacher 
VI.  489.  —  Lichnowski  VII.   Innsbr.    Gub.  Arch. 

275.  1460.  18.  April.  Bruneck.  Der  Cardinal  Cusanus  muss  versprechen,  beim  Papste 
allen  Fleis  anzukehren,  damit  das  Interdict  aufgehoben  werde,  und  muss  demCapitel  erlau- 
ben, alle  Schlösser  des  Hochstiftes  einstweilen  in  Besitz  zu  nehmen.  —  Sinnacher  VI.  4W. 

270.  1460.  Weitläufige  Entwickelung  der  Gründe,  durch  welche  sich  das  Brixner 
Domcapitel  bewegen  liess,  zwischen  dem  Herzog  Sigmund  und  dem  Cardinal  zu  inter- 
veniren.  —  Handlung  etc.   p.   116.   185.  285. 

277.  1460.  23.  April.  Mittwoch  nach  Sonntag  Quasimodo  eJc  Schloss  Bmneck.  Der 
Cardinal  Cusanus  verkündet  den  Bürgern  der  Städte  Brixen,  Bruneck,  und  Clausen,  dass 
er  dem  Vertrag  zufolge  alle  Städte  und  Schlösser  des  Hochstiftes  dem  Capitel  überant- 
worten müsse,  und  weiset  die  Bürger  an  das  Capitel,  dem  sie  gehorchen  sollen.  —  Hand- 
lung etc.  p.   120.  —  Lichnowski   VII.   Iniisbi  .   O.    Arch. 

278.  1460.  23.  April.  Bruneck.  Verschreihung  des  Brixner  Domcapitels  gegen  den 
Herzog  Sigmund  .  ihm  alle  Schlösser  des  Hochstiftes  im  Xothfalle  offen  zu  halten.  Her 
Cardinal  Cusanus  unterzeichnet  diese  Verschreihung.  —  Sinnacher  VI.  490— 491.  —  Hand- 
lung etc.   p.    117.  Lichnowski    VII.    Imisl.i  .    (,,.!,.    Anh. 

1460.  23.  April.  Bruneck.  Her  Cardinal  Cusanus  erklärt  auf  Ersuchen  and  Z«. 
dringen  des  Capitels,  dass  dessen  Verschreihung  gegen  den  II.  r/.  Sigmund  mit  seinem 
Willen  und  seiner  Zustimmung  gegeben  worden  sei.  —  Handlung  etc.  p.   I 


322 

280. 1460.  24.  April.  S.  Georgentag.  Bruneck.  Der  Cardinal  Cusanus  verspricht  dem  Her-  . 
zöge  Sigmund,  ihn  im  Besitze  aller  Schlösser,  Herrschaften,  Mannschaft  und  Lehenschaft, 
die  er  vom  Stifte  innehat,  sein  Lebtag  unbekümmert  zu  lassen,  bis  sie  auf  gütlichem  Wege 
darüber  geeint  würden;  in  Betreff  ihrer  Ansprüche  auf  das  Erz  in  Gerrenstein  sollen 
sich  beide  dem  Ausspruche  des  Erzherz.  Albrecht  unterwerfen.  —  Origin.  Urk.  im  k.  k. 
Gub.  Arch.  zu  Innsbruck. 

281.  1460.  24.  April.  S.  Georgitag.  Bruneck.  Revers  des  Herzogs  Sigmund,  dass  ihm 
der  Cardinal  Cusanus  alle  Städte  und  Schlösser  seines  Hochstiftes  übergeben  habe,  und 
Festsetzung  der  gegenseitigen  Verpflichtungen,  welche  sofort  zwischen  dem  Stifte  und 
dem  Herzoge  eintreten  sollten.  —  Handlung  etc.  p.  112.  —  Sinnacher  VI.  491. 

282.  1460.  24.  April.  S.  Georgitag.  Bruneck.  Card.  Cusanus  stellt  dem  Herzog  Sig- 
mund das  Versprechen  aus,  dass  weder  er  an  Sigmund  etwas  suchen  wolle,  noch  auch 
Sigmund  an  ihm  etwas  suchen  sollte,  wegen  der  Brunecker  Händel.  —  Chmel  Material. 
II.  203.  —  Handlung  etc.  p.  123. 

283.  1460.  24.  April.  S.  Georgitag.  Bruneck.  Cardinal  Cusanus  bezahlt  dem  Herzog 
Sigmund  6000  fl.  Rhein,  sogleich,  und  bestimmt  die  Termine,  in  welchen  er  die  4000  fl. 
die  noch  ausstehen,  zu  je  2000  fl.  bezahlen  wolle,  als  Schadenersatz  für  die  verursachte 
Kriegsrüstung.  —  Handlung  etc.  p.  121.  —  Lichnowski    VII.    Innsbr.  Gub.  Arch. 

284.  1460.  24.  April.  S.  Georgitag.  Bruneck.  Herz.  Sigmund  trägt  dem  Caspar  Traut- 
son  ,  Berthold  von  Gufidaun,  Jacob  von  Thunn  und  andern,  die  das  Schloss  Seeben 
des  Herzogs  wegen  belagerten  auf,  dasselbe  Kraft  des  mit  dem  Cardin.  Cusanus  ge- 
schlossenen Vertrages,  dem  Stift  Brixen,  als  demselben  zugehörig,  gegen  freien  Abzug 
für  die  Belagerten  zu  übergeben.  —  Fragm.  B.  III.  F.  16.  —  Lichnowski.  VII.  Innsbr. 
Gub.  Arch. 

285.  1460.  25.  April.  S.  Marcustag.  Bruneck.  Der  Cardinal  Cusanus  stellt  das  Dom- 
capitol  sicher  wegen  der  Haftung,  die  es  um  die  4000  fl.  übernahm,  durch  Anweisung 
der  Forderung  desselben  auf  alle  Stifts-Zölle,  Renten  und  Nutzungen.  —  Handlung  etc. 
p.  122.  —  Lichnowsky  VII.  Innsbr.  Gub.  Arch. 

2i>6.  1460.  Bruneck.  Herzog  Sigmund  und  Cardinal  Cusanus  verabreden  eine  Zusam- 
menkunft in  Brixen  auf  den  6.  Mai,  an  welchem  Tage  Herzog  Sigmund  die  Brixner  Le- 
hen empfangen  sollte.  —  Handlung  etc.  Brixn.  Arch. 

287.  1460.  Dies  Sabbati  25.  April1).  Herzog  Sigmund  zieht  die  sabbati  28.  April 
von  Bruneck,  ab,  und  gibt  den  Cardinal  frei.  *)  —  Handlung  etc.  p.  127. 

288.  1460.  Kritische  Untersuchung  über  den  Tag  der  Ausfertigung  aller  aus  Bruneck 
bei  der  Überrumplungs-Geschichte  datirten  Urkunden.  —  Handlung  etc.  p.  127. 

289.  1460.  27.  April.  Siena.  P.  Pius  II.  fordert  unter  Androhung  seiner  Ungnade 
den  Herz.  Sigmund  auf,  den  Cardinal  Cusanus  nicht  zu  belagern  oder  persönlich  zu  be- 
leidigen. (  .  .  esset  hoc  etiam  tibi  et  toti  domui  tuae  sempiternae  infamiae  .  .  proinde 
si  christianus  es,  et  honor  tuus  tibi  est  curae,  velis  in  laesionem  tanti  praelati,  cujus 
virtus  et  bonitas  per  totam  christianitatem  est  nota,  manus  tuas  mundas  servare.)  — 
Origin.  Urk.  im  k.  k.  Gub.  Arch.  Innsbr. 

290.  1460.  27.  April.  Sonntag  Misericordia.  Bittere  Stimmung  des  Cardinais  Cusanus. 
Er  erneuert  voll  Gram  in  Bruneck  das  Interdict  zum  grossen  Scandal  des  Volkes  das 
zahlreich  zum  Kirchweifeste  dahin  gekommen  Avar.  —  Handlung    etc.  p.  127. 

291.  1460.  27.  April.  Sonntag  Misericordia.  Der  Cardinal  Cusanus  reitet  nach  Am- 
pezzo  ins  Venetianische,  um  sich  von  dort  zum  Papste  nach  Siena  zu  begeben.  —  Hand- 
lung etc.  p.  127.  —  Burglehner  Tirol.  Adler  I.  Th.  2.  Abth.  p.  3>2. 

292.  1460.  Meister  Michael  von  Natz  bittet  den  zu  Ampezzo  sich  aufhaltenden  und 
nach  Born  abziehen  wollenden  Cardinal,  dass  er  die  Städte  ihres  Eides  entbinde  und 
an  das  Capitel  anweise,  so  wie  dass  er  einen  Vicar  in  spiritualibus  und  temporalibus 
zurücklasse.  —  Handlung  etc.  p.  128. 

293.  1460.  29.  April.  Martis  post  Marci,  Ampezzo.  Antwort  des  Cardinais  Cusanus  auf 
die  Bitte  des  Magisters  Michael  von  Natz,  voll  bitterer  Gereiztheit  über  das  Capitel 
und  Volk,  weil  es  dem  Herzoge  mehr  anhing  als  ihm.  —  Handlung  etc.  p.  128. 


*)  Der  dies  sabbati  war  nicht  den  28.,    sondern  den  25.  April,  folglich  gehört  die  Ur- 
kunde zu  diesem  Tage. 


29*.    1460.    Instruction  ,    u.-lilir    der    Cardinal     Cusanus     durch   Riffel!   d<-m   Leonard 

\\  'einccker    übersendete,     um    ItiM    GttiMUg    dem    Her/.ng    KU    «- »* •  ■  Sigmund    noll 

Keclilsijelehrtc   Baaammcnhcrufcn  ,    die     sollen   bestimmen.    WßtiM   i  ■  '•"'   Ml/M 

Pas    Inl.Mili.t   soll   und  muss    gehalten    werden     u  | 

ml   soll   wegen  dieser  Vorfalle    mit  Itnm   nicht   disputm  n.  Per   Herzog  int   zum 

:.ihts..(/    \ •iM-|illii-li(i>l   '  ).  Handlung   <•!«••   |t    130. 

I».;.i.    IS.    Mai.  Macerata.  1».   Piaf  II.   I«ifi   die  Rrim-cke-r  Vorfalle  MS   Kaiser 
an,  hebt  die   Grösse  des    Sii;iiiundischen    Verbrechens  MTTtr,   tsfarl  «lulurrh    den    Stand- 
puiirl,   um   dem   herab   Rom   die   That  ansah,  bittet     Ml    Kaiser   Mi   1  ntschuldigung. 
der  Papa)   schärfere  Strafen  über  Sigmund  verhängen  müsse,  und  erlässt  somit    .•  ; 
Manifest   ulii-r    die    Ansichten    und  Grundsätze    l'.ums   in    lletreff   des    Brunecker    Verbre- 
chens.   —  Handlung  etc.  p.  437. 

296.  146Q.  l!t.  Mai.  14to  Calendas  Jun.  Macerata.  Monitorium  des  P.  Pins  II.,  worin 
der  Herz.  Sigmund  und  dessen  Anhänger  und  Theilnchmcr  an  der  Gefangennehmung 
und  Reschädigung  des  Cardinais  Nicolaus  von  Cus  auf  du  1.  Montag  des  Augusts 
nach  Uom  zur  Verantwortung  geladen  werden,  und  welches  an  den  Kirchthürcn  zu  Siena, 
Mailand.  Zürich,  Constanz  und  Rovereto  angeschlagen  wurde.  —  Handlung  etc.  p.  138. 
—   Sinnacher  VI.  Mg.  —  Lichnowsky  VII.  Innsbr.  Gub.  Arch. 

1,  IMO.  23.  Mai.  Brixen.  Abreise  einer  Gesandtschaft  des  Itrixner-Dnmcapitels 
zum  Cardinal  Cusanus  nach  Siena.  Schöne  Instruction  für  die  Abgeordneten,  um  einen 
Vicar  in  spiritualibus  und  um  einen  Statthalter  in  temporalibus  zu  erhalten.  —  Handlung 
etc.  p.  132. 

ttS.  1460.  Siena.  Verhandlungen  zwischen  dem  Gesandten  des  Brixner  Domcapitels 
Meister  Leonhard  von  Natz  und  dem  Cardinal  Cusanus.  Vorwürfe  gegen  das  Capitel 
wegen  Verletzung  des  Interdictes.  Merkwürdige  Behauptung  des  Cardinais  wegen  des 
Interdictes  (Cardinalis  convertit  se  ad  Constitutionen!  Guidonis  cujusdam  Cardinalis  Le- 
gati apostolici  editas  Salisburgae,  quibus  cavetur,  quod  Episcopo  capto  per  totam 
provinciam  interdictum  servari  seu  cessatio  divinorum  fieri  debeal).  Widerlegung  durch 
Meister  Leonbard.  Unfreundliche  Aufnahme,  welche  dieser  beim  Papste  fand;  allmählig 
milder  werdende  Stimmung  des  Papstes.  —   Handlung  etc.  p.  134. 

299.  1460.  Siena.  Schriftliche  Erklärung,  worin  der  Cardinal  Cusanus  dem  Capitel 
von  Brixen  gegenüber  seine  Rechtfertigung  auseinander  setzt  über  drei  Vorwürfe,  die 
ihm  wegen  Friedensbruch  gemacht  worden.  Am  Ende  die  merkwürdige  Drohung,  a,  dass 
Rom  den  Bischofs-Sitz  von  Brixen  entfernen  ,  und  b,  die  Länder  des  Herzogs  Sigmund 
dem  Raube  der  Nachbarn  preisgeben  wolle,  dass  Rom  bereits  Klagen  an  den  König  von 
Frankreich  und  an  andere  Fürsten  erlassen  habe.  —  Handlung  etc.  p.  135, 

300.  1460.26.  Mai.  Florenz.  Bittere  Klagendes  Cardinais  Cusanus  wahrscheinlich  an 
den  Pfarrer  in  Brixen  wegen  der  Nichtbeachtung  des  Interdictes  durch  die  Priester.  Mah- 
nung an  diesen  Pfarrer  sich  nicht  in  das  allgemeine  Verderben  hineinziehen  zu  lassen. 
(,,  .  .  .  non  parvifaciatis  ca ,  quae  ego  Episcopus  uester  vobis  ,  ut  teneor,  scribo,  sed 
reeipite  ipsa  ut  a  legato  Christi;  episcopi  enim  pro  Christo  legatione  utuntur.")  —  Hand- 
lung etc.  p.  439. 

301.  1460.  1.  Juni.  Siena.  P.  Pius  II.  erklärt  die  Schweitzer  aller  gegen  den  Herzog 
Sigmund  eingegangenen  Friedensschlüsse  für  ledig.  —  Lichnowski  VII.  Raynald  Annales. 
XIX  ad  h.  a.  Nr.  33.  —  Ludwig  Spicileg.  eccl.  VI.  439. 

302.  1460.  Wahrscheinlich  Anfangs  Juni.  Brixen.  Dompropst,  Dechant,  Capitel,  und 
auch  die  von  Adel  ,  Slädten  und  Gerichten  des  Gotteshauses  Brixen  bitten  den  Cardinal 
Cusanus  um  Anw  aide  in  geistlichen  und  weltlichen  Sachen  für  die  Dauer  der  Abwe- 
senheit des  Cardinais,  mit  der  Anzeige,  dass  sie  einstweilen  in  der  fürstlichen  Burg 
einen  Domherrn  und  einen  Layen  als  Anwald  aufgestellt  haben.  —  Acta  primae  et  seeund. 
discordiae  int.  Epum  Cusanum  et  Sigismundum.  Brixn.  Archiv.  Lad. 


)  Anmerkung    des  Verfassers    der   Handlung   etc.:     ..Notandum  ,    quod    persuasit,    non 
debere  disputare  cum   Papa  de  ista  dilhdatinne   (  Hrune'k.r  I 

?[Uod    timuit,    quod    tandem    dicerelur    ex    necessilate    quadam 
acta  imlehita  et    in   rifun   defensionis  ita  factum  fuisse'' ;     also 

den   ier  Cardinal    dd.    Manlua    1.   Jänner  1460  das  Capite  M   frr- 

nere   Klagen   an   den  Papst   M   dringen,     um    d.  n     hetrübten  C  ■   ««kr 

xu  betrüben,  der  doch  den  Rechtsweg  selbst  anbot. 


324 

303.  14(50.  5.  Juni.  Siena.  Der  Cardinal  Cusanus  lässt  den  Schuldbrief,  welchen  der 
Herzog  Sigmund  über  3000  fl.  Rhein,  dem  Cardinal  mit  der  Versicherung  ausgestellt, 
dass  er  die  Summe  binnen  Jahresfrist  zurückbezahlen  wolle,  ins  Latein  übersetzen,  und 
die  Autentie  obiger  Urkunde  constatiren,  um  seinen  Anspruch  darauf  erheben  zu  kön- 
nen. —  Orig.  Urk.  im  Brix.  Arch.  —  Sinnacher  VI.  497. 

304.  1160.  13.  Junii.  Priali(?)Senensis  Diocesis.  P.  Pius  II.  fordert  die  Schweitzer 
als  an  im  o  s  o  s  jus  titiarios  mit  vielen  Schmeicheleien  auf,  mit  dem  Herzog  Sigmund 
allen  Verkehr  und  jedes  Bündniss  zu  brechen,  und  im  Falle  einer  an  sie  ergehenden 
Mahnung  das  Interdict  und  die  Kirchenstrafen  mit  Waffengewalt  exequiren  zu  helfen.  Zu 
diesem  Ende  widerruft  der  Papst  die  Bulle,  welche  er  früher  dem  Herzoge  zum  Schutze 
gegen  die  Schweitzer  gegeben  hatte  ( .  .  et  ut  intelligant,  quod  sanctitas  sua  confidat 
plurimum  de  ipsis  tamquam  devotissimis  filiis   obedientiae,    qui  justitiam   colunt,    et   qui 

pro  justitia  non  sunt  pigri  etc. ut  postquam  invocali  fuerint  et  requisiti    cum  secu- 

lari  brachio  apostolicae  sedi  contra  ipsum  (Sigismundum  assistant  etc.)  ;  er  beruhigt  sie 
auch  über  die  Gesinnung  des  Kaisers  ,  der  des  Herzogs  Sigmund  That  in  hohem  Grade 
verabscheue.  —  Handlung  etc.  p.  417. 

305.  1460.  19.  Juni.  Siena.  Der  Cardinal  Cusanus  macht  dem  Domcapitel  zu  Brixen 
Vorwürfe ,  dass  es  fast  scheine ,  dass  nur  ihre  Herrschsucht  ihm  den  Brunecker-Ueberfall 
zugezogen  habe.  Der  Verfasser  der  Handlung  etc.  p.  137  macht  die  Bemerkung  dazu, 
,, item  postea  Cardinalis  scripsit  literam  capitulo  plenam  convicij  et  injurij,  et 
est  de  manu  Petri  Erklcnz  camerarii  sui."  —  Sinnacher  VI.  493.  —  Handlung  etc.  p.  137. 
156.  —  Acta  prim.  et  secund.  discord.  p.  31.  —  Lichnowski  VII.  Innsbr.  H.  Arch. 

306. 1460.  Brixen.  Das  Brixner  Domcapitel  wollte  den  Domherrn  Golser  zum  Cardinal 
nach  Siena  schicken,  um  Wege  zum  Frieden  auszumitteln,  und  um  einen  Vicar  zu  erlan- 
gen;  unterlässt  aber  die  Sendung,  als  es  gerade  am  Tage,  wo  Golser  abreisen  sollte, 
den  scandalosen  Brief  des  Cardinais  vom  19.  Juni  erhielt.  —  Handlung  etc.  p.  155. 

307. 1460.  21.  Juni.  An  diesem  Tage  wurde  das  päpstliche  Monitorium  gegen  Herzog 
Sigmund  an  den  Kirchthüren  zu  Siena,  Zürich  und  Rovereto  angeschlagen.  —  Hand- 
lung etc.  p.  138. 

308.  1460.  11.  Juli.  Siena.  Der  Cardinal  Cusanus  sucht  sich  dem  Domcapitel  von  Brixen 
gegenüber  zu  rechtfertigen,  dass  er  die  vom  Papste  verhängten  Censuren  nicht  habe  ver- 
hindern können;  er  fordert  sie  aber  auf  durch  Gehorsam  noch  zuvor  zu  kommen,  (ideo 
facite ,  uti  tenemini ,  omnem  diligentiam  pro  obedientia  et  submissione.  Nam  si  fiet  illa 
terribilis  anathematizatio  indicibilia  mala  sequentur.  Etiam  audivi,  nescio  tarnen,  Deus 
seit,  veritatem,  Papa  pro  illa  die  etiam  faciet  aliquam  declarationem  et  gravem  contra 
vos  et  alios,  qui  reeeptarunt  et  dietim  reeeptant  exeommunicatos  .  .  et  audivi  a  Papa, 
etiam  velle  de  novo  ponere  interdictum  per  tolam  dioecesim,  excepto  dominio  comitis 
Goritiae.)  —  Handlung  etc.  p.  146. 

309.  1460.  14.  Juli  dieLunae.  Innsbruck.  Instrumentum  appellationis  primae  Sigismundi 
Ducis  Austriae  et  Clcri  Aenanae  Vallis  a  bulla  P.  Pii  II.  de  19.  Mai.  —  Sigmund  habe 
dem  Cardinal  gegenüber  nur  Gewalt  mit  Gewalt  abgetrieben.  Nun  vernehme  er,  dass  der 
Papst  in  Folge  falscher  Delationen  mit  Kirchenstrafen  gegen  Sigmund  vorgehe.  Die 
Avalire  Thatsache  sei  aber  dies:  (folgt  die  Aufzählung  aller  Feindseligkeiten  des  Cusa- 
nus.) —  Origin.  Urk.  im  Brixen.  Arch.  Lad.  3.  Nr.  9.  Lit.  B. 

310.  1460.  14.  Juli.  Innsbruk.  Herzog  Sigmund  sendet  den  Dr.  Lorenz  Blumenau  und 
Dr.  Johann  v.  Krametz  als  Gesandte  an  den  Cardinal  Cusanus  nach  Italien  mit  der  von 
dem  Ir.nthaler-Clerus  unterzeichneten  Appellation  (  ..,,in  qua  fuerat  dumtaxat  positum 
a  papa  male  informato  ad  melius  informandum,  et  ista  fuit  publice  in  consistorio  leeta 
sed  rejeeta,  et  dum  petiti  fuerint  apostolici,  tunc  Papa  dixit:  Dabo  tibi  carcerem  pro 
apostolicis,  et  quod  noluit ,  audita  appellatione,  eundem  Doctorem  audire.")  —  Hand- 
lung etc.  p.  132.145.  —  Sinnacher  VI.  497.—  Burglehner  Tirol.  Adl.  I.  Theil.  2.  Abth.p.  322. 

311.  1469.  Herzog  Sigmund  lässt  seine  Appellation  gegen  das  päpstliche  Monitorium 
zuChur,  Constanz  und  Zürich  anschlagen.  —  Arch.  Repertor.  in  Innsbr.  Lib.  VI.  Fol.  864. 

312.  1460.  31.  Juli.  Brixen.  Feierliche  Protestation  des  Brixner  Domcapitels  gegen  den 
Brief  des  Cardinais  Cusanus  dd.  Siena  11.  Juli,  welcher  dem  Capitel  durch  absichtliche 
oder  unabsichtliche  Nachlässigkeit  des  Symon  von  Welen  erst  am  31.  Juli  zugestellt 
worden  war.  —  Handlung  etc.  p.  146. 


St6 

n.l   Appellation    |#|  Hi -i\n<T  Itoinr.ipilelg 
|        i.-     «1  i>s    Cnrdinnl*    OutMM    dd.     M«   .In I i     lagtMsAftra   Cen«>ii 
t.  runde,  warum  das   rnpilel   nirht    mtWliil    sei   lt>   Brigf  d.  s  Canlinalg  so 
„uen.     r.  ml     warum     H    die    GlMMMI    gfefci    x.mIi.im-  It  g,    IV».   — 

Sinnacher    \  I.    Ml« 

IUI.    Mü,   '«.  Am,-.   Siena.   K.-rirlit  iL--  ft-tru«  Kiklenls,  Srcrellr»  iIm  Nicolaus  Cur«. 
uns    an  den  l»onihenn  Simon  von  Wel.-,,  .    Neffen   des  Cardinals  ,    worin    .r   i)im   da«  Schick- 
sal  i«i   an   den   Papst    ^'sendeten   D*.    UNH    HtJHtH   beschreibt  ,    w 
>rct\,    verhaltet  .     und    als    Urheber    des     Widerstandes    d    s    Tirol  [ggfcgfl    Cl.rus    bei. 
wurde.  Acta   prim.    et    seeundae   disenrdiae   etc.   Brixn.   Arrh.   Lad.   ft,    Nr.  Bi   p.    11t*— 

Lichnowski  VII.   Innsbr.  Gnb.  Arch. 

IIS,  14»".0.  S.  Aug.  Siena.  P.  Pius  II.  erlässt  3  Bullen  :  die  d.-rlaraloria  Ktrommunica- 
tionis;  eine  B*4MggrUfMg  dieser  Declaratoria,  ,,qua  Pnpa  manifestum  facit,  H  invitum 
■ÜNI,  sed  sola  justitia  et  remnrsu  conscientiae  moluin  ,  edere  lmllam  d.claratoriam;" 
und  eine  Bulle  ,, contra  Sigismundi  complices  et  diffidatorcs  Nicolai  Cusani".  weiche 
alle  mit  Nahmen  aufge führt  werden.  —  Acta  prim.  et  sec.  discord.  p.  75. — Origin.  l.'rk. 
im  Brixn.  Arch.  Lad.  3.  Nr.  9.  L.  F.  —  Lichnowski  VII.    etc.  —  Sinnacher  VI.  p.  502. 

;;i(>.  1460.  13.  Aus;.  Innsbruck.  Herzogs  Sigmund  Protest  gegen  die  wider  ihn  .-rlas- 
s.-ne  päpstliche  Kannbulle,  und  Appellation  an  den  künftigen  Papst  oder  an  ein  künftiges 
allgemeines  Concilium.  Eine  ausführliche,  klare  und  kräftige  Darstellung  aller  Ulltl 
Sigmunds  mit  Cusanus  aus  der  Feder  Gregors  von  Haimburg,  freilich  nur  aus  Sigmunds 
Gesichtspunkt!  —  Burglehner  Tir.  Adl.  I.  Th.  2.  Abth.  p.  322—326.—  Sinnacher  VI.  503. 
—  Lichnowski  VII.   Innsbr.  G.  Arch.  —  Freher  II.  203  i). 

1460.  Ueber  Gregors  von  Haimburg  Talente,  Kenntnisse,  Persönlichkeit  und  Cha- 
racter1).  —  Burglechner  Tir.  Adl.  I.  Th.  2.  Abth.  p.  322. 

317.  1460.  18.  Cal.  Septemb.  Siena.  P.PiusII.  zieht  die  geistliche  und  weltliche  Ver- 
waltung des  Bisthums  Brixen  an  sich,  hebt  alle  seelserglichen  Befugnisse  auf,  erneuert 
das  Interdict  über  das  ganze  Bisthum  ,  vorzüglich  über  Brixen,  Bruneck,  Clausen,  Neu- 
stift, Sonnenburg  und  Enneberg ,  und  droht  Widerspenstige  als  Ketzer  behandeln  zu 
lassen.  —  Handlung  etc.  p.  214.  —  Lichnowski  VII.   Innsbr.  G.  A. 

318.  1460.  15.  Aug.  Siena.  P.  Pius  II.  überträgt  dem  Erzbischofc  Sigismund  von 
Salzburg,  als  Metropolitan,  die  Verwesung  der  Diöcese  Brixen.  —  Brixn.  Arch.  Lad.  3. 
Nr.  9.  Lit.  L. 

319.  1460.  16.  Aug.  (17.  Cal.  Sept.)  Siena.  P.PiusII.  ühersendet  demErzbischof  Si- 
gismund von  Salzburg,  wie  er  es  an  andere  Bischöfe  und  Fürsten  gcthan,  eine  Abschritt 
der  Bannbulle  gegen  den  Herzog  Sigmund,  und  dessen  Helfer  und  Helfershelfer.  —  Hand- 
lung etc.   p.  3:<l. 

320.  UM,  17.  August.  Siena.  Bulle  des  P.  Pius  II.  an  den  Dogen  von  Venedig,  Chri- 
stophoro  Mauro.  mit  der  Kundmachung  des  wider  Herzog  Sigmund  erlassenen  Bannes.  — 
Brixn.  Arch.   Lad.  :\.  Nr.  !».  Lit.  N.  —  Lichnowski  VII.  Innsb.  G.  Arch. 

321.  14(»0.  lit.  August.  Siena.  P.  Pius  II.  eröffnet  der  Stadt  Kempten  den  Bann- 
spruch üher  Herz.  Sigmund,  und  befiehlt  ihr  allen  Verkehr  mit  demselben  und  dessen 
Anhängern  einzustellen.  —  Haggenmüller  I.  330. 

gttf.  19.  August.  Siena.  P.  Pius  II.  fordert  den  Bürgermeister,  die  Bürger 
nnd  Gemeinde  der  Stadt  Con  stanz,  in  der  Voraussetzung,  dass  das  execrabile  sacrile- 
gium  allgemein  bekannt  seyn  müsse  ,  auf,  den  Herzog  Sigmund  und  dessen  Satelliten 
für  exeommunicirt  und  gebannt  zu  halten,  und  wie  es  gehorsamen  Katholiken  jrexiemt, 
mit   ihnen  j.  dm   Verkehr  zu  meiden.  —  Handlung  etc.  p.  4^j. 


I.e- 


'_)  Burgleelm    r    bemerkt:    er     nehme    das    inslrumentum    appel tat ioiiis  desswege 

Mannscrisl  auf,  weil  e.s  bei  Mtra—rt!  Fieber,  tum.  J.  gjggggi  8*m 

nahe   an   .'>U  Orten   nicht    allein   folge*,   sondern   ggj    Fnde   au-li    mit   einer.,    Ai.h 

•  ist,  ..von  dem  Akgaag  Ig«  h.  Stuhls  n  r.om".  d.r  in  Origfa  nnden. 

:)    l'iuv    II.    Igferigg),     eh-     er     Pgpgl     war,     seihst    von    i  f. 

ntia    j.iris    ae     faenndia    inter    omnes    Germanns     facile   princepi  'n   ItQ. 

Briefe   schreibt     \.-n.;.s    Sxlvius   i  sie    C.'crr?  • 

Ker.-dtsamkeit   horten,    weil   die    Kunst.-    nun   nach    !  '     ■» 

•  hodie  de  te  risum,  cum  in  regia  de  sludiis,  quue  vocant  humanitali»  ,  diaseriaxes  '. 

Archiv.  Jahrg.  1850.  I.  Bd.  II.  Hft. 


326 

323.  1460.  23.  August.  Ulm.  Der  Herzog  Sigmund  verbündet  sich  zu  Schutz  und 
Trutz  gegen  jeden  Feind  mit  der  Gesellschaft  S.  Georgen-Schildes.  ,,Ob  Sigmund  oder 
die  Sinen,  sie  wären  geistlich  oder  weltlich,  wider  ihr  Recht,  Gnad,  Freiheit  und  Her- 
kommen an  Leib  oder  an  Gut  von  Jemand  angegriffen  würden  mit  Krieg,  oder  ob  Sigmund 
und  die  Seinen  darüber  Recht  böthen,  die  Widersacher  aber  dasselbe  verachteten ,  so 
sollen  wir  alle  und  jeder  einzeln  dem  Herzoge  und  den  Seinen  Hilf  und  Reistand  leisten." 
—  Das  Ründniss  war  wohl  vorzugsweise  gegen  die  wider  Sigmund  aufgehetzten  Schwei- 
tzer gerichtet.  —  Chmel  Material.  II.  222. 

324.  1460.  P.  Pius  II.  fordert  die  Schweitzer  zur  Erklärung  auf,  ob  sie  jetzt,  da 
Herzog  Sigmund  exeommunicirt,  folglich  die  Sentenz  wider  ihn  ausgesprochen  sei,  ihrem 
Versprechen  gemäss,  den  Verkehr  mit  ihm  abbrechen  und  ihren  weltlichen  Arm  zur  Voll- 
ziehung der  gefällten  Sentenz  herleihen  wollen?  —Handlung  etc.  p.  419. 

325.  1460.  Credentialschreiben  des  P.  Pius  II.  für  Johann  von  Weldersheim  an  die 
Eidgenossen ,  mit  dem  Ersuchen ,  seinen  Anträgen  Gehör  zu  geben  und  ihn  bald  zu  ent- 
lassen. —  Handlung  etc.  p.  423. 

326.  1460.  30.  August.  Edinburg.  Einige  Schreiben  zu  Gunsten  des  Herzogs  Sig- 
mund gegen  die  Angriffe  der  Schweitzer ;  sie  gelten  den  Städten  und  Schlössern,  wel- 
che Herzog  Sigmund  seiner  Gemahlin  Eleonora  von  Schottland  verschrieben  hatte,  und 
über  welche  jetzt  die  Schweitzer  herfielen    —  Chmel  Material.  II.  233. 

327.  1460.  2.  Sept.  Rrixner  Domcapitel  wiederholt  die  Appellation  von  dem 
schlecht  unterrichteten  an  den  besser  zu  unterrichtenden  Papst  auf  die  Nachricht,  dass 
dieser  Rrixen,  Rruneck  etc.  mit  dem  Interdict  belegt  habe.  —  Sinnacher  VI.  501. 

328.  1460.  5.  Sept.  Freitag  vor  Uns.  Fr.  Nativitatis.  Innsbruck.  Herzogs  Sigmund 
weitläufige  Darstellung  seiner  Rechle ,  und  Verlheidigung  seines  Verfahrens  gegen  die 
Hinterlist  und  Gewahltthätigkeiten  des  Cardinais  Cusanus  —  an  den  Erzbischof  Sigis- 
mund  von  Salzburg.  —  Handlung  etc.  p.  323.  etc. 

3i9.  1460.  Antwort  des  Cardinais  Cusanus  auf  den  Rericht  des  Herzogs  Sigmund 
an  den  Erzbischof  von  Salzburg ,  worin  der  Cardinal  die  Reziehung  des  Rischofs  von 
Rrixen  zum  Grafen  Tirol,  und  das  Verhältniss  des  Vogtes  zum  Hochstifte  in  seinem 
Sinne  entwickelt,  und  auf  alle  in  dem  Rcrichte  an  den  Erzbischof  enthaltenen  Vorwürfe 
antwortet.  Die  Antwort  ist  eine  Art  Manifest  auf  des  Cardinais  über  sein  und  des  Her- 
zogs Sigmund  Renehmen.  —  Handlung  etc.  Rrixner  Arch.  Lad.  3.  N.  8. 

330.  1460.  9.  Sept.  Innsbruck.  Herzog  Sigmund  appellirt  ad  futurum  Pontificem 
oder  ad  futurum  concilium  generale  ,  und  setzt  in  seiner  Appellation  die  Rehandlung 
auseinander,  die  seinem  Gesandten  Lorenz  Hlumenau  widerfahren,  der  nur  mit  Lebens- 
gefahr in  Rom  davon  kam.  —  Handlung  etc.  p.  313, 

331.  1460.  20.  Sept.  0.  0.  Rapperswyl  sagt  dem  Herzog  Sigmund  die  Eide  auf; 
desgleichen  sagt  ihm  Unterwaiden  ab.  —  Lichnowski  VII.  aus  Tschudi  II.  600. 

332.  1460.  Der  Krieg,  welchen  der  P.  Pius  II.  gegen  den  Herzog  Sigmund  in  der 
Schweitz  hervorruft.  —  Thätigkeit  der  Gradner. —  Relagerung  von  Winterthur.  —  Ver- 
wüstung des  Turgaues.  —  Reilegung  durch  den  Herzog  Ludwig  von  Raden.  —  Fugger 
Spiegel  der  Ehren  etc.  p.  663.  —  ,,Emerserat  eo  tempore  bellum  Switensium  contra 
prineipem  Austriae,  rumorque  erat,  id  malum  a  clero  exortum."  —  Handlung  etc.  p.  286. 

333.  1460.  21.  Sept.  Rrixen.  Protestation  des  Rrixner-Domcapitels  gegen  das  von 
Rom  über  die  Städte  Brixcn  und  Bruneck  verhängte  Interdict,  und  Appellation  a  papa 
male  informato  ad  melius  informandum.  —  Handlung  etc.  p.  151 — 155. 

334.  1460.  22.  Sept.  0.  0.  Lucern  sagt  dem  Herzog  Sigmund  ab.  —  Lichnowski  VII. 
aus  Tschudi  II.  601. 

335.  1460.  24.  Sept.  Dies  S.  Ruperti.  Rrixen.  Klagbrief  des  Rrixner-Capitels  an  den 
Cardinal  Cusanus,  dass  es  dem  Vernehmen  nach  unverhört  und  schuldlos  mit  dem  In- 
terdicte  belegt  sei.  —  Sehr  gemüthliche  Vorstellungen  ,  wie  das  Capitel  solches  nicht 
verdient  habe,  wie  vielmehr  der  Cardinal  alle  Ursache  hätte,  dem  Capitel  seinen  Dank 
und  seine  Liebe  zuzuwenden.  Sie  weisen  auf  den  Volkshass  gegen  den  Clerus  hin  und 
aufRöhmen,  um  anzudeuten ,  was  den  Kirchengülern  bevorstehe  bei  längerer  Feind- 
seligkeit des  Cardinais  gegen  Rrixen  und  das  Capitel.  Der  Cardinal  wolle  doch  nicht 
jedem  Gerede  gegen  sie  offenes  Ohr  leihen,  wie  er  es  besonders  in  Rezug  auf  einen  ver- 
leumderischen Brief  gethan.    Gegen   das    Ende    wird    der    Klagebrief   ernst,   drohend 


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(..rnmp.ili  v. »litis  nohis  ,   qui  mimin    pro  facti«  vrstri*  jam  pluribim  annifl  trilnilali   .... 
le.iia  libcntcr,  quod  possrmus,    dumtnodo  utile  esset,  —  *ed  non   vide- 

nuis    |..t    istnm,    «|ii.-m    tonolis    immiIiimi,    j.r,.:  rcnsuras   et    rffl ■    nihil    (»Olli  tü- 

ciotis  pro  orclesia.")  —  Handlung;  etc.   p.   158. 

S&8.  1M0.  Magister  Simon  von  U.l.n,  de*  Cardinnl*  Neffe  and  Rentmeister,  macht 
«ich  mit    dem   listig-   HIMM» flfltw  8<li<   des    Uritnor-Capitels  au»  dem  Staub. 
cess*rat   a  civitato   llrixin.   et   eontulit    so   :i,|   oi\  italem    llolluniim.   ditioni*     Venetorum."  — 
Handlung-  etc.   p.   lj.'». 

MI,  Wli  Simon  von  Welon  es  anstellte,  tum  Oclde  za  kommen?  ,,Redditaa- 
rius  quidam.  i|ui  pluribus  retroactis  annis  fruetus  ecclesiae  levarr  connueverat,  nepos 
Cardinalis,  absque  ullo  impedimento,  redditus  ,  fruetus  ac  proventus,  ac  omne  vretigal 
poroopit,  pollic-fiulo  officia  singula  discutcre  et  exigere,  et  nos  ab  omni  expromissionis 
onere  relovare  volle.  Sed  coactis  et  corrasis  Omnibus  redditibos  de  terris  ecclesiae  com 
peculio  collecto  migravit."  —  Handlung  etc.  p.  285. 

338.  1*60.  Circa  29.  Sept.  Brixen.  Gründe,  welche  das  Brixner-Domcapitel  bewo- 
gen, den  Chorherrn  Wolfgang  Neindlinger ,  und  den  Richter  von  Brixen  Adolf,  als  fürst- 
liche Anw  aide  aufzustellen.  —  Handlung  elc.  p.  155. 

339.  1460.  Das  Domcapitel  zu  Brixen  bittet  den  Cardinal  Cusanus  ,  für  die  geist- 
lichen und  zeillichen  Bedürfnisse  des  Stiftes  zu  sorgen,  und  berichtet  zugleich  ,  aas 
welchen  Gründen  es  einstweilen  einen  Domherrn  und  einen  Laien  als  Anwälde  in  dem 
Hofe  zu  Brixen    aufgestellt  habe.  —  Acta  Concordiae  etc.  p.  31.  und  67. 

340.  1460.  1.  October.  Mittwoch  nach  St.  Michaelstag.  Innsbruck.  Herzog  Sigmund 
kündigt  dem  Brixner-Domcapitel  an,  dass  er  als  Vogt  des  Stiftes,  in  Anbetracht  der  Zu- 
stände desselben,  einen  Hauptmann  nach  Brixen  zu  setzen  beschlossen  habe;  er  befiehlt 
diesem  zu  gehorchen,  und  die  Einkünfte  des  Hochstiftes  aus  diesem  nicht  wegkommen  zu 
lassen.  —  Handlung  etc.  p.  318. 

341.  1460.  3.  October.  0.  0.  Zug  sagt  dem  Herzog  Sigmund  ab.  —  Lichnowski  VII. 
aus  Tschudy  II.  604. 

342.  1460. 12.  October.  Feldkirch.  Herzog  Sigmund's  Klage  an  Freiherrn  Peter- 
mann von  Raron  über  die  Absagen  der  Eidgenossen  trotz  des  50,  jähr.  Friedens  und  des 
Abschieds  zu  Constanz,  und  seblägt  Friedensrichter  vor.  —  Lichnowski  VII.  aus  Tschudi  II. 
604. 

343.  1460.  18.  Oclober.  Rom.  P.  Pius  II.  verhängt  die  Excommunication  über  Gregor 
von    Haimburg,  den  Rathgeber  des  Herzogs  Sigmund.  —  Sinnacher  VI.  504. 

344.  1460.  18.  October.  Rom.  P.  Pius  II.  zeigt  dem  Magistrate  von  Nürnberg  die 
Excommunication  des  Gregor  von  Haimburg  an,  und  fordert  die  Stadt  auf,  diesen  Ketzer 
zu  vertreiben  und  seine  Güter  zu  confisciren.  —  Original.    Urkund.  Innsbr.  Gub.  Arch. 

345.  1460.  25.  October.  (8vo  Calend.  Nov.)  Rom.  P.  Pius  II.  fordert  die  Zürcher 
und  ihre  Bundesgenossen  auf,  mit  dem  Herzog  Sigmund,  dem  Gebannten  und  Haeresi- 
archen ,  unter  keiner  Bedingung  Verträge,  Versöhnung  oder  Verbindung  einzugehen. 
Aufzählung  der  alten  und  neuen  Gründe,  aus  denen  der  Papst  diese  Forderung  stelle. 
—  Handlung   etc.  p.  410. 

346.  1460.  25.  October.  Samstag  vor  Simon  und  Judetag.  Innsbruck.  Die  Herzogin 
Elconora  trägt  in  Sigmund's  Abwesenheit,  als  bestellte  Regentin,  dem  Brixner-Domca- 
pitel auf,  die  Schlösser  des  Gotteshauses  Brixen  wohlzubestellen ,  in  Anbetracht  der 
sorglichen  Läufe  ;  ferner  die  Renten  des  Gotteshauses  nicht  aus  dem  Lande  za  lassen, 
und  Vorkehrungen  zu  diesem  Zwecke  auch  zu  Anrass  und  an  andern  Orten  zu  treffen.  — 
Handlung  etc.  p.  319. 

347.  1460.  27.  October.  Montag  vor  Sim.  und  Jude.  Civitad  Belluno.  Magister  Simon 
von  Welen,  Domherr  und  Cusanischer  Rentmeistcr,  schreibt  aus  Bellnno  an  einen  ge- 
wissen Heus,  dass  der  Papst  den  Cardinal  von  allen  Zahlungs-Verbindlichkeiten  losge- 
sprochen habe.  Heuss  soll  daher  alle  Renten  und  Gelder  des  Amtes  zu  Brixen  an  ihn 
(Welen)  und  an  Niemand  andern  abführen,  und  ihm  Geld  schicken.  —  Acta  concordiae 
etc.  Brixn.  Arch.    Lad.  .1  \.   14  f.   IIS,  —  Lichnowski   VII.   Innshr.  «iuh.  Arch. 

348.  1460.  28.  October.  Zürich.  Die  Eidgenossen  fordern  den  Bischof  Ortliek  tob 
Chur  auf,  am  Kriege  wider  Herzog  Sigmund  theilzanehmen,  da  sie  ihn  wegen  der  Gradner 
und  wegen  Nicolaus  Cusanus  wider  denselben  führen.  —  Churiseh.  Urkandennramlunf  M.  S. 

23  • 


328 

349.  14(50.  Herzog  Paschalis  Maripetro  von  Venedig  trägt  Mitleid  mit  Herzog  Sig- 
mund wegen  der  Unbilden,  die  er  aus  Anlass  des  Cardinais  Cusanus  leiden  müsse,  mit 
Erbiethen  alles  dessen  ,  was  er  gutes  darin  handeln  könne.  —  Innsbr.  Arch.  Repertor. 
Lib.  VI.  fol.  185. 

350.  1460.  2.  Nov.  Rom.  P.  Pius  II.  excommunicirt  den  Herz.  Sigmund  zum  zwei- 
tenmale  nebst  Gregor  von  Haimburg,  Anton  Rerardi,  Nicolaus  de  Albocastro,  Ulrich  Preuss, 
Bernard  Lendalb,  Stephan  v.  Steinhorn,  Domherr  von  Brixen,  Jakob  zu  Rhein,  Marcus 
Ameling,  u.  a.  m.  wegen  ihrer  Appellation  a  pontifice  Romano  ad  futurum  pontificem ,  vel 
ad  generale  Concilium  als,  wegen  eines  h  aer  eti  sc  h  e  n,  vom  Papste  schon  zu  Manlua 
18.  Jan.  1459.  verdammten  Satzes.  Herzog  Sigmund  wird  in  der  Bulle  abwechselnd  ,,ho- 
mo  omni  impietate  maculosus,"  und  ,,delirus  iste"  genannt.  —  Origin.  Urk.  im  Brixn. 
Arch.  Lad.  3  N.  9  Lit.  S.  —  Lichnowski  VII.  Innsbr.  Gub.  Arch.  —  Lünig  Cont.  Spicil. 
eccl.  440.  —  Rayn.  ad  h.  a.  N.  35. 

351.  1460.  10.  Nov.  Brixen.  Die  Domherren  von  Brixen  ersuchen  den  durchreisenden 
Cardinal  Bessarion  die  Ernennung  des  Stephan  Steinhorn  zum  Spitalverwalter  zu  bestä- 
tigen ,  da  sie  zu  ihrem  Bischöfe ,  dem  Cardinal  Cusanus  ,  keinen  Zutritt  haben.  —  Sin- 
nacher  VI.  506. 

352.  1460.  Mittwoch  nach  St.  Martinstag.  12.  Nov.  Innsbruck.  Die  Herzogin  Eleonora 
fordert  das  Brixner  Domcapitel  alles  Ernstes  auf,  den  von  Herzog  Sigmund  und  ihr 
selbst  bereits  ertheilten  Aufträgen ,  falls  es  noch  nicht  geschehen  ,  ungesäumt  nachzu- 
kommen, die  Schlösser  zu  besetzen,  und  zu  bewahren,  damit  dem  Gotteshause  und  Land 
und  Leuten  kein  Unrath  daraus  entstehe.  Ein  sehr  zudringlicher  Brief,  der  die  Angst 
der  guten  Frau  überall  durchblicken  lässt.  —  Handlung  etc.  p.  319. 

353.  1460.  13.  Nov.  Brüssel.  Philipp,  Herzog  von Burgund,  darum  ersucht  durch  einen 
Klagbrief  der  Herzogin  Eleonora  über  die  durch  den  Papst  hervorgerufenen  Verwüstun- 
gen der  Schweitzer,  fordert  den  heil.  Vater  auf,  den  Streit  lieber  auf  eine  mildere 
Weise  beizulegen;  er  erinnert  ihn  an  die  Zeitumstände  (,,considero  tempora  ,  quibus  ec- 
clesia  non  solum  affligitur ,  sed  proh  dolor  ,  deserihir  a  multis")  und  an  das  Bündniss, 
welches  dem  Vernehmen  nach,  mehrere  Fürsten  zu  Gunsten  des  Herzogs  Sigmund  ge- 
schlossen haben.  Er  bietet  sich  zum  Vermittler  an.  —  Orig.  Urk.  in  der  k.  k.  Gubernial- 
Registratur  in  Innsbruck. 

354.  1460.  13.  Nov.  Idibus  November.  Rom.  P.  Pius  II.  verhängt  über  Herzog  Sigmund 
wegen  seiner  Appellation  ad  futurum  concilium  die  grosse  Excommunication ,  von  der 
ihn  nur  der  Papst  in  articulo  mortis  lösen  kann.  Dieselbe  Excommunication  spricht  er 
aus  über  alle,  welche  mit  ihm  oder  seinen  Landen  Verkehr  oder  Handel  treiben.  (,,ne 
quis  cum  ipso  Sigismundo  et  satellitibus  suis  declaratis  commercia  aut  communionem  ali- 
quam  quoquo  modo  habeant,  aut  de  ultramontanis  partibus  per  loca  et  dominia ,  quae 
Sigismundus  aut  sui  satellites  antedicti  detinent ,  ad  Romanam  Curiam,  seu  Venetias  aut 
alium  Italiae  locum  veniendo  seu  inde  redeundo  viam  faciant,  seu  merces  per  illam  ducat 
aut  reducat  ,  sive  duci  et  reduci  procuret,  aut  quaevis  alia  commercia  argenti ,  salis, 
vini  seu  alterius  generis  eisdem  locis  et  dominus  exerceat,  quoquo  modo  ipsius  Sigismundi 
perversitate  et  rebellione  durante.")  —  Handlung  etc.  p.  411. 

355.  1460.  16.  Nov.  Die  S.  Othmari.  Brixen.  Das  Domcapitel  zu  Brixen  sucht  Hilfe  beim 
Erzbischofe  von  Salzburg,  schickt  dahin  die  Domherren  Steinhorn  und  Golser ,  und  legt 
ihm  mehrere  für  Rom  berechnete  Schriften  zur  Begutachtung  vor,  als:  eine  Information 
über  das  wahre  Sachverhältniss  der  Brixnerhändel ,  eine  Appellation  oder  Supplikation 
an  den  Papst.  (,,Civitas  Brixin.  est  sita  apud  dominia  Ducum  Austriae  et  ita  circumdata 
eisdem  dominus,  ut  nullus  egredi  potest  civitatem  et  dominium  ecclesiae  ,  quin  ad  domi- 
nia Ducum  Austriae  perveniat.  In  eodem  civitate  ultra  ecclesiam  cathedralem  sunt  fundata 
perraulta  beneficia ,  quibus  praesunt  optimi  viri,  et  quorum  redditus  pro  majori  parte  una 
cum  redditibus  ecclesiae  in  eodem  sunt  valle ,  in  qua  civitas  est  posita  ,  et  pro  majori 
parte  isti  redditus  sunt  sub  dominio  ducum  Austriae.  Item  civitas  brixin.  est  locus  sine 
aliqua  munitione  ,  ita  quod  homines  ducum  Austriae  circumdare  eandem  quotidie ,  deva- 
stare ,  derobare  ,  et  evertere  possunt.  Item  si  observatur  interdictum  in  eodem  civitate  et 
in  dominus  ducum  Austriae  non  observatur  ,  certum  est ,  quod  ecclesia  cathedralis  et  om- 
nia  beneficia  destrueta  sunt.  Cum  autem  capitulum  in  nullo  peceavit  contra  Cardinalem, 
nee  clerus  ejusdem  alieujus  mali  causa  existit ,  quare  speramus ,  quod  minime  interdictum 


jl'idom     i'Oiii    ilobol.  HmJ  it.-r   tiirrinus   eailciu    mala 

semel    »ceunalmnt    l><>ii;i    ,-«•.  l.-si;i,>    ,  I.  |.os*.inl    |.ul- 

lnlaro  kltNM  H   <li\  U«Mf   inin.oi  i.il.s.'  )         Bttihnfl   .  i,-.    p     IM 

35«.  IttB. X. Wiwtir.  Salzburg.  Awtltli«Ms.  n4  iMitai •n.i.-  4atw«r<  ,  ■ 

l-i.M-hi.r  \  oh  Salzburg  den  zwei  Mrixner  (io.ianill.-n  nach  | 
Itom  berechneten  Schriften  gab;  es  sei  nicht  an  der  /eh,  Itl  I 
Alles  gethan,  was  möglich  war,  um  das   IwIlflllM  Ml 

kehr  eines  Abgeordneten,  welchen  er  in  der  rl  ria  habe;    (,,et  multa 

data  fuera  gratiosa  verba").  —  Handlungen  etc.  ».   l»;r. 

:.    1460.    7.  December.    Constanz.     Uebereinkunft   des  Herzogs  Sigmund    mÜ 
Kidgenossen.  —  Chmel  Material.  II.  f.  227. 

358.  1460.  P.  Pius  II.  fordert  die  Eidgenossen  auf,  mit  dem  Herzoge  Sigmund 
keinen  Verkehr  und  kein  Bündniss  einzugehen,  sondern  treu  bei  ihrem  gegeben' 
sprechen  zu  verharren,  da  ein  Bündniss  oder  ein  Waffenstillstand  mit  Sigmund,  das 
auf  einem  Tage  zu  Constanz  verhandelt  worden  sein  soll,  um  so  schändlicher  wäre, 
aU  sie  bisher,  ergeben  und  gehorsam  gegen  den  römischen  Stuhl  .  tapfer  <li. 
Sigmunds  angegriffen  hätten.  („Nunc  iterum  vobis  in  memoriam  revocamus,  qund  nul- 
lus  Christianus  cum  sacrilego  damnato  Sigismundo  sine  interitu  animae  suae,  et  honoris 
sui  gravi  macula  quidquam  traetare  potest.  Cum  tali  enim  inimico  Dei  et  ecclesiae  nul- 
lius fidelis  concordiam  fach,  qui  non  mortaliter  peccet,  et  contra  honorem  veniat.  Ideo 
omino  vobis  minus  quam  quibusve  aliis  hoc  facerc  convenit,  qui  honoris  vestri  et  salutis 
animarum  vestrarum ,  ut  decet  bonos  Christianos,  more  majorum  vestrorum  curam  habere 
studetis".)  —  Handlung  etc.  p.  421. 

359.  1460.  26.  December.  Stephantag.  Weihnachten.  Bom.  Der  Cardinal  Nicolaus, 
Bischof  von  Brixen,  sucht  die  Bürger  von  Brixen  gegen  den  Clerus  durch  die  Drohung 
aufzuhetzen,  dass  der  Papst  Willens  sei,  gegen  sie,  als  ehrlose  Leute  und  rechtlose 
Ketzer  zu  verfahren,  woferne  sie  noch  weiter  bei  den  suspendirten  Geistlichen  Messe 
hörten ,  beichteten  etc.  —  Handlung  etc.  p.  175. 

360.  1460.  26.  December.  Brixen.  Das  Domcapitel  von  Brixen  ernennt,  unter  Auf- 
zählung der  Beweggründe,  den  Chorbruder  Wolfgang  Neindlingcr  zum  bevollmächtigten 
Verweser  des  Stiftes  und  Gotteshauses,  zeichnet  ihm  seine  Vollmachten  in  einer  Ur- 
kunde vor,  und  kündigt  ihn  als  solchen  allen  Hauptleuten,  Pflegern,  Richtern,  Amt- 
leuten, Bürgermeistern  und  Gemeinden  der  Städte  Brixen,  Bruneck  und  Clausen  ,  und 
allen  andern  Unterthanen  des  Gotteshauses  an.  —  Handlung  etc.  p.  168. 

361.  1460.  Trauriger  Zustand  der  Diöcese  Brixen  gegen  das  Ende  des  Jahres 
1460;  —  Wirkungen  des  verbotenen  Verkehres  mit  den  Landen  des  Herzogs  Sigmund; 
der  Zoll  zu  Bruneck  allein  nahm  um  jährliche  1400  fl.  ab ,  weil  die  Kaufleute  die  Tiro- 
ler Strasse  vermieden.   —   Sinnacher  VI.  507  —  509.  541. 


Archiv 


kr 

Kunde  österreichischer  Geschichts-ftnellcn. 


Herausgegeben 


von  der 


zur  Pflege  vaterländischer  Geschichte  aufgestellten  Commission 


der 


kaiserlichen  Akademie  der  Wissenschaften. 

Jahrgang   1S50. 
/.  Bd.  III.  u.  IV.  Heft. 


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Viani« 

Aas    der  kaiserlich-königlichen  Hof-  and  Staats  -Druckerei. 


MI 


VI. 

Die  Jagend-  und  Wanderjahre 

des  Grafen 
Franz  Christoph  von  Hhevenhiller 

nach 

seinen  eigenen  Aufzeichnungen. 


Mitgethcilt 


nWodok    Stüiz, 


Archiv.  Jahrg.  1850.  !.  Bd.  III.  u.  IV.  Hft 


3:$3 


Von  der  Handschrift,  welcher  die  nachfolgenden  Nachrichten  ent- 
nommen sind,  haben  wir  schon  früher  —  im  (Linker)  Museal-Blatt 
1839,  Nr.  1 — gesprochen.  Uns  darauf  beziehend  schreiten  wir 
alsogleich  zur  Sache. 

.Franz  Christoph  Kheven hiller  zu  Aichelberg,  Frei- 
herr auf  Landskron  und  Wernberg,  dritter  Graf  und  Successor 
der  Grafschaft  Frank enburg,"  war  der  Sohn  Bartholomä  II.  und 
dessen  zweiter  Gemalin  —  die  erste  war  Anna  Gräfin  von  wSchern- 
berg  —  der  Gräfin  Bianca  Ludmilla  von  Thurn,  einer  nahen  An- 
verwandten des  vielbesprochenen  Grafen  Heinrich  Matthäus  von 
Thurn,  wurde  geboren  zu  Villach  am  21.  Februar  1588.  Bis  zum 
siebenten  Jahre  ein  schwaches,  elendes  kleines  Kind,  wurde  er 
durch  fortwährende  Kränklichkeit  so  übel  zugerichtet,  dass  die 
Aeltern  besorgen  mussten,  er  werde  ein  sieches,  buckliches, 
zwergenhaftes  Geschöpf  bleiben  ,  auch  wenn  sie  ihn  am  Leben  er- 
halten könnten.  Diese  Aussicht  erfüllte  sie  um  so  mehr  mit 
Schmerz,  weil  er  nach  dem  Absterben  älterer  Brüder  der  ei  na  ige 
Sohn  war. 

Wider  Erwarten  erholte  sich  das  Kind,  als  seine  Mut  l  er 
starb.  Bartholomä  führte  seine  dritte  Gemalin,  Regina  von  Than- 
hausen,  die  Witwe  Sigmunds  von  Khevenhiller,  in's  Haus.  Kheven- 
liiller  meldet  dankbar,  dass  sie  in  jeder  Beziehung  Mutterstell.'  an 
ihm  vertreten  habe.  Mit  ihr  kam  der  junge  Franz  Christoph  1.V.J5 
nach  Grätz,  wo  er  bei  seiner  Stiefschwester  Barbara,  Georgs  von 
Stubenberg  Hausfrau,  abstieg,  als  sie  eben  einer  Tochter  Anna, 
später  der  Gemalin  Georg  Christophs  von  Losemstein,  geneten 
war.  Um  diese  Zeit  war  bei  Hof  eine  grosse  glänzende  Maskerade, 
wobei  sich  die  Herren  von  Edelknaben  Windlieht  er  vortrapHI 
li.  ssen.  Franz  Christoph  bediente  seinen  Schwager  Stubenberg. 
Als  er  nach  Hause  zurückgekommen,  wurde  er  unter  versrhieilenrn 
Lehrmeistern  zum  Studiren  angehalten,  kam  dann  wWm  H»1 

23  • 


334 

seinem  Schwager  nach  Grätz,  zog  mit  ihm  zum  Begräbnisse  des 
Grafen  Szriny  nach  Tschakathurn,  welches  stattlich  abgehalten 
wurde  und  kehrte  von  da  wieder  nach  Kärnten  zurück. 

Der  Vorbereitungs-Unterricht  des  Junkers  war  nun  so  weit 
vorgerückt,  dass  es  nach  dem  Urtheile  des  Vaters  Zeit  war,  sel- 
ben zur  weiteren  Ausbildung  nach  Welschland  zu  schicken  „Stu- 
direns, Erlernung  der  Sprachen  und  Exercitien  halber." 

Mit  seinem  Hofmeister,    dem    edlen   vesten  Christoph  Wie- 
dergut *),  einem  aufrechten  und  gelehrten  Mann   und  einem  Be- 
dienten verliess  er,    16  Jahr  alt,   am    20.  Mai  1604    das  väter- 
liche Schloss  Landskron  und  kam  noch  an  dem  nämlichen  Tage 
1604    bis  zum  Wirthshause  Terl;    am  folgenden  Tage   gelangte  er  bis 
Malvergedt  (Malborghetto),  wo  ihn  die  Familie  Groti  mit  einem 
stattlichen  Frühmale  bediente.    Zu  Pontafel   übernachtete  er  bei 
dem  Einnehmer  Christoph  Schneeweiss.    Ueber   die  Brücke  rei- 
tend betrat  er  den  Boden  der  Republik  Venedig.  Ueber  Treviso 
kam  er  nach  Venedig.  Ueberall  beschreibt  er  kurz  die  Geschichte 
des  Orts.  So  auch  die  von  Venedig.    Auch  die  Staatsverfassung 
der  Republik  nimmt  seine  Aufmerksamkeit  in  Anspruch.  Am  26.  Mai 
sah  er  den  Dogen  aus  dem  Hause  Grimani  und  den  ganzen  Rath 
in   den   gewöhnlichen   rothen   Kleidern    in  der  Procession  zu  S. 
Marco.  Dann  besah  er  den  Schatz;  die  St.  Markus -Kirche,  den 
herzoglichen  Palast;  am  27.  d.  M.,   auf  welchen  damals  Christi 
Himmelfahrt  fiel,  hatte  er  Gelegenheit  die  berühmte  Vermälungs- 
Feierlichkeit  mit  dem  Meere  anzusehen;    der    28.    war    zur   Be- 
sichtigung des  Arsenals  bestimmt;  am  29.  traf  er  zu  Padua  ein, 
wo  er  längere  Zeit  zu  verweilen  gesonnen  war.    Nachdem  Khe- 
venhiller  die  Stadt  sich  besehen  hatte  mit  allen  ihren  Merkwür- 
digkeiten, wurde  in  der  Person  des  Auetor  Hornburger  ein  Leh- 
rer für  ihn  aufgenommen,  worauf  er  dann  seine  Studien  begann. 
Am  19.  Juli  machte  er  einen  Ausflug  nach  Vicenza,  wo  ihm  Graf 
Valmerano  viele  Ehren  erwies.    Auch  Venedig  besuchte  er  wie- 
der  und   wurde   durch    den  kaiserlichen  Gesandten,  Grafen  von 
Croy,  in  einer  Audienz  dem  Dogen    und  dem  Rathe  vorgestellt. 
Diesen  Besuch  wiederholte   er  auch  im  folgenden  Jahre  noch  zu 
1605    drei  verschiedenen  Malen.  In  Begleitung  Valentin  Rorers  und  des 


*)  Derselbe  war  auch  noch  1613  in  Khevenhillers  Diensten. 


185 

Herrn  Schangerti  aus  Wien  beaah  er  üe  Ei  der  Nike  \<>u  Padna    i 
gelegenen  Klöster  and  Ortechaftea« 

Nach  einem  Aufenthalte  ron  einem  Jahn*  vcrliess  kheven- 
hiller  Padna,  von  dea  Briden  Wolf  and  Karl  von  Sauren,  Karl 
Magnna  und  Karl  Richarl  von  Minkowii  and  mit  jenen  beiden 
eben  genannten  Wienern  l>is  naefa  Reggio  bereitet,  are  riewie*1 
der  umkehrten.  Kbevenbiller  aber  reiste  über  l'rrrara,  II« 

wo  er  am    18.   und    11).   Juni   verweilte,   nach    1  Inren/.. 

Bei  seinem  Annage  auf  diese  Stadt  begegnete  nnaerm  Wan- 

deramanne  ein  lustiger  Schwank,  welchen  er  anzumerken  werlh 
erachtete  und  den  wir  ihm  nacherzählen  wollen. 

In  Florenz  ist  es  Gebrauch,  sagt  Khcvcnhiller ,  dass  die 
Wirtbe  den  Fremden  auf  den  Strassen  und  Gassen  entgegen  lau- 
ten und  sie  halb  mit  Gewalt  bei  ihnen  einzukehren  nöthigen. 
Auch  den  Deutschen  widerfährt  diese  Ehre,  wobei  sie  gewöhnlich 
viele  schöne  Worte,  schlechte  Bedienung  und  doppelte  Zeche  fin- 
den. Einige  Deutsche  gaben  zum  Danke  einem  dieser  Wirtbe  eine 
Empfehlung  in  deutscher  Sprache  für  ihre  Landsleute  des  Inhalts: 
Ihr  lieben,  ehrlichen  Deutschen!  kehrt  beim  Vorzeiger,  diesem 
Wirtbe,  nicht  ein,  denn  er  ist  ein  loser  Schelm,  hat  uns  viel  ver- 
sprochen, doch  nichts  gehalten,  denn  in  seinem  Wirthshause  ist 
ausser  magern  und  zähen  Hennen  nichts  zu  haben ;  saurer  Wein, 
harte  und  lausige  Betten.  Zudem  regnet  es  überall  ein ;  die  Kreide 
aber  ist  doppelt.  Mit  dieser  Empfehlung,  die  er  hoch  hielt]  kam 
der  Wirth  UDserm  Reisenden  entgegen  und  lud  ihn  ein,  bei  ihm 
abzusteigen.  Dieser  lobte  den  Inhalt,  empfahl  dem  Wirtbe,  die 
Schrift,  welche  ihm  grossen  Vortheil  bringen  werde,  wohl  aa  be- 
wahren, und  versicherte,  dass  er  mit  Vergnügen  bei  ihm  einkeh- 
ren würde,  wenn  er  nicht  schon  einem  andern  Wirtbe  die  Zusage 
gemacht  hätte. 

B*  war  der  21.  Juni,  als  er  in  die  Stadt  der  Mediceer  einritt. 

In  den  ersten  Tagen  besah  er  die  Stadt  sanunt  ihren  Merk- 
würdigkeiten; die  Kunslkammer,  die  Kirchen  a  la  \unciata.  Santa 
Maria  del  Höre,  San  Lorcnzo  mit  der  Bibliothek,  den  ahm  Pakd 
und  den  l'alazzo  Pitti.    Er  findet    den  Ausdruck  ..  I  ir.ii/.r  la  hella"" 

rollkommen  gerechtfertigt  AU  Kherenhüler  eben  mit  der  Besich- 
tigung aller  dieser  Herrlichkeiten  sieh  beschäftigte,  traf  die  NTau  h- 

rielit  ?OD  dem  Ableben   „des  berühmten  und    ta[»tein"'    1'apMes  I 


336 

1G05    mens  VIH.  und  von  der  Wahl  Alexanders  von  Medici,  eines  Vet- 
ters des  Grossherzogs,  ein,  worüber  grosse  Freude  herrschte. 

Eben  war  dieser  im  Begriffe  mit  seiner  Mutter,  einer  Schwe- 
ster des  Papstes ,  nach  Rom  abzureisen  5  die  ganze  Strasse  war 
angefüllt  mit  Kutschen  und  Pferden,  ihn  zu  begleiten.  Da  kam  die 
Kunde  von  dem  Tode  des  Papstes ,  und  augenblicklich  war  Alles 
verschwunden  „und  der  gute  päpstliche  Vetter  allein  verblieben"  *). 
In  einer  Bittschrift,  welche  Khevenhiller  durch  den  Ritter  Vinta 
dem  Grossherzoge  überreichen  Hess,  bat  er  um  die  Erlaubniss,  rei- 
ten lernen  zu  dürfen.  Seinen  Dank  für  die  gewährte  Bitte  stattete 
er  in  einer  Audienz  bei  dem  Grossherzoge  und  seiner  Gemalin 
persönlich  ab.  Bevor  er  aber  seine  Uebungen  begann,  begab  er 
sich  am  6.  August  mit  Hanns  Becker  aus  Westphalen  nach  Siena. 
Wie  er  in  Bologna  gethan,  besuchte  er  auch  hier  den  Gottesacker 
der  Deutschen,  deren  damals  Viele  in  Siena  bei  dem  weitberühm- 
ten Lorenzo3)  sich  unterrichten  Hessen.  Er  trug  die  Aufschrift: 

Impia  mors  rapuit ,  quos  huc  Germania  misit, 
Et  dedit  his  requiem  religionis  amor. 

Nach  mehreren  Ausflügen  nach  Pratolin,  Castelnuovo,  die  er 
mit  seinen  Landsleuten,  Herren  v.  Völleck,  Abraham  v.  Salhausen, 
Hanns  Becker,  Daniel  Drassel  und  dem  Freiherrn  Michael  Sla- 
wata  gemacht  hatte  ,  fing  er  am  27.  August  seinen  Unterricht 
in  der  Fortificationswissenschaft  bei  dem  Mathematiker  Giulio 
Parisi  an ;  in  den  ritterlichen  Uebungen  genoss  er  den  Unterricht 
des  berühmtesten  Bereiters  von  ganz  Italien,  Lorenzo  Palmieri. 
Während  seiner  Anwesenheit  besuchten  mehrere  grosse  Herren, 
als  der  Herzog  Vincenz  von  Mantua  und  zwei  Herzoge  von  Modena 
(Nevers)  den  Hof  zu  Florenz ,  wobei  es  stattliche  Festlichkei- 
ten absetzte.  Jenem  wurde  Khevenhiller  in  einer  Audienz  vor- 
gestellt ,  vor  diesem  hat  er  auf  der  Reitschule  seine  Reiter- 
künste gezeigt.  Das  Hauptfest  war  aber  das ,  welches  jährlich 
mit  grosser  Feierlichkeit  am  Feste  des  heil.  Johannes  des  Täu- 
fers aufgeführt  wird,  aber  diessmal  —  im  Jahre  1606  —  wurde  es 


*)  Das  ist  wohl  nicht  so  ganz  wörtlich  zu  verstehen,  denn  Clemens  VIII.  starb 
am  5.  März,  Leo  XI.  wurde  gewählt  am   1.  und  starb  am  27.  April  1605. 

2)  Dieser  scheint  ein  Bereiter  gewesen  zu  sein,  da  bemerkt  wird,  dass  er 
viele  abgerichtete  Pferde  gehabt. 


S37 

durch  ein  anderes  verdunkelt ,  das  wegen  der  Vermahlung  des  1006 
Erbprinzen  Cosmo  mit  drr  Erzherzogin  Magdalena,  ein«  r  Toch- 
ter Karls  von  der  Steycrmark  mit  weit  grösserem  Aufwände 
begangen  wurde.  Der  Prinz  warb  verschiedenes  Volk  an  .  gab 
deren  Fähnlein  seinen  Brüdern  |  l'iir  sich  hchielt  er  die  Deutschen. 
I "nler  ihnen  befanden  sich  mehrere  des  höhern  Adels,  als  Maxi- 
milian  von  Jörger  mit  seinen  beiden  Brüdern,  zwei  ll.rren  von 
Kunsperg,  ein  Gebsattel,  Octavius  Schad.  Khevenhiller  wurde 
zum  Fähnrich  ernannt  und  ihm  eine  Fahne  von  Goldfarbc  mit 
lodernden  Flammen  zugestellt.  Die  eigentliche  Festlichkeit  be- 
stand in  einem  Sturme  auf  das  zu  diesem  Zwecke  erbaute  Ca- 
stell,  welches  am  20.  August  gestürmt  und  erobert  wurde.  Die 
Besatzung  bestand  aus  den  deutschen  Leibtrabanten  des  Gross- 
herzogs ,  welche  als  Türken  verkleidet  waren.  Die  Deutschen 
hatten  sich  bei  dieser  Affaire  so  tapfer  gehalten,  dass  man  ih- 
nen allgemein  den  Dank  zuerkannte,  der  Grossherzog  und  Erb- 
prinz sich  bei  ihnen  und  diesen  in  deutscher  Sprache  bedankten. 

Xach  einem  Aufenthalte  von  15  Monaten  beurlaubte  sich  1606 
Khevenhiller  bei  dem  Grossherzoge,  seiner  Gemalin  und  den 
Prinzen,  die  ihn  alle  sehr  gnädig  entliessen.  Der  Grossherzog 
beschenkte  ihn  noch  überdiess  mit  einer  stattlichen  kleinen 
Apotheke  von  Quintessenzen.  In  grosser  Gesellschaft,  die  ihn 
bis  Pistoja  begleitete ,  verliess  er  Florenz  am  4.  September, 
zog  mit  den  beiden  Kunspergen  und  Gebsattel  über  Lucca,  Pisa, 
Livorno,  Siena,  Aquapendente,  Montefiosconc  nach  der  ewigen 
vStadt ,  die  er  am  17.  September  betrat.  Kr  that  sieh  mit  meh- 
reren Andern  seiner  Landsleute  zusammen ,  als  mit  Ehrenfried, 
Maximilian  und  Ehrenreich  Jörger  und  ihrem  Hofmeister  Laurenz 
Fabritius  aus  Wicrtcmberg,  Georg  Wilhelm  und  Hanns  Heinrich 
von  Kunsperg,  Hanns  Philipp  Gebsattel  aus  Franken  sammt 
ihrem  Hofmeister  Joh.  Baptist  Leink.  Vereint  beriefen  sie  den 
weizer  Hanns  Gross,  der  den  Deutschen  Rom  zu  »eigen 
ptlenle.  Xach  einem  Aufenthalte  von  6  Tairen  zoir  khevenhillor 
mit  beiden  Herren  von  Kunsperg  über  Yeiletri.  Tcrracina.  (»ar 
Capua  nach  Xeapel,  kam  aber  schon  am  5.  Octobei -wieder  nach 
Rom  zurück,  wo  er  abermal  |  Tage  verweilte  mul  sich  \iel  in 
der  Reit-  und  Fcchtschule  aufhielt.  Dann  brach  er  mit  II •  - 
meister,  Lehrer   und   Diener   wieder  auf,   kam    über  Spulen.    Vw- 


338 

1606  ligni,  Assisi,  Loretto,  Ancona,  Ilavenna  zum  zweitenmale  nach 
Bologna,  ohne  übrigens  daselbst  zu  verweilen.  Ueber  Modena, 
Parma  und  Lodi  kam  er  am  26.  October  nach  Mailand ,  wo 
einige  Tage  Halt  gemacht  wurde,  dann  zog  er  über  Pavia  nach 
Genua  und  von  da  zurück  über  Bergamo,  Brescia,  Mantua,  Ve- 
rona nach  Padua,  wo  er  wieder  einige  Zeit  zu  verweilen  geson- 
nen war.  Bei  jedem  merkwürdigem  Orte  ist  in  Kürze  die  Ge- 
schichte desselben  erzählt  und  wird  Nachricht  gegeben  von  den 

1607  Sehenswürdigkeiten  desselben.  Mit  dem  Anfange  des  Jahres  1607 
wurde  ihm  die  Auszeichnung  zu  Theil,  von  der  deutschen  Na- 
tion als  Assessor  gewählt  zu  werden.  Endlich  war  der  Zeit- 
punct  gekommen ,  wo  Khevenhilier  wieder  in  sein  Vaterland  zu- 
rückkehren sollte,  nach  beinahe  dreijährigem  Aufenthalte  im  wäl- 
schen  Lande.  Am  11.  Februar  verliess  er  Padua  ,  machte  in 
Venedig  dem  spanischen  Gesandten  Franz  de  Castro  seine  Auf- 
wartung, und  begab  sich  dann  über  Feltre,  Udine  (Weiden), 
Triest  und  Laibach  zu  seinen  Aeltern  und  Geschwistern  nach 
Klagenfurt,   wo  er  am  30.  März  eintraf. 

Mittlerweile  war  sein  Oheim  Johann  von  Khevenhilier,  Graf 
von  Frankenburg ,  der  Gesandte  des  Kaisers  in  Madrid,  gestor- 
ben *).  Da  er  unvermählt  war,  so  fielen  vermöge  eines  am  6.  Au- 
gust 1605  aufgerichteten  Testaments  seine  schönen  Güter  im 
Lande  ob  der  Enns:  Frankenburg,  Kammer  und  Kogel  an  seinen 
Bruder  Bartholomä.  Die  ganze  Familie  begab  sich  nach  Ober- 
österreich über  den  Radstätter  Tauern  und  Salzburg.  Auf  dem 
Tauern  hörte  unser  Khevenhilier  von  zwei  Seen ,  welche  kost- 
bare Saiblinge  liefern;  von  Salzburg  weiss  er  zu  erzählen  dass 
Kaiser  Julius  die  Stadt  erbaut,  daselbst  3,400.000  Deutsche  er- 
schlagen und  1,500.000  gefangen  habe.  Das  Grabmal  des  be- 
rühmten Theophrastus  Paracelsus  nahm  ebenfalls  seine  Aufmerk- 
samkeit in  Anspruch.  In  Berchtesgaden  „werden  von  Holz  gar 
kunstreiche  werkliche  Sachen  gedreht  und  geschnitten,  die  weit 
und  breit  auch  gar  in  Indiam  in  grosser  Menge  in  gewaltigen 
Fässern  verschickt  werden." 

Von  den  neuen  Besitzungen,  wo  Herr  Bartholomä  das  Ge- 
lübde der  Unterthanen  aufgenommen  hatte,  begab  sich  die  Fami- 


*1  Am  8.  Mai  1606. 


KAe  nur  Leichenfeier  ier    Anna    KJMVtfthiller  i;-rl>.  Turs,        am    iwn 

12.  Sept.  —  narh    Fferdin^.     /w.-i    Tftge    darauf  wann    sir  llorli- 

■eitsgäste  bei    der    Vcrmälung  tagustin's  von  Khevenhiller  mit 

Maria  der  Tochter  des  Andreas  von  Windischgrätz  und  «Irr  Ue- 
gina  von  Pietrichstrin.  l'nser  1  ran/.  Christoph  war  mit  ( lirisloph 
von  Losenstein  Brautführer  und  gewann  im  Ringeln 'iinni.  das 
der  Bräutigam  veranstaltete,  einen  Becher  .»ls  den  ersten  Dank. 
Im  Octobcr  ging  er  nach  Wien,  von  wo  er  ahn-  schon  in 
wenigen  Tagen  wieder  zurückkehrte.  Am  13.  October  beur- 
laubte er  sich  zu  Ebelsberg  von  seinen  Aeltern  und  trat  eine 
grosse  Reise  nach  Frankreich  an.  In  Strassburg  traf  er  mit  sei- 
nem Jüngern  Bruder  Paul  zusammen  und  zog  mit  ihm  nach  Paris, 
wo  sie  im  December  ankamen.  Er  lernte  da  allerlei  Ucbungen, 
folgte  dem  Hofe,  besah  die  Feste  und  wohnte  insbesondere  der 
Taufe  des  Dauphins,  des  nachmaligen  Königs  Ludwig  XIII.  und 
zweier  Prinzessinen  bei.  Mit  Wolf  und  Karl  von  Saurau  ging  1608 
er  im  März  über  Rouen  ,  Dieppe  ,  Abbeville  ,  Boulogne,  Calais, 
Dünkirchen,  Grevelingen,  Ostende,  Brügge,  Gent,  Antwerpen  , 
Mecheln,  Löwen  nach  Brüssel.  Als  man  ihnen  die  Reise  durch 
Holland  nicht  gestatten  wollte,  schifften  sie  sich  zu  Calais  ein  und 
fuhren  nach  England  hinüber,  besuchten  Canterbury  und  London, 
wo  Khevenhiller  dem  Könige ,  der  Königin  und  dem  Prinzen  — 
dem  nachmaligen  K.  Karl  I.  —  die  Hand  küsste ,  reisten  im 
Lande  umher  und  landeten  dann  am  13.  Mai  1608  in  Vliessingen. 
Holland  durchwandernd  kam  er  nach  dem  Haag,  wo  eben  der  zwölf- 
jährige Waffenstillstand  abgeschlossen  wurde.  Khevenhüller  küsste 
den  beiden  berühmtesten  Feldherrn  dieser  Zeit ,  dem  Marquis 
Spinola  und  Moritz  von  Xassau  die  Hände.  Bei  Harlem  bemerkt 
Khevenhiller,  dass  hier  die  Buchdruckerei  sei  erfunden  worden. 
Da  aber  der  Erfinder  vor  Veröffentlichung  gestorben  ,  so  habe 
sein  Diener  das  Geheimniss  mit  sich  nach  Mainz  genommen,  w«» 
dann  die  Kunst  zuerst  sei  bekannt  geworden.  Nach  verschiedenen 
Gefährlichkeiten,  einem  Slunn  zur  See  und  einer  Beraubung 
durch  holländische  Soldaten,  welche  sogar  mit  Aufhängen  droh- 
ten, langten  Khevenhiller  und  seine  Begleiter  am  27.  Mai  wieder 
in  Antwerpen  ein.  Im  Juni ,  Juli,  bis  /.um  23.  August  \erw.iltc 
Khevenhiller  wieder   in    Paris.    Mit  seinem  Bruder  Paul  und  seinem 

Vetter  Bartholoml  trat  er  ein«  Rette   ins  iftdlicae  FrtJÜureieh  an. 


340 

1608  Statt  dieser,  welche  sich  zu  Angers  von  ihm  trennten,  schlössen^ 
sich  Gotthart  von  Herberstein  und  Abraham  Kreckwitz  an.  Die 
Reise  ging  über  Nantes ,  la  Rochelle,  Bordeaux,  Toulouse,  Nar- 
bonne,  wo  ihn  ein  pestartiges  Fieber  befiel,  von  dem  er  sich  erst 
in  Montpellier  wieder  völlig  erholte.  Nachdem  er  noch  Nimes, 
Marseille,  Aix,  Avignon  und  Grenoble  besucht,  kam  er  nach  Lyon, 
wo  er  3  Monate  verweilte.  Hier  berief  ihn  der  Vater  nach  Haus 
zur  Hochzeit  seiner  Schwester  Anna  Maria  mit  Georg  Khevenhil- 
ler.  Die  Reise  ging  über  Genf,  Solothurn  und  Schaff  hausen  nach 
Ulm,  von  dort  auf  der  Donau  herab.  Indessen  war  bei  seiner  An- 
kunft zu  Kammer  die  Vermählung  schon  längst  vorüber. 

1609  Während  Khevenhiller's  Abreise  hatten  sich  im  Vaterlande 
wichtige  Ereignisse  zugetragen.  Oesterreich  war  nebst  Ungarn 
und  Mähren  durch  den  Erzherzog  Mathias  dem  Kaiser  Rudolf  ab- 
genöthigt  worden  (am  25.  Juni  1608).  Im  Mai  des  Jahres  1609 
—  am  21.  —  wollte  der  neue  Landesfürst  die  Huldigung  in  Linz 
aufnehmen.  In  Enns  wurde  er  feierlich  empfangen.  Auch  Franz 
Christoph  Khevenhiller  war  am  12.  nach  Linz  gekommen  und  be- 
gab sich  am  15.  mit  Hanns  Christoph  von  Gera,  Hanns  Siegmund 
von  Polheim  und  Georg  Wilhelm  von  Jörgen  nach  Enns,  wo  ihm 
der  Landesobriste  Wolfgang  von  Jörger  sein  Cornet  —  weiss  mit 
rothem  Kreuze  —  anbot,  das  er  wirklich  am  16.  dem  König  ent- 
gegen führte.  Das  ständische  Volk  belief  sich  auf  1280  Pferde  und 
4000  Mann  Fussvolk.  Der  Einzug  geschah  um  5  Uhr  Abends.  Bei 
der  Huldigung  selbst  Hess  er  sich  mit  andern  jungen  Herren  als 
Truchsess  verwenden.  Von  Linz  weiss  er  zu  erzählen,  wie  folgt : 
„Linz,  die  Hauptstadt  des  Oesterreichs  o.  d.  Enns,  liegt  an  der 
Donau ,  hat  ein  schönes  Schloss  und  nicht  unartige  Burgershäuser. 
Die  Gelegenheit  des  Orts  ist  bequem,  darumben  auch  den  Kauf- 
leuten nicht  unfüglich ,  welche  zweimal  des  Jahrs  in  grosser  An- 
zahl Markt  halten;  hat  auch  ein  fein  Landhaus  der  Zusammenkunft 
der  Stände."  Am  zweiten  Juni  ging  er  wieder  nach  Kammer  und 
von  da  mit  seinen  Aeltern  nach  Kärnten,  wo  er  bis  zum  October 
verweilte,  von  da  zog  die  ganze  Familie  nach  Wien,  Khevenhiller 
selbst  wurde  von  König  Matthias  nach  Pressburg  berufen  und  zum 
Vorschneider  ernannt.  An  dem  dortigen  Reichstage  erschienen 
auch  Gesandte  der  Stände  aus  Steyer,  Kärnten  und  Krain  :  Ul- 
rich Christoph  von  Scherfenberg  (Khev.  nennt  auch  Wilhelm  von 


ttl 

Windisrhgrätz),  Karl  von  Eck  und  Ilirlrirli  \on  Auerslierg  und  MWO 
baten  (1«>n  König  um  Intercession  bei  ilirem  Herrn,  am  Gcstat- 
tung  der  Religionsfreiheit,  musslen  aber  unverrichteter  hinge 
wieder  abziehen.  Was  Khevenhiller  wohl  damals  nicht  erfahren 
halte,  war  die  Verhandlung  dieser  Gesandtschaft  mil  «Im  l  nuarn. 
worauf  es  eigentlich  abgesehen  war.  Von  K.  Matthias  erwarteten 
die  Innerosterreicher  wohl  keine  folgenreiche  \ 'ermiltlunir 
(die  Ungarn)  möchten  als  wie  von  und  aus  sich  seihst  den  König 
um  Verwendung  angehen  ;  dann  zur  Verhandlung  wegen  der  sla- 
vonischen  Grenze  Gesandte  Protestant.  Religion  schicken, 
welche  mit  den  österreichischen,  wegen  welcher  sie  seinerzeit 
werben  werden,  beim  Erzherzoge  die  Ileligionsfrage  in  Richtigkeit 
bringen,  wie  vormals  die  mährischen  Abgesandten  in  Wien/1  Fer- 
dinand erfuhr  die  Sache  und  verhielt  die  Stände,  die  Gesandtes 
sogleich  zurück  zu  rufen.  In  der  ersten  Hälfte  des  Jahres  nahm  1610 
Khevenhiller  Antheil  an  Verlobungs-  und  Hochzeitsfeierlichkeiten. 
Bei  den  dabei  statt  findenden  Festlichkeiten  des  Quintana-Reitens 
machte  er  seinen  Lehrmeistern  in  diesen  ritterlichen  Uebungea 
Ehre,  indem  er  sich  Danke  erwarb. 

Im  Anfange  des  Juli,  als  der  Erzbischof  von  Köln,  der  Erz- 
herzog Ferdinand  und  Herzog  Julius  von  Braunschweig  nach  Wien 
kamen  zur  Beilegung  der  Entzweiung  zwischen  dem  Kaiser  und 
K.  Matthias  4),  gab  es  andere  Feste,  namentlich  Jagden  zu  Land 
und  zu  Wasser.  Auf  die  Fürbitte  seines  Vaters  erlaubte  der  Erz- 
herzog unserm  Khevenhiller ,  ihn  nach  Prag  begleiten  zu  dürfen. 
Um  diese  Zeit  zuerst  lernte  wohl  Ferdinand  den  jungen  Mann  ken- 
nen, welcher  in  der  Folge  in  seinem  Leben  so  entscheidenden  Ein- 
fluss  haben  sollte.  Am  18.  d.  M.  verliessen  der  BrahfifMg  l'enli- 
nand,  in  dessen  Gefolge  auch  Khevenhiller  und  der  Erzbischof  von 
Köln,  Wien.  K.  Matthias  gab  ihnen  das  Geleite  Ins  Stockerau.  In 
Hollabrun  war  das  Nachtquartier  bereitet  für  diese  und  in  Drosen- 
dorf  für  die  zweite  Nacht.  An  der  Grenze  wurde  das  Geleit  der 
Pucheim- Heiter  (öbrist  Hanns  Christoph  von  Purheim)  durch 
die  des  Gundackar  von  der  Golz  abgelöst.  Am  21.  zu  Mittag  kam 
den  Fürsten  der  Erzherzog  Leopold  zu  Meshach  entgegen;  als 
die  Gesellschaft  nach  Prag  kam.  tafelte  der  Churlürst    IM  Säen- 


*)   Kars,    Beiträge  IV.    13*. 


342 

1610  sen  noch  und  lud  die  ankommenden  Fürsten  ein,  hinauf  zu  kom- 
men. Die  Churfürsten  von  Mainz ,  Köln  und  Sachsen  ,  die  Erzher- 
zoge Maximilian,  Ferdinand  und  Leopold  und  der  Bruder  des 
Churfürsten  von  Sachsen  sassen  zu  Tisch.  Prag  gefiel  dem  viel 
Gereisten  überaus  wohl.  Der  Erzherzog  gewährte  ihm  den  Eintritt 
in  seine  Kammer.  Er  blieb  durch  den  ganzen  September  und  Oc- 
tober,  und  war  auch  gegenwärtig  bei  der  Ceremonie  der  Abbitte, 
welche  die  beiden  Erzherzoge  Maximilian  und  Ferdinand  anstatt 
des  K.  Matthias  leisten  wollten  1).  Den  Erzherzog,  welcher  dann 
wieder  nach  Grätz  abreiste ,  begleitete  er  bis  Mürzzuschlag  und 
kehrte  von  da  wieder  zu  seinem  Vater  nach  Lichtenstein  zurück. 
Dieser  befahl  ihm ,  nach  Kärnten  zu  reisen  und  dort  die  Stiften 
der  Unterthanen  aufzunehmen.  Beim  Abschiede  am  8.  November 
sprach  er  folgende  Worte  zu  ihm :  „M e i n  S  o h n !  Unsere  Vor- 
ältern,  sonderlich  aber  unsere  Ur-  und  Ahnherrn, 
und  mein  Bruder  Graf  Hanns  Khev  enhiller,  haben 
mit  sonderer  Treu  und  Fleiss  ihr  eigene  und  an- 
dere Geschichten  aufgezeichnet,  denen  ich  auch 
nachgefolgt  habe.  Weil  ich  aber  nunmehr  alt  und 
schwach  und  du  hierinnen  mein  Stell  mit  deiner 
Jugend  verrichten  kannst,  derwegen  ich  diess  Jahr 
dieHandvon  diesemWerk  aufhebe.  Du  aber  wirdest 
es  mit  Anfang  diess  1611  (Jahrs)  mit  solcher  Treu 
und  Fleiss,  wie  ich's  von  dir  hoffe,  auflegen  (sie). 
Mit  deme  wirst  du  dich  bei  deinen  Nachkommen  un- 
sterblich machen  und  selbst  daraus  ein  grossen 
Nutzen  schöpfen.  Der  Allmächtige  verleihe,  dass 
es  Alles  zu  seinem  Lob,  zu  deines  Herrn,  Vater- 
lands und  eignem  Nutz  gedeihe  und  du's  viel  lange 
Jahr  continuiren  mögest."  —  Mit  dieser  Benediction  ist 
Herr  Khevenhiller  verreist  und  seines  Herrn  Vaters  Vermahnun- 
gen treulich  nachkommen ,  wie  aus  Continuation  dieser  Historie 
zu  sehen.  Nachdem  er  in  Kärnthen  mehrere  Aemter  gestiftet  und 
zu  Klagenfurt  ein  Scheibenschiessen  von  4  Ducaten  gegeben  und 
1  Ducaten  im  Kranz ,  wobei  er  selbst  als  Meister  in  allen  ritter- 
lichen Uebungen  den  Kranz,  das   zweite  und  vierte   Beste  gewon- 


*)  Annal.  VII.   272. 


MB  .   dann    auch    zu    \  cldrn  .    Landskrnu  .     Patrrnian  .    Spilal    dir     ,<,,u 

Stiften  gehalten,  eilte  ei  über  Villa ch,  Tarvis,  Pontafel,  Venzone 

oder  l'cisrhcldorf.  Sarilr  odrr  Sisrliril  uarh  Vrnrdig,  WO  er  Sei- 
nrn  Bruder  Paul  traf,  und  mit  drin  Markgrafen  Sigmund  \<hi 
Brandenburg  Bekanntschaft  machte.  Am  ?.  Jänner  kam  er  indes-  n,|| 
sen  Bchon  wieder  naeli  Klagenfurt  zurück,  w o  er  nrbsl  Karl  von 
Eck,  Aui;ustin  von  Khcvenhiller,  Victor  Wehef  und  dnn  Herrn 
von  Wollzogen  am  13.  d.  M.  einer  Maskerade  heim  Landcshaupl- 
mann  beiwohnte,  hei  der  auch  der  Bischof  von  Strassbury;  (Erz- 
herzog Leopold)  zugegen  war.  Am  23.  d.  M.  war  Khcvenhiller 
schon  wieder  bei  seinen  Eltern  in  Lichtenstein. 

Indessen  hatte  ihn  am  1.  Februar  der  König  Matthias  aus  eige- 
nem Antriebe  zum  Silberkämmerer  ernannt.  Am  nämlichen  Tage 
legte  er  den  Eid  ab  in  die  Hände  des  geheimen  Rathes  und  ober- 
sten Kämmerers  Leonhart  Helferich  von  Meggau  als  stellvertreten- 
den Obristhofmeisters  und  übernahm  das  Inventar.  Auf  dem  Zuge 
nach  Prag  begleitete  er  seinen  Herrn  am  8.  März  über  Stockerau 
(Frühmal),  Hollabrunn  (Nachtlager)  und  Gunderstorf.  Hier 
kam  dem  Könige  am  9.  März  der  Herzog  von  Braunschweig,  der 
unermüdliche,  aber  nicht  glückliche  Friedensmittler  entgegen,  als 
der  König  eben  bei  Rudolf  von  Teufel  das  Frühmahl  einnahm. 
Abends  langte  der  Zug  in  Znaim  an  ,  wo  die  mährischen  Land- 
officiere  ,  die  Landherren  und  500  Golz.  Reiter  den  König  em- 
pfingen und  ihn  mit  vielem  Schiessen  in  die  Stadt  einbegleite- 
ten. Hier  erfuhr  er  den  Abzug  des  Passauervolkcs  von  Prag, 
welches  über  Beraun  den  Weg  nach  Budweis  eingeschlagen.  Es 
geschah  in  der  Xacht  des  11.  März.  Wolf  Sigmund  von  Herber- 
stein, des  Königs  Feldmarschall,  und  Heinrich  Matthäus  von 
Thurn ,  der  General-Lieutenant  von  Böhmen,  standen  die  ganze 
Xacht  hindurch  in  Schlachtordnung,  wurden  aber  des  Abzugs 
erst  um  5  Uhr  Früh  gewahr,  wo  ein  Xachsetzen  nichts  mehr 
nützen  konnte.  Sie  Hessen  ihren  Zorn  an  den  zurückgelassenen 
Kranken  aus  ,  deren  Viele  in  die  Moldau  geworfen  wurdrn.  Am 
15.  setzte  der  König  seinen  Zu«:  narh  Iglau  fort  mit  MM 
Mann  zu  Ross  und  zu  Fuss.  Eine  Botschaft  der  böhm.  Stände, 
welche  zur  Eile  mahnte  .  traf  daselbst  ein,  wir  auch  der  span. 
Botschafter  Halt  li  •  1 1  t  Z  ■  ■  i  g  a.  Der  BiftSVg  lei  K.  Mat- 
thias zu   Prag  am   2).   März   ist    in   den  Annalen  bes  n.     Bei 


344 

1611  der  Krönung  am  23.  Mai  verwaltete  Khevenhiller  das  Silberkäm- 
merer-Amt, „weil  in  Böhmen  das  Oberst-Silberkammeramt  nicht 
erblich;'  Bei  den  Rennen  zur  Feier  der  Krönung ,  welche  am 
7.  Juni  Herr  von  Ruppa  und  am  12.  Rudolph  von  Tiefenbach 
veranstaltet  hatten  —  der  auch  den  König  zu  Gast  lud  —  und  am 
15.  Wilhelm  von  Kinsky  gegeben ,  gewann  Khevenhiller  zwei 
Danke.  Am  17.  Juni  reiste  er  auf  der  Post  in  36  Stunden  nach 
Wien,  um  seinen  Vater,  der  im  Begriffe  war  nach  Oberösterreich 
zuziehen,  noch  zu  sehen.  Dann  kehrte  er  sogleich  wieder  nach 
Prag  zurück,  da  seiner  Matter  Bruder  Graf  Martin  von  Thurn  ge- 
storben war. 

Ferner  begleitete  er  den  König  auf  seinem  Zuge  in  die  Lau- 
sitz und  nach  Schlesien  zur  Aufnahme  der  Huldigung  im  Septem- 
ber d.  J.  und  kam  mit  demselben  am  25.  October  wieder  nach 
Wien  zurück. 

Hier  wurden  die  Vorbereitungen  zur  Vermälung  des  Königs 
mit  Anna,  der  Tochter  Ferdinands  von  Tirol,  getroffen.  Am 
21.  November  traf  Erzherzog  Maximilian  in  Wien  ein,  am  30.  die 
Braut  zu  Ebersdorf,  welche  der  besagte  Erzherzog  und  Karl  von 
Lichtenstein  begleiteten.  Der  König  verfügte  sich  unbekannter 
Weise  zu  ihr  und  blieb  eine  halbe  Stunde.  Die  Trauung  wurde  im 
Beisein  der  Erzherzoge  Maximilian  und  Ferdinand,  der  Erzherzo- 
gin Katharina  von  Tirol,  des  spanischen  Gesandten  Zuniga,  des 
Botschafters  des  Erzherzogs  Albrecht,  Graf  von  Sora ,  des  Cardi- 
nais Forgatsch  von  Gran  etc.  in  der  Augustinerkirche  durch  den 
Cardinal  von  Dietrichstein  am  4.  December  verrichtet.  Bei  den 
welschen  Tänzen,  welche  während  den  Feierlichkeiten  aufgeführt 
wurden,  spielte  Khevenhiller  eine  Hauptrolle. 

1612  Kaum  waren  die  Festlichkeiten  der  Vermälungstage  vorüber, 
erschien  der  Herr  von  Metich,  kaiserlicher  Kämmerer,  in  Wien 
mit  der  Nachricht  von  dem  am  20.  Jänner  1612  auf  dem  Prager 
Schlosse  erfolgten  Ableben  des  unglücklichen  Kaisers  Rudolf, 
nachdem  kurz  zuvor  sein  alter  Löwe  und  zwei  Adler  verendet 
hatten.  Schon  am  24.  brachen  Mathias  und  seine  Gemalin  sammt 
der  Kammer,  wobei  auch  Khevenhiller,  nach  Prag  auf  und  langten 
am  30.  daselbst  an.  Die  feierliche  Bestattung  des  Kaisers  erfolgte 
am  6.  Februar.  Am  19.  März  zog  K.  Matthias  wieder  von  Prag 
fort  nach  Wien  über  Böhmisch  Brod,  Colin,  wo  er  bei  seinem  al- 


II 

ten  Anhänger,  Wenzel  Kinsky,  Ummhlitoj  UM  (  /..isLn.  Iglau.  ifil* 
Znaim  und  traf  «im  26.  in  Wim  ««in.  Khevenlüller  wohnte  der 
Taufe  der  Maria  Salome  Jörger,  deren  seine  S.liwrvler  Anna 
Maria  mittlerweile  genesen  war,  hv\  ' ).  Nach  einem  Monate,  am 
27.  April,  verliess  König  Matthias  mit  seiner  (lemalin  und  dem 
Hofstaate  abermals  Wien.  Khevenhiller  war  wie  gewöhnlich  in  sei- 
nem Gefolge.  Am  ersten  Tage  kam  der  Jm%  Mi  St«  Imml  Khe- 
venhiller machte  einen  Absprung  zu  seiner  Dame  nach  Schratten- 
thal  (seine  spätere  Gemalin  Barbara  von  Teufel)  und  traf  seinen 
Herrn  wieder  zu  Deutschbrod  nach  dem  hässlichsten  Regenwetter. 
Der  Zug  traf  am  %.  Mai  in  Prag  ein.  Karl  Hannibal  von  Dohna  er- 
suchte Khevenhiller  Brautführer  zu  sein  bei  seiner  Trauung  mit 
der  Witwe  Schmiesizky's.  Matthias  zog  schon  am  7.  Mai  wieder 
weiter  nach  Frankfurt.  Am  13.  hielt  er  daselbst  seinen  Einzug. 
Früher,  zuHirschau,  wurde  der  Befehl  ertheilt,  dass  in  jedem 
Frauenzimmer  -  Wagen  ein  Kämmerer  Platz  nehme  zum  Schutze 
der  Fräulein  im  Gedränge.  Khevenhiller  kam  in  den  dritten  Wagen, 
in  welchem  sich  Sigina  Margareth  von  Annenberg,  Elisabeth  Maria 
von  Khuen  und  Sophia  von  Palfy  befanden.  Als  ein  galanter  junger 
Junker  bediente  er  seine  Schutzbefohlenen  mit  Frühstück,  Jause 
u.  dgl.  zu  ihrer  vollen  Zufriedenheit,  ja  König  und  Königin  selbst 
schickten  öfter  zu  ihm  um  Frühstück  oder  Jause.  Nach  der  Rück- 
kunft nach  Prag  erhielt  Khevenhiller  Urlaub,  reiste  mit  seinem 
Vetter  Paul  Khevenhiller  und  Hannsen  von  Planstorf  auf  den  St. 
Bartholomä-Markt  nach  Linz,  dann  nach  einigen  Tagen  Aufenthalt 
über  Kammer,  Kogel  und  Frankenburg  nach  Kärnten  zu  seines 
Aeltern.  Mit  dem  letzten  Segen  seines  Vaters,  welcher  im  folgen- 
den Jahre  das  Zeitliche  segnete ,  kehrte  er  am  5.  October  nach 
Wien  zurück,  reiste  mit  Hanns  Christoph  v.  Pucheim  und  Adam 
von  Herberstein  bis  Nikolsburg  dem  Kaiser  entgegen,  welcher 
einen  feierlichen  Einzug  in  Wien  hielt.  Nach  verschiedenen  Fest-  1^13 
lichkeiten,  welche  im  Anfange  des  Jahres  1613  wegen  Ankunft  der 
Erzherzoge  Ferdinand  und  Maximilian  Ernst  gehalten  wurden  und 
bei  denen  auch  Khevenhiller  Mitspielte,  begab  er  sieh  im  Gefolge 
der  beiden  Majestäten  zum  Landtage  nach  Pressburg  am  8.  Man. 

!)  Ihr  Gemal  war  Georg  Wilhelm  Jörger.  Maria  Sabin»  chelichtr  in  der  Folge 
Eraamus  d.  &.  von  Starhemberg.  Maria  Anna  aber  nach  dem  Tode  Ihres 
Gemala   den   bekannten   H'lmhart   Jörger. 


346 

1613  Nach  seiner  Zurückkunft  vermalte  er  sich  am  6.  Mai  1613 *). 

Bald  nachher  brach  der  Kaiser —  am  20.  Juni — von  Wien  auf,  um 
in  Regensburg  seinen  ersten  Reichstag  zu  halten,  während  Erz- 
herzog Ferdinand  die  Statthalterschaft  in  Oesterreich  verwaltete. 
Khevenhiller  verliess  mit  seiner  Gemalin  die  Stadt  an  dem  nämli- 
chen Tage  und  übernachtete  in  Tuln.  Von  Linz  aus  besuchte  Kö- 
nig Matthias  die  Klöster  Wilhering,  St.  Florian  und  Kremsmün- 
ster. Mit  Urlaub  trennte  sich  hier  Khevenhiller,  um  sich  auf  4 — 5 
Tage  nach  Kammer  zu  begeben  und  dann  sich  dem  Kaiser  in  Linz 
wieder  anzuschliessen.  Bis  Vilshofen  bewegte  sich  der  Zug  auf 
der  Donau,  von  da  zu  Land  durch  Baiern.  Der  Einritt  in  die 
Stadt  hatte  am  3.  August  statt.  Khevenhiller  hatte  sich  sammt 
seiner  Gemalin  drei  Tage  früher  dahin  begeben.  Am  25.  October 
verliessen  die  Majestäten  Regensburg  und  fuhren  auf  der  Do- 
nau nach  Linz,  wo  sie  den  Winter  zuzubringen  gewillt  waren. 
Khevenhiller  war  noch  in  Regensburg  zum  Kämmerer  befördert 
worden. 

Noch  vor  dem  Schlüsse  des  Reichtages  — am  23.  August  — 
erhielt  er  die  Nachricht,  dass  sein  Vater  am  16.  d.  M.  zu  Vil- 
lach gestorben  sei.  Mit  Zurücklassung  seiner  Gemalin  reiste  er 
am  27.  auf  der  Donau  nach  Linz,  wo  er  am  29.  eintraf.  Nach 
drei  Tagen  Aufenthalt  ging  er  zu  seinem  Schwager,  Georg  von 
Stubenberg,  nach  Steyr  und  von  da  nach  Kärnten  zu  seiner  Stief- 
mutter und  Schwester  Salome,  welche  er  in  tiefer  Betrübniss 
versunken  fand.  Sie  eröffneten  nun  das  Testament,  welches  zwar 
ohne  Zeugen,  vielfach  radirt,  mit  Randbemerkungen  versehen,  aber 
von  des  Vaters  eigener  Hand  geschrieben  war.  Er  verordnete 
sein  Begräbniss  zu  Villach*  die  zwei  Töchter  erster  Ehe,  die 
Frauen  von  Stubenberg  undSaurau  sollen  das  Vermögen  ihrer  Mut- 
ter vollständig  erhalten,  obgleich  sie  es  ihm  vermacht*,  so  sollen 
auch  überhaupt  die  Kinder  ihre  Mutter  beerben;  Franz  Christoph 
und  die  Witwe  sind  Gerhaben  der  noch  nicht  vogtbaren  Kinder ; 
jene  erhält  als  Witthum  das  Schloss  Velden  oder  700  fl.  die 
Frauen  von  Stubenberg  und  Saurau  erhalten  jede  aus  den  Ein- 
künften der  oberösterreichischen  Herrschaften  500  fl.*,  die  Frau 
von  Jörger  und  Fräulein  Salome  aber  1000  fl. 


4)  Die  Geschichte  dieser  Vermählung  im  Linzer  Musealblatt  1839.  Nr.  1  und  2. 


:\k7 

Wegti  der  Brbeailfrrlehe'  der  beiden  älteren   Behmnieil    liM 
Wurde  «mi»  Vertag  geeeiloeeeB'j  den  fcber  b  ier  Felge  1«  Gobi] 

der  1-Aa,  \Yolf  von  Saurau,  umzustür/.en    suchte.     Gegei    ill    lüde 
«los   Jahres   Btütot«    er   §ehl€   Güter    ll    Kärnten,    wohin   ihm   auch 

sr'm«'  Gemein  nachgereist  wir.  Am  10.  DeeeeiBei  erkrankte  eff 

M   Landskron  an  einem  Fieber,  von   welchem   ihn  Dr.  Moser  aas 
Villach  wieder  befreite; 

Als    er  zu  Spital  die  Stift  hielt   und   eben  Graf  Georg  von 
Ortcnburg    bei    ihm  das  Frühmal  einnahm,    kam    die    Nachricht, 
dass  die  Bauern  einem  Profosen,  dem  Landrichter  zu  Spital   und 
9  Soldaten  mit  Prügeln  und  Hellebarden  vorgewartet  und  sie  übel 
zugerichtet.    Jener  wurde  in  die  Stagaboi  geschickt,  einen  IV 
dieanten    aufzuheben.    Da   sich   dieser    schon    entfernt  hatte,    so 
wollte  der  Profos  ruhig  abziehen.    Die   beiden    Grafen    machten 
sich  auf,  um  Erkundigungen  eirzuziehen ,  worauf  denn  Kheven- 
hiller  dem  Pfleger  zu  Paternian,  Christoph  Heidenreich,  den  Auf- 
trag  crtheilte,   die    Thäter   bis  auf  weiteren  Befehl  in  Eisen  zu 
legen.    Sie  wurden  auf  Befehl   des  Erzherzogs  Max.  Ernst   nach 
Grätz  abgeliefert.    Am  12.  December   unterfertigte    und  siegelte 
er  die  Erbeinigung  der  Herren  von  Khevenhiller,  welche  er  selbst 
aufgesetzt  hatte;  am  13.  besuchte  ihn  Graf  Rambait  von  Collalto 
auf  der  Rückreise  von  Rom,  wohin  ihn  der  Kaiser  gesandt  hatte. 

Am  2.  Jänner  1614  verliess  er  Klagenfurt  mit  „hellem  Haufen''  1614 
und  kam  begleitet  von  Paul,  Bartholomä  und  Paul  Khevenhiller  dann 
den  Grafen  Ferdinand  und  Georg  von  Ortenburg  am  4.  nach  Gmündt, 
wo  er  beim  Herren  von  Raitenau  im  Schloss  übernachtete.  Ueber 
den  Radstätter  Tauern  erreichte  Khevenhiller  am  8.  Salzburg. 
Sein  Bereiter  mit  den  Rossen  erwartete  ihn  schon.  Zu  Franken- 
markt empfing  man  ihn  mit  Festlichkeiten  und  hielt  ihn  zechfrei : 
am  9.  traf  der  helle  Haufe  zu  Kammer  ein.  Hier  mittle  ihm  Gott- 
hart von  Polheim,  der  ihn  sammt  Gemalin  am  10.  und  11.  besuchte, 
dass  Graf  Wilhelm  von  Fürstenberg  seinen  Vetter,  den  G ra iV | 
Christoph  von  Fürstenberg  um  eines  missverstandenen  Wor 
willen  getödtet  habe.  Nachdem  am  12.  seine  Brüder  aus  ler  Stey- 
ermark  angekommen,  nahm  er  das  Gelübde  seiner  lTnlerthancn  auf. 
Die  Ilürger  von  Scherfling  verehrten  ihm  bei  diesem  Anlass  ein 
Lagel  Muskateller.  Die  Frauen  von  Stubenberg  und  Jürger  kamen  am 
17.  zum  Besuche.  Sammt  den  Brüdern  nahm  Khevenliiller  die  Hui- 
Archiv.  Jahr?.    1850.   I.   Bd.  III.   u.   IV.  Heft.  M 


348 

1614  digung  am  19.  zu  Frankenburg  und  am  21.  zu  Kogel  auf.  Die  Bür- 
ger von  Frankenburg  verehrten  ihm  ein  Lägel  „Raifel,"  die  Un- 
terthanen  einen  goldenen  Becher ,  die  von  Zwiespalten  einen 
Ochsen,  wogegen  er  sie  alle  bewirthete.  Unter  den  Verehrungen 
der  Bürger  von  St.  Georgen  im  Atergau  war  auch  ein  Lachs 
von  24  Pf.,  welcher  sogleich  für  die  kais.  Tafel  nach  Linz  ab- 
gesendet wurde.  Nach  Vollendung  dieser  Angelegenheiten  eilte 
Khevenhiller  nach  Linz,  während  seine  Mutter  wieder  nach  Kärn- 
ten, die  Brüder  nach  der  Steiermark  zurückkehrten.  Zwischen 
Wels  und  Linz  begegnete  ihm  der  bisherige  spanische  Gesandte  Zu- 
niga,  von  dem  er  Abschied  nahm.  Am  24.  zog  er  mit  dem  Kai- 
ser, welcher  in  Budweis  einen  Landtag  halten  wollte,  nach  Ga li- 
tt eukirchen,  wo  sich  eine  moskowitische  Gesandtschaft  ein- 
steilte, die  Khevenhiller  besuchte,  und  von  welcher  er  zwei  Zo- 
belpelze für  seine  Gemalin  erhielt.  Am  26.  kam  der  Zug  über  Frei- 
stadt nach  Unterhaid,  am  27.  nach  Krumau  und  endlich  am  28.  nach 
Budweis,  wo  ihn  die  böhmischen  Stände  empfingen.  „In  diesem 
„Landtag  ist  nichts  beschlossen  worden,  sondern  alles  auf  den  Ge- 
„neralconvent  nach  Prag  verschoben  worden.  Die  Böhmen  aber 
„haben  auf  diesem  Land  tag  ihr  vorhabende  R  ebellion 
„genugsam  scheinen  lassen1'  *) 

Die  beiden  Herrn  der  Graf  Wratislav  von  Fürstenberg  und 
Khevenhillers  Schwager  Georg  Wilhelm  von  Jörger  wurden  hier  als 
böhmische  Landleute  eingeführt.  Der  Kaiser  kehrte  am  28.  wie- 
der nach  Krumau  zurück,  besah  von  da  aus  am  1.  Februar  eine 
Schmelzhütte ;  wohnte  am  2.  einer  Jesuiten-Comödie  auf  einem 
grossen  Saale  zu  Krumau,  Dorothea  betitelt,  bei  und  kehrte  dann 
am  4.  über  Kaplitz,  Freistadt  wo  ihn  der  Pfandinhaber  Erasmus 
von  Landau  zechfrei  hielt,  und  Gallneukirchen ,  wo  in  der  Nacht 
vom  6.  auf  den  7.  im  Rauchfange  der  kaiserlichen  Wohnung 
Feuer  aus  kam,  wieder  nach  Linz  zurück.  Da  sich  alle  übrigen 
Kämmerer  weg  begeben  hatten,  diente  Khevenhiller  seinem  Herren 
durch  ein  halbes  Jahr  ganz  allein.  Am  14.  Februar  ward  er 
beauftragt  den  venetianischen  Gesandten  Giustiniani  zur  Audienz 
zu  begleiten.  Dasselbe  Geschäft  hatte  er  auch  am  21.  d.  M. 
bei  der  englischen  Botschaft.  Dem  Erzherzoge  Karl  (Bischof  von 


l)  Cf.  Annal.  VIII.   642. 


349 

Rreslau)   der  am    18.   März  iei   Kaiser     luMwMl    und    dann    am     1611 
20.   auf  der  Donau   nach   »  irn   fuhr,   war  Kln*v«*nliillor  als  Com- 
missär  b>jg*gtltlft  ItHM  Zeit  naehher wurde  sein  Sohn  Matt  Ina« 
geboren,  am  28.  April.  —  Zu  dieser  Zeit   marhte  IV  auch  seinen 
juniren    Sigmund   Friedrich   Ilamol   wehrhaft,   um!   gab   ihm   ein 
seidenes   Kleid    sammt    100   fl.    In    einem     lline-elrennen.     auf    da» 
drei   Preise  gesetzt    waren    und    das    Khevenhiller    \< -ranslallete, 
gewann    Alexander    Hudolphi    den    ersten  ,    der    Prrisgebrr    den 
zweiten  und  Leonhart  von    .Weggau    den    3.  Preis.    Da  Kheven- 
hiller den  gewonnenen  Preis  selbst  niehl   nehmen   wollte,    sei/h- 
er ihn  zum  zweiten  und  drittenmale  aus  und  gewann  immer  wie- 
der.  Die  Mitrennenden  waren  Mcggau,  der  Obriststallmeister  von 
Lichtenstein,  Herr  Hudolphi,  Graf  Dampierre,  Obrist  Petz.   An- 
dre Ungnad,  Erasmus  von  Gera,  Karl  von  Jörger,  Herr  von  Losen- 
stein und  Herr    von    Schallenberg.    Im    Ringelrennen ,    das    der 
Graf  Dampierre  am  16.  Juni    gab,    erhielt    Don    Balthasar    von 
Maradas  den  ersten,  Dampierre   den    zweiten    und    Meggau    den 
dritten  Preis.  Am  25.  erfuhr  man,  dass,  als  Weikhart  von  Pol- 
heim die  Tochter  (Susanna  Regina)  des  Herrn  (Hanns  Wilhelm) 
von   Zelking  zu   Pucheim   geheiratet,    am  Tage   der  Vermälung 
anf  der  Post  die    Zeitung    daselbst    eingelangt    sei,    dass    sein 
Sohn  in  Italien  sich  todt  gefallen  habe  —  der  dritte   der  Söhne 
welche  er  im  18.  Jahre  verloren.  Der  früher  nach  Prag  angesagte 
allgemeine  Landtag  wurde,  da  sowohl  in  Prag  als  Wien   immer 
noch  die  Pest  herrschte,  nach  Linz  einberufen  *). 

Es  stand  damit  sehr  gefährlich,  wesshalb  zur  Erhöhung  des 
landesfürstlichen  Ansehens  die  Erzherzoge  von  Tirol  und  Steier- 
mark eingeladen  wurden.  Erzherzog  Max  langte  am  27.  Juli 
und  Erzherzog  Ferdinand  am  20.  d.  M.  in  Linz  an.  Die  ge- 
sandten der  Länder  kamen  am  letzten  Juli  und  der  Cardinal 
von  Dietrichstein  am  1.  August.  Am  8.  August  speisten  die  höch- 
sten Herrschaften  bei  den  Capucinern,  am  11.  wurden  Proposi- 
tionen  vorgelesen,  Khevenhiller  erhielt  am  10.  nach  einer  Audienz 
den  Kammerherren-Schlüssel  vom   Erzherzoge   Ferdinand. 

Am  12.  August  langte  auch  Erzherzog  Leopohl  zu  Linz  an, 
am   13.  führten  welsche  Comödianten  eine  schöne  und  ansehnli- 


VIII.   638  u.  ff. 


350 

1614  che  Comödie  auf;  am  19.  gewann  beim  Ringelrennen  Karls  von 
Jörger ,  wobei  der  Kaiser  und  beide  Erzherzoge  mitrannten, 
Graf  Claudio  Collalto  den  ersten,  Herr  Moriz  von  Herberstein  den 
zweiten  und  Herr  von  Urschenbeck  den  dritten  Preis.  Auch  an 
dem  Schiessen,  dessen  Preis  ein  Pferd  war,  nahmen  die  Erzher- 
zoge sammt  dem  Kaiser  Theil.  Der  Sieger  war  ebenfalls  Herr 
Moriz  von   Herberstein. 

Am  20.  fuhren  der  Kaiser,  die  Kaiserin  und  die  Erzherzoge 
auf  die  Hirschjagd ,  kamen  aber  ganz  durchnässt  zurück.  Die  Erz- 
herzoge verliessen  Linz  am  1.  September.  Auch  Khevenhiller  be- 
gab sich  anfangs  nach  Kammer,  dann  verrichtete  er  eine  Wall- 
fahrt nach  Altötting,  wo  er  mit  Frau  und  Gesinde  die  heil.  Sacra- 
mente  empfing  und  kehrte  wieder  nach  Kammer  zurück.  Am  29. 
September  machte  er  sammt  Gemalin  einen  Besuch  bei  seinem 
Schwager  von  Jörger  zu  Scharnstein  und  besah  das  alte  Schloss, 
welches  dieser  stattlich  hatte  befestigen  lassen.  Die  Frau  von 
Khevenhiller  kehrte  nach  Kammer  zurück,  während  ihr  Genial  nach 
Enns  reiste,  um  daselbst  nebst  Hannsen  von  Schifer ,  Herrn  von 
Adelshausen,  Pfleger  zu  Ebelsberg  und  Herrn  Stangl  einer  Com- 
mission  zwischen  der  Stadt  und  dem  Dechant  von  Enns  beizuwoh- 
nen. Da  er  Enns  nicht  mehr  erreichen  konnte,  übernachtete  er 
in  dem  Dorfe  Zieling  (Sierning).  Am  1.  October  speiste  er  Abends 
bei  Herrn  von  Ungnad  (zu  Enseck),  wo  „sehr  viel  Frauenzimmer 
von  dem  Begräbniss  der  Frau  von  Scherfenberg  geb.  von  Roggen- 
dorf her  versammelt  waren." 

Nach  Vollendung  der  Commission,  die  nach  dreitägiger  Ver- 
handlung mit  einem  Vergleiche  endete,  begab  sich  Khevenhiller  nach 
Linz,  besuchte  daselbst  am  4.  October  Herrn  Kiesel  und  er- 
reichte noch  Wels ,  nahm  das  Nachtmahl  beim  Grafen  Wilhelm 
von  Fürstenberg,  wohnte  am  5.  daselbst  dem  Gottesdienste  bei, 
begab  sich  dann  zu  seiner  Schwester  nach  Scharnstein ,  welche  er 
am  folgenden  Tage  nach  Kammer  führte.  (Der  Kaiser  war  am  9. 
October  wieder  in  Wien  angekommen  ,  also  am  4.  wahrscheinlich 
schon  von  Linz  weg.)  Daselbst  gelang  es  ihm  auch,  den  langwieri- 
gen Streiten  zwischen  dem  Herrn  Paul  von  Geimann  (zu  Walchen) 
und  seinen  Forstunterthanen  zu  schlichten.  Am  6.  December  be- 
gab sich  Khevenhiller  zum  Erzbischofe  nach  Salzburg ,  Marcus 
Sitticus  von  Hohenems.  Man  empfing  und  bewirthete  ihn  mit  vie- 


Irr  Auszeichnung.    Der  Bnlitehef  befiel  ilm  nach  Hei  bi    ioi* 

Pflel  MUT  Tafel,  führte  ihn  nach  llcllhrunii  uimI  ie%ti  ihm  die 
Gebäude  und  Wasserkünste  !)  und  hielt  ihn  zeelifn-i  :  rhenso  rr- 
wies  ihm  dos  Kr/.bischofs  Neffe  Graf  llannibal  von  lloheiiems  vi< 
Aufmerksamkeit.  Kr  wollte  nach  dem  hei  Hof  Lienonmienen  l'riih- 
mahl  am  9.  wieder  abreisen;  die  Herren  von  Krauiibcr«;-.  Hanns  von 
Ilanzau,  Karl  von  Künburg  und  Hannihal  aber,  welche  ihn  zum 
Wirthshao.se  wo  er  wohnte,  begleitet  hatten,  tranken  so 
stark,  dass  er  erst  folgenden  Tages  abreisen  konnte.  Kh.venhil- 
ler  bemerkt  auch,  dass  er  am  7.  Amt  und  Predigt  bei  Hof,  d.  h.  in 
der  Domkirche)  und  am  8.  die  Messe  bei  den  Capucinern  gehört 
habe.  Zu  Hause  angekommen,  trug  er  die  Geschichte  die- 
ses Jahrs  zusammen. 

Nachdem  Khevenhiller  seinen  Sohn  Matthias  einer  gewissen  1615 
Krau  Widerreuter  zu  Weiereck  anvertraut  hatte ,  zog  er  nach 
Kärnten.  In  Salzburg  mit  dem  aus  Italien  zurückkehrenden 
Georg  Christoph  von  Losenstein  zusammen  treffend ,  begaben  sich 
beide  nach  Hof.  Der  Erzbischof  berief  Khevenhiller  sogleich  und 
sprach  lange  und  von  allerlei  mit  ihm.  Folgenden  Tages  zeigte  er 
dem  Grafen  Hannibal  auf  dem  Tummelplatze  seine  Pferde.  In  Kla- 
genfurt traf  er  seine  Mutter  an  einem  heftigen  Katarrh  leidend. 
Auf  dem  am  20.  Jänner  gehaltenen  Landtage  wurden  90M  11.  bewil- 
ligt ,  Karl  von  Eck  neuerdings  zum  Verordneten  erbeten  ,  Herr 
von  Griming  und  Hector  von  Ernau  gewählt.  Die  Vermählung  sei- 
ner jüngsten  Schwester  Salome  mit  Christoph  von  WindiM-hirrätz 
wurde  um  eben  diese  Zeit  gefeiert.  In  einem  Sehreihen  Genres 
von  Teufel,  das  am  23.  in  Khevenhillcrs  Hände  gelangte,  erfuhr  er 
den  Tod  Gundackars  von  der  Golz  und  die  Niederlegung  der  Lan- 
deshauptmannschaft in  Mähren  durch  Karl  von  Zierotin. 

Nachdem  er  am  27.  noch  bei  den  Jesuiten  gespeist  hatte,  be- 
gab  er  sich  nach  Grätz,  nahm  am  13.  Kebruar  bei  Gottfried  von 
Stadel  das  Krühmahl  und  wartete  dem  Krzhrrzogc,  als  er  MmmmU 
von  der  Jagd  zurückkehrte,  auf,  der  ihn  sehr  gnädig  empfm. 
Der  Erzherzog  rief  ihn  noch  insbesondere  zu  sich  und  sprach  mit 
ihm  über  verschiedene  Dinge.     Am  15.  ging  er  mit   dem  Hofe   zur 


1 1   Hellbrunn   mit    seinen   Wasserwerken  ist  bekanntlich  die  Schöpfung  diese» 
loschonv. 


352 

1615  Kirche,  nahm  das  Frühmal  beim  obristen  Hofmeister  Hanns  Ul- 
rich von  Eggenberg  (später  Fürst)  und  brachte  den  Abend  zu  bei 
Hanns  von  Stadel,  wo  Mascara  von  24  Frauen  und  Fräulein  ward 
und  getanzt  wurde.  Auf  das  Andringen  mehrerer  Cavaliere,  den 
Matozino  aufzuführen,  willigte  er  ein,  daran  Theil  zu  nehmen. 
Seine  Gefährten  waren:  Hanns  Caspar,  Veit  Heinrich  und  Ott 
Heinrich  von  Herberstein,  Carl  von  Portia ,  Attems,  Strasoldo, 
Bartholomä  Khevenhiller,  Felician  Wagen,  Gotthart  von  Eibeswald, 
Hanns  Galler,  Herr  von  Preiner  und  der  Tanzmeister.  Am  16- 
ritt  er  mit  dem  Erzherzog  auf  die  Entenjagd.  Im  Reiten  sprach 
derselbe  vielerlei  mit  Khevenhiller;  am  18.  war  ein  Bank  et  bei 
seinem  Schwager  Christoph  von  Windischgrätz.  Auf  den  20.  war 
seine  Abreise  festgesetzt.  Allein  auf  die  Einladung  des  obristen 
Stallmeisters  Freiherrn  von  Kisel  im  Namen  des  Erzherzogs  bis 
Montag  zuzuwarten  und  der  Mascara  beizuwohnen ,  wurde  sie  bis 
zum  23.  verschoben. 

Khevenhiller  besuchte  und  besah  am  19.  Februar  das  Jesui- 
ten-Coli  egium ,  dann  am  22.  früh  den  Nuntius  Paravecino,  bei 
dem  das  Frühmal  genommen  wurde,  Abends  war  stattliche  Mascara 
und  Tanz  bei  Hof,  wo  wieder  der  Matozino,  wie  bei  Herrn  von 
Stadel,  aufgeführt  wurde. 

Hanns  Caspar  von  Herberstein  verehrte  dem  Herrn  von  Khe- 
venhiller einen  wohl  berittenen  spanischen  Hengst.  Dann  reiste  er 
mit  seinem  Schwager  Windischgrätz  zuerst  nach  WTallenstein  und 
dann  nach  Klagenfurt,  wo  der  Burggraf  Ludwig  von  Dietrichstein 
am  3.  März  den  Fasching  mit  einem  kleinen  Feste  und  Tanze 
schloss.  Am  8.  Hess  er  sich  einschreiben  in  die  Congregation  un- 
ser lieben  Frauen  zu  Klagenfurt ,  zu  deren  Rector  er  am  25.  d.  M. 
gewählt  wurde. 

Nachdem  er  selbst  mehrere  Ringelrennen  gegeben  und  an  sol- 
chen, die  Andere  gaben,  Theil  genommen  und  fast  immer  die  Preise 
gewonnen,  verliess  er  Klagenfurt  am  13.  April,  begleitet  bis  nach 
Wernberg  von  den  Herren  von  Herberstein,  Victor  Welzer,  Bal- 
thasar von  Ernau  und  dem  Dr.  Jussner  und  kam  über  den  Rad- 
stätter-Tauern  am  17.  d.  M.  wieder  bei  seiner  Gemalin  in  Kammer 
an,  von  wo  er  zur  Hochzeit  Hannsen  Max  von  Jörger  mit  Katharina 
von  Jörger,  die  am  22.  gefeiert  wurde,  nach  Linz  reiste.  Helmhart 
von  Jörger  gab  zur  Feier  derselben  ein  Nachtmal.    Von  den  Ver- 


ordneten  der  Stände  pachtete  er  den  Taz  \<»n  alltt  üiaü  TalVr-  Iftf 
ihm».  .schloss  mit  dem  Ahhlr  von  Michaclln-ucrn  einen  \erfra<r. 
möge  dessen  das  Klostrr  bei  jeder  Ycrändcnm»;  des  Ahhles  si«  I» 
30  fl.  Possessgeld  zu  erleben  anheischig  machte  .  nämlich  weg— 
der  Kirche  Seewalchen.  Nun  Abraham  (Irirnhacher  erkaufte  er 
die  Taterne  zu  linkenaeh  sammt  (iütel  und  /chcnl  um  SSQO  fl. 
Am  25.  April  war  Landtag  in  Linz  ').  Der  Landeshauptmann  Wolf 
Wilhelm  von  Volkcnstorf,  Propst  Leopold  von  St.  Florian  .  Paul 
Jacob  von  Stai-heinben;*  und  der  Yitzdom  Adam  OlMgit  bekleide- 
ten  die  Würde  kaiserl.  Comnüssäre.  Am  28.  d.  M.  kam  kheven- 
hillers  Gemalin  krank  in  Linz  an.  Der  Arzt  fand  eine  Aderlässe 
angemessen;  da  sie  aber  hiezu  nicht  den  Math  hatte,  so  setzte  er 
ihr  Egel.  Auf  dem  Rückwege  traf  Khevenhiller  in  Lambaeh  am 
30.  April  den  Abbt  von  Göttweig  „ein  exemplarisch  feiner  Herr11 
und  zog  folgenden  Tages,  nachdem  er  Messe  gehört,  zur  Kinds- 
taufe Weickarts  von  Polheim  nach  Pucheim.  Am  15.  Juni  traf  er 
zu  Abbtstorf  mit  dem  Abbte  von  Mansee  zusammen  ,  um  dem 
Pfarrer  von  Nussdorf  diese  Kirche  zu  übergeben ;  acht  Tag  später 
kam  der  Abbt  Anton  von  Kremsmünster  und  der  Vitzdom  nach 
Kammer.  Mit  ihnen  fuhr  Khevenhiller  nach  Mansee.  In  ihre  Hände 
legte  Abbt  Christoph  die  weltliche,  im  künftigen  Jahre  auch  die 
geistliche  Verwaltung  nieder,  und  zog  sich  nach  St.  Wolfgang 
zurück  2). 

Khevenhiller,  der,  wie  wir  schon  öfter  zu  bemerken  Gelegen- 
heit hatten,  ein  eifriger  Katholik  war  ,  glaubte  die  Prädieanten 
auf  den  beiden  Patronatspfarren  Scherfling  und  St.  Georgen  im 
Atergau  nicht  ferner  dulden  zu  dürfen.  Ihre  Entfernung  mochte 
desshalb  ihm  selbst  desto  schwieriger  erscheinen,  weil  sie  sein  Va- 
ter begünstigt  hatte.  Endlich  am  13.  Juni  sandte  er  ihnen  von 
Linz  aus  durch  den  kaiserl.  Ehrenherold  Harnabas  Wild  den  Auf- 
trag zu,  die  Kirchenschlüssel  den  Pflegern  H  Kammer  und  K 
auszuliefern,    sich    zu    entfernen  und  den    katholischen    Pfarn CT 


f)  Auf  diesem  Landtage  wurde  Christoph  Weiss,    welch*'  »markt  in 

der  Herrschaft  Kammer  Landgericht  geboren  wurde  —  „ein  erfahrner  a»f- 
rechter,  frommer  und  sehr  reicher  Mann"  —  als  Landmann  eingeführt. 
(S.  Hoheneck  III.  833.)  Kr  hinterließ  seinem  Sohne  ein  Vermögen  too 
2,300.000    fl. 

2)  Cf.   Chron.  Lunael.  I.  371. 


354 

1615  den  Platz  zu  räumen.  Da  der  Herold  den  Unter (hanen  mehr  ver- 
kündete als  ihm  war  anbefohlen  worden,  kehrte  er  übel  behan- 
delt und  unverrichteter  Dinge  wieder  nach  Linz  zurück.  Indessen 
waren  auch  die  Unterthanen  zu  weit  gegangen.  Khevenhiller 
mahnte  sie  mit  guten  und  bösen  Worten  von  ihrem  Beginnen 
ab.  Am  17.  Juli  langte  er  selbst  in  Kammer  an.  Seine  Ermahnun- 
gen hatten  keinen  Erfolg.  Am  folgenden  Tage  rotteten  sich  die 
Unterthanen  zusammen,  um  die  Entsetzung  der  Prädicanten  und 
die  Aufstellung  katholischer  Pfarrer  mit  Gewalt  zu  verhindern. 
Khevenhiller  forderte  alle  benachbarten  Obrigkeiten  auf,  ihre 
Unterthanen  von  Gewaltthätigkeiten  abzuhalten,  trat  mit  den 
Prädicanten  wegen  gutwilliger  Entfernung  in  Unterhandlung,  be- 
willigte den  Unterthanen  auf  Verwenduno*  des  Hanns  Paul  von 
Geimann,  Prediger,  worauf  er  dann  sowohl  die  Pfarren  als  auch 
die  Filialen  mit  katholischen  Priestern  besetzen  konnte.  Zu  St. 
Georgen  wurde  am  11.  September  Hanns  Marschall,  zu  Scherf- 
ling  am  25.  d.  M.  Balthasar  Freisleben  durch  den  Dechant  von 
Gmunden  in  den  geistlichen  und  von  Khevenhiller  in  den  Besitz 
des  Weltlichen  gesetzt.  Der  Prediger  konnte  sich  aber  nicht  ent- 
halten, in  dem  Predigthause  schimpflich  und  spöttlich  über  den 
Grafen  los  zu  ziehen,  wesshalb  ihm  das  Predigen  eingestellt 
wurde.  Obgleich  er  Gehorsam  gelobt ,  konnte  er  es  sich  nicht 
versagen,  „sein  Morgengebet  darüber  zu  verrichten."  Kheven- 
hiller ritt  eben  vorüber  und  blickte  hinein.  Kaum  hatte  ihn  der 
Prediger  bemerkt,  als  er  von  der  Kanzel  sprang  und  die  Flucht 
ergriff.  Sigmund  Tumbbacher ,  welcher  eine  „scharfe  und  lose 
Schrift"  wider  Khevenhiller  verfasst  und  sie  ihm  durch  Andere 
hatte  übergeben  lassen,  wurde  am  2.  Juli  gefänglich  eingezogen. 
Am  4.  October  sammelten  sich  die  Bauern  mit  Spiessen  und 
Stangen  vor  der  Kirche  zu  Scherfling,  weil  sich  das  falsche  Ge- 
rücht verbreitet  hatte,  dass  der  Graf  mit  Hilfe  Salzburg,  und 
baier.  Kriegsvolks  seine  Unterthanen  zum  Abfall  von  ihrem  Glau- 
ben nöthigen  wolle.  Ein  einfältiger  Mensch  warnte  Khevenhiller, 
als  er  eben  mit  seiner  Gemalin  zur  Kirche  fahren  wollte  ,  sonst 
wäre  er  sicher  in  die  Hände  der  Bauern  gefallen.  Sie  wollten 
auch  Tumbbacher  aus  dem  Arrest  befreien.  Er  schickte  nun  seine 
Leute  zu  Pferde  und  bewaffnet  hin,  denen  es  auch  gelang,  den 
Haufen   zu  zerstreuen.    Da  aber  zufolge   ausdrücklichen  Befehls 


picht  auf  «las  Volk  gefehlt«!  wurde,    lief  es   schnell    wieder    h.i  , 

zusammen.    Auf  dringendes  Bittet  des  Pfarrers  w  urde  Tumhbarhrr 

auf  WiedenteUug  der  Hai'.  «Mit lassen,   den    EUfcfHei  eher  die 

Zustift  ivferlegt  Deck  nahm  ief  6rti  dieses  auf  Verwendung 
der  Herren  Hanns  Ortoll  nnd  Hanns  Paul  von  Geimann  \\  itd«  r 
zuriick.  Den  ganzen  Verlauf  der  Sarin«  Bellete  er  dem  Landes- 
hauptmann. 

Am  10.  Juli  fuhr  Khcvenhiller  auf  dem  Wasser  von  Kam- 
mer nach  Ebelsberg1),  ritt  mit  einem  Pferde,  das  ihm  der  Pfleger 
Herr  von  Adelshausen  geliehen,  nach  Linz,  wo  ihn  ier  Landes- 
hauptmann zu  sich  berief.  Dann  fuhr  er  von  Ebelsberg  ans  mit 
seinem  Schiffe  nach  Krems  und  von  da  im  Wagen  seines  Schwa- 
gers Georg  Wilhelm  von  Jörger,  der  mit  6  Pferden  bespannt 
war,  nach  Walperstorf.  Nach  Anhörung  des  Gottesdienstes  im 
Kloster  Herzogenburg  fuhr  er  nach  Hollenburg  und  auf  der  Do- 
nau wTeiter  nach  Wien  —  am  13.  Juli.  Kiesel  empfing  ihn  „mit 
grosser  Erzeigung  guter  Affection"  und  sprach  mit  ihm  bis  9  Uhr 
Abends,  3  Stunden  lang  von  wichtigen  Dingen.  Am  folgenden  Tage 
hatte  er  abermals  eine  eben  so  lange  Audierz ,  am  nämlichen 
Tage ,  als  der  Friede  mit  den  Türken  geschlossen  wurde  2J. 
Zur  Feier  gab  Kiesel  dem  türkischen  Gesandten  ein  stattliches 
Bankett,  dem  auch  Khevenhiller  beiwohnte.  Der  Pascha  betrank 
sich  dermassen,  dass  er  weggetragen  werden  musste. 

Als  Kiesel  am  26.  d.  M.  von  Wien  räch  Prag  reiste,  be- 
rief er  Khevenhiller  und  Georg  von  Teufel  zu  sich  nach  Göl- 
lersdorf,  wo  er  übernachtete  und  hielt  ebenfalls  eine  bttgl  Un- 
terredung mit  ihnen.  Wahrscheinlich  erhielt  jener  eine  Einla- 
dung,  räch  Prag  zu  kommen,  wohin  der  Kaiser  vorausgezogen 
war.  Es  wurde  daselbst  ein  allgemeiner  Landtag  gehalten,  der 
sich  am  St.  Veitstag  versammelt  hatte.  Es  sollte  die  schon  auf 
dem  Tage  zu  Budweis  beabsichtigte  Conföderation  der  Länder 
ins  Reine  gebracht  werden.  Zuerst  klagten  die  böhm.  Wehem \ 
länder  und  protestirten  gegen  das  Ausschreiben  des  Tages  durch 
die  Böhmen,  da  dieses  gegen  lic  1 4mi ei fl alheUei  sei  und  <li»' 
Böhmen  kein  Vorrecht  haben.  Sie  hatten  auch   keine   Instructio- 


*)  Es  mujs  in  der  Zeitbestimmung  ein    Fehler    obw?lten  ,    den   ich  nicht   be- 
richtigen kann. 
2)  Anoal.  VIII.  743. 


356 

161»  nen  mitgegeben ,  da  ihnen  keine  Propositionen  bekannt  gegeben 
worden.  Nach  sehr  hitzigen  Erörterungen  kam  endlich  am 
5.  August  ein  Vergleich  zu  Stande.  Ungarn  hatte  es  unterlas- 
sen, den  Tag  zu  beschicken. 

Mit  den  Oesterreichern  wurde  während  dieser  Zeit  gar 
nicht  verhandelt.  Diese  waren  dahin  instruirt  eine  Defension 
gegen  die  Türeken  zu  verabreden  in  Uebereinstimmung  mit  der 
kaiserlichen  Proposition  vom  22.  Juni.  Die  Deputirten  unter  der 
Enns  hatten  beim  Kaiser  am  9.  Juli  Audienz  und  entschuldigten 
ihre  verspätete  Ankunft ;  die  aus  dem  Lande  ob  der  Enns  hiel- 
ten am  14.  Juli  ihren  Vortrag  bei  den  böhmischen  Ständen 
durch  Gotthard  von  Starhemberg,  gegen  welchen  die  Prälaten 
Einsprache  thaten,  indem  er  nach  ihrer  Behauptung  die  Instru- 
ction überschritt.  Die  protestantischen  Gesandten  Losenstein  und 
Geimann  hatten  noch  eine  eigene  Instruction  zu  einer  Unter- 
handlung mit  den  protestantischen  Ständen  Böhmens.  Die  Depu- 
tirten des  Landes  unter  der  Enns  waren  am  8.  August  von  den  Ständen 
Böhmens  berufen.  Nachdem  sie  3  Stunden  in  der  Antichambre 
geharrt  hatten,  wurden  sie  vorgerufen  und  gefragt:  Was  ihr 
Begehren  sei  ?  Sie  erwiederten  :  Man  habe  sie  dem  Landtags- 
schluss  von  1611  gemäss  nach  Prag  gerufen  zur  Berathung  über 
das  gemeine  Wohl  •,  hiezu  seien  sie  bereit.  Die  Böhmen  blieben 
bei  ihrer  Frage,  die  Oesterreicher  glaubten ,  eine  andere  Ant- 
wort könnte  ihnen  zum  Nachtheile  gereichen  und  traten  ab.  Zwei 
Tage  später  gaben  sie  eine  Schrift  an  die  böhmischen  Stände, 
worin  sie  ihre  Bereitwilligkeit  die  Unterhandlung  zu  eröffnen, 
noch  einmal  aussprechen.  Wie  es  scheint,  erhielten  sie  hierauf 
keine  Antwort.  Sie  brachten  desshalb  beim  Kaiser  am  17.  Be- 
schwerde an,  indem  sie  erzählten,  wie  vom  11.  Juli  an  bis  jetzt 
die  Böhmen  sie  ganz  müssig  sitzen  Hessen ;  sie  nie  zu  einer  Ver- 
handlung beriefen  und  am  8.  August  jene  verfängliche  Frage  ihnen 
vorlegten.  Der  kaiserliche  Bescheid  vom  18.  erlaubte  ihnen  die 
Rückreise  in  die  Heimat  anzutreten,  da,  wie  aus  ihren  Schriften 
erhelle,  weder  die  Böhmen  von  ihnen  noch  sie  von  den  Böhmen 
etwas  zu  begehren  haben.  Sie  melden  mittelst  Zuschrift  vom 
20.  den  Böhmen  ihre  Abreise. 

Zwischen  den  Abgesandten  der  Stände  des  Landes  ob  der  Enns 
selbst  brach  Uneinigkeit  aus,  wie  schon  oben  bemerkt  wurde.  Sie 


vu 

warcnzur  Berathung  zusammengetreten  über  den  am  14. Juli  il  *  1 1 « -  J,»I:> 
böhmischen  Stände  zu  haltenden  Ndrtrag,  welcher  durch  Stimmen- 
mehrheil  aii^t'iHinimen  wurde.  Die  Prälaten  ( Kremsmünster 
Florian  und  Wilhcring)  wiedersprachen,  indem  sie  behaupteten, 
man  müsse  sich  im  Allgemeinen  halten  und  Uebereinstimmuag 
mit  denen  des  Landes  unter  der  Enns  aussprechen.  Würde  das  nicht 
beobachtet  werden,  so  wären  sie  genöthigt  sich  zu  trennen.  Die 
Einwendung  wurde  nicht  berücksichtigt  und  zwar  vorzüglich  aus 
dem  Grunde,  weil  die  Böhmen  mit  dem  Vortrage  der  Abgesandten 
des  Landes  unter  der  Enns  nicht  zufrieden  waren.  Die  Stände  von 
ob  der  Enns  billigen,  wie  natürlich  das  Benehmen  der  Abgcnrd- 
neten  und  hoffen  dass  sich  die  Prälaten  fügen  werden.  Allein 
diese  Hoffnung  schlug  fehl.  Der  Hofmarschall  warf  dem  von  Star- 
hemberg  Ueberschreitung  seiner  Instruction  vor.  Dieser  su<  lile 
den  Vorwurf  in  einer  Audienz  bei  Kiesel  abzuwälzen  ,  erhielt 
aber  zur  Antwort:  als  ehrlicher  Mann  und  des  Kaisers  geheimster 
Rath  und  Director  wünsche  er  Ruhe  und  Einigkeit  in  desselben 
Ländern  zu  erhalten.  Unter  den  Abgeordneten  Oberösterreichs 
sei  wirklich  Zwietracht  ausgebrochen  und  man  habe  ihn  als 
gewiss  versichert,  Starhemberg  sei  über  die  Instruction  hinaus- 
gegangen. Darum  eben  haben  sich  die  Prälaten  getrennt,  was 
man  ihnen  mit  Ermahnung  zur  Einigkeit  zwar  verwiesen  habe. 
Ihn  selbst  verdächtige  man,  dass  er  Volk  zur  Bekriegung  der 
Protestanten  geworben.  Das  sei  falsch  und  nie  habe  er  zum 
Kriege  gerathen.  Unwahr  sei,  dass  der  Kaiser  auf  Reichs-  und 
Landtage  nur  „lauter  Münch  und  Pfaffen  sonder  auch  andere 
und  fürnehmlich  solche  Leut,  als  euch  und  euresgleichen,''  nehme. 
Die  Worte  „Union  und  Conföderation"  erregen  seltsame  Gedan- 
ken ;  man  könnte  für  selbe  auch  andere  finden.  Er  schlicsst  mit 
der  Ermahnung  der  Ausgleichung  mit  den  Prälaten.  Starhemberg 
entgegnet:  Die  Beschuldigung  als  suchten  sie  heimliche  l  nionen 
zu  machen,  sei  falsch.  Da  sie  ihre  Treue  mit  Gut  und  Blut  bewie- 
sen, sollte  man  sie  nicht  vers»  hwiir/.en.  Die  Prälaten  haben  nicht 
schön  gehandelt.  Er  habe  ihnen  den  Aufsatz  der  Rede  früher  mit- 
getheilt  und  auf  ihr  Verlangen  die  Worte:  Conföderation  und 
Defension  weggelassen. 

Kiesel:    1611    und    KÜ3  war   der  slatus    ein  anderer:     da- 
mals drang  man    dein  Kaiser   die   Bewilligung  der  Conföderation 


358 

1615  ab »).  Nicht  als  Befehl  eine  Conföderation  zu  schliessen,  sei  das 
kaiserliche  Decret  anzusehen,  sondern  man  habe  sich  des  Ausdru- 
ckes nur  erzählungsweise  bedient.  Heute  noch  sei  die  Aussöhnung 
mit  den  Prälaten  zu  bewerkstelligen  und  nicht  so  sehr  auf  die 
Mehrheit  Gewicht  zu  legen,  dann  sollen  sie  morgen  insgesammt 
zur  Audienz  bei  den  böhmischen  Ständen  erscheinen.  Er  selbst 
übernehme  es  die  Prälaten  hiezu  zu  bereden.  Wegen  des  Hofmar- 
schalls möge  Starhemberg  ruhig  sein.  Er  werde  ihn,  doch  ohne 
Schwert,  zu  sich  berufen.  Sie  drei  werden  sich  beisammen  wohl 
befinden.  Folgenden  T?^es  schickte  Starhemberg  den  Agenten 
der  ob  der  Ennsischen  Stände  Thomas  Mayer  zu  Kiesel,  der 
ihn  sogleich  vorliess,  um  sich  wegen  des  Erfolges  der  Unter- 
handlung mit  den  Prälaten  zu  erkundigen.  Kiesel  sagte  ihm,  dass 
diese  nicht  zu  bewegen  seien,  mit  den  politischen  Ständen  zur 
Audienz  zu  gehen.  Die  Trennung  sei  ihm  unlieb  und  er  habe 
namentlich  den  Abbt  von  Kremsmünster  zur  Vergleichung  auf- 
gefordert. Die  Gesandten  der  politischen  Stände,  adelige  Männer 
seien  zu  empfindlich;  die  Prälaten,  Plebejer,  wollen  gerade  durch 
gehen.  Jörger  und  Starhemberg  seien  vernünftige  Männer,  die 
ein  Auge  zudrücken  sollten.  Die  Prälaten  besorgen ,  dass  die 
andern  Abgesandten  etwas  zu  beschliessen  vorhaben,  was  ihnen 
selbst  und  dem  Kaiser  zum  Nachtheile  gereiche. 

Kiesel  versichert  zwar,  dass  er  vom  Gegentheile  überzeugt 
sei,  um  so  mehr,  als  der  Kaiser  etwas  Unziemliches  hart  em- 
pfinden würde.  Indessen  ist  ohne  die  Prälaten  eine  Verhandlung 
mit  den  Böhmen  nicht  thunlich.  Zu  Mayer  sprach  Kiesel:  „Ihr 
seid  etwas  weniger  als  ich;  nichts  desto  weniger,  wenn  ihr  et- 
was von  mir  begehrtet,  so  würde  ich  euch  nachgeben,  um  euch 
zu  gewinnen,  obgleich  ihr  mir  zuwider  wäret.  Daher  sollten 
auch  die  politischen  Stände  nachgeben."  Auf  alle  Einwendungen 
und  Vorstellungen  Mayer's  erfolgte  stets  dieselbe  Antwort:  die 
Gesandten  der  politischen  Stände  sollen  sich  mit  den  Prälaten 
vergleichen.  Am  13.  August  berichteten  jene  wieder  nach  Hause* 


1)  Beim  Antritte  des  Königreichs  Böhmen  hatte  sich  Matthias  den  Ständen 
durch  einen  Revers  verbunden,  im  nächsten  Landtage  unter  andern  Punc- 
ten  auch  den  zur  Berathung  vorzulegen,  wie  in  einer  Cor.föderation  alle 
österreichischen  Länder  zu  vereinigen  seien. 


lau  dir  Treiamg  ieeb  fortdauere.  Sil lial  famer  efaic  Auf-    Lüf 

fortermng  «In-  böhmischen  stand«'  m  ü<  IbgoHadtni  1*4  bli« 

der  ab  und  unter  der  Enns  am  8.  August  \<»r  ihnen  zu  erschei- 
nen. Da  indessen  die  Gesandten  von  u.  d.  Ennssu  laagtgetproebea, 
so  sei  für  sie  keine  Zeit  mehr  Übrig  gebliebei  ' ).  Man  habe  sie 
danun  auf  den  11.  best *»llt .  Obgleich  Kiesel  die  Mlttt!  HÜ 
Nachgeben  ermahnt,  so  hfJlil  sich  dieselben  dennoch  gewt^f 
mit  ihnen  zur  Audienz  zu  gehen.  Der  Ohrist  Lämim n -v  (Meggau) 
habe  sie  ermahnt,  ja  nicht  so  heiss  auf  die  Verhandlung  m  drin- 
gen, weil  ihnen  sonst  ein  grosser  Spott  begegnen  möchte.  Auf 
der  andern  Seite  habe  der  Ka'ser  den  Böhmen  die  Mittheilung  g#i 
macht,  dass  sie  mit  den  Gesandten  vono.  d.  Enns  nicht  eilen  sollen, 
ehe  nicht  die  Einigkeit  zwischen  ihnen  hergestellt  sei.  Starhem- 
berg  habe  zwar  in  einer  Zuschrift  an  die  Stände  Böhmens  darüber 
Klage  geführt,  dass  man  einer  so  nichtigen  Sache  wegen  die 
Audienz  verweigere ;  aber  auch  dieser  Schritt  blieb  erfolglos. 
Kiesel  ist  durchaus  zweideutig.  Er  sagie,  dass  die  Gesandten 
der  polit.  Stände  und  die  Prälaten  nach  Hof  würden  berufen, 
um  eine  Verständigung  zu  erzielen.  Um  Aufsehen  zu  vermeiden, 
werden  sie  sich  indessen  dazu  nicht  verstehen.  — 

Am  22.  August  verabschiedeten  sich  endlich  die  Gesandten 
der  politischen  Stände  von  o.  d.  Enns  bei  den  böhmischen  Ständen, 
da  sie  wegen  der  Absonderung  der  Prälaten  und  der  ausweichen- 
den Antworten  des  obristen  Burggrafen,  nun  schon  seit  dem 
14.  Julius  vergebens  ausgeharrt  haben. 

Indessen  war  Khevenhiller  am  1.  August  wieder  nach  Kam- 
mer zurückgekehrt.  Nachdem  er  viele  Hausgeschäfte  geschlichtet, 
sich  mit  der  Jagd  belustigt  und  viele  Besuche  empfangen  hatte, 
begab  er  sich  nach  Grätz  zur  Hochzeit  des  Julius  Neikart  von 
Mersburg  mit  der  Tochter  Hanns  Ulrichs  von  Eggenberg, 
welche  am  15.  und  16.  November  gefeiert  wurde.  Die  Reise  ging 
über  Gmunden,  Kirchdorf,  Spital  -)  und  Kottenmann.  Von  Grätz 
begab  er  sich  nach  Kärnten,  verkaufte  die  Herrschaft  Sununereck 
an  Paul  von  Khevenhiller  und  kehrte,  nachdem  er  alle  Geschäfte 
wegen  der  Erbtheilung  des  väterlichen  Nachlasses  zu  Stand  ge- 


*)  Vergl.   obiMi. 

2)   Da  ,, herrlich   schene  Gebey    von  Marbelstein  M  flehen.*' 


360 

1616  bracht  hatte,  wieder  nach  Kammer  zurück,  wo  er  „den  Verlauf 
allerlei  Ge  schi  chten  diess  Jahr  mit  nachfolgenden 
Worten  aufgezeichnet"  hat  etc. 

Ein  eigenes  kais.  Schreiben  berief  Khevenhiller  nach  Prag 
zur  Krönung  der  Kaiserin  ,  als  Königin  von  Böhmen,  welche  auf 
den  10.  Jänner  1616  angesetzt  war.  Er  brachte  seinen  Jüngern  Sohn 
Bartholomä  zur  Frau  Widerreuter  nach  Weiereck ,  bestellte  sein 
Haus,  schickte  seine  Pferde  und  Garderobe  voraus  und  brach 
selbst  mit  Gemalin,  dem  altern  Sohn  und  dem  Fräulein  Elisabeth 
von  Teufel  am  3.  Jänner  von  Kammer  auf.  In  Prag  langte  er  am 
9.  an,  miethete  beim  Secretär  Heiden  eine  Wohnung  um  30  Tha- 
ler wöchentlich.  Als  er  bei  Hof  erschien,  empfingen  ihn  die 
Herren  und  Freunde  mit  grosser  Freude  ;  jeder  wollte  ihn  in  sei- 
ner Compagnie  haben.  Karl  von  Harrach  erhielt  den  Vorzug,  dem 
auch  Khevenhiller  sogleich  den  ihn  treffenden  Antheil  erlegte.  Die 
Krönungsfeierlichkeiten  sind  beschrieben  in  den  Annalen2),  nur  er- 
zählt Khevenhiller,  dass  der  Kaiser  noch  im  Kaiserhabite ,  als  er 
zum  Male  gehen  wollte ,  ihn  erblickt ,  zu  sich  gerufen  und  ihm  die 
Hand  gereicht  habe.  Während  seiner  Anwesenheit  unterhandelte 
Kiesel  zu  wiederholten  Malen,  dass  er  als  ausserordentlicher  Bot- 
schafter zur  Gratulation  wegen  der  Doppelheirat  nach  Madrid  ge- 
hen soll.  Kiesel  meinte,  er  solle  sich  selbst  um  diese  Sendung  be- 
werben und  zwar,  indem  seine  Gemalin  der  Kaiserin  und  diese 
dem  Kaiser  die  Bitte  vortrage.  Das  schien  aber  dem  Grafen  nicht 
gerathen,  weil  er  in  diesem  Falle  auf  eigene  Kosten  die 
Reise  hätte  machen  müssen.  Er  erwiederte  also:  Wenn  ihm 
bekannt  gegeben  werde,  worüber  er  zu  unterhandeln  habe 
und  welche  Zehrung  man  ihm  auszahlen  werde,  so  wolle 
er  sich  gerne  gebrauchen  lassen.  Ohnediess  habe  er  sich  bei 
Hof  schon  in  grosse  Schulden  gesteckt  und  könne  sich  auf 
weiteres  nicht  mehr  einlassen.  Er  lebe  der  Hoffnung,  dass 
es  auch  der  Herr  Bischof  nicht  anders  meinen  und  der 
Kaiser  sein  Verderben  nicht  begehren  werde.  Kiesel  trug  die 
weitere  Verhandlung  dem  obristen  Kämmerer  von  Meggau  auf, 
die  aber  keinen  bessern  Erfolg  hatte,  insbesondere  da  auch  Hanns 
Ulrich   von    Eggenberg,    Karl   von    Harrach,   Heinrich   Matthäus 


2)  1.  c.  VII.   940. 


3*1 

von    Timm    und     der     alle    llar\  il  ins      ihm      beistimmten.     Hierauf      tili 
erhielt    «1  i  *-   Hofknmincr   den    Anlhit^.     die    l  'nterhandluim;   fortzu- 
setzen.    Als    sich    die    Sache   in   dir   Länge   znjr.     14   bat    er    Im 
KlfrnT  Ml    Erlaubniss,   auf  den    Markt    nach    Ln  /.u    diir- 

iVn.  Dieser  wies  ihn  an  Kiesel.  «Irr  ihm  dir  Erlauhniss  erwirkt.- 
Am  8.  April  verliess  der  Graf  Prag  auf  der  P<»st  nnd  kam  am 
10.  d.  M.  in  Linz  an.  Seine  Gemalin  .  welche  ihm  nachreist  |  . 
wurde  eine  Meile  hinter  Freistadt  einer  unglücklichen  Geburt 
wegen  tödtlieh  krank  — am  1.  April.  —  Kheveniiiller  reiste  mit 
dem  bekannten  Dr.  Persius  sogleich  nach  Freistadt  und  führt»'  eine 
Senfte  mit,  die  ihm  die  Heinrichin  von  Polheim  geliehen  halt.-. 
Der  Graf  traf  seine  Frau  sehr  schwach,  beinahe  sterbend;  d< 
Dechant  von  Freistadt  war  eben  bei  ihr.  Doch  konnte  sie  am  16. 
nach  Linz  getragen  werden,  wo  sie  einige  Wochen  krank  lag.  Im 
diese  Zeit  wohnte  er  als  Beistand  der  Hochzeit  einer  Tochter  des 
Vitzdoms  Gienger  mit  einem  Spindler  bei;  denselben  Dienst  erwies 
er  dem  Herrn  Wolf  von  Gera,  welcher  die  Tochter  des  Landes- 
hauptmanns Wrolf  Wilhelm  von  Volkenstorf,  Namens  Elisabeth  , 
welche  früher  dem  Gundackar  von  Polheim  bis  auf  Priestershand 
versprochen  war,  heirathete.  Die  Vermälung  hatte  im  k.  Schlosse 
mit  grosser  Feierlichkeit  am  19.  April  statt.  Als  er  hernach  sei- 
nen Sohn  Matthias  nach  Kammer  führte,  musste  er  in  Erfahrung 
bringen,  dass  24  seiner  Hauptrosse  räch  (steif)  und  fast  unbrauch- 
bar geworden  seien.  Die  Knechte  waren  während  des  abgelaufenen 
Winters  nach  Vöcklabruck  geritten,  hatten  sich  betrunken  ,  fielen 
dann  von  den  Pferden  und  überliessen  diese  ihrem  Schicksale  in 
der  kalten  Winternacht. 

Der  nach  dem  Abzüge  der  Prädicanten  zu  St.  Georgen  einge- 
setzte Pfarrer,  Hanns  Marschalk,  musste  um  seines  ärgerlichen 
Wandels  willen,  entfernt  werden,  worauf  Kheveniiiller  die  Pfarre 
am  28.  April  seinem  Caplan,  Georg Henischius.  anvertraute.  Nach- 
dem er  dann  auch  seine  Gemalin  nach  Kammer  geführt  hat t 
trat  er  mit  Dr.  Langhar1)  und  Abraham  Grienbacher  in  Inter- 
handlung  wegen  der  Schulden,  in  welche  ihn  der  Hofdienst  ge- 
stürzt, und  welche  ihn  zur  Erhaltung  seines  Credit«    und  ehrli- 


f)   Später  —    1620   —  Abgesandter  der    |  >tande  des  Lande«   ob 

der  Bnns  zu   Nürnberg. 


362 

161G  chen  Namens  nöthigen  könnten,  sich  in  die  Hände  der  Juden  und 
„schändlichen  Partiden"  zu  stürzen  —  „in  Bedenkung,  wenn  man 
ihme  nit,  er  aber  mit  denen  Bezahlungen  zuhalten  wollen,  er 
nichts  ausser  obgedachten  Partiden  aufbringen  können.1'  Es  wurde 
beschlossen,  dass  Grienbacher  zu  seinen  Verwandten  nach  Kärn- 
ten reisen  soll,  um  ihren  Consens  zur  Verschreibung  von  Kogel 
auf  10  Jahre  um  75M  fl.  zu  erwirken. 

Die  Verwandten  waren  indessen  zu  der  verlangten  Einwil- 
ligung nicht  zu  bewegen. 

Auf  fernere  Aufforderung  reiste  der  Graf  am  10.  Mai  wie- 
der nach  Prag.  Zu  Reichenstein  fand  er  Balthasar  von  Hoyos, 
welcher  die  Verlassenschaft  seines  Schwagers,  (Hanns)  von  Haim, 
inventirte. 

Dieser  hatte  nur  zwei  Töchter  hinterlassen,  deren  jeder  ein 
Vermögen  von  100,000  fl.  zufielt). 

In  Prag  wohnte  er  auf  dem  Hradschin,  nahe  beim  Kloster 
Strahof.  Sein  Camerad  war  Paul  von  Palfy.  Da  sich  die  Ab- 
fertigung nach  Spanien  verzögerte,  so  bat  er  in  einer  Audienz 
bei  Kiesel,  der  mittlerweile  mit  dem  Purpur  war  bekleidet  wor- 
den, um  Erlaubniss,  nach  Hause  reisen  und  um  k.  Consens  seine 
Herrschaften  Frankenburg  und  Kogel  auf  18  Jahre  verschrei- 
ben zu  dürfen.  Der  Landeshauptmann  des  Landes  ob  der  Enns  be- 
gutachtete, dass  der  Consens  ertheilt  werden  könne,  wenn  die 
Agnaten  einwilligen  würden.  Diese  willigten  ein,  worauf  auch  der 
Kaiser  und  Erzherzog  Ferdinand  die  verlangte  Zustimmung  er- 
theilten.  Der  ständische  Einnehmer  in  Linz,  Händl,  übernahm  des 
Grafen  Gläubiger  nebst  100,000  fl. ,  wogegen  ihm  jährlich  aus 
den  Einkünften  beider  Herrschaften  10M  fl.  ausbezahlt  werden  sol- 
len. Seine  Gemalin  traf  Khevenhiller  am  14.  Juli  in  Linz  ziem- 
lich wohl.  Sie  hatte  sich  das  Walls e er  (Mühllacken)  Wasser 
zum  Baden  zuführen  lassen.  Nach  dem  Begräbnisse  Dietrichs  von 
Eck  reiste  der  Graf  am  30.  Juli  mit  etlich  wenig  Pferden  in  Ge- 
sellschaft Gottliebs  von  Salburg  nach  Grätz  und  besuchte  unter- 
wegs auf  dem  Schlosse  Wallenstein  seine  Schwester,  die  Frau 
von  Windischgrätz.    Als  er  den  Erzherzog  nicht  traf,    begab  er 


*)  Susanna  Katharina,  die  Gemalin  Johanns  Eustach  von  Althann  und  Johanna 
Maria,  Gemalin  Wenzel  Reichards  von  Sprin/enstein. 


•n 

sich  mil   den  1>i*.   Konrad   Heck  ■ ).  den   ihm    Ferdinand   zur  ^p.i-     Hil« 
nisduMi  Reite  empfohlen  kette,  nach    Wilden  (Wildew),  wo  er 
mit   leieem   Bruder,   Krzlirrzng  Carl.   der  Jagd    oblag.    Vm  5.  narh 
Tisch  verhandelte  jener  mit  Khcvruhillcr.    dann  wurde  dir  Jagd 

fnrtgrsely.l.  wobei  einige  schöne  Hirsche  fallen  mussten.  Die  Nacht 
brachte   man   in   Lrihniz  zu.   Nachdem  Khevenhiller  noch   mit 
getJbefg  wegen  der  spanischen  Heise  eine  weitläufige  Uetetredeeg 
gepflogen  und  seine  Schwester  llarhara  von  Sluhenbrrg  zu  Mureek 
besucht  hatte,  nahm  er  vom  Hofe  Abschied.    In   Gfftti  crfnhr  er 
das  Ableben  Caspars  von  Urcuner,  eines  jungen,  srliiiurn.   aber 
podagraischen  Mannes  und  des  Grafen  Ferdinand  von  OftetJbefg, 
,,den  die  alte  Wittib  Neumaniii3) ,  so    allhereit   5   Männer  über- 
lebt,   auch    fortgeschickt;1'   endlich    der  Frau    Barbara  Flisabeth 
Hotmanstorfer  gebornen  Windischgrätz,  einer  schönen,  jungen,  tu- 
gendhaften Dame.  Er  reiste  dann  über  Kärnten,  wo  er  bei   seiner 
Mutter,  seinen  Vettern  etc.  Urlaub  nahm,  eilig  wieder  nach  ob  der 
F.  uns  und  auf  den  Linzermarkt.  Am  6.  September  fuhr   er  sammt 
Frau  und  beiden  Söhnen  auf  der  Donau   nach  Wien.   Tagtäglich 
war  er  in   Verhandlung  mit  Erzherzog  Maximilian.    Damals  starb 
der   Kammerpräsident  Freiherr  Hanns    Georg   von   Hcissenstein. 
Viele  Jahre  hindurch  hatte  er  sich  weder  zur  katholischen  noch 
zur  protestantischen  Religion  bekennen  wollen.  Drei  Tage  vor  sei- 
nem Ableben  berief  er  den  P.  Hiller,  einen  Jesuiten,   und  empfing 
die  katholischen  Sacramente.  Seine  Gemalin,  Susanna  Grill  von 
Thurn,  war  Khevenhillers  nächste  Verwandte,  wesshalb  er  sie  auch 
öfters  besuchte.    Am  20.  September   bracht e    ihm  Dr.    Heck  von 
Greta  die  Instruction  von  Seite  des  Erzherzogs    Ferdinand    über 
das,   was    er   in  dessen  Xanien  beim   Hofe    zu   Madrid   verrich- 
ten sollte3). 


*)  Dieser  führte  sich  in  Madrid  sehr  schlecht  auf  und  wurde  wiederholt 
eingesperrt. 

s)  Beim  folgenden  Jahre  wird  bemerkt,  dass  sie  den  Grafen  von  Schwarzen- 
berg  geheiratet  habe.  „Diese  Frau  hat  sich  mit  diesem  fünf  Mal,  im  acht- 
zigsten Jahre  ihres  Alters,  und  allzeit  mit  denen  vornehmsten,  wobl- 
disposten  und  jungen  Cavalieren  des  Lands  rerheirat,  darzu  ihr  ansehn- 
liches  Gut  das   meist  geholfen." 

3)  Annal.   VIII.   899. 

An  hiv.   Jahrg.  1850.   I.  Bd.   III.  u.  IV.  Heft.  H 


364 

1616  In  derselben  Instruction  war  ihm  aufgetragen,  bei  der  Erz- 
herzogin Margaretha1)  sich  zu  melden ,  ihr  die  Angelegenhei- 
ten Ferdinands  zu  empfehlen  und  bei  jeder  Angelegenheit  sich 
ihres  Rathes  zu  bedienen.  Vorzüglich  soll  er  sich  bemühen,  die 
jährliche  Pension,  welche  Ferdinands  Bruder,  Maximilian  Ernst, 
bezogen  hatte,  dessen  Sohne,  Ferdinand  Ernst ,  auszuwirken.  Die 
Einleitung  hiezu  habe  schon  die  Erzherzogin  Margaretha  getroffen. 
Es  waren  20M  fl.  jährlich. 

Khevenhiller  begab  sich  dann  auf  Erfordern  wieder  nach  Prag 
und  wartete  dem  Kaiser,  welcher  mit  der  Jagd  beschäftigt  war,  zu 
Brandeis  auf.  Am  10.  December  kehrte  der  Hof  wieder  nach  Prag 
zurück ,  wo  am  4.  d.  M.  auch  die  Gräfin  Khevenhiller  angelangt 
war.  Um  eben  diese  Zeit  erhielt  ihr  Genial  aus  Kärnten  die  Nach- 
richt, dass  der  Landtag  dem  Erzherzoge  130.000  fl.  und  8000  fl. 
Ausstand  bei  den  Städten  und  Märkten  bewilligt  habe.  Die  Land- 
leute nahmen  nebst  den  5  fl.  vom  Pfund  der  Einlage  noch  3  fl.  auf 
sich-,  auf  das  Viertel  ausländischer  Weine  wurde  den  Wirthen 
2  kr.,  vom  inländischen  1  kr.  geschlagen;  von  den  Gastleuten 
musste,  wer  ein  Handwerk  konnte,  30  kr.,  jeder  Andere  20  kr. 
bezahlen. 

1617  Khevenhiller  rüstete  sich  nun  alles  Ernstes  zur  spanischen 
Reise.  Im  Jänner  1617  berief  ihn  Kiesel  oft  zu  sich,  ertheilte 
ihm  viele  Unterweisungen  und  Aufträge  sowohl  mündlich  als 
schriftlich a). 

Dann  drang  er  eifrig  auf  des  Grafen  Abreise,  der  sich  aber 
vor  dem  Abschlüsse  mit  der  Hofkammer  in  Betreff  seines  Gehal- 
tes nicht  dazu  herbeilassen  wollte.  Endlich  wurde  beschlossen, 
dass  der  Gesandte  für  die  zwei  ersten  Monate  4000  fl.  und  für  die 
vier  letzten  eben  so  viel  beziehen  soll-,  sollte  sein  Aufenthalt  sich 
über  die  Dauer  von  6  Monaten  ausdehnen,  so  entfällt  ebenfalls  für 
jeden  Monat  die  Summe  von  1000  fl.  Der  Graf  schickte  hierauf 
durch  Karl  Albertinelli  sogleich  14.000  fl.  nach  Spanien,  ging  noch 


*)  Sie  war  eine  Tochter  K.  Maximilian  II.  Sie  hatte  ihre  Mutter  1580  nach 
Spanien  hegleitet,  wo  beide  1583  ins  Kloster  Des  Calcas  in  Madrid  ge- 
treten waren.  Sie  starb  am  5.  Juli  1633.  Hammer  —  Khlesl's  Leben  II, 
168 —  verwechselt  sie  mit  der  Königin  Margaretha,  Philipps  III.  Gemalin 
(gestorben  1611). 

2)  S.  Annal.  VIII,  1070. 


965 

am  I.  Februar  nchsl  mehreren  Cavnlieren  und  dorn  bisherigen  spa-     i'',; 
nischen   ISt» I sr halt <*r.   Balthasar  Zuuiga.    dem  MM  spanisch. n  • 
sandten.  Grata  von  Onatt\  Mge| Mi     \m   InLniilrn  Ta^e  empfing 
V  vom   kaiserliehen    Grhcimrathc    und   .Se,-i •,  l,.r.    Hanns    |}ar\iliu8, 
seine  Instruction,  welche  ihn  insbesond» >re   wieder  an   die  Erzhrr- 
zogin  Margaretha  anwies. 

Dann   hatte   er  Abschieds-Audien/.en   bei    RflheiHg   Maximi- 
lian und   der    Kaiserin:    am    10.    führte    er    seine    (;cmalin    naeh 
Hof,  um  sieh  bei  der  Kaiserin  und   dem   Frauenzimmer    zu    ver- 
abschieden.  Als  die  Gräfin   bitterlich   weinte   nml   aueh   der    Kai- 
serin einige  Thränen  über  die  Wangen  herabrnllten.  folgt«!  fast 
sämmtlichc  Anwesende  nach.  Am  13.  war  Khevenhiller  von  vor- 
nehmen Besuchen  umlagert,  auch  der  Kaiser  berief  ihn  zu    sieh 
und  übergab  ihm  Briefe  an  Erzherzog  Albrecht  und  die  Frzher- 
zogin  Margaretha.  Hier   sah    er    den    Kaiser   zum    letzten    Male. 
Um  diese  Zeit  starben  „der  alte  from"  Herzog  Karl  von    Mün- 
sterberg    Oberhauptmann    in   Schlesien,    der    päpstliche    Nuntius 
am  kaiserlichen  Hofe  Visconti  „obwolen  jung  doch  ein  gelehrter 
und  verständiger  Herr"  nnd  zu  Schaffhausen  sein  (Khevenhillers) 
grosser  Freund  Graf  Joachim  Alweig  von  Fürstenberg.    Kndlieh 
am   16.  Februar  reiste  er  mit  dem  grössten  Theile  seiner  Leute 
auf  zwei  Augsburger  Kutschen  von  Prag   ab.   Mit  sieh    hatte    er 
Gottlieb  von  Salburg,  Dr.  Konrad  Heck  und  dessen  Diener  Bal- 
thasar  Reinbäck,  drei  Pagen:  Melchior  Lest,    Hanns    Christoph 
Neuchinger   und  Anton  Beginat,    Thomas    Saul    einen    Barbirrer. 
Andre  Reschera,  Spenditor    (sie),  nnd  einen  Koch.     Der  Küm- 
merling  Valentin    Leutner    blieb    zur    Besorgung    einiger    Dil  _ 
in  Prag  zurück  und  vereinigte  sich  nebst  Herrn   llannsen   Bern- 
hart von   Löbl   erst    in    Augsburg    wieder   mit    seinem   (iehieter. 
Neiner  Gemalin,   die  siel»  vor  Räubern  fürchtete,  gab  er  das  Geleit 
bis  Böhmiseh-Hrot.  wo  sie  sieh  trennten.    In  Augsburg  schloss  sich 
dem  Grafen  auch  Veit    Künigl   an.   für  den   Hanns  Ernst  von  Fug- 
ger  hatte    Khevenhiller    ein    kaiserliches    Schreiben    mitgt-hrarhl. 
Dieser  und   Otto  Heinrich    Fugger   wetteiferten  in    *\rv   Sorge    ihn 
zu  unterhalten.  Am  1.  März  speiste  er   l>"i  (ieorg  Fngger.  welch,  r 
ihn   fürstlich   bewirthete.    Bl   gelang   ihm   auch    diesen    und     Hanns 
Frust,    welche     schon     längere    Zeit     entzweit     waren    und    derem 
Versöhnung  schon  ihre  Vettern  vergebens  versucht   hatten,   mit- 


366 

1671  einander  zu  versöhnen.  Nach  einem  Aufenthalte  von  9  Tagen 
reiste  Khevenhiller  begleitet  von  den  Fuggern  am  4.  März  von 
Augsburg  ab.  In  Burgau  wurde  er  durch  2  Kutschen  aus  dem 
Wirthshause  nach  Hof  geführt,  wo  ihn  der  Markgraf  Karl  (Sohn 
der  Philippine  Welser)  mit  grosser  Auszeichnung  behandelte.  In 
Speier  schloss  sich  ihm  Hanns  Bernhart  von  Hofkirchen  an. 
Nachdem  ihn  der  Kammergerichtspräsident  Graf  von  Königseck 
besucht,  fuhr  er  auf  dem  Rhein  hinab,  kam  am  10.  März  nach 
Mainz  und  am  13.  nach  Cöln.  Hier  schloss  er  sein  Testament, 
sandte  es  an  den  Herrn  Drach  nach  Prag,  der  es  seiner  Gema^ 
lin  einhändigen  sollte. 

Da  er  zur  Landreise  keine  Pferde  auftreiben  konnte,  so 
musste  er  sich  wiederum  auf  das  Wasser  setzen.  In  Düsseldorf 
erwies  ihm  der  Statthalter  des  Herzogs  von  Neuburg  Johann 
Bargold  von  Monschein  grosse  Ehren,  schickte  ihm  Abends  die 
Stadtthor -Schlüssel  und  die  Losung  ins  Haus,  versprach  ihm 
des  andern  Tages  die  Festung  zu  zeigen  und  ihn  dann  mit  sei- 
nen Pferden  nach  Wesel  zu  führen.  Am  15.  früh  führte  ihn  der 
Gouverneur  selbst  in  das  neue  Festungsgebäude.  So  oft  sie  auf 
ein  Bollwerk  kamen,  wurde  eine  scharf  geladene  Kanone  losge- 
brannt. Nach  dein  Frühmale  Hess  derselbe  den  Grafen  in  einem 
rothsammtenen  Wagen  mit  drei  schönen  weissen  Stuten  bespannt 
und  begleitet  von  50  Hackenschützen  zu  Pferd  am  Rhein  hinab- 
führen, während  man  auf  der  Festung  das  Geschütz  losbrannte. 
Darüber  wurden  die  Wagenpferde  scheu  und  gingen  durch;  die 
Wagenräder  zerbrachen,  worauf  der  Wagen  mit  seinem  Inhalte, 
ohne  dass  Jemand  beschädiget  worden  wäre,  liegen  blieb.  End- 
lich langte  der  Gesandte  am  18.  zu  Antwerpen  und  am  folgen- 
den Tage  in  Brüssel  an,  wo  er  bei  den  4  Eimern  abstieg.  Von 
den  Festlichkeiten  in  Brüssel,  an  denen  er  Theil  nahm,  wird  in 
den  Annalen  des  weitern  berichtet 1).  Am  29.  März,  als  er  eben 
Brüssel  verlassen  wollte,  ereilte  ihn  eine  Staffete  mit  dem  Auf- 
trage Kiesels  so  schnell  als  möglich  nach  Madrid  zu  reisen.  In 
seinem  Gefolge  befanden  sich  Hofkirchen,  Künigl,  Karl  Santilier 
und  die  oben  genannten  Diener.  Löbl  blieb  in  Brüssel  zurück, 
um  dem  eben  erwarteten  Zuniga  die  Hand   zu  küssen;    Salburg 


*)  l.  c.  1173  u.  s.  f. 


:t07 

battt  sich   nebst    andern     Leuten    des    Gesandten    in    Amsterdam     ,r»'7 
ringeschifl't.   In    dem    ersten    französischen    Orte    wurde    Kheven- 
hiller  von    einem   Priester  gewarnt.   dass   ihm    im  nächsten  Walde 
8  Kerl   vorwarten,    um    ihn   auszurauben.    Das  ..folge    MS 

[',)  Köpfen  bestellend  flösslc  ihnen  aber  Achtung  «in  und  h*-\\  «»lt 
sie.  selbes  ruhig  ziehen  MI  lassen  ').  In  Paris  sah  er  seine  Bru- 
der  Hanns  und  Bernharl,  welche  sich  daselbst  aulhielten,  l'-nd- 
lieb  erreichte  er  am  23.  April  das  Ziel  seiner  Krise.  Salhurg 
kam  mit  dem  übrigen  Gefolge  am  9.  Mai  an.  Die  Krzhcrzngin 
Margaretba  verehrte  dem  Grafen  ein  schönes  ..iVäsent  \on 
schmeck  enden  Sachen11  für  seine  Gcmalin.  Am  2'2.  Mai 
langte  Herr  von  der  Reck,  welcher  als  kaiserlicher  Commissär  in 
Reichslehenssachen  dem  Khevenhiller  beigegeben  war,  in  Madrid 
an.  Im  Juni  kehrte  Hanns  Bernhart  von  Hofkirchen  wieder  in  die 
Heimat  zurück;  von  dort  brachte  dem  Grafen  sein  Stallmeister 
Schmelz  die  Nachricht,  dass  seine  Gcmalin  am  10.  April  einer 
Tochter,  Judith  Bianca,  genesen,  der  Sohn  Bartholomä  gestorben 
und  seine  Schwiegermutter,  „eine  Krön  aller  ehrlichen  Matronen 
und  hat  ihr  Tag  wenig  gute  Zeit  gehabt11  in  ein  besseres  Leben 
hinüber  gegangen  sei.  Am  2.  Juli  wohnte  Khevenhiller  der  ersten 
Messe  des  Capuciners  Biederer,  eines  Bruders  der  Grälin 
Barajas  (sie  war  mit  der  Königin  Margareth  nach  Spanien  ge- 
kommen) bei,  dessen  Leben  unter  der  Capuze  eben  so  erbaulieh, 
als  früher  ruchlos  war.  Im  October  besuchte  er  den  damals  Mies 
vermögenden  Herzog  von  Lerma  in  Lernt  und  kehrte  nach  meh- 
reren anderen  Ausflügen  wieder  nach  Madrid  zurück.  In  Segovia 
besah  er  unter  andern  Merkwürdigkeiten  auch  das  Münzhaus,  das 
K.  Philipp  II.  nach  der  Anweisung  seines  Oheims,  des  Grafen 
Hanns  von  Khevenhiller,  hatte  bauen  lassen  und  wohin  er  \<>n 
Hall  in  Tirol  Leute  berufen  hatte.  Am  Taue  nach  seiner  An- 
kunft in  Madrid,  am  27.  October.  wurde  der  .lesnil  Scheller.  der 
Sohn  deutscher  Aeltern.  welcher  heim  Könige  sehr  \iel.  heim 
Herzoge  von  Lerma  aber  Alles  vermochte,  von  seinem  Rector 
auf  Antrieb  dieses  letztern  ans  IÜMg«ae<  seiner  Xebenbuhler  nach 
Coravara  geschickt.  Sein  Schicksal  veranlasst  den  Grafen  zu  dem 
\usrufc:    \nli    conlidere    principibns  | 


')  Statt  Bourua    -    1176  der  Annalen  —  i*t  i\t  lesen  ßourg  de  la  Heyn«. 


368 

1617  Khevenhiller   gewahrte   bald   die   Absicht   Klescl's,    ihn  der 

Gesandtschaft  sobald  nicht  entheben  zu  wollen.  Da  er  sich  aber 
ausser  Stand  sah,  den  Aufwand,  welchen  die  gegenwärtige  Stel- 
lung in  Anspruch  nahm,  auf  die  Länge  bestreiten  zu  können, 
fasste  er  den  Entschluss,  aus  zwei  Uebeln  das  kleinere  zu  wäh- 
len und  lieber  die  ordentliche  Gesandtschaft  anzunehmen. 

In  einem  Gutachten,  worin  die  Notwendigkeit  einer  ordent- 
lichen Vertretung  am  Hofe  zu  Madrid  auseinander  gesetzt  wurde 
und  das  am  6.  Juni  1617  abgesendet  worden  war,  bot  er  sich 
für  diese  Stelle  an.  Das  Gutachten  selbst  und  die  Bedingungen, 
welche  Khevenhiller  machte,  verdienen  eine  nähere  Beachtung. 

1.  Am  spanischen  Hofe  selbst  ist  man  empfindlich  darüber, 
dass  die  Geschäfte  des  Kaisers  nicht  durch  einen  Gesandten  be- 
sorgt werden,  die  anderen  Nationen  sind  darüber  verwundert.  Da- 
bei leiden  auch  die  Geschäfte  •,  denn  sei  der  Secretär  auch  noch 
so  geschickt  und  fleissig,  so  mangelt  ihm  doch  das  Ansehen;  wäh- 
rend der  Gesandte  immer  zum  Könige  und  zu  den  Ministern  freien 
Zutritt  hat,  muss  jener  oft  sich  den  Zugang  versperrt  sehen-,  wäh- 
rend jener  offen  und  frei  reden,  klagen  und  dringlich  handeln  darf, 
muss  der  Secretär  schweigen. 

2.  Die  Person  des  Gesandten  bedarf  grosser  Geduld,  Uner- 
müdlichkeit im  Betreiben  der  Sachen  und  eines  wohl  gespickten 
Beutels. 

3.  Die  kaiserl.  Residenten  zu  Paris,  Rom,  Venedig,  Constan- 
tinopel,  Mailand,  London  und  bei  den  Hansestädten  sind  anzuwei- 
sen ,  mit  dem  Gesandten  in  Spanien  Correspondenz  zu  halten,  wo- 
durch er  in  Stand  gesetzt  wird ,  Vieles  zu  leisten  ,  was  zum  Vor- 
theile  des  Kaisers  gereicht.  Aber  auch  vom  kais.  Hofe  aus  muss 
mit  ihm  bessere  Correspondenz  als  bisher  gehalten  werden.  Das 
ist  um  so  nothwendiger  ,  da  es  an  bösen  Gesellen  nicht  mangelt, 
die  entweder  persönlich,  indem  sie  unter  einem  andern  Vorwande 
nach  Spanien  kommen,  oder  schriftlich  die  kais.  Minister  verleum- 
den, die  Dinge  entweder  in  einem  falschen  Lichte  darstellen  oder 
gar  Erdichtungen  verbreiten,  wodurch  die  Geschäfte  entweder 
hinausgeschoben  oder  gar  verhindert  werden. 

4.  Ein  kais.  Gesandter,  wenn  er  anders  beliebt  ist,  kann  leicht 
erfahren,  was  an  andern  Höfen  vorgeht,  was  daselbst  die  kais.  Ge- 
schäfte verhindert  und  was  sie  fördern  könne.  Die  spanischen  Mi- 


309 

nisler  werden  ihn  lieht  als  einen  Fremden,  sondern  wie  einen  Vcr-     h.i; 
trauten  des  eigenen  Hauses   behandeln,    \vn/,u  norli  kömmt,  dass  <v 
an  der  Erzherzogin  Margaretha  stets  «-ine  einflussreiche,  wohl- 
gesinnle  Rathgebcrin  finden  wird. 

5.  Difl  ausserordentliche  Gesandtschaft  ist  viel  kostspieliger, 
wie  man  an  Hudolphi  erfahren  hat,  wie  sich  M  khevenhiller  und 
von  der  Heck  zeigt,  die  in  einem  halben  Jahr  schon  üb< -r  1  '2.000  II. 
ausgegeben;  auch  ist  das  ein  grosser  Uebelstand  ,  dass  der  aussor- 
ordentliche  Gesandte,  wenn  er  eben  dahin  gelangt  ist,  den  Gang 
der  Geschäfte  zu  kennen,  die  Liebe  und  das  Vertrauen  i\vr  einlluss- 
reiehsten  Männer  gewonnen  hat.  wieder  abberufen  wird  und  sein 
.Nachfolger  als  ein  Fremdling  an  seine  Stelle  treten  WM, 

6.  Zur  Erhaltung  der  kais.  Reputation  muss  der  Gesandte 
Aufwand  machen  ;  es  ist  in  Madrid  alles  sehr  theucr;  man  muss 
beim  Gelde,  das  nach  Spanien  herein  kömmt,  bloss  am  Wechsel 
20°/0  verlieren.  Daher  kann  ein  Gesandter  unter  30.000  fl.  jähr- 
lich nicht  bestehen. 

Schliesslich  bittet  Khevenhiller,  ihn  seiner  Stelle  zu  entheben, 
da  er  unvermögend  sei  ohne  völliges  Verderben  seiner  Vermögens- 
umstände länger  zu  bleiben;  doch  erbietet  er  sich,  die  ordentliche 
Gesandtschaft  über  sich  zu  nehmen,  wenn  man  ihm  10.000  fl.  an- 
weise zur  Einrichtung  eines  Hauses  und  20.000  fl.  jährlichen  Ge- 
halt versichere.  Hiezu  würde  er  dann  noch  seine  eigenen  jährlichen 
Einkünfte  von  10.000  bis  11.000  fl.  schlagen. 

Kiesel  nahm  diese  Schrift  nicht  gut  auf,  sondern  antwortete 
in  „scharfen  und  schweren  Worten,"  worin  Khevenhiller  die  Ab- 
sicht erkennen  wollte,  ihn  auf  eigene  Kosten  bei  der  Gesandt- 
schaft zu  lassen.  Doch  dieser  schrieb  wieder,  zwar  mit  gebüh- 
rendem  Respect ,  aber  doch  ebenfalls  ziem  lieh  scharf,  worauf 
dann  der  Cardinal  auch  zur  Billigkeit  zurückkehrte.  «los  Grafen 
Bedingungen  annahm  und  ihm  die  Beglaubigungsbriefe  an  den 
König  und  den  Herzog  von  Lerina  schickte.  Sie  sind  datirt  \<»n 
Prag  am  22.  September    1617. 

In  diesem  Jahre  kam  auch  Digbi,  ..ein  grosser  Nego- 
tiant"  aus  England  nach  Madrid,  um  eine  llrirath  zwischen  der 
Prinzessin  Maria  und  dem  Prinzen  von  Wallis  zu  Stande  SU 
bringen.  Da  er  früher  durch  5  Jahre  ordentlicher  Gesandter  SU 
Madrid  gewesen,   so  waren    ihm  alle  Verhältnisse  des  Hofes  wohl 


370 

1617  bekannt.  Er  machte  grosse  Verheissungen ,  stellte  sich  an ,  ka- 
tholisch werden  zu  wollen,  ja  es  wirklich  zu  sein,  nur  müsse 
er  seine  Uebcrzeugung  um  gewisser  Rücksichten  willen  noch 
zurückhalten.  Graf  Khevenhiller  sah  sich  bestimmt ,  ihm  entge- 
gen zu  wirken  und  Schritte  zu  thun  für  den  Sohn  des  Erzher- 
zogs Ferdinand,  Johann  Karl.  Seine  Denkschrift  vom  23.  Mai  an 
den  König  beantwortete  dieser  in  einer  Audienz  nur  in  allge- 
meinen Ausdrücken,  am  22.  November  aber  durch  die  Erzher- 
zogin Margareth  in  einem  Briefe  an  den  Kaiser,  worin  er  sich 
nicht  abgeneigt  erklärte,  doch  sprach  er  den  Wunsch  aus,  dass 
der  Prinz  in  Spanien  möchte  erzogen  werden. 

Die  Frage,  ob  eine  Verbindung  mit  England  räthlich  sei 
oder  nicht,  wurde  damals  sehr  lebhaft  besprochen.  Merkwürdig 
ist  in  dieser  Beziehung  ein  Brief  des  Cardinais  Kiesel  an  Khe- 
venhiller: „. . .  etliche  Jesuiten,  deren  einer  ich  auch  bin,  incliniren 
zu  der  englischen  Heirat,  im  Fall  die  Conditiones,  die  ich  wollte, 
könnten  versichert  werden,  das  ist  publicum  exercitium  Catho- 
licae  religionis  und  dass  kein  Mensch  der  katholischen  Religion 
halber  sollte  verhindert  werden-,  die  ander  Co ndition,  dass  Eng- 
land und  Spanien  mit  einander  conjungirt,  verbunden  und  conföde- 
rirt  würden,  wider  ihre  Feind  für  einen  Mann  zu  stehen.  Dadurch 
würden  die  Indien  vor  der  Rauberei  erhalten  und  desshalben  die 
Holländer  gedämpft  werden  ;  an  welchem  Spanien  mehr  als  an  der 
kais.  Heirat  gelegen  —  und  ein  solcher  Jesuiter  bin  ich  auch. 
Von  denen  äusserlichen  Ceremonien  aber  allein  halte  ich  so  we- 
nig als  der  Herr  (Khevenhiller),  doch  das  Blut  Christi  und  sei- 
ner hl.  Märtyrer  ist  aller  Welt  vorzuziehen.  Ich  will  mich  dess- 
wegen  nit  brennen  oder  mein  Gewissen  beschweren  ,  weil's  mit 
Don  Carlos  sicherer  ist;  verlieren  wir  aber  das  Königreich 
jetzund ,  so  bekommen  wir's  nit  mehr.  Der  Herr  Sohn  und  ich 
als  kais.  Diener  sein  schuldig,  Ihr  Majestät  Intention  zu  befür- 
dem ,  die  spanischen  Ministri  schuldig  ihr  Gewissen  und  ihrs  Her- 
ren Intention  in  Acht  zu  haben-,  dass  aber  Johann  Carolo  darin- 
nen soll  erzogen  werden,  stehet  bei  dem  Vater,  ob  durch  diese 
Education  die  Fürsten  im  Reich  mehr  gewunnen  als  disgustirt 
möchten  werden." 

Aus  den  Verhandlungen  Khevenhillers  ersieht  man  unter  an- 
dern auch,  dass  der  König  von  Spanien  dem  Kaiser  Matthias  160» 


871 


eine  Summe  von  200.000  Duralen  in  4  Jahren  zahlbar  zur  un- 
garischen Krönung  bewillig!  und  auf  die  Silbcrflotl 
halle.  Hieven  war.  als  Khe\  enhiller  nach  Madrid  kam.  kaum  i\<\- 
Vierte  Theil  bezahlt.  Dann  verwilligtc  «1er  König  ahermal  im 
.Jahre  161)  auf  Anhalten  des  Alexander  lludnlphi  .'100.000  fl., 
woran  noch  gar  nichts  erlebt  war.  Khevenhiller  betrieb  nun  die 
Auszahlung,  wobei  er  vielen  guten  Willen,  aber  wenig  Erfolg 
verspurte. 

Eines  der  vorzüglichsten  Geschäfte,  welches  Khevenhiller 
am  spanischen  Hofe  zu  Stande  bringen  sollte,  war  die  Beendi- 
gung des  Uskokenkrieges.  Der  Graf  behandelt  die  Geschichte 
desselben  sehr  umständlich  und  weitläufig  auf  89  Folioseiten. 
Er  ward  auch  mit  Vollmachten  von  Seite  des  Erzherzogs  Fer- 
dinand versehen.  Der  Friedensschluss  wurde  unterfertiget  imköniirl. 
Schlosse  im  Dorfe  Madrid  am  26.  September  1617.  Die  Land- 
schaft von  Kärnten  dankte  Khevenhiller  für  diesen  dem  Vater- 
lande geleisteten  Dienst  und  schenkte  zum  Andenken  seiner  Ge- 
malin  800  fl.  in  neu  geschlagenen  Kärntner-Ducaten. 

Der  Anfang  des  Jahres  1618  scheint  sehr  wenig  Merkwür- 
diges für  Khevenhiller  mit  sich  gebracht  zu  haben.  Er  führt 
wenigstens  ausser  dem,  dass  ihn  die  Erzherzogin  Margarctha 
am  15.  Februar  ins  Kloster  Des  Calcas  berief,  wo  sie  ihn  durch 
den  Patriarchen  von  Indien  umher  führen  und  ihm  das  Innere 
zeigen  liess,  nichts  an.  Mit  dem  Könige,  der  nebst  seinen  Kin- 
dern ebenfalls  zugegen  war,  hatte  er  eine  lange  Unterredung. 
Zum  Schlüsse  liess  ihm  die  Erzherzogin  durch  Anna  von  Mo- 
lart einen  „stattlichen  grossen  Becher'1  übergeben. 

Dann  reiste  er  seiner  aus  Deutschland  kommenden  Gemalin 
bis  zur  Gränze  entgegen  und  empfing  sie  am  5.  Mai  zu  lrun. 
Sie  hatte  nebst  den  beiden  Kindern  Matthias  und  Judith  Bianca 
50  Personen  bei  sich.  Kammer  hatte  sie  am  1(5.  Jänner  verlas- 
sen und  traf  nach  einer  Reise  von  99  Tagen  am  26.  Mai  am 
Ziele  derselben  ein. 

Ueber  seine  Herrschaften  im  Lande  ob  der  Bmm  setzte  er 
den  Pieger  von  Frankeiibiirg  als  Ohcrpllcgcr  und  schickte  ihm 
Vollmacht  in  seinem  \amen  alle  Geschäfte  zu  beMIge».  Dam» 
verpachtete  HC  die  Herrschaften  Frankenburir.  Kugel  und  \N "eier- 
eck  auf  drei  Jahre  an   eben   denselben    Abraham   Grienbacher  um 


1<»17 


1618 


372 

1618  11.000  fl.  jährlich.  Die  Besorgung  der  geistlichen  Angelegenheiten, 
als  Besetzung  der  Pfarren  etc.,  übergab  er  in  die  Hände  des  Abbtes 
(Anton)  von  Kremsmünster  „eines  vortrefflichen,  gelehrten,  exem- 
plarischen Herren." 

Seinem  Stiefbruder  Paul,  welcher  ihn  mit  Hannsen  von 
Planstorf  unvermuthet  besuchte,  verkaufte  er  auf  Wiederkauf  in 
3  Jahren  um  21.000  fl.  die  Aemter  Timniz,  Lassendorf  und 
Victring  in  Kärnten  nebst  dem  Hause  und  Mayerhofe  zu  Kla- 
genfurt. Am  20.  October  verliessen  beide  Madrid  wieder,  um  nach 
Deutschland  zurück  zu  kehren.  Veit  von  Künigl  und  Graf  Georg 
Bernhart  von  Hardeck  schlössen  sich  ihnen  an. 

Sehr  unerwartet  mochte  dem  Gesandten  der  Auftrag  kom- 
men, am  spanischen  Hofe  die  Gefangennehmung  Kiesels  am  20. 
Juni  1618  bekannt  zu  geben.  Er  entledigte  sich  dieses  Auftrages 
in  einer  Audienz  beim  König,  doch  so  schonend  als  möglich 
„um  der  Lieb  und  Obligation  willen,  die  er  zu  ihm 
(Kiesel)  hatte. 
1C19  Khevenhiller  versah  seinen  Posten  schon  fast  drei  Jahre,  ohne 

von  der  ihm  zugesagten  Besoldung  ausser  8000  fl.  bei  seiner 
Abreise  auch  nur  einen  Kreuzer  erhalten  zu  haben.  Oft  hatte  er 
in  Wien  Vorstellungen  gemacht,  durch  seinen  Geschäftsträger 
Hartmann  Drach  einen  Bescheid  zu  erwirken  gesucht,  selbst  die 
Verwendung  des  Königs  Ferdinand  in  Anspruch  genommen. 

Zwar  wies  K.  Matthias  den  Kammerpräsidenten  Gundackar 
von  Polheim  an,  ihm  eine  Summe  auszubezahlen ,  allein  der  Be- 
fehl hatte  keine  Wirkung.  Endlich  Hess  er  den  geheimen  Räthen 
zuentbieten:  „Die  Hofkammer  habe  ihn  aufs  Eis  geführt  und 
mit  leeren  Worten  abgespeist;  er  sei  nun  ein  zu  Grund  ge- 
richteter Mann,  wovon  nicht  der  Kaiser,  sondern  die  Kammer 
die  Schuld  trage.  Die  Rache  stelle  er  Gott  anheim;  er  selbst 
werde  nach  Deutschland  zurückkehren,  wenn  ihm  nicht  bis 
Pfingsten  1619  Unterstützung  zufliesse.  An  den  Kaiser  selbst, 
dessen  Ableben  ihm  noch  unbekannt  war,  schrieb  er  am  6.  April 
in  Betreff  seiner  Forderungen,  dass  er  nicht  mehr  bleiben  könne, 
so  gerne  er  auch  wollte.  Des  Kaisers  Geschäfte  werden  bei  die- 
ser Lage  der  Dinge  grossen  Nachtheil  leiden,  da  der  König  im 
Begriffe  sei,  nach  Portugal  zu  reisen,  wo  er  sich  der  Sage 
nach  ein  Jahr  aufzuhalten  gesonnen  sei.  Alle   Gesandten  begleiten 


:»73 

den  Hof.  was  mir  ihm  unmöglich   sei.     Vucli  die  I  m  Mar-     Iül9 
garetha  schrieb  ihrem  Bruder  in   dieser  Amrele»  -enheil. 

Am  30.   April   wandte   er   lieh   an    K.   Ferdinand  und    stellte 

ihm   sein   äussersles    Verdorben   M>r    An<r<n.      t«|    der  bei 

Verrechnung  erhellt,  dass  vom  l.  Februar  1611  bk  mm  10«  April 
HUt)  die  Guthahung  des  Gesandten  eine  Summe  von  105.131  fl. 
43  kr.  betrug.  Zugleich  trug;  er  seinem  neuen  Bern  aiieli  die 
Bedingungen  vor,  unter  denen  er  die  Gesandtschaft  fortfuhren 
könnte.  Sie  bestanden  vorzüglich  darin,  dass  man  ihm  die  IIcm.I- 
Ing  ausbezahle,  seine  Berichte  beantworte,  ihm  \achri:  hl  mit- 
theile  vom  Stand  der  Dinge  u.  dgl.  Acht  Tage  später  verfasste  er 
auch  ein  Verzeichniss  aller  beim  spanischen  Hole  lafclagigfl 
Verhandlungen  des  kais.  Hofes  mit  der  Bitte  um  Verhaltunirs be- 
fehle ,  worauf  ihm  Eggenberg  von  Frankfurt  aus  unter  dem 
17.  September  Bescheid  gab.  Er  wird  zuerst  unter  den  schmei- 
chelhaftesten Ausdrücken  der  Anerkennung  seiner  Verdienste  vom 
Kaiser  auf  seinem  Posten  bestätigt,  ihm  richtige  Ausbezahl ung 
seiner  Besoldung  zugesagt  und  versprochen,  gute  Correspondenz, 
mit  ihm  zu  halten.  Merkwürdig  scheint  mir,  was  der  Graf  unter 
seinen  Bedingungen  im  15.  Artikel  erzählt:  „Es  habe  ihm  der  sei. 
Kaiser  mündlich  und  später  schriftlich  durch  Kiesel  au  fue  trafen, 
ohne  sein  Vorwissen  mit  irgend  Jemand  Briefwechsel  zu  unterhal- 
ten. Auf  seine  Einrede,  dass  er  diesen  mit  König  Ferdinand  nieht 
unterlassen  könne,  sei  ihm  keine  Antwort  geworden.  Esseheine 
ihm  nothwendig,  diese  Sache  dem  Ermessen  des  Botschafters 
anheim  zu  geben,  da  bisweilen  eine  Antwort  unmöglich  aufge- 
schoben werden  könne,  bis  aus  der  weiten  Entfernung  Verhal- 
tungsbefehle eingelangt  seien.11 

Eggenberg  macht  ihm  zwar  die  grösste  Vorsieht  zur  IMlieht, 
doch  mag  der  Gesandte  in  wichtigen  und  dringenden  Fällen  nach 
seinem  Gutachten  handeln. 

Ferner  sagt  Khevenhiller  im  44.  Artikel,  dass  ihn  der 
Herzog  von  Baiern  öfter  zu  einer  vertrauliehen  Correspondenz 
aufgefordert.  Fr  habe  zwar  um  Verhalt ungsbrfrhlc  beim  vorinni 
Kitis.r  gebeten,  sei  aber  nie  beschieden  worden.  Mein  Kaiser 
Ferdinand  ist  solche  Correspondenz  ganz  angenehm .  und  er 
freut  sieb,  wenn  Kbevenhiller  den  Yortheil  des  Herzogs  beför- 
dern kann. 


374 

1619  Endlich  nach  vielen  Vorstellungen  und  Betreibungen  wurde 

ihm  die  Summe  von  30.000  fl.  auf  die  Herrschaft  Steyer  ange- 
wiesen, was  aber  wiederum  auf  grosse  Schwierigkeiten  stiess  und 
am  Ende  keinen  Erfolg  hatte.  Khevenhiller  erliess  neuerdings  am 
19.  October  ein  dringendes  Schreiben  an  K.  Ferdinand  mit  der 
Versicherung ,  dass  er  ohne  Unterstützung  unmöglich  länger  aus- 
halten könne.  Endlich  gerieth  der  arme  Mann  in  solche  Noth,  „dass 
„er  bis  aufsein  und  seiner  Gemal  alltäglichen  Kleider  (alles)  ver- 
netzen und  um  ein  Spott  verkaufen  müssen  und  hat  sich  mehr 
„als  einmal  zugetragen,  dass  er  oft  zu  morgens  aufgestanden  und 
„nicht  gewusst,  wo  und  wie  er  und  die  Seinigen  Essen  und  einen 
„Bissen  Brot  finden  werden;  dazu  hat  er  schlechte  Besserung  ver- 
„hoffen  können  in  Bedenkung,  (dass)  Silbergeschmeid,  Kleinoder 
„und  anderer  Hausrath,  ausser  was  man  täglich  nothwendig  ge- 
brauchen müssen  ,  alles  dahin  gewesen  und  er  als  in  Spanien 
„unangesessener  Cavallero  wie  auch  Embaxador,  wider  den  man  nit 
„mit  Recht  verfahren  kann,  kein  Credit  gehabt,  der  König  abwe- 
send und  in  Portugal  und  der  Kaiser  in  Gefahr,  dass  er,  wo  nit 
„gar  ums  Leben,  doch  gefangen  wurde,  gewesen;  die  Feind  und 
„Unkatholischen  lagen  ob  und  hatten  Herrn  Grafen  Güter  in  Han- 
„den,  Hessen  ihm  darvon  nichts  folgen,  sondern  trachteten  Tag  und 
„Nacht,  wie  sie  ihm  solche  abnehmen  und  auf  sie  bringen  könnten, 
„dadurch  ihm  weder  ein  Stuck  Tuch  vor  ihn  und  die  Seinigen  zu 
„kleiden,  noch  (ein)  Stuck  Brot,  es  war  denn  um  Gottes  willen, 
„übrig  geblieben  wäre.  Ungeachtet  aber  alles  dessen  ist  er  mit  der 
„Hilf  Gottes  gesund  und  bei  gutem  Mut  verblieben  und  kein  Tag 
„an  Dienern,  Rossen,  Speisen,  Kleidern  u.  dgl.  weniger  als  den 
„andern  gehabt  und  sich  allzeit  vor  und  nach  diesem  schweren  Zu- 
„stand  nit  weniger  und  mehr  in  seiner  Embaxada  tractirt;  darum  er 
„dem  allmächtigen  Gott  . .  billig  zu  loben  und  zu  danken." 

Khevenhiller  war  damals  den  Ständen  des  Landes  o.  d.  Enns 
mit  Recht  sehr  verhasst,  da  vorzüglich  durch  sein  energisches  Auf- 
treten am  Hofe  zu  Madrid  ihre  Plane  durchkreuzt  wurden.  Als 
des  Grafen  Oberpfleger  Abraham  Grienbacher  mit  dem  Aufgebote 
der  Khevenhiller.  Herrschaften  bei  der  Musterung  zu  Eferding  sich 
einstellte,  erklärten  ihm  der  Landesobriste  Gotthart  von  Starhem- 
berg  und  mehrere  Andere,  dass  er  wohl  hätte  ausbleiben  dürfen, 
da  man  ihn  und  seinen  Herrn  wohl  werde  zu  finden  wissen — „wie 


37» 
»k  dann  nit  allein  auf  diese  Güter,  ijgleni  auch  anfalle  Geist-    ich 

liehe  ihren  Anschlag  und    die  Thcilun»-  allhrrril    darüber  gemacht 
gehabt"   ^rl/.l  khevenhiller  bei. 

Die  \aehrieht  von  der  am  S&  \n-usl  KU!)  /.u  Frankfurt  er- 
folgten kaiserwahl  in  der  Person  Ferdinands  II.  l  zuerst 
am  P>.  Septemlier  dureh  einen  Diener  des  Grafen  Ornate  nach 
Madrid.  Der  Kon  ig  war  damals  M  Lissabon  ;  nichtsdestoweniger 
wurde  aucli  in  Madrid  das  Ereigniss  mitTeDeum  und  mit  Beleuch- 
tung der  Stadt  gefeiert;  Khcvenhiller  Hess  1mm  seiner  Wohnung  mit 
Trompeten  und  Paucken  grossen  Lärm  machen.  Zucker  und  Con- 
feet  unter  das  Volk  werfen  und  wallfahrtete  dann  in  Folge  eine» 
gemachten  Gelübdes  in  Begleitung  des  Reichshofrathes  von  der 
Heck  in  Pilgerkleidung  in  einem  Tage  sieben  Meilen  weit  h  Fuss 
nach  Illicsgas  zur  Mutter  Gottes,  und  kehrte,  nachdem  er  die 
heiligen  Sacramente  empfangen,  wieder  nach  Madrid  zurück.  Der 
kaiserliche  Kammerdiener,  Bonaventura  Papazoni,  welcher  mit 
der  Bestätigung  der  Wahl  und  Krönung  Fcrdinand's  bei  Khevcn- 
hiller  eintraf,  wurde  sogleich  weiter  an  das  königliche  Hoflager 
abgesendet.  Der  König  beschenkte  ihn  mit  500  Dublonen  in 
Baarcm  und  einer  goldenen  Kette  sammt  Medaille  von  gleichem 
Werthe.  Mit  diesen  Geschenken,  mit  einer  Verehrung  von  Seite 
der  Erzherzogin  Margareth  und  mit  vielen  schmeckenden  Sachen, 
die  ihm  Khcvenhiller  übergab,  zog  er  wieder  nach  Deutschland 
zurück. 

Unter  den  übrigen  Ereignissen  des  Jahres  1619  hat  Khe- 
vcnhiller  Nachfolgendes  noch  aufgezeichnet. 

Hanns  Bernhart  von  Löbl,  welcher  wie  bemerkt  mit  Khc- 
venhiller nach  Spanien  gezogen  war,  begab  sich  auf  die  Flott t 
des  Don  Friedrich  von  Toledo,  wo  er  sieh  wohl  hielt  und  dann 
in  die  Heimat  zurückkehrte:  Graf  Franz,  von  Lodron  kam  mit 
Empfehlungen  des  Erzherzogs  Leopold  nach  Madrid  und  wohnte 
bei  dem  Gesandten;  dann  fand  sieh  auch  Wenzel  llriehart  \<»n 
Sprinzenstein.  von  .Jerusalem  kommend,  /.um  Besuche  seiner  Schwe- 
ster  Anna  ein.  welche  mit  i\vv  Gräfin  Khevenhiller  nach  Spanien 
gezogen  war  di  ese  Herren  liehst  den  Brüdern  Marquart  und  Marx 
Philipp  Fngger  waren  beständig  hei  Khevenhiller.  Damals  erfuhr 
er  auch  das  Aussterben  mehrerer  Kärntner  Geschlechter:  Licli- 
Irnslein-Murau,  F.  istri/..  Mämerlr.  Ilallimier.    iniierliall»  drei  MoDA- 


376 

1619  ten1).  In  diesem  Jahre  „den  30.  Juli  hat  Herr  Graf  Khe- 
venhiller  die  Kh  e  venhiller-Histori  angefangen  in 
deutsch,  lateinisch  und  spanischer  Sprach  zu 
schreiben,  wie  in  diesem  eignen  Buch  zu  sehen." 
Seine  Gemalin  hat  ihm  am  3.  October  eine  Tochter  geboren: 
Francisca  Philippa  Margeritha.  Im  November  verrichtete  er  mit  der 
Mutter  eine  Wallfahrt  zum  Grabe  der  heiligen  Juana  im  Kloster 
der  heiligen  Maria  de  la  Cruz  zu  Torejonsilla  und  nach  Iliesges. 
Hier  konnte  er  die  ganze  Nacht  hindurch  nicht  schlafen  und  nicht 
ruhen.  Es  war  dieselbe,  in  der  sein  Bruder  Bernhart  zu  Klagenfurt 
Todes  verblich.  Um  die  Zeit,  als  der  König  in  Portugal  abwesend 
war,  kam  Kaiser  Rudolfs  natürlicher  Sohn,  Don  Mathias  von 
Oesterreich,  unberufen  und  unvermuthet  nach  Spanien.  Die 
Erzherzogin  Margaretha,  welche  nicht  wünschte,  dass  er  Madrid 
betrete,  forderte  Khevenhiller  auf,  ihn  zur  Rückkehr  nach  Deutsch- 
land zu  bestimmen ;  er  reiste  zu  ihm  nach  Barajasu  und  überredete 
ihn,  da  auf  einen  Bescheid  des  Königs  zu  warten.  Zurückreisen 
konnte  er  wegen  Geldmangel  nicht.  Der  König  äusserte  seine  Un- 
zufriedenheit, dass  er,  statt  die  Gelegenheit  Kriegsruhm  zu  er- 
werben, nach  Spanien  gezogen,  übernahm  es  aber,  in  Madrid  seine 
Schulden  zu  bezahlen  und  wies  ihm  4000  Ducaten  Reisegeld  an, 
worauf  Don  Matthias,  zwar  etwas  befremdet  über  diesen  Bescheid, 
wieder  den  Rückweg  antrat  2). 

1620  Das  Jahr  1620,  für  das  Land  ob  der  Enns  so  verderblich  und 
so  folgenreich ,  führte  auch  für  Khevenhiller  grosse  Nachtheile 
herbei.  Seine  Unterthanen,  von  den  benachbarten  aufgehetzt,  ver- 
langten neuerdings  lutherische  Prediger  und  die  Auslieferung  der 
Kirchen  mit  Ausschluss  des  Chors,  welcher  dem  katholischen  Got- 
tesdienste möge  überlassen  bleiben,  auch  wollen  sie  von  den  Ein- 
künften der  katholischen  Pfarren  nichts  entziehen.  Khevenhiller 
war  über  diese  Forderungen  nicht  wenig  verlegen  und  zwar  um 
so  mehr,  als  sich  die  Unterthanen  den  protestantischen  Ständen 
angeschlossen  hatten.  Er  forderte  daher  von  seinem  ehemaligen 
Beichtvater  in  Wien  ein  Gutachten  ab. 

Die  Frage,  welche  demselben  vorgelegt  wurde,  lautete  folgen- 
dermassen:  „Ich  habe   aus  etlichen  Pfarren  meines  Gebietes  die 

*)  Annal.   IX.   706. 
*)  Auial.   IX.   728. 


PriUUcastee  ausgetrieben  und  »atgegei  Aei  UstertksBei  erlaubt    WM 
M  gewisses  Ortes  Pree%Mtts*eff  ss  esses  und  laiii  ihr  i : x <*r«  i- 

t ium  zu  hallen:  andere  Pfarren  urnlni  iinrh  mit  IVädieanten  In- 
dien«. \un  wird  tnjetse  gelingt)  sjsj  iiessr  Zeil  ii  ilum  sei, 
sjeweil  mein«  l  nterthanen  begehrt*,  ich  soll  mich  erklären,  was 
ich  fori  thun  will  oder  llimi  könne,  damil  sn  «in.  gewisse  Ant- 
wort haben  können?  Der  Beichtvater  wollte  indessen  nielit  ein- 
ratlien  und  schlug  vor  zuzuwarten  und  den  Saehen  vor  der  Hand 
ihren  Lauf  zu  lassen. 

Wirklieh  besetzte  auch  des  Grafen  naher  Verwandter  Karl  von 
JtVger  am  21.  Juni  Kogel  im  Namen  der  Stände  mit  (»0  Mann.  Auf 
die  Kinwendung  des  Pflegers  Andreas  Grienbacher  fuhr  Jorger  in 
seiner  barschen  Weise  heraus:  Man  frage  hier  nichts  nach  l'tleger, 
Grafen  ja  selbst  dem  Kaiser.  Das  sei  der  Stand«'  Befehl,  wolle  der 
Pfleger  sich  gutwillig  nicht  geben,  so  werde  ihm  ein  Loch  gezeigt 
werden1).  Wie  sich  Hanns  Ortolf  von  Geimann  auf  Kogel  be- 
nommen habe  und  wie  endlich  das  Schi oss  wieder  in  des  Grafen  Ge- 
waltgekommen sei,  kann  am  angeführten  Orte  nachgelesen  werden. 

Eben  als  am  12.  December  Madrid  wegen  der  eingelangten 
Nachricht  von  der  Schlacht  am  weissen  Berge  beleuchtet  war. 
wurde  der  Frau  von  Khevenhiller  die  letzte  Oelung  gegeben.  Sie 
war  am  3.  October  von  einer  Tochter,  die  bald  hernach  starb,  un- 
glücklich entbunden.  Dazu  gesellten  sich  die  Blattern.  Sieben 
Mal  wurde  ihr  die  Ader  geöffnet.  Die  Aerzte  sagten  ihr  nahes 
Ende  voraus,  dem  sie  mit  ruhiger  Fassung  entgegen  sah.  nach- 
dem sie  von  Allen  Abschied  genommen  und  ihre  Kinder  gesegnet 
hatte.  Eben  um  die  Stunde,  in  der  sie  nach  der  Aussage  der 
Aerzte  hätte  sterben  sollen,  hielt  ihr  ein  Doctor  Don  lilanro  eine 
Sehale  mit  Wein  unter  die  Xasc  und  hicss  sie  so  stark  als  mög- 
lich anziehen.  Von  da  an  besserte  sieh  ihr  Zustand.  Auch  der  älteste 
Sohn  Mathias  wurde  von  der  Krankheit  befallen;  die  jüngeren 
Kinder  kamen    in  andere  Häuser    und   entgingen  der  Ansteckung. 

\ach  vielen  und  grosses  Schwierigkeiten  erhielt  endlich 
Khevenhiller  die  ihm  auf  Steyer  angewiesene  Summe  von 
30.000  fl.  seiner  Besoldung. 


*)  Annal.  IX.  Il%5.  I»ort  wird  auch  erxählt,  wie  Jörger  und  »eine  Verbün- 
deten Hahnenfedern  auf  ihre  Hüte  gesteckt.  S.  0  mu*<  «tatt  des  sinnlo- 
sen  „auf  dein   Binnen"   gelesen   worden    ...ml    dem   V\bn 


378 

1021  Khevenhiller  fing  auch  das  neue  Jahr  wieder  in  grossen  Geld- 

verlegenheiten an;  was  ihm  war  ausbezahlt  worden,  reichte  kaum 
hin  die  drängendsten  Auslagen  zu  decken ;  eben  so  wenig  als  Geld 
konnte  er  die  Erlaubniss  nach  Deutschland  zurückzukehren  er- 
langen. Am  23.  Jänner  fertigte  er  seinen  Hofmeister  Theodor 
Hartmann  nach  Wien  ab,  mit  einer  Instruction  und  mit  Präsenten 
für  die  kais.  Minister  im  Werthe  von  4000  Ducaten.  In  der  In- 
struction war  ihm  aufgetragen : 

1.  Zuerst  sich  nach  Mailand  zu  begeben  und  den  Grafen 
Theodoro  Triuulzio  aufzufordern,  ihm  die  durch  den  Principe  de 
Castillan  von  Madrid  weggeführten  6  Bücher  seines  Oheims 
Hanns  Khevenhiller,  welche  die  Protocolle  seiner 
Gesandtschaftssachen  enthielten  und  die  vermöge  Te- 
staments  auf  ewig  beim  Majorate  sollen  aufbewahrt  werden,  nebst 
dessen  Schreibtischen,  aus  denen  aber  die  Vögel  schon  aus  den 
Nestern  geflogen  (Geld  und  Kostbarkeiten)  auszuliefern. 

2.  Dann  habe  er  über  Tirol  seinen  Weg  zu  nehmen  und  sich 
in  Innsbruck  wegen  gewisser  Reliquien  und  Kirchengewandes  bei 
der  Erzherzogin  Maria  Anna  für  die  Erzherzogin  Margareth  zu 
erkundigen. 

3.  Von  Hall  aus  wird  er  sich  auf  dem  Inn  nach  Passau 
zu  dem  Grafen  Wilhelm  von  Slawata,  dessen  Frau  und  Schwieger- 
mutter verfügen,  wenn  sie  noch  daselbst  sind,  ihnen  seine  und 
seiner  Gemalin  Briefe  übergeben  und  Nachricht  von  ihren  Söhnen 
ertheilen.  Wäre  derselbe  beim  Kaiser,  so  wäre  sein  Rath  und 
Beistand   in  Anspruch  zu   nehmen. 

4.  Von  Passau  soll  er  über  Schärding  und  Obernberg  nach 
Frankenburg  zum  Oberpfleger  Grienbacher  sich  begeben  und 
mit  diesem  sich  berathschlagen ,  auf  welche  Weise  die  Bezah- 
lung seiner  rückständigen  Forderung,  Entlassung  von  der  Bot- 
schafterstelle, Erlaubniss  zu  einer  Reise  nach  Deutschland  oder 
Anstellung  auf  3  Jahre  mit  sicherer  Anweisung  der  Besoldung 
erwirkt  werden    könne. 

Eine  solche  wäre  vielleicht,  wenn  man  ihm  confiscirte  Güter, 
z.  B.  die  Georgs  von  Landau,  übergäbe. 

5.  Der  Hofmeister  soll  versuchen,  ob  er  nicht  beim  Her- 
zoge von  Baiern  auswirken  könne,  dass  er  das  Anleihen,  das 
er   beim    Einnehmer    Händel   zu  Linz  zu  7  pCt.   im   Betrage  von 


:*79 

100.000  fl.  einlose    m  5  Wim  <»  fCt   Nach    Vollendung   der    (..-     1021 
schälte    am    kaiserlich. n     HoiltfQf    Ikfti     MF    daher    nach    München 
zu    reisen    und    sich    daselbst    des   Käthes   des   lh\  Bjtfall  Leucker 

(Abgeordneten  des  Henogi  am  iftiiechei  Hole)  m  beÜeiep« 

6.  Derselbe  hat  eine  Hitlsrliriff  um  die  MarÜl'reilieil  rei 
Zwiespalt en   N  überreichen. 

7.  Wo  es  nötliiir  ist  und  \ut/,en  erwartet  werden  kann, 
darf  er  auch  Geschenke  machen,  denn  es  gilt  auch  am  Hofe 
das    Sprichwort:  Wer    niebt    schmiert,    der    führt    nicht. 

8.  Er  soll  sich  in  Acht  nehmen  von  dem  Trinken,  na- 
mentlich auf  den  Schlössern  der  Verwandten,  wo  man  ihm  viel 
bieten  wird;  Religionsdispute,  wodurch  nur  Erbitterung  erzeugt 
wird,   sind   sorgfältig  zu   meiden. 

9.  Von  Frankenburg  nach  Kammer  führt  der  Weg  über 
Walchen,  wo  er  sich  bei  Hanns  Paul  Geimann  anmelden,  ihm 
einen    Gruss    entrichten    und    die   Briefe   übergeben   soll. 

In  Kammer  ist  nachzusehen,  wie  das  Schloss,  die  Möbel 
und  Gärten  gehalten  werden;  dasselbe  gilt  von  Kogel. 

10.  Mit  dem  Pfarrer  zu  St.  Georgen  Georg  Henischius  hat 
Theodor  Hartmann  zu  unterhandeln,  ob  er  nicht  geneigt  wäre, 
nach  Spanien  zu  kommen  und  den  Unterricht  des  jungen  Ma- 
thias Khcvenhiller  zu  übernehmen.  Für  den  Fall  seiner  Bereit- 
willigkeit wird  ihm  ein  Zimmer  nebst  einer  Besoldung  von  4  Rea- 
len oder  40  kr.  täglich  angeboten.  Auch  soll  sich  Hartmann 
erkundigen,  wie  lange  sich  die  geselchten  Lachse  oder  „Keiterle." 
deren  es  um  Kammer  viele  gibt,  erhalten.  Da  sie  in  Madrid  ein 
grosses  Regal  wären,  so  soll  er  solche  schicken,  wofern  es 
angeht.  Auch  schöne  und  verhältnissmässige  Kutschenpferde 
kommen  in  der  Gegend  vor.  Hievon  möchten  7  Stück  angekauft 
und  nach  Madrid  geschickt  werden. 

11.  In  Linz  soll  er  des  Grafen  vielgeliebten  Schwager 
Helm  hart  Jörger  1)  besuchen  und  ihm  Brief  und  Präsent 
einhändigen;  dieselbe  Verrichtung  liegt  ihm  ob  beim  Prälaten 
von  Kremsmünster,  beim  Statthalter2).  Der  Witwe  des  II  i- 
eronymus  Megiser  und  Hannsen  keppler,  welcher 
Megisers  X ach  las s  i  n  Händen  hat .  wird  er  einen  Grus» 

')  Dieser  sass  ,  als   Hartman»   in   Lifts  ankam,  schon  gefangen. 
2)  Adam  von  Herberstorf. 
Archir.  Jahrg.    1850.  1.  Bd.   III.  u.  IV.  Ilft. 


380 

1621  entrichten  und  sich  erkundigen,  ob  sie  ihm  nicht 
ein  Verzeichniss  der  Stammbücher  und  Genealogien 
geben  könnte,  welche  ihr  Mann  hinterlassen  habe. 
Dieses  soll  er  schicken. 

12,  Am  kaiserlichen  Hofe  hat  er  zuerst  den  Geschäftsträger 
Khevenhillers  den  kaiserlichen  Rath  Hartmann  Drach  aufzusuchen, 
dann  den  Reichshofrath  von  der  Reck.  Ihre  Anweisungen  müssen 
ihm  Richtschnur  seines  Benehmens  sein.  Dann  mag  er  sich  an- 
melden beim  nied.  öster.  Präsidenten  Hanns  Balthasar  von  Hoyos, 
endlich  beim  k.  „Privado"'  Eggenberg  und  den  übrigen  geheimen 
Räthen,  ihnen  die  Verehrungen  überreichen  und  seine  Anliegen 
vortragen.  Insbesondere  aber  soll  er  rücksichtlich  der  Verehrun- 
gen Khevenhillern  entschuldigen,  dass  er  wegen  seiner  bedrängten 
Umstände  sich  nicht  besser  habe  einstellen  können ;  sollte  ihm 
geholfen  werden,  so  werden  auch  die  Präsente  seinen  Umständen 
angemessen  sein.  Der  Kaiser  wird  nach  seiner  Gewohnheit  auch 
um  die  Partikularsachen  des  Grafen  fragen,  worauf  ihm  dann 
Theodor  Hartmann  das  spanische  Tuch,  welches  nur  für  den  König 
und  die  königl.  Kinder  verfertigt  werden  darf,  zu  zwei  Kleidern 
zu  überreichen  und  ihm  getreuen  Bericht  über  seine  Lage  und  na- 
mentlich über  seine  Vermögens-Verhältnisse  zu  ertheilen  hat. 

Uebrigens  soll  er  unaufhörlich  sich  um  eine  bestimmte  Re- 
solution bemühen  und  wenn  es  sich  mit  derselben  zu  lange  ver- 
zögern wollte,  so  hat  er  feierlich  zu  erklären,  dass  sein  Herr  den 
ihm  anvertrauten  Posten  verlassen  müsse.  Mit  leeren  Worten  sich 
abspeisen  zu  lassen ,  wird  dem  Abgeordneten  nachdrücklichst  un- 
tersagt, da  sich  nun  des  Grafen  Forderungen  schon  auf  172.384  fl. 
10Va  kr.  belaufen.  Auch  das  soll  er  geltend  machen ,  dass  das  von 
dem  Grafen  Hanns  Khevenhiller  nachgelassene  Gut  sich  in  den 
Händen  des  Herzogs  von  Lerma  und  seines  Sohnes  Uzeda  befinde 
und  der  Gesandte  nur  darum  bisher  seine  Ansprüche  nicht  verfolgt 
habe,  damit  er  nicht  dadurch  die  kaiserlichen  Angelegenheiten  be- 
einträchtige.   Endlich 

13.  Soll  Hartmann  in  Wien  bei  gelehrten  Leuten 
sich  erkundigen,  welche  Autoren  von  dem  letzten 
ungarischen  Kriege,  von  Erzherzog  Maximilians 
Gefängniss  in  Polen  und  vom  Leben  der  Kaiser  Ru- 
dolf und  Mathias  geschrieben?   Diese  Bücher  hat    er  zu 


381 

kaufen  und  zu  spacken.  Was  der  Pfleger  zu  Kammer  lauf  Befehl 
lial  abschreiben  lassen,  ist  beizulegen.  In  Augsburg  inusste  er  um 
1500  fl.  Uhren  nml  Sehreihtische  kaufen.  Mi l  diesen  Srhrcib- 
ttschen  seheinl  grosser  Luxus  getrieben  worden  zu  sein.  Im  obigen 
kömmt  Khevenhiller  wiederholt  auf  die  Srhreiblisrhe  seines  Oheims 
zurück.  Der  Obcrpllrgcr  Grienbarlier  besah  drei  solch«'  bat  einem 
Herrn  von  Losenslein,  welche  sehr  schön  von  Silber  gearbeitet 
waren  —  wahrscheinlich  reich  mit  Silber  ein  die  8000  fl. 

gekostet  haben.     Khevenhiller  kaufte  sie  wirklich  um  diesen  IV 

Theodor  llartmann  wurde  zwar  in  Wien  allenthalben  gut  auf- 
genommen, die  Minister  erboten  sich  alles  Guten,  der  Kaiser  er- 
kundigte  sich  sehr  wohlwollend  um  Khevenhillers  Umstände  und 
v. -rsprach  schleunige  Expedition;  dess  ungeachtet  wurde  die  Reso- 
lution wieder  aufgeschoben.  Endlich  wiewohl  ungern  erlaubte  der 
Kaiser  seinem  Gesandten  in  Madrid  einen  Postritt  nach  Deutsch- 
land zu  machen.  Bevor  er  aber  von  dem  ihm  gewährten  Urlaub  Ge- 
brauch machte,  verrichtete  er  noch  mancherlei  unaufschiebbare 
Geschäfte  am  spanischen  Hofe. 

Am  28.  Juni  hatte  er  bei  König  Philipp  IV.  seine  Abschieds- 
Audienz  und  verliess  Madrid  am  3.  Juli  mit  seinem  Sekretär  Bal- 
thasar Rambeck.  Nach  Lyon  kam  er  am  17.  d.  M.  In  Rurgos 
hatte  er  mit  der  „Abtassin  a  los  Huelgos  Donna  Anna  dWustria" 
wegen  der  Heirat  des  Don  Mathias  d1  Austria  eine  Unterredung. 
In  Genf  durfte  er  nicht  aus  dem  Hause  und  wurde  bewacht,  weil 
er  spanisch  gekleidet  war.  Von  Ulm  aus  fuhr  er  auf  der  Donau 
nach  Straubing,  wo  er  am  29.  Juli  den  Herzog  Maximilian  an  der 
Spitze  eines  Aufgebotes  von  etlichen  Tausend  Mann  Landvolk  traf. 
In  einer  langen  Audienz  versicherte  er  denselben,  dass  der  Kimii: 
von  Spanien  gegen  Uebertragung  der  pfälzischen  Kur 
keine  Einwendung  habe,  wofern  nicht  ein  endloser 
Krieg  dad  u  reh  veranlasst  werden  würde. 

Ungeachtet  des  Wunsches  von  Seite  des  Herzogs,  dass  er 
noch  länger  weilen  möchte,  nahm  er  nach  einer  Mahlzeit  bei  Herrn 
von  Sprinzenstein  Abschied,  fuhr  wieder  weiter  fort  nach  Passau 
und  traf  am  31.  bei  seiner  Sehwester  Jörger  in  Linz  ein.  die  er 
wegen  Gefangenschaft  ihres  Gemals  in  tiefe  Trauer  versenkt 
traf.  Ohne  sieh  zu  verweilen  .  eilte  er  weiter  und  kam  folgendes 
Tages  in  Wien  an.     Er  trat  unerkannt   in  das  Haus  Hanns  Raltha- 

M 


382 

1621  sars  von  Hoyos.  Kaum  war  seine  Ankunft  bekannt  geworden, 
strömten  zahlreiche  Besuche  der  geheimen  Räthe  und  anderer 
Herren  herbei;  der  Kaiser  bewillkommte  ihn  durch  einen  Kam- 
merdiener. 

Am  folgenden  Tage  stellte  er  sich  seinem  Herrn  beim  Hoch- 
amte in  der  Königin  Kloster  vor;  dieser  und  Erzherzog  Karl  bo- 
ten ihm  die  Hand.  Bei  der  zweimaligen  Audienz  am  3.  August 
dankte  ihm  der  Kaiser  sehr  gnädig  für  die  geleisteten  Dienste. 
Am  5.  fuhr  er  mit  Karl  von  Harrach,  dem  Herrn  von  Eggenberg 
und  andern  Edelleuten,  die  von  einem  warmen  Bade  auf  der  Donau 
herunter  kamen ,  bis  an's  Urfahr  entgegen.  Alle  waren  sehr  er- 
freut den  Grafen  zu  sehen.  Am  6.  hatte  er  Audienz  bei  Eggenberg 
und  Erzherzog  Karl.  Am  10.  wurde  er  von  Karl  v.  Harrach  als 
Beistand  bei  der  Verlobung  seiner  Tochter  Katha- 
rina mit  Max  von  Wallenstein  erbeten.  An  demselben 
Tage  zog  er  zu  seiner  Schwester  Jörger,  die  nach  Wien  gekommen 
war,  um  die  Freilassung  ihres  Gemahls  zu  erbitten.  Als  man  sich 
am  11.  d.  M.  bei  der  Hochzeit  des  Herrn  von  Hoyos  mit  Apollonia 
der  Tochter  Christoph's  von  Teufel,  an  welcher  Khevenhiller  als 
Beistand  Theil  genommen,  eben  zu  Tisch  setzen  wollte,  erblickte 
man  mehrere  durch  herumstreifende  Ungarn  angestiftete  Feuers- 
brünste 1).  Der  Graf  mit  einigen  Andern  zog  am  folgenden  Mor- 
gen über  die  Brücke  hinaus,  um  das  Gesinde  aufzusuchen.  Allein 
es  verbarg  sich  und  brannte  dann  in  der  folgenden  Nacht  neuer- 
dings. Am  24.  August  wies  der  Kaiser  ihm  16.000  fl.  bei  Erz- 
herzog Leopold  an,  der  sie  auch  richtig  dem  schon  genannten 
Balthasar  Rambeck  ausfolgen  Hess.  Bevor  noch  der  Graf  Deutsch- 
land erreicht  hatte,  war  es  dem  Oberpfleger  Grienbacher  gelungen, 
das  in  der  Grafschaft  Frankenburg  gelegene  adeliche  Gut  Frein 
anzukaufen.  Es  war  dieses  Eigenthum  Ortolfs  von  Geimann, 
welcher  als  Landesverräther  flüchtig  geworden  und  mittlerweile 
gestorben  war. 

Khevenhiller  hatte  die  Verwendung  des  Herzogs  von  Baiern 
beim  Kaiser  in  Anspruch  genommen,  damit  dieser  Sitz  als  durch 
Confiscation  eingezogenes  Gut  ihm  käuflich  überlassen  werde. 
Dieser  willigte  gerne  ein.  Der  Kaufschilling  war  auf  26.000  fl. 


l)  Annal.  IX.  1273. 


383 

angesetzt.    Hievon  sollen  die  Schulden  QiMMUrtl  JMMUhll    werden;     16Ä1 
der  l  ebersehuss  inuss   n   Händen  des  Kaisers  abgeliefert  werden, 
wenn  etwas  übrig  bleibt.     Dir   Einantwortung   geschah    durch  den 

Statthalter  Herbentorf ui  10.  Beytwber,  wobei  jeder  l nterthan 

llae  halb»'  >N '«'in  und  '">»  I  kci  B»tA  erhielt. 

Khevenhiller   war  inzwischen  fortwährend  um  den  Kaiser. 

während  die  Ungarn  am  28.  August  13  Ortschaften  in  der  Um- 
«jebung  von  >\  ien  niederbrannten,  und  verhandelte  in  vielen  Au- 
dienzen mit  diesem  und  dem  Fürsten  von  Eggenberg  wegen  Ver- 
mählung des  Erzherzogs  (spätem  Kaisers)  Ferdinand,  wegen  der 
spanischen  Hülfe  u.  dgl.  Am  11.  September  begleitete  er  nebst 
Karl  und  Leonhart  von  Harrach  und  dem  Herrn  von  Hoyos  den 
nach  Steyer  ziehenden  Herren  von  Eggenberg  bis  Klo  st  er- Neu- 
burg. Am  15.  September  reiste  er  nebst  dem  spanischen  Ge- 
sandten und  Karl  von  Harrach  in  die  Insel  Schutt  zur  Beilegung 
der  Streitigkeiten,  welche  zwischen  Max  von  Lichtenstein  und 
Thomas  Carazoli,  der  das  von  Spanien  besoldete  Volk  befehligte, 
ausgebrochen  waren.  Es  gelang  dieses  am  17.  d.  M .,  w7orauf  die 
Abgesandten  wieder  nach  Wien  zurückkehrten. 

Unter  andern  Fragen  legte  der  Kaiser  dem  Grafen  auch  die 
Frage  vor:  was  mit  den  confiscirten  Gütern  zu  thun  sei?  Khe- 
venhiller s  Gutachten  bestand  darin,  „dass  sie  nicht  als 
Eigenthum,  sondern  nur  allein  zum  Nutzgenusse 
auf  Leben  s  dauer  hingegeben  werd  en.  Geschehe  erste- 
res,  so  werde  die  ertheilte  Gnade  bald  vergessen  sein.  Im  letz- 
tern Falle  aber  bleiben  dem  Kaiser  genügende  Mittel,  treue  Dien- 
ste zu  belohnen  und  gediehe  es  einmal  zu  einer  Rückerstattung,  so 
könne  der  Kaiser  diese  ohne  Schwierigkeit  leisten,"  Leider  be- 
nahm sich  der  Kaiser  hierin  anders,  als  in  diesem  Gutachten  an- 
gedeutet war. 

Es  wurde  schon  oben  angeführt,  dass  Khevenhiller  das 
Marktrecht  für  das  beim  Schlosse  Frankenburg  gelegene  Dorf 
Zwiespalten  angesucht.  Die  Benachbarten  hatten  die  Gewährung 
dieser  Gnade  bisher  zu  hintertreiben  gewusst;  dem  persönlichen 
Einflüsse  des  Grafen  gelang  es  endlich,  das  kais.  Decret  zu  erwir- 
ken, vermöge  dessen  das  Dorf  zu  einem  Markte  unter  dem  Namen 
Frankenburg  erhoben,  demselben  die  Freiheit,  4  Jahrmärkte  zu 
halten,   erthejlt  und  ein  eigenes  Wappen  verliehen  wird.    Kheven- 


384 

'621  hiller  selbst  erliess  eine  weitläufige  Marktordnung,  worin  der 
Burgfrieden  bestimmt,  Richter  und  Rath  eingesetzt  und  dessen 
Befugnisse  festgestellt  und  für  die  verschiedenen  Handwerks-Innun- 
gen Anordnung  getroffen  wird,  nebst  andern  Bestimmungen.  Un- 
ter andern  Dingen  wird  auch  bewilligt ,  ein  Tanzhaus  zu  bauen. 
Bisher  sei  gewöhnlich  gewesen ,  dass  bei  Hochzeiten  und  Ehever- 
sprechen die  Ehrentänze  vor  den  Wirthshäusern  auf  der  Gasse 
seien  gehalten  worden,  was  doch  etwas  „spöttlich,  ärgerlich  und 
unlöblich"  sei.  Ferner  soll  der  gemeine  Markt  auf  einem  ge- 
legenen Platze  „einen  schönen,  steinernen  Pranger"  errichten. 

Der  Kaiser  berief  Khevenhiller  fast  täglich  zu  sich  und  for- 
derte sein  Gutachten  in  vielen  wichtigen  Geschäften.  Ueberhaupt 
bewies  er  grosses  Vertrauen  zu  ihm.  Einmal  befahl  er  ihm  zu 
Hof  zu  speisen  und  zeigte  ihm  dann  selbst  die  Schatzkammer. 
Auch  für  die  Befreiung  seines  Schwagers  Helmhart  Jörger  war 
er  thätig  und  erwirkte  zu  diesem  Ende  selbst  ein  Intercessions- 
schreiben  des  Herzogs  von  Baiern,  das  er  am  8.  November  über- 
reichte iJ. 

Während  Khevenhiller  sich  in  Wien  befand,  waren  seine 
Kinder  in  Spanien  in  Gefahr,  an  Vergiftung  zu  sterben.  Sie  hatten 
den  Anstrich  der  Francisca  Aemel,  den  sie  unvorsichtig  stehen 
Hess ,  als  Zucker  gegessen.  Die  Gräfin  erfuhr ,  was  geschehen, 
und  wandte  sogleich  Gegenmittel  an,  wodurch  sie  gerettet  wurden. 

Da  der  Kaiser  den  Wunsch  aussprach,  dass  der  Graf  ehemög- 
lich wieder  auf  seinen  Posten  zurückkehren  möchte,  so  beeilte  er 
sich,  seine  Geschäfte  zu  beenden.  Am  16.  November  begab  er 
sich  mitten  durch  die  streifenden  Ungarn  nach  Schottwien  und 
Grätz,  wo  er  bei  den  kaiserl.  Kindern  Audienz  hatte  und  dem 
ältesten  derselben,  Ferdinand  Ernst,  einen  Brief  des  Kaisers  mit 
einer  Hutschnur  überreichte.  Ebenfalls  erhielt  er  hier  von  der 
steyrischen  Hofkammer  die  Anweisung  seines  jährlichen  Gehaltes 
von  20.000  fl. 

Zu  Wallenstein  bei  seinem  Schwager  Christoph  von  Win- 
dischgrätz  erwartete  er  Hannsen  und  Paul  von  Khevenhiller, 
Herrn  von  Planstorf  und  seine  Mutter,    mit    denen  er   die  Erb- 

*)  Bei  der  Durchreise  durch  Ebelsberch  nach  Innsbruck  zur  Vermälung  mit 
Eleonora  von  Mantua  im  Jänner  1622  wurde  erlaubt,  dass  Jörger  aus  dem 
kais.  Schloss  in  sein  Haus  ziehen  dürfe.  Annal.  IX.  1598. 


385 

schaftssaehe  seines  verstorbenen  Bruders  HtM'iihart  abhandelt«'.  1021 
Dann  eilte  Bf  über  Maria/.rll ,  wo  er  Wttm  Andacht  verrichtet»*. 
St.  Polten  und  Mauerbach  nach  Wien,  lin  diese  Zeil  kam  auch 
Eggenberg  wieder  Mich  Wien  zurück.  Er  war  unter  «lein  Vor- 
wande  einer  Wallfahrt  naeh  Loretto,  naeli  Mantua  Bertis!,  um  die 
Heirat  des  Kaisers  mit  des  Herzogs  Schwester  Leonora  richtig  ■• 
maehen,  wofür  ihn  dieser  7,11m  „Marques  de  Ligorni  mit  4000  Kro- 
nen jährlichen  Minkommens11  ernannte. 

Am  20.  December  1621  wurde  Khevenhiller  zum  geheimen 
Rath  ernannt.  Am  27.  December  hatte  er  die  Abschiedsaudienz 
beim  Kaiser,  der  ihm  zweimal  die  Hand  reichte;  sehr  freundlich 
benahm  sieh  auch  Eggenberg,  „der  sich  allezeit  gegen  Herrn  Khe- 
venhiller als  ein  Vater  erzeigt."  Da  ihm  die  Visitten  keine  Ruhe 
gönnten,  so  fluchtete  er  sich  zum  goldenen  Lamm  in  die  Vorstadt, 
um  noch  einige  Geschäfte  abthun  zu  können.  Endlich  verliess  der 
Graf,  nachdem  er  noch  bei  den  Capucinern  Messe  gehört,  die 
Stadt  Wien.  In  seinem  Wagen  befand  sich  nebst  ihm  sein  Bruder 
Hanns,  „der  Demkart,  der  Fleckamer."  Auf  der  Landkutsche:  Va- 
lentin Leitner,  der  Hansel,  Karl  Philipp  Strauss,  Ferdinand  von 
Offenheim,  Georg  Moshamer  —  von  dessen  Hand  der  Folioband 
gesehrieben  ist,  dem  wir  diese  Nachrichten  entnehmen  —  der 
Präceptor  Petrus  Prenderus  und  des  Demkarts  Diener;  auf  dem 
Guterwagen  befand  sich  der  Koch.  Das  Frühmal  wurde  in  Bur- 
kersdorf  genommen,  über  die  \acht  blieb  die  Gesellschaft  in  Len- 
bach  bei  Hanns  Eusebius  Khuen.  Ein  grosser  Schneefall  machte 
am  21.  das  Weiterkommen  fast  unmöglich.  Xur  mit  Mühe  war  Be- 
heimkirchen  zu  erreichen.  Erst  am  4.  Jänner  1622  konnte  er  Linz  1622 
erreichen,  wo  er  mit  Bewilligung  des  Statthalters  seinen  Schwa- 
ger Helmhart  Jörger  zweimal  im  Gefängnisse  besuchte.  In  Wels 
hatte  er  am  7.  d.  M.  eine  Unterredung  mit  dem  Abbte  von  Krems- 
münster. Dieser  hielt  ihn  im  Wirthshause  zechfrei  und  verehrte 
ihm  für  seine  Gemalin  „gar  ein  schöns  ,  kleins  Schlaguhr!."  In 
Schwanenstadt  schloss  sich  dem  Grafen  Hanns  Paul  Geimann  an  ; 
zu  Hegau  an  der  Grenze  des  Landgerichts  empfingen  ihn  seine  Un- 
terthanen  in  die  100  Pferd  stark.  Zu  Kammer  selbst  harrten  sei- 
ner  Paul  von  Khevenhiller,  Hanns  von  Planstorf,  der  junge  Rlgeij 
Vasold  und  Hofmandl.  Die  Bürger  von  Scherfling  und  die  von  St. 
Georgen  verehrten  ihm  ein  braunes  Pferd,  der  Pfarrer  von  Scher- 


386 

1622  fling  aber  ein  silbernes  Trinkgeschirr  in  Form  eines  Geschützes; 
er  hingegen  theilte  ebenfalls  Geschenke  aus  und  unter  diesen  einen 
Cuirasse,  welchen  er  aus  dem  Nachlasse  des  Kaisers  Matthias  er- 
halten hatte ,  an  Paul  von  Khevenhiller. 

Nachdem  die  Instructionen  und  die  andern  Schriften  angelangt 
waren,  er  auch  die  Anordnung  getroffen,  dass  der  Kaiser  bei  sei- 
ner Durchreise  durch  Frankenmarkt  zur  Vermälung  mit  süssem 
Weine ,  Mergelschmalz  (sie)  etc.  regalirt  werden  soll *),  verliess 
der  Graf  am  18.  Jänner  Kammer  und  reiste  über  Mattighofen  nach 
Alt-Oetting,  verrichtete  an  diesem  Gnadenorte  seine  Andacht  und 
langte  am  20.  d.  M.  in  München  an.  Eine  Meile  vor  der  Stadt  kam 
ihm  sein  ehemaliger  Secretär  Rambeck,  den  auf  des  Grafen  Ver- 
wendung in  derselben  Eigenschaft  der  Herzog  in  seinen  Dienst  ge- 
nommen, entgegen;  vor  dem  Stadtthore  erwarteten  ihn  aber  der 
herzogliche  Stallmeister  Herr  v.  Töring,  dann  Herr  von  Sprin- 
zenstein  nebst  andern  Edelleuten  in  einem  herzoglichen  Leibwa- 
gen ,  welche  ihn  in  die  Burg  führten.  Seine  Leute  wurden  im 
Wirthshause  stattlich  bewirthet  und  frei  gehalten.  Am  folgenden 
Vormittage  hatte  er  eine  lange  Audienz  bei  Herzog  Max.  Nach- 
mittag bei  Herzog  Wilhelm.  Am  23.  kam  zuerst  der  Obristhof- 
meister  Graf  von  Hohenzollern ,  dann  auch  Herzog  Max  zu  ihm 
und  tractirten  mit  ihm  von  wichtigen  Dingen.  Dann  besah  er 
die  Burg  mit  ihren  Merkwürdigkeiten:  Kunstkammer,  Wasser- 
werke, die  Bibliothek  etc.  Am  24.  verehrte  ihm  der  Graf  von 
Hohenzollern  im  Namen  des  Herzogs  eine  goldene  Kette,  an  der 
ein  goldener  mit  Diamanten  besetzter  Gnadenpfennig  hing,  wel- 
che der  Graf  unter  der  Bedingung  annahm ,  wenn  sein  Herr  und 
Kaiser  ihm  die  Annahme  gestatte.  In  der  letzten  Audienz  las  und 
gab  ihm  der  Herzog  eine  weitläufige  Denkschrift  nach  Spanien  mit. 

Der  Herzog  schildert  im  Eingange  die  Lage  der  österreichi- 
schen Länder;  die  Gefahr,  welcher  er  sich  und  sein  Land  ausge- 
setzt; obgleich  durch  die  Schlacht  bei  Prag  der  Kaiser  seine  Län- 
der wieder  gewonnen,  so  habe  man  doch  die  Execution  darum 
nicht  ganz  vollführen  können,  weil  nach  dem  Gutbefinden  der 
meisten  kaiserlichen  Räthe  selbe  dem  Vorschlage  Kursachsens 
gemäss   auf  einen   Kurfürstentag    sei   verschoben   worden.     Der 


*)  Annal.  IX.   1697. 


;*s7 

Pfalzgraf  habe  sich  indessei  daran  nicht  gekehrt   und  seine   Gene-     W 

nie  aufgefordert,  Böhmen  wieder  zu  erobern.  Der  Mansfelder  habe 

ebenfalls  in  der  Ohrrpfalz  nur  Zeit  gesucht,  sich  verstärken,  dann 
wieder  nach  Böhmen  zurückkehren  und  sich  mit  dem  von  .lägern- 
dorf  vereinigen  wollen,  was  er  um  so  leichter  hätte  ausfuhren 
können,  da  die  Böhmen  noch  ziemlich  erbittert  gewesen  und  er 
noch  die  3  festen  Plätze:  Tabor,  Wittingau  und  Klingenberg  inne 
gehabt.  Ungarische  Unterstützung  war  versprochen. 

Das  einzige  Mittel  Böhmen  zu  retten  sei  in  der  Vertreibung 
des  Mansfelders  gelegen,  welches  auch  der  Herzog  ergriffen.  Kr 
habe  aber  anders  als  durch  die  Pfalz  nicht  beikommen  können. 
Während  er  aber  Cham  belagert,  habe  der  Mansfelder,  damit  er 
nieht  eingeklemmt  werde,  sich  auf  der  nördlichen  Seite  heraus- 
gezogen, schriftlich  und  mündlich  eine  Vergleichung  gesucht  und 
sich  zur  Uebergabe  der  Pfalz  erboten.  Nach  dem  Falle  von  Cham 
aber  habe  er  sich  immer  weiter  gegen  Franken  hinausgezogen 
und  die  Pfalz  endlich  ganz  verlassen.  Dadurch  war  der  Plan  der 
Wiedereroberung  Böhmens  vereitelt. 

Der  Kaiser  war  darüber  sehr  erfreut  und  auch  war  ihm  die 
Eroberung  der  Oberpfalz  wegen  des  Austausches  gegen  das  Land 
o.  d.  Ens  sehr  erwünscht. 

Indem  der  Herzog  einen  Theil  der  Armee  hinter  dem  flüch- 
tigen Mansfeld  herschickte,  rettete  er  Würzburg,  Eichstädt  und 
Elwangen  vor  der  Verheerung.  Derselbe  Schutz  würde  auch  dem 
Bisthume  Speier  zu  Theil  geworden  sein,  wenn  die  herzogliche 
Armee  so  schnell  hätte  folgen  können,  was  aber  durchaus  un- 
möglich gewesen ,  denn  theils  habe  man  sich  der  Pfalz  versichern 
und  einen  Theil  Volks  nach  Böhmen  schicken  müssen,  theils  habe 
man  die  Bedürfnisse  für  das  Heer  nur  von  weit  her  erlangen 
können,  während  der  Mannsfelder  überall  selbst  zugriff  etc. 

Tilly  habe  überdiess  auf  Anrufen  des  Kurfürsten  von  Mainz 
den  Marsch  dahin  zu  nehmen  sich  genöthigt  gesehen.  Speier  habe 
Don  Cordova  Hilfe  versprochen,  sie  aber  nicht  geschickt.  Daraus 
erhelle  das  Ungerechte  des  Vorwurfes,  dass  er  den  Mansfelder 
aus  der  Oberpfalz  habe  entfliehen,  sich  durch  Unterhandlungen 
habe  täuschen  lassen  und  so  die  Schuld  trage  alles  Schadens, 
den  der  von  Mansfeld  in  den  Hheinlanden  fortwährend  anrichte. 
Rg   .isrliriiu«  wohl,    dass    einige    Minister    zu    Brüssel    und    zu 


388 

1622  Madrid  durch  derlei  Vorwürfe  ihre  eigenen  Fehler  entschuldigen 
wollen. 

Hätte  noch  im  Sommer,  wo  fast  kein  Widerstand  vorhanden 
war,  die  spanische  Armee  sich  der  Unterpfalz  bemächtigt,  so 
wäre  dem  v.  Mansfeld  unmöglich  gewesen  sich  dahin  zu  begeben. 
Allein  ungeachtet  alles  Ermahnens  blieb  sie  unbeweglich  und  Hess 
so  die  beste  Zeit  verstreichen.  An  der  Verheerung  des  Bisthums 
Speier  ist  lediglich  Don  Cordova  Schuld.  Als  dann  Tilly  nach- 
gerückt und  man  den  streifenden  Mansfelder  zwischen  Heidelberg 
und  Ladenburg  leicht  hätte  aufs  Haupt  schlagen  können,  wenn 
Cordova ,  wie  Tilly  inständig  bat ,  nur  ihm  nach  durch  den  Neckar 
hätte  ziehen  wollen,  war  er  nicht  dazu  zu  bewegen.  Seine  Ent- 
schuldigung, dass  er  die  Armee  nicht  durch  einen  Fluss  führen 
dürfe,  der  über  die  Nacht  anschwellen  und  den  Rückzug  unmöglich 
machen  könne,  ist  ganz  nichtig.  Beide  Armeen  wären  stark  genug 
gewesen,  und  im  schlimmsten  Falle  wäre  die  Retirade  in  die  Berg- 
strasse offen  geblieben. 

Als  Tilly  wegen  des  Anzugs  des  Braunschweigers  (Halber- 
städters) dem  Erzstifte  Mainz  zu  Hülfe  ziehen  musste,  sollte  Cor- 
dova den  Mansfelder,  welcher  bei  Mannheim  über  den  Rhein  zog, 
verfolgen,  wesshalb  ihm  Tilly  2  Regimenter  zu  Fuss  und  17  Com- 
pagnien  zurückliess.  Statt  der  Verfolgung  lag  er  10  Tage  vor 
dem  speierischen  Städtlein  Seidesheim  (Deidesheim)  und  Hess  den 
Mansfelder  im  Elsasse  ungehindert  sein  Wesen  treiben  unter  dem 
Vorvvande,  dass  sein  Volk  ermattet  und  geschwächt  der  Ruhe 
bedürfe. 

Die  Sachen  stehen  noch  schlimm  genug,  die  alten  Pläne  gegen 
das  Haus  Oesterreich  und  die  Katholischen  sind  noch  nicht  auf- 
gegeben ;  der  Pfalzgraf  nennt  sich  noch  immer  König  von  Böhmen; 
Bethlen  ist,  wie  immer  unverlässlich,  es  bleibt  kein  anderes  Mittel 
als  die  Acht  zu  exequiren  und  dem  Rechte  seinen  Lauf  zu  lassen. 
Die  Kur  und  die  meisten  Länder  müssen  dem  Aechter  abgenommen 
werden-,  so  räth  der  Kaiser  und  der  Papst,  so  die  katholischen 
und  selbst  nicht  katholische  Fürsten  wie  Sachsen.  Die  Würde 
muss  auf  einen  katholischen  Fürsten  übergehen,  und  zwar  hat 
hiezu  Baiern  den  grössten  Anspruch.  Aber  hiezu  ist  Nach- 
druck und  Eile  nothwendig  und  zwar  insbesondere  von  Seite 
Spaniens. 


389 

Dann  vcrlirss  Khevcnhillrr  München  wieder  im  herzoglichen  1G22 
Leihwagen.  Am  25.  Jänner  kam  er  nach  Au^slmrn  .  wo  er  sich 
für  20.000  fl.  nur  4500  spanische  Duralen  einwechseln  konnte  der 
sclilcchteii  Münze  wegen.  Am  1.  März  traf  er  endlich  wieder  in 
Madrid  ein.  Am  6«  hatte  er  Audienz  beim  Könige  und  zweimal 
bei  der  Erzherzogin  Margarctha. 

Der  Gräfin  von  Rarajas  —  sie  war  eine  Deutsche  Namens 
niederer  —  überreichte  er  ein  mit  Diamanten  besetztes  Halsband 
und  Ohrgehänge  für  ihre  Tochter  Margaretha  im  Namen  des  Kai- 
sers. Am  1.  Mai  begleitete  er  den  Grafen  Reinbald  Collalto, 
welcher  kaiserl.  Schreiben  zu  übergeben  hatte,  nach  Aranjuez  zur 
Audienz.  Collalto  blieb  bis  zum  12.  Juli  und  reiste  dann  über 
Barcellona  zurück,  nachdem  ihn  der  König  durch  eine  „c^edula 
real"  in  seinen  Kriegsdienst  aufgenommen  hatte.  Am  12.  Sep- 
tember kam  der  Herzog  vonTeschen  unbekannt  nach  Madrid 
und  wohnte  in  einem  Wirthshause.  Doch  legte  er  sein  Incognito 
bald  ab  und  hatte  Audienz  beim  König.  „Weil  er  aber  nicht 
auf  spanisch  sondern  auf  deutsch  hat  tumultuiren 
wollen,  wäre  für  ihn  und  andere  Deutsche  besser  ge- 
wesen, dass  er  sich  nit  hätt  zu  erkennen  gegeben." 
Zur  Rückreise  Hess  ihm  der  König  4000  Ducaten  zustellen. 

Am  18.  December  forderte  den  Grafen  die  Erzherzogin  Mar- 
garetha auf,  der  D  o  n  n  a  Dorothea  d'  Austria,  einer  Tochter 
Kaiser  Rudolfs  IL,  entgegen  zu  reisen.  Sie  war  damals  12  Jahre 
alt  und  hatte  in  Deutschland  gelebt.  Die  Kaiserin  stattete  sie 
ihrem  Stand  gemäss  aus,  übergab  sie  dem  k.  Kammerdiener  Pa- 
pazon  und  ordnete  ihr  noch  überdiess  den  Rodriguez,  dessen  Weib 
und  zwei  Töchter  bei,  um  sie  nach  Madrid  zu  bringen.  In  Genua 
sass  die  Gesellschaft  auf  einer  Staatsgaleere ,  welche  aber  wegen 
Ungestüm  des  Wassers  und  der  Nachlässigkeit  des  Schiffsvolks  bei 
Leocate  scheiterte.    Es  ertranken  bei  diesem  Anlasse  14  Personen. 

Rodriguez,  nicht  achtend  der  Lebensgefahr  seiner  Gemahlin 
und  Töchter,  trug  das  ihm  anvertraute  Fräulein  lange  durch  das 
Wasser  hin  auf  den  Armen  und  übergab  sie  zwei  Spaniern,  die 
zufällig  am  Ufer  waren  und  äugen blieklich  ins  Wasser  sprangen,  als 
sie  vernahmen,  das  Fräulein  sei  östcr.  Geblütes.  Sie  brachten  es 
zwar  glücklich  an's  Land,  waren  aber  kaum  im  Stande,  die  Fran- 
zosen abzuhalten ,   welche   der  Geretteten   die  Kleider  vom  Leibe 


390 

1622  reissen  wollten.  Die  Galeere  mit  allen  auf  ihr  befindlichen  Schmuck- 
sachen wurde  geplündert  und  Alles  weggetragen.  Bisher  war  das 
Fräulein  ungekannt  gereist;  als  aber  durch  das  eben  erzählte  Er- 
eigniss  ihr  Stand  bekannt  geworden  war,  so  beeiferte  sich  der 
Gouverneur  von  Perpignan  es  standesgemäss  zu  empfangen  und 
ihr  alle  Unterstützung  angedeihen  zu  lassen.  Der  Erzbischof  von 
Barcellona  versah  sie  und  ihre  Begleitung  mit  Kleidern. 

Khevenhiller  ging  der  Ankommenden  mit  Frau  und  Kindern 
bis  Alcala  entgegen  und  führte  sie  nach  Madrid.  Die  Erzherzo- 
gin sandte  ihr  ihren  Hofmeister  und  Secretär  zur  Bewillkommung 
entgegen.  Kaum  war  sie  in  Madrid  eingetroffen,  als  ihr  auch  schon 
eine  grosse  Anzahl  von  Granden  aufwarteten.  Am  30.  December 
wurde  sie  durch  die  Gräfinnen  Olivarez,  Montere  und  Barajas  in 
einem  königlichen  Wagen  nach  dem  Kloster  Descalcas,  unter  Be- 
gleitung der  meisten  Granden  zu  Pferde,  geführt,  wo  der  König, 
die  Königin  und  die  königlichen  Geschwister  sie  erwarteten.  Ge- 
stalt und  Benehmen  des  Fräuleins  gefiel  allgemein. 

Auf  des  Grafen  Olivarez  Bemerkung,  dass  es  derselben  zu 
schwer  fallen  dürfte,  wenn  man  sie  plötzlich  von  ihrer  Diener- 
schaft trennte,  wurde  beschlossen,  sie  erst  nach  Verlauf  einiger 
Zeit  als  Nonne  einzukleiden  und  zu  behandeln,  wenn  sie  erst 
die  Sprache  mehr  in  ihrer  Gewalt  und  sich  in  etwas  angewöhnt 
haben  werde.  Man  wies  ihr  als  Wohnung  die  Zimmer  an,  in  wel- 
chen ihre  Grossmutter,  die  verwitwete  Kaiserin  Maria,  einst  ge- 
lebt hatte,  allein  nach  kaum  14  Tagen  verlangte  sie  selbst  den 
Eintritt  ins  Kloster. 

Das  erste  Geschäft,  das  Khevenhiller  nach  seiner  Rückkehr 
aus  Deutschland  zu  schlichten  hatte,  war  dieses,  den  spanischen 
Hof  zu  beschwichtigen,  wegen  Unterlassung  der  vorläufigen  Mit- 
theilung der  indessen  schon  vollzogenen  Vermälung  des  Kaisers 
mit  Eleonora  von  Mantua.  Man  besorgte  in  Wien  allerlei  Ein- 
Wendungen  dagegen,  weil  der  spanische  Hof  die  Verbindung  mit 
einer  Prinzessin  von  Savoyen  vorgezogen  hätte. 

Khevenhiller  suchte  das  Benehmen  des  kaiserlichen  Hofs  in 
einer  Audienz  bei  Philipp  IV.  zu  entschuldigen.  Da  indessen  die- 
ser seinen  Vortrag  nur  mit  Stillschweigen  beantwortete,  so  be- 
klagte sich  Khevenhiller  desshalb  bei  Zuniga  und  Olivarez;  aber 
auch  diese  äusserten  sich  sehr  empfindlich.    Endlich   brachte  er 


391 

es.   obwohl   mit    grosser   Mühe   und    nach   Hinnahme   manelier   Im-     l«2fc 
pertinenz   dahin,   dass   der  Könin1   in   einem    <*iü «*n häti<l in«>ii   Sehrei- 
bcn   dorn  Kaiser   und   der  Kaiserin   seinen  Gliirku -uns«  h  ausspraeli. 

Khevenhiller  erstattete  jedem*]  eiaea  laaresberieht  Über  die 
wichtigsten  Ereigniete,  welche  am  Hole  an  Madrid  vorgefallen 
waren,  an  den  Kaiser.  Der  rem  Jahre  162t  iil  in  unserer  Quelle 
aufgezeichnet  und  enthält  Manches,  was  angemerkt  zu  werden 
verdient. 

..Der  König  (Philipp  IV.)  ist  während  meiner  achtmonatli- 
chen Abwesenheit  sehr  gewachsen  und  männlicher  geworden.  Auf 
dem  Beschlüsse,  zu  dem  Olivarez  und  Zuniga  ihn  beim  Regie- 
rungsantritte bestimmten,  die  Schulden  abzuzahlen  und  die  kö- 
niglichen Güter  wieder  einzulösen,  beharrt  er  fortwährend  fest. 
Diese  beiden  Minister  sind  wohlgesinnt  und  uneigennützig.  Sic 
haben  „viele  Schmieralien ,"  welche  bisher  am  spanischen  Hofe 
eine  geraume  Zeit  hindurch  zum  grossen  Nachtheile  statt  fanden, 
abgestellt.  Zuniga  ist  „seiner  guten  Eigenschaften,  seiner  grossen 
Erfahrung  in  Geschäften,  seiner  bekannten  Redlichkeit  und  un- 
geheuchelten  Gottesfurcht1'  wegen  sehr  geliebt.  Das  ist  nicht  der 
Fall  bei  Olivarez.  „Ob  er  wol  ein  ansehnlichen  Verstand  (bat), 
ist  er  doch  wegen  seiner  scharfen  Condition,  noch  wenig  trac- 
tirten  Negotien  und  nit  allzu  exemplarisch  vorher  geführten  Le- 
ben, auch  darum,  wann  was  Guts  geschieht,  man's  allein  Herrn 
Don  Balthasar  (Zuniga)  und  wann  was  Ungereimts,  Grafen  von 
Olivarez  zurechnet,  über  die  Massen  verfeind't,  daher  er  Graf 
die  Papales  (Papiere,  Portefeuille)  von  Herrn  Don  Balthasar  zu 
nehmen  und  ihn  allein  zu  eim  Mithelfer  zugebrauchen,  tractirt." 
Diese  Massregel  würde  dem  Könige,  Olivarez  und  Zuniga1)  zum 
Vortheile  gereichen. 

Zuniga  ist  in  wichtigen  Angelegenheiten  allzu  unentschlos- 
sen, zu  furchtsam;  er  ist  überhaupt  sehr  langsam  in  den  Expe- 
ditionen und  so  zerstreut,  dass  er  oft  Leute  anhört,  ohne  zu 
wissen,  was  sie  gesprochen  haben.  Bei  so  bewandter  Beschaffen- 
heit könnte  es  mit  ihm  nicht  lange  dauern;  er  müsste  in  kur- 
zer Zeit  die  gute  Meinung,  welche  man  von  ihm  hat,  völlig  ein- 


')  Dieser  starb  indessen  schon  am  7.  October  d.  J.  Es  erhellt  hieraus  auch, 
dass  Khevenhiller  diesen  Theil  seines  Berichtes  schon  vor  dem  Schlüsse 
des  Jahres  verfasste. 


392 

1622    büssen,  wie  denn  seihst  gegenwärtig  sich   schon  einiges  Murren 

erhebt. 

Für  den  Grafen  Olivarez  würde  der  Vortheil  erwachsen,  dass 
man  auch  das  Gute,  was  geschieht,  auf  seine  Rechnung  schrei- 
ben würde;  er  wird  sich,  wenn  ihm  Zuniga  zur  Seite  steht,  bes- 
ser in  die  Geschäfte  finden,  seine  Hitze  wTird  durch  Zunigas  Be- 
dächtlichkeit  gedämpft  werden,  zudem  wird  ihn  der  Ungestüm 
der  Geschäftsleute  (der  Negozianten)  Geduld  lehren. 

Der  raschere  Gang  der  Geschäfte  kann  dem  Könige  nur  er- 
wünscht sein,  so  wie  er  auch  bei  der  neuen  Einrichtung  weni- 
ger in  Gefahr  kommt,  einen  falschen  Schritt  zu  thun. 

Uebrigens  ist  der  König  von  seinem  anfänglich  gefassten  Ent- 
schlüsse, die  Zügel  der  Regierung  in  eigener  Person  zu  leiten, 
bedeutend  zurückgekommen.  Man  ist  der  Ansicht,  dass  Graf  Oli- 
varez grössere  Gewalt  besitze,  als  der  Herzog  von  Lerma  wäh- 
rend der  Regierung  Philipp's  III.  jemals  in  seiner  Hand  hatte. 

Einige  alte  Minister  werden  mit  Belassung  ihrer  Besoldun- 
gen entlassen,  an  deren  Stelle  neue  mit  gleicher  Besoldung  kom- 
men. Das  will  sich  nicht  reimen  mit  der  vorgenommenen  Refor- 
mirung  des  Hofstaates,  bei  dem  man  zwar  viele  Sachen  abgeschafft, 
aber  auch  viel  böses  Blut  gemacht  hat.  Auf  diese  Weise  wird  in 
Kleinigkeiten  geknausert,  während  andererseits  die  Ausgaben  im 
Grossen  zunehmen.  Wirklich  wendet  gegenwärtig  der  König  um 
6000  Ducaten  monatlich  mehr  als  sein  Vater  auf* 

Es  wird  öffentlich  dem  Grafen  Olivarez  der  Vorwurf  gemacht, 
dass  die  alten  Minister  nur  zu  dem  Ende  seien  entlassen  worden, 
um  den  Creaturen  des  Günstlings  Platz  zu  verschaffen. 

So  wird  auch  gesagt,  dass  die  Gänge,  die  der  König,  wie 
einst  Kaiser  Rudolf  zu  Prag,  zu  allen  Rathsstuben  habe 
machen  lassen,  keineswegs  den  Zweck  haben,  wrelcher  vorgegeben 
worden,  die  Räthe  im  Zaume  zu  halten  und  sie  zu  überwachen, 
sondern  um  sie  in  Furcht  vor  dem  Günstlinge  zu  erhalten  und 
ihnen  ein  Gebiss  einzulegen,  da  er  jeden  Augenblick  sie  behorchen 
und  in  Erfahrung  bringen  könne,  wenn  allenfalls  gegen  ihn  und 
seine  Anhänger  etwas  gesprochen  werden  sollte. 

Es  unterliegt  keinem  Zweifel,  dass  er  den  besten  Willen  hat, 
das  Rechte  zu  thun,  aber  er  hat  Wenige  die  ihm  das  Rechte  ra- 
then.  Da  er  hingegen  sehr  schnell  auffasst  und  sogleich  in's  Werk 


IM 

srt/.t.  was  ihm  einleuchtet,    insbesondere,   wenn  es  den  Schein  für     UM 
sich  hat,  dm  küni;;  bald  aus  den  Schulden  zu  bringen,  so  wird  er 
•au  bösen  W  In  hingerissen.    Es  drängen  sich    viele  Gesellen 

an  ilin.  die  ihm  mil  meisterhafter  Geschicklichkeit  derartige  Vor- 
schläge machen,  wobei  sie  die  Schwierigkeiten.  <lie  er  «Tagt«  Man- 
gel an  Erfahrung  nieht  sogleich  einsieht  .  klüglich  verschweigen. 
Haben  sie  ihn  dann  ins  Wasser  geführt  ,  so  wollen  sie  schuldlos 
sein,  und  lassen  den  Minister  waten.  Sic  lallen  vor  ihm  auf  die 
knie«»  nieder,  schmeicheln  ihm  schamlos,  geben  Allem,  was  er  un- 
ternimmt. Heifall,  während  hinter  seinem  Rucken  gerade  diejeni- 
gen, denen  er  das  meiste  Gute  erweist,  „Kreuzige  ihn11  rufen.  Eine 
solche  Mism  .  -el  ist  der  Befehl,  dass  alle  Staatsdiener,  vom  ersten 
bis  zum  letzten,  ein  Inventar  aller  ihrer  fahrenden  und  liegenden 
Habe  von  99  Jahren  her  errichten  bei  Eides  Pflicht,  und  es  dann 
überleben,  lliebei  haben  ohne  Zweifel  Viele  mit  oder  ohne  Wissen 
gefehlt  und  ihr  Gewissen  belastet.  Dem  Könige  bringt  die  Massre- 
gel gar  keinm  Vortheil,  wohl  aber  ruft  sie  grosse  Unzufrieden- 
heit hervor  und  richtet  den  Credit  einer  Menge  von  Menschen  zu 
Grunde. 

Grosse  Klage  hat  eine  andere  Anordnung  im  November  her- 
vorgerufen. Olivarez  hat  sich  im  Anfange  seiner  Giinstlingschaft 
erboten,  die  Seemacht  Spaniens  wieder  herzustellen  und  das  königl. 
U.iUMiut,  welches  verpfändet,  einzulösen.  Auf  das  heftige  An- 
dringen des  Königs,  das  Versprechen  zu  halten,  hat  Olivarez  auch 
sehr  heftige  Massregeln  ergriffen,  wrelche  dem  ganzen  Handel  den 
Untergang  drohen.  Hieher  sind  insbesondere  zwei  derselben  zu 
rechnen : 

1.  Dass  jeder  Unterthan  und  jede  Gemeinde  innerhalb  5  Jah- 
ren eine  Jahreseinnahme  zn  erlegen  habe.  Wer  ein  Einkommen 
von  5000  fl.  jährlieh  besitzt,  zahlt  durch  5  Jahre  jährlich  1000  fl. 
Am  Ende  des  Termins  wird  die  Summe  mit  3  %  verzinst.  Es  ist 
nicht  abzusehen  .  wie  dieser  Plan  durchgeführt  werden  kann,  da 
der  Adel  ti«t  r<  i  schuldet,  das  Volk  aber  sehr  arm  ist.  Um  die 
Durchführung  in  ermöglichen,  wird  anbefohlen,  weniger  Gesinde 
zu  halten,  keine  fremden  Stoffe  von  Seide  und  Goldstücken  .  statt 
der  Kragen  rar  Ucberschlägc  ohne  Spitzen  zu  trauen:  der  Adel 
!  <"it  das  Land  ziehen.  Der  König  selbst  macht  Abzüge  bei 
•einem  Hofstaate. 


394 

1622  2.  Dass  laut  eines  königlichen  Befehls  an  alle  Königreiche 
gegen  Erlassung  der  Contribution,  welche  Milliones  genannt  wird, 
jährlich  30.000  Mann  für  die  Seemacht  auf  ihre  Kosten  gestellt 
werden  sollen. 

Da  die  Unterhaltung  der  genannten  Mannschaft  sich  viel  höher 
beläuft,  als  der  Betrag  der  Contribution  ist,  so  entfällt  auch  hie- 
durch  eine  beträchtlich  grössere  Last  auf  das  arme  Volk.  —  Zum 
Schlüsse  theilt  Khevenhiller  noch  viele  Ernennungen,  Heiraten 
und  Todesfälle  von  spanischen  Grossen  mit  und  vergisst  nicht,  Nach- 
richt zu  geben  von  verschiedenen  Hoffesten  und  anderen  Fest- 
lichkeiten. 

1623  Aus  dem  Jahre  1623  hat  unsere  Quelle  ausser  der  Anzeige, 
dass  Khevenhiller  eine  neue  Wohnung  in  der  Calla  de  Alcala,  für 
welche  er  15.000  Realen  Mietzins  bezahlen  musste,  bezogen  habe, 
gar  nichts,  was  nicht  auch  in  den  Annalen  gedruckt  vorliegt.  Mit 
diesem  Jahre  aber  vertrocknet  sie  gänzlich. 

Zum  Schlüsse  mag  für  diessmal  noch  beigefügt  werden ,  was 
Khevenhiller  über  die  Geburt  und  das  Schicksal  seiner  Kinder  bis 
zum  Jahre  1623  aufgezeichnet  hat. 

1.  Matthias  Khevenhiller  ist  geboren  am  28.  April  zwischen 
4  und  5  Uhr  nach  Mittag  im  Zeichen  des  Steinbocks  zu  Linz.  Die 
Kaiserin  Anna  wollte  selbst  zu  seiner  Geburt  vom  Schlosse  in  das 
Meggauische  Haus  herunter  gehen.  Da  es  ihr  aber  die  Aerzte 
wegen  der  unlängst  ausgestandenen  Schwachheit  nicht  gestatten 
wollten,  so  entbot  sie  der  Gräfin  durch  ihre  Obristhofmeisterin 
Frau  v.  Kolowrat  alles  Liebe  und  Gute.  Getauft  wurde  das  Kind 
am  29.  Namens  der  kaiserl.  Majestäten  hielten  es  der  Obristhof- 
meister  Graf  Friedrich  v.  Fürstenberg  und  besagte  Frau  v.  Kolo- 
wrat zur  Taufe.  Zugegen  waren  bei  der  Taufhandlung  Frau  v. 
Volkenstorf,  ^eb.  v.  Lichtenstein,  Frau  v.  Meggau,  geb.  Concin, 
Frau  Muschinger,  dann  der  Hofmarschall  Wolf  Sigmund  v.  Losen- 
stein, Graf  Heinrich  Matthäus  v.  Thurn,  Georg  Wilhelm 
v.  Jörger,  Andre  v.  Ungnad,  Meggau  und  Muschinger.  Der  Knabe 
wurde  zu  Kammer,  Linz,  Wien  und  Prag  erzogen,  kam  1618  nach 
vSpanien ,  wo  er ,  soviel  seinem  Alter  angemessen ,  einen  guten  An- 
fang in  seinen  Studien  und  Uebungen  machte. 

2.  Hanns  Bartholomä  wurde  geboren  auf  dem  Schlosse 
Kammer  am  12  October  1615.    Getauft  hat  man  ihn  am  14.  d.  M. 


395 

Aus  der  Trafo  hob  ihn  anstatt  dos  Abbtes  Anton  v.  Kromsmiinstcr, 

welcher   selbst   zu  kiimmi'ii    \ t-rlii rut.rt  war.    der  bambcrg.  Lehen« 

■traft   in   Oatfaftticfc   nl  lVälatenstands- Sekretär  Constafctfai 

\.  (iruinlNiiaiin.  Zugegen  warm  Georg  Wilhelm  v.  Idfger 
sammt  Gemahlin.  Hanns  Paul  v.  Gcimann  sammt  Gemahlin,  Hanns 
Ortoll'  v.  Gcimann  ,  David  Fngel  und  Fräulein  Elisabeth  v.  Teufrl. 
Um  Amme  hat  dieses  Kind  also  verdorben,  dass  es  immerfort 
kränklich  verblich,  bis  es  am  20.  April  1017  in  Wien  starb.  Es 
ÜMrf  bei  den  Barfiisscrn  begraben. 

3.  Judith  Bianca  ist  geboren  am  19.  April  1017  in  Wien. 
Aus  der  Taufe  wurde  dieses  Kind  gehoben  durch  den  Grafen  Traut- 
son  und  Frau  v.  Molart.  Es  starb  an  den  Blattern  zu  Madrid  am 
12.  September  1022  und  liegt  dort  begraben  in  der  Khevenhillcr 
( 'a pelle  bei  S.  Hieronymo. 

4.  Francisca  Margarita  Philippa  ist  den  4.  Oc- 
tober  1019  zu  Madrid  geboren.  Sie  wurde  getauft  in  der  Pfarr- 
kirche St.  Juan  und  von  dem  Grafen  v.  Salazar  und  seiner  Gemahlin 
aus  der  Taufe  gehoben. 

5.  Barbara  Elisabeth  ist  geboren  1621,  hat  die  Kindes- 
blattern mit  sich  auf  die  Welt  gebracht  und  ist  nach  3  Tagen 
gestorben.  Sie  liegt  in  der  oben  genannten  Khevenhiller  Capelle. 

6.  Maria  Anna  ist  geboren  in  der  Donna  Maria  Baessa 
Haus  am  3.  März  1623.  Aus  der  Taufe  haben  sie  gehoben  die 
Grälin  Barajas  geb.  Riederin  und  Marques  de  Hentin,  k.  Käm- 
merer und  deutscher  Guardi  Hauptmann. 


Archir    Jahrj.    1850.   f.   Bd.    MI.   u.   IV    Heft.  27 


VII. 

I*at.  Bernard.  Brulig's 

Bericht 


Gber 


die  Belagerung  der  Stadt  Wien 

im    Jahre     1683. 


Mitgetheilt  von 

Beda  D  u  cl  i  k. 

(Pertwtsanf.) 


*7  • 


:m 


Aus«  Ober  Vngarn  ■<iieB  «Ho  jüngsten  schreiben,  dass  der 
Teckely  über  die,  /.wischen  Ihro  kayserl.  May.  vnndt  Pohlen  ge- 
schlossene alliantz,  sich  sehr  bestürtzet,  vnndt  nicht  geglaubet, 
dass  der  pohlnische  reichsstag  also  aussfahlen,  sondern  auff  so 
ofl't  von  seinen  abgeordneten  beschehene  Versicherung  zertrendt 
werden  solle,  diese  vnndt  andere  emergentten  thuen  seine  ad- 
haerenten  allerdings»  anfrischen,  auff  ihre  aigene  Sicherheit  vnndt 
conservation  zeitliche  Vermittlung  vorzukehren  ,  vnndt  die  meh- 
ri>!<  dahin  incliniren,  Ihro  kayserl.  May.  sich  zu  vnterwerffen ; 
massen  er  dann  Teckely,  dieser  vnndt  anderer  considerationen 
halber,  ihro  kayserl.  May.  die  neutralitaet  vortragen  lassen,  wor- 
über biess  dato  nichtss  eigendlichess  determiniret,  sondern  allein 
resolviret  worden ,  den  general  pardon  abermahlen  publiciren  zu 
lassen,  in  krafft  dessen  nit  allein  die  zurück  gebung  der  abge- 
nommenen vnndt  confiscirten  gütter  beschehe,  sondern  auch  die 
ienigen,  welche  von  denen  kayserl.  regimentern  discediret  vnndt 
zu  dem  Teckely  übergangen,  pardoniret,  vnndt  wiederumb  am- 
«t  werden  sollen;  in  dessen  continuiret  auch,  dass  besagter 
Ifrktlv  ieti  rettea  schloss  Dojanowitz  durch  einwerffung  gra- 
naien  vnndt  grosser  bomben  nach  fünfT  wochiger  belägerung 
rieb  bemächtiget,  vnndt  den  Baron  Joanelli ,  vngehindert  der 
mit  demselben  aufgerichteten  capitulation  gefänglich  behalte, 
vnndt  alless,  wass  er  mit  hinauss  führen  wollen,  hinweg  genoh- 
men,  alleinig  seinen  weih  vnndt  kinder  sieherss  gelaidt  geben, 
vnndt  Irev  abziehen  lasse,  damit  nun  gegen  ihme.  im  fahl  die 
neutralitaet  diesseits»  nit  angenommen,  oder  jener  vnndt  seine 
a.lha.rriiten  den  ka\serl.  pardon  nicht  amplectirrn  solte.  ernst- 
ret,  vnndt  seine  weitere  progressen  vcrschrönckel  wer- 
den mögen.  Die  vngarische  national  völeker  aber  (nbsehon  einige 
▼enneinet  gehabt  .  dass  sie  naeher  hauss  zu  gehen  beurlaubet 
worden )  s.-hhI!  vnt^rni    oommando    dess    pallatini    regli    Üb«    die 


400 

zue  Pressburg  stehende  schieffbrucken  directe  gegen  Schinda 
ihren  march  zu  nehmen  commendiret ,  vmb  alldorten  an  der 
Waag  zu  agiren,  wie  dan  auch  successive  weitter  zu  passiren, 
vnndt  enndtlichen  zu  dem  general  Schultz  vnndt  pohlnischen 
fürsten  Lubomirsky,  welcher  ehistens  mit  6000  Pohlacken  vn- 
weith  Trentschin  erwartet  wirdt,  zustossen  beordert  worden. 

Vom  23.  May,  continuiret  mehrmahlen  von  Wienn,  dass 
der  fürst  Lubomirsky  mit  6000  pferden  zu  Salina  an  der  Waag 
mit  aussgang  diessess  monathss,  zu  dem  general  Schultzen, 
welcher  vnweith  Trentschin  stehet,  vnndt  auf  die  rebellen  ein 
wachtsambes  aug  haltet,  stossen  solle;  mit  denen  auch  der  pal- 
latinus  regni,  welcher  gegen  Schinda  recte  zugehet,  vnndt  bey 
der  Waag  dass  commando  führen  wirdt,  die  excursion  der  Neü- 
heüssler  Türeken  zu  beobachten,  sich  conjugiren  solle.  Sonsten 
verlautet  auss  Ober  Vngarn,  dass  die  rebellen  dass  armistitium 
aufgekündet,  vnndt  solle  ein  corpo  gegen  den  bergstätten  rucken, 
die  überige  trouppen  aber,  welche  sambtlich  (ohne  die  türcki- 
sche  auxiliar  Völker)  6000  mann  starck  seindt,  herab  gegen  der 
Waag  marchiren.  Der  Tartar  Haan  ist ,  lauth  mit  eigener  stafetta 
eingelofFenen  schreibenss,  mit  seiner  in  80  tausendt  mann  be- 
stehender armee  in  Siebenbürgen  arrivirt ,  mit  deme  sich  selbiger 
fürst  conjungiren,  vnndt  als  dan  den  march  recte  nacher  Offen 
nehmen  solle;  vnndt  hat  auch  der  vezier  von  Offen,  eingebrach- 
ter kundtschafft  nach ,  sein  läger  bey  Pest  geschlagen  vnndt  ein 
corpo  von  40 ,  biess  in  50  tausendt  mann  beysamben ;  zu  Grann 
aber,  werden  alle  dächer  abgetragen,  auss  beysorge,  dass  die 
kayserl.  armee  vrplötzlich  darfür  rucken ,  vnndt  mit  fewer  ein- 
werffen  die  übergaab  erzwingen  möchte:  damit  nun  auch  die 
gehuldigte  bauern  bei  ihren  heüssern  bleiben  können,  haben  über 
150  dörffer  den  hertzogen  von  Lothringen,  welcher  bereitss  den 
19.  May  selbige  frontiren  betretten,  vmb  salva  quardia  angesucht, 
auch  die  selbe  gnediglichen  erhalten. 

Nach  dem  Ihro  churfürstl.  Durchl.  zu  Bayern  bey  denen  regie- 
renden, vnndt  verwittibten  kayserl.  May.  wie  auch  der  ertzhertzogin 
Maria  Antonia  sich  den  22.  May  beurlaubet,  werden  selbige  annoch 
etlich  tag  alss  incognito  zu  Wienn  verbleiben  ,  vnndt  alless ,  wass 
denckwürdigess  besehen,  auch  denen  von  vornembsten  cavaliren  an- 
gestelten  festiven  beywohnen  ;    alss  dan  sich  von  dannen  nacher 


401 

leldtspurg  7.11  teil  fürst  Carl  von  Liechtenstein,  vmb  sein  gcstütt 
•/,ii  besichtigen,  von  dauiien  .mtV  llrünn ,  vnndt  alss  dan  recla 
über  Prag  nach  München  neben  :  vnndt  haben  Ihro  kayserl.  May. 
seiner  Uurchl.  dass  ober  commando  «lern  MkhM  armre  allcr- 
dingss  anvertrauet,  auch  aulV  begehren  dass  Taflischc  rrgiment 
/.u  pferdt  von  der  baubt  arme«»  mntramandiret,  weil  man  be- 
sorget, dass  der  könig  in  Frankreich,  so  baldl  di« *  Türeken  dass 
cb  Vngarn  anfallen  werden,  dass  Rom.  reich  mit  einen 
olVendtlichen  krieg  gravireu  werde;  gleichwohl  ist  man  emlt- 
schlossen  ,   wieder  Frankreich  offensive  zu    agiren  ,   vnndt   au   vn- 

liiedenen  orthen  zu  operiren.  Der  general  Leslie  wirdt  noch 
diese  woche  zu  der  kayserl.  baubt  armee  von  Wienn  ahreissen, 
vnndt  alss  general  feldtzeügmeister  die  artigleria  commandiren. 

Wienn,  vom  17.  May,  wirdt  berichtet,  dass  die  kayserl. 
lianltt  IHN  annoch  bei  Commorn  vnndt  Granu  stehe,  habe 
auch  der  hertzog  von>JLothringen  zu  keiner  haubt  impressa  sich 
resolviren  wollen ,  noch  auss  dem  ietzigen  läger  zurucken  endt- 
schlossen  ,  biess,  vnndt  so  lang  er  eine  gewissheit,  wie  stark 
die  Türeken  bey  Offen  stehen,  haben,  vnndt  die  nothwendige  re- 
(juisita  zu  einer  attaque  von  Wienn  angelangt  sein  werden;  da 
dan  auch  schon  gestern,  id  est  26.  May,  etliche  mit  allerhand t 
:ss  Instrumenten  vnndt  munition  beladene  schiffe  nacher  Vn- 
garn  abgefahren.    Vnterdessen  stehet  doch  der  hertzog  von  Loth- 

■n  in  procinetu-  zwei  partheyrn,  iede  von  4000  pferden,  wel- 
che das  feündtliche  läirer  bei  Offen  recognosciren  sollen  ,  auszu- 
schicken, dörffte  so  dann  so  wohl  den  march  forsetzen,  alss  auff 

.rewiesse  impressa  sich  leichtlich  resolviren.  Die  jüngste  pohl- 

nisrlie  schreiben  von    15.  May  melden,  dass   die  kriegss    verfas- 

durch    dess   königss   obsorge    vnndt    application    eüfferigst 

dert  werde,  vnndt  dass  ihre  königl.  May.  ein  regiment  von 
1000  mann,    auss    aigenen   mittein,   mit   Vorstellung   seiner   drey 

i\.  priutzen  zu  der  rithneister  charge,  wie  dan  auch  die  kö- 
zwey  rrgimenter  dragoner  auss  eigenen  saackl  aufzurichten, 
endtschlossen :  die  r«  iehsstände  aber  alldar  urgiren  sehr  stank, 
dass  ibro  königl.  May.  dass  Judicium  wieder  den  grossen  vmndk 
gewesten   cron     schat/.maistcr   formiren,     vnndt     de*  rbre- 

chen  in  punrto  fellonie  vmb  so  vielmchrer  exemplariter  abge- 
ht rat!  t  solle  werden.    Die  kundtschaffter,  vnndt  in  specie    ein  re- 


402 

negat,  welcher  von  der  bey  Offen  stehenden  türckischen  armee 
endtwichen ,  vnndt  dass  kayserl.  läger  erreichet ,  vermelden 
einhellig,  dass  der  gross  Vezier  vnndt  die  Janitschar  Aga  mit  der 
ganzen  armee  zu  Belgrad  arriviret  weren,  vnndt  seye  auch  der 
kayserl.  internuntius  herr  graf  Caprara  daselbst  zugleich  an- 
gelanget; sagen  auch  auss,  dass  der  randevous  vnndt  march  be- 
sagter türckischen  armee  mit  aussgang  diesess  monathss  gewiess- 
lich  erfolgen  solle :  dess  vezierss  von  Offen  armee  vermehret  sich 
täglich ,  vnndt  hat  dass  läger  bey  Pest  verlassen,  über  die  brücken 
daselbst  passiret ,  vnndt  diesseithss  dess  Donau  strombss  dass 
läger  geschlagen-,  melden  aber  besagte  kundschaffter,  dass  die 
gantze  daselbst  stehende  armee  dazumahlen  über  18  tausendt 
mann  nit  starck  gewesen,  vnndt  eine  grosse  forcht  vnndt  schro- 
cken  wegen  der  kayserl.  annahenden  armee  bey  den  Türeken 
seye,  vnndt  dass  auss  dem  arsenal  zue  Griechisch  Weisenburg 
200  stück  geschütz  genohmen,  vnndt  nach  Offen  zu  landt  abge- 
führet  worden;  berichten  auch  beynebens,  wie  dass  3000  Tartaren 
zu  Offen  ankommen,  vnndt  gleich  darauff  nach  Neüheüsl  abgeferti- 
get  worden  weren,  vnndt  dass  der  Tartar  Haan  mit  dem  übrigen 
hauffen  ehistenss  folgen,  vnndt  zu  dess  gross  Sultans  armee  stos- 
sen  werde.  Mit  dem  Teckely  werden  die  traetaten  alless  fleissess 
incaminiret,  vnndt  hofft  man,  dass  er  annoch,  besonderss  weilen 
dessen  rebellionss  consorten  die  ihme  Selbsten  vnndt  der  gantzen 
nation  vorstehende  gefahr  vnndt  vntergang  immerzu  nach  be- 
hertzigen ,  vnndt  mereklichess  vngefahlen  gegen  den  Teckely, 
umb  weilen  er  sich  mit  dem  erbfeündt  so  weith  verbunden,  ver- 
spüren lassen,  den  kayserl.  pardon  aeeeptiren,  vnndt  die  waffen 
niederlegen  werde  :  Der  herr  pallatinus  regni ,  wirdt  mit  seinen 
trouppen  an  der  Waag  stehen,  die  beede  grafen  Drascowitz  obri- 
ster  landt  richter  in  Vngarn,  vnndt  Bathianus,  werden  mit  den 
landt-  vnndt  selbigen  gränitz  Völkern  an  der  Raab  auff  den  feündt 
obacht  halten,  wie  dann  auch  der  bannus  Croatiae,  auff  seiner 
seithen  dass  landt  vnndt  die  gränitzen  bedecken  wirdt ,  also  die 
ienige  soldatesca ,  welche  an  selbigen  passen  hette  verlegt  werden 
sollen,  anietzo  zu  der  haubt  armee  stossen  können.  Der  churfürst 
von  Bayern  hat  durch  den  herrn  grafen  Philipp  von  Lamberg, 
dem  churfürsten  von  Brandenburg  beweglich  zugeschrieben,  vnndt 
sehr  hoch  ermahnet,  damit  Ihro  Durchl.   pro   causa  communi  die 


403 

rrichss  alliantz  amplerliren  wolle.  Sonslcn  hat  man  auch  gewisse 
naeliriclit ,  dass  die  Imrhfiirstl.  hrauiisrhweigischr  hrüsscr,  mit 
IS  tausend!  mann  in  bereitlisehalTt  stunden,  dess  konigss  auss 
Dcnncn  marrhe  vnndt  absehen  7.11  beobachten,  vnndt  gtgtl  demselben 
würeklieh  M  agiren,  im  fahl  er  etwass  l'eündtlichess  wieder  die 
hwUllgt  von  Holstein  Gnttdurff  intentirrn  mochte.  Den  ftft,  May 
abendt  vmb  (»  vhr  ist  der  fürst  von  Schwartzenhcrg  an  einem 
schlag  zu  Laxemburg  vrplötzlichcn  todess  verblichen. 

Vom  30.  May ,   wirdt   inehrmahlen  von  Wicnn  geschrieben, 
dass  den  28.  huius  der  churfürst  zu  Bayern  seine  reyss  von  alldar 
nachcr  Brunn,    vnndt   so   dann  nacher  Prag  angetretten  habe:    ist 
auch  ernennten  tages  wiederumben  ein  gewissess  famos  libcll,  so 
wltiet  Mi  herrn  general  Caprara,  vnndt  andere  hohe  kayserl.  mi- 
nist ms  am  tage  gegeben,  mit  gewöhnlichen  formalitäten  offendtlich 
in  der  stadt   dass  vrthl  durch  die  gerichtss  leuthe  publiciret,  vnndt 
durch   dem   scharff-richter  vnter  dem  galgen  verbrennet  worden. 
Auss  Ober  Vngarn  hat  man  gewisse  nachricht,  dass   aber- 
mahlss  etliche   compagnien   der  rebellen   von  dem  Teckely  abge- 
wichen ,    vnndt  kayserl.  dienste  angenohmen  ,   mit   Versicherung, 
dass  derer  noch  mehrer  ehist  folgen  werden.  Die  kayserl.  armee 
marchiret   nunmehro    reeta   nacher   Grann,    dörffte   aber  wegen 
zweyer  hinderlichen   passe,  vnndt   dicken  gehültz   schwerlich  so 
weith  avanciren   können  ,  damit  die  würekliche  attaque  selbiger 
festung   noch  vor  aussgang  diessess  monathss  vorgenohmen  wer- 
den möchte;  vnndt  ist  daselbst  ein  grosse  forcht  vnter  den  Türeken, 
zumahlen   der  vezier  von  Offen  die  bey  sich  habende   armee  meh- 
ren theils  auss  denen  quarnisonen  herauss  gezogen,  vnndt  nach 
aussage    der  kundschafteter    etliche    tausendt    man    gegen   Grann 
vorangeschicket,  welche  neben  selbiger  festung  auch  die  palancka 
Barcan   bedecken   sollen:    sonsten   scheinet  ess   biesshero ,    dass 
die  herrn  Vngarn  die  operationes    der   kayserl.   May.  armee   zu 
seeundiren   schlechten  luest  hetten,  nach  deme  sie  aber  nunmehro 
die  glitte  Ordnung  .   vnndt  derselben  macht  gesehen,   beginnen    sie 
algemach  dahin  zu  rucken.    Die  schwere    stücke,  munition  vnndt 
polier,  welche  diese   vnndt   vorige  wochen    in  groser  mänge  nach 
Comorn  abgefuhret   worden,  wirdt    man    wegen    dess   morastigen 
weegss,  so  weith  ess  möglich,  zu  wasser  abfuhren.   Dess  kteigSf 
in   Frankreich  vorhabende  reyse    inss  Elsass  ,  vnndt   die   grosse 


404 

kriegess  Verfassungen  verursachen  bey  hoff  grosse  impressiones, 
vnndt  besorget  man,  dass  er  noch  diesen  sommer  gegen  dass 
reich  etwass  wichtigess  vornehmen  dörffte;  dessendtwegen  dann 
Chur  Brandenburg,  noch  immerforth  eüffrigst  zu  amplectirung  der 
reichss  alliantz  angefrischet  wirdt.  Mehrmahlen  wirdt  von  Wienn 
geschrieben,  dass  Ihro  Durchl.  der  hertzog  von  Lothringen,  derge- 
stalten  scharffe  ordre  halten ,  dass  männiglich  höchst  darmit  zu- 
frieden, absonderlich  die  Vngarn,  welche  bekennen,  dass  bey  men- 
schen gedenken  kein  solche  kriegss  disciplin  gehalten  worden; 
die  gehuldigte  haben  sich  in  drey  theil  zertheilet ,  der  meiste  hat 
die  kayserl.  protection  gesucht,  der  andere  sich  in  die  wälder  sal- 
virt,  der  dritte  aber  weith  in  die  Türekey  gelegene  örther  zu  de- 
nen Türeken  gangen,  vnndt  ist  in  dem  türekischen  gebith  ein  über- 
auss  grosse  forcht  und  confusion.  Den  29.  May  abendt  langte  von 
der  generalität  herr  graf  Dünerwaldt  zu  Wienn  an ,  vnndt  solle 
mit  gebracht  haben,  dass  nun  mehr  den  28.  dito  die  kayserl. 
trouppen  auf  dem  Thomassberg  vor  Grann,  vngeachtet  sich  die 
Türeken  solchess  zu  verhindern  mit  aussfallen  höchst  bemühet, 
glücklich  posto  gefasst  haben;  worauff  den  29.  die  völlige  armee 
dar  vor  rucken,  vnndt  den  30.  hujus,  dass  erste  mahl  mit 
denen  canonen  vnndt  bomben  begrüsset  solle  werden;  son- 
sten  hetten  Ihro  Durchl.  der  hertzog  von  Lothringen  zwey 
starke  parthey  zu  pferdt  gegen  der  Essegger  brücken  avanciren 
lassen,  welche  vnterwegss  2000  Türeken  angetroffen,  die  selbigen 
vmbringet,  vnndt  darvon  800  erleget  habe,  der  kayserl.  aber 
seindt  nicht  mehr  dan  10  perschon  gebliben,  vnndt  seindt  mit 
reicher  beith,  schöne  pferde,  vnndt  vielen  gefangenen  wiederumb 
glücklichen  bei  der  armee  ankommen.  Der  bannus  Croatiae ,  hat 
nun  seine  praetendirte  gelder  erhalten  ,  vor  welche  er  über  die 
ordinäre  zahl  noch  einige  zu  sich  ziehen  solle;  der  pallatinus  regni 
bleibt  mit  5000  mann  cavallerie  an  der  Waag ;  herr  Budiani  bey 
Raab;  der  Teckely  aber  campiret  bey  Tockay,  vnndt  hat  noch 
biess  dato  nichtss  feündtlichess  wieder  die  kayserl:  so  doch 
hin  vnndt  wieder  marchiren,  tentiret. 

Vom  3.  Juny  continuiret  von  Wienn,  dass  der  Teckely  an- 
noch  mit  seinem  corpo  bey  Tockay  stehe,  vnndt  hoffet  man,  dass 
selbiger  wieder  die  Christen  nichtss  tentiren,  sondern  vielmehr  auf 
dass  von  cron  Pohlen  an  ihme  abgegangeness  dehortations  schrei- 


405 

Imii.  von  der  tiirckisehcn  adhacrentz  abstehen  werde.  Mau  hat 
auch  die  gewiessheit  auss  l'nhlcu,  dass  selbiger  konig  in  Julio 
mit  45  tausendt  mann  in  aigener  pcrsohn  ohnfehlhahr  inss  feldt 
rucken  werde;  kau  aber  nicht  aitrendtlich  ergründet  werden,  ob 
die  Tftrcken  auch  ihre  .inner  zertheilen  ,  vnndt  gleichfahlss  ge- 
gen l'ohlen  offensive  agiren  wollen-,  vnndt  damit  nun  die  cron 
Fohlen  M  der  einmahl  starkgefasstcn  resolution  desto  mehr 
angetriben  werde ,  alss  hat  man  die  zur  anticipation  pactirte 
300  tausendt  fl.  am  vcrwiehcnen  20  May  ,  dahin  würcklichen 
übt  isrhirket;  wie  auch  dem  banno  croatiae  die  versprochnc 
gehler,  wormit  er  5000  mann  zu  pferdt ,  vnndt  1000  fucssgän- 
ger  zu  werben  sich  verbunden,  richtig  gereichet  worden.  Die 
auss  Vngarn  eingeloffene  brieffc  von  1.  Juny  melden,  dass  die 
gehuldigte  ob  dem  mit  ihnen  biesshero  gebrauchten  gelinnden 
traetament  dermasscn  vergnüget  seyen  ,  dass  sie  auch  per  2  biess 
3  mann  zur  kayserl.  compagna  zu  geben,  sich  freywillig  erbot- 
ten;  nit  minder  betten  sich  die  herrn  Vngarn  in  etwass  bes- 
serss  resolviret,  vnndt  fündeten  sich  absonderlich  8000  croati- 
sche  pferdt,  schöness  wohlmundirtess  volk  bey  der  kayserl :  ar- 
mee,  welche  nunmehro  mit  ihren  Operationen,  in  denen  sie  lau- 
ter flachess  landt  haben,  nicht  feyern,  sondern  die  in  der  nähe 
strhende  feündtliche  trouppen  auff  alle  weiss  zu  incommodiren, 
vnndt  zu  verfolgen  suchen  werden.  Den  31.  May  ist  der  General 
feldtzeugmaister  herr  graf  Leslie  mit  einigen  hohen  otficiren  von 
Wienn  zur  kayserl.  haubt  armee  in  Vngarn  abmarchiret.  Den 
2.  Juny  seyndt  5  compagnien  von  dem  kaysersteinischen  regi- 
ment  zu  Wienn  angelangt,  welche  biess  auf  weitere  ordre  zu  denen 
alldar  fortifications  gehauen  gegen  gebührlicher  bezahlung  appli- 
ciret  werden  sollen.  Den  3.  hu  jus  seindt  Ihro  Excell:  der  obriste 
cantzlcr  herr  graf  Kinskv,  nach  dem  sie  dieser  tage  dass  jura- 
mentum  abgeleget,  von  dem  kayserl:  herrn  obristen  stallmaister 
installiret  worden.  Die  auss  Italien  vnlängst  arrivirte  drei  neübur- 
«iis.lir  prynl/.en  liegen  zur  \riisladt  an  einem  gefährlichen  hietzi- 
gen  lieber  darnieder,  vnndt  ob  zwar  die  kayserl  :  leibmediei  al- 
len ilciss  angebendet,  solchess  in  ein  tertianam  zu  verandern ,  hat 
sich  doch  biesshcr  der  cifect  nit  zeigen  wollen. 

Wienn    vom   6.  .luny.   winlt   berichtet,    dass  von   den  jüngst 
gemelten  auss  Italien  angelangten  vnndt  erkranckten  neüburgeri- 


406 

sehen  drey  printzen,  der  printz  Wolffgang  Georg,  gewester  domb- 
herr  zu  Bresslaw  den  3  hujus  zur  Neustadt,  nicht  ohne  bedawrung 
desskayserl:  hoffss  gestorben  seye,  vnndt  dannoch  die  cammer 
trawer  anzulegen  resolviret  worden.  Von  der  kayserl:  armee  auss 
Vngarn  hat  man  zwar  schon  von  1  Juny  schreiben  erhalten ,  dass 
der  hertzog  von  Lothringen  mit  15  tausendt  mann  zu  ross  vnndt 
fuess  gegen  Gran  geruckt,  die  vestung  zu  recognosciren ,  vnndt 
nach  befundt  der  Sachen  die  würkliche  attaque  alsogleich  vorzu- 
nehmen gesiinnet  seye  gewesen-,  nach  deine  aber  eben  dazumahl 
die  sichere  nachricht  eingelauffen,  dass  der  vezier  zu  Offen  durch 
die  zu  ihme  gestossene  4  hassen  biess  auff  25  tausendt  mann  ver- 
stärket worden ,  vnndt  dass  nicht  allein  die  meiste  türekische  in- 
fanteria  die  Esseckher  brücken  bereitss  passiret  seye,  sondern 
auch  der  gross  vezier  neben  selbiger  40  tausendt  pferdt  in  aller 
eyl  von  griechisch  Weisenburg  über  gemelte  brücken  gegen  Offen 
expediret  habe ;  zu  geschweigen ,  dass  auch  die  Situation  diess 
orrthss  die  belägerung  desselben  darumben  wiederrathen ,  weil 
die  cavalleria  allzuweith  hette  auss  einander  logirt,  consequenter 
der  grossen  macht  dess  feündess  continuirlich  exponiret  werden 
müssen,  weniger  aber  die  vestung,  welche  mit  5000  der  besten 
gränitz  Völker  besetzt  wäre,  welche  mit  über  die  zu  Gran  vnndt 
Barcan,  vnter  denen  stucken  von  Offen  vnndt  Neüheüsl  herwertss 
liegende  brücken,  ohne  hazard  der  gantze  armee  wäre  zubeneh- 
men gewessen;  alss  ist  in  dem  damahlss  gehaltenen  kayserl: 
kriegss  rath,  von  der  gantzen  generalität  einhellig  geschlossen 
worden ,  solliche  gefährliche  impressa  dermahlen  einzustellen, 
vnndt  besagtess  detachement  biess  auff  weitere  endtschliessung, 
in  dass  vorige  läger  bey  Comorn  vnndt  Dottis  zurück  zuziehen, 
wie  ess  dan  auch  folgenden  tagess  ohne  Verlust  einess  einigen 
mannss  beschehen.  Den  4  dito  gegen  3  vhr  morgenss  khame  aber- 
mahl ein  aigener  Courier  von  gedachten  hertzogen  von  Lothrin- 
gen mit  briffen  vom  2  Juny,  welche  melden,  dass  sie  vor  ihrer  re- 
traite  von  Grann  3000  mann  commandirt ,  die  die  Graner  brücken 
in  brandt  gestecket,  mit  der  haubt  armee  aber  gleich  gegen  Neü- 
heüsl gerucket  were ,  vmb  solche  vestung  berennen  vnndt  auffor- 
dern zu  lassen ,  nachdem  man  versichert  worden  ,  dass  selber  orth 
an  volk  vnndt  geschitz  zimlich  endtblösset,  auch  der  suecurs 
von  Offen  her ,  leichtlich  abzuschneiden  seye. 


407 

Mehr  laufl'l  von  .">  vnnilt  (>  .luny  MM  «lein  lVIdtlägcr  bei  \eü- 
hcfisl  folgender  lierieht  ein  :  den  |  Juny  li.it  vnscre  armee,  von 
Comorn  vnndt  Poltis  einen  vnverhofTlen  auffhriich  genommen, 
vnndt  den  3  hiiius  Xciihciisl  ohne  allcss  muthmasKcn  so  schnell 
IttM-cnnet,  dass  ess  die  Türrkcn  KU  nit  wahrgenohmen,  biess 
die  sammentliche  cavalleria  die  vestung  völlig  vmfangen  vnndt 
dass  auf  der  waydt  gestandene  vihe  zur  armee  getrieben,  kaumb 
dass  die  vnsrigen  die  vestung  vmbgeben  ,  seindt  auch  500  gra- 
niselie  Türeken  ankommen  ,  welche  aber,  alss  sie  vermerket,  dass 
ihnen  der  pass  in  die  vestnng  schon  abgeschnitten,  haben  sich 
selbige  wiederumb  sehleünnigist  gegen  Gran  zurück  gewendet:  bey 
den  fluess  Neutra,  an  der  brücken,  haben  vnsrige  posto  gefast, 
die  Türrken   vnndt  Janitscharen ,  so  alldar    in  busch  verdeckter 

inden,  aussgejaget,  von  welchen  orth  wir  vnss  heüt  in 
der  nacht  gegen  1000  schriett  zur  vestung  genähert,  vundt  mit  10 
st ucken  postiret,  directe  stehet  selbte  batteria  annoch  bey  500  schritt 
darvon,  welche  aber  zu  denen  approchen  noch  bey  2000  schritt  er- 
fordern; heute  nacht,  werden  vnsrige  wiederumb  nähender  zuzukom- 
men nicht  feuern,  vnndt  erwarten  wir  täglich,  wie  von  der  Donaw 
dass  grosse  geschütz  herüber  gebracht  möge  werden ;  die  Türeken 
brennen  ihre  vorstätt  bei  tag  vnndt  nacht  ab,  gestern  abendtaber,  ist 
auch  bey  vnserer  artigleria  vnversehenss  ein  thunnen  pulver  ange- 
steckt worden,  welche  etliche  persohnen beschädiget ;  man  hofft  die 
Türeken  auss  diesem  ort,  den  sie  vor  20  jähren  7  wochen  lang  bela- 
gert, innerhalb  wenig  tagen  zu  verjagen,  vnndt  die  darinen  überheüfft 
gefangene  Christen  zuerlösen.  Ess  ist  nicht  zubeschreiben,  wass  ih- 
nen die  Türeken  in  abbrennung  der  vorstätt  für  ein  fewer  anmachen, 
ess  gibt  die  mänge  dessen  einen  solchen  rauch,  dass  man  von  der  ve- 
stung fast  nichtss  sihet,  vnndt  sie  darinen  gleichsamb  erstücken  sot- 
ten, doch  chargiren  die  Türeken  stattlich,  vnndt  geben  gantze  salven 
auss  stucken ;  herr  general  Stahrenberg,  hat  die  erste  ataque  angefan- 
gen, in  welche  heut  viel  wägen  mit  fasch inen  eingefahren  vnndt  nachtss 
auch  wohl  gearbeithet  wirdt  werden.  Noch  heut  abendtss  im  dicken 
rauch  seindt  die  vnsrigen  im  approchiren  so  weith  kommen,  dass  mit 
Verlust  2  mann  die  balanca  in  der  vorstätt  erobert,  vnndt  sich  am  gra- 
ben oder  der  contrascarpen  würklich  postiret,  vnndt  weiter  zukom- 
men verhoffen. 

\N  ienn    vom    10.   Juny    continuiren   vnndt    melden    die   von 


408 

der  kayserl :  haubtarmee  in  Vngarn  eingeloffene  brieffe  von  6  dito, 
dass,  nach  deme  die  cavalleria  die  vestung  Neüheüsl  den  3.  hu- 
jus  zu  vor  vmb  10  vhr  morgenss  berennet,  vnndt  dass  viehe 
wegkgenommen  habe  auch  die  infanteria  zu  approchiren  angefan- 
gen, vnndt  seye  am  gemelten  diessess  biess  an  die  wasser  gra- 
ben der  vestung  mit  approchen  angerucket:  nit  weniger  ver- 
sichern die  gestrigen  tagess  vnterm  7  dito  ankommene  brieffe, 
dass  der  herr  general  von  Stahremberg  allbereith  in  die  Stadtgrä- 
ben kommen,  vnndt  gutte  hoffnung  seye,  die  vestung  innerhalb 
wenig  tagen  zu  übersteigen  \  vnndt  ob  zwar  die  Türeken  30  biess 
40  pfundige  kugeln  in  grosser  menge  herauss  geschossen,  währen 
doch  solche  ohne  sondern  effect  gewessen,  massen  biesshero  der 
vnsrigen  nit  über  30,  darunter  der  graf  von  Taxis  gewester  vo- 
luntirer  vnter  dem  printz  Looys  von  Baden,  neben  einen  Stah- 
renbergischen  haubtmann  nahmenss  Krauss,  vnndt  einen  proviandt- 
maister  todt  geblieben;  der  graf  Cobb  aber  obrister  leüthenant 
dess  beckischen  regimentss  ist  mit  zwey  kugeln  in  den  linken 
arm  blessiret  worden :  sonsten  hetten  die  belagerte  biesshero 
noch  keinen  aussfahl  gethan,  dahero  vermuthet  wirdt,  dass  die 
besatzung  sehr  schwach,  vnndt  der  überlauffer  relation  nach 
bloss  in  3000  Janitscharen,  vnndt  800  pferden  bestehen  solle. 
Ess  hat  auch  der  palatinus  regni  dass  veste  schloss  Soram  auf 
discretion  einbekommen,  vnndt  die  darin  gewessene  55  Türeken 
gefänglich  nacher  Neutra  abgeschicket :  ingleichen  hat  eine  kay- 
serl:  parthey  die  palanka  Ottwar,  so  mit  140  türeken  besetzt 
wäre,  eben  auf  solche  weiss  gezwungen.  Im  übrigen  berichten 
die  kund  seh  äfft  er,  dass  der  gross  vezier  mit  seiner  sehr  fati- 
girten  armee  immerdar  still  liegen ,  vnndt  selbe  repausiren  las- 
sen müsse;  der  vezier  von  Offen  aber  habe  sich  zwischen  sel- 
biger Stadt  vnndt  Gran  sehr  vortheilhaftig  postiret,  auch  zu 
facilitirung  seiness  marchess  zwey  brücken  über  die  Donaw  ge- 
schlagen. Der  Teckely  stehet  vermög  der  letztern  brieffe  noch 
bey  Tockay,  ohne  dass  man  sein  vorhaben  penetriren  kann,  wie 
wohl  der  general  Schultz,  der  sich  mit  dem  fürsten  Lubomirsky 
der  verlauth  nach  bey  Seypusch  conjugiret  solle  haben,  befelcht 
worden,  selbigen  auf  verspührende  weitere  tergiversation  vnndt 
verübende  hostilitaet  feündtlich  anzugreiffen ,  beuorab  da  ver- 
lauthet ,    dass  die    reb eilen   einen   abermaligen    anschlag   auf  die 


409 

tomtittm    hott«'.     Warschauer  brnfVe  vom  28.  passato    melden. 
dass  sieh  die  eonvonlus   in  allen  palatinatibus  glücklich  beendiget, 
auch    ihm    künigl.  Mayt.   nufl)rurh   in  Jnlio   noch   biess  dato  fest 
gttteUH  bleibe.    Ucbcr    die  ankunflft    dos    grafenss  von   Lambcrg 
zu     Prossdon     hat     selbiger    ohurlurst     sioh     erkläret  ,    der    cron 
Schweden     wider    alle    Instillation    dero    feünden     in     Pommern, 
Bremen  boyzustehen,   ob   nun   diosso  deelaratinn  vnndt  die  stareke 
armatur    der  braunschweig-  vnndt    lünneburgisehe    heüsser,  den 
churfürsten  von  Brandenburg  zuc  amplectirung  der  rcichssalliantz 
moviren  werde,  stehet  inns  künfftige  mit  mehrern  zu  uernchmen. 
Vom   13  Juny,  wirdt  von  Wienn  berichtet,  dass   nach  deme 
in  Yngarn    die   kayserl.    armee  den  6  vnndt  7  hujus  die    batte- 
rien    vor    Neüheüsl    verfertiget  ,    vnndt   den  8  dito    die  grossen 
stucke  vnndt  fewer  mörsl  darauff  gepflanzet,  hat  man  folglich  den 
9  breche  zuschiessen  vnndt  mit    bomben   granaten  vnndt  mehrer- 
I«  \    towerwereken  hinein   zu    spiellen  den  an  fang  gemacht,    d  er- 
gestallt,   dass  baldt    darauff   viel   heüsser    in    brandt    gerathen, 
vnndt   weilen     die  Türeken    einess     so    schnellen     marches    der 
kayserl :  armee ,    vnndt  der  würklichen  attaque  sich  nicht  verse- 
hen ,   auch    der    auss  gemelter    vestung  heraussgezogener  vnndt 
nacher   Grann   zum    suecurrss    geschickter    soldatesca     der    zu- 
mckweeg  von    den  vnsrigen    abgeschnitten  worden  ,    alss  haben 
sie  ihr  meist oss  viehe ,   auch  zimlich   viel  pferde  in  denen  ihren 
vorstätten   verlassen,   so   alless   den    vnsrigen  zur  reichen  beüthe 
kommen ;    ess  haben   aber  die  feünde  gleichwohl   einen    starken 
aussfahl  auflf  die  vnsrige  an  denen   Stadtgräben  gelegene   fuess» 
völeker  gethan ,  welche  aber  denen  selben  dermassen  hertzhafftig 
wiederstanden,   dass  sie  von   denen   in  die  60  erleget,   hergegen 
auch  30  der  vnserigen  darunter  drey  tapffere  haubtleüthe  neben 
einen   volnntirer   gemüssiget  worden.    Der  palatinus    regni    cam- 
piret  auch   mit   den   seinigen  jenseitss  der  Neutra,   vnndt  weilen 
ehr   dem  hertzog  von  Lothringen  remonstriret,  dass  er   von  dem 
feündt   vrplätzlich  überfallen,  vnndt  leicht  lieh  ruiniret  könte  wor- 
den, alss  haben  ihre  Durchl.  selbigen  mit  dem  Kallaweil -Ladron- 
Khery  vnndt   Castellische   regimentern    verstärken    lassen.    Son- 
aten wirdt  auss  dem   läger  geschrieben ,   dass   ein    constabl   neben 
einem  gemeinen   reütter   von  denen  vnserigen  übergeloffen.  welche 
ihnen   den  fahler,   warumb  die   biesshero   in  grosser   mänge   auss 


410 

der  vestung  geschossene  30  biess  40  pfundige  canonen  ohne 
effect  gewessen,  endtdecket  haben,  darauff  sie  dann  alsobalden 
vnseren  batterien  hefftiger  vnndt  dergestaldt  zugesetzet,  dass 
hochgedachter  hertzog  verursachet  worden,  selbige,  wie  auch 
einen  theil  dess  lägerss  zu  endern.  Dessen  vngeachtet  haben 
doch  die  vnserigen  mit  ihrer  hertzhafften  tapferkeit  vnndt  frie- 
schen heldenmuth,  in  eroberung  der  Stadtgraben  vnndt  einneh- 
mung anderer  importirlicher  örther  den  grösten  vnndt  bessten 
vorthl  erlanget,  vnndt  hoffte  jederman  in  wenig  tagen  die  ve- 
stung  ohne  einige  diflficultaet  zu  übersteigen,  vnndt  also  selbige 
mit  freudenreicher  erledigung  vieler  gefangenen  Christen  wie- 
derumb  (nach  dem  sie  20  Jahr  dass  türckische  joch  getragen) 
in  die  hände  der  kayserl.  protection  zubringen.  Aber  gleich  wie 
nichtss  beständigess  vnter  der  sonne,  also  auch  thuet  sich  zum 
oiftern  dass  menschliche  vornehmen  vrplätzlich  verändern!  Gantz 
vnversehenss  confirmiren  einige  von  der  kayserl.  armee  einge- 
loifene  schreiben  dass  ienige,  wass  gestern  id  est  den  11  dito, 
gantz  vnglaublich  fallen  wolte.  Nemblichen:  dass  der  hertzog 
von  Lothringen  auff  einigen  von  dem  kayserl.  hoffe  erhaltenen 
befelich  die  belägerung  von  Neüheusl  aufgehebt  habe;  weilen 
die  kriegss  raison  bey  dermahligen  conjuncturen  nit  zugeben 
wolle,  die  armee  dergestaldt  zu  hazardiren,  die  sich  dann  be- 
reitss  wiederumb  nicht  ohne  mercklichen  vnwillen  vnndt  be- 
stürtzung  dess  gemüthss  in  dass  vorige  läger  bey  Comorn 
zurück  gezogen;  in  werender  belägerung  solle  auch  der  Ca- 
prarische  rittmaister  von  Cumberg  von  denen  Türeken  ge- 
fangen sein  worden,  für  dessen  rantion  20  tausendt  ducaten  ge- 
fordert werden.  Gedachte  brieffe  melden  auch,  dass  eine  par- 
they  Croaten  auf  eine  stareke  türckische  parthey  vnglückhafft 
getroffen,  vnndt  300  mann  der  ihrigen  verlohren  habe:  doch 
solchess  nicht  vngerochen  zulassen,  haben  sich  die  übrigen 
einhellig  verbunden,  ehender  nicht  zuruhen,  vnndt  endtweder 
alle  glorwürdig  vor  dem  feündt  zusterben,  oder  aber  sich  tapffer 
an  den  selben  zurevanziren ,  welchess  inen  auch  nicht  müssge- 
lungen, sintemahlen  sie  den  andern  tag  etlich  hundert  beladene 
proviandt  wägen,  so  von  Türeken  vnndt  rebellen  confojiret, 
dem  Teckely  zugeführet  solte  werden,  starckmüttig  angegrieffen, 
die   mannschaft  völlig   niedergemacht,    vnndt    die  pferdt,    sambt 


411 
einen    reichen    raub    mit    rttttimfi    revantz    endtfthret,     «1 1 «^ 

u    aber    vniult    dass   prnviandt    ist     wegen     abrang    der    /-«il 

•lehen  blieben;  vnndt  meistenss  den  rngnriicben  benern  nnni 
mnb  worden.     Den    It  Jun\    langte  inü  printa    Bereisen*    re- 

gimenl  bey   Wienn   ibendtss   an,    deine   kürtzlirh    dass    Rhuflslei- 

nieche,    Piceolomisebe,    vnndt    Sachsen  •  Lavenburgische   feigen 

sollen  ,  vnndt  ist  also  mchrmahlcn  ein  corpo  von  vngelahr 
BOOO  mann  von  Wienn ,  vnndt  MM  Selilessien  nacher  Vngarn 
zu  niarehiren  beordert  worden.  Man  bat  aueb  M  Wienn  die 
mrfiegendc  dorffschafTten  zum  exercitio  der  mussqueten  hinein 
geordert ,  seindt  aber  wegen  dess  beümachenss  vnnd  anderen 
notwendigen  arbeitben  contramandiret:  der  kayserl.  internun- 
tius  berr  graf  Caprara  ist  gleich  nach  geschehener  ankunfiTt 
dess  neulich  an  den  selben  von  Wienn  abgesandten  courirss,  von 
dess  gross  Sultans  cantzler  in  vertrauen  befragt  worden,  wass 
eigendtlieh  sein  kayserl.  courir  mitgebracht  hette  •,  welcher  ihme 
klärlieh   zur  andtwort    geben:   dass,  sintemahlen  zwischen  seiner 

rl.  May.  vnndt  von  der  ottomannischen  porthen  die  bey- 
gebrachte  friedensshandlungen  iederzeit  verworffen  werden,  alss 
seye  seine  kayserl.  May.  endtschlosssen,  hinfüro  den  krieg  fort- 
zusetzen, derentwillen  man  ihnen  auch  von  dannen  nunmehro 
avocirt  hette ;  darauflf  ihme  der  cantzler  gleichsamb  etwass  be- 
st ürlztcr  repliciret,  dass  ess  besser  gewesen  wehre,  annoch  die 
friedenss  hand hingen  zu  prosequiren,  tractiren  vund  amplectiren. 
Der  Teckely  solle,  nach  deme  er  denen  bergstätten  die  huldigung 
alless  emstss  anbefohlen ,  auch  denen  gespannschaften  Neutra, 
Trentschin ,  vnndt  Turocz  eine  gewisse  quantitaet  geldess  zu 
vnterhaltung  seiner  militz,  vnnd  abstattung  dess  tributs  auf- 
gebürdet, nach  Essekh,  vmb  den  gross  vezier  daselbst  zu- 
complementiren  gerucket  seyn. 

Wienn  vom  17.  Junij,  continuiret  niht,  dass  der  Teckely  zu 
dem  gross  vezier  nacher  Essekh  abgereist,  sondern  mit  seinen 
corpo  annoch  zu  Tockay  campire,  von  danen  er  dieser  tagen  dem 

rl.   hofF  kriegM  rath  zu  geschrieben    vnndt  bedeutet    habe, 

dass  er   von  der  porthen  befelcht  seye,   die   bergstätte    endtweder 

mit    seinem    volek   zubesetzen,    oder   gar   zu  ruinirenj,    vnndt    die 

uung  darauss    nn treiben;    dahero   er    vor    ratbsamb 

befindete,  dem   man  zu  conservicriing  diesess  kostbaren  kleinndtss. 

Arrhir.   Jahr*.    1850.   I.  Bd.   III.   u.   IV.  Heft.  «8 


412 

solche  mit  seinen  leüthen  zu  besetzen  zugeben  möchte.    Sonsten 
ist  von  zeit    da  die    kayserl.   armee  von  Neicheüssl  abgezogen, 
für   selbige   dass  läger  in  der  insul  Schutt  aussgestecket  worden, 
daselbst  sie  de  facto  auch  campiret;  hingegen  werden  die  krancken 
Soldaten,   deren  in   400.,   zu  Commorn   curirt:  ess    erzeigt    aber 
sowohl  die  generalitaet ,   alss   andere  kayserl.   militz  ein  merck- 
lichess    vngefallen,    dass   sie,   nach  deme  die  belagerte   sich  über 
7  tage  nicht  wohl  conserviren  können ,   die  belägerung  aufzuheben, 
vnndt  davon  abzuziehen  genöthiget  worden.  Indessen  ist  dem  hert- 
zogen    von  Lothringen    durch   gewisse    kundtschafft  beygebracht 
worden,  dass  die  gantze  türkische  armee  bey  Esssekh  vorbey  pas- 
siret,  vnndt  mehr  nit  alss  in  80  tausendt  mann  gezehlet  werden; 
welchess   auch   durch   den  kayserl.  internuntium  vom   18   passato 
also  confirmiret.    Vnndt  beynebenst  bekräfiftiget  worden,  dass  die 
porthen  in  zimlicher  consternation   sich  befünde.    Im  übrigen  be- 
sorget man,   dass   die  Türeken  dahin  trachten ,   der  fürnembsten 
ober  vngarischen   platze  sich  zubemächtigen,  damit  sie  die  Vngarn 
desto  leichter  im  zaumb   halten,  vnndt  die  cron  Pohlen  benöttigen 
möge,     ihre   kräfte   an    den   vngarischen    frontiren    zuvertheilen 
vnndt   den  türkischen     einfahl    zu    verwehren,    der  gross  sultan 
aber,  wie  versichert  wirdt,  vngeachtet  dess  gross  vezirss  ange- 
wendt   möglichsten  fleiss  vmb   selben   nach   Offen  zu  ziehen,   will 
doch  mit  nichten,    dermahlen  von  Belgrad  weichen.     Aus  War- 
schav    hat    ein    expresser   Courier  die  glückliche  genessung  der 
königinn  einess  printzenss  anhero  gebracht ,  auch  mit  wahrhaftsten 
vmbständen  versichert,    dass   die   Cosacken   selbigen   könig  ver- 
sprochen haben,  dass  sie  zu  der  königl.  armee  wieder  die  türeken 
vnfehlbahr  stossen,   vnnd  die  Tartaren  auff  alle  weisse  verfolgen, 
vnndt  beunruhigen  wollen.    In  dessen  geben  die  den  17  huius  auss 
Ober  Vngarn   eingeloffene  schreiben ,     dass  der  gross  vezier   den 
Teckely  mehrmahlen  nacher  Esssekh  citiret,  er  auch  dahin  würek- 
lich  aufgebrochen  seye. 

Wienn  vom  10.  Juny ,  continuiret  mehrmahlen,  vnndt  ist 
allerdiengss  gewiess,  dass  der  Teckely  auff  dess  gross  vezierss 
citation  nacher  Essekh  abzureisen  sich  resolviret,  seiner  militz 
aber  ernstlichen  befelch  hinterlassen  habe,  dass  sie  sich  auss  ihrem 
dermahligen  standt  nicht  erhöben,  weniger  gegen  denen  kayserl. 
völekern  vnndt  besetzungen  einige  hostilitaet  verüben  solle,  vnndt 


413 

ist  er  total  teilet  adhacrentcn  gtfitttj  bey  diesem  bevorstehen- 
den  krieg  die  neutralitaet ,    \\<>    ess   immer  adgttefa  NiiluMM 

erhalten,  vnndt  gleichwohl  «1  «m*  porlhcn  dm  accordirlcn  tribut  zu- 
reichen; Mittet  scheinet  ess,  dass  «Irr  grtM  vey.icr  über  die 
von  denen  rebellcn  Bftettl  getfetfte  \ersi<  herung,  dass  ncmblieh 
dir  zwischen  dnn  kaxserl.  vnndt  küuigl.  pohlnischen  hoffe  ge- 
schlossen.    vnndl  fit  richtige  aliiautz    leitet  elVect  nicht  errei<*lic*n 

trtvlc  ff)  *<'hr  nottemlret)  vnndt  wieder  den  Teekety  ein  schwü- 
rigess  gemüth  führe;  welcher  gleichwohl  dem  gross  sultan  ver- 
sichert habe,  dass  mit  aunaherung  seiner  haubt  armec  alle  seine 
feünde  confundiret  müssen  werden.  Weil  man  auch  gewisse  nach- 
gebt erhalten,  dass  der  gross  vezier  ein  starkess  detachement 
gegen  Croaten  abzufertigen  gesinnet,  alss  thuet  man  von  VVienn 
vnndt  Commorn   auss   ein  grosse  mänge  proviandt  vnndt  munition 

r  Gintz  abschicken ,  damit  zum  fahl  die  kayserl.  armee  in 
der  Hanau  campiren  müste,  selbe  mit  aller  notturfft  versehen 
sein  möehte:  indessen  ist  ebenermassen  der  hertzog  von  Loth- 
ringen endtschlosssen,  für  diessmahl  von  der  haubt  armee  6  re- 
gimenter  zu  detrahiren,  vnndt  in  die  Rabau  voran  zuschicken, 
welche  mit  dem  vngarischen  landtvolk  daselbst  die  passe  an  der 
Raab,  vnndt  Rabnitz  belegen  sollen.  Man  stehet  auch  mit  dem 
grafen  Zabor  in  traetaten ,  dass  er  noch  3  regimenter  hussaren, 
iedess  zu  1000  mann  aufbringen  solle.  Dass  Schultzische,  vnndt 
mit  dem  conjungiret  fürst  corpo  campiret  bey  Sylein  jenseitss  der 
Waag.  vmb  ielbiget  lluss  zul)eslreichen,  vnnd  den  feündt liehen 
einfahl  in  Mähren  zu u erwahren*,  ess  will  auch  der  palatinus  regni 
eketteua  15  tausendt  mann  darunter  auch  das  landt  volk  be- 
grteffea  in  fehlt    stellen,    vnndt  haben  sich  sonsten  zwischen  dein 

■ral  TOB  Carlstadt,  vnndt  dem  banimin  Croatiae  einige  diffe- 
iTiili.n  rr,iii:iirl.  in  ietflM  diesser  dttl  ienen    eommando    sieh    nicht 

vitergebet  wollen,  worüber  die  kayterl.  etdUekeidvag  negstenss 

erfolget  wirdl.  Aus  dem  ka\serl.  feldtläger  melden  letztere  h  riefle, 
dass  nunmehro  dass  schwer.-  gesehnt/.,  alss  halhe  eiirthaunen.  vnndt 
"mörscl  tt  w  asser,  aufwerts  der  ThottW,  dass  gringere  aber  M 
landl.  tteber  Haab.  Lenpnldstadt  \nudt  \eiilra  abgefiihrel  worden, 
\nndt  si»  baldt  diese  nebst  anderen  vmbliegenden  orthern.  als  l'apa 
wind»    Dnttis.  mit  aller  notldurfft  versehen    sein  un'd.'ii.  wird!  man 

k unil t iir  iefeterre  geget  det  feudi  gehet :  der  man-haher  rate* 

«8  * 


414 

rer  armee,  so  den  19  huius  bewerkstelliget  sein  solle,  ginge  über  die, 
in  der  kleinen   vnndt  grossen   insul  Schutt  geschlagene  brücken, 
vnndt  wie  man  sichere  nachricht  hat,  gegen  Sanct  Gothardt,  in  deme 
nun  versichert  wirdt,  dass  den  1  Juny  sich  der  gross  vezier  mit  de- 
nen gränitz  trouppen  bey  der  Esseckher  brücken  conjungiret  solle 
haben ;  vnsere  armee   wirdt  noch  mit  3000  infanterie  vnndt   800 
dragoner    verstärcket  werden :    bei    der  Waag  seindt  auch   alle 
örther  wohl  versehen ,   allwo  der  vngarische  herr  palatinus  regni 
mit  6000  mann  verbleibet ;    ingleichen  wirdt   pro  securitate   der 
passe  am   fluess   Raab    herr  graf  Drascovitz  vnndt  Badiany   sub- 
sistiren,   nit  weniger    wirdt   der  fürst  Lubomirsky  mit  6000  po- 
lacken,  vnndt  der  herr  general  Schultz  mit  seinen   vnterhabenden 
Teütschen  gegen  Trentschinn  campiren;  welche  alle,   imfall  einer 
schlacht  sich  mit  vnserer  armee   conjungiren  könnten,  so  will  man 
auch  versichern,   dass    ein  detachement  Pollacken  vnweith  Zath- 
mar  stehen   solle,   vmb   zu  verhindern,    damit   sich   die   rebelten 
vnndt   Siebenbürger  mit   den  Türeken  nicht  conjungiren  könnten. 
Der    Teckely    wie   jüngst  gemeldet,   ist   zwar   zum  öfftern   vom 
gross  vezier   citiret   worden,   aber  biesshero  noch  niehmalss  er- 
schienen, biess  er  verwichenen  tagen  von  grossen  sultan  Selbsten 
ein  diploma  erhalten ;  worauf  er   dan   mit  500  cavalleria  von  sei- 
ner militz  sambt  denen  vornembsten  officirern,   vnndt   vnter  sich 
habenden   vngarischen  magnaten    (so   zwar  alle  Vngarn  gangen?) 
die  reiss  würeklichen  angetretten.    Die  reichss  hoff  rathss  prae- 
sidentenstell   ist  noch   nicht  ersetzet   worden,   vnndt  glauben  die 
meisten,    dass    herr   Wolff  graf   von    Ottingen    selbige    erhalten 
möchte. 

Raab  vom  23  Juny,  wirdt  folgendess  geschrieben:  heünt 
kombt  khundtschafft ,  dass  der  gross  vezier  mit  der  türekischen 
armee  zu  Offen  ankommen  sein  solle,  dahero  vnsere  angst  anzu- 
fangen schon  scheinet;  man  kann  aber  dessen  intention,  ob  er 
auff  Wienn,  oder  hieher  gehet,  noch  nicht  penetriren:  wier  dörff- 
ten  vnns  dem  ansehen  nach  wohl  in  die  vestung  setzen  vnndt 
verschantzen ,  andere  aber  wollen  lieber  in  der  Schutt  vnndt  Ra- 
baw  verbleiben ;  die  zeit  vnndt  der  feündt  wirdt  alless  aussleren : 
der  vezier  von  Offen  hat  ein  corpo  ä  parte  mit  stücken  bey  sich, 
vnndt  will  mit  denen  Tartaren,  die  schon  gegen  Waz  auffgebro- 
chen,  zu  den   rebellen,   die  vnss  dass  armistitium  aufgekhündiget, 


II« 

s.mk  begnade  gott  dass  arme  Mahren  vnndt  Schlcssie«,  «laiin 
der  Schult/.  \nndl  palalinus  wierdl  schwerlich  bestand  sein,  al- 
Bonderlich  weill  <1«m*  hassn  von  >Yaradein  mit  seinen  trouppen 
sicli    bev     Xeiihoüsel    post  irrt  .    dahero    «Irr    gcneral    Schult/,     wohl 

r  gegei  Lcnpoldstadt  ziehen  wirdt  müssen,  so  iaa  wirdt  der 

tndlcntantz  in  Mähren  windl  Schlessien  desto  besser  anbellen 
können.  V:  S:  die  Tartaren  haben  jenseilss  IttT  Theiss  0  stättl 
tUMgeblündert .  aneh  auff  dass  Teckelv  gittern  wie  die  leüffel 
gehausset,  wass  werden  sie  bey  vnss  nicht  thun?  worauffder 
\. vier  selhslen    ihre  grausambkeit  zu  hemmen  einige  ordere 

hieken  liat  müssen. 

Xon  24  Junv  wirdt  von  Wienn  berichtet,  dass  dieser  tagen 
abermahlen  etlirh  hundert  mit  proviandt  angefülte  vässer  auss 
Mähren   vnndt    Sehlessien   nacher  Wienn  überbracht  worden.  Die 

>  rl:  armee  ist  den  19  vnndt  20  diess  ein  halbe  stundt  von 
Cominorn  die  brücken  wieder  in  die  Schutt  passiret,  ob  selbige 
aher  ihren  march  weiterss  forthsetzen  werde,  stehet  zuerwarten : 
den  18  vorhero,  ist  ein  grossess  canoniren  gehöret  worden,  vnndt 
darauf  nachricht  eingelauffen ,  dass  der  gross  vezier  zu  Granu 
sr\.  ankommen,  vnndt  campire  nunmehro  die  türekische  armee 
theilss  bey  Offen,  Griechischweisenburg,  vnndt  Essekh,  weichest 
in  Croaten  vnndt  Steyermark  grossen  schröcken  verursachet. 
Von   Uerlin   wirdt  durch   herrn    grafen    von  Lamberg     berichtet, 

(  hurbrandenburg  resolviret,  8000  mann  gegen  den  erbfriiudt 
na.  her  \ 'ngarn  abzuschicken,  ess  scheinet  aber,  dass  ihro  kayserl: 
Ma\  :  noch  keine  reichss  völeker  aeeeptiren  wollen,  vnndt  zwar 
vmb  so  viel  mehr,  weilen  der  kayserl:  internuntius  herr  graf 
Caprara  von  der  ottomannischen  porthen  in  wenig  tagen  zu- 
ruek  erwartet  wirdt,  von  welchen  man  desto  besser  erlehruen 
wirdt,  wass  zu  vorgenohmenen  Türeken  kriege  vonnötten  sein 
werde.  Der  könig  auss  Frankreich  beschwäret  sieh  ob  her- 
selii.ssung  der  päbstlichen  gelder  an  den  kayserl:  hoff,  vnndt 
meinet  ihn»  päbstliche  he\l:  werden  an  vnsern  hoffe  gleichsam!» 
einen  neuen  krieg  erwecken,  so  aber  diess  jähr  nichtss  wieder 
dass  reich,  sondern  vielmehr  wieder  Mederlandt  vnndt  Genua 
vermuthet   wirdt.      Der    pollnische   gesandte,     hat    M    Pariss    keine 

andient/,  erlügt:    hingegen    ist    der   urestiertc   rrei  iilul— ii 

■tet   Mnlioslrin.     mit    denen    gesandten    \ili\    vnndt    Pelliunv,    nach 


416 

selben  hoff  citiret  worden.  Denen  Cossacken  seindt  30  tau- 
sendt  reichsthaller  versprochen  worden,  dass  sie  wieder  den 
erbfeündt  dienen  sollen,  welchess  sie  auch  versprochen.  Der 
bassa  von  Camienecz ,  schreibt  dem  gross  vezier,  dass  wan  er 
ihme  nicht  alsobaldt  genugsamben  succurs  schicket,  werde  er 
gezwungen,  die  vestung  auffzugeben,  oder  zuuerlassen. 

Raab  vom  25  Juny,  wirdt  mehrmahlen  folgendess  geschrie- 
ben: heünt  vmb  9  vhr  morgenss  kombt  kundtschafft,  dass  der 
feündt,  dessen  vortrouppen  sich  schon  gestern  bey  Dottis  sehen 
lassen,  mit  der  gantzen  armee  über  die  Donau  zugehen  gesin- 
net seye;  dahero  ist  vnser  armee  contramandiret  worden, 
vnndt  werden  also  wiederumb  gegen  der  Schutt  zurück  mar- 
chiren,  vnndt  so  weiterss  wan  ess  nothwendig,  Leopoldstadt, 
vnndt  Pressburg  beobachten,  auch  vns  mit  dem  Schultz  vnndt 
palatino  zu  conjugiren  nicht  vnterlassen.  Der  bassa  von  Wa- 
radein  stehet  annoch  bey  Neüheüsel,  die  Tartaren  aber  marchi- 
ren  besser  rechter  handt  gegen  den  rebellen  auf  die  bergstätte 
zu;  ob  sie  aber  in  dem  revier  waz  einige  tage  werden  stiell 
halten,  oder  weiter  gehen,  wirdt  die  zeit  geben:  der  Teckely 
ist  noch  bey  dem  gross  vezier,  zu  welchen  er  mit  sambt  der 
adelschafft  schon  zu  anfang  dess  monathss  Juny  ist  citiret  wor- 
den; vnndt  gehet  die  völlige  türckische  armee  über  die  Donau, 
so  ist  ess  auf  Leopoldstadt  angesehen,  vnndt  kann  sich  alss 
dan  Mähren  wohl  in  acht  nehmen. 

Vom  27  Juny  wirdt  von  Wienn  berichtet,  dass  der  jüngst 
angelangte  Teckelische  abgeordnete  dass  biessherige  armisti- 
tium  aufgekündet  habe;  worüber  er  abgeordneter  wiederumb 
von  hoff  abgewichen:  die  hostilitaeten  aber  sollen  erst  den  20 
July  (vermög  dess  tractatss,  dass  iede  parthey  vier  wochen 
vorhero  aufzukünden  verbunden  seye)  vorgenohmen  werden, 
man  zweiffeit  aber  ob  der  Teckely  sein  parola  halten  werde, 
weilen  auss  Vngarn  von  der  kayserl:  haubt  armee  nachricht 
einlaufft,  dass  er  bereitss  5000  Tartaren  zu  sich  gezogen,  vnndt 
einen  streiff  in  Mähren  tentiren  dörfte,  ja  die  auss  Offen  17  huius 
datirte  schreiben  melden :  dass  er  Teckely  von  den  gross  Vezier 
zu  Essekh  wohl  empfangen,  vnndt  versichert  worden,  ihme  mit 
ehesten  die  vngarische  cron  aufzusetzen,  beynebenst  auch  alle 
Vngarn,  welche  ihme  Teckely  beyfallen  werden,  bey  ihren  güttern, 


'»17 

würden,  rnnd  freyheRen  zu  manuteniren ,  su  dem  ende  dersjvti 
BexgoUl  Beben  loeh  einem  andern  vornehmen   rebeflei   naehcr 

Stuelweisenburg  expedirrt  worden,  \ml>  dir  patenten  va\  publi- 
eiren  vnndt  die  magnaten  in  denen  kayserl  :  erblanden  auf  die 
Teekelis« -h,»  seithe  gebracht  werden  möchten.  Mute  tagen  ist 
dess  obristen  Hiceardi  Croaten  regiment  bei  Wiciin  vorbcy  mar- 
cbiret,  so  schön  zusehen  war,  in  denn*  dass  regiment  ball)  rolb 
vnndt  weitS,  vnndt  balb  blaw  vnndl  roth  auf  dass  zierlichste  .um- 
kleidet gewesen,  welcbcss  an  den  fluess  Leütta  gemustert,  vnndt 
gleich  zur  armee  beordert  wurde. 

Auss  dem  kayserl:    vcldtläger  in  Croaten   ist  naebricht  ein- 
pdoffen,   dass  selbigcss  gegen  den  Königssberg  stehe,   vnndt  be- 
funden sich  alldar  dass  Aspermont-Heüsser-vnndt  Melterische  re- 
gimrnter:     herr    general    von    Carlstadt    solle    annoch     ehistenss 
5000  Croaten  zu  bringen,  vnndt  vernimmbt  man  auch,   dass  von 
der  Vngarischen    adlschafft  2000   man   dabin  kommen  sollen :    die 
Türeken   aber   alldar   versamblen   sich  starck  bei  Canissa,  vnndt 
wollen  ihr  läger  gegen  den  vnsrigen  über   auff   den   berg  schla- 
gen,   ist   derowegen   zu   befürchten,  dass  dan  gedachtess   läger, 
weilen  der  feündt  die  vnserigen  mit  stucken  bestreichen  kundte, 
nicht  wiederumb  verändert  müste  werden.    Ihre  Durchl :  hertzog 
von    Lotbringen,    herr   general    Stahrenberg,    Leslie    vnndt  Ha- 
batta  befunden    sich  zu  Raab,    haben    selbige   vestung   visitiret, 
vnndt    an    denen    fortiticationen    einige  mangel  befunden,  dahero 
befohlen,    solche    schleunigst    zu    repariren;    vnterdessen    seindt 
die    Castell-  vnndt    Serbe  will  -  tragauner,  auch  Ladron-    vnndt 
Kberische  Croaten  regimenter     über   die   Waag  marehiret,    sich 
mit    dem    general    Schultz    zu    conjugiren.     Die    kayserl:    baubt 
armee      aber     wirdt    nunmehro     zu    Scharon     über   die    brücken 
vntcrhalb    Raab    passiret   sein,     vmb    daselbst   dess  gross   vezir 
vorhaben    vnndt    march     zu  observiren,    weil     man      vrrmuthet, 
dass    er  die  vestung    Raab    allaquiren    dörfftc;    dahero    der    herr 
general   von    Stahreaberg  lUkereitss   mit  5000  nrasquetiret  da- 
bin    coinmandiret      worden.      Die    liirckisehe     baubt     armee    aber 
solle     anuoch    zu    Offen    vnndt    Stuelweisenburg    campiren:    vnndt 
mit     rinnwlniimi:    der    eavalleria    auff   150    lausend»    mann    -e- 
Seklei     «ärieH:     dahero    hat    auch    der    hcrlzng     von    Lothrin-en 
^en  Lubomirsky    mit    seinem    corpo,    von    den»   (ieneral 


418 

Schultz  abgefordert,  vnndt  zu  der  haubt  armee  beruffen.  Den 
26  Juny  ist  abermahlen  ein  expresser  Courier  mit  schreiben 
nacher  Pohlen  abgefertiget  worden,  vmb  selbigen  könig  zu  di- 
sponiren,  damit  er  zeitlich  mit  seiner  armee  in  Vngarn  rucken, 
vnndt  zur  kayserl:  armee  stossen  solle,  vnndt  man  also  mit 
unitis  viribus  den  feündt  auss  dem  veldt  schlagen,  vnndt  ru- 
iniren  möge.  Die  mit  Chur  Brandenburg  incaminirte  alliantz 
tractaten  stehen  in  gutten  terminis:  also  dass  man  verhoffet, 
dass  nicht  allein  seine  Durchl:  sich  ehist  pro  imperio  erklären 
sondern  auch  die  cron  Dennemarckh  andere  consilia  nehmen 
werde,  nach  deme  die  herrn  general  staaden  von  Hollandt  dem 
könig  expresse  bedeuten  lassen,  dass  zum  fahl  er  nur  zwey  meil 
weegss  auss  seinem  territorio  rucken  werde ,  sie  ihme  feündt- 
lich  angreiften,  vnndt  mit  30  orlog  schiffen  den  Sund  infesti- 
ren  wollen.  Nichtss  destoweniger  machen  die  französischen 
grosse  kriegss  Verfassungen,  so  wohl  an  der  paar,  alss  dem 
ober  vnndt  vnter  Rheinstromb,  bey  kayserl.  hoff  grosse  ap- 
prehensiones ,  wie  wohl  man  vermuthet,  dass  selbiger  cron 
vornembstess  absehen  gegen  Luxenburg  aussbrechen  werde. 

Vom  1  Juli  wirdt  von  Wienn  berichtet,  dass  die  jüngst 
gedachte  delogirung  ihro  kayserl:  May:  wiederumb  eingestellet 
seye,  auch  noch  de  facto  nicht  determiniret  worden,  ob  die 
regierende  kayserin  hier,  oder  zu  Lintz  ihre  geburthss  woche 
erstehen  werde.  Den  29  passato  ist  herr  baron  Strattmann 
alss  neuer  österreichischer  hoff  cantzler,  nach  dem  er  vorigen 
tagess  dass  gewöhnliche  jurament  abgelegt,  von  dem  herrn 
obristen  hoffmaistern  mit  behörigen  formalitaeten  denen  öster- 
reichischen cantzleyen  vorgestellet  worden. 

Der  hertzog  von  Lothringen  ist  nach  geschehener  Visita- 
tion der  vestung  Raab  wiederumb  in  dass  kayserl.  läger  ge- 
ruckt, weil  sichere  nachricht  eingeloffen,  dass  der  gross  ve- 
zier  mit  der  gantzen  asiatischen  armee  zu  Stuelweisenburg,  so 
nur  acht  stund t  von  den  vns erigen  angelangt  seye,  welcher  die 
gantze  cavalleria  herwerthss  Raab  logiren  lassen :  sonsten  be- 
stehet der  einstümmigen  kundtschafft  nach  die  türckische  infan- 
teria  in  50  tausendt,  die  cavalleria  in  40  tausendt,  vnndt  die 
frontirer  völcker  auch  in  30  tausendt  mann  starck,  ohne  ieness 
corpo    so   in    Croaten  vnter    dem    vezier    von  Offen  in  bereith- 


419 

schall*!  stehet,  hör  treiilosse  Teckolv  aber  beföndH  s'wU  an- 
nocli  bey  dorn  gross  vezier,  vnndt  hat  denen  vnirai-i.scheii 
ständen  durch  ein  gcncral  manifestum  bedeuten  lassen,  dass  sie 
Oihrohin  seinen  befelrhen  vnndt  wallen  sich  siihmitlircii  sollen: 
wiedrigen  fahlss  sie  der  clisersten  desolat  ion  gewetftlg  titM 
sollen:  welchess  aurh  eine  solche  consternation  verursachet 
hat,  dass  haldt  darauf  die  gränitz  platze  Dnttis,  Pappa  vnndt 
Nesjuin  (narh  deine  kurtz  zu  vor  der  hertzog  von  Lothringen, 
die  miarnison  samht  der  artiglcria  herauss  gezogen  hatte)  sich 
an  die  Türeken  ergeben,  doch  mit  diessem  beding,  dass  solche 
örther  alsnirleieh  dem  Teckely  abgetretten,  vnndt  mit  seiner  mi- 
litz  besetzet  werden  sollten,  wie  dan  auch  geschehen.  Der  vezier 
von  OtVen  stehet  vngefähr  mit  25  tausendt  mann  noch  bey  Uara- 
can.  vnndt  sollen  seine  operationes  ienseithss  der  Donau  alssdan 
zugleich  anfangen,  so  baldt  der  gross  vezier  diessscithss  etwass 
tent iren  werde.  Hiengegen  hat  man  auch  vnserigen  orthen  re- 
solviret,  den  fürsten  Lubomirsky  biess  in  10  tausendt  mann  zuuer- 
stärken,  vnndt  selben  neben  einen  absonderlichen  corpo  der  vn- 
serigen vnndt  Pollacken  gegen  ermelten  vezier  in  Ober  Vngarn 
agiren  zu  lassen :  so  solicitiret  man  auch  bei  dem  könig  in  Pohlen 
noch  immerforth,  dass  selber  nur  mit  20  tausendt  mann  zu  vnse- 
rer  armee  stossen,  mit  der  übrigen  militz  aber  vnndt  denen  Cos- 
sacken,  welchen  man  von  dem  kayserl:  hoffe  zu  solchem  ende 
100  tausendt  reichssthaler  Übermacht  hat,  in  Podolien  agiren 
solle:  immittelss,  weilen  die  erste  gefahr  gegen  Raab  zu  sein 
scheinet,  alss  ist  der  herr  general  veldtzeügmaistcr  graf  von 
Stahrenberg  wie  schon  vorhero  gemeldet,  mit  5000  musquetirern 
alss  vollmächtiger  commendant  dahin  verordnet  worden,  welcher 
auch  bereithss  alss  ein  tapfrerer  heldt  alle  anstalten  zur  standt- 
halVten  gegenwähr  machet. 

\\  ienn  den  12  July  wirdt  von  gewisser  handt  folgendess 
geschrieben:  allhier  ist  alless  in  höchster  confusion,  in  deine  den 
7  huius  vnsere  cavalleria  bey  Petronella  von  dem  starken  feündt 
i ••  N  "ntriert,  zertrennt,  wie  auch  mit  verluest  einer  zimblichen 
mannschafTt  vnndt  pairage  in  die  flucht  gebracht  worden,  welche 
vnglöcksseeligc  zeittungen  dem  hiessigen  hoflf  dermassen  con- 
sterniret,  dass  ihro  kayserl:  May:  sich  gleich  in  einer  stnndt 
zur  abreiss  resolviret,    solche   auch  gcmelten  7  dito  nach  König- 


420 

statten  maturirct  hat ,  vnndt  wird t  sich  folgendtss  nach  Lintz  lo- 
giren.  Den  8  dito  marchirte  die  cavalleria  die  stadt  vorbey,  vber 
die  Prücken,  vmb  die  jenseitss  der  Thonaw  anhero  marchirende 
infanteria  einzuholen,  vnndt  zu  secundiren.  Von  denen  vnserigen 
sollen  ohne  viel  plesirte  gegen  1600  todt  geblieben  sein-,  der 
Türck  aber  oder  gross  vezier  würcklichen  Raab  belagert,  welche 
sich  ritterlich  wiedersetzen  vnndt  defendiren.  Gott  gebe  ihnen 
standthafftess  glück.  P:  S:  Gleich  kombt  warhaffter  bericht,  dass 
die  kayserl:  infanteria  auch  glücklich  sambt  der  artigleria  an- 
kommen, wie  auch  3000  Pollacken,  denen  wiederumb  ehistens 
7000  folgen  werden.  Im  übrigen  erwartet  man  auch  täglichen, 
lOtausendt  bayerische  völcker,  welche  in  hiesiger  Stadt  ein- 
quartiret  sollen  werden. 

Mehr  wTirdt  den  13  July  von  gewisser  handt  geschrieben, 
dass  nach  deme  ihro  kayserl:  may:  von  vnseriger  armee  auss 
Vngarn  durch  den  abgeordneten  grafen  von  Montecuculi  der 
zuuerlässsige  bericht  nacher  Wienn  überbracht  worden,  dass  die 
anmarchirende  türckische  völcker  denen  vnserigen  damahls  bey 
Raab  gestandenen  mann  schafften  mit  gewalt  weith  überlegen,  vnndt 
desswegen  die  vnsrigen  auch  dem  feündt  zu  weichen  bemüssiget 
werden,  massen  die  armee  durch  die  nacher  Raab,  Commorn, 
Pressburg  vnndt  andere  örther  detrahirte  besatzungen  vmb  ei- 
nen ziemblichen  theil  geschwächet  vnndt  zergäntzet  worden, 
so  haben  darauf  hin  ihro  kayserl:  may:  sich  von  Wienn  wie 
vorhero  gemeldet,  den  7  July  abendtss  in  höchster  eyll,  vnndt 
mit  wenigen  hoffstadt  wegbegeben:  vnsere  cavalleria  aber,  hat 
von  Raab  ihren  zurückmarche  nicht  mit  wenigen  verluest  der 
bey  sich  gehabten  pagage  gegen  Vngarischen  Altenburg,  vnndt 
nach  weiterss  geuohmen:  die  übrige  infanteria,  ist  mit  der  ar- 
tigleria in  die  Schütte  gangen:  Die  brücken  nach  sich  abge- 
worffen,  vnndt  nach  erhaltener  ordre  der  stadt  Wienn  mit  täg- 
lichen vnnd  nächtlichen  marchiren  zugeeyllet,  allwo  den  herrn  gra- 
fen general  Stahrenberg  dass  völlige  commando  über  die  stadt 
Wienn  albereith  conferiret  wahre.  Indeme  nun  kaum  dieser  suc- 
curs  (so  in  tausendt  musquetierern  bestanden)  angelanget,  auch 
die  contrascarpen  vieler  orthen  noch  mit  keinen  pallissaden  be- 
setzet, vnndt  vieller  anderer  Sachen  abgang  wäre,  wie  dan  auch 
auff  denen   basteyen   annoch    kein    stuck   aufgezogen,    noch    die 


421 

seihe  ahgchrrnnct  oder  rasirrt  wahren:  so  hat  der  fciindt  auf 
so  eingeholte  vnndt  erhaltene  kundlsehalTt  den  bev  llaah  gc- 
fastcn  poslo,  nach  etwa  vertuest  3000  mann  verlassen.  vimmII 
gleiehsamb  per  stratagrma  irnadrn  wreirss  mit  sengen  vnndt  bren- 
nen der  stadt  Wim  zugeeyllet.  wir  W  dan  aiieli  den  liJ.Iulv 
mit  mehr  dann  200  tausend«  mann  alldar  angelangt,  vnndl  bry 
diesen  edlen  inwolmern  die  vnrställ  (welche  einen  tag  vor- 
hero,  id  est  den  12  July  durch  die  lotringisrhc  völrkrr  MM 
befehl  herr  gencral  vnndt  rommandanten  Stahrenbcrg  dureh- 
IMI  mit  feüer  angestecket  vnndt  aussgebrennet  worden)  schnell 
durchgestraiffet,    vnndt   alless    wass  annoch  darinnen  anzutreffen 

irrausainb  angefallen,  vnndt  erbabrmlieb  niedergehawet. 
Den  14  dito  hat  der  feündt  angefangen  die  stadt  zum  er- 
st en  mahl  mit  rammen  zu  beschiessen,  sein  posto  vornemblich 
lxwn  rolben  hoff  vor  dem  burgk  thor  gefasset,  dahin  12 
schwere  stuekh  plantiret,  wie  dan  auch  dergleichen  10  bey  dem 
Sehawer  feldl:  garthen:  wie  er  aber  förnerss  mit  approchiren 
biess  in  die  stadlgraben  avanziret,  die  revellinen  vnndt  schan- 
tzen  mit  vnglaublichen  minier  arbeithen  theilss  gäntzlichen  ru- 
inirt,  theilss  höfftig  beschädiget,  die  Stadt  mit  steten  schiessen, 
fewer  cinwerffen,  vnndt  continuirlichen  stürmen  beängstiget, 
vnndt  endtlichen  mit  der  hülff  dess  allerhöchsten,  den  12  Sep- 
tembris  (an  einen  Sontag  nach  dem  dienst  gottess,  vnter  der 
elischen  causul :  suchet  am  ersten  dass  reich  gottess,  vnndt 
seine  gerechtigkeit,  so  werden  euch  alle  diese  dinge  zugeleget 
werden)  von  der  kayserl :  haubt  armee  vnndt  denen  auxiliar 
vülekern,  so  in  pohlnischcn,  bayerischen,  sächsischen,  fränkischen 
saltzloiinisi  lien  bestanden,  mit  erhaltung  einer  vnerhörten  vi- 
rtoria  vnndt  MoitlMg  dess  völligen  Iägerss  in  die  flucht 
schlagen,  vnndt  wiederumb  nach  62tägiger  belägerung  spött liehen 
von  Wienn  abgetrieben  worden ,  wirdt  solchess  suo  loco  in 
online,  mit  wahrhatTten  vmbständen  angezogen,  vnndt  kürtzlieh 
erkläret    werden. 

Snbaldt    nun   VVienn    belägerdt  worden,    endtstunde    in   Mäh- 
ren  aurh    eine  grosse    forrht  .     vornemblirh  .     da    man    alle    näehte 
liielin-    lieht    allein    grosse     vnndt     erschröckliehe    t'ewerSS- 

vrult   Wienn,   vnndt     noch    fernerss    in    Oesterreirh    sähe, 
sondern    auch    von  dar     bev    oilhn     iretter    die    HbMei   itfwkfl 


422 

erschallen  herte:  darauff  erfolgte  den  17  July  vnuersehenss 
frühe  vmb  8  vhr  ein  allarma  mit  grossen  geschrey  vnndt  we- 
heklagen, der  feündt  seye  vor  der  thür,  dahero  sich  auch  alless 
wass  nur  lauifen  kundte,  in  das  closter  salvirte,  welche  man 
so  tauglich  weren,  alsobaldt  mit  röhr,  musqueten,  luntten,  ku- 
gel  vnndt  pulver  versähe,  vnndt  so  gut  mann  in  eyll  kundte? 
zur  gegnwehr  rüstete.  Solcher  aufflauif  wehrete  biess  nach- 
mittag, vnndt  wusste  niemandt,  wo  der  feündt  herkomme,  oder 
obss  Türeken  oder  rebellen  wären,  biess  endtliche  kundt- 
schafft  einlieffe,  die  Rehellen  hetten  mit  rauhen,  morden,  sen- 
gen, vnndt  brennen  einen  aussfahl  in  Mähren  gethan,  sich  aher 
nun  mehro  wiederumb  über  die  March  zurück  begeben.  Ehen 
in  so  flüchtiger  begebenheit  befände  sich  annoch  hier,  vnndt 
zwar  in  schon  langwüriger  schwerer  leibess  krankheit  herr 
Coelestinus  Albert,  diesess  closterss  wohl  emeritirter  probst, 
sambt  dem  völligen  convent,  so  damahls  in  13  professis  huius 
loci,  vnndt  zweyen  novitzen  hestunde;  von  welchen  endtlich, 
damit  sie  nicht  allzugleich  täglich  der  eüssersten  leibessgefahr 
vnterworffen  sein  möchten,  ernenter  herr  Coelestinus  noch  sel- 
bigen tagess  11  der  hiesigen  professen  hiess  auff  weitere  re- 
solution  in  dass  gebürg  sich  nacher  Schwartzkirch  salviren, 
abschickte,  er  aber  Selbsten  sich  also  krancker  nachr  Brunn, 
vnndt  determinirte  allein  in  solchen  gefährlichen  zuständen  zwey 
patres  professos  bey  dem  clösterl:  stiefft  Raygern  zu  verblei- 
hen, alss  nemblich  P:  Matthiam  Michaelem  seniorem  loci,  pro 
administratione  sacramentorum,  vnndt  P:  Bernardum  Brulig  da- 
mahlss  bestelten  provisoren,  welchen  dass  völlige  closter  sambt 
allen  zuständen  anvertrauet  wurde;  von  denen  auff  Schwartz- 
kirch geflüchteten  professen  aher  seindt  nach  verflüssung  et- 
licher tagen  8  der  selbigen  alss  P:  Josephus  Vatter,  damahls 
prior,  P:  Christophorus  Boeck,  P:  Wenzeslaus  Richter,  P: 
Benedictus  Liebscher,  P:  Maximilianus  Fiebing,  P:  Coelestinus 
Toczinssky,  P:  Maurus  Pazaureck,  vnndt  Fr:  Procopius  Benda, 
nacher  Braunn  in  Böheimb  abgesändet  worden:  zu  Schwartz- 
kirch verbliebe  P:  Alexius  Cisselius,  alldar  administrator  vnndt 
pfahrherr  profess.  Rayhradensis ;  deme  noch  zwey  patres  pro- 
fessi  beygelassen  wurden,  nemblichen,  P:  Joannes  Sattenwolff; 
vnndt   P:   Placidus   Novotny,    von    denen  zweyen  novitzen  aber, 


423 

isi    eiMf    friede rumb  in  «lio  wolt  gangen:    «I«m-  liiert  aber  "ah- 
mmu  Petra  Schindler  ist  in    .im    orte    \umit   elotier   neben 

vorhero  BfMJttl  IV  pernardn  vnndt  I*.  Mallhia  .  iederzeit 
beständig  verblieben.  Vnlerdcsscii  continuirte  iminerfohrl  dieser 
vnruhige  rumor,  vnndt  wahre  damahlss  eben  die  zeit,  da  man 
sieh  mit  hindansetzung  aller  strengen  herrschung,  maislerlieh  ae- 
enmmodiren  tnussle.  indeme  man  weder  cont  ribut  ion  geben, 
weder  robollen,  weder  etwass  arbevthen  thäle.  vnndl  saute  ein 
iedweder:  anjetzo  bin  ieh  herr  vor  mich  Selbsten,  ess  wirdl. 
nicht  lanir  mehr  weren.  wer  weiss  wer  morgen  wiirthschafTtcn 
wird»,  umdt  wob  ieh  mich  vmb  diese  zeit  befunden  werde. 
Dahrro  dass  beste  mittl  zu  sein  schiene,  mit  denen  vnterthanen 
iilnmptVlieh  vnndt  gültig  zuhandeln,  ja  auch  die  selbigen  sambt 
weih,  kindern.  pferden,  viehe,  wägen,  vnndt  allen  haussgerath, 
nicht  ohne  sondere  Verlegenheit,  vnndt  mereklichen  schaden  — 
in  dass  Closter  einzunehmen,  nur  bloss  darumb,  damit  sie  auch 
bev  dem  selbigen  verblieben,  vnndt  solchess  nicht  zum  raub  (wei- 
cht ss  viel  mit  schmertzen  erwarteten)  lähr  stehen  Hessen.  Zu  wel- 
chem ende  dan  auch  etliche  150  mann  beschrieben  worden,  von 
denen  allzeit  tag  vnndt  nacht  30  bey  dem  closter  mit  musqueten 
oder  röhren  in  parato  sein  musten;  die  übrigen  aber  wahren  ver- 
pflücbtet,  im  fahl  der  noth  auflf  gegebenen  drumelschlag,  oder  lös- 
snng  der  doplhacken  alsobaldt  bey  dem  closter  zu  erscheinen; 
wie  sie  dan  auch  vornemblieh  aber  die  Märckler  redlich  thäten, 
aber  nicht  leichtlieh  vmbsonst,  sintemahlen  man  sie  dan  tätlich 
mit  i 'inem  trnnck  hier,  stuck  brodt,  wie  auch  zu  zeiten  wann  ess 
vonnölten  teil  wolle,  stuck  fleisch  belohnen  vnndt  begaben  hat 
müssen.  Solcher  tumult  wehrte  nun  fast  in  dic4wochen,  als... 
dass  man  wehrender  zeit  wenig  schliefe,  weder  an  essen  noch 
triincken  wen  in ;  gedachte,  vnndt  bev  tag  und  nacht  alle  str 
voller  fluchtigen  leüthe.  viehe,  ross  vnndt  wägen  sähe;  \imdt 
wahre  solche  verwirtbe  vnruhe  nicht  nur  aufl"  dem  landt  vnndt 
m  feldt.  ihr«  zu  Zeiten  grosse  fewer  (wie  aulV  dem  Maheherg 
geschehen)   zum    zeiiehen  einess    leimdtlichen    einfahK  indot 

wurden,   sondern   auch  in  denen  stallen  vnndt    vornemben     veshin- 
Iwo  man  zum  ö IVlern    mit    sehweron    stucken    s,.|\  e  ^..be  .    da- 
durch die    leülli  berufTte,     vnndt    also  jedermann  \or   den    leiiudt   zu 
fliehen,  vnndt  sich  tax  salviren  ermattete.     \m    bochfewerlichen 


424 

der  allerheyl:  jungfrawen  Mariae  himmelfahrt  erzeigte  sich  der 
himmel  etwass  klärer,  linderte  sich  diesess  martialische  wetter, 
vnndt  schienne  alss  hette  Maria,  Bellonam  vertrüben*,  welchess 
aber  nicht  länger  dan  9  tag,  vnndt  zwar  biess  auf  Bartholomäi  be- 
ruhete ,  alwo  mehrmahlen  die  trompeten  erschalten,  vnndt  wegen 
der  Pohlnischen  auxiliar  völcker,  die  da  täglich  in  grosser  an  zahl 
von  Olmutz  nacher  Brunn  vnndt  von  dannen  auf  denen  landt- 
strassen  gegen  Wienn  zur  kayserl:  haubt  armee  abmarchirten, 
sich  alless  wiederumb  in  eine  neue  vnruhe  verwandelte.  Ehe  ich 
aber  etwass  von  ermelten  Pohlnischen  march,  vnndt  dardurch 
dem  landt  zugefügten  schaden  vnndt  vngelegenheiten  melde,  wil  ich 
vorhero  deren  beschaffenheidt,  vnndt  wie  viel  der  selben  täglich  all- 
hier  bey  vnserm  closter  Raygern,  wie  auch  im  marckfleck  auf  der 
strassse  vnndt  zu  Möniess  vorbey  marchiret,  kürtzlich  erklären, 
vnndt  nach  wahrhaffter  verzeüchnuss  von  tag  zu  tag  specificiren. 
Den  17  July  hat  angefangen  der  pollische  march,  vnndt  ist 
allhier  ankommen  der  pollische  fürst  Lubomirssky  mit  grossen  — 

9  fahnen  reütterei ,   vngefähr  bey 3000    Mann 

Den  30  dito  —  2  fahn  reütter      260        „ 

Eodem  die  —  2  fahn  musquetirer       300        „ 

Den  24  Augusti  ist  der  vnterfeldtherr  Jieannsky 

angekommen  mit  30  fahnen  reütter 11.000       „ 

Item  mit  —  10  fahnen  dragoner 5000       „ 

Den  25  dito  —  1  fahne  reütter 100       „ 

Den  26  dito  —  1  fahne  dragoner 100       „ 

Den  27  dito  —  2  fahnen  reütter 140        „ 

Den  28  dito  ist  ankommen  ihro  königl:  may: 
selb«ten  Joannes  tertius  vom  geschlecht  Sobiezky,  mit 
seinem  altern  söhn  Jakob  vngefähr  von  17  jähren, 
bei  welchen  sich  armoch  befunden,  herr  castellanus 
auss  Liefflandt,  Conte  Maligni  der  königinn  bruder, 
der  kracowische  weiwoda  Polawsky,  der  kayserl: 
abgesandte  herr  Czierowsky,  der  herr  graf  Schaff- 
gotsch,  vnndt  der  herr  adjutor  dess  closterss  Oliven 
cistertienser  ordens ,  alss  königlicher  aussleger 
vnndt  dolmetzer  der  brieffe ,  so  allzugleich  ihr  lager 
geschlagen  in  der  Wobrova  zwischen  Mödritz  vnndt 
Popowitz  nechst  Raygern,  mit  —  30  fahnen   reütter  10.000      „ 


425 

Den    80    «1  i t « »   ist    ankommen    der    nhcrfeldlherr 
Jahlannwskv.  mit  iroitljg  gTMMI  stiieken 

lt. in  mit         M  fahnen   reütter      (».000     mann 

Ilem  mit —  18  fchaWI  IftgWt      5.000  n 

Ihm  mit  M)  fahnen  fnessvolek 14.000  „ 

I  .«dem    die      ist    ankommen     die    künigl:    leib- 

quardi  mit    :   .   .   .  1  fahne  hevdnrkon      100  „ 

Item  mit    .    .   2  falmni    janitsrharen 200  „ 

Item  mit  —  ?  t'atui  vntersrhiedtliches  Volk     .  .  700  „ 

Den  ||  dito  -     3  Jahn  teMUl       200  „ 

Du  1   Septemhris  1  fahn  reütter 100  „ 

Item 3  fahn  dragoner 240  „ 

Item  pollisehe  Tartaren  mit  einem  pferdtschwaiff 

zu  fucss 120  „ 

Pen  2  dito  —  2  fahnen  dragoner    .......  140  „ 

Kodein  die  —  8  fahnen  fuess  volck 1000  „ 

Den  3.  dito,   Tartaren  mit  einem  pferdtschweife 

zu  fuss 150  „ 

Den  4.  dito,  2  fahnn  reütter     130  „ 

Item        „               „        2  fahnn  fuess  volck     .  .  160  „ 

Den  5.  dito           „        1  fahnn  reütter     ....  70  „ 

Item       „               „         2  fahnn  dragoner     .  .  .  130  „ 

Item.  Tartaren  mit  einem  pferdtschwaiff  zu  fuss  .  130  „ 

Den  6.  dito  „     „    2  fahnn  reütter 100  „ 

Item       „      „     „    1  fahne  dragoner 60  „ 

Item       n      „     „    4  fahnn  fuess  völeker    .  .  .  200  „ 

lttm.  Tartaren  mit  einem  pferdtschwaiff  zu  fuess  100        „ 

Dm  7  dito,  „     „    2  fahnn  reütter 140        „ 

Item       „      „     „    2  fahnn  dragoner 120        „ 

Den  8  dito    „     „    4  fahnn  zu  pferdt 250       „ 

Item.  Tartaren  mit  einem  pferdtschwaiff  zu  fuess  150         „ 

Dffl  9  dito     „      „    4  fahnn  dragoner 250        „ 

Ilrm      „        „      „    1   fahne  fuess  volk     100        „ 

1 1 «-in                           1    lalmc  Cossacken  zu  pferdt  100        „ 

Item,  Tartaren  mit  einem  pferdtschwaiff  zu  fueM  100       „ 
Den  10.  Septembris,  drey  parthev  von  adel.  mit 
adlerflieirel  \imdt    x «» ! I iir«*n  hämisch,  vnndt  pantzern 

bewaffnet,   mit   |   fahnen   zu   pferdt 1000        „ 


426 


Item  10  fahnen  zu  pferdt .  . 

Kern     2  fahnen  dragoner 

Den  11.  dito  5  fahn  zu  pferdt 

Item       „        1  fahn  dragoner 

Item,  Tartaren  mit  einem  pferdt schwaiff  zu  fuess 

Den  12.  dito  2  fahnn  zu  pferdt 

Item       „         3  fahnn  zu  fuess 

Den  13.  dito   1  fahnn  zu  pferdt 

Item,  Tartaren  mit  einem  pferdtschwaiff  zu  fuess 

Den  14.  dito,  1  fahnn  zu  pferdt 

Den  15.  dito,  1  fahnn  zu  pferdt  , 

Item       „         1  fahnn  dragoner 

Den  16.  dito,  2  fahn  zu  pferdt 

Den  17.  dito,  2  fahnn  zu  pferdt •   . 

Den  18.  dito,  1  fahne  zu  pferdt 

Den  19.  dito,  drey  parthey  von  adel,  mit  adler- 
fliegel,  vnndt  völligen  hämischen  vnndt  pantzern  be- 
waffnet, mit  6  fahnn  zu  pferdt 


Item  „  4  fahnn  zu  fuess 

Den  20.  dito,  2  fahnn  Kossacken  zu  pferdt 
Den  21.  dito,  4  fahnn  Kossacken  zu  pferdt 
Den  22.  dito,  2  fahnn  Kossacken  zu  pferdt 
Den  23.  dito,  1  fahnn  Kossacken  zu  pferdt 
Den  24.  dito,  1  fahne  Kossacken  zu  pferdt 
Den  25.  dito,  1  fahne  Kossacken  zu  pferdt 
Den  26.  dito,  2  fahnn  Kossacken  zu  pferdt 

Summa  der  reütter   ....    37.460  mann 
„        der  dragoner    .  .  .     11.260      „ 
«       der  fuess  völcker   .    17.280      „ 


700  mann 

120 

i) 

250 

55 

50 

n 

130 

» 

100 

55 

120 

jj 

70 

55 

120 

55 

60 

55 

60 

55 

50 

55 

100 

55 

100 

55 

70 

55 

[000 

55 

400 

55 

200 

55 

400 

55 

200 

55 

100 

55 

100 

55 

100 

55 

200 

55 

summa  summarum 


66.000  mann. 


Gerüst-  vnndt  anderer  vnterschiedlicher  wägen  seindt  in 
allem  aufss  wenigste  gewesen  32.000. 

Der  pferde  zusammen  in  einer  summa  sambt  der  reütterey, 
seindt  gewessen  über  400.000. 

Belangendt  aber  deren  bedienten  vnndt  knechten,  ist  dero 
Summa,  bey  den  wägen,  wie  auch  zu  pferde,  weith  höher,  alss  der 
völligen  Soldatesca  gestiegen. 


427 

Diese  biesshero  snrrilirirle  Minima,  ist  tätlich  (auscr  der 
schweren  stücke,  etlich  tausend!  vOiircn  .  vnndt  musquctiren ,  so 
null' mi.nis  »sc  passiret )  allhior  zu  lleygcrn    vorbrv   marrhi- 

ret;  vnndt  kau  lciehtlichen  erachtet  werden  ,  wass  einer  solchen 
menge  volck  fllll  viehe  ,  nicht  nur  auf  einen  oder  zwey  I 
sondern  continuirlich  über  vier  wimIicii  von  virtualirn.  wie  auch 
andern  Zubehören,  von  not  Im  sein  wolle.  Dan  obgleich  naeh 
anordnum:  «1er  kravsshaubtmannschaft  .  vnsere  vnlrrthanen  über 
50  stuck  viehe,  vnndt  liehen  hnllz  Iiew  vnndt  slhrn.  eine  zim- 
liche  aroga  gfUgthrfdi  vnndl  schmaltz  iu&km  müssen,  ist 
ilo«  h  solchess  elriehsamb  ein  law  gewesen,  vnndt  muste  annoch 
dass  closter  selbst  en  zu  proviandt  über  100  metzen  mchl,  600 
metzen  hoher.  15  küffcl  saltz,  vnndt  30  vass  hier  darreichen, 
welches*  cbenermassen  nicht  erklecken  wolte,  vnndt  wurde  an- 
noch neben  diesen  allen  dem  closter  Raygern  wie  auch  denen 
vnterthanen.  im  getraide  vnndt  andern  mobilien  über  4  tausendt 
gülden  schaden  zugefüget.  Dass  aller  beschwerlichste  aber  fihle, 
sieh  niemandt,  weder  auf  der  strasssen,  weder  in  dem  felde, 
weder  zu  hausse  blicken  durffte  lassen,  dan  eben  den  selbigen 
den  man  erhaschte,  hielte  man  vor  den  ienigen ,  der  da  spendi- 
reu  vnndt  aufftragen  solte.  Dahero  sich  dan  auch  eetliche  vestuniren 
statt,  vnndt  stättl  verwahreten,  die  marekfleck  aber  vnndt  dörfler, 
ob  sie  gleich  wüst  vnndt  öed  stunden,  doch  läßlichen  durchstreif- 
tet vnndt  dergestalten  durrhgriindet  wurden,  dass  auch  wass  man 
Miter  der  erde  verborgen  hatte,  anns  liccht  vnndt  in  die  taschen 
muste.  welrlirss  le\der  allzusehr  vnsern  marck  Raygern,  die  dörf- 
||f  Popow  it/..  ffnl— Slts,  Mindt  Uebeschowitz  betroffen,  welche  in 
mumll  \r;\Mislet  lelir  stehen  blieben,  vnndt  allwo  sieh  niemandt 
mehr  an  dass  lieht  wa«rcn  wolte,  sondern  theilss  in  die  wälder, 
die  meisten  aber  (naeh  deine  sie  auch  in  denen  wäldern  aussge- 
suehet.  vnndt  sehon  gegen  40  pterdt  sambt  wagen  .  saek  vnndt 
pack  verlohren)  in  dass  closter  mit  weih,  kündt,  haussrath.  pferdt 
vnndl  wägen  salvir ten  :  welche  man  auch  allzugleich,  so  lehrn 
man  nicht  alless  verlohren  haben  wolte.  durch  den  gantzen  pohl- 
nisrl  h   in  die   vier   vvochen  mit  gröster  vnirclegcnhrit   bey 

tag  vnndt   nacht  ein    vnndt    ausslassen.    vnndt    Flicht    ohne 
schaden  behalten    muste,   vnndl    schiene    damalss    «rewisslich  dieser 
geistlicii    orth     mein-    einen    proviandt-   oder   --cm  einen    gasthau.s* 
Archiv.   Jahrg.  1850.    I.  Bd.    III.  u.  IV.  Heft.  M 


428 

gleich,  alss  einen  closter.  Vnndt  eben  diesess  wahre  denen  vor- 
beymarschirenden  Pollacken  nicht  verborgen,  dahero  sie  vnss  auch 
zum  öfftern ,  so  wohl  güttig  alss  zu  zeiten  sehr  vngestümb  heimb- 
suchten,  die  doch  (obgleich  deren  fest  an  dem  closter  etlich  tau- 
sendt  perschon  durch  die  schräncke  marschiret)  niemahlss  einige 
gewalt  brauchten,  sondern  allzeit  mit  einem  gutten  worth,  stuck 
brodt,  oder  trunck  bier  zu  begüttigen  wahren.  Endtstande  auch 
mit  ihnen  dass  grösste  vnheil  wegen  der  räder,  die  sie  in  denen 
heüffigen  wägen  täglich  zerscheütterten,  vnndt  alssdan  nit  ablies- 
sen,  biess  ihnen  andere  eingehändigt  wurden,  vnndt  sie  fernerss 
ihren  marchss  beschleinigen  möchten.  In  solcher  begebenheit 
muste  mehrmahlen  dass  closter  Raygern  zu  proviandt  300  metzen 
khorn,  nacher  Brunn  einlieffern ;  ja  an  diesen  wahre  nicht  genueg, 
kurtz  darauff  khame  abermahlss  von  konigl.  tribunal  ein  decretum 
vnndt  wurden  aufss  newe  1000  metzen  khorn  gefordert,  vnndt 
zwar  mit  solcher  scherffe,  dass  kein  anstandt  wahre ,  biess  herr 
Coelestinus  Arlet  wiederumb  einen  reverss  auff  300  metzen  khorn 
von  sich  gegeben;  so  gleicherweiss  nacher  Brunn  eingelieffert 
muste  werden,  vnndt  künfftig  (wer  weiss  aber  wann)  zu  bezahlen 
solle  kommen:  über  diesess  alless  lieffe  auch  selbiger  tagen  von 
nuncio  apostolico ,  wie  auch  von  bischoff  zu  Olmutz  ernstliche 
decreta  ein,  mit  schärften  befehl ;  dass  alle  geistlichkeit,  zu  einer 
gewiessen  Türeken  stewer  (betreffendt  dass  biessthumb  Olmutz  20 
tausendt  reichssthaler)  den  hunderten  pfennig  vnndt  kirchen- 
schatz  vnfehlbahr  endtrichten  solle  ,  vnndt  wurde  vnser  closter 
Raygern  (vngeachtet  schon  vorhero  dass  selbige  eodem  anno  in 
Januario  250  fl.  zu  Brunn  erlegen  müssen)  mehrmahlen  in  so 
schwerer  zeit  mit  500  gülden  beleget.  Vnndt  solte  ernente 
summa  innerhalb  acht  tag  bey  dem  deputirten  commissario  herrn 
grafen  Josepho  Breüner  suffraganeo  et  officiali  ohne  alle  aussflucht 
(so  anderss  möglich  von  praelaten  Selbsten)  zu  Olmutz  ab  geleget 
werden.  Sintemahlen  aber  ernenter  praelat,  nemblichen  herr  Coe- 
lestinus Arlet,  damahlss  wegen  langwüriger  schwerer  leibesskranck- 
heit ,  nicht  perschönlich  erscheinen  kundte,  alss  bien  ich  alss 
derozeit  vnwürdiger  provisor,  mit  gewisser  information  den  6  Sep- 
tembris  (an  welchen  tag  pater  Joannes  Sattenwolff  professen  Raya- 
radensis  zu  Schwartzkirch  beym  P:  Alexio  mit  todt  abgangen) 
nacher  Olmutz    abgesändet   worden.     Vnndt  zwar   eben   zur   zeit 


ISA 

dcss     grossten     viiiicl!     aller    «refährlichsten     Polacken    marschess, 

li  (eh  von  dei  lelbjgtft,  durch  die  gttitae  hinreysc,  mit  «Tröster 

gtfehf   der    plerde.     vnndt     «l.ss    hev   mir    führenden  gtfMtM  ,     im 
ii    feldl    zum    offlern    licrenel  .    vnndt    angehalten    hin  worden. 
Aher  «loch  ir»  i  !i  endtlichen  mit    «Irr  hielff  (ioltess,    den  8 

IUI    ohne    allen    NgtoAgt«     schaden    zu    Olinutz    .'in  j     allwo    ich 
den   8    iiujus   IM)  gülden   rrynl.    ohne    rrspeel     einiger    excusat  ion 
crl.-cn    mnslc.    \\  oraulV  ich    mi«*h    dan    wiedernmh    nach    verrirh- 
■  ichc  den    10   diess.  an  ff  den    ruckweeg  verfügte  j   aher   nicht 
wie     vorhero   antV  allgemeiner    Strassen,    die    da    tag   vnndt   nacht 
mit    Pohlarken  beleget  wahr,  sondern  in  die  wälder,   anff  Kyretein 
zu.    allwo  ich  auch  ernenten   dilo  vngefehr  gegen  mitternacht  hin 
ankommen,   vnndt    von    denen   patribus  Praenionstratcnssern ,  de- 
ren damahlss  wegen   feündtlicher  gefahr  10  alldar  wohneten,   wohl 
empfangen  hin    worden;  von  danen  hah  ich  mich  den  11  curren- 
nach  anffopfferung  der  heyl.   meess  nach  Brunn  salviret,    da 
ich  auch  vmh    12  vhr  mittagess  glücklichen  angelangte;  in  diesen 
aher  sehr  vnglückselig ,  dass  ich  herrn  Coelestinum  Arelet,  deme 
ich  wegen  verrichter  sache  relation  erstatten  wolte,  nicht  mehr 
beym  lehen  lande,  sondern  schmertzlichen  vernehmen  muste,  dass 
selbiger    den    andern  tig  nach  meiner  abreyss,   id  est  7  Septem- 
iriihe   vmh  ?  vhr  M  Brunn  verschieden,  vnndt  den   9  dito  zu 
rn  begraben  worden.  Worauff  ich  mich    in  so  schwerer,  vn- 
ruhiger.    vnndt  gefehrlicher  zeit,  ohne  haubt  trostloss  befündend, 
mit    höchster  consternation    eillendtss  nacher  Raygern  verfügte. 
vnndt    eben    aUs   ich    vermeinte   schon   ohne  alle  gefahr  zu   hauss 
zu  sein,  währe  ich  bey  nahe  fest   an  den   markileck  von  8  voll- 
gesoffenen  Pobacken  .   so  mir  mit  blossen  sähein  nachgesetzet  .  er- 
tappe!,  vnndt  zweiffelssohne,   nicht    one  vngelegenheit  oder  scha- 
den   endtk.ssen    sein    worden:    sintemahlen    alss   ich    ihnen    kaum 
endtrunnen,    sie  gleich   darauff  hinter   den   gasthauss   eine   andere 
saubere    calless   mit    schönen    pferden  von   Xicolspurg  angetroffen, 
selbe   nicht  allein    angegriffen,   vnndt    die   darauff    sit/.enden    per- 
schonen  mit  säbeln  beschädiget.   mhkU  abgetrieben,   sondern  auch 
Im   «alless  samht  pferden   sack    vnndt    pack   mit   gewalt   endtiuh- 
ret.    AUs  ich    ebenennassen    diesen  vnheil    entgangen  .    wurde   mir 
kläglichen  beigebracht,   wie    dass   die  Pollacken  ammch    continuir- 
licli  arger   vnndt   ifger    y.uw  ürthschafften   anfangen,   erführe  auch 

29  • 


«0 

in  der  thadt,  dass  nun  mehro  die  selben,  nach  deme  die  victualien 
«-äntzlichen  abgingen,  sich  also  wildt  vnndt  vngestümm  erzeigten, 
dass  auch  dass  clösterl:  gasthaus  (allwoh  noch  biess  dato  ein  zim- 
liche  menge  getreidt,  wie  auch  wein,  vnndt  vnterschiedlicher  haus- 
rath  zu  fünden,  so  wegen  stetten  marsch  vnmöglich  zu  salviren 
o-cvvessen)  in  gröster  gefahr  stunde,  dan  solchess  wurde  vnabläss- 
lich  dermassen  beänstiget,  dass  endtlichen  niemandt  darinnen  ver- 
bleiben kundte,  vnndt  auch  alle  fenster  vnndt  wass  sonsten  möglich 
war,  von  dennen  in  dass  closter  nächtlicher  weile  salviret  werden 
muste,  die  weilen  alle  die  jenige  di  da  vor  bey  marschirten,  derin- 
nen  zu  sein  verlangten,  vnndt  da  niemandt  obhanden  wahre,  würffe 
dass  losse  gesündl  (so  gemeiniglieh  bei  der  bagage  hinterstellig 
bliebe)  nicht  allein  hauffig  mit  steinen  in  die  fenster,  sondern  schös- 
sen auch  hinein,  vnndt  durchbrachen  zum  öfftern  die  thöre,  willenss 
den  keller  vnndt  getraidt  casten  heimzusuchen,  vnndt  auszuplün- 
dern-, wurden  aber  wunderbarlicher  weisse ,  iedertzeit  von  denen 
neüanmarschirenden  officirern,  die  man  dass  geistliche  hauss  zu 
schützen  bittlichen  ersuchte  mit  bastanata  belohnet,  oder  aber 
wan  man  kein  hinterhalt  mehr  spürete,  von  den  vnterthanen  mit 
gewalt  abgetrieben,  eben  nicht  in  geringerer  gefahr  stunde  der  clö- 
sterl: mayrhoff  zu  Klein  Rayger,  auss  welchen  dass  riendt-  vnndt 
schaifviehe,  erstlich en  in  dass  closter,  endtlicher  aber  gar  nachr 
Radusskow  salviret  musste  werden ,  jedoch  obgleich  ebenermassen 
alldar  eine  ziemliche  menge  habern  vnndt  heü  zu  finden,  auch  zum 
offtern  angefahlen  wurde,  ist  doch  solchess  alless  intast  verblieben, 
vnndt  auf  diese  weiss,  wie  dass  gasthaus  geschützet  worden. 

Sonsten  anbelangendt  dero  kriegss  disciplin,  mundirung 
vnndt  wandelss,  hielten  die  gegenwertigen  officirer  zimliche  Ord- 
nung ,  vnndt  gutte  absieht ,  schienen  auch  sambt  den  adel  ein 
sehr  höfflichess  volk  zu  sein  ,  vnd  wahren  so  wohl  in  der  kley- 
dung,  alss  waffen  vndt  pferden  prechtig  mundiret;  vornemblichen 
aber  der  jenigen  über  2000  von  adel  würdig  zusehen  ,  deren 
jeder  mit  zweien  adlerfligeln  befliegelt,  von  dem  helmb  dess 
haubtss,  biess  auf  die  knie  in  schönen  hämisch,  mit  zwey 
paar  pistolen,  einer  musquethon,  oder  gezogenen  kurzen  stutz, 
sabel  vnndt  copyao  bewaffnet,  auff  extra  ordinari  stareke  gros- 
sen vnndt  schönen  pferden,  eben  mit  glantzenden  pantzern 
geziehret,  in  gutter  Ordnung,  mit  herrpaucken  vnndt  trompetten, 


431 

mehr    prangeten   alss    marschirten.    I>ie     königl     lribc|iiardi     war 

gleienei  weine    eil    htfHfhnfr    murililMeii    wohl    mnndirteei 

volk.  muuII  bestünde  in  Pollackcn  ,  Huessen  ,  INimerincken, 
miihII  Hrandebnrirern  stank  über  lOOO  mann,  so  mit  hcrrpau- 
cken  vnmli  trompeten,  wie  aurli  theilss  mit  drnmel  vnndt 
sehallemcy  daher  ritten  .  vnmlt  vjnlle  ordimn»;  hielten.  Die 
anrure  reytterei  so  wohl  in  ier  pelicey,  ilee  nanneekafl  vnmlt 
mundirting  etwass  vnglcich  .  dan  viel  lalmii  der  icniiren  wahren 
wohl,  vnndt  /.war  deren  von  adel  in  wallen  vnmlt  panl/.er  nieht 
Yügleich  ,  wie  auch  annoch  darüber  mit  plit/epleilen  vnndt 
schonen  heütten  mundiret,  vnndt  hielten  Iheilss  mit.  herrpauckcn 
Mindl  troni|ietteii .  theilss  aber  mit  drumcln  vnndt  schallcmcyen 
B  Ordnung.  Mehr  wahren  viel  fahnnen  mit  gewähr,  vnndt 
schönen  langen  eolleten  auf  deutsche  manier  mundiret,  hielten 
aueh  dem  selben  üiitte  Ordnung,  vnnd  marschirten  allein  mit 
herrpancken  vnndt  trompetten.  Wiederumb  marschirten  theilss 
Jahnen  mit  vnterschiedlich  vermischten  gebehr,  nemblichen 
piitsebpfeihl  ,  eardabinern  ,  säbeln,  vnnd  copinen  bewaffnet  in 
•rinnng  mit  herrpauken  vnndt  trompeten  daher;  andere  aber 
saht*  man  hergegen  ohne  copinen  vnndt  carbinen,  allein  mit  dru- 
iii«  I   vnndt    schallameyen ,     pistollen    vnndt    pfitschepfeilen ,     oder 

mit  copinen  vnndt  einer  ientzigen  pistollen  so  sie  an  stadt 
•s    earbinerss    an    der  Seiten  führten  ,  ja    viel  allein  mit  dem 

.    oder    pfitschepfeil ,    oder   einen    hantzari    ohne    alle    ord- 

iiiiii^.      drumel      vnd      srhallamavenschall      dahero      marschiren  : 

Miiult     innre     pewiaeliell     Itie   vorhero    gemeldet    vnter   erneuter 

.     nieht    ein    schleehler   vntersebiedt.    I > i o  dragnncr  wah- 

Mnistentheilss  so  wohl  mit  grwöhr  nemblicber  pistollen, 
musijm  ti  i)  .  vnndt  llienten  .  wie  auch  klrydung  anff  deutsch 
mundiret  :  theilss  aber  führten  neben  den  sabel  allein  musqueten 
niec  aber  an  Stadt  deren  lange  llienten  röhr  vnndt  hatten  vor 
ihnen  auf  ier  seilten  endtweder  einen  hant/ari.  oder  groese 
hnlly.acht--  hielten     aber   glitte    Ordnung    vnmlt    mar- 

■eUeHei  theilss  mit  drummcln  vnndt  schallameven  ,  theilss  aber 
allein  mit  drummel  ,  oder  seliallameven  daher.  Di»'  fneee  völ- 
eket  ihlea    ^ i < •  I    der  lelbtgeo    wegen  grosser  biet/,    mehr 

■     alss    dess    tagess   ihren    mareh   l  hat 

Man     »olche     nicht   80    genau     kennen    <»bs.-r\  imn  .      doch    so    fiel 


432 

man  beobachten  mögen  ,  seindt  die  meisten  ein  frischess  (mit 
säbeln ,  musqueten  oder  langen  flientenröhr,  vnndt  picken) 
wohl  mundirtess  volck  gewesen  ,  deren  spiel  instrumenta  wah- 
ren drummel  mit  schallamey ,  vnndt  hielte  gutte  Ordnung  ; 
viel  aber  hergegen  schienen  auch  ein  vnversuchtess  zerlumbtess, 
abgemattess  vnd  schlecht  mundirtess  volck  zusein,  hatten  neben 
den  sabel ,  endtweder  musqueten  ,  röhr  ,  oder  halbe  picken, 
wie  auch  nicht  weniger  morgenstern,  hantzari,  oder  grosse 
honnakische  priegel  ,  marschierten  allein  mit  drummel  oder 
schallamey  oder  aber  gar  stiell,  hielten  auch  schlechte  oder 
ja  gar  keine  Ordnung;  vnndt  sahen  viel  der  ienigen  mehr  denen 
ziegeynern  alss  Soldaten  gleich:  die  müheseligsten  creaturen 
aber  vnter  ernenten  fuess  völckern  wahren  anzusehen  die  Tar- 
taren ,  so  der  pollischen  cron  vnterworffen ,  vnndt  von  denen 
Polacken  in  harter  sclauitaet  gehalten  werden,  welchess  zwar 
ein  wieldess  sawersichtigess  vnnd  barbarischess  volck  ist ,  doch 
schlechte  Soldaten  zu  sein  scheinet ,  führten  an  Stadt  dess 
fahnness  auf  einer  langen  Stangen  rosschweiffe ,  vnndt  hatten 
anderss  kein  gewähr  ,  weder  drummel  noch  schallamey,  alss 
bloss  allein  hantzari,  oder  grose  priegel;  deren  officierer 
aber  vornembstess  gewähr  vnndt  zeichen  wahr  ein  spiess ,  auff 
die  manier ,  wie  bey  vnss  die  schweinschneyder  zutragen  pfle- 
gen. Sonsten  seindt  ernente  Tartaren  zwar  Christen  vnndt  meisten- 
theilss  catholisch,  aber  sehr  abscheuliche  fresser;  vnndt  wahre 
dero  bestess  leckerpissel ,  ross  oder  fihle  fleisch,  welchess  sie 
auf  dass  fewer  warffen  ,  vnndt  nicht  halb  gebratten  mit  gros- 
ser begirdt  dass  ihnen  dass  blut  über  dass  mauhl  herab  rahne, 
vngesaltzen  hinnein  frassen.  Anbelangendt  aber  der  Pohlacken 
wie  auch  Cossacken  speiss ,  wahren  ebenermassen  viel  der  sel- 
bigen in  essen  nicht  gar  zu  delicat,  vnndt  erzeigten  sich 
mit  einen  worth  sehr  gefressig ,  nahmen  aber  mit  schlechter, 
vnndt  zwar  mit  einen  stuck  brodt  ess  wahre  weiss  oder  schwartz 
verlieb  ,  vnndt  wie  ich  zum  öfftern  mit  meinen  äugen  gesehen, 
assen  sie  nicht  allein  gesaltzenen  speck  vnndt  feistess  schweinen- 
fleisch  also  rohrer ,  sondern  steckten  auch  alless  wass  sie  nur 
ansahen  vnndt  ergrieffen,  wie  die  kleinen  kinder  in  denn  mundt, 
vnndt  versuchten,  ob  ess  sich  liesse  essen;  dahero  dan  auch 
weder  krauth  noch  khol.    weder  rueben  noch  möhren  von  ihnen 


433 

sieher  verblieben  .  vnnd  verzehrten  snlchess  alless.  ohne  fewcr; 
miihH  \im;rk«»rhter  :  «He  grossen  srhweinplufzcr  ,  so  kaum  hall) 
aeitig   vnndt     erwachsen,   assrn   sie   also    roher :    wurden  sie  ihnen 

Ifctr  gir  m    ifehr,    n   schnitten  iic  die    selbig-   ngüdieltor 

sturk\\e?ss  in  einen  toptV  oder  khessel,  gössen  milch  oder 
■tlckci  darauf,  kochten  sie  «in  wenig,  vnndl  gOOOCOlJM  mit 
BrOlBen  appetit.  Dir  obstgärten  vnndt  weingirtcfl  (obgleich  da- 
mahlsg,  alss —  Julio    vnndt    AlgftCtO    last     nirhtss    oder   aber  gar 

irtaitj  Mutig)  IhJei  sie  wie  die  piennen  ahn.  vnndt  blieben  weder 

neb    Weinreben  vnberührter    fiel   weniger  vnheschädiirter. 

dan  sie    wahren    nicht    allein    mit    dem    rMOÜtigCl    vnndt     härtet 

w  eintrauhen     nicht     hegtltget  <     sondern    schnitten     auch    mit    dem 

selben    die    reeben    ab,     wurfTen    sie    auf  die  wägen,    sonderten 

alssdan     die    schwarlzcn    die    sieh    gleich    anfiingen    zuferben,   von 

den    iretM  ^endt,    die     schwarlzen     währen    schon   zeittig, 

vnndt     um     seihige;     die     weissen    aber     steckten  sie  wie   die 

M   \  hereinander  in  die   sacke,  sagendt,  sie  wehren  noch  hart 

vnndt  <:utt  zubehalten,  biess  sie  wTeich   wrurden  ,  vnndt  sich  eher 

MM   lieciei  :   ja  wass  noch  mehr  ist,    von  denen  hollerstauden 

vnndt    attichen  ,     sambleten    sie   gleicherweiss  die  beer,     die  da- 

mahlss    gleich  bedienten   schwartz    zu  werden,    vnndt    sagten   ess 

n    glitte    weinberl,     so    ihnen    in    den   veldt   gedörter    wohl 

n    würden;     die    grünen     vnmurken    assen    sie  vngeschelter, 

ohne    nltJ     vnndt    essig,    den    salat    aber  wurfTen   sie    mit  allen 

vnflath    in    ein   sehoff,  gössen    mileh   oder  molcken  darauf,   vnndt 

wahre    ihnen    eine  angenehme    speiss.   Sahen   sie  etwan  aulT  einen 

mittelmässiiren    paum    zwey     oder   drey  zweschpen    oder    karlat- 

die  sie   nicht   erreichen  kundten  .  so  hauten  sie   den  selben 

mit    dem  sahel    vmb:     vnndt     eben     diessess   theten    sie,    wegen 

«iiMn  .int/.i-rn   rameittigee  apffl,  pyri  oder   pfersig;  von   denen 

ii      |»nimen    aber    schlugen     sie    alless    vnndt  iedess    pladt 

herab,     steckten    p\  rn  .     öpl'fl.     marillen .     zweschpen  .    quitten  . 

ßhe     nüsse,     vnndt     alless    WIM    sie   antra  (Ten    durcheinander 

in    die    sacke,    vnndt    Hirten    wie   vorhero    gemMet,    nicht     allein 

in    iet  ,iidt.    \umll    fehlem  .    sondern  auch  in  irärlm.    vnndt 

I     einen  vinrset/.liehen  schaden  j    ers.lii.ne  auch  klarlich. 

ier   jeaigei     in   ihren    landt    wenig    obst    vnnilt  fruchte 

Im  sie    die    halbgewachsenen   grünen    welische 


434 

nüsse,  deren  ess  damahlss  eine  grosse  mänge  gab  ,  vor  öpffl 
anbiessen,  vnndt  ihnen  darmit  dass  mauhl  vnndt  angesicht  ab- 
scheulich bemahleten,  welche,  wan  sie  ihnen  endlichen  gar 
zuspehr  wurden  ,  wurffen  sie  die  selben  mit  fünstern  gesicht, 
vnndt  gekrumbten  mauhl  von  sich  ,  vnndt  sagten  gorzky  iablko, 
diess  seindt  bittere  öpffel,  sol  man  doch  fast  lieber  ein  gewe- 
nedeitess  liebess  trockeness  brodt,  alss  der  gleichen  harte  vnndt 
wiederwertige  öpffel  essen :  wie  sie  aber  dass  brodt  in  hohen 
ehren  hielten,  vnndt  sich  zur  zeit  dess  schnietss  wegen  der 
menge  dess  damahligen  getreidtss  verwunderten,  kennen  wir 
leithlichen  erachten  ,  in  deme  sie  vnss  zum  ölftern  ,  alss  gott- 
lossen  leüthen  zuredten,  dass  wir  solchess  getraidt ,  oder  wie 
sie  sagten  ,  dass  liebe  gewenedeite  brodt ,  in  den  feldt  vnter 
den  freyen  himmel  stehen  lassen,  nicht  alsobaldt  heimführen 
vnndt  in  grossem  ehren  halten,  sagendt,  dass  wir  fauhle 
Deutsche,  ein  so  guttess  landt  zuhaben,  vnwürdig  wehren,  von 
welchess  wir  gott  den  allmächtigen  niemahlenss  gnugsamb  we- 
der ehren  noch  dancken  kennen  ,  vornemblichen  aber  darumb 
billig  zuthadeln  wehren  ,  dass  wir  wegen  einess  so  edlen  vatter- 
landss  oder  vielmehr  irdischen  paradeyss  wieder  den  erbfeündt, 
der  solchess  sambt  vnss  zu  vernichten  trachtet  ,  weder  streit- 
ten  ,  viel  weniger  (wie  sie  alss  frembdlinge  vor  vnss  freywillig 
thun)  vnser  leben  darbitten  wollen ,  vnndt  vnss  also  vor  den 
christlichen  glauben  zufechten  vnndt  zusterben  förchten:  zum 
beschluess  ist  zubeobachten  ,  dass  gleich  wTie  ich  vorhero  in 
anfang  gemeldet,  vnter  denen  Polacken  vnndt  Cossacken,  so- 
wohl in  der  mannschafft,  alss  pollicey,  vnndt  kriegss  discipiin 
ein  grosser  vnterschiedt  zufünden,  also  auch  kennen  mit  nichten 
wegen  biesshero  ernenten  fläterey  alle  vnndt  iede  beschuldiget 
werden,  vnndt  seindt  der  gleichen  excess  nicht  von  denen  hertz- 
hafften  Soldaten  vnndt  tugendhafften  männern  ,  sondern  gesündl 
vnndt  gemeinen  pöffl  geübet  worden  :  welche  ich  hiemit  allzu- 
gleich fahren  Hessen;  vnndt  mich  wiederumb  zu  der  kayserl. 
armee  wende,  von  dannen  aber  nach  der  biesshero  von  den 
Türeken  belagerten  Stadt  Wienn,  vnndt  darauff  glorwürdig  er- 
folgten endtsatzung  zueylen  nicht  vnterlassen  werde. 

Nach   deme  von    anfang   der  beängstigten  stadt  Wienn,    so 
den  13.  July  von  den  Türken  belagert  worden,  alle  posten  vnndt 


M5 

rourier    ftieSI    acht     wuclini    ah-.sehnil  ten  .    vnndt    gonr blossen  ge- 
u:  lanlVl  » •iwlllii'lini  m>ii  TIiuIIii  berieht  »in.    dtM  den    S.    Sep- 
tembris   miii    (Irr    kaxserl.     arince    etlieh    regimrnter      s.inih«     denen 
Pohlacken.  vnndt  rhursarhssisrhrn  ahlar  bcvThulln  über  die  Donati 
Nl,    Mindt  aldar   stehen  sollen,    hiess  alle    troiippen    /.nsaniinen 
stoss.n.    Btf  WW    an.  Ii    \  erlan  llien  .    dass  der  herr   obriste    lle%s|er 
auf    JoSOphiherg    mit    1000     mann    rommandirlrn    reit  lern    vnndt 
turn    mit  gewsit  posto  gcfassl  habe:    die  Türken  sollen  weith 
1,  vnndt  BbCffiMM  w  <>lil  gl  fliehten  haben,  seindl 
ali.-r    von    ilime    nberhantlen    p-w  orflen ,  (»0    niedergemacht,   vnndt 
'♦    gefangene  dem  pohlischen    ktfnig   iiberbraeht    worden',    den  'borg 

teile  besagter  herr  obrister  Hey  ssler  besetzter  erhalten,  auch 

stnek    darauf  nehraeht .   vnndt    der  hed rannten    Stadt    Wienn 

ossung  durch  ein  rrossess  feller  reffeben  haben,  auf  welche«« 

i.ult  /.um  /.eichen  dass  sie  ess  verstanden  auch  drey  raeheten 
in  tic  helie  steigen  lassen:  vnndt  sollen  nun  mehro  die  trouppen 
schon  all-,  in  m  h  hiess  an  den  Wienner  waldt  gehen,  vnndt  endtlichen 
dir  völlige  armee  folgen,  die  kaiserlichen  sollen  diesseithss 
KohlenbergH  attaquiren.  die  königlichen  aber  rechterhandt :.  vnndt 
wie  man  glaobt,  vermischt  streitten;  Gott  gebe  glück  vnd  segen. 
dan  rngefehr  künftigen  Sontag  (id  est  den  12.  Septembris).  solle 
ief  blutige  tantz  anfangen,  vnndt  wirdt  kurtz  daraulT  zuhören 
vnndt    sehen   sein,    wer   herr   seye,    vnndt  den  sieg  von  den  aller- 

rten  erhalten  habe.  Ks^  ist  hohe  zeit.  Wienn  zu  endtset/en. 
dan  die  gefalur  ief  gross,  vnndt  der  feundt  hat  die  löblische  pasl ay 
n  hanffen  geworfen. 

Mrhrmahlen  wird!  von    10.  Septembris  conlirmiret  :    issi 

isess  die  rhur  sachssische   rolker  vnndt  polaeken   über  die 
Drallen  geschlagen«  drey  smekei  die  Donaw passiret,  wel- 

Ü6  \««lli_  nachfolget,    vnndt    seye  der   obriste  lleysl-r 

mit    .lli.  h    tausend  I  commandirten  gegen  den  Wienner  waldt  allbe- 
r.ilh    W(  »rangangen,    bey  \\  i.-nn    aber,    bellen    die    tiireken. 

geschfttn,     womit     lie     gleiehwobloi     ÜC     Stadtmauern     die 

it  bort  ni«bt  doreblfichen   können,   sehen  wegk  führen 

.    \nndt    wollen  jetzt    durch    miinen    springen    vnndl    slcrmen 

ass  rersnehen,  massei  lie  die  birg,  vnndt  Übler  pastey 

traut/.  Mite  rminirel  h .  1 1 » *  •  i  i :  .1.  n  \'l.  S.-p!  .ml.r.  SO  II«  dir  ni.lt  sei  mg  be- 
sagter Statt  1. 1 1 1 i i - .  t  werden,  OoK  -eh,-,  dass  ess  denen  efcristfl 


^36 

vvaffen  zum  besten  ausschlage :  sonsten  verlauthet  auch,  dass  zube- 
deckung  der  österreichischen  vnndt  mährischen  gränitzen  5000 
vnterm  commando  dess  herr  general  Schultzen  geleget  werden 
sollen:  vnndt  wiewohlen,  wie  vorhero  vermeldet,  herr  obrister 
Keyssler  mit  etlich  tausendt  mann  voran  commandiret  worden ,  so 
ist  doch  sein  einigess  dessein  nur  auf  den  zu  Dornbach  vnweith 
Herrnalss  mit  6000  mann  stehenden  Bassa  gerichtet;  ihme  zu  über- 
fahlen vnndt  ruiniren ;  wohl  aber  solle  herr  graf  Diinnewaldt  mit 
800  saltzburger  bawren,  welche  so  wohl  mit  hacken,  alss  röhren 
versehen,  den  Wienner  waldt  zudurchhauwen  voran  commandirt 
sein  worden;  allein  ess  wiel  auch  verlauthen,  dass  nechst  an  die- 
sem walde,  die  völlige  türckische  armee  campire,  vnndt  durchzubre- 
chen schwer  sein  möchte,  wessentwegen  einige  sagen  wollen,  dass 
vnsere  armee  bey  etlich  meilen  weith  den  waldt  vmbgehen  werden 
müssen,  ist  aber  weder  von  jenem,  noch  von  diesen  dato  nichtss 
verlässlichess  eingeloffen,  vnndt  wirdt  kürtzlichen  elwass  gewisserss 
vnndt  besserss  erwartet.  Der  fromme  capuciner  P.  Marcus  sagt 
man,  solle  sich  bey  der  armee  befunden,  vnndt  der  selben  mit  dem 
crucifix  vorgehen,  vnndt  sie  führen. 

Von  vnsern  mährischen  gränitzen  lauffet  ein  ,  wie  dass  das 
alda  stehende  landtvolk  noch  wohl  in  glitten  standt  sich  befunden 
thue,  jedoch  an  munition  etwass  gelitten,  so  aber  auf  anlangen 
des  herrn  landtsscommendanten  nit  allein  alless  wass  abgangen 
ersetzet,  sondern  auch  für  die  selbe  6000  fl.  übermachet  worden. 
Ess  wäre  vor  wenig  tagen  hr.  haubtmann  Dubsky  ohne  erhaltene 
ordre  mit  70  mann  denen  Sckaliczern  eingefahlen,  vnndt  ihnen  eine 
mühl  abgebrennt,  sich  aber  baldt  nach  dem  Rosaticzer  pass  zurück 
begeben,  welche  Sckaliczer  aber  noch  selbige  nacht  revange  gesucht, 
vnndt  diesse  70  mann  von  den  landvolk  an  ernenten  pass  über- 
fallen, 30  dervon  niedergemacht,  die  übrigen  aber  gefänglich  mit 
sich  genommen ,  davon  ihnen  jedoch  einer  endtrunnen  ist :  herge- 
gen  haben  wiederumben  die  vnserigen  den  vornembsten  radlführer 
zu  Skalicz,  so  derüevay  sein  solle,  niedergehauet,  vnndt  sonsten 
noch  vielmehr  zuschanden  gemacht.  Auss  dem  reich  wirdt  geschrie- 
ben, dass  zu  Cassal  ein  grosses  feürigess  zeichen  am  hiemmel 
gesehen  worden :  baldt  aber  mit  einem  grossen  knall ,  gleich  einess 
conccenss  zersprungen  seyn.  Der  pohlische  march  continuiret  noch 
täglich  trouppenweiss,  nicht  ohne  grosse  beschwärnuss  dess  lan- 


M7 

allermassen  schon  die  mcistei  dürffer  wie  auch  markfleke 
M  I  "ii.lt  l.ihr  stehen:  der  koiiiu-  aber  hat  die  Littawer  contraman- 
diret.  dass  sie  nicht  durch  Schlesien  \nnilt  Mahren  .  solidem 
durch  VaglTI  ireraden  weegSS  marsrhircii  sollen. 

Nun  11.  Sepleinltris  lanlVt  mehrinahlen  gewillt  nachrirht 
ein.  lau  brüte  »uff  die  nacht  die  u,anl/.c  kaysttL  annee  schon 
durch  den  Wienner  waldt  glückselig  passin  t  sr\e.  vnndt  nunmehro 

■halb  ilt'SI  In  i-t  ss  \nndt  waldess  gegen  Wicnn  vnndt  den 
türekischen  lauer  /.n  ffffbtfgei  vnndt  stiell  stehe,  so  »f\\  ieslich 
morgen  de8S  tagess  (i»l  est  den  {%  Srptembris)  den  Tiirrken  y.eit- 
lichen  aubegrüssen  nicht  vnterlassen  werden;  allwoh  ess  gewiss- 
lich  eine  blutige  aetion  geben  wirdt;  gott  gebe,  dass  es  vnser 
seithss  iLii.nliiilichen  ablauffe,  vnndt  die  christlichen  waffen  vnter 
poldo  primo  wieder  den  grausamben  erbfeindt    triumphiren. 

He\  n.  le  nss  wirdt  auch  berichtet,  dass  vor  etlich  tagen   der 

g  an ss  Pohlen  durch  einen  alten  gefangenen  Türeken  den 
irr  Silben  lassen,  dass  wofern  der  vezier,  von  der  ankunfft 
der  l'ohlaeken  bishero  vielleicht  nichtss  geheret  habe,  oder  wenig 
wissen,  er  ihme  hieinit  andeuten  thue,  dass  sein  alter  bekandter, 
nemhlichen  Joannes  Tertius  der  könig  auss  Fohlen  Selbsten  glück- 
lichen seve  ankoinmen.    perschönlich  ihro  kayserl.  may.  vnndt  der 

tenheit    zu    diensten    stehe,    vnndt    sich    hiemit    aller   deren 

feinden,   einen  abgesagten  feind  erkläre,  welchess  er  gegen  ihme 

BT,  a!ss  einen   erl/.leindt   der  Christen,  mit  der  hielff  gott.ss 

kürt /.lieh  \(»rder  ganl/.en  weldt  y.nerw  eisen  verhoffet,  her  anfgeblas- 

sene  vnndt  hochmütige  gross  rezier  lirss  ihme  königwiederumb  durch 

allen  Christen  sauen,    er  wisse  ess  gar  wohl,    dass  der    selbe 

mit     etlichen    Pobacken    bev     den   kleinen  haulVen   seye    ankommen, 

achte  ess  aber  st,  n  nichtss.  hat  er  könig.   sambt  den  kayser 

vnndt    ( "bristen   etwas*    wieder   ihme.   so   sollen  sie  mit    einander 

kommen,     vnndt    ihn    heimsuche*,     er    wolle    mit    freyden    warten 

\midl    sie   empfanden,    ihnen   anch    /.ugleich   erweissen,    wass   iaM 

aller  mächtigst.' ,    stärkste      \nndt  vniiherw  iindlichsle    ottomanische 

rei.h.    M,r  welchen  d  |f  g  a  ii  I  /.e  w  cid  t  er/.itlerrn  iiuiss.mil  bevstandt 

ihre«    ffftÜMm     prophelen     Machomelss    könne     vnndt     \  rrm.-ge. — 

üdtwordt,    alss  sie  den  könig  vorgetragen   wurde. 

•  er  hierüber  mit  heller  stimm,  vnndt  liese  noch  einmahl  den 
gross  vezier  durch  einen  gttingMMI  Tartar  andeuten:    er  soll,   ,»nf 


438 

die  hindern  röder  sehen,  vnndt  sich  erinnern,  dass  gleich  wie  er 
den  selben  vnndt  seine  Machometaner  in  Vkrain,  mit  der^hilfe  Got- 
tess  hat  lehrnen  dass  feldt  zwey  mahl  raummen  vnndt  flüchtig 
werden,  also  auch  hoffe  er,  den  selben,  alss  ein^Christ  der  da  in 
der  allerheilligsten  drey faltigkeit  glaubet,  in  dessen  'allerheilligsten 
nahmen,  dass  drite  mahl,  mit  dem  christl.  kayser  Leopoldo  primo 
glorwürdig  obzusiegen,  vnndt  ihme  sambt  seinen  anhang  vor  der 
gantzen  weldt  zuerweisen,  dass  der  sieg  nicht  in  gewald  der 
menschen  vnndt  gotteslästerlichen  tyrannen,  sondern  von  hiemmel 
herab  komme,  vnndt  hillig  denen  Christen,  alss  kindern,  fremden 
vnndt  erhen  Gottess  ertheilet  werde. 

Vnndt  eben  diessess  alless ,  ist  gnädiglichen  von  Gottbestättiget 
worden;  dan  den  14.  Septembris,  frühe  vmb  8  uhr  'passirte l! ein 
pohlischer  edelmann  bey  vnsern  chlösterlichen  gasthanss^immarck 
Raygern  vorbey,  welcher  von  pohlischen  könig  selbsten  in  aller 
eyll  alss  ein  Courier  nacher  Pohlen  zu  der  königinn  abgesändet 
worden ;  dieser  pohlische  gavalier  führte  ein  geringess  Iweissess 
fähnnlein,  auff  welchen  mit  güldenen  bustaben  folgende  worte 
geschrieben  wahren:  Deus  vicit  Wiennae  12  Sep.  1683.  vnndt 
erhielte  man  auch  mündliche  von  ernenten  Courier  sichere  vnndt 
gewisse  nachricht,  dass  vermittelst  beystandtss  dess  allerhöch- 
sten die  stadt  Wien  (nach  deme  am  nechst  verwichenen  Sontag, 
nemblichen  den  12.  Septembris,  die  blutige  haubt  action  in 
etlichen  stunden  gewehret)  nunmehro  glücklichen  endtsetzet, 
vnndt  der  feündt  biess  aufss  haubt  geschlagen  worden;  ja  dass 
schon  gestrigess  tagess  (id  est  13.  huius)  ihro  königl.  may. 
zu  Wienn  in  sanct  Stephanss  kirchen  dem  gottesdienst  sambt 
denen  churfürsten  vnndt  andern  gavaliren  andächtig  beygewoh- 
net,  vnndt  alda  Gott  dem  allmächtigen  zu  lob,  dank,  vnndt  ehr, 
dass  te  Deum  laudamus :  solemniter  singen  lassen.  Sonsten  hatte 
besagter  Courier  (der  da  wie  vorhero  gemeldet  von  den  könig 
selbsten  eyllfertig  expediret  worden)  nichtss  schriefftliches 
vorzuweissen,  sondern  führte  allein  zubestettigung  dessen,  einen 
güldenen  mit  diamant  besetzten  pockal,  so  dess  gross  vezierss 
trünkgeschier  gewesen,  vnndt  in  seinen  gezehlten  gefunden  worden ; 
mehr  ein  schöness  bargameeness  buch,  mit  güldenen  beschlagen  in 
rothen  sammet  eingebunden,  darinnen  überauss  schöne  gemahl- 
wercke  vnndt  absonderliche  kunststucke  zufünden,   wie  dan  auch 


439 

mterscKiedliche  Völker  \nmli  nationen  tracht  umdt  mutet gleich 
saml»  lebendig  endtworfeij  vnndt  in  arabischer  nprooli  ■eeehrioben 

wahren,  w  («lein  ss  buch  gleich«  r\\  eiss .  auf  einen  sielbernen  Insch 
.11  in  deSS  gross  vezierss  gezehltcn  gefunden  worden.  Diese 
vohrnehnte  stuck  wurden  pro  interim.  alss  WMtbtfU  ■pieken, 
oder  vielmehr  lebendig«  Betgt  «Irr  erhaltenen  victori  übersehiekel , 
mit  Vermeidung,  dass  ein  anderer  Courier  nachfolge,  so  den 
gantzen  vnndt  vorgegangene  aetion  sehrieflllieh  mit  wahrhatVtcn 
vmhsliimlcn  weitläufiger  eonlirmiren  wurde.  Wie  ilan  auch  gc- 
sehehen:  dan  den  15.  Seplembris.  folgte  Fnehrmahlen  ein  anderer 
Courier }  mit  sehreihen  an  die  Königin,  so  der  polnische  könig 
Selbsten  mit  eigener  handt  frantschesiss,  polisch,  vnndt  deutsch 
gesehrieben,   vnndt  von  wort  zu  wort  also  lauteten: 

„Der  allerhöchste  seye  gepriesen,  dass  er  die  Christenheit  wie- 
der den  erbfeindt  hat  obsiegen  lasen:  alle  stücke,  schätz,  gezehlte, 
vnndt  dass  völlige  läger,  so  nicht  zuschätzen,  ist  vnss  Christen  zu 
theil  worden;  wie  nit  weniger  diecamel,  pferde,  viehe,  schaff,  vnndt 
dergleichen,  so  der  feindt  verlassen-,  vnsere  Soldaten  thuen  sich  heut 
darein  theilen  vnndt  vntereinander  verkauften  ;  nicht  weniger  bringen 
sie  viel  gefangene  wohl  bekleidete  Türeken  biess  dato  ein,  welche 
auf  denen  schwachen  pferden  nicht  endtriennen  können.  Es  ist  eine 
victori  dergleichen  niemahlss zuhören  war.  Vnter  vnsern  kriegssvolk 
ist  anfangss  eine  forcht  endtstanden,  alss  ob  der  feindt  wiederumb 
zurück  keherete,  haben  auch  vnsere  constabler  auss  vnvorsichtigkeit 
an  etlichen  orthen.  dass  puluer  angezündet,  so  den  gantzen  tag 
überauss  grossess  gewüleke  gemacht,  doch  aber  hat  ess  keinen  son- 
derlichen schaden  zugefüget.  Der  gross  vezier  hat  sich  dergestal- 
ten  geflüchtet,  mit  hinterlassung  all  dess  seinigen,  dass  er  kaum 
auf  einem  pferde,  vnndt  in  einem  roek  sieh  retcrieret,  deme  wir 
zimlich  nachgesetzet ,  vnndt  baldt  erfasset  hetten.  Ich  bin  sein  suc- 
cessor  in  allem  seinen  vermögen  worden,  so  sich  ankleinodien,  geldt, 
vnndt  sielber,  auf  viel  millionen  belauft't .  vnndt  ist  auf  diese  weiss 
geschehen:  nach  deme  man  den  gross  vezier  nachgesetzet.  hat  man 
einen  von  seinen  cammerdienern  ertappet ,  welcher  alssbaldt, 
dess  gross  vezierss  läger  angewiesen,  so  in  einer  grosse  sjsj 
Warschau  oder  Lemberg  im  vmbfang  mit  überaus  köstlichen  vnndt 
schönen  gekehlten  bestanden:  ich  habe  alle  kriegss/.eiehen. 
gross  vezierss.  welche  sie  vnter  ihnen  pflegen  zuführen  bekommen, 


440 

einen  machometanischen  fahn ,  welcher  ihme  von  seinen  kaiser  in 
diessen  krieg  gegeben  worden,  ist  sehr  prächtig  vnndt  köstlich, 
vnndt  habe  solchen  ihro  pöbstlichen  heyligkeit  nach  Rohm  durch 
den  Pallanek  auf  der  post  überschicket.  Alle  wägen  so  überauss 
reichlich  mit  goldt  vnndt  sielber,  wie  auch  anderen  gallanterien  be- 
laden, nicht  weniger  von  diamanten,  perlen,  vnndt  der  gleichen, 
habe  ich  alless  bekommen,  vnndt  noch  viel  andere  Sachen,  so  ich 
noch  nicht  sehen  kennen,  vnndt  kommen  viel  leüth  auss  der  stadt 
Wienn,  vnndt  machen  sich  der  beüthe  mit  theilhafftig.  Der  gross 
vezier  hat  einen  überauss  schönen  straussen  gehabt  (welchen  er 
auss  seiness  kayserss  pallast  genohmen)  damit  er  vnss  nicht  solte  zu 
theil  werden,  hat  er  solchen  niederhawen  lassen;  es  ist  keine 
comperation  zwischen  der  beüthe  bei  Chocim ;  alless  ist  überauss 
viel  höher  zueschätzen,  mit  rubienen  vnndt  saphyren  versetzet, 
so  auf  viel  tausendt  zu  aestimiren  vnss  zutheil  worden.  Werden 
also  ihro  liebden  mir  nicht  sagen  können ,  wie  die  tartarischen 
weiber  zu  sagen  pflegen,  wan  die  männer  ohne  beüthe  heimkom- 
men ,  du  bist  nicht  der  Janek  oder  Hans :  Ich  habe  auch  dess  gross 
vezierss  sein  pferdt  mit  allen  zugehör  bekommen,  vnndt  wann  er 
sich  nicht  so  zeitlich  reteriret  hette,  wehre  er  vnss  Selbsten  zu 
theil  worden;  der  erste  nach  den  vezier  Rick  genanndt,  ist  todt 
geblieben,  vnndt  viel  andere  vornehme  türcken  mehr:  An  säbeln 
so  mit  diamanten  vnndt  köstlichen  kleinodien  versetzet,  vnndt  an- 
deren kriegssrüstungen,  ist  eine  überauss  grosse  menge  vnter  denen 
christlichen  Soldaten,  die  nacht  hat  vnss  verhindert,  dem  feindt 
weiter  nachzusetzen,  die  Janitscharen  haben  sie  in  denen  appro- 
chen  hintersteilig  verlassen,  welche  meistentheilss  in  der  nacht 
nieder  gehauet  worden:  Ess  wahre  ein  grosser  hochmuth  bey  dem 
feündt,  daa  in  dem  wehrenden  schlagen  mit  vnss,  hat  dass  andere 
theil  die  stadt  Wienn  auf  dass  hartiste  bestürmet;  sie  rechneten 
sich  ohne  die  Tartaren  auf  —  mann,  ich  aber  rechne  sie  ohne  die 

300  ? 

selben  gegen  JIL  mann.  Eine  gantze  nacht,  vnndt  zwey  tage,  ist 
dass  theilen  mit  der  reichen  beüthe  gewessen;  von  hiesigen  öster- 
reichischen armen  leüthen  besonderss  an  frawen  volck,  ist  viel 
niedergemacht  worden,  vnndt  viel  beschädiget,  ich  Selbsten  habe 
gestern  einen  überauss  schönen  Jüngling  von  13  jähren  alt  gesehen, 
welcher  erbärmlich  zerhawet  gewesen;  der  gross  vezier  hat  in 
seinen  läger  vnbeschreibliche  schone  lustplätze  gehabt,  eine  bad- 


Mi 

stuhc.  taitglrtea,  t'oniäne.  etntikeJ  hliMr,  fiyigq  et*  weiche 

in  ler  COnfusion  hin  vnndt  her  gelingen :  heute  (id  est  den  13.  Sep- 
temhris).  I>iu  ieli  in  der  sladt  WieM gtWQtM,  letl  menschen  Mgei 
haben  MI  niemahlss  gieh— ,  wass  für  arbeifh  vnndl  miennen  vnler 
denen  pollwereken ,  vnndl  so  gar  vnter  die  mauere  \nndt  eaftejM 
die  Türeken  gemacht,  vnndl  vnlrmr.ibrn  worden;  der  kayserl. 
pallast   ist    fast   glltl  zu  niehtss  geschossen  worden .   alle  Soldaten 

so  sieh  ritterlieh  gehallen,  schreiben  dieüe   -rross  victoi-i  6et1 

vnndt  vnss  zue:   alss  wir  nun  mit  dem  feiindl   anlimren   /.uslnitlen. 
so  hat  siehss  getroffen,  dass  dess  vezierss  seine  grosse  maelit  auf 
meinen  reehten  liege!  gedrungen,  der  linke  fliege]  vnndl  dass  corps. 
weil  sie   niehtss  zuthuen  gehabt,  habe  mir  baldt  assistiret ,   herr 
general    Waldeek     vnndt     andere    generalen    mehr,     haben     mich 
vmbfasset  vnndt  mir   besser  alss  die  Polacken  pariret.    Der  hertMg 
von  Lottringen,  vnndt  churfürst  auss  Sachsen,  seindt  heute  bev  mir 
gewessen  dan  sie  gestern  alss  nemblichen  12.huiusmitcommandiren 
zu  thuen  gehabt,  vnndt  nicht  mit  mir  ersehen  können,  welchen  ich 
durch  meinen  vntermarschallen  etliche  fahnenhusssaren  zugeben  ,  der 
wiennerische    commendant   herr  graf  von    Stahrenberg,  hat  mich 
vmbhalset  vnndt   einen   erlösser    genennet  ;    ich   binn  in   zweyen 
kirchen  in  der  stadt  gewessen;    die  gantze  gemein   ist   mit  freü- 
den    erschienen ,  haben    mir  die  bände  vnndt  den  rock  gekässset ; 
die    meisten  haben   wollen    aussruffen     vivat    rex    Poloniae, 
ich  habe  aber    die  deutschen  officirer  gebetten,  dass  solchess  vnter 
wegen    bleiben    möge ,    so    aber    gleichwohl    von  einen   hauffen 
aussgeruffen    Worden;  ich   habe   auch   den    13.    huius ,    bey   dem 
commendanten    gespeisset,    nach   diesem  mich    in   dass   geweste 
turckische  läger  begeben ,     dass  volck    aber   hat    mich    samment- 
lich    zur  Stadt  hinauss   begleitet  ;  die    forsten    kommen   auch  zu- 
sammen ,    vnndt   ihro  kayserl.  maj.    selbst en    hat    zur  wissen  ge- 
than,     dass     er    eine     meil   von   hier  seye,   ich  aber   habe    mich 
den    feündt    zuverfolgen    fahrt     gemacht:     ess    seindt    etliche   der 
vnserigen     in     dieser     occasion     geblieben,   besonderss   die    /.w»\ 
seindt     zubeklagen,     von     welchen     gegenwärtiger    abgesandter 
Courier   der    Dupar     aussführlicher    melden     wirdt.      der   stan.st 
Halskv  vnndt    vnterholV-schatzmeister,   deren   ohne   thrännen    rer- 
giessung     mafi    nicht   gedenken    kam:  ,    der   herfang    von   (  roy  ist 
vnter    kavsn-l.      auch     geblieben.     leÜMI     brnder     vniult     andere 


kk2 

fornehme    blessiret.     Der     capuciner    P.     Marcus    de    Avino  hat 
mich   nicht     genugsamb    küssen   khönnen ,    vnndt    sagt   er   habe 
über  vnsere   christliche  armee    eine  weise    tauben  schweben   ge- 
sehen:   wir   gehen    heüt    hinter    den   feündt   in   Vngarn  hienein, 
vnndt    die    churfürsten     wollen    von    mir    nicht    weichen.     Alss 
der    gross    vezier    gesehen ,    dass    er  alless   verlohren  ,    hat    er 
seine    söhne   zu   sich   beruffen,    weinete    wie   ein  kleiness  kindt, 
vnndt  sagte  zum  Cham,   errette    mich  wo    du   kanst,    deme    der 
Cham    geandtwortet,     wir    können   den    könig    vnndt    Christen 
schwer   endflühen ;  wir  müssen   Selbsten    sorgen  vnss  zuerretten. 
Wir  haben  alliier   grosse  hitze,  vnndt   leben  mehr  von  trüncken, 
allss   von    essen,    wir  haben  viel  wägen    mit  pulver   vnndt  bley 
bekommen ,  vnndt  weiss    nicht ,  mit    wass  nun  der  feündt  Schüs- 
sen wirdt  in    diesem  moment  bekommen  wir  auch  nachricht,  dass 
der  feündt   viel    vnterschüdliche   stücke,    so    er  salviren   wollen, 
von  sich   geworffen.    Der  fürst  von   Cassel ,    so  vorhero   erman- 
geldt ,  ist   nun  auch  zu  vnss  kommen  ;  vnser  volck  ist  den  ieni- 
gen   gleich  vnndt  ähnlich  ,    so    der  prophet  in  dass   gelobte  landt 
geführet ;  dem   könig  von  frankreich  habe   ich  etliche  zeillen,  wie 
die    Christenheit   wieder    den  erbfeündt    glorwürdig    obgesieget, 
geschrieben  ;    vnser   söhn    so   einess  vnerschrockeness  hertzenss, 
ist  niemahlen    einer  spannen   lang  weith  von  mir  gewesen ,  vnndt 
ist  frisch  vnndt  gesundt   nach  diesen  streitt;  ess  ist  auch  löblich, 
dass     ich    mit     dem    churfürsten   auss  Bayern ,    alss  bruder    in 
vertreüligkeit  lebe ,  besucht   mich  alle   augenblück ,  vnndt  alss  er 
gestern  erfahren,    dass    ich    beim   Stahrenberg  speisete,    ist  er 
alsobaldt    zu    vnss     kommen.    Vnser    söhn     Alexander  hat  sich 
dessen    zuerfreyen,     dass     seine    Soldaten    neben    den    kayserl. 
dess  vezierss  völcker  zertrennet,  vnndt  seine  fahnnen  zerbrochen, 
dem    churfürsten    auss  Bayern ,    welcher  gewiess  allzeit  bey  mir 
ist,    habe   ich    drey   maul  thier,    sechss    stucke,  einess    egypti- 
schcn    bassae    fahn ,    vnndt  ein  praesent  von  lautter  kleinnodien 
verehret ,  welche   er  seiner  Schwester    der  madame  Dauphine  alss 
dess    königss    von  Franckreich   sohnss  gemahlin    schicken   will, 
welche,  alss  sie    von  dem  könig  in  Franckreich  gefraget  worden, 
ob  ihr    herr  bruder  der  churfürst  von    Bayern  dem  kayser  suc- 
curss  geschicket?  geandtwortet:   „Er    thue  diess ,  wass   er   dem 
kayser  vnndt    dem  vaterlandt  zu  thuen  schuldig  währe:  gewislich 


I%3 

eine  überauss  grosse  menge  von  fahncn  vnndt  Standarten  scindt 
denen  feiindlirhru  türrkrn  vnndt  seinen  anhim^ein  abgenommen, 
viindt  von   unsere  christlichen    Soldaten   zusammen    g<  wor- 

den. In  summa  der  feündt  ist  nun  völlig  ruiniret  ,  alless  ver- 
lohren  ,  ausser  mit  den  leben  hatten  sie  hohe  zeit  sich  zu  s.t I- 
viren:  nun  so  lasset  alless  fröhlich  sein,  vnndt  Gott  dem 
allerhöchsten  daneken,  dass  er  denen  Mahometanern  nicht  zu- 
gelassen, vnss  spothweiss  zutragen :  ihr  Christen  ,  wo  ist  MMf 
Gott  ?  datum  in  gewesten  turekischen  lager  bey  Wienn,  den  13 
Septembris,  anno  1683. 

Mehrmahlen  wirdt  vom  13.  Septembris,  auss  der  von  den 
türeken  erlädigten  stadt  Wienn  folgendess  geschriben  :  beriehte 
hiemit  in  eyl,  dass  nach  deme  die  völlige  armee  auf  den  Koh- 
lenberg vnndt  andern  vmbliegenden  örthern  zeitlich  posto  gefasset, 
den  12.  Sept.  dass  löbl.  Marquis  Granische  regiment  commandirt 
worden ,  sich  mit  andern  battallionen  vnten  am  fuess  dess  ber- 
gess  zusetzen,  welchess  auch  gleich  geschehen,  vnndt  hat  for- 
derist diess  regiment  sich  gleich  an  dem  feündt  gehencket 
vnndt  zufechten  angefangen ,  sich  auch  sehr  wohl  gehalten ; 
deme  der  herr  obriste  Heyssler  mit  seinem  dragoner  regiment 
folgete,  auch  den  feündt  gleich  auf  der  lincken  handt  angrieff, 
wordurch  die  musquetirer  luesst  bekommen,  den  feündt  anfingen 
weiterss  zu  pousiren ,  der  könig  auss  Pohlen  saumbte  tufc 
auch  nit,  vnndt  brach  mit  seiner  armee  zur  rechten  handt 
herauss,  dan  der  könig  hatte  den  rechten  fliegel,  die  kays. i •!. 
den  lincken  die  reichss  vnndt  churfürstl.  in  der  mitte  ;  auff  dem 
lincken  fliegel  war  erstlichen  dass  gröste  fewer,  die  macht  im 
feündess  aber  zohe  sich  algemach  sammendlich  gegen  den  rechten 
fliegel,  dass  ess  also  aldorten  zimlich  hart  zuginge,  die  herrn 
Pohlacken  baten  baldt  die  oberhandt  baldt  die  Türeken,  endt- 
zwischen  sanibieten  sich  die  auf  dein  linken  fliegel,  vnndt  die 
in  der  mitte  dessgleichen ,  bezwungen  also  den  feündt  völlig 
hinter  sich  zuweichen,  vnndt  halfTen  die  grosse  vorthlhaftisr- 
k(  ihn  vnndt  tieffe  graben  dem  feündt  wenig,  dan  derselbe 
wurde  genöthiget,  dass  völlige  läger  vnndt  die  approchen  y.u- 
verlassen,  alle  stucke  fewermörsl,  pagage,  proviandt,  munitinn  . 
neben     allen     vnzehligen    zelten,     mit    einem    wordt,  dass  völlig. 

r  ist    den   vnserigen   MI    heüth    blieben:    so    viel    man    w.iss. 
Archiv.  Jahr?.    1850.   I.  Bd.   u.   III.    IV.   Heft,  30 


444 

ist  von  vornehmen  officirern  todt  der  printz  Moritz  von  Croy,  nit 
weniger  sein  bruder  der  feldt  marschall  ieüthenandt  durch  die 
schultern  geschosssen,  ein  graf  Pace  von  sachsischen,  vnndt  ein 
Trautmannssdorff  vom  schultzischen,  ohne  wass  man  weitter 
vernehmen  wirdt. 

Specification  der  ienigen  kriegssrüstungen ,  so  der  Türck 
(ohne  goldt,  sielber,  kleinodien ,  vnndt  den  völligen  schätz) 
in  seinem  läger  vor  Wienn  den  12  Septembris  anno  1683 
der  triumphirenden  christlichen  armee,  spätlich  verlassen 
hat  müssen.  Erstliche  4  tausendt  centen  pulver,  6  tausendt 
centen  bley ;  80  tausendt  metallene  handtgranathen ;  20  tausendt 
handtgranathen  eyserne;  100  tausendt  kramppen  vnndt  schauffein; 
20  tausendt  brandtkugeln;  116  tausendt  centen  lundten ;  59 
centen  hartz  vnndt  pech ;  20  centen  patrolin ,  vnndt  eine  über- 
auss  grose  quantitaet  leinöhl;  56  centen  saliter;  30  tausendt 
stuck  allerley  mienier  zeug;  60  centen  strick;  200  tausendt 
haarene  sandtsäcke;  80  centen  hueffeysen,  vnndt  hueffnägel; 
100  tausendt  centen  grosse  vnndt  kleine  patrien  nägel  ;  1000 
stuck  pech  pfannen ;  40  tausendt  stuck  schafffehle  ;  20  centen 
bindtfaden  ;  20  centen  camel-  vnndt  rosshaareneschnür;  20  tau- 
sendt stuck  allerhandt  manier  helleparthen;  40  tausendt  stuck 
sensen ,  vnndt  sichel ;  5  tausendt  Janitzschar  röhr ;  600  grosse 
sack  gespunnene  ,  vnndt  vngespunnene  baumvvohl ;  100  tausendt 
vngefuhlte  grosse  vvohlsäcke  ;  2  tausendt  grosse  eysene  platten 
zu  carthatschen ;  400  centen  schmeer ,  vnndt  inselt ;  2  tausendt 
janitzschar  pulversäck;  300  tausendt  lederne  pulversäck  ;  4  vber- 
auss  grosse  blosspölck  zum  glüenden  kugeln;  500  centen  vn- 
gearbeithess  eysen;  200  stuck  höltzerne  wageu  winden,  4  stuck 
ganze  carthaunen  axten  von  puren  eysen  wegt  eine  wenigist  20  cen- 
ten; 18  gantze  carthaunen  röder  von  puren  holtz;  8  tausendt 
munition  wägen;  3  tausendt  grosse  bomben ;  118  tausendt  vuter- 
schiedliche  stuck  kugel;  169  allerhandt  stucken  worunter  (ohne 
denen  ienigen  deren  man  täglichen  mehr  vnndt  mehr  fündet)  viel 
gantze  vnndt  halbe  carthaunen;  eine  grosse  anzahl  eines  manns- 
armss  dicke  sayl  zum  grössern  stuck  führen;  19  grosse  amboss; 
200  tausendt  brandt   röhr  für  grosse  vnndt  kleine  granathen. 

Wienn    von  15.  Septembris,    wirdt  geschrieben;    dass  ihro 
kayserl.  may.  vnndt  der  könig  auss  Pohlen,    den  14  dito  einan- 


445 
der  bey   BbertadoHl  empfangen  vnndt   itdi   ittadiger  vnterre- 

dung  sieh  wiederumb  bevrlaubet  haben,  vnndt  ist  drr  U * i 1 1 i ll 
gleich  mit  seiner  armee  forthgerucket,  vnndt  lial  seinen  marsch 
gegen  TrailtmannssdurtV  so  \iel  man  verspüren  können,  ge- 
nehmen. Die  Sachsen  marsrhiren  irledcrumb  zurück  nachr  hauss; 
die  Bayerischen  aber  verl)leihen  annoch  beständig  bev  def  kaxs.il. 
armee.  Sonsten  so  viel  man  weiss,  u  erden  ihr  kayserl  may. 
den  17  hujus  wiederum!)  von  hier  hienwegk  :  wass  aher  vnser 
armee  weiterss  vornelunen  wirdt,  stehel  zuerwarteu.  In  übrigen, 
ist  ein  solcher  abscheulicher  gestanck  alliier  zn  Wienn  ,  i!;«ss 
baldt  vnmöglich  zuverbleibcn,  man  hat  nicht  platz  die  blessirten 
vnterzubringen ,  vnndt  die  todten  zubegraben ,  die  arme  leüth 
liegen  auf  der  gasssen    wie  dass  viehe. 

Vom  19.  Septembris,  laufft  von  Wienn  bericht  ein,  dass  den 
18.  hujus  die  sammendtliche  armee  gegen  dem  erbfeundt  förnerss 
avanziret,  vnndt  verniembt  man  beynebenss,  dass  die  pohlnische 
vnndt  andere  vortrouppen  bey  Deutsch  Altenburg  —  etlich  tausendt 
Janitscharen  so  sich  mit  einer  Wagenburg  wohl  versehen,  völlig 
vmbringet;  dahero  der  könig  auss  Pohlen  annoch  zu  seinen  Polla- 
cken, von  denen  deutschen  trouppen  suecurss  verlanget,  vmb  sel- 
bige per  force  anzugreiffen  ;  desswegen  auch  ihro  kayserl.  mayt. 
dero  vorgenohmene  reyss  verschoben,  vnndt  den  aussgang  erwarten 
wollen.  In  dessen  bringt  man  viel  gefangene  ein,  welche  theilss  auf 
dem  raub  gewessen  vnndt  erst  auss  denen  Wählern  herauss  kommen, 
vnwissendt  der  ihrigen  niederlag:  theilss  auch  von  denen  vortroup- 
pen. vnndt  in  denen  eingeäscherten  heüssern  auss  denen  rauchfan- 
gen eingeholet  worden,  so  alle  hicssige  destrnirte  werck  repariren 
sollen:  ingleichen  hat  man  bereithss  über  100  den  Türeken  abge- 
nohmene  stuck  herein  geführet,  deren  nach  vnndt  nach  mehr  folgen, 
darunter  annoch  kein  einiger  fewer  mörsel,  wedergantz,  noch  halbe 
carthaun,  so  biss  dato  alle  in  denen  approchen  stehen  y  berühret 
worden:  unter  solehen  seindt  aueh  zusehen  auf  einen  wagen  drey 
überauss  schöne  stiiekl.  so  mit  einer  handt  vmb  vnndt  vmb  dirigirei 
können  werden.  Vnndt  neben  dem  grossen  verlust.  haben  die  vnae- 
imdt  Pollaeken  denen  Türeken  an  goldt  vnndt  sielber  iu  nach 
jagen  viel  million  ahgcnohmeii.  vnndt  seindt  dessgross  vezierss  ge- 
beulten allein,  über  ;}()  t,n:s(nilt  golden  wehrt.    Sonsten  seindt  ihro 

durehl.  cfcifflbnl  auss  Sachsen  beretlliei  über  das«  waiser  ■■rmih 

30# 


kW 

nachr  hauss  sambt  dero  trouppen  begrieffen,  vnndt  wollen  wie  vor- 
gegeben wirdt  Brandenburg  seccundiren.  Ihro  kayserl.  mayt.  seindt 
auch  heute,  id  est  den  19  dito  nachr  Lintz  aufgebrochen,  die  bay- 
rischen, franckischen,  vnndt  andere  creiss  Völker  aber  bleiben  an- 
noch  bey  der  kayserl.  armee.  In  übrigen  kombt  actu  ein  expresser 
courir  mit  erfrewlicher  zeittung ,  dass  die  ienige  etlich  tausendt 
Janitscharen,  so  sich  in  einer  Wagenburg  reteriret,  geschlagen  wor- 
den, zwey  hundert  aber  dass  gewöhr  niedergelegt,  vnndt  sich  auff 
gnadt  ergeben,  welche  zue  Wienn  arbeithen  sollen  :  Gott  wolle  fer- 
nerss  denen  gerechten  waffen  beystehen. 

Wienn  von  23.  Septembris  lauft  bericht  ein ,  dass  ihr  chur- 
fürstl.  durchl.  auss  Bayern  den  21.  huius,  mit  seiner  gesambten 
militz  gegen  Vngarn  zur  kayserl.  armee  gerucket ;  vnndt  haben 
auch  ihre  durchl.  der  hertzog  von  Lottringen  durch  einen  expresser 
nachr  Wienn  berichtet,  dass  die  kayserl.  armee  neben  der  pollischen 
bey  Pressburg  stehen,  vnndt  dass  daselbst  viel  khorn,  habern  vnndt 
munition  auf  die  in  grosser  mänge  daselbst  vorhandene  schiffe  ein- 
geladen, nit  weniger  auch  auf  30  der  selben  einige  soldatesca  im- 
parquiret  worden.  Ess  seindt  auch  den  22.  diess  in  der  wienneri- 
schen  besatzung  gelegene  regimenter  mit  ihren  officirern  nach  Vn- 
garn abmarschiret,  denen  der  herr  general  feldtmarschall  von  Stah- 
renberg  den  24.  huius  folgen  wirdt,  vnndt  haltet  man  vorgewiess, 
dass  ess  noch  vor  aussgang  dieser  compagna  Gran  wirdt  gelden. 
Auss  Vngarn  hat  man  nachricht,  dass  die  türckische  armee  mit 
hielf  der  rebellen  über  die  Rabnitz  gesetzet,  sich  auch  gegen  Cani- 
scha  vnndt  Stulweissenburg  gezogen,  vnndt  eine  grosse  Veränderung 
in  ottomanischen  reich  besorget  werde ;  ess  wirdt  auch  berichtet 
dass  die  türckische  armee,  welche  Sonntag  nachtss  den  12.  diess 
in  grosser  confusion  bey  Brück  an  der  Laitha  ankhomen  ,  sich  mit 
angebrochenen  tage  in  eben  solcher  vnordnung  mit  der  flucht  von 
dar  salviret  habe;  worauf  die  Brucker ,  die  bey  sich  gehabte  türki- 
sche salva  quardi  arrestiret,  welche  zu  frisstung  ihres  lebenss  be- 
raithss  grossess  geldt  dargebotten  haben.  Vnter  denen  türckischen 
schrifften  haben  sich  einige  von  den  Tekely  vnndt  gewissen  gesandt- 
schafften  vnterschriebene  vnndt  gesigelte  briefFe  gefunden,  craft 
deren  sie  sich  gegen  der  porthen  zu  aller  assistenz  vnndt  höch- 
ster devotion  verbunden  haben,  welche  treylossigkeit  um  zurech- 
nen man  auf  gebührende  weiss  vnndt  wege  trachtet ,  wiewohl  der 


iYekelv  nach  deine  sieh  dass  Math  so  vnveriniithliehen  gewendet 
hat,  aut'ss  neue  den  kayscrl.  perdon  zurrwerbeo  suchet,  lies  ;A>- 
raumung  der  t'eiindtlirhen  approchen,  vnndt  genawcr  durchsu- 
rhung  ferderist  der  Läbicr  paslev  ,  halten  sich  in  den  grnndl 
über  die  vorige  noch  mehrere  gefahrliche  ininen  so  viel  gefunden 
dass  der  feündt  selbige,  SO  gar  bicss  vnter  die  Minoriten  kirrlun 
gebracht  halte.  So  werden  auch  noch  tätlich  viel  gefagMC  Tür- 
cken,  so  sich  biesshero  in  denen  khellern  vnndt  hrandt  mauern 
verborgen  gehalten  eingebracht,  vnndt  II  anssanbernng  der  stadt. 
theilss  aber  bey  denen  eüssern  forlifications  wrreken  irebrancht 
werden.  Ess  fünden  sich  auch  nach  vnndt  nach  die  in  denen 
rechtss  gelegenen  flecken  vertriebene  inwohner  widernmb  ein, 
welche  beklagen,  dass  ob  schon  sie  ihr  leben  vnndt  wohnstättc 
auf  ordentliche  capitulation  durch  ein  gross  summa  geldess  redi- 
miret.die^Türcken  nach  geschehener  niederlag  doch  alless  so  sich  nit 
mit  der  flucht  salviret  hatte,  jammerlich  niedergcsablet,  wie  auch  nit 
wenig  e^ndtführet  haben.  In  übrigen  ist  gewiess,  dass  bey  vorhabender 
reparation  dess  mereklich  beschädigten  famosen  St.  Stephanssthurm. 
der  auf  dessen  spitze  stehende  monnschein,  welcher  in  voriger  die- 
ser stadt  belägerung  in  capitulatione  vnndt  gegenversprechung  der 
Türeken,  selbige  in  ewigkeitnit  mehr  zu  incommodiren  oder  zube- 
lägern,  aufgesetzet  ist  worden,  nun  mehro  abgethan  vnndt  an  de 
stelle  dass  heyligekreützzeichen  aufgesetzet  werden  solle. 

YYienn  von  26.  Septembris,  lauffen  annoch  täglich  wegen 
der  türekischen  armee,  vnndt  derselben  in  wehrender  he! 
rung  erlittenen  cinbuss  mehrere  particularia  ein,  also  dass  nach 
erhaltener  gewisser  kundtschaflft,  sie  die  Türeken  in  solcher  /.eil 
über  70  tausendt  mann  theilss  durch  vnsere  wallen ,  theilss  aber 
durch  die  vnter  selbigen  grassirenden  kranckheiten  eilgeMttetj 
vnndt  dergleichen  ansehendtliche  victori  mit  so  gerimren  verlnest 
der  christlichen  armee,  von  diesem  crhlViindt  einmahlen  erhalten 
worden,  alss  welcher  neben  obiger  mannsehalTt  alle  seine  artigleria. 
-e,  mnnition,  proviandt.  zehlten.  camelen.  vnndt  alless  in  stich 
gelassen;  beynebenss  auch  seine  vornehmste  Bässen,  alss  in  specie 
den  Achmet  Aga  Chiaia,  so  der  nechste  minister  an  den  gross  ve- 
zier,  vnndt  in  der  beliigernn^  durch  seinen  eigenen  sabel .  wel< 
eine  von  den  vnscrigen  biei  sorflenr  bomben  Im  nilin  I.  \nndt 

ihm.-  in  den  leib  geschlagen  hat .  item,  der  Aehmet  Hassa    \.m    1 


448 

mesbar;  Hassan  Bassa  auss  Graecia;  Hussan  Bassa  von  Damasco; 
wie  auch  der  Bassa  von  Erla,  vnndt  Waradein,  welche  den  14. 
Augusti  jenseithss  der  Donaw  bey  Piesenberg  geblieben;  nit  weni- 
ger der  Bassa  von  Alepo ,  sambt  einen  andern  Bassa,  so  noch  zu 
Brück  an  der  Leütha  arrestirt  gehalten  wirdt,  verlohren.  Ess  con- 
tinuiret  auch,  dass  der  vezier  von  Offen,  auss  befehl  dess  gross  ve- 
zierss  stranguliret  worden,  alss  auss  dessen  persuasion  er  die  vn- 
glückliche  attaque  der  stadt  Wienn  vorgenohmen,  er  aber  vezier 
von  Offen  Selbsten  beyankunfft  dess  christlichen  succurss  zum  ersten 
flüchtig  worden,  vnndt  alless  in  confusion  gebracht.  Die  kayserl. 
wie  auch  pollische,  vnndt  der  reichss  allyrten  armeen  stehen  annoch 
diessseithss  der  Donaw  vnweith  Pressburg ,  welche  noch  mehrer 
völcker  auss  dem  reich  erwarten ,  so  dan  bey  Verfertigung 
der  schieff  brücken  über  die  Donaw  gehen,  vnndt  ihre  weit- 
tere  operationes  forthsetzen  werden,  massen  ess  dass  gäntzliche 
ansehen  giebt,  dass  sie  Gran  angreiffen  vnndt  belägern  wer- 
den; bevorab,  da  an  seithen  der  Türeken  ein  solche  forcht 
verspüret  wirdt,  dass  man  anderss  nicht  gedenken  kann,  dan 
dass  die  selbigen  sich  bey  wehrender  compagna  allein  defen- 
sive halten  werden;  so  ist  auch  zwischen  dem  kö'nig  in 
Pohlen,  vnndt  dem  hertzogen  von  Lothringen  wie  nicht  we- 
niger der  übrigen  generalität,  vnndt  ihro  churfürstl.  durchl. 
auss  Bayern,  eine  solche  harmonia  vnndt  confidentz,  dass  an 
gutten  success  derer  vorhabender  Operationen  vmb  so  viel 
weniger  zu  zweiffein,  wie  wohl  selbige  biesshero  der  mangl  an 
schieffen  vnndt  furage  in  etwass  retardiret  hat.  Ess  treuen  auch 
nunmehro  die  herrn  Ungarn  etwass  näher  herzu,  alss  deren  mag- 
naten  bereithss  viel  die  türekische  vnndt  teckelische  partheyen 
verlassen,  vnndt  die  eingenohmene  salva  quardien  den  kayserl.  über- 
geben. Vnndt  sintemahlen  man  auch  mit  dem  Teckely  ein  aecom- 
modament  zu  fünden  trachtet ,  alss  hoffet  man  kürtzlichen ,  dass 
gantze  königreich  Vngarn,  wiederumb  zu  ihrer  kayserl  may.  höch- 
sten reputation  vnndt  vergnügen,  in  bessern  vnndt  vorigen  alten 
standt  zubrüngen:  allermassen  auch  der  graf  Budiani,  nach  deme 
er  die  vnter  sich  gehabte  Türeken  niedersablen  lassen  ,  vnndt  zue 
Versicherung  seiner  künftigen  treue  seinen  leiblichen  söhn  zur 
gaissl  auf  dass  schloss  nacher  Gratz  gelieffert,  mit  allen  den 
seinigen  zur  kayserl.  armee  getretten. 


IM 

Ködern  die,  wird!  von  Wienn  folgendes»  gesrln  -i  I  >  heut 
dato  den  20.  Septombris  anno  1683  ist  der  herr  rittmaister 
Zaruba  von  dess  löbl.  GMschissrn  i-cirinirnt  ,  in  dass  h<  rrn 
ohristen  wachtmaislerss  Bernklaw  quartier,  mit  einem  irut  ealho- 
lisohen  obristen,  aus  Tyroll,  gcbiihrtig  auss  dem  stättlein  Stanor 
genandt .  welcher  von  Türrkcn  vor  20  jähren  in  der  insul  Candia 
gefangen  worden,  vnndt  bey  der  wienncrisehen  ctidtsetzung  von  der 
türckischen  armee  (da  er  beym  gross  vezier  vor  einem  rcith- 
sehmiedt  in  viel  jabr  gedienet)  endtsprungen,  vnndt  in  die  siadt 
Wienn  kommen;  dessen  nahmen  ist  Hanns  Kammcrlimj:,  gar  ein 
feiner,  vnndt  auf  türkisch  wnhlgekleyter  mann,  welcher  bey 
seinen  christlichen  gewissen  bericht  geben,  dass  die  türckis«  In- 
armee  sich  bei  Stuehveissenburg  zuesammen  gezogen,  vnndt  aldar 
in  gehaltener  randevoi  folgender  gestaldt  starck  befunden: 

Janitscharen  seindt  gewesen •  .    .    80,000  mann 

Von  rothen  fahnen 17,000     „ 

Von  gelben  fahnen 15,000     „ 

Von  weissen  fahnen 3,500     „ 

Von  grünen  fahnen 2,000     „ 

Von  weiss  vnndt  rothen  fahnen 1,800     „ 

Die  da  in  türkey  begüttert,   alss    landtherren  ge- 
nandt,  von  Constantinopel  an  biess  an  die  vnga- 

risehe  granitz,  seindt  gewesen 60.000 

Hinter  Constantinopel  über  dass  meer  seindt  kommen  50.000     „ 
Auss    Egypten.    welche   den    grösten    schaden  bey 
Wienn  mit  Schüssen  gethan,  dan  selbige  tröflT- 
liehe  gntte  schützen   sein,   seindt  gewesen  .     .     10.000 

Auss  ßabilonia,    zu  pferdt  mit 3.000     „ 

Der  ßassa  auss  (»erberg  mit 4.500     „ 

Rassa  von  Jerusalem  mit 3.000     „ 

Bassa  Ohontorabales 2. 500     „ 

Rassa  von  Savarz 2.000     - 

BMM  von   Stettimee 2.500     .. 

Bassa  auss    Bully 1  

Bassa  auss  Costromoli 1.500 

Gross   vr/.'wr   hat    Im\    sieh    irehaht    M   fahnen.    bey 
Mtir    fahnen    215    mann,      alss 
kftie ;     thudt 9,890 


450 

Türckische    croaten    vnterschiedliche    nation    alss 

Christen  vnndt  waschenochy 4,000  mann 

Mehrerss   hat  er  gehabt  zu   pferdt  20  fahnen  bey 

jeder  fahn  100  mann,  thudt 2,000     r 

Bassa    Kayion,   ist    vor    Wienn   todt  geschosssen, 

hat    gehabt 3,000     „ 

Bassa  Curochim ,  ist  von  den  kayserlichen  bey  denen 
rebellen  todt  geschosssen  worden  vnndt  hat  bey 

sich  gehabt  zu  pferdt  vnndt  fuess 8,000     „ 

Bassa  Beffterane,  ist  bey  Wienn  todt  blieben,  vnndt 

hat  gehabt 5,000     „ 

Bassa  Soffse,  ist  bey  Wienn  todt  blieben,  hat  gehabt  2,000  „ 
Bassa  Neschmat  ist  bey  Wienn  geblieben,  hat  gehabt  1,800  v 
Bassa  Erle,  ist  bey  WTien  todt  geblieben,  hat  gehabt  8,000  „ 
Bassa  Zemish  war,  ist  bey  Wienn  blieben,  hat  gehabt  5,000  „ 
Bassa  Canische,  ist  zwar  perschönlich  nicht  dar  ge- 
wesen, hat  aber  geschickt 1,500     „ 

Der  türckischen  edelleüth  seindt  40  gewessen ,  vnndt 
hat  deren  jeder    commandiret  200  mann  thudt 

zusammen ♦ 8,000     „ 

Der  minirer   vnndt  handtlanger   seindt   gewesen  .     15,000     „ 
Der  ienigen  aber  so    absonderlich   graben   aussge- 

worffen,    seindt  gewesen ♦    .      20,000     „ 

Summa  in  allen  .    .    .    352,490  mann 

Bey  Wienn  sollen  gestorben  vnndt  todt  geschossen  sein 
worden,  über  lOOtausendt  mann  todtlich  blessirte  sollen  sein, 
aber  15tausendt  mann.  Ehe  sie  aber  vor  Wienn  kommen  sollen 
gestorben  sein,  in  allen  gegen  lOOtausendt   mann. 

Alless  diesess  hat  ernennter  Hanss  Kammerlienck  in  dess 
herrn  obristen  wachtmaisterss  Bernklaw  quartier  in  beywes- 
senheit  herrn  grafen  Marzin,  herrn  grafen  Baradis,  herrn  ritt- 
maister  baron  Zaruba,  herrn  rittmaister  Dohalsky,  herrn  Satish, 
vnndt  oben  ernenten  herrn  obristen  wachtmaistern  Bernklaw, 
nebenst  vielen  anderen  darbey  gestandenen  officirern,  von  worth 
zu  worth  aussgesaget ;  Ist  auch  darüber  von  bemelten  herrn 
obristen  wachmaister  Bernklaw,  durch  dessen  herrn  fenderich, 
zu    ihro    exceUentz    herrn    grafen    von   Stahrenberg   geschicket 


fcSl 

worden  .     alwoh     er     ehencrm;  leichet     b< rieht     gegeben, 

welcher  wahrhafter  an  alss  ein    guttrr    vnndt   amlm-hii-n- 

Christ  ,  nunmehro  mit  freudcn  in  sein  liebess  \att< rlamll  neinl, li- 
ehen in  Tvn.ll  sureiesei  rqrWaget.  Krnenter  Hansa  Cammcrling, 

hat  Mcfa  über  diessess  alless.  he\  seinen  «nilten  ehrist  liehen 
gewisses  Miibständi«:  aussgesaget,  dass  d<  r  htusn  vczicr  allriu 
ein  vrheber  seye  ÜSSSSSi  tiirekisrhen  kriciress.  welcher  in 
nahmen  seiness  Machoinetss  einen  nlVemlf  liehen  schwur  geschworen, 
nicht  abzulassen,  viel  weniger  sein  vattorlandt  weder  In  hau- 
Hlg  zusehen,  biess  er  gantz  ober  vnndt  vuler  \ nüarn .  nielit 
weniger  vnter  vnndt  ober  öesterrcich,  vorncmhlich  aber  Wieim. 
samht  Steyermarck,  Boheimb,  Mähren,  vnndt  Schlessien .  dun h 
diessess  vorhero  speeificirtess  volck ,  vnter  dass  ottomanisehe 
joch  völlig  gedrucket,  vnndt  dass  Christen  blut  reichlicher 
alss  wasser  vergossen    haben. 

Wahrhaftige  Relation,  wass  sich  vor:  in:  vnndt  nach 
der  belägerung  der  kayserl,  hauhl :  residentz  stadt  Wienn,  vom 
7,  July,  biess    16.  Septembris,  dess  1683  jahrss,  zugetragen. 

Anno  1683,  den  7.  Julij,  haben  die  türeken  vnndt  tartaren 
vier  meihl  von  Wienn,  bey  dem  dorff  Elendt,  der  kayserl. 
gavalleria  bagage  angegriffen,  theils  wägen  geplündert .  die 
dabey  gewessenen  regimenter  in  confusion  gebracht,  vnndt  ellich 
hundert  davon  niedergemacht,  so,  dass  die  gavalleria  noch 
selbigen  vnndt  folgendess  tagess,  in  zimlicher  vnordnung 
bei  WTienn  ankommen,  vnndt  in  die  Leopold  stadt  verleget 
worden,  diess  hat  den  kaiserl.  hoff  vnndt  fast  alle  gramless 
beweget,  dass  sie  noch  selbigen  abendtss,  vnndt  die  «ranty.o 
nacht  durch,  zu  salviren  über  die  brücken,  vnndt  folgend  tss 
nacher  Lintz  gegangen,  wie  dan  auch  von  andern  leuthen, 
ein  ieder  das  seinige,  so  gutt  er  gekonnt,  zusammen  ge- 
packet, vnndt  da  er  gelegenheit  gehabt,  darmit  hinweg 
geflüchtet.  Inmittelst  haben  sich  die  Tartaren  ist  stadt  \A  MM 
immermehr  genähert,  nach  dem  sie  vor-  vnndt  neben  ihm  n 
alle  Städte,  märeke,  flecken,  vnmlt  dörffer,  vnndt  also  dassgantae 
landt  diesseithss  der  dnnaw  .  auch  ein  stuck  d< M  landess  ob  der 
-  in  brandt  gestecket,  die  alte  leiilhe  vnndt  vnsrlmUine  kin- 
der  jammerlich  niedergemacht,  wir  dann  die  Strassen  mit  holten 
cörpern    hin    vnndt     wieder    angcfüllcl    gewesen:     die    inunnhahi  e 


452 

vnndt  iunge  leütthe  aber,  haben  sie  in  die  60000  gefangen  weg- 
geführet,  vnndt  den  Türeken  verkauifet.  Den  12.  Julij,  seindt 
ihro  excellentz  herr  graf  von  Stahrenberg  mit  13000  mann,  in 
die  stadt  Wienn  gekommen.  Den  13.  eiusdem,  Hesse  sich  der 
feündt  über  ä  mann  stark  vor  der  stadt  Wienn  sehen ,  vnndt 
ob  zwar  ein  tag  vor  dessen  ankunfft  die  vorstätte  völlig  in  brandt 
gestecket  worden,  hat  der  feündt  sich  doch  der  brandsteilen  be- 
dienet, vnndt  alsobaldt  batterien  aufgeworffen,  die  stadt  bey  den 
bnrg-  vnndt  schottenthor  angefangen  zu  beschüsssen,  auch  die 
approchen,  mit  behaubtung  der  ballissaden  gemachet,  vnndt  ob 
er  schon  sehr  grossen  wiederstandt  gefunden,  doch  durch  vnter- 
graben  so  weith  avanciret,  dass  er  dass  ravelien  miniret,  vnndt 
in  den  graben  kommen  können.  Wie  er  aber  bey  der  grossen 
vigilantz  vnndt  achtsamkeit,  dess  herrn  general  Stahrenbergss 
empfangen,  vnndt  tappfer  repoussiret  worden,  ist  vnter  andern 
auch  darauss  abzunehmen,  dass  die  ienige,  so  man  von  Türeken 
gefangen,  bekennet,  dass  schon  in  die  erste  vier  wochen,  zeit 
der  belägerung  über  12000  todt  geblieben,  vnndt  deren  auch  so 
viel,  theilss  beschädiget  worden,  theilss  aber  davon  geloffen. 
Vber  zwey  vnndt  mehr  meihlen  ,  vmb  der  stadt  hat  der  feündt 
alle  wein-  vnndt  andere  gärten  vnndt  felder  in  grundt  verheeret, 
also  ,  dass  dessen  camel  ,  ross  ,  vnndt  ochsen  ,  zuletzt  Selbsten 
grossen  mangel  an  der  weyde  gehabt,  vnndt  ob  er  gleich  inner- 
halb vier  wochen  in  die  3000  bomben,  vnndt  zwar  deren  viel 
von  drey  biess  vier  centen  in  die  stadt  geworffen  ,  hat  er  sel- 
bige doch  nicht  in  brandt  können  stecken  ,  wiewohl  er  denen 
gehauen  dadurch  sehr  grossen  schaden  zugefüget,  vnndt  viel  men- 
schen beschädiget  vnndt  getödtet  hat ;  wie  dan  auch  die  von 
ihme  aussgeschickte  brenner,  die  dass  feüer  in  den  Schottenhoff 
angeleget,  dass  arsenal,  worinnen  viel  pulver  läge,  Gott  seye 
danck,  nicht  in  brandt  bringen  können,  indeme  Gottess  alimacht 
vnndt  die  glitte  absieht  solchess  verhindert.  Der  stadt  ist  zu 
anfang  der  belägerung,  vnndt  etliche  wochen  hienach,  an  proviandt 
nichtss  abgangen,  vnndt  weilen  man  durch  aussfahlen  zum  öfftern 
den  feündt  riendtviehe  vnndt  püffelochsen  abgenohmen  vnndt 
eingebracht,  so  hat  man  noch  immerhien  frisch ess  fleisch  haben 
können:  derr  herr  general  Stahrenberg  hat  einen  Soldaten  dess 
tagess  ein  halbe  mass  wein  ,    welcher   auss  der  ienigen  so  sich 


IM 

uiss  der  Stadt  salvirct,  vnndt  /.war  zum  ersten,  auss  dess  bi- 
seboflss  vnndt  Jetowiter  keller  gcnohmen  wunlni  reichen  lassen, 
so  gewislich  <*in  grossess  aussgetragen,  in  deine  «I i«*  besatzung 
anfangss  über  13000  mann  allein  in  der  soldatesra  slarek  ge- 
veMen.  Der  grossen  lierrn  beüsser  seindt  mit  oflTicicrern  vnndt 
pferden  beleget,  die  inwohncr  aber  vnndt  burger  so  viel  mö'jjirb 
verschonet  worden.  Von  den  l.">.  Aun-usti  •  bat  der  feündt  von 
tag  zu  tag  grösern  gcwalt  erzeiget  ,  vnndt  alless  tentiret  ,  sich 
dess  ravelicnss  vor  den  purgthor.  alwo  die  griistc  attaque  ge- 
than  vnndt  vnter  die  spitze  gekommen,  /übernächtigen ;  er  hat 
aber  iedessmahl  rechschaffenen  wiederstandt  von  der  stadt  ge- 
funden, vnndt  dero  volck  vnndt  guarnison  einen  solchen  muth 
erzeiget,  dass  ess  zu  verwundern,  welcher  dan  auch  alle  leutbe, 
so  sie  von  den  eingebrachten  Türeken  bekommen,  von  der  gene- 
ralitaet  völlig  gelassen  wurden,  die  Türeken  aber  zu  schienden, 
vnndt  die  fehle  zu  verkauffen,  gestattet  worden.  Vngeachtet  aber  alless 
diesses  wiederstandtss,  hat  der  feundt  dennoch  mit  steten  stür- 
men nicht  ingehalten,  sondern  mit  grausammen  schissen  bei  tag 
vnndt  nacht  conlinuirct:  wornach  er  auch  mit  approchiren  einer 
sechss  wochen,  biess  in  die  Stadtgräben  avanziret ,  vnndt  zu 
ende  dess  Augusti  den  Revelin  oder  Schantzl,  so  zwischen  der 
löblischen-  und  burgpastei  lieget,  mit  miniren  gantz  zu  boden 
geworffen ,  vnndt  nach  deme  nun  die  vnserigen  solchess  nach 
grossen  blutfergiessen,  verlassen  müssen,  hat  der  feündt  darauf 
alsobaldt  posto  gefasset,  dass  selbige  mit  grossen  fewermei  selt- 
ner beläget,  die  vnserige  mit  stein  vnndt  bomben  werffen  sehr 
beängstiget,  vnndt  mit  anfang  Septembris  die  besagte  beyde  pa- 
steyen  zu  unterminiren  angefangen,  die  selben  auch  folirlich  zu 
grossen  theil  zu  boden  gcworfTen ,  vnndt  mit  gross. >M  gl  waldt 
berennet;  er  ist  aber  allezeit  von  allen  angräntzenden  paste\en 
mit  kartatschen  Schüssen,  vnndt  handt  granathen  glücklich  wie- 
derumb  abgetrieben,  die  durch  die  mienen  »vinarhtc  linken,  mit 
pallissaden  zwey  und  dreifach  besetzet  ,  vnndt  wo  der  feündt 
den  anlauft  gehabt,  dahin  scindt  continuirlich  brennende  fasrlue- 
nen,  vmb  den  anlauft  zu  verhirndern  geworffen  norden.  Man 
hat  aber  den  feündt  wieder  solch  sein  stetess  graben  vnndt  mini- 
ren nicht  recht  begegnen  können,  weil  die  quarnizon  schon 

mit    blessirtcn    vnndt    kraneken    gffffcwieM  •     <li<'   burger 


454 

aber  mit  schantzen  überleget  wahren,  also  dass  ied ermann  stündt- 
lich  nach  dem  offt  vertrösteten  vnndt  gewünschten  succurs  seüff- 
zete,    welcher,    damit  er  desto  eher  mit  göttlicher  hielff  erfol- 
gen   mochte ;    hat  der  wiennerische    commendant    herr    general 
Stahrenberg  durch  zwei  in  der  Stadt  wohnhafte  Ratzen,  so  sich 
durch  dess  feündess  läger  gewaget,  ihro  durchl:    hertzogen  von 
Lottringen  mehrmahlss  der  Stadt   zustandt  schrieflich  vorgestel- 
let ,   wie  dass  nemblichen  durch  continuirlichess  canoniren,  bom- 
ben, granathen,  steinwerffen,  vnndt  vnaufhörlichess  stürmen,  wie 
auch    die    stark   grassirende    rothe  rühr,   die  mannschaft   in  der 
Stadt  sehr  abgenohmen,  vnndt  von  der  soldatessca  nicht  mehr  über 
8000  mann,  so  dienst  leisten  könnten,  vorhanden,  wesshalben  der 
succurss  höchstenss  vonnöthen  wehre:  worzu  dan  auch  der  her- 
tzog  von  Lottringen  gutte  hoffnung  gemachet,    vnndt   versichert, 
dass    die  conjunction  der  kayserl.   vnndt   auxiliar   trouppen    ehi- 
stenss  bey  Chrembss ,    vnndt  folgendtss  in  wenig  tagen  zu  Wienn 
der  endtsatz  geschehen  solle.   Die  burgerschaft,  hat  mit  schantzen 
tag  vnndt  nacht  dass  ihrige  getrewlich,  vnndt  die  handtwerkssbur- 
sche  dess  gleichen  gethan :    Vornemblichen   aber  haben  sich   die 
herrn    Studenten     in     allen     occasionen     gegen    den     erbfeündt 
zu  einem  ewigen  lob,  alss  tapffere  vnndt  vnüberwündtliche  nei- 
den, in  der  that  erzeiget,  welche  nicht  allein  in  etlich  hundert 
mann   starck   täglichen  auf  die  wacht  gezogen,   vnndt  auf  denen 
pasteyen  wieder  den  feündt  in  stürmen  ritterlich  gefochten,  son- 
dern auch  mit  stetten  aussfahlen,  viel  gefangene  Türeken,  wie  auch 
überauss  reiche  beüthe,   an  goldt,    sielber    etc.   vnndt    allerhandt 
köstlichess  gewöhr  eingebracht  vnndt  bekommen.  Die  hoffbediente 
haben  sich  auch  vnter   eine  fahn  begeben,   vnndt   seindt  in   400 
starck,  so  wohl  alss  die  hoffbefreyte    handelssleüthe,   nebst   den 
ihrigen   in   300   mann  auf  die   wacht  gezogen-,    so    hat  auch  die 
kayserliche  niederlag  eine  compagnie  von  256  mann  freischützen, 
auf  eigene  spessen  vnterhalten,  welche    allein  mit    scheubenröh- 
ren,  vnndt  doppelhacken  dienste  geleist,  vnndt  den  feündt  grossen 
abbruch   gethan,    seindt  allzugleich    in   der  kayserl.  bürg,    gen 
welche    die  gröste   feündtliche  force   gebraucht  worden,  logiret 
gewessen,  vor  denen  sich,  wegen  besagten  röhren  auf  300,  vnndt 
wegen  der  doppelhaken  auf  600  schriett,  kein  Türck  hat  dörffen 
sehen  lassen.  Veber  diess  haben  auch  die  fleischhacker  vnndt  bier- 


IM 

breier  eine  compftgaie  iifgeriehtttj  vnndt  durch  MttflJüai  \i.i 

viehr.    worauf  dau  ihr  prinripal  ahsrheu  gttfaklttj  ciiiü-rhrarhl j  y.ur 

welchen  lieh  noch  eine  i'reye  omptgik  junger  bwei  geschlagen, 
welche  auch  mit  o  Aftern  aussfahlcn,  «Ion  feündt  grossen  schaden  zuge- 
füget  hahen.  Wehrender  hclngeriing.  ist  oin  jinii:lirli  rigtttf  von  13 
oder  14  jähren  etlichmahl  ■■»  fflildM !■«  glejgia,  vnndtalless  was» 
er  in   der  stadt  gesehen,  vnndt  gehöret,   endtdeeket.   so  endtlichen 
in  der  thadt   ergrieffen   vnndt  geköpfet  worden;  in^lcichen  seindt 
aueh    iwej  Soldaten,   so    ebcnermassen    zum  feündt   flbtffUwrtfal 
wollen,  ertappet    vnndt    aufgehencket  worden.     Der  feündt    aber 
hat   inehrmahlen  die  vorhero  bemelte    lcwel-  wie  auch  bürg  pa- 
>steye  mehr   vnndt    mehr    vntergraben ,    vnndt    nach    öfterss  ge- 
sprengten miennen  ,   mit    grosser  macht   vnndt   furi  auff  selbige 
gestürmet ,    ist  aber  nechst  gottess  beystand,  durch  die  stareke 
gegenwöhr,  gemachte  abschnitte,  geworflene  bomben ,  sprengkuc- 
geln ,  vnndt  allerhandt  feyerwereken  mit  seinen  grossen  schaden, 
wie  vorhero  abgetrieben  ,    vnndt    an   seinen  vorhaben  gehindert 
worden.     Vnnter  der    erden     hat     der  feündt  auch  unglaubliche 
arbeith    gethann,    vnndt  nicht  nur  grosse    bollwercke,    sondern 
auch  courtinen  miniret  vnndt   vntergraben,   wesshalben  der  herr 
general  Stahrenberg,    in  der  stadt  gantze    neue  batterien   vnndt 
graben  gemachet ,  vmb  die  Stadt  aufss  aller  eüfferigste  zu  defen- 
diren.    Immittelst  ist  den  12  Septembris    der  Succurss  angelan- 
get vnndt  mit  gottl :   kräfftigen  beystandt,    der  grümmige  feündt 
dadurch  hienweg  geschlagen  ,    dessen  sammendliche  stücke ,  alle 
munition,    bagage,    gezehlte ,    vnndt   völlige    läger  hinterlassen, 
vnndt    die  so   sehr   beängstigte  stadt  Wienn,    Gott    sey    daführ 
gedanckt ,    von  der   belägerung    eben   zu    rechter  vnndt  hocher 
zeit  wiederumb  befreyet   worden,    wie   dan    die   thewerung  dar- 
innen   bereidtss    gegen    dem    ende    hat    begont  grosszuwerden. 
nicht  zwar   so    sehr    an    brodt  vnndt  wein  ,    sondern   an  andern 
victualien ;    sintemahlen     ein     ey    vmb    5  biss  7  grosehen  .    eine 
hänne    vmb  2   fl.  ein  ganss  vmb    4    fl.   ein    wälscher    hann    vml> 
8  fl.  vnndt  ein  kalb  vmb  20  fl.  verkauftet  worden,   vnndt  annoch 
nicht    genug    zubekommen   gewessen.    Die    rothe   rühr    hat 
viel  volck  weg  ge raffe t ,    also,  dass   wehrender  belägerung   ül>« W 
20000    menschen,     worunter    auch     jfo  uMrteiW   MflfjtlklBj 
geblieben;    ess   seindt   aneli   sehr  viel   pfprde.    wilen  et«  an   lio- 


456 

bern  vnndt  heti  gefehlet  ,  vmbgefahlen;  summa,  est  wurde  die 
noth  baldt  aufss  eüserste  gekommen  sein,  wan  die  erlösung  vnndt 
der  endtsatz  mit  Gottess  gnad  nicht  zeitlichen  erfolget  wöhre. 
Anbelangendt  aber  den  angrieff  dess  feündess  ,  vnndt  wie  der 
endtsatz  geschehen,  dienet  folgendess  zur  nachricht:  den9Sep- 
tembris ,  haben  sich  die  kayserl:  wie  auch  alle  auxiliar  troup- 
pen,  welche  in  pohlnischen,  bayrischen,  sachssischen,  franckischen, 
schwabischen  vnndt  saltzburgerischen  Völkern  bestanden ,  zue 
Tulln  vier  meihl  von  Wienn  conjungiret,  worauf  kriegssrath 
gehalten,  vnndt  zum  aufbruch  anstaldt  gemacht  worden;  den 
10  brach  die  völlige  armee  auff,  vnndt  theilte  sich  in  drey 
theil,  der  hertzog  von  Lottringen  führte  den  liencken ,  der 
könig  in  Pohlen  aber  den  rechten  fliegel,  vnndt  der  fürst  von 
Waldeck,  mit  ihro  durchl:  beyden  churfürsten ,  auss  Bayern, 
vnndt  Sachsen,  dass  corpo  der  reichss  völcker.  Den  11  continuirte 
man  den  march  durch  den  Wienner  waldt,  vnndt  kam  glücklich 
hiendurch,  wie  dan  auch  zeitlichen  den  12  Septembris  bey 
Wienn  an;  der  hertzog  von  Lottringen  postirte  sich  so  gleich 
vnter  am  Kohlenberg,  liess  die  stucke  auif  den  feündt  spielen, 
vnndt  grieff  denselben  mit  den  badischen  vnndt  stührumbischen 
regimentern  tapffer  an,  welcher  sich  zwar  anfangss  aufss  beste 
zue  gegenwehr  stellete ,  iedoch  baldt  zu  reteriren  gezwungen 
wurde  :  dan  obgleich  die  Pollacken  zum  ersten  von  denen  Türeken 
scharff  angerennet  wurden ,  seindt  sie  dannoch  nit  allein  von 
denen  kayserl:  vnndt  reichss  völcker  alsobaldt  seeundiret ,  son- 
dern auch  der  feündt  nach  scharff en  gefecht  glücklich  auss  sei- 
nem läger  in  die  luefft  vnndt  flucht  getrieben  worden:  welcher 
feündt  auss  frühe  zeittiger  forcht,  in  ansehen  vnserer  völlig 
auss  dem  waldt  anmarchirenden  armee  in  confusion  getrieben , 
vnndt  nachmittag  ernenten  Sontagss,  id  est  12  Septembris,  in 
gröster  eyl  ihr  läger  eben  darumb  zu  cassiren  veranlasset  wor- 
den ,  alldieweilen  ihre  cavallerie  mitrichten  halten  wollen,  vnndt 
gar  zuefruhe  flüchtig  worden,  also  dass  daraufhin  die  vnserigen 
denen  feünden  dass  löger  abgenohmen  ,  selbige  auch  diesen  tag 
von  vnseriger  cavallerie,  vnndt  denen  Polacken  biess  auf  vier 
meihl  mit  schwerdt  vnndt  feüer  verfolget,  die  approchen  aber 
mit  kayserl.  infanterie  riengss  herumb  bedecket :  vnndt  die  stadt 
dergestalt    völlig    endtsetzet,    dass   der  feünde  läger,    denen  vn- 


Ml 

serigen  zum  nachtliger  eiegewuunel  worden,  war  von  jedermann 
nebst  berücken  froloekee,  vnndt  reicher  brotbc.  <h>ii  bkriaetig» 

lieh   danek    gesagcl.    Ks    seindt    so   viel    man  wissen    können  ,     in 

iieeer  blutigen  ictioa  von  »im  i'eümit  tker  ioooo  roc  denen 
kayeerL  vnnd  euxilier  rolekera  ffrtr  kiiii  looo.  vnmlt  darun- 
ter,   von    roreehmketei    allein   der    printz  von  Croy  geblieben, 

vmult  hat  der  feiindt  also  sein  läget  ,  vnndt  wir  nbiremeldet, 
alle  stuck,  munition.  btgage,  vnndl  gczchllcn  spollich  \  erlassen 
müssen.  Die  kavserl.  eavallerie,  sambt  den  könig  auss  Polen, 
haben  selbigen  gantzen  tag  den  feflndt  naehgesetzrt.  vnmlt  bey 
Sehweehet  annoeh  8  extra  ordinari  grosse  slueke,  vor  denen 
iede  GO  bahr  püffel  ochsen  cingespannet  gewesen,  nH>st  ieei 
gross  vezierss  schätz ,  so  in  etlich  millionen  puress  goldess  be- 
standen ,  abgenohmen.  In  der  nacht  gelangte  vnsere  völlige 
eavallerie  von  den  nachjagen,  wiederumb  bey  Wienn  glücklich 
an,  vnndt  legte  sich  alsobaldt  die  völlige  christliche  armee  in 
aller  Herrlichkeit,  alss  eine  glorwürdige  obsiegerin ,  in  dess  ge- 
westen  feündess  läger,  vnndt  wahre  iedermann  lustig  vnndt 
gutter  dienge-,  folgenden  tagess  seindt  ihro  may.  der  könii; 
auss  Pohlen .  von  wiennerischen  commendanten  herrn  general 
Stahrenberg  (dessen  rühm,  heroische  rath ,  lob,  vnndt  thadt, 
alhier  nicht  möglich  zubeschreiben)  im  löger  beneventiret, 
vnndt  nach  verrichten  complementen,  in  die  Stadt  n'nire führet, 
alwo  sie  nach  den  gottess  dienst,  in  sein  dess  generalss  be- 
haussung ,  nebst  vieler  hoher  perschonen  beglaitet,  hcrlieh  trac- 
tiret  worden  ;  worauf  sie  dann  sammendtlich  dess  feündess  vn- 
beschreibliche  arbeith ,  so  er  zeit  wehrender  belägerung  auss- 
gefertiget ,  besichtiget,  nach  welchen  jedermann  sein  gektnre» 
dess  ambt  zuverwalten,  sich  nach  seinem  assin-nirten  platz  ver- 
fügte. Den  14.  Septembris,  hielten  ihro  kavserl.  may.  nebst 
denen  beyden  churfürsten,  von  Bayern  vnndt  Sachsen,  wie  auch 
vielen  anderen  fürsten,  vntcr  lössung  der  stucke  durch  dass 
Stubenthor  ihren  einzueg  in  die  Stadt  Wienn,  liesen  dass  Te  Deum 
laudamus  in  der  thumbkirchen  siengen  ,  vnndt  begaben  sich 
nach  diesen  in  die  alte  bürg,  hielten  mit  be\den  nkarArsten 
taffei.  vnndt  besichtigten  darauf  dess  feündess  wirke,  vnndt 
die  Stadt  selbst  ,  welche  von  Schotten  biess  zum  llum-tlmr 
lekr     erbäln  inlich    aussihet ,     der    Slephanss  vnndt     Landthaass 


458 

ihurn  seindt  glaicherweiss  beschädiget,  wie  dan  auch  die  kayserL 
bürg  also  zugerichtet  vnndt  ruiniret  ist,  dass  ihro  kayserL 
may.  nicht  darinnen  residiren  können.  Der  könig  auss  pohlen 
hat  ihro  kayserL  may.  darauf  ersuchet,  dass  sie  belieben  wolten, 
sich  wiederumb  zurück  zu  begeben,  damit  der  glückliche  progress, 
vnndt  die  nachsetzung  dess  feündess  nicht  gehindert  wurde , 
vnndt  darauf  sowohl  er,  alss  der  hertzog  von  Lottringen  denen 
Türeken  nachjagen  möchten  ;  wie  dan  auch  geschehen,  in  deme 
die  kayserl  abermahlss  auf  die  6000  bey  Laxenburg  erleget  ; 
vnndt  500  gefangene  Christen  erlösset,  dass  driete  treffen  mit 
dem  feündt  ist  bey  Ödenburg  geschehen ,  wobey  der  feündt 
wiederumb  in  die  10000  mann  eingebüssset ,  dass  man  also 
die  rechnung  dahien  machen  kan  ,  dass  die  türeken  ,  in  diesen 
recontres  vnndt  der  flucht  allein  bey  30000  mann  verlohren 
ohne  wass  sie  zeit  wehrender  belögerung  vnndt  sonsten  erlitten 
welchess  sich  nach  denen  biesshero  einkommenen  nachrichten, 
weith  hoher  über  angeregte  anzahl  belauffet:  der  stucke,  so  den 
feündt  abgenohmen  worden,  sollen  in  allen  grosse  vnndt  kleine 
gegen  200  seyn  :  die  hohe  generalitaet  hat  denen  Soldaten  alless 
preyss  gegeben,  welche  dan  allerseithss  gutte  beythe  gemachet. 
Der  könig  in  Pohlen  hat  dess  gross  vezierss  leibpferdt  gesattelt, 
in  gleichen  dass  signum  belli  et  pacis,  nemblichen  die  stange 
mit  den  rossschweiffen  bekommen ,  vnndt  verfolget  den  feündt 
nebst  denen  kayserl.  vnndt  hertzog  von  Lottringen  noch  diese 
stunde.  Ihro  kayserL  may.  seindt  wiederumb  auf  der  ruckreisse 
nach  Lintz  begrieffen  ,  der  allerhöchste  Gott,  lasse  vnnss  noch 
ferner  die  continuation  solcher  glücklichen  siegess  wieder  die 
erbfeündt  der  Christenheit  hören  vnndt  genissen,  vnndt  mache 
dess  feündess  bludtdürstige  anschlage  zunichten. 

War  hafte  relation:  welcher  gestaldt  in  der  ängstlichen 
türekischen  belägerung  der  kayserl.  haubt  vnndt  residentzstadt  Wien 
in  Osterreich,  Georg  Frantz  Koltschitzky,  den  13. 
August  i  durch  dass  feündtliche  läger  gedrungen,  vnndt  die  erste 
kundtschafft  zur  kayserl.  haubt  armada,  wie  auch  von  dar 
glücklich  wiederumb  den  17.  dito  zurück  gebracht  worden. 

Wiewohl  die  grausamme  belägerung  der  kayserl.  residentz 
stadt  Wienn  zuendtwerffen ,  eine  viel  embsigere  beschreibung 
erfordert,  alss  meine  feder    vermage;  verlange  ich  dannoch  hie- 


459 

mit  in  kurlzcr  erzehlung  particulariter  vorzustellen,  «las«  hel- 
denmüthigc ,  wi^  wohl  gefährliche  vnterfangen,  büffl  Georg 
Frantzen    Koltschil  sseu   dolmetsch   bey    der  oricntali- 

Bchen  compagnia,  seiner  ankunflft  mm  dem  königl.  pohlnischen 
fiv\  stndtl  Samhnr  ,  so  klärlichen  a  1 1  /.  r  i  n .  I  .  dass  dcrjeniire  wegf 
welchen  er  durch  dass  völlige  Tun  km  lauer  genohmen  ,  ein 
sehr  gefährliche  raiss  seye,  vnndt  wirdt  solchess  allein  zur  nach- 
richt  anderen,  welche  sich  in  der  gleichen  oceasion  auch  moch- 
ten brauchen  lassen  ,  wie  sich  dan  bereithss  nach  den  selben 
schon  zwey  gefunden ,  so  css  gleichfahlss  köcklich  gewaget, 
vnndt  glücklich  vollendet:  hiemit  wirdt  aber  niemanden  einige 
regul  vorgeschrieben,  sondern  ein  iedweder  kan  ihme  nach 
seinen  sienn  vnndt  belieben  den  weg  Selbsten  bahnen;  vnndt 
ermahnet  der  Vollender  dieser  reise  seine  nachfolger  also  : 

Ich  nehme  meinen  weeg,  durch  vnbewohnte  felder, 
durch  weingebürg  vnndt  thal,  auch  durch  die  dicke  weider  : 
ess  sehe  sich  wohl  für,  der  mir  wiel  folgen  nach, 
vnndt  bilde  sich  nii  ein ,  ess  seye  ein  schlechte  sach, 
ich  wünsche  ieden  glück,  dass  ihm  wie  mir  gelienge, 
damit  sein  rühmlichss  thun,  auch  bey  der  nachweit  klienge. 
Ich  lebe  schon  vergnügt ;  mir  bleibt  zum  Überrest, 
noch  endlich  diese  ehr,  ich  bin  der  erst  gewest. 

Der  berühmte  genuesische  weldt  vmbsegler  Christophorus  Co- 
lumbus,  welcher  im  jähr  1492  Americam ,  oder  die  neue  weldt 
erfunden,  hat  vielen  andern  den  weg  gebahnet,  ihme  zufolgen, 
vnndt  bey  der  nachweit  gleichen  ehren  rühm  zuerlangen  ,  alss 
da  wahren  beyde  edele  Spannier ,  Jacobus  Cortier,  Casparus 
Real;  die  Engelländer  Sebastianus  Gabotto,  Martinus  I\>vi<  im*. 
vnndt  viel  andere  etc.  Ich  stelle  hiemit  kürtzlichen  für,  nicht 
zwar  Columhum,  weder  den  grossen  Oceanum  ,  oder  weithge- 
1< geie  meer,  sondern  einen  tapferen  vnndt  eifferigen  Christen, 
welcher  vmb  die  ehre  dess  nahmenss  Christi,  vnndt  auss  liehe 
ÜMI  vatterlandtss  vnndt  nechslcn.  hlutt  vnndt  gutt  in  die  lultlü 
schlagendt ,  sich  einer  sach  erkhünnet.  welche  wlld% 4ef  WfUN 
vor  äugen  zustellen,  wie  folget:  die  kayserl.  haubt :  vnndt  re- 
sidentz  Stadt  Wienn  in  Oesterreich.  welche  von  zeit  der  vergeb- 
lichen tiirekischen  belägerung,  so  sie  anno  1529  aussgestanden, 
also  florirte ,  dass  sie  nicht  unbillich  zunennen  wahre,  dass 
haubt  Evropa,  dass  deutsche  Rom,  eine  ka\M'riu  i\rv  ü 
Archiv.  Jahrg.  1850.  I.  Bd.  III.  u.  IV  .  Ilft.  31 


460 

der  weldt  lusthauss  etc.  diese  so  ruhm  volle  stadt  wurde  den 
14.  July  dess  1683  jahress  vnversehenss  von  den  erbfeündt 
christlichen  nahmenss  berennet,  folgendtss  gegen  _|L-  mann  würck- 
lich  vmb  vnndt  vmb  belagert,  tag  vnnd  nacht  vnaufherlich  be- 
schossen, solcher  gestaldt,  dass  dass  hauffige  vmbringen,  vnndt 
einschlüssen  von  denen  türckischen  gezehlten,  ein  häftig  tobendt 
vnndt  wüttendess  wellen  meer  vorbildete,  so  diese  weit  berüh- 
mete  stadt  nicht  allein  wolte  vmbfangen ,  sondern  gäntzlich 
überschwemmen  vnndt  ersauffen  ,  die  vntzählige  menge  der  so- 
wohl grossen  alss  kleinen  carthaunen-kugeln  vnndt  bomben 
wahren  gleichsamb  die  rasenden  sturmwiende,  welche  vnaufherlich 
mit  ihren  saussen  vnndt  braussen  sich  also  erzeigten,  alss  solte 
alless  zugrundt  gehen,  vnndt  himmel  vnndt  erde  zusammen  fah- 
len; jedannach  gleichte  Wienn,  einem  mitten  in  den  grausam- 
men  meer  bestürmeten,  aber  beständigen  felsen,  welcher,  ob- 
schon  allendthalben  mit  wüttenden  wehlen  vmbschlossen ,  doch 
vnbeweglich  denen  feünden  die  spitze  hervorreichet.  Bey  solchen 
gefährlichen  zustandt  nun  wahren  alle  weege  vnndt  Strassen 
mit  feündlichen  völckern  beleget ,  vnndt  gäntzlichen  gesperret, 
also,  dass  niemandt  kundte  durchdringen,  einige  kundtschafft 
weder  zu,  noch  von  der  kayserl.  armada  einzubringen,  vnndt 
hiemit  alle  hoffnung  dess  endtsatzess  denen  belagerten  benoh- 
men,  weilen  auch  solchess  schon  in  die  fünff  wochen  sich  ver- 
zogen ,  alss  wurde  fleissig  nachgeforschet ,  ob  nicht  iemandt 
zufünden,  der  sich  getrawete,  solchess  wie  wohl  gefährlichess, 
jedoch  der  hartbedrängten  stadt  Wienn,  vnndt  folgendt  der  gan- 
tzen  Christenheit  nutzwahress  werck  auf  sich  zunehmen :  khame 
also  endtlichen  bey  den  herrn  Burgermeister  dieser  stadt  nach- 
richt  ein,  dass  vor  zeit  der  belägerung  in  der  Leopoldtstadt 
bey  Wienn  einer  gewohnet,  welcher  der  türckischen  sprach 
vnndt  sitten  trefflich  kündig  ,  sich  anietzo  in  der  stadt,  vnndt 
zwar  vnter  der  von  herrn  haubtmann  Ambrosio  Francken 
wieder  den  erbfeündt  neu  aufgerichten  frey  compagnia  befände, 
ferner  auch  seiness  gutten  wandelss ,  vnndt  aufrecht  christlichen 
lebenss  genugsamme  zeugnuss  hätte.  Derowegen  ihn  besagter 
herr  burgermeister  zu  sich  beruffen ,  sich  mit  ihme  beredet, 
folgendtss  zu  ihro  hoch  gräflichen  excellentz  herrn  herrn  Cas- 
par Zdencko,    grafen    von    Caplierss    etc.  der   röm.    kayl.  may. 


Ml 

wurcklichen  ireheimen  ralh  .  hHfkfkgMF>H  vi«-«'  praesidcnl  . 
cammereni,  {rcneralfeldtzeOgmaistrr .  bestehen  obristen  ,  mndt 
der    hinlerlass,-nen     p  hcimcn    vnndt    il«*|iu  t  irl  in     herren     rathe    di- 

rectori  etc.  gebracht .  alwo  ihme   i  mit   larthmg  ein» m 

sathsammen  recompens  VOrgetligtBl  wurde :  hierauf  er  sich  dan 
gutwillig  erbollen:  vnndt  alss  ihm.'  die  von  der  allhier  beffin- 
denden    hohen    kavserl.    generalilaei    hierzu    gehörige  brielVc  vnndt 

pass    tuegefeiüget)    vnmlt    eingehftadigel  worden,    ist    er    ree 

ihm  hnrhgrüfliehcu  excellenlz  herrn  herrn  Kraft  findiger 
Im  vonStahrenbcrg  (Titul)  alss  preysswiirdiirsten  commemlanten, 
alliier  adjutanten.  durch  das  Schotten  thor  bie.ss  zu  dm  pallissa- 
den  hienaussbeuleitet  ,  in  den  nahmen  gottess  kommen  .  vnmlt 
mit  seinen  getreuen  diener  vergesellschafftet ,  hat  er  in  türrki- 
scher  kleidung  zu  fuess?  den  13.  Augusti,  zu  nachtss  zwischen 
10  vnndt  11  vhr,  den  weeg  weiter  fortgesetzet.  Alss  er  nun 
durch  die  Wäringer  gassen ,  vnndt  neben  den  sogenannten  neuen 
lazareth  vorbey  gangen,  befände  er  sich  schon  an  denen  türcki- 
schm  lägern,  vnndt  weilen  ein  grossess  regengewitter  einge- 
fallen, setzte  er  sich  mit  seinen  dienner  zwischen  zweyen  dero 
selben  läger  nieder ,  der  fröhlichen  morgenröth  erwartendt : 
sobaldt  aber  solche  angebrochen,  sähe  er  aller  orthen  die  vn- 
zehlichen  menge  der  türekischen  gezehlte;  welche  in  zweiflVIn 
machten,  welchen  weeg  er  durchzukommen  suchen  solte,  vnndt 
bieldeten  ihme  dieselben  gleichsamb  für,  den  irrgart cn  haedali 
von  deme  die  pöeten  getichtet,  dass  dessen  eingang  mit  gros- 
sen feuerspeienden  ochsen  verwahret  gewesen.  In  der  warheit. 
diessess  dess  bludt  durstigen  erbfeündess  feldtläger,  wahre  nicht 
allein  bey  den  eingang,  sondern  allendthalben.  mit  graussammen 
auf  dass  edle  Christen  blut  laurende  bestien  vumlt  tygen  ange- 
fühlet:  dessen  vngeachtet  setzte  er  fort  .  vnmlt  diewcilen  er 
sein  einigess  absehen  auf  den  sichersten  leilhstern  der  aller- 
beyligsten  dreyfaltigkeil  gerichtet]  irie  auch  die  begierit,  i 
nicht  dass  güldene  wiederfehl  Jasonis ,  sondern  den  mit  den 
goldenen  vellus  geziehrten  durclit.  beiden  beftsog  Carl  auss 
Lettringen  anzutreffen,  vnndt  vom  seihen  der  JcllgtÜgtei  stadt 
Wienn  die  erfreuliche  posl  dess  vn^ezweifettea  endtsatzess 
MiberbringCB,  Hesse  ihn  glücklich  IbefW  liill'en .  dass  er  ver- 
mittelst    dess     güldenen      bieltlYadenss    der    himmlischen  Ariadne 

31    • 


462 

nemblichen  des»  vertrauenss  zu  der  übergewenedeytesten  vnbe- 
fleckten  mutter  gottess  Mariae,  sein  gewünschtess  ziel  höchst  erfreu- 
lich erreichet.  Also  gienge  er  mit  seinen  gesellen,  wie  wol  vom  regen 
durch  vnndt  durch  beffeüchtet,fröhlich  forth,  vnndt  thäte  (vmb  denen 
bey  ihnen  heuffig  hien  vnndt  her  reittenden  vnndt  gehenden  Türeken 
allen  argwöhn  zubenehmen)  in  türekischer  sprach  lustig  singen,  traffe 
hiemit  auf  einess  türekischen  vornehmen  Aga  gezehlt,  welcher  ihn 
zusich  rufte,  vnndt  also  durchnässet  bemitleydigte,  auch  befragte: 
woher  er  khäme,  weme  er  dienete,  vnndt  wohinauss  erwolte?  Alss 
er  ihme  nun  auf  alless  bedachtsamb  geandtwortet ,  vnndt  vermeldet 
er  wolte  etwass  von  Weintrauben  vnndt  andern  fruchten  einsamblen, 
thäte  er  ihme  den  türekischen  Chawe  trunck  lassen  reichen,  wahr- 
nete  ihn  beynebenss,  er  solte  sich  nicht  zu  weith  ausswagen,  damit 
er  den  Christen  nicht  in  die  hände  khäme,  hierauf  liess  er  ihn  von 
sich.  Nun  ginge  er  über  berg  vnndt  thal,  durch  die  Weingärten 
vnndt  gebüsch,  biess  an  den  neuen  Chalen-  oder  Josephssberg,  baldt 
stiessen  ihme  etliche  türekische  trouppen  auf,  da  er  sich  dan 
auss  beysorge,  von  ihnen  aufgehalten  zuwerden,  lincker  handt  ab- 
gewendet, vnndt  also  vmb  den  berg  durch  den  waldt ,  vnndt  Wein- 
gärten ,  biess  oberhalb  Closter  Neüburg  kommen ,  weilen  er  aber 
nicht  wissen  können,  ob  freunde  oder  feünde  darinnen,  kherete  er 
wiederumb  zurück  gegen  dass  dörffel  Chalenberg ,  alwoh  er  gegen 
über  in  einer  baumreichen  insul  leüthe  gewahr  worden,  aber  eben- 
fahlss  nicht  wiessen  können,  wer  sie  seindt,  endtlichen  doch  an 
etlichen  weibern,  so  in  der  Thonaw  gewaschen,  erkandte,  dass  ess 
Christen  wehren,  da  er  hiengegen  von  ihnen  ersehen  worden,  haben 
sie  tapfer  auf  ihme  feüer  gegeben ,  er  thäte  aber  wüncken ,  vnndt 
ruffen,  er  seye  ein  Christ,  khöme  von  Wienn,  sie  solten  ihn  über- 
setzen, sie  andtworteten  ihme,  er  solle  sich  nur  ein  wenig  aufwerthss 
begeben,  alldorten  über  dass  gestatt,  welchess  zwar  zimlich  hoch, 
zum  wasser  hienunter  lassen,  alss  solchess  geschehen,  haben  sie  ihn 
in  einen  kleinen  schieflflein  abgeholet,  vnndt  sambt  den  diener  hien- 
über  geführet,  so  baldt  er  in  die  insul  kommen,  wahre  zugegen  der 
richter,  auss  dem  eine  stundt  von  der  stadt  Wienn  gelegenen  flecken 
Nussdorff,  mit  seinen  dahien  geflüchteten  nachbahrn,  welcher  ob  der 
türekischen  kleydung  etwass  stutzte ,  aber  gantz  höflich  fragte,  ob 
sie  nicht  etwass  schriefftlichess  auss  Wienn  aufzuweissen  hetten  ? 
worauf  herr  Koltschitzky   ihme  den  von  ihro  hochgräfl.  excellentz 


herrn  gcneral  Capliers  erthcilten  pass  vorwiese:  hierauf  haben  *ie 
ihme  freüden  voll,  allen  glitten  willen  \  nn«l t  ehre  i  zeiget,  a«ch  al- 
snhahll  "'in  schifTl  herbes  gcsehaflVl ,  \nndt  ihn  folgcndKs  kiifl  z« 
toa  christl.  löger  hieniiber  geführet :  so  baldt  erta  Dmi  ItfN 
■afraeikgeleget,  kraffe  er  oberhalb  der  brach«  auf  das  christl.  läger, 
vnndt  wurde  zu  (Titull)  herrn  obristen  Heysslcr  gebracht,  welchen 
er  seine  Verrichtungen  endldeckel  .  \nndt  «1  i  •-  l..\  si<  li  li..i 
brietVo  geaeiget,  darob  sieh  herr  obrister  höchlich  erfreuet,  ihn  mit 
zweyen  pferden  von  sich,  vnndt  seinen  diener  versorget,  vnudi 
weiter  in  ihro  hertzogl.  durehl.  liger,  so  an  der  March  zuiessen 
An-er  vnnclt  Stillfriedt  gestanden,  bringen  lassen.  Solcher gestaldt 
langte  er  bey  höchstermelter  hertzogl.  durehl.  den  15.  dito  innr- 
es glucklich  an,  vnndt  überreichte  nebenss  aussführlich  mündt- 
1  icher  berichterstattung,  die  von  der  kayserl.  generalitaet  ihme  an- 
vertraute briflfe,  nach  dero  eroffnung,  vnndt.  von  ihro  durehl.  reiflfer 
erhebung  vnndt  berathschlagung,  wurde  ihme  von  dero  Mm  per* 
söhn  aufgetragen  ,  die  hierauf  erfolgende  beantwortung  wiedernmb 
zurück  zutragen,  vvelchess  er  sich  wegen  vorstehender  sorglicher 
lebenss  gefahr  höfflich  geweigert;  jedoch  weilen  ihro  durehl.  zum 
zweytenmahl,  nebenst  Versicherung  einer  vnfehlwahreu  kayserl. 
gnade  recompens,  ihn  hiezu  bemüssiget ,  hat  er  ess  wiederum!)  auf 
sieh  genohmen,  vnndt  nach  gehorsambster  beurlaubung  vnndt  ab- 
fertigung  sich  wieder  zurück  gewendet.  Den  16.  Auirusti  a!>  m.IKn, 
gelangte  er  in  eben  selbiger  gegendt ,  ahvo  er  hinüber  g»  ><hiflet 
wiedernmb  an,  vnndt  wurde  von  vorbemelten  Nussdorflferischen 
nachbahrn  herüber  in  ihre  insul  geholet,  vnndt  fernerss  gar  herun- 
ter auf  Xussdorff  alwohin  sie  sich  noch  immerzu  bey  der  nacht 
etwass  von  victualien  vnndt  wein  auss  ihren  wiewohl  abgebränten 
sern  vnndt  gärten  zuholen  gewaget,  vnndt  nachdemc  er  sich 
alda  bey  ihnen  eine  gutte  stundt  aufgehalten,  nähme  er  den  2 
den  weg  an  wasser  gegen  die  ziegelöffen  vnndt  der  stadt  nun 
wahre  ebenfahlss  vngestuinniess  regenwetter  vnndt    hette  ihn 

absonderlich  bewahret,  dass  er  sieh  ein  wenig  Besser  zur 
rechten  handt  gewendet,  währe  er  mitten  ratet  die  tiink 
schildtwachten  gerathen,  bey  solcher  beschaflenheU  .  Mtatl  i  l  mtk 
mil  seinen  diener  nieder,  dess  anbrechenden  tagess  »ucr\N  arten. 
Msadai)  -ien-en  sie  forlh.  sieh  tut  zween  weege  zertheilendt.  baldl 
D  l»_*u  ihnen    fiinff  tiircleu;    denen    /.u. Iftfligl  ii  4er 


464 

herr  dem  diener  mit  lauther  stimm  auf  türckisch  zu,  welcher  an  dem 
sonst  nicht  gewöhnlichen  lauthreden  gemercket,  dass  gefahr  vor- 
handen, begäbe  sich  daniioch  alsobaldt  zu  seinen  herren,  vnndt  denen 
Türeken  auss  dem  gesichte,  iedoch  einer  aus  diesen  fünffen  ging 
vnndt  schauete  ihnen  immerzu  nach ,  aber  sie  khamen  durch  die 
Rossau  gegen  der  Aissergassen  zu  einem  kleinen  abgebrennten 
hauss,  in  welchess  siegiengen,  die  kellerthür  öffneten,  in  willenss, 
theilss  wegen  der  gefahr  verrathen  zu  sein,  theilss  wegen  dess  re- 
genwetterss,  diesen  tag  sich  darinnen  zuverbergen:  alss  sie  in  den 
keller  wahren,  gienge  wegen  müdigkeit  dem  herrn  ein  schlaf  zue, 
der  diener  aber  bliebe  munter,  baldt  hierauf  khame  einer,  machte 
gleichfahlss  die  kellerthür  auf,  vnndt  gienge  die  stiegen  hienunter, 
der  diener  weckte  alsobaldt  seinen  herrn ,  sagendt  wir  seindt  ver- 
rathen !  der  herr  ermunterte  sich,  vnndt  alss  er  anfing  zureden,  er- 
schracke  der  neüankommene ,  vnndt  vneracht  der  diener  ihme  in 
vngarischer  sprach  zugeruffen,  khom  her,  khom  her :  lieffe  er  nichtss 
desto  weniger  die  stiegen  hinnauff  vnndt  also  davon.  Wass  diesess 
vor  einer  gewessen,  ist  vnbewust.  Allhier  nun  länger  zuverharren, 
befunde  sich  nit  rathsamb  zu  sein,  derowegen  beschlösse  herr  Kolt- 
schitzky  auss  den  keller  zuweichen,  vnndt  gegen  den  pallissaden 
der  stadt  zulauffen,  welchess  dann  auch  glücklich  vollzogen  wurde, 
vnndt  ist  er  sambt  seinen  diener,  ohne  eigene  Verletzung  den  17. 
Augusti  frühe  morgenss  durch  dass  Schotten  thor  in  Wienn  ange- 
langet, vnndt  hat  bey  der  hohen  kayserl.  generalitaet ,  seine  gutte 
Verrichtung,  sowohl  schriefftlich  alss  mündtlich  vnterthänigist  ab- 
geleget;  für  welche  von  gott  dem  allmächtigen  erlangte  grosse  gnadt 
vnndt  gütte  wir  ihme  bittlich  dancken,  vnndt  fernerss  demüthig 
zum  beschluss  bitten: 

Herscher  hiemmelss  vnndt  der  erde,  lasse  dich  dein  volk  erbitten, 
Hielffe  vnss,  vnndt   zertrenne ,   dess   erbfeündess  grausambss 

Witten. 
Lass  o  vatter  dich  erweichen!  sihe  nicht  an  vnser  sindt, 
Dein  barmhertzigkeit  vnss  zeuge ,  vnndt  verschon  der  kleinen 

kindt. 
Ach!  wir  fallen  dir  zufüssen,  vnndt  mit  dem  verlohrnen  söhne, 
Wir  inbrünstig   alle   ruffen:   schone  liebster   vater,  schone! 
Treibe  ab  von   vnsern  mauren   die    verdiente   grausambkeit, 
Wir,  alss  deine  kinder  ,  dich  loben  wollen  in  ewigkeit. 


Gobett   wieder  den  Tun  1-  i.     10  fOt  ihr.»  |..;|.sf|.    fir\  I.  ltinoeet- 

lio  den  aylflften  in  ertheilnng  einei 

fing  dess  vollkommenen  ablassi  schriben  worden. 

O  ratter  der  barmhertsigkeH  .  \  nn.lt  gott  i 
haben  gesündiget,  wir  haben  Abel  gehandelt^  rnndt  dieb  meen 
hcn  rattert  mit  rnters  taftern  grdblieb  enArnet;  dartttl  i 
deinen  »orn  über  vnss  ergehen  lassen.  vnndt  schlaget!  rni 
rotten  deiness  grimmenss,  durch  diäten  gräulichen  ttrekenkr 
aber  in  deinen  zorn  wirst«  deine  baraherttigkeit  nit  i 
«lu  züchtigest  vnss  dnrcb  deine  geisein.  vnndt  ruftest  vnss  zur  huess, 
vnmlt  wan  wir  dich  in  warheit   anrutVen.  wirstu    diel  iglirh 

rersöhnen  lassen.  So  wollen  wir  dann  mit  hertfliehet  rertratea 
ff  deinen  gnaden  thron  hinzutretten,  vnser  müsshandlung  mit  de- 
mittigsten  fuessfahl  dir  abbitten,  bitterlich  beweinen,  von  bettlet 
aufrichtig,  vnndt  vollkommentlich  beichten,  vnndt  mit  beständiger 
buessiertigkeit  vnss  zu  dier  bekheren;  wir  wollen  vnsere  bertsei 
zersehneyden  durch  vollkommene reü  vnndt  laidt,  danein  serkiirscb- 

vnndt  demüttigess  hertz  wirstu  o  gott  nicht  verachten,  wir 
wollen  hingehen  zu  dem  altar  deiner  erbarmung,  vnndt   dich  mit 
würdigen  fruchten  der  puess  versöhnen;  wir  wollen  vnser  tlehendt- 
lirhess  gebett,  mit  fasten  vnndt  allmossen  verstärcken.  vnndt  in  ein- 
helliger zusambenstimmung   deine  barmhertzigkeit  anrutVen.    Nun 
o  gott  vnser  beschirmer!  Schawe  in  dass  angrsichf  deiness  gesalb» 
len.  schawe  auf  seine  kirch,  die  er  ihm  durch  sein  blueth  er* 
vermählet,  erkaufft  vnndt  erworben  hat.  wicwirdt  sie  vom  witlitt 
thür  zerwühlet,  vnndt  verwüstet,  die  Türeken  wollen  den   christli- 
chen nahmen  aussreütten  vnndl   vertielgen  :    SCtaw  o  fltf  wie 
tansendt  menschen  jämmerlich  ermordet,   oder  in  die  s< •bändlliche 
dienstbarkeil  geführet  worden-,  ess  lehreyef  zu  dir  dass  ebril 
bluth   der   erschlagenen:   ess  schreyet  zu   dier    dasi   mscbnldige 
blueth  Jesu  deiness  solmss  vmh  räch  wieder  die  t'eiimle  dett  1 1 

Christi,  vnndt  vmh  gnnd  für  vnss.    die  sieh    rühmen    im  Bf 

ras  herren  Jesu  Christi:  durch  diesen  Jesum  dein. ■  liebet 
Sohn,  bitten  wir  dich  0  himmliseher  rettet!  BfhtrtM  dich  «leinest 
volekss:  erhöre  die  meinnsg  wem  geistlichen  hi.nli.nss  deiness 
ttatthalterst  auf  erden  dess  pafttea  Innor.-nhj.  der  alle  anschlage 

vnndt  krätTte  daran  strecket  .  damit  tiefet  tllgl tfj -inen  Itth  vnndt 
gefahr  der  Christenheit  ahgeholfien  wette   Bttjtjfjt  di< 


466 

serss  römischen  kayserss  Lepoldi,  dess  pohlischen  konigss  Joannis, 
vnndt  anderer  christlichen  fürsten,  wieder  den  allgemeinen  erbfeündt 
dess  christlichen  namenss ;  verleyhe  kraft  vnndt  stärcke  den  christ- 
lichen Soldaten,  damit  sie  mit  vnüberwündtlichen  heldenmuth  im 
feldt,  vnndt  in  vestungen ,  den  Türeken  vnndt  andern  vnglaubigen 
widerstehen,  die  selbe  überwunden,  dempffen,  vnndt  vertielgen  mö- 
gen ;  dan  in  deiner  handt  ist  aller  gewaldt,  vnndt  ist  dier  leicht  mit 
wenigen  oder  vielen  dein  volk  zuerlösen :  erwecke  auch  in  andern 
grossmächtigen  christlichen  königen  vnndt  fürsten  diesen  christl. 
eyffer,  damit  sie  mit  verainigten  gemüttern ,  vnndt  gesambter  macht, 
den  christlichen  nahmen  beschützen,  vnndt  die  feündt  der  Christen- 
heit vertielgen  helffen:  zerstreue  o  herr  (durch  die  fürbitt  der 
übergewenedeitesten  jungfrawen  vnndt  mutter  gottess  Mariae,  sambt 
aller  heyligen  vnndt  ausserwöhlten)  in  der  macht  deiness  arrobss, 
deine,  vnndt  vnsere  feünde,  dass  sie  vor  dier  fliehen  müssen,  schlage 
sie  mit  den  waffen  deiness  volckss;  damit  sie  erkennen ,  dass  kein 
anderer  seye,  der  für  vnss  streitte,  als  du  (o  herr)  vnser  gott. 

Abschriefft  dess  gotteslästerlichen  vnndt  bluttbegierigen 
Türeken  gebettss,  welches  durch  die  gantze  Türkey,  vnndt 
bey  dem  kriegssarmeen  wieder  die  Christenheit  täglich  ge- 
bettet wirdt. 

Du  Gott  aller  dieng,  vnndt  du  göttlicher  Prophet  Macho- 
met;  wie  wohlen  wir  vor  den  Christen,  (die  an  ihren  ge- 
kreuzigten Gott  glauben,  vnndt  dahero  sich  selbsten  wie  die 
hunde  beissen),  vnss  in  wenigsten  nicht  förchten,  dieweilen 
wir  auch  durch  deinen  willen ,  an  stärcke  ynndt  macht  ihnen 
weith  überlegen  sein;  so  bitten  wir  dich  doch,  du  wollest 
deine  vnüberwündtliche  armeen,  vnndt  vnss  stäreken,  auch  die 
feünde  gantz  vmbbringen  hölffen.  0  lasse  dass  volck  zu  hunden 
werden,  dass  sie  baldt  hienwegfallen,  gieb  sie  in  vnsere  hände, 
welchess  wir  so  lang  gewünschet  haben,  so  können  wir  dein 
vnzergänglichess  reich  zu  Mecha  mit  vielen  köpfopffern  ziehren. 
Blasse  vns  wie  die  winde  in  ihre  länder,  vnndt  lasse  plötzlich 
vor  vnss  fallen ;  würff  feüer  auf  sie ,  dass  sie  verbrennen ,  blasse 
staub  in  ihre  gesichter,  dass  sie  blindt  werden,  verzehre  sie  in 
deinem  zohrn,  zerknürsche  ihre  gebein,  vnnd  verderbe  ihr 
fleisch  vnndt  blutt  auf  erden,  dann  sie  verachten  dein  opffer 
vnndt  die  beschneidung.  hencken    sich  anss  kreutz.  vnndt  lassen 


*r»7 

sich  allein  mit  wasser  heiyiessscn,  sie  haben  guter .  <lie  sie 
selbst  nicht  können,  vnndl  schreiben  Gatt  einen  söhn  zue,  afcM 
iiMu.  So  lasse  ihres  ratergaesj  naMt  srfssjsji,  vnn.it  bsn  vi 

nigkeit  nicht  länger  auf  erden;   SSM  da  nicht  mehr  spoth 
ihnen  haben  dörffest 

Copia    einess    lobschreibenss,    so    ihr    päpsll.     baj  li< hL.  it. 
nach  glorwürdigster   eiiidigung   der  stadt   Wienn. 
general  Stahrcnberg,    alss    alldar   wohlmeritirten    rnmiiH-mlaufm, 
von  Rom  in  lateinischer  sprach  zugeschicket;  von  wort  zu  wort 
also   lautendt. 

Innocentius   Papa   XI. 

Dilecte  tili  nobilis  vir,  salutem,  et  apostolicam  bene- 
diefionem.  Invicta  animi  magni  constantia  ac  fortitudo,  qua 
adversus  immanes  potentissimi  hostis  conatus,  Viennam  Assi 
feliciter  propugnavit  nobilitas  tua,  adeo  praeclarum  apud  fideles 
omnes,  de  quorum  salute  in  praedieta  vrbis  obsessione  agebatur, 
tibi  meritum  comparavit,  ut  effusas,  qua  christiana  religio 
floret,  insigni  nomini  tuo  laudes  publicorum  beneficiorum  remu- 
nerstrix  fama  rependat.  Quia  vero  nos  in  primis  afficiunt  innen  tia 
commoda,  quae  in  chrisfianum  orbem  ab  eximia  virtute  tua 
derivata  sunt,  muneris  esse  nostri  duximus.  illustri  hoe  litt«  ra- 
mm nostrarum  testinionio,  partam  tibi  gloriam  decorare,  nullani 
quae  se  offeret  occasionem  demissuri,  re  ipsä  deelarandi.  quam 
gratam  erga  te,  christianae  reipublicae  causa  geramus  rd Un- 
tätern. Fruere  interim  strenue  vir  gaudijs  exultantium  populorum! 
in  ijsque  inaestimabiles  inelytorum  laborum  tuoruin  inictus 
agnosce,  dum  nos  nobilitati  benevolentiae  nostrae  testem  apo- 
stolicam benedictionem  permanenter  impertimur.  Datum  RssnSSj 
apud  sanetam  Mariam  majorem,  sub  annulo  piscatoris,  die 
XXV.    Septembris. 

MDCLXXXIU    pontificafus    nostri,    anno.    8". 

Dilecto  filio  nobili   viro, 

Uudigero     Ernesto     comiti  L.    S. 

a  Stahrenberg: 

Mariu8  Spinola  m.   p. 

Copia    der    vberschrifft ,    so     nach     erhaltenen     virtori     na 
ehren  ihre    künigl.    may.  SSM!  Pallien,    zu   Rohm   in   uflendtl; 
trimnpt)    vorbestellet  worden. 


468 

Dominatione  Polonico  —  Lithuanico. 
Liberatione  Austriaco  —  Pannonico , 
Profligatione  Ottomannico  —  Thracio ; 
Religione  Christianissimo 
Pietate  Catholico 
Zelo  Apostolico 
Regi 
Inter  Duces  pugnacissimo , 
Inter  Reges  sapientissimo , 
Inter  Victores  gloriosissimo , 

Cui 
Gloria  militaris  Regnum  peperit, 
dementia  Stabilivit, 
Meritum  perennavit, 

Qui 
Raro  probitatis  et  constantiae  exemplo , 
deferens  propria,  aliena  defendens, 
docuit,  quo  pacto,  Sacra  foederis  jura, 
tueantur,  custodiantur,  compleantur. 
Ottomannicam  lunam ,  fulgentissimo  Crucis  Vexülo 
aeternam  Ecclypsin  minitantem,  adeo  prospere 
feliciterque  e  Christianorum  finibus  eliminavit, 
ut  unum  idemque  fuerit ;  venisse  vidisse ,  vicisse , 
interque  innumeros  Christiani  orbis  plausos, 
interque  vindicatam  Religionis  et  Imperij  laetitiam 
interque  cruenta  lunae  extremae  deliquia, 
agnoscant  praesentes,  credant  posteri, 
Non  tantum  e  nascenti  Evangelio,  ut  promulgaretur, 
sed  et  adulto,  ne  profligaretur ; 
Utrobique  ä  Deo  hominem  fuisse  missum 
cui     nomen    erat 
Joannes. 
Vom  3.  Octobris,  wirdt  von  Wienn  berichtet,    dass   diesse 
tage    überauss    viel    churbayerische    proviandt    wägen   zue   dero 
armee   aldar   vorbey  passiret,  ingleichen  auch  einige  völcker  zu 
wasser  dahin  abmarschiret  wehren.  Nit  weniger  hat  man   mehr- 
mahlen  80   gefangene  Türeken,  Tartaren ,  vnndt   rebellen    aldar 


MI 

uluM-hra.li I  .    so     zweiflTelss    ohne    /«um   arh.-ilhen    applirin-t    * 
Werden.     Vnndt    weilen    mau    in,,,    sJnbüei    surfet    anssgebm 
auch  allerseitss    \ietualieu    zuführet,    lasst   ess  sich    narli    vnndt 
nach  tnnemblioheD    ansehen-,  rea  ier  kayseii  (ee   rief 

meihl  rnter    Bressbnrg    stehet)  wirdt  res  2!».   Boyfwrtfii  ge- 
iehrieben,  dass  sieb  ihr  eieelleM   reldteureehall  \<>n  fttiiriw 
lerg     mit  dero,     vnndt     Sourhischen  .     m  belägerung 

zimblieh  geschwächten  rcgimentern ,  alda  würrklieh  BiegeAvtil -u. 
wc  selbstea  sie  mit  ihro  durrhl.  hertsogü  von  Lottriniren  sJm 
fcortse  vnterrednng  gepflogen:  da  den  auch  eil  eeiliiii 
Edelmann  von  der  königl.  armee  arriviret,  mit  berieht,  dass 
solche  bereithss  6  meihl  weiteres  biemein  avanziret,  auch  dass 
ihr  königl.  May.  den  28.  passato  Raah  .  vnndt  den .;<>.  Comorn 
besichtigen  wollen:  welcher  edelmann  gleichwieder  vuwiss« ndl 
mit  wass  für  expedition  abgefertiget  worden.  Eben  den  30.  pn^ 
seindt  vnserige  völeker  weiterss  abwerthss  zum  BIS  111 1  h  be- 
ordert  gewessen:  indessen  hette  man  bei  der  armee  vnler- 
sehiedliche  kundtschafften ,  dass  die  Türeken  die  grosse  vumlt 
schwere  stuck  auss  Neühefissl  weg,  vnndt  nachr  OlVcn  salvin-i 
haben  (auch  continuirte  vnter  ihnen  dass  grosse  flüchten)  \umlt 
wofehrn  vnsere  dahin ,  oder  auf  Grann  gehen  sollten,  nie  solchess 
vorgewiess  gehalten  wirdt,  seindt  die  türeken  intenlioniret .  die 
grosse  werck  zusprengen,  damit  solche  nit  so  baldt  von  vueeri- 
gen  repariret  könnten  werden;  ja  wie  man  fernere  naehrirht  bat, 
solle  gedachtess  Neüheüssl,  wie  auch  Granu,  von  t\^\w\\  Pohlachea 
täglich  berennet  vndt  beritten  werden.  Bis  verdriKst  die  Tür 
auch  nit  wenig,  dass  sie  von  vnsern  kavserl.  holV  kein.-  p! "andi- 
Behiliing  mehr  haben,  weilen  sie  den  kaiserl.  internuntium  herrn 
grafen  Caprara  Selbsten  loss  ^«'lassen,  vnndt  iu  siehe! 
Denvojret,  auch  nachmahlen  den  kavserl.  resident  herr  Kunit/. 
ihnen  vnwissendt  endtuisehet. 

Obwohlen    man    darvon    »ehalten,    dass    ihro    kaiserl.    May. 
sich     in     kurtzen     in      der     wienn«  Tischen      NeVStadf       • '"' 
werden,   v  rlautet    dannocli    da  ige     noch 

Lintz  suhsistiren    wollen.  fcet,   dass  schloss  zu  geda« 

Netstadt    würekiieh    aessgesaeberl    werden.    Mehr    wird»    von 
7.   Octobris    ren    Wiese    geeehriebe*,   dass    i  sc    tagen 

ihro   durchl.    dess    churfÄrsten    in  Sachsen    herr    brndei 


470 

ihro  durchl.  dess  hertzogen  von  Churlandt  alldar  angelanget, 
sambt  einigen  trouppen  zu  der  kayserl.  armee  gegen  Vngarn 
zugehen,  nit  weniger  sollen  bey  gedachter  armee  in  2000 
reichss  Völker  angelanget  sein.  Auss  dem  kaiserl.  veldtläger 
▼erlautet,  dass  den  2.  huius  die  cavallerie  vnvveith  Gutta 
angelanget,  vnudt  weilen  die  infanterie  vnndt  artollerie  nit  so 
geschwindt  folgen  kunte,  vnndt  annoch  in  zwey  meihl  zurück 
gewesen,  thete  man  selbige  alda  erwarten,  ohne  zweiffei  so 
dann  recta  vor  Neüheüsel  oder  Grann  zugehen:  ingleichen 
stunde  die  pollische  armee  sambt  ihro  konigl.  may.  annoch 
vnweith  von  dannen,  von  welcher  einige  mannschaft  neben 
herrn  obristen  Neüsslerss,  Kery,  Latron,  vnndt  Richardische 
regimenter  gegen  Neüheüsel,  vnndt  Grann  zu  recognosciren 
commandirt  gewessen,  eine  starke  türckische  parthey  geschla- 
gen, vnndt  neben  vielen  todten  in  60  janitscharen  vnndt  10 
andere   gefänglich    eingebracht. 

Den  1.  8ber ,  seindt  drey  kaiserl.  Soldaten,  so  jüngst  vor 
Neüheüssl  von  denen  Türeken  gefangen,  vnndt  mit  in  dieser 
belägeruug  anhero,  nachmahlen  wieder  zurück  auf  Offen  ge- 
schleppt worden,  herüber  geloffen,  vnndt  berichten,  dass  sich 
die  Türeken  bey  Offen  zertheilet,  die  mehristen  janitscharen 
währen  nach  Griechischweisenburg,  die  Tartaren  aber  nacher 
hauss  gangen.  In  Grann,  so  sehr  ruinirt  ist,  solle  etwass 
wenigss,  in  Neüheüssl  aber  die  mehriste  mannschaft  beste- 
hen. Printz  Looys  von  Baaden  ist  zu  ihro  churfürstl.  durchl. 
in  Bayern  nacher  Brunn  vom  hertzogen  Lottringen  expe- 
diret  worden:  selbige  dahien  zu  disponiren,  damit  dero  trouppen, 
so  zurück  nach  hauss  gehen  sollten,  auch  dahien  avanziren 
möchten.  Von  Lintz  wirdt  geschrieben,  dass  der  kayserl. 
obriste  hoffmaister  herr  graf  von  Zinczendorf  dergestalten  an 
einem  hitzigen  vnndt  gefahrlichen  fieber  also  erkrancket,  dass 
dessen    aufkommenss   keine    hoffnung    seye. 

Die  von  10.  Octobris  eingeloffene  wiennerische  brieffe 
melden,  dass  alldar  seith  der  belägerung  verbliebene  Soldaten 
bereithss  nach  vnndt  nach  in  ihre  assignirte  quartier  marchiren, 
vnndt  in  gleichen  die  kranckheiten  bei  eingefahlenen  kühlen 
wetter  etwass  nachliessen.  Vor  etlich  taffen  seindt  abermahlen 
4000    zu      fuess,     vnndt    1000    zu    pferdt    schwabische    creyss 


471 

vö Irker  alldar  vorbey  Dach  der  kaiserl.  armee  gegen  Vngarn 
ganzen.  Anss  Vngarn  aber  hat  man,  dass  die  kayscrl.  armee, 
nach  deine  die  pohlnisrhe  hereithii  vorangangen,  den  5.  die»» 
die  brücken  bey  Commorn  passirrt ;  \n\  \\  issmar  betten  dir 
Polaeken  die  pallissadeu  an  der  polancka,  vnndt  dannit  vmb- 
ueuebene  sternschantz ,  in  ermanglnng  des»  holtzess  abgeh.v 
vnndt  verbrennet,  auch  bereithss  dass  zur  fem ken  brv  Commorn 
gehörige  holtz  angrieffen,  wesswegen  der  könig  dan  alsobaldt 
zwey  archipnssiren  lassen.  In  der  Schutt  haben  die  vnseri- 
jfli  vnndt  Polaeken  über  2000  ochssen  zusamin. 
darvon  sie  die  schlechten  vmb  einen  halben,  die  bessern  aber 
biess  gantzen  reichssthaler  theilss  zu  Commorn.  vnndt  theiUt 
im  läger  verkauft.  Ess  gehet  auch  dasselbsten  die  rede  ,  das» 
der  könig  biesshero  in  4000  schwäre  wägen  mit  vor  Wienn 
vnndt  anderwerthss  gemachter  beüth  (vornemblichen  aber  nach 
der  grossen  Schlacht  bey  Parcan,  alwoh  über  12000  Türeken, 
vnndt  zwar  neben  sechss  der  vornembsten  hassen  der  beste 
khern  dess  türekischen  volckss  geblieben,  vnndt  mehrmahlen 
den  feündt  etliche  mit  puhren  goldt  beladene  wägen,  alle 
pagage,  munition,  vnndt  dass  völlige  läger  abgenohmen  wor- 
den) nach  hauss  gesandt,  hergegen  aber  erwartet  er  wie- 
derumb  auss  Pohlen  frieschess  volck;  vnndt  fiengen  nunmehr 
die  Pohlacken  an  jenseithss  auf  den  gehuldigten  boden  zusengen, 
vnndt  zubrennen,  dörffte  also  die  kayserl.  armee  einen  harten 
naebmarch  haben.  In  übrigen  wirdt  biess  dato  dass  dessein 
l>e\der  armeen  noch  sehr  in  geheime  gehalten,  vnndt  weiss 
man  nicht,  ob  sie  Neüheüssl  oder  Grann  attaquiren  wollen  I 
sonsten  sollen  die  Neüheüssler  Türeken  etliche  pohlnische  foura- 
girer,  so  vermässener  weisse,  gar  über  die  Waag  gesetzet,  den 
3.  diess  gefänglich  in  Neüheüssl  gebracht  haben.  Von  hrcssden 
wirdt  berichtet,  dass  obgleich  wie  jüngst  gemeldet,  die  Zusam- 
menkunft! verschiedener  chur- vnndt  forsten  in  Leipczig  beschehen 
solle,  so  ist  doch  solche  wiederumben  aufgehoben,  vnndt  wirdt 
der  sachsische  churfürst  von  dorthen  perschönlieh  nacher  Berlin 
zu  dem  Brandenburger  raissen ,  auch  seine  inehriste  gebeimbe 
räthe  sambt  der  reichss  canrelley  dahin  kommen  1« 
wass  aber  die  intention  sein  mag,  adhuc  latet:  vnndt  hat 
von    ernenten    Berlin  vom    l.V  Odobris   folgenden  nachri.lit 


472 

halten ;  die  beeden  flotten  liegen  in  Kögerbucht ,  vnndt  sagt  man^ 
die  dähnische  werde  die  schwersten  schiffe  zu  Coppenhagen  auf- 
legen, vnndt  die  leichten  noch  eine  weil  in  see  lassen:  die 
Frantzossen  aber  erwarten  durch  einen  Courier  auss  Pariess  ordre, 
der  König  in  Dännemarck  mit  seiner  generalität  vnndt  landt- 
militz  machen  auch  anderss  nichtss,  alss  dass  er  zu  Gottenburg 
trouppen  mustert  vnndt  exerciret.  In  Niederlandt  intimiren  die 
Frantzosen  zum  ende  gelauifene  terminum  contributionis,  vnndt 
weil  solche,  theilss  auss  dess  marquis  de  Grana  verboth,  theilss 
auss  armuth  der  landts  leüthe  vnndt  geldt  mangel,  fast  nirgendtss 
erfolgen  wil,  so  machen  sie  ess  mit  dem  daheimb  gebliebenen 
armen  volcke  ärger,  alss  im  offendtlichen  kriege,  vnndt  lassen 
weder  viehe,  noch  wass  geldess  werth  vnndt  fortzubringen  ist, 
dahinten.  Man  hat  13  solche  plünderer  gefänglich  nach  Brüssell 
gebracht,  da  sie  vorgeschützet ,  sie  wehren  keine  feünde;  man 
hat  aber  ihnen  opponiret,  eben  darumb  wehren  sie  alss  strass- 
senrauber  aufgefangen,  vnndt  der  justitz  gelieffert  worden, 
dennoch  darf  ihnen,  wegen  der  frantzösischen  generalität  andro- 
hen, kien  laidt  geschehen.  Zu  London  hat  der  spannische 
ambassadeur,  alss  er  zum  drietenmahl  angehalten,  Engellandt 
möchte,  wie  beraithss  Hollandt  gethan,  die  verglichene  8000 
mann  zum  endtsatz  der  Niederlande  Helfern,  endtlich  zur  andt- 
worth  bekommen;  wie  dass  rex  Angliae  bemühet  sein  wolle, 
dass  die  frantzösische  execution  in  Niederlandt  aufhören  möge. 
Der  glückliche  endtsatz  Wienn  verursacht  am  frantzösischen 
hoff  eine  gross  stiellheit,  vnndt  hält  der  könig  mit  niemanden 
mehr  rath,  alss  mit  dem  prüntzen  Conde,  vnndt  minister  mons. 
de  Louvois,  auch  ist  dess  Dauphins  reisse  nach  Ryssiell  ein- 
gestellet.  Vnter  desen  müssen  die  armen  reformirten  haar  lassen, 
dann,  alss  sie  auf  eine  alte  erlaubniss  Henrici  quarti  forthge- 
fahren ,  auff  denen  steiuhauffen  ihrer  gewesten  kirchen  zupredigen, 
vnndt  dess  adells  versprechen  sie  hierinnen  zu  manuteniren, 
getrawet,  haben  im  Delphinat  24  compagnien  königliche  dra- 
gauner  sie  überfallen,  vnndt  an  zweyen  örthern  der  verlassenen 
leüthe  biess  800  massacriret,  ihr  überhaupt  aber  Chamvil  ge- 
nandt  ist  mit  fünffzig  schlagen  lebendig  gerädert  worden.  Die 
Engelländer  nehmen  noch  immer  mehr  perschonen  gefangen, 
welche   den  könig  betten  ermorden  sollen. 


Wien  ^»n»   U  OettMa    mkH   h. itidM ,  dass  dieser  ta- 

grn    mchrmahlen  einige  SaltlhlfgefifdM    Irouppen  gegen    Viinani 
aldar    \orbcv    nassiivl  .    u.ndt     der    kayserl.     hoff    7.11    Lhrfsj    be- 

ichifftigel  »eye,  die  iwiachen  entigeagecftnlipeneheMi  ndtihnj 
lese  competentieo  lucompouiren.  vnndi  einen  i< 
leisten.  In  gleiches  wirdi  stank  laborirel.  Mosskaw  \nml  l'ersien 
in  die  alliantz  wieder  den  Otloinanisclien  reieh  zu  bringet,  wora« 
gutte  holYnung  gegeben  wird!.  Auss  dem  kavier  I.  v.Mtläger 
verlaut  tet.  dass  den  18  dito,  die  alda  belundemle  Ttcfc  ij  ft  !..• 
iepntirte  bey  ihro  durch),  hertzogen  von  Lottringen  llü—li 
gehabt,  ihr  begehren  war  in  einer  zirlirhrn  latlieinisdim  nration, 
vnndt  bestünde  in  deme,  damit  man  auf  pohlische  recommen- 
dation  ihnen  den  lang  desiderirten  rubestandt  ,  ihre  alte  pri- 
filegia,  vnndt  perdon  ,  so  sie  dato  nicht  erhalten  können.  \,r- 
giinnen  mochte:  denen  ihr  durchl.  kürt/dich  geandtwortet :  dass 
ess  niebt  ad  rem ,  vnndt  ausser  der  zeit  komben ,  dass  ein 
vasall  seinen  herrn  nemblich  ihro  kayserl.  May.  gesätze  vor- 
schreiben möge,  in  deme  sie  so  hoch  wieder  Gott,  vnndt  die 
Christenheit  gesündiget,  auch  die  protection  einess  abgesagten 
tyrannen  an  sich  gezogen.  Dahero  sie  in  sich  gehen,  vnndt 
ehist  zu  schuldiger  devotion  sich  bequemen  sollen,  wiedrigen- 
fahlss  inen  kein  gehör  mehr  zugeben:  befunden  sich  annoch 
bey  dem  könig  in  Pohlen,  vnndt  werden  auf  ein  gewisse  zeit 
aufgehalten.  Den  —  huius,  alss  die  schiefTbrurken  verfertiget, 
wurde  etlich  100  mann  hinüber  commandiret ,  alss  aber  die 
Türeken  auss  Gräfin,  vnndt  dem  blockhauss  Thomassberg  vn« 
sere  anmarchirende  gesehen,  haben  sie  schärft  auss  stucken 
auf  sie  gefewert ,  da  aber  selbige  auss  dem  geftraiefc  genähert, 
steckten  sie  die  vorstätt  ,  wie  auch  dass  gemelte  blockhauss 
vnser  höchster  Verwunderung  in  völligen  brandt  .  so  tag 
vnndt  nacht  gewehret,  vnndt  liehet  dass  blosse  Granu  annoch, 
mit  halb  abgeworflenen  tliurnen.  Den  20  cunviiiis  avisirten 
M  nachtsi  vbergangenc  Katzen  ,  dass  die  in  Granu  ordiv  h,  ti,  n, 
nach  angefangener  altaque.  /.\\e\  .  biess  drev  tag  zu  resisti- 
ren .  so  den  eich  beiteiiiaiioi  h  salviren.  wmmii  wrhrensambt 

den  Christen  nur  6000  mann  darinnen;  hi-\  neln-nsi  tagen  auch 
etliche  gefangene  auss,  dass  der  gross  reaier  nunmehro  auch 
von    Offen    gewichen,    uindt    seine  mmntchifll  nicht  so  starck 


474 

seye ,  wie  jüngst  gemeldet  worden.  Den  20.  diess ,  seindt  et- 
liche regimenter  zu  fuess,  vnndt  etwass  zu  pferdt  gegen  Grann 
zugehen  beordert  worden,  gehet  auch  etwass  von  groben  geschütz 
mit,  vnndt  wie  glaubet  wirdt,  noch  selbige  woch  aldar  posto 
zufassen.  Gleich  bey  ablauffung  diessess,  ist  in  dass  läger 
sichere  nachricht  eingeloffen,  dass  die  Türeken  den  19.  dito 
so  gar  dass  schwöre  geschütz  auss  Grann  vnndt  den  Thomass- 
berg weg  führen  wollen,  so  aber  von  den  vnserigen  verhin- 
dert worden,  vnndt  nunmehro  300  gefangene  Türeken,  so  ihro 
durchl.  von  Lottringen  nachr  Wienn  abgeordnet,  vnter  weegss 
begrieffen.  Von  Lintz  wTirdt  geschrieben ,  dass  man  gutte  zeit- 
tung  von  Venedig  habe ,  alss  ob  die  republic  mit  ihren ,  den 
spannischen ,  maltessischen,  vnndt  genuesischen  kriegss  schieffen 
Candiam  wiederum])  zuerobern  hoffete  ;  weilen  der  Bassa  , 
alss  ein  malcontent  von  der  pforten  zwey  millionen  pro  arrha 
eingenohmen,  vnndt  ihme  einen  vornehme  västunck  eingeraumbt 
solle  haben;  sonsten  ist  den  25  Octobris  ein  expresser  zu 
Lintz  ankommen,  mitbringendt  ,  dass  der  Bassa  commendant 
zu  Grann  ein  schreiben  dem  gross  vezier  geschicket,  welcher 
both  aber  sambt  denen  schreiben  von  vnserigen  Soldaten  interci- 
piret  worden;  welches  schreiben  in  diesen  bestehen  solle, 
dass  er  sich  alldar  über  zwey  oder  drey  tag  nicht  wirdt 
halten  können.  Die  Polacken  wie  auch  vnsere  deutsche  Soldaten, 
fischen  noch  immer  von  der  Donaw  viel  körper  von  denen  er- 
soffenen Türeken  herauss  ,  welche  wacker  geldt ,  schöness  ge- 
wöhr  ,  vnndt  köstliche  kleyder  anhaben,  dass  also  gar  zuwohl 
zuglauben  ist  ,  dass  ess  der  beste  khern  von  denen  Türeken 
muss  gewesen  sein,  vnndt  solche  türekische  sachen  sehr  thewer 
verkauffet. 

Vom  28.  Octobris,  wirdt  mehrmahlen  von  Wienn  berich- 
tet, dass  alldar  wiederumb  die  burgerschafTt  täglich  neben  an- 
dern Soldaten  vnndt  gefangenen  schantzen  ,  welchess  bey  ge- 
wisser straff  aufgeleget  wirdt ,  von  der  kayserl.  armee  wirdt 
geschrieben,  dass  den  21.  dito  die  sammendtliche  armee  vber 
die  Schiffbrücken  passiret,  vnndt  darauf  die  vestung  Grann  zu- 
belägern  angefangen  auch  bereithss ,  den  von  feündt  selbsten 
abgebrenten  Thomassberg  zur  batteria  gemacht,  die  schweriste 
stuck  darauf  geführet ,    vnndt   dass    schloss   zugedachten  Grann 


wiirrklirh      beschlossen     thetfrn.      \\nr\..it  lirere&S   vnndt 

hotVondlich      clwass     I». 

hal       /,\\ar     den       eoinmendaulen     alda 

vnnd     versprochen ,    dass     .r     nnni    sm  -curts  erwartete,    vnndt 

dan     selbige    ftftttlftg    cnlsrl/.cn    \\<»l?r;     wind!     > .  irdt  beynebenss 

berichtet,     dass    er     zu    verslonU  rmee  das»  meiste 

lanuMvolck  aufhielte,  welehess    nicht   sehr  zuhH  ist.   Aast 

(irätz  wirdt  auch  geschrieben,    dass   selbige  feüerwercker  Tnndt 

'eichen,  tag  vnndi  nacht  in  labore  begriffen,  alle  noth 
digkeiien  nacher  Canischa  (welche  vestung  von  vnserigen  be- 
lagert sein  solle)  zu  überlieffern  ,  vber  diessess  thetten  nicht 
allein  vnsere  streiffende  partheyen  alless  biess  gegen  Fünffkir- 
ehen  abbrennen,  vnndt  Mündern,  sollen  auch  so  gar  biss  an 
die  Essecker  brücken  kommen  sein,  vnndt  also  denen  Türeken 
die  vornehmbsten  bässe  abgeschnitten  haben:  fernerss  vernimmbt 
man,  dass  nunmehro  der  graf  Budiani  durch  einen  gewissen 
traetat  zum  kayserl.  pardon  vviederumb  völlig  aufgenohmen  seye 
worden,  auss  ober  Vngarn  aber  wirdt  geschrieben,  dass  sich 
die  mannschaft  dess  Teckely  nach  vnnd  nach  von  ihme  der- 
gestalten  verliehre ,  dass  er  nunmehro  kaum  etlich  tausendt 
der  seinigen  zusammen  bringen  kente ,  vnndt  also  von  tag  zu 
tag   sehr   geschwächet  wurde. 

Wieiin  von  31.  Octobris  wirdt  gesehriehen  ,  «las«  dieser 
tagen  abermahlss  einige  noch  aldar  gelegene  Soldaten  in  die 
assignirte  winter  quartir  abmarchiret  seindl.  Von  Lint/. 
hat  man  anderss  nichtss ,  alss  dass  ihre  may.  die  \. rwittibte 
kayserin  vnter  lösung  der  stucke  daselbst en  ftt£  langet.  Um 
dito,  ist  von  ihro  königl.  may.  auss  l'ohlen  ein  cdelmann 
wegen  dess  Teckely  vnndt  seiner  adhaerenlen  durch  Wien 
nach  Lintz  passiret,  welcher  vnter  anderen  mitgebracht,  dass 
selbige  auch  zum  Teckely  einen  expressen  ahgefertiget  ,  ihnip 
ihro  durchl.  hertzogen  von  Lottringen  resolution  zu  noiüi. 
dass     nemhlieh    gedachter    Teckel; 

Türeken    alsobaldcn     ahnnduniren  soll,  nach  man  mit 

ihnen    nach     guttachten    I.  de.     indessen    wirdt    con- 

tinuirlich    die   vestung  Grann ,    vn.  rl    dess  grossen  regen- 

urllnss  .    von   vmt    l».it  t  »ri«'i»    seharff    beschuss.  uass   noch 

mehr   ist  >      Novnnl.ris,     I,  I  od    Aocr 

Archiv.  Jahrg.    1850.  I.  Bd.   III.  u   IV.  Hft. 


^76 

von  der  kayserl.  armee  perschönlich  zu  Wienu  an  ,  ginge  gleich 
weiterss  nach  hoff  berichtendt :  dass  bereithss  den  27.  dito,  nach 
nur  vier  tägiger  beschiss-  vnndt  belagerung ,  sich  gedachte 
vestung  Grann  per  accord  ergeben,  vermög  dessen  die  Türeken 
mit  sack  vnndt  pack  abgezogen,  die  dringeweste  stuck  aber, 
sambt  einer  grossen  quantitaet  pulver,  munition,  vnndt  victualien, 
den   vnserigen    völlig  hinterlassen  worden. 

Die  punete  der  capitulation,  so  nach  viertägiger  belagerung 
den  27.  Octobris,  anno  1683,  mit  ernenter  vestung  Grann  ge- 
schlossen worden,  seindt  folgende: 

1.  Sollen  alle  stucke,  morser,  munition,  magazin,  vnndt  alless 
defension  gewöhr  (ausser  dess  hierunter  speeificirten)  in 
der  vestung   völlig  gelassen  werden. 

2.  Wird  erlaubet,  dass  die  besatzung  auf  zwei  tag  lang  sich 
mit  brodt  vnndt  fleisch  versehe,  vnndt  alless  cave,  scher- 
bet,  kleydung,  vnndt  andere  mobilien  mit  sich  nehmen 
können. 

3.  Wirdt  des  hertzoges  zu  Lothringen  durchl.  der  besatzung 
eine  anzahl  wagen  verschaffen,  damit  sie  ihre  bagage  zu 
den   wasser   nach   vnndt   nach   bringen  möge. 

4.  Man  wirdt  auch  etliche  schieffe  zur  abfuhr  geben,  deren 
sich  gedachte  quarnizon  (zum  fall  alless  auf  einmahl  nit 
abgeführet  werden  köntte)  öffterss  bedienen,  vnndt  zurück 
herauf  vmb  ihre  Sachen  abzuholen,  schicken   kann. 

5.  Wan  wie  oben  gemeldet,  die  bagage  auf  einmahl  nicht 
abgeführet  werden  kan,  so  wirdt  erlaubt,  dass  die  quar- 
nizon alless  dassienige,  so  zurück  bleiben  muss,  in  die 
vntere  stadt  in  gewisse  wohl  verwarthe  vnndt  verwachte 
heüsser  lege,  wie  auch  etliche  ihre  leüthe  darbey  lasse, 
welche  alle  bona  fide  vngehindert  vnndt  vnauffgehaltener 
füglich  sollen   nachkommen  können. 

6.  Weilen  keine  schieffleüth  so  endtpöhrlich  vorhanden  seindt, 
alss  solle  die  besatzung  selbst  schuldig  sein,  mit  eigenen 
leüthen  ob-  vnndt  auf  fahren   zulassen. 

7.  Bey  aecordirten  diesen  puneten,  solle  alsobalden  dass 
schlossthor  eingeraummet ,  vnndt  die  kayserl.  trouppen  aldar 
posto  fassen;  die  besatzung  aber,  id  est  die  bewährte 
leüth     der    vestung    Grann,     werden    alsogleich,     wan      die 


unberührte  orsgen  vmi.it  ..»  beretthschsfl  Mb  *<  i 

abziehen. 

><»lleu   alle  in   den   srliloss,    wir  Aldi  in  der  stadt  gehabte 
gefaegese  Christen  lossgelass» »»  , 

Endlieh  kann  die   qmarnisoa,  mit  wtdt  vnndt  kimler,  ob 
vnndt   vnter  gewöhr,   rossen,  sack   vnndl   pack   (ui.    reffceff  ge- 
dacht) frev  abziehen,   iedoeh  daaa  die  hörige  obige  i— dilti 
wie  sie   exprimiret   seindl,  fest  observiret  werden. 

Nach    gehaltenen  einsog  der  kayseri.  volcker   seindt  k 
den   28.  Octobris  alle  Türeken  von  dar  völlig  aussgezogen  :   «I 
seindt    sehr    viel,    gehen    alisagleich    naehr  Offen,   vmll    /war    so 
viel   möglich  ist,   zu  wasser.     Die  Lewenl/,er  haben  steh   wir.l.r- 
umb    vnib    perdon    gebetten,    vnndl    solchen    beivithss    «ehalt. n. 
vnndt    alsobaldt    de   novo    dass  juramenlum    fidclitatis  abgel 
die  von  Papa  suchen  dessglcichen ,    haben  auch   einige  geschenke 
von    viclualien   oiTeriren   wollen,     welche   ihnen   aber  von  ii 
Polacken  abgenohmen  worden.  Sonsten  wirdt  spargirt,  aber  nicht 
eonfirmiret,   dass  die  Türeken  gedachtess  Papa  fast   völlig  abge- 
hrennet,    aussgeraubet,    wie   auch   alless    gewöhr   vnndt    stucke 
mit  sich  hienweg  gefuhrt  sollen  haben. 

Von    Lintz    wirdt    berichtet,    dass  den    6.    Novembris 
expresser  aldar  ankommen,  mitbringendt ,  dass  die  vnser igen  auf 
loss  gehen  wollen,  wie  aber  die  Türeken    solches  erfahren, 
hahen  sie  auss  Hatwan  zwieschen  Pest  vnndt  Offen  liegesdl    dass 
grobe   geschütz  alless  nach  gedachten  I'  wie  ess 

»•»her  vnsere  erfahren,  dass  sie   alle   Stack  »hmen,    i 

sie  reeta   nach  gedachten  IIa  Iwan,    so    ein  vonicmber   pass 
soll,   gezogen,    vnndt    haben    bereits    selbigess   orth    mit    sc 
an  sich  bekommen;  die    Polacken    hetten   aber  den  aecord   i 
gehalten,  sondern  alle  quarnizon  so  in  2000  bestanden,   sii 

lull.    Auss  Steyermarck  hat  man  schreiben,  dass  die  Croaten 
bei   Canischa   auch    bereithss    SWS]  mil    gOl 

enohmen. 
Mehrmahlen    wirdt    vom  i).  Novesshril    reo    I 

lllich    ihro   kayseri.    may.    ros    Cainrr    znruck    erwartet 
wird!:    den   8.    dito    aber   ist    der    herr   graf  res 

langet,   welcher  mitbringet,  dass  ihr.»  ehoHirstl.  dun-hl.  auss 
ich  bisshero  in  Crembss  befinden,  vnndt  au 

H 


478 

tagen  aldar  ankommen  werden;  so  seindt  auch  gestern  beyde 
herren  graffen,  Pollffi  vnndt  Scheremi,  von  der  armee  an- 
kommen, vnndt  solle  der  erste  die  repartition  der  Winterquartiere 
mitbringen ,  wirdt  also  in  kurtzen  zuvernehmen  sein ,  wessen 
ihro  kayserl.  may.  sich  darüber  allergnädigist  resolviren,  vnndt 
wo  ein  oder  anderss  regiment  wirdt  einquartiret  werden.  Jüng- 
ste brieffe  auss  Regenspurg  melden ,  dass  die  gesambte  evan- 
gelische herrn  stände  entschlossen,  an  ihro  kayserl.  may.  ein 
intercession  schreiben  in  favorem  dess  Teckely  abzugeben. 
Von  der  kayserl.  armee  hat  man  von  %.  huius,  dass  selbige  nach 
eroberung  der  vestung  Grann,  aldar  die  brücken  passiret,  vnndt 
auf  Novigrad  loss  zugehen  trachten,  weilen  sie  aber  auss  man- 
gel  der  artiglerie  pferdt  kein  stuck  dahin  bringen  können,  vnndt 
der  orth  an  sich  selbst  vester  alss  Grann  sein  solle,  alss  dürfte 
ess  darmit  nicht  den  allerdiengss  erwüntschenden  aussgang  ge- 
wännen. Die  Pohlacken  wollen  sich  mit  den  in  Ober  Vngarn 
jenseithss  der  Theyss  assignirten  Winterquartieren  nicht  vergnü- 
gen, sondern  verlangen  noch  diesseithss  der  Theyss  etliche 
gespannschafften,  so  zwar  schon  für  die  kayserliche  assigniret 
worden,  dörffte  also  an  der  gemachten  repartition  eine  Verände- 
rung geschehen,  vnndt  ein  mehrertheil  von  denen  kayserl.  in 
die  erbländer  einquartiret  worden. 

Wienn   von    11.  Novembris.    Auss  dem  kayserl.    veldtläger 
hat  man,  dass  ihro  durchl.  zu  Lothringen,  mit  der  völligen  ar- 
mee den  6.  huju6  gegen  Lewentz  aufgebrochen,    alwoh  gedachte 
armee  in  vnterschiedliche  dorffschafften  verlegt,  vnndt  sich  drey 
tag    refrechiren    werden,    sich   so   dan   von   einander   separiren, 
vnndt    in   ihre   aussgetheilte   quartiere,    alss    ober-   vnndt   vnter 
Vngarn,     Schlessien,     Mähren,     vnndt     Böhmen     gehen     sollen. 
Man  glaubt,  dass  verborgener  weisse  ein  pahr  orth  haben  sollen 
attaquiret  werden,  welchess    aber  diessess  gar  übele  vnndt  nas- 
se  wetter   nit   zugelassen;   alss   haben   ihr   durchl.  4  regimenter' 
mit    herrn    general    commissario   graffen  Breunner  nach  Comorn 
zur  convoy  gegeben,    alss  dan  neben  noch  andern  3  regimentern 
in  ihre  assignirte  quartier  marschiren  sollen ;  dem  könig  in  Poh- 
ien  seindt  ingleichen  4  regimenter  vnterm  commando  dess  herrn 
general  von   Dünnewaldt   mit   gegeben   worden.    Den   3    diess  ist 
Iierr    obrister   Heüssler,    mit    seinen    commaudirten,    welcher   zu 


rrrognoscircn    am  ss  läger  komme«, 

m    iieaa  referiret,    dass    er  bej  \n  .itzen  ge- 

■•n.    vnndt  im   letzten   orlh  dir   sladt   sambl    •lein   sehlosa  auf- 
fordern  lasten,   die.  Uunc  geandtwertet,  sieb  ehender  anti 

hauen     zulassen,     vnndl     weil    gtdiQltOf    h.   eMail  r    keine    | 
gehabt,     also    niehlss     tentiren    können:     li.    riMm.ister    (,<,Imis,  I. 
aber,  so  sich  wiederumb  zur  kayserl.  devotion  gegeben,  vor 
ginge*,    vnndt   12  Türeken   von   Waitzen  angetroffen,    -; 
niedergemacht,  vnndt  1  gefangen,  welebi w  aussgesaget,  dass  eine 
grosse  forcht  in  Türekey  währe;   dess  jüngst  in  durll  erschos- 
senen h.   grafen    Cossy   leichnamb   u  irdt  nach  Prag  t ,  so 
dessen    h.   obrister   Halleweill     bey    ihro   durchl.   zu    Lot  (ringen 
aussgebracht,  der  andere  duellant  h.  Schultz  solle   auch  gc. 
lieh   blessirt   sein,   vnndt  bey   dem   könig   in    Pohlen    verbl» 
Den  8.  dito  seindt  ihr  excellentz  herr  general  veldtmarsrhall  graf 
von  Stahrenberg  von  der  armee  wieder  zu  Wienn  ange'anget.  Ihro 
rhurfürstl.  durchl.  in  Bayern  aber  nach  dem  kayserl.  hoff   vnndt 
darweitterss    nach    hauss  vorbey    passiret,    dero    reitterey    ihre 
quartier   in   Bayern    zubeziehen   folgen,   denen    bayrischen    fuess 
vülrker   aber    sollen   ihre    quartier   in   Schlessien   vnndt  Mi 
assigniret  werden. 

Den    14.  Novembris,  wirdt  von  Wienn  berichtet,  dass  gest- 
s  tagess  ihro   durchl.  von  Sachssen  Eyssenach  von  d 
aldardurch  nacher  hoff  gangen,  deine  der  herr  grell 
gefolget;  ihro  durchl.  hertzog  zu  Lothringen  werd. 
erwartet,    vnndt   ist    inmittelst  herr  general    Habatta   dass   eeov 
mando  anvertrauet:  dass  haubtquartier  aber  sollt'  in 
statten  zu  Xeüssoll  sein.   Ihro  konigl.  may.  in  Fohlen   haben  sich 
den  4.  dito  von  obgedachten  ihro  durchl.  beurlaul N 4     \ni!lnaeh> 
mahlen   sanibt   dero    armee   über   die  Theiss    gegen  ober  \  •>  an» 
in  die  quartier    aufgebrochen,    nit    weniger  ich    dir  kay- 

Isrl.    regimenter    nach    vnndt  nach  in   ihre  <p:arfi.-r .    mit  .v-i 
ieren   (weilen  nieder   Vager*,    vnndt  Osterreieh  itffgetl 
rminüret,  dass  selbige  die  einqnartfc 

ir ♦  - 1 1  können)  in  betrachtnng  einer  eelcbei  m  '"'  '«brige 

erblander  sehr  geprest    werden   ierfte*,    die   r*gt  '«eg- 

i  so  diesen   veldtzoeg   rebellirt,   wehen  m 
don.  vorgebendt,  daai  sie  aif  betten  ihr  leib 


^80 

gütter  salviren  können.  Ess  ist  aber  noch  nichtss  notabls  in  diesen 
vorgenohmen  worden.  Sonsten  verniembt  man,  dass  nach  deine 
dieTiircken  auss  jüngstgedachten  Presentz  (?)  in  Croathen  mit  stäben 
in  den  händen  aussgezogen,  hette  die  türckische  besatzung  lio- 
wetsch  selben  orth  in  hierzumarschierung  der  unserigen  verlassen, 
vnndt  sich  salviret.  Der  vornehme  rebellische  partheygänger  Pe- 
trozy  solle  sich  zu  denen  Türeken  geschlagen,  vnndt  von  sel- 
bigen in  arrest  genohmen  sein  worden.  Von  dem  kayserl.  hoff 
wirdt  änderst  nichtss  gemeldet,  alss  dass  daselbsten  ihro  königl. 
may.  in  Spanien  geburthsstag  in  schöner  galla  begangen  worden, 
vnndt  sobaldt  die  einquartirung  der  völeker  auf  ein  orth  gebracht, 
wurde  man  auff  die  recroutierung  bedacht  sein,  sonsten  wirdt 
starck  spargirt,  dass  die  Venetianer  künfftigen  frühling  mit  der 
Porthen  brechen  werden. 

Auss  Mosskau  wirdt  von  29.  Novembris  berichtet,  dass 
nach  deme  man  bey  selbigen  hoff  die  fröhliche  nachricht  von 
der  grossen  victori  der  kayserl.  pohlischen,  vnndt  anderer  auxi- 
liar  völeker  waffen  gegen  denen  Türeken  vor  Wienn  erhalten,  ha- 
ben ihre  czarische  may.  nicht  allein  befohlen,  hierüber  Gott  dem 
allmächtigen  in  allen  kirchen  zuloben ,  sondern  auch  einen  ex- 
pressen  nach  Pohlen  gesandt ,  vmb  selbigen  glückhafften  könig 
wegen  dessen  bezeugter  tapfferkeit  zu  complementiren  :  in  dessen 
ist  man  wegen  dieser  affaire  bey  hoff  täglich  sehr  beschäff- 
tiget,  vnndt  wirdt  darvon  gehalten,  dass  in  kurtzen  eine  an- 
sehendtliche  macht  von  hier  nach  den  Crimischen  Tartaren  ab- 
geschicket  werden  möchte,  vmb  die  Russen,  welche  alda 
gefangen  sitzen,  zuerledigen,  vnndt  dan  auch  zugleich  zuver- 
hindern, dass  sie  keinen  suecurss  mehr  an  die  Türeken  schi- 
cken können ,  damit  die  Christen  die  hände  so  viel  freyer 
haben,  vnndt  aufss  jähr   noch    mehr  progressen  machen   mögen. 

Von  3.  Decembris  wird  von  Lintz  berichtet,  dass  ihro 
excellentz  herr  graf  von  Ötting  dieser  tage  alhier  arriviret, 
vnnd  ehistenss  allss  kayserl.  reichsshoffrathss  praesident  dass 
gewöhnliche  juramentum  fidelitatis  praestiren,  vnndt  dan  solcher 
hohen  funetion  vorgestellet  werden  solle;  der  gleichen  wirdt 
auch  mit  denen  jüngsthien  declarirten  gehaimben  räthen,  so  viel 
derer  in  loco  seindt  besehenen;  vnndt  weilen  nun  niehro  ihre 
durchl.  hertzog  von  Lothringen    den   1.    huius  zu   Lincz    ankom- 


MM'n.    m>    werden  ehittei  in    militarihus    vulen 

promotiones    \mi.it    general    pnbliciret     areralaaj,    deren  ip 

eation    mit     aechsten    rermnthliea    wirdi    ku n  eoamaa 

\\  erden. 

Auss    Ober  Vngarn    hat   w tekrickt,    data    iwai   aelki 

annschafften    «regen    einnehmang    der 
ariedr  iget,  binngegee   aber  karr  obrister  llevssler  s. 

ini!    einer    stareken    partkej  zum  .ml,    gekrackt  .    ranaal 

zwe\    Schlösser    Bassancken  vnndt   Zittowa   \^w  denen  rei 
erobert   habe,  herrgeneral  Rabatte  vnndt  geaeral  Carü 
mit    zwey    regimentern  caoransier  vnndt  100  bmum  n 
Kremnitz   gewessen,  alda  die   von  Teekely    eingesetzte   ramaier 
zu     reformireif,    dergleichen    auch  zu    Nettsoll    wind»    8 
soll  geschehen  sein.     Die   kern  Fraatsoseu    haben  alt  nur  ( 

saniht     der  cit.adell ,    sondern    Dixmudc   vnndt   dei 
nach  aneh  Oodenard  wegenohmen,  vnndt  «war  mit  diesen  verwandt, 
dass    selbigess   zu    keiner    ruptur,     sondern     zu     ihresi   k. 
billichen      satisfaction    ausszudeiiten    seye.      Di 
abermahlen    bey    dem    kayserl.     hoffkriegsssahlambi    zu    forthr 
setzung  der  neuen  Werbungen  192000  fl.  päbsll.    gelder   in* .. 
worden,    vnndt   wirdt  allen  kayserl.  obristen  anticipate  ein  L 

geldl .   biess  die  ordentliche  liste  der  abgebenden  mannst 

n.  zu  schleuniger  recrautirui  ben. 

Von  3.  Decembris,  hat  man  zugleich  auss  Venedig 
Consiantinopel  ein  mosskowittiscker  ambassador  ankommen,  w <-l- 
eker    bey   dem   Caimacam    audientz    gehallt     vnndt    die    restitatioa 
von  Csecherin   vnndt  andern    platzen,    in   dem   stamll    w  i 
Tnrcken  einbekommen  .    gefordert  halt.  incfa   dasi 

Her   dess    Niesterss    eine  uränitz-scheiduu  ton  «I  m 

eken   vnndt  Moskowitter  sein   solle:    wienMegeaJabl 

:    di<-   seihen   derlarirel    werden    inusto:     w  < 

eam  weiteres    nichtss    geandtwortel  ,    das 

len   herrn   anzeigen  prelle.    Mehrer  i    die  Ma 

die    tfirekischen   platze   in   den 

die  Türeken   in  langer   nett   i 
kttnnen.    Kss    wirdt    auch    auss   Dalmatien   Ibeff   CatfOÜ    ! 

die  .laniiseh.il              ii  deta  n  d«0 

rezier  noch  immer  lehr  rn  |,srl' '•■■'  Wt** 


482 

denselben  eine  neue  Standart  vnndt  sabel  zum  zeichen  seiner  gnadt, 
vnndt  bestettigung  seiness  ambtss  zugesandt,  vnndt  selbigen  dabey 
animiret,  den  verluest  künftigess  jähr  wieder  zu  ersetzen,  zu  wel- 
chen ende  derselbe  so  viel  volck  zusammen  bringen  solte,  alss 
immer  möglieh  sein  möchte ,  vmb  mit  einer  starcken  macht  den 
Christen  entgegen  zugehen.  Ess  werden  auch  die  schulen  vnndt 
platze  der  jungen  Janitscharen  geöffnet,  vmb  solche  inss  läger 
zusenden,  jedoch  sollen  sich  viel  davon  mit  der  flucht  sarviren. 
Indessen  werden  zu  Constantinopl  in  aller  eyl  viel  stücke  gegos- 
sen ,  an  stadt  der  verlohrenen  vor  Wienn ;  so  rüstet  man  auch  da- 
selbst 10  kriegss  schiffe  auss,  vnndt  sollen  zum  Caspoli  60  gal- 
lern vereitlet  werden.  Der  capitain  Bassa  ist  auss  dem  Archipelago 
wieder  zurück  kommen,  vnndt  hat  einen  Juden  auss  Natolia  (so 
sich  vor  den  Messiam  aussgegeben)  mitgebracht.  So  wirdt  auch 
confirmiret,  dass  der  türckische  commendant  in  Albanien  dass 
volck  mit  in  kriegss  dienste  zwingen  wollen,  welchess  aber  re- 
belliret,  den  commendant  vnndt  andere  vornehme  Türeken  todt 
geschlagen,  vnndt  sich  bereithss  etlicher  orthen  bemächtiget. 

Mehrmahlen  lauft  bey  jüngster  wällischer  post  bericht  ein, 
dass  die  Gregoner  Morlaken,  welche  vor  diesen,  theilss  vnter 
die  Venetianische  republik,  theils  aber  vnter  dass  königreich 
Slavonien  gehörig  gewessen,  wider  den  Türeken  sich  auf- 
geworffen,  vnndt  bereithss  sieben  örther  darunter  zwey  von  im- 
portantz  wekgenohmen:  im  fall  die  alliantz,  wie  man  nit  zweiffeit, 
mit  ihro  kayserl.  may.  vnndt  der  republic  zu  Venedig  geschlossen 
wirdt,  wollen  selbige  örther  zu  ihnen  stossen,  vnndt  zugleich 
auf  den  feündt  lossgehen.  Von  Venedig  hat  man  auch ,  dass  der 
aufstandt  dess  printzen  Osman  wieder  den  regierenden  Sultan 
mit  frischen  brieffen  von  Constantinopl  noch  immer  bestättiget 
werde,  auch  dass  er  bereithss  gesandte  nach  Persien  vnndt  Moss- 
kaw  abgefertiget ,  selbige  potentaten  zu  einer  bündtniess  zuver- 
mögen,  von  dannen  er  die  resolution  erwartet,  selbiger  hat  be- 
reithss grosse  macht  zu  wasser  vnndt  landt,  ist  auch  bemühet 
eine  mächtige  flotta  ausszurüsten ,  hat  ebenermassen  die  gran- 
dess  von  Constantinopl  nebst  den  meisten  volck  daselbst  albe- 
reith  auf  seine  seithen  gebracht.  Gedachte  brieffen  berichten 
auch,  dass,  alss  der  Muffti  den  vnglücklichen  krieg  seiness  kay- 
serss  vor  Wienn  vernohmeu ,  vnndt  dass  dessen  bildnuss  wie  auch 


ixross  vezierss,  vieler  ort  hon  zum  vnndt 

verbrennet  worden,  ntfa  m  m.i. ■!..■: 
iteo  nee  Constantfnopl  nienriektM   Inetei      nii   den  a> 
wenig  irckUch  t&aei   lehnHTei 

offendtlich   gethan  habe,  dass  er  all«-  Christen  aussrotten  wolle  ; 
in   folgenden    Tonn: 

Ich  Sultan    Achmet  .    von   «1er    |te4t     gotteet    vnül' 
licher   kayser   gegen  autVirang  schwüre  bey  «lein   iltullmtigei  I 
bey  der  schöpffung,  vnndt  bey  göttlicher  kraft,  bey  iei 
inent   vnndt  gestiern,  bey    sonn  vnndt  mann,   au«h  l>«\   «l«'ii  kl 
scheinenden  sternen,  bey   allen  qualitäten  der  weit,  bey  meinem 
leben  ,  bey  der  milich  die  ich  gesogen  habe,  so  die  erste  sp 
meincss    lebenss   wahr,     bey    meinen    haubt    vnndt    bahrt  ,    vnndt 
bey  dem   allmächtigen  Machoinet  ,    bey    meinen  vereitern,    gross 
vater,   vnndt  grossmutter,    vnndt  bey  ihrer  beschneidung,  fi 
bey  meinen  theil  nach  der  seeligkeit,  dass  ich  den  kayser  k 
vnndt  alle  deutsche  sambt  allen  ihren  anhang  vertilgen  wil.   i 
alle   ihre    länder    verwüsten,    ihre   freündt    vnndt    kinder   in    die 
dienstbahrkeit  führen,  vnndt  ferner  die  gant/.e  ehrist. -nlieit 
mainen  gewählt  zubringen;  von  welchen  vorhaben  ich  nun   i 
nit     ablassen    will,     solte   auch   alle  meine   macht,    städt    v 
räth  zugrundt  gehen,  auch  mein  verstandt  zerrittet   werden,   i 
auch  nur  ein  geschlecht  von  beschnittenen,  ja  nur  zwey  oder 
persohnen,    allein  im  leben  verbleiben,    vnndt  so  h<  nesen 

aydt   nicht   nachkommen,    ihn   nicht   vollführen,    o«l 
im  wenigsten  brechen,    vnndt   nit    festhalten    w. 
der  zorn  Gottess  auf  mein  haubt  fahle  vnndt  gantz  verderbe  I 
ausslielge,    auch    alless  dass  ienige ,    wass  mein  haudt  angr 
soll,  beliebe   den    höchsten  Gott,   in  einen  harten  |t 
dem ,  vnndt  mich  solle  der  grundt  der  erden  nit  geduelden,  son- 
seinen   grossen   schlundt  auf  thuen,    vnndt   mein   seel  vnndt 
leichnamb  verschlicken,   vnndt  verzehren,   A: 

Wienn  von  5.  Seplembris  wirdt  1>  Uss  nun  bera 

viel  so  wohl  gaisll.  als  weltlich«  (welche  seitbero  einen  jähr 
Kperies  vnndt  andern  ober  vngarischen  orthen  anhero  gcflürl. 
nach  nun  wieder  favoi  lianss 

r,  vnndt  dienste  in 
irirdt  alhier  höchst  betet!«*,  dai«  so  viel  von  lan  -   von 


484 

den  Türeken  theilss  niedergesabelt,  theilss  gefänglich  endtführet 
worden,  welchess  auss  mangel  der  arbeithenden  theüere  zeiten 
nach  sich  ziehen  dörffte.  Von  Lincz  wirdt  berichtet,  dass  ihro  may. 
die  königinn  auss  Pohlen  von  Inssprugg  aldar  zu  Lintz  erwartet 
werde,  so  wehren  auch  bereithss  beede  printzen  Carl  vnndt  Ludwig 
von  Neüburg  alda  per  posta  arrivirt.  Sonsten  seindt  vor  alle  ver- 
gangene compagne  wieder  den  erbfeundt  gebliebene  Soldaten  die 
exequien  gehalten  worden,  denen  beede  kayserl.  may.  nebst  anderen 
hoff  ministris  beygewohnet.  Höchst  gedachte  ihro  kayserl.  mayt. 
haben  zu  dero  getrewen  vnndt  geheimben  räthen  ihro  fürstl.  gna- 
den von  Schwartzenberg,  herrn  graffen  Colloredo,  hh.  graffen  von 
Thurn,  kayserl.  ambass.  zu  Venedig,  vnndt  dan  dero  obristen  hoff 
cantzler  herrn  baron  Strattmann  allergnädigist  declariret,  welche 
nun  ehist  hierüber  dass  gewöhnliche  juramentum  praestiren  sollen: 
ihro  excellentz  herr  general  Stahrenberg  aber  ist  von  ihro  königl. 
may.  in  Spannien  mit  den  güldenen  vellus  wegen  vielen  praestieren- 
den  trewen  diensten  begäbet  worden :  ingleichen  haben  ihro  kayserl. 
mayt.  den  general  wachtmaister  grafen  von  Sereni  commendanten 
zu  Zathmar  zum  general  veldtmarschall  leütenandt,  beede  herren 
graffen  vnndt  obriste  von  Sauchess  vnndt  Scharffenberg  aber  wegen 
ihrer  in  vviennerischer  belägerung  erzeigten  tapfferkeit  zu  general 
wachtmaister  allergnädigist  resolviret.  Vbrigenss  seindt  zu  bedach- 
ten Lintz  bereithss  ^  fl.  von  ihro  päbstl.  heyl.  per  wechsi  zum 
subsidien  wieder  den  erbfeundt  übersendet  worden,  welche  ehiest 
zubeschleinigung  der  recrauten  aussgetheilt  werden  sollen,  in  deine 
ihro  excellentz  herr  general  von  Starnberg  solche  eüfferigst  solici- 
tiren.  Auss  ober  Vngarn  wiell  verlauthen ,  dass  der  Teckely  auf 
annäherung  der  Polacken  von  seinen  güttern  sich  zu  den  Türeken 
begeben  habe  sollen,  welchem  man  doch  keinen  glauben  geben  wiell. 
Von  der  kayserl.  armee  wirdt  die  oecupation  der  jüngst  gemelten 
örther  confirmiret,  vnndt  solle  vnter  denen  letzteren  Hatwan  sein, 
welchess  die  Türeken  in  diesen  saeculo  anno  1604  denen  Christen 
weggenohmen,  vnndt  zeithero  zimlich  fortificirt  haben. 

Eodem  dito  kombt  sichere  n^chricht  von  Littowa  ein ,  dass 
Caschaw,  Tokay,  vnndt  andere  örther,  noch  starck  mit  Teckely- 
schen  Völkern  besetzet  sein,  kein  kayserl.  gnadt  suchen,  noch  we- 
niger kayserl.  oder  pohlnische  vöicker  einnehmen  wollen;  auss 
welchen  erscheinet,  dass  den  Teckely  kein  ernst  ist ,  sich   zuerge- 


mndt  nur  «eil  suche.  küufftigess jshr  b  tetre* 

•«fahren.  Der  adel  bi  Littowa  in  \  b  Med 

verlaathen  last  es  ihre  tuj,  so  lang  hrei  ^«m    tk 

könnten,  vnndt  von  den  Teekelj  Med!  I  im  «relefcee  abnn- 

■ehmen,  dasa   künftigen   sommer  Vigm  ii  keiner  ml 
werde.  Ihro  kÖnigL  mayt.  der  könig  in  Pehlea  li, 
schau  sagen  lassen,  wan  sie  sich  eines  shres  wnnl.n. 

kindt  im  matterleib  nit  sohe  ▼ersehonel  srerdee  kl  dessen 

haben  sie  noch  700  Teckelvsche  mannschaft  über  <!i"  vorige 
dass  stareke  besatnnng  eingenokmen,  vnndt  alle  geistliche  se 
mahlss  darinnen  viel  Jahr  gewest,  vnndt  die  Lnt'  dessmahl 

gelithen,  aussgeiaget. 

Vom  8.  Decembris  wirdt   von  YVienn  geschrieben,    dass   man 
aldar  abermahlen  im  werck  begrieffen  se\  ,> .    .in    decrel   aassgehen 
zulassen,  auch  beynebenss  allen  vnndt  ieden  inwohnern  in  pari 
lari  anzudeuten,  sich  künftigen  frühling  auf  jähr  vnndt  ta 
proviantieren;  welchess  bey  ietzigen  schweren  zeiten,  dem  gm 
nen  mann  schwer  fallen  dörffte:  vnterdessen  grassiren   anno«  i 
dar  vnterschiedliche,   vnndt   zwar  denreslalten    vielerlei    frcinl.il«> 
kranckheiten,  dass  vngeachtet  solche  nit  pestilentisch  oder  erblich, 
man  sich  doch  darein  kaum  richten  kann.  Heüt  den 8.  ist  alhici 
Wienn  ein  expresser  courir  von  den  herrn   general  Rabat  ta    auss 
Xeüstfll  nach  den  kayserl.  hoff   durchpassiref .  dessen   mitbri 
aber  noch  vnbewust:  sonsten  vernimbt  man  auss  dein  ka\  seil,  d 
quartier  von  Xeüsöll.  dass  den  5.  huins  herr  ohrister  8 
nach  etlich  tagen  aussgestandenen  hitzigen   I 
todl  abgegangen.  Der  könig  in  Fohlen,  samb  msdi 

anderen  bey  sich  habendem   i  etil  sehen  r 
Caschaw:  alss  erwartet  man,  wass  mit  selbiger  stadt  vor 
soll  werden,  in  deme  höchst  gedachter  könig  solche    fori 
der  winter  quartier  neben  neck   mehr  andern   platzen,   alwnh  sich 
die  rebellen  befunden  in  ihro  kayserl.  Dl 
spiuchen:  dörfften  aber  nun  ehiest   nacher  Oakaw  W  n.   kl 

die  Teckeiysche  depntirte  es  Eperies  b  vnnd 

•lero  gethanen  proposi 
siehr  bey  seiner  hartnackigkeii  vnndt  al 

um  giili  I  inclinir 

stensi  Int  h.ekrisierHeyssler  den  rebellen  Neil  Mnlnj  l>. /jungen, 


486 

dass  schloss  Seravitz  alwoh  selbiger  commendant  wahre,  mit  ac- 
cord  zu  übergeben ,  weilen  aber  gedachten  commendantenss  begehr- 
ter accord  zu  übergeben  bloss  allein  in  sich  endthalten ,  die  seini- 
gen abziehen  zulassen,  vnndt  sich  selbsten  darinnen  nit  gemeldet 
gehabt,  alss  hat  vorgemelter  herr  obrister  Heysler  ihm  in  arrest 
genommen,  vnndt  den  accord,  so  bloss  allein  vor  seine  guarnison 
gelauthet,  vorgezeigt,  vnndt  ist  also  dieser  Nata  Adam  gefänglich 
nach  Neüsoll  neben  vier  regimentss  stückel  auss  gedachten  schloss 
Seravitz  gebracht  worden.  Die  Türeken  zu  Offen  haben  ihre  vor- 
stätte  völlig  abgebrändt,  weilen  sie  beförchtet,  dass  die  Deutschen 
diesen  winter  hiendurch  die  beüth  dar  von  tragen  möchten  5  inglei- 
chen hat  der  bassa  zu  Neüheüssl  von  der  ottomanischen  porthen 
ordre  bekommen  alle  beste  Sachen  von  gedachten  Neüheüssl  wei- 
terss  hienein  zu  salviren,  vnndt  in  Sicherheit  zubringen. 

Eodem  dito  hat  man  zu  Lintz,  dass  auss  Venedig,  von  Spala- 
tro  nachricht  eingel offen ,  ess  seye  der  gross  sultan  resolviret ,  den 
winter  über  zu  Belgrad  zuverbleiben,  wo  selbsten  er  in  gegenwahrt 
der  vornembsten  hassen  vnndt  minister  grossen  kriegssrath  gehal- 
ten vnndt  viel  chiausen  aussgesandt,  mit  expresser  ordre  an  alle 
gubernatoress  vnndt  commendanten ,  in  seiness  reichss  provincien, 
dass  selbige  in  aller  eyll  die  newe  Werbung  vornehmen,  vnndt  vmb 
desto  eher  volck  auf  die  bayn  zubekommen,  ihnen  doppelten  soldt 
zuversprechen,  dafehrn  aber  dass  auch  nicht  helffen  wolte,  sie  alss- 
dan  mit  gewalt  darzu  zuzwingen,  weil  der  gross  sultan  willenss 
seye,  ein  stärkeress  läger,  alss  dass  erste  auf  die  bein  zubringen, 
vnndt  sich  damit  wegen  dessverlustss  vor  Wienn  an  denen  Christen 
zurächen ,  welchess  er  in  grossen  zorn ,  wie  vorhero  gemeldet  auf 
seinen  Alcoran  geschworen  haben :  zu  welchen  ende  er  dan  auch 
sich  aller  ergötzlichkeit,  von  der  jagt,  vnndt  dergleichen  lust- 
bahrkeiten  endtzogen,  vnndt  bloss  allein  denen  kriegss  Sachen 
obwartet:  man  glaubt  aber  schwerlich,  dass  er  damit  werde  auf- 
khomen  können,  weil  die  forcht  in  gantz  Türekey  über  auss 
gross,  vnndt  die  mehreste  vnndt  habhaffste  einwohner,  durch 
die  vnerschwingliche  Schätzungen  vnndt  andere  auflagen  gantz 
verdorben,  vnndt  in  die  flucht  getrieben  worden,  so  gar,  dass 
auch  vnter  den  gemeinen  ein  grossess  murmuriren  seye,  vnndt 
man  vnter  selbigen  einen  auflauft0  befürchte,  wesswegen  auch 
schon  viel  sich  nach  denen  festen  statten  salviret.  Von  Dalmatien 


*S7 

hat    in. in    nichtas    ändert«,    allss   <ti.    Mlitin  ..  Miche* 

Miccrssen     der   i>lorlack<-n    \nndt    IUsmii.vsk.t   mit  ilonrn  von  SegM 
vnndt   andern    orthcn;   so   wird!   am  ii.hu   L.ii.htet,  dftM 

a   der  MorlaekUclion  straiiVrn^    nirhi  rin  einiger  Tu n-k  in 
leibigen  quartieren  mehr  zufümlcu  injti  anss  dorn  kaysn-1.  vnndt 

Pohlnisehen  läget  wirdt  i:esehriel>eii.   <L-  m  roll  v 

mit   dem   li.  starosta    l'hlcmky  disrurii  et  habe,  tagend!,    uir  wllh 
riMi   der  meinung,   sobaldt  der  konig  in   Fohlen   Wienn   endtsel/.en 
wurde,  er  sich  baldt  wiederumb  in  sein  knnigrtM  begeben  tolle. 
vnndt   ihr  verfolget  vnss  noch  viel   mehr,   vielleirhl  hat  euch  Gott 
zu    unser   straff  über  vnss  gesandt,    dann  ihr  iiber/.iehel    vnss    tf 
starck,  dass  wir  euch  nicht  wiederstehen  können  |   .! aranl"  hat  ih- 
me  h.   starosta    zur  andtwordt  gegeben ,  wir  haben  vnss  gäntzlich 
resolvirt,    euch  aufss   ärgeste   zuüberziehen,    vnndt    M    ruiniren. 
Der  bassa   fragt  wiederumb,  wass  wirdt  doch  in  mvcni   Mtaatol 
von  diesen  weesen,   vnndt  von  vnss  geschrieben,    vnndt   nrnphe- 
ceyet?  dan   wir  haben  in    vnsern,    dass   wir   die  »ant/e  chn 
heit   beziehen   vnndt  besitzen   werden;    nachmahlen  aber  werden 
die  Christen   vnndt  Fohlen   über   vnss  kommen,   vnndt   auss    dei 
Christenheit,    vnndt    allen  vnsern  platzen  vertreiben,    vnndt  nach 
geendigten   vnsern     ruin    wirdt  der  jüngste    ta«;  kommen.    Nicht 
weniger  wirdt  auch  von  Constantinopl  berichtet,  dass  dir  | 
sultan   sich    wegen   der  grossen  niederlag,    so   seine   vülckrr   ii» 
Vngarn  vnndt  Wienn  erlitten,  sich  mehr  vnndt  mehr  hekiim; 
danebst  auf  alle  mittel  vnndt  weeu,  bedacht  seye,   künlTligrss  Jahr, 
mit  einem  mächtigen  kriegessheer  wiederumh  inss  u  Idt  zegehen. 
Ess   scheinet   aber,    dass  er   seinen   zweck    schwarlich    erreichen 
werde,    weilen   bey    denen   vnterthanen    durch    dass  gan 
mannische   reich   eine   grosse  schwiiriirkt'it    rerfpiref   wirdt,   al- 
lermassen  sie    rundt   aussagen,   dass    sie  nur  durch  gross  vexier 
(alss    einen   tyrannischen   mann)    der  den  krieg  nicht  verstünde, 
auf  die  fleischbanck  geführet  wurden. 

Wienn  von   12.    Oecemhris    wirdt    berichtet,  dass  gestriges« 

^s   der    printz   von   Hollstein    obristcr    leiitenandt   von  Kneff- 

ilschen  regiment,  per  posta  nach  hofl' durchpasfiret,  welcher 

dess   verstorbenen    obrist«  von  Kueffs;  regiment 

tollieitarea  solle.    Indessen  wirdt    zu  Wienn  mit  al  Ig  der 

Vorstädte    bi<  vftrig  f or  Ige  fahren, 


488 

vnndt  causiret  dass  neue  verproviantiren  auf  jähr  vnndt  tag 
vnter  dem  volck  einigess  lamentiren.  Von  Lincz  vvirdt  geschrie- 
ben, dass  ihro  kayserl.  may.  ihro  durchl.  von  Lotharingen  in 
etwass  zu  divertiren  vnterschiedliche  jagten  angesteldt;  indessen 
wirdt  mit  dero  seihen,  vnndt  andern  generalss  persohnen  vnndt 
höhern  officirer  kriegss  conferentz  eüfferigst  fortgesetzet :  die 
patenten  auf  die  neue  recrautirung  seindt  nun  völlig  aussgetheilt 
worden ,  vnndt  wirdt  denen  officirern  auf  einen  iedem  werben- 
den mann  in  den  erbländern  12,  vnndt  im  reich  20  fl.  gerei- 
chet. Der  herr  graff  Bercka  ist  bereithss  von  Lincz  in  kayserl. 
ambassada,  nach  dem  königl.  Schwedischen  hoff  aufgebrochen; 
hat  auch  in  commissis  im  hienein  raysen  eine  Zeitlang  beym 
könig  in  Dennemarck  zu  subsistiren,  vnndt  auf  alle  mitti  zu 
trachten,  selbigen  dahin  zu  persuadiren,  damit  ein  güttlichess 
accommodament  zwischen  beeden  nordischen  cronen  getroffen 
werden  möchte.  Sonsten  hat  herr  graf  von  Stahrenberg  dass 
überschickte  güldene  vellus  bereithss  von  ihro  kayserl.  may.  mit 
gewöhnlichen  ceremonien  empfangen.  Auss  Neüsoll  verlautet ,  dass 
herr  general  Caraffa,  nach  Ober  Vngarn  vmb  alda  so  wohl  die 
Pohlnische  alss  kayserl.  winter  quartier  zu  visitiren  von  IVeüsoll 
dahin  abgereist;  sonsten  befunden  sich  noch  an  vnterschidlichen 
orthen  in  Ober  Vngarn  vnndt  in  denen  bergstätten  Teckelische 
vnndt  verborgene  salva  quardien  vnndt  praedicanten ;  sollen 
aber  ehist  aussgesucht,  vnndt  in  verhafft  genommen  werden. 
Auss  der  Türekey  vernimbt  man,  dass  der  vezier  von  Offen 
befelch  haben  solle,  diessess  eingehende  jähr  einen  einfahl  denen 
kayserl.  in  die  Winterquartier  zu  tentiren  worzu  er  vnterschid- 
liche  völeker  an  sich  ziehet,  vnndt  in  bereitschafft  zuhalten  be- 
günnet;  man  hoffet  aber  dass  er  wenig  aussrichten  werde. 

Mehrmahlen  wirdt  vonWienn  den  15.  Decembris  berichtet,  dass 
nun  mehro  die  geldter  auf  die  recrautirungen  deren  etlich  tausendt 
mann  geworben,  vnndt  künfftigen  monath  Martij  bey  verliehrung 
der  kayserl.  gnadt  alle  complet  sein  sollen,  denen  obristen  völ- 
lig eingehändiget  worden  ;  worzu  ihro  papstl.  heyl.  abermahlen 
— ÜL_  cronen  in  subsidium  per  wechssl  eingeloffen,  vnndt  weilen 
vngewiess  ,  ob  sich  bey  künftiger  compagna  die  reichssauxiliar 
völeker,  wegen  der  mit  Franckreich  besorgenden  vneinigkeiten 
alle  dörfften  stellen  können,  alss  ist  man  bedroht,  kayserl.  scithss 


181 

ist   mit   einer   itareken   umtt  über  50  taaaeadl  ftaai  *- 1 •  i — 

sI.miss    iuss   fehlt    zugehen.     Vuss   ilf-n   ka\serl.    haubl    qua 

•  II   hat    man,    dass  InuOi    riiigrlofleiirr    aachrieht   aus»   I 
m  wegen  vbergaab  Arr  restnng  Caaekaw  alles«  vergebens*, 
in   deine  der  Teekeh    gedachten   orlh  n.i.si    andern  vrstcH  »li 
nit  dopelter  mannschaffl  lehr  itarck  beaataat,  rwmii  laiaaakaj 
ipetten  wintterss  Leiten  eine  bellgerang  rarnunehmen  nit  mög- 
lich Beye.  Den   II.  Iiat  herr  general  Elanattaa  denen  Luii- 
praedicanten  durch  den  Vngaiiaeheii  lecretariaai  ilnllnbr  u 
len   lassen,    innerhalb   14   tagen,   «Ich   ai 

Jesu    von    den    Teekcly   gefänglich    * 
wieder  dahien   auf   t'reycn  fuess    zu  lieffern,    wirdii  i   all* 

praedieanten    in    bandt   vnndt    cysen   ge  l     sollen 

Kodein  dito  wirdt  von  Collen  berichtet,  dass  sich  die  l 
Zossen  starck  rüsten  die   Spannischen   Niederlanden  am 
vnndt  sehreibt  man  vornemblichen  auss  Lille,  dass  viiaufliörliche  ge- 
heiinhe  Courier  ab-  vnndt   auf  ließen,    welche  der   mai-sehall   de 
Humiers   iedessmahl  mit  50   mann   convoyircn   liesu  ichter 

inarschall  hat  auch  die  vornembsten  der  <  onqueslirten  itidte 
nach  Lille  beruften  lassen,  vnndt  ordre  geben,  ein  mrpo  von 
9000  mann  aufzurichten;  zu  dem  endt  die  halhe  qaaraiaaa  *aa 
Arra  erwartet  wirdt.  Auss  Engelandt  komhl.  dass  »einiger  kfaig 
nechst  künftigen  Februar  dass  parlamcnt  versainblen  wollt-: 
der  duca  de  Albermale  solle  in  kurtzen  herauss  kommen.  \nndt 
die  in  Hollandt  Englische  völeker  commandiren .  er  wi  dl  ata* 
anzahl  freywillige  mit  sich  bringe«:  die  standet  rai  Hollandt 
haben  den  könig    in  Engellandt  aullss  i  uelit  ,  dass  U 

general    frieden    bestenss    befürdern ,    vnndt    zu    solchem    \ 
einen  neuen  congress  endtweder  in  dem   Haag,  oder   H   bfl 
ausschreiben    möchte.      woraulV    aber   Aar    konig    geandlwortri, 
alless  vmbsonst  seye,  wofehrn     Spanien     der  craa  1  ranrk- 
h    keine   salisfaction  geben   w< 
Wienn  von    19.  Dccemhris,   wirdt  berichtet,   dass   nunmehro 
die  recrauten   eufiferigsl   I  Rrardaa,    vnndt   lallfl 

derumb    ,  sein   ein   mehrerss  alss  .    \nndt 

in  denen   erbl ändern    auf  einen    mann  I  12,    \nn.' 

i    20    reichssthaler    angebe*;    nicht    nreaiger  solle  ao» 
nehreros   iur  pecrantirnng  der  cavallerie  b  Ihn» 


490 

kayserl.  may.  haben  nunmehr o  ihr  fürstl.  gnaden  von  Dütrich- 
stein  zu  dero  obristen  hoffmaister,  ihr  excellentz  grafen  von 
Ditrichstein  obristen  cammerer  zum  reichssfürsten  allergnädi- 
gist  declariret,  worüber  jener  bereitss  dass  gewöhnliche  jura- 
mentum  abgelegt ,  vnndt  solcher  hohen  function  vorgestellet 
worden,  nit  weniger  hetten  höchst  gedacht  ihre  kayserl.  may. 
dess  jüngst  verstorbenen  graf  Kueffstein  regiment  dess  in  ver- 
wichenen  sommer  hier  todtss  verbliebenen  hertzogen  von  Savoyen 
herrn  bruder  conferiret.  Ihro  durchl.  hertzog  von  Lottringen 
seindt  nachr  Saltzburg  verreist,  vmb  daselbst  dero  von  Innss- 
prugg  zu  landt  herab  kommende  fraw  gemahlinn  zu  empfangen. 
Dem  nach  Mosskaw  denominirten  kayserl.  gesandten  herrn  baron 
Zierowsky  ist  anbefohlen  worden,  sich  ehender  nit  von  königl. 
Pohlnischen  hoff  zu  erhöben,  sondern  denen  kayserl.  negotijs 
alda  zu  invigliren,  biess  er  von  seinem  successore  aussgewechss- 
let  wurde :  dörffte  sich  also  seine  reiss  in  Mosskaw  biess  künff- 
tigen  February  erstrecken,  der  herr  general  Caplierss  solle  sich 
erkläret  haben,  die  aufgetragene  veldtmarschall  stell  auss 
gewissen  motiven  nit  zu  acceptiren,  sondern  in  statu  quo  die 
übrige  zeit  seiness  lebenss  zuzubringen:  sonsten  sollen  zwischen 
einigen  evangelischen  chur-  vnndt  reichssfürsten  geheimbe  alli- 
antz  tractaten  obhanden  gewesen  sein,  welche  aber  zeitlich  endt- 
dcckct,  vnndt  zimlich  zerschlagen  sein  worden. 

Lincz  von  24.  Decembris  wirdt  geschrieben,  dass  auss  Con- 
stantinopl  gewisser  bericht  eingeloffen ,  ess  seye  alsdar  ein  solche 
grosse  consternation ,  welche  fast  nicht  zubeschreiben,  dan  sich 
schon  viel  auss  solcher  stadt  vnndt  selbigen  landt  gar  noch  den 
rottenmehr  reteriren,  vnndt  ist  dass  klagen  sehr  gross,  dan  die  wei- 
ber  ihre  männer,  die  vätter  ihre  kinder,  vnndt  die  kinder  ihre  vätter 
beheyleu  vnndt  beweynen ;  worzu  annoch  kombt  die  furcht  einer 
grossen  theüerung,  weilen  in  türckischen  gebieth  die  ochsen  vnndt 
pferde,  in  verlohrenen  veldtzueg,  von  den  blatten  landt  nach  der 
armee  geführet,  vnndt  dardurch  dass  landt  von  allen  endtblösset, 
vnndt  also  der  baw  dess  feldess  gehinndert  worden,  wesswegen  dan 
auch  selbige  vnterthanen  gegen  ihren  türckischen  kayser  dergestaldt 
rebelliren,  dass  der  selbige  biess  dato  nacher  Constantinopl  zu 
kommen  nicht  trawet;  vnndt  wirdt  auch  keinessfahlss  geglaubet, 
dass  die  Türeken  mit    einer  solchen  macht    künfftigess  jähr  inss 


veldt  kommen  werden,  wie  man  allendthalben  von  ihnen  divnjgi» 
r.l.  RxtraH  schreiben  auss  Dressden  de  dato  2H.  Deeemhfie,  Mit 
gleich  eingelangter  l'ragcr  posl  vernehmen  iiiüssfilliir .  dass  die  in 
Mähren  einqnartirte  churbeveriocnc  volekerolM  iteei  dahinsier- 

hrn.     hevorauss    weilen    man    deren     zur   künffti  na  in 

Vngarn  hoch  möchte  vonnöthen,  hahm :  angesehen  %  <» t>  ich»- 

fürsten  wegen  befürchtender  faHmMMhet  finflmMm «li-keit  sich 
keiner  hüelff  zugetrö^ten:  jedoch  möchten  Ute  hostilitaeten  von 
den  Rheinstromb  in  etwass  abgewendel  werden,  weilen  Spannien 
den  krieg  wieder  Franckreich  würcklich  publiciren.  die  in  denen 
Niederlanden  sich  aufhaltende  Franrzossen  abschaffen,  vnndt  die 
in  Franckreich  subsistirende  Niederländer  avociren  lassen ,  darzu 
vielleicht  auch  Hollandt  verhielfflich  sein  wirdt.  Vom  kMg  in 
Dennemarck  wirdt  ein  bruch  mit  Schweden  oder  Lünnhurg  in 
kurtzer  zeit  beförchtet ;  ob  sich  aber  der  von  Brandenburg  bey 
diesen  vnndt  denen  franczössischen  tentaten  neutral  halten  w» nie. 
wirdt  die  gewissheit  zu  vnserer  dahinkunfft  zuvernehmen  sein, 
darzu  mein  gnädiger  graf  in  dero  heüt  erhalteuen  brieffl  balde 
hoffnung  giebet.  In  übrigen  werden  wir  cattholischen  hier  zu 
Dressden  sehr  verfolget,  vnndt  seindt  den  26.  huius  acht  handt- 
werckss  pürschl,  vrsachen  halber  selbe  bey  dem  kayserl.  residenten 
in  der  mess  gewessen,  aufgefangen,  arrestirt,  vnndt  vmb  gelifl 
gestraffet  worden. 

Extract  schreiben  auss  Luxenburg  vom  28.  Decembris:  Thue 
die  belägerung  vnser  Stadt  Luxenburg  zu  wissen,  wie  die  l'ran- 
tzossen  zu  ietziger  winterss  zeit  sich  vnterstanden  .  weill  niemandt 
vermeint,  dass  sie  eine  so  herrliche  vestung  dieser  zeit  angreiften 
solten:  sie  seindt  den  29.  huius  vor  vnsere  Stadt  kommen,  haben 
gleich  gegen  der  Stadt  über  auf  einen  berg  ein  batterie  gemacht, 
vnndt  ihre  armee  hindern  borg  Hegel  lassen,  drev  tag  darnach. 
alss  ihre  batterie  fertig  gewessen,  haben  sie  auf  selbe  ihre  fetter- 
möi-ser  gesteh,  vnndt  den  22.  Decembris  vmb  11  uhr  angeflogen 
die  erste  kuegel  in  die  Stadt  zuwerfen,  welche  dass  ienige  woranff 
sie  gefallen,  in  brandt  gesteckt  vnndt  verhrandt:  vnser. 
wahren  ausswendig  iedess  rcgiment  auff  seinen  OOete,  «Ii.  hurger 
haben  sich  vnterstanden  dass  feüer  zueleschcn.  aber  die  I  r.mtzoeM 
hoben  angefangen,  der  bomhei  vnndt  brandkugeln  s< 
Ken,   data  sie  gemeiniglich  in  vier  stunden  nacheinander  tilwr  ."> t M » 

Arrhiv,   Jahrg.  1850.   I.  Bd.   III.  u.  IV.  H«ft.  H 


492 

geworffen  haben ,  vnndt  ist  so  grausamb  gewessen ,  dass  iedermann 
vermeinet,  himmel   vnndt   erden   werden  zusammen  fallen,  vnndt 
iedermann  sich  in  die  kheller  mit  sack  vnndt  back  salviren  müssen, 
solchess  haben  sie  fünflf  tag  nach  einander  continuiret ,  vnndt  über 
die  6000  hinein  geworffen,   deren  die  kleinsten   130,  vnndt  150 
pfundt  gewogen,  auch  viel  vnter  selben  so  gross  gewessen,  dass 
zwey  oder  drey  männer  nit  können  eine  von  der  erden  aufheben; 
selbe  haben  heüsser,  kirchen,  vnndt  clöster  auss  der   erden  ge- 
schlagen, dass  nicht  ein  stein  auf  den  andern  geblieben;  die  Fran- 
ciscaner  allein   haben   über   150   in  ihre   kirchen   vnndt  convent 
bekommen,  ess  seindt  wenig  heüsser  so  nit  getroffen,    abgebrendt 
oder  im  grundt   niedergeschlagen  worden:  sie  haben  öfteres  die 
stadt  an  vnterschiedlichen  orthern  in  brandt  gestecket ,  welchess 
alless  erbärmlich    zusehen  gewessen  ,    diessess   alless   vngeachtet 
haben  die  burger  mit  allen  diesen  Verlust  die  courage  nit  verloh- 
ren ,  sondern  ihre  treu ,  so   sie  allzeit  vor  ihren  könig  vnndt  den 
kayser  gehabt  erwissen,  massen  sie  sich  mit  der  quarnison  resolvi- 
ret,  biess  auf  den  letzten  mann  zu  defendiren:  alss  die  Frantzossen 
aber  gesehen,  dass  man  wegen  ihress  brennenss  ihnen  die  vestung 
nit  hat  geben  wollen ,  vnndt  ihre  bomben  völlig  verschossen ,  sein 
sie  den  27  dito  morgenss   frühe  wiederumb  davon  marschiret. 

Eodem  dito  wirdt  von  Wien  geschrieben,  dass  lauth  polini- 
scher brieffe  die  Cossacken  annoch  in  veldt  stehen,  vnndt  die  in 
der  Vkraine  mit  türckischer  besatzung  versehene  örther  maistenss 
occupiret  haben ,  vnndt  wass  sich  nit  güttlichen  ergeben  wollen, 
niedergehauet  seye  worden.  Ingleichen  campiret  der  castellanus 
von  Crakaw  noch  in  Podolien,  vnndt  hat  nunmehro  alle  örther 
bey  Caminetz  zur  königlichen  devotion  gebracht.  Die  schlessischen 
stände  haben  durch  ihre  deputirte  zwar  bewilliget ,  ihre  zur  landess 
defension  geworbene  völcker  zu  überlassen,  doch  dergestalten 
dass  ihnen  entweder  die  beraithss  erlegte  werbgelder  refundiret, 
oder  eben  solche  an  der  landessbewilligung  abgezogen ,  vnndt  die 
officirer  bey  ihren  Chargen  gelassen  werden  möchten ;  die  vngari- 
schen  magnatess  halten  am  kayserl.  hoff  vmb  restitution  ihrer 
gütter,  so  nach  erhaltener  victori  vor  Wienn  ad  fiscum  gezogen 
worden ,  starck  an ,  worzu  ihro  kayserl.  may.  auch  nit  vngeneigt 
erscheinen,  ess  dörfte  doch  biess  zunegster  versammblung  der 
vngarischen  herren  magnaten  differiret  werden.  Auss  Vngarn  hat 


IM 

man  auch,  dass  die  zu  Lcütsch  in  500  bestandene  iLnlpats«  hiflsjM 
besatzung  von  vnserigcn  /.war  hevm  ahmarsch  pansifsj,  von  de» 
Polarken  aber  alle  niedergehauen  worden.  Indessen  vcrlauttet 
gleicher  Weilt«  auss  nieder  \ nirarn  .  dass  die  nefihofttsltr  Ifcl 
an  vietualien  grossen  mangel  levden,  weichest  sie  zu  vieles 
straiflen  nöttigel,  dahero  vnserscithss  grosse  anstaltcn  gemacht 
werden,  ihnen  auf  alle  weiss  H  begegnen,  sonsten  hat  sieh  auch 
nun  Collnak  an  die  vnserigen  ergeben. 

Vom  30  Decembris  hat  man  von  Venedig  vornemblichen 
aber  auss  Dalmatien  vnndt  über  Hagusa  gewisse  nachriebt ,  dass 
der  gross  sultan  zu  Philipopoli,  nicht  weniger  auch  der  gross 
vezier  zu  Belgrad  sich  eüfferig  bemühete,  völeker  zu  einen  neuen 
kriegssheer  auf  die  bain  zubringen  ;  allein  die  angestellte  Werbun- 
gen hetten  sehr  geringen  zulauft0.  Indessen  seindt  zu  Salonik  18000 
Türeken  mit  mundt  vnndt  kriegss  provision  beraithss  ankommen, 
vnndt  währen  die  turekische  commendanten  beschäftiget,  auss 
mangel  der  janitscharen  vnterschiedliche  grichische  knaben  in  dass 
serail  zuverlegen,  sich  deren  wan  sie  zu  den  waflen  tüchtig  seindt 
zubedienen.  Mit  brieffen  von  Belgrad  verniembt  man,  dass  die 
consternation  vnter  den  Türeken,  wegen  ihrer  vnglücklichen  bat- 
taile  vornemblichen  vor  Barkan,  alwoh  etlich  tausendt  vnndt  zwar 
die  blume  von  der  türekischen  militz  geblieben  ie  lenger  ie  grosser 
wurde,  welchen  Verlust  vnndt  harten  straich  sie  über  alles* 
beklagen.  Sonsten  wirdt  nicht  confirmiret,  dass  der  gross  sultan 
ein  klaidt  vnndt  Schwert ,  aber  wohl  allein  ein  lederness  klaidt 
an  den  gross  vezir  gesändet  hat,  selbigen  dadurch  zuversi« *hern. 
dass  er  pro  interim  mit  seiner  Verwaltung  zufrieden,  vnndt 
alless  vnglück  der  disposition  dess  himmelss  zuschreiben  wolle: 
womit  aber  der  gross  vezier  in  höchster  forcht  nicht  zufrieden 
gewessen,  sondern  dem  grossen  herrn  remonstriret ,  dass  dar 
gröste  theil  dess  erlittenen  vnglückss  in  ihrer  campagna  der 
üblen  conduite  dess  tartarischen  Chambs  zu  zumessen  seye, 
welcher  darauf  auch  abgesetzet,  vnndt  ein  ander*  r  an  dessss) 
stelle  wiederumb  cingesetzet  worden.  Man  kann  aber  nicht 
wissen,  wohin  der  abgesetzte  sich  möchte  reteriret  haben. 
Indessen  seindt  zu  Buda  vnndt  Belgrad  cammern  au  Ige r ichtot 
worden,    vmb  janitscharen  anzunehmen,  worzu  man  aber  weaig 

igt    befindet.     So    lial     auch    der    grosse     herr   oder  sultan 

n  • 


494 

durch  dass  gantze  landt  officirer  gesandt ,  wovon  einer  bereithss 
mit  1200  reütter  beglaitet,  in  Mohrea  angelangt,  welcher  die 
nahmen  derer,  so  allezeit  zum  dienst  dess  grossen  herrn  beraith 
sein  müssen 3  aufgeschrieben,  vnndt  den  zehenden  theil  der 
grichischen  jungen  mannschafft  an  Stadt  der  janitscharen  auss- 
nimmbt,  vnndt  in  dass  serail  schicket,  woselbst  die  selben  in 
denen  waffen  exercirt  werden  sollen. 

Auss  Pohlen  wirdt  den  20  Decembris  von  gewisser  handt 
geschriben,  dass  sich  die  victoria,  so  die  Pollacken,  Cossaken, 
vnndt  Wallachen  wieder  die  Türeken  vnndt  Tartaren  erhalten, 
ielänger  iemehr  vergrössere:  dieweil  sie  sich  mit  dess  fürsten 
auss  der  Moldau  militz  verstäreket ,  den  10  Decembris ,  an  dem 
letzten  armb  der  Thonaw  wiederumb  auifss  neue  mit  dem  feündt 
getroffen,  biess  10000  Türeken  vnndt  Tartaren  erlanget,  vnndt 
darauf  die  vestung  Kilia,  so  an  dem  schwartzen  meer  lieget,  wo 
die  Thonaw  einflüsset,  erobert  haben:  wesswegen  sie  sich  nun- 
nunmehro  sambtlich  vereiniget,  vnndt  gesonnen  in  aller  eyl  einen 
streiff  gegen  Adrianopl,  woh  sich  iezunder  der  gross  sultan  befündet, 
zuthun ;  ja  auss  deren  letztern  brieffen  vom  20  Decembris  machet 
man  die  rechnung,  dass  die  völlige  armee  vnweith  darvon  stehen 
müsse,  dieweil  weder  vestung,  noch  eine  türekische  armee,  so 
sie  in  diesen  vornehmen  hindern  könten,  biess  dahin  im  wege  stehe. 

Vber  diesess  alless  wirdt  wiederumb  in  specie  von  denen 
Cossaken  confirmiret,  dass  die  selbigen  ihre  victorien  glücklichen 
prosequiren,  in  deme  sie  mehrmahlen  aufss  neue  viel  Türeken 
vnndt  Tartaren,  so  der  orthen  vmb  die  contributiones  einzuforden 
von  der  ottomannischen  porten  abgesändet  wahren  niedergemacht, 
vnndt  dero  pagage  völlig  erobert  hatten.  Die  Moskowitter  erzeigen 
grosse  neügung,  einen  frieden  mit  Pohllen  vnndt  eine  verbündtnuss 
mit  ihnen  vnndt  dem  röm.  kaiser  zuschliessen;  vundt  ist  an  denen 
moskowitischen  gränitzen  auch  ein  persianischer  envoy  an  Pohlen 
abgefertigter  angelangt,  mit  vermelden,  dass  sein  könig  fertig 
stunde  denen  Türeken  mit  einer  stareken  armee  einzufahlen,  vnndt 
ehistenss  auf  alle  weisse  zu  bekriegen. 

Copia  einess  schreibenss  auss  Pohlen  von  Crackaw  vom 
30  Decembris.  Weilen  sich  in  Vngarn  der  veldtzug  geändiget, 
so  vernehmen  wir  auss  vnsern  deüssen  (?)  eine  fröhliche  pottschaft, 
nemblichen,  dass  sich  da  selbst  alless  glücklich  angefangen  habe. 


Dan  .'ss   beriefe!    harr  eaafteUai  rea  Creehtw,  daee  lebe  aai 

nicht    »Hein    alldar    lehr    wohl    stehen,    lei  ^    vi.l. 

Realen,  welches!  er  iller  ertbei  nabriaget,  raadt  rieb  die 
Tlrckeo  darinnen  lehoi  auf  dass  eteente  gewebret,  u  Hm 
ergeben  habe,  Anna  einem  enden  ortli  berichtet  vn^s  hehl  .1., 
harr  Lubazonsky  durch  Ichreiben,  dass  der  Cossack  Kumt-/..  Hm 
er  mit  einer  amahl  Soldaten  lussrnmmandirt.  die  vestnag  Nimm. 
nach  geringen  wiederstandt  anei  der  Ttrekea  blaiea  gerfa 
werinnen  er  so  viel  Mehle,  König ,  wein,  vnn.lt  laden 
Ken  bekommen,   data  20000  mann  dieeea  gaatsea  wiafter  dareh 

davon    vnterhalten    werden    kanten.     So    schreibet    mir  aneh  der 
herr    commendant    Bapeaar  in  Liveria,    dass  sieh   KaJnick   vnn.1t 
andere    tiirckische    statte    guttwillig    an     vns.-rn     k..iii_ 
haben.    Ingleichen    haben    auch    die    vnscrigen  MjrdeUiai    etnbe- 
kommen.  vnndt  wehren  sich  die  Türeken  nur  annoeh   im  schlnss. 
von  dessen  eroberung   aber    wir    gleiehfahlss   wielss    Gott    haldt 
hören  werden.    Immittelst  hat  man    auch  auss    Ykiaine  rai    den 
grossen     progressen     dess    generalss    der    Cossacken    afihateatf 
Kunitz    gutte    zeittung,    dass  sich  gantze  provincien  an  fM 
könig    ergeben ," vnndt   die    türekische    beaataaagei  aaaetreibea, 
dieser  Kunitz  hat  bereithss  20000  cossacken  beysamhen.    \ nn.lt 
wirdt    annoeb    seine   armee   von    tag   zu   tag   stär.ker.    daa 
gehen  die   Cossacken  ienseitss  dem  Dniper  heüflfig  n  ihm»'  Iber, 
vnndt    achten    der  Moskowitter  verbott  im  geringsten   nicht 
denen  sich  noch  600   Cossacken  auss  der  Wallaches   geschlagen 
haben;  welche  berichten ,  dass  in  Türekey  eine   iiherausa  grosse 
forcht    vnndt  schröcken  seye,    vnndt  sagen  auch  auss,  dass  der 
gross    vezier     gewisslieh     stranguliert     seye    worden,     wdcheet 
weiter    zuhören    sein    wirdt.     In    Ibrigei    bat   der  berr   cast.llan 
von    Crockaw    in    Podolien    guttezs    glück,    dan    er  hat    ettiefce 
vestungen  bei  Caminetz  mit  gewählt  erobert,  vnndt   die  Tartaraa 
Welche    die    belägerung    Jasslaw    haben  verhindern   wölb 
trennet    vnndt    völlig    geschlafen,    vnndt    diessess   ist  nun    data 
ende    diesses    1683    jahress  ,    in    welehei    alles»,    wass   biess! 

J  vnndt  geschrieben  ist.  n  grösserem  I..I»  dess  grosse* 
gittigen  (Jottess  gedeyen  wolle  Deaec  vor  alle  bisshero  ertheiltr 
victorien.  lob,  ehr  vnndt  herrlichkeit  von  allen  «  i  du- 

iminerwebrende    ewigkeit    abgelegt    werden    sefle{    <'hne  ende. 


496 


Anhang. 

Mitgetheiit  von  Fried«  Firnhaber. 


Diarium,  was  sich  vom  7.  Juny  anno  1683  biss  zu 
end  der  belägerung  Wienns  bey  der  türkischen  ar- 
mee  zugetragen. 

Den  7.  Juny.  Nach  4  vhr  nachmittag  hat  der  kayserliche  In- 
ternuntius *)  sein  vrlaub  -  audienz  bei  dem  gross  vezier  gehabt,  ist 
guetwillig  aber  ohne  cafftan,  cauee,  vnd  scherebet  lizenciert  wor- 
den, so  geschähe  bey  Eseckh  in  lager,  hingegen  begehrt  der  gross 
vezier,  dass  der  kayserliche  resident  herr  von  Khunitz  stets  im 
lager  vmb  den  Janitscharen  Aga  verbleiben  solle. 

Den  10.  Juny  ist  der  Teckely  mit  denen  grauen  Humanay, 
Petöfy,  Peterozi,  vnd  Pargotzi  neben  etlichen  andern  bey  Endät 
vber  die  Tonau  komben,  vnd  als  er  3  stund  von  hinnen  wäre,  ist 
ihme  der  Chiaus  Bassa  vnd  Spohilon  Agasi  entgegen  geschickht,  so 
ihme  beneventiert  vnd  glückhlich  zum  gross  vezier  geleydet,  er 
wurde  eingehollet  durch  gedachte  2officieren,  neben  30  Chausen  vnd 
50  officiren  der  Spachier  nebenst  der  quardi  des  gross  vezier,  vnd 
2  obersten  als  nemblich  Teli  Bassa  vnd  Giongular  Agosi,  der  Te- 
ckely, Humanoy  vnd  keine  andern  seynd  beym  gross  vezier  geses- 
sen, denen  hat  er  geben  caued  sage  cauee  scherbeth  vnd  rauch- 
werckh,  der  Teckely  hatte  ein  peltz  an,  welcher  mit  zobel  gefutert, 
die  rede  wäre  von  ihren  march,  denen  andern  seynd  70  cafftan 
aussgetheilt  worden,  seingantzes  comitat  mit  der  pagage  war  über 
2000,  des  tags  gab  man  ihnen  sage  ihme  10  ochssen  2  castraun 
2  wagen  brot,  3  wagen  wein,  200  khibel  gersten,  3  wagen  krauth 
vnd  500  ayer,  des  gross  vezier  sein  zeit  wäre  von  carmasin  ge- 
blümten sammet,  der  resident  ist  durch  den  Alius  Aga  mit  seinen 
leuthen  dahin  geführet  worden  alles  mit  anzusehen,  der  Teckely 
hat  versprochen  10000  mann  dem  gross  vezier  zuzustellen,  all 
seine  leuth  geben  aus,  dass  er  50000  mann  im  feldt  hette,  aber  die 
verständigsten  glaubten  es  nit.  Dem  kayserlichen  internuntio  ist 
*)  Graf  Caprara. 


*J7 

Itrbtfgtotg  von  BelgTi4  MUT  eonlo\  milfiwli  wid  ilwne  zur  vnter- 
hall  des  labt's  .">()()  Asperl  ^-i-Ih-h  worden.  I» i.Hcr tagen  ist  eingesogen 
der  llarnn  BaSM  der  TOgitekseiig  genant,  weilen  er  vor  jähren 
geaertl  Souchos  bey  Leventz  geschlagen  worden  i  1 00  mann 

vnd  2  wageu,   ist   entern  zogen  der  ISassa  von  )  Bassa. 

Den  11.  Juny  von  lVckhier  vnd  der  von  (  .n  uiimi  •  i,  \hmm|. r 
Merhmct  Bassa  beyde  hetten  2000  mann. 

Den  12.  Juny  ist  der  Internuntius  an  Offen  abgeraist ,  diesen 
tag  hette  der  Teckely  eine  conferenz  so  nit  lang  wäre,  vnd  ist  dem 
internuntio  ein  Tarlar  mit  befelcli  nachgesandt  worden,  iaM  H 
still  stehen  solle  wo  er  wäre,  ihme  zu  Pnrgn—if  »)  angetroffen. 

Den  13.  Juny.  Der  Teckely  ist  nacher  Esseck  gangen,  heut 
wäre  der  resident  mit  dem  Janitscharn  Aga  solche  passiert,  anderen 
seynd  die  stuck  gefolget  welche  die  brücken  an  vielen  orthen 
ruinirt  haben.  Disen  tagen  sendet  der  gross  vezier  dem  internuntio 
befelch  seine  raiss  vber  Offen  nacher  Wienn  fori hzu setzen,  der 
Beg  von  Belgra  wäre  zuruckgeruffen  worden,  vnd  der  von 
lanid  ihme  adjungiert,  auch  ist  der  kayserliche  Courier  Costo  mit 
brieffen  an  residenten  ankomben ,  so  ist  auch  der  gran  vezier  die 
brücken  passiert,  vnd  in  lager  zu  Dartam  2)  ankomben. 

Den  14.  Jany  ist  nachmittag  eingeloffen,  dass  die  brücken  zu 
Pargeur  (?)  die  schwären  stuckh  nicht  tragen  kundte,  derentwe- 
gen befelch  ergangen,  alsobald  eine  newe  brücken  zubauen. 

Den  15.  Juny.  Disen  tagen  ist  von  Hungarn,  Croaten,  vnd 
Teutschen  berichtet  worden,  dass  die  kayserlichen  die  belagern ng 
Xewheusel  auffgehebt,  vnd  diesen  tag  ist  die  neue  bruckhen  schon 
verfertiget  worden,  welche  der  resident  passirte. 

Den  16.  Juny  wurde  der  Teckely  von  gross  vezier  mit  einen 
zobel  peltz  vnd  raiger  puschen,  worauf  ein  schönes  edlgestein, 
etlich  1000  reichsthaler  beschänket,  derselbe  versichert ,  dass  er 
vom  kayser  vollmacht  habe  einen  avantagen  frieden  zu  schlieseen, 
er  rathe  aber  nicht  darzu,  sondern  verspriche  dem  gross  venier 
grosse  victori. 

Den  17.  Juny  ist  die  armee  auf  Machoz*)  ankomben,  von  dan- 
nen  hinuor  der  internuntius  abgeraist  wäre. 

Den  18.  Juny  ist  die  armee  aufPodeg  kommen,  wäre  das  Uger 
zu  Sechat  Lechib,  weilen  abar  daz  lager  für  so  uil  H  klein, 
*)   Baranyavar?         *)  Darda.         ')  Mohäc*. 


498 

die  Janitscharen  bis  in  mitternacht  gegen  Jeni  Pallanka  marchiren 
müssen. 

Den  29.  Juny  wäre  ein  r asttag. 

Den  21.  Juny  ist  man  auf  Intue  komben. 

Den  22.  Juny  langet  die  armee  zu  gran  Coteran  an  von  daraus 
wurde  der  Chiauss  des  Janitscharen  Aga  nacher  Stul  Weissenburg 
spedirt  ain  Ordnung  zu  machen,  dass  der  gross  vezier  allda  verblei- 
ben werde,  bis  die  grossen  stuck  dern  über  30  warn,  vnd  jedes  von 
18  bis  24  paar  biffel  ochssen  gezogen  wurden,  hernach  kombe;  hier 
wahre  die  rede  dass  der  gross  vezier  die  Raab  passiern  vnd  directe 
auf  Wienn  gehen  wolte.  So  ist  auch  die  pollnische  enfoy  ankom- 
ben,  wirdt  auch  von  daraus  der  Bargozi  mit  des  Teckely  agenten 
in  nahmen  des  vezier  mit  patenten  aussgeschickt,  allen  die  sich 
guetwillig  ergeben,  freyheit  zuuersprechen.  So  lieffe  auch  vber 
Ollen  bericht  ein,  dass  die  kayserlichen  die  belägerung  Newheusel 
aufgehebt,  vnd  derentwegen  der  gross  vezier  hoch  erfrewet,  vnd 
Teckhely  mit  ihme,  demnach  applaudirte  mit  worden :  Nun  sehe 
man  augenscheinlich,  dass  die  Teutsche  nur  von  annaherung  der 
ottomanischen  macht  flieheten,  was  wirdt  erst  geschehen,  da  sie  sol- 
ches ins  gesiebt  bekomben  solten.  Er  vnd  3  erobische  sternseher 
prognosticirten  allen  guten  progress,  vnd  der  gross  vezier  wirdt  bis 
nach  Rom  komben,  deme  er  Teckely  ein  weegweiser  abgeben  wolte. 

Den  23.  Juny.  Heut  ist  der  Janitscharen  Aga  mit  den  seinigen 
auffgebrochen,  vnd  5  stund  lang  marchirt. 

Den  24.  dito  ist  der  Teckely  mit  600  pferd  dem  Bargozi  nach 
auf  Westprim  commandirt  worden,  solchen  orth  in  possess  zu  neh- 
men, er  wäre  aber  kaum  in  weeg,  lieff  von  Offen  bericht  ein,  wie 
daz  etliche  1000  mann  Hungarn  zum  kayser  vbergangen,  vnd  er 
Teckely  auch  solches  zu  thun  gesinnet,  derentwegen  ihme  der 
Bassa  von  gross  Cario  mit  2000  pferd  nachgeschickt  worden,  auf 
ihme  Obsicht  zu  halten,  es  wäre  aber  nur  ein  gedieht,  dann  der 
Teckely  zu  seiner  purgirung  brief  von  grafen  Putiani  *)  vorgewie- 
sen, dieser  verspricht,  mit  den  seinigen  vnd  allen  Croaten  sich  zu 
des  gross  vezier  diensten  zu  geben. 

Den  25.  Juny.  Diesen  tagen  ist  der  gross  vezier  zu  Stulweis- 
senburg  angelanget,  vnd  bericht  der  Bargozi,  vnd  gedachter  Bassa 
dass   sie  dismahl   vor  Westprüm   nichts   aussgericht,    weilen   der 

JJ  ßatthyani. 


commendant  vermeldet  .    ff    richte  sich  A    MM  llailMpJ 

oommendanten  an  Raab,  s<»  laag  i«rielb«  tieft  kayiarlkti 
thut,  wolle  er  ei  weh  thun. 

Den  16.  Juny.  Dittea  lag  Uaic  te  gvaü  fwiar  laaei  ImÜ- 

seharrn  allein  ordre  neben,  ihren  man  h  |  Bf  M  E&aaft  /i60. 

Den  27.  Juny  kombt  derTartarChan.au,  wurd. 
prächtigste  eingehollet.  vnd  von  gross  ve/.ieralle  köstlirh  tradiert, 
nach  der  mahlzeil  hat  der  gross  \. -/.irr  alle  Lassa  in  flagmwl  d.-s 
sion(?)  beruffeil  lassen,  vnd  ihnen  des  gross  suhl  an  ordre  vorgewie- 
sen, das  in  sieh  hielt  sambentlieh  dahin  zu  bemühen  llaab  auf  was 
weiss  es  sey  sich  zu  bemächtigen,  wiederigen  sollte  sein  des  gftai 
resier  köpf  nacherConstantinopel  gebracht  werden,  wann  dics<  1 1». - 
srhehen,  solte  man  auf  VVienn  lossgehen.  Eben  diesen  tag  sevnd  die 
Janitscharen  bey  der  Palancka  Teiona  ankomben.  vnd  sieh  an  wählt 
Verthes  geleget,  der  Aga  aber  wäre  bey  der  Mahlzeit  /.uruekl, ablie- 
ben,   so  ist   auch  der  vezier  von  Offen  in  lager  statlieh  anknmben. 

Den  28.  Juny  seynd  die  janitscharen  gedachten  waldt  passiert 
vnd  hat  man  mit  abbrennen  der  dörfer  angefangen. 

Den  29.  Juny  langen  sie  bey  den  Martins  berg  an. 

Den  30.  Juny.  Allda  hat  der  Aga  den  gross  vezier  mit  allen 
andern  erwartet,  die  Tartaren  aber  lieffen  die  gantze  gegendt  aus, 
zubrennen  vnd  zu  rauben,  worunter  auch  die  balancka  st.  Martins 
berg  wahre,  vnd  ist  ordre  gegeben  worden,  folgende  tag  in 
battalia  zu  marchiren. 

Den  1.  July  brache  die  armee  gegen  Raab  auf,  zur  reihten 
marchiren  die  janitscharen,  zur  linken  der  Spaehi  Comcni,  in 
der  mitte  der  gross  vezier  mit  der  artogleria  vnd  pagage,  an  Raab 
nahet  sich  die  armee  auf  halben  canonsehuss  weith.  es  geschahen 
aber  baldt  etliche  schuss  aus  dem  christenlager.  derentwegen 
solehess  etwas  in  confusion  gebracht  vnd  seynd  des 
völeker"  etwas  beschädiget  worden,  es  wurde  auch  ire/.wuigaa 
sieh  zu  resseriren,  wie  ungleichen  der  janitscharen  Aga,  dann  ein 
stuekh  kugel  durch  des  Chiatia  Pegg  ge/.elt  geiegen.  vnd  wurde 
bcfelcht  approchen  zu  machen,  auch  etliche  itiekl  .\iedrr  Üi 
Christen  zu  pflantzen,  wodurch  dis  kruehen,  vnd  sich  in  eiaeai  puschen 
>gen ,  vnd  seynd  etliche  scliarmit/.el  ■■  plVrd  für Übergänge«. 

Den  5.  July.  Der  Caria  Mustaffa  Tartar  Cham,  vnd  fürst  aas 
der  Wallachcy  seynd  beordert  ein  furcht  durch  die  Kaab 


500 

damit  eine  brücken  kundte  geschlagen  werden,  so  ihnen  auch  ge- 
lungen, vnd  haben  einige  sclaven  zurukh  gebracht,  doch  ist  ein 
bassa  Machmet  vnd  viel  Tartaren  ins  wasser  gefallen,  vnd  ersoffen 
seynd,  auch  sonsten  2  wagen  mit  todten  zuruckhgeführt  worden. 

Den  6.  July.  Seynd  1000  wagen  vmb  prouiant  und  schaff  wohl 
nacher  Offen  abgeschickt  worden. 

Den  7.  July.  Ist  der  maiste  theil  der  janitscharen  die  neue 
brücken  negst  der  vöstung  Raab  passiert ,  so  sich  in  daz  verlassene 
kayserliche  lager  logiren ,  dan  hielte  der  gross  vezier  mit  denen 
aga,  vnd  andern  bassa  rath,  vnd  gäbe  hierüber  beuelh,  daz  die  gantze 
armee  ihren  march  vber  die  brücken  beschleinigen  solte ,  wurde 
auch  daz  lager  eine  halbe  stund  daruon  ausgestecket ,  diesseits 
der  Raab.  Es  wäre  ein  expresser  nacher  Offen  an  dero  camara 
expedirt,  den  internuntium  zu  licenziren,  vnd  anhero  zu  con- 
foyren  zu  lassen ,  mit  dieser  occasion  gedachte  der  gross  vezier 
jemand  in  Raab  zubringen,  vnd  auffwiicklerey  darein  zustellen. 

Den  8.  July  kommen  die  Janitscharen  auf  hungarisch-Alten- 
burg,  darinnen  ist  viel  mehl,  getraid,  vnd  wein,  eyserne  kugel  vnd 
schantzzeig  gefunden  worden,  mit  deren  auffladen  wurdet  bis 
11.  July  verweilet. 

Den  11.  July.  Diser  tagen  ist  die  armee  bis  halben  weeg 
gerucket. 

Den  12.  July  passiert  selbige  bey  einem  abgebrendten  dorff 
ober  Rohrau  die  Leitha,  vnd  campiert  zu  nachts  unweith  Peternel. 

Den  13.  July  war  daz  lager  vnterhalb  der  Schwechet,  ambas- 
sada  ausser  Regeis  Brunn,  hat  man  40  cörper  teutsche  Soldaten 
gesehen,  hingegen  sähe  man  im  negsten  waldt  200  gräber  darinnen 
Tartarn  lagen. 

Den  14.  July  in  der  frühe  passierte  die  völlige  armee  die 
Schwechet,  daz  schloss  Eberstorff  wurde  eo  instanti  in  brandt  ge- 
steckt ,  indem  man  daz  Neugebey  vorbey  marchirt,  gäbe  der  gross 
vezier  ordre  einer  rotte  Janitscharen  solchen  orth  zur  gedächtnuss 
Solimani  saluo  zu  erhalten,  von  dorten  begab  sich  der  gross  vezier 
mit  denen  Janitscharen  gegen  den  Wiener  Berg ,  vnd  setzte  sich 
bey  den  Röder  Creutz,  repartirte  die  armee,  er  schlug  sein  gezelt 
hinter  St.  Ulrich,  Hess  das  Schotten  thor  occupiren,  die  Jani- 
tscharen lagerten  sich  vnterhalb  den  Burckh  thor ,  also  daz  er 
Wienn  an   5  orthen  anfienge  zu  beschiessen. 


Hü  15.  Juli.  Die  janitscharn  machten  dir  approrhen  gegen 
der   hurkli   der   gross    vezier     mil     dem  ■  n     l.rwn 

thur,   in  der  Kossau  aber  der  fürst  aus  der  Wall 

Dm  1(>.  Julv.  Km  brücken  HMhhgM  worin- y  von  deoeo 
nyserliehM  helft  ig  gefochten  worden.  Jeittl  haben  sie  sieb 
reserviren   müssen. 

Den  17.  Julv.  Vnd  dato  wurdet  diese  pott  den  Caro 
Machinet   vbcrlassen. 

Den  18.  July.  Am  abend  suchet  der  feind  dio  kayserlichen 
von  der  contrascarpe  wegzutreiben,  so  auch  den  18.  vnd  19. 
eontinuirt  worden,  mit  verlast  vieler  janitscharen  vnd  semonien, 
aber  jedesmahl  ist  er  abgetrieben  worden. 

Den  20.  July  kombt  ein  expresser  von  graf  Putiani  wie 
auch  Tragowitz  *)  zu  dem  gross  vezier,  ihr  homagium  zu  leisten. 

Den  21.  July.  Thetten  die  pomben  vnndt  kugeln  grossen 
schaden  machen. 

Den  22.  July.  Darob  entsetzte  sich  der  feind  die  mann- 
schaft  in  die  pallasaten  also  zu  attaquiren,  zur  ersparung  deren 
wurde  resolvirt  daz  werkh  mit  minen  zu  versuchen. 

Den  23.  July.  Muste  der  fürst  auss  der  Wallachey  holtz 
zu  bedecken  der  laufgraben  herbeischaffen  so  er  bey  Burger- 
storff  hollen  lahssen. 

Den  24.  July.  Langen  viel  Tartarn  aus  dem  Thulnerfeld  an 
mit  grossen  raub  und  sclaven. 

Den  25.  July.  Wurde  gesucht  zwischen  der  bürg  vnd  Schotten 
thor  an  3  orthen  fliehende  minen  zu  machen,  dardurch  viel 
säckh  in  die  contrascarpe  vnd  graben  zu  werffen,  vnd  die  kay- 
serlichen  daruon  zu  treiben. 

Den  26.  July  wurde  dem  Teckely  v.  Abaffi  ordre  zugesand  jen- 
seits der  Donau  einzubrechen  vnd  sich  der  bruckhen  zu  bemächtigen. 

Den  27.  wurde  ein  mann  aus  der  statt  mit  brieffen  auf- 
gefangen ,  weilen  aber  solche  nur  zifTer  waren ,  hieraus  nichts 
abzunehmen,  er  aber  sagte  das  man  suecurs  begehrte,  weilen 
darin  nicht  mehr  alss  10000  mann  welche  streitbahr,  vnd  3000 
wären  bereits  erschossen,  vnd  sonsten  gestorben,  so  dem  gross 
vezier  sehr  wol  gefallen ,  welrhesser  auch  also  baldeu  publicirM 
•  ,   der  mann  aber  wurde  MMJ 

*)    Draskowitz. 


502 

Den  28.  Jury.  Diesen  tag-  kombt  ein  münich  von  Khaltenberg, 
so  ein  Italianer,  versichert  dann  den  gross  vezier,  dass  er  in 
wenig  tagen  die  vöstung  unfehlbar  bekommen  werde ,  so  die 
Türeken  über  die  massen  animirte,  also  das  ein  jeder  schier  der 
erste  sein  wollte,  diesen  tagen  seynd  zwar  minen  ohne  frucht 
gesprungen,  haben  die  Türeken  selbst  100  verschiedet,  der  gross 
vezier  pflegte  auch  auf  st.  Virichs  thurn  zu  gehen,  aldorten 
den  aagenschein  einzunehmen. 

Den  29.  July  ist  ein  mor  Aliaga  von  suldan  mit  einem 
zoblen  peltz  von  goldstuckh,  damit  einen  köstlichen  raigerpusehen, 
auch  sabel  zum  gross  vezier  kommen  ,  wurden  solemniter  ein- 
gehollet  vnd  empfangen  ,  der  gross  vezier  hat  selbigen  fast 
14  tag  bey  sich  gehabt,  damit  derselbe  die  gueten  progressen 
sehen  vnd  so  dan  mündlich  dem  suldan  die  vbergab  bringen 
möchte ,  aber  weilen  er  dessen  keinen  erfolg  in  solcher  zeith 
gesehen,  ist  er  beurlaubt,    vnd  sein  ruckweg  wieder  genomben. 

Den  30.  July.  Kombt  von  Prcsspurg  nachricht  von  des  Teckely 
niederlage,  vnd  das  er  sich  bis   nacher  Lewencz  retterirt  hatte. 

Den  1.,  2.,  3.,  4.  August.  Dieser  tagen  ist  im  lager  nichts 
sonderbahres  fürgangen,  auser  mit  bemühung  dermahlen  der  con- 
trascarpen  sich  zu  bemächtigen. 

Den  5.,  6.,  7.  und  8.Aug.  Ist  der  kayserliche  Internuntius  von 
Offen  vnter  confoy  bassa  von  Ertzeg  an  Neügebcü  neben  10000 
prouiant  und  munition  wagen  ankomben ,  vnd  weilen  er  den  gross 
vezier  abermahl  zur  antworth  sagen  Hess,  das  er  nicht  mehr  vollmacht 
bette,  frieden  zu  tractiren,  also  wirdt  befohlen  durch  ein  Capizi  bassa 
ihn  zu  den  Tartarn  zu  confoyern,  welche  ihme  bey  einer  negsten 
kay serlichen  pallancka  führen  lassen  sollen. 

Den  9.  Aug.  Zu  folge  dessen  wurdt  er  durch  den  Wienner  waldt 
zumTartarn  charn  insThullnerfeld  geführt  vnd  beyThulln  freygelassen. 

Den  11.  Aug.  wurden  etlich  fouragiren  bei  Ebenfuhrt  von 
von  einer  kayserlichen  parthey  geschlagen,  vnd  weilen  sich  dieser 
orth  noch  defendirte,  giengen  einige  janitscharen  dahin,  so  aber 
nichts  aussgericht. 

Den  12.  Aug.  Sprengt  man  eine  mine  beym  burk  revelin,  der 
schade  wird  in  der  nacht  reparirt,  auch  ein  stürm  angeloffen, 
worüber  ad  2000  todt  geblieben ,  so  alles  in  gesicht  des  gross 
vezier  vnd  anderer  hohen  officiren  geschehen  ,  bishero  seyndt  auf 


,{01)0  mann  von  janitscharen.  Hns/.\ .  Ta^ezi.  \  ml  LmMBUci  •/  i 
er  der  beschädigten  deren  0000  waren. 
Den  13.  Aug.    Diesen   In»;   lies»   iler   gross  vezicr   neue    minrn 

-i.  vinl  ?ber  2  rlaffter  dief  \nder  der  Mm  Ufaa  vi..!!-!-,,!.,-,, 
rallerien  bauen,   deren  eia  von  den  bflligwlni  durch  bMfctt  lii 

andere  von  pallasaten  von  aussen .   die  i{.  ahn-  durch  Mfcai  niinirt 
worden. 

Don  15.  Aar.  Diese  tagen  waiv  man  mit  miuiren  bes.  hafftiret, 
aber  auch  durch  aussl'ahl  sehr  verhindrrl,  es  fassen  aber  .(lieh  1000 
janitscharen  posto  an  der  Lewel  pasle\;-n.  vnd  talgtaftii  sich  aldn. 

Den  16.  Au»-.  Heul  wurden  4000  wagen  nncher  Offen  vmb 
provia  ,t  und  munition  abgeferliget  .  welche  voll  mit  gefangen,  n 
beladen,    vnd    geschähe   bey    der    Burkh    vnd    Lewel  n   ein 

scharfes  gefecht,  vnd  wurden  die  janitscharen  von  gedacht  t-r 
pasteyen  wieder  hinweg  geschlagen,  auch  einige  gallaria  ruinirt. 
hierob  wurden  die  janitscharen  sehr  zaghafft,  so  mit  gewalt  in  die 
lauf  graben  getrieben  worden.  Es  kombe  aber  ein  vberlaufTer. 
das  sich  die  Stadt  vber  etlich  tagen  nicht  mehr  hallen  kundte. 
so  sie  wieder  eneuragirt. 

Den  18.  August.  Der  gross  vezier  befolche,  dass  man  zu  Iln- 
gusa  vnd  Posnia  wieder  viel  kugeln,  pumben  vnd  granaten  auf  UM 
frnh  jähr  verfertigen  lassen  solte. 

Den  19.  August  ist  der  Traskowitz  mit  den  Thema  \nd  Fran- 
tzen  \alnsty  kommen,  begehret  wieder  den  kayser  iustitien  vnd 
restilution  seiner  guter. 

Den  22.  Aug.  Heute  hatte  der  resident  brief  an  den 
(taten  hertzogen  von  Lothringen  in  die  Stadt  geschickt. 

Den  23.  Aug.  Der  Teckely  emplorirte  nun  zum  viertenmahl 
vmb  hilft',  also  wurde  ihme  der  Bassa  von  Offen  mit  10,000  mann 
maisten  Tartarn  zugesandt,  die  bey  PresfVfg  \l>.  is,  <  /.h  n. 

Den  24.  Aug.   Heute   schickt   der  zier  nncher    Offen 

vmb  G  grosse  stuckh.    weilen  viel  vnfruchtbar  gemacht,    vnd  kombe 
der  Apaffi  mit  6000  mann. 

Den  25.  Aug.  Diesen  tag  hatte  der  resident  durch  einen  ■ 
einsehen  fürsten  an    kayser  brief  \bersaml.    dieser 
erbotte  sich  alles  guetes  vnd  zu  dien  st  m. 

Den  20.  Aar.  Wollen    die    Janiischaren  nicht    mer  daran, 
beiden,  das  sie   zur  lieb  des  suMan  fad  ihn-  Aga  3  tag  aluo  mit 


504 

streiten  ihre  zeit  vollendet  haben,  wolten  die  aprochen  quittiren 
der  feld  prediger  aber  Jani  Effendi  persuadirt  die  noch  auf  etlich 
tagen  zu  uerharren. 

Den  27.  Aug.  wollte  der  gross  vezier  eine  hauptmine  gehen 
vnd  darauf  ein  general  sturmb  thun  lassen,  ist  aber  mit  geringen 
effect  geschehen,  weilen  viel  darüber  todt  geblieben,  gienge  der 
sturmb  nicht  für  sich. 

Den  28.  Aug.  Folgenden  tags  wolten  die  Janitscharen  mehr- 
mahlen nicht  daran,  da  Hesse  der  gross  vezier  aussprengen  der  kay- 
ser  seye  todt,  vnd  befolche  destwegen  bey  der  ablösung  starke  salva 
zu  geben,  vnd  müste  der  veldtprediger  wieder  courage  einsprechen. 

Den  29.  Aug.  Kombt  derjenige  so  der  resident  mit  briefen 
nacher  Offen  abgefertiget  zuruckh,  deme  der  wallachische  fürst 
6  ducaten  verehrt,  hierüber  kombt  der  fürst  mit  ober  tulmatschen 
Jancki  Prophinta  zum  residenten,  alss  ein  freund  fragt  ihm,  obger 
nicht  vollmacht  hette  fried  zu  machen,  worzu  er  sich  alss  ein  mitt- 
ler anerbiethe,  es  wurde  ihme  geantwortet,  der  modus  rei  hette  sich 
nun  gancz  geendert,  als  negatiue. 

Den  30.  Aug.  Thette  solches  gedachter  fürst  durch  den  Bassa 
Machomet  dem  gross  vezier  bedeuten,  hingegen  gebe  der  Teckeli- 
sche agent  Hiemeschalea  aus,  er  hette  brief  von  seinem  principalen 
das  der  Lubomerzsky  friedens  accord  anerbiethe,  so  ihme  von  Lot- 
tringen vnd  marggraffen  Baden  anbefohlen,  dahero  verlangt  sein  fürst 
zu  wissen ,  wie  es  mit  Wienn  stehet,  ob  einige  hoffnung  der  vbergab 
seye,  wofern  er  dessen  versichert  wolte  er  nichts  vom  frieden  hö- 
ren, durch  den  Maurum  Co rtaten  wurde  geantwortet,  dersuldanvnd 
gross  vezier  seyn  resoluirt  Wienn  vnd  gancz  Hungarn  zu  behaupten. 

Den  31.  Aug.  Diesen  tag  haben  die  Miseli  die  vnter  dem  com- 
mando  des  Bassa  von  Alepo  sein  die  approchen  wider  willen  des 
gross  vezier  gantz  verlassen. 

Den  1.  Sept.  Heute  gienge  der  gross  vezier  in  die  approchen, 
nahe  an  den  rauelin  damit  die  andern  Bassa  anzufrischen ;  dieser 
tagen  geschähe  ein  grosser  aussfahl,  darüber  viel  geblieben. 

Den  2.  vnd  3.  Sept.  diese  2  tagen  geschähe  wenig,  alss  ausser 
das  die  belagerten  das  reuellin  völlig  verlassen,  vnd  wurden  also- 
balden  3  mörser  darauf  geseczt. 

Den  4.  dito.  Wird  eine  mina  an  der  Burckh  pasteyen  gesprengt, 
so  gueten  effect  thette,  darauf  alsobald  gestirmet  worden,  wurdet 


505 

aber  nichts   behauptet    vnd  kombon  dar  ob  viel  vmb,  wnm 
aifffihrer  aio  alter  janitachar  «»tVjeier  M  bal  ?o  j.ihren  wäre*  Ba 
kombe  auch  ein  rberlaufier  der  ein  Harz  der  hier  brief  an  lirr 
von   Lottringen  getragen,   vnd  jetzo   wieder    ein  lieh  bette, 

aber  sagte  «las  nicht  mehr  als  506i  Soldaten  ■  iar  statt  mehr  ad«. 
Hern  soind  auch  groaae  awytracht  ratet  im  bugera  rai 

so  den  gross  vezier  bewegt,    das  er    1  <  |,t    hindureh 

starkh   canoniren  last. 

Pen  6.  Sept.  Liese  der  gross  vezier  aussruffen.  das  U 
generaJ  stürm  wollte  thun  lassen,  iefaclbw  alle  N  Maehomet  er- 
kennen vnd  verehren,  sollen  sieh  hierzu  richten,  da  wäre  es  ein 
wunder  anzusehen,  wie  der  gesamble  pövel  mit  blossen  Rissen  mit 
ausgespannten  armen,  mit  einem  rostigen  seilen  gewöhr,  theils  mit 
brigeln,  hamer  vnd  hacken  haullen  weiss  herzulieffen,  vnd  als  bey 
40,000  sich  versambelten,  so  instanti  wurden  2  minen  eine  an  der 
Lebel.  andere  an  derBurckh  pasteyen  gesprengt,  darauf  sturmb  gelof- 
fen, viel  effectuirten  vnd  wurde  eine  grosse  confusion,  also  das  fast  einer 
den  andern  todt  schlug,   im  ersten  anlauf  blieben  gleich  500  mann. 

Den  7.  Sept.  Hesse  der  gross  vezier  durch  Maurum  Cordatum 
abermahlen  befragen  ob  er  nicht  vollmacht  hette  friden  zu  trakti- 
ren,  deme  negatiue  geantwortet  worden. 

Abschrifft 

von  einem  türkischen  verzeichniss  so  im  türkischen  lager  bei  de«  gross  rttier  seit  be- 
fanden worden,  was  für  volkh  sich  befunden,  da    die   musterung   war  bei  Wiens  IS  dM 
edlen  monats  Raraasan  das  ist  den  7.  Septembris  1633. 

Kr.    1.  Mustapha  Bassa,  ehrwürdiger  gross  vezier, 

janit scharen  vnd  hofstaat 6,000  manu 

„     2.  Cara  Maehomet  Bassa  aus  Mesopotamia  mit  5.000     - 

„     3.  Hegra  Bassa  aus  Posnia  mit 6.000     „ 

„     4.  Ibrahim  Bassa  von  Offen  mit 5,000     n 

„     5.  Hussan  Bassa  von  Domasio  mit  ....  3.000     R 

r     6.  Hassan  Bassa  von  Demesvar  mit     ....  1.000 

„     7.  Mustaffa  Bassa  aus  Silistria  mit 1.500 

„     8.  Seicori  Achmet  Bassa  aus  Amarita  mit        .  1,000 

„     8.   Coriagi  Pelger  Pegi  aus  Ramedien  mit    .     .  6.000 

„  10.  Bessien  Bassa  von  Alepo  mit 1  000      _ 

„   11.  Achmet  Bassa  aus  Xotalia  mit  I  Hl 

.   12.  Homorth  Bassa  von  Meteschn  mit  


506 


Nr.  13. 
„  14. 
a  15- 
»  16- 

a   «• 

,  18. 

„  19. 

a  20. 

a  «• 
„  22. 

a  23. 
a  24. 
a  25. 
a  26- 
a  27. 
a  28. 
a  (29 
a  30. 
»  31. 
a  32. 
»  33. 

.  34. 


mit 


a   35. 


a  36. 


a  37. 

a  38. 
a  39. 


a  40. 

a  41 
a  42. 
a  43. 
a  44. 


Achmet  Bassa  von  Tiera  mit 
Haron  Bassa  von  Hanima  (i.  e.  Janina)  mit 
Ali  Bassa  von  Teckely  mit 
Ali  Bassa  von  Sebaste  mit  . 
Ali  Bassa  von  Anziera  mit  . 
Achomet  von  Meros  mit  .    . 
Ali  Bassa  von  Cramania  mit 
Mustapha  Bassa  von  Esseckh 
Mussani  Bassa  von  Polni  mit 
Sinien  Bassa  von  Andea  mit 
Aream  Bassa  von  Neapeln  mit 
Haron  Bassa  von  Rieta  mit 
Rei  Bassa  von  Peris  mit  .    , 
Hassan  Bassa  von  Sermin  mit 
Chirigi  Bassa  von  Erlau  mit 
Achmet  Bassa  von  Karant  . 
.  deest). 

Ibrahim  Bassa  von  Wardein 
Mustapha  Bassa,  Aga  von  Janitscharn 
Osmaogi  vber  die  Spachi 
Die  Aga  vber  die  Damaria  oder  Zie  daselbst 
so  grund  vnd  löcher  haben. 
Die  Aga  so  vber  die  sturmblauffer  zu  gebiet- 

ten,  nach  vbergehabt ♦    .    ♦ 

Bassa  so  vber  die  stuckh  zu  gebietten  haben 

nach  vbrig ♦ 

So   die  munition  vnd   notwendigkeiten  hat 

nach  vbrig 

Soldaten  von  Cora  .    . 

Minirer 

Die  mit   sabel   kommen  vnd   freywillig   zu 

dienen 

Der  Tarter  mit  seinen  Tartern    .    .    ♦    ♦    ♦ 
Der  Teckely  mit  seinen  Hungarn     .... 

Michar  Abaffi  mit 

Siman  Vajda  aus  der  Wallachei 

Voyvoda  aus  der  Moldau     .    ♦ 

Facit  .    .    . 


600  mann. 

500 

r> 

500 

n 

1,000 

» 

500 

» 

1,000 

55 

1,000 

55 

500 

55 

600 

55 

500 

n 

1,000 

U 

500 

55 

300 

» 

300 

jj 

600 

n 

1,000 

55 

600 

n 

16,000 

n 

12,000 

n 

5,000 

55 

1,000 

57 

4,000 

55 

3.500 

55 

5,000 

51 

20,000 

5» 

20,000 

55 

15,000 

55 

6,000 

5) 

4,000 

55 

2,000 

55 

75,500 

mann 

Ist  also  roser  kri  itirU  pm  M    101006  im,  | 

lisia  ist  in  der  cancnelej  d  es  gross  resier  p  fundm  \%  r»r. ! 

bist*    was    von    v  nsc  r  i  gen    in    <l  •■  r    etil  -.rang    Tor 

Wien  bis  7.  Sentembris  ums  1888  s^tti**)**  Baste  3  n*1  .i..i,,. 

ohrisitr  von  Janitscharn  10.  flhorhsejpllssjli  d. t  SÜMsSf  -•"»•  SÄ" 
rir.  volunters.  sdl  leuth  500,  Janitscharn  10000,  stürmrr  10000, 
satter  12000.  ssinirer  rod  grsantirer  6000.  Tarlarn  2000.  otTi- 
derer  so  Bogen  haben   2000.  Summa   I8MS  mann. 

Isi   also  völliiz:  (iukhische  armee  stark h   gewesm  mit  sambt 
gebliebenen   212545  mann. 

Lista  derjenigen  kr iegsrüstung  ,  so  <1  <  1  1  |  r- 
kische  hundt  in  seinem  lager  vor  Wirtin  anno  1680  den 
18,  Tbris  spötlich  verlassen  müssen.  4000  centen  pulver , 
4000  eenten  bley,  18000  metallene  band  granaten  ,  20000 
Sjserne  granathen  ,  10000  krampen  vnd  sehauflel,  6  centen 
lunten,  20000  brandkugeln,  50  centen  harz  vnd  pech,  10  centen 
pedoliud,  eine  grosse  quantität  leinoel  30000  st.  allerlcy  minier- 
.  50  c.  strickh  vnd  lunten,  200000  härene  sandtsäckb  80  c. 
vnd  vnterschiedliche  gross  vnd  klein  patrinögl,  1000  st.  sehaflel 
20  c.  bindfaden ;  item  camel  vnd  ross  härene  strickh  vnd  schnür 
2000  st.  sengsen,  500  janitscharen  röhr,  600  st.  gespunen  vnd  vn- 
gespunenen  baumwohl  100000  vngcfülte  wohlsäckh  2000  eyserne 
blatten  zum  rund  täczen  300  c.  Schmer  vnd  insclt  2000  janitscharn 
pulver  herndl.  4  blassbalck  zum  glieten  kugeln  50  c.  vngearbeites 
Sysen,  200  hülezerne  wagen  windten  4  st.  gantze  eartauntn  die 
ins  von  puren  eysen,  wägt  wenigist  eine  40  c,  8gantze  cartannen 
von  hülezernen  rödern ,  8000  lahre  munition  wagen.  1500  ll r<  ^ 
bumhen,  18000  vnterschiedliche  st.  kugeln  100  st.  von  allerhand 
Steck  vnd  mörsern,  worunter  viel  gantz  vnd  halbe  eartaunen.  eine 
ie  anzahl  armb dicke  sailerzum  stueklühren.  1 0 grosse  amboss, 
200000  grosse  brandtröhre,  4  gross  vnd  kleine  gi 

kleynodien  zelten  teppich,  vnd  dergleiefcesij  so  der  könig  in 
Fehlen  zur  beith  bekomben,  wird  vber  ISS  Millionen  geschient. 
Das  was  die  bayrische  vnd  ander«'  Soldaten  in  beith  erhalten. 
solle  auch  von  4  million  austragen,  in  srlimaltz.  mehlj  raiss, 
taftVt,  thiecherrn  vnd  andern  uiirrschirdliehm  snchen. 
allen  lenthen  zu  beith  worden,  ist  auch  von  vnbrsrliniblirh  in  der 
ige  im  lager  gefunden  worden. 

ArchiT.  Jahrg.    1850.   I.   Bd.   HI.   u.    IV.    I  li 


508 

Capitulationspun  de  n 
mit  der  vestung  Gran  welche  von  4  tägiger  belagerung  den 
27.  Octobris  anno  1683  geschlossen  worden. 

1.  Sollen  alle  stuckh,  mörser,  munition,  magazin  vnd  alle« 
defensions  gewöhr  in  der  vösstung  gebleiben. 

2.  Wurdet  erlaubt ,  das  die  besatzung  auf  2  tag  lang  sich  mit 
brodt  vnd  fleisch  versehen,  auch  allen  caue  scherbet  kleidung  vnd 
andere  mobilien  mit  sich  nehmen  mögen. 

3.  Ihro  durchlaucht  der  herzog  v.  Lothringen  werden  der 
besatzung  eine  anzahl  wagen  verschaffen,  damit  sie  ihre  pagage 
nach  vnd  nach  zum  wasser  bringen  mögen. 

4.  Man  wird  etliche  schiff  zur  abfuhr  geben ,  deren  sich  ge- 
dachte guarnison  zum  fahl  nicht  alles  auf  einmahl  abgeführt 
werden  könne,  offters  bedienen,  vnd  zuruckh  herauf  abzuh ollen 
schicken  können. 

5.  Wann  ermeldte  pagage  nit  auf  einmahl  sollte  abgeführt 
werden  können,  so  wird  erlaubt,  das  die  guarnison  alles  dasjenige 
was  zuruckh  bleiben  muss  in  der  vntern  statt  in  gewisser  verwacht 
vnd  verwachter  heuser  legen,  auch  etliche  ihre  leuth  darbey 
lassen,  welche  alle  bona  fide  vngehindert  vnd  vnaufbehalten  sollen 
ankommen  können. 

6.  Weilen  keine  schöff  leuth,  so  zu  endtraten  seind,  vor- 
handen, also  solle  die  besaczung  schuldig  sein  mit  aigen  ihren 
leuten  ab  vnd  zufahren  lassen. 

7.  Bey  accordirten  diesen  puncten  solle  alsobalden  das  schloss 
thor  eingeraumbt  vnd  die  kaiserlichen  truppen  allda  posto  fassen, 
die  besatzung  aber  id  est  die  bewährten  leuth  der  vestung  Gran 
werden  alsogleich ,  wan  die  obgemeldte  wagen  vnd  schöff  in  be- 
reitschaft  sein,  abziehen. 

8.  Sollen  auch  alle  in  dem  schloss  zu  Gran  gefangene 
Christen  loss  gelassen  werden. 

9.  Endlichen  können  die  quarnison  mit  weib  vnd  kind  ober 
vnd  vnter  gwöhr,  ross,  camein,  säckh  vnd  backhen  wie  gedacht 
frey  abziehen ,  jedoch  das  die  vbrige  conditiones ,  wie  sie  expri- 
mirt  sein  observirt  vnd  vollzogen  werden. 


VII. 


Beiträge  zur  Quellenkunde 


der 


dalmatinischen  Rechts  geschieh  t  v 

im    Mittelalter. 


MUgetheilt  von 

Dp.  Gustav  Wmri. 


34 


II 


III. 

Stadien  aber  den  Entwkkluigsgaig  ta  RMiMkktl  Mf  I« 

Insel  Curzola. 

Die    Betrachtungen    Über  das  Rech  t  sl  i •  I»  |  n   .ml    (  H  r 
reihen  sich  in  vielen  Pnncten  den   über  die  Rtnhtswiliidi 
Mcleda  und  Lagosta  bereiis  gemachten  Vit  Heilungen  unmin- 
an.    In    dieser    Hinsicht  kann   ich  mich  nicht  blot  auf  dir  fesJ 
dien  physischen  nnd  geographischen  Verhältnisse  beziehen,  prelche 
auch   in    ihrem   Einflüsse  auf  die  Bildung  des  Hechts  n  an 
Resultaten   führen    mussten;  sondern    mclir  noch  auf  das  (in 
schaftliche  in  der  Geschichte  und  den  politischen  Schicksalen  die- 
ser  Inseln.   Andererseits  jedoch  waren  das  grössere  Mass  re*  \a- 
turkräften;  die  stärkere  Bevölkerung;    die  nach  mehrfachen  llieh- 
tungen    innerlich   kräftiger  ausgebildete   Iandwirthsrhaf. liehe    und 
theilweise  selbst  technische  Industrie;  der   durch    die  IVndü- 
dieser  begründete,  und  durch  geographische  Momente  Im*- Ti n - ; 
nicht  'unbedeutende  Handelsverkehr  ;  endlich   «las   indem  l.rblühen 
des    Hauptortes   Curzola  gegebene  Stadtthum  .    welches         ^«>  wie 
das    seit   dem    Beginne   des   14.  Jahrhunderts    daselbst  bestehende 
Bisthum  dem  Volksleben  auf  der  Insel  neue  Momente   /.uiühri«- 
eben  so  viele  wesentliche  Bedingungen  /.ur  weiteren  Hebung  des 
Volkswohlstandes  und   der  Cultur,   somit   auch  der  soeiollei  und 
politischen    Bedeutung.    Diel  Alles    .spiegelt    sich  in  einein    n ■_ 
und  mehr  ausgebildeten  Keehtsleben,    so    wie    in  den  ihrem  Inhalte 
und  ihrer  Form  nach  vollkommeneren  Statuten  von  Curzola  ab. 

Diese    Insel,    bei    den  Griechen    und   demgeinäss  auch  he 
Römern  Corcyra   genannt,  jedoch  /.um   Unterschiede   res 

gleichnamigen  jonischen  Insel.  wegen  dem  Dunki  I.  in 
zahlreichen  Waldungen  erscheinen,  mit  dem  II 
schwarzen  (griechisch  Melaeftft,  [ftteflUSct  Corcyn  nigra) 


512 

näher  bezeichnet ,   liegt   in  nicht  bedeutender  Entfernung  nördlich 
von  Lagosta,  und  nordwestlich  von  Meleda.  Constantinus  porphyr. 
(de   admin.   Imp.  cap.  36)  nennt  sie  KoOpxpoc  oder  Ktxsp;  im 
mittelalterlichen    Latein    heisst   sie    Curzula,    bei   den    Slaven 
Karkar,  bei  den  Italienern  Curzola  oder  Corzola,    welch 
letzter  Name  auch  bei  den  deutschen  Geographen  in  Aufnahme  ge- 
kommen ist.   Ihre  Länge  beträgt  24  Miglien   (6  deutsche  Meilen), 
die  grösste  Breite  4V«  Miglien.   Die  Bevölkerung ,   welche  in  frü-* 
heren  Zeiten  10,000  überstiegen  haben  soll,   wird  heute  auf  9000 
berechnet,   von  denen  bei  2000  die  Stadt  Curzola,   4000  hingegen 
den  Marktflecken  Blatta  mit  Valle  grande  bewohnen.  Das  Clima  ist 
mild,  überaus  lieblich;  und  der  Gesundheit  der  Bewohner  zuträg- 
lich.   An   Produkten  ihres  Himmelstriches ,    namentlich  an  Wein, 
Oel  und  Obst  sehr   ergiebig;  geniesst  die  Insel  seit  jeher  eine  Art 
Berühmtheit  durch  den  Holzreichthum  ihrer  Waldungen  und  durch 
d|e  Steinbrüche,  welche  sich  auf  ihr,  und  den  nahen  zu  ihr  gehörigen 
Scoglien   befinden.     Erstere   liefern    namentlich  sehr  geschätztes 
Schiffbauholz,  worauf  sich  die  seit  alten  Zeiten  ansehnliche  Schiff- 
fahrt   der   Curzolanen  *)  und   der  nicht  unbedeutende  Holzhandel 
gründet.  Der  in  letzteren  gebrochene  conchilienhaltige  Kalkstein 
und  Marmor  wird  zu  Thür-,  Fenster-  und  Treppensteinen,  zu  Säu- 
len, Grabsteinen  u.  dgl.  verarbeitet  und  so  weit  und  breit  verführt. 
An  Getreide  ist  jedoch  Curzola  nicht  fruchtbar,  und  solches  muss 
zugeführt  werden.  Noch  fühlbarer  ist  der  Mangel  an  guten  Trink- 
wasser. Nach  Farlati  gab  es  auf  der  ganzen  Insel  noch  im  vorigen 
Jahrhunderte  nur  zwei  Quellen  2);  und  die  Anlegung  von  Cister- 
nen  war  gleichsam  als  Nothwendigkeit  schon  in  den  natürlichen 
Verhältnissen  begründet. 

Wenn  wir  den  Berichten  des  Apollonius  Rhodius  (in  s.  Argo- 
nauticis)  Glauben  beimessen,  so  verliert  sich  die  älteste  Geschichte 
von  Curzola  in  den  Sagen  der  griechischen  Mythenwelt.  Dorthin  wird 
selbst  der  bei  den  Slaven  noch  heute  gebräuchliche  Namen  der 
Insel  Karkar  bezogen,  den  man  allgemein  für  phoenicischen  Ur- 
sprungs hält.  Auch  alte  Inschriften,  welche  man  antrifft,  werden 


*)  Die  unter  dem  Namen    Cercuri   bekannten  Schiffe    der    Inselbewohner  er- 
freuten sich  schon  im  Alterthume  eines  besonderen  Rufes. 
<*)  Illyricum  Sacrum  tom.  VI.  Venetiis   1800.  S.  3«5. 


III 

gleich  denen  von  Lagoata  Photarfaiafi  /u-.s,  i,,  ,,i», ,,.  ,i,.  s,  i,.,„ 
lange  \<>r  dem  trojanischen  Kriege  daselbst  gewohnt  habt!  sat- 
ten *).  RWge  es  Ibrigeni  hiermit  wie  immer  nein,  ro  i*t  doeh 
aisaer  Zweifel,  daaa  leif  ieal  hrejaaiaefcea  Kriaga  Cinala  la  Ist 

■  hiehte    Seinen    Platz   einnimmt,    nml    während    des    \llrrlliiifiiN 
und   Mittelalters    eine    der    bedeutendsten    Inseln   des 
Meeres  war.    Efl   lieg!    nieht  in  der   U%akSfl  dies,-r  BeHrftjr*       s.-in,. 
damaligen  Verhältnisse  einer  näheren    BrfrteYiag  Ba  mit.  ,  / 1.  h--,, 
es  möge  daher  blos  im  Allgemeinen  angedeutet  sein,   dass   Chi 
nebst  seinen  Xaehbarinseln  allmälig  in   die  GewaK  der  Römer  ge- 
langte,  und  dann  durch  verseliiedene  Phasen  der  \  nlkerwandcraag 
hindurch,    wo    bald  Gothen.    bald    Byzantiner,    bald    Xarrntaner. 
bald    andere   Völker    sieh  seiner  bemächtigten ,    endlieh 
10.  Jahrhunderte  nebst  dem  übrigen  Dalmatien  in  jene  merkwür- 
dige   Stellung   inzwischen  des    byzantinischen  llciehs,    Ven« d 
und  Ungarn's  gelangte,    welche  die  Geschiehte   üeaer  Länder  im 
Mittelalter  überhaupt  characterisirt.  Der  seit  992  begründet, 
netianisehe  Einfluss;  die  im  11.  Jahrhunderte  durch  die  eigenthüm- 
liehen  Verhältnisse  des  adriatischen  Meeres  veranlassten  politis«  h. m 
Schwankungen  auf  den  Inseln  und  an  der  Seeküste  von  Dalmatien; 
im   12.  Jahrhunderte  das  durch  die  temporären  Erfolge  des  byzan- 
tinischen Kaisers  Manuel  Comnenus  nur  auf  kurze  Zeit  unterbro- 
chene,   und    hierdurch  auch  mehr  beförderte  als  biaftaagehaltaM 
Anwachsen  der  ungarischen  Macht  daselbst:   endlieh  die  I 
und    merkwürdigen   Schicksale   des    Landes  (heim   in   Süden  des 
(Vltinaflusses    (Comitatus    Chelmensis,    Culma.     Zarhulma)     am 
Wendepuncte  des  12  und  13.  Jahrhunderts  sind  eben  so  fiele  li 
fische  Momente,  die  auch  in  der  Geschichte  der  Insel  Curznla  ihre 
Bedeutung   haben.    Hierbei  müssen   diejenigen    DagabaiMti 
sonders  hervorgehoben  werden,  welche  die  politische  Btatioaf  iet 
Letzteren   schon   unmittelbar   betrafen,    und    sclkf    auf  bleibende 
Weise  bestimmten. 

Der  Ragusaner  Mauro  Orbini   hat  uns  hi.-rül 
sendsten  Berichte  überliefert.  Nachdem  er  Mehrere*  überd      ! 


)  S.  Anton  Carameus  Presbvler  Pharienai»  in  di*»ertatione  ad  Nicola«» 
Paullinum  Canonicum  Kcclesiae  Corcjrren«is,  bei  Karlati  a.  a.  O.  8.  3«J. 
wo  »ich  auch  eine  Probe  der  Mf  ■Mstdact  |4  ifcsltl  "••"  allen  IntcfcriftrB 
beiud   t 


514 

der  drei  serbischen  Brüder  Miroslaus,  Constantin  und  Nemanja 
erzählet,  und  auch  einiges  über  die  Belagerung  Ragusa's  durch  den 
ersten  von  ihnen  (1184)  angeführt,  [in  dem  1185  geschlossenen 
Vergleiche  wurde  von  Ragusa  unter  andern  auch  Nemanja's  Ober- 
herrlichkeit über  die  Inseln  Curzola  und  Lissa  anerkannt  *)]  — 
fährt  Mauro  Orbini  fort:  „iYe  molto  dopö  andö  Constantino  con 
essercito  contra  1'  Isola  di  Curzola ,  che  perteneua  ä  Chelmo  suo 
contado,  e  non  gli  vbidiua.  E  trasportando  nelle  barche  le  sue  genti 
da  Conosceuiza  aU'  fsola,  saccheggiaua  et  daua  guasto  a  quella.  Et 
li  Curzolani  congregati  insieme  gli  leuarono  le  barche.  Onde  egli 
resto  sul  Isola  come  prigione:  ne  potendo  piü  ritornare  in  terra 
ferma,  vennero  finalmente  a  far  la  pace,  e  capitularono,  che  i  Cur- 
zolani lasciassero  Constantino  con  tuttl  i  suoi  tornare  ä  casa*,  et 
ch'  egli  con  Miroslauo  et  Nemagna  suoi  fratelli  francassero  quell1 
Isola  e  cauassero  dalla  suggettione  de  signori  di  Chelmo.  Et  dall1 
hora  in  poi  li  Curzolani  furono  liberi,  ne  alcuno  Signore  li  molestö 
piü2).  Farlati,  welcher  dieser  Erzählung  ihrem  ganzen  Inhaltenach 
beipflichtet,  fügt  noch  hinzu:  „Corcyrenses  libertatem  adepti  per 
aliquot  annos  suas  sibi  leges  condiderunt,  suos  sibi  Magistratus 
crearunt.  Sed  cum  ab  extraneis  populis  praesertim  Serblis  ac  Ras- 
cianis  se  atque  Insulam  tueri  posse  diffiderent,  ad  Venetorum  opem 
et  clientelam  sibi  confugiendum  putarunt."  Auf  diese  Weise  habe 
Venedig  die  Oberherrschaft  über  Curzola  erlangt,  und  1254  sei 
Marsilius  Georgio  und  seine  Familie  vom  Dogen  Rayner  Zeno  mit 
der  Erbgrafen  würde  auf  selbem  unter  venetianischer  Oberhoheit 
betheilt  worden3). 

Ueber  die  historische  Glaubwürdigkeit  des  gelehrten  Abts  von 
Meleda  steht  das  Urtheil  in  der  geschichtswissenschaftlichen  Litera- 
tur schon  lange  fest,  Farlati  aber,  dessen  Verdienste  um  die  Ge- 
schichte Dalmatiens  nicht  anders  als  ausgezeichnet  zu  nennen  sind, 
fasst  die  in  seinem  Werke  hin  und  wieder  vorkommenden  politi- 
schen Fragen  zu  sehr  vom  einseitigen  venetianischen  Standpuncte 
aus  auf,  als  dass  man  dort,  wo  das  sonstige  historische  Material 
nur  lückenhaft  ist,  seinen  Deductionen  unbedingt  folgen  könnte. 


*)   S.  J.  Ch.  v.  Engel,   Geschichte  des  Freistaates  Ragusa.  Wien  1807.  S.  86. 
3)  II  Regno  degli  Slavi  etc.   Pesaro   1601.   S.  247. 
3)  Illyricum  Sacrum.  Tom.  VI.  S.  365. 


l'ml  dl  hier  ein  solch. t  Fall  vorliegt,  so  plaubc  i<  li  hlo*  den  unab- 
n?eialiehen   Forderungen  der  hittorifefaen  kriiik  />i 
wenn  ich  besQglich  des  * l i •-  PtfHiTtrMUtiilpti  Im  Hmmi  G 

auf  Curzola    begründenden   Faehnns   in  «las   Detail    def    PM   Mauro 
Orbini  und   Farlati  gegebenen  Nachrichten   | Mgm  ZwtM    setz«. 

Ilrzüglirh  Meled.is    wird    dieser    Zweifel  durch  dir    im    er 

trage  gemachten  Mittheilungen   mHlroewea  gerecht 

auch    in  Betreff  Curzola's  linden  wir  hei   den  Gi-u  .ihrsminimTii   der 
venelianisehen  Gesehiehle  niehl  geringe  Varianten.  die  wohl  -.-.  i-- 
nel  sind   ehenfalls  solche  Zweifel  h  moti\  ir.  n.    X    II.    L     ! 
zählt:  Marsilius  Zorzi,    Graf  von   Hagusa.    hahe,  als  er  erfahre*, 
dass  die  Inseln  Curzola  und  Meleda   keine  MTerliaajge  Regierung 
hätten,  sondern  entweder  den  Seeräubern  zum  Aufenthalte  dienen, 
oder  sich  dem  Ersten,  der  sich  ihnen  anböte,  ergäben,  lhafia  seinen 
Schutz  angetragen,  worauf  sie  ihn  unter  der  OherherrliehhaK  der 
Signorie  von  Venedig  als  ihren  Herrn  anerkannten.  Alu m  trat!  dem. 
dass  er  ihre  Einrichtungen  achtete,  und   sie   nach   ihren  < 
beherrschte,   seien  die  unbeständigen  Curzolaner  doch  in  offener 
Empörung  gegen  ihn  aufgestanden.   Er  entfernte  sich  hierauf  und 
die   Republik   schickte  an  seine   Stelle   den  Jacob   Grimani   zum 
Conte  nach  Curzola.  Aber  auch  dieses  Verhältniss  habe  nicht  Be- 
stand gehabt.  Zwar  gelangten   die  Zorzi  wieder  zu  ihrer  \\  ünl.  . 
aber  „dieser  Streit  währte  noch  lange,  und  die  ven.  tianiseh.  Barr* 
schaft  über  die   Curzolaner,   welche   dem   Staate   vieles  gek 
hatte,  schien  mehr  in  Anforderungen  als  in  Wirklichkeit,  n   m  be- 
stehen "  *).  Es  ist  gut ,    wenn   wir   offen    bekennen  .    dass   unsere 
historische  Kenntniss  über  Begründung  der  Frbgrafniwiirde  des 
Hauses  Georffio   auf  Curzola   unter    renetiaaiaeheai    Sehnt/..    si,-h 
auch  heute  fast  nur  auf  das  schon  von  Lucius  gelieferte  Hat 
stütze  z).  In  wie  fern  ich  jedoch  Gelegenheit  hatte,  über  die  dama- 
ligen Verhältnisse  der  Insel   an  ihren  Erbgrafen   aus  den  v 
sehen  Staalshüehern  einige   auch   \"\\r  den    historischen    Stande 

nicht  unwichtigen  Neüaensn  schöpfen,  anajdea  meine  weitet  unten 
folgenden  Mittheüangea  iartbu. 


V)   J.    F.    bfl    Urct  StÄatag.'Ml,i.l,t.-   der   llrpublik     \  ■■■■■■         •      I 

lliga   176!».  lid.  IX.  Ose,  •.   | 
-)  De  Ilegn.   Dslan«  et  CrMÜM    IBY    H 


516 

Der  Einfluss  der  Georgio  auf  Curzola  unter  venetianischem 
Schutze  dauerte  bei  theilweise  nicht  unbedeutenden  Störungen  bis 
•zum  Jahre  1358,  wo  Venedig  in  dem  mit  König  Ludwig  dem  Gros- 
sen von  Ungarn  geschlossenen  Frieden  allen  seinen  Rechten  auf 
Dalmatien  entsagte,  und  dasselbe  nebst  den  dazu  gehörigen,  nament- 
lich angeführten  Inseln,  unter  denen  auch  Curzola  vorkömmt,  an 
<He  Krone  Ungarn  abtrat 1).  Nicht  ohne  Interesse  sind  die  in  den 
venetianischen  Staatsbüchern  enthaltenen  Notizen  über  die  Bestre- 
bungen des  Conte  Johann  Georgio,  sein  Recht  auf  Curzola  auch 
trotz  des  mit  Ungarn  abgeschlossenen  Friedens  geltend  zu  machen. 
Es  sei  mir  gestattet  in  dieser  Hinsicht  aus  den  im  k.  k.  Haus-, 
Hof-  und  Staatsarchive  abschriftlich  aufbewahrten  s.  g.  Libri  misti, 
und  zwar  aus  dem  28.  Bande  Einiges  hier  mitzutheilen. 

1358  den  10.  März. 

Capta.  Cum  comes  Curzolae  reputet  se  gravatum  de  suo 
Comitatu  ex  forma  pacis,  dicens,  quod  habet  bonum  jus  in  diclo 
Comitatu.  Vadit  pars,  quod  fiant  litterae  Domino  Regi  Hungariae, 
recommendando  Suae  Majestati  personam  et  jura  sua  de  Comitatu 
praedicto. 

Dieses  Schreiben  scheint  zu  keinem  günstigen  Erfolge  geführt 
zu  haben.  Wenigstens  finden  wir  unter  15.  April  1359  in  den  vene- 
tianischen Pregadi  lebhafte  Debatten  über  ein  etwa  der  Familie 
Georgio  wegen  Verlust  ihrer  Erbgrafenwürde  auf  Curzola  zuste- 
hendes Entschädigungsrecht.  Man  berief  sich  auf  das  Testament 
Marsilius  Georgio1  s  und  49  Stimmen  erhoben  sich  im  Rathe  für 
eine  solche  Entschädigung,  wovon  Einige  1500  Dukaten  beantrag- 
ten. Dennoch  ging  dieser  Antrag  nicht  durch,  und  mit  76  Stimmen 
wurde  folgender  Beschluss  gefasst : 

1359  den  15.  April. 

Capta.  Quod  per  ea,  quae  dicta  et  lecta  sunt  ex  nunc  deter- 
minatum  sit,  quod  ser  Joannes  Georgio  pro  facto  Comitatus  Cur- 
zolae nulluni  jus  habeat  vel  habere  possit  aut  petere  ullo  unquam 
tempore  de  jure  ipse,  vel  successores  sui,  aut  alii  de  Cha  Georgio 
contra  Commune  Venetiarum. 

Da  die  ungarische  Politik  zwar  die  Autonomie  der  dalmatini- 
schen Gemeinden  achtete,  dabei   aber  durchgehends  die   Gränzen 


*)  Ebend.  lib.  IV.  Cap.   17. 


M7 

des  Municipals\stems  einzuhalten,    und  dasselbe  mit  einer  h«. Im  r.-t». 

für  ganz  Dalmatii n  fliagtacllteil  Gewalt  kii  vereinbar« 

ist  natürlich,    d.iss  in  di.-s.T    /,.  il    dir  l.o.  ..Imt,  regten   (laseil)»!   bei 

weitem  nicht  jene  IkaTW  irgend  c  Bcdcutum;   hatl.n.  \m 

tianischer  Herrschaft.    Dasselbe    -ilt    auch  \<»n  ( "ur/.«da.     1,1»«  i 

halb  gehen  aber  die  Loealgesehichten  auol  in  <l.  r  .illgemeiaee  Laa- 

schichte  auf.  welche  hier  nicht  in.  Im    im  im  i 
Nur   in  Betreff  der   unter  ungarischer  II«  i Ttekafl    ml  (  Ifflila    MW 
Geltung  gelangten  staatsrechtlichen  Eiaricktaagea  werde  lea  i 
Einiges  bemerke«  müssen.   Doch  die    angarische  Herrschaft   über- 
haupt dauerte  auf  Curzola   nur  bis  1420,   \m>    die  Insel  wieder  in 
venetianischen   Besitz  gelangte,  und  auch   bis  zum  Knde  des  acht- 
zehnten Jahrhunderts   so  blieb.    Die  Familie  Georgio  suchte   nun 
wieder  ihre  Ansprüche  geltend  zu  machen-,  und   in  «I« ■   tatea  fa* 
1425  und  1430  kömmt  wirklich  ein  Paagratiai  QeergU  als  Cmitr 
von   Curzola  vor1).    Doch   wird   dieser   immer   vom    l><- 
Foscari  „de  suo  mandato  comes  Curzulae11  genannt,  und  « 
nun  auch  eine  Entschädigung  der  Familie  Georgio  durch  and«  i 
tiges  Besitzthum.  Georg  Sohn  Franz' s  und  Enkel  Paten  \<>n  ( 
<rio,  den  wir  als  Bruder  Johanns,   des  letzten  Conte  von  CaraeU 
aus  diesem  Hause  kennen  lernen,  wurde  unter  diesem  Titel  I  \Xk 
von   der  Republik  mit   dem   Schlosse  Zumelle  im   Trtriaaail 
belehnt,  und  erheilt  nebst  seiner  Nachkommenschaft  die  Erhuürde 
der  Conti  von  Zumelle8). 


Um  das  Rechtsleben  auf  Curzola  nach  seinen  verschied. m  1 
Entwicklungsphasen  zu  erfassen,  muss  vnr  Allem  die  äussere 
Erscheinungsform  untersucht  werden,  in  arafaket  uns  di«  PiftiniBaai 
desselben  überhaupt  zum  Bewusstsein  gelangen.  Die  erste  Frage 
betrifft  daher  die  Quellen  des  im  Mittelaller  auf  Cur 
nen  Rechts.  Einige  Bemerkungen,  welche  ich  Um  üi  «l-nnaligen 
Rcchlsquellen  Dalmatiens  im  Allgemeinen  meinem  ersten  Beitrage 
vorangesendet  habe,  sind  auch  hier  am  Platze.  Ich  glaube  daher 
mich  jeder  weiteren  Erläutenin-iÜM  ili«  I».  n   tf   kenn« ■■»  .   iml«  i 


1 )    I>iesc   Acten   betreff«'!!   die   Orgmtolniag  d.-r  I'»>.|,    und  au»   ibnr. 

dahin  -.«hörenden   Stoü.-n   Itll 
!)   Giovanni    Uonifacio:    Mittoril   Tri»  ij;iaiia.    M 


518 

die  Gewohnheit  in  allen  ihren  verschiedenen  Formen  als  Haupt- 
quelle des  auf  Curzola  damals  in  Geltung  bestandenen  Rechts  be- 
trachte 5  geschriebene  Satzungen  aber  nur  als  dem  letzten  Entwick- 
lungsstadium desselben  eigen  ansehe.  Bis  zur  Gesetzesform  im 
eigentlichen  Sinne  des  Wortes  waren  jedoch  diese  Satzungen  nicht 
gediehen ,  und  wir  haben  es  nur  mit  Statuten  zu  thun,  welche  in 
ihrer  Form  von  einer  systematischen  Anordnung  noch  weit  entfernt 
sind,  dem  Stoffe  nach  aber  auch  in  der  uns  vorliegenden  Sammlung 
meistens  die  Spuren  oder  Anzeichen  ihres  Ursprungs  noch  an  sich 
tragen. 

Die  alten  Gewohnheiten  von  Curzola,  und  die  aus  ihnen 
hervorgegangenen  Rechtsverhältnisse  lassen  sich  schwer  bis  zu 
ihrer  Entstehung  verfolgen.  Es  ist  diess  übrigens  auch  mehr  Auf- 
gabe der  Detailforschung  als  dieser  allgemeinen  Erörterung ;  wess- 
halb  davon  unten  mehrfach  die  Rede  sein  wird.  Dabei  stehen  uns 
fast  nur  die  der  Geschichtswissenschaft  überhaupt  eigenen  Quellen 
zu  Gebote,  z.  B.  Chroniken,  Inschriften,  Staatsacten,  Urkunden 
verschiedener  Art  u.  dgl. 

Umfassender  schon  sind  unsere  Kenntnisse  von  den  dortigen 
alten  Statuten, 

unter  dem  Titel:  LiberLegumac  Statutorum  Civi- 
tatis et  InsulaeCurzulae,  inssu  I  llustrissimi  Excel- 
lentissimique  D.  Jo.  Baptistae  Grimano  Proved. 
Generalis  Dalmatiae  et  Albaniae  typis  editus  du- 
cante  Serenissimo  Domino  Francisco  Ericcio 
Venetiarum  Principe,  atque  vigili  instante  Comitatu 
D.  Federici  Molino.  Venetiis  1643, —  liegt  uns  ein 
Quartband  vor,  welcher  die  Statuten  der  Insel  Curzola  umfasst, 
somit  den  vorzüglichsten  Gegenstand  der  hier  aufgenommenen 
Forschungen  bildet.  Er  besteht  aus  zwei  Abtheilungen,  deren 
erste,  nach  Voraussendung  der  Vorrede  und  des  Inhaltsver- 
zeichnisses, auf  44  Blättern  die  eigentlichen  Statuten,  hier 
als  Liber  primus  angeführt;  die  zweite  aber,  ebenfalls  nach 
Voraussendung  des  Inhaltsverzeichnisses,  auf  132  Seiten  (jedoch 
nur  bis  S.  119  paginirt)  unter  der  Aufschrift:  Reformationes 
Statutorum,  die  Reformationen  enthält.  Ueber  die  Veranlas- 
sung des  Druckes  ist  dem  Buche  folgendes  Decret  des  Prove- 
ditore  generale  von  Dalmatien  vorgesetzt. 


Sil 

l'io.      Haltisl.i      Grimam      per      Li      S,  it,,,sv      K,,,       ,|j     \  ,.,,,/,,, 
Proreditor   General   di    Dalm.-17.ia   cd    All. an 

II  siaiutu  delli  I*ggi  niaaieipall  iella  «-iiia  <ü  Cimk  ettre- 

vandosi     manuscritto     corrc    il    rkcbio    SVideatl    dl|    Minarisca   a 

iudicio    degK    interessi    di    que  ahhitauti  .    il    efca   \„l.   ,.'.,    \ 
iurtrtire  al  e&empio   deH1  ahn«   «ittä   deQi  Prefiaeii   ktnüi 

coli'  L.Sept  auttoritädol  Gcneralalo  nuslmrhr  li  ss  (.iu.IhhÜ  qu.lla 
Comunita  ei  aliri  I  chi  incomhe  debbano  ml  tcrmine  di  uns, 
Ire  prossimi    aver   falto  slampare    NN   staluln  |  spese  pci  <>   ddla 
Comunita,   le  quali  dovoranno   essere  prelVritr   nella  sali-' 
qualsivogliaaltro  creditoreo  bcncficialo :  et  in  caso  di  inobhi •dim/.a 
possino  li  Giudici    cd    altri    capi    che    saranno    st at i    in  .  , 
spazio   delli   sopradetti   mesi  tre   esser   ast tri t i   da    cadauno  a  far 
stampar  esso   statuto  a  loro   spese   proprie,  e   si  intrmlano   |ni\i 
delli  voti  attivi  e  passivi  nel  loro  Conseglio,  ieteadeadoei   nulle  »■! 
invalide   tutte   le   deliberacioni   che    si    faccssero    con    iaienreate 
d1  alcuno   delli   sopradetti   che   fessero   incorso   ael  inobbedii 
Comettendo  a  chi   s'  aspetta   il  rcgistro   e  publieazione   delle  ere- 
senti,  come   pure  la  notificazione   alli  Giudici,  et   altri  capi  iella 
mag"  Comunita.  In  quorum  fidem  etc. 
Di  Zara  li  28.  Febraro  1642. 

Gio.   Batista  Grimani  Providitor  Generale. 

(k-    S.)  Martino  Trapilleo   ( 

1043  13.  Marzo  publicata. 

Die  Vorrede  sagt  hierüber  u.  A.  noch:  Hoc  Jus  Ctfil« 
proprium  a  priscis  Legislatoribus  conditum,  pro  eegrei 
temporum  reformatum,  placito  Prinripis  pluries  auiinaium,  ab 
erroribus  haud  variata  substantia  pro  posse  purn-alum.  lmnniillis 
Rubricis  ad  clariorem  sensum  redductis ,  textnbusque  iieptatil 
obsequentiae  debito  praclum  pctit  etc.  Wodurch  ich  somit  aller 
Verpflichtung  überhoben  bin,  diesen  Gegenstand  einer 
Besprechung  zu  unterziehen)  Bad  bloss  bü  AJlgtaieiaea  bestritt, 
ein  bestimmter  Gesichlspunct  tagegebea  iil  .  vV  Blähet  dir 
Sammlung  der  vorliegeadefl  Statuten  ili  leicht  näher  be- 
zeichnet. 

Die  Statuten,    oder — wie    sie   hier   Im  issen  —  der  Liber 
primus   fuhren    die    Aufschrift    auf  der  linken  Seite  in  fet 

■ad  auf  der  rechten  in  italieaiicher  See* 


520 


In  Deiaeterni  nomine 
Amen.  Haec  sunt  Statuta 
et  0  r  d  i  n  a  m  e  n  t  a  Commu- 
nis et  hominum  Ciuitatis 
et  InsulaeCurzulae  facta, 
edita,  composita  et  an- 
thenticata  per  minus, 
maius  et  generale  Con- 
silium  eiusdem  Ciuitatis 
et  Insulae.  In  Millesimo 
Ducentesimo  Quartode- 
cimo,Indictionesecunda, 
et  diebus  infra  dictum 
annum  currentibus. 


NelnomediDioeterno 
Amen.  Questi  sono  li  Sta- 
tuti  et  Ordinamenti  del 
Commun  et  homini 
della  Cittä  et  Isoladi  Cur- 
zola  fatti,  dati  inluce, 
composti  et  authenticati 
per  il  minor,  mazor  et 
generale  Consiglio  dell' 
istessa  Cittä  etlsola.  Nel 
Mille  Doicento  Quattor- 
dese,  nell'  Inditione  s  e- 
conda,  nelligiorni  infra'l 
detto  anno  correnti. 


Sie  umfassen  im  Ganzen  153  Capitula;  und  da  ein  im  Cap. 
153  enthaltenes  Decret  sich  ausdrücklich  als  im  J.  1403  erlassen 
gibt,  dem  noch  einige  spätere  Bestimmungen  beigefügt  sind  *),  so 
ist  klar,  dass  in  ihnen  zwei  Elemente  unterschieden  werden 
müssen;  die  durch  die  erste  Redaction  im  J.  1214  zusammenge- 
stellten Statuten,  und  die  Späteren  Zusätze.  Es  ist  jedoch  sehr 
schwer  diese  zwei  Elemente  bis  in's  Einzelne  genau  von  einander 
zu  sondern,  und  nur  die  einzelnen  Capitula  vom  Cap.  137  ange- 
fangen lassen  uns  die  Zeit  ihrer  Abfassung  (vom  J.  1387  an) 
erkennen.  Im  Allgemeinen  sehen  wir  ;  dass  die  im  Liber  primus 
enthaltenen  Statuten  von  Cürzola  theils  älteren  und  unbestimmten 
Ursprungs  sind,  und  im  Jahre  1214  in  die  Form  einer  Statuten- 
sammlung gebracht  wurden ;  theils  während  der  hierauf  folgenden 
214  Jahre  (1214  —  1403  und  beziehungsweise  1428)  entstanden, 
und  dieser  uns  bekannten  ältesten  Redaction  eingeschaltet  oder 
beigefügt  worden  sind. 

Die  Reformationes  Statutorum,  haben  auf  der  Vor- 
derseite nebst  Abbildung  der  drei  Schutzheiligen  von  Curzola 
(Divi  Protectores  Civitatis  Curzulensis),  der  Heiligen  Bartholo- 
maeus ,   Marcus  Evang.   und  Hieronymus ;   mehrere   auf  die  Stadt 


*)   Es  heisst :  Haec  fuerünt  firmata  per  Consilium  Curiulae  ut  patet  in  Libro 
RefoimatioQum   1403   die   5.   inensis   Februarii. 


MI 


bezügliche  Wappen;-     worauf  dann  itf  der  r,n 

und  der  Vorderteil«  to«\veitrn  Blattes  die   Auls.  Iw 

llaoc-  sunt  lleformationes 
Communis  Curzolae  authrntira- 
tat  perprhrflegia  Daealia  ei  Kibre 
papireo  in  membraiiii  redactat 

de  mandato  Magnifiei  et  Groe- 
rosi  I).  Stephan]  MagnJ  pro  II- 
lustriss.  Duc.  Dom.  Venetiartim 
etc.  dictae    Civitatis   et  Insular 


Comitis  dignissimi. 


itf  IOB0  I 

M     CoilllllUll      l\\    (lll/.nl.l    .1 II  t  *  11- 

e   per  li  prifflegQ  DeeaU 

et    dal    lil  rtl    in    pcrga- 

inina    redotto    de     mandaln    drl 
Magnif.  et  Gei  , ■flfa- 

do  Magno  per  riDeetria,    hur 

Moni,    di     Yri, 

Citti  «'i  bola  Contc  dignieefane. 


Die  Reformationes  enthalten  im  Ganzen  201  Capitula,  welche 
verschiedene  Decrete,  Beschlüsse  und  Statuten  vom  lahrt  1403 
bis  1486  zum  Inhalte  haben.  Jedes  derselben  erscheint  nach  der 
grösseren  oder  kleineren  Zahl  seiner  Bestimmungen  als  mehr  oder 
weniger  Capitula.  Den  Schluss  bildet  die  Taxa  Civil  della  mercede 
del  Cancelliero,  und  einige  auf  die  Gültigkeit  der  Statuten  von 
Curzola  Bezug  habende  Decrete  der  Bepublik  Venedig. 

Um  einen  Vergleich  dieser  Statuten  mit  der  bereiu  Mitte 
theilten  von  Meleda  und  Lagosta  anzubahnen,  lasse  ich  liier  ein 
Inhaltsverzeichniss  der  einzelnen  Capitula  folgen.  Ich  berücksich- 
tige bei  den  älteren  den  italienischen  Text,  da  dieser  der  ursprüng- 
lichen Bedarf ion  angehört,  der  lateinische  aber  als  eine  zum  Bc- 
hufe  der  Bechtspraxis  angefertigte  spätere  Uebersetzung  für  die 
geschichtliche  Forschung  nur  untergeordnete  Bedeutung  hat.  1  ür 
die  spätere  Zeit  ist  aber  der  lateinische  der  ertprenj  vt. 

Li  her    primus.    Capitula  I.  Dell'  homiridio.   Cap.  II.  MF 
homieidio  de  Putti.    Cap.   III.   Della  percossa  di   spada.   Cap.  I\ 
Della  percossa  di  pietra.  Cap.  V.  Della  percossa  ü  man..   Cef.  1 1 
Della  percossa  di  Giudici.   Cap.  VII.  De  altre  percosse.   Cap.  VIII. 
Della  perdita   de  membri.  Cap.    I\.  Di  parole  ingiurion     I 
De  parole   ingiarioM  de   Giudiri.    Cap.  \I.  Dt  Giudici  eh.-  i  atoao. 
Cap.  XII— XIV.  De  Ladri.    Cap.   XV.  De  B«. hat  |         \\i    |>,- 

rhi  vanno  in   corso.   Cap.  \MI.  hell    erban  Will    Dt  per- 

cosse de  donnc.   Cap.    XIX.  Dt  MtÜeatori  di  s. 
De  Teslimonio   falso.    Cap.    XXI.    Di  percossa  de  Olli. liefe  Cap. 
XXII.  De  vittouaglic.  Cap.  \XIII.  Dt  chiamai-  al  placito.  ( 


522 

Delle  raggioni.  Cap.  XXV.  De  appellationi.  Cap.  XXVI.  Dell'  ele- 
tion  de  Giudici.  Cap.  XXVII.  Della  recusatione  de'  Giudici.  Cap. 
XXVIII.  Della  rcnuntia  delli  Officiali.  Cap.  XXIX— XXXI.  De 
Auocati.  Cap.  XXXII.  Delli  Arbitri.  Cap.  XXXIII.  Delli  giuditii 
dell'  huomini  nell'  Isola  et  delle  dilationi.  Cap.  XXXIV.  Della  pie* 
zaria  auauti  il  giudicio.  Cap.  XXXV.  De  giudicii  de1  forestieri* 
Cap.  XXXVI— XXXVII.  Della  refuda  de  testimonii.  Cap.  XXXVIII. 
Della  Arre,  cioe  caparre.  Cap.  XXXIX — XLI.  Della  diuisione  delli 
hcredi.  Cap.  XLII.  Della  moglie  vedoua.  Cap.  XLIII.  Dell  marito 
vedouo.  Cap.  XLIV.  Dell'  estratto  per  1'  anima.  Cap.  XLV.  De 
quello  che  tnore  senza  heredi.  Cap.  XLVI.  Del  far  de  testamenti. 
Cap.  XLVII.  Quando  il  padre  manda  il  figliolo  ä  mercantar.  Cap* 
XLVIII.  Delli  guardiani  nella  notte.  Cap.  XLIX.  Che  nissuno  es- 
cusi  li  guardiani.  Gap.  L.  De  chi  estrazeno  biaua  dalP  Isola.  Cap. 
LI.  Del  defraudar  la  doana  6  datio.  Cap.  LH.  De  chi  conducono 
li  robatori.  Cap.  LID.  Dell'  Ordination  del  sale.  Cap.  LIV.  Della 
percossa  de  putti.  Cap.  LV.  De  chi  biastemano  Dio.  Cap.  LVI. 
De  vendita  dell1  armi.  Cap.  LVII.  De  prohibition  dell'  armi.  Cap. 
LVIII.  De  chi  entrano  la  terra  d'  altri.  Cap.  L1X.  De  chi  entrano 
nella  casa  d'  altri.  Cap.  LX.  Del  termene  al  placito.  Cap.  LXI.  De 
chi  guastano  le  vigne  d'  altri.  Cap.  LXII.  De  simil  giustitia  con  li 
vicini.  Cap.  LXIII.  Della  corte  ä  pieno.  Cap.  LXIV — LXVI.  De 
pastori.  Cap.  LXVII.  Dell'  usure.  Cap.  LXVIII.  De  chi  amazzano 
li  robatori.  Cap.  LXIX.  De  chi  domandano  il  consiglio  piccolo. 
Cap.  LXX.  Che  nissuna  domanda  sia  fatta  per  depito  del  Commun. 
Cap.  LXXI.  De  tre  libri  da  farsi  per  il  Commun,  Cap.  LXXII.  De 
biaua  da  condursi  all'  Isola.  Cap.  LXXIII.  Della  recuperation  de 
possessioni  per  li  propinqui.  Cap.  LXXIV.  De  Tutori.  Cap.  LXXV. 
Ch'  alcuna  donna  non  possa  testar  piü  ä  un  figliolo ,  che  alli  altri. 
Cap.  LXXVI.  De  lauoratori  delle  vigne.  Cap.  LXXVII.  De  chi  te- 
stificano  contr'  el  Commun.  Cap.  LXXVHL  Che  per  nissun  debito 
de  Commun  si  faza  dimanda  in  consiglio.  Cap.  LXXIX.  De  libri 
dell'  entrade  del  Commun.  Cap.  LXXX.  De  biaua  da  esser  condotta 
all'  Isola.  Cap.  LXXXI.  De  chi  impediscorto  li  loghi  de  pescadöri. 
Cap.  LXXXII.  De  nauilii  che  si  romperanno.  Cap.  LXXXIII.  Del 
prezzo  de  tutte  le  carni.  Cap.  LXXXIV.  De  Officiali.  Cap.  LXXXV. 
De  chi  cauano  la  piera  dal  molo.  Cap.  LXXXVI.  De  chi  deuastano 
il  caual  d'  altri.  Cap.  LXXXVII.  De  chi  deuastano  il  boue  d'  altri. 


m 

C«p.  LWWIII.  D«  chi  deuastanu  la  vigna  d  -  l.\\\l\ 

De  chi  abbrmsciano  U  caei  f  ali,i.  Cap.  \<     imi   mmm  ,i, 

Cap.  \(  I.  De  pudari  et  del  fcerei  1(,,s,,r  li  danni.  < '.,,,.  \(  II 

D.«  eani  da  eaeer  ligadj  aal  top«  delf  vue.  Cap.  \<  im  (Im-  almnn 
!•■  vadaper  eampi  laoeradi.  Qap,  \<|\.  Dtetüettra» 
Bieio  6  maaaara.  Cap.  \<  Y.  Delf  aataaftida  <li  eietre,  i  ne  i» 
Cap.  \<  \l.  Che  nissuna  scnicnza  paeea  rompcrsi  per  li  «w 
Cap.  Xi  VII.  Delle  liberta  de  Qiaüd  ü  auuMat  eet  il  (  . 

Cap.  XCVIII.  De  donne  maridale.    eh«  nnn  possano  domai 

paterai ae materni.  Cap.  XCIX.  De  pertitari,   errateei*  airi 

Cap.  C.  Che  cadauna  villa  pascoli  Belli   sni  cnniini.   (  ,,p.   (  |.  | » . 

pescadori ,  che  vendano  il  pesce  in  pescaria.   Cap.  (II.  I>,   chi  

possono  prouar  I'  accusa.  Cap.  CHI.  Delle  mesure  la  tlBIW  glailldl 
Cap.  C1V.   De  hiaua  che  si  condura  all1  [sola.   Cap.  C\  .  IM  vino 
forestiero  da  non  condursi.   Cap.  CVI.  Dclla  v.ndila  delle  carni  in 
Beccaria.  Cap.  CVII.  Della  vendita  del  vino.  Cap.  CVIFI.  Di  all 
vengono  de  loghi  morhosi.  Cap.  CIX.  Dell'  aprir  le  lettorc  dd  < 
mun.  Cap.  CX.  Del  legname  da  non  tagliarsi  da1  forcsiin  i  tena  il 
Conseglio.  Cap.  CXI.  Dell'  aprir  le  casse  de  lihri.  Cap.  (MI.  Di 
chi  robbano  el  legname.  Cap.  CXIH.  De  donne  maridade ,  che  non 
possino  domandar  altro  oltre  la  dote.  Cap.  CXIV.  Del  pagami lade 
del  Cancelliero.  Cap.  CXV.  De  serui  et  serue  che  asportano  al<  una 
cosa  del  suo  patron.  Cap.  CXVI.  Del  modo  di  pascolar  in  Chneee. 
Cap.   CXVII.  Che  nissuna  dimanda  si  faza  in  Consii:lio  paf  delitti. 
Cap.  CXVIII.  De  animali  che  danno  il  danno.   Cap.  (  \l\    De  pos- 
sessioni  retegnude  per  trenta  anni.  Cap.  CXX.  De  danni  da  etaer 
emeitdadi  per  il   casal.  Cap.  CXXI.   Del  termene   delle  necuse  da 
farsi.    Cap.    CXXII.    De    battut  i   che    non  possono  prouar.    ' 
(Will.  Che  nissun  Curzulan  possa  esser  procarator  de  fareitiei -i. 
eccetuati  per  li  presenti,  li  Avocati  de  Coiiiiiiun.   Cap.  (  \\l\  .  Che 
nissun  Curzulan  possi  comprar  l1  entrade  del  Conte  in  »t< 
CXXV.  Che  nissun  Ctmolaa«  possi  esser  pfoewatef  de)  i 
Cap.  CXXVI.  De  chi  morono  fceaaa  Inj laan eile    Cap.   ( AWII    l> 
navilii  che   si  romperanno.   Cap.    CXXYIII.  Che  aiaaai  aaew 
dennarsi.    se   non    e   chiamatn   a    difesa.   Cap.  CWIV  I» 
del  Cancelliero  nelle  aecuse.  Cap.   (  \\\    Che  Ka  dmina  non  poiaa 
piti  testar  a  son   figliolo,    ö  figHola  .   che  alli  altri.   (   if    1  \\\l 
Che  ae  U  padaro  tacesae  daaao    nel  Cap.   (  \\\ll    Chi 

Archiv  Jahrg.  1850.    1.  ü.  III.  u.  IV.  Heft.  •• 


524 

s'  il  nobile  violasse  la  nobile.  Cap.  CXXXIII.  Che  s'el  nobile  violasse 
la  donzella  nobile.  Cap.  CXXXIV.  Che  s'  el  nobile  violasse  la  rus- 
tica  maridata.  Cap.  CXXXV.  Che  li  animali  non  possano  pascalar 
auanti  la  Cittä.  Cap.  CXXXVI.  Che  nissum  Curzolano  ardisca  bar- 
chizar  el  vino  forestiero.  Cap.  CXXXVII.  Come  il  Conte  et  li  Giu- 
dici  habbino  libertä  di  metter  le  partinel  Conseglio.  Cap.  CXXXVIIL 
Che  li  Giudici  non  possano  carcerar  alcuno  senza  el  Conte.  Cap. 
CXXXIX.  Quanto  deue  hauer  1'  Avocato  di  Commun.  Cap.  CXL. 
Che  la  donna  non  possi  alienar  li  beni  sui.  Cap.  CXLI.  Del  sospetto 
de  ladri.  Cap.  CXLII.  Delle  ragioni  de  animali.  Cap.  CXLIII.  Che 
alcuna  donna  non  poss'  alienar  la  dote  sua.  Cap.  CXLIV.  Dell' 
ordene  ä  dar  pascer  li  animali.  Cap.  CXLV.  Che  qualunque  homo 
possi  lasciar  la  quarta  parte  de  beni  sui.  Cap.  CXLVI.  Ch'  alcun 
non  possa  lauorar  in  pegola,  se  non  dal  mezo  mese  di  Luglio  sino 
ä  mezo  Agosto.  Cap.  CXL VII.  De  quelli,  ä  quali  fü  dato  a  ordinär 
el  statuto.  Cap.  CXL VIII.  Come  libeni  stabili  si  debbano  vendere 
con  le  stride.  Cap.  CXLIX.  Dell'  ordene  d'  intromision  de  beni 
stabili.  Cap.  CL.  Che  nissun  possi  hauer  alcuna  cedula  contra 
Communitä.  Cap.  CLL  De  grossi  de  Schutari  quanto  debbano  va- 
lere  Dap.  CLII.  Della  vendita  del  vin  ä  tauerna.  Cap.  CLIII.  Che 
tutte  le  cose  si  vendano  con  peso.  Mit  Bezug  auf  die  bereits  oben 
über  das  zweifache  in  diesem  Liber  primus  Statutorum  enthaltene 
Element  gemachte  Bemerkung,  füge  ich  noch  bei,  dass  in  chro- 
nologischer Ordnung  Cap.  141  am  17.  September  1387.  Cap.  140* 
1389:  Cap.  142  und  143  am  31.  Jänner  1403;  Cap.  144  bis  152 
am  22.  August  1407;  Cap.  137  am  20.  August  1413;  endlich  die 
einzelnen  Bestandtheile  des  Cap.  153  zwischen  den  Jahren  1403 
und  1428  festgestellt  worden  sind. 

In  den  Reformationes  Statutorum  scheint  um  das  Jahr  1426 
eine  durchgreifende  Revision  vorgenommen ,  und  diesergemäss 
eine  Redaction  hergestellt  worden  zu  sein ,  welche  der  mit  diesem 
Titel  bezeichneten  Sammlung  zur  Grundlage  diente.  Dieser  wur- 
den dann  die  späteren  von  1426  bis  1486  erlassenen  Bestimmungen 
eingeschaltet  und  angereiht.  Eine  genaue  Ausscheidung  der  ange- 
deutenden Elemente  ist  im  Ganzen  kaum  möglich ;  weshalb  ich  die 
Capitula  der  Reformationes  mit  Beisetzung  ihrer  Entstehungszeit — ■ 
wo  uns  selbe  bekannt  ist  ?  —  in  unveränderter  Ordnung  hier  fol- 
gen lasse. 


tttfof  ma  liiu.rs     .N  I  |  t  |  I  |  in  in 

Cap.  I.  Ambasoiatorum  primus.  Cap.  II.  Amhasriafnriim  RectUtt* 
dus  1426  die  18.  mcnsisI>ecrmbrisem<MHlatap»MMlrputatospprCaB|l 
liuin.  Cap.  III. Filiorum  rorcdtMitinni  sinoliocntia.  Cap.  IN    C.is.-mn  n. 
tnrum    dandorum    anlili.-.uv   \olrutibus.    Cap.    V.    Reformatio 
Communi    Curzulae   de   seminatis.     Cap.    VI.   Consiliarforvin   non 
ndmittondnrum.    Cap.  VII.  Laborantium  alienas  rtata    (  ,-;,,.  VIII. 
Supor  inquisliinnilnis    i'urtuuni.      Cap.    I\.    Miilierum     .iliroatitMt 
quomodo   fallt     Cap.    X.   ludieum    minnrum    auclunl.s      < '.,[..   \| 
Functac   Stagnae   non   laborandae   per  Ctimilanos.  Cap.  XII.  Pai- 
rulomin  ante  Ciuitatem.  Cap.  XIII*  Morel rirum  iniuriantium  honas 
nmlieres.     Cap.   XIV.    Vindemiarum   non    tiondarum   ante   tempus 
ordinal  um.    Cap.  XV.   Ecclesiarum   non  benoficietidarum   de  fcU- 
bilibus.  Cap.  XVI.  Pudariorum  Verbouizae.  Cap.  XVII.  Damnorum 
in  bladis  denitnciandorum  per  Posticos.  Cap.  XVIII.  Gadium  fien- 
dorum.    Cap.  XIX.  Presbiterorum  non  valentium  emere  incantum. 
(Aus  dem  Beschlüsse  des  grossen  Rat  lies  vom  18.  December  1  Vlti. ) 
Cap.  XX.  Sacerdotes  possint  emere  pignora  ad  incantum.  ( 'ap.XXI 
Simiacorum  combustorum   emendatorum  per  villam  proximiorem. 
Cap.  XXII.  Eqrtorum,  qui  dolo  malo   caudam  vel  crinem  ineiderit. 
Cap. XXIII.  Calcis  deeima  dandaCommuni.  Cap.  XXIV.  Las  apud  si- 
miaenm  claudatur.  Cap.  XXV.  (Beschl.  d.gr.Raths  v.  10.D<<  «ml»«  r  ) 
Testis  unius  fides.  Cap.  XXVI.    Judicnm  auetoritas  iudirandi.  — 
(Beschl.  d.gr.  R.v.  12.  Mai  1397.)  Cap.  XXVII.  Consiliariorum  non 
admittendorum.  Cap.  XXVIII.  Armorum  hört  arripimdnruin  pro  pi- 
gr.ore.  Cap.  XXIX.  Mulierum  malae  faniae  iniuriantium.  Cap.  XXX. 
Quod  nemo  audeat  planctare  vineas  ubi  priusnonfuere.  Cap    XXXI. 
Decimarum.  Cap.XXXIL  DeProouratoribus  keferäfe  ( Ifcj  .XXXIII 
De  terra  super  Scopulo  magno.  Cap.  XXXIV.  Wttm iÜ lilMiül  MM 
transeundorum.  (Beschl. d.gr. R.v. 28. Januar.)  Cap. XXXV.  IV 
rator  aliquis  non  possit esse Episcopi contra  Commnnitatem.(Boschl. 

II.  v.  11.  November.)  Cap.  XXXVI.  Scrvorum  non  omondorum. 
Cap.  XXXVII.  Legatorum  inter  filios.  Cap.  XXXVIII.    De  non  ven- 
dendo  caseum  in  grossum  foronsibus.  Cap.  XXXIX.  Caniuiu  rai 
tium  animalia.   Cap.  XL.  Lasorum  seminandorum.  Cap    XU     \ 
tes  tenentur  custodire  boves.  Cap.  XLII.  Mjgne  MÜftfl  planetandae. 
Cap.    XLIII.   Pasculorum  ante    Ciuitatem.    Cap.    XLIV.    M»-rvatnr 

>1  rnnstringi  sine  dilationo    (BiBüM  d.  fh  H    f«  &  MI  14*4.) 

M  * 


526 

Cap.   XLV.     Custodes    non    tenentur    ad   seruitia  Consiliariorum. 
Cap.  XL  VI.  De  tempore  extrahendarum  accusarum.  XL  VII.  Accusa- 
tionum   exequendarum    sub   unoquoque   Regimine.      Cap.  XLVIII. 
Custodiendae  Insulae  cum  barca.   Cap.  XLIX.  Lapidum  non  furan- 
dorum  in  Ciuitate  a  Casamentis.    Cap.  L.  Animalium  ad  decimam 
accipiendorum.  Cap.  LI.  Pastorum  rationes.  Cap.  LH.  Creditorum 
Communis  solvendorum  tempore  cuiuslibet    Judicatus.    Cap.  LIII. 
Animalium  tenendorum  super  terris  Patronorum. —  (Beschl.  d.  gr. 
R.  v.  3.  März  1403.)    Cap.  LIV.  Cossarum  non  fiendarum  prope 
mare  a  Racischia  usque  ad  Ciuitatem.  Cap  LV.  De  solutione  incan- 
tuum  Communis  et  ne  in  contrarium  arrengetur.  —  (Beschl.  d.  gr. 
R.  v.    12.   November.)     Cap.   LVI.   Contra  Commune  euntes. — 
(Beschl.   d.  gr.   R.   v.   13.  November.)    Cap.  LVII.  Cisternarum 
faciendarum.    Cap.  LVIII.   De  non   fiendis  pactis   cum  pastoribus 
contra    reformationem.      Cap.    LIX.  Cerdones  non   possint  facere 
calcinariam  in   Ciuitate.     Cap.    LX.    Procuratorum   Ecclesiae.  — 
(Beschl.  d.  gr.  B.  v.  10.  Juni.)  Cap.  LXI.  Partium  capiendarum. — - 
(Beschl.  d.  gr.  R.  v.  14.  November.  Cap.  LXII.  Ludentium.    Cap. 
LXHI.  Forenses  non  possint  incidere  tedas  vel  lignamina.  Cap.  LXIV. 
Non  incantentur  res  venales  ad  piscariam.  Cap.  LXV.  Non  faciendi 
passicam   in   Priualla.  Cap.  LXVI.   Passicarum   in  Scoleo  magno. 
Cap.  LXVII.  Srituae   destruendae  in  vineis.  Cap.  LXVIII.  Aptentur 
viae   per  Insulam   et   sint  latae  vno  passu  Communi.  Cap.  LXIX. 
Confinia  terrarum   et   pertinentiae.    Cap.  LXX.  Gastaldiones  non 
possint  habere   arbitros. —   (Beschl.   d.   gr.   R.   v.    27.  October.) 
Cap.  LXXI.  Vicarius  non recedat  da  Curzola.  Cap.  LXXII.  Curzuianus 
qui  Curzulaiio  per  litteras  detraxerit.    Cap.  LXXIII.  Deaccusatis 
adiuvandis.    Cap.   LXXIV.  Porcorum  in   Ciuitate  non  tenendorum 
nisi  a  festo  S.  Michaelis  usque  ad  Natiuitatem.    Cap.  LXXV.  Im- 
mundtiae   ubi   debeant  proiici. —   (Beschl.  d.  gr.  R.  v.  22.  Januar 
1407.)  Cap.  LXXVI.  Confinium  infra  villas.  Cap.  LXXVII.  Mensu- 
rarum  vini  regulandarum.  Cap.  LXXVIII.  Clibani  merces  limitata. 
Cap.  LXXIX.  Molendinariorum  merces  limitata.  Cap.  LXXX.  Lo- 
quarum.    Cap.  LXXXI.  Vinum  forense  non  conducatur  Curzulam. 
Cap.  LXXXII.  Lumbarda  non  habitanda.  Cap.LXXXIII.  De  vascel- 
laminibus   Communis.  Cap.   LXXXIV.   Zapinorum   non  comburen- 
dorum.  Cap.  LXXXV.  Zapinorum    non  incidendorum  prope  mare 
pro  pice  facienda.  Cap.  LXXXVI.  Custodum  revertentium  de   cu- 


slo.lia.    Cap,  L\}  X\  II.    Cnslodiim    M|  ,odit 

Cap.  I.\\ will.  PopaUriufl  m  liMJIUrfiUBi  in  c„ns,i,„    I 
i.wxix.  NobUiwn  faraathm  peeaiii  CtMM&a,  On  \< 

loran  Dognae  Blatte,   Cap,  xci.  r h  i  X(  ,, 

l>.*  catamentii  raciendii  li  Vail«  flmlatUa«  Cap.  vciii.  l  irfii— 
npoliandomm  lignamiM  laotaräu»,    ( -,,,,.   \<  |\     |h.  |,|,, , 

iaqairendi  ooatra  datraetoraa.    Cap.  \c\.    \, i  um  amif«. 

M«i  danda  Patrono.    Cap.  XCVI.  Pastorum  ■— %■>■!!■■ 
Cap.  XCVII.  Fluviorum  morbosonim  non  adcuiidorum.  <  ap    \(  VIII 
Lapidiun   non  accipiendonnn    «lo    Mulis    (\ii(1     (BaaafcL   ,|    m    \{ 
v.   11.  October.)    Cap.  XCIX.  Vau  non  ■wprawil,  mm  pm-: 
nisi  de  Curzula.  Cap.  C.  Dolos  mulicris  non  auir.uil...  .   „.■••   u,imi- 
endae  super  bonis  mariti.   Cap.  CI.  Xmi  possil  app.-llari  «I 
decem.  Cap.  CIL  De  stabilibus  non  poss  oVmlis  ,  ,,,i;s  ,„.r 

forenses.  Cap.  CID.  Procuratorum  Becleaia*  in  villis.-  (BetÜkfc 
d.  gr.  R.  v.  18.  November  1414.)  Cap.  CIV.  Trigesimi  ein.  .„li  p. * 
quemlibet.  Cap.  CV.  Laquarum  ordo.  Cap.  CVI.  fw IHM ■■  non 
exportandarum  extra  Insulam. —  (Reschl.  d.  gr.  R.  v.  20.  h» •« •.•m- 
ber  1414.)  Cap.  CVII.  Quod  aliquis  Judex  non  possit  ali.jnr,,, 
carcerari  facere.  Cap.  CYIII.  Adnocatorum  solutio  et  Procura!  omni. 
Cap.  CIX. De  iustandis  mensuris  bladorum.  Cap.  C\.  Dateftftw 
contra  mortuum.  Cap.  CXI.  Testium  non  rcripiendorum  nisi  Fl 
vocati.  Cap.  CXII.  Tutor  forensis  non  potest  esse.  Cap.  CXIII. 
Recedentes  de  Curzula  non  possint  alienare  eorum  btti  ttaMHa. 
Cap.   CXIV.   Ne   quis  vadat  noctu   per  Campos  mh  ipore 

uvarum.  Cap.  CXV.  Vinearum  non  laburatarum.  —  (ltttttM.  d.  gr. 
H.   v.   31.   Januar  1420.)  Cap.  CXM.  Mandriarum  non  hVndanHl 
prope  vineas. —  (Beschl.  d.  gr.  R.  91  7.  Mai  I4t#.)  Cap.  (WM 
De   sententiis  latis  contra  Stalula.   Cap.  (Will.  Atiimiiiium 
valentium   sedere.    Cap.    CXIX.  De  non    lahoramlo  p^ulam.  nee 
pachlinamfaciendoultratempiiN  slahitiim.  ( 'ap.(  \\.  I><  laodo 

vino   nouo.    Cap.   CXXI.    Bladorum    merrandorum    et   quod    nemo 
colludat  cum  venditoribus.   Cap.  (WM   De  Drarfri  CattHu  inh 
(BeschL  d.  gr.  R.  v.   31.   Ortober  1411.)  Cap.  I  WIM.   Ippi 
tiones  quomodo  fiant.    ( liest  hl.    d.    irr.    II.    v.   t5.   A  -I-   ) 

Cap.    CXXIV.   Dotium    scribendarum    intra    annuni.     (   ■;.     (  \\\ 
Introituum  vincarum  et  terrarnm    ■etaadonui   iafrl   IBMB1     | 
CXXVI.    Tabcrnnrinrum    ratio  intra    tref  »eas 


528 

CXXVII.  Poena  sententiae  quoad  quartum  revocata.  Cap.  CXXVIH. 
Pasculare  non  posint  forenses.  Cap.  CXXIX.  Sacerdotes  non  va- 
leant  ese  Commissarii  nee  Procuratores ,  nisi  parentum  vel  fratris. 
Cap.  CXXX.  Consiliarius  non  potest  cogi  esse  officialis.  Cap. 
CXXXI.  De  modo  testamentorum  inter  patrem  cum  filiis.  Cap. 
CXXXII.  Vini  portandi  extra.  Cap.  CXXXHI.  Saualtizae  habi- 
tandae.—  (Beschl,  d.  gr,  R.  v,  28.  Februar  1415,)  Cap,  CXXXIV. 
Attinentium  in  Consilio  ut  non  possint  votare.  Cap.  CXXXV.  Com- 
mune Blatae  et  Chzarae  faciant  plazarios.  Cap.  CXXXVI,  Veniens 
de  loco  pestifero  non  aeeeptetur.  Cap,  CXXXVII.  De  gadis  confir- 
matis  in  Smoquiza  et  Chzara.  Cap.  CXXXVIIL  De  datio  bladi  seu 
frumenti.—  (Beschl.d.  gr.R.v.2,  März  1418.)  Cap.  CXXXIX.  De 
modo  seruando  in  electione  Judicum  et  Ambasciatorum ,  et  ne 
votent  attinentes  in  tertio  gradu.  Cap.  CXL.  Semel  electus,  qui 
non  remansit. —  (BeschL  d.  gr.  R.  v.  9.  Mai.)  Cap.  CXLI.  Ser- 
vorum  non  mercandorum,  Cap.  CXLII.  Catelani  non  possint  stare 
in  Curzula.—  (Beschl.  d.  gr.  R,  v,  6.  Februar  1436.)  Cap.CXLIII. 
De  non  valentibus  sedere  ad  baneum  Judicum  maiorum.  —  (Beschl. 
d.  gr.  R.v.  21 .  Aug,  1425),  Cap,  CXLIV,  De  facientibus  violentiam. — 
(Beschl.  d.  gr.  R.  v.  18,  Februar  1426.)  Cap.CXLV.  Contra  filios 
vel  fllias  inobedientes  paternis  mandatis.  —r-  (Beschl,  d.  gr.  R.  v.  8. 
April.)  Cap.  CXLVI.  De  areubus  faciendis  super  stratis  in  Ciuitate. — 
(Beschl.  d.gr.R.v.  13.0ctober,)Cap.CXLVII,De  ordine  testamen- 
torum seruando,— (Beschl.  v.  2.  Februar  1427.)  Cap.  CXLVIII.  Da 
armis  et  monitione  armorum.  —  (Beschl.  d.gr.R.  v.  16.  Jan.  1430.) 
Cap.CXLIX,  De  renovatione  partis,  quod  stabilia  non  possint  relinqui 
Ecclesiis.  Cap.  CL.  Quomodo  mulieres  testari  possint  de  dote  earum. 
Cap.  CLL  Quod  nullus  confideret  in  uxorem  abscondito  aliquam 
absque  voluntate  proximiorum. —  (Beschl,  d.  gr.  R.  v.  20.  August.) 
Cap,  CLII.  De  refutatione  animalium  inter  patronum  et  pastorem. — 
(Beschl.  d,  gr.  R.  v.  8.  Jänner  1431.)  Cap.  CLIII.  Pro  pasculis 
vetitis  in  partibus  Chnesce.  Cap.  CLIV,  Contra  ementes  mustum 
in  herba. —  (Beschl.  d.  gr.  R.  v,  8.  April.)  Cap.  CLV.  De  facien- 
tibus las  pro  seminando,  qui  dent  quintum. —  (Beschl.  d.  gr.  R. 
v.  16.  August.)  Cap.  CLVL  Quod  animalia  maiora  damnantia 
solvant  gross.  VI.  Cap.  CLVII.  Quod  patroni  possessionum  possint 
vetinere  animalia.  Cap.  CLVI1I.  Quod  nemo  vadat  per  campos 
vineatos  ad  colligendos  alienos  racemos  remansos  post  vindemias. 


(Hcschl.  «1.  nr.  H.  v.  ;iO.  Ilrrnnk,    li.!'!    )    <  .,,,.  <   l,!\     |i 
NftioM   ligiM    in    iii.uim    antiquioris    .Indiris.-        (H.s.lil.  .1. 
\.  IS.  Februar.)  Cap.  ClAMlcletiatiu  et  approbi  mIimIu,,,,,, 

antiquarum  Cur/ulac.    ( ap.  CIA'I.  I»,-  laldando 
cum  Coniitihiis  omni  .ludicalu.    Cap.  (IAH    I».    mnmmi  tat.-  < 
lensium  pro  Solution.»   \\\.    Oft},   CIAIII.   hr  s„|., 
mari  solvendi  per  foronses  emplores.  Cap.  CIAIN    l>.  .  v,  ,is,1Mlil).is 
8C  respondore  in   Judieio   prnptcr   viagium.    Cap.  CIA'V.  Dp  ordinr 
inlromissionis   et   deliborationis   inlrnniissorum.     dp .  C'IAM.    De 
ordinc   servando  in   vendilione   pi»'iioruni  mol>iliiin>.    dp.  CIAMI 
He  prnhatione  duorum  tcsiiuin  lldc  di-rnorum.     ( '..|..   MAN  III.    D.- 
ftxpeditione  iure  summario  servando  forensibus.    dp.  CIA IX    D»> 
poena  non  consignatium  tramissa.  dp.  C1AX.  Ound  poma  in\ 
aecusantium  applicentur  integre  Communi.   Cap.  CIAXI.  De  solu- 
tione  operis  mercenarioruin  ennduetorum.  Cap.  CIAXII.  De  f 
mercenariorum  non  servantium  pacta.   Cap.  CldUUH. De  conti 
tione  mustiad  chazam  et  bladi  ad  arram.  Cap.  CLXXIV.  De  ordine 
seruando  per  patronos  barcarum.  Cap.  CLXXV.  Depretioban  ■In'/an- 
tiumvinum  exSaualatiza  et  Prigradiza.Cap.CLXXYI.  De  pretio  por- 
tantium  bladum  ad  molendinum.  Cap.  CLXXVH.  De  ordinr  Simiari 
et  Celnichi.    Cap.  CLXXVHI.   De  locis.  uhi  (ieri  non  p< 
nee  ignis   poni.    Cap.   CLXXIX.   De  aecusis  ticmlis  conlra  pm\i- 
miores  damnorum.   Cap.  CLXXX.  De  ordinc  «\limandonim  danmo- 
rnm.  Cap.  CLXXXI.  De  ordine  postichiorum.  Cap.  (  IAXXII    D. 
ordine  solutionis  stimaruni  faetarum  de  Madn.   dp.  CIAAXIII    I». 
ordine  duanae  macelli  seu  beccariac.    Cap.  CLXXX IV.   De  duana 
piscariae.  Cap.  CLXXXV.  De  seruando  indcmncin  daiiinuin  passum 
occasione  aliena. —  (Besohl,  d.  gr.  H.  v.  '25.  I  Vln-uar  I  Ml. )   I 
CLXXXVI.  De  officio  Judioatus  maioris  et  ininnris  mm  ronünuand.». 
Cap.   CLXXXVII.   De   Procurafonltns   I  Batet!   Maroi. — 

(H.sd.l.  d.  gr.  R.  v.  12.  Octnher  1426.)    Cap.  (  IAWMII.   IV,- 
bvteri  non  faciant  nioreali  (lle.sclil.   v.  J.  I  , -lu-uar  1V2?  ) 

Cap.  CLXXXIX.  De  annis  dnmi  fcjleiili  *€f  qui-mlü»»-!  pro  |< 
sioneCiuitatis.—  (Besohl. v.  18.  Juni  142!».)  Cap.CX» 
cessorteneafuraeta  [M-acdccr^soriiin  rxtMulioni  manda«-.  i  I     "ohl. 

V.  17.  August.)  Cap.  CXCI.  Ordnivlniandi  h-slam« nta  l...  I,.  t .  mp*r» 
mortalitatis.    Cap.  CXCII.    Ycnrti  traetmlur  (  '"  I 

»ulaui  Venctiis. —  (Besrhl.d.  ft,  lt.  v.  21.  \o\nnl..r 


530 

CXCIH.  Condemnati  pro  furto  restituantur  soluta  poena.  Cap. 
CXC1V.  Bona  inhabitantium  subiaceant  grauaminibus  solitis.  Cap. 
CXCV.  De  danda  bastasia  et  magazeni  bladum  conducentibus.  Cap. 
CXCVI.Decogendis  debitoribusquibuscunque. —  (Decret  desConte 
von  Curzola  Nicolaus  Morosini  vom  9.  Juni  1451).  Cap.  CXCVII. 
Advocati  ordinarii  non  possint  recusare  patrocinia.  Cap.  CXCVIII. 
De  animalibus  non  valentibus  pascularein  campo  Dognae  Blatae. 
Cap.  CXCIX.  Lignamina  apta  pro  aedificiis  extrahi  possint  soluto 
datio.  Cap.  CC.  Lignamina  extrahi  non  possint  sine  expressa  licentia 
Consilii. —  (Decret  des  Conte  Aloys  Borbadico  v.  10.  April  1486). 
Cap.  CC1.  Ordo  de  pretiis  carnium  ad  beccariam;—  und  Ordo  de 
pretiis  piscium.  Eingeschaltet  ist  ein  Decret  des  Victor  Soranzo, 
Procurators  des  h.  Marcus  (er  schreibt  sich  Nos  Victor  Superan- 
tius  Eques,  Procurator  Sancti  Marci,  pro  Illustrissimo  Ducali 
Dominio  Venetiarum  etc.  Capitaneus  Generalis  maris)  des  Sinnes : 
Nobilibus  etiam  ruri  habitantibus  servetur  ius  Nobilitatis  invio- 
latum,  nee  ad  aliquam  angariam  tenentur,  ad  quam  populäres 
tenentur. 

Durch  diese  Andeutungen  über  das  uns  in  Betreff  des  Rechts- 
lebens der  Insel  Curzola  während  des  Mittelalters  zu  Gebote 
stehende  Quellenmaterial,  glaube  icli  zugleich  den  Reichthum  und 
die  Mängel  desselben  anschaulich  gemacht  zu  haben.  In  letzter 
Hinsicht  ist  besonders  die  Leichtfertigkeit  fühlbar ,  womit  die 
Compilatoren  des  Statutenbuches  das  chronologische  Moment  der 
zusammengestellten  Statuten  behandelten.  Selbst  bei  grösster 
Umsicht  lässt  sich  heute  oft  die  Zeit,  wann  dieses  oder  jenes 
Statut  festgesetzt  wurde,  nicht  mehr  ermitteln. —  Die  System- 
mängel bei  Anordnung  des  Ganzen  sind  dagegen  von  meinem 
Standpuncte  aus,  sogar  eine  angenehme  Erscheinung-,  da  zur 
£eit,  als  das  Statutenbuch  abgefasst  wurde,  mehr  System  des 
Ganzen  wohl  ohne  gewaltsame  Verbildung  des  Stoffes  kaum 
erreicht  worden  wäre.  Das  Statutenbuch  von  Zara  liefert  hierzu 
das  treffendste  Beispiel.  Auch  zeigte  jene  Zeit  einen  sehr  geringen 
Beruf  zu  codificirten  Gesetzbüchern.  Um  nun  aus  dem  vorliegen- 
den Quellenstoffe  ein  möglichst  vollständiges  Bild  vom  Rechts- 
leben der  Insel  Curzola  im  Mittelalter  zu  erhalten,  müssen  die 
vorzüglichsten  Richtungen  dieses,  als  massgebende  Richtschnur 
geachtet  werden,     In  dieser   Hinsicht  dürften  die  gegenwärtigen 


Studien  sieh  am  iweckmltt%tt«i  Ki    i  i ••  -i    Ihthsflnnfni  durch- 
fuhren    lassen.    (l.T.n    rrslr    ili,-   staatsrechtli.  |,.<n    fetlaHi 
die  »weite  das  Gemeindewesen   unj   die  dritte  das  eigentli  I, 
Recht    nach   seinen   verschiedenen  i'h  ilcn   /.um  (..-.„stand.-   |,,,Im  . 

A. 

niestaatsrechtlichen  Verhältnisse.  TTlIlhl  I      | 
alter  auf  der  Insel  Curzola  bestanden,  wichen  von  dm.  n  m, 

und  Lagostas  wesentlich  ah.    Denn  weder    für    dir    dort   einst    dir 
Leitung   des  Gemeinwesens   führende  Macht   im   Aht.s    /.ur    li.il. 
Maria;   noch  für  die  hier  gleich  von  vorne  In  r.  in  -.li.  -,id.-  (Hut- 
gewalt  der  Schutzstadt  Ragusa  kömmt  auf  Curzola  et 
vor.  Dagegen  habe  ich  schon  bei  meinen  Mittheilunir«n  iibrr  Meleda 
angedeutet,  dass  auf  Curzola   in  der  zweiten  Hälfte  des    13.  und 
der  ersten  des  14.  Jahrhunderts  die  Familie  Georgio  sich  im  Be- 
sitze der  Insel  und  der  Erbgrafen  würde  derselben,  unter  venetiani- 
lehem  Schutze   befand.   Hierdurch   ergeben   sich   gewissermaJWi 
vier  Zeiträume,  nach  denen  die  staatsrechtlichen  Verhältnisse  der 
Insel  Curzola  unter  verschiedene  Gesichtspunkte  fallen.  Der  erste 
umfasst  die  Zeit  vor  Feststellung  der  Macht  des  Hauses  Geoi 
der  zweite  betrachtet  diese  Macht  ihrer  Begründung  und  i 
nungsform   gemäss;   der  dritte   untersucht   die   ■Ualinmhllililnil 
Stellung   der   Insel,  nachdem  sie   durch  den  Friedenss«  -hluss  von 
1358  an  Ludwig  den  Grossen,  König  von  Ungarn  angetreten  wur- 
den war;  der  vierte  endlich  diejenige,  in  welcher  Cur 
seit  1420,  wo  es  an  Venedig  kam,  befand. 

Erster  Zeitraum. 

Die  kurzen  Andeutungen,  welche  ich  über  die  Geschichte  der 
Insel  Curzola  vorausgesendet  habe,   beweis«  klar,    dass  deren 
staatsrechtliche  Verhältnisse  eben  im  ersten  Zeiträume  die  i 
essantesten    Erscheinungen    dargeboten    haben    müssen.      Dieser 
erste  Zeitraum  dauert  bis  ni  Mitte  des   13.  .lahrhwmi 
wenn  wir  die  in  den  verschiedensten  staatlichen  I    rraen  und  einer 
beute  kaum  begreifliches  Beweglichkeit    iersclhcu   lieft  ofienha- 
rende  jugendliche   Kraftfülle  d.-s   politischen    I  • 
Völkerwanderung;    die    namentlich    im   südlichen    I»  sich 

unmittelbar   berührenden    und    aut  che  Weise   d 


532 

genden  heterogensten  Nationselemente ;  endlich  bei  der  seit  dem 
9.  und  10.  Jahrhunderte  erfolgten  definitiven  Staatenbildung  die 
charakteristisch  verschiedenen  staatsrechtlichen  Institutionen  und 
politischen  Gebilde  bei  Byzantinern,  südslavischen  Völkerstämmen, 
Ungarn  und  Venetianern,  welche  Alle  zeitweise  die  Insel  Curzola 
beherrscht  hatten,  beachten-,  so  werden  wir  einerseits  das  Interesse 
würdigen,  welches  diese  Abtheilung  der  dalmatinischen  Geschichte 
dem  Forscher  auf  dem  Felde  der  Geschichte  des  Staatsrechts  ein- 
flösst;  während  wir  anderseits  vom  wissenschaftlichen  Standpunkte 
aus  beklagen  müssen,  dass  uns  darüber  fast  gar  keine  unmittel- 
bare Quellen  erhalten  wurden.  Wir  sind  beinahe  nur  auf  einzelne 
zufällige  Notizen  dieses  oder  jenes  Historikers,  und  auf  Schluss- 
folgerungen durch  Analogie  beschränkt.  Weshalb  denn  auch  hier 
wo  Beiträge  zur  Quellenkunde  der  dalmatinischen  Rechtsge- 
schichte geliefert  werden  wollen,  diese  allgemeinen  Bemerkun- 
gen genügen  mögen. 

Zweiter  Zeitraum. 

Ueber  die  Begründung  und  Geschichte  der  seit  Mitte 
des  13.  Jahrhunderts  bei  der  edlen  Familie  der  Georgio  gewe- 
senen Erbgrafenwürde  auf  Curzola  finden  wir  beim  Historiker 
Giovanni  Bonifaccio  folgende,  allem  Anscheine  nach  den  Fami- 
liendocumenten  selbst  entnommenen  Nachricht:  „Delle  quäle  Isole 
(Curzola  und  Meleda)  nel  1256  Marsilio  Giorgio  fu  riconosciuta 
patrone,  chi  riedificö  la  cittä  di  Curzola.  Et  mancato  Marsilio 
nel  1271  senza  figliuoli,  per  essecutione  del  suo  testamento  i 
Procuratori  di  S.  Marco  elessero  co  suoi  legittimi  discendenti 
per  Conte  di  queste  Isole  Rugiero  Giorgio,  di  cui  fu  successore 
Marino  suo  figliuolo.  AI  quäle,  essendo  premorto  Rugiero  suo 
figliuolo  vnico  nel  1352  succedendo  Giouanni  nato  di  questo 
Rugiero  a  lui  furono  dal  Senato  confermati  i  priuilegi  et  le  giu- 
risdittioni  di  queste  Isole.  Ma  seguita  poi  nel  1358  pace  tra  questa 
Rep.  et  il  Re  d'  Vngheria,  restö  per  questa  pace  esso  Conte  Gio- 
uanni priuo  di  questo  contado  *)."  Diese  Nachricht  findet  einige 
Erläuterung  durch  Farlatis  Bericht:  „Anno  1254  Raynerius 
Zenus  Dux  Venetiarum  Corcyrensibus  Imperii  Veneti  cupidis  Mar- 


*)  Giouanni  Bonifaccio  :  Historia  Trivigiana.  Trivigi  1591.  S.  623. 


mIkiiu  Georgia»  e  gtntc  l\>i  iMm  neu  Rectorem  prme- 

.   et    huic   cjusquc  familiae   oh  ipuhtieain 

merita  ipsam   Insulam   (iduriariam  «Inlit.    \i    Cunvnn  .         .1  \, 
Mtil     sulxssr    glorinsmn   sil»i   ar   p«*ru t i|«>   putahant,  sie   priuatao 
uniiis  farailiae   praefecturam  perpetuam,   quamvis  Yenctis  «upnii.is 
Dominis  obnoxiam   indigne  alquc    invite   iVrrbait    Itaqac 
l»osl   Marsilio  Comile   expulso   se   in    liherfatrm  viuiliramnl.   Ii 
lam    Marsilius    armalis    navigiis    adortus     in    polest; 
Insularihus   nVfeelionis  veniain   teilt  j   eos.   qni   mihi    |n  nfugerant, 
im    patriam    revoeavit ,    urbem    novis   operibus  .    munitioiiilnisque 
st'psii.  sibique  his  et  aliis  benefieiis  animos  illarum  gentiui 
vinxit.    Melitam  quoqae  Corcyrae    proximam  a   Hanusinis    ob  res 
prarclare  gestas  in   Civitatis  lVael'eeturam .    quam    ei    drtnl> 
jure  fiduciario  possidendam  aeeepit.     Exinde  tum   ipse  Marsilius, 
tum  ejus  successores  ex  eadem  gente  Georgia   videlieet  Numerus. 
Mariuus  et  Joannes  se  Comites  Curzulae  et  Melitae  appellahant  ' ).  ' 

Der  historiche  Gehalt  der  eben  mitgetheiltcn  Nachrichten 
wurde  bereits  oben  gewürdigt.  Hier  nehme  ich  sie  zum  Anhalts- 
punkte, um  die  auf  Curzola  während  der  Zeit  der  Georgio  bestan- 
denen  Verhältnisse  zu  untersuchen. 

Lucius  (De  Regno  Dalm.  et  Croatiae  Lib.  IV.  cap.  8.)  theilt 
ein  Schreiben  des  venetianischen  Dogen  Reiner  Zeno  «lt.  2!>.  \«.- 
vember  1262  an  die  Rectoren  und  den  Conte  von  Trau  mit.  worin 
denselben  aufgetragen  wird,  dem  jeweiligen  Contc  von  Curzola 
bei  Geltendmachung  seiner  Gerechtsame  daselbst  Heistand  zu  lei- 
sten.   Diese  werden  in  Betreff  der  Cnrzolaner  also  aufgezahlt :  Ct 

Xobili  viro  Marsilio Comiti  suo,  ct  ejus.  <|ni  ad  piaeMM 

mittitur  ad  dicti  regiminis  Comitatum,  videlieet  \«»hili  viro  Ja. 
Grimani,   seu  alii,   qui  loco   cjusdem   Comes  pro  tempore  fuerit, 
obedire  tanquam  Comiti  suo,    in  omnibus  et  per  omnia  <l»l>«ant. 
ipsum  reeipientes  honorifice  et  benigne,    banna 
ordinamenta  ipsius,  et  sententias  per  eum  latas  ,  I      rendas  in  NK 
nilms  et  per  omnia  observando:  jura  ad  ipsum  speetai 
consuetudinem  terrae,  sibi  omnia  integre  tribuendo.     Ist  nun  hin- 
durch wohl  auch  keine  erschöpfende    \ul'/.ählung  dieier  <  ■ 

selbst  gegeben,  so  erhalten  wir  doch  einen  ziemlich 


l)  lllyricum  Sacrum  tom.  VI.  S.  365. 


534 

hingestellten  Gesichtspunkt,  auf  welchen  wir  das  Andere  uns  zu 
Gebote  stehende  Material  beziehen  können.  Dabei  dient  uns  als 
Richtschnur ,  dass  die  Stellung  der  Georgio  auf  Curzola  durch 
einen  Vertrag  des  ersten  erblichen  Conte  Marsilius  Georgio  mit 
den  Insulanern  begründet  wurde,  welcher  von  Seite  der  venetiani- 
schen  Signorie  die  Bestätigung  erhielt.  Möge  es  sich  nun  mit  die- 
sem ,  seinem  Wortlaute  nach  annoch  unbekannten  Vertrage ,  und 
der  ihm  gewordenen  Bestätigung  wie  immer  verhalten  haben:  so 
Viel  steht  ausser  Zweifel,  dass  beide  Theile  in  beständigem  Zwiste 
miteinander  lebten,  der  mehr  als  einmal  zur  thatsächlichen  Selbst- 
hülfe der  Curzolaner  führte.  Die  Signorie  von  Venedig  schützte 
dabei  Anfangs  nach  Massgabe  der  Umstände  die  Georgio.  Es  sei 
mir  gestattet,  hierüber  ausser  dem  bereits  angeführten,  den  Grün- 
der der  Erbgrafenwürde  Marsilius  Georgio  selbst  betreffenden  Fälle, 
noch  ein  anderes  in  gewissem  Sinne  gegentheiliges  späteres  Bei- 
spiel hier  einzuschalten ,  welches  im  ersten  Bande  (Toi.  298.  v.) 
der  unter  der  Benennung  Copia  de  Commemoriali  bekannten  offici- 
ellen  Sammlung  von  Staatsacten  der  venetianischen  Republik  (sie 
befindet  sich  dermalen  im  k.  k.  Haus-,  Hof-  und  Staatsarchive) 
enthalten  ist,  und  zugleich  uns  die  Stellung  der  Georgio  zur  vene- 
tianischen Signorie  erkennen  lässt. 

Mandatum    Ducis,    quod   nemo    se    impediat   in    Comi- 
tatu   Curzolae. 

Capta  in  Quarantia  die  21.  Junii,  6  indictionis,  1308. 

Consultum  fuit  per  Dominum  Ducem  et  Consiliarios  ,  quod 
sicut  praeceptum  fuit  Domino  Nicoiao  Georgio,  quod  non  impediat 
se  de  Comitatu  Curzolae,  ita  praecipiatur,  quod  ille  filius  ejus, 
qui  dicitur  esse  Curzolae,  et  quod  quilibet,  qui  esset  secum, 
debeat  huc  venire  et  comparere  coram  Domino  Duce  infra  unum 
mensem  postquam  sibi  praeceptum  fuerit ,  vel  in  insula  clamatum 
sub  poena  librarum  500  pro  quolibet,  et  cridetur  hie  in  Venetiis, 
quod  nulla  persona  possit  vel  debeat  impedire  se  in  dicto  Comitatu 
per  aliqüem  modum  sub  eadem  poena.  Et  si  quis  volet  de  jure  suo 
dicti  Comitatus  ostendere,  audietur  et  fiet  sibi  ratio  ,  sicut  de- 
bebit ;  et  quod  unus  preco  Communis  portet  litteram  Curzolam 
de  dicto  praeeepto,  cui  credatur  de  praesentatione ,  et  si  non  pos- 
set  sibi  loqui  et  praesentare  ipsam  litteram ,  quod  debeat  publice 


bImmm  udiett  tomla,  «|u<»(|  d.mr.u.i  eaapa  tietui 

iniiium  et  sul)  dicta  poen.i  coimiii   Domino  Dl 

Um  jedoch   später   den   tue   dir   Länge  4er  Zeil 
schädlicher  gestaltenden  Polgqe  Um*  tchwankonden  Zu«! 
Dinge  weh  Möglichkeit   /.u  begegnen,    lefttfa  di.-  BfgRtrk  I 

dir  ■wischen   den  Conti    und   I«  <'ur/.ol,inrm  oliuaüm.!. 

Ugkeiten  in  sich,   und  so  erfolgte  endlich  durch  um  Venritti 

eine  wenigstens  in  einigen  l'uneten  genügende  Vus^lrirlmnir.  Ich 
»heile  hierüber  die  Acten  «ius  dein  XXVI.  Hand.-  «I. *  im  k.  k.  Haut- 
Hof-  und  Staatsarchive  helindlielien  vend  wünschen  s.  g.  Lihri 
inisti  mit. 

1352  den  3.  April. 

Capta.  Quod  super  petitionihus  porreclis  Hominis  p.-r  illos 
de  Curzola,  et  super  omnibus  et  singulis  querelis  .  quns  faeiunt 
uel  facere  uellent  contra  Comitem  suum  et  filios  suos;  et  e  con- 
uerso  idem  Comes  et  sui  faeiunt  et  facere  uellent  contra  ipsos  de 
Curzola;  et  super  hiis,  que  utraque  pars  ,  tarn  in  scriptis.  quam 
uerhis  uellet  allegare  et  producere,  eligantur  tres  sapient. M  per 
electionem  in  isto  Consilio,  qui  uideant,  exaininent  et  audiant 
omnes  petitiones  ,  querelas  et  iura  partium;  et  super  eil  |  I  carinii 
qualibet  dent  nobis  suum  consilium  in  scriptis  de  hiis,  quae  pro 
honore  nostro  et  conseruatione  famae  nostrae  seeundum  Dem  H 
ius  prouidenda  essent;  habentes  consilium  cum  quihus  eis  uidehi- 
tur.  et  cum  eorum  prouisione  et  consilio  uenietur  ad  is! ml 
silium,  et  fiet  sicut  uidebitur,  et  quilibet  possil  ponen 
Et  habeant  terminum  usque  ad  medium  mens,  im  Aprilis. 

Electi  sapientes:  Ser  Joannes   Contareno . 
uisano,  Ser  Bertucius  Faletro. 

Es    ist  nicht    ersichtlich,    dass  die  so  best.  Htm   drei 
trauensmänner  die  Angelegenheit   legleiei    einer  Beilegung  iige- 
führt  hätten;   vielmehr  scheint  sich  die   Sache  \.-rwick.  Ihr  her- 
ausgestellt   zu   haben,  als  man   Anfangs  glaubte ,  so  d*s>  di- 
norie  ihr  die  vollste  Aufmerksamkeit  zuwandte. 
1352  den   26.  Juni. 

Capt  a.   Huia  ordinatum  est.   quod  post  Nonam  l«eetu  I 
silium  Hogatorum  pro  factis  Curzolae.  Vadit  pars,  ut  Consilium 
bene  assembletur,  et  quod  possit  lieri  illud  .  quod  in  pre 

utraque  partium,   quod    di.  tum    I 'onsilium  nun.    sf  alias,  qnando 


536 

uocabitur  pro  factis  praedictis ,  uocetur  sub  poena  soldorum  qua- 
draginta,  et  legatur  consilium  (Omissis  aliis). 

Capta.  Quia  differentiae  exortae  inter  Comitem  et  homines 
Curzolae  sunt  forsitam  producturae  partibus  periculosum  effectum, 
nisi  prouideätur  remediabiliter  super  eis ,  et  opus  caritatis  sit, 
ac  nostro  honori  conueniens  facere  posse  nostrum ,  quod  partes 
ad  concordiam  reducantur  ,  et  secundum  Deum  et  Justitiam  in  qui- 
eto  statu  et  pacifico  conseruentur.  Vadit  pars ,  quod  dicatur  am- 
babus  partibus,  quod  optantes  salutem  et  bonum  utriusque  excogi- 
tauimus  infrascripta,  quae  nobis  uidentur  rationabilia  et  honesta, 
et  quae  faciunt  pro  statu  et  conseruatione  eorum,  tarn  pro  prae- 
senti,  quam  pro  futuro  tempore»  Et  libenter  uolumus,  ac  ipsos  orta- 
mur  quantum  efficaciter  possumus ,  quod  ipsa  acceptent  et  admit- 
tant  pro  bono  suo,  quia  sine  dubio  in  processu  temporis  euidenter 
cognoscent  ea  ad  eorum  utilitatem  et  statum  päcificum  reddundare. 

Primo  namque  uidetur  nobis,  quod  omnes  offensiones  et  in- 
iuriae  criminales  quoque  modo  factae  hactenus  per  Comitem ,  seu 
filios,  aut  alios  officiales  suos  contra  Commune  et  homines,  et 
singulares  personas  de  Cttrzola  remittantur  et  quietentur  ex  toto. 
Et  e  conuerso  fiat  de  offensionibus  et  iniuriis  criminalibus  per  Cur- 
fcolanos  commissis  contra  Comitem  atque  suos. 

Item ,  quod  omnes  querelae  et  petitiones  ciniles ,  qüas  Com- 
mune et  homines  Curzolae  faciunt  ad  praesens  seu  facere  possent 
usque  ad  diem  praesentis  concordiae  contra  Comitem  praedictum, 
filios  et  alios  officiales  suos  de  quibuscumque  extorsionibus ,  gra- 
uitatibus  et  exactionibus  illicitis,  sopiantur  et  remittantur  ex  toto, 
Saluo  de  pecunia  Vniuersitatis  et  Communis  Curzolae  quam  con- 
staret  eos  habuisse,  de  qua  reddere  debeant  debitam  rationem,  et 
similiter  si  obligati  essent  in  aliquo  specialibus  personis,  debeant 
eis  reddere,  quod  tenentur. 

Item,  quod  Vniuersitas  et  homines  Curzolae  recognoscant  et 
de  nouo  approbent  dictum  Comitem  et  successores  seu  haeredes 
eius,  et  illos  de  prole  de  cä  Georgio  in  Comites  dictae  Insulae 
secundum  formam  conuentionum  olim  habitarum  cum  Domino  Mar- 
silio  Georgio,  et  ei,  ac  eius  heredibus  ac  successoribus  tamquam 
uero  Comiti  et  Rectori  fideliter  debeant  obedire,  et  quod  ei  et 
Suis  reserventur  et  de  nouo  confirmentur  omnia  sua  iura  in  Comi- 
tatu  praedicto. 


Item,  quod  ulraqur  pari  uiin  s|. MV  debeat  icnl.ii !.,,,•  alias  lata«* 
inter    Ml    per   Procuratorcs   Saudi    Marci  lamquam  iostac  et  lm- 

i  eam  obsernare  iategraliter  Ki  ftalibef  Mrte  sui  com 

infraseriptis  dtM-l.-iral  imiilius  :    O11...I  ( 'uiv.ol.mi  iI.Im  ar.l  .Luv  Comiti 

et  aeredibua  ec  Buoceiaoribm  eim  libras  Beptingeata*,qtiaj  ci  darr 
debenl  pro  suo  sallario  ad  gtMMI  ad  Ulas  monetas,  qua. 
per  tempore,  et  sicut  eurem4  in  terrii  eeetfii  M 

Kam,  quod  utraque  partium  ex  nunc  conl.nl.  tur  .  .1  pro- 
inittat   per  se   et  successores  suos  1  secre  nos  et  Commfml 

Venetiarum  pro  superioribus  suis.  Et  quod  si  Comes  et  sui  uellent 
eonqueri,  quod  per  Vniuersitalem  Curzolae  fieret  eis  aliqua  uio- 
lentia,  molestia  uel  turbatio  in  iuribus  et  iurisdidinnihus  suis  Co- 
mitatus;  nos  debeamus  et  teneamur  ei  faecre  rationem  et  iustitiam, 
et  ipsum  manutenere  et  conseruare  in  suis  iuribus  seeundum  Deum 
et  iustitiam.  Et  e  conuerso  si  Vniuersitas  ,  uel  singulares  pers. 
de  Curzolanis  vellent  eonqueri  de  Comite  uel  filio,  seu  aliis  suis  de 
aliqua  offensione,  iniuria,  grauamine,  uel  molestia  ciuili  aut  <  ri- 
minali  imposterum  fienda,  debeamus  et  teneamur  eis  facere  ratio- 
nem ,  sicut  faceremus  et  faeimus  nostris  fidelibus  Insulae  Vc_ 
quando  uolunt  eonqueri  de  Comitibus  suis. 

Et  pro  hoc  Comes  et  Vniuersitas  ac  singulares  personae 
Curzolae  teneantur  quolibet  triennio  nobis  et  nostro  Communi 
iurare  fidelitatem  et  obedientiam.  et  promittere,  quod  quando- 
cumque  fecerimus  exercitum  per  Marc,  facient  sicut  faciunt  illi  de 
terris  nostris  a  Grado  ad  Caput  aggeris,  et  quando  feerriinns 
exercitum  per  terram  in  Dalmatia,  facient  sicut  aliae  terrae  F)al- 
matiae  in  subsidium  et  honorem  nostrum. 

Et  nos  debeamus  eos  couseruarc  in  ratione  et  iiMitia,  et 
manutenere  in  protectione  nostra,  «1  statu  paeiiieo,  ut  superius 
dictum  est. 

Et  quandocumque  per  mortem,  uel  alio  modo  defllceret  Comes 
Curzolae,    alius,  qui  debebit  succedere,  antequam  inripiat   regi- 
inenexerceredebeatanobiseoiilirinationrm  et  iniirstilionemreri] 
et  facere  sacramentum,  sicut  faciunt  Cnmitrs  Yeglae. 

Et  statuatur  terminus  eis  ad  ddihrrandum  per  lolum  meaeem 
Julii  proximi.  dieer.do  eis,  quod  si  placet  eis  aeeeptare  praeeieta, 
benequidem;Alioquin  1  rminoatrafM  partium faciatfaetaeaa; 

quia  postquam  nollunt  acquiescere  liii^.   quae  ereiim 


538 

cimus  pro   eis  utilia  et  honesta,  nou  intendimus  nos  in  eorum  dif- 
f  erentiis  ulterius  impedire. 

Non  sinceri  16.  Non  17.  De    parte  50. 

Doch  wurde  der  auf  Ende  Juli  festgesetzte  Termin  schon 
9  Tage  darauf  um  2  Monate  weiter  hinausgeschoben. 

1352  den  5.  Juli. 

Capta.  Quod  ad  petitionem  Comitis  Curzolae  et  Ambaxia- 
torum  Communis  et  hominum  Curzolae  elongetur  terminus  ambabus 
partibus  respondendi  super  facto  partis  captae  in  isto  Consilio 
per  totum  mesem  Septembris  proximi. 

So  kam  denn  endlich  am  26.  September  ein  Uebereinkommen 
der  beiden  Theile  zu  Stande,  worüber  folgende  feierliche  Urkunde 
ausgefertiget  wurde : 

In  nomine  Domini  Amen.  Anno  nativitatis  ejusdem  Domini 
millesimo  trecentesimo  quinquagesimo  secundo,  indictione  quinta, 
die  vigesimo  sexto  Septembris,  in  Ducali  Palatio  Venetiarum, 
presentibus  prouidis  viris  Dominico  Beneintendi  Cancellario  Com- 
munis Venetiarum,  Raphayno  de  Caresinis  Notario  et  Scriba 
Ducalis  Curiae  maioris  Venetiarum,  Ser  Andrea  Venerio  Scriba 
Arsanatus,  Nicoleto  Martinengo  quondam  Michaelis  S.  Joannis 
Novi,  Bernardo  dicto  Rizo  precone  Communis  Venetiarum  et  aliis 
quam  pulribus  testibus  ad  haec  specialiter  vocatis  et  rogatis.  Ciaret 
in  terris  velut  luminare  perfulgidum  Ducalis  eminentia  dignitatis, 
cuius  circumspectionis  integritas  cuncta,  quae  sunt  iustitie  sie 
timatur,  sieque  singula  prouidi  maturitate  consilii  dispensat  et 
ordinat,  ut  pacis  fruetus  consurgat  ex  ipsis,  nee  dissensionis 
Vitium  sapiat,  quidquid  sub  eius  examine  contingit  quomodolibet 
experiri.  Huius  gloriosissime  sedis  fontem  auide  querunt  undique 
sitientes ,  in  qua  inueniunt  tarn  alienigene  quam  subiecti  fauorem 
preeipue  caritalis  et  benignitatis  affluentiam  cum  plenitudine  gra- 
tiarum;  hec  enim  tanquam  unicum  orbis  refugium  dissidiis  pacem 
prebet,  deformata  reformat ;  corrigenda  corrigit,  et  dirigit  indi- 
reeta.  Quapropter  Egregius  vir  Dominus  Joannes  Georgio  natus 
quondam  Domini  Rogerii  Georgii  Comes  Curzolanus  ex  vna  parte 
et  providi  viri  Ser  Siracus  Sodonouich  et  Vidosius  Prodonouich 
Syndici  Vniuersitatis  Communis  et  hominum  Curzolae,  sicut  patet 
instrumento  dicti  Syndicatus  scripto  manu  Gofredi  quondam  Ser 


539 

Permi  1«  Tistmio  \ntnrii  in  millrsinm  Irerentesimo  quinqua-  rsi.no 
srcundo.    indirtionr  quinla.    dir  quarlo  nimsis  AuiMisti  a  nie  inlra- 

ito  NoUrio  riae  rt  leete  h  altera —  liier  quas  immani  irenrris 

inimieus  £raues  cxiitaurral  per  tnnpnra  diseunlias .  »1  ilV«*r«ii  ( i.'is 
atque  lil.s  preiudirialrs  ulriquo   diele   ciuilati    et    partibus  produc- 

I  etVeetum —  all  pnUfWtilW  Serenissimi  ••!  I. \ t«*I I «-ii t is s i m i 
Doniini    sni    Domini     Vndree   Panduln   l>ei  gratia   Yeneliarum  Huris 

niqi«  (onsilii  aeeedenles.  et  iMiniin  prnteclionem ,  gratiam 
et  lauerem.  \r\u\  \<\\  rl  lt-ilimi  Domiui  totius  Dalmatie  super 
di.tis  ÜffemtUl  quietandis  et  salultri  statu  coriini  liumiliter  implo- 
Meeitei  lieniünilatem  et  iMMUn  clementiam  dilti 
hominii.  sul»  quo  populi  proliriunt  et  mulliplieala  utilitas  gentium 
. •usi.Mlitur.  .nl  inl'rascriptas  conuentiones,  promissiones  et  pacta 
inuorata  Christi  matia  peruenerunt.  Yidelieet  primo  ,  quod  omnes 
utVrnsi m .-s.  iniuriae  rriminalcs  quoquomodo  hactenus  factae  per 
dictum  Comitem  seu  filios  aut  alios  officiales  suos  contra  Com- 
mune, homines  et  singulares  personas  de  Curzola  remittantur  et 
quietentur  ex  toto.  Et  e  conuerso  fiat  de  omnibus  questionibus 
ifeMionibm  et  iniuriis  criminalibus  per  Curzolanos  commissis 
contra  dictum  Comitem  atque  suos.  Item  quod  omnes  querele 
et  petitiones  ciuiles,  quas  Commune  et  homines  Curzolae  faciunt 
ad  presens  seu  facere  possent  usque  ad  diem  presentis  concordie 
contra  Comitem  predictum,  filios  et  alios  officiales  suos  de  qui- 
buscunque  extorsionibus,  grauitatibus  et  exactionibus  illicitis, 
sopiantur  et  remittantur  ex  toto ,  saluo  de  pecunia  Com- 
munis et  Vniuersitatis  Curzolae ,  quam  constaret  eos  ha- 
buisse,  de  qua  reddere  debeant  debitam  rationem.  Et  similiter 
si  obligat  i  essent  in  aliquo  specialibus  personis,  debeant  eis 
reddere,  quod  tenentur.  Item  quod  •  Vniuersitas  et  homines 
Ganole  recognoscant  et  de  nouo  approbent  dictum  Comitem  et 
sik  «  essores  suos  seu  heredes  eius,  et  eos  de  prole  dicti  Georgio 
in  Comitrs  diele  Insule  secundum  formam  Conuentionum  olim 
habitarum  cum  Domino  Marsilio  Georgio  et  ei  ac  eius  heredibus 
et  sureessoribus  tamquam  vero  Comiti  et  Rectori  fidcliter  debeant 
ibedire,  et  quod  ei  et  suis  rcsrnientur,  et  de  nouo  confirmentur 
omnia  sua  iura  in  Comitatu  predietn.   Item  quod   utraque  partium 

stare  debeal  lenteatie  alias  Ute  inter  dictns  parlee  per  l'rorura- 

tores   S.  Marci   tamquam  iustr  et  honeste,  et  eam  obseruare  intc- 

Archir.  Jahrg.  1850.  I.  Bd.   I II.  u.  IV.  Hfl. 


540 

graliter  in  qualibet  parte  sui  cum  infrascriptis  declarationibus, 
videlicet  quod  Curzolani  dare  debeant  dicto  Comiti  et  heredibus  et 
successoribus  libras  septingentas ,  quas  dare  debeant  dicto  Comiti 
pro  suo  salario  ad  grossos  ad  illas  monetas,  que  current  per 
tempora  et  sicut  current  in  terris  Dalmatie  Dominationis  Ducalis. 
Item  quod  utraque  partium  ex  nunc  contentetur  et  promittat  per 
se  et  successores  suos  recognoscere  Dominationem  Ducalem  et 
Commune  Venetiarum  pro  superioribus  suis.  Et  quod  si  Comes  et 
sui  vellent  conqueri,  quod  per  Vniuersiatem  Curzole  fieret  eis 
aliqua  violentia,  molestia  vel  turbatio  in  iuribus  vel  iurisdictionibus 
sui  Comitatus,  Ducalis  Dominatio  et  Commune  Venetiarum  tenea- 
tur  et  debeat  ei  facere  rationem  et  iustitiam,  et  ipsum  manutenere 
et  conseruare  in  suis  iuribus  secundum  Deum  et  iustitiam.  Et  e 
conuerso  si  Vniuersitas  et  singulares  persone  de  Curzola  vellent 
conqueri  de  Comite  vel  filiis,  seil  aliquo  de  suis  de  aliqua  offen- 
sione,  iniuria,  grauamine,  vel  molestia  ciuili  aut  criminali  in 
posterum  fienda,  debet  et  tenetur  Ducalis  Dominatio  et  Commune 
Venetiarum  eis  facere  rationem,  sicut  faceret  et  facit  fidelibus 
suis  Insule  Vegle,  quando  volunt  conqueri  de  Comitibus  suis.  Et 
pro  hoc  Comes  et  Vniuersitas  ac  singulares  persone  Curzole  tene- 
antur  quolibet  triennio  Ducali  Dominationi  et  Communi  Venetiarum 
iurare  fidelitatem  et  obedientiam,  et  promittere,  quod  quando- 
cunque  Commune  Venetiarum  faceret  exercitum  per  mare,  facient 
sicut  faciunt  alie  terre  Dalmatie  in  subsidium  et  honorem  Ducalis 
Dominii  et  Communis  Venetiarum.  Et  Commune  Venetiarum 
teneatur  et  debeat  dictos  de  Curzola  conseruare  in  ratione  et 
iustitia,  et  manutenere  in  protectione  sua  et  statu  pacifico ,  ut 
superius  dictum  est.  Et  quandocunque  per  mortem  vel  alio  modo 
deficeret  Comes  Curzole,  alius,  qui  debebit  succedere,  antequam 
incipiat  regimen  exercere,  debeat  a  Ducali  Dominatione  confirma- 
tionem  et  inuestituramrecipere  et  facere  sacramentum,  sicut  faciunt 
Comites  Vegle.  Quas  quidem  conuentiones,  promissiones ,  cou- 
cordias,  submissiones  et  pacta,  ut  superius  continetur,  prefatus 
Dominus  Dux  et  eius  Consilium  nomine  et  vice  Ducalis  Dominii  et 
Communis  Venetiarum  pro  bono  et  statu  pacifico  utriusque  partis 
prosuabenignitate  etprecibus  et  instantia  dictarum  partium  gratiose 
admisit  et  acceptanit.  Et  insuper  prefatus  Dominus  Joannes  Georgio 
Comes  pro  se  suo  nomine  et  heredum  et  successorum  suorum ;  et 


dicti   Svnilici   pro   Bf   sui^    nominibi  ndicario    nomine  Com- 

munis,   hominum   et   \  niuersitatis    Cur/.nle   per  solrnipnem  slipula- 

in  promiserunt  sibi  vicissim  et  dir I n  Domino  Ihici  piusquc 
I  pieotibll    et    itipulantibus  nnminili  lidis,  ac 

iurl\|iis  Dominus  Du\  et  eins  Consiliiim  nomine  Commuui* 
im    promisit    di.-lis    partibol    «lirta    pacta,    cnnupiitioiips, 

Mino    per  BC    et  80CCPS- 

suos   perpetuo  habiTf  et  trncre  Unna.   rala.   <rrata  et  irreuocabilia 

in  omnibus    ,  t    per   nmnia,  Bleut    superius   rontinetur.   el  nunquam 

rontrafacere  vel  loalfi  io  parle  fd  t<>l<>  de  supradicti*  per  Be  Tel 

aliqtiem    aliqua    ratinno    vel    causa,   ilo    iure    vel   de  facto  sub 

rentum   marrarum  ar^enti  stipulation!-  promissa  hinc  imle  in 

apitulis  huius  contraetas.  Qua  pena  solula  vel  non  nibilo- 

rninus  presens  contractu*  et    omnia  et  singula  supradieta   el   in   eo 

|oi|H'hii    rnboris  teneant  firmitatem.    llenunciantes  dicte 

-    et    ipsarum    quelibet    exceptioni    doli    mnli     et    in    factum 

-ali.   contrarius,    simulationis,    fori  priuilegio,  im*  non  omni 

et  ruilibrt  siiii  iuri  tarn  publico  quam  priuato  seu  priuib  -io  habilo 

vel   habend«»,  m    etiam  ciilibet  statuto  et  consuetadini  el  cuilibet 

alii  Juri  tarn  Canonico  quam  Ciuili,  et  obligantes  dicte  partes  pro 

itendendis  et  observandis  omnia  sua  et  quorum  sunt  Swidici 

bona  mobilia  et  immobilia,   presentia  et  futura. 

8i£i  ii  locus  Ego  Leonardus  de  Caronellis 

hie  eadit.  Imperiali  auetoritate    Nolarius 

interfui    et   rogatus 

Aas  drn  Vfnetianiieheb  Libri  Pactorum  ,  Bd.  V.  Fol.  290  folg . 

1352.  «Im   27.   Scp1 

Cipla.  (  ihm  ('(.nies  Cur/olae  pro  parte  sna  et  Swidici 
Vniuersilatis  Communis  el  hominum  Curzolae  pro  parte  sua  r 

r  contentauerint  cum  bono  et  sincero  animo  ad 
bereut   in  Ut<>  Cnnsilio.  et  de  Im  sit  ro<raius  Mg  muVü  f 
roiit i  <  utia    Dominationis    seeundum    formam    ii 

neripl  de  eben  mitgeilo  ilt )    die  leetam.     Vailit   pars.   quod 

itentur.  approbentur   et    ratificentur  ppr  istud  (onsilium 
tentationes  et  oblaliones  et  obligat  iones  praemissae  seeundum  IW- 
mam    dieti   Contrarius.     Kl    quia  utraque    partium  facit  et  faeoro 

lit  aliquas    requisii  i..nes    sibi  uicissim  et  apud  Domin 
.pii •nies  per  elecüonom  in  i 


542 

et  examinantes  requisitiones  praedictas,  dent  nobis  suum  consilium 
in  scriptis,  cum  quo  erimus  hie  et  fiet  sicut  uidebitur,  et  quilibet 
possit  ponere  partem  et  habeant  terminum  usque  ad  medium  men- 
sem  futurum. 

Electi  Sapientes:  Ser  Andreas  Lauredano  Sancti  Canciani, 
Ser  Nicolaus  Triuisano  sancti  Angeli,  Ser  Laurentius  Superantio. 

Es  zeigte  sich  jedoch  bald,  dass  die  den  erwählten  drei  Com- 
missären  gegebene  Vollmacht  nicht  ausreiche ;  wodurch  folgender 
neue  Beschluss  veranlasst  wurde. 

1352  den  4.  November. 

Capta.  Cum  coram  Sapientibus  deputatis  super  factis  Cur- 
zolae  Comes  et  filii  pro  una  parte,  et  Syndici  Communis  Curzolae 
pro  se  et  singularibus  personis  dietae  terrae  ex  altera,  faciunt  sibi 
uicissim  aliquas  petitiones  peeuniarum  et  aliorum  pro  quorum 
declaratione  expediret  posse  aeeipere  testificationes  et  dare  sacra- 
mentum  partibus  et  testibus  earum,  et  etiam  pro  aleuiatione  Do- 
minii  expediret,  quod  daretur  ipsis  Sapientibus  arbitrium  faciendi 
compensationem  hinc  inde,  et  decidendi  dietas  quaestiones.  Vadit 
pars,  quod  super  omnibus  petitionibus  et  querelis ,  quas  faciunt 
sibi  inuicem,  dicti  Sapientes  possint  aeeipere  testes  et  dare  sacra- 
mentum  partibus  et  testibus  earum  sententiare  ac  terminare,  ac 
compensationes  facere  possint  in  petitionibus  et  querelis  solum  a 
libris  centum  ,  uel  inde  infra ,  sicut  eis,  uel  maiori  parti  uidebitur 
esse  iustum  ,  cum  plena  libertate  et  arbitrio.  Et  ea,  quae  facerent, 
habeant  firmitatem,  ac  si  per  istud  Consilium  facta  forent. 

Nach  längerem  Vorgehen  gelang  es  nun  den  Commissären 
über  die  meisten  Puncte ,  in  Betreff  deren  die  Zwistigkeiten  zwi- 
schen dem  Conte  und  den  Bewohnern  von  Curzola  obwalteten,  zur 
Entscheidung  zu  bringen ,  welche  auf  nachstehende  Weise  erfolgte. 

1352  den  4.  December. 

Auditis  et  intellectis  petitionibus  illorum  de  Curzola,  quas 
faciunt  et  facere  uoluerunt  contra  Nobilem  Virum  Dominum  Joan- 
nem  Georgio  Comitem  suum  et  contra  Petrum  filium  dicti  Domini 
Comitis;  et  auditis  et  intellectis  petitionibus,  quas  facit  et  facere 
uoluit  dictus  Dominus  Comes  contra  ipsos  de  Curzola;  ac  etiam 
auditis  et  diligenter  examinatis  omnibus.  quae  dietae  partes  dicere, 
producere  ,  ostendere  et  allegare  uoluerunt ,  tarn  in  scriptis,  quam 


v,.; 
treteait,  et  raper  niftii  fatal  pw  Bftfitit*!  AMigeatJ  eumi- 

no,    et    babita   deliheratione  solemni.    Consulunt  Sapientes  per 

inpni  proul  nr  tiu- :  et  primo  uidelieet: 

Capta.    Super  primo  Capitulo  illorum  de  Curzola  .    per  quod 

ifawt]     (jUOll     Colins      rolUIII     p  IM  I  4  1 1 I  1 1     ll.llt.l      rl     |.||,|     Sl.ilu: 

I  Miiuinis.  «I  petunt  sil»i  ropiam  cxhibcri,  quae  Conus  pro- 
duxit  rl  ostendil  roram  Sapicntibus.  I>i<  mit  et  «oiisulunl  Sapien- 
tes, quod  jfltir  < -npia  «1i.  lonun  Slalulorum  rl  p.irtnnim  dictis  de 
'  I   petunt.    Li   de  hur  rnntentiis  fuit   Cum    s. 

Capta.  Super  secundo  Capitulo  ,  per  quod  illi  de  Curzola 
iliiMint .    quod    Comes  habrt   et   tenet    aliquas  cartas   et     firmit 

iK. nun    Comitatus,    e!    petunt.     quod  Cnmcs  illas  prodii« 

',,1     ll    super  Ihm-   inilir  (sie)  intrr   partes  fuerint  titpltltl 
ones,    rl    linaliter   Conus    produxeril    quasdam    rarlas  rl  srripturas 
continentes  de  lerrrnis  Comilatus.   quas  Uli  de  Curzola  audierunt, 

lirrmii  copiam  de  ipsis.  Consulunt  Sapientes,  quod  similiter 
de  dictis  «ailis  ei  srripluris  detur  ropia  dictis  de  Curzola,  ut  sint 
lc  suis  iuribus  informali. 

Capta.  Super  tertio  Capitulo,  per  quod  illi  de  Curzola  di- 
cunl  .  quod  Comes  babuit  ducatos  srxairintaocto  ex  eausa  niutui  l 
Communi,  sieut  apparet  in  quodam  quaterno  Communis,  el  pe- 
tunt diclos  ducatos,  et  illi  de  Curzola  non  habent  dictum  quater- 
Ti  11  in  penes  se.  Et  Comes  dicat.  quod  est  paratus  starr  dirto  qua- 
terno. Consulunt  Sapientes.  et  in  hoc  partes  omtentantur ,  quod 
quando  erunt  in  Curzola.  dirtus  quaternus  uideatur.  et  si  ila  erit, 
ut  dieunt  illi  de  Cur/.ula  ,    quod  Comes  soluere  t,  matur. 

p  t  a.  Super  quarto  Capitulo  .  per  quod  petunt  illi  de  Cur- 
zola ,  et  dieunt  .  quod  Comes  liabuit  eentum  uiginti  ducatos  pro 
quadain  condemnalione  facta  cuidain  Muliro  Sto  de  Curzola.  qui 
denarii  sunt  de  ratione  Communis  .  et  proplerea  petunt  dietos  de- 
narios |  tieft  Coinile  j  et  Conus  dicat  el  aleget  .  quod  bene  lia- 
bui»  diel. is  denarios,  sed  ipsos  expedit  in  seruitiis  Communis, 
quia  emit  unum  lipnnn  .  et  in  aliis  rebus  et  titilitatibus  dieti  ( 
munis  conuertil  diclos  denarios  ,  cum  hoc  sil  .  quod  iam  sunt 
ULY  1hl    auni    uel  circa  :   quod    dieta    condemnati  fuil  .  quae 

pt  tili*»    uidetur    caluminiosa.    I.t    ideo   consulunt    Sa|i 

•  nlantur  illi  de  t  "ur/.ola  .  <|Uod  delur  S.icramentum  Coiuih. 
quod    expendil    et    conuertil    dietos  denarios.    ul  dicit  .    el  jp| 


544 

rante  ,  Comes  a  dicta  poena  absoluatur,  quod  Sacramentum  deffe- 
ratur  Comiti ,  sicut  Dominatio  uoluerit  ordinäre. 

Capta.  Super  quinto  Capitulo,  per  quod  illi  de  Curzola 
petunt  el  dicunt,  quod  Comes  habuit  certam  quantitatem  dena- 
riorum  de  uineis  et  casis  quondam  Cancellarii  Comunis  Curzolae, 
et  quod  hodie  tenet  unam  domum  de  dicta  ratione ,  pro  con- 
demnatione  facta  dicto  Cancellario ,  qui  denarii  et  domus  spectant 
Communi  Curzoloe.  Et  Comes  dicat,  quod  bene  fecit  dictam 
condemnationem  propter  fidelitatem ,  in  qua  repertus  fuit  dictus 
Cancellarius ,  et  dicat,  quod  dicta  bona  Cancellarii  fueriunt 
uendita,  et  denarii  ipsius  condemnationis  ordinate  expenditi 
(sie)  in  seruitiis  Communis ;  sed  dicit  Comes ,  quod  bene 
tenet  unam  domum,  quae  fuit  dicti  .  Cancellarii ,  et  de  hoc 
Comes  volebat  stare  Sacramento  illorum  de  Curzola,  quod 
denarii  dietae  condemnationis  fuerunt  expenditi,  ut  dicit,  et 
illi  de  Curzola  recusabant  iurare,  sed  quod  Comes  iura- 
ret.  Et  ideo  auditis  partibus  consulunt  Sapientes ,  quod 
detur  Sacramentum  Comiti,  quod  denarii  dietae  condemnationis 
expenditi  fuerunt  in  seruitiis  Communis ,  ut  dicit ;  et  eo  iurante, 
quod  a  dicta  petitione,  et  a  dictis  denariis  absoluatur,  cui 
sacramentum  defferatur  sicut  Dominatio  uoluerit  ordinäre.  De 
facto  uero  domus,  quam  petunt,  contentantur  partes,  quod  ibi 
fiat  una  Ecclesia,  quae  debeat  esse  facta  a  modo  usque  ad  unum 
annum  proximum ,  aliter  si  dicta  Ecclesia  facta  non  fuerit ,  quod 
ipsa  domus  ueniat  in  Communi  Curzolae. 

Capta.  Super  quodam  alio  nono  capitulo,  per  quod  illi  de 
Curzola  petunt  a  dicto  Comite  ducatos  sexcentos  et  quindeckn, 
quos  fecit  mutuare  quindeeim  bonos  homines  de  Curzola ,  et 
dieunt,  quod  Comes  habuit  dictos  denarios;  et  Comes  dicat, 
quod  Commune  habuit  dictos  denarios,  et  quod  de  ipsis  emptum 
fuit  bladum  pro  Communi  per  plures  manus  et  plures  uices, 
et  quod  dictum  bladum  fuit  distributum  et  partitum  inter  homi- 
nes Curzolae,  et  quod  in  parte  fuit  exaetum,  et  in  parte  restat 
exigendum,  et  omnes  denarii  exaeti  fuerunt  distributi ,  et  expen- 
diti per  dictum  Comitem  de  uoluntate  Indicum  et  Officialium 
Communis  in  seruitiis  et  utilitatibus  Communis  Curzolae ;  et 
ipsi  de  Curzola  dicant ,  quod  Comes  solus  habuit  dictos  dena- 
rios, quos  habuit  et  exigit  a  scosoribus    bladi,  et  quod  de  ipsis 


uumquam     ostendit    OtTirialibus    Communis     u»-l    .ludn  il.us    .i!ii|ii,iin 
rationein.      VA     ideo     auditi'  hunihus     partium     sup»  r     du  Im 

capitata,  quia  rea  aidetir  ohseura  .   ll    Mttti    partium   de   Ihm 

produxit.  DM  ostendit  aliquam  elaritatem  uel  |»rol».i I  ion.  m  :  •  •!  ,id 
hör.  quod  LH  et  iuslitia  reddalur  61,  qui  habet,  nun  dient  IHiim's. 
quod  in  Cur/.ola  debent  esse  quaterni  et  scriptum«»,  qui  de  Ihm 
facicnt  plenam  fidem  et  rlaritatcm,  sicul  «lieil  •.  ceMlIlot  Sapi- 
entes.  quod  de  hinc  iniltatur  per  dominalinnem  ad  expensa« 
nartis  prrdrnlis  aliqua  disnvta  persona  .  quae  uadal  Cur/.«»lam 
s-'cundum  illam  conditionrin  «'t  prouisionem,  quae  uidchitur  .1 
phcuerit  Dominationi,  quam  pruuisiourm  soluore  debeat  statin«. 
anhquam  rccedat  illa  talis  persona,  utraque  pars,  et  illa  pars, 
qua«  suerubuerit  debeat  refficere  dietas  expcnsas  parti.  quae 
©btinuerit.  Et  eligantur  deinde  duo  per  partes  de  Ulis  de 
Cumla  d<  melioribus.  quos  non  tanjri!  negotium,  uel  donum. 
aut  uflilas  dictorum  denariorum  .  uel  bladi.  Qui  quatuor  electi 
esse  d'beant  eum  illa  persona,  quam  mittet  Dorninatio.  qui 
omnes  ;imul  uideant  et  examinent  quaternos  et  scripturas.  et 
aeeipiaut  testes  et  probationem  et  elaritatem,  quam  polenint  de 
dietis  demriis,  possendo  ponere  personas  et  partes  ad  Sacra- 
mentum  e.  ad  poenam.  et  poenas  si  opus  fueril  :  et  aeeipiat  in 
scriptis  et  reportet  Dominationi.  et  sirut  reperietur.  Dorninatio 
faeiet    et   orlinabit.   sieut   ei  uidebitur  esse  iustnin. 

Capta.    Super    nono    Capitulo,    per    quod    petunt    illi    de 
Curzola   libra?   dueenlas.    (juas    aeeepit    eis    Comes    sin<:ulis    annis 
post  sententian   Dominorum   l'roeuratorum  ,  per  quam  oon  d«  Im - 
bat   Comes  paseulari  faeere.   arare,    nec  fxafl   MTiMJMjej 
per     hoc    per    üetam    sententiam    datae    ftierunl    dieto   Comiti    et 
auetae    ultra    miuii     salarium    dietae    librae    dueenta»'.     et     lamm 
non   cessabat  a   praedi«-ti*.   quod    erat  eontra    dietam   sententiam 
l«per  hoc    aulita    responsione  Comitis.    et   uisa   forma    <  <>m- 
lioois  et   roncordiae    laclac    inter    partes    cum   Durali   Domi- 
natione,  quae  uult.  quod  omnes   petitiones   riuiles,   (pias  C«9NMMJ 
et    homines   Cur/ohe    fnriunf    Comiti.     uel    lareiv     p«.ssent    ÜfH 
ad     diem     COIlCOrdJ»,     rcmillantur     ex     t«»t<>.      itjM     de     MM 
Communis   Curzolae  et  speeialium   personarum ,    quam 
Comih-m   uel   filios  kabuisse.    de   qna   del)eant    r«-d«l.  nem; 

et     hahifn.      quod     d'cta     petitio     sil     de    huiusmodi,      de    qu 


546 

loquitur  pars  et  compositio  facta;  consulunt  Sapientes,  quod 
Comes  a  dicta  petitione  absoluatur,  sicut  habent  per  partem 
captam  in  praesenti  Consilio  Rogatorum. 

Super  certis  aliis  petitionibus  uero,  quas  facit  et  facere  uo- 
luit  Comes  contra  illos  de  Curzola;  et  primo: 

Capta.  Super  primo  capitulo,  per  quod  petit  Comes  Ulis  de 
Curzola  libras  septingentas  ad  grossos  pro  suo  sallario  unius  anni 
elapsi  usqüe  ad  kallendas  Maii  nuper  praeteriti,  quos  denarios  sibi 
dare  et  soluere  recusant.  Et  ipsi  de  Curzola  dicant,  quod  non  te- 
nentur  sibi  dare  dictum  sallarium  eo ,  quia  Comes  non  tenuit  eo* 
in  ratione  et  iustitia,  sicut  debebat;  nee  Petrus  eius  filius ,  cui 
erat  pro  Comite  ,  umquam  uolebat  sedere  ad  banchum ,  nee  im  et 
iustitiam.tenere;  ideo  dieunt,  quod  ad  solutionem  dicti  salariinon 
tenentur.  Et  Comes  dicat,  quod  semper  Petrus  eius  filius  fut  ibi, 
et  semper  uoluit  cum  Judicibus  terrae  facere  et  tenere  eis  ratio- 
nem,  sed  ipsi  aeeeperint  ei  regimen  de  manibus  et  fueruntinobe- 
dientes.  Et  ideo  auditis  alegationibus  partium  dieunt  Sqpientes, 
quia  positus  est  finis  dictis  querelis  et  nouitatibus  per  cempositi- 
onem  faetam,  habent,  quod  Comes  debet  habere  säum  sallarium 
de  dicto  anno  5  et  ideo  consulunt  Sapientes,  quod  per  ill#s  de  Cur- 
zola soluatnr  sibi  suum  salarium  ad  illas  monetas  et  id  pretium 
monetarum,  que  curebant  dicto  tempore,  quo  Comes  tebebat  ha- 
bere suum  sallarium. 

Capta.  Super  seeundo  capitulo,  per  quod  lictus  Comes 
conqueritur,  quod  ipsi  de  Curzola  acrescerunt  monetem  in  Curzola 
causa  nocendi  sibi  de  suo  sallario.  Dieunt  Sapientes  et  consulunt, 
quod  Comes  habeat  suum  sallarium,  ut  in  proximo  Capitulo  conti- 
netur,  non  obstante  ordine  aliquo  uel  Statuto  facto  de  dictis  rao- 
netis  in  preiuditium  salarii  Comitis  de  toto  tempore  praeterito. 

Capta.  Super  tertio  Capitulo,  per  quod  Comes  conqueritur 
et  dicat,  quod  cum  haberet  animalia  in  Insula  irinuta  et  grossa  ad 
quantitatem  siue  numerum  quatuor  capitum  uel  circa,  quae  habe- 
bat in  societate  cum  aliquibus  bonis  hominibusde  Insula,  Vniuer- 
sitas  et  Commune  Curzolae  aeeeperunt  dicta  animalia  de  manibus 
iilorum,  in  quorum  erant,  et  posuerunt  ad  suam  uoluntatem  in 
manibus  plurium  personarum ;  unde  reputat  se  grauiter  damnifica- 
tum,  et  ideo  petit,  quod  dicta  animalia  retertantur  in  manibus, 
quorum   erant   antea,    ut  Uli  tales  consignert  et   ostendant  suam 


ratiounn       I  I    illi    de    Cur/.ola    dicant.    quod  ^tCmUMM  't   \  ni- 
urrsitatem  Cur/.nlae  niiini|ii.im  aeeepla  dicta  animalia  Cmru n t 
in  eis    umquam   sc   impediucrunt ,   nee  reperietur,   quod  Commune 
et  per  Commune  aliqua  11011  ri1  .    imo  00t6*4ts4  .1  pn>- 

dueunt  ipsi  <]<•  Cur/.ola  qtiamlam  protwtfttJO—  l'.ict.im  «"'1111 
Iriim  filium  Comilis  gifio  reC6llit1  quod  i|isr  riimilh-rrl  perso- 
nam.  que  habere!  cur, im  de  dietis  an iin.il i Im ^  ete.  II  ideo  auditis 
•legationilnis  partium,  dieunt  Sapicnle.s  .  quod  tif  mm  uidelur. 
quod  Ctmios  pnssit .  nee  <!<  !»•  al  l'aeere  istam  pctitimirm  Simliris 
Communis  Cur/.olae  ,  cum  hoe  non  uideatur  aliquid 
MM  Cur/.olae  im  eommuni.  Kl  iileo  dieunt.  et  eonsuluut  .  quod 
I  .Im  t    petcre  suam  rationein  a!)  illis  personis.    quae  liabent 

saaanimalia.   et  nun  eis  suas  laeere  ratlOM*,   reserualn  tSM  omni 
MM    iure  pi'tcndi    eum  Judieihus   Cur/.olae    contra  qunseumqiie ,   ac 
contra  ('(ininiune  ,  si  appareret  Commune  se  in  aliquo  impe- 
diuisse  de  dietis  animalibus. 

>  t  a.  Super  quarto  Capitulo,  per  quod  Comcs  asserit.  quod 
ex  forma  sententiao  aslriiiiriiur  non  posse  tenere,  nee  pasrulari 
t  animalia  in  Insnla  .  sicut  continetur  in  parte  eapta  in  Con- 
silio  Ro«;atorum,  et  ipse  liabeat  eirea  quatuor  millia  animalia  et 
bestias  minutas  in  Insula.  quae  non  posset  ita  eito  extraln m  I A 
expedire  de  Insula,  et  ob  hoc  petat  aliquem  terminum  eompeten- 
tem  etc.  Dieunt  et  eonsulunt  Sapienles.  Iiabita  B—lÜ0fftti— t  ad 
tempus  yemala,  et  ad  quantitatem  animalum,  quod  statnatur  t»  r- 
minus  dirto  Comiti  ■  modo  usque  ad  festum  Sanetae  Mariae  de 
incilid  August i  proximi.  quod  debeal  e\!ra\issc  et  se  expediuisse 
de  dietis  animalibus  de  Insula  .  suh  pnena  dieto  Comiti  elapso  ter- 
mino  perdendi  dieta  animalia  sibi  pro h i hi t .1 .  enius  poenae  tertium 
sit  Communis  Cur/.olae.  tertium  Advocatorum  Communis  Veneti- 
arum.  et  tertium  aeeusatoris .  si  inde  fucrit  aeeusator.  Kl  quod 
non    possit    diclo   Comiti   elapso    tormino   alius  terminus    elongari, 

ratia  fieri  de  animalibus    praedictis  ,   nisi  per  sex  Consiliarios 
iria  ( "apita  de  Quadraginta,   et  tres  partes  Consilii  Ke^atorum  con- 

torum  a  septuaginta  su|>ra. 

Capta.    Super   otIis    aliis  eapitulis  .    per  que  CouteS  asserit. 
quod   omn»s    Scoyi,   qui  sunt  eireum  Insulam  Cur/.olae  M 
perlinent  ad  eum  seeundum  formam  suorum  paeioniin.  direns  quod 
niiincs  debent  esse  sui  .   eo  quod  totum  est  suam  .  saluo  eo ,  quod 


5*8 

tenebant  Uli  de  Curzola  per  unum  annum  ante  aduentum  Domini 
Marsilii  Georgio  eorum  primi  Comitis,  et  nunc  illi  de  Curzola  te- 
nent  et  nolunt  sibi  dare;  et  iterum  conqueritur  Comes  de  multis 
campis  et  terris,  qui  sunt  in  Insula,  qui  pertinent  et  spectant  ad 
Comitem,  ut  dicit;  videlicet  sicut  est  quidam  campus  magnus  de 
blata  magna  a  capite  Insulae  uersus  Ponente ;  et  blata  de  supra ; 
et  alias  terras,  quae  sunt  scriptae  in  certis  scripturis;  et  unam 
domum,  quae  est  in  loco  ubi  dicitur  Grubin,  quae  spectat  et  per- 
tinet  ad  dictum  Comitem  prout  dicit,  quae  suprascriptae  terrae, 
campi  et  domus  sunt  occupatae  per  Vniuersitatem  Curzolae,  quas 
petit  Comes,  quod  illi  de  Curzola  sibi  debeant  illas  dimittere  etc. 
Et  illi  de  Curzola  dicant,  quod  dicti  Scoyi,  terrae,  campi  et  do- 
mus non  spectant,  nee  pertinent  ad  Comitem,  et  quod  ipse  nee 
eius  praedecessores  aliqui  umquam  illos  tenuerunt,  nee  posse- 
derunt ;  sed  spectant  et  pertinent  Communi  Curzolae  et  specialibus 
personis ,  quae  habent  ius  in  eis.  Et  Comes  confiteatur,  quod  bene 
est  uerum  ,  quod  praedieta  numquam  possedit,  sed  non  debet  prop- 
terea  amittere  ius  suum  seeundum  formam  pactorum  quondam  Do- 
mini Marsilii  Georgio ,  quae  habuit  cum  Communi  et  Vniuersitate 
Curzolae,  quae  dant  et  consenciunt  totum  Comiti,  saluo  eo,  quod 
exceptatur,  sicut  apparet  in  dictis  pactis.  Et  super  hiis  omnibus 
auditis  alegationibus  partium ,  et  uiso  et  intellecto  quodam  puncto 
sententiae  Procuratorum ,  quod  continet,  quod  Comes  sit  conten- 
tus  de  terris  et  possessionibus,  quas  habet  et  possidet  pro  suo 
Comitatu,  et  alias  de  cetero  non  emat,  nee  alio  titulo  acquirat, 
sed  suis  subditis  acquirendas  di  mit  tat:  et  ideo  dieunt  et  consulunt 
Sapientes,  quod  illi  de  Curzola  a  dieta  petitione  absoluantur,  tarn 
ratione  sententiae  Procuratorum,  quae  confirmata  est  per  prae- 
sentem  Consilium  Rogatorum,  quam  eo,  quod  Comes,  nee  eius 
praedecessores  praedieta  numquam  tenuerunt,  nee  possiderunt. 

Es  ist  jedoch  zu  bemerken  ,  dass  wenn  gleich  auf  diese  Weise 
über  die  meisten  Gegenstände  der  Zerwürfnisse  zwischen  dem 
Conte  und  den  Bewohnern  von  Curzola  eine  Entscheidung  erfolgt 
war:  dennoch  so  manche  Streitigkeitspuncte  noch  unerledigt  blie- 
ben. Deshalb  finden  wir  auch  in  der  Folge  die  Commissare  der 
pregadi  noch  in  ämtlicher  Thätigkeit;  und  unter  13.  und  29.  De- 
cember  1352  geschahen  zu  wiederholten  Malen  Fristerstreckungen. 
Ueberhaupt  scheinen  aber  diese  Zwistigkeiten  auch  später  nicht 


V.) 


\..IKt.iiuIi£  beigelegt  worden  zu  sein,    wndurrh    si,-h  <|j,-  |., 

■  Iheille     \aehrirhl      I  irt,     «las»    der     S 
luge  währt«»,    und    die  \.               ihr   Herrschaft  Qber  dii  ( 
Uaer  mehr  in  Vnioi.irninjren,  als  in  Wirklich! 

ii    scheine,    r'.s    wurde  mImM  ••!•«-■■  n-/..ihlt  .    UM 

leUlM  PN   l.l.Ys      welcher  Cur/.i»la  mit  gaM  H.ilmalien    in  ilio  Ge- 
il.s  Qrttlfi  \<mi  l  'iiu-arii  brachte,   den    Kim- 
|N  nicht  Inste,    sondern   zerhieb.    In  lielrefT  der  slaatMerht  i 
\  crhaltnisse    Steht    fest,    dass   dadurch   die     Hechte    «Irr    I  amilie 
liTto  auf  Curzola  vollständig  Bfleiei 

Dri  t  ter    Zeit  r  au  m. 

Der  Friede  von    1358  brachte  die  staatsrechtlichen  Verfem* 

■ISSe  der  Insel  Curzola  in  eine  ganz  neue  Slrllnnu.  in  liet  n-tV  denn 
«ler  Standnunrt  der  damaligen  ungarischen  Politik  von  entscheid 
dender  Bedeutung  war.   Lin  tieferes  Lin-ehen  in  üesea  Qqgfflrtaat1 

würde  inieh  von  der  eigentlichen  Aufgabe  dieser  Heiträge  zu  sehr 
ahfüliren.  Rl  genüge  daher  kurz  darauf  hinzuweisen,  wie  die 
unter  Ludwig  dem  Grossen  eingeführte,  die  \  ereinbarung  ief 
Municipalslellung  der  einzelnen  Cemeinden  mit  möglichster  Ccntra- 
INalion  der  lMm\inzialgrwaltenansl  erbende  rmgestaltunghalmatiens. 
welche  auch  Cur/.ola  uinfasste.  unter  seinen  Nachfolgern  Maria  I. 
und  Sigmund  so  manchen  Schicksalen  ausgesetzt  war,  wobei 
seine  Hinrichtungen  mehr  und  mein*  in  \ "erlall  gcrielhen .  bis  endlieh 
die  Provinz  und  1420  namentlich  Curzola  wieder  der  venetianisehen 
Herrschaft  zufiel.  Von  besonderem  Interesse  erscheinen  hierbei 
die  Mi.Minigfacheo  Veränderungen ,  welche  au  der  NNünle  iet 

.    mehr    einem    iristokratischen    Sta  [»rechende 

B  eingesetzten,  üe  Staatsgewalt   \.-rlret.ml.n   Comites  oder 

Conti    vorkamen.     Im  Verlaufe    meiner  Beiträge  w  rvAc    ich  je  nach 

■  hiedenheit  (]ry  ( i rniri ml en  .  \"üv  welche  sie  bestellt  WBTj  Hl 
dieser  Hinsieht  verschiedene  Lrgebnisse  mitzutheilen  haben,  1'ür 
Cur/.ola  liefert  iiiimt  Oh  eilen  material  folgende  Daten. 

König  Ludwig  legtS  auf  den  B  I  südlichen  Dalmaticns 

lies   (ieuieht.    und    alle    Einrichtungen,  welche   er   l< 

>tli«  h    in  Hagusa   und   auf  den  (bjbsJi  Hrazza,  Lesina,  Lissa 
und  Curzola  traf,  zeigen  deutlich,  dass  er  damit  besond* 
vor  hatte,  l'nter  diesen  Linrichtungea  war  eine  der  bedeutenderen. 


550 

dass  er  die  genannten  vier  Inseln  zu  einem  eigenen  Comitate  ver- 
einigte, welcher  Com  i  tat  us  Insular  um  hiess.  Zuerst  Legriff 
dieser  die  Inseln  Lesina  und  Brazza1).  Sehr  bald  wurde  aber  auch 
Curzola  in  den  Comitatus  Insularum  aufgenommen.  In  einem 
Schreiben  ddo.  Budae  feria  4  prox.  post  Dominicam  Laetare  anno 
Domini  1369  „universis  et  singulis  Insularum,  Ciuitatum  Regni 
sui  Dalmatiae  Rectoribus'1  lautend,  nennt  König  Ludwig  „fidelem 
nostrum  familiärem  Bai  das  ar  deSorba  de  Janua  Comitem 
Fare,  Braze  et  Curzule,  et  Amiratum  nostrum  maritimum 
Generalem*);  und  eben  so  beginnt  1370  eine  Gerichtsurkunde 
von  Lesina:  „Regnante  Rege  Ludovico  etc.  tempore  D.  Stephani 
Episcopi  Faren.  et  Braze,  et  Magnifici  et  potentis  viri  D.  Baldassari 
de  Sorba  de  Janua  Regii  Amirati  et  ComitisCastriAlmissi 
et  Insularum  Farre,  Brachie  et  Corzules).  Balthasar 
de  Sorba's  Nachfolger  war  Simon  Doria,  den  wir  von  1375 
bis  1383  als  Comes  der  dreieinigen  Inseln  finden.  *).  Dann  er- 
scheint noch  in  einer  Gerichts  -Urkunde  der  Insel  Brazza  von  1385, 
deren  beglaubigte  Abschrift  mir  im  k.  k.  Haus  -,  Hof-  und  Staats- 
archive vorlag,  Mattheus  de  Petrachis  als  „Aulae  Regiae 
Familiaris  et  honorabilis  Comes  Insularum  Brachie,  Farre 
et  Corcule."  Nach  diesem  Jahre  aber  werden  die  Verhältnisse 
der  drei  Inseln  schwankender.  In  einem  Schreiben  der  Grafen 
Thomas  und  Butcho  von  Corbavien  ddo.  in  obsidione  castri  Aurane 
1387  werden  sie  noch  in  augenscheinlicher  Verbindung  genannt 5). 
Doch  bald  darauf  finden  wir  sie  vereinzelt  in  Urkunden  er- 
wähnt, und  sogar  die  Aufrechthaltung  ihrer  Freiheit  scheint 
ihnen  nicht  leicht  gewesen  zu  sein.  In  einer  Instruction, 
welche  die  Stadtgemeinde  Spalato  ihren  an  das  Hoflager  der  K.Ö- 


*)  In  einer  Urkunde  ddo.  quarto  Idus  Februarii  1358  sagt  K.  Ludwig:  „Ja- 
cobus  de  Cessano  Aulae  nostrae  Miles  ,  Amiratus  noster  maritimus  ,  ac 
Comes  Insularum  nostrarum  Farae  (d.  h.  Lesina)  et  Bratiae."  J.  Lucii : 
De  Regn.  Dalm.  et  Croatiae   Lib.  VI.  cap.  2. 

3)  J.  Lucii :  Memorie  istoriche  de  Tragurio.  Venedig  1673.   S.   289. 

3)  Ebend.  S.  292. 

*)  Ebend.  S.  309.  Auch  dieser  Simon  de  Auria  de  Janua  wird  als  könig- 
licher Admiral  erwähnt.  S.  Farlati  Illyricum  Sacrum  Tom.  VI.  Venetiis 
1800.   S.    372. 

5)   Mem.  istor.  de  Tragurio  S.  333. 


551 

niginn  Maria  von  l  iili'.mii  gesendeten  Aligeordrieleii  «1dl.  I1.).  Jänner 
l.'JSS  gab,  licitttet:  IVorurabilis  quod  nobis  in  pal riumnium  et 
subslenlalinnem   no.slram    deuliir  Insult*    1'are.    Curzulc   et    Brarie. 

icilicef  ifiod  aoaii  eooeedatmr  jariediotio,  quam  habei  Regia  Haje- 
sias.   leilicei   quod  ad  eai  de  aeble  Lpaii  per  aoetaua  Commune 

et  Consilium  mitlalur  Comes  «Mini  salario  solilo  per  eos  dari  etc."'  : 
und    ähnlich    laulet  auch    ein  Gesuch    derselben    Stadtgemeinde  an 

iieK6ajgia  vaa  1381) l).  Aber  trolz  dieser  Umtriebe;  ja  auch  trotz 
»irr  effeaea  Angriffe  Georg  Straicimiri  von  Halse,  welcher  1401 
iegardea  afenae  Contivalis  de  Ahtibaro  zum   Vicar  auf 

Caraola  bestellte-');  behaupteten  die  Inseln,  wenn  auch  verein- 
zelt ihre  Reieosanmittelbarkeit]  und  ddo.  Curzola  den  28.  No- 
vember 1401  schrieben  die  Iudices  et  Consiliarii  Curzulae  an  die 
Stadt  Spalato:  „Ipse  Capitaneus  pro  parte  Magnifici  Domini 
Georgii  Balse  hortabatur  nos  et  rogabat,  ut  sumeremus  Vicarium 
prefati  D.  Georgii  et  traetaremus  sicut  prius ,  qui  Vicarius  erat 
ibi  presens.  Nos  dedimus  ei  tale  responsum,  quod  una  vice  tene- 
bamur  dare  tributum  et  unum  Comitem  habere,  et  quod  ad 
presens  nostrum  Comitem  non  cognoseimus,  nee 
inten dimus  alicuirespondere,  nisi  Regi  Vngarie,  vel 
ipse  Rex  dabit,  Comitatum.11  Bedeutungsvoll  sind  die  in  dem 
Schreiben  gleich  darauf  folgenden  Worte:  ..quod  ex  una  parte 
petebat  ipse  D.  Georgias,  et  ex  alia  Rex  Bosne  sive  Vayvoda 
Cheruoye,  ex  tertia  D.  Philippus  Georgii  Admiratus  Regius,  ex 
quarta  Domini  Spalatenses"3).  Diese  Stelle  theilt  uns  denGesichts- 
punet  mit,  unter  dem  wir  die  in  den  nächsten  Jahren  auf  Curzola 
eingetretenen  staatsrechtlichen  Veränderungen  betrachten  müssen. 
Die  Bestrebungen  des  Königs  Ladislaus  von  Neapel  nach  der 
ungarischen  Krone  verwickelten  vom  Jahr  1402  an,  Dalmatien  in 
die  traurigen  Wirren  eines  Bürgerkrieges.  Nachdem  er  am  5.  Au- 
gust 140»3  in  Zara  zum  Könige  von  Ungarn  auf  ganz  ungewöhnliche 
Weise  gekrönt  worden  war,  zeigte  es  sich  sehr  bald,  dass  seine 
Kraft  wohl  genüge,  Unordnungen  hervorzurufen  und  zu  nähren, 
nicht  aber,   K.  Sigmund  von  Ungarns  Throne  zu  verdrängen.  Daher 


l)  Mein,  istor.  de  Tragurio   S.  337  u.   345. 
»)  Farlati  Illyr.  Sacr.   tom.   VI.  S.  373. 
3)  Mein,  istor.   de  Tragario  S. 


552 

trat  auch  ein,  was  unüberlegt  begonnene  und  mit  Halbheit  fortge- 
setzte politische  Bewegungen  meistens  mit  sich  zu  bringen  pflegen. 
Zwischen  den  streitenden  Parteien  erhoben  sich  andere ,  welche 
die  eingetretenen  Wirren  sich  zu  Nutzen  zu  machen  suchten.  In 
Betreff  des  südlichen  Dalmatiens  müssen  in  dieser  Hinsicht  nament- 
lich das  ehrsüchtige  Auftreten  des  bosnischen  Vojvoden  Hervoya, 
die  wieder  zur  Bedeutung  gelangten  schlauen  Umtriebe  der  Re- 
publik Venedig,  und  die  im  Drange  der  Zeitumstände  sich  von  da 
an  mehr  und  mehr  als  selbstständig  geltend  machende  Haltung  der 
Stadt  Ragusa  bemerkt  werden»  Es  war  natürlich,  dass  auch  die 
staatsrechtlichen  Verhältnisse  der  Insel  Curzola  unter  dem  Ein- 
flüsse solcher  Ereignisse  in  neue  Combinationen  gebracht  wurden. 
Da  Anfangs  die  Partei  des  Gegenkönigs  Ladislaus  in  Dalma- 
tien  eine  imposante  Macht  entwickelte,  so  lag  es  in  den  Ereignissen, 
dass  von  den  im  oben  angeführten  Briefe  der  Curzolaner  genannten 
Competenten  für  deren  Comeswürde  die  Stadt  Spalato  nicht  nur 
alle  Aussicht  auf  Erfüllung  ihrer  Wünsche  verlor,  sondern  dass 
sogar  deren  Reichsunmittelbarkeit  in  grosse  Gefahr  gerieth.  Noch 
übler  erging  es  dem  Philippus  Georgii ,  den  seine  Vaterstadt  Zara, 
weil  er  nicht  für  Ladislaus  kämpfen  wollte ,  für  treubrüchig 
(infidelis)  erklärte,  und  mit  der  Strafe  des  Verlustes  aller  Güter 
belegte.  *)  Aber  auch  Venedig,  welches  schon  lange  wieder  nach 
dem  Besitze  von  Curzola  gestrebt  und  1401  von  Ladislaus  das 
Recht  darauf  mit  30,000  Ducaten  bezahlt  hatte  *),  gelangte  damals 
nicht  zum  Ziele.  Ragusa,  welches  seit  der  Schlacht  bei  Nicopolis 
(1396)  das  unbedingte  Zutrauen  K.  Sigmund's  besass  3),  erhielt 
wohl  1404  von  demselben  den  Auftrag,  die  Leitung  der  Angele- 
genheiten der  Inseln  zu  übernehmen,  und  selbe  gegen  Ladislaus 
zu  behaupten  *} ;  doch  war  allem  Anscheine   nach   der  von  dieser 


*)  Memoriale  Pauli  de  Paulo  bei  Schwandtner  Script,  rer.  Hung.  tom.  III.  S.  747. 
2)   J.  Lucii  De  Regn.  Dalm.  et  Croatiae  Lib.  V.  Cap.  4,  bei  Schwandtner  tom. 

III.    S.   420. 
•)  J.   Chr.  Engel  Geschichte  des   Freistaates   Ragusa.  Wien  1807.  S.  146. 
*)  Ich  lasse  das  in  dieser  Hinsicht  an  die  Insel  Curzola  ergangene  Decret  des 
Königs  folgen,  dessen  Original  sich  im  k.  k.  Hof-  und  Staatsarchive  befindet : 
Relacio  Domini  ISicolai  Episcopi  Waciensis. 
Sigismundus  Dei  gracia  Rex  Hungarie,  Dalmacie ,   Croacie  etc.  Marchio 
Brandeburgicus   etc.    Sacri    Roman i    Imperii    Generalis  Vicarius    et    Regni 


tu 

de  \N  idrrstand  nur  getitg,    und   da  llcr\n\a  als  eine 

Hauptstütze    (irr    Ladislaisohcn    Partei     ß^all  .    so    ernannt«     ihn 

H'in  Statthalter  in  Dalmatien  und  (roalien  und  Hl 

Dge  \ « » 11    Spalalo    und  »l.Mi  drei  Inseln  ').  So    gelangte    llervnva 

i  iihcr  die  Insel  Curznla,   und  behielt  sieaueh.  naeh- 

^ it-h    1408    Sigmund    ■BJeHWlIfci    hatte   und  von  ihm  in 

.nii-.iHiinmiMi     wurden  war.    Im  Jahre  14(M)   finden   wir   «Im 

Blietl    (lOlietR  de   inandato  llarvojac   Duris   Spalati 

(    (»rc  n  ra  I  *).    I'.s    ist    jedoch   erwiesen,    dass  schon  nm 

/iit  die  Stadt  Hairusa  auf  Bfetfüiag  des  Conte  von  Curzola 

l.inlluss  nahm5). 

,md    der    Dinge  dauerte  his  zum  Jahre  1413,    wo 

llervova  des  Landesverrat!^  an£rsrhuldi<rt ,  und  unter  Anderen  des 

Miliums    Spalato.  so    wie   der   drei  Inseln   verlustig  erklärt 

wurde.  «)   Die  I  ol^en  dieses  Lreignisses  erstreckten  sieh  naturlich 


»iubernator ,  fidelibus  suis  Comiti,  Rectori ,  Judicibus  et  Communi, 
tntique  populo  Insule  et  Ciuitatis  nostre  Corzulensis  salutem  et  graciam. 
Quia  pro  singulari  tuicione  et  proteccione  Regni  nostri  Dalmacie  guber- 
nacionem  et  regimen  ipsarum  Ciuitatum  et  Insule  fidelibus  nostris  Nobi- 
libus  et  prudentibus  viris  Rectoribus  ,  Judicibus,  Consilio  et  Communi 
bonorabiüs  Ciuitatis  nostre  Ragusiensis  commisimus  ;  ideo  Fidelitati  vestre 
tirmiter  preeipiendo  mandamus ,  quatenus  mox  visis  presentibus  ipsos 
nosiros  fideles  Ragusienses  et  eorum  Aitibassiatores,  nuncios  et  bomines 
yestri  in  medium  honorihee  reeipere  et  admittere ,  ac  eisdem  in  omnibus 
prout  nobis  obedire  et  obtemperare  debeatis  ,  insurgentes  vna  cum  ipsis 
dum  et  quandoeunque  per  ipsos  fueritis  requisiti.  Alioquin  per  ipsos  vos 
non  sine  vestris  grauaminibus  compelti  et  astringi  faciemus.  Aliud  igitur 
non  faciatis  in  premissis  ,  vt  ea ,  que  hiis  disturbiorum  temporibus  per 
tos  negleda  tunt.  eolita  cura  vestra  reformentur  ;  presentes  eciam  per- 
lectas  semper  reddi  inhemus  presentanti.  Datum  in  Corpona  feria  tercia 
proxima  ante  festum  Penthecostes  Anno  Domini  Millesimo  quadringen- 
tesimo    quarto. 

Gleichlautende    Schreiben    erginger,    auch    an    die    Inseln  Lesina  und 
Brazza. 

rlati   lllyricum  Sacrum   tom.  III.  Venet.  176.r>  S.  8;   Lucius  op.  eit.  S.  422. 
<  h  Farlati's  Zeugniss  erscheint  llervova  in  Spalatoer  Urkunden  als:  „Reg- 
nonim   Dalmatiae  et   Croatiae   Vtetrin  .   ac  Kegni   Boz.ne  summus   Voyvoda, 
nee  non   partium   inferiorum  comes,   Dux   Spalati.'" 

*)   Farlati   Illyricom  Sacrum  tom.    \  I.    S.    .{95. 
1    morie  istor.  di   Tragurio   S.   396. 

*)   J.   Lucii:   De  Regn.    Dalm.   et   Croatiae  Lib.  V.   csp.   5. 


554 

auch  auf  die  politische  Stellung  der  Insel  Curzola,  welche  nebst 
den  Schwesterinseln  Lesina  und  Brazza  nun  in  den  Besitz  von 
Ragusa,  und  1416  des  Edlen  Ladislaus  Jakch  von  Kusal  gelangten. 
Die  Art  und  Weise,  wie  diess  geschah,  blieb  bis  in  die  neueste 
Zeit  ein  nur  wenig  aufgeklärtes  Factum  *).  Um  so  mehr  halte  ich 
mich  berufen  mehrere  Urkunden  mitzutheilen ;  welche  über  das- 
selbe einiges  Licht  verbreiten. 

Bisher  hielt  man  sich  meistens  an  die  Erzählung  des  Mauro 
Orbini.  Nachdem  nämlich  dieser  den  Verrath  Hervoya's,  und  die 
Vertreibung  seiner  Besatzung  durch  die  Spalatoer  erwähnt,  fährt 
er  fort  2) :  „Li  Rausei  essendo  in  quel  tempo  in  lega  con  la  Corona 
di  Vngaria  ,  hebbero  in  dono  di  Sigismondo  Imperadore  le  tre 
Isole,  quali  tenuto  haueua  Haruoie,  cioe  Brazza,  Lesina  et  Ciu> 
zola.  Et  per  tor  il  possesso  di  quelle  mandarono  con  alcune  galee 
Marino  de  Resti.  Ma  queste  per  la  malignitä  d'  Jachscia  Narentano 
non  stettero  in  potere  loro  piü  che  tre  anni.  Imperoche  il  detto 
Jachscia,  che  era  Signor  d'  alcuni  luoghi  di  Narente ,  et  nimico 
de'  Rausei ,  andato  in  Vngaria  da  Barbara  moglie  di  Sigismondo, 
dalla  quäle  sapeua  ch'  era  molto  amato  (Imperoche  et  egli  era  vno 
di  quella  Corte  ,  e  giouane  belissimo ;  ne  la  Regina  (quantunque 
fusse  haramai  vecchia)  haueua  lasciati  i  vitii  delle  donne)  per  me- 
zo  di  lei  accusö  li  Rausei  appresso  1'  Imperadore  per  persone  auare, 
et  che  i  gouerni,  quali  essi  in  dette  Isole  mandauano,  erano  per- 
sone atte  piü  tosto  per  la  rapina,  che  per  amministrar  la  giustitia. 
II  chesi  feceuaprouare  per  testimonio  d'  alcuni  primi  di  quell'  Isole. 
I  quali  s'  erano  solleuati  contra  i  Rausei,  et  erano  ricorsi  a  quella 
Corte.  Sigismondo  vdendo  queste  cose  scrisse  al  Senato  Rauseo, 
che  neir  auenire  non  si  douesse  traugliare  nel  gouerno  di  dette 
Isole.  Le  quali  per  suo  ordine  furono  consignate  a  Vuladislauo 
Arosal  suo  Caualliere  per  mano  di  Giouanni  Mentio  et  Gauge  Goz- 
zio,  l'anno  1417." 

Die  bekannte  Unverlässlichkeit  Lauro  Orbinis  legt  jedem,  von 
kritischem  Geiste  geleiteten  Historiker  die  Pflicht  auf,  die  ange- 
führte  Erzählung  noch   einer    weiteren    Prüfung  zu   unterziehen. 


*)  Vgl.  z.  B.  J.  Chr.  Engel:   Geschichte  des  Freistaates  Ragusa,  Wien   1807. 

S.  155  folg. 
s)   II  Regno  degli  Slavi  etc.  Pesaro   1601,  S.   366. 


schah  dies  durch  Vergleichungniil  den  Angaben  anderer  ra- 

icber  Geeehicbtsehreibef ,  iamentlicfa  Luecari'i  und  Appen- 

(lim  s.  Da  jedoch  I >i «*n  dem  Gegenstände  die  gewfinscbtc  Aufklärung 

nicht  gab \    .null  Orbini  den  Verlauf  der  Er  viel  amatänd- 

lieber  .  all  die  anderen  eniblf  •  *<>  babea  die  bisherigen  arbeiten 

noch  nicht  7.11111  i;ewünschtrn  Resultate  geführt   Vielleicht    täuscht 
nueb  nicht  «Uo  Hoffnung]  daaa  die  nachfolgenden  Urkunden  wenig- 
stens die  in  rechtehistorischer  Hinsicht  wichtigen  Pnnete  einiger- 
ien  aufklaren. 

\\ ie  die  drei  Inseln  aus  der  Herrschaft  Hervnva's  in  den  Be- 
sitz li;i-usas  übergingen  :  und  welche  Rechte  EUgUaa  überhaupt 
in    dieser    Beuiehung  erwarb ,   lässl  sich  so  ziemlich  aus  folgenden 

Doknmentea  entnehme*« 

|.  Dte  Fei  tri  den  17.  Juni  1413.  K.  Sigmund  beauftragt 
die  Rag  na  an  er,  die  drei  Inseln,  welche  HerVoya  durch 
»einen  Verrath  verwirket  hat,  zu  besetzen,  in  seinem 
Namen  in  Besitz  zu  halten,  und  ihre  Abgeordneten 
an  sein  Hoflager  zu  senden,  mit  denen  er  sich  wegen 
des  weiteren   verständigen  wolle. 

Sigismundus  Dei  gracia  Uomanorum  Rex  semper  Augustus  ac 
Hungarie  Dalmacie  Croacie  etc.  Rex. 

Mobiles  Prudentes  fideles  grate  et  sincere  dilecti.  Licet  nostra 
benignitate  regia  annuerimus  et  consenserimus ,  ut  Hervoya  quam- 
plurcs  possessiones  nostras,  et  presertim  ipsam  Ciuitatem  nostram 
Spalatensem  pro  eo ,  quod  ipse  semper  nostre  Maiestati  fideliter 
seruire  promiserit,  tenuerit,  et  cadem  nostra  Civitate  Spaleti  ad 
suani  foluntatem  vsus  fuerit,  tarnen  idem  Herwaya  huiusmodi  sua 
promissione,  ymo  omnium  beneficiorum  per  nos  sibi  factorum  im- 
nieiiKir  l'ernienlum  sue  veteris  malicie  et  rebellionis  valens  reno- 
uare,  quo  alias  nobis  et  sacro  nostro  dyademati  insultare  et  cum 
infidelibus  Turcis  etc.  quos  in  Regnorum  nostrorum  et  tocius  chri- 
stianit.it is  perdicionem  adducere  consueuerat,  nitebatur  reluctari 
nunc  in  sui  ipsius  perdicionem,  oppressionemque  tocius  christia- 
nitatis  iternin  de  nouo  Turcos  et  aliarum  barbaricarum  nacionum 
geatee,   laboral  inducere  ,  relutj  bee  fidedigna  reiacione  et  eciam 

•  ili  eiperimento ,  ndelicef  percuinadam  familiaris  sui  deteu- 

eionem,  ipud  quem  certe  littere  eiuadem  Herwoye,  rigorequamm 

•  ireoa  ad   inuadendun  Regna  nostra  inuitauerat,  brannte 

Arcbir.  Jahrg .    1850.  1.  Bd.    III.  u.  IV.  Hfu  37 


556 

fuerunt,  tlidiciinus  et  quamplnra  castra  contra  nostre  Maiestatis 
mandatum  sibi  factum,  fidelis  nostri  Magnifici  Zandalii  Wayuode, 
nunc  hiis  proximis  temporibus,  quibus  idem  Zandalius  vna  cum 
Illustri  Principe  Dezpoto  ac  aliis  Regnorum  nostrorum  Hungarie 
et  Bozne  Baronibus  et  Nobilibus  contra  insultus  et  inuasiones  dic- 
torum  infidelium  Turcorum  et  aliarum  barbaricarum  nacionum  fuit 
constitutus,  hostiliter  expugnando  occupauit,  dampnaque  intulit 
non  modica  et  inferre  non  cessat  de  presenti.  Cumque  fideles  di- 
lecti,  Nos  iuuante  Altissimo  prefati  Herwoye  rebellionem  castigare, 
ipsiusque  fermentum  veteris  malicie  expurgare  intendamus  et  ve- 
limus  ,  fideles  nostros  Reuerendos  in  Christo  patres  Dominos  Eber- 
hardum  et  Johannem  Zagrabiensem  et  Quinque  Ecclesiarum  Epis- 
copos,  nee  non  Magnificos  Johannem  de  Gara  alias  Comitem 
Themesiensem,  Petrum  de  Medwe  Dalmacie  et  Croacie  pre- 
dictorum,  et  Paulum  Chupor  Sclauonie  Regnorum  nostrorum 
Banos  contra  et  aduersus  prefatum  Heruoyam  cum  valido  exer- 
citu  duximus  transmittendos.  Et  quia  fideles  dilecti  per  alias 
litteras  nostras  fidelibus  nostris  nostre  Ciuitatis  Spaleti  scripsimus, 
vt  ipsi  subtraeta  qualibet  obediencia,  quam  vsque  modo 
prefato  Herwoye  facere  soliti  fuerunt,  sub  alas  et  dicionem  nostre 
Maiestatis  et  Sacre  nostre  Corone  conuolare  debeant  et  reuerti, 
fidelitatis  constancia ,  prout  eciam  tenentur  ,  nobis  et  sacro  nostro 
dyademati  exhibendo ,  volumusque,  ut  dum  dieta  obediencia,  quam 
prefato  Herwoye  exhibere  soliti  fuerunt,  per  dicte  nostre  Ciuitatis 
Spaleti  fideles  subtraeta  fuerit,  et  se  nostri  eulminis  et  sacre 
nostre  Corone  dicioni  subiecerint,  illas  tres  Insu  las  vide- 
licet  Corchula,  Braczyum  et  Lezna,  quas  dudum 
habere  desiderio  desiderastis  et  a  eulmine  nostro 
petiuistis  subito  oecupare,  oecupatasque  nomine 
nostre  Maiestatis  conseruare,  et  demum  sollemp- 
nem  vestram  Ambasiatam  cum  plena  potestate  ad 
traetandum  nobiscum  de  dictis  Insulis,  quomodo 
et  qualiter  et  pro  quanto  annuo  censu  per  vos  con- 
seruari  debeant,  sine  mora  transmi  ttere,  nee  non  et 
vos,  si  necesse  fuerit,  dictis  nostris  fidelibus  Spalatensibus 
subsidium  parare  et  facere  toto  vestro  posse  contra  dictum 
Herwoyam  debeatis.  Datum  Feltri  XVII.  die  Junii  Regnorum 
nostrorum  anno  Hungarici  etc.  XXVII,  Romanorum  vero  tercio. 


:  m im    volumtis,   quod   omnili  jingulis,    que   vobit  lidelrs 

■ittrl  ftfcaiiirai  ic  Qodai  «•'  Jtatita  I«  Btatob  vrsiri  Conriues 

i  parle  hae  vier  retulcrinl  .  fidcm  adhihcalis  rreditiuam. 
I>;thim    ul    sup 

Von  Aussen.  Nobilihus  et  prudentibus  Rectori  Judici- 
luis   Consilio   et  Communi   nostre    Ciuitatis  Ragusiensis ,   Pidelibus 

dilectis. 

Reccptc  die  primo  Jnlii  1413  a  Sorenissimo  Domino  nostro 
pro  facto  Insularuni. 

glnl  im  k.  k.    geh.  Haus  .  Hof-  und  Staatsarchive.) 

Dto    Curiae   in   festn    15.   Kgidii   Abb.   et  conf.  Schreiben 

in  u  n d's    an    die    li  1 1  u  1 1  HC  1  •     W o  durch    er    sie 

;  m  ,i  I  s      /,nr     |  n  1 1 1  n  d  I  n  g     ihrer     Abgeordneten  an 

sein  Hoflager  in  Angelegenheit   der  drei  Inseln  und 

»war    um    so  mehr  auffordert,  da  er  von    den    Spala- 

iii   und  auch  von  Anderen  wegen  Verleihung  der- 

I  I  I  licn  i  n i:  n  worden  sei. 

smundus  l)ei   gratia   Romanorum   Rex  semper   Augustus 
ac  Hungarie  etc.  Rex. 

Kideies  dilecti.   Noueritis,   quod  quidam  fideles  nostri  certi 

craes   nostre    Ciuitatis  Spaleti    ad  nostre  Maiestatis   presenciam 

accedentes  pro  quibusdam  certis  Insulis  in  predicto  nostro  Regno 

Dalmarie    exisicntibus ,    ut   easdem   Insulas  dicte   nostre   Ciuitati 

Spaletensi  dare,  annectere  et  appropiare  dignaremur,  nohis  solli- 

ilii:(  neia  preces  porrexerunt.   Nos  vero  plurimarum  vestrarum 

preteritarum   supplirarionem.  quas    pro   pretactis   Insulis   dudum 

Maiestati   nostre    pia  deuocione  obtulistis  reminiscentes ,  prefatos 

■Öftre  riuitatis  Spalaleusis  (  iues  apud  nos  reseruantes.  ipsorum 

ibus    super  preniissis    Insulis  eiilmini   nostro   porrectis    usque 

modo    dis'.ulimus    renderc,   vestre    l'idclitalis  Amhaseiatores   eon- 

tinuo    prestolautes,    quemadmodum   tidelis    noster  dilectus  Lucas 

de    Bona  Aule    neslre    familiaris    ostensor   presentium,  quem   per 

Mi   de   preauaais  plcne  infnrmamus,  pro  vestri  auisacione  ad  vos 

hnssmittendum  duximus,  vos  plenioi  et  lucidius  int'ormabit,  cuius 

relatihus    premissum    negotUM     tangentibus     adhibeatis     plenam 

( um  que    propter   nostrorum    et  Sacri    Imperii   negociorum 

ii'in.     quibus    ad    presens     intendimus    in    presentÄW 

partibma    long  nmram.      vesii(,runi(|ue    Amhasiatorum 

37  • 


558 

aduentum,  pro  quibus  vobis  eciam  prius  scripsisse  meminimus, 
diu  non  possumus  prestolari,  Pidelitati  vestre  firmiter  precipiendo 
mandamus ,  quanto  statim  presentibus  visis  quosdam  certos  vestros 
Ambasciatores  de  vestre  mentis  intencione  suflicienter  informatos 
cum  pleno  mandato  ac  potestate  sufficienti  ad  Maiestatis  nostre 
presentiam  transmittatis ,  qui  ratione  pretactarum  Insularum, 
quas  per  nos  vobis  conferri  et  appropriari  diu  desiderio  desi- 
derastis,  nobiscum  disponendi  concordandi  et  finaliter  concludendi 
plenam  et  integram  habeant  potestatem.  Scientes ,  quod  non  solum 
predicti  Spaletenses,  verum  eciam  quidam  alii  nostri  fideles  pro 
pretactis  Insulis,  ut  easdem  ipsis  dare  et  appropriare  dignaremur 
instare  apud  nostram  Maiestatem.  Datum  Curie  in  festo  Beati 
Egidii  Abbatis  et  Confessoris  Regnorum  nostrorum  Anno  Hun- 
garie  etc.  XXVII  Romanorum  vero  tercio. 

Ad  mandatum  Domini  Regis 
G.  prepositus  et  Vicecancellarius. 
Von  Aussen:  Nobilibus  et  prudentibus  Rectori,  Judicibus 
et   Consilio    nostre   Ciuitatis  Ragusii  fidelibus    nostris   grate    et 
sincere  dilectis. 

Recepte  die  secundo  Nouembris  1413  pro  facto  Insularum. 
In  Folge  dieser  Aufforderung  entsendeten  nun  die  Ragusaner 
den  Andreas  de  Vlcio  und  Nicolaus  de  Gose  als  Abgeordnete  an 
das  königliche  Hoflager.  Mit  diesen  war  nun  die  Verständigung 
bis  zum  24.  Juni  insoweit  gediehen ,  dass  K.  Sigmund  folgende 
3  Schreiben  ergehen  Hess : 

3.  Dto  Trynii  secundo  die  festi  nativitatis  B.  Joannis  Bapt. 
1414.  K.Sigmund  beauftragt  die  drei  Inseln:  Nach- 
dem er  deren  Besitz  bis  auf  weitere  Verfügung  an 
die  Ragusaner  übertragen  habe,  so  mögen  sie  nun 
denselben  die  der  königlichen  Majestät  entfallen- 
den Abgaben  entrichten,  und  ihnen  gehorchen. 

Commissia  propria  Domini  Regis. 
Sigismundus  Dei  gratia  Romanorum  Rex  semper  Augustus 
ac  Hungarie  Dalmacie  Croacie  etc.  Rex  fidelibus  nostris  vniuersis 
et  singulis  Insulanis  in  Insulis  Carthula,  Lesne  et  Bra- 
chia  vocatis  pertinenciisque  earundem  commorantibus  et  con- 
stitutis  salutem  et  graciam.  Cum  nos  huiusmodi  nostras 
Insulas    per  fideles    nostros    Communitatem    nostre 


56i 

Civitatis  li  .1  -  us  irusis  de  special  i  n  o  s  I  r  c  Maicst.il  i^ 
in a ml  a  t«>  nccupatas.  s  i  um  I  nun  earuin  ft  rl  i  mm  ci  is 
et     u  I  ilitat  ihn  s    a  p  ml    manu  8    diel  omni     fidel  in  m   nos- 

i  ti  in  li  i  pu  s  i  r  M  s  i  ii  in  (l  u  \  i  in  ms  rel!  ii  q  ii  i  i  «l  1 1  1 1  »>»  d  i  n, 

quou  squo  v  na  cum  fiilclibua  nostris  Prrlalis  et  Ha- 
ronilms  il  i  c  t  i  Rlfli  noslri  Iliinuarir  I  I  i  im!  s  ii  pr  r  i  n  «I  6 
«I  er  reue  rimus  dispoRtvil  m.  Igitv  Imlrlilali  vrstrr  Yniurrsi- 
.1  ruiu<dihrt  \rst  iiiin  lirmitrr  prccrpirndn  inandaiiius,  quatr- 
D08  a  modo  et  in  antra  \  uiii« -rsis  rl  sinimlis  rrdditihus.  prournlihus. 
frort  ihn».    ,1    ohucncioiiihus  quiluisuis  r  mrdio    vrslrr  Yuiurrsitatis 

nottre  Mairstaii  proaesire  drhrniihus  rl  consuctis  diriis  lidelibus 

nostril  U-iLiusiciisiluis  url  «omni  OlVirial hus  ipsonnn  nomine  ad 
hoc  ilr|nilalis  ahsqur  omni  diininueiunc  amiuistralis  et  eflecliue 
assijrnatis  in  omnilms  rl  lingallS  more  alias  eonsueto,  eisdcm  lla- 

naibai  sei  eonun  ollirialihus  predictii  parere  et  optemperare 
dflxalis.  qaoaSCjM  aliud  a  noslra  Maieslalc  superiende  liahurrilis 
in  niandalis.  Srripsimus  eciam  fideli  nostro  dilecto  Magnifico 
.lolianni  de  Mrdwr  Itennorum  nostrorum  Dalmacie  et  Croacie 
pr.  <li(  loium  Dano.  vt  ipse  predictos  Ragusienses  et  eoruni  offi- 
rialrs  in  prrdirlis  Insulis  et  suis  pertinenciis  percepcioncquc 
rrddiluuni .  prnuentuum  et  obueneionuni  predictorum  impedire  rl 
im.!,  xi.uv  ai.t  se  et  suos  de  eisdem  intromittcre  non  presumat 
modo  'aliquali:  srd  ipsas  nostras  Insulas  vna  cum  pertinenciis  et 
vttlitatibai  romm  vniucrsis  apad  manus  ipsorum  Ragasiensioai 
<  t  ibaqae  allo  impeduMüto  usque  tempus  prefixum 
permittat     et     permitti     faciat     prrmanere.       Sccus     erro     non 

ii  nostre  gracis  sab  obtenta;  presettei  eciam  post  earum 
■im  srnijM'r  icddi  \nlmuus  prrsrnlanli.   Datum  Trvnii  secundo 

bxti  naliuitaiis  Drau  Johannis  Daplislc  Anno  Domino 
.M  CUC  MIN  Drirnoru...  nostrorum  anno  llun-anri  XXVIII  Ito- 
manorum  vero  quai 

(L.  8.) 

(Orig.  Pap.  im  k.  k.  geh.  Haus-  ,  Hof-  und  Staatsarchiv.) 
4.  und  5.  Dto.  T.inii  dm  *t.  Juni    1414,    K.  Si»;miiiid's 
SehreiheB     an    difl    Ha  gf  sann-  drssr  Ihr  u    Inhalts,    und 

las  a  u  i  sp  r  ••< -h  e ad  e  A  ultra»;-  aa  den  Dan  von  Dalma- 
I  i  •  ii  und  (roatien  Jo  haun  von  Mrdwr.  d  i  r  IIa  g ;usa  I  r  r 
im  Besitz thume  der  drri  Insrln   nicht   zu  stör 


560 

Commissio  propria  Domini  Regis. 

Sigismundus  Dei  gratia  Romanorum  Rex  semper  Augustus,  ac 
Hungarie  etc.  Rex. 

Fideles  nobis  grate  et  sincere  dilecti.  Quod  Diuina  largiente 
dementia  corporali  sanitate  perfruimur  et  iam  assumpto  itinere 
tramite  directo  versus  Almanie  partes  progredimur,  ibique  multi- 
tudine  fidelium  nostrarum  gencium ,  quibus  plurimorum  nostrorum 
et  Sacri  Imperii  rebellium  superba  cornua  Deo  auxiliante  poterimus 
in  manu  potenti  conterere  ,  cougregata  de  eisdem  Almanie  partibus 
rursus  in  presentes  partes  redire  intendimus,  vestre  Fidelitati  du- 
ximus  intimandum.  De  factis  vero  Insularum  nostrarum  Corchula 
Lesne  et  Brachia  appellatarum ,  racione  quarum  fideles  nostros 
dilectos  Nobiles  Andream  de  Vlcio  et  Nicolaum  de  Gose  vestros 
Conciues  et  Ambasiatores  speciales  ad  nostre  Maiestatis  presentiam 
transmisistis ,  quorum  quidem  ambasiata  prudenter  exposita  et  per 
nos  audita  ipsos  ad  nostre  Celsitudinis  reuerenciam  et  honorem 
apud  nos  retinentes,  eosdem  de  nostre  mentis  intencione  Vobis  re- 
seranda  informauimus  sufficienter,  quibus  in  dicendis  fidem  per  vos 
adhiberi  volumus  creditiuam ,  volentes  ut  easdem  Insulas  cum  Om- 
nibus et  singulis  earum  pertinenciis,  vtilitatibus ,  fructibus,  pro- 
uentibus  et  redditibus  apud  manus  vestras  tamdiu,  quousque  aliud 
de  eisdem  duxerimus  disponendum ,  et  a  nobis  aliud  habueritis  in 
mandatis,  conseruare  debeatis.  Scripsimus  eciam  per  alias  nostras 
litteras  Magnifico  Johanni  Regnorum  nostrorum  Dalmacie  et  Cro- 
acie  Bano ,  vt  ipse  vos  et  vestros  officiales  in  dictis  Insulis  consti- 
tutos  in  conseruacione  earundem  Insularum,  ac  eciam  ipsos  Insu- 
lanos  in  nullo  presumat  impedire ,  aut  quouis  modo  se  intromittere 
de  eisdem.  Ceterum  predictarum  Insularum  nostrarum  Insulanis 
scripsimus,  vt  ipsi  vobis  et  vestris  officialibus  in  premissis  Insulis 
constitutis  de  omnibus  et  singulis  fructibus ,  prouentibus  et  reddi- 
tibus ex  parte  eorum  Maiestati  nostre  prouenire  solitis  respondere 
ac  eosdem  persoluere  debeant  pleno  cum  effectu.  Datum  in  Trino 
in  festo  Beatorum  Johannis  et  Pauli  Mart.  Regnorum  nostrorum 
anno  Hungarici  etc.  XXVIII,  Romanorum  vero  quarto. 

Von  Aussen:  Nobilibus  et  prudentibus  Rectori  Consilio  et 
Communitati  nostre  Ciuitatis  Ragusii  fidelibus  nostris  grate  et  sin- 
cere ditectis. 

Recepte  die  XXil.  Augusti  1414. 


5<»l 

( 'ominissio    propria    DomÜli    IS 
smundus  Dei  gracia  llumaunrmii  llox  scmpcr  Au^ustus  ac 
Hungarte  Dalmacie  Cream«  atct  Bei  Pideli  ooatro  Ifagnifico  Je- 

hanni  «li*  Modwe  llcpiomin  nostrorum  Dalmacie  Crnacic  prcdicto- 
ruiii  Itano  salutcm  el  graciam.  Cum  uns  vigon-  aliarum  littcrarum 
nusliMiinii  lnsul.is  noslr.is  Corchula.  Losnc  ol  l.rachia  I ocalas  per 
fidcles  nostros  Communitatem  nostre  Ciuilatis  Kairusicnsis  «lr  spe- 
cial! iicslio  mamlato  occupalas.  simiil  nun  vniurrsis  pcrlincneiis 
d  Uilitalibus.  ncc  non  mldilibus ,  pmucnlibus  «'I  olMiciirimiilnis 
caruiulcm  qiiibusriinque.  da  ramm  mcdio  nnslre  Maieslati  protie- 
»uetis  apud  maiius  eorundem  nostrorum  titlrlimii  Ha^nsim- 
siuin    diucriinus    relinqucinlas    tamdiu  .   qiiuiisqiic   aliud    su  |>«>i'ifi<l<> 

im  lioVIibus  l'rdalis  d  liaronibus  «1  it-ti  EfctgPft)  80*4*1  llumraric 
«li N ti  in  rinius  delibcrandum  :  scripserimiisque  dirlaruin  Insulariim 
liahi t .1 : i.riltus  \niin -rsis  intrr  alia.    ut  predictos  Ha<;iisienscs  in  con- 

M -ioni'  prcdielaruin  Insularuin  iriirtuumquc  et  reddituuni  ac 
obuenlionum  predielorum  percepeione  usquc  tempus  pretixum  nul- 
latenus  debetis  nee  possitia  impedire,  aut  vos  de  eisdem  Insulis  ac 
prouenlüms  <t  ivdditibus  modo  quolibet  intromitere.  Igitur  Fideli- 
ta t i  rattra  (irmiter  prceipiciido  mandannis,  quatenus  usquc  tempus 
prenotalum  predictos  uostros  lideles  dilectos  llagusienses,  uel 
niniin  OtVieiales  in  conseruatione  et  gubernacione  dietarum  Insu- 
laruin l'rurluuiuqur  et  rcddiluuiii  ac  obuencionum  -predictaruni  per- 
«'cptimif  impedire  niolestarc  et  quouis  modo  aggrauare  aut  vos  seu 
veeftros  de  »istlcm  Insulis  et  ecrtiaeeüia  nee  non  prourntibus  et 
redditibus  earundem  aliquatenus  intromittere  et  inuoluere  non  pre- 
sed  easdem  Insulas  simul  cum  prediclis  suis  pi'rtinentiis 
•  t  ulilitalihus  apud  manus  fonniilcni  nostrorum  lidelium  llagiision- 
si um  paeifice  permanere  permittatis;  seeaat  uequaquam  l'acere  ausuri 
t\r  |tr.inissis  -racic  nostre  sub  oblenlu  :    prescnlcs  eeiani  pnst  earuni 

ram    in    cxliiln  -ntis   manibiis  vnlumus  remanere,  Datum  Trinii 

ina  aexta  die  inensis  Jiinii  Anno  Dmniui  M  ((('(Xllll  Ragnor 
nun  nostrorum  anno  Klungaricietc.  \\\  lII.Komanorum  vero  «juarto. 

(L.  M 

l  li-  id. •  Ori-.  Papier   im  k.    k.  Haus-,  \\u(-  und   Staatsarchive.) 

So  gelangten  nun  die  Kagusaner  in  den   /.eil  weisen    \> 
der  drei  heda  bis  nämlich  eise  weitere  Verfigeng  er- 
_  «Im  ii  m  erde,  Sic  erscheinen  somit  auch  als  Beaitser  der  Inael 


562 

Curzola-,  und  übten  in  Betreff  derselben,  so  wie  der  Schwester- 
inseln Lesina  und  Brazza  die  auf  sie  von  Sigmund  übertragenen 
Rechte  aus.  Das  vorzüglichste  von  diesen  war  wohl  die  Bestellung 
des  Conte;  welcher  nunmehr  den  Titel  führte:  „N.  N.  de  mandato 
Gloriosissimi  Sigismundi  Regis  Vngariae  electus  in  Consilio  Gene- 
rali Ragusi  Comes  Corcyrae,  Pharae  et  Brazae."  *)  Ueberhaupt 
aber  sehen  wir,  dass  durch  Hervoya's  Usurpation  die  drei  Inseln 
in  eine  Stellung  gekommen  waren,  welche  ihrer  früheren  Reichs- 
unmittelbarkeit ,  so  wie  auch  der  von  Ludwig  dem  Grossen  aus- 
gegangenen Einrichtung  des  Comitatus  Insularum  gegenüber  in 
ganz  veränderten  Lichte  erscheint.  Die  nach  dem  Vorgange  Her- 
voya's eingeleitete  Zwischenstellung  Ragusa's  mag  nicht  unbedeu- 
tende Modificationen  sämmtlicher  staatsrechtlicher  Verhältnisse 
nach  sich  gezogen  haben. 

Doch  schon  im  Jahre  1414  finden  wir  eine  Einmengung  des 
Ladislaus  Jakch  von  Kusal,  welcher  „Aulae  Regiae  miles"  genannt 
wird,  in  die  dortigen  Verhältnisse.  K.  Sigmund  entsendete  diesen 
sammt  denJohannCholnukmit  einer  nicht  näher  bezeichneten  Mission 
an  den  Woywoden  Zandal.  Sie  hatten  dabei  den  Auftrag,  vorerst  nach 
Ragusa  zu  gehen,  und  mit  den  Ragusanern  sowohl  in  Betreff  ihrer 
Mission  als  in  einigen  anderen  Angelegenheiten  Einverständniss  zu 
pflegen.  Die  allgemeinen  Ausdrücke  in  denen  das  ihnen  von  K.  Sig- 
mund ausgestellte  an  die  Ragusaner  lautende  Creditivschreiben  ab- 
gefast  ist ,  gestattet  uns  nicht  in  die  sich  hier  anknüpfenden  Ver- 
hältnisse tiefer  einzudringen.  So  viel  scheint  jedoch  gewiss ,  dass 
es  sich  um  etwas  ganz  Anderes ,  als  um  ein  galantes  Verhältniss 
der  Königin  Barbara  handelte,  wie  Mauro  Orbini  annimmt ;  und  es 
ist  sehr  wahrscheinlich,  dass  Beziehungen  zu  den  Türken  obge- 
waltet haben.  Als  Merkwürdigkeit  glaube  ich  hervorheben  zu  müs- 
sen, dass  von  dem  erwähnten  Beglaubigungsschreiben  K.  Sigmunds 
an  die  Ragusaner  sich  zwei  unter  dem  nämlichen  Datum  ausgestellte, 
an  den  Ort  ihrer  Bestimmung  gelangte,  und  daselbst  übernommene 
Originalexemplare  vorfinden.  Dieselben  stimmen  bis  auf  einen  Satz 
fast  wörtlich  überein;  und  diessmag  allerdings  einigermassen  den  Ver- 
dacht motiviren,  dass  den  Ragusanern  gegenüber  schon  damals  mit 
doppelten  Karten  gespielt  wurde.  Ich  lasse  beide  Exemplare  folgen : 


')  Memorie  istor.  de  Tragurio  S.  396. 


5)  Oto  l'iacensa  [«Itta    preiima  pcet  !><>- 

iniiiir.nii     liivi.r.nil     1  '♦  I  'l.    <    t  e  <1  i  I  i  v  |  C  h  r  0  I  Im-  ii    K.    S  i  -  - 

munl      flr    Lad  isla  tis   Jakch    von    kusal  und  Johann 

('  h  ol  1  uk. 

S  ismundaa  I » « * i  graeia  Romaaeraai  Etat  aenper  Aageetei  ac 
Hungerte  Da'  <  roi  le  «•  t «- .  Res« 

\  nlil-  s   liil.lrs  dilrrti.     Filleles   uns!  rOl   d'li-rlos   ügTOg idMI  La- 

Mi  Jakch  de  Kusal  An!«*  aoatre  miHtetn  »-t  Johaanen  Clmlnuk 
Ailieiai  eeetre  Maieetatii  hanun  exhibitoree,  quos  eeiajn  ad  li<!<'- 

Inn  iiostrum  dilt-cium  .Mairuilicum  Zandal  \N  a vuo.lam  din-ximus, 
il  \.  vti.im  r'idrlitatem  millimiis  depivsenl  i  «I«'  ncistrc  Maiestat  is  in- 

icmionr  robia  et  predicto  Zandal  Wayvode  reeeranda  ad   plenum 

rni.lih.s.  cmpteatee  et  vestre  Fideiitati  firmiler  eummitlcntcs,  qua- 
(imis  pro  practica  cum  prel'ato  Zandal  Wavuoda  facienda  duos  ex 
rebia  -  cum  ipsis  Bdeliboa  eonccüa  si  tobia  consonum  vide- 

1> i t iii-  transmilti  rc,  aut  cosdem  nostros  nuncios  de  vestra  intencione 

i.  quam  circa  practicam  huiusmodi  seruare  debeant  plenarie 
amdire   et   iuformare,  nee  non   censum   annuum   anni  presentis  e 

i  media  nostre  Maiestati  prouenirc  debentem  totaliter  et  ex 
integro  predicto  Ladislao  Jakch  et  Johanni  rcddere  et  persolucre 
IC  manibus  eorum  assignare  debeatis  pleno  cum  elTectu.  Aliud  non 
ta.turi.  Datum  IMacentie  feria  quinta  proxima  post  Dominieam  In- 
uorauit  Anno  Domini  M  CC(T\IIM  RegBonUB  nostrorum  anno 
Haaagarici  etc.  XXYH   Romaeorua  rare  qvarto. 

I  Aussen:  Pidelibfia  aoatria  \obilibus  Rectori  Judicibus 
et  Coinmunilati  nostre  Ciuilatis  liamisii  grate  nobis  dilectis. 

Recepte  die  Mll.  Aprilis  1414  a  serenissimo  Domino  nostro. 
smuudus   Dei   gratia   Rex   Romanorum    semper  Augustes 
ac  Hunirarie  etc.  Rex. 

Nekflea  fidelea  dfleeü.  Püelea  nostros  dilectoa  Eggregium 

La.lislaum    .Jakch    de  kwsal    Aule    nostre    militem    et    Jobannem 

Chalnak  Aulinim  aoafre  Mairstalis  liarum  exhibitores ,  quos  eciam 

ad     (idelem    nostrum    fHIectfUB  Magttifican    Zandalium  Wayuodam 

miiiis.    ad    restran    ridelilatem  mittimus  de  presenli  de  nostre 

i  iateneione  reatre  Fideiitati  et  predicto  Zamlalio  >\  a\  eoele 
aa4a  ad  pleaaan  eraütoa^  mamlantes  eidem  reatre  Fideiitati 
•  Regio  suc  edieto.  qaaetesia  ipsis  Ladielac  et  lobamj  in 

dis    nostri    parte    liac    uice    fidem    indubiam    adbibendo    pro 


56* 

practica  cum  prefato  Zandalio  Wayuoda  facienda  duos  ex  vobis 
idoneos  cum  eisdem  nostris  Nunciis,  si  vobis  consonum  videbitur, 
transmittatis ,  aut  hoc  vobis  non  placente  predictos  nostros 
Nuncios  de  plena  vestra  inten cione  circa  preinissam  practicam 
seruanda  plenaria  informare  debeatis.  Assumimus  nichilomimus  et 
presentibus  pollicemur  omnia  et  singula,  que  cum  ipsis  nostris 
Nunciis  in  hoc  negocio  seu  practica  tractaueritis  ordinaueritis  et 
finaliter  concluseritis  rata  grata  et  firma  habere ,  aliisque  litteris 
nostris  solidantes  confirmare.  Ceterum  volumus  et  vobis  similiter 
Regio  mandamus  sub  edicto ,  vt  censum  annuum  anni  presentis  de 
vestri  medio  nobis  prouenire  debentem  predictis  nostris  Nunciis 
totaliter  et  ex  integro  persoluere  et  realiter  assignare  studeatis. 
Aliud  pro  nostra  gracia  non  facturi.  Datum  Placencie  feria  quinta 
proxima  post  Dominicam  Inuocauit  Anno  Domini  M0CCCC°XIIII 
Regnorum  nostrorum  anno  Hungarici  etc.  XXVII,  Romanorum 
vero  quarto. 

Von  Aussen:  Fidelibus  nostris  Nobilibus  Rectori,  Judi- 
cibus,  Consilio  et  Communitati  nostre  Ciuitatis  Ragusii  nobis 
sincere  dilectis. 

Recepte    die   XIII  Aprilis  a  Domino  nostro  Rege  in  forma 
expeditoriarum. 
(Beide  Exemplare  Orig.  im  k.  k.  GeheimenHaus  -,  Hof-  und  Staatsarchive.) 

Und  nun  kommen  wir  zu  der  Lücke  in  der  Geschichte  der 
drei  Inseln,  welche  die  Historiker  von  Ragusa  auf  verschiedene 
Weise  auszufüllen  suchen,  von  1414  bis  1416.  Von  meinem 
Standpuncte  aus  sind  hierbei  die  wichtigsten  Momente  diejenigen, 
von  denen  wir  eben  bestimmte  Kenntniss  haben,  nämlich  dass 
Ragusa  die  drei  Inseln  nur  in  temporärem  Bezitze  und  bis  auf 
weitere  Verfügung  hatte,  und  dass  1416  Sigmund  sich  veranlasst 
sah,  dieselben  an  den  bereits  genannten  Ladislaus  Jakch ,  jedoch 
wieder  nur  als  temporäres  Besitzthum  zu  verleihen. 

Hierüber  ist  7.  Dto.  Calais  den  12.  September  1416 
die  Verleihungsurkunde  K.  Sigmund's: 

Nos  Sigismundus  Dei  gratia  Romanorum  Rex  semper  Augustus 
ac  Vngarie  Dalmacie  et  Croacie  etc.  Rex,  memorie  commendamus 
tenore  presentium  significantes  quibus  expedit  vniuersis :  Quod  nos 
diligenti  consideracione  pensantes  inuiolate  fidelitatis  laudabilia 
obsequia  t  virtuosas  et  multifarias  sinceras  complacencias,  quibus 


IMIl    nnslrr    gfl  iktiv   »lil,  ,  Ins   l.-iT-nis     Ladislaus   lilins 

Jak]  i«  Kusal   Aul«*    iiosirr  milrs  in  pkriaqae  noatru 

.mluia   agendis    H    Rcgni    nostri    variis   expcdiciaBÜHM    ncdum    in 

prcdictn    llrgno    nuslm   \niiaric.    \rrum    rriam  liiis  pmximis  annis 

unbis    <*\lia    pndirlum    Imuiuiiii    nnslruiii    in  liiis  lon- 

■IMHII      diurrsis     mundi     rlnualibus    pro    sa<  -rosaiu-lr     vniurisalis 

Bccleaia  Dd  <t  Qacrl  bipcni  Status  salubri  rafonatictaM  laboran- 

tibus.    i«!<  in  Ladislaus  nun  dcccnti  apparalu  ad  nnslram  Mairslalim 

veniendo,   non  parrens  laboribus  persone  et  su in |>lilnis  ppemifll 

diurius     in     nostr.t    Curia    ELegU     prrsnu'ramlo    pro     nostri      EUgÜ 

i  is  exaltacione   prcdictique   Uegni  vi  Regnicolarum  nostrorum 

comodi    notabili     incremento    laudabiliter    e(    üdeliter    M    unsln« 

Crlsiludinis    in    cniisprrluin    summa    cum  diligcuria  et    suliritudine 

indriessa  studuit  ivdiltTr  ^ralum  TJMfM  »'I.  arreplum.   \irliiluiniiius 

ecUm    de    riusdrni   Ladislai   nostri    fidelis    prudcneia   legalilate   et 

iiidnsii-ia.   (}uas   in  codrm  non  per  aliena  documenta,  sed  antiqua 

onali  noticia   conspeximus,    plenam   et   indubitalam  gestantes 

jiduriam.  l-'.idrni    in   signum   aliqualis   Regalis  beniuolencie  quas- 

»Kuii     Insulas     nostras    Regias     Corcula,      Lesna    et 

Rracia   vocatas,  simul  cum  vniuersis  et  singulis  pertineneiis, 

!»us,    redditibus,    emolumentis    et   generaliter    quibuseunque 

i!nis   ei   prouentibus    nostiv  Mairstali    adminislrare  consuetis 

v^(|ue  nostruin  beneplacitum  pro  honore  duximus  con- 

ferendas,    et    easdem   ipsius    fidrli    gulxTnaoioni    subiugaudas  H 

ommittendas:     imo    conferimus    siibiugamus    et    rummiltimus 

■    nosiiarum   litlcraruni   testimonio   mediante.     Datum  Calesii 

in    p«»rtu    maris    in    Irsh»    IJ.ali    Malbci   Apostoli  et    l'.uangeliste. 

Anno   Domini  M°CCCC"XVI"  Regiiorum   nostrorum  anno  Vngariei 

etc.    \\\     Kumanorum    \ir».    M-plimo. 

ft  Abschrift   im  k.  k.  Haus-,  Ilof-  und  Staatsarchive.) 

Auf  diese  Yerleiliuiigsurkundc  besieht  sieh  nun  weiter  : 
8.  Unter  demselben   Datum   die  Verordnung    des  Königs    an 
dl.-    Ragaaaaaf ,     tan    Ladislaus  Jakch    die   drei   Inseln   einzuant- 
worten: 

Commissin   propria   Domini  Regia. 

Miuiiidus    Dei  graeia  Roma um   Rex    semper  Augustus 

ac  llnniraii.  .  Dalmaeie,  Croacie  etc.  Rex  lidelibus  nostri>  grata 
et   ameara  ifleeüi   Nobilibai   riria  lidiciboj  Consilio  et  Com- 


566 

muni  Ciuitatis  nostre  Ragusiensis  salutem  et  graciam.*~Cum  nos 
attentis  inuiolate  fidelitatis  laude  attolendis  obsequiis  ac  variis 
sinceris,  quibus  fidelis  noster  sincere  dilectus  Egregius  vir  Ladis- 
laus  Jakch  de  Kusal  Aule  nostre  Miles  locis  et  temporibus 
supreme  incumbentibiis  ad  nostre  Celsitudinis  Regnique  et 
Regnicolarum  nostrorum  honorem  et  profectum  in  nostri  con- 
spectum  se  gratum  reddidit  et  acceptum,  sie  non  minus  de 
eiusdem  Ladislai  prudencia,  sagacitate  et  industria  plenam 
gerentes  fiduciam,  animo  deliberato  ac  certis  de  causis  animum 
nostrum  Regium  rationabiliter  mouentibus  prefato  Ladislao 
Jakch  Insulas  nostras  Curzula,  Brachya,  et  Lezna  vocatas  pro 
nunc  erga  vestre  Fidelitatis  manus  existentes  simul  cum  vni- 
uersis  et  singulis  ipsarum  censibus,  collectis,  redditibus  et 
prouentibus  nostre  Celsitudin  iprouenire  solitis,  vigoribus  aliarum 
litterarum  nostrarum  usque  nostrum  beneplacitum  pro  honore 
duximus  conferendas,  velimusque  modis  omnibus,  ut  predicte 
Insule  nostre  eiusdem  Ladislai  et  suorum  manibus  absque  omni 
difficultate  et  contradiccione  per  vestram  Fidelitatem  remittantur, 
assignentur  et  sue  gubernacioni  regimini  et  disposicioni  com- 
mittantur.  Igitur  eandem  vestram  Fidelitatem  attente  requirimus; 
nichilominus  eciam  eidem  Regio  nostro  sub  edicto  firmissime 
preeipimus  et  mandamus,  quatenus  habita  presencium  noticia 
omni  occasione,  recusa  difficultate  et  ceteris  obstaculis  quibus- 
eunque  postergatis,  supradietas  nostras  Insulas  Curzula,  Bracha 
et  Lezna  vocatas  manibus  antedicti  Ladislai  Jakch  assignare 
et  easdem  ipsius  gubernacioni,  regimini  et  totali  disposicioni 
prout  super  hiis  eidem  plenam  et  omnimodam  facultatem  con- 
cessimus,  quod  clarius  ex  aliis  nostris  litteris  superinde  con- 
fectis  apparebit,  committere  debeatis.  Aliud  sub  obtentu  gracie 
nostre  non  facturi,  ne  nostra  ardua  agenda  ipsi  Ladislao  com- 
missa  Regni  nostri  notabilem  profectum  et  utilitatem  respici- 
encia  ex  aliqua  vestri  negligencia,  quod  non  credimus,  retardari 
uideantur,  presentes  post  lecturam  reddite  presentanti.  Datum 
Calesii  in  portu  maris  in  festo  Beati  Mathei  Apostoli  et  Evan- 
geliste  Anno  Domini  MCCCCXVI0  Regnorum  nostrorum  anno 
Hungarici  etc.  tricesimo  Romanorum  vero  septimo. 
(L.  S.) 
(Orig.  Papier  im  k.  k.  geh.  Haus-,  Hof-  und  Staatsarchive.) 


567 

!))  [Mo  Cur/.nla  den  88.  März  l4tT   U»s1  i.  t  iir«mir  des  Ladislaus 

lakeli  die  Insel  Curaola  röi  « l « - 1 ■  Ragueaatora  richtig  übernommen 

M  haben. 

egii  et  Spcelahiles  \iri  .   amici  lionor.tiul i.  SiguihVaru  vobis 

|xt  proeontce  cum  dfleetidiii  foriuvt  earaiimai,  b.obii  vesfro  man- 

dato  omni  debito  honore  Domini  nostri  Domini  ll*i;is,  vester  Ciuis 
honorabilis  Viearius  pro  Sacra  Maieslale  Kenia  hie  in  Insnla  Cor- 
y.ulc  constitulns  nobilis  vir  Kaphael  de  (ioce  Ciuilalem  hanc  Cor- 
zule  et   tntam   ipsius  Insulam    ennsuMiauit    iiratanfer.    Kl  sie  iptlil 

parte  Miieitttii  Regie  reeepimus.  Super  quo  ipenn  nonnisi  laudarf 

valenius.  vobis  virluose  in  omnihus  vobis  rommendantes.  Valele. 
Corzule  XX  VI  II"  mensis  Martii  Millesimi  Quadringentesime  XVII. 
Indiccione  deciina. 

Ladislaus  Jacce  de  Cliusal 
Regius  Commissarius  in  Regno  Dalmacie  etc. 

Von  Aussen:  Egregiis  ac  Spectabilibus  viris  Dominis  Rec- 
tori  et  Consilio  Ciuitatis  Ragusii  amicis  fidelibus  Domini  nostri 
homini  Regis  nostrisque  honorandis. 

Recepte  die  V.  Aprilis  1417.  D.  Ladislaus  Jachez  de  reeeptione 
Regiminis  Curzole. 

Uebrigens  war  Dies  das  letzte  Stadium  der  staatsrechtlichen 
Verhältnisse,  in  denen  sich  Curzola  unter  der  ungarischen  Krone 
befand;  und  mit  dem  Jahre  1420,  wo  der  Resitz  der  Insel  wieder 
an  Venedig  überging,  erfolgte  in  deren  politischer  Stellung  eine 
neue ,  wesentliche  Umgestaltung. 

Es  ist  einleuchtend,  dass  unter  solchen  Verhältnissen,  an  die 
Comeswürde  auf  Curzola  während  des  dritten  Zeitraumes  kein  dem 
zweiten  Zeiträume  entnommener  Masstab  angelegt  werden  kann. 
Die  Hauptmomente  dessen  damaliger  politischen  Stellung  sind, 
einerseits  die  Reichsunmiltelbarkeit  der  Insel,  und  das  hierauf  ge- 
gründete stolze  Selbstbewusstsein  derselben,  wie  solches  deren 
Richter  und  Räthe  in  ihrem  bereits  angeführten  Schreiben  an  die 
Spalatoer  von  28.  November  1401  geltend  machen;  anderseits 
aber  der  Umstand,  dass  die  Comeswürde  fortwährend  bei  Män- 
nern war  .  welche  durch  ihre  anderwärtige  Stellung  schon  einen 
höheren  Platz  im  Staate  einnahmen.  Eben  deshalb  aber  scheinen 
sie  auch  ihren  bleibenden  Wohnsitz  nicht  bleibend  auf  den  Inseln 
gehabt  zu  haben.  Zur  Ausübung  ihrer  Gerechtsame  bestellten  sie 


568 

Stellvertreter,  welche  bald  Vicarii,  bald  Vicecomites  hiessen.  Ei- 
nen Beleg  über  die  Stellung,  welche  sie  in  dieser  Hinsicht  einnah- 
men ,  finden  wir  in  Betreff  Curzola' s  und  namentlich  des  von 
Hervoya  — wie  wir  sahen  —  daselbst  zum  Vicar  oder  Comes  be- 
stellten Johann  de  Gozze  im  Capitulo  131  der  dortigen  Reforma- 
tionen. Es  heisst: 

„In  pleno  et  generali  Consilio  Ciuitatis  et  Insulae  Curzulae 
ad  sonum  campanae  more  solito  in  Ecclesia  Divi  Marci  congregato 
de  mandato  Viri  Egregii  D.  Joannis  de  Gozze  de  Ragusio,  nunc 
honorabilis  Comitis  seu  Vicarii ,  eiusdem  de  voluntate  et  consensu 
Judicum.  qui  D.  Comes  seu  Vicarius  in  dicto  Consilio  proposuit 
etc.  Vnde  facto  partito  ad  bussulos  et  baliotas  inter  Consiliarios, 
qui  numero  fuerunt  68  captum  fuit  et  reformatum  per  baliotas  53, 
contrariantibus  aliis  positis  et  repertis  in  bussulo  coloris  viridis  de 
numero  quae  fuerunt  15;  Quod  etc. 

Ueber  die  Würde  selbst  ist  eine  einzige  Bestimmung  aus  einem 
Beschlüsse  des  grossen  Rathes,  allem  Anscheine  nach  vom  27.  Oc- 
tober  1406,  im  Cap.  71  der  Reformationes  enthalten:  Quod  qui- 
cunque  poneret  petitionem,  quod  Vicarius,  qui  modo  est,  vel  qui 
pro  tempore  erit ,  vadat  extra  Curzolam ,  in  terminum  suum ,  vel 
sibi  respondet,  si  solus  peteret,  soluat  Communi  nomine  poenae 
perpera  25. 

Vierter  Zeitraum. 

Ich  habe  bereits  bemerkt,  dass  nachdem  1420  Curzola  wieder 
unter  venetianische  Bothmässigkeit  kam,  die  Erbgrafen  würde,  wel- 
che früher  die  Georgio  daselbst  gehabt  hatten,  nicht  wieder  her- 
gestellt; die  Familie  vielmehr  durch  das  Schloss  Zumelle  im  Tre- 
visanischen  entschädigt  wurde.  Curzola  erhielt  gleich  den  übrigen 
autonomen  Gemeinden  des  venetianischen  Dalmatiens  seinen  eigenen 
von  der  Signorie  eingesetzten  Conte. 

Ich  muss  bedauern,  dass  die  Unterwerfungsurkunde  dieser 
Insel  an  Venedig  vom  12.  September  1420  mir  nicht  ihrem  ganzen 
Wortlaute  nach  bekannt  wurde.  Es  lässt  sich  jedoch  kaum  bezwei- 
feln ,  dass  dieselbe  derjenigen  von  Brazza,  welche  als  Schwester- 
insel mit  Curzola  unter  ganz  analogen  Verhältnissen  erscheint, 
ähnlich  war.  Wir  kennen  das  Privilegium  des  Dogen  Thomas  Mo- 
cenigo  vom  22.  October  1420,  wodurch  Brazza  in  den  venetiani- 


NM 

sehen    StaaKverhand    wir. Irr   .luinenomnien  wurde ,    aus  der  V. 
iVntlirliung    (  iccarellis.  ')    Auf   die    Ritte   der  Rrazzaner :  ..Cheve 

isle  di  concedere  .  r  lar  g  ra/.ia  .  elie  possiamo  ellei;er  il  Conle 
coo  Salario  usado,  uno  di  Venczia,  D  l1  altri  luoirhi  sotloposli  al 
vostro  Dominio  dalli  vostri  l'edeli:'1  —  antwortet  der  Doire:  „Con- 
cesshnus.  quod  Hat,  ut  Kl  diclo  Capilulo  eonlinelur  ad  beneplaci- 
tum  iiostri  Dominii."  VÄn  ähnliches  Yerhällniss  mau:  Mit  in  RctrefT 
Curzola's  eingeleitet,  und  auf  diese  Weis«  l'amrralius  GtOfglti 
daselbst  Conle  ireworden  zu  sein.  Dass  Rfcrigtfl  die  Signorir  (\i\) 
IVissus  ..ad  heneplacitum  nostri  Dominii'1  in  Dalmatien  überhaupt 
aiils  eigennützigste  ausbeutete,  zeigt  die  spätere  Geschichte  die- 
ses  La  ml 

Diesem  gemäss  muss  die  nunmehrige  Würde  und  Machtvollkom- 
menheit  des  Conte  von  Curzola  im  Sinne  des  venetianischen  Staats- 
^Nsteni's  genommen  werden.  Eine  umfassendere  Erörterung  der  be- 
Irell enden  Zustände  in  ganz  Dalmatien  bestimmt  in  dieser  Hinsicht 
den  rieh» inen  Gesiehtspunel.  Zu  diesem  Zwecke  theile  ich  hier 
vorläufig  die  wenigen  ,  in  den  Statuten  von  Curzola  vorkommenden 
einschlagenden  Stellen  mit. 

Rcfnrmationum  Cap.  122  (aus  dem  Beschlüsse  des  grossen 
Rat  lies  vom  7.  Mai  1420).  Quod  omnibus  Comitibus  venturis  ob- 
veruetur  modus  iste  seeundum  consuetudines  nostras,  videlicet: 
Quod  in  eampis  tarn  bladorum  ,  quam  vinearum  habere  debeat  et 
reeipere  pari  ein  suam  cl  conducere  facere  eam  ad  Ciuitatem  ad 
expensns,  ut  moris  est.  Et  sie  debet  scribi  semper  ,  quando 
im  mittet.  Ilt  teneatur  Comes  semper  venire  de  mense  Martii, 
vt  dilTerentia  non  sit  inter  Comites  pro  introitibus.  —  Cap.  161 
1 1»  i  erste  Capitulo  des  grossen  Rathsbeschlusses  vom  18.  Februar 
I4ft  wodurch  mehrere  \ormen  des  alten  (iewnhnheitsrechts  von 
Cur/.ula  in  form  erneuerter  Bestimmungen  bestätigt  werden). 
Ouod  quilibet  Judicatus  pro  tempore  t'uluro  teneatur  vineulo  iura- 
menti.  antequam  de  officio  Judicatus  exeanl  Judices  omnes.  eoa- 
dunati  simul  cum  \nhilihus  voeatis  ad  beneplacitum  .  sex  ad  minus 
ponere  calculum  rationis  cum  Domino  Comite  e\  omni  eo .  quod 
tpM   pereeperil    de    eltl   salario  .   de   qUO   nil    reeipere  valeat  modo 


*)  Osserva/  l>ol*    della  Bra/.za  .  Veneria   1802.    S.  132. 


570 

aliquo,  nisi  per  manus  Camerarii  Comunis  deputati. —  Cap.  190. 
In  Christi  nomine  Amen.  Anno  Natiuitatis  eiusdem  1429,  ind.  7, 
die  18  mensis  Junii,  Spectabiles  ac  Generosi  viri  Domini  Pasqualis 
et  Paulus  Valeresso  pro  Illustrissimo  et  Excellenüssimo  Ducali 
Dominio  Venetiarum  in  Partibus  Albaniae,  Dalmatiae  et  Istriae 
hon.  Sindici  Provisores  etc.  vigore  sui  officii  Sindicatus  man- 
dauerunt  Spectabili  et  Egregio  viro  Domino  Pangratio  Georgio 
hon.  Comiti  Curzulae,  quatenus  teneatur  et  debeat  ipse  et  suc- 
cessores  sui  sub  poena  librarum  centum  in  suis  et  suorum  suc- 
cessorum  bonis  propriis  omnes  sententias  et  actus  ciuiles  factas 
tarn  per  praecessores  suos,  quam  per  ipsum  obseruare,  exequi 
et  effectualiter  ad  litteram,  prout  iacent  mittere  et  mitti  facere 
executioni,  quemadmodum  ex  forma  suae  commissionis  facere  te- 
nentur  et  debent  etc.  Et  sie  ad  futuram  memoriam  in  actis  Can- 
cellariae  Curzulae  scribi  et  annotari  facere  mandauerunt. 


Nebst  der  Würde  des  die  Staatsgewalt  repraesentirenden 
Conte  sind  unter  staatsrechtlichem  Gesichtspuncte  noch  besonders 
zwei  Gegenstände  von  Bedeutung  I.  DasVerhältniss  der 
einzelnen  Gemeinden  unter  einander,  und  das  In- 
stitut der  Gesandten  (ambaxiatores)  wodurch  dieselben 
ihre  Gemeinschaft  mit  der  obersten  Staatsgewalt  und  unter  sich 
aufrecht  erhielten;  und  II,  die  rechtliche  Stellung  der 
Gemeindebürger  d.  h.  Mitglieder  der  Gemeinde  im 
Gegensatze  zu  den  Fremden  (forenses),  welche  der  Ge- 
meinde nicht  angehörten. 

I.  Unsere  Quellen  zeigen  deutlich,  dass  die  Zustände  Dal- 
matiens  im  Mittelalter  nicht  unter  dem  Gesichtspuncte  heutiger 
politischer  Anschauungsweisen  betrachtet  werden  dürfen;  dass 
vielmehr  ihr  Erkenntnissprincip  in  ihnen  selbst  und  ihren  Ante- 
cedentien  liegt,  welches  auf  dem  Wege  geschichtswissenschaft- 
licher Forschung  zu.  ergründen  ist.  Was  man  heute  in  der 
Politik  „Vereinfachung  der  Verhältnisse"  nennt,  war 
dem  früheren  lebensvollen  Mittelalter  Dalmatiens,  trotz  seiner 
so  innigen  Beziehungen  zum  byzantischen  Reiche,  noch  gänzlich 
fremd,  und  erst  im  15.  Jahrhunderte  wurde  es  unter  der  vene- 
tianischen    Herrschaft    in    diese   Richtung    gezogen.     Man    sieht 


571 

auch,     dass     du-      \nschauuni:sformen      unserer     modernen 
politischen     Dortrinäre     \  on      ..( Ynlralisalion  ."*      ..rnederalisinus" 

u.  igl.  ii»  Betreff  Je*  staatsrechtlichen  Verhältnisse  DeheeÜee'l 

und     seiner     Gemeinden     im    Mittelaller    hedculungslns    sind,     und 

dass,  \M'im  von  drin  YerMHeJfM  ier  Gemeinden  ister  einander 

He     Reit     ist.    ab     eigener   (.rsirlilspuurl     festgehalten     werden 

ninss.     Welcher     das     Krgcbniss    des   «resehichtswisscnschaftlichcn 

ssiMis    der    historischen    Aiteceieatiei    und    Momente   jenes 

\  nhallnisses    | 

Is    folgt     hieraus,     dass    die    Verhältnisse    von    Curzola   zu 

a  dalmatiniseheu  Srhwcsleriremeinden  auf  Grundlage  der 
aus  dem  AHerthume  überkommenen ,  während  der  Stürme  der 
Völkerwanderung  erhaltenen,  und  bei  allen  politischen  Verän- 
derungen und  Umgestaltungen  jener  Gegenden  bis  zum  15.  Jahr- 
hunderle Staatsrecht  lieh  nie  in  Frage  gezogenen  historischen 
Btflil  ister  len  Gcsichtspuncte  der  vollständigsten  Gleichberech- 
tigtng  hei  rächtet  werden  müssen.  Als  massgebendes  Princip 
erscheint  hierbei  die  im  Mittelalter  allen  dalmatinischen  Gemeinden 
ne  politische  Autonomie,  von  welcher  im  zweiten 
Abschnitte  die  Rede  sein  wird. 

In  den  Urkunden  des  Mittelalters  wird  Curzola  stets  „Ciui- 
tas  et  Insula"  genannt.  Ich  werde  ausserdem  noch  nachweisen, 

die  Ciuitas  und  Insula  zusammen  eine  einige  Gemeinde 
.iiiMiiai -hte,  welche  unter  oberster  Leitung  des  Conte  von  einer 
Obrigkeit  verwaltet  wurde;  dass  somit  der  staatsrechtliche  Unter- 
schied von  Stadt-  und  Landbewohnern  nur  von  geringer  Bedeutung 
war.  In  ihrer  staatsrechtlichen  Stellung  erscheint  daher  die  Ge- 
meinde der  (iesammtinsel  Curzola  als  Individuum.  Die  untergeord- 
neten Momente,  welche  in  dem  Begriffe  dieses  Individuums 
enthalten  sind,  müssen  bei  Betrachtung  des  dortigen  Gemeinde- 
wesens näher  erörtert  werden :  hier  aber  fassen  wir  vorläufig 
bloss  seine    äusseren  Verhältnisse  in's  Auge. 

Vermöge  des  l'rineips  der  politischen  Gleichberechtigung 
euer  autonomen  (Gemeinden  Dalmatiens  finden  wir  unter  ungari- 
Herrschaft  den  Betriff  der  Keichsunmittelbarkeit  ihrer  Aller 
begründet;  zur  Zeit  der  früheren  venetianischen  Oberherrlichkeit 
aber  ihnen  ebenfalls  einen  Grad  politischer  Selbstständigkeit  bei- 
gelegt, welchen  im  1").  Jahrhunderte  die  Signorie  nicht  mehr 
ArrhiT.  Jahrg.  1850.  I.  Bd.  III.  u.  IV.  Mft.  38 


572 

gewähren  zu  können  glaubte.  In  diesem  Verhältnisse  sind  eine 
Menge  Einrichtungen  des  mittelalterlichen  Staatsrechts  Dalmatiens 
gegründet,  welche  natürlich,  als  seit  der  Mitte  des  15.  Jahrhun- 
derts die  Selbstständigkeit  der  Gemeinden  mehr  und  mehr  herab- 
gestimmt wurde,  nur  einen  Theil  ihrer  ehemaligen  Bedeutung 
beibehielten.  In  dem  Gesammtbegriffe  des  Königreichs  Dalmatien 
erscheinen  die  Gemeinden  unter  einander  theils  durch  altherge- 
brachte und  historisch  gegebene  Rechtsverbindungen,  theils  durch 
Verträge  zu  einem  Ganzen  vereinigt.  Die  gegenseitigen  Beziehun- 
gen werden  dabei  durch  das  Institut  der  Gesandten  vermittelt, 
eine  Einrichtung,  welche  zur  Zeit,  als  die  Statuten  der  meisten 
Gemeinden  in  ihre  letzte  abgeschlossene  Form  gebracht  wurden, 
das  vorzüglichste  Moment  ihrer  früheren  Bedeutung  bereits  ein- 
gebüsst  hatte.  Glücklicherweise  standen  die  Statuten  von  Curzola 
nie  unter  einem  so  überwiegenden  Einflüsse  der  doctrinellen 
Rechtsanschauungsweise  jener  Zeiten,  dass  dadurch  ein  Verküm- 
mern ihrer  volksthümlichen  und  historischen  Bildungselemente 
veranlasst  worden  wäre;  und  auch  die  auffallend  kunstlose  und 
vernachlässigte  Form,  in  welcher  sie  uns  vorliegen,  hat  wenig- 
stens das  Gute,  dass  dem  Stoffe  von  Aussen  her  durch  zweck- 
widrige Bearbeitung  nicht  eine  unnatürliche  Gestaltung  gegeben 
wurde,  welche  unseren  Blick  in  das  mit  dem  Entwicklungsgange 
des  Rechtslebens  innig  zusammenhängende  Wesen  der  Einrich- 
tungen des  dortigen  Gemeindethums  trüben  könnte.  Diess  gilt, 
wie  im  Allgemeinen,  so  auch  in  Betreff  der  auf  das  Gesandten- 
wesen bezüglichen  Bestimmungen  des  Statutenbuches. 

Wir  müssen  uns  auf  den  Standpunct  der  aus  den  verschieden- 
artigsten Ursachen  und  Veranlassungen  hervorgegangenen  Strei- 
tigkeiten und  Zerwürfnisse  der  dalmatinischen  Städte-  und  Insel- 
gemeinden, wie  solche  seit  den  frühesten  Zeiten  des  Mittelalters 
sehr  häufig  waren ,  versetzen ,  um  die  Bedeutung  der  eben  ange- 
deuteten Verhältnisse  und  Einrichtungen  zu  begreifen.  Solche 
Veranlassungen  waren  meistens  Unbill  und  Frevel,  welche  die 
Mitglieder  verschiedener  Gemeinden  sich  unter  einander  zufügten. 
Die  Statuten  vonZara  stellen  diesen  Fall  am  bestimmtesten  heraus: 
Quodsi  alicui  Jadratino,  heisst  es,  *)  iniuria  aliqua  facta  fuerit  in 


l)  Statuta  Jadertina  Lib.  V.  cap.  11. 


onam  per  aliqurm  forensem  extra  Ciuitatem  Jadrae.  ipsc  riuis 
Jadratinus  iniurialus  pnssit  atque  valeat   l'artam   sibi  iniuriam   vin- 

8  tarn  in  einitale  Jadrae  quam  in  eins  districtn,  si  casus 
eidem  oecurreril  liberaliter  ulriseendi,   pctit  tarnen  prius  Iiabita  et 

ssa  lieentia  tihinnis  a  Domino  Comite  et  eius  Curia .  qui 
pro  tempore  luri-it  in  rrgimine  einitatis  Jadrae.  Aelmlieli  waren 
die  Verfügungen  «u  Zara  in  Itetrcfl'der  Fordei-nniren  gegtB  Fremde. 
1  isst  :   Cum   aliquis  Jadratinns  eoram  Domino  Comite  et  eius 

I  i  c—ifeiitir  de  aliquo  fofineeco,  ar  eontra  ipsum  ostendat 
se  aliquod  ins  habere,  volumus.  quod  I ><nn inus  Comes  cum  Curia 
sua,  si  qurstio  rsi  |  quinquairinta  libris  supra  ascendendo  mittat 
ntineium  suum  seu  ambaxatorem  suum  expensis  petentis  ad  Ciui- 
tatem, vel  ad  Comitem  seu  Rertorcs  ilüus  Cinitatis,  vnde  ille  fo- 
diriiur  anginem  habuisse.  seu  in  qua  suam  facit  continue 
»ein:  per  quem  Nuneium  querelae  seu  questionis  origo  et 
causa  amicabiliter  insinuetur,  et  etiam  comendetur,  quiRectores 
alieni^enae  cinitatis  si  rationem  plenam  de  conciue  suo  non  fecerint 
Jadratino,  tunc  Dominus  Comes  cum  sua  Curia  det  et  dare  teneatur 
represaleas ,  seu  pignera  ciui  suo  Jadratino  contra  illum  forensem 
et  eontra  quemeunque  alium  de  ciuitate  vel  loco  forinseci  antedicti 
auctoritate  maioris  Consilii  Jadratini.  Demum  si  aliqua  pignera 
postea  manualiter  capi  possunt.  siue  de  bonis  illius  forinseci,  siue 
de  bonis  alterius  personae  ciuitatis  eiusdem ,  ponantur  ipsa  pignera 
in  manibus  et  custodia  Camariorum  seu  Procuratorum  Communis 
Jadrae,  post  que  Xuncius  mittatur  expensis  petentis  cum  supra- 
dieto  processu  ad  Comitem  seu  Rectorem  forinseci  antedicti,  et 
notificetur  eisdem  ac  rogentur,  vt  suo  eonciui  Jadrensi  faciant  ius- 
titiae  complementum  ,  restituantnr  pignera  sie  ablata  atque  posita 
in  quardia  seu  custodia  antedieta.  alioquin  si  predicti  Comitem  et 

ores  non  curarent  predieta  exequi  quae  petuntur,  compareat 
Jadratinus  coram  Domino  Comite  et  Curia  Jadrensi,  de  quorum 
mandato  iurabit  ÜMN  veritatem  contra  forinsecum  antedictum,  quo 
iuramento  prestito ,  vt  est  dictum  ,  Dominus  Comes  et  Curia  man- 
dabit  satisfieri  Jadratino  de  omnibus  pigneribus  antedictis,  vel  si 
ipsa  pignera  non  sufficerent,  de  aliis  bonis  illorum  de  ciuitate  fo- 
rinned  antedicti  vsque  ad  safM'aetionem  eius,  quod  debetur,  ac 
damni  et  interesse  plenariain  et  condignam.  Verum  si  quaestio  fu- 
•rit  |  aninqnaginta  libris  infra  disrendendo  Dominus  Comes  et  Curia 

38  • 


574 

non  mittat  Nuncium  seu  Ambaxatorem  ad  Rectorem  Ciuitatis,  vnde 
fuerit  forinsecus  antedictus ;  sed  sufficiat  ipsos  preconem  Commu- 
nis cum  suis  litteris  destinasse  expensis  petentis,  quae  litterae  de- 
beant  continere  ea  omnia,  quae  Ambaxator  seu  Nuncius  pro  que- 
stione  maioris  summae  debebat  dicere  seu  proponere  oraculo  viuae 
vocis.  *) 

Es  schien  mir  zweckmässig  diese  Bestimmungen  aus  dem  Sta- 
tutenbuche von  Zara  anzuführen;  weil  im  Grunde  die  durch  selbe 
geregelten  Verhältnisse  in  allen  Gemeinden  Dalmatiens  im  Mittel- 
alter auf  die  nämliche  Weise  vorkamen;  nur  in  den  blühenderen 
Städtegemeinden ,  wie  z.  B.  in  Zara  die  darauf  bezüglichen  Ein- 
richtungen natürlich  mehr  entwickelt  waren ,  als  in  kleineren  Ge- 
meinden, wohin  auch  die  Inselgemeinde  Curzola  gerechnet  werden 
muss.  In  dieser  Hinsicht  erhalten  daher  die  Zustände  von  Curzola 
um  so  mehr  Aufklärung  durch  die  Statuten  von  Zara ,  da  unter  den 
Gemeinden ,  mit  denen  Zara  durch  seine  Gesandten  im  innigen  Ver- 
kehre stand  auch  Curzola  genannt  wird  a);  somit  Reciprocitätsver- 
hältnisse  angenommen  werden  können.  Neben  diesem  mehr  dem 
Bereiche  der  Privatverhältnisse  angehörigen  Verkehre  der  dalma- 
tinischen Gemeinden  unter  einander  durch  ihre  Gesandten  kom- 
men aber  auch  jene  Gesandschaften  in  Betracht ,  welche  durch 
die  Stellung  und  Verhältnisse,  so  wie  auch  durch  die  Streitigkei- 
ten der  Gemeinden  veranlasst  wurden.  Derlei  Gesandschaften  ge- 
hören jedoch  mehr  der  politischen,  als  der  Rechtsgeschichte  an, 
weshalb  ich  blos  im  Allgemeinen  auf  die  Statuten  von  Ragusa  hin- 
weise ;  wo  diesem  Gegenstande  schon  in  deren  erster  Sammlung 
von  1272  im  I.  Buche  eine  ganze  Reihe  von  Capiteln  (vom  49. 
angefangen),  gewidmet,  und  derselbe  nach  allen  Seiten  sehr  um- 
fassend ausgeführt  wird.  Im  Verlaufe  dieser  Beiträge  werde  ich 
meine  Erörterungen  hierauf  noch  zu  richten  Gelegenheit  haben. 

Von  dem  so  gewonnenen  Standpuncte  aus  erscheinen  zugleich 
die  auf  Begründung  einer  mehr  weniger  umfassenden  Rechts- 
gemeinschaft gerichteten  Verbindungen  einzelner  Gemeinden  unter 
einander  motivirt.  Es  handelte  sich  dabei  nicht  um  Feststellung 
eines  gemeinschaftlich  für  Alle  geltenden  Rechtssystems;  denn 


*)  Statuta  Jadertina  Lib.  IL  cap.  19. 
8)  Statuta  Jadertina  Lib.  I.  cap.  12, 


578 

durch  ein  solches  wäre  ja  die  legislative  Autonomie,  auf  welche  die 
dalmatinischen  Gemeinden  sehr  hohen  Werth  legten,  i"  ihrem  »'reim 
Wirke!  gehemmt  worden.    \ur  den   IM  lirdit  s/.erwürfnisscn  der 

Mitglieder  rereefciedtwet  toaeiiiel  hervorgehenden  Behwierig- 

keiten  sollt«»  abgeholfen  werden.  Dabei  wurde  das  Princip  der 
Keciproeitat  als  massgebend  betrachtet.  Als  Beispiel  möge  hier 
(apitulo  (»2  der  Statuten  von  Curzola  dienen  : 

Che  tal  regio*,  quäl  li  nostri  vicini  fanno,  tal  siamo  tenuti  far 
ä  quelT  istessi:  saluo  semprc  li  statuti  di  sopra  denotadi  a  tutte 
le  altrc  genti.  Et  s'intendi ,  che  li  vicini  nostri  siano  da  Sibinico 
tino  |  Curzola;  et  da  Curzola  ßno  Ragusa,  et  per  tutta  la  terra 
•  Uli  scmpre  li  palti  fatti  tri  noi,  et  altri,  et  quelli  de  Le- 
sin a,  de  Brill  et  questa  Isola. 

Es  erübrigt  noch  die  das  Gesandtenwesen  selbst  betreffenden 
Bestimmungen  der  Statuten  von  Curzola  in  Betracht  zu  ziehen. 
Diese  sind  sehr  wenige*,  und  leider  sind  wir  auch  nicht  im  Stande, 
IM  l'rkunden  deren  Inhalt  weitläufig  zu  erläutern.  Ich  lasse  sie 
tier  kurz  folgen: 

Reformation  um  Cap.  primus.  Ambasciatorum 
primus.  Item  quod  quieunque  vadit  in  seruitium  Communis 
modo,  vel  postea,  vadat  ad  expensas  Communis,  et  non  habeat 
aliud  de  salario;  et  quod  vnus  non  aggrauetur  plus,  quam  alius. 
II.  Ambasciatorum  seeundus  1426  die  18  mensis 
Decembris  emendata  per  Deputatos  per  Consilium 
seeundum  modum  infra.  Pro  quibus  expensis  habere  debeat 
(juilihet  Ambaseiator,  cui  accedere  contigerit,  vsque  ad  millia 
vnum  proeul  a  Curzola,  pro  expensis  victus  et  prouisione  ipsius 

»>nae  solid,  sexdecim  die  quolibet.  Qui  vero  accesserit,  et 
ire  contigorit  vltra  millia  vnum,  habere  debeat  die  quolibet  pro 
suis  expensis  victus,  et  prouisione  suae  personae,  vt  supra  solid. 
rigiftti  De  aliis  vero  expensis  in  itinere  ipsorum  Ambasciatorum, 
sieut  est  defamiliari.  equo  vel  barca,  et  aliis  similibus,  remaneat  in 
prouisione  Consilii. 

II.  Der  eigentümliche  CharacterderMunicipalrechtellalmaliens 
und  seiner  Gemeinden  im  Mittelalter  wird  aueh  dureh  die  Art  und 
Weise  bestimmt,  wie  nicht  Moss  die  Angehörigen  fremder  Staaten, 
sondern  sogar  die  Mitglieder  anderer  dalmatinischer  Gemeinden, 
—  wenn  nicht  etwa  verlragsmäesig  etwas  Anderes  festgesetzt  war  — 


576 

überall  rechtlich  als  Fremde  angesehen  und  behandelt  wur- 
den, somit  den  Einheimischen  gegenüber  einer  Menge  Beschrän- 
kungen unterworfen  waren.  Ein  vollständiges  Bild  dieses  Verhält- 
nisses ergibt  sich  aus  der  Zusammenstellung  der  hierher  gehörigen 
Bestimmungen,  welche  in  den  verschiedenen  Statuten  vorkommen. 
Die  der  Statuten  von  Curzola  mögen  vorläufig  als  erster  Beitrag 
hierzu  gelten. 

Aus  dem  Statutenbuche  unserer  Insel  ergibt  sich,  dass  der 
Handelsverkehr  selbst  aus  entlegeneren  Gegenden  in  ziemlicher 
Anzahl  Fremde  dorthin  geführet  habe.  In  Betreff  ihrer  Streitig- 
keiten genossen  sie  einige  Begünstigungen.  So  verfügt  Statut 
Cap.  35.  Che  se  li  viandanti,  li  quali  sono  in  procinto  del  viaggio 
forastieri,  contra  li  homini  dell'  Isola  hauranno  voluto  placitar  de 
alcuna  ragion  V  istesso  giorno  contratta,  T  homo  dell'  Isola  sia 
tenuto  subito  senz1  alcun  termene  responder  ä  se;  Et  se  quel 
forestiero  prolongasse  1'  indusio  neir  Isola,  responda  ä  se  fino  a 
dui  giorni-,  Et  si  come  V  homo  dell'  Isola  e  tenuto  respondere  a 
forestieri;  cosi  et  li  forestieri  siano  tenuti  far  ragion  a  quelli  sotto 
T  istesso  termene  et  titolo.  Reform.  Cap.  168.  (Aus  einem 
Statute  der  Insel  vom  18.  Februar  1432  venetian.  Zeitrechnung.) 
Item:  Quod  quicumque  tarn  ciuium  Curzulae,  quam  forensium 
vocatus  fuerit  coram  Judicio  Curzulae  responsurus  petitioni 
cuiuscumque  forensis,  in  Insula  non  habitantis, 
petentis  habere  quantitatem  quamcunque  pecuniae,  mercimoniae, 
vel  bonorum  aliorum  quorumcunque  mobilium  vigore  mutui,  aut 
trafici,  vel  compagniae,  vel  ex  pretio  venditionis  sibi  factae,  aut 
vigore  restitutionis  sibi  debendae  de  re  sibi  data  ad  seruandum, 
vel  simlia:  tunc  dictus  vocatus  coram  ipso  Regimine  teneatur 
statim  absque  termini  dilatione  summarie  respondere ,  non  obstanti- 
bus  feriis,  vel  obstaculis  aliis  dilatoriis  quibuscumque,  quae  in  his 
casibus  decreuimus  locum  non  habere,  et  rationes  trafici,  seu 
compagniae  monstrare,  et  calculum  rationis  ponere.  Et  Regimen 
teneatur  vinculo  iuramenti  super  his  summarie  procedere  contra 
debitorem  ad  sententiam,  quam  reus  sententiatus ,  nisi  primo 
integre  satisfecerit  creditori,  appellare  non  possit,  nee  eius  appel- 
latio  admitti.  Sed  facta  satisfactione  integra  creditori  de  contentis 
in  sententia,  ipsa  tunc  appellatio  dicti  appellantis  per  Regimen 
debeat  reeipi  et  admitti,  cum  praefixione  idonei  termini  ad  prose- 


57« 

quendnin.  1  t  eOffüM  p«'i*  regimen  creditor  ad  dandum  statim 
iidiMiissorrs  idoneos  ad  liltitum  appellantis  de  stando  et  parendo 
iuri  in  prosecutionc  et  euentu  litis  ipsius  gententiae  appellanti; 
aut  ad  deponendum  immediato  qnantitalein  ipsam  ftllieptlB  p«n<s 
Camrrarium  Communis  per  cum  tum*  scruandam  mandato  Ragt* 
minis  .  vsqne  ad  ipsius  litis  tenninationem.  \A  quod  supra  dictum 
«st  in  i.niMiMin  Ion -nsimn.  II  similo  dirimus  seruandum  contra  ipsos 
forenscs  vorandos  in  Judirio  per  quoscumque  nostrates.  Doch 
mtcrlagcn  die  Fremden  überhaupt  auf  Curzola  nicht  geringen 
Beschränkungen. 

Ich   theilc  diese  Beschränkungen  in  zwei  Classen:  1.  dieje- 
nigen,   welche   den   Handelsverkehr  betrafen ;    und  2.  allgemeine 
H  Thtsln'schränkungen. 
1.   Zu    den   Beschränkungen    der   Fremden  in    Betreff  des  Han- 
dels auf  Curzola  gehört: 

a.)  Das  Verbot  des  Sclavenhandels.  Der  Sclaven- 
handel  wurde  1397  auf  Curzola  überhaupt  verboten.  Es  heisst 
Reform.  Cap.  36.  Item  eodem  millesimo  Indict.  et  die  XI.  Xo- 
uerobris:  in  pleno  et  generali  Consilio  Ciuitatis  et  Insulae  Curzulae, 
in  quo  fuerunt  Consiliarii  XLVIII  eorum  nemine  discordante  captum 
fnit  Ouod  aliquis  Curzulanus  aliquo  modo  non  possit  emere  aliquant 
seruam,  vel  seruum,  poena  ducatorum  quinquaginta;  saluo  pro 
•  no,  nee  possit  esse  interpres,  nee  aliquam  ducat  in  Ciuitatem 
per  illos  de  Xarento.  Et  si  aliquis  duceret  aliquam  Christianam, 
quae  probaretur  fore  Christiana,  liberetur  per  Commune  Curzulae, 
et  i 1 1 e ,  qui  duceret  eam,  perdat.  Im  Jahre  1418  wurde  dieses 
Statut  verschärft,  laut  Reform.  Caput  141.  Item  in  eodem 
>lil!»simo  et  Indictione,  die  vero  IX  mensis  Maii  Captum,  obten- 
tnrii  et  tinnatum  fuit :  Onod  amodo  in  antea  si  aliquis  homo  cuius- 
eunque  generis,  gradus,  sexus  et  conditionis.  tarn  Curzulanus, 
quam  forensis  habitator  Curzulae  faceret  niercantias  seruarum 
quocumque  modo  vel  ingenio,  vel  esset  miscita:  aut  interpres, 
vel  seriptor  litterarum  dirtorum  seruorum  seu  seruarum,  vel  dator 
ligilli  Communis  (nr/nlae;  et  si  aliquis  inuentus  fuerit  contra- 
r  huius  rei.  et  inaentue  et  aecusatus  fuerit  et  prohatum  ad 
ininns  per  duos  idoneos  testes,  vel  per  publicam  famam  erit 
manifestum,  quilihet  teneatnr  soluere  irremissionahiliter  ducatos 
centum   auri.   quorum  duae  partes  sint  et  esse  deheant  Communis 


578 

Curzulae,  et  reliqua,  videlicet  tertia  pars  sit  et  esse  debeat 
accusatori  huius  criminis.  Et  istam  partem  seu  reformationem 
volumus   a  modo  in  antea  pro  praeciso  Statuto  semper  habere :  et 

si  aliquis  non  haberet  vnde  soluere  manus Et  hoc  Statutum 

obtentum  et  firmatum  fuit  per  ballotas  LVIII,  contrariae  vero  III. 

In  dieser  Hinsicht  verfügt  nun  Reform.  Cap.  142  (11.  Mai 
1418):  Quod  omnes  et  singuli  Catalani  et  etiam  Siciliani,  qui 
venirent  ad  hanc  Ciuitatem  specialiter  pro  facto  emendi  seruorum ; 
nullatenus  possint  hie  in  Cjuitate  Curzulae,  et  nee  in  Insula  mo- 
rari,  nisi  quodsivoluerint  emerepanem  velvinum,  aut  aliquid  pro 
ipso  victu,  possint  hie  aliqualiter ,  saltem  per  vnum  diem  stare 
ad  plus,  aliter  quod  statim  exoellantur  cum  ipsorum  vereeundia  et 
graui  damno.  Captum  per  ballotas  LXVI.  contrarie  I. 

b.)  Beschränkungen  in  Betreff  des  aut'Curzola  sehr  wichtigen 
Holzhandels.  Darüber  sind  in  den  Statuten  folgende  Bestim- 
mungen : 

Statut.  Cap.  110.  Che  s' aleun  forestiero  volesse  tagüar 
aleun  legname  grosso ,  atto  äfabricar,  nelP  Isola,  il  Reggimento 
non  possi  far  gratia  senza  pieno  Conseglio,  sotto  pena  de  perperi 
diese  a  cadauno  de  Giudici ,  et  se  fosse  el  Vicario  incorra  Y  istessa 
pena:  Ma  se  aleuno  volesse  comprar,  il  Reggimento  con  li  Con- 
seglieri,  li  quali  seranno  nella  Cittä,  possi  vendere,  et  dar  la 
licenza  vendendo  etc.  Cap.  112.  Che  s1  aleuno  tagliasse  aleun 
legname  atto  ä  fabricar,  ouero  menudo,  et  caricasse  aleun  nauilio, 
ouerö  barca ,  il  patron  paghi  al  Commun  perperi  vinticinque ,  et 
cadauno  delli  marinari  perperi  dui,  se  tagliasse  senza  licenza,  et 
se  intenda  de  forestieri ,  et  perda  il  suo  cargo  ,  et  quello ,  il  quäle 
hauera  aecusado  habbi  la  terza  parte  del  bando.  Reform. 
Cap.  63.  (1403, 14.  Nouembrisin  pleno  et  generali  Consilio  Ciuitatis 
et  Insulae  Curzula,  in  quo  fuerunt  Consiliarii  LIIH  eorum  nemine 
discordante  captum  fiut).  Quod  nullus  forensis  non  habitator  Cur- 
zulae audeat  ineidere  tedas  vel  lignamina  in  Insula  poena  perperi 
XXV  applicandorum  pro  medietate  Communi,  et  alia  parte  aecu-r 
santi.  Et  si  quis  Curzulanus  ineideret  cum  ipsis,  aut  in  iis  fuerit 
partieeps,  aut  consentiens,  aut  dederit  auxilium,  consilium  vel 
fauorem,  soluat  dietam  poenam ,  nisi  ineiderit  et  extraxerit  cum 
licentia  Regiminis ,  aut  datiariorum  ipsum  lignamen ,  seeundum 
formam  reformationis  de  datio  lignaminum;    excepta  tauten   teda, 


579 

MM  modo  aliqun  per  aliquos  e\trahi  non  possil  de  Insula  in 
poena  praedicta.  <\ip.  9tf.  (  I  * < » ;  22.  .lanuarii  in  pl«M  et  generali 
CaafUio  Ciaita tis  et  Insnlae  Cui-Äula«,  in  quo  fnerunl  Consiliarii 
IA  pro  maiori  parte  eaphim  est.)  Ouod  unusquisqur  Insulanus 
possil  aocipeiv  manarias  «I  /.cligam  quibuslibct  fnrrnsibus  li-iia- 
inina  ineidentibus  super  Insulaiu  sin«'  sigilln  llcgiminis.  Cap.  199. 
(1452    \  «  isammlmii:    des    grossen  Haitis   v.  29.  Juni.)    Quod  lieeal 

eaüibel  foreati  volenti  Ugaaatiaareoipere,  quameunque  quantita- 

tem  vnluerit  in  llahina  et  vbilibet  per  Insulam  sine  poena  et  bando, 
dmnmodn  soluerit  Datiariis.  qui  pro  tempore  fucrint,  pro  qualibet 
barca  peftatarae  centum  lastariaraai  sive  modiorum  salis  ducatum 
vnum.  I.i  n  inaioi  11  aut  minoris  fucrit  portaturae  teneatur  soluere 
pro  rata  seeundum  extimat  ionein  iiendam.  Et  hoc  intelligatur  de 
lignaininibus  idoneis  pro  edificio  extrahendis  extra  Insulam.  De 
lignaininibus  vero  siccis  non  valentibus,  nisi  ad  ignem,  excepta 
tarnen  lat-ila.  quae  non  intelligatur  in  hoc  datio :  soluere  teneatur 
tortiisis  portans  dimidium  Ducatum  pro  barca  qualibet,  vt  supra. 
Et  liaec  pars  duret  per  vnum  annum,  ineipiendo  a  die,  quo  deli- 
lxratum  fuerit  incantum;  et  vltra  vsquequo  dieta  pars  non  reuoca- 
bitur  per  Consilium.  Et  quilibet  forensis,  vt  supra,  volens  reeipere 
de  dicto  lignamine,  teneatur  primo  reeipere  cum  bulettino  licen- 
tiam  ineidendi  a  dictis  Datiariis  pro  tempore  futuro.  Et  si  secus 
fecerit.  cadat  contrafaciens  semper  ad  poenani  contrabandi  seeun- 
dum  fnrmulam  Statuti  Curzulae  de  fraudatione Datii  etc.  Cap.  200. 
It»  in  in  eodem  Consilio  captum  fuit,  quod  a  modo  in  antea  vllus 
forensis  non  habilans  Curzulam  modo  aliquo  non  valeat ,  nee  possit 
ineidere,  nee  exportare  lignamina,  vel  aliquod  genus  lignaminis  de 
laaala  Genaht  .  .  .  districtualis  absque  expressa  licentia  Generalis 
Consilii  Cur/.olae  poena  perperorum  25  pro  quolibet  patrono  bar- 
<  ha.'  et  marinariis  vice  qualibet,  et  poena  perdendi  barcam,  et 
bona,  quae  in  illis  portauerint.  Et  si  aliquis  Curzulensis  reperiretur 
consensisse  vel  dedisse  iis  opus,  consilium,  auxilium  vel  fauorem, 
eaial  itatiai  ad  peeaaa  aacatorm  50  pro  medietate  aecusatori 
H  alia  Coininnni.  \.\  r. minien .  qui  pro  tempore  fuerit,  teneatur 
\ineulo  juramenti  in  prineipio  sui  Rcgiminis  ordinäre  et  constitu« tc 
in  quolibet  rasali  quatuor  nfTiciales,  qui  habeant  custodiam  in 
■Ml  cum  auetorilate  aeeusandi.  capiendi.  conducendi  et 
ronduci  faciendi  delinquentes .    et  habeant  eorum  partem. 


580 

Hierher  gehören  auch  die  Einrichtungen ;  welche  getroffen 
waren,  um  die  Insel  gegen  gewaltsame  Uehertretungen  dieser 
oder  ähnlicher  Verfügungen,  oder  auch  gegen  die  Angriffe  der 
Fremden  überhaupt  zu  vertheidigen.  Statut.  Cap.  68,  hat 
in  dieser  Hinsicht:  Che  s'  alcun  Curzolano  defendendo  se,  6  le 
sue  hestie,  ö  le  sue  cose,  6  li  suoi  compagni  in  robe,  6  in  persona 
contra  alcun  forestiero  che  vien  nell' Isola  per  pigliar  per  forza*, 
et  el  detto  nostro  Isolan  defendendo  come  di  sopra  hauera  amazzato 
quello:  per  nissun  modo  deua  esser  punido  detto  nostro  cittadin 
o  Isolano  con  alcuna  pena.  Et  se  deue  intender,  s'  il  detto  danno 
e  di  mazor  valor  de  grossi  sei.  —  Laut  Reform.  Cap.  48  wurde 
ferner  in  der  Generalversammlung  des  grossen  Rathes  am  8.  Juli 
1444  bestimmt:  Quod  vnumquodque  Regimen,  quod  nunc  est, 
vel  quod  pro  tempore  erit,  mittat  vnam  barcam  armatam  ad  cus- 
todiendam  insulam  vna  vice  in  mense,  quocunque  videbitur 
Regimini. 
2.  Zu    den    allgemeinen    Rechtsbeschränkungen    der 

Fremden  auf  Curzola  gehört : 

a.)  Laut  Statut.  Cap.  37  wurde  kein  Fremder  gegen 
einen  Eingebornen  als   Zeuge  zugelassen. 

&.)  Reform.  Cap.  102  verfügt  nach  einem  Beschlüsse  des 
grossen  Rathes  vom  11.  October  1407:  Quod  aliquis  forensis 
non  habitans  in  Curzula  non  possit,  nee  valeat  aliquo  modo  pos- 
sidere,  nee  vsufruetuare  aliquam  possessionem  in  Curzula,  transacto 
vno  anno  proximo  futuro  \  et  vnusquisque  habens  possessionem  in 
Curzula  habeat  terminum  vnius  anni  ad  extrahendum  denarios  suos, 
aliter  elapso  dicto  termino  ipsae  possessiones  deueniant  in  Com- 
mune-, nisi  essent  possessiones  dotales;  aliter  quod  a  modo  in 
antea  vllus  non  habitans  in  Curzula  possit  emere  aliquam  posses- 
sionem in  Curzula. 

c.)  Vermöge  Beschlusses  des  grossen  Rathes  vom  20.  De- 
cember  1414  Reform.  Cap.  112:  Quod  a  modo  in  antea  aliquis 
forensis  non  habitans  aliquo  quaesito  colore  non  possit  esse  tutor, 
nee  gubernator  alieuius  personae  in  Curzula,  in  bonis  Curzu- 
lensium. 

d)  Reform.  Cap.  128  enthält  den  Beschluss  des  grossen 
Rathes  vom  25.  August  1412:  Quod  aliquis  forensis  non  possit 
pascere  Blatam,  neque  in  Gay  ante  ciuitatem.   nee  in  Lumbarda. 


581 

MC  in  Rascan  sine  vnluntatt*  Consilii  poena  soluendi  duraluiu 
vnuiii  pro  quolibet  equo.  Alibi  possit  cum  voluntate  Regiminis  : 
aliter  non. 

Zu  beierkm  ist  endlich  in  Bitrtf  der  Venetianer,  dass  sie 
14*21)  das  Recht  der  Civität  auf  Curznla  erhielten.  Laut  Reform. 
Cap.  192  beschloss  in  dem  genannten  Jahre  am  17.  August  der 
grotM  llath  :  Quod  omnes  Veneti  et  Venetiis  habitantes  tractentur 
in  Turxula  pro  Curzulense  in  omnibus,  sicut  Curzulani  tractantur 
Ycnetiis,  non  obstante  si  qua  pars  reperiretur  in  contrarium 
loquens. 

(Schluss  folgt.) 


IX. 

Frankische  Studien. 


Herausgegeben 


■>i\    C.   HÖH  er. 


\  orbemerkuiig. 

Obwohl  es  vielleicht  im  ersten  Augenblicke  sonderbar  erscheinen 
mochte,  fränkische  Studien  dem  Archive  für  österreichi- 
sche (■esehichtsqucllcn  einverleibt  zusehen,  so  durfte  es  doch, 
um  den  inneren  Zusammenhang'  Oesterreichs  mit  Franken 
nachzuweisen,  kaum  nothwendig  sein,  an  die  Besitzungen  zu  erin- 
nern, welche  so  lange  Zeit  die  Fürstbischöfe  von  Bamberg  in 
Kärnthen ,  die  Markgrafen  von  Brandenburg  (Burggrafen  von 
Nürnberg),  in  Oesterreich  inne  hatten,  oder  auf  die  eigenthümliche 
Verzweigung  so  mancher  deutscher  Dynasten  in  beiden  vorgenann- 
ten Ländern  hinzuweisen.  Gilt  das  letztere  vorzüglich  von  den 
alten  und  hochberühmten  M  er  an  er  n,  so  wird  man  noch  viel  weni- 
ger vergessen,  dass  auch  die  Babenberger  fränkischen  Ur- 
sprungs waren ,  die  0  r  t  e  n  b  u  r  g  e  r  als  ehemalige  Herzoge  von 
Kärnthen  und  in  ihrer  Verbindung  mit  den  Hohen  zollern 
gleichfalls  in  den  Bereich  dieser  fränkisch-Österreichi- 
1 1  hen   Studien  fallen. 

Damit  ist  aber  nicht  blos  dargethan,  dass  ein  Archiv  für 
österreichische  Geschichtsquellen  fränkische  Studien  nicht  aus- 
sei» Hesse,  sondern  selbst  auch  im  Allgemeinen  der  Umkreis  be- 
zeichnet, auf  welchen  sich  diese  Forschungen  beziehen.  Doch 
werden  ,  wenn  es  vergönnt  ist,  die  Reichssachen  in  ihrer  Beziehung 
zu  Franken  und  den  habsburgischen  Kaisern  gleichfalls 
in  denselben  gezogen  werden. 

Wien,  24.  April  1850. 

Der  Verfasser. 


587 


Die  ältesten  Urkunden  des  Bamberger  Archive» 

über 

das  Emporkommet  der  Uurggrafen  von  Nürnberg, 

hohenzollerschen  Stammes. 

Kaum  möchte  es  ein  Land  geben,  welches  als  Wiege  fürstlicher 
Gfotchlftchter  einen  grösseren  Ruhin  erlangte,  als  Schwaben, 
w.  Iches  Oesterreich  und  Bayern,  Franken,  Brandenburg,  Baden, 
Hannover.  Braunschweig  und  England ,  Sicilien,  Jerusalem,  wie 
das  deutsche  Reich,  Böhmen  und  Ungarn  mit  Fürsten  aus  seinem 
Schonsse  versah,  da  Weifen  und  Hohen  staufen,  die  das 
Abendland  mit  ihren  Kämpfen  erfüllt,  Habsburger  und  Hohen- 
zollern,  die  so  oft  wetteifernd  sich  um  die  erste  Krone  der 
Christenheit  beworben,  die  früh  erloschenen  Zähringer  ,  wie  die 
nunmehrigen  Könige  von  Würtemberg,  die  Markgrafen  und 
Grossherzoge  von  Baden  der  schwäbischen  Erde  entsprossen  sind. 
Im  i  so  grossem  Vorzuge  vor  andern  deutschen  Ländern  war 
e«  denn  nur  eine  billige  Ausgleichung  der  Geschicke,  wenn 
Schwaben,  nachdem  es  1268  sein  Herzogthum  verloren,  indem 
unaufhörlichen  Streite  kleiner  Rciehsstände  zum  Tummelplatze 
aller  möglichen  Fehden  herabsank,  in  seiner  Geschichte  gleichsam 
im  Kleinen  wieder  gab,  was  das  gesammte  Reich  im  Grossen  war. 
Aber  seihst  in  dem  Momente,  als  es  unter  der  Last  eigener  Grösse 
zusammensank,  hatte  es  noch  Kraft  ::•  m«g,  Franken  jenen  Stamm 
von  Grafen  und  Finten  H  »■eben,  der  zwar  nicht,  wie  die  Habs- 
burger in  Oesterreich,  das  Herzog! hum  wieder  herstellen  konnte, 
aber  doch  allmälig  in  Mitte  zweier  Fiirstbisthümer  und  einer  Un- 
zahl von  Grafen  und  Herren,  Klöstern  und  Reichsstädten  von 
Nürnberg  aus  und  als  kaiserliche  Burggrafen  das  Centrum  viel- 
t  politischer  Vereinigung  wurde  —  die  Hohenzollern. 
Archiv.  Jahrg.  1850.  I.  Bd.  III.  u.  IV.  Heft.  30 


588 

Es  ist  liier  freilich  nicht  der  Ort,  der  Mittel  zu  gedenken,  durch 
welche  es  diesen  mit  grosser  Consequenz  und  anerkennungswerther 
Berechnung  vorwärts  schreitenden  Fürsten  gelang,  sich  in  Franken 
früh  eine  Herrschaft  zu  bereiten ,  grösser  als  die ,  welche  sie  in 
ihrer  Heimat  hesassen.  Theils  ist  dieses  bereits  in  dem  Commentar 
zu  Ludwig  von  Eyb's  Denkwürdigkeiten  geschehen,  theils  bietet 
darüber  das  nachfolgende  älteste  Ankunftsbuch  der  Burg-  und 
Markgrafen  noch  interessante  Seiten  dar.  Wohl  aber  wird  noch 
Vieles  geschehen  müssen,  um  das  erste  Auftreten  der  Hohenzollern, 
ihre  politische  Stellung  in  der  Zeit,  als  das  h  ohenstaufisch  e 
Kaiserhaus  durch  seine  Kämpfe  um  Allgewalt  unterging,  im 
benachbarten  Bayern  die  Witteisbacher  mit  Mühe  sich  auf 
dem  erst  vor  Kurzem  erlangten  herzoglichen  Throne  von  Bayern 
erhielten,  in  Oesterreich  die  Babenberger  erloschen,  ihre 
Pläne  und  bald  vorsichtiges,  bald  kühneres  Auftreten  klar  zu  machen. 
Dazu  sollen  denn  nun  die  nachfolgenden  Urkunden,  einige,  wie 
sich  der  Verfasser  schmeichelt,  für  den  Forscher  hohenzollerischer 
als  auch  deutscher  Geschichte  im  Allgemeinen  nicht  unwillkommene 
Beiträge  liefern. 

Zu  einer  der  wichtigsten,  dem  Briefe  des  Grafen  Friedrich  von 
Zollern  an  K.  Friedrich  II.  habe  ich  den  Commentar  bereits  in  den 
Bulletins  der  königlich-bayrischen  Akademie  der  Wissenschaften  ge- 
liefert. Sie  folgt  hier,  nicht  bloss  weil  sie  selbst  zu  dem  erwähnten 
Zwecke  besonders  dienlich  ist ,  sondern  auch  weil  sie  über  eine 
der  dunkelsten  Partien  der  deutschen  Geschichte  im  XIII.  Jahr- 
hundert Aufschluss  giebt,  die  Empörung  und  den  Sturz 
K.  Heinrichs  VII.,  in  dessen  Schicksal  bekanntlich  eine  Baben- 
bergerin  verwickelt  wurde,  Margaretha  von  Oesterreich,  erst 
des  unglücklichen  Hohenstaufen,  dann  K.  Ottokar's  unglückliche 
Gattin.  (Urk.  n.  IV.) 

Insbesondere  aber  dürfte  alles  interessiren,  was  auf  eine 
Verbindung  der  Hohenzollern  mit  den  als  Pfalzgrafen  von  Bayern, 
ja  selbst  als  Herzogen  von  Kärnthen  hochberühmten,  mäch- 
tigen und  angesehenen  Ortenburgern  hinweiset.  Während 
nämlich  bisher  in  diesen  frühen  Zeiten  meist  nur  auf  das  Ver- 
hältniss  der  Burggrafen  zu  den  Herzogen  von  Meran  und  den 
zu  ihrem  Kreise  gehörigen  fränkischen  Herreu,  den  Truen- 
dingen,   Orlamünde    etc.   hingeblickt   wird,   zeigt  sich,  dass  die 


589 

llohrnzullern    irl.irlr/.ntiir    auch     gfegen     den     Süden     sehr    thftig 
;.    worüber  der  Inhalt   «Irr  nachfolgenden  l  rkunden    nach  bei- 
den   Stilen     hin.     \ ul'stlil iisst'   «rewährl.      Leider   hin    ieli    nicht   im 
Stande    die    von    llu^chberg    in     der    Geschichte    der   Grafen  von 

Ortenherg  angeführte  Urkilde  guu  mit  snt  heilen,  aber  auch   so 

wir    ich    ik    besitze,   wird    sie   mit    i\rv   ans    dein    lih.  privil.  eccle- 

siae   Bipberg,  mittet  heilten,  unerwartete  Aufschlüsse  gewähren. 

llenriens  lioinanorum  Ke\.  Bilcetus  noster  consanguineus, 
comes    lleniieus    de    Ortenburgg. 

Concedit  illi  omnia  fossata  auri  et  argenti  sive  cujuscunque 
metalli.   quae  in  terra  e(  in  honis  suis  inveniri  poterant,   „que  ad 

i  iiiijurinmex  antiquo  jure  approbalo  pertinere  dignoscuntur", 
eidem  nee  neu  tiliis  suis  in  perpetuuin. 

Testes  qui  inlerfuerunt :  Svfritus  venerabilis  Ratisponensis 
ejiis,  ,»|mis.  OUo  ülustris  du\  Meranie,  Rupertus  comes  de  Castello, 
Landgravius  de  Leuchtenberg  (Luchenberg).  Conradus  Burg- 
gravius  de  Nurmberg,  Comes  llcinricus  de  Graiffenbach, 
fratres  de  Gumhclach ,  Fridericus  de  Solburch ,  Rindemule, 
l  Iriens  de  Konigstein,  Conradus  de  Stopha  et  alii  quam  plures. 
Dat.  ap.  Xurmberg  XV.  cal.  Jul.  MCCXXIX. 

Die  Urkunde,  welche  den  Monum.  Zolleranis,  wie  den  Regesten 
Böhmers  fehlt,  beweist  nämlich  mehr,  als  aus  dem  oberflächli- 
chen Anblicke  hervorgeht. 

Sie  ist  im  Sommer  1229  vonK.  Heinrich  VII.  ausgestellt,  d.  h. 
zu  der  Zeit,  als  dieser,  wie  er  selbst  sagt1),  cum  triumpho  de 
Bawaria  zurückkehrte.  Kr  halle  den  früheren  Reichsverweser, 
seinen  eigenen  Vormund,  Herzog  Ludwig  von  Bayern -Pfalz, 
«reicher  kurz  darauf  durch  merkwürdigen  Meuchelmord  fiel,  besiegt, 
versammelte  jetzt  zu  Nürnberg  seine  Getreuen,  den  fränkischen 
Adel  um  sich  und  ertheilte  wohl  dem,  der  sich  in  der  Fehde  gegen 
Bayern  am  meisten  ausgezeichnet,  dem  Ortenburger,  die  grössten 
königlichen  Gnaden. 


')  Reversi  de  Bawaria  cum  triumpho  hei  Böhmer,  Regesta  imperii.  S.  233. 
Böhmer  entscheidet  sich  n.  195  för  die  Leseart  Metingen.  Da  aber  nun 
Heinrich's  Aufenthalt  in  Franken  nachgewiesen  ist,  dürfte  vielleicht  die 
Leseart  Oettingen  für  Heinrichs  Aufenthalt  am  3.  Juni  1229  in  Kraft 
bleiben. 

39* 


590 

Ich  kann  mich  täuschen;  doch  meine  ich,  es  sei  von  besonderer 
Wichtigkeit  dass  gerade  damals  Burggraf  Conrad  genannt 
wird,  wie  etwas  später  (1244)  ein  anderer  Hohenzoller  auf  Sei- 
ten eines  andern  Feindes  des  Hauses  Witteisbach ,  Conrad' s  des 
letzten  Grafen  von  Wasserburg  erscheint *).-  Soll  das  zufällig  sein? 

Nach  diesem  möchte  ich  schliessen,  dass  die  Mittheilung  der 
nachfolgenden  Urkunden ,  obgleich  meistens  nur  einem  Copialbuche 
aus  dem  Ende  des  XIII.  Jahrhunderts  entnommen,  eine  freundliche 
Aufnahme  finden  dürfte,  ihr  Inhalt  nicht  bloss  für  den  Forscher 
allein  von  Wichtigkeit  sei. 

I.    1163. 

In  nomine  sanete  et  individue  trinitatis.  Eherhardus  II.  Baben- 
bergensis  ecclesieEpiscopus.  Notum  sit  omnibus  Christi  fidelibus  tarn 
futuris  quam  presentibus  qualiter  Fridericus  dux  filius  Regis  Chun- 
radi  beate  memorie  consensu  et  auetoritate  domini  Friderici  Roma- 
norum Imperatoris  invictissimi  pro  nostra  petitione  et  anime  (sie) 
patris  sui  cujus  ossain  ecclesia  nostra  requieseunt,  remedio  tradidit 
nobis  et  nostre  Babenbergensi  ecclesie  quinque  feminas  sue  pro- 
prietatis  Diemuce.  Mahthildam.  Gerdrudam.  Obiliam.  filias  Eber- 
hardi  nigri  de  burgo  Nurenbergensi  cum  tribus  filiis  unius  earum 
diemuce  videlicet  Rudegero.  Cunrado.  Burchardo.  ita  ut  in  quaeun- 
que  conditioue  eas  cum  sua  posteritate  habere  vellemus.  in  ea 
permanerent.  Nos  igitur  eas  et  omnem  earum  successionem 
ad  ecclesiam  Babenbergensem  legitime  pertinentem  ab  omni  jure 
censuali  et  beneficiario  eximentes.  honestioris  famiiie  nostre  jus 
eis  dedimus  et  hoc  eis  presentis  scripti  attestatione  et  sigilli  nostri 
auetoritate  corroborari  precipimus.ut  sit  eis  memoriale  perpetuum. 
preeipientes  et  sub  anathematis  interdicto  prohibentes ,  ut  nullus 
eas  vel  earum  legitimos  successores  infestare  vel  inbeneficiare  aut 
quolibet  modo  angariando  ab  ecclesia  alienare  presumat.  Si  quis 
autem  ausu  temerario  hujus  preeepti  violator  extiterit.  indignatio- 
nem  dei  omnipotentis  et  apostolorum  Petri  et  Pauli  sanetique  Geo- 
rii  martyris  ineurrat.  ab  ipso  qui  reddet  unieuique  seeundum  ope- 
ra  sua  in  die  tremendi  iudicii  corripiendus.  Testes  prefate  traditio- 
nis  sunt  hi  canonici  de  domo  saneti  Petri  et  Sancti  Georii.  Eber- 
hardus  prepositus  ecclesie  Sancti  Jacobi.  Goteboldus  archipresby- 


1)  ürkund.  n.  VI. 


591 

fer.   Rurcliardiis   erllcrarius-.  Ilrrinannus    de  l  rafia.  et    herimannmi 

il,    Willebalneetorf«   Liberi  tere  Etapote  ewei  «le  Abenberch  et 

Cunradus  lilius  mhis.   ('  li  u  I  railns   prH'ccI  us  \  u  r  <•  n  h  v  rgc  n- 

.  Gerbard«!  cexnei  da  Bertbeim.  Adelbertaa  <•(  Friderieni  de 
Trulioniiinj..  11.  Tbieme  de  Gnndelvingen.  Segebote  e1  WHegowe 
de  \i  »ren.de  Brajnberc.  Regen  oldne  de  Ripbenberc.  Ydal- 

ri.us   de  Wiecbenrelt.    Vdalrims  Walpoto.   »•!  Pridericu«  tratet 
Miuv  Ott«  ie  Nyeetea  et  Otio  deLoteabacb.  YdalrirusdcCIialwen- 

Bmn  etEberbardm  <!<■  Geewiaeeteine.  Wolfrnmmus  de  Schal- 
ebeabeaea,  da  erdtne  ejeoejee  miniateriaJinm.  Gnndelohis  de  Bn- 
deladi  lobni  de  Memeletorf.  Bbarbardm  de  Tnnderelt.  Her- 

nian  da  Stein.  Amoldna  de  Reteabnrc.  Narewardne  de  Willehal- 
I     Fl  de  Gaementorf.    Diemarna  de  hofstete.  Eberharden 
ieTn  f.  Regenoldea  de  Vrzba,  Eggebardni  de  YVachenrode. 

nbardai  <le  Rietfeit  et  Hernian  f rat  er  laue.  Hermannus  et 
Heinriene  de  Litcbe  et  alii  quam  plures.  Act  um  Wurcehurc.  XVr 
eel  Marc,  indictione  XI.  Anno  dominiee  inearnationis  MCLXIII 
Regnaate  domino  Friderieo  Romanorum  Imperatore  invictissimo 
anno  regni  ejus  XI.  Imperii  vero  VIII. 

l.\  Lib.  I.  privil.  Eceles.  Babenb.  p.  45. 

II.    117*. 

Frideriemi  dei  gratia  Romanorum  Imperator  AugustusUniver- 

lii  imperio  aoatri  fidelibni  tarn  preaeatibaj  quam  futuris  notum 

enpimm  qnod  lidelisnoster  Hermannus  Rambergensis  Episcopus 

amniabeneficia  s»mi  feoda  quecomes  gebhardus  deSuIzpacb  ab  epi- 

leopata  Baaahargeaei  babnit  eariaaimia  filiis  nostris  Friderieo  duci 

rornm  et  Ottoni  intcgraliter  possidenda  de  manu  sua  eonees- 
rit  ita  etiam  si  alter  fratrum  decederet  reliquus  ipsa  universaliter 
possidenda  obtineret.  Ad  bor  autem  finalitrr  exequendum  jam  dic- 
tmi  episcopus  in  manu  nostra  et  domine  imperatrieis  inde  fidem 
dedif  ut  quamcunqne  Cornea  Gebbardni  non  fuerit  banc  beaificio- 
rum  concessionem    prenominatis  filiis  nostris  sicut  determinatum 

itabUiet  ei    confirmabit    id   eliain  Otto  Rambergensis  preposi- 


!)  Gleichfalls  als  praefectus  de  Niurenberc  wird  Chunradus  unter 
den  Zeugen  der  Urkunde  K.  Friedriche  I.  über  die  Marktgerechtigkeit 
der  Bamberger  Canonici  zu  Staffelstein  i.  J.  1165.  ind.  XIII.  Act.  Wirce- 
burc  genannt.  L.   priv.   E.  B.  I.   S.   37. 


592 

tus  ex  petitione  ipsius  Episcopi  fide  data  exequendum  promisit. 
Nos  vero  post  decessum  comitis  Gebhardi  Episcopo  Herinanno  M 
marcas  et  CCas  persolueinus  et  fratribus  majoris  ecclesie  in  Bam- 
berg allodium  quod  annuatim  X  libraspersolvat  eodem  tempore  con- 
cedemus,  pro  castro  autem  Hildegenseberg  et  bonis  in  Longaw  et 
beneficio  Ottonis  de  Rechberg  et  advocacia  inwincere  et  alüs  bonis 
in  priori  carta  exceptis.  C.  Marcas  etXXIIipsi  Episcopo  hermanno 
persolvimus  anno  videlicet  ab  incarn.  domini  MCLXXIIII  in  die 
S.Margarete  apud  Werdam  et  quando  tarn  hec  ordinatio  quam  hu- 
jus  ordinacionis  pagina  facta  est  ducentas  quoque  marcas  que  M 
marcis  superaddende  sunt  pro  jam  dicto  castro  et  bonis  in  priori 
charta  exceptis  post  obitum  ipsius  comitis  una  cum  M  marcis  per- 
solvemus  et  si  nos  decedere  contigerit  domina  Imperatrix  hec  ad- 
implebit,  filii  autem  nostri  predicta  bona  de  Ratisbona  ad  ulterio- 
rem  partem  fluvii  Regen  et  ville  inchoven  usque  Bamberg  in  pote- 
state  eorum  sine  usufructu  contrahent  quousque  prenotata  pecunia 
persolvatur  et  tamdiu  Episcopus  horum  fructu  pro  pignore  dande 
pecunie  recepit.  Bona  vero  que  ex  illa  parte  danubii  sunt ,  eynelin- 
gen  scilicet  et  castrum  obese  et  hyndgersberg  cum  omnibus  eis 
adjacentibus  nos  et  filii  nostri  libere  et  cum  usufructu  possidebi- 
mus.  Hujus  rei  testes  sunt:  Comes  rudolfus  de  phullendorff,  Cun- 
radus  Burggravius  de  Nurmberg,  comes  dyepoldus  de  len- 
gemund  heinricus  de  Altindorf,  Cunradus  de  Bocksperg,  degen- 
hardus  de  hellenstein  *),  Ulricus  de  wiskelvelt,  Fridericus  de  Tru- 
hendingen2), Arnoldus  dapifer,  Cunradus  frater  ejus,  bernoldus  de 
trusheim  s)  herdegnus  de  Grindela,  hü  omnes  fide  data  promi- 
serunt  quod  nee  nos  nee  filii  nostri  ante  pro  solutione  nominate 
pecunie  de  bonis  Episcopo  inpignoratis  se  intromittent.  Quod  si 
fecerint  isti  in  potestatem  episcopi  se  tradent  nunquam  ab  eo  nisi 
per  ejus  concessionem  et  assensum  recessuri. 

Ex  libropriv.Eccl.Bamb.  T.  I.f.96  b.  u.T.  III.  f.  26.  qui  fini- 
tus  et  absolutus  est  anno  1480  V.  cal.  Maj.  per  Heinricum  Glanz  *). 


*)  Heilinstein  p.  97. 

2)  Trvhindingen. 

3)  Trusheim. 

*)  Dieses  wichtige  Dokument  ist  mit  wenigen  Zeilen  und  ohne  Zeugenangabe 
angeführt  in  Lang's  Regesten  L  S.  286  und  nach  diesem  bei  Böhmer  Re- 
gesten Friedrichs  I.  n.  2560.  S.   137. 


593 


III.    117*. 


In   nomine   sam-lae   ei    individuae   Irinilalis.    Ii r^-iMiliriiil ns   I>ci 
timtia    W  irt/.luir^rnsis    rrelcsiar   limnilis    minister.   .Iiistis  bonorum 

votis  oncurrcrc  stadiii  contteJ  ettfl  sperimen  boni  prori- 

soris.  mute  nos  qui  divina    l'avenlo  dementia  pnsili  siiniiis  in  eeele- 

■Jm  ipeceJa  riajilea  neulos  circumquuque  fefeatej  vidcre,  ihrati 
oitrt  poate  bonae  \oluntatis  nottriA  powwiii  exereere  stu- 

dia.  quilms  animae  nosirae  eonquireremus  sufl'ra<:ia  praeeedenlium- 
que  nee  nun  subsequenlium  amicorum  divina  praestaronlur  snlalia. 
luvtMiimns  ergo  in  dilecU  nobii  CelieMi  ecoletii  nco-ntiuma  beatac 
■emoriae  Herolde  Episcopo  praedccessore  nostro  iniliahim  sed  ip- 
>rle  praevenln  nequaquam  perfectum.  Xolifieamus  igit IT  cun- 
i  n  fideliam  presentium  quam  futurorum  postcritali,  quod  fra- 
iam  dielae  rrclesiae  praeditim  in  AlberstaU  ol  Hasclbrunnen 
mullo  labore  conquirentes  etiam  ipsius  decimam,  quae  ad  cpisco- 
pafum  nnslrum  pertinebat,  conquirere  studuerunt.  qua  Conra- 
dus  Burgravius  de  Xurcnberg  fuit  inbeneficiatus,  et  Beren- 
Lvrns  de  Gamburg  eandem  ab  ipsobabuit.  verum intcriecto  tempore 
Bemtjero  viam  nniversae  carnis  ingrediente  nominis  sui  parium 
beredem  reliquit,  quamobrem  praedictum  negotium  dilatum  es!  us- 
que  in  scxtum  annum  nostrae  electionis.  Taudem  legitimos  aetalis 
annos  ingressus  boc  concambio  praedictam  decimam  a  Conrado 
i  a\!(t  redenit.  Bencficium  quod  a  nobis  habuit  in  Xicozeshu- 

sen  ei  decimam  in  Steltzenberg  Burgravio  dedit  et  idem  rursus  ab 
ipso  recepit,  ut  esset  in  »jus  dominio,  sicut  pridem  fuerat.  Facta 
rnnrnlione  Bercnganis  praedictam  decimam  Conrado  reddidit 
et  i|»s,>  D.ihis  eam  rrsignavit,  quam  nos  dilectis  filiis  nostris  perpc- 
tiKi  possidendam  tradimus  roram  maioribus  ecclesiae  nostrae  (am 
elericii  quam  Iaicis.  Hanc  igitur  traditionis  nostrae  paginam  sigilli 
nusti  i  hvpreMiOM  firmavimus  interdirentrs  per  authorilatem  om- 
nipotenlis  Dei  et  beali  l'rtri  apostoli  sanelique  kiliani  patroni  no- 
stri  nee  non  banni  noslri  intenninatione,  ne  aliqua  imposterum 
rltriralis  vel  laiealis  persona  ipsam  audeat  violare.  Testes  linrum 
sunt  l'rrsius  Deranus,  Adalbcrtus  rustos.  Bcrlholdiis  Praeposilus 
il  Futrlebe,  Wernlierus  prarpnsilus  S.  Joannis  Baptisfae,  (Jode- 
t'ridus  cantor,  Joannes  Scbnlasticus.  Conradus  Cellerarius,  llcin- 
ricus  Yacbardus,   Sigefridus  de  Muleburr.   Cunradus  de  Vroburg, 


594 

Godefridus  de  Crutheim,  Bodo  de  Haselstein,  Ditericus  de  Baben- 
burg ,  Godefridus  de  Wigam.  Laici  sunt  hü :  Boppo  comes ,  Her- 
mannogor  Fridericus  senior  de  Strieberg,  Godfridus  de  Rithvelt, 
Herradus,  Heinricus,  Sigebodo,  Hardmund,  Wortwin,  Godevried, 
Eberhard,  Egeno,  Heinricus,  scultetus  et  duo  filii  ejus,  Heinricus 
et  frater  ejus,  Ruggerus  de  Butrid,  Arno  et  filius  eius,  Hermannus 
filius  Oddonis,  Rudolfus  et  filius  eius  Sigefridus  de  Hocheim, 
Wortwinne,  Bertoldus  minor.  Facta  sunt  hec  anno  dominice  In- 
carnacionis  MCLXXVIII  indict.  VII  regnante  gloriosissimo  Fride- 
rico  Romanorum  Imperatore,  Boppone  urbano  comite  existente. 
(Grebneri  expositio  I  de  ortu  et  progressu  Cellae  superioris  sacri 
et  canonici  ord.  Praemonstrat.  in  Franconia.  p.  26). 

IV.  n.  l. 

Reverendo  domino  suo.  f(riderico)  dei  gracia  romanorum 
imperatori  et  semper  augusto  ierusalem  regi  regique  sicilie. 
f(ridericus)  humilis  comes  in  Zolr.  debite  subjectionis  reverentiam. 
Sicut  nuper  meas  per  literas.  vestre  significavi  magnificentie.  quod 
in  periculo  corporis  et  rerum.  essem.  in  obsidione  castri  achalm. 
llud  modo  manifesto  indicio  comprobatur.  omnes  enim  mei  servi- 
entes.  et  ex  ministerialibus  octo.  vulneribus  infecti.  et  nimium 
cruciati.  a  domino  marscalcho  et  a  domino  de  nifin  sunt  captivati. 
Insuper  in  armis  et  in  equitaturis.  me  meosque  spoliant  large  ad 
centum  marcas.  (Qua  propter)  in  expugnatione  enim  tocius  mee 
familie  nunquam  aliquis  ipsi  tulit  subsidium.  Quapropter  vestre 
exhortor  celsitudinis  benivolentiam  quatinus  mihi  in  dampno  sie 
importabili  auxilio  (et)  consilio  subveniatis.  Quicquid  lator  pre- 
sentium  vobis  dixerit.  fidem  vestra  dignetur  excellentia  adhibere. 

n.  2. 

Serenissimo  domino  suo.  fr(iderico)  Romanorum  imperatori 
«emper  augusto.  Comes  de  hohenloch  comes  Romanie.  h.(enricus) 
marschalcus  de  Bapinhain.  et  C.(onradus)  de  Blochingen  debitum 
et  paratum  in  omnibus  obsequium. 

Vestra  scire  dignetur  excellentia.  quod  comes  Egino  de  Vri- 
burch  in  Vrach  munitus  multa  collectione  militum  et  aliorum 
hominum  se  locavit.  in  dampnum  et  ignominiam  imperatorie  maie- 
statis.  pretendens  quod  si  in  bonis  suis  ab  aliquo  offendatur  velit 


pro    viribus    prohiliere.    MC  MI    cum   il>i   bona  cognovimus    aliqua 

ntinere.  preteraa  lehre  Hignwlni  quod  nun  nipharius ')  aaper 

(iomuni     Ult«     Aelialm    expuirnasxel    d    il>i    nnslros   hnmines   eapti- 

vasset  dietu  eanee  Bgiio  eoa  iüVrteh  reeepil  ei  adhue  il»i  mm  eo 

mnrantur.  ei  propter  boc   ad    obsiilionrm   easlri  niphen  venire  noo 
Mulm   ei  eopiam  iimninum  quoil   possimus  eis  resistere  habea- 

niiis.    i)\\'u\   super   hiis   farluri    simus   nolus  veslra  dominalio  cirius 

iigaetar  reeeribere.  dietei  muh  ewnea  Egieo.  poatejaaai  Spamagil 

a  uobis  recessil  laborat  omnihus  modis  ad  honiines  aquirendos. 

C.  de  hohenloch  eomee  llnmanie. 
II.  mareschalcus  de  Bapinhain. 
et  C.  de  Blor hingen. 
Domino  Romanorum  Imperatori. 
(Beide  Originalbriefe  vom  Jahre   1235.) 

V.  1243. 

In  Nomine  domini  Amen.  Notum  sit  universis  presentem  pa- 
ginam  inspeclnris ,  quod  Ego  VIricus  de  Furthe  per  presentes  lite- 
ras  coram  testibus  infrascriptis  specialiter  ad  hoc  rogatis  publice 
conliteor  et  protestor.  quod  cum  bone  memorie.  Ekebertus  Baben- 
bergensis  Episrnpus  michi  villam  in  Sterfridesdorf.  pro  ICLIII  li- 
1m li  et  dimidio  Xurenbergensis  monete  titulo  pignoris  obligasset 

0  pemniam  a  venerabili  domino.  H(cnrico).  Babenbergensi 
Haete  integralitrr  ej-absque  omni  diminutione  reeepi.  restitucns  vil- 
lam predietani  cum  ejus  pertinentiis  pleno  jure  ecclesie  prelibate. 
et  rrnuntians  super  hör  non  numerare  (numerate)  vel  non  solu- 
te  peeunic  omnimode  exceptioni.  Et  volo.ut  si  quod  instrumentum 
super  obligatione  premissa  apud  quemeunque  de  cetero  repertum 
tu»  ril.  vel  quoeunque  modo  apparuerit.  sit  inefficax  et  inane  om- 
nique  careat  robore  firmitatis.  Ad  cujus  rei  memoriam  presentem 
pagiaaai  ligillia  domini  Chunradi  Romanorum  in  Regem  electi  et 
venerahilis  Wonnarimsis  Episcopi  petii  communiri.  Testes  autem 
qui  presenb  s  fuerunt  sunt  hij.  Cliunradus  Burgravius  de  Xu- 
remberch.  Chunradus  de  Sinidelvelt.  Ludewicus  de  Lunenburcb. 
Cliunradus  de  l'ilversheim.  fratcr  Bertiioldus  de  domo  Theutoniea. 
Gundelohus.  Marschalcus.  Ludewicus  de  Rotenhagen.  VIricus  dapi- 


')   Siehe  oben  den  dominu«  de  Nifin  (Neifen). 


596 

fer  et  Wolframus  de  Newanstorff  et  alii  quam  plures.  Actum  apud 
Nurenberc  in  domo  Marquardi  Butigularii.  Anno  domini  MCCXLIII 
primo  Octobris  prime  indictionis  *). 

VL   23.  Juli  1244. 

In  nomine  domini  Amen.  Notum  sit  omnibus  tarn  presentibus 
quam  futuris.  hanc  paginam  inspecturis.  quod  ego  Rapodo.  Comes 
palatinus  Bawarie  super  discordia  que  inter  dominum  beinricum 
venerabilem  Babenbergensem  electum.  ex  parte  una.  et  inter  me 
ex  altera  super  advocatia  in  winzer.  et  bonis  ad  eam  pertinentibus 
fuerat  suscita,  taliter  cum  eodem  electo  conveni.  quod  a  festo  beati 
Jacobi  nunc  instante,  usque  ad  completum  quiiH|uenium  de  advoca- 
tia predicta.  et  de  hominibus  ad  eam  spectantibus  nichil  prorsus  re- 
cipiam.  sed  bona  ipsius  advocatie.  ab  omni  exactione  et  molestatio- 
ne  qualibet  usque  ad  predictum  terminum,  libera  penitus  et  quieta 
dimittam.  Preterea.  bona  omnia  que  de  advocatia  eadem.  titulo  pig- 
noris  obligavi.  usque  ad  festum  beati  martini.  proxime  nunc  ventu- 
ri  reddam  omnino  ab  obligatione  qualibet  absoluta.  Super  quibus 
inviolabiliter  observandis.  prefato  Electo  nomine  ecclesie  sue.  Co- 
mitem  Cunradum  de  Wazerburg  et  Frideric  um  juniorem 
Burgravium  de  IVurenberch2)  per  me  fidejussores  constitui.  qui 
sub  vinculo  fidei  eidem  electo  firmiter  promiserunt.  quod  si  aliquid 
ex  premissis  capitulis  violavero.  ipsi  cum  a  prefato  electo.  vel  suc- 
cessore  ipsius  qui  pro  tempore  fuerit  extiterint  requisiti.  sine  dolo 
et  omni  excusatione  cessante  Burcsrravius  de  Nurenberch  intrabit. 
et  comes  Cunradus,  vel  duo  ministeriales  sui.  intrabunt  Monacum. 
vel  Salzpurgam.  inde  nullatenus  egressuri.  donec  Ecclesie  Baben- 
bergensi.  plene  satisfecero  de  omnibus  dampnis  et  incuriis.  que  vel 
quas.  ante  hanc  promissionem  vel  si  legitime  convictus  fuero,  ei- 
dem ecclesie  irrogasse.  In  cuius  rei  testimonium.  hanc  paginam 
sigilli  mei  munimine  roboratam.  fidejussorum  quoque  meorum  si- 
gillis.  una  cum  sigillo  sepedicti  Electi  petii  communiri.  Actum  apud 
Ratisponam.  in  maiori  ecclesia.    Alberto  maiore  preposito.   Lui- 


*)  Eine  ähnliche  Urkunde  von  selbem  Datum  über  die  Restitution  des 
verpfändeten  Hezels  siehe  in  den  Mon.  Zoll.  n.  XXVIII.  Ex  libro  I.  privil. 
E.B.  p.   114. 

2)  Bruder  der  Pfalzgräfin  Adelheid  von  Ortenburg.  Mon.  Boic.  III.  150. 


597 

potde  castode.  Chnarade  d«>  Betenttefo.  IraoNo  de  Sonnenberch, 
Bncirhirdo  do  Sehowenbnreh,  Canenieii  Babenbergeniii  eeelesie. 
fiandeloho  Mareenalee  ie  Ceeetat  Alberto  dt  Wirttperc.  Wolfri- 
mo  Depifere  eeeletie  memorate.  et  quam  plnribni  iläi  prcscntibus. 

Vnm.  Domini  M(  <  \U\.  WIIUulü.    '). 

VII.  Juni   1249. 

In  nomine  doinino  Amrn.    Ego  l'.lM-rlinnlus  de  SliisHherrh  per 
II  scriptum  nntum  t'acio   univrrsis.    qnoil    nun   venera  hili  do- 

mino  Heinrieo  Babenbergenei  Epieeopo,  cvies  eaetrnm  Rifenberch 

Irnrham  taliler  cnnveni  quod  castrum  ipsum  ei  reslitui    lali    condi- 

tfoae  (juod  ipse  aream  anim  in  eodem  castro  mihi  deputavit  in  quo 

tarnen  iOI  edilieaho  altiora.  fei  majora  edifieia  quam  sua  curia  Bit 
edificata.  ei  pro  feodo  caatreasi  dedit  mihi  eentnm  lihras  de  qui- 
luis  praedia  eomparaho  quo  in  feodo  castrensi  ab  ipso  tenebo  vel 
de  pröprietate  nea  ei  reeignabo  ad  valorem  centum  librarum.  Item 
dedit  mihi  lihras  quadringentas  quinquaginta  ut  contra  Frideri- 
nim  B u r cg r a  v i u m  de  Xurenberch  et  F r i d e r i c u m  de  T r u- 
bendingen  et  eorum  complices  et  fautores  et  alios  invasores  ec- 
clesie  sue  sibi  et  successoribus  suis  potenter  et  patenter  assistam. 
»  I  ipse  mihi  contra  eosdem  quoeiescunque  me  vellent  gravare  et  si 
concordiainter  eoi  facti  luerit  assistat.  Preterea  indulsit  mihi  quod 
te  saneti  Martini  proximo  nunc  futuro  usque  ad  annum  unum 
in  enria  sua  Rifenberg  maneam  salvo  si  ipse  Interim  in  eodem  Ca- 
stro stare  feilet  quoil  tune  eam  sihi  tenebo  assignare.  Ad  cujus  rei 
memoriam  presens  scriptum  fieri  et  sigillo  meo  jussi  communiri. 
Testes  antem  sunt.  Albertus  prepositus.  L.  Custos.  canonici  ma- 
i<'ris  ecclesie  Rabenb.  Henricus  de  Stritpereh.  L.  pincerna  de  Ro- 
tenhain.  >V.  dapifer  de  Newansdorf  w.  pincerna  de  Rivthe.  et  alii 


*)  Im  Auszuge  erwähnt  bei  Oetter,  Zweiter  Versuch  einer  Geschichte  der  Burg- 
grafen von  Nürnberg,  p.  2i.3.  und  zwar  mit  dem  Beisätze,  dass  sie  „aus 
dem  nachgedruckten  Bambergischen  Urkundenbuch  über  privilegiorum  be- 
titelt, f.  119  getreulich  genommen  sey ''(!.')..  Huschberg  Gesch.  des 
herzoglichen  und  gräflichen  Gesammt-Hauses  Ortenburg  (Sulzb.  1828)  S. 
104  macht  aufmerksam,  dass  die  Form  der  (Ütter'schen)  Urkunde  anno 
1244  Ratisbonae.  Rapoto  comes  palatinus  Rheni  dux  Bavariae  offenbar 
falsch  sei.  In  den  Monum.  boic.  fehlt  sie.  Sie  haben  überhaupt  keine 
Urkunde  v.  1144. 


598 

quam  plures.  Datum   aput  Babenberch.   Anno  domini  MCCXLIX 
mense  Junii.  Septima  indictione  *). 

VIII.  September  1249. 

Nos  Hermannus  comes  de  Hennenberch  per  presens  scriptum 
noturn  facimus  uniuersis  quod  nos  de  consilio  fidelium  nostrorum 
assumpsimus  nobis  capitaniam  et  defensionem  Ecclesie  Babenber- 
gensis.  Dominus  vero  episcopns  Babenbergensis  promisit,  quod 
si  nos  vel  homines  nostri  sub  vexillo  suo  capti  fuerimus  quod  absit 
dampnum  restituere  quod  exinde  incurremus.  Alias  vero  expensas 
quas  nos  vel  bomines  nostri  fecimus  super  ipsum  et  eeclcsiam  suam 
minime  computabimus.  Et  ut  expensas  easdem  melius  et  equinimiter 
tolerare  valeamus,  oMigavit  nobis  castra  Kynegesperch  et  Getten- 
berch  pro  marcis  mille  ducentis  triginta  et  duabus  cum  redditibus 
ad  presens  pertinentibus  ad  eadem.  Si  qua  vero  obligata  sint  et  nos 
ea  redimierimus  computabimus  super  castra  predicta  et  quamcunque 
sive  ipse  dominus  Episcopus  sive  successores  sui  vel  dominus  Im- 
perator sive  rex  qui  pro  tempore  fuerit  castrum  Ruginesperch  quod 
dicto  episcopo  est  obligatum  redimere  voluerit  pro  pecunia  supra- 
dicta  ,  castrum  Bettenburch  ad  ecclesiam  Babenbergensem  libere 
revertetur.  De  pecunia  vero  sepedicta  ducentas  marcas  habebimus 
in  feodo  castrensi  apud  Bettenburch,  pro  quibus  castellani  domini 
Episcopi  Babenbergensis  erimus  in  eodem.  Si  vero  aliquas  expensas 
fecimus  in  ipso  castro  edificando  dominus  Episcopus  eas  nobis 
refundere  tenetur ,  vel  super  predicta  bona  computabimus.  Nos 
quoque  cum  omnibus  viribus  nostris  ipsum  et  ecclesiam  Babenberg. 
defendemus,  nominatim  contra  Frid er i  cum  Burcgr avium  de 
Nurenb  er  ch  Fridericum  de  Truhendingen  et  nobilem 
comitissam  de  0 riamunde  et  pueros  ejus  et  contra  quos- 
libet  invasores  ecclesie  ejusdem,  exceptisdomino  episcopo  Herbipo- 
lensi  et  fratre  nostro  comite  Heinrico  de  Hennenberch  et  sororio 
nostro  Comite  Friderico  de  Kastei  et  Friderico  de  Ruheneke  quem 
gracie  dicti  episcopi  intendimus  reformare.  Finita  vero  guerra  et 
discordia  quae  vertitur  inter  dominum  Episcopum  Babenbergensem 
et  nobiles  predictos  de  promissione  nostra  erimus  soluti ,  ita  tarnen 


*)  Siehe  Oestreicher  Denkwürdigkeiten  II.  u.  3  S.  109.  In  den  Mon.  Zoll,  nicht 
erwähnt. 


599 
<iu<m1  da  cetero  iaaum  Bpiscopun  <f  dicta»  eaalaaiaao  in  qnaitom 

|)ossiiiiiis  .    InM'imiiis.   mnuulniramus  H   consiliis   IC  nuxiliis  dcfrn- 

daimis.  lliijns  rei  teatai  sunt  u  niniatorialibaa  eceleaiaBabeBbarr. 

Beilricai  «1»'  Scliauucnhcrch  senior.  Otto  H  Ilnnricus  iilii  sui. 
IliMiiricus  4a  Strilpcrch.  Ludcwicus  pinerrna  de  Kotrnhaiu.  Wolf- 
raniiis  marschalcus  el  EriBgttl  da  Chunstal.  Chuucmuudus  <•!  11cm- 
rirus    iVatrcs    de    Svmii'iihi'rch.      Bl    ininisl rriali l>us    \cro    noslris. 

üaiariau  deGramingeabojan.  Viridis  deSteinlereh.Fridericui  pin- 
aarea  da  Ebtabaaan.  Otto  «1  «*  Svincn.  Goawinoa  da  Weathraea  et 

all]  quam  plurcs.  Ad  cuius  rei  mrmorinm  presens  scriptum  licri  al 
•igiilo  v.  niM-ahilis  domiui  liahcnhergcnsis  ac  noslro  jussiiiius  com- 
muniri.  Datum  aput  Luterbureh.  A°  D'  MCCXLIX  Srptima  ind. 
aMm  Septaabr. '). 

Zum  Yerständniss  des  Rechtsverhältnisses  der  Bambersrischen 
Ansprüche  auf  das  Meransche  Erbe  gehören  noch  folgende  Docu- 
mente  : 

a)  Lucius  Episcopus  servus  servorum  dei  venerabili  fratri 
(Otloni  II  Meranic  duci)  Episcopo  et  dilectis  filiis  capitulo  Baben- 
bergensi  salutem  et  apostolicam  benedictionem. 

Tanto  ecclesiarum  utilitatibus  debemus  diligentius  imminere 
quanto  ad  id  amplius  de  officio  nobis  iniuneto  tenemur.  Eapropter 
eommodis  ecelesii  nostre  providere  volentes.  castra  Boteustein, 
(Joc/.winncnstcin ,  Wincera  de  antiquo  de  novo   autem  Gycheburc 

nvels.  Riphenberc.  Xordegga.  Chunstal.  Xorthalden.  Fran- 
kenburr.  Hochstete.  Veterona.  et  alia  quejuste  et  sine  con- 
troversia  possidetis.  sicut  in  rescripto  carissimi  in  Christo 
filii  nostri.  Frideriri  Romanorum  imperatoris  semper  Augusti,  con- 
tincri  noseuntur.  robil  et  per  vos  ecclesie  vestre  auetoritate  apo- 
stolica  confirmamus  et  presentis  scripti  patrocinio  communimus.  Illud 
autem  quod  de  Gyccheburc  veteri  et  lichtenvels  cum  suis  pertinentiis 
et  accessionibus  slatutum  est  et  imperiali  auetoritate  firmalum,  ut  ea 
Com  es  Bertoldus  et  unus  tan  tum  filiorum  suorum  si 
superstes  extiterit,  debcant  coad  vixerint  possidere,  post  decessum 
eorum  libere  ad  eccleaiaai  reditura,  auetoritate  presenlium  duximus 
roborandum  arclius  inhibentes  ne  quis  Gyecheburc  seu  cetera  castra 


ht  erwähnt    in    den   Mon.  Zoll,    die    v.    1248  (n.  XXXIII)  zu  1251  n. 
XXXIV  übergehen. 


600 

vel  possessiones,  ad  vestras  mensas  de  jure  spectantia, 
infeudare  seu  aliter  alienare  vel  imminuere  aliqua  temeritate  pre- 
sumat.  Quod  sipresumptumfuerit,auctoritatepresentium  decernimus 
non  valere.  Nulli  ergo  omnino  hominum  liceat  hanc  paginam  nostre 
confirmationisetprohibitionis  infringere  vel  ex  ausu  temerario  con- 
traire.  Si  quis  autem  hoc  attemptare  presumpserit,  indignationem 
omnipotentis  dei  et  beatorum  Petri  et  Pauli  apostolorum  ejus  se 
noverit  incursurum.  Dat.  Veron.  VI  id.  Maii. 

b)  Um  aber  zu  verstehen,  wie  die  Sache  dennoch  ganz  anders 
kam,  und  die  erwähnten  Güter  der  Kirche  von  Bamberg  entfremdet 
wurden,  muss  folgende  Stelle  aus  der  Urkunde  K.  Friedrichs II.  v. 
Juni  1242  angeführt  werden  (C.  M.  B.  XXXa  289) : 

Notum  sit  universitati  vestre  quod  Ramungum  de  Kamerstein 
et  Butiglarium  de  Nurenberc  fideles  nostros  constituimus  procura- 
tores  ad  revocandum  in  potestatem  et  dominium  Henrici  ven.  Ba- 
benb.  Electi  dilecti  principis  nostri  et  ecclesie  ejusdem,  omnia  que 
per  Bopponem  dictum  quondam  Babenc.  electum  a  tempore  trans- 
gressionis  sue  ab  anno  videlicet  dorn.  Incarn.  MCCXXXIX  mense 
Oct.  XIII.  ind.  infeudata  alienata  donata  vendita  obligata  distracta  et 
subtracta  in  ejusdem  ecclesie  preiudicium  et  inestimabilem  lesionem 
sicut  in  scripta  lata  sententia  quam  deferunt  plenius  continetur. 

cj  Zu  weiterer  Verständniss  der  Theilung  des  meranischen 
Erbes. 

Anno  domini  MCCCXII.  Dominus  Wulvingus  Episcopus  no- 
mine ecclesie  Babenberg.  emerat  vere  emptionis  titulo  apud  domi- 
num Fridericum  comitem  de  Truhendingen,  consentientibus  uxore 
heredibus  fratribus  et  ceteris  quorum  intererat  universis  bona  sua 
infrascripta  videlicet  opidum  Schezliz  et  castra  Gych.  Gugel 
Newehaus.  Arenstein  et  Stufenberch  cum  universis  eorum.  iuribus 
villis  hominibus  redditibus  nemoribus  venationibus  et  atinenciis 
quibuscunque  pro  quinque  milibus  marcarum  puri  argenti  ponderis 
Nurenbergensis.  Qui  quidem  Episcopus  solucione  pecunie  nondum 
integraliter  sibi  facta  sed  modico  pecunie  seu  solucionis  superstite. 
de  huius  carnis  ergastulo  a  domino  evocatur.  Quo  defuncto  et 
capitulo  Babenbergensis  ecclesie  vota  electionis  in  duos  videlicet 
dominum  Chunradum  de  Gych.  propositum  et  dominum  Vlricum  de 
Sluzzelberch  prepositum  Sancti  Stefani  proh  dolor  discorditer 
dirigente.  predictus  contractus  emptionis  fuit,  sub  conditione  tarnen 


001 

tolaliler  rtsofotlt.  Ha  quod  ipWBJgfliifBi  ipse  «I»'  Truhendinnen 
vd  sui  hercdcs  vcllent  au!  in  1  cndcrcul  wildere  opidum  caslra  seu 
bona  prrdicta.  dcheut  pre  omnibus  hominihiis  etiam  eonsantiuineis 
et  aiuicis  NfU  priim»  l,piscopo  et  eoltetfe  Bahcnberirensi  ad 
vcndendum  pro  «niinqno  milihus  marcamm  arirenti  boM  predicta 
cxponere  cl  ollerer.  I,f  M  item  Ifl  TimiIhmhI ini: <■  n  vel  sui  berede! 
quiequam  de  lumis  predirlis  dislraxcrint  vel  oMiuavriir.t  successu 
temporis  quandncunquc  tantum  ul  cadem  distraefa  vel  obligata  ad 
rslimacioncm  legitimam  bonorum  virnrum  cl  valorcm  distraclorum 
s.-  pnterunl  extcndcre.  BI  tune  cum  episcopus  vel  ecclesia  ipsa  bona 
tun mt  im n  vcrit.ipsiKpiscopo  et ecclesie  in  solucionc  facienda defal- 
cabiturdepecuniaprenotata.  Bt sciendum quod  opidum  et  castra 
predicta  cum  villis  et  attin  en  ci  is  u  ni  versis  sunt  in  feud  um 
ab  episcopo  et  ecclesia  B  ab  en  berge  nsi.  sicut  etiam 
ipse  de  Tru  bendingen  confitetur.  Tarnen  asserit  quod 
castrum  Stufenbcrch  procedat  in  feudum  1  domino  abbate  fuldensi. 
et  in  boc  non  est  bene  secundum  conscientiam  et  juris  debitum 
informatus.  quia  ipsum  castrum  Stufenberch  situalum  est  in  terra 
seu  fundo  proprictatis  ecclesie  Sancti  Stcfani  Babenberg.  que 
proprietas  ad  scolastriam  ipsius  ecclesie  Sancti  Stefani  pcrtinet 
mero  jure,  et  sie  consequenter  ipsum  castrum  Stufenberch  est  et 
venit  in  feudum  a  Babenbergensi  ecclesia  et  male  ab  alio  quam  aBa- 
1m  iilit!-»  nsi  ecclesia  ipsum  possidens  possidebit. 

Notandiim  etiam  quod   quidam  ministerialis  dictus  de  Stol- 
bereb  dictum  castrum  Stufenberch.  Babe  n  berge  nsi  et   Her- 
bipole nsi  episcopis  ac   comitihusde  Hennenbcrch    et 
Meranie     invitis    et    reu  i  ten  t  ibus    potenter     crexit 
primitus  .1  eonsfruxit. 

Lib.  Privileg.  B.  p.  LDL 

d)  7.  Octoher  2  252.  Otto  dei  graeia  comes  palalinus  Heni  dux 
Bawarie  universis  presens  scriptum  inspecturis  in  perpetuum.  Quo- 
niam  propter  intena« -ein  hominum  memoriam  in  oblivionis  vergunt 
e\i< -iuin.  que  in  tempore  geruntur  unde  litigandi  materia  hominibus 
futuri  temporis  generatur,  sanum  est  et  utile  ea  que  rite  Hunt  Scripte 
m.  nioiieeommendare.  Xoverint  igitur  universi  tarn  presentes  quam 
posteri  quod  venerabilis  in  Christo  patcr  dominus  Heinricus  Bam- 
ifil  episcopus  fcodum  quod  a  comitc  de  Bogen  fratre  nostro 
wdewe  rac  j>it  nobis  concessit  ex  forma  et  condicione 


602 

qua  per  venerabilem  quondam  Ekkebertum  Episcopum  predecesso- 
remsuum  patri  nostrobo.me.  et  nobis  fuit  collatum  proutinstrumen- 
tis  publicis  exinde  confectis  plenius  continetur  sigillis  Heinrici 
Romanorum  regis  Alberto  Magdeburgensis  Archiepiscopi  Ekkeberti 
Bambergensis  Heinrici  Wirceb.  Heinrici  Eistetens.  Episcoporum  Lu- 
poltli  ducis  Austrie  etStyrie  Ludwici  quoque  patris  nostri  etnostro 
sigillatis.  insupei*  judicia  que  de  morte  ducis  Meranie  eccle- 
sie  sue  vacare  ceperunt  in  Bawaria,  feodum  quoque  Ra- 
potonis  comitis  palatini  Bavarie  cum  advocacia  in  piburch  excepta 
advocacia  in  Kizemgespuhel  nobis  concessis  feoda  quoque  Chunradi 
de  Gundelkovensimiliternobis  contulitque  prius  abEpiscopoEkke- 
berto  predecessore  suo  jure  receperamus  feodali,  protestamur 
etiam  quod  idem  Episcopus  nulla  nobis  bona  contulit  que  Proprie- 
tät is  titulo  ecclesie  sue  attinent  vel  mensi  episcopali  que  vulgariter 
urbar  appellantur,  nunc  a  nobis  instanter  fuit  super  huiusmodi 
requisitus.  Nos  vero  promisimus  eidem  episcopo  bona  fide  quod 
permittemus  eum  edificare  castrum  suum  winter  quandocunque 
sibi  placuerit  et  ad  hoc  assistemus  et  auxilio  et  favore.  Ad  cujus 
rei  memoriam  presens  scriptum  jussimus  sigilli  nostri  robore 
communiri.  Actum  apud  Straubingen  anno  domini  MCC  quinqua- 
gesimo  secundo  non.  Octob.  XI  ind. 
Lib.  privil.  A.  II.  f.  27. 

IX.  4.  Juni  1250. 

In  nomine  domini  Amen.  Nos  Hermannus  dei  gratia  Herbipo- 
lensis  Episcopus.  per  presens  scriptum  notum  facimus  universis. 
quod  ad  instantem  petitionem  venerabilis  domini  Babenbergensis 
Episcopi Nobilium  Friderici  Burcgravii  de  Nurenberch  et 
Friderici  de  Truhendingen.  constituti  arbitratores  super  guerra 
que  de  feodo  quondam  ducis  mercanie  inter  eos  vertitur. 
preter  penam  mille  marcarum  argenti  ad  quam  pars  non  parens  ar- 
bitrio  se  astrinxerat  sub  fidejussione  parti  alteri  persolvendam. 
quam  volumus  in  suo  robore  permanere.  maiorem  providimus  cau- 
tionem.  Hanc  videlicet  quod  praefatus  dominus  Babenbergensis 
episcopus.  Albertus  prepositus  maior.  Heinricus  prepositus  veteris 
capelle.  Ludovicus  pincerna  de  Rotenhain.  Chunradus  de  Stetbach 
et  Fridericus  de  Racenberge.  ex  una  parte  ex  altera  vero  parte 
Fridericus  Burcgravius  de  Nurenberch,  Fridericus  de  Truhendin- 


003 

l'.bcrliardus  d  Heim  irus  de  (iveeli.  \\  ollraiinis  <•!  AIImtIus 
(in.  s  ( l'oils«  h  \onTliuriiau  ).  data  Mc  in  inanus  nustrasrorpn- 
rale  preslitcrinl  juramenlum  ([U(m1  nunquam  cvihuul  Herbipolim 
d.mcc  arhilrium  quod  inter  cos  prnnuntiahamus  complealur.  Hein 
ad  maiorem  cautelam  adjulorcs  ulriusque  partis  absoluli  I  partibus 
iulem  dederunt  \ice  sacrammti.  avisiere  parli  servanti  arbi- 
triuni.  e!  inpugnarc  alleram  per  quam  absil  l'ucrit  violatum.  In  cuius 
leslinionium  et  fOfcWtJ  lirmitatcm  presenles  lileras  sigillis  nosln» 
et  parrium.  Comitum  le  llenneberch  ei  (Jolfridi  de  Hohenloch  fe- 
cimus  comuniri.  Ada  1 1«* rhi |><» I i  Anno  domini  MCCL  Indictione  VIII. 
IJuarto  die  inlrante  .lunio.  1j. 

X.  5.  Febr.  1255. 

Xos  Heinricus  dei  gratia  Babenbergensis  Episcopus  Tenore 
presentium   eonstare  volumus  universis.  quod  ad  hoc  ut  castrum 

!i  posset  in  potestatem  nostre  ecclesie  pervenire.  de  quo  non 
solum  nos  et  capitulum  nostrum  monachi.  clerici.  moniales.  layei 
singuli  et  generalitcr  omnes  in  nostra  diocesi  existentes,  multa  pa- 
ciebantur  incommoda  per  spolia  et  rapinas.  Et  ut  tocius  provincie 
posset  ex  hoc  commoditas  procurari,   cum  Chunemundo  filio  Hen- 
rici  deCiyech.  qui  castrum  ipsum  oecupaverat.  convenimus  sub  hac 
forma.  Dcdimus  ei  ad  manus  L.  marcas  argenti.  Item  dedimus  ei  fi- 
dtjussores  pro  C  marcis  solvendis  sibi  a  festo  sanete  Waltpurgis 
|M -nximo    tunc  futuro  ad  duos  annos  vel  denarios  sicut  dantur   in 
I  ambio  in  moneta  videlicet  nos  ipsum  pro  marcis  XXV.  Item  Yrin- 
gum  de  Chunstat  pro  marcis  XXV.  Item  Ludevicum  pincernam  de 
Rotenhain  pro  m.  XXV  et  si  unus  decesserit  quod  absit   alter   sit 
lid.iussor  pro  L.  marcis.  Item  pro  m.  XXV.  Sifridum  camerarium 
Uabcnberg.  dedimus.    Item  obligavimus  ei  villam  Herzogengerwth 
pro  CL.  m.  argenti  tali  conditione  super  predictis  adjeeta.  si  ipse 
•  t  pater  suus  Heinricus  de  Gyech  in  servieiis  et  devocione  ecclesie 
sicut  promiserunt  lideles  extiterint  et  constantes.  et  ne  super  hoc 
dubilatio  aliqua  oriatur  presens  scriptum  fori  et  sigillo  nostro  jus- 
simus  roborari.   Testes  autem  sunt  Otto  prepositus  S.  Jacobi.  Ar- 
noldus  de  Sunnenburch  Canonici  Bamberg.  Wolframraus  et  Yringus 


'jNi.U  erwähnt  in  den  Mon.  Zoller.  die  von  12iS  (n.  XXXIII)  zu  1251.  u. 

XXXIV  springen. 
Archir  Jahrg.    Iö30.  I,  B.  III.  u.  IV.  Heft.  40 


604 

de  Chunstat.  Ludovicus  pincerna  de  Rotenhain.  Wolframus  dapifer 
de  Nowanstorff.  Heinricus  deStritperch.  Hermannus  deLiebesperch. 
Chunemundus  de  Sunnenburch.  Wolframus  pincerna  de  Riuthe  et 
alii  plures.  Actum  aput  Memelstorf  Anno  Domini  MCCLV  quinto. 
mense  Febr.  XIII  indictione. 

Lib.  privil.  I.  f.  122.  b. 

XI.  16.  Mai  1257. 

Nos  Heinricus  dei  gracia  Bambergensis  episcopus  per  presens 
scriptum  notum  facimus  universis  quod  cum  Taynoni  de  lihtenstein 
ministeriali  nostro  promissisemus  C  libras  denariorum  Babenberg. 
monete  ut  nobis  assisteret  in  guerra  quam  habebamus  cum 
nobilibus  viris  friderico  Burggrafio  de  Nuremberg  et 
Friderico  de  Truhendingen  et  pro  eisdem  se  obligasset 
villas  nostras  Busendorf  et  Medliz  postmodum  de  consilio  capituli 
et  ministerialium  nostrorum  promisimus  ei  alias  C  libras  ut  in  uno 
castrorum  nostrorum  residentiam  faceret  corporalem  aut  castel- 
lanum  loco  sui  statueret  qui  nobis  in  equis  et  armis  posset  decenter 
servire  et  ut  senior  filius  suus  vel  si  eum  decedere  contingeret 
quod  absit  alter  filius  ejus  unam  de  ministerialibus  nostris  duceret 
in  uxorem  quod  adimplendum  promisit  corporali  juramento  prae- 
stito,  et  frater  suus  Albertus  alioquin  proprietates  ipsorum  et 
feoda  que  ab  ecclesia  nostra  tenent  ad  ecclesiam  nostram  libere  et 
sine  contradictione  redibunt.  dictas  vero  CC  libras  denar.  Babenb. 
promisimus  ei  solvere  a  festo  S.  Jacobi  proximi  nunc  futuro  usque 
ad  annum  unum  Alioquin  medietatem  omnium  reddituum  ville 
Halstat  extunc  reciperet  annuatim  donec  ei  dicte  CC  libras  denar. 
qui  tunc  in  civitate  Babenberg  essent  daturi,  plenarie  solverentur. 
Ipse  vero  et  frater  suus  Albertus  renunciaverunt  precise  omni 
actioni  que  eis  competebat  vel  competere  videbatur  super  obliga- 
tione  predictarum  villarum  Busendorf  et  Medliz  vel  alio  modo 
ceterum  pro  recognitione  quod  medietas  ville  halstat  esse  pignus 
ipsius  si  non  solveretur  ei  pecunia  nominata  in  termino  supradicto 
posimus  in  manus  L.  pincerne  de  Rotenhan  S.  Camerarii  et  Lud- 
wici  de  Bune  ut  hoc  anno  de  eadem  villa  sibi  solvant  unum  anserem 
et  unum  simcrum  avene  et  ne  de  predictis  dubium  in  posterum 
oriantur,  presens  scriptum  fieri  et  sigillo  nostro  jussimus  roborari. 
Hujus  rei  testes  sunt  Albertus  major  prepositus  h.  decanus.  vi. 
cellarius  canonici  Babenberg.  W.  Marschalcus  de  Cunstat.  L.  pin- 


605 

c.-rna  fa  lUlrnlian.  \\  .  dapil'cr  uY  Vw  MlftOlf  li.  (U'  Gich  conradus 

<l«    Sannenberg  ditricw  Hrmr.  L.  it  banc  camanurim  Babenb.  et 

alii  plun-s.n..l.|{ainl)«ri:.a.<lo.u.M('('LMI.\M.cal.  Jim.  ind.  XIII.  ,). 
Lih.    privil.  II.  f.  i\$.  i\\). 

MI.  1205. 

Qiionium  ca.  quc  g-erunlur  i»  tempore,  ne  simul  cum  processu 
tanporii  labantur.  liticrarum  solenl  Icslimonio  perhennari :  Pateat 
UUVersil  pracsrnlis  iu.slmmenli  srricin  inspecturis,  quod  Nos 
Cnni-jidus  Junior  II  u  rggra  \  i  P  I  In  X  u  rcniberch  onuiia 
bona  lottra  In  l.ntcnbcrgc.  \ovale  In  Stocke«),  Gerungesberge  3) 
cum  omniluis  suis  atlineneiis,  feodum  In  Buwerlingen  *),  Novale 
In  Wertorge*)  Advocaciam  unius  feodi  In  Gerhartsdorf  *)  Advo- 
caciam  In  superiori  Hidelbaeh  7)  unius  curie  Lutymanni  de  Xu- 
renherc  e1  advocaciam  super  unum  mansum  In  Diphersdorf 8)  apud 
Val\am  cum  omnibus  suis  attineneiis  vendidimus  Dominabus  cenobii 
In  Kngeltal  et  Heinrico  dicto  Swepfcrmann  iure  pro prietatis 
10  perpetuum  libere  possidenda,  hac  intermissa  condicione,  quod 
si  praefatas  Dominas  et  dictum  Heinricum  a  festo  purificacionis 
heate  virginis  marie  transacto  infra  decem  annos  quamquam  in 
peticionis  iupulsacionem  sustinere  contingat  in  bonis  praelibatis, 
ab  illa  nos  infra  menses  duos  ipsos  postquam  super  hoc  commoniti 
fuerimus ,  penitus  absolvere  debeamus  sine  ipsorum  dispendio  ,  bona 
sibi  sepedieta  de  oecupando.  Quod  si  facere  negleximus,  duo 
nosfrorum  militum  apud  Xurenberch  se  reeipient,  abinde  nun- 
quam  exituri,  nisi  sedata  hujusmodi  qualibet  inpeticione.  Huius 
rei  fidejussor  erat  una  nobiscum  noster  dilectus  frater  frideri- 
cus  Hurggravius  Xurimbergensis,  testes  vero  sunt  Ra- 
mungius    de    Chamerstein,    Hermanus  de    Stoffe,    Heinricus    de 


*)  Auch  nicht  erwähnt  in  den  Monum.   Zoller.    die    v.  Octobr.    1256  n.  LIII. 

n  Febr.   1261   n.  L1V.  übergehen. 
=)  Stükig. 
3)  Gehrsberg. 
*)  Beuerling. 
5)  Weyersberg. 
•)  Gehrsdorf. 
7)  Oberheydelbacb. 
•)  Diepgersdorf. 

40* 


606 

Tannen,  Heinricus  de  Heringersberge  *),  Bruno  de  Imelndorf, 
Leupoldus  de  Schonenberc ,  Heinricus  de  Domo,  Arnoldus,  Bur- 
kardus  et  Ludowicus  fratres  de  Segendorf,  Cunradus  de  Herzo- 
genhove,  Fridericus  et  Gotfridus  fratres  de  Lint,  Heinricus  de 
Margental,  Conradus  Choler,  Conradus  de  Steinelbach,  Conradus 
de  Tenninloh,  Leupoldus  de  Brant,  Cunradus  Butiglarius  de 
Kurnberg,  Heinricus  de  Hidelbach,  Sibot  et  Marquart  fratres 
dicti  pfincingi,  Wernher  Günther,  hermmanus  de  Rot,  Fridericus 
Vngelter  et  Lentzmanus  et  alii  quam  plures,  In  testimonium  etiam 
praemissorum  presens  hoc  scriptum  fieri  procuravimus  nostri 
et  predicti  fratris  nostri  friderici  Sigillorum  robore  communitum. 
Datum  anno  domini  MCCLXV  decimo  calend.  Aprilis. 

XIII.  1290. 

Nos  Fridericus  Burchgravius  de  Nurenberch.  Ger- 
lacus  de  Broberg  et  Theodericus  Marscalcus  de  Ekkchartesberge, 
constare  volumus  universis,  ad  quos  presens  scriptum  pervenerit 
in  perpetuum,  quod  cum  venerabilis  dominus  Arnoldus  Babenber- 
gensis  Episcopus.  ageret  contra  Knutonem  Eberhardum  Karolum. 
et  alios  fratres  suos  Knvtones  de  Schydingen  super  restitutione 
castri  in  Schydingen.  Sibi  nomine  Ecclesie  sue  facienda,  quod  pa- 
ter  eorum  et  ipsi  multis  temporibus  indebite  et  illicite  occuparunt 
in  prejudicium  Babenbergensis  Ecclesie,  in  nos  tamquam  in  arbi- 
tros  ex  utraque  parte  fuit  super  ipsa  causa  et  iniuria  conpromis- 
sum,  Qui  ex  ordinatione  nostra  et  arbitraria  sententia  nobis  pre- 
sentibus  et  multis  aliis  ipsum  castrum  Schydingen  cum  omnibus  ju- 
ribus  et  attinentiis  resignarunt  prefato  domino  Arnoldo  Babenber- 
gensi  Episcopo.  nomine  sue  Ecclesie,  renuntiando  omni  juri,  quod 
ipsis  competebat  in  ipso  Castro  Schydingen  et  accessoriis,  tarn  ex 
largitione  et  infeodatione  quondam  domini  Heinrici.  Marchyonis 
Mys sinensis,  quam  alio  quocunque  modo.  Nee  non  etiam  renuntian- 
tes  restitutioni  expensarum  sive  sumptuum,  quos  ipsi  vel  pater  eo- 
rum fecerunt  circa  castri  edificia  antedicti.  Pro  quo  ipse  dominus 
Arnoldus  Babenbergensis  Episcopus  ex  nostra  similiter  ordinatione 
promisit  prefatis  Knvtoni  et  fratribus  suis  Knutonibus ,  vel  quibus 
eunque  ordinaverint  pro  recompensatione  expensarum  circa  prae- 


*)  Hertingsberg. 


607 

dictum   Casfrum   faHarum,    ol   pro  volunlaria  eeMlOM  (pracdiclo- 
rum)  in  instant  i   iVsln  Epyphanic.   (Vnlmn  et    Srplun»'iiila   quinqur 

nurcaa  argenti  naualia,  quod  si  omitteret,  pro  ikgilifdecemmar- 
<is.  de  redditibua  bonorum  officü  in  Maohel  debet  eis  nuiui  marce 
redditua  obligare,  <it  baue  Obligationen!  tan  diu  tenebunt,  doncc 
i kia  rel  eorum  beredibua  per  ipaum  vcl  aaoi  ineeeaaorea  aatedieta 
peccunia  fuerit  peraoluta.  In  cuius  rci  testimonium  hör  scriptum 
(Mim  teatibua  subnotatia,  qui  interfuerunt  premiaais,  nnsirorum  si- 
gülorum  munimine  iuaaimua  roborari.  Testes  sunt  hii«  Conus  Ott« 
de  Orlamunde  junior.  Arroys  de  Broberg  junior.  Chuuradua  Pin- 
cerna de  Salek.  Theodcricus  pincerna  de  Naebern,  Chunradus  et 
TheodericuadeDoberticben.Lutolfus  et  Lutolfus  de  Allerrstet.  Diet- 
marua  deWilleratet  llayno.  Knut.  Theodericus  Pincerna  de  Apollen. 
ririrus  Dapifer  de  Nawenstorff.  Ileinricus  de  Sampach.  Heinricus 
Sturhsso,  dellochstet.  Detricus  de  Jaessenitz.  Alram  de  Aterse. Bu- 
naher. Chunradus  de  Gazze  et  alii  quam  plures.  Actum  et  Datum  Er- 
fordie.  Anno  domini  M°Ducentesimo  Nonagesimo  In  die  Sancti  Viti. 
Lib.  Priv.  Bamb.  I.  f.  123. 

XIV.  31.  October  1294. 

Notum  sit  universis  tarn  presentibus  quam  futuris   intuentibus 
presens  Scriptum ,  quod  cum  venerabilis  dominus  Arnoldus  Baben- 
bergcnsis  Episcopus  contra  nos  Knutonem,  Eberhardum,  Karulum 
et  Heinricum  fratres  Knutones  de  Schiding,  Bertoldum  et  Gunthe- 
rum  de  Widbech,  Eberhardum  et  Johannem  de  Snellurod  moneret 
querimonias  super  diversis  causis  et  iniuriis  ac  gravaminibus,  sibi 
et  Ecclesie  sue  per  nos  illatis.  In  hac  parte  ex  mandato  Serenissimi 
domini  nostri  Adolfi  Romanorum  Regis,  et  de  consilio  patrinorum 
etamicorum  nostrorum  Tymonis,  Chunradi,  Hainonis  et  Albcrti 
Knutonum  simpliciter  et  absolute  nos  submisimus  gracie  prefati  do- 
mini  nostri  Episcopi  Babenbergensis.    Et  super  eisdem  causis  et 
questionihus  finaliter  terminandis  tarn  ipse  dominus  noster  Episco- 
pus praedictus,  quam  nos  elegimus  arbitros  nobiles  viros.  dominum 
H.  seniorem  advocatum  de  Plawen  et  filium  suum  dominum.  Hein- 
ricum advocatum  de  Plawen.  promittentee  fide  data,  et  corporali 
preatito  juramento.  nos  ratum  et  gratum  habituros  omnia  quc  per 
prefatoa  arbitros  super   prcmissis  fuerint  arbitrata.  De   quorum  si 
quidem  arbitrio  et  ordinatione  prefatus  dominus  noster  Episcopus 


608 

ad  suam  graciam  nos  recepit.  Obinde  nos  Knutones.  tarn  super  Ca- 
stro Schiding  quam  super  advocatiis.  Judiciis  et  omnibus  aliis  ju- 
ribus,  que  in  bonis  pertinentibus  ad  idem  castrum  pertinent,  vel 
pertinere  videntur.  renuntiavimus  et  cessimus.  nee  super  hiis  inpe- 
titiones  vel  vexationes,  seu  impedimenta  aliqua  de  cetero  faciemus 
vel  fieri  procurabimus  ullo  modo.  Munitiones  etiam  nostras  in 
Snellnrod  et  in  Zurbowe  in  potestatem  ipsius  domini  nostri  Epi- 
scopi  tradidimus  confringendas.  et  tarn  in  fossatis  quam  in  aliis 
edifieiis  destruendas.  Immo  quiequid  in  Ecclesiis  ipsarum  munitio- 
num  ad  incastellationem  factum  est  vel  pertinere  poterit,  hoc  simi- 
liter  est  delendum,  nee  nos  amplius  in  prefatis  locis  vel  in  aliis 
locis.  ad  Ecclesiam  Babenberch  pertinentibus.  sine  consensu  ipsius 
domini  nostri  Episcopi.  vel  suornm  successorum  munitiones  aliquas 
inposterum  erigemus.  Preterea  mansum  unum.  et  Curiam  sub  Ca- 
stro Schiding  ex  nunc  infra  annum  proximum  vendemus  domino 
nostro  Episcopo.  prelibato  vel  alii  colono.  qui  de  eis  sibi  debita 
servitia  exhibebit.  Item  munitionem  in  Chirschiding  quam  dominus 
Episcopus  predictus  in  sua  jam  tenet  potestate.  destruere  poterit 
quando  placet.  Bona  vero  que  ibidem  comparavimus  post  destruc- 
tionem  dicte  munitionis.  nobis  Knutonibus  de  Schiding  ipse  domi- 
nus Episcopus  contulit.  feodali  titulo  possidenda.  nee  ibidem  etiam 
vel  in  aliis  locis  Ecclesie ,  ut  superius  expressum  esse  (sie)  muni- 
tiones aliquas  construeantur  (sie).  Ceterum  ipse  dominus  nosler 
Episcopus  de  redditibus  in  villis  Mokernich,  Lutzschendorf  et  Ke- 
meitz  sitis  nobis  Knutonibus  de  Schiding  pro  Centum  et  septua- 
ginta  quinque  marcis  argenti  usualis.  sicut  in  aliis  continetur  litte— 
ris.  pro  pignore  assignatis  nos  Knutones.  seeundum  terre  consue- 
tudinem  infeodavit.  que  bona  tarn  diu  feodaliter  possidebimus ,  do- 
nec  ab  ipso  domino  Episcopo  vel  a  suis  successoribus  pro  predictis 
C  et  LXXV  marcis  particulariter  vel  integraliter  fuerint  absoluta. 
De  senioratu  vero  in  Mokernich  de  quo  lis  est  inter  ipsum  dominum 
nostrum  Episcopum  et  nos  Knutones,  utrum  cum  predictis  reddi- 
tibus nobis  fuerit  deputatus  vel  non ,  sunt  illi  de  Glina  requirendi. 
quorum  dictis  ex  utraque  parte  stabimus  contenti;  quos  etiam  de 
Glina  in  castrensi  sua  residentia  in  Schiding  nuMatenus  attemptabi- 
mus  de  cetero  impedire.  Adiectum  est  etiam  quod  si  qui  captivati 
sunt  vel  detenti,  ab  utraque  parte  sunt  liberi  dimittendi.  Pernge- 
rus  etiam  de  Melding,  in  Schiding  castrensis,  et  Ditricus  quondam 


600 

ofhVialis  ibidrm.  aliiquc  roadjwlorrs  dirli  domini  nnslri  BpieCOfti, 
rl  m>*  nmnrs  pivnolali  insimul  rrronriliali  per  omnia  siimus.  et  in 

vtM\un  amicttiaaa  refermali  ri  euden  DtaerrabiMi  perpetno  sine 

vara.  Vnlumus  Hiam.  rl  BOI  ad  hoc  dislrirlius  oblinainus .  si  piv- 
ttkM  rel  aliqua  prrmissorum  quo«!  al»sil  .  violahiimis  f  quoil  r\  hin,- 
omnia  froda  rl  bona,  qnr  al)  Ecrlrsia  BabrnbiTüTiisi  lial>nnus,  ri- 
drin  orrlrsir  drbeanl  varaiv  librrc  rt  solulr. 

In  cujus  rci  testimoninm  Sigillam  domini  noslri   Hertnh^mi 

Adolli  Humannrum  Regia  et  vcnerabilium  dominorum  llmrici  Con» 
itaacienaii  ei  B.  Ncunburgensis  Episcoporum.  Nobilis  viri  Domini 
i  riei  rumilis  de  Olin:i<\  nobilium  virorum.  de  Plawe  advoca- 
tonun.  Sniioris  rl  Junioris,  et  Thymoms  KnutonisSigilla,  pro  nobis 
omnibns.  presentis  litteris  sunt  appcnsa.  Testes  vero  in  quorum 
presenlia  hec  sunt  arla.  Sunt  domini  prenotati  et  Magister  Eber- 
nandus. Cancellarius  dirti  domini  nostri  Hegis.  Et  nobiles  vir 
P  u  r  g r  a  v  i  u  s  j  u  n  i  o  r  d  e  N  u  r  n b  e r  c  h.  Eberhardus  et  Gotfridus 
de  Sluzzelberch.  Heinricus  advocatus  de  Wida.  Heinricus  advocatus 
de  Gera.  Strenui  etiam  milites.  Hermanus  de  Preitenstein.  Hilt- 
poldus  (Vater  suus  de  lapide.  Albertus  Vortschol  de  Turnov.  Win- 
nerus  miles  de  Hohstet.  Berngerus  de  Melding.  Waltberus  de  Sek- 
kendorf.  Chunradus  de  Lubichowe.  Heinricus  de  Chirchdorf.  Hein- 
ricus de  Slatpach.  Theodoricus  de  Pukwitz.  Heinricus  de  Langen- 
beuge. Johannes  de  Hanveld.  Jrnfridus  de  Schonawe.  Hammanus  de 
Hain,  et  alii  quam  plures  fide  digni.  Actum  et  Datum  in  Gastris 
apud  Greutz,  anno  domini  Millesimo.  CC°  nonagesimo  quarto.  In 
vigilia  omnium  sanctorum.  Lib.  priv.  Bamb.  I.  f.  124. 


010 


II. 

Die  ältesten  Aufzeichnungen  über  den  allinäligen  Erwerb  der 
hohenzollerschen  (brandenburgischen)  Territorien  in  Franken. 

Aus   dem   ehemaligen  Haus-,   Hof-   und  Staats  -  Archive   der   Markgrafen   von 
Brandenburg  auf  der  Plassenburg ,  gegenwärtig  in  Bamberg. 

(Zweifelsohne  von  der  Hand  des  Ritter's  Ludwig  von  Eyb.) 

Das   nachfolgende    älteste   „Ankunftsbuch"    der  Markgrafen  von 
Brandenburg  hohenzoller'schen  Stammes  ist  eigentlich  ein  fortlau- 
fender Commentar  zu  der  in  der  Einleitung  zu  Ludwig  von  Eyb's 
Denkwürdigkeiten   enthaltenen   Schilderung  der  Art    und  Weise 
wie  die  Burggrafen  von  Nürnberg  zu  ihren  Besitzungen  in  Franken 
gelangten  (S.  26,  27).    Es  sind  diese  Aufzeichnungen  aber  auch 
zugleich   eine   von   den  Tagen  K.  Konrad's  IV.   reichende,  wenn 
aucb   kurzgefasste ,  doch  durch  ihren  Inhalt  im  Allgemeinen,  wie 
durch  die  eingestreuten   Bemerkungen   wichtige    Chronik    der 
Burg- und  nachherigen  Markgrafen,  die  selbst  dadurch  an 
Werth  gewinnt,    dass  der  Verfasser  sich  auf  urkundliche   Nach- 
richten  stützt  und   persönlich   dem  fürstlichen   Hause  sehr  nahe 
stand.    Ja  täuschen  mich  Styl  und  Haltung  der  Aufzeichnungen 
nicht   ganz,   so   ist  Niemand  anders  ihr  Verfasser,  als  Ludwig 
von  Eyb  selbst,  welcher,  wie  aus  seinen  Denkwürdigkeiten  S.  131 
bekannt    ist,    nicht   bloss    diese   verfasste,    sondern   in    seinem 
„Buche"   auch    sonst  noch   aufzeichnete,    was    ihm    für    „seine 
gnädige  Herrschaft"  von  Wichtigkeit  zu  sein  schien. 

Uebrigens  befindet  sich  eine  Abschrift  dieses  Ankunftsbuches 
auch  in  der  k.  Bibliothek  zu  Bamberg.  Sie  ist  jedoch  von  sehr 
neuer  und  flüchtiger  Hand,  verdient  aber  nichts  desto  weniger  eine 
Vergleichung  mit  dem  Texte  des  Archives.  Das  gewonnene  Resultat 
findet  der  Leser  regelmässig  inclavirt  unter  den  Annalen  des 
Ankunftsbuches. 


611 

Eine  weiten  Abschrift,  welche  aber  in  eine  eil  1628  reichende 
iogisehe  Anfminhnnng  aieliwftjbtttniltri  sich  aneh  li  einem  Ms. 

4M  k.llof-  und  Staatsbibliothek  M  München  (Cod.germ.  1)98.)  Joh. 

ri  mnnumrnla  antiquitalis   quae   in    templo  monaslerii   Heils- 

brunneiiMs  passim  obita  rcrnuulur.   Auch  aus  diesem  sind  mannigfal- 

tigeNoti/.t'n  erhoben  and  an  ihre  Stelle  eingeschoben  worden.  Wich« 
bg  i'iir  den  einstigen  Bestnnd  dieses  hohenzoUcr'sehen  Mausoleums) 

i  nur  nun  Theöe  zerstörte  Inschriften.  Grabdenkmäler  ete. 
hiertheilinhgebildetftheiLi  engegeben  sind, lernen  wir  auch  daraus, 

dass  Ritter  Ludwig  von  Eyb  sn  Eybburg,  „der  Zeit  Landherr.  isl 
geboren  im  XVII.  Jahr*',  nämlich  des  XV.  Jahrhunderts  und  er  somit, 
ll  et  1502  starb,   das  sehr  hohe  Alter  von  85  Jahren  erreichte. 

Auf  seinem  Grabmale  ist  die  Bitte  eingegraben:  0  Mutter  f 
Gottea  hitt  dein  söhn  für  mich  armen  Sunder  hier  begraben  und 
für  alle  gläubige  Seelen.  Amen. 

Bfl  erübrigt  hier  nur  noch  auf  die  Wichtigkeit  aufmerksam  zu 
machen ,  welche  diese  brandenburgische  Hauschronik  Ludwig' s 
von  Eyb  für  die  Geschichte  der  Ausbildung  des  Territorial- 
systems hat.  Man  sieht,  um  welch  geringen  Preis  das  hohenzol- 
ler'schc  Haus  im  Ganzen  zu  seinen  Besitzungen  kam,  allein  auch 
nicht  minder  die  anerkennungswerthe  Consequenz,  mit  welcher  es 
unter  allem  Wechsel  der  Verhälnisse  nur  Ein  Ziel  im  Auge  hatte. 
Man  sieht  zugleich  auch  das  eigentümliche  Glück  dieses  Hauses, 
nicht  bloss  darin,  dass,  als  es  (wie  die  Monumenta  Zollerana 
lehren)  im  XIII.  Jahrhunderte  nur  auf  2  weiblichen  Augen  zu  be- 
ruhen schien,  die  Gefahr  frühen  Erlöschens,  die  bei  so 
manchem  andern  wirklich  geworden,  sich  wieder  verzog,  sondern 
auch  eine  grosse  Anzahl  von  Söhnen  erst  dann  dein  einzelnen 
Vater  zu  Theil  wurde,  als  wenige  kluge  Massregeln  hinreichten, 
die  Gefahr  einer  zu  grossen  Zersplitterung  des  kaum 
Erworbenen  in  der  Geburt  zu  ersticken. 

M.  Albrecht  Achilles  seihst  erkannte  es  sehr  wohl  an,  wenn 
nur  die  noch  bei  Lebzeiten  seines  Vaters  von  diesem  voll/n.  um 
Theilnng  das  väterliche  Erbe  in  der  Art  bewahrte,  dass  es  ihm 
nicht  erging,  wie  dem  Patrimonium  so  vieler  anderer  fürstlichen 
Hinter.  Um  eosehr  es  desshalb  ui  rühmen  ist.  dass  M.  Friedrich  I.. 

M.   Friedrich  II.   mit   gleicher  I'msichf    wie   Resignation  handelt«  ii. 
so  ist  auch  billiger  Weise  nicht   zu  vergessen,  dass  d.is  XV.  Jahr- 


612 

hundert  überhaupt  dasjenige  war,  in  welchem  man  den  Versuch 
wagen  konnte,  der  his  dahin  überall  herrschenden  Theilung  der 
Länder  nach  der  Kopfzahl  der  Fürsten  einen  Damm  zu  setzen. 
Wäre  aber  der  grosse  Kindersegen,  mit  welchem  die  brandenbur- 
gischen Markgrafen  im  XV.  Jahrhunderte  beschenkt  wurden,  im 
XIV.  eingetreten,  sie  hätten  sich  zweifelsohne  einer  Zerstreuung 
des  Gesammelten  eben  so  wenig  entschlagen  können ,  als  die 
Kinder  und  Enkel  Ludwig  des  Bayern.  Allein  darin  zeigt  sich 
das  Providentielle  in  der  Geschichte  einzelner  fürstlicher  Häuser, 
wie  einzelner  Völker;  dass  die  einen  gezwungen  sind  Lagen  durch- 
zumachen ,  welche  eine  aufsteigende  Grösse  hemmen  und  nieder- 
halten, während  es  anderen  vergönnt  ist,  glücklichere  Umstände 
nach  dem  Masse  eigener  Tüchtigkeit  zu  benützen. 

Somit  zweifle  ich  denn  auch  nicht,  es  werde  der  Leser  aus 
der  sonst  trockenen  Anrührung  territorialistischer  und  genealogi- 
scher Notizen  vielfach  Bedeutendes  hervorheben  und  auch  diese, 
wenn  ich  nicht  irre,  älteste  und  genaueste  Chronik  des  hohen- 
zoller'schen  Hauses  nicht  ohne  Nutzen  durchgehen  können. 

Eine  Aufzeichnung  der  brandenburgischen  Lehen  folgt  als 
Beigabe  nach.  Ihr  voraus  geht  eine  Auseinandersetzung  der  Beschwer- 
den M.  Friedrichs  I.  noch  als  Burggrafen  von  Nürnberg  gegen  diese 
Reichsstadt,  eine  Urkunde,  welche  mehr  als  Tausende  zeigt,  wie 
geringfügig  die  Interessen  deutscher  Fürsten  im  XIV.  Jahrhundert 
waren.  Dass  sie  im  XV.  grösser  wurden,  daran  war  Ursache, 
dass  man  im  vorausgegangenen  auch  das  Geringfügige  nicht  ver- 
schmähte. Uebrigens  ist  diese  Urkunde  v.  1396  (?)  ihrem  ganzen 
Inhalte  nach  von  grosser  Bedeutung  für  das  Wachsthum  der 
Territorialherrschaft  in  Deutschland. 


In  disem  Büchlin  ist  verzeuchendt  was  meine 
gnedigen  Herrn  Voreltern  kaufft  und  zu  der  Herr- 
schaft  bracht   haben. 

In  dem  register  und  Buch  findt  man  wenn  vnd  welcher  zeit 
und  jar  Grave  Fridrich  von  Zoler  zu  demBurggraventhum  zu  nurm- 
berg  komen  ist,  und  sein  nachkomen  und  was  also  ein  iglicher  dar- 
zubracht  hat ,  und  in  welchem  jar  das  bescheen  ist. 

Zum  ersten  so  hat  König  Conrat  erweiter  römischer  könig  und 
zu  Jerusalem  und  zu  Sicilien  könig  geben  Burggraven  Fridrichen 


613 

Creuten  mit  aller  ivgehttraag.  tot  München  in  die  remigii  1243 
mul  in  eiien  andern  btfat  die  Vogtey  über  lü  dosier  Bteiftucfa 

MOb    in    diesem   jar. 

(Nach  Slillfrird  mon.  Zoll.  Oefober 1951  ii Im» i-«-;i I»  K.  Conrad 
auf  Bitten  dos  Burggrafen  Fried  rieh  und  seiner  (iemalin  ..lam 
insis  (jnam  suis  pueril  prnrrealis  ah  eis  caslrum  Crusen.  Sollte 

ler  Burggraf  lt43CreiMi  nur  auf  bebeaeaeel  erlügt  halten? 

Oder   ist    dM   Datum   wie    Ihm  der  fgeftHlilCB  Verleihung  der 

Voglei   von  Miinrhsteinaeh  irrig  .   welelics  1 2 <> 5  Magen  soll.) 

I'.r  hat  erkauft  viersperg  Egcnhnuscn  und  ander«'   gut    von   Al- 

brerhten    und   Ludwigen   von   1  lohenloh   zu  IfTenheiin  uml)  W  Pf. 

Heller  a°  d.  1258  1). 

Der  Burgirraflc  Fridrich  hat  M  der  Herrsehaft  bracht  Baireut 
und  Cadolzburg  als  ein  seiner  Hausfrauen  wegen  frawen  ElsshHh 
Her/.og  Ollen  von  Meran  dochter  seliger.  (1265  M.  Zoll.  n.  LXYII.) 
Derselb  Burggrav  Fridrich  hat  gemacht  den  a  bt  zu  Elbangen  zu 
lehen  Beireut  undCadoltzburg  sovil  und  aislang  die  herschaft  haben 
wil.  wenn  sie  aber  nit  wil,  so  mag  es  die  herschaft  aufsagen  und 
doch  einen  hove  zu  Reyndorff  im  Ambt  Cadolzburg  und  einen  in 
dem  ambt  zu  Bairut  zu  plass  zu  lehen  empfahen  nach  laut  des  briefls 
an  die  herschaft  vom  Closter  zu  Elbangen  hat.  A°  1265  cal.  Aug. 
(V  cal.  Aug.  28.  Juli  M.  J.  S.  109.  Irrthümlich  heisst  es  daselbst 
reversales  Ottonis  Elwac.  Episcopi). 

Künig  Rudolff  leiht  und  gibt  Burggraven  Fridrieh  das  Burg- 
graventhum  und  lantgericht  und  allen  andern  seinen  zugehörungen 
dat.  Ach  a°  1273.  (M.  Zoll.  n.  LXXXVI.) 

Er  versetzt  im  ainen  hove  zu  Wendelstein  d.  Weissenburg 
1273  jar. 

Er  gibt  im  auch  mit  willen  der  Churfurten  Lenkershaim,  Erl- 
bach und  Brück,  dat.  poparten  1272.  (M.  Zoll.  n.  CXII.) 

Er  gibt  im  auch  die  dörffer  um  nurenberg  Schnepfenreut  und 
Sayglingen  mit  der  Mil.  d°  Eger  1289  (1281  M.  Zoll.  CV.) 

Er  leiht  im  auch  alle  und  yglich  mannlehen,  die  lantgrav 
Fridrich  von  leuchtenberg  auffgeben  hat  und  mit  \amen  die  lehen- 
schafft uff  dem  pleyenstein  und  freudenberg  a°  1283. 


')  Die  eine  Hälfte  von  Virnsperg  kam  1235  (C.  M.  Zoll.  n.  XXIII.)  an  Burggr. 
Conrad,  die  andere  1259  um  550  Pf.  heller  an  denselben  und  Conrad 
den  jungem. 


6U 

Er  leiht  und  gibt  im  auch  das  dorff  Ezelsdorf  mit  aller  zuge- 
hörung zu  lehen,  als  heinrich  von  der  Tanne  und  herman  sein  Sun 
auffgeben  haben.  (1291.  M.  Zoll.  n.  CXLVII.) 

Einem  brive  das  nymant  kein  burglichen  bann  thun  soll  und 
mag  in  eines  andern  herrn  land  und  herschafft  an  sein  willen,  d. 
Wien  1279. 

Er  leiht  auch  den  Culmen  burggraven  Fridrichen  den  er  vmb 
lantgrave  Fridrich  von  leuchtenberg  erkaufft  hat.  dat.  1284  und 
cost  III1C  Mark  Silber.  (Das  Datum  fehlt  bei  der  Urkunde  in  dem 
M.  Zoll.  n.  CHI,  und  ist  auf  1281  circiter  angegeben.) 

Grave  herman  von  Orlamund  hat  verkauft  zwerniz  und  die  gut 
zu  weiterstorff  umb  IUP  Silbers  a°  1290  (M.  Zoll.  CXXXIX). 

Er  hat  dachsperg  kaufft  umb  grave  ludwige  von  Ottingen  umb 
Vc  mark  lautern  Silbers,  a°  1280  am  mitwochen  nach  Palmarum. 
(„Und  um  1000  Pf.  heller,1'  heisst  es  in  einer  späteren  Aufzeich- 
nung des  Ankunftbuches.  Die  Urkunde  selbst  ist  verdorben  und  der 
grössere  Theil  später  nachgefahren.  M.  Zoll.  S.  138.  139.) 

Er  hat  kaufft  die  Vogtey  über  Bernheim  von  grave  Fridrich 
von  Truhendingen  umb  IIP1  Pf.  heller  a°  1280. 

Er  leiht  im  das  Haus  Sewelden  in  osterreich  mit  seiner  zu- 
gehorung  die  er  vor  seinem  Sun  verliehen  hett.  Dat.  Wien  1285. 
(Ap.  Ulmam  Non.  Jul.  ind.  XIV.  anno  1286.) 

Er  verleicht  im  auch  alle  gut,  die  albrecht  rynss  maul  von  wern- 
fels  von  im  zu  burggut  gehabt  hat ,  das  ist  zwen  hub  in  dem  dorf 
zu  Peilenhove  drey  tagwerck  wissmaten  an  der  swarzach  dem 
wasser  gelegen  das  ein  gnant  die  fron  pewnt.  Item  ein  hub  zu  Tann 
genannt  Riblingen  und  einen  hove  zu  Egen  und  einen  hove  zu 
Swarzenbach  anno  1289  1). 

Der  obgenannt  Burggrave  Fridrich  ist  todt  1290  in  vigilia 
assumptionis  marie  und  hat  gelassen  zween  sun,  Burggrave  Fridri- 


*)  Zu  den  wichtigsten  Urkunden  über  die  Anfänge  des  hohenzollerschen 
Hauses  resp.  der  Burggrafen  Nürnberg  gehört  übrigens  die  hier  nicht  er- 
wähnte Schenkung  K.  Heinrichs  VII.  zu  Gunsten  des  Schottenklosters  zu 
Nürnberg.  Sie  fehlt  in  den  Mon.  Zoll.  Bei  Ussermann  episc.  Bamberg.  III. 
S.  147  ist  sie  abgedruckt,  sowie,  was  nicht  für  die  Glaubwürdigkeit  der 
Ussermannschen  Texte  spricht,  mit  bedeutenden  Varianten  in  den  Mon. 
B.  XXXI.  I.  S.  520.  Unter  den  Zeugen  kommt  Conradus  Burggravius  de 
Nuremberg  vor.  Unter  den  Schenkern  Gottfridus  Burggravius  und  dessen 
gleichnamiger  Sohn,    (d,  d.  35.   Juli  1225.) 


615 

rhen  und  Burggraf  Cunraten.  Burggravc  Fridrich  hat  zu  der  cc 
gehuhl  frawrn  margarrlhrn  1k r/.ogin  IV  krrnlrn  und  bttrggHNre 
Cuural  frawen  agnesen  von  hohenloch. 

Derselb  BurggrtfC  Cunrat  hat  goslilVt  den  newen  SlilTt  zu 
Spalt  in  solche  inas  vnd  form  nach  laul  der  hrieve  dir  ein  die  In -r- 
sehalTt    hat   vnd  wie  man   dm  slifl'l  liallcn  soll,   nemblich   «'in  brive 

den  Barggcnrc  Chural  geben  hat.  in  dem  lest  und  verschreib!  (er) 

als  für  seinen  letzten  willen,  als  er  dann  des  maelil  hal  gehabt  und 
in  der  ersten  slifl'tung  ausgedingt  hat,  ob  solch  Ordnung  nicht  ge- 
halten wurden,  das  er  den  stitVt  mit  seiner  zugehorung  legen  mag 
gein  Kostal  oder  ander  strohm  mit  Namen  Abenberg  und  Spalt 
sollen  verfallen  sein  wider  der  Herrschaft  zu  werden,  wann  die 
zu  unternfant  verschrieben  sein  als  das  alles  die  brive  ausweisen, 
anno  121)4. 

Burggravc  Cunrat  hat  auch  gemacht  und  gewidembt  zwen 
ewig  mess  in  dem  stift't  zu  Bamberg  uflf  sand  kaiser  Heinrichs 
und  sand  kunigunden  althar  da  man  eine  alle  tag  singen  sollt  zu 
der  anderen frummeszeit  yedervicarier  einer  ein  wochen  und  diesel- 
ben vicarier  solle  leihen  eine  der  thumbrobst  oder  sein  ambtman 
soll  jeehlichen  und  ewiglichen  den  vicarien  geben  und  reichen  on 
allen  verzihen  und  sewmens  ir  iglichem  XI  simern  korns  nirn- 
berger  mas  und  Villi  pf.  heller  von  solche  gulten  vnd  renten  als 
hernach  stet. 

Er  hat  gestifft  und  gewidembt  drei  ewig  jerlich  jartag  zu 
iglichem  jartag  ein  siebenden  und  ein  dreissigsten  die  man  jerlichen 
und  alzeit  und  also  begern  soll  und  gehalten  sollen  werden  in 
dem  obgenannten  stifft  zu  Bamberg  mit  vigilien  und  selambten  und 
auch  mit  einem  erbaren  leibzaichen. 

Der  erst  Jartag  ist  burggraf  Fridrichs  seines  vaters  dem  sol 
man  begern  zu  sand  Petrus  und  Paulstag  ein  tag  davor  oder  einen 
darnach  mit  sambt  den  siebenden  und  XXXsten  nach  anzal  der  Zeit. 

Der  ander  jartag  ist  burggrave  Cunraten,  der  soll  begannen 
werden  des  nechsten  tags  nach  sand  Bonifacientag  mit  sambt  dem 
siebenden  und  XXXten  nach  anzal  der  zeit. 

Der  dritt  jartag  ist  frawen  agnesen  sein  gemachel  der  ist  am 
nechsten  tag  vor  vrbani  mit  sambt  den  VII  und  XXXsten. 

Zu  den  eegenannten  dreyen  jartagn  ist  geschickt  und  geben 
zu  jeglichem  jartag  V  siiner  korns  VI  heller  zu  jeglichem  siebenden 


616 

III  pf.  heller  und  zu  jeglichem  XXXsten  III  pf.  heller.  Das  gelt 
und  körn  soll  gefallen  und  werden  wievor  den  thumbherrn  und 
vicarien  die  bei  vigilien  und  selenambten  sein. 

Zu  denselben  vorgenannten  dreyen  jartagen  mit  sambt  den 
Vllden  und  XXXsten  hat  die  herschaftt  gewidmet  und  gemacht  jer- 
lichen  zu  geben  vnd  zw  antworten  dem  untercustos  des  egenannten 
stiffts  IUI  pf.  und  LXXX  heller  umb  wachs  doraus  man  XII  licht 
machen  soll  igliche  von  einem  pf.  vnd  was  mer  sein  wirt  dann  XII 
Pf.  zu  den  egenannten  XII  kerzen  davon  soll  man  machen  zwen 
wandelkerzen  die  man  dann  nuzeu  soll  zu  der  Wandlung  unsers 
herrn  leichnam  vff  dem  chor  des  egenannten  stiftts  vnd  umb  das  die 
obgenanten  selgeret  vnd  vicarei  wol  gehalten  vnd  vollendet  wer- 
den, hat  die  herschaft  besunders  gesezt  vnd  geacht  das  ein  thumb- 
propst  einen  amtman  sezen  sol.  Derselb  amtman  alle  gult  und  zins 
einnemen  vnd  die  vorgenanten  selgeret  mit  sambt  den  vicarien 
und  kerzen  davon  ausrichten  soll  nach  seinem  trewen  und  gewis- 
sen vnd  darvmb  sol  man  zum  voraus  geben  dem  thumbprobst 
III  Va  simer  korns  vnd  für  sich  behalten  V/z  simern  korns  XL  lemer 
und  LXXXX  versnacht  huner. 

Zu  den  egenannten  jartagen  siebenden  vnd  XXXsten  vnd  auch 
zw  den  zwoen  vicarien  dem  thumbrobst  vnd  ambtman  und  auch 
vmbdas  wachs  hat  der  burggraf  verweisst  auflf  den  dorffen  im  ambt 
zu  fürt  nach  laut  der  brive  die  darvmb  geben  sind,  der  erst  ist 
zu  bamberg  versigelt  mit  des  Capitels  insigel  anno  MCCCVIII. 
In  dem  stet  stuckweis  was  zu  iglichem  gehört. 

Darnach  hat  burggrave  Cunrat  ein  brive  geben ,  in  dem  (er) 
verschriben  vnd  geben  hat  alle  sein  gut  vnd  vogtei  in  dem  ambt 
fürt  gein  Bamberg  sand  Jörgen  mit  solchem  vnderschaid  das  man 
den  armen  leuten  kein  minder  oder  hoher  zins  daraus  machen  soll 
nach  laut  desselben  brives  der  geben  ist  zu  nürnberg  am  freitag  vor 
invocavit  MCCCXXV  derselb  briv  hellt  solches  gut  und  zins  die  zu 
den  vorbenanten  stucken  dinen  sollen  mit  namen  an  gelt  LXIIII  pf. 
III  ss.  VI.  heller  an  körn  XLVIVa  simer  an  lemern  XLIII  an  fast- 
nachthuner  CVIII. 

Diss  sind  die  gebrechn  die  die  herschaft  dawider  hat.  Der 
ersten  geschieht  der  herschaft  ungutlich  daran  das  die  obgenan- 
ten selgeret  nit  also  gehalten  und  volbracht  werden  mit  namen 
das  den  vicarien  der  mess    ir  gult   und   zins   so  forderlich,  nit 


617 

worden,  10  werden  die  W  ahmet  komm  no  dnn  nrtfemen  bH 
geben  als  dann  gtechickf  ist  worden. 

Di«  kernen  vlV  «Ich  okov   ü  der  Wandlung  sind  abgingen 

So    wurdet    auch    dem    cuslos    des    ticlts    nicht,    als   denn   gestillt 

ist  sundern  ie  geeebiehl  der  heraohafl  nngmtüeh  domo  das  die 
rater  ilso  nicht  bleiben  all  lii  dann  geocbiefcf  sein  im  lie  nit 
gehohel   werden  sollen  an   [ren    ninnen   und  gölten,   das  bisher 

nit  gehalten  ist  noch  wir!  besunders  das  vil  gult  und  /ins  dar- 
aus  verkauft    sind    worden,    als    sieh    das    kunllieh     eilindt    damit 

der  heraohafl  b?  Selgeret  und   gnte  meynung  in   künftiger  zeit 

licli  rergeen  mocht. 

Dio  DcgQpnntqi  burggravc  Pridriob  und  burggravc  cunrat 
hal»en  /.u  der  hersehaft  bracht  und  kauft  diese  hernach  geschri- 
ben  herschafft   und  gnte« 

Hostal   und  Hot  MCCLXXXXH. 

Windspach  von  den  von  Heideck  MCCLXXXXH. 

(Windspach  dass  ist  gewesen  der  graffen  von  Oettingen, 
dass  haben  die  herren  von  Dornberg  einem  von  ihnen  gekaufft. 
so  hats  einer  von  Dornberg  einem  von  Heydeck  zu  seiner  toch- 
ter  geben,  das  hat  burggrave  Friedrich  von  demselben  von  Hey- 
deck gekaufft  a°   1292  aber  die  summe  weiss  man  nicht.) 

Altenperg  von  Heinrichen  von  perg  für  XlVil  pf.  heller. 

Bergel  das  dorff  und  den  zol  von  grave  Fridichcn  von  Tru- 
hending nmb  VF  pf.  heller  a°  MCCCXIII. 

Lenkersheim  und  etlich  gut  daselbst  von  dem  closter  zu 
Hailsbronn  umb   l\X\   pf.  heller  a°  MCCCXIH. 

Malmaspach  und  pergerstorff  von  gotfrieden  von  Brauneck 
umb  HfXX  pf.  heller  a°  MCCCXXHI. 

Wunsicdel  von  Eberharten  von  Voitsberg  um  LXXX  schock 
prager  münz  a"  MCCCXXl 

Grindlach  und  hohenstat  (nebst  brück  tliannenlohe  vnd  die 
fischwasser  sind  gekaufft  umb  7001  pf.  heller  132G)  von  Gotfrideo 
von  Brauneck  um  Ml   I  X\  I  pf.  heller  a°  MCCCXXHI. 

Dornberg  und  Onolzpach  von  grave  Ludwige  von  Oltingen 
umb  (T  )  XXIII  pf.  heller  anno  domini  MCCCXXXI. 

Colmberg  von  lewtershauscn  vom  grave  Fridriehen  von  Tru- 
hendingen umb  VI"  pf.  heller  und  II  pf.  heller  a  domini  MCCCXIV. 
(1315) 


618 

Castell  ist  komen  von  grave  herman  von  castell  anno  domini 
MCCCXXII. 

(Ist  verkauft  umb  3500  fl.  von  den  herren  von  Aurach  1391.) 

König  Ludwig  als  ein  römischer  konig  ist  komen  für  muldorff 
in  Baiern  und  herzog  Fridrichn  von  Osterreich  als  von  romischen 
reichs  wegen  daselbst  zu  dem  streit,  zu  demselben  dem  konig  Lud- 
wig ist  zu  hilff  komen  der  vorgenannte  burggraf  Fridrich  mit  gros- 
ser macht  und  haben  uff  heut  gestritten  und  den  streit  gewonnen 
und  einer  des  obgenannten  burggrave  diner  mit  namen  Albrecht 
von  maspach  hat  herzog  Fridrichen  von  Osterreich  gefangen  und 
sonst  vil  herrn  und  erber  leit  wurden  auch  gefangen  von  dem 
burggraven  und  seinen  dinern  gescheen  am  sand  wenzelstag  anno 
MCCCXXII. 

(Von  dem  Gewinne  österreichischer  Lehen  durch  Auslösung 
der  Gefangenen  —  dem  Mährchen  Aventin's  ist  somit  auch  hier 
keine  Rede.) 

Über  Regnizhove  die  Lehen  gegeben. 

Nos  Ludewicus  dei  gratia  romanorum  rex  etc.  Dat.  Monaci 
V  cal.  Oct.  a°  MCCCXXIII.  (Reg.  Boica.  VI.  p.  110.) 

Stauff  und  Eisseiden  von  kaiser  Ludwige  zu  rome  burggrave 
Fridriche  geben  unter  der  gülden  Bullen  geben  a°  NCCCXXIX  der 
genant  burggrave  ist  tod  am  XVI  tag  des  mayen  anno  domini 
MCCCXXX  und  hat  gelassen  vier  sun  mit  namen  burggrave  Ber- 
thold bischove  zu  Eystet. 

Burggrave  Friedrichn  Bischöfe  zu  Regenspurg  und  burggrave 
Johannsen  und  Burggrave  Albrechten.  Die  zwen  haben  zu  der  ehe 
gehabt  mit  namen  frawen  elsbethen  und  frawen  Sophien  bede  von 
Hennberg  und  haben  zu  der  herschafft  bracht  die  nachgeschriben. 

Zum  ersten  die  herschafft  zu  blassenburg  mit  sambt  Culm- 
bach,  Mittelberg,  Berneck,  SIos  und  stat  kronach,  mengau  und  wir- 
sperg  mit  allen  zugehörungen  von  Otten  von  orlamund  seligen  ver- 
schriben  und  sich  des  verpünden  hat,  ob  das  wurd  oder  gesehen 
das  er  an  menlich  leibserben  abginge  und  verschiel ,  das  dann  die 
obgenant  herschaft  Slos  und  Stette  uff  burggraff  Johannsen  komen 
und  gefallen  sollen,  wenn  er  eins  tails  vor  innen  gehabt  hat,  für 
IUP  pf.  heller.  (7000  pf.  heller,  nach  Spiess,  Aufzeichnungen.) 

So  hat  er  frawen  kunigunden  der  vorgenanten  graven  otten 
seliger  gemahel  für   ir  gerechtigkeit  heimstewer  und  morgengab 


«19 

geben  und  geantworl  die  hersrtial't  <Jrindlach  ini!   atttr  soincr  zu- 
grhorung  anno  domini  MCCCXX1 VIII.  Oben  und  niddern  herridcn 

bei  Tann  und  des  Holzmirk  von  den»  etpitel  zu  Fistelt  umb  IXf 
pf.  Keller, 

\(in  l'unratcn  von  Slusselburir  isl  komen  an  die  herschaft 
Uabenslein  und  peziMisIrin  newenliofc ,  neussel,  putenhaim  und  al- 
tmdorff  anno  MCCCXLIX. 

I'.iu  viertail  am  *|>prr<  h  t  sfrin  von  drin  wilden  umb  lm  guldin 
anno  }I(  (  OA  den  andern  lau  von  den  secken  um  \II1C  pf.  beller 
anno  MCCCLV, 

Ftlich  gut  bei  dem  Rudolffstein  von  den  Hirsbergcrn  umb 
1\  \\\  pf.  beller  anno  domini  NCCCLX. 

HudoIlYstein  und  Weisenstein  vom  closter  zu  Waldsachsen 
umb  WH   Uller  anno  MCCCXLVI. 

Seideneck  von  den  Sauenssheimern  (Johann  Luppold  von 
Seideneck)  umb  XVHC  pf.  beller  anno  MCCCXLIV. 

Kinssberg  beiWunsidel  und  eilich  gut  und  lehen  erkauflft  von 
albrechten  nothaftt  in  dem  ambt  zu  Münchberg,  den  Brive  die  her- 
schaut verhören  soll  wann  ir  etwas  liegt  daran.  Etlich  gut  und 
zehenden  in  dem  ambt  Berneck  und  wunsidel  von  den  von  Hirsberg 
umb  VÜICLXXV  pf.  heller  anno  domini  MCCCLX. 

Quelmereut  burggut  von  Cunraten  und  heinzen  von  Rozaw 
umb  IIC  pf.  heller  anno  MCCCX  im  ambt  regnizhove. 

Burggrave  Johannsen  verschied  am  siebenden  tag  des  monats 
genant  october  und  lies  hinter  im  burgrave  albrechten  seinen  bru- 
der  und  burggrave  Fridrichen  seinen  sun.  anno  domini  MCCCLXVII. 
Der  genant  burggrave  Albrecht  verschied  an  sand  ambrosiustage 
anno  MCCCLXI.  Also  blieb  burggraff  Fridrich  nach  seinem  vater 
und  vettern  und  nam  ein  gemaheln  frawen  Elssbethen  herrn  Frid- 
richen lantgraven  in  doringen  und  marggraffen  zu  meissen  dochter. 
Mit  derselben  seiner  gemahlin  hat  er  gewonnen  von  göttlicher 
Schickung  zween  sun  mit  namen  Burggraf  Johannsen  und  burg- 
grave Fridrichen  und  neun  dochter.  die  (er)  also  ausgeben  und  ge- 
fertigt hat  bei  seinem  leben.  Zum  ersten  fraw  Flssbethen  hat  i  r 
\t •rmehelt  herrn  rupi'echten  pfalzgraven  bey  Hein  und  herzogen  in 
Beim  der  darnach  zu  romischem  konig  erweit  ward.  Zu  derselben 
dochter  hat  er  verschrieben  und  geben  uff  Swobach  und  Camer- 
stein.  Kornburg  und  Staufl  XXIHra  gülden  und  uff  hohent  ruhending 
Archiv.  Jahrg.  1850.  I.  Bd.  III.  u.  IV.  Heft.  ^1 


620 

und  haidenheim  XVHm  gilden  und  nach  seinem  tod  für  veterlich  und 
muterlich  erb  IIm  Mark  Silber. 

Frawen  Marien  zu  herzog  albrechten  von  osterreich  XXVm 
gilden  frawen  Marggrethen  zu  lantgrave  herman  von  hessen  XXVm 
gilden. 

Und  machet  drei  closterfrawen  mit  namen  frawen  Anna,  fra- 
wen katharina  und  frawen  agnesen  und  gar  wol  versorgt  und  unter 
guter  Narung  und  die  andern  die  starben  in  der  jugent. 

Seinen  sun  burggrave  Johannsen  vermehelt  (er)  frawen  Mar- 
grethen  kaiser  karls  und  konigs  zu  behaim  dochter. 

Burggrave  albrecht  hat  etlich  guter  und  herschaft  bracht,  als- 
dann geschriben  ist  und  die  andern  als  hernach  geschriben  stet  hat 
Burggrave  Fridrich  zu  der  herschaft  kaufft  und  bracht.  Grave  Ul- 
rich von  Schaumburg  IIIIm  pf.  heller  heiratsgelts  anno  MCCCLX 
für  Schaumburg  von  im  gelost. 

Embsskirchen  von  Fridrichen  von  Seckcndorff  und  um  etlich 
gut  daselbst  für  XIIm  pf.  heller  anno  MCCCLXII.  Smobach  kamer- 
stein  und  Kornburg  von  gravn  Johannsen  von  Nassau  umb  XVm  IVC 
pf.  heller  annoMCCCLXIIII  Landeck  von  kaiser  Carln  umb  IHmpf. 
heller  anno  MCCCLXVII  Gunzenhausen  von  Wilhelm  von  Seckendorf 
umb  XXmpf.  heller  (2200  pf.)  heller  (1368)  anno  MCCC(L)XVIII. 

Hohentruhendingen  und  haidenheim  von  Herzogen  von  Baiern 
um  XVHm  gülden  anno  MCCCLXVI.  Wassertruhendingen  von  got- 
fridn  und  gerlachen  von  Hohenloh  umb  XXXIIP1  pf.  heller  anno 
MCCCLXI  (1375). 

Feuchtwanngen  Stat  und  die  ganzen  vogthey  von  kaiser  karln 
umb  Vm  gülden  MCCCLXVI. 

(umb  5000  fl.  versetzt  anno  1376.) 

Den  grossen  weyer  doselbst  und  drei  gut  dabei  von  dem  Stifft 
daselbst  umb  VIP  pf.  heller  anno  MCCCLXVI. 

Walde  ist  eins  tails  geben  worden  von  kaiser  karln  in 
dem  here  vor  Ertfurt  MCCCLXXV.  in  die  augustini.  So  hat  er 
einen  tail  kauft  von  apeln  von  Creilsheim  umb  IIIC  LXXV  gülden 
eodem  die  von  Cunratn  Fuchs  auch  einen  tail  umb  IIP  gülden. 

Cunrat  von  lentersheim  hat  etlich  gut  kaufft  und  die  gesla- 
gen  zu  walde  ewiglichen  dabei  zu  bleiben  umb  HP  gülden  und  das 
alles  sein  lebtag  und  fürbas  der  herschaft  ganz  nach  ausweisung 
seines  brieffs  den  die  herschafft  darüber  hat.  anno  MCCCLXXXVI. 


«21 

Uffenhaim   und   von  hern  gerlach  von  hohcnlorh    «ml»    XXIIIm 

un°erische  «ml  behemischc  «Hilden  anno  MCCCLXXX  III.  Awahovcn 

o 

von  Cunralen  \on  galtcnhovcn  umh  XIIII  (.')  gülden  M CCCLXXXII. 

IJuir^ra*«'  lYidnch  liat  geben  VHP  pf.  heller  al>(  arnolden 
und  dem  dosier  hailsbronn  umb  ein  jarlag  jerlichn  zu  halten  mit 
uamen  burggrave  .lohann*en  und  bnfggrave  Albrechini  mit  innerli- 
chen «nd  andern  sachen  nach  ausweisung  des  briffs  den  die  her- 
schafft liat .   den  sol  man  verhören  MCCCLXXX  dessgleichen  hat 

i  eil  III  pf,  heller  gein  Ebrarh  dem  closter  des  die  herschafft 
auch  ein  hrive  hat. 

Bebemburg,  Gamssfelt  und  Eifelstat  von  herrn  Wilhelmen  von 
Bebemburg  umb  Wlm  gülden  ungerisch  MCCCLXXX.  Liebenaw 
von  hannsen  von  Sawenssheim  umb  XIP  gülden  anno  MCCCLXXX. 

Hoheneck  von  den  von  Seckendorff  und  den  zehenden  zu 
wimlsheim  von  kaiser  karln. 

Ein  hofe  zu  grimstorff  umb  cadelzburg  von  gotzen  janstorffer 
umb  HP  pf.  heller  a°  MCCCLXXVHI. 

Wessenaw  umb  Schonnberg  von  Endresen  Rynssmaul  umb  IIIe 
gülden  a°  MCCCLXV. 

Epr echtstein  von  Wilhelm  und  Nickeln  forstern  umb  Vcpf. 
heller  für  all  ir  recht  und  fordrung  a°  MCCCLXIH. 

Meckerstorff  von  Engelharten  wilden  umb  einen  hove  XIC  pf. 
heller  MCCCLXIH. 

Bettentaw  von  hochwart  hettenberger  umb  IUP  gülden.  Se- 
bach  im  ambt  bairstorff  und  zwein  halbhove  von  einem  Fulsack 
umb  VHP  pf.  heller  a°  MCCCLXXX. 

Die  eigenschafft  zu  Bairstorff  vom  abt  zu  Munchawrach  umb 
IUP  gülden  MCCCLXXXI. 

Regnizhove  das  lant  von  den  von  weider  umb  VIHm  P  schock 
guter  Freiberger  machen  in  gold  zu  der  zit  XLm  Vc  gülden  jeglich 
schock  für  V  gülden  angeslagen  je  XII  groschen  für  ein  gülden  a° 
MCCCLXXHI. 

Rosaw  von  heinrichen  von  Rozaw  umb  VHP  ungerische  gülden 
a°  MCCCLXXXXHII. 

Munchberg  von  den  von  Sparneck  umb  XHHm  IUP  pf.  heller  a° 
MCCCLXXXXHII. 

Arenberg  und  jesen  die  dorff  bei  Munchberg  von  hern  Han9en 
von  Sparneck  umb  XIrapf.  heller  a°  MCCCLXXXHII. 

41  • 


622 

Schawenstain  mit  aller  zugehorung  von  hern  Ottens  hausen 
und  heinrichn  die  welffstriegel  umb  XIIm  VIC  XVII  pf.  heller  a° 
MCCCLXXXVII. 

Nyddern  Steinach  umb  plassenburg  von  den  von  Gutenberg 
umb  VHP  gülden. 

Das  ungelt  erworben  von  könig  wenzlaw.  dat.  Amberg 
MCCC(L)XXXVI. 

Stanbach  von  den  fewlern. 

Der  egenant  burggrave  Fridrich  hat  zu  und  an  die  herrschaft 
bracht,  als  hernach  geschriben  stet,  nach  ausw eisung  kaiser  karls 
des  vierten  brief  der  also  stet :  wiewol  das  sei  das  wir  mit  redli- 
cher kuntschaft  trew  würdiger  Freund  etc. 

Der  egenannt  burggrave  Fridrich  ist  tod  zu  plassenburg  an 
sand  agnesentag  zu  nacht  anno  domini  MCCCLXXXXIH  jare  und 
Hess  zween  sun  mit  namen  burggrave  Johansen  und  burggrave 
Fridrichn  und  gab  burggraf  Johann sen  bei  lebendigem  seinem  leib 
ein  gemahel  frawen  Margrethen  kaiser  Karls  des  vierden  dochter 
und  swester  konig  Wentzlaws  romischen  konigs  und  zu  Beheim 
konig  auch  kaiser  Sigmunds  und  zu  Hungern  konig. 

Diese  zwen  baide  haben  der  herschaft  bracht. 

Zum  ersten  nach  ihres  vaters  tod  Creulsheim  slos  und  stat 
Flugelaw  und  rossfeit  Werdeck,  pilmreit  und  Bobenhausen  mit 
allen  iren  zugehorungen  von  lantgrave  Johannsen  von  Leuchtenberg 
umb  XXV^m  gülden  anno  MCCCLXXXXHX. 

(Crailsheim  ist  gewesen  der  von  Hohenlohe  der  graven 
und  darnach  der  graven  von  Leuchtenberg  die  stadt  und  ampt. 
des  hat  die  herschafft  kauft  umb  36000  11.  rein.  1390.) 

Tirstein ,  Tirsheim  und  Lenolin  (sie)  die  Markt  für  IXm  gül- 
den von  dem  marggraven  zu  Meissen  und  darzu  XVI m  gülden  für 
all  anselbe  und  etlich  gut,  die  in  marggrave  Wilhelm  ir  mutter 
rechter  bruder  geben  hatt  und  auch  geerbt  soll  haben. 

Ziegenfelt  das  Slos. 

Spies  das  Slos  umb  XIHm  gülden. 

So  hat  burggrave  Johanns  zu  der  herrschafft  bracht  bei  seines 
vaters  seligen  lebtag  ein  drittentail  und  einen  sechzehnten  tail  an 
Kizingen  und  ein  purk  in  Nürnberg  mit  solchen  hernachgeschriben 
die  im  sein  Schwager  konig  Wenzlaw  gelihen  hab  für  verfallene 
lehen  von  tods  wegen  von  Cunraten  von  Branneck  seligen  der  an 


023 

erben  rerschiden  ist  mit  diien  lierMobgetphribea  tollem  und 
glaiten  uemlich  ku  obern  Braif  /<u  ayddern  Brail.  zu  Merlewheim, 

zu  ober  Mekelsliriin,  am  Owe  zu  Knolslal.  zu  Ijlli  rslicim  und 
il  Bibererden  tu  Kazenhcrg  zu  Kuiiigshovm  an  «Irr  Thaubcr 
zu  HoplVrslal  und  zu  Ijawdcu. 

Daran  hat  die  hcrschafi  gut  königlichen  l>rive  und  glait  leben 
und  all  ander  lacken  die  da  sein  zu  Blasaen^eig  das  auch  »-ut  u<  r 
die  berschafl  die  verboret  sonderlich  von  der  leben  wegen 
i  MCCCLXXXX. 

Mas  \.-\v  haus  von  Erharten  Forster. 
Selb  von  Nickeln  und  annder  Förstern. 
Plewen  umb  \IXm  gülden. 

Burggrave  Jobanes  bat  aucb  zu  der  berscbaft  bracbt  von  der 
cron  zu  Hchaim  Frankenberg  bei  Crewsen,  Beheimstein,  Pegniz, 
Einlcnhart  .   Plech,  Erlangen  und  Brisenstat. 

Bf  bat  geriebt  b erzog1  Johannsen  VIm  gülden  für  desselben 
berzogen  mutter  frawen  Eissbetben  römischer  koniginn  für  Immark 
Silbers  für  ir  veterlicb  und  mutterlich  erbe. 

Die  vorgenanten  zwen  baiden  burggraven  Johanns  und  burg- 
grave  Fridrich  haben  gestifft  und  von  neuem  ausbracht  das  closter 
zu  Langenzenn  in  VVirzburg  bisthum  Augustiner  ordens  genant 
canonici  reguläres  und  also  mit  solchem  geding  nach  Ausweisung 
der  brive  die  darüber  sind  das  die  herschaft  ein  und  wider  ein 
revers  hat  wie  sie  sich  halten  sollen  und  die  herschaft  verbaren 
soll  a°  domini  MCCCC1X  feria  Ila  ante  ascensionem  domini.  Darzu 
hat  in  besunder  geben  burggrave  Friedrich  eifprischwasser  und 
d«as  kamerholz  die  frumess  zu  Langenzenn  und  die  pfarrci  zu 
Lawensdorff  die  burggrave  Fridrich  hat  abgewechselt  von  dem 
eapitel  zu  Bamberg  umb  die  pfarrei  Pintlach  auff  das  sie  mer 
herrn  und  brister  gehaben  mögen. 

Sie  haben  auch  gestifft  ein  ewige  mess  in  der  cappeln  zu 
Piassemberg  auff  den  zehend  zu  Vischbach  und  Dewchstorff  auff 
drin  bove  zu  Koliz  und  auch  uff  vier  seinen  baws  zu  Potzenstorff  (?) 
dieselb  capell  ist  ^enzlich  ahgeschiden  von  der  pfarrei  zu  Culmach 
mit  allen  dingen  mit  dem  heiligen  leiehnam  und  mit  dem  heiligen 
el,  soll  die  cappeln  getrewlichen  versehen  mit  dem  imint  rlicbt  das 
also  gehalten  werd  nach  ausweisung  des  stiftbrievs  anno  domini 
MCCCLXXXIX  am  Montag  vor  Pbilippi  und  Jacobi. 


624 

Burggrave  Johanns  ist  tod  zu  Plassenberg  in  die  barnabe 
apostoli  a°  domini  MCCCCXX  jar  und  lies  ein  dochter  frawen 
Elssbethen  die  er  grave  Eberharten  von  Wirtemberg  verheirath 
und  ganz  ausgericht  hat. 

So  hat  burggrave  Fridrich  von  der  herschafft  ausgericht  und 
dazu  bracht  nach  der  calung  (sie)  alle  lehen  von  grave  Osswalten 
von  Truhending  umb  Vm  gülden. 

Erlbach  bei  Leutershausen  gelegen  umb  Hannsen  von  Secken- 
dorff  zu  Michelsfelt  für  Vra  gülden. 

Werndorf  von  heintzen  von  preisspurg  für  Vm  gülden.  Ein 
hübe  zu  bergel  von  hannsen  von  kolham  für  XVC  gülden. 

Zwai  tail  der  zehenden  zu  hoheneck  MCCCCXVII  jar. 

Tribstorff  von  Arnolten  von  Seckendorff  umb  HIC  gülden 
MCCCCV  jar. 

Ein  tail  an  hoheneck  von  Arnolten  von  Seck  (endorff)  umb 
IIC  gülden. 

Ein  gut  zuEgerstorff  umb  herrn  Wirach  von  Trewchtling  umb 
LXXX  gülden. 

Von  konig  Rupprechten  seinem  Swager  IIm  gülden  mer  bracht 
uff  Fruchtwang  zu  der  Vm  gülden  die  die  herschafft  vor  daruff  hat. 

Weidemberg  von  Herman  von  Weidemberg. 

Casendorff  zwai  tail  von  den  fortsche. 

Burggrave  Fridrich  hat  gericht  und  bezalt  solch  schuld  die 
dann  sein  vater  seliger  verschriben  hat  uff  Camerstein ,  Swobach, 
Kornburg,  tann,  Stauff,  und  Hohenkindingen  herzog  Rupprechten 
von  Bairn  dornach  romischer  konig  das  heiratgut  zu  frawen  Elss- 
bethen seiner  gemaheln  und  seine  Schwester  XLm  gülden  und  darzu 
VIm  gülden  für  die  Im  mark  silbers  für  ir  veterlich  und  muterlich 
erb  anno  MCCCCII0 

Der  egenannt  burggrave  Fridrich  hat  zu  der  herschafft  bracht 
und  erhocht  mit  dem  churfürstenthum  ertzeameramt  und  wir- 
digkait  die  mark  zu  Brandenburg  imm  von  konig  Sigmunden  geben 
und  zu  einem  marggraven  gemacht  im  concilio  und  in  der  Zeit  zu 
Costnitz  als  das  heilig  concilium  daselbst  was  und  uff  hewt  ge- 
schehen a°  domini  MCCCCXVII  oetava  aprilis. 

Der  genant  marggrave  ist  verschiden  und  tod  zu  Cadolzburg 
an  sand  Matheus  tag  des  heiligen  zwölf  boten  und  evangelistentag 
a°  domini  MCCCCXL  jare  und  hat  zu  der  ehe  gehabt  frawen 
Elssbethen  herzog  Fridrichs  von  Bairn  dochter.    Dieselben  ist  ver- 


«25 

schieden   7.11  Onolzpach  am  Mitwnch  zu  nacht  vor  Elisabeth  a°  do- 
mini MCCCCXMII  jarc  und  hal  geltSfttl  einen    sun  mil    n.imcu 

marggrave  Johannscn  dcv  hal  zu  der  ehe  gfftfeßj  frawen  BtT- 
bara  von  Sacken  (sie)  der  alten  stammen 

marggrave  Fridrich  hat  /u  Arv  ehe  gehabt  fragen  Kathannen 
hcr/.oirin  zu  Sachsen  und  Meisscn 

MiggIVfl  Unrecht  hat  zu  der  ehe  gehabt  frawen  Margarcthcn 
■iffg&ltCl  von  Baden  und  nach  irm  tod  frawen  Anna  von  Sachsen 
und  MfjHW. 

marggrave  Fridrich  der  jüngere   der  hat  zu  der  ehe  gehabt 
eil  her/.ogin  von  Pai  •  (iniinchcncr  MS.  Port) 
(und  eine  dohter) 

frawen  Elissabethen  hertzogin  zu  Prig  und  Lignitz 

frawen  Cecilien  hertzog  Wilhelmen  von  Brunswig  gemahel 

frawen  Margrethen  hertzogin  zu  Baiern 

frawen  Porotheen  hertzog  Heinrichs  von  Mekelburg  gemahel. 

Marggrave  Johannes  ist  der  eltest  gewest  dem  die  kure  die 
mark  Brandenburg  zugestanden  hat,  er  hat  aber  die  marggrave 
Fridiichn  dem  eitern  seinem  bruder  begeben.  Derselb  m.  Fridrich 
mit  sambt  marggrave  Fridrich  dem  jungern  seinem  bruder  haben 
die  Mark  geerbt.  So  haben  m.  Johannes  und  m.  Albrecht  das 
burggraventhum  zu  Nurmberg  geerbt,  nemlich  m.  Johannes  das 
gebirg  und  m.  Albrecht  das  land  zu  franken. 

M.  Johannes  ist  mit  tod  verschiden  zu  Bannstorf  am  Sambstag 
vor  Elisabeth  anno  domini  MCCCCLXHII  und  hat  keinen  sun  ge- 
lassen, sundern  drei  dochter,  die  sein  all  bei  seinem  leben  lang 
verheirat,  nemlich 

fraw  Barbara  den  marggraven  zu  Mantua. 

fraw  Dorothe  den  konig  zu  Dennemark  und 

fraw  Elisabeth  den  hertzogen  von  Stetin. 

Der  jung  m.  Fridrich  ist  mit  tod  verschiden  am  Donnerstag 
nach  Franciscus  a°  domini  MCCCCLXIII  zu  Dangermunde  an  der 
Elb  und  hat  ein  dochter  gelassen  frawen  Magdalenen  die  hat  sich 
elich   verheirat  mit  grave  Eytelfritzen  von  Zoler. 

Marggrave  Fridrich  churfürste  hat  die  chur  und  mark  zu 
Brandenburg  meinem  herrn  in.  Albrechton  übergeben  zu  Gera 
a°  MCCCCLXIX  die  Philipp!  und  Jacobi  und  dornach  am  Sontag 
nach  Lichtmes  im  LXXlenjare  zu  Xewenstat  an  der  Aisch  verschiden, 


626 

M.  Albrecht  churfürste  hat  zu  der  herschafft  kaufft  Brauneck, 
Crogburg  und  Erlach  mit  iren  zugehorungen  von  grave  Micheln 
von  Maidburg  (Walpurg  m.  ms.)  herrn  zu  Haideck  umb  XXIIl™  gül- 
den (24000  fl.  m.  ms.)  nach  ausweisung  des  kaufbrieffs  des  datum 
stet  zu  Wien  am  sand  Colmanstag  a°  domini  MCCCCXLVIÜ  jare. 

Auch  die  vogthei  uff  etliche  der  thumbrobstei  zu  Wurzbarg 
gutern  und  darzu  auch  den  zehenden  und  kirchenlehen  zu  Cre- 
glingen  und  ander  daruff  das  capitel  zu  Würzburg  den  wider 
kauf  hat. 

Des  stifts  zu  Würzburg  tail  an  kizingen  hat  er  an  sich  bracht 
umh  XXXVIm  lc  gülden  nach  laut  einer  ver Schreibung,  der  datum 
stet  am  Donnerstag  nach  dem  Sontag  letare  a°  MCCCCXLIII  jare. 

Er  hat  auch  kaufft  die  zehenden  gros  und  klein  zu  Michel- 
bach Zageisbach  und  dorumh  die  nu  gein  Werdeck  gehören  und 
von  Wilhelmen  von  Rechberg  ritter  und  Margrethen  von  Berli- 
chingen  seiner  hawsfrawen  für  IIIIra  gülden.  Datum  des  kauffs 
am  Dinstag  sand  Anthonientag  im  LXIXten' 

Er  hat  auch  an  sich  bracht  das  pfandlehen  zu  Wendelstein 
von  den  von  Kundorff  und  das  viertail  am  gericht  daselbst  von 
Heinrichen  vogt  von  Nirnberg. 

Er  hat  auch  vil  merklicher  schulden  ob  zweimalhunderttau- 
sent  gülden  von  seinem  Vater  her  und  den  meren  tail  bezalt  kurtz 
vor  seinem  versterben. 

Marggrave  Albrechten  ist  worden  zu  seiner  gemahel  XX Vm 
gülden  dieselb  fraw  Margret  ist  mit  tod  verschiden  zu  Onolzpach 
am  Montag  sant  Columbanstag  a°  domini  Im  CCCCLVII  jare 
und  hat  vier  kind  mit  jm  verlassen,  ein  sun  m.  Johannsen  der  ist 
geboren  worden  am  Samstag  sand  Steffans  des  heiligen  pabststag 
sole  existente  in  ariete  a°  domini  MCCCCLV  jar  hora  prima  ante 
meridiem  und  drei  dochter. 

Fraw  Urselin  die  ist  geboren  am  Sambstag  vor  sand  Michels- 
tag, a°  MCCCCL  jare  die  ist  verheirat  worden  hertzog  Heinrichen 
von  Munsterberg  konig  Jörgen  von  Bodiebrat  sun  von  Behemen. 

Fraw  Elisabeth  ist  geboren  an  sand  Euforius  abend  a°  domini 
MCCCCLI  jare  die  ist  verheirat  worden  grave  Eberharten  von 
Wirtemberg  grave  Ulrichs  sun. 

Fraw  Margreth  ist  geboren  am  Mittwoch  sand  Valerianstag 
a°  domini  MCCCCLIII  jare  und  ist  in  das  fravvencloster  zum  hove 


<»27 

£•4*0    und    ein  l    an    unserer    liehen     Irawen     lag    Liehlnns 

a"  domini   im   LX\  II  jare. 

Fraw  Irsel  li.it  mit  her/.o^  Heinrichen  zu  Kger  hochzeit  n-e- 
li,il>t  am  Montag  nach  »lern  Sontag  e«tq  milii  «Irr  do  was  sand 
Appolonienlag  a"  domini  MCCCCLXVII  jare  und  hat  im  zubrachl 
\\m  gmlden  und   ein    fürstlich  iVrli^im- . 

Fraw  Flisahelh  ist  grave  Fberharten  von  Wirlnubera;  gcin 
Statgarten  hiueingesehiekt  zu  vastnacht  MCCCCLXVH  und  hat 
im  \Xm  gülden  anbracht 

M.  Albreeht  hat  nach  abgaag  fraw  Margrclh  von  Baden  se- 
ligen an  der  ehe  genomen  frawen  Anna  hrrtzogen  Fridrichs  von 
Sachsen,  landlgrafcn  in  Dnringcn  und  marggraven  zu  Meissen 
enrfurften  etc.  dochter,  mit  der  hat  er  hochzeit  gehabt  XII  Xovcmbris 
.  MCCCCLVIIl.  Die  hat  im  zu  hochzeitgut  zubracht  XXm  gül- 
den, mit  der  hat  er  gehabt. 

M.  Fr  id  riehen  der  ist  geboren  zu  Onolzpach  am  achten  tag 
(Mai  m.  ms.)  sand  Walburgstag  a°  domini  MCCCCLX  jare  dem 
ist  verheirat  fraw  Sophia  herrn  Casimirs  konigs  zu  Poln  dochter 
mit  der  hat  er  hochzeit  gehabt  zu  Frankfort  an  der  Oder  am 
Sontag  Valentin!  im  LXXIXjar. 

Fraw  Amaleya  die  ist  geboren  zu  Blasscnbcrg  am  sand  Re- 
migius  tag  anno  MCCCCLXI  jare,  die  ist  verheirat  hertzog 
Casparn  herrn  Ludwigs  pfalzgraven  bei  Rein  hertzogen  in  Bairn 
und  graven  zu  Veldcnz  sun  und  ist  jm  heimgeschickt  Johannes 
Bapt.  anno  im  LXXIII  jare  und  hat  jm  zubracht  Xm  gülden  und 
ist  euch  heygelegt  am  Sontag  trinitatis  im  LXXVIIl  die  ist  mit 
tod  abgangen  zu  marggraven  Baden  do  sie  im  wiltbade  was  am 
Montag  nach  Egidi  der  do  was  der  dritt  tag  des  monats  Septem- 
bris  anno  domini  MCCCCLXXXI  jare  und  ligt  daselbst  zu  Baden 
im  stifft  begraben. 

Fraw  Barbara  ist  geboren  zu  Onolzpach  am  Dienstag  sand 
Urbanitag  anno  domini  MCCCCLXIIH  jar  die  ist  verheirat  wor- 
den herrn  Heinrichn  her! zogen  in  der  Slesien  zu  Crossen  und  der 
grossen  glogaw  und  jm  heimgeschickt  im  LXXIIm  Martini. 

M.  Albrecht  der  ist  geboren  zu  Onolzpach  am  miltwoch 
nach  sand  kunigundentag  zwischen  VII  und  VIII  oren  vormittag  sole 
existente  in  piseibus  anno  domini  MCCCCLXVI  jar  ist  gestorben. 
(1466.  m.  mS.) 


628 

Fraw  Sibilla  ist  geboren  am  sontag  petronellac  zwischen 
acht  und  IX  hören  nach  mittag  anno  domini  MCCCCLXVII  jare  zu 
Onolzpach  die  ist  verheirat  worden  herzog  Wilhelmen  von  Gulch 
und  Perg  und  hat  jm  zubracht  XXm  gülden  curfürstenmüntz  bei 
Rein  und  ist  jm  geschickt  gein  Coln  do  hat  er  mit  ir  Hochzeit 
gehabt  am  Sontag  Kiliani  im  LXXXI. 

Marggrave  Sigmund  ist  geboren  am  dinstag  sand  Cosmas 
und  damianitag  zwischen  zweien  und  dreyen  nach  Mittag  anno 
domini  MCCCC  und  jm  LXVIIIten  zu  Onolzpach  sole  existente  iu 
aquario. 

Marggrave  Albrecht  ist  geboren  am  montag  divisionis  apo- 
stolorum  anno  domini  MCCCC  und  im  LXXten  jare  zu  Onolzpach 
und  gestorben  am  sontag  vor  unser  lieben  frawentag  assump- 
tionis  anno  uts. 

Fraw  Dorothea  ist  geboren  am  donerstage  vor  Lucie  anno 
MCCCCLXXI  zu  Coln  an  der  Spree  und  in  das  Closter 
zu  St.  Ciaren  zu  Bamberg  gegangen  auf  ir  selbst  begeren  und 
aigen  willen  am  dinstag  nach  Simonis  und  Jude,  der  da 
war  penultim.  mens,  octobr.  MCCCCLXXXXII  und  sein  dem  clo- 
ster  verschrieben  lc  gülden  Leibgedings  auf  frawen  Dorotheen 
Leib  und  1  gülden  eigens  geld  dem  closter  dazu. 

Marggrave  Jörg  ist  geboren  am  mittwoch  nach  dem  heiligen 
weihnachttage  zu  Coln  an  der  Spree  anno  domini  MCCCC  im 
LXXIH  jar,  ist  gestorben  zu  Cadolzburg  am  abend  sand  Nicolaus 
im  LXXVI. 

Fraw  Elisabeth  ist  geboren  am  heiligen  osterabend  zu  Onolz- 
pach jm  LXXHII  und  vermehelt  grave  herman  von  Hennberg  Grave 
Fridrichs  von  Hennberg  Sun  und  Hochzeit  gehabt  zw  Aschaffen- 
burg am   sontag  nach  der  XI.  maidtag  im  LXXXI. 

Fraw  Magdalena  ist  geboren  zw  Coln  an  der  Spree  am 
montag  nach  maria  magdalen  im  LXXVI  und  ist  daselbst  ge- 
storben. 

Fraw  Anastasia  ist  geboren  zu  Onolzpach  am  dinstag  Ger- 
drudis anno  MCCCCLXXVIII  jar  ist  verheirat  grave  Wilhelmen 
von  Hennberg  und  ir  zw  heiratgut  versprochen  XXm  gülden  zw 
Onolzpach  am  freitag  nach  dem  heiligen  auffartstage  im  LXXXIII. 

Item  M.  Johannes  M.  Albrechts  Sun  ist  elich  verheirat  worden 
fraw  Margrethen  Herrn  Wilhelms  Herzogen  zw  Sachsen   Lannt- 


IM 

mren   in   ioriaywi  und    Mtrggravan  bw  Meisscn    Uehter  und 

hat  |#ta  olieh  beilairer  und  hoehzeil  irrhallrn  BW  Merlin  am  sonlai: 
nach    sand  Barlhnlnmruslau;  im  lA'XYl. 

Item  m.  Fridriehs  geiBftM  Iml  geboren  eine  tochter  am  frci- 
tag  nach  petri  und  pauli  der  do  was  der  WY"1  und  lel/J  tag 
dos  monats  Juni  umb  ein  hör  nach  mittag  MCCCCLXXX  jar,  die 
ist  am  sontair  darnach  getauft  und  gehcisscn  Elisabeth  gevatcrn 
sein  gewesen  abtc  Cunral  zu  Hailsbruck*)  fraw  Barbara  Maisterin 
zw  Sultzottcl  Cadeltzburg  uts. 

Item  sie  hat  geboren  ein  Sun  am  tag  cosme  und  damiani  des 
morgens  frne  VI  höre  vormittag  anno  MCCCCLXXXI  jar,  der  ist 
getaufYt  worden  solemniter  zw  Onolzpaeh  in  der  pfarrei  an  sand 
miehtdstai:  und  gehaissen  Casimirus  Sein  ge*vattern  gewesen  H. 
Kilian  von  Bibra  doctor  thumpropst  zu  Wirzburg  Hr.  Hartmund 
vom  Stain  doelor  thumdechant  zw  Bamberg,  Hr.  Melchior  von  Ne- 
wncek  lantkommenthur  der  palei  zu  Franken  und  Commenthur  zw 
Nürnberg  deulschordens. 

Item  sie  hat  geboren  eine  dochter  am  freitagfrüe  nach  Erhardi 
der  do  gewest  ist  der  zehend  tag  des  monats  Januari  im  LXXXIH, 
die  ist  getauft  worden  Solemniter  zu  Onolzpaeh  in  der  pfarr- 
kirchen  am  sontag  donach.  Sein  Gevatter  gewesen  Herr  peler 
abt  zu  Haidenheim  fraw  Margareth  abtessin  zu  Birkenfeldt  und 
Margret  Fuchssin  Mertein  von  Eib  zu  Sommerstorff  weib,  fraw 
Margret  genant. 

(Mit  anderer  Tinte  später  hinzugesetzt.) 

Sie  hat  geboren  ein  sun  am  donnerslag  nach  esto  mihi  der  do 
was  der  vird  tag  des  monats  marci  im  LXXXIHI  jar  zu  morgens 
frue  zwischen  einem  und  zwaien  vormittag  der  ist  getaufft  zu 
Onolzpaeh  solemniter  im  slos  in  der  newen  cappeln  am  samstag 
dornach  und  sein  gevatter  gewesen  herr  Wilhelm  abtc  zu  Wilz- 
burg,  herr  Wilhelm  abto  zu  Ahausen  und  Aflfra  geboren  von  Sta- 
dion herr  Cunraten  von  Knorir^en  ritter  hawsfrawen  und  ist  ge- 
nant Jörg. 


*)    Conradus   Hanaolt  versah  die   Abtei  nützlich  59  Jahre  und   starb  im    1498 
Jahre   in  die  Marci  Evangeliste. 

Monuraenta  antiquitatis   quae   in   Templo    monasterii  Heilsbrunnensis 
passim  obvia  cernuntur. 

(Job.  Loeserus  alamnus.  MS.  Bib.  Beg.  Monac.  cod.  germ.   998.) 


(530 

Item  sie  hat  geborn  am  dienstag  nach  Oculi  der  do  was  der 
zehend  tag  des  monats  marei  im  LXXXV  jar  zu  morgens  frue 
zwischen  zwaien  und  dreien  hörn  vormittag  do  ist  getaufft  wor- 
den im  sloss  zu  Onolzpach  in  der  cappeln  am  samstag  dornach  sein 
gevatter  gewesen  herr  Bernhart  abt  zu  Munchaurach  fraw  Margret 
ebtissin  zu  frawental  und  fraw  Ewa  herr  Sigmunds  herr  zu  Swart- 
zenberg  hawsfraw  und  ist  das  frewlein  genannt  Sophia. 

Item  mein  gnedigster  M.  Albrecht  curfurst  etc.  ist  mit  tod  ver- 
schieden uff  dem  kaiserlichen  tag  zu  Frankfurt  am  meyn  am  samb- 
stag  vor  Judica  der  do  was  der  XI  tag  des  monats  marci  als  es 
drei  höre  was  nach  mittag  anno  domini  MCCCCLXXXXVI  jare 
und  sind  sein  herz  und  ingeweid  daselbst  zu  Frankfurt  begraben  im 
chor  der  kirchen  des  prediger  closters  in  welchem  er  gestorben 
und  ist  sein  leich  gefurt  und  bracht  gein  Hailsbrunn  und  daselbst 
in  sein  eitern  begrebnus  zu  der  rechten  bestat  am  sambstag  des 
monats  marci  und  hat  gelassen  drei  sun  marggrave  Johannes  in  der 
mark  zu  brandenburg  marggrave  Fridrichen  und  marggrave  Sigmun- 
den hieaussen. 

Item  beid  mein  gnediger  herr  M.  Fridrich  und  M.  Sigmund 
haben  erkaufft  von  doctor  Sebold  mülier  zu  Nürnberg  die  schwar- 
zen brück  um  IIm  anno  im  LXXXVI. 

Item  sie  haben  zu  der  herschafft  bracht  das  slos  Emmansperg 
von  Heinrichen  von  kindsperg  umb  ein  leibgeding. 

Item  ein  vischwasser  von  Casparen  von  Creilsheim  ist  gut. 

Item  sie  haben  zu  der  herschafft  erkaufft  das  slos  Flachberg 
und  den  newnden  der  grafschafft  Ottingen  an  zollen,  glaiten,  wilt- 
bannen  und  andern  kost  XXm  gülden.  Im  LXXXVIII  das  ist  von  dem 
Ottinger  wider  erlost  im  LXXXXIII  petri. 

Item  das  dorff  müssen  bei  Munchberg  von  den  von  Sparneck 
umb  VIIIC  gülden. 

Item  die  Schenkstat  zu  Furt  von  Lischarten  Nordling,  dar- 
auff  ein  gleitsmann  sitzen  mag  in  des  thumbrobstes  $ute  ,  sunst 
kont  man  keinen  do  anhaben. 

Item  um  CCCCC  gülden  gute  erkaufft  darauff  ir  gnad  mein 
herr  M.  Albrecht  seinen  jartag  zu  Hailsbrun  und  Frankfurt  ge- 
stifft  haben. 


Beilage  I.  zur  Geschichte  des  ijffcgrafen  Friedrich  I.  von  Brandenburg. 

Das  sind  d  i  e  /.  u  1 p  r  D  c  h  »•  ii  i  e  d  e  r  h  n  <•  li  g  e  I»  <»  r  n  e  I  u  r  s  I  . 
vnd  hiMT   ..    d  er  lui  rgg  raff  v  o  u  im  it  in  »6Pg    /.ud.-rStat 
z  u  n  ■  r  i  m  1)  e  r  g  h  1 1  f  n  d  die  I D  twurt    ftie   if  €  B  ü  r  g  6  r  vom 
Hat  zu  nurein  borg  darvber  gel  an  haben,  dneh  mit  solieh.-r 
bescheidenheit ,  ob  sie  furbaz  zu  Hat  wurden  dttt  tfe  die  aniwurt 

meren  oder  lnynneni  wollen  oder  die  erdeehlen  zu  pesscrn  naeh  in-r 
Slat  notdurlTl  das  sie  das  tun  miiücn  vnd  ein  yeglirh  Stehe  mit 
wo  den  baz  ze  lewtern. 

Die  erste  klag  daz  vlreich  Halle  der  Ebn  vnd  der  krafTthover 
vnd  die  andere  von  Nuremberg  verlassen  die  Vorschub  den  paw  reu 
vnd  andern  leuten  die  sie  doch  selber  besizen  solten  oder  den  rer- 
kaufien  die  sie  besessen  vnd  davon  so  werden  meint  «in  herrn  seine 
recht  dienst  schuzen  entzogen. 

Gnediger  herr  die  vorgenant  Sache  triflet  die  stat  gemainli- 
chen  nicht  an  besunder  etliche  vnsser  burger  die  wollen  wir  das 
selber  lassen  vcrantwurden  vnd  waczu  ewer  gnad  recht  hatt  des 
gunnen  wir  ew  wol  vnd  getrawn  ewrn  gnadn  jr  lasset  vnser  burger 
auch  bey  recht  beleybn  als  die  von  aldter  her  sein  kumen. 

Item  in  solicher  masse  ist  ze  reden  von  den  zeydelhuben;  gne- 
diger herre  antwurten  wir  ewer  gnaden  als  vor. 

Item  alle  die  obgeschriben  Vorschub  vnd  zeidelchub  ynnen 
haben  vnd  besitzen,  die  gehören  für  einen  amptman  auff  der 
purk  zu  Nuremberg  ze  steen  zwm  rechten  so  hat  auch 
derselb  amptmann  die  selbe  Vorschub  vnd  zeidelhub  zu  besetzen 
vnd  zu  entsezen  wan  die  eygenschaft  darvber  meines  herrn  ist. 
(inediger  herr  antwurten  wir  ewer  gnaden  als  vor. 
Item  franz  pfinzig  vnd  andere  von  Xurcnberg  iagen  meinem 
herrn  auf  seinem  wiltpant  darvmb  er  sie  ofte  zered  gesezt  hat  vnd 
doch  bis  her  nicht  geholffen  hat. 

Gnediger  Herr  darvmb  hat  ewer  gnad  vor  zeiten  auch  zu  vns 
gesandt  vnd  do  besanten  wir  die  die  vns  zw  derselben  zeiten  be- 
nannt wurden  vnd  die  musten  das  verheissen  vud  sie  sprechen  auch 
sie  haben  das  gehalten,  wurd  wir  aber  fürwar  yenter  gewar  das  sie 
es  prechen,  se  wolten  wir  sie  gerne  darvmb  haben  straffen,  daz 
e\sr  gnad  sehe  daz  es  vns  leid  wer. 

Item  der  von  Nuremberg  lewt  haben  zu  pergerMorfT  ein  pin- 
garten lassen  abgeen,  den  sie  mit  LXXII  ymmen  besezen  sollen  al- 


632 

wegen  dieselben  recht  dovon  meinem  herrn  lang  zeit  ausbelybe 
und  auch  noch  sein. 

Gnediger  herre  da  wissen  wir  nichts  von  wen  daz  angeet,  wenn 
ir  vns  die  benennet,  hat  dann  kliein  vnnser  burger  derselben  gut 
ynnen,  den  wollen  wir  gern  daran  weysen  daz  er  dieselben  gut  halte 
als  er  pillichen  vnd  von  recht  sol. 

Item  die  von  pergersdorff  vnd  von  Rugerstorff  sein  meinem 
herrn  schuldig  ierlichen  ze  geben  holz  körn  von  etlichen  guten  das 
im  lange  ausgestanden  ist  vnd  noch  aussen  stet. 

Gnediger  herr  dagunnen  wir  ewrn  gnaden  ewr  recht  wol  war  zu 
ir  recht  habt  vnd  wissen  nicht  wen  das  anruret : 

Item  die  von  Nuremberg  haben  die  newen  mawer  vnd 
graben  gepawet  vnd  gemachet  auf  meins  herrn  poden  eigen  und 
lehen  vnd  gehört  gen  werd. 

Gnediger  Herr  da  wissen  wir  nichts  von  daz  ewr  gnad 
kein  recht  dazu  hab  vnd  ist  auch  derselbe  grünt  an  den 
mawrn  gelegt  vor  manigen  jaren  vnd  haben  ewer  vorvarn 
noh  ir  vns  keinen  Zuspruch  darumb  getan  vnz  in  dem  vor- 
dem LXXXIX  jare  zu  heilsprun  da  redten  vnd  teydingten 
wir  mit  ewrn  gnaden  von  derselben  Sachen ,  ob  daz  war ,  ob 
sich  daz  yndert  in  der  worheit  erfunde,  so  solten  wir  ew  daz 
kern  nach  beschaidenheit ,  doch  also  daz  wir  damit  nicht 
gedrungen  solten  werden  darumb  das  mawer  vnd  graben 
dastund  vnd  bey  den  teydingen  sind  gewesen  her  Fridrich 
von  Ryenhofen  vnd  her  Hans  von  Sparnek  Bertholt  Beheim 
Berthold   pfintzing,    Jobs    Tezel   und   Conrad   Mullner. 

Item  sie  haben  ein  ander  newe  mawr  vnd  graben  ge- 
pawet auf  meins  herren  rechts  manlehen  die  hinawz  bey  dem  Go- 
s  t  e  n  h  o  f  gepawet  ist  vnd  gelegen. 

Gnediger  herr  antwurten  wir  ewr  gnaden  als  vor. 

Item  sie  haben  eintorvermawret  hinaws  gen  werde,  dar- 
durch  ein  vertig  rechte  Strasse  allwegen  gegangen  ist.  Gnediger 
herr  daran  maynen  wir  daz  wir  wider  ewr  gnad  nicht  getan  haben 
wann  wir  heten  drew  tor  in  dieselben  vorstat  der  haben  wir  zwey 
vermawert  wan  vns  deweht  ir  wer  zu  vil. 

Item  die  hernachgeschribn  hoff  hewser  stedel  vischgraben 
vnd  ander  gut  haben  die  von  nuremberg  in  ir  stat  vnd  mawr  ge- 
zogen die  meins  herrn  eygen  sind. 


MI 

faltiger    licrr   wir   haben    Um    haws  noch   slat 


mawr  nicht  gelogen,  wann  aber  die  mawr  an.,  v, 
feigen  jarcn. 

Item  von  des  Sehurslabshof  wegaai  key  pairstorf  gelegen  do 
ervestcn  meinet   /.  «•   pawen. 

Gnediger  harr  darvmh  haben  wir  leupoll  Seim 
gcsezt,  der  hat  vns  geantwurt  Bl  lial»  ni<  lifs  gepawet  dann  darzur 
er  recht  hab. 

Item  vmb  ein  dorf  bey  herspruk  gelegen  daz  die  von  nurn- 
berg  meinem  herren  in  dein  von  Bayrn  krig  verpranat  liaben. 

Gnediger  herr  daran  gehöret  die  vogtey  den  herren  \mi  I».  wn 
zu,  die  dezmals  vnser  veinde  waren  vnd  geben  in  aurli  MglmM 
habern  vnd  getreyd  und  dyenen  in. 

Item  von  Grindlach  wegen  zv  reden  vmb  daz  halssge  ri  < rfe  I 
Gnediger  herr  wissen  wir  nicht  was  ewer  gnade  dnmil  meyne 
Item  die  von  nurenberg  haben  vorhin  vnd  nach  dem  krig  meinem 
herrn  eingenomen  zwelf  verben  (sie)  von  werde  das  Isafe  verdey- 
tingt  ward  nicht  zu  sein,  geschehe  daz  nicht  vnd  w urd  vbervarn, 
So  solten  meinem  herrn  für  ir  ezeglichen  L  gülden  gevallm. 

Gnediger  Herr  wissen  wir  nicht  anders  dann  das  getcytingt  ist 
worden,  als  der  teydingfbrieff  sagt  ob  in  dem  vergangen  krieg  der 
ewrn  keiner  hinter  vns  oder  der  vnsern  hinter  euch  gezogen  wem 
die  sollen  wir  bedenhalben  der  Eyd  ledig  sagen  vnd  die  mochten 
dann  von  ew  oder  von  vns  ziehen  ob  sie  wollt  n. 

Von  des  Gerichts  wegen. 

P°.  vmb  den  brieff  den  die  burger  von  vnsenn  herrn  dem  Nas- 
ser erworben  von  des  gerichts  wegen  als  ewr  gnad  wol  weis. 

Gnediger  herr  wissen  wir  nicht  was  briefs  ewr  gnad  nie; 

Item  darnach  wer  einen  frevel  begeet  in  der  Stal  mit  laaagSl 
wunden  rauffen  oder  slahen  oder  wie  der  fatal  p 
den  eisch  ich  für  gericht  so  es  mir  geklaget  Hirt,  da  wollen  s'w 
mir  nicht  vmb  richten.  Es  klag  dann  der  sel|>s<  hol  vor  geri«  I 
besendet  man  sie  bederseit  für  den  Haie  \ml  |H|ai  feie  lelber.  \nd 
was  dann  dagwellet,  daz  nemen  sie  in  iren  nuzs.  So  gedar  dann 
der  vor  gericht  nicht  klagen.  So  haben  es  die  Burger  vnd  die 
frewnde  abgenomen  vnd  gevalb  velle   davon  \»>n  den  Iui- 

chen,  die  armen  die  nicht  ze  geben  haben  lassen  sie  für  gaao. 


634 

Gnediger  herr,  Es  ist  alweg  herkumen,  daz  der  Rate  einen 
yeglichen  vnssern  Burgen  straffen  mag  vmb  frevel  vnd  ander  vntat, 
wenn  man  aber  einen  straffet  vmb  solich  sache,  die  das  gericht  an- 
ruren  so  setzt  man  dem  Richter  sein  recht  hindan  vnd  gan  ime  den 
wol  zewordern. 

Item  sie  machen  ein  Gericht  wenn  sie  wollen  vnd  sagen  ein 
Gericht  ab  wenn  sie  wollen  ,  das  ich  selber  ein  gericht  sezz,  sie 
sagten  es  ab  vnd  seczten  einen  Richter  wen  sie  wollen  in  j  vnd  wie 
offt  sie  sein  bedürfen,  und  wenn  ich  ein  gericht  sieze  j  so  v  r  t  e  i- 
len  sie  vngefraget  vnd  fragen  mich  vnter  dreissigen 
nicht  eins  vnd  vrteilen  vnter  im  selber. 

Gnediger  herr,  man  haltet  daz  gerichte  als  daz  yewedige  vnd 
von  alter  her  ist  kumen  wol  geschieht  das  der  Rate  solich  notig 
sache  unterweilen  zu  schicken  hat ,  daz  man  Schoppfen  bedarf  in 
den  Rate.  So  schewbt  man  das  gericht  auff  bis  auf  den  nechten  tag 
darnach. 

Item  auch  ist  gewohnheit  und  recht  das  yeglichen  burger  muz 
reichen  einen  Schultheissen  vier  haller  michaelis,  das  seezen  sie 
sich  wider  vnd  wollen  mir  ir  dinn  dazu  nicht  leihen  die  mir  als 
wol  swere  als  in,  vnd  ist  daz  grozzest  recht,  daz  das  gericht  hat 
den  worten,  ob  sie  es  dem  gericht  mochten  abgedringen,  Gnediger 
herr,  da  haben  wir  nie  gehört  daz  kein  unser  burger  keinen  Schult- 
heissen ichts  schuldig  sey  ze  geben ,  dann  die  zu  markt  sten  die 
geben  daz  markt  recht  als  das  von  alter  her  ist  kumen  darzu  man 
im  gut  beholfen  ist. 

Item  auch  verschreiben  sie  vnter  des  gerichts  Insigel  daz  ha- 
ben sie  selber  ynnen  alle  bestetigung,  Es  sey  Erb  oderEygen  in  der 
Stat  oder  auf  dem  Lande ,  da  si  erb  kauffen  vnd  schreiben  das 
all  mal ,  das  ich  dobei  sey  gewesen  vnd  vor  mir  in  gericht  ge- 
schehen sey,  darwndert  hundert  brieff  versigelt,  daz 
ich  keinen  nymer  an  sich  vnd  seezen  einen  Richter 
an  meiner  Stat  vnd  versigeln  dann  mit  des  gerichts 
Insigel  das  hab  ein  richter  pillicher  ynnen  denn  sie, 
so  muss  es  vor  in  geschehen,  Gnediger  herr  das  ist  allweg  und 
von  Alter  herkumen  daz  des  gerichts  Insigel  alweg  die  Stat 
vnd  vnser  Stat  schreib  er  ynen  gehabt  hat  vnd  hatten  das  mit 
den  briefen  nicht  anders  dann  als  es  alweg  von  alten  herkumen  ist. 

Item  wenn  ich  einen  vahe,  vmb  frevel  vmb  wunden  oder 


IM 

wie  der  EreteJ  ymil  ist  «Im  leg  Sei  b  ir  gevcnknuzz  rnd  an 
toi   pitel,    den    strallVn   sie   wie  sie  7.u   Kai   vertem  vnd   lassen 

den  von  mein  worl  das  sie   kein   recht    haben   vnd    well   ich  einen 

ledig  lese,  <1<t  lieh  mit    mir   rieht. -t  den  ireUee  si.-  uieht  ledig 

lassen    es  Ml»  je  von    iren    fragen    WM  h    dar   gl 

Gnediger  herr,  wen  man  in  «las  loch  Irgl  vmh  leUat  Rache  , 
die  den  geriehl  annren,  &  man  uieht  ledig  an  des  richten 

wort.  sein  wurd  dann  uni;evei  liehen  fefgeee#n\ 

Item  pro  vier  hewser  vml  stedel  die  des  Anshelms  sein  item 
drew  Hewser  die  des  pinkeis  sein  des  stainmezen,  ein  holl  der  des 
Chunzen  Heydens  ist  vnd  des  Kumels  y.wey  kewtef  die  selbe 
alle  gen  werde  den  weisen  zinsen  vnd  auf  das  geriehl  für  meines 
herren  amplman  gen  nüremberg  gehorn. 

Gnediger  herre,  die  hewser  ligen  in  vnserm  purkfrid  vnd  in 
vnser  mauern  vnd  sind  auch  die  unser  burger  die  darvnne  sizen 
vnd  sind  auch  allwegvor  des  reichs  richter  zu  nüremberg  zum  rech- 
ten gestanden  vnd  anders  nyndert. 

Item  sie  haben  einen  ganzen  acker  gevangen  zu  dem  stat- 
graben,  den  haben  sie  auch  durch  ein  wisen  gefuret  dinenlhfia 
ecker  vnd  wisen  gen  werd  gehorn  und  zinsen  vnd  meins  herrn 
aygen  sein. 

Gnediger  herr  antwurten  wir  ewer  gnaden  als  vor  vmb  die 
mawr  vnd  graben  vnd  als  man  vor  mit  teydingen  mit  ewrn  gnaden 
vberein  ist  worden. 

Item  des  mestplevels  vnd  des  vischels.  vnd  des  weld. dl  ln-w- 
ser  die  mit  zinsen  und  gerieht  als  roigesebriben  pjtfd  ge- 

horn vnd  ein  vischgruben,  die  ierliehen  auf  den  erislahent  auf  die 
vesten  dienet,  die  haben  die  von  nüremberg  in  ir  mawr  gezogen. 
Antwurten  wir  ewrn  gnaden  als  vor  von  den  vordem  hewsern. 
Item  die  von  nüremberg  haben  einen  ne  w  e  I  Tl  rn  aufl»raueht 
und  gepawet,  auf  das  alt  turnslurk  hev  meines  berrea  I 
nüremberg  gelegen,  das  doeh  meins  herrn  anhöre,  mit  dem  renkten 
vor  kaiscr  Ludwigen  behalden  hat  .  das  des  lieht  sein  noch  gesche- 
hen soll. 

Gnediger  herr  da  haben  wir  nie  gehört,  da/,  k<  in  unser  vorder 

darumb  nie  gerechtet   hat  vnd  haben   auch  den  gar  pawet  auf  das 

alt  Turnstuk  vnd   ist  aueli  der  Turn  angefangen  rer  fiel  /•  itenvnd 

haben  auch  den  turn  gepessert  als  ander  vnser  Turn  vud  Mawr  vnd 

Archiv.  Jahrg.  1850.  I.  Bd.  III.  u.  IV.  Hell.  M 


636 


haben  ew  davon  nichts  getan  das  wir  ew  weder  wandeln  noch  pes- 
sern  sullen. 

Item  Si  verpawen  die  strazz  ausserhalb  meines  her- 
ren  vesten  daz  sie  doch  nit  tun  sollen,  als  daz  mein  herrvorden 
kurfürsten  mit  recht  auch  behalten  hat,  vnd  haben  auch  einen  vall- 
g  a  1 1  e  r  für  das  tor  gemachet  aufdervesten,  das  nicht  sein  soll. 

Gnediger  herr,  wir  haben  kein  Strass  nicht  verpawet  dann  in 
den  krieg,  da  vns  dos  not  angieng  vnd  ist  auch  vor  allweg  ein  vall- 
gattern  vor  dem  selben  Tor  gewesen,  den  man  nun  new  gepes- 
sert  hat. 

Item  von  dem  Closter  in  der  stat  wegen  zu  sant  Egidien 
sant  katherin  vnd  sant  claren  die  sie  weren  meinem  herrn  ze  dienen. 

Gnediger  herre  da  wissen  wir  nichts  von  das  ewer  gnaden  recht 
dazu  hab  vnd  haben  auch  nie  gehört  daz  ir  recht  dazu  habt,  dann 
sie  ewer  gnaden  unterweilen  durch  fürderung  und  gnad  willen  ge- 
dienet haben. 

Item  von  den  weyern  ze  reden  in  dem  Galgenhoff  bei  Visch- 
pach  gelegen. 

Gnediger  herr,  da  wissen  wir  nicht  von  was  ewer  gnad  do- 
mit  meyne. 

Item  ffrizs  Snode  hat  ein  mawr  auff  die  gemein  gepawet  die 
gen  werde  gehöret. 

Gnediger  herr,  das  lassen  wir  in  verantwurten ,  hat  er  dann 
icht  anders  gepawet,  dann  als  er  pillichen  schol,  das  wandel  als 
recht  sey. 

Item  der  Schopper  Grolant  und  Conrat  Heyden  haben  meines 
herren  arm  lewt  zu  werde  ir  See  verschütet  die  zu  iren  vischwas- 
sern  gehören. 

Gnediger  herr,  hat  kein  vnser  Bürger  in  icht  verschutt,  das 
er  nicht  tun  soll ,  das  wandel  als  recht  sei. 

Item  der  waltstromeyer  der  wert  von  werd  ze  holzen  in  dem 
walde  darynn  sie  doch  von  Alter  und  rechtes  wegen  holzen  schullen. 

Gnediger  herr  wert  der  walstromeyer  yemant  icht  das  er  nicht 
tun  soll,  da  muz  ewr  gnad  im  und  zu  sprechen. 

Item  was  sie  gebieten  offenlichen  an  der  canzel  in  der  stat  da 
sezen  sie  gelt  auff  vnd  ruffen  daz  ich  daz  gebiet  vnd  sie  mitsampt 
mir,  da  kum  ich  nymer  zu  vnd  was  wandeis  dagevellet, 
da  wirt  mir  ein  haller  nicht  von. 


637 

Gnediger  h«T3  es  ist  allwe»-  herkumen  und  haben  auch  dex 
gut   freyheil   daz   wir  bot  bieten   munm,   ||  I > . « t  in.-m 

vor  seiten  einen  letaltfceiitea  iii  er  »gelegt,  daz  m  die  bot 
von  leinen  wegen  md  reu  «In-  luirger  weg« ■  mit .  «i.«  wir  hor- 
ten da/  der  srhultheiss  danmb  rr.lt.   <l,i   li.it  man   das  sider  vn 
wegen  lassen  vnd  ruft  kein  bot  nur  rea  iei  *  linltlieisaen  wegen. 

Item  si  richten  im  Hat  vher  das  plut  da  soll  rin  richter  enge- 
gen  (anwesend)  sein  der  den  pan  hat. 

Gnediger  herr  wir  das  bisher  getan  vngcvcrlirhen  weil  man 
vber  das  plut  wolt  richten,  daz  man  noch  dem  srhullheissen  sant 
vnd  in  gern  dabey  het  vnd  wollen  auch  das  für  bas  vngeverlichen 
gern  halten. 

Item  es  ist  von  alter  herkumen,  wenn  einer  einen  todslag 
oder  mort  tut  in  der  stat,  kumt  er  davon  das  er  nicht  begriffen 
wirt,  so  solt  sich  der  richter  vnterwinden  was  er  hat  oder  li> •/./. 
vnd  das  soll  des  richters  sein  von  recht,  so  haben  sie  dergegen 
funden  ob  eryemand  icht  schuldig  sey,  den  sull  man  be- 
zaln,  so  vindet  ye  einer  einen  fund  oder  drey  oder  daz  man  es 
also  bestellet,  daz  ye  einer  oder  drey  kumen  man  sey  in  schuld  in, 
vnd  daz  nur  nichts  daraus  wirdet,  daz  bringt  dem  gerirht 
grossen  schaden  vnd  gemel  ([sic]gevel,  fiele)  grozz  gelt  davon, 
wann  was  vber  dreyzzig  pfunt  heller  geviel,  daz  wer  halbs  ew.  r. 

Gnediger  herr,  es  ist  von  alter  vnd  allweg  recht  gewesen 
bey  vns,  ob  einer  einen  todslag  tut  oder  was  er  tut  ist  er  yemnnt 
schuldig  daz  dieselben  schuldigen  geen  vor  den  richter  vnd  dm 
erbern  vnd  aller  meinklich  vnd  daz  die  schuldigen  des  irn  vinb 
dieselben  missetat  nicht  Verliesen  ,  aber  die  schuldigen  müssen 
das  weisen  mit  irem  rechten  daz  die  schuld  ein  redlich  schul«1 
vnd  daz  sie  daz  nymant  tun  zu  schirm  noch  zu  fluht  (Zuflucht)  sol. 

Item  ein  richter  hat  gewalt  gelait  zu  geben,  des  haben  die 
burger  nicht  vnd  vbevarn  mir  das  \nterweilen  wenn  ich  «Inmub 
nicht  richten  wil,  so  sezen  sie  einen  andern  an  einem  stat  vnd 
geben  offt  geleit  on  mein  wort. 

Gnediffer  herr.  Es  ist  allwejr  also  herkumen,  wenn  einer 
geleites  begerte  an  die  burger  vom  rate,  das  geben  sie  mit 
solichcr  bescheidenheit,  daz  sie  in  weisen  an  den  richter,  das 
im  der  auch  geleitt  geh  es  wurd  denn  unge verliehen 
vergessen. 

*9  • 


638 

Item  die  burger  sezen  die  putel,  die  haben  nichts  dann  daz 
sie  von  dem  gericht  haben  vnd  müssen  ir  knecht  sein  vnd  was  das 
gericht  angehört  da  wollen  sie  mir  nichts  zu  helffen,  vnd  des 
nympt  das  gericht  grozzen  schaden. 

Gnediger  herr  es  ist  ye  vnd  ye  als  lang  die  stat  gestanden  ist 
vnd  als  lang  man  gedenket  herkumen,  daz  der  rat  die  putel  gesezt 
hat  vnd  müssen  auch  sweren,  daz  sie  des  gerichts  warten  vnd  man 
gant  im  auch  wol,  vnd  müssen  einen  schultheissen  beholfen  sein 
zu  allen  seinen  rechten  die  er  von  des  gerichts  wegen  hat. 

Item  auch  sezen  die  burger  einen  pfenter  vnd  wollen  einen 
iren  freund  da  mit  helffen ,  der  pfendet  vmb  wandel  vnd  vmb  andere 
sachen ,  das  dem  gericht  zugehört,  das  nymt  er  zu  seinem  nuzn. 
Gnediger  herr.  Es  ist  allweg  so  herkumen  daz  ein  rate 
einen  pfenter  sezet,  der  muz  auch  vmb  dazselb  ampt  zu  den 
heiligen  swern  vnd  waz  dem  gericht  davon  zugehört,  daz  lesst 
man  einen  schultheissen  wegen  vnd  heltet  auch  daz  nicht  anders 
dann  als  von  alter  herkumen  ist. 

Item  auch  han  ich  einen  gebrechen,  daz  die  stat  wil  ez 
sult  ein  richter  vber  einen  swern  er  hab  viel  oder  wenig  getan, 
vnd  sull  in  martern,  so  die  klager  in  selber  nicht  ansprechen 
wollen  vnd  lassen  sich  abrichten  mit  gelt  vnd  mit  teydingen 
vnd  wollen  einen  richter  davon  nicht  lassen  gevallen  vnd  er 
sull  vber  in  swern  vnd  in  ansprechen  des  er  nicht  schuldig  ist, 
damit  machen  sie  das  gericht  emvicht  daz  sich  kein  pider- 
mann vnderwindet  vnd  wollen  selber  im  rat  nicht 
teilen  wen  ein  richter  hin  ein  geet,  daz  einer  von 
des  lewmundes  wegen  pesser  tod  wer  dann  lebendig 
si  mainen  si  wollen  sie  auff  ir  feie  nicht  nemen ,  wann  sie 
mainen  ez  sull  ein  richter  awsrichten  vnd  daz  ist  nicht  recht, 
wann  daz  sie  ez  in  ein  gewonheit  gerne  prechten. 

Gnediger  herr.  Es  ist  allweg  von  alter  herkummen  wenn  ein 
morder  ein  rawber  oder  ein  vbeltetiger  man  gevangen  ward  vnd 
daz  dieselbe  sache  kuntlich  vnd  wissenlich  was,  vnd  daz  kein 
anklag  do  was ,  so  sprach  sie  ein  richter  an ,  wenn  ein  richter  daz 
nicht  tun  wil  ?  so  notet  man  sein  nicht  darzu,  wir  lazzen  auch  nie- 
mant  bey  vns  in  der  venknuss  vmb  kein  gut  schazen ,  vnd  muz  ein 
yekclich  gevangen,  vnd  der  in  zu  venknuss  bracht  hat  sweren  daz 
er  an  schazung  ledig  werd. 


639 

Hein  M  ist  recht  wer  «las  drill  fiirhot  versäumet ,  der  ist 
dem  llichler  III.  lil>.  heller  vervallen,  da  sind  die  Scheppfen  vnd 
die  putel  sawmig  an  vnd  da/,  bringt  «Irin  gerMf  grossen  schaden. 
Gnediger  herr  es  ist  recht  wer  «las  drilt  rMHbtfl  fWIHfil  d<r 
ist  dem  Schultheissen  III.  1  i  1» .  haller  vervallen  vnd  den  gant  man 
im   aneh   wol  von    wem   er  die   nemen  wil. 

Hein  ob  einer  einen  mort  tat  vnd  sieh  mit  den  Klagern  ver- 
richtet vnd  über  in  nicht  verpurgt,  da  lassen  sie  einen  Hehler 
nichts  ausswcrden  Si  wollen  wol  daz  ein  Richter  ober  in  IWffl 
vnd  in  anspreche. 

Gnediger  Herr.  Tel  einer  einen  mort  oder  ander  sache  dar- 
vmb  er  vmb  den  hals  gevangen  wurd  vnd  berichtet  sich  der 
mit  dem  anklager,  so  muz  derselb  gevangen  vnd  der  in  zu  venk- 
nuzz  bracht  hat,  swern  ,  daz  er  on  alle  Schätzung  ledig  sei  vnd 
darzu    sezt  man  einen   richtcr   allweg   sein  recht    hindan. 

Item  Eins  Schultheissen  diener  gen  auff  der  Strassen  vnd 
wen  sie  ergreifen  nach  der  glocken  den  sullen  sie  pfenden  fur 
einen  nachtgeyer.  So  wTollen  die  burger  nicht,  daz  man  irer  knecht 
gewaltig  sei  vnd  wollen  meinen  knechten  die  Stat  darvmb  ver- 
bieten. 

Gnediger  Herr,  daz  bot  ist  auff  niemant  gesetzt  dann  auf 
schedlich  vnfridlich  lewte,  der  man  nicht  bekennt,  der  gan  man 
einem  schultheissen  oder  seinen  knechten  wol  auf  zu  halten,  wo 
aber  ein  piderman  einen  frumen  kuntlichen  knecht  oder  diener 
hatt ,  den  er  aussendet  nach  wem  oder  in  anderen  seinen  geschei- 
ten den  sol  man  nicht  aufhalten. 

Item  auch  ward  ein  dieb  begriffen  vnd  verderbet  vnd  bekant, 
daz  er  grosse  dinge  gestolen  hett  vnd  trug  daz  einem  Juden  vnd 
der  nam  daz  ein  mit  gewissen  vnd  wenn  man  einen  pan  unter 
sie  legt,  So  verswaig  er  das  vnd  den  haben  die  burger  gepusset 
vmb  ein  summe  gelzs ,  das  kan  ich  nicht  ervaren  vnd  da 
wil  man  mir  nichts  vmb  widervaren  lassen  vnd  des  gehört  einem 
richter  zu. 

Gnediger  Herr,  da  wissen  wir  nichts  von  vnd  haben  auch 
keinen  Juden  vmbe  kein  solich  sache  nie  gepusset ,  dez  wir  ge- 
denken. 

Item  wenn  ein  erber  man  gevangen  Wirt  von  dem  lande 
oder  in  der  Stat  vnd  vber  den  verpurget  wirt  ob  daz  verrichtet  wirt 


640 

daz  der  ledig  von  mir  wirt  gesagt,  so  wollen  in  die  burger  nicht 
ledig  lassen  vnd  mug  mit  irem  willen  auch  ledig  werden,  dez  si 
kein  recht  haben. 

Gnediger  Herr.  Es  ist  ye  vnd  ye  vnd  allweg  herkummen 
wirt  einer  gevangen  bey  vns,  wil  der  ledig  werden  Er  mug  der 
Stat  als  wol  ein  vrfeh  tun  als  dem  Schultheissen. 

Item  auch  wisset  daz  ich  noch  vil  Artikel  von  der  ich  ew 
yetzund  nicht  verschreibn  wolt  vnzs  eins  tags  daz  mir  sein  not 
wirt  *). 

Beilage  II.    Brandenburgische  Lehen. 
Aufzeichnung  aus  dem  XVII.  Jahrh. 

Die  hernach  geschriebene  Stück  Schlöss  Stadt  undt  Markt, 
die  haben  Mein  gnädige  herrschafft  die  Marggraffen  zu  Brandenburg 
von  dem  hl.  Römischen  Reich  zue  Lehen  gehabt  und  zum  theil 
noch. 

Item  das  Burggraffthumb  zw  Nürnberg  die  Vesten  daselbst. 

Item  das  Landgericht  und  vor  Zeiten  dass  Schultheissen  ambt 
daselbst  mit  dem  waldt  die  behüttung  des  Thors. 

Item  Creussen  Schwandt,  Werth ,  Schlingling,  Hö'fles  vnd 
Buch  sambt  den  Mühlen. 

Item  allen  Wildpahn. 

Item   alle  Glaidt  und  Zoll. 

Item  alle  Vogtheyen  vber  Closter  vnd  Teutschhäusser  vber  alle 
Ihre  Lehen  und  Lehenschafft. 

Item  die  Stadt  zum  Hoff  die  Vesten  daselbst  auch  den  Kir- 
chensaz  mit  aller  Ihre  zugehörung. 

Item  Schauenstein  Schloss  und  Stadt. 

Item  Rauhen  und  schlechten  Culm,  wie  die  von  K.  Rudolphen 
geliehen  sein  gewesen  Landgraffen  Friedrich  von  Leuchtenberg, 

Item  Vpprodt  und  Münchberg. 

Item  Epprechtstein. 

Item  Hohenberg  vnd  Arzberg. 


°)  Von  derselben  Hand  sind  auf  der  letzten  Seite  noch  Bemerkungen  über 
den  grossen  Windfall  (feria  sexta  ante  Georii  anno  LXXXXV)  die  Aussagen 
der  Erbförster  darüber  etc.,  was  vielleicht  beweisen  dürfte,  dass  die  mit- 
getheilte  „Handlung"  vor  dieser  Zeit  Statt  gefunden  habe. 


6U 

II«  m  Rabenstein  und  die  Dörfler  Grüssei,  Alttcndorf  und  Hut- 
tenheimb. 

Item  dir  Vogthey   ober  Beyrsdorff. 

Item  Spiess  das  Schloss  und  die  zugehörung. 

Item  Kitzingen. 

Item  Capell  und  Langheimb. 

Item  Camerstein  und  Schwabach. 

Item  Thur  und  Stauff. 

Item  Colmberg  und  Leuttershaussen. 

Item  Neuenhoven. 

Item  drey  Theil  zum  Waldt,  Ist  ein  Schloss  also  genant. 

Item  Zogenfeldt. 

Item  Thierstein. 

Item  Wunsiedel  dass  Schloss  vmb  die  von  Voitsberg  erkaufft. 

Item  Liebenau. 
So  ist  vom  Stiefft  bamberg  zu  Lehen  gangen. 

Blassenburg,  Culmbach,  Wikelberg,  Bernekh  undGoldcronach. 

Item  alle  Reuthzehend  in   dem  bistumb  auf   der  herrschafft 
Bodten. 

Item  was  die  herrschafft  zu  Niedersteinach  gehabt  hat. 

Item  der  hoff  zu  Bamberg. 

Von  dem  Stifft  Wurzburg. 
Item   etzliche  Gutter  vnter  den  Wolffsberg  bey  Beyruth. 
Item  Dornberg  und  Onolzpach. 
Item  die  Vogthei  zu  Burgbernheimb  vnd  Bergel. 
Item  die  Wiesen  in  dem  Schlechbach  bey  Vietentenban  (sie) 
Item  etzliche  Reuth  Zehent. 

Von  dem  Stifft  Regenspur g. 
Reithfeld  den   Markt   sambt  der  Newenstadt  so  daraus  ge- 
machet ist. 

Item  den  Kirchensatz  zur  Rökingen. 

Von  Stifft  Elwang. 
Bayreuth   Schloss  und  Stadt   mit  sambt   Ihren  zugehörung, 
dass  ist  Zwering,  Wundtgast  Kastendorff  und  Wirsperg. 
Cadtelsburgk  mit  seiner  zugehörung. 
Guntzenhaussen, 


642 


Verzeichnuss  der  Mannschafft  der  Stifft  und  Clöster  in  beyden 
Landen,  wie  viel  der  vngefehrlich  ein  iedes  hat. 

Erstlichen   gehören    zum    Gebirg    mit    der    belehnung  der 
Gemein  Steuer. 

Heilsbronn        790 

Steinach 120 

Münchaurach         169 

Frauenaurach        .     . 147 

Bierkenfeldt 117 

Himelcron ungefehr  350 

Augustiner  zu  Ceilenbach        48 

Lankheimer  Hoff .     .  117 

Closter  zum  Hoff -.     .  104 

Propstey  zur  Zenn 9 

1971 
Zum    Niederland. 

Haydenheimb        381 

Ahaussen 263 

Wielzburg 238 

Stifft   Feuchtwang 113 

Stifft  Onolzpach 449 

Solenhofen 29 

Propstey  zu   Onhausen 37 

Sulz 165 

Kinzingen 27 

Frauental 25 

1727 


uta 


X. 

Einige  Bemerkungen 


zu  dem  Aufsatze 


Herrn  Professors  Tangl 


im  Archive  I.  137  u.  ff. 


Die  Grafen ,  Markgrafen  und  Herzoge  aus  dem  Hause 
Eppenstein. 


Von 

•¥  o  d  o  k    Stütz. 


645 


llenealogische  Forschungen  aus  den  Zeiten  des  früheren  Mit- 
telalters gehören  unstreitig  unter  die  allerschwierigsten  Aufgaben, 
und  kaum  dürfte  es  einen  Zweig  des  historischen  Wissens  geben, 
wo  so  viel  gesündigt  worden  ist,  als  auf  diesem  Felde.  Das  Höchste 
hierin  hat  wohl  unser  Lazius  geleistet ,  der  wo  ihn  der  sichere 
Führer  verliess,  was  bei  der  grossen  Armuth  an  Quellen  so  bald 
geschah,  sich  ohne  alles  Bedenken  dem  wilden  Fluge  seiner  Ein- 
bildungskraft Gberliess  und  hierin  der  Vater  ist  jener  Schule  der 
Genealogen,  von  denen  Theodor  Mayr  witzig  sagt:  dass  sie  das 
unkeuscheste  Volk  seien,  welches  sich  kein  Gewissen  daraus 
macht,  bald  Personen,  die  nie  etwas  von  einander  gehört  haben, 
geschlechtlich  zusammen  zu  bringen,  bald  Aeltern  und  Kinder, 
Brüder  und  Schwestern  mitsamen  zu  verheiraten ,  und  alle  Schre- 
cken des  Oedipus  harmlos  zu  verhundertfachen. —  Wenn  sich  den 
übrigen  Schwierigkeiten  auch  noch  der  Mangel  einer  mit  den 
nothwendigsten  Quellenwerken  versehenen  Bibliothek  beigesellt, 
dann  ist  es  beinahe  unmöglich  zu  irgend  einem  sicheren  Resultate 
zu  gelangen.  In  dieser  Lage  hat  Herr  Prof.  Tangl  den  Eingangs 
benannten  Aufsatz  verfasst. 

Indem  wir  die  Beurtheilung  des  Ganzen  einem  Kundigen  über- 
lassen müssen,  erlauben  wir  uns  nur  einige  Behauptungen  näher 
zu   beleuchten. 

Als  den  „dunkelsten  und  schwierigsten  Theil"  seiner  Abhand- 
lung sieht  der  Verfasser  die  Beantwortung  der  Frage  an ,  wie  die 
Gemalin  Adalbero's,  des  ersten  Herzogsaus  dem  Geschlechte 
der  Eppensteiner,  geheissen,  und  welchem  Hause  sie  angehört 
habe.  Im  Widerspruche  mit  den  bisherigen  Forschern,  welche 
behaupten,  Brigida,  eine  Tochter  des  Herzogs  Hermann  II.  von 
Schwaben  und  eine  Schwester  der  Kaiserin  Gisela,  sei  des  Herzogs 
Adalbero  Gemalin  gewesen,  sucht  er  zu  beweisen,  dass  sie  Bea- 
trix   geheissen    und     die    Tochter     K.    Chunrat's    II.    aus 


6*6 

einer  frühern  Ehe  gewesen  sei,  also  eine  Stiefschwester 
K.  Heinrichs  III. 

Die  Gründe,  welche  für  diese  Behauptung  sprechen  sollen,  beste- 
hen 1.  in  der  Nachweisung,  dass  K.  Chunrat  eine  Tochter  Namens 
Beatrix  gehabt  habe;  2.  in  einer  Schenkung  von  100  Mansen  zu 
Afflenz  durch  K.  Chunrat  im  Jahre  1025  an  eine  Matrone  Beatrix, 
cuidammatronaeBeatrici1);  3.  in  der  sehr  nahen  Verwandtschaft  der 
Salier  und  Eppensteiner,  der  zu  Folge  Heinrich  III.  der  Conso- 
brinus  Adalbero's  des  Sohnes  des  gleichnamigen  Herzogs  genannt 
wird,  was  um  diese  Zeit  den  Sohn  einer  Seh  we  st  er  bedeu- 
ten müsse. 

Wir  meinen  zwar  nicht,  dass  Consobrinus  nothwendig  die 
angegebene  Bedeutung  haben  müsse,  sondern  dass  es  vielmehr 
nach  dem  Sprachgebrauche  des  12.  Jahrhunderts  überhaupt  das 
bedeute,  was  wir  mit  dem  Worte  „Vetter"  bezeichnen,  wie 
denn  auch  neptis,  wTovon  später  die  Rede  sein  wird,  weder  aus- 
schliesslich „Nichte  oder  Enkelin,"  sondern  im  Allgemeinen 
„Base"  bedeutet2),  doch  kann  über  die  nahe  Verwandtschaft 
beider  Geschlechter  kein  Zweifel  obwalten  und  sie  ist  auch  nie- 
mals angezweifelt  worden.  Allerdings  hatte  K.  Chunrat  II.  eine 
Tochter  Beatrix,  welche  nicht  bloss  in  der  Urkunde  desselben  für 
Worms  oder  vielmehr  für  die  Kirche  St.  Peter  zu  Worms  3), 
aus  welchen  sie  Herr  Professor  Tangl  kennt,  genannt  wird,  son- 
dern von  der  auch  in  den  Annales  Quedlinburg,  beim  Jahre  1025 
erzählt  wird,  dass  ihr  Vater  im  Begriffe  über  die  Alpen  zu  ziehen, 
diese:  filiam  unicam  et  dileetam  der  Aebtissin  Adelhaid  von  Qued- 
linburg, einer  Tochter  K.  Otto  II.  zur  Erziehung  „nutriendam" 
zugeschickt  habe.  Ferner  heisst  es  daselbst :  mox . . .  probato 
dominae  Beatricis  adventu  praefata  imperialis  abbatissa  Tro- 
biki  cum  suis  aecurrens  laeta  Quidelingaburgensem  metropolim 
secum  duxit.  Quo  vero  honore  ut  regiam  deeuit  prolem  . .  .  susci- 
piatur  et  nutriatur  vel  qua  morum,  verborum  actuumque  indole 
per    singula    aetatis    incrementa    profecerit,    scire    aut 


*)  Dat.  Babenberg  12.  Mai  1025,  abgedruckt  aus  dem  Original  S.  226. 

2)  Den  männlichen  Adalbero,  welchen    K.  Heinrich  III.  consobrinus  nennt, 

betitelt  sein  Sohn  als  nepos.  Ludewig  Scpptt,  rer.  Bamberg.  1.  818. 
8)  Worms    d.  30.  Jänner  1034,  Origines  Guelfic.  IV.  283. 


S47 

faeundia    in    ilieendo    nulla  snppelit.   Oua   n,nn.|iir   laude    profl 

quod  inter  prima  ...«).  Leite  bricht  biet  die  Urknndc  ah. 

Wir    haben   «lirs.«    Steil«    mit   Absieht  u  iirtlieh  angeführt.      Bl 

ergibt  sich  ani  derselben  nwidersprcehlieh,  «l.iss  lleatrix  im 
lehre  1025  Doch  ein  Kind  wer,  dei  der  Brsiehnng  bedurfte  und 
zu  diesem  Ende  <i»m-  Aebtissin  Adelheid  von  QnedKnbnrg  wahrend 
der  Abwesenheit  der  Aeltern  \»>n  der  deutschen  II«  imai  Kivertml 

wurde;  mit  höchsier  Wahrscheinlichkeit  ergibt  rieb  nui  derselben 
ferner,  dnsa  Beatrii  keineewegi  Chunrat 's  Kind  ans  euer  frtberi 
Khe  gewesen  sei,  wovon  überhaupt  keine  Quelle  etwas  meldet« 
Beatrix  kann  demnach  höchstens  im  Jahre  1017  geboren  werden 

sein.  Da  nun  Herzog  Adalbero  bei  seinem  Ableben  1039  vogtbare 
Söhne  hinterlassen,  so  erhellt  hieraus  die  Unmöglichkeit 
Beatrix  die  Tochter  K.  Chunrats  II.  als  die  Gemnlin  desselben  an- 
zunehmen. Dasselbe  Resultat  gewährt  auch  die  genauere  Ansieht 
jener  schon  angeführten  Urkunde  für  die  St.  Peterskirche  in  Worms 
vom  30.  Jänner  1034.  Sie  betrifft  eine  Stiftung  für  die  Familien- 
gruft der  Salier  in  jener  Kirche.  Alle  Glieder  des  Geschlechtes, 
welche  daselbst  ihre  Ruhestätte  gefunden  haben,  werden  nament- 
lich angeführt:  Vorältern,  Aeltern,  Geschwister  und  Verwandte, 
Die  verstorbene  Gemalin,  wenn  es  eine  solche  gegeben  hätte. 
würde  K.  Chunrat  sicher  um  so  weniger  vergessen  haben,  da  im 
Texte  auch  Beatrix  ihre  angebliche  Tochter  als  Mitstift erin 
genannt  wird.  Wäre  diese  an  Adalbero  von  Kärnten  vermalt 
gewesen,  so  würde  bei  der  Anführung  ihres  Namens  eine  Andeu- 
tung ihres  Standes  sicher  nicht  unterlassen  worden  sein.  Ueber 
die  fernem  Schicksale  dieser  Fürstin  fehlen,  soviel  uns  bekannt, 
alle  Nachrichten. 

Aus  dem  bisher  dargelegten  Sachverhalte  stellt  sich  aber 
nicht  weniger  klar  heraus,  dass  in  der  Urkunde  des  ke 
Chunrat  ddo.  Babenberg  den  12.  Mai  1025  unter  der  matrona 
Beatrix,  die  in  dem  Afflenzthalc  100  Mansen  königlichen  Gutes 
erhielt,  nicht  das  Kind  Beatrix,  des  Königs  Tochter  rerftanden 
werden  darf;  auch  würde  in  diesem  Falle  seihst  alles  Uebrige 
vorausgesetzt,  der  König  statt:  cuidam  matrona«- 
dileetae  filiae  nostrae  gesagt  haben. 


')  Pertz,  Itfon.  Germ.  V.  90. 


648 

Uebrigens  hat  es  unsers  Ermessens  Wahrscheinlichkeit  für 
sich,  dass  die  Gemalin  des  Herzog's  Adalbero  von  Kärnthen 
Beatrix  geheissen  habe,  ja,  dass  die  eben  genannte  Matrone 
des  Herzogs  Gemalin  gewesen  sei.  Fröhlich  übrigens  ist 
keineswegs  der  erste,  welcher  den  Namen  Brigida  für  die 
Gemalin  des  Herzogs  Adalbero  erfunden  hat.  Schon  vor  ihm 
kömmt  dieser  Name  vor  in  Coronini's  Tentamen  Genealogico- 
chronologicum  promovendae  seriei  comitum  et  rerum  Goritiae 
S.  63,  Tab.  I,  worin  es  heisst:  Brigida  vocatur  in  vetere  Ratio- 
nario  Goritiensi.  Diese  Nachricht  lautet  allerdings  wenig  ver- 
lässlich. Vielleicht  stand  in  der  ersten  Handschrift  nur  der 
Anfangsbuchstabe  B,  der  dann  von  einem  Abschreiber  auf  gutes 
Glück  hin  in  Brigida  ergänzt  wurde. 

Für  die  Behauptung,  dass  die  Gemalin  des  Herzogs  Adalbero 
eine  Schwester  der  Kaiserin  Gisela  gewesen,  gibt  es  zwar  kein 
ganz  bestimmt  lautendes  Zeugniss,  doch  aber  ist  es  höchst  wahr- 
scheinlich. Eben  so  gut  wie  durch  die  Hypothese  des  Herrn  Tangl 
erklärt  sich  hieraus  das  nahe  Verwandtschaftverhältnis s  der  Salier 
und  Eppensteiner.  In  diesem  Falle  waren  K.  Heinrich  III.  und  der 
Bischof  Adalbero  von  Bamberg  Geschwister-Kinder  u.  s.  w.  Dafür 
spricht  auch  der  Güterbesitz  der  Eppensteiner  in  Schwaben ,  wo 
sie  Touvondorf  (Taupendorf  am  linken  Donauufer  bei  Riedlingen) 
besassen1).  Daher  erklärt  sich  auch  der  Kampf  des  Herzogs  Chunrat 
(II.)  von  Kärnthen  des  Sohnes  einer  dritten  Schwester  der  Kaiserin 
Gisela  bei  Ulm  1019  *). 

Aber  Herr  Professor  Tangl  stellt  in  Abrede ,  dass  die  Kaiserin 
Gisela,  die  frühere  Gemalin  des  Herzogs  Ernst  I.  von  Schwaben 
die  Tochter  des  Herzogs  Hermann  II.  von  Schwaben  gewesen  sei. 
Sie  gehörte  nach  seiner  Behauptung  dem  Hause  Werla  in  West- 
phalen  an.  Sein  Gewährmann  ist  der  Analista  Saxo.  Der  neueste 
Herausgeber  dieses  Compilators,  Professor  Waitz,  fügt  dieser  Stelle 


1)  Neugart,  Cod.  dipl.  AlamaniaeNro  829  cf.  Stalin  Wirtemberg.  Geschichte 
I.   471   und  473. 

2)  Hermann.  Augiens.  bei  Pertz  VII.  125.  Cuonradus  adolescens  filius  Cuon- 
radi  quondam  ducis  Carantani  auxiliante  patruele  suo  Cuonrado  postea 
imperatore  Adalberonem  tunc  ducem  Carentani  apud  Ulmam  pugna  vi- 
ctüm  fugavit. 


IM 

mit  Recht  die  Anmerkung  bei :  error  manifesti       |     h     M        ,  drr 

Gisela,  die  burgnndieeh«  Qerhergi  heirntnti  atel  lern  i<      11 

manns  II.  von  Schwaben  den  Grafen  ÜOrmm  rw  NN  .  Wel- 

ehern  sie  mehrere  Kinder  zeugte  und  unter  diesen  eine  Tochter 

Gisela  .  welche  sich  mit  Hruno  von  Braun  schweig  vern         I )   | 
Tangl  scheint  überhaupt  in  dein  sächsischen  \tm.-ili vi .  ,,  ,  in.    \ 
ritiit  anzuerkennen,  gegen  welche  krin   Zweifel   m.1 
kann.  Sonst  wäre  schwer  zu  begreifen,  wesshalb  ihm  sein  Zeugnis* 
mehr  gilt,  als  das  der  gleichzeitigen,  in  dieser  Beniehnng  engl 
wichtigern,  des  Hermannus  Augiensis  und  Wippo.  Jeuer  entspros- 
sen aus   dem  schwäbischen  Grafengeschlechte   von  Wringen  nnd 
Zeitgenosse  der  Gisela  sagt  in  seiner  Chronik:  Herimannus  quoque 
iunior  (Hermann  III,  Hermann's  II.  Sohn)  dux  Alamanni.v 
tus  Ernustum  sororis  suae  Giselae  maritum  successorem  necenitj 
und  dann  wieder  zum  Jahre  1015:  Ernust  dux  Alamanni 
natu  ab  Adalberone  comite   feram  appetente  sagitta    ndnemtni 
interiit,    ducatum   eius    filius  aequivocus,    viduam  vero    Giselam 
Counradus   filius  Heinrici  filii  Ottonis   ducis  futurus,   postea  im- 
perator  aeeepit  3). 

Wippo  der  Hofcaplan  des  Kaisers  und  der  Gisela  aber  schreibt: 
Super  hos  omnes  dileeta  regis  coniunx  Gisela  prudentia  et  consilio 
viguit,  cui  pater  erat  Herimanus  Dux  Alemanniae*). 

Herimann's  und  Wippo's  Zeugniss  in  dieser  Sache  \ 
ein  Dutzend  sächsischer  Annalisten  auf.  Eine  ohne  Zw 
jüngere  Schwester  Gisela1  s  hiess  Mathilde,  in  erster  Bhc 
mit  Chunrat  dem  ersten  Herzog  von  Kärnthcn  und  nach  dessen 
frühzeitigem  Tode  mit  Friedrich  II.  Herzog  von  Oberlotharingen 
vermalt.  Als  Gemalin  des  Herzogs  Chunrat  wird  sie  in  dem 
wiederholt  angeführten  Stiftungsdiplom  aufgeführt:  patnii  du- 
cis Chunradi  eiusque  coniugis  dignae  memoriae  Mal  hihi  iv  Me- 
ter Chunrat,  der  Sohn  des  Herzogs  Otto  v.  Kärnten  wird .  in 
jener    auch    von    Herrn   Tangl    angeführten    Stelle    Thietmait*) 


*)  Pertz,  Mon.  Germ.  VIII.  676. 

»)  Crolliui,  Acta  Palat.  IV.  474  und  516  cf.  Pfiater,  GeacbichU  too  flsinn 

ben  II.  70. 
*)  Pertz,  Mon.  Germ.  VII.  110. 

*)  De  Vita  Chunradi  salici,  Rer.  Germ,  vetere»  Scpptt.  VI.  ed.  StruTJoi  Ul. 
*)  Pertz,  Mon.  Genn.  V.  794  cf.  VI.  685. 


650 

ausdrücklich  der  Schwiegersohn  des  Herzogs  Hermann  von  Schwa- 
ben genannt.  Die  Ehe  des  Herzogs  Chunrat  und  der  Mathilde, 
welche  eine  Enkelin  des  Königs  Chunrat  von  Burgundien  genannt 
wird  (durch  Gerbirg  die  Gemalin  Herzog  Hermanns  II.  von  Schwa- 
ben) ,  wurde  angefochten  als  unerlaubt  wegen  zu  naher  Verwandt- 
schaft auf  der  Synode  zu  Throtmann  auf  Anregung  K.  Heinrichs  IL 
im  Jahre  1005.  (Ex  Conradi  autcm  filia  nata  est  domina  Mathil- 
dis  huius  Conradi  assidentis  uxor  1).  Aus  dieser  Ehe  war  Chunrat 
II.  Herzog  vonKärnthen  entsprossen.  Nach  dem  Tode  ihres  ersten 
Gemals  reichte  Mathilde  ihre  Hand  dem  Herzoge  Friedrich  II.  von 
Oberlotharingen,  dem  sie  zwei  Töchter,  Sophia  und  Beatrix 
gebar.  In  den  uns  zugänglichen  Quellen  wird  zwar  die  Gemalin 
des  besagten  Herzogs  nirgends  die  Tochter  Hermanns  von  Schwa- 
ben oder  die  Witwe  Herzog  Chunrats  genannt;  dass  sie  aber  Ma- 
thilde hiess  und  dass  Kaiserin  Gisela  die  Tante  war  ihrer  beiden 
Töchter,  an  denen  sie  Mutterstelle  vertrat  und  ihre  Erziehung 
besorgte,  das  bezeugen  Donizo  in  den  Vita  Mathildis  und  das  Chro- 
nicon  der  Abtei  S.  Michael  ausdrücklich.  Wir  werden  auf  beide 
Stellen  zurückkommen. 

In  Bezug  auf  die  Gemalin  des  Herzogs  Adalbert  von  Kärnten, 
der  dritten  Schwester  der  beiden  Genannten  bemerken  wir  nur 
noch,  dass  die  Verleihung  der  100  Mansen  im  Afflenzthale  viel- 
leicht nur  der  Austausch  war  für  andere  in  Schwaben  gelegene 
Erbgüter. 

Die  Nachricht  von  der  Ermordung  des  Grafen  Wilhelm,  des 
Gemals  der  hochedlen  Emma  durch  den  Herzog  Adalbero  von  Kärn- 
then,  ist  keineswegs  eine  Erfindung  Fröhlich1  s.  Schon  15  Jahr  früher 
hat  sie  Pesler  ausgesprochen  in  der  Series  Ducum  Carinthiae.  Vi- 
tebergae  1740.  Wenn  sich  Herr  Tangl  sehr  darüber  ereifert,  dass 
man  so  obenhin  diese  Blutschuld  seinem  Adalbero  aufgeladen;  wenn 
er  sehr  schön  und  erbaulich  und  weitläufiger  als  gerade  nöthig,  die 
Pflicht  darthut,  auch  schon  längst  Verstorbene  gegen  ungerechte 
Vorwürfe  zu  vertheidigen ,  so  stimmen  wir  darin  vollkommen  mit 
ihm  überein.  Nur  hätten  wir  gewünscht,  dass  er  diesen  Grundsätzen 
treuer  geblieben  wäre  und  sie  nicht  sobald  vergessen  hätte.  In  dem- 


1)  Pertz,    M.  G.  VI.  66i.  —     Constantini    vita     Adalberonis    II.     episcopi 
Mettenais. 


MI 


selbe»    AlhtMll    beschuldig!      rr      li.unli.il     I  rolllich 

der  böswilligen  Krl'mdi 

forscher,  und  gehörte  <-r  nurli  den  der  vogelfreie«  JetiUea 

an,  ohne  linuul  rincr  böswillig.-»  I  •  rt'.iU.  Imng  bezichtige*,  ge- 
ziemt sich  ebenso  wenig,  \i.  Im.hr  scheint  es 
und  edler  ihn  so  lange  für  ehrlich  r  li.lt.  n  als  nicht  ganz  beatii 
te  Beweise  des  Gegeuthcil.s  vorli.-.n.  Auf  ÜMM  NN  idcruprurh 
■wischen  der  Theorie  und  Praxis  werden  wir  noch  ein  Paar  Mal 
zurückkommen  müssen.  Im  vorliegenden  Falle  ist  uberdieaa  Harr 
Tang!  im  offenbaren  Unrechte ,  was  nainli.li  die  That  Adalbero't 
betrifft.  Nach  den  Worten  des  AnnalMa  s.vo,  die  übrigens  wört- 
lich den  Annales  Hildesheim.  Pertz,  Mon.  Germ.  IV.  100  ent- 
nommen sind,  ist  unläugbar  und  unzweideutig  Herzog  Adalbero 
der  blutigen  That  schuldig  angegeben.  Wir  führen  die  Stelle  ans 
den  hildesheimischen  Annalen  wortgetreu  an:  Imperator  .  .  .  Au- 
gustburg egit,  ubi  publicum  .  . .  conventum  habuit,  in  quo  patrne- 
li  suo  Chuonrado  ducatum  Carentinorum  commisit.  Adaelberonem 
maiestatis  reum  priori  anno  dimovit.  Histem  (hisdem)  diebus  idem 
Adalbero  Willehelmum  comitem  interfecit.  .  .  . 

Wenn  Herr  Prof.  Tangl  sagt,  dass  uns  die  Geschichte  bisher 
über  die  Herkunft  der  Mutter  Mathildens  (Beatrix  die  Gemalin  des 
Markgrafen  Bonifaz)  keine  Aufschlüsse  zu  geben  vermochte,  §o 
irrt  er  sich  sehr,  und  die  Bereicherung  der  Geschichte ,  welche  er 
durch  seine  Hypothese,  dass  sie  die  Tochter  des  Herzogs  Adalbero 
von  Kärnthen  gewesen,  zubewirken  hofft, zerfällt  in  Nichts.  Beatrix 
war,  wie  gar  nicht  bezweifelt  wird  und  bczwcifell  werden  kann. 
die  Tochter  des  Herzogs  Friedrich  II.  von  Oberlotharingen  und  te 
Witwe  des  Herzogs  Chunrat  I.  von  Kärnthen,  der  wiederholt  ge- 
nannten Mathilt.  Donnizo,  der  Caplan  ihrer  Tochter,  d.  r  doch  die 
Herkunft  der  Mutter  seiner  Herrin  kennen  musste,  sagt  in  te 
Vita  Mathildis  von  ihrem  Vater  Bonifaz  sprechend: 
Primitus  hunc  noscit,  quantum  sit .  (iallia  fortis. 
Cum  natam  rutili  Du  eis  expetiil  Fed  eriei 
Leibniz  bemerkt  zu  dieser  Stelle  !) !  hm  isLntharingiaefioe- 
rioris  seu  Mosellanoruni  .  .  .  lladuidu  lilia  ll<  inri.  I  aucnpii,  soror 
Ottonil  M..  peperit  Hugoncm  (Capetum  rulgo)  regem  et  Beatricem, 


1  >    Gkpptt  rcrum   Bmnswic.  I.   616. 
Archiv.  Jahr*.  I-  III.  n.  IN  .  Hfl.  43 


652 

quae  nupta  Friderico  seniori  Duci  Mosellanorum  peperit  ei  The o- 
dericum  Ducem  patrem  Friderici  Ducis,  cuius  filia  fuit 
haec  Beatrix,  ut  ex  antiqua  Genealogia  S.^Arnulphi  bene  observa- 
vit  Franc.  Maria  Florentinus,  qui  res  magnae  Mathildis  et  majo- 
rum  eius  praeclaro  volumine  illustravit  — 

Donnizo  fahrt  dann  weiter  fort. 

Coniuge  cum  propria  Mathildis  denique  dicta. 

Iste  Beatricem  Federicus  donat  habere 

Huic  Bonifacio  .... 

Servos,  ancillas  ab  eo  tenet  oppida,  villas. 

Dazu  erläutert  Muratori  *)  Nempe  Mathildis  illa  Hermanni 
Sueviae  Ducis  filia,  quae  nupsit  Friderico  Lotharingiae  Superioris 
Duci  .  .  .  Albericus  Trium  Fontium:  Mathildis  Marchisa  terram 
suam  viriliter  rexit  et  Abbatiam  Canonicorum  sancti  Petri  ad  mon- 
tes  juxta  Briciam  in  Dioecesi  Metensi  fundavit.  Die  Vita  Mathildis 
in  Prosa  2)  stimmt  hiermit  vollkommen  überein. 

Als  Friedrich  II.  1033  ohne  Hinterlassung  männlicher  Nach- 
kommen gestorben  war  und  seine  Gemalin  wenigstens  am  12.  Mai 
des  folgenden  Jahres  in  jenen  Urkunden  für  St.Peter  in  Worms  schon 
den  Verstorbenen  beigezählt  wird,  so  nahm  sich  die  Kaiserin  Gisela 
der  verwaisten  Töchter  an  und  erzog  sie  am  kaiserlichen  Hofe,  wie 
eine  Stelle  des  Chronicon  monasterii  S.  Michaelis  in  pago  Virdu- 
nensi  in  folgendem  Wortlaute  beweist:  exceptis  puellulis  Sophia 
et  Beatrice,  quae  nutriebantur  in  aula  regis  (Chunradi)  \  nam  con- 
iunx  imperatoris  amita  earum  eas  sibi  adoptaverat  in  filias..3). 
Das  Verwandtschaftverhältniss  zwischen  Heinrich  III.  und  Beatrix 
unterliegt  dem  Gesagten  zufolge  keinem  Zweifel. 

Bekanntlich  führte  der  Kaiser  Heinrich  III.  auf  seinem  letzten 
Zuge  nach  Italien  1055  die  Markgräfin  Beatrix  sammt  ihrer  8  Jahre 
alten  Tochter  Mathilde  ungeachtet  des  ihr  zugesicherten  freien 
Geleits  gefangen  mit  sich  nach  Deutschland.  Die  bei  den  Schrift- 
stellern angegebenen  Gründe  dieser  Massregel  haben  dem  Herrn 
Prof.  Tangl   nicht  genügend  erschienen.  Er  forschte  daher  nach, 


*)  Rer.   ital.  Sepp«.  V.   353.  c.  X. 
2)   1.  c.   391. 

g)  Perta,  Mon.  Germ,  VI.  84  nro.  32  und  Calmet,  Hist.  de  Lorraine,   Preu- 
ves   I.  562. 


653 

>\as  wohl  der  ii  c  li  |j  sehe  A  1*1 1 1 1  darüber  sage,  und  sieh1,  die- 
iei  gab  .  .  eine  ToDkommen  befriedigende  Vuiklürung.  Der  Kaiser, 
sagt  er,  habe  bei  seiner  Itiiekkehr  seine  \iehte  l^-.i » ri x  ' )  .  .  .  mit 
lieh  fortgeführt  und  zwar  zur  Straf«'  weiren  Arv  Z.  ii  »■  e  1 1  <>  s  i  ir  k  e  it , 
der  sie  lieb  nach  dem  Tode  ihrei  ersten  (Jemals  Bonil'aeius  überlassen 
habe.  Et  wird  dann  weiter  fortgefahren  und  auseinander  «res»  t/.t.  dass 
sie  den  Forde  rangen  des  Sittengesetzes  entgegengehandelt  und 
die  Ehre  des  kaiserlichen  Hauses  durch  ein  nicht  eingezogenes 
Leben  während  ihres  Witwenstandes  verletzt  habe.  Vorerst  be- 
merken w  ir,  dass  die  angezogene  Stelle  der  sächsischen  Annalisten 
wörtlich  dem  Chronicon  Wirzeburg.  des  Ekkehardus  (bei  Pertz. 
1.  e.  VIII.  31)  entnommen  ist.  Sie  lautet:  revertensque  (Hein- 
ricus)  neptem  Beatricem  secum  duxit  indigne  eam  traetans 
propter  quandam  eius  insolentiam,  qua  vivere  consueverat 
mortuo  viro  eius  Bonifacio  duce.  Ohne  uns  in  eine  nähere  Er- 
örterung des  Sachverhaltes  einzulassen ,  berufen  wir  uns  in 
dieser  Hinsicht  einfach  auf  die  gründliche  Darstellung  Wen- 
zeTs1),  woraus  genugsam  die  Falschheit  der  Voraussetzungen 
des  Herrn  Prof.  Tangl  erhellt.  Aber  wie  steht  es  mit  dem 
Grundsatz  ..dass  es  Pflicht  des  Geschichtsforschers  sei,  geschicht- 
liche Personen,  auf  denen  der  Verdacht  oder  der  Schein  eines 
grossen  Verbrechens  ruht,  lieber  zu  vertheidigen  und  ihre  Ehren- 
rettung zu  versuchen ,  als  leichtsinnig  zu  verdammen  und  so  die 
Schmach  auf  ihnen  liegen  zu  lassen,  und  dadurch  zu  verewi- 
gen", u.  s.  w.  Diesem  Grundsatze  scheint  sein  Verfahren  in  dieser 
Sache  nicht  zu  entsprechen,  wenn  er  auf  das  unbestimmte,  dehn- 
bare Wort:  quaedam  insolentia  hin,  und  noch  dazu  aus  dem 
Munde  eines  nichts  weniger  als  parteilosen  Mannes,  eine  ausge- 
zeichnete Frau  eines  sittenlosen,  die  Ehre  ihrer  Verwandtschaft 
befleckenden  Wandels  beschuldigt  und  unbedenklich  ausspricht,  dass 
sie  „Ehre  und  Zucht  vergessen".  Wäre  überhaupt  der  Lebenswandel 
der  Markgräfin  der  Grund  ihrer  nicht  ganz  zu  rechtfertigenden 
Abführung  nach  Deutschland  gewesen,  warum  wurde  auch  ihre 
achtjährige  Tochter  mitgeschleppt?  warum  suchte  sich  Heinrich 
auch   ihres  Sohnes  Friedrich  zu   bemächtigen?  warum   entzog  er 


1)  Auch  hier  heisst  neptis   —  Base. 

2)  Geschichte  Deutschlands  unter  den  fränkischen  Kaisern  I.  163   u.  ff. 


654 

diesem  die  Reichslehen  seines  Vaters?  Den  Genial  der  Beatrix 
den  Herzog  Gottfried  von  Lotharingen  konnte  er  aus  dem  einfachen 
Grunde  nicht  festnehmen,  weil  er  ihn  nicht  zu  erreichen  vermochte. 
Was  von  Mathild,  welche,  wie  wir  gesehen,  ein  Leibniz 
die  grosse  Mathilde  nannte,  gesprochen  und  wie  über  sie  geurtheilt 
wird,  scheint  uns  eines  ernsten  Geschichtsforschers  ganz  un- 
würdig, lieber  die  Sache,  welche  sie  verfochten,  sind  die 
Meinungen  getheilt  und  werden  es  bleiben,  aber  dass  sie  eine  Frau 
von  seltener  Grösse,  von  hohem  Geiste  undMuthe  und  unbefleckter 
sittlicher  Würde  gewesen,  das  läugnen  [auch  diejenigen  nicht, 
welche  ihrer  Sache  nicht  gewogen  sind.  Solche  Charaktere  ver- 
dienen Achtung,  sie  mögen  nun  auf  dieser  oder  jener  Seite  stehen. 
Womit  will  der  Herr  Verfasser  rechtfertigen,  was  er  S.  206 
geschrieben :  Triumphirend  sah  sie  in  Gesellschaft  des  Papstes  von 
einem  Fenster  ihres  Schlosses  zu  Canossa  hinab  auf  den  Büsser, 
der  unten  im  Hofe  in  einem  härenen  Gewände  und  barfuss  3  Tage 
lang  vom  Morgen  bis  zum  Abende  nüchtern  dastehen  musste  u.s.  w.? 
Frivol  war  weder  Gregor  VII.  noch  auch  Mathilt  und  dieser  nament- 
lich weisen  die  Quellen  der  traurigen  Begebenheit  eine  ganz 
andere  Rolle  zu.  Doch  wir  wollen  hierüber  nicht  streiten  und 
berufen  uns  lediglich  auf  die  ausgezeichnetsten  Forscher  und  Ge- 
schichtschreiber unsers  Volkes.  Die  Steiermärker  aber  mögen  sich 
in  ihrer  Gemüthsruhe  nicht  stören  lassen  wegen  ihrer  neuen 
Landsmännin  Mathilt,  und  sich  nicht  die  Köpfe  zerbrechen,  ob 
sie  sich  dieser  Acquisition  freuen  sollen  oder  nicht. 


-W- 


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