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Full text of "Barzahlung und Kreditverkehr in Handel und Gewerbe im rheinisch-westfälischen Industriebezirk"

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Münchener  ' 

Volkswirtschaftliche  Studien 

Herausgegeben  von 

Lujo  Brentano  und  Walther  Lotz 


Achtundsiebzigstes  Stück 


BARZAHLUNG  UND 

KßEDITVEEKEHß 

IN  HANDEL  UND  GEWERBE 

HI  RHEIXISCH-WESTFiLISCHEN  IXDUSTRIEBEZIEK 


Von 


HEIIMRICH  OEXMäNN 

Doktor  der  StaatswiitscLaft 


STUTTGART  UND  BERLIN  1906 
J.  G.  COTTA'SCHE  BUCHHANDLUNG  NACHFOLGER 


Verlag  der  J.  G.  Cotta'schen  Buchhandlung  Nachfolger  in  Stuttgart  und  Berlin 

Miclieiier  f  ollswirtscMliclie  StiiJien 

Herausgegeben  von 

Lujo  Brentano  und  Walther  Lotz 

Bisher  sind  erschienen: 

1.  Fraucke,    Dr.  E.,    Die   Schuhiuacherei    in   Bayern.  '  Ein  Beitrag   zur 
Kenntnis  unserer  gewerblichen  Betriebsformen.  5  Mark. 

2.  Broglio  d'Ajano,  Dr.  R.  Graf,  Die  venetianische  Seidenindustrie  und 
ihre  Organisation  bis  zum  Ausgange  des  Mittelalters.  2  Mark. 

8.  Sinxlieiiuer,  Dr.  L.,  lieber  die  Grenzen  der  IVeiterbildung  des  fjibrik- 
mässigen  Orossbetriebes  in  Deutschland.  4  Mark. 

4.  Ellstaetter,  K.,  Indiens  Silberwährung'.  .  3  Mark. 

5.  Herzberg,  Dr.  G. ,  Das  Schneidergeiverbe  in  München.  Beitrag  zur 
Kenntnis  des  Kampfes  der  gewerblichen  Betriebsformen.  3  Mark. 

6.  Baldwin,  Dr.  F.  Sjiencer,  Die  englisclien  Bergwerksgesetze.  Ihre  Ge- 
schichte von  ihren  Anfängen  bis  zur  Gegenwart.  5  IMark. 

7.  Arnold,  Dr.  Ph.,  Dag  Miinchener  Bäckergewerbe.  Eine  technische, 
wirtschaftliche  und  soziale  Studie.  2  Mark  40  Pf. 

8.  Fiel«,  Dr.  L.,  Die  bäuerliche  Erbfolge  im  rechtsrheinischen  Bayern. 
Mit  einem  Vorwort  von  Lujo  Brentano.  7  Mark. 

9.  örill,  Dr.  R.,  Soll  Deutschland  seinen  ganzen  Getreidebedarf  selbst 
produzieren?  2  Mark  40  Pf. 

10.  Münsterberg,  Dr.  0.,  Japans  auswärtiger  Handel  von  1542—1854. 
Bearbeitet  nach  Quellenberichten.  7  Mark. 

11.  Yopeliiis,  Dr.  E.,  Entwickelungsgeschichte  der  Glasindustrie  Bayerns 
bis  1806.  2  Mark  40  Pf. 

12.  Bouii,  Dr.  Mor.  J.,  Spaniens  Niedergang  während  der  Preisrevolution 
des  10.  Jahrhunderts.  Ein  induktiver  Versuch  zur  Geschichte  der  Quantitäts- 
theorie. 4  Mark. 

13.  Goldsleiii,  Dr.  J.,  Deutschlands  Sodaindustrie  in  Vergangenheit  und 
Gegenwart.    Ein  kritischer  Beitrag  zur  Geschichte  der  deutschen  Zollpolitik. 

2  Mark  40  Pf. 

14.  Baicoiami,  Dr.  C.  J.,  Geschichte  der  rumänischen  Zollpolitik  seit  dem 
14.  Jalirhundert  bis  1874.  5  Mark. 

15.  Pfleger,  F.  J.,  und  L.  Cjischwindt,  Börsenreform  in  Deutschland.  Eine 
Darstellung  der  Ergebnisse  der  deutschen  Börsenenquete.  Mit  einem  Vorwort 
von  Prof.  Dr .  W.  L  0 1  z.    I.  A  b  s  c  h  n  i  1 1 :  A 1 1  g  e  m  e  i  n  e  r  T  e  i  1.    2  Mark  40  Pf. 

16.  Pfleger,    F.  J.,    und   L.  Gschwiudt,    Börsenreform    in   Deutschland. 

II.  Abschnitt:    Die    Produktenbörse    nach    den    Erhebungen    der 
Börsenenquetekommission.  4  Mark. 

17.  Daniistnoft',  Dr.  A.  D.,  Zehentregulierung  in  Bayern.  2  Mark. 

18.  Schwerer,  Dr.  Fr.,  Schöffau,  eine  Gemeinde  im  bayrischen  Voralpenland 
in  ihren  wirtschaftlichen  und  sozialen  Verhältnissen.  3  Mark  60  Pf. 

19.  Allmers,  Dr.  R.,  Die  Unfreiheit  der  Friesen  zwischen  Weser  und  Jade. 

3  ]\Iark. 

20.  Fisk,  Dr.  G.  M.,  Die  handelspolitischen  und  sonstigen  Völkerrecht- 
liehen  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  den  Vereinigten  Staaten 
von  Amerika.  5  Mark  60  Pf. 

21.  Tliurneyssen,  Dr.  F.,  Das  Münchener  Schrei nergewerbe.    3  Mark  GOPf. 

22.  Pfleger,   F.  J.,   und  L.  Gsctawindt,    Börsenreform   in   Deutschland. 

III.  Abschnitt:    Die    Effektenbörse    nach    den    Erhebungen    der 
Börsenenquetekommission.  5  Mark. 

23.  Prager,  Dr.  M.,  Die  Währungsfrage  in  den  Vereinigten  Staaten  von 
Nordamerika.  10  Mark. 

24.  Kuczynski,  Dr.  R.,  Der  Zug  nach  der  Stadt.  Statistische  Studien  über 
Vorgänge  der  Bevölkerungsbewegung  im  Deutschen  Reiche.  6  Mark. 

25.  Apostol,  Dr.  P.,  Das  Artjel.    '      '  3  Mark  60  Pf. 


MUNCHBNER 


Volkswirtschaftliche  Studien 


HERAUSGEGEBEN  VON 


LÜJO  BEENTANO  und  WALTHER  LOTZ 


ACHTÜNDSIEBZIGSTES  STÜCK: 

Barzahlung  und  Kreditverkehr  in  Handel  und 
Gewerbe 

im  rheinisch-westfälischen  Industriebezirk 

von 

Dr.  HEINRICH  OEXMANN 


STUTTGART  UND  BERLIN  1906 
J.  G.  COTTA'SCHE  BUCHHANDLUNG  NACHFOLGER 


BAEZAHLUNG 

UND 

KREDITYERKEHR 

IN  HANDEL  UND  GEWERBE 

IM  RHEINISCH-WESTFÄLISCHEN  INDUSTRIEBEZIRK 

VON 

HEIKRICH  OEXMÄNK 

DOKTOR  DER  STAATSWIRTSCHAFT 


STUTTGART  UND  BERLIN  1906 
J.  G.  COTTA'SCHE  BUCHHANDLUNG  NACHFOLGER 


3727 

02- 


Alle   Rechte   vorbehalten 


Vorwort 


Als  ich  mit  meinen  Erhebungen  begann,  hatte  ich  das 
Hauptaugenmerk  zunächst  darauf  gerichtet,  festzustellen,  welche 
Rolle  der  Wechsel  im  heutigen  Wirtschaftsleben  spielt.  Ich 
wollte  imtersuchen,  wie  weit  er  reiner  Warenwechsel,  wie 
weit  Kreditwechsel  ist,  ob  er  im  Verkehr  mit  dem  Auslande 
viel  angewandt  wird  oder  gegen  Scheck  und  telegraphische 
Auszahlung  zurücktritt,  ob  das  Bankakzept  an  Bedeutung  zu- 
genommen hat  gegen  früher  u.  s.  w.  Mehr  und  mehr  drängte 
sich  mir  aber  die  Überzeugung  auf,  daß  alle  diese  Unter- 
suchungen gewissermaßen  des  festen  Bodens  entbehrten,  wenn 
sie  sich  nicht  einreihten  in  eine  einigermaßen  umfassende  Dar- 
stellung der  in  den  einzelnen  Industrie-  und  Geschäftszweigen 
üblichen  Zahlungsweisen  und  der  dadurch  bedingten  Kredit- 
verhältnisse. Ein  klares  Bild  über  die  Bedeutung  des  Wechsels 
für  das  einzelne  geschäftliche  Unternehmen  und  daraus  dann 
für  das  ganze  wirtschaftliche  Leben  kann  man  sich  nur  machen, 
wenn  man  zum  Vergleich  sowohl  alle  außer  dem  Wechselkredit 
gebräuchlichen  Arten  der  Kreditgewährung  als  auch  die  Bar- 
zahlung heranzieht. 

Umso  lieber  habe  ich  mich  dieser  Aufgabe  zugewandt, 
als  meiner  Ansicht  nach  hier  eine  Lücke  in  der  Literatur 
auszufüllen  ist.  Ueber  die  Theorie  des  Kredits  ist  schon  viel 
geschrieben  worden  und  auch  über  die  praktische  Bedeutung 
des  Kredits  findet  sich  für  einzelne  Geschäftszweige  in  Mono- 
graphien und  ähnlichem  manche  interessante  Angabe  ^).  Nirgend- 


')  Z.  B.  in   den  vom  Verein   für  Sozialpolitik   veranstalteten  ünter- 
Buchungen  über  die  Lage  des  Handwerks,  sowie  den  Untersuchungen  der 


—     VI     — 

wo  aber  ist  meines  Wissens  ein  Vergleich  des  Skontos  mit 
dem  Bankdiskont,  ein  Vergleich  der  Zinshöhe  bei  dem  vom 
Kaufmann  gewährten  und  dem  von  ihm  beanspruchten  Kredit 
versucht.  Nirgendwo  ist  meines  Wissens  die  Bedeutung  der 
Risikoprämie  und  deren  Höhe  in  der  Praxis  untersucht  worden. 
Auch  in  kaufmännischen  Kreisen  trifft  man  oft  auf  geradezu 
überraschende  Unkenntnis  dieser  für  die  Kalkulation  so  wich- 
tigen Dinge. 

Über  alle  diese  Fragen  ist  Klarheit  nur  zu  gewinnen  durch 
eingehende  Untersuchung  der  in  Handel  und  Gewerbe  ge- 
bräuchlichen Arten  der  Kreditgewährung. 

Welche  Schwierigkeiten  aber  die  Feststellung  solcher  kauf- 
männischen Gebräuche  macht,  wird  jeder  leicht  erfahren  können, 
der  sich  auch  mit  nur  einem  Kaufmann  über  diese  Frage 
unterhält.  Mit  ziemlicher  Sicherheit  wird  er  die  Antwort  er- 
halten:  „Die  Gewährung  von  Krediten  ist  eine  rein  individuelle 
Sache  und  richtet  sich  ganz  nach  der  Person  des  Kredit- 
suchenden." 

Trotzdem  wage  ich  zu  behaupten,  es  gibt  doch  gewisse 
Normen  für  die  Kreditgewährung,  und  diese  wenigstens  für 
einige  Geschäftszweige  festzustellen,  habe  ich  mir  zu  einer 
Hauptaufgabe  dieser  Arbeit  gemacht. 

Bestehen  in  irgend  einem  Geschäftszweige  starke  wirt- 
schaftliche Verbände,  so  haben  sie  für  ihre  Mitglieder  meist 
Normen  für  die  Kreditgewährung  durch  Vereinbarung  fest- 
gelegt, und  man  kann  sich  darauf  beschränken,  an  einer  nicht 
zu  kleinen  Zahl  von  Proben  zu  untersuchen,  wie  weit  diese 
Verabredung  eingehalten  wird.  Bestehen  derartige  Verbände 
aber  nicht,  so  muß  man  die  Art  der  Kreditgewährung  in  einer 
möglichst  großen  Anzahl  von  Einzelfällen  feststellen  und  hieraus 
die  Norm  ableiten. 


Handelskammer  zu  Hannover:  „Die  Lage  des  Kleinhandels  in  Deutsch- 
land", bei  Siemenroth  u.  Troschel  1899  u.  1900. 

Femer  in  den  Veröffentlichungen  der  Handelskammer  für  das  Herzog- 
tum Braunschweig:  „Kolonialwaren-Kleinhandel  und  Konsumvereine"  bei 
B.  G.  Teubner  1901  und  manchen  anderen. 

Außerdem  wird  in  zahlreichen  Handelskammerberichten  auf  die  Be- 
deutung der  Barzahlung  bezw.  Kreditgewährung  hingewiesen. 


—    VII    — 

Wollte  man  nun  die  Untersuchungen  über  ganz  Deutsch- 
land und  über  alle  Geschäftszweige  erstrecken,  so  würden  sie 
eine  große  Anzahl  Mitarbeiter  und  trotzdem  eine  Arbeitszeit 
von  vielen  Jahren  beanspruchen  und  dabei  wäre  der  erste  Teil 
der  Arbeit  bei  Fertigstellung  des  letzten  sicher  schon  veraltet. 

Ich  habe  mich  deshalb  räumlich  auf  den  rheinisch-west- 
fälischen Industriebezirk,  speziell  Dortmund  und  das  Ruhrgebiet, 
beschränkt  und  die  außerhalb  dieses  Bezirkes  üblichen  Zahlungs- 
bedingungen, die  oft  erheblich  genug  von  den  hiesigen  ab- 
weichen mögen,  außer  acht  gelassen.  Unter  den  vielen  in  diesem 
Bezirk  vertretenen  Zweigen  des  Handels  und  Gewerbes  habe 
ich  die  wichtigsten  und  diejenigen  herausgegriffen,  bei  denen 
sich  besondere  Eigentümlichkeiten  zeigen.  Dabei  habe  ich 
mein  Augenmerk  darauf  gerichtet,  nicht  nur  die  Verhält- 
nisse in  den  kaufmännisch  höchst  entwickelten  Geschäftsformen, 
den  hier  so  reichlich  vertretenen  Syndikaten  und  ähnlichen 
Organisationen,  sondern  auch  in  den  niedriger  und  niedrigst 
entwickelten,  bis  herab  zu  den  Händlern  und  Handwerkern, 
zu  schildern. 

Die  angedeuteten  Beschränkungen  in  der  Untersuchung 
glaube  ich  umso  ruhiger  eintreten  lassen  zu  können,  da  das 
verarbeitete  Material  trotzdem  vielseitig  genug  sein  dürfte, 
um  das  daraus  gewonnene  Resultat  als  einen  Baustein  be- 
trachten zu  können  zur  Erkenntnis  unseres  wirtschaftlichen 
Lebens,  der  darin  arbeitenden  Kräfte  und  herrschenden  An- 
sichten. Letztere,  glaube  ich,  darf  man  bei  wirtschaftlichen 
Untersuchungen  nicht  vernachlässigen,  da  sie  bei  Einführung 
bezw,  Verhinderung  von  Reformen  oft  von  ausschlaggebender 
Bedeutung  sind. 

Über  die  Art  meiner  Erhebungen  möchte  ich  noch  be- 
merken, daß  ich  in  den  weitaus  meisten  Fällen  eine  möglichst 
große  Anzahl  von  Vertretern  des  jeweils  zu  untersuchenden 
Gewerbes  persönlich  aufgesucht  habe.  Nur  in  einzelnen  Fällen 
habe  ich  aushilfsweise  zum  Fragebogen  gegriffen.  Die  Form 
der  persönlichen  Umfrage  hat  meines  Erachtens  den  großen 
Vorzug,  daß  man  sich  über  den  inneren  Zusammenhang  der 
Dinge  viel  leichter  einen  Überblick  verschaffen  kann,  als  durch 
Fragebogen,    deren   Beantwortung   meist   nur   die    Ergebnisse 


—     VIII     — 

der  verschiedenen,  gerade  herrschenden  Verhältnisse  geben 
kann,  aber  nicht  deren  historische   Entwicklung. 

Nicht  unerwähnt  möchte  ich  lassen,  daß  man  mir  bei 
meinen  Umfragen  durchweg  mit  größter  Liebenswürdigkeit 
entgegengekommen  ist.  Überall  suchte  man  mich  in  meiner 
Arbeit  nach  bestem  Wissen  und  Können  zu  fördern.  Allen 
Helfern  sei  an  dieser  Stelle  mein  verbindlichster  Dank  aus- 
gesprochen für  ihre  freundliche  Unterstützung,  seien  es  nun 
die  Vertreter  der  Groß-  und  Kleinindustrie,  der  Bankwelt,  des 
Handels  oder  des  Handwerks,  oder  die  Vertreter  der  Handels- 
und Handwerkskammern,  sowie  der  wirtschaftlichen  Verbände 
und  Arbeiterorganisationen. 

Ganz  besonderen  Dank  möchte  ich  aber  auch  meinen  ver- 
ehrten Lehrern  aussprechen.  Herr  Professor  Lotz  hat  mir 
nicht  nur  die  Anregung  zu  dieser  Arbeit  gegeben,  sondern 
hat  mich  ebenso  wie  Herr  Professor  Brentano  bei  ihrer  Aus- 
führung mit  wertvollen  Ratschlägen  unterstützt. 

H.  Oexmann. 


Inhaltsverzeichnis 


Seite 
Die  Zahlungen  bei  den  Handwerkern  und  im  Kleinhandel  1 
Der  Schneider  und  seine  Kunden.  Zahlenmäßige  Darstellung 
der  Bedeutung  der  Barzahlung  für  den  Schneider.  Konfektions- 
geschäfte. Tuchhandel.  Handwerksmäßiger  Schuhmacher.  Leder- 
händler. Schuhwarenhändler  gegenüber  Kunden  und  Fabri- 
kanten. Fabrikant  und  Lederhändler.  Viehzüchter  und  -händler. 
Händler  und  Schlächter.  Schlächter  und  Konsument.  Müller 
bezw.  Mehlhändler  und  Bäcker.  Bäcker  und  Konsument.  Kolo- 
nialwarenkleinhändler und  Konsument.  Händler  und  Grossist. 
Spiritusring  und  sogen.  Markenartikel.  Rabattsysteme.  Konsum- 
vereine. Tischler  und  Käufer.  Gemeinsame  Möbelverkaufs- 
stellen. Tischler  und  Holzhändler.  Möbelhändler  und  Käufer. 
Abzahlungsgeschäfte.  Bauhandwerker  und  Bauherr  (Privater 
bezw.  Unternehmer).  Beschaifung  der  Baugelder.  Baumate- 
rialien.    Besserungsbestrebungen. 

Lohnzahlung 25 

Einfluß  der  Lolinzahlungsperiode  auf  Handwerk  und  Klein- 
handel. Die  Lohnzahlungsperioden  bei  Metallarbeitern,  Brauern 
und  Bergleuten.     Agitation   für  Stägige  Lohnzahlung. 

DieZahlungen  beim  Holzhandel 28 

Grubenholzhändler  und  Fiskus.  Holzhändler  und  Landwirt. 
Grubenholzbezug  aus  dem  Ausland.  Grubenholzhändler  und 
Zeche.  Holzhändier  und  Tischler  bezw.  Bauschreiner.  Edel- 
holzimport. 

DieZaiilungenbeim  Getreidehandel 32 

Bauer  und  Aufkäufer.  Ein-  und  Verkaufsgenossenschaften. 
Mühlen.     Proviantämter.     Getreideimport. 

DieZahlungenimBr  augewerbe 86 

Privatbrauereien:  Bierschulden.  Darlehen  gegen  Sicherheit. 
Aktienbrauereien :  Ausstände  im  allgemeinen.  Darlehen  gegen 
doppelte  Sicherheiten:  Hypothek  und  Wechsel.  Bieraufschlag. 
Darlehen  seitens  der  Aufsichtsräte  und  ähnlicher.  Versuche  zur 
Besserung.     Flaschenbierhandel.     Malzhandel.     Hopfenhandel. 


—     X     — 

DieZahlungenbeimKohlenhandel 44 

Verhältnisse  vor  Gründung  des  Kolilensyndikates.    Syndikat 
und  Zechen.    Syndikat  und  Großhändler.  Kohlenhandelsgesell- 
schaften.    Kohlenkleinhandel. 
Die  Zahlungen  in  der  Eisenindustrie 48 

Rohmaterial  und  Halbzeug:  Syndikate  und  Abnehmer.  Erz- 
bezüge. Auslandslieferungen.  Der  15.  jeden  Monats  als  Zahl- 
termin. 

Maschinenfabriken :  Vereinbarungen.  Anrechnung  von  Roh- 
material.    Verändertes  Kreditbedürfnis. 
Die  Zahlungen  bei  Import  und  Export 53 

Bestrebungen  der  Fabrikanten  bezw.  Syndikate,  sich  vom 
Expoi'teur  loszumachen.  Bedingungen  für  einzelne  Länder. 
Einzug  der  ausländischen  Wechsel.  Unterschied  der  Bedingungen 
bei  FabriUanten  und  Exporteuren.  Export  von  Maschinen.  Bier- 
export. 

Schlußbetrachtungen    59 

Zusammenfassung:  Die  Stellung  des  Wechsels  im  heutigen 
Wirtschaftsleben.  Warenkredit  und  Betriebskapital.  Der  wach- 
sende Kundenkreis  der  Banken  infolge  verschärfter  Zahlungs- 
bedingungen. 


Die  Zahlungen  bei  den  Handwerkern  und  im 
Kleinhandel 


Daß  die  Großindustrie  dem  Handwerk  an  Betriebskapital, 
sei  es  bar  oder  in  der  Form  eines  Kredites,  durchwegs  über- 
legen ist,  ist  eine  allgemeine  bekannte  Tatsache  und  auch  die 
vom  Verein  für  Sozialpolitik  vor  mehreren  Jahren  veranlaßten 
Untersuchungen  über  die  Lage  des  Handwerks^)  haben  mit 
größter  Deutlichkeit  ergeben ,  daß  der  Mangel  an  Kapital 
eines  der  Hauptleiden  unseres  Handwerks  ist.  Mit  verschiedenen 
Mitteln  hat  man  ja  auch  schon  Abhilfe  zu  schaffen  gesucht 
und  zum  Teil  schöne  Erfolge  erzielt.  Durch  Zusammenschluß 
in  starke  Genossenschaften  ist  es  den  Handwerkern  gelungen, 
sich  manche  Vorteile  zu  sichern,  die  sonst  nur  dem  Groß- 
unternehmer erreichbar  sind.  Handwerkerbanken  und  ähnliche 
Institute  sollen  dafür  sorgen,  daß  der  Handwerker  das  nötige 
Bargeld  erhält. 

Einem  alten  Übel  gegenüber  aber,  das  wie  ein  nagender 
Wurm  am  Marke  des  Handwerks  sitzt,  ist  man  meines  Er- 
achtens  noch  viel  zu  gleichgültig  geblieben.  In  den  meisten 
Zweigen  des  Handwerks  sind  die  Klagen  über  die  verrottetste 
Borgwirtschaft,  die  man  sich  denken  kann,  fast  allgemein. 
Dabei  sind  die  Versuche  nur  sehr  vereinzelt,  hier  durch  strammes 
Zusammengehen  aller  Beteiligten  mit  fester  Hand  einzugreifen. 
Auf  Gelder,  die  der  Handwerker  mit  seiner  Hände  Arbeit  sauer 
verdient,  muß  er  monatelang,  ja  oft  genug  jahrelang  warten. 
Seine  Kapitalkraft  und  damit  seine  Konkurrenzfähigkeit  gegen- 
über dem  kapitalistischen  Großbetriebe  leidet  darunter  in  einer 
Art  und  Weise,  die  er  selbst  in  ihrem  vollen  Umfange  meist 
gar  nicht  zu  erfassen  vermag. 


')  Cf.  Bd.  62—70  der  Schriften  des  Vereins  für  Sozialpolitik. 
Oexmann,  Barzahlung  ii.  Kreditverkehr  in  Handel  u.  Gewerbe  l 


Der  Durchschnitt  einer  ganzen  Anzahl  von  Angaben  selb- 
ständiger Schneider  im  hiesigen  Bezirk  ergibt,  daß  nur  etwa 
20  bis  25  ^/o  der  bestellten  Schneiderarbeiten  sofort  bei  Empfang 
bar  bezahlt  werden.  Die  übrigen  75  bis  80  <^/o  werden  nach 
4  bis  6  Monaten  beglichen  und  selbst  dann  werden  oft  noch 
Dreimonatsakzepte  in  Zahlung  gegeben,  die  unter  Umständen 
auch  noch  einmal  oder  häufiger  prolongiert  werden,  so  daß 
mehrere  Prozent  aller  Schneiderarbeiten  erst  nach  1  bis  2  Jahren 
bezahlt  werden. 

Hat  der  Schneider  nun  Barvermögen  oder,  wie  meist  noch 
in  ländlichen  Gegenden,  landwirtschaftlichen  Besitz,  so  bezahlt 
er  seine  notwendigen  Anschaffungen  für  den  Handwerksbedarf 
sowohl  wie  für  den  Lebensunterhalt  bar  aus  seinen  Neben- 
einnahmen und  genießt  dadurch  bei  seinen  Einkäufen  die 
Vorzüge  der  Barzahlung,  verliert  also  nur  die  Zinsen  an  seinen 
Ausständen.  Nimmt  man  an,  daß  er  diese  nicht  zur  Ver- 
größerung seines  Geschäftsbetriebes  verwenden,  sondern  nur 
zu  Kapitalsanlage  verwerten  würde,  wenn  er  sie  bar  in  Händen 
hätte,  so  beträgt  sein  Ausfall  nur  den  gewöhnlichen  Kapital- 
zins, also  etwa  4*^/0  pro  Jahr.  Dazu  kommen  natürlich  noch 
die  Prozente,  die  er  für  einen  etwaigen  Ausfall  rechnen  muß. 
Dieser  ist  nach  der  Art  der  Kundschaft  sehr  verschieden. 
Braucht  der  ländliche  Schneider,  der  die  Kundschaft  ganz 
genau  persönlich  kennt,  vielleicht  nur  ^/2  bis  1  ®/o  in  Rech- 
nung zu  stellen,  so  macht  diese  Summe  bei  fluktuierender,  in- 
dustrieller Bevölkerung  leicht  mehrere  Prozente  aus. 

So  gering  ist  der  Ausfall  aber  nur  dann,  wenn  der  Schneider 
seine  Ausstände,  falls  er  sie  bar  in  Händen  hätte,  nicht  im 
Geschäft  anlegen  würde.  Könnte  er  diese  Gelder  sonst  im 
Geschäft  arbeiten  lassen,  indem  er  zum  Beispiel  ein  Tuchlager 
hielte,  statt  wie  bisher  das  Tuch  in  Abschnitten  zu  kaufen, 
so  steigt  sein  Ausfall  schon  um  ein  bedeutendes.  Denn  jetzt 
würde  er  sich  mit  einem  Gewinn  von  etwa  4  ^/o  nicht  begnügen, 
sondern  aus  dem  im  Geschäft  tätigen  Kapital  12  bis  15  *'/o  Ge- 
winn schlagen  können.  Verlaugt  er  also,  wie  es  jetzt  häufig 
geschieht,  5  ^/o  Verzugszinsen  bei  Geldern,  die  über  3  Monate 
ausstehen,  so  hat  er  immer  noch  einen  Verlust  von  7  bis  10°/o, 
abgesehen  von  der  in  Anrechnung  zu  bringenden  Risikoprämie. 


—     3     — 

Ganz  bedeutend  aber  verändert  sich  das  Bild  noch,  wenn 
der  Schneider  auf  schnelle  Einnahmen  aus  seiner  Arbeit  an- 
gewiesen ist,  um  Material  und  Lebensmittel  zu  kaufen  und 
sonstige  Bedürfnisse  zu  befriedigen.  Muß  er  beim  Einkauf 
Kredit  in  Anspruch  nehmen,  so  verteuert  sich  sowohl  sein 
Lebensunterhalt  als  auch  die  Befriedigung  seiner  übrigen  Be- 
dürfnisse, wie  ich  nachher  zeigen  werde,  leicht  um  8  bis  12°/o 
per  Jahr  (2  bis  3  ^jo  Kassakonto),  so  daß  sein  Gesaratverlust  am 
ausstehenden  Kapital  15  bis  22  ^,o  pro  Jahr  ohne  Berück- 
sichtigung einer  Risikoprämie   erreicht. 

Daß  dieser  Prozentsatz  nicht  zu  hoch  gegriffen  ist,  daß  im 
Gegenteil  sogar  von  Geschäften  mit  ausreichendem,  ja  großem 
Betriebskapital  als  bloßer  Zinsverlust  plus  Risikoprämie  noch 
mehr  gerechnet  wird,  beweist  das  Beispiel  einer  Anzahl  großer 
Schneiderfirmen ,  die  bei  Barzahlung  innerhalb  30  Tagen  4  "^/o 
Skonto  gewähren,  während  nach  3  Monaten  netto  zu  zahlen 
ist.  Es  werden  also  für  2  Monate  4"/o  oder  pro  Jahr  24°/o 
gerechnet. 

Unberücksichtigt  hatte  ich  bisher  die  Möglichkeit  gelassen, 
daß  der  Schneider  Kredit  von  anderer  Seite  als  von  seinen 
Lieferanten  in  Anspruch  nimmt.  Erhält  er  auf  seine  Ausstände 
hin  zu  bankmäßigem  Zinssatze  das  als  Betriebskapital  nötige 
Geld  geliehen ,  so  verringert  sich  sein  Verlust  ganz  wesent- 
lich. Bekommt  er  z.  B.  von  seiner  Handwerkerbank  das 
Geld  zu  6'',o  und  seine  säumigen  Kunden  zahlen  5  "/o  Ver- 
zugszinsen, so  beträgt  sein  Ausfall  nur  1*^/0,  abgesehen  von 
etwaigen  Verlusten,  für  deren  Eintritt  die  Wahrscheinlichkeit 
dadurch  natürlich  nicht  geringer  wird,  daß  ihm  das  Geld  vor- 
geschossen wird.  Diese  Ausfälle  könnte  er  an  der  ganzen 
Preisstellung  wohl  wieder  einholen,  aber  sehr  oft  herrscht  eine 
gewisse  Scheu  vor  der  Aufnahme  fremder  Gelder  und  es  fehlt 
an  der  nötigen  kaufmännischen  Einsicht,  um  die  daraus  ent- 
stehenden Vorteile  würdigen  zu  können.  Außerdem  ist  der 
Fehler  aber  der,  daß  gerade  der  kapitalschwächste  Handwerker 
am  schwersten  fremde  Gelder  bekommt.  Die  großen  Banken 
geben  sich  mit  so  kleinen  Kunden  garnicht  ab  und  verweisen 
sie  mit  Recht  auf  die  eigens  zur  Unterstützung  des  Handwerks 
gegründeten  Handwerkerbanken.     Hier  ist  aber  fast  durchweg 


—     4     — 

Vorbedingung  für  einen  zu  gewährenden  Kredit  der  Besitz 
eines  Anteilscheines,  zu  dessen  Erwerb  in  der  Regel  100  bis 
200  Mk.  erforderlich  sind.  Da  sich  aber  bei  dem  kleinen 
Handwerker  das  Kreditbedürfnis  oft  noch  unter  dieser  Summe 
hält,  ist  ihm  mit  der  Handwerkerbank  in  ihrer  heutigen  Or- 
ganisation auch  nicht  geholfen.  »Die  Anteile  müßten  entweder 
bedeutend  verkleinert  werden  oder  auch  die  Gewährung  von 
Blankokrediten  an  vertrauenswürdige  Handwerker  ermöglicht 
werden  ohne  Zeichnung  eines  Anteils"  ^).  „Auch  die  Bevor- 
schussung und  spätere  Einziehung  der  Forderungen  des  kleinen 
Meisters  ist  ein  Feld,  auf  dem  von  selten  der  Genossenschafts- 
banken noch  viel  geschehen  könnte'  ^), 

Aber  auch  die  Innungen  und  sonstigen  Handwerkerver- 
einigungen könnten  hier  helfend  eingreifen,  indem  sie  es  z.  B. 
ihren  Mitgliedern  zur  Pflicht  machten,  falls  eine  Forderung 
nach  3  Monaten  nicht  beglichen  wird ,  auf  den  säumigen 
Kunden  zu  trassieren  und  die  Tratte  entweder  selbst  vorzu- 
legen oder  der  Genossenschaftsbank  zu  übergeben. 

Vorläufig  fürchtet  man  sich  aber  noch  allgemein  vor  solchem, 
doch  wahrlich  nicht  rigorosem  Vorgehen.  Trotz  aller  Innungen 
und  sonstiger  Verbände  fehlt  es  nämlich  dem  Handwerk  in 
bedauerlichem  Maße  an  Solidaritätsgefühl.  Jeder  einzelne  sagt 
sich:  wenn  ich  nicht  borge,  tut  es  ein  anderer  trotz  aller  Ab- 
machungen. Statt  also  die  Gefahr  auf  sich  zu  nehmen,  den 
Kunden  durch  Mahnen  zu  verlieren,  wartet  man  lieber  ruhig 
auf  sein  Geld,  und  trägt  den  sicheren  Verlust. 

Allerdings  haben  sich  die  Verhältnisse  in  den  letzten 
Jahren  bedeutend  gebessert.  So  haben  sich  im  Industriebezirk 
schon  verschiedene  Kreditschutzvereinigungen  selbständiger 
Schneidermeister  gebildet,  die  auch  untereinander  wieder  in 
Verbindung  stehen.  Ihr  Hauptziel  ist  die  Vervollständigung 
einer  schwarzen  Liste  der  säumigen  oder  ganz  faulen  Zahler. 
Außerdem    übernehmen    die  Vereine    in    der   Regel   auch    die 


')  So  sagt  der  Jahresbericht  der  Handwerkskammer  Dortmund  für 
1902,  ohne  anscheinend  zu  berücksichtigen,  daß  den  Genossenschaftsbanken 
nach  §  8  des  Genossenschaftsgesetzes  die  Gewährung  von  Darlehen  an 
Nichtmitglieder  verboten  ist. 

'^)  In  demselben  Bericht, 


—     5     — 

Einziehung  von  Forderungen  ihrer  Mitglieder.  Dabei  wird 
manchmal  recht  drastisch  verfahren.  In  Dortmund  z.  B.  fragt 
der  Vereinsdiener,  an  der  Inschrift  seiner  Mütze  leicht  kennt- 
lich, beim  Aufsuchen  des  Kunden,  den  er  gerade  mahnen  soll, 
recht  häufig  bei  den  Nachbarn  etc.,  wo  der  Betreffende  wohl 
wohne  oder  zu  finden  sei  und  ähnliches.  Die  Angst,  auf  diese 
Art  an  den  Pranger  gestellt  zu  werden ,  mag  schon  manchen 
faulen  Kunden  zum  Zahlen  bewogen  haben. 

Aber  diese  Art  des  Mahnens  ist  bei  feinerer  Kundschaft 
undurchführbar,  und  die  Kreditschutzvereinigungen  bestehen 
denn  auch  in  der  Hauptsache  aus  den  Meistern  mit  weniger 
feiner  Kundschaft.  Diese  haben  zum  großen  Teil  auch  ver- 
abredet, nur  gegen  Anzahlung  zu  arbeiten.  Ehe  nicht  eine 
Anzahlung,  in  Höhe  des  Stoffpreises  etwa,  gemacht  ist,  soll 
die  Arbeit  nicht  begonnen  werden  und  bei  der  Anprobe  muß 
wieder  eine  Abschlagszahlung  geleistet  werden.  Der  Rest  soll 
dann  bei  Lieferung  bezahlt  werden  oder  der  Anzug  wird  nur 
unter  Vorbehalt  des  Eigentums  abgegeben. 

Wenn  diese  Abmachung  gehalten  würde,  hätte  der  Schneider 
wohl  nicht  viele  Ausfälle  zu  beklagen.  Leider  wird  sie  aber 
tatsächlich  sehr  oft  nicht  gehalten,  aus  Angst,  daß  der  Kunde 
zur  Konkurrenz  laufen  könnte.  Völlige  Solidarität  der  Schneider 
würde  diese  Gefahr  ja  stark  vermindern,  aber  eine  gewisse 
Konkurrenz  bliebe  für  ihn  doch  zu  fürchten,  die  Abzahlungs- 
geschäfte. Gerade  hier  im  Industriebezirk  bilden  sie  für  den 
Schneider  eine  recht  unangenehme  Konkurrenz,  weil  der  Ar- 
beiter, der  den  dort  gekauften  Anzug  oft  nur  einmal  wöchent- 
lich trägt  —  sonst  hat  er  sein  Arbeitszeug  — ,  nicht  so  bald 
dahinter  kommt,  wie  minderwertig  die  Ware  meist  ist.  Ihm 
sticht  es  in  die  Augen,  daß  der  Anzug  im  Abzahlungsgeschäfte 
womöglich  noch  billiger  ist  wie  beim  Schneider.  Dabei  braucht 
der  Kunde  nur  10  °/(j  anzuzahlen  und  monatliche  Abzahlungen 
von  5  bis  10  °;'o   des  Kaufpreises  zu  machen. 

Diese  Konkurrenz  braucht  das  feine  Maßgeschäft  nicht  zu 
fürchten,  hier  fürchtet  man  nur  die  Konkurrenz  der  gleich- 
artigen, unter  Umständen  auch  auswärtigen  Geschäfte  und 
sieht  deshalb  von  irgend  welchem  Drängen  der  Kunden  meist 
ab.     Da  die  Inhaber  gewöhnlich  kaufmännisch  besser  gebildet 


—     6     — 

sind,  nehmen  sie  häufig  fremde  Gelder  auf  und  sichern  sich 
bei  längeren  Krediten  auch  wohl  durch  Akzepte  ihrer  Kunden. 
Indes  geschieht  dies  doch  verhältnismäßig  selten.  Die  kleinen 
Schneider  sehen  überhaupt  meistens  davon  ab,  ein  Akzept  zu 
verlangen,  teils  weil  sie  sich  der  dadurch  erwachsenden  Vor- 
teile nicht  bewußt  sind,  teils  weil  viele  Kunden  sich  dadurch 
gekränkt  fühlen  würden. 

Die  von  den  Schneidern  sonst,  besonders  wegen  der  starken 
Preisdrückerei,  so  gefürchteten  Konfektionsgeschäfte  machen 
ihnen  in  Bezug  auf  leichtes  Kreditgeben  fast  gar  keine 
Konkurrenz.  Sie  verlangen  wohl  durchweg  Barzahlung  und 
zwar  nicht  nur  für  fertige  Waren,  unter  denen  Arbeitszeug 
hier  im  Bezirk  eine  wichtige  Rolle  spielt,  sondern  auch  für 
die  Maßarbeit,  die  auch  hier  von  den  Konfektionsgeschäften 
mehr  und  mehr  übernommen  wird.  Gerade  auf  der  strikten 
Durchführung  des  Barzahlungssystems  aber  beruht  zum  großen 
Teil  wieder  ihre  Überlegenheit  gegenüber  dem  Handwerks- 
betriebe. 

Der  einzelne  Schneider  nimmt  beim  Tuchlieferanten  fast 
durchweg  Kredit  in  Anspruch.  Der  ganz  kleine  Meister  muß, 
besonders  zu  Anfang,  ja  vielleicht  bar  bezahlen.  Er  benutzt 
die  erste  Anzahlung  des  Kunden,  um  den  Stoff,  den  dieser 
nach  Muster  ausgesucht  hat,  zu  bezahlen.  Wegen  der  kleinen 
Posten,  die  er  braucht,  muß  er  sich  meist  an  den  Zwischen- 
händler halten.  Sobald  er  sich  aber  einmal  das  Vertrauen  des 
Lieferanten  erworben  hat,  bekommt  auch  er  Kredit.  Das 
gebräuchliche  Ziel  im  Tuchhandel  sind  3  Monate.  Meist 
ist  der  Kredit  offener  Buchkredit  und  der  Schneider  zahlt  ab, 
wenn  er  gerade  Geld  hat,  oder  aber  es  ist  vereinbart:  die 
Schuld  wird  nach  3  Monaten  durch  Tratte  oder  Postauftras: 
eingezogen.  Wird  die  Kundschaft  vom  Reisenden  besucht,  so 
besorgt  dieser  meist  das  Inkasso.  In  nur  etwa  1  bis  2  von 
10  Fällen  soll  die  Bezahlung  durch  Wechsel,  meist  Sola- 
wechsel, geschehen.  Hat  der  Schneider  das  Akzept  eines 
Kunden  in  Händen,  wird  er  es  fast  immer  zur  Zahlung  an 
den  Tuchlieferanten  benutzen.  Genaue  Diskontierung  ist  nicht 
üblich. 

Durchweg    gewähren    die    deutschen    Tuchlieferanten    bei 


—     7     — 

Barzahlung  innerhalb  30  Tagen  2  bis  4  "^'o  Skonto  gegenüber 
Netto  Kasse  nach  3  Monaten. 

Mehrere  im  hiesigen  Bezirk  bestehende  Schneiderrohstoff- 
einkaufsgenossenschaften gewähren  neben  den  Vorzügen  des 
Großeinkaufes   auch    diese    Vergünstigung    ihren    Mitgliedern. 

Bei  Betrachtung  der  Zahlungsverhältnisse  in  einigen  anderen 
Handwerken  gilt  die  oben  für  die  Schneider  ausgeführte  Be- 
rechnung der  Nachteile  langsamer  Zahlung  nach  Einsetzung 
der  entsprechenden  Zahlen  natürlich  ebenso  wie  dort.  Sie  ist 
deshalb  nicht  nochmals  ausgeführt.  Hingewiesen  mag  nur 
noch  darauf  werden,  daß  die  Verluste  durch  Kreditinanspruch- 
nahme beim  Händler  desto  größer  sind,  je  größer  der  zum 
Einkauf  von  Rohmaterialien  notwendige  Teil  des  Erlöses  aus 
dem  Fertigprodukt  ist.  Denn  gerade  beim  Einkauf  von  Roh- 
material sind  die  Vorteile  der  Barzahlung  besonders  groß. 

Bei  den  Schustern  ist  das  Borgen  fast  noch  ausgebreiteter 
wie  bei  den  Schneidern.  Nur  etwa  10  ^/o  der  aus  der  Werk- 
statt gelieferten  Ware  werden  sofort  bar  bezahlt.  In  länd- 
lichen Gegenden  und  auch  bei  bekannten  Kunden  in  der  Stadt 
wird  das  übrige  in  das  große  Schuldbuch  geschrieben  und 
bleibt  dort  so  lange  stehen,  bis  der  Kunde  eben  bezahlen  will, 
sei  es  ratenweise  oder  vollständig.  Auf  dem  Lande  geschieht 
dies  meist  nach  Verkauf  der  Ernte,  bei  Arbeiter-  und  Be- 
amtenkundschaft nach  Lohn-  bezw.  Gehaltszahlung.  Rechnungen 
zu  schicken,  entschließt  der  Schuster  sich  sehr  schwer,  in  der 
Regel  tut  er  es  nur  einmal  jährlich.  Braucht  er  sehr  nötig 
Geld,  um  dem  Lederhändler  eine  Abzahlung  zu  machen,  so 
zieht  der  Meister  auch  wohl  Wechsel  auf  seine  Kunden,  die 
der  Lederhändler  dann  gerne  in  Zahlung  nimmt.  Liebliche 
Sammlungen  von  Wechseln  in  Höhe  von  10  bij  60  Mk.  etwa 
kann  man  in  den  Portefeuilles  der  Lederhändler  zu  sehen 
bekommen.  Auch  an  die  Schäftelieferanten  werden  diese  Wechsel 
oft  weitergegeben.  Geht  nun  eines  dieser  Akzepte  bei  Verfall 
nicht  ein,  so  wird  es  entweder  sofort  mit  Zinsaufschlag  pro- 
longiert oder  der  Inhaber  sucht  wenigstens  eine  Abzahlung 
zu  erhalten  und  nimmt  für  den  Rest  wieder  ein  Akzept.  Oft 
aber  hält  der  Wechselinhaber  sich  im  Nichtzahlungsfalle  an 
den    Trassanten,   den   Schuster.     Kann   dieser    dann  nicht  bar 


bezahlen,  so  schießt  häufig  der  Lederhändler  vor,  damit  der 
Schuster  an  den  Schäftefabrikanten,  oder  dieser,  damit  er  an 
den  Lederhändler  zahlen  kann.  Dadurch  gerät  der  Schuster 
natürlich  tiefer  und  tiefer  in  die  Schuld  seiner  Lieferanten. 
Er  kann  sich  von  ihnen  gar  nicht  frei  machen  und  muß  jeden 
verlangten  Preis  für  ihre  Waren  zahlen.  Auch  kommt  er  fast 
nie  dazu,  mit  anderen  sich  zu  einer  Einkaufsgenossenschaft 
zusammenzutun,  um  sich  durch  die  so  gebotenen  Vorteile  all- 
mählich aus  seinen  Schulden  herauszuarbeiten.  Er  läuft  stets 
Gefahr,  daß  ihm  der  Lieferant,  dessen  Schuldner  er  ist,  beim 
leisesten  Versuch,  anderwärts  zu  kaufen,  die  Schlinge  zuzieht. 
Nur  durch  diese  starke  Verschuldung  der  handwerkmäßigen 
Schuhmacher  ist  es  zu  erklären,  daß  sich  im  ganzen  rheinisch- 
westfälischen ludustriebezirk  erst  eine  einzige  Schuhmacher- 
rohstoffgenossenschaft gebildet  hat. 

Viel  besser  als  in  den  rein  handwerksmäßigen  Betrieben 
sieht  es  auch  bei  den  Schustern  in  den  mehr  kaufmännisch 
geleiteten  Geschäften  aus.  Die  Schuhwarenkleinhändler  bilden 
einen  ziemlich  starken  Verband,  dem  übrigens  auch  viele 
Handwerksmeister  angehören,  die  nebenbei  fertige  Schuhwaren 
verkaufen.  Dieser  Verband  dringt  bei  allen  Mitgliedern  auf 
Einführung  der  Barzahlung  seitens  der  Kundschaft,  und  man 
darf  annehmen ,  daß  schon  heute  etwa  60  bis  70  °/o  aller 
fertig  gekauften  Schuhwaren  bar  bezahlt  werden.  Dadurch 
sind  diese  Händler  auch  meist  in  der  Lage,  ihre  Bezüge  bar 
zu  bezahlen.  Fabrikant  sowohl  wie  Grossist  gewähren  ge- 
wöhnlich 2  bis  4  °/o  Skonto  bei  Barzahlung  innerhalb  14  bis 
30  Tilgen  gegenüber  Netto  Kasse  nach  3  Monaten. 

Kunden  Wechsel  gibt  der  Kleinhändler  dem  Lieferanten  nicht 
gerne,  da  die  Stücke  gegenüber  den  Summen,  die  der  Händler 
zu  zahlen  hat,  zu  klein  sind.  Hat  der  Detaillist  wirklich 
Wechsel  auf  seine  Kunden  gezogen,  was  ziemlich  selten  ist, 
so  behält  er  sie  lieber  selbst  bis  Verfall  und  gibt  im  Notfall 
dem  Grossisten  sein  eigenes  Akzept.  Dieser  gibt  es  dann  meist 
an  den  Fabrikanten  und  dieser  unter  Umständen  noch  an  den 
Lederhändler  weiter.  Wenn  es  aber  ein  gutes  Papier  ist, 
welches  billig  zu  diskontieren  ist,  wird  es  meist  schon  vom 
Fabrikanten  an  die  Bank  gegeben,  um  mit  dem  dafür  erhal- 


—     9     — 

tenen  Gelde  bar  zu  bezahlen.  Dadurch  spart  der  Fabrikant 
den  Unterschied  zwischen  dem  vom  Lederhändler  gewährten 
Skonto  und  dem  Diskont. 

Unter  den  besseren  Schuhwarengeschäften  befinden  sich 
auch  schon  viele,  die  per  Scheck  bezahlen.  Ist  dieser  aber 
nicht  auf  eine  große  Bank,  sondern  eine  Genossenschaftsbank 
oder  ähnliches  gezogen,  so  sind  die  Grossisten  meist  wenig 
erbaut  davon,  wenigstens  wenn  die  Bank  nicht  am  Wohnorte 
des  Grossisten  ist.  Dann  muß  er  den  Scheck  entweder  durch 
eine  andere  Bank  oder  durch  Postauftrag  einziehen,  was  be- 
sonders bei  kleineren  Beträgen  verhältnismäßig  hohe  Kosten 
verursacht.  Wäre  unser  Scheckverkehr  schon  so  weit  entwickelt, 
daß  jede  Bank  an  jedem  Platze  des  Bezirks  eine  Zahlstelle 
hätte,  die  ihre  Schecks  ohne  vorherige  Anfrage  bei  dem  Be- 
zogenen oder  doch  wenigstens  ohne  Kosten  einlöste^  so  wäre 
die  Zahlung  per  Scheck  natürlich  das  allerbequemste  und  würde 
sich  auch  schnell  einbürgern. 

Sehen  wir  uns  jetzt  einmal  die  Zahlungsverhältnisse  in  den 
Handwerksbetrieben  an,  die  für  unseres  Leibes  Nahrung  sorgen. 
Hier  nehmen  die  Fleischer  eine  erfreuliche  Ausnahmestellung 
unter  allen  Handwerkern  ein.  Bei  ihnen  herrscht  nach  allen 
Seiten  hin  fast  durchweg  Barzahlung.  Es  ist  dies  auf  einen 
von  oben  nach  unten,  vom  Viehzüchter  bis  zum  Fleischkon- 
sumenten durchgehenden  Zwang  zurückzuführen.  Der  Vieh- 
händler muß  bar  bezahlen.  Er  zieht  von  Viehmarkt  zu  Vieh- 
markt, von  Gehöft  zu  Gehöft  und  kauft  sein  Vieh  zusammen. 
Solchem  herumziehenden  Händler  aber  gibt  der  Bauer  sein 
Vieh  nicht,  wenn  er  nicht  gleich  bares  Geld  auf  den  Tisch 
bekommt.  Der  Viehhändler  verfügt  aber  meist  nicht  über 
derartige  Kapitalien,  daß  er  die  beim  Viehhandel  recht  erheb- 
lichen Summen  dem  Schlächter,  der  ihm  das  Vieh  abnimmt, 
lange  stunden  kann,  er  muß  sein  Geld  haben,  um  den  Bauern 
zu  zahlen ,  der  Fleischer  muß  ihm  bar  bezahlen.  Ausnahms- 
weise wartet  der  Händler,  bis  der  Schlächter  das  Fleisch  ver- 
kauft hat,  was  durchschnittlich  nach  8  bis  14  Tagen  der  Fall 
ist.  Oft  muß  der  Fleischer  auch  über  diese  Zeit  einen  Wechsel 
geben,  den  der  Händler  dann  bei  der  Viehbank  diskontiert, 
um  das  Geld   während    der   Zeit    im    Geschäft    verwerten    zu 


—     10     — 

können.     Den  zu  zahlenden  Diskont  macht  der  Händler  durch 
die  Preisstellung  wett. 

Da  er  so  selbst  pünktlich  bezahlen  muß,  kann  der  Schlächter 
auch  keine  langen  Kredite  gewähren,  wenn  er  nicht  bedeu- 
tendes eigenes  Kapital  besitzt  oder  fremde  Gelder  aufnehmen 
will.  In  der  Regel  verlangt  er  von  seinem  Kunden  Barzah- 
lung. Nur  die  größeren  Fleischer  verkaufen  an  ihre  feinere 
Kundschaft  gegen  monatliche  ßechuung.  Auch  die  großen 
Hotels  und  Restaurants  zahlen  meist  nicht  täglich ,  sondern 
nach  Ablauf  von  1  bis  4  Wochen.  Die  dadurch  entstehenden 
Zinsverluste  muß  die  Größe  der  abgenommenen  Mengen  wett- 
machen. 

Aus  der  Größe  der  Beträge,  um  die  es  sich  bei  den 
Fleischern  stets  handelt,  erklärt  es  sich,  daß  sie  in  der  Regel 
eine  Bankverbindung  haben,  sei  es  nun  mit  ihrer  genossen- 
schaftlich organisierten  Viehbank  oder  einer  anderen.  Alle 
Tage  oder  alle  paar  Tage  bringt  der  Fleischer  seine  Einnahmen 
zur  Bank  und  bezahlt   dann   seine    Vieheinkäufe   per    Scheck. 

Die  trotz  der  kurzen  Zahlfristen  manchmal  nicht  unbe- 
deutenden Verluste  der  Fleischer  sind  meist  auf  liederliche 
Buchführung  zurückzuführen.  Die  Einnahmen  werden  fest- 
gestellt, indem  man  Abends  die  Kasse  zählt  und  den  Bestand 
notiert.  Dabei  sind  aber  im  Laufe  des  Tages  die  Ausgaben 
für  die  Bedürfnisse  der  Familie  herausgenommen^). 

Wie  wenig  genau  oft  auch  die  Anschreibungen  des  auf 
Kredit  gelieferten  Fleisches  sind,  kann  man  von  jeder  Hausfrau 
oder  jedem  Restaurateur  erfahren,  die  laufende  Rechnung  beim 
Fleischer  haben.  Daß  dabei  meist  dieser  den  Schaden  trägt, 
ist  ziemlich  sicher,  da  im  Haushalt  des  Kunden  eine  falsche 
Anschreibung  natürlich  viel  leichter  gemerkt  wird  als  in  dem 
viel  grösseren  Fleischereibetriebe. 

Viel  schlimmer  aber  als  bei  den  Fleischern  sind  die  Ver- 
luste bei  den  Bäckern.  Hier  herrscht  wieder  ein  ausgedehntes 
Borgsystem. 

Da  der  Bäckereibetrieb  ein  verhältnismäßig  sehr  geringes 
Anlagekapital    erfordert  —  die  Backstube    wird   gemietet   — , 

')  Genau  so  schildert  Herrn.  Kind  in  den  Untersuchungen  des  Vereins 
f.  Sozialpolitik  die  Buchführung  der  Fleischer  in  Leipzig,  Bd.  VI,  S.  123. 


—    11   — 

ist  bei  den  Bäckern  die  Lust,  sich  selbständig  zu  machen, 
besonders  groß.  Wenn  nur  das  allernotwendigste  Anlage- 
kapital vorhanden  ist,  manchmal  sogar  wenn  es  fehlt,  wird 
eine  Bäckerei  gegründet,  Back-  und  Feuerungsmaterial  wird 
man  schon  auf  Borg  bekommen^). 

Tatsächlich  liefern  denn  auch  viele  Mehlhändler  und  Mühlen 
das  Mehl  in  einzelnen  Säcken  an  den  Bäcker  und  warten  mit 
der  Bezahlung,  bis  das  Mehl  verbacken  ist  und  der  Bäcker 
das  Geld  dafür  eingenommen  hat.  Natürlich  nimmt  der  Händler 
bei  derartigen  Lieferungen  entsprechende  Aufschläge,  oft  1  bis 
1^2   Mk.  pro  Sack. 

Bei  größeren  Lieferungen  sind  die  Bedingungen  sonst  fast 
durchweg  2  Monate  Ziel  oder  P/o  Skonto  innerhalb  30  Tagen. 
Bei  Zielinanspruchnahme  gibt  der  Bäcker    meist   sein   eigenes 
Akzept  an  den  Mehlhändler,  der  es  dann  an  die  Mühle  weiter- 
gibt.   Diese  muß  es  meist  bis  Verfall  behalten  oder  diskontieren 
lassen.      Der    Getreidehändler   nimmt   solche   kleinen    Akzepte 
ungern,  weil  er,  wie  ich  später  noch  zeigen  werde,  zu  genau 
mit    dem    pünktlichen   Eingang    seiner   Gelder   rechnen   muß. 
Daß  der  Bäcker  auf  seinen   Kunden   trassiert,    kommt   kaum 
vor,  weil  es  sich  meist  um  zu  kleine  Beträge  handelt.    Trotz- 
dem nun  diese   Ausstände   bei    dem    einzelnen    Kunden   selten 
einige    Mark    übersteigen,    abgesehen    vielleicht   von    etwaiger 
Restaurantkundschaft,  so  ist  ihre  Summe  doch  oft  enorm  hoch. 
Wegen    fast   stets    mangelnder    oder   doch   sehr    mangelhafter 
Buchführung  sind  zahlenmäßig  genaue  Angaben   nicht  zu  er- 
halten.     Von    durchaus    vertrauenswürdiger    Seite    wird    aber 
versichert,    daß  etwa   ^/a   aller  Backwaren  im  hiesigen  Bezirk 
auf  Borg  geliefert  würden.    Den  Hauptanteil  daran  bilden  die 
Waren,  die  von  den  sogenannten  Brotwagen  verkauft  werden. 
In  den  Arbeitervierteln  wird  nur   ein   geringer   Bruchteil    des 
Bedarfes  an  Brot    im    Laden    gekauft,    alles    übrige    an    den 
Wagen   der  Bäckereien,    die    alle  paar  Stunden  diese  Straßen 
durchziehen.      Da   wird   nun    durchweg    auf  Kredit    verkauft. 
Jeder  bekommt,  was  er  braucht  und  der  Führer  des  Wagens, 
oft  genug  ein  ganz  junger  Bursche,  notiert  die  Entnahme  und 

')  Ähnliche  Verhältnisse   schildert   für  München:  Dr.  Arnold,   Das 
Münchener  Bäckergewerbe.     Münchener  Volksw.  Studien,  St.  7,  S.  47. 


—     12     — 

den  Namen  des  Kunden.  Dabei  sind  Ungenauigkeiten  kaum 
zu  vermeiden.  Mit  den  Notizen  des  Wagenführers  nun  macht 
sich  der  Bäckermeister  am  Lohntage  auf,  um  in  den  Woh- 
nungen der  Kunden  die  Gelder  einzuziehen.  Manche  Meister 
sind  an  diesen  Tagen  für  nichts  anderes  zu  haben,  sie  sind 
vollauf  mit  dem  Einkassieren  ihrer  Ausstände  beschäftigt.  Wie 
groß  dabei  die  Verluste  durch  Zahlungsunvermögen  und  oft 
genug  auch  Böswilligkeit  der  Schuldner  sind,  läßt  sich  zahlen- 
mäßig nicht  angeben.  Da  eine  Klage  auf  Zahlung  bei  dieser  Art 
Kundschaft  meist  aussichtslos  sein  würde,  die  Kosten  des  Ver- 
fahrens unter  Umständen  auch  noch  dem  Bäcker  zur  Last  fallen 
würden,  er  aber  den  Ausfall  nicht  selbst  tragen  will  und 
kann,  schreitet  er  zu  einer  Art  Selbstversicherung,  indem  er 
alle  Brote  kleiner  macht  oder  minderwertigeres  Material  ver- 
backt. Von  sachkundiger  Seite  wird  versichert,  daß  in  den 
hiesigen  Arbeitervierteln  ohne  die  durch  das  Borgsystem  ver- 
ursachten Verluste  die  Bäcker  für  jede  Mark  1  bis  1  ^/^  Pfund 
Brot  mehr  liefern  könnten,  als  sie  jetzt  tun. 

In  den  Bäckereien  mit  feinerer  Kundschaft  sind  die  Ver- 
hältnisse besser.  Im  Laden  wird  meist  nur  gegen  bar  abge- 
geben, außer  etwa  an  bekannte  Kunden,  die  solche  Entnahmen 
mit  in  ihr  Kontobuch  setzen  lassen,  das  die  meisten  Familien 
für  täglich  ins  Haus  gelieferte  Backwaren  haben.  Diese  Konto- 
bücher werden  meist  monatlich,  seltener  vierteljährlich  bezahlt. 
Sind  hier  die  Ausstände  größer  und  ist  die  Kreditdauer  länger 
als  bei  den  eben  geschilderten  Bäckereien,  so  sind  die  Verluste 
doch  meist  geringer  infolge  der  größeren  Zahlungsfähigkeit 
der  Kundschaft. 

Ähnlich  wie  bei  den  Bäckern  zahlt  die  Kundschaft  im 
Kolonialwarenkleinhandel.  In  den  größeren  Geschäften  in 
Stadtteilen  mit  wohlhabender  Bevölkerung  wird  im  Laden  im 
allgemeinen  nur  gegen  bar  abgegeben,  nur  altbekannte  Kunden, 
besonders  solche,  die  sich  die  Waren  ins  Haus  schicken  lassen, 
haben  ein  Kontobuch  und  regulieren  zu  Anfang  jeden  Monats. 
Die  kleineren  Krämer  aber  müssen  Kredit  geben,  zunächst 
bis  zum  Abschlagstage,  dann  bis  zum  Lohntage,  und  kommt 
ihnen  dann  irgend  ein  anderer  Gläubiger  beim  Eintreiben  der 
Forderungen  zuvor,  oft  genug  auch    ad   infinitum.     Auch   bei 


—     13     — 

Ausbleiben  der  Lohnzahlungen  haben  die  Krämer  manchen 
bitteren  Verlust  zu  beklagen.  Recht  üble  Erfahrungen  haben 
sie  z.  B.  zur  Zeit  des  letzten  Bergarbeiterstreiks  gemacht. 
Die  Unterstützung,  die  er  den  Bergarbeitern  durch  freigebiges 
Kreditieren  gewährte,  hat  manchem  Krämer  die  Existenz  ge- 
kostet und  sehr  viele  in  die  ungeordnetsten  Verhältnisse  ge- 
bracht. Mancher  Großhändler,  der  den  Krämern  durch  ver- 
stärkten Warenkredit  in  den  Stand  gesetzt,  in  der  geschil- 
derten Weise  den  Streik  zu  unterstützen,  sieht  noch  jetzt  auf 
Ausstände  von  Zehn-  und  Hunderttausenden  von  Mark  zurück, 
die  aus  dieser  Zeit  rühren.  Eine  große  Krise  in  dieser  Branche 
wäre  unvermeidlich  gewesen ,  wenn  die  Banken  den  Groß- 
händlern nicht  in  umfassender  Weise  mit  großen  Kapitalien 
zu  Hilfe  gekommen  wären.  Noch  jetzt  ist  im  Ruhrgebiet 
der  Bankkredit  der  Kolonialwarenhändler  in  einer  Weise  an- 
gespannt wie  nie  zuvor. 

Gewährt  wird  dieser  Bankkredit  teils  als  Blankokredit, 
zum  großen  Teil  aber  auf  Grund  der  hereingegebenen  Kunden- 
akzepte oder  als  sogenannter  Trattenkredit. 

Der  Kleinhändler  hat  bei  dem  Grossisten  durchweg  2  Monate 
Ziel  oder  1^/2  bis  2^/o  Skonto  bei  Barzahlung.  Nur  bei  Petro- 
leum und  einigen  anderen  Waren  mit  Börsennotiz  wird  fast 
durchweg  Barzahlung  verlangt.  Infolge  dieser  Notiz  kann  der 
Großhändler  nur  3  bis  5  °'o  auf  den  von  ihm  gezahlten  Preis 
aufschlagen,  gegenüber  8  bis  10  ^/o  bei  anderen  Waren  ohne 
Notiz.  Dieser  kleine  Nutzen  aber  kann  den  Zinsverlust  und 
die  Risikoprämie  bei  Zielgewährung  nicht  tragen. 

Beim  Spiritus  ist  es  der  sogenannte  Spiritusring,  der  für 
diesen  Artikel  allmählich  bis  in  den  Kleinsthandel  hinein  Bar- 
zahlung durchdrückt.  Der  Großhändler  muß  Spiritus  sofort 
bei  Empfang  bar  bezahlen.  Bei  zehntägigem  Ausstand  moniert 
der  Ring  meist  schon.  Da  dabei  der  Preis  des  Spiritus 
genau  vorgeschrieben  ist,  muß  auch  der  Großhändler  auf  Bar- 
zahlung beim  Wiederverkäufer  drängen,  da  sonst  der  Zins- 
verlust den  Verdienst  unverhältnismäßig  schmälert. 

Ganz  ähnlich  liegen  die  Verhältnisse  bei  den  sogenannten 
Markenartikeln.  Etwa  40  bekannte  Firmen  (Liebig,  Cibils, 
Maggi,    Kathreiner  u.   a.)    haben    sich    zu    einer    Konvention 


—     14    — 

zusammengetan.  Jede  dieser  Firmen  setzt  für  ihre  Waren 
Grossisten-  und  Detaillistenpreis  fest.  Geht  ein  Groß-  oder 
Kleinhändler  von  dem  für  ihn  festgesetzten  Preise  ab,  so  ver- 
liert er  nicht  nur  das  ßezugsrecht  dieses  einen  unvorschrifts- 
mäßig verkauften  Artikels,  sondern  auch  aller  anderen  soge- 
nannten Markenartikel.  Auch  beim  Handel  in  diesen  Waren 
muß  Zinsverlust  und  Risikoprämie  soweit  wie  möglich  herunter- 
gedrückt werden,  um  einen  Gewinn  herausspringen  zu  lassen. 
Für  alle  übrigen  Materialwaren  wird  vom  Grossisten  wie 
gesagt  im  allgemeinen  2  Monate  Ziel  gewährt.  Akzept  wird 
nur  verhältnismäßig  selten  verlangt,  in  der  Regel  stellt  der 
Grossist  nur  eine  Tratte  aus.  Die  Akzepteinholung  würde 
bei  der  großen  Menge  von  kleinen  Beträgen  zu  teuer  werden. 
Gegen  Hereingabe  dieser  Tratten  wird  häufig  vom  Bankier 
ein  sogenannter  Trattenkredit  gewährt.  Bei  Verfall  werden 
sie  dann  durch  die  Bank,  auf  den  kleinen  Orten  durch  Post- 
auftrag, eingezogen. 

Viele  Grossisten  lassen  ihre  Kundschaft  aber  auch  alle 
4  bis  6  Wochen  durch  den  Reisenden  besuchen;  dieser  zieht 
dann  von  den  Ausständen  so  viel,  wie  eben  möglich  ist,  ein. 
Mehr  und  mehr  dringt  auch  bei  den  Kolonialwarenkleiu- 
händlern  die  Erkenntnis  durch,  welchen  Nutzen  sie  von  einer 
stramm  geregelten  Barzahlung  haben.  Von  den  Konsum- 
vereinen hat  der  Kleinhändler  gelernt,  daß  nicht  2  bis  3  Pfennig 
Vorteil  beim  einzelnen  Einkauf  den  Konsumenten  zur  Bar- 
zahlung erziehen.  Der  Kunde  muß  den  Gewinn  in  einem 
größeren  Posten  zusammensehen,  dann  wirkt  er. 

Fast  die  Hälfte  aller  Kolonialwarengeschäfte  im  hiesigen 
Bezirk,  in  manchen  Orten  mehr,  in  manchen  weniger,  geben 
bei  Barzahlung  sogenannte  Rabattmarken  aus,  meist  in  Höhe 
von  4°/o  des  Einkaufs.  Diese  werden  auf  einem  Bogen  zu- 
sammengeklebt und  wenn  dieser  gefüllt,  gegen  Waren  oder 
bares  Geld  in  Zahlung  genommen. 

Manche  Geschäfte  nehmen  ausschließlich  die  von  ihnen 
selbst  ausgegebenen  Marken  in  Zahlung,  bilden  also  ein  eigenes 
Rabattsystem. 

In  manchen  Orten  wieder  haben  sich  eine  Anzahl  Firmen 
zu  einem  solchen  System  vereinigt.    Von  einer  Zentrale  werden 


—     15     — 

Marken  an  die  Mitglieder  verkauft  zu  dem  darauf  angegebenen 
Preise.  Jedes  Mitglied  der  Vereinigung  nimmt  nun  auch  die 
bei  einem  anderen  Mitglied  ausgegebenen  Marken  in  Zahlung, 
bezw.  tauscht  sie  gegen  bares  Geld  um  und  nach  einer  be- 
stimmten Zeit,  alle  Monat  etwa,  werden  die  in  Zahlung  ge- 
nommenen Marken  bei  der  Zentrale  wieder  eingetauscht. 

Bei  diesem  System  kommt  der  versprochene  Nutzen  voll 
und  ganz  dem  Konsumenten  zu  gute.  Der  auf  der  Rabatt- 
marke angegebenen  Summe  entsprechend  erhält  er  bares  Geld 
oder  Ware,  deren  Wert  dieser  Summe  wirklich  entspricht. 

Viel  ungünstiger  steht  sich  der  Konsument,  wenn  die 
Rabattmarken  nicht  von  einer  ohne  direkten  Nutzen  arbeitenden 
Vereinigung  von  Kaufleuten,  sondern  von  einem  Unternehmer 
ausgegeben  werden,  der  die  Marken  zu  dem  darauf  ange- 
gebenen Preise  an  jeden  Kaufmann,  der  dies  verlangt,  ver- 
kauft, die  Einlösung  der  Marken  aber  sich  selbst  vorbehält. 
Wollte  dieser  Unternehmer  die  Marken  bar  einlösen,  hätte 
er  natürlich  keinen  Nutzen,  er  gibt  in  großen,  einem  Bazar 
ähnlichen  Läden  Waren  dagegen  ab,  meist  Ramschware,  für 
die  der  kleine  Mann  den  dafür  in  Anrechnung  gebrachten 
Preis  unter  gewöhnlichen  Umständen  nie  bezahlen  würde.  Bei 
diesem  System  also  genießt  der  barzahlende  Konsument  den 
ihm  gewährten  Rabatt  nicht  vollständig,  sondern  muß  einen 
Teil  an  einen  Unternehmer  abgeben,  der  mit  dem  Geschäfte, 
das  dem  gewährten  Rabatt  zu  Grunde  liegt,  eigentlich  gar  nichts 
zu  tun  hatte. 

Von  Seiten  der  Gegner  des  Rabattsystems  wird  oft  be- 
hauptet, die  Qualität  der  Ware  müsse  bei  solcher  Rabattge- 
währung unbedingt  leiden,  wenn  nicht  die  Preise  erhöht  würden. 
Nun  überlege  man  sich  aber  den  Nutzen,  den  der  Geschäfts- 
mann durch  den  Rabatt  hat.  Von  jedem  Warenposten,  den  er 
verkauft,  erhält  er  4 °/o  weniger,  für  jeden  Posten,  den  er  jetzt 
statt  nach  2  Monaten  sofort  bezahlen  kann ,  zahlt  er  2  "/o 
weniger  als  früher.  Sieht  man  von  der  eigentlich  mit  mehreren 
Prozent  in  Anrechnung  zu  bringenden  Risikoprämie,  bei  deren 
Berücksichtigung  man  schon  jetzt  einen  Gewinn  erzielte,  ab, 
so  ergibt  sich  ein  Verlust  von  2^'o.  Nun  muß  man  aber 
berücksichtigen,  um  wie  viel  sich  die  Umschlagsfähigkeit  des 


—     16     — 

Geschäftes  vermehrt  dadurch,  daß  die  Ausstände  täglich  ein- 
gehen. Theoretisch  wäre  die  Vergrößerung  der  Unischlags- 
fähigkeit ja  unbegrenzt,  in  der  Praxis  aber  kann  man  nach 
Schätzung  sachkundiger  Händler  annehmen,  daß  ein  Kolonial- 
warengeschäft bei  völlig  durchgeführter  Barzahlung  8-  bis 
lOfachen  Umschlag  des  Kapitals  erzielen  kann,  während  beim 
Borgsystem  3-  bis  5mal  die  Regel  ist.  Nimmt  man  also  nur 
an,  daß  der  Umsatz  sich  verdoppelt  bei  Einführung  der  Bar- 
zahlung, Gewährung  von  Rabatt  und  Ausnutzung  des  Skontos, 
so  wird  der  Geschäftsertrag,  wenn  man  einen  durchschnitt- 
lichen Gewinn  von  10 ^/o  vom  Umsatz  annimmt,  schon  um  die 
Hälfte  größer  1). 

Sehr  erfreulich  sind  die  Zahlungsverhältnisse  bei  den 
Konsumvereinen  in  Rheinland  und  Westfalen,  Nach  den  im 
Jahrbuch  des  Zentralverbandes  deutscher  Konsumvereine  für 
1905  zusammengestellten  Bilanzen  waren  die  Schulden  der 
Mitglieder  an  die  Konsumvereine  für  gelieferte  Waren  ganz 
minimal,  sie  betrugen  im  Durchschnitt  nur  0,3 °/o  der  Gesamt- 
einnahmen. Dabei  wurde  diese  Schuldsumme  aufgebracht 
teils  von  einem  kleineren  Verein,  der  als  einziger  in  Rheinland 
und  Westfalen  statutengemäß  Kredit  an  seine  Mitglieder  ge- 
währt, teils  besteht  sie  aus  Krediten,  die  für  gemeinsame  Kohlen- 


')  Dies  möge  ein  Zahlenbeispiel  erläutern. 

Ohne  Rabatt  und  Skonto  sieht  die  Bilanz  des  Krämers  wie  folgt  aus : 

Gesamtumsatz  1000  Mk. 
Einnahmen  .     .     Mk.  1100                 Ausgaben  .  .     Mk.  1000 
Gewinn.     .  100 

Mk.  1100  Mk.  1100 
Jahresgewinn  Mk.  100. 

Unter  Einsetzung  der  Rabatte  und  Skonten  ergibt  sich  folgendes  Bild: 
Gesamtumsatz  2000  Mk. 

Einnahmen  .     .     Mk.  2200                 Ausgaben  .  .     Mk.  2000 

Rabatte  47o     .       „        88                Skonto  27o  .       „        40 

Mk.  2112  Mk.  1960 

Gewinn      .  .     Mk.    1-52 


Jahresgewinn  Mk.  152. 


Mk.  2112 


—     17     — 

und  Kartoffelbezüge  gewährt  wurden.  Mehr  und  mehr  kommt 
man  aber  auch  hier  davon  ab ,  bei  solchen  Bezügen  Kredit 
zu  gewähren.  Vielmehr  wird  den  Mitgliedern  nach  Möglich- 
keit Gelegenheit  geboten,  schon  im  Sommer  für  diese  im  Herbst 
stattfindenden  Einkäufe  einzuzahlen. 

Bei  so  geringen  Ausständen  ist  es  nicht  zu  verwundern, 
daß  auch  die  Vereine  selbst  pünktlich  zahlen.  Die  Waren- 
schulden betragen  im  Durchschnitt  nur  3,4  °/o  vom  Gesamt- 
erlös (plus  Warenbestand  minus  Bruttogewinn)  und  übersteigen 
nirgendwo  den  Wert  der  Warenbestände.  Diese  3,4  °/o  ent- 
sprechen einer  durchschnittlichen  Zahlung  etwa  10  Tage  nach 
Ausstellung  der  Rechnung  und  diese  Zeit  ist  zur  Prüfung  der 
Richtigkeit  der  Rechnungen  meist  notwendig. 

Man  darf  also  wohl  sagen :  bei  den  rheinischen  und  west- 
fälischen Konsumvereinen  ist  die  Barzahlung  nach  allen  Seiten 
hin  durchgeführt.  Gewährt  in  einem  Konsumverein  ein  Lager- 
halter einem  Mitgliede  doch  einmal  Kredit,  so  geschieht  dies 
ausschließlich  auf  seine  eigene  Gefahr,  er  muß  das  Geld  aus 
eigener  Tasche  vorschießen.  Mehr  und  mehr  aber  machen 
sich  Bestrebungen  geltend,  Einrichtungen  zu  treffen,  die  es 
ermöglichen,  augenblicklich  notleidenden  Mitgliedern  vom  Verein 
aus  durch  Barmittel  aushelfen  zu  können,  sei  dies  in  Form  von 
Darlehen  auf  ihre  Anteile  hin,  oder  in  Form  von  Vorschüssen 
auf  die  Dividende,  — 

Eine  große  Umwälzung  in  den  Zahlungsverhältnissen  kann 
man  seit  mehreren  Jahren  bei  den  Tischlern  und  Bauhand- 
werkern verfolgen.  Die  Zahl  der  Möbeltischler,  die  auf  Be- 
stellung von  Privatkunden  arbeiten,  geht  mehr  und  mehr  zurück. 
Während  früher  Möbel  fast  stets  auf  Bestellung  geliefert 
wurden,  wobei  der  Tischler  dem  Käufer  sehr  lange  Kredite 
einräumen  mußte,  läßt  jetzt  wohl  nur  ein  Teil  des  gutsituierten 
Bürgerstandes  direkt  beim  Handwerker  arbeiten.  Zwar  zahlt 
diese  Kundschaft  auch  nur  selten  sofort  bar,  aber  hält  wenig- 
stens die  vereinbarten  Ziele  von  etwa  3  bis  6  Monaten  meist 
pünktlich  ein.  Im  übrigen  haben  die  meisten  Tischler  Ver- 
träge mit  einem  oder  mehreren  Möbelgeschäften,  für  die  sie 
auf  Lager  oder  auf  Bestellung  arbeiten.  Von  diesen  wird 
meist  bei  Lieferung  oder  monatlich  bezahlt   und   so   kann  der 

Oexmann,  Barzahlung  u.  Kredilverkf'hr  in  Handi;!  u.  Gewerbe  2 


—     18     — 

Tischler,  besonders  wenn  er  mit  mehreren  Geschäften  arbeitet, 
meist  auf  ziemlich  sicheren  Eingang  seiner  Forderungen  rechnen. 

Weniger  gleichmäßig  ist  der  Eingang  bei  den  Geldern  für 
Reparaturarbeiten,  die  in  vielen  handwerksmäßigen  Betrieben 
eine  große  Rolle  spielen. 

Bei  den  gemeinsamen  Möbelverkaufstellen  der  Handwerks- 
meister, deren  auch  im  hiesigen  Bezirk  mehrere  bestehen, 
wurde  früher  meist  erst  nach  Verkauf  eines  Stückes  an  den 
Meister,  der  es  hergestellt,  gezahlt.  Mehr  und  mehr  ist  man 
aber  dazu  übergegangen,  häufig  mit  Hilfe  der  Genossenschafts- 
banken, die  Möbel  sofort  nach  Lieferung  an  die  Verkaufsstelle 
zu  bezahlen,  wodurch  sich  für  den  einzelnen  Tischler  Zins- 
verlust und  Verlustrisiko  sehr  verringern. 

Trotz  alledem  ist  aber  die  Verschuldung  der  Tischler  bei 
den  Holzhändlern  vorläufig  noch  eine  ganz  enorme.  Von  alters 
her  geben  die  Holzhändler  9  bis  12  Monate  Ziel  gegen  Wechsel 
(s.  Abschnitt  Holzhandel),  wodurch  die  Tischler  n)it  der  Zeit 
ähnlich  tief  in  Schulden  gekommen  sind,  wie  die  SchuhrQajpher. 
Genau  wie  diese  haben  sie  es  fast  noch  nirgendwo  zur  Bil- 
dung von  Einkaufsgenossenschaften  gebracht. 

Je  mehr  sich  aber  das  Tischlerhandwerk  kaufmännisch 
organisiert,  desto  mehr  darf  man  hoffen,  daß  sich  seine  wirt- 
schaftliche Lage  hebt. 

Wo  der  Verkauf  von  Tischlereierzeugnissen  kaufmännisch 
geleitet  wird,  sei  es  in  den  Möbelhandlungen,  oder  in  den 
Verkaufsvereinigungen,  da  strebt  man  mehr  darauf  hin,  Bar- 
zahlung zu  erlangen.  Zum  mindesten  verlangt  man  eine  An- 
zahlung in  halber  Höhe  des  Kaufpreises,  für  den  Rest  wird 
häufig  ein  Wechsel  genommen.  Der  gebräuchliche  Skonto  bei 
Barzahlung  ist  2  ^jo   pro  Monat. 

Ein  unbezahltes  Stück  wird  fast  nie  vom  Lager  gelassen, 
ohne  daß  sich  der  Verkäufer  vertragsmäßig  das  Eigentumsrecht 
vorbehält.  Diese  Sicherungsmaßregel  haben  die  reellen  Ge- 
schäfte von  den  Abzahlungsgeschäften  gelernt,  die  so  wenig- 
stens eine  gute  Frucht  gezeitigt  haben,  indem  sie  indirekt 
manchen  reellen  Händler  vor  empfindlichen  Verlusten  bewahrt 
haben. 

Sonst   aber    sind    die  Abzahlungsgeschäfte    eine    sehr    un- 


—     19     — 

angenehme  Konkurrenz  für  viele  Tischler  und  Möbelhändler, 
weil  sie  immer  wieder  zu  leichterem  Kreditgeben  bei  gewissen 
Kundenkreisen  zwingen,  die  meist  gar  nicht  einsehen^  wie 
viel  teuerer  sie  in  solchen  Abzahlungsgeschäften  kaufen. 

Wie  eine  größere  Reihe  von  Dortmunder  Gerichtsverhand- 
lungen ergeben  haben,  werden  in  solchen  Geschäften  die 
Preise  oft  auf  den  3-  bis  4fachen  Wert  des  betreffenden 
Gegenstandes  festgesetzt.  Dann  freilich  kann  sich  das  Ge- 
schäft mit  einer  Anzahlung  von  10 '^/o  dieses  Preises  und 
monatlichen  Abzahlungen  von  wenigen  Prozenten  begnügen, 
zumal  es  sich  durchweg  das  Eigentumsrecht  vertraglich  vor- 
behält und  meist  ebenso  ausmacht,  daß  bei  unpünktlicher 
Ratenzahlung  Anzahlung  und  Ratenzahlungen  als  Leih-  und 
Abnutzungsgebühr  verfallen  sein  sollen.  Nichts  hindert  den 
Händler,  Sachen,  die  er  wegen  unpünktlicher  Ratenzahlung 
zurückgenommen  hat,  etwas  aufzufrischen,  und  wieder,  als 
neu  natürlich,  auf  Abzahlung  zu  verkaufen.  Diesen  Weg 
haben  manche  Möbel  nachgewiesenermaßen  schon  3-  bis  4mal 
gemacht.  Welche  Schädigung  darin  für  den  Käufer  liegt, 
ist  klar. 

Daß  es  auch  bei  den  Bauhandwerkern  an  unerfüllten 
Wünschen  nicht  fehlt,  zeigen  unter  anderem  die  Verhandlungen 
über  die  Sicherung  der  Bauforderungen  durch  Reichsgesetz"  ^). 

Ob  ein  solches  Gesetz  die  beabsichtigte  Wirkung  wirklich 
haben  würde,  erscheint  mir  zum  mindesten  zweifelhaft.  Sicher 
ist,  daß  auch  schon  ohne  dieses  Gesetz  im  Bauhandwerk  vieles 
besser  geworden  ist,  wenigstens  im  hiesigen  Bezirk. 

Engagierte  früher  fast  stets  der  Bauherr  selbst  die  einzelnen 
Handwerker  und  waren  diese  einzig  und  allein  auf  die  Zahlungs- 
fähigkeit dieses  ihnen  vorher  vielleicht  völlig  unbekannten  Bau- 
herrn angewiesen,  so  wird  es  jetzt  mehr  und  mehr  Gebrauch, 
daß  die  Ausführung  des  Baues  bis  zur  Schlüsselfertigkeit  einem 
größeren  Unternehmer  in  die  Hand  gegeben  wird,  meist  einem 
tüchtigen  Maurermeister.    Ueber  die  Solvenz  und  Kulanz  eines 

')  Siehe  amtliche  Ausgabe  der  Entwürfe  eines  Reichsgesetzes  betr. 
die  Sicherung  der  Bauforderungen  nebst  Begründung  und  einer  Übersicht 
der  Äußerungen,  welche  zu  dem  im  Jahre  1897  veröffentlichten  Gesetz- 
entwurf ergangen  sind.     Berlin  1901. 


—     20     — 

solchen  Unternehmers  kann  der  kleinere  Handwerker  sich  natür- 
lich viel  leichter  genaue  Auskunft  verschaffen,  als  über  einen 
privaten  Bauherrn.  Selten  wird  der  Unternehmer  einen  Bau 
beginnen,  ohne  sich  den  pünktlichen  Eingang  seiner  Forderungen 
gesichert  zu  haben.  Davon  ziehen  auch  die  Handwerker  Nutzen. 

Hat  der  Bauherr  nicht  das  nötige  Kapital,  um  den  Bau  aus 
eigenen  Mitteln  zu  bestreiten,  so  verpfändet  er  in  der  Regel  das 
Grundstück  an  eine  Bank,  die  sich  verpflichtet,  dem  Fortschreiten 
des  Baues  entsprechend  Vorschüsse  zu  geben.  Ist  der  Bau 
fertig,  so  gibt  die  Sparkasse  oder  ein  ähnliches  Institut  eine 
Hypothek  darauf,  mit  der  dann  die  Bankschulden  abgestoßen 
werden.  Hat  nun  eine  Bank  sich  so  verpflichtet,  gegen  Ver- 
pfändung des  Grundstückes  den  Bau  zu  bevorschussen,  so  läßt 
sich  der  Unternehmer  meist  diese  Verpflichtung  zedieren  und 
ist  so  sicher,  die  Baugelder  pünktlich  zu  bekommen.  Hierauf 
ist  er  heutzutage  aber  auch  unbedingt  angewiesen.  Früher 
konnte  er  sich  viel  eher  mit  einer  Sicherungshypothek  und 
Akzepten  des  Bauherrn  begnügen,  da  er  selbst  alle  Baumate- 
rialien mit  Akzept  bezahlen  konnte.  Ziele  von  9  bis  12  Mo- 
naten waren  keine  Seltenheit. 

Heute  muß  der  Unternehmer  die  Baugelder  pünktlich  be- 
kommen, da  er  selbst  Ziegel  und  Kalk,  sowie  die  meisten 
anderen  Baumaterialien  auf  den  Tag  zahlen  muß.  Im  hiesigen 
Bezirk  sind  Ziegel  und  Kalk  außer  von  den  betreffenden  Syn- 
dikaten kaum  mehr  zu  bekommen,  und  diese  verlangen  Zah- 
lung bis  zum  15.  des  der  Lieferung  folgenden  Monats  und 
zwar  durchweg  in  bar,  nur  ausnahmsweise  werden  Akzepte 
in  Zahlung  genommen.  Der  Einfluß  dieser  Zahlungsbedin- 
gungen auf  das  Bauhandwerk  ist  ein  äußerst  erfreulicher.  Zu- 
nächst werden  die  weniger  kapitalkräftigen  Elemente  davon 
abgeschreckt,  Häuser  zu  bauen,  da  sie  sich  zu  leicht  der  Gefahr 
aussetzen,  plötzlich  festzusitzen.  Versagte  früher  einmal  der 
Bankkredit,  dann  mußte  eben  der  Lieferant  herhalten,  was 
heute  in  der  Regel  ausgeschlossen  ist.  Fast  allgemein  aner- 
kannt wird  auch,  daß  dieser  Zwang,  die  Materialien  pünktlich 
zu  bezahlen,  auch  dahin  erzieherisch  gewirkt  hat,  daß  die  Hand- 
werker pünktlicher  bezahlt  werden  als  früher,  worauf  diese 
ja  allerdings  zum  Teil  auch  wieder  selbst  dringen  müssen,  da 


—     21     — 

auch  ihnen  vielfach  kürzere  Ziele  von  ihren  Lieferanten  ge- 
setzt werden  als  früher,  so  für  Bleche,  Kleineisenwaren  und 
ähnliches. 

Der  Unternehmer  macht  mit  den  einzelnen  Handwerkern 
bestimmte  Termine  aus,  an  denen  sie  bezahlt  werden  sollen. 
Diese  Zeitpunkte  fallen  natürlich  meist  mit  denen  zusammen, 
an  denen  der  Unternehmer  selbst  von  der  Bank  Geld  erhält, 
Beendigung  einer  Balkenlage  oder  ähnlichen.  Verlangt  der 
Handwerker  aus  irgend  einem  Grunde  Vorschuß,  so  wird  die 
gelieferte  Arbeit  abgeschätzt  und  in  der  Regel  mit  ^{a  be- 
vorschußt. 

Den  kritischen  Augenblick  für  den  Handwerker  bildet 
gewöhnlich  die  Zahlung  für  den  letzten  Teil  des  Baues.  Da 
der  Bankvorschuß  die  Höhe  der  vollen  Bausumme  meist  nicht 
erreicht,  muß  die  letzte  Zahlung  schon  von  der  Hypothek  auf 
das  fertige  Gebäude  erfolgen.  Ergeben  sich  nun  bei  der 
schleunigen  Beschaffung  dieser  Hypothek  Schwierigkeiten,  so 
hat  der  Handwerker  meist  mit  darunter  zu  leiden. 

An  derartigen  Verzögerungen  sind  in  den  letzten  Jahren 
im  hiesigen  Bezirk  mehrfach  sogar  Sparkassen  durch  ein  ganz 
unqualifizierbares  Benehmen  schuld  gewesen.  Sie  hatten  sich 
verpflichtet,  das  betreffende  Gebäude  zu  beleihen,  hatten  aber 
im  entscheidenden  Augenblick  nicht  das  nötige  bare  Geld  und 
gaben  statt  dessen  in  3  Monaten  einlösbare  Sparkassenbücher 
in  entsprechender  Höhe.  Da  die  Banken  sich  nun  bei  Kennt- 
nis der  Sachlage  meist  weigern,  derartige  Sparkassenbücher 
zu  beleihen,  muß  der  glückliche  Besitzer  sie  entweder  für 
hohes  Entgelt  bei  Privaten  versilbern  oder  aber  sich  bis  zum 
Einlösungstage  mit  Wechseln  behelfen.  In  vielen  Fällen  wird 
es  sich  dann  um  Gefälligkeitsakzepte  handeln,  die  bei  dem 
Bauherrn  zahlbar  gestellt  sind.  Werden  diese  Wechsel  sofort 
eingelöst,  wenn  der  Bauherr  die  Hypothek  ausbezahlt  erhält, 
so  ist  der  Schaden  für  den  Handwerker,  der  sie  in  Zahlung 
hat  nehmen  müssen,  ja  noch  nicht  allzu  groß.  Es  kommt 
aber  auch  vor,  daß  die  Hypothek  nicht  einmal  zur  Abstoßung 
der  Bankschulden  reicht,  dann  werden  diese  Wechsel  prolon- 
giert, bis  sie  aus  Mieterträgen  eingelöst  werden  können.  Der 
Handwerker   aber   ist   mit   dem   Wechsel    übel    genug    daran. 


—     22     — 

Die  meisten  Banken  diskontieren  derartige  Papiere  nur  sehr 
ungern  oder  sehr  teuer  und  auch  die  Lieferanten  halten  sie 
sich  vom  Halse,  soweit  es  eben  geht.  Müssen  sie  sie  schließ- 
lich in  Zahlung  nehmen,  so  lassen  sie  es  den  Handwerker 
natürlich  am  Preise  entgelten. 

Wie  hoch  aber  die  oft  besprochenen  Verluste  der  Bau- 
handwerker eigentlich  sind,  läßt  sich  wegen  des  Mangels  an 
genauer  Buchführung  zahlenmäßig  genau  in  den  wenigsten 
Fällen  angeben. 

Bei  fast  allen  Handwerkern  sahen  wir  so,  daß  mangelnde 
Buchführung  die  genaue  Feststellung  der  Höhe  der  Verluste 
unmöglich  macht,  in  sehr  vielen  Fällen  diese  Verluste  aber 
selbst  bedingt. 

Einer  der  ersten  Punkte  also,  ja  man  kann  sagen,  der 
erste  Punkt,  wo  der  Hebel  angesetzt  werden  muß,  wenn  dem 
Handwerk  geholfen  werden  soll,  wenn  es  konkurrenzfähig 
bleiben  soll  mit  fabrikmäßigen,  kaufmännisch  geleiteten  Be- 
trieben, ist  die  kaufmännische  Ausbildung.  Der  Handwerker 
muß  ordentlich  buchführen  lernen.  Dann  kann  er  auch  kal- 
kulieren, was  bei  dem  heutigen  Stande  seiner  Buchführung 
rein  unmöglich  ist.  Dann  lernt  er  aber  auch  einsehen,  welchen 
Schaden  er  sich  durch  zu  langes  Kreditgeben  und  -nehmen 
zufügt.  Er  muß  auch  zur  Einsicht  kommen,  welchen  Nutzen 
ihm  ein  aussredehnterer,  möglichst  kurzfristiger  Wechselverkehr 
im  Gegensatz  zu  dem  heute  beliebten  System  des  Buchkredits 
bringen  kann. 

„Der  Wechsel  dient  nämlich,"  sagt  Ad.  Wagner^),  „sicher- 
lich vielfach  auch  zur  Steigerung  der  Reellität,  der  Pünkt- 
lichkeit im  Geschäftsleben,  setzt  voraus  und  führt  wieder  zu 
genauer  Buchführung,  ist  ein  Hauptmittel  des  Kreditverkaufs 
an  Stelle  des  Buchkredits  und  ermöglicht  im  Vergleich  mit 
diesem  das  Kapital  durch  Diskontierung  des  Wechsels  immer 
wieder  nach  Bedarf  flüssig  zu  machen  und  garantiert  so  den 
ununterbrochenen  Fortgang  der  Produktion.'" 

Erfreulicherweise  mehren  sich  die  Anzeichen,  daß  das  Ver- 


')  Der  Kredit  und  das  Bank-wesen  in  Schönbei-gs  Handbuch,  2.  Aufl. 
S.  442. 


—     23     — 

ständnis  für  die  Notwendigkeit  einer  geordneten  Buchführung 
auch  im  Handwerk  wächst.  Man  will  den  Handwerksmeister 
sogar  gesetzlich  zwingen  zur  Buchführung.  Der  deutsche 
Bund  für  Handel  und  Gewerbe  beantragte:  „Der  deutsche 
Bund  für  Handel  und  Gewerbe  hält  es  für  dringend  geboten, 
die  gesetzliche  Verpflichtung  zu  einer  geordneten  Buchführung 
auf  alle  Handwerksmeister  und  Gewerbetreibenden  überhaupt 
auszudehnen.  Die  zuständigen  Stellen  sollen  gehalten  sein, 
ein  vorbildliches  Schema  der  einfachsten  Buchführung  zur 
Verfügung  der  Beteiligten  zu  stellen."  Die  Petition  wurde 
vom  Reichstage  im  Juli  1905  an  den  Reichskanzler  als  Ma- 
terial übergeben  und  am  5.  Oktober  1905  dem  Bundesrat 
überwiesen. 

Daß  ein  derartiges  Gesetz,  besonders  wenn  die  Straf be- 
stimmungen  der  Konkursordnung  §§  239  bis  241  darauf  An- 
wendung fänden,  nicht  ohne  Gefahr  ungerechter  Härte  gegen 
manchen  alten  Handwerksmeister  wäre,  der  seiner  ganzen 
Ausbildung  nach  nicht  in  der  Lage  ist,  Bücher  zu  führen  und 
sich  auch  die  nötige  kaufmännische  Hilfe  nicht  halten  kann, 
ist  sicher.  Die  Gelegenheit,  sich  die  mangelnden  kaufmän- 
nischen Kenntnisse  anzueignen,  mehren  sich  aber  von  Jahr  zu 
Jahr.  Fortbildungsschulen,  Meisterkurse  und  Wanderlehrer 
sorgen  dafür,  daß  einesteils  die  Lehrlinge  die  nötige  Schulung 
auch  auf  kaufmännischem  Gebiet  erhalten,  andererseits  auch 
ältere  Handwerker  Gelegenheit  haben,  diesbezügliche  Lücken 
in  ihrem  Wissen  auszufüllen. 

Wenn  die  Beteiligung  an  Wanderkursen  in  gewerblicher 
Buchführung  überall  so  stark  wäre,  wie  sie  die  von  der  Dort- 
munder Handwerkskammer  1904  veranstalteten  aufzuweisen 
hatten,  so  würden  die  oben  angeführten  Bedenken  gegen  die 
zwangsweise  Einführung  der  Buchführung  bei  Handwerkern 
bald  hinfällig  werden.  An  diesen  Kursen,  die  sich  auf  27  Orte 
des  Handwerkskamraerbezirkes  Dortmund  erstreckten,  nahmen 
insgesamt  13G9  Gewerbetreibende  teil  ^). 

Nicht  unerwähnt  bleiben  soll  zum  Schluß  noch  eine  von 
Adolf  Wagner  '^)  angedeutete  Möglichkeit,  die  Handwerker  zur 

')  Bericht  der  Handwerkskammer  Dortmund  für  1904. 
^)  Schönbergs  Handbuch,  2.  Aufl.,  Bd.  11,  S.  726. 


—     24     — 

größeren  Pünktlichkeit  im  Zahlungsverkehr  zu  erziehen:  Die 
Abkürzung  der  Verjährungsfrist  für  geringe  Beträge.  Diese 
würde  vielleicht  eine  Verkürzung  der  Kreditfristen  herbei- 
führen oder  den  Kreditgeber  wenigstens  veranlassen,  sich 
Wechsel  geben  zu  lassen,  um  eine  Sicherheit  in  der  Hand  zu 
haben,  die  von  der  Verjährung  nicht  berührt,  wird  ^).  . 


')  Siehe  auch   Schraut,  Organisation  des  Kredits  1883,  S.  45. 


Lohnzahlungen 


Im  vorhergehenden  Kapitel  wurde  verschiedentlich  darauf 
hingewiesen,  daß  in  vielen  Geschäften  mit  Arbeiterkundschaft 
Zahlungen  fast  nur  an  Lohntagen  eingehen  und  der  Händler 
die  übrige  Zeit  Kredit  gewährt.  Auch  die  für  den  Händler 
aus  diesen  Verhältnissen  sich  ergebenden  Folgen  sind  gezeigt 
worden. 

Da  nun  häufig  ein  Zusammenhang  zwischen  der  Verschul- 
dung des  Arbeiters  und  der  Lohnzahlungsperiode  behauptet 
wird^),  soll  hier  die  wirtschaftliche  Bedeutung  der  Lohn- 
zahlungsperiode näher  untersucht  werden. 

Gewährt  ein  Händler  dem  kaufenden  Arbeiter  Kredit,  und 
das  ist,  wie  wir  sahen,  unter  den  heutigen  Verhältnissen  oft 
unvermeidlich,  so  ist  klar,  daß  für  ihn  das  Risiko  ziemlich 
direkt  proportional  der  Lohnzahlungsperiode  seines  Kunden 
ist:  je  länger  diese,  desto  größer  sein  Risiko. 

Viel  schwieriger  zu  übersehen  ist  die  Bedeutung,  die  es 
für  Arbeiter  und  Arbeitgeber  hat,  in  welchen  Zwischenräumen 
Lohn  gezahlt  wird.  Versuchen  wir  diese  bei  drei  der  im  hiesigen 
Bezirk  am  stärksten  vertretenen  Arbeiterklassen  festzustellen. 
Die  Metallarbeiter  bekommen  ihren  Lohn  durchweg  alle  14  Tage. 
Brauer  und  Küfer  stehen  meist  in  Monatslohn,  werden  aber 
teilweise  am  1.  und  15.  jeden  Monats  ausbezahlt.  Metallarbeiter 
sowohl  wie  Brauer  und  Küfer  erhalten  bei  jeder  Lohnzahlung 
den  ganzen  fälligen  Lohn.  Für  die  Bergarbeiter  ist  allgemein 
der  21.  jeden  Monats  Lohntag,  der  5.  jeden  Monats  Abschlags- 
tag. Um  Feierschichten  infolge  des  der  Löhnung  häufig  folgen- 
den Blaumachens  möglichst  zu  vermeiden,  ist  man  von  diesen 

')  Siehe  die  später  erwähnten  Eingaben  an  das  Dortmunder  Gewerbe- 
gericht. Ferner  Dr.  Lorenz  Pieper,  Die  Lage  der  Bergarbeiter  im 
Ruhrrevier.     Cotta  1903,  S.  70. 


—     26     — 

festen  Daten  häufig  dazu  übergegangen,  die  ihnen  zunächst 
liegenden  Samstage  zu  Zahlterminen  zu  machen.  An  diesen 
Tagen  aber  wird  den  Bergarbeitern  nicht  der  im  laufenden 
Monat  verdiente  Lohn  ausgezahlt,  sondern  der  schon  am  vor- 
hergehenden Lohntage  fällige.  Ist  also  ein  Bergmann  z.  B. 
am  6.  eines  Monats  angelegt,  kann  er  nach  der  Arbeitsord- 
nung erst  am  5.  des  nächsten  Monats  Abschlag,  am  darauf- 
folgenden 21.  Lohnzahlung  verlangen.  Vier  Wochen  also  muß 
der  Arbeiter  warten,  ehe  er  Lohn  verlangen  kann.  Das 
aber  birgt  die  Gefahr  der  Verschuldung  für  ihn  in  sich.  Zwar 
heißt  es  allgemein :  bei  besonderen  Anlässen  kann  der  Arbeiter 
Vorschuß  bekommen  und  Neuanlegung  gilt  sogar  meist  als 
genügender  Grund,  aber  Vorschuß  holen  ist  dem  Bergmann 
zu  lästig.  Wenn  alles  ganz  glatt  geht,  muß  er  doch  zunächst 
vom  Steiger  eine  Bescheinigung  haben,  wieviel  Vorschuß  er  be- 
kommen kann.  Die  Bescheinigung  muß  er  beim  Betriebsführer 
zeichnen  lassen  und  dann  damit  zur  Kasse  gehen.  Macht  aber 
der  Steiger  aus  Schikane  oder  irgend  welchem  Grunde  Ein- 
wendungen gegen  einen  Vorschuß,  dann  bleibt  dem  Arbeiter 
nur  der  Beschwerdeweg  offen.  Viel  bequemer  als  diese  Vor- 
schußerlangung, auf  die  ihm  nicht  einmal  ein  Recht  zusteht, 
wird  es  dem  Arbeiter  gemacht,  bei  Krämer  und  Gastwirt 
Kredit  zu  bekommen,  die  gerne  borgen,  um  gefügige  Kunden 
zu  bekommen.  Wer  borgt,  darf  an  der  Ware  nicht  mäkeln 
und  muß  sich  oft  genug  mehr  aufdrängen  lassen,  als  er  bei 
Barzahlung  aus  eigenem  Antrieb  kaufen  würde.  Aus  dieser 
Abhängigkeit  kommt  der  Arbeiter  auch  nur  sehr  schwer  heraus. 
Am  Lohntage  muß  er  den  gesamten  Lohn  verwenden,  um  die 
Anschaffungen  des  vergangenen  Monats  zu  bezahlen  und  für 
den  folgenden  Monat  muß  er  wieder  Kredit  in  Anspruch 
nehmen.  Fällt  der  Lohn  aber  einmal  unvermutet  gering  aus, 
so  wird  seine  Verschuldung  eine  immer  schlimmere,  mehr  und 
mehr  bekommt  ihn  der  Krämer  bezw.  Gastwirt  in  die  Hand. 
Oft  genug  mag  der  harte  Ausdruck  „Schuldknechtschaft"  nicht 
ganz  unangebracht  sein. 

Wo  der  Arbeiter  den  verdienten  Lohn  früher  ausbezahlt 
erhält,  treten  die  geschilderten  Mißstände  entsprechend  weniger 
schroff  auf. 


—     27     — 

Zu  verwundern  ist  es  daher  nicht,  daß  von  seiten  der 
Arbeiter  vielfach  für  kürzere  Lohnzahlungsperioden  agitiert 
wird  ^),  So  ist  beim  Dortmunder  Gewerbegericht  im  Jahre  1900 
und  erneut  im  März  1906  seitens  der  Beisitzer  aus  dem  Stande 
der  Arbeitnehmer  beantragt  worden,  beim  Magistrat  vorstellig 
zu  werden,  von  dem  ihm  nach  §  119a  Absatz  1  R.G.O. 
zustehenden  Recht  Gebrauch  zu  machen  und  für  alle  Arbeiter 
Stägige  Lohnzahlung  vorzuschreiben.  Seitens  des  Gerichts 
wurden  von  über  70  Firmen  Gutachten  über  diese  Frage  ein- 
gezogen, aber  es  kam  wegen  mehrmaliger  Beschlußunfähigkeit 
des  Gerichtshofes  zu  keinem  Beschluß.  Die  zweite  Eingabe 
hat  wegen  der  Kürze  der  seitdem  verstrichenen  Zeit  noch 
nicht  zur  Verhandlung  gestanden.  In  beiden  Eingaben  ist  bei 
der  Begründung  das  Hauptgewicht  auf  die  erwähnte  „ Schuld- 
knechtschaft"  gelegt.  Daß  diese  Gefahr  nicht  ganz  von  der 
Hand  zu  weisen  ist,  glaube  ich  oben  bewiesen  zu  haben. 

Trotzdem  dürfte  eine  Verkürzung  der  Lohnzahlungsperiode 
nicht  unbedingt  im  Interesse  des  Arbeiters  liegen,  nämlich 
dann  nicht,  wenn  er  schon  längere  Zeit  in  einem  Betriebe 
arbeitet.  Die  Organisationen  sähen  freilich  die  wöchentliche 
Lohnzahlung  gerne.  Da  speziell  bei  den  sozialdemokratischen 
Gewerkschaften  die  allmählich  immer  höher  werdenden  monat- 
lichen Beiträge  mehr  und  mehr  wöchentlich  verlangt  werden, 
am  sie  nicht  gar  so  hoch  erscheinen  zu  lassen,  würden  diese 
bei  wöchentlicher  Lohnzahlung  leichter  einzuziehen  sein  als  bei 
längerer  Lohnzahlungsperiode.  Außerdem  aber  gestaltet  sich 
das  Verhältnis  zwischen  Arbeiter  und  Arbeitgeber  immer  loser, 
je  kürzer  die  Lohnzahlungen  aufeinander  folgen,  gilt  doch  jeder 
Lohntag  als  günstig  zum  Wechseln  des  Arbeitsplatzes.  Der 
naheliegende  Gedanke,  daß  auch  der  §  119a  ß.G.O.  mit  hinein- 
spiele in  die  Frage,  dürfte  in  der  Praxis  keine  beondere  Be- 
deutung haben.  Wenigstens  haben  die  Arbeitgeber  von  dem 
ihnen  nach  diesem  Paragraphen  zustehenden  Recht,  bei  Kon- 
traktbruch seitens  des  Arbeiters  bis  zur  Höhe  eines  Wochenlohns 
ein  Viertel  von  dessen  fälligem  Lohn  einzubehalten  in  hiesiger 
Gegend  kaum  je  Gebrauch  gemacht. 

'j  Hue,  Mehr  Bergarbeiterschutz.     Bochum  1900,  S.  9. 


Die  Zahlungen  beim  Holzhandel 


Bei  den  riesigen  Mengen  von  Holz,  die  in  jedem  einzelnen 
Bergwerk  gebraucht  werden  ^),  ist  es  ganz  natürlich,  daß  sich 
im  hiesigen  Bergbaubezirk  nach  und  nach  auch  ein  ganz  be- 
deutender Holzhandel  entwickelt  hat.  Die  Zeiten  sind  längst 
vorüber,  wo  die  Wälder  der  nächsten  Umgebung  den  Bedarf 
zu  decken  vermochten  und  der  Bergwerksbesitzer  womöglich 
selbst  im  Walde  die  nötigen  Hölzer  aussuchen  konnte.  Die 
Besorgung  des  Grubenholzbedarfes  geschieht  heute  fast  aus- 
schließlich durch  eine  Anzahl  im  hiesigen  Bezirk  angesessener 
Händler,  die  meist  Jahresabschlüsse  mit  den  einzelnen  Zechen 
haben  und  ihrerseits  die  Hölzer  von  verschiedenen  Seiten 
beziehen. 

Ein  gut  Teil  der  hier  verbrauchten  Grubenhölzer  kommt 
aus  den  ost-  und  westprenßischen  Wäldern.  Vertreter  oder 
Angestellte  der  hiesigen  Firmen  fahren  zu  den  großen  Ver- 
steigerungen in  den  fiskalischen  Wäldern  und  kaufen  die  ganzen 
Bestände  auf  dem  Stamme  stehend  auf,  lassen  sie  fällen, 
längen  etc.  und  direkt  an  den  Konsumenten  gehen,  soweit 
möglich  auf  dem  Wasserwege.  Früher  ging  die  Verschiffung 
meist  von  irgend  einem  Ostseehafen  bis  zum  Rhein,  dann 
diesen  herauf  bis  Duisburg  und  die  letzte  Strecke  per  Bahn. 
Jetzt  gehen  die  Ladungen  zum  grossen  Teil  statt  den  Rhein 
den  Dortmund-Emskanal  herauf,  wodurch  nicht  nur  der  Wasser-, 
sondern  auch  der  restliche  Landweg  abgekürzt  wird. 

Aus  den  fiskalischen  Waldungen  wird  mit  Vorliebe  gekauft 
wegen  der  leichten  Zahlungsbedingungen,  die  hier  gestellt 
werden.   —  Nach    den    von   der   königlichen   P''orstverwaltung 


')  An  Grubenholz  verbrauchten  die  Zechen  des  Oberbergamtsbezirks 
Dortmund  im  Jahre  1898  über  2  Mill.  Festmeter  im  Werte  von  40  Mill.  Mk. 
Pieper,  Lage  der  Bergarbeiter  etc.  S.  9. 


—     29     — 

aufgestellten  Bedingungen  bei  dem  Verkauf  von  Grubenholz 
vor  dem  Einschlag  ist  ein  Fünftel  des  geschätzten  Kaufpreises 
binnen  8  Tagen  nach  der  Versteigerung  zu  erlegen,  der  Rest 
kann  ratenweise  entrichtet  werden  entsprechend  den  Holz- 
mengen,  die  der  Käufer  gerade  abfahren  läßt.  Besonders 
angenehm  aber  wird  es  empfunden,  daß  die  Barzahlung  sowohl 
bei  der  Anzahlung  als  auch  bei  den  übrigen  Zahlungen  er- 
setzt werden  kann  durch  Hinterlegung  mündelsicherer  Wert- 
papiere in  entsprechender  Höhe.  Da  diese  Hinterlegung  bis 
auf  ein  Jahr  ausgedehnt  werden  kann,  die  Zinsen  der  Wert- 
papiere dem  Käufer  zustehen  und  auch  Verzugszinsen  nicht 
gerechnet  werden,  wird  von  dieser  günstigen  Bedingung  sehr 
viel  Gebrauch  gemacht.  In  neuerer  Zeit  werden  von  den 
meisten  Forstverwaltungen  auch  erstklassige  Bankakzepte  als 
Sicherheit  genommen. 

Für  Firmen,  die  nicht  über  die  zur  Hinterlegung  nötigen 
Kapitalien  verfügen,  übernehmen  Kautionsgesellschaften  häufig 
die  Hinterlegung.  Um  die  an  diese  Gesellschaften  zu  zahlende 
Provision  arbeiten  diese  Geschäfte  kleineren  Umfangs  natürlich 
teuerer  als  ihre  kapitalkräftigeren  Konkurrenten. 

Der  Holzkauf  aus  Privatwaldungen  geschieht  fast  aus- 
nahmslos gegen  sofortige  Barzahlung.  Gegen  den  bekannten 
„ständigen  Mangel  an  barem  Gelde"  ist  der  Verkauf  eines 
Waldbestandes  für  den  Landwirt  ein  oft  beliebtes  Abhilfsmittel. 
Oft  genug  verkauft  er  viel  billiger  als  der  Fiskus,  aber  bares 
Geld  will  er  sehen.  Diese  Art  Verkäufe  geschehen  gewöhn- 
lich unter  der  Hand;  haben  die  hiesigen  Firmen  nicht  zu- 
fällig einen  Vertreter  dort  am  Platz,  so  gehen  diese  Privat- 
bestände meist  in  den  Besitz  der  am  Platze  ansässigen  Händler 
über.  Diese  verkaufen  sie  dann  gewöhnlich  gegen  Konnosse- 
ment und  5  Monatsakzept  oder  bei  Barzahlung  mit  ^J2^jo  Skonto 
pro  Monat  nach  hier  weiter. 

Außer  den  Provinzen  Ost-  und  Westpreußen  und  auch 
Pommern  kommen  als  Bezugsländer  für  Grubenholz  haupt- 
sächlich Rußland  und  Skandinavien  in  Betracht.  Auch  hier 
ist  der  gebräuchliche  Zahlungsmodus  5  Monate  eigenes  oder 
seltener  Bankakzept,  stets  gegen  Konnossement.  Wird  bar 
bezahlt,  werden  1^2  "^/o  Skonto  pro  Monat  abgezogen. 


—     30     — 

Beim  Einkauf  sind  die  Verhältnisse  für  den  Händler  mit 
Tischler-  und  Bauhölzern  bei  den  erwähnten  Ländern  die  näm- 
lichen wie  beim  Grubenholzgeschäft.  Als  wichtiges  Bezugs- 
land tritt  hier  indessen  Amerika,  hauptsächlich  für  Pitchpine, 
Hickory  und  Eiche,  hinzu.  In  der  Regel  geschieht  dieser 
Import  durch  Vermittlung  der  Hamburger  oder  Bremer  Ver- 
treter amerikanischer  Häuser.  Verhältnismäßig  geringe  Quan- 
titäten werden  von  diesen  im  Hamburger  oder  Bremer  Frei- 
hafengebiet gelagert  und  von  dort  verkauft,  das  meiste  wird 
schwimmend  gehandelt  cif  ^)  Inlandshafen.  Die  gebräuchlichen 
Zahlungsbedingungen  sind  dabei :  Kasse  in  bar  mit  1  ^/a  ^/o  Skonto, 
80 "/o  gegen  Konnossement,  Rest  bei  Ankunft  der  Ware  am 
Bestimmungshafen.  V/ird  Barzahlung  nicht  ausgemacht,  so  tritt 
meist  3  Monatsbankakzept  an  ihre  Stelle. 

Während  früher  in  der  Regel  erst  nach  Ankunft  der  Ware 
hier  akzeptiert  wurde,  wird  jetzt  fast  ausschließlich  gegen 
Konnossement  akzeptiert  und  man  kürzt  die  Ziele  mehr  und 
mehr,  was  jetzt  auch  leicht  durchführbar  ist,  da  die  meist  dem 
Kohlensyndikat  angehörenden  Konsumenten  jetzt  auch  prompter 
bezahlt  werden,  als  früher. 

Gänzlich  verschieden  von  dem  Grubenholzgeschäft  ist  das 
Bau-  und  Tischlerholzgeschäft  in  Bezug  auf  das  Verhältnis 
zwischen  Händler  und  Konsumenten.  Wie  schon  früher  erwähnt, 
werden  den  Tischlern  meist  Ziele  von  9  bis  12  Monaten  gewährt. 
Freilich  werden  nicht  etwa  Tratten  über  diese  ganze  Zeit  aus- 
gestellt, sondern  3  Monatswechsel.  Gewöhnlich  wird  dann  wohl 
bei  Verfall  ein  Teil  abbezahlt,  dafür  aber  neue  Einkäufe  in 
annähernd  gleicher  Höhe  gleich  mit  auf  die  Prolongationstratte 
gesetzt,  so  daß  die  Verschuldung  des  Tischlers  immer  annähernd 
die  gleiche  bleibt.  Dadurch  ist  er  natürlich  gezwungen,  dauernd 
bei  diesem  Händler  zu  kaufen,  selbst  wenn  er  anderwärts  viel- 
leicht 8  bis  10  "/o  billiger  kaufen  könnte.  So  viel  soll  an- 
nähernd dem  bei  Barzahlung  verlangten  Preise  gegenüber 
aufgeschlagen  werden.  Um  sich  gegen  die  bei  derartigen 
Krediten  stets  drohenden  Verluste  zu  schützen,  läßt  der  Händler 
sich,  wo-  es  eben  geht,    auch  eine  Hypothek   geben.     So   ge- 


')  Vgl.  unten  S.  34. 


—     31     — 

sichert  stellen  diese  Kundenakzepte  eine  recht  rentable  Ein- 
kommensquelle dar,  selbst  wenn  der  Händler  nicht  das  Ver- 
mögen besitzt,  sie  im  eigenen  Portefeuille  zu  halten,  sondern  sie 
diskontieren  lassen  muß.  Weitergeben  kann  er  sie  in  der  Regel 
nicht,  wenigstens  wenn  er  direkter  Käufer  ist.  Kauft  er  von 
einem  größeren  Händler,  dann  gibt  er  sie  häufig  an  diesen 
weiter. 

Ahnlich  schleppend  wie  die  Tischler  zahlten  früher  die 
Bauunternehmer.  Durch  die  erwähnte  Syndizierung  verschie- 
dener Baumaterialien,  Ziegel,  Kalk  etc.,  haben  diese  sich  aber 
im  allgemeinen  doch  an  etwas  pünktlicheres  Zahlen  gewöhnt. 
Trotzdem  kommen  auch  bei  ihnen  Kredite  von  einem  Jahre 
und  noch  länger  vor.  Der  Händler  verlangt  meistens  auch 
hier  Wechsel  und  sucht  sich  so  weit  wie  möglich  durch  Hypo- 
theken zu  sichern.  Zwischen  Holzhändler  und  Bauunternehmer 
gehört  auch  Gegenarbeit  nicht  zu  den  Seltenheiten. 


Die  Zahlungen  beim  Getreidehandel 


Während  der  Getreidehandel  im  allgemeinen  in  vieler 
Beziehung  die  höchste  Stufe  kaufmännischer  Entwicklung 
bedeutet,  mit  allen  Mitteln  der  Technik  und  des  Verkehrs 
arbeitet  und  um  zehntel  Pfennige  rechnet,  vollzieht  sich  doch 
noch  ein  gar  nicht  unwesentlicher  Teil  desselben  in  der  aller- 
ursprünglichsten  Form.  Der  Getreidehandel  bei  den  west- 
fälischen Bauern  ist  meist  noch  reiner  Tauschhandel.  Was 
bei  diesen  von  Getreide  nicht  auf  dem  eigenen  Hofe  ver- 
braucht wird,  sei  es  als  Saat-  oder  Puttergetreide  oder  als 
in  der  Lohnmüllerei  gemahlenes  Mehl,  das  geht  an  die  Auf- 
käufer. In  fast  jedem  größeren  Dorf  sitzt  ein  derartiger 
Händler.  Meist  ist  es  der  Gastwirt,  der  nebenher  in  einem 
Laden,  oft  aber  auch  im  Schanklokal  selbst,  so  ziemlich  alle 
Artikel  führt,  die  der  Bauer  braucht  und  nicht  selbst  herstellen 
kann,  Kolonialwaren,  Tabak,  Pfeifen,  Holzschuhe,  Peitschen 
und  ähnliches,  aber  auch  künstlichen  Dünger  und  Saatgut. 
Das  ganze  Jahr  hindurch  entnimmt  der  Bauer  diese  Sachen 
ohne  Zahlung.  Es  ist  stillschweigendes  Übereinkommen:  nach 
der  Ernte  bekommt  der  Wirt  das  überflüssige  Getreide  und 
dann  wird  verrechnet.  Freilich  wird  dieser  Abrechnung  stets 
der  Getreidetagespreis  zu  Grunde  gelegt;  wie  viel  der  Bauer 
aber  eigentlich  bekommt,  ist  nur  sehr  schwer  nachzurechnen, 
da  erstens  die  Festsetzung  der  Tagespreise  in  der  heutigen 
Form  sehr  viel  zu  wünschen  übrig  läßt  und  da  zweitens  gar 
nicht  zu  kontrollieren  ist,  welche  Preise  für  die  gelieferten 
Kolonialwaren  etc.  in  Anrechnung  gebracht  sind.  Der  Bauer 
kann  diese  Prüfung  schon  deshalb  nicht  vornehmen,  weil  ihm 
die  Möglichkeit  fehlt,  diese  Preise  mit  denen  anderer  Geschäfte 
zu  vergleichen.  Aber  selbst  wenn  er  diese  Möglichkeit  hat, 
wenn   der  Aufkäufer  z.  B.  in  der  Stadt  wohnt,  dann  übrigens 


—     33     — 

zumeist  in  unmittelbarer  Nähe  des  Viehmarktes,  selbst  dann 
tut  er  es  nicht,  weil  er  zu  schwerfällig  dazu  ist.  Hat  der 
Händler  nur  einen  guten  „Korn",  der  gehört  zur  Bekräftigung 
des  Geschäftes,  und  gibt  er  einen  guten  Tagespreis,  dann  bleibt 
ihm  der  Bauer  jahrein,  jahraus  treu. 

Ebenso  hat  der  Aufkäufer  seine  ganz  bestimmten  Mühlen, 
an  die  er  das  Getreide  weiterverkauft,  meist  gegen  bar. 

In  einzelnen  Gegenden  werden  die  Aufkäufer  allmählich 
von  den  Ein-  und  Verkaufsgenossenschaften  verdrängt,  trotz- 
dem die  Bauern  ihnen  nach  dem  kläglichen  Zusammenbruch 
einer  dieser  Genossenschaften  mit  großem  Mißtrauen  begegnen. 

In  der  Hauptsache  führen  die  erwähnten  Genossenschaften 
das  Geschäft  in  ähnlicher  Weise  wie  die  Aufkäufer,  nur  in 
vervollkommneterer  Form.  Jedes  Mitglied  hat  ein  Kontobuch, 
in  dem  alle  Entnahmen  an  künstlichem  Dünger,  Saatgut,  land- 
wirtschaftlichen Maschinen  und  ähnlichem  gebucht  werden  und 
ebenso  alle  Anlieferungen  von  Getreide.  Viertel-  oder  halb- 
jährig werden  die  Kontobücher  abgeschlossen  unter  beider- 
seitiger Berechnung  von  Zinsen,  meist  S^/o.  Indessen  sind 
die  Mitglieder  auch  berechtigt,  ihre  Guthaben  jederzeit  in  bar 
abzuheben. 

Will  der  Bauer  aber  sofort  bares  Geld  haben,  so  verkauft 
er  zumeist  an  die  Proviantämter,  die  ausschließlich  bar  bezahlen. 

Eine  Lombardierung  des  Getreides  kennt  man  bei  den 
Genossenschaften  ebensowenig  wie  überhaupt  im  Westen.  Bei 
Anlieferung  geht  das  Getreide  in  das  Eigentum  der  Genossen- 
schaft über,  die  es  zur  geeigneten  Zeit  weiterverkauft  an 
Mühlen  in  Rheinland  und  Westfalen  oder  angrenzenden  Be- 
zirken. Bezahlt  wird  von  diesen  meist  bar,  sonst  mit  eigenem 
Zweimonatsakzept.  Bei  Barzahlung  wird  Bankdiskont  abgezogen. 

Der  weitaus  größte  Teil  des  im  Industriebezirk  gebrauchten 
Getreides  muß  importiert  werden.  Einzelne  große  Mühlen 
decken  ihren  Bedarf  selbst  im  Auslande.  Im  übrigen  wird 
der  Getreideimport  in  der  Hauptsache  von  Agenten,  zum 
kleineren  Teil  von  Händlern  mit  eigenen  Lagern  besorgt. 

Durchweg  wird  Getreide  im  großen  nur  gegen  Konnosse- 
ment gehandelt.  Wenn  der  Importeur  zufällig  im  ausländischen 
Hafen  günstige  Frachtgelegenheit  hat,  kauft   er    „fob"    („free 

Oexmann,  Baizahluiig  ii.  Kreditverkehr  iu  Handel  u.  Gewerbe  3 


—     34     — 

on  board"  des  im  Auslandshafen  liegenden  Schiffes).  Die 
weitaus  meisten  Geschäfte  aber  werden  „cif"  („coast,  insur- 
rance,  freight",  d.  h.  der  Verkäufer  hat  für  Verfrachtung  und 
Versicherung  bis  zum  Hafen  des  Käufers  zu  sorgen)  Rotter- 
dam oder  cif  Emden  abgeschlossen.  Hier  wird  dann  umge- 
laden  und  gegen  Rhein-  bezw.  Kanalkonnossemente  nach  dem 
Inlandshafen  weiter  transportiert.  Für  den  Getreidehandel  in 
Duisburg  und  Dortmund  ist  Duisburg  der  Haupthafen.  Für 
Dortmund  spielt  indes  auch  die  direkte  Wasserfahrt  auf  dem 
Kanal  eine  große  Rolle.  Der  sich  mehr  und  mehr  entwickelnde 
Getreidehandel  in  Münster  kauft  mit  Vorliebe  „cif  Emden" 
wegen  der  kürzeren  Fracht  von  dort  aus  auf  dem  Kanal  bis 
Münster.  Nur  Teilladungen  sind  für  Emden  vorläufig  schwer 
zu  finden. 

Von  den  Seehäfen  aus  wird  der  Transport  einer  meist 
inländischen  Speditionsfirma  übertragen,  die  die  Umladung  in 
die  von  ihr  gecharterten  Rhein-  bezw.  Kanalschiffe  bewerk- 
stelligt und  am  Bestimmungshafen  die  Ausladung  besorgt  und 
auch  den  Schifferlohn  verlegt. 

Nach  der  Ausladung,  bei  großen  Firmen  auch  nur  monat- 
lich, rechnet  der  Spediteur  dann  mit  seinem  Auftraggeber  ab. 

Zur  Empfangnahme  der  Ladung  muß  der  Spediteur  be- 
kanntlich im  Besitz  der  Konnossemente,  Policen  etc.  sein. 
Diese  werden  ihm  denn  auch  vom  Getreidehändler  bezw.  dessen 
Bank  sofort  nach  Empfang,  Richtigbefund  und  Bezahlung 
übergeben. 

Die  Bezahlung  geschieht  in  der  Hauptsache  durch  Bar- 
überweisung, zulässig  ist  zumeist  aber  auch  prima  Bankakzept. 
Da  bei  Barzahlung  gewöhnlich  Bankdiskont  vergütet  wird, 
ziehen  die  meisten  Händler  vor,  die  Bankakzepte  selbst  zum 
Privatdiskont  zu  versilbern  und  bar  zu  bezahlen.  Häufig  wird 
aber  bei  Barzahlung  auch  nur  Privatdiskont  vergütet  und  der 
Händler  zahlt  dann  mit  Bankakzept  genau  den  gleichen  Preis 
wie  bei  Barzahlung.  Ein  Beweis  dafür,  in  welchem  Ansehen 
deutsches  Bankakzept  zumeist  auch  im  Auslande  steht. 

Besonders  gerne  sahen  früher  die  Russen  deutsche  Bank- 
akzepte zur  Zeit,  da  Berlin  ein  Hauptraarkt  für  Rubelscheine 
war.     Seitdem  aber  in  Rußland    die    Goldwährung   eingeführt 


—     35     — 

ist  und  dieser  Zettelliandel  nicht  mehr  besteht,  kann  der  Russe 
deutsche  Bankakzepte  nicht  mehr  so  gut  verwerten  und  sieht 
deshalb  mehr  auf  Barzahlung.  Speziell  in  Südrußland  soll 
auch  der  Krach  der  Leipziger  Bank  das  Ansehen  des  deutschen 
Bankakzeptes  sehr  erschüttert  haben. 

Das  Akzept  wird  dem  Händler  von  der  Bank  gegeben, 
entweder  auf  Grund  eines  laufenden  Kredites  (der  offen  oder 
aber  durch  Hinterlegung  von  Wertpapieren,  Kundenwechseln 
oder  ähnlichem,  manchmal  sogar  durch  Akzept  des  Kunden 
selbst  gedeckt  sein  kann)  oder,  wie  gerade  bei  Getreide  sehr 
üblich,  gegen  Verpfändung  des  Konnossements,  sehr  selten 
nur  gegen  Lombardierung  der  Waren  oder  Lagerscheine. 

Zwischen  Händlern  und  Mühlen  sind  die  Zahlungsbedingungen 
die  gleichen  wie  zwischen  Genossenschaften  und  Mühlen. 


Die  Zahlungen  beim  Braugewerbe 


Bei  Untersuchungen  über  die  Zahlungs-  und  Kreditverhält- 
nisse bei  den  Brauereien  muß  man  unterscheiden  zwischen 
Privatbrauereien  und  Aktienbrauereien,  wenigstens  weichen  die 
mündlichen  Angaben  von  Brauereibesitzern  und  die  Jahres- 
ausweise der  Aktienbrauereien  oft  wesentlich  voneinander  ab^). 

Mehrere  Brauereibesitzer  versicherten,  bei  ihnen  seien  die 
Verhältnisse  äußerst  günstig,  sie  hätten  in  der  Hauptsache 
alte,  treue  Kundschaft,  die  meist  bei  der  zweiten  Lieferung 
bar  bezahlt,  spätestens  nach  2  Monaten.  In  einer  großen 
Privatbrauerei  wurde  das  durchschnittliche  Ziel  für  das  Jahr 
1904  auf  1^2   Monat  berechnet. 

Für  Bierlieferungen  werden  Wechsel  selten  gegeben,  auch 
die  Berechnung  von  Skonto  oder  Verzugszinsen  ist  nicht  üblich. 
Bleibt  aber  ein  Bierabnehmer  zu  lange  im  Rückstand  mit 
seiner  Zahlung,  so  sucht  die  Brauerei  aus  der  Buchschuld 
eine  eingetragene  Forderung  zu  machen.  Sie  läßt  sich  so  weit 
wie  möglich  eine  Hypothek  eintragen,  um  dadurch  ihr  Risiko 
zu  verringern  und  sich  Zinsanspruch  zu  sichern. 

Ebenso  wie  die  Aktienbrauereien  müssen  auch  die  Privat- 
brauereien Darlehen  gegen  Sicherheit  in  großem  Umfange 
gewähren,  indessen  sind  genaue  Zahlen  darüber  nicht  zu  er- 
halten. Im  allgemeinen  sind  jedenfalls  die  Privatbrauereien  in 
der  Kreditgewährung  vorsichtiger  als  die  Aktienbrauereien,  da 
bei  diesen  ein  förmliches  Wettrennen  nach  möglichst  hohen 
Absatzziffern  herrscht.  Um  nur  den  Absatz  zu  vergrössern, 
werden  hier  oft  Darlehen  gewährt,  die  der  Brauereibesitzer 
bei  ruhiger  Prüfung  der  Sachlage  nicht  gewähren  würde. 

Nimmt  man  die  Bilanzen  der  verschiedenen  Aktiengesell- 
schaften zur  Hand,  die  in  Dortmund  Brauereien  betreiben,  so 


^)  Einige  Brauereibesitzer  verweigerten  übrigens  jede  Auskunft. 


—     37     — 

geht  daraus  mit  erschreckender  Deutlichkeit  hervor,  wie  be- 
rechtigt die  in  den  Jahresberichten  mehrerer  dieser  Gesell- 
schaften ausgesprochenen  Klagen  sind  über  das  immer  größeren 
Umfang  annehmende  Kreditieren  und  Darlehengewähren  gegen- 
über der  Kundschaft. 

Verkauft  ein  Geschäft  durchweg  gegen  3  Monate  Ziel, 
genauer:  erhält  es  sein  Geld  stets  3  Monate  nach  dem  Verkauf 
der  Ware,  so  wird  es  bei  Aufstellung  der  Bilanz  stets  gerade 
den  vierten  Teil  seiner  jährlichen  Bruttoeinnahme  als  Außen- 
stände führen  müssen  bezw.  als  Portefeuille. 

Nach  dieser  Überlegung  ergeben  sich  aus  den  entsprechenden 
Angaben  in  den  Bilanzen  bezw.  Gewinn-  und  Verlustrechnungen 
als  durchschnittlich  gewährtes  Ziel  für  6  größere  hiesige 
Brauereien  1,3,  3,3,  3,6,  5  und  7,2  Monate,  im  Durchschnitte 
etwa  4  Monate.  Etwas  zu  günstig  sind  die  Einzelzahlen 
dadurch  geworden,  daß  von  den  meisten  Brauereien  nicht  die 
wirklichen  Summen  der  Ausstände  angegeben  werden,  sondern 
zweifelhafte  Forderungen  schon  abgezogen  sind. 

Außerdem  führen  die  Brauereien  am  Tage  der  Bilanzauf- 
stellung durchweg  ein  sehr  großes  Bankguthaben,  um  zur 
bevorstehenden  Dividendeverteilung  die  nötigen  Gelder  flüssig 
zu  haben.  Diese  Bankguthaben  dürften  aber  zum  großen 
Teil  durch  Diskontierung  von  Kundenakzepten  entstanden  sein. 

Sehr  erheblich  ist  das  oben  gefundene  Resultat  auch  dadurch 
beeinflußt,  daß  bei  seiner  Berechnung  alles  das,  was  in  den 
Bilanzen  als  Darlehen  gegen  Sicherheit  geführt  wird,  unbe- 
rücksichtigt geblieben  ist.  Zum  größten  Teil  sind  diese  Dar- 
lehen ja  sicher  gewährt  worden  als  wirkliche  Darlehen,  um 
einen  Kunden  an  die  Brauerei  zu  fesseln,  oft  um  einen  Kunden 
überhaupt  erst  zu  schaffen,  indem  einer  mittellosen  Existenz 
alles  Nötige  gewährt  wird,  um  einen  Ausschank  einzurichten. 
Nimmt  man  aber  auch  nur  an,  wie  es  von  sachverständiger 
Seite  geschieht,  daß  etwa  5  bis  10 ''o  dieser  Darlehen  aus  un- 
bezahlten Bierschulden  entstanden  sind,  um  aus  einer  Buchschuld 
eine  eingetragene  Forderung  zu  machen,  so  verlängert  sich 
das  durchschnittliche  Ziel  schon  um  mehrere  Wochen,  da  diese 
Darlehenssummen  recht  beträchtlich  sind.  Im  Durchschnitt 
von  4  Brauereien  betragen  sie  70  "j»  der  Bruttojahreseinnahmen. 


—     38     — 

Dabei  wird  im  allgemeinen  nur  ein  Teil  der  Darlehen  in  den 
Bilanzen  geführt,  nämlich  die  direkt  gewährten.  Ein  sehr 
großer  Teil  der  Darlehen  aber  wird  nicht  von  den  Brauereien 
selbst  gewährt,  sondern  von  Aufsichtsräten,  Aktionären  etc. 
durch  Vermittelung  und  unter  dem  Obligo  der  Brauerei. 
Zwei  Brauereien  nur  führen  diese  Summen,  aus  denen  ihnen 
eine  Verbindlichkeit  erwächst,  genau  an,  die  eine  als  „Dar- 
lehensguthaben von  Aktionären",  die  andere  als  „Depositen". 
Die  übrigen  begnügen  sich  damit,  ein  Delkrederekonto  in 
der  Bilanz  zu  führen.  Aus  dessen  Höhe  kann  man  allerdings 
schließen,  daß  die  Verbindlichkeiten  der  oben  geschilderten 
Art  tatsächlich  sehr  hohe  sind. 

Sehr  zu  bedauern  ist,  daß  die  Bilanzen  zu  volkswirtschaft- 
lichen Untersuchungen  nur  in  so  geringem  Maße  verwertbar 
sind,  einerseits  wegen  der  Verschiedenartigkeit  der  Aufstellung, 
besonders  aber  weil  oft  ganz  verschiedene  Dinge  unter  einem 
Posten  zusammengefaßt  sind.  Wenn  z.  B.  ein  Posten  lautet: 
„Debitoren  abzüglich  Kreditoren  und  zweifelhafte  Forderungen, 
sowie  Darlehen  gegen  Sicherheit",  so  scheidet  diese  Bilanz 
für  unsere  Untersuchung  naturgemäß  aus.  Daß  überhaupt  die 
Brauchbarkeit  einer  Bilanz  zur  Beurteilung  des  betreffenden 
Unternehmens  unter  solcher  Ungeuauigkeit  der  Angaben  leidet, 
sei  hier  nur  nebenbei  erwähnt.  Gerade  aus  dem  Verhältnis 
der  Menge  der  zweifelhaften  Forderungen  zum  Gesamtumsatz 
kann  man  einen  Schluß  auf  die  Vorsicht  der  Leitung  des 
Unternehmens  bei  der  Kreditgewährung  ziehen. 

Gewährt  die  Brauerei  selbst  das  Darlehen,  so  läßt  sie  sich 
in  der  Regel  Akzepte  in  entsprechender  Höhe  dafür  geben 
und  sich  eine  Sicherungshypothek  eintragen,  die  freilich  von 
der  ersten  Stelle  oft  ziemlich  weit  entfernt  ist.  Die  Akzepte 
werden  dann  diskontiert  und  bei  Verfall  von  der  Brauerei, 
die  meist  als  Domizil  augegeben  ist,  eingelöst,  häufig  auch 
von  ihrem  Bankier.  Dann  wird  ein  neuer  Wechsel  ausge- 
schrieben, akzeptiert  etc.  Er  geht  denselben  Weg  wie  der 
erste.  Ist  inzwischen  auf  das  Darlehen  abbezahlt  worden, 
so  wird  der  Prolongationswechsel  entsprechend  kleiner. 

Die  Abzahlungen  erfolgen  in  der  Regel  in  Form  des  soge- 
nannten  Bieraufschlages.     Der   Bierabnehmer   muß    für  jeden 


—     39     — 

Hektoliter  z.  B.  statt  des  gewöhnlichen  Preises  von  17  Mk. 
20  Mk.  bezahlen.  Meist  halbjährlich  werden  die  gezahlten 
Aufschläge  zusammengerechnet  und  als  einheitliche  Abschlags- 
zahlung von  der  Schuld  abgeschrieben.  Die  Zwischenzinsen 
fallen  fast  durchweg  der  Brauerei  zu. 

Da  diese  sich  das  Geld  für  die  Darlehen  meist  zum  Bank- 
diskont verschaffen  kann,  selbst  aber  meist  den  von  den  Spar- 
kassen geforderten  Zinssatz  verlangt,  so  sind  die  Einnahmen 
aus  dieser  Art  Darlehensgeschäft  gar  nicht  unbeträchtlich,  be- 
sonders da  alle  damit  in  Verbindung  stehenden  Unkosten  in 
der  Regel  zu  Lasten  des  Darlehennehmers  gehen.  Da  dieser 
sich  auch  noch  für  lange  Zeit,  bis  zu  10  Jahren,  über  die 
Tilgung  des  Darlehens  hinaus  zur  Bierabnahme  bei  der  be- 
treffenden Brauerei  verpflichten  muß,  hat  diese  auch  hieraus 
■wieder  ganz  bedeutende  Vorteile. 

Oft  werden  diese  allerdings  dadurch  stark  beeinträchtigt, 
daß  die  Konkurrenz  den  Darlehenszinsfuß  herabdrückt.  Auch 
dürften  direkte  Ausfälle  nicht  allzu  selten  sein.  Wie  groß 
freilich  das  Risiko  ist,  kann  man  nur  in  den  seltensten  Fällen 
aus  den  Bilanzen  ersehen.  Wo  die  Abschreibungen  auf  zweifel- 
hafte Forderungen  zahlenmäßig  angegeben  sind,  machen  sie 
1  bis  2°'o  von  der  Bruttoeinnahme  aus,  es  sind  dies  allerdings 
mehrfach  10  ^/o   vom  Reingewinn. 

Kleinere  Brauereien  lassen  sich  statt  einer  Sicherungs- 
hypothek auch  wohl  eine  Realhypothek  eintragen,  um  im  Hy- 
pothekenbrief ein  Objekt  in  der  Hand  zu  haben,  das  beim 
Bankier  hinterlegt  werden  kann,  falls  dieser  bei  der  Diskon- 
tierung etc.  Sicherheiten  verlangt.  Dem  Darlehensnehmer  wird 
dann  in  der  Regel  eine  Bescheinigung  darüber  gegeben,  daß 
Hypothek  und  Wechsel  aus  derselben  Forderung  entstanden 
sind.  Daß  trotz  eines  solchen  Beweises  der  Schuldner  im 
Falle  des  Konkurses  seiner  Brauerei  beide  Papiere  einlösen 
muß,  hat  sich  vor  wenigen  Jahren  beim  Zusammenbruch  einer 
hiesigen  Brauerei  gezeigt,  die  Hypothekenbriefe  und  ent- 
sprechende Wechsel  an  verschiedenen  Stellen  versilbert  hatte. 

Gibt  nicht  die  Brauerei  selbst  das  Darlehen ,  sondern  ein 
Aufsichtsrat  oder  Aktionär,  so  wird  dieser  in  der  Regel  eine 
Realhypothek    verlangen,    um   eine    Sicherheit   in    Händen    zu 


—     40     — 

haben.  Von  dem  Verlangen  eines  Akzeptes  wird  er  meist 
Abstand  nehmen,  da  er  ja  sein  Kapital  anlegen  will.  Deshalb 
wird  ihm  an  einer  schnellen  Ablösung  auch  selten  etwas  ge- 
legen sein;  so  gut  verzinslich  und  risikolos  kann  er  sein  Geld 
sonst  kaum  anlegen,  da  hier  ja  die  Brauerei  das  Risiko  trägt. 

Die  Brauerei  aber  muß  darauf  sehen,  daß  ihre  Darlehen 
allmählich  zurückgezahlt  werden,  damit  ihre  Ausstände  nicht 
gar  zu  mächtig  anwachsen  und  besonders  damit  die  einzelnen 
Darlehen  durch  die  Abzahlung  sicherer  werden.  Von  Jahr 
zu  Jahr  aber  mehren  sich  trotzdem  die  Fälle,  in  denen  die 
Brauereien  zur  Sicherung  ihrer  Forderungen  ganze  Wirt- 
schaften übernehmen  müssen.  Meist  setzen  sie  dann  einen 
Verwalter  mit  Gewinnbeteiligung  hinein  und  sichern  sich  so 
auch  fernerhin  den  Absatz  ^). 

In  der  geschilderten  Art  der  Kreditverhältnisse  liegt  eine 
schwere  Gefahr  für  die  Wirte,  daß  sie  nämlich  einesteils  mehr 
und  mehr  unselbständig  werden,  anderenteils  ihnen  aber  durch 
zu  leichtes  Kreditgewähren  von  selten  der  Brauereien  fast  un- 
erschwingliche Zinslasten  auferlegt  werden.  Für  Kreditgeber 
und  Kreditnehmer  aber  bergen  die  erwähnten  Verhältnisse 
noch  eine  andere  Gefahr.  Da  die  Wirte  in  ruhigen  Zeiten 
ihr  Kreditbedürfnis  ausschließlich  bei  den  Brauereien  befrie- 
digen, werden  sie  bei  Krisen  sehr  schwer  irgend  jemand  an- 
deren finden,  der  ihnen  mit  Geld  zu  Hilfe  kommt.  Wenn 
aber  schwere  Zeiten  für  die  Wirte  kommen  infolge  von  Streik, 
wirtschaftlichem  Niedergang  oder  ähnlichem,  dann  leiden  auch 
die  Brauereien  mit  darunter  und  leicht  kann  dann  der  Fall 
eintreten,  daß  diese  gerade  im  entscheidenden  Augenblick  gar 
nicht  in  der  Lage  sind ,  ihre  Wirte  zu  unterstützen.  Kann 
für  die  Brauereien  aber  schon  die  bei  solchen  Krisen  ver- 
minderte Absatzmöglichkeit  gefährlich  werden,  so  verdoppelt 
und  verdreifacht  sich  die  Gefahr  dadurch,  daß  gerade  in  solchen 
Augenblicken  große  Kapital-  und  Zinsausfälle  aus  den  den 
Wirten  gewährten  Darlehen  unausbleiblich  sind. 

Mehr  und  mehr  bricht  sich  denn  auch  in  den  beteiligten 
Kreisen  die  Überzeugung  Bahn,  daß  die  heutigen  Verhältnisse 

'  Die  einschlägigen  Münchener  Verhältnisse  vgl.  bei  Trefz:  „Das 
Wirtsgewerbe  in  München".    Münchener  volksw.  Studien,  Stück  33. 


—     41     — 

leicht  ein  Ende  mit  Schrecken  nehmen  könnten,  wenn  nicht 
rechtzeitig  Abhilfe  geschaffen  wird.  Dringend  ist  deshalb  zu 
wünschen,  daß  der  augenblicklich  bei  dem  Verband  rheinisch- 
westfälischer Brauereien  zur  Beratung  stehende  Darlehens- 
schutzvertrag angenommen  wird  und  sich  eine  genügende  An- 
zahl Brauereien  darauf  verpflichten.  Durch  den  Vertrag  wird 
zunächst  als  Minimalzinssatz  für  direkte  und  indirekte  Dar- 
lehen der  Brauereien  der  bei  den  Sparkassen  übliche  festge- 
setzt, dann  aber  auch  die  Höchstbeleihungsgrenze  in  solider 
Weise  normiert.  Dadurch  wird  zunächst  nur  der  Nutzen  der 
Brauereien  gesichert  und  ihr  Risiko  vermindert,  im  Laufe  der 
Zeit  aber  werden  die  Wirte  mehr  und  mehr  zu  den  eigent- 
lichen Kreditinstituten  übergehen ,  wo  sie  dann  zu  gleichen 
Bedingungen  Geld  bekommen  können,  ohne  sich  betreffs  ihres 
Bierbezuges  irgendwie  zu  binden  oder  die  sonstigen  Unan- 
nehmlichkeiten der  Geldaufnahme  bei  den  Brauereien:  Akzept- 
gabe etc.  auf  sich  nehmen  zu  müssen. 

Die  Wirte,  die  jetzt  ihr  Dasein  durch  8.  bis  10.  von  den 
Brauereien  gewährte  Hypotheken  fristen,  suchen  einen  der- 
artigen Darlehensschutzvertrag  natürlich  zu  hintertreiben  mit 
aller  Macht  und  allen  Mitteln.  Die  besseren  Elemente  unter 
ihnen  aber  sehen  mehr  und  mehr  ein,  daß  der  Vertrag  auch 
in  ihrem  Interesse  ist.  Würden  durch  die  schärfere  Über- 
wachung der  Kreditgewährung  manche  der  vielen  zweifelhaften 
Existenzen  unter  den  Wirten  ausgemerzt,  wäre  das  für  die 
Allgemeinheit  ebensowenig  ein  Verlust  wie  für  die  übrigen 
Wirte,  die  gerade  unter  der  Konkurrenz  solcher  Leute  oft  zu 
leiden  haben.  Die  Kreditwürdigkeit  der  Wirte  im  allgemeinen 
würde  sich  nach  dieser  Ausmerzung  heben  und  die  Befriedi- 
gung des  Kreditbedürfnisses    dadurch  naturgemäß    verbilligen. 

Der  Flaschenbierhandel  ist  bei  den  verschiedenen  Braue- 
reien verschieden  organisiert.  Im  allgemeinen  haben  die 
großen  Brauereien  den  Verschleiß  des  Flaschenbieres  an  einen 
oder  auch  zwei  Verleger  vergeben,  die  als  selbständige  Unter- 
nehmer auftreten.  Diese  lassen  in  ihren  eigenen  Fuhrwerken 
das  Bier  von  der  Brauerei  abholen  und  schicken  die  Wagen 
dann  in  der  Stadt  herum;  Abends  müssen  die  Kutscher  mit  dem 
Verleger  abrechnen,  und  da  sie  diesen  durchweg  bar  bezahlen 


—     42     — 

müssen,  wird  auch  an  diesen  Bierwagen  Bier  nur  gegen  bar 
abgegeben.  Dadurch  sind  dann  auch  die  Verleger  in  der 
Lage,  regelmäßig  bar  an  die  Brauerei  zu  zahlen,  es  geschieht 
dies  meist  wöchentlich,  seltener  monatlich.  Von  diesen  größeren 
Verlegern  wird  seitens  der  Brauereien  eine  Kaution  meist  nicht 
verlangt. 

Dies  geschieht  dagegen  fast  durchweg  bei  den  meist  kleine- 
ren Brauereien ,  die  mit  einer  größeren  Anzahl  kleiner  Bier- 
verleger arbeiten.  Der  Verleger  muß  eine  Kaution  von  einigen 
hundert  Mark  stellen,  wogegen  ihm  die  Brauerei  Wagen  und 
Pferd  zur  Verfügung  stellt  und  bis  zu  einer  gewissen  Höhe 
Bierkredit  einräumt.  Mit  diesem  Wagen  zieht  der  Unter- 
nehmer los  und  sucht  sein  Bier  abzusetzen.  Da  er  vielmehr 
darauf  angewiesen  ist,  sein  Bier  loszuschlagen,  als  der  Kutscher 
des  großen  Verlegers,  dem  eventuell  Lagerräume  etc.  zur  Ver- 
fügung stehen,  gibt  er  unter  Umständen  auch  Bier  auf  Kredit 
ab.  Bleibt  dann  bald  hier,  bald  da,  die  Zahlung  aus,  so  kommt 
der  Händler  sehr  schnell  in  Schwierigkeiten,  Zunächst  be- 
kommt er  noch  auf  seine  Kaution  hin  Bier,  aber  bald  ist  auch 
diese  erschöpft,  Pferd  und  Wagen  werden  von  der  Brauerei 
eingezogen  und  gegen  neue  Kaution  einem  neuen  Unternehmer 
überlassen,  der  ebenso  wie  sein  Vorgänger  bald  Fiasko  machen 
Nvird,  wenn  er  sich  auf  Kreditgewährung  einläßt.  Für  die 
Brauerei  aber  ist  der  Flaschenbierhandel  stets  eine  in  regu- 
lären Zeiten  ziemlich  gleichmäßig  und  sicher  fließende  Quelle 
barer  Einnahmen,  sei  er  nun  so  oder  so  organisiert. 

Sehen  wir  uns  zum  Schluß  noch  die  gebräuchlichen  Be- 
dingungen an,  unter  denen  die  Brauereien  ihre  Materialien, 
im  wesentlichen  Gerste,  Malz  und  Hopfen  kaufen. 

Für  den  Handel  mit  Braugerste  sind  die  Usancen  im  all- 
gemeinen die  gleichen  wie  beim  übrigen  Getreidegeschäft,  nur 
die  Bestimmung  der  Qualität  richtet  sich  dem  Zweck  ent- 
sprechend nach  anderen  chemischen  Eigenschaften.  Bezahlt 
wird  meist  gegen  Kassa,  seltener  mit  2Monatsakzept.  Bei 
Kassazahlung  wird  Bankdiskont  abgezogen. 

Da  der  Malzfabrikant  die  Gerste  auch  in  der  eben  ge- 
schilderten Weise  zahlen  muß,  muß  auch  er  beim  Verkauf  auf 
pünktliche    Zahlung   sehen.     Die   gebräuchlichen  Bedingungen 


—     43     — 

sind  eigenes  SMonatsakzept  oder  Kassazahlung  mit  1  ^J2  °/o 
Skonto.  Da  die  Brauereien  ihre  Wechsel  meist  unter  6^;0 
diskontieren  lassen  können,  tun  sie  dies  in  der  Regel  und 
zahlen  bar. 

Ganz  anders  liegen  die  Verhältnisse  beim  Hopfenhandel. 
Dieser  ist  ein  reines  Saisongeschäft.  Ende  September  und  im 
Laufe  des  Oktobers  ist  die  Hopfenernte  und  um  diese  Zeit 
zahlt  der  Händler  den  teilweise  schon  früher  gekauften  Hopfen. 
Bis  Januar  behält  er  ihn  zum  Sortieren  etc.  auf  dem  Lager. 
Dann  geschieht  der  Versand  an  die  Brauereien.  Der  Händler 
aber  kann  sein  Geld  vor  September  im  Geschäft  nicht  wieder 
anlegen.  Er  kann  nur  den  gewöhnlichen  Kapitalzins  damit 
verdienen,  deshalb  hat  er  kein  besonderes  Interesse,  es  vor 
September  zu  bekommen,  er  gewährt  8  bis  9  Monate  Ziel  und 
gewährt  bei  Barzahlung  nur  etwa  Bankdiskont.  Eine  Risiko- 
prämie braucht  er,  wenigstens  bei  großen  Brauereien,  kaum 
zu  rechnen.  Dagegen  hofft  er  sich  durch  die  Kreditgewährung 
die  Kundschaft  zu  erhalten. 


Die  Zahlungen  beim  Kohlenhandel 


Durch  die  Bildung  des  Kohlensyndikates  ist  auch  der 
Kohlenhandel  organisiert  oder  wenigstens  in  geregeltere  Bahnen 
geführt. 

Vor  Bestehen  des  Kohlensyndikates  und  seiner  Vorläufer, 
der  Kohlenverkaufsvereine  zu  Dortmund ,  Bochum ,  Essen, 
Mülheim  a.  d.  Ruhr,  suchten  die  einzelnen  Bergwerke  bezw, 
Bergwerksgesellschaften  selbst  ihre  Produktion  abzusetzen. 
Die  Verkäufe  fanden  bestmöglich  statt  und  zeigten  große  Ver- 
schiedenheit in  Bezug  auf  Verkaufsbedingungen  und  Zahlungs- 
modus sowohl  wie  Absatzgebiet,  Abnahmezeiten  und  Raten  etc. 
Dadurch  wurde  eine  große  Unsicherheit  im  Kohlenhandel 
geschaffen  und  eine  nicht  im  Interesse  der  Konsumenten 
liegende  Spekulation  der  Händler  gefördert. 

Je  nach  Lage  des  Kohlenmarktes  wurden  geringere  oder 
weitgehende  Konzessionen  gemacht.  Allgemein  war  üblich: 
1^2  bis  2"/o  Skonto  bei  Barzahlung  innerhalb  14  Tagen  nach 
dem  Liefermonat  oder  Zahlung  in  Wechseln.  Letztere  Zahl- 
weise dürfte  überwogen  haben.  Der  Platzhändler  erhielt  solche 
Wechsel  durchweg  von  kleineren  Fabriken ,  die  er  bediente, 
oder  auch  von  Privatleuten  und  zahlte  hiermit  bei  seinem 
Lieferanten,  dem  Kohlengroßhändler,  der  seinerseits  auch  von 
seinen  Abnehmern,  meist  größeren  Fabriken,  durchweg  Wechsel, 
Kundenwechsel  sowohl  wie  eigene  Akzepte,  in  Zahlung  nehmen 
mußte  und  hiermit  bei  den  Bergwerken  regulierte ,  sofern  er 
es  nicht  vorzog,  einen  Teil  der  Wechsel  und  zwar  die  größeren 
auf  Bankplätze,  bei  Bankiers  zu  diskontieren,  um  ganz  oder 
teilweise  dann  in  bar  mit  Skontoabzug  zu  regulieren.  Auf  diese 
Weise  erhielten  die  Bergwerksbetriebe  vorwiegend  kleinere 
Wechsel  auf  Nebenplätze,  mit  denen  vielfach  die  Lieferanten 
für    Grubenholz,  Maschinen   und  Bergwerksbedarfsartikel   be- 


—     45     — 

zahlt  wurden.  Die  Zechen  waren  gezwungen,  einen  großen 
Teil  der  Wechsel,  der  ihnen  als  Rest  verblieb,  ihren  Bankiers 
zu  geben,  um  bares  Geld  für  die  Löhne  zu  schaffen.  Der 
Scheckverkehr  war  ein  geringer. 

Wie  anders  stehen  die  Zechen  jetzt  da.  Jetzt  können  sie 
immer  damit  rechnen,  ihre  sämtlichen  Gelder  vom  Syndikat 
pünktlich  spätestens  am  20.  jeden  Monats  bar  zu  erhalten. 
Dadurch  sind  sie  der  Notwendigkeit  überhoben,  die  Banken 
irgendwie  in  Anspruch  zu  nehmen ,  ausgenommen  vielleicht, 
wenn  es  sich  um  die  Beschaffung  der  Gelder  für  eine  große 
Neuanlage  oder  ähnliches  handelt.  Die  Lieferanten  der  laufen- 
den Bedarfsartikel  werden  durchweg  bar  bezahlt  und  zwar  an 
demselben  Tage,  an  dem  die  Zeche  ihre  Gelder  bekommt, 
zwischen  dem  15.  und  20.  jeden  Monats.  So  verbessert  sich 
durch  die  vom  Kohlensyndikat  eingeführte  Zahlungsart  nicht 
nur  die  wirtschaftliche  Lage  der  Zechen,  sondern  auch  die 
ihrer  Lieferanten.  Wie  sie  auf  die  Abnehmer  wirkt,  zeigt 
das  folgende. 

Bei  dem  früheren  Kampf  um  Absatz  war  es  namentlich 
denjenigen  Bergwerken,  welche  weniger  begehrte  Kohlen  auf 
den  Markt  brachten,  unmöglich,  unter  ihren  Abnehmern  eine 
Auswahl  zu  treffen.  Unter  ihnen  befanden  sich  viele,  die  so- 
wohl hinsichtlich  ihrer  Mittel,  wie  ihrer  Geschäftskenntnis  und 
geübten  Praxis  nicht  genügende  Garantien  für  die  ordnungs- 
gemäße Erfüllung  abgeschlossener  Lieferungsverträge  boten. 

Das  Bild  änderte  sich  mit  der  Bildung  der  Kohlenverkaufs- 
vereine und  noch  mehr  mit  der  Konstituierung  des  Kohlen- 
syndikates. Nicht  genehme  Abnehmer  wurden  ausgeschaltet. 
Diejenigen  Großhändler,  die  sich  bewährt  hatten  und  deren 
materielle  Mittel  Sicherheit  für  den  Geschäftsverkehr  boten, 
erhielten  für  genau  abgegrenzte  Gebiete  den  Alleinverkauf 
bestimmter  Kohlensorten.  Von  dem  Händler  wurde  eine 
Kaution,  etwa  in  Höhe  der  Bezüge  für  1  ^2  Monate  verlangt, 
in  sicheren  Papieren,  Eintragungen  oder  Bürgschaften.  Hier- 
mit hörte  die  „wilde"  Konkurrenz  im  Kohlengeschäft  mehr 
und  mehr  auf. 

Der  Großhändler  muß  bis  zum  15.  des  der  Lieferung 
folgenden  Monats   in    bar   an   das  Kohlensyndikat   zahlen    und 


-     46     — 

hat  seinerseits  auf  seine  Abnehmer  hingewirkt,  daß  er  im  all- 
gemeinen in  gleicher  Weise  Zahlung  erhält.  Abzug  von  Skonto 
wird  nicht  mehr  bewilligt.  Bei  Verzögerung  der  Zahlung 
werden  5"/o  Verzugszinsen  gerechnet.  Wechsel  werden  nur 
ausnahmsweise  und  durchweg  nur  unter  Anrechnung  von  Dis- 
kont und  eventuell  von  Inkassospesen  in  Zahlung  genommen. 
Die  Regulierung  in  guten  Schecks ,  selbstverständlich  nur  auf 
Bankplätze,  hat  gegen  früher  zugenommen  und  wird  der  Bar- 
zahlung gleich  geachtet. 

Für  den  größten  Teil  der  Absatzgebiete  haben  sich  durch 
Zusammenschluß  der  Kohlengroßhändler  im  Einverständnis 
mit  dem  Syndikate  Kohlenhandelsgenossenschaften  —  zu  Dort- 
mund, Hannover,  Kassel,  Bremen,  Magdeburg,  Mülheim  a.  d.  Ruhr 
und  Utrecht  —  gebildet. 

Letztere  können  mehr  wie  die  Kohlengroßhändler  in  freien 
Gebieten  bei  ihren  Abnehmern  auf  die  Zahlung  in  bar  kurz 
nach  dem  Liefermonat  halten  und  von  Abnehmern,  deren  Ver- 
hältnisse nicht  genügend  sicher  scheinen,  Stellung  entsprechen- 
der Sicherheiten  erreichen.  Ausgeschlossen  ist  aber  auch  hier 
nicht,  daß  einzelnen  Abnehmern  längere  Kredite  gewährt  werden. 
Namentlich  geschieht  dies  bei  wünschenswerten  stärkeren 
Lagerungen  bezw.  Kohlenbezügen  im  Sommer. 

Während  das  Kohlensyndikat  bei  dem  kolossalen  Umfange 
seiner  Geschäfte  zu  einer  gleichförmigen,  mehr  schematischen 
Behandlung  seiner  Abnehmer  gezwungen  ist,  erfolgt  bei  den 
Kohlenhandelsgesellschaften  und  -Großhändlern  die  Erledigung 
der  Geschäfte  mehr  in  rein  kaufmännischer  Weise  unter  Be- 
rücksichtigung aller  besonderen  Umstände,  so  daß  auch  Aus- 
nahmen von  Fall  zu  Fall  zugestanden  werden. 

Durch  die  geschilderte,  gegen  die  Zeit  des  freien  Wett- 
bewerbes der  Zechen  veränderte  Organisation  des  Kohlen- 
handels ist  auch  eine  Gesundung  des  Kleinhandels  bezw.  der 
Kohlenplatzgeschäfte  eingetreten,  und  diese  sind  gezwungen, 
den  Umfang  ihres  Geschäftes  ihren  Betriebsmitteln  anzupassen, 
was  früher  bei  der  leichtfertigen  Kreditgabe  und  großen  Kon- 
kurrenz nicht  der  Fall  war.  Vor  allem  aber  sind  durch  das 
Syndikat  die  früher  so  häufig  auftretenden  plötzlichen  und 
großen  Preisschwankungen,  die  so  viele  Zahlungseinstellungen 


-     47     — 

schwacher  Abnehmer  zur  Folge  hatten,  unmöglich  geworden. 
Der  Kohlenhandel  ist  in  rnhigere  Bahnen  gekommen  und  kann 
infolge  des  geringeren  Risikos  mit  geringeren  Preisaufschlägen 
weiterverkaufen,  womit  freilich  nicht  unbedingt  gesagt  sein 
soll,  daß  er  stets  billiger  verkauft  als  früher. 

Einen  Kohlenkleinstbandel,  wie  er  in  vielen  anderen  Be- 
zirken zusammen  mit  Holz-  und  Kartoifelhandel  betrieben  wird, 
gibt  es  hier  im  Bezirk  kaum,  da  die  meisten  Arbeiter  Kohlen 
von  ihren  Werken  zu  billigem  Preise  bekommen  können. 


Die  Zahlungen  in  der  Eisenindustrie 


Mit  Ausnahme  der  meisten  Fertigfabrikate  sind  fast  alle 
Zweige  der  rheinisch- westfälischen  Eisenindustrie  syndiziert. 
Alle  diese  Syndikate  rechnen  es  mit  zu  ihren  Aufgaben,  durch 
ihre  Zahlungsbedingungen  zur  Regelung  und  Sicherung  der 
Kreditverhältnisse  beizutragen. 

Bei  weitaus  den  meisten  dieser  Syndikate  sind  alle  Be- 
stellungen an  das  Syndikatskontor  zu  richten  und  werden  von 
diesem  an  .die  einzelnen  Werke  verteilt.  Das  vom  Syndikat 
beauftragte  Werk  liefert  direkt  an  den  Besteller,  schickt  aber 
die  Rechnungen  an  das  Syndikat  und  dieses  gibt  sie  an  den 
Besteller,  der  dann  auch  an  das  Syndikat  zu  zahlen  hat  und 
zwar  bar  am  15.  des  der  Lieferung  folgenden  Monats.  Am 
folgenden  Tage  erhalten  dann  die  einzelnen  Werke  die  ihnen 
zukommenden  Summen,  meist  per  Giroüberweisung. 

Da  die  Entscheidung  über  Annahme  oder  Ablehnung  eines 
Auftrages  nicht  bei  dem  einzelnen  Werk,  sondern  beim  Syn- 
dikat liegt,  so  ist  es  eine  logische  Notwendigkeit,  daß  dieses 
seinerseits  auch  das  Delkredere  für  den  pünktlichen  Eingang 
der  Bezahlung  den  Werken  gegenüber  für  jeden  diesen  über- 
wiesenen Auftrag  übernimmt. 

Die  Syndikate  selbst  schützen  sich  dadurch  vor  Verlusten, 
daß  die  Zahlungsbedingungen  seitens  der  Abnehmer  pünktlich 
eingehalten  werden  müssen.  Außerdem  wird  in  Fällen,  wo 
der  Abnehmer  nicht  unbedingt  gut  ist,  eine  Hinterlegung  von 
Wertpapieren,  hypothekarische  Sicherheiten  oder  Bürgschaft 
verlangt  in  Höhe  des  Umsatzes,  den  der  betreffende  Kunde 
durchschnittlich  für  1^/2  Monate  beim  Syndikat  hat.  Da- 
durch ist  ein  Risiko  auch  für  das  Syndikat  fast  völlig  aus- 
geschlossen. 

Selbstverständlich  ist,  daß  die  wirtschaftlich  stärksten  Ver- 


—         4:9  — 

bände  auch  mit  ihren  Zahlungsreformbestrebungen  am  weitesten 
durchgedrungen  sind.  Je  mehr  Konkurrenz  einem  Syndikat 
durch  außenstehende  Werke  gemacht  wird,  desto  eher  wird  es 
sich  manchmal  gezwungen  sehen,  dieselben  weniger  strammen 
Zahlungsbedingungen  für  einen  Kunden  gelten  zu  lassen  wie 
ein  Konkurrent.  Aber  auch  sonst  ist  es  nicht  ausgeschlossen, 
daß  die  Zahlungsbedingungen  nicht  unbedingt  Barzahlung  ver- 
langen, sondern  SMonats-Bankwechsel  oder  1^/2*^/0  Skonto  bei 
Barzahlung  zulassen.  Meist  läßt  aber  dann  der  Kunde  doch  das 
Papier  selbst  diskontieren.  Da  für  Zahlungen  an  die  Syndikate 
nur  erstklassige  Wechsel  in  Frage  kommen ,  sind  diese  stets 
zum  Privatdiskont  unterzubringen.  Der  Kunde  zahlt  also  diesen 
Privatdiskont  plus  etwa  ^ja  ^,0  Provision  und  Stempelgebühr 
au  die  Bank,  überweist  bar  an  das  Syndikat  und  zieht  dabei 
6°/o  p.  a.  Skonto  ab;  er  verdient  so  die  Differenz  zwischen 
Skonto  und  Diskont, 

Schecks  auf  Bankplätze  werden  von  den  meisten  Syndikaten 
wie  bares  Geld  genommen,  die  gebräuchlichste  Zahlungsweise 
aber  ist  die  auf  Reichsbankgirokonto.  Einzelne,  meist  kleinere 
Syndikate,  schließen  die  Zahlung  durch  Scheck  sogar  aus  und 
verlangen  unbedingt  Giroüberweisung.  Die  Kassenführung  der 
meisten  Syndikate  liegt  in  der  Hand  großer  Banken. 

Die  eben  geschilderten  Verhältnisse  finden  sich  in  der  Eisen- 
industrie sowohl  bei  den  Vereinigungen  der  Rohmaterial- 
lieferanten, wie  bei  denen  der  Halbzeugfabrikanten. 

Die  Zahlungsbedingungen  sind  in  der  Hauptsache  überein- 
stimmend für  das  Roheisensyndikat,  den  Stahlwerksverband, 
den  Stabeisenverband,  das  Weißblechsyndikat,  das  Walzdraht- 
syndikat, den  Verband  deutscher  Feinblechwalzwerke,  den 
Kupferdrahtverband,  das  Drahtflechtsyndikat,  sowie  die  meisten 
anderen,  darunter  auch  einige  Kleineisensyndikate,  wie  Stiefel- 
eisen-, Splinten-  und  Holzschraubensyndikat. 

Nicht  durch  Syndikatsvertrag  geregelt  sind  die  Bedingungen 
für  den  Bezug  der  Hütten  an  fremdländischem  und  spanischem 
Erz.  Wenn  eine  Ladung  solcher  Erze  abgeht,  wird  im  Ab- 
gangshafen eine  Probe  zurückbehalten  und  analysiert.  Sobald 
das  Erz  am  Bestimmungshafen  Duisburg  oder  Dortmund  an- 
kommt,  wird  ebenfalls  eine  Probe  entnommen  und  vom  Käufer 

0  ex  mann,  Barzahlung  u.  Kreditverkehr  in  Handel  u.  Gewerbe  4 


—     50     — 

analysiert.  Sobald  dies  geschehen,  wird  der  Verkäufer  be- 
nachrichtigt und  an  ein  und  demselben  Tage  schicken  Ver- 
käufer und  Käufer  sich  die  Resultate  ihrer  Analysen  zu. 
Stimmen  diese  bis  auf  bestimmte  Prozente  überein,  so  wird 
danach  der  Preis  berechnet  und  die  Ware  sofort  bezahlt,  ent- 
weder durch  Überweisung  oder  häufig  durch  Schecks  auf  London 
und  nach  Spanien  mit  solchen  auf  Paris.  Stimmen  die  Analysen 
nicht  überein,  so  wird  von  einem  vorher  vereinbarten  Chemiker 
eine  Schiedsanalyse  gemacht  und  auf  Grund  dieser  der  Preis 
festgesetzt.  Um  durch  diese  manchmal  wochenlang  dauernde 
Verzögerung  keine  allzu  großen  Zinsdifferenzen  eintreten  zu 
lassen,  wird  häufig  ein  Teil  des  Preises  sofort  bei  Ankunft 
des  Konnossements  gegen  dessen  Aushändigung  gezahlt  und 
der  etwaige  Mehr-  oder  Minderpreis  bei  der  Restzahlung  nach 
der  Analyse  ausgeglichen. 

Die  Lieferung  von  Rohmaterial  oder  Halbzeug  nach  dem 
Auslande  geschieht  von  den  Syndikaten  meist  gegen  Konnos- 
sement. Einzelunternehmen  liefern  ausnahmsweise  an  alt- 
bewährte Kunden  auch  gegen  monatliche  Rechnung. 

Bei  den  Syndikatsbedingungen  für  den  Inlandsverkehr  wird 
es  von  allen  Beteiligten  besonders  angenehm  empfunden,  daß 
sich  jetzt  durchweg  ein  einheitlicher  Zahlungsterrain  ein- 
gebürgert hat,  der  15.  jedes  Monats.  Dadurch  erhält  jede 
Kasse  ihre  Eingänge  gerade  an  dem  Tage,  wo  sie  selbst  wieder 
Zahlungen  zu  leisten  hat,  wodurch  eine  große  Vereinfachung 
des  Verkehrs  herbeigeführt  wird  ^).  Dabei  werden  aber  auch 
viele  Zinsverluste  vermieden ,  die  bei  den  sonst  notwendigen 
größeren  Kassenbeständen  unvermeidlich  wären. 

Die  Einführung  gerade  des  15.  als  Zahlungstag  ist  eines- 
teils darauf  zurückzuführen ,  daß  in  vielen  Fällen  die  Ge- 
schäftsabschlüsse für  den  vorhergehenden  Monat  nicht  früher 
fertig  sind ,  in  der  Hauptsache  rührt  sie  aber  vom  Kohlen- 
syndikat her,  das  seine  Gelder  bis  zum  15,  jeden  Monats  ver- 
langt und  spätestens  am  18.  jeden  Monats  wirklich  haben 
muß,  da  diese  dann  an  die  einzelnen  Zechen  überwiesen  werden 


')  Auf  das  Wünschenswerte  dieser  Verhältnisse   verweist  Schraut: 
Die  Organisation  des  Kredits  S.  43. 


—     51     — 

müssen,  wo  sie  am  20.  und  21.,  den  Hauptlohntagen,  gebraucht 
werden.^) 

In  der  Fertigwarenfabrikation  ist  es  auch  in  der  Eisen- 
industrie außer  einigen  Kleineisensyndikaten,  die  meist  auch 
nur  Preiskonventionen  sind,  zu  Syndikatbildungen  noch  nicht 
gekommen  und  wird  es  Avegen  der  Vielgestaltigkeit  der  Pro- 
dukte auch  nur  sehr  schwer  dazu  kommen.  Unter  der  dadurch 
freibleibenden  Konkurrenz  leidet  die  Straffheit  der  Zahlungs- 
bedingungen oft  recht  bedenklich. 

Zwar  haben  sowohl  der  Verein  deutscher  Werkzeug- 
maschinenfabriken, als  auch  der  Verein  deutscher  Maschinen- 
bauanstalten in  ihren  allgemeinen  Bedingungen  für  Lieferung 
von  Maschinen  als  Norm  aufgestellt:  Es  soll  gezahlt  werden 
^3  bar  bei  Bestellung,  ^/s  bei  Versand  und  ^/s  3  Monate 
später,  doch  müssen  oft  viel  längere  Kredite  gewährt  werden, 
um  eine  Bestellung  zu  sichern.  Oft  wird  die  Anzahlung  schon 
in  Akzepten  genommen,  bei  Versand  nochmals  ein  Akzept 
und  nach  3  Monaten  auch  wieder  ein  Akzept  auf  3  Monate. 
Speziell  bei  Werkzeugmaschinen  müssen  oft  noch  viel  längere 
leisten  gewährt  werden,  um  den  Abnehmern,  zum  Teil  Klein- 
gewerbetreibenden, den  Kauf  überhaupt  zu  ermöglichen.  Bei 
Druckereimaschinen  sollen  Ziele  bis  zu  2  Jahren  keine  Selten- 
heit sein.  In  der  Regel  werden  3 Monatsakzepte  verlangt, 
die  dann  jedesmal  bei  Verfall  prolongiert  werden.  Längere 
Wechsel  bringt  kein  Geschäftsmann  gern  in  Umlauf,  weil  die 
Banken  diesen  durchweg  mit  Mißtrauen  begegnen. 

Sehr  lästig  ist  es  für  viele  Maschinenfabrikanten,  —  be- 
sonders kommen  natürlich  auch  hier  Werkzeugmaschinenfabriken 
in  Frage  — ,  daß  sie  sich  eine  Anrechnung  von  Rohmaterial  ge- 
fallen lassen  müssen.  Eines  der  größten  Stahlwerke  Deutsch- 
lands hat  diese  Unsitte  vor  einigen  Jahren  eingeführt.  Zur  Zeit 
einer  recht  ungünstigen  Konjunktur  im  Maschinenbaugewerbe 
lagen  Anfragen  des  betreffenden  Werkes  in  Bezug  auf  Liefe- 
rung  von  Werkzeugmaschinen   gedruckte    Zettel   des   Inhaltes 

*)  §  5,  Abs.  G  des  Syndikatsvertrages  sagt:  Die  von  den  Zechen- 
besitzern monatlich  zu  erteilenden  Rechnungen  über  gelieferte  Kohlen, 
Koks  und  Briketts  sind  seitens  des  rhein.-westf.  Kohlensyndikats  am  20. 
des  der  Lieferung  folgenden  Monats  zu  begleichen. 


—     52     — 

bei:  Sollten  Sie  nicht  gewillt  sein,  50  *^/o  des  Betrages  Ihrer 
Lieferung  in  Rohmaterial  von  uns  in  Zahlung  zu  nehmen, 
bitten  wir  von  einer  Offerte  von  vornherein  als  aussichtslos 
absehen  zu  wollen. 

Jetzt  ist  man  wenigstens  schon  dahin  gekommen,  daß  diese 
Rohmaterialabnahme  auf  2  Jahre  nach  der  Maschinenlieferung 
verteilt  werden  darf  und  die  Lieferung  vorher  bar  bezahlt 
wird  und  ebenso  später  wieder  die  Rohmateriallieferung,  und 
zwar  zum  Tagespreis.  Trotzdem  müssen  die  Maschinenfabri- 
kanten infolge  dieser  Bedingung  häufig  viel  mehr  Rohmaterial 
auf  Lager  nehmen  als  sie  eigentlich  nötig  haben.  Dies  wird 
sofort  klar,  wenn  man  bedenkt,  daß  bei  vielen  Maschinen  das 
Rohmaterial  nur  etwa  10  "/o   des  Wertes  ausmacht. 

Sogar  der  Staat  bereitet  seinen  Lieferanten  ähnliche 
Schwierigkeiten,  indem  er  z.  B.  bei  Vergebung  von  Brücken- 
neubauten vom  Bauausführer  verlangt,  daß  er  das  gesamte 
Material  der  alten  Brücke  übernehme,  obgleich  Konstruktions- 
werkstätten damit  nichts  anzufangen  wissen.  ^) 

Nicht  unerwähnt  soll  noch  die  durch  die  Syndikate  herbei- 
geführte Veränderung  der  Kreditverhältnisse  in  der  Eisen- 
industrie bleiben.  Während  früher  die  Rohmaterialienprodu- 
zenten den  Weiterverarbeitern  ihre  Produkte  kreditieren  mußten 
und,  wenn  sie  dies  nicht  aus  eigenen  Mitteln  konnten,  die 
Hilfe  der  Banken  in  Anspruch  nehmen  mußten,  brauchen  sie 
dies  jetzt,  da  sie  ihre  Gelder  pünktlich  vom  Syndikate  be- 
kommen, nur  in  Ausnahmefällen,  bei  Neubauten  oder  ähnlichem. 
Der  Weiterverarbeiter  aber,  der  Fertigwarenfabrikant,  der 
früher  Kredit  von  seinem  Lieferanten  bekam,  muß  jetzt  pünkt- 
lich zahlen,  dabei  aber  meist,  nach  wie  vor,  seiner  Kundschaft 
kreditieren.  Kann  er  beides  nicht  aus  eigenen  Mitteln,  so  muß 
er  sich  jetzt  an  die  Banken  wenden.  Dadurch  ist  bei  manchen 
Banken  eine  ganz  bedeutende  Veränderung  ihres  Kundenkreises 
eingetreten. 


')  Siehe  Bericht  der  Dortmunder  Handelskammer  1904. 


Die  Zahlungen  bei  Import  und  Export 


Der  Import  spielt  im  hiesigen  Bezirk  eine  verhältnismäßig 
untergeordnete  Rolle.  Die  wichtigsten  Importartikel  sind 
Lebensmittel,  besonders  Getreide,  sowie  Holz  und  Erze.  Eigent- 
liche Importgeschäfte  gibt  es  hier  nicht.  Die  beim  Import 
der  genannten  Artikel  in  Betracht  kommenden  Zahlungs- 
bedingungen sind  in  den  betreffenden  Einzelabschnitten  zu 
finden. 

Eine  ganz  bedeutende  Rolle  spielt  dagegen  der  Export- 
handel im  rheinisch-westfälischen  Industriebezirk. 

Mehr  und  mehr  macht  sich  auch  hier  das  Bestreben  der 
Fabrikanten  geltend,  sich  von  den  Exporteuren  frei  zu  machen 
und  in  den  verschiedenen  Ländern  eigene  Verbindungen  an- 
zuknüpfen. Dabei  muß  man  indessen  bei  verschiedenen  In- 
dustrien verschiedene  Gründe  unterscheiden.  Wenn  z.  B.  die 
meisten  Syndikate  in  der  Eisenindustrie  den  Verkauf  nach  dem 
Auslande  mehr  und  mehr  in  die  eigene  Hand  zu  nehmen 
suchen,  so  wollen  sie  nicht  nur  die  Exporteurprovision,  der 
bei  den  meist  großen  Abnehmern  ein  verhältnismäßig  kleines 
Risiko  gegenübersteht,  sparen,  sondern  sie  wollen  sich  auch 
dagegen  sichern ,  daß  ihr  Export  auf  Umwegen  wieder  nach 
Deutschland  kommt  und  ihnen  hier  Konkurrenz  macht.  Sind 
die  Exporteure  noch  nicht  ganz  ausgeschaltet,  wie  z.  B.  beim 
Stahlwerksverband ,  so  verlangt  das  Syndikat  Duplikatfracht- 
scheine, um  sich  gegen  diese  Wiedereinfuhr  einigermaßen  zu 
schützen. 

Manche  Industrien  aber,  z.  B.  Reitgeschirre  und  Bronze- 
waren, suchen  mit  der  ausländischen  Kundschaft  unter  Aus- 
schluß des  Exporteurs  in  direkte  Beziehungen  zu  treten,  sei 
es  durch  Agenten  oder  durch  Reisende,  weil  der  erfolgreiche 


—     54    — 

Vertrieb  dieser  Artikel  eine  Brancbekenntnis  erfordern  soll, 
die  der  Exporteur  sich  so  leicht  nicht  aneignen  kann. 

Wenn  es  aber  beim  Export  einer  Ware  mehr  auf  genaue 
Kenntnis  des  ausländischen  Marktes  als  auf  genaue  Kenntnis 
der  Ware  ankommt,  ist  die  Stellung  des  Exporteurs  noch  un- 
erschüttert und  man  kann  annehmen,  daß  immer  noch  weitaus 
der  größte  Teil  des  Exportes  aus  dem  hiesigen  Bezirk  durch 
die  Hand  der  Exportgeschäfte  geht.  Sind  Hamburger  und 
Bremer  Häuser  wohl  auch  beteiligt  daran,  so  sind  die  Haupt- 
exporteure für  die  Ausfuhr  aus  Rheinland  und  Westfalen, 
besonders  für  Kleineisen  und  andere  Metallwaren ,  Stahl-, 
Bronze-,  Nickel-,  Neusilberwaren  etc.,  doch  besonders  in  Iser- 
lohn ansässig. 

Die  Zahlungsbedingungen  der  meisten  dieser  Firmen  stimmen 
fast  völlig  überein.  Das  Folgende  gibt  eine  Übersicht  für  die 
wichtigsten  Ausfuhrländer,  mit  denen  Iserlohner  Firmen  in 
Verbindung  stehen. 

Rußland  verlangt  durchweg  recht  lange  Kredite ,  in  der 
Regel  6  Monate  nach  Empfang  der  Ware.  Für  den  Transport 
müssen  nach  dem  europäischen  Rußland  2,  nach  Sibirien  und 
Transkaspien  3  Monate  gerechnet  werden.  Entsprechend  den 
längeren  Zielen  und  der  größeren  Unsicherheit  in  jeder  Be- 
ziehung, wird  für  Sibirien  und  Transkaspien  ein  höherer  Skonto 
bei  Barzahlung  gewährt.  Während  er  für  das  europäische 
Rußland  3  °/o  beträgt,  sind  für  das  übrige  Rußland  4  bis  5"/o 
üblich.  In  ganz  Rußland  aber  wird  von  dem  Kassaskonto  nur 
in  sehr  seltenen  Fällen  Gebrauch  gemacht,  was  teils  direkt 
aus  dem  häufigen  Mangel  an  barem  Gelde,  teils  aus  der  im 
Verhältnis  zum  russischen  Diskont  geringen  Höhe  des  Skontos 
erklärlich  ist.  Wird  Barzahlung  nicht  geleistet,  so  verlangt 
der  Exporteur  fast  stets  Akzept,  und  zwar  mehr  und  mehr  auf 
Mark  lautend.  Nach  Transkaspien  wird  Ware  ohne  V^  An- 
zahlung nicht  geliefert  und  für  den  Rest  Akzept  verlangt. 
Diskontiert  werden  diese  russischen  Akzepte  nur  in  seltenen 
Fällen,  weil  sehr  viele  auf  Nichtbankplätze  lauten,  und  auch 
der  russische  Diskontsatz  unseren  Debetzinssatz  meist  noch 
übersteigt.  Die  Wechsel  werden  vielmehr  einem  russiscben 
Bankhause   zum  Einzuff   übersandt  und  dieses  überweist  dann 


nach  Eingang  den  Gegenwert,  abzüglich  seiner  Spesen  etc.  an 
die  deutsche  Bankverbindung  des  Exporteurs. 

Der  frühere  russische  Brauch,  Markwechsel  mit  3  Monats- 
kurs zu  bezahlen,  findet  sich  nur  noch  an  vereinzelten  Plätzen. 
Üblich  ist  er  z.  B.  noch  in  Charkow.  In  Odessa  pflegt  man 
Mark  Wechsel  mit  dem  Vermerk  zu  akzeptieren:  „In  Scheck 
zahlbar."  Bei  Fälligkeit  erhält  dann  d,er  Aussteller  bezw. 
seine  Bank  einen  Markscheck  auf  Deutschland.  Im  allgemeinen 
wird  der  Markwechsel  jetzt  mit  Vistakurs  bezahlt  auch  ohne 
besondere  Verabredung  oder  Bemerkung  auf  dem  Wechsel, 
was  noch  vor  wenigen  Jahren  nicht  üblich  war. 

Für  Skandinavien  ist  das  gebräuchliche  Ziel  4  Monate. 
Innerhalb  10  Tagen  werden  2  V  Skonto  gewährt.  Bar  be- 
zahlt wird  indessen  auch  nur  selten ,  da  der  Skonto  mit  6  °/o 
pro  Jahr  den  gewöhnlichen  Diskontsatz  zu  wenig  übersteigt. 
Dabei  gelten  die  dortigen  Firmen  meist  als  gut  und  wird 
Akzept  nur  bei  außergewöhnlich  langem  Kredit  verlangt. 
Sonst  werden  einfach  Tratten,  durchweg  auf  Mark  lautend, 
an  ein  skandinavisches  Bankhaus  gesandt  und  durch  dieses 
eingezogen.  Der  Gegenwert  wird  dann  nach  Deutschland 
überwiesen.  Bezahlt  ein  skandinavisches  Geschäft  direkt 
nach  Deutschland,  so  geschieht  dies  meist  mit  Scheck  auf 
Hamburg. 

In  Finnland  sind  die  Verhältnisse  ganz  ähnliche  wie  in 
Skandinavien.  Das  gebräuchliche  Ziel  aber  ist  3  Monate  gegen- 
über 2  "/o   Skonto.     Etwa   ^ja   der  Kundschaft  zahlt  sofort  bar. 

Auch  bei  holländischen  Kunden  wird  Akzept  meist  nicht 
verlangt.  Wird  innerhalb  30  Tagen  bezahlt,  so  werden  2''/o 
Skonto  vergütet,  sonst  durch  ein  holländisches  Bankhaus  nach 
90  Tagen  eine  meist  auf  Mark  lautende  Tratte  vorgelegt, 
die  mit  14  Respekttagen  in  der  Regel  pünktlich  eingelöst 
wird.  Daß  trotz  des  auffallend  günstigen  Skontos  nur  selten 
bar  bezahlt  wird,  ist  nur  durch  eine  gewisse  Abneigung 
des  Holländers  gegen  die  Aufnahme  von  Bankgeldern  zu  er- 
klären. 

Mit  den  Ländern  der  lateinischen  Münzkonvention  wird 
bisher  noch  meist  in  Francs  verrechnet,  doch  machen  sich 
mehr    und    mehr  Bestrebungen    geltend,    auch    hier  allen  Ge- 


—     56     — 

Schäften  deutsche  Währung  zu  Grunde  zu  legen.  Akzept 
wird  mit  Ausnahme  von  Griechenland  meist  nicht  verlangt. 
Die  Kosten  der  Akzepteinholung  würden  zu  groß  sein  im  Ver- 
hältnis zu  der  dadurch  gewährten  größeren  Sicherheit. 

In  Frankreich  und  Belgien  zahlen  etwa  ^4  der  Kunden 
innerhalb  30  Tagen  mit  2  ^/o  Skonto,  die  übrigen  gegen  Tratte 
nach  3  Monaten. 

Für  Spanien  ist  das  gebräuchliche  Ziel  4  Monate.  Bei 
Barzahlung  werden  innerhalb  30  Tagen  2  °/o  Skonto  gewährt. 
Etwa  ^j-r,  der  Kundschaft  zahlt  mit  Scheck  auf  Paris  oder 
Hamburg. 

Portugal  beansprucht  meist  6  Monate  Ziel  oder  3  ^/o  Skonto 
innerhalb  30  Tagen,  zahlt  aber  nur  äußerst  selten  bar. 

In  Griechenland  wird  durchweg  Akzept  verlangt  wegen 
des  dort  unsichereren  Geschäftes.  Das  gewöhnliche  Ziel  sind 
4  Monate  oder  3  *^/o  Skonto  bei  Barzahlung.  Sofort  bar  be- 
zahlt wird  sozusagen  nie. 

Für  Ägypten  lauten  die  Bedingungen  meist:  Zahlung 
4  Monate  nach  Empfang  der  Ware.  Für  den  Transport  müssen 
etwa  2  Monate  gerechnet  werden.  Die  Zahlungen  werden 
meist  an  den  Vertreter  am  Platze  geleistet  und  zwar  vielfach 
in  Teilzahlungen.  Trotz  bestimmter  Abmachungen  kehrt  sich 
der  Ägypter  aber  nicht  an  das  Ziel,  so  daß  vielfach  wesentliche 
Überschreitungen  desselben  vorkommen.  Verzugszinsen  sind 
meist  auch  nicht  einzutreiben  ^). 

Der  Vertreter  kauft  für  die  einkassierten  Gelder  einen 
Scheck  auf  London,  der  dann  hier  an  die  deutsche  Bankver- 
bindung gegeben  wird  zur  Gutschrift. 

Für  Mexiko  und  Kolumbien  gilt  Barzahlung  als  das  Normale. 
Die  Faktura  ist  sofort  fällig  und  wird  meist  sofort  bei  Emp- 
fang mit  Schecks  auf  eine  deutsche  Bank  (Hamburg,  Berlin, 
Bremen)  bezahlt.  Geschieht  dies  nicht,  so  wird  meist  eine  Tratte 
einer  dortigen  auf  eine  deutsche  Bank  gegeben,  fast  stets  auf 


')  Einen  beachtenswerten  Vorschlag  zur  Besserung  dieser  ungesunden 
Verhältnisse  machte  Dr.  Jannasch  1899  im  , Exporteur"  S.  284:  Die  nach 
Ägypten  exportierenden  Firmen  sollen  sich  zusammentun,  nur  gegen  bar 
oder  Sechsmonatsakzept  verkaufen  und  sieh  verpflichten,  bei  Nichteinlösung 
protestieren  zu  lassen  und  den  Protest  bekannt  zu  geben. 


—     57     — 

Mark  lautend  und  1  bis  3  Monate  laufend.  Diese  wird  dann 
abzüglich  Diskont  gutgeschrieben.  Die  ankommenden  Wechsel 
und  Schecks  werden  vom  Exporteur  meist  sofort  an  die  Bank 
zur  Gutschrift  bezw.  Diskontierung  gegeben. 

Übrigens  geben  manche  Firmen  auch  ihre  Wechsel  auf 
andere  Länder  nicht  direkt  an  auswärtige  Banken,  sondern  an 
ihre  deutsche  Bankverbindung,  die  dann  alles  weitere  besorgt. 
In  der  Regel  wird  dann  der  Betrag  abzüglich  aller  Spesen 
dem  Betreffenden  14  Tage  nach  Verfall  gutgeschrieben.  Häufig 
wird  auch  auf  die  zum  Einzug  hereingegebenen  Wechsel  ein 
sogenannter  Trattenkredit  gewährt. 

Die  Fabrikanten,  die  ohne  Vermittlung  des  Exporteurs  mit 
dem  Auslande  arbeiten,  stellen  fast  stets  dieselben  Zahlungs- 
bedingungen wie  dieser.  Indessen  sieht  der  Fabrikant  viel 
mehr  darauf,  als  Zahlung  eine  Bankausschreibung  statt  eigener 
Akzepte  oder  gar  bloßer  Tratten  zu  bekommen.  Häufig  muß 
er  diese  größere  Sicherheit  natürlich  mit  einem  Preisabschlag 
bezahlen.  Dafür  spart  er  aber  auch  die  Exporteurspesen. 
Der  Exporteur  begnügt  sich  auch  ohne  diese  größere  Sicher- 
heit, da  er  bei  der  großen  Zahl  der  Kunden  in  einem  Lande 
durch  den  erzielten  höheren  Preis  bei  leichterem  Kredit  eine 
Art  Selbstversicherung  hat  oder  zu  haben  glaubt. 

Für  den  Export  von  Maschinen,  der  meist  ohne  Vermitt- 
lung des  Exporteurs  geschieht,  haben  sowohl  der  Verein  deut- 
scher Werkzeugmaschinenfabriken,  als  auch  der  Verein  deutscher 
Maschinenbauanstalten  in  ihren  allgemeinen  Bedingungen  für 
die  Lieferung  von  Maschinen  als  Zahlungsnorm  aufgestellt: 
^3  bar  bei  Bestellung,  ^j-d  bar  bei  Versand.  Auf  eine  Anzah- 
lung muß  der  Maschinenfabrikant  durchaus  sehen,  da  ihm  durch 
Abbestellung  oder  Nichtannahme  der  meist  nach  besonderen 
Angaben  für  einen  ganz  bestimmten  Zweck  erbauten  Maschinen 
sonst  zu  großer  Schaden  entstünde.  Das  letzte  Drittel  des 
Kaufpreises  wird  abweichend  von  den  eben  angegebenen  Be- 
stimmungen oft  erst  3  Monate  nach  Ablieferung  verlangt. 

Maschinen  werden  in  der  liegel  gegen  Konnossement  ge- 
liefert, das  an  ein  vom  Käufer  bezeichnetes  Bankhaus  gesandt 
wird.  Vorsichtshalber  fragt  man  bei  diesem  Bankhause  meist 
erst  an,    ob  es  gewillt  sei,  zu  zahlen,    da  ein  Transport  und 


—     58     — 

Rücktransport  der  Maschinen  bei  Verweigerung    der    Zahlung 
oft  sehr  bedeutende  Unkosten  verursachen  kann. 

Die  Brauereien,  die  früher  meist  direkt  von  hier  aus  mit 
dem  ausländischen  Konsumenten  arbeiteten  und  dabei  oft  große 
Verluste  hatten,  sind  jetzt  mehr  und  mehr  dazu  übergegangen, 
im  Auslande  ortskundige  Vertreter  zu  bestellen,  die  nicht  nur 
den  Verkauf,  sondern  auch  die  Eintreibung  der  Forderungen 
selbständig  in  der  Hand  haben. 


Schlußbetrachtungen 


Lassen  wir  nun  die  Resultate  der  Einzeluntersuchungen 
in  den  verschiedenen  Zweigen  von  Handel  und  Gewerbe  noch 
einmal  an  unserem  Geiste  vorüberziehen,  um  uns  einen  Ge- 
samtüberblick zu  schaffen  über  die  heute  gebräuchlichen  Arten 
der  Zahlungen  und  deren  Bedeutung  für  das  wirtschaftliche 
Einzelunternehmen  sowohl  als  die  gesamte  Volkswirtschaft. 

Bei  Handwerk  und  Kleinhandel  stößt  man  noch  durchweg 
auf  einen  bedauerlichen  Mangel  an  kaufmännischer  Bildung. 
Fast  immer  fehlt  es  an  einer  geregelten  Buchführung.  Daß 
ohne  diese  aber  auch  eine  straffe  Organisation  des  Geldverkehrs 
unmöglich  ist,  liegt  auf  der  Hand.  Ziele  von  6  bis  12  Monaten 
sind  an  der  Tagesordnung.  Dabei  sind  ganz  bedeutende  Ver- 
luste, sowohl  an  Zinsen,  als  auch  durch  Ausfälle  der  ganzen 
Forderungen  unvermeidlich.  Gegen  solche  Verluste  könnte 
der  Handwerker  und  Kleinhändler  sich  schützen  durch  bessere 
Buchführung,  die  mit  ziemlicher  Sicherheit  auch  dem  Wechsel- 
verkehr mehr  und  mehr  Eingang  in  diese  Kreise  verschaffen 
würde.  Mit  dem  genaueren  Überblick  nämlich,  den  eine  gute 
Buchführung  über  den  Gang  des  Geschäftes  gibt,  muß  notwendig 
auch  das  Verständnis  darüber  wachsen,  welchen  Nutzen  kurze 
Zahlungsperioden  gewähren.  Um  aber  Kunden,  die  bisher 
unbegrenzten  Kredit  genossen  haben,  zu  erziehen  zu  pünkt- 
licher Zahlung,  ist  der  Wechsel  das  beste  Mittel.  Nur  bei 
ganz  kleinen  Ausständen,  wie  die  Geschäfte  sie  haben,  die 
täglich  kleine  Posten  an  den  Konsumenten  abgeben,  z.  B.  Ko- 
lonialwarenkleinhändler, ist  der  Wechsel  nicht  gut  anwendbar. 
Hier  nimmt  der  Händler  seine  Zuflucht  zu  einem  anderen 
Mittel,  um  den  Kunden  zur  pünktlichen  Zahlung  zu  erziehen. 
Er  gewährt  bei  Barzahlung  ziemlich  hohen  Rabatt,  den  er 
selbst  dann  in  verschiedener  Form  wieder  einbringt,  teils  durch 


—     60     — 

Fortfall  der  Ausfälle  an  seinen  Ausständen,  teils  durch  den 
Skonto,  den  er  nun  seinen  Lieferanten  abzieht,  und  schließlich 
durch  die  vergrößerte  Umsatzfähigkeit  seines  Kapitals. 

Zur  Gesundung  der  Kreditverhältnisse  bei  den  Handwerkern 
und  Krämern  könnten  die  großen  Werke  ein  gut  Teil  bei- 
tragen durch  anderweitige  Organisation  der  Lohnzahlung.  Es 
braucht  durchaus  nicht  die  Lohnzahlungsperiode  im  allgemeinen 
verkürzt  zu  werden,  wogegen  sogar  sehr  gewichtige  Bedenken 
bestehen,  aber  es  muß  dem  neu  eingestellten  Arbeiter,  der 
durch  Reise,  längere  Arbeitslosigkeit  oder  ähnliches  womöglich 
aller  Barmittel  entblößt  ist,  durch  die  Arbeitsordnung  oder 
irgendwelche  Abmachung  das  Recht  verbürgt  werden,  daß  er 
schon  nach  wenigen  Tagen  Arbeit  einen  Teil  seines  Lohnes 
verlangen  kann.  Muß  er  unter  Umständen  4  Wochen  arbeiten 
ohne  einen  Pfennig  ausbezahlt  zu  bekommen,  wie  das  unter 
den  heutigen  Verhältnissen  z.  B.  im  Bergbau  vorkommen  kann, 
dann  wird  er  dem  Kredit  gewährenden  Krämer  einfach  in  die 
Arme  getrieben.  Wie  schwierig  es  für  den  Arbeiter  ist,  sich 
aus  solchem  Schuldverhältnis  wieder  zu  befreien,  braucht  nicht 
näher  ausgeführt  zu  werden.  Welche  üblen  Folgen  es  aber 
für  Handwerk  und  Kleinhandel  hat,  daß  sie  einfach  gezwungen 
sind,  dem  Arbeiter  Kredit  zu  gewähren,  ist  oben  näher  dargelegt. 

Die  Barzahlung  zwischen  Konsumenten  und  Händler  ist 
fast  durchweg  eingeführt,  und  zwar  ohne  Rabattgewährung, 
in  den  Ladengeschäften  mittleren  und  großen  Umfanges,  soweit 
es  sogenannte  Bazare  und  Warenhäuser  oder  aber  Konfektions- 
geschäfte sind.  In  allen  anderen  Branchen  aber  sucht  man 
die  Barzahlung  auch  mehr  und  mehr  einzuführen. 

Zwischen  diesen  Geschäften  und  ihren  Lieferanten  herrscht 
ein  aussfebreiteter  Wechselverkehr  und  in  diesen  Kreisen  dient 
der  Wechsel  noch  in  großem  Umfange  als  wirkliches  Zahlungs- 
mittel. 

Hat  ein  Lieferant  aber  Monopolstellung,  so  drängt  er  bei 
seiner  Kundschaft  fast  stets  darauf,  seine  Zahlung  nicht  in 
Wechseln,  sondern  in  barem  Gelde  oder  in  Werten  so  gut  als 
bar,  d.  h.  meist  in  Form  von  Giroüberweisungen,  zu  bekommen. 
Denn  wenn  auch  ein  unter  Diskontberechnung  in  Zahlung  ge- 
nommener Wechsel,  solange  er  im  Portefeuille    liegt,    keinen 


—     61     — 

Zinsverlust  bringt,  wie  ein  barer  Kassenbestand  dies  tut ,  so 
entsteht  doch  bei  etwaiger  Weiterbegebung  des  Wechsels 
nach  erfolgter  Diskonterhöhung  ein  Zinsverlust.  Stets  aber 
ist  das  Risiko  beim  Wechsel  größer  als  bei  der  Barzahlung, 
und  außerdem  ist  die  Weiterbegebung  lästiger,  da  einmal  ein 
Giro  erforderlich  ist  und  außerdem  dem  Wechsel  die  Teil- 
barkeit abgeht.  Dabei  ist  der  Ausgleich  der  Zahlungen  durch 
Giroüberweisung  auch  bedeutend  billiger,  als  durch  Übersendung 
von  Wechseln  oder  gar  barem  Gelde.  Auch  gegenüber  der 
Zahlung  mittels  Scheck  ist  die  Giroüberweisung  billiger.  Bei 
der  Zahlung  per  Girokonto  kann  die  ganze  darauf  bezügliche 
Korrespondenz  im  gewöhnlichen  Brief,  sogar  per  Karte  erledigt 
werden,  da  keinerlei  Werte  entwendet  werden  können.  Wird 
der  Scheck  aber  an  den  Empfangsberechtigten  geschickt,  so 
muß  der  Brief  versichert  werden  und  verursacht  dadurch  nicht 
unerhebliche  Kosten.  Ein  gutes  Scheckgesetz  könnte  diesen 
Ubelstand  ja  beseitigen,  die  Firmen  aber,  die  täglich  eine  ganze 
Reihe  von  Zahlungen  zu  leisten  haben,  würden  doch  wohl  bei 
der  gewohnten  Art  der  Überweisung  auf  Girokonto  bleiben, 
da  sie  dabei  nichts  zu  tun  haben,  als  in  einem  Briefe  alle 
Zahlungen,  die  man  leisten  soll,  an  die  Bank  aufzugeben;  alles 
Weitere  besorgt  diese  dann.  Bei  der  Zahlung  per  Scheck  aber 
muß  jedem  einzelnen,  der  eine  Zahlung  empfangen  soll,  ein  genau 
ausgestellter  und  unterschriebener  Scheck  zugesandt  werden. 
Wenn  aber  durch  die  immer  schärfer  werdenden  Zahlungs- 
bedingungen in  allen  Branchen,  durcli  die  immer  allgemeiner 
werdende  Notwendigkeit,  Zahlungen  per  Girokonto  zu  leisten, 
auch  die  kleineren  Gewerbetreibenden  immer  mehr  dazu  ge- 
zwungen sein  werden,  sich  ein  eigenes  Girokonto  einrichten  zu 
lassen  und  wenn  diese  auch  ihrer  Kundschaft  gegenüber  all- 
gemein straffe  Zahlungsbedingungen  eingeführt  haben  werden, 
dann  sind  für  die  Einbürgerung  des  Schecks  als  Zahlungsmittel 
des  Kleinhandels  die  Wege  geebnet.  Solange  der  Kleinkonsu- 
ment, besonders  der  Privatmann,  Warenkredit  in  Anspruch 
nimmt  und  solange  der  Händler  mit  jedem  Scheck,  den  er  be- 
kommt, sofort  zur  Bank  läuft  und  sich  bares  Geld  dafür  geben 
läßt,  solange  wird  der  Scheck  nie  festen  Fuß  fassen  in  unserem 
Geschäftsleben. 


—     62     — 

Lieferanten  nun ,  die  vermöge  ihrer  Monopolstellung  dem 
Kunden  die  Zahlungsweise  vorschreiben  können,  sehen  wir  be- 
sonders in  den  Karteilen.  Fast  alle  verlangen  sie  von  ihrer 
Kundschaft  Barzahlung  und  Innehaltung  kurzer  Zahlfristen.  Je 
mehr  die  Konkurrenz  ausgeschaltet  ist,  desto  mehr  Nachdruck 
kann  dieser  Forderung  verliehen  werden. 

Dadurch,  daß  sich  in  den  verschiedenen  Industriezweigen 
ein  und  derselbe  Tag  des  Monats  als  Termin  für  alle  zu 
leistenden  und  zu  empfangenden  Zahlungen  eingebürgert  hat, 
ist  für  die  einzelnen  Betriebe  die  Kassenführung  bedeutend 
vereinfacht.  Man  kommt  mit  kleineren  Beständen  aus  und 
spart  Zinsen.  Nun  könnte  man  einwenden,  daß  monatliche 
Abrechnungen  noch  nicht  das  Ideale  wären,  sondern  kürzere 
Abrecbnungsperioden  wünschenswert  wären.  Würden  diese 
Abrechnungen  durch  Bargeld  gemacht,  so  läge  ja  freilich  ein 
öffentliches  Interesse  vor  für  kürzere  Zahlfristen,  um  an  Um- 
laufsmitteln zu  sparen.  Da  aber  bei  weitem  der  größte  Teil 
dieser  Zahlungen  durch  Überweisungen  geschieht,  ist  die  Ab- 
rechnungsperiode für  den  Bedarf  an  Umlaufsmitteln  gleichgültig. 
Gegen  die  Vergrößerung  des  Risikos,  die  in  der  monatlichen 
Abrechnung  gegenüber  einer  etwa  einwöchentlichen  liegt, 
schützen  die  Syndikate  sich,  wie  wir  gesehen,  durch  Kautionen, 
die  sie  von  ihren  Abnehmern  verlangen.  Für  die  Abnehmer 
bedeutet  dies  freilich  eine  Schwächung  ihres  Betriebskapitals, 
da  aber  eine  häufigere  Abrechnung  für  die  Lieferanten  eine 
wesentliche  Vermehrung  der  Unkosten  bedeuten  würde,  die 
keinen  besonderen  Nutzen  verspricht,  so  dürfte  an  dieser  Ein- 
richtung vorläufig  kaum  etwas  geändert  werden. 

Welchen  Einfluß  haben  nun  die  veränderten  Zahlungs- 
bedingungen des  Lieferanten  auf  die  Kapital-  und  Kreditver- 
hältnisse des  Abnehmers? 

Gewährt  der  Lieferant  langfristigen  Warenkredit,  so  kommt 
der  Abnehmer  mit  verhältnismäßig  geringem  Kapital  aus.  Hat 
er  nur  das  nötige  Anlagekapital,  so  genügt  das  oft  schon 
zum  Betriebe  des  Geschäftes,  das  Betriebskapital  besteht  eben 
in  dem  Warenkredit  des  Lieferanten.  Um  nicht  in  Schwierig- 
keiten zu  geraten,  muß  der  Händler  nur  sehen ,  daß  er  von 
seinen  Kunden  die  Zahlungen  stets  so  früh  erhält,  daß  er  zum 


—     63     — 

festgesetzten  Termin  seinen  Lieferanten  bezahlen  kann.  Setzt 
der  Lieferant  nun  aber  die  Kreditfrist  für  den  Händler  herab, 
so  gibt  es  für  diesen  zwei  Wege ,  die  nötigen  Zahlungsmittel 
bis  zu  dem  betreffenden  Termin  zu  beschaffen.  Entweder 
muß  er  von  seiner  eigenen  Kundschaft  nun  schnellere  Zahlung 
verlangen  oder  aber  er  muß  fremde  Gelder,  meist  Bankgelder, 
zu  Hilfe   nehmen. 

Will  der  Händler  auch  weiterhin  ohne  Bankkredit  aus- 
kommen und  nur  den  ihm  vom  Lieferanten  eingeräumten 
Warenkredit  als  Betriebskapital  benützen,  so  muß  er  dazu 
übergehen,  immer  nur  kleine  Bezüge  zu  machen,  die  seinen 
Absatzaussichten  während  der  verkürzten  Kreditfrist  möglichst 
genau  angepaßt  sind.  Dadurch  verringert  er  für  sich  das  Risiko 
sehr  stark,  das  mit  der  Schätzung  der  Aufnahmefähigkeit  des 
Marktes  verbunden  ist.  Er  wälzt  dieses  mehr  und  mehr  auf  den 
Fabrikanten  über.  Vermöge  ihrer  wirtschaftlichen  Überlegenheit 
wissen  sich  aber  die  Fabrikanten  zu  schützen,  indem  sie  zwar 
kurze  Zahlungs-  und  Lieferungsfristen  vereinbaren,  aber  zugleich 
die  Mindestabnahme  für  mehrere  Monate  festsetzen. 

Wie  wir  in  den  verschiedenen  Einzelabschnitten  gesehen 
haben,  stößt  die  Einführung  der  verschärften  Zahlungsbeding- 
ungen überall  da  auf  Schwierigkeiten,  wo  freie  Konkurrenz 
herrscht.  Erleichterung  der  Zahlungsbedingungen  ist  ein  Haupt- 
lockmittel für  Kunden. 

Im  Kleinhandel  und  besonders  auch  im  Handwerk  wird 
noch  viel  mit  offenem  Buchkredit  gewirtschaftet.  Wo  die 
kaufmännische  Bildung  weiter  fortgeschritten  ist,  kennt  man 
sogar  bei  freier  Konkurrenz  diese  Form  des  Kredites  nur  noch 
in  sehr  geringem  Umfang,  Hier  wird  Kredit  gegen  Wechsel 
gewährt  und  der  Wechsel  dann  als  Zahlungsmittel  benützt. 
Wo  man  die  Vorzüge  der  Barzahlung  gegenüber  dem  Wechsel- 
verkehr voll  würdigt,  gewährt  man  dem  Kunden  bei  Barzah- 
lung solche  Vorteile,  daß  er  vorzieht,  die  Wechsel,  die  er 
sonst  dem  Lieferanten  gegegeben  hätte,  bei  der  Bank  zum 
Diskont  zu  geben  und  seinen  Lieferanten  bar  zu  bezahlen. 
Die  Marge  zwischen  Diskont  und  Skonto  muß  aber  groß  genug 
sein,  um  den  Kunden  trotz  der  damit  für  ihn  verbundenen 
Mühe  zu  reizen. 


—     64     — 

Daß  es  dem  Händler  gelingt,  den  vom  Lieferanten  ver- 
kürzten Zahlungsfristen  den  Eingang  seiner  eigenen  Ausstände 
völlig  anzupassen,  d.  h.  ohne  eigentliches  Betriebskapital  aus- 
zukommen, ist  indessen  sehr  selten.  Werden  die  Fabrikanten 
durch  Kartelle  und  ähnliches  wirtschaftlich  immer  unabhängiger, 
so  müssen  ihre  Abnehmer  mehr  und  mehr  Bankkredü  als 
Betriebskapital  in  Anspruch  nehmen. 

Übernimmt  die  Bank  an  Stelle  des  Lieferanten  die  Kredit- 
gewährung, so  übernimmt  sie  naturgemäß  auch  das  damit 
verbundene  Risiko,  wodurch  für  den  Lieferanten  die  Geschäfts- 
führung eine  viel  gesichertere  wird. 

Aber  auch  für  den  Händler  bietet  der  Bankkredit  gegen- 
über dem  Lieferantenkredit  große  Vorzüge.  Zunächst  ist  der 
Lieferantenkredii-  doch  immerhin  nur  auf  eine  Anzahl  von 
Monaten  beschränkt,  während  das  von  der  Bank  gegebene 
Geld  jahrelang  ruhig  im  Geschäfte  weiter  arbeiten  kann,  da 
die  Bank  für  Rückzahlung  ihres  Kredits  keinen  Termin  aus- 
zumachen braucht.  Sie  kann  sich  für  ihre  Forderung  in  ganz 
anderer  Weise  sichern  als  der  Lieferant.  Sie  kann  sich  Hypo- 
theken, Bürgschaften  und  ähnliches  geben  lassen,  was  alles 
bei  einem  auf  einige  Monate  beschränkten  Kredit  zu  viel  Un- 
kosten verursachen  würde.  In  kritischen  Zeiten  besteht  ferner 
für  den  Händler  immer  die  Gefahr,  daß  auch  der  Lieferant 
in  Schwierigkeiten  gerät  und  plötzlich  seine  Ausstände  ein- 
fordern muß.  Dann  ist  es  für  den  Händler  sehr  schwer,  ander- 
weitig Kredit  zu  finden.  Hat  er  aber  auch  in  ruhigen  Zeiten 
mit  der  Bank  gearbeitet,  wird  diese  den  Händler  in  kritischen 
Zeiten  nicht  leicht  im  Stich  lassen.  Die  Bank  kann  bei  solchen 
Krisen  umso  eher  helfend  eingreifen,  da  sie  ja  stets  mit  einer 
Reihe  der  verschiedensten  Industrie-  und  Handelszweige  arbeitet 
und  bei  Geldknappheit  innerhalb  eines  dieser  Zweige  diese 
durch  den  Überfluß  eines  anderen  ausgleichen  kann. 

Sehen  wir  nun  einmal,  in  welcher  Weise  die  Bank  dem 
Geschäftsmann  Kredit  gewährt.  Blankokredit,  also  ein  Kredit, 
der  nur  auf  den  guten  Ruf  und  die  Geschäftstüchtigkeit  einer 
Firma  hin  gegeben  wird,  kommt  natürlich  auch  vor,  meist 
aber  verlangt  die  Bank,  wenigstens  für  einen  Teil  des  einzu- 
räumenden Kredits,  Sicherheiten.    Als  solche  kommen  in  erster 


—     65     — 

Reihe  Hypotheken  und  Effekten  in  Betracht,  aber  auch  Bürg- 
schaften spielen  eine  große  Rolle.  Wer  im  Geschäftsverkehr 
Wechsel  nehmen  muß,  wird  diese  in  den  meisten  Fällen  auch 
der  Bank  geben.  Vereinzelt  kommt  es  auch  vor,  daß  die 
Bank  sich  als  Sicherheit  das  Akzept  des  Kunden  geben  läßt. 
In  dem  Umfange  aber,  wie  z.  B.  in  der  Provinz  Sachsen, 
kennt  man  diese  Praxis  hier  nicht.  Auch  behält  die  Bank  hier 
solche  Papiere  meist  in  ihrem  Portefeuille. 

Bis  zur  Höhe  des  eingeräumten  Kredits  nun  kann  der 
Kunde  bei  der  Bank  disponieren  und  zwar  indem  er  entweder 
bares  Geld  abhebt,  oder  indem  er  Schecks  auf  sein  Guthaben 
ausstellt,  oder  indem  er  von  diesem  Guthaben  Giroüberweisungen 
machen  läßt,  oder  aber  schließlich,  indem  er  auf  die  Bank 
trassiert  und  diese  akzeptieren  läßt.  Allgemein  läßt  man  bei 
den  hiesigen  Banken  alle  diese  Umsätze  über  ein  und  dasselbe 
Konto  laufen  und  berechnet  eine  einheitliche  Umsatzprovision. 
Die  z.  B.  in  England  allgemein  gebräuchliche  besondere  Akzept- 
provision wird  hier  nur  ausnahmsweise  verlangt.  Debetzinsen 
werden  für  gewährte  Akzepte  erst  bei  Verfall  berechnet.  Bis 
dahin  aber  hat  der  Kunde  natürlich  Deckung  zu  besorgen, 
falls  sein  Guthaben  nicht  mehr  groß  genug  ist,  um  das  Akzept, 
das  in  der  Regel  beim  Akzeptanten  zahlbar  ist ,  einzulösen. 
Bei  Einräumung  des  Kredits  wird  von  Seiten  der  Bank  meist 
festgesetzt,  bis  zu  welcher  Höhe  der  Kunde  auf  die  Bank 
trassieren  darf.  Als  ungefähre  Regel  kann  man  annehmen, 
daß  ein  Viertel  bis  die  Hälfte  des  eingeräumten  Kredits  in 
Trassierungen  auf  die  Bank  bestehen  darf,  es  richtet  sich  dies 
natürlich  nach  der  Güte  des  Kunden  und  seiner  Sicherheiten. 
Begibt  der  Kunde  das  Bankakzept  zum  Privatdiskont  an  eine 
andere  Bank,  so  kostet  ihn  das  Geld  die  erv/ähnte  Umsatz- 
provision, den  Stempelbetrag,  den  Privatdiskont  und  eine 
Diskontprovision  an  den  Diskonteur.  Vor  mehreren  Jahren 
haben  sich  eine  Anzahl  Berliner  Großbanken  (die  sogen. 
Stempelvereinigung)  gegenseitig  verpflichtet,  kein  Bankakzept 
zu  diskontieren  ohne  mindestens  ^ja  "/o  Provision.  Hiesige 
Banken  gehen  aber  auch  wohl  auf  V«  "/«  herunter. 

Wie  in  den  einzelnen  Abschnitten  gezeigt  wurde,  ist  es  für 
den  Kaufmann  meist  vorteilhafter,  seine  Bankakzepte  diskon- 

Oexmann,  Barzahlung  u.  Kroditverkehr  in  Handel  u.  Gewerbe     5 


—     66     — 

tieren  zu  lassen  und  an  seinen  Lieferanten  bar  zu  bezahlen, 
statt  an  diesen  das  Akzept  zu  geben.  In  der  Tat  spielt  denn 
auch  das  Bankakzept  als  Zahlungsmittel  eine  ganz  unter- 
geordnete Rolle.  Schon  aus  dem  gebräuchlichen  Text  der 
Bankwechsel  geht  dies  hervor,  sie  sind  nämlich  fast  ausnahms- 
los an  eigene  Order  gestellt.  Ist  einmal  eine  andere  Order 
angegeben,  so  ist  der  Wechsel  fast  durchweg  für  Zahlungen 
ans  Ausland  bestimmt.  Auf  den  wieder  eingelösten  Bank- 
akzepten kann  man  lange  suchen,  bis  man  einmal  ein  Giro 
findet,  das  nicht  von  einer  Bank  stammt.  Die  meisten  dieser 
Wechsel  sind  durch  die  Hände  von  3  bis  4  Banken  gegangen, 
bis  sie  wieder  eingelöst  werden.  Einzelne  große  Bankfirmen 
machen  es  sich  zur  Spezialität,  die  Bankakzepte  den  Privaten 
unter  Anrechnung  von  Provision  zu  diskontieren.  Für  die 
übrigen  Großbanken  sind  nun  erstklassige  Bankakzepte  eine 
beliebte  Anlage  für  augenblicklich  flüssige  Kapitalien,  Depo- 
siten etc.  Sucht  nun  eine  Bank  Akzepte  für  solche  Anlagen, 
dann  wendet  sie  sich  an  die  großen  Diskonteure  und  kauft 
hier  auf,  wobei  der  Diskonteur  meist  nur  einen  ganz  geringen 
Prozentsatz  verdient.  Bei  Geldbedarf  geben  die  Banken  die 
aufgekauften  Akzepte  wieder  an  andere  Banken  ab.  So  dienen 
denn  diese  Bankakzepte  fast  ausschließlich  als  Kreditinstrument. 
Als  allgemeine  Tendenz  sehen  wir  also  das  Fortschreiten 
vom  Buchkredit  zur  Zahlung  mittels  Wechsel.  Nach  und  nach 
verliert  aber  der  Wechsel  den  Charakter  des  Zahlungsmittels. 
Die  allgemein  zu  beobachtende  Verschärfung  der  Zahlungs- 
bedingungen ,  d.  h.  die  fortschreitende  Einschränkung  des 
Warenkredits  drängt  auch  die  kleineren  Geschäfte  in  immer 
wachsender  Zahl  in  den  Kundenkreis  der  Banken.  Hier  werden 
auch  die  Wechsel,  die  bisher  als  Zahlungsmittel  dienten,  mehr 
und  mehr  diskontiert  und  so  zum  Kreditinstrument  gemacht. 
Mit  dem  wachsenden  Kundenkreis  der  Banken  ersetzt  die  Über- 
weisung von  einem  Konto  auf  das  andere  in  immer  höherem 
Grade  alle  anderen  Arten  des  Zahlungsausgleiches.  Das  Ver- 
langen vieler  Lieferanten,  speziell  der  Syndikate,  ihre  Zahlungen 
per  Giroüberweisung  zu  bekommen,  führt  anderseits  auch 
wieder  dazu,  den  Kundenkreis  der  Banken  zu  vergrößern. 
Mehr   und  mehr   wird    es   auch    für    den   kleineren  Kaufmann 


—     67     — 

anumgänglich  nötig,  ein  eigenes  Bankkonto  zu  haben.  Das 
ist  aber  nicht  nur  dem  Einzelunternehmen  dienlich,  sondern 
auch  der  Allgemeinheit,  indem  den  Banken  dadurch  eine  Menge 
Gelder  zugeführt  werden,  die  früher  untätig  in  den  Kassen  der 
Einzelunternehmen  lagen  und  jetzt  für  Handel  und  Industrie 
nutzbar  gemacht  werden  können. 

Die  verschiedenen  Formen  des  Zahlungsausgleiches,  die  wir 
heute  gleichzeitig  in  den  verschiedenen  Zweigen  des  Handels 
und  der  Industrie  nebeneinander  sehen,  vom  Handwerk  zum 
Ladengeschäft,  von  da  zum  Zwischenhändler  und  von  hier 
hinauf  zum  Produzenten  in  immer  größerer  Vervollkommnung, 
diese  Formen  bilden  gleichzeitig  die  Etappen,  die  jeder  einzelne 
dieser  Geschäftszweige  in  seiner  historischen  Entwicklung  schon 
durchgemacht  hat  oder  vermutlich  noch  durchmachen  wird. 


Druck  der 

Union  Deutsche  Verlagsgesellschaft 

in  Stuttgart 


Yerlag  der  J.  G.  Cotta'schen  Buchliandlimg  Nachfolger 
Stuttgart  und  Berlin 


Finanz- Archiv.  Zeitschrift  für  das  gesamte  Finanz- 
wesen. Herausgegeben  von  Dr.  Georg  Schanz,  Professorder 
Nationalökonomie  in  Würzburg  Jährlich  2  Bände  ä  M.  12. — 


3Ioritz  Julius  Bonn,  Die  englische  Kolonisation 

in   Irland.       Zwel  Bände  Geheftet  M.  18.— 

Lujo  Brentano,  Gesammelte  Aufsätze 

I.  Bd.  Erbrechtspolitik,  alte  und  neue  Feudalität     Geheftet  M.  14. — 

Gustav  Colin,  Volkswirtschaftliche  Aufsätze 

Geheftet  M.  15.— 
Inhalt:  l.  Parlamentarische  Untersuchungen  in  England.  2.  Der  Staat  und 
die  Eisenbahnen.  3.  Die  Einkommensteuer  im  Kanton  Zürich.  4.  Die  "Wehrsteuer. 
5.  Ehre  und  Last  in  der  Volkswirtschaft.  6.  Arbeit  und  Armut.  7.  Internationale 
Fabrikgesetzgebung.  8.  Die  Fremdenindustrie  der  Schweiz.  9.  Über  Differenz- 
geschäfte.   10.  Über  Handelsakademien 

Alfred  Doren,  Studien  aus  der  Florentiner  Wirt- 
schaftsgeschichte. Erster  Band:  Die  Florentiner  Wollentuch- 
industrie vom  vierzehnten  bis  sechzehnten  Jahrhundert.  Ein  Beitrag 
zur  Geschichte  des  modernen  Kapitalismus  Geheftet  M.  12. — 

Theodor  Frhr.  v.  d.  Goltz,  Geschichte  der  deutschen 
Landwirtschaft 

Zwei  Bände  Geheftet  M.  19.—     In  Halbfranzband  M,  23.— 

F.  C.  Huber,  Deutschland  als  Industriestaat 

Geheftet  M.  10.—     In  Leinenband  M.  11.— 

Richard  v.  Kaufmann,  Die  Eisenbahnpolitik  Frank- 
reichs.   2  Bände  Geheftet  M.  24.— 

Friedrich  List,  Das  nationale  System  der  politischen 

UKOnOmie,  Mit  einer  historischen  und  kritischen  Einleitung  von 
K.  Th.  Eheberg.    7.  Auflage  Geheftet  M.  10.— 

Alfred  Marshfill,  Handbuch  der  Volks wirtschafts- 

lenre.  Erster  Band.  Nach  der  vierten  Auflage  des  englischen 
Originals  mit  Genehmigung  des  Verfassers  übersetzt  von  Hugo 
Ephraim  und  Arthur  Salz.    Mit  einem  Geleitwort  von  Lujo  Brentano 

Geheftet  M.  12.— 
In  Leinenband  M.  13.50.     In  Halbfranzband  M.  14. — 

August  Meitzen,  Geschichte,  Theorie  und  Technik 

der    Statistik.      2.  Auflage.     Mit  Tafeln 

Geheftet  M.  6. —     In  Leinenband  M.  7.— 


Verlag  der  J.  G.  Cotta'schen  Buchhaudlung  Nachfolger 
Stuttgart  und  Berlin 

Anton  Menger,  Das  Recht  auf  den  vollen  Arbeitsertrag 

in  geschichtlicher  Darstellung.    3.  Auflage  Geheftet  M.  3 

Ernst  Mischler,  Handbuch  der  Verwaltungsstatistik 

I.  Bd,     Allgemeine  Grundlagen  der  Verwaltungsstatistik 

Geheftet  M.  6  — 

Wilhelm  Röscher,  System  der  Volkswirtschaft 

Ein  Hand- und  Lesebuch  für  Geschäftsmänner  und  Studierende.  5  Bände 

I.  Bd.  Grrundlagen  der  Nationalökonomie.  24.  vermehrte  und 
verbesserte  Auflage,  beai'beitet  von  Robert  Pöhlmann.  Mit 
Roschers  Bildnis       Geheftet  M.  14.-     In  Halbfranzband  M.  16.50 

II.  Bd.  Ifationalökonomik  des  Ackerbaues  und  der  verwandten 
Urproduktionen.  13.  vermehrte  Auflage,  bearbeitet  von  Heinr. 
Da  de.     Mit  2  bildlichen  Darstellungen 

Geheftet  M.  13.—     In  Halbfranzband  M.  15.50. 

III.  Bd.     Nationalökononiik    des    Handels    und    Gewerbfleißes. 

7.  vermehrte  Auflage,  bearbeitet  von  Wilhelm   Stieda 

Geheftet  M.  16.—     In  Halbfranzband  M.  18.50. 

IV.  Bd.  System  der  Finanzwissenschaft.  5.  vermehrte  Auflage, 
bearbeitet  von  Otto  Gerlach.     Zwei  Halbbände 

Geheftet  M.  16.—     In  Halbfranzband  M.  20.- 

Vom  V.  Band,   System  der  Armenpflege  und  Armenpolitik,   ist 

die  dritte  Auflage  in  Vorbereitung. 

C.  Sattler,  Das  Schulden  wesen  des  Preußischen  Staates 
und  des  Deutschen  Reiches  Geheftet  m.  e.- 

Georg  Schanz,  Die  Steuern  der  Schweiz  in  ihrer  Ent- 
wicklung seit  Beginn  des  19.  Jahrhunderts 

5  Bände  Geheftet  M.  40.— 

Ludwig  Sinzheimer,  Der  Londoner  Grafschaftsrat. 

Ein  Beitrag  zur  städtischen  Sozialreform.  Erster  Band.  Die  Schluß- 
periode der  Herrschaft  der  Mittelklasse  in  der  Londoner  Stadtver- 
waltung Geheftet  M.  10.— 

Franz  X.  Wismüller,  Die  Bayerische  Moorkolonie 

Großkarolinenfeld,  im  Auftrage  des  Königlichen  Bayerischen 
Staatsrainisteriums  des  Innern.  Mit  einer  Karte  und  einer  Ansicht 
von  Großkarolinenfeld  Geheftet  M.  15.— 

Julius  Wolf,  Sozialismus  und  kapitalistische  Gesell- 
schaftsordnung. Kritische  Würdigung  beider  als  Grundlegung 
einer  Sozialpolitik  Geheftet  M.  12.—     In  Leinenband  M.  14.— 


Verlag  der  J.  G.  Cotta'schen  Buchhandlung  Nachfolger  In  Stuttgart  und  Berlin 
Münchener  Volkswirtschaftliche  Studien 

Ferner: 

26.  Böliiu,  Dr.  0.,  Die  Koriihäuser.  Eine  Studie  über  die  Organisation  des 
Getreideverkaufes  in  Amerika,  Indien  und  Russland,  sowie  in  einigen  deutschen 
Staaten.  ^    2  Mark  40  Pf. 

27.  L.ewy,  A.,  Zur  fieiiesis  der  heutigreii  agrarisoheu  Tdeeu  in  Preussen.  3  M. 

28.  Calm,  Dr.  E.,  Das  Schlafstellenwesen  in  den  deutschen  Wrossstädten 
und  seine  Reform  mit  besonderer  Berücksichtigung  der  Stadt  München.  3M. 

29.  HolläiKler,  L.,  Die  Lasre  der  deutschen  Mühlenindustrie  unter  dem 
Einfluss  der  Handelspolitik  1879—1897.  2  Mark  40  Pf. 

30.  KusterinaiiM.  Dr.  R. ,   Das  Mühlen^ewerbe  im  rechtsrhein.  Bayern. 

2  Mark. 

31.  von  Koch,  Dr.  R.,  Geschichte  der  Töpferarbeiter  von  Staffordshire 
im  1V>.  Jahrhundert.  7  Mark. 

32.  Hallgarteii.  Dr.  R.,  Die  kommunale  Besteuerung  des  unrerdienteu 
Wertzuwachses  in  Eng'land.  4  Mark  80  Pf. 

33.  Trot«.  Dr.  F.,  Das  Wirtsgewerbe  in  München.  5  Mark. 

34.  lAst,  Dr.  A..  Die  Interessen  der  deutschen  Landwirtschaft  im  deutsch- 

.,„,,.  10.  Februar   ^^,,,      ...  ,  „ 

russischen  Handelsvertrag  vom    -.^    . 1894  mit  besonderer  Be- 

2!).  Januar 

rücksichtiarung'  des  Brotgretreidebaues.  4  Mark. 

3.5.  Brentano.  Lujo,  und  Robert  Kuczynski.  Die  heutige  Grundlage  der 

deutschen  Wehrkraft.  3  Mark  50  Pf. 

36.  StefliVns-Frauweiler,  Dr.  Hans  Freiherr  von,  Der  Agrarsozialismus 
in  Belgien.  2  Mark  40  Pf. 

37.  l'lilapowo  C'liIapou-«>iki.  Dr.  Alfred  von,  Die  belgische  Landwirtschaft 
im  V.K  Jahrhundert.  4  Mark. 

38.  Kenaul«!.  Dr.  Joseph  Ritter  von,  Der  Bergbau  und  die  Hüttenindustrie 
von  Oberschlesien  1S84— 1897.  Eine  Untersuchung  über  die  Wirkungen 
der  staatlichen  Eisenbahntarifpolitik  und  des  Wasserverkehrs.  9  j\Iark. 

39.  Adler.  Dr.  Paul,  Die  Lage  der  Handlungsgehilfen  gemäss  den  Erhebungen 
der  Kommission  für  Arbeiterstatistik.  4  Mark. 

40.  Bonn,  Dr.  Max  J.,  Die  Vorgänge  am  Edelmetallmarkt  in  den  Jahren 
1870—1873.  3  Mark. 

41.  Schniel/Je.  Dr.  Hans,  Der  Staatshaushalt  des  Herzogtums  Bayern  im 
18.  Jahrhundert.  9  Mark. 

42.  FuliU4la.  Dr,  Tokuzo,  Die  gesellschaftliche  und  wirtschaftliche  Ent- 
wickelung  in  Japan.  4  Mark. 

43.  Aal.  Dr.  Arthur,  Das  preussische  llentengut.  4  Mark, 
44    Maass.   Dr,  Ludolt.   J)er   Einfluss   der   3Iaschine  auf  das  Schreiner- 
gewerbe in  Deutschland.  3  Mark. 

ib.  Haacke.  Dr.  Heinrich,  Handel  und  Industrie  der  Provinz  Sachsen 
18S9 — 1899  unter  dem  Pliufluss  der  deutschen  Handelspolitik.  4  Mark. 

46.  Friedrich.  Dr.  Arthur,  Schlesiens  Industrie  unter  dem  Einfluss  der 
Cuprivischen  Handelspolitik  1889—1900.  4  Mark  50  Pf. 

47.  Vogelslein,  Dr.  Theodor,  Die  Industrie  der  Rhein|>rovinz  188S— 1900. 
Ein  Beitrag  zur  Frage  der  Handelspolitik  und  der  Kartelle.  ]\Iit  einer  Vor- 
bemerkung von  Prof.  Dr.  Waltlier  Lotz.  3  jNIark, 

4><.  BuMcliing.  Dr,  Paul.  Die  Entwickelung  der  handelspolitischen  Be- 
ziehungen zwischen  England  und  seinen  Kolonien  bis  zum  Jahre  18(J0. 
Mit  Anhang:  Tabellarische  Uebersicht  über  den  Kolonial  handel 
1«20-1900.  7  Mark. 

49.  Herold,  Dr.  Robert,  Der  Schweizerische  Bund  und  die  Eisenbahnen 
bis  zur  .Jahrhundertwende.  Der  allmähliche  Sieg  zentralistischer  Tendenzen  und 
die  Durchführung  der  Verstaatli<liung.  Mit  einer  kartographi-sch.  Beilage.  SM. 

:)0.  Monibert,  Dr.  Paul,  Die  deutschen  Stadtgemeinden  und  ihre  Arbeiter. 

€  Mark. 

•Ol.  Kielin.  Dr.  Reinhold,  Das  Konsumvereinswesen  in  Deutschland,  seine 
volkswirtschaftliche  und  soziale  Bedeutung.  Mit  einem  \'orwort  von  Lujo 
Brentano.  3  Mark. 


Verlag  der  J.  G.  Cotta'schen  Buchhandlung  Nachfolger  in  Stuttgart  und  I 
Münchener  Volkswirtschaftliche  Studien 

Ferner: 

52.  Ifleyer,  Dr.  Alfred,  Die  deutscheu  Börseusteueru  1881—1900.    Ih 
schichte  und  ihr  Einfluss  auf  das  Bankgeschäft.  2 

53.  Jonas,  Dr.  Stephan,  Handelspolitische  Interesseu  der  Deutschen  0 
Städte  1890—1900.  Eine  Untersuchung  über  die  Wirkungen  der  deu 
Handels-  und  A'erkehrspolitik  auf  Getreidehandel,  Mühlenindustrie, 
handel  und  Reederei  in  deu  grössten  deutschen  Ostseestädten.  2 

54.  Jörgreiis,  Dr.  Max,  Finanzielle  Trustgesellschafteu.         3  Mark  > 

55.  Ellgel,  Dr.  August,  Die  westfcälische  tfemeinde  Eversberg.    Eine 
schaftliche  Untersuchung.  3 

56.  I'^s'^y»  Dr.  Hermann,  Die  Not  der  engrlischen  Landwirte  zur  Zei 
hohen  Getreidezölle.  3 

57.  Ginsberg,  Dr.  Edgar,  Die  deutsclie  Branntweinhesteueruug  1887- 
und  ihre  wirtschaftlichen  Wirkungen.  2 

58.  Pieper,  Dr.  Lorenz,  Die  Lage  der  Berg-ai'beiter  im  Ruhrrevier.   5 

59.  Glaser,    Dr.  Friedrich,   Die   Franziskanische   Bewegung-.    Ein  B 
zur  Geschichte  sozialer  Reformideen  inx  Mittelalter.  4 

60.  Halpern,  Dr.  Georg,  Die  jüdischen  Arbeiter  in  London.     1  Mark 

61.  Buff,  Dr.  Siegfried,   Das  Koutokorrentgeschäft   im   deutscheu   1 
gewerbe.  2  Mark  I 

62.  Wisniüller.  Dr.  Franz  X.,  Oeschichte  der  Teilung  der  Oenieinläudc 
in  Bayern.  6 

63.  Bajkks  Dr.  Wellimir  J..   Die  französische  Handelspolitik  1892- 

10 

64.  Kat«,  Dr.  Eugen,  Landarbeiter  undLandwirtschaft  in  Oberhessen.  4 

65.  Heyiuaun,  Hans  Gideon.  Die  gemischten  Werke  im  deutschen  G 
eisengewerbe.  Ein  Beitrag  zur  Frage  der  Konzentration  der  Industrie.  7 

56.  Hilsenbeck,   Dr.  Wilhelm.   Die  Deckung   der  Kosten    des  Krieg 
Südafrika  von  1899-1902  auf  Seite  Englands.  2  Mark  - 

67.  Bothe,  Dr.  M.,  Die  indische  Währungsreforni  seit  1893.  6 

68.  Collas,   Dr.  Constantin,   Der   Staatsbankrott   und  seine  Abwick 

1  Mark  i 

69.  Waltz,  Dr.  Wilhelm.   Vom  Reinertrag  in   der  Landwirtschaft. 
historisch-kritische  Studie.  2  Mark  -^ 

70.  Salz.  Dr.  Arthur,  Beiträge  zur  Geschichte  und  Kritik  der  Lohnf 
theorie.  4  Mark  l 

71.  Heynen,Dr.Reinh.,  Zur  Entstehung  des  Kapitalismus  inVenedlg.  3 

72.  Xitzsche,   Dr.  M.,    Die   handelspolitische  Reaktion   in  Deutsch 
Eine  historisch-politische  Studie.  5  Mark  ( 

73.  Koch,  Dr.  Friedrich,  Der  Londoner  Groldverkehr.  2  Mark  .' 

74.  Wallich,  Dr.  Paul,  Die  Konzentration  im  deutscheu  Bankwesen.  4 

75.  Bosenick,  Dr.  Alfred,    Über   die   Arbeitsleistung  beim  Steinko 
bergbau    in    Preußen.       Eine    Studie    aus    der   Betriebsgesehichte 
kapitalistischen  Unternehmungszweigs.  4  Mark  5 

76.  Hüglin.   Dr.   Albert,    Der    Tarifvertrag    zwischen   Arbeitgeber 
Arbeitnehmer,  M  6 

77.  Kimmich,  Dr.  Karl,  Die  Ursachen  des  niedrigen  KyFsstandes 
scher  Staatsanleihen.    Eine  Untersuchung  über  englis«en,  französi 
und  deutschen  Staatskredit.  /  /  S  ' 

78.  Oexniann,  Dr.  Heinrich,  Barzahlung  und  Kreditverkehr  in  Hände 
(rewerbe  im  rheinisch-westfälischen  Industriebezirk.  •      1  Mark  6 

System  der  Finanzwissenschaft 

Ein  Hand-  und  Lesebuch  für   Geschäftsmänner  und   Studiere 
Von  Wilhelm  Röscher 
Fün<'te  vermehrte  Auflage,  bearbeitet  von  Otto  Oerlach 

(System  der  Volkswirtschaft.    Vierter  Band) 
2  Halbbände.     Geheftet  16  Mark.     In  2  Halbfranzbänden  20  Mark 


Druck  der  Union  Deutsche  Verlagsgesellschaft  in  Stuttgart 


HG      Oexmann,  Heinrich 
3729       Barzahlung  und 
G3      Kreditverkehr  in  Handel  und 
02      Gewerbe  im  rheinisch- 
westfälischen  Industriebezirk 


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